Dossier Grossbritannien

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Dossier Grossbritannien
Schweizerische Eidgenossenschaft
Confédération suisse
Confederazione Svizzera
Confederaziun Svizra
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD
Bundesamt für Migration BFM
Dossier
Grossbritannien
Leben
Arbeiten
Sprachaufenthalt, Studium
Ruhestand
© 6/2006
Grossbritannien
Über dieses Dossier
Inhalt
Grossbritannien ......................................................................................2
Über dieses Dossier ..........................................................................2
Inhalt.......................................................................................2
Zweck ......................................................................................5
Rechtlicher Hinweis ....................................................................5
Wir ..........................................................................................5
Abkürzungen und Adressen .........................................................6
Land und Leute................................................................................8
Links zu Websites ......................................................................8
Geografie .................................................................................8
Klima .......................................................................................9
Geschichte................................................................................9
Staatsform ............................................................................. 10
Bevölkerung ........................................................................... 11
Sprache ................................................................................. 11
Masse, Gewichte, Zeit .............................................................. 11
Energieversorgung................................................................... 12
Verkehr .................................................................................. 12
Vorbereitung, Umzug, Abmeldung .................................................... 12
Reisehinweise ......................................................................... 12
Impfungen ....................................................................... 12
Abmeldung ............................................................................. 12
Umzugsgut ............................................................................. 12
Voraussetzungen............................................................... 12
Vorgehen ......................................................................... 13
Einfuhr von Fahrzeugen ............................................................ 13
Registrierung.................................................................... 13
Andere Einfuhren..................................................................... 13
Tipp ................................................................................ 14
Devisen ........................................................................... 14
Haustiere ......................................................................... 14
Pflanzen und Tiere............................................................. 14
Ausländische Vertretungen in der Schweiz................................... 14
Einreise, Anmeldung, Aufenthalt....................................................... 15
Einreisevorschriften ........................................................... 15
Besondere Einreisevorschriften............................................ 16
Anmeldung ............................................................................. 16
Vor Ort ............................................................................ 16
Immatrikulation ................................................................ 16
Aufenthaltsbewilligung ............................................................. 16
Arbeitsbewilligung.................................................................... 17
Studium, Sprachaufenthalt........................................................ 17
Ruhestand .............................................................................. 17
Schweizer Vertretungen vor Ort ................................................. 18
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Schweizer/innen in Grossbritannien ..................................... 19
Leben in Grossbritannien................................................................. 19
Wohnen ................................................................................. 19
Immobilienerwerb ............................................................. 19
Einkaufen ............................................................................... 20
Geschäftsöffnungszeiten .................................................... 20
Öffnungszeiten der Banken................................................. 20
Öffnungszeiten der Postämter ............................................. 20
Führerschein ........................................................................... 20
Gültigkeit von schweizerischen Kontrollschildern.................... 20
Bildung, Schulen...................................................................... 20
Gesundheit ............................................................................. 21
Privatleben ............................................................................. 21
Einbürgerung .......................................................................... 22
Arbeiten in Grossbritannien ............................................................. 22
Wirtschaft, Arbeitsmarkt ........................................................... 22
Wirtschaft ........................................................................ 22
Arbeitsmarkt .................................................................... 23
Arbeitsvermittlung ................................................................... 24
Öffentliche Vermittlung ...................................................... 24
Individuelle Vermittlung ..................................................... 24
Stellensuche ........................................................................... 25
Wo und wie finden Sie eine Stelle ........................................ 25
Wichtig zu wissen.............................................................. 25
Bewerbung ............................................................................. 25
Begleitschreiben ............................................................... 26
Aufbau des Lebenslaufes .................................................... 26
Musterlebenslauf ............................................................... 26
Die Arbeitszeugnisse.......................................................... 26
Das Dossier ...................................................................... 26
Wichtige Adressen ............................................................. 26
Unterstützung durch unseren Beratungsdienst ............................. 27
Links zu Stellenbörsen ....................................................... 27
Diplome, Abschlüsse ................................................................ 27
Selbstständige Berufsausübung ................................................. 28
Besondere Berufskategorien...................................................... 28
Au-Pair ............................................................................ 28
Arbeitsverträge ....................................................................... 29
Arbeitsbedingungen ................................................................. 29
Arbeitszeiten .................................................................... 29
Ferien, Urlaub................................................................... 29
Arbeitskonflikte................................................................. 30
Arbeitnehmerschutz........................................................... 30
Löhne, Gehälter....................................................................... 30
Lebenskosten, Steuern ................................................................... 31
Geld, Währung ........................................................................ 31
Lebenshaltungskosten, Budget .................................................. 31
Steuern.................................................................................. 31
Einkommenssteuer ............................................................ 31
Council Tax ...................................................................... 32
Doppelbesteuerung .................................................................. 32
Mehrwertsteuer ....................................................................... 32
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Vorsorge, Versicherungen ............................................................... 32
Sozialsystem........................................................................... 32
AHV/IV, EO............................................................................. 33
Altersversicherung ............................................................ 33
Grundrente ...................................................................... 33
Minimum Income Guarantee ............................................... 34
Freiwillige AHV/IV ............................................................. 34
Invalidität durch Krankheit ................................................. 34
Kranken- und Unfallversicherung ............................................... 34
Krankenversicherung für Schweizer/innen ............................ 34
Weitere Krankenversicherungen mit weltweiter Abdeckung ..... 35
Interessante Dokumentation............................................... 35
Unfallversicherung............................................................. 35
Arbeitslosenversicherung .......................................................... 35
Private Versicherungen............................................................. 36
Familienleistungen ................................................................... 36
Sozialhilfe, Fürsorge................................................................. 36
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Zweck
Dieses Dossier haben wir in Zusammenarbeit mit Schweizer Bundesämtern, Dienststellen
der EU und Vertrauensleuten im betreffenden Land erstellt. Unser Informationsangebot
richtet sich in erster Line an Personen, die den Wohnsitz in ein anderes Land verlegen und
dort leben und/oder arbeiten möchten. Dabei haben wir uns auf die behördlichen und gesetzlichen Vorschriften konzentriert, welche für schweizerische Staatsbürger/innen Gültigkeit haben.
Rechtlicher Hinweis
Die Inhalte und Informationen in unseren Dossiers und auf unserer Website dienen der
Information. Obwohl wir aufmerksam darauf achten, dass unsere Angaben und Quellen
korrekt sind, können wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Zuverlässigkeit und Vollständigkeit unserer Informationen geben. Wir übernehmen keine Haftung für den Inhalt und die
angebotenen Leistungen. Unsere schriftlichen und elektronischen Publikationen enthalten
weder ein Angebot noch eine Verpflichtung und ersetzen keine individuelle Beratung.
Unter den in diesem Dossier und allen weiteren Korrespondenzen verwendeten Personenbezeichnungen werden Frauen und Männer gleichbedeutend verstanden.
Wir
Wir sind der Schweizerische Informations- und Beratungsdienst für Auslandaufenthalte,
Auswanderung und den Austausch von Stagiaires.
Wenn Sie zusätzliche Auskünfte benötigen, weitere Publikationen bestellen oder eine persönliche Beratung vereinbaren wollen, erreichen Sie uns folgendermassen:
Bundesamt für Migration BFM
Auswanderung und Stagiaires
Quellenweg 6
3003 Bern-Wabern
+
Quellenweg 9 in Wabern/Bern
+41 (0)31 322 42 02, Fax +41 (0)31 322 44 93
|
[email protected]
www.swissemigration.ch
Wir haben gleitende Arbeitszeit.
Sie erreichen uns deshalb am besten von Mo - Fr zwischen
09h00 - 11h15 und 14h00 - 16h00
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Abkürzungen und Adressen
AHV/IV
+
ASO
+
|
BBT
+
BFM
|
+
|
BSV
+
|
BAG
+
|
BVG
CRUS
+
|
EDA
+
|
EFTA
EG
EICS
+
|
ENIC NARIC
+
|
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Alters- Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (AHV und IV)
Adressen der einzelnen Ausgleichskassen finden Sie auf den letzten Seiten
des Telefonbuchs oder im Internet
www.ahv.ch
Auslandschweizer-Organisation
Alpenstrasse 26, 3000 Bern 6
+41 (0)31 356 61 00, Fax +41 (0)31 356 61 01
[email protected]
www.aso.ch/
Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT)
Effingerstrasse 27, 3003 Bern
+41 (0)31 322 21 29, Fax +41 (0)31 324 96 15
[email protected]
www.bbt.admin.ch
Bundesamt für Migration BFM, Quellenweg 6, 3003 Bern-Wabern
+41 (0)31 325 11 11
[email protected]
www.bfm.admin.ch
Bundesamt für Sozialversicherungen BSV, Geschäftsfeld Internationale Angelegenheiten, Bereich Abkommen, Effingerstrasse 20, 3003 Bern
+41 (0)31 322 90 34, Fax +41 (0)31 322 37 35
[email protected]
Startseite des BSV: www.bsv.admin.ch
Sozialversicherungsfragen CH->EU: www.soziale-sicherheit-ch-eu.ch
Bundesamt für Gesundheit, 3003 Bern
Schwarzenburgstrasse 165, 3097 Liebefeld-Bern
+41 (0)31 324 92 31, Fax: +41 (0)31 323 37 72
[email protected]
www.bag.admin.ch
Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge
Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten CRUS
Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen - Stipendien und Austauschprogramme - Studium im Ausland - Bildungsprogramm ERASMUS
+41 (0)31 306 60 44 (8.30 - 11.30 Uhr), Fax: +41 (0)31 302 68 11
[email protected]
www.crus.ch
Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten
Zentrale, Bundeshaus West, 3003 Bern
+41 (0)31 322 21 11, Fax: +41 (0)31 323 40 41
[email protected]
www.eda.admin.ch
Europäische Freihandelsassoziation (Island, Liechtenstein, Norwegen, CH)
Europäische Gemeinschaft
In diesem Dossier wird grundsätzlich der Begriff „EU“ verwendet.
Euro Info Center Schweiz EICS, Postfach 492, 8035 Zürich
Stampfenbachstrasse 85 in Zürich
+41 (0)44 365 54 54, Fax +41 (0)44 365 54 11
[email protected]
www.osec.ch/rootcollection;internal&action=buildframes.action
Informationsstelle für Anerkennungsfragen, Swiss ENIC
c/o CRUS, Sennweg 2, 3012 Bern
+41 31 306 60 32, Fax: +41 31 302 68 11
[email protected]
www.crus.ch/engl/enic
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ESTV
+
|
EU
EU15
EU+10
EURES
EWR
FZA
IB
GEKVG
OSEC
+
|
+
|
+
|
RAV
seco
+
|
Soliswiss
+
|
swissemigration
ZAS
+
(Zentrale Ausgleichsstelle)
|
1
Eidgenössische Steuerverwaltung
Abteilung für internationales Steuerrecht und Doppelbesteuerungssachen
Eigerstrasse 65, 3003 Bern
+41 (0)31 322 71 29, Fax: +41 (0)31 324 83 71
[email protected]
www.estv.admin.ch
Europäische Union
Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta,
Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien,
Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern1
www.europa.eu.int
Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland,
Grossbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien
Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien,
Ungarn und Zypern 1
European Employment Services (Europäische Arbeitsverwaltungen)
www.europa.eu.int/eures/index.jsp
Europäischer Wirtschaftsraum
EU-Staaten und EFTA-Staaten exkl. Schweiz
Freizügigkeitsabkommen (Abk. über die Personenfreizügigkeit CH–EU)
Integrationsbüro EDA/EVD, Bundeshaus Ost, 3003 Bern
+41 (0)31 322 22 22, Fax +41 (0)31 312 53 17
[email protected]
www.europa.admin.ch
Gemeinsame Einrichtung KVG, Gibelinstrasse 25, 4503 Solothurn
+41 (0)32 625 48 20, Fax +41 (0)32 625 48 29
[email protected]
www.kvg.org
OSEC Business Network Switzerland
Stampfenbachstrasse 85, Postfach 492, 8035 Zürich
+41 (0)44 365 51 51, Fax +41 (0)44 365 52 21
[email protected]
www.osec.ch
Regionale Arbeitsvermittlung - Anlaufstelle für Arbeitslose
www.rav.ch
Staatssekretariat für Wirtschaft seco
Arbeitsmarkt und Arbeitslosenversicherung
Bundesgasse 8, 3003 Bern
+41 (0)31 322 28 35, Fax +41 (0)31 323 56 78
[email protected]
Stellensuche oder Arbeitslosigkeit:
www.treffpunkt-arbeit.ch
Solidaritätsfonds der Auslandschweizer
Gutenbergstrasse 6, 3011 Bern
+41 (0)31 381 04 94
[email protected]
www.soliswiss.ch
Der Schweizerische Auswanderungsdienst beim Bundesamt für Migration.
Mehr unter "wir"
Schweizerische Ausgleichskasse/IV-Stelle für Versicherte im Ausland
Av. Edmond-Vaucher 18, Case postale 3100, 1211 Genève 2
+41(0)22 795.91.11, Fax +41(0)22 797.15.01
www.avs-ai-international.ch/ccv12_cdc/csc.php?elid=2568&action=2003124
www.avs-ai-international.ch
Betrifft nur den von der Regierung der Republik Zypern kontrollierten Teil der Insel
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Land und Leute
Eine umfassende und gute Informationsbeschaffung steht am Anfang einer erfolgreichen
Erwerbstätigkeit im Ausland. Mit unseren Tipps und Ratschlägen unterstützen wir Sie bei
der Vorbereitung. Über dieses Kapitel haben wir keine eigenen Informationen zusammengetragen. Über Ihr künftiges Residenzland finden Sie eine Fülle von interessanten Angaben im Internet und/oder durch die Konsultation von Büchern und Zeitschriften im
Buchhandel.
Links zu Websites
Besonders interessant haben wir den Besuch nachfolgender Webseiten erlebt:
Freie Enzyklopädie „Wikipedia“
Länderinfos Deutsches Auswärtiges Amt
Landeskundliche Informationsseiten
Länderberichte des seco
World Sites Atlas, englisch
Länderrapporte, englisch
www.de.wikipedia.org
www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laender/Oesterreich.html
www.inwent.org/v-ez/lk/laender.htm
www.seco.admin.ch > Aussenwirtschaft > Länderinfos
www.sitesatlas.com
www.countryreports.org
Geografie
Fläche: 244'433 km2 (ohne Man und Kanalinseln). Schweiz: ca. 41'300 km2. Das Vereinigte Königreich von Grossbritannien und Nordirland umfasst den grössten Teil der Britischen
Inseln, d.h. die Hauptinsel (England, Wales und Schottland), den Nordosten der Insel Irland, die Hebriden, die Orkney- und Shetlandinseln und u.a. Anglesey und Wight. Die Insel
Man und die Kanalinseln gehören staatsrechtlich nicht zum Vereinigten Königreich, sind
aber der Krone unterstellt. Grossbritannien ist die grösste Insel Europas: Länge fast 1'000
km Nord-Süd, breiteste Stelle fast 500 km Ost-West. Die Küsten haben zusammen eine
Länge von etwa 16'800 km.
Topographie: Der dem europäischen Festland zugewandte Teil Grossbritanniens, d.h. der
Südosten Englands, ist vorwiegend flach und hügelig, dagegen sind der nördliche Teil
Englands und Wales eher gebirgig, was besonders auch für Schottland zutrifft. Höchste
Berge: Scafell Pike 978 m (England), Snowdon 1'085 m (Wales), Ben Nevis 1'343 m
(Schottland).
Geographische Karten von Grossbritannien: www.statistics.gov.uk/geography/maps.asp
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Klima
Grossbritannien hat ein ausgesprochen maritimes Klima. Vorherrschende Westwinde und
der Golfstrom bewirken reichliche Niederschläge, milde Winter und gemässigte Sommer.
Die Wetterlage ist oft unbeständig und kann täglich mehrmals wechseln. Durchschnittstemperaturen und Niederschlag:
Januar
Juli
pro Jahr
London
3,9 °C
17,8 °C
635 mm
Birmingham
3,3 °C
16,1 °C
749 mm
Belfast
4,5 °C
15,0 °C
950 mm
Aberdeen
3,3 °C
13,9 °C
813 mm
Glasgow
3,9 °C
15,0 °C
965 mm
Manchester
3,9 °C
16,1 °C
876 mm
Bern/Schweiz
-1,3 °C
17,3 °C
986 mm
Das Wetter in Grossbritannien: www.weather.org.uk
Das nationale meteorologisches Institut: www.met-office.gov.uk/index.html
Geschichte
1.-5. Jh.:
Römische Provinz bis zum Niedergang des Weströmischen Reiches
5./6. Jh.
Im Zuge der Völkerwanderung Eindringen der Angeln, Sachsen, Friesen und
Niederfranken; zunächst kaum Vermischung mit den ansässigen Kelten
ab 7. Jh.:
Christianisierung
8./9. Jh.
Territoriale und politische Strukturierung des Landes; Entwicklung der englischen Sprache; Verdrängung der keltischsprachigen Bevölkerung in die westlichen und nördlichen Randgebiete
1066
London wird Zentrum
1215
Magna Charta (u. a. Inhaftierung nur durch rechtmässiges Urteil aufgrund des
Gesetzes)
1337-1453 Hundertjähriger Krieg um den englischen Besitz auf dem Gebiet des heutigen
Frankreichs
1534-1540 Englische Reformation, Bruch der englischen Kirche mit Rom
17. Jh.
Beginn kolonialer Expansion nach Nordamerika und Indien
1688/89
Glorious Revolution/Declaration of Rights: weitestgehende Beschränkung
monarchischer Macht durch das Parlament
1701
endgültiger Durchbruch zur parlamentarischen Monarchie
1707
Acts of Union vereinigen die Parlamente Englands und Schottlands
1775-1783 Amerikanischer Unabhängigkeitskrieg führt zum Verlust der 13 amerikanischen Kolonien
1760-1830 Frühe Industrialisierung, Grossbritannien steigt zur führenden See-, Handelsund Kolonialmacht der Welt auf
1801
Union Grossbritanniens mit Irland: Vereinigtes Königreich
1837-1901 Regierungszeit Königin Victorias; das Vereinigte Königreich steigt zur führenden Wirtschaftsmacht auf
frühes
20. Jh.
Labour Party wächst als Vertretung der Arbeiterschaft zu einer festen Größe
im politischen System; allg. Wahlrecht für alle Männer
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1928
Wahlrecht für Frauen
1945-1949 Gründungsmitglied der Vereinten Nationen, NATO und WEU
1952
Amtsantritt Elisabeth II
1973
EG-Beitritt
1979-1990 Ära Thatcher: Abkehr von der Nachkriegskonsenspolitik, wirtschaftliche Radikalkur: Privatisierung, Deregulierung, Zerschlagung der Gewerkschaftsmacht,
Abbau des Wohlfahrtsstaates, Inflationsbekämpfung
1982
Falklandkrieg
1997
Nach 18 Jahren konservativ geführter Regierung wird mit Tony Blair der Premierminister wieder von Labour gestellt
2001
Erneuter Wahlsieg der Labour-Partei
2003
Beteiligung am Krieg gegen Irak an der Seite der USA
2005
Labour erringt unter Führung von Tony Blair (historischen) dritten Sieg in der
Folge bei Unterhauswahlen
Quelle: Auswärtiges Amt, Bonn DE
Staatsform
Das Vereinigte Königreich ist eine konstitutionelle Monarchie. Diese wird parlamentarischdemokratisch regiert. Das Parlament besteht aus dem „House of Commons“ (Unterhaus)
und dem „House of Lords“ (Oberhaus). Das Unterhaus ist das eigentliche Zentrum des
politischen Lebens, Monarch und Regierung können in wichtigeren Angelegenheiten nur
gemeinsam mit dem Unterhaus handeln. Die Aufgabe des Königshauses ist die Repräsentation im weitesten Sinne.
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Hauptstadt: London; Staatsoberhaupt: Queen Elizabeth II (seit 1952); Regierungschef:
Tony Blair (wiedergewählt 2005); Aussenministerin: Margret Beckett (Amtsantritt im Mai
2006).
Portal der Regierung: www.cabinetoffice.gov.uk
Prime Minister: www.pm.gov.uk/output/Page1.asp
Parliament: www.parliament.uk
Bevölkerung
Mitte 2004 wohnten 59.8 Mio. Personen in Grossbritannien, was einer Bevölkerungsdichte
von 244 Einwohner/innen pro km2 entspricht (Schweiz: 172/km2).
Nationales Statistikamt: www.statistics.gov.uk
Sprache
Die Amtssprache ist Englisch. In Wales sprechen 19 % der Bevölkerung „Welsh“, eine
kymrische Sprache keltischen Ursprungs. 70'000 Personen sprechen Gälisch, der
Grossteil von ihnen lebt auf den Hebriden.
Masse, Gewichte, Zeit
Obwohl das 1975 eingeführte metrische System immer häufiger angewendet wird, sind die
alten Masse und Gewichte immer noch gebräuchlich.
Längenmasse: 1 Meile (mile) = 1'760 yards = 1,609km
1 Yard = 3 feet = 0,914 m
1 Fuss (foot) = 12 inches = 0,305 m
1 Zoll (inch) = 25,4 mm
Flächenmasse: 1 Quadratmeile (square mile) = 2,59 km2
1 Quadratfuss (sq. foot) = 929,03 cm2
1 Quadratzoll (sq. inch) = 6,452 cm2
Hohlmasse:
1 Gallone (gallon) = 4 quarts = 4,546 l
1 Quart (quart) = 2 pints = 1,136 l / 1 Pint = 5,7 dl
Gewichte:
1 Zentner (hundred weight) = 50,8 kg
1 Zentner = 4 quarters
1 Quarter = 28 pounds = 12,7 kg
1 Stone = 14 pounds = 6,35 kg
1 Pfund (pound) = 16 ounces = 0,454 kg
2,205 Pfund = 1,0 kg
1 Unze (ounce) = 480 grains = 28,35 g
Temperaturen: Fahrenheit und Celsius (s. Link nebenan)
0° C = 32° F / 100° C = 212° F
Zeit:
GMT (= Schweizer Zeit – 1h)
Von März bis Oktober gilt wie in der Schweiz die Sommerzeit, d.h. auch
dann eine Zeitverschiebung von - 1h.
Weltzeit und Zeitzonen: www.timeanddate.com/worldclock
Online Temperaturumrechnung: www.sengpielaudio.com/calculator-fahrenheit.htm
Online Massumrechnung: http://thomas.duebendorfer.ch/computer/conversion.php
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Energieversorgung
Stromspannung: 230 Volt, 50 Hz (wie in der Schweiz). Stecker/Steckdosen: Stecker vom
Typ G, rechteckig, (Schweiz Typ J und C), Adapter erforderlich.
World Electric Guide: www.kropla.com
Verkehr
Im Jahr 2006 umfasste das Strassennetz mehr als 380’000 km. Achtung: In ganz Grossbritannien herrscht Linksverkehr. Die Üeberland-Bustransporte (long distance coach services), vorwiegend in den Händen von einigen Grossunternehmen, sind sehr gut ausgebaut
und wesentlich preisgünstiger als die Bahnbetriebe. Das Verkehrsministerium informiert
auf ihrer Webseite eingehend über das Thema Verkehr.
Department of Transport: www.dft.gov.uk
Vorbereitung, Umzug, Abmeldung
Sie haben sich zum Ziel gesetzt, in Grossbritannien beruflich tätig zu werden. Über Land
und Leute verfügen Sie über ausreichende Informationen. Nun ist es Zeit für den ersten
Schritt auf dem Weg der Vorbereitung. Adressen und Zuständigkeiten der ausländischen
Vertretungen in der Schweiz finden Sie im Verzeichnis des EDA.
Reisehinweise
In den Reisehinweisen des EDA finden Sie wichtige Informationen, welche Sie unbedingt
bereits in der Vorbereitungsphase mit einbeziehen sollten.
Impfungen
Es sind keine Impfungen vorgeschrieben. Beachten Sie jedoch die Angaben für Impfempfehlungen.
+
EDA Zentrale, Bundeshaus West, 3003 Bern
+41 (0)31 322 21 11, Fax: +41 (0)31 323 40 41
www.eda.admin.ch/eda/de/home/travad.html
Abmeldung
Wenn Sie die Schweiz definitiv verlassen, oder Sie sich für mehr als ein Jahr in Grossbritannien niederlassen wollen, müssen Sie sich bei Ihrer Wohngemeinde abmelden. Für
kürzere Auslandaufenthalte, oder wenn Sie den Lebensmittelpunkt in der Schweiz beibehalten möchten, erkundigen Sie sich vor der Ausreise bei der lokalen Einwohnerkontrolle
über die Meldebedingungen.
Umzugsgut
Bei Hauptwohnsitznahme in einem EU Staat dürfen Sie Ihr haushaltsübliches Übersiedlungsgut grundsätzlich zoll- und steuerfrei einführen. Für die Einrichtung einer Zweitresidenz gelten andere Bestimmungen.
Voraussetzungen
Sie müssen belegen können, dass Sie mehr als 1 Jahr ausserhalb der EU gelebt haben
(Meldebescheinigung, Mietvertrag). Das Umzugsgut muss mindestens 6 Monate von Ihnen genutzt worden sein. Bei hochwertigen und originalverpackten Gütern können Kaufbelege verlangt werden.
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Vorgehen
Erstellen Sie Inventarlisten (dreifach) mit Angabe von Wert und Gewicht der Ware. Gebrauchte und neue Gegenstände führen Sie in separaten Listen auf. Bei der Ausfuhr versieht der Schweizer Zoll Ihre Inventarlisten mit einem Ausfuhrstempel.
Bei Wohnsitznahme erhalten Einreisende in Grossbritannien nur unter folgenden Bedingungen Zollbefreiung für Umzugsgut:
• Importgut darf nicht zoll- oder abgabenfrei gekauft worden sein.
• Alle Gegenstände müssen den britischen Zollbehörden bei der Einreise deklariert
werden.
Einwandernde Personen müssen sich verpflichten, das gesamte Umzugsgut während
mindestens einem Jahr im persönlichen Gebrauch zu behalten. Ohne spezielle Bewilligung der Zollbehörden dürfen Umzugsgegenstände nicht an Dritte weitergegeben oder
gar verkauft werden.
Erbschaftsgut kann bei Vorlage einer beglaubigten Abschrift des Testaments oder von
anderen gültigen Erbpapieren zollfrei eingeführt werden. Die Einfuhr muss vor Ablauf von
zwei Jahren nach der Erbschaft erfolgen. Bitte beachten Sie auch die Zollverordnung der
EU.
Die britische Zollverwaltung veröffentlicht auf ihrer Internetseite einen Leitfaden „Guide to
importing and exporting, breaking down the barriers“ (April 2006).
Eidg. Zollverwaltung: www.ezv.admin.ch
Britische Zollverwaltung: www.hmrc.gov.uk
Zollverordnung der EU: http://europa.eu.int/scadplus/leg/de/lvb/l11002.htm
Einfuhr von Fahrzeugen
Motorfahrzeuge (auch Motorboote und Sportflugzeuge, nicht jedoch Nutzfahrzeuge) können abgabenfrei nach Grossbritannien eingeführt werden, wenn sie mindestens 6 Monate
in Gebrauch waren, d.h. auf den Namen der/des Umziehenden zugelassen waren. Während 12 Monaten nach der Einfuhr dürfen die Motorfahrzeuge nicht verliehen, vermietet
oder verkauft werden.
Britische Zollverwaltung: www.hmrc.gov.uk
Ein und Ausfuhr von Fahrzeugen nach Grossbritannien
Allgemeine Informationen für Fahrzeuglenker: www.direct.gov.uk/Homepage/fs/en
Registrierung
Voraussetzung für die Registrierung Ihres Autos ist der Abschluss einer britischen Fahrzeug-Versicherung. Eine Haftpflichtversicherung ist obligatorisch. Personenwagen müssen
erstmalig drei Jahre nach ihrer Erstzulassung und dann jährlich geprüft werden (MOT).
Driver and Vehicle Licensing Agency: www.dvla.gov.uk/welcome.htm
Informationen zu schweizerischen Kontrollschildern und Führerschein finden Sie hier.
Andere Einfuhren
Seit 1. Oktober 2004 gelten für das Reisen mit Hunde und Katzen in oder durch die Länder der Europäischen Union neue Vorschriften. Die wichtigsten Neuerungen betreffen die
Kennzeichnung der Tiere mittels Mikrochip oder Tätowierung und die Verwendung neuer
Ausweise. Das Reisen mit ungeimpften Jungtieren ist nicht mehr zulässig. Für allfällige
Ausnahmen bei unter 3 Monate alten, nicht geimpften Jungtieren sind die Transit- und Einreiseländer zuständig. Weitere Informationen erhalten Sie beim:
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+
Bundesamt für Veterinärwesen, Schwarzenburgstrasse 155, 3003 Bern
Allgemeine Auskünfte: +41 (0)31 323 30 33
Einfuhr / Ausfuhr, Haustiere, Fleisch: +41 (0)31 323 85 24
www.bvet.admin.ch/00386
Tipp
Beachten Sie die Öffnungszeiten der schweizerischen und ausländischen Zollämter.
Devisen
Gültige in- und ausländische Zahlungsmittel können ohne Beschränkung ein- und ausgeführt werden.
Haustiere
Für Haustiere, die nicht den Anforderungen des britischen Pet Travel Scheme (PETS) entsprechen, besteht nach wie vor eine sechsmonatige Quarantänefrist. Von der Quarantäne
befreit sind Hunde und Katzen aus EU-Staaten sowie der Schweiz, soweit folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
• Zur Identifizierung muss jedes Tier einen Mikrochip tragen.
• Das Tier muss gegen Tollwut geimpft und einem Bluttest unterzogen worden sein
(Nachweis hinreichenden Impfschutzes). Der Bluttest muss 6 Monate zurückliegen.
• Jedes Tier muss 24-48 Stunden vor der Einfuhr ebenfalls gegen Zecken- und
Wurmbefall behandelt worden sein.
Die entsprechenden Bescheinigungen (nach EU-Recht vorgeschriebener Impfpass) müssen für die Ein- bzw. Durchreise nach Grossbritannien in englischer Sprache abgefasst
sein. Der entsprechende EU-Impfpass wird vom zuständigen Amtstierarzt ausgestellt.
Ausserdem ist eine Erklärung zu unterzeichnen, welche bestätigt, dass sich das Haustier
während sechs Monaten vor der Einreise nach Grossbritannien nicht ausserhalb einem
der anerkannten PETS-Länder aufgehalten hat.
Ein Verzeichnis aller PETS-Länder sowie weitere Informationen erhalten Sie beim:
+
Department for Environment, Food and Rural Affairs
Nobel House, 17 Smith Square, London SW1P 3JR
+44 20 7238 6000
www.defra.gov.uk/
Pflanzen und Tiere
Die Ein- und Ausfuhr von Pflanzen und Tieren - speziell von geschützten Arten - wird
streng kontrolliert und erfolgt nach den Bestimmungen des "Washingtoner Artenschutzabkommens". Möchten Sie eine Anfrage machen und mehr erfahren über geschützte Pflanzen und Tiere, kontaktieren Sie bitte nachstehende Webadresse.
Import und Export von gefährdeten Tier- und Pflanzenarten: www.ukcites.gov.uk/default.asp
Ausländische Vertretungen in der Schweiz
Die Adresse der Botschaft lautet:
+
|
Botschaft von Grossbritannien, Chancellerie
Thunstrasse 50, 3000 Bern 15
+41 (0)31 359 77 00; Fax +41 (0)31 359 77 01
[email protected]
www.britishembassy.ch
GROSSBRITANNIEN_AK_D.doc
14/36
Konsularbezirk: Appenzell i.R., Appenzell A.R., Aargau, Basel Land, Basel Stadt, Bern,
Glarus, Graubünden, Jura, Luzern, Neuenburg, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Schwyz, Solothurn, Tessin, Thurgau, Uri, Zug, Zürich.
Konsulate
+
Vice-Consulat de Grande-Bretagne
Gewerbestrasse 14, Innovation Centre, 4123 Allschwil
+41 (0)61 483 09 77
+
Consulat général de Grande-Bretagne
Rue de Vermont 37-39, 1202 Genève
+41 (0)22 918 24 00
Konsularbezirk: Fribourg, Genève, Valais, Vaud
+
Vice-Consulat de Grande-Bretagne
Via Sorengo 22, Case Postale 184, 6903 Lugano
+41 (0)91 950 06 06
+
Agence consulaire de Grande-Bretagne
Rue des Fontaines, 3974 Mollens VS
+41 (0)27 457 51 11
+
Vice-Consulat de Grande-Bretagne
Chemin de l’Aubousset 13, 1806 St.Légier
+41 (0)21 943 32 63
+
Vice-Consulat de Grande-Bretagne
Hegibachstrasse 47, 8032 Zürich
+41 (0)1 383 65 60
Einreise, Anmeldung, Aufenthalt
Auf Ihrer Informationstour haben Sie die Vorbereitungen abgeschlossen. Nun beginnen
Sie mit den Erkundigungen für die Niederlassung im künftigen Residenzland.
Einreisevorschriften
Schweizer/innen und deren Familienangehörige können mit einer gültigen Identitätskarte
oder Reisepass ein- und wieder ausreisen. Ein Visum oder ähnliches ist weder bei Einnoch Ausreise erforderlich.
Als Familienangehörige im Sinne Personenfeizügigkeitsabkommens gelten:
• der Ehegatte und die Verwandten in absteigender Linie, die noch nicht 21 Jahre alt
sind oder denen Unterhalt gewährt wird
• die eigenen Verwandten und die Verwandten des Ehegatten in aufsteigender Linie,
denen Unterhalt gewährt wird
• im Falle von Studierenden: Der Ehegatte und die unterhaltsberechtigten Kinder
Der Ehegatte und die Kinder eines zum Aufenthalt Berechtigten haben das Recht auf Zugang zu einer Erwerbstätigkeit. Seine Kinder haben zu den gleichen Bedingungen wie die
inländischen Kinder Zugang zum allgemeinen Unterricht, zu Lehrlings- oder Berufsausbildungen.
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Besondere Einreisevorschriften
Für Familienangehörige mit einer anderen als der Schweizer- oder der EU15 Staatsbürgerschaft sowie für entsandte Arbeitnehmer von Nicht-EU15 Vertragsstaaten kann nach
wie vor ein Visum verlangt werden. Bitte erkundigen Sie sich dazu direkt bei der für den
Wohnsitz dieser Person zuständigen Vertretung in Grossbritannien.
Anmeldung
Vor Ort
Schweizerinnen und Schweizer unterstehen grundsätzlich keiner behördlichen Anmeldepflicht. Seit dem Inkrafttreten des Personenfreizügigkeitsabkommens zwischen der
Schweiz und der EU werden Schweizerinnen und Schweizer in Grossbritannien in Bezug
auf Einreise und Aufenthalt wie EU-Bürger/innen behandelt. Zur Einreise genügt eine gültige Identitätskarte. Weitere Informationen finden in der nächsten Rubrik „Aufenthaltsbewilligung“.
Immatrikulation
Wenn Sie beabsichtigen während mehr als zwölf Monaten in Grossbritannien oder
Nordirland Wohnsitz zu nehmen, haben Sie sich nach der Ankunft innerhalb eines Monats
bei der schweizerischen Botschaft in London anzumelden. Die Angaben und Adresse dazu finden Sie in den Verzeichnissen des EDA und im Internet.
Diese so genannte Immatrikulation ist kostenlos, ermöglicht die Kontaktnahme in Notfällen, erleichtert die Formalitäten bei Heirat, Geburt und Todesfall und trägt dazu bei, dass
der Bezug zur Schweiz nicht verloren geht. Wer als Auslandschweizer/in bei einer
Schweizer Vertretung immatrikuliert ist, erhält gratis die "Schweizer Revue", die Zeitschrift
für Auslandschweizer, und kann sich an Abstimmungen und Wahlen in der Schweiz beteiligen.
Das Freizügigkeitsabkommen hat auf folgenden Staatsgebieten von Grossbritannien Gültigkeit: siehe Dossier „Leben und Arbeiten in der EU“.
Britische Immigrationsbehörden: www.ind.homeoffice.gov.uk
Schweizer Revue: www.revue.ch
Aufenthaltsbewilligung
Wenn sie sich in Grossbritannien aufhalten wollen, benötigen sie nach inländischem Recht
während ihres Aufenthaltes keine Aufenthaltserlaubnis. Wollen sie aber eine Bescheinigung ihres Auftenthaltsrechts erhalten (dies ist nur sinnvoll bei einem Aufenthalt von mehr
als 3 Monaten), so können sie diese beantragen bei:
+
The Home Office, Immigration and Nationality Directorate
Lunar House, 40 Wellesley Road, Croydon CR9 2BY, UK
+44 8706 067 766
www.homeoffice.gov.uk
Um eine Aufenthaltserlaubnis beantragen zu können, müssen Sie folgende Dokumente
vorlegen:
• einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
• zwei Passfotos
Arbeitnehmende müssen dazu ihren Arbeitsvertrag oder eine Arbeitsbestätigung vorlegen.
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Nichterwerbstätige müssen den Nachweis erbringen, dass sie über ausreichende Existenzmittel verfügen, damit sie nicht auf Sozialhilfe angewiesen sind, sowie eine Krankenund Unfallversicherung besitzen. Diese Regelung gilt auch für Studenten und Rentner.
Arbeitsbewilligung
Als Schweizer/in benötigen Sie in Grossbritannien keine Arbeitsbewilligung mehr. Bei der
Ausländerbehörde Ihres Wohnorts müssen Sie eine Bescheinigung des Arbeitgebers (Anstellungsschreiben, Arbeitsvertrag) über das Arbeitsverhältnis oder einen Beschäftigungsnachweis vorlegen.
Schweizerbürger/innen haben das Recht auf berufliche und geographische Mobilität. Der
Stellen- und Berufswechsel, der Wechsel des Aufenthaltsortes sowie der Übergang von
einer unselbstständigen zu einer selbstständigen Erwerbstätigkeit sind auf dem gesamten
britischen Staatsgebiet möglich.
Studium, Sprachaufenthalt
Interessieren Sie sich dafür, Ihr Studium oder einen Teil davon in Grossbritannien zu absolvieren?
•
•
•
•
Finden einer Universität oder Hochschule
Kursangebote
Gebühren
Leben als Student/in
Sämtliche Informationen dazu finden Sie unter dem nachstehendem Link.
Studieren in Grossbritannien: www.direct.gov.uk/Homepage/fs/en
Als Studierende müssen Sie bei der Einreise in Grossbritannien folgende Beweise erbringen:
• gültige Identitätskarte oder gültiger Pass
• Einschreibebestätigung einer anerkannten Schule oder Universität mit dem Hauptziel einer beruflichen Ausbildung
• Nachweis über genügende finanzielle Mittel während des Studienaufenthaltes
• Kranken- und Unfallversicherungsschutz
Wichtig - Das Freizügigkeitsabkommen regelt weder den Zugang zur Ausbildung noch die
Unterhaltsbeihilfen für Studierende. Die Schulen und Universitäten sind nach wie vor frei in
der Gestaltung ihrer Aufnahmebedingungen. Dies betrifft insbesondere auch die Festsetzung der Gebühren für die Ausbildung.
Ruhestand
Als Rentner/in müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen, um sich in Grossbritannien
niederlassen zu können:
• Vorweisen von Belegen über ein Einkommen, das über dem Betrag liegt, der zum
Empfang von Sozialhilfe berechtigt (z.B. Rentenverfügung, Bankauszüge)
• über geeigneten Wohnraum verfügen
• sowie eine Kranken- und Unfallversicherung nachweisen können.
• gültige Identitätskarte oder gültiger Pass
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Schweizer Vertretungen vor Ort
Die Adresse der Schweizerischen Botschaft lautet:
+
|
Embassy of Switzerland
16-18 Montagu Place, London W1H 2BQ
+44 20 7616 6000, Fax +44 20 7724 7001
[email protected]
www.eda.admin.ch/london
Öffnungszeiten:Montag bis Freitag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Swiss Business Hub UK London
+
|
Swiss Business Hub UK, c/o Embassy of Switzerland
16-18 Montagu Place, London W1H 2BQ
+44 20 7616 6000, Fax +44 20 7724 7001
[email protected]
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Konsulat Belfast
+
Consulate of Switzerland
8, The Horse Park, Boneyfore, Carrickfergus, Co. Antrim BT38 7ED Nordirland
+44 2890 32 16 26, Fax +44 2890 24 81 96
Im Konsularbezirk der Botschaft, über die sämtliche Korrespondenz zu senden ist.
Generalkonsulat Edinburgh
+
|
Consulate General of Switzerland
255 C Colinton Road, Edinburgh EH14 1DW
+44 131 441 40 44, Fax +44 131 441 72 38
[email protected]
Amtsbefugnis: Schottland, Nordirland und Ile of Man. Im Konsularbezirk der Botschaft in
London, über die sämtliche Korrespondenz zu senden ist.
Konsulat Hamilton/Bermuda
+
|
Consulate of Switzerland
Washington Mall, 7 Reid Street, 3rd Floor, Hamilton HM 11 Bermuda
Postadresse: Consulate General of Switzerland, Suite 1640, 48 Par-la-Ville Road, Hamilton HM 11
+44 1 441 278 2801, Fax +44 1 441 295 3137
rbrunner@guovadis bm
Im Konsularbezirk der Botschaft in London, über die sämtliche Korrespondenz zu senden
ist.
Konsulat St.Peter Port/Guernsey
+
|
Consulate of Switzerland, c/o Credit Suisse (Guernsey) Ltd.
Helvetia Court, South Esplanade, St.Peter Port, Guernsey GY1 3YJ
Postadresse: c/o Credit Suisse (Guernsey) Ltd., P.O. Box 368, St.Peter Port, Guernsey GY1 3Y1
+44 1481 71 02 67, Fax +44 1481 71 02 75
[email protected]
Im Konsularbezirk der Botschaft in London, über die sämtliche Korrespondenz zu senden
ist.
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Alle Adressen und die Zuständigkeiten finden Sie im Verzeichnis des EDA.
Schweizer/innen in Grossbritannien
Ende 2005 waren bei der Schweizerischen Botschaft in Grossbritannien gemeldet:
Total:
26'441
Nur Schweizer/innen:
7'991
Doppelbürger/innen:
18'450
Frauen:
12'908
Männer:
7'459
Kinder/Jugendliche (<18):
6'074
Adressen von Schweizerklubs in Grossbritannien werden auf Verlangen durch die offiziellen schweizerischen Vertretungen bekanntgegeben.
Leben in Grossbritannien
Auf dem Weg der Vorbereitung zu einer Erwerbstätigkeit im Ausland stellt sich schnell die
Frage nach dem Leben vor Ort. Wie ist das Alltagsleben? Wie weit ist mein Arbeitsweg?
Wo ist die Schule / der Kindergarten? Ist mein Führerschein gültig?
Wohnen
Infolge der Mieterschutzbestimmungen sowie der Prioritätswartelisten sind unmöblierte
Wohnungen schwer erhältlich. Besonders für Familien mit Kindern ist es schwierig, eine
passende Unterkunft zu finden.
Zahlreiche Immobilienagenturen verfügen über ein grosses Angebot an möblierten und
unmöblierten Mietwohnungen oder Häusern. Die Mieten sind aufgrund des überhitzten
Immobilienmarkts sehr hoch, speziell in London und im Südosten Englands. Grundsätzlich
werden Wohnungen umso erschwinglicher, je weiter nördlich Sie sich niederlassen.
Finden Sie Ihr Mietobjekt über ein Angebot in den Zeitschriften Daily Telegraph, The Times, The Independent oder The Guardian und für London die Evening-Standard oder die
London Housing site.
Online Zeitungen weltweit: www.onlinenewspapers.com
London Housing: www.londonhousing.gov.uk
Immobilienerwerb
Der überwiegende Teil der Einwohner/innen des Vereinigten Königreichs wohnt in Einfamilienhäusern, wobei diese meistens auch Hausbesitzer/innen sind. Wenn Sie interessiert
sind, ein Haus oder eine Wohnung zu kaufen, können Sie sich an einen Immobilienmakler
(Estate Agent) wenden, welcher Ihnen mit grundlegenden Informationen zum örtlichen
Immobilienmarkt und mit der Finanzierung behilflich sein kann. Dabei empfiehlt es sich,
mehrere Angebote einzuholen, da die Zinsen und Vertragsbedingungen oft erheblich variieren.
Ratgeber Immobilienkauf: www.communities.gov.uk/index.asp?id=1150232
Nationale Vereinigung der Immobilien-Agenten: www.naea.co.uk
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Einkaufen
Geschäftsöffnungszeiten
Grössere Geschäfte und Warenhäuser sind in der Regel von Montag bis Samstag von
9.00 Uhr bis 17.30 Uhr geöffnet. Viele grosse Kaufhäuser sind bis 18.00 Uhr sowie einmal
wöchentlich (donnerstags) bis 20.00 Uhr geöffnet. Manche sind oft an Sonntagen von
10.00 Uhr bis 16.00 Uhr geöffnet, währenddem die grossen Supermärkte von Montag bis
Freitag jeden Tag durchgehend geöffnet bleiben.
Öffnungszeiten der Banken
Die Banken in Grossbritannien und Nordirland sind im Allgemeinen von Montag bis Freitag
von 9.30 Uhr bis 16.30 Uhr geöffnet. Einige öffnen auch samstags, zum Beispiel in grösseren Einkaufszentren und Flughäfen.
Öffnungszeiten der Postämter
Montag bis Freitag von 9 bis 17.30 Uhr, einige Postämter auch samstags 9 bis 12.30 Uhr.
Führerschein
Die EU-Staaten sind nicht verpflichtet, einen Schweizer Führerschein anzuerkennen. Dies
ist selbst dann nicht der Fall, wenn er bereits von einem anderen EU-Staat anerkannt bzw.
umgetauscht worden ist. Der Schweizerische Führerschein kann innerhalb von 12 Monaten nach Wohnsitznahme ohne Fahrprüfung in einen britischen Führerausweis umgetauscht werden. Achtung: Für Führerscheine auf Probe, bzw. bei erweiterten Kategorien
von Personenwagen gelten zusätzliche Bestimmungen.
Anträge mittels Gesuchsformular „D1“ (in Postbüros erhältlich) sind zu richten an:
+
Driver & Vehicle Licensing Agency (DVLA)
Longview Road, Swansea SA67 Jl
+44 179 278 234, Customer Enquiries Group: Tel. +44 870240 0009
www.dvla.gov.uk/drivers/drivers.htm
Gültigkeit von schweizerischen Kontrollschildern
Wenn Sie Ihren Wohnsitz nach Grossbritannien verlegen, müssen Sie Ihre schweizerischen Kontrollschilder innerhalb von 12 Monaten nach Wohnsitznahme in nationale Kontrollschilder umtauschen.
Drivers Information Page: www.dvla.gov.uk/drivers/drvingb.htm > Gibraltar and designated countries
Motoring in the United Kingdom: www.direct.gov.uk/Motoring/fs/en
Touring Club Schweiz: www.tcs.ch/main/de/home.html
Number Plates and Registration Marks: www.dvla.gov.uk/vehicles/regmarks/reg_marks.htm
Bildung, Schulen
Die schulischen Ausbildungen sind in England, Wales, Schottland und Nordirland unterschiedlich geregelt. Für schulpflichtige Kinder und Jugendliche ist der Schulbesuch in öffentlichen Schulen grösstenteils kostenlos.
Das Schulsystem teilt sich im Wesentlichen in folgende Phasen:
Primary Education
5 - 10 Jahre
Secondary Education
11 - 16 Jahre
Further Education/A level
16 - 18 Jahre
Higher Education
ab 18 Jahren
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Das Schuljahr beginnt Anfang September und endet Mitte Juli. Die Schulferien sind von
Schule zu Schule unterschiedlich geregelt. In Grossbritannien gibt es keine Schweizerschule. Auskünfte über Unterrichtsmöglichkeiten, Schulprogramme usw. an öffentlichen
Schulen sowie Adressen von privaten- und internationalen Schulen finden Sie über die
Linkliste. Informationen über Berufsbildung für Jugendliche und Erwachsene finden Sie
über die Internetseite des Learning and Skills Councils. Planen Sie einen Studienaufenthalt in Grossbritannien? Dazu stehen Ihnen eine grosse Anzahl an Informationen über
sämtliche Fachbereiche an Universitäten und Hochschulen zur Verfügung über den entsprechenden Link in der Linkliste:
+
|
Department for Education and Skills, Sanctuary Buildings
Great Smith Street, London SW1P 3BT
+44 1928 794274, Fax +44 1928 794248
[email protected]
www.dfes.gov.uk/communicate/contactus/
Hochschulbildung in Grossbritannien: www.britishcouncil.org/learning-education-information-sheets
Britisches Schulsystem: www.parentscentre.gov.uk
Learning and Skills Council: www.lsc.gov.uk
Lycée Français de Londres: www.lyceefrancais.org.uk
International School of London: www.islondon.com
Gesundheit
Ärztliche Behandlungen sind kostenlos für alle in Grossbritannien niedergelassenen Personen (Lebensmittelpunkt) sowie für Ausländer/innen, die dort arbeiten oder wohnen. Sie
müssen sich bei einem General Practitioner (Allgemeinmediziner), der dem staatlichen
Gesundheitsdienst "National Health Service" angehört, einschreiben. Die kostenlose Behandlung trifft selbstverständlich nicht auf Besucher/innen zu, die sich speziell zur ärztlichen Behandlung nach Grossbritannien begeben.
Für Zahnbehandlungen und Brillen sowie für ärztliche Verordnungen ist ein Beitrag zu entrichten. Bei der Inanspruchnahme einer kostenlosen Behandlung müssen zahlreiche Formalitäten erfüllt werden. Wer sich privat behandeln lassen will, muss für die entstehenden
Arzt- bzw. Zahnarztkosten usw. voll aufkommen. Dasselbe gilt für die private Spitalbehandlung. Angaben zum Gesundheitssystem in Grossbritannien erhalten Sie über:
+
|
The Department of Health, Customer Service Center
Richmond House, 79 Whitehall, London SW1A 2NL, UK
+44 207 250
[email protected]
www.dh.gov.uk/Home/fs/en
National Health Service for England, Northern Ireland, Scotland and Wales: www.nhs.uk
Privatleben
Schweizer Fernsehen und Radio
Die Programme der SRG können in ganz Grossbritannien via den Satelliten Eutelsat Hotbird 3 empfangen werden. Sie werden jedoch verschlüsselt ausgestrahlt. Für den Empfang braucht es einen Satellitenempfänger mit Viacess-Decoder oder CI-Modul, und eine
Sat Access-Karte. Diese kostet CHF 50.— und kann bei der SRG bestellt werden. Zudem
müssen die Schweizerischen TV-Konzessionsgebühren auch im Ausland entrichtet werden. SRG-Programme via Satellit (Technisches und Kanäle): Tel. 0848 88 44 22 oder:
SRG-Programme via Satellit: www.broadcast.ch/homepage/html/broadcast_deut.htm
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Schweizer Presse
Die nationalen/überregionalen Zeitungen der Deutschschweiz sind in fast allen Städten
erhältlich (v.a. Flughäfen, Bahnhöfe, Stadthotels).
Online Zeitungen weltweit: www.onlinenewspapers.com
Einbürgerung
Der Erwerb der britischen Staatsbürgerschaft (British citizenship) ist eine recht komplexe
Angelegenheit, denn das Gesetz unterscheidet drei wichtige Formen der Staatsbürgerschaft. Der Erwerb der britischen Staatsbürgerschaft ist möglich:
•
•
•
•
•
durch Geburt
durch Eintragung
durch Adoption
durch Abstammung
durch Einbürgerung
Ausländische Staatsangehörige, welche seit mindestens 5 Jahren dauerhaft in Grossbritannien ansässig sind, können bei den Behörden ein Gesuch um Einbürgerung stellen.
Der volljährige Ehegatte eines/einer britischen Staatsangehörigen kann auf Antrag eingebürgert werden, wenn er/sie seit mindestens 3 Jahren seinen ständigen, rechtmässigen
Wohnsitz im Vereinigten Königreich hat.
Alle Informationen und Anträge sind erhältlich beim:
+
Home Office, Immigration and Nationality Directorate
Lunar House, 40, Wellesley Road, Croydon, Surrey CR9 2BY, UK
+44 870 60 6776 oder +44 845 010 5200
www.ind.homeoffice.gov.uk/applying/nationality
Arbeiten in Grossbritannien
Sie sind bei Ihren Vorbereitungen für einen Arbeitseinsatz im Ausland bereits im Hauptkapitel angelangt. Nun ist es höchste Zeit für Klarheit im Arbeitsalltag. Wie finde ich überhaupt eine Stelle? Wird mein Diplom anerkannt? Kann ich mich vielleicht auch selbstständig machen?
Wirtschaft, Arbeitsmarkt
Wirtschaft
Im ersten Quartal 2005 wuchs die Britische Wirtschaft noch mit 3.1%. Die offiziellen Prognosen des Schatzkanzlers von 3 – 3.5% für 2005 wurden mit einem effektiven Wert für
2005 von 1.75% weit verfehlt. Als Hauptgründe wurde die schwache Inlandnachfrage, die
u.a. mit den stark gestiegenen Energiekosten begründet wird, sowie der Einbruch bei der
Hauspreisentwicklung geltend gemacht, dessen Wertsteigerung der letzten Jahre ein
wichtiger Wachstumsfaktor der Britischen Wirtschaft war. Für die nächsten zwei Jahre wird
ein BIP-Wachstum von 2 – 2.5 % bzw. 2.75 – 3.25% prognostiziert. Diese Vorhersage basiert auf der Annahme einer weiteren starken Zunahme der Exportnachfrage (für 2006
wird diese mit 10% veranschlagt) und einer Wiederbelebung der Inlandnachfrage. Letztere
wird u.a. durch eine sich abzeichnende Erholung des Häusermarktes aber auch die Wirkungen der letzten Zinssenkungsrunde vom August 2005 gestützt.
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Die britische Wirtschaft präsentiert sich trotz dem vorübergehenden Wachstumseinbruch
im Jahr 2005 als die Stärkste unter den europäischen G7-Staaten. Und das durchschnittliche BIP-Wachstum der letzten 10 Jahre liegt mit 2.8% deutlich über der 2%-Marke der
Euro-Zone.
Der nach wie vor anhaltende Produktivitätsrückstand gegenüber den wichtigsten Konkurrenten (G7) ist seit langem eine der grössten Schwächen der britischen Wirtschaft.
Dies ist jedoch auch die Kehrseite einer hohen Beschäftigungsquote namentlich auch von
wenig qualifizierten Arbeitnehmern, die in anderen Ländern wahrscheinlich arbeitslos wären. Der Hauptgrund liegt bei den unterdurchschnittlichen privaten Investitionen in F&E
(mit einem Anteil von 1.3% am BIP liegt Grossbritannien weit hinter Japan, den USA,
Deutschland, Frankreich sowie der Schweiz mit einem Anteil von 1.95%). Der Wirtschaftsboom der letzten Jahre geht somit, nebst der durch die Wertsteigerung im Immobilienbereich bedingte Inlandnachfrage, eher auf das Konto der Arbeitsmarkt-Liberalisierung und
der nachfragewirksamen Expansion der Staatsausgaben. Investitionen in das staatliche
Schulwesen sowie zur langfristigen Produktivitätssteigerung sollen diese Grundschwäche
der britischen Wirtschaft langfristig beheben.
Betreffend die Wirtschaftsstruktur ist die Bedeutung der verarbeitenden Industrien mit
derzeit noch 16% am BIP zunehmend zu Gunsten der Dienstleistungsindustrien (70% am
BIP) zurückgegangen. Alleine die Finanzdienstleistungen leisten einen Beitrag von 9%
und das von der Hauspreisentwicklung profitierende Baugewerbe von 6% ans BIP. Der
Bereich Tourismus ist in Grossbritannien die fünftgrösste weltweit und generiert 5% des
BIP. Der Anteil des gesamten Energiebereichs beträgt derzeit noch 3.2%, wobei mehr als
die Hälfte auf die Erdöl- und Erdgasindustrie entfallen. Dieser Wert ist weiterhin rückläufig.
Im letzten Jahr wurde Grossbritannien erstmals seit anfangs der 80-iger Jahre wieder zu
einem Nettoimporteur von Erdöl und Erdgas (Quelle: Eidg. Departement für Auswärtige
Angelegenheiten, Mai 2006).
Department of Trade and Industry: www.dti.gov.uk
Arbeitsmarkt
Seit 2004, als die Arbeitslosigkeit mit 4.7% den tiefsten Stand seit 25 Jahren erreicht
hatte, ist diese 2005 leicht auf 5% gestiegen, mit einer weiterhin leicht steigenden Tendenz. Die Britische Regierung hat ihre Bemühungen zur Wiedereingliederung der Erwerbsunfähigen Arbeitsbevölkerung, deren Zahl die offizielle Arbeitslosenrate übertrifft,
verstärkt. Zusammen mit der zunehmenden Einwanderung von Arbeitskräften aus den
neuen EU-Mitgliedstaaten, war Grossbritannien neben Irland und Schweden das einzige
EU-Mitglied, das den neuen EU Mitgliedstaaten von Anfang an uneingeschränkten Zugang
zum Arbeitsmarkt gewährt hat, könnte dies den Druck auf die Arbeitslosigkeit etwas erhöhen (Quelle: Eidg. Departement für Auswärtige Angelegenheiten, Mai 2006).
Die aktuelle Arbeitslosenquote (Juni 2006) in Grossbritannien beträgt 5.2 %. Momentan
besteht auf dem Arbeitsmarkt ein besonderer Bedarf an Ärzten, Krankenschwestern und
Krankenpflegern, Ingenieuren, Mathematikern und Naturwissenschaftlern (z.B. Physiker).
Ausgezeichnete Arbeitsmöglichkeiten gibt es auch in den Wirtschaftsbereichen Catering,
Tourismus und Bauwirtschaft. Arbeitsmarktstatistiken von jeder regionalen Regierungsstelle in England, Schottland und Wales können Sie über nachstehende Links einsehen. Diejenige von Nordirland finden Sie über die Adresse des Department of Enterprise, Trade
and Investment.
Labour market statistics April 2006: www.statistics.gov.uk/cci/nugget_print.asp?ID=12
Monthly Labour Market Report Nordirland: www.detini.gov.uk/cgi-bin/downdoc?id=2263
Employment and work: www.statistics.gov.uk/CCI/nscl.asp?ID=6584
Arbeitsmarktstatistiken von England, Schottland/Wales: www.statistics.gov.uk/onlineproducts/lms_regional.asp
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Arbeitsvermittlung
Öffentliche Vermittlung
Nationale Stelle
Ansprechpartner für die Arbeitsmarktverwaltungen im Vereinigten Königreich sind das
Jobcentre Plus in Grossbritannien und das Department for Employment and Learning in
Northern Ireland (DEL).
Der staatliche Arbeitsmarktservice Jobcentre Plus unterhält in jeder grösseren Stadt Jobcentres, die bei der Arbeitssuche behilflich sind (siehe Link in nachfolgender Linkliste).
Daneben gibt es eine Vielzahl an privaten Vermittlungsagenturen Employment Agencies
und Personnel Consultants.
Jobcentre Plus: www.jobcentreplus.gov.uk
Department of Employment and Learning Nordirland: www.delni.gov.uk
Jobcentres in Arbeitsämtern: www.jobcentreonline.com
Recruitment and Employment Confederation: www.rec.uk.com
Europaweite Stelle (EURES)
Das EURES-Internetportal (European Employment Services) ist ein Angebot der Arbeitsmarktbehörden der EU, das die Mobilität von Arbeitnehmenden im Europäischen Wirtschaftsraum fördern will. Die Schweiz arbeitet hier auch mit. Die drei grundlegenden EURES Dienstleistungen sind:
• Vermittlung: Alle öffentlichen Arbeitsverwaltungen in Europa nutzen EURES zur
Verbreitung von Stellenangeboten. Das Stellenportal wird täglich aktualisiert.
Die EURES-Datenbank CV-Search gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihren Lebenslauf zu hinterlegen, um damit kundzutun, dass Sie in einem anderen Land arbeiten möchten. Packen Sie diese Gelegenheit!
• Beratung: Jedes Land hat ausgebildete EURES-Berater/innen. Sie sind Arbeitsmarktspezialisten auf nationaler und grenzüberschreitender Ebene. Schweizer Stellensuchende wenden sich in erster Linie an die für ihren Wohnort zuständige Schweizer
EURES Berater/in.
• Information: Unter Leben und Arbeiten finden Sie viel Interessantes über die EUStaaten. Jedes Land informiert dort auch über die Entwicklung der aktuellen Arbeitsmarktlage.
Individuelle Vermittlung
Die private Arbeitsvermittlung ist in der Schweiz bewilligungspflichtig. Eine Liste der anerkannten Betriebe finden Sie im "Verzeichnis der Arbeitsvermittlungs- und Personalverleihbetriebe".
In Grosbritannien umfasst die private Arbeitsvermittlung eine grosse Anzahl von Agenturen in fast allen Branchen. Eine kleine Auswahl:
www.reed.co.uk
www.scottishjobs.com
www.nijobs.com
www.hotel-jobs.co.uk
www.pharmajobs.com
www.scotlandistheplace.com
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Jobs in England
Jobs in Schottland
Jobs in Nordirland
Jobs in hotels
International Pharmajobs
Stellenvermittlung Schottland
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Stellensuche
Als Schweizer Staatsangehörige dürfen Sie sich während einer angemessenen Frist von
bis maximal sechs Monaten in Grossbritannien zur Stellensuche aufhalten. Bei einer Anmeldung beim lokalen Arbeitsamt können Sie auch deren Stellenvermittlung (REC) in Anspruch nehmen.
Wenn Sie arbeitslos sind, müssen Sie sich unbedingt vor Ausreise aus der Schweiz bei
dem für Ihren Wohnort zuständigen Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) melden. Es gelten grundsätzlich die Bestimmungen der CH-Arbeitslosenversicherung.
Wo und wie finden Sie eine Stelle
Beziehungen, "Vitamin-B"
Private und geschäftliche Beziehungen pflegen und ausnützen (z.B. Freunde, Verwandte,
Bekannte, Tochtergesellschaften, Kunden, Lieferanten).
Inserate in Printmedien
Besorgen Sie sich Ausländische Zeitungen (Tages/Wochenzeitungen und Fachpresse).
Für eine Aufgabe eines Stelleninserates eignen sich folgende Zeitungen: The Times, The
Daily Telegraph, The Independent, Sunday Times, Financial Times, The Guardian, Irish
Times. Die entsprechenden Links finden Sie über die oben genannte Internetadresse der
ausländischen Zeitungen.
Internet
Jobsuchmaschinen - Sie bieten sowohl Stellenanbieter, wie auch Stellensuchenden eine
Plattform. Europaweit bekannt sind z.B. www.stepstone.com und www.monster.com.
Firmen online
Viele Unternehmen veröffentlichen offene Stellen auf ihren Websites. Oft kann man sich
direkt als InteressentIn einschreiben und wird bei einer passenden Vakanz kontaktiert.
Wichtig zu wissen
In Grossbritannien ist es vielversprechend, Unternehmen direkt und in Eigeninitiative anzugehen. Adressen potenzieller Arbeitgeber können in Branchenbüchern und Firmenverzeichnissen gefunden werden (Kelly's Business Directory, Yellow Pages, siehe Linkliste).
European Employment Services (EURES): www.europa.eu.int/eures
Arbeitsmarktbehörde Grossbritannien: www.rec.uk.com
Regionale Arbeitsvermittlungsstellen der Schweiz (RAV)
Jobseekers direct
Online-Zeitungen weltweit: www.onlinenewspapers.com
Kelly’s Business Directory: www.kellysearch.com
Yellow Pages: www.yell.com
Key to British Enterprises: www.kompass.co.uk
Bewerbung
Die Bewerbung ist die erste Kontaktaufnahme mit einem Unternehmen. Damit gerade Ihr
Dossier unter der Vielzahl von Bewerbungen beachtet wird, sind das Begleitschreiben sowie der inhaltliche Aufbau des Bewerbungsdossiers von besonderer Wichtigkeit. Ein vollständiges Bewerbungsdossier beinhaltet üblicherweise ein Begleitschreiben, einen Lebenslauf und Zeugnisse. Alle Unterlagen müssen in der Landessprache abgefasst oder
mit einer entsprechenden Übersetzung begleitet sein.
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Begleitschreiben
Im Begleitschreiben für eine englische Bewerbung sollten Sie erwähnen, für welche Stelle
Sie sich bewerben und den Personalverantwortlichen von Ihrer persönlichen Qualifikation
für die Position überzeugen und die Motivation für die Bewerbung beschreiben. Wichtig ist,
dass der Name des Ansprechpartners bekannt ist – man kann diesen vorher telefonisch
erfragen. Besonders zu beachten sind die formalen Besonderheiten:
Auf die persönliche Anrede "Dear Mr/Mrs/Ms/Dr" (der Doktor gehört nur bei Medizinern zur
Anrede) folgt am Briefende "Yours sincerely", während das unpersönliche "Dear Sir or
Madam/Dear Sirs" mit "Yours faithfully" korrespondiert.
Aufbau des Lebenslaufes
Der Lebenslauf sollte tabellarisch, ohne Photo, Datum und Unterschrift gestaltet werden.
Es kann vorkommen, dass für eine Stellenbewerbung ein Personalfragebogen ausgefüllt
werden muss. Dieser sollte aber nicht den Lebenslauf ersetzen.
• Persönliche Angaben (Name, Adresse, Telefonnummer, E-mail)
• Darstellung der Schul- und Berufsausbildung (mit Angabe der Abschlussfächer und
der einzelnen Noten, wobei die Noten dem englischen Notensystem angeglichen
werden sollten)
• Berufs- und Praxiserfahrungen, wobei hier unbedingt auch besondere Erfolge und
Leistungen erwähnt und nach Möglichkeit mit Zahlen belegt werden sollten (z. B.
eine Umsatzsteigerung)
• Besondere Kenntnisse, wobei die Sprachkenntnisse nach "basic", "working knowledge" und "fluent" klassifiziert werden sollten
• Sonstiges, Hobbies
• Die Angabe von zwei Referenzen mit vollständiger Adresse oder der Zusatz "References available on request".
Musterlebenslauf
Ein Muster für eine europäische Bewerbung in verschiedenen Sprachen finden Sie auf
den Europass-Seiten für die Transparenz beruflicher Qualifikationen der Europäischen
Kommission.
Die Arbeitszeugnisse
Zeugnisse werden einer Bewerbung nicht beigelegt. Diese werden bei Interesse entweder
angefragt oder werden zum Bewerbungsgespräch mitgenommen.
Das Dossier
Die Unterlagen werden in einem Briefumschlag verschickt und werden normalerweise
nicht zurückgesandt.
Wichtige Adressen
+
|
Schweiz. Verband für Berufsberatung - Praktische Tipps für Stellensuche und Bewerbung
Beustweg 14, Postfach 1172, 8032 Zürich
+41 (0)44 266 11 11, Fax +41 (0)44 266 11 00
[email protected]
www.be-werbung.ch/
Beschreibung Berufsbilder Schweiz und Nachbarstaaten
www.berufskunde.ch
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Unterstützung durch unseren Beratungsdienst
Wenn Sie bei Ihren Bemühungen zu Bewerbung und Stellensuche bis heute noch nicht
erfolgreich waren, können Sie sich mit uns in Verbindung setzen. Wir können Ihnen
• zusätzlich, auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Tipps und Ratschläge geben
• Adressen von Branchen- und Berufsverbänden, Gewerkschaften, etc. bekannt geben
Eine Datenbankabfrage, bzw. die Abgabe einer Firmenliste erfolgt aber nur unter gewissen Voraussetzungen. Sie sollten über einen Berufsabschluss oder eine mehrjährige Berufspraxis verfügen und gute Kenntnisse in Englisch aufweisen. Bitte senden Sie uns dazu
einen kurzen Lebenslauf, eine Kopie des Berufsdiploms (oder der Arbeitszeugnisse) und
Unterlagen zu den Sprachkenntnissen (wenn vorhanden Abschlüsse beilegen).
Links zu Stellenbörsen
Allgemein
Die meisten Links zu Stellen
Die Job-Suchmaschine der Schweiz
Firmen International von A bis Z
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Jobs in Übersee
Das grösste Jobangebot im Internet
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Netz der EU
Eures - Die Stellenangebote
Eures CV-Search - Ihr CV publizieren
www.stellenlinks.ch
www.jobsuchmaschine.ch
www.jobpilot.com/index.phtm
www.help.ch
www.overseasjobs.com
www.careerbuilder.com
www.offenestellen.com
www.europa.eu.int/eures/main.jsp?catId=482&level=2&acro=job&lang=de&p
arentId=52
www.europa.eu.int/eures/main.jsp?acro=cv&lang=de&catId=53&parentId=0
Diplome, Abschlüsse
Die Schweiz hat sich dem System der EU zur Anerkennung von Diplomen angeschlossen.
Damit ein Diplom aus der Schweiz in Grossbritannien anerkannt werden kann, muss Inhalt
und Dauer der Ausbildung vergleichbar sein. Vergleichbar sind jedoch nur Berufe, deren
Ausübung in einem Land vom Besitz eines Diploms, Zeugnisses oder Befähigungsnachweises abhängig gemacht wird.
Erkundigen Sie sich zuerst, ob Ihr Beruf, den Sie in Grossbritannien ausüben möchten,
dort reglementiert ist. Diese Auskunft erhalten Sie bei der zuständigen Bewilligungsbehörde:
+
Department for Education and Skills, Workforce Development Division
Level N3 Moorfoot , Sheffield S1 4PO, UK
+44 114 259 3683; Fax: +44 114 259 3705
www.dfes.gov.uk
Für die Anerkennung akademischer Diplome/Abschlüsse ist folgende Behörde zuständig:
+
National Recognition Information Centre, UK Naric, Oriel House
Oriel Road, Cheltenham, Gloucestershire GL50 1XP
Tel.: +44 870 990 4088; Fax: +44 1242 258611
www.enic-naric.net/members.asp?country=United+Kingdom
Diese Bewilligungsbehörde entscheidet aufgrund von Richtlinien und Weisungen, welche
Dokumente für die Anerkennung eingereicht werden müssen.
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Die selbstständige Berufsausübung ist auch in nicht reglementierten Berufen (z.B. Handwerk) an bestimmte Voraussetzungen gebunden. So kann die Eintragung in die entsprechende Standesorganisation verlangt werden. Erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig bei der
lokal zuständigen Handelskammer.
Reglementierte Berufe in Grossbritannien: www.dfes.gov.uk/europeopen/eutouk/authorities_list.shtml
Anerkennung von Qualifikationen: www.dfes.gov.uk/europeopen/page_17.shtml
Schweizer Diplome in der EU: www.europa.admin.ch/pub/best/d/diplome_ch_eu.pdf
Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen: www.kmk.org/zab/home1.htm
Selbstständige Berufsausübung
Schweizerbürger/innen sind für den Zugang zu einer selbstständigen Erwerbstätigkeit in
Handel, Industrie und Gewerbe den EU-Bürger/innen gleichgestellt; für die Berufsausübung gelten die gleichen Bestimmungen wie für britische Staatsbürger.
Die selbstständige Ausübung handwerklicher oder handwerksähnlicher Tätigkeiten in
Grossbritannien erfordert die Eintragung bei der zuständigen Handelskammer. (Gewerbeanzeige resp. Gewerbeerlaubnis). Neben den beruflichen Voraussetzungen ist den sozialversicherungsrechtlichen und steuerlichen Vorschriften Beachtung zu schenken.
Detailinformationen hierzu erhalten Sie bei der Britisch-Schweizerischen Handelskammer:
+
|
British-Swiss Chamber of Commerce
Freiestr. 155, 8032 Zürich
+41 (0)1 422 31 31
[email protected]
www.bscc.co.uk
Professionelle Hilfe auf dem Weg zur Selbstständigkeit erhalten Sie (unter Kostenfolge)
bei:
+
|
Osec Business Network Switzerland, Euro Info Center Schweiz
Stampfenbachstrasse 85, 8006 Zürich
+41 (0) 1 365 54 54; Fax: +41 (0) 1 365 54 11
[email protected]
www.osec.ch
+
|
Swiss Business Hub in Grossbritannien, c/o Embassy of Switzerland
16-18 Montagu Place, London W1H 2BQ
Tel.: +44 20 7616 6000, Fax: +44 20 7724 7001
[email protected]
www.eda.admin.ch/eda/en/home/reps/eur/vgbr/ref_bufor/busgbr.html
Ratschläge für Unternehmer
Besondere Berufskategorien
Au-Pair
Jugendliche im Alter zwischen 17-27 Jahren können bei einer englischsprechenden Familie in Grossbritannien als Au-Pair arbeiten und gleichzeitig studieren. Für ihre Mitarbeit im
Haushalt und bei der Kinderbetreuung von täglich bis zu 5 Stunden und wöchentlich 2
ganzen Tagen frei erhalten sie freie Kost und Logis, ihr eigenes Zimmer und ein angemessenes Taschengeld von ca. 50-55 £ pro Woche. Ein Aufenthalt ist bis zu 2 Jahren
möglich. Die Reise muss grundsätzlich selber finanziert werden und eine Kranken-, Unfallund Haftpflichtversicherung ist obligatorisch.
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Die Adresse einer Stellenvermittlung für Au-Pair finden Sie in unserer Broschüre „Arbeit im
Ausland“: www.swissemigration.ch/themen/arbeit/00026/index.html?lang=de > Seite 22.
Mehr Informationen über Au Pairs.
Arbeitsverträge
Als Minimalvoraussetzung muss der Arbeitgeber der Arbeitnehmerin bzw. dem Arbeitnehmer innerhalb von zwei Monaten nach Arbeitsantritt eine schriftliche Erklärung aushändigen, in der die folgenden Einzelheiten des Arbeitsverhältnisses festgelegt sind:
• Name des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers
• Einstellungsdatum
• Lohn/Gehalt und Zahlungsmodalitäten
• Arbeitszeit
• Anspruch auf Urlaub und Leistungen im Krankheitsfall
• Einzelheiten zu Rentenbeiträgen und -leistungen
• Kündigungsfrist
• Bezeichnung der Tätigkeit oder kurze Tätigkeitsbeschreibung
• Tarifvereinbarungen, die sich unmittelbar auf die Arbeitsbedingungen der Stelle
auswirken.
Allgemeine Angaben zum Arbeitsrecht (Beschäftigungsgesetzgebung) erteilt Ihnen das
Department of Trade and Industry: www.dti.gov.uk/employment/index.html
Arbeitsbedingungen
Arbeitszeiten
Die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit beträgt zwischen 34 - 40 Stunden. Samstags wird meist nicht gearbeitet, ansonsten müssen Sonderregelungen vertraglich vereinbart werden.
Department of Trade and Industry: www.dti.gov.uk/employment/index.html
Ferien, Urlaub
Jahresurlaub
Alle Vollzeit- und Teilzeiterwerbstätigen haben grundsätzlich Anspruch auf 4 Wochen bezahlten Urlaub pro Jahr.
Mutterschaftsurlaub
Anlässlich der Geburt eines Kindes wird jeder Arbeitnehmerin, unabhängig von ihrer Beschäftigungsdauer in einem Betrieb, ein Mutterschaftsurlaub von 26 Wochen gewährt.
Dieser Urlaub kann sich bis zu 52 Wochen nach der Entbindung erstrecken, wenn die Arbeitnehmerin mindestens 1 Jahr ununterbrochen beim selben Arbeitgeber gearbeitet hat.
Wenn der Vater, anstelle der Mutter, für die Erziehung und Betreuung des Kindes verantwortlich ist, steht ihm ein Vaterschaftsurlaub zu.
Während den ersten 26 Wochen des Mutterschaftsurlaubes wie auch dem Vaterschaftsurlaub steht den meisten Arbeitnehmern das gesetzliche Mutter- bzw. Vaterschaftsgeld zu
(Statutory Maternity Pay/SMP). Dazu müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein (Höhe
der Entlöhnung/Dauer der Anstellung). Haben Sie keinen Anspruch auf das gesetzliche
Mutterschaftsgeld, können Sie als unselbstständige wie auch selbstständige Arbeitnehmerin die Mutterschaftsbeihilfe (Maternity Allowance/MA) beantragen. Dazu müssen gewisse
Bedingungen erfüllt sein. Wichtig ist, dass Sie die notwendigen Beiträge an die staatliche
Sozialversicherung bezahlt haben.
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Nach Ablauf des Mutterschaftsurlaubes kann von den Eltern des Kindes ein Erziehungsurlaub (parental leave) von 13 Wochen in Anspruch genommen werden, für welchen seitens
des Arbeitgebers keine gesetzliche Pflicht auf Lohnzahlung besteht. Alle Fragen über Mutterschaft und Entschädigungen beantwortet das Department of Work and Pensions.
Mutterschaft und Entschädigungen: www.dwp.gov.uk/lifeevent/famchild/index.asp
Arbeitskonflikte
Wenn Arbeitsstreitigkeiten auftreten, kann der ACAS (Advisory, Conciliation and Arbitration Service) behilflich sein, indem er eine Schlichtung anbietet. Das Ziel dieser Schlichtungsstelle ist die Verbesserung der Leistung und Effektivität der Betriebe durch Bereitstellung einer unabhängigen und unparteilichen Einrichtung zur Verhinderung und Lösung von
Streitigkeiten am Arbeitsplatz. Dies gilt für ungerechtfertigte Entlassungen, Gleichstellung
beim Lohn für gleiche Arbeit, Diskriminierung aufgrund des Geschlechts oder der ethnischen Zugehörigkeit und andere auftretende Schwierigkeiten der Arbeitnehmer.
Probleme am Arbeitsplatz: www.worksmart.org.uk > Your rights
Advisory, Conciliation and Arbitration Service (ACAS): www.acas.org.uk
Arbeitnehmerschutz
In Grossbritannien gibt es eine grosse Anzahl an eingetragenen Gewerkschaften. Allein
im Trade Union Congress (TUC) sind 70 Einzelgenossenschaften zusammengeschlossen.
Der Beitritt zu einer Gewerkschaft ist den Arbeitnehmern freigestellt und für die Arbeitgeber besteht keine Pflicht, Gewerkschaften in Verhandlungen oder als Vertreter der Arbeitnehmer anzuerkennen. Dennoch verhandeln sie in vielen Branchen im Auftrag der Arbeitnehmer und spielen dennoch eine wichtige Rolle. Betriebsräte sind nicht gesetzlich vorgeschrieben, deshalb gibt es sehr wenige davon.
Gewerkschaften allgemein: www.dti.gov.uk/employment/trade-union-rights/index.html
Gemeinschaft der Gewerkschaften: www.tuc.org.uk
Löhne, Gehälter
Die momentanen Mindeststundenlöhne in Grossbritannien für Jugendliche im Alter zwischen 18 - 21 Jahren betragen £ 4.25 und für Personen ab 22 Jahren £ 5.05. Diese Ansätze werden im Oktober 2006 erneut erhöht. Teilzeitangestellte verdienen oft weniger als
den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn. Mit dem Brutto-Netto-Gehaltsrechner können Sie alle in Grossbritannien fälligen Abzüge durch die Einkommenssteuer und die Sozialversicherungsbeiträge berechnen.
In Stelleninseraten sind die Gehälter meist als Jahresgehalt angegeben. Anders als bei
uns werden nicht alle Arbeitnehmer monatlich per Überweisung, sondern wöchentlich per
Scheck bezahlt. Diese Zahlungsweise ist besonders im Handwerksbereich, bei Arbeitnehmern mit Teilzeit- oder zeitbefristeten Stellen üblich.
Die UBS veröffentlicht unter dem Titel Preise und Löhne einen Kaufkraft- und Lohnvergleich rund um die Welt. Über den entsprechenden Link der Linkliste können Sie sich eingehend informieren.
Detailed topics for earnings: www.statistics.gov.uk/cci/nscl.asp?ID=8242
Minimallöhne in Grossbritannien: www.dti.gov.uk/employment/pay/national-minimum-wage/index.html
Gehaltsrechner: www.listentotaxman.com
UBS-Broschüre: www.ubs.com/1/g/ubs_ch/wealth_mgmt_ch/research.html
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Lebenskosten, Steuern
Gilt in meinem Residenzland der Euro? Die Fragen nach dem Finanziellen spielen nicht
erst heute eine zentrale Rolle. In diesem Kapitel sollen Sie Antworten zu Geld, Lebenshaltungskosten sowie über die zu erwartenden Steuern und Abgaben erhalten.
Geld, Währung
Einheit: Pfund Sterling (GBP) zu 100 Pence (p.). Banknoten: 5, 10, 20, 50 und 100 GBP.
Die GBP 100.- Note ist nur bei schottischen Banken erhältlich. Münzen: 1, 2, 5, 10, 20 und
50 Pence, 1 GBP sowie 2 GBP.
Währungsrechner online: www.oanda.com
Lebenshaltungskosten, Budget
In Zusammenarbeit mit anderen Dienststellen verfügen wir über einen Vergleich der Lebenskosten Schweiz (gleich 100 %) zum gewünschten Zielstaat. Eine Gesamtpublikation
aller Zahlen ist aus Urheber rechtlichen Gründen nicht zulässig. Sie können bei uns telefonisch, schriftlich oder elektronisch die Zahlen zu Ihrem künftigen Residenzland abfragen.
Zum besseren Verständnis ist die nachfolgende Erklärung wichtig:
EDA: Repräsentativer Lebensstil in der Hauptstadt mit einem hohem Anteil von Markenprodukten aus der Schweiz/Westeuropa UBS: Urbaner Lebensstil mit westeuropäischem
Konsumverhalten und Familienwohnung OECD: Allgemeines Preisniveau für Konsumgüter und Dienstleistungen (Kaufkraft- und Wechselkurs bereinigt) A&S: Lebenskosten-Index
für Neuankömmlinge und Auslandaufenthalter/innen im ersten Jahr (gewichteter Mittelwert
mit Halbjahrestrend).
Lebenskosten
EDA
UBS
OECD
+5.8
A&S
104.1
99.0
90.2
95.0
(Basis: Schweiz=100)
Kaufkraft- und Lohnvergleich: www.ubs.com/1/g/ubs_ch/wealth_mgmt_ch/research.html
Income and wealth of households and individuals: www.statistics.gov.uk/CCI/nscl.asp?ID=8244
Steuern
Wer seinen Hauptwohnsitz in der Schweiz hat und für kürzere Zeit (Regel: weniger als 183
Tage pro Jahr) im Ausland arbeitet, muss sein Einkommen grundsätzlich weiterhin in der
Schweiz versteuern. Wer im Ausland arbeitet, muss dort in der Regel Steuern bezahlen.
Für Personen, die ihren Lebensmittelpunkt definitiv ins Ausland verlegen, endet die unbeschränkte Steuerpflicht in der Schweiz. Wer hier jedoch noch Einkünfte hat, (z.B. aus Immobilien) ist weiterhin beschränkt steuerpflichtig. Auch Pensionen und Kapitalleistungen
aus Lebensversicherungen werden an der Quelle besteuert, also bei der Auszahlung in
der Schweiz.
Einkommenssteuer
Die Einkommenssteuer wird bei Unselbstständigerwerbenden direkt vom Lohn abgezogen
(PAYE System: pay as you earn). Das britische Steuerjahr beginnt am 6. April und dauert
bis 5. April des Folgejahres. Vom Bruttoeinkommen können verschiedene Freibeträge
(personal reliefs) abgezogen werden.
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In Grossbritannien gibt es drei Einkommenssteuersätze, welche durch die jährlichen Finanzgesetze jeweils für ein Steuerjahr bestimmt werden. Beispiel: Finanzjahr 2006/2007
für das steuerbare Einkommen (über dem Freibetrag liegend) in GBP:
0 bis 2'150
2'151 bis 33'300
über 33'300
=
=
=
10 % (starting rate)
22 % (basic rate)
40 % (higher rate)
Selbstständigerwerbende müssen ihre Einkommenssteuern direkt der Steuerbehörde abliefern.
Council Tax
Hierbei handelt es sich um Abgaben an die Gemeinde zur Finanzierung von öffentlichen
Dienstleistungen. Bemessungsgrundlage hierfür ist der Wert Ihres Grundbesitzes. Die Höhe dieser Steuer wird von der Gemeinde festgesetzt und variiert je nach Quartier, Haus
und Anzahl Mitbewohner/innen. Eine genaue Auflistung aller Steuern, Freibeträge
usw. finden Sie auf den Internetseiten der Inland Revenue.
Steuerauflistung: www.hmrc.gov.uk/rates/it.htm
Self-employed persons: www.hmrc.gov.uk/selfemployed
Doppelbesteuerung
Zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland besteht ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung des Einkommens.
Nähere Auskunft darüber erteilt:
+
Eidgenössische Steuerverwaltung
Abteilung für internationales Steuerrecht und Doppelbesteuerungssachen
+41 (0)31 322 71 29
Eigerstrasse 65, 3003 Bern
www.estv.admin.ch/data/dba/d/index.htm
Mehrwertsteuer
Der Standard-Mehrwertsteuersatz (value added tax) in Grossbritannien beträgt 17.5 %
(Jahr 2006).
Vorsorge, Versicherungen
Sie befinden sich auf der letzten Etappe auf Ihrer Informationsreise über Ihr künftiges Residenzland. Den Fragen im Bereich der sozialen Sicherheit gilt es genügend Zeit und Beachtung zu schenken. Wenn Sie sich heute darüber Klarheit verschaffen, können Sie ruhiger an Ihre Zukunft im Gastland denken. Die Materie ist sehr komplex. Zögern Sie nicht,
bei Unklarheiten direkt die jeweils angegebenen Fachspezialisten zu kontaktieren.
Sozialsystem
Die National Insurance (Sozialversicherung) ist eine Einheitsversicherung für alle Einwohner/innen Grossbritanniens. Sie ist auch für niedergelassene Ausländer/innen in vollem
Umfang zugänglich. Diese Versicherung umfasst: Krankheit, Invalidität, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten, Arbeitslosigkeit, Mutterschaft, Witwenrente (als Alters- oder Unfallrente),
Altersrente, Sterbegeld, Unfallkrankengeld und -Rente sowie Pflegeelternzuschuss.
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Der staatliche Gesundheitsdienst National Health Service (NHS) ist der National Insurance
insoweit angegliedert, als die Beiträge für beide Versicherungen in einem Betrag bezahlt
werden. Er umfasst:
• freie Arztbehandlung
• freien Krankenhausaufenthalt
• freien Aufenthalt in Genesungsheimen
• freie Arzneien (auf jedem Arznei-Rezept wird ein Beitrag erhoben).
Für zahnärztliche Behandlungen ist eine Pauschale pro Behandlung (nicht pro Besuch) zu
entrichten. Für Brillen und Zahnersatz hat der Versicherte bestimmte Teilkosten zu tragen. Dies gilt auch für rezeptpflichtige Medikamente. Bitte beachten Sie, dass manche
NHS-Ärzte auch privat praktizieren. In diesem Fall hat der/die Patient/in für die vollen Kosten aufzukommen. Es empfiehlt sich eine genaue Abklärung. Eine Übersicht über Gebühren finden Sie auf den Seiten des Department of Health.
In Grossbritannien teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Sozialversicherungsbeiträge (National Insurance Contributions). Normalerweise ist der Arbeitgeber für die Einbehaltung der Beiträge zuständig. Der Arbeitnehmer erhält eine Sozialversicherungsnummer
(National Insurance Number). Sobald Sie Ihre Arbeit aufnehmen, als Arbeitnehmer/in oder
Selbstständige/r, müssen Sie das für Ihren Wohnort zuständige Social Security Office aufsuchen, um eine National Insurance Number zu beantragen. Dazu müssen verschiedene
Dokumente vorgelegt werden. Ausführliche Angaben dazu finden Sie über den angegebenen Link in der Linkliste.
Der Arbeitgeberbeitrag an die Sozialversicherung beträgt zur Zeit 12.8 %, derjenige des
Arbeitnehmers je nach Einkommensklasse ca. 11 % des Bruttolohns.
Eine genaue Auflistung der verschiedenen Sozialversicherungsbeiträge mit allen Ausnahmen finden Sie unter Inland Revenue, welche für die Verwaltung der Beiträge verantwortlich ist.
Auch Selbstständige bezahlen Sozialversicherungsbeiträge und brauchen deshalb eine
Sozialversicherungsnummer.
National Health Service: www.nhs.uk
Sozialleistungen von A bis Z: www.dwp.gov.uk/lifeevent/benefits
Beantragen einer Sozialversicherungsnummer: www.dwp.gov.uk/lifeevent/benefits/ni_number.asp#what
Soziale Sicherheit in der Schweiz und der EG: www.ahv.ch/Home-D/allgemeines/Bilaterale/B_Securite_Sociale2_D.pdf
AHV/IV, EO
Altersversicherung
Das staatliche Altersvorsorgesystem besteht aus mehreren Modulen und basiert auf:
Grundrente
Die Grundrente ist eine Pauschalrente und wird an Personen bezahlt, die das Rentenalter
von 65 bei Männern und 60 bei Frauen, erreicht haben und mindestens 44 bzw. 39 Jahre
lang Beiträge einbezahlt haben.
Die staatliche Zusatzrente S2P ist eine einkommensbezogene Leistung und wird zusätzlich zur Grundrente gewährt. Sie ist von bestimmten Voraussetzungen abhängig mit dem
Ziel, die finanzielle Situation von Niedrigverdienenden im Alter zu verbessern. Von Leistungen der S2P sind Selbstständigerwerbende ausgeschlossen.
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Minimum Income Guarantee
Für den Fall, dass die Zahlungen aus der staatlichen Grundrente, der einkommensbezogenen Zusatzrente SERPS und S2P nicht ausreichen, bietet die beitragsunabhängige minimum income guarantee ergänzende Unterstützung.
Auskünfte über das Altersvorsorgesystem erteilt das:
+
Department for Work and Pensions
The Adelphi
1-11 John Adam Street
London, WC2N 6HT
+44 207 962 8000
www.dwp.gov.uk
Freiwillige AHV/IV
Seit dem 1.4.2001 können Schweizer/innen, die in Grossbritannien wohnen, nicht mehr
der Freiwilligen AHV/IV beitreten. Freiwillig Versicherte bleiben noch bis am 31.3.2007 in
der Versicherung, wer am 31.3.2001 älter als 50 Jahre war, kann bis zum Pensionsalter
versichert bleiben. Der Beitragssatz beträgt für alle Einkommen 9.8 Prozent.
+
Schweizerisches Bundesamt für Sozialversicherung
Effingerstrasse 20, 3003 Bern
+41 (0)31 322 90 11, Fax +41 (0)31 322 78 80
www.ofas.admin.ch/ahv/aktuell/d/index.htm
Invalidität durch Krankheit
Arbeitnehmer/innen und Selbstständige, die erwerbsunfähig geworden sind und die beitragsmässigen Voraussetzungen erfüllen, haben Anspruch auf Invalidenrente. Die Arbeitsunfähigkeit muss abgeklärt werden (all work test). Invalidität durch Unfall siehe Rubrik
"Unfallversicherung“.
Kranken- und Unfallversicherung
Arbeitnehmende haben normalerweise im Krankheitsfall Anspruch auf Lohnfortzahlung
(statutory sick pay). Die Leistung besteht ab dem 4. Tag und wird längstens 28 Wochen
gewährt. Auch Selbstständige können statutory sick pay beantragen. Es gelten jedoch bestimmte Voraussetzungen, u.a. muss eine Bestätigung durch den Arzt vorgelegt werden.
Damit Sie im Fall einer Krankheit abgesichert sind, sollten Sie sich frühzeitg beim lokalen
Gesundheits-Zentrum eintragen lassen für die Behandlung durch einen staatlichen Arzt.
Informationen über Ihre Ansprüche im Krankheitsfall (statutory sick pay) finden Sie über
den Link in der Linkliste.
Personen, welche sich vorübergehend in Grossbritannien aufhalten und in der Schweiz
krankenversichert sind, können während ihres Aufenthalts die Leistungen des britischen
Krankenversicherungssystems in Anspruch nehmen. Bitte dafür das entsprechende EFormular oder die europäische Versicherungskarte mitnehmen. Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach. Dasselbe gilt für Arbeitsuchende.
Krankenversicherung für Schweizer/innen
Auslandschweizer können sich für den Krankheitsfall absichern. Soliswiss, der Solidaritätsfonds der Auslandschweizer, vermittelt seinen Mitgliedern attraktive Angebote von
namhaften Krankenversicherern. Zurzeit vermittelt Soliswiss hauptsächlich Angebote der
Krankenkasse KPT in Bern und via die Krankenkasse Visana (Bern) die International
Health Insurance (IHI) in Kopenhagen/Dänemark.
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Diese Versicherungen garantieren einerseits eine optimale Deckung im Ausland und in der
Schweiz und gewährleisten anderseits die Kontinuität des Versicherungsschutzes bei einer Rückkehr in die Schweiz. Die Auskünfte bei Soliswiss sowie die notwendigen Unterlagen sind unentgeltlich.
Weitere Krankenversicherungen mit weltweiter Abdeckung
+
|
+
|
+
|
ASN AG, Services for Expatriates, Seestrasse 353, 8038 Zürich
+41 (0)44 284 37 86, Fax: +41 (0)44 284 37 46
[email protected]
www.asn.ch
SIP Swiss Insurance Partners, Kirchgasse 24, 8001 Zürich
+41 (0)44 267 60 96, Fax: +41 (0)44 267 60 97
[email protected]
www.insurance-partner.com
Swiss Health International, 10, rue de Berne, 1201 Genève
+41 (0)22 731 89 86, Fax : +41 (0)22 731 89 88
[email protected]
Interessante Dokumentation
Das BAG veröffentlicht wöchentlich ein aktuelles Bulletin. Konsultieren Sie die aktuellen
Ausgaben des laufenden Jahres.
Unfallversicherung
Die betriebliche Unfallversicherung ist eine Pflichtversicherung und Sache des Arbeitgebers. Arbeitnehmer, welche einen Arbeitsunfall (industrial accident at work) oder eine ärztlich attestierte Berufskrankheit (industrial disease) erleiden und dadurch körperlich beeinträchtigt werden, haben Anspruch auf Leistungen des staatlichen Gesundheitsdienstes,
d.h. auf Industrial Injuries Disablement Benefit (accident) bzw. auf Industrial Injuries Disablement Benefit (diseases). Dazu melden Sie sich beim lokalen Jobcentre Plus oder
Social Security Office. Diese Leistungen treffen nicht auf Selbstständigerwerbende zu.
Gemeinsame Einrichtung KVG: www.kvg.org/ikoo/kk-eu-list.htm
Department of Health: www.dh.gov.uk/PolicyAndGuidance/fs/en >Policy and Guidance
Department for Work and Pensions: www.dwp.gov.uk/lifeevent/benefits/statutory_sick_pay.asp
Invalidität durch Krankheit
Invalidität durch einen Arbeitsunfall
Arbeitslosenversicherung
Anspruch auf Arbeitslosengeld (Jobseeker's Allowance) haben Versicherte, die unfreiwillig
arbeitslos werden. Dazu müssen Sie sich beim nächstgelegenen Jobcentre Plus innert 7
Tagen anmelden. Die Höhe der Leistungen richtet sich nach den Beitragszeiten. Dabei
können Beschäftigungszeiten aus den EU/EWR-Staaten und der Schweiz berücksichtigt
werden. Der Nachweis dieser ausländischen Versicherungszeiten erfolgt mit dem Formular E 301. Melden Sie sich vor Ihrer Abreise ins Ausland unbedingt bei Ihrem Regionalen
Arbeitsvermittlungs-Zentrum (RAV).
Allgemeine Informationen zu allen Sozialversicherungen finden Sie in unserer Broschüre
Leben und Arbeiten in der EU.
Leistungen bei Arbeitssuche im Ausland:www.treffpunkt-arbeit.ch/dateien/Broschuere/b_leistung_im_ausland.pdf
Jobcentre Plus: www.jobcentreplus.gov.uk/JCP/index.html
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Private Versicherungen
In Grossbritannien gibt es verschiedene Möglichkeiten der privaten Vorsorge. Der Pension
Service des Department of Work and Pension informiert auf ihrer Internetseite über interessante zusätzliche, private Vorsorgemöglichkeiten (PM1 - PM9).
Wegweiser des Pension Service: www.dwp.gov.uk/lifeevent/workage/wa_pensions.asp
Familienleistungen
Die Familienbeihilfe (child benefit) ist in der britischen Sozialversicherung nicht inbegriffen.
Der Staat gewährt diesen Zuschuss an Familien mit Kindern. Er beträgt für das erste Kind
£ 17.45 und für jedes weitere £ 11.70 pro Woche (Stand 2006). Wann und wo Sie child
benefit beantragen können, erfahren Sie über nachstehenden Link.
Child benefit: www.hmrc.gov.uk/childbenefit/eligible.htm
Sozialhilfe, Fürsorge
Schweizer Staatsangehörige, die sich in einem EU/EFTA-Staat in einer finanziellen Notlage befinden, die nicht durch private Hilfe oder über die Sozialversicherungen behoben
werden kann, können sich an das für ihren Wohnort zuständige lokale Sozialamt wenden.
Sollte der Aufenthaltsstaat Sozialhilfe ganz oder teilweise verweigern, kann bei der
schweizerischen Vertretung wo Sie immatrikuliert sind ein Gesuch um Sozialhilfe an Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer gestellt werden.
© 27.06.2007 16:02:53 bnj
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