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LÄNDERINFORMATIONSBLATT
LIBANON
(August 2014)
Haftungsausschluss
IOM hat die in diesem Blatt enthaltenen Informationen mit Sorgfalt zusammengetragen und
stellt die Informationen nach bestem Wissen zur Verfügung. IOM übernimmt keine Haftung für
die Richtigkeit der Informationen. Zusätzlich ist IOM nicht haftbar für Rückschlüsse, welche
aufgrund der von IOM zusammengetragenen Informationen gezogen werden.
INHALTSVERZEICHNIS
I. ÖFFENTLICHE VERWALTUNG ............................................................................... 3
1. General Information: Public Services / Infrastructure............................................ 3
2. Öffentliches Transportwesen ................................................................................ 3
3. Kommunikationsnetzwerk ..................................................................................... 3
II. ÖFFENTLICHE WOHLFAHRT ................................................................................. 4
1. Allgemeine Informationen: Gesetzgebung ............................................................ 4
III. RENTEN ................................................................................................................. 4
1. Allgemeine Informationen: Gesetzgebung, Gesetzliches Rahmenwerk ............... 4
2. Voraussetzungen für den Erhalt einer Rente ........................................................ 4
IV. MEDIZINISCHE VERSORGUNG ........................................................................... 5
1. Allgemeine Informationen: Gesundheitssystem .................................................... 5
2. Medizinische Infrastruktur: Anzahl und Ausstattung der Krankenhäuser .............. 5
3. Verfügbarkeit und Kosten: Medikamente .............................................................. 6
4. Verfügbarkeit der medizinischen Pflege und Behandlung .................................... 6
5. Krankenversicherung: Voraussetzungen und Kosten ........................................... 6
V. WOHNUNGSBAU .................................................................................................... 7
VI. BESCHÄFTIGUNG ................................................................................................. 7
1. Arbeitsmarktsituation ............................................................................................ 7
2. Verfahren zur Existenzgründung .......................................................................... 8
3. Das libanesische Arbeitsrecht .............................................................................. 9
VIII. BILDUNG ............................................................................................................ 10
1. Bildungssystem und Infrastruktur........................................................................ 10
2. Bedingungen für die Fortsetzung von Schule / Universität ................................. 11
IX. INTERNATIONALE ORGANISATIONEN UND NGOs .......................................... 11
1. Internationale Organisationen vor Ort ................................................................. 11
2. NGO’s vor Ort ..................................................................................................... 12
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I. ÖFFENTLICHE VERWALTUNG
1. General Information: Public Services / Infrastructure
Die libanesische Regierung führt ein umfangreiches Privatisierungsprogramm durch, um die
Staatsschulden zu reduzieren, die noch auf den Bürgerkrieg zurückzuführen sind, und die
Wirtschaft des Landes zu beleben.Viele staatliche Unternehmen in dne Bereichen
Wasserversorgung, Telekommunikation, Stromversorgung und auch die Middle East Airlines
(MEA) sind davon betroffen. Dieser Prozess ist noch nicht abgeschlossen, doch die Regierung
ist bemüht, die Abwertung der Währung und Zahlungsausfälle zu vermeiden.
2. Öffentliches Transportwesen
Flughäfen: 6
Flughäfen – mit asphaltierten Landebahnen:
Gesamt: 4 über 3.047 m: 1 2.438 bis 3.047 m: 2 unter 914 m: 1
Flughäfen – mit unbefestigten Landebahnen: 2
914 bis 1.523 m: 2
Pipelines: Öl: 209 km; Gas: 43 km
Eisenbahnlinien:
Gesamt: 401 km Standard-Spurweite: 319 km 1,435 m Schmalspurbahn: 82 km 1,050 m
Hinweis: Aufgrund der Beschädigungen während des Bürgerkriegs in den 80er-Jahren ist das
Streckensystem unbrauchbar. Nur kurze Streckenabschnitte sind nutzbar.
Straßen gesamt: 7.500 km
befestigt: 6.398 km
unbefestigt: 902 km
Handelsmarine:
Gesamt: 39 Schiffe (1.000 BRT oder mehr) 150.598 BRT/178.295 DWT
Nach Typ: Schüttgut 4, Fracht 18, Viehtransport 10, Kühlfracht 1, Roll on/Roll off 3,
Fahrzeugtransport 3
Im ausländischen Besitz: 4 (Griechenland 3; Syrien 1)
In anderen Ländern registriert: 57 (Antigua und Barbuda 1, Barbados 1, Dom. Rep. 1,
Kambodscha 7, Komoren 5, Ägypten 1, Georgien 3, Honduras 2, Nordkorea 3, Liberia 2, Malta
12, Mongolei 1, Panama 3, Saint Vincent und die Grenadinen 7, Syrien 4, Zypern 1,
unbekannt 2
Häfen und Terminals: Beirut, Chekka, Jounie, Tripolis, Antilyas, Batroun, El Mina, Ez Zahrani,
Jbail, Naqoura, Sidon, Tyre
3. Kommunikationsnetzwerk
Telefone – genutzte Festnetzanschlüsse: 680.000
Mobiltelefone: 1.350.000
Telefonsystem
Allgemeine Bewertung: Die Reparatur des während des Bürgerkriegs und des Krieges im Juli
2006 schwer beschädigten Telekommunikationssystems ist abgeschlossen. Inland:
Zwei kommerzielle Funknetzwerke bieten einen guten Service. Die politische
Instabilität behindert die Privatisierung und den Einsatz neuer Technologien.
International:
Landesvorwahl – 961; Satelliten-Bodenstationen – 2 Intelsat (1 vom
Indischen Ozean und 1 vom Atlantik) (fehlerhafter Betrieb); Koaxialkabel nach
3
Syrien; 3 Untersee-Koaxialkabel.
Radiosender: AM 1, FM 32, Kurzwelle 0
Fernsehsender: 9
Internet-Ländercode: .lb
Internet-Hosts: 5.635
Internet-Nutzer: 950.000
II. ÖFFENTLICHE WOHLFAHRT
1. Allgemeine Informationen: Gesetzgebung
Der Libanon befindet sich derzeit in einem Prozess des physischen und sozialen
Wiederaufbaus nach einem vernichtenden Bürgerkrieg und dem Krieg im Juli 2006. Der Staat
war während des gesamten Krieges nahezu vollständig gelähmt und die Bevölkerung wandte
sich an zahlreiche konfessionelle, religiöse und nichtstaatliche Organisationen für öffentliche
Dienste. Dies führte zur Schaffung zahlreicher konkurrierender und oftmals mit einander im
Konflikt befindlicher sozialer Sicherungssysteme. Der soziale Wiederaufbau des Libanon hängt
von der Wiedereinrichtung nationaler Institutionen ab.
III. RENTEN
1. Allgemeine Informationen: Gesetzgebung, Gesetzliches Rahmenwerk
Erstes und aktuelles Gesetz: 1963
Art des Programms: Sozialversicherungssystem, das nur Pauschalrenten zahlt.
2. Voraussetzungen für den Erhalt einer Rente
Im Libanon können Männer und Frauen nach zwanzigjähriger Beitragszahlung
Rentenleistungen erhalten. Während der Libanon nur Pauschalrenten zahlt, finanzieren
Arbeitnehmer und Arbeitgeber die soziale Sicherung, wobei der Arbeitgeber im Allgemeinen
einen höheren Betrag einzahlt.
Altersrente
Die Pauschalrente kann ab dem 60. Lebensjahr in Anspruch genommen werden und ist ab dem
64. Lebensjahr, in jedem Alter nach 20 Jahren Beschäftigung oder wenn eine Frau heiratet und
im ersten Jahr der Ehe aus dem Berufsleben ausscheidet oder im Fall einer Behinderung (nach
mindestens 20 Jahren Beschäftigung) oder im Todesfall (nach mindestens 6 Jahren
Beschäftigung) zwingend vorgeschrieben.
Verminderte Rente
Eine verminderte Rente wird in jedem Alter bei 5 bis 19 Jahren beruflicher Tätigkeit gezahlt,
wenn der Versicherte dauerhaft aus dem Berufsleben ausscheidet. Das Ausscheiden aus dem
Berufsleben ist hierbei Voraussetzung.
Berufsunfähigkeitsrente
Bei Verlust von mindestens 50 % der normalen Arbeitsfähigkeit.
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Hinterbliebenenrente
Wenn der Versicherte zu dem Zeitpunkt oder vorher durch eine Programm-Treuhänderschaft
abgesichert ist oder war
Anmerkung: Das Militär und der allgemeine Sicherheitssektor haben für diesen Bereich
separate Vorschriften.
IV. MEDIZINISCHE VERSORGUNG
1. Allgemeine Informationen: Gesundheitssystem
Obwohl der Libanon über die besten Krankenhäuser und Ärzte der Region verfügt, gibt es
immer noch große Unterschiede zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor. Während
des Bürgerkriegs im Libanon hat die Rolle der Regierung im Gesundheitssystem zunehmend
an Bedeutung verloren. Der private und nichtstaatliche Sektor setzten ihre Bemühungen jedoch
fort und wurden zum wichtigsten medizinischen Versorgungsfaktor des Landes. Heute sind 90
% der Krankenhausbetten in privater Hand.
Die öffentlichen Gesundheitsdienste sind im Wesentlichen auf die Städte konzentriert, obwohl
die Regierung zunehmend medizinische Hilfe in ländlichen Gebieten einrichtet. Wie im Bereich
der sozialen Sicherung sind auch hier nichtstaatliche – meist religiöse, kommunale oder
ethnische – Freiwilligenvereinigungen aktiv.
Die libanesische Lebensmittelversorgung ist im Allgemeinen zufrieden stellend, und der hohe
Lebensstandard sowie das vorteilhafte Klima haben dazu beigetragen, das Auftreten von
Krankheiten einzudämmen. die in vielen Ländern des Nahen Ostens noch weit verbreitet sind.
Landesweit gibt es etwa 200 Psychologen, 48 Psychiater, 39 Psychoanalytiker und
verschiedene Therapeuten, sowie Gemeinde- und Sozialarbeiter. Zusätzlich zu den
professionellen Vereinigungen, sind weitere Akteure auf dem Gebiet der psychosozialen
Versorgung tätig. Die Leistungen im Bereich geistige Gesundheit stehen in der Regel nur
Selbstzahlern zur Verfügung.
2. Medizinische Infrastruktur: Anzahl und Ausstattung der Krankenhäuser
Während der letzten zehn Jahre nahm die Regierung 13 öffentliche Krankenhäuser wieder in
Betrieb, so dass das Land jetzt wieder über 24 öffentliche Krankenhäuser verfügt. Obwohl es im
Libanon mehr als 165 Krankenhäuser gibt, ist nur ein Bruchteil davon öffentlich.
Im Jahr 2007 gab es im Libanon 13.500 Krankenhausbetten. 138 Krankenhäuser (82,7% der
Betten) waren privat geführt, 30 Krankenhäuser waren zu diesem Zeitpunkt öffentlich (17,3%
der Betten). 18 private Krankenhäuser verfügten über 3.385 Betten für Langzeitpatienten. Es
gab 760 örtliche Kliniken, von denen 80% von NGOs und CBOs geführt wurden. Nach den
aktuellen Statistiken des Gesundheitsministeriums gibt es 11.186 Ärzte, 4.200 Zahnärzte und
4667 Apotheker im Libanon.
Das Gesundheitsministerium sowie andere nichtstaatliche Organisationen und internationale
Träger bieten kostenlose Impfungen gegen die häufigsten Krankheiten
an.
Die Pflegekosten sind die höchsten in der Region, so dass es schwierig ist, arabische Patienten
zurückzugewinnen. Man hat Programme ins Leben gerufen, um für die Krankenhäuser, die
internationale Normen erfüllen und einhalten, eine Akkreditierung zu vergeben. Der gesamte
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Gesundheitssektor unterliegt der Überwachung durch das Gesundheitsministerium. Obwohl
Medikamente größtenteils importiert werden, gibt es mittlerweile auch einige
Produktionsstätten im Inland.
Der Libanon weist die höchste Pro-Kopf-Zahl an Ärzten im Nahen Osten auf und das Land
bietet fachärztliche Behandlungsmöglichkeiten jeder Richtung. Die Universitäten bilden sehr
fähige Ärzte aus und es wurden Investitionen getätigt, um das Preisniveau im
Gesundheitswesen zu senken. Das positive Bild des Gesundheitssektors im Ausland, das vor
dem Krieg bestand, wiederherzustellen ist ein Ziel, das möglicherweise nie erreicht wird.
3. Verfügbarkeit und Kosten: Medikamente
Die Nähe der großen Städte und der hohe Urbanisierungsgrad (mehr als 80% der Bevölkerung)
sowie die große Anzahl Krankenhäuser (145 tertiäre Pflegezentren) und Gesundheitszentren
(85 öffentliche Zentren für Gesundheitsdienstleistungen) sorgen für eine relativ hohe
Verfügbarkeit medizinischer Versorgung (95%).
Gleichzeitig gewährleisten der Überschuss an Medizinern (Verhältnis 1/270 Einwohner) und die
moderne, hoch entwickelte Technologie des Landes eine schnelle und umfassende
medizinische Versorgung mit guten Diagnosesystemen.
Dennoch ist die Gesundheitsversorgung im Libanon unausgeglichen, da 95% der
medizinischen Versorgung von den privaten Krankenhäusern übernommen wird und hier ein
Überangebot an medizinischen Leistungen besteht, während der öffentliche Gesundheitssektor
personell unterbesetzt und schlecht ausgestattet ist. Natürlich sind die besten und
spezialisiertesten medizinischen Einrichtungen in und um Beirut herum konzentriert.
Das Gesundheitsministerium wendet 80 % seines Budgets für die Bezahlung privater
Krankenhäuser auf, um die Kosten der medizinischen Betreuung sozialversicherter Patienten
abzudecken. Das Gesundheitsministerium hat 2008 256,000,000 LBP für stationäre
Behandlungen in privaten Einrichtungen und 15,000,000 LBP in öffentlichen Einrichtungen.
12,817,770 LBP wurden als Zuwendungen an NGOs vergeben.
Es besteht keine Koordination zwischen den Institutionen, die den Gesundheitssektor
finanzieren. Im jetzigen System variiert die Verfügbarkeit der medizinischen Leistungen und
Ressourcen im Gesundheitssektor erheblich, so dass zwischen den sozialen Schichten und
Regionen des Landes eine Unausgeglichenheit der medizinischen Versorgung besteht. Die
gleichen Unterschiede sind auch in der Qualität der Leistungen zu beobachten.
4. Verfügbarkeit der medizinischen Pflege und Behandlung
Der Prozentsatz der Bevölkerung mit Zugang zu öffentlichen Gesundheitsdiensten und von
Frauen mit ausreichender medizinischer Versorgung während der Schwangerschaft und
Geburtsbegleitung ist relativ hoch. Die Sterblichkeitsrate bei Müttern (86.3 auf 100,000 Mütter,
2004) und Säuglingen (18.6 auf 1000 Säuglinge, 2004) ist im Libanon geringer als in den
meisten Ländern der Region.
5. Krankenversicherung: Voraussetzungen und Kosten
Die meisten Libanesen sind privatversichert und die im Nationalen Sozialversicherungsfonds
(NSSF) registrierten Bürger haben nur teilweisen Krankenversicherungsschutz.
Versicherungspolicen, die ganze Firmen und ihre Mitarbeiter versichern, sind bei im NSSF
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registrierten Unternehmen weit verbreitet und dienen als Ergänzung zum staatlichen
Gesundheitssystem.
Im Libanon lebenden Ausländern stehen internationale private Krankenversicherungen zur
Verfügung. Die Behandlungskosten variieren je nach Arzt und Krankenhaus. Der noch nicht
vollständig implementierte Nationale Sozialversicherungsfonds bietet Kranken-, Mutterschafts-,
Berufsunfall- und Berufskrankheitsversicherungen sowie Familien- und Ruhestandsleistungen.
Der Libanon verfügt über ein nationales medizinisches Versicherungsprogramm, das vom
Gesundheitsministerium finanziert wird. Das nationale Programm erstreckt sich auf alle
Personen, die seit mehr als 10 Jahren Libanesische Staatsbürger sind und die nicht vom
Nationalen Sicherheitsplan oder anderen staatlichen Versicherungen abgedeckt werden.
Dieser Gesundheitsplan umfasst Krankenhausaufenthalte, Notfallversorgung und ärztliche
Behandlung im Krankenhaus. Erstattet werden 90 Prozent der Krankenhauskosten, die
verbleibende Summe zahlt der Patient selbst.
Anmerkung: Das Militär und der Allgemeine Sicherheitssektor haben separate
Versicherungsprogramme.
V. WOHNUNGSBAU
Als Reaktion auf den Bedarf an günstigem Wohnraum wurde das Gesetz über den öffentlichen
Wohnungsbau erlassen, das die Wiederherstellung von nicht dem Standard entsprechendem
Wohnraum vorsieht. Vor dem Bürgerkrieg war ein erheblicher Prozentsatz der Häuser und
Wohnungen nicht mit einem Badezimmer ausgestattet und tausende Familien, einschließlich
palästinensischer Flüchtlinge, lebten in improvisierten Unterkünften.
Nachdem der wirtschaftliche Boom immer mehr Bewohner der Dörfer des Umlandes in die
Hauptstadt gelockt hat, hat sich die Wohnungssituation erheblich verschlechtert. Tausende
Häuser und Wohnungen in den Kampfzonen wurden zerstört und ganze Dörfer evakuiert oder
besetzt. Das Ergebnis war ein Chaos, in dem Eigentumsrechte ganz selbstverständlich verletzt
wurden. Um zu versuchen, der Lage Herr zu werden, gründete die Regierung eine
Wohnungsbau-Bank mit der Aufgabe, Wohnungsbau-Darlehen zu vergeben.
VI. BESCHÄFTIGUNG
Das Arbeitsgesetz legt einen Mindestlohn fest und die Gesetzgebung berücksichtigt Anstiege
der Lebenshaltungskosten. Die Lebenshaltungskosten stiegen vor, während und nach dem
Bürgerkrieg hauptsächlich aufgrund einer erheblichen Erhöhung der Miet-, Bildungs-,
Lebensmittel-und Brennstoffkosten deutlich an.
1. Arbeitsmarktsituation
Die Regierung hat das Mindestgehalt auf 500.000 LBP angehoben.
Von 888.813 libanesischen Haushalten haben 15.3% ein Gesamteinkommen zwischen
300.000 – 500.000 LBP und 13.2% ein Gesamteinkommen zwischen 500.000 – 650.000 LBP.
Demgegenüber verfügen 3.0% über kein Einkommen und 0.2% über ein Einkommen von
8.000.000 LBP und mehr.
Wirtschaftlich aktiv sind (nach Alter und Geschlecht) 65% der weiblichen und männlichen
Personen zwischen 25 und 29 Jahren und 63,5% davon sind zwischen 30 und 34 Jahren alt.
Die Verteilung der Arbeitnehmer nach Alter sieht wie folgt aus: 15,6% der Männer und Frauen
sind zwischen 25 und 29 Jahren alt, 14,7% sind zwischen 30 und 34 Jahren alt.
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Nach Qualifikation und Geschlecht verfügen 54% der männlichen und weiblichen Personen
über eine Hochschulreife und 49,5% über die mittlere Reife.
24,1% der Arbeitslosen haben den Bildungsstand der mittleren Reife und 23,6% die
Hochschulreife.
Von allen Arbeitnehmern (15 Jahre und älter) sind 58% in einem privaten angemeldeten
Unternehmen beschäftigt, 25,3% in einem privaten, nicht-angemeldeten Unternehmen und
15,7% im öffentlichen Sektor.
Die Gesamtarbeitslosigkeit liegt bei 9,2% (Frauen: 10,2% / Männer: 8,8%). 23,5% der
arbeitslosen Personen haben einen ungeklärten Bildungsstand.
Laut der Statistik des Ministeriums für Arbeit aus dem Jahr 2007 wurde 121.375 Personen eine
Arbeitserlaubnis erteilt bzw. verlängert. 72,2% wurden an weibliche, einheimische Arbeiter
vergeben, 30,7% an Äthiopier, 18,9% an Philippinos, 17,5% an Sri Lankis und 14,1% an
Ägypter.
2. Verfahren zur Existenzgründung
Mit dem Ziel der Schaffung von Arbeitsplätzen wurden im Rahmen des MoD-Programms 29
kommunale Kampagnen einschließlich des Wiederaufbaus des Trinkwassernetzes, von
Brunnen, landwirtschaftlichen Straßen und Wegen sowie soziokultureller
Gemeinschaftsflächen wie etwa Spielplätzen erfolgreich durchgeführt.
Darüber hinaus förderte das Programm durch seine gezielten Unterstützungsmaßnahmen im
landwirtschaflichen Bereich als Hauptquelle des Lebensunterhalts der Einwohner und
Rückkehrer den Wiederaufbau der landwirtschaftlichen Produktionsinfrastruktur und leistete
den Bauern und landwirtschaftlichen Genossenschaften technische Unterstützung (z. B. durch
die Einrichtung des Green Line Extension Service für Bauern, die Organisation von 102
Schulungsseminaren zu verschiedenen landwirtschaftlichen Themen, die Durchführung
landwirtschaftlicher Gemeindeinfrastrukturprojekte, die Lieferung von Ausstattungen für 12
Genossenschaften, die Lieferung landwirtschaftlicher Ausrüstungen und Maschinen für 123
Gemeinden, die Einrichtung eines Qualitätsprüfungslabors für Olivenöl und die Erstellung von
Anbaubroschüren und -anleitungen).
Außerdem überwacht die Programmleitung die Umsetzung des EU-Landwirtschaftsprojekts
und dient als Vermittler zwischen den Anspruchsberechtigten und den kreditgebenden NGOs,
um einen Koordinationsmechanismus zu schaffen.
Zu guter Letzt unterstützt das Programm das Ministerium in technischer Hinsicht bei der
allgemeinen Koordination und Mobilisierung von Ressourcen für die Implementierung eines
sozialwirtschaftlichen Entwicklungsplans für die Region.
Landwirtschaft ist die primäre Beschäftigungs-und Einkommensquelle für Bewohner der
Flüchtlingsregionen Chouf, Aley, Bekaa und Baabda. Aufgrund des Bürgerkriegs war die
landwirtschaftliche Produktion durch die fehlende Infrastruktur und die sinkende
Produktionsqualität und -menge eingeschränkt. Die aktuelle landwirtschaftliche Produktion in
der Region unterliegt verschiedenen Einschränkungen wie etwa schlechten Anbaugebieten
und -leistungen, hohen Produktionskosten aufgrund der Übernutzung oder des Missbrauchs
landwirtschaftlicher Ressourcen, hohen Arbeitskosten und schlechter Zusammenarbeit sowie
Problemen bei der Vermarktung.
Darüber hinaus gibt es in den Ziel-Cazas viele Gruppen, die sehr gut einzigartige
Handwerksarbeiten ausführen. Hier besteht die Möglichkeit, bestehende
Handwerker-Netzwerke zu unterstützen, um jeweils handwerkliche Genossenschaften in den
Cazas Aley, Baabda und Chouf zu bilden.
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Die handwerklichen Genossenschaften sollen in den Cazas Arbeitsplätze schaffen und
zusätzliche Einkommensquellen erschließen. Das Ziel dieser Komponente besteht in der
Diversifikation der Wirtschaft und der Schaffung von Beschäftigung und
Einkommensmöglichkeiten für die Haushalte der Region.
3. Das libanesische Arbeitsrecht
Die vorläufigen gesetzlichen Regelungen es libanesischen Arbeitsrechts für Wanderarbeiter
werden vom Arbeitsministerium und den Sicherheitsbehörden überwacht. Diese Regelungen
legen fest, welche Arbeitsstellen Wanderarbeitern offen stehen und regulieren die Tätigkeit von
Arbeitsagenturen in diesem Bereich.
a. Art der Arbeit
Die Arbeitserlaubnis für Ausländer wird vom Erlass 14323 (19. April 2005), dem Gesetz vom 10.
Juli 1962, das die Aus- und Einreise von Ausländern regelt und vom Erlass 17561 (19.
September 1964) und seinen Ergänzungen (v.a. Artikel 8 und 9) geregelt. Bestimmte Branchen
stehen nur Libanesen offen, außer wenn sich kein Libanese für die entsprechende Stelle findet.
Auch Menschen, die im Libanon geboren sind (ohne die Staatsbürgerschaft zu haben), die eine
libanesische Mutter haben, die mit libanesischen Frauen verheiratet sind oder die aus einem
Land stammen, mit dem der Libanon ein Abkommen geschlossen hat, das Libanesen die
Ausübung der derselben Berufe gestattet und Palästinenser, die im Libanon geboren und dort
beim Innenministerium gemeldet sind, können in diesen Branchen arbeiten. Diese Regelungen
diskriminierten Frauen, da nur ausländischen Ehemännern das Recht auf die freie Wahl ihres
Arbeitsplatzes gewährt wird, während ausländische Ehefrauen diese Möglichkeit nicht haben.
Die Branchen, zu denen der Zugang auf die genannten Gruppen beschränkt ist, sind folgende:
Elektrizitätsarbeiten, Apothekenwesen, Malerhandwerk, Gipskartonbauarbeiten,
Haushaltshilfe, Köche, Zimmermannsarbeiten, Aluminiuminstallationen, Krankenpflege,
Unterrichten außer Fremdsprachenunterricht, medizinische Forschung und Ingenieurswesen.
Alle diese Berufe dürfen nur von Libanesen bzw. den oben definierten Gruppen ausgeübt
werden. Für die Bereiche Handel, Bankenwesen, Finanzwesen, Verlagswesen, KFZ-Mechanik,
gelten dieselben Regelungen, außer es liegt eine Sondererlaubnis der entsprechenden
Behörden vor. Diese Regelungen sollen eine Verschärfung der Konkurrenz um Arbeitsplätze
und Nachteile für libanesische Arbeitnehmer vermeiden. Obwohl viele Berufe (ca. 90) nur
Libanesen offen stehen, sind sie zu 80% von Wanderarbeitern vor allem aus Syrien und
Ägypten besetzt. Das hängt vor allem mit der im Libanon verbreiteten Praxis zusammen,
Arbeiter über Unterverträge zu engagieren. Zudem steht Ausländern die Tätigkeit als Putzkraft
offen, so dass viele weibliche Wanderarbeiterinnen in dieser Branche tätig sind (die gesetzliche
Regelung dazu findet sich in den Erlasse 1/5 vom 17 Januar 2003 und 1/70 vom 9 Juli 2003, die
beide den Titel „Betreffend die Organisation von Agenturen zur Anwerbung ausländischer
Hausmädchen“ tragen).
b. Verfahren bei der Einstellung
Um in den Libanon einreisen zu können sollten Migranten einen Sponsor haben, Ausnahmen
gelten für Syrer und Ägypter. Um ein Einreisevisum zu erhalten sollte der Migrant von einer
Arbeitsagentur oder durch einen Arbeitgeber eingeladen worden sein. Der Wanderarbeiter
erhält dann ein Visum, in dem der Name des Arbeitgebers schriftlich vermerkt ist. Das Visum
läuft nach drei Monaten aus und wird dann um ein Jahr verlängert. Die Gebühr dafür beträgt
160 US-Dollar. Dann wird vom Arbeitsministerium eine Arbeitserlaubnis ausgestellt. Dafür
müssen folgende Dokumente vorliegen: Ein Antrag, ein notarielle beglaubigter Arbeitsvertrag,
Krankenversicherungsnachweis und medizinische Unterlagen einschließlich eines Bluttests
und eines Röntgenbildes von der Lunge (http://www.labor.gov.lb/). So soll sichergestellt
werden, dass der Migrant keine ansteckenden Krankheiten hat. Unter Umständen werden noch
andere medizinische Tests durchgeführt, um die physische und psychische Verfassung des
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Migranten zu untersuchen und seine Arbeitsfähigkeit sicher zustellen. Alle Dokumente werden
vom Arbeitsministerium an die Sicherheitsbehörden weiter geleitet, da der Migrant sich dort
melden muss. Eine Meldung kostet 200 US-Dollar1.
c. Verträge
Die Art der Verträge für Wanderarbeiter ist unterschiedlich. Syrer und Ägypter benötigen keine
Verträge. Für alle anderen Wanderarbeiter gibt es zwei Arten von Verträgen: Verträge, die von
beiden Parteien unterzeichnet worden sind und dann für die Beantragung der Arbeits- und
Aufenthaltsgenehmigung vorgelegt werden müssen. Außerdem, falls kein Standardvertrag bei
der entsprechenden Botschaft existiert, besteht die Möglichkeit, einen arabischen Vertrag, der
von einem Notar beglaubigt wurde, zu unterzeichenen. Solche Verträge sind in der Regel kurz
und umfassen nur die Vertragsdauer, die Vergütung und den Modus der Bezahlung. Die Rechte
und Pflichten des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers sind normalerweise nicht näher
ausgeführt. So ein Vertrag kann eine Laufzeit zwischen einem und drei Jahren haben. Bei
Vertragende erhält der Wanderarbeiter ein Flugticket für die Heimreise.
d. Bezahlung
Die Bezahlung hängt von der Nationalität, den Sprachkenntnissen und der Art der Arbeitsstelle
ab. Die monatlichen Durchschnittslöhne liegen zwischen 100-300 US-Dollar. Syrer, Ägypter
und Sudanesen werden jedoch nach einer anderen Regelung entlohnt. Als Hausangestellte
verdienen Arbeitskräfte von den Phillippinen mit US$250-300 im Monat die höchsten Löhne.
Manche verdienen bis zu US$500 je nach ihren Fähigkeiten als Köche und in der
Kinderbetreuung. Wanderarbeiter aus Sri Lanka verdienen zwischen US$100-150 im Monat
und and Äthiopier zwischen US$100-200. In machen Fällen zahlen Arbeitgeber zusätzliche
Beträge als Belohnung für kooperatives Verhalten.
e. Arbeitszeiten
Die Tätigkeiten von Wanderarbeiten variieren je nach der Arbeitsstelle. Syrer arbeiten häufig 8
Stunden am Tag, Ägypter und Sudanesen 10 Stunden und Migranten im Haushaltsdienst bis zu
11-15 Stunden am Tag. Es ist zu beobachten, dass männliche Arbeiter (aus Syrien, Ägypten
und Sudan) weniger tägliche Arbeitsstunden verrichten als Frauen.
f. Arbeitsfelder
Arbeitsmigranten, die als Hausangestellte arbeiten, verrichten in der Regel alle anfallenden
Arbeiten, mit Ausnahme des Kochens. Zusätzliche Aufgaben sind das Beaufsichtigen von
Kindern oder älteren Familienmitgliedern. Die von Arbeitern aus Syrien, Ägypten und dem
Sudan verrichteten Arbeiten sind je nach Arbeitsfeld unterschiedlich.
VIII. BILDUNG
1. Bildungssystem und Infrastruktur
In 3.289 akademischen Einrichtungen im Libanon waren im akademischen Jahr 2006/2007
1.174.756 Schüler/Studierende registriert und 117.756 Lehrer/Professoren und 5.342 Manager
beschäftigt.
Von den 3.289 Institutionen waren 85,5% Schulen, 13,3% Berufsschulen und 1,2%
Universitäten bzw. Einrichtungen zur höheren Bildung.
Von den Schülern befanden sich 16,4% im Vorschulzyklus, 49,1% in der Grundschule, 21,1% in
der Mittelstufe und 13,4% in der weiterführenden Schule.
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All fees are paid in Lebanese currency.
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35,6% sind in einer öffentlichen Schule angemeldet, 13,5% in einer freien privaten Schule und
50,9% in einer Privatschule. Etwa 63% werden in Französisch unterrichtet und 36,7% in
Englisch.
Das gut entwickelte Bildungssystem erreicht alle Bevölkerungsschichten. Das Land zeichnet
sich durch die höchste Alphabetisierungsrate im Nahen Osten aus. Die Bildung der
Bevölkerung lag früher nahezu ausschließlich in der Verantwortung der
Religionsgemeinschaften oder ausländischer Gruppen, doch die Anzahl der Schüler an
öffentlichen Schulen ist mittlerweile auf zwei Fünftel aller Schulanmeldungen gestiegen.
2. Bedingungen für die Fortsetzung von Schule / Universität
Auf den vorgeschriebenen fünf-jährigen Grundschulbesuch folgt entweder der Besuch einer
weiterführenden Schule für sieben Jahre (Abschluss: Bachelor) oder alternativ der Besuch
einer Berufsfachschule für vier Jahre. Nachfolgend die Namen einiger Universitäten des
Landes: Amerikanische Universität Beirut, Universität Saint-Joseph, Libanesische Universität,
Beiruter Arabische Universität, Balamand Universität, Sagesse Universität,
Heilig-Geist-Universität von Kaslik, Libanesisch-Amerikanische Universität, Haigazian,
Libanesische Internationale Universität, Islamische Universität im Libanon, Beiruter Islamische
Universität, Universität Notre Dame, Makassed Universität, Antonine Universität, Jinan
Universität, Globale Universität, Universität des Mittleren Osten, Al Manar Universität von
Tripolis, Offene Arabische Universität.
IX. INTERNATIONALE ORGANISATIONEN UND NGOs
1. Internationale Organisationen vor Ort
United Nations, www.un.org
United Nations Development Program .www.undp.org
United Nations Commission on International Trade Law, www.un.org.at/uncitral
United Nations Conference for Trade and Development, www.unic.org/unctad/
International Trade Center. www.intracen.org
International Monetary Fund, www.imf.org
World Bank, www.worldbank.org
World Trade Organization, www.wto.org
Federation of International Trade Associations, www.fita.org
European Union - Delegation of the European Commission in Lebanon, www.dellbn.cec.eu.int
Food and Agriculture Organization, www.fao.org
United Nations Economic and Social Commission for Western Asia, www.escwa.org.lb
United Nations Higher Commission for Refugees, www.unhcr.org
Office of the High Commissioner for Human Rights, Middle East, [email protected]
ILO regional office for Arab states, [email protected]
UNESCO Regional Bureau for Education in the Arab States, www.unesco.org.lb
UNFPA, www.unfpa.org.lb
UN-Habitat Lebanon, [email protected]
UNRWA, [email protected]
World Health Organization, www.leb.emro.who.int
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2. NGO’s vor Ort
a.
b.
c.
d.
e.
f.
The Council of Voluntary Associations (Rat der Freiwilligenverbände)
Koordinationsausschüsse in palästinensischen Gemeinden
Koordinationsausschüsse in Saida
The National Council for Social Work (Nationaler Rat für Sozialarbeit)
The Lebanese Union for Child-Welfare (Libanesische Vereinigung für das Wohl
des Kindes)
Das libanesische NGO-Forum
Weitere Ansprechpartner:
Ministerium für Flüchtlingsangelegenheiten (MOD)
Ministerin: Frau Alice Chabtini
Generaldirektor: Ing. Ahmad Mahmoud
Tel.: 00961 1 366373 Fax: 00961 1 366134/8
E-Mail: [email protected]
Website: www.intranet.dm.net.lb/displaced
Caritas Libanon (Hauptsitz)
Dr. Youssef Hajjar Str.
Sin El Fil-Kalaa
Postfach: 165274, Achrafieh – Beirut 1100 2030 – LIBANON
Oder Postfach: 55455 Sin El Fil – LIBANON
Fax: 01/494713
Tel.: 01/499767-01/483305 oder 01/502521
E-Mail: [email protected]
Das libanesische NGO-Forum
Clémenceau Str. -Clémenceau 333 Bldg.
2. Stock
Tel.: (961 1) 37 40 40/37 40 50
Fax: (961 1) 37 40 50
E-Mail: [email protected]
Postfach: 11-5520 Beirut –Libanon
“Maronite Outreach” in Lebanon
1546 East La Palma Avenue Anaheim, CA (USA) 92805
Email: [email protected]
“The World Bank” in Washington
Dina El Naggar
Tel.: 1 (202) 473-3245;
Fax: 1 (202) 522-0003
E-Mail: [email protected]
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Referenzen:
Ministry of Agriculture www.agriculture.gov.lb
Ministry of Education and Higher Education http://www.higher-edu.gov.lb
Ministry of Industry www.industry.gov.lb
Ministry of Interior and Municipalities www.interior.gov.lb
Ministry of Posts & Telecommunications www.mpt.gov.lb
Ministry of Public Health www.public-health.gov.lb
Ministry of Public Works www.public-works.gov.lb
Ministry of Social Affairs: www.socialaffairs.gov.lb
Ministry of Transport, Office of Railways & Collective Transport
Central Administration for Statistics establishments files
Customs General Directorate
General Directorate for Transport
General Directorate of Civil Aviation
Education Center for research and development (CRDP)
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