Geschäftsbericht 2010/2011 des Umwelt- und

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Geschäftsbericht 2010/2011 des Umwelt- und
Der Oberbürgermeister
Geschäftsbericht 2010 / 2011 des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes
Geschäftsbericht
2010/2011
Umwelt- und Verbraucherschutzamt
Quelle ©: RVK „Die Brennstoffzellen-Hybridbusse der RVK steuern auf der Linie 978 (Hürth - Köln) regelmäßig
auch den Breslauer Platz am Hauptbahnhof an.“
Geschäftsbericht 2010/2011
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Inhalt
Vorwort Dezernentin ������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������ 5
Vorwort Amtsleiter ��������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 6
1. Tätigkeitsfelder im Umwelt- und Verbraucherschutzamt ������������������������������������������������������������������������� 7
A. Schutz von Natur und Landschaft ������������������������������������������������������������������������������������������������������������������ 7
Lebensräume für Pflanzen und Tiere ................................................................................................................. 7
Baumschutz ..................................................................................................................................................... 8
Artenschutz����������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 9
Handelsartenschutz................................................................................................................................................ 9
Freilandartenschutz ...................................................................................................................................... 10
Bodenschutz ������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 10
Bodenschutzkonzept ������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 10
Altlastenkataster ������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 11
Altlastenuntersuchung und -sanierung���������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 11
Die Sanierung von Altlasten mit dem Instrument des Sanierungsplanes
nach § 13 BBodSchG in der praktischen Anwendung ������������������������������������������������������������������������������������������� 12
Städtische Altdeponien���������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 14
Altstandortkataster��������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 14
Bodenbelastungskarte���������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 15
Gewässerschutz �������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 16
Wasserschutzgebiete............................................................................................................................................ 16
Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL)����������������������������������������������������������������������� 16
Kommunales Grundwassermonitoring und Fahnenkartierung ������������������������������������������������������������������������� 17
B. Bauen und Umwelt ��������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 21
Altlasten �������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 21
Vorsorgender Bodenschutz���������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 21
Genehmigungsverfahren nach Bundesimmissionsschutzrecht ���������������������������������������������������������������������� 21
Geothermie ��������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 21
Ökokonten für Eingriffe in Natur und Landschaft ������������������������������������������������������������������������������������������� 22
Artenschutz �������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 22
Lärmvorsorge ������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������ 23
C. Maßnahmen zum Schutz des Menschen ������������������������������������������������������������������������������������������������� 23
Luftreinhaltung���������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 23
Umweltzone ........................................................................................................................................................ 23
Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie ������������������������������������������������������������������������������� 24
Lärmaspekt bei Großveranstaltungen������������������������������������������������������������������������������������������������������������������ 26
Lebensmittelüberwachung und Veterinärmedizin ����������������������������������������������������������������������������������������� 27
Das Qualitätsmanagementsystem (QM-System) in der Lebensmittelüberwachung der Stadt Köln����������������������� 28
Gemeinschaftsverpflegung���������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 28
Zulassung von Betrieben zur Herstellung von Gemeinschaftsverpflegungen �������������������������������������������������������� 29
Veterinär-Grenzkontrollstelle am Flughafen Köln/Bonn���������������������������������������������������������������������������������������� 30
Chemisches- und Veterinäruntersuchungsamt Rheinland (CVUA Rheinland)����������������������������������������������������� 30
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D. Klimaschutz�������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 32
Klimaschutzverpflichtungen, Kohlendioxid (CO2)-Bilanz und Klimaschutzkonzept ����������������������������������������� 32
Höchste Priorität für mehr Energieeffizienz���������������������������������������������������������������������������������������������������� 32
Energieeffizienz durch „Planen mit der Sonne“ ���������������������������������������������������������������������������������������������������� 33
Solarsiedlungen in Köln �������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 33
Nachhaltigkeit durch Ökoprofit ��������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 34
Klimawandel und kommunale Anpassungsstrategien ������������������������������������������������������������������������������������ 36
E. Betriebsüberwachung ����������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 37
F. Service im Umwelt- und Verbraucherschutzamt �������������������������������������������������������������������������������������� 39
Umweltalarm-Rufbereitschaft und Einsatzdienst ������������������������������������������������������������������������������������������� 39
Umweltinformationen ����������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 39
Umweltbildung ��������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 40
Ganzheitliches Kölner Umweltbildungskonzept ��������������������������������������������������������������������������������������������� 40
Veranstaltungen für die Öffentlichkeit ����������������������������������������������������������������������������������������������������������� 40
Weltkindertage 2010 und 2011 �������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 40
Aktionstag zum UN-Welternährungstag�������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 41
Umweltschutzpreis 2011 ������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������ 42
Klimaschutzfilmwettbewerb ��������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������43
2. Projekte und Teilbereiche ���������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 44
Grünbrücke Königsforst/Wahner Heide ������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 44
Förderung von Bürgerengagement für mehr Sauberkeit, Lebensqualität und Wirtschaftskraft
im Umfeld des Marktplatzes und Bürgerparks Berliner Straße���������������������������������������������������������������������������� 45
3.
Zahlen und Fakten ��������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 48
Organigramm���������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 48
Personalbestand ������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������ 49
Finanzen und Controlling ���������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 49
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Vorwort
Seit Dezember 2010 bin ich
Dezernentin für Soziales,
Integration und Umwelt und
habe mit dem Thema Umwelt
einen für mich neuen spannenden Aufgabenbereich
übernommen.
Dabei habe ich bemerkt, wie
viele Menschen sich dafür
engagieren und einsetzen, damit auch kommende
Generationen eine hohe Lebensqualität in Köln durch
gute Umweltbedingungen vorfinden.
Der erste Schritt für ein solches Engagement ist Information und Kommunikation. Aufgabe der Umweltverwaltung ist es von daher auch über die eigene Arbeit
zu berichten. Hierzu trägt der Geschäftsbericht des
Umwelt- und Verbraucherschutzamtes bei, der über
die Tätigkeitsfelder, grundsätzlich aber auch über
Projekte und einzelne Bereiche informiert. Der Erhalt
und die Schonung der städtischen Schutzgebiete, der
ökologischen Vielfalt sowie der Gewässerschutz, der
Bodenschutz und der Verbraucherschutz gehören zu
der Themenvielfalt, mit denen sich die fast 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes beschäftigen.
Im Mittelpunkt steht immer die Gesundheit der Kölner
Bürgerinnen und Bürger. Ziele sind eine bessere Lebensund Wohnqualität durch den Schutz und Erhalt von
Naturräumen, gute Luft mit Hilfe der Luftreinhalteplanung, weniger Lärm durch die Lärmaktionsplanung und
qualitativ hochwertige Lebensmittel durch optimierte
Lebensmittelkontrollen.
Ein ganz besonderes Augenmerk liegt auf dem Klimaschutz, der mir besonders am Herzen liegt. Der Klimawandel ist aus Sicht vieler Forscher bereits jetzt nicht
mehr zu stoppen, sondern nur noch zu begrenzen. Aus
dem Grunde sind Maßnahmen, die langfristig auf kommunaler Ebene initiiert werden müssen unausweichlich. Mit Hochdruck wurde in den vergangenen Jahren
an dem Klimaschutzkonzept gearbeitet, welches 2012
fertig gestellt wird. Ausführliche Informationen zu den
Klimaschutzverpflichtungen, Konzept und den Aktivitäten finden Sie in dem Kapitel Klimaschutz.
Allen Leserinnen und Lesern wünsche ich eine informative und auch motivierende Lektüre
Ihre
Henriette Reker
Dezernentin für Soziales, Integration und Umwelt
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Liebe Mitbürgerinnen und
Mitbürger,
der Umweltschutz beschäftigt erfreulicherweise immer
mehr Menschen, doch zwischen Denken und Handeln
klafft nach wie vor eine Lücke.
Der erste Schritt diese Lücke
zu schließen ist Weiterbildung und Informationen. Deshalb forcieren wir vom
Umwelt- und Verbraucherschutzamt eine fundierte
Öffentlichkeitsarbeit und Umweltvorsorge in Form von
Nachhaltigkeitsprojekten, in der Umweltplanung und
Umweltbildung und mit der Förderung von Umweltengagement.
Dies findet Ausdruck in den zahlreichen Aktionen, die
in 2010 und 2011 stattfanden: Der Kölner Aktionstag
gegen globale Lebensmittelverschwendung „Taste the
Waste“, Umweltbildungsarbeit zum Thema Biodiversität
auf dem Weltkindertag, die Durchführung des Umweltschutzpreiswettbewerbs 2011, der Filmwettbewerb
für Schulen zum Klimaschutz und vielfältige Aktionen
im Rahmen des Projektes „Förderung von Bürgerengagement für mehr Sauberkeit, Lebensqualität und Wirtschaftskraft in Mülheim“. Eine ausführliche Vorstellung
der Veranstaltungen für die Öffentlichkeit finden Sie im
Geschäftsbericht im Kapitel „Service im Umwelt- und
Verbraucherschutzamt“ und das Sauberkeitsprojekt mit
dem Aktionslogo „Hallo Nachbar, danke schön“ im Kapitel „Projekte und Teilbereiche“. Es lohnt sich wirklich,
diese genauer anzuschauen.
Der Wunsch nach Bildung fand Ende 2010 auch Ausdruck
im Bürgerhaushalt der Stadt Köln mit einem Bürgerantrag zu einem ganzheitlichen Kölner Umweltbildungskonzeptes. Die Stärkung und Förderung von Kooperationen zwischen den zahlreichen Initiativen und Verbänden
in Köln und von gemeinsamen Umweltaktivitäten sowie
eine komplementäre Ergänzung von Tätigkeiten in der
Umweltbildung spielen bei der Erarbeitung des Konzeptes und dessen Umsetzung eine wesentliche Rolle.
Partizipation der Bürgerinnen und Bürger gerade auch
bei der Umweltthematik stärkt die Verantwortlichkeit
und das Engagement der Kölner Bevölkerung und
bringt uns in der Umweltverwaltung voran. Dies wurde
offensichtlich auch bei der Lärmaktionsplanung. Zwei
Durchgänge mit der Möglichkeit einer Beteiligung für
die Bürgerinnen und Bürger in einem elektronischen
Partizipationsverfahren per Internet, ähnlich der Beteiligungsverfahren zum Kölner Bürgerhaushalt, erbrachten
zahlreiche Vorschläge, die in die Planung zum Lärmminderungsverfahren einbezogen werden.
Wir verstehen uns als Dienstleister für die Kölner Bürgerinnen und Bürger. Maßnahmen zum Schutz der Umwelt
dienen letztendlich dem Schutz der Gesundheit des
Menschen.
Die durch den Klimawandel hervorgerufenen Veränderungen gehören in dem Zusammenhang zu den größten Herausforderungen unserer Zeit. Auf kommunaler
Ebene hat die Stadt sich auf den Weg gemacht, Anpassungsstrategien mit konkreten Handlungsschritten
zu entwickeln. Die Stadt Köln hat zusammen mit dem
Deutschen Wetterdienst (DWD) und dem Ministerium
für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und
Verbraucherschutz ein Modellprojekt zur zukünftigen
Klimaentwicklung in Köln begonnen.
Auch ist die Erarbeitung eines integrierten Kölner Klimaschutzkonzeptes in vollem Gange. Weiteres können Sie
im Kapitel Klimaschutz erfahren.
Allen Leserinnen und Lesern wünsche ich einen informativen Einblick in unsere Arbeit.
Ihr
Dr. Ernst Drösemeier
Leiter des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes
der Stadt Köln
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1. Tätigkeitsfelder im Umwelt- und Verbraucherschutzamt
Die Arbeit des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes
der Stadt Köln wird im Wesentlichen aus zwei Richtungen bestimmt. Die komplexe Umweltgesetzgebung der
Europäischen Union, der Bundes- und Landesregierung
wird auf kommunaler Ebene umgesetzt und ausgeführt.
Der andere große Bereich geht als Auftrag aus der Kölner Politik an die Umweltverwaltung der Stadt.
Seit 2009 sind in den Leitbildprozess der Stadt Köln
verschiedene Projekte aus dem Umweltbereich eingebunden, mit dem Ziel perspektivisch daraus ein für Köln
spezifisches umweltpolitisches Leitbild zu entwickeln.
Umweltschutz, Umweltvorsorge und Verbraucherschutz
sind wesentliche Bestandteile unserer Daseinsvorsorge.
Sie dienen der Gesundheit des Menschen, dem Schutz
und der Entwicklungsfähigkeit der natürlichen Lebensgrundlagen und damit der Erhaltung und Schaffung einer
hohen Lebensqualität in Köln. Eine für den Menschen und
die natürlichen Lebensgrundlagen verträgliche Umwelt
ist Voraussetzung für eine lebenswerte und attraktive
Stadt sowie eine nachhaltige Stadtentwicklung.
A. Schutz von Natur und Landschaft
Der Erhalt und die Pflege der heimischen Tier- und
Pflanzenarten und ihrer Lebensräume, der Boden und
Gewässerschutz sind Aufgabenfelder, die eng verbunden
sind und zum Ziel haben, einen intakten Naturhaushalt
zu sichern.
Lebensräume für Pflanzen und Tiere
Zur zentralen Aufgabe des Landschaftsschutzes gehört
die Betreuung der besonders geschützten Teile von
Natur und Landschaft. Insgesamt müssen rund 200
Quadratkilometer Schutzgebiete betreut und die notwendigen Schutz-, Pflege- und Sicherungsmaßnahmen
ergriffen werden.
Dabei wird die Untere Landschaftsbehörde (ULB) von
der Landschaftswacht unterstützt. Dies sind ehrenamtliche Mitarbeiter, die negative Veränderungen in der
Landschaft melden und versuchen vor Ort aufzuklären
und somit Schaden abzuwenden. Im Stadtgebiet Köln
sind insgesamt 19 Landschaftswarte tätig, sieben davon
beschäftigen sich ausschließlich mit dem überregional
bedeutsamen Naturschutz-, Fauna-Flora-Habitat (FFH)und Vogelschutzgebiet Wahner Heide. Sie tragen damit
zum Schutz des auf Kölner Stadtgebiet immerhin 1.710
Hektar großen Heide-, Moor- und Waldgebietes mit
außergewöhnlich hoher Standort-, Biotop- und Artenvielfalt bei.
Die Stadt Köln verfügt über 29 Landschaftsschutzgebiete, 182 geschützte Landschaftsbestandteile und 23
Naturschutzgebiete. Darin enthalten sind fünf sogenannte FFH-Gebiete, die aufgrund der Fauna-Flora-Habitat- und der Vogelschutzrichtlinie nach europäischem
Recht ausgewiesen wurden. Wegen der Besonderheit
dieser Gebiete besteht eine große Verantwortung für
einen guten Zustand der hier vorkommenden Lebensräume und Arten. Damit sollen so wertvolle Gebiete wie
der Worringer Bruch mit seinen Auwäldern und reichen
Kammmolchvorkommen oder die seltenen Kalk-Flachmoore, wie sie noch im rechtsrheinischen Thielenbruch
zu finden sind, erhalten werden.
Der 1991 als kommunale Satzung beschlossene Landschaftsplan der Stadt Köln legt fest, was in den Schutzgebieten erlaubt ist und welcher Schutzzweck erfüllt
werden muss. So dürfen beispielsweise keine baulichen
Anlagen errichtet werden, keine Flächen versiegelt und
es darf auch nicht abseits von Wegen gefahren werden.
Entwicklungsziele geben für die Landschaftsräume vor,
wie diese zu entwickeln und zu schützen sind. Mit dem
Landschaftsplan verfügt die Stadt Köln über ein wichtiges Steuerungs- und Schutzinstrument gegen unnötigen Verbrauch wertvoller Freiflächen, gegen den Verlust
von zusammenhängenden Landschaftsteilen, von notwendigen Grünverbindungen und wichtigen Rückzugsräumen für die bedrohte Tier- und Pflanzenwelt. Mehr
Informationen zum Landschaftsplan sind im Internet
einsehbar unter www.stadt-koeln.de/6/gruen/03857/.
Für Befreiungen von den Ver- und Geboten des Landschaftsplanes muss die Zustimmung des Beirates bei der
Unteren Landschaftsbehörde eingeholt werden. Dies ist
ein Gremium, das sich aus Naturschützern und Naturnutzern zusammensetzt und die unabhängige Vertretung der Belange von Natur und Landschaft sicherstellt.
Im Rahmen von Genehmigungsverfahren, zum Beispiel
für die Errichtung von Bauten im Außenbereich, für den
Straßenbau oder für Gewässerausbauten, müssen im
Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Eingriffsre-
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gelung weiterhin alle Eingriffe in Natur und Landschaft
kompensiert werden.
Baumschutz
Für den Schutz von Bäumen im Bereich der bebauten
Ortsteile gilt die städtische Baumschutzsatzung. Ihr Ziel
ist es geschützte Bäume zu erhalten und vor Gefähr-
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dungen zu bewahren und damit zur Verbesserung des
Stadtklimas beizutragen. Baumschutz hat in einer Großstadt wie Köln einen hohen Stellenwert, denn Bäume
sind wegen ihrer stadtbild- und landschaftsprägenden
Funktion wie auch wegen ihrer positiven Wirkung für die
Natur und das Klima sehr wichtig.
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Geschützt sind alle Bäume (Gehölzpflanzen), die einen
Stammumfang von mehr als 100 cm in 1 m Höhe über
dem Erdboden haben, sowie ihr ober- und unterirdischer
Lebensraum (Kronen-, Stamm- und Wurzelbereich).
Koniferen (ausgenommen Eiben) und Säulenpappeln
sowie alle Obstbäume, mit einem Kronenansatz unter
1,60 m fallen nicht unter den Schutz der Satzung. Hiervon unberührt bleiben Walnussbäume und Esskastanien. Auch mehrstämmige Bäume sind geschützt, sofern
mindestens zwei Einzelstämme in 1 m Höhe über dem
Erdboden einen Umfang von 50 cm und mehr haben.
Sollten Bäume, die durch die Baumschutzsatzung
geschützt sind, nicht mehr standsicher sein, so ist eine
Entfernung nur mit einer entsprechenden Erlaubnis möglich. Für die entfernten Bäume sind Ersatzpflanzungen mit
heimischen Arten vorzunehmen oder eine Ausgleichszahlung, die ebenfalls für Ersatzpflanzungen eingesetzt
wird, zu leisten. Auch Veränderungen durch Schnittmaßnahmen, die das charakteristische Aussehen des Baumes
oder das weitere Wachstum beeinträchtigen, bedürfen
einer Erlaubnis durch die Untere Landschaftsbehörde.
Besonders erhaltenswerte Bäume gelten als Naturdenkmale und bedürfen besonderer Aufmerksamkeit. In Köln
gibt es etwa 160 Naturdenkmale, die gepflegt und vor
Beeinträchtigungen geschützt werden müssen.
Artenschutz
Handelsartenschutz
Trotz verstärkter Bemühungen in den letzten zwanzig
Jahren schreitet der Verlust der biologischen Vielfalt auf
unserer Erde weiter voran. Neben der Zerstörung von
Lebensräumen, Übernutzung und Verschmutzung trägt
der Handel mit Tier- und Pflanzenarten und deren Produkten maßgeblich dazu bei, dass heute weltweit viele
Tier- und Pflanzenarten in ihrem Bestand stark zurückgegangen, vom Aussterben bedroht oder sogar von
unserer Erde verschwunden sind.
Auch wir tragen dazu bei, dass durch übermäßigen Konsum viele – ehemals sehr häufige – marine Lebewesen
wie Lachs, Thunfisch, Kabeljau, Rotbarsch oder Aal in
ihren Beständen stark dezimiert werden, so dass sie ihre
Funktion in den Ökosystemen nicht mehr ausfüllen können. Eine weitere gravierende Ursache für den weltweiten
Artenrückgang ist der Holzeinschlag in tropischen Regenwäldern, der ganze Ökosysteme mit vielen zum Teil noch
unbekannten Tier- und Pflanzenarten verschwinden lässt.
Der weltweite illegale Handel mit Tieren und Pflanzen,
der für den Rückgang oder das gänzliche Verschwinden
vieler Arten verantwortlich ist, wird durch Interpol auf ein
Volumen von 20 Milliarden US Dollar jährlich geschätzt.
Dabei werden nicht nur die allgemein bekannten Arten
wie Greifvögel, Papageien, Elefanten (Elfenbein) oder
Kakteen für viel Geld gehandelt, sondern auch nicht so
offensichtlich mit Artenrückgang verbundene Dinge wie
Pinsel aus Tropenholz, Stärkungsmittel (Salep) mit aus
der freien Wildbahn entnommenen Orchideenwurzeln
oder Mitteln der traditionellen chinesischen Medizin
(TCM) mit Seepferdchen, Teilen von Großkatzen, Bären
oder anderen gefährdeten Arten.
Der ökologische Wert eines Baumes
Verdunstung
An sonnigen Tagen bis zu 400 Liter Wasser. Erhöhung der relativen
Luftfeuchtigkeit um 10 Prozent unter dem Baum
Schutz des Bodens
Vor Erosion und Austrocknung
Kohlendioxid- Verbrauch
Stündlich etwa 2,35 kg
Sauerstoff Produktion
Stündlich etwa 1,7 kg
Nistgelegenheit und Nahrungsquelle
Für Säuger, Vögel und Insekten
Schattenspende
Schutz vor intensiver UV-Strahlung
Abkühlung
Minderung der Lufttemperatur unter dem Baum um mindestens
2 Grad Celsius
Windschutz
Minderung der Windgeschwindigkeit bis zu 50 Prozent
Staubfilter
Filterung von 1 t Staub pro Jahr
+ Entspannung und Naturnähe, Erhöhung des Wohnwertes
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Täglich verlieren wir nach Angaben der internationalen
Naturschutzorganisation World Wide Fund for Nature
(WWF) bis zu 130 Arten für immer von unserer Erde.
Auch in Köln muss sofort und entschlossen gehandelt
werden, um die Artenvielfalt und die gesamten Ökosysteme im Sinne einer maßvollen, nachhaltigen Nutzung
der biologischen Ressourcen für uns und die nachfolgenden Generationen zu erhalten und zu bewahren.
Durch die Unterzeichnung des Übereinkommens über
die biologische Vielfalt 1992 in Rio hat sich die Bundesrepublik Deutschland auch völkerrechtlich verpflichtet
eine nachhaltige Nutzung der wildlebenden Bestände zu
ermöglichen. Grundlage für die konkreten weltweiten
Handelsbeschränkungen ist dabei das Washingtoner
Artenschutzübereinkommen (WA, englisch: CITES)
Zentraler Bestandteil der Regelung des Handels mit
stark bedrohten Arten ist das europarechtliche Vermarktungsverbot, von dem die Untere Landschaftsbehörde
(ULB) nur im Einzelfall eine europaweit gültige Ausnahme erteilen kann.
Neben der Buchführungs- und Meldepflicht als ein wichtiges Instrument, den Handel mit illegalen Exemplaren
zu verhindern, können illegal gehandelte Objekte eingezogen oder Ordnungs- beziehungsweise Strafverfahren
eingeleitet werden.
Die artenschutzrechtlichen Vorschriften richten sich
dabei insgesamt nicht nur an Gewerbetreibende, wie
beispielsweise Zoohandlungen oder Kaviarvertriebe,
sondern auch an private Halter von Schlangen, Schildkröten und Papageien. In Köln werden viele exotische
und heimische Tiere von Privatleuten gehalten, die die
Meldepflicht und Vermarktungsverbote beachten müssen. Der Beratung von Bürgerinnen und Bürgern über
Möglichkeiten zum schonenden Umgang mit besonders
geschützten Tier und Pflanzenarten, kommt in diesem
Zusammenhang eine besondere Bedeutung zu.
Freilandartenschutz
Aufgabe des Freilandartenschutzes ist es die europäischen und nationalen gesetzlichen Artenerhaltungsvorgaben vor Ort in Köln umzusetzen. Belange des
Artenschutzes sind flächendeckend im gesamten Kölner
Stadtgebiet im bebauten und unbebauten Bereich zu
beachten.
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Geschützt sind nach der EU-Vogelschutz-Richtlinie alle
europäischen Vogelarten einschließlich ihrer Brut-,
Wohn- und Zufluchtsstätten sowie nach der FFH-Richtlinie zahlreiche andere Tier- und Pflanzenarten, die in
ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben
bedroht sind. Hierzu zählen insbesondere auch die heimischen Amphibien wie zum Beispiel die in Köln noch
mit starken Populationen vertretene Kreuzkröte oder
der Kammmolch.
Bodenschutz
Der Flächenverbrauch von hochwertigen Böden ist in
Köln unverändert hoch. Für Industrie-, Gewerbe- und
Wohnungsbau werden Böden versiegelt, überbaut und
strapaziert, so dass die Funktionalität des Naturhaushaltes geschwächt wird.
Vorsorge, Untersuchung, Gefährdungsabschätzung und
Sanierung bei Boden- und Grundwasserschäden sowie
die Wiederherstellung und neue Nutzung von Grundstücken durch Flächenrecycling sind zentrale Themen im
städtischen Bodenschutz.
Bodenschutzkonzept
Die aktuelle Flächeninanspruchnahme im Stadtgebiet
Köln beträgt rund 2.365 Quadratkilometer pro Tag. Das
ist etwa das Siebenfache der „zulässigen“ Flächeninanspruchnahme nach den Zielen der Bundesregierung
(340 Quadratkilometer pro Tag für Köln). Derzeit liegt
die für Siedlung und Verkehr in Anspruch genommene
Fläche bei 55 % das entspricht 223 Quadratkilometer des
Kölner Stadtgebietes. Bei gleichbleibender jährlicher Flächeninanspruchnahme von 144 Hektar wäre das Gebiet
der Stadt Köln in etwa 150 Jahren vollständig für Siedlung und Verkehr in Anspruch genommen.
Mit der Zersiedelung von Landschaften und der Zunahme der ungeregelten Flächeninanspruchnahme und
gleichzeitig zunehmender Verödung von Innenstädten
wurde Ende der 80er- Jahre deutlich, dass eine „ressourcenschützende“ Norm geschaffen werden musste, die
den Boden als nur begrenzt vorhandene und nicht erneuerbare Lebensgrundlage von Pflanze, Tier und Mensch
unter Schutz stellt. Durch die Versiegelung von Böden
gehen vielfältige bodenökologische Leistungen verloren
beispielsweise trägt der damit verbundene Verlust der
Verdunstungskälte zur Erwärmung des Stadtklimas bei.
In den seit 1998 in Kraft getretenen Gesetzen mit
bodenschützenden Regelungen müssen die Gebietskör-
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perschaften die Inanspruchnahme bisher unbebauter
Flächen oder ungestörter gewachsener Böden durch
geeignete Maßnahmen vermindern. Im Rahmen der
Fortschreibung des „Bodenschutz – Konzeptes für Köln“
erarbeitet die Untere Bodenschutzbehörde ein auf die
Verhältnisse des Gebietes der Stadt Köln zugeschnittenes Konzept und Verfahren zum Umgang mit leistungsfähigen Böden.
Die Inhalte, Instrumente und Ziele dieses Konzeptes sind
darauf ausgerichtet, verbliebene Bereiche mit sogenannten Hochertragsböden ( beispielsweise Parabraunerden
aus Löss ) aber auch mit seltenen Böden zu erfassen, und
darzustellen sowie die Auswirkungen bei geplanter Neuinanspruchnahme von Böden bewusst zu machen.
Die natürlichen Bodenfunktionen werden erfasst und
bewertet. Dazu werden alle Informationen über den
Ausgangszustand und den geplanten Endzustand flächenbezogen ermittelt. Zur Bewertung der bodenfunktionsbezogenen Informationen soll eine von der unteren
Bodenschutzbehörde nach bodenschutzfachlichen
Kriterien erstellte standardisierte und nachvollziehbare
Methode angewendet werden. Als eine Datengrundlage
dienen die Bodenkarte 1:5000 und die Bodenkarte der
Bodenschätzung (1:5000), deren entsprechende bodenfunktionsbezogene Datenaufbereitung und Interpretation und die Daten aus dem Bodeninformationssystem
der Stadt Köln.
Solche systematischen Bewertungen der natürlichen
Bodenfunktionen erlauben beispielsweise die Entwicklung von Modellen zur räumlichen und auch zeitlichen
Lenkung und Steuerung der unvermeidbaren Inanspruchnahme von Flächen mit hochwertigen Böden.
Eine langfristig angelegtes Flächenmanagement und
-monitoring könnte so zum Schutz von Boden und Klima
beitragen.
Altlastenkataster
Das bereits seit 1986 existierende Kataster hat sich zu
einem modernen digitalen Umweltinformationssystem
entwickelt. Dort werden alle Daten zu Altlastverdachtsflächen, Altablagerungen, Altstandorten und schädlichen Bodenveränderungen im Stadtgebiet von Köln
systematisch erfasst und bewertet.
2011 wurden 2075 Flächen entsprechend den Vorgaben
des Landes NRW (Flächen-Informationssystem AltlastenBoden) in neue Statusklassen eingestuft. Derzeit sind
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728 Flächen mit Altlastenverdacht und 179 Altlasten im
digitalen Kataster enthalten. Über weitere 1168 Flächen
liegen Informationen vor, die belegen, dass schädliche
Bodenveränderungen nicht, nicht mehr oder nicht bei
der vorliegenden Nutzung bestehen.
Die Vervollständigung und Aktualisierung des Katasters
bezüglich bereits vorliegender Hinweise auf Altstandorte (rund 5000 Fälle) zur zukünftigen Beschleunigung
des Flächenrecyclings und zur Schonung natürlicher
Bodenressourcen, wird fortgesetzt. Im Rahmen weiterer
Erfassungsmaßnahmen von bisher nicht systematisch
untersuchten Stadtgebieten rechnen wir mit zunehmenden Verdachtsflächenzahlen.
Bei grundstücksbezogenen Anfragen oder Beteiligungsverfahren erteilen wir Auskünfte oder bewerten die vorliegenden Daten nutzungsbezogen, damit Eigentümer
und Investoren ohne lange Wartezeiten die gesetzlichen
Vorgaben für die Neunutzung einer Fläche erhalten.
Einige Beispiele:
Pro Jahr bearbeitet das Umwelt- und Verbraucherschutzamt etwa 1250 Altlastenauskünfte nach dem Umweltinformationsgesetz. Bei Baugenehmigungen wurden pro
Jahr in rund 1150 Fällen geprüft, ob ein Altlastverdacht
vorliegt und gegebenenfalls Auflagen formuliert.
Altlastenuntersuchung und -sanierung
Bei der behördlichen Altlastenbearbeitung verfolgen wir
das Ziel, die von den Altlasten ausgehenden Gefahren
für Mensch, Boden und Grundwasser zu erkennen und
zu beseitigen.
Die Bearbeitung erfolgt jeweils in den Schritten Erfassung, Ermittlung, Bewertung und gegebenenfalls Sanierungsuntersuchung und Sanierung. Bei der Erfassung
(Erstbewertung und historische Erkundung) führt die
Bodenschutzbehörde bekannte Informationen zusammen. Erst bei der darauf folgenden Ermittlung werden
erstmals Probenahmen und analytische Untersuchungen durchgeführt.
Nach diesem Schritt kann eine Gefährdungsabschätzung
erfolgen. Liegen die Schadstoffgehalte unterhalb der
gesetzlichen Prüfwerte, ist ein Altlastenverdacht ausgeräumt, das heißt von der Fläche geht keine Gefahr aus.
Werden die Prüfwerte überschritten oder liegen Hinweise auf eine Gewässerverunreinigung vor, sind weitere
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Schritte zur genaueren Untersuchung und gegebenenfalls Abwendung der Gefahren erforderlich. Die Bodenschutzbehörde muss entscheiden, wer für die weiteren
Untersuchungen und sofern erforderlich für die Gefahrenabwehr in Anspruch genommen werden soll. Dies ist
in der Regel der Verursacher des Schadens, kann aber
auch dessen Rechtsnachfolger oder der Grundstückseigentümer sein.
Die Behörde stimmt mit dem Verpflichteten die erforderlichen Untersuchungen oder Sanierungsmaßnahmen
ab. Im Einzelfall sind ordnungsbehördliche Anordnungen
zur Untersuchung oder Sanierung auf Grundlage des
Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG) zu verfügen.
Pro Jahr werden etwa 20 Gefährdungsabschätzungen
abgeschlossen. Circa 50 Altlastenuntersuchungen beziehungsweise Sanierungen begleitet die Bodenschutzbehörde ordnungsbehördlich. Der Erfolg von Sanierungen
wird teilweise langfristig mittels Monitoring-Maßnahmen überwacht.
Die Sanierung von Altlasten mit dem Instrument des Sanierungsplanes nach § 13 BBodSchG in der praktischen Anwendung
Die Stadt Köln ist von einer über 100-jährigen industriellen und gewerblichen Geschichte geprägt. Dadurch
gibt es eine hohe Anzahl von Altlasten. Der Wandel der
Wirtschaftsstruktur führt dazu, dass im Gebiet der Stadt
Köln viele industrielle und gewerblich genutzte Flächen
für eine neue, oft empfindlichere Nutzung wieder aufbereitet werden.
Im Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG,
1998) ist das Ziel, die
Funktionen des Bodens
nachhaltig zu sichern
und wiederherzustellen,
festgeschrieben. Der
Umgang mit Altlasten ist
dort bundesweit einheitlich geregelt. Boden und
Altlasten sowie hierdurch
verursachte Gewässerverunreinigungen sind
danach zu sanieren. Ferner wurde das Instrument
des Sanierungsplans nach
§ 13 BBodSchG einge-
führt. § 13 BBodSchG enthält Ausführungen zu Sanierungsverträgen und zu der behördlichen Entscheidung
zu Sanierungsmaßnahmen: die Verbindlichkeitserklärung des Sanierungsplans. Das Instrument des Sanierungsplans nach § 13 BBodSchG ermöglicht bei
– komplexen und besonders gefährlichen Altlasten die
Beseitigung von Gefahren und das Flächenrecycling,
– Altlasten, bei denen einfache Maßnahmen zur Gefahrenabwehr ausreichen, die Nutzung der Vorteile für
die Projektabwicklung bei der Wiedernutzbarmachung von Flächen und ein nutzungsspezifisches
Bodenmanagement.
Die Verbindlicherklärung des Sanierungsplans durch die
Behörde, führt zur Rechtssicherheit für den Sanierungspflichtigen und hat eine beschränkte Bündelungswirkung für sonst parallel einzuholender sanierungsnotwendiger Genehmigungen und Erlaubnisse, sodass sich
der Aufwand für den Sanierungspflichtigen vermindert
(Ausnahme UVP-pflichtige Vorhaben).
Die Kombination mit einem öffentlich-rechtlichen Vertrag ermöglicht des Weiteren flexible Handhabung und
Anpassungsmöglichkeiten und die Einbeziehung Dritter.
Praktische Anwendung beispielhaft bei der Sanierung
des ehemaligen Du Pont Produktionsstandortes.
Behördenbeteiligung/Projektchronologie:
Die sanierungspflichtige Firma trat mit der beabsichtigten Betriebsstilllegung im Rahmen eines Umstrukturierungsprozesses frühzeitig an die Stadt Köln heran, um
die erforderliche Vorgehensweise und Behördenbeteili-
Lage des Sanierungsgeländes © Fa. Aero West
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Geschäftsbericht 2010 / 2011
Merkmale und Fakten zur Fläche
Fläche
Siehe Fotos
Lage
Köln-Raderthal, attraktive innenstadtnahe Lage
Größe
5,2 ha
Vorgeschichte
Seit 1890 Fabriken zur Ruß- und Lackproduktion, mehrere Eigentümerwechsel,
Boden- und Grundwasserverunreinigungen durch Produktions- und Lösemittel,
aktenkundig seit den1980-er Jahren, Einstellung Lackproduktion 2003, Betriebsstilllegung 2006
Nachnutzung
Wohn- und Bürobebauung
Verunreinigungen
Im Mittel 1,5 m mächtige Auffüllung mit diffus verteilten Bodenverunreinigungen
durch Schwermetalle und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) mit
örtlichen Verunreinigungsschwerpunkten; drei begrenzte Bereiche mit nutzungsbedingten Verunreinigungen: PAK-Boden und Grundwasser, aliphatische Mineralölkohlenwasserstoffe-Boden, aromatische Kohlenwasserstoffe – Boden und Grundwasser
Sanierungsplan
Bündelung der erforderlichen Sanierungsmaßnahmen im Sanierungsplan gem. §
13 BBodSchG, Verbindlichkeitserklärung 2005
Sanierungsmaßnahmen
Flächenhafter Aushub der Auffüllungen und des verunreinigten gewachsenen
Bodens, zum Teil bis in Grundwasserschwankungsbereich, bis 6-7m, lokal bis 12 m
Tiefe; Sicherung (mittels Abdeckung mit Kunststoff(HDPE)-Folie) der PAK-Restbelastung im Grundwasserschwankungsbereich; aktive Sanierung (mittels pump and
treat) der Grundwasserverunreinigung mit aromatischen Kohlenwasserstoffen;
Entsorgung von ca. 170.000 t Auffüllungs- und Bodenmaterial, Wiedereinbau von
ca. 30.000 t geogenem Terrassenmaterial, davon 14.000 t extern
Sonstige Maßnahmen
Rückbau der Gebäude und Anlagen, ca. 16.000 m³ umbauter Raum mit zusätzlichen unterirdischen Bunkeranlagen, Stilllegung und Ausbau von 300 Tankbehältern
Vorteile des Sanierungsplans
und dessen Verbindlichkeitserklärung
Sanierungszielfestlegung auf Wunsch des Investors für uneingeschränkte Nutzung
Wohnen, Planungs- und Rechtssicherheit für Folgenutzung, umfassende Kalkulationsgrundlage der Altlastsanierungskosten mit daraus resultierender Finanzierungssicherheit, verbesserte Vermarktungsmöglichkeiten, Beschleunigung durch
genehmigungsrechtliche Bündelungswirkung
gungen zum Bauleitplanverfahren und zur Altlastensanierung abzustimmen� Ziele des Sanierungspflichtigen
waren zügig die Planungs- und Rechtssicherheit zu erreichen, die Altlast im Hinblick auf zukünftige Wohnnutzung zu sanieren und die Grundstücke zu vermarkten�
Die Projektorganisation erforderte ein striktes Zeitmanagement sowie eine kurze Planungsphase. In diese
knappe Zeitbemessung waren die zu beteiligenden
Behörden im Zusammenwirken der jeweiligen Rechtsbereiche (Umwelt, Gesundheit, Bau- und Planung) eingebunden. Für das ehemalige DuPont-Gelände wurden
in nur 14 Monaten die planungsrechtlichen Voraussetzungen und damit die Rechtssicherheit für das Projekt
geschaffen. Die Umsetzung des für verbindlich erklärten
Sanierungsplans wurde in einem städtebaulichen Vertrag
geregelt. Die gesamten Rückbaumaßnahmen und die
Sanierung der Altlast erfolgten anschließend in enger
Abstimmung des Fachbüros mit den Fachbehörden
innerhalb von 16 Monaten. Eine nachlaufende Grundwassersanierung eines kleinräumigen Restschadens mit
aromatischen Kohlenwasserstoffen wurde mit Auskoffern
der verbliebenen Bodenverunreinigungen abgeschlossen.
Sanierung/Projektstand:
Zuerst war der geordnete Rückbau der Gebäude und
Anlagen auf Basis entsprechender Rückbaugenehmigungen ober- und anschließend unterirdisch umzusetzen.
Diese Arbeiten waren mit den unmittelbar anschließenden Sanierungsleistungen der Bodenverunreinigungen
Geschäftsbericht 2010 / 2011
als inhaltlich und zeitlich zu integrierende Schnittstelle
zu verzahnen. Im Sanierungsplan wurden fünf, das
gesamte ehemalige Werksgelände umspannende
Sanierungszonen ausgewiesen: zwei flächige Sanierungszonen mit überwiegend an Auffüllungsmaterialien
gebundenen Verunreinigungen, drei Sanierungszonen
mit durch organische Schadstoffe nutzungsbedingten
Verunreinigungen. Die Untersuchungsergebnisse ergaben zwei räumlich getrennte und ortsstabile Grundwasserverunreinigungen. Gemäß der Sanierungsplanung und der Verbindlichkeitserklärung waren für die
Bereiche mit Grundwasserverunreinigungen geeignete
Maßnahmen zum Ausschluss von zukünftigen Einträgen
in das Schutzgut Grundwasser zu treffen. Im Zuge der
Sanierungserdarbeiten ergaben sich in allen Sanierungszonen Abweichungen zur Schadensdimensionierung
gegenüber den vorherigen Untersuchungsergebnissen.
Hier erfolgte eine flächenhafte Bodensanierung. Verbleibende Restbelastungen im Grundwasserschwankungsbereich wurden vor Zutritt von zukünftigen/m
Niederschlägen/Sickerwasser gesichert, um damit eine
mögliche Schadstoffmobilisation langfristig zu unterbinden beziehungsweise wurden saniert.
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In der Gesamtschau der im Gebiet der Stadt Köln durchgeführten zahlreichen Altlastsanierungen werden die
Erfahrungen mit dem bodenschutzrechtlichen Instrument des Sanierungsplans nach § 13 BBodSchG besonders positiv bewertet. Der Sanierungsplan mit Verbindlichkeitserklärung in Verbindung mit einem öffentlichrechtlichen Vertrag hat sich bewährt und wird seitens
der Behörde unterstützt, Sanierungspflichtige werden
dahingehend umfassend beraten. Die für die zuständige
Bodenschutzbehörde verbundenen Vorteile eines für
verbindlich erklärten Sanierungsplans überwiegen deren
bürokratischen Aufwand bei weitem. Das förmliche Verwaltungsverfahren und Einvernehmen mit betroffenen
Behörden ist positiv zu bewerten. In keinem der Altlastsanierungsfälle mittels Sanierungsplan und Verbindlichkeitserklärung und/oder öffentlich-rechtlichem Vertrag
wurde dieser mit Rechtsmitteln angegriffen.
Städtische Altdeponien
Im Stadtgebiet befinden sich 72 ehemalige Deponien,
die von der Stadt Köln betrieben und mit Hausmüll, Verpackungen, Boden, Bauschutt oder Grünschnitt verfüllt
wurden.
Die Stadt Köln hat sich ihrer Verantwortung als Verursacher des
von den Deponien ausgehenden
Gefährdungspotentials gestellt
und 2002 ein Konzept zur Untersuchung, Überwachung, Sanierung
und Stilllegung der städtischen Altdeponien beschlossen.
Sanierte Fläche © Stadt Köln
Der Gesamtstandort gilt als erfolgreich saniert und wird
entsprechend im städtischen Kataster über erhobene Flächen geführt. Der durch Anwendung intelligenter Lösungen erreichte außergewöhnliche hohe „Reinigungsgrad“
hat eine deutlich verbesserte Vermarktungsfähigkeit der
neu zugeschnittenen Grundstücke zur Folge.
Fazit:
Mit dem Instrumentarium des § 13 BBodSchG wurde die
Sanierung der Altlast und die planungsrechtlich multifunktionale Nutzung „Wohnen“ der Grundstücke erheblich beschleunigt.
In den letzten 10 Jahren untersuchten wir die 72 Altdeponien systematisch im Hinblick auf mögliche
Gefährdungen und planten Stilllegungs- und Sicherungsmaßnahmen. Pro Jahr erfolgen
rund 40 regelmäßige Überwachungsmaßnahmen zur
Beobachtung der Deponiegassituation und der Grundwasserbeeinflussung.
Bei 61 Altdeponien sind im Hinblick auf die derzeitige
Nutzung keine Gefahren zu befürchten. Für 11 Altdeponien werden die Maßnahmen zur Sicherung oder Stilllegung weiterverfolgt.
Altstandortkataster
Der Ausschuss Umwelt, Gesundheit und Grün beauftragte die Verwaltung alle ehemals gewerblich oder
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militärisch genutzten Flächen (Altstandorte) zu erfassen. Dabei sollen auch Flächen berücksichtigt werden,
die derzeit minder genutzt sind. Artenschutzbelange
und auch Immissionsbelastungen haben für die Bebaubarkeit von Flächen eine hohe Bedeutung, so dass es
sinnvoll ist die Artenpotentialabschätzung und Daten
zur Luft- und Lärmbelastung mit aufzunehmen.
Der Begriff Altstandort wird im Bundesbodenschutzgesetz für alle Flächen mit stillgelegten Anlagen, auf denen
mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden
ist, verwendet. Zurzeit liegen Erkenntnisse über die Vornutzung von etwa 7560 Grundstücken aus Gebieten mit
einem höheren Industrialisierungsgrad (Erfassungsflächengröße rund 4000 Hektar) vor. Bei den recherchierten
Altstandorten im Stadtgebiet handelt es sich zum größten Teil um Flächen, die teilweise oder vollständig bebaut
sind. Große Brachen sind selten. Militärische Altstandorte
sind vollständig erfasst und erstbewertet worden.
Im Hinblick auf eine flächendeckende Erfassung von
mindergenutzten Flächen für das gesamte Gebiet der
Stadt Köln liegen erste Ergebnisse eines Pilotprojektes,
dass in einem früh industrialisierten Stadtteil durchgeführt wurde, vor. Für über die Hälfte der bewerteten
Flächen ergibt sich danach kein bodenschutzrechtlicher
Handlungsbedarf.
Durch mehrere Altstandortrecherche Projekte wurden seit Mitte der 90er Jahre in vielen Stadtbereichen
zahlreiche Erkenntnisse gewonnen. Die Daten stehen
in digitaler Form zur Verfügung. Im Rahmen von Beteiligungsverfahren werden diese Daten beispielsweise in
der Bauleitplanung nutzungsbezogen bewertet, damit
kurzfristig sichergestellt werden kann, dass Eigentümer
und Investoren ohne lange Wartezeiten die gesetzlichen
Vorgaben für die Neunutzung einer Fläche erhalten.
Diese Altstandortdaten benennen für jeweils ein Grundstück die möglichen historischen Vornutzungen. Aus
diesen Nutzungserkenntnissen kann ein flächenspezifisches Gefährdungspotenzial abgeleitet werden.
Bodenbelastungskarte
Zu den Aufgaben der Unteren Bodenschutzbehörde zählt
über die Altlastenbearbeitung hinaus auch die Ermittlung von sonstigen schädlichen Bodenveränderungen.
Eine Möglichkeit hierzu ist die Erstellung von digitalen
Bodenbelastungskarten, mit denen großflächig die
oberflächennahe stoffliche Belastungssituation dargestellt werden kann. Zur Minimierung des Aufwandes
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für Beprobung und Analytik ist im Vorfeld der Untersuchungen eine detaillierte Raumanalyse notwendig, um
homogene Raumeinheiten mit ähnlich zu erwartenden
Belastungen abgrenzen zu können. Im weiteren Verfahren können dann die an wenigen Bodenproben gemessenen Schadstoffkonzentrationen durch Standardisierung und Interpolation zu einer flächigen Berechnung
verwendet werden.
Durch die seit dem Jahr 2002 mit 80 %iger Landesförderung durchgeführten Untersuchungen sind bisher für
circa 60 % des Stadtgebietes Belastungskarten erstellt
worden. Bei den im ersten Schritt bearbeiteten Flächen
im Außenbereich (Wald, Acker, Grünland) lagen die
Messwerte aller untersuchten Schadstoffe auf niedrigem
Niveau und unterschritten sämtlich die Prüfwerte der
Bundesbodenschutzverordnung. Auch im Siedlungsbereich wurden auf den bisher untersuchten Flächen für
einen seit langer Zeit gewerblich und industriell geprägten urbanen Raum eher niedrige Schadstoffgehalte
ermittelt. Eine Ausnahme bilden die Flächen in den alten
Siedlungskernen, auf denen durch langjährige intensive
Nutzung, Kriegseinwirkungen und Emissionseinflüsse
die Oberbodenkonzentrationen der Schwermetalle, und
hier vor allem für Blei deutlich erhöht sind. Die abschließende Gefahrenbeurteilung ergab jedoch unter Beibehaltung der derzeitigen Verhältnisse in keinem Fall einen
Sanierungsbedarf.
Über eine reine Bestandsaufnahme hinaus bietet die
Bodenbelastungskarte einige weitere Anwendungsmöglichkeiten:
– Abgrenzung der wenigen Belastungszentren von großen Bereichen mit geringen Belastungen
– Priorisierung des weiteren Untersuchungsbedarfes zur
Gefahrenermittlung
– Berücksichtigung der Ergebnisse bei Planungen insbesondere als ein Faktor bei der Standortauswahl
– Ausweisung von Gebieten, in denen großflächig die
Vorsorgewerte siedlungsbedingt überschritten sind.
Dort können in diverser Hinsicht bodenschutzrechtliche Verfahrensvereinfachungen begründet werden
Für die Untersuchungen im restlichen Stadtgebiet liegt
mittlerweile ein Zuwendungsantrag über Landesfördermittel in Höhe von ca. 206.000 € vor, so dass bis Ende
2013 eine vollständige digitale Bodenbelastungskarte
für die Stadt Köln zu erwarten ist.
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Gewässerschutz
Wasser bedeutet Lebensraum für Pflanzen und Tiere und
wird in allen Lebensbereichen des Menschen benötigt,
als Trinkwasser, als Reinigungsmittel, als Transportmittel
(Schifffahrt) und als Brauchwasser für Industrie und in
der Landwirtschaft. Die nachhaltige Bewirtschaftung
und der Schutz der Wasserressourcen hat eine große Bedeutung für einen intakten Naturhaushalt. Die
Ressource Wasser ist vielfältigen Gefährdungen durch
menschlichen Einfluss ausgesetzt.
Wasserschutzgebiete
50 Prozent des Kölner Stadtgebietes sind als Wasserschutzgebiete für zehn innerhalb Kölns liegende Wasserwerke, ausgewiesen. Für das Wasserwerk Hürth ist
ein weiteres Schutzgebiet mit Auswirkungen auf das
Stadtgebiet Köln in Planung. Die Ausweisung der Wasserschutzgebiete und die Festlegung der Wasserschutzgebiets-Verordnungen erfolgt durch die Bezirksregierungen. Die Wasserschutzgebietsverordnungen tragen
dem Schutz und dem Vorrang der Wasserversorgung
der Bevölkerung Rechnung. Wasserschutzgebiete werden zum besonderen Schutz für Einzugsgebiete von
Wassergewinnungsanlagen (Wasserwerken) festgelegt.
Abhängig von der Nähe zu den Förderanlagen (Brunnen)
sind in Wasserschutzgebieten Zonen mit zunehmend
hohen Schutzzielen definiert.
Bei jedem Nutzungsvorhaben ist zu prüfen, ob erhöhte
Anforderungen für den Gewässerschutz oder Ausschlussgründe vorliegen. Beispielhaft sind hier die Erdwärmenutzung und die Niederschlagsversickerung zu
nennen, bei denen Interessenkonflikte zwischen dem
Gewässerschutz und anderen Belangen, auch politischen Zielvorgaben, wie den Klimaschutzzielen des
Erneuerbaren-Energien-Gesetzes oder Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkte existieren können.
Ist das Vorhaben in einem Wasserschutzgebiet, können sich Einschränkungen für die Erdwärmenutzung
bei der Tiefe der Bohrungen oder bei der oft zusätzlich
gewünschten Nutzung zu Kühlzwecken, speziell bei
Gewerbegebäuden, ergeben. Die Tiefenbeschränkung
dient dem Vorsorgegrundsatz zum Schutz der Trennschichten der Grundwasserstockwerke, um einer Durchmischung unterschiedlicher Wasserqualitäten vorzubeugen. Ebenso wird eine Einleitung von zu Kühlzwecken
erwärmtem Wasser zur Sicherung der Grundwasserqualität nur in sehr engem Rahmen zugelassen.
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Die Niederschlagsversickerung dient dem Erhalt des
natürlichen Wasserkreislaufes und dem vorbeugenden
Hochwasserschutz und ist in der Regel für neubebaute
Grundstücke verpflichtend. Bei der Versickerung liegen
die Interessen des Gewässerschutzes auf einer möglichst
hohen Qualität des in den Untergrund eingeleiteten
Niederschlagswassers. Deshalb wird bei Versickerungsanlagen innerhalb von Wasserschutzgebieten vorrangig
auf die hohe Reinigungsleistung des Oberbodens, der so
genannten belebten Bodenzone, gesetzt. Das bedeutet
jedoch für alle Grundstücke, dass bestimmte (Grün-)
Flächen für die Niederschlagsversickerung vorgesehen
werden müssen. Dies kann sowohl bei den häufig sehr
klein geschnittenen Privatgrundstücken, als auch bei
den flächenintensiv genutzten Gewerbeflächen problematisch sein.
In vielen Fällen können bei Neuplanungen, Grundstücksflächen nicht im erforderlichen Maße bereitgestellt werden. Bei auftretenden Interessenkonflikten
wird immer abgewogen, ob neue Gesichtspunkte wie
neue technische Entwicklungen die Genehmigung eines
Vorhabens ermöglichen. In bedeutsamen Fragestellungen erfolgte in der Vergangenheit eine Anpassung der
Wasserschutzgebietsverordnungen. Beispielsweise wurde 1999 eine grundsätzliche Regelung für eine genehmigungsfähige Verwendung von Recyclingmaterialien
in allen Wasserschutzgebieten im Regierungsbezirk
Köln aufgenommen.
Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie
(EU-WRRL)
Zur Vereinheitlichung der zahlreichen Gesetze und Verordnungen zum Schutz und zur Bewirtschaftung der
oberirdischen und unterirdischen Wasserressourcen trat
im Oktober 2000 die Europäische Wasserrahmenrichtlinie in Kraft. Sie regelt die europäische Wasserpolitik
zum Schutz der Gewässer als Lebensraum für Pflanzen
und Tiere und als Trinkwasserressource.
Alle Mitgliedsstaaten der europäischen Union haben sich
verpflichtet unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Nutzungen dem natürlichen Zustand der Gewässer
bis zum Jahre 2015 möglichst nahe zu kommen. Dazu
wurden Flussgebietseinheiten gebildet, die sicherstellen
sollen, dass jede Einheit in koordinierter Weise über
bestehende Länder- und Verwaltungsgrenzen hinweg
bewirtschaftet werden. In Deutschland existieren 9 dieser Flussgebietseinheiten. Für die Stadt Köln maßgeblich
ist die Flussgebietseinheit „Rhein“ mit den Teileinzugs-
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gebieten „Rheingraben Nord“ und „Wupper“. In einer
ersten Phase ermittelte und dokumentierte das zuständige Landesministerium für Umwelt und Naturschutz
(MUNLV) und die Bezirksregierungen Köln und Düsseldorf die Belastungen der Gewässer.
Auf Grundlage dieser Daten wurden Überwachungsprogramme erstellt, um den Gewässerzustand nach europaweit harmonisierten Regeln zu beurteilen. Als Ergebnisse resultierten Maßnahmen für die Verbesserung der
betroffenen Gewässer, die in einem Bewirtschaftungsplan der Öffentlichkeit vorgestellt wurden. Anfang 2011
beschloss der Umweltausschuss des Landtages den
Plan und das Maßnahmenprogramm und führte diesen
damit behördenverbindlich ein.
Die nachfolgende Erarbeitung von Umsetzungsfahrplänen mit Maßnahmenpaketen und zeitlichen Prioritäten erfolgte in enger Zusammenarbeit zwischen
dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt und den
Stadtentwässerungsbetrieben (StEB). Für alle gegenüber
der EU berichtspflichtigen Bäche wurden Maßnahmen
erarbeitet, auf ihre Umsetzbarkeit geprüft und priorisiert. Durch die StEB wurden erste Ergebnisse dieses
Abstimmungsprozesses Mitte des Jahres 2011 in zwei
ganztätigen Workshops vorgestellt und mit den übrigen
Beteiligten diskutiert.
Die Umsetzung der Ziele soll im Rahmen der Gewässerunterhaltung und mit gezielten Renaturierungsmaßnahmen durch die Unterhaltungspflichtigen, den Stadtentwässerungsbetrieben Köln AÖR und dem Wupperverband, erfolgen. Die Abteilung Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft des Umweltamtes ist zuständig
für die Erteilung der für die Umsetzung der Maßnahmen
notwendigen Genehmigungen und Erlaubnisse.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf
der Internetseite www.flussgebiete.nrw.de.
Kommunales Grundwassermonitoring und Fahnenkartierung
Ziel des kommunalen Boden- und Grundwasserschutzes
ist es, noch unbelastetes Grundwasser vor Belastungen zu schützen und mögliche Schadstoffquellen zu
erkennen und zu beseitigen. In der Vergangenheit war
das Grundwasser unterhalb der Stadt Köln mit einer
2000-jährigen Siedlungsgeschichte durch Versickerungen und Grubenverfüllungen verunreinigenden Einflüssen ausgesetzt.
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Auch heute noch gelangen Schadstoffe durch Industrie,
Verkehr und Landwirtschaft in den Boden und damit
auch in das Grundwasser.
Im Rahmen der Betriebsüberwachungen hat es schon
früh den vorsorgenden Grundwasserschutz gegeben,
der eine intensive Kontrolle beim Umgang und der Lagerung von wassergefährdenden Materialien vorsah.
Zur Gewährleistung eines flächendeckenden, nachsorgenden Grundwasserschutzes werden mit der Einführung des
stadtweiten Monitorings nun verstärkt Schritte eingeleitet, nachteilige Veränderungen der Grundwasserbeschaffenheit entsprechend den gesetzlichen Vorgaben und
Beurteilungsmaßstäben zu erkennen und aufzuzeigen.
Ziele des Grundwassermonitorings:
– Schutz und Sicherstellung des Grundwassers für die
Allgemeinheit sowie Abwehr von Gefahren
– Ausreichende Informationen über den Zustand und
die Qualität des Grundwassers im Stadtgebiet
–Erkennen von Trends bezüglich der Grundwasserbeschaffenheit (Temperatur und Chemismus) mit Erfassung regionaler Qualitätsänderungen
–Prioritätenfestlegung der Vielzahl von Schadensfällen
–Die Früherkennung von möglichen Grundwasserschadensfällen und die Beweissicherung eintretender Schäden sowie das gezielte Auffinden von Eintragsquellen
–Mit Hilfe eines lokal verdichteten Messstellennetzes
lassen sich Erfolgskontrollen für eingeleitete Sanierungsmaßnahmen zur Beseitigung der negativen
Beeinträchtigung des Grundwassers überprüfen.
–Durch die Quantifizierung der anthropogenen Einflüsse im Stadtbereich können aufgrund der gewonnenen
Basisdaten wasserrechtliche Verfahren (Brauchwasserforderungen, Geothermieanlagen) besser bewertet
werden.
Insgesamt sind 221 Messstellen über das Stadtgebiet
verteilt. Dies entspricht etwa 1 Messstelle pro 1,84 Quadratkilometer. Dadurch sind statistische Auswertungen
der Ergebnisse und zweidimensionale Darstellungen
aller relevanten Parameter möglich, um somit unbeeinflusste von beeinflussten Bereichen möglichst einfach
darzustellen.
Fahnenkartierung:
Im Rahmen des kommunalen Grundwasserschutzes
untersuchen wir eine Vielzahl von chemischen Stoffen
und Eigenschaften im Grundwasser, um die Grundwas-
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Geschäftsbericht 2010 / 2011
serbeschaffenheit zu kontrollieren und die gesetzten
Ziele des Grundwasserschutzes zu erreichen. Dies sind
vorrangig unbelastetes Grundwasser vor Schadstoffeinträgen zu schützen und, falls bereits die Störung eingetreten sein sollte, diese zu erkunden und zu beseitigen.
An den beiden Teilaspekten der Stoffgruppe leichtflüchtiger Halogenkohlenwasserstoffe (LHKW) und der Temperaturverteilung lässt sich die Bedeutung des Grundwassermonitorings exemplarisch gut darstellen.
Darüber hinaus stand die Erkundung einer PFT (Perfluorierte Tenside) – Belastungsfahne im Süden von Köln im
Vordergrund. Wegen der sehr hohen Schadstoffkonzentrationen mussten intensive Recherchen und eingrenzende Untersuchungen durchgeführt werden, wodurch letztendlich der Ordnungspflichtige ermittelt werden konnte.
Beispiel „LHKW Fahnen“:
Nach Auswertung der ersten Monitoringdaten mussten
für die genauere Erfassung der LHKW Belastungen im
Grundwasser, insbesondere in Braunsfeld und Ehrenfeld,
die Messstellendichte erhöht werden.
Die leichtflüchtigen Halogenkohlenwasserstoffe (LHKW)
mit hohem wassergefährdenden Potenzial, stellen
wegen ihrer Stoffeigenschaften und der ehemals universellen Einsetzbarkeit als Entfettungs- und Lösungsmittel
in Industrie (Metallverarbeitung) und Gewerbe (Reinigungen) immer noch ein ernst zu nehmendes Gefahrenpotenzial dar.
Die wichtigsten Stoffe dieser Gruppe sind als Trichlorethen (TRI) oder Tetrachlorethen (PER) beziehungsweise Tetrachlormethan (TETRA) bekannt. In den gut
durchlässigen sandigen-kiesigen Terrassensedimenten
des Rheins zeichnen sich die LHKW im Boden und
Grundwasser durch eine ausgeprägte Stabilität und
hohe Mobilität aus. LHKW breiten sich im Grundwasser
aus und bilden bis zu mehrere Kilometer lange Schadstofffahnen.
In der Abbildung sind die mit
LHKW beaufschlagten Grundwasserbereiche farblich hervorgehoben. Überwiegende
Bereiche zeigen keine oder nur
geringe Gehalte an LHKW im
Grundwasser (hier grün dargestellt). In diesen Gebieten hat
das Grundwasser bezogen auf
den Parameter LHKW Trinkwasserqualität.
Schwerpunkte der Belastung
sind auf einige Bereiche jahrhunderte langer und intensiver
industriell genutzten Stadtviertel beschränkt. Lang andauernder Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, häufig ohne
dass Sicherheitsvorkehrungen
das Versickern in den Untergrund verhindert hätten, zogen
ein Eindringen eben dieser
Schadstoffe bis hin zum Grundwasser nach sich.
Summe der LHKW Belastungen im Grundwasser im April 2011 in Mikrogramm pro
Liter Grundwasser
Der universelle Einsatz und die
große Verbreitung der LHKW
sind zwei der Hauptursachen
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für die Verunreinigung des Grundwassers im Kölner
Stadtgebiet. Insbesondere kleinere metallverarbeitende
Betriebe aber auch chemische Textil-Reinigungen, die
zeitweise in jedem Ortsteil nur kurze Zeit existierten,
stellen mögliche Eintragsquellen dar.
Umland. Das relativ kühle Grundwasser fließt aus dem
Erftkreis beziehungsweise dem Bergischen Land kommend in Richtung Rhein und erwärmt sich dort, aufgrund
des hohen Wärmeeintrages durch Gebäudefundamente,
Tiefkeller, U-Bahnen oder durch die Sonneneinstrahlung.
Obwohl der Einsatz an LHKW seit 1992 in Deutschland
nicht mehr zulässig ist, sind die ehemaligen Betriebsstandorte immer noch mögliche Eintragsherde. Anhand
der Belastungskarten können nun Areale eingegrenzt
werden, um die Betriebstandorte, die bislang nicht
erfasst und untersucht wurden, zu kontrollieren.
Auch eine gesteigerte biologische Aktivität auf Grund
des Abbaus von Schadstoffen im Grundwasser kann
zu räumlich begrenzten Temperaturerhöhungen im
Grundwasser führen. Nach Ermittlung und Sanierung
der Belastungsschwerpunkte mit geeigneten Maßnahmen gehen die Aktivitäten der Mikroorganismen wieder
zurück und es wird sich wieder eine niedrigere Grundwassertemperatur einstellen.
Beispiel „Temperaturverteilung im Stadtgebiet“:
Die Temperaturverteilung in urbanen Gebieten geht auf
hohe Anteile an versiegelten und tiefgründig bebauten
Flächen zurück. Im zentralen Stadtbereich mit einer
nahezu komplett versiegelten Oberfläche existiert meist
eine Wärmeinsel. Im Bereich dieser urbanen Wärmeinsel
liegt die Temperatur etwa 3-4 Grad höher als im weniger
dicht bebauten, zum Teil landwirtschaftlich geprägten
Durch zu hohe Energieeinträge beispielsweise durch
grundwasserbetriebene Klimaanlagen kann es zur
übermäßigen Aufheizung und damit Schädigung des
Grundwassers und der dort lebenden Organismen kommen. Die Verteilung und Entwicklung der Temperatur
ist für das Ökosystem Grundwasser immens wichtig. Der
Zustand der innerstädtischen Erwärmung des Untergrundes birgt jedoch
auch die Chance, die dort gespeicherte
Energie zu nutzen. Die gewinnbaren
Energiemengen reichen aus, um einen
großen Anteil des Wärmebedarfs in
Städten für viele Jahre zu decken. Entscheidend ist nur, dass dies vernünftig
geschieht.
Vor dem Hintergrund des Klimawandels und der vermehrten Nutzung
erneuerbarer Energie bedarf es eines
nachhaltigen Untergrundmanagements. Gekoppelt mit einer langfristig
angelegten Grundwasserüberwachung
besteht hier die Möglichkeit Grundwasser- und Klimaschutz aktiv und sinnvoll
zu unterstützen.
Temperaturverteilung in oC im April 2011
„PFT-Fahnen“:
Aktuelle Schadensfälle in ganz Deutschland zeigen auf, dass die Nutzung
von Perfluorierten Tensiden (PFT) in
verschiedenen industriellen Prozessen
und Produkten eine Gefährdung und
Beeinträchtigung von Gewässern nach
sich ziehen kann. Aus diesen Gründen
wurde die Stoffgruppe der PFT in der
Geschäftsbericht 2010 / 2011
PFT-Konzentrationen in mg/l im April 2011
Monitoringkampagne 2010 das erste Mal mit betrachtet. An Hand der Ergebnisse ist zu erkennen, dass auch
im Bereich des Kölner Stadtgebietes verschiedene durch
PFT beeinträchtigte Bereiche existieren.
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Insbesondere die nahe den
Kiesgruben südlich von Immendorf ermittelten sehr hohen
PFT-Gehalte implizierten weitere Erkundungsmaßnahmen.
Im Rahmen der Amtsermittlung
wurden in einer abgestuften
Vorgehensweise verschiedene
Betrachtungsebenen im Grundwasser erstellt, so dass ein
detailliertes Bild der Belastungsfahne erstellt und der Eintrag
auf ein Industriegebiet südlich
von Immendorf und den Kiesseen beschränkt werden konnte.
Als Ursache für die PFT-Kontamination hat sich mit größter
Wahrscheinlichkeit der Einsatz
von Feuerlöschschäumen, die
bis 2004 zu Übungszwecken
eingesetzt wurden, herauskristallisiert. Diverse andere Ursachen, wie Havarien, Unfälle und
sonstige Nutzungen konnten,
abgesichert über zusätzliche
umfangreiche Bodenuntersuchungen, ausgeschlossen
werden. Die ordnungspflichtige
Firma wird bei der Ermittlung und Konzeption von Sicherungs- und Sanierungsschritten von Seiten der Bezirksregierung Köln als zuständige Behörde begleitet.
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B. Bauen und Umwelt
Bauen bedeutet immer auch einen Eingriff in den Naturhaushalt, so dass das Umwelt- und Verbraucherschutzamt bei Genehmigungsverfahren zu Bauanträgen und
grundstücksbezogenen Anfragen sowie bei Industriebauvorhaben nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz zu den unterschiedlichen Umweltaspekten gehört
und beteiligt wird.
Altlasten
In der Regel wird zur Klärung der Altlastensituation als
erstes ein Abgleich mit dem Kataster über altlastverdächtige Flächen und Altlasten herangezogen. Ergibt
sich hieraus ein Bodenbelastungsverdacht, ist zu klären,
ob tatsächlich eine Bodenbelastung vorhanden ist und
ob von ihr Gefahren für das beabsichtigte Vorhaben und
die Nutzer ausgehen. Dieser Nachweis ist durch Untersuchungen des Bodens, der Bodenluft und des Grundwassers zu erbringen.
Bestätigt sich im Rahmen der Untersuchungen für ein
Bodengutachten der Altlastenverdacht, können Sicherungs- beziehungsweise Sanierungsmaßnahmen erforderlich sein.
Vorsorgender Bodenschutz
Im Stadtgebiet der Stadt Köln sind wertvolle Hochertragsböden weit verbreitet. Lößboden wie Parabraunerden und
Braunerden sind Bodenarten, die eine hohe natürliche
Bodenfruchtbarkeit aufweisen. Diese Böden unterliegen
einer besonderen Schutzwürdigkeit und -bedürftigkeit,
und es wird frühzeitig für eine sachgerechte Abwägung
im Planungsverfahren geklärt, welche Bodenfunktionen
durch den geplanten Eingriff betroffen sind und ob diese
ausgeglichen werden können. Dafür sind Bodenuntersuchungen und Bodenschutzkonzepte erforderlich.
Genehmigungsverfahren nach Bundesimmissionsschutzrecht
Durch die Übernahme immissionsschutzrechtlicher Aufgaben vom Land Nordrhein-Westfalen durch die Stadt
Köln sind in Baugenehmigungsverfahren nunmehr auch
immissionsschutzrechtliche Stellungnahmen erforderlich. Dies führte vor allem für gewerbliche Vorhaben zu
Änderungen im Verfahrensablauf. Unter den gewerblichen Bauvorhaben verursachen insbesondere Gaststätten und Flächen für Außengastronomie einen erhöhten
Prüfaufwand, da zum Schutz der umliegenden Nachbarschaft oftmals Immissionsgutachten gefordert werden.
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Die Abteilung „Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft (IWA)“ prüft und bewertet diese im Baugenehmigungsverfahren. Ähnliches gilt für gewerbliche
Vorhaben außerhalb von Gewerbegebieten, deren Auswirkungen (Lärm- und Geruchsbelästigungen) auf die
benachbarten Nutzungen zu prüfen sind.
Neben gewerblichen Vorhaben im Baugenehmigungsverfahren sind Genehmigungsverfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz für industrielle Bauvorhaben für
die Fachabteilung hinzugekommen.
Geothermie – Wärmepumpen zur Nutzung von
Erdwärme
In den letzten Jahren hat der Einsatz von Wärmepumpen zur Nutzung von Erdwärme zur Wärmeversorgung
von Gebäuden auch auf dem Kölner Stadtgebiet stark
zugenommen. Die Erschließung der oberflächennahen
Erdwärme als Wärmequelle kann durch die Förderung
von Grundwasser über Brunnenbauwerke (WasserWasser-Wärmepumpen) oder über das Einbringen von
Kunststoffrohren in den Boden, die mit einer Wärmeträgerflüssigkeit befüllt werden (Erdwärmesonden, -kollektoren), erfolgen.
Wesentlich für den Einsatz von Wärmepumpen jeder Art
ist, dass die zu versorgenden Häuser einen sehr guten
Wärmedämmstandard haben. Andernfalls kann der
Energieverbrauch für den Betrieb der Wärmepumpenanlage so groß werden, dass die gewünschte Energieersparnis wieder aufgezehrt wird.
In Köln existieren zurzeit rund 900 Gebäude die ihren
Wärmebedarf für Heizung und in vielen Fällen auch
Warmwasser ganz oder teilweise über Anlagen zur
Erdwärmenutzung decken. Steigende Energiekosten
und die Verpflichtung aus dem Erneuerbare-EnergienWärme-Gesetz (EEWärmeG) bei Neubauvorhaben einen
Teil des Wärmebedarfs aus erneuerbaren Energien zu
decken, führt dazu, dass die Anzahl dieser Anlagen weiter stark zunehmen wird.
In den Jahren 2007- 2011 wurden im Schnitt jährlich 130
Anträge auf Wasserrechtliche Erlaubnis für Anlagen zur
Erdwärmenutzung gestellt. Diese teilen sich zu ca. 30 %
auf Wasser-Wasser-Wärmepumpen und zu 70 % auf Sondenanlagen auf.
Das Umwelt- und Verbraucherschutzamt prüft im
Erlaubnisverfahren, dass das Grundwasser durch den
Geschäftsbericht 2010 / 2011
Betrieb der Erdwärmeanlagen und die erforderlichen
Bauarbeiten nicht negativ verändert wird. Besonders
bei Büro- und Geschäftshäuser soll in vielen Fällen auch
der Kühlbedarf für die Gebäudeklimatisierung über die
Erdwärmeanlagen gedeckt werden. In diesen Fällen ist
sicherzustellen, dass es zu keiner unzulässigen Erwärmung des Grundwassers kommt.
Der Überwachung vor Ort kommt in der Bauphase eine
große Bedeutung zu, da nach Abschluss der Arbeiten –
speziell bei Sondenanlagen – kaum noch die Möglichkeit
besteht, die korrekte Bauausführung der unterirdischen
Anlagenteile zu kontrollieren.
In den Folgejahren, während des Betriebes der Erdwärmeanlagen, geschieht die Überwachung anhand von
Betriebsprotokollen und stichprobenartigen beziehungsweise bei großen Anlagen, wiederkehrenden Ortsbesichtigungen.
Schwerpunkte der Überwachung werden auch zukünftig – neben den bauzeitlichen Kontrollen – auf großen
Erdwärmeanlagen und dort besonders bei gemeinsamer
Nutzung zu Heiz- und Kühlzwecken, liegen.
Ökokonten für Eingriffe in Natur und Landschaft
Baumaßnahmen und sonstige Vorhaben im unbebauten
Außenbereich sind oft mit Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden, für die nach den Bestimmungen des
Naturschutzrechts ein Ausgleich oder Ersatz zu leisten
ist. Für Vorhabenträger, die häufiger Eingriffe in Natur
und Landschaft vornehmen müssen, gibt es die Möglichkeit die Genehmigungsverfahren durch Einrichtung
eines sogenannten Ökokontos zu beschleunigen.
Hierbei werden auf Grundlage vertraglicher Vereinbarungen zwischen einem Eingreifer und der Unteren
Landschaftsbehörde auf geeigneten Flächen entsprechende Naturschutz- und Landschaftspflegemaßnahmen bereits im Vorgriff von Baumaßnahmen realisiert.
Auf einem Ökokonto werden die Vorleistungen für den
Naturschutz auf der „Haben-Seite“ mittels sogenannten
Biotopwertpunkten erfasst sowie die später notwendigen Eingriffe in Natur und Landschaft auf der „SollSeite“ verbucht und damit ähnlich eines Bankkontos
gegeneinander aufgerechnet.
Vorteile eines Ökokontos sind die schnellere Abwicklung
von Vorhaben, da die in Köln mittlerweile aufwändige
Suche nach einzelnen Kompensationsflächen entfällt
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und Abstimmungsverfahren verkürzt werden, indem die
Kompensationsermittlung mittels Biotopwertpunkten in
einem vereinfachten Verfahren erfolgt.
Daneben erhöht sich die Planungssicherheit für die
antragstellenden Ökokonto-Partner, da eine klarere Zeitplanung möglich ist. Letztlich führt dies auch zu Verfahrenskostenersparnissen.
Die vorgezogenen Kompensationsmaßnahmen sind
unmittelbar ökologisch wirksam. Die Natur wird schon
„repariert“ bevor sie zerstört wird. Außerdem ist es
möglich anstatt kleinflächiger Kompensationsmaßnahmen zusammengefasste Maßnahmen auf größerer Fläche zu planen und zu realisieren und sie so eine wesentlich höhere ökologische Wirksamkeit entfalten.
Artenschutz
Der Artenschutz ist grundsätzlich bei allen Planungsund Genehmigungsverfahren, aber auch bei ansonsten
grundsätzlich genehmigungsfreien Vorhaben oder
Tätigkeiten durch Jedermann zu beachten. In zahlreichen Verfahren wurde dies seit 2003 abschließend
gerichtlich überprüft.
Konkrete Beispiele hierzu:
Bei der Wärmedämmung von Fassaden kann es zu Konflikten mit Schwalbennestern kommen.
Bei Dachausbauten oder Gebäudeabrissen können Mauersegler, Eulen oder auch Fledermäuse betroffen sein.
Ein alter, von einem Steinkauz bewohnter Obstbaum auf
einer Weide muss geschützt werden.
Bäume dürfen nicht gefällt oder zurückgeschnitten
werden, wenn darin Vogel brüten. Kommt es also zu solchen Problemen, ist die Zustimmung der Unteren Landschaftsbehörde (ULB) erforderlich, bevor von den Vorgaben des Artenschutzrechtes abgewichen werden kann.
In besonderem Maße gilt dies bei Planungs- und Genehmigungsverfahren. Hierbei sind nach Abstimmung mit
der ULB oftmals Kartierungen der wahrscheinlich betroffenen Arten im Vorfeld erforderlich, um das Verfahren
nicht unnötig zu verzögern.
Ist eine geschützte Art in ihrem örtlichen Bestand durch
das geplante Vorhaben erheblich beeinträchtigt, so ist
das Vorhaben nur zulässig, wenn der betroffene ArtenBestand durch unterstützende Maßnahmen erhalten
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Geschäftsbericht 2010 / 2011
werden kann oder Ersatzlebensräume an anderer Stelle
– möglichst in der Nähe des Eingriffs – geschaffen werden. Dies ist durch den Vorhabenträger sicher zu stellen.
Zu beachten ist hierbei, dass die jeweiligen Maßnahmen
schon funktionsfähig sein müssen, wenn mit dem Eingriff begonnen wird. Sollte all dies nicht möglich sein,
kann das geplante Vorhaben im schlimmsten Falle auch
untersagt werden.
Lärmvorsorge
Das Sachgebiet Lärmvorsorge beschäftigt sich mit der
Bewertung von Flächen hinsichtlich der Lärmbeeinträchtigung aus Straßen-, Schienen-, Wasser und Flugverkehr
und ihre Nutzungseignung. Städtebauliche Planungskonzepte und Bebauungspläne werden auf Lärmeinflüsse geprüft, die Lärmsituation bewertet und erforderliche
Lärmschutzmaßnahmen dargestellt. Auswirkungen auf
die Nachbarschaft fließen dabei mit ein. Auch besondere
Bauvorhaben beispielsweise bei öffentlicher finanzieller
Förderung werden hinsichtlich der Lärmsituation beurteilt. Hier erfolgt auch die Prüfung von städtischen Straßenaus- und -neubauvorhaben gemäß Verkehrslärmschutzverordnung (16. Bundesimmissionsschutzverordnung BImSchV).
Im Baugenehmigungsverfahren und im Rahmen des
An- und Verkaufs städtischer Grundstücke informiert die
Lärmvorsorge andere Fachämter über Lärmbeeinträchtigungen aus dem Straßen-, Schienen-, Wasser- und Flugverkehr. Neben den Fachämtern berät sie auch externe
Vorhabenträger lärmfachlich und erstellt für beide die
Anforderungsprofile zu den erforderlichen Lärmgutachten beispielsweise im Bebauungsplanverfahren und im
vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren.
C. Maßnahmen zum Schutz des Menschen
Luftreinhaltung
Durch zahlreiche Produktions- und Verbrennungsprozesse wird die Luft mit Schadstoffen, die negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und unsere
Umwelt haben, belastet. Die Palette der gesundheitlichen Wirkungen reicht von Reizungen der Atemorgane
(durch Stickoxide), über toxische Wirkungen (durch Blei,
Cadmium und Ozon) bis zu kanzerogenen Wirkungen
(durch Benzol und Feinstaub). Daneben gibt es Gase, die
zur Erderwärmung beitragen wie beispielsweise Kohlendioxid und Methan. Sie werden auch als Treibhausgase
bezeichnet, da sie ähnlich wirken, wie die Glasscheiben
eines Gewächshauses.
Die in den EU-Luftqualitätsrichtlinien und in den nationalen Regelwerken festgelegten Belastungsgrenzwerte
für Schadstoffe sind durch die internationalen Fachgremien (wie die Weltgesundheitsorganisation WHO) breit
abgestützt. Sie orientieren sich am Schutz der menschlichen Gesundheit und sollen auch besonders anfällige
Risikogruppen vor Schäden bewahren. Ein ausreichender
Schutz vor Luftschadstoffen ist daher eine Grundvoraussetzung für gesunde Lebensverhältnisse. Aus diesem
Grunde werden in Bau- und Planungsverfahren die Luftschadstoffe intensiv geprüft.
Die Emittenten der Luftschadstoffe sind in Köln insbesondere der Verkehr, die Industrie und Kleinfeuerungsanlagen. Als dominierender Verursacher der Stickoxidemissionen wurde in Köln der motorisierte Fahrzeugverkehr identifiziert. Besonders verkehrsreiche Standorte weisen deutliche Grenzwertüberschreitungen für
Stickstoffdioxid auf. Die industriellen Emissionen sind in
den letzten Jahrzehnten erheblich begrenzt worden und
stellen in der Regel keine Gefährdung dar. Als Maßnahme aufgrund einzelner Unglücke, wurde das Störfallmanagement und der Schutz der Bürgerinnen und Bürger
deutlich verbessert.
Umweltzone
Der Verkehr insbesondere der Güterverkehr hat in den
letzten Jahrzehnten erheblich zugenommen und ist
heute das Umweltproblem Nr. 1. Sowohl Luft- als auch
Lärmbelastungen gehen in hohem Maße von den motorisierten Verkehrsmitteln in der Stadt aus.
Aufgrund der seit 2003 durchgeführten Messkampagnen wurde deutlich, dass es in Köln punktuell Probleme
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Geschäftsbericht 2010 / 2011
mit Feinstaub (PM10) gibt, dass aber der ab 2010 gültige Grenzwert für Stickstoffdioxid an vielen Stellen im
inneren Stadtgebiet überschritten wurde.
Der Hauptverursacher für die hohe Stickoxid-Belastung
und auch für den Feinstaub ist der motorisierte Straßenverkehr. Es wurde daher im Luftreinhalteplan für
Köln festgelegt, ab Januar 2008 eine Umweltzone einzurichten. Die Umweltzone ist ein Bereich in den nur
schadstoffarme Fahrzeuge Zufahrt haben sollen. Die
Fahrzeuge werden in vier Schadstoffgruppen eingeteilt.
Kraftfahrzeuge der Schadstoffgruppen 2 bis 4 erhalten
sogenannte Umweltplaketten (rot, gelb, grün) zur Kennzeichnung ihrer Schadstoffeigenschaften.
In die von zahlreichen Städten eingerichteten Umweltzonen dürfen nur noch Fahrzeuge fahren, die mit einer
in dieser Umweltzone erlaubten Plakette versehen sind.
Die Umweltzone Köln wurde zum Gesundheitsschutz
der Bürgerinnen und Bürger 2008 als eine der ersten in
Deutschland eingeführt. Derzeit dürfen nur noch Fahrzeuge mit einer Umweltplakette (rot, gelb oder grün) in
die Umweltzone einfahren.
Da die unterschiedlichen Interessengruppen in verschiedenen Arbeitskreisen zur Vorbereitung der Umweltzone
eingebunden waren, lief die Einführung der Umweltzone
in Köln trotz einiger Skepsis und Widerständen relativ
reibungslos ab. Zur Unterstützung gab es Übergangsregelungen und die Möglichkeit von zeitlich begrenzten
Ausnahmegenehmigungen.
Der durch die Auswertung der NO2 - und Feinstaubmessdaten für das erste Jahr mit Umweltzone belegte Rückgang der punktuell gemessenen Feinstaubbelastung
beziehungsweise die durchschnittliche Reduzierung der
Stickstoffdioxidbelastung zeigt, dass die Einführung der
Umweltzone Köln eine geeignete Maßnahme zur Senkung der Luftverschmutzung ist.
Die Stickstoffdioxidgrenzwerte werden jedoch weiterhin
großflächig erheblich überschritten. Deshalb haben die
Bezirksregierung Köln und das LANUV vorgeschlagen,
neben den zahlreichen Einzelmaßnahmen insbesondere
die Kölner Umweltzone auszudehnen. Dieser Vorschlag
wurde von der Stadt Köln akzeptiert und der folgende
Zeitplan vorgeschlagen:
Ab 01. April 2012: Räumliche Ausdehnung der Kölner
Umweltzone auf rd. 88 km ²
Ab 01. Januar 2013: Ausschluss der Fahrzeuge mit roter
Plakette
Ab 01. Juli 2014: Ausschluss der Fahrzeuge mit gelber
Plakette
Aktuelle Informationen finden Sie unter
www.stadt-koeln.de/3/umwelt/umweltzone
Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie
Lärm zählt mit zu den größten Umweltproblemen –
er stört, belastet und verursacht Erkrankungen. Die
Europäische Union hat sich daher zum Ziel gesetzt, die
Bevölkerung in Europa besser vor Lärm zu schützen. Mit
der EU Umgebungslärmrichtlinie RL 2002/49 zielt die
Europäische Union darauf ab, schädliche Umwelteinwirkungen durch Umgebungslärm zu vermeiden und zu
vermindern.
Als Umgebungslärm im Sinne dieser Richtlinie werden
belästigende und gesundheitsschädliche Geräusche im
Freien, die durch menschliche Aktivitäten hervorgerufen werden, bezeichnet. Für die Schallquellen (Straßen,
Schienen, Flughäfen, große Gewerbe- und Industrieanlagen einschließlich Häfen) verpflichtet die Richtlinie die
Mitgliedsstaaten in einem vorgegebenen Zeitrahmen zur:
– Erstellung von (strategischen) Lärmkarten (Lärmkartierung),
–Information der Öffentlichkeit über die Lärmbelastungen und die damit verbundenen Wirkungen,
–Information der EU-Kommission über die Lärmbelastung und die Betroffenheit der Bevölkerung in ihrem
Hoheitsgebiet,
–Aufstellung von Lärmaktionsplänen, wenn bestimmte,
von den einzelnen Mitgliedstaaten in eigener Verantwortung festgelegte Kriterien zur Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen oder zum Schutz und
Erhalt ruhiger Gebiete nicht erfüllt sind.
Diese Arbeiten sind alle 5 Jahre zu aktualisieren. Es handelt sich also um ein mehrstufiges Verfahren.
Der Ablauf der Lärmminderungsplanung:
– Lärmkartierung
Für das Kölner Stadtgebiet wurden die Arbeiten für die
erste Stufe der Lärmkartierung zu Straßen, sonstigen
Schienenwegen (Schienen die nicht zum Schienennetz
des Bundes zählen, wie beispielsweise Straßenbahnen),
sowie Gewerbe und Industrie einschließlich Häfen im
Geschäftsbericht 2010 / 2011
August 2008 vom Umwelt- und Verbraucherschutzamt
abgeschlossen.
Die erstellten Lärmkarten für Köln für den Gesamttag
(0-24 Uhr) und für die Nacht (22-6 Uhr) sind im Umgebungslärmportal des Landes Nordrhein-Westfalen eingestellt und können dort eingesehen werden:
www.umgebungslaerm.nrw.de
Die Ergebnisse der Kartierung durch das Eisenbahnbundesamt werden in einem eigenen Internetauftritt unter
http://laermkartierung.eisenbahn-bundesamt.de dargestellt. Sie können auch auf dem Umgebungslärmportal
des Landes Nordrhein-Westfalen eingesehen werden.
Sie stehen den Kommunen in Nordrhein-Westfalen
insofern erst seit diesem Zeitpunkt als digitale Datensätze in einer für die erforderlichen Auswertungen zur
Lärmaktionsplanung teilweise geeigneten Form zur
Verfügung.
Wichtig ist, dass die Lärmkarten nach der nationalen
Verordnung zur EU-Umgebungslärmkartierung (34.
Bundes-Immissionsschutz-Verordnung) auf Berechnungen und nicht auf Messungen basieren.
– Lärmaktionsplanung
Die EU-Umgebungslärmrichtlinie sieht vor, nach
Abschluss der Lärmkartierung eine Lärmaktionsplanung
für stark belastete Bereiche zu erstellen und die Bevölkerung und interessierte Institutionen an der Lärmaktionsplanung zu beteiligen. Außerdem sollten gemäß
EU-Umgebungslärmrichtlinie „Ruhige Gebiete“ gegen
eine Zunahme von Lärm geschützt werden.
Die Lärmaktionspläne sollen Grundlage von Maßnahmenprogrammen werden, mit denen die Lärmbelastung
für die Gesamtheit der Betroffenen reduziert werden
soll. Ein Anspruch des Einzelnen auf Umsetzung von
Maßnahmen ist jedoch nicht gegeben. Maßgeblich
für den Ablauf der Lärmaktionsplanung in NordrheinWestfalen ist der Erlass des Ministeriums für Umwelt
und Natur, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom
07.02.2008 „Lärmaktionsplanung“. Demnach ist eine
Lärmaktionsplanung zumindest dann durchzuführen,
wenn im Mittel für den Gesamttag (0 -24 Uhr) 70 dB(A)
und nachts (22 - 6 Uhr) 60 dB(A) beziehungsweise für
Fluglärm 65 dB(A) (Gesamttag) /55 dB(A) (nachts) überschritten werden.
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– Analyse
Das Umwelt- und Verbraucherschutzamt der Stadt Köln
beauftragte 2009 ein Gutachterbüro mit der Analyse
der Belastungssituation und Ermittlung von Belastungsschwerpunkten (Bereiche mit einer Vielzahl von
Einwohnern mit besonders hohen Lärmbelastungen, so
genannte Hot Spots) sowie der Erarbeitung eines strategischen Konzeptes. Diese Arbeiten liegen seit Ende März
2010 in schlussabgestimmter Form vor.
– Öffentlichkeitsbeteiligung
Ende November 2010 startete die erste Phase der
Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmaktionsplanung.
In Anlehnung an das Pilotprojekt des Ministeriums für
Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen mit der
Stadt Essen zur Lärmaktionsplanung in Essen, hatte sich
die Stadt Köln im Vorfeld der Planungen für ein elektronisches Partizipationsverfahren per Internet ähnlich der
Beteiligungsverfahren zum Kölner Bürgerhaushalt entschieden. Drei Wochen, vom 23. November bis
12. Dezember 2010 konnten Kölnerinnen und Kölner
über die Internetplattform „Köln aktiv gegen Lärm“
(http://laermaktionsplanung.stadt-koeln.de) Lärmbrennpunkte in ihrem Wohngebiet benennen und
Vorschläge zur Lärmminderung machen. Neben dem
Online-Portal gab es das Angebot für Bürgerinnen und
Bürger sich telefonisch oder mittels eines Formulars
schriftlich an der Lärmaktionsplanung zu beteiligen.
Die Beteiligung in der ersten Online Phase war umfangreich. 2.313 Bürgerinnen und Bürger haben 1.646
Vorschläge (Eingaben) geschrieben sowie Vorschläge
kommentiert (962 Kommentare) und/oder bewertet
(13.253 Bewertungen). Dabei enthalten die 1.646 Vorschläge rund 2.180 Nennungen von Lösungsansätzen
zur Lärmminderungsplanung, die das Umwelt- und
Verbraucherschutzamt der Stadt Köln auswertete. Etwa
75 % der Vorschläge erfolgten über das Internet. Rund
52.000 Bürgerinnen und Bürger informierten sich lesend
auf der Plattform.
Das Interesse der Teilnehmer lag insbesondere auf
den Lärmarten: Straßenlärm, Fluglärm und Schienenlärm der Deutschen Bahn. Zentrale Themen waren:
Geschwindigkeit, Lärmschutzwände, Verkehrsführung,
Verkehrsüberwachung, Nachtflugregelungen, Straßenraumgestaltung, Flüsterasphalt sowie LKW-Fahrverbote.
Geschäftsbericht 2010 / 2011
Viele der eingebrachten Beiträge sind sehr konstruktiv
und als Erkenntnisgewinn für die Verwaltung anzusehen.
Sehr häufig wurden dabei komplexe Sachverhalte und
verschiedene Lärmbereiche angesprochen. Der Anteil
dieser komplexen Beiträge war erheblich höher als zuvor
angenommen. Die datentechnischen Aufarbeitungen
und Auswertungen durch das Umwelt- und Verbraucherschutzamt der Stadt Köln und dem Gutachterbüro sowie
die erforderlichen Abstimmungs- und Überprüfungsprozesse mit den zuständigen Dienststellen und Behörden
innerhalb und außerhalb der Stadtverwaltung fielen
auch umfangreicher aus, als ursprünglich kalkuliert.
Die zweite Beteiligungsphase der Lärmaktionsplanung
startete Ende 2011. Hier erhielten die Bürgerinnen und
Bürger die Möglichkeit, die aus Beteiligungsphase 1
abgeleiteten Maßnahmen und Konzepte zur Lärmminderung in Köln noch mal zu kommentieren. Auch diese
Phase erfolgte über die Internetplattform „Köln aktiv
gegen Lärm“. Zur Zeit werden die Ergebnisse dieser
2. Beteiligungsphase ausgewertet.
Im Anschluss der Öffentlichkeitsbeteiligung wird der
Lärmaktionsplan für die Stadt Köln erstellt und zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt. Danach wird der Rat
der Stadt Köln ihn abschließend beraten und beschließen. Die Ergebnisse werden ins städtische Internet eingestellt.
Lärmaspekt bei Großveranstaltungen
Die Vereinbarkeit von Veranstaltungen mit den Bedürfnissen der unmittelbar umliegenden Wohnbevölkerung
einschließlich der Berücksichtigung der immissionsrechtlichen Belange, stellt auch in Köln vielfach einen
Schwerpunkt der Überlegungen bei der Entscheidung
über Großveranstaltungen dar.
Die notwendigen immissionsrechtlichen Ausnahmegenehmigungen werden auf Grundlage der einzuhaltenden Immissionsrichtwerte des für die Stadt Köln
maßgeblichen Landesimmissionsschutzgesetzes NW
– insbesondere die §§ 9 und 10 – erteilt. Bei Großveranstaltungen mit musikalischem Bühnenprogramm in
einer Umgebung mit dichter Wohnbebauung ist die Einhaltung der in dem Runderlass angegebenen Richtwerte
nicht in allen Fällen, im Innenstadtbereich von Köln fast
niemals möglich.
Sofern an der Durchführung der Veranstaltung ein
herausragendes öffentliches Interesse besteht, ist die
Überschreitung der Immissionsrichtwerte im Einzelfall
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möglich unter der Voraussetzung, dass gesundheitliche
Beeinträchtigungen der Anwohnerinnen und Anwohner ausgeschlossen werden. Diese Voraussetzung ist
erfüllt, sofern unter analoger Anwendung der Richtwerte der Arbeitsstättenverordnung an den Wohnungen
der Mittelwert von 85 Dezibel (A) sowie der Wert für
Lärmspitzen von 90 Dezibel (A) – gemessen 0,5 Meter
vor dem geöffneten Fenster oder an einem adäquaten
Ersatzmessstandort nicht überschritten werden. Analog
zu den Bestimmungsverfahren der TA Lärm wird zudem
ein Zuschlag von bis KI = 6 Dezibel (A) festgelegt, der die
besondere Auffälligkeit der Immissionen durch Impulshaltigkeit berücksichtigt.
Dies gilt allerdings nur für Veranstaltungen mit einer
Gesamtspieldauer von weit unter 8 Stunden bei dieser
Lärmexposition und auch nur für maximal 5 Veranstaltungstage im Jahr. Diese Vorgehensweise – die sogenannten Ringfestkriterien wurden vom Umwelt- und
Verbraucherschutzamt entwickelt, mit der Bezirksregierung Köln, dem Landesumweltamt NRW und dem Landesumweltministerium NRW abgestimmt und bei der
Genehmigung des ersten Ringfestes in Köln angewandt.
Die Einhaltung der Richtwerte ist zwingend geboten.
Eine Ausnahmegenehmigung nach dem Landesimmissionsschutzgesetz NW bei solchen Veranstaltungen
wird ausschließlich auf der Grundlage eines durch einen
unabhängigen Gutachter gefertigten Schallschutzprognosegutachtens erteilt, das die Einhaltung der Richtwerte bereits im Vorfeld dokumentiert.
Weiterhin werden während der Veranstaltungen gutachterliche Lärmmessungen durchgeführt, die nachweisen, dass die Richtwerte während der Veranstaltung
eingehalten wurden. Da die Behandlung und Regelung
der Lärmproblematik eine der Grundsatzvoraussetzungen für die Genehmigung von Großveranstaltungen
darstellt, wurden die genannten Verfahren als bindende
Handlungsanweisung explizit im Vergabekonzept für die
zentralen Innenstadtplätze in Köln erfasst.
Geschäftsbericht 2010 / 2011
Lebensmittelüberwachung und Lebensmitteluntersuchungen
Ziel der amtlichen Lebensmittelüberwachung ist es,
die Verbraucherinnen und Verbraucher vor Gefahren,
Irreführung und Täuschung zu schützen. Sie kontrolliert,
ob alle rechtlichen Vorschriften im Verkehr mit Lebensmitteln, Kosmetika, Tabakerzeugnissen sowie Bedarfsgegenständen – das sind alltägliche Gebrauchsgegenstände, mit denen der Mensch oder ein Lebensmittel in
Berührung kommt – eingehalten werden.
Zwar liegt heute die Hauptverantwortung für die verkauften Produkte bei den Herstellern und Händlern,
doch die Kontrollen durch die Behörden sind weiterhin
erforderlich. Die planmäßigen Überprüfungen erfolgen
nach einer Risikoanalyse der Betriebe in bestimmten
zeitlichen Abständen, aber auch aus besonderem Anlass
aufgrund von Verbraucherbeschwerden, Beanstandungen oder Mitteilungen anderer Behörden und Meldungen des durch die EU aufgebauten Schnellwarnsystems.
Zur Vermeidung von Beanstandungen ist die Lebensmittelüberwachung (LMÜ) aber auch präventiv tätig. Schon
vor Geschäftsbeginn oder bei geplanten Änderungen
und Erweiterungen des Betriebes und Warenangebotes können sich Gewerbetreibende beraten lassen. Die
Durchführung der Betriebskontrollen erfolgt durch die
Lebensmittelkontrolleure.
Gerade Lebensmittelskandale rufen dem Verbraucher
die Notwendigkeit einer gut aufgestellten Lebensmittelüberwachung ins Bewusstsein. Diese kann nur bei einem
ausreichenden Personalbestand sichergestellt werden.
Beispielsweise musste in 2011 die Lebensmittelüberwachung intensiv mit zahlreichen und jeweils zeitnahen
Maßnahmen auf die dramatische EHEC Thematik eingehen, um die Kölner Bevölkerung vor der Ansteckung mit
dem Bakterium zu schützen. Vor allem wurden durch
den gezielten Einsatz aller Lebensmittelkontrolleurinnen
und -kontrolleure sowie der amtlichen Kontrollassistentinnen und -assistenten risikoorientierte Proben von
Lebensmitteln genommen, die im Chemischen- und
Veterinäruntersuchungsamt Rhein-Ruhr-Wupper (CVUA
RRW) untersucht wurden. Sämtliche in Köln entnommene Proben waren negativ.
Ein weiteres Beispiel aus der Praxis war die Warnung
des Thüringer Landesamt für Lebensmittelsicherheit
und Verbraucherschutz vor erhöhten Methanolgehalt
in mehreren Wodkamarken einer Thüringer Firma,
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wodurch die LMÜ der Stadt Köln flächendeckende Kontrollen durchführen und die gefundene Ware sicherstellen musste. Methanolvergiftungen gelten als gefährlich,
eine harmlose Dosis gibt es nach Aussagen von Medizinern nicht. Die Aufnahme kann zur Erblindung oder
sogar tödlich wirken.
Zu den Aufgaben des Innendienstes gehört die Einleitung ordnungsrechtlicher Verfahren bei der Feststellung
lebensmittel- und futtermittelrechtlicher Verstöße. Aufgrund der vor Ort von den zuständigen Veterinären und
Lebensmittelkontrolleuren festgestellten Verstöße im
Rahmen von Betriebskontrollen oder Probenahmen werden Ordnungswidrigkeiten- oder auch Strafverfahren
eingeleitet. Die Verstöße werden je nach Schwere der
Tat unterschiedlich geahndet (Belehrung, Verwarnung
mit/ohne Verwarnungsgeld, Bußgeldbescheid, Einleitung von Strafverfahren). Zur Abwehr von Gefahren für
den Verbraucher sind jedoch nicht nur repressive Maßnahmen zu sehen; vorrangig werden auch Ordnungsverfügungen zur präventiven Gefahrenabwehr erlassen.
Die Ordnungsverfügungen haben sich als ein probates
Mittel für eine wirkungsvolle LMÜ und damit für einen
effektiven Verbraucherschutz herausgestellt.
Der Außendienst der Lebensmittelüberwachung stellt
mit achtzehn amtlichen Lebensmittelkontrolleurinnen
und -kontrolleuren sowie vier weiteren Auszubildenden
mit Abschluss in 2012, einer lebensmittelchemischen
Sachverständigen sowie mit fünf amtlichen Kontrollassistentinnen und -assistenten durch seine Überwachungstätigkeit den vorbeugenden Verbraucherschutz
sicher. Dafür führt der Außendienst amtliche Kontrollen
und amtliche Probenahmen durch. Darüber hinaus
werden tagesaktuelle Themen, wie beispielsweise Rückrufaktionen oder Schnellwarnungen im entsprechenden
Betrieb überprüft und weiter bearbeitet.
Für die auf Grund der durchgeführten Risikoanalyse vorgegebenen Plankontrolltermine für amtliche
Betriebskontrollen, war die Aufstockung von Kontrollpersonal unumgänglich. Hierfür wurden und werden
auch zukünftig amtliche Lebensmittelkontrolleurinnen
und -kontrolleure bei der Lebensmittelüberwachung der
Stadt Köln ausgebildet. Eine Maßnahme des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz NRW zur Verbesserung der Lebensmittelüberwachung war auch die Schaffung eines neuen
Berufsbildes, und zwar das des amtlichen Kontrollassistenten (aKA). Dieser soll die Lebensmittelkontrolleure
Geschäftsbericht 2010 / 2011
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bei ihrer Arbeit unterstützen und selbstständig kleinere
Kontrollen durchführen und Proben entnehmen.
Lage ist, sich einer unabhängigen Prüfung durch übergeordnete Behörden erfolgreich zu stellen.
Im Rahmen der veterinärmedizinischen Lebensmittelüberwachung werden zulassungspflichtige und nicht
zulassungspflichtige Betriebe, welche Lebensmittel
tierischer Herkunft herstellen, ver- oder bearbeiten, von
amtlichen Tierärzten überwacht (zum Beispiel Metzgereien, Fischgroß- und -einzelhandel, Großküchen).
Zum Zweck der Einführung eines QM-Systems hat die
Stadt Köln an einer Arbeitsgruppe des Landesamtes für
Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) teilgenommen. In mehreren Qualitätszirkeln wurden musterhafte Vorlagen erstellt, die den Mindestanforderungen
an ein QM-System in der Lebensmittelüberwachung
entsprachen. Ein großer Schwerpunkt wurde hierbei auf
die praktische Arbeit vor Ort gelegt. Diese musterhaften Vorlagen sind auf die Situation in Köln angepasst
worden und geben nun als Verfahrens- oder Arbeitsanweisungen verbindliche Standards für die Arbeit der
Lebensmittelkontrolleurinnen und -kontrolleure sowie
der Veterinärinnen und Veterinäre vor.
Gesundheitlich unbedenkliche Lebensmittel können
nur von gesunden Tieren stammen. Daher beginnt die
amtstierärztliche Lebensmittelüberwachung bereits
im Stall. Sie umfasst die Tierzucht, Haltungs- und Fütterungsbedingungen ebenso wie die anschließenden
Schlacht-, Verarbeitungs- und Vermarktungsstufen bis
hin zur Verkaufstheke kurz gesagt: Vom Stall bis zum
Teller. Während die Schlachttier- und Fleischuntersuchung in Köln zunehmend an Bedeutung verloren hat,
es schlachten nur noch zwei Betriebe, konzentriert sich
die Überwachung auf Betriebe, die Lebensmittel tierischer Herkunft herstellen, kühlen, lagern, verarbeiten
oder in den Verkehr bringen.
Hierzu zählen bestimmte Großküchen und Cateringbetriebe, aber auch Fleisch- und Fischabteilungen in Supermärkten und auf Wochenmärkten. Die Überwachung
erfolgt abhängig von Größe und Hygienestatus der
Betriebe.
So war und ist es ein Schwerpunkt, diese Betriebe auf
dem Weg zur Zulassung zu begleiten und fachkundig zu
beraten. Teilweise beginnt die Zusammenarbeit bereits
bei der Bauplanung, beinhaltet die Hilfestellung im Hygienemanagement bis hin zur eigentlichen Zulassung.
Das Qualitätsmanagementsystem (QM-System) in der
Lebensmittelüberwachung (LMÜ) der Stadt Köln
Bis spätestens 31.07.2007 wurde die Einführung eines
Qualitätsmanagement-Systems (QM) in der Lebensmittelüberwachung vom Gesetzgeber gefordert, welches
zum Ziel hat, wiederkehrende Abläufe zu beschreiben
und sie in eine einheitliche und nachvollziehbare Form
zu bringen. Dadurch soll die Qualität der Handlungen auf
einem gleichbleibend hohen Niveau gehalten werden.
Die Stadt Köln hat ein QM-System gemäß der internationalen Norm ISO 9001 aufgebaut, hält dieses aufrecht
und entwickelt es fortwährend weiter, so dass es zertifizier- und akkreditierfähig und damit jederzeit in der
Zwischenzeitlich fanden gegenseitige Auditierungen
(fachliche Begutachtungen) der Kreisordnungsbehörden
von NRW im Rahmen dieser Arbeitsgruppe statt. Hierbei
ließ sich feststellen, dass die gegenseitige Auditierung
einen sehr wertvollen Beitrag für die Fortentwicklung
und Optimierung der implementierten QM-Systeme
leistete.
Entsprechend der Philosophie eines QM-Systems werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aktiv in den
Prozess mit eingebunden und somit zu Beteiligten bei
der Erstellung und der Umsetzung der Vorgabedokumente. Begleitend hierzu werden interne beratende
Gespräche und Schulungen durchgeführt.
Durch das QM System mit entsprechenden Nachweisdokumenten wird es nachvollziehbar, WER WAS WIE WANN
gemacht hat. In den Vorgabe-Dokumenten werden einheitliche Arbeitsstandards schriftlich in Verfahrens- und
Arbeitsanweisungen festgehalten, um eine einheitliche
Vorgehensweise zu erzielen. Diese haben den Charakter
eines Pflichtenheftes und geben vor, wie regelmäßig
wiederkehrende Arbeiten erledigt werden müssen.
Die Ergebnisse der ersten internen Audits zeigen, dass
das QM-System bei der Lebensmittelüberwachung der
Stadt Köln erfolgreich implementiert wurde. Sie zeigen
aber auch, dass Nachbesserungen in Teilbereichen notwendig sind.
Gemeinschaftsverpflegung
Der sehr sensible Bereich der Gemeinschaftsverpflegung
wird speziell von einer chemischen Lebensmittelsachver-
Geschäftsbericht 2010 / 2011
ständigen überprüft. Sie kontrolliert Einrichtungen, in
denen Personen mit besonderem Risiko verpflegt werden beispielsweise Kinderheime, offene Ganztagsschulen, Jugendeinrichtungen, Seniorenheime und caritative
Einrichtungen.
Teils bestehen diese Einrichtungen als Einzelbetriebe,
meist unter der Trägerschaft von Vereinen, Initiativen,
Vereinigungen, teils sind sie aber auch durch mehrere
Betriebsstätten vertreten unter dem Dach einer GmbH,
eines Vereins oder unter christlichen und wohltätigen
Organisationen wie Caritas, Malteser, Klosterstifte, Kolping Bildungswerk, GWK oder Diakonie. Als großer Träger von Schulen, Kindertagesstätten, Seniorenheimen
ist die Stadt Köln zu nennen.
Es wurden im Jahr 2011 376 Einrichtungen kontrolliert.
Kontrollschwerpunkte waren Hygiene, sachgerechter
Umgang mit Lebensmitteln und das Eigenkontrollsystem inclusive Dokumentationen.
Hierzu gehören:
–Temperaturkontrollen (Wareneingang, Lagerung, Ausgabetemperaturen)
–Reinigungspläne (was, wie oft gereinigt wird)
–Schulungsnachweise
–Schädlingsüberwachung
– Speisepläne mit Zusatzstoffkennzeichnung
Die Einrichtungen bedienen sich je nach finanzieller,
räumlicher und personeller Ausstattung verschiedener
Verpflegungssysteme. Danach richten sich der Aufwand
des Eigenkontrollsystems und die Ausstattung sowie die
daran geknüpften Anforderungen.
Zurzeit herrscht eine sehr uneinheitliche Qualität der
Küchenstandards in den Einrichtungen.
Durch die politischen Beschlüsse auch für die weiterführenden Schulen Verpflegung im Ganztag anzubieten,
sind zahlreiche Planungen, Umbauten, Provisorien,
Sanierungen und Neubauten notwendig. Diese sind in
den unterschiedlichsten Stufen auch in Arbeit. Zur Zeit
bieten in Köln rund 150 Grundschulen eine Mittagsversorgung an. Darüber hinaus gibt es mittlerweile im
Bereich der Sekundarstufe 1 circa 40 Küchen in Provisorien und 2 sind bereits im endgültigen Zustand. Dabei
geht die Spannweite von Übermittagbetreuung einer
kleinen Gruppe mit warm angeliefertem Essen bis hin
zur großen professionell bewirtschafteten Mensa mit
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Frischküche und Cafeteria. Ein verstärktes Augenmerk
ist auf die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen und
hygienischen Vorgaben zu legen.
Aus diesen Gründen wurden in Zusammenarbeit mit
den Fachdienststellen Baustandards und Reinigungsstandards entworfen, welche noch teilweise umgesetzt
werden müssen.
In 2010 wurden 158 Ortsbegehungen in diesen Einrichtungen durchgeführt, wobei situationsbedingt oft eine
Durchmischung zwischen Kontrolle, Beratung und Bauplanung erfolgte.
Zulassung von Betrieben zur Herstellung von Gemeinschaftsverpflegungen
Seit 1. Januar 2010 benötigen Betriebe der Außer-HausVerpflegung, die andere beliefern, die selbst beliefert
werden oder die ein Zusatzgeschäft mit der Belieferung
anderer Einrichtungen aufbauen möchten und Lebensmittel tierischen Ursprungs einsetzen, eine Zulassung
durch die zuständige Behörde – sofern sie nicht unter
die Ausnahmeregelung fallen. Die räumlichen und technischen Anforderungen wurden erheblich flexibilisiert,
so dass Betriebe, die die ehemaligen nationalen Hygienebestimmungen für nicht zulassungspflichtige Betriebe erfüllt haben, in der Regel eine Zulassung erhalten
können.
Im Stadtgebiet Köln verfügen zurzeit fünfzehn Betriebe
zur Herstellung von Gemeinschaftsverpflegungen über
eine EU-Zulassung, drei Betriebe befinden sich im Zulassungsverfahren.
Die Personal-, Produkt-, und Betriebshygiene dieser
zugelassenen Großküchen werden regelmäßig und
risikoorientiert von veterinärmedizinischen Sachverständigen überprüft.
Großküchen, Küchen zur Gemeinschaftsverpflegung,
Catering-Betriebe und andere Betriebe mit „Verpflegungsvorgängen“, die folgende Kriterien erfüllen, sind
zulassungspflichtig:
–sie stellen Speisen aus rohen Lebensmitteln tierischer
Herkunft (Fisch, Fleisch, Milch, Eier) her und
–sie geben mehr als ein Drittel ihrer Herstellungsmenge
an externe Betriebe ab
Die Produktionsmenge entscheidet, welche Behörde für
die Zulassung der Einrichtung zuständig ist.
Geschäftsbericht 2010 / 2011
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Procedere der Zulassung:
Lebensmittelunternehmer von zulassungspflichtigen
Betrieben nehmen Kontakt mit der zuständigen Behörde, in Köln das Veterinäramt, auf. Es erfolgen Beratungsgespräche, Begehungen vor Ort, Besprechungen der
Baupläne, Durchsicht der vorhandenen Betriebsdokumente sowie der Unterlagen der Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter, wie beispielsweise das Gesundheitszeugnis. Im Anschluss an die Klärung der Zulassungspflicht
beziehungsweise der zu erfüllenden Auflagen stellt der
Unternehmer einen formlosen Antrag auf Zulassung
seines Betriebes an das Veterinäramt. Der Antrag wird
dann in Abhängigkeit von der Produktionsmenge von
der Kreisordnungsbehörde bearbeitet oder an die obere
Behörde, dem LaNUV weitergeleitet.
Zulassungverfahren:
Auf jeden Fall ist eine Besichtigung vor Ort notwendig
bei dem die Behörde überprüft, ob die Anforderungen
an folgende Bereiche erfüllt sind:
–Räumliche und technische Ausstattung
–Betriebs-, Arbeits- und Personalhygiene
–Funktionsfähiges und für die Größe des Betriebes
sowie die jeweiligen Tätigkeiten angemessenes Eigenkontrollkonzept (Reinigung und Desinfektion, Schädlingsbekämpfung, Temperaturüberwachung etc.)
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird eine endgültige
Zulassung erteilt. Bei vorhandenen Mängeln wird eine
bedingte auf drei Monate befristete Zulassung mit einer
anschließenden erneuten Kontrolle erteilt.
Veterinär-Grenzkontrollstelle am Flughafen Köln/Bonn
Anfang Juli 2010 ist die Grenzkontrollstelle in neuer
Form in Betrieb gegangen. Grund war die Verlegung des
größten deutschen Umschlagzentrums der Firma FedEx
Express von Frankfurt am Main an den Flughafen Köln/
Bonn und der damit verbundene erhebliche Anstieg
veterinärrechtlich zu prüfender Waren. Um die Abfertigung dieser Sendungen reibungslos sicherzustellen und
die Zulassungsbedingungen der EU zu erfüllen, waren
neue Räumlichkeiten und zusätzliches Personal nötig.
In dem neuen eingeschossigen Gebäude sind nun auf
rund 500 Quadratmetern Büros, Lager- und Untersuchungsräume sowie eine Tierstation untergebracht. Die
Veterinär-Grenzkontrollstelle in Köln ist damit für mehr
als 8.000 Sendungen ausgelegt und nach Frankfurt die
zweitgrößte Kontrollstelle dieser Art in Deutschland an
einem Flughafen.
An sieben Tagen in der Woche werden dort von MitarbeiterInnen des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes
die Einfuhren von lebenden Tieren und vor allem von
Lebensmitteln und Produkten tierischer Herkunft wie
zum Beispiel Fleisch, Milchprodukte, Eier oder auch
Blutpräparate und Jagdtrophäen aus Ländern außerhalb der Europäischen Union kontrolliert. Dadurch wird
gewährleistet, dass nur sichere Produkte tierischen
Ursprungs, die den sehr strengen rechtlichen Anforderungen der EU entsprechen, eingeführt werden und
letztendlich über den Handel zu den Verbrauchern
gelangen. Zudem verhindert die Kontrolle das Einschleppen gefährlicher Tierkrankheiten und -seuchen
wie beispielsweise BSE, die Geflügelpest und die Maulund Klauenseuche
Wenn ein Bürger im Reiseverkehr aus einem Land außerhalb der Europäischen Union von einem Tier begleitet
wird, überprüft der Zoll die Unterlagen des Tieres. Bei
Unstimmigkeiten setzt sich der Zoll mit dem Veterinäramt in Verbindung.
Über den Flughafen Köln Bonn dürfen keine Huftiere,
also Pferde, Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine und Zootiere eingeführt werden, da die Grenzkontrollstelle hierfür nicht zugelassen ist. Hunde, Katzen, Mäuse, Geflügel,
Reptilien, Amphibien und Fische können eingeführt
werden. Die Planung einer solchen Einfuhr ist allerdings
kompliziert und die tierseuchenrechtlichen Anforderungen sind hoch.
Chemisches- und Veterinäruntersuchungsamt Rheinland
(CVUA Rheinland)
Im Regierungsbezirk Köln wurden bis Ende 2010 chemische Untersuchungen von Lebensmitteln, Kosmetika
Geschäftsbericht 2010 / 2011
und Bedarfsgegenständen im Rahmen des Verbraucherschutzes in vier kommunalen Einrichtungen durchgeführt. Diese Untersuchungsinstitute in Aachen, Bonn,
Köln und Leverkusen kooperierten arbeitsteilig seit Jahren aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung
miteinander. Einschließlich der angeschlossenen acht
Kreise deckt dieser Verbund den Bedarf an entsprechenden Untersuchungen im Regierungsbezirk Köln mit circa
4,4 Millionen Einwohnern ab.
Seit den 90-iger Jahren gab es Bestrebungen, diese vier
Einrichtungen zur Erzielung von Synergieeffekten und
Qualitätsverbesserungen zu einer gemeinsamen Anstalt
zu fusionieren.
Mit dem Gesetz zur Bildung integrierter Untersuchungsanstalten für Bereiche des Verbraucherschutzes (IUAG
NRW) vom 11. Dezember 2007 hat das Land NRW die
Veränderung der Strukturen des Verbraucherschutzes
eingeleitet mit dem Ziel die 22 staatlichen und kommunalen Untersuchungseinrichtungen in NRW zu insgesamt 5 integrierten Untersuchungsanstalten zusammenzufassen.
Im Regierungsbezirk Köln wurde eine Projektgruppe
unter Beteiligung von Vertretern der Verbundstädte
gebildet. Auch in Abstimmung mit dem Ministerium
für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und
Verbraucherschutz NRW konnten die Voraussetzungen geschaffen werden, dass die Räte der vier Städte
Aachen, Bonn, Köln und Leverkusen und die Kreistage
der angeschlossenen Kreise im 3. Quartal 2010 der
Gründung der Anstalt des öffentlichen Rechts CVUA
Rheinland mit Wirkung vom 01.01.2011 zugestimmt
haben und das Land NRW die Errichtungsverordnung
gemäß § 3 IUAG NRW erlassen hat.
Mit der konstituierenden Sitzung des Verwaltungsrates
des neuen, integrierten Chemischen und Veterinäruntersuchungsamtes Rheinland (CVUA Rheinland) als
Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) am 5. Januar 2011
hat das neue Untersuchungsamt offiziell seine Arbeit
aufgenommen. Gleichberechtigt im Verwaltungsrat des
CVUA Rheinland vertreten sind neben dem Land Nordrhein-Westfalen die Kreise Düren, Euskirchen, Heinsberg, der Oberbergische Kreis, der Rheinisch-Bergische
Kreis, der Rhein-Erft-Kreis, der Rhein-Sieg-Kreis, die
Städte Aachen, Bonn, Köln, Leverkusen sowie die Städteregion Aachen.
Seite 31
Das Personal der vier Einrichtungen wurde per Gesetz
von der AöR übernommen. Rund 100 Mitarbeiter
werden jährlich über 17.500 amtliche Proben von
Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen und Kosmetika
untersuchen.
Das CVUA Rheinland ist neben dem CVUA OstwestfalenLippe, dem CVUA Rhein-Ruhr-Wupper und dem CVUA
Münsterland-Emscher-Lippe das vierte integrierte Untersuchungsamt in Nordrhein-Westfalen.
Das Laborgebäude des ehemaligen Kölner Untersuchungsinstitutes auf dem Grundstück Luxemburger
Straße/Eifelwall wurde Mitte des vorigen Jahrhunderts
errichtet und entspricht keinesfalls mehr den heutigen
Anforderungen an ein modernes Laborgebäude. Aus diesem Grunde und um für den Neubau des Historischen
Archivs in Köln dieses Grundstück zu räumen, wurden
die Mitarbeiter des Standortes Köln im Mai 2011 auf die
drei vorerst verbleibenden Untersuchungseinrichtungen
in Aachen, Bonn und Leverkusen aufgeteilt.
Für die nächsten Jahre plant die AöR CVUA Rheinland
einen gemeinsamen Standort.
Geschäftsbericht 2010 / 2011
D. Klimaschutz
Klimaschutz ist für uns alle heute zur zentralen Herausforderung geworden. Klimaschutz bedeutet eine
grundlegende und dauerhafte Verhaltensänderung
zugunsten unseres Klimas in allen Bereichen des
Lebens zu vollziehen.
Seit Beginn der industriellen Revolution im 19. Jahrhundert hat der Ausstoß von Kohlendioxid, Methan und
anderen sogenannten Treibhausgasen stetig zugenommen. Diese bleiben in der Erdatmosphäre und wirken
wie die Glasscheiben in einem Treibhaus. Sie führen zu
einem permanenten Temperaturanstieg und damit zum
Klimawandel auf der Erde. Globales Handeln für den Klimaschutz ist gefragt und das muss lokal bei den Städten
und Gemeinden beginnen.
Klimaschutzverpflichtungen, Kohlendioxid (CO2)Bilanz und Klimaschutzkonzept
Die Stadt Köln ist seit 1992 Mitglied im Klima-Bündnis
der europäischen Stadte e.V. Damit hat sich die Stadt
Köln dazu verpflichtet, den gesamtstädtischen CO2Ausstoß alle fünf Jahre um zehn Prozent zu senken; als
wichtiger Meilenstein sollen die Pro-Kopf-Emissionen im
Vergleich zu 1990 bis spätestens 2030 halbiert werden.
Außerdem beschloss der Rat der Stadt Köln im September 2008, den „Konvent der Bürgermeister/innen“ und
die „Erklärung des EUROCITIES-Städtenetzwerkes“ zum
Klimawandel zu unterzeichnen. Aus dem Bürgermeisterkonvent resultiert die Verpflichtung, die 20/20/20-Klimaschutzziele der EU bestehend aus jeweils 20 % CO2Minderung, Energieeffizienzsteigerung und Mindestanteil Erneuerbare Energien bis 2020 zu übertreffen.
Der Ausschuss Umwelt, Gesundheit und Grün beauftragte das Umwelt- und Verbraucherschutzamt im März
2009, eine detaillierte und fortschreibbare CO2-Bilanz
und ein darauf aufbauendes Klimaschutzkonzept für
Köln zu entwickeln.
Das Klimaschutzkonzept soll übergreifend den gesamten Energie- und Verkehrsbereich behandeln und in seinen Szenarien den Zeitraum bis 2020 abdecken.
Als wesentliche Bausteine des Klimaschutzkonzeptes
sind zu nennen:
–die fortschreibbare CO2-Detailbilanz für den Teilbereich Energie,
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–die Ermittlung der wirtschaftlichen Einsparpotentiale
in Köln und die Aufstellung einer Rangfolge der volkswirtschaftlich besonders effizienten und erfolgversprechenden CO2-Minderungsmaßnahmen,
–die Entwicklung eines zielgruppenspezifischen Maßnahmenkataloges mit konkreten Handlungsbeschreibungen bei frühzeitiger Einbindung der relevanten
Akteure (partizipativer Ansatz),
–die Darstellung der zu erwartenden Investitions- und
Anschubkosten sowie eine überschlägige Berechnung
der regionalen Wertschöpfung und die Konzepterstellung für die Erfolgskontrolle einschließlich Benchmarking (englisch: Maßstäbe setzen).
Am 12. September 2011 fand im Ratssaal des Spanischen
Baus die Informationsveranstaltung „Gutachten zum
Integrierten Klimaschutzkonzept der Stadt Köln“ statt.
Herr Oberbürgermeister Roters eröffnete die Veranstaltung und benannte den Klimaschutz als eines seiner
Hauptanliegen. Basis für das Klimaschutzkonzept sind die
zwei vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz
und Reaktorsicherheit (BMU) geförderten Gutachten zu
den Teilbereichen Energie und Mobilität sowie die Ergebnisse des Klimaschutz-Bildungskonzeptes, das mit Förderung des Klima Kreises Köln von Netzwerk e.V. erstellt
wird. Projekte des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes
im Klimaschutz waren in 2010 und 2011:
–Befragung der städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu ihrem Mobilitätsverhalten auf dem Weg zu
und von der Arbeit in Form eines digitalen Fragebogens im städtischen Intranet „Mein Weg zur Arbeit“
–Ausstellung „Klima braucht Schutz – auch in Köln!“,
Magistrale Stadthaus Deutz, Herbst 2010 (Aktionswoche LAG21)
–Unterstützt wurde die Erstellung eines Klimaschutzsparbuch durch den Oekom Verlag, ein praxisorientierter Ratgeber mit zahlreichen Ideen und Beispielen,
wie jede und jeder klimafreundliches Handeln in den
Alltag integrieren kann. Am Ende des Ratgebers gibt
es als Bonbon zahlreiche Gutscheine für die Bereiche
Essen, Konsum, Mobilität, Bauen und Wohnen. Das
Projekt wurde in München, Frankfurt und Bremen
bereits erfolgreich durchgeführt.
Höchste Priorität für mehr Energieeffizienz
Die Umsetzung der genannten Klimaschutzziele von bis
zu 50 % CO2-Minderung bis 2030 wird absehbar nicht
zu leisten sein ohne ein grundlegendes Umdenken bei
der Energienutzung. Denn selbst im vergleichsweise
effizient wirtschaftenden Deutschland wird nur etwa
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Geschäftsbericht 2010 / 2011
1/3 der eingesetzten Primarenergie überhaupt genutzt,
während rund 2/3 der Primarenergie in Form von Wasserdampf oder anderen Abwärmeverlusten ungenutzt
zum Klimawandel beitragen.
Bei diesem hohen Verschwendungsniveau wird es
aber in den nächsten Jahrzehnten unmöglich sein, die
Energieversorgung auf klimaschonende erneuerbare
Energien umzustellen. Insofern muss der Verbesserung
der Energieeffizienz – sowohl bei der Energieerzeugung
als auch bei der Energienutzung- die höchste Priorität
eingeräumt werden. Dieser Grundsatz ist auch für die
Entwicklung des Kölner Klimaschutzkonzeptes von zentraler Bedeutung.
Dabei wird das Gros der Effizienzsteigerung durch technische Maßnahmen wie hocheffiziente Heizkraftwerke
oder hocheffiziente Heizungspumpen zu realisieren sein,
aber auch das häufig belächelte Energiesparen wird seinen Beitrag leisten müssen.Denn die verhaltensbedingte
Vermeidung von letztlich unnötigem Energieverbrauch
ist nach wie vor die wirtschaftlichste und effizienteste
Klimaschutzmaßnahme.
In den letzten Jahren hat die Nutzung der Erdwärme zur
Wärmeversorgung von Gebäuden im Kölner Stadtgebiet
stark zugenommen. Die Erschließung der Wärmequelle erfolgt durch die Förderung von Grundwasser über
Brunnenbauwerke (Wasser-Wasser-Wärmepumpen)
oder über das Einbringen von Kunststoffrohren in den
Boden (Erdwärmesonden), die mit einer Wärmeträgerflüssigkeit befüllt werden.
Neubausiedlungen von Beginn an so geplant werden
können, dass eine gute Besonnung der Wohn- und Aufenthaltsräume (= hohe Wohn- und Lebensqualität!) und
außerdem eine deutliche Energieeinsparung erreicht
werden kann, ohne die städtebaulichen Qualitäten einzuschränken.
Durch die städtebauliche Optimierung der Gebäudegeometrien (kompakte Gebäude) und die kostenlosen
Solargewinne über die Fenster (Südausrichtung) können
nennenswert Heizkosten eingespart werden.
Die praktische Umsetzung von „(Städtebaulich) Planen
mit der Sonne“ erfordert bei großstädtischen Planungen mit mittlerer und hoher Baudichte zwingend den
planungsbegleitenden Einsatz eines städtebaulichen
Energiesimulationsprogramms wie GOSOL-NRW, auf
das die NRW-Kommunen im Rahmen einer Landeslizenz
kostengünstig zugreifen können. Die solar-energetische
Optimierung von städtebaulichen Planungen mit
GOSOL gehört mit spezifischen Kosten von nur etwa
0,1 Cent pro Kilowattstunde eingesparter Energie zu
den kostengünstigsten CO2-Minderungsmaßnahmen im
kommunalen Raum.
Die Nutznießer sind die späteren Bewohnerinnen und
Bewohner der optimierten Neubausiedlungen.
Sie können sich darüber freuen, dass sie die Sonne auch
in der kalten Jahreszeit ohne größere Einschränkungen
genießen können und ihre Energiekosten durch effiziente Nutzung der Sonnenenergie gering bleiben.
Dabei ist jedoch wichtig, dass die zu versorgenden Häuser einen sehr guten Wärmedämmstandard haben.
Weitere Informationen sind bei
www.planen-mit-der-sonne.de einzusehen.
In den Solarsiedlungsprojekten wurden vorbildliche
und zukunftsfähige Gebäudesanierungen durch Kölner
Wohnungsunternehmen realisiert. Die positiven Erfahrungen dieser Projekte müssen Schule machen, um auch
private Investoren und Vermieter von Wohnraum für die
Erschließung dieser erheblichen Einsparpotenziale zu
interessieren.
Solarsiedlungen in Köln
Die Landesregierung startete Ende der 90er Jahre den
Aufruf an die Kommunen zum Bau von 50 Solarsiedlungen. Das Leitprojekt der EnergieAgentur.NRW soll die
Möglichkeiten der Solarenergienutzung für die Wärmeund Stromversorgung von Gebäuden auf Siedlungsebene
aufzeigen und dem solaren Bauen einen weiteren Impuls
verleihen. Das ganzheitliche Konzept bedeutet daher
nicht nur die energetische Optimierung der Einzelgebäude, sondern auch eine Optimierung auf städtebaulicher
Ebene unter energetischen sowie unter sozialen und ökologischen Gesichtspunkten. Detaillierte Erläuterungen zu
den Anforderungen können dem Planungsleitfaden „50
Solarsiedlungen in NRW“ entnommen werden.
Energieeffizienz durch „Planen mit der Sonne“
„(Städtebaulich) Planen mit der Sonne“ ist ein Gemeinschaftsprojekt des städtischen Umwelt- und Verbraucherschutzamtes mit dem (Städte-) Bauministerium
NRW. Das mittelfristig angelegte Projekt soll Kommunen, Hochschulen und Investoren aufzeigen, wie
Geschäftsbericht 2010 / 2011
Neubausiedlung:
In Köln wurden 10 Projekte bereits realisiert und sind
im Bau. Ein Komplex befindet sich in Planung. In diesen
Projekten wird vorrangig sehr guter Wärmeschutz zur
generellen Bedarfsreduzierung des Energieverbrauchs
verwirklicht. Daneben wird solare Wärmenutzung und
Stromerzeugung als Teil einer effizienten und zukunftsfähigen Siedlungspolitik eingesetzt. Das Hauptaugenmerk in Koln liegt dabei auf dem Sektor der energetischen Sanierung im Gebäudebestand. Hier liegen die
höchsten Potentiale der Energieeinsparung und des
daraus resultierenden Klimaschutzes.
Allein vier Solarsiedlungen in Köln gehen auf das Konto
des Erbbauverein Koln e. G. Neben den Bestandssanierungen in Riehl und Mülheim ist das größte Projekt mit
145 Wohneinheiten das Neubauprojekt der „FriedrichKarl-Höfe“ in Köln-Niehl.
Die Wohnanlage vermindert durch die konsequente
Nutzung regenerativer Energien den Schadstoffausstoß
um 180 Tonnen pro Jahr und die Brennstoffkosten für
Heizung und Warmwasser belaufen sich auf rund 0,30
Euro pro Quadratmeter Wohnfläche im Monat. Damit
liegen sie etwa 60 Prozent unter den Kosten konventioneller Wärmeerzeugung. 145 barrierefreie Wohnungen,
zentrale Wärmeversorgung mittels Holzhackschnitzelheizung und Solarthermie, große verglaste Loggien und
eine anspruchsvolle Architektur bilden den Rahmen und
tragen zur Quartiersentwicklung in Niehl bei. Jeweils im
Mittelpunkt der drei in sich geschlossenen Bauabschnitte machen begrünte Innenhöfe mit Kinderspielplätzen
und Ruhezonen angenehmes und zukunftsfähiges Wohnen für jede Generation möglich.
Seite 34
eingespeist. Dies rechnet sich, da die Anlage eine Rendite von etwa 6 Prozent erwirtschaftet. Das alte Beheizungssystem teilweise mit Elektroofen wurde durch eine
Holzpellet-Heizung abgelöst, die durch eine Solaranlage
zur Brauchwassererzeugung und Wärmebereitstellung
unterstützt wird. Dadurch reduzieren sich die Energiekosten für die Mieter.
In der Planung wurden die Kosten für Stromheizung mit
2,97 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche angesetzt.
Nach der ökologischen Sanierung liegen die Kosten bei
0,21 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Die Kaltmiete
der im einfachen Wohnsegment belegten Wohnungen
betrug bislang 3,60 bis 4,60 Euro für den Quadratmeter.
Die Mietsteigerung liegt nun bei 1,5 bis 2 Euro und wird
durch die Energiekostenreduzierung mehr als ausgeglichen. Aufgrund der steigenden Energiekosten -Strom
bei bis zu 4 Euro pro Quadratmeter- wird die Ersparnis
kurzfristig noch höher ausfallen. Erneuerbare Energien
sind preislich weniger kostensteigerungsanfällig.
Die Wohnungen verfügen über eine lückenlose Wärmedämmung, um die Häuser auf den Stand von neuen
Niedrigenergiehäusern zu bringen. Die Erfahrungen aus
diesem Pilotprojekt sollen auf weitere GAG-Vorhaben
zur ökologischen Modernisierung übertragen werden.
Zusätzliche Wohnqualität wurde durch die Erweiterung
der Wohnflächen durch Wegfall der Loggien und die
Aufstellung von Vorsatzbalkonen erzielt. Bäder, Treppenhäuser, Fassaden und Außenanlagen wurden erneuert und damit auch das gesamte Umfeld aufgewertet.
Diese Bestandsanierung zeigt vorbildlich, wie Zukunftsfähigkeit und Klimaschutz in Köln angepackt und umgesetzt werden können und müssen.
Eine eingehende Beschreibung des Projekts finden Sie
unter www.energieagentur.nrw.de/solarsiedlungen/
projektinfo-solarsiedlung-koeln-friedrich-karl-hoefe10927.asp
Weitere Informationen www.energieagentur.nrw.de/
solarsiedlungen/projektinfo-solarsiedlung-koelnossendorf-6269.asp
Bestandssanierung:
Die GAG Immobilien AG hat mit dem Modernisierungsprojekt „Westend“ in Köln-Ossendorf eine besonders
vorbildliche Bestandssanierung realisiert. 144 Wohnungen wurden nach den Richtlinien des Programms „50
Solarsiedlungen in NRW“ von Grund auf saniert. In die
1963 errichteten Häuser wurden 7 Mio Euro investiert.
Bei zwei von insgesamt 5 Häuserzeilen ist die Ausrichtung nach Süden optimal gegeben. Hier wird Strom
durch eine Photovoltaikanlage erzeugt und ins Netz
Nachhaltigkeit durch ÖKOPROFIT® Köln
Seit dem 10.3.2010 unterstützt die Stadt Köln ansässige
Unternehmen und Organisationen beim Aufbau eines
betrieblichen Umweltmanagementprogramms. Durch
das ökologische Projekt für integrierte Umwelttechnik
(ÖKOPROFIT®) wird den Teilnehmern die Möglichkeit
gegeben, durch das Erfassen, Analysieren und Auswerten der eigenen Umweltdaten – wie u.a. Energie- und
Wasserverbrauchswerte, Abfallarten und -mengen und
Rechtsgrundlagen – ein Monitoring aufzubauen und
Seite 35
Geschäftsbericht 2010 / 2011
Jährliche Einsparungen und einmalige Investitionen
der zum Projektabschluss monetär bewertbaren 63
Maßnahmen der 13 teilnehmenden Betriebe von
ÖKOPROFIT Köln 2011
Amortisationskategorie
Einsparungen
in Euro
Investitionen in
Euro
Maßnahmen
ohne Investition
46.428
0
< 1 Jahr
39.638
13.664
1 bis 3 Jahre
57.735
89.410
> 3 Jahre
26.662
173.532
170.463
276.606
durch konkrete Maßnahmen die Ressourceneffizienz zu
steigern. Durch die Steigerung der Energie- und Materialeffizienz erzielen die Unternehmen reale Betriebskosteneinsparungen. Initiiert durch das Umwelt- und Verbraucherschutzamt der Stadt Köln wird ÖKOPROFIT® Köln
darüber hinaus durch kompetente Partner in der Region,
wie die IHK zu Köln, Handwerkskammer zu Köln, Kreishandwerkerschaft Köln, EffizienzAgentur NRW, Fachhochschule Köln und die RheinEnergie AG, unterstützt
und durch das Land NRW finanziell gefördert.
Die ersten 13 Unternehmen wurden am 16.3.2011
durch den OB Jürgen Roters und das Ministerium für
Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Ver-
Auswertung der Wirtschaftlichkeit der zum
Projektabschluss bewertbaren Maßnahmen
(Amortisierungszeit)
braucherschutz des Landes NRW mit dem Zertifikat
„ÖKOPROFIT® Betrieb Köln“ ausgezeichnet.
In der ersten Programmrunde wurden zahlreiche Umweltmaßnahmen erarbeitet, 92 davon sind in den Umweltprogrammen der einzelnen Betriebe dokumentiert. Zum
großen Teil wurden diese bereits in den vergangenen
12 Monaten umgesetzt. Bei 63 Maßnahmen lassen sich
die erzielten Effekte bereits finanziell bewerten.
Anzahl der Maßnahmen nach umweltrelevanten Handlungsbereichen
Geschäftsbericht 2010 / 2011
Laut Gesamtstatistik belaufen sich die (jährlichen) Einsparungen aus ÖKOPROFIT® Köln 2011 auf 170.463
Euro. Ihnen steht eine Investitionssumme von 276.606
Euro im Rahmen der Maßnahmen gegenüber. Neben
den investiven Maßnahmen waren 41 Prozent der
Verbesserungen ohne jeglichen finanziellen Einsatz zu
haben. Allein durch diesen Umweltschutz zum Nulltarif
bleiben über 45.000 Euro pro Jahr in den Kassen der
beteiligten Unternehmen.
Die umgesetzten Maßnahmen entfallen auf die Bereiche: Energie, Abfall, Rohstoffe, Wasser, Gefahrstoffe und
Mitarbeiterkommunikation. Die meisten der durchgeführten Maßnahmen entfallen
auf das Handlungsfeld Energie. Die Unternehmen identifizierten diesen Bereich als erheblichen Kostenfaktor. Durch
die durchgeführten Maßnahmen verringerte sich der
Energieverbrauch der beteiligten Betriebe um jährlich
1,1 Millionen Kilowattstunden, dies entspricht einer
Einsparung von etwa 514 Tonnen des Treibhausgases
CO2. Die jährliche Abfallmenge sank um 42 Tonnen, der
Wasserverbrauch um 2.157 Kubikmeter. Wesentliche
Umweltentlastungen konnten auch in den Handlungsfeldern Abwasser, Rohstoffeinsatz und Gefahrstoffe festgestellt werden.
Bereits durch die erste Programmrunde ÖKOPROFIT®
konnten beeindruckende Umweltentlastungen erzielt
werden. Die Zahlen verdeutlichen den Erfolg der
13 Unternehmen und bedeuten gleichsam Motivation
und Messlatte für alle, die eine vorausschauende, nachhaltige Unternehmensführung anstreben.
Aus diesem Grund startet im Herbst 2011 die zweite Programmrunde ÖKOPROFIT® Köln, um weiteren
Unternehmen in und um Köln die Möglichkeit zu geben,
durch Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen Betriebskosten zu senken. Als Baustein zu mehr Klimaschutz für
den gewerblichen Sektor in Köln leistet ÖKOPROFIT®
Köln einen konkreten Beitrag zur Umsetzung des Klimaschutzkonzepts der Stadt Köln.
Seite 36
Klimawandel und kommunale Anpassungsstrategien
Neben dem Klimaschutz, sind auch die mit dem Klimawandel verbundenen Folgen eine Herausforderung
für die Gesellschaft. Die Folgen des Klimawandels sind
schon jetzt spürbar. Es wird Aufgabe der nächsten Jahre
sein, Anpassungsstrategien mit konkreten Handlungsschritten auch für die Städte zu entwickeln. Der Klimawandel ist aus Sicht vieler Forscher bereits jetzt nicht
mehr völlig zu stoppen, sondern nur noch zu mildern
und zu begrenzen. Aus dem Grunde sind neben der
Verringerung des Verbrauchs fossiler Brennstoffe (CO2Minderungskonzept) Maßnahmen zur Anpassung an
den unvermeidlichen Klimawandel nötig.
Bund und Land fordern in ihren Positionspapieren, dass
das Wissen um die regionalen Folgen erweitert und
Handlungsoptionen und Maßnahmen entwickelt werden müssen. Dies gilt in besonderem Maße auch für
Kommunen, weil sich gerade in den Städten die Auswirkungen des Klimawandels deutlich zeigen werden. So
traten schon in den letzten Jahren mehrere „Jahrhundertsommer“ auf. Der Rekord-Hitzesommer von 2003,
der in Deutschland vermutlich zu 7.000 vorzeitigen
Todesfällen führte, ist nur ein erstes Ereignis. Neben vermehrten Ernteausfällen in der Landwirtschaft durch die
Hitze und der damit verbundenen Trockenheit werden
sich in den Ballungsräumen Klimaänderungen besonders deutlich auswirken.
Besonders belastend werden für die Menschen in den
Städten die zunehmenden sommerlichen Hitzephasen
mit ausgeprägten Tropennächten sein und die Zunahme von extremen Niederschlagsereignissen mit lokalen
Überflutungen und hohen Sachschäden.
Grundlage für eine erste Aussage über die regionalen
Besonderheiten der Kölner Bucht sind die aus dem aktuellen europäischen Globalmodell „ECHAM5“ abgeleiteten verschiedenen regionalen Modelle. Diese Klimadaten liegen der Umweltverwaltung vor und sind für erste
Tendenzen ausgewertet worden.
Die Regionalmodelle zeigen noch ein relativ grobes Raster, bei dem die klimatischen Besonderheiten der dicht
bebauten Innenstadt nicht abgebildet werden können.
Um die gesamte Stadt räumlich fein aufzulösen und die
Anpassungsstrategien auf belastbares Zahlenmaterial
zu stellen, hat die Stadt Köln zusammen mit dem Deutschen Wetterdienst (DWD) und dem Ministerium für
Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbrau-
Seite 37
Geschäftsbericht 2010 / 2011
cherschutz (MUNLV) ein Modellprojekt zur zukünftigen
Klimaentwicklung in Köln begonnen.
Auf Grundlage von meteorologischen Messdaten im
Stadtgebiet, von Basisdaten des Umweltamtes und
Modellrechnungen mit dem Stadtklimamodell MUKLIMO_3 des Deutschen Wetterdienstes sollen die zukünftigen Klimaänderungen hoch aufgelöst für die einzelnen
Stadtquartiere simuliert und dargestellt werden.
Um die Auswirkungen des Klimawandels in Köln quantifizieren zu können wird zunächst der Ist-Zustand erfasst.
Dazu wurde ein umfangreiches meteorologisches Messprogramm konzipiert und im Stadtgebiet von Köln temporäre Klimamessstationen errichtet.
Auf dem Gebiet der Stadt Köln werden an 4 Stationen
des LANUV (eigenes lufthygienisches Messnetz), 2
bestehenden, regulären DWD-Stationen und 10 zusätzlichen DWD-Messstationen meteorologische Messungen
durchgeführt. Es werden die Parameter Lufttemperatur,
Niederschlag, Wind (Windrichtung, Windgeschwindigkeit), Luftfeuchte und Strahlung in hoher zeitlicher
Auflösung erfasst. Bei der Auswahl der Stationen wurde
Wert darauf gelegt, möglichst viele unterschiedliche
Stadtstrukturen zu erfassen. Die stationären kontinuierlichen Messungen werden durch Messfahrten mit dem
Profilmessfahrzeug der Mobilen Messeinheit Essen des
DWD ergänzt.
E. Betriebsüberwachung
Zum Schutz von Mensch und Umwelt regelt eine Vielzahl durchaus komplexer Gesetze, Verordnungen und
technischer Regeln, wie Industrie- und Gewerbebetriebe
errichtet und betrieben werden dürfen. Damit diese
Anforderungen eingehalten werden, muss dies
–sowohl vor der Errichtung und Inbetriebnahme
(Genehmigungsverfahren),
–aber auch danach durch Überwachungsmaßnahmen
(Vorlage von Analysen und Prüfberichten, Vor-OrtInspektionen, etc.) kontrolliert werden.
Durch den Erlass „Kriterien für die risikobasierte Planung von medienübergreifenden Umweltinspektionen“
vom 03.01.2011 hat das Ministerium für Klimaschutz,
Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
des Landes Nordrhein-Westfalen (MKULNV) die Maßstäbe für die Überwachung deutlich verschärft.
Durch die Vorgaben des Landes werden erstmals anlassunabhängige, regelmäßige Kontrollen für alle Industrie- und Gewerbebetriebe zur Pflicht. Bisher fanden
Kontrollen nur stichprobenartig, aus besonderem Anlass
(Beschwerden, Unfälle, Hinweise auf Rechtsverstöße)
oder im Rahmen spezieller Programme für bestimmte
Branchen, Örtlichkeiten oder Vorhaben statt.
Der Erlass gibt nicht im Einzelnen vor, in welchen zeitlichen Abständen Anlagen zu überprüfen sind. Jedoch
stellt er Kriterien auf, die sich am Risiko für Mensch und
Umwelt orientieren.
Anlass und Hintergrund des Erlasses sind nicht zuletzt
die durch eine ganze Reihe von Umweltskandalen zu
Tage getretenen Defizite bei der Aufgabenwahrnehmung durch Überwachungsbehörden. Dies gilt beispielsweise für die Kontamination von Beschäftigten,
deren Angehörigen und der Umwelt mit PCB durch
eine Firma in Dortmund. Auch setzt sich die Erkenntnis
durch, dass das im Rahmen des jahrelangen Trends zur
Deregulierung und Stärkung der Eigenverantwortung
den Betreibern entgegengebrachte Vertrauen unbegründet oder überzogen war.
Die Umsetzung des Erlasses macht folgende Schritte
erforderlich:
1. Systematisierung und Katalogisierung aller (das
heißt genehmigungspflichtigen und nicht genehmigungspflichtigen) Betriebsstätten und der dazugehö-
Geschäftsbericht 2010 / 2011
rigen Anlagen anhand der Kriterien
– grundsätzliche Umweltrelevanz,
– standortbezogene Risiken,
– anlagenbezogene Risiken,
– betreiberbezogene Risiken und
– Abfallstromkontrolle.
2. Aufstellung von Umweltinspektionsplänen, einschließlich der Entscheidung über Überwachungsintervalle und
3. die Dokumentation der Ergebnisse sowie deren
Anwendung im Rahmen der behördlichen Überwachungstätigkeit.
Übertragen auf den von der Abteilung Immissionsschutz,
Wasser- und Abfallwirtschaft des Umwelt- und Verbraucherschutzsamtes zu überwachenden Bestand von
–144 Betriebsstätten mit nach § 4 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigungspflichtigen
Anlagen,
–1029 Betriebsstätten, die zwar nicht gemäß § 4 BImSchG genehmigungsbedürftig sind, jedoch in den
Anwendungsbereich einer der Durchführungsverordnungen zum BImSchG fallen und
–circa 30.000 anderen Betriebsstätten,
jeweils mit einer Vielzahl dazugehöriger Anlagen, gelten
seit dem 03.01.2011 folgende Maßstäbe:
Es bedarf einer Risikoanalyse jeder einzelnen Betriebsstätte und daraus abgeleitet der Festlegung von Art,
Umfang und gegebenenfalls Intervall von Vor-Ort-Kontrollen für jede dieser Betriebsstätten.
Die Risikoanalyse erfolgt nach einem einheitlichen,
transparenten und im Vorfeld festgelegten Konzept.
Sämtliche Überwachungsaufgaben sind tatsächlich
wahrzunehmen. Das heißt eine negative Priorisierung
oder sonstige Vernachlässigung von Aufgaben darf nur
übergangsweise und nur aus triftigen Gründen erfolgen.
Beides ist zu dokumentieren.
Um diesen neuen Maßstäben zu genügen, hat der Rat
am 20.12.2011 ein Überwachungskonzept beschlossen,
das in einer ersten Stufe die Überwachung der Betriebe
regelt, die gemäß § 4 BImSchG genehmigungsbedürftig sind. Diese Betriebe machen weniger als 0,5 % des
Gesamtbestandes an Betrieben in der Zuständigkeit des
Umwelt- und Verbraucherschutzamtes aus, weisen jedoch
mit Abstand das höchste Gefährdungspotential auf.
In einer zweiten Stufe soll das Überwachungskonzept
auf die Betriebe ausgedehnt werden, die in den Anwendungsbereich einer der Durchführungsverordnungen
Seite 38
zum BImSchG fallen. Hierbei handelt es sich um 1029
Betriebsstätten, wovon mit 677 ein großer Teil unter
die Verordnung über elektromagnetische Felder – 26.
BImSchV fällt. Diese 1029 Betriebsstätten (= ca. 3,5 %
des Gesamtbestandes an Betrieben in der Zuständigkeit
des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes) werden vom
Gesetzgeber als weniger gefährlich eingestuft; gleichwohl können von ihnen schädliche Umweltauswirkungen ausgehen. Schädliche Umweltauswirkungen sind
gemäß § 3 BImSchG Immissionen, die nach Art, Ausmaß
oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit
oder Nachbarschaft herbeizuführen.
Die übrigen circa 30.000 Betriebe machen mit annähernd 96 % den Löwenanteil aus, weisen jedoch ein
geringes Gefährdungspotential auf. In einer dritten Stufe
des Überwachungskonzeptes soll daher festgelegt werden, wie diese Betriebe so gründlich wie nötig, aber so
effizient wie möglich zu überwachen sind.
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Geschäftsbericht 2010 / 2011
F. Service im Umwelt- und Verbraucherschutzamt
Information, Aufklärung, Bürgerservice und umweltpädagogische Angebote sind ein Schwerpunkt in der
Umweltpolitik in Köln. Entsprechende zentrale Anlaufstellen für die Bürgerinnen und Bürger bei Beschwerden
und Informationsbedarf wie das städtische Umwelttelefon und einheitliche Ansprechpartner in den Fachbereichen sind im Umwelt- und Verbraucherschutzamt eingerichtet. So soll im direkten Kontakt mit den Bürgern
rasche Abhilfe für Probleme geschafft werden und die
Beratung auch vor dem Einleiten möglicher Ordnungsmaßnahmen im Vordergrund stehen.
Umweltalarm-Rufbereitschaft und Einsatzdienst
„Immissionsschutz“
Seit Bestehen des Umweltamtes im Jahre 1982 sorgt
eine Rufbereitschaft für eine Erreichbarkeit rund um
die Uhr. Waren die 8 Mitarbeiter bisher in der „Öl und
Giftalarmbereitschaft“ mit dieser Aufgabe betraut, so
heißt dieser Dienst seit 2008 nach Vorgaben des Landes
umfassender „Umweltalarm-Bereitschaft“.
Entsprechend den neuen Aufgaben als Immissionsbehörde liegt ein Umweltalarmfall vor, wenn aufgrund von
Unfällen oder Betriebsstörungen umweltgefährdende
Stoffe freigesetzt werden und eine akute Gefahr für
Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Atmosphäre
und sonstige Sachgüter besteht oder bestehen könnte.
Im Jahresmittel fallen regelmäßig ca. 150 Einsatzfälle
(2011 = 145 Fälle) an. Schwerpunkt dabei sind Verkehrsunfälle, bei denen Ladungen oder Betriebsmittel austreten. Auch illegal abgelagerte Abfälle, Brandereignisse,
Unfälle auf dem Rhein oder unerlaubte Einleitungen
in Boden, Grund- oder Oberflächengewässer gehören
regelmäßig zu den Alarmfällen. Die UmweltalarmBereitschaft deckt auch Beschwerden über störende
Immissionen ab, die außerhalb der regelmäßigen
Arbeitszeit des Immissions-Einsatzdienstes (6.00 –
22.00 Uhr) anfallen und aufgrund der Intensität einer
sofortigen Abhilfe bedürfen.
Im Zuge der Kommunalisierung des Umweltschutzes
wurden dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt auch
Aufgaben im Bereich des so genannten „kleinen Immissionsschutzes“ übertragen. Dieser erfasst die Überwachung nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen und
erfordert die Kontrolle von Baustellen und die Bearbeitung von Immissionsbeschwerden.
Die Aufgabenverlagerung von der Landes- zur Kommunalverwaltung mit der Nähe zum Bürger, das gestiegene
Ruhebedürfnis und auch eine weiterhin rege Bautätigkeit mit einigen Großobjekten sorgen für eine Vielzahl
von Immissionsbeschwerden, die in fast allen Fällen
noch am gleichen Tag zu einem Kontakt vor Ort und
vielfach auch direkt zur Abhilfe führen.
Im Jahre 2010 gingen neben zahlreichen Beratungsanfragen und Kurz-Hinweisen, die in der Regel telefonisch
bearbeitet werden konnten, 449 (in 2011 = 531 Fälle)
konkrete Beschwerden ein, die eine unverzügliche örtliche Überprüfung erforderten. Schwerpunktmäßig gingen
die Emissionen von Baustellen (164 Fälle – 2011 = 185)
und von Handelsbetrieben (56 – 2011 = 57) aus. Eine
Unterteilung nach Beschwerdearten ergibt folgendes Bild:
Beschwerdeart
2010 Anzahl
der Fälle
2011 Anzahl
der Fälle
Abfall
11
-
Abgase
4
-
Abwasser
2
1
Bodenverunreinigungen
5
1
Erschütterungen
1
5
Gerüche
59
70
Lärm
277
267
Licht
21
23
Luftverunreinigung/
Rauch
9
26
Staub
32
40
Sonstige Emissionen
28
98
Umweltinformationen
Das Kölner Umweltamt hat in einem Umweltinformationssystem eine ganze Reihe von Informationen zu
einzelnen Umweltthemen zusammengestellt, datentechnisch aufgearbeitet und auch selbst Daten erhoben. Neben dem Landschaftsplan, der Wasserschutzzonenkarte oder den Grundwassergleichen können
somit inzwischen Informationen zum Stadtklima, dem
Biotoptypenbestand, der Luft- und Lärmbelastung und
der Altlastensituation abgefragt werden. Auch auf die
Datenbestände anderer Fachbereiche wie aus der Stadtund Verkehrsplanung kann zugegriffen werden.
Seite 40
Geschäftsbericht 2010 / 2011
Auf diese Weise lassen sich flächenhaft Gebiete mit verschiedenen Merkmalsausprägungen farblich unterlegen.
In den so genannten „Layern“ können verschiedene
Daten übereinander projiziert werden, so dass über
eine Katasterkarte der Stadt Köln Informationen zu
den Medien Boden, Klima und Biotoptypen dargestellt
werden können. Eine entsprechende Auswertung lässt
dabei nachvollziehbar die Ausweisung von Bereichen zu,
innerhalb derer sich eine Bebauung unter naturräumlichen Aspekten als problematisch darstellt oder in welchen Bereichen sie eher unproblematisch ist.
Für die Verwaltung ermöglicht dies vor allem einen
schnellen Überblick über verschiedene Gebiete im
Stadtraum, ohne lange Tabellenstatistiken und Datenreihen zu analysieren. Mit wenigen Klicks stellt das UIS in
einem gewünschten Gebiet viele bedeutende Faktoren
auf einer Grundkarte dar. Insgesamt ist mit Hilfe dieser
Daten sowohl eine Überwachung der Umwelt, als auch
eine umweltbezogene Bewertung der Planung möglich.
Zusammenhänge von verschiedenen Faktoren lassen
sich deutlich besser erkennen, was bei Planungen oder
Umgestaltung des Stadtbildes durch Bebauung, Umnutzung oder Begrünung, die Auswirkungen des Eingriffs
vorhersehbarer macht.
Umweltbildung
Die Informationsstelle für schulische Umweltbildung
fördert seit 1993 das umweltpädagogische Engagement
an allen Kölner Schulen. Sie unterstützt mit Ideen und
Anstößen schulische Aktivitäten, stellt Informationsangebote zur Verfügung, bietet Beratungen für den
Unterricht, für schulische Projekte und außerschulische
Aktivitäten an und führt Lehrerfortbildungen durch.
Themenschwerpunkte sind:
– Natur und Umwelt in Köln und Umgebung
– Biologische Vielfalt und Artenschutz
– Außerschulische Lernorte in Köln und Umgebung
– Nachhaltiges Konsumverhalten
– Ernährung
– Klimaschutz
Im Rahmen der schulischen Umweltbildung sind rund
400 Lehrerinnen und Lehrer an allen Kölner Schulen
aktiv, die als Umweltkontaktlehrer in den Informationsservice eingebunden sind. Sie erhalten alle Veröffentlichungen, sowie das aktuelle Fortbildungsprogramm.
Diese Informationen sollen an die Kolleginnen und
Kollegen ihrer jeweiligen Schule weitergeben werden.
Gleichzeitig nutzen auch viele Erzieherinnen von Kölner
Kindertagesstätten, Lehramtsstudenten und Referendare die Angebote der Umweltbildung.
Zusätzlich zum persönlichen Beratungsangebot steht
eine Präsenzbibliothek zur Verfügung. Diese besteht aus
umweltpädagogischer Fachliteratur, Unterrichtsmateri
alien,(mittlerweile über 6500 Titel), die laufend ergänzt
werden sowie Folien, Fachzeitschriften, Poster und Broschüren. Die Bibliothek kann von Lehrerinnen und Lehrern, Studierenden, Referendaren, Erzieherinnen und in
der Umweltbildung tätigen Personen genutzt werden.
Ganzheitliches Kölner Umweltbildungskonzept
Im Rahmen des Bürgerhaushaltes 2010 wurde die
Erstellung eines ganzheitlichen Umweltbildungskonzeptes als einer der bestbewerteten Vorschläge
eingebracht. Der Rat der Stadt hat das Umwelt- und
Verbraucherschutzamt beauftragt, solch ein partizipatives Konzept unter Einbeziehung aller Kölner Umweltbildungs-Akteure zu erstellen. Hierzu zählen beispielsweise außerschulische Lernorte, Umweltverbände, private
und öffentliche Bildungsträger, Netzwerke, Initiativen,
städtische Dienststellen sowie die Informationsstelle
für schulische Umweltbildung. In Kooperation mit der
Stiftung Umwelt und Entwicklung NRW wird Anfang
2012 eine erste Konferenz stattfinden, zu der alle Kölner
Umweltbildungs-Akteure eingeladen werden. Hier werden die Ergebnisse aus der Fragebogen Auswertung zur
IST Situation als Überblick über die Kölner Bildungsinitiativen gegeben werden. Desweiteren wird sie Präsentationen, Gastvorträge und Workshops beinhalten.
Veranstaltungen für die Öffentlichkeit
Weltkindertag 2010 und 2011
Die Öffentlichkeitsarbeit und die Umweltbildung sind
jedes Jahr mit einem Stand auf dem Weltkindertag
vertreten. Hier können einem breiten Publikum Umweltthemen, auch in Form von Broschüren und anderen
Infomaterialien nähergebracht werden. Kinder sind in
Sachen Umwelt die richtigen Ansprechpartnerinnen
und -partner, denn sie sind die Hauptbetroffenen der
heutigen Umweltprobleme. Sie spielerisch mit Umweltthemen bekannt zu machen ist Ziel des Umwelt- und
Verbaucherschutzamtes auf den Weltkindertagen. In
2010 war es das Thema Klimaschutz, in 2011 Biodiversität und Artenschutz.
Geschäftsbericht 2010 / 2011
Weltkindertagsfotos © Stadt Köln
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Beigeordnete Frau Reker eröffnete die Veranstaltung
und wies auf die Verschwendung von Lebensmitteln
vor dem Hintergrund von Hunger und Armut in weiten
Teilen der Welt aber auch in unserer Gesellschaft hin.
Auf Lebensmittelspenden der „Tafeln“ seien inzwischen
zahlreiche Menschen angewiesen. Dies erfahre sie aufgrund ihrer Tätigkeit als Sozialdezernentin der Stadt
Köln immer wieder in bedrückendem Maße.
Anschließend lasen die beiden Autoren Stefan Kreutzberger und Valentin Thurn aus ihrem neuen Buch „Die
Essensvernichter“.
Währenddessen bereitete Wam Kat, Aktivist und Koch,
zusammen mit seiner Crew und Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes
aus Kohl, Kartoffeln, Zwiebeln, Kürbis und anderem
Gemüse mit kleinen Mäkeln, die nicht den Normen des
Lebensmittelhandels entsprechen, ein leckeres Menü zu.
Dieses wurde im Rahmen eines „Eat-In“ von den zahlreichen Besucherinnen und Besuchern mit großem Appetit
verspeist. Das Gemüse war am Tag zuvor von Schülerinnen und Schülern des Albertus-Magnus Gymnasiums auf
den Feldern des Gertrudenhofs geerntet worden.
Aktionstag zum UN-Welternährungstag
Das Umwelt- und Verbraucherschutzamt und das Design
Quartier Ehrenfeld (DQE) führten zum UN-Welternährungstag am Sonntag, den 16. Oktober 2011, in der DQEHalle, Heliosstraße 35 - 37, in Köln-Ehrenfeld gemeinsam
einen Aktionstag durch.
Zentrales Thema war die Frage: Warum schmeißen wir
unser Essen auf den Müll?
Etwa die Hälfte aller Lebensmittel werden weggeworfen,
viele davon, bevor sie den Endverbraucher erreichen.
Der aktuelle Dokumentarfilm „Taste the Waste“ von
Valentin Thurn, der auch im Rahmen des Aktionstages
gezeigt wurde, beleuchtet ein globales System der Verschwendung und macht deutlich: Auch das Weltklima
ist durch die Methangas produzierenden, verrottenden
Reste betroffen.
Aktionstag
In der anschließenden Podiumsdiskussion unter der Moderation von Andrea Oster wurde deutlich, dass es nicht bei
diesem einen Aktionstag bleiben darf und bleiben wird.
Das Thema wird weiter Kreise ziehen, ob auf internationaler oder auch auf individueller Ebene.
Geschäftsbericht 2010 / 2011
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Umweltschutzpreis 2011
Der Rat der Stadt Köln beschloss 1978 den Kölner
Umweltschutzpreis für „vorbildliche Lösungen in den
Bereichen Abfallbeseitigung, Lärmschutz, Luftverunreinigungen, Landschaftsschutz und Landschaftspflege. Inzwischen findet das Preisausschreiben alle
drei Jahre statt. In 2011 wurde er nun zum 19. Mal
ausgeschrieben. Seit 1978 wurden mehr als 80 Initiativen, Firmen, Schulen, Bürgerinnen und Bürger
mit dem Umweltschutzpreis für ihr Engagement in
Sachen Umweltschutz ausgezeichnet. Zum diesjährigen Umweltschutzpreis wurden insgesamt 42 Beiträge
eingereicht, eine deutliche Steigerung im Vergleich zu
2008 mit 30 Beiträgen, wodurch klar zu erkennen ist,
dass Umweltthemen wieder an Interesse gewonnen
haben.
Acht Kindertagesstätten beteiligten sich am Wettbewerb. Zwei erste Plätze wurden hier vergeben:
1. Platz : Städtische Kita Immendorfer Hauptstraße, „Mit
der Lupe auf Tour verfolgen wir jede Spur“
Die Jury – bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern
von Verwaltung, Rat, Sparkasse KölnBonn, Kölner Medien, Universität und Umweltverbänden – wählte aus diesen Projekten die Preisträgerinnen und Preisträger aus.
Insgesamt wurde ein Preisgeld in Höhe von 6.000 Euro
vergeben, wobei jeweils 1.500 Euro auf vier Kategorien
verteilt wurden.
Mit drei Beiträgen zum diesjährigen Umweltschutzpreis,
war die Fachhochschule Köln mit ihren wissenschaftlichen Projekten gut vertreten. In dieser Kategorie wurde
ebenfalls ein erster Platz ermittelt.
Klassische Themen wie Naturpflegemaßnahmen, Pflanzaktionen, Abfallentsorgung und -vermeidung, Luftreinhaltung, Umweltlernen in Kindertagesstätten und
Schulen standen dabei nach wie vor im Mittelpunkt aber
auch umweltfreundliche Mobilität, regenerative Energien, Umweltbildungsprogramme im Freizeitbereich und
ökologische und nachhaltige Produktionswege sowie
Klimaneutralität in Unternehmen waren Themen die
aufgegriffen wurden.
Umweltschutzpreis 2011 © Stadt Köln
1. Platz: Städtische Tageseinrichtung für behinderte und
nichtbehinderte Kinder Koblenzer Str. Teilbereich Erde
im Projekt:„ Feuer, Wasser, Luft & Erde“
In der Kategorie Weiterführende Schulen wurde die
Heinrich-Böll-Gesamtschule mit dem 1. Platz geehrt, die
seit mehr als 20 Jahren aktiv Umweltschutz in ihr Schulprogramm integriert hat. Mit dem Titel des Beitrages
„Wichtiges selbstverständlich werden lassen“ traf sie
den Kern von Umwelterziehung voll und ganz: Umweltlernen gehört einfach in den Schulalltag,
Preisträger im Bereich der Universitäten und Fachhochschulen ist das Institut für Landmaschinentechnik und
regenerative Energie, Labor für Bioenergie der FH Köln.
Der Beitrag ist ein bereits abgeschlossenes studentisches Umweltprojekt zu der energetischen Optimierung
des Elefantenhauses.
Die Aktivierung speziell von Firmen und Institutionen,
sich am Umweltschutzpreiswettbewerb zu bewerben
war erfolgreich. Der Umweltschutz lebt von Vorbildern.
Sowohl Menschen die ehrenamtlich Umweltschutz praktizieren als auch Firmen die den Umweltschutzgedanken
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Geschäftsbericht 2010 / 2011
in ihr Firmenprofil integrieren sind Vorbild und Motivation und treiben den Umweltschutz voran.
Die Firma Stadtwaldholz hat das Prinzip der Nachhaltigkeit als ihr Unternehmenskonzept ausgewählt und
betreibt mit ihren ökologischen Möbeln aus Kölner Stadtwaldholz nachhaltiges Wirtschaften im wahrsten Sinne.
Den zweiten Platz erhielten die Katholischen Jugendwerke Köln e.V. mit dem Beitrag SAMMEL MIT für Köln.
Die Preise überreichte Oberbürgermeister Jürgen Roters
gemeinsam mit Umweltdezernentin Henriette Reker am
17. Oktober 2011 bei einer Feierstunde in der Piazzetta
im Rathaus. Auch informierte eine Ausstellung über die
einzelnen Projekte.
die Gefahren, die damit verbunden sein können. Schulen
arbeiten daran, die Medienkompetenz zu fördern und die
verantwortungsvolle Nutzung dieser Medien zu schulen.
Alle haben in diesem Projekt viel gelernt, über Energiesparen und Klimaschutz, auch über die Gestaltung eines
Drehbuchs, Regie, Kameraführung, Schnitttechnik und
damit ein Stück Medienkompetenz erlangt. Ein wichtiges Thema in der Schule im Umgang mit Medien im
Internet oder auf Youtube oder Facebook ist das Thema
Urheberrecht. Musik oder Fotos dürfen nicht ohne weiteres heruntergeladen werden. Auch dies wurde bei dem
Wettbewerb gelernt.
Klima braucht Schutz – auch in Köln! Filmwettbewerb für
Kinder und Jugendliche
Wenn nicht jetzt, wann dann? So heißt es in der Hymne
der Kölner Band „Höhner“. Diese Aufforderung griff die
Informationsstelle für schulische Umweltbildung mit der
Ausschreibung eines Filmwettbewerbes für Kinder und
Jugendliche zum Thema „Klimaschutz“ auf.
Schülerinnen, Schüler, Pädagoginnen und Pädagogen
waren dazu aufgerufen, einen Kurzfilm zu diesem Thema aus ihrer Sicht zu drehen. Gruppen aus der ganzen
Kölner Region konnten sich bewerben.
Kinder und Jugendliche arbeiteten im Laufe des Schuljahres 2010/2011 an ihren Filmprojekten. Bei den meisten Projekten geschah dies nicht in der Unterrichtszeit,
sondern in der Freizeit. 49 Schulklassen, Arbeitsgemeinschaften, Umwelt-AGs wollten sich an dem Wettbewerb beteiligen, tatsächlich wurden dann 28 Filme
abgegeben.
Es ist nicht so einfach, eine Idee filmisch umzusetzen,
das haben viele Teilnehmende gemerkt. Für die meisten
war dies das erste Filmprojekt.
Das Juryteam prämierte vor allem die eigenen Ideen und
die Kreativität der Beiträge der Kinder und Jugendlichen.
Über kleinere filmische Fehler wurde hinweggesehen.
Internet und Fernsehen sind aus dem heutigen Leben
der Kinder und Jugendlichen nicht mehr wegzudenken.
Dazu gehört nicht nur das Konsumieren, sondern auch
die aktive Nutzung von Medien, das Kommunizieren
über soziale Netzwerke im Internet und das Wissen über
Filmwettbewerb © Stadt Köln
Am Donnerstag den 17. November 2011 war es soweit,
im Kino Cinenova in Köln-Ehrenfeld begüßte Bürgermeisterin Angela Spizig die gespannten Jungfilmerinnen und -filmer mit ihren Klassen und Lehrkräften.
Wolfram Schmachtenberg, der Vorsitzende des Clubs
Kölner Filmer e. V. überreichte mit Ratsmitglied Niklas
Kienitz insgesamt sieben Preise in den Kategorien
„Grundschulen und Jugendclubs“ und „Weiterführende
Schule“. Dabei wurden auf der großen Kinoleinwand
alle Filme der Preisträgerinnen und Preisträger vorgeführt. Beim Publikum kamen die kurzweiligen, kreativen Filme sehr gut an und wurden mit viel Applaus
bedacht. Die Schülerinnen und Schüler freuten sich
über interessante Sachpreise, wie etwa FilmstudioBesuche, Kinokarten oder Eintrittskarten für den Kölner
Zoo für die gesamte Klasse.
Geschäftsbericht 2010 / 2011
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2. Projekte und Teilbereiche
Grünbrücke Königsforst / Wahner Heide
Die früher großräumig zusammenhängende Bergische
Heideterrasse wurde in der Vergangenheit an einigen
Bereichen durch die Erweiterung von Siedlungen, aber
auch durch den Straßenbau zerschnitten. Einen besonders empfindlichen Einschnitt verursachte der Bau der
Bundesautobahn A3 in den 30er-Jahren des vergangenen Jahrhunderts, der diesen großen Waldkomplex in
die Teilbereiche Königsforst und Wahner Heide zerteilte.
Beide Naturschutz- und FFH-Gebiete stellen Kernflächen
eines europäischen Waldbiotopverbundsystems mit
spezifisch daran angepassten Tier- und Pflanzenarten
dar und erlangten genau aus diesem Grunde den entsprechenden europäischen Schutzstatus.
Ein vorrangiges Schutzziel für das Netz „Natura 2000“
Gebiet ist es, die Verbindung von Königsforst und Wahner Heide durch die Errichtung einer Grünbrücke wiederherzustellen.
Im Rahmen des Konjunkturpakets II wurde dem Bau
einer Grünbrücke über die A3 im Mai 2009 zugestimmt
und der Landesbetrieb Straßenbau NRW beauftragt, mit
der Planung zu beginnen.
Da fast ausschließlich der Lebensraumtyp Wald betroffen ist, wurde unter Berücksichtigung naturschutzfachlicher und zeitlicher Eckpunkte eine Querung von knapp
80 m angestrebt.
Als bestgeeigneter Bereich für die Errichtung einer
Grünbrücke wurde ein Gebiet festgelegt, das östlich des
Gießbaches und deutlich westlich des Rennweges gelegen ist. Dieses Gebiet zeichnet sich durch seine siedlungsferne Lage und durch einen historisch belegbaren
Wildwechsel der Leitart Rotwild aus.
Durch eine Grünbrücke würden damit die früher vorhandenen naturräumlichen Beziehungen dieser beiden
großen Waldkomplexe zumindest an der betreffenden
Stelle wieder hergestellt. Für das Rotwild bedeutet dieses, dass der landesweite Fernwildwechsel wieder erfolgen kann. Unzweifelhaft ist, dass eine große Anzahl von
anderen Tier- und Pflanzenarten von der Grünbrücke
profitieren wird.
Der BUND für Umwelt und Naturschutz Deutschland
und die Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt
NRW, unterstützt durch die Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadensverhütung erwarten, dass sich
auch der Zustand der prioritären Arten Gelbbauchunke,
Schlingnatter, Zauneidechse und Baummarder verbessern wird.
Mittlerweile befinden sich die beiden Grünbrücken zur
Vernetzung von Königsforst und Wahner Heide in der
Phase der Realisierung.
Hierbei wird die Brücke an ihren Rändern – um eine Störung des Wilds durch den unterhalb verlaufenden Autobahnverkehr zu minimieren – Irritationsschutzwände
aufweisen. Im Anschluss an diese werden in einer Breite
von 5 bis 8 m standortgerechte, einheimische Bäume
und Sträucher gepflanzt. Eine vollständige Bepflanzung
der Brücke ist nicht vorgesehen, damit auch Tierarten
des Offenlandes die Brücke als Querungshilfe beziehungsweise als Erweiterung ihres Lebensraumes annehmen können.
Der zwischen den beiden Grünbrücken liegende Wildwechselbereich wird mittels eines Zaunes beruhigt, so
dass hier Störungen der scheuen Wildtiere möglichst
ausgeschlossen werden können.
Die zum Zeitpunkt der Erstellung des Geschäftsberichtes 2009 noch nicht abschließend geklärte Frage zur
vollständigen Finanzierung der Grünbrücke über die
Rösrather Straße – für die A3-Brücke war die Finanzierung aus Bundesmitteln des Konjunkturpakets II bereits
gesichert – wurde zwischenzeitlich sicher gestellt: 80
Prozent der Mittel stammen aus der ELER-Förderung,
einem europäischen Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), die verbleibenden 20 Prozent werden über eine landschaftsrechtliche
Ersatzgeldzahlung des Landesbetriebs Straßen NRW
abgedeckt.
Die veranschlagten Kosten betragen für den Errichtungszeitraum von 2011 bis 2013 3.650.000 €. Aufgrund des
positiven Realisierungsverlaufs der beiden Grünbrückenplanungen nimmt die geforderte Wiedervernetzung,
der seit langem durch Autobahn und Landesstraße
zerschnittenen beiden Schutzgebiete Wahner Heide und
Königsforst langsam Gestalt an.
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Geschäftsbericht 2010 / 2011
Förderung von Bürgerengagement für mehr Sauberkeit, Lebensqualität und Wirtschaftskraft im Umfeld
des Marktplatzes und Bürgerparks Berliner Straße
die Menschen in ihrem „Veedel“ richtet, ihre Sprache
spricht und ihren Alltag berücksichtigt. Dabei setzt die
Kampagne stärker auf persönliche Ansprache statt auf
Informationsbroschüren und Verbotsschilder. Denn Mitmachangebote und buchstäblich Aufsehen erregende
(Kunst-) Aktionen transportieren Botschaften wirkungsvoller als Papier.
Aktionen:
Ein wichtiger Bestandteil von „Hallo Nachbar, danke
schön“ ist die Umweltbildungsarbeit in Kitas und Schulen im Projektgebiet. Thematische Schwerpunkte sind
dabei Energie, Müll und Naturerleben. Mit diesen Inhalten kann bei Kindern und Jugendlichen Neugier und
Interesse an Umweltthemen und damit verbundenen
Zukunftstechnologien geweckt werden.
Aktionslogo Hallo Nachbar
Seit einigen Jahren verstärkt die Stadt Köln ihr Bemühen
um einen sauberen und gepflegten Stadtraum. Dies
geschieht durch eine Intensivierung der Reinigungsintervalle, die vor allem im Innenstadtbereich auch zu Verbesserungen und mehr Sauberkeit führt. Jedoch ist festzustellen, dass der höhere Einsatz in sozial benachteiligten Gebieten nicht das gewünschte Ergebnis erbringt.
Das Projektgebiet weist einen überdurchschnittlichen
Grad der Vermüllung und Verschmutzung auf. Um einer
weiteren Verwahrlosung entgegen zu wirken, sind differenzierte Lösungsansätze gefragt. Mit der Ende 2009
gestarteten Initiative will das Umwelt- und Verbraucherschutzamt in einer konzertierten Vorgehensweise
aller vor Ort tätigen Institutionen, Bürgerinitiativen und
engagierten Einzelpersonen das Engagement der Bürgerinnen und Bürger für die Pflege des eigenen Lebensumfeldes wecken.
Kontinuierlich wurden in 2010 und 2011 Umweltbildungsprojekte durchgeführt. Im Einzelnen:
–Pädagogische Projektarbeit im Familienzentrum Berliner Straße und in der Kita von-Sparr-Straße
–Aktionstage in der Hauptschule Tiefentalstraße
–Müllpercussion auf dem Marktplatz am 11. Juni 2010
–Fotowettbewerb „Guten Seiten, schlechte Seiten“
Regelmäßige Präsenz auf dem Mülheimer Wochenmarkt
mit dem eigens für „Hallo Nachbar“ konzipierten Teestand.
In entspannter Atmosphäre bei einem Glas Tee kamen
Gabi Schönau und Medine Öztürk mit den Marktbesucherinnen und -besuchern darüber ins Gespräch wie
Bürgerinnen und Bürger gemeinsam mit der Stadt
dem ausufernden wilden Müll in Mülheim Herr werden
können.
Eine Kernthese des Vorhabens lautet: Nachhaltiger
Erfolg lässt sich nur erreichen, wenn sich die Bevölkerung mit ihrem Wohnquartier identifiziert und selbst
aktiv wird. Die Verschmutzung des öffentlichen Raums
wird nicht als isoliertes Phänomen, sondern als Teil einer
tiefer gehenden soziokulturellen und ökonomischen
Problemlage betrachtet. Dementsprechend ist das Projekt inhaltlich in das Stadtentwicklungsprogramm Mülheim 2020 eingebunden.
Akzente setzt das Projekt mit einer maßgeschneiderten
Informations- und Aufklärungskampagne, die sich an
Teestand © Stadt Köln
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Geschäftsbericht 2010 / 2011
Verschönerung des Marktplatzes am 8. Juli 2010
Weil der Marktplatz immer mehr zum Müllplatz verkommt, steht er im Brennpunkt des Interesses der Initiative „Hallo Nachbar, danke schön“. Die Kinder des Familienzentrums Berliner Straße eröffneten das Programm
mit einer bunten Müllmodenschau. Nach der offiziellen
Begrüßung wurden auf den Plakatträgern neben dem
Kulturbunker die Banner enthüllt. Gestaltet wurden sie
von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Sparkasse
KölnBonn, den Wirten und Gästen des Café Bunkers,
Besucherinnen und Besuchern des Wochenmarktes und
den Kindern der Kita Berliner Straße. Das Grünflächenamt der Stadt Köln legte neue Blumenbeete an und
die Kinder der Kita gaben erneut ein Konzert auf ihren
selbstgebauten Müllinstrumenten.
Die Kunstaktion „Ressource Müll“ :
Kartografie des Mülls:
In einer zweiten Aktion hatten sich die Künstler erneut
eine ungewöhnliche Methode ausgedacht, um den
Bewohnerinnen und Bewohnern den Müll an der Berliner
Straße vor Augen zu führen: Sie erstellten aus Kaugummis, Verpackungen, Kippen, Bechern, Hundekot und
vielem Mehr, was so an Unrat auf Gehwegen und in
Grünflächen herumliegt, eine „Kartografie des Mülls“
mit Kindern und Jugendlichen aus dem Familienzentrum
Berliner Straße 20 und der Förderschule Thymianweg.
Hallo Nachbar im Veedelszoch:
Die „Hallo Nachbar, danke schön“-Gruppe ging in selbstgestalteten Kostümen in den Projektfarben rot, orange
und grün, begleitet von einer Sambatruppe mit. Die
Kamelle sponsorte der Projektpartner AWB. Für den
Karnevalszug konnten 40 Kinder und Jugendliche vom
Don Bosco Club und der Hauptschule Tiefentalstraße
gewonnen werden, die mit viel Engagement den Kern
der jecken Fußtruppe bildeten.
Präsentation auf vier Straßenfesten unter anderem mit
einem eigens für die Initiative entwickelten Müllparcour.
Dabei mussten die Besucherinnen und Besucher Basketball mit leeren Dosen spielen, Müll von einer Wäscheleine in die passenden Müllbehälter sortieren, das Aktionslogo puzzeln und danach einen Slalomparcours bewältigen, bei dem der Erwachsene das Kind in der Mülltonne
um Hindernisse fahren musste.
Kunstaktion © Stadt Köln
Osterglockenpflanzaktion:
Ressource Müll wurde speziell für „Hallo Nachbar, danke schön“ von der Künstlerin Renate Paulsen und dem
Künstler Engelbert Becker mit dem Gedanken entwickelt, durch Kunst auf die Möglichkeiten der Auf- und
Verwertung von Sperrmüll und Abfällen aufmerksam zu
machen. Im Anschluss an eine Verschenkaktion von ausgemustertem Kita Mobiliar im September 2010 konnten Kinder, Jugendliche und Erwachsene in einer eigens
hierfür eingerichteten Veedel-Werkstatt an zwei Nachmittagen in der Woche die restlichen Möbel bemalen
und phantasievoll verschönern. Die Kunstwerke wurden
für zwei Wochen im November letzten Jahres im Bürgerpark an der Berliner Straße ausgestellt. Wunderschön,
bunt und jedes für sich ein einzigartiges Kunstobjekt,
standen sie auch im Foyer des Bürgeramtes.
Osterglockenverschenkaktion © Stadt Köln
Alle Aktiven trafen sich im Möbellager der MüTZe, wo
die großen Säcke mit den Blumenzwiebeln standen.
Vollgepackt verteilten sich etwa 20 Personen in ver-
Geschäftsbericht 2010 / 2011
schiedene Richtungen, um die Osterglockenzwiebeln
entweder in den Geschäften oder auf dem Marktplatz
zu verschenken oder selbst gleich die dafür geeigneten
Grünflächen damit zu bestücken.
Vertiefende Informationen bietet der Internetauftritt der
Initiative www.stadt-koeln.de/3/hallo-nachbar-dankeschoen.
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3. Zahlen und Fakten
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Personalbestand
Die Personalstruktur im Umwelt- und Verbraucherschutzamt ist sehr heterogen, sie besteht aus Beschäftigten mit stark unterschiedlichem beruflichem Werdegang. Beispielhaft erwähnt sind vertretene Berufsbilder
wie Techniker, Ingenieure, Biologen, Geologen, Geographen, naturwissenschaftliche Angestellte, Tierärzte,
Lebensmittelchemiker, chemisch technische Assistenten
und Lebensmittelkontrolleure. Es sind zurzeit 101 Mitarbeiterinnen und 98 Mitarbeiter (insgesamt 199) im
Umwelt- und Verbraucherschutzamt beschäftigt. Die
Teilzeitquote liegt bei 25 %.
Finanzen und Controlling
Finanzen 2010:
Die Aufwendungen 2010 für den Umweltschutz in Köln
beliefen sich insgesamt auf:
8.460.787 €, mithin also 8,23 € je Einwohner.
Die Aufwendungen 2010 für den Verbraucherschutz
und das Veterinärwesen in Köln beliefen sich insgesamt
auf:
5.058.259 €, mithin also 4,92 € je Einwohner.
Im Einzelnen:
Aufgabenbereiche:
Erlöse:
Kosten
Gesamt:
Gewässerschutz
218�997
2�233�483
2�014�486
Betriebliche Kreislauf- und Abfallwirtschaft
173�265
797�184
623�919
Bodenschutz
73�443
669�702
596�259
Naturschutz
346�595
1�732�914
1�386�319
Umweltplanung
1�334
1�630�265
1�628�932
Umweltvorsorge
106�085
1�330�679
1�224�594
Immissionsschutz
260�761
865�085
604�324
11�384
393�337
381�954
Veterinärwesen
382�980
1�710�752
1�327�771
Lebensmittelkontrolle
355�092
2�609�139
2�254�048
21�548
1�497�988
1�476�440
1.951.483
15.470.529
13.519.046
Sanierung von Deponien
Lebensmitteluntersuchung
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Geschäftsbericht 2010 / 2011
Finanzen 2011:
Die Planaufwendungen 2011 für den Umweltschutz in
Köln belaufen sich insgesamt auf:
9.242.280 €, mithin also 9,06 € je Einwohner.
Die Planaufwendungen 2011 für den Verbraucherschutz und das Veterinärwesen in Köln belaufen sich
insgesamt auf:
4.766.300 €, mithin also 4,67 € je Einwohner.
Im Einzelnen:
Aufgabenbereiche:
Erlöse:
Kosten
Gesamt:
Gewässerschutz
166�500
3�355�600
3�189�100
Betriebliche Kreislauf- und Abfallwirtschaft
200�000
1�004�361
804�361
Bodenschutz
116�000
814�241
698�241
Naturschutz
502�250
1�360�070
857�820
Umweltplanung
0
1�728�728
1�728�728
Umweltvorsorge
165�400
1�360�143
1�194�743
Immissionsschutz
175�078
515�465
340�387
0
428�897
428�897
Veterinärwesen
789�246
1�610�879
821�633
Lebensmittelkontrolle
309�600
2�647�006
2�337�406
1�607�248
1�607�248
16.432.638
14.008.564
Sanierung von Deponien
Lebensmitteluntersuchung *
2.424.074
* Budget ab 2011 bei der Kämmerei, 202, Wirtschaftliche Beteiligungen, veranschlagt
Impressum
Der Oberbürgermeister
Umwelt- und Verbraucherschutzamt
Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Satz:
con-dere, grafik, design, beratung
Druck:
Barz & Beienburg GmbH
13-Si/57/500/08.2012