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LÄNDERINFORMATIONSBLATT LIBANON (August 2014) Haftungsausschluss IOM hat die in diesem Blatt enthaltenen Informationen mit Sorgfalt zusammengetragen und stellt die Informationen nach bestem Wissen zur Verfügung. IOM übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Informationen. Zusätzlich ist IOM nicht haftbar für Rückschlüsse, welche aufgrund der von IOM zusammengetragenen Informationen gezogen werden. INHALTSVERZEICHNIS I. ÖFFENTLICHE VERWALTUNG ............................................................................... 3 1. General Information: Public Services / Infrastructure............................................ 3 2. Öffentliches Transportwesen ................................................................................ 3 3. Kommunikationsnetzwerk ..................................................................................... 3 II. ÖFFENTLICHE WOHLFAHRT ................................................................................. 4 1. Allgemeine Informationen: Gesetzgebung ............................................................ 4 III. RENTEN ................................................................................................................. 4 1. Allgemeine Informationen: Gesetzgebung, Gesetzliches Rahmenwerk ............... 4 2. Voraussetzungen für den Erhalt einer Rente ........................................................ 4 IV. MEDIZINISCHE VERSORGUNG ........................................................................... 5 1. Allgemeine Informationen: Gesundheitssystem .................................................... 5 2. Medizinische Infrastruktur: Anzahl und Ausstattung der Krankenhäuser .............. 5 3. Verfügbarkeit und Kosten: Medikamente .............................................................. 6 4. Verfügbarkeit der medizinischen Pflege und Behandlung .................................... 6 5. Krankenversicherung: Voraussetzungen und Kosten ........................................... 6 V. WOHNUNGSBAU .................................................................................................... 7 VI. BESCHÄFTIGUNG ................................................................................................. 7 1. Arbeitsmarktsituation ............................................................................................ 7 2. Verfahren zur Existenzgründung .......................................................................... 8 3. Das libanesische Arbeitsrecht .............................................................................. 9 VIII. BILDUNG ............................................................................................................ 10 1. Bildungssystem und Infrastruktur........................................................................ 10 2. Bedingungen für die Fortsetzung von Schule / Universität ................................. 11 IX. INTERNATIONALE ORGANISATIONEN UND NGOs .......................................... 11 1. Internationale Organisationen vor Ort ................................................................. 11 2. NGO’s vor Ort ..................................................................................................... 12 2 I. ÖFFENTLICHE VERWALTUNG 1. General Information: Public Services / Infrastructure Die libanesische Regierung führt ein umfangreiches Privatisierungsprogramm durch, um die Staatsschulden zu reduzieren, die noch auf den Bürgerkrieg zurückzuführen sind, und die Wirtschaft des Landes zu beleben.Viele staatliche Unternehmen in dne Bereichen Wasserversorgung, Telekommunikation, Stromversorgung und auch die Middle East Airlines (MEA) sind davon betroffen. Dieser Prozess ist noch nicht abgeschlossen, doch die Regierung ist bemüht, die Abwertung der Währung und Zahlungsausfälle zu vermeiden. 2. Öffentliches Transportwesen Flughäfen: 6 Flughäfen – mit asphaltierten Landebahnen: Gesamt: 4 über 3.047 m: 1 2.438 bis 3.047 m: 2 unter 914 m: 1 Flughäfen – mit unbefestigten Landebahnen: 2 914 bis 1.523 m: 2 Pipelines: Öl: 209 km; Gas: 43 km Eisenbahnlinien: Gesamt: 401 km Standard-Spurweite: 319 km 1,435 m Schmalspurbahn: 82 km 1,050 m Hinweis: Aufgrund der Beschädigungen während des Bürgerkriegs in den 80er-Jahren ist das Streckensystem unbrauchbar. Nur kurze Streckenabschnitte sind nutzbar. Straßen gesamt: 7.500 km befestigt: 6.398 km unbefestigt: 902 km Handelsmarine: Gesamt: 39 Schiffe (1.000 BRT oder mehr) 150.598 BRT/178.295 DWT Nach Typ: Schüttgut 4, Fracht 18, Viehtransport 10, Kühlfracht 1, Roll on/Roll off 3, Fahrzeugtransport 3 Im ausländischen Besitz: 4 (Griechenland 3; Syrien 1) In anderen Ländern registriert: 57 (Antigua und Barbuda 1, Barbados 1, Dom. Rep. 1, Kambodscha 7, Komoren 5, Ägypten 1, Georgien 3, Honduras 2, Nordkorea 3, Liberia 2, Malta 12, Mongolei 1, Panama 3, Saint Vincent und die Grenadinen 7, Syrien 4, Zypern 1, unbekannt 2 Häfen und Terminals: Beirut, Chekka, Jounie, Tripolis, Antilyas, Batroun, El Mina, Ez Zahrani, Jbail, Naqoura, Sidon, Tyre 3. Kommunikationsnetzwerk Telefone – genutzte Festnetzanschlüsse: 680.000 Mobiltelefone: 1.350.000 Telefonsystem Allgemeine Bewertung: Die Reparatur des während des Bürgerkriegs und des Krieges im Juli 2006 schwer beschädigten Telekommunikationssystems ist abgeschlossen. Inland: Zwei kommerzielle Funknetzwerke bieten einen guten Service. Die politische Instabilität behindert die Privatisierung und den Einsatz neuer Technologien. International: Landesvorwahl – 961; Satelliten-Bodenstationen – 2 Intelsat (1 vom Indischen Ozean und 1 vom Atlantik) (fehlerhafter Betrieb); Koaxialkabel nach 3 Syrien; 3 Untersee-Koaxialkabel. Radiosender: AM 1, FM 32, Kurzwelle 0 Fernsehsender: 9 Internet-Ländercode: .lb Internet-Hosts: 5.635 Internet-Nutzer: 950.000 II. ÖFFENTLICHE WOHLFAHRT 1. Allgemeine Informationen: Gesetzgebung Der Libanon befindet sich derzeit in einem Prozess des physischen und sozialen Wiederaufbaus nach einem vernichtenden Bürgerkrieg und dem Krieg im Juli 2006. Der Staat war während des gesamten Krieges nahezu vollständig gelähmt und die Bevölkerung wandte sich an zahlreiche konfessionelle, religiöse und nichtstaatliche Organisationen für öffentliche Dienste. Dies führte zur Schaffung zahlreicher konkurrierender und oftmals mit einander im Konflikt befindlicher sozialer Sicherungssysteme. Der soziale Wiederaufbau des Libanon hängt von der Wiedereinrichtung nationaler Institutionen ab. III. RENTEN 1. Allgemeine Informationen: Gesetzgebung, Gesetzliches Rahmenwerk Erstes und aktuelles Gesetz: 1963 Art des Programms: Sozialversicherungssystem, das nur Pauschalrenten zahlt. 2. Voraussetzungen für den Erhalt einer Rente Im Libanon können Männer und Frauen nach zwanzigjähriger Beitragszahlung Rentenleistungen erhalten. Während der Libanon nur Pauschalrenten zahlt, finanzieren Arbeitnehmer und Arbeitgeber die soziale Sicherung, wobei der Arbeitgeber im Allgemeinen einen höheren Betrag einzahlt. Altersrente Die Pauschalrente kann ab dem 60. Lebensjahr in Anspruch genommen werden und ist ab dem 64. Lebensjahr, in jedem Alter nach 20 Jahren Beschäftigung oder wenn eine Frau heiratet und im ersten Jahr der Ehe aus dem Berufsleben ausscheidet oder im Fall einer Behinderung (nach mindestens 20 Jahren Beschäftigung) oder im Todesfall (nach mindestens 6 Jahren Beschäftigung) zwingend vorgeschrieben. Verminderte Rente Eine verminderte Rente wird in jedem Alter bei 5 bis 19 Jahren beruflicher Tätigkeit gezahlt, wenn der Versicherte dauerhaft aus dem Berufsleben ausscheidet. Das Ausscheiden aus dem Berufsleben ist hierbei Voraussetzung. Berufsunfähigkeitsrente Bei Verlust von mindestens 50 % der normalen Arbeitsfähigkeit. 4 Hinterbliebenenrente Wenn der Versicherte zu dem Zeitpunkt oder vorher durch eine Programm-Treuhänderschaft abgesichert ist oder war Anmerkung: Das Militär und der allgemeine Sicherheitssektor haben für diesen Bereich separate Vorschriften. IV. MEDIZINISCHE VERSORGUNG 1. Allgemeine Informationen: Gesundheitssystem Obwohl der Libanon über die besten Krankenhäuser und Ärzte der Region verfügt, gibt es immer noch große Unterschiede zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor. Während des Bürgerkriegs im Libanon hat die Rolle der Regierung im Gesundheitssystem zunehmend an Bedeutung verloren. Der private und nichtstaatliche Sektor setzten ihre Bemühungen jedoch fort und wurden zum wichtigsten medizinischen Versorgungsfaktor des Landes. Heute sind 90 % der Krankenhausbetten in privater Hand. Die öffentlichen Gesundheitsdienste sind im Wesentlichen auf die Städte konzentriert, obwohl die Regierung zunehmend medizinische Hilfe in ländlichen Gebieten einrichtet. Wie im Bereich der sozialen Sicherung sind auch hier nichtstaatliche – meist religiöse, kommunale oder ethnische – Freiwilligenvereinigungen aktiv. Die libanesische Lebensmittelversorgung ist im Allgemeinen zufrieden stellend, und der hohe Lebensstandard sowie das vorteilhafte Klima haben dazu beigetragen, das Auftreten von Krankheiten einzudämmen. die in vielen Ländern des Nahen Ostens noch weit verbreitet sind. Landesweit gibt es etwa 200 Psychologen, 48 Psychiater, 39 Psychoanalytiker und verschiedene Therapeuten, sowie Gemeinde- und Sozialarbeiter. Zusätzlich zu den professionellen Vereinigungen, sind weitere Akteure auf dem Gebiet der psychosozialen Versorgung tätig. Die Leistungen im Bereich geistige Gesundheit stehen in der Regel nur Selbstzahlern zur Verfügung. 2. Medizinische Infrastruktur: Anzahl und Ausstattung der Krankenhäuser Während der letzten zehn Jahre nahm die Regierung 13 öffentliche Krankenhäuser wieder in Betrieb, so dass das Land jetzt wieder über 24 öffentliche Krankenhäuser verfügt. Obwohl es im Libanon mehr als 165 Krankenhäuser gibt, ist nur ein Bruchteil davon öffentlich. Im Jahr 2007 gab es im Libanon 13.500 Krankenhausbetten. 138 Krankenhäuser (82,7% der Betten) waren privat geführt, 30 Krankenhäuser waren zu diesem Zeitpunkt öffentlich (17,3% der Betten). 18 private Krankenhäuser verfügten über 3.385 Betten für Langzeitpatienten. Es gab 760 örtliche Kliniken, von denen 80% von NGOs und CBOs geführt wurden. Nach den aktuellen Statistiken des Gesundheitsministeriums gibt es 11.186 Ärzte, 4.200 Zahnärzte und 4667 Apotheker im Libanon. Das Gesundheitsministerium sowie andere nichtstaatliche Organisationen und internationale Träger bieten kostenlose Impfungen gegen die häufigsten Krankheiten an. Die Pflegekosten sind die höchsten in der Region, so dass es schwierig ist, arabische Patienten zurückzugewinnen. Man hat Programme ins Leben gerufen, um für die Krankenhäuser, die internationale Normen erfüllen und einhalten, eine Akkreditierung zu vergeben. Der gesamte 5 Gesundheitssektor unterliegt der Überwachung durch das Gesundheitsministerium. Obwohl Medikamente größtenteils importiert werden, gibt es mittlerweile auch einige Produktionsstätten im Inland. Der Libanon weist die höchste Pro-Kopf-Zahl an Ärzten im Nahen Osten auf und das Land bietet fachärztliche Behandlungsmöglichkeiten jeder Richtung. Die Universitäten bilden sehr fähige Ärzte aus und es wurden Investitionen getätigt, um das Preisniveau im Gesundheitswesen zu senken. Das positive Bild des Gesundheitssektors im Ausland, das vor dem Krieg bestand, wiederherzustellen ist ein Ziel, das möglicherweise nie erreicht wird. 3. Verfügbarkeit und Kosten: Medikamente Die Nähe der großen Städte und der hohe Urbanisierungsgrad (mehr als 80% der Bevölkerung) sowie die große Anzahl Krankenhäuser (145 tertiäre Pflegezentren) und Gesundheitszentren (85 öffentliche Zentren für Gesundheitsdienstleistungen) sorgen für eine relativ hohe Verfügbarkeit medizinischer Versorgung (95%). Gleichzeitig gewährleisten der Überschuss an Medizinern (Verhältnis 1/270 Einwohner) und die moderne, hoch entwickelte Technologie des Landes eine schnelle und umfassende medizinische Versorgung mit guten Diagnosesystemen. Dennoch ist die Gesundheitsversorgung im Libanon unausgeglichen, da 95% der medizinischen Versorgung von den privaten Krankenhäusern übernommen wird und hier ein Überangebot an medizinischen Leistungen besteht, während der öffentliche Gesundheitssektor personell unterbesetzt und schlecht ausgestattet ist. Natürlich sind die besten und spezialisiertesten medizinischen Einrichtungen in und um Beirut herum konzentriert. Das Gesundheitsministerium wendet 80 % seines Budgets für die Bezahlung privater Krankenhäuser auf, um die Kosten der medizinischen Betreuung sozialversicherter Patienten abzudecken. Das Gesundheitsministerium hat 2008 256,000,000 LBP für stationäre Behandlungen in privaten Einrichtungen und 15,000,000 LBP in öffentlichen Einrichtungen. 12,817,770 LBP wurden als Zuwendungen an NGOs vergeben. Es besteht keine Koordination zwischen den Institutionen, die den Gesundheitssektor finanzieren. Im jetzigen System variiert die Verfügbarkeit der medizinischen Leistungen und Ressourcen im Gesundheitssektor erheblich, so dass zwischen den sozialen Schichten und Regionen des Landes eine Unausgeglichenheit der medizinischen Versorgung besteht. Die gleichen Unterschiede sind auch in der Qualität der Leistungen zu beobachten. 4. Verfügbarkeit der medizinischen Pflege und Behandlung Der Prozentsatz der Bevölkerung mit Zugang zu öffentlichen Gesundheitsdiensten und von Frauen mit ausreichender medizinischer Versorgung während der Schwangerschaft und Geburtsbegleitung ist relativ hoch. Die Sterblichkeitsrate bei Müttern (86.3 auf 100,000 Mütter, 2004) und Säuglingen (18.6 auf 1000 Säuglinge, 2004) ist im Libanon geringer als in den meisten Ländern der Region. 5. Krankenversicherung: Voraussetzungen und Kosten Die meisten Libanesen sind privatversichert und die im Nationalen Sozialversicherungsfonds (NSSF) registrierten Bürger haben nur teilweisen Krankenversicherungsschutz. Versicherungspolicen, die ganze Firmen und ihre Mitarbeiter versichern, sind bei im NSSF 6 registrierten Unternehmen weit verbreitet und dienen als Ergänzung zum staatlichen Gesundheitssystem. Im Libanon lebenden Ausländern stehen internationale private Krankenversicherungen zur Verfügung. Die Behandlungskosten variieren je nach Arzt und Krankenhaus. Der noch nicht vollständig implementierte Nationale Sozialversicherungsfonds bietet Kranken-, Mutterschafts-, Berufsunfall- und Berufskrankheitsversicherungen sowie Familien- und Ruhestandsleistungen. Der Libanon verfügt über ein nationales medizinisches Versicherungsprogramm, das vom Gesundheitsministerium finanziert wird. Das nationale Programm erstreckt sich auf alle Personen, die seit mehr als 10 Jahren Libanesische Staatsbürger sind und die nicht vom Nationalen Sicherheitsplan oder anderen staatlichen Versicherungen abgedeckt werden. Dieser Gesundheitsplan umfasst Krankenhausaufenthalte, Notfallversorgung und ärztliche Behandlung im Krankenhaus. Erstattet werden 90 Prozent der Krankenhauskosten, die verbleibende Summe zahlt der Patient selbst. Anmerkung: Das Militär und der Allgemeine Sicherheitssektor haben separate Versicherungsprogramme. V. WOHNUNGSBAU Als Reaktion auf den Bedarf an günstigem Wohnraum wurde das Gesetz über den öffentlichen Wohnungsbau erlassen, das die Wiederherstellung von nicht dem Standard entsprechendem Wohnraum vorsieht. Vor dem Bürgerkrieg war ein erheblicher Prozentsatz der Häuser und Wohnungen nicht mit einem Badezimmer ausgestattet und tausende Familien, einschließlich palästinensischer Flüchtlinge, lebten in improvisierten Unterkünften. Nachdem der wirtschaftliche Boom immer mehr Bewohner der Dörfer des Umlandes in die Hauptstadt gelockt hat, hat sich die Wohnungssituation erheblich verschlechtert. Tausende Häuser und Wohnungen in den Kampfzonen wurden zerstört und ganze Dörfer evakuiert oder besetzt. Das Ergebnis war ein Chaos, in dem Eigentumsrechte ganz selbstverständlich verletzt wurden. Um zu versuchen, der Lage Herr zu werden, gründete die Regierung eine Wohnungsbau-Bank mit der Aufgabe, Wohnungsbau-Darlehen zu vergeben. VI. BESCHÄFTIGUNG Das Arbeitsgesetz legt einen Mindestlohn fest und die Gesetzgebung berücksichtigt Anstiege der Lebenshaltungskosten. Die Lebenshaltungskosten stiegen vor, während und nach dem Bürgerkrieg hauptsächlich aufgrund einer erheblichen Erhöhung der Miet-, Bildungs-, Lebensmittel-und Brennstoffkosten deutlich an. 1. Arbeitsmarktsituation Die Regierung hat das Mindestgehalt auf 500.000 LBP angehoben. Von 888.813 libanesischen Haushalten haben 15.3% ein Gesamteinkommen zwischen 300.000 – 500.000 LBP und 13.2% ein Gesamteinkommen zwischen 500.000 – 650.000 LBP. Demgegenüber verfügen 3.0% über kein Einkommen und 0.2% über ein Einkommen von 8.000.000 LBP und mehr. Wirtschaftlich aktiv sind (nach Alter und Geschlecht) 65% der weiblichen und männlichen Personen zwischen 25 und 29 Jahren und 63,5% davon sind zwischen 30 und 34 Jahren alt. Die Verteilung der Arbeitnehmer nach Alter sieht wie folgt aus: 15,6% der Männer und Frauen sind zwischen 25 und 29 Jahren alt, 14,7% sind zwischen 30 und 34 Jahren alt. 7 Nach Qualifikation und Geschlecht verfügen 54% der männlichen und weiblichen Personen über eine Hochschulreife und 49,5% über die mittlere Reife. 24,1% der Arbeitslosen haben den Bildungsstand der mittleren Reife und 23,6% die Hochschulreife. Von allen Arbeitnehmern (15 Jahre und älter) sind 58% in einem privaten angemeldeten Unternehmen beschäftigt, 25,3% in einem privaten, nicht-angemeldeten Unternehmen und 15,7% im öffentlichen Sektor. Die Gesamtarbeitslosigkeit liegt bei 9,2% (Frauen: 10,2% / Männer: 8,8%). 23,5% der arbeitslosen Personen haben einen ungeklärten Bildungsstand. Laut der Statistik des Ministeriums für Arbeit aus dem Jahr 2007 wurde 121.375 Personen eine Arbeitserlaubnis erteilt bzw. verlängert. 72,2% wurden an weibliche, einheimische Arbeiter vergeben, 30,7% an Äthiopier, 18,9% an Philippinos, 17,5% an Sri Lankis und 14,1% an Ägypter. 2. Verfahren zur Existenzgründung Mit dem Ziel der Schaffung von Arbeitsplätzen wurden im Rahmen des MoD-Programms 29 kommunale Kampagnen einschließlich des Wiederaufbaus des Trinkwassernetzes, von Brunnen, landwirtschaftlichen Straßen und Wegen sowie soziokultureller Gemeinschaftsflächen wie etwa Spielplätzen erfolgreich durchgeführt. Darüber hinaus förderte das Programm durch seine gezielten Unterstützungsmaßnahmen im landwirtschaflichen Bereich als Hauptquelle des Lebensunterhalts der Einwohner und Rückkehrer den Wiederaufbau der landwirtschaftlichen Produktionsinfrastruktur und leistete den Bauern und landwirtschaftlichen Genossenschaften technische Unterstützung (z. B. durch die Einrichtung des Green Line Extension Service für Bauern, die Organisation von 102 Schulungsseminaren zu verschiedenen landwirtschaftlichen Themen, die Durchführung landwirtschaftlicher Gemeindeinfrastrukturprojekte, die Lieferung von Ausstattungen für 12 Genossenschaften, die Lieferung landwirtschaftlicher Ausrüstungen und Maschinen für 123 Gemeinden, die Einrichtung eines Qualitätsprüfungslabors für Olivenöl und die Erstellung von Anbaubroschüren und -anleitungen). Außerdem überwacht die Programmleitung die Umsetzung des EU-Landwirtschaftsprojekts und dient als Vermittler zwischen den Anspruchsberechtigten und den kreditgebenden NGOs, um einen Koordinationsmechanismus zu schaffen. Zu guter Letzt unterstützt das Programm das Ministerium in technischer Hinsicht bei der allgemeinen Koordination und Mobilisierung von Ressourcen für die Implementierung eines sozialwirtschaftlichen Entwicklungsplans für die Region. Landwirtschaft ist die primäre Beschäftigungs-und Einkommensquelle für Bewohner der Flüchtlingsregionen Chouf, Aley, Bekaa und Baabda. Aufgrund des Bürgerkriegs war die landwirtschaftliche Produktion durch die fehlende Infrastruktur und die sinkende Produktionsqualität und -menge eingeschränkt. Die aktuelle landwirtschaftliche Produktion in der Region unterliegt verschiedenen Einschränkungen wie etwa schlechten Anbaugebieten und -leistungen, hohen Produktionskosten aufgrund der Übernutzung oder des Missbrauchs landwirtschaftlicher Ressourcen, hohen Arbeitskosten und schlechter Zusammenarbeit sowie Problemen bei der Vermarktung. Darüber hinaus gibt es in den Ziel-Cazas viele Gruppen, die sehr gut einzigartige Handwerksarbeiten ausführen. Hier besteht die Möglichkeit, bestehende Handwerker-Netzwerke zu unterstützen, um jeweils handwerkliche Genossenschaften in den Cazas Aley, Baabda und Chouf zu bilden. 8 Die handwerklichen Genossenschaften sollen in den Cazas Arbeitsplätze schaffen und zusätzliche Einkommensquellen erschließen. Das Ziel dieser Komponente besteht in der Diversifikation der Wirtschaft und der Schaffung von Beschäftigung und Einkommensmöglichkeiten für die Haushalte der Region. 3. Das libanesische Arbeitsrecht Die vorläufigen gesetzlichen Regelungen es libanesischen Arbeitsrechts für Wanderarbeiter werden vom Arbeitsministerium und den Sicherheitsbehörden überwacht. Diese Regelungen legen fest, welche Arbeitsstellen Wanderarbeitern offen stehen und regulieren die Tätigkeit von Arbeitsagenturen in diesem Bereich. a. Art der Arbeit Die Arbeitserlaubnis für Ausländer wird vom Erlass 14323 (19. April 2005), dem Gesetz vom 10. Juli 1962, das die Aus- und Einreise von Ausländern regelt und vom Erlass 17561 (19. September 1964) und seinen Ergänzungen (v.a. Artikel 8 und 9) geregelt. Bestimmte Branchen stehen nur Libanesen offen, außer wenn sich kein Libanese für die entsprechende Stelle findet. Auch Menschen, die im Libanon geboren sind (ohne die Staatsbürgerschaft zu haben), die eine libanesische Mutter haben, die mit libanesischen Frauen verheiratet sind oder die aus einem Land stammen, mit dem der Libanon ein Abkommen geschlossen hat, das Libanesen die Ausübung der derselben Berufe gestattet und Palästinenser, die im Libanon geboren und dort beim Innenministerium gemeldet sind, können in diesen Branchen arbeiten. Diese Regelungen diskriminierten Frauen, da nur ausländischen Ehemännern das Recht auf die freie Wahl ihres Arbeitsplatzes gewährt wird, während ausländische Ehefrauen diese Möglichkeit nicht haben. Die Branchen, zu denen der Zugang auf die genannten Gruppen beschränkt ist, sind folgende: Elektrizitätsarbeiten, Apothekenwesen, Malerhandwerk, Gipskartonbauarbeiten, Haushaltshilfe, Köche, Zimmermannsarbeiten, Aluminiuminstallationen, Krankenpflege, Unterrichten außer Fremdsprachenunterricht, medizinische Forschung und Ingenieurswesen. Alle diese Berufe dürfen nur von Libanesen bzw. den oben definierten Gruppen ausgeübt werden. Für die Bereiche Handel, Bankenwesen, Finanzwesen, Verlagswesen, KFZ-Mechanik, gelten dieselben Regelungen, außer es liegt eine Sondererlaubnis der entsprechenden Behörden vor. Diese Regelungen sollen eine Verschärfung der Konkurrenz um Arbeitsplätze und Nachteile für libanesische Arbeitnehmer vermeiden. Obwohl viele Berufe (ca. 90) nur Libanesen offen stehen, sind sie zu 80% von Wanderarbeitern vor allem aus Syrien und Ägypten besetzt. Das hängt vor allem mit der im Libanon verbreiteten Praxis zusammen, Arbeiter über Unterverträge zu engagieren. Zudem steht Ausländern die Tätigkeit als Putzkraft offen, so dass viele weibliche Wanderarbeiterinnen in dieser Branche tätig sind (die gesetzliche Regelung dazu findet sich in den Erlasse 1/5 vom 17 Januar 2003 und 1/70 vom 9 Juli 2003, die beide den Titel „Betreffend die Organisation von Agenturen zur Anwerbung ausländischer Hausmädchen“ tragen). b. Verfahren bei der Einstellung Um in den Libanon einreisen zu können sollten Migranten einen Sponsor haben, Ausnahmen gelten für Syrer und Ägypter. Um ein Einreisevisum zu erhalten sollte der Migrant von einer Arbeitsagentur oder durch einen Arbeitgeber eingeladen worden sein. Der Wanderarbeiter erhält dann ein Visum, in dem der Name des Arbeitgebers schriftlich vermerkt ist. Das Visum läuft nach drei Monaten aus und wird dann um ein Jahr verlängert. Die Gebühr dafür beträgt 160 US-Dollar. Dann wird vom Arbeitsministerium eine Arbeitserlaubnis ausgestellt. Dafür müssen folgende Dokumente vorliegen: Ein Antrag, ein notarielle beglaubigter Arbeitsvertrag, Krankenversicherungsnachweis und medizinische Unterlagen einschließlich eines Bluttests und eines Röntgenbildes von der Lunge (http://www.labor.gov.lb/). So soll sichergestellt werden, dass der Migrant keine ansteckenden Krankheiten hat. Unter Umständen werden noch andere medizinische Tests durchgeführt, um die physische und psychische Verfassung des 9 Migranten zu untersuchen und seine Arbeitsfähigkeit sicher zustellen. Alle Dokumente werden vom Arbeitsministerium an die Sicherheitsbehörden weiter geleitet, da der Migrant sich dort melden muss. Eine Meldung kostet 200 US-Dollar1. c. Verträge Die Art der Verträge für Wanderarbeiter ist unterschiedlich. Syrer und Ägypter benötigen keine Verträge. Für alle anderen Wanderarbeiter gibt es zwei Arten von Verträgen: Verträge, die von beiden Parteien unterzeichnet worden sind und dann für die Beantragung der Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung vorgelegt werden müssen. Außerdem, falls kein Standardvertrag bei der entsprechenden Botschaft existiert, besteht die Möglichkeit, einen arabischen Vertrag, der von einem Notar beglaubigt wurde, zu unterzeichenen. Solche Verträge sind in der Regel kurz und umfassen nur die Vertragsdauer, die Vergütung und den Modus der Bezahlung. Die Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers sind normalerweise nicht näher ausgeführt. So ein Vertrag kann eine Laufzeit zwischen einem und drei Jahren haben. Bei Vertragende erhält der Wanderarbeiter ein Flugticket für die Heimreise. d. Bezahlung Die Bezahlung hängt von der Nationalität, den Sprachkenntnissen und der Art der Arbeitsstelle ab. Die monatlichen Durchschnittslöhne liegen zwischen 100-300 US-Dollar. Syrer, Ägypter und Sudanesen werden jedoch nach einer anderen Regelung entlohnt. Als Hausangestellte verdienen Arbeitskräfte von den Phillippinen mit US$250-300 im Monat die höchsten Löhne. Manche verdienen bis zu US$500 je nach ihren Fähigkeiten als Köche und in der Kinderbetreuung. Wanderarbeiter aus Sri Lanka verdienen zwischen US$100-150 im Monat und and Äthiopier zwischen US$100-200. In machen Fällen zahlen Arbeitgeber zusätzliche Beträge als Belohnung für kooperatives Verhalten. e. Arbeitszeiten Die Tätigkeiten von Wanderarbeiten variieren je nach der Arbeitsstelle. Syrer arbeiten häufig 8 Stunden am Tag, Ägypter und Sudanesen 10 Stunden und Migranten im Haushaltsdienst bis zu 11-15 Stunden am Tag. Es ist zu beobachten, dass männliche Arbeiter (aus Syrien, Ägypten und Sudan) weniger tägliche Arbeitsstunden verrichten als Frauen. f. Arbeitsfelder Arbeitsmigranten, die als Hausangestellte arbeiten, verrichten in der Regel alle anfallenden Arbeiten, mit Ausnahme des Kochens. Zusätzliche Aufgaben sind das Beaufsichtigen von Kindern oder älteren Familienmitgliedern. Die von Arbeitern aus Syrien, Ägypten und dem Sudan verrichteten Arbeiten sind je nach Arbeitsfeld unterschiedlich. VIII. BILDUNG 1. Bildungssystem und Infrastruktur In 3.289 akademischen Einrichtungen im Libanon waren im akademischen Jahr 2006/2007 1.174.756 Schüler/Studierende registriert und 117.756 Lehrer/Professoren und 5.342 Manager beschäftigt. Von den 3.289 Institutionen waren 85,5% Schulen, 13,3% Berufsschulen und 1,2% Universitäten bzw. Einrichtungen zur höheren Bildung. Von den Schülern befanden sich 16,4% im Vorschulzyklus, 49,1% in der Grundschule, 21,1% in der Mittelstufe und 13,4% in der weiterführenden Schule. 1 All fees are paid in Lebanese currency. 10 35,6% sind in einer öffentlichen Schule angemeldet, 13,5% in einer freien privaten Schule und 50,9% in einer Privatschule. Etwa 63% werden in Französisch unterrichtet und 36,7% in Englisch. Das gut entwickelte Bildungssystem erreicht alle Bevölkerungsschichten. Das Land zeichnet sich durch die höchste Alphabetisierungsrate im Nahen Osten aus. Die Bildung der Bevölkerung lag früher nahezu ausschließlich in der Verantwortung der Religionsgemeinschaften oder ausländischer Gruppen, doch die Anzahl der Schüler an öffentlichen Schulen ist mittlerweile auf zwei Fünftel aller Schulanmeldungen gestiegen. 2. Bedingungen für die Fortsetzung von Schule / Universität Auf den vorgeschriebenen fünf-jährigen Grundschulbesuch folgt entweder der Besuch einer weiterführenden Schule für sieben Jahre (Abschluss: Bachelor) oder alternativ der Besuch einer Berufsfachschule für vier Jahre. Nachfolgend die Namen einiger Universitäten des Landes: Amerikanische Universität Beirut, Universität Saint-Joseph, Libanesische Universität, Beiruter Arabische Universität, Balamand Universität, Sagesse Universität, Heilig-Geist-Universität von Kaslik, Libanesisch-Amerikanische Universität, Haigazian, Libanesische Internationale Universität, Islamische Universität im Libanon, Beiruter Islamische Universität, Universität Notre Dame, Makassed Universität, Antonine Universität, Jinan Universität, Globale Universität, Universität des Mittleren Osten, Al Manar Universität von Tripolis, Offene Arabische Universität. IX. INTERNATIONALE ORGANISATIONEN UND NGOs 1. Internationale Organisationen vor Ort United Nations, www.un.org United Nations Development Program .www.undp.org United Nations Commission on International Trade Law, www.un.org.at/uncitral United Nations Conference for Trade and Development, www.unic.org/unctad/ International Trade Center. www.intracen.org International Monetary Fund, www.imf.org World Bank, www.worldbank.org World Trade Organization, www.wto.org Federation of International Trade Associations, www.fita.org European Union - Delegation of the European Commission in Lebanon, www.dellbn.cec.eu.int Food and Agriculture Organization, www.fao.org United Nations Economic and Social Commission for Western Asia, www.escwa.org.lb United Nations Higher Commission for Refugees, www.unhcr.org Office of the High Commissioner for Human Rights, Middle East, [email protected] ILO regional office for Arab states, [email protected] UNESCO Regional Bureau for Education in the Arab States, www.unesco.org.lb UNFPA, www.unfpa.org.lb UN-Habitat Lebanon, [email protected] UNRWA, [email protected] World Health Organization, www.leb.emro.who.int 11 2. NGO’s vor Ort a. b. c. d. e. f. The Council of Voluntary Associations (Rat der Freiwilligenverbände) Koordinationsausschüsse in palästinensischen Gemeinden Koordinationsausschüsse in Saida The National Council for Social Work (Nationaler Rat für Sozialarbeit) The Lebanese Union for Child-Welfare (Libanesische Vereinigung für das Wohl des Kindes) Das libanesische NGO-Forum Weitere Ansprechpartner: Ministerium für Flüchtlingsangelegenheiten (MOD) Ministerin: Frau Alice Chabtini Generaldirektor: Ing. Ahmad Mahmoud Tel.: 00961 1 366373 Fax: 00961 1 366134/8 E-Mail: [email protected] Website: www.intranet.dm.net.lb/displaced Caritas Libanon (Hauptsitz) Dr. Youssef Hajjar Str. Sin El Fil-Kalaa Postfach: 165274, Achrafieh – Beirut 1100 2030 – LIBANON Oder Postfach: 55455 Sin El Fil – LIBANON Fax: 01/494713 Tel.: 01/499767-01/483305 oder 01/502521 E-Mail: [email protected] Das libanesische NGO-Forum Clémenceau Str. -Clémenceau 333 Bldg. 2. Stock Tel.: (961 1) 37 40 40/37 40 50 Fax: (961 1) 37 40 50 E-Mail: [email protected] Postfach: 11-5520 Beirut –Libanon “Maronite Outreach” in Lebanon 1546 East La Palma Avenue Anaheim, CA (USA) 92805 Email: [email protected] “The World Bank” in Washington Dina El Naggar Tel.: 1 (202) 473-3245; Fax: 1 (202) 522-0003 E-Mail: [email protected] 12 Referenzen: Ministry of Agriculture www.agriculture.gov.lb Ministry of Education and Higher Education http://www.higher-edu.gov.lb Ministry of Industry www.industry.gov.lb Ministry of Interior and Municipalities www.interior.gov.lb Ministry of Posts & Telecommunications www.mpt.gov.lb Ministry of Public Health www.public-health.gov.lb Ministry of Public Works www.public-works.gov.lb Ministry of Social Affairs: www.socialaffairs.gov.lb Ministry of Transport, Office of Railways & Collective Transport Central Administration for Statistics establishments files Customs General Directorate General Directorate for Transport General Directorate of Civil Aviation Education Center for research and development (CRDP) 13