Die Rente geht uns alle an - Fraktion DIE LINKE im Sächsischen

Transcription

Die Rente geht uns alle an - Fraktion DIE LINKE im Sächsischen
Die Rente geht uns alle an
A·B·C zur Rentenpolitik
Positionen der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag 1
Vorwort
Für DIE LINKE bleibt die Herstellung sozialer Gerechtigkeit das Grund­- an­liegen ihres politischen Wirkens. Damit unterscheiden wir uns prinzipiell von allen anderen im Bundestag und in den Landtagen vertretenen
Parteien, selbst wenn diese vorgeben, sich ebenfalls für eine gerechtere
Gesellschaft einzusetzen. Mit unserem Grundanspruch wenden wir uns an
alle Generationen und setzen uns deshalb offensiv mit jenen im konser­va­- tiven und neoliberalen Lager auseinander, die Verteilungskonflikte zwischen
Jung und Alt herbeireden, um so von den eigentlichen sozialen Verwer­- fungen in unserer Gesellschaft abzulenken. Uns geht es um Chancengleichheit für Kinder und Jugendliche ebenso wie um ein würdevolles und selbst
bestimmtes Leben im Alter.
Obwohl die gesetzlichen Weichenstellungen in der Rente auf Bundes­
ebene erfolgen, haben die Länder über den Bundesrat mit zu entscheiden.
Deshalb gehört Rentenpolitik für die Fraktion DIE LINKE im Sächsischen
Landtag von Anfang an zu ihren sozialpolitischen Schwerpunkten. Davon
zeugen eine Fülle von Anträgen und anderen parlamentarischen Initiativen.
Selbst wenn diese Anträge von den die Regierung tragenden Fraktionen
abgelehnt wurden, waren die dazu geführten Landtagsdebatten unsererseits stets eine scharfe Abrechnung mit vor allem von CDU-Rednern vertretenen Positionen, etwa zur Unterschätzung fortschreitender Altersarmut,
zur Leugnung der Benachteiligung ostdeutscher Rentner oder zur Verteidigung der Rente mit 67.
Dabei war uns durchaus bewusst, dass das deutsche Rentensystem, insbesondere für ältere Menschen schwer zu durchschauen ist. In den Bürgersprechstunden unserer Abgeordneten in den Wahlkreisen wenden sich
immer öfter Menschen mit komplizierten rentenrechtlichen Fragen an uns.
Selbst Experten sind manchmal überfordert. Deshalb ist es verdienstvoll,
wenn Dr. Dietmar Pellmann, der sozialpolitische Sprecher unserer Landtagsfraktion, mit dem vorliegenden ABC zur Rentenpolitik den Versuch
unternimmt, Sachverhalte und Begriffe so zu erklären, dass sie hoffentlich
auch für Laien etwas verständlicher werden.
1
Diese Zusammenstellung erschien erstmals Ende 2008 und stieß auf
großes Interesse. Auch die nunmehr vorliegende aktualisierte Fassung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, was angesichts der komplizierten
Materie wohl auch kaum möglich wäre. Außerdem wird wiederum durchgängig auf Auffassungen und parlamentarische Initiativen der Fraktion DIE
LINKE verwiesen. Deshalb versteht sich diese Publikation auch bewusst
nicht als Ratgeber im üblichen Sinne. Sie kann allerdings dazu beitragen,
in bestimmte rentenpolitische Sachverhalte tiefer einzudringen und so vielleicht doch Hilfestellung zu geben. Dr. André Hahn
Fraktionsvorsitzender
2
Dresden, März 2011
A·B·C zur Rentenpolitik
Abschlag
Wer vor Erreichen des gesetzlichen Eintrittsalters in den Ruhestand geht,
muss einen dauerhaften Abschlag auf die Altersrente in Kauf nehmen. Er
beträgt 0,3 Prozent pro vorzeitig in den Ruhestand gegangenen Monat. Im
Höchstfall kann so ein Abschlag von 18 Prozent entstehen. Diese Regelung
gilt seit 2001. Für anerkannte Schwerbehinderte gelten teilweise modifizierte Bestimmungen.
Absenkung des Rentenniveaus
Seit Jahren ist es Konzept und politische Praxis der jeweiligen Bundesregierungen, das reale Rentenniveau schrittweise abzusenken. Ausschlaggebend
dafür waren Nullrunden seit 2003. Seit dieser Zeit sind jedoch die Verbraucherpreise um 15 Prozent gestiegen, was einen beträchtlichen Kaufkraftverlust vor allem für Rentner mit niedrigen Bezügen bedeutet. Darüber hinaus
haben Riesterfaktor oder Nachhaltigkeitsfaktor schon bis jetzt zu „plan­
mäßigen“ Rentenkürzungen geführt. Aus den verschiedenen „Gesundheitsreformen“ haben sich seit 2004 zusätzliche finanzielle Belastungen gerade
für Ältere ergeben. Auch die Anhebung des Renteneintrittsalters auf künftig
67 Jahre wird zu realen Rentenverlusten führen. Deshalb fordert DIE LINKE,
all diese belastenden Regelungen rückgängig zu machen.
Aktueller Rentenwert
Er ist zwischen den alten und den neuen Bundesländern nach wie vor unterschiedlich. Der Rückstand gegenüber dem Wert im Westen hat sich seit
Jahren kaum verringert und liegt gegenwärtig bei 11,3 Prozent. Damit ist der
ostdeutsche Eckrentner (siehe Eckrente) im Monat 138 Euro weniger wert
als der in Westdeutschland. Nach über 20 Jahren ist dieser Unterschied in
keiner Weise mehr zu akzeptieren, zumal er sich nicht nur für Bestandsrentner reproduziert. Daher fordert DIE LINKE auch im Sächsischen Landtag seit
Jahren im Sinne von Rentengerechtigkeit endlich eine Angleichung des aktuellen Rentenwertes Ost an den aktuellen Rentenwert West (Siehe Druck­
sachen des Sächsischen Landtages 4/1683, 4/11134 und 5/45). Dass die
Massenbewegung für Rentengerechtigkeit in Ost und West zumindest nicht
3
mehr ungehört bleibt, beweist die Ankündigung der Bundesregierung, sich
der Angelegenheit nun endlich annehmen zu wollen. Im Koalitionsvertrag
zwischen CDU/CSU und FDP wird angekündigt, die Rentenangleichung in der
laufenden Legislaturperiode, also bis 2013, zu erreichen. Bislang ist jedoch
nichts geschehen. Und insbesondere der sächsische Ministerpräsident trat
mehrfach als „Bremser“ auf. DIE LINKE setzt sich für ein Stufenprogramm
zur Herstellung der Rentengleichheit ein, wie es etwa die Gewerkschaft
ver.di erarbeitet hat. Danach soll die Renteneinheit bis 2016 vollzogen sein.
Die dafür notwendigen jährlich etwa 5 Milliarden Euro sind aus Steuermitteln zu finanzieren.
Altersarmut
Führende Politiker von CDU und FDP in Sachsen behaupten nach wie vor,
dass es gegenwärtig noch gar keine Altersarmut im Freistaat geben würde. Diese werde nämlich durch die Gewährung der Altersgrundsicherung
verhindert. Bestenfalls könne es verdeckte Armut geben, wenn Ältere die
ihnen zustehenden Grundsicherungsleistungen nicht beantragen. Diese Position ist zumindest in zweierlei Hinsicht fragwürdig. Zum einen liegen die
Grundsicherungsleistungen weit unter der für Deutschland nach EU-Kriterien definierten Armutsgrenze. Zum anderen gelten auch Ältere offiziell als
arm, deren Einkommen über der Grundsicherungsgrenze, aber unter den von
der EU definierten Armutskriterien liegt. So dürfte die Altersarmutsquote in
Sachsen gegenwärtig bei mindestens 15 Prozent liegen. Sie könnte bis 2020
auf 25 bis 30 Prozent steigen. Ursachen dafür sind die in den letzten Jahren verabschiedeten Regelungen zur Absenkung der Rente, die anhaltenden
Reallohnverluste, die fortschreitende Prekarisierung von Beschäftigungsverhältnissen und die hohe Langzeitarbeitslosigkeit. Erhielt ein Neurentner in
Sachsen im Jahr 2000 im Durchschnitt noch monatlich 952 Euro, so 2009
nur noch 892 Euro. Bei sächsischen Rentnerinnen fiel der Betrag von 683
auf 656 Euro (Siehe Drucksache des Sächsischen Landtages 5/4246). Dieser
Abwärtstrend wird zunehmen.
Alterseinkommen
Dieses setzt sich aus sämtlichen Einkünften, die Rentnerinnen und Rentner
erzielen, zusammen. In Deutschland haben die gesetzlichen Rentenzahlungen mit 85 Prozent den höchsten Anteil am Alterseinkommen; weitere zehn
4
Prozent entfallen auf private Versicherungsleistungen und fünf Prozent auf
Betriebsrenten. Hinzu kommen dann noch weitere Einnahmen aus Vermietung oder Vermögen. In den neuen Bundesländern ist der Anteil derer, die
ihre Alterseinkünfte ausschließlich aus Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung erzielen, weitaus höher als in Westdeutschland. Entscheidend
für einen Vergleich der Lebensstandards sind daher die gesamten Alterseinkünfte, die im Osten um ein Fünftel niedriger sind. So hat ein ostdeutsches
Rentnerehepaar monatlich ca. 400 Euro weniger und eine Einzelperson 300
Euro. Dieser Vergleich berücksichtigt dann auch die hohe Zahl an Pensionsberechtigten in den alten Bundesländern, während im Osten vergleichbare
Berufsgruppen in die gesetzliche Rentenversicherung eingegliedert sind.
Darüber hinaus ist der Aktienbesitz von Rentnern in den alten Bundesländern doppelt so hoch wie in Ostdeutschland. Auch beim Wohneigentum gibt
es beträchtliche Unterschiede. Während im Westen mehr als 50 Prozent der
über 65-Jährigen Wohneigentum besitzt, liegt der Anteil im Osten lediglich
bei einem Drittel.
Alterseinkünftegesetz
Seit 1. Januar 2005 ist gesetzlich geregelt, dass Alterseinkünfte einschließlich der Zahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung nachversteuert
werden müssen. Im Unterschied zu vorhergehenden Regelungen bedeutet
dies ein Anwachsen der Zahl von steuerpflichtigen Rentnerinnen und Rentnern.
Altersrente
Anspruch auf Altersrente haben nur Personen, die selbst einer gesetzlichen
Versicherung angehören und ein bestimmtes Alter erreicht haben. Die gesetzliche Altersgrenze betrug bislang 65 Jahre, wird nunmehr von 2012 bis
2029 schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Die Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag hat sich mehrfach dafür eingesetzt, dass die Anhebung des
gesetzlichen Renteneintrittsalters auf 67 Jahre wieder zurückgenommen wird
(Siehe Drucksachen des Sächsischen Landtages 5/1576 und 5/2125).
Äquivalenzprinzip
Damit wird in der gesetzlichen Rentenversicherung der unmittelbare Zusammenhang zwischen gezahlten Beiträgen und späterer Rentenleistung be-
5
zeichnet. Die Höhe der späteren Rente ist damit weitgehend abhängig von
der Dauer der Beschäftigung und der dabei erzielten Höhe des Einkommens.
Das Äquivalenzprinzip wird allerdings durch einige Faktoren, wie die Anrechnung von Erziehungs- oder Pflegezeiten ergänzt.
Arbeitslosigkeit
Arbeitslose, die Leistungen als Arbeitslosengeld I oder II erhalten, sind gesetzlich rentenversichert. Das galt bis Ende 2004 auch für Personen mit
Bezug von Arbeitslosenhilfe. Ursprünglich zahlte die Bundesarbeitsagentur
für Anspruchsberechtigte des Arbeitslosengeldes II 78 Euro pro Monat in die
Rentenkasse ein; danach wurde der Betrag auf 40 Euro gekürzt. Personen, für
die ein Jahr diese 40 Euro entrichtet wurden, erwarben lediglich einen späteren dauerhaften Rentenanspruch von 2,09 Euro. Seit 1. Januar 2011 sind für
Bezieher von Arbeitslosengeld II jegliche Beitragszahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung eingestellt worden, so dass sich die Zeit der Langzeitarbeitslosigkeit in keiner Weise auf die Höhe der späteren Rente auswirkt.
Für viele der Betroffenen droht damit Altersgrundsicherung, also Altersarmut
(Siehe Drucksache des Sächsischen Landtages 5/3037).
Artfremde Leistungen
Dabei handelt es sich um Aufwendungen, die von der gesamten Gesellschaft
und nicht allein von den gesetzlich Rentenversicherten zu tragen wären.
Dazu gehören beispielsweise die rentenpolitischen Kosten der deutschen
Einheit, Leistungen aus der Kriegsopferfürsorge oder die Berücksichtigung
von Kindererziehungszeiten. Und natürlich wären auch die Aufwendungen
für die Angleichung des aktuellen Rentenwertes Ost an den aktuellen Rentenwert West über Steuermittel zu finanzieren. Aus alledem sind staatliche
Zuschüsse an die Rentenkassen notwendig und berechtigt. Es muss allerdings bezweifelt werden, dass die gegenwärtige Zuschusshöhe sämtliche
artfremde Leistungen bereits ausgleicht. Es ist deshalb zynisch, wenn konservative Politiker aus den notwendigen staatlichen Zuschüssen ableiten,
dass die gesetzliche Rentenversicherung nicht mehr zeitgemäß sei.
Auffüllbeträge
Diese wurden 1992 eingeführt. Sie glichen die Differenz zwischen dem Monatszahlbetrag der umgewerteten Rente und dem eigentlichen Anspruch
6
nach DDR-Recht aus. Bis zum 31.12.1995 profitierten die Rentner mit Auffüllbetrag von allen jährlichen Rentensteigerungen. Seitdem wurden die
Auffüllbeträge abgeschmolzen. Das bedeutete, dass für viele Betroffene
so lange jegliche jährliche Rentensteigerung ausblieb, bis der Auffüllbetrag
abgeschmolzen war. Das führte zu erheblichen Kaufkraftverlusten und damit zu schmerzlichen Einschnitten in die Lebenslage der Betroffenen. Auch
in Sachsen betraf das vor allem Frauen. Ende 2009 erhielten in Sachsen
immerhin noch fast 53.000 Personen einen Auffüllbetrag. Von den 45.700
Altersrentnern mit Auffüllbetrag waren lediglich etwas mehr als 1.000
Männer. Gegen die Praxis, dass Rentner erst dann von allgemeiner Rentensteigerung profitieren, wenn der Auffüllbetrag abgeschmolzen ist, hat
es immer wieder massenhaften Widerstand der Betroffenen gegeben. Das
Bundesverfassungsgericht sah 2005 allerdings kein grundgesetzwidriges
Handeln, so dass erst Ende 2010 die ca. 42.000 Widersprüche zurückgewiesen wurden.
Auszahlung der Rente
Die Rentenzahlung beginnt mit dem Monat, in dem sämtliche Voraussetzungen erfüllt sind. Deshalb sollte eine Rente sehr frühzeitig beantragt werden.
Rente wird am Ende des Monats für den abgelaufenen Monat gezahlt. Bestandsrentner, die vor dem 1. April 2004 in Rente gegangen sind, erhalten
weiterhin eine monatliche Vorauszahlung. Die fragwürdige Gesetzesänderung erfolgte, um die Rentenkassen zu stabilisieren.
Beitragsbemessungsgrenze
Dabei handelt es sich um das für die Zahlung des monatlichen Rentenversicherungsbeitrages anzurechnende Bruttoeinkommen. Die entsprechende
Grenze wird bislang jährlich festgelegt. 2006 lag sie in den alten Bundesländern bei 5.250 Euro und in den neuen Bundesländern bei 4.400 Euro;
für 2008 wurde sie nur geringfügig auf 5.300 bzw. 4.500 Euro angehoben.
Im Jahr 2011 liegt sie für die alten Bundesländer bei 5.500 und für die neuen
Bundesländer bei 4.800 Euro. Darüber hinaus erzielte Einkommen werden
nicht berücksichtigt. Im Interesse von mehr Solidarität fordert DIE LINKE,
dass sämtliches Einkommen herangezogen und die Beitragsbemessungsgrenze schrittweise abgeschafft wird. Spätere Rentenansprüche wären
allerdings nach oben hin zu deckeln.
7
Berufsunfähigkeitsrente
Diese Rente gab es bis zum 31.12.2000. Ersetzt wurde sie durch die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Berufsunfähigkeitsrente erhalten
allerdings weiterhin jene, die sie schon bis 2000 bezogen. Die Rente konnte
ebenso wie die heutige Erwerbsminderungsrente befristet oder auf Dauer
bewilligt werden. Sie kann längstens bis zum Erreichen des gesetzlichen
Renteneintrittsalters gezahlt werden.
Betriebsrente
Betriebsrenten sind Bestandteil der Alterseinkünfte. Sie sind eine Zusatzleistung des Arbeitgebers, in der Regel auf tarifvertraglicher Basis. In den neuen
Bundesländern gibt es kaum Betriebsrenten. In Westdeutschland liegt der
Anteil von Beziehern einer Betriebsrente daher viermal höher als in Sachsen.
An diesem Verhältnis dürfte sich in den nächsten Jahren wenig ändern, da
Betriebsrenten meist von Großunternehmen gewährt werden, von denen es
in den neuen Bundesländern nur ganz wenige gibt.
Bildungszeiten
Wurden bis Ende 2008 wenigstens noch drei Jahre der Studienzeit auf die
spätere Rente angerechnet, trat diese Regelung ab 2009 endgültig außer
Kraft. Schul- bzw. Lehrlingszeiten werden weiterhin mit bis zu drei Jahren
berücksichtigt. Dies ist allerdings eine eindeutige Benachteiligung von
Hochschulabsolventen, deren Rente sich dadurch um durchschnittlich ca.
50 Euro pro Monat verringert.
Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA)
Diese Körperschaft des öffentlichen Rechts existierte bis zum 30. September 2005. Seit 1. Oktober des selben Jahres besteht nunmehr die „Deutsche
Rentenversicherung Bund“.
Bürgerversicherung
Der Gebrauch dieses Begriffs hat in den letzten Jahren erheblich zugenommen und mehr und mehr Eingang in politische Auseinandersetzungen gefunden. Wenn DIE LINKE von Bürgerversicherung spricht, meint sie jedoch
grundsätzlich eine „solidarische Bürgerversicherung“ und grenzt sich damit
8
von anderen Auslegungsvarianten ab. Nach ihrem Verständnis zahlen alle
einen bestimmten Prozentsatz unter Berücksichtigung sämtlicher Einkünfte
in die Bürgerversicherung ein. Gefordert wird darüber hinaus letztlich eine
Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenze. Das Konzept einer solidarischen
Bürgerversicherung ließe sich bei der Krankenversicherung relativ problemlos umsetzen. Für die Rentenversicherung hat sich bei der LINKEN inzwischen mehrheitlich der Begriff „Erwerbstätigenversicherung“ durchgesetzt,
für deren Einführung allerdings relativ lange Übergangsfristen notwendig
sind.
Demografischer Wandel
Es wird inzwischen kaum noch ernsthaft bestritten, dass sich die Altersstruktur der Bevölkerung bereits verändert hat und dieser Prozess fortschreitet.
Davon ist der Freistaat Sachsen besonders stark betroffen und ist inzwischen mit einem Durchschnittsalter von 46 Jahren das Bundesland mit der
ältesten Bevölkerung. Im Jahr 2020 könnte das Durchschnittsalter bereits
bei 49 Jahren liegen. Schon Ende 2007 waren 29 Prozent der Sachsen älter
als 60 Jahre; 58 Prozent davon waren Frauen und 42 Prozent Männer. Seit
1990 ist der Anteil der über 60-Jährigen um acht Prozent auf 1,23 Millionen
gestiegen. Bis 2020 werden es voraussichtlich 1,4 Millionen mit dann einem
Bevölkerungsanteil von 36 Prozent sein. Ursachen dafür sind die geringe Geburtenrate sowie die massenhafte Abwanderung vor allem junger Menschen.
Seit 1990 hat sich die sächsische Bevölkerung um mehr als 700.000 auf
derzeit 4,15 Millionen verringert. Der demografische Wandel hat erhebliche
Auswirkungen auf die Rentenversicherung. Künftig wird sich das Verhältnis
von Beitragszahlern und Rentenbeziehern weiter verschlechtern.
In Sachsen beträgt die Geburtenrate lediglich 1,3. Sie müsste aber bei weit
über 2,0 liegen, um langfristig wieder ein ausgewogenes Verhältnis zwischen
den Generationen zu erreichen. Auch die zu begrüßende längere Lebenserwartung verschärft das Problem. Die Antworten auf die Frage, wie diesem
demografischen Wandel zu begegnen ist, fallen zwischen den Parteien sehr
unterschiedlich aus. Die gegenwärtig Regierenden nehmen die demografische Entwicklung zum Anlass, sämtliche Maßnahmen zur Absenkung sozialer Standards, darunter das gesetzliche Rentenniveau, zu legitimieren. Dabei
werden umstrittene Langzeitprognosen bemüht, die dies belegen sollen. Mit
solchen Langzeitprognosen, das zeigt die Geschichte der letzten 100 Jahre,
sollte sehr vorsichtig umgegangen werden, weil sie eben nicht berücksich-
9
tigen, dass ein Politikwechsel wieder zu wesentlich mehr Geburten führen
könnte. Außerdem soll es bei den gegenwärtigen Verteilungsmechanismen
bleiben, obwohl auch künftig von einem Produktivitätsfortschritt in der Wirtschaft ausgegangen werden kann. DIE LINKE tritt deshalb für sozial gerechte
Steuern und damit für eine Umverteilung des gesellschaftlichen Reichtums
ein, was letztlich auch zur Wohlstandssicherung im Alter sowie zum Erhalt
und zur Stabilisierung der gesetzlichen Rentenversicherung führt.
Deutsche Rentenversicherung Bund
Unter dieser Bezeichnung wurde per 1. Oktober 2005 die vorher strikte Trennung zwischen Arbeitern und Angestellten aufgehoben und ein einheitlicher
Dachverband der gesetzlichen Rentenversicherung geschaffen. Auch die
Zahl der regionalen Träger ging in diesem Prozess auf 17 zurück. So entstand
mit Sitz in Leipzig aus den damaligen Landesversicherungsanstalten Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland.
Durchschnittsrente
Die durchschnittliche Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung betrug 2006 im Osten 999 Euro. Sie war damit sogar höher als mit 966 Euro
in den alten Bundesländern. Im Jahre 2008 hatte sich die Durchschnittsrente bereits um einige Euro verringert. Bei Männern lag sie im Osten bei
995 und im Westen bei 947 Euro. Dieser Unterschied erklärt sich in erster
Linie daraus, dass in den alten Bundesländern Beamte Pensionen erhalten,
während sie im Osten in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen
sind. Die gesetzliche Rente für Frauen betrug in Deutschland 519 Euro,
war damit erheblich niedriger als die der Männer. Während West-Frauen
im Durchschnitt lediglich 480 Euro bezogen, waren es im Osten 669 Euro.
Ursächlich dafür sind wesentlich mehr Beitragsjahre der Frauen im Osten,
weil hier das so genannte Alleinerwerbermodell wesentlich weniger ausgeprägt war.
Eckrente
Damit wird faktisch nichts anderes als ein fiktiver Wert bezeichnet. Gemeint
ist ein Durchschnittsverdiener, der 45 Beitragsjahre aufzuweisen hat. Dieser Wert ist schon heute ein Auslaufmodell, da er kaum noch erreicht wird.
10
Männer haben bei Rentenbeginn im Durchschnitt nicht einmal mehr 40 Beitragsjahre aufzuweisen; bei Frauen liegt die Quote im Osten bei 37 und im
Westen bei 26 Jahren. Daraus errechnet sich eine fiktive Eckrente, die in den
alten Bundesländern bei 1.066 Euro und im Osten bei 939 Euro liegt. Diesen
Wert erreichen nur noch etwa 50 Prozent der Männer und lediglich fünf Prozent der Frauen. Entgeltpunkte
Diese sind Grundlage für die Berechnung der Rentenansprüche. Ein Entgeltpunkt wird erreicht, indem das persönliche Jahreseinkommen durch das
durchschnittliche Einkommen geteilt wird. Bei einem niedrigeren persönlichen Einkommen liegt der Wert unterhalb von 1,0; bei überdurchschnittlichem Einkommen sind es mehr als 1,0. Nach wie vor gibt es zwischen den
alten und den neuen Bundesländern Unterschiede im Rentenwert. Beträgt
der aktuelle Wert eines Entgeltpunktes im Osten gegenwärtig 24,13 Euro,
sind es im Westen 27,20 Euro. Damit liegt der aktuelle Rentenwert in Ostdeutschland zurzeit bei 88,7 Prozent des Westniveaus. DIE LINKE tritt seit
Jahren für eine Angleichung des aktuellen Rentenwertes Ost an den aktuellen Rentenwert West ein. Mehrfach hat die Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag dazu Anträge gestellt, die bislang stets durch die die Regierung tragenden Fraktionen abgelehnt wurden. Erwerbsminderungsrente
Diese wird gewährt, wenn die Erwerbsfähigkeit ganz oder teilweise eingeschränkt ist. Sie wird längstens bis zum Erreichen der Grenze für die Altersrente gezahlt. Die Altersrente darf nicht niedriger sein als die vorherige Rente wegen Erwerbsminderung. Die Voraussetzungen für die Gewährung einer
Erwerbsminderungsrente sind dann erfüllt, wenn der Antragsteller in den
letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre
Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet hat. Die Voraussetzungen sind auch dann gegeben, wenn in diesen fünf Jahren Zeiten
für Kindererziehung angerechnet werden können, von der Bundesagentur
Beiträge wegen Arbeitslosigkeit gezahlt wurden oder Ansprüche wegen der
Pflege von Angehörigen entstanden sind. Seit 2001 wird die Erwerbsminderungsrente bis zu 10,8 Prozent gemindert, wenn die betroffene Person
das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Diese Praxis wurde durch DIE
11
LINKE stets kritisiert, jedoch durch ein Urteil des Bundessozialgerichts im
August 2008 bestätigt. Für Erwerbsminderungsrenten gelten bestimmte
Hinzuverdienstgrenzen. Bei einer vollen Erwerbsminderungsrente liegt diese
Grenze bei monatlich 400 Euro, die zwei mal im Jahr um das maximal Doppelte überschritten werden darf.
Erwerbstätigenversicherung
Gemeinsam mit einigen Sozialverbänden sowie Gewerkschaften fordert DIE
LINKE den Übergang zu einer Erwerbstätigenversicherung in der Rente. Darin sollen sämtliche Erwerbseinkommen nach einem bestimmten Prozentsatz
berücksichtigt werden. Die späteren Rentenansprüche sind jedoch nach
oben hin zu deckeln. Danach wären alle, die Erwerbseinkommen beziehen, in einer gesetzlichen Rentenversicherung. Einbezogen würden damit auch
Berufspolitiker, Beamte und Selbständige.
Erziehungszeiten
Für jedes Kind, das nach 1992 geboren wurde, erwirbt in der Regel die Mutter Rentenanrechnungszeiten von jeweils drei Rentenpunkten. Die 3-Jahreszeit kann ganz oder teilweise auf den Vater übergehen, wenn dies dem Rentenversicherungsträger vorher signalisiert wird. Aus unserer Sicht ist es eine
große Ungerechtigkeit, dass für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, nur ein
Rentenpunkt für die spätere Rente angerechnet wird.
Frauen
Frauen erhalten schon heute im Durchschnitt eine wesentlich niedrigere
Rente als Männer. Dies dürfte sich auch nach aktuellem Kenntnisstand in
Zukunft nicht ändern. Selbst für die gleiche Tätigkeit beziehen Frauen in
Deutschland ein um etwa 25 Prozent niedrigeres Einkommen. Darüber hinaus sind sie viel öfter als Männer lediglich in Mini- oder gering vergüteten
Vollzeitjobs tätig. Ostdeutsche Frauen haben heute durchschnittlich noch
eine um fast 200 Euro höhere Rente als ihre westdeutschen Altersgenossinnen. Das Verhältnis ist 663 Euro zu 477 Euro. Hier wirkt noch nach, dass
die Erwerbsquote bei Frauen in der DDR höher war als in der BRD. So haben
heutige ostdeutsche Bestandsrentnerinnen im Osten elf Jahre länger als im
Westen gearbeitet. In der DDR war das so genannte Alleinerwerbermodell
wesentlich geringer ausgeprägt. Der ehemalige sächsische Ministerpräsi-
12
dent Kurt Biedenkopf beklagte einst ganz im Sinne konservativer Denkmuster die anhaltend hohe Erwerbsneigung sächsischer Frauen und sah darin
eine Ursache für die Massenarbeitslosigkeit.
Freiwillig Versicherte
Es besteht die Möglichkeit, dass Personen, die grundsätzlich keiner Versicherungspflicht unterliegen, freiwillig Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen können. Das gilbt z.B. für Selbstständige oder Hausfrauen. Sie müssen aber in ihrem bisherigen Leben vorher mindestens fünf
Jahre lang Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet haben.
Frühverrentung
Damit ist die vorzeitige Inanspruchnahme von Altersrente für langjährig gesetzlich Versicherte gemeint. Dabei sind seit 2001 Abschläge von 0,3 Prozent pro vorzeitig in den Ruhestand gegangenen Monat in Kauf zu nehmen.
Obwohl es in den letzten Jahren zu einem geringfügigen Altersanstieg beim
Übergang in die Altersrente kam, waren es 2005 immerhin noch fast 36.000
Menschen in Sachsen, die bei Renteneintritt das 65. Lebensjahr noch nicht
vollendet hatten. Im Jahr 2008 waren es immerhin noch fast 28.000 und
damit fast 80 Prozent aller Neurentner. Ein Jahr später waren es mehr als
25.000, was einem Anteil an den Neurentnern von 76 Prozent entsprach.
Davon hatten nur 6.000 unmittelbar vor dem Renteneintritt eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit, ohne dass die Statistik Teilzeitbeschäftigte gesondert ausweist. (Siehe Drucksachen des Sächsischen Landtages 5/1576,
5/3218 und 5/4236). Auch aus dieser Sicht versteht sich die Anhebung des
Renteneintrittsalters auf 67 Jahre als kalte Rentenkürzung.
Generationsgerechtigkeit
Dieser Begriff wird seit Jahren von Konservativen bemüht, um den irrigen
Nachweis zu erbringen, dass Alte immer mehr auf Kosten Junger leben würden. Insbesondere im Zusammenhang mit kontroversen Debatten um die
Rentensteigerungen 2008 und 2009 kam es zu entsprechenden Wortmeldungen. So ließ sich Josef Schlarmann (Vorsitzender der Mittelstandsvereinigung der CDU/CSU) in der Bild am Sonntag vom 13. April 2008 wie folgt
zitieren: „Mit der außerplanmäßigen Rentenerhöhung verabschiedet sich die
Große Koalition von der verlässlichen Rentenpolitik der Regierung Schrö-
13
der. Damit wird das soziale Gleichgewicht in Deutschland gestört.“ Selbst
Altbundespräsident Roman Herzog war sich nicht zu schade, das Gespenst
einer aufkommenden „Rentnerdemokratie“ an die Wand zu malen. Herzog
dazu wörtlich: „Das könnte am Ende in die Richtung gehen, dass die Älteren
die Jüngeren ausplündern.“ Dies alles ist eine bösartige Scheindebatte. Die
Frage nach Gerechtigkeit beantwortet sich nicht global zwischen Generationen, sondern innerhalb der jeweiligen Generation. Deshalb fordert DIE LINKE endlich Verteilungsgerechtigkeit des Reichtums.
Geschiedene
Ist die Scheidung nach dem 1. Januar 1977 erfolgt, hat der Hinterbliebene
nach dem Ableben des ehemaligen Ehepartners Anspruch auf Hinterbliebenenrente. Der Verstorbene muss allerdings zum Unterhalt verpflichtet gewesen sein oder diesen geleistet haben. Diese Regelung gilt jedoch nur für die
alten Bundesländer, woraus sich eine nicht zu akzeptierende Ungleichbehandlung ergibt. Deshalb fordert DIE LINKE auch auf diesem Gebiet endlich
die Herstellung von Rechtsgleichheit. Es wird geschätzt, dass in den neuen
Bundesländern etwa eine halbe Million Frauen von dieser Ungleichbehandlung betroffen sind. Viele sind daher auf Grundsicherungsleistungen angewiesen, was Altersarmut bedeutet. Die Fraktion DIE LINKE im Sächsischen
Landtag hat die Staatsregierung in der Vergangenheit mehrfach per Antrag
aufgefordert, gemeinsam mit den anderen neuen Bundesländern eine Bundesratsinitiative zu ergreifen, um für die betroffenen Frauen endlich einen
Versorgungsausgleich einzuführen und damit Rechtsgleichheit mit den
alten Bundesländern herzustellen. (Siehe Drucksachen des Sächsischen
Land­tages 3/5017; 5/1670 und 5/1671).
Gesetzliche Rentenversicherung (GRV)
Die gesetzliche Rentenversicherung ist der wichtigste Bestandteil der Sozialversicherungssysteme in der Bundesrepublik. Sie ist über Jahrzehnte zur entscheidenden Einkommensgrundlage älterer Menschen geworden. In Westdeutschland erhalten 91 Prozent der Männer über 65 Jahre Zahlungen aus
der gesetzlichen Rentenversicherung; bei Frauen sind es 82 Prozent. In den
neuen Bundesländern liegt der Prozentsatz bei 99. Die Höhe der zu erwartenden Rentenzahlungen richtet sich nach dem Einkommen und den daraus
abgeleiteten Beitragszahlungen während des gesamten Arbeitslebens. Die
14
erworbenen Ansprüche sind verfassungsrechtlich geschützt. In den letzten
Jahren wurde die gesetzliche Rentenversicherung durch zahlreiche Gesetzesänderungen hinsichtlich ihrer Lebensstandardsicherung im Alter immer
mehr ausgehöhlt. Vertreter der meisten Bundestagsparteien, insbesondere
aus dem konservativen und neoliberalen Lager, verbreiten zudem Unsicherheit. So könne der Lebensstandard im Alter künftig immer weniger durch
die Leistungen aus der gesetzlichen Rente gesichert werden. Deshalb solle
man sich rechtzeitig zusätzlich privat versichern. DIE LINKE bleibt bei ihrer
grundsätzlichen Haltung, dass die gesetzliche Rentenversicherung durch
den Übergang zu einer Erwerbstätigenversicherung sehr wohl auch künftig
Wohlstandssichernd sein kann, wenn es zu wirklichen Reformen kommt, die
ihre Einnahmesituation dauerhaft auf eine solide Grundlage stellen.
Gesundheitsreform
Die seit 2004 eingeleiteten verschiedenen so genannten Gesundheitsreformen haben erheblich zur Absenkung des realen Rentenniveaus beigetragen.
Dafür verantwortlich sind Praxisgebühr, erhöhte Zuzahlungen für Medikamente, Heil- und Hilfsmitteln sowie stationäre Aufenthalte. Darüber hinaus
wurde der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung immer
mehr ausgedünnt, woraus sich weitere finanzielle Belastungen für die Versicherten ergeben. Das ursprüngliche Versprechen, die Zusatzbelastungen
durch abgesenkte Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zu kompensieren, ist inzwischen mehrfach gebrochen worden. Dafür spricht die
Beitragsanhebung per 1. Januar 2011 auf 15,5 Prozent. Insbesondere sächsische Rentnerinnen und Rentner, die überwiegend in AOK und IKK versichert
sind, wurden durch die Einführung des Einheitsbeitrages im Rahmen des Gesundheitsfonds zusätzlich belastet und mussten schon ab 2009 ca. 1,5 Prozent mehr zahlen, ohne dass ihnen dafür mehr Leistungen gewährt wurden.
Grundrente
Mit der Gewährung einer so genannten steuerfinanzierten Grundrente soll
letztlich die gesetzliche Rentenversicherung ausgehebelt und durch die
private Rentenversicherung ersetzt werden. Über die vom Staat gewährte
Grundrente hinaus, deren Höhe von der jeweiligen finanziellen Gesamtlage
abhängig wäre, wird der Abschluss von privaten Altersversicherungen empfohlen. Derartige Vorstellungen, die insbesondere in FDP-Kreisen favorisiert
15
werden, hat der ehemalige sächsische Ministerpräsident Kurt Biedenkopf
bereits in den achtziger Jahren des vorigen Jahrhunderts entwickelt. Vom
Grundsatz her geht es dabei nicht um soziale Wohltaten für Bedürftige, sondern darum, die Arbeitsgeber aus ihrer Mitverantwortung für die gesetzliche
Rentenversicherung zu entlassen. Umstritten und bislang in der eigenen
Partei nicht mehrheitsfähig sind Vorstellungen nach einer bedingungslosen
Garantierente bei den LINKEN.
Grundsicherung
Am 1. Januar 2003 wurde bundesweit per Gesetz die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung eingeführt. Es handelt sich letztlich um eine
Leistung auf Sozialhilfeniveau. Deshalb liegt ihr auch eine vorherige Bedarfsprüfung zugrunde.
Ende 2006 bezogen in Sachsen fast 22.000 Personen Grundsicherungsleistungen. Ende 2009 waren es bereits 23.722 mit einem durchschnittlichen monatlichen Nettoanspruch von 348 Euro (Siehe Drucksachen des
Sächsischen Landtages 4/1213, 4/12132 und 5/3219). Die gegenwärtig
geltenden gesetzlichen Regelungen zur Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung, die inzwischen Bestandteil des Sozialgesetzbuches XII
sind, garantieren für die Betroffenen kein Leben in Würde. Der Regelsatz
liegt auch nach seiner Anhebung weit unterhalb der offiziellen Armutsgrenze
und verlangt ebenso wie die gewährten Kosten für Unterkunft und Heizung
einer Bedarfsprüfung mit hohen bürokratischen Hürden. DIE LINKE fordert
daher eine Anhebung der monatlichen Eckregelleistungen für eine Einzelperson auf monatlich 500 Euro sowie eine jährliche Anhebung, die die Entwicklung der Verbraucherpreise und Löhne berücksichtigt. Gegenwärtig erhalten
in Deutschland erst etwa zwei Prozent der Menschen im Rentenalter eine
Grundsicherung. Allerdings sind die Kosten für Grundsicherung kontinuierlich gestiegen und betrugen 2009 sachsenweit bereits mehr als 74 Millionen
Euro. Bleibt es beim gegenwärtig vorherrschenden rentenpolitischen Kurs,
dann könnte sich der Anteil der auf Grundsicherung Angewiesenen bis 2020
auf 10 bis 15 Prozent erhöhen, was im Übrigen die Haushalte der Kommunen noch weiter unerträglich belasten würde. Die Grundsicherung ist, ähnlich wie die frühere Sozialhilfe, von den Kommunen zu zahlen. Sie erhalten
dafür einen Zuschuss vom Bund, um dessen Höhe es immer wieder harte
Auseinandersetzungen gibt. Die Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag hat daher in den letzten Jahren mehrere parlamentarische Initiativen
16
(Siehe Landtagsdrucksache 4/9393) ergriffen, um die Landkreise und kreisfreien Städte zu entlasten. Ob die Ankündigung der Bundesregierung, die
Zahlung für die Grundsicherungsleistungen zu übernehmen, wirklich zu Entlastungen führen wird, muss abgewartet werden (Siehe Gesetz zur Ermittlung
von Regelbedarfen und zur Änderung des SGB II und SGB XII).
Hartz IV
Diese seit Anfang 2005 geltenden Regelungen haben erhebliche rentenpolitische Auswirkungen. Unmittelbar gilt dies für die späteren Rentenansprüche,
die Bezieher von Arbeitslosengeld II erwerben. Zahlte die Bundesagentur für
Arbeit ursprünglich monatlich 78 Euro für jeden Betroffenen in die Rentenversicherung ein, wurde dieser Betrag auf 40 Euro reduziert. Für Personen
mit Anspruch auf Arbeitslosengeld II erhöhte sich pro Jahr Beitragszahlung
die spätere Rente um lediglich 2,09 Euro. Das entsprach nicht einmal 0,1 Entgeltpunkten. Damit ist Altersarmut geradezu vorprogrammiert. Deshalb hatte
die Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag als ersten Schritt per Antrag
(Siehe Drucksachen des Sächsischen Landtages 4/03982 und 4/11135) gefordert, wenigstens zur ursprünglichen Regelung zurückzukehren. Inzwischen
zahlt die Bundesagentur für Bezieher von Arbeitslosengeld II überhaupt keine
Beiträge mehr in die Rentenversicherung, so dass Betroffene somit überhaupt
keine rentensteigernden Ansprüche erwerben. Die Fraktion DIE LINKE hat die
sächsische Staatsregierung rechtzeitig aufgefordert, sich dieser katastrophalen Neuregelung zu widersetzen (Siehe Drucksache des Sächsischen Land­
tages 5/3037). Dies wurde mit der Begründung abgelehnt, dass so spätere
Altersgrundsicherung ohnehin nicht zu verhindern sei und man daher untätig
bleibe. Generell hat Hartz IV den Druck auf die Löhne wesentlich verschärft,
weil Langzeitarbeitslose jegliche Tätigkeit annehmen müssen, selbst wenn sie
im Niedriglohnsektor liegt oder es sich lediglich um einen 1-Euro-Job handelt.
Hinterbliebenenrente
Anspruch darauf haben Verheiratete nach Ableben eines Ehepartners. Unterschieden wird zwischen der kleinen und großen Witwenrente. Die kleine
Witwenrente beträgt 25 Prozent der Rente des verstorbenen Partners. Sie
wird zunächst für zwei Jahre gezahlt und dann unbegrenzt weiter, wenn der
Tod vor dem 1. Januar 2002 eintrat und ein Partner zu dieser Zeit älter als 40
Jahre war. Diese Regelungen treffen auch auf eingetragene Lebenspartner-
17
schaften zu. Eine große Witwenrente gibt es dann, wenn der Hinterbliebene
das 45. Lebensjahr vollendet, ein eigenes Kind unter 18 Jahren zu versorgen
oder erwerbsgemindert ist. Bei der großen Witwenrente besteht Anspruch
auf 55 Prozent der Rente des Verstorbenen. Ist der Todesfall vor dem 1. Januar 2002 eingetreten oder war zumindest einer der Partner zu diesem Zeitpunkt älter als 40 Jahre, beträgt die Witwenrente 60 Prozent. Kein Anspruch
auf Witwenrente besteht, wenn die Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft noch kein volles Jahr bestanden hat. Es besteht für Bezieher einer
Hinterbliebenenrente im Rahmen eines Freibetrages die Möglichkeit des
Hinzuverdienstes. Wird dieser Freibetrag überschritten, erfolgt eine Anrechnung auf die Hinterbliebenenrente. Hinzuverdienstgrenze
Diese lag für Altersrentner, die das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet
hatten, bis Ende 2007 bei 355 Euro und beträgt seit Januar 2008 bis heute
400 Euro. Diese Grenze kann zweimal im Jahr um maximal das Doppelte überschritten werden. Altersrentner über 65 Jahre können nach wie
vor unbegrenzt hinzu verdienen, ohne dass ihnen die Rente gekürzt wird.
Allerdings – von einem Minijob abgesehen – sind dafür entsprechend Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zu leisten.
Hochwertungsfaktor
Im Zuge der staatlichen Einheit wurde das westdeutsche Rentensystem auf die
neuen Bundesländer übertragen. Auf Grund der erheblichen Einkommensunterschiede und der daraus erwachsenen Rentenansprüche sowie eines völlig
anderen Preissystems wurden die Osteinkommen hoch gewertet, so dass höhere Rentenansprüche entstanden. Diese Hochwertung ist auch gegenwärtig
für ostdeutsche Einkommen üblich. So wird der Durchschnittsverdienst in den
neuen Bundesländern mit einem Faktor von 1,1827 multipliziert, so dass höhere Rentenansprüche entstehen. Damit wird aber der nach wie vor bestehende
durchschnittliche Rückstand bei den Arbeitseinkünften von 20 bis 25 Prozent
Ostdeutschlands nicht ausgeglichen, zumal der aktuelle Rentenwert Ost immer
noch um 11,3 Prozent unter dem aktuellen Rentenwert West liegt. Auch bei der
längst überfälligen Angleichung des aktuellen Rentenwertes Ost an den aktuellen Rentenwert West muss es so lange eine Hochwertung der Osteinkommen
geben bis sich der Abstand zu den Westeinkommen angeglichen hat.
18
Kapitaldeckungsprinzip
Dabei handelt es sich um das Gegenstück zum Umlageprinzip in der Rentenversicherung. Dieses Prinzip setzt die Bildung eines Kapitalstocks voraus, aus dem die Renten zu zahlen sind. Dieses Verfahren ist außerordentlich risikobehaftet und in Deutschland bereits einmal im Zusammenhang
mit der Weltwirtschaftskrise 1929 gescheitert. Auch deshalb wurde in der
alten Bundesrepublik 1957 das Umlageprinzip eingeführt, das sich seither
bewährt hat. Damit sollte der Lebensstandard im Alter gesichert werden und
die Rentnergeneration an der wirtschaftlichen Entwicklung teilhaben. Gerade vor dem Hintergrund der 2008 begonnenen weltweiten Finanzkrise, in
deren Verlauf zahlreichen Pensionsfonds in den USA zusammengebrochen
sind, muss vor dem Übergang zu einem kapitalgedeckten Rentensystem
dringend abgeraten werden.
Klage
In Rentenangelegenheiten sind die Sozialgerichte zuständig. Sie haben in
Sachsen ihren Sitz in Chemnitz, Dresden und Leipzig; das Landessozialgericht befindet sich in Chemnitz. In der Regel ist vorher allerdings ein Widerspruchsverfahren erforderlich.
Krankenversicherung
Mitglieder in einer gesetzlichen Krankenkasse haben von ihrer Bruttorente
monatlich die Hälfte des jeweiligen Krankenkassenbeitrags, der seit 1. Januar 2011 15,5 Prozent beträgt, zu entrichten. Die andere Beitragshälfte zahlt
der Rentenversicherungsträger. Rentner, die freiwillig in einer gesetzlichen
Krankenkasse oder in einer privaten Krankenkasse versichert sind, erhalten
von der Rentenversicherung einen Zuschuss. Kriegsopferrente
Im Mai 2010 bezogen in Sachsen 18.321 Personen eine Kriegsopferrente,
davon waren 12.222 Hinterbliebene. Anfang 2008 hatten 22.991 Personen
Anspruch auf eine solche Rente. 7.874 davon waren direkt Betroffene und
15.117 Hinterbliebene. Ende 2005 hatten in Sachsen noch 29.253 Personen
Anspruch darauf (Siehe Drucksachen des Sächsischen Landtages 4/11333
und 5/2058). Der Rückgang ist verständlich und wird sich aufgrund des
19
hohen Alters der Betreffenden weiter fortsetzen. In der DDR gab es eine solche durchaus umstrittene Rente nicht, so dass Betroffene diese erst nach
dem Umbruch 1990 beantragen konnten. Voraussichtlich per 1. Juli sollen
die Kriegsopferrenten in Ostdeutschland an die in Westdeutschland angepasst und dann in gleicher Höhe gezahlt werden. Zurzeit beträgt der Unterschied noch etwas mehr als elf Prozent.
Künstlersozialversicherung
Hierbei handelt es sich ebenfalls um eine gesetzliche Pflichtversicherung, in
die Künstler sowie Publizisten einbezogen sind. Das Jahreseinkommen muss
jedoch mindestens 3.900 Euro betragen.
Landesversicherungsanstalt Sachsen (LVA)
Diese existierte bis zum 30. September 2005 mit Sitz in Leipzig. Seit 1. Oktober 2005 haben sich die ehemaligen Landesversicherungsanstalten von
Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zur Deutschen Rentenversicherung – Mitteldeutschland (DR-M) vereinigt. Sitz ist nach wie vor Leipzig. Die
Rechtsaufsicht liegt beim Sächsischen Ministerium für Soziales und Verbraucherschutz.
Mindestlohn
DIE LINKE fordert ebenso wie Gewerkschaften einen gesetzlichen Mindestlohn. Würde dieser endlich eingeführt, hätte das erhebliche positive Wirkungen auf spätere Rentenansprüche. Gegenwärtig sind in Westdeutschland
22 Prozent der Beschäftigten im Niedriglohnsektor tätig; in den neuen Bundesländern sind es sogar 40 Prozent. Die Gewerkschaften fordern einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro, DIE LINKE von 10
Euro, weil erst diese Höhe armutsfest ist.
Minijobs für Altersrentner
In den letzten Jahren ist die Zahl der Altersrentner mit einem Minijob erheblich
angestiegen. Betraf das bundesweit 2002 noch ca. eine halbe Million Menschen, so waren es 2007 schon über 700.000 der über 65-Jährigen. Hinzu
kamen noch 115.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. In Sachsen
übten Ende 2007 fast 26.000 der über 65-Jährigen eine geringfügige Beschäfti-
20
gung aus, etwa 1.000 mehr als 2005. Ende 2009 waren es bereits fast 29.000.
(Siehe Drucksachen des Sächsischen Landtages 4/13059 und 5/3692). Die
meisten dieser Rentner sehen sich zu dieser Tätigkeit veranlasst, weil sie aus
ihren Renten die notwendigen Ausgaben nicht bestreiten können.
Nachhaltigkeitsfaktor
In der Regierungszeit von Gerhard Schröder wurde die bis dahin gültige
Rentenformel faktisch außer Kraft gesetzt und ein schwerwiegender Kürzungsfaktor eingeführt. Nunmehr ist die Rentenentwicklung nicht mehr automatisch an die Lohnentwicklung gekoppelt. Vielmehr soll der so genannte Nachhaltigkeitsfaktor das Verhältnis der Zahl der Rentner zu jener der
Beitragszahler berücksichtigen. Geregelt ist dies im 2004 vom Bundestag
verabschiedeten Rentenversicherungsnachhaltigkeitsgesetz, das zum 1. Januar 2005 in Kraft trat. Langfristig würde, wenn es bei diesem Nachhaltigkeitsfaktor bleibt, das Nettoniveau der Rente um 14 Prozent sinken. Schon
bis 2020 soll das Rentenniveau von derzeit etwa 53 Prozent auf 46 Prozent
sinken. DIE LINKE setzt sich dafür ein, diesen Nachhaltigkeitsfaktor wieder
abzuschaffen, weil er zu einer erheblichen Absenkung des realen Rentenniveaus beiträgt und für immer mehr Rentner Altersarmut bewirken wird.
Nachholfaktor
Da sich die jährliche Rentenanhebung eigentlich nach der Entwicklung der
Bruttolöhne richtet, aber eine Rentensenkung ausgeschlossen wird, wirkt
dann ein so genannter Nachholfaktor. Er bestimmt, dass es so lange keine
Rentensteigerung gibt, bis der Vorsprung zu den Bruttolöhnen ausgeglichen
ist. Das Verhältnis von Entwicklung der Bruttolöhne zu Renten wird allerdings durch Nachhaltigkeitsfaktor und Riesterfaktor belastet. Nach dieser
verwirrenden gesetzlichen Regelung hätte es eigentlich weder 2008 noch
2009 eine Rentensteigerung geben dürfen. Dies ließ sich aber am Vorabend
wichtiger Wahlen den rund 20 Millionen Rentnern kaum vermitteln. Es ist
aber nicht ausgeschlossen, dass in den Folgejahren wieder der Nachholfaktor wirkt und es wie 2010 eventuell erneut zu Nullrunden kommen könnte.
Neurentner
Die durchschnittliche monatliche Altersrente für sächsische Neurentner lag
Ende 2009 für Männer bei 892 Euro, während es Ende 2000 noch 953 Euro
21
gewesen waren. Bei Frauen betrug das Verhältnis 656 zu 683 Euro (Siehe
Drucksache des Sächsischen Landtages 5/4246). Nullrunden
Damit werden jene Jahre bezeichnet, in denen es keine Rentensteigerung
gab. Normalerweise werden die Renten jährlich zum 1. Juli unter Berücksichtigung der Steigerung des Bruttolohnes angehoben. In den Jahren 2004 bis
2006 und auch 2010 gab es so genannte Nullrunden, die eigentlich diesen
Namen gar nicht verdienten, weil es letztlich Minusrunden waren, denn gerade in diesen Jahren hatten wir eine relativ hohe Steigerungsrate bei Verbraucherpreisen. Außerdem mussten gerade für Ältere erhebliche Mehrausgaben für Medikamente und andere gesundheitliche Leistungen verkraftet
werden. Auch in den Jahren 2007 und 2008, in denen mit 0,54 und 1,1 Prozent eine Rentensteigerung erfolgte, glich diese die Preissteigerungsrate in
keiner Weise aus, so dass wir seit 2003 von einem durchschnittlichen realen
Rentenverlust von mehr als zehn Prozent ausgehen müssen. Deshalb hatte
die Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag per 1. Juli 2008 die Staatsregierung aufgefordert, sich gegenüber dem Bund für eine Rentensteigerung
von mindestens drei Prozent einzusetzen, damit wenigstens die zu erwartende Inflationsrate ausgeglichen wäre (Siehe Drucksache des Sächsischen
Landtages 4/11132).
Pensionsberechtigte
Nach neueren Vergleichsberechnungen sind die im Durchschnitt gezahlten
Pensionen doppelt so hoch wie der monatliche Zahlbetrag eines Eckrentners. Bleibt es bei den gegenwärtigen Regelungen, die zu einer Absenkung
der durchschnittlichen gesetzlichen Rente führen, wird diese Kluft noch
erheblich zunehmen. Seit Mitte der neunziger Jahre stieg die Eckrente um
ca. zehn Prozent, während die durchschnittlichen Beamtenpensionen um
rund ein Drittel anwuchsen. In Sachsen gab es am 1. November 2010 im
öffentlichen Dienst des Freistaates Sachsen mehr als 4.000 Pensionäre, für
die pro Monat aus dem Landeshaushalt mehr als 7,5 Millionen Euro aufzubringen waren. Somit ergibt sich eine durchschnittliche monatliche Zahlung
pro Pensionär von 1.859 Euro (Siehe Drucksache des Sächsischen Land­
tages 5/4247). Auch diese Entwicklung untermauert geradezu die Forderung der LINKEN nach einer Erwerbstätigenversicherung für die Rente.
22
Pflegeversicherung
Rentner haben seit 1. Juli 2008 von ihrer Bruttorente monatlich 1,95 Prozent
in die gesetzliche Pflegeversicherung zu zahlen. Für kinderlose Rentner der
Geburtsjahrgänge ab 1940 kommen weitere 0,25 Prozent hinzu. Im Unterschied zu sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, wo der Arbeitgeber die
Hälfte des monatlichen Beitrages zur Pflegeversicherung übernimmt, müssen Rentner diesen in voller Höhe allein tragen. Diese Sonderbelastung für
Rentner hat DIE LINKE stets kritisiert. Gleiches gilt für die Regelung, dass
Pensionsberechtigte, also frühere Beamte, ebenfalls nur die Hälfte des Beitrages zu entrichten haben.
Pflegezeiten
Wer einen Pflegebedürftigen mindestens 14 Stunden pro Woche ausschließlich zu Hause betreut und dafür keinen Lohn erhält, kann einen Antrag auf
Zahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung stellen. Die Beiträge werden von der Pflegeversicherung des Pflegebedürftigen gezahlt. Die Höhe des
erworbenen Rentenanspruchs ist abhängig von der Dauer der Pflege sowie
von der Pflegestufe des zu Betreuenden.
Pflichtversicherung
Bei der gesetzlichen Rentenversicherung handelt es sich im eigentlichen
Sinne um eine Pflichtversicherung. Aber, das ist aus Sicht der LINKEN der
entscheidende Nachteil, sie bezieht nicht alle ein. Betroffen sind alle abhängig Beschäftigten, außer die geringfügig Beschäftigten. Nicht einbezogen sind Beamte, Richter oder Berufssoldaten. Versicherungspflicht besteht
auch für Auszubildende, Beschäftigte in Werkstätten für Behinderte sowie
Wehrdienst- und Zivildienstleistende. Einer Reihe von Personen wird die
Möglichkeit geboten, sich freiwillig zu versichern.
Private Altersvorsorge
Nach Ansicht aller anderen Bundestagsparteien außer der LINKEN lasse sich
der Wohlstand im Alter nur dann sichern, wenn vorher ausreichend privat für
das Alter vorgesorgt werde. Die Versicherungs- und Bankenkonzerne wittern
bereits das große Geschäft und setzen bewusst auf die weitere Aushöhlung
der gesetzlichen Rentenversicherung. Eine jüngst veröffentlichte repräsen-
23
tative Umfrage hat ergeben, dass 52 Prozent der Bundesbürger zwischen 18
und 59 Jahren über keine ausreichende Altersvorsorge verfügt. Viele können
diese auch gar nicht betreiben, weil ihr Einkommen dafür überhaupt nicht
ausreicht. Auch deshalb ist die Orientierung auf die private Altersvorsorge
von vornherein auf die bewusste Ausgrenzung eines beträchtlichen Teiles
der Bevölkerung gerichtet. Zunehmende Altersarmut wird somit bewusst in
Kauf genommen.
Rehabilitation
Es gilt der Grundsatz: Rehabilitation vor Rente. Bei von der gesetzlichen
Rentenversicherung gewährten Rehabilitationsleistungen geht es vor allem
darum, eine Minderung der Erwerbsfähigkeit zu verhindern oder diese teilweise bzw. ganz wiederherzustellen. In der Regel ist die Finanzierung von Rehabilitationsmaßnahmen nur möglich, wenn die Betreffenden vorher mindestens
fünf Jahre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt haben.
Rentenbesteuerung
Alterseinkünfte, darunter Zahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung, unterliegen nach dem seit 1. Januar 2005 geltenden Alterseinkünftegesetz neuen steuerrechtlichen Regelungen. Obgleich dies für Miet- oder
Kapitaleinkünfte noch nachvollziehbar ist, bestehen bei den gesetzlichen
Rentenzahlungen erhebliche Zweifel. Haben die Rentenzahlungen 2005
oder vorher eingesetzt, so ist die Hälfte der Einkünfte steuerpflichtig.
Seit 2006 steigt dieser Anteil für neu hinzugekommene Rentner bis 2020 jährlich um 2 Prozent und danach jährlich um 1 Prozent. Daraus folgt,
dass das zu versteuernde Jahreseinkommen eines Einzelrentners 2008
6.270 Euro betragen würde. Der Gesetzgeber hat allerdings festgelegt,
dass Steuern erst ab einem Jahreseinkommen in Höhe von 7.664 Euro zu
entrichten sind. Bei Ehepaaren gilt der doppelte Freibetrag. Gerade dies
benachteiligt Alleinstehende, vor allem Frauen. Die meisten Älteren, vor
allem wenn sie nur Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung
erhalten, werden daher keine Steuern abführen müssen. Zu beachten
ist auch, dass Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie Werbungskosten oder des Werbungskostenpauschalbetrags in Höhe von 102
Euro das anzurechnende Einkommen mindern. Grundsätzlich sind Rentnerhaushalte, deren Einkünfte über der o.g. Freigrenze liegen, zur Einrei24
chung einer Einkommenssteuererklärung bei den zuständigen Finanzämtern verpflichtet. Ob dies bislang geschehen ist, bezweifeln Vertreter der
Steuergewerkschaft. Sie rechnen mit Nachforderungen der Behörden für
bis zu 2 Millionen Rentnerhaushalte. Es muss auch davon ausgegangen
werden, dass viele Rentner möglicherweise über die seit 2005 geltende
Gesetzeslage nicht ausreichend informiert sind. Nach Informationen der
sächsischen Landesregierung übergeben die Rentenversicherer ab 2009
den Finanzämtern ihre Daten, so dass diese entsprechende Nachforderungen erheben können. In Sachsen reichten 2005 fast 250.000 Rentnerhaushalte einen Steuerausgleich bei den Finanzämtern ein; ein Jahr später
waren es ca. 20.000 weniger (Siehe Drucksache des Sächsischen Land­
tages 4/12336). Aus diesen Angaben lassen sich aber kaum verwertbare
Schlussfolgerungen ableiten. Hier muss die weitere Entwicklung in den
Folgejahren abgewartet werden.
Renteneintrittsalter
Bislang galt in der Bundesrepublik die Vollendung des 65. Lebensjahres
als gesetzliches Renteneintrittsalter. In der DDR, lag diese Altersgrenze für
Männer ebenfalls bei 65, für Frauen jedoch bei 60 Jahren. Inzwischen hat
der Bundestag gegen die Stimmen der Linksfraktion das Renteneintrittsalter auf 67 Jahre angehoben. Dies soll in einem Stufenprozess ab 2012 bis
2029 durchgesetzt werden. Deshalb werden, von einigen Ausnahmen abgesehen, alle nach 1947 Geborene davon betroffen sein. Auch die Fraktion
DIE LINKE im Sächsischen Landtag hat sich mit Antragsinitiativen am Widerstand gegen die Anhebung des Renteneintrittsalters beteiligt (Siehe Druck­
sachen des Sächsischen Landtages 4/6888 und 5/2125), stieß allerdings auf
Ablehnung der Landtagsmehrheit. Diese Neuregelung wird, und das ist vom
Gesetzgeber auch beabsichtigt, zu Rentenraub führen, weil viele Beschäftigte aus verschiedenen Gründen gar nicht bis zur Vollendung des 67. Lebensjahres arbeitsfähig sind. Deshalb bleibt es ein Gebot weiteren Widerstandes,
die Regelungen zur Anhebung des Renteneintrittsalters wieder rückgängig
zu machen. Dabei ist es nicht einmal ein Trostpflaster, wenn Beschäftigte,
die mindestens 45 anrechnungsfähige Beitragsjahre aufweisen, weiterhin
mit 65 in Rente gehen, ohne dauerhafte Abschläge in Kauf nehmen zu müssen. Es wird nämlich künftig wegen unterbrochener Erwerbsbiografien und nicht mehr anrechenbaren Ausbildungszeiten kaum noch Personen geben,
die diese 45 Beitragsjahre erreichen.
25
Rentenformel
Diese dient der Berechnung der Rente. Sie wurde in den letzten Jahren immer undurchsichtiger, ist nicht nur für Laien, sondern zunehmend auch für
„Rentenexperten“ kaum noch durchschaubar. So wurden in die Rentenformel Nachhaltigkeitsfaktor, Riesterfaktor oder Nachholfaktor aufgenommen,
die allesamt zu einer Absenkung der Rente führen. Die LINKE fordert daher
nicht nur einen Wegfall dieser Faktoren, sondern eine Rentenformel, die
durchschaubar und nachvollziehbar ist.
Rentengarantie
Kurz vor der Wahl verabschiedete der Bundestag 2009 ein Gesetz, das die
Höhe der Rente garantieren soll. Selbst wenn es eigentlich durch verschiedene Dämpfungsfaktoren und durch Absenkung der Löhne eigentlich zu
einer Rentensenkung kommen müsste, wird dies ausgeschlossen. Dieses
offensichtliche Wahlgeschenk der damaligen Großen Koalition schließt freilich
Nullrunden und die damit verbundene Absenkung des realen Rentenniveaus
nicht aus und ist daher eine Mogelpackung. Im Sächsischen Landtag kam es
im Herbst 2010 zu einer von der Fraktion DIE LINKE angeregten kontroversen
Debatte, weil Ministerpräsident Tillich die „Rentengarantie“ mehrfach in
Frage gestellt hatte (Siehe Drucksache des Sächsischen Landtages 5/3216).
Rentenüberleitungsgesetz (RÜG)
Mit diesem Gesetz wurde per 1. Januar 1992 das westdeutsche Rentenrecht
auf Ostdeutschland übertragen. Dabei wurden für viele Ostdeutsche durchaus Verbesserungen erreicht. Aber bis heute, so Angaben der Volkssolidarität, werden etwa 40 Prozent der ostdeutschen Rentner benachteiligt. Das
betrifft beispielsweise in der DDR geschiedene Frauen, Angehörige von Post
und Eisenbahn sowie Wissenschaftler und Hochschullehrer. Auf deren Situation hat DIE LINKE nicht nur immer wieder hingewiesen, sondern auch
zahlreiche Antrags- und Gesetzesinitiativen ergriffen. Einige positive Veränderungen konnten aber nur nach Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts erreicht werden.
Riester-Rente
Diese wurde unter der Bundesregierung von Gerhard Schröder mit der Begründung eingeführt, dass die gesetzliche Rentenversicherung künftig im26
mer weniger in der Lage sei, den Wohlstand im Alter zu sichern. Die RiesterRente, so die großspurigen Ankündigungen, sollte auf jeden Fall zusätzlich
zu anderen Rentenleistungen gewährt werden. Ein Grund dafür, dass DIE
LINKE die Riester-Rente von Anfang an ablehnte, war, dass Beschäftigte
dann faktisch umsonst zusätzlich gezahlt haben, wenn sie später auf Altersgrundsicherung angewiesen sind. Die Riester-Rente wird nämlich auf das für
die Gewährung einer Grundsicherung heranzuziehende Einkommen angerechnet und damit eben nicht zusätzlich gewährt. Deshalb hat die Fraktion
DIE LINKE im Sächsischen Landtag beantragt, über eine Bundesratsinitiative
durchzusetzen, dass die Riester-Rente auf jeden Fall zusätzlich gewährt wird
(Siehe Drucksache des Sächsischen Landtages 4/11131).
Riester-Faktor
Im Nachgang zur Einführung der Riester-Rente gilt seit 2004, dass die jährlich mögliche Rentensteigerung um 0,5 Prozent reduziert wird, weil angenommen wurde, dass die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, die
sich für die Rieser-Rente entscheiden, dafür im Durchschnitt genau diese
0,5 Prozent ihres Bruttoeinkommens zusätzlich zu den Beiträgen der gesetzlichen Rentenversicherung einzahlen. Obwohl die Zahl derer mit RiesterVerträgen inzwischen gestiegen ist, haben sie erst einen Anteil von einem
Drittel an den Infragekommenden, so dass sich eigentlich schon deshalb
dieser Zwangsfaktor ausschließen müsste. Außerdem widerspricht es jeglicher Rechtslogik, wenn aus der eigentlich freiwilligen privaten Altersvorsorge für Bestandsrentner faktisch ein Zwangsgeld erhoben wird. Für DIE LINKE
war genau das ein Grund, sich gegen die Einführung der Riester-Rente zu
entscheiden; und genau deshalb fordert sie auch weiterhin die Abschaffung
des Riester-Faktors.
Schwerbehinderte
Anerkannte Schwerbehinderte, also Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50, können mit Vollendung des 63. Lebensjahres
ohne Abschlag in die Altersrente gehen, müssen aber eine Wartezeit von
mindestens 35 Jahren erfüllt haben. Ursprünglich war die Gewährung von
abschlagsfreier Altersrente mit Vollendung des 60. Lebensjahres möglich.
Die von der LINKEN kritisierte Anhebung der Altersgrenze erfolgte im Zusammenhang mit der generellen Heraufsetzung des Renteneintrittsalters auf
27
67. Gleiches betrifft die Regelung, dass Schwerbehinderte, die nach dem 31.
Dezember 1951 geboren sind, künftig erst mit Vollendung des 65. Lebensjahres die abschlagsfreie Altersrente beziehen können. Ebenfalls schrittweise kommt es zu einer Heraufsetzung der Altersgrenze mit Abschlag von 60
auf 62 Jahren. Mit entsprechenden Abschlägen kann der Altersrentenbeginn
auch schon mit Vollendung des 60. Lebensjahres erfolgen. Wer berufs- oder
erwerbsunfähig und vor dem 1. Januar 1951 geboren ist, kann so wie Schwerbehinderte vorzeitig in Rente gehen. Wer vor dem 16. November 2000 das
50. Lebensjahr vollendet hatte, kann als anerkannt Schwerbehinderter bzw.
als Berufs- oder Erwerbsunfähiger schon mit Vollendung des 60. Lebensjahres ohne Abschlag eine Altersrente beziehen.
Selbstständige
Selbstständige können, wenn es für sie keine Sondersysteme gibt, freiwillig in
die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Etwa 2,3 Millionen davon sind
bundesweit gegenwärtig nicht ausreichend rentenversichert, so dass ihnen
später Altersarmut droht. Das gilt insbesondere für Menschen, die mehr oder
weniger in eine Art Scheinselbstständigkeit gezwungen wurden, aber aus ihrer
Tätigkeit nur geringe Einkünfte erzielen, so dass sie kaum Altersvorsorge betreiben können. Die Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag hat daher per
Antrag auf diese Situation aufmerksam gemacht und eine Bundesratsinitiative
zur Einbeziehung von Selbstständigen in die gesetzliche Rentenversicherung
gefordert (Siehe Drucksache des Sächsischen Landtages 4/11137).
Sozialgesetzbuch
Die wichtigsten Regelungen zur Rente sind im Sozialgesetzbuch VI ent­
halten.
Steuerfinanzierung der Rente
Immer wieder wird in die Diskussion eingebracht, eine Umstellung der gegenwärtigen gesetzlichen Rentenversicherung auf ein steuerfinanziertes
System zu vollziehen. DIE LINKE lehnt derartige Vorschläge aus prinzipiellen
Gründen ab. Die Höhe der Rentenzahlungen wäre so zu sehr von jeweiligen
politischen Machtverhältnissen abhängig und erheblichen Schwankungen
unterworfen. Außerdem würde eine solche Veränderung die Unternehmer
von jeglicher Mitverantwortung für die Altersversorgung entlasten.
28
Studierende
Studierende sind nicht gesetzlich rentenversichert. Üben sie während ihres
Studiums allerdings eine mehr als geringfügige Beschäftigung aus, sind sie
pflichtversichert.
Teilzeitarbeit
In Deutschland hat sich der Anteil von Vollzeitbeschäftigten wesentlich verringert. Lag er 1991 noch bei 84 Prozent, sank er bis 2006 auf nur noch 67
Prozent. Dies hat natürlich für die Betroffenen erhebliche Auswirkungen auf
die Höhe ihrer späteren Rente. Noch negativer sind diese für die 7,2 Millionen Minijobber, die überhaupt keine Rentenansprüche erwerben.
Umlageverfahren
Damit wird bezeichnet, dass die aktuellen Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung aus den aktuellen Einnahmen gespeist werden. Mit anderen Worten: Die Rente wird aus den monatlichen Beitragseinnahmen der
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und deren Arbeitgeber gezahlt.
Vor allem durch Massenarbeitslosigkeit kommt es zu Einnahmeverlusten der
gesetzlichen Rentenkassen, die in der Regel zur Anhebung des monatlichen
Beitrages führen. Unter der Regierung von Gerhard Schröder wurde durch
eine Reihe von Gesetzesänderungen zwar der Beitrag unterhalb von 20 Prozent gehalten, aber zugleich mit mehreren Nullrunden und Dämpfungsfaktoren das reale Rentenniveau abgesenkt.
Unfallrente
Immer wieder gibt es Beschwerden darüber, dass eine Unfallrente teilweise
auf die Altersrente angerechnet wird. Diesbezüglich liegt auch eine Klage
beim Bundesverfassungsgericht vor, über die allerdings zurzeit noch nicht
entschieden ist. Dabei wird auch darüber zu befinden sein, ob und wie lange
noch gilt, dass der von der Unfallrente anzurechnende Betrag in den neuen
Bundesländern höher als in den alten ist.
Waisenrente
Halbwaisen- oder Vollwaisenrente wird gezahlt, wenn verstorbene Eltern die
Anwartschaftszeiten für eine gesetzliche Rente erfüllt haben. Halbwaisen-
29
rente umfasst zehn Prozent des Rentenanspruchs der Verstorbenen sowie
eines Zuschlags, Vollwaisenrente beträgt 20 Prozent. Als Eltern gelten sowohl leibliche als auch Adoptiveltern. Auch beim Tod von Stief- oder Pflegeeltern kann Anspruch auf Waisenrente bestehen, wenn das Kind vorher von
diesen vorwiegend unterhalten wurde.
Wartezeiten für Rentenansprüche
Rentenansprüche hat man nur, wenn man eine bestimmte Zeit einer gesetzlichen Rentenversicherung angehört hat. In der Regel sind das fünf Jahre.
Widerspruch
Gegen Rentenbescheide kann innerhalb von vier Wochen Widerspruch eingelegt werden, der möglichst schriftlich begründet werden sollte. Für die
Bearbeitung und Entscheidung des Widerspruchs steht dem Rentenversicherungsträger eine gesetzliche Frist von drei Monaten zu. Sollte dem
Widerspruch nicht abgeholfen werden, kann beim zuständigen Sozialgericht
Klage eingereicht werden.
Zwangsverrentung
Langzeitarbeitslose können seit 1. Januar 2008 nach Vollendung des
63. Lebensjahres zwangsverrentet werden und müssen dann dauerhafte monatliche Abschläge von 0,3 Prozent hinnehmen. DIE LINKE hat sich
von Anfang an gegen diese Zwangsmaßnahmen ausgesprochen und mit ihrem Widerstand zumindest verhindert, dass die ursprüngliche Absicht der
Merkel-Regierung aufgegeben werden musste, diese Maßnahme bereits mit
Vollendung des 60. Lebensjahres einzuführen.
30
Stichwortverzeichnis
A
Abschlag · 3
Absenkung des Rentenniveaus · 3
Aktueller Rentenwert · 3
Altersarmut · 4
Alterseinkommen · 4
Alterseinkünftegesetz · 5
Altersrente · 5
Äquivalenzprinzip · 5
Arbeitslosigkeit · 6
Artfremde Leistungen · 6
Auffüllbeträge · 6
Auszahlung der Rente · 7
B
Beitragsbemessungsgrenze · 7
Berufsunfähigkeitsrente · 8
Betriebsrente · 8
Bildungszeiten · 8
Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) · 8
Bürgerversicherung · 8
D
Demografischer Wandel · 9
Deutsche Rentenversicherung Bund · 10
Durchschnittsrente · 10
E
Eckrente · 10
Entgeltpunkte · 11
Erwerbsminderungsrente · 11
Erwerbstätigenversicherung · 12
Erziehungszeiten · 12
31
F
Frauen · 12
Freiwillig Versicherte · 13
Frühverrentung · 13
G
Generationsgerechtigkeit · 13
Geschiedene · 14
Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) · 14
Gesundheitsreform · 15
Grundrente · 15
Grundsicherung · 16
H
Hartz IV · 17
Hinterbliebenenrente · 17
Hinzuverdienstgrenze · 18
Hochwertungsfaktor · 18
K
Kapitaldeckungsprinzip · 19
Klage · 19
Krankenversicherung · 19
Kriegsopferrente · 19
Künstlersozialversicherung · 20
Landesversicherungsanstalt Sachsen (LVA) · 20
M
Mindestlohn · 20
Minijobs für Altersrentner · 20
N
Nachhaltigkeitsfaktor · 21
Nachholfaktor · 21
Neurentner · 21
Nullrunden · 22
32
P
Pensionsberechtigte · 22
Pflegeversicherung · 23
Pflegezeiten · 23
Pflichtversicherung · 23
Private Altersvorsorge · 23
R
Rehabilitation · 24
Rentenbesteuerung · 24
Renteneintrittsalter · 25
Rentenformel · 26
Rentengarantie · 26
Rentenüberleitungsgesetz (RÜG) · 26
Riester-Rente · 26
Riesterfaktor · 27
S
Schwerbehinderte · 27
Selbstständige · 28
Sozialgesetzbuch · 28
Steuerfinanzierung der Rente · 28
Studierende · 29
T
Teilzeitarbeit · 29
U
Umlageverfahren · 29
Unfallrente · 29
W
Waisenrente · 29
Wartezeiten für Rentenansprüche · 30
Widerspruch · 30
Z
Zwangsverrentung · 30
33
Themenbezogene Publikationen der
Linksfraktion im Sächsischen Landtag
»Dem Parteiegoismus geopfert. Eine Kurzdokumentation der Links-
fraktion im Sächsischen Landtag zum Scheitern des Seniorenmit-
wirkungsgesetzes, März 2008.
»Für eine solidarische und soziale Rentenreform, März 2004.
»Für gerechte Rentenregelungen. Parlamentarische Initiativen der Linksfraktion im Sächsischen Landtag – Mai 2005 bis Februar 2008,
März 2008.
»A. Hahn/D. Pellmann: Armut in Sachsen. Die Situation, das Versagen der Staatsregierung und die Alternativen der Linksfraktion. Thesen, Oktober 2007
»Herstellung der Rentengerechtigkeit jetzt. Parlamentarische Initiativen für die Schließung von Gerechtigkeitslücken im Rentenrecht. Eine Dokumentation, November 2003.
»D. Pellmann: Altersarmut auf dem Vormarsch. Situation und Perspektive älterer Menschen in Sachsen, Juni 2009
»D. Pellmann: Sieben verlorene Jahre. Eine Bilanz der Umsetzung der Agenda 2010 für Sachsen, März 2010.
» Reale Rentenverluste und drohende Altersarmut. Zur gegenwärtigen
Situation und Perspektive sächsischer Rentnerinnen und Rentner, Juni 2007.
»Soziale Sicherungssysteme in Gefahr. Die Vorschläge der Rürup-
Kommission und die Alternativen der PDS. Beiträge zur Seniorenkonferenz der PDS-Landtagsfraktion am 16. Juni 2003 in Dresden, Juli 2003.
9
34
Download/Bezug unter www.linksfraktion-sachsen.de
35
Impressum
Herausgeber:
V.i.S.d.P.:
Redaktion:
Gestaltung:
Titelfoto:
Stand:
Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag
Marcel Braumann
MdL Dr. Dietmar Pellmann, Sozialpolitischer Sprecher
Carola Müller
Franz Pfluegl © www.fotolia.de
März 2011
Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1, 01067 Dresden
Telefon: 0351 493-5800, Telefax: 0351 493-5460
E-Mail: [email protected]
http://linksfraktion-sachsen.de
Diese Publikation dient der Information und darf in einem Wahlkampf
nicht zur Parteienwerbung eingesetzt werden.
36
www.linksfraktion-sachsen.de