Vulkan Echo - Verbandsgemeinde Ulmen

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Vulkan Echo - Verbandsgemeinde Ulmen
Vulkan Echo
Mitteilungsblatt mit den öffentlichen Bekanntmachungen der
VErbandsgEmEindE
Ulmen
Mit den Kreisnachrichten des K r e i s e s C o C h e m-Z e l l
Jahrgang 45/127
Samstag, den 30. Juli 2016
Ausgabe 30/2016
FFW KENNFUS
Un���� F�����i� ��� �URE Si������i�!
FEUERWEHRFEST
30.07. - 31.07.
S�msta�
16.00 Uhr Eröffnung Pavillion, Hüpfburg
20.00 Uhr Dämmerschoppen mit Musik aus der Dose
S��nta�
10.00 Uhr
12.00 Uhr
15.00 Uhr
18.00 Uhr
Frühschoppen
Mittagessen z. B. Pfannen-Gyros
Kaffee und Kuchen
Dämmerschoppen mit Musik aus der Dose
An beiden Tagen Grill-Gerichte & Pfannen-Gyros. Veranstaltungsort: Feuerwehrhaus Kennfus.
Dein Dorf, Deine F E U E R W E H R
Komm, feier mit!
www.ulmen.de
Ulmen
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Ausgabe 30/2016
not- & bereitschaftsdienste
■■ Polizei
Notruf:.......................................................................................................................110
Polizeiinspektion Cochem:.............................. Tel.: 02671-9840, FAX 984100
Polizeiinspektion Zell:.....................................Tel.: 06542-98670, FAX 986750
Kriminalpolizeiinspektion Mayen:..........................................Tel.: 02651-8010
■■ Feuer und Rettungsdienst
Notruf........................................................................................................................112
■■ Ärztlicher Notdienst
Hausärztlicher Bereitschaftsdienst
Im Raum Lutzerath............ Tel. 116 117 (ohne Vorwahl/ kostenlos)
Versorgung der Orte:
Bad Bertrich einschl. Kennfus, Beuren, Büchel, Gevenich, Kliding, Lutzerath einschl. Driesch, Urschmitt, Weiler
- Bereitschaftsdienstzentrale Cochem
Marienkrankenhaus Cochem
Avallonstraße 32, 56812 Cochem
Im Raum Daun-Kelberg-UlmenManderscheid................... Tel.: 116 117 (ohne Vorwahl/ kostenlos)
Versorgung der Orte:
Ulmen, Gillenbeuren, Schmitt, Alflen, Wagenhausen, Wollmerath, Filz
und Auderath
- Bereitschaftsdienstzentrale Daun
Krankenhaus Maria Hilf Daun
Maria-Hilf-Straße 2, 54550 Daun
Dienstzeiten beider Bereitschaftsdienstzentralen:
Montag: 19:00 Uhr bis 07:00 Uhr Folgetag
Dienstag: 19:00 Uhr bis 07:00 Uhr Folgetag
Mittwoch: 14:00 Uhr bis Donnerstag 07:00 Uhr
Donnerstag: 19:00 Uhr bis 07:00 Uhr Folgetag
Wochenende: Freitag 16:00 Uhr bis Montag 07:00 Uhr
Feiertag: vom Vorabend des Feiertags, 18:00 Uhr, bis zum Folgewerktag, 07:00 Uhr
Um telefonische Anmeldung wird gebeten.
■■ Notdienstbereitschaft der Zahnärzte:
Einheitliche zahnärztliche Notrufnummer:
0180 5040308 (zu den üblichen Telefontarifen)
Ansage des Notfalldienstes zu folgenden Zeiten:
Freitagnachmittag von 14.00 bis 18.00 Uhr, Samstag früh 08.00 bis
Montag früh 08.00 Uhr, Mittwochnachmittag von 14.00 bis 18.00 Uhr
und an Feiertagen entsprechend von 8.00 Uhr früh bis zum nachfolgenden Tag früh 8.00 Uhr, an Feiertagen mit einem Brückentag von
Donnerstag 8.00 Uhr bis Samstag 8.00 Uhr
Weitere Informationen zum zahnärztlichen Notfalldienst können Sie
unterwww.bzk-koblenz.de nachlesen.
Um telefonische Anmeldung wird gebeten.
■■ Notdienst der Apotheken im Land:
Die Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz hat zwei landesweit gültige Rufnummern eingerichtet
aus demdeutschen Festnetz
0180-5-258825-PLZ (0,14 €/Min.)
(zum Beispiel:0180-5-258825-56727 für Mayen) und
aus dem Mobilfunknetz
0180-5-258825-PLZ (Gebühr anbieterabhängig)
Das Verfahren ist denkbar einfach:
Notdienstnummer und Postleitzahl des aktuellen Standortes über die
Telefontastatur eingeben. Nach kurzer Begrüßung werden drei dienstbereite Apotheken in der Umgebung des Standortes mit vollständiger
Adresse und Telefonnummer angesagt und zweimal wiederholt.
Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen
Marktplatz 1, 56766 Ulmen
Sollte die direkte Eingabe der Postleitzahl vergessen werden, so wird
sie vom System erfragt und kann nachträglich eingegeben werden.
Am besten ist es, diese zentrale Apothekennotdienstnummer schon
jetzt vorsorglich im Telefon abzuspeichern. damit man sie im Bedarfsfall immer zuverlässig zur Hand hat.
Zu beachten ist, dass der Notdienst immer um 8:30 Uhr beginnt und
am folgenden Tag um 8:30 Uhr endet, auch an Sonn- und Feiertagen.
Notdienst ist Sonderdienst!
Auch wenn der Apotheker jederzeit gern weiterhilft, sollte der Notdienst nur in wirklich dringenden Fällen in Anspruch genommen werden.
Auf der Internetseite der Landesapothekenkammer Rheinland-Pfalz
www.lak-rlp.de ist ein für jedermann abrufbarer Notdienstplan verfügbar.
■■ Augenärztlicher Bereitschaftsdienst
Falls Ihr Augenarzt nicht erreichbar ist, kann der Bereitschaftsdienst am
Wochenende und am Mittwochnachmittag unter folgender Telefonnummer erfragt werden:
....................................................................................................... Tel.: 06531-94477
Der augenärztliche Notdienst für den Stadtbezirk Koblenz ist über das
Deutsche Rote Kreuz in Koblenz zu erreichen:
......................................................................................................... Tel.: 0261-19222
■■ Störungen bzgl. Kabel - TV
für Ulmen: KEVAG Telekom GmbH,
................................................................................................ Tel. 0261-20 16 22 22
für Bad Bertrich: Kabel Deutschland, Niederlassung Trier
......................................................................................................... Tel. 0651-1457-0
■■ Entstördienst bei Notfällen und technischen
Störungen
Erdgasversorgung
Energienetze Mittelrhein GmbH & Co. KG
Unternehmen der evm-Gruppe
.......................................................................................................Tel. 0261-2999-55
■■ Notrufnummer bei Stromstörungen
Westnetz GmbH,
Rauschermühle, 56648 Saffig................................................... 0800-4112244
■■ Schiedsperson
Durchführung von Sühneversuchen nach der Strafprozessordnung
und in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten:
Bereich Ulmen I: (Alflen, Auderath, Büchel, Filz, Ulmen)
Elisabeth Schmitt, Kelberger Str. 29a, 56766 Ulmen, Tel. 02676-1385
Bereich Ulmen II: (Bad Bertrich, Beuren, Gevenich, Gillenbeuren, Kliding, Lutzerath, Schmitt, Urschmitt, Wagenhausen, Weiler und Wollmerath)
Hans Schmitz, Am Wäldchen 14, Lutzerath, Tel. 02677-448
Hinweis:
Im Verhinderungsfalle vertreten sich die beiden Schiedspersonen
gegenseitig.
■■ Kreiswasserwerk Cochem-Zell
Bereitschaftsdienst
Bezirk Eifel:......................................................................Handy 0160-9786 9515
Tel. Zentrale (Bürgerbüro): Fax: Internet: E-Mail: 02676/ 409-0
02676/ 409-500
www.ulmen.de
[email protected]
Öffnungszeiten:
montags-donnerstags: freitags: 08:30 - 12:30 Uhr &
14:00 - 16:00 Uhr
08:30 - 13:00 Uhr
Bürgerbüro zusätzlich: donnerstags: 1. Samstag im Monat: tägl. ab 08:00 Uhr
bis 17:00 Uhr
10:00 Uhr - 12:00 Uhr
Ulmen
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Verbandsgemeinde
Ulmen
Amtliche Bekanntmachungen
sprechstunde des
Jugendamts Cochem-Zell
Die Sprechstunde des Kreisjugendamts Cochem-Zell findet am
Montag, den 01.08.2016 von 14.00 - 16.00 Uhr im Zimmer 108 der
Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen statt. Gerne können Sie
vorab einen Termin mit Frau Moritz (geb. Pitsch) unter 02671-61328
vereinbaren.
Wir beraten Sie vertraulich in Fragen der Partnerschaft, Trennung/
Scheidung, Erziehung und Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Bei Bedarf zeigen wir Ihnen Möglichkeiten der Unterstützung
auf.
Ausgabe 30/2016
Bei Gefahrensituationen wie Hochwasser, Großbränden oder Industrieunfällen ist es mit dem Warn- und Informationssystem zusätzlich zu
den etablierten Warnungen durch Polizei, Feuerwehr sowie Fernsehen
und Rundfunk möglich, den Bürgern per Smartphone-App Warnungen und Verhaltenshinweise herauszugeben. Ein Warnhinweis kann
zum Beispiel lauten: „Großbrand, gültig ab sofort, Fenster und Türen
schließen“. Nur Menschen, die sich im gefährdeten Gebiet aufhalten
oder diesen Ort ausgewählt haben, erhalten diese Informationen.
Nicht betroffene Menschen werden nicht in Unruhe versetzt. Zudem
übermittelt die Anwendung Warnungen zu „extremen Unwettern“ des
Deutschen Wetterdiensts.
Das System ist eine gute Ergänzung der bestehenden Informationswege. Landrat Manfred Schnur: „Solche Tests sind wichtig und notwendig, um die Mitarbeiter in der Anwendung von KATWARN zu schulen
und die Menschen an die Funktionsweise zu erinnern und für den Katastrophenschutz zu sensibilisieren.“
Die Cochem-Zeller Nutzer von Katwarn werden den Hinweis bekommen, dass es sich bei der Alarmierung um einen Probealarm handelt.
Im Ernstfall wird über Katwarn darüber informiert, wie sich die Bürger
verhalten sollen.
Fundsache
In Bad Bertrich wurde ein Geldbetrag gefunden.
Der Eigentümer wird gebeten, sich mit der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen, Marktplatz 1, 56766 Ulmen, Tel.: 02676/409-100 in Verbindung zu setzen.
Ulmen, 26.07.2016
Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen
- Fundbüro -
reisepässe können abgeholt werden!
Die bis zum 11.07.2016 beantragten Reisepässe können bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen abgeholt werden.
die bisherigen Pässe und evtl. Vollmachten sind mitzubringen.
✂
Vollmacht zur abholung eines reisepasses
ich
................................................................................................................................
Familienname, Vorname, Geburtsdatum
wohnhaft in
................................................................................................................................
Ort, Straße
Kreisweiter Probealarm am 1. august 2016, 14.30 Uhr
Haben Sie sich schon beim Warnsystem KATWARN angemeldet? Wenn nicht, können Sie
auch keinen Probealarm oder Warnhinweise
im Ernstfall auf Ihr Handy erhalten. Die
Anmeldung ist freiwillig und kostenfrei.
Die KATWARN App steht Ihnen kostenlos zur
Verfügung:
- iPhone im App Store
- Android Phone im Google Play Store
- Windows Phone im Windows Store
Alternativ bietet KATWARN kostenlose Warnungen mit eingeschränkter Funktonalität auch per SMS/E-Mail zum Gebiet einer registrierten
Postleizahl. SMS an Servicenummer 0163/755 88 42: „KATWARN 12345
[email protected]“ (für Postleizahl 12345 und optional E-Mail).
Weitere Informationen erhalten Sie auch unter www.katwarn.de
Wenn am Montagnachmittag, dem 1. august 2016 gegen 14.30 Uhr
bei den angemeldeten Nutzern des Handy-Warnsystems KATWARN
die Mobiltelefone klingeln, gibt es keinen Grund zur Unruhe: Denn es
handelt sich um einen Probealarm des elektronischen Warn- und Informationssystems KATWARN, das im gesamten Bereich der Integrierten
Leitstelle Koblenz (Landkreise Ahrweiler, Cochem-Zell, Mayen-Koblenz
und Stadt Koblenz) eingeführt ist. Der Probebetrieb wird ca. 20 Minuten andauern und in allen Kommunen des Landkreises geschaltet. Es
wird die Funktionsfähigkeit der „Warnung der Bevölkerung“ überprüft.
................................................................................................................................
Familienname, Vorname, Geburtsdatum
wohnhaft
................................................................................................................................
Ort, Straße
ausgewiesen durch
................................................................................................................................
meinen reisepass in empfang zu nehmen.
................................................................................................................................
Ort, Datum
Eigenhändige Unterschrift
✂
Warn- und informationssystem Katwarn
wird getestet
bevollmächtige hiermit
Herrn/Frau
Hinweis zur abholung der Personalausweise
Bitte beachten Sie, dass die beantragten Personalausweise erst nach
Erhalt des Pinbriefes, der Ihnen von der Bundesdruckerei übersandt
wird, ausgehändigt werden können. Die Aushändigung kann grundsätzlich nur an den Antragsteller persönlich erfolgen. Sollte dies
nicht möglich sein, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung (Tel.
02676/409-0).
Ulmen
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Verbandsgemeindeverwaltung - Bürgerbüro Verbandsgemeindeverwaltung
Marktplatz 1, 56766 Ulmen
Tel.: 02676/409-0, Fax:02676/409-501
Hinweis:
Das Bürgerbüro ist am Samstag, dem
6. August 2016
wieder geöffnet, und zwar von 10.00 bis 12.00 Uhr.
Die übrigen Öffnungszeiten des Bürgerbüros:
Montag- Freitag 8.00 - 12.30 Uhr
Montag- Mittwoch 14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag 14.00 - 17.00 Uhr
Das Dienstleistungsangebot des Bürgerbüros:
Sie können:
- sich an-, ab- und ummelden
- Fundsachen abliefern oder abholen
- Ihren Hund an- und abmelden
- Ihre Adresse im Fahrzeugschein ändern lassen
- Antragsformulare abgeben
Sie können beantragen:
- Personalausweise und Pässe
- Kinderreisepässe
- zur Fahrerlaubnis: Erst-/Neuerteilung, Erweiterung,
- polizeiliche Führungszeugnisse
- Auskunft Gewerbezentralregister
Sie erhalten
- Meldebescheinigungen
- Untersuchungsberechtigungsscheine
- Beglaubigungen von Fotokopien und Unterschriften
- allgemeine Informationen zum Fremdenverkehr
- Info-Material
Sie erhalten Antragsformulare für
- Lohnsteuerjahresausgleich und Einkommensteuererklärung
- Lohnsteuerermäßigung
- Wohngeld
Sie können
- Privatanzeigen für unser Vulkanecho aufgeben
- Restmüllsäcke zum Preise von 4,00 Euro bei uns
erwerben
Mitteilungen aus dem
gEsundland VulkanEifEl
Altersjubilare
Wir gratulieren
am 31.07. zum 85. Geburtstag
Frau Anna-Luise Berenz, Büchel
Sonntagsmatinee
mit
Thomas Probst
am 31.07. zum 85. Geburtstag
Herr Emil Osthold, Urschmitt
am 01.08. zum 85. Geburtstag
Herr Walter Sander, Ulmen
am 02.08. zum 80. Geburtstag
Frau Maria Lehnen, Ulmen
am 04.08. zum 80. Geburtstag
Frau Elisabeth Keßeler, Weiler
am 05.08. zum 85. Geburtstag
Frau Hedwig Brauns, Gevenich
07.08.2016 11:00 Uhr
Sonntag
Touristikagentur
Bad Bertrich GmbH
Konzertsaal Bad Bertrich
Eintritt frei
Kurfürstenstraße 32
56864 Bad Bertrich
Tel.: 02674 / 932222
www.bad-bertrich.de
Ulmen
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Ausgabe 30/2016
Ulmen
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Ausgabe 30/2016
Brücke über den Ilgenbach wieder aufzubauen. Die Brücke war bei den
heftigen Unwettern Anfang Juli vom Hochwasser weggeschwemmt
worden.
Viele Stunden Arbeit und Muskelkraft haben Alexander Simon, Michael
Budd, Wolfgang Heck, Wilhelm Karls, Thomas Jakobs und Paul Haubrich
unter der Regie von Ortsbürgermeister Josef Simon in den Wiederaufbau gesteckt. Die Belohnung ist eine wunderschöne Holzbrücke, die
Wanderer nun wieder sicher über den Fluss geleitet.
Es war wichtig, die Brücke wieder herzurichten, denn sie ist ein wichtiger
Teil verschiedener Wanderwege. So führt sowohl die Eifelsteig-Etappe
von Manderscheid nach Himmerod als auch die Lieserpfad-Etappe von
Manderscheid nach Wittlich an dieser Stelle über den Bach.
Clara-Viebig-Pavillon
Lesungen
Freitags 15.00 - 16.00 Uhr
Autobiographisches, Raritäten, Unbekanntes,
Märchen, Noveletten alles rund um Clara Viebig
Lassen Sie sich überraschen!
Lesung mit anschließendem Gedankenaustausch
Clara-Viebig-Pavillon, 56864 Bad Bertrich, Kurfürstenstr. 21
Aus den Gemeinden
Alflen
Bürozeiten des Ortsbürgermeisters
Abendwanderung des Eifelvereins
Der Eifelverein Ortsgruppe Bad Bertrich bietet an vier verschiedenen
Terminen geführte Abendwanderungen auf den schönsten Wanderwegen rund um Bad Bertrich an. Nachdem am ersten Termin schon
viele Teilnehmer dabei waren, wird die nächste Wanderung am Dienstag, 2. August, stattfinden. Die Wanderung, die kostenlos ist, ist mit
einer Dauer von zwei Stunden angesetzt. Der Treffpunkt ist um 19.00
Uhr an der GesundLand Tourist Information Bad Bertrich.
Die Abendwanderungen werden zusätzlich zu den wöchentlich stattfindenden Wanderungen, die immer donnerstags um 13:30 Uhr beginnen, angeboten.
Weitere Informationen erhalten Wanderfreunde bei der GesundLand
Tourist Information Bad Bertrich unter der Telefonnummer +49 (0) 2674
932222 oder per E-Mail: [email protected].
Gemeinsam Brücken bauen
Unter diesem Motto könnte die ehrenamtliche Arbeit von 7 Karler Bürgern stehen, die in den letzten Wochen daran gearbeitet haben, die
dienstags von 18:30 bis 20:00 Uhr
im Gemeindebüro in der Mehrzweckhalle (Schulstr. 14)
Tel.: 02678 - 95 36 61 Fax: 02678 - 95 36 59
Email: [email protected]
Außerhalb der Bürozeiten: Termine jederzeit nach telefonischer Vereinbarung
Tel.: 02678 - 365; Mobil: 0172 - 88 87 124; Fax: 02678 - 95 35 26
Auszug aus der Niederschrift
über die öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des
Gemeinderates Alflen
Sitzungsdatum:
Mittwoch, den 20.07.2016
Beginn:
19:30 Uhr
Ende:
20:55 Uhr
Ort:
„Backes“, Moselweg 49a, 56828 Alflen
Anwesend waren:
Ortsbürgermeister
Herr Rudolf Schneiders
1. Beigeordneter
Herr Berthold Schäfer
Impressum:
Wochenzeitung mit den öffentlichen Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde Ulmen, der Ortsgemeinden sowie Zweckverbände gemäß § 27 der Gemeindeordnung für
Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) und den Bestimmungen der Hauptsatzung.
Verantwortlich:
Herausgeber, Druck + Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG
Adresse:
54343 Föhren, Europaallee 2
(Industriepark Region Trier)
Telefon und Fax:
Anzeigenannahme:Tel.: 0 65 02 - 91 47-0 oder -240,
Fax: 0 65 02 - 91 47-250
Redaktion:Tel.: 0 65 02 - 9147-213, Fax: 0 65 02 - 72 40
Internet und E-Mail:
Postanschrift:
www.wittich.de, E-Mail: [email protected]
Postfach 11 54, 54343 Föhren
Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen
Geschäftsbedingungen und unsere zur Zeit gültige Anzeigenpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich
gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder.
Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann
nur Ersatz für ein Exemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere aus Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Amtliche Bekanntmachungen:
Bürgermeister Alfred Steimers
übriger redaktioneller Teil:
Dietmar Kaupp
Anzeigenteil:
Klaus Wirth, Föhren (Anzeigenleitung)
Erscheinungsweise:
in der Regel wöchentlich oder bei Bedarf.
Einzelstücke zu beziehen beim Verlag zum Preis
von 0,50 Euro zzgl. Versandkosten.
Reklamation Zustellung bitte an:Tel.: 0 65 02 - 91 47-335, -336, -713 und -716
E-Mail: [email protected]
Ulmen
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Beigeordneter
Herr Michael Pörling
Ratsmitglieder
Herr Dirk Hieronimus, Herr Hans-Werner Hillesheim, Herr Hans
Hilpisch, Herr Paul Kruff ab TOP 2, Herr Friedhelm Lautner, Herr Udo
Lorenz, Herr Alfred Pantenburg, Herr Timo Pierczinski, Herr HansGeorg Pötz, Herr Erwin Theobald
Protokollführerin
Frau Tanja Schug
Vertretung für Herrn Gerhard Stranz
Anträge zur Tagesordnung wurden nicht gestellt.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED
2. Änderung der Friedhofgebührensatzung
3. Beratung und Beschlussfassung über die 1. Änderung der
Gebührensatzung für die Benutzung der Mehrzweckhalle vom
15.12.2009
4. Beratung und Beschlussfassung über die Schaffung von Bauplanungsrecht
5.Mitteilungen
Nicht öffentlicher Teil
6.Grundstücksangelegenheit
7.Mitteilungen
Öffentlicher Teil
TOP 1: Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED
Sachverhalt:
Mit der am 06.07.2005 ergangenen EUP-Richtlinie hat das Europäische
Parlament einen verbindlichen Rahmen für die Definition der Anforderung an Energieeffizienz und Umweltverträglichkeit von energiebetriebenen Produkten geschaffen. Diese Richtlinie wurde in deutsches
Recht umgesetzt.
Auf der Grundlage der sog. Ökodesign-Richtlinie 2005/32/EG hat
der europäische Gesetzgeber durch die Verordnung Nr. 245/2009
v. 18.03.2009 neue Anforderungen für Leuchtstofflampen, Hochdruckentladungslampen sowie Vorschaltgeräte und entsprechende
Leuchten konkretisiert. Diese Technik ist vor allem in Straßenlampen
vorhanden. Die Verordnung setzt konkrete Anforderungen, dass die
wenig energieeffizienten Leuchten und Geräte in vier Umsetzungsstufen bis einschließlich 2017 vom Markt verschwinden müssen. Ziel ist
es, mittelfristig nur noch energieeffiziente Produkte auf den Markt zu
bringen. Damit werden die Städte und Gemeinden mittelbar verpflichtet, über eine Umrüstung bzw. Erneuerung ihrer Straßenbeleuchtungstechnik nachzudenken, da bis spätestens 2017 die alten Techniken
nicht mehr verfügbar sein werden. Es besteht dann nur noch die Möglichkeit auf eigene Lagerbestände zurück zu greifen. Hierdurch könnte
noch eine gewisse Zeit überbrückt werden.
Die bestehenden Wartungsverträge mit dem RWE wurden nicht zum
30.06.2016 gekündigt, da wir nach dem Stand der Gespräche mit IfaS
und RWE davon ausgehen, dass zumindest die meisten Gemeinden
einen neuen Wartungsvertrag abschließen. Die Verträge haben sich
dadurch verlängert, wobei von RWE ein Sonderkündigungsrecht zum
31.12.2016 eingeräumt wurde. Im Zuge dieser Vereinbarung wurde
auch der Preis für die Stromlieferung bis zum 31.12.2016 neu festgelegt.
Vorausgesetzt, die Ortsgemeinde Alflen schließt einen neuen Wartungsvertrag mit dem RWE ab, wird für die Umrüstung der alten Leuchten (nur Leuchten, die nach der EuP-Richtlinie ausgetauscht werden
müssen) ein Innovationszuschuss von 150,— € (netto) / Leuchte von
Seiten des RWE gewährt.
Die Ortsgemeinde Alflen kann hier für die Umrüstung von 111 Leuchten einen Zuschuss in Höhe von 19.814,— € (brutto) erhalten.
Die Wartungskosten der LED-Lampen reduzieren sich um 6,48 €
(netto)/Leuchte. Da RWE während der Laufzeit des neuen Vertrages
Eigentümer der Straßenbeleuchtungsanlage bleibt, wird hier die
Zusage gegeben, die Netzentflechtung während der Vertragslaufzeit
(10 Jahre), zu Lasten von RWE, durchzuführen.
Insgesamt würden, lt. Schätzung des RWE, in der Verbandsgemeinde
Ulmen Entflechtungskosten in Höhe von 68.000,— € entstehen, die
dann von RWE getragen werden.
In den neuen Wartungsverträgen wird die Strombeschaffung freigestellt.
Im Kommunalen Investitionsprogramm 3.0 Rheinland-Pfalz werden
finanzschwachen Kommunen Fördermittel u.a. zur Sanierung der Straßenbeleuchtung bereitgestellt. „Finanzschwach“ im Sinne des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes sind Kommunen, die in den Jahren
2011 – 2013 am kommunalen Entschuldungsfonds teilgenommen
haben.
Für die Ortsgemeinde Alflen steht hier ein Betrag in Höhe von 36.128,32
€ zur Verfügung. Die Förderanträge wurden bereits von RWE gestellt.
Ausgabe 30/2016
Mit der Kommunalaufsicht wurden Gespräche dahingehend geführt,
dass aufgrund des vorliegenden Angebotes der RWE die Ortsgemeinden die Verträge verlängern können und hier eine Ausschreibung nicht
erforderlich ist.
Beitragsrechtlich ist eine Veranlagung nicht erforderlich, da hier lediglich die Leuchtenköpfe ausgetauscht werden, um Energie einzusparen
und der EuP-Richtlinie Rechnung zu tragen. Die Leuchten an sich sind
nicht erneuerungsbedürftig. Darüber hinaus soll der Landkreis in seinen Bemühungen, CO2-Emissionen zu reduzieren, nachhaltig unterstützt werden.
RWE hat, in Abstimmung mit der Gemeinde, ein Angebot für die
Umrüstung erstellt.
Hiernach werden 141 Leuchten auf LED, zu einem Gesamtpreis in Höhe
von 60.439,15 €, umgerüstet.
Hierin enthalten ist ein Zuschuss des RWE
in Höhe von 19.814 €
Nach Abzug der KI 3.0 Förderung
in Höhe von 36.128,32 €
verbleibt bei der Ortsgemeinde
ein Betrag von 24.310,83 €
Lt. Berechnung des RWE ergibt sich durch die Umstellung eine Gesamtersparnis von 9.397,— € (Strom + Wartung), sodass sich die Investition
in ca. 2,5 Jahren amortisiert.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Bei Buchungsstelle 54100-096000-34-1 stehen Mittel in Höhe von
58.100,— € zur Verfügung.
Der KI 3.0 Zuschuss ist bei Buchungsstelle 54100-233100-34-2 mit
42.400,— € veranschlagt.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag zur Umrüstung der Straßenbeleuchtung an RWE zu einem Gesamtpreis in Höhe von 60.439,15 €
zu erteilen.
Der Wartungsvertrag „Licht und Service“ wird mit einer Gesamtlaufzeit
von 10 Jahren ebenfalls mit dem RWE abgeschlossen.
Folgende Module werden beauftragt:
(X) - Grundmodul 33,70 € (netto)
Bedienung der Straßenbeleuchtung, Hauptwartung der Leuchten
alle 4 Jahre (Austausch Leuchtmittel, Reinigung der Leuchte) Leuchtkontrolle, Prüfung nach BGVA3, Störungsbeseitigung an der Leuchte
innerhalb von 5 Werktagen (bzw. unverzüglich), Behebung von
Netzstörungen, Materialbeistellung, Dokumentation, Koordination,
Abrechnung
( )
Werterhaltender Mastanstrich 4,27 € (netto)
( )
Vandalismus 3,44 € (netto)
( )
Funktionskontrolle 6,27 € (netto)
( )
zusätzliche Leuchtenreinigung 16,538 € (netto)
(X) Modul LED - 6,48 € (netto)
Zusätzlich 8 Jahre Garantie auf RWE-Standartleuchten
Abweichender Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag zur Umrüstung der Straßenbeleuchtung an RWE zu einem Gesamtpreis in Höhe von 60.439,15 €
zu erteilen.
Der Wartungsvertrag „Licht und Service“ wird mit einer Gesamtlaufzeit
von 10 Jahren ebenfalls mit dem RWE abgeschlossen.
Folgende Module werden beauftragt:
(X) Grundmodul 33,70 € (netto)
Bedienung der Straßenbeleuchtung, Hauptwartung der Leuchten
alle 4 Jahre (Austausch Leuchtmittel, Reinigung der Leuchte) Leuchtkontrolle, Prüfung nach BGVA3, Störungsbeseitigung an der Leuchte
innerhalb von 5 Werktagen (bzw. unverzüglich), Behebung von
Netzstörungen, Materialbeistellung, Dokumentation, Koordination,
Abrechnung
()
Werterhaltender Mastanstrich 4,27 € (netto)
( )
Vandalismus 3,44 € (netto)
( )
Funktionskontrolle 6,27 € (netto)
( )
zusätzliche Leuchtenreinigung 16,538 € (netto)
(X) Modul LED - 6,48 € (netto)
Zusätzlich 8 Jahre Garantie auf RWE-Standartleuchten
Zuzüglich beschließt der Gemeinderat, das Modul „Weihnachtsbeleuchtung“ zum Preis von 317,00 Euro (brutto) zu beauftragen. Die
entsprechenden Leuchten werden nach Einsicht in den Leuchtenplan
ausgewählt.
Abstimmungsergebnis:
Ja 12, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0
TOP 2: Änderung der Friedhofgebührensatzung
Sachverhalt:
In der Sitzung vom 07.06.2016 hat der Haupt- und Finanzausschuss
der Ortsgemeinde Alflen unter anderem auch über die verschiedenen
Gebührensatzungen der Ortsgemeinde gesprochen.
Seitens des Ausschusses wurde angeregt, die Kosten für die Nutzung
der Leichenhalle für die Aufbewahrung einer Leiche für die ersten 4
Ulmen
Tage von bislang 40,00 € auf 50,00 € anzuheben und auch die bei Nutzung der Klimaanlage anfallenden Stromkosten in Rechnung zu stellen.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Bei der Buchungsstelle 55300 – 432241 werden durch die Erhöhung
der Gebühren mehr Einnahmen erzielt.
Beschluss:
Aufgrund der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses
beschließt der Gemeinderat die Satzung über die Erhebung von
Friedhofsgebühren der Gemeinde Alflen vom 24.05.2012 wie folgt zu
ändern:
Punkt III der Anlage zur Friedhofsgebührensatzung erhält demnach
folgende Fassung:
III. Benutzung der Leichenhalle
1. Für die Aufbewahrung
a) einer Leiche bis zu 4 Tagen 50,00 €
für jeden weiteren Tag 10,00 €
b) einer Urne bis zu 4 Tagen 40,00 €
für jeden weiteren Tag 10,00 €
2. für die Reinigung nach Ausschmückung 50,00 €
3. Bei Benutzung der Klimaanlage anfallende Stromkosten werden
gesondert ermittelt und in Rechnung gestellt. “
Abstimmungsergebnis:
Ja 13, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0
TOP 3: Beratung und Beschlussfassung über die 1. Änderung der
Gebührensatzung für die Benutzung der Mehrzweckhalle vom
15.12.2009
Sachverhalt:
In seiner Sitzung am 07.06.2016 hat der Haupt- und Finanzausschuss
über eine Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung der
Mehrzweckhalle vom 15.12.2009 diskutiert.
Bisher wurde die Benutzungsgebühr bei Vermietungen anlässlich einer
Beerdigung in Form eines Pauschalbetrages erhoben. Der Haupt- und
Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, den Stromverbrauch zu
erfassen und den Nutzern ebenfalls in Rechnung zu stellen.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Durch die Satzungsänderung werden Mehreinnahmen auf der
Buchungsstelle 57301-432290 (Erstattung Nebenkosten) erzielt.
Beschluss:
Der Gemeinderat Alflen beschließt, die 1. Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung der Mehrzweckhalle vom 15.12.2009 gemäß
dem beigefügten Entwurf.
Abstimmungsergebnis:
Ja 13, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0
TOP 4: Beratung und Beschlussfassung über die Schaffung von
Bauplanungsrecht
Sachverhalt:
Es ist beabsichtigt, auf dem Grundstück in Alflen, Flur 2 Flurstück Nr.
26/2 (Peterskaul 4) neben das bestehende Wohnhaus ggf. unter Verwendung bestehender Bausubstanz (Bodenplatte) ein Ferienhaus
zu errichten. Das Grundstück befindet sich bauplanungsrechtlich im
Außenbereich.
Bereits in seiner Sitzung am 11.05.2016 hat sich der Gemeinderat Alflen mit einer vorliegenden Bauvoranfrage (Erweiterung bestehendes
Wohnhaus um eine Wohneinheit) befasst; hierzu wurde das erforderliche Einvernehmen nicht erteilt, weil es sich um ein Vorhaben im
Außenbereich handelt und unter den Gesichtspunkten einer geordneten städtebaulichen Entwicklung, insbesondere unter Berücksichtigung der umweltschützenden Anforderungen, sowie der Erhaltung
des Orts- und Landschaftsbildes die Schaffung des Bauplanungsrechtes geboten erscheint. Für eine Verwirklichung des Vorhabens müssten
aufgrund der fehlenden Privilegierung die bauplanungsrechtlichen
Voraussetzungen durch Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nach § 12 BauGB hergestellt werden Der Vorhabenträger
hat hierbei auf der Grundlage eines mit der Gemeinde abgestimmten
Planes einen Durchführungsvertrag mit der Ortsgemeinde Alflen abzuschließen. Er verpflichtet sich, die Planungs- und Erschließungskosten
zu tragen.
Mit Schreiben vom 04.06.2016 beantragen die Vorhabenträger die Aufstellung eines entsprechenden vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für Ihr geplantes Vorhaben - Errichtung eines Ferienhauses.
Der Haupt- und Finanzausschuss und der Bau- und Planungsausschuss
haben sich in ihrer gemeinsamen Sitzung am 07.06.2016 mit der Angelegenheit befasst und empfehlen dem Gemeinderat, der Aufstellung
eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das geplante Vorhaben (Errichtung eines Ferienhauses) nicht zuzustimmen, um einer weiteren Zersiedelung der Landschaft - über den vorhandenen Bestand
hinaus - vorzubeugen.
In seiner Sitzung am 15.06.2016 hat der Gemeinderat eine Entscheidung zunächst zurückgestellt mit der Begründung, dass der Grundstückseigentümer zunächst sein Vorhaben mit einem entsprechenden
- 8 -
Ausgabe 30/2016
Vorentwurf darlegen sollte. Außerdem soll die ursprüngliche Baugenehmigung mit Bauplan beigefügt werden.
Diese Baugenehmigung liegt der Ortsgemeinde inzwischen vor. Die
Vorhabenträger haben auch mit Schreiben vom 30.06.2016 ihren
Antrag konkretisiert und weitergehende Planunterlagen vorgelegt.
Die Unterlagen werden in der Sitzung bekanntgegeben.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Keine Auswirkungen, anfallende Kosten sind vom Vorhabenträger zu
tragen.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Sachlage und beschließt,
- der Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen
für die Errichtung eines Ferienhauses auf dem Grundstück Flur 2
Flurstück Nr. 26/2 (Peterskaul 4) durch Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes grundsätzlich nicht zuzustimmen. Dem § 35 BauGB liegt der Gedanke zugrunde, dass im
Aussenbereich das Bauen grundsätzlich unterbleiben soll. Bereits
vorhandene bauliche Anlagen geniessen Bestandsschutz. Nach
Ansicht der Ortsgemeinde soll aber dem in § 35 BauGB verankerten Grundgedanken über die Vermeidung einer Zersiedelung der
Landschaft Rechnung getragen und eine weitere Bebauung in
diesem Bereich nicht zugelassen werden.
- der Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen
für die Errichtung eines Ferienhauses auf dem Grundstück Flur 2
Flurstück Nr. 26/2 durch Aufstellung eines vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes zuzustimmen.
Abweichender Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Sachlage und beschließt,
der Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die
Errichtung eines Ferienhauses auf dem Grundstück Flur 2 Flurstück Nr.
26/2 durch Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
zuzustimmen.
Die Bebauung durch ein Ferienhaus mit max. 80 m2 Grundfläche ist
zulässig. Die Bebauung der Parz. 25/4, 26/1 und 26/3 ist ausgeschlossen. Die Erschließung und Zuwegung erfolgt durch den Teerweg/
Zufahrt „Peterskaul“.
Abstimmungsergebnis:
Ja 11, Nein 1, Enthaltung 1, Befangen 0
TOP 5: Mitteilungen
Folgende Mitteilungen wurden bekannt gegeben:
1. Erhebung eines wiederkehrenden Beitrages für die Vorhaltung
der Wasserversorgung für die Flurstücke Bolzplatz
Schreiben der Kreisverwaltung - Wasserversorgung vom 17.06.2016
2. Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Ortsgemeinde Alflen
für das Haushaltsjahr 2016
Schreiben der Kreisverwaltung vom 27.06.2016 – mit der Sitzungseinladung verteilt. Beratung in der nächsten Sitzung des Haupt- und
Finanzausschusses.
3. Baugenehmigung zur Erweiterung der Schutzhütte
Schreiben der Kreisverwaltung vom 01.07.2016
4. Projekt Energiedorf
Am 28.07.2016 um 19.00 Uhr findet im Backes das Abschlusssteuerungsgespräch statt.
- finale Abnahme des Endberichts
5. Bekanntgabe Sachstand Rundwanderweg
Nicht öffentlicher Teil
Weiterhin wurde im nicht öffentlichen Teil der Sitzung Folgendes
beschlossen:
TOP 6: Grundstücksangelegenheit
Der Gemeinderat hat über die Ausübung eines Vorkaufsrecht beraten
und beschlossen auf das Vorkaufsrecht zu verzichten, wenn vorher für
diese Fläche ein Kaufvertrag abgeschlossen wird.
TOP 7: Mitteilungen
Der Rat wurde über verschiedene Angelegenheiten informiert.
Öffentliche Bekanntmachung
Satzung
zur 1. Änderung der Gebührensatzung vom 15.12.2009
für die Benutzung der Mehrzweckhalle
in der Ortsgemeinde Alflen
vom 20.07.2016
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Alflen hat in seiner Sitzung am
20.07.2016 folgende 1. Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung der Mehrzweckhalle in der Ortsgemeinde Alflen vom 15.12.2009
beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
Ulmen
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Artikel 1
§ 4 Nr. 1 Buchstabe f ) erhält folgende Fassung:
f ) Beerdigungen zzgl. der bei Nutzung anfallenden Stromkosten
60 EUR
Artikel 2
Diese Satzungsänderung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt „Vulkan Echo“ der Verbandsgemeinde
Ulmen in Kraft.
Alflen, den 20.07.2016
Ortsgemeinde Alflen
(DS)
gez. Rudolf Schneiders, Ortsbürgermeister
Hinweis:
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO)
wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von
Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder auf Grund der
GemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung
als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht,
wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung
verletzt worden sind,
oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den
Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung
unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann
auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Öffentliche Bekanntmachung
Satzung
zur 1. Änderung der Satzung über die Erhebung
von Friedhofsgebühren vom 24.05.2012d
der Gemeinde Alflen
vom 20.07.2016
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Alflen hat auf Grund des § 24
der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) und der §§ 2 Abs.
1, 7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in seiner Sitzung
am 20.07.2016 folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt
gemacht wird:
Artikel 1
Ziffer III. der Anlage zur Friedhofsgebührensatzung erhält folgende
Fassung:
III. Benutzung der Leichenhalle
1. Für die Aufbewahrung
a) einer Leiche bis zu 4 Tagen 50,00 €
für jeden weiteren Tag 10,00 €
b) einer Urne bis zu 4 Tagen 40,00 €
für jeden weiteren Tag 10,00 €
2. für die Reinigung nach Ausschmückung 50,00 €
3. Bei Benutzung der Klimaanlage anfallende Stromkosten werden gesondert ermittelt und in Rechnung gestellt.
Artikel 2
Diese Satzungsänderung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt „Vulkan Echo“ der Verbandsgemeinde
Ulmen in Kraft.
Alflen, den 20.07.2016
Ortsgemeinde Alflen
(DS)
gez. Rudolf Schneiders, Ortsbürgermeister
Hinweis:
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO)
wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von
Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder auf Grund der
GemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung
als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht,
wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung
verletzt worden sind,
oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den
Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung
Ausgabe 30/2016
unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann
auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Kirchenführung in Alflen
am 7. August
Auf vielfachen Wunsch findet am ersten Sonntag im August um 15.00
Uhr nochmals eine Führung durch die Alfler Pfarrkirche statt.
Die historischen Kirchengeräte werden nochmals ausgestellt. Auch das
Heimatmuseum ist an diesem Nachmittag geöffnet und freut sich auf
Besucher.
Sommerferienpass 2016
Die Sommerferienpässe der VG Ulmen wurden vor den Ferien an den
Schulen verteilt.
Wer noch einen Ferienpass benötigt, bitte bei mir melden.
Rudolf Schneiders, Ortsbürgermeister
AUderAth
Erreichbarkeit des Ortsbürgermeisters
Tel.: 02676 - 231 oder Mobil: 0171 - 5469587
E-Mail: [email protected]
Auszug aus der Niederschrift
über die öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des
Gemeinderates Auderath
Sitzungsdatum: Donnerstag, den 14.07.2016
Beginn: 19:00 Uhr
Ende: 21:25 Uhr
Ort: Bürgerhaus, Hauptstr. 19, 56766 Auderath
Anwesend waren:
Ortsbürgermeister
Herr Paul Laux
1. Beigeordneter
Herr Frank Steimers
Beigeordneter
Herr Helmut Römer
Ratsmitglieder
Herr Stefan Hürter, Frau Inge Krämer, Herr Thomas Mücken, Herr Bernhard Peter, Herr Kurt Prämassing, Herr Wilfried Reicherz, Herr Sebastian
Völkel, Frau Ellen Weinem, Herr Helmut Wendels
Protokollführerin
Frau Julia Bannach
Gäste
Herr Thomas Hau zu TOP 1
Abwesend waren:
Es fehlten entschuldigt
Herr Matthias Bauer
Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde diese um folgenden Punkt
erweitert:
TOP 4: Bauangelegenheit
Abstimmungsergebnis: -einstimmigDie übrigen Punkte der Tagesordnung verschieben sich entsprechend.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED
2. Beratung und Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise
hinsichtlich der Umgestaltung des ehem. Lehrerwohnhauses in
ein Mehrgenerationenhaus
3. Beratung und Beschlussfassung über die Neuverpachtung der
Gemeindegrundstücke
4. Bauangelegenheit
5. Mitteilungen
Nicht öffentlicher Teil
6. Vetragsangelegenheit
7. Grundstücksangelegenheit
8. Mitteilungen
Ulmen
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Öffentlicher Teil
TOP 1: Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED
Sachverhalt:
Mit der am 06.07.2005 ergangenen EUP-Richtlinie hat das Europäische
Parlament einen verbindlichen Rahmen für die Definition der Anforderung an Energieeffizienz und Umweltverträglichkeit von energiebetriebenen Produkten geschaffen. Diese Richtlinie wurde in deutsches
Recht umgesetzt.
Auf der Grundlage der sog. Ökodesign-Richtlinie 2005/32/EG hat
der europäische Gesetzgeber durch die Verordnung Nr. 245/2009
v. 18.03.2009 neue Anforderungen für Leuchtstofflampen, Hochdruckentladungslampen sowie Vorschaltgeräte und entsprechende
Leuchten konkretisiert. Diese Technik ist vor allem in Straßenlampen
vorhanden. Die Verordnung setzt konkrete Anforderungen, dass die
wenig energieeffizienten Leuchten und Geräte in vier Umsetzungsstufen bis einschließlich 2017 vom Markt verschwinden müssen. Ziel ist
es, mittelfristig nur noch energieeffiziente Produkte auf den Markt zu
bringen. Damit werden die Städte und Gemeinden mittelbar verpflichtet, über eine Umrüstung bzw. Erneuerung ihrer Straßenbeleuchtungstechnik nachzudenken, da bis spätestens 2017 die alten Techniken
nicht mehr verfügbar sein werden. Es besteht dann nur noch die Möglichkeit auf eigene Lagerbestände zurück zu greifen. Hierdurch könnte
noch eine gewisse Zeit überbrückt werden.
Die bestehenden Wartungsverträge mit dem RWE wurde nicht zum
30.06.2016 gekündigt, da wir nach dem Stand der Gespräche mit IfaS
und RWE davon ausgehen, dass zumindest die meisten Gemeinden
einen neuen Wartungsvertrag abschließen. Die Verträge haben sich
dadurch verlängert, wobei von RWE ein Sonderkündigungsrecht zum
31.12.2016 eingeräumt wurde. Im Zuge dieser Vereinbarung wurde
auch der Preis für die Stromlieferung bis zum 31.12.2016 neu festgelegt.
Vorausgesetzt, die Ortsgemeinde Auderath schließt einen neuen Wartungsvertrag mit dem RWE ab, wird für die Umrüstung der alten Leuchten (nur Leuchten, die nach der EuP-Richtlinie ausgetauscht werden
müssen) ein Innovationszuschuss von 150,— € (netto) / Leuchte von
Seiten des RWE gewährt.
Die Ortsgemeinde Auderath kann hier für die Umrüstung von 92
Leuchten einen Zuschuss in Höhe von 16.422,— € (brutto) erhalten.
Die Wartungskosten der LED-Lampen reduzieren sich um 6,48 €
(netto)/Leuchte. Da RWE während der Laufzeit des neuen Vertrages
Eigentümer der Straßenbeleuchtungsanlage bleibt, wird hier die
Zusage gegeben, die Netzentflechtung während der Vertragslaufzeit
(10 Jahre), zu Lasten von RWE, durchzuführen.
Insgesamt würden, lt. Schätzung des RWE, in der Verbandsgemeinde
Ulmen Entflechtungskosten in Höhe von 68.000,— € entstehen, die
dann von RWE getragen werden.
In den neuen Wartungsverträgen wird die Strombeschaffung freigestellt.
Im Kommunalen Investitionsprogramm 3.0 Rheinland-Pfalz werden
finanzschwachen Kommunen Fördermittel u.a. zur Sanierung der Straßenbeleuchtung bereitgestellt. „Finanzschwach“ im Sinne des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes sind Kommunen, die in den Jahren
2011 – 2013 am kommunalen Entschuldungsfonds teilgenommen
haben.
Für die Ortsgemeinde Auderath steht hier ein Betrag in Höhe von
28.326,— € zur Verfügung. Die Förderanträge wurden bereits von RWE
gestellt.
Mit der Kommunalaufsicht wurden Gespräche dahingehend geführt,
dass aufgrund des vorliegenden Angebotes der RWE die Ortsgemeinden die Verträge verlängern können und hier eine Ausschreibung nicht
erforderlich ist.
Beitragsrechtlich ist eine Veranlagung nicht erforderlich, da hier lediglich die Leuchtenköpfe ausgetauscht werden, um Energie einzusparen
und der EuP-Richtlinie Rechnung zu tragen. Die Leuchten an sich sind
nicht erneuerungsbedürftig. Darüber hinaus soll der Landkreis in seinen Bemühungen, CO2-Emissionen zu reduzieren, nachhaltig unterstützt werden.
RWE hat, in Abstimmung mit der Gemeinde, ein Angebot für die
Umrüstung erstellt.
Hiernach werden 108 Leuchten auf LED, zu einem Gesamtpreis in
Höhe von 60.512,69 €
umgerüstet.
Nach Abzug der KI 3.0 Förderung in Höhe von 28.326,20 €
Und des RWE Zuschusses in Höhe von 16.422,00 €
verbleibt bei der Ortsgemeinde ein Betrag von 15.764,49 €
Lt. Berechnung des RWE ergibt sich durch die Umstellung eine Gesamtersparnis von 9.608,83 €/Jahr (Strom + Wartung), sodass sich die Investition in ca. 1,64 Jahren amortisiert.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Bei Buchungsstelle 54100-096000-51-1 stehen Mittel in Höhe von
38.500,— € zur Verfügung.
Ausgabe 30/2016
Der KI 3.0 Zuschuss ist bei Buchungsstelle 54100-233100-51-1 mit
28.200,— € veranschlagt.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag zur Umrüstung der Straßenbeleuchtung an RWE zu einem Gesamtpreis in Höhe von 44.090,69 €
(Gesamt-Umrüstung abzüglich RWE-Zuschuss) zu erteilen.
Der Wartungsvertrag „Licht und Service“ wird mit einer Gesamtlaufzeit
von 10 Jahren ebenfalls mit dem RWE abgeschlossen.
Folgende Module werden beauftragt:
(X) Grundmodul 33,70 € (netto)
Bedienung der Straßenbeleuchtung, Hauptwartung der
Leuchten alle 4 Jahre (Austausch Leuchtmittel, Reinigung der
Leuchte) Leuchtkontrolle, Prüfung nach BGVA3, Störungsbeseitigung an der Leuchte innerhalb von 5 Werktagen (bzw.
unverzüglich), Behebung von Netzstörungen, Materialbeistellung, Dokumentation, Koordination, Abrechnung
( )
Werterhaltender Mastanstrich 4,27 € (netto)
( )
Vandalismus 3,44 € (netto)
( )
Funktionskontrolle 6,27 € (netto)( )
zusätzliche
Leuchtenreinigung 16,538 € (netto)
(X) Modul LED - 6,48 € (netto)
Zusätzlich 8 Jahre Garantie auf RWE-Standartleuchten
Abstimmungsergebnis:
Ja 12, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0
TOP 2: Beratung und Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise hinsichtlich der Umgestaltung des ehem. Lehrerwohnhauses in ein Mehrgenerationenhaus
Sachverhalt:
In seiner Sitzung am 23.07.2015 hat der Gemeinderat Auderath
beschlossen, für das Jahr 2016 für die Umgestaltung des ehem. Lehrerwohnhauses in ein Haus der Dorfgemeinschaft (Mehrgenerationenhaus) einen Antrag auf Förderung im Rahmen der Dorferneuerung
zu stellen. Der entsprechende Antrag wurde der ADD Trier vorgelegt.
Anlässlich einer Bereisung und Besichtigung am 24.09.2015 wurde von
den Vertretern der ADD Trier die Planung in der vorgelegten Form als
sehr kritisch angesehen, sowohl im Hinblick auf die Räumlichkeiten als
auch hinsichtlich des zu hohen Kostenrahmens. Es wurde empfohlen,
über 2 Alternativen nachzudenken, und zwar
- Weiterverfolgung der vorliegenden Planung
Diese sei jedoch nur bei drastischer Kostenreduzierung und
Vorlage eines schlüssigen Nutzungskonzeptes (Nachweis Bedarf/
Auslastung) möglich
- Vollständiger Abriss des ehem Lehrerwohnhauses und Herstellung eines kompakten (eingeschossigen) Ersatzbaues.
Da ein Abriss für die Ortsgemeinde Auderath nicht in Frage kam, wurden in der Folge umfangreiche Gespräche und Verhandlungen (unter
Beteiligung der Ortsgemeinde, des Planers, Vertretern der Kreisverwaltung usw.) geführt, die Antragsunterlagen geändert und ergänzt.
Mit Schreiben vom 18.02.2016 teilt die ADD Trier jedoch mit, dass in
Abstimmung mit dem Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur, die Maßnahme auch nach Vorlage dieser überarbeiteten Unterlagen nicht als förderfähig einzustufen sei. Die Baukosten müssten um
mind. 25 % zwingend reduziert werden und der Bedarf werde aufgrund des angrenzenden großen Dorfgemeinschaftshauses weiterhin
sehr kritisch angesehen.
Auf Wunsch der Ortsgemeinde Auderath wurde daraufhin für das
Projekt ein Projektsteckbrief für eine Leaderförderung bei der LAG
Vulkaneifel eingereicht. Über die Zulassung der Projekte wurde in der
LAG-Sitzung am 02.06.2016 entschieden; hierbei wurde das Projekt
„Umbau des ehem. Lehrerwohnhauses in Auderath zu einem Mehrgenerationenhaus“ als nicht förderfähig eingestuft, da die Basiskriterien
nicht in ausreichendem Maße erfüllt sind. Wir gehen auch davon aus,
dass bei der Entscheidung die Kostenproblematik eine Rolle gespielt
hat.
Auf der Grundlage der bisherigen Planungen zum Erhalt und Umbau
des Gebäudes werden derzeit keine Möglichkeiten gesehen, hierzu
Förderungen zu erwirken. Da jedoch eine endgültige Ablehnung
im Rahmen des Dorferneuerungsprogrammes 2016 nicht erfolgte,
besteht die Möglichkeit, für die Bewilligungsrunde 2017 einen erneuten Antrag mit überarbeiteten Antragsunterlagen (Umplanung, wie
dies von der ADD Trier vorgeschlagen wurde) zu stellen. Abgabefrist
für den Antrag ist bereits der 01.08.2016.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Mittel sind im Haushalt 2016 unter Buchungsstelle 57306-096000-52-1
für die Umbaumaßnahme bereits eingestellt. Diese Maßnahme kommt
nicht zur Ausführung. Im Haushalt 2017 sind die Kosten für die neue
Maßnahme vorzusehen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, das bestehende ehemalige Lehrerwohnhaus, das an das derzeitige Dorfgemeinschaftshaus angebaut ist,
abzureißen und an gleicher Stelle einen Anbau mit einer direkten Ver-
Ulmen
- 11 -
bindung zum Dorfgemeinschaftshauszu errichten. Der Anbau ist erforderlich, um die im Zusammenhang mit der neu gegründeten Initiative
„Dorf.Gemeinschaft.Auderath“ entstandenen zusätzlichen Nutzungen
durch neue Gruppen aufzunehmen.
Es soll ein bedarfsgerechter Anbau entstehen (z.B. 1 größerer Raum
ggf. mit einer Abtrennmöglichkeit oder 2 separate kleinere Räume).
Für separate Toiletten in diesem Anbau wird in Abstimmung mit der
ADD kein Bedarf gesehen, die Toilettenanlage des Dorfgemeinschaftshauses ist mit zu nutzen.
Die Räumlichkeiten des Anbaues sind gemessen am Bedarf zu dimensionieren, d.h. anhand des Nutzungskonzeptes zu entwickeln.
Das Büro IBS Alflen wird mit der Erstellung der neuen Antragsunterlagen beauftragt.
Für die Maßnahme soll ein Antrag auf Förderung im Rahmen der
Dorferneuerung für das Jahr 2017 gestellt werden.
Abstimmungsergebnis:
Ja 10, Nein 1, Enthaltung 1, Befangen 0
TOP 3: Beratung und Beschlussfassung über die Neuverpachtung
der Gemeindegrundstücke
Sachverhalt:
Die bestehenden Pachtverträge für die landwirtschaftlich nutzbaren
gemeindeeigenen Flächen laufen aus zum 31.12.2016.
In der Gemarkung Auderath wird derzeit ein vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren durchgeführt. Der Abschluss dieses Verfahrens wird
voraussichtlich erst im Jahr 2019 erfolgen.
Es ist daher zu entscheiden, ob die bestehenden Pachtverträge verlängert werden oder eine Neuverpachtung des Gemeindelandes erfolgt.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Bei einer Anhebung des Pachtzinses ergeben sich ab dem Haushaltsjahr 2017 entsprechende Mehreinnahmen bei der Buchungsstelle 00555501.441200.
Beschluss:
Nach eingehender Beratung beschließt der Ortsgemeinderat wegen
dem derzeit laufenden vereinfachten Flurbereinigungsverfahren keine
Neuverpachtung in 2016 vorzunehmen. Die zum 31.12.2016 auslaufenden Pachtverträge werden vorerst verlängert bis zum 31.12.2019.
Sollte das Flurbereinigungsverfahren in 2019 noch nicht abgeschlossen sein, ist in 2019 eine weitere Entscheidung bezüglich der Landverpachtung zu treffen.
Die vorgenannte Verlängerung gilt nicht für nachstehende Pachtflächen:
Flur 7, Parz. - Nr. 11, Teilfläche von 190,00 ar,
Flur 6, Parz. - Nr. 1, Teilfläche von 225,00 ar,
Flur 14, Parz. - Nr. 11, Teilfläche von 270,19 ar und
Flur 6, Parz. - Nr. 2, Teilfläche von 85,90 ar.
Diese Teilflächen werden in 2016 neu verpachtet.
Abstimmungsergebnis:
Ja 12, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0
TOP 4: Bauangelegenheit
Sachverhalt:
Die Eigentümer des Grundstückes Flur 9 Nr. 119, Am neuen Kreuz 25,
beabsichtigen, ein Doppelcarport (36qm) mit Flachdach in Grenzbebauung zum benachbarten Grundstück Nr. 120 zu errichten. Lt. den
Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am neuen Kreuz“ sind Flachdächer nur über Garagen/Carports bis max. 18qm Grundfläche zulässig.
Die Bauherrschaft bittet um Befreiung vom Bebauungsplan. Außerdem
schreiben die textlichen Festsetzungen vor, dass vor Garagen/Carports
ein Stauraum von mindestens 5m freizuhalten ist. Der Abstand des
Carport zur Straße soll 3,40m betragen. Bei Einhaltung der geforderten Abstandsfläche (5m) zur Straße würde das Küchenfenster in der
Giebelwand des Hauses beeinträchtigt werden. Diesbezüglich haben
die Bauherren bereits im Jahr 2014 die Befreiung vom Bebauungsplan
erhalten (es sollte ursprünglich nur ein Einzelcarport errichtet werden).
Von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes kann lt. § 31 Abs. 2
Baugesetzbuch befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung
nicht berührt werden und Gründe des Wohls der Allgemeinheit die
Befreiung erfordern oder die Abweichung städtebaulich vertretbar ist
oder die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht
beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch
unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.
Lt. § 36 BauGB ist über die Zulässigkeit von Vorhaben nach den §§31,
33 bis 35 BauGB im bauaufsichtlichen Verfahren im Einvernehmen mit
der Gemeinde zu entscheiden. Dabei gilt das Einvernehmen als erteilt,
wenn es nicht binnen einer Frist von zwei Monaten nach Eingang des
Ersuchens (hier bis spätestens 12.09.2016) verweigert wird.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von dem Baugesuch und beschließt
nach Beratung, das gemeindliche Einvernehmen zur Befreiung von
den Festsetzungen des Bebauungsplanes wie beantragt zu erteilen.
Ausgabe 30/2016
Abstimmungsergebnis:
Ja 12, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0
TOP 5: Mitteilungen
Folgende Mitteilungen wurden bekannt gegeben:
1. Endabrechnung Entwässerung Gemeindestraßen 2015
Die Gemeinde hat noch 159,15 € zu zahlen.
2. Vorausleistung Entwässerung Gemeindestraßen 2016: 14.809,44 €
3. Zwei Seniorensicherheitsberater haben sich bei der Verbandsgemeinde Ulmen vorgestellt und können offiziell bei Fragen/Bedenken angesprochen werden.
4. Abwasserkanäle wurden mit Kameras befahren. Am neuen Kreuz
besteht Handlungsbedarf. Dichtungsringe sind kaputt und es tritt
Grundwasser ein.
5. Für die Reaktivierung Tiefenbach werden über die Aktion Blau Plus
90 % Zuwendung gewährt.
6. Die nächste Gemeinderatssitzung findet am 15.09.2016 statt.
Nicht öffentlicher Teil
Weiterhin wurde im nicht öffentlichen Teil der Sitzung Folgendes
beschlossen:
TOP 6: Vertragsangelegenheit
Der Gemeinderat hat über eine Vertragsangelegenheit beraten und
beschlossen, dem Durchführungs- und Nutzungsvertrag in der vorliegenden Form zuzustimmen.
TOP 7: Grundstücksangelegenheit
Die Antragsteller möchten von der Ortsgemeinde ein Baugrundstück
im Neubaugebiet „Am neuen Kreuz“ Gemarkung Auderath erwerben.
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Begehren der Antragsteller und
beschließt dem Verkauf des Grundstückes zuzustimmen.
TOP 8: Mitteilungen
Der Rat wurde über verschiedene Angelegenheiten informiert.
BAd Bertrich
Sprechstunden im Gemeindebüro
Das Gemeindebüro ist wie folgt geöffnet:
donnerstags von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr.
Tel.: 02674-3057003
Fax.: 02674-3052005
Meine Sprechstunde ist jeweils
donnerstags von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr oder vereinbaren sie einen
Termin.
Zur Sprechzeit bin ich telefonisch unter 02674-3057003 erreichbar.
Gerne können sie auch eine Email senden an: [email protected] oder an [email protected]
Ich bitte davon abzusehen, mich im Hotel „Alte Mühle“
zu kontaktieren, da es mir dort – vor Publikumsverkehr- nicht möglich
ist, ihre Angelegenheiten vertraulich zu behandeln.
Beatrix Lauxen, Ortsbürgermeisterin
Hundehaufen auf Wanderwegen
Bei mir wurden in der letzten Zeit gehäuft Beschwerden wegen Hundehaufen auf den Wanderwegen, insbesondere im Bereich Oase der
Ruhe, vorgetragen.
Ich darf die entsprechenden Hundehalter bitten, diese in Zukunft zu
entfernen. Wenn jemand Zeuge von entsprechenden Vorgängen wird,
kann er sich gerne bei mir melden, ich werde die entsprechenden Menschen der Tiere auch gezielt persönlich ansprechen!
Friedhelm Justen, Ortsvorsteher
Ortsvorsteher von Kennfus:
Der Ortsvorsteher Friedhelm Justen ist privat unter den Telefonnummern 02674 - 1373 oder mobil unter 0176 - 56230546 sowie im Internet
unter [email protected] zu erreichen.
In dringenden Fällen auch dienstlich unter 06571 - 9536 13431.
BeUren
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Freitags von 17:30 Uhr bis 18:30 Uhr im Bürgerhaus
Termine nach telefonischer Vereinbarung
Tel.: 02675 - 911 202 oder 0172 - 2300324
E-Mail: [email protected]
Ulmen
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Ausgabe 30/2016
Büchel
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
dienstags von 18:00 bis 19:00 Uhr
Gemeindebüro im Betriebsgebäude, Auf der Kunn 1
Tel. 02678 - 953 8670, Fax 02678 - 953 8671
filz
Erreichbarkeit des Ortsbürgermeisters
Tel.: 02677 - 650
Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung des Gemeinderates Filz
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung des
Gemeinderates Filz der Ortsgemeinde Filz ein, die am
Donnerstag, den 04.08.2016, um 19:00 Uhr
im Gemeindehaus, Hauptstr. 2, 56766 Filz
stattfindet.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED
2. Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe zur
Instandsetzung der Ortsstraßen
3. Verkauf eines Baugrundstückes
4. Mitteilungen
Nicht öffentlicher Teil
5. Mitteilungen
gez. Helmut Römer, Ortsbürgermeister
gevenich
Sprechzeiten des Ortsbürgermeisters
Das Vereinbaren von Sprechzeiten, sowie Vorbringen von Anliegen
an den Ortsbürgermeister Walter Brauns können Sie telefonisch unter
02678 - 953264 oder 0171 - 7169860 sowie per Email an walterbrauns@
gmx.de vornehmen.
gillenBeUren
Erreichbarkeit des Ortsbürgermeisters
Tel. 02677 - 724 oder 0174 - 9428668
E-Mail: [email protected]
Vermietung von Wohnraum i
n der Ortsgemeinde Gillenbeuren
Die Ortsgemeinde Gillenbeuren vermietet die zum 01.10.2016 frei
werdende Dachgeschoss-Wohnung im Bürgerhaus, Hauptstraße 18
in 56825 Gillenbeuren, Größe 44 qm. Die Wohnung besteht aus einem
Wohn- und Schlafzimmer, einer Küche, einem Bad, einer Speise- und
einer Besenkammer, sowie einem Flur. Schriftliche Bewerbungen können an Herrn Ortsbürgermeister Paul Haubrichs, Am runden Rech 3,
56825 Gillenbeuren, Tel. 02677-724 oder an die Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen, Marktplatz 1, 56766 Ulmen gerichtet werden.
56825 Gillenbeuren, den 27.07.2016
Ortsgemeinde Gillenbeuren
Paul Haubrichs, Ortsbürgermeister
Kliding
Erreichbarkeit des Ortsbürgermeisters
Tel. 02677-951394
Homepage: www.kliding.de
E-Mail: [email protected]
lUtzerAth
Regelmäßige Dienstzeiten
des Ortsbürgermeisters im Bürgerbüro finden immer mittwochs von
17.30 bis 19.00 Uhr statt. Zusätzlich, für alle Berufstätigen, jeden 1. Freitag im Monat von 17.00 bis 19.00 Uhr.
Rathaus „Alte Schule“, Trierer Straße 36
Tel. 02677 - 226, Fax 02677 - 910387.
Handy 0151 - 17134740, E-Mail: [email protected]
In dringenden Angelegenheiten können selbstverständlich jederzeit
Termine telefonisch vereinbart werden. Immer bürgernah und für Sie da!
Ihr Ortsbürgermeister, Günter Welter
Öffentliche Bekanntmachung
Haushaltssatzung
der Ortsgemeinde Lutzerath
für das Haushaltsjahr 2016
vom 25.07.2016
Der Ortsgemeinderat hat am 21.01.2016 aufgrund der §§ 95 ff. der
Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVB1. S. 153),
in der derzeit gültigen Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Cochem-Zell
als Aufsichtsbehörde vom 15.07.2016 hiermit bekannt gemacht wird:
§1
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf
1.746.307,00 EUR
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf
1.777.414,00 EUR
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf
-31.107,00 EUR
2. im Finanzhaushalt
die ordentlichen Einzahlungen auf
1.650.984,00 EUR
die ordentlichen Auszahlungen auf
1.636.933,00 EUR
der Saldo der ordentlichen Einund Auszahlungen auf
+ 14.051,00 EUR
die außerordentlichen Einzahlungen auf
0,00 EUR
die außerordentlichen Auszahlungen auf 0,00 EUR
der Saldo der außerordentlichen Einund Auszahlungen auf
0,00 EUR
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf
472.865,00 EUR
die Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit auf
1.003.240,00 EUR
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit
- 530.375,00 EUR
die Einzahlungen aus
630.153,00 EUR
Finanzierungstätigkeit 1) auf
die Auszahlungen aus
113.829,00 EUR
Finanzierungstätigkeit 1) auf
der Saldo der Ein- und
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit
+ 516.324,00 EUR
der Gesamtbetrag der Einzahlungen 1) auf
2.754.002,00 EUR
der Gesamtbetrag der Auszahlungen 1) auf
2.754.002,00 EUR
die Veränderung des Finanzmittelbestands
im Haushaltsjahr auf
0,00 EUR
1)
ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung
§2
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur
Ulmen
- 13 -
Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
- verzinste Kredite auf
511.502,00 EUR
§3
gesamtbetrag der vorgesehenen ermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen
von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen
für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) belasten wird festgesetzt
auf 0,00 eUr.
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen
werden müssen, beläuft sich auf 0,00 eUr.
§4
steuersätze
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für land- u. forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A)
auf 300 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)
auf 400 v. H.
2. Gewerbesteuer
auf 365 v. H.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund
75,00 EUR
für den zweiten Hund
100,00 EUR
für jeden weiteren Hund
120,00 EUR
Das Halten von gefährlichen Hunden wird besonders besteuert:
die steuer beträgt jährlich:
für den ersten gefährlichen Hund
480,00 EUR
für jeden weiteren gefährlichen Hund
650,00 EUR
§5
gebühren und beiträge
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GVBl.
175) in der derzeit gültigen Fassung werden für das Haushaltsjahr
2013 wie folgt festgesetzt:
1. Fremdenverkehrsbeitrag
5 % der Messbeträge
§6
Wertgrenze für investitionen
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000,00 Euro (netto) sind
im jeweiligen Teilhaushalt einzeln dar zustellen.
§7
Ausgabe 30/2016
5. In den Teilfinanzhaushalten werden gem. § 16 Abs. 3 GemHVO
die Auszahlungsansätze aus Investitionstätigkeit innerhalb eines
Teilfinanzhaushaltes für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
56766 Ulmen, den 25.07.2016
Ortsgemeinde Lutzerath
gez. Welter, Ortsbürgermeister
Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 wird
hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die Genehmigung zur Festsetzung des Gesamtbetrages der verzinsten
Investitionskredite wurde unter der Bedingung erteilt, dass eine Inanspruchnahme nur zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erfolgt, welche nachweislich die dauernde
Leistungsfähigkeit der Gemeinde nicht beeinträchtigen oder die Voraussetzungen für eine Ausnahme nach der Ziffer 4.1.3 der VV zu § 103
GemO erfüllen.
Gemäß § 121 GemO wurde der fehlende Haushaltsausgleich im
Ergebnishaushalt und im Finanzhaushalt beanstandet und die Ortsgemeinde aufgefordert, im Ergebnis- und Finanzhaushalt Verbesserungen zu erzielen. Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom
01.08.2016 bis einschließlich 10.08.2016 während der Dienststunden
bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Ulmen, Rathaus, Zimmer 104,
öffentlich aus. Ebenfalls kann eine Ausfertigung beim Ortsbürgermeister eingesehen werden.
56766 Ulmen, den 25.07.2016
Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen
gez.
Steimers, Bürgermeister
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO)
wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von
Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder auf Grund der
GemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung
als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht,
wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung
verletzt worden sind,
oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den
Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung
unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann
auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
altersteilzeit
Für die Altersteilzeit von Arbeitnehmern werden 0 Fälle zugelassen.
§8
schmitt
eigenkapital
Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2014 (nach Jahresabschluss)
Stand des Eigenkapitals
um 31.12.2015 (nach Haushaltsplanung)
Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2016 (nach Haushaltsplanung)
9.224.814,65 EUR
9.150.138,65 EUR
9.119.031,65 EUR
sprechstunden mit dem Ortsbürgermeister
nach Vereinbarung
Tel.: 02677 - 1410 oder mobil 0152 - 09285601
§9
deckungsvermerke
Gemäß § 16 Abs. 1 GemHVO sind innerhalb eines Teilhaushaltes die
Ansätze für Aufwendungen gegenseitig deckungsfähig, soweit im
Haushaltsplan nichts anderes durch Haushaltsvermerk bestimmt ist.
1. Die Personal- und Versorgungsaufwendungen werden für gegenseitig deckungsfähig erklärt (§ 16 Abs. 2 GemHVO).
2. Alle Aufwandskonten (mit Ausnahme der Abschreibungskonten)
innerhalb eines Teilergebnishaushaltes werden gem. § 16 Abs.
1 GemHVO für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Gleichzeitig
sind auch die entsprechenden Ansätze der Auszahlungskonten
innerhalb eines Teilfinanzhaushaltes gem. § 16 Abs. 1 GemHVO
gegenseitig deckungsfähig.
3. Gem. § 16 Abs. 2 GemHVO werden alle Abschreibungskonten im
Ergebnishaushalt für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
4. Mehrerträge (mit Ausnahme der Ertragskonten aus der Auflösung
von Sonderposten bzw. Rückstellungen) bzw. Mehreinzahlungen
innerhalb eines Teilhaushaltes dienen der Deckung von Mehraufwendungen (mit Ausnahme der Abschreibungskonten) bzw. von
Mehrauszahlungen innerhalb desselben Teilhaushaltes.
nachruf
Für die vielen Jahre seiner vorbildlichen Tätigkeit als Vorstandsmitglied und Jagdgenosse sind wir ihm, auch über den
Tod hinaus, zu großem Dank verpflichtet. Seine Hilfsbereitschaft und liebenswerte Art werden bei uns eine große Lücke
hinterlassen, die niemand schließen kann.
Herrn Jakob schüller
Wir wünschen den trauernden Angehörigen für die Zukunft
viel Kraft und Gottes Segen und werden Jakob ein ehrendes
Andenken bewahren.
Jagdgenossenschaft Schmitt
Schmitt, im Juli 2016
Ulmen
- 14 -
Ulmen
Auszug aus der Niederschrift
über die nicht öffentliche Sitzung
des Bau- u. Planungsausschusses
Sitzungsdatum: Beginn: Ende:
Ort: Donnerstag, den 07.07.2016
19:00 Uhr
20:00 Uhr
Gemeindehaus „AM MAAR“, In der Lay 4,
56766 Ulmen
Anwesend waren:
Vorsitzender
Herr Thomas Kerpen
Beigeordnete (als beratende Mitglieder)
Herr Karl Eckardt, Herr Alois Keßeler
Mitglieder
Herr Daniel Dreis, Herr Albert Klein, Herr Rudolf Kutscheid, Herr Josef
Laux, Herr Uwe Schaaf, Herr Michael Schug, Herr Rolf Weber
Stellvertreter
Herr Rene Diederichs Vertretung für Herrn Lothar Friedrich
Abwesend waren:
Mitglieder
Herr Lothar Friedrich
Frau Dorothea Vollrath
Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde diese um den Tagesordnungspunkt
7: Bauangelegenheit erweitert; die übrigen Tagesordnungspunkte verschoben sich entsprechend.
Es gilt somit folgende Tagesordnung:
Tagesordnung:
Nicht öffentlicher Teil
1. Bauangelegenheit
2. Grundstücksangelegenheit
3. Grundstücks- und Bauangelegenheit
4. Grundstücks- und Bauangelegenheit
5. Einfriedungen im Gebiet Kaiserlinde
6. Bauangelegenheit
7. Bauangelegenheit
8. Mitteilungen und Anregungen
Nicht öffentlicher Teil
TOP 1: Bauangelegenheit
Der Bau- und Planungsausschuss hat über eine errichtete Einfriedung
in der Winkelstraße beraten und folgendes beschlossen:
- Der Zaun muss nicht versetzt werden.
- Hinter der Zaunanlage soll eine Einpflanzung entlang der Straße
in einer Höhe von mind. 1,70 m vorgenommen werden. Hinter der
Bepflanzung ist nochmals ein innerer Zaun zu errichten, sodass
kein Hund mehr an den äußeren Zaun herankommt und somit ein
Sichtschutz geschaffen und der Kontakt zwischen Hunden und
Passanten unterbunden wird.
- Im Gegenzug kann die überbaute Parkplatzfläche uneingeschränkt genutzt werden.
- Wenn die vorgenannten Maßnahmen vollzogen sind, wird die
Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes seitens
der Stadt Ulmen erteilt.
TOP 2: Grundstücksangelegenheit
Dem Bau- und Planungsausschuss liegt ein Antrag vor, eine bestehende Zuwegungvon einem Grundstück zur Winkelstraße (derzeit nur
fußläufige Zuwegung) durch Schaffung einer Lücke in KFZ-Breite in
dem zwischen Gehweg und Straße befindlichen Grün- bzw. Heckenstreifen zu verbreitern.
Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat, folgendes zu beschließen:
Durch das vorhandene Pflanzbeet soll kein weiterer Zugang/Zufahrt
zum Grundstück gestattet werden.
TOP 3: Grundstücks- und Bauangelegenheit
Der Bau- und Planungsausschuss hat über eine Grundstücks- und
Bauangelegenheit beraten und beschlossen, dass in der nächsten
Stadtratssitzung wegen der befürchteten Strahlenbelastung sachverständige Mediziner zu der geplanten Maßnahme Stellung nehmen.
TOP 4: Grundstücks- und Bauangelegenheit
Der Bau- und Planungsausschuss hat über einen Verkauf von Grundstücken beraten und dem Stadtrat folgendes empfohlen:
Die für das geplante Vorhaben benötigten Flächen sollen vorerst nicht
verkauft werden.
Ausgabe 30/2016
TOP 5: Bauangelegenheit
Der Bau- und Planungsausschuss hat über Anträge zur Gestaltung der
rückwärtigen Grundstücksflächen entlang eines gemeindlichen Weges
beraten und folgendes beschlossen:
Die Eigentümer der Stützmauern bis 2,00 m Höhe haben einen Standsicherheitsnachweis zu erbringen.
Bauliche Anlagen bzw. Stützmauern über 2,00 m Höhe sind von der
Kreisverwaltung zu genehmigen. Baulich sind die Absturzsicherungen
zu betrachten. Der rückwärtige Weg ist durch die Anlieger mit einer
Schotterschicht zu befestigen.
TOP 6: Bauangelegenheit
Der Bau- und Planungsausschuss hat über einen Baugesuch zur Errichtung eines Wohnhauses mit Garage beraten und beschlossen das
gemeindliche Einvernehmen zur beantragten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Hahnwiese“ zu erteilen.
TOP 7: Bauangelegenheit
Dem Bau- und Planungsausschuss liegt ein Antrag zur Erweiterung
eines Garagengebäudes zu einem Gesamtgebäude vor.
Der Bau- und Planungsausschuss beschließt nach Beratung, das
gemeindliche Einvernehmen zum Bau der zusätzlichen Garage sowie
zur beantragten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Ulmen Süd III“ zu erteilen.
TOP 8: Mitteilungen und Anregungen
Der Bau- und Planungsausschuss wurde über verschiedene Angelegenheiten informiert.
Auszug aus der Niederschrift
über die öffentliche / nicht öffentliche Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses
Sitzungsdatum: Beginn: Ende: Ort: Donnerstag, den 14.07.2016
19:00 Uhr
19:38 Uhr
Gemeindehaus „AM MAAR“, In der Lay 4,
56766 Ulmen
Anwesend waren:
Vorsitzender
Herr Thomas Kerpen
1. Beigeordneter
Herr Karl Eckardt
Beigeordnete
Frau Dorothea Vollrath
Beigeordneter
Herr Alois Keßeler
Mitglieder
Herr Stephan Keßeler Vertretung für Herrn Michael Schug, Herr Klaus
Kutscheid, Herr Reinhold Mohr, Herr Uwe Schaaf, Herr Günther Wagner,
Herr Peter Wallebohr, Herr Hubert Willems
Abwesend waren:
Es fehlten entschuldigt
Herr Lothar Friedrich
Herr Mario Schoenemann Vertretung für Herrn Lothar Friedrich
Herr Michael Schug
Anträge zur Tagesordnung wurden nicht gestellt.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. Beitragskalkulationen zur Berechnung des Fremdenverkehrsbeitrages für die Jahre 2015 und 2016 -Vorberatung eines Stadtratsbeschlusses
2. Mitteilungen und Anregungen
Nicht öffentlicher Teil
3. Mitteilungen und Anregungen
Öffentlicher Teil
TOP 1: Beitragskalkulationen zur Berechnung des Fremdenverkehrsbeitrages für die Jahre 2015 und 2016 -Vorberatung eines
Stadtratsbeschlusses
Sachverhalt:
Für die Ermittlung des jährlichen Fremdenverkehrsbeitrages bedarf es
einer Beitragskalkulation. Zu dieser Kalkulation ist nach der Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss auch noch ein Stadtratsbeschluss
erforderlich.
Die Beitragskalkulationen für die Beitragsjahre 2015 und 2016 sind als
Anlage beigefügt.
Beschluss:
Nach eingehender Beratung beschließt der Haupt- und Finanzausschuss, dem Stadtrat vorzuschlagen, die Beitragskalkulationen für die
Jahre 2015 und 2016 in der vorliegenden Form zu beschließen.
Abstimmungsergebnis:
Ja 8, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0
TOP 2: Mitteilungen und Anregungen
Es wurden keine Mitteilungen bekannt gegeben.
Es folgte der nicht öffentliche Teil der Sitzung.
Ulmen
- 15 -
Auszug aus der Niederschrift
über die öffentliche/nicht öffentliche Sitzung
des Kulturausschusses der Stadt Ulmen
Sitzungsdatum: Beginn: Ende: Ort: Mittwoch, den 20.07.2016
19:00 Uhr
20:40 Uhr
Gemeindehaus „AM MAAR“, In der Lay 4,
56766 Ulmen
Anwesend waren:
Vorsitzender
Herr Thomas Kerpen
1. Beigeordneter
Herr Karl Eckardt
Beigeordneter
Herr Alois Keßeler
Beigeordnete
Frau Dorothea Vollrath
Mitglieder
Herr Gerhard Borngräber, Herr Manfred Dietzen, Herr Michael Kerpen Vertretung für Herrn Erik Meides, Herr Michael Mais, Herr Helmut
Schmitt, Herr Rudolf Steffes-Tun
Abwesend waren:
Es fehlten entschuldigt
Herr Rudolf Altmann, Herr Sascha Denkel Vertretung für Herrn Klaus
Mohr, Herr Erik Meides, Herr Klaus Mohr, Herr Rene Rudolph Vertretung
für Herrn Rudolf Altmann
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. Reflexion der Veranstaltung „Mosaik der Kulturen“ am 10.07.2016
in Ulmen
2. Planung des 20jährigen Jubiläums der Partnerschaft Ulmen-Lormes
3. Mitteilungen und Anregungen
Nicht öffentlicher Teil
4. Mitteilungen und Anregungen
Öffentlicher Teil
TOP 1: Reflexion der Veranstaltung „Mosaik der Kulturen“ am
10.07.2016 in Ulmen
Sachverhalt:
Am Sonntag, 10. Juli 2016 fand zum 3. Mal das „Fest der Kulturen“ statt
und zwar in diesem Jahr erstmalig auf der Ulmener Burg.
Seitens des Ausschusses, der ja auch bereits im Vorfeld der Veranstaltung in die Planung eingebunden war, soll diese Veranstaltung nochmals reflektiert werden.
Beschluss:
In der Nachbetrachtung der Veranstaltung zieht der Ausschuss folgendes Resümee:
Das Fest war sehr gut. Den Ausschüssen, dem Stadtrat, der Kreisverwaltung und der Verbandsgemeinde kann nur Dank ausgesprochen
werden. Ein besonderer Dank gilt auch den Ulmenern Helmut Schmitt,
Gerhard Werner und Rudi Altmann aus dem Organisationsteam. Der
Ausschuss war sich einig, dass nach dem schönen Fest die Burg wieder
öfters für Veranstaltungen von Ulmenern für Ulmener genutzt werden
soll.
Für weitere Optimierungen auf der Burg soll für den Auf- und Abbau
mehr Personal zur Verfügung stehen und bei gutem Wetter soll für
einen Sonnenschutz gesorgt werden.
Künftig sollten bei Veranstaltungen auf Verbandsgemeindeebene Terminüberschneidungen vermieden werden.
Der Kulturausschuss und der Bauausschuss der Stadt Ulmen werden
sich im nächsten Jahr mit der Infrastruktur auf der Burg nochmals
beschäftigen (z. B. Wetterschutz).
TOP 2: Planung des 20jährigen Jubiläums der Partnerschaft
Ulmen-Lormes
Sachverhalt:
Der Ausschuss hat sich bereits mehrfach mit der Planung des 20jährigen Jubiläums der Partnerschaft Ulmen – Lormes befasst.
In der Sitzung soll der aktuelle Planungsstand nochmals kommuniziert
werden und die weiteren Planungsschritte erarbeitet werden.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Im Haushalt 2016 stehen bei Buchungsstelle 11100-569300 für repräsentative Aufgaben derzeit noch Mittel i. H. v. 4.667,30 Euro zur Verfügung.
Beschluss:
Um einen reibungslosen und erfolgreichen Verlauf der Jubiläumsfeier
zu gewährleisten, gibt der Kulturausschuss folgende Anregungen zur
Planung und Programmgestaltung:
Freitag, den 26.08.2016
18.00 Uhr
Ausgabe 30/2016
Anreise der Gäste, Empfang im Rathaus, gemeinsames Essen (Eifeler
Spezialitäten: Kartoffelsuppe, Gulaschsuppe, Deppekoche) - die Kosten
übernimmt die Stadt Ulmen - Verabschiedung der Gäste in die Gastfamilien
Samstag, den 27.08.2016
tagsüber Betreuung und Verpflegung der Gäste in den Gastfamilien, ab
19.00 Uhr gemeinsames Programm im Bürgersaal (Ansprachen, musikalische Umrahmung, Tänze, Übergabe der Urkunden, kleines Feuerwerk von der Burg)
Sonntag, den 28.08.2016
Gemeinsamer Gottesdienst, gemeinsames Mittagessen im Bürgersaal,
Verabschiedung der Gäste und Heimreise
TOP 3: Mitteilungen und Anregungen
Folgendes wurde mitgeteilt bzw. angeregt:
1. Eventuell findet am 05.09.2016 ein Dämmershoppen in der Schule
für Diensthundewesen statt.
2. Die Sitzungsniederschriften sollen per E-Mail an die Mitglieder des
Ausschusses versendet werden, die nicht über das Ratsinformationssystem verfügen (Gerhard Borngräber, Erik Meides, Helmut
Schmitt, Rudolf Altmann, Michael Mais, Manfred Dietzen).
3. Es wurde überlegt im nächsten Jahr ein kleines Burgfest/Stadtfest
zu veranstalten.
Es folgte der nicht öffentliche Teil der Sitzung.
Auszug aus der Niederschrift
über die öffentliche/nicht öffentliche Sitzung
des Stadtrates Ulmen
Sitzungsdatum:
Beginn:
Ende:
Ort:
Donnerstag, den 21.07.2016
19:00 Uhr
21:00 Uhr
Gemeindehaus „AM MAAR“, In der Lay 4,
56766 Ulmen
Anwesend waren:
Stadtbürgermeister
Herr Thomas Kerpen
1. Beigeordneter
Herr Karl Eckardt
Beigeordnete
Frau Dorothea Vollrath
Beigeordneter
Herr Alois Keßeler
SPD
Herr Albert Klein, Herr Christian Laux ab Tagesordnungspunkt 4, Herr
Günther Wagner
CDU/FWG Mohr
Herr Sascha Denkel, Herr Michael Kerpen, Herr Stephan Keßeler, Herr
Klaus Kutscheid
Herr Reinhold Mohr, Herr Michael Schug
WG Bürger für Ulmen e.V.
Herr Peter Wallebohr, Herr Rolf Weber, Herr Hubert Willems
Protokollführerin
Frau Hiltrud Käfer
von der Verwaltung
Herr Bürgermeister Alfred Steimers, Herr Thomas Valerius zu Tagesordnungspunkt 4
Gäste
Herr Thomas Hau, RWE
zu Tagesordnungspunkt 2
Abwesend waren:
Es fehlten entschuldigt
Herr Daniel Dreis, Herr Lothar Friedrich, Herr Uwe Schaaf, Herr Mario
Schoenemann, Herr Rudolf Steffes-Tun, Herr Frank Wallebohr
Anträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt, sodass folgende
Tagesordnung gilt:
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a Gemeindeordnung
2. Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED
3. Beratung und Beschlussfassung über die Verlängerung eines
Gestattungsvertrages zur Aufstellung von Altkleidercontainern
4. Ausbau der Ortsdurchfahrt L101 - Meisericher Straße in Ulmen
5. Grundstücks- und Bauangelegenheit
6. Beratung und Beschlussfassung über eine beantragte Zufahrt
zum Grundstück Winkelstr. 7
7. Verkauf eines Baugrundstückes „Auf der Hahnwiese“
8. Grundstücks- und Bauangelegenheit (Grunderwerb und Bauvoranfrage für Neubau einer Praxis ganzheitl. Gesundheitszentrum und Wohnanlage für betreutes Wohnen) 9. Ulmen
- 16 -
Beitragskalkulationen zur Berechnung des Fremdenverkehrsbeitrages für die Jahre 2015 und 2016
10. Platzierung von Kerbhölzern und Hinweistafeln auf dem
„Maare und Thermen-Pfad“ im Bereich Ulmen
11. Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung des
Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2014 der Stadt Ulmen
und Entlastungserteilung gem. § 114 GemO
12. Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung des
Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2015 der Stadt Ulmen
und Entlastungserteilung gem. § 114 GemO
13. Mitteilungen und Anregungen
Nicht öffentlicher Teil
14. Grundstücksangelegenheit
15. Mitteilungen und Anregungen
Öffentlicher Teil
TOP 1: Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a Gemeindeordnung
Gemäß § 16 a GemO kann der Gemeinde- bzw. der Stadtrat Einwohnern die Gelegenheit geben, Fragen aus dem Bereich der örtlichen Verwaltung zu stellen.
Es wurden keine Fragen gestellt.
TOP 2: Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED
Sachverhalt:
Mit der am 06.07.2005 ergangenen EUP-Richtlinie hat das Europäische
Parlament einen verbindlichen Rahmen für die Definition der Anforderung an Energieeffizienz und Umweltverträglichkeit von energiebetriebenen Produkten geschaffen. Diese Richtlinie wurde in deutsches
Recht umgesetzt.
Auf der Grundlage der sog. Ökodesign-Richtlinie 2005/32/EG hat
der europäische Gesetzgeber durch die Verordnung Nr. 245/2009
v. 18.03.2009 neue Anforderungen für Leuchtstofflampen, Hochdruckentladungslampen sowie Vorschaltgeräte und entsprechende
Leuchten konkretisiert. Diese Technik ist vor allem in Straßenlampen
vorhanden. Die Verordnung setzt konkrete Anforderungen, dass die
wenig energieeffizienten Leuchten und Geräte in vier Umsetzungsstufen bis einschließlich 2017 vom Markt verschwinden müssen. Ziel ist
es, mittelfristig nur noch energieeffiziente Produkte auf den Markt zu
bringen. Damit werden die Städte und Gemeinden mittelbar verpflichtet, über eine Umrüstung bzw. Erneuerung ihrer Straßenbeleuchtungstechnik nachzudenken, da bis spätestens 2017 die alten Techniken
nicht mehr verfügbar sein werden. Es besteht dann nur noch die Möglichkeit auf eigene Lagerbestände zurück zu greifen. Hierdurch könnte
noch eine gewisse Zeit überbrückt werden.
Die bestehenden Wartungsverträge mit dem RWE wurden nicht zum
30.06.2016 gekündigt, da wir nach dem Stand der Gespräche mit IfaS
und RWE davon ausgehen, dass zumindest die meisten Gemeinden
einen neuen Wartungsvertrag abschließen. Die Verträge haben sich
dadurch verlängert, wobei von RWE ein Sonderkündigungsrecht zum
31.12.2016 eingeräumt wurde. Im Zuge dieser Vereinbarung wurde
auch der Preis für die Stromlieferung bis zum 31.12.2016 neu festgelegt.
In der Vergangenheit wurden auch Gespräche mit der EVM bezüglich
der Wartung der Straßenbeleuchtung geführt.
Sollte eine Einigung mit RWE nicht möglich sein, müssten die neuen
Wartungsverträge öffentlich ausgeschrieben werden. Hier kämen
auf die Stadt entsprechende Kosten für ein Ingenieurbüro, sowie die
vertraglich vereinbarten Entflechtungskosten (Schätzung RWE: ca.
34.000,— €), zu.
Vorausgesetzt, die Stadt schließt einen neuen Wartungsvertrag mit
dem RWE ab, wird für die Umrüstung der alten Leuchten (nur Leuchten, die nach der EuP-Richtlinie ausgetauscht werden müssen) ein
Innovationszuschuss von 150,— € (netto) / Leuchte von Seiten des
RWE gewährt.
Die Stadt Ulmen kann hier für die Umrüstung von 474 Leuchten einen
Zuschuss in Höhe von 84.609,00 € (brutto) erhalten.
Die Wartungskosten der LED-Lampen reduzieren sich um 6,48 €
(netto)/Leuchte. Da RWE während der Laufzeit des neuen Vertrages
Eigentümer der Straßenbeleuchtungsanlage bleibt, wird hier die
Zusage gegeben, die Netzentflechtung während der Vertragslaufzeit
(10 Jahre), zu Lasten von RWE, durchzuführen.
In den neuen Wartungsverträgen wird die Strombeschaffung freigestellt.
Im Kommunalen Investitionsprogramm 3.0 Rheinland-Pfalz werden
finanzschwachen Kommunen Fördermittel u.a. zur Sanierung der Straßenbeleuchtung bereitgestellt. „Finanzschwach“ im Sinne des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes sind Kommunen, die in den Jahren
2011 – 2013 am kommunalen Entschuldungsfonds teilgenommen
haben.
Für die Stadt Ulmen steht hier ein Betrag in Höhe von 161.507,00 € zur
Verfügung. Die Förderanträge wurden bereits von RWE gestellt.
Mit der Kommunalaufsicht wurden Gespräche dahingehend geführt,
dass aufgrund des vorliegenden Angebotes der RWE die Gemeinden
Ausgabe 30/2016
die Verträge verlängern können und hier eine Ausschreibung nicht
erforderlich ist.
Beitragsrechtlich ist eine Veranlagung nicht erforderlich, da hier lediglich die Leuchtenköpfe ausgetauscht werden, um Energie einzusparen
und der EuP-Richtlinie Rechnung zu tragen. Die Leuchten an sich sind
nicht erneuerungsbedürftig. Darüber hinaus soll der Landkreis in seinen Bemühungen, CO2-Emissionen zu reduzieren, nachhaltig unterstützt werden.
RWE hat, in Abstimmung mit der Stadt, ein Angebot für die Umrüstung
erstellt.
Hiernach werden 703 Leuchten auf LED, zu einem Gesamtpreis in Höhe
von 392.616,14 €, umgerüstet.
Nach Abzug der KI 3.0 Förderung in Höhe von 161.507,00 €
und des RWE Zuschusses in Höhe von 84.609,00 €
verbleibt bei der Stadt ein Betrag von 146.500,14 €
Lt. Berechnung des RWE ergibt sich durch die Umstellung eine Gesamtersparnis von 46.530,27 €/Jahr (Strom + Wartung), sodass sich die
Investition in ca. 3,15 Jahren amortisiert.
Eine Umrüstung ohne Fördermittel und Zuschüsse würde sich in 8,44
Jahren amortisieren.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Bei Buchungsstelle 54100-096000-90-1 stehen Mittel in Höhe von
194.000,00 € zur Verfügung.
Der KI 3.0 Zuschuss ist bei Buchungsstelle 54100-233100-90-1 mit
141.700,00 € veranschlagt
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt, den Auftrag zur Umrüstung der Straßenbeleuchtung an RWE zu einem Gesamtpreis in Höhe von 308.007,14 €
(Investition abzüglich RWE Zuschuss) zu erteilen.
Der Wartungsvertrag „Licht und Service“ wird mit einer Gesamtlaufzeit
von 10 Jahren ebenfalls mit dem RWE abgeschlossen.
Folgende Module werden beauftragt:
(X) Grundmodul 33,70 € (netto)
Bedienung der Straßenbeleuchtung, Hauptwartung der
Leuchten alle 4 Jahre (Austausch Leuchtmittel, Reinigung der
Leuchte) Leuchtkontrolle, Prüfung nach BGVA3, Störungsbeseitigung an der Leuchte innerhalb von 5 Werktagen (bzw.
unverzüglich), Behebung von Netzstörungen, Materialbeistellung, Dokumentation, Koordination, Abrechnung
( )
Werterhaltender Mastanstrich 4,27 € (netto)
( )
Vandalismus 3,44 € (netto)
( )
Funktionskontrolle 6,27 € (netto)
( )
zusätzliche Leuchtenreinigung 16,538 € (netto)
(X) Modul LED - 6,48 € (netto)
Zusätzlich 8 Jahre Garantie auf RWE-Standartleuchten
Abstimmungsergebnis:
Ja 14, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0
TOP 3:
Beratung und Beschlussfassung über
die Verlängerung eines Gestattungsvertrages zur Aufstellung von
Altkleidercontainern
Sachverhalt:
Am 09.02.2010 erteilte die Stadt Ulmen der Krebsgesellschaft Rheinland-Pfalz eine schriftliche Genehmigung zur Aufstellung von Altkleidercontainern in der Weidenstraße (Vorplatz Feuerwehr). In der
Einverständniserklärung wurde vereinbart, dass die Standplätze mietfrei zur Verfügung gestellt werden.
Die Genehmigung gilt zunächst noch bis zum 31.12.2016.
Sie verlängert sich um ein Jahr, wenn sie nicht schriftlich bis spätestens
den 30.06.2016 widerrufen wird.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Die Verlängerung des Gestattungsvertrages hat keine Auswirkungen
auf den Haushalt.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt, die Gestattungsvereinbarung mit der Krebsgesellschaft Rheinland-Pfalz um ein weiteres Jahr zu verlängern.
Abstimmungsergebnis:
Ja 14, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0
TOP 4: Ausbau der Ortsdurchfahrt L101 - Meisericher Straße in
Ulmen
Sachverhalt:
Der Landesbetrieb Mobilität plant in 2017 den Ausbau der Ortsdurchfahrt L101 in Ulmen. In der Sitzung des Stadtrates am 18.02.2016 wurde
der einstimmige Beschluss gefasst, im Rahmen dieser Maßnahme auch
den Gehweg in der Meisericher Straße (links in Richtung Bundesstraße)
auszubauen.
Der Bau- und Planungsausschusses hat in seiner Sitzung am 25.05.2016
über die Bordsteinauswahl zur Abgrenzung Fahrbahn/Gehweg, die
Einfassung der Pflanzbeete, Pflasterart, -farbe sowie über Poller im
Gefährdungsbereich vorberaten.
Er schlägt dem Stadtrat folgendes vor:
Ulmen
- 17 -
1. Abgrenzung Fahrbahn/Gehweg: Rundbord, 4 cm, durchgängig im
ganzen Straßenverlauf, Farbe anthrazit
2. Einfassung der Pflanzbeete: Rundbord zur Straße 4 cm, zum Bürgersteig ebenerdig mit Tiefbord 10 x 25 x 100, Farbe anthrazit
3. Pflasterart, -farbe: Fabrikat Multitex, Größe und Farbe soll als Musterfläche vom Stadtrat entschieden werden.
4. Poller im Gefährdungsbereich: In den gefährdeten Bereichen sollen Poller installiert werden. Fabrikat: Prünte, Boulevard 83, Farbe
wie Straßenbeleuchtung.
Beschluss:
Der Stadtrat stimmt dem Vorschlag des Bau- und Planungsausschusses
wie im Sachverhalt erläutert zu.
Die Pflasterart zu Ziffer 3 wird wie folgt festgelegt: Fabrikat Multitex,
Größe: 15 x 20 x 8 cm, Altstadtoptik (Farbe: braun-anthrazit nuanciert)
Im Gefährdungsbereich sollen folgende Poller installiert werden (Ziffer
4):
Fabrikat Prünte, Boulevard 83, Farbe wie Straßenbeleuchtung.
Anzahl, Standorte und endgültige Ausführung der Poller werden vom
Bau- und Planungsausschuss zum gegebenen Zeitpunkt im Rahmen
der Bauausführung festgelegt.
Abstimmungsergebnis:
Ja 15, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0
TOP 5: Grundstücks- und Bauangelegenheit
Sachverhalt:
Die Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) ist aufgrund europäischer
Verordnungen und Auflagen aus einer gefährlichen Annäherung eines
Militärjets mit einem zivilen Flugzeug gezwungen, die Flugfunkanlage
auf dem Gelände der Standortverwaltung in Ulmen auszubauen. Auf
dem eingezäunten Gelände soll zu einem bestehenden Mast, der der
DFS von der Bundeswehr zur Nutzung überlassen wird, und zu einer
bestehenden, von der DFS bereits errichteten Raumzelle, ein zweiter
freistehender Flugfunk-Sendemast erstellt werden. Eine FlugfunkSende-/Empfangsstation dient der Kommunikation zwischen Pilot und
Fluglotse und ist somit unverzichtbarer Bestandteil für die Durchführung der Luftverkehrslenkung über der Bundesrepublik Deutschland,
mit welcher die Deutsche Flugsicherung im Rahmen ihrer hoheitlichen
Aufgaben betraut ist.
Im Umkreis der Anlage ist eine kreisförmige Abstandsfläche (ca. 25,60
m) einzuhalten, die über den stadteigenen Fahrweg Flur 60 Flurstück
Nr. 21/4 reicht; betroffen ist eine Fläche von ca. 195 qm, die mit einer
entsprechenden Baulast belegt würde. Die Wegefläche darf nicht
bebaut werden, einem evtl. späteren Ausbau des Weges steht jedoch
nichts entgegen.
Seitens der Stadt Ulmen ist die Zustimmung für eine entsprechende
Baulast erforderlich. Außerdem liegen die Bauantragsunterlagen über
den Neubau des Mastes inzwischen vor. Hier ist das erforderliche Einvernehmen zu erteilen.
Vorliegend handelt es sich um ein Vorhaben nach § 34 BauGB, Bauen
im unbeplanten Innenbereich mit Zweckbindung „Sondergebiet für
militärische Nutzung“.
Lt. § 36 BauGB ist über die Zulässigkeit von Vorhaben nach den §§ 31,
33 bis 35 BauGB im bauaufsichtlichen Verfahren im Einvernehmen mit
der Gemeinde zu entscheiden. Dabei gilt das Einvernehmen als erteilt,
wenn es nicht binnen einer Frist von zwei Monaten nach Eingang des
Ersuchens verweigert wird. Diese Frist wurde von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde (Kreisverwaltung Cochem-Zell) inzwischen bis zum
15.07.2016 verlängert, eine weitere Fristverlängerung ist beantragt.
In seiner Sitzung am 25.05.2016 hatte der Bau- und Planungsausschuss
dem Stadtrat empfohlen, der beantragten Baulast zuzustimmen und
das erforderliche Einvernehmen zum vorliegenden Bauantrag zu erteilen. Der Stadtrat hat eine Entscheidung in seiner Sitzung am 02.06.2016
zurückgestellt. Es sollte zunächst angefragt werden, ob Alternativstandorte geprüft wurden und Radarfachleute hinzugezogen wurden,
insbesondere wegen befürchteter Belastungen der Bevölkerung durch
Funkwellen-/strahlen. Hierzu hat die Deutsche Flugsicherung mit Schreiben vom 23.06.2016 umfassend Stellung genommen. Die Stellungnahme ist beigefügt. In seiner Sitzung am 07.07.2016 hat der Bau- und
Planungsausschuss die Angelegenheit wiederum von der Tagesordnung abgesetzt. Für eine abschließende Entscheidung ist die Zuständigkeit des Stadtrates gegeben. Der Ausschuss war der Meinung, dass
wegen der befürchteten Strahlenbelastung ein sachverständiger Mediziner an der nächsten Stadtratssitzung teilnehmen und die geplanten
Maßnahmen erläutern sollte.
Beschluss:
In dieser Angelegenheit haben mit der Deutschen Flugsicherung in
den letzten Tagen nochmals intensive Gespräche stattgefunden. Es
wurden alternative Standorte für den vorgesehenen Funkmast vorgeschlagen. Das Ergebnis der Prüfung dieser Alternativstandorte soll
abgewartet werden.
Der Stadtrat beschließt aufgrund der nunmehr vorliegenden zusätzlichen Informationen, der beantragten Baulast auf der Wegeparzelle Flur
Ausgabe 30/2016
60 Flurstück 21/4 (Fläche von ca. 195 qm als Abstandsfläche für den
neu zu errichtenden Funkmast) nicht zuzustimmen und das erforderliche Einvernehmen zum vorliegenden Bauantrag wegen der Sichtbeziehungen von der Burg (Störung des kulturellen Ortsbildes) nicht zu
erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Ja 15, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0
TOP 6: Beratung und Beschlussfassung über eine beantragte
Zufahrt zum Grundstück Winkelstr. 7
Sachverhalt:
Mit Schreiben (E-Mail) vom 15. März 2016 stellten die Bewohner des
Anwesens, Grundstück Flur 32 Nr. 208/1, den Antrag, die bestehende
Zuwegung von Ihrem Grundstück zur Winkelstraße (derzeit nur fußläufige Zuwegung) durch Schaffung einer Lücke in KFZ-Breite in dem
zwischen Gehweg und Straße befindlichen Grün- bzw. Heckenstreifen
zu verbreitern. Damit sollte es ermöglicht werden, die von den Grundstückseigentümern erstellte Rampe zur Versorgung jeglicher Art zu
benutzen. Zu diesem Zweck sollte auch die vorhandene Zaunöffnung
entsprechend vergrößert werden, damit die Eigentümer besser z.B. mit
einem Anhänger über die Rampe in den Innenhofbereich gelangen
könnten.
Eine rückwärtige Erschließung ist nicht möglich, da dem Antragsteller
hier keine Grundstücksflächen gehören.
Der Antragsteller beantragt nunmehr, ihm im Bereich des Pflanzbeetes
vor seinem Zugang zum Grundstück eine Fläche zur Anlegung einer
Haltebucht zu überlassen.
In seiner Sitzung am 07.07.2016 hat sich der Bau- und Planungsausschuss nochmals mit der Angelegenheit befasst; der Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, keinen weiteren Zugang/Zufahrt zum Grundstück
der Antragsteller durch das vorhandene Pflanzbeet zu gestatten.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Kosten werden von der Stadt Ulmen nicht übernommen
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt, zum Grundstück Flur 32 Nr. 208/1 in der Winkelstraße keinen weiteren Zugang/weitere Zufahrt durch das vorhandene Pflanzbeet zu gestatten. Damit ist gleichzeitig die Überlassung
einer Fläche für die Anlegung einer Haltebucht im Bereich des Pflanzbeetes vor dem Zugang zum Grundstück abgelehnt.
Abstimmungsergebnis:
Ja 15, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0
TOP 7: Verkauf eines Baugrundstückes „Auf der Hahnwiese“
Sachverhalt:
Die Stadt Ulmen hat Ihr letztes Baugrundstück „Auf der Hahnwiese“
Gemarkung Ulmen, Flur 62 Nr. 163 (Auf der Kürzt 9) am 18.07.2016 verkauft.
Der Kaufpreis beträgt 52,01 €/m2 somit insgesamt 29.073,59 €
Im Kaufpreis sind alle gemeindlichen Erschließungskosten und der Beitrag für den Lärmschutzwall (0,44 €) enthalten:
• Einmaliger Erschließungsbeitrag für Erschließungsstraßen
• Einmaliger Kanalbeitrag für Schmutz- und Oberflächenentwässerung
• Beitrag für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen als landespflegerische
• Kompensationsmaßnahmen sowie
• einmaliger Beitrag für Wasserversorgung des Kreiswasserwerkes
Cochem-Zell
Folgendes wurde in den Kaufvertrag aufgenommen:
- Der Kaufpreis wird fällig innerhalb von 14 Tage nach Vertragsabschluss.
- Der Käufer trägt alle mit dem Kaufvertrag und seiner Durchführung verbundenen Kosten, sowie die Grunderwerbssteuer.
Bauverpflichtung und sonstige Vereinbarungen:
- Das Baugrundstück ist innerhalb von fünf Jahren, gerechnet vom
Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, mit einem zulässigen Gebäude
zu bebauen. Das Bauvorhaben muss nach drei Jahren begonnen
und nach fünf Jahren fertiggestellt sein.
- Kommt der Erwerber dieser Verpflichtung nicht nach, ist die Stadt
Ulmen berechtigt, die Rückübertragung und Rückauflassung des
Grundbesitzes zu verlangen. Dies gilt auch, wenn das Grundstück
vor der Bebauung weiterveräußert werden soll. Bei Ausübung des
Rechtes auf Rückübertragung und Rückauflassung ist der gezahlte
Kaufpreis zinslos zurückzuzahlen. Das Recht ist dinglich zu sichern.
- Alle mit der Rückauflassung und Rückübertragung verbundenen
Kosten hat der heutige Käufer zu tragen.
- Der Verkäufer erteilt einzutragenden Grundpfandrechten den
Rang vor der Rückauflassungsvormerkung nur dann, wenn der
Kaufpreis sowie die zu erstattenden Kosten und Beiträge für
Versorgungsleitungen und -einrichtungen bezahlt sind oder aus
dem durch das Pfandrecht zu sichernden Darlehn bezahlt werden
sollen.
Ulmen
- 18 -
Haushaltsrechtliche beurteilung:
Verkaufserlöse werden dem Haushalt zugeführt.
Kenntnisnahme:
Der Stadtrat nimmt Kenntnis vom Verkauf des letzten Baugrundstückes „Auf der Hahnwiese“ Gemarkung Ulmen, Flur 62 Nr. 163 (Auf der
Kürzt 9).
Es erfolgte keine Abstimmung.
TOP 8: grundstücks- und bauangelegenheit (grunderwerb
und bauvoranfrage für neubau einer Praxis ganzheitl. gesundheitszentrum und Wohnanlage für betreutes Wohnen)
sachverhalt:
Bei der Stadt Ulmen ist ein Antrag auf Erwerb der stadteigenen Grundstücke Flur 12 Flurstück 53/1 (5.388 qm) und Flur 12 Flurstück 18/19
- Teilfläche von ca. 600 - 700 qm - eingegangen.
Der Antragsteller beabsichtigt, das Grundstück mit einer Praxis für ein
ganzheitliches Gesundheitszentrum und einer Wohnanlage für betreutes Wohnen zu bebauen.
Um die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens zu klären,
hat der Antragsteller für das Vorhaben bereits eine Bauvoranfrage
gestellt.
Die Grundstücke befinden sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Schul- und Freizeitzentrum“. Ob die Bebauung mit dem geplanten
Vorhaben hier bauplanungsrechtlich zulässig ist (ohne Änderung des
Bebauungsplanes) soll im Rahmen der Bauvoranfrage geklärt werden.
Die Erschließung soll über die Grundstücke Flur 12 Nrn. 18/9 und 18/19
(mittels Baulast) erfolgen.
Lt. Auskunft unseres Abwasserwerkes ist die kanalmäßige Erschließung
möglich; es ist für das Vorhaben noch ein Hausanschluss herzustellen.
Bei einem Verkauf des Grundstückes in der jetzigen Form ist die Frage
der Erschließung der dahinterliegenden, noch im Geltungsbereich des
Bebauungsplans liegenden Flächen zu klären.
Seitens der Stadt Ulmen ist zunächst grundsätzlich zu entscheiden, ob
ein Verkauf der Grundstücksflächen in Frage kommt. Sollte dies der Fall
sein, ist die Entscheidung über das Einvernehmen zur vorliegenden
Bauvoranfrage zu treffen, damit geklärt werden kann, ob das Vorhaben
bauplanungsrechtlich zulässig ist.
Lt. § 36 BauGB ist über die Zulässigkeit von Vorhaben nach den §§ 31,
33 bis 35 BauGB im bauaufsichtlichen Verfahren im Einvernehmen mit
der Gemeinde zu entscheiden.
Bereits in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am
07.04.2016 wurde dieser über das geplante Vorhaben informiert. Der
Bauausschuss war der Auffassung, dass die Angelegenheit nicht weiter
verfolgt werden sollte. Die in der Vergangenheit bereits angebotenen
Grundstücke sollten dem Antragsteller nochmals offeriert werden.
Ein entsprechendes Gespräch des Stadtbürgermeisters hat mit dem
Antragsteller stattgefunden. Dieser will am jetzt geplanten Standort
festhalten.
Aus diesem Grunde hat in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 07.07.2016 eine erneute Vorberatung stattgefunden. Der
Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat zu beschließen, dass die für das
geplante Vorhaben benötigten Flächen vorerst nicht an den Antragsteller verkauft werden sollen.
Haushaltsrechtliche beurteilung:
Bei einem Verkauf der Grundstücke können Einnahmen generiert werden.
beschluss:
Der Stadtrat beschließt die für das geplante Vorhaben benötigten Flächen vorerst nicht an den Antragsteller zu verkaufen.
Damit erübrigt sich auch zunächst die Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen zur vorliegenden Bauvoranfrage.
abstimmungsergebnis:
Ja 15, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0
TOP 9: beitragskalkulationen zur berechnung des Fremdenverkehrsbeitrages für die Jahre 2015 und 2016
sachverhalt:
Für die Ermittlung des jährlichen Fremdenverkehrsbeitrages bedarf es
einer entsprechenden Beitragskalkulation, die letztendlich auch vom
Stadtrat zu beschließen ist.
Die Angelegenheit wurde in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 14.07.2016 vorberaten. Die in der Sitzung vorgetragenen
Bedenken wurden überprüft und die Kalkulation für das Beitragsjahr
2016 entsprechend berichtigt.
Weitere Informationen hierzu werden in der Sitzung bekanntgegeben.
Die Beitragskalkulationen für die Beitragsjahre 2015 und 2016 sind als
Anlage beigefügt.
beschluss:
Nach eingehender Beratung beschließt der Stadtrat den Beitragskalkulationen für die Jahre 2015 und 2016, wie vorgelegt, zuzustimmen.
abstimmungsergebnis:
Ja 15, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0
Ausgabe 30/2016
TOP 10: Platzierung von Kerbhölzern und Hinweistafeln auf dem
„maare und Thermen-Pfad“ im bereich Ulmen
sachverhalt:
Die Verbandsgemeinde Ulmen plant auf dem „Maare und ThermenPfad“ Kerbhölzer und Hinweistafeln zu platzieren. Diese gehören zu
einer Geschichte, die rund um den Vulkaneifel-Pfad erzählt werden soll,
um den Wanderweg spannender und erlebnisreicher zu gestallten.
Um die Befugnis zur Aufstellung dieser Kerbhölzer und Hinweistafeln
beantragen zu können, wird seitens der Verbandsgemeinde Ulmen
zunächst das Einverständnis aller Eigentümer für die betroffenen
Grundstücke benötigt. Sie ist aus diesem Grund auch an die Stadt
Ulmen mit der Bitte herangetreten, ihr Ansinnen zur Schaffung touristischer Infrastruktur sowie touristischem Mehrwert für unsere Region
zu unterstützen und das Einverständnis zur Platzierung der Kerbhölzer
und Hinweistafeln auf den Grundstücken der Stadt Ulmen zu erteilen.
Die vorgesehen Standortplätze, die sich im Eigentum der Stadt Ulmen
befinden, sind aus den beigefügten Visualisierungspläne ersichtlich.
Haushaltsrechtliche beurteilung:
Für die Stadt Ulmen fallen keine Kosten an.
beschluss:
Der Stadtrat nimmt die Aufstellung der Kerbhölzer und Hinweistafeln zur Kenntnis und genehmigt diese. Der Stadtbürgermeister wird
ermächtigt, die entsprechende Einverständniserklärung abzugeben.
Die Bedeutung der Kerbhölzer soll für die nächste Stadtratssitzung
schriftlich erläutert werden.
abstimmungsergebnis:
Ja 15, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0
TOP 11: beratung und beschlussfassung über die Feststellung des
Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2014 der stadt Ulmen
und entlastungserteilung gem. § 114 gemO
sachverhalt:
Der Jahresabschluss stellt in der Ergebnisrechnung Erträge und Aufwendungen sowie in der Finanzrechnung Einzahlungen und Auszahlungen wie folgt dar:
1. in der ergebnisrechnung
der Gesamtbetrag der Erträge auf
3.104.244,67 EUR
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf
3.696.001,14 EUR
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf
-591.756,47 EUR
2. in der Finanzrechnung
die ordentlichen Einzahlungen auf
2.797.656,91 EUR
die ordentlichen Auszahlungen auf
3.156.711,06 EUR
der Saldo der ordentlichen Einund Auszahlungen auf
-359.054,15 EUR
die außerordentlichen Einzahlungen auf
0,00 EUR
die außerordentlichen Auszahlungen auf
0,00 EUR
der Saldo der außerordentlichen Einund Auszahlungen auf
0,00 EUR
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf
253.720,25 EUR
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf
62.640,39 EUR
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit
191.079,86 EUR
Einzahlungen aus Investitionskrediten
310.000,00 EUR
Auszahlungen für Investitionskredite
(Tilgungen)
396.135,87 EUR
Saldo der Ein-und Auszahlungen aus
Investitionskrediten
-86.135,87 EUR
Veränderung der liquiden Mittel
Zunahme der Verbindlichkeiten
gegenüber der Verbandsgemeindekasse
254.179,57 EUR
Einzahlungen durchlaufende Gelder
0,00 EUR
Auszahlungen durchalufende Gelder
69,41 EUR
Saldo der durchlaufenden Gelder
-69,41 EUR
Die Unterlagen wurden durch den Rechnungsprüfungsausschuss
geprüft.
beschluss:
Der Stadtrat hat unter Vorsitz des Ratsmitgliedes, Herrn Reinhold Mohr,
der an der Ausführung des Haushaltsplanes nicht mitgewirkt hat, folgendes beschlossen:
1. Das Ergebnis der Prüfung des Rechnungsprüfungsausschusses
anzuerkennen.
2. Dem Bürgermeister und den Beigeordneten sowie dem Stadtbürgermeister und den Beigeordneten der Stadt Ulmen Entlastung zu
erteilen.
abstimmungsergebnis:
Ja 9, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 7
Stadtbürgermeister Thomas Kerpen, die Beigeordneten Karl Eckardt,
Dorothea
Vollrath und Alois Keßeler sowie die Ratsmitglieder Albert Klein, Günther Wagner
und Michael Kerpen haben nach § 22 GemO an der Beratung und
Abstimmung
- 19 -
Ausgabe 30/2016
TOP 14: Grundstücksangelegenheit
Der Stadtrat hat über eine Beitragsangelegenheit beraten und
beschlossen, von einer Erhebung des Ausgleichsbetrags für das Grundstück abzusehen. Die bereits hierzu erlassenen Beitragsbescheide werden aufgehoben.
TOP 15: Mitteilungen und Anregungen
Der Rat wurde über verschiedene Angelegenheiten informiert.
Öffentliche Bekanntmachung des
Beschlusses über die Feststellung des
Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr
2014 der Stadt Ulmen und der
Entlastungserteilung gemäß § 114 GemO
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 21.07.2016 die Feststellung
des Jahresabschlusses der Stadt Ulmen für das Haushaltsjahr 2014
beschlossen und gemäß § 114 Gemeindeordnung (GemO) die Entlastung erteilt. Der Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht und
dem Beteiligungsbericht sowie die Prüfberichte des Rechnungsprüfungsausschusses liegen in der Zeit vom 01.08.2016 bis einschließlich
10.08.2016 bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Ulmen, Rathaus,
Zimmer 107, während der Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich
aus.
Ulmen, den 25.07.2016
Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen
gez. Alfred Steimers, Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung des
Beschlusses über die Feststellung des
Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr
2015 der Stadt Ulmen und der
Entlastungserteilung gemäß § 114 GemO
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 21.07.2016 die Feststellung
des Jahresabschlusses der Stadt Ulmen für das Haushaltsjahr 2015
beschlossen und gemäß § 114 Gemeindeordnung (GemO) die Entlastung erteilt. Der Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht und
dem Beteiligungsbericht sowie die Prüfberichte des Rechnungsprüfungsausschusses liegen in der Zeit vom 01.08.2016 bis einschließlich
10.08.2016 bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Ulmen, Rathaus,
Zimmer 107, während der Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich
aus.
Ulmen, den 25.07.2016
Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen
gez. Alfred Steimers, Bürgermeister
Sprechstunden des Stadtbürgermeisters
Bauernmarkt
Die Sprechstunden des Ulmener Stadtbürgermeisters Thomas Kerpen
finden
dienstags von 9.00 bis 11.30 Uhr,
donnerstags von 16.30 bis 18.30 Uhr,
oder nach telefonischer Vereinbarung im Gemeindebüro, In der Lay 4,
statt.
Außerhalb dieser Sprechzeiten können Sie sich telefonisch an 02676249, per Fax an 02676-8521 oder per E-mail an [email protected] wenden.
Ulmener
Ulmen
nicht teilgenommen.
Der Stadtrat war nach § 39 Abs. 2 beschlussfähig.
TOP 12: Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung des
Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2015 der Stadt Ulmen
und Entlastungserteilung gem. § 114 GemO
Sachverhalt:
Der Jahresabschluss stellt in der Ergebnisrechnung Erträge und Aufwendungen sowie in der Finanzrechnung Einzahlungen und Auszahlungen wie folgt dar:
1. in der Ergebnisrechnung
der Gesamtbetrag der Erträge auf
3.500.356,31 EUR
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf
3.507.605,87 EUR
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf
-7.249,56 EUR
2. in der Finanzrechnung
die ordentlichen Einzahlungen auf
3.377.411,48 EUR
die ordentlichen Auszahlungen auf
3.146.087,58 EUR
der Saldo der ordentlichen Einund Auszahlungen auf
231.323,90 EUR
die außerordentlichen Einzahlungen auf
0,00 EUR
die außerordentlichen Auszahlungen auf
0,00 EUR
der Saldo der außerordentlichen Einund Auszahlungen auf
0,00 EUR
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf
49.088,60 EUR
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf
195.642,44 EUR
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit
-146.553,84 EUR
Einzahlungen aus Investitionskrediten
293.100,00 EUR
Auszahlungen für Investitionskredite
(Tilgungen)
583.333,34 EUR
Saldo der Ein-und Auszahlungen
aus Investitionskrediten
-290.233,34 EUR
Veränderung der liquiden Mittel
Zunahme der Verbindlichkeiten
gegenüber der Verbandsgemeindekasse
150.230,55 EUR
Einzahlungen durchlaufende Gelder
56.366,95 EUR
Auszahlungen durchalufende Gelder
1.134,22 EUR
Saldo der durchlaufenden Gelder
55.232,73 EUR
Die Unterlagen wurden durch den Rechnungsprüfungsausschuss
geprüft.
Beschluss:
Der Stadtrat hat unter Vorsitz des Ratsmitgliedes, Herrn Reinhold Mohr,
der an der Ausführung des Haushaltsplanes nicht mitgewirkt hat, folgendes beschlossen:
1. Das Ergebnis der Prüfung des Rechnungsprüfungsausschusses
anzuerkennen.
2. Dem Bürgermeister und den Beigeordneten sowie dem Stadtbürgermeister und den Beigeordneten der Stadt Ulmen Entlastung zu
erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Ja 11, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 5
Stadtbürgermeister Thomas Kerpen, die Beigeordneten Karl Eckardt,
Dorothea Vollrath und Alois Keßeler sowie das Ratsmitglied Michael
Kerpen haben gemäß § 22 GemO an der Beratung und Abstimmung
nicht teilgenommen.
TOP 13: Mitteilungen und Anregungen
Folgendes wurde mitgeteilt bzw. angeregt:
1. Für die vom Stadtrat Ulmen genutzten iPads wurde eine Elektronikversicherung abgeschlossen. Der Beitrag für den Zeitraum vom
01.06.2016 bis 01.01.2017 beträgt 98,93 €.
2. Stadtbürgermeister Kerpen informierte den Stadtrat über den
Sachstand der in Folge des Starkregenereignisses am 29.05.2016
vorgenommenen Überprüfungen und eingeleiteten Maßnahmen. Sofortmaßnahmen wurden unmittelbar nach dem Ereignis
vorgenommen, weitere Maßnahmen sind vorgesehen und sollen
in Kürze zur Ausführung kommen.
3. Die Abrechnung der Kostenbeteiligung wegen Mitbenutzung der
Niederschlagswasseranlagen durch Gemeindestraßen, -wege,
-plätze, -gehwege für das Jahr 2015 sowie die Anforderung der
Vorausleistung auf die jährliche Kostenbeteiligung für 2016 liegen
vor.
4. In der Verbandsgemeinde Ulmen gibt es seit April 2016 zwei
Seniorensicherheitsberater/in, und zwar Frau Gabi Jahnen aus
Urschmitt und Herr Klaus Christen aus Gillenbeuren.
5. Auf Nachfrage wurde über die Öffentlichkeit der Rats- und Ausschusssitzungen informiert. Die Vorschriften über die Öffentlichkeit haben sich aufgrund des Transparenzgesetzes seit 01.07.2016
geändert.
Nicht öffentlicher Teil
Weiterhin wurde im nicht öffentlichen Teil der Sitzung Folgendes
beschlossen:
Auf dem
„Alten Postplatz“
Jeden Samstag
von 08.00 - 12.00 Uhr
Obst, Gemüse, Südfrüchte,
Eier, Geflügel, Nudeln,
Honig, Käse und Salami
Ulmen
- 20 -
Urschmitt
Ausgabe 30/2016
Die endgültigen Pachtbedingungen werden auf der Gemeinderatssitzung am 16.08.2016 festgelegt.
Otto Schneiders, Ortsbürgermeister
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
mittwochs von 19.00 bis 20.00 Uhr im Bürgerhaus Ursmadia,
Tel. 0151 - 28062997; E-Mail: [email protected]
Jagdgenossenschaft Urschmitt
Unsere diesjährige Fahrt findet am Samstag, dem 10.09.2016 statt.
Tagesablauf
08.00 Uhr Abfahrt Urschmitt Brunnenplatz
Unterwegs gibt es ein gemeinsames Frühstück.
10.00 Uhr Weilburg
Einstündige Führung im Schloß.
12.00 bis
14.00 Uhr Schifffahrt auf der Lahn
Anschließend Weiterfahrt nach Limburg.
Dort Zeit zur freien Verfügung.
17.00 Uhr Abfahrt in Limburg
18:00 Uhr Abschluss Königsbacher Brauerei in Koblenz
ca. 20.00 Uhr Heimfahrt nach Urschmitt.
Wir müssen bis 10. August 2016 die Personenzahl für die Schifffahrt
weitergeben. Die Karten sind im Vorfeld zu buchen und zu bezahlen.
Während der Schiffsfahrt gibt es auf dem Schiff Gulaschsuppe mit Brötchen bzw. Kaffee und Kuchen. Auch das Essen muss im Vorfeld gebucht
werden.
Bitte bis zum 8.August 2016 beim Vorsitzenden Franz-Josef Diederichs,
Tel.: 573, anmelden. Sollte jemand auf dem Schiff eine Mahlzeit zu sich
nehmen, bitte bei der Anmeldung gesondert sagen.
Der Vorstand
Jagdgenossenschaft Urschmitt
wAgenhAUsen
Sprechstunde mit dem Ortsbürgermeister
nach tel. Vereinbarung
Tel.: 02677 307, E-Mail: [email protected]
weiler
Erreichbarkeit des Ortsbürgermeisters
Tel.: 02678-1064 o. 0151-52072522, Fax: 02678-952955
E-Mail: [email protected]
wollmerAth
Verpachtung von Gemeindeland
Die Neuverpachtung von freigewordenen landwirtschaftlichen Flächen findet am:
Dienstag dem 16. August 2016
im Gemeindehaus, nach der öffentlichen Gemeinderatssitzung
die um 19:00 Uhr beginnt, statt.
Anvisierter Beginn der Verpachtung ist 20:00 Uhr.
Zur Orientierung und zum Kennenlernen der Parzellen wird am:
Mittwoch dem 3. August 2016
um 10:00 Uhr und um 19:00 Uhr eine Flurkarte der Gemarkung Weiler
im Gemeindehaus ausgelegt.
Eine Auflistung der Flächen ist unten aufgeführt.
Die erstellte aufgelistete Flächenliste kann von der tatsächlichen Flächengröße abweichen.
Die in der u.a. Liste angegebene Nutzungsart entspricht der tatsächlichen Grundbucheigenschaft.
Ackerflächen die am „Umweltschonenden Grünlandprogramm“ teilgenommen haben müssen bis Ende 2019 in die Grundbucheigenschaft
zurückgeführt werden.
Erreichbarkeit des Ortsbürgermeisters
Tel.: 02677 - 522
ZWeCKVerbÄnde
Auflösung des Zweckverbandes Diana
Freibad Bad Bertrich zum 10.11.2015
Die Kreisverwaltung Cochem-Zell als Errichtungsbehörde gibt hiermit
gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 11 Abs. 1 des Landesgesetzes über die
kommunale Zusammenarbeit (KomZG) Folgendes bekannt:
Auflösung des Zweckverbandes Diana Freibad Bad Bertrich
zum 10.11.2015
Das Diana-Freibad Bad Bertrich ist aufgrund des schlechten baulichen
und technischen Zustands seit dem Jahr 2012 nicht mehr für den
Ulmen
- 21 -
Badebetrieb geöffnet worden. Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes hat daher in ihrer Sitzung am 10.11.2015 einstimmig den
Beschluss gefasst, den Zweckverband aufzulösen.
Die Kreisverwaltung Cochem-Zell hat die Auflösung des Zweckverbandes Diana Freibad Bad Bertrich am 13.07.2016 bestätigt.
Cochem, den 13. Juli 2016
Kreisverwaltung Cochem-Zell
andere beHörden
sicheres arbeiten mit der motorsäge
Lehrgang für den bereich der Verbandsgemeinde Ulmen
am 14. Oktober 2016 im Forstrevier auderath
Durch die Gefährdungen mit unfallbedingten Verletzungen im Selbstwerberbereich sowie Vorgaben der Zertifizierung ist es erforderlich,
einen Sachkundenachweis im Umgang mit der Motorsäge zu erbringen. Diese Regelung ist für den Staatswald und den Gemeindewald
verbindlich.
Das Forstamt Zell bietet eintägige Motorsägenlehrgänge für die Aufarbeitung liegenden Holzes an. Vermittelt werden folgende Inhalte:
- Grundlagen der Arbeitssicherheit
- Vertrag und Standards im Staatswald
- Wartung und Pflege der Motorsäge
- Aufarbeitung von liegendem Holz
Der Lehrgang gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil.
Die Schulung wird von zwei als Trainer qualifizierten Forstwirten durchgeführt. Pro Lehrgang können maximal zwölf Personen teilnehmen.
Teilnahmevoraussetzungen:
- Mindestalter 18 Jahre
- körperliche und geistige Eignung
- vollständige persönliche Schutzausrüstung
- eigene Motorsäge einschließlich Sonderkraftstoff- u. Biokettenhaftöl
Die Teilnahmebescheinigung dient als Nachweis der geforderten Sachkunde zur nicht gewerblichen Aufarbeitung von liegendem Holz. Diese
wird von allen staatlichen Forstämtern in Rheinland-Pfalz anerkannt.
Die Lehrgangsgebühr beträgt 87,45 € pro Person.
Bei Interesse bitten wir nachstehenden Abschnitt ausgefüllt an das
Forstamt Zell, Brandenburg 19, 56856 Zell zu senden oder sich dort
telefonisch zu melden: 0 65 42-47 11
anmeldung
Ausgabe 30/2016
Vollsperrung
b 9 - Fahrbahnerneuerung
zwischen der a 48 und der
stadtgrenze Koblenz
Nachdem an diesem Wochenende die Fahrbahn in Richtung Bonn
erfolgreich saniert worden ist, wird nun am kommenden Wochenende
die Fahrtrichtung Koblenz instand gesetzt. Zwischen der A 48 und der
Stadtgrenze Koblenz (Höhe der Shell-Tankstellen) werden die obersten
Asphaltschichten erneuert. Für die Arbeiten an dem rund drei Kilometer langen Streckenabschnitt muss die Fahrbahn der B 9 nach Koblenz
(BAB A48) voll gesperrt werden:
Vollsperrung der b 9, Fahrtrichtung Koblenz
(zw. bab a 48 und stadtgrenze)
Freitag, 29. Juli 2016, 9 Uhr, bis montag, 1. august 2016,
06.30 Uhr
Der Verkehr wird hierfür bereits auf den Autobahnen A 3, A 61 bzw.
A 48 über die Anschlussstellen Montabaur, Waldesch, Metternich bzw.
Bendorf großräumig umgeleitet. Die Umleitungsstrecken werden entsprechend ausgeschildert. Das Gewerbegebiet Koblenz-Nord bleibt
über die ausgeschilderte Umleitungsstrecke der Anschlussstelle Metternich (BAB A61) erreichbar.
Vor der Vollsperrung wird bereits ab Mittwoch, 27. Juli 2016, auf der
B 9, Fahrtrichtung Koblenz, im Bereich der Auffahrt zur BAB A 48 auf
einer Länge von ca. 320 m die Überholspur saniert. Hierbei wird der
Verkehr von Bonn kommend einspurig am Baufeld vorbeigeführt. Alle
anderen Richtungen, insbesondere von der BAB A48 kommend, sind
davon nicht betroffen.
Die weiteren im Vor- und Nachgang zur Vollsperrung erforderlichen
Arbeiten werden jeweils als Tagesbaustellen, außerhalb der Berufsverkehrsspitzen, zwischen 9 Uhr und 15 Uhr während der Woche durchgeführt.
Während der Vollsperrung der B 9 ist mit starken Verkehrsbeeinträchtigungen zu rechnen. Der Streckenabschnitt sollte deshalb möglichst
großräumig umfahren werden.
Die Stadt Koblenz nutzt die Vollsperrung der Richtungsfahrbahn Koblenz B 9, um die Übergangskonstruktionen an den Brücken über die
Eifelstraße und über die Von-Kuhl-Straße zu erneuern.
Der LBM Cochem-Koblenz und die Stadt Koblenz bitten die Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die Beeinträchtigungen während der
Bauarbeiten. Mit Fertigstellung der Maßnahme wird die extrem wichtige Verkehrsachse der B 9 dauerhaft verbessert.
✂
Ich melde mich für den Motorsägenkursus am 14.10.2016 im FR
Auderath an.
Name........................................................................................................................
Vorname.................................................................................................................
Straße, Nr................................................................................................................
sOnsTige miTTeiLUngen
Karmelitenkloster springiersbach
abschlusskonzert der Teilnehmer Kurs 2
PLZ, Wohnort........................................................................................................
Telefon.....................................................................................................................
...................................................................................................................................
Unterschrift
Konzert mit jungen Musikern im Kloster
Am 6.8.16 - um 18.30 Uhr - findet das Abschlusskonzert der Teilnehmer
des 2. Kurses statt. Etwa seit 1980 mit ein paar Jahren Unterbrechung
bis heute organisierte der Musikkreis Springiersbach ehrenamtlich alljährlich Sommerkurse im Karmelitenkloster Springiersbach.
In diesem Jahr haben hervorragende Dozenten, die sich in ihrem Fach
als außergewöhnliche Solisten und Hochschullehrer einen Namen
gemacht haben, die Kurse im Kloster geleitet. Unter den Dozenten
Natalia Gerakis - Querflöte, Mirjam Rietberg - Harfe und Volker Höh Gitarre, haben rund 25 Studenten/Teilnehmer von 8 bis 60 J. die Kurse
besucht. Das Abschlusskonzert sind im Eintritt frei.
Ulmen
- 22 -
Ausgabe 30/2016
Festwochenende in Kloster ebernach
13. + 14. august :
samstag, 13.08.2016,
ab 15.00 Uhr BSG Schützenfest bei Kaffee
und Kuchen auf dem Sportplatz Kloster
Ebernach in Kooperation mit der Cochemer Schützengesellschaft.
sonntag, 14.08.2016
ab 10.00 Uhr Patrozinium der Klosterkirche Ebernach
10.00 Uhr Festgottesdienst mitgestaltet von Bewohnerinnen
und Bewohnern sowie vom Kührer Chor „Frohsinn“
11.00 Uhr Ausstellungseröffnung „10 Jahre - 10 Geschichten“
der Br. Jakobus Wirth Stiftung, Foyer Pforte Kloster
Ebernach
11.30 Uhr Frühschoppen mit dem Musikverein Gevenich
13.00 Uhr Auftritt der Musik AG Kloster Ebernach
14.00 Uhr
fetzige Schlagermusik mit Marleen Rutten
15.00 Uhr
Unterhaltungsmusik mit Elmar Gebhardt & Band
17.00 Uhr Auftritt der Theater AG „Aschenputtel“
buntes Kirmestreiben:
Trikefahrten, Kinder-Spielstraße, Bastel- und Malangebote, Bilderausstellung, THW-Aktionsstand, regionale Kunst- & Handwerkerstände,
Hüpfburg, Schießbude, Pfadfinder, verschiedene Infostände, Musik
und viele Mitmachangebote, große Tombola, kulinarische Leckereien,
Kaffee, Kuchen und Eis.
Den Erlös aus der diesjährigen Tombola wird der Förderverein „Von
Mensch zu Mensch“ Kloster Ebernach für die Anschaffung eines interaktiven, behindertengerechten Info-Terminals verwenden.
www.klosterebernach.de
sommerspaß in den Freibädern
der Verbandsgemeinde Cochem
Freibad Cochem
Moritzburger Str. 1
56812 Cochem
Tel. 02671 – 97990
www.moselbad.de
Freibadfete am sonntag, 31.07.2016
14.00 Uhr - 18:00 Uhr
es erwarten euch u.a.
-Wasserlaufpiste
-Krake
-Mosel-Parcours
-Wasserkampfturnier
und einiges mehr…
Freibad Treis-Karden
Bruttiger Str. 1
56253 Treis -Karden
Tel. 02672 - 7331
www.vgcochem.de
Freibadfete am samstag, 06.08.2015
14.00 Uhr - 18:00 Uhr
„Laufen auf dem Wasser“ mit den Aqua-Balls
Abwechslungsreiche Spiele und ganz viel Spaß sind in allen 3 Bädern
garantiert!
Seid Ihr bereit für spannende, aktive Stunden in Eurem Freibad? Die
Teams der Freibäder in der VG Cochem freuen sich auf euch!
Beim Eintritt gelten auch die Zehner- und Familiensaisonkarten. Das
Freibadfest in Treis-Karden wird mit freundlicher Unterstützung der
Kreisjugendpflege Cochem-Zell durchgeführt.
sCHULen
schulen
grundschule Lutzerath.............................................. Tel.: 02677- 422
Schulstr. 2...............................................................................Fax: 02677 - 910045
E-Mail....................................................................... [email protected]
burg-grundschule Ulmen....................................... Tel.: 02676 - 8177
Bahnhofstr. 35-37................................................................Fax: 02676 - 951784
E-Mail................................................................... [email protected]
grundschule büchel.................................................. Tel.: 02678 - 228
Schulstr. 2
E-Mail....................................................gs-buechel@freenet.de
realschule Plus Vulkaneifel (ganztagsschule)
schulstandort Lutzerath............................................ Tel. 02677 - 422
Schulstr. 2................................................................................ Fax: 02677/910045
E-Mail......................................................................... [email protected]
Ulmen
- 23 -
schuljahresbeginn Klasse 11 der
Fachoberschule in Kaisersesch im
schuljahr 2016-17
richtstag am
schülerinnen und schüler der realschule plus Vulkaneifel
Ulmen/ Lutzerath besuchen das „nostalgikum“
in Uersfeld
Am Mittwoch, dem 6. Juli 2016, besuchten die Schülerinnen und
Schüler des Hauswirtschaftskurses der Klasse 7 das „Nostalgikum“
in Uersfeld. Der Ausflug wurde gemeinsam mit den Bewohnern des
Seniorenzentrums in Lutzerath durchgeführt. Bereits seit vielen Jahren
führen die Schule und das Seniorenzentrum das Sozialprojekt „Jung
hilft - Alt – hilft Jung“ durch. Im Rahmen dieses Projektes besuchen die
Schülerinnen und Schüler die Senioren in regelmäßigen Abständen in
der Seniorenresidenz, um gemeinsam zu kochen, zu backen, zu stricken, zu basteln und zu erzählen.
Bei dem „Nostalgikum“ handelt es sich um ein Nostalgie-ErlebnisMuseum, in welchem man in die Zeit der 1950er und 1960er Jahre
zurückversetzt wird. Bereits im Vorfeld setzten sich die Schülerinnen
und Schüler im Unterricht mit dieser Thematik auseinander und konnten nun hautnah erleben, wie sich das Leben der Menschen damals
von dem Leben in der heutigen Zeit unterscheidet. Die Senioren
schwelgten in Erinnerungen und unterstützten die Rundführung durch
Anekdoten aus ihrem eigenen Leben.
Es war ein wirklich gelungener Tag, der Jung und Alt viel Freude bereitete.
Ausgabe 30/2016
Fachoberschule Kaisersesch
schulstandort Ulmen............................................... Tel. 02676 - 1551
Am Jungferweiher 2............................................................... Fax: 02676 - 8299
E-Mail........................................................................ [email protected]
Für die Klassenstufe 11 ist der erste Unter-
montag, 29. august 2016, 08:10 Uhr,
beginnend mit einer kurzen Einführung in der Mensa, Hauptgebäude.
Das Praktikum beginnt, sofern keine anderweitigen betrieblichen
Absprachen getroffen wurden,
bereits am mittwoch, 3. august 2016.
Praktikumstage sind mittwochs, donnerstags, freitags. Die Bücher können in der letzten Ferienwoche und in der ersten Schulwoche bei der
Buchhandlung Walgenbach in Kaisersesch abgeholt werden.
Die Busfahrzeiten ab/zu den einzelnen Orten entnehmen Sie bitte
den Mitteilungsblättern der Verbandsgemeinden und den Aushängen
an den Bushaltestellen. Ferner sind die Fahrpläne und Stundenpläne
gegen Ende der Ferien auf unserer Homepage (rsplusfos-kaisersesch.
de) abrufbar
Schüler der Klassenstufe 11 können die Fahrkarte bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell beantragen.
Alle Informationen auch unter www.rsplusfos-kaisersesch.de.
Wir wünschen allen schöne Ferien und einen guten Start ins neue
Schuljahr.
Hans-Jürgen Schmitz, Schulleitung
KirCHen
Kloster maria martental
Kochbuch für das Fest „mosaik der Kulturen“
Im Rahmen des Festes „Mosaik der Kulturen“ am 10.07.2016 in Ulmen
wurde ein interkulturelles Kochbuch mit 55 Rezepten erstellt. Dies
war ein Gemeinschaftsprojekt der Kita St. Matthias Ulmen, BurgGrundschule Ulmen, Grundschule Büchel, Grundschule Lutzerath und
Realschule plus Vulkaneifel Ulmen/ Lutzerath. Die Auflage von 250
Exemplaren wurde bei strahlendem Sonnenschein von allen Institutionen gemeinsam bei dem gelungenen Fest mit der wunderbaren Burgkulisse veräußert.
30.07. samstag
17.00 Uhr Vorabendmesse
31.07. 18. sonntag im Jahreskreis
08.30 Uhr Frühmesse, 11.00 Uhr Hochamt, 15.00 Uhr Andacht,
17.00 Uhr Abendmesse, es singt der Gospelchor Maria Martental
02.08. dienstag
14.30 Uhr Rosenkranz, 15.00 Uhr Pilgermesse
05.08. Herz-Jesu-Freitag
15.00 Uhr Eucharistische Anbetung und Beichtgelegenheit
17.00 Uhr Herz-Jesu-Amt, Messbundmesse
06.08. samstag, Verklärung des Herrn
17.00 Uhr Vorabendmesse
07.08. 19. sonntag im Jahreskreis
08.30 Uhr Frühmesse, 11.00 Uhr Hochamt
15.00 Uhr Andacht in den Anliegen der Kranken mit Einzelsegnung
17.00 Uhr Abendmesse
Pfarreiengemeinschaft Ulmen
gottesdienste
samstag 30. Juli
13:30 Uhr Driesch, Trauung
13:30 Uhr Ulmen, Trauung
17:00 Uhr St. Martin, Vorabendmesse
17:30 Uhr Urschmitt, Vorabendmesse
18:00 Uhr Büchel, Rosenkranzgebet
18:30 Uhr Büchel, Vorabendmesse
19:00 Uhr Alflen, Vorabendmesse
sonntag 31. Juli
09:00 Uhr Waldfrieden, Hl. Messe
09:00 Uhr Wollmerath, Wort-Gottes-Feier
10:00 Uhr Büchel, Holländischer Gottesdienst
10:00 Uhr Faid, Holländischer Gottesdienst
10:00 Uhr Gillenbeuren, Wort-Gottes-Feier
10:00 Uhr Gevenich, Wort-Gottes-Feier
10:00 Uhr Weiler, Wort-Gottes-Feier
10:30 Uhr Beuren, Hochamt
10:30 Uhr Lutzerath, Hochamt
10:30 Uhr Ulmen, Hochamt
17:00 Uhr Büchel, Holländischer Gottesdienst
17:00 Uhr Faid, Holländischer Gottesdienst
Ulmen
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Ausgabe 30/2016
Angebote in St. Martin Ulmen
Dienstag, 2. August
Schwesternkonvent
07:00 Uhr hl. Messe und Laudes
Donnerstag, 4. August
Kapelle
18:00 Uhr hl. Messe mit Anbetung
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KöB Lutzerath
Kindergartenkinder aus Alflen sind jetzt bibfit
Bei der Aktion Ich bin bib(liotheks)fit - der Bibliotheksführerschein für
Kindergartenkinder - kamen im Juni 5 Vorschulkinder vom Kindergarten Alflen in die Lutzerather Bücherei.
Ich bin bibfit ist ein Leseförderprogramm, das vom Borromäusverein
entwickelt wurde und Kinder in spielerischer Weise an Bücher und die
Bücherei heranführt. Die Kinder erfahren den Unterschied zwischen
Kaufen und Ausleihen, wie eine Bücherei funktioniert und was es da
alles gibt: dass man Bücher, Spiele, CDs und Filme nicht kaufen, sondern für eine gewisse Zeit ausleihen kann und dann wieder zurück gibt.
Bei jedem Besuch durften die Kinder sich ein Buch aussuchen, ausleihen und im eigenen Bibfit-Rucksack mit nach Hause nehmen. Beim
nächsten Termin wurde das Buch an der Ausleihtheke zurückgegeben.
In jeder Stunde wurde ein Buch vorgelesen: Henni Penni, der Schutz(b)
engel Hieronimus, die Olchis aus Schmuddelfing, oder Tierbücher.
Außerdem wurde gebastelt und gemalt, und am Schluss sangen alle
gemeinsam das Bücherei-Lied:
Viele bunte Bücher aus der Bücherei
Hol ich mir nach Hause und hab viel Spaß dabei.
Beim letzten Besuch erhielten die Kinder ihren Bibliotheksführerschein.
Sie wurden eingeladen, mal mit den Eltern zu kommen und denen zu
zeigen, wie gut sie sich jetzt in der Bücherei auskennen.
Kirchenmusik in der
Pfarreiengemeinschaft Cochem
Orgelmatinéen!
Die Cochemer Orgelmatinéen laufen - immer samstags um 11.00
in St. Martin (bis zum Cochemer Weinfest, Ende August)
Sa., 30.07. um 11 Uhr:
5. Orgelmatinée
„Bach und seine Erben“, Lukas Stollhof, Oberwesel
- Johann Sebastian Bach Bach (1685-1750): Praeludium und Fuge
G-Dur
- Felix Mendelssohn Bartholdy: (1809-1847) Andante con moto
- Max Reger (1873-1916): Phantasie über „Wie schön leucht‘t uns
der Morgenstern“
In „You tube“ finden sich zahlreiche Reger-Interpretationen Stollhofs.
Der Eintritt ist frei. Ein Beitrag zur Förderung der Kirchenmusik wird
freundlich erbeten.
Sa,. 06.08: „À la française“, Josef Dahlberg, Köln
u.a. „Suite Carmélite“ von Jean Françaix (1912-1997)
Infos:
Kath. Pfarrbüro Cochem 02671/ 7417
Kath. Erwachsenenbildung Mittelmosel
Gitarrenkurs für Erwachsene
Eine Gitarre steht in der Ecke und Sie wollten schon immer mal das
Gitarrespielen erlernen? Ihnen fehlte bisher die Zeit dazu? Dann sind
Sie hier richtig! Kommen Sie mit Ihrer Gitarre zum Gitarrenkurs für
Erwachsene (Keine Vorkenntnisse erforderlich) im Pfarrheim St. Castor
Karden 56263 Treis-Karden, Am Buttermarkt 8
Beginn: Donnerstag, 15. September von 19.00 bis 20.30 Uhr
Weitere Termine:
22.09. 29.09., 04.10., 25.10., 08.11., 22.11. und 29.11.
Teilnahmegebühr: 20,00 €
Kursleiter: Paul Q. Heck, KEB Mittelmosel
Anmeldung bis zum 01.09.2016
an die Kath. Erwachsenenbildung Mittelmosel
Moselweinstraße 15
56821 Ellenz-Poltersdorf
Tel. 02673 961 947 20
Email: [email protected]
Ulmen
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Ausgabe 30/2016
AgCH - Arbeitsgemeinschaft Christliche
Hauskreise
Bibelkreis wann und wo?
Bibelkreis, jeweils donnerstags (19.30 Uhr) in Hambuch oder Polch.
Nähere Info: AgCH, Siegfried Skubski, Tel. 02653-6122.
Zuhörtelefon die Telefonandacht
(Tel 02653/4378)
Eine drei Minuten Andacht. Jeden Freitag ein neues Thema. Anrufen
können Sie rund um die Uhr.
Thema ab 29. Juli
Gibt es ein Leben nach dem Tod?
Geschichtentelefon - für Kinder
(Tel 02653/9119090)
Die drei Minuten Kurzgeschichten für Kids!
Briefseelsorge
Menschen suchen Hilfe bei der Telefon- oder Briefseelsorge. Gerne
können Sie uns schreiben. Briefseelsorge, Siegfried Skubski, Postfach
1101, 56755 Kaisersesch.
Internet
Sie finden uns auch im Internet: www.AgCH.de
Die Bibel im Internet lesen und auch als Hörbibel: www.bibleserver.
com
Evang. Kirchengemeinde ZellBad Bertrich-Blankenrath
Gottesdienstnachrichten
vom 30.07.2016 bis 07.08.2016
Sonntag, 31.07.2016,
9.00 Uhr Gottesdienst in Blankenrath
10.30 Uhr Gottesdienst in Zell
Samstag, 06.08.2016,
18.00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl in Zell
Achtung! Dieser Gottesdienst wurde von Sonntag auf Samstag vorverlegt!
Sonntag, 07.08.2016,
09.00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl in Blankenrath
Treffen in Zell
Dienstag, 02.08.2016,
19.30 Uhr Bibelgesprächskreis im Gemeinderaum
Freitag, 05.08.2016,
15.00 Uhr Seniorenkreis im Gemeinderaum
Evangelische Kirchengemeinde Cochem
Kinderfreizeit der Ev. Kirchengemeinde Cochem
Hallo Kids - aufgepasst!
Wir wollen mit euch auf Freizeit fahren, nach Holland ans Meer und
wollen dort mit euch eine aufregende Entdeckungstour durch die
Bibel starten.
Spannende Abenteuer, coole Strandspiele, geniale kreative Workshops
und viel Zeit zum Spielen, Gemeinschaft haben, Glauben, Gott und
Bibel entdecken erwarten euch!
Seid ihr dabei?
Wann? 8-12.10.2016
Start: 8.10. um 8.00 Uhr ab Endertplatz / Cochem
Ende: 12.10. um 17.00 Uhr am Endertplatz / Cochem
Wohin? De Helle / nähe Renesse (Niederlande)
Wer? Alle Kinder von 8-12 Jahren
Anmeldeschluss ist der 15.9.2016
Kosten: Die Kosten belaufen sich auf 115 € pro Kind. Bei
Geschwistern gewähren wir einen Rabatt von 20 €
Neuapostolische Kirche
Gemeinde Kaisersesch, Cochemer Straße
Gottesdienste: Sonntag 09.30 Uhr, Mittwoch 19.30 Uhr
Kirche der Jugend Marienburg
Gottesdienstplan während der Sommerferien
Wir feiern Gottesdienste am
Sonntag, 21. August um 11.30 Uhr
Sonntag, 28. August um 11.30 Uhr
Keine Gottesdienste am
Sonntag, 31. Juli, Sonntag, 7. August und Sonntag, 14. August
Schöne Sommerferien und gute Erholung wünscht die Kirche der
Jugend Marienburg
Infos bei Jan Lehmann, Jugendpfarrer Tel.: 06542-901353
Gottesdienste:
Sonntag, 31. Juli
10.30 Uhr Evangelische Kirche Cochem Gottesdienst mit Abendmahl
18.30 Uhr Kath. Kirche St. Martin Abendlob mit Gesängen aus Taizé
Mittwoch, 3. August
18.30 Uhr Seniorenzentrum St. Hedwig Ökumenisches Gebet
Gemeindeamt Cochem, Oberbachstraße 59
Öffnungszeiten: montags, dienstags, mittwochs, freitags von 09.00 Uhr
bis 12.00 Uhr, donnerstags von 15.00 - 18.00 Uhr.
Die regelmäßigen Veranstaltungen bitte dem „Kreuz und Quer“ entnehmen. Wer den Gemeindebrief „Kreuz und Quer“ nicht erhält,
wendet sich bitte an das Gemeindeamt in Cochem Tel. 02671 - 7114.
Internet: www.coc-ek.de
RWE „Aktiv vor Ort“
Die ev. Kirchengemeinde Cochem freut sich sehr über ein neues Spielgerät, auf dem die Kinder toben und klettern können. Nachdem das
alte Spielgerät sukzessive demontiert werden musste, weil es den
Sicherheitsrichtlinien nicht mehr entsprach, hatten die Kinder nichts
mehr, um im Gemeindegarten zu spielen.
Mit Hilfe von Herrn Schmittgen im Rahmen des Projekts RWE „Aktiv
vor Ort“ konnte der Traum eines neuen Spielgeräts realisiert werden.
Ein großes Spielgerät mit Schaukel, Rutsche und Klettermöglichkeit
konnte angeschafft und aufgestellt werden.
Die ev. Kirchengemeinde Cochem bedankt sich bei Herrn Schmittgen
und RWE und den zahlreichen engagierten Helfern vor Ort, die das
Spielgerät aufgestellt und montiert haben.
reLigiOnsgemeinsCHaFTen
Zeugen Jehovas in Zell (Mosel)
Königreichssaal Zell-Barl, Fliehburgstraße 21
Programm für die Zeit vom 31. Juli bis 05. August 2016.:
Sonntag, 31. Juli 2016
09:30 Uhr, biblischer Vortrag
Thema: „Das Ende der falschen Religion ist nahe.“
10:10 Uhr, Bibel- und Wachtturm-Studium
Thema: „Ziehst du vollen Nutzen aus der geistigen Speise?“
Freitag, 05. August 2016:
19:30 Uhr, Schätze aus Gottes Wort
Wöchentliches Bibellesen: Psalm 87 bis 91
20:20 Uhr, Unser Leben als Christ
Thema: „Er musste gegen Ängste und Zweifel ankämpfen.“
Alle Zusammenkünfte sind öffentlich. Interessierte Personen sind
jederzeit willkommen. Internet: www.jw.org
Jehovas Zeugen - Daun
Königreichssaal Daun - Steinborn, Am Brünnchen 14
Programm für die Zeit vom 31. Juli bis 4. August 2016
Sonntag, den 31. Juli 2016
10.00 Uhr Biblischer Vortrag
Thema: „Die Heiligkeit von Leben und Blut“
Ulmen
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10.40 Uhr Besprechung anhand des Wachtturms
Thema: „Ziehst du vollen Nutzen aus der geistigen Speise?“
Donnerstag, den 4. August 2016
19.00 Uhr - Schätze aus Gottes Wort
Thema: „Bleibe an dem geheimen Ort des Höchsten“
19.45 Uhr - Unser Leben als Christ
Thema: „Bibelschüler helfen, auf Hingabe und Taufe hinzuarbeiten“
20.05 Uhr Versammlungsbibelstudium
„Ahmt Ihren Glauben nach“
Thema: „Kap. 21 - Er musste gegen Ängste und Zweifel ankämpfen Abs. 1 - 12“
Wöchentliches Bibellesen: Psalm 87 - 91
Alle Zusammenkünfte sind öffentlich und kostenfrei. Keine Kollekte.
Interessierte Personen sind jederzeit herzlich willkommen. Besuchen
Sie unsere Internetseite „www.jw.org“.
Ausgabe 30/2016
Freiwillige Feuerwehr Kennfus
Für unser Feuerwehrfest am Sonntag, 31.07. würden wir uns noch
über Kuchenspenden freuen. Jeder, der einen Kuchen spenden
möchte, bitte kurz bei Marco Henrichs unter Tel. 02674/913797 oder
mobil 0175/2472034 melden. Wir bitten alle ihren Dienst pünktlich
anzutreten. Freiwillige Helfer beim Aufbau am Freitag Abend und
Abbau am Montag Abend sind gerne willkommen.
Am Freitag, den 05.08.2016 besuchen wir das Feuerwehrfest in
Bertrich. Wir treffen uns um 19.00 Uhr am Feuerwehrgerätehaus und
wandern von dort aus nach Bertrich. Die Rückfahrt ist mit eigenen
PKWs zu organisieren. Unser Polo-Shirt dient als Abendgarderobe.
Mitfahren können natürlich alle aktiven und inaktiven Mitglieder der
Feuerwehr.
Freiwillige Feuerwehr Büchel
Festbesuch in Weiler
FeUerWeHren
Freiwillige Feuerwehr Alflen
Monatsübung
Am Freitag, dem 29. Juli 2016 findet um 20.00 Uhr die nächste
Monatsübung statt. Wir treffen uns pünktlich an unserem Feuerwehrgerätehaus. Um eine zahlreiche Beteiligung wird gebeten.
An diesem Samstag, den 30.07.2016 besuchen wir das Fest unserer Feuerwehrkameraden aus Weiler. Treffpunkt ist um 20.00 Uhr am
Gerätehaus.
Freiwillige Feuerwehr Gevenich
Monatsübung Juli 2016
Am kommenden Sonntag den 31.07.2016 findet um 9.30 Uhr im Feuerwehrhaus die Monatsübung für den Monat Juli statt. Anschließend
besuchen wir das Dorffest unserer Feuerwehrkameraden aus Weiler.
Gruß Mario Eberhard, Wehrführer
Freiwillige Feuerwehr Auderath
Besuch des Hüttenfestes in Filz
Am Sonntag, 07.08.16 besuchen wir das Hüttenfest auf dem Hinnig
in Filz. Hierzu treffen wir uns mit Feuerwehr Polo-Shirt/ Softshell Jacke
um 13.30 Uhr an unserem Feuerwehrgerätehaus. (Bei entsprechendem
Wetter gehen wir zu Fuß nach Filz)
Monatsübung
Unsere nächste Monatsübung findet am Sonntag, 31.07.16 um 10.00
Uhr statt. Wir treffen uns hierzu pünktlich an unserem Feuerwehrgerätehaus.
Dor ffest
in Kliding
5. - 7. August 2016
Freitag 05.08.16
17.00 Uhr Eröffnung des Pavillon
Samstag 06.08.16
16.00 Uhr Dämmerschoppen
Gemütliches Beisammensein
Sonntag 07.08.16
10.00 Uhr Frühschoppen
12.00 Uhr Mittagessen,
u. A. mit leckerem Eintopf
14.00 Uhr Kaffee und Kuchen
Gemütliches Beisammensein
Auf Ihr Kommen freut sich und ein paar schöne
Stunden wünscht der Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Kliding
Freiwillige Feuerwehr Meiserich
An alle Aktiven und Inaktiven Feuerwehrkammeraden
Am Samstag, den 30.07. fahren wir zusammen in unser Nachbardorf
Steiningen aufs Dorffest. Treffpunkt ist um 19.30 bei Gerlinde.
Wer ein Poloshirt hat bitte anziehen. Wer keins hat, aber Interesse an
einem Poloshirt hat, bitte bei Frank Saxler melden.
Ich würde mich über ein zahlreiches Erscheinen freuen.
Bis dahin
Christoph Kutscheid
Ulmen
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Dorffest in Weiler
vom 29.07.
bis 31.7.2016
Freitag, 29.07.2016
ab 15.00 Uhr Handwerkerabend
mit Pavilloneröffnung und
geselliges Beisammensein
Samstag, 30.07.2016
ab 15.00 Uhr Pavilloneröffnung
abends Dämmerschoppen nach Bayrischer Art
Sonntag, 31.07.2016
ab 09.30 Uhr Frühschoppen,
anschließendes Mittagessen
nachmittags Kaffee und Kuchen, Kinderbelustigung
mit Kinderschminken und mehr.
abends Dämmerschoppen
Wir freuen uns auf euer Kommen, um mit euch
ein paar fröhliche Stunden
zu verbringen!
Es lädt ein die
Freiwillige Feuerwehr Weiler
Kreisfeuerwehrverband Cochem-Zell e.V.
Ausgabe 30/2016
Vereine & VerbÄnde
Möhnenverein Alflen
Hallo liebe Alfler Möhnen,
bitte merkt euch diesen Termin schon vor,
am 24.09.2016 geht‘s wieder auf Tour.
Zur Rotweinwanderung an die Ahr,
nähere Infos folgen, ist doch klar!
SV Alemannia Auderath
Familienwanderung 2016
Unsere traditonelle Familienwanderung findet am 27.08.2016 statt. Wir
treffen uns um 10.00 Uhr am Buswendeplatz. Die Strecke ist leicht und
mit Kinderwagen und Bollerwagen gut zu bewältigen. Gegen 16.00
Uhr geht es zum Sportplatz nach Auderath zu Kaffee und Kuchen. Im
Anschluss wird wie immer gegrillt.
Um Anmeldung bis zum 20.08.08.2016 bei Natalie (Tel. 8367) wird
gebeten. Über eine rege Beteiligung würden wir uns sehr freuen.
KV Schaute Bad Bertrich
Liebe Mitglieder des KV Schaute Bad Bertrich,
wir laden euch ein, am 3. September 2016 ab 15.00 Uhr auf den Tennisplatz Bad Bertrich mit uns zu grillen.
Unkostenbeitrag für Erwachsenen 5,00 €, Kinder sind frei.
Essen und Trinken soviel ihr wollt.
Wir würden uns freuen wenn ihr euch zahlreich bis zum 26.08.2016
unter nachfolgenden Nummern anmeldet.
Kathi Thomas, Tel. 02674/913775
Elke Schlig, Tel. 02674/913052
Bürger- und Gewerbeverein Bad Bertrich
Liebe Mitglieder,
wir laden herzlich zu einer außerordentlichen Versammlung am Donnerstag, den 04.08.2016 um 20:15 Uhr im „Kurfürstlichen Schlösschen“ in Bad Bertrich ein.
Tagesordnung
1. Begrüßung durch den Vorstand
2. Neuwahl des Vorstandes
3. Aktuelles/ Verschiedenes
Wegen der Wichtigkeit und Dringlichkeit der Tagesordnung bitten wir
um zahlreiche Beteiligung.
Feuerwehrverbände feiern Jubiläum
Kreisfeuerwehrverband Cochem-Zell besteht seit 20 Jahren, der
Kreisjugendfeuerwehrverband sogar schon seit 40 Jahren
Förderung des Feuerwehrwesens, der Jugendarbeit und Interessensvertretung der Feuerwehren und ihrer Mitglieder. Die Verwirklichung
dieser Ziele bedeutet seit Jahrzehnten: Feuerwehr ist Teil der Gesellschaft mit Angeboten für die gesamte Bevölkerung vom Kindergarten
bis ins Seniorenalter.
Während die Ortsfeuerwehren teilweise schon auf über 100-jährige
Geschichte zurück blicken können, ist die Verbandsarbeit doch etwas
jünger. Nichts desto Trotz ist die Idee, Angebote für Feuerwehren und
die Bevölkerung überregional zu bündeln und damit ein breiteres
Spektrum an Unterstützung anzubieten, im Kreis Cochem-Zell auch
schon 20 Jahre alt.
Die Gründung des Kreisfeuerwehrverbandes erfolgte am 05.09.1996 in
Faid mit damals 32 Feuerwehren. Mittlerweile vertritt der Verband 83
Orts- und Stadtfeuerwehren.
Das 20-jährige Gründungsjubiläum findet am 03.09.2016 nun ebenfalls in Faid statt. Von 13:00 Uhr an bis in den Abend hinein präsentieren Kreisfeuerwehr- und Kreisjugendfeuerwehrverband angefangen
von der Brandschutzerziehung und den Bambini-Feuerwehrgruppen
bis hin zur Alterskameradschaft ihr Leistungsspektrum. Aber auch mitmachen ist angesagt. An verschiedenen Stationen können Kinder, aber
auch Erwachsene, ihr Wissen und ihre Geschicklichkeit unter Beweis
stellen. Eingeladen ist die gesamte Bevölkerung. Besonders freuen
würde sich die Feuerwehr aber über einen regen Besuch von Kindern
und Jugendlichen.
Ausrichter sind an diesem Tag die Freiwilligen Feuerwehren aus Faid,
Dohr und Cochem-Brauheck.
2 Spiele an einem Tagch hinterenander standen off dem Beschela
Spochtfest vergangenen Samstach an. Mir mussten mit de 3 Mannschaften (Beschel, Faid un mir) im Rahmen von nem kleinen Turnier,
off de Trainingsplatz ausweichen, da off dem Hauptplatz die FußballDamen Ihre Spiele absolvierten. Mir gehen mal net davon aus, datt et
generell watt mit der Fußballerischen Leistung von den anwesenden
AH Mannschaften zu tun hatte dat mir net im „Stadion“ spielen durften,
sondern dat mir eher wegen der Ästhetik abgeschoben wurden :-)
Betreua Stämbi, selbst noch verletzt, wie gewohnt hinna der weißen
Abgrenzung optimistisch nach der guten Leistung im letzten Spiel
gegen Beschel. Also wie gesacht, dat erste Spiel wie beim letzten Heimspiel (wir berichteten) wieda gegen die Beschela. Direkt in de ersten
Minuten en Schance für uns, die aba zur Ecke geklärt wurd. Wolla zieht
dat Ding scharf in de 5er. In Höhe vom Intimbereich flattert de Ball
dann in Richtung Spika, de dann vor lauta Nut net wusst, mit welchem
der „3 Beine“ er dat Ding in Tor deuen sollt. Also bückt de sich un holt
de Kopp. Mit voller Wucht fliescht de Ball, so dat et Netz fast gebrannt
hätt, zum 1:0 in de Kasten. Hurraaaa wir führen! Kurz danach ne weitere
Schance durch Pass von Spika off DJ der aba dat Ding net verwerten
konnte. Im Gegenzuch jetzt die Beschela häufiger vor unsrem Tor. Dann
en Fernschuss aus em nix von de Beschela der dann letztlich im Netz
zappelt zum 1:1 Ausgleich. Dann setzt Spika nochmal mit nem Fernschuss an, trifft aba nur die Latte un so ging et dann in die Halbzeit.
Ulmen
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Nach der Halbzeit einige Schancen off beiden Seiten. Vor unsrem Tor
verhindert durch en paar Paraden von Kiepa Jürschen. Quitschi Paul
lässt dann nochmal aus 20 Metern einen aus der Hüfte in Richtung Tor
fliegen, aba knapp vorbei. Dann kurz vor Schluss nochmal Luft anhalten. Domi K. (Juden Tach) schießt en Freistoß stramm off et Tor, de
Kiepa lässt abprallen aba kein Stürma von uns weit un breit zu sehen,
um de Abpraller ins Tor zu schieben un zum ersten Siech zu verwandeln - Männers, wo wart ihr bloß :-)?
Nach ner kurzen Verschnaufpaus, dann im Anschluss direkt dat nächste
Spiel für uns gegen die Faida Recken. Hier fassen ma uns mal eppes
kürza, da mir net viel Schancen in der ersten Halbzeit hatten, dafür aba
die Faida. Die Bein noch schwer vom ersten Mätsch konnten ma et net
verhindern, dat die Faida durch Schuss aus 16 Metern Entfernung Kiepa
Jürschen bezwingen, et steht 0:1. So ging et dann och in die Paus.
Nach der Paus dann en lange abseitsverdächtige Pass der Faida über
die linke Seit. Jürschen läuft raus, wird aba durch en Querpass in die
Mitt ausgetrickst. Der mitgelaufene Faida Spiela schiebt die Kugel rein
zum 0:2. Der Rest der Halbzeit plätschert dann so vor sich hin, ohne
dat man hätte groß eppes erwähnen müssen. So blieb et dann beim
Endstand von 0:2 un somit de 3. Platz für unsere Truppe. Da et keine
Siegprämie gab, fällt dat Turnier also net so ins Gewicht :-)
En paar Spiele bleiben uns aba noch um de erste Siech nach Haus zu
bringen. Somit heißt et dann weiterhin Daumen drücken…
Nächstet Spiel: 30.07. um 18.00 Uhr in Baijre gegen Strimmisch
KV Blau-Weiß Beuren e.V.
Vereinsfahrt
Wir möchten mit Euch einen tollen Tag in Köln verbringen.
Los geht´s am Samstag, den 15.10.2016, Treffpunkt Kreuzstraß um 10.30 Uhr.
In Köln angekommen stärken wir uns und stimmen uns in der Altstadt ein. Dann steht der Kölner Partybus für uns bereit und bringt
uns nach 2-stündiger Fahrt zum Bootshaus Rhein Roxy!
Um möglichst schnelle und verbindliche Zusage bei Maria (777)
wird gebeten. Jeder ist bei uns willkommen. Nichtmitglieder zahlen allerdings den kompletten Betrag bei Anmeldung.
SV Beurener Höhe
1923 e.V.
Dorfmeisterschaft am 20.08. & 21.08.2016
Samstag, 20.08.2016
14:00 Uhr 16:00 Uhr Eröffnung des Pavillons
AH-Kleinfeldturnier mit
• AH Beuren/Kennfus
• AH GSV Trier
• AH Büchel
• AH Auderath/Gevenich
Sonntag, 21.08.2016
10:00 Uhr Frühschoppen und Siebenschrämtunier
11:00 Uhr Jugendfußballspiel
12:00 Uhr Gulaschsuppe
13:00 Uhr Kinderschminken bis ca. 16:00 Uhr
14:00 Uhr Dorfmeisterschaft mit folgenden Mannschaften:
• Burg / Gartenstraße
• Explosiv Oberdorf
• Lokomotive Hof
ca. 16:00 Uhr Traktor ziehen ( 4 Spieler pro Mannschaft)
ca. 16:30 Uhr Büx Delüx
ca. 17:30 Uhr Baumstammrodeo
ca. 18:00 Uhr Siegerehrung Dorfmeisterschaft 2016
Sonntags ab 14:30 Uhr Kaffee und Kuchen
Der S.V. Beurener Höhe freut sich auf euer Kommen!
Hallo Sportfreunde, wir treffen uns am Freitag, dem 19.08.2016
um 18:00 Uhr auf dem Sportplatz zum Aufbau für die Dorfmeisterschaft. Über zahlreiches Erscheinen der Mitglieder und freiwilligen Helfern würden wir uns sehr freuen. Das gleiche gilt für
den Abbau am Montag dem 22.08.2016 um 18:00 Uhr.
Ausgabe 30/2016
Bücheler Wanderfreunde
Fahrt nach Koblenz
Liebe Wanderfreunde und alle Interessierten,
Am Samstag, den 30.07.2016 wollen wir das Gaukler- und Kleinkunstfestival in Koblenz besuchen. Dies findet auf der Festung Ehrenbreitstein statt. Gaukler, Akrobaten, Komiker und ähnliche Künstler
stehen im Mittelpunkt des Internationalen Gaukler- und Kleinkunstfestivals. Neben den Abendveranstaltungen erfreuen sich die Auftritte
der Walk-Act-Künstler, Jongleure und Clowns am Samstag und Sonntag unter freiem Himmel besonderer Beliebtheit. Die Tageskarte kostet
12,- € pro Person; mit Seilbahnfahrt: 18,- €. Die Abfahrt in Büchel - Bushaltestelle ist um 12.26 Uhr. Die individuelle Rückfahrt ab Koblenz kann
um 18.17 Uhr / 20.17 Uhr oder 22.17 Uhr erfolgen.
Interessierte melden sich bitte zur besseren Planung bei Ilse, Tel. 375
oder Pauline Tel. 408
Bücheler Wanderfreunde oder alle Interessierten
Mehrtagesfahrt Spessart - Mainland
Vom Fr. 30.09. - Mo. 03.10.16 findet unsere Fahrt in den Spessart statt.
Es ist kurzfristig noch 1 Doppelzimmer frei geworden. Wer Interesse
hat an der Fahrt teilzunehmen meldet sich bitte bei Gertrude Hürter,
Tel. 716
Hier nochmal einige Info´s zur Tour:
Wir haben Zimmer in einem 4-Sterne Hotel mit Wellnessbereich
gebucht. Die Anreise erfolgt mit eigenen PKW´s (gerne auch Fahrgemeinschaften). Preis für Zimmer mit Halbpension plus Eintritte und
Stadtführung bei ca. 250,- € p.P.
Das geplante Programm:
Besichtigung von Aschaffenburg. Leichte Wanderung o. Fahrt mit kleiner Bimmelbahn zum Wasserschloss Mespelbrunn. Historische Altstadt
von Miltenberg mit Stadtführung und Brauereibesichtigung. Bürgstadt
und Kloster Engelberg. Altstadt Wertheim und Besuch Burg Wertheim
SG Eifelhöhe
1. Mannschaft
Rheinlandpokal
Mittwoch, 03.08.2016 um 19:30 Uhr in Beuren
SG Eifelhöhe I - SG Bad Breisig
Das erste Pflichtspiel der neunen Saison 2016/2017 besteitet unsere 1.
Mannschaft gegen den Bezirksligisten aus Bad Breisig. Durch die Endspielteilnahme im Mai im Kreispokal I hat man sich für diesen Wettbewerb qualifiziert und hofft auf eine Überraschung gegen den 2 Klassen
höher spielenden Gegner.
Kreispokal I
Samstag, 06.08.2016 um 17:00 Uhr in Beuren
SG Eifelhöhe I - SG Dickenschied
Die 1. Runde in unserem in den vergangenen Jahren „Lieblingswettbewerb“, dem Kreispokal I, findet 3 Tage später gegen den Konkurrenten
aus der Kreisliag B Süd, die SG Dickckenschied statt.
Das erste Meisterschaftsspiel der neuen Saison 2016/2017 ist am
14.08.2016 gegen die SG Vorderhunsrück. Anstoß ist um 14.45 Uhr in
Beuren.
2. Mannschaft
Kreispokal II
Freitag 19.08.2016 um 18.30 Uhr in Beuren
SG Eifelhöhe II - SG Buch III
Das erste Meisterschaftsspiel unserer 2. Mannschaft ist am Sonntag
den 14.08.2016 gegen den Lokalrivalen und Absteiger aus Auderath.
Anstoß ist um 12:30 Uhr in Beuren.
Die Mannschaften freuen sich über eine zahlreiche Zuschauerunterstützung.
Musikverein Gevenich e.V.
Seniorenkapelle
Sommerpause - Nächste Proben:
Freitag, 12. August um 20:00 Uhr;
Freitag, 19. August um 20:00 Uhr;
Freitag, 26. August um 20:00 Uhr;
Freitag, 02. September um 20:00 Uhr;
Nächste Auftritte:
Sonntag, 14. August um 11:00 Uhr Kirmes im Kloster Ebernach - Frühschoppen;
Samstag, 20. August um 20:45 Uhr Junggesellenfest in Gevenich - Festzug;
Ulmen
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Ausgabe 30/2016
Samstag, 27. August um 14:00 Uhr Hochzeitmesse Christian und Vera
Kirsch in Welling; Abends Diamantene Hochzeit in Gevenich - Fackelzug und Ständchen;
Sonntag, 28. August von 11 bis 14 Uhr Weinfest in Cochem - Frühschoppen auf dem Marktplatz;
Jugendorchester
nächste Probe:
Freitag, 2. September um 20:00 Uhr (bei der Seniorenkapelle);
deutsch-belgischer musikabend
Vor über 40 Jahren waren sie das letzte Mal in Gevenich. Nun besuchte
die belgische Concertband De Scheldezonen aus Antwerpen / Hoboken wieder den Musikverein Gevenich. Die Gevenicher Musiker veranstalteten gemeinsam mit ihren Gäste einen musikalischen Abend im
Bürgerhaus. Der Musikverein eröffnete den Abend unter der Leitung
seines Dirgenten Markus Preußer mit schmissigen Märschen, wunderschönen Polkas und modernen Medleys.
Als musikalischen Beitrag aus der Eifel spielten beide Orchester
gemeinsam den Marsch „Dem Land Tirol die Treue“. Gesungen wurde
im Trio der Text „Dem Eifelland die Treue“ von Joe Wulf. Als belgischen
Beitrag spielten und sangen die Musiker das Lied „De Lichtjes van de
Schelde“.
Mit ihrer sinfonischen Besetzung gehören die Musiker aus Hoboken zu
den besten Orchestern in Flandern. Ihre Musikstücke sorgten für einen
Hörgenuss erster Klasse.
Kirmesessen
Vorbestellungen für das Kirmesessen werden ab sofort angenommen. Der Preis für das Menü beträgt 10 € (siehe Kirmesplakat). Das
Kirmesessen wird nur auf Vorbestellung angeboten!
Theo Diewald: 02677 1378
Achim Klein: 02677 1379
arbeitseinsatz am sportplatz
Vielen Dank an alle Helfer des Arbeitseinsatzes am letzten Wochenende! Die Sportanlage wurde für den kommenden Saisonstart hergerichtet.
Fünf Hobokener und vier Gevenicher Musiker von 1974 freuten sich
wiederzusehen und hatten sich viel zu erzählen. Die Gevenicher Musiker erhielten eine Einladung nach Hoboken zum 150-jährigen Bestehen von De Scheldezonen in 2018.
ssg Lutzerather Höhe e.V.
Die SG Lutzerath I hat den Bäcker Lutz Cup in Büchel gewonnen. Im
Halbfinale setze man sich im Elfmeterschießen (nach einem späten 1:1
gegen Eifelhöhe II) durch.
Das Finale konnte gegen den TuS Daun noch nach 0:2 Rückstand in ein
2:2 umgebogen werden. Das anschließende Elfmeterschießen konnte
man wieder für sich entscheiden.
TC Lutzerather Höhe
sponsorentag des TC Lutzerather Höhe
Am Montagabend, den 11. Juli lud der Tennisverein TC
Lutzerather Höhe, als besonderen Dank an seine Sponsoren, zum Umtrunk auf dem Vereinsgelände ein.
Bei schönem Wetter, kalten Getränken, Snacks und zahlreich anwesenden Vereinsmitgliedern konnten wir unsere sieben neuen Tenniswerbeblenden an den Fangzäunen bestaunen. Insgesamt 11 ortsansässige
Unternehmen machten diese Neuanschaffung möglich, um beim Tennisspiel vor Wind zu schützen und unserem Platz vor allem optisch aufzuwerten.
Ulmen
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Wir bedanken uns recht herzlich bei: Schreinerei Kaspari, Pizzeria
Driesch, Biancas Haarmoden, Döner Kebab Fam. Kaya, Restaurant
Maas, Autowerkstatt Sesterhenn und Feist, Lenz Reifenservice Tankstelle, Getränke Franzen Manuel Neis, Bäckerei Kohlmann, Rochus Apotheke & Computerservice Probst.
Ausgabe 30/2016
Caritasgruppe der Pfarrei Lutzerath
Der nächste Kaffeenachmittag für
2016 an Liebe Seniorinnen und
Senioren, der nächste Kaffeenachmittag im August fällt aus (Kirmes in
Lutzerath). Der nächste findet dann
wieder am 7. September 2016 statt.
Ein weiteres großes Dankeschön möchten wir und vor allem unsere
Tenniskids der Sparkasse Mittelmosel - Eifel Mosel Hunsrück in Vertretung von Herrn Gabler aussprechen. Die Sparkasse hat sich nicht in
Form eines Werbebanners eingebracht, sondern unseren Nachwuchs
mit tollen Tennisshirts gesponsort. Diese Förderung stärkt unsere
Jugendarbeit sehr und die Kinder freuen sich über ein gemeinsames,
mannschaftliches Outfit, besonders bei Wettkämpfen außerorts.
Junggesellenverein schmitt
JgV-Fahrt Wirfus
Hallo, am Samstag, den 30.07.16 besuchen wir die Beklatscherama in
Wirfus.
Der Bus fährt um 20.30 Uhr (Lutzerath, Gillenbeuren, Schmitt)
Viel Spaß wünscht euch der Vorstand
eifelverein Ulmen e.V.
bitte an der spielplatz-initiative
teilnehmen
(Herr Gabler von der Sparkasse Mittelmosel - Eifel Mosel Hunsrück und der
Nachwuchs des TCL )
Die Tenniswerbebannner und die Tennisshirts für unseren Nachwuchs
wurden von Claudio Heinzelmann aus Bad Bertrich gedruckt. Vielen
Dank!
(Fotos der Tennisshirts)
Ein gemeinsames Abschlussfoto mit allen Sponsoren und
unserem Nachwuchs zum
Ende des Tages:
Der Stadt Ulmen ist es gelungen, mit dem geplanten Projekt der Neuanlage des Spielplatzes am „Place de Lormes“ im
Eifel-Maar-Park an der „Fanta-Spielplatz-Initiative 2016“ teilzunehmen.
Dieses Vorhaben hat es geschafft, unter die 400 als förderfähig anerkannten Projekte zu gelangen und so bestehen gute Chancen, einen
der 100 vom Getränkehersteller Fanta ausgelobten Geldpreise im Wert
von 1.000 bis 20.000 € zu gewinnen.
Da der Spielplatz in unmittelbarer Nähe des Eifelvereinshauses liegt
und es somit auch aus Sicht des Vereins lohnenswert wäre, dass dieser
Platz für die jüngeren Eifelvereinsmitglieder und –gäste wieder hergestellt würde, bitten wir hiermit alle unsere Mitglieder, diese Initiative
zu unterstützen und mit möglichst vielen Stimmen an diesem Wettbewerb für die Neuanlage des Spielplatzes teilzunehmen.
daher die bitte an alle unsere mitglieder: geben sie noch bis zum
sonntag, 7. august, ihre stimme für den spielplatz im eifel-maarPark. sie können dies bis dahin jeden Tag einmal mit ihrer stimme
unter http://spielplatzinitiative.fanta.de/ oder https://facebook.
de/fantaspielspass tun.
Hoffentlich kommen genügend Stimmen zusammen, um einen der
ausgelobten Geldpreise zu gewinnen, damit der wirklich wichtige
Spielplatz im Zentrum des Eifel-Maar-Parks neu angelegt werden kann.
beten und wandern
Der Eifelverein Ulmen bietet am Sonntag, 7. August, erneut eine Wanderung aus der Reihe „Beten und wandern“ an. Treffpunkt hierzu ist um
08.45 Uhr am Parkplatz vor dem Kloster Waldfrieden im Ulmener Nachbarort Auderath. Dort ist es geplant, um 09.00 Uhr am sonntäglichen
Hochamt im dort beheimateten Karmel teilzunehmen. Anschließend
geht es gegen 10 Uhr zur Endert und weiter zum Hochkreuz, wo eine
kurze Mittagsrast geplant ist.
Die Wanderstrecke führt danach durch den Hochpochtener Wald und
den Rothenbusch zum Theiskreuz und weiter zum Antoniuskreuz und
schließlich wieder zurück zum Ausgangspunkt am Kloster Waldfrieden.
An den Kreuzen wird jeweils eine kurze Statio mit Gebeten und/oder
Meditationen angeboten. Die mittelschwere Wanderung ist etwa 12
Kilometer lang und festes Schuhwerk wird ebenso empfohlen wie die
Mitnahme von Rucksackverpflegung für unterwegs. Die Wanderführung übernimmt Diakon Wilfried Puth (Tel.: 02676 - 8256), der auch für
weitergehende Informationen bereit steht. Eine Anmeldung zur Teilnahme an der Wanderung ist nicht erforderlich und zum Mitwandern
sind alle Interessierten herzlich eingeladen. (wp)
eifelsteig - Wo Fels und Wasser dich begleiten
(Sponsoren, TCL Präsident Dietmar Johann und der Tennisnachwuchs)
Der Vorstand des TC Lutzerather Höhe bedankt sich bei allen Sponsoren, Helfern und Vereinsmitgliedern für den tollen Sponsorenabend.
Vorteil auf TC Lutzerather Höhe!
samstag-sonntag 27. / 28. august 2016
8. etappe: Teilstück niederehe - Hillesheim
9. etappe: Hillesheim - gerolstein
Unter diesem Motto führt der 313 km lange Eifelsteig in 15 Etappen
von Nord nach Süd durch Täler und über Hochebenen, Bergkuppen
und durch tiefe Wälder, offene Landschaften mit Magerrasen und
Wacholder - eine Freude für jedes Wandererherz. Vom flachen Norden
bei Aachen führt der Wanderweg über das „Hohe Venn“, durch das ein-
Ulmen
- 31 -
same Rurtal, vorbei an imposanten Stauseen, dem „Nationalpark Eifel“
und über die Kalk- und die Vulkaneifel bis hin zur Südeifel.
Der Eifelsteig ist seit einigen Jahren Bestandteil im Wanderplan des
Eifelvereins Ulmen, denn den mit dem Deutschen Wandersiegel als
Premiumwanderweg ausgezeichneten Eifelsteig möchten wir uns
somit Stück für Stück „erwandern“.
Hierzu bieten wir vom 27. bis 28. August 2016 eine weitere Zweitageswanderung auf einem Teilstück der 8. Etappe von Niederehe nach Hillesheim und die 9. Etappe von Hillesheim nach Gerolstein an.
Das Teilstück Niederehe-Hillesheim der 8. Etappe streift das Kloster in
Niederehe, die Burg Kerpen und die Wehrkirche in Berndorf bevor die
Stadtmauer Hillesheim erreicht wird.
Die 9. Etappe des Eifelsteigs von Hillesheim nach Gerolstein zählt zu
den schönsten Etappen auf dem Eifelsteig. Sie führt durch das Naherholungsgebiet Bolsdorfer Tälchen, vorbei an plätschernden Bächen bis
zu den Eis- und Mühlsteinhöhlen in Roth, bevor sie die ehemals mächtige Riffwelt der Gerolsteiner Dolomiten erreicht. An Buchenlochhöhle
und Papenkaulkrater vorbei führt die 9. Etappe entlang des Kletterfelsen der Hustley in die Brunnenstadt Gerolstein.
Am Samstag, den 27.August 2016 treffen wir uns zunächst um 8:00
Uhr am Marktplatz Ulmen und fahren in Fahrgemeinschaften zum Ausgangspunkt der 8. Etappe nach Niederehe. Dort beginnen wir mit dem
ersten Teil unserer Wanderung, die auf einer Länge von 16 km nach
Dohm-Lammersdorf führt.
Übernachten werden wir in der „Eifelsteig Jugendherberge“ in
Gerolstein.
Am Sonntag, dem 28. August setzen wir die Wanderung auf weiteren
16 km von Dohm-Lammersdorf aus nach Gerolstein fort.
Insgesamt ist die Wanderstrecke als mittelschwer zu bewerten, wobei
normale Wanderausstattung bestehend aus festem Schuhwerk und
Rucksackverpflegung für beide Tage empfohlen wird.
Um entsprechend viele Übernachtungsplätze buchen zu können, wird
um verbindliche Anmeldung bis 15.08.2016 (Anmeldeschluß) gebeten bei
Wanderführer Alfred Dietzen, Tel. 02676/1419
Silvia Dietzen, Tel. 02676 / 951730
Gewerbeverein Ulmen e.V.
Ausgabe 30/2016
Neben dem Spaß am Tennisspiel, haben die Trainer ein erstes Gefühl
für Ball und Schläger vermittelt.
Das Trainingsprogramm sah wie folgt aus:
• Tennis-Hockey
• Koordinationstraining
• ErlernenderGrundschläge
• SpielformenmitWettkampfcharakter
• Kleinfeldtraining
In den Pausen gab es: Getränke, Obst, Mittagessen und Eis.
Natürlich durfte an so einem heißen Tag die notwendige Sonnencreme
nicht fehlen.
Das Programm galt für Kinder und Jugendliche die komplette Neuanfänger sind, die Tennis gerne mal ausprobieren möchten oder für Wiedereinsteiger nach einer Tennispause.
Ein Erfolg für alle Teilnehmer!
Besucht unsere Facebook-Seite „TC Rot-Weiß Ulmen“, dort findet ihr
sogar ein Video zu diesem tollen Tag!
16 Kinder nahmen am TC Ulmen-Tennis-Schnuppertag teil!
Einladung zur 2. Ergänzenden Jahresmitgliederversammlung
Liebe Mitglieder, hiermit lade ich satzungsgemäß zur 2. ergänzenden Jahresmitgliederversammlung 2016 ein.
Am 30.08.2016 19:00 Uhr Ort: Pellenz Haus, Sitzungssaal, 56766
Ulmen
Tagesordnung:
1. Begrüßung und Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung
2. Kassenbericht durch den Schatzmeister
3. Bericht der Kassenprüfer
4. Entlastung des Vorstandes
5. Ernennung nach Vorschlägen eines Wahlleiters
6. Wahl zwei neuer Kassenprüfer
7. Neuwahl des Vorstandes
- 1. Vorsitzende/er
- 2. Vorsitzende/er
- Schatzmeister
- Referent/in für Mitgliederbetreuung
- Referent/in für Öffentlichkeitsarbeit & Schriftführung
zwei Beisitzer
8. Aussprache, Beschlussfassung über vorliegende Anträge und
Verabschiedung durch den neuen Vorstand
Anregungen, Anträge zur TOP´s und Vorschläge von Kandidaten, bitte
bis zum 16.08.2016 18:00 Uhr an die Geschäftsstelle Kelberger Str. 36,
56766 Ulmen oder per E-Mail [email protected] gemäß der Satzung
schriftlich einreichen.
Tennisclub Rot-Weiß Ulmen
Der VG-Ferienspaß machte Träume wahr
Der TC Ulmen-Tennis-Schnuppertag ein voller
Erfolg
Bei hochsommerliche Temperaturen fand innerhalb
des Ferienspaßprogramms der VG Ulmen der Tennis-Schnuppertag
statt.
Fast zwanzig Sportskanonen wurden durch die qualifizierten Trainer
Gerd Sänger, Heinrich Wolf und Manfred Schmidt mit Spiel und Spaß
an die Basics des Tennissports heranführen.
In Gruppen wurden die Kinder und Jugendlichen über den Tag in die
sportliche Welt des Tennisspiels eingeführt.
Wer Sport macht, muss auch Energie tanken!
Zur Information:
Das geplante Just for Fun Turnier wird von Samstag den 30.07, auf
Sonntag den 31.07 verlegt. Treffen ist um 14 Uhr auf der Clubanlage.
Weiterhin findet jeden Mittwoch unser „Mittwoch-Treff“ statt.
Jeder der Lust hat ein bisschen Tennis zu spielen, kann an diesem Tag
auf der Anlage vorbeischauen um ein paar Bälle über das Netz zu schlagen. Das ganze findet wie immer ab 18.00 Uhr statt.
Sozialverband
VdK Ortsverband Ulmen
Einladung
Der VdK-Ortsverband Ulmen führt am 09.08.2016 eine Tagesfahrt
nach Aschaffenburg durch.
Die Abfahrt ist in Ulmen am Bürgersaal um 07.15 Uhr und am Bahnhof
Ulmen um 07.30 Uhr. Wir besuchen die Adlerwerke.
Um 10.30 Uhr gibt es ein Frühstück, anschließend ist eine Modenschau.
Danach gibt es ein Mittagessen und Gelegenheit für einen verbilligten
Ulmen
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Einkauf. (Teilweise 25 % Rabatt). Um 15.00 Uhr fahren wir weiter nach
Michelsstadt, wo wir eine Bootsfahrt auf dem Main machen. Danach
geht es mit dem Bus wieder Richtung Heimat.
Der Fahrpreis beträgt für Mitglieder und deren Partner je 15,00 €, für
alle anderen Personen 30,00 €.
Der Preis beinhaltet die Busfahrt, das Frühstück. Das Mittagessen und
die Schifffahrt auf dem Main.
Verbindliche Anmeldung ab sofort bei:
Alois Keßeler, Telefon: 02676/639
Heinz Niemeyer, Telefon: 02676/910443
Mittwochstreff Meiserich
So schnell vergangen ist die Zeit,
nun ist es auch schon wieder soweit!
Bei gutem Essen, Sekt und Bier,
gibt`s eine tolle Grillparty hier.
Ausgabe 30/2016
13.30 Uhr
Buntes Kinderprogramm
Luftballon Weitwettflug, Glücksraddrehen, LuftballonDarts und vieles mehr
16:30 Uhr Ziehung der großen Tombola mit wertvollen Preisen.
anschl. Gemütlicher Ausklang
Herzliches willkommen
Seniorenverband BRH
Cochem
Die nächste monatliche Wanderung der obigen
Wandergruppe des Seniorenverbandes BRH
Cochem findet am Mittwoch, den 03. August
2016 statt. Wir starten um 10.00 Uhr in Liesenich/Hunsrück eine
wunderbare „Sommer-Wandertour“ über luftige Hunsrückhöhen und
schattige Wälder. Die Wanderstrecke beträgt ca. 10 km und ist entsprechend für die Jahreszeit sehr leicht.
Treffpunkt 09.45 Uhr in Liesenich am Landgasthaus Moselhöhe.
Anfahrt erfolgt mit dem eigenen PKW. Bitte daher rechtzeitig sich
um Fahrgemeinschaften bemühen.
Im Anschluß an die Wanderung wird uns der Küchenmeister Peter
Schmitz vom Landgasthaus Moselhöhe mit köstlichen Grillgerichten
verwöhnen.
Weitere Auskunft durch:
Wanderwart Werner Liesenfeld
56858 Mittelstrimmig; Telefon: 06545-8920 od. 0162-1752355
oder Email: [email protected]
Volksbund Deutsche
Kriegsgräberfürsorge e.V.
Das Schwein ist nun schon fast so groß,
kann werden zum Spießbraten ganz famos.
Das Holz, dass haben wir auch gemacht,
kann werden ein Feuer nun entfacht.
Getränke die stehen bei uns allzeit bereit,
weil wir wissen das ihr immer durstig seid.
Drum laden wir euch nun wieder alle ein,
am Mittwoch, den 10.08.2016, ab 14:30 Uhr,
auf dem Sportplatz in Meiserich,
beim legendären Spießbraten grillen dabei zu sein.
Auf euer Kommen freut sich das Org.-team
Heimat und Verkehrsverein e.V.
Vorpochten
14. August 2016 in Vorpochten
Anschl. 12.00 Uhr Nachmittag Programm
10:30 Uhr
Kirmeshochamt
in der Filialkirche „Maria Königin“ Vorpochten mit der
Chorgemeinschaft Ulmen/Alflen
Frühschoppen am Bürgerhaus
Gulaschsuppe und leckeres vom Grill
Kaffee und Kuchen mit großer Auswahl
Im Spätsommer bietet der Volksbund eine Reise, vom 2. bis 11. September 2016, nach Sizilien an. Neben dem Besuch unserer Kriegsgräberstätte Motta Sant’ Anastasia erwarten Sie schwarz-glänzende
Vulkanlandschaften und marmorweiße Amphitheater, schroffe Küsten,
sattes Grün, antike Tempel und quirlige Inselmetropolen. Freuen Sie
sich auf zehn ereignisreiche Tage! Da es sich um Restplätze handelt ist
der Meldeschluss der 29.07.2016.
Weitere Informationen erhalten Sie unter der Rufnummer:
0261/1336890
Ulmen
- 33 -
Deutscher Amateur-Radio-Club e.V. (DARC)
Ortsverband Vulkaneifel K 34
Infos unter: www.ov-k34.de
Die Funkamateure des DARC treffen sich zum monatlichen Ortsverbandsabend am Freitag der 05. August 2016 ab 19.30 Uhr im „Peters
Restaurant“ in Ulmen.
Themen des Abends sind unter anderem:
• Rückblick VHF-Contest am 02. - 03. Juli 2016.
• Bericht Teilnahme „Mosaik der Kulturen“ am 17. Juli 2016 in
Ulmen.
• Bericht „Aktivitätsabend Rheinland-Pfalz, Sektion 28 Mhz
• Bericht „11. Fieldday an der Schutzhütte in Ulmen“
• Planung Sommerfest K34, 3. September 2016
• Bericht und Planung der Arbeiten am Relaisstandort DB0DAU
• Verschiedenes / Wünsche / Anregungen
Gäste sind herzlich willkommen. Am Amateurfunk interessierte Personen wenden sich bitte zur ersten Kontaktaufnahme vorher an: Haagen
Barschdorf, DG4PB, Kelbergerstr. 13 56766 Ulmen, Tel.: 0171 8048735
Gospelchor Maria
Messe in Martental
Gospelchor Maria unter der Leitung von Erhard Kaiser singt Messe in
der Wallfahrtskirche am Sonntag, dem 31.07.2016 um 17.00 Uhr. Wir
singen Gospels in Deutsch und Englisch.
Ausgabe 30/2016
FDP - Cochem-Zell
Im Internet: www.fdp-cochem-zell.de
Der FDP-Kreisvorsitzende und Direktkandidat für
den Landtag Jürgen Hoffmann,
Hauptstraße 17, 56858 Sosberg, bietet Rat suchenden Bürgern seine
Hilfe an. Tel.: 06545-5149016, Email: [email protected]
Kreistagsmitglied Dr. Hans-Georg Schuh,
Hesweilerstraße 1, 56865 Blankenrath, steht Rat suchenden Bürgern
gerne mit Rat zur Seite. Tel.: 06545-93660, Fax: 06545-936633, Email:
[email protected]
Der FDP-Bezirksvorsitzende im Bezirk Eifel-Hunsrück und Vorsitzende im FDP Landeshauptausschuss Thomas Auler
Haben Sie Fragen, Anregungen, Probleme? Hier können Sie Kontakt
aufnehmen: Tel.: 06761-14842, Email: [email protected]
Junge Liberale Cochem-Zell
Wir sind die liberale Jugendorganisation in Deutschland und wollen
Politik und Zeitgeschehen durch unsere freiheitlichen Grundsätze mitgestalten.
Deshalb - heute schon an morgen denken!
Bei Fragen und Anregungen sind wir unter www.julis-coc.de oder per
E-Mail unter [email protected] erreichbar.
SPD Cochem-Zell
ParTeien
Die Abgeordneten der CDU Cochem-Zell bieten Rat suchenden Bürgerinnen und Bürgern ihre Hilfe an. Sie erreichen die Abgeordneten unter
folgenden Rufnummern:
CDU-Kreisgeschäftsstelle ............................................. Tel.: 02671-975510
Kreisgeschäftsführer Eike Hermes ................................. Fax: 02671-980332
..................................................................................... [email protected]
Peter Bleser, Parl. Staatssekretär ............................... 030-22773308
...................................................................................peter.bleser@bundestag.de
Mitglied des Deutschen Bundestages: www.peter-bleser.de
Anke Beilstein .............................................................. 02671-975515
Mitglied des Rheinland-Pfälzischen Landtages: www.anke-beilstein.de
Dr. Werner Langen ....................................................... 0261-8896153
Mitglied des Europäischen Parlaments:
[email protected]
Junge Union Cochem-Zell:
Jens Münster ................................................................jens-muenster@web.de
...........................................................................................www.ju-cochem-zell.de
Christlich-Demokratische Arbeitnehmerschaft:
Alfred Pantenburg ................................................................................02678-391
Ludolf Oster .................................................................................... 02653-915536
Frauen-Union-Cochem-Zell
Gaby Franzen .........................................................................................02675-712
Senioren Union Cochem-Zell:
Stellvertreter:
Conzen Günter.............................................................................02675-9119808
Weber Elmar......................................................................................... 02673-1421
CDU-Gemeindeverband Ulmen
Heinz-Werner Hendges ....................................................................02677 / 307
.........................................................................................hwhendges@t-online.de
CDU-Ortsverband Ulmen/Auderath
Klaus Mohr als Vorsitzender ........................................02676/ 1067 (Ulmen)
Michael Kerpen als 1. Stellvertreter ............................ 02676/ 799 (Ulmen)
Inge Krämer als 2. Stellvertreterin ........................02676/ 1706 (Auderath)
Alfons Weber als Schriftführer ...............................02676/ 1045 (Auderath)
Wir sind für Sie da! Ob Sie einen Rat suchen oder das
politische Gespräch, ob Sie Sorgen haben oder mit
gestalten wollen:
SPD Kreisverband Cochem-Zell....Tel: 02671-603837
Ravenéstraße 41, 56812 Cochem
Email: [email protected]
Vorsitzende Heike Raab
Staatssekretärin und Bevollmächtigte im Bund und für Europa, Medien
und Digitales.
Email: [email protected]
Mitglied des Landtages
Benedikt Oster.......................................................................Tel: 02671 - 603838
Email: [email protected]
SPD Fraktionsvorsitzender im Kreistag
Bernd Schuwerack
Email: [email protected]
SPD Vulkaneifel
Mario Schoenemann, ........................................................... Tel. 02676 952820
SPD Ortsverein Vulkaneifel
Ihre Ansprechpartner im Verbandsgemeinderat
Ulmen:
Bernhard Rodenkirch, Fraktionsvorsitzender T. el. 02677
639
Lothar Friedrich, stv. Fraktionsvorsitzender ..........................Tel. 02676 37)
Marita Benz ................................................................................... Tel. 02677 1571
Albert Klein ................................................................................... Tel. 02676 1887
Christian Laux ......................................................................... Tel. 0171 3528408
Frank Steimers ........................................................................ Tel. 02676 951164
Florian Streuke ....................................................................... Tel. 02677 951369
Günther Wagner ......................................................................... Tel. 02676 1381
Ihre Ansprechpartner im Stadtrat Ulmen:
Lothar Friedrich, Fraktionsvorsitzender ..........................Tel. 02676 373
Mario Schoenemann,
stv. Fraktionsvorsitzender................................................... Tel. 02676 952820
Albert Klein ................................................................ Tel. 02676 1887
Christian Laux ........................................................ Tel. 0171 3528408
Rudolf Steffes-tun ........................................................ Tel. 02676 724
Günther Wagner ......................................................... Tel. 02676 1381
www.spd-vulkaneifel.de
Bündnis 90/Die Grünen
im Kreis Cochem-Zell
www.gruene-cochemzell.de
twitter: GrueneCochemZ
Kreisvorstand:
Peter Minnebeck, Auf den Äckern 3, 56761 Kaifenheim, Tel. 02653/4122
Joscha Pullich, Grubenstr. 76, 56759 Leienkaul,Tel: 02653/4019029
Kassenwart Horst Pullich, In der Märtschelt 34, 56812 Cochem,
Tel: 0163/6798558
Ulmen
- 34 -
Kreistagsfraktion:
Udo Marx, Ernst, Tel. 02671/5551,
E-Mail:[email protected]
Peter Minnebeck, Kaifenheim, Tel. 02653/4122
E-Mail: [email protected]
Landtagsabgeordnete Eveline Lemke
www.eveline-lemke.de
Abgeordnetenhaus
Kaiser-Friedrich-Straße 3, 55116 Mainz
Telefon: 06131 / 208-3138
E-Mail: [email protected]
Bundestagsabgeordnete Corinna Rüffer, MdB
www.corinna-rueffer.de
Wahlkreisbüro
Jüdemerstraße 16
54290 Trier
Tel: 0651 991 952-90
Fax: 0651 991 952-91
Mail: [email protected]
Landesverband Rheinland-Pfalz
www.gruene-rlp.de
Frauenlobstraße 59-61, 55118 Mainz
Tel.: 06131/89 243 0
Fax: 06131/89 243 30
Mail: Email: [email protected]
Montag bis Freitag: 10:00 bis 13:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 bis 18:00 Uhr
DIE LINKE. Cochem-Zell
Sprechstunde des Kreisvorsitzenden Martin
Krötz:
Sie haben Fragen, interessieren sich für unsere Positionen oder möchten Mitglied werden? - Jeden Dienstag, 18.30 – 20.00 Uhr, steht der
Kreisvorsitzende für Fragen der Bewohner unseres Kreises zu sozialen,
ökologischen und politischen Themen zur Verfügung. Telefonnummer:
02653 – 914 880, E-Mail: [email protected]
Für Sie im Bundestag:
Katrin Werner, Tel.: 0651 – 1459225, [email protected],
www.katrinwerner.de
Alexander Ulrich, [email protected], www.mdb-alexander-ulrich.de
DIE LINKE. im Internet:
DIE LINKE. Cochem-Zell: www.dielinke-coc.de
DIE LINKE. Rheinland-Pfalz: www.dielinke-rhlp.de
DIE LINKE. Bund: www.die-linke.de
DIE LINKE. im Bundestag: www.linksfraktion.de
Linksjugend [‚solid]
Du möchtest für Deine demokratischen und sozialen
Rechte kämpfen und suchst Mitstreiter? Dann komm
zu uns!
Kontakt:
[email protected]
Die Linksjugend [‚solid] im WWW:
http://koblenz.linksjugend-solid-rlp.de
www.linksjugend-solid-rlp.de
www.linksjugend-solid.de
Alternative für Deutschland
Wir sind für Sie da! Ob Sie Rat suchen oder das
politische Gespräch, ob Sie Sorgen haben oder
mitgestalten wollen:
Sie haben Fragen, interessieren sich für unsere Positionen, oder möchten Mitglied werden?
Dann wenden Sie sich gerne an uns:
Der Fraktionsvorsitzende der AFD im Kreistag und Kreisvorsitzender der AFD Cochem-Zell
Martin Fischer; Illerich
E-Mail: [email protected]
Mobil: 0175/1601369
Mitglied des Kreistages und stellv. Vorsitzender der AFD CochemZell
Dr. Klaus-Werner Lay; Panzweiler
E-Mail: [email protected]
Tel.: 06545/6795
Ausgabe 30/2016
Kreisschatzmeister der AFD Cochem-Zell
Alfred Fischer; Illerich
E-Mail: [email protected]
Mobil: 0171/1955441
Schriftführer der AFD Cochem-Zell
Martin Berke; Laubach
E-Mail: [email protected]
AfD Landesgeschäftsstelle Rheinland-Pfalz
Schusterstr. 22
55116 Mainz
Tel.: +49 6131 - 4863810
Fax: +49 6131 - 5868801
E-Mail: [email protected]
Anfragen zu Spenden etc.:
[email protected]
WÄHLergrUPPen
Freie Wählergruppe Büchel e.V.
Die Freie Wählergruppe Büchel e.V. will für alle Mitbürgerinnen und
Mitbürger aus Büchel jederzeit Ansprechpartner bei Fragen, Kritik und
Anregungen zur Kommunalpolitik sein. Wir würden uns freuen, wenn
Sie von unserem Angebot regen Gebrauch machen würden.
Ihre Ansprechpartner sind:
Manfred Nehren, Tel. 732
Rudi Hieronimus, Tel. 1234
Rita Simon, Tel. 1529
Friedhelm Gerhartz, 631
FWG Cochem-Zell e.V.
www.fwg-cochem-zell.de
Für Fragen, Ideen und Anregungen stehen folgende Vertreter im Kreistag jederzeit als Ansprechpartner zur Verfügung:
Fraktionsvorsitzender: Matthias Müller, Bullay, Tel. 06542-693220
Albert Jung, Kaisersesch, Tel. 02653-999660
Manfred Führ, Treis-Karden, Tel. 02672-7624
Bürger für Ulmen e.V.
www.bürger-für-ulmen.de
Die Wählergruppe „Bürger für Ulmen e.V. (BFU e.V.) will für alle Ulmener
Bürgerinnen und Bürger jederzeit Ansprechstelle bei Fragen, Kritik und
Anregungen zur Kommunalpolitik sein. Hierzu stehen Ihnen unsere
Vertreter im Stadtrat Ulmen als Ansprechpartner zur Verfügung:
Karl Eckardt, 1. Beigeordneter, Tel. 8124
Rolf Weber, Fraktionsvorsitzender, Tel. 8058
Peter Wallebohr, stv. Fraktionsvorsitzender, Tel. 1719
Hubert Willems, Tel. 1373
Frank Wallebohr, Tel. 1884
Machen Sie bitte von unserem Angebot regen Gebrauch! Besuchen Sie
auch unsere „Offenen Fraktionssitzungen“! Die Termine werden im
„Vulkanecho“ veröffentlicht.
GStB begrüßt Bund-Länder-Kompromiss
über Integrationskosten
Die Vereinbarung zwischen Bund und Ländern über die Finanzierung
der Integrationskosten nach monatelangem Streit ist ein positives
Signal. Zusätzlich zur bereits vereinbarten Übernahme der flüchtlingsbedingten Mehrkosten der Unterkunft sollen die Länder bis
2018 eine jährliche Integrationspauschale (für Rheinland-Pfalz 96
Mio. Euro) und Mittel für den Wohnungsbau erhalten. Bis Mitte 2018
soll eine Anschlussregelung unter Berücksichtigung der weiteren Entwicklung der Situation erfolgen. Damit haben sich Bund und Länder
auch zu ihrer finanziellen Verantwortung für die Flüchtlingsintegration
bekannt. Abzuwarten bleibt, wie sich die tatsächlichen Integrationskosten entwickeln und ob die vereinbarten Summen auskömmlich
sein können. Der GStB erwartet, dass das Land seiner Verantwortung
nachkommt und entsprechende Mittel an die Kommunen weiterleitet.
30/2016
Von Rittern und Adel im Landkreis Cochem-Zell
Alfons Friderichs stellt sein neues Buch vor
Die Vielzahl an Burgen, Schlössern und
Ruinen im Landkreis Cochem-Zell sind
Zeitzeugen unserer Vergangenheit. Was
Ritter, Adels- und Herrschaftsfamilien zu
ihren Zeiten geleistet haben und wie sie
damit auch die Geschichte des Landkreises geprägt haben, das beschreibt Alfons
Friderichs in seinem neusten Buch „Ritter-, Adelsgeschlechter und Herrschaftsfamilien in den kurtrierischen Oberämtern
und früheren Kreisen Cochem und Zell“.
Landrat Manfred Schnur freute sich kürz-
lich, das Buch in der Kreisverwaltung vorzustellen: „Es gibt kaum einen zweiten
Autor in unserer Region, der eine solche
Fülle an Fakten und Daten zu unserer
Gesellschaft gesammelt hat und uns damit die Geschichte unserer Region näher
bringt“. Das 1044-seitige Nachschlagewerk basiert auf langjährigen Forschungen und Recherchen. Nach eigenen Aussagen hat Alfons Friderichs 50 Jahre an
diesem Werk gearbeitet. In insgesamt 21
Bibliotheken und Archiven von Düsseldorf
bis München hat er Hinweise gefunden
und aufgeschrieben.
Die Leser erhalten einen spannenden Einblick, welche Ritters- und Adelsfamilien
einen besonderen Einfluss im Landkreis
Cochem-Zell hatten. Doch Friderichs beschreibt nicht nur die großen Taten von
Menschen mit großen Namen, sondern
auch die kleinen, alltäglichen Aufgaben,
die Ministeriale, kurtrierische Beamte, Vasallen, Lehnsleute und Burgmannen zu
erledigen hatten. Jeder Einzelne musste
seine Position innerhalb des jeweiligen
Macht- oder Herrschaftsgefüges eingenommen haben, sei es als Vertreter oder
Gegner, wie es z.B. die Raubritter aus Ulmen waren.
„Für ihren besonderen Verdienst danke
ich Ihnen sehr. Ihr Buch ist für die Geschichtsforschung unserer Region von
großem Wert“, betonte der Kreischef zum
Abschluss.
Foto: Wochenspiegel
Das Buch ist beim Cardamina Verlag
zum Preis von 59 Euro zu erwerben.
Web-Check-Beratertage
Webpräsenz von Unternehmen wird analysiert
Die eigene Website
ist mittlerweile das
wichtigste
Instrument in der Außendarstellung eines
Unternehmens. Sie
ist ein kostengünstiges und direktes Kommunikationsmittel, das mittlerweile unverzichtbar ist, um
Kunden zu gewinnen und zu erhalten. Allerdings sind bei der Erstellung einer Website viele wichtige Regeln und Standards
zu Struktur, Funktionsweise, Design und
Technik zu beachten.
Beim Beratertag „Web-Check“ wird die eigene Webpräsenz in einem einstündigen
Einzelgespräch bezüglich verschiedener
Schwerpunkte unter die Lupe genommen.
Dazu gehören Benutzerfreundlichkeit,
Zielgruppenansprache, Kundenbindung,
Gestaltung, Suchmaschinenoptimierung,
Seitenstruktur und technische Umsetzung. Zusätzlich erhalten Sie konkrete
Verbesserungsvorschläge und Anregungen.
Der „Web-Check“ wird im Rahmen der
Zukunftsallianz Cochem-Zell von der Wirtschaftsförderung in Zusammenarbeit mit
der Webagentur plan33.de angeboten.
Die Beratertage finden am
Donnerstag, 08. September 2016 und
am Donnerstag, 17. November 2016
jeweils von 10 – 17 Uhr
in der Kreisverwaltung Cochem-Zell
Endertplatz 2, in Cochem
statt.
Kostenlose Parkplätze stehen im Innenhof der Kreisverwaltung zur Verfügung.
Die Teilnahmegebühr für den Web-Check
beträgt 20 Euro.
Aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl
und zur Terminabstimmung ist eine verbindliche Anmeldung bei der Wirtschaftsförderung der Kreisverwaltung Cochem-Zell, Sandra Hendges-Steffens,
Tel.: 02671/61-888 oder per E-Mail an
wirtschaftsfoerderung@cochem-zell.
de, erforderlich.
Bitte beachten Sie: Der „Web-Check“
dient nicht der Rechtsberatung bezüglich
Fragen zu Impressum, Datenschutzhinweis oder anderen Pflichtangaben. Diesbezügliche Fragen werden aus rechtlichen Gründen nicht beantwortet.
Öffnungszeiten der Kreisverwaltung Cochem-Zell
Allgemein
Bürgerbüro
KFZ-Zulassung
Gesundheitsamt
Mo. - Fr. 08.00 - 12.30 Uhr
Mo. - Mi. 07.15 - 17.00 Uhr
Mo. - Mi. 07.30 - 15.00 Uhr
Mo. - Do. 07.30 - 12.00 Uhr
Do.
Do.
Do.
sowie
14.00 - 16.00 Uhr
07.15 - 18.00 Uhr
07.30 - 17.30 Uhr
14.00 - 16.00 Uhr
Fr.
Fr.
Fr.
07.15 - 13.30 Uhr
07.30 - 12.30 Uhr
07.30 - 12.30 Uhr
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Sekundarabschluss I
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Ausbildungsbeginn:
Ausbildungsdauer:
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3 Jahre
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Nähere Informationen zu den einzelnen Ausbildungs- und Studiengängen findest Du im Internet unter
www.cochem-zell.de/ausbildung
Warn- und Informationssystem Katwarn wird getestet
Haben Sie sich schon beim Warnsystem
KATWARN angemeldet? Wenn nicht,
können Sie auch keinen Probealarm
oder Warnhinweise im Ernstfall auf Ihr
Handy erhalten. Die Anmeldung ist freiwillig und kostenfrei.
Die KATWARN App steht Ihnen kostenlos zur Verfügung:
•
iPhone im App Store
•
Android Phone im Google Play
Store
•
Windows Phone im Windows Store
Alternativ bietet KATWARN kostenlose
Warnungen mit eingeschränkter Funktonalität auch per SMS/E-Mail zum Gebiet einer registrierten Postleizahl. SMS
an Servicenummer 0163/755 88 42:
„KATWARN 12345 mustermann@mail.
de“ (für Postleitzahl 12345 und optional
E-Mail). Weitere Informationen erhalten
Sie auch unter www.katwarn.de
Kreisnachrichten Cochem-Zell
Kreisweiter Probealarm
Wenn am Montagnachmittag, dem 01.
August 2016 gegen 14.30 Uhr bei den
angemeldeten Nutzern des Handy-Warnsystems KATWARN die Mobiltelefone
klingeln, gibt es keinen Grund zur Unruhe: Denn es handelt sich um einen Probealarm des elektronischen Warn- und
Informationssystems KATWARN, das im
gesamten Bereich der Integrierten Leitstelle Koblenz (Landkreise Ahrweiler,
Cochem-Zell, Mayen-Koblenz und Stadt
Koblenz) eingeführt ist. Der Probebetrieb
wird ca. 20 Minuten andauern und in allen
Kommunen des Landkreises geschaltet.
Es wird die Funktionsfähigkeit der „Warnung der Bevölkerung“ überprüft.
Bei Gefahrensituationen wie Hochwasser,
Großbränden oder Industrieunfällen ist es
mit dem Warn- und Informationssystem
zusätzlich zu den etablierten Warnungen
durch Polizei, Feuerwehr sowie Fernsehen und Rundfunk möglich, den Bürgern
per Smartphone-App Warnungen und
Verhaltenshinweise herauszugeben. Ein
Warnhinweis kann zum Beispiel lauten:
„Großbrand, gültig ab sofort, Fenster und
Türen schließen“. Nur Menschen, die sich
im gefährdeten Gebiet aufhalten oder diesen Ort ausgewählt haben, erhalten diese
Informationen. Nicht betroffene Menschen
werden nicht in Unruhe versetzt. Zudem
übermittelt die Anwendung Warnungen
zu „extremen Unwettern“ des Deutschen
Wetterdiensts.
Das System ist eine gute Ergänzung der
bestehenden Informationswege. Landrat
Manfred Schnur betont: „Solche Tests
sind wichtig und notwendig, um die Mitarbeiter in der Anwendung von KATWARN
zu schulen und die Menschen an die
Funktionsweise zu erinnern und für den
Katastrophenschutz zu sensibilisieren.“
Die Cochem-Zeller Nutzer von Katwarn
werden den Hinweis bekommen, dass es
sich bei der Alarmierung um einen Probealarm handelt. Im Ernstfall wird über KATWARN darüber informiert, wie sich die
Bürgerinnen und Bürger verhalten sollen.
3
Aus Ihrer Kreisverwaltung
ABC
Unsere Schulen
Abschlussfeier an der IGS Zell
Der Vertreter des Schulelternbeirates, Michael Stürmer
sagte, dass jetzt nicht Game
over sei, sondern dass das
Spiel jetzt erst anfange.
Marie Oster, als Vertreterin
der Schülerschaft, beendete
ihre Rede mit dem Zitat: „Jeder kann alles schaffen, wenn
er nur will“.
Am vergangenen Freitag wurden 89
Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 9 und 10 an der IGS Zell feierlich verabschiedet. Nach einem eindrucksvollen
Gottesdienst in der Kaimter Kirche, den
die Schüler unter Leitung von Eva Donsbach, Tanja Wallenborn und Ivo Ivanovic
gestaltet hatten, begann im Anschluss die
Abschlussfeier in der gut gefüllten Sporthalle des Schulzentrums.
Unter dem Motto „Du bist nicht du, wenn
du in der Schule bist!“ zelebrierten die
Schülerinnen und Schüler ihren Abschluss
in Anwesenheit ihrer Eltern, Familienangehörigen, Klassenkameraden und Lehrerinnen und Lehrern. Durch das Programm
führten die Schülerin und der Schüler Marie Oster und Johannes Baas.
Ein besonderes Highlight der diesjährigen
Abschlussfeier war die Anwesenheit einer
mongolischen Schülergruppe, die die Anwesenden mit der Pferdekopfgeige und
einem mongolischen Hula-Hoop-Tanz begeisterte. Schulleiter Heinz Jürgen Leusch
hob die gute Zusammenarbeit der letzten
Jahre hervor und gab allen Abschlussschülerinnen und -schüler die besten
Wünsche mit auf den Weg.
Die Erste Stadtbeigeordnete der Stadt
Zell, Bettina Salzmann, die in Vertretung
von Stadtbürgermeister Hans Schwarz
sprach, lobte die IGS Zell als eine Schule,
an der mehrere Abschlüsse möglich seien
und fand, dass hier jeder seinen richtigen
Abschluss finden kann.
4
Landrat Manfred Schnur betonte, dass
man zukünftig jeden jungen Menschen
brauche. Er zeichnete die besten Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge aus
und überreichte Gerrit Kleinz, Florian
Thiesen und Miriam Beuren ein Präsent.
Hans Josef Schumacher von der Raiffeisenbank Zeller Land ehrte Luisa Lehnartz
und Miriam Beuren für ihr soziales Engagement in den vergangenen Jahren rund
um die Schule.
Im Auftrag der Bildungsministerin, Dr. Stefanie Hubig, überreichte Schulleiter Heinz
Jürgen Leusch ein Präsent an Marie Mertens und Josi Fechner für deren besonderes Engagement im Schulleben. Auch Verbandsgemeindebürgermeister Karl Heinz
Simon gratulierte allen Absolventen zum
bestandenen Schulabschluss.
Alle Redner wünschten den Absolventinnen und Absolventen alles Gute und viel
Erfolg auf dem weiteren Lebensweg und
dankten der Lehrerschaft für die geleistete
Arbeit. Begleitet wurde die Abschlussfeier
von mehreren Musik- und Tanzdarbietungen sowie Sketchen der Abschlussschüler. Nach der Zeugnisübergabe sangen
dann alle Schüler das Abschlusslied „Wir
sind groß“. Am Ende der Feierlichkeiten
konnten 19 Schülerinnen und Schüler
ihre Zeugnisse der Berufsreife sowie 64
Schülerinnen und Schüler ihre Zeugnisse
des qualifizierten Sekundarabschlusses 1
stolz in ihren Händen halten. Verbunden
mit den besten Wünschen für den weite-
ren Lebensweg von allen Anwesenden
klang die Abschlussfeier 2016 bei einem
Imbiss mit Umtrunk im Atrium der IGS Zell
aus.
Die Berufsreife haben erreicht:
Matthias Barden, Lisa-Marie Gerhard, Jan
Gietzen, Michael Gladyschew, Antony
Kalisch, Max Lenartz, Josephin Fechner,
Anika Goldschmidt, Marie Leisinger, Isabella Spitzhorn, Tim Marzinkowski, Pascal
Schneiders, Florian Thiesen, Kevin Acar,
Sven Grell, Mike Horn, Kevin Kesten, Jonas Müller und Batikan Sahin.
Den qualifizierten Sekundarabschluss
1 (Realschulabschluss) haben erreicht:
Felix Ahlert, Sophie Boendgen, Franziska Drathen, Nico Eberhard, Florian Gilles, Lukas Goebel, Milena Ivicevic, Merlin
Pellenz, Marie-Luis Reinwarth, Marvin
Reis, Moritz Richard, Lea Schanz, Maurice Schneiders, Maximilian Treis, Nadja
Winkler, Driton Zumeri, Lina-Marie Armilotta, Frederik Alt, Miriam Beuren, Sabrina Maria Dies, Dario Elß, Philipp Engel,
Jannik Fries, Saskia Hahn, Leon Maurice
Kirbach, Fabian Klaus, Gina Katharina
Onißeit, Bastian Reis, Thomas Steinke,
Silja Stürmer, Luca Werner, Josephine
Dörnfeld, Jan Goldschmidt, Lena Hammes, Marvin Jakobs, Sarina Jakobs, René
Kiefer, Nico Krämer, Luisa Lenartz, Michel Menten, Torben Menten, Marie Mertens, Sarah Monjau, Moritz Nahlen, Jule
Steffens, Felix Treis, Marie Treis, Vinzenz
Treis, Edward Dick, Sarah Enk, LeaFranziska Faust, Armin Gietzen, Niklas
Jakoby, Sebastian Kesten, Gerrit Kleinz,
Ricarda Kretz, Elbrus Mamalaev, AnnaLena Meurer, Til Mittler, Nick Nuss, Michelle Reis, Olga Schanin, Sina Stolz und
Damian Ziaja.
Über 30 Schülerinnen und Schüler der
Jahrgangsstufe 10 werden nach den
Sommerferien mit der gymnasialen Oberstufe an der IGS Zell starten.
Kreisnachrichten Cochem-Zell
Aus Ihrer Kreisverwaltung
Gut gerüstet in die Zukunft
BBS in Cochem verabschiedet 93 Absolventinnen und Absolventen
BOS 1 15:
Christine Breitbach, Sebastian Deisen,
Jonas Dötsch, Marvin Gabler, Andreas
Hellenbrand, Matthias Heucher, Kevin
Lescher, Marina Mohr, Jan Niclas Pritz,
Christoph Reiser, Danny Schönwald,
Christopher Schug, Jan-Christoph Steyer,
Philip Uhlig
Im Rahmen der diesjährigen Abschlussfeier am 07. Juli 2016 bekamen 93 Absolventinnen und Absolventen im Kapuziner
Koster in Cochem feierlich die Abschlusszeugnisse der Bildungsgänge Höhere Berufsfachschule, Berufsoberschule I, Duale
Berufsoberschule sowie der Berufsoberschule II durch den Schulleiter Andreas
Zietz und die jeweiligen Klassenleiterinnen und Klassenleiter überreicht. Zudem
wurden die besten Abschlüsse geehrt.
In diesen Bildungsgängen konnten die
Schülerinnen und Schüler den Assistentenabschluss, das Fachabitur oder das
Abitur erwerben. In der dualen Berufsoberschule findet der Unterricht dabei berufsbegleitend abends statt.
Mit diesem Abschluss, so betont der
Schulleiter in seiner Abschlussrede, haben die Schülerinnen und Schüler Kompetenzen erworben, die ihnen in ihrer Zukunft sehr gute Karrierechancen eröffnen
werden. Neben den fachlichen Kompetenzen betonte er vor allem die Rolle personaler und sozialer Kompetenzen, die im
Berufsleben unabdingbare Schlüsselqualifikationen darstellen und die die Lernenden durch viel Fleiß, Selbstdisziplin und
Durchhaltevermögen nun nachweislich
erlangt haben.
All dies gehört zu einer qualifizierten
Ausbildung dazu, die nach wie vor die
wichtigste Basis für ein erfolgreiches
Berufsleben ist und den Absolventinnen
und Absolventen in ihrer Zukunft viele
Türen öffnen wird. Zudem sei es wichtig,
Kreisnachrichten Cochem-Zell
sich flexibel im Hinblick auf die sich immer schneller verändernde Arbeitswelt
mit neuen Technologien und Kommunikationsformen einzulassen und diese
Veränderungen als Chance zu sehen.
Denn Beruf, so Andreas Zietz, bedeute auch, ein Berufsleben lang
zu
lernen
und
hinzuzulernen.
Aber nicht nur die Vorbereitung auf den
Beruf stand in dieser Abschlussfeier im
Fokus, sondern auch die Freundschaften
und die gemeinsam verbrachte Zeit, die
die Klassen zusammenschweißte, wurde
von den Klassenlehrern in den Blick gerückt.
Zu den Ehrengästen gehörte auch Landrat
Manfred Schnur, der es sich nicht nehmen
ließ, persönlich die besten Glückwünsche
zu überbringen. Er bezeichnete in seiner
Ansprache die schulische Ausbildung als
„Weg in die Freiheit“ und „Start in die Karriere“ und lobte das vielfältige Angebot an
der BBS, welches einen wichtigen Baustein im Spektrum der Schulen darstelle.
Durch den gelungenen Abend führte ein
Moderatorenduo, bestehend aus den
Schülerinnen Christine Breitbach und Isabell Burchert und für die musikalische Begleitung der Feier sorgten der Gitarrist Iwo
Iwanov und die Sängerin Carolin Mäurer.
Bei einem Glas Sekt und weiteren kleinen
Köstlichkeiten im Innenhof des Klosters
ließ man die Festlichkeiten schließlich
ausklingen.
Die Absolventinnen und Absolventen
nach Klassen geordnet:
BOS 2 15:
Isabell Burchert, Juliane Funke, Jana Gerhards, Christian Hendges, Sarah-Maria
Henn, Lucas Klein dos Santos, Yvone
Kolhaas, Marco Mindermann, Arbresh Seferaj, Jennifer Stripling
DBOS 14:
Thilo Batta, Fabian Berger, Laura
Braunschädel, Peter Gräfen, Annika
Hens, Erik Jobelius, Christian Mroczek,
Dominik Müller, Laura Münster, Florian
Plonien, Lisa Rach, Tobias Schäfer, Benjamin Schlawin, Torsten Schmidt, Katharina Schitz, Michael Schweitzer, Manuel
Siebert, Jonas Spaniol, Benedikt Spengler, Lukas Thelen, Andreas Trescher
HBF HE 14:
Yannick Borsch, Klaus Frittsche, Lars
Heimes, Anna Hein, Eva Klee, Michaela
Maibauer, Marco Mesenich, Jan Montada,
Dominik Örtel, Alexander Rick, Lena Marie Schulze, Afifa Shafiq, Fabian Spaniol,
Carina Stolz, Johannes Thönnes, Anna
Katharina Thönnes, Oatrick Wolf, Florian
Zimmer
HBF IT 14:
Rene Peter Baier, Christopher Brixius,
Philipp Buchholz, Michael Fedorov, Jan
Fischer, Marcel Frank, Mahmoud Hegazy,
Heiko Hennen, Carsten Mayer, Gabriel
Michailik, Sebastian Paas, Nico Reinemer, Niklas Schunk, Fabian Thomas, Thomas Walter
HBF T 14:
Lena Basten, Joshua Diehlmann, Deborah
Emmerich, Maike Gith, Sarina Gumm,
Jake Kaiser, Christoph Mangerich, Viviane Mayer, Aydin Nassereslam, Pia Reis,
Denis Roehm, Jennifer Sänger, Maren
Schlicht, Greta Welsch, Lukas Zoccoli
5
Aus Ihrer Kreisverwaltung
Ausgabetermine Schulbücher im Rahmen der Schulbuchausleihe
Die Ausgabe der Buchpakete, für alle die
an der Schulbuchausleihe im Schuljahr
2016/2017 an den unten aufgelisteten
Schulen teilnehmen, findet an folgenden
Tagen statt:
Martin-von-Cochem-Gymnasium
Samstag, 20.08. von 8:30 - 17:00 Uhr
Montag, 29.08. von 8:30 - 13:00 Uhr
Dienstag, 30.08. von 8:30 - 13:00 Uhr
Ausgabeort: M-v-C-G, Raum 103 (ARaum)
Realschule plus Cochem
Montag, 15.08. - Freitag, 26.08.
Mo.-Fr. 9:00-18:00 Uhr
Ausgabeort: Buchhandlung Layaa-Laulhé, Oberbachstraße 9, 56812 Cochem
BBS Cochem
Montag, 15.08. - Freitag, 26.08.
Mo.-Fr. 9:00 -18:00 Uhr
Ausgabeort: Buchhandlung Layaa-Laulhé, Oberbachstraße 9, 56812 Cochem
Realschule plus & Fachoberschule Kaisersesch
Ab Montag, den 15.08.
Mo.-Fr. von 8:30 - 19:00 Uhr
Ausgabeort: Buchhandlung Walgenbach,
Balduinplatz, 56759 Kaisersesch
Grund- und Realschule plus Blankenrath
Montag, 15.08. von 14:30 - 18.00 Uhr
Dienstag, 16.08. von 8:30 - 13:00 Uhr
Montag, 29.08. von 8.30 - 13:00 Uhr
Ausgabeort: GRS+ Blankenrath, Raum 20
Grund- und Realschule plus Treis-Karden
Mittwoch, 17.08. von 8:30 - 13:00 Uhr
Dienstag 23.08. von 14:30 - 18:00 Uhr
Dienstag, 30.08. von 8:30 - 13:00 Uhr
Ausgabeort: GRS+ Treis-Karden, Raum
1.18
Freitag, 19.08. von 08:30 - 13:00 Uhr
Donnerstag, 01.09. von 8:30 -13:00 Uhr
Ausgabeort: RS+ Vulkaneifel, Standort Ulmen, Mehrzweckraum
Standort Lutzerath
Donnerstag, 18.08. von 08:30 - 13:00 Uhr
Freitag, 19.08. von 14:30 - 18:00 Uhr
Mittwoch, 31.08. von 8:30 -13:00 Uhr
Ausgabeort: RS+ Vulkaneifel, Standort
Lutzerath, Bibliothek
Wichtig:
Sie benötigen zur Abholung des Buchpaketes den Abholschein, den Sie vor den
Sommerferien von der jeweiligen Schule
erhalten haben.
Integrierte Gesamtschule Zell
Montag, 15.08. von 8:30 - 13:00 Uhr
Dienstag, 16.08. von 14.30 - 18.00 Uhr
Mittwoch, 24.08. von 8:30 - 13:00 Uhr
Dienstag, 30.08. von 8:30 -13:00 Uhr
Ausgabeort: IGS Zell, Raum U 5-Bibliothek
Für Fragen zur Schulbuchausleihe
stehen Ihnen folgende Mitarbeiter/innen der Kreisverwaltung gerne zur
Verfügung:
•
Christopher Laux,
Tel.: 02671/61-219
Realschule plus Vulkaneifel
Standort Ulmen:
Donnerstag, 18.08. von 14:30 - 18:00 Uhr
•
Sylvia Buschbaum,
Tel.: 02671/61-217
Wer ist hier die Schweinebacke?
Alle 5. Klassen im Landkreis erlebten das Theaterstück „Schweinebacke“ zum Thema Mobbing
Theaterstück „Schweinebacke“ an denSchulen vor Ort. Das Theaterstück fesselte das Publikum von der ersten Minute
an und sorgte für erstaunliche Ruhe im
Raum.
„Mobbing“- das ist das Jahresthema des
Arbeitskreises Suchtprävention und der
Kreisjugendpflege. Dieses Thema ist
brandaktuell, denn es gibt immer mehr
Vorfälle, auch an den Schulen und im
Internet. Hier ist intensive Präventionsarbeit notwendig. Nachdem sich im März
alle 8. Klassen den Film „Homevideo“
angeschaut haben und auch darüber diskutierten, waren jetzt die 5. Klassen an
der Reihe. Heinz Diedenhofen besuchte
die Schülerinnen und Schüler mit seinem
6
Worum geht es in dem Stück?
Der dicke Max ist verschwunden. Er hat
es nicht mehr ausgehalten, jeden Tag in
der Schule verarscht und geärgert zu werden. Die Eltern haben die Polizei eingeschaltet. Die Suche läuft und besonders
Jan gerät unter Druck. Er hat Max immer
„Schweinebacke“ genannt und ihn sogar
bedroht und erpresst. Aber war alles nicht
immer nur ein Spaß? Sind Dicke es nicht
selbst schuld, verarscht zu werden? Ist
Max einfach nur zu empfindlich?
Jan begibt sich auf seine Spur. Er informiert sich dabei auch über das „DickSein“, über Bewegung, Ernährung, über
eine gesunde Lebensweise... Und am
Ende weiß er selbst nicht mehr so genau,
wer hier eigentlich wirklich die „Schweinebacke“ ist.
Schwerpunkt des Stückes ist der Themenbereich „Ärgern, Zanken und Mobben“. Die anschließende Diskussion über
das Verhalten des Hauptakteurs und seiner Mitschüler ist notwendig. Wieso macht
jemand so etwas? Kann ich eingreifen?
Möchte ich, dass mich jemand so behandelt? Das sind einige der Fragen, die heftig diskutiert wurden.
Für die Jugendpflegerin Martina Christmann ist ein wichtiger Teil des Projektes,
dass sich die Kinder in das Opfer hinein
versetzen und das eigene Sozialverhalten
überdenken. Das bedeutet, Verantwortung zu übernehmen für das, was man
sich und anderen antut.
Kreisnachrichten Cochem-Zell
Aus Ihrer Kreisverwaltung
Gebrauchsgüter- und Bodenbörse
Die Gebrauchsgüter- und Bodenbörse ist ein kostenloser Service der Kreisverwaltung zur Vermittlung von weiter verwendbaren Materialien
(wie z.B. Möbel etc.) und von unbelasteten Böden. Nicht vermittelt werden Reifen, Tiere, Autoteile, Anhänger, Bücher, Kleidung, Eintrittskarten, Schmuck, Immobilien etc. Anmeldung bei der Abteilung Abfallwirtschaft, Telefon: 02671/61-153, Telefax: 02671/61-177 oder per E-Mail:
[email protected]. Achtung: Anzeigenschluss montags; 1 Woche vor Veröffentlichung. Ihr Text wird automatisch 2 x in den
Kreisnachrichten und im Internet veröffentlicht. Bei erfolgreicher Vermittlung muss aus organisatorischen Gründen eine Rückmeldung (Tel.:
02671/61-153) bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell erfolgen! Für die vermittelten Gegenstände übernehmen wir keine Gewährleistung.
Biete: Gebrauchsgüter
A 469: 4 klappbare Teakholz-Hochlehner
mit Armlehne, verstellb. Rückenlehne, 50
cm Sitzfläche, Tiefkühlschrank 126 l, 4
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Kreisnachrichten Cochem-Zell
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A 501: Entrapper für Rotwein, grüne Weinflaschen 1 l u. 0,75 l, 02673/4220
A 503: Axt und Spalt-Axt, Pünderich,
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N 494: Französiches Bett m. Fußteil, moderner 4-Türer Kleiderschrank, Glasbausteine, 0157/51472084
Impressum der Kreisnachrichten
Herausgeber:
Kreisverwaltung Cochem Zell, Endertplatz 2,
56812 Cochem, www.cochem-zell.de
Redaktion:
Büro
Landrat,
Pressestelle,
Telefon:
02671/61-231, bzw. 232, Fax: 02671/61-250,
E-Mail: [email protected]
Verlag + Druck:
Verlag + Druck Linus Wittich KG, 54343 Föhren, Europaallee 2 (Industriepark), Telefon:
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www.wittich.de, E-Mail: [email protected]
7
Kreisvolkshochschule
Gesundheit - Sport
Traditionelle Chinesische
Medizin:
Vorbeugung und
Regeneration zum
Thema Demenz
Rund eine Million
Menschen in Deutschland
sind von einer Demenzerkrankung
betroffen - Tendenz steigend.
Die Demenz, und dazu gehört
auch Alzheimer, ist eine typische
Alterserkrankung. Dennoch kann sie auch
schon den jungen Menschen betreffen.
Alzheimer-Medikamente haben folglich
Hochkonjunktur - und enttäuschen
regelmäßig. Sie sind teuer, reich an
Nebenwirkungen und scheinen - einer
neuen Studie zufolge - nicht einmal die
versprochenen Erfolge zu bringen.
In letzter Zeit konzentrierten sich Forscher
verstärkt auf die Untersuchung natürlicher
Heilverfahren - und kamen durchweg zu
positiven Ergebnissen.
Für die Traditionelle Chinesische Medizin
ist Demenz keine neu aufgetretene
Erkrankung und wird schon seit vielen
Jahrhunderten erfolgreich behandelt.
Beispielsweise die Akupunktur verbessert
die Durchblutung der Mikrozirkulation
und lässt die Durchblutungsmenge des
Gewebes zunehmen.
Das weist darauf hin, dass die Akupunktur
am Kopf positiv auf die Rehabilitation
der Gehirnfunktion wirkt und damit der
Demenz entgegenwirken kann.
In diesem Vortrag werden Möglichkeiten
zur Vorbeugung und Verbesserung bei
bereits eingetretenen Symptomen oder gar
schon ausgebrochenem Beschwerdebild
aufgezeigt und vorgestellt.
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Dr. Nick Dollhausen
Do., 15.09.2016
20.00 – 21.30 Uhr
Kreisverwaltung Cochem-Zell
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Gesundheit durch Entschlackung
- Vortrag
Spezifische Beratung aus Sicht des SäureBasen-Haushaltes bei Cellulite, Ödemen,
Arthrose, Gicht, Rheuma und anderen
Verschlackungen,
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Haarverlust,
Osteoporose, Neurodermitis und anderen
Entmineralisierungen, bei Pickeln, Akne,
Schwitzen, Hitzewallungen und anderen
Ausscheidungsproblemen. Geeignet für
Menschen die gerne jung, dynamisch, fit
und in Form, sportlich erfolgreicher- und
auf jeden Fall gesund sein und bleiben
wollen!
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Ort:
Gebühr:
Leitung:
Termin:
Uhrzeit:
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18.00 –19.30 Uhr
1 x 2 Ustd.
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Sa., 24.09.2016
10.00 –17.00 Uhr
Seminarhaus, Immerath
85 EUR incl. Mittagsmahlzeit,
Getränke und Skript
Kultur - Gestalten
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Leitung:
Termin:
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Beginn:
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Dauer:
Ort:
Gebühr:
Mi., 31.08.2016
19.00 – 20.30 Uhr
10 x 2 Ustd.
IGS Zell
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Uhrzeit: 18.30 – 20.45 Uhr
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Dauer: 4 x 3 Ustd.,
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Grundschule Zell
Gebühr: 49 EUR
Rund um die Uhr buchen unter:
www. kvhs-cochem-zell.de
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Fax: 02671/ 61-467
Anmeldungen richten Sie bitte
an die Geschäftsstelle:
Iris Fritzen
Stefanie Jobelius-Steuer
Anna Schmitz
Ruth Bons (Integrationskurse)
Heike Westhöfer
Leitung:
Heidrun Baltes
-464
-466
-462
-465
-469
Tel.: 02671/ 61- 463
KVHS-Geschäftsstelle
(Eingang Berufsbildende Schule)
Ravenéstraße 17 • 56812 Cochem
Gemäß der Satzung, wird die Kursgebühr
bei weniger als 8 Anmeldungen auf die
Teilnehmer umgelegt. Es besteht jedoch
die Möglichkeit, den Kurs am ersten Tag
abzubrechen.
Kreisnachrichten Cochem-Zell
Kreisvolkshochschule
Gesundheit - Sport
Sportbootführerschein Binnen
30011C
Leitung: Michael Düren
Beginn: Mi, 31.08.2016
Uhrzeit: 19.00 – 20.30 Uhr
Dauer: 5 x 2 Ustd.,
Ort:
BBS Cochem
Gebühr: 199 EUR + Prüfungsgebühr
und Lehrmaterial
Sportbootführerschein Binnen
- Intensivwochenende
30013C
Leitung: Katrin Hegewald
Termine: Sa, 17.09.2016
So, 18.09.2016
Uhrzeit: jeweils von 10.00 –14.15 Uhr
Ort:
KVHS Cochem
Gebühr: 255 EUR incl. Lehrbuch,
Zubehör und 1 Fahrstunde
Yoga gegen Rückenschmerzen
30133K
Leitung:
Beginn:
Uhrzeit:
oder:
Beginn:
Uhrzeit:
Dauer:
Ort:
Gebühr:
Leitung:
Beginn:
Uhrzeit:
Dauer:
Ort:
Gebühr:
Hilla Rieger
Di., 13.09.16
17.45 - 19.15 Uhr
30137K
Di., 13.09.16
19.30 - 21.00 Uhr
10 x 2 Ustd.,
Alte Probstei, Hambuch
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Katrin Walter
Mi., 31.08.2016
19.30 –20.30 Uhr
6 x 1 Zstd.
Praxis Walter, Dohr
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Mit Tai Chi vital bleiben
30152Z
Leitung:
Beginn:
Uhrzeit:
Dauer:
Ort:
9
30157Z
Leitung:
Beginn:
Uhrzeit:
Dauer:
Ort:
Gebühr:
Irma Kling
Fr., 16.09.2016
18.30 –20.00 Uhr
10 x 2 Ustd.
GS Zell, Gebühr: 68 EUR
Irma Kling
Fr., 23.09.2016
20.00 –21.00 Uhr
9 x 1 Zstd.
Grundschule Zell
41 EUR
Yoga ist Atem, Bewegung und Leben
30163K
Leitung: Christine Müller
Dauer: 10 x 2 Ustd.
Ort:
MGH Kaisersesch
Beginn: Mi., 07.09.2016
Uhrzeit: 19.00 –20.30 Uhr
oder:
30170K
Beginn: Do., 08.09.2016
Uhrzeit: 14.00 - 15.30 Uhr
Gebühr: 68 EUR
Salsa-Latino-Aerobic für Anfänger
30266C
Leitung:
Beginn:
Uhrzeit:
Dauer:
Ort:
Gebühr:
Agneta Olah
Do., 08.09.2016
19.30 –21.00 Uhr
6 x 2 Ustd.
BBS Cochem
30 EUR
Farbrausch - Ilona Nehm stellt die
aktuellen Beauty-Looks vor!
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Leitung:
Dauer:
Ort:
Beginn:
Uhrzeit:
oder:
Beginn:
Uhrzeit:
Gebühr:
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KVHS Cochem
Di., 02.08.2016
17.00 –19.00 Uhr
30508C
Di., 20.09.2016
18.00 –20.00 Uhr
12 EUR
Schwimmkurs für Erwachsene
30227C
Tiefenentspannung mit der Kraft
der Phantasie
30148C
Qigong-Yoga - Schnupperkurs
Leitung:
Beginn:
Uhrzeit:
U-Tage:
Dauer:
Ort:
Gebühr:
Sprachen
Dieter Franzen
Di, 30.08.2016
19.00 –20.30 Uhr
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12 x 2 Ustd.
Astrid-Lindgren-Schule Dohr
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Junggebliebene
30242C
Leitung:
Beginn:
Uhrzeit:
Dauer:
Ort:
Gebühr:
Marco Leal
Mo, 29.08.2016
19.00 –20.30 Uhr
5 x 2 Ustd.
Realschule plus, Cochem
34 EUR
Fit for Fun
30265C
Leitung:
Beginn:
Uhrzeit:
Dauer:
Ort:
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Agneta Olah
Mo., 05.09.2016
19.30 –21.00 Uhr
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Realschule plus, Cochem
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Niveau B2 bis C1 in Medizin- und
Pflegeberufen
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Uhrzeit:
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Do, 01.09.2016
17.30 –19.00 Uhr
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BBS Cochem,
41 EUR
Deutsch für Fortgeschrittene in
Niveau A2-B1
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Leitung:
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Uhrzeit:
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Ort:
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Di, 30.08.2016
17.00 –18.30 Uhr
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Kreisnachrichten Cochem-Zell
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Leitung: Anna Hoffmann
Beginn: Mi, 31.08.2016
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Dauer: 10 x 2 Ustd.,
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Gebühr: 68 EUR
Deutsch für Anfänger 1/A1
40433U
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Anna Hoffmann
Mi, 31.08.2016
17.00 –18.30 Uhr
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Realschule plus, Ulmen
68 EUR
Deutsch für Fortgeschrittene B2-C1
- Intensivkurs
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Leitung:
Beginn:
Uhrzeit:
U-Tage:
Dauer:
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Gebühr:
Leitung:
Beginn:
Uhrzeit:
Dauer:
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Dr. Carolin Gilbaya
Mo, 29.08.2016
19.00 –20.30 Uhr
Mo + Do
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Do, 08.09.2016
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Deutsch für Anfänger 1/A1
40456K
Leitung:
Beginn:
Uhrzeit:
Dauer:
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Beginn:
Uhrzeit:
Dauer:
Ort:
Gebühr:
40615K
Leitung:
Beginn:
Uhrzeit:
Dauer:
Ort:
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Kreisnachrichten Cochem-Zell
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Di, 06.09.2016
18.00 –19.30 Uhr
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Leitung:
Beginn:
Uhrzeit:
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Ursula Stein
Mi, 14.09.2016
19.00 –20.30 Uhr
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BBS Cochem
68 EUR
Niederländisch für Anfänger A1/1
für den Beruf und den Urlaub
41403Z
Leitung:
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Di, 30.08.2016
19.00 –20.30 Uhr
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Do, 29.09.2016
19.00 –20.30 Uhr
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Deutsch für Leichtfortgeschrittene
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Leitung:
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Uhrzeit:
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Leitung:
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Umgang mit Smartphone/iPhone
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Leitung: Werner Benz
Beginn: Mo., 15.08.2016
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Dauer: 3 x 4 Ustd.
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Leitung: Werner Benz
Termine: Mo, 29.08.16, 18.00 - 21.15 Uhr
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Aufenthalt
LEISTUNGEN:
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den 3* Bären Hotels und Gästehäusern
in Unter- und Oberharmersbach
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Halbpension
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inkl. Stadtführung in Freiburg und
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ZUSTIEGSMÖGLICHKEITEN: Schweich, Ehrang, Sirzenich, Trier, Bitburg, Saarburg (MP 15,00 € p.P.)
Wittlich, Prüm, Mehren, Kaisersesch, Polch, Koblenz, Andernach, Neuwied, Weißenthurm
REISECODE: 450 (bitte bei Buchung angeben)
INFORMATIONEN & BUCHUNG: KYLLTAL-REISEN GmbH,
54311 Trierweiler-Sirzenich, [email protected], 0651 - 96 89 00
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