Geschäftsbericht 2010/2011 des Umwelt- und
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Geschäftsbericht 2010/2011 des Umwelt- und
Der Oberbürgermeister Geschäftsbericht 2010 / 2011 des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes Geschäftsbericht 2010/2011 Umwelt- und Verbraucherschutzamt Quelle ©: RVK „Die Brennstoffzellen-Hybridbusse der RVK steuern auf der Linie 978 (Hürth - Köln) regelmäßig auch den Breslauer Platz am Hauptbahnhof an.“ Geschäftsbericht 2010/2011 Seite 3 Inhalt Vorwort Dezernentin ������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������ 5 Vorwort Amtsleiter ��������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 6 1. Tätigkeitsfelder im Umwelt- und Verbraucherschutzamt ������������������������������������������������������������������������� 7 A. Schutz von Natur und Landschaft ������������������������������������������������������������������������������������������������������������������ 7 Lebensräume für Pflanzen und Tiere ................................................................................................................. 7 Baumschutz ..................................................................................................................................................... 8 Artenschutz����������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 9 Handelsartenschutz................................................................................................................................................ 9 Freilandartenschutz ...................................................................................................................................... 10 Bodenschutz ������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 10 Bodenschutzkonzept ������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 10 Altlastenkataster ������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 11 Altlastenuntersuchung und -sanierung���������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 11 Die Sanierung von Altlasten mit dem Instrument des Sanierungsplanes nach § 13 BBodSchG in der praktischen Anwendung ������������������������������������������������������������������������������������������� 12 Städtische Altdeponien���������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 14 Altstandortkataster��������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 14 Bodenbelastungskarte���������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 15 Gewässerschutz �������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 16 Wasserschutzgebiete............................................................................................................................................ 16 Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL)����������������������������������������������������������������������� 16 Kommunales Grundwassermonitoring und Fahnenkartierung ������������������������������������������������������������������������� 17 B. Bauen und Umwelt ��������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 21 Altlasten �������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 21 Vorsorgender Bodenschutz���������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 21 Genehmigungsverfahren nach Bundesimmissionsschutzrecht ���������������������������������������������������������������������� 21 Geothermie ��������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 21 Ökokonten für Eingriffe in Natur und Landschaft ������������������������������������������������������������������������������������������� 22 Artenschutz �������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 22 Lärmvorsorge ������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������ 23 C. Maßnahmen zum Schutz des Menschen ������������������������������������������������������������������������������������������������� 23 Luftreinhaltung���������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 23 Umweltzone ........................................................................................................................................................ 23 Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie ������������������������������������������������������������������������������� 24 Lärmaspekt bei Großveranstaltungen������������������������������������������������������������������������������������������������������������������ 26 Lebensmittelüberwachung und Veterinärmedizin ����������������������������������������������������������������������������������������� 27 Das Qualitätsmanagementsystem (QM-System) in der Lebensmittelüberwachung der Stadt Köln����������������������� 28 Gemeinschaftsverpflegung���������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 28 Zulassung von Betrieben zur Herstellung von Gemeinschaftsverpflegungen �������������������������������������������������������� 29 Veterinär-Grenzkontrollstelle am Flughafen Köln/Bonn���������������������������������������������������������������������������������������� 30 Chemisches- und Veterinäruntersuchungsamt Rheinland (CVUA Rheinland)����������������������������������������������������� 30 Geschäftsbericht 2010 / 2011 Seite 4 D. Klimaschutz�������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 32 Klimaschutzverpflichtungen, Kohlendioxid (CO2)-Bilanz und Klimaschutzkonzept ����������������������������������������� 32 Höchste Priorität für mehr Energieeffizienz���������������������������������������������������������������������������������������������������� 32 Energieeffizienz durch „Planen mit der Sonne“ ���������������������������������������������������������������������������������������������������� 33 Solarsiedlungen in Köln �������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 33 Nachhaltigkeit durch Ökoprofit ��������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 34 Klimawandel und kommunale Anpassungsstrategien ������������������������������������������������������������������������������������ 36 E. Betriebsüberwachung ����������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 37 F. Service im Umwelt- und Verbraucherschutzamt �������������������������������������������������������������������������������������� 39 Umweltalarm-Rufbereitschaft und Einsatzdienst ������������������������������������������������������������������������������������������� 39 Umweltinformationen ����������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 39 Umweltbildung ��������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 40 Ganzheitliches Kölner Umweltbildungskonzept ��������������������������������������������������������������������������������������������� 40 Veranstaltungen für die Öffentlichkeit ����������������������������������������������������������������������������������������������������������� 40 Weltkindertage 2010 und 2011 �������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 40 Aktionstag zum UN-Welternährungstag�������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 41 Umweltschutzpreis 2011 ������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������ 42 Klimaschutzfilmwettbewerb ��������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������43 2. Projekte und Teilbereiche ���������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 44 Grünbrücke Königsforst/Wahner Heide ������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 44 Förderung von Bürgerengagement für mehr Sauberkeit, Lebensqualität und Wirtschaftskraft im Umfeld des Marktplatzes und Bürgerparks Berliner Straße���������������������������������������������������������������������������� 45 3. Zahlen und Fakten ��������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 48 Organigramm���������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 48 Personalbestand ������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������ 49 Finanzen und Controlling ���������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 49 Seite 5 Geschäftsbericht 2010 / 2011 Vorwort Seit Dezember 2010 bin ich Dezernentin für Soziales, Integration und Umwelt und habe mit dem Thema Umwelt einen für mich neuen spannenden Aufgabenbereich übernommen. Dabei habe ich bemerkt, wie viele Menschen sich dafür engagieren und einsetzen, damit auch kommende Generationen eine hohe Lebensqualität in Köln durch gute Umweltbedingungen vorfinden. Der erste Schritt für ein solches Engagement ist Information und Kommunikation. Aufgabe der Umweltverwaltung ist es von daher auch über die eigene Arbeit zu berichten. Hierzu trägt der Geschäftsbericht des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes bei, der über die Tätigkeitsfelder, grundsätzlich aber auch über Projekte und einzelne Bereiche informiert. Der Erhalt und die Schonung der städtischen Schutzgebiete, der ökologischen Vielfalt sowie der Gewässerschutz, der Bodenschutz und der Verbraucherschutz gehören zu der Themenvielfalt, mit denen sich die fast 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes beschäftigen. Im Mittelpunkt steht immer die Gesundheit der Kölner Bürgerinnen und Bürger. Ziele sind eine bessere Lebensund Wohnqualität durch den Schutz und Erhalt von Naturräumen, gute Luft mit Hilfe der Luftreinhalteplanung, weniger Lärm durch die Lärmaktionsplanung und qualitativ hochwertige Lebensmittel durch optimierte Lebensmittelkontrollen. Ein ganz besonderes Augenmerk liegt auf dem Klimaschutz, der mir besonders am Herzen liegt. Der Klimawandel ist aus Sicht vieler Forscher bereits jetzt nicht mehr zu stoppen, sondern nur noch zu begrenzen. Aus dem Grunde sind Maßnahmen, die langfristig auf kommunaler Ebene initiiert werden müssen unausweichlich. Mit Hochdruck wurde in den vergangenen Jahren an dem Klimaschutzkonzept gearbeitet, welches 2012 fertig gestellt wird. Ausführliche Informationen zu den Klimaschutzverpflichtungen, Konzept und den Aktivitäten finden Sie in dem Kapitel Klimaschutz. Allen Leserinnen und Lesern wünsche ich eine informative und auch motivierende Lektüre Ihre Henriette Reker Dezernentin für Soziales, Integration und Umwelt Seite 6 Geschäftsbericht 2010 / 2011 Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, der Umweltschutz beschäftigt erfreulicherweise immer mehr Menschen, doch zwischen Denken und Handeln klafft nach wie vor eine Lücke. Der erste Schritt diese Lücke zu schließen ist Weiterbildung und Informationen. Deshalb forcieren wir vom Umwelt- und Verbraucherschutzamt eine fundierte Öffentlichkeitsarbeit und Umweltvorsorge in Form von Nachhaltigkeitsprojekten, in der Umweltplanung und Umweltbildung und mit der Förderung von Umweltengagement. Dies findet Ausdruck in den zahlreichen Aktionen, die in 2010 und 2011 stattfanden: Der Kölner Aktionstag gegen globale Lebensmittelverschwendung „Taste the Waste“, Umweltbildungsarbeit zum Thema Biodiversität auf dem Weltkindertag, die Durchführung des Umweltschutzpreiswettbewerbs 2011, der Filmwettbewerb für Schulen zum Klimaschutz und vielfältige Aktionen im Rahmen des Projektes „Förderung von Bürgerengagement für mehr Sauberkeit, Lebensqualität und Wirtschaftskraft in Mülheim“. Eine ausführliche Vorstellung der Veranstaltungen für die Öffentlichkeit finden Sie im Geschäftsbericht im Kapitel „Service im Umwelt- und Verbraucherschutzamt“ und das Sauberkeitsprojekt mit dem Aktionslogo „Hallo Nachbar, danke schön“ im Kapitel „Projekte und Teilbereiche“. Es lohnt sich wirklich, diese genauer anzuschauen. Der Wunsch nach Bildung fand Ende 2010 auch Ausdruck im Bürgerhaushalt der Stadt Köln mit einem Bürgerantrag zu einem ganzheitlichen Kölner Umweltbildungskonzeptes. Die Stärkung und Förderung von Kooperationen zwischen den zahlreichen Initiativen und Verbänden in Köln und von gemeinsamen Umweltaktivitäten sowie eine komplementäre Ergänzung von Tätigkeiten in der Umweltbildung spielen bei der Erarbeitung des Konzeptes und dessen Umsetzung eine wesentliche Rolle. Partizipation der Bürgerinnen und Bürger gerade auch bei der Umweltthematik stärkt die Verantwortlichkeit und das Engagement der Kölner Bevölkerung und bringt uns in der Umweltverwaltung voran. Dies wurde offensichtlich auch bei der Lärmaktionsplanung. Zwei Durchgänge mit der Möglichkeit einer Beteiligung für die Bürgerinnen und Bürger in einem elektronischen Partizipationsverfahren per Internet, ähnlich der Beteiligungsverfahren zum Kölner Bürgerhaushalt, erbrachten zahlreiche Vorschläge, die in die Planung zum Lärmminderungsverfahren einbezogen werden. Wir verstehen uns als Dienstleister für die Kölner Bürgerinnen und Bürger. Maßnahmen zum Schutz der Umwelt dienen letztendlich dem Schutz der Gesundheit des Menschen. Die durch den Klimawandel hervorgerufenen Veränderungen gehören in dem Zusammenhang zu den größten Herausforderungen unserer Zeit. Auf kommunaler Ebene hat die Stadt sich auf den Weg gemacht, Anpassungsstrategien mit konkreten Handlungsschritten zu entwickeln. Die Stadt Köln hat zusammen mit dem Deutschen Wetterdienst (DWD) und dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz ein Modellprojekt zur zukünftigen Klimaentwicklung in Köln begonnen. Auch ist die Erarbeitung eines integrierten Kölner Klimaschutzkonzeptes in vollem Gange. Weiteres können Sie im Kapitel Klimaschutz erfahren. Allen Leserinnen und Lesern wünsche ich einen informativen Einblick in unsere Arbeit. Ihr Dr. Ernst Drösemeier Leiter des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes der Stadt Köln Seite 7 Geschäftsbericht 2010 / 2011 1. Tätigkeitsfelder im Umwelt- und Verbraucherschutzamt Die Arbeit des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes der Stadt Köln wird im Wesentlichen aus zwei Richtungen bestimmt. Die komplexe Umweltgesetzgebung der Europäischen Union, der Bundes- und Landesregierung wird auf kommunaler Ebene umgesetzt und ausgeführt. Der andere große Bereich geht als Auftrag aus der Kölner Politik an die Umweltverwaltung der Stadt. Seit 2009 sind in den Leitbildprozess der Stadt Köln verschiedene Projekte aus dem Umweltbereich eingebunden, mit dem Ziel perspektivisch daraus ein für Köln spezifisches umweltpolitisches Leitbild zu entwickeln. Umweltschutz, Umweltvorsorge und Verbraucherschutz sind wesentliche Bestandteile unserer Daseinsvorsorge. Sie dienen der Gesundheit des Menschen, dem Schutz und der Entwicklungsfähigkeit der natürlichen Lebensgrundlagen und damit der Erhaltung und Schaffung einer hohen Lebensqualität in Köln. Eine für den Menschen und die natürlichen Lebensgrundlagen verträgliche Umwelt ist Voraussetzung für eine lebenswerte und attraktive Stadt sowie eine nachhaltige Stadtentwicklung. A. Schutz von Natur und Landschaft Der Erhalt und die Pflege der heimischen Tier- und Pflanzenarten und ihrer Lebensräume, der Boden und Gewässerschutz sind Aufgabenfelder, die eng verbunden sind und zum Ziel haben, einen intakten Naturhaushalt zu sichern. Lebensräume für Pflanzen und Tiere Zur zentralen Aufgabe des Landschaftsschutzes gehört die Betreuung der besonders geschützten Teile von Natur und Landschaft. Insgesamt müssen rund 200 Quadratkilometer Schutzgebiete betreut und die notwendigen Schutz-, Pflege- und Sicherungsmaßnahmen ergriffen werden. Dabei wird die Untere Landschaftsbehörde (ULB) von der Landschaftswacht unterstützt. Dies sind ehrenamtliche Mitarbeiter, die negative Veränderungen in der Landschaft melden und versuchen vor Ort aufzuklären und somit Schaden abzuwenden. Im Stadtgebiet Köln sind insgesamt 19 Landschaftswarte tätig, sieben davon beschäftigen sich ausschließlich mit dem überregional bedeutsamen Naturschutz-, Fauna-Flora-Habitat (FFH)und Vogelschutzgebiet Wahner Heide. Sie tragen damit zum Schutz des auf Kölner Stadtgebiet immerhin 1.710 Hektar großen Heide-, Moor- und Waldgebietes mit außergewöhnlich hoher Standort-, Biotop- und Artenvielfalt bei. Die Stadt Köln verfügt über 29 Landschaftsschutzgebiete, 182 geschützte Landschaftsbestandteile und 23 Naturschutzgebiete. Darin enthalten sind fünf sogenannte FFH-Gebiete, die aufgrund der Fauna-Flora-Habitat- und der Vogelschutzrichtlinie nach europäischem Recht ausgewiesen wurden. Wegen der Besonderheit dieser Gebiete besteht eine große Verantwortung für einen guten Zustand der hier vorkommenden Lebensräume und Arten. Damit sollen so wertvolle Gebiete wie der Worringer Bruch mit seinen Auwäldern und reichen Kammmolchvorkommen oder die seltenen Kalk-Flachmoore, wie sie noch im rechtsrheinischen Thielenbruch zu finden sind, erhalten werden. Der 1991 als kommunale Satzung beschlossene Landschaftsplan der Stadt Köln legt fest, was in den Schutzgebieten erlaubt ist und welcher Schutzzweck erfüllt werden muss. So dürfen beispielsweise keine baulichen Anlagen errichtet werden, keine Flächen versiegelt und es darf auch nicht abseits von Wegen gefahren werden. Entwicklungsziele geben für die Landschaftsräume vor, wie diese zu entwickeln und zu schützen sind. Mit dem Landschaftsplan verfügt die Stadt Köln über ein wichtiges Steuerungs- und Schutzinstrument gegen unnötigen Verbrauch wertvoller Freiflächen, gegen den Verlust von zusammenhängenden Landschaftsteilen, von notwendigen Grünverbindungen und wichtigen Rückzugsräumen für die bedrohte Tier- und Pflanzenwelt. Mehr Informationen zum Landschaftsplan sind im Internet einsehbar unter www.stadt-koeln.de/6/gruen/03857/. Für Befreiungen von den Ver- und Geboten des Landschaftsplanes muss die Zustimmung des Beirates bei der Unteren Landschaftsbehörde eingeholt werden. Dies ist ein Gremium, das sich aus Naturschützern und Naturnutzern zusammensetzt und die unabhängige Vertretung der Belange von Natur und Landschaft sicherstellt. Im Rahmen von Genehmigungsverfahren, zum Beispiel für die Errichtung von Bauten im Außenbereich, für den Straßenbau oder für Gewässerausbauten, müssen im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Eingriffsre- Geschäftsbericht 2010 / 2011 gelung weiterhin alle Eingriffe in Natur und Landschaft kompensiert werden. Baumschutz Für den Schutz von Bäumen im Bereich der bebauten Ortsteile gilt die städtische Baumschutzsatzung. Ihr Ziel ist es geschützte Bäume zu erhalten und vor Gefähr- Seite 8 dungen zu bewahren und damit zur Verbesserung des Stadtklimas beizutragen. Baumschutz hat in einer Großstadt wie Köln einen hohen Stellenwert, denn Bäume sind wegen ihrer stadtbild- und landschaftsprägenden Funktion wie auch wegen ihrer positiven Wirkung für die Natur und das Klima sehr wichtig. Seite 9 Geschäftsbericht 2010 / 2011 Geschützt sind alle Bäume (Gehölzpflanzen), die einen Stammumfang von mehr als 100 cm in 1 m Höhe über dem Erdboden haben, sowie ihr ober- und unterirdischer Lebensraum (Kronen-, Stamm- und Wurzelbereich). Koniferen (ausgenommen Eiben) und Säulenpappeln sowie alle Obstbäume, mit einem Kronenansatz unter 1,60 m fallen nicht unter den Schutz der Satzung. Hiervon unberührt bleiben Walnussbäume und Esskastanien. Auch mehrstämmige Bäume sind geschützt, sofern mindestens zwei Einzelstämme in 1 m Höhe über dem Erdboden einen Umfang von 50 cm und mehr haben. Sollten Bäume, die durch die Baumschutzsatzung geschützt sind, nicht mehr standsicher sein, so ist eine Entfernung nur mit einer entsprechenden Erlaubnis möglich. Für die entfernten Bäume sind Ersatzpflanzungen mit heimischen Arten vorzunehmen oder eine Ausgleichszahlung, die ebenfalls für Ersatzpflanzungen eingesetzt wird, zu leisten. Auch Veränderungen durch Schnittmaßnahmen, die das charakteristische Aussehen des Baumes oder das weitere Wachstum beeinträchtigen, bedürfen einer Erlaubnis durch die Untere Landschaftsbehörde. Besonders erhaltenswerte Bäume gelten als Naturdenkmale und bedürfen besonderer Aufmerksamkeit. In Köln gibt es etwa 160 Naturdenkmale, die gepflegt und vor Beeinträchtigungen geschützt werden müssen. Artenschutz Handelsartenschutz Trotz verstärkter Bemühungen in den letzten zwanzig Jahren schreitet der Verlust der biologischen Vielfalt auf unserer Erde weiter voran. Neben der Zerstörung von Lebensräumen, Übernutzung und Verschmutzung trägt der Handel mit Tier- und Pflanzenarten und deren Produkten maßgeblich dazu bei, dass heute weltweit viele Tier- und Pflanzenarten in ihrem Bestand stark zurückgegangen, vom Aussterben bedroht oder sogar von unserer Erde verschwunden sind. Auch wir tragen dazu bei, dass durch übermäßigen Konsum viele – ehemals sehr häufige – marine Lebewesen wie Lachs, Thunfisch, Kabeljau, Rotbarsch oder Aal in ihren Beständen stark dezimiert werden, so dass sie ihre Funktion in den Ökosystemen nicht mehr ausfüllen können. Eine weitere gravierende Ursache für den weltweiten Artenrückgang ist der Holzeinschlag in tropischen Regenwäldern, der ganze Ökosysteme mit vielen zum Teil noch unbekannten Tier- und Pflanzenarten verschwinden lässt. Der weltweite illegale Handel mit Tieren und Pflanzen, der für den Rückgang oder das gänzliche Verschwinden vieler Arten verantwortlich ist, wird durch Interpol auf ein Volumen von 20 Milliarden US Dollar jährlich geschätzt. Dabei werden nicht nur die allgemein bekannten Arten wie Greifvögel, Papageien, Elefanten (Elfenbein) oder Kakteen für viel Geld gehandelt, sondern auch nicht so offensichtlich mit Artenrückgang verbundene Dinge wie Pinsel aus Tropenholz, Stärkungsmittel (Salep) mit aus der freien Wildbahn entnommenen Orchideenwurzeln oder Mitteln der traditionellen chinesischen Medizin (TCM) mit Seepferdchen, Teilen von Großkatzen, Bären oder anderen gefährdeten Arten. Der ökologische Wert eines Baumes Verdunstung An sonnigen Tagen bis zu 400 Liter Wasser. Erhöhung der relativen Luftfeuchtigkeit um 10 Prozent unter dem Baum Schutz des Bodens Vor Erosion und Austrocknung Kohlendioxid- Verbrauch Stündlich etwa 2,35 kg Sauerstoff Produktion Stündlich etwa 1,7 kg Nistgelegenheit und Nahrungsquelle Für Säuger, Vögel und Insekten Schattenspende Schutz vor intensiver UV-Strahlung Abkühlung Minderung der Lufttemperatur unter dem Baum um mindestens 2 Grad Celsius Windschutz Minderung der Windgeschwindigkeit bis zu 50 Prozent Staubfilter Filterung von 1 t Staub pro Jahr + Entspannung und Naturnähe, Erhöhung des Wohnwertes Geschäftsbericht 2010 / 2011 Täglich verlieren wir nach Angaben der internationalen Naturschutzorganisation World Wide Fund for Nature (WWF) bis zu 130 Arten für immer von unserer Erde. Auch in Köln muss sofort und entschlossen gehandelt werden, um die Artenvielfalt und die gesamten Ökosysteme im Sinne einer maßvollen, nachhaltigen Nutzung der biologischen Ressourcen für uns und die nachfolgenden Generationen zu erhalten und zu bewahren. Durch die Unterzeichnung des Übereinkommens über die biologische Vielfalt 1992 in Rio hat sich die Bundesrepublik Deutschland auch völkerrechtlich verpflichtet eine nachhaltige Nutzung der wildlebenden Bestände zu ermöglichen. Grundlage für die konkreten weltweiten Handelsbeschränkungen ist dabei das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA, englisch: CITES) Zentraler Bestandteil der Regelung des Handels mit stark bedrohten Arten ist das europarechtliche Vermarktungsverbot, von dem die Untere Landschaftsbehörde (ULB) nur im Einzelfall eine europaweit gültige Ausnahme erteilen kann. Neben der Buchführungs- und Meldepflicht als ein wichtiges Instrument, den Handel mit illegalen Exemplaren zu verhindern, können illegal gehandelte Objekte eingezogen oder Ordnungs- beziehungsweise Strafverfahren eingeleitet werden. Die artenschutzrechtlichen Vorschriften richten sich dabei insgesamt nicht nur an Gewerbetreibende, wie beispielsweise Zoohandlungen oder Kaviarvertriebe, sondern auch an private Halter von Schlangen, Schildkröten und Papageien. In Köln werden viele exotische und heimische Tiere von Privatleuten gehalten, die die Meldepflicht und Vermarktungsverbote beachten müssen. Der Beratung von Bürgerinnen und Bürgern über Möglichkeiten zum schonenden Umgang mit besonders geschützten Tier und Pflanzenarten, kommt in diesem Zusammenhang eine besondere Bedeutung zu. Freilandartenschutz Aufgabe des Freilandartenschutzes ist es die europäischen und nationalen gesetzlichen Artenerhaltungsvorgaben vor Ort in Köln umzusetzen. Belange des Artenschutzes sind flächendeckend im gesamten Kölner Stadtgebiet im bebauten und unbebauten Bereich zu beachten. Seite 10 Geschützt sind nach der EU-Vogelschutz-Richtlinie alle europäischen Vogelarten einschließlich ihrer Brut-, Wohn- und Zufluchtsstätten sowie nach der FFH-Richtlinie zahlreiche andere Tier- und Pflanzenarten, die in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht sind. Hierzu zählen insbesondere auch die heimischen Amphibien wie zum Beispiel die in Köln noch mit starken Populationen vertretene Kreuzkröte oder der Kammmolch. Bodenschutz Der Flächenverbrauch von hochwertigen Böden ist in Köln unverändert hoch. Für Industrie-, Gewerbe- und Wohnungsbau werden Böden versiegelt, überbaut und strapaziert, so dass die Funktionalität des Naturhaushaltes geschwächt wird. Vorsorge, Untersuchung, Gefährdungsabschätzung und Sanierung bei Boden- und Grundwasserschäden sowie die Wiederherstellung und neue Nutzung von Grundstücken durch Flächenrecycling sind zentrale Themen im städtischen Bodenschutz. Bodenschutzkonzept Die aktuelle Flächeninanspruchnahme im Stadtgebiet Köln beträgt rund 2.365 Quadratkilometer pro Tag. Das ist etwa das Siebenfache der „zulässigen“ Flächeninanspruchnahme nach den Zielen der Bundesregierung (340 Quadratkilometer pro Tag für Köln). Derzeit liegt die für Siedlung und Verkehr in Anspruch genommene Fläche bei 55 % das entspricht 223 Quadratkilometer des Kölner Stadtgebietes. Bei gleichbleibender jährlicher Flächeninanspruchnahme von 144 Hektar wäre das Gebiet der Stadt Köln in etwa 150 Jahren vollständig für Siedlung und Verkehr in Anspruch genommen. Mit der Zersiedelung von Landschaften und der Zunahme der ungeregelten Flächeninanspruchnahme und gleichzeitig zunehmender Verödung von Innenstädten wurde Ende der 80er- Jahre deutlich, dass eine „ressourcenschützende“ Norm geschaffen werden musste, die den Boden als nur begrenzt vorhandene und nicht erneuerbare Lebensgrundlage von Pflanze, Tier und Mensch unter Schutz stellt. Durch die Versiegelung von Böden gehen vielfältige bodenökologische Leistungen verloren beispielsweise trägt der damit verbundene Verlust der Verdunstungskälte zur Erwärmung des Stadtklimas bei. In den seit 1998 in Kraft getretenen Gesetzen mit bodenschützenden Regelungen müssen die Gebietskör- Geschäftsbericht 2010 / 2011 perschaften die Inanspruchnahme bisher unbebauter Flächen oder ungestörter gewachsener Böden durch geeignete Maßnahmen vermindern. Im Rahmen der Fortschreibung des „Bodenschutz – Konzeptes für Köln“ erarbeitet die Untere Bodenschutzbehörde ein auf die Verhältnisse des Gebietes der Stadt Köln zugeschnittenes Konzept und Verfahren zum Umgang mit leistungsfähigen Böden. Die Inhalte, Instrumente und Ziele dieses Konzeptes sind darauf ausgerichtet, verbliebene Bereiche mit sogenannten Hochertragsböden ( beispielsweise Parabraunerden aus Löss ) aber auch mit seltenen Böden zu erfassen, und darzustellen sowie die Auswirkungen bei geplanter Neuinanspruchnahme von Böden bewusst zu machen. Die natürlichen Bodenfunktionen werden erfasst und bewertet. Dazu werden alle Informationen über den Ausgangszustand und den geplanten Endzustand flächenbezogen ermittelt. Zur Bewertung der bodenfunktionsbezogenen Informationen soll eine von der unteren Bodenschutzbehörde nach bodenschutzfachlichen Kriterien erstellte standardisierte und nachvollziehbare Methode angewendet werden. Als eine Datengrundlage dienen die Bodenkarte 1:5000 und die Bodenkarte der Bodenschätzung (1:5000), deren entsprechende bodenfunktionsbezogene Datenaufbereitung und Interpretation und die Daten aus dem Bodeninformationssystem der Stadt Köln. Solche systematischen Bewertungen der natürlichen Bodenfunktionen erlauben beispielsweise die Entwicklung von Modellen zur räumlichen und auch zeitlichen Lenkung und Steuerung der unvermeidbaren Inanspruchnahme von Flächen mit hochwertigen Böden. Eine langfristig angelegtes Flächenmanagement und -monitoring könnte so zum Schutz von Boden und Klima beitragen. Altlastenkataster Das bereits seit 1986 existierende Kataster hat sich zu einem modernen digitalen Umweltinformationssystem entwickelt. Dort werden alle Daten zu Altlastverdachtsflächen, Altablagerungen, Altstandorten und schädlichen Bodenveränderungen im Stadtgebiet von Köln systematisch erfasst und bewertet. 2011 wurden 2075 Flächen entsprechend den Vorgaben des Landes NRW (Flächen-Informationssystem AltlastenBoden) in neue Statusklassen eingestuft. Derzeit sind Seite 11 728 Flächen mit Altlastenverdacht und 179 Altlasten im digitalen Kataster enthalten. Über weitere 1168 Flächen liegen Informationen vor, die belegen, dass schädliche Bodenveränderungen nicht, nicht mehr oder nicht bei der vorliegenden Nutzung bestehen. Die Vervollständigung und Aktualisierung des Katasters bezüglich bereits vorliegender Hinweise auf Altstandorte (rund 5000 Fälle) zur zukünftigen Beschleunigung des Flächenrecyclings und zur Schonung natürlicher Bodenressourcen, wird fortgesetzt. Im Rahmen weiterer Erfassungsmaßnahmen von bisher nicht systematisch untersuchten Stadtgebieten rechnen wir mit zunehmenden Verdachtsflächenzahlen. Bei grundstücksbezogenen Anfragen oder Beteiligungsverfahren erteilen wir Auskünfte oder bewerten die vorliegenden Daten nutzungsbezogen, damit Eigentümer und Investoren ohne lange Wartezeiten die gesetzlichen Vorgaben für die Neunutzung einer Fläche erhalten. Einige Beispiele: Pro Jahr bearbeitet das Umwelt- und Verbraucherschutzamt etwa 1250 Altlastenauskünfte nach dem Umweltinformationsgesetz. Bei Baugenehmigungen wurden pro Jahr in rund 1150 Fällen geprüft, ob ein Altlastverdacht vorliegt und gegebenenfalls Auflagen formuliert. Altlastenuntersuchung und -sanierung Bei der behördlichen Altlastenbearbeitung verfolgen wir das Ziel, die von den Altlasten ausgehenden Gefahren für Mensch, Boden und Grundwasser zu erkennen und zu beseitigen. Die Bearbeitung erfolgt jeweils in den Schritten Erfassung, Ermittlung, Bewertung und gegebenenfalls Sanierungsuntersuchung und Sanierung. Bei der Erfassung (Erstbewertung und historische Erkundung) führt die Bodenschutzbehörde bekannte Informationen zusammen. Erst bei der darauf folgenden Ermittlung werden erstmals Probenahmen und analytische Untersuchungen durchgeführt. Nach diesem Schritt kann eine Gefährdungsabschätzung erfolgen. Liegen die Schadstoffgehalte unterhalb der gesetzlichen Prüfwerte, ist ein Altlastenverdacht ausgeräumt, das heißt von der Fläche geht keine Gefahr aus. Werden die Prüfwerte überschritten oder liegen Hinweise auf eine Gewässerverunreinigung vor, sind weitere Seite 12 Geschäftsbericht 2010 / 2011 Schritte zur genaueren Untersuchung und gegebenenfalls Abwendung der Gefahren erforderlich. Die Bodenschutzbehörde muss entscheiden, wer für die weiteren Untersuchungen und sofern erforderlich für die Gefahrenabwehr in Anspruch genommen werden soll. Dies ist in der Regel der Verursacher des Schadens, kann aber auch dessen Rechtsnachfolger oder der Grundstückseigentümer sein. Die Behörde stimmt mit dem Verpflichteten die erforderlichen Untersuchungen oder Sanierungsmaßnahmen ab. Im Einzelfall sind ordnungsbehördliche Anordnungen zur Untersuchung oder Sanierung auf Grundlage des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG) zu verfügen. Pro Jahr werden etwa 20 Gefährdungsabschätzungen abgeschlossen. Circa 50 Altlastenuntersuchungen beziehungsweise Sanierungen begleitet die Bodenschutzbehörde ordnungsbehördlich. Der Erfolg von Sanierungen wird teilweise langfristig mittels Monitoring-Maßnahmen überwacht. Die Sanierung von Altlasten mit dem Instrument des Sanierungsplanes nach § 13 BBodSchG in der praktischen Anwendung Die Stadt Köln ist von einer über 100-jährigen industriellen und gewerblichen Geschichte geprägt. Dadurch gibt es eine hohe Anzahl von Altlasten. Der Wandel der Wirtschaftsstruktur führt dazu, dass im Gebiet der Stadt Köln viele industrielle und gewerblich genutzte Flächen für eine neue, oft empfindlichere Nutzung wieder aufbereitet werden. Im Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG, 1998) ist das Ziel, die Funktionen des Bodens nachhaltig zu sichern und wiederherzustellen, festgeschrieben. Der Umgang mit Altlasten ist dort bundesweit einheitlich geregelt. Boden und Altlasten sowie hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen sind danach zu sanieren. Ferner wurde das Instrument des Sanierungsplans nach § 13 BBodSchG einge- führt. § 13 BBodSchG enthält Ausführungen zu Sanierungsverträgen und zu der behördlichen Entscheidung zu Sanierungsmaßnahmen: die Verbindlichkeitserklärung des Sanierungsplans. Das Instrument des Sanierungsplans nach § 13 BBodSchG ermöglicht bei – komplexen und besonders gefährlichen Altlasten die Beseitigung von Gefahren und das Flächenrecycling, – Altlasten, bei denen einfache Maßnahmen zur Gefahrenabwehr ausreichen, die Nutzung der Vorteile für die Projektabwicklung bei der Wiedernutzbarmachung von Flächen und ein nutzungsspezifisches Bodenmanagement. Die Verbindlicherklärung des Sanierungsplans durch die Behörde, führt zur Rechtssicherheit für den Sanierungspflichtigen und hat eine beschränkte Bündelungswirkung für sonst parallel einzuholender sanierungsnotwendiger Genehmigungen und Erlaubnisse, sodass sich der Aufwand für den Sanierungspflichtigen vermindert (Ausnahme UVP-pflichtige Vorhaben). Die Kombination mit einem öffentlich-rechtlichen Vertrag ermöglicht des Weiteren flexible Handhabung und Anpassungsmöglichkeiten und die Einbeziehung Dritter. Praktische Anwendung beispielhaft bei der Sanierung des ehemaligen Du Pont Produktionsstandortes. Behördenbeteiligung/Projektchronologie: Die sanierungspflichtige Firma trat mit der beabsichtigten Betriebsstilllegung im Rahmen eines Umstrukturierungsprozesses frühzeitig an die Stadt Köln heran, um die erforderliche Vorgehensweise und Behördenbeteili- Lage des Sanierungsgeländes © Fa. Aero West Seite 13 Geschäftsbericht 2010 / 2011 Merkmale und Fakten zur Fläche Fläche Siehe Fotos Lage Köln-Raderthal, attraktive innenstadtnahe Lage Größe 5,2 ha Vorgeschichte Seit 1890 Fabriken zur Ruß- und Lackproduktion, mehrere Eigentümerwechsel, Boden- und Grundwasserverunreinigungen durch Produktions- und Lösemittel, aktenkundig seit den1980-er Jahren, Einstellung Lackproduktion 2003, Betriebsstilllegung 2006 Nachnutzung Wohn- und Bürobebauung Verunreinigungen Im Mittel 1,5 m mächtige Auffüllung mit diffus verteilten Bodenverunreinigungen durch Schwermetalle und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) mit örtlichen Verunreinigungsschwerpunkten; drei begrenzte Bereiche mit nutzungsbedingten Verunreinigungen: PAK-Boden und Grundwasser, aliphatische Mineralölkohlenwasserstoffe-Boden, aromatische Kohlenwasserstoffe – Boden und Grundwasser Sanierungsplan Bündelung der erforderlichen Sanierungsmaßnahmen im Sanierungsplan gem. § 13 BBodSchG, Verbindlichkeitserklärung 2005 Sanierungsmaßnahmen Flächenhafter Aushub der Auffüllungen und des verunreinigten gewachsenen Bodens, zum Teil bis in Grundwasserschwankungsbereich, bis 6-7m, lokal bis 12 m Tiefe; Sicherung (mittels Abdeckung mit Kunststoff(HDPE)-Folie) der PAK-Restbelastung im Grundwasserschwankungsbereich; aktive Sanierung (mittels pump and treat) der Grundwasserverunreinigung mit aromatischen Kohlenwasserstoffen; Entsorgung von ca. 170.000 t Auffüllungs- und Bodenmaterial, Wiedereinbau von ca. 30.000 t geogenem Terrassenmaterial, davon 14.000 t extern Sonstige Maßnahmen Rückbau der Gebäude und Anlagen, ca. 16.000 m³ umbauter Raum mit zusätzlichen unterirdischen Bunkeranlagen, Stilllegung und Ausbau von 300 Tankbehältern Vorteile des Sanierungsplans und dessen Verbindlichkeitserklärung Sanierungszielfestlegung auf Wunsch des Investors für uneingeschränkte Nutzung Wohnen, Planungs- und Rechtssicherheit für Folgenutzung, umfassende Kalkulationsgrundlage der Altlastsanierungskosten mit daraus resultierender Finanzierungssicherheit, verbesserte Vermarktungsmöglichkeiten, Beschleunigung durch genehmigungsrechtliche Bündelungswirkung gungen zum Bauleitplanverfahren und zur Altlastensanierung abzustimmen� Ziele des Sanierungspflichtigen waren zügig die Planungs- und Rechtssicherheit zu erreichen, die Altlast im Hinblick auf zukünftige Wohnnutzung zu sanieren und die Grundstücke zu vermarkten� Die Projektorganisation erforderte ein striktes Zeitmanagement sowie eine kurze Planungsphase. In diese knappe Zeitbemessung waren die zu beteiligenden Behörden im Zusammenwirken der jeweiligen Rechtsbereiche (Umwelt, Gesundheit, Bau- und Planung) eingebunden. Für das ehemalige DuPont-Gelände wurden in nur 14 Monaten die planungsrechtlichen Voraussetzungen und damit die Rechtssicherheit für das Projekt geschaffen. Die Umsetzung des für verbindlich erklärten Sanierungsplans wurde in einem städtebaulichen Vertrag geregelt. Die gesamten Rückbaumaßnahmen und die Sanierung der Altlast erfolgten anschließend in enger Abstimmung des Fachbüros mit den Fachbehörden innerhalb von 16 Monaten. Eine nachlaufende Grundwassersanierung eines kleinräumigen Restschadens mit aromatischen Kohlenwasserstoffen wurde mit Auskoffern der verbliebenen Bodenverunreinigungen abgeschlossen. Sanierung/Projektstand: Zuerst war der geordnete Rückbau der Gebäude und Anlagen auf Basis entsprechender Rückbaugenehmigungen ober- und anschließend unterirdisch umzusetzen. Diese Arbeiten waren mit den unmittelbar anschließenden Sanierungsleistungen der Bodenverunreinigungen Geschäftsbericht 2010 / 2011 als inhaltlich und zeitlich zu integrierende Schnittstelle zu verzahnen. Im Sanierungsplan wurden fünf, das gesamte ehemalige Werksgelände umspannende Sanierungszonen ausgewiesen: zwei flächige Sanierungszonen mit überwiegend an Auffüllungsmaterialien gebundenen Verunreinigungen, drei Sanierungszonen mit durch organische Schadstoffe nutzungsbedingten Verunreinigungen. Die Untersuchungsergebnisse ergaben zwei räumlich getrennte und ortsstabile Grundwasserverunreinigungen. Gemäß der Sanierungsplanung und der Verbindlichkeitserklärung waren für die Bereiche mit Grundwasserverunreinigungen geeignete Maßnahmen zum Ausschluss von zukünftigen Einträgen in das Schutzgut Grundwasser zu treffen. Im Zuge der Sanierungserdarbeiten ergaben sich in allen Sanierungszonen Abweichungen zur Schadensdimensionierung gegenüber den vorherigen Untersuchungsergebnissen. Hier erfolgte eine flächenhafte Bodensanierung. Verbleibende Restbelastungen im Grundwasserschwankungsbereich wurden vor Zutritt von zukünftigen/m Niederschlägen/Sickerwasser gesichert, um damit eine mögliche Schadstoffmobilisation langfristig zu unterbinden beziehungsweise wurden saniert. Seite 14 In der Gesamtschau der im Gebiet der Stadt Köln durchgeführten zahlreichen Altlastsanierungen werden die Erfahrungen mit dem bodenschutzrechtlichen Instrument des Sanierungsplans nach § 13 BBodSchG besonders positiv bewertet. Der Sanierungsplan mit Verbindlichkeitserklärung in Verbindung mit einem öffentlichrechtlichen Vertrag hat sich bewährt und wird seitens der Behörde unterstützt, Sanierungspflichtige werden dahingehend umfassend beraten. Die für die zuständige Bodenschutzbehörde verbundenen Vorteile eines für verbindlich erklärten Sanierungsplans überwiegen deren bürokratischen Aufwand bei weitem. Das förmliche Verwaltungsverfahren und Einvernehmen mit betroffenen Behörden ist positiv zu bewerten. In keinem der Altlastsanierungsfälle mittels Sanierungsplan und Verbindlichkeitserklärung und/oder öffentlich-rechtlichem Vertrag wurde dieser mit Rechtsmitteln angegriffen. Städtische Altdeponien Im Stadtgebiet befinden sich 72 ehemalige Deponien, die von der Stadt Köln betrieben und mit Hausmüll, Verpackungen, Boden, Bauschutt oder Grünschnitt verfüllt wurden. Die Stadt Köln hat sich ihrer Verantwortung als Verursacher des von den Deponien ausgehenden Gefährdungspotentials gestellt und 2002 ein Konzept zur Untersuchung, Überwachung, Sanierung und Stilllegung der städtischen Altdeponien beschlossen. Sanierte Fläche © Stadt Köln Der Gesamtstandort gilt als erfolgreich saniert und wird entsprechend im städtischen Kataster über erhobene Flächen geführt. Der durch Anwendung intelligenter Lösungen erreichte außergewöhnliche hohe „Reinigungsgrad“ hat eine deutlich verbesserte Vermarktungsfähigkeit der neu zugeschnittenen Grundstücke zur Folge. Fazit: Mit dem Instrumentarium des § 13 BBodSchG wurde die Sanierung der Altlast und die planungsrechtlich multifunktionale Nutzung „Wohnen“ der Grundstücke erheblich beschleunigt. In den letzten 10 Jahren untersuchten wir die 72 Altdeponien systematisch im Hinblick auf mögliche Gefährdungen und planten Stilllegungs- und Sicherungsmaßnahmen. Pro Jahr erfolgen rund 40 regelmäßige Überwachungsmaßnahmen zur Beobachtung der Deponiegassituation und der Grundwasserbeeinflussung. Bei 61 Altdeponien sind im Hinblick auf die derzeitige Nutzung keine Gefahren zu befürchten. Für 11 Altdeponien werden die Maßnahmen zur Sicherung oder Stilllegung weiterverfolgt. Altstandortkataster Der Ausschuss Umwelt, Gesundheit und Grün beauftragte die Verwaltung alle ehemals gewerblich oder Geschäftsbericht 2010 / 2011 militärisch genutzten Flächen (Altstandorte) zu erfassen. Dabei sollen auch Flächen berücksichtigt werden, die derzeit minder genutzt sind. Artenschutzbelange und auch Immissionsbelastungen haben für die Bebaubarkeit von Flächen eine hohe Bedeutung, so dass es sinnvoll ist die Artenpotentialabschätzung und Daten zur Luft- und Lärmbelastung mit aufzunehmen. Der Begriff Altstandort wird im Bundesbodenschutzgesetz für alle Flächen mit stillgelegten Anlagen, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist, verwendet. Zurzeit liegen Erkenntnisse über die Vornutzung von etwa 7560 Grundstücken aus Gebieten mit einem höheren Industrialisierungsgrad (Erfassungsflächengröße rund 4000 Hektar) vor. Bei den recherchierten Altstandorten im Stadtgebiet handelt es sich zum größten Teil um Flächen, die teilweise oder vollständig bebaut sind. Große Brachen sind selten. Militärische Altstandorte sind vollständig erfasst und erstbewertet worden. Im Hinblick auf eine flächendeckende Erfassung von mindergenutzten Flächen für das gesamte Gebiet der Stadt Köln liegen erste Ergebnisse eines Pilotprojektes, dass in einem früh industrialisierten Stadtteil durchgeführt wurde, vor. Für über die Hälfte der bewerteten Flächen ergibt sich danach kein bodenschutzrechtlicher Handlungsbedarf. Durch mehrere Altstandortrecherche Projekte wurden seit Mitte der 90er Jahre in vielen Stadtbereichen zahlreiche Erkenntnisse gewonnen. Die Daten stehen in digitaler Form zur Verfügung. Im Rahmen von Beteiligungsverfahren werden diese Daten beispielsweise in der Bauleitplanung nutzungsbezogen bewertet, damit kurzfristig sichergestellt werden kann, dass Eigentümer und Investoren ohne lange Wartezeiten die gesetzlichen Vorgaben für die Neunutzung einer Fläche erhalten. Diese Altstandortdaten benennen für jeweils ein Grundstück die möglichen historischen Vornutzungen. Aus diesen Nutzungserkenntnissen kann ein flächenspezifisches Gefährdungspotenzial abgeleitet werden. Bodenbelastungskarte Zu den Aufgaben der Unteren Bodenschutzbehörde zählt über die Altlastenbearbeitung hinaus auch die Ermittlung von sonstigen schädlichen Bodenveränderungen. Eine Möglichkeit hierzu ist die Erstellung von digitalen Bodenbelastungskarten, mit denen großflächig die oberflächennahe stoffliche Belastungssituation dargestellt werden kann. Zur Minimierung des Aufwandes Seite 15 für Beprobung und Analytik ist im Vorfeld der Untersuchungen eine detaillierte Raumanalyse notwendig, um homogene Raumeinheiten mit ähnlich zu erwartenden Belastungen abgrenzen zu können. Im weiteren Verfahren können dann die an wenigen Bodenproben gemessenen Schadstoffkonzentrationen durch Standardisierung und Interpolation zu einer flächigen Berechnung verwendet werden. Durch die seit dem Jahr 2002 mit 80 %iger Landesförderung durchgeführten Untersuchungen sind bisher für circa 60 % des Stadtgebietes Belastungskarten erstellt worden. Bei den im ersten Schritt bearbeiteten Flächen im Außenbereich (Wald, Acker, Grünland) lagen die Messwerte aller untersuchten Schadstoffe auf niedrigem Niveau und unterschritten sämtlich die Prüfwerte der Bundesbodenschutzverordnung. Auch im Siedlungsbereich wurden auf den bisher untersuchten Flächen für einen seit langer Zeit gewerblich und industriell geprägten urbanen Raum eher niedrige Schadstoffgehalte ermittelt. Eine Ausnahme bilden die Flächen in den alten Siedlungskernen, auf denen durch langjährige intensive Nutzung, Kriegseinwirkungen und Emissionseinflüsse die Oberbodenkonzentrationen der Schwermetalle, und hier vor allem für Blei deutlich erhöht sind. Die abschließende Gefahrenbeurteilung ergab jedoch unter Beibehaltung der derzeitigen Verhältnisse in keinem Fall einen Sanierungsbedarf. Über eine reine Bestandsaufnahme hinaus bietet die Bodenbelastungskarte einige weitere Anwendungsmöglichkeiten: – Abgrenzung der wenigen Belastungszentren von großen Bereichen mit geringen Belastungen – Priorisierung des weiteren Untersuchungsbedarfes zur Gefahrenermittlung – Berücksichtigung der Ergebnisse bei Planungen insbesondere als ein Faktor bei der Standortauswahl – Ausweisung von Gebieten, in denen großflächig die Vorsorgewerte siedlungsbedingt überschritten sind. Dort können in diverser Hinsicht bodenschutzrechtliche Verfahrensvereinfachungen begründet werden Für die Untersuchungen im restlichen Stadtgebiet liegt mittlerweile ein Zuwendungsantrag über Landesfördermittel in Höhe von ca. 206.000 € vor, so dass bis Ende 2013 eine vollständige digitale Bodenbelastungskarte für die Stadt Köln zu erwarten ist. Geschäftsbericht 2010 / 2011 Gewässerschutz Wasser bedeutet Lebensraum für Pflanzen und Tiere und wird in allen Lebensbereichen des Menschen benötigt, als Trinkwasser, als Reinigungsmittel, als Transportmittel (Schifffahrt) und als Brauchwasser für Industrie und in der Landwirtschaft. Die nachhaltige Bewirtschaftung und der Schutz der Wasserressourcen hat eine große Bedeutung für einen intakten Naturhaushalt. Die Ressource Wasser ist vielfältigen Gefährdungen durch menschlichen Einfluss ausgesetzt. Wasserschutzgebiete 50 Prozent des Kölner Stadtgebietes sind als Wasserschutzgebiete für zehn innerhalb Kölns liegende Wasserwerke, ausgewiesen. Für das Wasserwerk Hürth ist ein weiteres Schutzgebiet mit Auswirkungen auf das Stadtgebiet Köln in Planung. Die Ausweisung der Wasserschutzgebiete und die Festlegung der Wasserschutzgebiets-Verordnungen erfolgt durch die Bezirksregierungen. Die Wasserschutzgebietsverordnungen tragen dem Schutz und dem Vorrang der Wasserversorgung der Bevölkerung Rechnung. Wasserschutzgebiete werden zum besonderen Schutz für Einzugsgebiete von Wassergewinnungsanlagen (Wasserwerken) festgelegt. Abhängig von der Nähe zu den Förderanlagen (Brunnen) sind in Wasserschutzgebieten Zonen mit zunehmend hohen Schutzzielen definiert. Bei jedem Nutzungsvorhaben ist zu prüfen, ob erhöhte Anforderungen für den Gewässerschutz oder Ausschlussgründe vorliegen. Beispielhaft sind hier die Erdwärmenutzung und die Niederschlagsversickerung zu nennen, bei denen Interessenkonflikte zwischen dem Gewässerschutz und anderen Belangen, auch politischen Zielvorgaben, wie den Klimaschutzzielen des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes oder Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkte existieren können. Ist das Vorhaben in einem Wasserschutzgebiet, können sich Einschränkungen für die Erdwärmenutzung bei der Tiefe der Bohrungen oder bei der oft zusätzlich gewünschten Nutzung zu Kühlzwecken, speziell bei Gewerbegebäuden, ergeben. Die Tiefenbeschränkung dient dem Vorsorgegrundsatz zum Schutz der Trennschichten der Grundwasserstockwerke, um einer Durchmischung unterschiedlicher Wasserqualitäten vorzubeugen. Ebenso wird eine Einleitung von zu Kühlzwecken erwärmtem Wasser zur Sicherung der Grundwasserqualität nur in sehr engem Rahmen zugelassen. Seite 16 Die Niederschlagsversickerung dient dem Erhalt des natürlichen Wasserkreislaufes und dem vorbeugenden Hochwasserschutz und ist in der Regel für neubebaute Grundstücke verpflichtend. Bei der Versickerung liegen die Interessen des Gewässerschutzes auf einer möglichst hohen Qualität des in den Untergrund eingeleiteten Niederschlagswassers. Deshalb wird bei Versickerungsanlagen innerhalb von Wasserschutzgebieten vorrangig auf die hohe Reinigungsleistung des Oberbodens, der so genannten belebten Bodenzone, gesetzt. Das bedeutet jedoch für alle Grundstücke, dass bestimmte (Grün-) Flächen für die Niederschlagsversickerung vorgesehen werden müssen. Dies kann sowohl bei den häufig sehr klein geschnittenen Privatgrundstücken, als auch bei den flächenintensiv genutzten Gewerbeflächen problematisch sein. In vielen Fällen können bei Neuplanungen, Grundstücksflächen nicht im erforderlichen Maße bereitgestellt werden. Bei auftretenden Interessenkonflikten wird immer abgewogen, ob neue Gesichtspunkte wie neue technische Entwicklungen die Genehmigung eines Vorhabens ermöglichen. In bedeutsamen Fragestellungen erfolgte in der Vergangenheit eine Anpassung der Wasserschutzgebietsverordnungen. Beispielsweise wurde 1999 eine grundsätzliche Regelung für eine genehmigungsfähige Verwendung von Recyclingmaterialien in allen Wasserschutzgebieten im Regierungsbezirk Köln aufgenommen. Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) Zur Vereinheitlichung der zahlreichen Gesetze und Verordnungen zum Schutz und zur Bewirtschaftung der oberirdischen und unterirdischen Wasserressourcen trat im Oktober 2000 die Europäische Wasserrahmenrichtlinie in Kraft. Sie regelt die europäische Wasserpolitik zum Schutz der Gewässer als Lebensraum für Pflanzen und Tiere und als Trinkwasserressource. Alle Mitgliedsstaaten der europäischen Union haben sich verpflichtet unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Nutzungen dem natürlichen Zustand der Gewässer bis zum Jahre 2015 möglichst nahe zu kommen. Dazu wurden Flussgebietseinheiten gebildet, die sicherstellen sollen, dass jede Einheit in koordinierter Weise über bestehende Länder- und Verwaltungsgrenzen hinweg bewirtschaftet werden. In Deutschland existieren 9 dieser Flussgebietseinheiten. Für die Stadt Köln maßgeblich ist die Flussgebietseinheit „Rhein“ mit den Teileinzugs- Geschäftsbericht 2010 / 2011 gebieten „Rheingraben Nord“ und „Wupper“. In einer ersten Phase ermittelte und dokumentierte das zuständige Landesministerium für Umwelt und Naturschutz (MUNLV) und die Bezirksregierungen Köln und Düsseldorf die Belastungen der Gewässer. Auf Grundlage dieser Daten wurden Überwachungsprogramme erstellt, um den Gewässerzustand nach europaweit harmonisierten Regeln zu beurteilen. Als Ergebnisse resultierten Maßnahmen für die Verbesserung der betroffenen Gewässer, die in einem Bewirtschaftungsplan der Öffentlichkeit vorgestellt wurden. Anfang 2011 beschloss der Umweltausschuss des Landtages den Plan und das Maßnahmenprogramm und führte diesen damit behördenverbindlich ein. Die nachfolgende Erarbeitung von Umsetzungsfahrplänen mit Maßnahmenpaketen und zeitlichen Prioritäten erfolgte in enger Zusammenarbeit zwischen dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt und den Stadtentwässerungsbetrieben (StEB). Für alle gegenüber der EU berichtspflichtigen Bäche wurden Maßnahmen erarbeitet, auf ihre Umsetzbarkeit geprüft und priorisiert. Durch die StEB wurden erste Ergebnisse dieses Abstimmungsprozesses Mitte des Jahres 2011 in zwei ganztätigen Workshops vorgestellt und mit den übrigen Beteiligten diskutiert. Die Umsetzung der Ziele soll im Rahmen der Gewässerunterhaltung und mit gezielten Renaturierungsmaßnahmen durch die Unterhaltungspflichtigen, den Stadtentwässerungsbetrieben Köln AÖR und dem Wupperverband, erfolgen. Die Abteilung Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft des Umweltamtes ist zuständig für die Erteilung der für die Umsetzung der Maßnahmen notwendigen Genehmigungen und Erlaubnisse. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Internetseite www.flussgebiete.nrw.de. Kommunales Grundwassermonitoring und Fahnenkartierung Ziel des kommunalen Boden- und Grundwasserschutzes ist es, noch unbelastetes Grundwasser vor Belastungen zu schützen und mögliche Schadstoffquellen zu erkennen und zu beseitigen. In der Vergangenheit war das Grundwasser unterhalb der Stadt Köln mit einer 2000-jährigen Siedlungsgeschichte durch Versickerungen und Grubenverfüllungen verunreinigenden Einflüssen ausgesetzt. Seite 17 Auch heute noch gelangen Schadstoffe durch Industrie, Verkehr und Landwirtschaft in den Boden und damit auch in das Grundwasser. Im Rahmen der Betriebsüberwachungen hat es schon früh den vorsorgenden Grundwasserschutz gegeben, der eine intensive Kontrolle beim Umgang und der Lagerung von wassergefährdenden Materialien vorsah. Zur Gewährleistung eines flächendeckenden, nachsorgenden Grundwasserschutzes werden mit der Einführung des stadtweiten Monitorings nun verstärkt Schritte eingeleitet, nachteilige Veränderungen der Grundwasserbeschaffenheit entsprechend den gesetzlichen Vorgaben und Beurteilungsmaßstäben zu erkennen und aufzuzeigen. Ziele des Grundwassermonitorings: – Schutz und Sicherstellung des Grundwassers für die Allgemeinheit sowie Abwehr von Gefahren – Ausreichende Informationen über den Zustand und die Qualität des Grundwassers im Stadtgebiet –Erkennen von Trends bezüglich der Grundwasserbeschaffenheit (Temperatur und Chemismus) mit Erfassung regionaler Qualitätsänderungen –Prioritätenfestlegung der Vielzahl von Schadensfällen –Die Früherkennung von möglichen Grundwasserschadensfällen und die Beweissicherung eintretender Schäden sowie das gezielte Auffinden von Eintragsquellen –Mit Hilfe eines lokal verdichteten Messstellennetzes lassen sich Erfolgskontrollen für eingeleitete Sanierungsmaßnahmen zur Beseitigung der negativen Beeinträchtigung des Grundwassers überprüfen. –Durch die Quantifizierung der anthropogenen Einflüsse im Stadtbereich können aufgrund der gewonnenen Basisdaten wasserrechtliche Verfahren (Brauchwasserforderungen, Geothermieanlagen) besser bewertet werden. Insgesamt sind 221 Messstellen über das Stadtgebiet verteilt. Dies entspricht etwa 1 Messstelle pro 1,84 Quadratkilometer. Dadurch sind statistische Auswertungen der Ergebnisse und zweidimensionale Darstellungen aller relevanten Parameter möglich, um somit unbeeinflusste von beeinflussten Bereichen möglichst einfach darzustellen. Fahnenkartierung: Im Rahmen des kommunalen Grundwasserschutzes untersuchen wir eine Vielzahl von chemischen Stoffen und Eigenschaften im Grundwasser, um die Grundwas- Seite 18 Geschäftsbericht 2010 / 2011 serbeschaffenheit zu kontrollieren und die gesetzten Ziele des Grundwasserschutzes zu erreichen. Dies sind vorrangig unbelastetes Grundwasser vor Schadstoffeinträgen zu schützen und, falls bereits die Störung eingetreten sein sollte, diese zu erkunden und zu beseitigen. An den beiden Teilaspekten der Stoffgruppe leichtflüchtiger Halogenkohlenwasserstoffe (LHKW) und der Temperaturverteilung lässt sich die Bedeutung des Grundwassermonitorings exemplarisch gut darstellen. Darüber hinaus stand die Erkundung einer PFT (Perfluorierte Tenside) – Belastungsfahne im Süden von Köln im Vordergrund. Wegen der sehr hohen Schadstoffkonzentrationen mussten intensive Recherchen und eingrenzende Untersuchungen durchgeführt werden, wodurch letztendlich der Ordnungspflichtige ermittelt werden konnte. Beispiel „LHKW Fahnen“: Nach Auswertung der ersten Monitoringdaten mussten für die genauere Erfassung der LHKW Belastungen im Grundwasser, insbesondere in Braunsfeld und Ehrenfeld, die Messstellendichte erhöht werden. Die leichtflüchtigen Halogenkohlenwasserstoffe (LHKW) mit hohem wassergefährdenden Potenzial, stellen wegen ihrer Stoffeigenschaften und der ehemals universellen Einsetzbarkeit als Entfettungs- und Lösungsmittel in Industrie (Metallverarbeitung) und Gewerbe (Reinigungen) immer noch ein ernst zu nehmendes Gefahrenpotenzial dar. Die wichtigsten Stoffe dieser Gruppe sind als Trichlorethen (TRI) oder Tetrachlorethen (PER) beziehungsweise Tetrachlormethan (TETRA) bekannt. In den gut durchlässigen sandigen-kiesigen Terrassensedimenten des Rheins zeichnen sich die LHKW im Boden und Grundwasser durch eine ausgeprägte Stabilität und hohe Mobilität aus. LHKW breiten sich im Grundwasser aus und bilden bis zu mehrere Kilometer lange Schadstofffahnen. In der Abbildung sind die mit LHKW beaufschlagten Grundwasserbereiche farblich hervorgehoben. Überwiegende Bereiche zeigen keine oder nur geringe Gehalte an LHKW im Grundwasser (hier grün dargestellt). In diesen Gebieten hat das Grundwasser bezogen auf den Parameter LHKW Trinkwasserqualität. Schwerpunkte der Belastung sind auf einige Bereiche jahrhunderte langer und intensiver industriell genutzten Stadtviertel beschränkt. Lang andauernder Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, häufig ohne dass Sicherheitsvorkehrungen das Versickern in den Untergrund verhindert hätten, zogen ein Eindringen eben dieser Schadstoffe bis hin zum Grundwasser nach sich. Summe der LHKW Belastungen im Grundwasser im April 2011 in Mikrogramm pro Liter Grundwasser Der universelle Einsatz und die große Verbreitung der LHKW sind zwei der Hauptursachen Geschäftsbericht 2010 / 2011 Seite 19 für die Verunreinigung des Grundwassers im Kölner Stadtgebiet. Insbesondere kleinere metallverarbeitende Betriebe aber auch chemische Textil-Reinigungen, die zeitweise in jedem Ortsteil nur kurze Zeit existierten, stellen mögliche Eintragsquellen dar. Umland. Das relativ kühle Grundwasser fließt aus dem Erftkreis beziehungsweise dem Bergischen Land kommend in Richtung Rhein und erwärmt sich dort, aufgrund des hohen Wärmeeintrages durch Gebäudefundamente, Tiefkeller, U-Bahnen oder durch die Sonneneinstrahlung. Obwohl der Einsatz an LHKW seit 1992 in Deutschland nicht mehr zulässig ist, sind die ehemaligen Betriebsstandorte immer noch mögliche Eintragsherde. Anhand der Belastungskarten können nun Areale eingegrenzt werden, um die Betriebstandorte, die bislang nicht erfasst und untersucht wurden, zu kontrollieren. Auch eine gesteigerte biologische Aktivität auf Grund des Abbaus von Schadstoffen im Grundwasser kann zu räumlich begrenzten Temperaturerhöhungen im Grundwasser führen. Nach Ermittlung und Sanierung der Belastungsschwerpunkte mit geeigneten Maßnahmen gehen die Aktivitäten der Mikroorganismen wieder zurück und es wird sich wieder eine niedrigere Grundwassertemperatur einstellen. Beispiel „Temperaturverteilung im Stadtgebiet“: Die Temperaturverteilung in urbanen Gebieten geht auf hohe Anteile an versiegelten und tiefgründig bebauten Flächen zurück. Im zentralen Stadtbereich mit einer nahezu komplett versiegelten Oberfläche existiert meist eine Wärmeinsel. Im Bereich dieser urbanen Wärmeinsel liegt die Temperatur etwa 3-4 Grad höher als im weniger dicht bebauten, zum Teil landwirtschaftlich geprägten Durch zu hohe Energieeinträge beispielsweise durch grundwasserbetriebene Klimaanlagen kann es zur übermäßigen Aufheizung und damit Schädigung des Grundwassers und der dort lebenden Organismen kommen. Die Verteilung und Entwicklung der Temperatur ist für das Ökosystem Grundwasser immens wichtig. Der Zustand der innerstädtischen Erwärmung des Untergrundes birgt jedoch auch die Chance, die dort gespeicherte Energie zu nutzen. Die gewinnbaren Energiemengen reichen aus, um einen großen Anteil des Wärmebedarfs in Städten für viele Jahre zu decken. Entscheidend ist nur, dass dies vernünftig geschieht. Vor dem Hintergrund des Klimawandels und der vermehrten Nutzung erneuerbarer Energie bedarf es eines nachhaltigen Untergrundmanagements. Gekoppelt mit einer langfristig angelegten Grundwasserüberwachung besteht hier die Möglichkeit Grundwasser- und Klimaschutz aktiv und sinnvoll zu unterstützen. Temperaturverteilung in oC im April 2011 „PFT-Fahnen“: Aktuelle Schadensfälle in ganz Deutschland zeigen auf, dass die Nutzung von Perfluorierten Tensiden (PFT) in verschiedenen industriellen Prozessen und Produkten eine Gefährdung und Beeinträchtigung von Gewässern nach sich ziehen kann. Aus diesen Gründen wurde die Stoffgruppe der PFT in der Geschäftsbericht 2010 / 2011 PFT-Konzentrationen in mg/l im April 2011 Monitoringkampagne 2010 das erste Mal mit betrachtet. An Hand der Ergebnisse ist zu erkennen, dass auch im Bereich des Kölner Stadtgebietes verschiedene durch PFT beeinträchtigte Bereiche existieren. Seite 20 Insbesondere die nahe den Kiesgruben südlich von Immendorf ermittelten sehr hohen PFT-Gehalte implizierten weitere Erkundungsmaßnahmen. Im Rahmen der Amtsermittlung wurden in einer abgestuften Vorgehensweise verschiedene Betrachtungsebenen im Grundwasser erstellt, so dass ein detailliertes Bild der Belastungsfahne erstellt und der Eintrag auf ein Industriegebiet südlich von Immendorf und den Kiesseen beschränkt werden konnte. Als Ursache für die PFT-Kontamination hat sich mit größter Wahrscheinlichkeit der Einsatz von Feuerlöschschäumen, die bis 2004 zu Übungszwecken eingesetzt wurden, herauskristallisiert. Diverse andere Ursachen, wie Havarien, Unfälle und sonstige Nutzungen konnten, abgesichert über zusätzliche umfangreiche Bodenuntersuchungen, ausgeschlossen werden. Die ordnungspflichtige Firma wird bei der Ermittlung und Konzeption von Sicherungs- und Sanierungsschritten von Seiten der Bezirksregierung Köln als zuständige Behörde begleitet. Geschäftsbericht 2010 / 2011 B. Bauen und Umwelt Bauen bedeutet immer auch einen Eingriff in den Naturhaushalt, so dass das Umwelt- und Verbraucherschutzamt bei Genehmigungsverfahren zu Bauanträgen und grundstücksbezogenen Anfragen sowie bei Industriebauvorhaben nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz zu den unterschiedlichen Umweltaspekten gehört und beteiligt wird. Altlasten In der Regel wird zur Klärung der Altlastensituation als erstes ein Abgleich mit dem Kataster über altlastverdächtige Flächen und Altlasten herangezogen. Ergibt sich hieraus ein Bodenbelastungsverdacht, ist zu klären, ob tatsächlich eine Bodenbelastung vorhanden ist und ob von ihr Gefahren für das beabsichtigte Vorhaben und die Nutzer ausgehen. Dieser Nachweis ist durch Untersuchungen des Bodens, der Bodenluft und des Grundwassers zu erbringen. Bestätigt sich im Rahmen der Untersuchungen für ein Bodengutachten der Altlastenverdacht, können Sicherungs- beziehungsweise Sanierungsmaßnahmen erforderlich sein. Vorsorgender Bodenschutz Im Stadtgebiet der Stadt Köln sind wertvolle Hochertragsböden weit verbreitet. Lößboden wie Parabraunerden und Braunerden sind Bodenarten, die eine hohe natürliche Bodenfruchtbarkeit aufweisen. Diese Böden unterliegen einer besonderen Schutzwürdigkeit und -bedürftigkeit, und es wird frühzeitig für eine sachgerechte Abwägung im Planungsverfahren geklärt, welche Bodenfunktionen durch den geplanten Eingriff betroffen sind und ob diese ausgeglichen werden können. Dafür sind Bodenuntersuchungen und Bodenschutzkonzepte erforderlich. Genehmigungsverfahren nach Bundesimmissionsschutzrecht Durch die Übernahme immissionsschutzrechtlicher Aufgaben vom Land Nordrhein-Westfalen durch die Stadt Köln sind in Baugenehmigungsverfahren nunmehr auch immissionsschutzrechtliche Stellungnahmen erforderlich. Dies führte vor allem für gewerbliche Vorhaben zu Änderungen im Verfahrensablauf. Unter den gewerblichen Bauvorhaben verursachen insbesondere Gaststätten und Flächen für Außengastronomie einen erhöhten Prüfaufwand, da zum Schutz der umliegenden Nachbarschaft oftmals Immissionsgutachten gefordert werden. Seite 21 Die Abteilung „Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft (IWA)“ prüft und bewertet diese im Baugenehmigungsverfahren. Ähnliches gilt für gewerbliche Vorhaben außerhalb von Gewerbegebieten, deren Auswirkungen (Lärm- und Geruchsbelästigungen) auf die benachbarten Nutzungen zu prüfen sind. Neben gewerblichen Vorhaben im Baugenehmigungsverfahren sind Genehmigungsverfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz für industrielle Bauvorhaben für die Fachabteilung hinzugekommen. Geothermie – Wärmepumpen zur Nutzung von Erdwärme In den letzten Jahren hat der Einsatz von Wärmepumpen zur Nutzung von Erdwärme zur Wärmeversorgung von Gebäuden auch auf dem Kölner Stadtgebiet stark zugenommen. Die Erschließung der oberflächennahen Erdwärme als Wärmequelle kann durch die Förderung von Grundwasser über Brunnenbauwerke (WasserWasser-Wärmepumpen) oder über das Einbringen von Kunststoffrohren in den Boden, die mit einer Wärmeträgerflüssigkeit befüllt werden (Erdwärmesonden, -kollektoren), erfolgen. Wesentlich für den Einsatz von Wärmepumpen jeder Art ist, dass die zu versorgenden Häuser einen sehr guten Wärmedämmstandard haben. Andernfalls kann der Energieverbrauch für den Betrieb der Wärmepumpenanlage so groß werden, dass die gewünschte Energieersparnis wieder aufgezehrt wird. In Köln existieren zurzeit rund 900 Gebäude die ihren Wärmebedarf für Heizung und in vielen Fällen auch Warmwasser ganz oder teilweise über Anlagen zur Erdwärmenutzung decken. Steigende Energiekosten und die Verpflichtung aus dem Erneuerbare-EnergienWärme-Gesetz (EEWärmeG) bei Neubauvorhaben einen Teil des Wärmebedarfs aus erneuerbaren Energien zu decken, führt dazu, dass die Anzahl dieser Anlagen weiter stark zunehmen wird. In den Jahren 2007- 2011 wurden im Schnitt jährlich 130 Anträge auf Wasserrechtliche Erlaubnis für Anlagen zur Erdwärmenutzung gestellt. Diese teilen sich zu ca. 30 % auf Wasser-Wasser-Wärmepumpen und zu 70 % auf Sondenanlagen auf. Das Umwelt- und Verbraucherschutzamt prüft im Erlaubnisverfahren, dass das Grundwasser durch den Geschäftsbericht 2010 / 2011 Betrieb der Erdwärmeanlagen und die erforderlichen Bauarbeiten nicht negativ verändert wird. Besonders bei Büro- und Geschäftshäuser soll in vielen Fällen auch der Kühlbedarf für die Gebäudeklimatisierung über die Erdwärmeanlagen gedeckt werden. In diesen Fällen ist sicherzustellen, dass es zu keiner unzulässigen Erwärmung des Grundwassers kommt. Der Überwachung vor Ort kommt in der Bauphase eine große Bedeutung zu, da nach Abschluss der Arbeiten – speziell bei Sondenanlagen – kaum noch die Möglichkeit besteht, die korrekte Bauausführung der unterirdischen Anlagenteile zu kontrollieren. In den Folgejahren, während des Betriebes der Erdwärmeanlagen, geschieht die Überwachung anhand von Betriebsprotokollen und stichprobenartigen beziehungsweise bei großen Anlagen, wiederkehrenden Ortsbesichtigungen. Schwerpunkte der Überwachung werden auch zukünftig – neben den bauzeitlichen Kontrollen – auf großen Erdwärmeanlagen und dort besonders bei gemeinsamer Nutzung zu Heiz- und Kühlzwecken, liegen. Ökokonten für Eingriffe in Natur und Landschaft Baumaßnahmen und sonstige Vorhaben im unbebauten Außenbereich sind oft mit Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden, für die nach den Bestimmungen des Naturschutzrechts ein Ausgleich oder Ersatz zu leisten ist. Für Vorhabenträger, die häufiger Eingriffe in Natur und Landschaft vornehmen müssen, gibt es die Möglichkeit die Genehmigungsverfahren durch Einrichtung eines sogenannten Ökokontos zu beschleunigen. Hierbei werden auf Grundlage vertraglicher Vereinbarungen zwischen einem Eingreifer und der Unteren Landschaftsbehörde auf geeigneten Flächen entsprechende Naturschutz- und Landschaftspflegemaßnahmen bereits im Vorgriff von Baumaßnahmen realisiert. Auf einem Ökokonto werden die Vorleistungen für den Naturschutz auf der „Haben-Seite“ mittels sogenannten Biotopwertpunkten erfasst sowie die später notwendigen Eingriffe in Natur und Landschaft auf der „SollSeite“ verbucht und damit ähnlich eines Bankkontos gegeneinander aufgerechnet. Vorteile eines Ökokontos sind die schnellere Abwicklung von Vorhaben, da die in Köln mittlerweile aufwändige Suche nach einzelnen Kompensationsflächen entfällt Seite 22 und Abstimmungsverfahren verkürzt werden, indem die Kompensationsermittlung mittels Biotopwertpunkten in einem vereinfachten Verfahren erfolgt. Daneben erhöht sich die Planungssicherheit für die antragstellenden Ökokonto-Partner, da eine klarere Zeitplanung möglich ist. Letztlich führt dies auch zu Verfahrenskostenersparnissen. Die vorgezogenen Kompensationsmaßnahmen sind unmittelbar ökologisch wirksam. Die Natur wird schon „repariert“ bevor sie zerstört wird. Außerdem ist es möglich anstatt kleinflächiger Kompensationsmaßnahmen zusammengefasste Maßnahmen auf größerer Fläche zu planen und zu realisieren und sie so eine wesentlich höhere ökologische Wirksamkeit entfalten. Artenschutz Der Artenschutz ist grundsätzlich bei allen Planungsund Genehmigungsverfahren, aber auch bei ansonsten grundsätzlich genehmigungsfreien Vorhaben oder Tätigkeiten durch Jedermann zu beachten. In zahlreichen Verfahren wurde dies seit 2003 abschließend gerichtlich überprüft. Konkrete Beispiele hierzu: Bei der Wärmedämmung von Fassaden kann es zu Konflikten mit Schwalbennestern kommen. Bei Dachausbauten oder Gebäudeabrissen können Mauersegler, Eulen oder auch Fledermäuse betroffen sein. Ein alter, von einem Steinkauz bewohnter Obstbaum auf einer Weide muss geschützt werden. Bäume dürfen nicht gefällt oder zurückgeschnitten werden, wenn darin Vogel brüten. Kommt es also zu solchen Problemen, ist die Zustimmung der Unteren Landschaftsbehörde (ULB) erforderlich, bevor von den Vorgaben des Artenschutzrechtes abgewichen werden kann. In besonderem Maße gilt dies bei Planungs- und Genehmigungsverfahren. Hierbei sind nach Abstimmung mit der ULB oftmals Kartierungen der wahrscheinlich betroffenen Arten im Vorfeld erforderlich, um das Verfahren nicht unnötig zu verzögern. Ist eine geschützte Art in ihrem örtlichen Bestand durch das geplante Vorhaben erheblich beeinträchtigt, so ist das Vorhaben nur zulässig, wenn der betroffene ArtenBestand durch unterstützende Maßnahmen erhalten Seite 23 Geschäftsbericht 2010 / 2011 werden kann oder Ersatzlebensräume an anderer Stelle – möglichst in der Nähe des Eingriffs – geschaffen werden. Dies ist durch den Vorhabenträger sicher zu stellen. Zu beachten ist hierbei, dass die jeweiligen Maßnahmen schon funktionsfähig sein müssen, wenn mit dem Eingriff begonnen wird. Sollte all dies nicht möglich sein, kann das geplante Vorhaben im schlimmsten Falle auch untersagt werden. Lärmvorsorge Das Sachgebiet Lärmvorsorge beschäftigt sich mit der Bewertung von Flächen hinsichtlich der Lärmbeeinträchtigung aus Straßen-, Schienen-, Wasser und Flugverkehr und ihre Nutzungseignung. Städtebauliche Planungskonzepte und Bebauungspläne werden auf Lärmeinflüsse geprüft, die Lärmsituation bewertet und erforderliche Lärmschutzmaßnahmen dargestellt. Auswirkungen auf die Nachbarschaft fließen dabei mit ein. Auch besondere Bauvorhaben beispielsweise bei öffentlicher finanzieller Förderung werden hinsichtlich der Lärmsituation beurteilt. Hier erfolgt auch die Prüfung von städtischen Straßenaus- und -neubauvorhaben gemäß Verkehrslärmschutzverordnung (16. Bundesimmissionsschutzverordnung BImSchV). Im Baugenehmigungsverfahren und im Rahmen des An- und Verkaufs städtischer Grundstücke informiert die Lärmvorsorge andere Fachämter über Lärmbeeinträchtigungen aus dem Straßen-, Schienen-, Wasser- und Flugverkehr. Neben den Fachämtern berät sie auch externe Vorhabenträger lärmfachlich und erstellt für beide die Anforderungsprofile zu den erforderlichen Lärmgutachten beispielsweise im Bebauungsplanverfahren und im vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren. C. Maßnahmen zum Schutz des Menschen Luftreinhaltung Durch zahlreiche Produktions- und Verbrennungsprozesse wird die Luft mit Schadstoffen, die negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und unsere Umwelt haben, belastet. Die Palette der gesundheitlichen Wirkungen reicht von Reizungen der Atemorgane (durch Stickoxide), über toxische Wirkungen (durch Blei, Cadmium und Ozon) bis zu kanzerogenen Wirkungen (durch Benzol und Feinstaub). Daneben gibt es Gase, die zur Erderwärmung beitragen wie beispielsweise Kohlendioxid und Methan. Sie werden auch als Treibhausgase bezeichnet, da sie ähnlich wirken, wie die Glasscheiben eines Gewächshauses. Die in den EU-Luftqualitätsrichtlinien und in den nationalen Regelwerken festgelegten Belastungsgrenzwerte für Schadstoffe sind durch die internationalen Fachgremien (wie die Weltgesundheitsorganisation WHO) breit abgestützt. Sie orientieren sich am Schutz der menschlichen Gesundheit und sollen auch besonders anfällige Risikogruppen vor Schäden bewahren. Ein ausreichender Schutz vor Luftschadstoffen ist daher eine Grundvoraussetzung für gesunde Lebensverhältnisse. Aus diesem Grunde werden in Bau- und Planungsverfahren die Luftschadstoffe intensiv geprüft. Die Emittenten der Luftschadstoffe sind in Köln insbesondere der Verkehr, die Industrie und Kleinfeuerungsanlagen. Als dominierender Verursacher der Stickoxidemissionen wurde in Köln der motorisierte Fahrzeugverkehr identifiziert. Besonders verkehrsreiche Standorte weisen deutliche Grenzwertüberschreitungen für Stickstoffdioxid auf. Die industriellen Emissionen sind in den letzten Jahrzehnten erheblich begrenzt worden und stellen in der Regel keine Gefährdung dar. Als Maßnahme aufgrund einzelner Unglücke, wurde das Störfallmanagement und der Schutz der Bürgerinnen und Bürger deutlich verbessert. Umweltzone Der Verkehr insbesondere der Güterverkehr hat in den letzten Jahrzehnten erheblich zugenommen und ist heute das Umweltproblem Nr. 1. Sowohl Luft- als auch Lärmbelastungen gehen in hohem Maße von den motorisierten Verkehrsmitteln in der Stadt aus. Aufgrund der seit 2003 durchgeführten Messkampagnen wurde deutlich, dass es in Köln punktuell Probleme Seite 24 Geschäftsbericht 2010 / 2011 mit Feinstaub (PM10) gibt, dass aber der ab 2010 gültige Grenzwert für Stickstoffdioxid an vielen Stellen im inneren Stadtgebiet überschritten wurde. Der Hauptverursacher für die hohe Stickoxid-Belastung und auch für den Feinstaub ist der motorisierte Straßenverkehr. Es wurde daher im Luftreinhalteplan für Köln festgelegt, ab Januar 2008 eine Umweltzone einzurichten. Die Umweltzone ist ein Bereich in den nur schadstoffarme Fahrzeuge Zufahrt haben sollen. Die Fahrzeuge werden in vier Schadstoffgruppen eingeteilt. Kraftfahrzeuge der Schadstoffgruppen 2 bis 4 erhalten sogenannte Umweltplaketten (rot, gelb, grün) zur Kennzeichnung ihrer Schadstoffeigenschaften. In die von zahlreichen Städten eingerichteten Umweltzonen dürfen nur noch Fahrzeuge fahren, die mit einer in dieser Umweltzone erlaubten Plakette versehen sind. Die Umweltzone Köln wurde zum Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger 2008 als eine der ersten in Deutschland eingeführt. Derzeit dürfen nur noch Fahrzeuge mit einer Umweltplakette (rot, gelb oder grün) in die Umweltzone einfahren. Da die unterschiedlichen Interessengruppen in verschiedenen Arbeitskreisen zur Vorbereitung der Umweltzone eingebunden waren, lief die Einführung der Umweltzone in Köln trotz einiger Skepsis und Widerständen relativ reibungslos ab. Zur Unterstützung gab es Übergangsregelungen und die Möglichkeit von zeitlich begrenzten Ausnahmegenehmigungen. Der durch die Auswertung der NO2 - und Feinstaubmessdaten für das erste Jahr mit Umweltzone belegte Rückgang der punktuell gemessenen Feinstaubbelastung beziehungsweise die durchschnittliche Reduzierung der Stickstoffdioxidbelastung zeigt, dass die Einführung der Umweltzone Köln eine geeignete Maßnahme zur Senkung der Luftverschmutzung ist. Die Stickstoffdioxidgrenzwerte werden jedoch weiterhin großflächig erheblich überschritten. Deshalb haben die Bezirksregierung Köln und das LANUV vorgeschlagen, neben den zahlreichen Einzelmaßnahmen insbesondere die Kölner Umweltzone auszudehnen. Dieser Vorschlag wurde von der Stadt Köln akzeptiert und der folgende Zeitplan vorgeschlagen: Ab 01. April 2012: Räumliche Ausdehnung der Kölner Umweltzone auf rd. 88 km ² Ab 01. Januar 2013: Ausschluss der Fahrzeuge mit roter Plakette Ab 01. Juli 2014: Ausschluss der Fahrzeuge mit gelber Plakette Aktuelle Informationen finden Sie unter www.stadt-koeln.de/3/umwelt/umweltzone Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie Lärm zählt mit zu den größten Umweltproblemen – er stört, belastet und verursacht Erkrankungen. Die Europäische Union hat sich daher zum Ziel gesetzt, die Bevölkerung in Europa besser vor Lärm zu schützen. Mit der EU Umgebungslärmrichtlinie RL 2002/49 zielt die Europäische Union darauf ab, schädliche Umwelteinwirkungen durch Umgebungslärm zu vermeiden und zu vermindern. Als Umgebungslärm im Sinne dieser Richtlinie werden belästigende und gesundheitsschädliche Geräusche im Freien, die durch menschliche Aktivitäten hervorgerufen werden, bezeichnet. Für die Schallquellen (Straßen, Schienen, Flughäfen, große Gewerbe- und Industrieanlagen einschließlich Häfen) verpflichtet die Richtlinie die Mitgliedsstaaten in einem vorgegebenen Zeitrahmen zur: – Erstellung von (strategischen) Lärmkarten (Lärmkartierung), –Information der Öffentlichkeit über die Lärmbelastungen und die damit verbundenen Wirkungen, –Information der EU-Kommission über die Lärmbelastung und die Betroffenheit der Bevölkerung in ihrem Hoheitsgebiet, –Aufstellung von Lärmaktionsplänen, wenn bestimmte, von den einzelnen Mitgliedstaaten in eigener Verantwortung festgelegte Kriterien zur Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen oder zum Schutz und Erhalt ruhiger Gebiete nicht erfüllt sind. Diese Arbeiten sind alle 5 Jahre zu aktualisieren. Es handelt sich also um ein mehrstufiges Verfahren. Der Ablauf der Lärmminderungsplanung: – Lärmkartierung Für das Kölner Stadtgebiet wurden die Arbeiten für die erste Stufe der Lärmkartierung zu Straßen, sonstigen Schienenwegen (Schienen die nicht zum Schienennetz des Bundes zählen, wie beispielsweise Straßenbahnen), sowie Gewerbe und Industrie einschließlich Häfen im Geschäftsbericht 2010 / 2011 August 2008 vom Umwelt- und Verbraucherschutzamt abgeschlossen. Die erstellten Lärmkarten für Köln für den Gesamttag (0-24 Uhr) und für die Nacht (22-6 Uhr) sind im Umgebungslärmportal des Landes Nordrhein-Westfalen eingestellt und können dort eingesehen werden: www.umgebungslaerm.nrw.de Die Ergebnisse der Kartierung durch das Eisenbahnbundesamt werden in einem eigenen Internetauftritt unter http://laermkartierung.eisenbahn-bundesamt.de dargestellt. Sie können auch auf dem Umgebungslärmportal des Landes Nordrhein-Westfalen eingesehen werden. Sie stehen den Kommunen in Nordrhein-Westfalen insofern erst seit diesem Zeitpunkt als digitale Datensätze in einer für die erforderlichen Auswertungen zur Lärmaktionsplanung teilweise geeigneten Form zur Verfügung. Wichtig ist, dass die Lärmkarten nach der nationalen Verordnung zur EU-Umgebungslärmkartierung (34. Bundes-Immissionsschutz-Verordnung) auf Berechnungen und nicht auf Messungen basieren. – Lärmaktionsplanung Die EU-Umgebungslärmrichtlinie sieht vor, nach Abschluss der Lärmkartierung eine Lärmaktionsplanung für stark belastete Bereiche zu erstellen und die Bevölkerung und interessierte Institutionen an der Lärmaktionsplanung zu beteiligen. Außerdem sollten gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie „Ruhige Gebiete“ gegen eine Zunahme von Lärm geschützt werden. Die Lärmaktionspläne sollen Grundlage von Maßnahmenprogrammen werden, mit denen die Lärmbelastung für die Gesamtheit der Betroffenen reduziert werden soll. Ein Anspruch des Einzelnen auf Umsetzung von Maßnahmen ist jedoch nicht gegeben. Maßgeblich für den Ablauf der Lärmaktionsplanung in NordrheinWestfalen ist der Erlass des Ministeriums für Umwelt und Natur, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 07.02.2008 „Lärmaktionsplanung“. Demnach ist eine Lärmaktionsplanung zumindest dann durchzuführen, wenn im Mittel für den Gesamttag (0 -24 Uhr) 70 dB(A) und nachts (22 - 6 Uhr) 60 dB(A) beziehungsweise für Fluglärm 65 dB(A) (Gesamttag) /55 dB(A) (nachts) überschritten werden. Seite 25 – Analyse Das Umwelt- und Verbraucherschutzamt der Stadt Köln beauftragte 2009 ein Gutachterbüro mit der Analyse der Belastungssituation und Ermittlung von Belastungsschwerpunkten (Bereiche mit einer Vielzahl von Einwohnern mit besonders hohen Lärmbelastungen, so genannte Hot Spots) sowie der Erarbeitung eines strategischen Konzeptes. Diese Arbeiten liegen seit Ende März 2010 in schlussabgestimmter Form vor. – Öffentlichkeitsbeteiligung Ende November 2010 startete die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmaktionsplanung. In Anlehnung an das Pilotprojekt des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen mit der Stadt Essen zur Lärmaktionsplanung in Essen, hatte sich die Stadt Köln im Vorfeld der Planungen für ein elektronisches Partizipationsverfahren per Internet ähnlich der Beteiligungsverfahren zum Kölner Bürgerhaushalt entschieden. Drei Wochen, vom 23. November bis 12. Dezember 2010 konnten Kölnerinnen und Kölner über die Internetplattform „Köln aktiv gegen Lärm“ (http://laermaktionsplanung.stadt-koeln.de) Lärmbrennpunkte in ihrem Wohngebiet benennen und Vorschläge zur Lärmminderung machen. Neben dem Online-Portal gab es das Angebot für Bürgerinnen und Bürger sich telefonisch oder mittels eines Formulars schriftlich an der Lärmaktionsplanung zu beteiligen. Die Beteiligung in der ersten Online Phase war umfangreich. 2.313 Bürgerinnen und Bürger haben 1.646 Vorschläge (Eingaben) geschrieben sowie Vorschläge kommentiert (962 Kommentare) und/oder bewertet (13.253 Bewertungen). Dabei enthalten die 1.646 Vorschläge rund 2.180 Nennungen von Lösungsansätzen zur Lärmminderungsplanung, die das Umwelt- und Verbraucherschutzamt der Stadt Köln auswertete. Etwa 75 % der Vorschläge erfolgten über das Internet. Rund 52.000 Bürgerinnen und Bürger informierten sich lesend auf der Plattform. Das Interesse der Teilnehmer lag insbesondere auf den Lärmarten: Straßenlärm, Fluglärm und Schienenlärm der Deutschen Bahn. Zentrale Themen waren: Geschwindigkeit, Lärmschutzwände, Verkehrsführung, Verkehrsüberwachung, Nachtflugregelungen, Straßenraumgestaltung, Flüsterasphalt sowie LKW-Fahrverbote. Geschäftsbericht 2010 / 2011 Viele der eingebrachten Beiträge sind sehr konstruktiv und als Erkenntnisgewinn für die Verwaltung anzusehen. Sehr häufig wurden dabei komplexe Sachverhalte und verschiedene Lärmbereiche angesprochen. Der Anteil dieser komplexen Beiträge war erheblich höher als zuvor angenommen. Die datentechnischen Aufarbeitungen und Auswertungen durch das Umwelt- und Verbraucherschutzamt der Stadt Köln und dem Gutachterbüro sowie die erforderlichen Abstimmungs- und Überprüfungsprozesse mit den zuständigen Dienststellen und Behörden innerhalb und außerhalb der Stadtverwaltung fielen auch umfangreicher aus, als ursprünglich kalkuliert. Die zweite Beteiligungsphase der Lärmaktionsplanung startete Ende 2011. Hier erhielten die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die aus Beteiligungsphase 1 abgeleiteten Maßnahmen und Konzepte zur Lärmminderung in Köln noch mal zu kommentieren. Auch diese Phase erfolgte über die Internetplattform „Köln aktiv gegen Lärm“. Zur Zeit werden die Ergebnisse dieser 2. Beteiligungsphase ausgewertet. Im Anschluss der Öffentlichkeitsbeteiligung wird der Lärmaktionsplan für die Stadt Köln erstellt und zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt. Danach wird der Rat der Stadt Köln ihn abschließend beraten und beschließen. Die Ergebnisse werden ins städtische Internet eingestellt. Lärmaspekt bei Großveranstaltungen Die Vereinbarkeit von Veranstaltungen mit den Bedürfnissen der unmittelbar umliegenden Wohnbevölkerung einschließlich der Berücksichtigung der immissionsrechtlichen Belange, stellt auch in Köln vielfach einen Schwerpunkt der Überlegungen bei der Entscheidung über Großveranstaltungen dar. Die notwendigen immissionsrechtlichen Ausnahmegenehmigungen werden auf Grundlage der einzuhaltenden Immissionsrichtwerte des für die Stadt Köln maßgeblichen Landesimmissionsschutzgesetzes NW – insbesondere die §§ 9 und 10 – erteilt. Bei Großveranstaltungen mit musikalischem Bühnenprogramm in einer Umgebung mit dichter Wohnbebauung ist die Einhaltung der in dem Runderlass angegebenen Richtwerte nicht in allen Fällen, im Innenstadtbereich von Köln fast niemals möglich. Sofern an der Durchführung der Veranstaltung ein herausragendes öffentliches Interesse besteht, ist die Überschreitung der Immissionsrichtwerte im Einzelfall Seite 26 möglich unter der Voraussetzung, dass gesundheitliche Beeinträchtigungen der Anwohnerinnen und Anwohner ausgeschlossen werden. Diese Voraussetzung ist erfüllt, sofern unter analoger Anwendung der Richtwerte der Arbeitsstättenverordnung an den Wohnungen der Mittelwert von 85 Dezibel (A) sowie der Wert für Lärmspitzen von 90 Dezibel (A) – gemessen 0,5 Meter vor dem geöffneten Fenster oder an einem adäquaten Ersatzmessstandort nicht überschritten werden. Analog zu den Bestimmungsverfahren der TA Lärm wird zudem ein Zuschlag von bis KI = 6 Dezibel (A) festgelegt, der die besondere Auffälligkeit der Immissionen durch Impulshaltigkeit berücksichtigt. Dies gilt allerdings nur für Veranstaltungen mit einer Gesamtspieldauer von weit unter 8 Stunden bei dieser Lärmexposition und auch nur für maximal 5 Veranstaltungstage im Jahr. Diese Vorgehensweise – die sogenannten Ringfestkriterien wurden vom Umwelt- und Verbraucherschutzamt entwickelt, mit der Bezirksregierung Köln, dem Landesumweltamt NRW und dem Landesumweltministerium NRW abgestimmt und bei der Genehmigung des ersten Ringfestes in Köln angewandt. Die Einhaltung der Richtwerte ist zwingend geboten. Eine Ausnahmegenehmigung nach dem Landesimmissionsschutzgesetz NW bei solchen Veranstaltungen wird ausschließlich auf der Grundlage eines durch einen unabhängigen Gutachter gefertigten Schallschutzprognosegutachtens erteilt, das die Einhaltung der Richtwerte bereits im Vorfeld dokumentiert. Weiterhin werden während der Veranstaltungen gutachterliche Lärmmessungen durchgeführt, die nachweisen, dass die Richtwerte während der Veranstaltung eingehalten wurden. Da die Behandlung und Regelung der Lärmproblematik eine der Grundsatzvoraussetzungen für die Genehmigung von Großveranstaltungen darstellt, wurden die genannten Verfahren als bindende Handlungsanweisung explizit im Vergabekonzept für die zentralen Innenstadtplätze in Köln erfasst. Geschäftsbericht 2010 / 2011 Lebensmittelüberwachung und Lebensmitteluntersuchungen Ziel der amtlichen Lebensmittelüberwachung ist es, die Verbraucherinnen und Verbraucher vor Gefahren, Irreführung und Täuschung zu schützen. Sie kontrolliert, ob alle rechtlichen Vorschriften im Verkehr mit Lebensmitteln, Kosmetika, Tabakerzeugnissen sowie Bedarfsgegenständen – das sind alltägliche Gebrauchsgegenstände, mit denen der Mensch oder ein Lebensmittel in Berührung kommt – eingehalten werden. Zwar liegt heute die Hauptverantwortung für die verkauften Produkte bei den Herstellern und Händlern, doch die Kontrollen durch die Behörden sind weiterhin erforderlich. Die planmäßigen Überprüfungen erfolgen nach einer Risikoanalyse der Betriebe in bestimmten zeitlichen Abständen, aber auch aus besonderem Anlass aufgrund von Verbraucherbeschwerden, Beanstandungen oder Mitteilungen anderer Behörden und Meldungen des durch die EU aufgebauten Schnellwarnsystems. Zur Vermeidung von Beanstandungen ist die Lebensmittelüberwachung (LMÜ) aber auch präventiv tätig. Schon vor Geschäftsbeginn oder bei geplanten Änderungen und Erweiterungen des Betriebes und Warenangebotes können sich Gewerbetreibende beraten lassen. Die Durchführung der Betriebskontrollen erfolgt durch die Lebensmittelkontrolleure. Gerade Lebensmittelskandale rufen dem Verbraucher die Notwendigkeit einer gut aufgestellten Lebensmittelüberwachung ins Bewusstsein. Diese kann nur bei einem ausreichenden Personalbestand sichergestellt werden. Beispielsweise musste in 2011 die Lebensmittelüberwachung intensiv mit zahlreichen und jeweils zeitnahen Maßnahmen auf die dramatische EHEC Thematik eingehen, um die Kölner Bevölkerung vor der Ansteckung mit dem Bakterium zu schützen. Vor allem wurden durch den gezielten Einsatz aller Lebensmittelkontrolleurinnen und -kontrolleure sowie der amtlichen Kontrollassistentinnen und -assistenten risikoorientierte Proben von Lebensmitteln genommen, die im Chemischen- und Veterinäruntersuchungsamt Rhein-Ruhr-Wupper (CVUA RRW) untersucht wurden. Sämtliche in Köln entnommene Proben waren negativ. Ein weiteres Beispiel aus der Praxis war die Warnung des Thüringer Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz vor erhöhten Methanolgehalt in mehreren Wodkamarken einer Thüringer Firma, Seite 27 wodurch die LMÜ der Stadt Köln flächendeckende Kontrollen durchführen und die gefundene Ware sicherstellen musste. Methanolvergiftungen gelten als gefährlich, eine harmlose Dosis gibt es nach Aussagen von Medizinern nicht. Die Aufnahme kann zur Erblindung oder sogar tödlich wirken. Zu den Aufgaben des Innendienstes gehört die Einleitung ordnungsrechtlicher Verfahren bei der Feststellung lebensmittel- und futtermittelrechtlicher Verstöße. Aufgrund der vor Ort von den zuständigen Veterinären und Lebensmittelkontrolleuren festgestellten Verstöße im Rahmen von Betriebskontrollen oder Probenahmen werden Ordnungswidrigkeiten- oder auch Strafverfahren eingeleitet. Die Verstöße werden je nach Schwere der Tat unterschiedlich geahndet (Belehrung, Verwarnung mit/ohne Verwarnungsgeld, Bußgeldbescheid, Einleitung von Strafverfahren). Zur Abwehr von Gefahren für den Verbraucher sind jedoch nicht nur repressive Maßnahmen zu sehen; vorrangig werden auch Ordnungsverfügungen zur präventiven Gefahrenabwehr erlassen. Die Ordnungsverfügungen haben sich als ein probates Mittel für eine wirkungsvolle LMÜ und damit für einen effektiven Verbraucherschutz herausgestellt. Der Außendienst der Lebensmittelüberwachung stellt mit achtzehn amtlichen Lebensmittelkontrolleurinnen und -kontrolleuren sowie vier weiteren Auszubildenden mit Abschluss in 2012, einer lebensmittelchemischen Sachverständigen sowie mit fünf amtlichen Kontrollassistentinnen und -assistenten durch seine Überwachungstätigkeit den vorbeugenden Verbraucherschutz sicher. Dafür führt der Außendienst amtliche Kontrollen und amtliche Probenahmen durch. Darüber hinaus werden tagesaktuelle Themen, wie beispielsweise Rückrufaktionen oder Schnellwarnungen im entsprechenden Betrieb überprüft und weiter bearbeitet. Für die auf Grund der durchgeführten Risikoanalyse vorgegebenen Plankontrolltermine für amtliche Betriebskontrollen, war die Aufstockung von Kontrollpersonal unumgänglich. Hierfür wurden und werden auch zukünftig amtliche Lebensmittelkontrolleurinnen und -kontrolleure bei der Lebensmittelüberwachung der Stadt Köln ausgebildet. Eine Maßnahme des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW zur Verbesserung der Lebensmittelüberwachung war auch die Schaffung eines neuen Berufsbildes, und zwar das des amtlichen Kontrollassistenten (aKA). Dieser soll die Lebensmittelkontrolleure Geschäftsbericht 2010 / 2011 Seite 28 bei ihrer Arbeit unterstützen und selbstständig kleinere Kontrollen durchführen und Proben entnehmen. Lage ist, sich einer unabhängigen Prüfung durch übergeordnete Behörden erfolgreich zu stellen. Im Rahmen der veterinärmedizinischen Lebensmittelüberwachung werden zulassungspflichtige und nicht zulassungspflichtige Betriebe, welche Lebensmittel tierischer Herkunft herstellen, ver- oder bearbeiten, von amtlichen Tierärzten überwacht (zum Beispiel Metzgereien, Fischgroß- und -einzelhandel, Großküchen). Zum Zweck der Einführung eines QM-Systems hat die Stadt Köln an einer Arbeitsgruppe des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) teilgenommen. In mehreren Qualitätszirkeln wurden musterhafte Vorlagen erstellt, die den Mindestanforderungen an ein QM-System in der Lebensmittelüberwachung entsprachen. Ein großer Schwerpunkt wurde hierbei auf die praktische Arbeit vor Ort gelegt. Diese musterhaften Vorlagen sind auf die Situation in Köln angepasst worden und geben nun als Verfahrens- oder Arbeitsanweisungen verbindliche Standards für die Arbeit der Lebensmittelkontrolleurinnen und -kontrolleure sowie der Veterinärinnen und Veterinäre vor. Gesundheitlich unbedenkliche Lebensmittel können nur von gesunden Tieren stammen. Daher beginnt die amtstierärztliche Lebensmittelüberwachung bereits im Stall. Sie umfasst die Tierzucht, Haltungs- und Fütterungsbedingungen ebenso wie die anschließenden Schlacht-, Verarbeitungs- und Vermarktungsstufen bis hin zur Verkaufstheke kurz gesagt: Vom Stall bis zum Teller. Während die Schlachttier- und Fleischuntersuchung in Köln zunehmend an Bedeutung verloren hat, es schlachten nur noch zwei Betriebe, konzentriert sich die Überwachung auf Betriebe, die Lebensmittel tierischer Herkunft herstellen, kühlen, lagern, verarbeiten oder in den Verkehr bringen. Hierzu zählen bestimmte Großküchen und Cateringbetriebe, aber auch Fleisch- und Fischabteilungen in Supermärkten und auf Wochenmärkten. Die Überwachung erfolgt abhängig von Größe und Hygienestatus der Betriebe. So war und ist es ein Schwerpunkt, diese Betriebe auf dem Weg zur Zulassung zu begleiten und fachkundig zu beraten. Teilweise beginnt die Zusammenarbeit bereits bei der Bauplanung, beinhaltet die Hilfestellung im Hygienemanagement bis hin zur eigentlichen Zulassung. Das Qualitätsmanagementsystem (QM-System) in der Lebensmittelüberwachung (LMÜ) der Stadt Köln Bis spätestens 31.07.2007 wurde die Einführung eines Qualitätsmanagement-Systems (QM) in der Lebensmittelüberwachung vom Gesetzgeber gefordert, welches zum Ziel hat, wiederkehrende Abläufe zu beschreiben und sie in eine einheitliche und nachvollziehbare Form zu bringen. Dadurch soll die Qualität der Handlungen auf einem gleichbleibend hohen Niveau gehalten werden. Die Stadt Köln hat ein QM-System gemäß der internationalen Norm ISO 9001 aufgebaut, hält dieses aufrecht und entwickelt es fortwährend weiter, so dass es zertifizier- und akkreditierfähig und damit jederzeit in der Zwischenzeitlich fanden gegenseitige Auditierungen (fachliche Begutachtungen) der Kreisordnungsbehörden von NRW im Rahmen dieser Arbeitsgruppe statt. Hierbei ließ sich feststellen, dass die gegenseitige Auditierung einen sehr wertvollen Beitrag für die Fortentwicklung und Optimierung der implementierten QM-Systeme leistete. Entsprechend der Philosophie eines QM-Systems werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aktiv in den Prozess mit eingebunden und somit zu Beteiligten bei der Erstellung und der Umsetzung der Vorgabedokumente. Begleitend hierzu werden interne beratende Gespräche und Schulungen durchgeführt. Durch das QM System mit entsprechenden Nachweisdokumenten wird es nachvollziehbar, WER WAS WIE WANN gemacht hat. In den Vorgabe-Dokumenten werden einheitliche Arbeitsstandards schriftlich in Verfahrens- und Arbeitsanweisungen festgehalten, um eine einheitliche Vorgehensweise zu erzielen. Diese haben den Charakter eines Pflichtenheftes und geben vor, wie regelmäßig wiederkehrende Arbeiten erledigt werden müssen. Die Ergebnisse der ersten internen Audits zeigen, dass das QM-System bei der Lebensmittelüberwachung der Stadt Köln erfolgreich implementiert wurde. Sie zeigen aber auch, dass Nachbesserungen in Teilbereichen notwendig sind. Gemeinschaftsverpflegung Der sehr sensible Bereich der Gemeinschaftsverpflegung wird speziell von einer chemischen Lebensmittelsachver- Geschäftsbericht 2010 / 2011 ständigen überprüft. Sie kontrolliert Einrichtungen, in denen Personen mit besonderem Risiko verpflegt werden beispielsweise Kinderheime, offene Ganztagsschulen, Jugendeinrichtungen, Seniorenheime und caritative Einrichtungen. Teils bestehen diese Einrichtungen als Einzelbetriebe, meist unter der Trägerschaft von Vereinen, Initiativen, Vereinigungen, teils sind sie aber auch durch mehrere Betriebsstätten vertreten unter dem Dach einer GmbH, eines Vereins oder unter christlichen und wohltätigen Organisationen wie Caritas, Malteser, Klosterstifte, Kolping Bildungswerk, GWK oder Diakonie. Als großer Träger von Schulen, Kindertagesstätten, Seniorenheimen ist die Stadt Köln zu nennen. Es wurden im Jahr 2011 376 Einrichtungen kontrolliert. Kontrollschwerpunkte waren Hygiene, sachgerechter Umgang mit Lebensmitteln und das Eigenkontrollsystem inclusive Dokumentationen. Hierzu gehören: –Temperaturkontrollen (Wareneingang, Lagerung, Ausgabetemperaturen) –Reinigungspläne (was, wie oft gereinigt wird) –Schulungsnachweise –Schädlingsüberwachung – Speisepläne mit Zusatzstoffkennzeichnung Die Einrichtungen bedienen sich je nach finanzieller, räumlicher und personeller Ausstattung verschiedener Verpflegungssysteme. Danach richten sich der Aufwand des Eigenkontrollsystems und die Ausstattung sowie die daran geknüpften Anforderungen. Zurzeit herrscht eine sehr uneinheitliche Qualität der Küchenstandards in den Einrichtungen. Durch die politischen Beschlüsse auch für die weiterführenden Schulen Verpflegung im Ganztag anzubieten, sind zahlreiche Planungen, Umbauten, Provisorien, Sanierungen und Neubauten notwendig. Diese sind in den unterschiedlichsten Stufen auch in Arbeit. Zur Zeit bieten in Köln rund 150 Grundschulen eine Mittagsversorgung an. Darüber hinaus gibt es mittlerweile im Bereich der Sekundarstufe 1 circa 40 Küchen in Provisorien und 2 sind bereits im endgültigen Zustand. Dabei geht die Spannweite von Übermittagbetreuung einer kleinen Gruppe mit warm angeliefertem Essen bis hin zur großen professionell bewirtschafteten Mensa mit Seite 29 Frischküche und Cafeteria. Ein verstärktes Augenmerk ist auf die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen und hygienischen Vorgaben zu legen. Aus diesen Gründen wurden in Zusammenarbeit mit den Fachdienststellen Baustandards und Reinigungsstandards entworfen, welche noch teilweise umgesetzt werden müssen. In 2010 wurden 158 Ortsbegehungen in diesen Einrichtungen durchgeführt, wobei situationsbedingt oft eine Durchmischung zwischen Kontrolle, Beratung und Bauplanung erfolgte. Zulassung von Betrieben zur Herstellung von Gemeinschaftsverpflegungen Seit 1. Januar 2010 benötigen Betriebe der Außer-HausVerpflegung, die andere beliefern, die selbst beliefert werden oder die ein Zusatzgeschäft mit der Belieferung anderer Einrichtungen aufbauen möchten und Lebensmittel tierischen Ursprungs einsetzen, eine Zulassung durch die zuständige Behörde – sofern sie nicht unter die Ausnahmeregelung fallen. Die räumlichen und technischen Anforderungen wurden erheblich flexibilisiert, so dass Betriebe, die die ehemaligen nationalen Hygienebestimmungen für nicht zulassungspflichtige Betriebe erfüllt haben, in der Regel eine Zulassung erhalten können. Im Stadtgebiet Köln verfügen zurzeit fünfzehn Betriebe zur Herstellung von Gemeinschaftsverpflegungen über eine EU-Zulassung, drei Betriebe befinden sich im Zulassungsverfahren. Die Personal-, Produkt-, und Betriebshygiene dieser zugelassenen Großküchen werden regelmäßig und risikoorientiert von veterinärmedizinischen Sachverständigen überprüft. Großküchen, Küchen zur Gemeinschaftsverpflegung, Catering-Betriebe und andere Betriebe mit „Verpflegungsvorgängen“, die folgende Kriterien erfüllen, sind zulassungspflichtig: –sie stellen Speisen aus rohen Lebensmitteln tierischer Herkunft (Fisch, Fleisch, Milch, Eier) her und –sie geben mehr als ein Drittel ihrer Herstellungsmenge an externe Betriebe ab Die Produktionsmenge entscheidet, welche Behörde für die Zulassung der Einrichtung zuständig ist. Geschäftsbericht 2010 / 2011 Seite 30 Procedere der Zulassung: Lebensmittelunternehmer von zulassungspflichtigen Betrieben nehmen Kontakt mit der zuständigen Behörde, in Köln das Veterinäramt, auf. Es erfolgen Beratungsgespräche, Begehungen vor Ort, Besprechungen der Baupläne, Durchsicht der vorhandenen Betriebsdokumente sowie der Unterlagen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, wie beispielsweise das Gesundheitszeugnis. Im Anschluss an die Klärung der Zulassungspflicht beziehungsweise der zu erfüllenden Auflagen stellt der Unternehmer einen formlosen Antrag auf Zulassung seines Betriebes an das Veterinäramt. Der Antrag wird dann in Abhängigkeit von der Produktionsmenge von der Kreisordnungsbehörde bearbeitet oder an die obere Behörde, dem LaNUV weitergeleitet. Zulassungverfahren: Auf jeden Fall ist eine Besichtigung vor Ort notwendig bei dem die Behörde überprüft, ob die Anforderungen an folgende Bereiche erfüllt sind: –Räumliche und technische Ausstattung –Betriebs-, Arbeits- und Personalhygiene –Funktionsfähiges und für die Größe des Betriebes sowie die jeweiligen Tätigkeiten angemessenes Eigenkontrollkonzept (Reinigung und Desinfektion, Schädlingsbekämpfung, Temperaturüberwachung etc.) Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird eine endgültige Zulassung erteilt. Bei vorhandenen Mängeln wird eine bedingte auf drei Monate befristete Zulassung mit einer anschließenden erneuten Kontrolle erteilt. Veterinär-Grenzkontrollstelle am Flughafen Köln/Bonn Anfang Juli 2010 ist die Grenzkontrollstelle in neuer Form in Betrieb gegangen. Grund war die Verlegung des größten deutschen Umschlagzentrums der Firma FedEx Express von Frankfurt am Main an den Flughafen Köln/ Bonn und der damit verbundene erhebliche Anstieg veterinärrechtlich zu prüfender Waren. Um die Abfertigung dieser Sendungen reibungslos sicherzustellen und die Zulassungsbedingungen der EU zu erfüllen, waren neue Räumlichkeiten und zusätzliches Personal nötig. In dem neuen eingeschossigen Gebäude sind nun auf rund 500 Quadratmetern Büros, Lager- und Untersuchungsräume sowie eine Tierstation untergebracht. Die Veterinär-Grenzkontrollstelle in Köln ist damit für mehr als 8.000 Sendungen ausgelegt und nach Frankfurt die zweitgrößte Kontrollstelle dieser Art in Deutschland an einem Flughafen. An sieben Tagen in der Woche werden dort von MitarbeiterInnen des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes die Einfuhren von lebenden Tieren und vor allem von Lebensmitteln und Produkten tierischer Herkunft wie zum Beispiel Fleisch, Milchprodukte, Eier oder auch Blutpräparate und Jagdtrophäen aus Ländern außerhalb der Europäischen Union kontrolliert. Dadurch wird gewährleistet, dass nur sichere Produkte tierischen Ursprungs, die den sehr strengen rechtlichen Anforderungen der EU entsprechen, eingeführt werden und letztendlich über den Handel zu den Verbrauchern gelangen. Zudem verhindert die Kontrolle das Einschleppen gefährlicher Tierkrankheiten und -seuchen wie beispielsweise BSE, die Geflügelpest und die Maulund Klauenseuche Wenn ein Bürger im Reiseverkehr aus einem Land außerhalb der Europäischen Union von einem Tier begleitet wird, überprüft der Zoll die Unterlagen des Tieres. Bei Unstimmigkeiten setzt sich der Zoll mit dem Veterinäramt in Verbindung. Über den Flughafen Köln Bonn dürfen keine Huftiere, also Pferde, Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine und Zootiere eingeführt werden, da die Grenzkontrollstelle hierfür nicht zugelassen ist. Hunde, Katzen, Mäuse, Geflügel, Reptilien, Amphibien und Fische können eingeführt werden. Die Planung einer solchen Einfuhr ist allerdings kompliziert und die tierseuchenrechtlichen Anforderungen sind hoch. Chemisches- und Veterinäruntersuchungsamt Rheinland (CVUA Rheinland) Im Regierungsbezirk Köln wurden bis Ende 2010 chemische Untersuchungen von Lebensmitteln, Kosmetika Geschäftsbericht 2010 / 2011 und Bedarfsgegenständen im Rahmen des Verbraucherschutzes in vier kommunalen Einrichtungen durchgeführt. Diese Untersuchungsinstitute in Aachen, Bonn, Köln und Leverkusen kooperierten arbeitsteilig seit Jahren aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung miteinander. Einschließlich der angeschlossenen acht Kreise deckt dieser Verbund den Bedarf an entsprechenden Untersuchungen im Regierungsbezirk Köln mit circa 4,4 Millionen Einwohnern ab. Seit den 90-iger Jahren gab es Bestrebungen, diese vier Einrichtungen zur Erzielung von Synergieeffekten und Qualitätsverbesserungen zu einer gemeinsamen Anstalt zu fusionieren. Mit dem Gesetz zur Bildung integrierter Untersuchungsanstalten für Bereiche des Verbraucherschutzes (IUAG NRW) vom 11. Dezember 2007 hat das Land NRW die Veränderung der Strukturen des Verbraucherschutzes eingeleitet mit dem Ziel die 22 staatlichen und kommunalen Untersuchungseinrichtungen in NRW zu insgesamt 5 integrierten Untersuchungsanstalten zusammenzufassen. Im Regierungsbezirk Köln wurde eine Projektgruppe unter Beteiligung von Vertretern der Verbundstädte gebildet. Auch in Abstimmung mit dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW konnten die Voraussetzungen geschaffen werden, dass die Räte der vier Städte Aachen, Bonn, Köln und Leverkusen und die Kreistage der angeschlossenen Kreise im 3. Quartal 2010 der Gründung der Anstalt des öffentlichen Rechts CVUA Rheinland mit Wirkung vom 01.01.2011 zugestimmt haben und das Land NRW die Errichtungsverordnung gemäß § 3 IUAG NRW erlassen hat. Mit der konstituierenden Sitzung des Verwaltungsrates des neuen, integrierten Chemischen und Veterinäruntersuchungsamtes Rheinland (CVUA Rheinland) als Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) am 5. Januar 2011 hat das neue Untersuchungsamt offiziell seine Arbeit aufgenommen. Gleichberechtigt im Verwaltungsrat des CVUA Rheinland vertreten sind neben dem Land Nordrhein-Westfalen die Kreise Düren, Euskirchen, Heinsberg, der Oberbergische Kreis, der Rheinisch-Bergische Kreis, der Rhein-Erft-Kreis, der Rhein-Sieg-Kreis, die Städte Aachen, Bonn, Köln, Leverkusen sowie die Städteregion Aachen. Seite 31 Das Personal der vier Einrichtungen wurde per Gesetz von der AöR übernommen. Rund 100 Mitarbeiter werden jährlich über 17.500 amtliche Proben von Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen und Kosmetika untersuchen. Das CVUA Rheinland ist neben dem CVUA OstwestfalenLippe, dem CVUA Rhein-Ruhr-Wupper und dem CVUA Münsterland-Emscher-Lippe das vierte integrierte Untersuchungsamt in Nordrhein-Westfalen. Das Laborgebäude des ehemaligen Kölner Untersuchungsinstitutes auf dem Grundstück Luxemburger Straße/Eifelwall wurde Mitte des vorigen Jahrhunderts errichtet und entspricht keinesfalls mehr den heutigen Anforderungen an ein modernes Laborgebäude. Aus diesem Grunde und um für den Neubau des Historischen Archivs in Köln dieses Grundstück zu räumen, wurden die Mitarbeiter des Standortes Köln im Mai 2011 auf die drei vorerst verbleibenden Untersuchungseinrichtungen in Aachen, Bonn und Leverkusen aufgeteilt. Für die nächsten Jahre plant die AöR CVUA Rheinland einen gemeinsamen Standort. Geschäftsbericht 2010 / 2011 D. Klimaschutz Klimaschutz ist für uns alle heute zur zentralen Herausforderung geworden. Klimaschutz bedeutet eine grundlegende und dauerhafte Verhaltensänderung zugunsten unseres Klimas in allen Bereichen des Lebens zu vollziehen. Seit Beginn der industriellen Revolution im 19. Jahrhundert hat der Ausstoß von Kohlendioxid, Methan und anderen sogenannten Treibhausgasen stetig zugenommen. Diese bleiben in der Erdatmosphäre und wirken wie die Glasscheiben in einem Treibhaus. Sie führen zu einem permanenten Temperaturanstieg und damit zum Klimawandel auf der Erde. Globales Handeln für den Klimaschutz ist gefragt und das muss lokal bei den Städten und Gemeinden beginnen. Klimaschutzverpflichtungen, Kohlendioxid (CO2)Bilanz und Klimaschutzkonzept Die Stadt Köln ist seit 1992 Mitglied im Klima-Bündnis der europäischen Stadte e.V. Damit hat sich die Stadt Köln dazu verpflichtet, den gesamtstädtischen CO2Ausstoß alle fünf Jahre um zehn Prozent zu senken; als wichtiger Meilenstein sollen die Pro-Kopf-Emissionen im Vergleich zu 1990 bis spätestens 2030 halbiert werden. Außerdem beschloss der Rat der Stadt Köln im September 2008, den „Konvent der Bürgermeister/innen“ und die „Erklärung des EUROCITIES-Städtenetzwerkes“ zum Klimawandel zu unterzeichnen. Aus dem Bürgermeisterkonvent resultiert die Verpflichtung, die 20/20/20-Klimaschutzziele der EU bestehend aus jeweils 20 % CO2Minderung, Energieeffizienzsteigerung und Mindestanteil Erneuerbare Energien bis 2020 zu übertreffen. Der Ausschuss Umwelt, Gesundheit und Grün beauftragte das Umwelt- und Verbraucherschutzamt im März 2009, eine detaillierte und fortschreibbare CO2-Bilanz und ein darauf aufbauendes Klimaschutzkonzept für Köln zu entwickeln. Das Klimaschutzkonzept soll übergreifend den gesamten Energie- und Verkehrsbereich behandeln und in seinen Szenarien den Zeitraum bis 2020 abdecken. Als wesentliche Bausteine des Klimaschutzkonzeptes sind zu nennen: –die fortschreibbare CO2-Detailbilanz für den Teilbereich Energie, Seite 32 –die Ermittlung der wirtschaftlichen Einsparpotentiale in Köln und die Aufstellung einer Rangfolge der volkswirtschaftlich besonders effizienten und erfolgversprechenden CO2-Minderungsmaßnahmen, –die Entwicklung eines zielgruppenspezifischen Maßnahmenkataloges mit konkreten Handlungsbeschreibungen bei frühzeitiger Einbindung der relevanten Akteure (partizipativer Ansatz), –die Darstellung der zu erwartenden Investitions- und Anschubkosten sowie eine überschlägige Berechnung der regionalen Wertschöpfung und die Konzepterstellung für die Erfolgskontrolle einschließlich Benchmarking (englisch: Maßstäbe setzen). Am 12. September 2011 fand im Ratssaal des Spanischen Baus die Informationsveranstaltung „Gutachten zum Integrierten Klimaschutzkonzept der Stadt Köln“ statt. Herr Oberbürgermeister Roters eröffnete die Veranstaltung und benannte den Klimaschutz als eines seiner Hauptanliegen. Basis für das Klimaschutzkonzept sind die zwei vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) geförderten Gutachten zu den Teilbereichen Energie und Mobilität sowie die Ergebnisse des Klimaschutz-Bildungskonzeptes, das mit Förderung des Klima Kreises Köln von Netzwerk e.V. erstellt wird. Projekte des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes im Klimaschutz waren in 2010 und 2011: –Befragung der städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu ihrem Mobilitätsverhalten auf dem Weg zu und von der Arbeit in Form eines digitalen Fragebogens im städtischen Intranet „Mein Weg zur Arbeit“ –Ausstellung „Klima braucht Schutz – auch in Köln!“, Magistrale Stadthaus Deutz, Herbst 2010 (Aktionswoche LAG21) –Unterstützt wurde die Erstellung eines Klimaschutzsparbuch durch den Oekom Verlag, ein praxisorientierter Ratgeber mit zahlreichen Ideen und Beispielen, wie jede und jeder klimafreundliches Handeln in den Alltag integrieren kann. Am Ende des Ratgebers gibt es als Bonbon zahlreiche Gutscheine für die Bereiche Essen, Konsum, Mobilität, Bauen und Wohnen. Das Projekt wurde in München, Frankfurt und Bremen bereits erfolgreich durchgeführt. Höchste Priorität für mehr Energieeffizienz Die Umsetzung der genannten Klimaschutzziele von bis zu 50 % CO2-Minderung bis 2030 wird absehbar nicht zu leisten sein ohne ein grundlegendes Umdenken bei der Energienutzung. Denn selbst im vergleichsweise effizient wirtschaftenden Deutschland wird nur etwa Seite 33 Geschäftsbericht 2010 / 2011 1/3 der eingesetzten Primarenergie überhaupt genutzt, während rund 2/3 der Primarenergie in Form von Wasserdampf oder anderen Abwärmeverlusten ungenutzt zum Klimawandel beitragen. Bei diesem hohen Verschwendungsniveau wird es aber in den nächsten Jahrzehnten unmöglich sein, die Energieversorgung auf klimaschonende erneuerbare Energien umzustellen. Insofern muss der Verbesserung der Energieeffizienz – sowohl bei der Energieerzeugung als auch bei der Energienutzung- die höchste Priorität eingeräumt werden. Dieser Grundsatz ist auch für die Entwicklung des Kölner Klimaschutzkonzeptes von zentraler Bedeutung. Dabei wird das Gros der Effizienzsteigerung durch technische Maßnahmen wie hocheffiziente Heizkraftwerke oder hocheffiziente Heizungspumpen zu realisieren sein, aber auch das häufig belächelte Energiesparen wird seinen Beitrag leisten müssen.Denn die verhaltensbedingte Vermeidung von letztlich unnötigem Energieverbrauch ist nach wie vor die wirtschaftlichste und effizienteste Klimaschutzmaßnahme. In den letzten Jahren hat die Nutzung der Erdwärme zur Wärmeversorgung von Gebäuden im Kölner Stadtgebiet stark zugenommen. Die Erschließung der Wärmequelle erfolgt durch die Förderung von Grundwasser über Brunnenbauwerke (Wasser-Wasser-Wärmepumpen) oder über das Einbringen von Kunststoffrohren in den Boden (Erdwärmesonden), die mit einer Wärmeträgerflüssigkeit befüllt werden. Neubausiedlungen von Beginn an so geplant werden können, dass eine gute Besonnung der Wohn- und Aufenthaltsräume (= hohe Wohn- und Lebensqualität!) und außerdem eine deutliche Energieeinsparung erreicht werden kann, ohne die städtebaulichen Qualitäten einzuschränken. Durch die städtebauliche Optimierung der Gebäudegeometrien (kompakte Gebäude) und die kostenlosen Solargewinne über die Fenster (Südausrichtung) können nennenswert Heizkosten eingespart werden. Die praktische Umsetzung von „(Städtebaulich) Planen mit der Sonne“ erfordert bei großstädtischen Planungen mit mittlerer und hoher Baudichte zwingend den planungsbegleitenden Einsatz eines städtebaulichen Energiesimulationsprogramms wie GOSOL-NRW, auf das die NRW-Kommunen im Rahmen einer Landeslizenz kostengünstig zugreifen können. Die solar-energetische Optimierung von städtebaulichen Planungen mit GOSOL gehört mit spezifischen Kosten von nur etwa 0,1 Cent pro Kilowattstunde eingesparter Energie zu den kostengünstigsten CO2-Minderungsmaßnahmen im kommunalen Raum. Die Nutznießer sind die späteren Bewohnerinnen und Bewohner der optimierten Neubausiedlungen. Sie können sich darüber freuen, dass sie die Sonne auch in der kalten Jahreszeit ohne größere Einschränkungen genießen können und ihre Energiekosten durch effiziente Nutzung der Sonnenenergie gering bleiben. Dabei ist jedoch wichtig, dass die zu versorgenden Häuser einen sehr guten Wärmedämmstandard haben. Weitere Informationen sind bei www.planen-mit-der-sonne.de einzusehen. In den Solarsiedlungsprojekten wurden vorbildliche und zukunftsfähige Gebäudesanierungen durch Kölner Wohnungsunternehmen realisiert. Die positiven Erfahrungen dieser Projekte müssen Schule machen, um auch private Investoren und Vermieter von Wohnraum für die Erschließung dieser erheblichen Einsparpotenziale zu interessieren. Solarsiedlungen in Köln Die Landesregierung startete Ende der 90er Jahre den Aufruf an die Kommunen zum Bau von 50 Solarsiedlungen. Das Leitprojekt der EnergieAgentur.NRW soll die Möglichkeiten der Solarenergienutzung für die Wärmeund Stromversorgung von Gebäuden auf Siedlungsebene aufzeigen und dem solaren Bauen einen weiteren Impuls verleihen. Das ganzheitliche Konzept bedeutet daher nicht nur die energetische Optimierung der Einzelgebäude, sondern auch eine Optimierung auf städtebaulicher Ebene unter energetischen sowie unter sozialen und ökologischen Gesichtspunkten. Detaillierte Erläuterungen zu den Anforderungen können dem Planungsleitfaden „50 Solarsiedlungen in NRW“ entnommen werden. Energieeffizienz durch „Planen mit der Sonne“ „(Städtebaulich) Planen mit der Sonne“ ist ein Gemeinschaftsprojekt des städtischen Umwelt- und Verbraucherschutzamtes mit dem (Städte-) Bauministerium NRW. Das mittelfristig angelegte Projekt soll Kommunen, Hochschulen und Investoren aufzeigen, wie Geschäftsbericht 2010 / 2011 Neubausiedlung: In Köln wurden 10 Projekte bereits realisiert und sind im Bau. Ein Komplex befindet sich in Planung. In diesen Projekten wird vorrangig sehr guter Wärmeschutz zur generellen Bedarfsreduzierung des Energieverbrauchs verwirklicht. Daneben wird solare Wärmenutzung und Stromerzeugung als Teil einer effizienten und zukunftsfähigen Siedlungspolitik eingesetzt. Das Hauptaugenmerk in Koln liegt dabei auf dem Sektor der energetischen Sanierung im Gebäudebestand. Hier liegen die höchsten Potentiale der Energieeinsparung und des daraus resultierenden Klimaschutzes. Allein vier Solarsiedlungen in Köln gehen auf das Konto des Erbbauverein Koln e. G. Neben den Bestandssanierungen in Riehl und Mülheim ist das größte Projekt mit 145 Wohneinheiten das Neubauprojekt der „FriedrichKarl-Höfe“ in Köln-Niehl. Die Wohnanlage vermindert durch die konsequente Nutzung regenerativer Energien den Schadstoffausstoß um 180 Tonnen pro Jahr und die Brennstoffkosten für Heizung und Warmwasser belaufen sich auf rund 0,30 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche im Monat. Damit liegen sie etwa 60 Prozent unter den Kosten konventioneller Wärmeerzeugung. 145 barrierefreie Wohnungen, zentrale Wärmeversorgung mittels Holzhackschnitzelheizung und Solarthermie, große verglaste Loggien und eine anspruchsvolle Architektur bilden den Rahmen und tragen zur Quartiersentwicklung in Niehl bei. Jeweils im Mittelpunkt der drei in sich geschlossenen Bauabschnitte machen begrünte Innenhöfe mit Kinderspielplätzen und Ruhezonen angenehmes und zukunftsfähiges Wohnen für jede Generation möglich. Seite 34 eingespeist. Dies rechnet sich, da die Anlage eine Rendite von etwa 6 Prozent erwirtschaftet. Das alte Beheizungssystem teilweise mit Elektroofen wurde durch eine Holzpellet-Heizung abgelöst, die durch eine Solaranlage zur Brauchwassererzeugung und Wärmebereitstellung unterstützt wird. Dadurch reduzieren sich die Energiekosten für die Mieter. In der Planung wurden die Kosten für Stromheizung mit 2,97 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche angesetzt. Nach der ökologischen Sanierung liegen die Kosten bei 0,21 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Die Kaltmiete der im einfachen Wohnsegment belegten Wohnungen betrug bislang 3,60 bis 4,60 Euro für den Quadratmeter. Die Mietsteigerung liegt nun bei 1,5 bis 2 Euro und wird durch die Energiekostenreduzierung mehr als ausgeglichen. Aufgrund der steigenden Energiekosten -Strom bei bis zu 4 Euro pro Quadratmeter- wird die Ersparnis kurzfristig noch höher ausfallen. Erneuerbare Energien sind preislich weniger kostensteigerungsanfällig. Die Wohnungen verfügen über eine lückenlose Wärmedämmung, um die Häuser auf den Stand von neuen Niedrigenergiehäusern zu bringen. Die Erfahrungen aus diesem Pilotprojekt sollen auf weitere GAG-Vorhaben zur ökologischen Modernisierung übertragen werden. Zusätzliche Wohnqualität wurde durch die Erweiterung der Wohnflächen durch Wegfall der Loggien und die Aufstellung von Vorsatzbalkonen erzielt. Bäder, Treppenhäuser, Fassaden und Außenanlagen wurden erneuert und damit auch das gesamte Umfeld aufgewertet. Diese Bestandsanierung zeigt vorbildlich, wie Zukunftsfähigkeit und Klimaschutz in Köln angepackt und umgesetzt werden können und müssen. Eine eingehende Beschreibung des Projekts finden Sie unter www.energieagentur.nrw.de/solarsiedlungen/ projektinfo-solarsiedlung-koeln-friedrich-karl-hoefe10927.asp Weitere Informationen www.energieagentur.nrw.de/ solarsiedlungen/projektinfo-solarsiedlung-koelnossendorf-6269.asp Bestandssanierung: Die GAG Immobilien AG hat mit dem Modernisierungsprojekt „Westend“ in Köln-Ossendorf eine besonders vorbildliche Bestandssanierung realisiert. 144 Wohnungen wurden nach den Richtlinien des Programms „50 Solarsiedlungen in NRW“ von Grund auf saniert. In die 1963 errichteten Häuser wurden 7 Mio Euro investiert. Bei zwei von insgesamt 5 Häuserzeilen ist die Ausrichtung nach Süden optimal gegeben. Hier wird Strom durch eine Photovoltaikanlage erzeugt und ins Netz Nachhaltigkeit durch ÖKOPROFIT® Köln Seit dem 10.3.2010 unterstützt die Stadt Köln ansässige Unternehmen und Organisationen beim Aufbau eines betrieblichen Umweltmanagementprogramms. Durch das ökologische Projekt für integrierte Umwelttechnik (ÖKOPROFIT®) wird den Teilnehmern die Möglichkeit gegeben, durch das Erfassen, Analysieren und Auswerten der eigenen Umweltdaten – wie u.a. Energie- und Wasserverbrauchswerte, Abfallarten und -mengen und Rechtsgrundlagen – ein Monitoring aufzubauen und Seite 35 Geschäftsbericht 2010 / 2011 Jährliche Einsparungen und einmalige Investitionen der zum Projektabschluss monetär bewertbaren 63 Maßnahmen der 13 teilnehmenden Betriebe von ÖKOPROFIT Köln 2011 Amortisationskategorie Einsparungen in Euro Investitionen in Euro Maßnahmen ohne Investition 46.428 0 < 1 Jahr 39.638 13.664 1 bis 3 Jahre 57.735 89.410 > 3 Jahre 26.662 173.532 170.463 276.606 durch konkrete Maßnahmen die Ressourceneffizienz zu steigern. Durch die Steigerung der Energie- und Materialeffizienz erzielen die Unternehmen reale Betriebskosteneinsparungen. Initiiert durch das Umwelt- und Verbraucherschutzamt der Stadt Köln wird ÖKOPROFIT® Köln darüber hinaus durch kompetente Partner in der Region, wie die IHK zu Köln, Handwerkskammer zu Köln, Kreishandwerkerschaft Köln, EffizienzAgentur NRW, Fachhochschule Köln und die RheinEnergie AG, unterstützt und durch das Land NRW finanziell gefördert. Die ersten 13 Unternehmen wurden am 16.3.2011 durch den OB Jürgen Roters und das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Ver- Auswertung der Wirtschaftlichkeit der zum Projektabschluss bewertbaren Maßnahmen (Amortisierungszeit) braucherschutz des Landes NRW mit dem Zertifikat „ÖKOPROFIT® Betrieb Köln“ ausgezeichnet. In der ersten Programmrunde wurden zahlreiche Umweltmaßnahmen erarbeitet, 92 davon sind in den Umweltprogrammen der einzelnen Betriebe dokumentiert. Zum großen Teil wurden diese bereits in den vergangenen 12 Monaten umgesetzt. Bei 63 Maßnahmen lassen sich die erzielten Effekte bereits finanziell bewerten. Anzahl der Maßnahmen nach umweltrelevanten Handlungsbereichen Geschäftsbericht 2010 / 2011 Laut Gesamtstatistik belaufen sich die (jährlichen) Einsparungen aus ÖKOPROFIT® Köln 2011 auf 170.463 Euro. Ihnen steht eine Investitionssumme von 276.606 Euro im Rahmen der Maßnahmen gegenüber. Neben den investiven Maßnahmen waren 41 Prozent der Verbesserungen ohne jeglichen finanziellen Einsatz zu haben. Allein durch diesen Umweltschutz zum Nulltarif bleiben über 45.000 Euro pro Jahr in den Kassen der beteiligten Unternehmen. Die umgesetzten Maßnahmen entfallen auf die Bereiche: Energie, Abfall, Rohstoffe, Wasser, Gefahrstoffe und Mitarbeiterkommunikation. Die meisten der durchgeführten Maßnahmen entfallen auf das Handlungsfeld Energie. Die Unternehmen identifizierten diesen Bereich als erheblichen Kostenfaktor. Durch die durchgeführten Maßnahmen verringerte sich der Energieverbrauch der beteiligten Betriebe um jährlich 1,1 Millionen Kilowattstunden, dies entspricht einer Einsparung von etwa 514 Tonnen des Treibhausgases CO2. Die jährliche Abfallmenge sank um 42 Tonnen, der Wasserverbrauch um 2.157 Kubikmeter. Wesentliche Umweltentlastungen konnten auch in den Handlungsfeldern Abwasser, Rohstoffeinsatz und Gefahrstoffe festgestellt werden. Bereits durch die erste Programmrunde ÖKOPROFIT® konnten beeindruckende Umweltentlastungen erzielt werden. Die Zahlen verdeutlichen den Erfolg der 13 Unternehmen und bedeuten gleichsam Motivation und Messlatte für alle, die eine vorausschauende, nachhaltige Unternehmensführung anstreben. Aus diesem Grund startet im Herbst 2011 die zweite Programmrunde ÖKOPROFIT® Köln, um weiteren Unternehmen in und um Köln die Möglichkeit zu geben, durch Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen Betriebskosten zu senken. Als Baustein zu mehr Klimaschutz für den gewerblichen Sektor in Köln leistet ÖKOPROFIT® Köln einen konkreten Beitrag zur Umsetzung des Klimaschutzkonzepts der Stadt Köln. Seite 36 Klimawandel und kommunale Anpassungsstrategien Neben dem Klimaschutz, sind auch die mit dem Klimawandel verbundenen Folgen eine Herausforderung für die Gesellschaft. Die Folgen des Klimawandels sind schon jetzt spürbar. Es wird Aufgabe der nächsten Jahre sein, Anpassungsstrategien mit konkreten Handlungsschritten auch für die Städte zu entwickeln. Der Klimawandel ist aus Sicht vieler Forscher bereits jetzt nicht mehr völlig zu stoppen, sondern nur noch zu mildern und zu begrenzen. Aus dem Grunde sind neben der Verringerung des Verbrauchs fossiler Brennstoffe (CO2Minderungskonzept) Maßnahmen zur Anpassung an den unvermeidlichen Klimawandel nötig. Bund und Land fordern in ihren Positionspapieren, dass das Wissen um die regionalen Folgen erweitert und Handlungsoptionen und Maßnahmen entwickelt werden müssen. Dies gilt in besonderem Maße auch für Kommunen, weil sich gerade in den Städten die Auswirkungen des Klimawandels deutlich zeigen werden. So traten schon in den letzten Jahren mehrere „Jahrhundertsommer“ auf. Der Rekord-Hitzesommer von 2003, der in Deutschland vermutlich zu 7.000 vorzeitigen Todesfällen führte, ist nur ein erstes Ereignis. Neben vermehrten Ernteausfällen in der Landwirtschaft durch die Hitze und der damit verbundenen Trockenheit werden sich in den Ballungsräumen Klimaänderungen besonders deutlich auswirken. Besonders belastend werden für die Menschen in den Städten die zunehmenden sommerlichen Hitzephasen mit ausgeprägten Tropennächten sein und die Zunahme von extremen Niederschlagsereignissen mit lokalen Überflutungen und hohen Sachschäden. Grundlage für eine erste Aussage über die regionalen Besonderheiten der Kölner Bucht sind die aus dem aktuellen europäischen Globalmodell „ECHAM5“ abgeleiteten verschiedenen regionalen Modelle. Diese Klimadaten liegen der Umweltverwaltung vor und sind für erste Tendenzen ausgewertet worden. Die Regionalmodelle zeigen noch ein relativ grobes Raster, bei dem die klimatischen Besonderheiten der dicht bebauten Innenstadt nicht abgebildet werden können. Um die gesamte Stadt räumlich fein aufzulösen und die Anpassungsstrategien auf belastbares Zahlenmaterial zu stellen, hat die Stadt Köln zusammen mit dem Deutschen Wetterdienst (DWD) und dem Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbrau- Seite 37 Geschäftsbericht 2010 / 2011 cherschutz (MUNLV) ein Modellprojekt zur zukünftigen Klimaentwicklung in Köln begonnen. Auf Grundlage von meteorologischen Messdaten im Stadtgebiet, von Basisdaten des Umweltamtes und Modellrechnungen mit dem Stadtklimamodell MUKLIMO_3 des Deutschen Wetterdienstes sollen die zukünftigen Klimaänderungen hoch aufgelöst für die einzelnen Stadtquartiere simuliert und dargestellt werden. Um die Auswirkungen des Klimawandels in Köln quantifizieren zu können wird zunächst der Ist-Zustand erfasst. Dazu wurde ein umfangreiches meteorologisches Messprogramm konzipiert und im Stadtgebiet von Köln temporäre Klimamessstationen errichtet. Auf dem Gebiet der Stadt Köln werden an 4 Stationen des LANUV (eigenes lufthygienisches Messnetz), 2 bestehenden, regulären DWD-Stationen und 10 zusätzlichen DWD-Messstationen meteorologische Messungen durchgeführt. Es werden die Parameter Lufttemperatur, Niederschlag, Wind (Windrichtung, Windgeschwindigkeit), Luftfeuchte und Strahlung in hoher zeitlicher Auflösung erfasst. Bei der Auswahl der Stationen wurde Wert darauf gelegt, möglichst viele unterschiedliche Stadtstrukturen zu erfassen. Die stationären kontinuierlichen Messungen werden durch Messfahrten mit dem Profilmessfahrzeug der Mobilen Messeinheit Essen des DWD ergänzt. E. Betriebsüberwachung Zum Schutz von Mensch und Umwelt regelt eine Vielzahl durchaus komplexer Gesetze, Verordnungen und technischer Regeln, wie Industrie- und Gewerbebetriebe errichtet und betrieben werden dürfen. Damit diese Anforderungen eingehalten werden, muss dies –sowohl vor der Errichtung und Inbetriebnahme (Genehmigungsverfahren), –aber auch danach durch Überwachungsmaßnahmen (Vorlage von Analysen und Prüfberichten, Vor-OrtInspektionen, etc.) kontrolliert werden. Durch den Erlass „Kriterien für die risikobasierte Planung von medienübergreifenden Umweltinspektionen“ vom 03.01.2011 hat das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MKULNV) die Maßstäbe für die Überwachung deutlich verschärft. Durch die Vorgaben des Landes werden erstmals anlassunabhängige, regelmäßige Kontrollen für alle Industrie- und Gewerbebetriebe zur Pflicht. Bisher fanden Kontrollen nur stichprobenartig, aus besonderem Anlass (Beschwerden, Unfälle, Hinweise auf Rechtsverstöße) oder im Rahmen spezieller Programme für bestimmte Branchen, Örtlichkeiten oder Vorhaben statt. Der Erlass gibt nicht im Einzelnen vor, in welchen zeitlichen Abständen Anlagen zu überprüfen sind. Jedoch stellt er Kriterien auf, die sich am Risiko für Mensch und Umwelt orientieren. Anlass und Hintergrund des Erlasses sind nicht zuletzt die durch eine ganze Reihe von Umweltskandalen zu Tage getretenen Defizite bei der Aufgabenwahrnehmung durch Überwachungsbehörden. Dies gilt beispielsweise für die Kontamination von Beschäftigten, deren Angehörigen und der Umwelt mit PCB durch eine Firma in Dortmund. Auch setzt sich die Erkenntnis durch, dass das im Rahmen des jahrelangen Trends zur Deregulierung und Stärkung der Eigenverantwortung den Betreibern entgegengebrachte Vertrauen unbegründet oder überzogen war. Die Umsetzung des Erlasses macht folgende Schritte erforderlich: 1. Systematisierung und Katalogisierung aller (das heißt genehmigungspflichtigen und nicht genehmigungspflichtigen) Betriebsstätten und der dazugehö- Geschäftsbericht 2010 / 2011 rigen Anlagen anhand der Kriterien – grundsätzliche Umweltrelevanz, – standortbezogene Risiken, – anlagenbezogene Risiken, – betreiberbezogene Risiken und – Abfallstromkontrolle. 2. Aufstellung von Umweltinspektionsplänen, einschließlich der Entscheidung über Überwachungsintervalle und 3. die Dokumentation der Ergebnisse sowie deren Anwendung im Rahmen der behördlichen Überwachungstätigkeit. Übertragen auf den von der Abteilung Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft des Umwelt- und Verbraucherschutzsamtes zu überwachenden Bestand von –144 Betriebsstätten mit nach § 4 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigungspflichtigen Anlagen, –1029 Betriebsstätten, die zwar nicht gemäß § 4 BImSchG genehmigungsbedürftig sind, jedoch in den Anwendungsbereich einer der Durchführungsverordnungen zum BImSchG fallen und –circa 30.000 anderen Betriebsstätten, jeweils mit einer Vielzahl dazugehöriger Anlagen, gelten seit dem 03.01.2011 folgende Maßstäbe: Es bedarf einer Risikoanalyse jeder einzelnen Betriebsstätte und daraus abgeleitet der Festlegung von Art, Umfang und gegebenenfalls Intervall von Vor-Ort-Kontrollen für jede dieser Betriebsstätten. Die Risikoanalyse erfolgt nach einem einheitlichen, transparenten und im Vorfeld festgelegten Konzept. Sämtliche Überwachungsaufgaben sind tatsächlich wahrzunehmen. Das heißt eine negative Priorisierung oder sonstige Vernachlässigung von Aufgaben darf nur übergangsweise und nur aus triftigen Gründen erfolgen. Beides ist zu dokumentieren. Um diesen neuen Maßstäben zu genügen, hat der Rat am 20.12.2011 ein Überwachungskonzept beschlossen, das in einer ersten Stufe die Überwachung der Betriebe regelt, die gemäß § 4 BImSchG genehmigungsbedürftig sind. Diese Betriebe machen weniger als 0,5 % des Gesamtbestandes an Betrieben in der Zuständigkeit des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes aus, weisen jedoch mit Abstand das höchste Gefährdungspotential auf. In einer zweiten Stufe soll das Überwachungskonzept auf die Betriebe ausgedehnt werden, die in den Anwendungsbereich einer der Durchführungsverordnungen Seite 38 zum BImSchG fallen. Hierbei handelt es sich um 1029 Betriebsstätten, wovon mit 677 ein großer Teil unter die Verordnung über elektromagnetische Felder – 26. BImSchV fällt. Diese 1029 Betriebsstätten (= ca. 3,5 % des Gesamtbestandes an Betrieben in der Zuständigkeit des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes) werden vom Gesetzgeber als weniger gefährlich eingestuft; gleichwohl können von ihnen schädliche Umweltauswirkungen ausgehen. Schädliche Umweltauswirkungen sind gemäß § 3 BImSchG Immissionen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder Nachbarschaft herbeizuführen. Die übrigen circa 30.000 Betriebe machen mit annähernd 96 % den Löwenanteil aus, weisen jedoch ein geringes Gefährdungspotential auf. In einer dritten Stufe des Überwachungskonzeptes soll daher festgelegt werden, wie diese Betriebe so gründlich wie nötig, aber so effizient wie möglich zu überwachen sind. Seite 39 Geschäftsbericht 2010 / 2011 F. Service im Umwelt- und Verbraucherschutzamt Information, Aufklärung, Bürgerservice und umweltpädagogische Angebote sind ein Schwerpunkt in der Umweltpolitik in Köln. Entsprechende zentrale Anlaufstellen für die Bürgerinnen und Bürger bei Beschwerden und Informationsbedarf wie das städtische Umwelttelefon und einheitliche Ansprechpartner in den Fachbereichen sind im Umwelt- und Verbraucherschutzamt eingerichtet. So soll im direkten Kontakt mit den Bürgern rasche Abhilfe für Probleme geschafft werden und die Beratung auch vor dem Einleiten möglicher Ordnungsmaßnahmen im Vordergrund stehen. Umweltalarm-Rufbereitschaft und Einsatzdienst „Immissionsschutz“ Seit Bestehen des Umweltamtes im Jahre 1982 sorgt eine Rufbereitschaft für eine Erreichbarkeit rund um die Uhr. Waren die 8 Mitarbeiter bisher in der „Öl und Giftalarmbereitschaft“ mit dieser Aufgabe betraut, so heißt dieser Dienst seit 2008 nach Vorgaben des Landes umfassender „Umweltalarm-Bereitschaft“. Entsprechend den neuen Aufgaben als Immissionsbehörde liegt ein Umweltalarmfall vor, wenn aufgrund von Unfällen oder Betriebsstörungen umweltgefährdende Stoffe freigesetzt werden und eine akute Gefahr für Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Atmosphäre und sonstige Sachgüter besteht oder bestehen könnte. Im Jahresmittel fallen regelmäßig ca. 150 Einsatzfälle (2011 = 145 Fälle) an. Schwerpunkt dabei sind Verkehrsunfälle, bei denen Ladungen oder Betriebsmittel austreten. Auch illegal abgelagerte Abfälle, Brandereignisse, Unfälle auf dem Rhein oder unerlaubte Einleitungen in Boden, Grund- oder Oberflächengewässer gehören regelmäßig zu den Alarmfällen. Die UmweltalarmBereitschaft deckt auch Beschwerden über störende Immissionen ab, die außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit des Immissions-Einsatzdienstes (6.00 – 22.00 Uhr) anfallen und aufgrund der Intensität einer sofortigen Abhilfe bedürfen. Im Zuge der Kommunalisierung des Umweltschutzes wurden dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt auch Aufgaben im Bereich des so genannten „kleinen Immissionsschutzes“ übertragen. Dieser erfasst die Überwachung nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen und erfordert die Kontrolle von Baustellen und die Bearbeitung von Immissionsbeschwerden. Die Aufgabenverlagerung von der Landes- zur Kommunalverwaltung mit der Nähe zum Bürger, das gestiegene Ruhebedürfnis und auch eine weiterhin rege Bautätigkeit mit einigen Großobjekten sorgen für eine Vielzahl von Immissionsbeschwerden, die in fast allen Fällen noch am gleichen Tag zu einem Kontakt vor Ort und vielfach auch direkt zur Abhilfe führen. Im Jahre 2010 gingen neben zahlreichen Beratungsanfragen und Kurz-Hinweisen, die in der Regel telefonisch bearbeitet werden konnten, 449 (in 2011 = 531 Fälle) konkrete Beschwerden ein, die eine unverzügliche örtliche Überprüfung erforderten. Schwerpunktmäßig gingen die Emissionen von Baustellen (164 Fälle – 2011 = 185) und von Handelsbetrieben (56 – 2011 = 57) aus. Eine Unterteilung nach Beschwerdearten ergibt folgendes Bild: Beschwerdeart 2010 Anzahl der Fälle 2011 Anzahl der Fälle Abfall 11 - Abgase 4 - Abwasser 2 1 Bodenverunreinigungen 5 1 Erschütterungen 1 5 Gerüche 59 70 Lärm 277 267 Licht 21 23 Luftverunreinigung/ Rauch 9 26 Staub 32 40 Sonstige Emissionen 28 98 Umweltinformationen Das Kölner Umweltamt hat in einem Umweltinformationssystem eine ganze Reihe von Informationen zu einzelnen Umweltthemen zusammengestellt, datentechnisch aufgearbeitet und auch selbst Daten erhoben. Neben dem Landschaftsplan, der Wasserschutzzonenkarte oder den Grundwassergleichen können somit inzwischen Informationen zum Stadtklima, dem Biotoptypenbestand, der Luft- und Lärmbelastung und der Altlastensituation abgefragt werden. Auch auf die Datenbestände anderer Fachbereiche wie aus der Stadtund Verkehrsplanung kann zugegriffen werden. Seite 40 Geschäftsbericht 2010 / 2011 Auf diese Weise lassen sich flächenhaft Gebiete mit verschiedenen Merkmalsausprägungen farblich unterlegen. In den so genannten „Layern“ können verschiedene Daten übereinander projiziert werden, so dass über eine Katasterkarte der Stadt Köln Informationen zu den Medien Boden, Klima und Biotoptypen dargestellt werden können. Eine entsprechende Auswertung lässt dabei nachvollziehbar die Ausweisung von Bereichen zu, innerhalb derer sich eine Bebauung unter naturräumlichen Aspekten als problematisch darstellt oder in welchen Bereichen sie eher unproblematisch ist. Für die Verwaltung ermöglicht dies vor allem einen schnellen Überblick über verschiedene Gebiete im Stadtraum, ohne lange Tabellenstatistiken und Datenreihen zu analysieren. Mit wenigen Klicks stellt das UIS in einem gewünschten Gebiet viele bedeutende Faktoren auf einer Grundkarte dar. Insgesamt ist mit Hilfe dieser Daten sowohl eine Überwachung der Umwelt, als auch eine umweltbezogene Bewertung der Planung möglich. Zusammenhänge von verschiedenen Faktoren lassen sich deutlich besser erkennen, was bei Planungen oder Umgestaltung des Stadtbildes durch Bebauung, Umnutzung oder Begrünung, die Auswirkungen des Eingriffs vorhersehbarer macht. Umweltbildung Die Informationsstelle für schulische Umweltbildung fördert seit 1993 das umweltpädagogische Engagement an allen Kölner Schulen. Sie unterstützt mit Ideen und Anstößen schulische Aktivitäten, stellt Informationsangebote zur Verfügung, bietet Beratungen für den Unterricht, für schulische Projekte und außerschulische Aktivitäten an und führt Lehrerfortbildungen durch. Themenschwerpunkte sind: – Natur und Umwelt in Köln und Umgebung – Biologische Vielfalt und Artenschutz – Außerschulische Lernorte in Köln und Umgebung – Nachhaltiges Konsumverhalten – Ernährung – Klimaschutz Im Rahmen der schulischen Umweltbildung sind rund 400 Lehrerinnen und Lehrer an allen Kölner Schulen aktiv, die als Umweltkontaktlehrer in den Informationsservice eingebunden sind. Sie erhalten alle Veröffentlichungen, sowie das aktuelle Fortbildungsprogramm. Diese Informationen sollen an die Kolleginnen und Kollegen ihrer jeweiligen Schule weitergeben werden. Gleichzeitig nutzen auch viele Erzieherinnen von Kölner Kindertagesstätten, Lehramtsstudenten und Referendare die Angebote der Umweltbildung. Zusätzlich zum persönlichen Beratungsangebot steht eine Präsenzbibliothek zur Verfügung. Diese besteht aus umweltpädagogischer Fachliteratur, Unterrichtsmateri alien,(mittlerweile über 6500 Titel), die laufend ergänzt werden sowie Folien, Fachzeitschriften, Poster und Broschüren. Die Bibliothek kann von Lehrerinnen und Lehrern, Studierenden, Referendaren, Erzieherinnen und in der Umweltbildung tätigen Personen genutzt werden. Ganzheitliches Kölner Umweltbildungskonzept Im Rahmen des Bürgerhaushaltes 2010 wurde die Erstellung eines ganzheitlichen Umweltbildungskonzeptes als einer der bestbewerteten Vorschläge eingebracht. Der Rat der Stadt hat das Umwelt- und Verbraucherschutzamt beauftragt, solch ein partizipatives Konzept unter Einbeziehung aller Kölner Umweltbildungs-Akteure zu erstellen. Hierzu zählen beispielsweise außerschulische Lernorte, Umweltverbände, private und öffentliche Bildungsträger, Netzwerke, Initiativen, städtische Dienststellen sowie die Informationsstelle für schulische Umweltbildung. In Kooperation mit der Stiftung Umwelt und Entwicklung NRW wird Anfang 2012 eine erste Konferenz stattfinden, zu der alle Kölner Umweltbildungs-Akteure eingeladen werden. Hier werden die Ergebnisse aus der Fragebogen Auswertung zur IST Situation als Überblick über die Kölner Bildungsinitiativen gegeben werden. Desweiteren wird sie Präsentationen, Gastvorträge und Workshops beinhalten. Veranstaltungen für die Öffentlichkeit Weltkindertag 2010 und 2011 Die Öffentlichkeitsarbeit und die Umweltbildung sind jedes Jahr mit einem Stand auf dem Weltkindertag vertreten. Hier können einem breiten Publikum Umweltthemen, auch in Form von Broschüren und anderen Infomaterialien nähergebracht werden. Kinder sind in Sachen Umwelt die richtigen Ansprechpartnerinnen und -partner, denn sie sind die Hauptbetroffenen der heutigen Umweltprobleme. Sie spielerisch mit Umweltthemen bekannt zu machen ist Ziel des Umwelt- und Verbaucherschutzamtes auf den Weltkindertagen. In 2010 war es das Thema Klimaschutz, in 2011 Biodiversität und Artenschutz. Geschäftsbericht 2010 / 2011 Weltkindertagsfotos © Stadt Köln Seite 41 Beigeordnete Frau Reker eröffnete die Veranstaltung und wies auf die Verschwendung von Lebensmitteln vor dem Hintergrund von Hunger und Armut in weiten Teilen der Welt aber auch in unserer Gesellschaft hin. Auf Lebensmittelspenden der „Tafeln“ seien inzwischen zahlreiche Menschen angewiesen. Dies erfahre sie aufgrund ihrer Tätigkeit als Sozialdezernentin der Stadt Köln immer wieder in bedrückendem Maße. Anschließend lasen die beiden Autoren Stefan Kreutzberger und Valentin Thurn aus ihrem neuen Buch „Die Essensvernichter“. Währenddessen bereitete Wam Kat, Aktivist und Koch, zusammen mit seiner Crew und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes aus Kohl, Kartoffeln, Zwiebeln, Kürbis und anderem Gemüse mit kleinen Mäkeln, die nicht den Normen des Lebensmittelhandels entsprechen, ein leckeres Menü zu. Dieses wurde im Rahmen eines „Eat-In“ von den zahlreichen Besucherinnen und Besuchern mit großem Appetit verspeist. Das Gemüse war am Tag zuvor von Schülerinnen und Schülern des Albertus-Magnus Gymnasiums auf den Feldern des Gertrudenhofs geerntet worden. Aktionstag zum UN-Welternährungstag Das Umwelt- und Verbraucherschutzamt und das Design Quartier Ehrenfeld (DQE) führten zum UN-Welternährungstag am Sonntag, den 16. Oktober 2011, in der DQEHalle, Heliosstraße 35 - 37, in Köln-Ehrenfeld gemeinsam einen Aktionstag durch. Zentrales Thema war die Frage: Warum schmeißen wir unser Essen auf den Müll? Etwa die Hälfte aller Lebensmittel werden weggeworfen, viele davon, bevor sie den Endverbraucher erreichen. Der aktuelle Dokumentarfilm „Taste the Waste“ von Valentin Thurn, der auch im Rahmen des Aktionstages gezeigt wurde, beleuchtet ein globales System der Verschwendung und macht deutlich: Auch das Weltklima ist durch die Methangas produzierenden, verrottenden Reste betroffen. Aktionstag In der anschließenden Podiumsdiskussion unter der Moderation von Andrea Oster wurde deutlich, dass es nicht bei diesem einen Aktionstag bleiben darf und bleiben wird. Das Thema wird weiter Kreise ziehen, ob auf internationaler oder auch auf individueller Ebene. Geschäftsbericht 2010 / 2011 Seite 42 Umweltschutzpreis 2011 Der Rat der Stadt Köln beschloss 1978 den Kölner Umweltschutzpreis für „vorbildliche Lösungen in den Bereichen Abfallbeseitigung, Lärmschutz, Luftverunreinigungen, Landschaftsschutz und Landschaftspflege. Inzwischen findet das Preisausschreiben alle drei Jahre statt. In 2011 wurde er nun zum 19. Mal ausgeschrieben. Seit 1978 wurden mehr als 80 Initiativen, Firmen, Schulen, Bürgerinnen und Bürger mit dem Umweltschutzpreis für ihr Engagement in Sachen Umweltschutz ausgezeichnet. Zum diesjährigen Umweltschutzpreis wurden insgesamt 42 Beiträge eingereicht, eine deutliche Steigerung im Vergleich zu 2008 mit 30 Beiträgen, wodurch klar zu erkennen ist, dass Umweltthemen wieder an Interesse gewonnen haben. Acht Kindertagesstätten beteiligten sich am Wettbewerb. Zwei erste Plätze wurden hier vergeben: 1. Platz : Städtische Kita Immendorfer Hauptstraße, „Mit der Lupe auf Tour verfolgen wir jede Spur“ Die Jury – bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern von Verwaltung, Rat, Sparkasse KölnBonn, Kölner Medien, Universität und Umweltverbänden – wählte aus diesen Projekten die Preisträgerinnen und Preisträger aus. Insgesamt wurde ein Preisgeld in Höhe von 6.000 Euro vergeben, wobei jeweils 1.500 Euro auf vier Kategorien verteilt wurden. Mit drei Beiträgen zum diesjährigen Umweltschutzpreis, war die Fachhochschule Köln mit ihren wissenschaftlichen Projekten gut vertreten. In dieser Kategorie wurde ebenfalls ein erster Platz ermittelt. Klassische Themen wie Naturpflegemaßnahmen, Pflanzaktionen, Abfallentsorgung und -vermeidung, Luftreinhaltung, Umweltlernen in Kindertagesstätten und Schulen standen dabei nach wie vor im Mittelpunkt aber auch umweltfreundliche Mobilität, regenerative Energien, Umweltbildungsprogramme im Freizeitbereich und ökologische und nachhaltige Produktionswege sowie Klimaneutralität in Unternehmen waren Themen die aufgegriffen wurden. Umweltschutzpreis 2011 © Stadt Köln 1. Platz: Städtische Tageseinrichtung für behinderte und nichtbehinderte Kinder Koblenzer Str. Teilbereich Erde im Projekt:„ Feuer, Wasser, Luft & Erde“ In der Kategorie Weiterführende Schulen wurde die Heinrich-Böll-Gesamtschule mit dem 1. Platz geehrt, die seit mehr als 20 Jahren aktiv Umweltschutz in ihr Schulprogramm integriert hat. Mit dem Titel des Beitrages „Wichtiges selbstverständlich werden lassen“ traf sie den Kern von Umwelterziehung voll und ganz: Umweltlernen gehört einfach in den Schulalltag, Preisträger im Bereich der Universitäten und Fachhochschulen ist das Institut für Landmaschinentechnik und regenerative Energie, Labor für Bioenergie der FH Köln. Der Beitrag ist ein bereits abgeschlossenes studentisches Umweltprojekt zu der energetischen Optimierung des Elefantenhauses. Die Aktivierung speziell von Firmen und Institutionen, sich am Umweltschutzpreiswettbewerb zu bewerben war erfolgreich. Der Umweltschutz lebt von Vorbildern. Sowohl Menschen die ehrenamtlich Umweltschutz praktizieren als auch Firmen die den Umweltschutzgedanken Seite 43 Geschäftsbericht 2010 / 2011 in ihr Firmenprofil integrieren sind Vorbild und Motivation und treiben den Umweltschutz voran. Die Firma Stadtwaldholz hat das Prinzip der Nachhaltigkeit als ihr Unternehmenskonzept ausgewählt und betreibt mit ihren ökologischen Möbeln aus Kölner Stadtwaldholz nachhaltiges Wirtschaften im wahrsten Sinne. Den zweiten Platz erhielten die Katholischen Jugendwerke Köln e.V. mit dem Beitrag SAMMEL MIT für Köln. Die Preise überreichte Oberbürgermeister Jürgen Roters gemeinsam mit Umweltdezernentin Henriette Reker am 17. Oktober 2011 bei einer Feierstunde in der Piazzetta im Rathaus. Auch informierte eine Ausstellung über die einzelnen Projekte. die Gefahren, die damit verbunden sein können. Schulen arbeiten daran, die Medienkompetenz zu fördern und die verantwortungsvolle Nutzung dieser Medien zu schulen. Alle haben in diesem Projekt viel gelernt, über Energiesparen und Klimaschutz, auch über die Gestaltung eines Drehbuchs, Regie, Kameraführung, Schnitttechnik und damit ein Stück Medienkompetenz erlangt. Ein wichtiges Thema in der Schule im Umgang mit Medien im Internet oder auf Youtube oder Facebook ist das Thema Urheberrecht. Musik oder Fotos dürfen nicht ohne weiteres heruntergeladen werden. Auch dies wurde bei dem Wettbewerb gelernt. Klima braucht Schutz – auch in Köln! Filmwettbewerb für Kinder und Jugendliche Wenn nicht jetzt, wann dann? So heißt es in der Hymne der Kölner Band „Höhner“. Diese Aufforderung griff die Informationsstelle für schulische Umweltbildung mit der Ausschreibung eines Filmwettbewerbes für Kinder und Jugendliche zum Thema „Klimaschutz“ auf. Schülerinnen, Schüler, Pädagoginnen und Pädagogen waren dazu aufgerufen, einen Kurzfilm zu diesem Thema aus ihrer Sicht zu drehen. Gruppen aus der ganzen Kölner Region konnten sich bewerben. Kinder und Jugendliche arbeiteten im Laufe des Schuljahres 2010/2011 an ihren Filmprojekten. Bei den meisten Projekten geschah dies nicht in der Unterrichtszeit, sondern in der Freizeit. 49 Schulklassen, Arbeitsgemeinschaften, Umwelt-AGs wollten sich an dem Wettbewerb beteiligen, tatsächlich wurden dann 28 Filme abgegeben. Es ist nicht so einfach, eine Idee filmisch umzusetzen, das haben viele Teilnehmende gemerkt. Für die meisten war dies das erste Filmprojekt. Das Juryteam prämierte vor allem die eigenen Ideen und die Kreativität der Beiträge der Kinder und Jugendlichen. Über kleinere filmische Fehler wurde hinweggesehen. Internet und Fernsehen sind aus dem heutigen Leben der Kinder und Jugendlichen nicht mehr wegzudenken. Dazu gehört nicht nur das Konsumieren, sondern auch die aktive Nutzung von Medien, das Kommunizieren über soziale Netzwerke im Internet und das Wissen über Filmwettbewerb © Stadt Köln Am Donnerstag den 17. November 2011 war es soweit, im Kino Cinenova in Köln-Ehrenfeld begüßte Bürgermeisterin Angela Spizig die gespannten Jungfilmerinnen und -filmer mit ihren Klassen und Lehrkräften. Wolfram Schmachtenberg, der Vorsitzende des Clubs Kölner Filmer e. V. überreichte mit Ratsmitglied Niklas Kienitz insgesamt sieben Preise in den Kategorien „Grundschulen und Jugendclubs“ und „Weiterführende Schule“. Dabei wurden auf der großen Kinoleinwand alle Filme der Preisträgerinnen und Preisträger vorgeführt. Beim Publikum kamen die kurzweiligen, kreativen Filme sehr gut an und wurden mit viel Applaus bedacht. Die Schülerinnen und Schüler freuten sich über interessante Sachpreise, wie etwa FilmstudioBesuche, Kinokarten oder Eintrittskarten für den Kölner Zoo für die gesamte Klasse. Geschäftsbericht 2010 / 2011 Seite 44 2. Projekte und Teilbereiche Grünbrücke Königsforst / Wahner Heide Die früher großräumig zusammenhängende Bergische Heideterrasse wurde in der Vergangenheit an einigen Bereichen durch die Erweiterung von Siedlungen, aber auch durch den Straßenbau zerschnitten. Einen besonders empfindlichen Einschnitt verursachte der Bau der Bundesautobahn A3 in den 30er-Jahren des vergangenen Jahrhunderts, der diesen großen Waldkomplex in die Teilbereiche Königsforst und Wahner Heide zerteilte. Beide Naturschutz- und FFH-Gebiete stellen Kernflächen eines europäischen Waldbiotopverbundsystems mit spezifisch daran angepassten Tier- und Pflanzenarten dar und erlangten genau aus diesem Grunde den entsprechenden europäischen Schutzstatus. Ein vorrangiges Schutzziel für das Netz „Natura 2000“ Gebiet ist es, die Verbindung von Königsforst und Wahner Heide durch die Errichtung einer Grünbrücke wiederherzustellen. Im Rahmen des Konjunkturpakets II wurde dem Bau einer Grünbrücke über die A3 im Mai 2009 zugestimmt und der Landesbetrieb Straßenbau NRW beauftragt, mit der Planung zu beginnen. Da fast ausschließlich der Lebensraumtyp Wald betroffen ist, wurde unter Berücksichtigung naturschutzfachlicher und zeitlicher Eckpunkte eine Querung von knapp 80 m angestrebt. Als bestgeeigneter Bereich für die Errichtung einer Grünbrücke wurde ein Gebiet festgelegt, das östlich des Gießbaches und deutlich westlich des Rennweges gelegen ist. Dieses Gebiet zeichnet sich durch seine siedlungsferne Lage und durch einen historisch belegbaren Wildwechsel der Leitart Rotwild aus. Durch eine Grünbrücke würden damit die früher vorhandenen naturräumlichen Beziehungen dieser beiden großen Waldkomplexe zumindest an der betreffenden Stelle wieder hergestellt. Für das Rotwild bedeutet dieses, dass der landesweite Fernwildwechsel wieder erfolgen kann. Unzweifelhaft ist, dass eine große Anzahl von anderen Tier- und Pflanzenarten von der Grünbrücke profitieren wird. Der BUND für Umwelt und Naturschutz Deutschland und die Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW, unterstützt durch die Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadensverhütung erwarten, dass sich auch der Zustand der prioritären Arten Gelbbauchunke, Schlingnatter, Zauneidechse und Baummarder verbessern wird. Mittlerweile befinden sich die beiden Grünbrücken zur Vernetzung von Königsforst und Wahner Heide in der Phase der Realisierung. Hierbei wird die Brücke an ihren Rändern – um eine Störung des Wilds durch den unterhalb verlaufenden Autobahnverkehr zu minimieren – Irritationsschutzwände aufweisen. Im Anschluss an diese werden in einer Breite von 5 bis 8 m standortgerechte, einheimische Bäume und Sträucher gepflanzt. Eine vollständige Bepflanzung der Brücke ist nicht vorgesehen, damit auch Tierarten des Offenlandes die Brücke als Querungshilfe beziehungsweise als Erweiterung ihres Lebensraumes annehmen können. Der zwischen den beiden Grünbrücken liegende Wildwechselbereich wird mittels eines Zaunes beruhigt, so dass hier Störungen der scheuen Wildtiere möglichst ausgeschlossen werden können. Die zum Zeitpunkt der Erstellung des Geschäftsberichtes 2009 noch nicht abschließend geklärte Frage zur vollständigen Finanzierung der Grünbrücke über die Rösrather Straße – für die A3-Brücke war die Finanzierung aus Bundesmitteln des Konjunkturpakets II bereits gesichert – wurde zwischenzeitlich sicher gestellt: 80 Prozent der Mittel stammen aus der ELER-Förderung, einem europäischen Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), die verbleibenden 20 Prozent werden über eine landschaftsrechtliche Ersatzgeldzahlung des Landesbetriebs Straßen NRW abgedeckt. Die veranschlagten Kosten betragen für den Errichtungszeitraum von 2011 bis 2013 3.650.000 €. Aufgrund des positiven Realisierungsverlaufs der beiden Grünbrückenplanungen nimmt die geforderte Wiedervernetzung, der seit langem durch Autobahn und Landesstraße zerschnittenen beiden Schutzgebiete Wahner Heide und Königsforst langsam Gestalt an. Seite 45 Geschäftsbericht 2010 / 2011 Förderung von Bürgerengagement für mehr Sauberkeit, Lebensqualität und Wirtschaftskraft im Umfeld des Marktplatzes und Bürgerparks Berliner Straße die Menschen in ihrem „Veedel“ richtet, ihre Sprache spricht und ihren Alltag berücksichtigt. Dabei setzt die Kampagne stärker auf persönliche Ansprache statt auf Informationsbroschüren und Verbotsschilder. Denn Mitmachangebote und buchstäblich Aufsehen erregende (Kunst-) Aktionen transportieren Botschaften wirkungsvoller als Papier. Aktionen: Ein wichtiger Bestandteil von „Hallo Nachbar, danke schön“ ist die Umweltbildungsarbeit in Kitas und Schulen im Projektgebiet. Thematische Schwerpunkte sind dabei Energie, Müll und Naturerleben. Mit diesen Inhalten kann bei Kindern und Jugendlichen Neugier und Interesse an Umweltthemen und damit verbundenen Zukunftstechnologien geweckt werden. Aktionslogo Hallo Nachbar Seit einigen Jahren verstärkt die Stadt Köln ihr Bemühen um einen sauberen und gepflegten Stadtraum. Dies geschieht durch eine Intensivierung der Reinigungsintervalle, die vor allem im Innenstadtbereich auch zu Verbesserungen und mehr Sauberkeit führt. Jedoch ist festzustellen, dass der höhere Einsatz in sozial benachteiligten Gebieten nicht das gewünschte Ergebnis erbringt. Das Projektgebiet weist einen überdurchschnittlichen Grad der Vermüllung und Verschmutzung auf. Um einer weiteren Verwahrlosung entgegen zu wirken, sind differenzierte Lösungsansätze gefragt. Mit der Ende 2009 gestarteten Initiative will das Umwelt- und Verbraucherschutzamt in einer konzertierten Vorgehensweise aller vor Ort tätigen Institutionen, Bürgerinitiativen und engagierten Einzelpersonen das Engagement der Bürgerinnen und Bürger für die Pflege des eigenen Lebensumfeldes wecken. Kontinuierlich wurden in 2010 und 2011 Umweltbildungsprojekte durchgeführt. Im Einzelnen: –Pädagogische Projektarbeit im Familienzentrum Berliner Straße und in der Kita von-Sparr-Straße –Aktionstage in der Hauptschule Tiefentalstraße –Müllpercussion auf dem Marktplatz am 11. Juni 2010 –Fotowettbewerb „Guten Seiten, schlechte Seiten“ Regelmäßige Präsenz auf dem Mülheimer Wochenmarkt mit dem eigens für „Hallo Nachbar“ konzipierten Teestand. In entspannter Atmosphäre bei einem Glas Tee kamen Gabi Schönau und Medine Öztürk mit den Marktbesucherinnen und -besuchern darüber ins Gespräch wie Bürgerinnen und Bürger gemeinsam mit der Stadt dem ausufernden wilden Müll in Mülheim Herr werden können. Eine Kernthese des Vorhabens lautet: Nachhaltiger Erfolg lässt sich nur erreichen, wenn sich die Bevölkerung mit ihrem Wohnquartier identifiziert und selbst aktiv wird. Die Verschmutzung des öffentlichen Raums wird nicht als isoliertes Phänomen, sondern als Teil einer tiefer gehenden soziokulturellen und ökonomischen Problemlage betrachtet. Dementsprechend ist das Projekt inhaltlich in das Stadtentwicklungsprogramm Mülheim 2020 eingebunden. Akzente setzt das Projekt mit einer maßgeschneiderten Informations- und Aufklärungskampagne, die sich an Teestand © Stadt Köln Seite 46 Geschäftsbericht 2010 / 2011 Verschönerung des Marktplatzes am 8. Juli 2010 Weil der Marktplatz immer mehr zum Müllplatz verkommt, steht er im Brennpunkt des Interesses der Initiative „Hallo Nachbar, danke schön“. Die Kinder des Familienzentrums Berliner Straße eröffneten das Programm mit einer bunten Müllmodenschau. Nach der offiziellen Begrüßung wurden auf den Plakatträgern neben dem Kulturbunker die Banner enthüllt. Gestaltet wurden sie von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Sparkasse KölnBonn, den Wirten und Gästen des Café Bunkers, Besucherinnen und Besuchern des Wochenmarktes und den Kindern der Kita Berliner Straße. Das Grünflächenamt der Stadt Köln legte neue Blumenbeete an und die Kinder der Kita gaben erneut ein Konzert auf ihren selbstgebauten Müllinstrumenten. Die Kunstaktion „Ressource Müll“ : Kartografie des Mülls: In einer zweiten Aktion hatten sich die Künstler erneut eine ungewöhnliche Methode ausgedacht, um den Bewohnerinnen und Bewohnern den Müll an der Berliner Straße vor Augen zu führen: Sie erstellten aus Kaugummis, Verpackungen, Kippen, Bechern, Hundekot und vielem Mehr, was so an Unrat auf Gehwegen und in Grünflächen herumliegt, eine „Kartografie des Mülls“ mit Kindern und Jugendlichen aus dem Familienzentrum Berliner Straße 20 und der Förderschule Thymianweg. Hallo Nachbar im Veedelszoch: Die „Hallo Nachbar, danke schön“-Gruppe ging in selbstgestalteten Kostümen in den Projektfarben rot, orange und grün, begleitet von einer Sambatruppe mit. Die Kamelle sponsorte der Projektpartner AWB. Für den Karnevalszug konnten 40 Kinder und Jugendliche vom Don Bosco Club und der Hauptschule Tiefentalstraße gewonnen werden, die mit viel Engagement den Kern der jecken Fußtruppe bildeten. Präsentation auf vier Straßenfesten unter anderem mit einem eigens für die Initiative entwickelten Müllparcour. Dabei mussten die Besucherinnen und Besucher Basketball mit leeren Dosen spielen, Müll von einer Wäscheleine in die passenden Müllbehälter sortieren, das Aktionslogo puzzeln und danach einen Slalomparcours bewältigen, bei dem der Erwachsene das Kind in der Mülltonne um Hindernisse fahren musste. Kunstaktion © Stadt Köln Osterglockenpflanzaktion: Ressource Müll wurde speziell für „Hallo Nachbar, danke schön“ von der Künstlerin Renate Paulsen und dem Künstler Engelbert Becker mit dem Gedanken entwickelt, durch Kunst auf die Möglichkeiten der Auf- und Verwertung von Sperrmüll und Abfällen aufmerksam zu machen. Im Anschluss an eine Verschenkaktion von ausgemustertem Kita Mobiliar im September 2010 konnten Kinder, Jugendliche und Erwachsene in einer eigens hierfür eingerichteten Veedel-Werkstatt an zwei Nachmittagen in der Woche die restlichen Möbel bemalen und phantasievoll verschönern. Die Kunstwerke wurden für zwei Wochen im November letzten Jahres im Bürgerpark an der Berliner Straße ausgestellt. Wunderschön, bunt und jedes für sich ein einzigartiges Kunstobjekt, standen sie auch im Foyer des Bürgeramtes. Osterglockenverschenkaktion © Stadt Köln Alle Aktiven trafen sich im Möbellager der MüTZe, wo die großen Säcke mit den Blumenzwiebeln standen. Vollgepackt verteilten sich etwa 20 Personen in ver- Geschäftsbericht 2010 / 2011 schiedene Richtungen, um die Osterglockenzwiebeln entweder in den Geschäften oder auf dem Marktplatz zu verschenken oder selbst gleich die dafür geeigneten Grünflächen damit zu bestücken. Vertiefende Informationen bietet der Internetauftritt der Initiative www.stadt-koeln.de/3/hallo-nachbar-dankeschoen. Seite 47 Geschäftsbericht 2010 / 2011 3. Zahlen und Fakten Seite 48 Seite 49 Geschäftsbericht 2010 / 2011 Personalbestand Die Personalstruktur im Umwelt- und Verbraucherschutzamt ist sehr heterogen, sie besteht aus Beschäftigten mit stark unterschiedlichem beruflichem Werdegang. Beispielhaft erwähnt sind vertretene Berufsbilder wie Techniker, Ingenieure, Biologen, Geologen, Geographen, naturwissenschaftliche Angestellte, Tierärzte, Lebensmittelchemiker, chemisch technische Assistenten und Lebensmittelkontrolleure. Es sind zurzeit 101 Mitarbeiterinnen und 98 Mitarbeiter (insgesamt 199) im Umwelt- und Verbraucherschutzamt beschäftigt. Die Teilzeitquote liegt bei 25 %. Finanzen und Controlling Finanzen 2010: Die Aufwendungen 2010 für den Umweltschutz in Köln beliefen sich insgesamt auf: 8.460.787 €, mithin also 8,23 € je Einwohner. Die Aufwendungen 2010 für den Verbraucherschutz und das Veterinärwesen in Köln beliefen sich insgesamt auf: 5.058.259 €, mithin also 4,92 € je Einwohner. Im Einzelnen: Aufgabenbereiche: Erlöse: Kosten Gesamt: Gewässerschutz 218�997 2�233�483 2�014�486 Betriebliche Kreislauf- und Abfallwirtschaft 173�265 797�184 623�919 Bodenschutz 73�443 669�702 596�259 Naturschutz 346�595 1�732�914 1�386�319 Umweltplanung 1�334 1�630�265 1�628�932 Umweltvorsorge 106�085 1�330�679 1�224�594 Immissionsschutz 260�761 865�085 604�324 11�384 393�337 381�954 Veterinärwesen 382�980 1�710�752 1�327�771 Lebensmittelkontrolle 355�092 2�609�139 2�254�048 21�548 1�497�988 1�476�440 1.951.483 15.470.529 13.519.046 Sanierung von Deponien Lebensmitteluntersuchung Seite 50 Geschäftsbericht 2010 / 2011 Finanzen 2011: Die Planaufwendungen 2011 für den Umweltschutz in Köln belaufen sich insgesamt auf: 9.242.280 €, mithin also 9,06 € je Einwohner. Die Planaufwendungen 2011 für den Verbraucherschutz und das Veterinärwesen in Köln belaufen sich insgesamt auf: 4.766.300 €, mithin also 4,67 € je Einwohner. Im Einzelnen: Aufgabenbereiche: Erlöse: Kosten Gesamt: Gewässerschutz 166�500 3�355�600 3�189�100 Betriebliche Kreislauf- und Abfallwirtschaft 200�000 1�004�361 804�361 Bodenschutz 116�000 814�241 698�241 Naturschutz 502�250 1�360�070 857�820 Umweltplanung 0 1�728�728 1�728�728 Umweltvorsorge 165�400 1�360�143 1�194�743 Immissionsschutz 175�078 515�465 340�387 0 428�897 428�897 Veterinärwesen 789�246 1�610�879 821�633 Lebensmittelkontrolle 309�600 2�647�006 2�337�406 1�607�248 1�607�248 16.432.638 14.008.564 Sanierung von Deponien Lebensmitteluntersuchung * 2.424.074 * Budget ab 2011 bei der Kämmerei, 202, Wirtschaftliche Beteiligungen, veranschlagt Impressum Der Oberbürgermeister Umwelt- und Verbraucherschutzamt Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Satz: con-dere, grafik, design, beratung Druck: Barz & Beienburg GmbH 13-Si/57/500/08.2012