Mallorca-Immobilien - Mallorcas

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Mallorca-Immobilien - Mallorcas
PR-Beilage zum Mallorca Magazin
von minkner & partner s.l.
Nr. 6
FOTO: © DANYEL MAUS
Mit dem großen Ratgeberteil zu den Themen Recht und Steuern sowie Bauen und Wohnen auf Mallorca
IN DIESER AUSGABE
Das Kompetenzteam von
Minkner & Partner
Seite 3
Zwei Märkte
Seite 4
Expertenrat gefragt
Seite 5
Mallorca-Immobilien:
Bendinat, Costa d`en Blanes,
Portals Nous
Seite 26
Baisse oder Boom, Agua oder Cava?
Seite 53
KULTUR & CHARITY
Musica Mallorca
Minkner & Partner
Aspanob - Charity
Seite 61
Seite 62
EXPERTENBEITRÄGE
Grundbuch statt
Sparbuch
Seite 7
Steuern und Kosten
beim Kauf
Seite 8
Steuern und Kosten
beim Verkauf
Seite 9
Für und Wider
Steuersparmodell S.L. Seite 17
Erben und Vererben Seite 19
Spanisches
Hypothekenrecht
Seite 20
Europarecht bricht
Landesrecht
Seite 29
Equity Release
Seite 30
Baumanagement
Andratx, Camp de Mar,
Paguera
Seite 22
the place to be …
Seite 18
Der Architekt:
Moderne Architektur Seite 38
Santa Ponsa, Costa de
la Calma, Illetas, Cala Vinyas,
Sol de Mallorca
Seite 14
Seite 46
Mietrecht
Der Sachverständige Seite 32
Palma de Mallorca, Altstadt,
Portixol, El Tereno,
Bonanova
Seite 10
Die schönsten
Dorfhäuser
Seite 18
Wenn’s ums Geld geht
Banca March
Seite 31
TRAUMIMMOBILIEN
„Das andere Mallorca“ Seite 34
WohnungsEigentumsrecht
Die Folgen der Hypothekenkrise in den USA haben auch
Teilmärkte in Europa erreicht. In Spanien treffen sie zusammen mit hausgemachten Problemen: hoher Inflationsrate, Steigerung der Lebenshaltungskosten, Bindung
der Hypothekenkredite an den Euribor bei variabler
Zinsvereinbarung. Deshalb warnt die spanische Presse
des Festlandes vor dem „Platzen der Immobilienblase“
und zeichnet ein Krisenszenario: drastisch zunehmende
Zahl von nicht bedienten Hypothekenkrediten und von
Zwangsversteigerungen, Zusammenbrüche von Bauunternehmen, daraus resultierende Arbeitslosigkeit im
Baugewerbe und Leerstand von Neuimmobilien, die zu
marktgerechten Preisen weder vermietet noch verkauft
werden können. Andererseits berichten Mallorcas Makler,
die das Luxussegment bearbeiten, von weiteren Preissteigerungen und knappem Angebot. Wie sieht der Markt
wirklich aus? Baisse oder Boom? Agua oder Cava?
Diese aktuellen Fragen beantworten ausgewiesene Experten in
der neuen Ausgabe der TRAUMIMMOBILIEN, die nun schon
zum 6. Mal erscheint und von den Lesern sehnsüchtig erwartet
wird. Denn TRAUMIMMOBILIEN hat sich in den letzten Jahren
zu einem Informationsmagazin entwickelt, in dem Experten aus
den Bereichen Recht, Steuern, Bankwesen, Versicherung, Bauen
und Wohnen interessante Themen aufgreifen und anschaulich
darstellen.
Als Supplement zu Mallorcas wichtigster deutschsprachiger
Wochenzeitung, dem MALLORCA MAGAZIN, erreicht TRAUMIMMOBILIEN ein Publikum, das entweder schon eine Immobilie
auf Mallorca besitzt oder von dem ein großer Teil interessiert ist,
auf Mallorca ein Feriendomizil oder einen Alterssitz zu erwerben.
All diesen Lesern wird die neue Ausgabe der TRAUMIMMOBILIEN
wieder für ein Jahr ein zuverlässiger Ratgeber sein.
Grau ist alle Theorie, bunt sind die Träume und Bilder. Und so
werden sich viele Leser freuen, dass auch in diesem Jahr wieder einige der schönsten Immobilien der Insel aus dem
Programm von Minkner & Partner vorgestellt werden. Der
Bogen spannt sich vom Apartment am Meer zur mediterranen
Villa in einer Residenz, über die freistehende Villa und das
charmante Dorf- oder Landhaus bis hin zum herrschaftlichen
Landsitz und zeigt die begehrten Wohnungen in Palmas
Altstadt. Begleiten Sie uns bei einer bebilderten Reise durch
den Südwesten Mallorcas und den „Speckgürtel“ um Palma
von Llucmajor über Santa Maria bis Valldemossa. Das
Kompetenz-Team von Minkner & Partner ist Ihnen gern behilflich, Ihre Träume wahr werden zu lassen.
Seite 40
Feuchtigkeit am Bau Seite 42
Mediensteurung
Seite 43
Zukunftsmusik
Seite 44
Das intelligente Haus Seite 48
Fenster und Türen
Seite 49
Traumhafte Küchen
Seite 50
Individuelle
Wohnwelten
Seite 51
Terrassenmöbel
Seite 52
Fingerprintsysteme
Seite 53
Exklusive Bäder
Seite 54
Der perfekte Umzug
Seite 55
Rund ums Auto
Seite 56
Effizient werben
Seite 58
Gut versichert
Seite 59
Jede Frau
ist eine Diva
Seite 60
2
EMPFEHLUNGEN
MALLORCAS Traumimmobilien
MALLORCAS Traumimmobilien
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DAS UNTERNEHMEN
PR-Beilage von Minkner & Partner S.L.
www.minkner.com
Motto des Kompetenzteams von Minkner & Partner:
Probleme erkennen, Lösungen finden und umsetzen!
Als die Immobilienkauffrau Edith und der Wirtschaftsjurist Lutz Minkner vor
15 Jahren nach Mallorca übersiedelten, standen dem internationalen Immobilieninteressenten nur eine Handvoll Beratungsunternehmen zur Seite. Heute ist
der Markt fast unüberschaubar: In Pto. Andratx ist fast jedes dritte Geschäftslokal
durch eine Immobilienagentur besetzt, in den Cafes und Bars sitzen unzählige
Handymakler, die lautstark Geschäftigkeit vorgaukeln, jede zweite Hausfrau kennt
ein Schnäppchen in der Nachbarschaft, der Gärtner und die spanische Putzfrau handeln mit „Geheimtipps“ und die spanischen Notare verzweifeln, denn viele
Beurkundungstermine scheitern, weil sie dilettantisch vorbereitet sind und die
Parteien ohne Vertragsunterschrift wieder nach Hause fahren müssen.
Nur: würden Sie sich von Ihrem Gärtner am Blinddarm operieren lassen? Gewiss
nicht. Beim Immobilienkauf geht es immer um große Vermögenswerte. Deshalb sollte man nur mit Beratern zusammen arbeiten, die über eine langjährige Marktpräsenz
und -kenntnis, kompetente und mehrsprachige Mitarbeiter, ein dichtes Netzwerk zu
Notaren, Rechtsanwälten, Steuerberatern und Finanzierungsfachleuten verfügen
und einen zuverlässigen After-Sale-Service bieten. Da Edith und Lutz Minkner bei
ihrer eigenen Immobilien vor 15 Jahren keine kompetenten Immobilienmakler auf Mallorca fanden, die den vorstehenden Anforderungen genügten,
war den beiden schnell klar: Hier lag ein neues, interessantes Betätigungsfeld, das
nach professioneller Bearbeitung rief.
v.l.n.r.: die minkner & partner - Filialen in Palma de Mallorca, Puerto de Andratx und der Zentrale in Santa Ponsa
Von den Anfängen
Edith und Lutz Minkner waren schon aus ihrer Tätigkeit in
Deutschland „alte Hasen“ im Immobiliengeschäft: Edith
Minkner hatte sich schon äußerst erfolgreich in Berlin als
Immobilienmaklerin betätigt; Lutz Minkner hatte als
Rechtsanwalt und Dozent einen Arbeitsschwerpunkt im
deutschen öffentlichen und zivilen Baurecht und zu diesem
Themenkreis bereits juristische Aufsätze und Fachbücher
veröffentlicht. Die Beratungstätigkeit der beiden wurde im
Jahre 1984 in dem Consultingunternehmen „Minkner &
Partner PROFI KONZEPT“ gebündelt, das dann 1993 seine
Tätigkeit nach Mallorca verlagerte und schließlich unter derselben Firma in eine spanische Gesellschaftsform umgewandelt wurde. Edith Minkner leitet nicht nur das Vertriebsteam;
sie hat sich in den vergangenen Jahren auch einen guten
Ruf als Sachverständige für die Bewertung von Immobilien
erarbeitet und wird in dieser Eigenschaft regelmäßig von
verkaufswilligen Immobilieneigentümern und auch von
internationalen Rechtsanwälten, Organisationen und
Behörden um Rat und Erstellung von Gutachten gebeten.
Lutz Minkner, zertifizierter Experto Inmobiliario und
Mitglied der deutsch-spanischen Juristenvereinigung,
betreut in dem Unternehmen die Bereiche Recht und
Steuern und hat zu diesem Themenkreis zahlreiche Vorträge
gehalten und Aufsätze veröffentlicht. Ein Bestseller ist sein
Fachbuch „Der Immobilien-Ratgeber SPANIEN – Alles über
Recht und Steuern“ geworden, der von deutschen
Wirtschaftszeitschriften als „die Bibel“ in deutscher Sprache
zum spanischen Immobilienrecht bezeichnet wurde.
Edith und Lutz Minkner haben sich entschieden, nicht in
Konkurrenz zu Filial- und Franchiseketten zu treten, sondern
leben bewusst die traditionellen Philosophien von Inhaber
geführten Unternehmen.
Die Unternehmensentwicklung
Was 1993 auf Mallorca zunächst als kleines Familienunternehmen begann, hat sich bis heute zu einem der führenden
Immobilienunternehmen der Insel mit vier Büros und 35
Mitarbeitern entwickelt: Nach dem Start im eigenen Haus in
Costa de la Calma, wurde 1997 das Beratungszentrum in
Santa Ponsa eröffnet. Es folgte 2005 die Filiale in Pto.
Andratx, 2006 das 900 m² große Beratungszentrum in der
Hauptstadt Palma de Mallorca und Ende 2007 eine weitere
Filiale in Pto. Andratx.
Das Kompetenzteam
Alle Mitarbeiter von Minkner & Partner sind mindestens
dreisprachig: Zur Zeit können die internationalen Klienten
des Unternehmens in 10 verschiedenen Sprachen bedient
werden. Sprachkenntnisse sind jedoch nur die Mindestanforderungen an die Mitglieder des Kompetenzteams:
Durch ständige Schulung und Fortbildung zeichnen sich die
Mitarbeiter nicht nur durch perfekte Markt- und
Objektkenntnis aus, sie können auch gemeinsam mit internen und externen Spezialisten alle Probleme rund um die
Immobilie erkennen und lösen. Und – vielleicht das
Wichtigste: Das Minkner & Partner – Team hat Zeit für seine
Kunden, betreut sie individuell, hört zu, wenn die Klienten
von ihren Wünschen und Träumen erzählen und vergeudet
nicht die wertvolle Zeit der Kunden durch nutzloses SightSeeing.
Und nicht zuletzt: Minkner & Partner ist dafür bekannt,
einen perfekten und zuverlässigen After-Sale-Service zu bieten. Wenn andere Mitbewerber den Kunden nach dem
Notartermin im Regen stehen lassen, ist das
Kompetenzteam auch nach dem Vertragsschluss immer für
den Klienten da, egal, ob es sich um den Vertrag mit dem
Stromversorger, der Wassergesellschaft oder dem Telefonanbieter handelt.
Das Arbeitsgebiet
Minkner & Partner hat sich von Anfang an auf die Region
„Mallorca Südwest“ und dort insbesondere auf den Bereich
von Palma bis Pto. Andratx und die Gemeinden Calvia und
Andratx konzentriert. Mit der Eröffnung des Beratungszentrums in Palma wurde das Arbeitsgebiet auf den
„Speckgürtel“ um die Hauptstadt herum von Llucmajor über
Santa Maria bis Valldemossa ausgeweitet. In den bezeichneten Regionen verfügt Minkner & Partner über ein sehr breites Angebot in allen Preis- und Variationssegmenten, das
dem Interessenten Besichtigungsfahrten mit einer Vielzahl
von Maklern mit kleinem Angebot erspart.
Integration
Edith und Lutz Minkner mischen sich auch sehr aktiv in das
politische, wirtschaftliche, kulturelle und soziale Leben
Mallorcas ein, beziehen Stellung zu politischen Tagesfragen
ohne Ansehen der Parteien, organisieren und unterstützen
kulturelle Events und helfen denen, die im Schatten der
Gesellschaft stehen. Dies hat in der Vergangenheit zu viel
Anerkennung und zu einigen Auszeichnungen geführt. Nach
gelebter Meinung der Unternehmer kann nur durch aktive
Teilhabe am gesellschaftlichen Leben des Gastlandes
Integration erfolgen.
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MALLORCAS Traumimmobilien
DER MARKT
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PR-Beilage von Minkner & Partner S.L.
Weinen und Lachen liegen dicht beieinander
Szenario zweier spanischer Immobilienmärkte
von Lutz Minkner
Die Leser von spanischen Zeitungen sind verwirrt, wenn sie Berichte über die aktuelle Entwicklung
des spanischen Immobilienmarktes lesen: Die einen schildern ein Szenario von Bankpleiten wegen
ausgefallener Hypothekenkredite, von jungen Familien, die durch Zwangsversteigerung ihr Haus
verlieren und allgemein von bedrohlichen Eckdaten der spanischen Wirtschaft. Andere berichten
von einer Verknappung des spanischen Immobilienangebots, von der regionalen Entstehung von
Verkäufermärkten und von jährlich weiteren Preissteigerungen bei Luxusimmobilien.
Die Krise: Fakten, Fakten, Fakten
Der Traum von der eigenen Wohnung, dem eigenen Haus ist in
Spanien tiefer verwurzelt als in Deutschland: 85 % der Spanier
leben in einem eigenen Heim. Niedrige Zinsen und von der
Regierung geförderte Darlehen sowie spezielle Programme
der Banken halfen gerade jungen Familien bei der
Verwirklichung dieses Traums. Die Bauwirtschaft florierte,
land werden in Spanien selten Festzinskredite vergeben. 97 %
der spanischen Hypothekendarlehen haben variable Zinsen,
die an den Euribor gekoppelt sind. Der Standardzinssatz
errechnet sich aus der Summe von Euribor + 0,75 % - 1,25 %.
Ende 2004 stand der Euribor bei 2,2 %, Ende 2007 erreichte er
die 4,7 % Marke. Wegen der Hypothekenkredite stieg die
Verschuldungsrate spanischer Haushalte in den letzten sechs
Jahren von 70,7 % des verfügbaren Einkommens auf 115 %.
Spanien ist damit in die
Spitzenliga der verschuldeten Länder Europas aufgerückt.
Wohnungen am Stadtrand sowie kleine Fincas und Dorfhäuser
waren in der Vergangenheit begehrte Kaufobjekte junger spanischer Familien. Auch hier kommen manche wegen der aktuell hohen Zinsen und Arbeitslosigkeit in Zahlungsschwierigkeiten und müssen mit deutlichen Preisabschlägen verkaufen,
wollen sie nicht durch Zwangsversteigerung einen Totalverlust
erleiden.
Kurzum: Die Journalisten, die über das drohende „Platzen der
spanischen Immobilienblase“ schreiben, können ihre Ansicht
mit handfesten Fakten belegen.
Boom bei Luxusimmobilien
denn neu errichtete Wohnungen konnten meist schon in der
Planungsphase verkauft werden.
Jede vierte spanische Familie hat heute Hypothekenschulden, die sich für 2007 und für ganz Spanien auf 600
Milliarden Euro summierten. Jedoch: anders als in Deutsch-
Lutz Minkner
Wirtschaftsjurist, CEO
minkner & partner s.l.
Avenida Rey Jaime I, 109 • E-07180 Santa Ponsa
Tel.: 0034 / 971 695 255 • Fax: 0034 / 971 695 695
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Für viele spanische Familien
wird es immer schwerer,
ihren monatlichen Zahlungsverpflichtungen gegenüber
den
Hypothekenbanken
nachzukommen. Zwar sind
die Kreditausfallraten der
Banken zur Zeit noch gering,
dies kann sich jedoch schnell
ändern, da aufgrund der
Abschwächung der Bauwirtschaft viele Familien von
Arbeitslosigkeit bedroht sind und den allgemeinen
Preissteigerungen keine gleichwertigen Einkommenssteigerungen gegenüber stehen. In dieser Situation werden viele
spanische Immobilieneigentümer, wollen sie der Zwangsversteigerung entgehen, rechtzeitig die Notbremse ziehen und
versuchen, ihre Immobilie zu
verkaufen. Diese Immobilien
werden dann in Konkurreuz
zu neu erbauten Immobilien
treten und damit einen
Preisverfall einleiten. Das
oben geschilderte Szenario
hat auch Auswirkungen auf
den rein spanischen Markt
Mallorcas: Ältere, einfach
ausgestattete Wohnungen in
Palma oder neu errichtete
Ganz anders sieht der Markt bei spanischen Luxusimmobilien aus, der vom internationalen Publikum nachgefragt wird. Dies gilt für Mallorca in besonderer Weise. Dieser
Markt zeichnet sich aus durch ein sehr knappes Angebot,
z.B. sind Baugrundstücke – besonders im Südwesten der
Insel – so gut wie ausverkauft. Das knappe Angebot führt
seit einigen Jahren zu jährlich zweistelligen Preissteigerungen. Bei Preisverhandlungen gibt es nur moderate
Spielräume. Der Markt ist ein Verkäufermarkt.
Auch die Käufer haben andere wirtschaftliche
Voraussetzungen als die jungen spanischen Familien, über
die wir oben berichtet haben. Die internationalen Käufer
gehören meist der Generation 50+ an und wollen sich nach
einem arbeitsreichen Leben, in dem sie es zu einem gewissen Wohlstand gebracht haben, auf Mallorca Lebensqualität
einkaufen. Diese Interessenten müssen den Immobilienkauf
nicht finanzieren und werden in ihren Investitionsüberlegungen von Irritationen in der Wirtschaft nicht entscheidungserheblich beeinflusst.
Die in diesem Luxussegment tätigen Immobilienmakler
Mallorcas verzeichnen deshalb weiterhin eine lebhafte
Nachfrage sowie hervorragende Verkaufsabschlüsse mit
internationalen Kunden, während ihre Kollegen, die sich
ausschließlich mit dem von spanischen Familien nachgefragten Wohnungsmarkt befassen, über einen Nachfragerückgang von 25 % berichten. Wir haben somit in Spanien
zwei völlig verschiedene Immobilienmärkte: Lachen und
Weinen liegen dicht beieinander.
MALLORCAS Traumimmobilien
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EXPERTENTIPPS
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Augen auf, Kauf ist Kauf! Guter Rat ist nicht teuer.
Experten begleiten beim Immobilienkauf in Spanien
von Edith Minkner
Die deutschen Fernsehsender und die Yellow-Press berichten gern über
deutsche Familien, deren Traum von einer spanischen Ferienimmobilie
sich zum Alptraum entwickelt hat, weil sie betrügerischen Verkäufern,
schludrigen Handwerkern und dubiosen deutschen Beratern („Gott hüte
mich vor Sturm und Wind und Deutschen, die im Ausland sind“) aufgesessen sind. Über die mehreren hunderttausend deutschen Familien, die
im Ausland eine Ferienimmobilie erworben haben und sich täglich
daran erfreuen, wird selten berichtet. Für diese Journalisten sind nur
schlechte Nachrichten gute Nachrichten.
Immobilienkauf ist Vertrauenssache, überall auf der Welt. Besondere
Vorsicht ist geboten, wenn man die Sprache des Gastlandes nicht versteht, den Immobilienmarkt der Wunschregion nicht kennt und nicht
über das notwendige Wissen über die örtlichen Rechts- und
Steuervorschriften verfügt. Dem Interessenten, der zum ersten Mal eine
Spanienimmobilie kauft, kann nur dringend geraten werden, sich vor,
bei und nach Vertragsschluss von fachkundigen Beratern begleiten zu
lassen. Die erste Anlaufstation ist meist der Immobilienmakler, der in
der Regel über ein gutes Netzwerk zu Rechtsanwälten, Steuerberatern,
Finanzierungs- und Baufachleuten, Architekten und Einrichtern verfügt.
Maklers Müh` ist oft umsonst
heißt es im deutschen Recht, weil der Makler seine Provision
immer nur dann verdient hat, wenn seine Bemühungen zum
Erfolg geführt haben. Während aber in Deutschland der Makler
oft vom Käufer oder von Verkäufer und Käufer anteilig bezahlt
wird, zahlt in Spanien regelmäßig die Maklercourtage allein der
Verkäufer. Der Makler ist das wichtigste Bindeglied zwischen
den Vertragsparteien: Er berät den Verkäufer bei der Findung
eines marktgerechten Preises, bereitet für das Verkaufsobjekt
eine Vertriebsstrategie vor, bewirbt das Objekt in internationalen Medien, stellt es dem Interessenten vor, moderiert die
Vertragsverhandlungen, bereitet den Notarvertrag vor und bietet einen zuverlässigen After-Sale-Service.
Der professionelle Makler verfügt über beste Verbindungen zu
örtlichen Behörden, Rechtsanwälten und Notaren, Steuerberatern und Finanzierungsfachleuten sowie Architekten und
Bauträgern und bietet in Zusammenarbeit mit diesen Experten
ein solides Fundament für die Auslandsinvestition.
Finanzamt, Verkehr mit dem Eigentumsregister) wird häufig
vom Rechtsanwalt – oder einer Gestoria – abgewickelt.
Selbstverständlich übernehmen die Rechtsanwälte auch die
zukünftige Vertretung der Klienten z.B. bei der Durchsetzung
von Mängelgewährleistungsansprüchen oder bei der
Vertretung des Käufers in Eigentümerversammlungen.
Der Steuerberater – als Steuerminimierer
Weitere Experten rund um die Spanien-Immobilie
Bei jedem Vertragsschluss sitzt ein Dritter am Tisch und hält die
Hände auf: das Finanzamt. Auch im spanischen Steuerrecht gibt
es viele legale Gestaltungsmöglichkeiten, die Steuerlast zu minimieren, z.B. durch Kauf mittels Gesellschaften und durch intelligente Nachfolgeregelungen. Hier ist der Rat des international versierten Steuerberaters gefragt. Die Steuerberater übernehmen
auch die jährlichen Steuererklärungen für die Einkommen- und
Vermögensteuern sowie bei Gesellschaften die Fertigung der
Bilanzen.
Wenn`s ums Geld geht
Der Rechtsanwalt: Pacta sunt servanda
„Verträge sind einzuhalten“ – dieser Grundsatz bestimmt schon
das Römische Recht und gilt auch im spanischen Recht.
Hierüber wacht der Rechtsanwalt. Viele spanische Rechtsanwälte, aber auch international tätige Kanzleien, haben sich auf
die Beratung und Betreuung von Immobilienkäufern aus dem
Ausland spezialisiert. Sie zeichnen sich durch Mehrsprachigkeit
und besondere Kenntnisse des spanischen und internationalen
Rechts aus und sind dadurch in besonderer Weise geeignet,
auch grenzüberschreitende Fragestellungen zu beantworten.
Der Rechtsanwalt bereitet den privatschriftlichen oder notariellen Kaufvertrag vor. Neben der Interessen wahrenden
Unterstützung bei der Regelung der Vertragsinhalte überprüft
er z.B., ob das Kaufobjekt in seiner Gesamtheit legal errichtet
wurde, die tatsächlichen Verhältnisse mit den Registereintragungen übereinstimmen, das Eigentumsregister keine
Belastungen aufweist und alle Steuern und Anliegerbeiträge
gezahlt sind. Auch die Abwicklung eines Kaufvertrages nach
der Unterzeichnung der Kaufurkunde (Beantragung der
Steuernummer für den Käufer, Einholung der „NichtResidenten-Bescheinigung“, Einzahlung der Steuern beim
Klientel, geht es doch um die Absicherung ganz erheblicher
Vermögenswerte. Die Vertragswerke werden überwiegend
auch in deutscher Sprache zur Verfügung gestellt, und es gibt
vor Ort deutsch sprechende Mitarbeiter, die im Schadensfalle
eine schnelle und unproblematische Abwicklung gewährleisten. Auch das Thema der Krankenversicherung gewinnt
immer größere Bedeutung.
Wer sich sein Traumhaus selbst entwerfen und bauen will,
braucht einen kreativen und mit den örtlichen Bestimmungen
vertrauten Architekten, mit dem er zudem auch sprachlich kommunizieren kann. Minkner & Partner kann insoweit aufgrund
jahrelanger Erfahrungen versierte Architekten vermitteln, die
selbstverständlich Referenzobjekte vorweisen können.
Gelegentlich wird auch der Rat eines Bausachverständigen
erforderlich sein: sei es bei der Bewertung einer Immobilie, die
man kaufen oder verkaufen will, sei es bei der Feststellung von
Baumängeln im Gewährleistungsfall.
Und schließlich werben auch einige hoch qualifizierte
Handwerksunternehmen (Maurer, Tischler, Installateure, Maler,
Küchenbauer, Fliesenleger und Inneneinrichter) um das
Vertrauen der internationalen Klientel.
Auch in dieser Ausgabe der TRAUMIMMOBILIEN haben wir
Fachleute der verschiedensten Fachrichtungen gebeten, uns aus
ihrer Sicht die wichtigsten Fragestellungen und Lösungen „rund
um die Spanien-Immobilie“ vorzustellen. Wir kennen diese Experten aus jahrelanger Zusammenarbeit und empfehlen sie. Gern stehen
diese Experten unseren Lesern für eine Detailberatung zur Verfügung.
Die auf Mallorca tätigen Banken haben sich auf das internationale Publikum eingestellt und verschiedene Finanzierungsmodelle für den Erwerb von Zweitwohnsitzen entwickelt. Meist
handelt es sich um Modelle mit einem variablen Zinssatz, der an
den Euribor gekoppelt ist und derzeit durchschnittlich bei 5,5 %
p.a. liegt. Auch gibt es Only-Interest-Modelle, die für einen längeren Zeitraum den Kredit tilgungsfrei stellen, so dass nur
Zinsen zu zahlen sind. Auch nach dem Kauf bieten die Banken
alle Dienstleistungen des modernen Bankwesens. Viele Banken
haben übrigens inzwischen
deutsch und englisch spreEdith Minkner
chende Mitarbeiter, so dass
Immobilienkauffrau
sich auch der internationale
geschäftsführende Gesellschafterin
Kunde in seiner Muttersprache verständigen kann.
Sicher ist sicher
Auch die Versicherungsgesellschaften werben intensiv um die internationale
minkner & partner s.l.
Avenida Gabriel Roca, 3 • E-07157 Pto. Andratx
Tel. (+34) 971 671 250 • Fax (+34) 971 671 830
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•
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6
EXPERTENTIPPS
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MALLORCAS Traumimmobilien
PR-Beilage von Minkner & Partner S.L.
Die "Bibel" zum spanischen Immobilienrecht
2. aktualisierte Auflage des Immobilien-Ratgebers ab Juni im Buchhandel erhältlich
Der Immobilien-Ratgeber SPANIEN - Alles über Recht und Steuern", dessen 1. Auflage 2006 erschien, ist
nicht nur das meist verkaufte Fachbuch zu diesem Themenkreis in deutscher Sprache; es hat beim interessierten Publikum und auch bei der Wirtschafts- und Immobilien-Fachpresse große Anerkennung
gefunden und wurde als die "Bibel" zum spanischen Immobilienrecht bezeichnet. Kein Wunder: Der
Autor Lutz Minkner weiß, wovon er spricht und schreibt, denn er kann auf eine fast 40-jährige
Berufserfahrung als Rechtsanwalt, Dozent, Fachbuchautor, erfolgreicher Immobilienunternehmer und
zertifizierter experto inmobiliario sowie seine Mitgliedschaft in der deutsch-spanischen
Juristenvereinigung verweisen. Zudem versteht es der Autor, die teilweise komplizierten Sachverhalte so
anschaulich darzustellen, dass der "Immobilien-Ratgeber SPANIEN" nicht nur für Rechtsanwälte,
Steuerberater, Notare, Immobilienmakler und Bauträger ein wertvolles Arbeitsmittel geworden ist, sondern auch für den interessierten Laien, der eine Immobilie in Spanien erwerben will und schon besitzt
ein "Must" geworden ist.
Nun hat es seit dem Erscheinungsjahr der 1. Auflage zahlreiche Gesetzesänderungen im spanischen und
internationalen Recht gegeben, die unmittelbaren Einfluss auf den Erwerb, den Besitz und den Verkauf
von Spanien-Immobilien hatten. Diese Änderungen betreffen in erster Linie das Steuerrecht, das
Gesellschaftsrecht, das Erbrecht und das Hypothekenrecht. Der Autor hat diese Gesetzesänderungen
und die aktuelle Rechtsprechung eingearbeitet, den Text insgesamt aktualisiert, erweitert und mit zahlreichen Beispielen, Mustern und Formularen aus der Praxis ergänzt. Ab Juni 2008 wird die 2. Auflage des
Immobilien-Ratgebers von Lutz Minkner im Buch- und Internethandel erhältlich sein.
Lutz Minkner, Der Immobilien-Ratgeber SPANIEN - Alles über Recht und Steuern
2. Auflage, 2008, erweitert und aktualisiert, 450 Seiten, Hardcover
GD-Verlag Berlin, ISBN 3-9810477-8-3, Preis: € 59,95
Bestellungen: www.gdigest.com
MALLORCAS Traumimmobilien
7
EXPERTENTIPPS
PR-Beilage von Minkner & Partner S.L.
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Grundbuch statt Sparbuch
Die wichtigsten rechtlichen Schritte beim Immobilienerwerb in Spanien
von Lutz Minkner
Das Interesse des internationalen Publikums am Kauf
einer Ferienimmobilie auf Mallorca ist ungebrochen.
Gerade in Zeiten volatiler Märkte wird noch stärker als
bisher in Sachwerte investiert, da diese langfristig
immer die besten und solidesten Renditen bringen. Und
da für Mallorca weiter Wertsteigerungen prognostiziert
werden, bleibt Mallorca auch bevorzugter Investitionsstandort.
Eine Investition bedarf immer gründlicher juristischer
Vorbereitung. Deshalb sollen in diesem Beitrag die wichtigsten rechtlichen Schritte beim Immobilienerwerb in
Spanien dargestellt werden. Um es vorweg zu nehmen:
Der Immobilienerwerb in Spanien ist genauso sicher wie
der in Deutschland, wenn man ihn mit derselben
Sorgfalt und Umsicht vornimmt.
Vorverträge und deren Bindungswirkung
Anders als in Deutschland schließen die Parteien oft schon vor
der Unterzeichnung der notariellen Kaufurkunde privatschriftliche Verträge, um sich einerseits schon zu binden, andererseits aber Zeit zu haben, die tatsächlichen und rechtlichen
Verhältnisse der Immobilie zu überprüfen oder Finanzierungsfragen vorzubereiten.
Der Reservierungsvertrag
Die unterste Vertragsstufe bei gesteigertem Kaufinteresse ist
der Reservierungsvertrag. Mit ihm verpflichtet sich der
Verkäufer, dem Kaufinteressenten gegen eine meist geringe
Reservierungsgebühr eine bestimmte Immobilie für einige
Tage Überlegungszeit freizuhalten. Entscheidet sich der
Interessent dann nicht zum Kauf, ist meist der Verfall der
Reservierungsgebühr vereinbart, die ansonsten auf den Kaufoder Optionspreis angerechnet wird.
Der Optionsvertrag
Eine sehr viel intensivere Bindung der Vertragsparteien
erzeugt der Optionsvertrag. Er ist ein im spanischen
Zivilgesetzbuch nicht geregelter Vertragstypus, der der optionsberechtigten Partei das Recht gewährt, eine konkret
bezeichnete Immobilie innerhalb einer vertraglich vereinbarten Frist zu einem vereinbarten Kaufpreis zu erwerben. Der
Verkäufer ist verpflichtet, innerhalb dieser Frist nicht an einen
Dritten zu verkaufen. Der Kaufoptionsvertrag kann auch in
notarieller Form geschlossen und dann im Grundbuch eingetragen werden, wodurch der Gutglaubensschutz des
Eigentumsregisters ausgelöst wird. Der Optionsnehmer hat
dem Optionsgeber eine Optionsgebühr – meist 10 % des
Kaufpreises – zu zahlen, die zugunsten des Optionsgebers verfällt, wenn der Optionsnehmer nicht innerhalb der vereinbarten Frist sein Optionsrecht durch Zeichnung der notariellen
Kaufurkunde ausübt.
Der notarielle Kaufvertrag und seine Abwicklung
Im spanischen Recht kann man Eigentum an einer Immobilie
auch durch mündliche oder privatschriftliche Vereinbarung
erwerben. Aber: Ein Eigentumswechsel kann nur im
Eigentumsregister eingetragen werden, wenn der Kaufvertrag
notariell beurkundet wurde.
Die Escritura
Der notarielle Immobilienkaufvertrag – gemeinhin escritura
genannt – ist stets nach dem gleichen Schema aufgebaut: Er
beginnt mit der Bennung der Nummer der Urkundenrolle des
Notars, dem Namen des Notars und dem Datum und dem Ort
der Unterzeichnung. Es folgen das Rubrum mit Angabe der
Vertragsparteien und deren spanischen Steuernummern.
Sodann wird die Immobilie, die verkauft werden soll, beschrieben und angegeben, unter welcher Nummer die Immobilie im
Eigentumsregister und im Kataster eingetragen ist. Weiterhin
werden Belastungen oder die Lastenfreiheit erklärt. Es folgen
die Vereinbarungen der Parteien über Kauf und Verkauf (daher
„escritura de compraventa“), über den Kaufpreis und seine
Bezahlung sowie sonstige Vereinbarungen der Parteien.
Der spanische Notar
Im Vergleich zum deutschen Notar hat der spanische Notar
einen eingeschränkten Pflichtenkreis, insbesondere was die
Prüfungs- und Belehrungspflichten betrifft. Die wichtigsten
Pflichten des Notars sind die folgenden: Er muss sich von der
Identität der Parteien überzeugen, muss einen aktuellen
Grundbuchauszug anfordern, aufgrund dessen er die
Anwesenden über den wesentlichen Inhalt des Grundbuches
unterrichten kann, muss prüfen ob sich die Angaben der
Anwesenden mit den Daten des Eigentumsregisters decken,
muss sich durch Vorlage der entsprechenden Belege vergewissern, dass die letzte Gemeindesteuer bezahlt wurde und – bei
Verkauf von Wohnungen in Eigentumsanlagen – die Kosten für
die Gemeinschaft auf dem Laufenden sind. Weiter müssen der
Zahlungsfluss des Kaufpreises lückenlos belegt und die entsprechenden Nachweise der Urkunde beigefügt werden.
gen sind. Das Register löst wie in Deutschland die
Schutzwirkung des guten Glaubens aus.
Das spanische Eigentumsregister ist nicht wie das deutsche
Grundbuch in Abteilungen, aus denen Eigentümer und
Belastungen ersichtlich sind, aufgebaut. Stattdessen hat jedes
Grundstück ein Grundbuchblatt mit einer bestimmten
Nummer; die Eintragungen zu diesem Grundstück werden
dann fortlaufend nummeriert.
Die Gestoria
In Deutschland besorgt und überwacht der Notar den Vollzug
der vor ihm unterzeichneten Urkunden im Grundbuch. In
Spanien wird dies von Gestorias oder Rechtsanwälten durchgeführt, die auch schon im Vorfeld die spanischen
Steuernummern besorgen, die Steuern für die Beteiligten beim
Finanzamt einzahlen und den gesamten Verkehr zwischen
allen beteiligten Behörden und Ämtern abwickeln.
Fazit
Wie Sie sehen, erfordert der Immobilienkauf in
Spanien auch einigen bürokratischen Aufwand, der
jedoch notwendig ist, um eine sichere Abwicklung zu
gewährleisten.
Das Eigentumsregister
Vergleichbar mit dem deutschen Grundbuch gibt es in
Spanien ein Eigentumsregister, in dem die wesentlichen dinglichen Rechte an
einer Immobilie (Eigentümer,
Nießbrauchsrechte, Hypotheken, Grunddienstbarkeiten
wie
Wegerechte
etc.,
Pfändungen u.a.) eingetra-
Lutz Minkner
Wirtschaftsjurist, CEO
minkner & partner s.l.
Avenida Rey Jaime I, 109 • E-07180 Santa Ponsa
Tel.: 0034 / 971 695 255 • Fax: 0034 / 971 695 695
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8
MALLORCAS Traumimmobilien
EXPERTENTIPPS
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KAUFPREIS ….. PLUS:
Die Erwerbsnebenkosten beim Immobilienkauf
von Monica Duran Romero
ein umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer ein Baugrundstück verkauft. Verkauft dagegen ein
Privatmann ein Baugrundstück fallen lediglich 7 % Grunderwerbsteuer an.
Bei dem Verkauf von Gewerberäumen und Garagen beträgt der Steuersatz 16 %. Werden allerdings nicht mehr als zwei Garagen gemeinsam mit einer Wohnung oder einem Haus verkauft,
bleibt es bei dem allgemeinen Steuersatz von 7 %.
Die Grunderwerbsteuer:
Bei allen Verkäufen, die nicht der Mehrwertsteuer unterliegen, fällt statt dieser Grunderwerbsteuer
(ITP) an. Diese beträgt auf den Balearen 7 % des beurkundeten Kaufpreises. Die
Grunderwerbsteuer ist binnen 30 Arbeitstagen nach Abschluss des Kaufvertrages beim Finanzamt
zu deklarieren und zu bezahlen. Regelmäßig wird der Steuerbetrag bei Beurkundung des notariellen Kaufvertrages der bearbeitenden Gestoria übergeben.
Die Verkehrsteuer:
Unterliegt ein Verkauf der Mehrwertsteuer, fällt neben der Mehrwertsteuer eine 1 %-ige Steuer für
dokumentierte Rechtsgeschäfte (Verkehrsteuer genannt) an.
Notarkosten, Gestoria, Register:
Die Kosten der Notare, der Register und der Gestorias sind in Gebührenordnungen geregelt. Eine
detaillierte Darstellung der entsprechenden Gebührenordnungen würde den Rahmen dieser
Ausführungen sprengen.
Wer im Ausland eine Ferienimmobilie oder einen Dauerwohnsitz erwerben will, hat oft
schon Eigentum in seinem Heimatland und weiß, dass es mit der Zahlung des vereinbarten Kaufpreises nicht getan ist, sondern – überall auf der Welt, und so auch in Spanien –
neben dem Kaufpreis noch diverse Erwerbsnebenkosten zu zahlen sind.
Einen Lichtblick gibt es bezüglich der Maklerkosten: Diese sind in Spanien in der Regel
vom Verkäufer als dem Auftraggeber zu zahlen, es sei denn, die Parteien haben eine
anderslautende Vereinbarung untereinander oder mit dem beauftragten Makler
getroffen.
Manche Interessenten beauftragen mit der Prüfung und Vorbereitung der Kaufurkunde
einen Rechtsanwalt. Dessen Honorar beträgt durchschnittlich 1 % des Kaufpreises.
Weiter werden in den nachfolgenden Ausführungen Kosten, die bei der Aufnahme eines
Hypothekendarlehens entstehen, nicht berücksichtigt.
Allgemein:
Nach der gesetzlichen Regelung in Art. 1455 CC werden die einmaligen Erwerbsnebenkosten für
Notar, Register, und Gestoria zwischen den Parteien derart geteilt, dass der Verkäufer die Kosten
der notariellen Urkunde, der Käufer die Kosten der Eintragung und der Gestoria übernimmt. In der
Rechtspraxis ist es allerdings so, dass die gesamten Erwerbsnebenkosten allein dem Käufer auferlegt werden. Diese Kosten sind degressiv gestaffelt, d.h. je höher der Geschäftswert ist, desto niedriger ist der Kostenprozentsatz. Neben der Grunderwerb- oder Mehrwertsteuer kann man allgemein von einem Kostenbetrag von 1,5 % bis 2 % des Kaufpreises ausgehen.
Die Mehrwertsteuer:
Zusammenfassung:
Stattdessen soll eine Musterrechnnung eine Gesamtkostenübersicht der Erwerbsnebenkosten geben:
Beispiel
Erwerbsnebenkosten beim Kauf einer Immobilie für
einen Kaufpreis von 1.000.000 €:
7 % MWST oder GrundErwSt
70.000 €
1 % Verkehrsteuern
10.000 € (nur, wenn MWSt anfällt)
Notarkosten
1.100 €
Register
1.000 €
Gestoria
1.000 €
Gesamt-Nebenkosten
83.000 €
Monica Duran Romero
Ist der Verkäufer ein Bauträger, der die Räumlichkeiten zu Wohnzwecken errichtet hat, fallen auf
den Kaufpreis 7 % MWSt (IVA) an. Derselbe Steuersatz gilt, wenn ein Bauunternehmer beauftragt
wird, ein schlüsselfertiges Haus zu bauen. Ist der Bauunternehmer allerdings nur beauftragt,
Reparaturen, Umbauten oder Verbesserungen vorzunehmen, sind 16 % Mehrwertsteuer auf die
entsprechende Werklohnforderung zu zahlen.
Bei Erstverkäufen erschlossener Baugrundstücke – nicht bei landwirtschaftlicher Nutzfläche –
unterliegt der Kaufpreis der 16 %-igen Mehrwertsteuer. Ebenfalls 16 % MWSt sind fällig, wenn
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Steuern kann man steuern
Die Gewinnbesteuerung beim Immobilienverkauf in Spanien
von Marcos Vera-Stein
Bei jedem Immobilienverkauf sitzt ein lachender, aber
unsichtbarer Dritter am Verhandlungstisch: der spanische Fiskus, der seinen Anteil am Gewinn haben will. Die
Steuervorschriften zu diesem Thema sind kompliziert,
auch gibt es noch immer Unterschiede in der Behandlung von Residenten und Nicht-Residenten. Der nachfolgende Aufsatz soll einen Überblick zu diesem komplexen Thema geben.
Nichtresidente zahlen 3 % a conto
Heutzutage gibt es keine Differenz hinsichtlich der Kalkulation
und Versteuerung der erhaltenen Gewinne für Residenten
oder für Nichtresidenten beim Verkauf einer Immobilie, mit
einer Ausnahme: dem Nichtresidenten wird eine Einbehaltung
von 3 % auf den Verkaufspreis, in dem Moment, wo dieser die
Urkunde unterschreibt, auferlegt. Mit der Zahlung dieser 3%
ist die Steuerschuld des Nichtresidenten aus dem
Verkaufserlös n i c h t erledigt, vielmehr handelt es sich um
eine Vorauszahlung auf die endgültige Steuerschuld.
Steuerfreiheit nach 10 Jahren Haltedauer? Keineswegs!
Es besteht immer noch eine Verwirrung für die
Immobilienbesitzer in Spanien, die ihre Immobilie vor dem
Jahr 1986 gekauft haben. Oft wird die Ansicht vertreten, der
Gewinn aus dem Verkauf derartiger Immobilien sei steuerfrei.
Dies ist seit dem 20. Januar 2006 nicht mehr so. Nach dem
alten Einkommensteuergesetz, welches bis zum Jahre 1996
gültig war, konnte der verkaufende Eigentümer für jedes Jahr,
welches das Eigentum in seinem Besitz war, eine Reduzierung
auf den Gewinn von 11,11 % vornehmen. Das bedeutete, dass
nach 10 Jahren kein Gewinn mehr vorlag und somit auch
keine Steuern bezahlt werden mussten.
Dieses alte Einkommensteuergesetz ist mit der Reform in 1996
geändert worden, und die Reduzierungen wurden beseitigt,
aber die seinerzeit erworbenen Rechte wurden noch respektiert. Das führte dazu, daß die Immobilien, die im Jahre 1996
10 Jahre oder mehr im Eigentum des Verkäufers standen,
ruhig zu einem beliebigen Preis verkauft werden konnten, da
ja jeglicher Gewinn steuerfrei war. Derjenige, der das
Eigentum vor 1986 hatte, zahlte keine Steuern. Derjenige, der
das Eigentum zwischen 1986 und 1994 gekauft hatte, konnte
die Reduzierung von 11,11 % für jedes Jahr innerhalb dieses
Zeitraumes anwenden. Dieses war für die „alten“ Besitzer
natürlich sehr von Vorteil.
Mit der letzten Reform vom Jahre 2007 werden die alten
anwendbaren Reduzierungen bis 1996 respektiert, aber dann
wird ein „Stop“ am 19. Januar 2006 gesetzt. Ab diesem
Datum wird der Gewinn ohne Reduzierung wieder berechnet
und mit 18 % versteuert.
Wie funktioniert das in der Praxis? Wir werden es mit
nachstehendem Beispiel erläutern:
Gehen wir mal davon aus, dass Sie Ihre Immobilie zu Beginn
des Jahres 2009 verkaufen, genau dann, wenn das Eigentum
23 Jahre in Ihrem Besitz war (d.h. 8.395 Tage). Der Gewinn
verteilt sich auf 2 Zeiträume. Ein Zeitraum ist bis zum
19/01/2006 (7.300 Tage), der zweite Zeitraum geht vom
20/01/2006 bis zum Verkaufstag. Setzen wir voraus, dass dieses im Januar 2009 geschieht, genau nach 3 Jahren (d.h.
1.095 Tage). 1.095 Tage sind 13% von 8.395 Tagen. 7.300
Tage (87%) sind steuerfrei und 1.095 Tage (13%) nicht.
Wenn Ihr Gewinn € 500.000,- beträgt, müssen Sie Steuern auf
13%, d.h. auf € 65.000,- zahlen. 18 % ist der anwendbare
Steuersatz. Bei diesem Beispiel würden Sie € 11.700,- zahlen.
Wie Sie leicht erkennen können, reduziert sich die
Steuerfreiheit progressiv je mehr die Zeit vergeht. Bei die-
sem Beispiel wäre die Steuerfreiheit im Jahre 2026 NULL %.
Für die nach 1994 gekauften Immobilien ist diese Kalkulation
auf zwei Zeiträume nicht anwendbar, da der Verkäufer nicht
das Recht hat, die Reduzierungskoeffizienten anzuwenden. In
diesem Fall bleibt nur noch die Anwendung der Aktualisierungskoeffizienten, die den Kaufwert gemäß dem aktuellen Währungswert hinsichtlich der angehäuften Inflation
aktualisieren. Dieses aktualisiert den Kaufwert, aber niemals
erreicht man die Annullierung der Steuern, wie es bis zum
Jahre 1996 möglich war.
Steuerfreiheit in Sonderfällen für Residente
a) bei Reinvestition
Es gibt die Möglichkeit, dass der erhaltene Verkaufsgewinn
einer Immobilie steuerfrei ist. Das ist möglich, wenn ein
Resident eine Immobilie verkauft, in der er während 3 Jahren
seinen festen Wohnsitz (Domizil) hatte. In einem solchen Fall
kann er von der Befreiung für Neuinvestition Gebrauch
machen. Das bedeutet, dass keine Steuern auf den erhaltenen
Gewinn gezahlt werden müssen, wenn der Verkaufserlös in
den Kauf einer neuen Immobilie gesteckt wird. Wenn die übertragene Immobilie durch ein Darlehen finanziert wurde, muss
der Betrag, der reinvestiert wird, die Differenz zwischen dem
Übertragungswert und dem offenstehenden Darlehensbetrag
sein.
Die Frist für die Neuinvestition beträgt 2 Jahre ab dem
Verkaufsdatum der vorherigen. Wenn der Betrag der
Neuinvestition niedriger ist als der Gesamtbetrag, der beim
Verkauf erzielt wurde, wird nur der anteilige Teil des entsprechenden Gewinnes aus der Versteuerungausgeschlossen.
Es ist auch möglich, zuerst den neuen Wohnsitz zu kaufen und
dann, in den beiden Folgejahren, die vorherige Immobilie zu
überschreiben, aber immer nur dann, wenn der für diese erhaltene Betrag dazu verwendet wird, den Preis der neuen zu
bezahlen. Achtung, hier können keine anderen Mittel, wie z.B.
Ersparnisse angewandt werden, denn wenn die neue
Immobilie komplett bezahlt wird, ohne dass die alte verkauft
ist, kann diese Befreiung nicht angewandt werden. Deshalb ist
die Option nur möglich, wenn man auf Raten oder mit
Zahlungsaufschub kauft.
Die Neuinvestition kann sowohl für eine fertiggestellte
Immobilie als auch für eine neu zu bauende sein. Es muss aber
berücksichtigt werden, dass bei der letzteren Möglichkeit die
Immobilie innerhalb von 2 Jahren fertiggestellt sein muss.
b) für Residenten, die älter als 65 Jahre sind
Wenn der Resident älter als 65 Jahre ist und seinen festen
Wohnsitz verkauft, ist der erhaltene Gewinn steuerfrei, auch
wenn er nicht reinvestiert.
Um die Steuerfreiheit für Neuinvestition für den festen
Wohnsitz anzuwenden, muss diese Person Resident sein, was
bedeutet, dass sie in Spanien die entsprechenden
Einkommens- und Vermögenssteuererklärungen für sein
gesamtes Welteinkommen und Vermögen, sei es wo es sei,
vorlegen muss.
Damit die Immobilie als fester Wohnsitz anerkannt wird,
muss sie mindestens 3 Jahre
sein fester Wohnsitz sein, das
bedeutet: tatsächliche, dauerhafte Nutzung. Aus diesem
Grund darf man nicht mehr
als einen festen Wohnsitz
haben. Nur die Beibringung
der Bescheinigung des
Einwohnermeldeamtes ist
nicht ausreichend, um nach-
zuweisen, dass es sich um den festen Wohnsitz handelt. Andere
Dokumente, die dieses darlegen können, sind folgende:
- Bescheinigung der Verwaltung der Wohnungseigentümergemeinschaft
- Bescheinigung der Arbeitsstelle
- Familienbuch, wo aufgeführt ist, dass die Kinder in
dem Ort geboren sind, wo sich die Immobilie befindet oder Zertifikat des nächstliegenden Krankenhauses
- Bescheinigung des Schulleiters, wo die Kinder zur
Schule gehen
- schriftliche Aussagen der Nachbarn
- Telefonrechnungen
- Wasserrechnungen
- Stromrechnungen
- Anmeldung beim Ausländerzentralregister (Registro
Central de Extranjeros)
- Anmeldung beim Konsulat
- Abmeldung beim Einwohnermeldeamt des Ursprungslandes, wenn es einen Umzug nach Spanien
gegeben hat etc.
Alle diese Dokumente nützen nichts, wenn die
Einkommenssteuererklärungen in der Eigenschaft als Resident
während mindestens 3 Jahren nicht präsentiert worden sind,
obwohl mindestens 4 Jahre empfehlenswert sind, um zu vermeiden, dass das Finanzamt daraus schließt, dass sich der
steuerliche Wohnsitz geändert hat, nur mit dem Ziel, die
Vorteile der Steuerbefreiung anzuwenden.
Der Umstand des festen Wohnsitzes ist daher mit der Tatsache
des steuerlichen Nicht-Residenten-Status inkompatibel.
Fazit
Der Leser sieht, dass es sich insgesamt um ein sehr komplexes
Thema handelt, bei dessen Lösung man unbedingt die Hilfe
eines Angehörigen der rechts- und steuerberatenden Berufe in
Anspruch nehmen sollte.
Marcos Vera-Stein
Steuerberater u. Betriebswirt
Mallorca Tax Consultants, S.L.
C/. Llorenç Vicens 1 • E-07002 Palma de Mallorca
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Region Palma de Mallorca
Objekte der Begierde: Wohnungen im Herzen Palmas
Die Metropole Palma de Mallorca hat sich in den letzten
Jahren zu einem attraktiven Anziehungspunkt für die
internationalen Freunde Mallorcas entwickelt: Der historische Stadtkern wurde restauriert und erstrahlt in neuem
Glanz. Cafes, Bars, Restaurants, Boutiquen der großen
Labels, traditionelle Geschäfte mit landestypischen
Produkten, Galerien und Museen bieten ihre Waren und
Dienstleistungen feil. Internationale Festivals wie Musica
Mallorca, Konzerte bekannter Orchester und Künstler
sowie zahlreiche Messen locken Menschen aus der ganzen Welt nach Mallorca.
Und viele wollen für immer bleiben oder suchen zumindest einen Zweitwohnsitz in der Hauptstadt, von dem sie
„vor der Haustür“ das pulsierende Leben Palmas genießen können. Besonders beliebt sind nach wie vor die
Altstadtviertel La Lonja, Santa Catalina und Calatrava und
die Urbanisationen am Stadtrand La Bonanova, El
Terreno, Es Portixol und Ciudad Jardin. Das Angebot von
gut restaurierten Altstadtwohnungen und neuen
Komfortwohnungen in den begehrten Lagen ist knapp
und übersichtlich. Das Minkner & Partner Team öffnet
Ihnen gern die Türen zu diesen „Objekten der Begierde“
im Herzen Palmas.
Palma de Mallorca
El Terreno: Stadthaus mit Meerblick
Palma Zentrum: Blick über die Dächer
Der Bezirk El Terreno am westlichen Stadtrand Palmas war bis zur Mitte des vergangenen
Jahrhunderts ein beliebter Villenvorort der Metropole. Heute ist das Quartier sehr geschäftig
geworden, insbesondere durch das Einkaufszentrum Porto Pi. Nur wenige Gehminuten vom Paseo
Maritimo entfernt befindet sich dieses dreigeschossige, Licht durchflutete Stadthaus auf einem
700 m² großen Grundstück mit einer Wohnfläche von 300 m² und 200 m² freien Terrassen mit
beheizbarem Swimmingpool. Das Stadthaus mit einem 60 m² großen Gästeapartment bietet einen
schönen Blick auf den Hafen und das Meer und ist sehr komfortabel (Gaszentralheizung,
Klimaanlage warm/kalt, Doppelverglasung, Marmorböden) ausgestattet.
Nur wenige Schritte von der Einkaufsmeile Jaime III entfernt steht das moderne
Apartmentgebäude (Baujahr 1970, 34 Wohnungen), das von dieser Atico-Wohnung (5. OG,
Aufzug) gekrönt wird und einen sensationellen Blick über die Dächer der Altstadt bietet. Es hat
eine Wohnfläche von 90 m² (Wohn-/Esszimer, amerikanische Küche, 2 Schlafzimmer, 2 Bäder)
sowie zwei Freiterrassen von 39 m². Das Penthaus ist modern und mit sehr guter Qualität ausgestattet (Parkettböden in der Wohnung, Teakholzterrasse, Einbauküche, Doppelverglasung,
Klimaanlage warm/kalt), mit Designermöbeln eingerichtet sowie im modernen Stil dekoriert.
Ref.No. 4192, P.: € 1.150.000, Tel. 971 – 220 152
Ref.No. 4053, P.: € 595.000, Tel. 971 – 220 152
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Es Portixol:
Wohnen am Meer
Die exklusive Apartmentresidenz, die in diesem Jahr fertig gestellt werden wird, liegt in
1. Meereslinie am Ostrand Palmas in unmittelbarer Nachbarschaft der Marina von
Portixol und verfügt über einladende Gemeinschaftsterrassen mit Swimmingpool, einen
Paddle-Tennisplatz sowie eine Tiefgarage. In den zwei Gebäuden entstehen mit höchstem
Ausstattungsstandard 31 Wohnungen, Maisonetten und Penthäuser mit Wohnflächen
zwischen 155,43 m² und 315,93 m². Die Penthäuser verfügen über großzügige Terrassen
und Dachterrassen sowie über einen privaten Swimmingpool. Von allen Wohnungen bietet sich ein atemberaubender Blick über den Hafen hinweg auf das Meer.
Ref.No. 3939, P.: von € 1.172.000 bis € 2.506.000, Tel. 971 – 220 152
Palma – La Lonja:
Altstadtpalast vom Feinsten
Der beindruckende, denkmalgeschützte und bestens restaurierte Altstadtpalast aus dem frühen 18. Jahrhundert befindet sich im begehrten Viertel La Lonja im Herzen Palmas. Mit viel
Liebe zum Detail wurden bei der Restaurierung historische Elemente bewahrt, traditionelle
Materialien feinster Qualität verarbeitet und mit modernen Stilelementen und zeitgemäßer
Haustechnik kombiniert. Die vier neu entstandenen Wohnungen, die sich um einen lauschigen Patio mit Brunnen arrondieren, haben Wohnflächen zwischen 131 m² und 305 m². Die
Aticowohnung hat zusätzlich eine 55 m² große Terrasse. Die Wohnungen sind über eine
repräsentative Freitreppe oder einen Lift zu erreichen.
Ref.No. 3080, P.: € 880.000 bis € 2.450.000, Tel. 971 – 220 152
Palma Zentrum:
Wohnen im Baudenkmal
Das Gebäudeensemble mit der unter Denkmalschutz stehenden, großbürgerlichen Fassade
mit klassizistischen und Jugendstilelementen ist ein Glanzstück aus Palmas Architekturgeschichte. Es steht in zentraler Altstadtlage zwischen Plaza Cort und Plaza Major. Hier
wartet eine 110 m² große Maisonette-Wohnung (1. und 2. OG, Lift) auf ihre neuen Bewohner.
Sie verfügt über ein Wohn-/Esszimmer, eine Küche, drei Schlafzimmer und zwei Bäder. Die
Wohnung ist mit besten Materialien ausgebaut und mit allem modernen Komfort ausgestattet. Zu dieser überzeugenden Wohnung gehört ein PKW-Stellplatz in der Tiefgarage.
Ref.No. 2716, P.: € 550.000, Tel. 971 – 220 152
Palma – Santa Catalina:
Luxusapartment im Loftstil
Im beliebten Quartier Santa Catalina liegt diese Wohnung, die im offenen, modernen Loftstil
ausgebaut wurde und durch die Großzügigkeit der Raumaufteilung besticht. Sie hat eine
Wohnfläche von 150 m² (Wohn-/Esszimmer, amerikanische Küche, Schlafzimmer, zwei Bäder)
sowie zwei Freiterrassen von 12 m², von denen sich ein schöner Blick über Palmas Altstadt
bietet. Die Wohnung wurde mit besten Materialien wie z.B. italienischen Porzellanfliesen
und Designerbädern ausgestattet und verfügt über modernste Haustechnik. Clou ist die farbenverändernde Lichtanlage, die ein immer wieder anderes, anregendes Ambiente schafft.
Ref.No. 4181, P.: € 645.000, Tel. 971 – 220 152
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Palma – Paseo Maritimo:
Blick auf Kathedrale und Hafen
Die moderne Apartmentanlage am Paseo Maritimo ist in einen Palmengarten mit sattgrünen
Rasenflächen und zwei Swimmingpools eingebettet. Die angebotene Wohnung in der
4. Etage (Aufzug von der Tiefgarage bis zur Wohnebene) hat eine Wohnfläche von 200 m²
(Wohn-/Esszimmer, Küche, fünf Schlafzimmer, drei Bäder, Wirtschaftsraum und
Abstellkammer) und bietet einen fantastischen Blick auf den Hafen bis hin zur Kathedrale.
Die Wohnung ist mit allem modernen Komfort (Gaszentralheizung, Klimaanlage warm/kalt,
Einbauküche) ausgestattet und eine ideale Stadtwohnung für die große Familie. Zur
Wohnung gehört ein PKW-Stellplatz in der Tiefgarage.
Ref.No. 3145, P.: € 844.000, Tel. 971 – 220 152
Palma – La Bonanova:
Exklusives Wohnen mit Blick auf Palma
In der Nähe des Hotels Valparaiso und unweit der internationalen Schulen steht diese
luxuriöse Apartmentresidenz mit nur 24 Wohnungen und Penthäusern, Tiefgaragen (Lift
bis zur jeweiliegen Wohnebene) sowie einem mediterranen Parkgarten mit
Swimmingpool und Poolhaus. Durch die erhöhte Lage bietet sich ein fantastischer Blick
auf Palma und den Hafen. Derzeit stehen noch zwei Wohnungen im 2. Obergeschoss
sowie zwei Penthäuser mit 100 m² großen Dachterrassen zum Verkauf. Die Wohnungen
haben Wohnflächen von 176 m² bis 183 m² (Wohn-/Esszimmer, Küche, 3 Schlafzimmer, 2
Bäder) und sind bestens ausgestattet.
Ref.No. 3227, P.: von € 835.000 bis € 930.000, Tel. 971 – 220 152
Palma – La Bonanova:
Leben wie die Feudalherren
La Bonanova am Stadtrand Palmas bietet nicht nur luxuriöse Apartmentanlagen, sondern ist
auch ein begehrtes Villenviertel. In dieser noblen Umgebung steht auch dieses gepflegte
Herrenhaus aus dem Ende des 19. Jahrhunderts auf einem 1.000 m² großen
Gartengrundstück und bietet einen fantastischen weiten Meer- und Panoramablick. Die Villa
mit Gästehaus und 2 Garagen hat eine Wohnfläche von 600 m² und wurde im Jahre 1995
aufwendig restauriert, wobei viele historische Details bewahrt werden konnten (alte
Fliesenböden, 4 Kamine, Holzbalkendecken, Holzerker). Die Villa ist umgeben von einladenden überdachten und freien Terrassen mit Sommerküche und Swimmingpool.
Ref.No. 4046, P.: € 1.900.000, Tel. 971 – 220 152
Palma – Ciudad Jardin:
Neue Villa mit Tiefgarage
Ciudad Jardin, der Bezirk, der sich östlich von Palma an die Bucht schmiegt, ist traditionell
ein beliebtes Ausflugsziel der Palmesaner. Nur 200 m von der großen Strandzone entfernt
steht diese im Jahre 2005 fertig gestellte und komfortabel ausgestattete Villa auf einem
450 m² großen Gartengrundstück. Die Wohnfläche beträgt 380 m² (2 Wohnzimmer, Küche, 5
Schlafzimmer, 3 Bäder, Wirtschaftsraum und Abstellkammer). Hinzu kommen 115 m² überdachte und freie Terrassen, in die ein einladender Swimmingpool eingebettet ist, und eine
120 m² große Tiefgarage. Kurzum: ein äußerst interessantes Objekt für die große Familie zu
einem vernünftigen Preis-/Leistungsverhältnis.
Ref.No. 4363, P.: € 1.397.000, Tel. 971 – 220 152
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EMPFEHLUNGEN
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Region Santa Ponsa, Sol de Mallorca, Cala Vinyas
Santa Ponsa, Sol de Mallorca, Cala Vinyas
Residieren zwischen Golfplatz und Meer
Der Küstenstreifen von Santa Ponsa bis Cala Vinyas hat
sich in den letzten dreißig Jahren zu einem bevorzugten Investitionsstandort für deutsche und britische
Freunde Mallorcas entwickelt. Die Nachfrage erreichte
zunächst Santa Ponsa, das mit seinem kleinen
Yachthafen und der großen Strandzone wuchern konnte. Hier wurden Apartmentanlagen oberhalb des
Strandes gebaut. Die spanische Unternehmerfamilie Nigorra schuf dann weitsichtig die notwendi-
gen Infrastrukturmaßnahmen und baute die drei
Golfplätze von Santa Ponsa, in deren Umfeld dann
sehr anspruchsvolle Apartment- und Villenresidenzen
entstanden.
Sol de Mallorca und Cala Vinyas erlebten zwar schon
in den siebziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts
eine gute Nachfrage, vor allem von arabischen
Investoren, die sich große Villen in 1. Meereslinie bau-
ten. Dann verfiel diese Region aber in einen
Dornröschenschlaf, aus dem sie erst in den letzten
zehn Jahren wieder erwachte. Besonders Sol de
Mallorca überzeugt heute durch eine perfekte
Infrastruktur, die in Cala Vinyas noch in Arbeit ist.
Hochklassige Apartmentanlagen und Villen wurden in
beiden Urbanisationen gebaut und finden schnellen
Absatz beim internationalen Publikum.
Santa Ponsa
Golf Santa Ponsa II: Überzeugendes Landhaus in 1. Linie des
Golfplatzes
In erster Linie des Golfplatzes Santa Ponsa II steht dieses
eindrucksvolle Anwesen auf einem 3.283 m² großen
Parkgartengrundstück, bietet einen weiten freien Blick
über den Golfplatz, zu dem es auch einen direkten Zugang
gibt. Die Zufahrt führt zu einem Patio mit Garagentrakt
und zum Eingangsbereich des exklusiven Landhauses. Es
ist umgeben von überdachten und freien Terrassen mit
Barbecue. Im Garten befindet sich ein Swimmingpool, der
von seiner Größe jedem Hotel zur Ehre gereichen würde.
Das im Jahre 2002 errichtete Landhaus hat eine
Wohnfläche von 406 m² (Wohnzimmer, Esszimmer,
Bibliothek, Küche, 4 Schlafzimmer – das Hauptschlafzimmer mit Ankleiden und 2 Bädern – und drei weitere Bäder). Zusätzlich gibt es zwei Gästewohnungen
(jeweils Wohnzimmer mit Küchenzeile, Schlafzimmer und
Bad). Die mediterrane Architektur des Landhauses spiegelt
sich in dem charmanten Ambiente der Wohn- und
Schlafbereiche wider. Eine Residenz, die auch den verwöhnten Interessenten befriedigen wird.
Ref.No. 3936, P.: € 4.250.000, Tel. 971 – 695 255
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Region Santa Ponsa, Sol de Mallorca, Cala Vinyas
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Cala Vinyas:
Sonniges Meerblick-Chalet
In beliebter Villenwohnlage von Cala Vinyas – mit dem Sandstrand und kleinen Badebuchten
im nahen Umfeld – steht diese Licht durchflutete Villa mit Doppelgarage auf einem 1.000 m²
großen, mit Natursteinmauern eingefriedeten Gartengrundstück mit einladendem
Swimmingpool. Die Villa hat eine Wohnfläche von 360 m² (Wohn-/Esszimmer, Küche,
5 Schlafzimmer, 3 Bäder) und ist von umlaufenden überdachten und freien Terrassen mit
Barbecue umgeben. Von allen Schlafzimmern hat man Zugang zur Poolterrasse (Pool 55 m²).
Die Villa ist mit allem modernen Komfort ausgestattet und bietet einen sehr schönen
Meerblick.
Ref.No. 4098, P.: € 1.378.000, Tel. 971 – 695 255
Santa Ponsa:
Außergewöhnliche, futuristische Architektur
Einen fantastischen Meer- und Panoramablick bietet diese Designer-Villa in begehrter
Wohnlage von Santa Ponsa (Ensaimada). Sie thront auf einem 1.500 m² großen
Grundstück und bietet mit einer Wohnfläche von 500 m² und aufgrund ihrer Aufteilung
genügend Platz für zwei Generationen oder Familien (2 Wohn-/Esszimmer, 2 Küchen,
6 Schlafzimmer, 4 Bäder, 2 Gästetoiletten, Sauna mit Whirlpool, Garage). Die Villa ist mit
bestem, modernem Komfort ausgestattet. Beindruckend sind auch die Außenbereiche:
großzügige Terrassen mit Barbecue, in den Palmengarten mit sattgrünen Rasenflächen ist
ein großer Swimmingpool eingebettet.
Ref.No. 4230, Festpreis.: € 2.590.000, Tel. 971 – 695 255
Santa Ponsa:
klare Linien- und Formensprache
Ein neuer Trend der aktuellen Architektur auf Mallorca zeichnet sich durch eine klare Linienund Formensprache aus. So auch diese Designervilla, die in Santa Ponsa auf einem 1.550 m²
großen, ebenen Grundstück steht. Das Grundstück hat sattgrüne Rasenflächen, die in
Kontrast zum brillanten Weiß der Villa und dem schimmernden Blau des Swimmingpools
(15 m x 3,4 m) stehen. Die Villa hat eine Wohnfläche von 450 m² (Wohn-/Esszimmer,
2. Salon, Küche, 4 Schlafzimmer, 3 Bäder) sowie überdachte und freie Terrassen und zwei
Patios. Das überzeugende Design spiegelt sich auch in der inneren Gestaltung wider und
macht diese Villa zu einem zeitgemäßen Gesamtkunstwerk.
Ref.No. 4266, P.: € 2.250.000, Tel. 971 – 695 255
Santa Ponsa:
Den Kirschkern ins Wasser spucken
Viele, die eine Immobilie auf einer Insel suchen, wollen den „Kirschkern ins Wasser spucken“
können, das Meer riechen und fühlen. Diesen Wunsch erfüllt diese Luxusvilla in
1. Meereslinie von Santa Ponsa. Sie steht auf einem 1.200 m² großen Gartengrundstück mit
großzügigen Terrassen, Swimmingpool und Barbecue.
Die Villa mit Garage hat eine Wohnfläche von 330 m² (Wohnzimmer, Esszimmer, Büro, Küche,
4 Schlafzimmer, drei Bäder, Nebengelass und Sauna) und ist mit bestem Komfort ausgestattet. Von allen Licht durchfluteten Räumen hat man einen sensationellen Blick auf die
Malgrats Inseln und das offene Meer.
Ref.No. 4141, P.: € 4.200.000, Tel. 971 – 695 255
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Santa Ponsa
Luxuspenthaus – Leben auf höchstem Niveau
Das gibt`s nicht zweimal: Die kleine Luxusresidenz in 2. Meereslinie mit nur 18
Wohnungen, einem mit Palmen bestandenen Parkgarten und einer Poollagune zeichnet
sich durch ihre außergewöhnliche, aufregende Architektur aus. Hier wartet ein Penthaus
der Premium-Klasse auf seine neuen Bewohner: Es nimmt das gesamte dritte
Obergeschoss ein (Lift von der Tiefgarage bis zur Wohnebene) und hat eine Wohnfläche
von 129 m² sowie auf der Wohnebene eine Terrasse von 40 m² mit einem Jacuzzi. Der
Clou: von der Terrasse auf der Wohnebene geht es zu einer privaten Dachterrasse mit
eigenem Swimmingpool. Und oben drauf gibt es aus allen Räumen einen sensationellen
Blick auf die Malgrats-Inseln.
Ref.No. 4383, P.: € 1.500.000, Tel. 971 – 695 255
Sol de Mallorca:
Designervilla, spektakulärer Blick
In erster Meereslinie von Sol de Mallorca in der Nähe des Yachthafens Portals Vells und der
beliebten Drei-Finger-Bucht steht diese beeindruckende Designervilla auf einem 950 m² ebenen Grundstück und bietet einen sensationellen, weiten Meerblick. Die grünen Rasenflächen
kontrastieren zum Blau des Kaskadenpools und zum Braun der Teakholzterrassen. Die Villa
hat eine Wohnfläche von 320 m² (Wohn- und Esszimmer, amerikanische Küche, drei
Schlafzimmer, drei Bäder) und wird im Untergeschoss ergänzt durch Weinkeller, Sauna- und
Fitnessraum. Die Innengestaltung setzt die Formensprache der äußeren Architektur fort und
bietet dem Auge immer wieder spannende Eindrücke.
Ref.No. 3642, P.: € 5.900.000, Tel. 971 – 695 255
Sol de Mallorca:
Plateau-Villa in 1. Meereslinie
Elegante, heitere Linien zeichnen die Architektur dieser modernen Villa aus, die auf einem
2.000 m² großen Plateau-Grundstück mit atemberaubendem Meerblick in 1. Meereslinie von
Sol de Mallorca steht. Über 200 m² überdachte und freie Terrassen mit Barbecue und Jacuzzi
gelangt man in einen Palmengarten mit großen Rasenflächen, in die ein 70 m² großer
Swimmingpool eingebettet ist. Die Villa hat auf zwei Ebenen eine Wohnfläche von 400 m²
(Wohn- und Esszimmer, Büro, Küche, vier Schlafzimmer, vier Bäder, Sauna). Die Villa verfügt
selbstverständlich über modernste Haustechnik. Im Einfahrtsbereich gibt es einen Carport für
zwei Fahrzeuge.
Ref.No. 4028, P.: € 5.500.000, Tel. 971 – 695 255
Cala Vinyas:
Neue Apartmentresidenz in moderner Architektur
In Strandnähe von Cala Vinyas baut derzeit ein renommierter und Mallorca erfahrener
Bauträger eine moderne Residenz mit nur 22 Wohnungen, die in 5 zweigeschossigen
Gebäuden untergebracht sind und sich damit wohltuend von großen Apartmentanlagen
abgrenzen. Ein Parkgarten mit Terrassen und Swimmingpool steht den Miteigentümern zur
gemeinschaftlichen Nutzung zur Verfügung. Die Wohnungen haben zwischen 83 m² und
103 m² Wohnfläche und 2 bis 3 Schlafzimmer. Sie sind mit guter Qualität und allem modernen Komfort ausgestattet. Eine solide „Einstiegsimmobilie“ mit einem überzeugenden
Preis-/Leistungsverhältnis.
Ref.No. 4019, P.: von € 345.000 bis € 399.000, Tel. 971 – 695 255
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Die Gesellschaft als Immobilieneigentümer –
Für und Wider des Steuersparmodells“S.L.“
Ob der Erwerb einer Immobilie, auch nach der Abschaffung der
Sociedades Patrimoniales (Vermögenshaltenden Gesellschaft),
über eine S.L. sinngebend sein kann, ist eindeutig mit einem
Jein zu beantworten.
Anhand eines Vergleiches zwischen dem Erwerb einer
Immobilie als natürliche Person und dem Erwerb als juristische
Person stellen wir die Besteuerungsunterschiede dar.
I. Der Erwerb und Besitz einer Immobilie durch einen
deutschen Steuerbürger (Spanischer Status: Nichtresident)
Der Erwerb: Die Erwerbsnebenkosten bestehen auf den
Balearen aus einer 7 %igen Grunderwerbsteuer, den
Notarkosten, Abwicklungs- und Eintragungskosten in die
Register. Aus Erfahrung kann man mit 9 % Nebenkosten rechnen. Sollte eine Hypothek aufgenommen werden sind die
Kosten höher.
Die laufende Besteuerung in Spanien: Die Einkommensteuer wird mit 1,1 % vom Katasterwert (IBI) x
24 % errechnet. Dieser Betrag ist jährlich, bis spätestens zum
31.12. des Folgejahres mittels einer entsprechenden Steuererklärung gegenüber dem Finanzamt zu erklären.
Die Vermögensteuer ist neben der Einkommensteuer zu
bezahlen. Bei einem Immobilienwert von 670 T€ beträgt die
jedes Jahr zu zahlende Vermögensteuer 2.506,00 €. Bei einem
Immobilienwert von 2.673 T€ beträgt die jedes Jahr zu zahlende Steuer 25.904,35 €.
Besteuerung bei der Veräußerung der Immobilie: Beim
Notartermin gibt es einen 3 %igen Einbehalt vom
Veräußerungspreis als Einkommensteuervorauszahlung des
Veräußerers. Auf den Veräußerungsgewinn ist eine Einkommensteuer von 18 % auf den Gewinn zu zahlen.
Nebenkosten wie Makler, Notar + RA sind als Kosten berücksichtigungsfähig. Die beim Notar einbehaltenen 3 % werden
angerechnet.
Besteuerung beim Erbe in der Steuerklasse I + II (erste
Linie) in Spanien: Beispiel: Vermögen. d.h. in diesem Fall eine
Immobilie im Wert von 1.600.000,00 €; Der Erbe ist ein Kind
welches jünger als 21 Jahre ist. Der Freibetrag beträgt
15.956,87 €.
Die Steuerbelastung beträgt unter Berücksichtigung der
Progression 466.494,00 € // Bei einem Vermögen von
etwas über 4 Mio. € beträgt die Erbschaftsteuer 40,8 %.
Da zwischen Deutschland und Spanien für die Erbschaftsteuer kein Doppelbesteuerungsabkommen besteht,
kann nach § 21 ErbStG die im Ausland anfallende Steuer auf
die deutsche Erbschaft- und Schenkungsteuer angerechnet
werden. Diese Anrechnung ist allerdings beschränkt auf die
Höhe der auf das Auslandsvermögen entfallenden deutschen
Steuer (§ 21 Abs. 1 S. 2 ErbStG). Das gilt nur für bestimmte
Vermögensarten (z.B. ausländisches Grundvermögen), nicht
für Bankguthaben (Geldvermögen). Das ergibt sich aus § 121
BewG i.V.m. § 21 Abs. 2 ErbStG. Somit entsteht hier eine echte
Doppelbesteuerung, die nur nach gängiger Praxis dadurch etwas abgemildert wird, dass diese Steuer als Nachlassverbindlichkeit berücksichtigt werden kann. Der BFH hat am
16. Januar 2008 II R 45 / 05 eine Klage zur Vorlage beim
EUGH eingereicht, da hier offensichtlich ein Verstoß gegen
höherrangiges Recht vorliegt.
Beispiel: Verhältnisrechnung nach § 21 Abs. 1 S. 2 ErbStG. bei
Mischerwerb von Grundvermögen:
Inland
Spanien
Gesamtnachlass
Vermögen €
Steuer €
1.800.000,00
1.600.000,00
3.400.000,00
580.000,00
466.494,00
Anrechnungsbetrag: 1.600.000 / 3.400.000 x 580.000,00 =
272.941,00 €
Somit sind in dem geschilderten Fall 193.553,00 €
(466.494 ./. 272.941) nicht anrechenbar
Nach § 21 Abs. 1 S. 3 ErbStG sind diese Berechnungen für
jedes Land, in dem geerbt wird, gesondert anzuwenden.
Weiterhin ist darauf zu achten, dass grundsätzlich bei Wegzug
aus Deutschland die Erbschaftsteuer erst fünf Jahre nach dem
Wegzug endet (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 b ErbStG). Eine weitere
Besonderheit in Deutschland ist, dass die Steuerpflicht in
Deutschland durch Erblasser (Schenker) oder Erben
(Beschenkten) begründet wird.
II. Der Erwerb und Besitz einer Immobilie durch eine
S.L., deren Anteilseigner eine deutsche GmbH ist.
Der Erwerb: Die Erwerbsnebenkosten bestehen auf
den Balearen aus einer
7 %igen Grunderwerbsteuer,
den Notarkosten, Abwicklungs- und Eintragungskosten in die Register. Aus
Erfahrung kann man mit 9 %
Nebenkosten rechnen. Sollte
eine Hypothek aufgenommen werden, sind die Kosten
höher.
Die laufende Besteuerung in Spanien: Körperschaftsteuer
ist auf den Gewinn zu zahlen, der bei der S.L. erwirtschaftet
wird. Es ist eine marktübliche Miete zu zahlen. Auf der
Kostenseite sind Abschreibungen, Instandhaltungen,
Grundsteuern etc. abzugsfähig. Aufgrund der Abschreibung
auf den Gebäudewert der Immobilie fällt, wenn überhaupt,
nur ein geringer Gewinn an. Vermögensteuer fällt nicht an, da
juristische Personen befreit sind. Hinweis: Es sind aber höhere
Strukturkosten notwendig, um die Buchhaltung, Bilanz etc. zu
erstellen.
Besteuerung bei der Veräußerung der Immobilie: Bei der
Veräußerung der Gesellschaftsanteile erfolgt in Spanien keine
Versteuerung. Bei der Veräußerung des Hauses aus der
Gesellschaft heraus entstehen für die ersten 120 T€ 25 %; ab
120 T€ 30 % Körperschaftssteuer. Wenn Gewinne an den
Gesellschafter ausgeschüttet werden, sind aufgrund der
Mutter-Tochter-Richtlinie keine Steuern zu zahlen.
Besteuerung beim Erbe: In Spanien keine Erbschaftsteuer.
WICHTIG: Am Dienstag, den 22. April 2008, hat die neue
Regierung in Madrid die Abschaffung der Vermögensteuer
zum 31.12.2008 beschlossen. Dies war einerseits ein
Wahlversprechen, andererseits sind derzeit keine politischen
Anzeichen zu erkennen, dass dieser Beschluss nicht zum
Gesetz wird. Dadurch ist natürlich die Entscheidungsfindung
eine andere, da die Strukturkosten nicht mehr durch eine
Ersparnis bei der Vermögensteuer kompensiert werden.
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Maschendrahtzaun und Gartenzwerge - Wohnungseigentum in Spanien
von Dipl. Kfm. Nils Fara
Das deutsche Fernsehen berichtet täglich über bizarre Nachbarschaftsstreitigkeiten,
mal geht es um den Maschendrahtzaun, mal um die Gartenzwerge. Für Wohnanlagen
regeln sich diese Streitigkeiten in Deutschland nach dem Wohnungseigentumsgesetz.
Auch in Spanien gibt es ein solches Gesetz. Allerdings: Die Streitigkeiten zwischen
Wohnungseigentümern sind in spanischen Ferienanlagen deutlich seltener als in
Deutschland, denn die Menschen wollen in der Regel Erholung und Lebensfreude und
keinen Nachbarstreit.
Dennoch: In den Ferienresidenzen treffen oft Familien verschiedener Nationalitäten,
Sprachen und Lebensgewohnheiten zusammen. Das Verschiedene sollte als
Bereicherung angenommen und nicht als Trennung verstanden werden. Das spanische
Wohnungseigentumsgesetz, dessen Grundzüge ich nachfolgend darstelle, enthält ein
sehr detailliertes Regelwerk, so dass viele Eigentümergemeinschaften darauf verzichten, sich eine eigene Satzung zu geben und sich allein am Gesetz orientieren.
Die Eigentümerversammlung
Soweit die Spielregeln nicht zwingend durch das Wohnungseigentumsgesetz vorgegeben sind, werden sie
vom „Parlament“ der Eigentümer, der Eigentümerversammlung, festgelegt. Sie ernennt den Präsidenten
und den übrigen Vorstand, beschließt den jährlichen Wirtschaftsplan, entscheidet über Anträge und
Beschwerden, über Satzungsänderungen und die Hausordnung und berät, ob und auf welche Weise die
Gemeinschaft gegen Mitglieder der Gemeinschaft oder Dritte gerichtliche Verfahren einleitet.
Da die Entscheidungen der Eigentümerversammlung sehr tief in die Rechte der Eigentümer eingreifen können, ist es wichtig, die Vorschriften über die Beschlussfähigkeit der Eigentümerversammlung,
die Stimmrechte und notwendigen Mehrheiten sowie die Anfechtungsmöglichkeiten zu kennen.
Ladung und Tagesordnung
Die Eigentümerversammlung muss mindestens einmal im Jahr zusammen treten, um den
Wirtschaftsplan und die Jahresabrechnung zu genehmigen. Weitere Versammlungen können vom
Präsidenten einberufen werden oder wenn mindestens 25 % der Anteilsquote der Eigentümer dies
beantragen. Die Ladung muss schriftlich erfolgen und hat die Tagesordnung, den Ort, das Datum und
die Uhrzeit anzugeben. Der Ladung ist eine Liste der Miteigentümer, die sich mit Zahlungen in Verzug
befinden, beizufügen mit dem Hinweis auf einen Stimmrechtsverlust, wenn sie nicht vor dem Termin der
Versammlung den Rückstand ausgleichen. Die Tagesordnung ist besonders wichtig, weil Beschlüsse, die
nicht in der Tagesordnung angekündigt waren, vom Gericht für nichtig erklärt werden können.
Das Stimmrecht
Jeder, der eine Wohnung in der Eigentümergemeinschaft hat, darf an der Eigentümerversammlung
teilnehmen. Gehört eine Wohnung mehreren Miteigentümern (z.B. Eheleuten) darf nur einer von
ihnen an der Versammlung teilnehmen, was allerdings nicht immer rigide gehandhabt wird. Mieter
oder Nießbrauchsberechtigte haben weder ein Teilnahme-, noch ein Stimmrecht.
Mehrheiten
Das Gesetz bestimmt, welche Mehrheiten für welche Beschlüsse erforderlich sind: Einstimmigkeit ist
erforderlich für alle Beschlüsse, die die Zustimmung oder Modifizierung der in der Teilungserklärung
enthaltenen Regelungen oder der Satzung betreffen. Eine dreifünftel Mehrheit wird benötigt für
Beschlüsse über die Errichtung und Abschaffung von Diensten wie Fahrstühle, Pförtner, Hausmeister,
Wachdienste und andere gemeinsame Leistungen. Eine einfache Mehrheit genügt für alle Fälle, für
die das Gesetz keine speziellen Mehrheiten vorschreibt.
Anfechtung von Beschlüssen
Fühlt sich ein Miteigentümer durch Beschlüsse der Eigentümerversammlung benachteiligt, kann er
die Entscheidung gerichtlich überprüfen lassen. Jedoch sind nur solche Beschlüsse anfechtbar, die
dem Gesetz oder der Satzung der Eigentümergemeinschaft widersprechen, die schwerwiegend die
Interessen der Gemeinschaft zugunsten eines oder mehrerer Eigentümer verletzen oder die einzelne
Eigentümer schwer schädigen oder unter Rechtsmissbrauch gefasst wurden.
Nils Fara
Dipl. Kaufmann
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Der Start auf Mallorca: Miete oder Eigentum? Die Grundzüge des spanischen Mietrechts
von Ass. jur. Martin Werker
Viele, die von einer Wohnung oder einem Haus in Spanien träumen, überlegen, zunächst eine
Wohnung zu mieten, um dann in Ruhe den Markt zu erkunden. Manche haben sich auch entschieden, ein Haus selbst zu planen und zu bauen, und benötigen für die Bauphase eine
Mietunterkunft in Spanien. Für diesen Interessentenkreis ist es wichtig, die Grundregeln des
spanischen Mietvertragsrechts zu kennen. Auch gibt es immer mehr Investoren, die Häuser zur
Vermietung bauen wollen und sich deshalb ebenfalls mit diesem Themenkreis befassen müssen.
Der „Mietvertrag zu Wohnzwecken“
Nur Mietverträge zu Wohnzwecken werden den zwingenden gesetzlichen Vorschriften des spanischen
Mietgesetzes unterworfen. Geschäftsraummietverträge und sog. Saison-Mietverträge können dagegen
völlig frei vereinbart werden. Bei Saisonmietverträgen handelt es sich um Mietverträge von kurzer
Dauer, maximal einem Jahr. Sie betreffen z.B. Saisonarbeiter, die den Wohnraum nur für die Saison
anmieten, ohne ihren festen Wohnsitz in ihrer Heimatstadt aufzugeben oder Personen, die eine
Wohnung nur für eine kurze Zeit suchen, z.B. weil sie auf der Suche nach einer Kaufimmobilie sind.
Die Form des Mietvertrages
Eine besondere Form ist für den Mietvertrag nicht vorgeschrieben, er kann also auch mündlich geschlossen werden. Aus Beweisgründen ist es aber stets anzuraten, den Vertrag in schriftlicher Form zu schließen. Musterverträge sind im Zeitschriftenhandel erhältlich. Etwaige Zusicherungen und
Sondervereinbarungen sollten immer in einem Anhang zum Vertrag gesondert festgehalten werden, da
ansonsten im Streitfall immer nur das gilt, was im Vertrag steht.
Die Vertragsdauer
Die Vertragsdauer kann frei vereinbart werden; im Regelfall dauert sie ein Jahr. Das Mietverhältnis verlängert sich dann jeweils um ein weiteres Jahr bis zur Dauer von maximal fünf Jahren, wenn der Mieter
nicht dreißig Tage vor Ablauf erklärt, dass er das Mietverhältnis nicht fortsetzen will. Erklärt nach
Ablauf von fünf Jahren keine der Parteien, dass sie das Vertragsverhältnis auflösen will, verlängert sich
der Vertrag um weitere drei Jahre. Danach ist der Vertrag dann endgültig beendet, und die Parteien müssen einen neuen Vertrag schließen.
Der Mietzins
Die Miete kann frei vereinbart werden. Es gibt keinerlei Regulierung über Vergleichsmieten oder
Mietpreisspiegel, wie wir dies aus Deutschland kennen. Neben der Miete sind in aller Regel
Nebenkosten zu zahlen. Den Umfang sollten die Parteien ebenfalls schriftlich im Mietvertrag fixieren.
Der Mietzins kann während der ersten fünf Jahre erstmals nach einem Jahr gemäß dem nationalen
Index des Systems der Verbraucherindizes erhöht werden. Weitere Erhöhungsmöglichkeiten ergeben sich
aus Verbesserungsarbeiten seitens des Vermieters. Die Erhöhungsmöglichkeit greift aber erst ab dem
6. Vertragsjahr und darf nicht mehr als 20% der Jahresmiete betragen.
Bei Wohnraummiete werden oft Kautionen in der Höhe mehrerer Monatsmieten verlangt. Das Mietgesetz
schreibt allerdings zwingend vor, dass die Kaution nicht mehr als eine Monatsmiete betragen darf.
Mängel der Mietsache
Der Vermieter hat während der Mietzeit die Wohnung in vertragsgemäßem Zustand zu erhalten, muss
also notwendige Reparaturen auf seine Kosten durchführen. Eine Ausnahme davon machen sogenannte
„Kleinreparaturen“ – die Definition beschäftigt häufig die Gerichte –, die auf den Mieter abgewälzt werden können (Auswechseln einer Dichtungsscheibe, Richten einer verzogenen Tür, Austauschen von
Batterien der Hausklingel). Ein generelles Recht des Mieters, bei Mängeln der Mietsache den Mietzins zu
kürzen oder nicht zu zahlen, gibt es im spanischen Recht nicht. Kürzt der Mieter die Miete oder zahlt er
nicht, berechtigt dies den Vermieter zur Kündigung des Mietverhältnisses. Lediglich wenn notwendige
Reparaturen länger als 20 Tage dauern, ist ausnahmsweise eine Mietminderung zulässig, und zwar nur
prozentual zu dem Teil des Mietobjekts, der wegen der Reparaturarbeiten nicht genutzt werden kann.
Vorkaufsrecht des Mieters
Eine Besonderheit des spanischen Mietgesetzes ist das Vorkaufsrecht des Mieters, das bei Verträgen mit
einer Laufzeit bis zu fünf Jahren nicht vertraglich abbedungen werden kann, sondern zwingend ist. Will
der Vermieter die Wohnung verkaufen, muss er seinen Entschluss unter Angabe des Kaufpreises und der
übrigen wesentlichen Bedingungen des Kaufvertrages dem Mieter schriftlich mitteilen. Der Mieter hat
dann 30 Tage Zeit, sein Vorkaufsrecht auszuüben.
Aufgrund des gesetzlichen Vorkaufsrechts des Mieters geben viele Eigentümer, die ihre Immobilie verkaufen wollen, diese nicht auf den Mietmarkt, da sie dann kaum Möglichkeiten haben, einen Teil des
Kaufpreises „schwarz“ zu vereinnahmen, denn sie müssen dem Mieter die Wohnung zu dem Preis
schriftlich anbieten, der tatsächlich später beurkundet wird.
Martin Werker
Ass. Jur.
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Tel.: 0034 / 971 695 255 • Fax: 0034 / 971 695 695
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Erben und vererben von Spanienimmobilien
Immobilienerwerb durch (vorweggenommene) Erbschaften
Von Dr. Manuel Stiff, spanischer Abogado und deutscher Rechtsanwalt mit Büros in Palma und Münster
Die rechtlichen und steuerlichen Fragen stellen sich anlässlich einer Erbschaft ähnlich
wie beim Erwerb einer Immobilie. Das spanische Notariats- und Grundbuchwesen ist
sehr unterschiedlich zum deutschen. Vor allem bedarf es zur Eintragung des Erben im
Grundbuch der notariellen Erbschaftsannahme. Erst dann kann der Erbe z.B. verkaufen.
Es sind also Besonderheiten wie diese, die es in Deutschland nicht gibt, aber im Rahmen
der Abwicklung des Erbfalles zwingend zu beachten sind, obgleich eigentlich deutsches
Erbrecht anzuwenden ist. Die spanische (Ferien-) Immobilie geht im Falle einer
Erbschaft auf die Erben über (§ 1922 BGB).
Die erbrechtlichen, grundbuchrechtlichen und steuerrechtlichen Fragen richten sich einmal nach deutschem und einmal nach spanischem Recht. Bei einem deutschen Erblasser
gilt zwar ausschließlich deutsches Erbrecht (Art. 25 EGBGB und Art. 9 Nr. 8 Código Civil).
Damit ist der scheinbar einfache Fall einer Immobilienerbschaft in Spanien aber nicht
gelöst. Denn will der deutsche Erbe nun das erworbene Grundstück auf seinen Namen
umschreiben lassen, so muss er die nach spanischem Recht zwingend erforderliche
notarielle Erbschaftsannahme erklären. Der Notar bewirkt jedoch damit anders als
deutsche Notare nicht automatisch auch die Grundbuchumschreibung.
Aus diesen Gründen ist Vorsicht geboten. Hier kann, wie beim Immobilienerwerb selbst,
durch den Notar per Fax dem Grundbuchamt die Tatsache der Erbschaft mitgeteilt werden (asiento de presentación), was eine 10-tägige Sperrfrist (ähnlich einer deutschen
Vormerkung) auslöst. Unumgänglich ist die Eintragung der Erbschaftsannahme auch
dann, wenn die Immobilie danach verkauft werden soll und der Erwerber eine
Bankenfinanzierung für den Kaufpreis benötigt. Die Banken verlangen nämlich, dass
zunächst die Erbschaft im Grundbuch eingetragen ist, bevor sie eine Hypothekenfinanzierung für den Käufer bewilligen. Damit der Grundbucheintrag gesichert wird, müssen
auch Erben eine N.I.E.-Nummer (número de identificación de extranjero) beantragen.
Ohne Zahlung der Erbschaftssteuern findet die Umschreibung nämlich nicht statt. Und
ohne eine N.I.E.-Nummer können die Steuern nicht fristgerecht bezahlt werden. Der
Erhalt dieser Nummer dauert mitunter zwei Monate.
Spanische und deutsche Erbschaftssteuern
Umschreibungen unter Lebenden / Nießbrauchsrecht
Die Erbschaft führt dazu, dass Erbschaftssteuern innerhalb
eines halben Jahres ab dem Todestag bezahlt werden müssen.
Das kann ohne vorherige Erbschaftsannahme geschehen. Meist
wird allerdings erst diese Erklärung abgegeben, dann die
Steuerzahlung vorgenommen. Wer die Erbschaftssteuern nicht
innerhalb der Frist zahlt, muss mit erheblichen Säumniszuschlägen rechnen. Grunderwerbsteuern fallen allerdings
neben den hohen spanischen Erbschaftssteuern nicht an. Weil
ein Doppelbesteuerungsabkommen in Bezug auf Erbschaftssteuern fehlt, müssen grundsätzlich auch die Erbschaftssteuern
in beiden Ländern parallel, also doppelt, bezahlt werden. Es gilt
nur die Anrechnungsmethode, d.h. die niedrigeren Steuern werden bei den höheren Steuern angerechnet. In der Regel sind in
Spanien die Erbschaftssteuern erheblich höher - dies, weil auch
für Kinder als Regelerben nur ein Freibetrag in Höhe von ca.
16.000 € vorgesehen ist, während in Deutschland ein
Freibetrag von 205.000 € gilt, der nun aber auf 400.000 €
erhöht werden wird.
Um die hohe Erbschaftssteuer zu vermeiden, können
Umschreibungen des Grundbesitzes unter Lebenden getätigt
und ein lebenslanges Wohnrecht für die Eltern vorbehalten
werden. Eine Schenkung nützt hingegen nichts, da die
Schenkungssteuer identisch mit der Erbschaftssteuer ist, aber
nicht einmal ein Freibetrag bewilligt wird.
Ohne Verwandtschaftsgrad entfällt auch der spanische
Freibetrag. Selbst kleine Vermögen werden besteuert, während
dies in Deutschland nicht der Fall ist. Die spanische
Erbschaftssteuer beträgt selbst bei Kindern mit einem zu
besteuernden und in Spanien belegenen Vermögen von nur
120.000 € 16,15 % also 15.606 € , bei 400.000 € liegt der
Prozentsatz bei 25,5 % und die Steuer beträgt 80.655 €. Ab
etwa 800.000 € Vermögen beträgt der Steuersatz dann konstant 34 %. Weiter erhöht sich der Steuersatz, wenn der Erbe
Vorvermögen in Spanien hat. Im Erbfall ist aber den Erben der
Wert der Immobilie meist unbekannt. Es werden dann oft
anstatt des vorgeschrieben Marktwertes (valor real), der
Katasterwert mit 2 multipliziert und als wahrer Wert und damit
als Besteuerungsgrundlage angegeben. Der Katasterwert liegt
aber unter dem Verkehrswert, also kann das Finanzamt den
Verkehrs- und Besteuerungswert ermitteln und festlegen. Dann
werden Nachschläge erhoben, die sehr hoch sein können.
Neben der Erbschaftssteuer fällt auch die sogenannte plusvalia,
die gemeindliche Wertzuwachssteuer an. Ist man einmal
Eigentümer der ererbten Immobilie geworden, so hat man jährlich die Grundsteuer (I.B.I.) zu zahlen. Daneben fallen in
Spanien nach wie vor Vermögenssteuern und Einkommenssteuern auf die Immobiliennutzung an.
Vorsorge und Erbrecht
Weil das geschilderte Verfahren kompliziert ist, sollte man sich
fachkompetent beraten lassen. Durch die Beratung im spanischen und im deutschen Erb- und Steuerecht besteht die
Möglichkeit, nicht nur den Erwerb einer Spanienimmobilie, sondern auch die Erbschaftsannahme mit präventiven erbschaftssteuerrechtlichen Fragen zu verbinden.
ausüben kann, wenn die Erben schon nicht im Selbstversteuerungsverfahren die Erbschaftssteuererklärung fristgerecht abgegeben haben.
Umwandlung des Vermögens in eine S.L.-Gesellschaft
Es kann sich anbieten, die Immobilie in eine nicht active
Gesellschaft (sociedad inactiva, spanische GmbH ([Familien-]-S.L.)) einzulegen oder umzuwandeln.
Eine Umschreibung unter Lebenden ist nicht kostenlos, mindert
aber die steuerliche Belastung. Wissen sollte man, dass selbst
ein Nießbrauchsrecht pfändbar ist (das Wohnrecht, derecho de
habitación, nicht) und der potentielle Erblasser und
Nießbraucher nun von seinen Kindern abhängig ist und nicht
mehr frei verkaufen kann. Weil manchmal die liebsten Kinder
die Angewohnheit haben, die bösesten Ehegatten zu heiraten,
sind hier familiäre Konflikte oft vorprogrammiert. Die Kinder
können den Eltern eine dem deutschen Recht unterworfene
unwiderrufliche „Rückübertragungs-Vollmacht" geben. Ob so
eine Konstellation aber vor den strengen spanischen Grundbuchrichtern standhält, hängt letztlich vom Einzelfall ab.
Neben dem Effekt, dass der Eigentümer dann nicht namentlich im Grundbuch steht, kann auch der Erbfall so relativ flexibel geregelt werden. Zumindest nach deutschem
Schenkungssteuerrecht können Kinder alle zehn Jahre den
Freibetrag von 205.000 € (künftig 400,000 €) durch eine
Geldschenkung in Deutschland ausschöpfen und alle zehn
Jahre von ihren Eltern mit dem geschenkten Geld
Gesellschaftsanteile in Spanien erwerben, ohne dass deutsche Steuern anfallen. Nach spanischem Schenkungssteuerrecht gibt es allerdings keine Schenkungssteuerfreibeträge.
Deutsche notarielle Vollmachten
Deutsches und/oder spanisches Testament
Eine dem deutschen Recht unterstellte notarielle Vollmacht
kann über den Tod hinaus wirksam sein. Nach spanischem
Recht hingegen erlöschen Vollmachten automatisch mit dem
Tod des Vollmachtgebers/Erblassers (Art. 1732 Nr.3, Art. 1718 II
Código Civil). Es kann hier ein Grenzbereich zwischen deutschem und spanischem Recht entstehen, der noch nicht ausreichend untersucht wurde und Risiken enthält.
Das Errichten eines Testaments beim spanischen Notar ist, bis
auf Ausnahmen, unnötig und verursacht nicht selten wegen
Widersprüchlichkeiten zu einem deutschen Testament Probleme. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen es sinnvoll
ist, ein spanisches Testament, welches sich ausschließlich auf
in Spanien belegenes Vermögen bezieht, zu errichten. Hier
muss allerdings eine Beratung vorausgehen und eine
Abstimmung mit dem deutschen Testamentstattfinden. Weil
die Notare nicht für die Umschreibung im Grundbuch, nicht
für die Zahlung der Steuern und nicht auf die Überwachung
der Fristen achten, sind es Rechtsanwälte, die die Interessen
der Mandanten in Spanien umfassend zu vertreten haben.
Verjährung der Erbschaftssteuern?
Es gibt einige Altfälle, in denen die Erben auf eine
Umschreibung verzichtet hatten, nachdem der Erblasser verstorben war. In diesem Fall kann es passieren, dass die
Deklarationsfrist von sechs Monaten abläuft, ohne dass die Auch die steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten bei KaufSteuern bezahlt wurden. Wird sie verpasst, drohen Säumnis- und Verkauf sollten vorher besprochen und geprüft werden.
zuschläge. Es ist nicht ratsam, einfach abzuwarten, weil steuer- Gleiches gilt bei Erbschafts- und Scheidungsfällen und auch
rechtliche Konsequenzen drohen, die kaum absehbar sind. Es bei Vermögensverfall deutscher Staatsangehöriger mit
gilt vielmehr präventiv und vorausschauend zu handeln und zu Spanienimmobilien. Die Gestaltung spart Geld. Das spätere
gestalten, bevor der Erbfall eintritt. Die sich an die Abwarten kann hingegen viel Geld kosten.
Erklärungsfrist anschließende
Verjährungsfrist von vier
Dr. Manuel Stiff
Jahren (insgesamt also 4 1/2
Dt. und span. Rechtsanwalt
Jahre), kann aber nach Art. 25
II spanisches ErbschaftsCalle Catalunya 5-A, 3° • 07011 Palma de Mallorca
steuergesetz und nach AnTel.: 971 220 799 oder 971 228 140
Fax: 971 228 770
sicht vieler spanischer Finanzämter erst zu laufen [email protected] • www.stiff.es
nen, wenn das Finanzamt
auch vom Erbfall Kenntnis hat
Büro Deutschland: +49 251 265 511
und sein Besteuerungsrecht
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Neuigkeiten im spanischen Hypothekenwesen
Die Flexibilisierung des Hypothekensystems eröffnet neue Möglichkeiten auch für ausländische Banken
von Carlos Anglada
Der spanische Gesetzgeber beschenkt uns um die
Jahreswende stets mit zahlreichen Gesetzesänderungen.
Die Änderungen im Jahr 2008 sind nicht so spektakulär
wie die vom letzten Jahr, wo eine tiefgehende Steuerreform in Angriff genommen wurde. Möglicherweise haben
die sich anbahnenden Parlamentswahlen die Produktivität
von Gesetzen gelähmt und im Gegenzug die Kreativität
von Wahlversprechen belebt, wobei es ganz danach aussieht, dass zumindest eines der Versprechen, nämlich die
Abschaffung der Vermögenssteuer (welche sich gegenwärtig in der Entwurfsphase befindet), verwirklicht werden könnte. Nichtsdestotrotz wurde am 7. Dezember 2007
ein wichtiges Gesetz (41/2007) über die Reform des
Hypothekenmarktes erlassen, welches interessante Änderungen im spanischen Hypothekenwesen einführt.
Grundschuld eingeführt?
Milderung des „Hypothekenkrieges“
Das mmmm-Team in Palma
Die erste Neuigkeit, die durch das Gesetz eingeführt worden ist,
ist die sogenannte “Hipoteca flotante o global“ (schwebende
oder globale Hypothek). Diese Art von Hypothek bricht mit zwei
seit dem 19. Jahrhundert geltenden Grundprinzipien des spanischen Hypothekarsystems: Die Festlegung der Hypothek und
ihre Akzessorietät. Der erste Grundsatz setzt voraus, dass eine
spanische Hypothek sich schon zum Zeitpunkt ihrer Bestellung
auf ein vorhandenes Rechtsverhältnis zwischen den Parteien
bezieht, ohne dass zukünftige Verpflichtungen garantiert werden. Die Akzessorietät setzt voraus, dass jede Hypothek nur ein
Schuldverhältnis garantieren kann; ist die Schuld aufgelöst, löst
sich die Hypothek notwendigerweise auch auf.
Diese schwebende Hypothek besteht darin, dass die bestellte
dingliche Garantie nicht eine konkrete und vorausdefinierte
Forderung gewährleistet, sondern es sich vielmehr um eine
sogenannte „Maximalbetragshypothek“ (span. hipoteca de
máximo) handelt, die „eine oder mehrere gegenwärtige oder
künftige Verbindlichkeiten jedweder Art“ garantiert. Hierbei
genügt eine einfache und allgemeine Angabe derjenigen
Rechtsgeschäfte, welche von der Garantie umfasst sein können.
Man muss nicht sehr schlau sein, um sich vorzustellen, dass die
Banken diese Klausel nutzen werden, um mit der Garantie alle
Geschäfte zu umfassen, die der Klient mit der Bank tätigt, u.a.
Kommissionen aller Art.
Überraschend ist, dass die Möglichkeit der Bestellung einer
schwebenden Hypothek lediglich auf Sparkassen und Banken
beschränkt ist, mit Auschluss dieses Hypothekentyps in anderen
Rechtsgeschäften (z.B. zwischen Privaten). Aber in jedem Fall
begrüßen wir diese Annäherung an die Usancen anderer
Rechtssysteme. Die Starrheit des spanischen Rechtssystems
hatte dazu geführt, dass viele ausländische Banken sich nicht
getraut hatten, ihre Kunden nach Spanien zu begleiten, da sie
nicht die gleichen Verträge und Parameter anwenden konnten,
wie sie es in ihrem Herkunftsland gewohnt sind.
Die Rückhypothek – Die Lösung für einen
goldenen Ruhestand?
Andererseits regelt das neue Gesetz auf neuartige Weise die sog.
Rückhypothek („hipoteca inversa“), mit der Absicht eine Formel
zu schaffen, die Senioren Zugang zu Liquidität anhand eines
relativ simplen und wenig kostspieligen Systems verschafft.
Carlos Anglada-Bartholmai, Abogado
Der Autor ist Partner der Kanzlei
Paraires 23, principal • E-07001 Palma de Mallorca
Tel.: 0034 / 971 717 034 • Fax: 0034 / 971 719 735
[email protected]
rung nicht so viel Verbreitung haben wie in Deutschland,
obwohl eine unabhängige und am Fall konkretisierte Beratung
notwendig ist, so wie es ihr eigener Urheber empfiehlt.
•
www.mmmm.es
Die Rückhypothek besteht aus einem mit der Hypothek gesicherten Darlehen, dessen Höhe von der Wertbestimmung der
Immobilie abhängt. In diesem Sinne ist es nicht so neuartig. Die
Besonderheiten dieser Figur sind:
- Der Darlehensnehmer und ggf. der Drittbegünstigte der Auszahlung müssen älter als 65 Jahre sein;
- Damit das vom Gesetz vorgesehene System zum Tragen
kommt, muss es sich um den gewöhnlichen Wohnsitz des
Darlehensnehmers handeln;
- Die Rückzahlung des Darlehens und der Zinsen an das Kreditinstitut erfolgt normalerweise nach dem Tod des Eigentümers
oder des Drittbegünstigten durch Tilgung durch die Erben oder
durch Hypothekenvollstreckung durch das Kreditinstitut.
Das Mittel an sich verfolgt einen lobenswerten Zweck. Es möchte zudem eine Antwort auf ein Marktbedürfnis geben: viele
Familien haben ihre Ersparnisse in die Immobilie investiert (In
Spanien bevorzugen ca. 90 % der Bevölkerung, in den eigenen
vier Wänden zu wohnen) und müssen nun feststellen, dass bei
Renteneintritt ihre Barvorräte nicht ausreichend sind.
Jedoch erscheint mehr als zweifelhaft, ob dies in der praktischen Anwendung Erfolg haben wird. In erster Linie weil seine
eigene Regelung recht fehlerhaft ist, so dass man deutlich
wahrnimmt, dass der Gesetzgeber nicht wusste, ob er nun ein
Mittel mit sozialem Charakter schaffen wollte oder aber ein
neues Finanzprodukt für die Banken. In der Tat ist eine der
Voraussetzungen, welche das Gesetz festlegt, dass das
Darlehensinstitut dem Darlehensnehmer eine unabhängige
Beratung über die finanzielle Risiken des Produktes gewähren
muss. Wenn selbst der Gesetzgeber eine unabhängige Beratung
fordert, dann scheint er selbst nicht sehr an das Produkt zu
glauben. Und tatsächlich zeigen sich eine Reihe von Risiken auf:
der Darlehensnehmer, der sich eines langen Lebens erfreuen
kann, hätte den Nachteil einer sehr hohen Zinszahlung; wenn
der Geldempfänger ein Begünstigter sein sollte (z.B. ein nichtehelicher Lebensgefährte), so besteht ein klares Risiko darin,
dass sich die Erben in ihrem Pflichtteil benachteiligt sehen und
entsprechende Anfechtungsmassnahmen einleiten. Schließlich
zeigt sich ein Risiko für die Bank darin, dass wenn der Zins über
einen längeren Zeitraum abgeworfen wird, das Erbe nicht ausreicht, um die Schulden zu decken, obgleich es hier vorhersehbar
ist, dass sich die Banken hinsichtlich des Risikos mittels
anderer Möglichkeiten (z.B.
durch Forderung persönlicher
Bürgschaften der Erben) abzusichern wissen werden.
Insgesamt handelt es sich um
eine sehr interessante Rechtsfigur für ein Land wie Spanien,
in welchem andere Konzepte
wie z.B. die Lebensversiche-
Schließlich möchten wir auch eine praktische Änderung des
Gesetzes erwähnen, die für heftige Kritik gesorgt hat. Zwar
besteht die Novellierung lediglich aus einem Halbsatz, jedoch
hat sie zur Folge, dass den Banken eine Machtposition gegenüber den Verbrauchern verliehen wird. Bereits im Jahre 1994
hatte der Gesetzgeber eine Änderung des Hypothekenwesens
eingeführt, bei dem ein kosten- und steuergünstiges Modell eingeführt wurde in den Fällen, wo der Verbraucher die
Surrogation, also den Austausch des Hypothekengläubigers
durch eine andere Bank, die dem Kunden bessere Konditionen
anbot, wünschte. Anhand eines formellen Verfahrens, das in der
Praxis nicht immer eingehalten, aber dennoch von allen akzeptiert wurde, konnte der Verbraucher seiner Bank mitteilen, dass
er die Surrogation an eine zweite Bank wünschte, wenn er darlegte, dass diese ihm bessere Konditionen bewillige. Die erste
Bank konnte zwar ein Gegenangebot unterbreiten, jedoch war
der Kunde frei, dies zu akzeptieren oder nicht. Somit enstand
eine offenkundige Dynamik auf dem Hypothekenmarkt, insbesondere im Interesse des Verbrauchers, da einerseits die
Konkurrenz der Banken gefördert wurde und andererseits dem
Kunden die Möglichkeit eröffnet wurde, mit den jeweiligen
Kreditinstituten bessere Konditionen auszuhandeln. Dies hatte
zur Folge, dass man über einen „Hypothekenkrieg“ sprach. Das
Gesetz 41/2007 ändert jedoch das Wesen des Systems. Nun
obliegt die Wahlmöglichkeit nicht mehr dem Kunden, sondern
der ersten Bank. Wenn der Kunde seinen Änderungswunsch der
ersten Bank notariell mitteilt, hat diese das Recht, binnen einer
Frist von 15 Tagen vor dem selben Notar, welcher den Änderungswunsch des Kunden beglaubigte, eine Erklärung abzugeben, die darlegt, dass diese die entsprechenden Konditionen
genauso erfüllen oder sogar besser für den Kunden ausgestalten könne.
Demzufolge hat der Kunde nun nicht mehr die absolute Sicherheit, dass er die Bank wechseln kann. Wer dies nun entscheidet, ist
die Bank selbst, da sie nun die Fähigkeit besitzt, sich auszusuchen,
ob sie die Hypothek beibehält oder nicht. Die Reform ist unseres
Erachtens nach sehr kritisch zu bewerten und zwar aus diversen
Gründen: zum Einen wird nicht hinreichend genug definiert was
man unter „ausgleichen“ oder „verbessern“ des Angebots der
zweiten Bank zu verstehen hat, was garantiert zu zahlreichen
Diskussionen führen wird. Zum anderen wird die Konkurrenz zwischen den Banken eingeschränkt, da die erste Bank sich nicht groß
anzustrengen braucht, um den Kunden zurückzuhalten. Ferner hat
man überhaupt nicht die Empfindlichkeit des Kunden berücksichtigt, da dieser womöglich unzufrieden mit seiner Bank ist oder dieser einfach nur die besseren Dienste in Anspruch nehmen möchte,
welche ihm eine andere Bank anbietet, etc. Nicht zuletzt hat das
gesamte System eine klare entmutigende Wirkung für den
Kunden, zumal er mit der neuen Regelung eine zeitaufwändige
Maschinerie in Gang setzt und schlussendlich doch das gleiche
Resultat erhält. Soweit so gut, jedoch besteht der Haken der ganzen Geschichte darin, dass letztlich alle Kosten der notariellen
Zustellungen zu Lasten des Kunden gehen.
Die Reform des Hypothekenwesens wurde wegen der
Gewährung von hohen Vorteilen an die Banken heftig kritisiert.
Andererseits ist es ebenso zutreffend, dass mit der
Flexibilisierung der juristischen Parameter der Hypotheken eine
neue Dynamik erzeugt wird, die den ausländischen Banken entgegenkommen wird. Wenn hierdurch erreicht wird, dass der
Nicht-Residente seine Hausbank anlockt, so wird zumindest
eines der Prinzipien der Europäischen Union vorangetrieben,
nämlich die Errichtung des europäischen Finanzraumes.
Carlos Anglada ist Abogado, Partner der Kanzlei mmmm
abogados und Leiter dessen Büros in Palma de Mallorca.
MALLORCAS Traumimmobilien
EMPFEHLUNGEN
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TRAUMIMMOBILIEN
www.minkner.com
PR-Beilage von Minkner & Partner S.L.
Region Andratx, Camp de Mar, Paguera
Pto. Andratx, Camp de Mar, Paguera
Erholung, Lifestyle, Sport, Shopping
Der Küstenstreifen von Andratx über Camp de Mar bis
Paguera ist bei dem internationalen Publikum Mallorcas
besonders beliebt. Er zeichnet sich aus durch eine abwechslungsreiche Landschaft und ein variantenreiches Angebot
für Erholung, Lifestyle, Sport und Shopping. Da gibt es das
ländliche „andere“ Mallorca im Hinterland des Dorfes
Andratx, das mit der quirligen Hafenpromenade von Pto.
Andratx mit Restaurants, Bars, Cafes und Boutiquen kontrastiert und den alten Fischereihafen, der gegenüber dem
modernen Club de Vela liegt.
Der Nachbarort Camp de Mar war stets die „unscheinbare
Schwester“ von Pto. Andratx und ist durch den Golfplatz
mit dem angrenzenden Dorint-Hotel sowie mediterrane
Villen- und Apartmentresidenzen zu eigener Schönheit
erwacht. Und auch das sehr touristische Paguera mit der
großen Strandzone setzt jetzt auch im Immobilienbereich
immer mehr von Quantität auf Qualität. Die Mitarbeiter
von Minkner & Partner öffnen den Lesern der Traumimmobilien gern die Türen zu den Traumimmobilien dieser Region – gleichviel ob Dorfhaus, Apartment oder Luxusvilla.
Pto. Andratx
Pto. Andratx – Cala Moragues:
Überzeugende Traumvilla
in 1. Meereslinie
Die Lage ist sensationell und einzigartig: Auf einem
1.250 m² großen Grundstück in 1. Meereslinie über der
Bucht Cala Moragues thront diese mediterrane
Komfortvilla und bietet einen atemberaubenden Blick auf
den Hafen, die Halbinsel La Mola und die unter
Naturschutz stehende Insel Dragonera. Ein Patio, großzügige überdachte und freie Terrassen mit Barbecue und ein
65 m² großer Swimmingpool (Salzwasserbasis) bieten zu
jeder Jahreszeit sonnige oder schattige Ruheplätze.
Die Villa mit Doppelgarage hat eine Konstruktionsfläche
von 650 m², die sich aufteilt in ein Wohn-/Esszimmer, ein
Büro, eine Küche, drei Schlafzimmer und drei Bäder, ein
großzügiges Gästeapartment und reichliches Nebengelass, in dem sich u.a. ein Weinkeller befindet. Die hohen
Qualitätsansprüche des Bauherrn wurden mit erlesenen
Materialien, bester Handwerkskunst und modernster
Haustechnik umgesetzt, so dass das Ergebis auch den
anspruchsvollsten Interessenten überzeugen wird.
Ref.No. 3775, P.: € 5.500.000, Tel. 971 – 671 250
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Pto. Andratx – Mont Port: Exklusive
Lage, fantastischer Meerblick
Die Urbanisation Mont Port, hoch über der Südseite des Hafens
Pto. Andratx gelegen, ist eine der nobelsten Villenlagen Mallorcas.
Der Blick auf den Yachthafen, das offene Meer und das
Gebirgspanorama ist immer wieder eindrucksvoll. Die angebotene Luxusvilla mit Doppelgarage steht auf einem 1.680 m² großen
Grundstück und begeistert schon durch ihre Außenanlagen –
einem mediterranen Garten, 200 m² überdachten und freien
Terrassen mit Barbecue und Jacuzzi und einem 50 m² JetstreamSwimmingpool.
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Region Andratx, Camp de Mar, Paguera
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Die Wohnfläche der eindrucksvollen Villa mißt 460 m², die
sich aufteilt in ein Wohnzimmer, ein Esszimmer, ein Büro,
eine amerikanische Küche, vier Schlafzimmer, drei Bäder,
Sauna und ein großzügiges Gästeapartment mit Wohnzimmer, Schlafzimmer und Bad sowie reichliches
Nebengelass. Die Bau- und Ausstattungsqualität entspricht höchsten Standards. Kurzum: eine PremiumImmobilie für „Menschen mit einfachem Geschmack,
denen das Beste gerade gut genug ist“ (Oscar Wilde).
Ref.No. 4272, P.: € 4.200.000, Tel. 971 – 671 250
Camp de Mar: Beindruckende
Luxusvilla im traditionellen Stil
Davon träumen Viele: die Finca mit Meerblick. Der Traum ist
fast nie zu erfüllen, da Fincas meist im Landesinneren liegen
und deshalb meist keinen Meerblick bieten. Ein deutscher
Bauträger hat diese Träume in eindrucksvoller Weise umgesetzt und eine Villa im traditionellen Finca-Stil auf einem
1.650 m² großen Grundstück realisiert, von dem der Besucher
einen weiten Meer- und Landschaftsblick genießen kann.
Großzügige Terrassen, ein mediterraner Garten, sattgrüne
Rasenflächen und ein Swimingpool prägen die Außenanlagen.
Die Villa hat eine Wohnfläche von 580 m² (Wohnzimmer,
Esszimmer, amerikanische Küche, vier Schlafzimmer, zwei
Bäder, Wirtschaftsräume, Weinkeller und ein Gästeapartment.
Ein Patio sowie einladende überdachte und freie Terrassen führen zu den Außenbereichen. Entsprechend der Architektur der
äußeren Gestaltung entspricht das innere Ambiente, hergestellt mit feinsten Materialien und bester Ausführung, dem
Lebensstil der eleganten, herrschaftlichen Landhäuser, ohne
auf zeitgemäße, modernste Haustechnik zu verzichten.
Ref.No. 2212, P.: € 7.450.000, Tel. 971 – 671 250
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Region Andratx, Camp de Mar, Paguera
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Pto. Andratx
Natursteinvilla mit Königsblick
Klein, aber fein ist diese exklusive Natursteinvilla mit Garage, die auf einem 614 m² großen Grundstück thront und einen fantastischen Meer- und Landschaftsblick bietet. Sie hat
großzügige überdachte und freie, zum Meer orientierte Terrassen (115 m²) sowie eine
45 m² große Dachterrasse und einen einladenden Swimmingpool. Die Wohnfläche beträgt
175 m² (Wohn-/Esszimmer, amerikanische Küche, ein Schlafzimmer mit Bad ensuite, eine
Sauna sowie ein Gästeapartment mit Wohnzimmer, Schlafzimmer und Bad). Die rustikal
gestalteten Räume beeindrucken durch erlesene Materialien (afrikanischer Schiefer und
Holzbalkendecken).
Ref.No. 3843, P.: € 1.380.000, Tel. 971 – 671 250
Paguera – Cala Fornells:
Charmante Villa mit grandiosem Blick
Die Bucht Cala Fornells, bebaut mit mediterranen Apartmentanlagen und Villen, ist
besonders beim deutschen Publikum ein beliebter Investitionsstandort. Hier steht auf
einem 605 m² großen, pflegeleicht angelegten Grundstück eine kleine Villa mit Garage
und ausbaufähigem Untergeschoss, die einen grandiosen Meerblick bietet. Die Villa hat
eine Wohnfläche von 135 m² (Wohn-/Esszimmer, amerikanische Küche, zwei
Schlafzimmer, ein Bad und eine Gästetoilette). Des Weiteren gibt es eine Dachterrasse,
einen 80 m² großen Patio sowie großzügige überdachte und freie Terrassen.
Terracottafliesen, die mallorquinische Küche, ein Kamin und Holzbalkendecken schaffen
ein Wohlfühl-Ambiente.
Ref.No. 4155, P.: € 1.250.000, Tel. 971 – 671 250
Paguera:
Villa mit Meer- und Landschaftsblick
Hoch über dem Ferienort Paguera ist in den letzten Jahren eine noble Villenkolonie entstanden. Hier steht auf einem 1.150 m² großen Grundstück eine charmante Villa, von der sich
ein bestechender Blick auf das Meer und das umliegende Landschaftspanorama öffnet.
200 m² Freiterrassen mit Barbecue und Swimingpool sowie ein mediterraner Garten zeichnen die Außenbereiche aus. Die Villa mit Garage hat eine Wohnfläche von 230 m²
(Wohnzimmer, Esszimmer, Küche, Schlafzimmer, Bad sowie eine Gästewohnung mit
Wohnzimmer, Küche, Schlafzimmer und Bad). Die Villa ist sehr komfortabel ausgestattet
(Ölzentralheizung, Fußbodenheizung in den Bädern, Kamin, Kunststofffenster mit
Doppelverglasung).
Ref.No. 3674, P.: € 920.000, Tel. 971 – 671 250
Pto. Andratx – Can Borras:
Exklusive Natursteinvilla mit Hafenblick
Die erhöhte Aussichts- und Plateaulage mit Blick auf den Hafen macht dieses exklusive
Anwesen zu einem besonderen „Objekt der Begierde“. Das Grundstück misst 1.300 m² und
besticht durch großzügige Rasenflächen und die einladende Poolterrasse. 170 m² überdachte Terrassen sowie ein Patio gewähren den Zugang zu dieser exklusiven Villa mit
Doppelgarage. Die Villa hat eine Wohnfläche von 450 m² (Wohnzimmer, Esszimmer,
2. Wohnzimmer, Büro, Küche, 5 Schlafzimmer, 4 Bäder und 2 Ankleiden). Die Villa ist im
traditionellen Landhausstil gestaltet, hat modernste Haustechnik und ist anspruchsvoll
möbliert und dekoriert.
Ref.No. 4180, P.: € 3.400.000, Tel. 971 – 671 250
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Region Costa dʼen Blanes, Bendinat, Portals Nous
Costa d`en Blanes, Bendinat, Portals Nous:
Treffpunkt der „Schönen und der Reichen“
Nicht umsonst ist der internationale Yachthafen Porto
Portals mit den angrenzenden Urbanisationen Costa
d`en Blanes, Bendinat und Portals Nous d e r gefragte Hotspot im Südwesten Mallorcas: Da ist zum einen
die Nähe zur Metropole Palma und den internationalen
Schulen, da gibt es ein hervorragendes Hotelangebot
mit dem 5-Sterne-Hotel St. Regis Mardavall, dem
sportlich-legeren Lindner-Hotel und den Hotels in
1. Meereslinie Punta Negra und Hotel Bendinat.
Weiter gibt es den beliebten Königlichen Golfplatz
von Bendinat und – last but not least – den Nobelhafen Porto Portals, den die Lifestyle-Presse mit
Neidfaktor als den „Treffpunkt der Schönen und der
Reichen“ bezeichnet. Hier finden internationale
Regatten statt, liegen die teuersten Yachten des
Mittelmeerraumes, kann man die Königsfamilie treffen, wird promeniert, um zu sehen und gesehen zu
werden. Feinschmeckerrestaurants und Boutiquen der
großen Labels säumen die 250 m lange Promenade.
Shop until you drop.
Portals Nous
Costa d`en Blanes: Rekonstruierte Luxusvilla mit Königsblick
Die Situation des 759 m² großen Hanggrundstücks mit
sensationellem Blick auf das Meer ist einzigartig, und das
war der Grund für einen erfahrenen Bauträger, die vorhandene alte Villa zu entkernen und in fast zweijähriger
Arbeit zu dem Luxusobjekt zu verwandeln, als das sie sich
heute darstellt. Im Zuge der Rekonstruktion wurden
selbstverständlich sämtliche Leitungssysteme, sanitäre
Einrichtungen, Fußböden, Fenster und Türen, Heizsysteme
erneuert und entsprechen heute dem modernsten
Standard.
Die Villa hat eine Wohnfläche von 185 m² (Wohn-/
Eßzimmer, 2. Salon, Küche, 3 Schlafzimmer, 3 Bäder,
Ankleide, Gästetoilette, Abstellraum, Fitnessraum) sowie
üppiges Nebengelass, in dem auch ein Gästeapartment
entstehen kann. Neben einer Doppelgarage verfügt die
Villa über großzügige überdachte und freie Terrassen mit
Sommerküche. Ein Swimmingpool bietet in der heißen
Jahreszeit Abkühlung und Erfrischung. Eine gelungene,
durchgreifende Schönheitsoperation.
Ref.No. 3368, P.: € 2.950.000, Tel. 971 – 695 255
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Region Costa dʼen Blanes, Bendinat, Portals Nous
Bendinat: Villa der PremiumKlasse mit Königsblick über
Golfplatz und Meer
Hoch über dem Königlichen Golfplatz von Bendinat thront diese
südorientierte Luxusvilla auf einem 1.200 m² großen
Plateaugrundstück und bietet einen fantastischen Blick über den
Golfplatz auf das Meer. Das Grundstück ist mit Natursteinmauern eingefriedet, die mit rot-violett changierenden Bouganvillas und Wein berankt sind. Im Patio plätschert ein historischer
Brunnen über einem Seerosen-becken und im Zufahrtbereich
gibt es einen Carport für zwei PKW. Im zum Meer orientierten
Bereich der Villa gibt es eine großzügige überdachte und freie
Terrasse mit Sommerküche und einladendem Swimmingpool.
Die Villa hat eine Wohnfläche von 680 m² mit zwei Salons,
Küche, Galerie, vier Schlafzimmern sowie einem separaten
Gäste- oder Personalapartment. Das Tiefgeschoss hat neben
dem Billardraum und einem Weinkeller einen beindruckenden
Wellness-Bereich mit Sauna, Jacuzzi, Massagedusche, Bad
und Fitnessraum. Hochwertige Materia-lien, anspruchsvolle
Innengestaltung und beste Haustechnik werden auch den
anspruchsvollsten Interessenten überzeugen. Ein beeindrukkendes Objekt in einem hochklassigen Umfeld.
Ref.No. 3738, P.: € 5.980.000, Tel. 971 – 695 255
Costa d`en Blanes: Mediterraner
Charme mit Blick aufs Meer
Diese elegante, mediterrane Villa thront auf einem 900 m² großen, südwestorientierten Grundstück oberhalb des Yachthafens
Porto Portals und bietet einen fantastischen Blick auf das Meer.
Die Villa ist umgeben von großzügigen überdachten und freien
Terrassen, in die ein einladender Swimmingpool eingebettet ist.
Eine Bodega, Barbecue, Sauna, Jacuzzi und grüne
Außenbereiche runden die Wohlfühlatmosphäre ab. Die
Tiefgarage bietet Platz für zwei bis drei Fahrzeuge.
Die im Jahre 1996 erbaute Villa hat eine Wohnfläche von
300 m², die sich aufteilen in ein Wohn- und Esszimmer,
eine amerikanische Küche, drei Schlafzimmer mit Bädern
en suite, eine Gästetoilette und einen Wirtschaftsraum. Sie
wurde mit besten Materialen, moderner Haustechnik und
solider Handwerksarbeit gebaut und ist teilmöbliert. Sie
überzeugt durch Lage, Blick, Bauausführung und –ausstattung und nicht zuletzt durch ein äußerst solides Preis-/
Leistungsverhältnis.
Ref.No. 4083, P.: € 1.800.000, Tel. 971 – 695 255
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Region Costa dʼen Blanes, Bendinat, Portals Nous
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Bendinat: Mediterraner Charme
am Golfplatz
Oberhalb des Königlichen Golfplatzes steht auf einem
1.700 m² großen Gartengrundstück diese mediterrane,
südwestorientierte Villa, die einen schönen Blick über
den Golfplatz auf das Meer bietet. Da die Villa in den
Hang gebaut ist, gelangt man vom Parkdeck mit einem
Lift in die zwei Etagen mit Schlaf- und Wohnräumen. Die
Villa hat 110 m² überdachte und freie Terrassen, einen
Jetstream-Swimmingpool mit angrenzendem Barbecuebereich. Zwei Carports und 2 PKW-Stellplätze runden das
Angebot ab.
Die Wohnfläche der im Jahre 2002 errichteten Villa misst
260 m² und teilt sich auf in ein Wohn- und Esszimmer,
eine Küche, ein Büro, drei Schlafzimmer mit Bädern en
suite und eine Gästetoilette. Die Villa ist im mediterranen
Landhausstil ausgestattet und überzeugt durch den harmonischen Einklang von hochwertigen Materialien,
Formen und Farben. Selbstverständlich verfügt die Villa
über modernste Haustechnik.
Ref.No. 4138, P.: € 2.950.000, Tel. 971 – 695 255
Portals Nous: Turmvilla mit
Charakter in 1. Meereslinie
Die Lage ist unwiederbringlich: Das 1.080 m² große
Grundstück liegt in 1. Meereslinie an der kleinen Bucht
von Alt-Bendinat/Portals Nous und bietet eine atemberaubende Aussicht und einen direkten Meerzugang. Das
mit alten Bäumen und sattgrünen Rasenflächen angelegte Grundstück hat auch einladende Terrassenbereiche mit
einem Swimmingpool.
Die Villa mit dominierendem Turm wurde im Jahre 1942
gebaut und 2002 umfassend restauriert, wobei viele
charmante Details des Altbestandes erhalten werden
konnten. Sie hat eine Wohnfläche von 380 m², die sich
aufteilen in ein Wohn- und Esszimmer, eine Küche, ein
Büro, ein Fernsehzimmer, 5 Schlafzimmer und vier Bäder.
Im Zuge der Restaurierung wurden alle Leitungssysteme
erneuert, so dass die Villa heute mit perfekter, moderner
Haustechnik punktet.
Ref.No. 4167, P.: € 3.850.000, Tel. 971 – 695 255
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EXPERTENTIPPS
PR-Beilage von Minkner & Partner S.L.
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Die steuerlichen Bedingungen für Immobilienbesitz in Spanien werden
zunehmend besser – dank Europa
- Aktuelle Entwicklungen der Europäischen Rechtsprechung Sowohl das deutsche, als auch das spanische Steuerrecht benachteiligte in der Vergangenheit
Deutsche mit Grundbesitz in Spanien, bzw. im europäischen Ausland in vielerlei Hinsicht. Die
steuerlichen Rahmenbedingungen wurden in der letzten Zeit jedoch zunehmend günstiger
und diese Entwicklung hält nach wie vor an.
Motor und Garant für den Prozess der Beseitigung diskriminierender Regelungen sind die
europäische Kommission in Straßburg und der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Brüssel,
deren Aufgabe es ist, die vier europäischen Grundfreiheiten zu verteidigen. Hierzu gehören
die Warenverkehrsfreiheit, die Dienstleistungs- und die Niederlassungsfreiheit, die Kapitalverkehrsfreiheit sowie die Personenfreizügigkeitsgarantie. Schließlich ist das allgemeine
Diskriminierungsverbot aus Gründen der Staatsangehörigkeit zu beachten.
Nach der Rechtssprechung des EuGH müssen „nationale Maßnahmen, die die Ausübung dieser garantierten Freiheiten behindern oder weniger attraktiv machen können, vier
Voraussetzungen erfüllen: Sie müssen in nicht diskriminierender Weise angewandt werden,
aus zwingenden Gründen des Allgemeinwohls gerechtfertigt sein, sie müssen geeignet sein,
die Verwirklichung des mit ihnen verfolgten Ziels zu gewährleisten, und sie dürfen nicht über
das hinausgehen, was zur Erreichung des Ziels erforderlich ist“. Mit anderen Worten: Sobald
ein EU-Ausländer in einem Mitgliedsstaat gegenüber Inländern benachteiligt ist, so liegt meistens auch ein Verstoß gegen Europarecht vor. In diesem Falle wird das innerstaatliche Recht
vom Europarecht verdrängt.
Immobilien eine degressive Abschreibung vorgenommen wird,
d.h. es kommen in den ersten Jahren erhöhte Prozentsätze und
in den späteren Jahren niedrigere Prozentsätze zur Anwendung. Da die finanzielle Belastung in den ersten Jahren nach
dem Erwerb einer Immobilie in der Regel schwerer wiegt, wird
das wirtschaftliche Engagement für eine Investition in eine
Auslandsimmobilie unattraktiver. Nach Auffassung der Kommission stellt dies eine Beschränkung der Kapitalverkehrsfreiheit
dar. Auch wenn § 7 Absatz 5 EStG für alle nach dem 1. Januar 2006
angeschafften oder errichteten Gebäude aufgehoben wurde,
betreibt die Kommission das Vertragsverletzungsverfahren weiter.
Denn die Abschreibung für Abnutzung kann über einen Zeitraum
von bis zu 18 Jahren reichen. Somit können Eigentümer von im
Ausland belegenen Immobilien, die vor dem 1. Januar 2006
gebaut wurden und die sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen
erfüllen, noch bis zu 15 Jahre lang nicht in den Genuss der erhöhten Abschreibungen kommen.
Gewinne aus dem Verkauf der Spanienimmobilie nun 18 %
Bis vor kurzem benachteiligte das spanische Steuerrecht
Nichtresidente bei Verkauf einer spanischen Immobilie, da sie
hinsichtlich ihres Gewinns mit 35% zur Kasse gebeten wurden,
während Residente nur 15% Steuern zahlen mussten. Wegen
Verstoßes gegen die Kapitalverkehrsfreiheit und gegen das allgemeine Diskriminierungsverbot hat die Europäische
Kommission Spanien abgemahnt und schließlich vor dem EuGH
Klage eingereicht. Daraufhin lenkte Spanien ein und vereinheitlichte mit Wirkung zum 01.01.2007 den Steuersatz auf 18 %.
Deutsche Eigenheimzulage auch für Immobilien in Spanien
Im Januar dieses Jahres hat der Europäische Gerichtshof wegen
Verstoßes gegen die Arbeitnehmerfreizügigkeit und
Niederlassungsfreiheit das deutsche Gesetz zur Eigenheimzulage insoweit für rechtswidrig erklärt, als es einem in
Deutschland unbeschränkt Steuerpflichtigen die Eigenheimzulage verwehrt hatte, wenn sich das Eigenheim im Ausland befand
(AZ. C-152/0). Die Eigenheimzulage hat der deutsche Gesetzgeber zwar mittlerweile abgeschafft, aber es besteht noch die
Möglichkeit, sie nachträglich zu beantragen. Wer in Deutschland
Steuern zahlt und bis Ende 2005 eine selbstgenutzte Immobilie
im EU-Ausland erwarb, kann noch nachträglich die staatliche
Förderung erhalten. Eine Familie mit zwei Kindern kann ca.
23.000 Euro Fördergelder vom deutschen Staat kassieren.
Erbschaftsteuerrecht
Auch im Bereich des deutschen Erbschaftsteuerrechts wird es
voraussichtlich eine Verbesserung geben. Häufig hat der
Eigentümer einer Spanienimmobilie auch ein spanisches
Bankkonto, um über dieses die laufenden Kosten der Immobilie
zu bedienen. Verstirbt der in Deutschland ansässige Kontoinhaber, so können die Erben nur hoffen, dass auf diesem Konto
möglichst wenig Guthaben vorhanden war, da die deutsche und
die spanische Erbschaftsteuer in voller Höhe fällig werden, und
zwar ohne die Möglichkeit der Anrechung. Obwohl Spanien und
Deutschland kein Doppelbesteuerungsabkommen im Bereich
der Erbschaftsteuer getroffen haben, wird die Doppelbesteuerung in der Regel durch Anrechnung der im anderen Staat
bezahlten Steuer vermieden (z.B. hinsichtlich der Spanienimmobilie). Dies gilt jedoch nach § 121 BewG i.V.m. § 21 Abs.2
ErbStG nicht für Guthaben und Aktienvermögen im Ausland. In
einem konkreten Rechtsstreit musste sich jüngst der Bundesfinanzhof (BFH) mit dieser Norm auseinandersetzen und hat
wegen Zweifeln an der Vereinbarkeit mit dem Gemeinschaftsrecht diesen Sachverhalt dem EuGH zur Entscheidung über die
Europarechtskonformität vorgelegt. Mit einer gewissen Sicherheit kann davon ausgegangen werden, dass der EuGH die
Zweifel des BFH bestätigt und der Gesetzgeber die Doppelbesteuerung beseitigt.
Europarechtlich problematisch war bislang auch die unterschiedliche Bewertung von Inlands- und Auslandsimmobilien
zur Erhebung der deutschen Erbschaftsteuer. Während eine
deutsche Immobilie nach dem so genannten Ertragswertverfahren und damit regelmäßig mit nur ca. 50% bis 75% des wahren Wertes bewertet wurde, kam bei Auslandsimmobilien der
Verkehrswert zum Ansatz. Hier ist das Bundesverfassungsgericht
dem EuGH zuvor gekommen. 2007 hat das Bundesverfassungsgericht das Erbschaftsteuergesetz aufgrund der uneinheitlichen
Bewertungsregeln wegen Verstoßes gegen den verfassungsrechtlich garantierten Gleichheitsgrundsatz für verfassungswidrig erklärt. Mit dem bereits vorgelegten Gesetzesentwurf werden in Zukunft inländische Immobilien ebenfalls nach dem
Verkehrswert bewertet. Damit entfällt die Benachteiligung des
Erben einer Auslandsimmobilie.
Haushaltsnahe Dienstleistungen
Eine weitere Verbesserung für die Besitzer einer Spanienimmobilie sieht nun das deutsche Jahressteuergesetz 2008 vor, nachdem Brüssel eine entsprechende Anpassung gefordert hatte.
Mieter und Eigentümer, die ein eigenes Ferienhaus oder eine
Ferienwohnung in der europäischen Union unterhalten, können
jetzt haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerarbeiten
beim deutschen Fiskus geltend machen. Zu den haushaltsnahen
Dienstleistungen zählen neben allen Reinigungs- und Gartenarbeiten, auch Instandhaltungs-, Modernisierungs- und
Renovierungsarbeiten der Wohnung. Zu beachten ist, dass diese
Dienstleistungen von einer Firma oder Gewerbetreibenden
erbracht werden und hierüber eine ordnungsgemäße Rechnung
dem Finanzamt vorgelegt werden kann. Der Steuerbonus kann
rückwirkend für die zurückliegenden Steuerjahre beantragt werden, falls der Steuerbescheid noch nicht rechtskräftig ist.
Was steht noch an?
Wie man sieht, hat sich in der jüngsten Vergangenheit im Bereich
des Steuerrechts zugunsten von Spanienimmobilien einiges
getan, auch wenn noch immer europarechtlich problematische
Steuerbestimmungen zu verzeichnen sind. Beispielsweise können
Nicht-Residente Aufwendungen für die Instandhaltung und den
Unterhalt der Spanienimmobilie bei der Besteuerung der
Vermietungseinkünfte in Spanien im Gegensatz zu den
Residenten nicht steuerlich geltend machen. Diese steuerliche
Ungleichbehandlung ist sicherlich europarechtswidrig.
Zweifel an der Vereinbarkeit mit Europarecht wirft meines
Erachtens auch das spanische Erbschaftsteuergesetz auf. Während
immer mehr autonome Regionen Spaniens in den letzten Jahren die
Erbschaftsteuer für nahe Angehörige faktisch abgeschafft haben,
kommt für Nichtresidente ausschließlich das nationale
Erbschaftsteuergesetz mit relativ hohen Steuersätzen, bzw. mit
niedrigen Freibeträgen, zur Anwendung. Spätestens dann, wenn
alle autonomen Regionen die Erbschaftssteuer faktisch beseitigen
sollten – eine gänzliche Abschaffung ist dem spanischen Kongress
vorbehalten, da es sich um eine staatliche, den autonomen
Regionen abgetretene Steuer handelt - wird ein Verstoß gegen die
Kapitalverkehrsfreiheit kaum zu bezweifeln sein.
Aufgrund der aktuellen Entwicklung ist es jedoch vermutlich nur eine
Frage der Zeit, dass auch die noch vorhandenen, dem Gemeinschaftsrecht entgegen stehenden gesetzlichen Regelungen, von den europäischen Institutionen aufgegriffen und angegangen werden.
Trotz aller Vorbehalte gegenüber der europäischen Union, deren
Institutionen und deren teilweise überbürokratischen Regelungen
muss man folgendes anerkennen: Jeder Bürger in Europa hat mit
den europäischen Grundfreiheiten eine starke Rechtsposition und
die europäischen Institutionen helfen ihm bei der Umsetzung.
Abschreibung für Gebäudeabnutzung
Im Januar 2008 hat Deutschland einen weiteren blauen Brief
aus Straßburg erhalten. Die Europäische Kommission hat
Deutschland dazu aufgefordert, seine gesetzlichen
Bestimmungen zur AbschreiEsteban Orellano
bung für Gebäudeabnutzung
Rechtsanwalt
wegen Unvereinbarkeit mit
europäischem Recht zu änCalle Catalunya, 5 • 07011 Palma de Mallorca
Tel.: 971 220 152
dern (Aktenzeichen 2006
Fax: 971 220 153
/4667). Das deutsche Einkommensteuergesetz (EStG)
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sieht vor, dass nur bei
in Deutschland belegenen
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Die spanische Erbschaftssteuer – eine Möglichkeit zur Reduzierung
für nicht-residente Immobilieneigentümer
Spanien als bevorzugtes Ferienland hat viele Deutsche veranlasst, sich
Immobilieneigentum im Süden zuzulegen. Die Anzahl der deutschen ImmobilienEigentümer in Spanien wird auf zwischen 300.000 bis 500.000 geschätzt. Die schöne
Seite des Eigentums unter südlicher Sonne hat jedoch auch zur Folge, dass man sich mit
andersartigen Gesetzen, Regelungen und Vorschriften auseinandersetzen muss.
Diese sind mitunter, trotz aller EU-weiten Bestrebungen zu einer weitergehenden
Harmonisierung der Rechtsgrundlagen zu gelangen, mit nicht unerheblichen KonNachteilige Erbschaftssteuer-Regelung
Besondere Bedeutung erlangt diese Regelung bei Erbschaftsund Schenkungsvorgängen. Die aus Deutschland bekannten
Freibeträge, die es erlauben, kleine und mittlere Vermögen bei
vernünftiger Planung steuerfrei auf die nächste Generation zu
übertragen, gibt es in dieser Höhe in Spanien nicht.
sequenzen verbunden. Im Rahmen des Steuerrechts gibt es zwischen Deutschland und
Spanien ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), das die Erfassung und mehrfache
Besteuerung von ein und demselben Tatbestand vermeiden hilft. Eine solche
Vereinbarung wurde jedoch für erbschafts- und schenkungssteuerliche Belange nicht
getroffen. Für die Besteuerung von Grundbesitz gilt bekanntlich das Belegenheitsprinzip, d.h. das Besteuerungsrecht hat derjenige Staat, in dessen Territorium die
Immobilie liegt. Das bedeutet, dass die Besteuerung der spanischen Immobilie von
deutschen Nicht-Ansässigen in Spanien erfolgt.
standardisierte Hedge-Fonds-Varianten oder Private EquityDachfonds in Lebensversicherungsmänteln angeboten, die
jedoch weitestgehend ungeeignet sind, da hier der
Sicherheitsaspekt zu kurz kommt und die Renditeaussichten, vor
allem nach Kosten, überzeichnet werden. Standardisierte
Produktangebote sind eindeutig der falsche Ansatz.
Zentralbank (EZB) hat sich von der abzeichnenden
Konjunkturschwäche noch nicht beeinflussen lassen und verfolgt primär ihr Ziel der Preisniveaustabilität. Die global steigende Inflation lässt aus Sicht der EZB zumindest kurzfristig noch
keine Zinssenkung zu. Bei weiterer Konjunktureintrübung kann
eine Senkung des Geldmarktzinses in Europa jedoch nur eine
Frage der Zeit sein.
Individuelles zielorientiertes Vermögensmanagement
Die Freibeträge sind bei Erben 1.Grades (Kinder, Ehegatten und
Vorfahren) auf € 15.956,87 begrenzt. Lediglich bei minderjährigen Kindern sind diese für jedes Jahr der verbleibenden
Minderjährigkeit etwas höher, jedoch insgesamt auch begrenzt.
Das wiederum bedeutet, dass bei Vererbung einer spanischen
Immobilie im Verkehrswert von 1 Million Euro der spanische
Fiskus Erbschaftssteuern in Höhe von rd. Euro 268.000,- verlangt. Dies führt häufig, obwohl nicht gewollt, zur Veräußerung
der Immobilie, da sich die Erben sonst außerstande sehen die
Erbschaftssteuer zu bezahlen.
Die zunehmende Nachfrage der betroffenen Klientel nach
Lösungsmöglichkeiten zur legalen Vermeidung oder zumindest
Reduzierung der Steuer im Schenkungs- oder Erbfall ist nur die
logische Konsequenz. Häufig vorgeschlagene Lösungsansätze in
Form von Gesellschaftsgründungen sind mögliche Wege. Die
steuerlichen Vorteile bei Übertragung oder Vererbung der
Gesellschaftsanteile sind zwischenzeitlich jedoch weitestgehend
eliminiert worden.
Verlagerung der Steuerbelastung nach Deutschland
Ein sinnvoller und effektiver Weg ist die Rückverlagerung der
erbschaftssteuerlichen Abwicklung des spanischen Vermögens
in den Bereich des deutschen Steuerrechts zur Nutzung der
deutschen Freibeträge. Dies erfolgt durch eine zumindest teilweise Beleihung der spanischen Immobilie mit einer Hypothek.
Die spanische Erbschaftssteuer wird dann nur auf die NettoVermögensposition berechnet, da die nunmehr entstandenen
Verbindlichkeiten in ihrer Höhe das Immobilienvermögen
schmälern. Bei bestehenden Immobilien ist eine nachträgliche
Beleihung notwendig, bei einer Neuanschaffung sollte die
Finanzierungsvariante gleich mit ins Kalkül gezogen werden.
Die Anlage der so frei gewordenen Liquidität wird dann außerhalb Spaniens z.B. in einem strukturierten Wertpapier-Portfolio
in Deutschland vorgenommen (sog. Equity oder Asset Release).
Falls die deutschen Erbschaftssteuer-Freibeträge durch das
Vermögen im Inland bereits ausgeschöpft sind, bietet sich die
Führung des Depots unter zusätzlicher Nutzung eines
Lebensversicherungsmantels an, da diese Konstruktionen bei
richtiger Planung weitere steuerliche Vorteile in Deutschland
generieren.
Neben der legalen Vermeidung der spanischen Erbschaftssteuer
wird gleichzeitig die Möglichkeit geschaffen, das ursprünglich in
der Immobilie gebundene Kapital einer rentablen Geldanlage
zuzuführen. An dieser Stelle gilt es insbesondere, die richtige
Entscheidung hinsichtlich der Vermögensverwaltung zu treffen.
Die Geldanlage muss einerseits ein hohes Maß an Sicherheit
aufweisen, andererseits aber auch den vom Mandanten erwarteten Renditeanforderungen genügen, um die mit dem Equity
Release-Modell verbundenen Kosten zu erwirtschaften. Unter
dem Deckmantel des Equity Release werden mitunter am Markt
Sinnvollerweise sollte sich der Interessent für ein individuelles
Portfolio-Management entscheiden, das die übergeordnete
Zielsetzung und Vermögenssituation der Familie auch bei dieser
Anlageentscheidung hinreichend berücksichtigt. Dabei wird die
geplante Anlage mit dem bestehenden Vermögen abgestimmt
und eine Gesamtvermögensstruktur entwickelt und besprochen.
Anschließend wird unter Einsatz von vermögensverwaltenden
Fonds, Zertifikaten, Aktien, Anleihen und strukturierten
Beteiligungen ein Portfolio aufgebaut, das einer vorher definierten Risiko-/Ertragskonstellation entspricht.
Schlanke Abwicklung
Der Autor hat mit einer namhaften spanischen Bank eine
Rahmenvereinbarung getroffen, die eine möglichst effiziente
Abwicklung der Finanzierung vor Ort zu vertretbaren Kosten
bewirkt. Ziel war, eine klare und einheitliche Regelung über
Machbarkeit und Definition der einzureichenden Unterlagen zu
erreichen, um beiden Seiten eine möglichst einfache und transparente Abwicklung zu ermöglichen. Grundsätzlich wird eine
Wertschätzung der Immobilie durch ein Sachverständigengutachten gefordert. Eine Beleihung kann dann in der Regel in
Höhe von 50% bis 70% des ermittelten Schätzwertes erfolgen.
Zudem kommt der Bonität des Kreditnehmers neben der
Werthaltigkeit der Immobilie besondere Bedeutung zu, zumal
der finanzierte Betrag ins Ausland transferiert werden soll und
zu Sicherungszwecken nicht mehr zur Verfügung steht.
Auswirkungen der internationalen Finanzkrise
Die aktuellen Turbulenzen an den Kapitalmärkten tangieren
auch die Möglichkeiten des Equity Release sowohl auf der
Finanzierungs- als auch auf der Anlageseite. Die Banken sind
derzeit nicht in der Lage, ihre eingegangenen Risikopositionen
seriös zu bewerten. Die bisher vorgenommenen Abschreibungen
von rd. 230 Mrd. USD sind noch nicht das Ende der
Fahnenstange. Viele Banken leiden nicht mehr nur unter
Liquiditätsengpässen; bei einigen Häusern schrumpft das
Eigenkapital bedrohlich zusammen, das gleichzeitig die Basis
des Kreditgeschäftes ist. Verknappung des Kreditangebotes und
hohe Bonitätsanforderungen werden die Folge sein.
In der zweiten Welle wird die
Realwirtschaft erfasst. Die
Konjunkturabschwächung in
den USA ist erst der Anfang
und war vorhersehbar. Fraglich ist nur, wie lange die
Rezession dauern wird und
wie stark Europa und Asien
betroffen sein werden; abkoppeln können sie sich jedenfalls nicht. Die Europäische
In Spanien werden Hypothekenfinanzierungen üblicherweise
variabel auf Basis des 3-Monats-EURIBOR (=InterbankenGeldmarktsatz) berechnet, so dass der Zinsanstieg des letzten
Jahres die Finanzierungskosten verteuert hat. Die erwartete
Zinssenkung wird hier aber wieder Entlastung bringen.
Die Entwicklung der Anlagestruktur ist durch die Finanzkrise
auch nicht einfacher geworden. Der Workout der systemischen
Probleme wird aus heutiger Sicht noch bis ins Jahr 2010 andauern. Intelligente Produkte und Zertifikate schaffen in diesem
Zusammenhang aber die Möglichkeiten, auch mit Kapitalschutz
in vollem Umfang an einer positiven Entwicklung ausgewählter
Aktien- und Rohstoffmärkte teilzunehmen, wobei hier auf
Bonität und Solvenz der Zertifikate-Emittenten besonderes
Augenmerk zu legen ist. Ausführlichere Analysen zum
Marktumfeld und den empfohlenen Strategien finden Sie auf
der Homepage des Autors.
Beratungsangebot in Deutschland und vor Ort
Eine häufig gestellte Frage zur Laufzeitenstruktur der aus dem
Equity Release generierten Liquidität ist wichtig, da diese unabhängig von der Immobilie disponiert werden kann. Die
Finanzierung wird im Idealfall erst bei Verkauf der Immobilie aus
dem Verkaufserlös zurückgeführt. Im Klartext: Die Kapitalanlage
kann unabhängig von der geplanten Haltedauer der Immobilie
in der anvisierten Struktur vorgenommen werden.
Aus den Ausführungen lässt sich erkennen, dass der Aufwand
anfangs durchaus nicht unerheblich ist. Der zu erzielende Effekt
rechtfertigt diesen Aufwand jedoch allemal. Neben der Optimierung der erbschaftssteuerlichen Gegebenheiten nimmt der Eigentümer weiterhin an einer möglichen positiven Wertentwicklung
des Immobilienmarktes auf Mallorca teil, reduziert seine Kapitalbindung und kann bei kluger Anlagestrukturierung noch einen
Zinsüberschuss gegenüber den Finanzierungskosten erzielen.
Ganzheitliche Finanzplanung und Vermögensverwaltung ist das
Kerngeschäft der Beratungskanzlei in München. Die
Anlageverwaltung wird wahlweise in Deutschland oder der
Schweiz, bei Bedarf auch über andere EU und Nicht-EU-Länder
vorgenommen. Der Autor ist durch seinen eigenen Immobilienbesitz auch häufig vor Ort, so dass die Beratungsleistung in
Deutschland und auf Mallorca in Anspruch genommen werden
kann.
Heil Wirtschaftsberatung KG
Unternehmensberatung - Finanzplanung - Vermögensverwaltung
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Dipl.-Kaufmann
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BANCA MARCH – 80 Jahre „die“ erfolgreiche
Privatbank auf den Balearen
von Alexandra Niemöller
In Zeiten global agierender Banken und internationaler Unternehmensübernahmen ist
der Kunde oft verunsichert, gilt doch das gestern gesagte Wort des Bankers seines
Vertrauens oft morgen nichts mehr. Gut, dass es in diesen Zeiten auch wirtschaftlich solide aufgestellte Privatbanken gibt, die gegen internationale Begehrlichkeiten mit eigener starker Kapitalausstattung gewappnet sind, sich im nationalen Markt eine
Spitzenstellung erarbeitet haben, aber dem interessierten Kunden auch die Türen zu den
internationalen Märkten öffnen.
Investitionshelfer für den Tourismus
Die stärkste Expansion erlebte die Banca March in den siebziger
Jahren, als die ersten großen Tourismusströme die Insel erfassten und damit große Investitionen in Hotels und Infrastruktur
erforderlich wurden. Schneller als andere Bankunternehmen
erkannte das Management der Banca March die große Zukunft
des Wirtschaftszweiges Tourismus und förderte diese
Investitionen mit großem Wagemut. Diese unternehmerische
Vision brachte ihr auch schnell eine Spitzenstellung im
Bankenwesen der Balearen, die sie bis heute inne hält.
Ein solches Unternehmen ist die BANCA MARCH: Sie kann auf eine 80 jährige
Erfolgsgeschichte verweisen – von der Eröffnung des ersten Bankhauses durch den mallorquinischen Geschäftsmann Juan March Ordinas in Palmas Calle San Miguel, der dann
schon zwei Jahre später Filialen in Llucmajor, Inca und Felanitx folgten, um schließlich
heute auf ein Netz von 300 (!) Filialen auf Mallorca, den anderen Baleareninseln, den
Kanaren, dem Festland und in London verweisen zu können. Eine beispiellose
Erfolgsgeschichte.
Neugeschäft erwiesen: Viele
zufriedene, internationale
Kunden bringen der Bank
täglich neue Kunden –
Nachbarn und neu gewonnene Freunde, denen die Bank
wegen ihrer mehrsprachigen
und kompetenten Mitarbeiter
empfohlen wurde.
Die Dienstleistungen
Und auch heute sind die Touristen und das ausländische
Publikum ein sehr wichtiger Faktor in der Leistungsbilanz der
Bank – sei es im Bereich der touristischen Investitionen, sei es
bei der Immobilienfinanzierung, sei es im Private Banking oder
im Tagesgeschäft für die internationalen Freunde Mallorcas.
Und selbstverständlich beherrschen die Mitarbeiter der Banca March auch die komplette
Dienstleistungspalette des
Bankgeschäfts.
Zufriedene Kunden dank kompetenter Mitarbeiter
Da ist zunächst das ganz normale Tagesgeschäft, das
zum Aufgabenkreis jeder
Großbank gehört: Das Kassengeschäft, die Ausführung von
Überweisungen und Daueraufträgen (Kontoauszüge gibt
es selbstverständlich in deutscher Sprache) und das Kreditkartengeschäft mit exklusiven
Karten (Visa Gold, Master
Card Gold) usw., damit der internationale Kunde Bargeld von
Automaten in der ganzen Welt abheben und Einkäufe bezahlen
kann, all dies gekoppelt mit einer kostenlosen Reise- und
Unfallversicherung, vereinbarten Kreditlimits und vielfältigen
Zahlungsmöglichkeiten.
Jeder Bankkunde hat die Erfahrung gemacht: Eine Bank ist so
gut wie der Mitarbeiter an der Front. Der Vorstand kann sich die
beste Unternehmensphilosophie ausdenken, Vertriebsstrategien
entwickeln, neue Produkte auf den Markt bringen – alles nützt
nichts, wenn nicht die Mitarbeiter an der Front all dies auch zum
Kunden “rüberbringen”. Die Banca March tut viel für ihre
Mitarbeiter, und das hat wieder zur Folge, dass die Mitarbeiter
stolz sind, in diesem Unternehmen arbeiten zu dürfen. Neben
der vorausgesetzten qualifizierten Schul- und Studien-
Daneben bietet die Banca March über die March Correduria de
Seguros auch die gesamte Versicherungspalette an: Lebens-,
Gebäude-, Hausrats-, Kfz- und Bootsversicherungen. Auch in
diesen Bereichen sind die Mitarbeiter bestens geschult, den
Kunden nur die Versicherungen anzubieten, die sie auch wirklich
brauchen. Und … auch die Versicherungsbedingungen gibt es in
deutscher Sprache.
ausbildung bietet die Banca March in der hauseigenen
Schulungs- und Seminarabteilung den Mitarbeitern die
Möglichkeit, sich berufsbegleitend und ständig fortzubilden, um
so den immer neuen Herausforderungen eines sich ständig
ändernden Marktes gerecht zu werden. Neben den perfekten
Kenntnissen des Bankfachs wird besonders von den
Mitarbeitern in den touristischen Zonen die Beherrschung von
mindestens zwei Fremdsprachen vorausgesetzt. Denn eine der
Maximen der Bank ist es, weltoffen und kundenorientiert zu
sein.
Und eine weitere Besonderheit bietet die Banca March in diesem Zusammenhang: Auch die Texte der Kontoauszüge kann der
Kunde in seiner Muttersprache erhalten. Gerade die Investition
in die fremdsprachliche Fortbildung der Mitarbeiter hat sich in
der Vergangenheit als wichtige Investition auch für das
Eine sehr wichtige Sparte ist das Hypothekengeschäft. Hier
gibt es zahlreiche Finanzierungsmodelle, die auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der Kunden abstellen: Eine junge spanische Familie braucht einen anderen Maßanzug als ein deutscher Investor, der zum Weiterverkauf ein Haus baut oder nur
eine Überbrückungsfinanzierung bis zur Auszahlung seiner
Lebensversicherung benötigt.
Die Banca March ist stolz darauf, ihre Kunden nicht mit
Standardlösungen zu bedienen, sondern sehr kreativ maßgeschneiderte Lösungen anzubieten. Zum 1. Januar 2008 ist
ein neues Hypothekengesetz in
Kraft getreten, aufgrund dessen die Banca March neue,
kundenfreundliche Hypothe-
kenprodukte entwickelt hat.
Darüberhinaus ist die Banca March auch erster Ansprechpartner
für alle Anlageprodukte – vom Festgeldkonto über Spar- und
Pensionspläne, Fondsanlagen und Börsengeschäfte bis hin zum
Private Banking – auf die Filiale am internalen Börsenplatz
London hatte ich ja schon eingangs hingewiesen. Für die “hohe
Schule” des internationalen Finanzwesens verweist der jeweilige Filialleiter der Banca March an die hochkarätig ausgebildeten
Finanzexperten in der Unternehmenszentrale in Palma de
Mallorca.
Fazit
Die Banca March hat sich in 80 Jahren Dienst am Kunden
eine Spitzenstellung in der spanischen Bankenlandschaft
erworben und engagiert sich in ganz besonderer Weise
für ihre internationalen Kunden. Deshalb begrüßen wir
gern auch die Leser der TRAUMIMMOBILIEN in unserer
Bank – sehr gern in meiner Filiale in Camp de Mar, aber
auch in unseren anderen Filialen, die Sie überall auf der
Insel finden.
Alexandra Niemöller
Directora Banca March, Filiale Camp de Mar
Avda. de la Playa s/n, local 1
E-07160 Camp de Mar
Tel. (0034) 971 13 67 47
Fax (0034) 971 23 63 52
Handy (0034) 649 47 21 74
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SACHVERSTÄNDIGEN(UN)WESEN in SPANIEN
von Achim Menrad
Bis zum heutigen Tag ist die Berufsbezeichnung „Sachverständiger“ oder „Gutachter“ in
Deutschland und Spanien (leider) nicht gesetzlich geschützt. Wer sich als solcher betätigen oder
so nennen will, braucht keine Zulassung, er kann also seine Dienste anbieten und sich so
bezeichnen, wie er glaubt, in der Öffentlichkeit am besten klar zu kommen.
Es ist aber in beiden Ländern vom zivil- und strafrechtlichen Tatbestand von einer Täuschung
oder von Betrug auszugehen, wenn sich jemand als Sachverständiger bezeichnet, ohne die nötigen Voraussetzungen zu erfüllen. Auch kann darin eine sitten- und / oder irreführende Werbung
vorliegen.
Irreführend ist die Bezeichnung immer dann, wenn einem selbsternannten Sachverständigen
die besondere Sachkunde und das entsprechende Erfahrungswissen fehlen. Die Ausbildung
z.B. als Architekt oder Bau-Ingenieur beinhaltet eine normale, aber keineswegs eine besondere
Sachkunde.
Das Institut für das Sachverständigenwesen (IfS) definiert: „Unter besonderer Sachkunde
versteht man, dass der Sachverständige überdurchschnittliche Kenntnisse,
Erfahrungen und Fähigkeiten auf einem bestimmten, abgegrenzten Sachgebiet nachweisen kann und dass er in der Lage ist, einen konkreten Streitfall in Gutachtenform
nachvollziehbar, nachprüfbar und verständlich zu bearbeiten.“
Weiterhin heißt es: „Bedenken gegen die Eignung bestehen, wenn der Sachverständige
oder Gutachter nicht Gewähr dafür bietet, daß er die Sachverständigentätigkeit
pflichtgemäß ausüben wird. Er muss die Gewähr für Unparteilichkeit, Unabhängigkeit,
Objektivität, Besonnenheit und Einhaltung seiner besonderen Pflichten als freier
Sachverständiger bieten.“
Die „Europäische Bewertungsstandards“ schreiben eindeutig vor, dass der qualifizierte
Gutachter neben einem guten Leumund die Voraussetzung der Unabhängigkeit erfüllen muss.
Er ist z.B. nicht unabhängig, wenn er eine Bewertung durchführt, an der er ein aktuelles oder
potenzielles Interesse am Ergebnis hat und die Bewertung für den Gebrauch eigener Leistungen
oder Dritter bestimmt ist.
Zur genauen Definition und Abgrenzung liegen Entscheidungen von deutschen und spanischen
Gerichten vor.
In einem deutschen Gerichtsverfahren ist der Sachverständige Gehilfe des Richters. Dort wird
überprüft, bei welchem Sachverständigen die zur Erstattung eines notwendigen Gutachtens
erforderliche Sachkunde und Eignung vorliegen und wer gerichtsanerkannt ist.
Die Auswahl des Sachverständigen liegt im freien Ermessen des Gerichts, insbesondere wenn
•
•
Spezialkenntnisse, z. B. für spanische Eigenarten und Besonderheiten in der
Bewertung erforderlich sind und
keine öffentliche Bestellung in Deutschland für z.B. das Fachgebiet „Bewertung spanischer Immobilien“ möglich ist.
deutschen Prüfungskommisionen sind noch nicht in der Lage, die notwendigen Gutachten zu
spanischen Immobilien zu überprüfen und den fachlichen Teil zu spanischen Vorschriften und
Gesetzen zu bewerten.
Das spanische Sachverständigenwesen ist nicht so eindeutig wie in der deutschen ZPO geregelt
und hinkt den deutschen und auch den weitgehenden europäischen Grundsätzen (noch) nach.
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, sowie nach ISO 17024 zertifizierte, gibt es
in Spanien nicht. Die Bestellung als spanischer „Gerichtsgutachter“ beinhaltet jedoch eine akademische Ausbildung und eine Prüfung. Spanische Architekten oder Bauingenieure
(Aparejadores) müssen in der jeweiligen Kammer registriert sein, sind damit aber nicht automatisch Sachverständige oder Gutachter.
Bei spanischen Rechtsstreiten zu Bauschäden /-mängeln ist bereits im Vorfeld üblicherweise
für jede Partei ein eigener „Gutachter“ tätig. Nur wenn im gerichtlichen Verfahren keine für den
Richter überzeugende Feststellung der Parteiexperten vorliegt, beauftragt dieser einen
Gerichtsgutachter, um nach eigener Meinungsbildung zu entscheiden.
Der spanische Sachverständigenbereich Immobilienbewertung ist stark nach den
Bedürfnissen der Banken ausgerichtet. Dort steht die Bonität des Kreditnehmers und die
Finanzierungssumme, jedoch nicht der eindeutige Marktwert eines Objektes im Vordergrund.
Entsprechend werden spanische Gutachten, auch wenn sie beglaubigt übersetzt sind, häufig in
deutschen Rechtsverfahren nicht anerkannt.
Deutsche „öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige“ sind für deutsche Vorschriften
und Gesetze ausgebildet und werden nach deutschen Standards geprüft. Sie verfügen daher in
den wenigsten Fällen über Kenntnisse der Besonderheiten für Spanien.
Die neue EU-Zertifizierung gem. ISO 17024 bringt hierzu momentan auch keine Abhilfe. Die
Achim Menrad
Dipl.-Sachverständiger (DIA), Betriebswirt, Immobilienwirt (Dipl. VWA),
TÜV-Zert., gerichtsanerkannt, Fachjournalist (DFJV)
C./Aragon 41-1B • 07005 Palma de Mallorca
Tel. +34 971 461 210 • Fax +34 971 570 555
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Welcher gewiefte Anwalt lässt sich schon ein Gutachten über einen Schätz- oder
Beleihungswert, statt eines nachvollziehbaren Verkehrs- oder Marktwertes unterjubeln?
Auch in Spanien haftet jeder Ratgebende – Anwalt, Arzt, Steuerberater usw. genau wie auch
Gutachter / Sachverständige – für die Richtigkeit seiner Informationen. Dienstleister mit
korrekter Ausbildung, offizieller amtlicher Registrierung und Steueranmeldung in Spanien
können daher immer eine Haftpflichtversicherung für das entsprechende
Tätigkeitsgebiet nachweisen.
Sachverständige oder Gutachter sollten neben „Diplomen“ auch auf eine ausreichende
Versicherung und die spanischen Anmeldungen für den jeweiligen Tätigkeitsbereich angesprochen werden – und neutrale Referenzen vorlegen.
Weitere Informationen sind auf unserer Website www.immosv.com enthalten. Klicken Sie
die einzelnen Bereiche an und drucken Sie die für Sie interessanten Artikel oder Beiträge aus.
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Region Palmas „Speckgürtel“ - Llucmajor, Santa Maria, Valdemossa
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Palmas „Speckgürtel“ - Das „andere“ Mallorca
von Llucmajor über Santa Maria bis Valldemossa
Das Beratungszentrum von Minkner & Partner in Palma
hat sich neben der Vermittlung von Stadtimmobilien auch
auf Immobilien im „Speckgürtel“ um Palma spezialisiert –
das ist die Region von Llucmajor über Santa Maria bis
Valldemossa. Diese Region bezaubert durch das immer
anders farbige Heide- und Hügelland, die grünen
Bergwälder und die teilweise schroffen und bizarren
Ausläufer des Tramuntana-Gebirges. Immer mehr
Menschen zieht es weg von den lebhaften Urbanisationen
des Küstenstreifens; sie suchen Ruhe und Erholung im
„anderen“ Mallorca.
Das Immobilien-Angebot ist sehr vielfältig, so wie die
Kundenwünsche auch für ländliche Objekte sehr verschieden sind: Die einen suchen ein charmantes Dorfhaus,
andere ein kleines Landhaus (gemeinhin Finca genannt),
wieder andere suchen einen großzügigen Landsitz als
Refugium und mit weiter Distanz zum Nachbarn. Wir wollen die Leser unserer TRAUMIMMOBILIEN mit dem folgenden Beitrag ein wenig auf das Thema des „anderen“
Mallorca einstimmen. Unsere erfahrenen Mitarbeiter des
Büros in Palma stehen Ihnen gern für detaillierte
Auskünfte zur Verfügung.
Das „andere“ Mallorca
Establiments:
Leben wie die Feudalherren
Das idyllisch und ursprünglich gebliebene Dorf
Establiments liegt am Rande Palmas, dessen Zentrum man
in wenigen Autominuten erreichen kann. Hier liegt dieses
beeindruckende Anwesen, dessen 15.000 m² großes
Grundstück als Parkgarten mit weiten Rasenflächen, zwei
Teichen, einem Weingarten mit 600 Rebstöcken und einem
Obstgarten angelegt ist und durch einen eigenen Brunnen
bewässert wird. Zu den Außenbereichen gehören 300 m²
überdachte und freie Terrassen mit Sommerküche und
Barbecue und ein beheizbarer Swimmingpool.
Zu dem Gebäudeensemble zählen neben dem Herrenhaus
ein Gästehaus und eine Garage für 4 PKW: Die Villa hat
eine Wohnfläche von 665 m² und im Haupthaus ein
Wohnzimmer, ein Esszimmer, ein Büro, vier Küchen, acht
Schlafzimmer, acht Bäder und einiges Nebengelass wie
Weinkeller, Bar und Sauna. Der Architektur des eleganten
Landhausstils entsprechen die hochwertigen Materialien
sowie die anspruchsvolle Ausstattung mit Möbeln und
Dekoration. Dazu gibt es einen Rundumblick auf das Meer,
die Berge und Palma.
Ref.No. 4254, P.: € 4.000.000, Tel. 971 – 220 152
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Region Palmas „Speckgürtel“ - Llucmajor, Santa Maria, Valdemossa
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Portol - Puntiro: Landhaus mit fantastischem Meer- und Panoramablick
Unweit von Santa Maria liegt das Dorf Portol mit dem
Ortsteil Puntiro. Das angebotene Anwesen hat ein
Grundstück von 8.000 m², das mit altem Baumbestand,
Feigenbäumen und einer Orangen- und Zitronenplantage
beindruckt. Weiterhin besticht es durch einen sensationellen Blick auf die Bucht und den Hafen von Palma. Im
nahen Hausbereich ist das Anwesen als mediterraner
Garten mit immer blühenden Hecken und Büschen angelegt. In die großzügigen Terrassen ist ein Swimmingpool
mit Barbecue- und Poolhaus eingebettet.
Die malerische Natursteinvilla hat eine Wohnfläche von
274 m², die sich aufteilt in ein Wohnzimmer, ein
Esszimmer, eine Küche, drei Schlafzimmer, drei Bäder
sowie ein großzügiges Gästeapartment. 140 m² überdachte und freie Terrassen bieten zu jeder Jahreszeit sonnige und schattige Plätze. Die 1997 erbaute Villa ist sehr
komfortabel ausgestattet (Holzfenster mit Doppelverglasung, Gaszentralheizung, Kamin, Einbauküche im
Landhausstil) und überzeugt durch ihr Preis-/Leistungsverhältnis.
Ref.No. 3025, P.: € 990.000, Tel. 971 – 220 152
Marratxi – Es Garrovers: Charmantes Landhaus mit Gästehaus
Kein anderer Ort im nahen Umfeld von Palma ist in den vergangenen Jahren so erweitert worden wie Marratxi. Parallel
dazu entstand eine perfekte Infrastruktur mit Supermärkten,
Restaurants, Kinos und Plätzen zur vielfältigen Sport- und
Freizeitgestaltung.
Am Rande des Ortes finden wir ländliche Anwesen, die ihren
ursrpünglichen Charme behalten haben. Das mediterrane
Landhaus steht auf einem 2.600 m² großen Grundstück, das
mit Palmen, Obstbäumen sowie Rasen- und Terrassenflächen
mit integriertem Swimmingpool angelegt wurde und zum
Verweilen einlädt.
Das Haupthaus hat eine Wohnfläche von 330 m²
und ist aufgeteilt in 2 Wohnzimmer, Küche, 5 Schlafzimmer,
3 Bäder. Zu dem Landhaus gehört ein separates Gästehaus
mit einer Fläche von 72 m² (Wohnzimmer, Schlafzimmer,
Küche und Bad). Des weiteren befinden sich PKW-Stellplätze
und ein Carport auf dem Grundstück.
Ref.No. 3753, P.: € 805.000, Tel. 971 – 220 152
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Region Palmas „Speckgürtel“ - Llucmajor, Santa Maria, Valldemossa
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Galilea:
Wohnen im malerischen Bergdorf
Dieses im Kern 200 Jahre alte Natursteinhaus im malerischen Bergdorf Galilea steht auf
einem 3.000 m² großen mit mediterranen Pflanzen angelegten Grundstück. Da bei der
Restaurierung viele historische Details bewahrt werden konnten, hat das Anwesen viel von
seinem ursprünglichen Charme behalten. Die Wohnfläche über 2 Etagen beträgt 240 m² und
teilt sich auf in ein Wohnzimmer, ein Esszimmer, eine Küche, 4 Schlafzimmer und 2 Bäder.
Weiterhin gibt es 95 m² überdachte und freie Terrassen, einen Patio sowie einen Carport und
eine kleine Werkstatt. Das Landhaus ist komfortabel ausgestattet; eine Ölzentralheizung ist
vorinstalliert. Mit geringen Investitionen hat das Objekt ein großes Wertsteigerungspotential.
Ref.No. 3875, P.: € 850.000, Tel. 971 – 220 152
Valldemossa:
Klein, aber fein
Ein kleines Schmuckstück ist dieses zauberhafte Landhaus in Valldemossa, das einen fantastischen Meer- und Panoramablick (traumhafte Sonnenuntergänge!) bietet. Es steht
auf einem 800 m² großen, pflegeleicht angelegten Grundstück mit einer einladenden
Poolterrasse und einer Garage. Das Landhaus hat eine Wohnfläche von 100 m² (Wohn-/
Esszimmer, Küche, 3 Schlafzimmer, Bad), wurde im Jahre 1980 erbaut und im Jahre 2002
sehr aufwendig renoviert (Kunststofffenster, Doppelverglasung, Rollläden, Ölzentralheizung, teilweise Fußbodenheizung, Kamin, mallorquinische Küche). Das Preis-/
Leistungsverhältnis ist überzeugend.
Ref.No. 4008, P.: € 510.000, Tel. 971 – 220 152
Esporles:
Landhaus mit weitem Panoramablick
Das Dorf Esporles mit seinem historischen Ortskern rechts und links einer mit mächtigen
Platanen gesäumten Allee hat eine fast magische Anziehungskraft. Am Rande des Dorfes
steht dieses charmante Landhaus auf einem 7.333 m² großen Grundstück, das im nahen
Hausbereich als mediterraner Garten, in den ein Swimmingpool eingebettet ist, angelegt ist.
Das Landhaus hat eine Wohnfläche von 288 m² (Wohn-/Esszimmer, Küche, 5 Schlafzimmer, 3 Bäder) und eine Garage mit 144 m² (Ausbaureserve). Das Landhaus ist komfortabel und ansprechend ausgestattet. Aus allen Räumen bietet sich ein schöner Landschaftsund Bergblick.
Ref.No. 3151, P.: € 1.500.000, Tel. 971 – 220 152
Felanitx:
Natursteinfinca – Paradies mit Parkgarten
Um das charmante Dorf Felanitx befinden sich zahlreiche größere landwirtschaftliche
Anwesen, von denen einige als großzügige Wohnsitze auch für die internationalen Freunde
Mallorcas ausgebaut wurden. Die angebotene Natursteinfinca mit 21.000 m² Land wurde
behutsam restauriert und kann mit vielen historischen und authentischen Details
(Natursteinwänden, Holzbalkendecken, Dielenfußböden, drei Kamine) beeindrucken. Zur Finca
gehört eine Doppelgarage; im Garten gibt es einen Swimmingpool.
Das Hauptgebäude hat eine Wohnfläche auf zwei Ebenen von 370 m² (Wohnzimmer,
Esszimmer, amerikanische Küche, vier Schlafzimmer, vier Bäder, Sauna, Gästeapartment) sowie
einladende überdachte (150 m²) und freie (200 m²) Terrassen sowie eine Dachterrasse mit fantastischer Weitsicht. Die Finca ist sehr komfortabel ausgestattet (Ölzentralheizung, Holzfenster
mit Doppelverglasung) und damit bestens für das ganzjährige Bewohnen geeignet.
Ref.No. 4235, P.: € 1.580.000, Tel. 971 – 220 152
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PR-Beilage von Minkner & Partner S.L.
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Region Palmas „Speckgürtel“ - Llucmajor, Santa Maria, Valldemossa
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Binissalem:
Restauriertes Landhaus mit bezauberndem Ambiente
Das charmante Landhaus ist im Kern 200 Jahre als und wurde vor 20 Jahren umfassend
restauriert, wobei viele authentische Details wie die wuchtigen Natursteinmauern,
Holzbalkendecken, der imposante Kamin im Wohnzimmer und andere Elemente rekonstruiert oder liebevoll nachempfunden wurden. Das Landhaus hat eine Wohnfläche von
438 m² (2 Wohnzimmer, Küche, 4 Schlafzimmer, 3 Bäder, Weinkeller, Gästeapartment) und
eine Garage. Der mediterrane Garten des 6.700 m² großen Grundstücks mit satt grünen
Rasenflächen, in die ein Swimmingpool einbettet ist, wird mittels zweier eigener Brunnen
bewässert.
Ref.No. 3531, P.: € 1.950.000, Tel. 971 – 220 152
Consell:
Historisches Weingut aus dem 17. Jahrhundert
Beindruckend ist dieser Herrensitz aus dem 17. Jahrhundert mit einem 7.000 m² großen
Gartengrundstück mit Swimmingpool. Das Anwesen mit dem typischen Aufbau eines historischen landwirtschaftlichen Betriebes mit Gesindeküche, Stallungen, Lagerräumen und
Porches für Maschinen und Geräte im Erdgeschoss befindet sich in einem guten
Erhaltungszustand. Die „Planta Noble“, der Hauptwohnbereich des Gutes, verfügt über sehr
gut erhaltene Holzbalkendecken und authentische mallorquinische Terracotta- und
Fliesenböden. Zusätzlich gibt es einen Gewölbekeller mit alten Holzfässern. Bei einer
Nutzfläche von 1.500 m² sind vielfältige Nutzungsmöglichkeiten (z.B. Finca-Hotel) denkbar.
Ref.No. 3183, P.: € 1.505.000, Tel. 971 – 220 152
Binissalem:
Leben im Zentrum das Weinanbaus
Binissalem ist das Zentrum des mallorquinischen Weinanbaus. Hier steht ein ehemaliges
Weingut mit einem 37.000 m² großen Grundstück zum Verkauf. Das Grundstück, das eine
fantastische Aussicht auf das Panoramagebirge bietet, beeindruckt mit einem alten Bestand
von mächtigen, Schatten spendenden Bäumen (Orangen, Zitronen, Mandeln, Feigen). Die
Wiederaufnahme des Weinanbaus ist möglich. Zum Gebäudeensemble gehören das
Haupthaus mit 240 m² Wohnfläche (2 Wohnzimmer, Küche, Büro, 4 Schlafzimmer, 2 Bäder),
Garage und Carport sowie Stallungen (für Tierhaltung oder als Ausbaureserve). Das
Landhaus ist komfortabel ausgestattet und entfaltet durch das traditionelle Ambiente einen
besonderen Charme.
Ref.No. 3963, P.: € 1.250.000, Tel. 971 – 220 152
Lloseta:
Feudale Residenz am Ortsrand
Das stattliche Herrenhaus einer alten Adelsfamilie aus dem 18. Jahrhundert steht am
Ortsrand von Lloseta auf einem 1.300 m² großen, eindrucksvoll gestalteten
Gartengrundstück. Das Gebäudeensemble besteht aus dem Herrenhaus mit traditionellem
Patio, einer Garage, einem Carport sowie einem weiteren Gebäude, in dem ein WellnessBereich mit Sauna, Dusche und WC sowie Whirlpool untergebracht ist. Die Wohnfläche
beträgt 800 m² (imposante Eingangshalle, Privatkapelle, 2 Wohnzimmer, Esszimmer, Küche,
6 Schlafzimmer, 5 Bäder, Nebengelass). Das Herrenhaus ist bestens und hochkomfortabel
restauriert und damit ein eindrucksvolles Zeitzeugnis.
Ref.No. 3295, P.: € 1.950.000, Tel. 971 – 220 152
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EXPERTENTIPPS
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PR-Beilage von Minkner & Partner S.L.
Moderne Architektur im Privathausbau
Eine Herausforderung an die neue moderne Architektur und Raumgestaltungen - Mallorca, eine
Insel auf der Suche nach neuen Architekturstilen
von Botho von Oheimb
Seit einigen Jahren ist eine Veränderung der Architekturstile
und der Gestaltung unserer täglichen Gebrauchsgegenstände von den diversen traditionellen zu modernen
Formen feststellbar. In vielen Architekturzeitschriften werden wir mit Ideen und Vorschlägen konfrontiert, die wir zu
unseren heutigen Stil- und Lebensvorstellungen vergleichen. Eine kritische Beleuchtung des Modernen ist erlaubt.
Die Verbindung zwischen machbarer Innenraumgestaltung und
spektakulärer Architektur gilt als ein wohl durchdachter Prozess.
Die neuen Lebensformen sind durch gewagte Architekturformen
sowie Materialien zu definieren. Man wählt zwischen gemütlichen
Räumen oder offenen Wohnzimmern, geschlossenen oder offenen
Bädern, introvertierten oder extrovertierten Schlafräumen.
Integration oder Kontrast zur Natur:
Baugeschichtliche Entwicklung:
In vielen Ländern durchläuft der Privathausbau heute eine erneuernde Entwicklung, die bereits Anfang des letzten Jahrhunderts
begann und die namhafte Architekten in vielen berühmten Bauten
mit persönlicher Handschrift vollendeten. Architekten wie Frank
Lloyd Wright, Adolf Loos, Rudolf Schindler, Richard Neutra, Le
Corbusier und Mies van der Rohe sind zu erwähnen. In den folgenden Jahrzehnten erbauten viele Architekten in verschiedenen
Architekturstilen Privathäuser und öffentliche Bauten. Es folgten
unterschiedliche und einzigartige Stilrichtungen wie z.B der
Brutalismus der 60-iger Jahre. Gebäude aus Beton und Glas
ersetzten verschnörkelte und handwerksbezogene Architektur.
Die Menschen suchten nach gesellschaftlichen Veränderungen,
grösstenteils das Spiegelbild der neuen Lebensformen. Begriffe,
wie absolute Reduktion, Schlichtheit mit vertikalen und horizontalen Linien, farblose weisse Fassaden und die Verbindung von
Innen- und Aussenarchitektur dominierten das Schaffen der
Architekten. Viele Wohnbauten erlebten jedoch nach Jahrzehnten
eine Anpassung an das gemütliche Wohnen und eine Abkehr vom
Modernen. Die Moderne ist kein Stil, sondern eine architektonische Entwicklung nach einer Befreiung von dem Alten, die in viele
Stile der Moderne mündete.
Das neue Lebensgefühl und die 3. Haut:
Der Wunsch nach modernen Lebensformen ist vielen Bauherren
durch die bereits erbauten Häuser und durch Architekturmagazine
näher gebracht worden. Die Entscheidung, ein modernes Haus zu
bauen, ist emotionaler Art und bedeutet, sich neu zu kleiden. Viele
beabsichtigen, das Urlaubsland mit einem neuen Stil zu verbinden. Andere besitzen bereits moderne Einrichtungen und
Kunstgegenstände, die einen modernen Lebensmittelpunkt verlangen.
Ein Abkehr von traditionellen Werten ermöglicht eine Öffnung zu
transparenten und offenen Wohnverhältnissen. Die Bauherren
kopieren nicht aus den Magazinen, sondern definieren den neuen
Stil selbst. Die Auseinandersetzung mit den Wohnbedürnissen
kann nicht nur von Architekten übernommen werden.
Ein Haus rechteckig kubisch mit grossen Fenstern und mit
Glasbalustraden zu bauen, benötigt wenig Phantasie und
Einfühlungsvermögen, doch das Haus entweder provokativ oder
gänzlich an die Natur angepasst zu bauen, zeugt von Mut und
grosser Vorstellungskraft. Alle Bauherrn sollten vom Architekten
einen Entwurf fordern, der die Natur einerseits in die Gestaltung
einbezieht und anderseits sie in einen Kontext versetzt.
Einerseits steht die Architektur über der Natur, in der konstruktive
Gebäudeteile von dem Grundstück gelöst werden. Die Natur
bleibt bestehen und gibt der Architektur ihre Selbständigkeit, die
durch Materialien und Farbe unterstützt wird. Der Lebensbereich
reduziert sich meistens auf das Haus.
Anderseits gibt es Architekturformen, in denen sich das Haus der
Natur unterordnet und sich größtenteils in Form, Material und
Farbe an die Natur anpasst. Bepflanzte Dächer nach Norden sowie
Holz und verglaste Fassaden nach Süden stellen Formen der
Anwendung von passiver Solarenergie dar.
Gebäudeformen und die gewollte Spannung:
Die offene und reduzierte Formensprache in der Modernen setzt
sich von der profanen Architektur ab und schafft in erster Linie
eine Gesamtskulptur. Architekten wie Zahra Hadid, Frank Gehry
oder Santiago Calatrava schaffen Formen in öffentlichen
Gebäuden, die nicht mehr klassich zu nennen sind und den rechten Winkel abgeschafft haben. Es ist ein Versuch, über Formen,
neue Materialien und statische Konstruktionen Gebilde zu schaffen, die ein Teil des Wiedererwachens der Moderne sind. Es hat
eine Verschmelzung von Architektur und Ingenieurwesen und das
nach außen tra-gen der statischen Konstruktion stattgefunden.
Der Architekt namens Rubio mit seinen ge-schwungenen Dächern
zeugt von einem eindeutigen Stil. Das Or-ganische deutet eine
neue Richtung an, die ihre Befürworter ge-funden hat. Die gewölbte Form, eine gerade Linie mit einer Kurve, erzeugt die besondere Spannung.
teren Leistungsphasen zu trennen und Architekten über die
Landesgrenzen hinaus zu beauftragen, nach den Vorgaben der
zukünftigen Bewohner ein Hausprojekt zu entwerfen, das nach
Einmaligkeit schreit.
Verbindung zwischen Innen- und Außenbereichen:
Häuser in Hanglagen besitzen, unabhängig vom Architekturstil, in
der Regel große Öffnungen, um die Aussenwelt in die Wohnräume
mit einzubeziehen. In der modernen Architektur ist die optische
Außenhülle je nach Beschaffenheit des Grundstückes und der
Ausrichtung des Hauses entweder durch den Horizont oder durch
den Garten, wie z.B. der Pavillion von Mies van der Rohe in
Barcelona, begrenzt.
Die klimatische Außenwand ist nicht mehr die natürliche
Begrenzung, sondern es werden beispielsweise Bäder und
Schlafzimmer bewusst ohne Intimschutz möglichen Blicken von
außen ausgesetzt. Das kuschlige Wohnzimmer wird ersetzt durch
brutale Offenbarung der Lebensformen. Es bereitet den Voyeuren
genussvolle Stunden und den sicherheitsfanatischen Bewohnern
schlaflose Nächte.
Den Bauherren ist zu empfehlen, die Entwurfsphase von den weiDie Verbindung von Wohnraum und Innenpatio ist die meist verbreitete Raumzuordnung, doch kann auch die Integration des
Autos als Kunstelement in den Wohnmittelpunkt seine
Berechtigung finden. Es geht um eine Verschmelzung und die
Verbindung der Innenarchitektur mit dem äußeren Naturbereich.
Das Haus als Skulptur verbindet beide Welten miteinander.
Besonnung und Beschattung:
Im Süden ist die Beschattung der bevorzugten Wohnbereiche oft
ein Problem, da Innenbereiche erhellt werden und die
Bewohnbarkeit des Hause erschwert wird. Die Intensität der
Sonne verhindert manchmal, dass Wohnbereiche ohne
Sonnenbrille benutzt werden können. Das Licht macht keinen Halt
vor Glasscheiben, nur vor Sonnenschutzverglasung oder – rollos.
Dieser Umstand allein definiert den Stil und die Elemente der
Architektur. Nord- und Mitteleuropäer bevorzugen eine offene und
sonnenzugewandte Architektur, der Südeuropäer und Spanier meidet die Sonne in allen Lagen.
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Großflächige Rollelemente können je nach Jahres- und
Tageszeit zum Schutz gegen Licht, Blicke und Hitze verwendet werden und auch die Suche nach Geborgenheit definieren. Die Offenheit oder die Verschlossenheit prägen den
Baustil der Moderne im Süden. Um das Wohnzimmer nach
Westen ausgerichtet bewohnen zu können, zieht der
Bewohner den Sonnenschutz im Sommer dem gewünschten
Blick aufs Meer vor. Hier helfen große Dachüberstände,
getönte Fensterscheiben, bewegliche Sonnenblenden und
nicht zu helle Fussböden.
Innenarchitektur und Beleuchtung:
Die heute neu entworfenen Möbel zeigen Klasse und
Ästhetik und sind sicherlich auch bequem, doch steht der
Entwurf größtenteils im Vordergrund. Küchen und
Bücherregale scheinen die meist angepriesenen
Ausbaumöbel zu sein. Die Kunst der Integration der festen
Möbel in die Gesamtarchitektur ist allerdings die Garantie
zum Erfolg. Treppen, Oberlichter, Patios und geschwungene
Dächer verbessern den Entwurf. Es ist als Ganzes zu sehen
und sollte eine Harmonie ergeben. Die Wahl eines
Architekten hängt auch von seiner Fähigkeit ab, diesen
Anspruch umzusetzen.
Die ausgesuchten Materialien sind in Abstimmung mit der
Außenarchitektur zu wählen und können mit den jeweiligen Farben den Eindruck verstärken und verbessern. Das
Innere sollte nicht nur auf Kontraste ausgerichtet sein,
sondern kann auch durch Materialien wie Parkett und
Teppiche, farbige Wände und gebrauchfreundliche
Holzgeländer ergänzt werden. Das künstliche und natürliche Licht wird um so mehr die Wirkung verstärken und
kann als regulierendes Element die Gemütlichkeit wieder
einkehren lassen.
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Baurecht – Konflikt der Genehmigung:
Leider behindern es die Baunormen und die mangelhafte
Kompromissbereitschaft der Gemeinden, gewagte Häuser zu
schaffen, die Einmaligkeit dokumentieren. Selten sind es die
Mutlosigkeit des Bauherrn und die Phantasielosigkeit der
Architekten, die Projekte dieser Art verhindern. Länder wie
Österreich, USA und Japan sind unsere Vorreiter, damals und
heute.
herren, sich mit dem Gedanken an das Moderne anzufreunden.
Dem Bauherrn, mit einer klaren Vorstellung von seiner
Architektursprache, ist zu empfehlen, den Standort und das
Grundstück nach der Bewillung seines moderen Entwurfes auszusuchen. Gemeinden wie Marbella in Südspanien sind offener
als viele Gemeinden Mallorca´s. Dennoch gibt es einige Beispiele
von Architekten, die die Grenzen durchbrechen können.
Andererseits bemängelt die mallorquinische Architektenkammer die fehlenden Bauten der modernen und aktuellen
Architekturrichtungen. In den Gemeinden und in der
Bevölkerung ist noch ein Wandel zu vollziehen, um Hauser
bauen zu können, die mit Weltniveau auf sich aufmerksam
machen.
Plädoyer für die Moderne als Kontrast zum Gewohnten:
Aussagen wie “Wer wagt,
der gewinnt”, oder “Heute
ist der Beginn deines restlichen Lebens”, könnten die
Motivation bilden, sich
durch ein modernes Haus
eine neue Lebensaufgabe zu
setzen. Die Assoziationen
aus der Vergangenheit hemmen teilweise den Bau-
Nach Jahren internationaler Stilversuche besitzt die Welt gute
und gelungene Beispiele der modernen Architektur.
Privathäuser aus Mexiko können uns Impulse geben, wie
moderne Stile mit Vegetation und Innenarchitektur geschickt
und mit menschlichem Maßstab verbunden werden können.
Man sollte nicht dem Chic der Magazine verfallen, sondern
sein eigenes Ambiente schaffen. Ein Innenarchitekt darf dem
Haus die professionelle Note geben. Die moderne Kunst ist ein
zusätzliches Gestaltungselement, das an einigen Wänden
gezielt eingesetzt werden kann.
Nach Monaten der Bewunderung und Freude über das neue Haus
sollten die Bewohner das neue Lebensumfeld geniessen und kleine Veränderungen das Gesamtgebildes vornehmen dürfen.
Botho von Oheimb
Arquitectos s.l.u.
Arquitectura y Gestión de proyecto
Calle de Chopin, 2 • Apartado de Correos 33
E-07180 Santa Ponsa
Tel.: +34 971 23 70 76 • Fax: +34 971 23 70 18
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Baumanagement und baubegleitende
Qualitätskontrolle
von Achim Menrad
Egal ob in Deutschland oder in Spanien, nicht immer laufen ein Neubau oder eine
Sanierungsmaßnahme reibungslos ab. Vor unliebsamen Überraschungen hilft die Kontrolle
durch einen unabhängigen, kompetenten Fachmann auf Ihrer Seite, vor und während der
Bauzeit.
Ein Großteil des fast undurchdringlichen Dickichts an Baunormen und -vorschriften in
Deutschland und auch in Spanien hat sicher seine Berechtigung. Speziell die Thematik der
Bauwerksabdichtungen, Rissbildung an Wänden und Böden u.ä. ist sehr komplex , jedoch durch
Normen sowie Richtlinien mit hohen Anforderungen an Planung und Ausführung geregelt.
In Spanien, wo es angeblich fast nie regnet, stehen Schäden durch entstehende
Feuchtigkeit und Schimmelpilzbefall auf der Mängelliste erstaunlicherweise ganz weit
oben. Trotz entsprechender spanischer Vorschriften, Normen und verschiedener
Ausbildungsstandards in den jeweiligen Baugewerken ist die Fachkenntnis von deutschen und
spanischen Bauunternehmern für die Ausführungsqualität vor Ort oft ungenügend.
In der Praxis kommt es bei Neubauten in Deutschland relativ selten zu gravierenden Schäden
durch aufsteigende Feuchtigkeit.
Sinngemäß schreibt Frank Schätzing in seinem Roman „Lautlos“ auf Seite 407 + 408 der
Taschenbuchausgabe vom März 2006 im Goldmann Verlag:
„Ich weiß nicht, ob Sie in Spanien mal ein Haus gebaut haben?
Die baubegleitende Qualitätskontrolle wird bei Bauvorhaben in Deutschland ständig praktiziert, ist in Spanien jedoch (noch) fast unbekannt. Sie umfasst die Überwachung der vertragsgerechten Umsetzung der Planungsunterlagen sowie der Baugenehmigung, die Kontrolle der
Ausführungsqualität, die Überwachung der Einhaltung baufachlicher Normen und Vorschriften
sowie die technischen Zwischenbegehungen (Gewerke) und die Unterstützung bei der
Schlussabnahme.
Gravierende Mängel können dadurch meisst sofort festgestellt und behoben werden bzw. treten erst gar nicht auf. Der Rohbau wird z.B. auf vorhandene Horizontalsperren und vertikale
Abdichtung inspiziert, bevor durch das spätere Verputzen Risse und sonstige Fehler verdeckt
werden können.
Meins ist bescheiden. Es umfasst Erdgeschoss, ersten Stock, Garage und Pool. Alles sehr hübsch.
Dennoch würde ich hier nie wieder bauen, es war die Hölle. Selbst wenn Sie überall gleichzeitig sind, machen mindestens drei Leute gerade was falsch, sofern sie überhaupt erscheinen und
nicht Kaffeepause machen oder woanders sind. Es kommen Sachen an, die Sie garnicht bestellt
hatten und verarschen Sie mit Rechnungen.
Der finanzielle Aufwand für neutrale und kompetente Gutachter zur Unterstützung
Ihrer Belange steht in keinem Verhältnis zu den immensen Kosten, die bei nicht fachgerechter Bauausführung und dann erforderlichen Sanierungsmaßnahmen entstehen können.
Unerfreulich ist der Gang vor Gericht, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist oder
durch fortgeschrittene Schimmelpilzbildung eine hohe gesundheitliche Gefahr besteht.
Jetzt projizieren Sie das Ganze auf Ihr Objekt, und Sie wissen, warum Fachleute für Sie
gezielt einspringen müssen.“
Sie können etwas tun, um später Ihre Immobilie wirklich sorgenfrei zu nutzen.
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EMPFEHLUNGEN
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DER MARKT
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Feuchtigkeit – und Schimmel ein häufiges
Problem im Wohnraum Mallorcas
Seit 10 Jahren saniert Horst Wolter erfolgreich auf Mallorca
von Horst Wolter
Horst Wolter von Isotherm saniert seit 10 Jahren erfolgreich auf Mallorca Gebäude
gegen Feuchtigkeit und Schimmel und weiß um die gesundheitsschädigenden Folgen des
Lebens in einem feuchten Haus. Auch viele Eigenheimbesitzer auf Mallorca wissen um ihr
feuchtes und salzhaltiges Mauerwerk, doch meist – viel zu spät - wird darauf reagiert
und so werden über lange Zeit Schäden für die Gesundheit riskiert.
Jeder kennt die Anzeichen von Feuchtigkeit: unangenehmer Modergeruch und gesundheitsschädigende Schimmelpilzbildung. Mit dem einfachen Versuch der Beseitigung ist es nicht getan – sondern es werden nur die Symptome und nicht die Ursache beseitigt. Durchfeuchten nach
Niederschlägen und aufsteigende Feuchtigkeit aus dem Boden führen zuerst zum ersten
Abblättern und dann zum Abplatzen der Farbe im Sockelbereich des Gebäudes, so dass der
Anstrich jährlich erneuert werden muss. Die absandende Putzoberfläche ist die Leittragende, und
über kurz oder lang kommt es zu einer vollständigen Zerstörung der dekorativen
Verwitterungsschale – der Putz fällt in großen Stücken ab!
Eine Neuverputzung sowie auch der Versuch, durch eine Verblendung das Schadensbild zu beseitigen, sind von vornherein zum Scheitern verurteilt. Es gilt, den Stier bei den Hörnern zu fassen.
Ursache der Probleme
Bis vor 20 Jahren wurde auf Mallorca fast ausschließlich aus Marés – Sandstein gebaut, und fast
alle alten Häuser und Gebäude sind von dem Problem der Feuchtigkeit im Mauerwerk betroffen.
5 Sterneglanz ziert zukünftig das Schloss Bensberg
- Mauerwerksanierung bis zu zwei Meter Dicke Welche Maßnahmen sind zu treffen?
Wer kennt sich also aus und was ist zu tun, wenn man gegen die gesundheitlichen Schäden der
Bewohner und den Wertverlust der Immobilie angehen möchte.
Hier ist der qualifizierte Fachbetrieb gefragt. Nichts ist schlimmer als die Sanierung der Sanierung,
weiß Horst Wolter, der Geschäftsführer von Isotherm und warnt vor unseriösen „Trockenlegern“.
Zunächst gilt es, die Schadensursachen der Mauerfeuchtigkeit zu klären, um den Auswirkungen
entgegenwirken zu können, denn der Grundstein einer dauerhaften Sanierung und Schutz vor
Feuchtigkeit ist neben der qualifizierten Ausführung die Untersuchung. Wichtig ist die Einstufung
der Wasserbelastung und die Überprüfung der Bauwerksabdichtung, ob diese noch funktionstüchtig ist. Die Lage der Immobilie im Gelände gilt es zu berücksichtigen, denn z.B. führt eine Hanglage
zeitweise zu drückendem Wasser vor den Wänden. Es ist wichtig, das Schadensbild in Art und
Ausmaß zu untersuchen, um Folgeschäden und Kosten einzudämmen.
unbehandelter Marés – Sandstein
nachträgliche Injektion gegen Kapillarfeuchte (mit Deitermann Mikroemulsion)
des Marés - Sandsteins
Aber auch viele neu gebaute Villen und Fincas auf Mallorca leiden unter diesem Problem, denn an
einer ausreichenden Isolierung des gesamten Hauses sowie einer Abdichtung des Mauerwerks
gegen aufsteigende Feuchtigkeit aus dem Boden, wie man sie nach deutschem Standard kennt,
wird vielerorts gespart, und so ist nach wenigen Jahren das neue Mauerwerk wieder alt, und die
Besitzer haben mit Feuchtigkeit und Schimmel zu kämpfen.
Geschichte der Trockenlegung – denkmalgeschützte Objekte
Viele historische und unter Denkmalschutz stehende Objekte müssen vor der Zerstörung durch
Feuchtigkeit geschützt werden. Die Sanierung dieser Objekte erfolgt mit Spezialprodukten und
speziellen Verfahrenstechniken in mehreren Verfahrensstufen, die eine umfassende und vollständige Trockenlegung garantieren. So wurde mit den Materialen der Firma Deitermann der gesamte Dolmabahçe Palast in Istanbul saniert und von seinem Feuchtigkeitsproblem, wodurch die
Zerstörung des historischen Gebäudes drohte, befreit.
Horst Wolter
Isotherm
Soluciones de humedad y antimoho
C/. Hermita, s/n • 07180 Pol.Son Bugadelles • Santa Ponsa
Tel.: (+34) 971 699 833 • Fax.: (+34) 971 695 307
Mobil.: (+34) 661 610 020
Büroöffnungszeiten: Mo - Fr 9:30 – 12:30
[email protected]
Für die Firma ISOTHERM beginnt die Sanierung mit der ersten Inaugenscheinnahme, und es erfolgen keine Ausführungen ohne vorangegangene Untersuchung, denn „undichte Gebäude sind
krank, und machen langfristig ihre Bewohner krank und müssen deshalb vorab untersucht werden – so wie der Patient beim Arzt!”
Die Abdichtung der Kellerräume und des Sockels von außen mit kunststoffmodifiziertem
Dichtungsschlamm oder Bitumentdickbeschichtung ist immer die sicherste Maßnahme, kann aber
oftmals durch Nachbarbebauung nicht ausgeführt werden.
Ist die Freilegung des Grundmauerwerks nicht möglich, werden Maßnahmen zur Vertikalabdichtung von innen in Kombination mit einer Injektionssperre gegen aufsteigende Feuchtigkeit qualifiziert ausgeführt. Selbstverständlich werden nur Markenprodukte für die Sanierung verwandt.
Die Unternehmen DEITERMANN MAXIT GROUP, CALITHERM und KEMPER produzieren die bei den
Sanierungen durch ISOTHERM eingesetzten Markenprodukte und vertreiben diese weltweit.
Der trockene Fuß des Gebäudes ist Voraussetzung der folgenden Verputzarbeiten, die im Rahmen
der Mauerwerkssanierung durchgeführt werden müssen. Der Sanierputz ermöglicht das Verputzen
von feuchten Mauerwerken, die wasserlösliche Salze enthalten. Dieser spezielle Putzmörtel weist
eine hohe Porosität und Wasserdampfdiffusion sowie eine verminderte kapillare Leitfähigkeit auf.
Das heißt: Feuchtigkeit kann den Putz nicht durchdringen, Salze kristallisieren in porenreichen
Putzquerschnitt aus. Der Sanierputz wirkt wie eine starre Kompresse, wie ein Verband auf der
Mauerwerksoberfläche. Absandende Oberflächen oder gar Putzabplatzungen durch Salzkristallbildung gehören dauerhaft der Vergangenheit an. Die zu treffenden Sanierputzmaßnahmen, wie
die Schichtdicke oder Schichtfolge mehrerer Putzlagen werden maßgeblich durch den Versalzungsgrad bestimmt. So schließt sich der Kreis: „keine Sanierung ohne vorangegangene Untersuchung“, diese Analysen sind bei Isotherm kostenlos.
Serviceleistungen
-
Dauerhaft kostenlose Analysen
Analysen mit modernster Technik fachmännische Beratung
vorhandenen Schulungsräumen
vierteljährlich (oder auf Anfrage) Schulungen
zu den Themen: Mauerwerksabdichtung, Terrassenabdichtung,
Schimmelbeseitigung, Trockenlegung etc.
- Verkauf der Materialen für Sanierungen (an den geschickten Heimwerker)
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Mediensteuerung – Purer Luxus oder lohnende Investition?
von Danyel Maus
Oft werde ich gefragt, was denn unter dem Begriff
Mediensteuerung eigentlich zu verstehen sei. Die Antwort ist
nicht einfach, da es sich um ein äußerst komplexes Thema handelt. Ich gebe dann immer gerne mein Lieblingsbeispiel zum
besten: Stellen sie sich vor, Sie liegen gemütlich in Ihrer
Badewanne. Auf dem Flachbildschirm schauen Sie Ihren
Lieblingsfilm, der selbstverständlich aus Ihrer digitalen
Videothek direkt vom zentralen Datenspeicher kommt. Plötzlich
klingelt es an der Haustür.
Im Normalfall würden Sie jetzt hektisch aus der Wanne steigen,
dem Ausrutschen gerade noch entrinnen und nur mit einem
Handtuch umwickelt und einer Schaumhaube geschmückt die
Türe öffnen…
Sie sind jedoch in der glücklichen Situation, Ihre Immobilie mit
einer Mediensteuerung ausgestattet zu haben: Sie nehmen
ganz entspannt Ihre Touchscreen-Fernbedienung (TP) zur Hand,
die zu 100% auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt ist. Die Kamera
am Eingang zeigt Ihnen wahlweise auf dem Flachbildfernseher
oder dem Display der Fernbedienung: Ihr Besuch ist eine Stunde
zu früh. “Kein Problem” denken Sie sich. Per Gegensprechfunktion ihres TP geben Sie durch, man möge es sich schon mal
im Wohnzimmer bequem machen. Sie betätigen den "Tür öffnen"-Button, starten im Wohnzimmer unterhaltsame Musik und
schalten eine passende Lichtstimmung ein – alles, ohne das
Badezimmer zu verlassen und mit nur einer einzigen
Fernbedienung.
Zugegeben: vorangegangenes Beispiel spiegelt puren Luxus
wieder. Aber auch auf dem praktischen Sektor hat die
Mediensteuerung eine Menge zu bieten: Haustechnik, Audio,
Video, Licht, Alarmanlage und Computernetzwerk können miteinander verschaltet werden, ohne dabei ihre jeweils autarke
Arbeitsweise aufgeben zu müssen. Ein gut konzipiertes
Mediensteuerungssystem kann alles Vorgenannte leisten mit
dem Vorteil, dass Sie nur noch ein System aus einer Hand zu verwalten haben. Und weil es Schnittstellen für alle gängigen
Subsysteme von Drittherstellern gibt, kann Ihre alte
Infrastruktur (z. B. EIB) bei der Anschaffung einer Mediensteuerung integriert werden.
Und auch für den praktischen Nutzen habe ich ein
Lieblingsbeispiel: Sie verlassen das Haus für ein paar Stunden?
Ein Druck auf „1-3 Std. auswärts“ genügt, und alle Lichter,
Fernseher und Stereoanlagen werden aus-, der Alarm eingeschaltet. Nie wieder die Sorge über ein vergessenes Bügeleisen.
Sie verreisen für mehrere Tage? Der Knopf „Urlaub“ schließt bei
Unwetter außerdem automatisch alle Jalousien, schaltet nachts
stochastisch in unterschiedlichen Räumen das Licht ein und aus,
um Ihre Anwesenheit vorzutäuschen und bewässert selbständig
Ihre Gartenanlagen, sofern der Boden einen gewissen
Wassergehalt unterschreitet. Oder Sie gehen abends aus und
lassen das Kind zuhause? Auch ein „Babysitter-Modus“ ist
möglich: Die Alarmanlage wird nur außen aktiviert und bei
Bewegungen im Kinderzimmer erhalten Sie umgehend eine
Nachricht inkl. Foto direkt auf Ihr Mobiltelefon...
Auch hier handelt es sich
natürlich wieder nur um verschwindend wenige Beispiele
aus dem gigantischen Spektrum der Möglichkeiten.
Hochwertige Mediensteuerungssysteme sind frei konfigurier- und erweiterbar, so
dass der Fantasie so gut wie
keine Grenzen gesetzt sind.
Der Grundstein für eine solche
Mit der personalisierten Funkfernbedienung steuern Sie
Ihr komplettes Haus, ohne aus dem Wasser steigen zu
müssen.
Anlage ist mit relativ geringem finanziellen Aufwand gelegt und
dürfte die Attraktivität Ihrer Immobilie für technisch interessierte Käufer erheblich steigen lassen.
Danyel Maus
Fotograf und angehender Dipl.-Ing. Medientechnik
minkner & partner s.l.
Avda. Rey Jaime I, 109 • E-07180 Santa Ponsa
Tel.: 0034 / 971 695 255 • Fax: 0034 / 971 695 695
[email protected]
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Zukunftsmusik schon heute hören
von Peter Dahlhausen
Hightech-Häuser wachsen allerorts aus dem Boden, doch
viele sind eher Vorzeige- denn Wohnobjekte. Kein Wunder,
dass der praktische Nutzen dem unbewanderten Endkunden
verborgen bleibt, der keinen Wert auf augenscheinlich unnütze Spielereien legt. Wohnkomfort statt Showobjekt sollte die
Devise lauten, unter der man die Steuerung der Haustechnik
für den eigenen Immobilientraum konzipieren lässt.
Mit gutem Beispiel geht das Projekt “Das mediale Haus” bei
Nürnberg voran – das erste voll bewohnte Haus mit digitaler
Ausbaustufe. Anders als bei den bisher realisierten Showhäusern
wie das “in-Haus” in Duisburg, das “T-COM-Haus” in Berlin oder
das “Haus der Gegenwart” in München wird moderne Technik
hier als perfekter Helfer beim Wohnen verstanden.
Ein integriertes Bussystem steuert und regelt alle Technikbereiche: ob Haustechnik, Sicherheitstechnik, Medientechnik
(Entertainment) und Kommunikationstechnik – allem liegt als
Herzstück ein Steuerungssystem von Crestron zugrunde, wobei
die Einzelbausteine wie z. B. TV-Geräte, Lautsprecher, Verstärker,
Kameras, Hausgeräte usw. durchaus von anderen Herstellern
stammen können. Voraussetzung ist lediglich, dass die Endgeräte
mit kompatiblen Schnittstellen versehen sind, damit sie in das
Steuerungssystem eingebunden werden können.
Als professionelles Unternehmen haben wir bereits viele
Mediensteuerungsprojekte in diversen Größenordnungen
erfolgreich realisiert. Diese Erfahrung möchten wir nun auch der
Kundschaft auf Mallorca zur Verfügung stellen. Wer sich hier
eine Immobilie zulegt, kauft auch ein Stück Lebensqualität.
Diese Lebensqualität weiter zu erhöhen ist unser Ziel - denn
warum sollten Sie sich mit weniger zufrieden geben als Sie
haben könnten? Sie definieren Ihren Lebensraum – wir machen
ihn intelligent und vor allem intuitiv bedienbar! Denn eines der
größten Missverständnisse ist bis dato, dass vor allem die
Generation 60+ in der Regel Berührungsängste hat und glaubt,
mit der neuen Technik nicht umgehen zu können. Doch gerade
darin liegt der Clou einer hochwertigen Mediensteuerung: Sie
brauchen nur noch eine einzige Fernbedienung für alles. Das
heisst aber nicht, dass Sie auf ein einziges Bediengerät
beschränkt bleiben. Auch hier haben Sie alle erdenklichen
Freiheiten: Es gibt große und kleine Wandeinbau-Touchpanels
(das sind Bildschirme, die auf Berührung reagieren), tragbare
Funk-Touchpanels sowie wasserdichte, schwimmende
Fernbedienungen für den Pool-, Wellness- und Hygienebereich:
c) Dieser Typ ähnelt eher der konventionellen TV-Fernbedienung,
ist jedoch viel einfacher und ohne Display ausgeführt. Je nach
Bedarf entscheidet man sich für eine Ausführung mit 5 oder 10
Knöpfen, wovon jeder mit frei definierten Funktionen belegt
werden kann (z. B. Schwimmbadbeleuchtung ein/aus, Musik
an/aus oder ganze Makroabläufe1).
a) Touchpanel für den Wandeinbau
d) Fernsteuern mit Mobiltelefon und PDA
a) Diese Bedienelemente bestechen durch ihre große Bauform.
Auf dem Bildschirm ist eine Menge Platz, um entweder viele
Schaltflächen unterzubringen oder um die Bedieneroberfläche
übersichtlich zu gestalten. Ein weiterer Vorteil: Dieses
Bedienelement hat seinen absolut festen Platz und kann nicht
versehentlich verlegt werden. Über ein solches Panel können Sie
Ihr komplettes Haus steuern, im Internet surfen, telefonieren
(z. B. Festnetz, GSM und VoIP), Faxe versenden und vieles mehr.
d) Diese Geräte können – mit entsprechender Software ausgestattet – die Steuerung aus der Ferne übernehmen bzw. sogar
Video- und Audiosignale übertragen.
c) Wasserdichte Fernbedienung
Haustechnik
In diesen Technikbereich fallen z. B. Innen- und Außenbeleuchtung, Jalousien, Heizung und Klimatisierung, Garagentore,
Gartenbewässerung, Wellnessbereich mit Sauna und Whirlpool,
Steckdosen, Tür- und Fensterüberwachung, Wetterstationen
und in Ausnahmefällen auch Haushaltsgeräte wie Kühlschränke, Wäschetrockner, Weinregale, Pooltechnik etc.
Sicherheitstechnik
Video- und Audioüberwachung im Innen- und Außenbereich,
Zufallsschaltungen im Urlaub, Alarmlichtschaltung, Kindersicherung, Sprechanlagen uvm. lassen sich mit Mediensteuerungssystemen verknüpfen. Separate Alarmsysteme sind nicht
mehr notwendig bzw. können integriert werden. Die Anbindung
an Notruf- und Sicherheitsdienste ist ebenso selbstverständlich
wie die Möglichkeiten zur Alten- und Behindertenversorgung.
Kommunikationstechnik
Im Internet surfen, intern und extern telefonieren und
Hausdurchsagen machen sind Anwendungen, die jeweils eine
eigene Perepherie erforderten. Heute kann alles z. B. über ein
einziges Touchpanel abgewickelt werden – kein “Gerätesalat”
mehr in den Wohnräumen. Ein weiteres Highlight ist die
Möglichkeit, Systemausfälle automatisch z. B. an den Hausverwalter zu melden, der sich dann umgehend um die Beseitigung
des Fehlers kümmern kann.
Medientechnik
Der aktuellste Begriff dieses Bereiches ist das sogenannte
Multiroom-Audio-Video. Gemeint ist damit, dass Musik aus der
Musikanlage wahlweise in verschiedenen Räumen des Hauses
gleichzeitig gehört werden kann. Dasselbe gilt für Fernsehen,
Video/DVD usw. Die Lautsprecher können außerdem verwendet
werden, um hausinterne Durchsagen zu verteilen, den Ton der
Gegensprechanlage wiederzugeben oder das Klingeln an der
Haustür im ganzen Haus hörbar zu machen. Auch Bildsignale
aller Art können auf ähnliche Weise verteilt werden. Die
Komponenten können komplett unsichtbar installiert werden
(ein Beispiel wären Flachmembranlautsprecher, die als Wand-/
Deckenverkleidung dienen). Im Businessbereich können
Konferenzräume mit High-End-Präsentationstechnik realisiert
werden, die sich erst bei Bedarf zeigt (in der Decke eingelassene Leinwände, ausklappbare Flachbildschirme etc.).
1
2
Die Touchpanels a und b haben außerdem eine weitere
Gemeinsamkeit: Der strukturelle und grafische Aufbau der
Bedienoberfläche ist beliebig konfigurierbar und kann somit
vollkommen frei und flexibel den individuellen Ansprüchen und
Wünschen des Benutzers angepasst werden. Das ist ein weiteres Argument gegen die Berührungsangst. Der Benutzer
bestimmt, welcher “Knopf” an welcher Stelle sitzen soll und
welche Funktionalität sich dahinter verbirgt. Das können ganze
Makroabläufe sein. Angenommen, man möchte sein
Wohnzimmer in Heimkino-Stimmung versetzen, könnte folgendes passieren:
-
b) Touchpanel mit Funkanbindung und
Fingerabdruckscanner
b) Tragbare Touchpanels können ergänzend zur Einbauvariante
oder aber auch als alleinige Lösung verwendet werden. Sie verfügen über den gleichen Funktionsumfang wie ihre großen, eingemauerten Brüder und bieten darüber hinaus die Freiheit, die
Technik von jedem Punkt des Hauses (auch vom Garten aus) zu
bedienen. Die Ladestationen sind auch als Wandhalterung verfügbar – eine gute Alternative zur Einbauvariante, wenn man
keinen Wert auf einen großen Bildschirm legt und mobil sein
möchte.
Außenjalousien werden abgesenkt
Das Arbeitslicht wird abgeschaltet
Gedämpftes Ambiente-Licht wird eingeschaltet
Leinwand und Beamer werden aus der Decke abgelassen
Beamer und Surround-Anlage werden aktiviert
Nun ist das Wohnzimmer für beste Filmstimmung vorbereitet und das mit nur einem einzigen Knopfdruck. Als nächstes könnte Ihre Fernbedienung Sie nun z. B. fragen, was Sie eigentlich
sehen möchten und Ihnen zur Auswahl die Quellen TV,
Spielkonsole, Privatvideothek und DVD anbieten. Ihre private
Filmsammlung befindet sich selbstverständlich auf einem zentralen Datenspeicher – kein Einlegen und Wechseln von
Videokassetten oder DVDs mehr notwendig. Mit dem nächsten
Knopfdruck wählen Sie Ihren Film und schon geht es los. Ein
DVD-Player am heimischen Fernseher ist auch nicht einfacher zu
bedienen.
Und nun der Clou: Die Touchpanels sind inzwischen mit inte-
Makroabläufe sind eine programmierte Folge von Ereignissen, siehe im Text das Beispiel “Heimkino”
Voice over IP: Eine zukunftsweisende Technologie, um über das Internet qualitativ hochwertige und kostengünstige Telefongespräche zu führen. Kann aber auch für Hausinterne Netzwerk-Telefonie genutzt werden.
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EXPERTENTIPPS
PR-Beilage von Minkner & Partner S.L.
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Mit Crestron im Herzen Ihres Systems haben Sie die Bedienung aus allen Bereichen der Konsumer- und Haustechnik auf einfachste Weise unter Kontrolle
griertem Fingerabdrucklesegerät verfügbar. Der Sinn mag sich
auf den ersten Blick nicht offenbaren, doch man kommt schnell
auf zweckmäßige Verwendungsmöglichkeiten. Wurde in den
vorigen Absätzen viel von “individualisierter Bedienoberfläche”
gesprochen, so hat sich dieses Thema spätestens dann erledigt,
wenn ein weiterer Benutzer zum Touchpanel greift. Mit einem
Fingerabdrucklesegerät kann sich der Benutzer direkt am
Touchpanel identifizieren und auf seine eigene, personalisierte
Oberfläche zugreifen. Das funktioniert dann mit jedem
Touchpanel in jedem Raum. Weiterhin können Sie den
Funktionsumfang pro Benutzer genau definieren. Zum Beispiel
könnte das Hauspersonal Zugriff auf die gesamte Haustechnik,
jedoch nicht auf die Entertainmentsysteme haben. Ihren
Kindern könnten Sie den Zugriff auf das TV-Programm mit einer
eingeschränkten Senderauswahl gewähren usw.
Diese Funktionalität ist selbstverständlich auch mit Touchpanels
Mit einem Mediensteuerungssystem gehört ein solcher Elektronikhaufen der Vergangenheit an
ohne Fingerabdruckscanner verfügbar, jedoch etwas weniger
komfortabel zu handhaben.
Aber auch im kommerziellen Umfeld macht der Einsatz von
Mediensteuerungssystemen durchaus Sinn. Eine Vernetzung
von Komponenten ist nämlich nicht nur lokal möglich. Über das
Internet können Ihre Standorte zu einem großen Netzwerk
zusammengeschlossen werden. Vielleicht möchten Sie trotz
Ihres Urlaubes in Ihrem Büro / Lokal / Filiale nach dem Rechten
sehen? Alles kein Problem: ein Druck auf Ihrer personalisierten
Fernbedienung und schon haben sie alle Funktionalitäten zur
Verfügung, als wären Sie direkt vor Ort. Sogar die Bedienoberfläche ist gleich. Werfen Sie einen Blick auf die KassenÜberwachungskamera oder schließen Sie das Lokal aus der
Ferne: Licht aus, Tür zu, Alarm an – alles ist möglich!
In jedem Fall ist eines wichtig: Die rechtzeitige Planung des
Systems in der Neubau- oder Restaurierungsphase. Ein hochwertiges und zuverlässiges Steuerungssystem kommt ohne das richtige Kabelnetz nicht aus – und dieses liegt nicht zuletzt aus ästetischen Gründen am besten unter dem Putz – nicht darüber.
Sprechen Sie mit Ihrem Architekten über Ihre Wünsche oder wenden Sie sich an einen zuverlässigen Partner mit Erfahrung. Auf
Mallorca steht ihnen Da-Hosie MEDIA Networks gerne mit Rat
und Tat bei der Verwirklichung Ihrer Wünsche und Träume zur
Seite. Architekten und Bauträger können gern unser gesondertes
Partnerprogramm anfordern.
Ihr Peter Dahlhausen.
Peter Dahlhausen
Da-Hosie Calvià S.L.
Mit einem solchen Touchpanel können Sie nicht nur die
Haustechnik steuern, sondern auch im Internet surfen,
mit Besuchern an der Haustür kommunizieren und über
die Telefonleitung sowie per VoIP2 telefonieren.
De sa Cala 8
07183 Costa de la Calma
Te.:+34 690 716 780
+49 221 9743497
+49 177 7480 780
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Die schönsten Dorfhäuser Mallorcas gibt es bei
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PORRERES - Renoviertes Dorfhaus mit fantastischem Blick
Grundstück 400 m², Wohnfläche 200 m², 4 SZ, 2 Bäder, freie und überdachte Terrassen, Garten
(300 m²), Panorama – und Bergblick, Fußbodenheizung, Kamin, Ausrichtung Süd
Ref.No. 3456, P.: € 375.000
SANTA EUGENIA - Mediterranes Landhaus mit Swimmingpool
Grundstück 2.600 m², Wohnfläche 300 m², 5 SZ, Freiterrasse, überdachte Terrasse, Patio, Pool,
Fußbodenheizung, Klimaanlage, Kamin, Carport, PKW-Stellplatz, Landschaftsblick
Ref.No. 4386, P.: € 795.000
ANDRATX - Charmantes Dorfhaus mit Patio und Dachterrasse
Grundstück 140 m², Wohnfläche 171 m², 4 Schlafzimmer, 2 Bäder, Büro, freie und überdachte
Terrassen, Dachterrasse, Patio, Barbecue, Elektroradiatoren, Kamin, Ausrichtung Süd, möbliert
Ref.No. 4161, Festpreis: € 535.000
BINISSALEM - Charmantes Dorfhaus zum Renovieren
Grundstück 1.265 m², Wohnfläche 87 m², 2 Schlafzimmer, Freiterrassen 60 m², Garten mit
Obstbaumbestand, Brunnen, fantastischer Panoramablick
Ref.No. 3502, P.: € 260.000
VILAFRANCA DE BONANY - Renoviertes Dorfhaus mit Patio und Swimmingpool
Grundstück 210 m², Wohnfläche 130 m², 3 SZ, 2 Bäder, Freiterrasse, Patio (80 m²), Pool,
Barbecue, Kamin, 2 Brunnen, Möglichkeit das Haus um eine 2. Etage zu erweitern
Ref.No. 3331, P.: € 245.000
S´ARRACO - Komplett renoviertes freistehendes Dorfhaus mit großzügigen Terrassen
Grundstück 300 m², Wohnfläche 300 m², 5 Schlafzimmer, freie und überdachte Terrasse,
Dachterrasse, Garten, Garage, Elektroradiatoren, Kamin, Klimaanlage (vorinstalliert)
Ref.No. 4263, P.: € 690.000
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EMPFEHLUNGEN
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Das „intelligente“ Haus
Licht, Audio, Video, Haustechnik – alles aus einer Hand
Lichtplanung schafft behagliches Wohnen
Lichtplanung ist für Peter Jahn von building & light die Kunst, eine visuelle Umgebung und deren
Nutzung mit Hilfe von Licht zu gestalten. Mehr als das Tageslicht prägt es die Architektur und wird
zum Gestaltungselement. Auf dem Gebiet der Lichttechnik und Farbkonzeption arbeitet Peter Jahn
auf höchstem Niveau. Technischer Fortschritt, gestalterische Trends, energie- und umweltbewusstes Handeln sind Grundlage seiner Lichtplanungen.
Peter Jahn arbeitet mit führenden deutschen Leuchtenherstellern wie z.B. Axel Meiselicht (occhio),
ip 44, Bernd Beisse, Tobias Grau zusammen. Natürlich können auch vom Kunden gewünschte
Leuchten eingesetzt werden.
Bei der Planung wird immer berücksichtigt, dass Licht auf unsere Psyche positiv wirken sollte. Licht
ist eine Sache der unterbewussten Wahrnehmung. Falsches Licht wirkt unbemerkt negativ auf
unsere Psyche. Gerade das ist die wahre Herausforderung einer Lichtplanung.
Audio, Video und Licht können Sie sehen, hören und „anfassen“ in unserem einzigartigen und
modernen Show Room in Palma C./ Capitan Ramonell i Boix 142 (Strasse Portixol – Coll den
Rabassa).
Neue Technologien für das Haus erleichtern nicht nur den Umgang mit der teils recht
komplizierten Technik, sie schaffen auch ein unvergleichliches Ambiente. Seit über 10
Jahren sind Jeroni Llambias mit seiner Firma LLambias und Peter Jahn mit building & light
auf Mallorca tätig. Llambias building & light gehören zu den erfahrensten Spezialisten
für Audio, Video, dem „ intelligenten Haus“ und zum Thema Licht.
Kunden wie Puro Hotel , die Coiffeure Udo Walz und Zyrill Zen oder das Küchenstudio
Birgit Müller, um nur einige zu nennen, sind building & light Kunden. Das
Hauptaufgabengebiet des Unternehmens sind moderne Privathäuser auf Mallorca. Dazu
kommen Aufträge auf dem spanischen Festland, Deutschland, Schweiz und U.K. Dieser
anspruchsvolle, internationale Kundenkreis gibt bestes Zeugnis über den Ruf des
Unternehmens, der sein solides Fundament in der langjährigen Erfahrung hat.
Seit geraumer Zeit arbeiten beide Firmen mit ihren Konzepten zusammen. Das intelligente Haus soll das Leben einfacher machen, nicht komplizierter. So ist es Aufgabe der
Technik zu unterhalten und durch das entsprechende Licht, Behaglichkeit zu schaffen.
Am Arbeitsplatz ist eine schattenfreie, homogene Ausleuchtung wichtig.
Medien- und Raumsteuerungen der neuen Generation
Llambias nutzt das Know How des Weltmarktführers Crestron in Sachen Medien- und
Raumsteuerungen mit seiner neuesten Touchpanelgeneration. Die berührungssensitiven
Bildschirme reagieren auf einen leichten Fingerdruck (Touch) und lösen Schalt- und
Steuervorgänge aus. Das Bussystem
bringt die Signale an die benötigten
Einheiten.
Der Nutzer erfasst mit einem Blick
den aktuellen Zustand seiner
Haustechnik. Neue Technologien wie
Internet, E-Mail sowie Musik- und
Videoverteilung sind ebenso selbstverständlich, wie die Steuerung der
gesamten Haus- und Lichttechnik,
innen und außen.
Als Audio-Anlagen setzt Llambias
Produkte von Linn Ltd. ein. Aber auch andere renommierte Produkte, wie z.B. Bose können installiert werden. Linn bedeutet höchste Musikalität! Livehaftige Wiedergabe! Edles Design! Linn
Produkte umfassen den gesamten Weg der Musikwiedergabe. Auch für Heimkino ohne
Kompromisse ist Linn der richtige Partner.
Jeroni Llambias
Tel.: +34 971 256 216
[email protected]
•
www.llambias.com
Touch Panel
Bedenken Sie bitte, frühe Planung von Licht & Musik mit allen elektrischen Auslässen ist wichtig.
Sie sparen viel Zeit, Arbeit, Ärger und damit Geld. Selbstverständlich wird auch alles von eigenen
erfahrenen Technikern installiert.
Sprechen Sie deshalb, auch unverbindlich, rechtzeitig mit uns.
Terminvereinbarungen: Deutsch +34 636 699 821, Spanisch und Englisch +34 971 256 216
Showroom
Capitan Ramonell i Boix 142
Öffnungszeiten: 9-14 Uhr & 17-20 Uhr
07007 Palma
Tel.: +34 971 256 216
Peter Jahn
Lichtplanung & Verkauf
Tel.: +34 971 120 999
[email protected]
•
www.buildingandlight.com
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Galux – Die neue Fenster- und Türengeneration
Vor dem Kauf, Augen auf - bei Profilen, Beschlägen und Glas
von Herbert Unrau
Ob beim Neubau oder der Sanierung von Wohnungen und Häusern auf Mallorca: Immer
ist der Einbau von hochwertigen Fenstern und Türen ein wichtiges Thema bei der
Bauplanung und Ausführung. Die Zahl der Anbieter ist groß. Für den Laien sind die
Angebote schwer zu vergleichen, da die angebotenen Qualitäten sehr unterschiedlich
sind. Selbst erfahrenen Architekten – dies merken wir immer wieder bei unseren
Präsentationen – fällt es schwer, sich einen Überblick zu verschaffen. Umso lieber habe
ich die Einladung der Redaktion der TRAUMIMMOBILIEN angenommen, eines der von
unserem Unternehmen angebotenen Produkte, nämlich die neue Fenster- und
Türengeneration von GALUX, vorzustellen.
Das Profil
Ob man sich für ein Kunststofffenster oder ein Holzfenster entscheidet, ist nicht nur eine Frage des
persönlichen Geschmacks, sondern auch der Bauvorschriften. In einigen Gemeinden Mallorcas ist
nämlich der Einbau von Kunststofffenstern nicht mehr erlaubt, so dass nur noch natürliche
Materialien, also Holz, verarbeitet werden dürfen.
Für GALLUX Fenster werden ausschließlich Hölzer aus umweltverträglicher, nachhaltiger Holzgewinnung verwendet. Es sind dies Merantiholz von asiatischen Holzplantagen mit einer
Rohdichte von mindestens 550 kg je m³ oder hochwertiges Eichenholz, das als Baustoff
Jahrhunderte überdauert und ausgesuchtes Kiefernholz von staatlichen Forstflächen aus Europa.
Diese Hölzer werden in Trockenkammern auf eine Restfeuchte von 12% bis 14% getrocknet und
zu verleimten Fensterkanteln (gegenläufige Verleimung der Holzstruktur) verarbeitet. Dann eine
dreifache Oberflächenbehandlung, tief eindringende Grundierung und zwei Deckschichten. Erst
diese Arbeitsschritte verleihen dem Fensterprofil die Langlebigkeit und Stabilität.
Der Beschlag
Beim Beschlag der Fenster und Türen stehen eine leichte Handhabung und effizienter Einbruchschutz im Vordergrund der Prüfung: Die Verwendung von Dreh-/Kipp-Beschlägen beim Fenster und
bei Terrassentüren erleichtern die Handhabe der Elemente. Auf Mallorca sind auch Falttüranlagen
(Harmonikatüren) sehr beliebt – leider werden oft nicht ausgereifte Produkte angeboten. Als
Einbruchschutz sind besonders sog. Pilzkopfbeschläge geeignet: Es greifen Schließkeil und
Schließzapfen so untereinander, dass ein Aushebeln der Fensterflügel praktisch nicht möglich ist.
Das Glas
Bei der Auswahl des Fensterglases ist auf den Wärmedurchlässigkeitskoeffizienten und den Schallschutz zu achten. Hier gibt es verschiedene Wahlmöglichkeiten. Beim Zwei-Scheiben-Glaspaket
mit dem Wärmekoeffizienten von Ug = 1,2W/m²K ist der Einkammerraum zwischen den Scheiben
mit Argon oder Krypton gefüllt und reduziert den Wärmeverlust um mehr als 20%, während sich
gleichzeitig der Schallschutz erhöht. Beim Drei-Scheiben-Glaspaket mit dem Wärmedurchlässigkeitskoeffizienten von Ug = 0,5W/m²K reduziert sich der Wärmeverlust sogar um mehr als 50 %.
Verschiedene Verbund-Sicherheits-Gläser bringen dazu erhöhten Einbruchschutz.
Diese Technik birgt natürlich auch in der heißen Jahreszeit ihre Vorteile, denn die Wärmedurchlässigkeitskoeffizienten dienen natürlich auch dazu, die technisch erzeugte Kühle in den Räumen zu halten.
Insgesamt ein sehr nüchternes, komplexes und technisches Thema: Der Fachmann kennt sich aus
und bietet individuelle Problemlösungen.
Bauelemente
VEN - TEC S.L.
Herbert Unrau
Ausstellung und Büro
C/. de Santa Ponsa 2, Local 1
E-07183 Costa de la Calma
Tel. (+34) 971 699 238 • Fax (+34) 971 699 253
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www.ven-tec.info
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Traumhafte Küchen von Nolte
Prodi Cocinas vertreibt auf Mallorca die hochwertige deutsche Qualitätsmarke
Spezialist für Traumküchen:
Herbert Ehrhardt leitet auf Mallorca Prodi Cocinas
Kaum ein anderer Raum hat so viele Gestaltungsmöglichkeiten wie die Küche, denn sie ist
Wohnraum, Kochstätte, Erlebniswelt, Begegnungsstätte und das Herz des Hauses. Nolte Küchen stehen für eine Marke mit hohem Qualitätsstandard, eine Tatsache, die die Firma Prodi Cocinas
seit ihrer Gründung vor neun Jahren auf Mallorca zu
einem erfolgreichen Unternehmen gemacht hat.
Inhaber Herbert Ehrhardt vertreibt die Nolte-Küchen
heute ebenso an viele Residenten auf der Insel wie auch
an hochwertige Bauträger, die luxuriöse Neubauwohnungen und Häuser auf Mallorca mit der Qualitätsküche ausstatten.
Dabei stehen neben edlem Design in verschiedenen
Stilarten vor allem die perfekte Verarbeitung und die
Langlebigkeit der Küchen im Vordergrund. Diese haben
der Firma nicht nur auf Mallorca einen zufriedenen Kreis
von teilweise sehr prominenten Stammkunden beschert
und Nolte Küchen Prodi Cocinas zu einem der führenden
Küchenunternehmen auf Mallorca und in Spanien
gemacht.
Dass diese Küchen auch optisch alles zu bieten haben,
zeigen die zahlreichen Modelle, die in den Geschäften auf
der Insel sowie auf der Internetseite ausgestellt sind.
Mittlerweile hat Nolte Küchen Prodi Cocinas insgesamt
fünf Küchenstudios auf der Insel, in Manacor, Llucmajor,
Santa Ponça und ab Mitte April auch in Palma im
Gewerbegebiet "Can Valero". Firmeninhaber Ehrhardt
garantiert überall für kompetente Beratung durch freundliches und gut geschultes Fachpersonal.
Alle Mitarbeiter nehmen sich viel Zeit für die Beratung
der Kunden, und auch komplizierte Fälle werden hier zur
Zufriedenheit der Klienten gelöst. Denn bei Prodi Cocinas
weiß man, dass eine hochwertige Küche eine
Anschaffung fürs Leben ist. Das Wichtigste ist natürlich
die Ausstattung in einer neuen Nolte Küche. Hier sollte
man den perfekten Arbeitsplatz vorfinden, in dem das
Kochen für Freunde und Familie richig Spaß macht.
Küchen sind Lebensräume, den Gestaltungsmöglichkeiten sind bei Nolteküchen so gut wie keine Grenzen gesetzt.
Ein zentraler Bestandteil sind die Arbeitsplatten, die der
Blickfang jeder Küche sind. Nolte Küchen bieten
Arbeitsplatten nicht nur aus einer Vielzahl verschiedener
Hölzer, sondern auch aus Granit. Dieses edle Material gibt
jeder Küche ein ganz besonderes Flair.
Das Kochzentrum bildet den Mittelpunkt der Küche: Von
der Elektro- über die Gaskochmulde bis hin zum schlanken Ceranfeld, auf dem alle Töpfe in der ersten Reihe stehen, alles ist möglich. Kombinieren kann man hier nach
Herzenslust – und nach ganz persönlichen Ansprüchen.
Weitere Infos zu allen Küchenstudios auf Mallorca
unter: www.prodi-cocinas.com
Prodi Cocinas MANACOR
Prodi Cocinas PALMA
Prodi Cocinas SANTA PONSA
Ctra. Palma-Artá 100 -102
Tel.: (+34) 971 559 137
Fax: (+34) 971 843 233
Poligono Can Valero
Camí dels Reis 221
Tel.: (+34) 971 253 701
Avda. Rey Jaime I Local 107
Tel.: (+34) 971 692 986
Fax: (+34) 971 699 607
[email protected]
[email protected]
[email protected]
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So entstehen individuelle Wohnwelten
Kreativ und professionell: Gabriele Strathmann
Das großzügige Ladengeschäft in Santa
Ponsa’s Avenida Rey Jaime I strahlt mit seinem
mediterranen Ambiente Harmonie und Lebenslust aus und lädt ein zum Verweilen und SichWohlfühlen. Gabriele Strathmann ist der lebhafte Mittelpunkt dieser von ihr geschaffenen
Wohlfühl-Oase. Schon bei einem kurzen
Begrüßungsgespräch merkt der Besucher: Die
Frau versteht was von Ihrem Fach.
Kein Wunder: Schon in Hamburg und auf Sylt hat
sie für renommierte Möbeldesigner gearbeitet und
Villen und Wohnungen eingerichtet und dekoriert,
bis sie sich vor neun Jahren entschloss, ihren
Lebensmittelpunkt nach Mallorca zu verlegen und
sich hier selbständig zu machen. Der Standort in
Santa Ponsa war klug gewählt, denn zum einen
wusste sie, dass „die Musik im Südwesten spielt”,
und deshalb steckte sie ihr Arbeitsgebiet von
Palma bis Pto. Andratx mit dem Zentralpunkt Santa
Ponsa ab. Zum anderen zeichnete sich ab, dass
gerade im Großraum Santa Ponsa in naher Zeit
viele exklusive Wohnresidenzen und Villen gebaut
werden würden. Und so hat Gabriele Strathmann
mit ihrem Einrichtungsgeschäft PINE LIFE eine ähnlich positive Entwicklung genommen wie die zahlreichen Bauträgerprojekte im Südwesten Mallorcas.
PINE LIFE zeigt zugleich das Programm: Schon auf Sylt
lag der Schwerpunkt ihrer Arbeit in der Entwicklung
des Landhausstils, und so konnte sie fast nahtlos dieses Thema wieder aufgreifen und mit mediterranem
Ambiente erweitern. Eine wichtige Eigenschaft von
Gabriele Strathmann – sie kann zuhören. Sie ermuntert den Kunden, seine Wünsche und Träume zu erklären, und ist dann mit professionellem Rat behilflich,
diese Wünsche zu realisieren. Und die Angebotspalette
ist groß: Betten, Sofas, Tische, Schränke, Gläser, Vasen,
Geschirr und Wohnaccessoires – alles von ihr persönlich auf den internationalen Wohnmessen ausgesucht
und geordert.
Die besondere Stärke von Gabriele Strathmann ist
die Komposition von Komplettlösungen von Farben
und Materialien für Wände und Böden,
Fensterdekorationen und Einrichtung einschließlich
individueller Klein-Accessoires. Häufig erfordern es
die Räumlichkeiten, dass Spezial- und Maßlösungen herzustellen sind. Auch das ist für sie
kein Problem, denn sie verfügt aufgrund ihrer langjährigen Berufserfahrungen über ein dichtes
Netzwerk von Fachleuten, die jede Individuallösung ermöglichen.
PINE LIFE
Gabriele Strathmann
Avenida Rey Jaime I, 109
E-07180 Santa Ponsa
Tel. (+34) 971 692 496 - Fax (+34) 971 692 279
Öffnungszeiten:
Mo.-Fr. 10.00 - 13.30 Uhr und 16.30 Uhr - 19.30 Uhr
Samstags nur nach Vereinbarung
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INDO HOUSE - All weather furniture
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7
+
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C
º
5
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T E S T E D B E T W EaEn bNe w a s h e d o f f e a s i l y u s i n g t h e g a r d e n h o s e
erproof - c
Upholstery: weath
Das INDO HOUSE im Gewerbegebiet Son Bugadelles bei Santa
Ponsa präsentiert exklusiv auf den Balearen den führenden
Hersteller von wetterfesten Gartenmöbeln Manutti aus Belgien,
eine neue einzigartige widerstandsfähige Outdoor-Kollektion.
Schluss mit nachgebendem Flechtwerk und verblassender Farbe:
Dank eines einzigartigen High-Tech-Materials in gewebter
Ausführung halten die Manutti Möbel Sonne, Wind und Wetter
stand und das mit einem minimalen Pflegeaufwand, Saison für
Saison. Die attraktiven Sessel, Stühle und Accessoires werden
aus einem besonderen geflochtenen Kunststoff gefertigt. Das
Material ist dem Rattan sehr ähnlich, aber aufgrund der Faser
PURE der Firma Rehau wesentlich widerstandsfähiger.
Der belgische Designer Stephane De Winter hat für den – auf
Outdoor-Möbel spezialisierten – Hersteller Manutti die stilvollen und zeitlos schönen Möbel entworfen, die jeden Garten,
jeden Pool und jeden Innenraum schmücken.
Die synthetische, aber auch umweltfreundliche Thermosplastfaser PURE (aus hoch konzentriertem Polyethylen) wurde
eigens für diese Kollektion entwickelt und sorgt für eine natürliche Qualität und hohe Belastbarkeit. Dafür wurde das
Material sehr strengen Tests unterworfen, mit exzellenten
Resultaten: Jedes einzelne Möbelstück ist bis zu 100 % widerstandsfähig und gegen konstante Bestrahlung mit ultravioletten Strahlen (über 3.500 Stunden), sowie gegen extreme
Temperaturen (von -25°C bis +70°C) resistent.
Auch die Polster sind leicht zu säubern. Wenn der auf der Insel
leider häufig auftretende Blütenstaub und der rote Wüstensand
die Polster verschmutzen, reicht das Abspritzen mit einem
Gartenschlauch. Nach nur 10 – 15 Minuten sind die Polster wieder trocken und benutzbar.
Indo House S.L.
Calle Illes Baleares, 58
Poligono Son Bugadelles
07180 Santa Ponsa
Tel.: (+34) 971 69 39 49
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Neu im Programm bei Holz 9
Fingerprintsysteme für Ihre Türen, Sicherheit für Ihr Garagentor, für Sie individuell
kreierte Materialmischungen mit Holz
10 Gute Gründe für die neuen
ekey Fingerprintsysteme:
• Schluss mit schwerem Schlüsselbund, vergessenen
Zugangscodes oder Karten
• Ihr Schlüssel ist immer „an der Hand“ – ein Finger öffnet Haustür, Garagentor, Gartentür, Büro etc.
• Schlüssel verlieren bzw. vergessen und Aussperren ist
unmöglich
• Ihr „Schlüssel“ kann nicht entwendet werden
• Ihr Finger ist einzigartig und fälschungssicher
• Sie speichern die Berechtigten selbst – ohne PC oder
Techniker und das mit bis zu 99 Möglichkeiten
• Fingerprint ist manipulationsgeschützt, Fremdeinfluss
von außen ist unmöglich
• Von – 40 °C bis 85°C außeneinsatzfähig
• Höchste Lebensdauer, bis zu 1 Million Anwendungen
garantiert
• 24 Monate Herstellergarantie
Die Firma Bayerwald bietet die ekey Fingerprintsysteme
in Verbindung mit Sicherheitstüren an.
Das sichere Garagentor von Normstahl
Dekor-Oberflächen aus hochwertiger Folie mit detailgetreuer
Holzstruktur in verschiedenen Farbtönen.
Wenn Einbrecher lohnende Ziele ausspähen, geraten heutzutage zunehmend Garagen ins Visier. Das Risiko, dort nachts auf
Menschen zu treffen, ist gering, dafür stehen die Chancen gut, Wir gestalten Ihren Außenbereich
wertvolle Dinge zu finden. In zahlreichen Garagen steht nicht mit Materialmischungen
nur das Auto, sondern viel mehr: Fahrräder, Motorräder,
Sportgeräte, Werkbänke, teures Werkzeug, sogar Laptops, die im
Auto liegen gelassen werden. In vielen Fällen führt auch noch Teak und Mahagoni eignen sich bestens für Ihren Außenbereich.
ein direkter Zugang von der Garage ins Haus, mehr können sich Bei unseren Konstruktionen für Pooleinfassungen, GartenLangfinger doch nicht wünschen. Umso wichtiger ist es, das treppen, Gehwege und Böden ist von oben keine einzige
Garagentor genauso effektiv zu sichern wie Ihre Haustür. Dies Schraube sichtbar. So wirken auch schlichte Bauteile aus Holz
gelingt mit einem Garagentor der Einbruchschutzklasse WK2, elegant. Neu im Trend ist nunmehr aber, Holz mit anderen
das bislang nur von Normstahl serienmäßig angeboten wird. Materialen zu mischen. Einlegearbeiten aus Marmor oder
„Euro“-Decken-Sectionaltore schützen gegen Aufbruch- Granit geben zum Beispiel Ihrem Boden den speziellen „Pfiff“.
versuche mit hoher körperlicher Gewalt oder mit Werkzeugen. Auch Ihr Hoftor muss nicht immer nur aus Eisen oder Holz alleiDazu gehört ein Verriegelungssystem mit abgedecktem Schloss ne bestehen. Kombinationen aus Eisen und Holz oder Edelstahl
mit optionaler integrierter Aktivverriegelung, einer verstärkten und Holz machen Ihr Tor einzigartig. Wir planen gerne individuSeilzugbetätigung sowie einer hinter der Zarge verlegten ell für Sie und nach Ihren Vorstellungen.
Schließmechanik, die das Tor
beidseitig sicher versperrt. Mit
normalem Werkzeug ist dieses Verriegelungssystem nicht
zu knacken. Von außen sieht
Josef Neuner
man dem Garagentor allerFENSTER-TÜREN-KLAPPLÄDEN-CARPORTS
dings nicht an, dass es so
Poligono Son Bugadellas, C./ Ermita s/n,
sicher ist, wie ein Tresor. Für
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Baño-Mallorca stellt sich vor:
Der Spezialist für`s Bad kann noch viel mehr
Zu einem behaglichen Heim gehören komfortable Bäder
und moderne Heizsysteme. In den frühen Zeiten des
Mallorca-Tourismus und der damaligen Errichtung großer
Ferienwohnanlagen und Ferienhäuser wurde darauf noch
nicht so viel Wert gelegt, auch war der Stand der Technik
noch nicht so weit fortgeschritten wie heute. Also – viel
Arbeit für die Spezialisten der Sanitär- und Heizungsbranche.
Das Angebot besteht aus folgenden Leistungen:
- Die hochwertige Porzellanausstattung besteht aus einem
Waschtisch und einer Standtoilettenanlage der Marke
Keramag.
- Eine Badewanne oder Duschtasse der Marke Kaldewei oder
Roca.
- Die verchromten Einhebelmischer der Marken Grohe oder
Hansa runden dieses Angebot ab.
- ca. 30 m² Wand- und Bodenfliesen bei einem Preis bis 15,- €
pro m² brutto - nach Wahl des Auftraggebers
- Wir garantieren eine Bauzeit von 7 Werktagen und hinterlassen selbstverständlich eine saubere Baustelle.
- Im Preis sind sämtliche Arbeitslöhne und Materialien enthalten.
die Kosten auf ca. 700,00 € im Jahr, was eine Ersparnis von
1.150,00 € im Jahr bedeutet. Nicht eingerechnet sind die
Erhöhungen der Preise der Energielieferanten.
Wärmepumpen sind zudem in der Lage, den Pool im Sommer
zu kühlen. Dies führt nicht nur zu einer wunderbaren
Erfrischung, sondern verhindert auch das Entstehen von
Algen.
Bei der Bemusterung und Ausstattung der Fliesen steht dem
Kunden selbstverständlich ein Fachberater zur Verfügung.
Das Unternehmen Baño-Mallorca S.L. ist ein deutsches
Sanitär- und Heizungsunternehmen sowie Fliesenfachbetrieb
mit Sitz auf Mallorca.
Von der Akquise über die persönliche Beratung bis zur
Fertigstellung der jeweiligen Arbeit deckt Baño-Mallorca als
Fachbetrieb mit über 20-jähriger Erfahrung diesen
Handwerksbereich ab. Der Service und die Betreuung werden
bei Baño-Mallorca groß geschrieben.
Das geschulte, hochmotivierte und aus Spezialisten bestehende Team deckt sämtliche Arbeitsbereiche der Unternehmensstruktur vollständig ab. Hier einige Ausschnitte aus
dem Leistungsspektrum der Spezialisten für Bäder, Heizung
und Fliesenarbeiten:
Durch den hauseigenen Fliesenleger ist Baño-Mallorca selbstverständlich auch in der Lage, sämtliche Fliesenarbeiten,
wie z.B. Sanierung von Terrassenflächen mit Garantie auf
Dichtigkeit herstellen zu können, die Erneuerung der alten
Bodenfliesen im Innenbereich, sowie Fliesenspiegel in der
Küche.
Neben dem Einbau von Solaranlagen sowie der
Instandhaltung und Wartung dieser hocheffizienten und
umweltfreundlichen Technologie, sollte berücksichtigt werden, dass auch Solaranlagen einer regelmäßigen Wartung
unterzogen werden sollten. So muss die Solarflüssigkeit alle
3 - 4 Jahre ausgetauscht werden, damit sie auch zukünftig
voll leistungsfähig ist.
SUPER - ANGEBOTS - PREIS
ab 3.999 € zzgl. IVA
geliefert werden.
Aufgrund der langen Erfahrung hat sich Baño-Mallorca für
eine nur sehr kleine, jedoch erlesene Auswahl an Lieferanten
entschieden. Zu diesen gehört z.B. Buderus auf den Gebieten
Solaranlagen, Wärmepumpen und Heizungsanlagenbau.
Sollte Baño-Mallorca mit diesem Fachbeitrag für
die TRAUMIMMOBILIEN beim verehrten Leser
Interesse geweckt haben, freut sich das
Unternehmen auf die direkte Kontaktaufnahme.
Baño-Mallorca sichert eine ausführliche und
kompetente Beratung zu.
Das Spezialgebiet ist die Sanierung von Bädern, insbesondere die komplette Erneuerung des Badezimmers. Je nach
Kundenwunsch kann Baño-Mallorca von der einfachen
Ausführung bis zum exklusiven Luxusbad alle individuellen
Kundenbedürfnisse befriedigen.
Da ein Badezimmer auf Mallorca in einer Standardwohnung
eine durchschnittliche Fläche von 6 m² aufweist, hat BañoMallorca gewisse Standards erarbeitet. So kann – und dies
unabhängig von der Saison – ein Bad zu einem
Die Kombination Wärmepumpe mit Solaranlage ist nach
dem heutigen Stand der Technik ein Bonbon für den
Geldbeutel des Auftraggebers. Bei den noch zu erwartenden
Erhöhungen der Energiepreise ....... hat der Kunde leicht
Lächeln und kann selbstbewusst sagen: Bei mir nicht!
Fertig montierte Solaranlage
Bei den Gegebenheiten der Insel sind in den Sommermonaten oft Klimaanlagen ein unverzichtbares Muss. Aber über
die Möglichkeiten der Energieeinsparung werden die
Bauherren heute kaum informiert. Das liegt in den meisten
Fällen an der Unwissenheit der Verkäufer oder an deren
alleinigem Interesse "am schnellen Geldverdienen". BañoMallorca bietet auch zu diesem Bereich sachkundige und
solide Beratung an.
Wärmepumpen, die heute einen
Stand der Technik besitzen, an den
vor 10 Jahren noch keiner gedacht
hat, sind inzwischen in der Lage,
komplette Häuser mit Wärme und
Warmwasser zu versorgen, und
das zu einem unschlagbaren günstigen Energiepreis.
Hier einmal ein Beispiel, gerechnet
auf Grundlage der aktuellen
Energiepreise: Ein Einfamilienhaus
von 160 m² Wohnfläche mit 2 Erwachsenen und 2 Kindern. Die
Kosten für die Beheizung und den
Warmwasserverbrauch belaufen
sich auf ca. 1.850,00 € im Jahr. Bei
einer Wärmepumpe belaufen sich
Wärmepumpe
Baño-Mallorca S.L.
C/. Cecili Metel, 5 Bajos N° 298
07003 Palma
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Der Umzug
–
nach und von Mallorca und innerhalb der Insel
Gut vorbereitet ist schon fast erfolgreich umgezogen
Foto: aboutpixel.de / 1 MuliPS © Sven Schneider
Die Lebenssituationen ändern sich stetig: Die einen zieht es nach Mallorca, um hier
ein Feriendomizil oder einen Dauerwohnsitz zu begründen, andere ziehen innerhalb
der Insel um, wieder andere verlassen die Insel. Immer ist der Rat des Spediteurs
gefragt. Meist geht es um den Transport erheblicher Vermögenswerte, den man nur
einem erfahrenen Fachmann anvertrauen sollte. Hier einige Tipps, wie der Auftraggeber selbst seinen Umzug vorbereiten kann.
Es gibt keine dummen Fragen
Sie selbst können ganz wesentlich zum Gelingen Ihres Umzuges beitragen, indem Sie den
Umzugsunternehmer Ihres Vertrauens von Anfang an in Ihre Überlegungen und Pläne einbinden und sich nicht scheuen, ihm Fragen zu stellen, die Ihnen vielleicht sogar banal vorkommen. Sie haben es mit Profis zu tun, die über einen reichen Schatz an Erfahrungen verfügen und viele hilfreiche Hinweise und „Tricks“ kennen, die eine reibungslose Abwicklung
des Umzugs garantieren.
Planung ist die halbe Miete
Ein Umzug erfolgt in Etappen. Sobald Sie die Umzugsentscheidung getroffen haben, werden
die ersten Schritte die folgenden sein:
Damit Ihr Umzug nicht so aussieht, sollten Sie uns Ihren Umzug machen lassen
Die ersten Schritte
Krosanke S.L.
Mietverträge, Verträge mit Versorgern und Dienstleistern müssen geprüft und ggfls. rechtzeitig gekündigt werden. Entscheiden Sie frühzeitig, was und vor allem was „nicht“ ins neue
Domizil mitgenommen werden soll, um eventuelle Verkäufe, Schenkungen - aber auch
Entsorgung im Sperrmüll - zu organisieren. Immer wieder staunen unsere Auftraggeber, was
sich in einigen Jahren in einer Wohnung oder im Haus ansammelt, aber für die Zukunft absolut entbehrlich ist.
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Bürozeiten: Mo.-Fr. von 09.00 – 17.00 Uhr
Vier Wochen vor dem Umzug
sollten Sie anfangen, Ihre Tiefkühlvorräte aufzubrauchen. Verabreden Sie Termine mit
Stadtwerken zur Zählerablesung. Stellen Sie eine Liste zusammen für alle, die über Ihren
Umzug informiert werden müssen und sollen. Besorgen Sie sich Umzugskartons von Ihrem
Umzugsunternehmer für die Dinge, die Sie selbst verpacken wollen.
[email protected]
Fazit
Vertrauen Sie Ihren Umzugsexperten, und Sie werden sich hinterher fragen, warum
es so viele Schauergeschichten über Umzüge gibt.
Eine Woche vor dem Umzug
geben Sie gemietete und/oder ausgeliehene Sachen zurück und klären Sie, ob noch
Gegenstände in der Reparatur oder Reinigung sind. Dinge, die nicht mitreisen, sollten entsorgt oder abgegeben werden. Nachbarn sollten jetzt informiert werden mit der Bitte, am
Umzugstag entsprechenden Parkraum zur Verfügung zu haben. Und besonders wichtig: Evtl
in Abstimmung mit Ihrem Umzugsunternehmer, Sonderparkgenehmigungen bei Behörden
oder Polizei zu erwirken.
Einen Tag vor dem Umzug
erstellen Sie eine Liste aller Gegenstände, die Sie am neuen Wohnort als erstes benötigen,
so dass diese Dinge auch als letztes gepackt werden. Setzen Sie das letzte Mal die
Waschmaschine in Gang. Müllsäcke sind garantiert hilfreich, werden aber auch nicht
schlecht, wenn sie nicht alle aufgebraucht werden.
Persönliche Sachen, die Sie auch persönlich transportieren, wie Schlüssel, Schmuck, Bargeld
sowie Urkunden, Verträge und sonstige Dokumente sollten Sie separat bereit legen. Stellen
Sie sich vor, die Hälfte ist verpackt, und sie fangen an, etwas zu suchen…
Am Umzugstag
ist es wichtig, dass Sie verlässlich anwesend sind. Der Leiter der für Sie tätigen Kolonne wird
Ihnen alle beteiligten Mitarbeiter vorstellen. Zeigen Sie ihm bitte die ganze Wohnung / Haus
einschließlich Keller, Garage und Boden. Äußern Sie Wünsche hinsichtlich der Verpackung.
Auch was Sie zuletzt gepackt haben möchten.
Achten Sie darauf, dass Sie Ihre persönlichen Sachen und alle nicht zu verpackenden
Gegenstände separat halten.
Am neuen Standort
werden Sie feststellen, dass die meisten der oben beschriebenen Abläufe in umgekehrter
Reihenfolge ablaufen und Sie sich dank der Experten Ihres Umzugsunternehmers ganz
schnell in Ihre neue Umgebung eingewöhnen können.
...und für internationale Umzüge + Transport empfehlen wir:
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„Wir brauchen nicht gute Mundwerker,
sondern gute Handwerker!“
Alfred Dregger, deutscher Politiker
Wer kennt nicht den Spruch des spanischen Handwerkers
„No te preocupes“ („Mach Dir keinen Kopf“), und man
weiß, entgegen der zuversichtlichen Beschwichtigung,
dass der Handwerker trotz guten Willens seine Arbeit
nicht zufrieden stellend ausführen wird. Gewiss, es gibt
auch viele Spanier, die ihr Handwerk verstehen. Doch gibt
es im spanischen Handwerk keine Lehre mit Ausbildung
im Meisterbetrieb und begleitender Berufsschule und den
krönenden Gesellenabschluss. So liegt es auf der Hand,
dass der deutsche Handwerker oft eine bessere Arbeit
abliefert als sein spanischer Kollege.
Spezialisten rund ums Fahrzeug
Des Deutschen liebstes Kind ist sein Fahrzeug, und so nimmt es
nicht Wunder, dass viele Deutsche, aber auch viele Kunden anderer Nationalitäten alle Fragen rund ums Fahrzeug von einem
deutschen Fahrzeugspezialisten lösen lassen wollen. Auf dieses
Publikum hat sich die „Autohaus & Autoservice S.L.“ im Poligono Son Bugadelles in Santa Ponsa spezialisiert, ein Familienbetrieb in der zweiten Generation. Das Unternehmen verkauft und
repariert Fahzeuge wie Ferrari, Mercedes, Porsche und .. und .. und.
Modernste Elektronik und beste man-power
Die Werkstatt ist mit modernster Elektronik und Technik ausgestattet und bietet u.a. elektronische Diagnostik und ChipTuning. Aber was nutzt die beste Technik, wenn sie nicht von
gut ausgebildeten Experten beherrscht wird. „Autohaus &
Autoservice S.L.“ beschäftigt ausschließlich best ausgebildete deutsche Fachkräfte, die für Qualität, Zuverlässigkeit,
innovative Ideen und deutsche Gründlichkeit stehen.
Umfangreiches Leistungspaket
„Autohaus & Autoservice S.L.“ bietet seinen internationalen
Kunden das komplette Leistungspaket rund ums Auto:
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Neuwagen aller Fabrikate
Gebrauchtwagen aller Fabrikate
Unfallinstandsetzung aller Fabrikate
spanischer TÜV (I.T.V.)
Abgasuntersuchung
Kfz-Aufbereitung
Klimaservice
Motordiagnose
Reifenservice
Finanzierung
Versicherung
und vieles mehr
Der außergewöhnliche Service von „Autohaus & Autoservice
S.L.“ hat sich auf Mallorca schnell herum gesprochen, so dass
viele Kunden auf die Empfehlung von Altkunden ihr Fahrzeug
dem Unternehmen mit 24-jähriger Erfahrung und konkurrenzfähigen Preisen anvertrauen.
Die Öffnungszeiten
Autohaus & Autoservice Südwest S.L.
Fahrzeug Reparatur - Elektronik - Chip Tuning
Verkauf von Exklusivfahrzeugen
Poligono Son Bugadelles, C./ Alacant, 21
E-07180 Santa Ponsa
Tel. +34 971 699 795
Fax +34 971 696 571
Mobil +34 685 732 337
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Verkaufsräume und Werkstatt haben die folgenden Öffnungszeiten: Montags bis Freitags vormittags von 9.00h bis 13.00h
und nachmittags von 14.30h – 18.30h. Samstags ist nur der
Verkauf geöffnet, und zwar von 10.00h bis 13.00h. In den
Monaten Juli bis September ist von 08.00h – 16.00h durchgehend geöffnet.
Die Spezialisten von „Autohaus & Autoservice S.L.“ freuen sich auf Ihren Anruf oder Ihren Besuch und machen
Ihre Sorgen zu den eigenen. Wenn hier gesagt wird „No
te preocupes“, dann können Sie sicher sein, dass Ihre
Probleme rund ums Auto auch zuverlässig gelöst werden.
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oder Schrifttypen können eingebunden werden.
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(gespiegelt) oder zur Außenmontage.
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bis Sie Ihre Produkte frei Haus geliefert bekommen.
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Aluminium oder Dibond aufgezogen und dann auf ein
Eisengerüst montiert. Die Steher werden je nach Untergrund
geschraubt oder einzementiert.
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nutzen wollen. Material: 0,85 mm starke Magnetfolie.
Beschriftung in ein- oder mehrfarbiger Folientechnik oder vierfarbigem Digitaldruck.
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Praxisschilder bestehen aus glasklarem gegossenem Acrylglas.
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Folientechik, rückseitig aufgezogen. Dadurch kann die
Beschriftung von vorne nicht beschädigt werden. Unsere
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Formaten und Größen, ein- oder mehrteilig.
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Gegründet wurde Publicidad Arenal 1996 in El Arenal, Calle San
Cristobal, 1998 wurde Claudia Kuhlmann Teilhaberin. Ihr
Grafikerhandwerk erlernte sie in Salzburg bei einer renommierten Werbeagentur.
Durch einen Ortswechsel nach Düsseldorf wurde Publicidad
Arenal im August 2001 geschlossen; allerdings kehrte man ein
Jahr später zurück und eröffnete das Büro in der Calle Sa Font
nahe dem Marktplatz in Llucmajor. Dies entwickelte sich zu
einem ausgesprochenen Glücksfall, da das Gemeindeamt, die
ausgelagerte Servicegesellschaft llemsa und die Partido Popular
von Llucmajor schnell zu Kunden wurden. Im September 2007
Umzug nach Algaida. Vergrößerung der Werkstatt und
Gründung der Gesellschaft Kuhlmann & Partner S.L.. Heute
bedient Publicidad Arenal – Kuhlmann & Partner S.L. eine
Vielzahl von klein- und mittelständischen mallorquinischen und
internationalen Unternehmen auf der ganzen Insel.
Um eine Folienbeschriftung oder Logo schneiden/plotten zu
können, werden Pfade (Vektordateien) benötigt, welche mit
Programmen wie Freehand, Illustrator oder Coreldraw erstellt
werden. Dateiendungen wie AI, EPS, FH, FLA, SWF, CDR usw...
sind hier der momentane Standard.
Liegt keine Vektor-, sondern nur eine Pixeldatei (Jpeg,Bmp und
Gif) vor, muss das Motiv nachgezeichnet werden, um plottbare
Vektordaten (Konturen) zu erhalten. Es gibt hier spezielle
Nachzeichnungsprogramme, wie z.B. Corel-Trace, oder
Streamline von Adobe.
Der Unterschied zu Pixelbildern ist gravierend. Vektoren sind
mathematisch berechnete Objekte und nicht, wie Pixelbilder,
kleine Bildpunkte (Pixel) die aneinander liegen. Im Gegensatz
zu Vektorgrafiken, können Pixelbilder nicht ohne
Qualitätsverlust skaliert (vergrößert) werden.
Gilt nur bei geschnittener Folie: Wichtig sind auch die angelegten Pfade, da diese vom Plotter so geschnitten und nicht
gedruckt werden! Bei manchen Motiven muss auch darauf
geachtet werden, dass die Pfade sich nicht überschneiden.
Mit im Team:
Gut zu wissen: Unterschied Schnitt und Druck
Schnitt:
Es wird nach Farben getrennt geschnitten. Mehrfarbige
Firmenlogos und Beschriftungen werden anschließend montagefertig zusammengesetzt.
Druck:
Im Digitalplotterdruck wird
weiße oder transparente Folie
bedruckt und anschließend
geschnitten. Der Vorteil: es
können Farbverläufe gedruckt werden (Fotos etc.).
Weiterhin ist zu beachten:
Zur Herstellung einer Folien-
Geschäftsführung: Oliver Kuhlmann
Internet und Print: Jörg Dörpinghaus
Gestaltung und Montage: Claudia Kuhlmann
und Carmen Servera
Claudia und Oliver Kuhlmann
Apartado de Correos, 337
07210 Algaida - Mallorca, Fon / Fax: +34 971 66 50 17
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Wenn die Natur zur Katastrophe wird
von Michael Heinemann
Wer in Spanien Wohneigentum unterhält, versichert dies
üblicherweise im Rahmen einer klassischen Hausrat- und
Gebäudeversicherung. Derartige Deckungskonzepte werden von nationalen wie internationalen Versicherungsgesellschaften auf dem hiesigen Markt angeboten. Ein
besonderes Augenmerk richten die Versicherer hierbei
auch auf die deutschsprachigen Residenten und / oder
Ferienhausbesitzer, welches sich in speziellen Angeboten
für diesen Kundenkreis ausdrückt.
Auch deutsche Versicherer finden sich auf dem
Wettbewerbsmarkt in Spanien wieder, ebenso wie nichtdeutsche Versicherer, die in der Regel aber mit deutscher
Übersetzung Ihre Bedingungen vorhalten. Grundsätzlich gleichen sich die Angebote auf den ersten Blick, versichert werden
stets die klassischen Gefahren aus dem Bereich Feuer,
Einbruchdiebstahl, Leitungswasser und Sturm sowie Hagel.
Unterschiede zeigen sich zumeist im Detail, insbesondere im
Bereich der versicherten Kunst- und Wertsachen bzw. Sachen
von besonderem Wert, als auch bei Schäden, die durch „außergewöhnliche Ereignisse“ eintreten, wie beispielsweise
Naturkatastrophen. In solchen Fällen treten besondere
Regularien auf dem spanischen Versicherungsmarkt in Kraft, die
einerseits ein Positivum darstellen, andererseits aber auch zu
Problemen führen können: der Versicherungsschutz greift über
das „Consorcio de Compensación de Seguro“.
Am 04. Oktober 2007 wurden weite Teile der Balearen von sinflutartigen Niederschlägen und orkanartigen Sturmböen betroffen. Es kam zu massiven Überschwemmungs- und Sturmschäden an Gebäuden sowie deren Inhalt. Wohl dem, der sein
Eigentum versichert hatte, er konnte entstandene Schäden über
seinen Versicherungsvertrag anmelden. Teilweise sind jedoch
diese Schäden nach 6 Monaten noch nicht abschließend reguliert, also durch den Versicherungsträger erstattet worden, weil
bei spanischen Versicherungsverträgen der Ausgleich bei solch
außergewöhnlichen Schadenereignissen durch das „Consorcio
de Compensación de Seguro“ vorgenommen wird.
Wir möchten Ihnen nachfolgend kurz die Arbeit und Aufgabe
dieser wichtigen Institution in Spanien näher bringen und im
Vergleich hierzu die Abwicklung von Sturmschäden über deutsche Privatversicherungsverträge darlegen.
Das spanische Consorcio ist ein staatliches Versicherungsmonopol im Bereich der Katastrophenversicherung. Ähnlich wie
früher bei den deutschen Monopolversicherungsgesellschaften,
bspw. der Bayerischen Versicherungskammer oder der
Württembergischen Gebäudeversicherung, umfasst diese
Versicherung Naturereignisse, die üblicherweise als unversicherbar gelten, wie bspw. Überschwemmungen, Erdbeben und
Erdrutsch, Wirbelstürme und ähnliches. Während die
Gebäudeversicherungsmonopole in Deutschland 1994 aufgelöst wurden, ist es Spanien gelungen, dieses Staatsmonopol
„hinüber zu retten“. Spanien ist das einzige Land in der EU, das
noch über eine solch staatliche Monopolversicherungsanstalt,
eben das Consorcio de Compensación de Seguro, verfügt.
Das Consorcio wurde durch den spanischen Gesetzgeber im
Jahre 1954 mit der Aufgabe geschaffen, Versicherungsschutz
gegen außergewöhnliche Ereignisse anzubieten. Diese Schäden
sind insbesondere dadurch gekennzeichnet, dass sie nur selten
auftreten, aber ein sehr hohes Schadenpotential in sich bergen
und geographisch sehr unterschiedlich verteilt sein können.
Hierunter fallen sowohl politische oder soziale Katastrophen als
auch Naturkatastrophen, wie der außergewöhnliche Sturm im
November 2001 oder auch der 04.10.2007.
War das Consorcio lange Zeit ein Teil des Wirtschafts- und
Finanzministeriums Spaniens, ist es seit 1990 ein unabhängiges
öffentliches Unternehmen, das zwar immer noch dem
Ministerium unterstellt ist, aber über einen eigenen unternehmerischen Spielraum verfügt. Es besteht somit in Spanien für
das Consorcio ein Versicherungsobligatorium: Jede in Spanien
tätige Versicherungsgesellschaft, die bestimmte Versicherungsverträge anbietet, muss sich automatisch auch über das
Consorcio gegen Katastrophen versichern, so bspw. auch die
Feuer- und sonstige Sachversicherung, wie eine Gebäudeversicherung. Als Prämien sind an das Consorcio, bspw. im Bereich
der Gebäudeversicherung 0,009 % des versicherten Wertes der
Sache abzuführen.
In Deutschland haben Sie die Möglichkeit, Versicherungsschutz
gegen Elementarschäden „privat einzukaufen“, d.h. sich über
den Wettbewerb den günstigsten Anbieter auszusuchen. Nicht
alle in Spanien angebotene Versicherungsverträge deutscher
Anbieter, versichern auch Elementarschäden.
Neben einem deutschen Bedingungswerk und einem wahlweise
deutschen Gerichtsstand, ist hier vor allen Dingen im Falle eines
außergewöhnlichen Schadenereignisses eine schnellere
Handlungsweise gewährleistet, als dies eben ein zentralisierter
Risikoträger wie das Consorcio bieten kann. Während Sie als
Geschädigter Ihre Ansprüche direkt an Ihren Versicherungsgeber
richten und dieser – nach Besichtigung des Schadensortes selbst
– eine Regulierung der Ihnen entstandenen Schäden direkt vornimmt, werden Elementarschäden aus spanischen Versicherungsverträgen dem Consorcio gemeldet und über das Rathaus der
jeweilige Gemeinde in welchem sich das versicherte Objekt befindet, von Ihnen selbst zur Regulierung eingereicht. Dass es bei
einer solchen Regulierung von Katastrophenschäden „aus einer
Hand“ durch das Consorcio zu zeitlich bedingten Verzögerungen
bei der Abwicklung kommen kann, liegt auf der Hand.
Als in Deutschland und Spanien zugelassener Versicherer führt
auch die Würzburger selbstverständlich die entsprechenden
Prämienanteile an das Consorcio ab, und meldet gemeinsam
mit Ihnen als Kunden evtl. Schäden dort an. Ihnen gegenüber
tritt dann der Versicherer aber in Vorleistung, während Sie mittels Ihrer Unterschrift mögliche spätere Leistungen des
Consorcios an die Würzburger abtreten. Die Abwicklung Ihrer
Ansprüche übernehmen wir, die Lux WiAss Makler S.L. als Ihr
Versicherungsdienstleister für Sie.
1989 gegründet, hat sich die Würzburger Versicherungs-AG
schnell mit innovativen Produkten und maßgeschneiderten
Angeboten einen Namen als Spezialversicherer gemacht.
Mehrere hunderttausend Kunden vertrauen heute unseren
Leistungen, genießen umfangreichen Service und lassen sich rundum beraten. Die Lux WiAss Makler S.L. ist bereits seit 1999 exklusiver Partner und Zeichnungsstelle des Versicherers für Sie in
Spanien, was bedeutet: wir beraten Sie, schätzen den Wert Ihres
Gebäudes und/oder Hausrates vor Ort ein und policieren Ihren
Versicherungsvertrag im Namen der Würzburger VersicherungsAG schnell und unbürokratisch vor Ort auf Mallorca.
Bei allen Fragen rund um dieses und weitere Themen
Zu den Gesellschaften, die Elementarschäden unmittelbar mit- steht Ihnen Ihr Versicherungsberater gerne mit Rat und
versichern, zählt hier die Würzburger Versicherungs-AG, die seit Tat kompetent zur Verfügung.
rund 9 Jahren auch in
Spanien über die Lux WiAss
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Makler S.L. ihre Produkte im
Lux Wirtschafts-Assekuranz
Rahmen der Hausrat- und
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Jede Frau ist eine Diva – wenn Licht die Seele verzaubert, zeigt das
Objektiv die wahre Schönheit
Mallorca – die Insel des Lichts! Es hat schon berühmte Maler wie Joan Miro und den
Architekten Antoni Gaudi fasziniert und bietet auch für uns Fotografinnen von „Art
& Photo Urbschat“ das Optimum für phantastische Bilder.
Seit unserem ersten Besuch auf der größten Balearen-Insel vor 28 Jahren sind wir
dem Zauber des Lichts verfallen. Inzwischen fliegen wir acht bis zehn Mal jährlich
„Berlin via Mallorca“ auf das herrliche Eiland, um unsere „Models“ in Szene zu setzen. Doch sie sind nicht auf den Laufstegen dieser Welt unterwegs, sondern ganz
normale Frauen, die sich etwas Besonderes gönnen wollen: einfach einmal anders
aussehen – faszinierend, entspannt, verführerisch …
Für unsere Erfolgsserie „Jede Frau ist eine Diva“ haben wir im Südwesten der Insel das perfekte Open Air-Ambiente gefunden. Das besondere Licht schmeichelt der Haut und belebt
das Wohlgefühl, frau wirkt strahlender und jünger. Mallorca bietet Locations, die einem einfach gut tun. In dem milden, transparenten Licht verbunden mit mediterraner Leichtigkeit,
wird die Seele augenblicklich verzaubert und entspannt.
„Von Frau zu Frau“ ist das Motto, bei dem in der harmonischen Atmosphäre Ängste und
Hemmungen abgebaut werden. Ausschlaggebend ist auch die Gewissheit, dass das
Fotoshooting vom Styling über das Fotografieren bis hin zum Entwickeln ausschließlich von
Frauen realisiert wird. Als professionelle Fotografinnen schauen wir dabei besonders liebevoll durch das Objektiv. Wir kennen die Problemzonen. Kleine Schwachstellen des weiblichen
Körpers werden durch die Kunst des Lichts und Verhüllens sowie mit technischem Know-how
gekonnt überspielt. Behutsam führen wir die Kamera und das Objektiv fängt die wahre
Schönheit ein.
Das Ergebnis sind Aufnahmen voller Ästhetik und sanfter Erotik. Eine unvergessliche
Erinnerung, die z.B. an Hochzeitstagen verschenkt wird, aber auch manchmal das
Selbstbewusstsein in einem besonderen Lebensabschnitt aufbaut.
Gönnen Sie sich dieses fotografische Erlebnis der ganz besonderen Art. Sie werden überrascht sein. Wenn das Gold der Abendsonne die Felsbuchten zum Blühen bringt und die
Farbnuancen vom Rot bis zum hellen Ocker faszinierende Lichteffekte hervorbringt, wird jede
Frau zur Titelschönheit. Der Erfolg gibt uns Recht: Viele Kundinnen sind inzwischen zu
„Wiederholungstäterinnen“ geworden. Sie kommen aus ganz Europa zu uns nach Berlin
oder Mallorca, aber es gibt auch umgekehrte Wege: Wir statten unserer Klientel auch
gerne Hausbesuche ab. Lassen Sie sich von der „Diva Mallorca“ überzeugen. Wir freuen
uns auf Sie!
Daniela und Nicole Urbschat
Unsere nächsten Termine auf Mallorca:
01.06.-10.06.2008
05.07.-12.07.2008
10.09.-17.09.2008
(Weitere Termine nach Vereinbarung)
Mehr Infos unter: www.urbschat.de
Tel. 0049.30.880 97 40
MALLORCAS Traumimmobilien
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K U LT U R
PR-Beilage von Minkner & Partner S.L.
www.minkner.com
Es geschieht nichts Gutes, es sei denn man tut es! Erich Kästner
Als Edith und Lutz Minkner vor mehr als dreißig Jahren
erste selbständige unternehmerische Verantwortung
übernahmen, gehörte zu ihrer Philosophie, dass unternehmerischer Erfolg einher gehen muss mit unternehmerischer und gesellschaftspolitischer Verantwortung
für die Mitarbeiter und für das Gemeinwohl. Diese
Auffassung fußte nicht auf modernen Wirtschafts- und
Gesellschaftstheorien der Corporate Citizenship (bürgerschaftliches Engagement für das Gemeinwohl),
sondern entsprach den eigenen gelebten Wertevorstellungen. Heute ist es in zahlreichen mittelständischen Unternehmen zur festen Überzeugung geworden, dass diejenigen, die auf der erfolgreichen Seite
des Lebens stehen, einen Teil von dem, was sie erwirtschaftet haben, der Gemeinschaft und den weniger
Privilegierten zurückgeben sollten.
Und so war Minkner & Partner S.L., als vor 15 Jahren
die Arbeit auf Mallorca aufgenommen wurde, das
erste von Deutschen geführte Unternehmen auf
Mallorca, das sich in beachtlicher Weise im sozialen
und kulturellen Bereich der Insel engagierte. Dieses
Engagement fand große Anerkennung; u.a. wurden
Edith und Lutz Minkner anlässlich einer großen, vom
spanischen Fernsehen übertragenen Galaveranstaltung im Jahre 2007 für ihre jahrelange Unterstützung
von ASPANOB (Selbsthilfeorganisation von Eltern
krebskranker
Kinder)
ausgezeichnet.
Wenn
Mitbewerber sich heute auch im sozialen und kulturellen Bereich engagieren, dann freuen sich Edith und
Lutz Minkner, dass ihre Vorbild- und Vorreiterfunktion
wahrgenommen wurde und andere Unternehmer veranlasst hat, ihrer gesellschaftlichen Verantwortung
gerecht zu werden.
Musica Mallorca
Toyo Tanaka und Wolf Brümmel
als Brückenbauer
„Keine Sprache der Welt ist so geeignet, Menschen
verschiedener Nationen und Kulturen zu verbinden,
wie die Musik, denn diese Sprache versteht jeder“.
Dies ist die Devise von Toyo Tanaka und Wolf Brümmel,
die nun schon zum 6. Mal im Herbst 2008 (vom
11.10.2008 – 02.11.2008) auf Mallorca das internationale Musik-Festival MUSICA MALLORCA veranstalten.
Was im Jahre 2003 mit vielen guten Wünschen, aber
viel Pessimismus begleitet wurde, hat sich in den
Jahren zu einem international anerkannten Festival
entwickelt, das zahlreiche Besucher aus aller Welt
nach Mallorca lockt. Und seit Anfang an sind Edith und
Lutz Minkner mit ihrem Unternehmen Minkner &
Partner Hauptsponsor dieser erfolgreichen Veranstaltungsreihe.
Ein Abend des Festivals ist stets der „Minkner-Abend“, zu
dem das musikbegeisterte Unternehmerehepaar Freunde und
Kunden einlädt, mit ihnen einen unvergesslichen musikalischen Abend zu verbringen. Im Jahre 2008 ist dies das
Festliche Eröffnungskonzert, das am 11. Oktober 2008 im
wunderschön restaurierten Teatre Principal de Palma stattfinden wird. Das Thema des Abends lautet: „Viva L`Opera:
Hommage an Maria Callas“. Es werden Werke von Bellini,
Donizetti, Rossini, Verdi und Puccini zu Gehör gebracht.
Interpreten sind die international renommierten Stars Barbara
Krieger (Sopran), Mary Ann Kruger (Sopran), Alexander Badea
(Tenor), Tomasz Kaluzny (Bariton) und die Capella
Mallorquina unter Josep Maria Moreno. Es spielen die
Berliner Symphoniker mit dem Dirigenten Oliver Tardy.
Musica Mallorca vom 11.10.2008 – 02.11.2008
Festliches Eröffnungskonzert „Viva L`Opera:
Hommage an Maria Callas“
11.10.2008, 20.30h, Teatre Principal de Palma
Musica Mallorca 2007
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PR-Beilage von Minkner & Partner S.L.
Galeria de Arte Minkner
IMPRESSUM
Wolfgang Schäfer portraitiert die Callas
Herausgeber:
Minkner & Partner S.L.
Avda. Rey Jaime I, 109
E-07180 Santa Ponsa
Tel. 0034 / 971 695 255
Fax 0034 / 971 695 695
[email protected]
www.minkner.com
Verantwortlich:
Edith Minkner
Lutz Minkner
Grafikdesign & Fotografie:
Irina Busch
Danyel Maus
Die Galeria de Arte Minkner mit Ausstellungsräumen in
Santa Ponsa und Palma de Mallorca ist in den elf Jahren
ihres Bestehens auf Mallorca mit fast 100 Einzelausstellungen internationaler zeitgenössischer Maler ein fester
Bestandteil im kulturellen Leben Mallorcas geworden.
Anläßlich des Festivals Musica Mallorca ist es Edith und
Lutz Minkner gelungen, den deutschen Künstler Wolfgang
Schäfer für eine Ausstellung zu gewinnen, der sich in seinen Arbeiten intensiv mit der Ausnahmekünstlerin Maria
Callas beschäftigt hat. Einen Tag vor dem Eröffnungsabend des Festivals Musica Mallorca „Hommage an Maria
Callas“ findet in den Räumen der Galeria de Arte Minkner
in Palma die Vernissage der Ausstellung „Wolfgang Schäfer
– Das Callas-Portrait als Projektion“ statt.
Anzeigen und Koordination:
Detlef Kunze
Andrea Menzlow
Autoren:
Carlos Anglada
Jürgen Becker
Peter Dahlhausen
Monica Duran
Herbert Ehrhardt
Nils Fara
Ulrich Heil
Michael Heinemann
Der Künstler wird anwesend sein.
Manfred Hütte
Peter Jahn
Wolfgang Schäfer „Das Callas-Portrait als Projektion“
vom 10.10.2008 – 12.11.2008
(Vernissage: 10.10.2008, 20.00 h bis 23.00 h)
Galeria de Arte Minkner, C./Catalunya, 5,
E – 07011 Palma de Mallorca
Matthias Jahnel
Ulrich Jüttner
Jan Krosanke
Siegfried Krucker
Oliver Kuhlmann
Danyel Maus
Achim Menrad
Edith Minkner
Kinder sind unser wichtigstes Gut
Lutz Minkner
„Golfen mit Herz“ für ASPANOB
Josef Neuner
Alexandra Niemöller
Dreißig Jahre schon arbeiten Eltern krebskranker Kinder
und deren Freunde in der Selbsthilfeorganisation ASPANOB, deren Arbeit allseits anerkannt ist. Edith und Lutz
Minkner unterstützen diese Arbeit seit vielen Jahren
durch Benefizkonzerte, Kunstversteigerungen, Sammlungen und zahlreiche Events, denn sie wissen aus ihrem
ständigen Kontakt zu den Verantwortlichen und dem
Besuch der Projekte dieser Organisation, dass hier jeder
gesammelte Cent auch dem Zweck zugute kommt, für den
er gespendet wurde (www.aspanob.com).
Botho von Oheimb
Esteban Orellano
Willi Plattes
Frank Rohr
Dr. Manuel Stiff
Gabriele Strathmann
Herbert Unrau
Daniela Urbschat
Marcos Vera Stein
Martin Werker
Im Jahre 2008 wird zum 5. Male zugunsten von ASPANOB das
Golfturnier „Golfen mit Herz“ stattfinden, bei dem Minkner &
Partner wieder einer der Hauptsponsoren sein wird. Im vergangenen Jahr konnte ASPANOB nach dem Turnier ein Scheck über
144.444 € übergeben werden.
Horst Wolter
Der redaktionelle Inhalt wurde
sorgfältig erarbeitet. Dennoch
Das Turnier „Golfen mit Herz 2008“ findet vom 31. Oktober bis
2. November 2008 statt.
kann für die Richtigkeit von
Fremdangaben, Hinweisen und
Preisen sowie für eventuelle
Druckfehler keine Haftung
übernommen werden. Speicherung und Nachdruck sind
nur mit vorheriger schriftlicher
Genehmigung von Minkner &
Partner S.L. erlaubt. Gerichtsstand ist Palma de Mallorca.
Golfen mit Herz: Monica Duran, Claudia Flach und Lutz Minkner
„Golfen mit Herz“ – „Golf con Corazon“ – Turnier zugunsten von ASPANOB vom 31.10.2008 – 02.11.2008
Einzelheiten ab September über Minkner & Partner –
Monica Duran 0034-971-695 255
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