Amtsblatt für die Stadt Beelitz Beelitzer Nachrichten
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Amtsblatt für die Stadt Beelitz Beelitzer Nachrichten Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Beelitz mit Informationsteil 3. Jahrgang Beelitz, den 22. September 2004 Nr. 8 34 Abs. 4 Nr. 1 Baugesetzbuch (Klarstellungssatzung) Inhaltsverzeichnis Seite 2: Inkrafttreten der Satzung zur Festlegung der Grenzen des im der öffentlichen Bekanntmachungen Zusammenhang bebauten Ortsteiles Wittbrietzen nach § 34 Seite 1: Vergnügungssteuersatzung der Stadt Beelitz. Abs. 4 Nr. 1 Baugesetzbuch (Klarstellungssatzung) Seite 1: Beschlüsse der 10. Sitzung der StadtverordnetenversammSeite 2: Inkrafttreten der Satzung zur Festlegung der Grenzen des im lung Beelitz Zusammenhang bebauten Ortsteiles Rieben nach § 34 Abs. Seite 2: Genehmigung der (16.) Bebauungsplanänderung Nr. 002 „ 4 Nr. 1 Baugesetzbuch (Klarstellungssatzung). Neues Wohngebiet mit Ortszentrum“ 2. Abschnitt – TeilSeite 3: Inkrafttreten der Satzung zur Festlegung der Grenzen des im bereich Eichenstraße 18-20 - der Stadt Beelitz für den Or tZusammenhang bebauten Ortsteiles Zauchwitz steil Fichtenwalde einschließlich Körzin nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 Baugesetzbuch Seite 2: Inkrafttreten der Satzung zur Festlegung der Grenzen des im (Klarstellungssatzung). Zusammenhang bebauten Ortsteiles Fichtenwalde nach § Aufgrund der §§ 5 und 35 Absatz 2 Ziff. 10 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg - GO – in der Neufassung vom 10.10.2001 (GVBl. Teil I S. 154) zuletzt geändert am 22.03.2004 (GVBl. I S. 59) und des Vergnügungssteuergesetzes für das Land Brandenburg vom 27.06.1991 (VergnügStG - GVBl. I Nr. 13 S. 205) zuletzt geändert am 18.12.2001 (GVBl. I S. 287) hat die Stadtverordnetenversammlung am 13.09.2004 folgende Satzung beschlossen: 45,00 € für sonstige Apparate auf 21,00 € 4. der Steuersatz des § 15 Abs. 2 auf 1,00 € §2 Die Stadt behält sich die Bestätigung von Ausnahmen vor. § 3 Inkrafttreten Diese Vergnügungssteuersatzung tritt am 01.01.2004 in Kraft. Beelitz, den 14.09.04 gez. Thomas Wardin, Bürgermeister Verkauf des Heizhauses, Straße des Aufbaus – OT Beelitz (Vorl.-Nr. 0116/04) Beschluss-Nr. 185/10/04: einstimmig angenommen. Verkauf der alten Feuerwehr, Kirchplatz – OT Beelitz (Vorl.-Nr. 0119/04) Beschluss-Nr. 186/10/04: einstimmig angenommen. Beelitz, den 03.09.04 gez. Thomas Wardin, Bürgermeister Stellenangebot Seitens der Stadt Beelitz werden ZivilVergnügungssteuersatzung der Stadt dienststellen bereitgestellt. Bevorzugt Beschlüsse der 10. Sitzung Beelitz. der Stadtverordnetenversammlung Bee - eingestellt werden Bewerber aus Beelitz §1 und den dazugehörigen Ortsteilen. Die litz Im Rahmen der örtlichen Regelungsmö g- am 16.08.2004, 19.30 Uhr, im Ratssaal, Arbeitsaufgaben erstrecken sich auf den lichkeiten gemäß § 20 des Vergnügungs- Berliner Straße 202, Beelitz Bereich des Umweltschutzes. Bewerbunsteuergesetzes werden die Steuersätze gen richten Sie bitte an die Stadtverwa l2. Nichtöffentlicher Teil wie folgt festgesetzt: Übernahme fälliger Erschließungsbeiträ- tung Beelitz, Personal, Berliner Straße 1. Der Steuersatz des § 13 Abs. 2 auf 10 ge durch die Stadt Beelitz für die Herstel- 202 in 14547 Beelitz. v.H. lung eines Gehweges, OT Fichtenwalde 2. der Steuersatz des § 14 Abs. 2 (Vorl.-Nr. 0111/04) für Apparate mit Gewinnmöglichkeit auf Beschluss-Nr. 180/10/04: einstimmig an138,00 € genommen. für sonstige Apparate auf 30,00 € Grundstücksverkauf Flur 2, Flurstück 3. der Steuersatz des § 14 Abs.3 4/2 – GT Körzin (Vorl.-Nr. 0112/04) für Apparate mit Gewinnmöglichkeit auf Beschluss-Nr. 181/10/04: einstimmig EINWOHNERSTATISTIK angenommen Ortsteil Einw. Abg Zug Geb Tod Einw IMPRESSUM Beelitz ..............6296 ..38 .... 25 .... 5 ... 3 ... 6285 Angebot zum Kauf von GeschäftsanAmtsblatt für die Stadt Beelitz Beelitzer Nachrichten Herausgeber ist die Stadt Beelitz, vertreten durch den Bür- teile der HSW GmbH (Vorl.-Nr. Buchholz ..............415 ....2 ...... 5.....- .... 1 ...... 417 germeister; 14547 Beelitz, Berliner Str. 202, Tel. 033204- 0114/04) Busendorf ............617 ....4 ...... 2.....- ...1- ......615 391-0, Fax: 033204-39135, e-mail: stadtverwal- Beschluss-Nr. 182/10/04: 24 JaElsholz ................ 331 .... 1 ...... 4.....- ....- ..... 334 [email protected]. Internet: www.beelitz.de Verantwortlich für den Inhalt: Thomas Wardin, Bürger- Stimmen, keine Nein-Stimme, 1 EntFichtenwalde....... 2714 ....4 ..... 13.... 2 ... 2 ... 2723 haltung. meister. Reesdorf............. 103 .... - ...... -.....- ....- ......103 Das Amtsblatt (Auflage: 5.500 Expl.) erscheint in der Regel Rieben ................348 .... - ......6 .....- ....- ..... 354 monatlich kostenlos für die Haushalte der Stadt Beelitz, die Rückabwicklung Grundstückskauf über einen von außen erreichbaren Briefkasten verfügen. Salzbrunn............ 192 .... - .......1.....- .... 1 ......193 Gewe rbegebiet Beelitz-Süd (Vorl.-Nr. Kostenlose Exemplare für die Haushalte der Stadt, Einsicht 0115/04) Schäpe ................146 .... - ...... -.....- ....- ...... 146 in alte Ausgaben, Kopien, Kaufexemplare (0,50 Euro/ Schlunkendorf...... 199 .... 1 .......1.....- ....- ......199 Stück) und Abonnements in der Stadtverwaltung, Haupt- Beschluss-Nr. 184/10/04: 24 Jaamt. Für nicht gelieferte Zeitungen kann nur Ersatz eines Stimmen, 1 Nein-Stimme, keine EntWittbrietzen.........573 ... 9 .......1.....- ....- .....565 Einzelexemplares im Rahmen der Auflagenhöhe gefordert haltung. Zauchwitz ........... 339 ....2 ...... 2.....- ....- .....339 werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. DruckStadt Beelitz ..... 12273 ...61 .... 60 .... 7 ..6 .... 12273 fehler und Irrtümer sind nicht ausgeschlossen. Satz: Dr. R. (Einwohnermeldeamt) Stand: 31.8.2004 Seidel, Druck: Heimatblattverlag Ludwigsfelde AMTSBLATT FÜR DIE STADT BEELITZ Bekanntmachung der Stadt Beelitz für den Ortsteil Fichtenwalde Genehmigung der (16.) Bebauungsplanänderung Nr. 002 „Neues Wohngebiet mit Ortszentrum“ 2. Abschnitt – Teilbereich Eichenstraße 1820 - der Stadt Beelitz für den Ortsteil Fichtenwalde Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Beelitz hat in Ihrer öffentlichen Sitzung am 07.06.2004 die (16.) Bebauungsplanänderung Nr. 002 „Neues Wohngebiet mit Ortszentrum“ 2. Abschnitt – Teilbereich Eichenstraße 18-20 der Stadt Beelitz für den Ortsteil Fichtenwalde als Satzung beschlossen. Der Ge ltungsbereich der (16.) Änderung umfasst die Flurstücke 768, 936 - 939, 941 – 943, 953 – 957, 971 und 972 der Flur 4 in der Gemarkung Fichtenwalde. Er liegt an der Eichenstraße, grenzt an den Marktplatz an und wird im Norden begrenzt durch den Gartenplatz. Er ist in der nebenstehenden Übersichtskarte gekennzeichnet. Die Bebauungsplanänderung einschließlich der Begründung, ist vom Landkreis Potsdam-Mittelmark, als Höhere Verwaltungsbehörde, mit Schreiben vom 11.08.2004 mit Aktenzeichen 025/04 genehmigt worden. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht. Die (16.) Bebauungsplanänderung Nr. 002 „Neues Wohngebiet mit Ortszentrum“ 2. Abschnitt – Teilbereich Eichenstraße 18-20 - der Stadt Beelitz für den Ortsteil Fichtenwalde (in der Fassung vom Mai 2004) tritt am Tage der Bekanntmachung in Kraft. Die Bebauungsplanänderung wird einschließlich Begründung ab dieser Bekanntmachung in der Stadtverwaltung Beelitz, Berliner Straße 202, 14547 Beelitz - Bauamt - während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Dienststunden: montags, mittwochs und donnerstags von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 16.00 Uhr, dienstags von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr. Hinweis gemäß § 44 BauGB Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 BauGB über die fris tgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in NR. 8 / 3. JAHRGANG eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Hinweis gemäß § 215 BauGB Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften beim Zustandekommen eines Bebauungsplanes ist unbeachtlich, wenn sie im Falle einer Verletzung des in § 214 Abs. 1 BauGB bezeichneten Ve rfahrensoder Formvorschriften nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes gegenüber der Stadt geltend gemacht worden sind, oder im Falle von Abwägungsmängeln nicht in nerhalb von sieben Jahren seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes gegenüber der Stadt geltend gemacht worden sind (§ 215 Abs. 1 BauGB). Der Sachverhalt, der die Verletzung oder die Mängel begründen soll, ist darzulegen (§ 215 Abs. 2 BauGB). Beelitz, den 26.08.2004 gez. Thomas Wardin, Bürgermeister 22. SEPTEMBER 2004, SEITE 2 gez. Thomas Wardin, Bürgermeister Bekanntmachung der Stadt Beelitz für den Ortsteil Wittbrietzen Inkrafttreten der Satzung zur Festlegung der Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Wittbrietzen nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 Baugesetzbuch (Klarstellungssatzung). Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Beelitz hat in Ihrer öffentlichen Sitzung am 07.06.2004 den Entwurf der Satzung über die Festlegung der Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Wittbrietzen in der Fassung vom Februar 2004 als Satzung beschlossen. Die Satzung, bestehend aus der Plankarte, ist der Genehmigungsbehörde des Landkreises Potsdam-Mittelmark, als Höhere Verwaltungsbehörde, mit Schreiben vom 07.07.2004 angezeigt worden. Die rechtsaufsichtliche Prüfung der Satzung durch die Genehmigungsbehörde hat keine Rechtsmängel offenbart, we lches mit Schreiben gleicher Behörde vom 13.08.2004 (offensichtlich unzutreffend datiert auf den 13.08.2003) unter dem Aktenzeichen 32/04 bestätigt wurde. Die Satzung (in der Fassung vom Februar Bekanntmachung 2004) tritt mit dieser Bekanntmachung in der Stadt Beelitz Kraft. für den Ortsteil Fichtenwalde Die Satzung wird ab diesem Tag in der Inkrafttreten der Satzung zur Stadtverwaltung Beelitz, Berliner Straße Festlegung der Grenzen des im 202, 14547 Beelitz - Bauamt - während Zusammenhang bebauten Ortder Dienststunden zu jedermanns Einsteiles Fichtenwalde nach § 34 sicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird Abs. 4 Nr. 1 Baugesetzbuch auf Verlangen Auskunft erteilt. Dienst(Klarstellungssatzung). stunden: montags, mittwochs und donDie Stadtverordnetenversammlung der nerstags von 9.00 bis 12.00 Uhr und von Stadt Beelitz hat in Ihrer öffentlichen Sit - 13.00 bis 16.00 Uhr, dienstags von 9.00 zung am 07.06.2004 den Entwurf der Sat- bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 18.00 zung über die Festlegung der Grenzen Uhr sowie freitags von 9.00 bis 12.00 des im Zusammenhang bebauten Ortstei- Uhr. les Fichtenwalde in der Fassung vom Beelitz, den 26.08.2004 Februar 2004 als Satzung beschlossen. gez. Thomas Wardin, Bürgermeister Die Satzung, bestehend aus Planteil 1 und Planteil 2, ist der Genehmigungsbehörde Bekanntmachung des Landkreises Potsdam-Mittelmark, als der Stadt Beelitz Höhere Verwaltungsbehörde, mit Schre ifür den Ortsteil Rieben ben vom 07.07.2004 angezeigt worden. Inkrafttreten der Satzung zur Festlegung Die rechtsaufsichtliche Prüfung der Sat- der Grenzen des im Zusammenhang bezung durch die Genehmigungsbehörde bauten Ortsteiles Rieben nach § 34 Abs. hat keine Rechtsmängel offenbart, we l4 Nr. 1 Baugesetzbuch ches mit Schreiben gleicher Behörde vom (Klarstellungssatzung). 05.08.2004 (offensichtlich unzutreffend Die Stadtverordnetenversammlung der datiert auf den 05.08.2003) unter dem Stadt Beelitz hat in Ihrer öffentlichen Aktenzeichen 29/04 bestätigt wurde. Sitzung am 07.06.2004 den Entwurf der Die Satzung (in der Fassung vom Fe b- Satzung über die Festlegung der Grenzen ruar 2004) tritt mit dieser Bekanntma- des im Zusammenhang bebauten Ortchung in Kraft. steiles Rieben in der Fassung vom FebDie Satzung wird ab diesem Tag in der ruar 2004 als Satzung beschlossen. Stadtverwaltung Beelitz, Berliner Straße Die Satzung, bestehend aus der Plankarte, 202, 14547 Beelitz - Bauamt - während ist der Genehmigungsbehörde des der Dienststunden zu jedermanns EinLandkreises Potsdam-Mittelmark, als sicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird Höhere Verwaltungsbehörde, mit auf Verlangen Auskunft erteilt. DienstSchreiben vom 07.07.2004 angezeigt stunden: montags, mittwochs und donworden. nerstags von 9.00 bis 12.00 Uhr und von Die rechtsaufsichtliche Prüfung der 13.00 bis 16.00 Uhr, dienstags von 9.00 Satzung durch die Genehmigungsbehörde bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 18.00 hat keine Rechtsmängel offenbart, we lUhr sowie freitags von 9.00 bis 12.00 ches mit Schreiben gleicher Behörde vom Uhr. 13.08.2004 (offensichtlich unzutreffend Beelitz, den 26.08.2004 datiert auf den 13.08.2003) unter dem AMTSBLATT FÜR DIE STADT BEELITZ Aktenzeichen 30/04 bestätigt wurde. Die Satzung (in der Fassung vom Februar 2004) tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft. Die Satzung wird ab diesem Tag in der Stadtverwaltung Beelitz, Berliner Straße 202, 14547 Beelitz - Bauamt - während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Dienststunden: montags, mittwochs und donnerstags von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 16.00 Uhr, dienstags von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr. Beelitz, den 26.08.2004 gez. Thomas Wardin, Bürgermeister Bekanntmachung der Stadt Beelitz für den Ortsteil Zauchwitz einschließlich Körzin Inkrafttreten der Satzung zur Festlegung NR. 8 / 3. JAHRGANG der Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Zauchwitz einschließlich Körzin nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 Baugesetzbuch (Klarstellungssatzung). Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Beelitz hat in Ihrer öffentlichen Sitzung am 07.06.2004 den Entwurf der Satzung über die Festlegung der Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Zauchwitz einschließlich Körzin in der Fassung vom Februar 2004 als Satzung beschlossen. Die Satzung, bestehend aus Planteil 1 und Planteil 2, ist der Genehmigungsbehörde des Landkreises Potsdam-Mittelmark, als Höhere Verwaltungbehörde, mit Schreiben vom 07.07.2004 angezeigt worden. Die rechtsaufsichtliche Prüfung der Satzung durch die Genehmigungsbehörde hat keine Rechtsmängel offenbart, we lches mit Schreiben gleicher Behörde vom 22. SEPTEMBER 2004, SEITE 3 13.08.2004 (offensichtlich unzutreffend datiert auf den 13.08.2003) unter dem Aktenzeichen 31/04 bestätigt wurde. Die Satzung (in der Fassung vom Februar 2004) tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft. Die Satzung wird ab diesem Tag in der Stadtverwaltung Beelitz, Berliner Straße 202, 14547 Beelitz - Bauamt - während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Dienststunden: montags, mittwochs und donnerstags von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 16.00 Uhr, dienstags von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr. Beelitz, den 26.08.2004 gez. Thomas Wardin, Bürgermeister Der Kassenärztliche Bereitschaftsdienst für den Bereich Beelitz 033209/70360 ist unter folgender einheitlicher Rufnummer zu erreichen: 09.10./10.10.2004-Beelitz-Sa./So. 09.00-11.00-Dr. Manthey033204 / 63633 Tel. 42416 16.10./17.10.2004-Caputh-Sa./So. 09.00-11.00-Dr. Kanitz- Tel. Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst 033209/70689 Notdienstbereich Beelitz/Caputh 23.10./24.10.2004-Caputh-Sa./So. 09.00-11.00-Dr. Mosig- Tel. 25.09./26.09.2004-Caputh-Sa./So. 09.00-11.00-Dr. Mosig- Tel. 033209/70360 033209/70360 30.10./31.10.2004-Beelitz-Sa./So. 09.00-11.00-Dipl.-Stomat. 02.10./03.10.2004-Caputh-Sa./So. 09.00-11.00-Dr. Hüller- Tel. Mietz- Tel. 33176 Das Bauamt und die Deutsche Bahn informiert: Arbeiten am Bahnübergang Beelitz-Heilstätten Information über Nacht- und Wochenendarbeiten Sehr geehrte Damen und Herren, auf Grund einer Kreuzungsvereinbarung zwischen dem Bund, dem Land Brandenburg und der Deutschen Bahn AG wird der Bahnübergang in Beelitz-Heilstätten ersetzt. Die DB ProjektBau GmbH übernimmt hierbei die Projektführung. Im Rahmen der Baumaßnahme wird die L 88 unter eine neu zu errichtende Eisenbahnüberführung verschwenkt: Geplante Bauzeit ist ca. 1 Jahr. Zur Aufrechterhaltung des Straßenverkehrs wird es während des Brückenneubaus eine provisorische Verkehrsführung geben. Die Arbeiten zur Baufeldfreimachung laufen bereits auf Hochtouren und werden bis zu 17. September abgeschlossen sein. Dann erfolgt der Einbau von Hilfsbrücken über die Bahngleise. Diese ermöglichen den Brückenneubau ohne Ein schränkung des Eisenbahnverkehrs. Der Einbau der Hilfsbrücken erfordert jedoch eine Vollsperrung des jeweiligen Gleises sowie der L 88 im Bereich des Bahnübergangs für den öffentlichen Verkehr. Autofahrer werden weiträumig umgeleitet, Fußgänger sowie Rettungsfahrzeuge und Schulbusse dürfen den Bahnübergang während der Sperrung nutzen. Termin für die Sperrung: von Mi, 22. 09.04, 17 Uhr durchgehend bis Sa, 25.09.04, 4 Uhr An dem o.g. Wochenende müssen Sie sich leider auch auf Lärmbelästigungen einstellen, da für den Einbau der Hilfsbrücken lärmintensive Ramm- und Ve rbauarbeiten sowie Abbruch- und Gleisbauarbeiten erforderlich sind. Nach dem Einbau der Hilfsbrücken geht der Bahnübergang am 25. September 4 Uhr straßenseitig wieder in Betrieb. Anfang Oktober beginnen die Arbeiten zur Herstellung der provisorischen Verkehrsführung der L88 in neuer Trasse, neben dem jetzigen Bahnübergang. Im darauffolgenden Monat, Anfang November, soll im Zuge der Inbetriebnahme des elektronischen Stellwerks Michendorf, der Bahnübergang endgültig außer Betrieb genommen werden. Fußgänger und Kraft fahrzeuge werden dann über die neue provisorische Verkehrsführung der L 88 unter der Bahntrasse geführt. Die provisorische Verkehrsführung wird einspurig mit Apelregelung und erhält zudem einen Fußweg, den auch die Reisenden von und zum Bahnsteig nutzen mü ssen. Wir sind bemüht, die von den Bauarbeiten ausgehenden Störungen so gering wie möglich zu halten. Trotzdem lassen sich Beeinträchtigungen nicht gänzlich ausschließen. Wir Bitten um Ihr Verständnis. Eine Genehmigung für diese Arbeiten wurde durch das EBA gemäß Planfest- stellungsbeschluss vom 17.06.04 erteilt. Weitere Informationen oder Rückfragen zu den Bauarbeiten unter BahnBauTelefon 040/29712973 (Montag – Freitag 9-16 Uhr). Über den weiteren Bauverlauf werden wir Sie rechtzeitig informieren. Hinweis der Meldebehörde Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger! Sie haben entsprechend des Brandenburgischen Meldegesetzes vom 25.06.1992 (GVBl. I S. 236), zuletzt geändert am 11.02.1999 (GVBl. Teil I Nr. 2 vom 15.02.1999) im Ordnungsamt/Meldeamt der Stadt Beelitz, Berliner Straße 202, die Möglichkeit, folgenden Datenübermittlungen zu widersprechen: Datenübermittlung an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, der nicht Sie, sondern Familienangehörige von Ihnen angehören (§ 30 Abs. 2 des BbgMeldeG), Auskünfte an Parteien, politischen Vereinigungen u. a. im Zusammenhang mit Wahlen, Volksbegehren und –entscheiden sowie Bürgerentscheiden (§ 33 Abs. 5 BbgMeldeG). Der Widerspruch gilt bis zum Widerruf. Sprechzeiten Ordnungsamt/Meldewesen Montag: 9 – 12 und 13 – 15 Uhr Dienstag: 9 – 12 und 14 – 18 Uhr Donnerstag: 9 – 12 und 13 – 18 Uhr Mittwoch und Freitag nach Vereinbarung AMTSBLATT FÜR DIE STADT BEELITZ Bekanntmachung Schieß- und Übungswarnung Der Standortälteste der Bundeswehr Beelitz warnt und informiert. Der Standortübungsplatz Beelitz schließt sich unmittelbar an den Kasernenbereich der Hans-Joachim von Zieten-Kaserne in Beelitz an und ist ein Militärischer Bereich. Auf dem Standortübungsplatz finden ganzjährig, auch am Wochenende, militärische Ausbildungsvorhaben statt. Dabei wird mit Signal-, Übungs- und Manövermunition geschossen. Des weiteren befinden sich auf dem Platz noch immer Fundmunition und Blindgänger. Auf dem Platz bewegen sich außerdem Fahrzeuge ohne Licht. Das Betreten und das Befahren des Standortübungsplatzes Beelitz sowie das Berühren, Aufnehmen oder Entfernen von Fundgegenständen ist daher für alle Personen verboten. Ausnahmegenehmigungen sind beim Standortältesten zu beantragen. Die Bevölkerung wird aufgefordert, diese Bekanntmachung zu beachten und insbesondere die Kinder entsprechend zu belehren und zu beaufsichtigen. Vorsicht! Lebensgefahr! Der Standortälteste Neue Wertstoffhöfe nehmen (fast) alles ab!! Müll jeglicher Art – einfach abgelagert an Straßenrändern und Ecken oder mitten in die Natur gekippt. Wer hat sich darüber nicht schon einmal so richtig geärgert? Abgesehen davon, dass dies erstens einen Verstoß gegen geltendes Recht darstellt, ist zweitens die Entsorgung mit hohen Kosten für die Allgemeinheit verbunden und drittens ein solches Verhalten absolut unnötig. Neben dem altbewährten Kartensystem für die kostenlose Abholung von Sperrmüll, Schrott und Elektronikschrott besteht seit Anfang 2004 an den Standorten Teltow und Werder die Möglichkeit, selbst anzuliefern. In den beiden Wertstoff- und Kundenberatungszentren, die im Auftrag des Landkreises durch die APM betrieben werden, können nicht nur die o.g. Abfälle gegen Kartenvorlage abgegeben werden. Darüber hinaus werden dort ebenfalls Schadstoffe zur fachgerechten Entsorgung entgegengenommen; und dies auch aus dem Bereich Kleingewerbe! Gleichfalls können kostenfrei Metallschrott und Pappe/Papier, auch in größeren Mengen, angeliefert werden. Gegen Entgelt nehmen die Mitarbeiter Asbest, Dachpappe, Holz, Bauschutt, Baumischabfall und Grünabfälle an. Bei dieser Ge- NR. 8 / 3. JAHRGANG Briefkasten Friedhofsverwaltung Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Nutzungsberechtigte des Friedhofs Beelitz, die Erfahrungen haben uns gezeigt, daß es notwendig und hilfreich ist, Ihnen die Möglichkeit zu geben, mit der ehrenamt lich arbeitenden Friedhofsverwaltung direkt in Kontakt treten zu können. Aus diesem Grund haben wir für Sie auf der rechten Seite der Trauerhalle (neben der Tür) einen Briefkasten angebracht. Nutzen Sie die Möglichkeit, der Friedhofsverwaltung Ihre Anregungen, Ihr Lob, aber sicherlich auch Ihre Kritik und Ihre Ärgernisse mitzuteilen. Wir wollen uns bemühen, Ihre Anregungen, wo berechtigt und möglich, für die Gestaltung und Bewirtschaftung des Friedhofes aufzunehmen. Der Gemeindekirchenrat 22. SEPTEMBER 2004, SEITE 4 Fall des schriftlichen Antrags und der Genehmigung durch die Friedhofsverwaltung. Andernfalls handelt es sich um eine bauliche Veränderung ohne Genehmigung (siehe Aushang Gestaltungsvorschrift § 4) mit dementsprechenden juristischen Konsequenzen. Erfolgt nach Ablauf der Ruhefrist keine Mitteilung (Antrag auf Verlängerung oder Einebnung), wird die Grabstätte nach 3 Monaten durch Beauftragung einer Firma beräumt. Für die anfallenden Kosten haften (siehe Friedhofsgesetz des Landes Brandenburg) die Hinterbliebenen. Der Gemeindekirchenrat Beräumung abgelaufener Grabstellen Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Nutzungsberechtigte des Friedhofs Beelitz, nach mehrmonatigem öffentlichen Aushang und Publikation im Amtsblatt, daß sich die Angehörigen abgelaufener GrabAbgelaufene Liegezeiten stellen bitte in der Friedhofsverwaltung Sehr geehrte Damen und Herren, melden sollen, beginnt mit dem Monat sehr geehrte Nutzungsberechtigte des September die Beräumung dieser GrabFriedhofs Beelitz, stellen durch Firmenbeauftragung. bitte beachten Sie, daß nach 25 Jahren Die anfallenden Kosten werden den HinRegelliegezeit das Nutzungsrecht Ihrer Grabstätte gemäß Grabvertrag abgelaufen terbliebenen (siehe Friedhofsgesetz des Landes Brandenburg) zugestellt. ist. Prinzipiell muß keine Grabstätte eingeeb- Beräumt werden im Monat September: net werden, wenn Sie es nicht wünschen. Grabfeld A Aber Sie sollten mit der Friedhofsverwal- Grabstätten »Gerlach, Nagel, Zichel, Radeck« tung in diesem Fall eine Regelung Der Gemeindekirchenrat (Nachkauf) vereinbaren. Bitte teilen Sie dies der Friedhofsverwaltung schriftlich mindestens 3 Monate vor Ablauf der Ruhefrist mit. Bitte haben Sie Verständnis, daß ein Ve rlängerung der Ruhefrist mö glichst in Zeitabständen von mindestens 5 Jahren erfolgen sollte. Dies hilf erheblich, den Ve rwaltungsaufwand zu reduzieren. Das eigenständige Einebnen der Grabfläche bzw. die Be auftragung einer Firma für diese Arbeit bedarf in jedem legenheit kann sich eventuell manch In diesem Sinne, liebe Mitbürgerinnen Hobbygärtner noch einen Weg ersparen, und Mitbürger – nutzen wir die Chance denn zum Kauf wird angeboten ein hoch- für unsere gemeinsame saubere Umwelt! wertiger RAL-Gütekompost. Und noch etwas besonders Interessantes: sowohl Privatkunden als auch Gewerbetreibende aus dem Landkreis erhalten bei Bedarf eine fachlich fundierte und kostenlose Abfallberatung, wenn gewünscht auch direkt beim Kunden. Nähere Infos, wie Rufnummern und Öffnungszeiten finden sich in der Abfallfibel 2004 auf Seite 12.