Exportbericht Litauen - Außenwirtschaftsportal Bayern

Transcription

Exportbericht Litauen - Außenwirtschaftsportal Bayern
Exportbericht Litauen
Januar 2017






Außenhandel
Geschäftsabwicklung
Markterschließung
Zoll
Recht
Geschäftsreisen
2
Herausgeber, Medieninhaber (Verleger) und Hersteller: AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
Wiedner Hauptstraße 63, Postfach 150, 1045 Wien,
Redaktion: Kommunikation Inland, Telefon: 05 90 900-4321, 4214, Telefax: 05 90 900-255,
E-Mail: [email protected] http://wko.at/aussenwirtschaft
Die Unterlage zu dieser Veröffentlichung stellte das zuständige AußenwirtschaftsCenter zur Verfügung.
Hinweis: Im Sinne einer leichteren Lesbarkeit werden geschlechtsspezifische Bezeichnungen nur in ihrer männlichen
Form angeführt.
© AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
Das Werk ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, insbesondere die Rechte der Verbreitung, der Vervielfältigung,
der
Übersetzung, des Nachdrucks und die Wiedergabe auf fotomechanischem oder ähnlichem Wege durch Fotokopie,
Mikrofilm oder andere elektronische Verfahren sowie der Speicherung in Datenverarbeitungsanlagen bleiben, auch bei
nur auszugsweiser Verwertung, der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA vorbehalten. Die Wiedergabe mit Quellenangabe ist vorbehaltlich anderslautender Bestimmungen gestattet.
Es wird darauf hingewiesen, dass alle Angaben trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr erfolgen und eine Haftung
der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA ausgeschlossen ist. - Darüber hinaus ist jede gewerbliche Nutzung dieses Werkes der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA vorbehalten.
Überarbeitung durch das Außenwirtschaftszentrum Bayern (AWZ)
Lorenzer Platz 27, 90402 Nürnberg, Telefon: 0911/23886-42, Telefax: 0911/23886-50
E-Mail: [email protected]
Internet: http://www.auwi-bayern.de - http://www.awz-bayern.de
Trotz sorgfältiger Prüfung aller in der vorliegenden Publikation enthaltenen Informationen sind Fehler nicht
auszuschließen. Die Richtigkeit des Inhaltes ist daher ohne Gewähr. Eine Haftung des AußenwirtschaftsCenters, der ©
AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA, der Wirtschaftskammer Österreich und der BIHK Service GmbH ist ausgeschlossen.
Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
3
ALLGEMEINE INFORMATIONEN ....................................................................................................... 4
WIRTSCHAFTSINFORMATIONEN ..................................................................................................... 6
AUSSENHANDEL................................................................................................................................ 8
INFORMATIONEN ZUR GESCHÄFTSABWICKLUNG UND MARKTBEARBEITUNG ......................... 9
Normen .............................................................................................................................................. 10
Liefer-, Leistungs- und Zahlungsbedingungen ................................................................................... 10
Bank- und Finanzwesen .................................................................................................................... 11
Verkehr, Transport, Logistik ............................................................................................................... 12
KORRUPTION – EIN VERMEIDBARES UND GEFÄHRLICHES ÜBEL……………………………......12
INFORMATIONEN ZU STEUERN UND ZOLL ................................................................................... 13
Steuern und Abgaben ........................................................................................................................ 13
Zoll und Außenhandelsregime ........................................................................................................... 15
RECHTSINFORMATIONEN .............................................................................................................. 17
Firmengründung ................................................................................................................................ 19
Patent-, Marken- & Musterrecht ......................................................................................................... 20
Lizenzvergabe ................................................................................................................................... 21
Eigentum und Forderungen ............................................................................................................... 21
Vertretungsvergabe ........................................................................................................................... 22
Arbeits- & Sozialrecht ........................................................................................................................ 23
Schiedsgerichtsbarkeit ....................................................................................................................... 26
INFORMATIONEN FÜR GESCHÄFTSREISEN ................................................................................. 28
WICHTIGE ADRESSEN .................................................................................................................... 31
LINKS ................................................................................................................................................ 36
Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
4
ALLGEMEINE INFORMATIONEN
Key facts
Staatsform
Republik
Fläche
65.301 km2
Bevölkerung
2,9 Mio.
Städte
Vilnius (Hauptstadt), 539 000 EW
Kaunas (Industrie- und Handelszentrum), 321 000 EW
Klaipeda (Hafen), 161 000 EW
Klima
Maritim/Kontinental, gemäßigt. Temperatur im Janua: -8o C, im Juli:
+21o C
Währung
Euro
Litauen liegt in der geographischen Mitte Europas und hat gemeinsame Grenzen mit Lettland im
Norden, Weißrussland im Süd-Osten, Polen im Süd-Westen und dem Kaliningrad-Gebiet der
Russischen Föderation ebenfalls im Süd-Westen.
Historischer Überblick
Die eigentliche Geschichte Litauens beginnt zwischen 1230 und 1240. In dieser Zeit vereinigte
Fürst Mindaugas die von Litauern und anderen baltischen Stämmen bewohnten Ländereien zum
Großfürstentum Litauen. Während der Herrschaft von Großfürst Vytautas wurde das Großfürstentum Litauen zu einem der flächenmäßig größten Staaten Europas; es umfasste den größten Teil
der Ukraine und Gebiete West-Russlands bis knapp vor Moskau. Durch die Dritte Polnische Teilung nach dem Aufstand von 1775 wurde das Gebiet ganz aufgeteilt und hörte auf, als Staat zu
existieren. De facto ging Litauen bis zur deutschen Besetzung 1915 im Russischen Reich auf.
Von 1918-1940 erlebte Litauen eine kurze Zeit der Eigenständigkeit. Das weitere Schicksal Litauens wurde 1939 durch das Geheime Zusatzprotokoll zum Nichtangriffspakt zwischen Hitler und
Stalin (1939) besiegelt. In diesem Abkommen wurde Litauen als Interessensgebiet der UdSSR
zugesprochen und in weiterer Folge 1940 offiziell und innerhalb der Sowjetunion die Litauische
Sozialistische Sowjetrepublik.
Im Juni/Juli 1941 besetzte die deutsche Wehrmacht die baltischen Sowjetrepubliken, die im Juli
1945 wieder durch die Rote Armee befreit wurden. Es folgten neuerlich Maßnahmen der Sowjetisierung, 1949-52 eine forcierte Zwangskollektivierung der Landwirtschaft und verstärkte Ansiedlung von Russen. Erst mit der Ära Gorbatschow kam die Wende. Im Sommer 1988 wurde die litauische Reformbewegung Sajudis gegründet, deren Kandidaten die Wahlen von 1990 gewannen.
Am 11. März 1990 proklamierte Vytautas Landsbergis die Wiedererrichtung des unabhängigen
Litauen, der Durchbruch gelang nach dem Scheitern des Putsches in Moskau im August 1991.
1991 wurde Litauen in die Vereinten Nationen aufgenommen, 1994 bewarb es sich als erster Baltischer Staat um die Mitgliedschaft in der NATO, 2001 wurde es in die Welthandels-+organisation
und 2004 in die NATO aufgenommen. Im selben Jahr trat Litauen der Europäischen Union und im
Dezember 2007 dem Schengener Abkommen bei. Im zweiten Halbjahr 2013 hat Litauen den EURatsvorsitz erfolgreich geführt.
Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
5
Bevölkerung
Litauen ist in Bezug auf die Volkszugehörigkeit das homogenste Land des Baltikums und hat die
größte Bevölkerung der drei Baltischen Staaten. Anfang 2015 betrug die Einwohnerzahl Litauens
2,9 Mio., wobei noch vor einigen Jahren 3,7 Mio. zu verzeichnen waren. Aufgrund von immer noch
nicht zufriedenstellender Wirtschaftslage und der daraus folgenden Arbeitslosigkeit bzw. niedriger
Löhne verlassen viele, darunter auch begabte, junge Leute das Land. Es gibt eine große Anzahl
von Auslandslitauern, besonders im Vereinigten Königreich, Irland und Norwegen – vor allem aufgrund der dritten Auswanderungswelle nach dem EU-Beitritt Litauens. Die Arbeitsmarktöffnung in
Deutschland und Österreich am 1.5.2011 hat jedoch keine weitere Abwanderungswelle in diese
Länder mit sich gebracht.
Neben der überwiegenden Mehrzahl von Litauern wohnen in Litauen vor allem auch Russen und
Polen, die weitgehend in der Hauptstadt Vilnius und in der Hafenstadt Klaipeda konzentriert sind.
Die vorherrschende Konfession in Litauen ist römisch-katholisch mit einem Anteil von ca. 79% und
rund 630 Glaubensgemeinden landesweit. Die gläubige russische Bevölkerung ist meist russischorthodox (4%), mehr als 11% der Bevölkerung bezeichnet sich als konfessionslos.
Landes- und Geschäftssprachen
Nationalsprache ist Litauisch (indoeuropäischer Sprachstamm, baltische Sprachfamilie, enge Verwandtschaft mit Sanskrit und keine Verwandtschaft oder Ähnlichkeit mit dem Russischen!), als
internationale Geschäftssprache wird meistens das Englische verwendet. Als Kommunikationssprache kann häufig auch Russisch oder Deutsch verwendet werden.
Politisches System
Litauen ist eine unabhängige, demokratische Republik. Die Staatsgewalt wird vom Seimas (Parlament), dem Präsidenten, der Regierung und der Justiz ausgeübt.
Die höchste gesetzgebende Gewalt ist das Einkammerparlament, der Seimas, dessen 141 Abgeordnete für vier Jahre aufgrund allgemeiner, gleicher, direkter und geheimer Wahl gewählt werden
Die letzten Wahlen fanden im Oktober 2016 statt.
Unter den bedeutendsten Parteien sind die Konservative Heimatunion, die Sozialdemokratische
Partei, die Arbeitspartei und die Partei des Nationalen Aufstiegs zu nennen. Sowohl nach Parlamentswahlen 2008 als auch denen von 2012 gibt es im litauischen Parlament keine Partei mit klarer Mehrheit, die Parteien verfolgen keine klaren ideologischen Richtungen. Die Entscheidungen
der Wähler erfolgten früher nach dem Pendelprinzip – von rechts nach links und dann umgekehrt,
in der letzten Zeit entscheidet man sich für Persönlichkeiten bzw. für die von Prominenten geführten Parteien. Das bestätigte auch die Wahl von Oktober 2012, aus welcher wieder eher linksorientierte und populistische Parteien als Sieger hervorgingen.
Die höchste exekutive Gewalt in Litauen ist die Regierung. Sie besteht aus dem Ministerpräsidenten und den Ministern. Der Ministerpräsident wird vom Präsidenten der Republik mit Zustimmung
des Parlamentes (Seimas) ernannt bzw. abberufen. Die Minister werden vom Ministerpräsidenten
vorgeschlagen und vom Präsidenten ernannt bzw. abberufen. Die aktuelle Regierungskoalition
nach den Wahlen im Oktober 2012 steht unter dem Vorsitz von Ministerpräsident Algirdas Butkevicius. Es gibt insgesamt 14 Minister bzw. Ministerien.
Der Präsident der Republik Litauen ist das Staatsoberhaupt. Er vertritt den Staat und übt sein Amt
nach der Verfassung und den Gesetzen aus. Der Präsident wird von den Bürgern der Republik für
fünf Jahre auf Grund allgemeiner, gleicher, direkter und geheimer Wahl gewählt. Die gegenwärtige Präsidentin der Republik Litauen ist Dalia Grybauskaitė. Sie wurde im Mai 2009 gewählt und
Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
6
2014 im Amt bestätigt. Zu den Hauptfunktionen des Staatspräsidenten gehört die Außenpolitik des
Landes, Initiative von Rechtsakten, Unterzeichnung oder Ablehnung der vom Parlament verabschiedeten Gesetze, Ernennung von Richtern, Verleihung von Staatsauszeichnungen. Der Staatspräsident ist der Oberkommandeur des Heeres.
Abkommen mit Deutschland




Abkommen zwischen Bundesrepublik Deutschland und Republik Litauen über die gegenseitige
Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen (15.03.1994)
Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Litauen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
Deutsch-litauisches Kriegsgräber-Abkommen (04.07.1996)
Abkommen über Polizeiliche und militärische Zusammenarbeit (23. 06 1999)
Mitgliedschaft in internationalen Organisationen
EU (seit Mai 2004), NATO (seit März 2004), WTO (seit März 2001), IMF, Weltbank, EBRD, UNO
und eine Reihe von UNO-Unterorganisationen.
WIRTSCHAFTSINFORMATIONEN
Kurze Charakteristik
Litauen konnte im Vergleich zu anderen Ländern der Region den wirtschaftlichen Abschwung
2008 und 2009 am schnellsten überwinden. Alle drei Baltischen Staaten hatten ähnliche strukturelle Probleme - stark gefallene Nachfrage auf Auslands- und Binnenmärkten, Mangel an Finanzkrediten, Krise im öffentlichen Finanzbereich. Die Überhitzung der litauischen Wirtschaft war jedoch
geringer als bei seinen baltischen Nachbarn. Dazu trägt auch bei, dass Litauen über strukturelle
Vorteile - nämlich einen größeren Industrieanteil in der BIP-Struktur (Litauen – 23,6%, Estland –
14,5%, Lettland – weniger als 10%) - verfügt.
Wussten Sie, …
Das Rückgrat der litauischen Wirtschaft bleibt die Industrie mit ihrem steigenden Exportanteil. Die Grundfaktoren für den Zuwachs des BIP sind die
Wiederherstellung des Vorratsniveaus bei Unternehmen und der Export.
dass
die Staatsverschuldung Litauens im
Vergleich zu vielen
anderen EU-Staaten
sehr niedrig ist?
Litauens Wirtschaft war in den letzten Jahren auch von der stagnierenden
Wirtschaft bei den wichtigsten Handelspartnern wie zum Beispiel Deutschland betroffen, es erfolgte daher eine teilweise Reorientierung der Unternehmen nach Russland. Litauen war somit von der bereits vor Monaten einsetzenden Rezession
Russlands und zusätzlich von den Sanktionen relativ stark betroffen, dennoch wird es auch 2016
eine Zunahme des BIP geben. Die vergleichsweise geringe Staatsverschuldung Litauens ist eine
wichtige Voraussetzung für die Bekämpfung der Wirtschaftskrise und in weiterer Folge für den
leichteren Zugang zu Finanzierungen. Makroökonomische Stabilität sollte die Finanzsituation im
Haushalt weiter verbessern und somit zur Wiederbelebung des Konsums und der Binnenmarktnachfrage beitragen.
Wirtschaftslage und Perspektiven
Nachdem die litauische Wirtschaft nach Erlangung der Unabhängigkeit bald ein beachtliches
Wachstum aufwies, konnte die litauische Währung „Litas“ im Februar 2002 an den Euro zu einem
Kurs von 3,4528 Litas pro Euro gebunden werden. Am Mai 2004 erfolgte der Beitritt in die EU. Im
Juni 2004 trat Litauen auch dem ERM II bei. Der stabile Wechselkurs konnte auch während der
Krise 2008/2009 gehalten werden. Diese Krise wurde auch zur Sanierung struktureller Problembereiche und einer Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit genutzt. Anfang 2015 erfolgte die Einführung des Euro. Dieser wirtschaftspolitische Erfolg steigert die Attraktivität des Landes für Investitionen und auch als Zwischenhandelsstandort insbesondere nach Weißrussland. Die Euroeinführung ist erfolgreich verlaufen und hat 2015 noch kaum zu Preiserhöhungen geführt. 2016 erfolgte
jedoch eine Explosion des Preisanstiegs, insbesondere im Dienstleistungsbereich, die zu Folge
Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
7
die Bevölkerung wieder zu Sparmaßnahmen zwang und den auch bis dann stagnierenden Inlandskonsum einbremste.
WIRTSCHAFTSDATEN
Litauischer Markt (BIP, Stabilität, makroökonomische Daten)
Litauen ist es bisher sehr erfolgreich gelungen, einen Kurs zu steuern, der in erster Linie auf Konsolidierung konzentriert ist. Rigorose Sparmaßnahmen seit 2009 haben Sinn und Ziel erreicht,
indem die Auswirkungen von instabilen Staatsfinanzen auf die nationale Wirtschaft minimiert werden konnten, ohne extra Hilfe der EU oder des IMF in Anspruch zu nehmen. Ein Aufschwung der
Wirtschaft ist bereits eingetreten, vor allem in international ausgerichteten Transport- und Industriebereichen. 2011 wurde ein Rekordwirtschaftswachstum von 5,9% erreicht, 2012 waren es 3,7%,
2013 dann 3,3% und 2014 3,0%, im EU-Vergleich wiederum einer der besten Werte.
Etwas gebremst werden könnte der Aufschwung durch hohe Preise für Energie und Rohstoffe,
sinkende Ausgaben des öffentlichen Sektors und mangelnde Finanzierungsmöglichkeiten. Die
Schere zwischen Binnenmarkt und exportorientierten Unternehmen wird größer. Die Sparpolitik
wird auch nach Einführung des Euro 2015 weitgehend fortgesetzt.
Makroökonomische Daten
BIP pro Kopf
Bruttoinlandsprodukt
Wachstumsrate BIP, real
Inflationsrate
Arbeitslosenquote
Euro
Mrd. Euro
%
%
%
2015
12.775
37,1
1,6
-0,7
9,1
2016
13.263*
38,2*
2,8*
0,6*
7,8*
2017
14.306*
40,9*
3,1*
1,8*
6,4*
Quelle: GTAI- Wirtschaftsdaten kompakt, * Schätzungen, Stand Mai 2016
Bedeutende Wirtschaftssektoren
Litauens Wirtschaft ist vom Tertiärsektor, der – einschließlich der öffentlichen Hand – etwa zwei
Drittel des BIP erwirtschaftet, dominiert. Der Produktionsbereich macht etwa 25% des BIP aus, die
Bauwirtschaft knapp 5% und die Land- und Forstwirtschaft knapp 3%.
Bei den Dienstleistungen haben international gesehen das Transportwesen (11% BIP-Anteil), IKT
(3,1% BIP-Anteil) und Finanzdienstleistungen die größte Bedeutung. Litauische Transportunternehmen erbringen 90% ihrer Dienstleistungen im Ausland. Dies auch, da die litauische Industrie
deutlich exportorientiert ist – etwa 60% der Produktion wird im Ausland abgesetzt.
Die Umstrukturierung der Wirtschaft bewirkte eine Schrumpfung des Industrieanteils am BIP um
über 12% von 35% im Jahr 1989. Gemessen am Anteil des BIP sind die bedeutendsten Sektoren
die Petrochemie (die einzige Raffinerie im Baltikum), die Nahrungsmittelindustrie, die Holz verarbeitende Industrie inkl. Möbelindustrie, die Chemieindustrie, die Kunststoffindustrie sowie die Textilindustrie (insb. Bekleidung).
Die Landwirtschaft Litauens ist relativ gut entwickelt und kann die Grundbedürfnisse der Bevölkerung befriedigen. Bis zum Jahr 2015 verringerte sich ihr Anteil am BIP gegenüber 1989 von 27%
auf 3,3%. Der Anteil der Land- und Forstwirtschaft am BIP bleibt in letzter Zeit stabil und schwankt
zwischen 3% und 4%. Im Vergleich zu den anderen baltischen Republiken verfügt Litauen über
die leistungsfähigste Landwirtschaft und Lebensmittelindustrie, ihre Erzeugnisse gehen zu etwa
16% in den Export. Die Haupterzeugnisse der litauischen Agrarbetriebe sind Schweinefleisch,
Milch, Geflügel, Getreide, Kartoffeln, Zuckerrüben und Gemüse.
Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
8
Beiträge zum BIP in %
100,00
80,00
60,00
3 ,3
2 ,8
4 ,0
3 ,4
3 ,3
2 3 ,5
2 3 ,0
2 2 ,6
6 ,6
7 ,5
7 ,6
4 1 ,1
4 5 ,8
4 5 ,8
4 6 ,2
2012
2013
2014
2015
3 ,5
2 4 ,5
2 1 ,3
2 3 ,2
6 ,6
5 ,8
6 ,5
4 5 ,3
4 5 ,6
4 5 ,2
3 ,4
2 2 ,3
40,00
20,00
5 ,4
,00
2009
2010
Dienstleistungen
2011
Bauwesen
Industrie
Landwirtschaft
Quelle: Statistikamt Litauens
Investitionen (allgemeine, öffentliche etc.)
Vor allem in den exportorientierten Branchen steigt das Investitionsvolumen stetig. Ansonsten wird
in der Industrie und der Bauwirtschaft noch vorsichtig zurückhaltend agiert. Erfolgreich umgesetzt
wurden vor allem Infrastrukturprojekte mit EU-Teilfinanzierungen. Für die nächsten Jahre stehen
Sanierungsprojekte der Altwohnbauten in Aussicht.
Das harte Sparen der Regierung zeigt positive Tendenzen in der Schuldenentwicklung, schränkt
aber auch gleichzeitig die Investitionsmöglichkeiten der öffentlichen Hand ein. Geplante Staatsausgaben für Investitionsprojekte und –programme belaufen sich im Jahr 2016 auf 1,26 Mrd. Euro. Jährlich werden etwa gleich hohe Mittel vorgesehen. Litauen begreift die eigenen öffentlichen
Ausgaben weitestgehend als Ergänzung zu EU-Fördermitteln. So beträgt der Anteil der EUFörderungsmittel im für das Jahr 2016 genehmigten Investitionsbudget sogar 53%. Die bedeutendsten Investitionen sind für die Verkehrs- und Kommunikationsinfrastruktur (44,8%), Energie-,
Militär- und Kulturbereiche vorgesehen.
Arbeitsmarkt (Arbeitskräfte, Arbeitslosigkeit, Ausbildung, etc.)
Das Krisenjahr 2009 war durch zahlreiche Entlassungen gekennzeichnet, was die Arbeitslosenrate
von 5,8% in 2008 auf 17,8% in 2010 hochschnellen ließ und den Konsum in wichtigen Bereichen
nahezu zum Stillstand brachte. 2011 und 2012 war der Arbeitsmarkt stabil. Die Entlassungslawine
hat sich beruhigt. Ende 2015 lag die Arbeitslosenrate bei 9,1%.
Gleichzeitig muss jedoch angemerkt werden, dass es sich bei der allgemeinen Arbeitslosigkeit in
hohem Maße um eine strukturelle Arbeitslosigkeit handelt – einerseits mangelt es an qualifizierten
Arbeitskräften, andererseits sind die Arbeitgeber nicht willig, eine minimalen Lebensbedürfnissen
entsprechende Entlohnung zu zahlen. Die Schere zwischen Erwartungen der Arbeitnehmer und
Vorstellungen der Arbeitgeber hat zur Folge, dass im Industrie- und Dienstleistungsbereich viele
Arbeitsplätze nicht belegt sind. Für den Arbeitsmarkt passende und arbeitswillige Einwohner sind
entweder ausgewandert (Vereinigtes Königreich, Irland, Norwegen) oder in die Großstädte umgezogen.
Arbeitskosten, Lohnniveau
Mitte 2016 betrug der gesetzliche Mindestlohn 380 Euro. Der durchschnittliche Brutto-Lohn betrug
2014 etwa 677 Euro und stieg 2015 auf 714 Euro. Seit 2013 wird wieder ein Reallohnzuwachs
erzielt. Damit ging einher, dass die Binnenmarktnachfrage sich belebte und zu einer Stütze des
Wachstums wurde. Der Konsum wird zum Teil durch die Gelder der im Ausland tätigen Litauer
und auch durch zahlreiche private Einkäufer aus dem benachbarten Weißrussland gestützt.
AUSSENHANDEL
Alle Informationen über den Außenhandel in Litauen finden Sie unter GTAI – Wirtschaftsdaten
kompakt- Litauen.
Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
100 ,00
80,00
4,40
3,30
3,50
3,80
3,50
9
INFORMATIONEN ZUR GESCHÄFTSABWICKLUNG UND MARKTBEARBEITUNG
Wirtschaftspolitik
Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Litauen sind liberal und im regionalen Vergleich stabil.
Empfohlene Vertriebswege
Gezielte Marktbearbeitung kann nur durch wiederholte Geschäftsreisen erfolgen. Verkaufsunterlagen sollten am besten in Englisch verfasst sein. Das Zusenden von Verkaufsunterlagen allein führt
kaum zum Geschäftsabschluss. Nach positiver Marktbeurteilung und einem Basisgeschäftsvolumen sollte die Errichtung einer lokalen Vertriebsfirma oder Repräsentanz ins Auge gefasst werden. Leider existiert in Litauen kein mit Deutschland vergleichbares Netz von selbständigen Handelsvertretern.
Werbung
In Litauen können alle üblichen Werbemedien eingesetzt werden abhängig vom Produkt, Zielgruppe, Werbekonzept etc. Fernsehwerbung ist effizient jedoch nicht billig.
Zeitungs- und Zeitschrifteninserate verlieren im Wettbewerbskampf gegen das Internet, die Gratiszeitungen und Postwurfsendungen haben hingegen große Bedeutung. Es empfiehlt sich bei der
Erstellung einer Werbekampagne die Einschaltung einer Werbefirma, die sowohl über das Knowhow als auch über den besten Zugang bzw. Preise zu den Werbekanälen verfügt.
E-Business
Die ICT-Penetrationsrate (Mobiltelefonie, Breitband, PCs etc.) in Litauen ist auf höchstem Niveau
entwickelt. Die Penetrationsrate des Breitbandinternets betrug 2015 41,1 pro 100 Einwohner, abgesehen von den Smartphones. 2015 zählte man 2,226 Mio. Kunden für das mobile Internet und
4,184 Mio. aktive SIM-Karten.
Viele litauische Internetbenutzer nutzen die Möglichkeit des e-Business für Privatzwecke. In dieser
Zahl nicht inkludiert ist das weitum genutzte e-Banking. Zu den im Internet am meisten gekauften
Waren und Dienstleistungen gehören Konsumgüter (Parfümerie und Kosmetik, Bekleidung, Haushaltswaren), Reisen und Tickets gefolgt von Computerhardware und elektronischen Produkten.
Als Hauptgründe für die Nichtbenutzung des e-Commerce werden Fehlen des Bedarfs und Bequemlichkeit der Betrachtung der Ware im Geschäft angegeben.
Wichtigste Zeitungen
Tageszeitung Lietuvos Rytas (litauisch, täglich außer Mo., So.)
Gedimino 12A, LT–01103 Vilnius
T +370 5 2743600
E [email protected], W www.lrytas.lt
Werbung: T +370 5 2743735, E [email protected]
Wirtschaftszeitung Verslo Zinios (täglich außer Mo., Sa., So.)
J. Jasinskio g. 16A, LT–01112 Vilnius
T +370 5 2526300
E [email protected], W www.vz.lt
Werbung: T +370 5 2526326, E [email protected]
Wochenzeitung The Baltic Times (englischsprachig, mit Hauptbüro in Riga)
Büro Vilnius: E [email protected] W www.baltictimes.com
Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
10
Wichtigste Messen
Generell sind Messen in Litauen von regionalem Charakter (litauischer Markt), B2C orientiert, gelegentlich sind sie von Bedeutung auch für die benachbarten Länder des Baltikums sowie für Belorus. Der Veranstaltungsort für die meisten internationalen Fachmessen ist Lithuanian Exhibition
Centre LITEXPO in Vilnius.
Bedeutendste Messen:
Kurzbezeichnung:
ADVENTUR
Langbezeichnung:
Tourismus- und Freizeitmesse
Termin / Ort:
jährlich im Jänner / LITEXPO, Vilnius
Kurzbezeichnung:
RESTA
Langbezeichnung:
Bau- und Renovierungsmesse
Termin / Ort:
jährlich im April / LITEXPO, Vilnius
Kurzbezeichnung:
BaltTechnika
Langbezeichnung:
Technologiemesse
Termin / Ort:
jährlich im Mai / LITEXPO, Vilnius
Kurzbezeichnung: BALTIC TEXTILE & LEATHER
Langbezeichnung: Textilmesse
Termin / Ort:
jährlich im Herbst / LITEXPO, Vilnius
Informationen über vom Freistaat Bayern geförderte Messen finden Sie bei Bayern International
www.bayern-international.de. Einen Überblick über alle Messen gibt es bei AUMA: www.auma.de.
Normen
Litauischer Nationalstandard LST, mit dem EU-Beitritt Übergang auch auf europäische Normen
(ISO, CEN, CENELEC etc.).
Europäische und internationale Normen erweitern Absatzmärkte. Normen senken Transaktionskosten und fördern die Zusammenarbeit. Das DIN ist die für die Normungsarbeit zuständige Institution in Deutschland und vertritt die deutschen Interessen in den weltweiten und europäischen
Normungsorganisationen. Rund um die zentrale Dienstleistung der Normung bietet das DIN, in der
Regel über den Beuth Verlag, eine Reihe von Dienstleistungen an, die den Zugang zur Normung
und zu Normungsverfahren, zu den Normen und Norminhalten erleichtern: Kongresse, Tagungen,
Lehrgänge, Seminare, Beratung und Auskunft. Kontakt: Deutsches Institut für Normung e. V.,
Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin, Tel: +49(0)30-26010, Fax: +49(0)30-26011231, E-Mail: [email protected], Internet: www.din.de
Liefer-, Leistungs- und Zahlungsbedingungen
Incoterms® sind Auslegungsregeln für die elf am häufigsten verwendeten, mit drei Buchstaben
abgekürzten, Handelsklauseln. Sie sind weltweit einheitlich verwendbar und helfen dem Anwender
die Errichtung internationaler Kaufverträge zu vereinfachen. Sie regeln die Pflichten für Käufer und
Verkäufer im Hinblick auf Transportorganisation, Beladung, Entladung, Kosten, Versicherung und
Zollabwicklung. Der wohl wichtigste Regelungsinhalt ist jedoch der Komplex des Risikoüberganges, sohin welche Vertragspartei zu welchem Zeitpunkt das Risiko des zufälligen Verlustes, der
zufälligen Beschädigung oder einer sonstigen Verschlechterung der Ware zu tragen hat.
Die Wahl des richtigen Incoterms® hängt u.a. von der Wahl des Transportmittels, der Zahlungskondition, dem optimalen Risikomanagement und dem tatsächlichen Umfeld eines Geschäftes ab.
Verwenden Sie niemals EXW, wenn der Käufer nicht in der Lage ist, zu verladen oder die Lieferung steuerfrei in ein Drittland erfolgen soll, sehen als Verkäufer von FOB ab, wenn hinter dem
Vertrag ein Akkreditiv steht und verwenden Sie DDP höchstens im b2c Bereich. CPT gibt dem
Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
11
Verkäufer ein hohes Maß an Kontrolle über den Transport, bedeutet aber auch hohes Risiko für
den Käufer, welches jedoch durch entsprechende Transportversicherungen abgefangen werden
kann.
Zahlungskonditionen
Die Zahlungsbedingungen zwischen den Partnern können frei vereinbart werden, wobei der Spielraum durch die schwache Finanzlage der litauischen Firmen sehr eingeschränkt ist. Zu Beginn
einer Geschäftsbeziehung sollte jedenfalls auf Vorauskasse oder sofortiger Zahlung bestanden
werden. Die Zahlungsform von unwiderruflichen und bestätigten Akkreditiven kann angeboten
werden, diese Zahlungsform wird allerdings sehr selten angewendet. Bei Vertrauen sind Zahlungsziele von bis zu 90 Tagen üblich.
In Anbetracht häufiger Zahlungsschwierigkeiten litauischer Firmen empfiehlt sich bei Geschäften
mit neuen Geschäftspartnern die Einholung einer Bonitätsauskunft über die Deutsch-Baltische
Handelskammer im Vorhinein oder, wenn durchsetzbar, die Vereinbarung von Vorauszahlung:
www.ahk-balt.org
Zu beachten ist auch die Möglichkeit einer Exportkreditversicherung. Dafür steht Ihnen in Bayern
der private Versicherungsmarkt (Atradius, AKA, Coface) sowie die LfA Förderbank Bayern und
das staatliche Exportgarantiesystem Euler Hermes oder KfW zur Verfügung. Während der private
Versicherungsmarkt schwerpunktmäßig im Bereich der sog. „marktfähigen“ Risiken tätig ist, können bei Euler Hermes grds. „nicht marktfähige“ Risiken unter Deckung – vor allem im Kurzfristgeschäft - genommen werden. Als „nicht marktfähig“ gelten Risiken aber nur außerhalb der EU und
OECD mit Ausnahme von Südkorea, Mexiko und Türkei bzw. wenn die Risikodauer (Produktionszeitraum + Kreditlaufzeit) mehr als zwei Jahre beträgt. Als „nicht marktfähig“ gelten Risiken außerhalb der EU und OECD mit Ausnahme von Südkorea, Mexiko und Türkei bzw. wenn die Risikodauer (Produktionszeitraum + Kreditlaufzeit) mehr als zwei Jahre beträgt.
Bonitätsauskünfte
Bonitätsauskünfte können gegen Kostenersatz über die Deutsch-Baltische Handelskammer in
Vilnius eingeholt werden (www.ahk-balt.org).
Forderungseintreibung
Bei gerichtlicher Forderungseintreibung muss bei Klagseinbringung Gerichtsgebühr abgeführt
werden (kann beim Schuldner geltend gemacht werden). Verfahren sind jedoch zumeist sehr
langwierig und die Aussichten auf positive Exekution nicht immer gegeben.
Preiserstellung
In EUR oder anderer frei konvertierbarer Währung, Empfangsort X oder Verladeort Y, gemäß Incoterms 2010.
Bank- und Finanzwesen
Fast alle in Litauen etablierten Geschäftsbanken sind Tochterunternehmen bzw. Niederlassungen
von international anerkannten ausländischen Banken und sind vertrauenswürdig. Die Litauische
Nationalbank (www.lb.lt) ist für die Regulierung der Geld- und Kreditmenge, für die Überwachung
des Banken-, Finanz- und des Versicherungsmarktes verantwortlich.
Geschäftsbanken
Die bedeutendsten Geschäftsbanken mit einem gut entwickelten Kundenbetreuungsnetz sind
SEB, Swedbank, DNB, Nordea. Sie alle befinden sich in skandinavischem Besitz.
Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
12
Verkehr, Transport, Logistik
Die Europäische Union hat Litauen als wichtiges Transportzentrum in der Region anerkannt, das
die EU mit dem Osten verbindet. Die Europäische Kommission zählt die zwei Routen, die durch
Litauen verlaufen - die Nord-Süd-Achse („Via Baltica“ und „Rail Baltica“) sowie die Ost-WestRoute - zu den zehn wichtigsten in Europa.
Litauen hat ein dichtes und gut entwickeltes Netz von qualitativ hochwertigen Straßen und Autobahnen, die besten in den baltischen Staaten. Litauen verfügt über ein etwa 71.000 km langes
Straßennetz (417 km Autobahnen und 1.670 km Schnellstraßen) sowie über 1.771 km Eisenbahnschienen der russischen Breitspur. Das Projekt „Rail Baltic“ beinhaltet die Verlegung der europäischen Schmalspur durch das ganze Baltikum. Die erste Strecke von 120 km bis zur litauischen
Stadt Kaunas ist bereits im Betrieb.
Durchschnittlich kommen 395 Pkw auf 1.000 Einwohner. Litauische Transport- und Logistikunternehmen gehören zum Rückgrat der litauischen Wirtschaft und erwirtschaften etwa 11% des BIP.
Etwa 90% ihrer Dienstleistungen werden im Ausland erbracht. Moderne Warenumschlagsterminale sind landesweit verfügbar. Litauen wird in Hinsicht auf Transport und Logistik als Drehscheibe
zwischen Westen und Osten benutzt, für Russland oder asiatische Länder bestimmte Warenströme können in Litauen sortiert und umgeladen werden.
Die beiden internationalen Flughäfen in Litauen sind der Flughafen von Vilnius sowie der Flughafen von Kaunas. Der bedeutendere Flughafen ist dabei Vilnius. Der Flughafen Kaunas wird vor
allem von „Ryanair“ und für den Cargobereich genutzt.
In Litauen ist die Benutzung des höherrangigen Straßennetzes für alle Güterkraftfahrzeuge (auch
unter 3,5 t höchstes zulässiges Gesamtgewicht) und Busse mit mehr als acht Passagiersitzen
gebührenpflichtig. Betroffen sind die Straßen A1 bis A18. Die Straßenbenutzungsgebühren werden durch die Anschaffung einer Vignette bezahlt, die an Tankstellen erworben werden kann.
Website der Litauischen Straßenverwaltung mit allen wesentlichen Informationen zum Mautsystem.
Der Seehafen Klaipeda ist der nördlichste eisfreie Seehafen am Ostufer der Ostsee. Er ist der
wichtigste und der größte litauische Transportverkehrsknotenpunkt, der See-, Land- und Eisenbahnrouten von Ost nach West verbindet und Dienstleistungen von hoher Qualität anbietet, die
den Anforderungen der Europäischen Union entsprechen. Der Seehafen Klaipeda wird vorwiegend für den Güterumschlag verwendet. Direkte Fährenverbindungen gibt es nach Kiel in
Deutschland sowie nach Karlshamn in Schweden.
Die Festnetz- und mobile Telekommunikation sind in Litauen auf höchstem Stand vollentwickelt
und eingerichtet. Die Penetration der mobilen Kommunikation in Litauen ist eine der höchsten von
allen EU-Mitgliedstaaten.
KORRUPTION – EIN VERMEIDBARES UND GEFÄHRLICHES ÜBEL
Korruption ist kein Kavaliersdelikt oder ein „notwendiges Übel“ im Geschäftsleben, sondern kann
strafrechtlich relevante Tatbestände erfüllen. Das gesetzliche Umfeld hat sich in letzter Zeit deutlich verschärft.
 Aufgrund der OECD- und UN-Konventionen gegen Korruption, des EU-Bestechungsgesetzes
und des deutschen Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (IntBestG) ist Korruption in Deutschland strafrechtlich verfolgbar, auch wenn sie im Ausland begangen wurde.
 Bestechungshandlungen können mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden, in besonders schweren Fällen droht sogar eine Freiheitsstrafe bis zu
zehn Jahren.
 Darüber hinaus drohen steuerliche Nachforderungen.
 Ihre Exportversicherung erlischt, wenn das Geschäft durch Korruption zustande kam.
Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
13




Deshalb sollten Sie folgendes beachten:
Entwerfen Sie eine Antikorruptionspolitik für Ihr Unternehmen und schulen Sie Ihre in- und
ausländischen Mitarbeiter und Vertreter darin.
Informieren Sie alle Ihre Geschäftspartner über Ihre Antikorruptionspolitik.
Bei Vertreter- und Beraterhonoraren etc. wird auf die Branchenüblichkeit abgestellt. Sollten
sie unverhältnismäßig hoch sein, können darin versteckte Bestechungsgelder vermutet werden.
Auch bei Geschenken und sonstigen Zuwendungen ist Vorsicht geboten.
INFORMATIONEN ZU STEUERN UND ZOLL
Steuern und Abgaben
Unternehmensbesteuerung
In Litauen registrierte Unternehmen werden besteuert auf der Grundlage von Gewinn- und Vermögenszuwachs, der sowohl in Litauen als auch im Ausland erwirtschaftet wurde. Im Ausland einbehaltene Steuern können bis zur in Litauen festgelegten Steuer angerechnet werden. In internationalen Abkommen festgelegte Steuererleichterungen werden auch angewendet. Bei Unternehmen, die in Litauen keinen Sitz haben, wird nur ein kleiner Steuersatz angewandt und nur auf die
Erlöse, die in Litauen erwirtschaftet wurden (die sog. Quellensteuer). Die übliche Besteuerung des
Gewinns (Körperschaftssteuer) liegt bei 15%. Andere Steuern (z.B. Straßensteuer, Sozialversicherungsbeiträge, Grundsteuer usw.) werden vom versteuerten Gewinn abgezogen.
Eine Steueränderung zur Entlastung der Unternehmen wurde ebenfalls am 1.1.2012 durchgeführt.
Die Höhe der Körperschaftssteuer für Unternehmen, deren Jahresumsatz unter
1 Mio. LTL (ca. 290.000 EUR) und die Mitarbeiterzahl unter zehn liegt, wurde von den ursprünglichen 15% auf 5% herabgesetzt.
Umsatzsteuer
Der Mehrwertsteuersatz liegt in Litauen bei 21%.
Unternehmen und natürliche Personen, wenn sie in Litauen eine mehrwertsteuerpflichtige Tätigkeit ausüben und über keinen Sitz in Litauen verfügen, müssen sich als Mehrwertsteuerzahler eintragen lassen oder einen Vertreter in Steuersachen ernennen. Die Vorschrift, den Fiskalagenten
zu benennen, ist nicht anwendbar auf die in anderen EU-Mitgliedstaaten ansässigen zu besteuernden Personen, die als Mehrwertsteuerzahler in Litauen direkt registriert werden können.
Wenn die Pflicht, die MwSt. für Waren oder Dienstleistungen, die durch
eine ausländische Person geleistet werden, zu berechnen und zu zahlen beim Erwerber in Litauen liegt, so ist die ausländische Person nicht
verpflichtet, sich in Litauen als Mehrwertsteuerzahler eintragen zu lassen.
Die Schwelle für die Anmeldung als MwSt.-Zahler liegt für alle Unternehmen derzeit bei 45.000 Euro. Die Unternehmen dürfen ab nun auch
den MwSt.-Betrag bei uneinbringlichen Forderungen von der Vorsteuer
abziehen, unter der Voraussetzung, dass der unbeglichene Betrag
nicht jünger als zwölf Monate ist und die Uneinbringlichkeit nachgewiesen werden kann.
Wussten Sie…,
dass in Litauen einer der
niedrigsten Steuersätze
für die Körperschaftssteuer in der EU angewendet wird.
Litauen liegt mit 15%
Körperschaftssteuer weit
unter dem EU Schnitt,
dieser beträgt 26,7%.
Die zentrale Informationsstelle bezüglich der Vergabe einer USt-ID-Nummer in Litauen ist State
Tax Inspectorate. Es ist jedoch hervorzuheben, dass neue Steuerzahler nicht bei der zentralen
Finanzbehörde, sondern in einem der zehn regionalen Finanzämtern registriert werden. Es liegt
die freie Wahl beim Wirtschaftssubjektes, bei welchem Kreisfinanzamt es sich anmeldet bzw.
nach dem Ort der Geschäftstätigkeit.
Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
14
Reverse Charge System
Das litauische MwSt.-Regime ist EU kompatibel, es kommt somit auch das Reverse Charge Verfahren zur Anwendung. Auf der Rechnung ist in diesem Fall der Text „Atvirkštinis apmokestinimas
pagal LR PVM įstatymo 96 str.“ (Übergang der Steuerschuld bzw. Reverse Charge gem. Art. 96
des MwSt.-Gesetzes der Republik Litauen) anzuführen und der Kunde ist zur Abfuhr der MwSt. in
Litauen verpflichtet.
Das Reverse Charge-Verfahren bei Montage im Zusammenhang mit Lieferung von Anlagen und
Maschinen ist nur dann anzuwenden, wenn die Montage im Liefervertrag mit inbegriffen war und
auch als eine Leistung (Anlagenlieferung inkl. Montage) verrechnet wird. In anderen Fällen gilt das
Prinzip des Ortes der Leistungserstellung, weshalb im Falle von Dienstleistungen mit Ort der Leistungserstellung Litauen die litauische MwSt. (21%) verrechnet werden muss. Verfügt der litauische
Kunde über keine USt-ID-Nummer bzw. steht nicht auf der Liste von Unternehmen mit Sonderstatus, für die die Bezahlung der USt. dem Lieferanten zu gewidmet wird, so geht die Pflicht zur Bezahlung der USt. auf den Lieferanten über.
Verbrauchssteuer
Inhaber der Warenlager, angemeldete und nicht angemeldete Händler und Personen, die Elektrizität, Gas, Erdölprodukte, Alkohol und Tabak produzieren bzw. einführen und verkaufen, sind verbrauchersteuerpflichtig. Der Importeur bezahlt die Verbrauchssteuer in dem Fall, wenn die eingeführten Waren nicht ins Verbrauchssteuerlager zugestellt werden. Die Bemessungsgrundlage für
die Verbrauchssteuer ist der Steuerwert der in Litauen hergestellten oder eingeführten Waren.
Vorsteuerabzug
Ausländische Unternehmen sind zum Vorsteuerabzug in Litauen berechtigt.
Vergütungsverfahren
Eine steuerbare ausländische Person, die eine MwSt.-Vergütung in Litauen wünscht, muss sie per
Internet über die Finanzbehörden des Landes der Niederlassung Ihres Unternehmens stellen.
Diese leiten Ihre Forderung, sofern Sie einen Erstattungsanspruch haben, an das betreffende
Land weiter. Das Verfahren für die Erstattung der Mehrwertsteuer ist EU-weit einheitlich. Unter
diesem Link finden Sie die Erläuterungen des MwSt.-Erstattungsverfahrens betreffend Litauen.
Der Vergütungszeitraum muss mindestens drei Monate desselben Kalenderjahres oder maximal
ein gesamtes Kalenderjahr umfassen. Ein Vergütungszeitraum von unter drei Monaten ist nur zulässig, wenn es sich dabei um die letzten (verbliebenen) Monate des Kalenderjahres handelt. Der
Mindestbetrag, um einen Antrag auf Rückvergütung litauischer MwSt. stellen zu können, liegt bei
400 Euro, wenn der Antrag sich auf einen Zeitraum von weniger als einem Jahr, aber nicht weniger als drei Monaten innerhalb eines Kalenderjahres bezieht. Der Mindestbetrag ist allerdings nur
50 Euro, wenn sich der Antrag auf ein volles Kalenderjahr oder den verbleibenden Zeitraum eines
Kalenderjahres bezieht, wenn dieser kürzer als drei Monaten ist.
Vorsteuererstattung / Rechnungslegung
Im litauischen MWST-Gesetz ist die Möglichkeit der Mehrwertsteuer-Rückvergütung für ausländische Unternehmen, die über keine Betriebsstätte in der Republik Litauen verfügen, geschaffen.
Ein Recht auf MwSt.-Rückvergütung gibt es nicht, wenn nicht steuerbare Personen, die elektronische Dienstleistungen erbringen, MWST auf in Litauen in Anspruch genommene elektronische
Dienstleistungen bezahlt haben.
Als refundierbar wird die Mehrwertsteuer betrachtet, die unter folgenden Bedingungen gezahlt
wurde:
Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
15



Einfuhrumsatzsteuer, wenn sich die Produkte im Eigentum des ausländischen Steuerzahlers
befinden und kein litauischer MWST-Zahler ein Abzugsrecht dieser MWST hat;
Mehrwertsteuer, die von einer steuerbaren ausländischen juristischen Person für Produkte
und Services, die diese in Litauen erworben hat, bezahlt wurde. Zu diesen Produkten und
Dienstleistungen gehören ebenso Hotelübernachtungen, Treibstoffe, Konferenz- oder Messeteilnahmegebühren und andere Produkte und Dienstleistungen.
MWST wird allerdings nur auf Produkte und Dienstleistungen refundiert, die in unmittelbarer
Verbindung mit der unternehmerischen Tätigkeit des Antragstellers stehen und auf die ein allgemeines Vorsteuerabzugsrecht besteht.
Nicht erstattungsfähig ist bezahlte MWST auf die nachfolgend in Anspruch genommenen Waren
und Dienstleistungen:






Kosten in Restaurants, Catering, Bankette und für andere Verpflegung
Anschaffungen für den privaten Konsum
Anschaffungen von Fahrzeugen
PR Ausgaben wie Anzeigenkosten, Werbematerial oder Briefpapier
Kosten für Mietwagen und Taxi
Ausgaben für die eigene Unterhaltung und die von Geschäftsfreunden
Einkommensteuer
In der Regel gehören die von litauischen und ausländischen Unternehmen, vom vorübergehend
Anwesenden erzielten Einkünfte sowie gewisse Einkünfte des ständigen Bewohners Litauens (außer einige Ausnahmen des Gesetzes) zur Klasse A (Einkünfte aus Arbeitsbeziehungen oder aus
Beziehungen, die dem Wesen der Person entspricht, Einkünfte aus Sport, Einkünfte aus Kunst,
Zinsen und Honorare). Die die Einkünfte auszahlende Person muss die Einkommensteuer von
diesem Einkommen berechnen und bezahlen. Einkünfte der Klasse B umfassen alle anderen Einkünfte, die nicht von der Klasse A erfasst werden. In diesem Fall wird die Steuer vom Empfänger
des Einkommens oder einer von ihm bevollmächtigten Person berechnet und an den Fiskus gezahlt. Der Steuersatz für die Einkommensteuer beträgt in Litauen 15%.
ZOLL UND AUSSENHANDELSREGIME
Litauen übernahm mit dem EU-Beitritt am 1. Mai 2004 das EU Zoll- und Außenhandelsregime zur
Gänze.
Importbestimmungen
Seit dem EU-Beitritt ist von Litauen das EU-Importregime anzuwenden, die „Kombinierte Nomenklatur“ der EU wurde vollständig übernommen. Einige der nachstehenden Regelungen sind daher
nur für den direkten Import/Export aus/in EU-Drittstaaten (Nicht-EU-Länder) anzuwenden und
nicht für die innergemeinschaftliche Lieferung.
Zollbestimmungen
Seit 1.5.2004 gibt es keine Zollabfertigung für Lieferungen aus dem EU-Raum. Für Einfuhren aus
Drittländern ist der EU-Außenzoll anzuwenden.
Muster
Die Einfuhr von Mustern oder Ausstellungsprodukten in vertretbarem Ausmaß (Einschätzung obliegt den zuständigen Beamten) ist ohne weitere Formalitäten möglich.
Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
16
Geschenke
Keine besonderen litauischen Beschränkungen.
Vorschriften für Versand per Post
Internationale Paketkarte. Postvorschriften des Abgabelandes wegen des unerlaubten Inhalts beachten. Kein Nachnahmeversand möglich!
Verpackungsvorschriften, Ursprungsbezeichnung
Genaue Beschreibung der Verpackung sollte in den Kaufvertrag aufgenommen werden. Laut geltenden Kennzeichnungsvorschriften muss das Ursprungsland der Ware nur angegeben werden,
wenn es sich beim Ursprungsland um einen Drittstaat (Nicht-EU-Land) handelt. Somit ist der Ursprungsvermerk "Made in Germany" für Waren mit deutschem Ursprung nicht notwendig.
Begleitpapiere
Originalrechnungen, Internationaler Frachtbrief mit Packlisten. Grundsätzlich werden Art und
Zahl der Ausfertigungen in den Verträgen zwischen dem Kunden und dem ausländischen Lieferanten bestimmt. Die Anzahl von Rechnungen richtet sich nach dem Liefervertrag. Sofern keine
andere Vereinbarung: mindestens dreifach mit rechtsgültiger firmenmäßiger Zeichnung, abgestempelt und unterzeichnet. Mindestinhalt einer Handelsrechnung: Empfänger, Absender, UStID-Nummer des Käufers, der Hinweis „Reverse Charge“ beim Reverse Charge Verfahren, Zeit und
Ort der Versendung, Warenbeschreibung mit Zolltarifnummer, Ursprungsland, Maße, Brutto- und
Nettogewicht der Ware und der Verpackung, Art der Verpackung, Bezeichnung, Nummer, Anzahl
und Art der Kolli, Markierung, Warenwerte, Einheiten und Gesamtpreis, Frachtsätze und -kosten,
Versicherungen und andere Gebühren.
Ursprungszeugnisse sind nicht generell notwendig. Für die Inanspruchnahme von Zollpräferenzen aus Drittstaaten ist ein entsprechendes Ursprungszeugnis nachzuweisen.
In den Lieferverträgen werden meist diverse Garantieschreiben des Lieferanten gefordert, die
bescheinigen, dass die gelieferte Ware den vereinbarten Vertragsbedingungen entspricht.
Gesonderte Packlisten sind (außer für Massengüter, z.B. Rohstoffe oder Chemieprodukte in
Waggonladung) für alle Warensendungen nicht zwingend erforderlich. Inhalt und Gewicht sind für
jedes einzelne Kolli anzugeben.
Restriktionen
Alkoholische Getränke und Tabakwaren dürfen für den Eigenbedarf im angemessenen Rahmen
frei eingeführt werden, jedoch sind für den Vertrieb (Groß- und Einzelhandel) spezielle Lizenzen
notwendig. Einfuhrgenehmigungen sind erforderlich für Waffen und Munition, Erdölprodukte,
Pharmazeutika, Lebensmittel inkl. Getränke, Lebensmittelzusätze und -rohstoffe, Narkotika, Betäubungs- und Aufputschmittel sowie radioaktive Stoffe, wenn diese aus Drittstaaten eingeführt
werden.
Für die Ein- und Ausfuhr von antiken und auch modernen Kunstgegenständen und Antiquitäten ist
eine Genehmigung der Inspektion für kulturelles Erbe erforderlich.
Die Ein- und Ausfuhr von Devisen ist unbeschränkt möglich. Bei der Ein- oder Ausfuhr von Devisen beim Betrag über EUR 2.896 oder beim äquivalenten Betrag in ausländischer Währung sowohl aus oder in einen Drittstaat als auch im EU-Raum entsteht die Deklarationspflicht.
Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
17
Artenschutz
Deutschland ist 1976 dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen beigetreten. Die Ein- oder
Ausfuhr, der im Übereinkommen gelisteten bedrohten Tier- (2.000) und Pflanzenarten (30.000) in
die bzw. aus der Europäischen Union, unterliegt strengen Zollkontrollen. Viele Arten oder ihre
Produkte daraus, erfordern Aus- und/oder Einfuhrdokumente. Nicht nur lebende Tiere und Pflanzen sind davon betroffen, sondern auch Präparate und Erzeugnisse daraus, wie z.B. Schmuck
und Souvenirs aus Elfenbein, Ledertaschen (Krokodil, Waran), Krallen, Zähne, Felle, Schildkrötenpanzer, Schlangenhäute, etc.
Aufgrund der für Laien teils schwierigen Zuordnung, ob eine Art oder ein Produkt dokumentenpflichtig ist, ist es sicherlich das Beste - zum Schutz der gefährdeten Arten und der Vermeidung
einer Beschlagnahme und möglicherweise hohen Geldstrafen bei der Einfuhr -, vom Kauf solcher
Souvenirs abzusehen.
Ansonsten sollten schon vor der Abreise genaue Informationen über die erforderlichen Begleitpapiere (CITES-Papiere) eingeholt werden. Auf die Informationen der dortigen Händler, dass das
angebotene Exemplar entweder nicht dem Artenschutzübereinkommen unterliegt oder die vom
Händler vorgelegten Begleitpapiere genügen, sollte man sich – auch gutgläubig – nie verlassen.
RECHTSINFORMATIONEN
Kurze Charakteristik
Die Anpassung des Rechtssystems an die freie Marktwirtschaft ist erfolgt. Das litauische Recht ist
mit dem EU-Recht vollständig konform, dabei sind alle Elemente des EU-Rechtsbestandes in nationale Gesetze übernommen.
Für manche Geschäftsaktivitäten insbesondere in solchen Bereichen wie Sicherheit, Gesundheit,
Umwelt, Bank- und Versicherungswesen sowie Erzeugnissen mit Tabak und Alkoholika, Waffen,
Erdölprodukte und anderen strategischen Waren ist eine Lizenz des zuständigen Ministeriums
oder einer anderen Behörde notwendig.
Devisenrecht
Zahlungen für Warenlieferungen oder für Dienstleistungen ausländischer Unternehmen sind EUkonform liberalisiert. Die Führung von Fremdwährungskonten ist möglich. Die Ein- und Ausfuhr
von Devisen innerhalb der EU ist unbeschränkt möglich.
HANDELSRECHT UND GEWERBLICHE BESTIMMUNGEN
Handelsvertreterrecht
Die litauischen Bestimmungen in Bezug auf Handelsvertreter stammen aus dem Zivilgesetzbuch
(ZGB, Teil 3., Art. 2.152 – 2.168), welches im Jahr 2001 in Kraft getretenen ist und die Pflichten
und Rechte eines Handelsvertreters als natürliche oder juristische Person bestimmt, sowie aus
dem im Jahr 1995 in Kraft getretenem Handelsgesetz (I-747, 12.01.1995). Ein Handelsvertretergesetz existiert in Litauen nicht.
Gesellschaftsrecht
Laut litauischem Recht sind folgende Rechtsformen möglich:





Gesellschaft mit beschränkter Haftung (uždaroji akcinė bendrovė, UAB)
Aktiengesellschaft (akcinė bendrovė, AB)
Einzelunternehmen - Individualunternehmen (individuali imonė, IĮ)
Kleingemeinschaft (mažoji bendrija, MB)
Offene Handelsgesellschaft (tikroji ūkinė bendrija, TŪB)
Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
18










Kommanditgesellschaft (komanditinė ūkinė bendrija, KŪB)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (uždaroji akcinė bendrovė, UAB)
Aktiengesellschaft (akcinė bendrovė, AB)
Landwirtschaftliche Gesellschaft (žemės ūkio bendrovė, ŽŪB)
Genossenschaft (kooperatinė bendrovė)
Investmentfirma (investicinė bendrovė)
Staatsunternehmen, Einrichtung des öffentlichen Rechts (valstybes įmonė, VĮ)
Gemeindeunternehmen (bendrija)
Unternehmen des bürgerlichen Rechts (viešoji įstaiga, VšĮ)
Nicht gewinnorientierte Organisation, Verein (asociacija)
Die am meisten verbreiteten Rechtsformen sind GmbH und AG mit überwiegendem Anteil durch
eine GmbH.
Ein Einzelunternehmen befindet sich im Besitz einer natürlichen Person. Diese haftet bis zur vollen Höhe ihres persönlichen Vermögens für die Verbindlichkeiten des Unternehmens.
Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Ges.m.b.H.) darf höchstens 250 Anteilseigner
haben. Das Mindestkapital einer GmbH 2.900 EUR. Ihre Gesellschafter sind beschränkt haftbar.
Die Gesellschaft haftet mit den gesamten Aktiva, die Gesellschafter bis zur Höhe der von ihnen
geleisteten Einlage. Die Gesellschafter haften allerdings mit ihrem Privatvermögen, wenn die Gesellschaft aufgrund betrügerischer Aktivitäten der Gesellschafter nicht in der Lage ist, ihre Verpflichtungen zu befriedigen.
Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung muss zumindest einen Geschäftsführer und eine Gesellschafterversammlung haben. Zusätzlich kann ein Aufsichtsrat bestellt werden oder die Geschäftsführung aus mehreren Personen bestehen. Für keines dieser Organe gibt es eine Residenzpflicht. Daher können ausländische Staatsbürger mit gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb
Litauens in alle Organe gewählt werden.
Die Anzahl der Aktionäre der Aktiengesellschaft ist nicht begrenzt, es können sowohl In- wie
auch Ausländer bzw. natürliche oder juristische Personen Aktionäre werden. Die Aktiengesellschaft haftet mit den gesamten Aktiva, die Aktionäre der Gesellschaft haften nur mit ihrer Einlage
bis zur Höhe des Aktienkapitals. Die Aktionäre haften allerdings mit ihrem Privatvermögen, wenn
die Aktiengesellschaft aufgrund betrügerischer Aktivitäten der Aktionäre nicht in der Lage ist, ihre
Verpflichtungen zu befriedigen. Die Aktien einer Aktiengesellschaft können öffentlich an einer Börse gehandelt werden. Das Mindestkapital einer Aktiengesellschaft (AG) beträgt ca. EUR 43.450.
Eine Aktiengesellschaft muss zumindest einen Vorstand und eine Hauptversammlung haben. Zusätzlich kann ein Aufsichtsrat bestellt werden und der Vorstand aus mehreren Personen bestehen.
Für keines dieser Organe gibt es eine Residenzpflicht. Daher können ausländische Staatsbürger
mit gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb Litauens in alle Organe gewählt werden.
Bei einer Aktiengesellschaft muss in jedem Fall ein Wirtschaftsprüfer bestellt werden, genauso ist
die Registrierung der Aktien mit der Wertpapierkommission verpflichtend vorgeschrieben.
Die Rechtsform einer Kleingemeinschaft (eng. Small Community) gibt es in Litauen seit September 2012. Die Rechtsform ist der eines Einzelunternehmens ähnlich, der Stammkapital ist mit
Ausnahme von Gründungsbeiträgen nicht erforderlich, die Eigentümer (max. 10) haften nicht mit
eigenem Vermögen. Die Gesellschaft kann online gegründet werden. Diese Gesellschaftsart wurde vor allem für Leute geschaffen, die selbständig geschäftlich tätig sein wollen, jedoch über keine
für die Bildung des Stammkapitals notwendigen Finanzmittel verfügen.
Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
19
Gewerblicher Rechtsschutz
Gewerblicher Rechtschutz wird in Litauen durch das Patentgesetz (in Kraft seit 1994, Novellierung
2010) gesichert. Die zuständige Institution ist das Nationale Patentbüro, welches für die Erteilung
der gewerblichen Schutzrechte für Erfindungen, Design, Handels- und Servicemarken zuständig
ist. Die Daten über das geschützte gewerbliche geistige Eigentum werden in die Litauische Nationale Patentdatenbank sowie in die internationalen Datenbanken (EPO, HABM) eingetragen. Der
Zugang zur nationalen Datenbank sowie internationalen Datenbanken, Anmeldeformulare und
ergänzenden Informationen kann durch www.vpb.lt erfolgen.
Gewerberecht
Die meisten Tätigkeiten sind in Litauen gewerberechtlich liberalisiert und bedürfen keiner besonderen Zugangsvoraussetzungen, sie können somit von jedem frei betrieben werden. Für die Ausübung von manchen Berufen wie Arzt, Apotheker, Rechtsanwalt, Notar, Wirtschaftsprüfer, Masseverwalter etc. sind nach litauischem Recht eine entsprechende Ausbildung sowie eine Lizenz (Zulassung) erforderlich. Die wesentlichste Voraussetzung ist, dass die Tätigkeitsart des Unternehmens in der Firmensatzung vorgesehen und bestimmt ist.
Rechtsschutz und Rechtsmittel
Auslandsinvestitionen, Investorengewinne, -einnahmen, -dividenden, Rechte und rechtliche Interessen werden durch die entsprechenden Gesetze der Republik Litauen geregelt und geschützt.
Firmengründung
Die Gründung einer Firma in Litauen ist vergleichsweise einfach durchzuführen. Ausländischen
Unternehmen steht auch die Gründung einer Zweigniederlassung oder einer Repräsentanz offen.
Diese sind selbst keine eigenständigen Rechtspersonen, die Muttergesellschaft ist für deren Tätigkeit voll und allein verantwortlich. Eine Zweigniederlassung ist befugt, im Rahmen der Muttergesellschaft geschäftliche Aktivitäten wahrzunehmen, Transaktionen durchzuführen und Verpflichtungen einzugehen. Eine Repräsentanz hat weniger Befugnisse und kann keine eigenen Rechtsgeschäfte tätigen.
Investitionen und Joint Ventures
Ausländische Unternehmen dürfen in Litauen in allen existierenden Rechtsformen auftreten. Auch
zur Gänze in ausländischem Besitz befindliche Firmen sind zugelassen. In der Praxis findet zumeist die Gesellschaftsform einer GmbH Anwendung. Auslandsinvestitionen sind in allen Bereichen der wirtschaftlichen Tätigkeit außer der Staatssicherheit und der Landesverteidigung erlaubt.
Ausländische Firmen und Joint Ventures sind litauischen Firmen gleichgestellt, es besteht keine
Diskriminierung bei Rechtsgeschäften.
Eine Investition kann sowohl durch Gründung eines Unternehmens als auch durch den Erwerb von
Aktien an bestehenden Unternehmen erfolgen. Die Repatriierung von Gewinnen ausländischer
Investoren ist nach dem Gewinnsteuerabzug gesetzlich möglich. Es gibt bei diesbezüglichen Devisentransfers keine Obergrenzen.
Ausländische Unternehmen haben das Recht, Immobilien zu erwerben oder zu pachten. Sie sind
ebenso berechtigt, Grundstücke nicht landwirtschaftlicher Bestimmung zu pachten oder eigentumsrechtlich zu erwerben. Der Grundstückserwerb durch Ausländer ist für Staatsbürger bzw. Unternehmer der Mitgliedstaaten der EU, der NATO und der OECD erlaubt.
Steuerbestimmungen
Unternehmen mit Auslandskapital dürfen im Vergleich zu natürlichen und juristischen Personen
der Republik Litauen weder bevorzugt noch benachteiligt werden. Zwischen Deutschland und LiEin Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
20
tauen besteht das Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der
Steuern und vom Vermögen (BGBl III Nr. 209/2005).
Ausländische Investoren dürfen ihre Gewinne oder Dividenden nach Versteuerung ohne Beschränkungen ins Ausland transferieren. Die erwähnten Einnahmen dürfen auch in Form von auf
dem Binnenmarkt gekauften Waren oder Dienstleistungen ausgeführt werden.
Tätigkeiten, die in den zollfreien Wirtschaftszonen von ausländischen Investoren ausgeübt werden, werden durch Staatsgarantien sowie Zoll- und Steuerbegünstigungen gefördert.
Rechtsanwälte, Steuerberater
Verzeichnisse deutschsprachiger Steuerberater und Rechtsanwälte in Litauen können bei der
Deutsch-Baltischen Handelskammer eingeholt werden: www.ahk-balt.org
PATENT-, MARKEN- & MUSTERRECHT
Patent- und Markenrecht
Litauen hat Ende 2010 ein neues Patentgesetz verabschiedet, welches die Bestimmungen des
Patentrechtsabkommens in das nationale Recht umsetzt. Dazu sind ein Markenschutzgesetz
(2000) und ein Muster- bzw. Designschutzgesetz (2003) genauso in Kraft. Litauen ist allen bedeutenden internationalen Konventionen beigetreten, darunter auch dem Vertrag über die Internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) oder dem Madrider Abkommen
(MMA) und dem Protokoll zum Madrider Abkommen (MMP) über die internationale Registrierung
von Marken (MMA) unterzeichnet, und befindet sich im Netzwerk der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO, www.wipo.int ), des Europäisches Patentamtes (www.epo.org ) und des
Amtes der Europäischen Union - Marken, Muster, Modelle (HABM).
Europäisches Patent
In Litauen ist seit dem 1. Dezember 2004 das Übereinkommen über die Erteilung europäischer
Patente (Europäisches Patentübereinkommen) in Kraft. Nach diesem Übereinkommen braucht nur
eine Patentanmeldung eingereicht werden, in der die Vertragsstaaten angegeben werden, für die
ein Europäisches Patent beantragt wird. Eine solche Anmeldung wird zentral bearbeitet und das
Patent wird zentral erteilt. Das Europäische Patent kann direkt beim Europäischen Patentamt oder
beim Staatlichen Patentbüro der Republik Litauen beantragt werden. Es ist hervorzuheben, dass
das Europäische Patent mit dem Hinweis auf die Republik Litauen seinem Inhaber in der Republik
Litauen die gleichen Rechte wie das nationale Patent gewährt, das von dem Litauischen Nationalen Patentbüro erteilt wird.
Urheberrecht
Gegenstände des Urheberrechts sind die Originalwerke in den Bereichen Literatur, Wissenschaft
und Kunst, die Ergebnis einer schöpferischen Tätigkeit des Urhebers sind und in nachvollziehbarer Form bestehen. Das Urheberrecht entsteht bei der Erschaffung eines Werkes und ist nicht zu
registrieren. Urheberrechte werden in die ausschließlich dem Urheber zustehenden Nichtvermögensrechte, die nur dem Autor gehören und nicht übertragen werden können, und in die wirtschaftlichen Rechte, die an Dritte übertragen werden können, gegliedert. In Litauen wird Schutz
solcher Rechte wie der Vermögens- und Nichtvermögensrechte des Künstlers, des Schallplattenproduzenten, der Übertragungsmedien und auch des Herstellers eines audiovisuellen Werkes
(Films) gewährt. Die Inhaber des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte sind berechtigt,
ihre Vermögensrechte an die für diese Zwecke gegründeten Verbände zum Zwecke einer gemeinsamen Verwaltung und Durchsetzung zu übertragen. Dieses sind zurzeit die Agentur der
Verwertungsgesellschaften zur Wahrnehmung der Urheberrechte in Litauen (LATGA-A) und die
Assoziation für Verwertung verwandter Schutzrechte (AGATA).
Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
21
LIZENZVERGABE
Rechtliche Aspekte
Der Lizenzvertrag ist im litauischen Zivilrecht kein spezieller Vertragstyp und kann mit dem Partner
frei vereinbart werden.
Steuerliche Aspekte
Es gelten die einschlägigen Bestimmungen des DBA ohne Einschränkung.
Gestaltung von Lizenzverträgen
Schriftform wird unbedingt empfohlen.
EIGENTUM UND FORDERUNGEN
Eigentumssicherung
Ein nach deutschem Recht begründeter Eigentumsvorbehalt kann in Litauen nur dann durchgesetzt werden, wenn dieser im Vertrag vorgesehen ist. Als Maßnahmen zur Eigentumssicherung
können Bankgarantien, Akkreditive u. ä. empfohlen werden.
Bei größeren Lieferungen auf Ziel sollte die Möglichkeit der Eintragung eines Kommerzpfandes in
Erwägung gezogen werden, welches die Verpfändung von Maschinen, Anlagen und Handelsware
erlaubt. Damit ist der Eigentumsvorbehalt sichergestellt und im Falle eines Konkurses eine bevorrechtete Forderungsbehandlung gewährleistet. Ohne Eintragung dieses Kommerzpfandes könnte
z. B. der Käufer einer Maschine diese Maschine verpfänden, womit der Eigentumsvorbehalt –
auch wenn vertraglich vereinbart – nicht durchsetzbar wäre.
Eigentumsvorbehalt
In Litauen ist der einfache Eigentumsvorbehalt gesetzlich vorgesehen (ZGB, seit 01.07.2001 in
Kraft). Verlängerte und erweiterte Formen des EV sind jedoch gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt. Es spricht zwar nichts dagegen, diese zu vereinbaren. In der Praxis sind jedoch alle Formen
des EV unüblich und daher im Streitfall auch eher schwierig durchzusetzen. Der wirtschaftliche
Zweck der Besicherung z.B. des Lieferanten wird in Litauen meist durch eine Vereinbarung und
Eintragung eines Pfandrechts erreicht.
Für die gerichtliche Durchsetzbarkeit der Eigentumsrechte ist im Handel mit litauischen Wirtschaftssubjekten eine möglichst genaue Beschreibung der Details des Eigentumsübergangs sowie des Gerichtsstandortes notwendig.
Dennoch lässt sich der Eigentumsvorbehalt unter bestimmten Voraussetzungen auch für Handelsware vereinbaren. Dazu müssen Sie vorab einen Vertrag unterschreiben, der eben diesen
Eigentumsvorbehalt definiert und durch Annahme der litauische Geschäftspartner als gültig geschlossen wird. Ob der Eigentumsvorbehalt in dieser Form vereinbart vor Gericht auch durchgesetzt werden kann ist sehr fraglich und liegt im Ermessen des Richters.
Der Kaufvertrag ist die wichtigste Voraussetzung für den Eigentumsvorbehalt. Der Käufer erwirbt
das volle Eigentumsrecht im Moment der Übernahme des Kaufgegenstandes, sofern die Gesetze
oder der Vertrag nichts anders bestimmen. Im Vertrag kann etwa vereinbart werden, dass der
Käufer das Eigentum erst nach der Erfüllung bestimmter Verpflichtungen (z. B. nach vollständiger
Kaufpreiszahlung) erwirbt. Für die gerichtliche Durchsetzbarkeit der Eigentumsrechte ist im Handel mit litauischen Wirtschaftssubjekten eine möglichst genaue Beschreibung der Details des Eigentumsübergangs sowie des Gerichtsstandortes notwendig.
Es wird empfohlen, den Eigentumsvorbehalt vor allem im Vertrag zu definieren. Die von den
Rechtsanwälten empfohlene Formulierung im Vertrag würde folgendermaßen lauten: “The title to the
Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
22
purchased goods shall be deemed transferred to the Buyer from the day the Buyer transfers the entire purchase price to the Seller pursuant to Article [..] hereto.”
Bei größeren Lieferungen auf Ziel sollte die Möglichkeit der Eintragung eines Kommerzpfandes ins
Kommerzregister in Erwägung gezogen werden, welches die Verpfändung von Maschinen, Anlagen und Handelsware erlaubt. Damit ist der Eigentumsvorbehalt sichergestellt und im Falle eines
Konkurses eine bevorrechtete Forderungsbehandlung gewährleistet.
Forderungseintreibung
Bei Zahlungsverzögerungen kann als erster Schritt die Deutsch-Baltische Handelskammer eingeschaltet werden. Bei gerichtlicher Forderungseintreibung muss bei Klagseinbringung Gerichtsgebühr abgeführt werden (kann beim Schuldner geltend gemacht werden). Verfahren sind jedoch
zumeist sehr langwierig und die Aussichten auf positive Exekution nicht immer gegeben.
Eine zusätzliche Möglichkeit, die Forderung gegen Schuldner in einem anderen EU-Mitgliedstaat
durchzusetzen, ist das Europäische Mahnverfahren. Daneben bleibt das gewohnte nationale
grenzüberschreitende Mahnverfahren möglich. Der Gläubiger kann frei wählen, welchen Antrag er
stellt. Die Einspruchsfrist für den Schuldner beträgt 30 Tage ab Zustellung. Legt er Einspruch ein,
findet ein normaler Zivilprozess statt. Geschieht dies nicht, wird der Europäische Zahlungsbefehl
für vollstreckbar erklärt. Der vollstreckbare Zahlungsbefehl entspricht dem deutschen Vollstreckungsbescheid.
Wechsel- und Scheckrecht
Das Wechsel- und Scheckgesetz (1999) regelt die Anwendung von Schecks und Wechseln, wobei
in groben Zügen eine starke Ähnlichkeit mit dem deutschen Scheck- und Wechselrecht festzustellen ist. Wechsel sind in Litauen im Geschäftsverkehr kaum üblich.
Insolvenzrecht
Die litauische Gesetzgebung regelt die Konkursfragen und die Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens auf der Grundlage folgender Grundsätze: Schutz der Vermögensinteresse der Gläubiger, Priorität der Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit, Vorrang der Vermögensinteresse der
Arbeitnehmer, die in einem zahlungsunfähigen Unternehmen tätig sind.
Wenn ein Unternehmen die mit den Gläubigern ausgehandelten Zahlungsverpflichtungen nicht
innerhalb einer dreimonatigen Frist einhalten oder nicht innerhalb der im Gesetz festgelegter Frist
einlösen kann und wenn diese Zahlungsverpflichtungen (Schulden) eines Unternehmens die Hälfte des in der Bilanz eingetragenen Vermögens übersteigen, geht man davon aus, dass das Unternehmen zahlungsunfähig ist und ein Konkursverfahren beantragt werden kann.
Das Ausgleichsverfahren nach dem deutschen Recht wird in Litauen nicht angewendet. Bei großen finanziellen Schwierigkeiten gibt es das Reorganisationsverfahren oder gleich das Konkursverfahren. Es gibt zwei Konkursverfahrensarten: ein gerichtliches und ein außergerichtliches Verfahren. Von den Reorganisationsverfahren gibt es nur einige im Jahr.
Das aktuelle Konkursgesetz findet auf alle in Litauen registrierten Unternehmen, Geschäftsbanken
und anderen Kreditinstitutionen Anwendung. Eine Restrukturierung kann vom Unternehmen angestrebt werden, wenn den Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen werden kann, das Unternehmen seine Tätigkeit noch ausübt und kein Konkursverfahren gestartet wurde.
Vertretungsvergabe
Die litauischen Bestimmungen in Bezug auf Handelsvertreter stammen aus dem Zivilgesetzbuch
(ZGB, Teil 3., Art. 2.152 – 2.168), welches im Jahr 2001 in Kraft getretenen ist und die Pflichten
Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
23
und Rechte eines Handelsvertreters als natürliche oder juristische Person bestimmt. Ein Handelsvertretergesetz existiert in Litauen nicht.
In Litauen existiert kein mit Deutschland vergleichbares Netz von selbständigen Handelsvertretern.
Daher ist es ratsam, nur eine juristische Person als Vertreter zu ernennen, da andernfalls viele
übliche kaufmännische Schutzvorschriften (wie z.B. die Regeln des unlauteren Wettbewerbs, zeitliche Bindung, Kündigungsfristen, Geschäftsgeheimnis) nicht rechtlich gesichert sind.
Es ist üblich, zu Beginn des Vertretungsverhältnisses eine Probezeit zu vereinbaren. Eine Konkurrenzklausel seitens des Auftraggebers kann durchgesetzt werden, darf aber nicht zu eng gefasst
sein und muss zeitlich begrenzt sein. Besonders zu beachten ist, dass es Mindestkündigungsfristen gibt und der Handelsvertreter Anspruch auf Ausgleichszahlungen von bis zu einer durchschnittlichen Jahresprovision hat.
Vor Abschluss eines Vertretungsvertrages ist es ratsam, über die in Frage kommenden litauischen
Firmen Bonitätsauskünfte einzuholen, sowie einen Rechtsanwalt für die Vertragsgestaltung zu
konsultieren.
Arten von Vertretern
Wie bereits erwähnt kommt als Vertreter nur ein Unternehmen bzw. ausnahmsweise eine selbständig tätige Person in Frage. In den meisten Fällen wird in Litauen nur ein Vertreter für ein Produkt eingesetzt, weil der Markt für eine regionale Aufteilung zu klein ist. Es sollte unbedingt vermieden werden, ohne Wissen und Zustimmung des Vertreters, mehrere Vertreter einzusetzen, da
dies in Litauen wegen des geringen Marktumfanges in den meisten Fällen bekannt wird und zu
schweren Verstimmungen führen kann.
Vertretungsvertrag
Ein Handelsvertreter muss über ein zugelassenes Unternehmen verfügen. Seine Tätigkeit besteht
in der Vermittlung von Geschäften für andere Unternehmer, sowie dem Abschluss von Verkaufsverträgen in deren Namen. Ein Handelsvertreter vertritt die Interessen des Unternehmens im
Rahmen des Vertrages. Das Verhältnis zwischen dem Vertreter und dem Vertretungsgeber wird
durch den gegenseitigen Vertrag und das Zivilgesetzbuch bestimmt. Im ZGB werden vor allem die
gegenseitigen Rechte und Verpflichtungen, Vergütung, Verantwortung, Vollmacht und Vertragsabschließung hervorgehoben. Die Stellung des Handelsvertreters wird wesentlich durch die Regelung der Mindestkündigungsfristen gestärkt.
Mustervertrag
Folgende Bedingungen sollten in einer schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Vertreter und
dem Unternehmer festgelegt sein:





Beschränkungen der Haftpflicht des Vertreters oder des Unternehmers oder generell ein Verzicht darauf;
Wettbewerbsklausel nach Kündigung des Vertrages;
Kündigungsgründe;
exklusive Rechte des Vertreters;
Festlegung der Provision des Vertreters bei Vertragsausführung.
Arbeits- & Sozialrecht
Nach geltendem EU-Recht steht es den Mitgliedsstaaten frei, ihre Rechtsvorschriften und Kollektivverträge auf alle Personen anzuwenden, die in ihrem Hoheitsgebiet, und sei es auch nur vorübergehend, unselbständig erwerbstätig sind, unabhängig davon, wo der Arbeitgeber ansässig
ist. Für deutsche Unternehmen folgt daraus, dass auch bei nur vorübergehender Tätigkeit (z.B.
Montage) in Litauen die Vorschriften des litauischen Arbeitsrechts eingehalten werden müssen.
Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
24
Die gesetzliche Arbeitszeit liegt bei 40 Stunden aufgeteilt auf fünf Tage pro Woche. In Litauen
dürfen pro Tag nicht mehr als zwölf Arbeitsstunden und pro Woche nicht mehr als 48 Arbeitsstunden geleistet werden. Für Überstunden und Arbeitsstunden zwischen 22.00 und 6.00 Uhr kommt
ein 1,5-facher Aufschlag auf den Brutto-Lohn zur Anwendung. Die Arbeit am Wochenende und an
Feiertagen muss doppelt bezahlt werden.
Der Urlaub kann nach sechsmonatiger ununterbrochener Arbeitszeit beansprucht werden. Der
Urlaubsanspruch liegt bei mindestens vier Wochen für ein Tätigkeitsjahr im Nachhinein. In Litauen
sind dies 28 Kalendertage, wobei in bestimmten Fällen (beschwerliche Arbeitsumstände, Alter,
Anstellungsdauer im Unternehmen usw.) der Urlaubsanspruch länger ist. Die zusätzlichen bezahlten und unbezahlten Urlaubsansprüche sind jedoch vielfältig. Die gesetzlich vorgeschriebene minimale Kündigungsfrist seitens Arbeitnehmers beträgt 14 Kalendertage. Die "normalen" Kündigungsfristen liegen zwischen ein und zwei Monaten, die Kündigungs- und Entlassungsgründe
werden ähnlich derer in Deutschland definiert.
Gehälter werden zwölf Mal im Jahr ausbezahlt. Das Gesetz sieht eine Auszahlung zwei Mal pro
Monat vor, diese Regelung kann aber durch eine einmalige Auszahlungsvereinbarung im Arbeitsvertrag ersetzt werden.
Das Arbeitsverhältnis in erster Reihe ohne Arbeitsvertrag oder wider die gesetzlichen Vorschriften
betreffend die Anstellung von ausländischen Staatsbürgern wird als illegal betrachtet und strikt
bestraft.
Aufenthaltserlaubnis
Für die Einreise nach Litauen ist von deutschen oder EU-Staatsbürgern ein bei Einreise noch mindestens drei Monate gültiger Reisepass oder Personalausweis mitzuführen. Litauen ist seit Dezember 2007 Mitglied des Schengener Abkommens, sodass bei Einreisen aus EU-Raum keine
Grenzkontrollen mehr erfolgen.
EU-Bürger müssen nunmehr keine Aufenthaltsbewilligung für den EU-Raum mehr beantragen. Es
verbleibt lediglich die Pflicht, den Wohnsitz bekannt zu geben, wenn man sich mehr als drei Monate im Land aufhält. Die EU-Aufenthaltsgenehmigung bleibt erforderlich für die zusammen reisenden Familienmitglieder, die keine EU-Staatsbürger sind und sich mehr als drei Monate binnen einer Kalenderjahreshälfte in Litauen aufhalten.
Für die Nicht-EU-Bürger wurde außerdem die Aufenthaltsgenehmigung für die Republik Litauen
durch die langfristige Aufenthaltsgenehmigung für den EU-Raum, die einem Ausländer ein Aufenthaltsrecht in der Republik Litauen verleiht und den Status des Stammstaatsbürgers bestimmt,
ersetzt.
Eine permanente Aufenthaltsgenehmigung ist mit dem Aufenthalt in einem der EU-Staaten verbunden. Eine von Litauen ausgestellte Genehmigung erlischt formell, wenn der Betreffende für ein
anderes EU-Land eine Aufenthaltsgenehmigung erhält. Es ist zu bemerken, dass die abgelaufene
Gültigkeitsfrist der Aufenthaltsgenehmigung kein Grund für die Ablehnung des permanenten Aufenthaltsrechts für einen Ausländer ist.
Arbeitserlaubnis
Litauen hat im Bereich der Freizügigkeit der Arbeitnehmer keine Restriktionen erlassen, weshalb
EU-Staatsbürger in Litauen keine Arbeitsgenehmigung benötigen.
Die Mitnahme beziehungsweise Entsendung von Arbeitnehmern aus dem EU-Raum nach Litauen
erweist sich für den in Deutschland ansässigen Arbeitsgeber als relativ unbürokratisches Unterfangen. Informationspflichten bestehen zwar gegenüber den Migrationsbehörden (Migrationsabteilung des Innenministeriums): www.migracija.lt, doch ergeben sich die Verpflichtungen nur für den
Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
25
litauischen Vertragspartner/Auftraggeber/ Unternehmen. Es ist dessen Aufgabe, die zuständigen
Ämter zu informieren und auch etwaige Gebühren zu entrichten.
Somit ist es also eine Frage des zwischen dem deutschen Unternehmen und dem litauischen Unternehmen/Vertragspartner/Auftraggeber ausgearbeiteten Übereinkommens, auf welche Art und
Weise intern eine Verteilung der Aufgaben und der Kosten besteht, gegenüber litauischen Behörden muss allerdings das in Litauen ansässige Unternehmen tätig werden.
Etwas anders stellt sich die Situation für Arbeitnehmer aus Nicht-EU-Ländern dar, diese benötigen
eine Aufenthaltsgenehmigung und eine Arbeitsbewilligung, für deren Erhalt allerdings wiederum
der litauische Unternehmer Sorge tragen muss. Hat ein Nicht-EU-Staatsbürger allerdings eine
Arbeitsgenehmigung in einem EU-Land, so darf dieser im Rahmen der Entsendung auch in Litauen tätig werden. Nähere Informationen zur Beschäftigung von EU- und Nicht-EU-Bürgern können
von der litauischen Arbeitsbörse (Labour Exchange Behörde) und derer lokalen Büros eingeholt
werden (www.ldb.lt).
Sozialversicherung, Sozialversicherungsabkommen
Litauen verfügt über ein Sozialversicherungssystem mit bindender sozialer Absicherung für alle
Personen mit ständigem Wohnsitz in Litauen sowie Anspruch auf Sozialhilfe aus einem staatlichen
Fonds. Die Leistungen aus der staatlichen Sozialversicherung umfassen: Renten und Pensionen,
Krankengeld, Schwangerschafts- und Mutterschaftsgeld, Erziehungsgeld, Arbeitslosenhilfe. Die
Arbeitgeber haben 3% der Lohnkosten für die gesetzliche Krankenversicherung und 1% für die
betriebliche Unfallversicherung zu entrichten. Der Gesamtanteil der Belastung für den Arbeitgeber
liegt demnach bei 31%. Der Arbeitnehmeranteil beträgt 9% der Lohnsumme (3% Altersversicherung, 6% Krankenversicherung). Beiträge zur litauischen Sozialversicherung sind steuerlich voll
absetzbar.
Seit Mai 2004 sind die EU-Verordnungen in Kraft getreten, die die Sozialversicherungsprinzipien
der aus den EU-Staaten eingewanderten Personen festlegen. Das Hauptprinzip ist, dass die Sozialversicherungsbeiträge grundsätzlich in dem Staat, in dem die Person tätig ist, mit Ausnahme
bestimmter Fälle, entrichtet werden. Außerdem ist den EU-Mitgliedern bzw. deren zuständigen
Institutionen ein Recht eingeräumt, auch andere, in der EU-Verordnung nicht vorgesehene Ausnahmen anzuwenden. Am häufigsten wird es erlaubt, die Sozialversicherungsbeiträge in dem
Herkunftsland zu entrichten. Dies ist nur in dem Fall möglich, wenn der Arbeitnehmer noch nicht
länger als fünf Jahre in einem anderen Staat arbeitet. Nach fünf Jahren müssen die Beiträge in
dem Staat, wo der Arbeitnehmer tatsächlich seine berufliche Tätigkeit ausübt, bezahlt werden.
Deswegen haben die in Litauen nicht angemeldeten ausländischen Arbeitgeber, deren Arbeitnehmer gemäß den Arbeitsverträgen in Litauen ihre berufliche Tätigkeit ausüben und in Litauen sozialversichert werden müssen, eine Pflicht als Versicherer, die Arbeitnehmer in der Republik Litauen
anzumelden und die Sozialversicherungsbeiträge in gleicher Höhe zu entrichten, wie es für die
einheimischen Arbeitgeber vorgesehen ist.
Deutsche Mitarbeiter, die von einem deutschen Unternehmen beschäftigt werden, sind gemäß
EWG-Verordnung nur dann in Litauen sozialversicherungspflichtig, wenn ihre Tätigkeit außerhalb
Deutschlands länger als zwölf Monate andauert. Um die Befreiung von der Zahlung litauischer
Sozialversicherungsabgaben für diesen Zeitraum zu gewährleisten, ist es notwendig, eine Bestätigung der zuständigen Krankenkasse vorzulegen (Formular E 101). Auf Antrag besteht die Möglichkeit, die Freistellungsfrist um zwölf Monate zu verlängern (Formular E 102).
Es empfiehlt sich vor der Abreise aus Deutschland eines der folgenden Dokumente bei der zuständigen Krankenkasse anzufordern: European Health Insurance Card (EHIC), Provisional Replacement Certificate (PRC), Certificate E 106, Certificate E 109. Dieses erlaubt eine direkte Abrechnung der in Anspruch genommenen Leistung. Sonst muss der Betroffene die Leistung der
litauischen Krankenversicherung zuerst selbst bezahlen und bekommt diese erst nach der Rückkehr nach Deutschland refundiert.
Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
26
Bestimmungen für Montagearbeiten
Dauert die Montagetätigkeit länger als neun Monate, wird sie im Sinne des zwischen Deutschland
und Litauen geschlossenen Doppelbesteuerungsabkommens (BGBl III Nr. 209/2005) zu einer Betriebsstätte und es entsteht auch die Einkommenssteuerpflicht in Litauen.
Prozessrecht
Litauen ist Mitglied der Haager Konferenz für Internationales Recht. Auch hier gilt die Europäische
Gerichtsstands- und Vollstreckungsverordnung (EUVVO), welche die Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Urteilen innerhalb der EU-Länder regelt.
Schiedsgerichtsbarkeit
Litauen hat das Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche (New Yorker Übereinkommen) ratifiziert. Hierin verpflichten sich die Vertragsstaaten, auf
dem Hoheitsgebiet eines anderen Vertragsstaates ergangene Schiedssprüche anzuerkennen und
zu vollstrecken.
Die Internationale Handelskammer ist eine weltweit vertretene Organisation und hat aus historischem Zufall heraus ihren Sitz in Paris.
Die Schiedsklausel der Internationalen Handelskammer (ICC) lautet:
"All disputes arising out of or in connection with the present contract shall be finally settled
under the Rules of Arbitration of the International Chamber of Commerce by one or more arbitrators appointed in accordance with the said Rules."
Die Schiedsklausel ist auch noch in vielen anderen Sprachen verfügbar.
Zweckmäßige zusätzliche Vereinbarungen der Schiedsklausel:
 die Anzahl der Schiedsrichter beträgt.......................... (einer oder drei);
 es ist............................materielles Recht anzuwenden; (applicable law)
 die im Schiedsverfahren zu verwendende Sprache ist......................................
Detaillierte Auskünfte:
 ICC Deutschland, Internationale Handelskammer
Wilhelmstraße 43 G, 10117 Berlin, Tel: +49(0) 30 – 200 73 63 00, Fax: +49(0) 30 – 200 73
63 69, E-Mail: [email protected], Web: www.iccgermany.de
 Deutsch-Baltische Handelskammer in Estland, Lettland, Litauen
Vinco Kudirkos g. 6, LT-03105 VILNIUS, LITAUEN, Tel.: +370 5 213 11 22, Fax: +370 5
213 10 13, E-Mail: [email protected]
Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
27
Bayerisches Außenwirtschaftsangebot
Die bayerische Staatsregierung unterstützt in enger Zusammenarbeit mit ihren Partnern aus der
Wirtschaft: Insbesondere den Kammern und Verbänden - und Bayern International, die in Bayern
ansässigen Unternehmen dabei, die Chancen der Globalisierung zu nutzen. Gerade dem Mittelstand, dem Rückgrat der bayerischen Wirtschaft, gilt das besondere Augenmerk. Auf seine Bedürfnisse zugeschnittene Förderprogramme und Aktivitäten helfen, neue Märkte im Ausland zu
erschließen, Kontakte zu internationalen Partnern aufzubauen und Geschäfte abzuwickeln:

Messebeteiligungen

Delegationsreisen
Tipp!

Unternehmerreisen

Auslandsrepräsentanzen

Kooperations- und Markterschließungsprojekte
Das Förderprojekt „Export Bavaria 3.0. –
Go International“ unterstützt mittelständische bayerische Unternehmen beim Auslandsgeschäft mit seinem Drei-StufenKonzept:

Exportinitiative des Bundes

Einstieg in den Export

Veranstaltungen

Go International

Bayern - Fit for Partnership

Delegationsbesuche

Finanzierungshilfen
1. Untersuchung der Internationalisierungsfähigkeit des Unternehmens
2. Erstellung eines individuellen Internationalisierungsplans
3. Finanzielle Unterstützung bei der Umsetzung des Plans.
Weitere Infos unter
www.go-international.de
Alle Informationen über aktuelle und länderund branchenspezifische
Förderprojekte finden Sie unter
www.auwi-bayern.de/foerderung
Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
28
INFORMATIONEN FÜR GESCHÄFTSREISEN
Sowohl bei der Vorbereitung Ihrer Reise als auch während Ihres Aufenthaltes in Litauen steht
Ihnen die Deutsch-Baltische Handelskammer mit ihrem Service zur Verfügung.
Deutsch-Baltische Handelskammer in Estland, Lettland, Litauen
Vinco Kudirkos g. 6
03105 VILNIUS
LITAUEN
Tel.:
+370 5 213 11 22
Fax:
+370 5 213 10 13
E-Mail:
info.lt(at)ahk-balt.org
Web:
http://www.ahk-balt.org
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Seit 2007/2008 ist Litauen Mitglied des Schengen-Abkommens. Auch nach dem Schengen-Beitritt
ist bis auf weiteres für die Einreise für EU-Bürger das Mitführen eines Reisepasses oder Personalausweises mit noch mindestens dreimonatiger Gültigkeit erforderlich. Passkontrollen finden im
Straßenverkehr bei Grenzübertritt aus Polen oder Lettland grundsätzlich keine mehr statt, ebenso
wie auf den Flughäfen bei der Einreise aus dem Schengen-Raum. Bei der Ausreise mittels Flugzeug wird jedoch von den Fluglinien eine Kontrolle vorgenommen.
Dos & Don’ts
Das Baltikum (als homogener Wirtschaftsraum) existiert nur in den Köpfen. Estland, Lettland und
Litauen unterscheiden sich durchaus nicht nur in sprachlicher und kultureller Hinsicht. Es handelt
sich um drei voneinander unabhängige Märkte, die auch untereinander im Wettbewerb stehen und
daher auch verschieden bearbeitet werden müssen. Zuverlässigkeit und Genauigkeit bei der Erfüllung von Vereinbarungen sind allerdings überall die Basis für gute und dauerhafte Geschäftsbeziehungen. Verhandlungen werden meist sachlich, direkt auf die entscheidenden Punkte konEin Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
29
zentriert und mitunter recht hart geführt. Qualitäts-, Funktions- und Serviceaspekte müssen anschaulich und überzeugend vorgebracht werden, um den Kauf eines höherpreisigen Produktes zu
rechtfertigen. Die Pflege der Geschäftskontakte und der Aufbau guter persönlicher Beziehungen
durch mehrmalige Besuche ist empfehlenswert. Mit positiven Erfahrungen wächst auch die Kundentreue.
Man sollte keine Vergleiche des Landes, der Mentalität und der Sprache mit Russland und dem
Russischen ziehen. Nicht geschätzt wird des Weiteren belehrendes Auftreten ausländischer Geschäftsleute. „Westliche Überheblichkeit“ ist absolut unangebracht.
Am Beginn eines Geschäftskontaktes im Allgemeinen ist selbstverständlich eine Korrespondenz
erforderlich. Wenn einer litauischen Firma ein neues Produkt angeboten wird, ist die möglichst
ausführliche Produktvorstellung ratsam. Die Litauer schreiben ungern Briefe, und unbekannte Absender können selten mit einer Antwort rechnen, es sei denn, das Produkt und die Geschäftsbedingungen sind sehr attraktiv. Die Geschäftsbriefe sollten immer sachlich und zugleich ausführlich
formuliert sein. Beigefügtes faktenreiches Prospekt- und Referenzmaterial wird geschätzt. Bloß
die Anschreibung des potentiellen Geschäftspartners mit der Angabe der Homepageadresse für
weitere Recherche ist aussichtslos. Die den Produktpreis beeinflussenden Qualitäts-, Funktionsund Serviceaspekte müssen überzeugend und anschaulich vorgetragen werden. Überhöhte Preise sind kaum durchsetzbar.
In Litauen ist von den Fremdsprachen Englisch dominierend. Akademische Titel werden nicht angewendet. Es hat wenig Sinn, bei der Vorarbeit sich nach dem Namen des zuständigen Einkaufsdirektoren oder Abteilungsleiters zu erkundigen, da in allen Klein- und Mittelbetrieben und in meisten Großunternehmen der Geschäftsführer der Entscheidungsträger ist. Deshalb ist es manchmal
schwierig oder auch überhaupt unmöglich, die Route der Korrespondenzweiterleitung zu finden.
Ohne Zuverlässigkeit und Genauigkeit bei der Erfüllung des Vereinbarten ist in Litauen kaum eine
Basis für gute dauerhafte Geschäftsbeziehungen denkbar. Mit positiven Erfahrungen wächst allerdings auch Kundentreue. Die Zufriedenheit mit der Zusammenarbeit, verbunden mit guten persönlichen Beziehungen, deren Pflege auch Besuche erfordert, ermöglicht dann aber auch verhältnismäßig kurze und unkomplizierte Verhandlungen bei Folgeaufträgen.
Wenn es um Geschäftsbesuche geht, sind litauische Partner hier durchaus gastfreundlich und
hilfsbereit - von der Hotelbuchung, Abholung bis zur Begleitung zum Flugplatz. Es wäre aber zu
bemerken, dass ein Litauer dasselbe auch beim Gegenbesuch erwartet.
Es wird empfohlen, die geschäftlichen Vereinbarungen mit einem litauischen Geschäftspartner
möglichst ausführlich schriftlich zu fixieren, da die mündlichen Absprachen kein starkes Gewicht
haben. Andererseits ist auch eine schriftliche Vereinbarung für einen Litauer nicht immer bindend,
wenn er eine für ihn ungünstige Kondition plötzlich entdeckt.
Dem "small talk" kommt beim ersten persönlichen Kennenlernen und auch zur Auflockerung der
Geschäftsatmosphäre eine nicht zu unterschätzende Bedeutung zu. Die Themen können etwa die
Perspektiven und die Entwicklung des Landes, die Naturschönheit, die Vorliebe für Folklore,
Volksfeste und traditionelle Bräuche, Sport sein. Die Sportart Nr. 1 in Litauen ist Basketball (Bronzemedaille bei der WM 2010, Gastgeber bei der EM 2011).
Bei der Wahl der Kleidung sind keine Besonderheiten außer den allgemein üblichen Regeln zu
beachten, d.h. der korrekte Geschäftsanzug bzw. das Kostüm sind zu beachten. In Litauen wird
ein großer Wert auf die Kleidung, insbesondere bei Damen, gelegt.
Anreise
tägliche Verbindungen mit Frankfurt, Warschau, Stockholm u.a. Gut ausgebaute Autobahnen und
Landstraßen sind für Pkw mautfrei zu befahren.
Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
30
Geschäftszeiten
Als Büro-Geschäftszeit gilt allgemein 8.00 bis 17.00 Uhr (mit Abweichungen). Die Läden sind
überwiegend 10.00 bis 20.00 Uhr geöffnet (mit Abweichungen), die Lebensmittelgeschäfte überwiegend 8.00 bis 22.00.
Feiertage (einschließlich regionale Feiertage)
1. Januar (Neujahrstag), 16. Februar (Nationalfeiertag), 11. März (Tag der Wiedererklärung der
Unabhängigkeit), Ostern (2 Tage), 1. Mai (Tag der Arbeit), erster Sonntag im Mai – Muttertag,
erster Sonntag im Juni – Vatertag, 24. Juni (Sonnenwendfeier – Johannestag), 6. Juli (Staatsfeiertag), 15. August (Maria Himmelfahrt), 1. November (Allerheiligen), 24. Dezember (Hl. Abend), 25.
und 26. Dezember (Weihnachten).
Notrufe
Allgemeine Notrufnummer ist 112. Im Notfall auch deutsche Botschaft anrufen!
Maße und Gewichte
Metrisches System
Strom
220 V, 50 Hz; Drehstrom 380 V im industriellen Bereich.
Trinkgeld
Bedienungsgeld ist im Allgemeinen in der Rechnung nicht inbegriffen. Trinkgelder um 10% sind
ortsüblich.
Post- und Telefongebühren
Briefe und Ansichtskarten nach Deutschland bis 20 g: 0,75 Euro, Briefe zw. 20 und 50 g: 0,84 Euro, Briefe zw. 50 und 100 g: 1,13 Euro, Briefe zw. 100 und 500 g: 1,98 Euro.
Die Höhe der Telefongebühren hängt vom Provider oder dem Roaming-Partner ihres Netzproviders ab. Informieren Sie sich vor dem Reiseantritt über die Höhe der Roaming-Gebühren bei Ihrem Provider.
Durchschnittliche Aufenthaltskosten pro Tag
Durchschnittliche Aufenthaltskosten pro Tag betragen ca. 50 EUR (ohne Übernachtungskosten).
Zeitverschiebung
Litauen liegt in der Osteuropäischen Zeitzone: MEZ + 1 Stunde. Da die Umstellung auf Sommerzeit auch in Litauen durchgeführt wird, liegt das Land das ganze Jahr eine Stunde vor Deutschland.
Lokale Verkehrsmittel
Taxi, Linientaxi, Autobus und Oberleitungsbus. Für eine Taxifahrt zwischen Flughafen und Stadtzentrum ist – abhängig vom Taxiunternehmen – mit etwa LTL 80,- (ca. EUR 25,-) tagsüber zu
rechnen. Diese Preise verstehen sich nur ab Flughafen. In und von der Stadt zum Flughafen sind
die Taxigebühren niedriger.
Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
31
Kfz-Bestimmungen
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist obligatorisch. Die Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet 50
km/h, auf Landstraßen 90 km/h, auf Autobahnen 130 km/h (April bis November) bzw. 110 km/h
(November bis April). Abblendlicht muss auch tagsüber eingeschaltet sein. Das Telefonieren im
Pkw ohne Freisprechanlage ist verboten. Spikereifen sind von 1. November bis 31. März erlaubt.
Absolute Anlegepflicht für Sicherheitsgurte. Blutalkoholgrenze 0,4 Promille.
Devisenvorschriften
Devisen können bei litauischen Geschäftsbanken problemlos gewechselt und Euros bei Bankomaten abgehoben werden. Die Ein- und Ausfuhr von Devisen ist unbeschränkt möglich, ab einem
Betrag im Wert von 10.000 EUR besteht Deklarationspflicht beim litauischen Zoll bei Ein- oder
Ausfuhr.
Zollvorschriften (Reisegepäck, Musterkollektion)
Keine Beschränkung sofern für Eigenbedarf - Reisegepäck und übliche Reiseausrüstung können
problemlos eingeführt werden, ebenfalls einige Handmuster oder Mitbringsel in vertretbarem
Rahmen.
Impfungen
Es sind keine besonderen Impfungen vorgeschrieben.
Sonstiges Wissenswertes
In allen Hotels und in den meisten Lokalen und Geschäften werden Kreditkarten wie VISA,
EUROCARD, seltener AMEX, DINERS CLUB angenommen. Es empfiehlt sich die Mitnahme von
mehr als einer Kreditkarte. Banken oder Bankomaten sind zahlreich vorhanden.
Zweckmäßige Kleidung: Im Winter (November bis Mitte April): warme Kleidung (inklusive Kopfbedeckung und Handschuhe); im Sommer leichte Kleidung und Regenschirm.
ERGÄNZENDE AUSKÜNFTE
Zu Litauen sind im Außenwirtschaftsportal Bayern www.auwi-bayern.de → Rubrik „Länder“ abrufbar.
WICHTIGE ADRESSEN
Verband der litauischen Kammern für Handel, Industrie und Handwerk
Vaižganto a. 1 – 63a
LT-01108 Vilnius
Tel.:
00370 5 261 21 02
Fax:
00370 5 261 21 12
E-Mail:
[email protected]
Web:
www.chambers.lt
Verband der litauischen Industrie
A. Vienuolio g. 8
LT-01104 Vilnius
Tel.:
00370 5 212 52 17
Fax:
00370 5 212 52 09
E-Mail:
[email protected]
Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
32
Botschaft der Republik Litauen in Deutschland
Charitestraße 9
D-10117 Berlin
Tel.:
+49 30/ 890 681 0
Fax:
+49 30/ 890 681 15
E-Mail:
[email protected]
Web:
www.de.mfa.lt
Information zu Honorarkonsuln finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amtes: → Reiseund Sicherheitshinweise → Litauen → Deutsche Vertretungen
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Sierakausko 24/8
LT-03105 Vilnius
Tel.:
+370 5 2106400
Fax:
+370 5 2106446
E-Mail:
[email protected]
Web:
www.wilna.diplo.de
Österreichische Botschaft
Gaono 6
LT-01131 Vilnius
Tel.:
+370 5 2660580
Fax:
+370 5 2791363
E-Mail:
[email protected]
Web:
www.bmeia.gv.at/wilna
Schweizerisches Honorargeneralkonsulat Vilnius
Lvovo 25
LT-09320 Vilnius
Tel.:
+370 5 2032969
Fax:
+370 5 2032944
E-Mail:
[email protected]
Web:
www.eda.admin.ch
Banken
SEB BANKAS
Gedimino 12
LT-01103 Vilnius
Tel.:
+370 5 268 2800
Fax:
+370 5 268 2333
E-Mail:
[email protected]
Web:
www.seb.lt
Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
33
DNB BANKAS
J. Basanaviciaus 26
LT-03601 Vilnius
Tel.:
+370 5 239 3444
Fax:
+370 5 213 9057
E-Mail:
[email protected]
Web:
www.dnb.lt
SWEDBANK
Konstitucijos 20ª
LT-03502 Vilnius
Tel.:
+370 5 268 4444
Fax:
+370 5 258 2700
E-Mail:
[email protected]
Web:
www.swedbank.lt
Lokale Reisebüros
AAA WRISLIT
Konstitucijos 7 (3. Stock), LT-09308 Vilnius
Tel.:
+370 5 248 7202
Fax:
+370 5 248 7207
E-Mail:
[email protected]
Web:
www.wrislit.lt
WEST EKSPRESS
Stulginskio 5
LT-01115 Vilnius
Tel.:
+370 5 255 3265
Fax:
+370 5 212 5321
E-Mail:
[email protected]
Web:
www.westexpress.lt
Fluglinien
AIR BALTIC
Tel.:
+371 6700 6006
Web:
www.airbaltic.com
LUFTHANSA
Rodunios kelias 2
LT-02118 Vilnius
Tel.:
Hotline: +370 5 205 1183
E-Mail:
[email protected]
Web:
www.lufthansa.com
Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
34
Dolmetschdienste
SKRIVANEK VERTIMU BIURAS
Svitrigailos 11B
LT-03228 Vilnius
Tel.:
+370 5 212 1640
Fax:
+370 5 260 9551
E-Mail:
[email protected]
Web:
www.skrivanek.lt
METROPOLIO VERTIMAI
Ulonu 5
LT-08240 Vilnius
Tel.:
+370 85 261 8069
Fax:
+370 85 262 1776
E-Mail:
[email protected]
Web:
www.metropolis.lt
MAGISTRAI
Gedimino 43-3
LT-01109 Vilnius
Tel.:
+370 5 261 9891
Fax:
+370 5 268 5713
E-Mail:
[email protected]
Web:
www.magistrai.lt
Hotels
RADISSON BLU ASTORIJA HOTEL*****
Didzioji 35/2
LT-01129 Vilnius
Tel.:
+370 5 212 0110
Fax:
+370 5 212 1762
E-Mail:
[email protected]
Web:
www.radissonblu.com/hotel-vilnius
NOVOTEL VILNIUS****
Gedimino 16
LT-01103 Vilnius
Tel.:
+370 5 266 6200
Fax:
+370 5 266 6201
E-Mail:
[email protected]
Web:
www.accorhotels.com, www.novotel.com
Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
35
HOLIDAY INN VILNIUS****
Seimyniskiu 1
LT-09312 Vilnius
Tel.:
+370 5 210 3000
Fax:
+370 5 210 3001
E-Mail:
[email protected]
Web:
www.holidayinnvilnius.lt
HOTEL KAUNAS****
Laisves 79
LT-44297 Kaunas
Tel.:
+370 37 750850
Fax:
+370 37 750851
E-Mail:
[email protected]
Web:
www.kaunashotel.lt
RADISSON BLU HOTEL KLAIPEDA****
Sauliu 28
LT-92231 Klaipeda
Tel.:
+370 46 490800
Fax:
+370 46 490815
E-Mail:
[email protected]
Web:
www.radissonblu.com/hotel-klaipeda
Ärzte
MEDICINOS DIAGNOSTIKOS IR GYDYMO CENTRAS
V. Grybo 32A
LT-10318 Vilnius
Tel.:
+370 5 270 9120
Mobil:
+370 5 270 9127
E-Mail:
[email protected]
Web:
www.medcentras.lt
BALTIJOS AMERIKOS KLINIKA
Nemencines pl. 54A
LT-10103 Vilnius
Tel.:
+370 5 234 2020
Fax:
+370 5 276 7942
E-Mail:
[email protected]
Web:
www.bak.lt
Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
36
LINKS
Thema
Grundinformationen über Litauen
Wirtschafts- und Investitionsprofil
Regierung der Republik Litauen
Wirtschaftsministerium
Statistik
Litauische Nationalbank
e-Government
Infobasis Litauen
Arbeitsamt
Internationaler Flughafen Vilnius
Unternehmensverzeichnis
Datenbank Tourismus
Vilnius Conventional Bureau
Adressensuche
Link
www.lietuva.lt
www.businesslithuania.com
www.lrv.lt/en
www.ukmin.lt/en
www.stat.gov.lt/en
www.lb.lt
www.epaslaugos.lt
www.litauen-info.de
www.ldb.lt/en
www.vno.lt/en
www.imones.lt/en/ www.info.lt/de
www.viskasturizmui.lt/en
www.vilnius-convention.lt
www.maps.lt
Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA