Exportbericht Litauen - Außenwirtschaftsportal Bayern
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Exportbericht Litauen Januar 2017 Außenhandel Geschäftsabwicklung Markterschließung Zoll Recht Geschäftsreisen 2 Herausgeber, Medieninhaber (Verleger) und Hersteller: AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA Wiedner Hauptstraße 63, Postfach 150, 1045 Wien, Redaktion: Kommunikation Inland, Telefon: 05 90 900-4321, 4214, Telefax: 05 90 900-255, E-Mail: [email protected] http://wko.at/aussenwirtschaft Die Unterlage zu dieser Veröffentlichung stellte das zuständige AußenwirtschaftsCenter zur Verfügung. Hinweis: Im Sinne einer leichteren Lesbarkeit werden geschlechtsspezifische Bezeichnungen nur in ihrer männlichen Form angeführt. © AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA Das Werk ist urheberrechtlich geschützt. 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Überarbeitung durch das Außenwirtschaftszentrum Bayern (AWZ) Lorenzer Platz 27, 90402 Nürnberg, Telefon: 0911/23886-42, Telefax: 0911/23886-50 E-Mail: [email protected] Internet: http://www.auwi-bayern.de - http://www.awz-bayern.de Trotz sorgfältiger Prüfung aller in der vorliegenden Publikation enthaltenen Informationen sind Fehler nicht auszuschließen. Die Richtigkeit des Inhaltes ist daher ohne Gewähr. Eine Haftung des AußenwirtschaftsCenters, der © AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA, der Wirtschaftskammer Österreich und der BIHK Service GmbH ist ausgeschlossen. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 3 ALLGEMEINE INFORMATIONEN ....................................................................................................... 4 WIRTSCHAFTSINFORMATIONEN ..................................................................................................... 6 AUSSENHANDEL................................................................................................................................ 8 INFORMATIONEN ZUR GESCHÄFTSABWICKLUNG UND MARKTBEARBEITUNG ......................... 9 Normen .............................................................................................................................................. 10 Liefer-, Leistungs- und Zahlungsbedingungen ................................................................................... 10 Bank- und Finanzwesen .................................................................................................................... 11 Verkehr, Transport, Logistik ............................................................................................................... 12 KORRUPTION – EIN VERMEIDBARES UND GEFÄHRLICHES ÜBEL……………………………......12 INFORMATIONEN ZU STEUERN UND ZOLL ................................................................................... 13 Steuern und Abgaben ........................................................................................................................ 13 Zoll und Außenhandelsregime ........................................................................................................... 15 RECHTSINFORMATIONEN .............................................................................................................. 17 Firmengründung ................................................................................................................................ 19 Patent-, Marken- & Musterrecht ......................................................................................................... 20 Lizenzvergabe ................................................................................................................................... 21 Eigentum und Forderungen ............................................................................................................... 21 Vertretungsvergabe ........................................................................................................................... 22 Arbeits- & Sozialrecht ........................................................................................................................ 23 Schiedsgerichtsbarkeit ....................................................................................................................... 26 INFORMATIONEN FÜR GESCHÄFTSREISEN ................................................................................. 28 WICHTIGE ADRESSEN .................................................................................................................... 31 LINKS ................................................................................................................................................ 36 Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 4 ALLGEMEINE INFORMATIONEN Key facts Staatsform Republik Fläche 65.301 km2 Bevölkerung 2,9 Mio. Städte Vilnius (Hauptstadt), 539 000 EW Kaunas (Industrie- und Handelszentrum), 321 000 EW Klaipeda (Hafen), 161 000 EW Klima Maritim/Kontinental, gemäßigt. Temperatur im Janua: -8o C, im Juli: +21o C Währung Euro Litauen liegt in der geographischen Mitte Europas und hat gemeinsame Grenzen mit Lettland im Norden, Weißrussland im Süd-Osten, Polen im Süd-Westen und dem Kaliningrad-Gebiet der Russischen Föderation ebenfalls im Süd-Westen. Historischer Überblick Die eigentliche Geschichte Litauens beginnt zwischen 1230 und 1240. In dieser Zeit vereinigte Fürst Mindaugas die von Litauern und anderen baltischen Stämmen bewohnten Ländereien zum Großfürstentum Litauen. Während der Herrschaft von Großfürst Vytautas wurde das Großfürstentum Litauen zu einem der flächenmäßig größten Staaten Europas; es umfasste den größten Teil der Ukraine und Gebiete West-Russlands bis knapp vor Moskau. Durch die Dritte Polnische Teilung nach dem Aufstand von 1775 wurde das Gebiet ganz aufgeteilt und hörte auf, als Staat zu existieren. De facto ging Litauen bis zur deutschen Besetzung 1915 im Russischen Reich auf. Von 1918-1940 erlebte Litauen eine kurze Zeit der Eigenständigkeit. Das weitere Schicksal Litauens wurde 1939 durch das Geheime Zusatzprotokoll zum Nichtangriffspakt zwischen Hitler und Stalin (1939) besiegelt. In diesem Abkommen wurde Litauen als Interessensgebiet der UdSSR zugesprochen und in weiterer Folge 1940 offiziell und innerhalb der Sowjetunion die Litauische Sozialistische Sowjetrepublik. Im Juni/Juli 1941 besetzte die deutsche Wehrmacht die baltischen Sowjetrepubliken, die im Juli 1945 wieder durch die Rote Armee befreit wurden. Es folgten neuerlich Maßnahmen der Sowjetisierung, 1949-52 eine forcierte Zwangskollektivierung der Landwirtschaft und verstärkte Ansiedlung von Russen. Erst mit der Ära Gorbatschow kam die Wende. Im Sommer 1988 wurde die litauische Reformbewegung Sajudis gegründet, deren Kandidaten die Wahlen von 1990 gewannen. Am 11. März 1990 proklamierte Vytautas Landsbergis die Wiedererrichtung des unabhängigen Litauen, der Durchbruch gelang nach dem Scheitern des Putsches in Moskau im August 1991. 1991 wurde Litauen in die Vereinten Nationen aufgenommen, 1994 bewarb es sich als erster Baltischer Staat um die Mitgliedschaft in der NATO, 2001 wurde es in die Welthandels-+organisation und 2004 in die NATO aufgenommen. Im selben Jahr trat Litauen der Europäischen Union und im Dezember 2007 dem Schengener Abkommen bei. Im zweiten Halbjahr 2013 hat Litauen den EURatsvorsitz erfolgreich geführt. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 5 Bevölkerung Litauen ist in Bezug auf die Volkszugehörigkeit das homogenste Land des Baltikums und hat die größte Bevölkerung der drei Baltischen Staaten. Anfang 2015 betrug die Einwohnerzahl Litauens 2,9 Mio., wobei noch vor einigen Jahren 3,7 Mio. zu verzeichnen waren. Aufgrund von immer noch nicht zufriedenstellender Wirtschaftslage und der daraus folgenden Arbeitslosigkeit bzw. niedriger Löhne verlassen viele, darunter auch begabte, junge Leute das Land. Es gibt eine große Anzahl von Auslandslitauern, besonders im Vereinigten Königreich, Irland und Norwegen – vor allem aufgrund der dritten Auswanderungswelle nach dem EU-Beitritt Litauens. Die Arbeitsmarktöffnung in Deutschland und Österreich am 1.5.2011 hat jedoch keine weitere Abwanderungswelle in diese Länder mit sich gebracht. Neben der überwiegenden Mehrzahl von Litauern wohnen in Litauen vor allem auch Russen und Polen, die weitgehend in der Hauptstadt Vilnius und in der Hafenstadt Klaipeda konzentriert sind. Die vorherrschende Konfession in Litauen ist römisch-katholisch mit einem Anteil von ca. 79% und rund 630 Glaubensgemeinden landesweit. Die gläubige russische Bevölkerung ist meist russischorthodox (4%), mehr als 11% der Bevölkerung bezeichnet sich als konfessionslos. Landes- und Geschäftssprachen Nationalsprache ist Litauisch (indoeuropäischer Sprachstamm, baltische Sprachfamilie, enge Verwandtschaft mit Sanskrit und keine Verwandtschaft oder Ähnlichkeit mit dem Russischen!), als internationale Geschäftssprache wird meistens das Englische verwendet. Als Kommunikationssprache kann häufig auch Russisch oder Deutsch verwendet werden. Politisches System Litauen ist eine unabhängige, demokratische Republik. Die Staatsgewalt wird vom Seimas (Parlament), dem Präsidenten, der Regierung und der Justiz ausgeübt. Die höchste gesetzgebende Gewalt ist das Einkammerparlament, der Seimas, dessen 141 Abgeordnete für vier Jahre aufgrund allgemeiner, gleicher, direkter und geheimer Wahl gewählt werden Die letzten Wahlen fanden im Oktober 2016 statt. Unter den bedeutendsten Parteien sind die Konservative Heimatunion, die Sozialdemokratische Partei, die Arbeitspartei und die Partei des Nationalen Aufstiegs zu nennen. Sowohl nach Parlamentswahlen 2008 als auch denen von 2012 gibt es im litauischen Parlament keine Partei mit klarer Mehrheit, die Parteien verfolgen keine klaren ideologischen Richtungen. Die Entscheidungen der Wähler erfolgten früher nach dem Pendelprinzip – von rechts nach links und dann umgekehrt, in der letzten Zeit entscheidet man sich für Persönlichkeiten bzw. für die von Prominenten geführten Parteien. Das bestätigte auch die Wahl von Oktober 2012, aus welcher wieder eher linksorientierte und populistische Parteien als Sieger hervorgingen. Die höchste exekutive Gewalt in Litauen ist die Regierung. Sie besteht aus dem Ministerpräsidenten und den Ministern. Der Ministerpräsident wird vom Präsidenten der Republik mit Zustimmung des Parlamentes (Seimas) ernannt bzw. abberufen. Die Minister werden vom Ministerpräsidenten vorgeschlagen und vom Präsidenten ernannt bzw. abberufen. Die aktuelle Regierungskoalition nach den Wahlen im Oktober 2012 steht unter dem Vorsitz von Ministerpräsident Algirdas Butkevicius. Es gibt insgesamt 14 Minister bzw. Ministerien. Der Präsident der Republik Litauen ist das Staatsoberhaupt. Er vertritt den Staat und übt sein Amt nach der Verfassung und den Gesetzen aus. Der Präsident wird von den Bürgern der Republik für fünf Jahre auf Grund allgemeiner, gleicher, direkter und geheimer Wahl gewählt. Die gegenwärtige Präsidentin der Republik Litauen ist Dalia Grybauskaitė. Sie wurde im Mai 2009 gewählt und Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 6 2014 im Amt bestätigt. Zu den Hauptfunktionen des Staatspräsidenten gehört die Außenpolitik des Landes, Initiative von Rechtsakten, Unterzeichnung oder Ablehnung der vom Parlament verabschiedeten Gesetze, Ernennung von Richtern, Verleihung von Staatsauszeichnungen. Der Staatspräsident ist der Oberkommandeur des Heeres. Abkommen mit Deutschland Abkommen zwischen Bundesrepublik Deutschland und Republik Litauen über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen (15.03.1994) Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Litauen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen Deutsch-litauisches Kriegsgräber-Abkommen (04.07.1996) Abkommen über Polizeiliche und militärische Zusammenarbeit (23. 06 1999) Mitgliedschaft in internationalen Organisationen EU (seit Mai 2004), NATO (seit März 2004), WTO (seit März 2001), IMF, Weltbank, EBRD, UNO und eine Reihe von UNO-Unterorganisationen. WIRTSCHAFTSINFORMATIONEN Kurze Charakteristik Litauen konnte im Vergleich zu anderen Ländern der Region den wirtschaftlichen Abschwung 2008 und 2009 am schnellsten überwinden. Alle drei Baltischen Staaten hatten ähnliche strukturelle Probleme - stark gefallene Nachfrage auf Auslands- und Binnenmärkten, Mangel an Finanzkrediten, Krise im öffentlichen Finanzbereich. Die Überhitzung der litauischen Wirtschaft war jedoch geringer als bei seinen baltischen Nachbarn. Dazu trägt auch bei, dass Litauen über strukturelle Vorteile - nämlich einen größeren Industrieanteil in der BIP-Struktur (Litauen – 23,6%, Estland – 14,5%, Lettland – weniger als 10%) - verfügt. Wussten Sie, … Das Rückgrat der litauischen Wirtschaft bleibt die Industrie mit ihrem steigenden Exportanteil. Die Grundfaktoren für den Zuwachs des BIP sind die Wiederherstellung des Vorratsniveaus bei Unternehmen und der Export. dass die Staatsverschuldung Litauens im Vergleich zu vielen anderen EU-Staaten sehr niedrig ist? Litauens Wirtschaft war in den letzten Jahren auch von der stagnierenden Wirtschaft bei den wichtigsten Handelspartnern wie zum Beispiel Deutschland betroffen, es erfolgte daher eine teilweise Reorientierung der Unternehmen nach Russland. Litauen war somit von der bereits vor Monaten einsetzenden Rezession Russlands und zusätzlich von den Sanktionen relativ stark betroffen, dennoch wird es auch 2016 eine Zunahme des BIP geben. Die vergleichsweise geringe Staatsverschuldung Litauens ist eine wichtige Voraussetzung für die Bekämpfung der Wirtschaftskrise und in weiterer Folge für den leichteren Zugang zu Finanzierungen. Makroökonomische Stabilität sollte die Finanzsituation im Haushalt weiter verbessern und somit zur Wiederbelebung des Konsums und der Binnenmarktnachfrage beitragen. Wirtschaftslage und Perspektiven Nachdem die litauische Wirtschaft nach Erlangung der Unabhängigkeit bald ein beachtliches Wachstum aufwies, konnte die litauische Währung „Litas“ im Februar 2002 an den Euro zu einem Kurs von 3,4528 Litas pro Euro gebunden werden. Am Mai 2004 erfolgte der Beitritt in die EU. Im Juni 2004 trat Litauen auch dem ERM II bei. Der stabile Wechselkurs konnte auch während der Krise 2008/2009 gehalten werden. Diese Krise wurde auch zur Sanierung struktureller Problembereiche und einer Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit genutzt. Anfang 2015 erfolgte die Einführung des Euro. Dieser wirtschaftspolitische Erfolg steigert die Attraktivität des Landes für Investitionen und auch als Zwischenhandelsstandort insbesondere nach Weißrussland. Die Euroeinführung ist erfolgreich verlaufen und hat 2015 noch kaum zu Preiserhöhungen geführt. 2016 erfolgte jedoch eine Explosion des Preisanstiegs, insbesondere im Dienstleistungsbereich, die zu Folge Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 7 die Bevölkerung wieder zu Sparmaßnahmen zwang und den auch bis dann stagnierenden Inlandskonsum einbremste. WIRTSCHAFTSDATEN Litauischer Markt (BIP, Stabilität, makroökonomische Daten) Litauen ist es bisher sehr erfolgreich gelungen, einen Kurs zu steuern, der in erster Linie auf Konsolidierung konzentriert ist. Rigorose Sparmaßnahmen seit 2009 haben Sinn und Ziel erreicht, indem die Auswirkungen von instabilen Staatsfinanzen auf die nationale Wirtschaft minimiert werden konnten, ohne extra Hilfe der EU oder des IMF in Anspruch zu nehmen. Ein Aufschwung der Wirtschaft ist bereits eingetreten, vor allem in international ausgerichteten Transport- und Industriebereichen. 2011 wurde ein Rekordwirtschaftswachstum von 5,9% erreicht, 2012 waren es 3,7%, 2013 dann 3,3% und 2014 3,0%, im EU-Vergleich wiederum einer der besten Werte. Etwas gebremst werden könnte der Aufschwung durch hohe Preise für Energie und Rohstoffe, sinkende Ausgaben des öffentlichen Sektors und mangelnde Finanzierungsmöglichkeiten. Die Schere zwischen Binnenmarkt und exportorientierten Unternehmen wird größer. Die Sparpolitik wird auch nach Einführung des Euro 2015 weitgehend fortgesetzt. Makroökonomische Daten BIP pro Kopf Bruttoinlandsprodukt Wachstumsrate BIP, real Inflationsrate Arbeitslosenquote Euro Mrd. Euro % % % 2015 12.775 37,1 1,6 -0,7 9,1 2016 13.263* 38,2* 2,8* 0,6* 7,8* 2017 14.306* 40,9* 3,1* 1,8* 6,4* Quelle: GTAI- Wirtschaftsdaten kompakt, * Schätzungen, Stand Mai 2016 Bedeutende Wirtschaftssektoren Litauens Wirtschaft ist vom Tertiärsektor, der – einschließlich der öffentlichen Hand – etwa zwei Drittel des BIP erwirtschaftet, dominiert. Der Produktionsbereich macht etwa 25% des BIP aus, die Bauwirtschaft knapp 5% und die Land- und Forstwirtschaft knapp 3%. Bei den Dienstleistungen haben international gesehen das Transportwesen (11% BIP-Anteil), IKT (3,1% BIP-Anteil) und Finanzdienstleistungen die größte Bedeutung. Litauische Transportunternehmen erbringen 90% ihrer Dienstleistungen im Ausland. Dies auch, da die litauische Industrie deutlich exportorientiert ist – etwa 60% der Produktion wird im Ausland abgesetzt. Die Umstrukturierung der Wirtschaft bewirkte eine Schrumpfung des Industrieanteils am BIP um über 12% von 35% im Jahr 1989. Gemessen am Anteil des BIP sind die bedeutendsten Sektoren die Petrochemie (die einzige Raffinerie im Baltikum), die Nahrungsmittelindustrie, die Holz verarbeitende Industrie inkl. Möbelindustrie, die Chemieindustrie, die Kunststoffindustrie sowie die Textilindustrie (insb. Bekleidung). Die Landwirtschaft Litauens ist relativ gut entwickelt und kann die Grundbedürfnisse der Bevölkerung befriedigen. Bis zum Jahr 2015 verringerte sich ihr Anteil am BIP gegenüber 1989 von 27% auf 3,3%. Der Anteil der Land- und Forstwirtschaft am BIP bleibt in letzter Zeit stabil und schwankt zwischen 3% und 4%. Im Vergleich zu den anderen baltischen Republiken verfügt Litauen über die leistungsfähigste Landwirtschaft und Lebensmittelindustrie, ihre Erzeugnisse gehen zu etwa 16% in den Export. Die Haupterzeugnisse der litauischen Agrarbetriebe sind Schweinefleisch, Milch, Geflügel, Getreide, Kartoffeln, Zuckerrüben und Gemüse. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 8 Beiträge zum BIP in % 100,00 80,00 60,00 3 ,3 2 ,8 4 ,0 3 ,4 3 ,3 2 3 ,5 2 3 ,0 2 2 ,6 6 ,6 7 ,5 7 ,6 4 1 ,1 4 5 ,8 4 5 ,8 4 6 ,2 2012 2013 2014 2015 3 ,5 2 4 ,5 2 1 ,3 2 3 ,2 6 ,6 5 ,8 6 ,5 4 5 ,3 4 5 ,6 4 5 ,2 3 ,4 2 2 ,3 40,00 20,00 5 ,4 ,00 2009 2010 Dienstleistungen 2011 Bauwesen Industrie Landwirtschaft Quelle: Statistikamt Litauens Investitionen (allgemeine, öffentliche etc.) Vor allem in den exportorientierten Branchen steigt das Investitionsvolumen stetig. Ansonsten wird in der Industrie und der Bauwirtschaft noch vorsichtig zurückhaltend agiert. Erfolgreich umgesetzt wurden vor allem Infrastrukturprojekte mit EU-Teilfinanzierungen. Für die nächsten Jahre stehen Sanierungsprojekte der Altwohnbauten in Aussicht. Das harte Sparen der Regierung zeigt positive Tendenzen in der Schuldenentwicklung, schränkt aber auch gleichzeitig die Investitionsmöglichkeiten der öffentlichen Hand ein. Geplante Staatsausgaben für Investitionsprojekte und –programme belaufen sich im Jahr 2016 auf 1,26 Mrd. Euro. Jährlich werden etwa gleich hohe Mittel vorgesehen. Litauen begreift die eigenen öffentlichen Ausgaben weitestgehend als Ergänzung zu EU-Fördermitteln. So beträgt der Anteil der EUFörderungsmittel im für das Jahr 2016 genehmigten Investitionsbudget sogar 53%. Die bedeutendsten Investitionen sind für die Verkehrs- und Kommunikationsinfrastruktur (44,8%), Energie-, Militär- und Kulturbereiche vorgesehen. Arbeitsmarkt (Arbeitskräfte, Arbeitslosigkeit, Ausbildung, etc.) Das Krisenjahr 2009 war durch zahlreiche Entlassungen gekennzeichnet, was die Arbeitslosenrate von 5,8% in 2008 auf 17,8% in 2010 hochschnellen ließ und den Konsum in wichtigen Bereichen nahezu zum Stillstand brachte. 2011 und 2012 war der Arbeitsmarkt stabil. Die Entlassungslawine hat sich beruhigt. Ende 2015 lag die Arbeitslosenrate bei 9,1%. Gleichzeitig muss jedoch angemerkt werden, dass es sich bei der allgemeinen Arbeitslosigkeit in hohem Maße um eine strukturelle Arbeitslosigkeit handelt – einerseits mangelt es an qualifizierten Arbeitskräften, andererseits sind die Arbeitgeber nicht willig, eine minimalen Lebensbedürfnissen entsprechende Entlohnung zu zahlen. Die Schere zwischen Erwartungen der Arbeitnehmer und Vorstellungen der Arbeitgeber hat zur Folge, dass im Industrie- und Dienstleistungsbereich viele Arbeitsplätze nicht belegt sind. Für den Arbeitsmarkt passende und arbeitswillige Einwohner sind entweder ausgewandert (Vereinigtes Königreich, Irland, Norwegen) oder in die Großstädte umgezogen. Arbeitskosten, Lohnniveau Mitte 2016 betrug der gesetzliche Mindestlohn 380 Euro. Der durchschnittliche Brutto-Lohn betrug 2014 etwa 677 Euro und stieg 2015 auf 714 Euro. Seit 2013 wird wieder ein Reallohnzuwachs erzielt. Damit ging einher, dass die Binnenmarktnachfrage sich belebte und zu einer Stütze des Wachstums wurde. Der Konsum wird zum Teil durch die Gelder der im Ausland tätigen Litauer und auch durch zahlreiche private Einkäufer aus dem benachbarten Weißrussland gestützt. AUSSENHANDEL Alle Informationen über den Außenhandel in Litauen finden Sie unter GTAI – Wirtschaftsdaten kompakt- Litauen. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 100 ,00 80,00 4,40 3,30 3,50 3,80 3,50 9 INFORMATIONEN ZUR GESCHÄFTSABWICKLUNG UND MARKTBEARBEITUNG Wirtschaftspolitik Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Litauen sind liberal und im regionalen Vergleich stabil. Empfohlene Vertriebswege Gezielte Marktbearbeitung kann nur durch wiederholte Geschäftsreisen erfolgen. Verkaufsunterlagen sollten am besten in Englisch verfasst sein. Das Zusenden von Verkaufsunterlagen allein führt kaum zum Geschäftsabschluss. Nach positiver Marktbeurteilung und einem Basisgeschäftsvolumen sollte die Errichtung einer lokalen Vertriebsfirma oder Repräsentanz ins Auge gefasst werden. Leider existiert in Litauen kein mit Deutschland vergleichbares Netz von selbständigen Handelsvertretern. Werbung In Litauen können alle üblichen Werbemedien eingesetzt werden abhängig vom Produkt, Zielgruppe, Werbekonzept etc. Fernsehwerbung ist effizient jedoch nicht billig. Zeitungs- und Zeitschrifteninserate verlieren im Wettbewerbskampf gegen das Internet, die Gratiszeitungen und Postwurfsendungen haben hingegen große Bedeutung. Es empfiehlt sich bei der Erstellung einer Werbekampagne die Einschaltung einer Werbefirma, die sowohl über das Knowhow als auch über den besten Zugang bzw. Preise zu den Werbekanälen verfügt. E-Business Die ICT-Penetrationsrate (Mobiltelefonie, Breitband, PCs etc.) in Litauen ist auf höchstem Niveau entwickelt. Die Penetrationsrate des Breitbandinternets betrug 2015 41,1 pro 100 Einwohner, abgesehen von den Smartphones. 2015 zählte man 2,226 Mio. Kunden für das mobile Internet und 4,184 Mio. aktive SIM-Karten. Viele litauische Internetbenutzer nutzen die Möglichkeit des e-Business für Privatzwecke. In dieser Zahl nicht inkludiert ist das weitum genutzte e-Banking. Zu den im Internet am meisten gekauften Waren und Dienstleistungen gehören Konsumgüter (Parfümerie und Kosmetik, Bekleidung, Haushaltswaren), Reisen und Tickets gefolgt von Computerhardware und elektronischen Produkten. Als Hauptgründe für die Nichtbenutzung des e-Commerce werden Fehlen des Bedarfs und Bequemlichkeit der Betrachtung der Ware im Geschäft angegeben. Wichtigste Zeitungen Tageszeitung Lietuvos Rytas (litauisch, täglich außer Mo., So.) Gedimino 12A, LT–01103 Vilnius T +370 5 2743600 E [email protected], W www.lrytas.lt Werbung: T +370 5 2743735, E [email protected] Wirtschaftszeitung Verslo Zinios (täglich außer Mo., Sa., So.) J. Jasinskio g. 16A, LT–01112 Vilnius T +370 5 2526300 E [email protected], W www.vz.lt Werbung: T +370 5 2526326, E [email protected] Wochenzeitung The Baltic Times (englischsprachig, mit Hauptbüro in Riga) Büro Vilnius: E [email protected] W www.baltictimes.com Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 10 Wichtigste Messen Generell sind Messen in Litauen von regionalem Charakter (litauischer Markt), B2C orientiert, gelegentlich sind sie von Bedeutung auch für die benachbarten Länder des Baltikums sowie für Belorus. Der Veranstaltungsort für die meisten internationalen Fachmessen ist Lithuanian Exhibition Centre LITEXPO in Vilnius. Bedeutendste Messen: Kurzbezeichnung: ADVENTUR Langbezeichnung: Tourismus- und Freizeitmesse Termin / Ort: jährlich im Jänner / LITEXPO, Vilnius Kurzbezeichnung: RESTA Langbezeichnung: Bau- und Renovierungsmesse Termin / Ort: jährlich im April / LITEXPO, Vilnius Kurzbezeichnung: BaltTechnika Langbezeichnung: Technologiemesse Termin / Ort: jährlich im Mai / LITEXPO, Vilnius Kurzbezeichnung: BALTIC TEXTILE & LEATHER Langbezeichnung: Textilmesse Termin / Ort: jährlich im Herbst / LITEXPO, Vilnius Informationen über vom Freistaat Bayern geförderte Messen finden Sie bei Bayern International www.bayern-international.de. Einen Überblick über alle Messen gibt es bei AUMA: www.auma.de. Normen Litauischer Nationalstandard LST, mit dem EU-Beitritt Übergang auch auf europäische Normen (ISO, CEN, CENELEC etc.). Europäische und internationale Normen erweitern Absatzmärkte. Normen senken Transaktionskosten und fördern die Zusammenarbeit. Das DIN ist die für die Normungsarbeit zuständige Institution in Deutschland und vertritt die deutschen Interessen in den weltweiten und europäischen Normungsorganisationen. Rund um die zentrale Dienstleistung der Normung bietet das DIN, in der Regel über den Beuth Verlag, eine Reihe von Dienstleistungen an, die den Zugang zur Normung und zu Normungsverfahren, zu den Normen und Norminhalten erleichtern: Kongresse, Tagungen, Lehrgänge, Seminare, Beratung und Auskunft. Kontakt: Deutsches Institut für Normung e. V., Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin, Tel: +49(0)30-26010, Fax: +49(0)30-26011231, E-Mail: [email protected], Internet: www.din.de Liefer-, Leistungs- und Zahlungsbedingungen Incoterms® sind Auslegungsregeln für die elf am häufigsten verwendeten, mit drei Buchstaben abgekürzten, Handelsklauseln. Sie sind weltweit einheitlich verwendbar und helfen dem Anwender die Errichtung internationaler Kaufverträge zu vereinfachen. Sie regeln die Pflichten für Käufer und Verkäufer im Hinblick auf Transportorganisation, Beladung, Entladung, Kosten, Versicherung und Zollabwicklung. Der wohl wichtigste Regelungsinhalt ist jedoch der Komplex des Risikoüberganges, sohin welche Vertragspartei zu welchem Zeitpunkt das Risiko des zufälligen Verlustes, der zufälligen Beschädigung oder einer sonstigen Verschlechterung der Ware zu tragen hat. Die Wahl des richtigen Incoterms® hängt u.a. von der Wahl des Transportmittels, der Zahlungskondition, dem optimalen Risikomanagement und dem tatsächlichen Umfeld eines Geschäftes ab. Verwenden Sie niemals EXW, wenn der Käufer nicht in der Lage ist, zu verladen oder die Lieferung steuerfrei in ein Drittland erfolgen soll, sehen als Verkäufer von FOB ab, wenn hinter dem Vertrag ein Akkreditiv steht und verwenden Sie DDP höchstens im b2c Bereich. CPT gibt dem Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 11 Verkäufer ein hohes Maß an Kontrolle über den Transport, bedeutet aber auch hohes Risiko für den Käufer, welches jedoch durch entsprechende Transportversicherungen abgefangen werden kann. Zahlungskonditionen Die Zahlungsbedingungen zwischen den Partnern können frei vereinbart werden, wobei der Spielraum durch die schwache Finanzlage der litauischen Firmen sehr eingeschränkt ist. Zu Beginn einer Geschäftsbeziehung sollte jedenfalls auf Vorauskasse oder sofortiger Zahlung bestanden werden. Die Zahlungsform von unwiderruflichen und bestätigten Akkreditiven kann angeboten werden, diese Zahlungsform wird allerdings sehr selten angewendet. Bei Vertrauen sind Zahlungsziele von bis zu 90 Tagen üblich. In Anbetracht häufiger Zahlungsschwierigkeiten litauischer Firmen empfiehlt sich bei Geschäften mit neuen Geschäftspartnern die Einholung einer Bonitätsauskunft über die Deutsch-Baltische Handelskammer im Vorhinein oder, wenn durchsetzbar, die Vereinbarung von Vorauszahlung: www.ahk-balt.org Zu beachten ist auch die Möglichkeit einer Exportkreditversicherung. Dafür steht Ihnen in Bayern der private Versicherungsmarkt (Atradius, AKA, Coface) sowie die LfA Förderbank Bayern und das staatliche Exportgarantiesystem Euler Hermes oder KfW zur Verfügung. Während der private Versicherungsmarkt schwerpunktmäßig im Bereich der sog. „marktfähigen“ Risiken tätig ist, können bei Euler Hermes grds. „nicht marktfähige“ Risiken unter Deckung – vor allem im Kurzfristgeschäft - genommen werden. Als „nicht marktfähig“ gelten Risiken aber nur außerhalb der EU und OECD mit Ausnahme von Südkorea, Mexiko und Türkei bzw. wenn die Risikodauer (Produktionszeitraum + Kreditlaufzeit) mehr als zwei Jahre beträgt. Als „nicht marktfähig“ gelten Risiken außerhalb der EU und OECD mit Ausnahme von Südkorea, Mexiko und Türkei bzw. wenn die Risikodauer (Produktionszeitraum + Kreditlaufzeit) mehr als zwei Jahre beträgt. Bonitätsauskünfte Bonitätsauskünfte können gegen Kostenersatz über die Deutsch-Baltische Handelskammer in Vilnius eingeholt werden (www.ahk-balt.org). Forderungseintreibung Bei gerichtlicher Forderungseintreibung muss bei Klagseinbringung Gerichtsgebühr abgeführt werden (kann beim Schuldner geltend gemacht werden). Verfahren sind jedoch zumeist sehr langwierig und die Aussichten auf positive Exekution nicht immer gegeben. Preiserstellung In EUR oder anderer frei konvertierbarer Währung, Empfangsort X oder Verladeort Y, gemäß Incoterms 2010. Bank- und Finanzwesen Fast alle in Litauen etablierten Geschäftsbanken sind Tochterunternehmen bzw. Niederlassungen von international anerkannten ausländischen Banken und sind vertrauenswürdig. Die Litauische Nationalbank (www.lb.lt) ist für die Regulierung der Geld- und Kreditmenge, für die Überwachung des Banken-, Finanz- und des Versicherungsmarktes verantwortlich. Geschäftsbanken Die bedeutendsten Geschäftsbanken mit einem gut entwickelten Kundenbetreuungsnetz sind SEB, Swedbank, DNB, Nordea. Sie alle befinden sich in skandinavischem Besitz. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 12 Verkehr, Transport, Logistik Die Europäische Union hat Litauen als wichtiges Transportzentrum in der Region anerkannt, das die EU mit dem Osten verbindet. Die Europäische Kommission zählt die zwei Routen, die durch Litauen verlaufen - die Nord-Süd-Achse („Via Baltica“ und „Rail Baltica“) sowie die Ost-WestRoute - zu den zehn wichtigsten in Europa. Litauen hat ein dichtes und gut entwickeltes Netz von qualitativ hochwertigen Straßen und Autobahnen, die besten in den baltischen Staaten. Litauen verfügt über ein etwa 71.000 km langes Straßennetz (417 km Autobahnen und 1.670 km Schnellstraßen) sowie über 1.771 km Eisenbahnschienen der russischen Breitspur. Das Projekt „Rail Baltic“ beinhaltet die Verlegung der europäischen Schmalspur durch das ganze Baltikum. Die erste Strecke von 120 km bis zur litauischen Stadt Kaunas ist bereits im Betrieb. Durchschnittlich kommen 395 Pkw auf 1.000 Einwohner. Litauische Transport- und Logistikunternehmen gehören zum Rückgrat der litauischen Wirtschaft und erwirtschaften etwa 11% des BIP. Etwa 90% ihrer Dienstleistungen werden im Ausland erbracht. Moderne Warenumschlagsterminale sind landesweit verfügbar. Litauen wird in Hinsicht auf Transport und Logistik als Drehscheibe zwischen Westen und Osten benutzt, für Russland oder asiatische Länder bestimmte Warenströme können in Litauen sortiert und umgeladen werden. Die beiden internationalen Flughäfen in Litauen sind der Flughafen von Vilnius sowie der Flughafen von Kaunas. Der bedeutendere Flughafen ist dabei Vilnius. Der Flughafen Kaunas wird vor allem von „Ryanair“ und für den Cargobereich genutzt. In Litauen ist die Benutzung des höherrangigen Straßennetzes für alle Güterkraftfahrzeuge (auch unter 3,5 t höchstes zulässiges Gesamtgewicht) und Busse mit mehr als acht Passagiersitzen gebührenpflichtig. Betroffen sind die Straßen A1 bis A18. Die Straßenbenutzungsgebühren werden durch die Anschaffung einer Vignette bezahlt, die an Tankstellen erworben werden kann. Website der Litauischen Straßenverwaltung mit allen wesentlichen Informationen zum Mautsystem. Der Seehafen Klaipeda ist der nördlichste eisfreie Seehafen am Ostufer der Ostsee. Er ist der wichtigste und der größte litauische Transportverkehrsknotenpunkt, der See-, Land- und Eisenbahnrouten von Ost nach West verbindet und Dienstleistungen von hoher Qualität anbietet, die den Anforderungen der Europäischen Union entsprechen. Der Seehafen Klaipeda wird vorwiegend für den Güterumschlag verwendet. Direkte Fährenverbindungen gibt es nach Kiel in Deutschland sowie nach Karlshamn in Schweden. Die Festnetz- und mobile Telekommunikation sind in Litauen auf höchstem Stand vollentwickelt und eingerichtet. Die Penetration der mobilen Kommunikation in Litauen ist eine der höchsten von allen EU-Mitgliedstaaten. KORRUPTION – EIN VERMEIDBARES UND GEFÄHRLICHES ÜBEL Korruption ist kein Kavaliersdelikt oder ein „notwendiges Übel“ im Geschäftsleben, sondern kann strafrechtlich relevante Tatbestände erfüllen. Das gesetzliche Umfeld hat sich in letzter Zeit deutlich verschärft. Aufgrund der OECD- und UN-Konventionen gegen Korruption, des EU-Bestechungsgesetzes und des deutschen Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (IntBestG) ist Korruption in Deutschland strafrechtlich verfolgbar, auch wenn sie im Ausland begangen wurde. Bestechungshandlungen können mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden, in besonders schweren Fällen droht sogar eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren. Darüber hinaus drohen steuerliche Nachforderungen. Ihre Exportversicherung erlischt, wenn das Geschäft durch Korruption zustande kam. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 13 Deshalb sollten Sie folgendes beachten: Entwerfen Sie eine Antikorruptionspolitik für Ihr Unternehmen und schulen Sie Ihre in- und ausländischen Mitarbeiter und Vertreter darin. Informieren Sie alle Ihre Geschäftspartner über Ihre Antikorruptionspolitik. Bei Vertreter- und Beraterhonoraren etc. wird auf die Branchenüblichkeit abgestellt. Sollten sie unverhältnismäßig hoch sein, können darin versteckte Bestechungsgelder vermutet werden. Auch bei Geschenken und sonstigen Zuwendungen ist Vorsicht geboten. INFORMATIONEN ZU STEUERN UND ZOLL Steuern und Abgaben Unternehmensbesteuerung In Litauen registrierte Unternehmen werden besteuert auf der Grundlage von Gewinn- und Vermögenszuwachs, der sowohl in Litauen als auch im Ausland erwirtschaftet wurde. Im Ausland einbehaltene Steuern können bis zur in Litauen festgelegten Steuer angerechnet werden. In internationalen Abkommen festgelegte Steuererleichterungen werden auch angewendet. Bei Unternehmen, die in Litauen keinen Sitz haben, wird nur ein kleiner Steuersatz angewandt und nur auf die Erlöse, die in Litauen erwirtschaftet wurden (die sog. Quellensteuer). Die übliche Besteuerung des Gewinns (Körperschaftssteuer) liegt bei 15%. Andere Steuern (z.B. Straßensteuer, Sozialversicherungsbeiträge, Grundsteuer usw.) werden vom versteuerten Gewinn abgezogen. Eine Steueränderung zur Entlastung der Unternehmen wurde ebenfalls am 1.1.2012 durchgeführt. Die Höhe der Körperschaftssteuer für Unternehmen, deren Jahresumsatz unter 1 Mio. LTL (ca. 290.000 EUR) und die Mitarbeiterzahl unter zehn liegt, wurde von den ursprünglichen 15% auf 5% herabgesetzt. Umsatzsteuer Der Mehrwertsteuersatz liegt in Litauen bei 21%. Unternehmen und natürliche Personen, wenn sie in Litauen eine mehrwertsteuerpflichtige Tätigkeit ausüben und über keinen Sitz in Litauen verfügen, müssen sich als Mehrwertsteuerzahler eintragen lassen oder einen Vertreter in Steuersachen ernennen. Die Vorschrift, den Fiskalagenten zu benennen, ist nicht anwendbar auf die in anderen EU-Mitgliedstaaten ansässigen zu besteuernden Personen, die als Mehrwertsteuerzahler in Litauen direkt registriert werden können. Wenn die Pflicht, die MwSt. für Waren oder Dienstleistungen, die durch eine ausländische Person geleistet werden, zu berechnen und zu zahlen beim Erwerber in Litauen liegt, so ist die ausländische Person nicht verpflichtet, sich in Litauen als Mehrwertsteuerzahler eintragen zu lassen. Die Schwelle für die Anmeldung als MwSt.-Zahler liegt für alle Unternehmen derzeit bei 45.000 Euro. Die Unternehmen dürfen ab nun auch den MwSt.-Betrag bei uneinbringlichen Forderungen von der Vorsteuer abziehen, unter der Voraussetzung, dass der unbeglichene Betrag nicht jünger als zwölf Monate ist und die Uneinbringlichkeit nachgewiesen werden kann. Wussten Sie…, dass in Litauen einer der niedrigsten Steuersätze für die Körperschaftssteuer in der EU angewendet wird. Litauen liegt mit 15% Körperschaftssteuer weit unter dem EU Schnitt, dieser beträgt 26,7%. Die zentrale Informationsstelle bezüglich der Vergabe einer USt-ID-Nummer in Litauen ist State Tax Inspectorate. Es ist jedoch hervorzuheben, dass neue Steuerzahler nicht bei der zentralen Finanzbehörde, sondern in einem der zehn regionalen Finanzämtern registriert werden. Es liegt die freie Wahl beim Wirtschaftssubjektes, bei welchem Kreisfinanzamt es sich anmeldet bzw. nach dem Ort der Geschäftstätigkeit. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 14 Reverse Charge System Das litauische MwSt.-Regime ist EU kompatibel, es kommt somit auch das Reverse Charge Verfahren zur Anwendung. Auf der Rechnung ist in diesem Fall der Text „Atvirkštinis apmokestinimas pagal LR PVM įstatymo 96 str.“ (Übergang der Steuerschuld bzw. Reverse Charge gem. Art. 96 des MwSt.-Gesetzes der Republik Litauen) anzuführen und der Kunde ist zur Abfuhr der MwSt. in Litauen verpflichtet. Das Reverse Charge-Verfahren bei Montage im Zusammenhang mit Lieferung von Anlagen und Maschinen ist nur dann anzuwenden, wenn die Montage im Liefervertrag mit inbegriffen war und auch als eine Leistung (Anlagenlieferung inkl. Montage) verrechnet wird. In anderen Fällen gilt das Prinzip des Ortes der Leistungserstellung, weshalb im Falle von Dienstleistungen mit Ort der Leistungserstellung Litauen die litauische MwSt. (21%) verrechnet werden muss. Verfügt der litauische Kunde über keine USt-ID-Nummer bzw. steht nicht auf der Liste von Unternehmen mit Sonderstatus, für die die Bezahlung der USt. dem Lieferanten zu gewidmet wird, so geht die Pflicht zur Bezahlung der USt. auf den Lieferanten über. Verbrauchssteuer Inhaber der Warenlager, angemeldete und nicht angemeldete Händler und Personen, die Elektrizität, Gas, Erdölprodukte, Alkohol und Tabak produzieren bzw. einführen und verkaufen, sind verbrauchersteuerpflichtig. Der Importeur bezahlt die Verbrauchssteuer in dem Fall, wenn die eingeführten Waren nicht ins Verbrauchssteuerlager zugestellt werden. Die Bemessungsgrundlage für die Verbrauchssteuer ist der Steuerwert der in Litauen hergestellten oder eingeführten Waren. Vorsteuerabzug Ausländische Unternehmen sind zum Vorsteuerabzug in Litauen berechtigt. Vergütungsverfahren Eine steuerbare ausländische Person, die eine MwSt.-Vergütung in Litauen wünscht, muss sie per Internet über die Finanzbehörden des Landes der Niederlassung Ihres Unternehmens stellen. Diese leiten Ihre Forderung, sofern Sie einen Erstattungsanspruch haben, an das betreffende Land weiter. Das Verfahren für die Erstattung der Mehrwertsteuer ist EU-weit einheitlich. Unter diesem Link finden Sie die Erläuterungen des MwSt.-Erstattungsverfahrens betreffend Litauen. Der Vergütungszeitraum muss mindestens drei Monate desselben Kalenderjahres oder maximal ein gesamtes Kalenderjahr umfassen. Ein Vergütungszeitraum von unter drei Monaten ist nur zulässig, wenn es sich dabei um die letzten (verbliebenen) Monate des Kalenderjahres handelt. Der Mindestbetrag, um einen Antrag auf Rückvergütung litauischer MwSt. stellen zu können, liegt bei 400 Euro, wenn der Antrag sich auf einen Zeitraum von weniger als einem Jahr, aber nicht weniger als drei Monaten innerhalb eines Kalenderjahres bezieht. Der Mindestbetrag ist allerdings nur 50 Euro, wenn sich der Antrag auf ein volles Kalenderjahr oder den verbleibenden Zeitraum eines Kalenderjahres bezieht, wenn dieser kürzer als drei Monaten ist. Vorsteuererstattung / Rechnungslegung Im litauischen MWST-Gesetz ist die Möglichkeit der Mehrwertsteuer-Rückvergütung für ausländische Unternehmen, die über keine Betriebsstätte in der Republik Litauen verfügen, geschaffen. Ein Recht auf MwSt.-Rückvergütung gibt es nicht, wenn nicht steuerbare Personen, die elektronische Dienstleistungen erbringen, MWST auf in Litauen in Anspruch genommene elektronische Dienstleistungen bezahlt haben. Als refundierbar wird die Mehrwertsteuer betrachtet, die unter folgenden Bedingungen gezahlt wurde: Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 15 Einfuhrumsatzsteuer, wenn sich die Produkte im Eigentum des ausländischen Steuerzahlers befinden und kein litauischer MWST-Zahler ein Abzugsrecht dieser MWST hat; Mehrwertsteuer, die von einer steuerbaren ausländischen juristischen Person für Produkte und Services, die diese in Litauen erworben hat, bezahlt wurde. Zu diesen Produkten und Dienstleistungen gehören ebenso Hotelübernachtungen, Treibstoffe, Konferenz- oder Messeteilnahmegebühren und andere Produkte und Dienstleistungen. MWST wird allerdings nur auf Produkte und Dienstleistungen refundiert, die in unmittelbarer Verbindung mit der unternehmerischen Tätigkeit des Antragstellers stehen und auf die ein allgemeines Vorsteuerabzugsrecht besteht. Nicht erstattungsfähig ist bezahlte MWST auf die nachfolgend in Anspruch genommenen Waren und Dienstleistungen: Kosten in Restaurants, Catering, Bankette und für andere Verpflegung Anschaffungen für den privaten Konsum Anschaffungen von Fahrzeugen PR Ausgaben wie Anzeigenkosten, Werbematerial oder Briefpapier Kosten für Mietwagen und Taxi Ausgaben für die eigene Unterhaltung und die von Geschäftsfreunden Einkommensteuer In der Regel gehören die von litauischen und ausländischen Unternehmen, vom vorübergehend Anwesenden erzielten Einkünfte sowie gewisse Einkünfte des ständigen Bewohners Litauens (außer einige Ausnahmen des Gesetzes) zur Klasse A (Einkünfte aus Arbeitsbeziehungen oder aus Beziehungen, die dem Wesen der Person entspricht, Einkünfte aus Sport, Einkünfte aus Kunst, Zinsen und Honorare). Die die Einkünfte auszahlende Person muss die Einkommensteuer von diesem Einkommen berechnen und bezahlen. Einkünfte der Klasse B umfassen alle anderen Einkünfte, die nicht von der Klasse A erfasst werden. In diesem Fall wird die Steuer vom Empfänger des Einkommens oder einer von ihm bevollmächtigten Person berechnet und an den Fiskus gezahlt. Der Steuersatz für die Einkommensteuer beträgt in Litauen 15%. ZOLL UND AUSSENHANDELSREGIME Litauen übernahm mit dem EU-Beitritt am 1. Mai 2004 das EU Zoll- und Außenhandelsregime zur Gänze. Importbestimmungen Seit dem EU-Beitritt ist von Litauen das EU-Importregime anzuwenden, die „Kombinierte Nomenklatur“ der EU wurde vollständig übernommen. Einige der nachstehenden Regelungen sind daher nur für den direkten Import/Export aus/in EU-Drittstaaten (Nicht-EU-Länder) anzuwenden und nicht für die innergemeinschaftliche Lieferung. Zollbestimmungen Seit 1.5.2004 gibt es keine Zollabfertigung für Lieferungen aus dem EU-Raum. Für Einfuhren aus Drittländern ist der EU-Außenzoll anzuwenden. Muster Die Einfuhr von Mustern oder Ausstellungsprodukten in vertretbarem Ausmaß (Einschätzung obliegt den zuständigen Beamten) ist ohne weitere Formalitäten möglich. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 16 Geschenke Keine besonderen litauischen Beschränkungen. Vorschriften für Versand per Post Internationale Paketkarte. Postvorschriften des Abgabelandes wegen des unerlaubten Inhalts beachten. Kein Nachnahmeversand möglich! Verpackungsvorschriften, Ursprungsbezeichnung Genaue Beschreibung der Verpackung sollte in den Kaufvertrag aufgenommen werden. Laut geltenden Kennzeichnungsvorschriften muss das Ursprungsland der Ware nur angegeben werden, wenn es sich beim Ursprungsland um einen Drittstaat (Nicht-EU-Land) handelt. Somit ist der Ursprungsvermerk "Made in Germany" für Waren mit deutschem Ursprung nicht notwendig. Begleitpapiere Originalrechnungen, Internationaler Frachtbrief mit Packlisten. Grundsätzlich werden Art und Zahl der Ausfertigungen in den Verträgen zwischen dem Kunden und dem ausländischen Lieferanten bestimmt. Die Anzahl von Rechnungen richtet sich nach dem Liefervertrag. Sofern keine andere Vereinbarung: mindestens dreifach mit rechtsgültiger firmenmäßiger Zeichnung, abgestempelt und unterzeichnet. Mindestinhalt einer Handelsrechnung: Empfänger, Absender, UStID-Nummer des Käufers, der Hinweis „Reverse Charge“ beim Reverse Charge Verfahren, Zeit und Ort der Versendung, Warenbeschreibung mit Zolltarifnummer, Ursprungsland, Maße, Brutto- und Nettogewicht der Ware und der Verpackung, Art der Verpackung, Bezeichnung, Nummer, Anzahl und Art der Kolli, Markierung, Warenwerte, Einheiten und Gesamtpreis, Frachtsätze und -kosten, Versicherungen und andere Gebühren. Ursprungszeugnisse sind nicht generell notwendig. Für die Inanspruchnahme von Zollpräferenzen aus Drittstaaten ist ein entsprechendes Ursprungszeugnis nachzuweisen. In den Lieferverträgen werden meist diverse Garantieschreiben des Lieferanten gefordert, die bescheinigen, dass die gelieferte Ware den vereinbarten Vertragsbedingungen entspricht. Gesonderte Packlisten sind (außer für Massengüter, z.B. Rohstoffe oder Chemieprodukte in Waggonladung) für alle Warensendungen nicht zwingend erforderlich. Inhalt und Gewicht sind für jedes einzelne Kolli anzugeben. Restriktionen Alkoholische Getränke und Tabakwaren dürfen für den Eigenbedarf im angemessenen Rahmen frei eingeführt werden, jedoch sind für den Vertrieb (Groß- und Einzelhandel) spezielle Lizenzen notwendig. Einfuhrgenehmigungen sind erforderlich für Waffen und Munition, Erdölprodukte, Pharmazeutika, Lebensmittel inkl. Getränke, Lebensmittelzusätze und -rohstoffe, Narkotika, Betäubungs- und Aufputschmittel sowie radioaktive Stoffe, wenn diese aus Drittstaaten eingeführt werden. Für die Ein- und Ausfuhr von antiken und auch modernen Kunstgegenständen und Antiquitäten ist eine Genehmigung der Inspektion für kulturelles Erbe erforderlich. Die Ein- und Ausfuhr von Devisen ist unbeschränkt möglich. Bei der Ein- oder Ausfuhr von Devisen beim Betrag über EUR 2.896 oder beim äquivalenten Betrag in ausländischer Währung sowohl aus oder in einen Drittstaat als auch im EU-Raum entsteht die Deklarationspflicht. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 17 Artenschutz Deutschland ist 1976 dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen beigetreten. Die Ein- oder Ausfuhr, der im Übereinkommen gelisteten bedrohten Tier- (2.000) und Pflanzenarten (30.000) in die bzw. aus der Europäischen Union, unterliegt strengen Zollkontrollen. Viele Arten oder ihre Produkte daraus, erfordern Aus- und/oder Einfuhrdokumente. Nicht nur lebende Tiere und Pflanzen sind davon betroffen, sondern auch Präparate und Erzeugnisse daraus, wie z.B. Schmuck und Souvenirs aus Elfenbein, Ledertaschen (Krokodil, Waran), Krallen, Zähne, Felle, Schildkrötenpanzer, Schlangenhäute, etc. Aufgrund der für Laien teils schwierigen Zuordnung, ob eine Art oder ein Produkt dokumentenpflichtig ist, ist es sicherlich das Beste - zum Schutz der gefährdeten Arten und der Vermeidung einer Beschlagnahme und möglicherweise hohen Geldstrafen bei der Einfuhr -, vom Kauf solcher Souvenirs abzusehen. Ansonsten sollten schon vor der Abreise genaue Informationen über die erforderlichen Begleitpapiere (CITES-Papiere) eingeholt werden. Auf die Informationen der dortigen Händler, dass das angebotene Exemplar entweder nicht dem Artenschutzübereinkommen unterliegt oder die vom Händler vorgelegten Begleitpapiere genügen, sollte man sich – auch gutgläubig – nie verlassen. RECHTSINFORMATIONEN Kurze Charakteristik Die Anpassung des Rechtssystems an die freie Marktwirtschaft ist erfolgt. Das litauische Recht ist mit dem EU-Recht vollständig konform, dabei sind alle Elemente des EU-Rechtsbestandes in nationale Gesetze übernommen. Für manche Geschäftsaktivitäten insbesondere in solchen Bereichen wie Sicherheit, Gesundheit, Umwelt, Bank- und Versicherungswesen sowie Erzeugnissen mit Tabak und Alkoholika, Waffen, Erdölprodukte und anderen strategischen Waren ist eine Lizenz des zuständigen Ministeriums oder einer anderen Behörde notwendig. Devisenrecht Zahlungen für Warenlieferungen oder für Dienstleistungen ausländischer Unternehmen sind EUkonform liberalisiert. Die Führung von Fremdwährungskonten ist möglich. Die Ein- und Ausfuhr von Devisen innerhalb der EU ist unbeschränkt möglich. HANDELSRECHT UND GEWERBLICHE BESTIMMUNGEN Handelsvertreterrecht Die litauischen Bestimmungen in Bezug auf Handelsvertreter stammen aus dem Zivilgesetzbuch (ZGB, Teil 3., Art. 2.152 – 2.168), welches im Jahr 2001 in Kraft getretenen ist und die Pflichten und Rechte eines Handelsvertreters als natürliche oder juristische Person bestimmt, sowie aus dem im Jahr 1995 in Kraft getretenem Handelsgesetz (I-747, 12.01.1995). Ein Handelsvertretergesetz existiert in Litauen nicht. Gesellschaftsrecht Laut litauischem Recht sind folgende Rechtsformen möglich: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (uždaroji akcinė bendrovė, UAB) Aktiengesellschaft (akcinė bendrovė, AB) Einzelunternehmen - Individualunternehmen (individuali imonė, IĮ) Kleingemeinschaft (mažoji bendrija, MB) Offene Handelsgesellschaft (tikroji ūkinė bendrija, TŪB) Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 18 Kommanditgesellschaft (komanditinė ūkinė bendrija, KŪB) Gesellschaft mit beschränkter Haftung (uždaroji akcinė bendrovė, UAB) Aktiengesellschaft (akcinė bendrovė, AB) Landwirtschaftliche Gesellschaft (žemės ūkio bendrovė, ŽŪB) Genossenschaft (kooperatinė bendrovė) Investmentfirma (investicinė bendrovė) Staatsunternehmen, Einrichtung des öffentlichen Rechts (valstybes įmonė, VĮ) Gemeindeunternehmen (bendrija) Unternehmen des bürgerlichen Rechts (viešoji įstaiga, VšĮ) Nicht gewinnorientierte Organisation, Verein (asociacija) Die am meisten verbreiteten Rechtsformen sind GmbH und AG mit überwiegendem Anteil durch eine GmbH. Ein Einzelunternehmen befindet sich im Besitz einer natürlichen Person. Diese haftet bis zur vollen Höhe ihres persönlichen Vermögens für die Verbindlichkeiten des Unternehmens. Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Ges.m.b.H.) darf höchstens 250 Anteilseigner haben. Das Mindestkapital einer GmbH 2.900 EUR. Ihre Gesellschafter sind beschränkt haftbar. Die Gesellschaft haftet mit den gesamten Aktiva, die Gesellschafter bis zur Höhe der von ihnen geleisteten Einlage. Die Gesellschafter haften allerdings mit ihrem Privatvermögen, wenn die Gesellschaft aufgrund betrügerischer Aktivitäten der Gesellschafter nicht in der Lage ist, ihre Verpflichtungen zu befriedigen. Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung muss zumindest einen Geschäftsführer und eine Gesellschafterversammlung haben. Zusätzlich kann ein Aufsichtsrat bestellt werden oder die Geschäftsführung aus mehreren Personen bestehen. Für keines dieser Organe gibt es eine Residenzpflicht. Daher können ausländische Staatsbürger mit gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb Litauens in alle Organe gewählt werden. Die Anzahl der Aktionäre der Aktiengesellschaft ist nicht begrenzt, es können sowohl In- wie auch Ausländer bzw. natürliche oder juristische Personen Aktionäre werden. Die Aktiengesellschaft haftet mit den gesamten Aktiva, die Aktionäre der Gesellschaft haften nur mit ihrer Einlage bis zur Höhe des Aktienkapitals. Die Aktionäre haften allerdings mit ihrem Privatvermögen, wenn die Aktiengesellschaft aufgrund betrügerischer Aktivitäten der Aktionäre nicht in der Lage ist, ihre Verpflichtungen zu befriedigen. Die Aktien einer Aktiengesellschaft können öffentlich an einer Börse gehandelt werden. Das Mindestkapital einer Aktiengesellschaft (AG) beträgt ca. EUR 43.450. Eine Aktiengesellschaft muss zumindest einen Vorstand und eine Hauptversammlung haben. Zusätzlich kann ein Aufsichtsrat bestellt werden und der Vorstand aus mehreren Personen bestehen. Für keines dieser Organe gibt es eine Residenzpflicht. Daher können ausländische Staatsbürger mit gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb Litauens in alle Organe gewählt werden. Bei einer Aktiengesellschaft muss in jedem Fall ein Wirtschaftsprüfer bestellt werden, genauso ist die Registrierung der Aktien mit der Wertpapierkommission verpflichtend vorgeschrieben. Die Rechtsform einer Kleingemeinschaft (eng. Small Community) gibt es in Litauen seit September 2012. Die Rechtsform ist der eines Einzelunternehmens ähnlich, der Stammkapital ist mit Ausnahme von Gründungsbeiträgen nicht erforderlich, die Eigentümer (max. 10) haften nicht mit eigenem Vermögen. Die Gesellschaft kann online gegründet werden. Diese Gesellschaftsart wurde vor allem für Leute geschaffen, die selbständig geschäftlich tätig sein wollen, jedoch über keine für die Bildung des Stammkapitals notwendigen Finanzmittel verfügen. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 19 Gewerblicher Rechtsschutz Gewerblicher Rechtschutz wird in Litauen durch das Patentgesetz (in Kraft seit 1994, Novellierung 2010) gesichert. Die zuständige Institution ist das Nationale Patentbüro, welches für die Erteilung der gewerblichen Schutzrechte für Erfindungen, Design, Handels- und Servicemarken zuständig ist. Die Daten über das geschützte gewerbliche geistige Eigentum werden in die Litauische Nationale Patentdatenbank sowie in die internationalen Datenbanken (EPO, HABM) eingetragen. Der Zugang zur nationalen Datenbank sowie internationalen Datenbanken, Anmeldeformulare und ergänzenden Informationen kann durch www.vpb.lt erfolgen. Gewerberecht Die meisten Tätigkeiten sind in Litauen gewerberechtlich liberalisiert und bedürfen keiner besonderen Zugangsvoraussetzungen, sie können somit von jedem frei betrieben werden. Für die Ausübung von manchen Berufen wie Arzt, Apotheker, Rechtsanwalt, Notar, Wirtschaftsprüfer, Masseverwalter etc. sind nach litauischem Recht eine entsprechende Ausbildung sowie eine Lizenz (Zulassung) erforderlich. Die wesentlichste Voraussetzung ist, dass die Tätigkeitsart des Unternehmens in der Firmensatzung vorgesehen und bestimmt ist. Rechtsschutz und Rechtsmittel Auslandsinvestitionen, Investorengewinne, -einnahmen, -dividenden, Rechte und rechtliche Interessen werden durch die entsprechenden Gesetze der Republik Litauen geregelt und geschützt. Firmengründung Die Gründung einer Firma in Litauen ist vergleichsweise einfach durchzuführen. Ausländischen Unternehmen steht auch die Gründung einer Zweigniederlassung oder einer Repräsentanz offen. Diese sind selbst keine eigenständigen Rechtspersonen, die Muttergesellschaft ist für deren Tätigkeit voll und allein verantwortlich. Eine Zweigniederlassung ist befugt, im Rahmen der Muttergesellschaft geschäftliche Aktivitäten wahrzunehmen, Transaktionen durchzuführen und Verpflichtungen einzugehen. Eine Repräsentanz hat weniger Befugnisse und kann keine eigenen Rechtsgeschäfte tätigen. Investitionen und Joint Ventures Ausländische Unternehmen dürfen in Litauen in allen existierenden Rechtsformen auftreten. Auch zur Gänze in ausländischem Besitz befindliche Firmen sind zugelassen. In der Praxis findet zumeist die Gesellschaftsform einer GmbH Anwendung. Auslandsinvestitionen sind in allen Bereichen der wirtschaftlichen Tätigkeit außer der Staatssicherheit und der Landesverteidigung erlaubt. Ausländische Firmen und Joint Ventures sind litauischen Firmen gleichgestellt, es besteht keine Diskriminierung bei Rechtsgeschäften. Eine Investition kann sowohl durch Gründung eines Unternehmens als auch durch den Erwerb von Aktien an bestehenden Unternehmen erfolgen. Die Repatriierung von Gewinnen ausländischer Investoren ist nach dem Gewinnsteuerabzug gesetzlich möglich. Es gibt bei diesbezüglichen Devisentransfers keine Obergrenzen. Ausländische Unternehmen haben das Recht, Immobilien zu erwerben oder zu pachten. Sie sind ebenso berechtigt, Grundstücke nicht landwirtschaftlicher Bestimmung zu pachten oder eigentumsrechtlich zu erwerben. Der Grundstückserwerb durch Ausländer ist für Staatsbürger bzw. Unternehmer der Mitgliedstaaten der EU, der NATO und der OECD erlaubt. Steuerbestimmungen Unternehmen mit Auslandskapital dürfen im Vergleich zu natürlichen und juristischen Personen der Republik Litauen weder bevorzugt noch benachteiligt werden. Zwischen Deutschland und LiEin Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 20 tauen besteht das Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern und vom Vermögen (BGBl III Nr. 209/2005). Ausländische Investoren dürfen ihre Gewinne oder Dividenden nach Versteuerung ohne Beschränkungen ins Ausland transferieren. Die erwähnten Einnahmen dürfen auch in Form von auf dem Binnenmarkt gekauften Waren oder Dienstleistungen ausgeführt werden. Tätigkeiten, die in den zollfreien Wirtschaftszonen von ausländischen Investoren ausgeübt werden, werden durch Staatsgarantien sowie Zoll- und Steuerbegünstigungen gefördert. Rechtsanwälte, Steuerberater Verzeichnisse deutschsprachiger Steuerberater und Rechtsanwälte in Litauen können bei der Deutsch-Baltischen Handelskammer eingeholt werden: www.ahk-balt.org PATENT-, MARKEN- & MUSTERRECHT Patent- und Markenrecht Litauen hat Ende 2010 ein neues Patentgesetz verabschiedet, welches die Bestimmungen des Patentrechtsabkommens in das nationale Recht umsetzt. Dazu sind ein Markenschutzgesetz (2000) und ein Muster- bzw. Designschutzgesetz (2003) genauso in Kraft. Litauen ist allen bedeutenden internationalen Konventionen beigetreten, darunter auch dem Vertrag über die Internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) oder dem Madrider Abkommen (MMA) und dem Protokoll zum Madrider Abkommen (MMP) über die internationale Registrierung von Marken (MMA) unterzeichnet, und befindet sich im Netzwerk der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO, www.wipo.int ), des Europäisches Patentamtes (www.epo.org ) und des Amtes der Europäischen Union - Marken, Muster, Modelle (HABM). Europäisches Patent In Litauen ist seit dem 1. Dezember 2004 das Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente (Europäisches Patentübereinkommen) in Kraft. Nach diesem Übereinkommen braucht nur eine Patentanmeldung eingereicht werden, in der die Vertragsstaaten angegeben werden, für die ein Europäisches Patent beantragt wird. Eine solche Anmeldung wird zentral bearbeitet und das Patent wird zentral erteilt. Das Europäische Patent kann direkt beim Europäischen Patentamt oder beim Staatlichen Patentbüro der Republik Litauen beantragt werden. Es ist hervorzuheben, dass das Europäische Patent mit dem Hinweis auf die Republik Litauen seinem Inhaber in der Republik Litauen die gleichen Rechte wie das nationale Patent gewährt, das von dem Litauischen Nationalen Patentbüro erteilt wird. Urheberrecht Gegenstände des Urheberrechts sind die Originalwerke in den Bereichen Literatur, Wissenschaft und Kunst, die Ergebnis einer schöpferischen Tätigkeit des Urhebers sind und in nachvollziehbarer Form bestehen. Das Urheberrecht entsteht bei der Erschaffung eines Werkes und ist nicht zu registrieren. Urheberrechte werden in die ausschließlich dem Urheber zustehenden Nichtvermögensrechte, die nur dem Autor gehören und nicht übertragen werden können, und in die wirtschaftlichen Rechte, die an Dritte übertragen werden können, gegliedert. In Litauen wird Schutz solcher Rechte wie der Vermögens- und Nichtvermögensrechte des Künstlers, des Schallplattenproduzenten, der Übertragungsmedien und auch des Herstellers eines audiovisuellen Werkes (Films) gewährt. Die Inhaber des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte sind berechtigt, ihre Vermögensrechte an die für diese Zwecke gegründeten Verbände zum Zwecke einer gemeinsamen Verwaltung und Durchsetzung zu übertragen. Dieses sind zurzeit die Agentur der Verwertungsgesellschaften zur Wahrnehmung der Urheberrechte in Litauen (LATGA-A) und die Assoziation für Verwertung verwandter Schutzrechte (AGATA). Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 21 LIZENZVERGABE Rechtliche Aspekte Der Lizenzvertrag ist im litauischen Zivilrecht kein spezieller Vertragstyp und kann mit dem Partner frei vereinbart werden. Steuerliche Aspekte Es gelten die einschlägigen Bestimmungen des DBA ohne Einschränkung. Gestaltung von Lizenzverträgen Schriftform wird unbedingt empfohlen. EIGENTUM UND FORDERUNGEN Eigentumssicherung Ein nach deutschem Recht begründeter Eigentumsvorbehalt kann in Litauen nur dann durchgesetzt werden, wenn dieser im Vertrag vorgesehen ist. Als Maßnahmen zur Eigentumssicherung können Bankgarantien, Akkreditive u. ä. empfohlen werden. Bei größeren Lieferungen auf Ziel sollte die Möglichkeit der Eintragung eines Kommerzpfandes in Erwägung gezogen werden, welches die Verpfändung von Maschinen, Anlagen und Handelsware erlaubt. Damit ist der Eigentumsvorbehalt sichergestellt und im Falle eines Konkurses eine bevorrechtete Forderungsbehandlung gewährleistet. Ohne Eintragung dieses Kommerzpfandes könnte z. B. der Käufer einer Maschine diese Maschine verpfänden, womit der Eigentumsvorbehalt – auch wenn vertraglich vereinbart – nicht durchsetzbar wäre. Eigentumsvorbehalt In Litauen ist der einfache Eigentumsvorbehalt gesetzlich vorgesehen (ZGB, seit 01.07.2001 in Kraft). Verlängerte und erweiterte Formen des EV sind jedoch gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt. Es spricht zwar nichts dagegen, diese zu vereinbaren. In der Praxis sind jedoch alle Formen des EV unüblich und daher im Streitfall auch eher schwierig durchzusetzen. Der wirtschaftliche Zweck der Besicherung z.B. des Lieferanten wird in Litauen meist durch eine Vereinbarung und Eintragung eines Pfandrechts erreicht. Für die gerichtliche Durchsetzbarkeit der Eigentumsrechte ist im Handel mit litauischen Wirtschaftssubjekten eine möglichst genaue Beschreibung der Details des Eigentumsübergangs sowie des Gerichtsstandortes notwendig. Dennoch lässt sich der Eigentumsvorbehalt unter bestimmten Voraussetzungen auch für Handelsware vereinbaren. Dazu müssen Sie vorab einen Vertrag unterschreiben, der eben diesen Eigentumsvorbehalt definiert und durch Annahme der litauische Geschäftspartner als gültig geschlossen wird. Ob der Eigentumsvorbehalt in dieser Form vereinbart vor Gericht auch durchgesetzt werden kann ist sehr fraglich und liegt im Ermessen des Richters. Der Kaufvertrag ist die wichtigste Voraussetzung für den Eigentumsvorbehalt. Der Käufer erwirbt das volle Eigentumsrecht im Moment der Übernahme des Kaufgegenstandes, sofern die Gesetze oder der Vertrag nichts anders bestimmen. Im Vertrag kann etwa vereinbart werden, dass der Käufer das Eigentum erst nach der Erfüllung bestimmter Verpflichtungen (z. B. nach vollständiger Kaufpreiszahlung) erwirbt. Für die gerichtliche Durchsetzbarkeit der Eigentumsrechte ist im Handel mit litauischen Wirtschaftssubjekten eine möglichst genaue Beschreibung der Details des Eigentumsübergangs sowie des Gerichtsstandortes notwendig. Es wird empfohlen, den Eigentumsvorbehalt vor allem im Vertrag zu definieren. Die von den Rechtsanwälten empfohlene Formulierung im Vertrag würde folgendermaßen lauten: “The title to the Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 22 purchased goods shall be deemed transferred to the Buyer from the day the Buyer transfers the entire purchase price to the Seller pursuant to Article [..] hereto.” Bei größeren Lieferungen auf Ziel sollte die Möglichkeit der Eintragung eines Kommerzpfandes ins Kommerzregister in Erwägung gezogen werden, welches die Verpfändung von Maschinen, Anlagen und Handelsware erlaubt. Damit ist der Eigentumsvorbehalt sichergestellt und im Falle eines Konkurses eine bevorrechtete Forderungsbehandlung gewährleistet. Forderungseintreibung Bei Zahlungsverzögerungen kann als erster Schritt die Deutsch-Baltische Handelskammer eingeschaltet werden. Bei gerichtlicher Forderungseintreibung muss bei Klagseinbringung Gerichtsgebühr abgeführt werden (kann beim Schuldner geltend gemacht werden). Verfahren sind jedoch zumeist sehr langwierig und die Aussichten auf positive Exekution nicht immer gegeben. Eine zusätzliche Möglichkeit, die Forderung gegen Schuldner in einem anderen EU-Mitgliedstaat durchzusetzen, ist das Europäische Mahnverfahren. Daneben bleibt das gewohnte nationale grenzüberschreitende Mahnverfahren möglich. Der Gläubiger kann frei wählen, welchen Antrag er stellt. Die Einspruchsfrist für den Schuldner beträgt 30 Tage ab Zustellung. Legt er Einspruch ein, findet ein normaler Zivilprozess statt. Geschieht dies nicht, wird der Europäische Zahlungsbefehl für vollstreckbar erklärt. Der vollstreckbare Zahlungsbefehl entspricht dem deutschen Vollstreckungsbescheid. Wechsel- und Scheckrecht Das Wechsel- und Scheckgesetz (1999) regelt die Anwendung von Schecks und Wechseln, wobei in groben Zügen eine starke Ähnlichkeit mit dem deutschen Scheck- und Wechselrecht festzustellen ist. Wechsel sind in Litauen im Geschäftsverkehr kaum üblich. Insolvenzrecht Die litauische Gesetzgebung regelt die Konkursfragen und die Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens auf der Grundlage folgender Grundsätze: Schutz der Vermögensinteresse der Gläubiger, Priorität der Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit, Vorrang der Vermögensinteresse der Arbeitnehmer, die in einem zahlungsunfähigen Unternehmen tätig sind. Wenn ein Unternehmen die mit den Gläubigern ausgehandelten Zahlungsverpflichtungen nicht innerhalb einer dreimonatigen Frist einhalten oder nicht innerhalb der im Gesetz festgelegter Frist einlösen kann und wenn diese Zahlungsverpflichtungen (Schulden) eines Unternehmens die Hälfte des in der Bilanz eingetragenen Vermögens übersteigen, geht man davon aus, dass das Unternehmen zahlungsunfähig ist und ein Konkursverfahren beantragt werden kann. Das Ausgleichsverfahren nach dem deutschen Recht wird in Litauen nicht angewendet. Bei großen finanziellen Schwierigkeiten gibt es das Reorganisationsverfahren oder gleich das Konkursverfahren. Es gibt zwei Konkursverfahrensarten: ein gerichtliches und ein außergerichtliches Verfahren. Von den Reorganisationsverfahren gibt es nur einige im Jahr. Das aktuelle Konkursgesetz findet auf alle in Litauen registrierten Unternehmen, Geschäftsbanken und anderen Kreditinstitutionen Anwendung. Eine Restrukturierung kann vom Unternehmen angestrebt werden, wenn den Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen werden kann, das Unternehmen seine Tätigkeit noch ausübt und kein Konkursverfahren gestartet wurde. Vertretungsvergabe Die litauischen Bestimmungen in Bezug auf Handelsvertreter stammen aus dem Zivilgesetzbuch (ZGB, Teil 3., Art. 2.152 – 2.168), welches im Jahr 2001 in Kraft getretenen ist und die Pflichten Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 23 und Rechte eines Handelsvertreters als natürliche oder juristische Person bestimmt. Ein Handelsvertretergesetz existiert in Litauen nicht. In Litauen existiert kein mit Deutschland vergleichbares Netz von selbständigen Handelsvertretern. Daher ist es ratsam, nur eine juristische Person als Vertreter zu ernennen, da andernfalls viele übliche kaufmännische Schutzvorschriften (wie z.B. die Regeln des unlauteren Wettbewerbs, zeitliche Bindung, Kündigungsfristen, Geschäftsgeheimnis) nicht rechtlich gesichert sind. Es ist üblich, zu Beginn des Vertretungsverhältnisses eine Probezeit zu vereinbaren. Eine Konkurrenzklausel seitens des Auftraggebers kann durchgesetzt werden, darf aber nicht zu eng gefasst sein und muss zeitlich begrenzt sein. Besonders zu beachten ist, dass es Mindestkündigungsfristen gibt und der Handelsvertreter Anspruch auf Ausgleichszahlungen von bis zu einer durchschnittlichen Jahresprovision hat. Vor Abschluss eines Vertretungsvertrages ist es ratsam, über die in Frage kommenden litauischen Firmen Bonitätsauskünfte einzuholen, sowie einen Rechtsanwalt für die Vertragsgestaltung zu konsultieren. Arten von Vertretern Wie bereits erwähnt kommt als Vertreter nur ein Unternehmen bzw. ausnahmsweise eine selbständig tätige Person in Frage. In den meisten Fällen wird in Litauen nur ein Vertreter für ein Produkt eingesetzt, weil der Markt für eine regionale Aufteilung zu klein ist. Es sollte unbedingt vermieden werden, ohne Wissen und Zustimmung des Vertreters, mehrere Vertreter einzusetzen, da dies in Litauen wegen des geringen Marktumfanges in den meisten Fällen bekannt wird und zu schweren Verstimmungen führen kann. Vertretungsvertrag Ein Handelsvertreter muss über ein zugelassenes Unternehmen verfügen. Seine Tätigkeit besteht in der Vermittlung von Geschäften für andere Unternehmer, sowie dem Abschluss von Verkaufsverträgen in deren Namen. Ein Handelsvertreter vertritt die Interessen des Unternehmens im Rahmen des Vertrages. Das Verhältnis zwischen dem Vertreter und dem Vertretungsgeber wird durch den gegenseitigen Vertrag und das Zivilgesetzbuch bestimmt. Im ZGB werden vor allem die gegenseitigen Rechte und Verpflichtungen, Vergütung, Verantwortung, Vollmacht und Vertragsabschließung hervorgehoben. Die Stellung des Handelsvertreters wird wesentlich durch die Regelung der Mindestkündigungsfristen gestärkt. Mustervertrag Folgende Bedingungen sollten in einer schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Vertreter und dem Unternehmer festgelegt sein: Beschränkungen der Haftpflicht des Vertreters oder des Unternehmers oder generell ein Verzicht darauf; Wettbewerbsklausel nach Kündigung des Vertrages; Kündigungsgründe; exklusive Rechte des Vertreters; Festlegung der Provision des Vertreters bei Vertragsausführung. Arbeits- & Sozialrecht Nach geltendem EU-Recht steht es den Mitgliedsstaaten frei, ihre Rechtsvorschriften und Kollektivverträge auf alle Personen anzuwenden, die in ihrem Hoheitsgebiet, und sei es auch nur vorübergehend, unselbständig erwerbstätig sind, unabhängig davon, wo der Arbeitgeber ansässig ist. Für deutsche Unternehmen folgt daraus, dass auch bei nur vorübergehender Tätigkeit (z.B. Montage) in Litauen die Vorschriften des litauischen Arbeitsrechts eingehalten werden müssen. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 24 Die gesetzliche Arbeitszeit liegt bei 40 Stunden aufgeteilt auf fünf Tage pro Woche. In Litauen dürfen pro Tag nicht mehr als zwölf Arbeitsstunden und pro Woche nicht mehr als 48 Arbeitsstunden geleistet werden. Für Überstunden und Arbeitsstunden zwischen 22.00 und 6.00 Uhr kommt ein 1,5-facher Aufschlag auf den Brutto-Lohn zur Anwendung. Die Arbeit am Wochenende und an Feiertagen muss doppelt bezahlt werden. Der Urlaub kann nach sechsmonatiger ununterbrochener Arbeitszeit beansprucht werden. Der Urlaubsanspruch liegt bei mindestens vier Wochen für ein Tätigkeitsjahr im Nachhinein. In Litauen sind dies 28 Kalendertage, wobei in bestimmten Fällen (beschwerliche Arbeitsumstände, Alter, Anstellungsdauer im Unternehmen usw.) der Urlaubsanspruch länger ist. Die zusätzlichen bezahlten und unbezahlten Urlaubsansprüche sind jedoch vielfältig. Die gesetzlich vorgeschriebene minimale Kündigungsfrist seitens Arbeitnehmers beträgt 14 Kalendertage. Die "normalen" Kündigungsfristen liegen zwischen ein und zwei Monaten, die Kündigungs- und Entlassungsgründe werden ähnlich derer in Deutschland definiert. Gehälter werden zwölf Mal im Jahr ausbezahlt. Das Gesetz sieht eine Auszahlung zwei Mal pro Monat vor, diese Regelung kann aber durch eine einmalige Auszahlungsvereinbarung im Arbeitsvertrag ersetzt werden. Das Arbeitsverhältnis in erster Reihe ohne Arbeitsvertrag oder wider die gesetzlichen Vorschriften betreffend die Anstellung von ausländischen Staatsbürgern wird als illegal betrachtet und strikt bestraft. Aufenthaltserlaubnis Für die Einreise nach Litauen ist von deutschen oder EU-Staatsbürgern ein bei Einreise noch mindestens drei Monate gültiger Reisepass oder Personalausweis mitzuführen. Litauen ist seit Dezember 2007 Mitglied des Schengener Abkommens, sodass bei Einreisen aus EU-Raum keine Grenzkontrollen mehr erfolgen. EU-Bürger müssen nunmehr keine Aufenthaltsbewilligung für den EU-Raum mehr beantragen. Es verbleibt lediglich die Pflicht, den Wohnsitz bekannt zu geben, wenn man sich mehr als drei Monate im Land aufhält. Die EU-Aufenthaltsgenehmigung bleibt erforderlich für die zusammen reisenden Familienmitglieder, die keine EU-Staatsbürger sind und sich mehr als drei Monate binnen einer Kalenderjahreshälfte in Litauen aufhalten. Für die Nicht-EU-Bürger wurde außerdem die Aufenthaltsgenehmigung für die Republik Litauen durch die langfristige Aufenthaltsgenehmigung für den EU-Raum, die einem Ausländer ein Aufenthaltsrecht in der Republik Litauen verleiht und den Status des Stammstaatsbürgers bestimmt, ersetzt. Eine permanente Aufenthaltsgenehmigung ist mit dem Aufenthalt in einem der EU-Staaten verbunden. Eine von Litauen ausgestellte Genehmigung erlischt formell, wenn der Betreffende für ein anderes EU-Land eine Aufenthaltsgenehmigung erhält. Es ist zu bemerken, dass die abgelaufene Gültigkeitsfrist der Aufenthaltsgenehmigung kein Grund für die Ablehnung des permanenten Aufenthaltsrechts für einen Ausländer ist. Arbeitserlaubnis Litauen hat im Bereich der Freizügigkeit der Arbeitnehmer keine Restriktionen erlassen, weshalb EU-Staatsbürger in Litauen keine Arbeitsgenehmigung benötigen. Die Mitnahme beziehungsweise Entsendung von Arbeitnehmern aus dem EU-Raum nach Litauen erweist sich für den in Deutschland ansässigen Arbeitsgeber als relativ unbürokratisches Unterfangen. Informationspflichten bestehen zwar gegenüber den Migrationsbehörden (Migrationsabteilung des Innenministeriums): www.migracija.lt, doch ergeben sich die Verpflichtungen nur für den Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 25 litauischen Vertragspartner/Auftraggeber/ Unternehmen. Es ist dessen Aufgabe, die zuständigen Ämter zu informieren und auch etwaige Gebühren zu entrichten. Somit ist es also eine Frage des zwischen dem deutschen Unternehmen und dem litauischen Unternehmen/Vertragspartner/Auftraggeber ausgearbeiteten Übereinkommens, auf welche Art und Weise intern eine Verteilung der Aufgaben und der Kosten besteht, gegenüber litauischen Behörden muss allerdings das in Litauen ansässige Unternehmen tätig werden. Etwas anders stellt sich die Situation für Arbeitnehmer aus Nicht-EU-Ländern dar, diese benötigen eine Aufenthaltsgenehmigung und eine Arbeitsbewilligung, für deren Erhalt allerdings wiederum der litauische Unternehmer Sorge tragen muss. Hat ein Nicht-EU-Staatsbürger allerdings eine Arbeitsgenehmigung in einem EU-Land, so darf dieser im Rahmen der Entsendung auch in Litauen tätig werden. Nähere Informationen zur Beschäftigung von EU- und Nicht-EU-Bürgern können von der litauischen Arbeitsbörse (Labour Exchange Behörde) und derer lokalen Büros eingeholt werden (www.ldb.lt). Sozialversicherung, Sozialversicherungsabkommen Litauen verfügt über ein Sozialversicherungssystem mit bindender sozialer Absicherung für alle Personen mit ständigem Wohnsitz in Litauen sowie Anspruch auf Sozialhilfe aus einem staatlichen Fonds. Die Leistungen aus der staatlichen Sozialversicherung umfassen: Renten und Pensionen, Krankengeld, Schwangerschafts- und Mutterschaftsgeld, Erziehungsgeld, Arbeitslosenhilfe. Die Arbeitgeber haben 3% der Lohnkosten für die gesetzliche Krankenversicherung und 1% für die betriebliche Unfallversicherung zu entrichten. Der Gesamtanteil der Belastung für den Arbeitgeber liegt demnach bei 31%. Der Arbeitnehmeranteil beträgt 9% der Lohnsumme (3% Altersversicherung, 6% Krankenversicherung). Beiträge zur litauischen Sozialversicherung sind steuerlich voll absetzbar. Seit Mai 2004 sind die EU-Verordnungen in Kraft getreten, die die Sozialversicherungsprinzipien der aus den EU-Staaten eingewanderten Personen festlegen. Das Hauptprinzip ist, dass die Sozialversicherungsbeiträge grundsätzlich in dem Staat, in dem die Person tätig ist, mit Ausnahme bestimmter Fälle, entrichtet werden. Außerdem ist den EU-Mitgliedern bzw. deren zuständigen Institutionen ein Recht eingeräumt, auch andere, in der EU-Verordnung nicht vorgesehene Ausnahmen anzuwenden. Am häufigsten wird es erlaubt, die Sozialversicherungsbeiträge in dem Herkunftsland zu entrichten. Dies ist nur in dem Fall möglich, wenn der Arbeitnehmer noch nicht länger als fünf Jahre in einem anderen Staat arbeitet. Nach fünf Jahren müssen die Beiträge in dem Staat, wo der Arbeitnehmer tatsächlich seine berufliche Tätigkeit ausübt, bezahlt werden. Deswegen haben die in Litauen nicht angemeldeten ausländischen Arbeitgeber, deren Arbeitnehmer gemäß den Arbeitsverträgen in Litauen ihre berufliche Tätigkeit ausüben und in Litauen sozialversichert werden müssen, eine Pflicht als Versicherer, die Arbeitnehmer in der Republik Litauen anzumelden und die Sozialversicherungsbeiträge in gleicher Höhe zu entrichten, wie es für die einheimischen Arbeitgeber vorgesehen ist. Deutsche Mitarbeiter, die von einem deutschen Unternehmen beschäftigt werden, sind gemäß EWG-Verordnung nur dann in Litauen sozialversicherungspflichtig, wenn ihre Tätigkeit außerhalb Deutschlands länger als zwölf Monate andauert. Um die Befreiung von der Zahlung litauischer Sozialversicherungsabgaben für diesen Zeitraum zu gewährleisten, ist es notwendig, eine Bestätigung der zuständigen Krankenkasse vorzulegen (Formular E 101). Auf Antrag besteht die Möglichkeit, die Freistellungsfrist um zwölf Monate zu verlängern (Formular E 102). Es empfiehlt sich vor der Abreise aus Deutschland eines der folgenden Dokumente bei der zuständigen Krankenkasse anzufordern: European Health Insurance Card (EHIC), Provisional Replacement Certificate (PRC), Certificate E 106, Certificate E 109. Dieses erlaubt eine direkte Abrechnung der in Anspruch genommenen Leistung. Sonst muss der Betroffene die Leistung der litauischen Krankenversicherung zuerst selbst bezahlen und bekommt diese erst nach der Rückkehr nach Deutschland refundiert. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 26 Bestimmungen für Montagearbeiten Dauert die Montagetätigkeit länger als neun Monate, wird sie im Sinne des zwischen Deutschland und Litauen geschlossenen Doppelbesteuerungsabkommens (BGBl III Nr. 209/2005) zu einer Betriebsstätte und es entsteht auch die Einkommenssteuerpflicht in Litauen. Prozessrecht Litauen ist Mitglied der Haager Konferenz für Internationales Recht. Auch hier gilt die Europäische Gerichtsstands- und Vollstreckungsverordnung (EUVVO), welche die Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Urteilen innerhalb der EU-Länder regelt. Schiedsgerichtsbarkeit Litauen hat das Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche (New Yorker Übereinkommen) ratifiziert. Hierin verpflichten sich die Vertragsstaaten, auf dem Hoheitsgebiet eines anderen Vertragsstaates ergangene Schiedssprüche anzuerkennen und zu vollstrecken. Die Internationale Handelskammer ist eine weltweit vertretene Organisation und hat aus historischem Zufall heraus ihren Sitz in Paris. Die Schiedsklausel der Internationalen Handelskammer (ICC) lautet: "All disputes arising out of or in connection with the present contract shall be finally settled under the Rules of Arbitration of the International Chamber of Commerce by one or more arbitrators appointed in accordance with the said Rules." Die Schiedsklausel ist auch noch in vielen anderen Sprachen verfügbar. Zweckmäßige zusätzliche Vereinbarungen der Schiedsklausel: die Anzahl der Schiedsrichter beträgt.......................... (einer oder drei); es ist............................materielles Recht anzuwenden; (applicable law) die im Schiedsverfahren zu verwendende Sprache ist...................................... Detaillierte Auskünfte: ICC Deutschland, Internationale Handelskammer Wilhelmstraße 43 G, 10117 Berlin, Tel: +49(0) 30 – 200 73 63 00, Fax: +49(0) 30 – 200 73 63 69, E-Mail: [email protected], Web: www.iccgermany.de Deutsch-Baltische Handelskammer in Estland, Lettland, Litauen Vinco Kudirkos g. 6, LT-03105 VILNIUS, LITAUEN, Tel.: +370 5 213 11 22, Fax: +370 5 213 10 13, E-Mail: [email protected] Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 27 Bayerisches Außenwirtschaftsangebot Die bayerische Staatsregierung unterstützt in enger Zusammenarbeit mit ihren Partnern aus der Wirtschaft: Insbesondere den Kammern und Verbänden - und Bayern International, die in Bayern ansässigen Unternehmen dabei, die Chancen der Globalisierung zu nutzen. Gerade dem Mittelstand, dem Rückgrat der bayerischen Wirtschaft, gilt das besondere Augenmerk. Auf seine Bedürfnisse zugeschnittene Förderprogramme und Aktivitäten helfen, neue Märkte im Ausland zu erschließen, Kontakte zu internationalen Partnern aufzubauen und Geschäfte abzuwickeln: Messebeteiligungen Delegationsreisen Tipp! Unternehmerreisen Auslandsrepräsentanzen Kooperations- und Markterschließungsprojekte Das Förderprojekt „Export Bavaria 3.0. – Go International“ unterstützt mittelständische bayerische Unternehmen beim Auslandsgeschäft mit seinem Drei-StufenKonzept: Exportinitiative des Bundes Einstieg in den Export Veranstaltungen Go International Bayern - Fit for Partnership Delegationsbesuche Finanzierungshilfen 1. Untersuchung der Internationalisierungsfähigkeit des Unternehmens 2. Erstellung eines individuellen Internationalisierungsplans 3. Finanzielle Unterstützung bei der Umsetzung des Plans. Weitere Infos unter www.go-international.de Alle Informationen über aktuelle und länderund branchenspezifische Förderprojekte finden Sie unter www.auwi-bayern.de/foerderung Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 28 INFORMATIONEN FÜR GESCHÄFTSREISEN Sowohl bei der Vorbereitung Ihrer Reise als auch während Ihres Aufenthaltes in Litauen steht Ihnen die Deutsch-Baltische Handelskammer mit ihrem Service zur Verfügung. Deutsch-Baltische Handelskammer in Estland, Lettland, Litauen Vinco Kudirkos g. 6 03105 VILNIUS LITAUEN Tel.: +370 5 213 11 22 Fax: +370 5 213 10 13 E-Mail: info.lt(at)ahk-balt.org Web: http://www.ahk-balt.org Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Seit 2007/2008 ist Litauen Mitglied des Schengen-Abkommens. Auch nach dem Schengen-Beitritt ist bis auf weiteres für die Einreise für EU-Bürger das Mitführen eines Reisepasses oder Personalausweises mit noch mindestens dreimonatiger Gültigkeit erforderlich. Passkontrollen finden im Straßenverkehr bei Grenzübertritt aus Polen oder Lettland grundsätzlich keine mehr statt, ebenso wie auf den Flughäfen bei der Einreise aus dem Schengen-Raum. Bei der Ausreise mittels Flugzeug wird jedoch von den Fluglinien eine Kontrolle vorgenommen. Dos & Don’ts Das Baltikum (als homogener Wirtschaftsraum) existiert nur in den Köpfen. Estland, Lettland und Litauen unterscheiden sich durchaus nicht nur in sprachlicher und kultureller Hinsicht. Es handelt sich um drei voneinander unabhängige Märkte, die auch untereinander im Wettbewerb stehen und daher auch verschieden bearbeitet werden müssen. Zuverlässigkeit und Genauigkeit bei der Erfüllung von Vereinbarungen sind allerdings überall die Basis für gute und dauerhafte Geschäftsbeziehungen. Verhandlungen werden meist sachlich, direkt auf die entscheidenden Punkte konEin Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 29 zentriert und mitunter recht hart geführt. Qualitäts-, Funktions- und Serviceaspekte müssen anschaulich und überzeugend vorgebracht werden, um den Kauf eines höherpreisigen Produktes zu rechtfertigen. Die Pflege der Geschäftskontakte und der Aufbau guter persönlicher Beziehungen durch mehrmalige Besuche ist empfehlenswert. Mit positiven Erfahrungen wächst auch die Kundentreue. Man sollte keine Vergleiche des Landes, der Mentalität und der Sprache mit Russland und dem Russischen ziehen. Nicht geschätzt wird des Weiteren belehrendes Auftreten ausländischer Geschäftsleute. „Westliche Überheblichkeit“ ist absolut unangebracht. Am Beginn eines Geschäftskontaktes im Allgemeinen ist selbstverständlich eine Korrespondenz erforderlich. Wenn einer litauischen Firma ein neues Produkt angeboten wird, ist die möglichst ausführliche Produktvorstellung ratsam. Die Litauer schreiben ungern Briefe, und unbekannte Absender können selten mit einer Antwort rechnen, es sei denn, das Produkt und die Geschäftsbedingungen sind sehr attraktiv. Die Geschäftsbriefe sollten immer sachlich und zugleich ausführlich formuliert sein. Beigefügtes faktenreiches Prospekt- und Referenzmaterial wird geschätzt. Bloß die Anschreibung des potentiellen Geschäftspartners mit der Angabe der Homepageadresse für weitere Recherche ist aussichtslos. Die den Produktpreis beeinflussenden Qualitäts-, Funktionsund Serviceaspekte müssen überzeugend und anschaulich vorgetragen werden. Überhöhte Preise sind kaum durchsetzbar. In Litauen ist von den Fremdsprachen Englisch dominierend. Akademische Titel werden nicht angewendet. Es hat wenig Sinn, bei der Vorarbeit sich nach dem Namen des zuständigen Einkaufsdirektoren oder Abteilungsleiters zu erkundigen, da in allen Klein- und Mittelbetrieben und in meisten Großunternehmen der Geschäftsführer der Entscheidungsträger ist. Deshalb ist es manchmal schwierig oder auch überhaupt unmöglich, die Route der Korrespondenzweiterleitung zu finden. Ohne Zuverlässigkeit und Genauigkeit bei der Erfüllung des Vereinbarten ist in Litauen kaum eine Basis für gute dauerhafte Geschäftsbeziehungen denkbar. Mit positiven Erfahrungen wächst allerdings auch Kundentreue. Die Zufriedenheit mit der Zusammenarbeit, verbunden mit guten persönlichen Beziehungen, deren Pflege auch Besuche erfordert, ermöglicht dann aber auch verhältnismäßig kurze und unkomplizierte Verhandlungen bei Folgeaufträgen. Wenn es um Geschäftsbesuche geht, sind litauische Partner hier durchaus gastfreundlich und hilfsbereit - von der Hotelbuchung, Abholung bis zur Begleitung zum Flugplatz. Es wäre aber zu bemerken, dass ein Litauer dasselbe auch beim Gegenbesuch erwartet. Es wird empfohlen, die geschäftlichen Vereinbarungen mit einem litauischen Geschäftspartner möglichst ausführlich schriftlich zu fixieren, da die mündlichen Absprachen kein starkes Gewicht haben. Andererseits ist auch eine schriftliche Vereinbarung für einen Litauer nicht immer bindend, wenn er eine für ihn ungünstige Kondition plötzlich entdeckt. Dem "small talk" kommt beim ersten persönlichen Kennenlernen und auch zur Auflockerung der Geschäftsatmosphäre eine nicht zu unterschätzende Bedeutung zu. Die Themen können etwa die Perspektiven und die Entwicklung des Landes, die Naturschönheit, die Vorliebe für Folklore, Volksfeste und traditionelle Bräuche, Sport sein. Die Sportart Nr. 1 in Litauen ist Basketball (Bronzemedaille bei der WM 2010, Gastgeber bei der EM 2011). Bei der Wahl der Kleidung sind keine Besonderheiten außer den allgemein üblichen Regeln zu beachten, d.h. der korrekte Geschäftsanzug bzw. das Kostüm sind zu beachten. In Litauen wird ein großer Wert auf die Kleidung, insbesondere bei Damen, gelegt. Anreise tägliche Verbindungen mit Frankfurt, Warschau, Stockholm u.a. Gut ausgebaute Autobahnen und Landstraßen sind für Pkw mautfrei zu befahren. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 30 Geschäftszeiten Als Büro-Geschäftszeit gilt allgemein 8.00 bis 17.00 Uhr (mit Abweichungen). Die Läden sind überwiegend 10.00 bis 20.00 Uhr geöffnet (mit Abweichungen), die Lebensmittelgeschäfte überwiegend 8.00 bis 22.00. Feiertage (einschließlich regionale Feiertage) 1. Januar (Neujahrstag), 16. Februar (Nationalfeiertag), 11. März (Tag der Wiedererklärung der Unabhängigkeit), Ostern (2 Tage), 1. Mai (Tag der Arbeit), erster Sonntag im Mai – Muttertag, erster Sonntag im Juni – Vatertag, 24. Juni (Sonnenwendfeier – Johannestag), 6. Juli (Staatsfeiertag), 15. August (Maria Himmelfahrt), 1. November (Allerheiligen), 24. Dezember (Hl. Abend), 25. und 26. Dezember (Weihnachten). Notrufe Allgemeine Notrufnummer ist 112. Im Notfall auch deutsche Botschaft anrufen! Maße und Gewichte Metrisches System Strom 220 V, 50 Hz; Drehstrom 380 V im industriellen Bereich. Trinkgeld Bedienungsgeld ist im Allgemeinen in der Rechnung nicht inbegriffen. Trinkgelder um 10% sind ortsüblich. Post- und Telefongebühren Briefe und Ansichtskarten nach Deutschland bis 20 g: 0,75 Euro, Briefe zw. 20 und 50 g: 0,84 Euro, Briefe zw. 50 und 100 g: 1,13 Euro, Briefe zw. 100 und 500 g: 1,98 Euro. Die Höhe der Telefongebühren hängt vom Provider oder dem Roaming-Partner ihres Netzproviders ab. Informieren Sie sich vor dem Reiseantritt über die Höhe der Roaming-Gebühren bei Ihrem Provider. Durchschnittliche Aufenthaltskosten pro Tag Durchschnittliche Aufenthaltskosten pro Tag betragen ca. 50 EUR (ohne Übernachtungskosten). Zeitverschiebung Litauen liegt in der Osteuropäischen Zeitzone: MEZ + 1 Stunde. Da die Umstellung auf Sommerzeit auch in Litauen durchgeführt wird, liegt das Land das ganze Jahr eine Stunde vor Deutschland. Lokale Verkehrsmittel Taxi, Linientaxi, Autobus und Oberleitungsbus. Für eine Taxifahrt zwischen Flughafen und Stadtzentrum ist – abhängig vom Taxiunternehmen – mit etwa LTL 80,- (ca. EUR 25,-) tagsüber zu rechnen. Diese Preise verstehen sich nur ab Flughafen. In und von der Stadt zum Flughafen sind die Taxigebühren niedriger. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 31 Kfz-Bestimmungen Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist obligatorisch. Die Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet 50 km/h, auf Landstraßen 90 km/h, auf Autobahnen 130 km/h (April bis November) bzw. 110 km/h (November bis April). Abblendlicht muss auch tagsüber eingeschaltet sein. Das Telefonieren im Pkw ohne Freisprechanlage ist verboten. Spikereifen sind von 1. November bis 31. März erlaubt. Absolute Anlegepflicht für Sicherheitsgurte. Blutalkoholgrenze 0,4 Promille. Devisenvorschriften Devisen können bei litauischen Geschäftsbanken problemlos gewechselt und Euros bei Bankomaten abgehoben werden. Die Ein- und Ausfuhr von Devisen ist unbeschränkt möglich, ab einem Betrag im Wert von 10.000 EUR besteht Deklarationspflicht beim litauischen Zoll bei Ein- oder Ausfuhr. Zollvorschriften (Reisegepäck, Musterkollektion) Keine Beschränkung sofern für Eigenbedarf - Reisegepäck und übliche Reiseausrüstung können problemlos eingeführt werden, ebenfalls einige Handmuster oder Mitbringsel in vertretbarem Rahmen. Impfungen Es sind keine besonderen Impfungen vorgeschrieben. Sonstiges Wissenswertes In allen Hotels und in den meisten Lokalen und Geschäften werden Kreditkarten wie VISA, EUROCARD, seltener AMEX, DINERS CLUB angenommen. Es empfiehlt sich die Mitnahme von mehr als einer Kreditkarte. Banken oder Bankomaten sind zahlreich vorhanden. Zweckmäßige Kleidung: Im Winter (November bis Mitte April): warme Kleidung (inklusive Kopfbedeckung und Handschuhe); im Sommer leichte Kleidung und Regenschirm. ERGÄNZENDE AUSKÜNFTE Zu Litauen sind im Außenwirtschaftsportal Bayern www.auwi-bayern.de → Rubrik „Länder“ abrufbar. WICHTIGE ADRESSEN Verband der litauischen Kammern für Handel, Industrie und Handwerk Vaižganto a. 1 – 63a LT-01108 Vilnius Tel.: 00370 5 261 21 02 Fax: 00370 5 261 21 12 E-Mail: [email protected] Web: www.chambers.lt Verband der litauischen Industrie A. Vienuolio g. 8 LT-01104 Vilnius Tel.: 00370 5 212 52 17 Fax: 00370 5 212 52 09 E-Mail: [email protected] Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 32 Botschaft der Republik Litauen in Deutschland Charitestraße 9 D-10117 Berlin Tel.: +49 30/ 890 681 0 Fax: +49 30/ 890 681 15 E-Mail: [email protected] Web: www.de.mfa.lt Information zu Honorarkonsuln finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amtes: → Reiseund Sicherheitshinweise → Litauen → Deutsche Vertretungen Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Sierakausko 24/8 LT-03105 Vilnius Tel.: +370 5 2106400 Fax: +370 5 2106446 E-Mail: [email protected] Web: www.wilna.diplo.de Österreichische Botschaft Gaono 6 LT-01131 Vilnius Tel.: +370 5 2660580 Fax: +370 5 2791363 E-Mail: [email protected] Web: www.bmeia.gv.at/wilna Schweizerisches Honorargeneralkonsulat Vilnius Lvovo 25 LT-09320 Vilnius Tel.: +370 5 2032969 Fax: +370 5 2032944 E-Mail: [email protected] Web: www.eda.admin.ch Banken SEB BANKAS Gedimino 12 LT-01103 Vilnius Tel.: +370 5 268 2800 Fax: +370 5 268 2333 E-Mail: [email protected] Web: www.seb.lt Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 33 DNB BANKAS J. Basanaviciaus 26 LT-03601 Vilnius Tel.: +370 5 239 3444 Fax: +370 5 213 9057 E-Mail: [email protected] Web: www.dnb.lt SWEDBANK Konstitucijos 20ª LT-03502 Vilnius Tel.: +370 5 268 4444 Fax: +370 5 258 2700 E-Mail: [email protected] Web: www.swedbank.lt Lokale Reisebüros AAA WRISLIT Konstitucijos 7 (3. Stock), LT-09308 Vilnius Tel.: +370 5 248 7202 Fax: +370 5 248 7207 E-Mail: [email protected] Web: www.wrislit.lt WEST EKSPRESS Stulginskio 5 LT-01115 Vilnius Tel.: +370 5 255 3265 Fax: +370 5 212 5321 E-Mail: [email protected] Web: www.westexpress.lt Fluglinien AIR BALTIC Tel.: +371 6700 6006 Web: www.airbaltic.com LUFTHANSA Rodunios kelias 2 LT-02118 Vilnius Tel.: Hotline: +370 5 205 1183 E-Mail: [email protected] Web: www.lufthansa.com Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 34 Dolmetschdienste SKRIVANEK VERTIMU BIURAS Svitrigailos 11B LT-03228 Vilnius Tel.: +370 5 212 1640 Fax: +370 5 260 9551 E-Mail: [email protected] Web: www.skrivanek.lt METROPOLIO VERTIMAI Ulonu 5 LT-08240 Vilnius Tel.: +370 85 261 8069 Fax: +370 85 262 1776 E-Mail: [email protected] Web: www.metropolis.lt MAGISTRAI Gedimino 43-3 LT-01109 Vilnius Tel.: +370 5 261 9891 Fax: +370 5 268 5713 E-Mail: [email protected] Web: www.magistrai.lt Hotels RADISSON BLU ASTORIJA HOTEL***** Didzioji 35/2 LT-01129 Vilnius Tel.: +370 5 212 0110 Fax: +370 5 212 1762 E-Mail: [email protected] Web: www.radissonblu.com/hotel-vilnius NOVOTEL VILNIUS**** Gedimino 16 LT-01103 Vilnius Tel.: +370 5 266 6200 Fax: +370 5 266 6201 E-Mail: [email protected] Web: www.accorhotels.com, www.novotel.com Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 35 HOLIDAY INN VILNIUS**** Seimyniskiu 1 LT-09312 Vilnius Tel.: +370 5 210 3000 Fax: +370 5 210 3001 E-Mail: [email protected] Web: www.holidayinnvilnius.lt HOTEL KAUNAS**** Laisves 79 LT-44297 Kaunas Tel.: +370 37 750850 Fax: +370 37 750851 E-Mail: [email protected] Web: www.kaunashotel.lt RADISSON BLU HOTEL KLAIPEDA**** Sauliu 28 LT-92231 Klaipeda Tel.: +370 46 490800 Fax: +370 46 490815 E-Mail: [email protected] Web: www.radissonblu.com/hotel-klaipeda Ärzte MEDICINOS DIAGNOSTIKOS IR GYDYMO CENTRAS V. Grybo 32A LT-10318 Vilnius Tel.: +370 5 270 9120 Mobil: +370 5 270 9127 E-Mail: [email protected] Web: www.medcentras.lt BALTIJOS AMERIKOS KLINIKA Nemencines pl. 54A LT-10103 Vilnius Tel.: +370 5 234 2020 Fax: +370 5 276 7942 E-Mail: [email protected] Web: www.bak.lt Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 36 LINKS Thema Grundinformationen über Litauen Wirtschafts- und Investitionsprofil Regierung der Republik Litauen Wirtschaftsministerium Statistik Litauische Nationalbank e-Government Infobasis Litauen Arbeitsamt Internationaler Flughafen Vilnius Unternehmensverzeichnis Datenbank Tourismus Vilnius Conventional Bureau Adressensuche Link www.lietuva.lt www.businesslithuania.com www.lrv.lt/en www.ukmin.lt/en www.stat.gov.lt/en www.lb.lt www.epaslaugos.lt www.litauen-info.de www.ldb.lt/en www.vno.lt/en www.imones.lt/en/ www.info.lt/de www.viskasturizmui.lt/en www.vilnius-convention.lt www.maps.lt Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA