Amtsblatt für die Stadt Beelitz Beelitzer Nachrichten

Transcription

Amtsblatt für die Stadt Beelitz Beelitzer Nachrichten
Amtsblatt
für die Stadt Beelitz
Beelitzer Nachrichten
Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Beelitz mit Informationsteil
3. Jahrgang
Beelitz, den 22. September 2004
Nr. 8
34 Abs. 4 Nr. 1 Baugesetzbuch (Klarstellungssatzung)
Inhaltsverzeichnis
Seite
2:
Inkrafttreten
der Satzung zur Festlegung der Grenzen des im
der öffentlichen Bekanntmachungen
Zusammenhang bebauten Ortsteiles Wittbrietzen nach § 34
Seite 1: Vergnügungssteuersatzung der Stadt Beelitz.
Abs. 4 Nr. 1 Baugesetzbuch (Klarstellungssatzung)
Seite 1: Beschlüsse der 10. Sitzung der StadtverordnetenversammSeite 2: Inkrafttreten der Satzung zur Festlegung der Grenzen des im
lung Beelitz
Zusammenhang bebauten Ortsteiles Rieben nach § 34 Abs.
Seite 2: Genehmigung der (16.) Bebauungsplanänderung Nr. 002 „
4 Nr. 1 Baugesetzbuch (Klarstellungssatzung).
Neues Wohngebiet mit Ortszentrum“ 2. Abschnitt – TeilSeite 3: Inkrafttreten der Satzung zur Festlegung der Grenzen des im
bereich Eichenstraße 18-20 - der Stadt Beelitz für den Or tZusammenhang bebauten Ortsteiles Zauchwitz
steil Fichtenwalde
einschließlich Körzin nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 Baugesetzbuch
Seite 2: Inkrafttreten der Satzung zur Festlegung der Grenzen des im
(Klarstellungssatzung).
Zusammenhang bebauten Ortsteiles Fichtenwalde nach §
Aufgrund der §§ 5 und 35 Absatz 2 Ziff.
10 der Gemeindeordnung für das Land
Brandenburg - GO – in der Neufassung
vom 10.10.2001 (GVBl. Teil I S. 154) zuletzt geändert am 22.03.2004 (GVBl. I S.
59) und des Vergnügungssteuergesetzes
für das Land Brandenburg vom
27.06.1991 (VergnügStG - GVBl. I Nr. 13
S. 205) zuletzt geändert am 18.12.2001
(GVBl. I S. 287) hat die Stadtverordnetenversammlung am 13.09.2004 folgende
Satzung beschlossen:
45,00 €
für sonstige Apparate auf 21,00 €
4. der Steuersatz des § 15 Abs. 2 auf 1,00
€
§2
Die Stadt behält sich die Bestätigung von
Ausnahmen vor.
§ 3 Inkrafttreten
Diese Vergnügungssteuersatzung tritt am
01.01.2004 in Kraft.
Beelitz, den 14.09.04
gez. Thomas Wardin, Bürgermeister
Verkauf des Heizhauses, Straße des Aufbaus – OT Beelitz (Vorl.-Nr. 0116/04)
Beschluss-Nr. 185/10/04: einstimmig angenommen.
Verkauf der alten Feuerwehr, Kirchplatz – OT Beelitz (Vorl.-Nr. 0119/04)
Beschluss-Nr. 186/10/04: einstimmig angenommen.
Beelitz, den 03.09.04
gez. Thomas Wardin, Bürgermeister
Stellenangebot
Seitens der Stadt Beelitz werden ZivilVergnügungssteuersatzung der Stadt
dienststellen bereitgestellt. Bevorzugt
Beschlüsse
der
10.
Sitzung
Beelitz.
der Stadtverordnetenversammlung Bee - eingestellt werden Bewerber aus Beelitz
§1
und den dazugehörigen Ortsteilen. Die
litz
Im Rahmen der örtlichen Regelungsmö g- am 16.08.2004, 19.30 Uhr, im Ratssaal, Arbeitsaufgaben erstrecken sich auf den
lichkeiten gemäß § 20 des Vergnügungs- Berliner Straße 202, Beelitz
Bereich des Umweltschutzes. Bewerbunsteuergesetzes werden die Steuersätze
gen richten Sie bitte an die Stadtverwa l2. Nichtöffentlicher Teil
wie folgt festgesetzt:
Übernahme fälliger Erschließungsbeiträ- tung Beelitz, Personal, Berliner Straße
1. Der Steuersatz des § 13 Abs. 2 auf 10 ge durch die Stadt Beelitz für die Herstel- 202 in 14547 Beelitz.
v.H.
lung eines Gehweges, OT Fichtenwalde
2. der Steuersatz des § 14 Abs. 2
(Vorl.-Nr. 0111/04)
für Apparate mit Gewinnmöglichkeit auf Beschluss-Nr. 180/10/04: einstimmig an138,00 €
genommen.
für sonstige Apparate auf 30,00 €
Grundstücksverkauf Flur 2, Flurstück
3. der Steuersatz des § 14 Abs.3
4/2 – GT Körzin (Vorl.-Nr. 0112/04)
für Apparate mit Gewinnmöglichkeit auf Beschluss-Nr. 181/10/04: einstimmig
EINWOHNERSTATISTIK
angenommen
Ortsteil
Einw. Abg Zug Geb Tod Einw
IMPRESSUM
Beelitz
..............6296
..38 .... 25 .... 5 ... 3 ... 6285
Angebot zum Kauf von GeschäftsanAmtsblatt für die Stadt Beelitz Beelitzer Nachrichten
Herausgeber ist die Stadt Beelitz, vertreten durch den Bür- teile der HSW GmbH (Vorl.-Nr.
Buchholz ..............415 ....2 ...... 5.....- .... 1 ...... 417
germeister; 14547 Beelitz, Berliner Str. 202, Tel. 033204- 0114/04)
Busendorf ............617 ....4 ...... 2.....- ...1- ......615
391-0, Fax: 033204-39135, e-mail: stadtverwal- Beschluss-Nr. 182/10/04: 24 JaElsholz ................ 331 .... 1 ...... 4.....- ....- ..... 334
[email protected]. Internet: www.beelitz.de
Verantwortlich für den Inhalt: Thomas Wardin, Bürger- Stimmen, keine Nein-Stimme, 1 EntFichtenwalde....... 2714 ....4 ..... 13.... 2 ... 2 ... 2723
haltung.
meister.
Reesdorf............. 103 .... - ...... -.....- ....- ......103
Das Amtsblatt (Auflage: 5.500 Expl.) erscheint in der Regel
Rieben ................348 .... - ......6 .....- ....- ..... 354
monatlich kostenlos für die Haushalte der Stadt Beelitz, die Rückabwicklung Grundstückskauf
über einen von außen erreichbaren Briefkasten verfügen.
Salzbrunn............ 192 .... - .......1.....- .... 1 ......193
Gewe rbegebiet Beelitz-Süd (Vorl.-Nr.
Kostenlose Exemplare für die Haushalte der Stadt, Einsicht 0115/04)
Schäpe ................146 .... - ...... -.....- ....- ...... 146
in alte Ausgaben, Kopien, Kaufexemplare (0,50 Euro/
Schlunkendorf...... 199 .... 1 .......1.....- ....- ......199
Stück) und Abonnements in der Stadtverwaltung, Haupt- Beschluss-Nr. 184/10/04: 24 Jaamt. Für nicht gelieferte Zeitungen kann nur Ersatz eines Stimmen, 1 Nein-Stimme, keine EntWittbrietzen.........573 ... 9 .......1.....- ....- .....565
Einzelexemplares im Rahmen der Auflagenhöhe gefordert haltung.
Zauchwitz ........... 339 ....2 ...... 2.....- ....- .....339
werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf
Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. DruckStadt Beelitz ..... 12273 ...61 .... 60 .... 7 ..6 .... 12273
fehler und Irrtümer sind nicht ausgeschlossen. Satz: Dr. R.
(Einwohnermeldeamt) Stand: 31.8.2004
Seidel, Druck: Heimatblattverlag Ludwigsfelde
AMTSBLATT FÜR DIE STADT BEELITZ
Bekanntmachung der Stadt Beelitz
für den Ortsteil Fichtenwalde
Genehmigung der (16.) Bebauungsplanänderung Nr. 002 „Neues
Wohngebiet mit Ortszentrum“ 2. Abschnitt – Teilbereich Eichenstraße 1820 - der Stadt Beelitz für den Ortsteil
Fichtenwalde
Die Stadtverordnetenversammlung der
Stadt Beelitz hat in Ihrer öffentlichen
Sitzung am 07.06.2004 die (16.) Bebauungsplanänderung Nr. 002 „Neues
Wohngebiet mit Ortszentrum“ 2. Abschnitt – Teilbereich Eichenstraße 18-20 der Stadt Beelitz für den Ortsteil Fichtenwalde als Satzung beschlossen. Der Ge ltungsbereich der (16.) Änderung umfasst
die Flurstücke 768, 936 - 939, 941 – 943,
953 – 957, 971 und 972 der Flur 4 in der
Gemarkung Fichtenwalde. Er liegt an der
Eichenstraße, grenzt an den Marktplatz
an und wird im Norden begrenzt durch
den Gartenplatz. Er ist in der nebenstehenden Übersichtskarte gekennzeichnet.
Die Bebauungsplanänderung
einschließlich der Begründung, ist vom
Landkreis Potsdam-Mittelmark, als
Höhere Verwaltungsbehörde, mit
Schreiben vom 11.08.2004 mit Aktenzeichen 025/04 genehmigt worden.
Die Erteilung der Genehmigung wird
hiermit bekannt gemacht.
Die (16.) Bebauungsplanänderung Nr.
002 „Neues Wohngebiet mit Ortszentrum“ 2. Abschnitt – Teilbereich Eichenstraße 18-20 - der Stadt Beelitz für
den Ortsteil Fichtenwalde (in der Fassung vom Mai 2004) tritt am Tage der
Bekanntmachung in Kraft.
Die Bebauungsplanänderung wird
einschließlich Begründung ab dieser
Bekanntmachung in der Stadtverwaltung
Beelitz, Berliner Straße 202, 14547
Beelitz - Bauamt - während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht
bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf
Verlangen Auskunft erteilt. Dienststunden: montags, mittwochs und donnerstags
von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis
16.00 Uhr, dienstags von 9.00 bis 12.00
Uhr und von 13.00 bis 18.00 Uhr sowie
freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr.
Hinweis gemäß § 44 BauGB
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz
1 und 2 und Abs. 4 BauGB über die fris tgemäße Geltendmachung etwaiger
Entschädigungsansprüche für Eingriffe in
NR. 8 / 3. JAHRGANG
eine bisher zulässige Nutzung durch
diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen
wird hingewiesen.
Hinweis gemäß § 215 BauGB
Eine Verletzung von Verfahrens- oder
Formvorschriften beim Zustandekommen
eines Bebauungsplanes ist unbeachtlich,
wenn sie im Falle einer Verletzung des in
§ 214 Abs. 1 BauGB
bezeichneten Ve rfahrensoder Formvorschriften nicht
schriftlich innerhalb eines
Jahres seit Bekanntmachung
des Bebauungsplanes
gegenüber der Stadt geltend
gemacht worden sind, oder
im Falle von Abwägungsmängeln nicht in nerhalb von sieben Jahren
seit Bekanntmachung des
Bebauungsplanes gegenüber
der Stadt geltend gemacht
worden sind (§ 215 Abs. 1
BauGB). Der Sachverhalt,
der die Verletzung oder die
Mängel begründen soll, ist
darzulegen (§ 215 Abs. 2 BauGB).
Beelitz, den 26.08.2004
gez. Thomas Wardin, Bürgermeister
22. SEPTEMBER 2004, SEITE 2
gez. Thomas Wardin, Bürgermeister
Bekanntmachung
der Stadt Beelitz
für den Ortsteil Wittbrietzen
Inkrafttreten der Satzung zur Festlegung
der Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Wittbrietzen nach § 34
Abs. 4 Nr. 1 Baugesetzbuch
(Klarstellungssatzung).
Die Stadtverordnetenversammlung der
Stadt Beelitz hat in Ihrer öffentlichen
Sitzung am 07.06.2004 den Entwurf der
Satzung über die Festlegung der Grenzen
des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Wittbrietzen in der Fassung vom
Februar 2004 als Satzung beschlossen.
Die Satzung, bestehend aus der Plankarte,
ist der Genehmigungsbehörde des
Landkreises Potsdam-Mittelmark, als
Höhere Verwaltungsbehörde, mit
Schreiben vom 07.07.2004 angezeigt
worden.
Die rechtsaufsichtliche Prüfung der
Satzung durch die Genehmigungsbehörde
hat keine Rechtsmängel offenbart, we lches mit Schreiben gleicher Behörde vom
13.08.2004 (offensichtlich unzutreffend
datiert auf den 13.08.2003) unter dem
Aktenzeichen 32/04 bestätigt wurde.
Die Satzung (in der Fassung vom Februar
Bekanntmachung
2004) tritt mit dieser Bekanntmachung in
der Stadt Beelitz
Kraft.
für den Ortsteil Fichtenwalde
Die Satzung wird ab diesem Tag in der
Inkrafttreten der Satzung zur
Stadtverwaltung Beelitz, Berliner Straße
Festlegung der Grenzen des im
202, 14547 Beelitz - Bauamt - während
Zusammenhang bebauten Ortder Dienststunden zu jedermanns Einsteiles Fichtenwalde nach § 34
sicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird
Abs. 4 Nr. 1 Baugesetzbuch
auf Verlangen Auskunft erteilt. Dienst(Klarstellungssatzung).
stunden: montags, mittwochs und donDie Stadtverordnetenversammlung der
nerstags von 9.00 bis 12.00 Uhr und von
Stadt Beelitz hat in Ihrer öffentlichen Sit - 13.00 bis 16.00 Uhr, dienstags von 9.00
zung am 07.06.2004 den Entwurf der Sat- bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 18.00
zung über die Festlegung der Grenzen
Uhr sowie freitags von 9.00 bis 12.00
des im Zusammenhang bebauten Ortstei- Uhr.
les Fichtenwalde in der Fassung vom
Beelitz, den 26.08.2004
Februar 2004 als Satzung beschlossen.
gez. Thomas Wardin, Bürgermeister
Die Satzung, bestehend aus Planteil 1 und
Planteil 2, ist der Genehmigungsbehörde
Bekanntmachung
des Landkreises Potsdam-Mittelmark, als
der Stadt Beelitz
Höhere Verwaltungsbehörde, mit Schre ifür den Ortsteil Rieben
ben vom 07.07.2004 angezeigt worden. Inkrafttreten der Satzung zur Festlegung
Die rechtsaufsichtliche Prüfung der Sat- der Grenzen des im Zusammenhang bezung durch die Genehmigungsbehörde
bauten Ortsteiles Rieben nach § 34 Abs.
hat keine Rechtsmängel offenbart, we l4 Nr. 1 Baugesetzbuch
ches mit Schreiben gleicher Behörde vom (Klarstellungssatzung).
05.08.2004 (offensichtlich unzutreffend Die Stadtverordnetenversammlung der
datiert auf den 05.08.2003) unter dem
Stadt Beelitz hat in Ihrer öffentlichen
Aktenzeichen 29/04 bestätigt wurde.
Sitzung am 07.06.2004 den Entwurf der
Die Satzung (in der Fassung vom Fe b- Satzung über die Festlegung der Grenzen
ruar 2004) tritt mit dieser Bekanntma- des im Zusammenhang bebauten Ortchung in Kraft.
steiles Rieben in der Fassung vom FebDie Satzung wird ab diesem Tag in der
ruar 2004 als Satzung beschlossen.
Stadtverwaltung Beelitz, Berliner Straße Die Satzung, bestehend aus der Plankarte,
202, 14547 Beelitz - Bauamt - während
ist der Genehmigungsbehörde des
der Dienststunden zu jedermanns EinLandkreises Potsdam-Mittelmark, als
sicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird Höhere Verwaltungsbehörde, mit
auf Verlangen Auskunft erteilt. DienstSchreiben vom 07.07.2004 angezeigt
stunden: montags, mittwochs und donworden.
nerstags von 9.00 bis 12.00 Uhr und von Die rechtsaufsichtliche Prüfung der
13.00 bis 16.00 Uhr, dienstags von 9.00 Satzung durch die Genehmigungsbehörde
bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 18.00
hat keine Rechtsmängel offenbart, we lUhr sowie freitags von 9.00 bis 12.00
ches mit Schreiben gleicher Behörde vom
Uhr.
13.08.2004 (offensichtlich unzutreffend
Beelitz, den 26.08.2004
datiert auf den 13.08.2003) unter dem
AMTSBLATT FÜR DIE STADT BEELITZ
Aktenzeichen 30/04 bestätigt wurde.
Die Satzung (in der Fassung vom Februar
2004) tritt mit dieser Bekanntmachung in
Kraft.
Die Satzung wird ab diesem Tag in der
Stadtverwaltung Beelitz, Berliner Straße
202, 14547 Beelitz - Bauamt - während
der Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird
auf Verlangen Auskunft erteilt. Dienststunden: montags, mittwochs und donnerstags von 9.00 bis 12.00 Uhr und von
13.00 bis 16.00 Uhr, dienstags von 9.00
bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 18.00
Uhr sowie freitags von 9.00 bis 12.00
Uhr.
Beelitz, den 26.08.2004
gez. Thomas Wardin, Bürgermeister
Bekanntmachung
der Stadt Beelitz
für den Ortsteil Zauchwitz
einschließlich Körzin
Inkrafttreten der Satzung zur Festlegung
NR. 8 / 3. JAHRGANG
der Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Zauchwitz
einschließlich Körzin nach § 34 Abs. 4
Nr. 1 Baugesetzbuch
(Klarstellungssatzung).
Die Stadtverordnetenversammlung der
Stadt Beelitz hat in Ihrer öffentlichen
Sitzung am 07.06.2004 den Entwurf der
Satzung über die Festlegung der Grenzen
des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Zauchwitz einschließlich Körzin
in der Fassung vom Februar 2004 als
Satzung beschlossen.
Die Satzung, bestehend aus Planteil 1 und
Planteil 2, ist der Genehmigungsbehörde
des Landkreises Potsdam-Mittelmark, als
Höhere Verwaltungbehörde, mit
Schreiben vom 07.07.2004 angezeigt
worden.
Die rechtsaufsichtliche Prüfung der
Satzung durch die Genehmigungsbehörde
hat keine Rechtsmängel offenbart, we lches mit Schreiben gleicher Behörde vom
22. SEPTEMBER 2004, SEITE 3
13.08.2004 (offensichtlich unzutreffend
datiert auf den 13.08.2003) unter dem
Aktenzeichen 31/04 bestätigt wurde.
Die Satzung (in der Fassung vom Februar
2004) tritt mit dieser Bekanntmachung in
Kraft.
Die Satzung wird ab diesem Tag in der
Stadtverwaltung Beelitz, Berliner Straße
202, 14547 Beelitz - Bauamt - während
der Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird
auf Verlangen Auskunft erteilt. Dienststunden: montags, mittwochs und donnerstags von 9.00 bis 12.00 Uhr und von
13.00 bis 16.00 Uhr, dienstags von 9.00
bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 18.00
Uhr sowie freitags von 9.00 bis 12.00
Uhr.
Beelitz, den 26.08.2004
gez. Thomas Wardin, Bürgermeister
Der Kassenärztliche Bereitschaftsdienst für den Bereich Beelitz 033209/70360
ist unter folgender einheitlicher Rufnummer zu erreichen:
09.10./10.10.2004-Beelitz-Sa./So. 09.00-11.00-Dr. Manthey033204 / 63633
Tel. 42416
16.10./17.10.2004-Caputh-Sa./So. 09.00-11.00-Dr. Kanitz- Tel.
Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst
033209/70689
Notdienstbereich Beelitz/Caputh
23.10./24.10.2004-Caputh-Sa./So. 09.00-11.00-Dr. Mosig- Tel.
25.09./26.09.2004-Caputh-Sa./So. 09.00-11.00-Dr. Mosig- Tel. 033209/70360
033209/70360
30.10./31.10.2004-Beelitz-Sa./So. 09.00-11.00-Dipl.-Stomat.
02.10./03.10.2004-Caputh-Sa./So. 09.00-11.00-Dr. Hüller- Tel. Mietz- Tel. 33176
Das Bauamt und die Deutsche
Bahn informiert:
Arbeiten am Bahnübergang Beelitz-Heilstätten
Information über Nacht- und Wochenendarbeiten
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf Grund einer Kreuzungsvereinbarung
zwischen dem Bund, dem Land Brandenburg und der Deutschen Bahn AG wird
der Bahnübergang in Beelitz-Heilstätten
ersetzt. Die DB ProjektBau GmbH übernimmt hierbei die Projektführung.
Im Rahmen der Baumaßnahme wird die
L 88 unter eine neu zu errichtende Eisenbahnüberführung verschwenkt: Geplante
Bauzeit ist ca. 1 Jahr. Zur Aufrechterhaltung des Straßenverkehrs wird es während des Brückenneubaus eine provisorische Verkehrsführung geben.
Die Arbeiten zur Baufeldfreimachung
laufen bereits auf Hochtouren und werden bis zu 17. September abgeschlossen
sein. Dann erfolgt der Einbau von Hilfsbrücken über die Bahngleise. Diese ermöglichen den Brückenneubau ohne Ein schränkung des Eisenbahnverkehrs. Der
Einbau der Hilfsbrücken erfordert jedoch
eine Vollsperrung des jeweiligen Gleises
sowie der L 88 im Bereich des Bahnübergangs für den öffentlichen Verkehr. Autofahrer werden weiträumig umgeleitet,
Fußgänger sowie Rettungsfahrzeuge und
Schulbusse dürfen den Bahnübergang
während der Sperrung nutzen.
Termin für die Sperrung: von Mi, 22.
09.04, 17 Uhr durchgehend bis Sa,
25.09.04, 4 Uhr
An dem o.g. Wochenende müssen Sie
sich leider auch auf Lärmbelästigungen
einstellen, da für den Einbau der Hilfsbrücken lärmintensive Ramm- und Ve rbauarbeiten sowie Abbruch- und Gleisbauarbeiten erforderlich sind.
Nach dem Einbau der Hilfsbrücken geht
der Bahnübergang am 25. September 4
Uhr straßenseitig wieder in Betrieb. Anfang Oktober beginnen die Arbeiten zur
Herstellung der provisorischen Verkehrsführung der L88 in neuer Trasse, neben
dem jetzigen Bahnübergang. Im darauffolgenden Monat, Anfang November, soll
im Zuge der Inbetriebnahme des elektronischen Stellwerks Michendorf, der
Bahnübergang endgültig außer Betrieb
genommen werden. Fußgänger und
Kraft fahrzeuge werden dann über die
neue provisorische Verkehrsführung der
L 88 unter der Bahntrasse geführt. Die
provisorische Verkehrsführung wird einspurig mit Apelregelung und erhält zudem einen Fußweg, den auch die Reisenden von und zum Bahnsteig nutzen mü ssen.
Wir sind bemüht, die von den Bauarbeiten ausgehenden Störungen so gering wie
möglich zu halten. Trotzdem lassen sich
Beeinträchtigungen nicht gänzlich ausschließen. Wir Bitten um Ihr Verständnis.
Eine Genehmigung für diese Arbeiten
wurde durch das EBA gemäß Planfest-
stellungsbeschluss vom 17.06.04 erteilt.
Weitere Informationen oder Rückfragen
zu den Bauarbeiten unter BahnBauTelefon 040/29712973 (Montag – Freitag
9-16 Uhr).
Über den weiteren Bauverlauf werden
wir Sie rechtzeitig informieren.
Hinweis der Meldebehörde
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger!
Sie haben entsprechend des Brandenburgischen Meldegesetzes vom 25.06.1992
(GVBl. I S. 236), zuletzt geändert am
11.02.1999 (GVBl. Teil I Nr. 2 vom
15.02.1999) im Ordnungsamt/Meldeamt
der Stadt Beelitz, Berliner Straße 202, die
Möglichkeit, folgenden Datenübermittlungen zu widersprechen: Datenübermittlung an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, der nicht Sie, sondern
Familienangehörige von Ihnen angehören
(§ 30 Abs. 2 des BbgMeldeG), Auskünfte
an Parteien, politischen Vereinigungen u.
a. im Zusammenhang mit Wahlen,
Volksbegehren und –entscheiden sowie
Bürgerentscheiden (§ 33 Abs. 5 BbgMeldeG).
Der Widerspruch gilt bis zum Widerruf.
Sprechzeiten Ordnungsamt/Meldewesen
Montag: 9 – 12 und 13 – 15 Uhr
Dienstag: 9 – 12 und 14 – 18 Uhr
Donnerstag: 9 – 12 und 13 – 18 Uhr
Mittwoch und Freitag nach Vereinbarung
AMTSBLATT FÜR DIE STADT BEELITZ
Bekanntmachung
Schieß- und Übungswarnung
Der Standortälteste der Bundeswehr
Beelitz warnt und informiert.
Der Standortübungsplatz Beelitz schließt
sich unmittelbar an den Kasernenbereich
der Hans-Joachim von Zieten-Kaserne in
Beelitz an und ist ein Militärischer Bereich. Auf dem Standortübungsplatz finden ganzjährig, auch am Wochenende,
militärische Ausbildungsvorhaben statt.
Dabei wird mit Signal-, Übungs- und Manövermunition geschossen. Des weiteren
befinden sich auf dem Platz noch immer
Fundmunition und Blindgänger. Auf dem
Platz bewegen sich außerdem Fahrzeuge
ohne Licht.
Das Betreten und das Befahren des
Standortübungsplatzes Beelitz sowie das
Berühren, Aufnehmen oder Entfernen
von Fundgegenständen ist daher für alle
Personen verboten. Ausnahmegenehmigungen sind beim Standortältesten zu beantragen.
Die Bevölkerung wird aufgefordert, diese
Bekanntmachung zu beachten und insbesondere die Kinder entsprechend zu belehren und zu beaufsichtigen.
Vorsicht! Lebensgefahr!
Der Standortälteste
Neue Wertstoffhöfe
nehmen (fast) alles ab!!
Müll jeglicher Art – einfach abgelagert
an Straßenrändern und Ecken oder mitten
in die Natur gekippt. Wer hat sich darüber nicht schon einmal so richtig geärgert?
Abgesehen davon, dass dies erstens einen
Verstoß gegen geltendes Recht darstellt,
ist zweitens die Entsorgung mit hohen
Kosten für die Allgemeinheit verbunden
und drittens ein solches Verhalten absolut
unnötig.
Neben dem altbewährten Kartensystem
für die kostenlose Abholung von Sperrmüll, Schrott und Elektronikschrott besteht seit Anfang 2004 an den Standorten
Teltow und Werder die Möglichkeit,
selbst anzuliefern. In den beiden Wertstoff- und Kundenberatungszentren, die
im Auftrag des Landkreises durch die
APM betrieben werden, können nicht nur
die o.g. Abfälle gegen Kartenvorlage abgegeben werden. Darüber hinaus werden
dort ebenfalls Schadstoffe zur fachgerechten Entsorgung entgegengenommen;
und dies auch aus dem Bereich Kleingewerbe!
Gleichfalls können kostenfrei Metallschrott und Pappe/Papier, auch in größeren Mengen, angeliefert werden. Gegen
Entgelt nehmen die Mitarbeiter Asbest,
Dachpappe, Holz, Bauschutt, Baumischabfall und Grünabfälle an. Bei dieser Ge-
NR. 8 / 3. JAHRGANG
Briefkasten Friedhofsverwaltung
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Nutzungsberechtigte des
Friedhofs Beelitz,
die Erfahrungen haben uns gezeigt, daß
es notwendig und hilfreich ist, Ihnen die
Möglichkeit zu geben, mit der ehrenamt lich arbeitenden Friedhofsverwaltung direkt in Kontakt treten zu können.
Aus diesem Grund haben wir für Sie auf
der rechten Seite der Trauerhalle (neben
der Tür) einen Briefkasten angebracht.
Nutzen Sie die Möglichkeit, der Friedhofsverwaltung Ihre Anregungen, Ihr
Lob, aber sicherlich auch Ihre Kritik und
Ihre Ärgernisse mitzuteilen.
Wir wollen uns bemühen, Ihre Anregungen, wo berechtigt und möglich, für die
Gestaltung und Bewirtschaftung des
Friedhofes aufzunehmen.
Der Gemeindekirchenrat
22. SEPTEMBER 2004, SEITE 4
Fall des schriftlichen Antrags und der
Genehmigung durch die Friedhofsverwaltung. Andernfalls handelt es sich um
eine bauliche Veränderung ohne Genehmigung (siehe Aushang Gestaltungsvorschrift § 4) mit dementsprechenden juristischen Konsequenzen.
Erfolgt nach Ablauf der Ruhefrist keine
Mitteilung (Antrag auf Verlängerung oder Einebnung), wird die Grabstätte nach
3 Monaten durch Beauftragung einer Firma beräumt. Für die anfallenden Kosten
haften (siehe Friedhofsgesetz des Landes
Brandenburg) die Hinterbliebenen.
Der Gemeindekirchenrat
Beräumung
abgelaufener Grabstellen
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Nutzungsberechtigte des
Friedhofs Beelitz,
nach mehrmonatigem öffentlichen Aushang und Publikation im Amtsblatt, daß
sich die Angehörigen abgelaufener GrabAbgelaufene Liegezeiten
stellen bitte in der Friedhofsverwaltung
Sehr geehrte Damen und Herren,
melden sollen, beginnt mit dem Monat
sehr geehrte Nutzungsberechtigte des
September die Beräumung dieser GrabFriedhofs Beelitz,
stellen durch Firmenbeauftragung.
bitte beachten Sie, daß nach 25 Jahren
Die anfallenden Kosten werden den HinRegelliegezeit das Nutzungsrecht Ihrer
Grabstätte gemäß Grabvertrag abgelaufen terbliebenen (siehe Friedhofsgesetz des
Landes Brandenburg) zugestellt.
ist.
Prinzipiell muß keine Grabstätte eingeeb- Beräumt werden im Monat September:
net werden, wenn Sie es nicht wünschen. Grabfeld A
Aber Sie sollten mit der Friedhofsverwal- Grabstätten »Gerlach, Nagel, Zichel,
Radeck«
tung in diesem Fall eine Regelung
Der Gemeindekirchenrat
(Nachkauf) vereinbaren.
Bitte teilen Sie dies der Friedhofsverwaltung schriftlich
mindestens 3 Monate vor Ablauf der
Ruhefrist mit.
Bitte haben Sie
Verständnis, daß
ein Ve rlängerung
der Ruhefrist mö glichst in Zeitabständen von mindestens
5 Jahren erfolgen
sollte. Dies hilf erheblich, den Ve rwaltungsaufwand
zu reduzieren.
Das eigenständige
Einebnen der Grabfläche bzw. die Be auftragung einer
Firma für diese Arbeit bedarf in jedem
legenheit kann sich eventuell manch
In diesem Sinne, liebe Mitbürgerinnen
Hobbygärtner noch einen Weg ersparen, und Mitbürger – nutzen wir die Chance
denn zum Kauf wird angeboten ein hoch- für unsere gemeinsame saubere Umwelt!
wertiger RAL-Gütekompost.
Und noch etwas besonders Interessantes:
sowohl Privatkunden als auch Gewerbetreibende aus dem Landkreis erhalten bei
Bedarf eine fachlich fundierte und kostenlose Abfallberatung, wenn gewünscht
auch direkt beim Kunden.
Nähere Infos, wie Rufnummern und Öffnungszeiten finden sich in der Abfallfibel
2004 auf Seite 12.