Die Rente geht uns alle an - Fraktion DIE LINKE im Sächsischen
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Die Rente geht uns alle an - Fraktion DIE LINKE im Sächsischen
Die Rente geht uns alle an A·B·C zur Rentenpolitik Positionen der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag 1 Vorwort Für DIE LINKE bleibt die Herstellung sozialer Gerechtigkeit das Grund- anliegen ihres politischen Wirkens. Damit unterscheiden wir uns prinzipiell von allen anderen im Bundestag und in den Landtagen vertretenen Parteien, selbst wenn diese vorgeben, sich ebenfalls für eine gerechtere Gesellschaft einzusetzen. Mit unserem Grundanspruch wenden wir uns an alle Generationen und setzen uns deshalb offensiv mit jenen im konserva- tiven und neoliberalen Lager auseinander, die Verteilungskonflikte zwischen Jung und Alt herbeireden, um so von den eigentlichen sozialen Verwer- fungen in unserer Gesellschaft abzulenken. Uns geht es um Chancengleichheit für Kinder und Jugendliche ebenso wie um ein würdevolles und selbst bestimmtes Leben im Alter. Obwohl die gesetzlichen Weichenstellungen in der Rente auf Bundes ebene erfolgen, haben die Länder über den Bundesrat mit zu entscheiden. Deshalb gehört Rentenpolitik für die Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag von Anfang an zu ihren sozialpolitischen Schwerpunkten. Davon zeugen eine Fülle von Anträgen und anderen parlamentarischen Initiativen. Selbst wenn diese Anträge von den die Regierung tragenden Fraktionen abgelehnt wurden, waren die dazu geführten Landtagsdebatten unsererseits stets eine scharfe Abrechnung mit vor allem von CDU-Rednern vertretenen Positionen, etwa zur Unterschätzung fortschreitender Altersarmut, zur Leugnung der Benachteiligung ostdeutscher Rentner oder zur Verteidigung der Rente mit 67. Dabei war uns durchaus bewusst, dass das deutsche Rentensystem, insbesondere für ältere Menschen schwer zu durchschauen ist. In den Bürgersprechstunden unserer Abgeordneten in den Wahlkreisen wenden sich immer öfter Menschen mit komplizierten rentenrechtlichen Fragen an uns. Selbst Experten sind manchmal überfordert. Deshalb ist es verdienstvoll, wenn Dr. Dietmar Pellmann, der sozialpolitische Sprecher unserer Landtagsfraktion, mit dem vorliegenden ABC zur Rentenpolitik den Versuch unternimmt, Sachverhalte und Begriffe so zu erklären, dass sie hoffentlich auch für Laien etwas verständlicher werden. 1 Diese Zusammenstellung erschien erstmals Ende 2008 und stieß auf großes Interesse. Auch die nunmehr vorliegende aktualisierte Fassung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, was angesichts der komplizierten Materie wohl auch kaum möglich wäre. Außerdem wird wiederum durchgängig auf Auffassungen und parlamentarische Initiativen der Fraktion DIE LINKE verwiesen. Deshalb versteht sich diese Publikation auch bewusst nicht als Ratgeber im üblichen Sinne. Sie kann allerdings dazu beitragen, in bestimmte rentenpolitische Sachverhalte tiefer einzudringen und so vielleicht doch Hilfestellung zu geben. Dr. André Hahn Fraktionsvorsitzender 2 Dresden, März 2011 A·B·C zur Rentenpolitik Abschlag Wer vor Erreichen des gesetzlichen Eintrittsalters in den Ruhestand geht, muss einen dauerhaften Abschlag auf die Altersrente in Kauf nehmen. Er beträgt 0,3 Prozent pro vorzeitig in den Ruhestand gegangenen Monat. Im Höchstfall kann so ein Abschlag von 18 Prozent entstehen. Diese Regelung gilt seit 2001. Für anerkannte Schwerbehinderte gelten teilweise modifizierte Bestimmungen. Absenkung des Rentenniveaus Seit Jahren ist es Konzept und politische Praxis der jeweiligen Bundesregierungen, das reale Rentenniveau schrittweise abzusenken. Ausschlaggebend dafür waren Nullrunden seit 2003. Seit dieser Zeit sind jedoch die Verbraucherpreise um 15 Prozent gestiegen, was einen beträchtlichen Kaufkraftverlust vor allem für Rentner mit niedrigen Bezügen bedeutet. Darüber hinaus haben Riesterfaktor oder Nachhaltigkeitsfaktor schon bis jetzt zu „plan mäßigen“ Rentenkürzungen geführt. Aus den verschiedenen „Gesundheitsreformen“ haben sich seit 2004 zusätzliche finanzielle Belastungen gerade für Ältere ergeben. Auch die Anhebung des Renteneintrittsalters auf künftig 67 Jahre wird zu realen Rentenverlusten führen. Deshalb fordert DIE LINKE, all diese belastenden Regelungen rückgängig zu machen. Aktueller Rentenwert Er ist zwischen den alten und den neuen Bundesländern nach wie vor unterschiedlich. Der Rückstand gegenüber dem Wert im Westen hat sich seit Jahren kaum verringert und liegt gegenwärtig bei 11,3 Prozent. Damit ist der ostdeutsche Eckrentner (siehe Eckrente) im Monat 138 Euro weniger wert als der in Westdeutschland. Nach über 20 Jahren ist dieser Unterschied in keiner Weise mehr zu akzeptieren, zumal er sich nicht nur für Bestandsrentner reproduziert. Daher fordert DIE LINKE auch im Sächsischen Landtag seit Jahren im Sinne von Rentengerechtigkeit endlich eine Angleichung des aktuellen Rentenwertes Ost an den aktuellen Rentenwert West (Siehe Druck sachen des Sächsischen Landtages 4/1683, 4/11134 und 5/45). Dass die Massenbewegung für Rentengerechtigkeit in Ost und West zumindest nicht 3 mehr ungehört bleibt, beweist die Ankündigung der Bundesregierung, sich der Angelegenheit nun endlich annehmen zu wollen. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und FDP wird angekündigt, die Rentenangleichung in der laufenden Legislaturperiode, also bis 2013, zu erreichen. Bislang ist jedoch nichts geschehen. Und insbesondere der sächsische Ministerpräsident trat mehrfach als „Bremser“ auf. DIE LINKE setzt sich für ein Stufenprogramm zur Herstellung der Rentengleichheit ein, wie es etwa die Gewerkschaft ver.di erarbeitet hat. Danach soll die Renteneinheit bis 2016 vollzogen sein. Die dafür notwendigen jährlich etwa 5 Milliarden Euro sind aus Steuermitteln zu finanzieren. Altersarmut Führende Politiker von CDU und FDP in Sachsen behaupten nach wie vor, dass es gegenwärtig noch gar keine Altersarmut im Freistaat geben würde. Diese werde nämlich durch die Gewährung der Altersgrundsicherung verhindert. Bestenfalls könne es verdeckte Armut geben, wenn Ältere die ihnen zustehenden Grundsicherungsleistungen nicht beantragen. Diese Position ist zumindest in zweierlei Hinsicht fragwürdig. Zum einen liegen die Grundsicherungsleistungen weit unter der für Deutschland nach EU-Kriterien definierten Armutsgrenze. Zum anderen gelten auch Ältere offiziell als arm, deren Einkommen über der Grundsicherungsgrenze, aber unter den von der EU definierten Armutskriterien liegt. So dürfte die Altersarmutsquote in Sachsen gegenwärtig bei mindestens 15 Prozent liegen. Sie könnte bis 2020 auf 25 bis 30 Prozent steigen. Ursachen dafür sind die in den letzten Jahren verabschiedeten Regelungen zur Absenkung der Rente, die anhaltenden Reallohnverluste, die fortschreitende Prekarisierung von Beschäftigungsverhältnissen und die hohe Langzeitarbeitslosigkeit. Erhielt ein Neurentner in Sachsen im Jahr 2000 im Durchschnitt noch monatlich 952 Euro, so 2009 nur noch 892 Euro. Bei sächsischen Rentnerinnen fiel der Betrag von 683 auf 656 Euro (Siehe Drucksache des Sächsischen Landtages 5/4246). Dieser Abwärtstrend wird zunehmen. Alterseinkommen Dieses setzt sich aus sämtlichen Einkünften, die Rentnerinnen und Rentner erzielen, zusammen. In Deutschland haben die gesetzlichen Rentenzahlungen mit 85 Prozent den höchsten Anteil am Alterseinkommen; weitere zehn 4 Prozent entfallen auf private Versicherungsleistungen und fünf Prozent auf Betriebsrenten. Hinzu kommen dann noch weitere Einnahmen aus Vermietung oder Vermögen. In den neuen Bundesländern ist der Anteil derer, die ihre Alterseinkünfte ausschließlich aus Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung erzielen, weitaus höher als in Westdeutschland. Entscheidend für einen Vergleich der Lebensstandards sind daher die gesamten Alterseinkünfte, die im Osten um ein Fünftel niedriger sind. So hat ein ostdeutsches Rentnerehepaar monatlich ca. 400 Euro weniger und eine Einzelperson 300 Euro. Dieser Vergleich berücksichtigt dann auch die hohe Zahl an Pensionsberechtigten in den alten Bundesländern, während im Osten vergleichbare Berufsgruppen in die gesetzliche Rentenversicherung eingegliedert sind. Darüber hinaus ist der Aktienbesitz von Rentnern in den alten Bundesländern doppelt so hoch wie in Ostdeutschland. Auch beim Wohneigentum gibt es beträchtliche Unterschiede. Während im Westen mehr als 50 Prozent der über 65-Jährigen Wohneigentum besitzt, liegt der Anteil im Osten lediglich bei einem Drittel. Alterseinkünftegesetz Seit 1. Januar 2005 ist gesetzlich geregelt, dass Alterseinkünfte einschließlich der Zahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung nachversteuert werden müssen. Im Unterschied zu vorhergehenden Regelungen bedeutet dies ein Anwachsen der Zahl von steuerpflichtigen Rentnerinnen und Rentnern. Altersrente Anspruch auf Altersrente haben nur Personen, die selbst einer gesetzlichen Versicherung angehören und ein bestimmtes Alter erreicht haben. Die gesetzliche Altersgrenze betrug bislang 65 Jahre, wird nunmehr von 2012 bis 2029 schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Die Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag hat sich mehrfach dafür eingesetzt, dass die Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters auf 67 Jahre wieder zurückgenommen wird (Siehe Drucksachen des Sächsischen Landtages 5/1576 und 5/2125). Äquivalenzprinzip Damit wird in der gesetzlichen Rentenversicherung der unmittelbare Zusammenhang zwischen gezahlten Beiträgen und späterer Rentenleistung be- 5 zeichnet. Die Höhe der späteren Rente ist damit weitgehend abhängig von der Dauer der Beschäftigung und der dabei erzielten Höhe des Einkommens. Das Äquivalenzprinzip wird allerdings durch einige Faktoren, wie die Anrechnung von Erziehungs- oder Pflegezeiten ergänzt. Arbeitslosigkeit Arbeitslose, die Leistungen als Arbeitslosengeld I oder II erhalten, sind gesetzlich rentenversichert. Das galt bis Ende 2004 auch für Personen mit Bezug von Arbeitslosenhilfe. Ursprünglich zahlte die Bundesarbeitsagentur für Anspruchsberechtigte des Arbeitslosengeldes II 78 Euro pro Monat in die Rentenkasse ein; danach wurde der Betrag auf 40 Euro gekürzt. Personen, für die ein Jahr diese 40 Euro entrichtet wurden, erwarben lediglich einen späteren dauerhaften Rentenanspruch von 2,09 Euro. Seit 1. Januar 2011 sind für Bezieher von Arbeitslosengeld II jegliche Beitragszahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung eingestellt worden, so dass sich die Zeit der Langzeitarbeitslosigkeit in keiner Weise auf die Höhe der späteren Rente auswirkt. Für viele der Betroffenen droht damit Altersgrundsicherung, also Altersarmut (Siehe Drucksache des Sächsischen Landtages 5/3037). Artfremde Leistungen Dabei handelt es sich um Aufwendungen, die von der gesamten Gesellschaft und nicht allein von den gesetzlich Rentenversicherten zu tragen wären. Dazu gehören beispielsweise die rentenpolitischen Kosten der deutschen Einheit, Leistungen aus der Kriegsopferfürsorge oder die Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten. Und natürlich wären auch die Aufwendungen für die Angleichung des aktuellen Rentenwertes Ost an den aktuellen Rentenwert West über Steuermittel zu finanzieren. Aus alledem sind staatliche Zuschüsse an die Rentenkassen notwendig und berechtigt. Es muss allerdings bezweifelt werden, dass die gegenwärtige Zuschusshöhe sämtliche artfremde Leistungen bereits ausgleicht. Es ist deshalb zynisch, wenn konservative Politiker aus den notwendigen staatlichen Zuschüssen ableiten, dass die gesetzliche Rentenversicherung nicht mehr zeitgemäß sei. Auffüllbeträge Diese wurden 1992 eingeführt. Sie glichen die Differenz zwischen dem Monatszahlbetrag der umgewerteten Rente und dem eigentlichen Anspruch 6 nach DDR-Recht aus. Bis zum 31.12.1995 profitierten die Rentner mit Auffüllbetrag von allen jährlichen Rentensteigerungen. Seitdem wurden die Auffüllbeträge abgeschmolzen. Das bedeutete, dass für viele Betroffene so lange jegliche jährliche Rentensteigerung ausblieb, bis der Auffüllbetrag abgeschmolzen war. Das führte zu erheblichen Kaufkraftverlusten und damit zu schmerzlichen Einschnitten in die Lebenslage der Betroffenen. Auch in Sachsen betraf das vor allem Frauen. Ende 2009 erhielten in Sachsen immerhin noch fast 53.000 Personen einen Auffüllbetrag. Von den 45.700 Altersrentnern mit Auffüllbetrag waren lediglich etwas mehr als 1.000 Männer. Gegen die Praxis, dass Rentner erst dann von allgemeiner Rentensteigerung profitieren, wenn der Auffüllbetrag abgeschmolzen ist, hat es immer wieder massenhaften Widerstand der Betroffenen gegeben. Das Bundesverfassungsgericht sah 2005 allerdings kein grundgesetzwidriges Handeln, so dass erst Ende 2010 die ca. 42.000 Widersprüche zurückgewiesen wurden. Auszahlung der Rente Die Rentenzahlung beginnt mit dem Monat, in dem sämtliche Voraussetzungen erfüllt sind. Deshalb sollte eine Rente sehr frühzeitig beantragt werden. Rente wird am Ende des Monats für den abgelaufenen Monat gezahlt. Bestandsrentner, die vor dem 1. April 2004 in Rente gegangen sind, erhalten weiterhin eine monatliche Vorauszahlung. Die fragwürdige Gesetzesänderung erfolgte, um die Rentenkassen zu stabilisieren. Beitragsbemessungsgrenze Dabei handelt es sich um das für die Zahlung des monatlichen Rentenversicherungsbeitrages anzurechnende Bruttoeinkommen. Die entsprechende Grenze wird bislang jährlich festgelegt. 2006 lag sie in den alten Bundesländern bei 5.250 Euro und in den neuen Bundesländern bei 4.400 Euro; für 2008 wurde sie nur geringfügig auf 5.300 bzw. 4.500 Euro angehoben. Im Jahr 2011 liegt sie für die alten Bundesländer bei 5.500 und für die neuen Bundesländer bei 4.800 Euro. Darüber hinaus erzielte Einkommen werden nicht berücksichtigt. Im Interesse von mehr Solidarität fordert DIE LINKE, dass sämtliches Einkommen herangezogen und die Beitragsbemessungsgrenze schrittweise abgeschafft wird. Spätere Rentenansprüche wären allerdings nach oben hin zu deckeln. 7 Berufsunfähigkeitsrente Diese Rente gab es bis zum 31.12.2000. Ersetzt wurde sie durch die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Berufsunfähigkeitsrente erhalten allerdings weiterhin jene, die sie schon bis 2000 bezogen. Die Rente konnte ebenso wie die heutige Erwerbsminderungsrente befristet oder auf Dauer bewilligt werden. Sie kann längstens bis zum Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters gezahlt werden. Betriebsrente Betriebsrenten sind Bestandteil der Alterseinkünfte. Sie sind eine Zusatzleistung des Arbeitgebers, in der Regel auf tarifvertraglicher Basis. In den neuen Bundesländern gibt es kaum Betriebsrenten. In Westdeutschland liegt der Anteil von Beziehern einer Betriebsrente daher viermal höher als in Sachsen. An diesem Verhältnis dürfte sich in den nächsten Jahren wenig ändern, da Betriebsrenten meist von Großunternehmen gewährt werden, von denen es in den neuen Bundesländern nur ganz wenige gibt. Bildungszeiten Wurden bis Ende 2008 wenigstens noch drei Jahre der Studienzeit auf die spätere Rente angerechnet, trat diese Regelung ab 2009 endgültig außer Kraft. Schul- bzw. Lehrlingszeiten werden weiterhin mit bis zu drei Jahren berücksichtigt. Dies ist allerdings eine eindeutige Benachteiligung von Hochschulabsolventen, deren Rente sich dadurch um durchschnittlich ca. 50 Euro pro Monat verringert. Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) Diese Körperschaft des öffentlichen Rechts existierte bis zum 30. September 2005. Seit 1. Oktober des selben Jahres besteht nunmehr die „Deutsche Rentenversicherung Bund“. Bürgerversicherung Der Gebrauch dieses Begriffs hat in den letzten Jahren erheblich zugenommen und mehr und mehr Eingang in politische Auseinandersetzungen gefunden. Wenn DIE LINKE von Bürgerversicherung spricht, meint sie jedoch grundsätzlich eine „solidarische Bürgerversicherung“ und grenzt sich damit 8 von anderen Auslegungsvarianten ab. Nach ihrem Verständnis zahlen alle einen bestimmten Prozentsatz unter Berücksichtigung sämtlicher Einkünfte in die Bürgerversicherung ein. Gefordert wird darüber hinaus letztlich eine Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenze. Das Konzept einer solidarischen Bürgerversicherung ließe sich bei der Krankenversicherung relativ problemlos umsetzen. Für die Rentenversicherung hat sich bei der LINKEN inzwischen mehrheitlich der Begriff „Erwerbstätigenversicherung“ durchgesetzt, für deren Einführung allerdings relativ lange Übergangsfristen notwendig sind. Demografischer Wandel Es wird inzwischen kaum noch ernsthaft bestritten, dass sich die Altersstruktur der Bevölkerung bereits verändert hat und dieser Prozess fortschreitet. Davon ist der Freistaat Sachsen besonders stark betroffen und ist inzwischen mit einem Durchschnittsalter von 46 Jahren das Bundesland mit der ältesten Bevölkerung. Im Jahr 2020 könnte das Durchschnittsalter bereits bei 49 Jahren liegen. Schon Ende 2007 waren 29 Prozent der Sachsen älter als 60 Jahre; 58 Prozent davon waren Frauen und 42 Prozent Männer. Seit 1990 ist der Anteil der über 60-Jährigen um acht Prozent auf 1,23 Millionen gestiegen. Bis 2020 werden es voraussichtlich 1,4 Millionen mit dann einem Bevölkerungsanteil von 36 Prozent sein. Ursachen dafür sind die geringe Geburtenrate sowie die massenhafte Abwanderung vor allem junger Menschen. Seit 1990 hat sich die sächsische Bevölkerung um mehr als 700.000 auf derzeit 4,15 Millionen verringert. Der demografische Wandel hat erhebliche Auswirkungen auf die Rentenversicherung. Künftig wird sich das Verhältnis von Beitragszahlern und Rentenbeziehern weiter verschlechtern. In Sachsen beträgt die Geburtenrate lediglich 1,3. Sie müsste aber bei weit über 2,0 liegen, um langfristig wieder ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Generationen zu erreichen. Auch die zu begrüßende längere Lebenserwartung verschärft das Problem. Die Antworten auf die Frage, wie diesem demografischen Wandel zu begegnen ist, fallen zwischen den Parteien sehr unterschiedlich aus. Die gegenwärtig Regierenden nehmen die demografische Entwicklung zum Anlass, sämtliche Maßnahmen zur Absenkung sozialer Standards, darunter das gesetzliche Rentenniveau, zu legitimieren. Dabei werden umstrittene Langzeitprognosen bemüht, die dies belegen sollen. Mit solchen Langzeitprognosen, das zeigt die Geschichte der letzten 100 Jahre, sollte sehr vorsichtig umgegangen werden, weil sie eben nicht berücksich- 9 tigen, dass ein Politikwechsel wieder zu wesentlich mehr Geburten führen könnte. Außerdem soll es bei den gegenwärtigen Verteilungsmechanismen bleiben, obwohl auch künftig von einem Produktivitätsfortschritt in der Wirtschaft ausgegangen werden kann. DIE LINKE tritt deshalb für sozial gerechte Steuern und damit für eine Umverteilung des gesellschaftlichen Reichtums ein, was letztlich auch zur Wohlstandssicherung im Alter sowie zum Erhalt und zur Stabilisierung der gesetzlichen Rentenversicherung führt. Deutsche Rentenversicherung Bund Unter dieser Bezeichnung wurde per 1. Oktober 2005 die vorher strikte Trennung zwischen Arbeitern und Angestellten aufgehoben und ein einheitlicher Dachverband der gesetzlichen Rentenversicherung geschaffen. Auch die Zahl der regionalen Träger ging in diesem Prozess auf 17 zurück. So entstand mit Sitz in Leipzig aus den damaligen Landesversicherungsanstalten Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland. Durchschnittsrente Die durchschnittliche Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung betrug 2006 im Osten 999 Euro. Sie war damit sogar höher als mit 966 Euro in den alten Bundesländern. Im Jahre 2008 hatte sich die Durchschnittsrente bereits um einige Euro verringert. Bei Männern lag sie im Osten bei 995 und im Westen bei 947 Euro. Dieser Unterschied erklärt sich in erster Linie daraus, dass in den alten Bundesländern Beamte Pensionen erhalten, während sie im Osten in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen sind. Die gesetzliche Rente für Frauen betrug in Deutschland 519 Euro, war damit erheblich niedriger als die der Männer. Während West-Frauen im Durchschnitt lediglich 480 Euro bezogen, waren es im Osten 669 Euro. Ursächlich dafür sind wesentlich mehr Beitragsjahre der Frauen im Osten, weil hier das so genannte Alleinerwerbermodell wesentlich weniger ausgeprägt war. Eckrente Damit wird faktisch nichts anderes als ein fiktiver Wert bezeichnet. Gemeint ist ein Durchschnittsverdiener, der 45 Beitragsjahre aufzuweisen hat. Dieser Wert ist schon heute ein Auslaufmodell, da er kaum noch erreicht wird. 10 Männer haben bei Rentenbeginn im Durchschnitt nicht einmal mehr 40 Beitragsjahre aufzuweisen; bei Frauen liegt die Quote im Osten bei 37 und im Westen bei 26 Jahren. Daraus errechnet sich eine fiktive Eckrente, die in den alten Bundesländern bei 1.066 Euro und im Osten bei 939 Euro liegt. Diesen Wert erreichen nur noch etwa 50 Prozent der Männer und lediglich fünf Prozent der Frauen. Entgeltpunkte Diese sind Grundlage für die Berechnung der Rentenansprüche. Ein Entgeltpunkt wird erreicht, indem das persönliche Jahreseinkommen durch das durchschnittliche Einkommen geteilt wird. Bei einem niedrigeren persönlichen Einkommen liegt der Wert unterhalb von 1,0; bei überdurchschnittlichem Einkommen sind es mehr als 1,0. Nach wie vor gibt es zwischen den alten und den neuen Bundesländern Unterschiede im Rentenwert. Beträgt der aktuelle Wert eines Entgeltpunktes im Osten gegenwärtig 24,13 Euro, sind es im Westen 27,20 Euro. Damit liegt der aktuelle Rentenwert in Ostdeutschland zurzeit bei 88,7 Prozent des Westniveaus. DIE LINKE tritt seit Jahren für eine Angleichung des aktuellen Rentenwertes Ost an den aktuellen Rentenwert West ein. Mehrfach hat die Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag dazu Anträge gestellt, die bislang stets durch die die Regierung tragenden Fraktionen abgelehnt wurden. Erwerbsminderungsrente Diese wird gewährt, wenn die Erwerbsfähigkeit ganz oder teilweise eingeschränkt ist. Sie wird längstens bis zum Erreichen der Grenze für die Altersrente gezahlt. Die Altersrente darf nicht niedriger sein als die vorherige Rente wegen Erwerbsminderung. Die Voraussetzungen für die Gewährung einer Erwerbsminderungsrente sind dann erfüllt, wenn der Antragsteller in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet hat. Die Voraussetzungen sind auch dann gegeben, wenn in diesen fünf Jahren Zeiten für Kindererziehung angerechnet werden können, von der Bundesagentur Beiträge wegen Arbeitslosigkeit gezahlt wurden oder Ansprüche wegen der Pflege von Angehörigen entstanden sind. Seit 2001 wird die Erwerbsminderungsrente bis zu 10,8 Prozent gemindert, wenn die betroffene Person das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Diese Praxis wurde durch DIE 11 LINKE stets kritisiert, jedoch durch ein Urteil des Bundessozialgerichts im August 2008 bestätigt. Für Erwerbsminderungsrenten gelten bestimmte Hinzuverdienstgrenzen. Bei einer vollen Erwerbsminderungsrente liegt diese Grenze bei monatlich 400 Euro, die zwei mal im Jahr um das maximal Doppelte überschritten werden darf. Erwerbstätigenversicherung Gemeinsam mit einigen Sozialverbänden sowie Gewerkschaften fordert DIE LINKE den Übergang zu einer Erwerbstätigenversicherung in der Rente. Darin sollen sämtliche Erwerbseinkommen nach einem bestimmten Prozentsatz berücksichtigt werden. Die späteren Rentenansprüche sind jedoch nach oben hin zu deckeln. Danach wären alle, die Erwerbseinkommen beziehen, in einer gesetzlichen Rentenversicherung. Einbezogen würden damit auch Berufspolitiker, Beamte und Selbständige. Erziehungszeiten Für jedes Kind, das nach 1992 geboren wurde, erwirbt in der Regel die Mutter Rentenanrechnungszeiten von jeweils drei Rentenpunkten. Die 3-Jahreszeit kann ganz oder teilweise auf den Vater übergehen, wenn dies dem Rentenversicherungsträger vorher signalisiert wird. Aus unserer Sicht ist es eine große Ungerechtigkeit, dass für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, nur ein Rentenpunkt für die spätere Rente angerechnet wird. Frauen Frauen erhalten schon heute im Durchschnitt eine wesentlich niedrigere Rente als Männer. Dies dürfte sich auch nach aktuellem Kenntnisstand in Zukunft nicht ändern. Selbst für die gleiche Tätigkeit beziehen Frauen in Deutschland ein um etwa 25 Prozent niedrigeres Einkommen. Darüber hinaus sind sie viel öfter als Männer lediglich in Mini- oder gering vergüteten Vollzeitjobs tätig. Ostdeutsche Frauen haben heute durchschnittlich noch eine um fast 200 Euro höhere Rente als ihre westdeutschen Altersgenossinnen. Das Verhältnis ist 663 Euro zu 477 Euro. Hier wirkt noch nach, dass die Erwerbsquote bei Frauen in der DDR höher war als in der BRD. So haben heutige ostdeutsche Bestandsrentnerinnen im Osten elf Jahre länger als im Westen gearbeitet. In der DDR war das so genannte Alleinerwerbermodell wesentlich geringer ausgeprägt. Der ehemalige sächsische Ministerpräsi- 12 dent Kurt Biedenkopf beklagte einst ganz im Sinne konservativer Denkmuster die anhaltend hohe Erwerbsneigung sächsischer Frauen und sah darin eine Ursache für die Massenarbeitslosigkeit. Freiwillig Versicherte Es besteht die Möglichkeit, dass Personen, die grundsätzlich keiner Versicherungspflicht unterliegen, freiwillig Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen können. Das gilbt z.B. für Selbstständige oder Hausfrauen. Sie müssen aber in ihrem bisherigen Leben vorher mindestens fünf Jahre lang Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet haben. Frühverrentung Damit ist die vorzeitige Inanspruchnahme von Altersrente für langjährig gesetzlich Versicherte gemeint. Dabei sind seit 2001 Abschläge von 0,3 Prozent pro vorzeitig in den Ruhestand gegangenen Monat in Kauf zu nehmen. Obwohl es in den letzten Jahren zu einem geringfügigen Altersanstieg beim Übergang in die Altersrente kam, waren es 2005 immerhin noch fast 36.000 Menschen in Sachsen, die bei Renteneintritt das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten. Im Jahr 2008 waren es immerhin noch fast 28.000 und damit fast 80 Prozent aller Neurentner. Ein Jahr später waren es mehr als 25.000, was einem Anteil an den Neurentnern von 76 Prozent entsprach. Davon hatten nur 6.000 unmittelbar vor dem Renteneintritt eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit, ohne dass die Statistik Teilzeitbeschäftigte gesondert ausweist. (Siehe Drucksachen des Sächsischen Landtages 5/1576, 5/3218 und 5/4236). Auch aus dieser Sicht versteht sich die Anhebung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre als kalte Rentenkürzung. Generationsgerechtigkeit Dieser Begriff wird seit Jahren von Konservativen bemüht, um den irrigen Nachweis zu erbringen, dass Alte immer mehr auf Kosten Junger leben würden. Insbesondere im Zusammenhang mit kontroversen Debatten um die Rentensteigerungen 2008 und 2009 kam es zu entsprechenden Wortmeldungen. So ließ sich Josef Schlarmann (Vorsitzender der Mittelstandsvereinigung der CDU/CSU) in der Bild am Sonntag vom 13. April 2008 wie folgt zitieren: „Mit der außerplanmäßigen Rentenerhöhung verabschiedet sich die Große Koalition von der verlässlichen Rentenpolitik der Regierung Schrö- 13 der. Damit wird das soziale Gleichgewicht in Deutschland gestört.“ Selbst Altbundespräsident Roman Herzog war sich nicht zu schade, das Gespenst einer aufkommenden „Rentnerdemokratie“ an die Wand zu malen. Herzog dazu wörtlich: „Das könnte am Ende in die Richtung gehen, dass die Älteren die Jüngeren ausplündern.“ Dies alles ist eine bösartige Scheindebatte. Die Frage nach Gerechtigkeit beantwortet sich nicht global zwischen Generationen, sondern innerhalb der jeweiligen Generation. Deshalb fordert DIE LINKE endlich Verteilungsgerechtigkeit des Reichtums. Geschiedene Ist die Scheidung nach dem 1. Januar 1977 erfolgt, hat der Hinterbliebene nach dem Ableben des ehemaligen Ehepartners Anspruch auf Hinterbliebenenrente. Der Verstorbene muss allerdings zum Unterhalt verpflichtet gewesen sein oder diesen geleistet haben. Diese Regelung gilt jedoch nur für die alten Bundesländer, woraus sich eine nicht zu akzeptierende Ungleichbehandlung ergibt. Deshalb fordert DIE LINKE auch auf diesem Gebiet endlich die Herstellung von Rechtsgleichheit. Es wird geschätzt, dass in den neuen Bundesländern etwa eine halbe Million Frauen von dieser Ungleichbehandlung betroffen sind. Viele sind daher auf Grundsicherungsleistungen angewiesen, was Altersarmut bedeutet. Die Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag hat die Staatsregierung in der Vergangenheit mehrfach per Antrag aufgefordert, gemeinsam mit den anderen neuen Bundesländern eine Bundesratsinitiative zu ergreifen, um für die betroffenen Frauen endlich einen Versorgungsausgleich einzuführen und damit Rechtsgleichheit mit den alten Bundesländern herzustellen. (Siehe Drucksachen des Sächsischen Landtages 3/5017; 5/1670 und 5/1671). Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) Die gesetzliche Rentenversicherung ist der wichtigste Bestandteil der Sozialversicherungssysteme in der Bundesrepublik. Sie ist über Jahrzehnte zur entscheidenden Einkommensgrundlage älterer Menschen geworden. In Westdeutschland erhalten 91 Prozent der Männer über 65 Jahre Zahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung; bei Frauen sind es 82 Prozent. In den neuen Bundesländern liegt der Prozentsatz bei 99. Die Höhe der zu erwartenden Rentenzahlungen richtet sich nach dem Einkommen und den daraus abgeleiteten Beitragszahlungen während des gesamten Arbeitslebens. Die 14 erworbenen Ansprüche sind verfassungsrechtlich geschützt. In den letzten Jahren wurde die gesetzliche Rentenversicherung durch zahlreiche Gesetzesänderungen hinsichtlich ihrer Lebensstandardsicherung im Alter immer mehr ausgehöhlt. Vertreter der meisten Bundestagsparteien, insbesondere aus dem konservativen und neoliberalen Lager, verbreiten zudem Unsicherheit. So könne der Lebensstandard im Alter künftig immer weniger durch die Leistungen aus der gesetzlichen Rente gesichert werden. Deshalb solle man sich rechtzeitig zusätzlich privat versichern. DIE LINKE bleibt bei ihrer grundsätzlichen Haltung, dass die gesetzliche Rentenversicherung durch den Übergang zu einer Erwerbstätigenversicherung sehr wohl auch künftig Wohlstandssichernd sein kann, wenn es zu wirklichen Reformen kommt, die ihre Einnahmesituation dauerhaft auf eine solide Grundlage stellen. Gesundheitsreform Die seit 2004 eingeleiteten verschiedenen so genannten Gesundheitsreformen haben erheblich zur Absenkung des realen Rentenniveaus beigetragen. Dafür verantwortlich sind Praxisgebühr, erhöhte Zuzahlungen für Medikamente, Heil- und Hilfsmitteln sowie stationäre Aufenthalte. Darüber hinaus wurde der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung immer mehr ausgedünnt, woraus sich weitere finanzielle Belastungen für die Versicherten ergeben. Das ursprüngliche Versprechen, die Zusatzbelastungen durch abgesenkte Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zu kompensieren, ist inzwischen mehrfach gebrochen worden. Dafür spricht die Beitragsanhebung per 1. Januar 2011 auf 15,5 Prozent. Insbesondere sächsische Rentnerinnen und Rentner, die überwiegend in AOK und IKK versichert sind, wurden durch die Einführung des Einheitsbeitrages im Rahmen des Gesundheitsfonds zusätzlich belastet und mussten schon ab 2009 ca. 1,5 Prozent mehr zahlen, ohne dass ihnen dafür mehr Leistungen gewährt wurden. Grundrente Mit der Gewährung einer so genannten steuerfinanzierten Grundrente soll letztlich die gesetzliche Rentenversicherung ausgehebelt und durch die private Rentenversicherung ersetzt werden. Über die vom Staat gewährte Grundrente hinaus, deren Höhe von der jeweiligen finanziellen Gesamtlage abhängig wäre, wird der Abschluss von privaten Altersversicherungen empfohlen. Derartige Vorstellungen, die insbesondere in FDP-Kreisen favorisiert 15 werden, hat der ehemalige sächsische Ministerpräsident Kurt Biedenkopf bereits in den achtziger Jahren des vorigen Jahrhunderts entwickelt. Vom Grundsatz her geht es dabei nicht um soziale Wohltaten für Bedürftige, sondern darum, die Arbeitsgeber aus ihrer Mitverantwortung für die gesetzliche Rentenversicherung zu entlassen. Umstritten und bislang in der eigenen Partei nicht mehrheitsfähig sind Vorstellungen nach einer bedingungslosen Garantierente bei den LINKEN. Grundsicherung Am 1. Januar 2003 wurde bundesweit per Gesetz die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung eingeführt. Es handelt sich letztlich um eine Leistung auf Sozialhilfeniveau. Deshalb liegt ihr auch eine vorherige Bedarfsprüfung zugrunde. Ende 2006 bezogen in Sachsen fast 22.000 Personen Grundsicherungsleistungen. Ende 2009 waren es bereits 23.722 mit einem durchschnittlichen monatlichen Nettoanspruch von 348 Euro (Siehe Drucksachen des Sächsischen Landtages 4/1213, 4/12132 und 5/3219). Die gegenwärtig geltenden gesetzlichen Regelungen zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, die inzwischen Bestandteil des Sozialgesetzbuches XII sind, garantieren für die Betroffenen kein Leben in Würde. Der Regelsatz liegt auch nach seiner Anhebung weit unterhalb der offiziellen Armutsgrenze und verlangt ebenso wie die gewährten Kosten für Unterkunft und Heizung einer Bedarfsprüfung mit hohen bürokratischen Hürden. DIE LINKE fordert daher eine Anhebung der monatlichen Eckregelleistungen für eine Einzelperson auf monatlich 500 Euro sowie eine jährliche Anhebung, die die Entwicklung der Verbraucherpreise und Löhne berücksichtigt. Gegenwärtig erhalten in Deutschland erst etwa zwei Prozent der Menschen im Rentenalter eine Grundsicherung. Allerdings sind die Kosten für Grundsicherung kontinuierlich gestiegen und betrugen 2009 sachsenweit bereits mehr als 74 Millionen Euro. Bleibt es beim gegenwärtig vorherrschenden rentenpolitischen Kurs, dann könnte sich der Anteil der auf Grundsicherung Angewiesenen bis 2020 auf 10 bis 15 Prozent erhöhen, was im Übrigen die Haushalte der Kommunen noch weiter unerträglich belasten würde. Die Grundsicherung ist, ähnlich wie die frühere Sozialhilfe, von den Kommunen zu zahlen. Sie erhalten dafür einen Zuschuss vom Bund, um dessen Höhe es immer wieder harte Auseinandersetzungen gibt. Die Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag hat daher in den letzten Jahren mehrere parlamentarische Initiativen 16 (Siehe Landtagsdrucksache 4/9393) ergriffen, um die Landkreise und kreisfreien Städte zu entlasten. Ob die Ankündigung der Bundesregierung, die Zahlung für die Grundsicherungsleistungen zu übernehmen, wirklich zu Entlastungen führen wird, muss abgewartet werden (Siehe Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des SGB II und SGB XII). Hartz IV Diese seit Anfang 2005 geltenden Regelungen haben erhebliche rentenpolitische Auswirkungen. Unmittelbar gilt dies für die späteren Rentenansprüche, die Bezieher von Arbeitslosengeld II erwerben. Zahlte die Bundesagentur für Arbeit ursprünglich monatlich 78 Euro für jeden Betroffenen in die Rentenversicherung ein, wurde dieser Betrag auf 40 Euro reduziert. Für Personen mit Anspruch auf Arbeitslosengeld II erhöhte sich pro Jahr Beitragszahlung die spätere Rente um lediglich 2,09 Euro. Das entsprach nicht einmal 0,1 Entgeltpunkten. Damit ist Altersarmut geradezu vorprogrammiert. Deshalb hatte die Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag als ersten Schritt per Antrag (Siehe Drucksachen des Sächsischen Landtages 4/03982 und 4/11135) gefordert, wenigstens zur ursprünglichen Regelung zurückzukehren. Inzwischen zahlt die Bundesagentur für Bezieher von Arbeitslosengeld II überhaupt keine Beiträge mehr in die Rentenversicherung, so dass Betroffene somit überhaupt keine rentensteigernden Ansprüche erwerben. Die Fraktion DIE LINKE hat die sächsische Staatsregierung rechtzeitig aufgefordert, sich dieser katastrophalen Neuregelung zu widersetzen (Siehe Drucksache des Sächsischen Land tages 5/3037). Dies wurde mit der Begründung abgelehnt, dass so spätere Altersgrundsicherung ohnehin nicht zu verhindern sei und man daher untätig bleibe. Generell hat Hartz IV den Druck auf die Löhne wesentlich verschärft, weil Langzeitarbeitslose jegliche Tätigkeit annehmen müssen, selbst wenn sie im Niedriglohnsektor liegt oder es sich lediglich um einen 1-Euro-Job handelt. Hinterbliebenenrente Anspruch darauf haben Verheiratete nach Ableben eines Ehepartners. Unterschieden wird zwischen der kleinen und großen Witwenrente. Die kleine Witwenrente beträgt 25 Prozent der Rente des verstorbenen Partners. Sie wird zunächst für zwei Jahre gezahlt und dann unbegrenzt weiter, wenn der Tod vor dem 1. Januar 2002 eintrat und ein Partner zu dieser Zeit älter als 40 Jahre war. Diese Regelungen treffen auch auf eingetragene Lebenspartner- 17 schaften zu. Eine große Witwenrente gibt es dann, wenn der Hinterbliebene das 45. Lebensjahr vollendet, ein eigenes Kind unter 18 Jahren zu versorgen oder erwerbsgemindert ist. Bei der großen Witwenrente besteht Anspruch auf 55 Prozent der Rente des Verstorbenen. Ist der Todesfall vor dem 1. Januar 2002 eingetreten oder war zumindest einer der Partner zu diesem Zeitpunkt älter als 40 Jahre, beträgt die Witwenrente 60 Prozent. Kein Anspruch auf Witwenrente besteht, wenn die Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft noch kein volles Jahr bestanden hat. Es besteht für Bezieher einer Hinterbliebenenrente im Rahmen eines Freibetrages die Möglichkeit des Hinzuverdienstes. Wird dieser Freibetrag überschritten, erfolgt eine Anrechnung auf die Hinterbliebenenrente. Hinzuverdienstgrenze Diese lag für Altersrentner, die das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, bis Ende 2007 bei 355 Euro und beträgt seit Januar 2008 bis heute 400 Euro. Diese Grenze kann zweimal im Jahr um maximal das Doppelte überschritten werden. Altersrentner über 65 Jahre können nach wie vor unbegrenzt hinzu verdienen, ohne dass ihnen die Rente gekürzt wird. Allerdings – von einem Minijob abgesehen – sind dafür entsprechend Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zu leisten. Hochwertungsfaktor Im Zuge der staatlichen Einheit wurde das westdeutsche Rentensystem auf die neuen Bundesländer übertragen. Auf Grund der erheblichen Einkommensunterschiede und der daraus erwachsenen Rentenansprüche sowie eines völlig anderen Preissystems wurden die Osteinkommen hoch gewertet, so dass höhere Rentenansprüche entstanden. Diese Hochwertung ist auch gegenwärtig für ostdeutsche Einkommen üblich. So wird der Durchschnittsverdienst in den neuen Bundesländern mit einem Faktor von 1,1827 multipliziert, so dass höhere Rentenansprüche entstehen. Damit wird aber der nach wie vor bestehende durchschnittliche Rückstand bei den Arbeitseinkünften von 20 bis 25 Prozent Ostdeutschlands nicht ausgeglichen, zumal der aktuelle Rentenwert Ost immer noch um 11,3 Prozent unter dem aktuellen Rentenwert West liegt. Auch bei der längst überfälligen Angleichung des aktuellen Rentenwertes Ost an den aktuellen Rentenwert West muss es so lange eine Hochwertung der Osteinkommen geben bis sich der Abstand zu den Westeinkommen angeglichen hat. 18 Kapitaldeckungsprinzip Dabei handelt es sich um das Gegenstück zum Umlageprinzip in der Rentenversicherung. Dieses Prinzip setzt die Bildung eines Kapitalstocks voraus, aus dem die Renten zu zahlen sind. Dieses Verfahren ist außerordentlich risikobehaftet und in Deutschland bereits einmal im Zusammenhang mit der Weltwirtschaftskrise 1929 gescheitert. Auch deshalb wurde in der alten Bundesrepublik 1957 das Umlageprinzip eingeführt, das sich seither bewährt hat. Damit sollte der Lebensstandard im Alter gesichert werden und die Rentnergeneration an der wirtschaftlichen Entwicklung teilhaben. Gerade vor dem Hintergrund der 2008 begonnenen weltweiten Finanzkrise, in deren Verlauf zahlreichen Pensionsfonds in den USA zusammengebrochen sind, muss vor dem Übergang zu einem kapitalgedeckten Rentensystem dringend abgeraten werden. Klage In Rentenangelegenheiten sind die Sozialgerichte zuständig. Sie haben in Sachsen ihren Sitz in Chemnitz, Dresden und Leipzig; das Landessozialgericht befindet sich in Chemnitz. In der Regel ist vorher allerdings ein Widerspruchsverfahren erforderlich. Krankenversicherung Mitglieder in einer gesetzlichen Krankenkasse haben von ihrer Bruttorente monatlich die Hälfte des jeweiligen Krankenkassenbeitrags, der seit 1. Januar 2011 15,5 Prozent beträgt, zu entrichten. Die andere Beitragshälfte zahlt der Rentenversicherungsträger. Rentner, die freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse oder in einer privaten Krankenkasse versichert sind, erhalten von der Rentenversicherung einen Zuschuss. Kriegsopferrente Im Mai 2010 bezogen in Sachsen 18.321 Personen eine Kriegsopferrente, davon waren 12.222 Hinterbliebene. Anfang 2008 hatten 22.991 Personen Anspruch auf eine solche Rente. 7.874 davon waren direkt Betroffene und 15.117 Hinterbliebene. Ende 2005 hatten in Sachsen noch 29.253 Personen Anspruch darauf (Siehe Drucksachen des Sächsischen Landtages 4/11333 und 5/2058). Der Rückgang ist verständlich und wird sich aufgrund des 19 hohen Alters der Betreffenden weiter fortsetzen. In der DDR gab es eine solche durchaus umstrittene Rente nicht, so dass Betroffene diese erst nach dem Umbruch 1990 beantragen konnten. Voraussichtlich per 1. Juli sollen die Kriegsopferrenten in Ostdeutschland an die in Westdeutschland angepasst und dann in gleicher Höhe gezahlt werden. Zurzeit beträgt der Unterschied noch etwas mehr als elf Prozent. Künstlersozialversicherung Hierbei handelt es sich ebenfalls um eine gesetzliche Pflichtversicherung, in die Künstler sowie Publizisten einbezogen sind. Das Jahreseinkommen muss jedoch mindestens 3.900 Euro betragen. Landesversicherungsanstalt Sachsen (LVA) Diese existierte bis zum 30. September 2005 mit Sitz in Leipzig. Seit 1. Oktober 2005 haben sich die ehemaligen Landesversicherungsanstalten von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zur Deutschen Rentenversicherung – Mitteldeutschland (DR-M) vereinigt. Sitz ist nach wie vor Leipzig. Die Rechtsaufsicht liegt beim Sächsischen Ministerium für Soziales und Verbraucherschutz. Mindestlohn DIE LINKE fordert ebenso wie Gewerkschaften einen gesetzlichen Mindestlohn. Würde dieser endlich eingeführt, hätte das erhebliche positive Wirkungen auf spätere Rentenansprüche. Gegenwärtig sind in Westdeutschland 22 Prozent der Beschäftigten im Niedriglohnsektor tätig; in den neuen Bundesländern sind es sogar 40 Prozent. Die Gewerkschaften fordern einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro, DIE LINKE von 10 Euro, weil erst diese Höhe armutsfest ist. Minijobs für Altersrentner In den letzten Jahren ist die Zahl der Altersrentner mit einem Minijob erheblich angestiegen. Betraf das bundesweit 2002 noch ca. eine halbe Million Menschen, so waren es 2007 schon über 700.000 der über 65-Jährigen. Hinzu kamen noch 115.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. In Sachsen übten Ende 2007 fast 26.000 der über 65-Jährigen eine geringfügige Beschäfti- 20 gung aus, etwa 1.000 mehr als 2005. Ende 2009 waren es bereits fast 29.000. (Siehe Drucksachen des Sächsischen Landtages 4/13059 und 5/3692). Die meisten dieser Rentner sehen sich zu dieser Tätigkeit veranlasst, weil sie aus ihren Renten die notwendigen Ausgaben nicht bestreiten können. Nachhaltigkeitsfaktor In der Regierungszeit von Gerhard Schröder wurde die bis dahin gültige Rentenformel faktisch außer Kraft gesetzt und ein schwerwiegender Kürzungsfaktor eingeführt. Nunmehr ist die Rentenentwicklung nicht mehr automatisch an die Lohnentwicklung gekoppelt. Vielmehr soll der so genannte Nachhaltigkeitsfaktor das Verhältnis der Zahl der Rentner zu jener der Beitragszahler berücksichtigen. Geregelt ist dies im 2004 vom Bundestag verabschiedeten Rentenversicherungsnachhaltigkeitsgesetz, das zum 1. Januar 2005 in Kraft trat. Langfristig würde, wenn es bei diesem Nachhaltigkeitsfaktor bleibt, das Nettoniveau der Rente um 14 Prozent sinken. Schon bis 2020 soll das Rentenniveau von derzeit etwa 53 Prozent auf 46 Prozent sinken. DIE LINKE setzt sich dafür ein, diesen Nachhaltigkeitsfaktor wieder abzuschaffen, weil er zu einer erheblichen Absenkung des realen Rentenniveaus beiträgt und für immer mehr Rentner Altersarmut bewirken wird. Nachholfaktor Da sich die jährliche Rentenanhebung eigentlich nach der Entwicklung der Bruttolöhne richtet, aber eine Rentensenkung ausgeschlossen wird, wirkt dann ein so genannter Nachholfaktor. Er bestimmt, dass es so lange keine Rentensteigerung gibt, bis der Vorsprung zu den Bruttolöhnen ausgeglichen ist. Das Verhältnis von Entwicklung der Bruttolöhne zu Renten wird allerdings durch Nachhaltigkeitsfaktor und Riesterfaktor belastet. Nach dieser verwirrenden gesetzlichen Regelung hätte es eigentlich weder 2008 noch 2009 eine Rentensteigerung geben dürfen. Dies ließ sich aber am Vorabend wichtiger Wahlen den rund 20 Millionen Rentnern kaum vermitteln. Es ist aber nicht ausgeschlossen, dass in den Folgejahren wieder der Nachholfaktor wirkt und es wie 2010 eventuell erneut zu Nullrunden kommen könnte. Neurentner Die durchschnittliche monatliche Altersrente für sächsische Neurentner lag Ende 2009 für Männer bei 892 Euro, während es Ende 2000 noch 953 Euro 21 gewesen waren. Bei Frauen betrug das Verhältnis 656 zu 683 Euro (Siehe Drucksache des Sächsischen Landtages 5/4246). Nullrunden Damit werden jene Jahre bezeichnet, in denen es keine Rentensteigerung gab. Normalerweise werden die Renten jährlich zum 1. Juli unter Berücksichtigung der Steigerung des Bruttolohnes angehoben. In den Jahren 2004 bis 2006 und auch 2010 gab es so genannte Nullrunden, die eigentlich diesen Namen gar nicht verdienten, weil es letztlich Minusrunden waren, denn gerade in diesen Jahren hatten wir eine relativ hohe Steigerungsrate bei Verbraucherpreisen. Außerdem mussten gerade für Ältere erhebliche Mehrausgaben für Medikamente und andere gesundheitliche Leistungen verkraftet werden. Auch in den Jahren 2007 und 2008, in denen mit 0,54 und 1,1 Prozent eine Rentensteigerung erfolgte, glich diese die Preissteigerungsrate in keiner Weise aus, so dass wir seit 2003 von einem durchschnittlichen realen Rentenverlust von mehr als zehn Prozent ausgehen müssen. Deshalb hatte die Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag per 1. Juli 2008 die Staatsregierung aufgefordert, sich gegenüber dem Bund für eine Rentensteigerung von mindestens drei Prozent einzusetzen, damit wenigstens die zu erwartende Inflationsrate ausgeglichen wäre (Siehe Drucksache des Sächsischen Landtages 4/11132). Pensionsberechtigte Nach neueren Vergleichsberechnungen sind die im Durchschnitt gezahlten Pensionen doppelt so hoch wie der monatliche Zahlbetrag eines Eckrentners. Bleibt es bei den gegenwärtigen Regelungen, die zu einer Absenkung der durchschnittlichen gesetzlichen Rente führen, wird diese Kluft noch erheblich zunehmen. Seit Mitte der neunziger Jahre stieg die Eckrente um ca. zehn Prozent, während die durchschnittlichen Beamtenpensionen um rund ein Drittel anwuchsen. In Sachsen gab es am 1. November 2010 im öffentlichen Dienst des Freistaates Sachsen mehr als 4.000 Pensionäre, für die pro Monat aus dem Landeshaushalt mehr als 7,5 Millionen Euro aufzubringen waren. Somit ergibt sich eine durchschnittliche monatliche Zahlung pro Pensionär von 1.859 Euro (Siehe Drucksache des Sächsischen Land tages 5/4247). Auch diese Entwicklung untermauert geradezu die Forderung der LINKEN nach einer Erwerbstätigenversicherung für die Rente. 22 Pflegeversicherung Rentner haben seit 1. Juli 2008 von ihrer Bruttorente monatlich 1,95 Prozent in die gesetzliche Pflegeversicherung zu zahlen. Für kinderlose Rentner der Geburtsjahrgänge ab 1940 kommen weitere 0,25 Prozent hinzu. Im Unterschied zu sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, wo der Arbeitgeber die Hälfte des monatlichen Beitrages zur Pflegeversicherung übernimmt, müssen Rentner diesen in voller Höhe allein tragen. Diese Sonderbelastung für Rentner hat DIE LINKE stets kritisiert. Gleiches gilt für die Regelung, dass Pensionsberechtigte, also frühere Beamte, ebenfalls nur die Hälfte des Beitrages zu entrichten haben. Pflegezeiten Wer einen Pflegebedürftigen mindestens 14 Stunden pro Woche ausschließlich zu Hause betreut und dafür keinen Lohn erhält, kann einen Antrag auf Zahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung stellen. Die Beiträge werden von der Pflegeversicherung des Pflegebedürftigen gezahlt. Die Höhe des erworbenen Rentenanspruchs ist abhängig von der Dauer der Pflege sowie von der Pflegestufe des zu Betreuenden. Pflichtversicherung Bei der gesetzlichen Rentenversicherung handelt es sich im eigentlichen Sinne um eine Pflichtversicherung. Aber, das ist aus Sicht der LINKEN der entscheidende Nachteil, sie bezieht nicht alle ein. Betroffen sind alle abhängig Beschäftigten, außer die geringfügig Beschäftigten. Nicht einbezogen sind Beamte, Richter oder Berufssoldaten. Versicherungspflicht besteht auch für Auszubildende, Beschäftigte in Werkstätten für Behinderte sowie Wehrdienst- und Zivildienstleistende. Einer Reihe von Personen wird die Möglichkeit geboten, sich freiwillig zu versichern. Private Altersvorsorge Nach Ansicht aller anderen Bundestagsparteien außer der LINKEN lasse sich der Wohlstand im Alter nur dann sichern, wenn vorher ausreichend privat für das Alter vorgesorgt werde. Die Versicherungs- und Bankenkonzerne wittern bereits das große Geschäft und setzen bewusst auf die weitere Aushöhlung der gesetzlichen Rentenversicherung. Eine jüngst veröffentlichte repräsen- 23 tative Umfrage hat ergeben, dass 52 Prozent der Bundesbürger zwischen 18 und 59 Jahren über keine ausreichende Altersvorsorge verfügt. Viele können diese auch gar nicht betreiben, weil ihr Einkommen dafür überhaupt nicht ausreicht. Auch deshalb ist die Orientierung auf die private Altersvorsorge von vornherein auf die bewusste Ausgrenzung eines beträchtlichen Teiles der Bevölkerung gerichtet. Zunehmende Altersarmut wird somit bewusst in Kauf genommen. Rehabilitation Es gilt der Grundsatz: Rehabilitation vor Rente. Bei von der gesetzlichen Rentenversicherung gewährten Rehabilitationsleistungen geht es vor allem darum, eine Minderung der Erwerbsfähigkeit zu verhindern oder diese teilweise bzw. ganz wiederherzustellen. In der Regel ist die Finanzierung von Rehabilitationsmaßnahmen nur möglich, wenn die Betreffenden vorher mindestens fünf Jahre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt haben. Rentenbesteuerung Alterseinkünfte, darunter Zahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung, unterliegen nach dem seit 1. Januar 2005 geltenden Alterseinkünftegesetz neuen steuerrechtlichen Regelungen. Obgleich dies für Miet- oder Kapitaleinkünfte noch nachvollziehbar ist, bestehen bei den gesetzlichen Rentenzahlungen erhebliche Zweifel. Haben die Rentenzahlungen 2005 oder vorher eingesetzt, so ist die Hälfte der Einkünfte steuerpflichtig. Seit 2006 steigt dieser Anteil für neu hinzugekommene Rentner bis 2020 jährlich um 2 Prozent und danach jährlich um 1 Prozent. Daraus folgt, dass das zu versteuernde Jahreseinkommen eines Einzelrentners 2008 6.270 Euro betragen würde. Der Gesetzgeber hat allerdings festgelegt, dass Steuern erst ab einem Jahreseinkommen in Höhe von 7.664 Euro zu entrichten sind. Bei Ehepaaren gilt der doppelte Freibetrag. Gerade dies benachteiligt Alleinstehende, vor allem Frauen. Die meisten Älteren, vor allem wenn sie nur Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten, werden daher keine Steuern abführen müssen. Zu beachten ist auch, dass Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie Werbungskosten oder des Werbungskostenpauschalbetrags in Höhe von 102 Euro das anzurechnende Einkommen mindern. Grundsätzlich sind Rentnerhaushalte, deren Einkünfte über der o.g. Freigrenze liegen, zur Einrei24 chung einer Einkommenssteuererklärung bei den zuständigen Finanzämtern verpflichtet. Ob dies bislang geschehen ist, bezweifeln Vertreter der Steuergewerkschaft. Sie rechnen mit Nachforderungen der Behörden für bis zu 2 Millionen Rentnerhaushalte. Es muss auch davon ausgegangen werden, dass viele Rentner möglicherweise über die seit 2005 geltende Gesetzeslage nicht ausreichend informiert sind. Nach Informationen der sächsischen Landesregierung übergeben die Rentenversicherer ab 2009 den Finanzämtern ihre Daten, so dass diese entsprechende Nachforderungen erheben können. In Sachsen reichten 2005 fast 250.000 Rentnerhaushalte einen Steuerausgleich bei den Finanzämtern ein; ein Jahr später waren es ca. 20.000 weniger (Siehe Drucksache des Sächsischen Land tages 4/12336). Aus diesen Angaben lassen sich aber kaum verwertbare Schlussfolgerungen ableiten. Hier muss die weitere Entwicklung in den Folgejahren abgewartet werden. Renteneintrittsalter Bislang galt in der Bundesrepublik die Vollendung des 65. Lebensjahres als gesetzliches Renteneintrittsalter. In der DDR, lag diese Altersgrenze für Männer ebenfalls bei 65, für Frauen jedoch bei 60 Jahren. Inzwischen hat der Bundestag gegen die Stimmen der Linksfraktion das Renteneintrittsalter auf 67 Jahre angehoben. Dies soll in einem Stufenprozess ab 2012 bis 2029 durchgesetzt werden. Deshalb werden, von einigen Ausnahmen abgesehen, alle nach 1947 Geborene davon betroffen sein. Auch die Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag hat sich mit Antragsinitiativen am Widerstand gegen die Anhebung des Renteneintrittsalters beteiligt (Siehe Druck sachen des Sächsischen Landtages 4/6888 und 5/2125), stieß allerdings auf Ablehnung der Landtagsmehrheit. Diese Neuregelung wird, und das ist vom Gesetzgeber auch beabsichtigt, zu Rentenraub führen, weil viele Beschäftigte aus verschiedenen Gründen gar nicht bis zur Vollendung des 67. Lebensjahres arbeitsfähig sind. Deshalb bleibt es ein Gebot weiteren Widerstandes, die Regelungen zur Anhebung des Renteneintrittsalters wieder rückgängig zu machen. Dabei ist es nicht einmal ein Trostpflaster, wenn Beschäftigte, die mindestens 45 anrechnungsfähige Beitragsjahre aufweisen, weiterhin mit 65 in Rente gehen, ohne dauerhafte Abschläge in Kauf nehmen zu müssen. Es wird nämlich künftig wegen unterbrochener Erwerbsbiografien und nicht mehr anrechenbaren Ausbildungszeiten kaum noch Personen geben, die diese 45 Beitragsjahre erreichen. 25 Rentenformel Diese dient der Berechnung der Rente. Sie wurde in den letzten Jahren immer undurchsichtiger, ist nicht nur für Laien, sondern zunehmend auch für „Rentenexperten“ kaum noch durchschaubar. So wurden in die Rentenformel Nachhaltigkeitsfaktor, Riesterfaktor oder Nachholfaktor aufgenommen, die allesamt zu einer Absenkung der Rente führen. Die LINKE fordert daher nicht nur einen Wegfall dieser Faktoren, sondern eine Rentenformel, die durchschaubar und nachvollziehbar ist. Rentengarantie Kurz vor der Wahl verabschiedete der Bundestag 2009 ein Gesetz, das die Höhe der Rente garantieren soll. Selbst wenn es eigentlich durch verschiedene Dämpfungsfaktoren und durch Absenkung der Löhne eigentlich zu einer Rentensenkung kommen müsste, wird dies ausgeschlossen. Dieses offensichtliche Wahlgeschenk der damaligen Großen Koalition schließt freilich Nullrunden und die damit verbundene Absenkung des realen Rentenniveaus nicht aus und ist daher eine Mogelpackung. Im Sächsischen Landtag kam es im Herbst 2010 zu einer von der Fraktion DIE LINKE angeregten kontroversen Debatte, weil Ministerpräsident Tillich die „Rentengarantie“ mehrfach in Frage gestellt hatte (Siehe Drucksache des Sächsischen Landtages 5/3216). Rentenüberleitungsgesetz (RÜG) Mit diesem Gesetz wurde per 1. Januar 1992 das westdeutsche Rentenrecht auf Ostdeutschland übertragen. Dabei wurden für viele Ostdeutsche durchaus Verbesserungen erreicht. Aber bis heute, so Angaben der Volkssolidarität, werden etwa 40 Prozent der ostdeutschen Rentner benachteiligt. Das betrifft beispielsweise in der DDR geschiedene Frauen, Angehörige von Post und Eisenbahn sowie Wissenschaftler und Hochschullehrer. Auf deren Situation hat DIE LINKE nicht nur immer wieder hingewiesen, sondern auch zahlreiche Antrags- und Gesetzesinitiativen ergriffen. Einige positive Veränderungen konnten aber nur nach Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts erreicht werden. Riester-Rente Diese wurde unter der Bundesregierung von Gerhard Schröder mit der Begründung eingeführt, dass die gesetzliche Rentenversicherung künftig im26 mer weniger in der Lage sei, den Wohlstand im Alter zu sichern. Die RiesterRente, so die großspurigen Ankündigungen, sollte auf jeden Fall zusätzlich zu anderen Rentenleistungen gewährt werden. Ein Grund dafür, dass DIE LINKE die Riester-Rente von Anfang an ablehnte, war, dass Beschäftigte dann faktisch umsonst zusätzlich gezahlt haben, wenn sie später auf Altersgrundsicherung angewiesen sind. Die Riester-Rente wird nämlich auf das für die Gewährung einer Grundsicherung heranzuziehende Einkommen angerechnet und damit eben nicht zusätzlich gewährt. Deshalb hat die Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag beantragt, über eine Bundesratsinitiative durchzusetzen, dass die Riester-Rente auf jeden Fall zusätzlich gewährt wird (Siehe Drucksache des Sächsischen Landtages 4/11131). Riester-Faktor Im Nachgang zur Einführung der Riester-Rente gilt seit 2004, dass die jährlich mögliche Rentensteigerung um 0,5 Prozent reduziert wird, weil angenommen wurde, dass die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, die sich für die Rieser-Rente entscheiden, dafür im Durchschnitt genau diese 0,5 Prozent ihres Bruttoeinkommens zusätzlich zu den Beiträgen der gesetzlichen Rentenversicherung einzahlen. Obwohl die Zahl derer mit RiesterVerträgen inzwischen gestiegen ist, haben sie erst einen Anteil von einem Drittel an den Infragekommenden, so dass sich eigentlich schon deshalb dieser Zwangsfaktor ausschließen müsste. Außerdem widerspricht es jeglicher Rechtslogik, wenn aus der eigentlich freiwilligen privaten Altersvorsorge für Bestandsrentner faktisch ein Zwangsgeld erhoben wird. Für DIE LINKE war genau das ein Grund, sich gegen die Einführung der Riester-Rente zu entscheiden; und genau deshalb fordert sie auch weiterhin die Abschaffung des Riester-Faktors. Schwerbehinderte Anerkannte Schwerbehinderte, also Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50, können mit Vollendung des 63. Lebensjahres ohne Abschlag in die Altersrente gehen, müssen aber eine Wartezeit von mindestens 35 Jahren erfüllt haben. Ursprünglich war die Gewährung von abschlagsfreier Altersrente mit Vollendung des 60. Lebensjahres möglich. Die von der LINKEN kritisierte Anhebung der Altersgrenze erfolgte im Zusammenhang mit der generellen Heraufsetzung des Renteneintrittsalters auf 27 67. Gleiches betrifft die Regelung, dass Schwerbehinderte, die nach dem 31. Dezember 1951 geboren sind, künftig erst mit Vollendung des 65. Lebensjahres die abschlagsfreie Altersrente beziehen können. Ebenfalls schrittweise kommt es zu einer Heraufsetzung der Altersgrenze mit Abschlag von 60 auf 62 Jahren. Mit entsprechenden Abschlägen kann der Altersrentenbeginn auch schon mit Vollendung des 60. Lebensjahres erfolgen. Wer berufs- oder erwerbsunfähig und vor dem 1. Januar 1951 geboren ist, kann so wie Schwerbehinderte vorzeitig in Rente gehen. Wer vor dem 16. November 2000 das 50. Lebensjahr vollendet hatte, kann als anerkannt Schwerbehinderter bzw. als Berufs- oder Erwerbsunfähiger schon mit Vollendung des 60. Lebensjahres ohne Abschlag eine Altersrente beziehen. Selbstständige Selbstständige können, wenn es für sie keine Sondersysteme gibt, freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Etwa 2,3 Millionen davon sind bundesweit gegenwärtig nicht ausreichend rentenversichert, so dass ihnen später Altersarmut droht. Das gilt insbesondere für Menschen, die mehr oder weniger in eine Art Scheinselbstständigkeit gezwungen wurden, aber aus ihrer Tätigkeit nur geringe Einkünfte erzielen, so dass sie kaum Altersvorsorge betreiben können. Die Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag hat daher per Antrag auf diese Situation aufmerksam gemacht und eine Bundesratsinitiative zur Einbeziehung von Selbstständigen in die gesetzliche Rentenversicherung gefordert (Siehe Drucksache des Sächsischen Landtages 4/11137). Sozialgesetzbuch Die wichtigsten Regelungen zur Rente sind im Sozialgesetzbuch VI ent halten. Steuerfinanzierung der Rente Immer wieder wird in die Diskussion eingebracht, eine Umstellung der gegenwärtigen gesetzlichen Rentenversicherung auf ein steuerfinanziertes System zu vollziehen. DIE LINKE lehnt derartige Vorschläge aus prinzipiellen Gründen ab. Die Höhe der Rentenzahlungen wäre so zu sehr von jeweiligen politischen Machtverhältnissen abhängig und erheblichen Schwankungen unterworfen. Außerdem würde eine solche Veränderung die Unternehmer von jeglicher Mitverantwortung für die Altersversorgung entlasten. 28 Studierende Studierende sind nicht gesetzlich rentenversichert. Üben sie während ihres Studiums allerdings eine mehr als geringfügige Beschäftigung aus, sind sie pflichtversichert. Teilzeitarbeit In Deutschland hat sich der Anteil von Vollzeitbeschäftigten wesentlich verringert. Lag er 1991 noch bei 84 Prozent, sank er bis 2006 auf nur noch 67 Prozent. Dies hat natürlich für die Betroffenen erhebliche Auswirkungen auf die Höhe ihrer späteren Rente. Noch negativer sind diese für die 7,2 Millionen Minijobber, die überhaupt keine Rentenansprüche erwerben. Umlageverfahren Damit wird bezeichnet, dass die aktuellen Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung aus den aktuellen Einnahmen gespeist werden. Mit anderen Worten: Die Rente wird aus den monatlichen Beitragseinnahmen der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und deren Arbeitgeber gezahlt. Vor allem durch Massenarbeitslosigkeit kommt es zu Einnahmeverlusten der gesetzlichen Rentenkassen, die in der Regel zur Anhebung des monatlichen Beitrages führen. Unter der Regierung von Gerhard Schröder wurde durch eine Reihe von Gesetzesänderungen zwar der Beitrag unterhalb von 20 Prozent gehalten, aber zugleich mit mehreren Nullrunden und Dämpfungsfaktoren das reale Rentenniveau abgesenkt. Unfallrente Immer wieder gibt es Beschwerden darüber, dass eine Unfallrente teilweise auf die Altersrente angerechnet wird. Diesbezüglich liegt auch eine Klage beim Bundesverfassungsgericht vor, über die allerdings zurzeit noch nicht entschieden ist. Dabei wird auch darüber zu befinden sein, ob und wie lange noch gilt, dass der von der Unfallrente anzurechnende Betrag in den neuen Bundesländern höher als in den alten ist. Waisenrente Halbwaisen- oder Vollwaisenrente wird gezahlt, wenn verstorbene Eltern die Anwartschaftszeiten für eine gesetzliche Rente erfüllt haben. Halbwaisen- 29 rente umfasst zehn Prozent des Rentenanspruchs der Verstorbenen sowie eines Zuschlags, Vollwaisenrente beträgt 20 Prozent. Als Eltern gelten sowohl leibliche als auch Adoptiveltern. Auch beim Tod von Stief- oder Pflegeeltern kann Anspruch auf Waisenrente bestehen, wenn das Kind vorher von diesen vorwiegend unterhalten wurde. Wartezeiten für Rentenansprüche Rentenansprüche hat man nur, wenn man eine bestimmte Zeit einer gesetzlichen Rentenversicherung angehört hat. In der Regel sind das fünf Jahre. Widerspruch Gegen Rentenbescheide kann innerhalb von vier Wochen Widerspruch eingelegt werden, der möglichst schriftlich begründet werden sollte. Für die Bearbeitung und Entscheidung des Widerspruchs steht dem Rentenversicherungsträger eine gesetzliche Frist von drei Monaten zu. Sollte dem Widerspruch nicht abgeholfen werden, kann beim zuständigen Sozialgericht Klage eingereicht werden. Zwangsverrentung Langzeitarbeitslose können seit 1. Januar 2008 nach Vollendung des 63. Lebensjahres zwangsverrentet werden und müssen dann dauerhafte monatliche Abschläge von 0,3 Prozent hinnehmen. DIE LINKE hat sich von Anfang an gegen diese Zwangsmaßnahmen ausgesprochen und mit ihrem Widerstand zumindest verhindert, dass die ursprüngliche Absicht der Merkel-Regierung aufgegeben werden musste, diese Maßnahme bereits mit Vollendung des 60. Lebensjahres einzuführen. 30 Stichwortverzeichnis A Abschlag · 3 Absenkung des Rentenniveaus · 3 Aktueller Rentenwert · 3 Altersarmut · 4 Alterseinkommen · 4 Alterseinkünftegesetz · 5 Altersrente · 5 Äquivalenzprinzip · 5 Arbeitslosigkeit · 6 Artfremde Leistungen · 6 Auffüllbeträge · 6 Auszahlung der Rente · 7 B Beitragsbemessungsgrenze · 7 Berufsunfähigkeitsrente · 8 Betriebsrente · 8 Bildungszeiten · 8 Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) · 8 Bürgerversicherung · 8 D Demografischer Wandel · 9 Deutsche Rentenversicherung Bund · 10 Durchschnittsrente · 10 E Eckrente · 10 Entgeltpunkte · 11 Erwerbsminderungsrente · 11 Erwerbstätigenversicherung · 12 Erziehungszeiten · 12 31 F Frauen · 12 Freiwillig Versicherte · 13 Frühverrentung · 13 G Generationsgerechtigkeit · 13 Geschiedene · 14 Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) · 14 Gesundheitsreform · 15 Grundrente · 15 Grundsicherung · 16 H Hartz IV · 17 Hinterbliebenenrente · 17 Hinzuverdienstgrenze · 18 Hochwertungsfaktor · 18 K Kapitaldeckungsprinzip · 19 Klage · 19 Krankenversicherung · 19 Kriegsopferrente · 19 Künstlersozialversicherung · 20 Landesversicherungsanstalt Sachsen (LVA) · 20 M Mindestlohn · 20 Minijobs für Altersrentner · 20 N Nachhaltigkeitsfaktor · 21 Nachholfaktor · 21 Neurentner · 21 Nullrunden · 22 32 P Pensionsberechtigte · 22 Pflegeversicherung · 23 Pflegezeiten · 23 Pflichtversicherung · 23 Private Altersvorsorge · 23 R Rehabilitation · 24 Rentenbesteuerung · 24 Renteneintrittsalter · 25 Rentenformel · 26 Rentengarantie · 26 Rentenüberleitungsgesetz (RÜG) · 26 Riester-Rente · 26 Riesterfaktor · 27 S Schwerbehinderte · 27 Selbstständige · 28 Sozialgesetzbuch · 28 Steuerfinanzierung der Rente · 28 Studierende · 29 T Teilzeitarbeit · 29 U Umlageverfahren · 29 Unfallrente · 29 W Waisenrente · 29 Wartezeiten für Rentenansprüche · 30 Widerspruch · 30 Z Zwangsverrentung · 30 33 Themenbezogene Publikationen der Linksfraktion im Sächsischen Landtag »Dem Parteiegoismus geopfert. Eine Kurzdokumentation der Links- fraktion im Sächsischen Landtag zum Scheitern des Seniorenmit- wirkungsgesetzes, März 2008. »Für eine solidarische und soziale Rentenreform, März 2004. »Für gerechte Rentenregelungen. Parlamentarische Initiativen der Linksfraktion im Sächsischen Landtag – Mai 2005 bis Februar 2008, März 2008. »A. Hahn/D. Pellmann: Armut in Sachsen. Die Situation, das Versagen der Staatsregierung und die Alternativen der Linksfraktion. Thesen, Oktober 2007 »Herstellung der Rentengerechtigkeit jetzt. Parlamentarische Initiativen für die Schließung von Gerechtigkeitslücken im Rentenrecht. Eine Dokumentation, November 2003. »D. Pellmann: Altersarmut auf dem Vormarsch. Situation und Perspektive älterer Menschen in Sachsen, Juni 2009 »D. Pellmann: Sieben verlorene Jahre. Eine Bilanz der Umsetzung der Agenda 2010 für Sachsen, März 2010. » Reale Rentenverluste und drohende Altersarmut. Zur gegenwärtigen Situation und Perspektive sächsischer Rentnerinnen und Rentner, Juni 2007. »Soziale Sicherungssysteme in Gefahr. Die Vorschläge der Rürup- Kommission und die Alternativen der PDS. Beiträge zur Seniorenkonferenz der PDS-Landtagsfraktion am 16. Juni 2003 in Dresden, Juli 2003. 9 34 Download/Bezug unter www.linksfraktion-sachsen.de 35 Impressum Herausgeber: V.i.S.d.P.: Redaktion: Gestaltung: Titelfoto: Stand: Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag Marcel Braumann MdL Dr. Dietmar Pellmann, Sozialpolitischer Sprecher Carola Müller Franz Pfluegl © www.fotolia.de März 2011 Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag Bernhard-von-Lindenau-Platz 1, 01067 Dresden Telefon: 0351 493-5800, Telefax: 0351 493-5460 E-Mail: [email protected] http://linksfraktion-sachsen.de Diese Publikation dient der Information und darf in einem Wahlkampf nicht zur Parteienwerbung eingesetzt werden. 36 www.linksfraktion-sachsen.de