Firma Musterberg Standard (in Tabelle_Gestaltung)
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Hallenbad Uster Haus- und Badeordnung Allgemeines 1. Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im Hallenbad Uster, einschliesslich der Cafeteria. Sie ist für alle Badegäste verbindlich. Mit dem Betreten des Hallenbades anerkennt jeder Besuchende diese, sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit erlassenen Anordnungen. 2. Die Benutzung des Bades erfolgt auf eigene Gefahr. Kinder sind durch ihre Begleiter jederzeit zu beaufsichtigen. 3. Den Anweisungen des Betriebspersonals muss zwingend Folge geleistet werden, damit ein reibungsloser Badbetrieb gewährleistet werden kann. 4. Besuchende die gegen die Haus- und Badeordnung verstossen, können durch das dienstleistende Betriebspersonal vom Besuch des Bades ausgeschlossen werden. Das Eintrittsgeld wird nicht zurück erstattet. 5. Die Badegäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie dem Aufrechterhalten der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft. Bei missbräuchlicher Benutzung oder Beschädigungen haftet der Verursachende für den Schaden. Für Verunreinigung kann ein Unkostenbeitrag erhoben werden, dessen Höhe im Einzelfall nach Aufwand festgelegt wird. 6. Das Fotografieren und Filmen ist im gesamten Hallenbad verboten. Ausnahmen können nur durch die Leitung des Geschäftsfeldes Sport erteilt werden. 7. Fundgegenstände sind dem Betriebspersonal abzugeben. 8. Der Konsum von alkoholischen Getränken und das Rauchen sind verboten. Das Mitführen von Tieren ist nicht erlaubt. 9. Essen und Trinken ist nur im Cafeteria-Bereich gestattet. Ausnahmen können nur durch die Leitung des Geschäftsfeldes Sport erteilt werden. 10. Die Leitung des Geschäftsfeldes Sport kann gegen einzelne Badegäste oder Gruppen bei massiven Vorfällen oder wiederholten Verstössen gegen die Haus- und Badeordnung ein Hausverbot auf unbestimmte Dauer aussprechen. Benützung des Hallenbads 1. Die Beschilderungen und Beschriftungen dienen der Sicherheit der Badegäste und müssen in jedem Fall befolgt werden. 2. Die Badegäste müssen sich in den für ihr Geschlecht und Alter vorgesehenen Garderoben umziehen. Erwachsenen ist es untersagt, sich in Kindergarderoben aufzuhalten. Kinder die betreut werden, benützen mit ihren Begleitpersonen die Garderobe für Erwachsene. Kleider, Bargeld und Wertsachen sind in den Garderobenkästen einzuschliessen. Bei Diebstahl wird keine Haftung übernommen. 3. Für verlorene Garderobenschlüssel ist vor Aushändigung der Wertsachen eine Gebühr von CHF 20.00 zu entrichten. Das Eigentum ist nachzuweisen. Der Betrag wird zurückerstattet, falls der Schlüssel gefunden wird. 4. Im Interesse der allgemeinen Hygiene sind vor der Benutzung der Schwimmhalle alle Gäste gehalten, sich gründlich in den dafür vorgesehenen Duschanlagen zu reinigen. Barfussbereiche dürfen nicht mit Strassenschuhen betreten werden. 5. Die Schwimmhalle und die Wasserbecken dürfen nur in Badekleidung (ohne Unterwäsche) betreten, respektive benützt werden. Kinder jeden Alters haben im Wasser Badekleidung zu tragen. Begleitpersonen von Kindern, welche an Kursen teilnehmen, tragen Indoor-Sportkleidung. 6. Das Springen vom Brett erfolgt auf eigene Gefahr. Beim Springen ist unbedingt darauf zu achten, dass - der Sprungbereich frei ist nur eine Person das Sprungbrett betritt niemand den Sprungbereich unterschwimmt 7. Die Rutschbahn darf nur entsprechend der ausgehängten Beschilderung benutzt werden. Der Sicherheitsabstand muss eingehalten werden. Der Landebereich ist sofort zu verlassen. 8. Seitliches Einspringen, das Hineinstossen oder Werfen anderer Personen in das Becken ist untersagt. 9. Spielgeräte (Taucherbrillen, Schnorchelgeräten usw.) dürfen benutzt werden, solange sie andere Badegäste nicht behindern. Lässt die Badauslastung die Nutzung nicht zu, müssen die Spielgeräte weg gelegt werden. Tauchen mit Atmungsgeräten ist nur mit Bewilligung des Betriebspersonals gestattet. Der Gebrauch aller Spiel- und Sportgeräte, erfolgt auf eigene Gefahr. www.uster.ch 10. Die Benutzung des Hallenbades Uster erfolgt auf eigene Gefahr. Das Geschäftsfeld Sport haftet nicht für: - Schäden, die bei der Benutzung der Schwimm- und Sprunganlagen entstehen - Schäden, die Dritte verursachen (Diebstahl, Sachbeschädigung, Verletzungen) 11. Bei der Durchführung von Erste-Hilfe-Massnahmen ist den Anweisungen des Aufsichtspersonals unbedingt Folge zu leisten. Öffnungszeiten und Zutritt 1. Die aktuellen Öffnungszeiten und die Preise sind im Hallenbad-Eingangsbereich angebracht und auf der Internetseite www.uster.ch/hallenbad ersichtlich. Das Hallenbad ist bei Betriebsschluss zu verlassen. 2. Das Geschäftsfeld Sport kann die Benutzung des Bades oder Teile davon, z.B. durch Schul- oder Vereinsschwimmen, Kursangebote oder Veranstaltungen einschränken, ohne dass daraus ein Anspruch auf Erstattung oder Ermässigung des Eintrittsgeldes besteht. 3. Der Zutritt ist nicht gestattet: Personen, die unter Einfluss von berauschenden Mitteln stehen Personen, die Tiere mit sich führen Personen, die an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit (im Zweifelsfall kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden) leiden. Personen, die das Bad zu gewerblichen oder sonstigen nicht badüblichen Zwecken nutzen wollen. 4. Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen können, ist die Benutzung des Bades nur zusammen mit einer Begleitperson gestattet. 5. Schulklassen betreten und verlassen das Hallenbad geschlossen und in Begleitung einer Lehrperson. Die Lehrperson trägt während dem gesamten Aufenthalt die Verantwortung für die Aufsicht der Schüler. 6. Für Kinder unter neun Jahren ist die Begleitung durch eine volljährige Begleitperson erforderlich. Kinder und Jugendliche zwischen neun und vierzehn Jahren ohne Begleitung eines Erwachsenen, müssen das Hallenbad bis 18.00 Uhr verlassen haben. 7. Der Zutritt zum Garderoben- und Schwimmbereich des Hallenbades erfolgt ausschließlich durch ein gültiges Eintrittsticket oder Abonnement. Einzeleintritte sind nur an dem Tag gültig, an welchem sie gelöst werden. 10er-Abonnemente haben vom Ausstellungstag an gerechnet eine Gültigkeit von drei Jahren. 8. Jahresabonnemente sind nicht auf andere Personen übertragbar. Bei Missbrauch ist das Betriebspersonal berechtigt, die Jahresabonnemente einzubehalten. Das Entgelt wird nicht zurück erstattet. 9. Die Rücknahme eines Jahresabonnementes vor dem Ablaufdatum ist nur im Falle eines Wegzuges möglich. Falls das Jahresabonnement infolge Krankheit oder Unfall nicht genutzt werden kann, wird es gegen Vorweisung eines Arztzeugnisses um die entsprechende Dauer verlängert. 10. Das Erteilen von kommerziellem Schwimmunterricht ist nur gegen Abgabe einer Gebühr und mit schriftlicher Erlaubnis der Leitung des Geschäftsfeldes Sport erlaubt. Miete von Wasserfläche 1. Zur Erteilung von Kursangeboten ist es möglich, Wasserfläche während einer begrenzten Zeit zu mieten. Es können nur ganze Bahnen gemäss Verfügbarkeit gemietet werden. Der Antrag zur Miete von Wasserfläche erfolgt über die Internetseite www.uster.ch/reservationen. 2. Die Mindestgruppengrösse beträgt 5 Personen. 3. Der Mietpreis beträgt bei kostenpflichtigen Angeboten 10% des Umsatzes. Dieser muss jeweils am Ende des Kurses dem Geschäftsfeld Sport unaufgefordert mitgeteilt werden. Zusätzlich ist der reguläre Eintrittspreis zu bezahlen. Für öffentliche Schulen ist die Miete von Wasserfläche kostenlos. Stadt Uster, Geschäftsfeld Sport 31.03.2014 www.uster.ch