BEZIRK KÜSSNACHT

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BEZIRK KÜSSNACHT
BEZIRK KÜSSNACHT
Protokoll der Bezirksgemeinde
Montag, 14. Dezember 2009
im Monséjour - Zentrum am See, Küssnacht
Anwesend:
Vorsitz:
Protokoll:
450 Personen
Statthalter Stefan Kaiser
Landschreiber Wolfgang Lüönd
Traktandum 1
206
A2
A2.02
A2.02.02
Abstimmungen, Wahlen, Bezirksgemeinde, Versammlungen
Bezirksgemeindeversammlungen
Einzelne Bezirksgemeindeversammlungen
Begrüssung und Eröffnung durch den Statthalter
Einleitend hielt das Jugendblasorchester unter der Leitung von Dominik Hüppin ein kleines Ständchen und bedankte sich damit für die grosse Unterstützung seitens des Bezirks
Küssnacht.
Statthalter Stefan Kaiser begrüsst alle Anwesenden, darunter auch die Medien.
Es sind folgende Medienvertreter der Zeitungen anwesend:
 Alex von Däniken
Freier Schweizer
 Bruno Facchin
Bote der Urschweiz
 Erhard Gick
NSZ und NLZ
Er dankt den Medienvertretern für ihre Präsenz und motiviert sie zu einer objektiven Berichterstattung.
Ebenso bedankt sich Statthalter Stefan Kaiser beim Jugendblasorchester für die stimmige
Einleitung zur Bezirksgemeinde.
Er wünscht allen Teilnehmern eine speditive, informative und sachliche Versammlung. Die
Bezirksgemeinde ist somit eröffnet.
Bezirksgemeinde vom 14. Dezember 2009
-1297-
Er hält nach Gemeindeorganisationsgesetz (GOG) fest:

Das Protokoll der letzten Bezirksgemeinde vom 6. April 2009 hat der Bezirksrat mit
Beschluss Nr. 360/2009 genehmigt.

Die Botschaft ist sämtlichen Haushalten termingerecht zugestellt worden.

Stimmberechtigt ist nur, wer im Bezirk Küssnacht Wohnsitz hat, gemäss § 5 Gesetz
über Wahlen und Abstimmungen: "Das Stimmrecht kann nur in der Wohnsitzgemeinde ausgeübt werden". Zuwiderhandlungen sind strafbar.

Nicht stimmberechtigte Personen sind unter Strafandrohung verpflichtet, sich im eigens dafür bezeichneten Bereich, vorne in die erste oder zweite Reihe zu platzieren.
Die Verhandlungen werden wie bis anhin auf Tonband aufgenommen, die Sprecher werden gebeten, sich für ihre Voten zum Mikrophon zu begeben und sich mit Namen, Vornamen und Adresse vorzustellen. Um eine störungsfreie Versammlung durchzuführen,
sind sämtliche Mobiletelefone auf lautlos zu stellen.
Er übergibt das Wort Landschreiber Wolfgang Lüönd zum Verlesen der Traktandenliste.
Landschreiber Wolfgang Lüönd begrüsst die Anwesenden und verliest nach gemäss
§ 24 Abs. 1 GOG die Traktanden der heutigen Bezirksgemeinde:
1.
Begrüssung und Eröffnung durch den Statthalter
2.
Wahl der Stimmenzähler
3.
Einbürgerungsgesuch Hadzic Emsud mit Ehefrau Hadzic-Alic Sebiha
4.
Einbürgerungsgesuch Jakupovic Anela
5.
Einbürgerungsgesuch Jakupovic Hamed mit Ehefrau Jakupovic-Bahonjic Sebiha
6.
Einbürgerungsgesuch Komani-Nue Lendita mit Ehemann Komani Prend
7.
Einbürgerungsgesuch Paril Dagmar
8.
Einbürgerungsgesuch Radujkovic-Gavric Daliborka mit Kind Radujkovic Dejan
9.
Einbürgerungsgesuch Zeba Mara
10.
Übernahme der Groberschliessungsstrasse Gisibachstrasse, Immensee, ins Eigentum des Bezirks Küssnacht
11.
Einräumung eines Baurechts von 2'095 m2 ab GS 3029 an die Wohnbaugenossenschaft Küssnacht für gemeinnützigen und kostengünstigen Wohnungsbau
12.
Gewährung eines Verpflichtungskredites von Fr. 16'500'000.–, davon Fr. 459'230.90
zu Lasten der Spezialfinanzierung Verpflichtung Parkplatzabgeltung (plus allfällige
Teuerung nach § 17 der VVO zum Gesetz über den Finanzhaushalt der Bezirke und
Gemeinden) für den Neubau des Parkhauses Monséjour in Küssnacht
13.
Genehmigung des Voranschlages 2010 mit Festsetzung des Steuerfusses 2010
14.
Verschiedenes
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Bezirksgemeinde vom 14. Dezember 2009
-1298-
Die Botschaft mit den Anträgen wurde allen Haushaltungen zugestellt und konnte unter
www.kuessnacht.ch heruntergeladen werden.
Die Urnenabstimmung der Traktanden 10 bis 12 findet am 7. März 2010 statt.
Die Traktanden 3 bis 9 sowie 13 werden an der Bezirksgemeinde definitiv verabschiedet.
Sämtliche detaillierten Unterlagen zu den Traktanden lagen während der ordentlichen
Bürozeiten in der Bezirkskanzlei auf.
Landschreiber Wolfgang Lüönd verweist kurz auf die Seiten 8 und 9 der Botschaft, auf
welchen das Verfahren von geheimen Wahlen und Abstimmungen und die Behandlung
von Einbürgerungsgesuchen an der Bezirksgemeinde erläutert sind.
Kurz zusammengefasst:
Der Souverän hat die Wahlen und Abstimmungen dem Urnensystem unterstellt.
Nur zu gültigen Anträgen kann eine geheime Abstimmung verlangt und durchgeführt
werden.
Die Abstimmung über eine geheime Abstimmung findet am Schluss der Beratung statt
und bevor über die gestellten formellen oder materiellen Anträge abgestimmt wird.
Der Antrag auf geheime Abstimmung wird immer im offenen Handmehr abgestimmt.
Geheime Abstimmung ist beschlossen, wenn die Mehrheit der Stimmenden dies im offenen Handmehr beschliesst.
Im Urnensystem erfolgt die Schlussabstimmung des Geschäftes immer an der Urne.
An der Bezirksgemeinde kann deshalb nicht abgestimmt werden, auch nicht geheim.
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Bezirksgemeinde vom 14. Dezember 2009
-1299-
Traktandum 2
207
A2
A2.02
A2.02.02
Abstimmungen, Wahlen, Bezirksgemeinde, Versammlungen
Bezirksgemeinden
Einzelne Bezirksgemeinden
Wahl der Stimmenzähler
Als Stimmenzähler werden vorgeschlagen und durch die Versammlung genehmigt:





Konrad Vonlaufen
Mathias Bachmann
Sibylle Dahinden Reinhard
Pius Zgraggen
Joe Weiss
Bezirksweibel
Vertreter der CVP
Vertreterin der SP
Vertreter der FDP
Vertreter der SVP
Das Büro der Gemeindeversammlung bilden der Statthalter, der Landschreiber und die
fünf Stimmenzähler. Entscheide über Abstimmungen haben das Büro zu beraten und
nicht die übrigen Mitglieder des Bezirksrates.
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Bezirksgemeinde vom 14. Dezember 2009
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Statthalter Stefan Kaiser ersucht Bezirksrätin Irene Ott-Schuler, die Traktanden 3 - 9 der
Einbürgerungen vorzustellen.
Bezirksrätin Irene Ott-Schuler führt aus:
"Die Arbeit, die die Einbürgerungsgesuche geben, muss der Bezirksrat nicht alleine machen. Wir
haben sie schon einmal informiert, dass wir vor 2 Jahren die Mitglieder der Einbürgerungskommission mit je einem Vertreter der 4 Ortsparteien erweitert haben. Das Gedankengut und die Mithilfe
der verschiedenen Parteien sind sehr hilfreich und wichtig.
Ein Mitglied dieser Kommission ist Jörg Looser. Als Vertreter der Kommission wird er Ihnen jetzt
ein paar Eindrücke von seiner Arbeit schildern.
In Anbetracht, dass das Rednerpult heute Abend wahrscheinlich sehr begehrt sein wird, habe ich
Jörg gebeten, sich ganz kurz zu halten.
Jörg Looser, Mitglied der Einbürgerungsdelegation führt aus, dass der Weg der Einbürgerungsgesuchsteller bis heute lang war, über 3 - 5 Jahre seien verflossen, bis die
Unterbreitung der Einbürgerung an der heutigen Bezirksgemeinde erfolgen könne. Man
bekomme den Schweizer Pass nicht so einfach, wie man dies teilweise am Stammtisch
erzähle. Man höre immer wieder, dass ja jeder Gesuchsteller den Schweizer Pass bekomme. Dem ist aber nicht so. Die Gesuchsteller müssen vorerst das Einbürgerungsgesuch beim Amt für Migration stellen. Das Dossier wird von Bern dem Kanton, dem Departement des Innern, zur weiteren Bearbeitung übertragen. Parallel mit der Befragung durch
die Einbürgerungsdelegation erfolgt auch die vorgegebene polizeiliche Stellungnahme.
Die Einbürgerungsdelegation bestehe aus drei Bezirksräten und vier Parteienvertretern.
Die Gesuchsteller würden in den Ratssaal eingeladen. Sie hätten die polizeiliche Befragung (Korrektur Landschreiber: Strafregisterauszug), einen betreibungsamtlichen Auszug
und eine aktuelle Foto mitzubringen.
Was wird verlangt, damit man Schweizer wird? Man müsse 12 Jahre in der Schweiz
wohnhaft sein, 3 Jahre von den letzten 5 Jahren bevor man das Gesuch einreicht den
gleichen Wohnsitz begründen. Weitere Vorgaben seien:
Keine Betreibungen
gültiger Arbeitsvertrag
keine Sozialgelder beziehen
keine Vorstrafen oder hängige Verfahren
Schweizerdeutsch verstehen
Antwort zumindest in gutem Hochdeutsch
Kenntnisse von Politik, Recht und Geografie
Schweizerdeutsch sei ja nicht gerade einfach zum Erlernen. Die Befragung dauert ca. 1
Stunde. nach erfolgreichem Bestehen schlägt die Einbürgerungsdelegation dem Bezirksrat zu Handen des Departements des Innern vor, dass gegen die Erteilung der Einbürgerungsbewilligung nichts einzuwenden sei. Die Akten werden nun über den Kanton an den
Bund weitergeleitet. Sobald die Einbürgerungsbewilligung vorliegt, werden die Einbürgerungswilligen zu einem zweiten Gespräch, ca. 6 Wochen vor der Bezirksgemeinde, eingeladen. Es wird auf datiert, ob sie allenfalls umgezogen sind, sich verheiratet oder den Arbeitgeber gewechselt haben. Aufgrund der Ergebnisse werden die Vorlagen für die Botschaft erarbeitet. Jeder Bürger hat somit das Recht, an der Bezirksgemeinde Vorkommnisse zu melden, die während dem Druck und dem Versand der Botschaft bis heute erfolgten. Explizit nennt Jörg Looser das Schlagen der Ehegattin zu Hause. Liegen Gründe
vor, kann ein Gesuch zurückgestellt werden. Die Einbürgerungswilligen werden nun im
Anschluss den Saal verlassen. Liegen keine Anträge vor, werden sie im stillen Wahlver1300
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fahren gewählt. Im Anschluss daran erhalten die Eingebürgerten in Schwyz vom Regierungsrat den Schweizer Pass ausgehändigt.
Bezirksrätin Irene Ott-Schuler dankt Jörg Looser für seine Ausführungen und fährt fort:
"Liebe Einbürgerungswillige, ich bitte Sie, wenn ich Ihren Namen aufrufe, sich kurz zu erheben und
gegen die anderen Anwesenden zu drehen. So werden die Fotos in der Botschaft lebendig und
man sieht sie in ganzer Grösse.
Im Namen der Einbürgerungskommission und vom Bezirksrat Küssnacht schlagen wir Ihnen folgende Personen zur Einbürgerung vor":
Hadzic Emsud, 1953, bosnischer und herzegowinischer Staatsangehöriger, Spitzebnetring 19,
6403 Küssnacht am Rigi (mit Ehefrau)
Jakupovic Anela, 1988, bosnische und herzegowinische Staatsangehörige, Luzernerstrasse 39,
6403 Küssnacht am Rigi
Jakupovic Hamed, 1961, bosnischer und herzegowinischer Staatsangehöriger, Luzernerstrasse
39, 6403 Küssnacht am Rigi (mit Ehefrau)
Komani-Nue Lendita, 1977, serbische Staatsangehörige, Oberdorf 26, 6403 Küssnacht am Rigi
(mit Ehemann)
Paril Dagmar, 1939, von Kerns OW (Schweizer Bürgerin), Ländlihöhe 17, 6403 Küssnacht am
Rigi
Radujkovic-Gavric Daliborka, 1981, bosnische und herze-gowi-nische Staatsangehörige, Siegwartstrasse 2, 6403 Küss-nacht am Rigi (mit Kind)
Zeba Mara, 1993, kroatische Staatsangehörige, Haltikon 44, 6403 Küssnacht am Rigi
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Bezirksrätin Irene Ott-Schuler gibt das Wort an Statthalter Stefan Kaiser zurück.
Die Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller verlassen den Saal.
Statthalter Stefan Kaiser führt die Einbürgerungen durch.
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Bezirksgemeinde vom 14. Dezember 2009
-1303-
Traktandum 3
208
B3
B3.01.02
Bürgerrecht
Einzelne Gesuche und Aufnahmen
Einbürgerungsgesuch des Hadzic Emsud, 1953, bosnischherzegowinischer Staatsangehöriger, wohnhaft Spitzebnetring 19,
6403 Küssnacht am Rigi
Bezirksrätlicher Sprecher:
Statthalter Stefan Kaiser
Details können aus der Botschaft entnommen werden. Sämtliche formellen und materiellen Voraussetzungen sind erfüllt.
Landschreiber Wolfgang Lüönd verliest den Antrag:
Antrag des Bezirksrates
1. Der Gesuchsteller Hadzic Emsud, 1953, bosnisch-herzegowinischer Staatsangehöriger, wohnhaft in Küssnacht, sei in das Bürgerrecht von Küssnacht aufzunehmen. Die
Einbürgerung bezieht sich auch auf die Ehefrau Hadzic-Alic Sebiha.
2. Die Einbürgerungsgebühr (Administrationsgebühr I) beträgt Fr. 2'100.-- und wurde vor
der Überweisung an die Bezirksgemeinde bezahlt. Die Administrationsgebühr II beträgt
Fr. 500.--.
3. Der Bezirksrat sei mit dem Vollzug zu beauftragen.
Statthalter Stefan Kaiser eröffnet die Diskussion und stellt die Frage, ob ein konkreter
Antrag aus der Versammlung vorliege.
Nachdem kein konkreter Antrag vorliegt, ist der Gesuchsteller Hadzic Emsud, 1953, bosnisch-herzegowinischer Staatsangehöriger, wohnhaft in Küssnacht und seine Ehefrau
Hadzic-Alic Sebiha in das Bürgerrecht der Gemeinde Küssnacht aufgenommen.
Statthalter Stefan Kaiser fährt mit dem nächsten Traktandum fort.
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Bezirksgemeinde vom 14. Dezember 2009
-1304-
Traktandum 4
209
B3
B3.01.02
Bürgerrecht
Einzelne Gesuche und Aufnahmen
Einbürgerungsgesuch der Jakupovic Anela, 1988, bosnische und herzegowinische Staatsangehörige, wohnhaft Luzernerstrasse 39, 6403
Küssnacht am Rigi
Bezirksrätlicher Sprecher:
Statthalter Stefan Kaiser
Details können aus der Botschaft entnommen werden. Sämtliche formellen und materiellen Voraussetzungen sind erfüllt.
Landschreiber Wolfgang Lüönd verliest den Antrag:
Antrag des Bezirksrates
1. Die Gesuchstellerin Jakupovic Anela, 1988, bosnische und herzegowinische Staatsangehörige, wohnhaft in Küssnacht, sei in das Bürgerrecht von Küssnacht aufzunehmen.
2. Die Einbürgerungsgebühr (Administrationsgebühr I) beträgt Fr. 2'100.-- und wurde vor
der Überweisung an die Bezirksgemeinde bezahlt. Die Administrationsgebühr II beträgt
Fr. 500.--.
3. Der Bezirksrat sei mit dem Vollzug zu beauftragen.
Statthalter Stefan Kaiser eröffnet die Diskussion und stellt die Frage, ob ein konkreter
Antrag aus der Versammlung vorliege.
Nachdem kein konkreter Antrag vorliegt, ist die Gesuchstellerin Jakupovic Anela, 1988,
bosnische und herzegowinische Staatsangehörige, wohnhaft in Küssnacht in das Bürgerrecht der Gemeinde Küssnacht aufgenommen.
Statthalter Stefan Kaiser fährt mit dem nächsten Traktandum fort.
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Bezirksgemeinde vom 14. Dezember 2009
-1305-
Traktandum 5
210
B3
B3.01.02
Bürgerrecht
Einzelne Gesuche und Aufnahmen
Einbürgerungsgesuch des Jakupovic Hamed, 1961, bosnischer und
herzegowinischer Staatsangehöriger, wohnhaft Luzernerstrasse 39,
6403 Küssnacht am Rigi
Bezirksrätlicher Sprecher:
Statthalter Stefan Kaiser
Details können aus der Botschaft entnommen werden. Sämtliche formellen und materiellen Voraussetzungen sind erfüllt.
Landschreiber Wolfgang Lüönd verliest den Antrag:
Antrag des Bezirksrates
1. Der Gesuchsteller Jakupovic Hamed, 1961, bosnischer und herzegowinischer Staatsangehöriger, wohnhaft in Küssnacht, sei in das Bürgerrecht von Küssnacht aufzunehmen. Die Einbürgerung bezieht sich auch auf die Ehefrau Jakupovic-Bahonjic Sebiha.
2. Die Einbürgerungsgebühr (Administrationsgebühr I) beträgt Fr. 2'100.-- und wurde vor
der Überweisung an die Bezirksgemeinde bezahlt. Die Administrationsgebühr II beträgt
Fr. 500.--.
3. Der Bezirksrat sei mit dem Vollzug zu beauftragen.
Statthalter Stefan Kaiser eröffnet die Diskussion und stellt die Frage, ob ein konkreter
Antrag aus der Versammlung vorliege.
Nachdem kein konkreter Antrag vorliegt, ist der Gesuchsteller Jakupovic Hamed, 1961,
bosnischer und herzegowinischer Staatsangehöriger, wohnhaft in Küssnacht und seine
Ehefrau Jakupovic-Bahonjic Sebiha in das Bürgerrecht der Gemeinde Küssnacht aufgenommen.
Statthalter Stefan Kaiser fährt mit dem nächsten Traktandum fort.
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Bezirksgemeinde vom 14. Dezember 2009
-1306-
Traktandum 6
211
B3
B3.01.02
Bürgerrecht
Einzelne Gesuche und Aufnahmen
Einbürgerungsgesuch der Komani-Nue Lendita, 1977, serbische
Staatsangehörige, wohnhaft Oberdorf 26, 6403 Küssnacht am Rigi
Bezirksrätlicher Sprecher:
Statthalter Stefan Kaiser
Details können aus der Botschaft entnommen werden. Sämtliche formellen und materiellen Voraussetzungen sind erfüllt.
Landschreiber Wolfgang Lüönd verliest den Antrag:
Antrag des Bezirksrates
1. Die Gesuchstellerin Komani-Nue Lendita, 1977, serbische Staatsangehörige, wohnhaft
in Küssnacht, sei in das Bürgerrecht von Küssnacht aufzunehmen. Die Einbürgerung
bezieht sich auch auf den Ehemann Komani Prend.
2. Die Einbürgerungsgebühr (Administrationsgebühr I) beträgt Fr. 2'100.-- und wurde vor
der Überweisung an die Bezirksgemeinde bezahlt. Die Administrationsgebühr II beträgt
Fr. 500.--.
3. Der Bezirksrat sei mit dem Vollzug zu beauftragen.
Statthalter Stefan Kaiser eröffnet die Diskussion und stellt die Frage, ob ein konkreter
Antrag aus der Versammlung vorliege.
Nachdem kein konkreter Antrag vorliegt, ist die Gesuchstellerin Komani-Nue Lendita,
1977, serbische Staatsangehörige, wohnhaft in Küssnacht und ihr Ehemann Komani
Prend in das Bürgerrecht der Gemeinde Küssnacht aufgenommen.
Statthalter Stefan Kaiser fährt mit dem nächsten Traktandum fort.
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Bezirksgemeinde vom 14. Dezember 2009
-1307-
Traktandum 7
212
B3
B3.01.02
Bürgerrecht
Einzelne Gesuche und Aufnahmen
Einbürgerungsgesuch der Paril Dagmar, 1939, schweizerische Staatsangehörige, wohnhaft Ländlihöhe 17, 6403 Küssnacht am Rigi
Bezirksrätlicher Sprecher:
Statthalter Stefan Kaiser
Details können aus der Botschaft entnommen werden. Sämtliche formellen und materiellen Voraussetzungen sind erfüllt.
Landschreiber Wolfgang Lüönd verliest den Antrag:
Antrag des Bezirksrates
1. Die Gesuchstellerin Paril Dagmar, 1939, schweizerische Staatsangehörige (Kerns
OW), wohnhaft in Küssnacht, sei in das Bürgerrecht von Küssnacht aufzunehmen.
2. Die Einbürgerungsgebühr (Administrationsgebühr I) beträgt Fr. 1'400.-- und wurde vor
der Überweisung an die Bezirksgemeinde bezahlt. Die Administrationsgebühr II beträgt
Fr. 500.--.
3. Der Bezirksrat sei mit dem Vollzug zu beauftragen.
Statthalter Stefan Kaiser eröffnet die Diskussion und stellt die Frage, ob ein konkreter
Antrag aus der Versammlung vorliege.
Nachdem kein konkreter Antrag vorliegt, ist die Gesuchstellerin Paril Dagmar, 1939,
schweizerische Staatsangehörige (Kerns OW), wohnhaft in Küssnacht in das Bürgerrecht
der Gemeinde Küssnacht aufgenommen.
Statthalter Stefan Kaiser fährt mit dem nächsten Traktandum fort.
1307
Bezirksgemeinde vom 14. Dezember 2009
-1308-
Traktandum 8
213
B3
B3.01.02
Bürgerrecht
Einzelne Gesuche und Aufnahmen
Einbürgerungsgesuch der Radujkovic-Gavric Daliborka, 1981, bosnische und herzegowinische Staatsangehörige, wohnhaft Siegwartstrasse 2, 6403 Küssnacht am Rigi
Bezirksrätlicher Sprecher:
Statthalter Stefan Kaiser
Details können aus der Botschaft entnommen werden. Sämtliche formellen und materiellen Voraussetzungen sind erfüllt.
Landschreiber Wolfgang Lüönd verliest den Antrag:
Antrag des Bezirksrates
1. Die Gesuchstellerin Radujkovic-Gavric Daliborka, 1981, bosnische und herzegowinische Staatsangehörige, wohnhaft in Küssnacht, sei in das Bürgerrecht von Küssnacht
aufzunehmen. Die Einbürgerung bezieht sich auch auf ihr Kind Dejan.
2. Die Einbürgerungsgebühr (Administrationsgebühr I) beträgt Fr. 2'100.-- und wurde vor
der Überweisung an die Bezirksgemeinde bezahlt. Die Administrationsgebühr II beträgt
Fr. 500.--.
3. Der Bezirksrat sei mit dem Vollzug zu beauftragen.
Statthalter Stefan Kaiser eröffnet die Diskussion und stellt die Frage, ob ein konkreter
Antrag aus der Versammlung vorliege.
Nachdem kein konkreter Antrag vorliegt, ist die Gesuchstellerin Radujkovic-Gavric Daliborka, 1981, bosnische und herzegowinische Staatsangehörige, wohnhaft in Küssnacht
und ihr Kind Dejan in das Bürgerrecht der Gemeinde Küssnacht aufgenommen.
Statthalter Stefan Kaiser fährt mit dem nächsten Traktandum fort.
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Bezirksgemeinde vom 14. Dezember 2009
-1309-
Traktandum 9
214
B3
B3.01.02
Bürgerrecht
Einzelne Gesuche und Aufnahmen
Einbürgerungsgesuch der Zeba Mara, 1993, kroatische Staatsangehörige, wohnhaft Haltikon 44, 6403 Küssnacht am Rigi
Bezirksrätlicher Sprecher:
Statthalter Stefan Kaiser
Details können aus der Botschaft entnommen werden. Sämtliche formellen und materiellen Voraussetzungen sind erfüllt.
Landschreiber Wolfgang Lüönd verliest den Antrag:
Antrag des Bezirksrates
1. Die Gesuchstellerin Zeba Mara, 1993, kroatische Staatsangehörige, wohnhaft in Küssnacht, sei in das Bürgerrecht von Küssnacht aufzunehmen.
2. Die Einbürgerungsgebühr (Administrationsgebühr I) beträgt Fr. 1 000.-- und wurde vor
der Überweisung an die Bezirksgemeinde bezahlt. Die Administrationsgebühr II beträgt
Fr. 500.--.
3. Der Bezirksrat sei mit dem Vollzug zu beauftragen.
Statthalter Stefan Kaiser eröffnet die Diskussion und stellt die Frage, ob ein konkreter
Antrag aus der Versammlung vorliege.
Nachdem kein konkreter Antrag vorliegt, ist die Gesuchstellerin Zeba Mara, 1993, kroatische Staatsangehörige, wohnhaft in Küssnacht, in das Bürgerrecht der Gemeinde Küssnacht aufgenommen.
Die traktandierten Einbürgerungen sind behandelt und alle gutgeheissen worden. Die Gesuchsteller und Gesuchstellerinnen werden in den Saal zurückgerufen.
Statthalter Stefan Kaiser eröffnet, dass die Gesuchsteller und die Gesuchstellerinnen in
das Bürgerrecht von Küssnacht aufgenommen sind. Er gratuliert im Namen der Bezirksgemeinde ganz herzlich und hofft, dass sich die Neubürger zukünftig auch im Bezirk
Küssnacht engagieren und von den politischen Rechten Gebrauch machen werden.
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Bezirksgemeinde vom 14. Dezember 2009
-1310-
Traktandum 10
215
S5
S5.03
Strassen
Einzelne Strassen und Wege
Gisibachstrasse; Übernahme der Groberschliessungsstrasse ins Eigentum des Bezirks Küssnacht
Bezirksrätlicher Sprecher:
Bezirksrat Michael Fuchs
Bezirksrat Michael Fuchs begrüsst die Anwesenden der Bezirksgemeinde.
Die als Groberschliessung klassifizierte Gisibachstrasse in Immensee soll in das Eigentum des Bezirks überführt werden. Die Übernahmekosten belaufen sich auf Fr. 80'000.-(280 Meter), die jährlichen Unterhaltskosten ca. auf Fr. 16 800.--.
Die Gisibachstrasse ist im Erschliessungsplan Küssnacht als Groberschliessungsstrasse
qualifiziert. Anlagen der Groberschliessung sind in der Regel ins Eigentum des Bezirks zu
übernehmen, wenn sie sich in einem einwandfreien Zustand befinden. Der Bezirksrat beabsichtigte, die Übernahme der Gisibachstrasse dem Souverän zusammen mit der Pilatusstrasse zu unterbreiten. Infolge offener Punkte musste die Übernahme der Gisibachstrasse an der Bezirksgemeinde vom 15. Dezember 2008 zurückgenommen werden.
Die Gespräche mit den Strasseneigentümern konnten nun abgeschlossen und die entsprechenden Kaufverträge sind ausgefertigt. Die Generalversammlung der Strassengenossenschaft Gisibach – Obereichli hat der Übernahme der Gisibachstrasse zugestimmt.
Die Gisibachstrasse präsentiert sich in einem übernahmefähigen Zustand. Einer Überführung in das Eigentum des Bezirks, gestützt auf das Kantonale Bau- und Planungsgesetz
und das Erschliessungsplanreglement, steht deshalb nichts entgegen. Mit der Übernahme
geht auch die Unterhaltspflicht an der Strasse an den Bezirk über.
Der Stimmbürger hat mit der Aufklassierung der Gisibachstrasse im Jahre 2001 zur Groberschliessungsstrasse die gesetzlichen Grundlagen zu den mit den Grundeigentümern
abgeschlossenen Verträgen geschaffen. Der Bezirksrat empfiehlt den Stimmbürgerinnen
und Stimmbürgern, der Überführung der Gisibachstrasse in das Eigentum des Bezirks
zuzustimmen.
Die Rechnungsprüfungskommission hat der Übernahme zugestimmt.
Statthalter Stefan Kaiser eröffnet die Diskussion. Diese wird nicht verlangt.
Landschreiber Wolfgang Lüönd verliest den Antrag:
Der Bezirksgemeinde wird beantragt:
1. Die als Groberschliessung klassifizierte Gisibachstrasse soll in das Eigentum des Bezirkes überführt werden.
2. Der Bezirksrat sei mit dem Vollzug zu beauftragen.
Das Geschäft wird an die Urnenabstimmung vom 7. März 2010 überwiesen.
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Bezirksgemeinde vom 14. Dezember 2009
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Traktandum 11
216
W4
Wohnungsbau, Schlichtungsbehörde
W4.02.02 Subventionierte Objekte, Genossenschaften
Einräumung eines Baurechts von 2'095 m2 a b GS 3029 an die Wohnbaugenossenschaft Küssnacht für gemeinnützigen und kostengünstigen Wohnungsbau
Bezirksrätlicher Sprecher:
Säckelmeister Hansheini Fischli
Säckelmeister Hansheini Fischli begrüsst die Anwesenden und führt aus:
Das Thema kostengünstiger Wohnraum in Küssnacht ist nicht neu. Der Bezirk hat sich bereits Ende der 80er Jahre mit dem genossenschaftlichen Wohnungsbau befasst. Seinerzeit wurde durch
eine Interessengruppe in Küssnacht die Wohnbaugenossenschaft Rigi gegründet. Der Bezirk beabsichtigte damals, der Genossenschaft bei der Chaspersmatte im Baurecht Land für die Erstellung von genossenschaftlichem Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Im 1994 wurde das Geschäft
an der Urne verworfen. Die Wohnbaugenossenschaft Rigi wurde in der Folge wieder aufgelöst.
Seit einiger Zeit wird aus Kreisen der Bevölkerung die Forderung an den Bezirksrat herangetragen,
selber oder durch Verhandlungen mit privaten Grundeigentümern kostengünstigen Wohnraum im
Bezirk bereitzustellen. In diesem Zusammenhang wurde auch eine Einzelinitiative von Sibylle Dahinden Reinhard eingereicht, welche den Bau von kostengünstigem Wohnraum forderte.
Es ist eine Tatsache, dass die Bodenpreise im Kanton Schwyz und vor allem in Küssnacht in den
letzten Jahren stark gestiegen sind. Die starke Nachfrage nach Wohnraum hat Auswirkungen auf
die Wohnbaukosten und die damit verbundenen Mietzinse. Das gestiegene Mietzinsniveau ist für
mittlere und untere Einkommensklassen zu einem Problem geworden. Wohl ist die Beschäftigungslage in Küssnacht nach wie vor gut, immer mehr Beschäftigte können sich aber das Wohnen
im Dorf nicht mehr leisten.
Vor diesem Hintergrund hat sich der Bezirksrat vertieft mit dem Thema kostengünstiger Wohnungsbau befasst. Es liegen nun verschiedene Varianten ausgearbeitet vor. Eine davon ist die
Zurverfügungstellung von bezirkseigenem Land. Nach wie vor sind die rund 2100 m2 Land auf der
Liegenschaft Kelmatt (oder eben Chaspersmatte) nicht bebaut und stehen für die Realisierung von
kostengünstigem Wohnraum zur Verfügung. Von privater Seite wurde angeregt, diese Fläche für
diesen Zweck zu verwenden, es wurde in diesem Zusammenhang erste Projektskizzen gemacht.
Inzwischen wurde am 2. November 2009 hier im Monséjour die neue "Wohnbaugenossenschaft
Küssnacht" gegründet. Die Gründungsversammlung war sehr gut besucht, was zeigt, dass das
Thema kostengünstiger Wohnraum breit abgestützt ist. Es wurden bereits Genossenschaftsanteile
von FR. 140'000.00 gezeichnet. An der Versammlung wurden auch die Statuten verabschiedet,
diese liegen an der Bezirksgemeinde auf.
Der Zweck ist in der Botschaft abgedruckt.
Mit der Gründung der Wohnbaugenossenschaft wurde die Grundlage geschaffen, Liegenschaften
zu erwerben oder Baurechtsverträge mit privaten Eigentümern, aber auch mit dem Bezirk Küssnacht abschliessen zu können.
Der Bezirksgemeinde wird heute Abend als erster Schritt zur Realisierung von kostengünstigem
Wohnraum die Einräumung eines Baurechts von 2095 m2 ab der Bezirksliegenschaft Kelmatt, GB
3029, an die Wohnbaugenossenschaft Küssnacht vorgelegt. Grundlage dazu bildet der gemeinsam
ausgearbeitete Baurechtsvertrag. Der Vertrag ist in der Botschaft ab S. 18 abgebildet.
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Bezirksgemeinde vom 14. Dezember 2009
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Die wesentlichen Punkte sind:
1. Der Baurechtsgeber (Bezirk) räumt der Baurechtsnehmerin (Genossenschaft) ein selbständiges
und dauerndes Baurecht ein. Das Baurecht ist als Grundstück in das GB aufzunehmen und hierfür
die neue GS Nr. 6061 eröffnet. Auf dem Baurecht dürfen nur Wohnbauten im Rahmen des gemeinnützigen bzw. kostengünstigen Wohnungsbaus gemäss Wohnraumförderungsgesetz (WFG)
errichtet werden. Die Baurechtsnehmerin ist verpflichtet, die Wohnungen zu günstigen Mietzinsen
nach Massgabe eines Vermieterreglements zu vermieten. Das Vermieterreglement liegt noch nicht
vor, wurde aber in den Grundzügen bereits durchdacht. In diesem Reglement sind vor allem Kriterien genau aufgeführt, nach denen kostengünstiger Wohnraum an Interessierte zu vergeben ist.
Das Vermieterreglement wird relativ detailliert und entsprechend transparent sein, damit klar ist,
nach welchen Kriterien kostengünstiger Wohnraum vermietet wird.
4. Das Baurecht dauert bis 31. Dezember 2109.
6. Ausnützungstransfer: Der Bezirk stellt der Baurechtsnehmerin weiter die in der Bauzone gelegene, vom Baurecht jedoch nicht erfasste Fläche von 693 m2 ab GS Nr. 3029 zur baulichen Ausnützung zur Verfügung. Der jeweilige Baurechtsinhaber verfügt somit über eine anrechenbare Fläche
von 2788 m2 mit einer maximalen BGF von 1951.6 m2 (W3/AZ 0.7).
7. Baurechtszins: Der jährliche Baurechtszins beträgt FR. 30'000.00. Der Baurechtszins berechnet
sich wie folgt: Als massgebenden Baurechtszins wird ein Marktpreis von FR. 1200.00 / m2 eingesetzt. Dieser Bodenwert wird im Umfang des Baurechts um 50 % und im Umfang des Ausnützungstransfers um 75 % reduziert, woraus sich folgender Landwert ergibt:
Baurechtsfläche
Baurechtliche Ausnützung
Basislandwert
2095 m2 à FR. 600
693 m2 à FR. 300
Fr.
Fr.
Fr.
1'257'000.00
207'900.00
1'464'900.00
Das Zinsniveau entspricht dem vom Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement (EVD) publizierten Referenzzinssatz für Hypotheken gemäss Art. 12a VO über die Miete und Pacht von Wohnund Geschäftsräumen (VMWG) von derzeit 3 %, reduziert um einen Drittel, somit 2 %.
Berechnung Baurechtszins: Fr. 1'464'900 x 2 % = Fr. 29'298.00
Baurechtszins gerundet: Fr. 30'000
Der Baurechtszins wird erstmals auf den 1.1.2030 und danach alle 20 Jahre der jeweiligen Marktlage angepasst.
Dies sind einige Eckdaten aus dem Baurechtsvertrag. Gibt es dazu Fragen?
Der Bezirksrat empfiehlt den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern, die Einräumung eines Baurechts mit der Wohnbaugenossenschaft Küssnacht zu genehmigen. Die Notwendigkeit, im Bezirk
Wohnraum mit tragbaren Mietzinsen zu schaffen, ist gegeben.
Statthalter Stefan Kaiser erwähnt, dass die Rechnungsprüfungskommission dem Geschäft zustimmt und eröffnet die Diskussion zum vorliegenden Geschäft.
Sepp Wyer, Bürgenstock, Küssnacht ergreift das Wort und zeigt grosses Verständnis für
die Initiative von Sibylle Dahinden Reinhard und das Vorgehen des Bezirksrats. Er findet
es korrekt und in Ordnung, dass man sich dem Thema "günstiger Wohnungsbau" annimmt. Trotzdem beantragt der Sprechende Ablehnung des Geschäfts mit folgender Begründung es
1.
2.
sei es reine Symptombekämpfung und
sei man sich offensichtlich über den Standort, der preisgegeben werden, nicht bewusst.
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Wolle man sich wirklich ernsthaft mit günstigem Wohnraum in Küssnacht befassen, dann
habe man im Rahmen der laufenden Zonenplanüberarbeitung eine riesige Chance. Der
Bezirksrat sei gefordert. Dann könne auch die neugegründete Wohnbaugenossenschaft in
Aktion treten. Zum Standort meint Wyer, dass er schon vor 15 Jahren beim Bezirk eine
Eingabe gemacht habe. Diese würde allerdings besser in das folgende Traktandum passen. Er wisse nicht, wie viele Personen im Saal über die Situation bewusst sind. Ab dem
vorgeschlagenen neuen Baurecht 6061 sei man in zwei Minuten in der Bahnhofstrasse, in
einer Minute im Coop, in rund einer Minute in der neuen Raiffeisenbank oder Schwyzer
Kantonalbank, in zwei Minuten auf der Post oder im Marcon. Die Fläche sei das FiletStück der Parzelle Kelmatt und dieses gäbe man nicht einfach preis, ohne sich damit
mindestens auseinander gesetzt zu haben, was an diesem Ort längerfristig möglich sei.
Er appelliert deshalb an eine Spur Weitsicht, dass eine so strategisch wichtige Parzelle
nicht einfach aus der Hand gegeben werden kann.
Armin Stutz, Gloriweid, Küssnacht, unterstützt den kostengünstigen Wohnungsbau im
Bezirk vollumfänglich. Er bezieht sich auf das Votum Wyer und meint, dass das genannte
Filet-Stück sehr nahe beim Dorfzentrum liegt. Er ist der Ansicht, dass in Küssnacht ein
weiteres Problem vorhanden ist, nämlich dasjenige von Alterswohnungen. Im Finanzplan
sei ein zweites Gebäude in Immensee geplant. Dies alleine sei aber nicht die Lösung.
Man solle alte Bäume nicht verpflanzen, eine alte Volkswahrheit. Stutz stellt die Frage, wo
im Bezirk, bzw. im Dorf Küssnacht zentrumsnah Alterswohnungen erstellt werden können,
wenn man das besagte Grundstück nicht dafür reserviere.
Die Diskussion ist erschöpft.
Statthalter Stefan Kaiser orientiert, dass der Bezirksrat an verschiedenen Fronten aktiv
sei, um gemeinnützigen und kostengünstigen Wohnraum zu schaffen. Darin eingebunden
ist auch die Bereitstellung von Alterswohnungen. Dies erfolgt im Rahmen der nun laufenden Zonenplanrevision. Ziel ist, überall dort, wo kostengünstiger Wohnungsbau ermöglicht
wird, eine Durchmischung von jung und alt zu ermöglichen.
Sepp Wyer, Bürgenstockhöchi 29, Küssnacht zieht, auf Hinweis von Statthalter Stefan
Kaiser, dass im Bezirk Küssnacht das Urnensystem gilt und daher der Bürger an der Urne
über die Vorlage entscheiden muss, seinen Antrag zurück.
Landschreiber Wolfgang Lüönd verliest den Antrag:
Der Bezirksgemeinde wird beantragt:
1. Einräumung eines Baurechts von 2'095 m2 ab GS 3029 an die Wohnbaugenossenschaft Küssnacht für gemeinnützigen und kostengünstigen Wohnungsbau.
2. Der Bezirksrat sei mit dem Vollzug zu beauftragen.
Das Geschäft wird an die Urnenabstimmung vom 7. März 2010 überwiesen.
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Traktandum 12
217
L2
L2.02
Liegenschaften und Grundstücke
Bau und Unterhalt, Erwerb, Verkauf
Gewährung eines Verpflichtungskredits für den Neubau des Parkhauses Monséjour in Küssnacht
Bezirksrätliche Sprecherin:
Bezirksrätin Carole Mayor
Bezirksrätin Carole Mayor heisst die Bezirksgemeindebesucher herzlich willkommen
und stellt das Geschäft Parkhaus Monséjour vor.
"Gedanken über die Realisierung eines Parkhauses auf dem Areal Monséjour sind nicht neu. Ursprünglich war dort ein Dorfzentrum geplant, das der Bezirk zusammen mit den beiden Kirchgemeinden verwirklichen wollte. Dieses Vorhaben wurde an der Urnenabstimmung vom April 1973
verworfen. Die Kirchgemeinde realisierte in der Folge das Pfarreizentrum Monséjour in eigener
Regie, das Haus wurde 1980 eingeweiht. Bald danach wurden Stimmen aus der Bevölkerung laut,
wie sich das angrenzende Grundstück (als Parkplatz genutzt) entwickeln sollte. Der Platz sei ein
geeigneter Ort für Freiluftveranstaltungen, Konzerte, Theater. Parkplätze fehlten im Ortszentrum,
eine Einstellhalle für öffentliche Parkplätze wäre hier am richtigen Ort (Zitat aus der Botschaft
1988). In der Folge nahmen der Bezirks- und Kirchenrat dieses Anliegen auf. In deren Auftrag wurde im Jahr 1984 eine Planungskommission ernannt, welche einen Projektwettbewerb für die Planung von Erweiterungsbauten des Pfarreizentrums Monséjour ausschrieb. Diese beinhaltete eine
Einstellhalle für öffentliche Parkplätze, einen Musikpavillon mit Umgebung, ein Tagesrestaurant
sowie Freizeitlokalitäten. Das Siegerprojekt wurde zur Weiterbearbeitung empfohlen. Im Jahr 1988
wurde ein Planungskredit für die Projektierung von Erweiterungsbauten des Pfarreizentrums Monséjour über Fr. 90‘000.- vom Stimmbürger des Bezirks sowie über Fr. 60‘000.- von der Kirchgemeindeversammlung angenommen. Eine zweite Planungskommission wurde mit der weiteren Bearbeitung beauftragt. Nebst der Planung prüfte diese die Zufahrtsmöglichkeiten zum Areal Monséjour im Einbahnverkehr mit Einfahrt über die Poststrasse und Ausfahrt über die Chlausjägergasse.
Im ersten Quartal 1989 beschloss der Bezirksrat überraschend andere Prioritäten, womit der Projektierungskredit hinfällig wurde. Die Kirchgemeinde bedauerte an ihrer Kirchgemeindeversammlung diesen Entscheid.
In den darauffolgenden Jahren wurden einige Parkplätze im Zentrum (unter anderem am Hauptplatz und im Unterdorf) aufgehoben. Im April 2006 reichen Ernst Marcon sel. und Heidi Hodel, damals Präsident bzw. Co-Präsidentin des Vereins Marktplatz, beim Bezirksrat eine Einzelinitiative
für die Schaffung einer zweiten Parkfläche auf dem Areal Monséjour ein. Die Einzelinitiative wurde
vom Bezirksrat als gültig erklärt. Der Bezirksrat ernannte eine „Arbeitsgruppe Parkraum“, welche
aus Bezirksräten und Mitglieder der Ortsplanungs- und Verkehrskommission OPVK zusammengesetzt wurde. Diese sollte die möglichen Standorte für Parkierungsanlagen im Bezirk prüfen und
Lösungsvorschläge vorbereiten. Die Standorte wurden definiert und nach verschieden Kriterien wie
Zentrumsnähe, Nähe zu den öffentlichen Bauten und zum ÖV, Entlastung des Zentrums vom Verkehr, verkehrstechnische Erschliessung, Kosten und Realisierungstermin bewertet. Am besten
schnitten die Zentrumsstandorte Monséjour und Oberdorf ab, gefolgt von den zentrumsnahen
Standorten Seebodenstrasse und Räbmatt. Aus diesen Evaluationen resultierte das Parkraumkonzept des Bezirksrats, welches im Frühling 2007 als Gegenvorschlag zur Einzelinitiative MarconHodel der Bezirksgemeinde unterbreitet wurde. Die Bezirksgemeinde beschloss, die Einzelinitiative
an die Urne zu verabschieden. Diese wurde im Juni 2007 deutlich angenommen. Der Bezirksrat
erhielt durch die Annahme der Einzelinitiative den Auftrag, ein Parkhaus auf dem Areal Monséjour
zu planen und dem Stimmbürger ein Bauprojekt vorzulegen.
Der Bezirksrat ernannte in der Folge eine Planungskommission, welche den Auftrag erhielt, das
Verfahren für die Planung eines Parkhauses auf dem Areal Monséjour zu prüfen und die weiteren
Schritte einzuleiten. Die Planungskommission setzte sich zusammen aus den beiden Initianten, je
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ein Mitglied der Ortsbild- und der Ortsplanungskommission, Anwohnervertreter sowie einen Zuständigen für die Finanzen. Die Namen der Kommissionsmitglieder sehen Sie auf der Leinwand.
Für die Vergabe von Bauprojekten und Planungen der öffentlichen Hand kamen die Interkantonale
Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen sowie die kantonale Verordnung zu dieser
Vereinbarung zur Anwendung. Zudem sollte die SIA-Ordnung 142 für Architektur-und Ingenieurwettbewerbe eingehalten werden.
Dem Bezirk standen folgende Verfahren zur Verfügung: Bei einem Gesamtleistungswettbewerb
reichen Totalunternehmer eine Fixpreisofferte ein. Der Bezirksrat entschied sich gegen dieses
Verfahren, weil einerseits in einem ersten Schritt Lösungsideen für die Gestaltung des Parkhauses
präsentiert werden sollen und andererseits bei einem Totalunternehmerwettbewerb das ortsansässige Gewerbe möglicherweise weniger gut berücksichtigt werden könnte. Der Bezirksrat beschloss,
einen zweistufigen Projektwettbewerb durchzuführen. Der Vollständigkeit halber sei zu erwähnen,
dass die zu vergebenden Arbeitsleistungen die festgelegten Summen für ein freihändiges Verfahren oder ein Einladungsverfahren deutlich überschritten. Bei einer geschätzten Bausumme um
Fr. 10 Mio. wurde sogar eine internationale Ausschreibung nötig.
Die Wettbewerbsjury wurde von der Planungskommission vorgeschlagen und vom Bezirksrat gewählt. Diese setzte sich zusammen aus zwei Sachpreisrichter, drei Fachpreisrichter, zwei Ersatzpreisrichter und
Sachverständige mit beratender Stimme. Neben einem externen Bauingenieur begleiteten die
sechs Mitglieder der Planungskommission als Sachverständige den Projektwettbewerb.
Der gewählte selektive oder zweistufige Projektwettbewerb wurde ordentlich ausgeschrieben.
22 Teams bewarben sich in einer Präqualifikation. Diese setzten sich gemäss Wettbewerbsprogramm aus je einem Architekten, einem Landschaftsarchitekten und einem Ingenieur zusammen.
In ihrer Bewerbung mussten die Teams unter Angaben von Referenzen aufzeigen, wieso sie für
die Planung einer unterirdischen Parkierungsanlage geeignet waren. Mehrere Architektur- und
Ingenieurbüros aus dem Bezirk, aber auch ausländische Teams machten am Wettbewerb mit.
Anhand der vordefinierten Bewertungskriterien wählte die Jury einstimmig 6 Teams für die Weiterbearbeitung aus. Leider schaffte es kein Küssnachter Büro in die zweite Phase des Wettbewerbs.
Der Entscheid der Jury wurde nicht angefochten. An einer anschliessenden Sitzung wurde dieser
Zustand zusammen mit den ortsansässigen Büros analysiert, mögliche Massnahmen für zukünftige
Wettbewerbe wurden angedacht und besprochen.
Die ausgewählten Teams erarbeiteten auf der Basis der Wettbewerbskriterien einen Projektvorschlag, welchen sie im Spätsommer 2008 beim Bezirk einreichten. Der Wettbewerb verlangte die
Planung einer unterirdischen Parkierungsanlage mit mindestens 150 Parkplätzen. Die Zufahrt zum
Parkhaus sollte im Einbahnverkehr über die Poststrasse erfolgen, die Ausfahrt ebenfalls im Einbahnverkehr über die Chlausjägergasse. Die entsprechenden Durchfahrtsrechte auf der Poststrasse hatte sich der Bezirk wie in der Einleitung erwähnt bereits in den achtziger Jahren nach dem
damaligen Projektwettbewerb gesichert.
Ende September 2008 bewertete die Jury die sechs eingereichten Projekte und erklärte einstimmig
das Projekt „Bon Séjour“ der Schäublin Architekten, IG Dr. Schwartz Consulting und Raderschall
Landschaftsarchitekten zum Sieger des zweistufigen Wettbewerbs. Das ausgewählte Projekt sah
162 Parkplätzen auf zwei Parkebenen vor, die Kosten beliefen sich auf rund Fr. 14.3 Mio.
Das Siegerprojekt überzeugte unter anderem durch seine gute Organisation, die freundliche und
einladende Ausstattung sowie die natürliche Belichtung und Belüftung. Auch dieser Entscheid der
Jury wurde nicht angefochten und erlangte Rechtskraft.
Der Bezirksrat beauftragte in der Folge das Team mit der Weiterbearbeitung des Projekts. Die
hohen Kosten von Fr. 88‘000.-- pro Parkplatz veranlassten den Bezirksrat, sich Gedanken über
andere Lösungen zu machen. Die Eigentümerschaft des Gebiets „Oberdorf“ unterbreitete dem
Bezirksrat nach Bekanntgabe des Wettbewerbssiegers ein Angebot für den Kauf von unterirdischen Parkierungsgeschossen in der Überbauung, welche nach Rechtskraft der Gesamtzonenplanrevision geplant und realisiert werden sollte. Der Bezirksrat verfolgte diese Möglichkeit und
prüfte die eingereichten Unterlagen anhand der Kriterien, welche im Wettbewerb angewendet wur-
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den. Weil einige wichtige Punkte noch nicht geregelt werden konnten, kam der Gegenvorschlag
zum Parkhaus Monséjour nicht zustande.
Der Bezirksrat beschloss, das Projekt „Bon Séjour“ hinsichtlich der Anzahl Parkplätze zu optimieren und das Parkhaus um eine oberirdische Parkebene zu erweitern. Die Schaffung einer dritten
Parkebene auf dem Monséjour sollte die Möglichkeit schaffen, den Seeplatz nach der Inbetriebnahme des Parkhauses vom Verkehr zu entlasten. In einem Nutzungsreglement könnte zum Beispiel festgelegt werden, ob die oberirdischen Parkplätze erst belegt werden dürfen, wenn die Untergeschosse besetzt sind. Eine andere Nutzung des Platzes ausserhalb dieser Zeiten (zum Beispiel für einen Wochenmarkt) wäre also jederzeit möglich.
Nach der Überarbeitung und der Erstellung einer dritten Parkebene im Erdgeschoss stehen neu
insgesamt 235 Parkplätze zur Verfügung, die Kosten belaufen sich trotz der vom Bezirksrat gewünschten Volumenerweiterung und der Schaffung der oberirdischen Parkplätze weiterhin auf Fr.
14.36 Mio. Dies entspricht einem Preis pro Parkplatz von rund Fr. 61‘000.-.
In der Kostenschätzung für das Projekt „Bon Séjour“ mit einer Kostengenauigkeit von +/- 15% sind
keine Reserven explizit ausgewiesen. Wegen der Unsicherheiten bezüglich des Baugrundes hat
der Bezirksrat beschlossen, die gesamte Reserve von 15% auf den Totalbetrag der Kostenschätzung aufzuschlagen. Der Verpflichtungskredit lautet also auf Fr. 16.5 Mio. inkl. der Reserve von
15%.
Die Investition von Fr. 16.5 Mio. wird mit ca. Fr. 460‘000.- durch die Spezialfinanzierung „Verpflichtung Parkplatzabgeltung“ teilfinanziert. Diese Spezialfinanzierung wird gespiesen, wenn ein Bauherr im Zusammenhang mit einer Baubewilligung Parkplätze erstellen muss, dies aber aufgrund
der Gegebenheiten nicht machen kann. Die Einnahmen dieser Spezialfinanzierung muss der Bezirk zwingend für die Schaffung von neuen Parkplätzen im Zentrum verwenden.
Die jährlichen Betriebs-und Unterhaltskosten des Parkhauses „Bon Séjour“ werden vom Bezirksrat
auf ca. Fr. 300‘000.- pro Jahr veranschlagt. Dies entspricht je einem Prozent des Baukredits für die
jährlichen Unterhalts- und einem Prozent für die jährlichen Betriebskosten. Demgegenüber stehen
Einnahmen aus den Parkierungsgebühren, welche durch den Bezirksrat auf Fr. 250‘000.-bis
500‘000.- pro Jahr geschätzt werden. Der Bezirksrat ist bei der Berechnung der Einnahmen davon
ausgegangen, dass jeder der 235 Parkplätze auf dem Monséjour im Schnitt zwischen 1,5 und 3
Stunden pro Tag besetzt sein wird. Dies bei einem Stundentarif von Fr. 2.- und einer 24 Stunden
Parkplatzbewirtschaftung.
Der Bezirksrat erachtet sowohl die Investitions- als auch die jährlichen Betriebs- und Unterhaltskosten für das Parkhaus als sehr hoch.
Der Bezirksrat ist der Ansicht, dass die Erschliessung zum Areal Monséjour trotz Einbahnverkehr
auf der Poststrasse und der Chlausjägergasse ungenügend ist. Heute verkehren auf der Bahnhofstrasse über 10‘000 Fahrzeuge pro Tag. Ein Parkhaus auf dem Monséjour würde an der Bahnhofstrasse ca. 1‘000 Fahren mehr pro Tag generieren. Erst mit der Inbetriebnahme der Südumfahrung wird die Bahnhofstrasse deutlich vom Verkehr entlastet.
In den letzten Jahren haben die Stimmbürger sinnvolle und notwendige Investitionen von über Fr.
30 Mio. angenommen. Es stehen noch unter anderem die Baukredite für den Werkhof sowie für die
Südumfahrung an. Zudem möchte der Bezirk Land erwerben, welcher für den günstigen Wohnungsbau zur Verfügung gestellt werden soll. Die Annahme des Baukredits für das Parkhaus Monséjour würde den Aufwandüberschuss der Bezirksrechnung in den nächsten Jahren überproportional steigen lassen und so die finanziellen Möglichkeiten für die Zukunft einschränken.
Der Bezirksrat hat ein Arbeitspapier „Parkierung in den Zentren von Küssnacht“ ausgearbeitet,
welches zu Zeit von der Ortsplanungs- und Verkehrskommission OPVK beraten wird. Dieses sieht
unabhängig von der Realisierung des Parkhauses Monséjour folgende Massnahmen zur Parkierung im Bezirk Küssnacht vor:
1. Durch die Einteilung der Zentren in Zonen und eine Erhöhung der Tarife soll eine Lenkung
über die Parkplatzgebühren erfolgen. Allerdings ist es angedacht, zur Attraktivitätssteigerung
des Einkaufsorts Küssnacht die erste halbe Stunde gebührenfrei zu lassen
2. Die Parkplätze im Zentrum sollen vor allem für Kurzzeitparkierer zur Verfügung stehen, welche
dafür eine höhere Gebühr in Kauf nehmen
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3. Ein Parkleitsystem „light“ soll den Suchverkehr vor allem zum Seeplatz und zum Monséjour
reduzieren
4. Die Einführung einer 24 Stunden Parkplatzbewirtschaftung oder Nachtparkgebühr soll geprüft
werden
5. Auf der Lindenhofwiese und der Chaspersmatte sollen Parkplätze bei Bedarf sowie Parkplätze
für Arbeitszeit- oder Langzeitparkierer geschaffen werden
6. Eine „Spezialfinanzierung Parkierungsanlagen“ soll geprüft werden. Damit sollen alle Einnahmen aus der Parkplatzbewirtschaftung im Bezirk in eine Spezialfinanzierung fliessen und für
den Bau und Unterhalt von neuen Parkplätzen im Zentrum verwendet werden.
7. Die Gratis-Abgabe von Parkkarten an die Bezirksangestellten und dem Bezirksrat soll erneut
geprüft werden.
Aus den dargelegten Gründen ersucht der Bezirksrat die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, den
Verpflichtungskredit über Fr. 16,5 Mio., davon Fr. 459'230.90 zu Lasten der Spezialfinanzierung
Verpflichtung Parkplatzabgeltung für den Neubau des Parkhauses Monséjour in Küssnacht (drei
Parkebenen mit total 235 Parkplätzen) abzulehnen. Die Erstellung eines Parkhauses an diesem
Standort ist mit hohen Kosten verbunden. Der Bezirksrat ist der Ansicht, dass bei diesem Geschäft
Aufwand und Ertrag in keinem Verhältnis zueinander stehen. Zudem ist die Erschliessung des
Standortes nicht optimal.
Ich bin kürzlich gefragt worden, ob der Bezirksrat der Meinung sei, das Siegerprojekt sei ein
schlechtes Projekt. Dies trifft nicht zu. Der Bezirksrat hat die Wahl der Wettbewerbsjury mittels
Bezirksratsbeschluss bestätigt und in der Folge die Weiterbearbeitung des Projekts beschlossen.
Er steht nach wie vor hinter dem gewählten Vorgehen und dessen Ausgang.
Auch ist die Frage an mich getragen worden, wie die Ablehnungsempfehlung des Bezirksrats zu
verstehen sei. Der Bezirksrat wünscht ausdrücklich keine Rückweisung des Geschäfts, sondern
empfiehlt eine Ablehnung an der Urne. Er ist der Ansicht, dass das Stimmvolk über die Vorlage
entscheiden muss. Genau so, wie sich das Stimmvolk im Juni 2007 zur Einzelinitiative äussern
konnte.
Die Rechnungsprüfungskommission hat die Vorlage auf rechtliche, formelle und materielle Richtigkeit geprüft. Auf Grund der Prüfungsergebnisse hält sie fest, dass das Projekt trotz ungenügender
Rentabilität finanzierbar ist. Die Rechnungsprüfungskommission beantragt demnach, dem Verpflichtungskredit zuzustimmen.
Der Bezirksrat ersucht die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger aus den dargelegten Gründen, den
Verpflichtungskredit über Fr. 16,5 Mio. für den Neubau des Parkhauses Monséjour (drei Parkebenen mit total 235 Parkplätzen) abzulehnen."
Statthalter Stefan Kaiser führt in Ergänzung zur Vorstellung folgendes aus:
"Wie Sie ja nun gehört und in der Botschaft gesehen haben, ersucht der Bezirksrat die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger aus den dargelegten Gründen, den Verpflichtungskredit abzulehnen.
Andererseits beantragt die Rechnungsprüfungskommission, dem Verpflichtungskredit zuzustimmen, weil sie festhält, dass das Projekt trotz ungenügender Rentabilität finanzierbar ist.
Nach Vorliegen der Botschaft, dem Vorlegen des Projektes respektive dem Bekanntwerden der
Abstimmungsempfehlungen des Bezirksrates ist im Dorf sehr viel diskutiert und kritisiert worden –
wie es ja auch sein soll in einer gelebten Demokratie.
Wir haben darum auch ausführlich informiert, in den Medien, in den Parteien, an der InfoVeranstaltungen – um die Sachlichkeit in den Vordergrund zu stellen und die Emotionen etwas
zurückzunehmen.
Trotzdem haben sich uns unter anderem folgende Fragen gestellt, die haben wir auch beim
Rechtsdienst abklären lassen, und die wir auch im Bezirksrat diskutiert haben:
- Inwieweit sind Abänderungsanträge zur Vorlage des zulässig?
- Sind Rückweisungsanträge unter Vorstellung von anderen Modellen zulässig?
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Auf Grund der Antworten des Rechtsdienstes und der Diskussionen im Bezirksrat erläutere ich
Ihnen im Folgenden, wie mit der Vorlage nun umgegangen werden kann.
Wir kennen im Bezirk Küssnacht das Urnensystem. Das heisst, alle Sachgeschäfte werden an der
Bezirksgemeindeversammlung nur beraten, müssen aber an die Urne, damit alle Stimmbürger –
nicht nur die hier Anwesenden – zum Geschäft ja oder nein sagen können. Im einfachsten Fall wird
das Sachgeschäft hier an der Bezirksgemeindeversammlung beraten, und wenn die Diskussion
erschöpft ist, ohne dass ein bestimmter Antrag gestellt wird, gilt das Geschäft als an die Urne
überwiesen.
Sachgeschäfte können von der Bezirksgemeindeversammlung aber sehr wohl mittels Anträgen
zurückgewiesen, verschoben oder abgeändert werden – dies muss aber entsprechend fundiert
begründet sein und ist im Falle von Abänderungen nur in einem gewissen Masse möglich. Also
Rückweisungsanträge, Verschiebungsanträge oder Abänderungsanträge, die eigentlich verkappte
Ablehnungsanträge sind, können nicht angenommen werden – weil Annahme oder Ablehnung an
der Urne, von allen Stimmbürgern, passieren muss.
Was sind also mögliche Rückweisungsanträge? Dies könnte zum Beispiel sein, wenn das Projekt
nicht dem Zweck entspricht, den der Stimmbürger mit Annahme der Initiative beauftragt hat. Oder
nicht dem Ausmass entspricht, das der Souverän verlangt hat.
Was sind mögliche Verschiebungsanträge? Dies könnte sein, wenn irgendwas noch nicht genügend abgeklärt wäre. Oder wenn ein Entscheid z.B. Unterstützungsbeiträge von Bund oder Kanton
noch nicht vorliegen würde.
Was sind mögliche Abänderungen? Dies könnte sein, wenn Details aus dem Projekt – die aber klar
abgrenzbar und quantifizierbar wären, d.h. man wüsste, was es genau umfasst, was es kostet oder
weniger kostet – geändert werden sollten, die das Projekt als Ganzes nicht in der Funktion in Frage
stellten.
Ich werde nun versuchen, gemäss diesen Erläuterungen die Diskussion nach bestem Wissen und
Gewissen zu führen. Es muss ihnen bewusst sein, dass über die Zulässigkeit der Anträge allein
der Versammlungsleiter zu entscheiden hat – wobei ich mir vorbehalte, mich bei Unsicherheit kurz
beraten zu lassen. Auch gebe ich Ihnen gemäss GOG § 21 bekannt, dass ich das Wort entziehen
werde, wenn sich jemand nicht an den Verhandlungsgegenstand hält, oder in unanständiger, langatmiger, verletzender oder wahrheitswidriger Weise spricht.
Sie sollen auch wissen, dass Sie gegen Entscheide von meiner Seite beim Verwaltungsgericht
Beschwerde erheben können.
Ich hoffe, mit diesen Erklärungen die Basis für eine angeregte, interessante und faire Diskussion
gelegt zu haben."
Statthalter Stefan Kaiser eröffnet nach der kurzen Erläuterung die Beratung zum vorgestellten Geschäft und erklärt, dass allfällige Anträge gesammelt werden und am Schluss
der Diskussion zur Beurteilung und Abstimmung gelangen.
Beat Ehrler, Lehmgrube 3, Küssnacht, eröffnet die Beratung und weist darauf hin, dass
das Monséjour-Parkhaus für Fr. 8.5 Mio. vom Bezirksrat an erster Stelle der Prioritätsliste
geführt wurde. Jetzt wolle der Bezirksrat das neue Projekt beerdigen. Diese Aussage sei
nicht von ihm, sonder er sei aus der Zeitung. Der Bürger sei für die Umsetzung der Initiative Marcon-Hodel, denn ein vitales Küssnacht benötige genau diese Parkplätze - zur
Stärkung des Marktplatzes Küssnacht. Nur so könne die Abwanderung der Konsumenten
in die nahe gelegenen Shoppingcenter verhindert werden. Auch die öffentliche Hand benötige die Parkplätze, sei es für das Vereinsleben oder den erwarteten Bevölkerungszuwachs durch die Zonenplanrevision.
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Der Standort sei vom Stimmbürger mit einer Mehrheit von 74 % angenommen worden.
Mit der heutigen Botschaft werde versucht, den Standort plötzlich in Frage zu stellen. Er
weise ferner darauf hin, dass der Bezirksrat, aber auch er als Kantonsrat, dem Volk zu
dienen habe. Dies vergesse man manchmal, wenn man in der Politik stehe. Er sei von
verschiedenen Küssnachtern angegangen worden und verstehe seinen Auftrag, einen
alternativen Weg zum überteuerten Fr. 16.5 Mio. Projekt näher zu bringen.
Wie einleitend erwähnt, habe der Bezirksrat in der Rechnung den Standort Monséjour als
erste Priorität bezeichnet. Dem Bürger sind Kosten für ein zweigeschossiges Parkhaus
mit 170 unterirdischen Einstellplätzen von Fr. 8.5 Mio. in Aussicht gestellt worden. Er
glaube davon ausgehen zu können, dass die Angaben damals mit dem nötigen Fachverstand und anhand von fundierten Grundlagen erstellt wurden. Und heute? Jetzt benötige
man für 162 unterirdische Einstellplätze Fr. 16,5 Mio. Also doppelt so viel, auf die Parkplätze berechnet (Red. LS: falsch, es sind 235 Parkplätze). Und weiter finde jetzt der Bezirksrat den Standort Monséjour als falsch. Ehrler verwies auf den Voranschlag Seite 27.
Plötzlich werde nun das Projekt vergoldet um die Finanzierung in Frage zu stellen. Zudem
verstecke sich der Bezirksrat hinter dem Stimmbürger, der rund Fr. 30 Mio. an Ausgaben
bewilligt habe und erwartet werde auch noch ein hoher Verpflichtungskredit für die Südumfahrung. Beträge anderer Projekte seien noch nicht einmal erwähnt. Ist es jetzt die
Schuld der Stimmbürger, die sich genau an die damaligen Empfehlungen des Bezirksrates abgestützt haben? Ehrler glaubt kaum. Er stellt deshalb die Frage: was bewegt eine
Behörde, eingereichte Kalkulationen in einem Wettbewerb preislich dermassen aufzublasen um im gleichen Atemzug festzustellen, dass das Parkhaus nicht mehr finanzierbar ist.
Von den exorbitanten Unterhalts- und Betriebskosten von über Fr. 300'000.-- für ein Parkhaus, ohne Abschreibung, gar nicht zu sprechen. Ehrler versuchte, dies auf ein Mehrfamilienhaus umzurechnen. Mit diesen Kosten ist günstiges Wohnen nicht mehr realisierbar.
Aber es handle sich um ein Parkhaus, es sei denn, man wolle "Auto-Schlafen" machen.
Ihm sei die Luft weggeblieben und zitiert Bezirksrätin Carole Mayor: … sind die Kosten
nicht optimal. Das sei gerade noch human ausgedrückt. Wer hat das Projekt überhaupt
ausgewählt? Anhand einer Folie, die er lediglich mit der Mittelung der Honorare ergänzt
habe, zeigt er die Differenz auf, die von Fr. 269'000.-- bis Fr. 2.3 Mio. reicht, gemittelt Fr.
1.25 Mio. Es sei jemandem nichts Besseres eingefallen, als einfach alle Honorare auf Fr.
2 Mio. heraufzusetzen. Ehrler fragt, ob dies den Bezirksgemeindeteilnehmern auch schon
passiert sei, man habe eine Offerte eingereicht und dann sei diese nach dem Motto: "man
könne noch mehr Zahlen" angehoben worden. Ehrler vermute, dass dies offensichtlich so
gehandhabt wurde um das teuerste Projekt dem Günstigsten anzunähern. Anhand der
Folie zeigt Ehrler die Summen der sechs Projekte, welches die Besten sind. Man müsse
also davon ausgehen, dass die Leute etwas studiert hätten. Ehrler verweist auf die Positionen und meint, dass es jetzt keine Umgebung von Fr. 570'000.-- brauche, es werden ja
Parkplätze auf dem Parkhaus realisiert. Bäume haben inzwischen keinen Platz mehr. Er
kommt zum Schluss, dass der Bezirksrat das Projekt absichtlich verteuert hat um eine
Ablehnung zu erreichen. Der Bezirksrat habe dies auch so in der Presse dokumentiert,
wenn man zwischen den Zeilen liest. Aus dem Freier Schweizer konnte auch entnommen
werden, dass es sehr wohl eine bessere und optisch schönere Alternative - und das alles
zu einem vernünftigen Preis - gäbe. Er habe vor, hinter dieses Alternativ-Projekt zu stehen. Ferner habe er dieses auch von einem externen Ingenieur prüfen lassen. Es sei
machbar. Zudem habe er keinen Bezug zum Ingenieur, der das Projekt geplant hat, es sei
auch nichts Parteiisches, der Ingenieur sei in einer anderen Partei - dies zur Klarstellung.
Das Projekt Seebühne sei für Fr. 9.5 Mio. und 200 Plätzen erstens erheblich günstiger
und zweitens fachtechnisch einiges besser durchdacht als das für teures Geld vorgelegte
Projekt "Bon Séjour 2". Auf die Bezeichnung 2 werde er später zurückkommen. Das bezirksrätliche Vorgehen habe bis heute über Fr. 300'000.-- Leerlauf-Projektierungskosten
verschlungen. Ehrler bezieht sich auf das vorgestellte Projekt Seebühne. Das Projekt weise direkt von oben her einen Begegnungsplatz, also eine Begegnungszone für Vereine,
kulturelle Anlässe auf. Dies sei ursprünglich bei der Bewertung eine wichtige Bedingung
gewesen. Heute sei im Projekt "Bon Séjour 2" von dieser Auflage gar nichts mehr, aber
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wirklich gar nichts mehr vorhanden. Die Kupfergasse werde im neuen Projekt Seebühne
nicht tangiert und verbleibe als Verbindungsweg. Zudem müsse die Kanalisation verlegt
werden, was über Fr. 250'000.-- kosten werden. Im Vorschlag sind diese Kosten in der
Spezialfinanzierung Abwasser nicht ausgewiesen. Das Projekt Seebühne weist eine
Fahrbahnbreite von 6.5 m auf, welches das Einparkieren erheblich vereinfacht. Zum Vergleich: Das Siegerprojet hatte ursprünglich eine Fahrbahnbreite von 4 m und musste
nachträglich auf 5 m korrigiert werden. Dafür seien die Planer auch sehr gut honoriert
worden. Das Projekt Seebühne habe einen direkten unterirdischen Zugang zum Monséjour. Einen Lift brauche es nicht. Mit den rund Fr. 7 Mio. Einsparungen könne man aber
zusätzlich einen Lift einbauen und vergolden. Der direkte raffinierte Zugang erlaube auch
eine behindertengerechte direkte Erschliessung. Die hochgelobten Lichteinlässe von oben
hätten durch die Umgestaltung des Projekts den grossen Nachteil, dass durch den vorgesehenen Gitterrost Dreck und Regenwasser von oben ins Parkhaus tropft. Im Winter hätten die Lüftungskanäle keine Funktion, es sei denn, man räume den Schnee weg. Durch
den Dreck stimmt der Luftdurchlass nicht mehr. Das Projekt Seebühne überzeuge. Das
Vorgehen des Bezirksrats habe in der Sache das Ziel der Initiative Marcon-Hodel klar
verfehlt. Das Projekt, wie vorgeschlagen, sei viel zu teuer. Ehrler unterbreite deshalb dem
Bezirksrat einen klaren Rückweisungsantrag, welcher keinen versteckten Ablehnungsantrag beinhalte. Dies wäre nicht zulässig. Es werde am gleichen Standort - entgegen dem
Bezirksrat - festgehalten und er sich für eine umgehende, mehrheitsfähige und somit risikolose Umsetzung an der Urne einsetzt. Mit der Rückweisung erteile die Bezirksgemeinde
dem Bezirksrat den Auftrag, die vorliegende Vorlage so abzuspecken, dass die guten
Vorgaben des Projekts Seebühne einfliessen können und somit ein kostenverträgliches
Parkhaus - in Erstellung und Unterhalt - im Umfang von Fr. 9.5 Mio. oder Fr. 10 Mio.
schnellstmöglich realisiert werden könne.
Ehrler bezieht sich auf die Ausführungen von Dr. Patrick Schönbächler, der sich in einem
Aufsatz über das Verfahren der Gemeindeversammlung im Kanton Schwyz ausgelassen
hat. Es könne, so Ehrler, ein Rückweisungsantrag aus formellen oder materiellen Gründen gestellt werden. Materielle Gründe können vor allem darin liegen, dass eine andere
Gestaltung oder eine weniger aufwendige Lösung beantragt werde. Genau das wolle er.
Er müsse nun den Antrag vorlesen bevor er ihn beim Bezirksrat deponiere.
Der Antrag im Wortlaut:
Wir stellen den Antrag, das Traktandum 12 zurückzuweisen, mit dem Auftrag, die Gestaltung so abzuändern, dass eine weniger aufwändige Lösung daraus resultiert. Es steht
dem Bezirksrat frei, das Projekt Bon Séjour oder Monséjour nachzuarbeiten, oder einen
neuen Gegenvorschlag im Sinne des Projekts Seebühne auszuarbeiten. Um eine Verschleppung zu verhindern, schlagen wir vor, das überarbeitete oder neue Projekt in der
Rechnung Botschaft 2009 aufzunehmen und an der nächstfolgenden Bezirksgemeinde
12. April 2010 zu traktandieren, damit die Abstimmung noch am 13. Juni 2010 zu den
Stimmbürgern stattfinden kann.
Mit diesem Vorgehen ermöglichen wir dem Stimmbürger und auch dem Bezirksrat eine
tragbare und finanzierbare Lösung ohne das Risiko einzugehen, vor einem katastrophalen
Scherbenhaufen zu stehen.
Ehrler befürchtet, dass man an der Urne den Verpflichtungskredit von Fr. 16,5 Mio. nicht
durchbringen werde. Dann habe man einen richtigen Scherbenhaufen. Dann kämen die
Argumentationen des Bezirksrats ganz anders daher. Der Bezirksrat sehe dann, dass der
Bürger den Standort gar nicht mehr wolle. Der Bürger wolle den Standort schon, aber das
Projekt müsse auch finanzierbar sein. Mit diesem Schritt würden lediglich 3 Monate verloren gehen. Jeden Tag könne man aber während diesen drei Monaten Fr. 75'000.-- sparen
oder einnehmen, also insgesamt Fr. 3 Mio. Ferner würden die Kunden des Marktplatzes
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während dieser Zeit noch günstiger parkieren können. Ihm sei klar, dass der Bezirksrat
handeln müsse. Das soll er auch, er stehe schliesslich im Dienste aller. Ehrler vertraut auf
die Unterstützung der Küssnacht für ein attraktives Küssnacht, in der Hoffnung, dass sich
alle mit den Initianten über ein Parkhaus Monséjour freuen können.
Petra Gössi, Hofstrasse 3, Küssnacht, meldet sich zu Wort. Sie stimme dem Ansinnen
von Beat Ehrler grundsätzlich zu. Es sei aber nach ihrem Dafürhalten nicht möglich, das
Projekt im Juli 2010 in der gemässigten Form dem Stimmvolk vorzulegen. Dies müsse
man einfach bedenken. Die Erarbeitung und Prüfung des vorliegenden Projekts habe zwei
Jahre gedauert. Das erwähnte und zitierte Projekt (Seebühne) sei noch nicht geprüft. Es
habe z.B. keinen Lift eingebaut und es seien keine Fluchtwege vorhanden. Was hier im
Vorfeld nun bereits alles diskutiert wurde, kann man nicht beurteilen, wenn man kein Ingenieur ist. Wieso bringt man bei dieser Vorgabe, welche der Bezirksrat vorlegt, keine
Anträge? Man könne auch da auf einen Lift verzichten. Man könne auch da darauf verzichten, dass die Wände so schön weiss gestrichen und hell sind. Man könne auch da
darauf verzichten, dass die Wände aus Glas sind und das Licht einfallen lassen. Man
könne die Wände aus Beton erstellen. Dies wären alles kostensenkende Massnahmen.
Dann spreche man zumindest über ein Projekt, welches demnächst vom Volk beurteilt
werden könne. Man könne ganz klar die Zustimmung hören. Es sei wichtig für Küssnacht,
dass das Parkhaus jetzt gebracht wird, denn man wolle endlich mal Nägel mit Köpfen
machen und einen Nagel einschlagen. Auch Petra Gössi zeigte sich, als sie das erste Mal
vom Projekt Kenntnis erhalten hat, sehr überrascht. Das Parkhaus sei auf den ersten
Blick teuer. Der Auftrag vom Volk sei nach der Abstimmung klar gewesen. Der Auftrag
war, ein Parkhaus zu projektieren und der Kostenrahmen wurde auf ca. Fr. 9 Mio. geschätzt. Bei näherer Betrachtung musste Petra Gössi aber feststellen, dass das Projekt
wirklich gut sei. Es sei benutzerfreundlich, hell und habe eine praktische Erschliessung in
die Bahnhofstrasse. Es bringe den Küssnachtern einen klaren Mehrwert und bringe auch
die dringend benötigten Parkplätze ins Dorf. Entlang des Sees stehen ein Altersheim, eine
grosse Turnhalle, ein Schulhaus, eine Kirche, das Monséjour, die Quaianlagen und in
unmittelbarer Nähe viele Geschäfte, die auch Arbeitsplätze ins Dorf bringen. Um die genannten Anlagen auch besuchen zu können sind die Parkierungsmöglichkeiten notwendig. Heute habe man kaum Parkplätze im Dorf. Ferner wurden, wie gehört, im Dorf auch
Parkplätze abgebaut. Es herrsche schon heute ein reger Suchverkehr im Dorf. Gössi stellt
zudem die genannten Mehrfahrten in Frage. Wenn man ein Dorf mit guter Lebensqualität
will, müsse man heute in die notwendige Infrastruktur investieren. Mit der Zustimmung
zum Projekt habe man endlich einen Nagel "ins Dorf" geschlagen und es gehe endlich
etwas vorwärts. Werde das Projekt bachab geschickt, dann habe man in den nächsten 5
Jahren einfach wieder nichts. Hier an der Bezirksgemeinde könne man über Abänderungsanträge diskutieren, wo und wie die Kosten gekürzt werden können. Gössi ersucht
die Versammlung, die Möglichkeit wahrzunehmen, aber das Projekt nicht bachab zu schicken. Etwas, was sehr beeindruckt habe sei der Vergleich der Kosten pro Parkplatz mit
anderen Parkhäusern. Ein Parkplatz koste bei der Vorlage, je nach Höhe der Reserve,
zwischen Fr. 61'000.-- und Fr. 70'000.--. Ein Parkplatz im Parkhaus Casino Luzern koste
z.B. zwischen Fr. 80'000.-- und Fr. 90'000.--. Man kann also in Küssnacht nicht von einer
Luxusbaute sprechen, sondern es sind die normalen Kosten, die bei der Erstellung eines
Parkhauses in vergleichbarer Lage anfallen. Zum Standort Monséjour wurde durch den
Stimmbürger bereits vor 2 Jahren mit über 74 % Zustimmung JA gesagt. Der Vergleich
mit anderen Projekten zeigt aber, dass es in einem Punkt völlig aus der Reihe tanzt. Bis
heute wurde noch nie über eine Sachvorlage mit 15 % Reserve abgestimmt. Beim Flachdach Seematt 2 waren es 5 %, bei der Vorlage Strandbad Küssnacht, die auch Fr. 5 Mio.
kostet, waren es ebenfalls 5 %. Bei der Vorlage Bahnhof war gar keine Reserve eingerechnet.
Petra Gössi stellt deshalb folgenden Antrag:
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Die Position 6 "Reserve, Unvorhergesehenes (15 %) sei von Fr. 2'140'000.-- auf
Fr. 590'000.-- zu kürzen. Dies entspricht einer Reserve von ca. 4 %.
Die Vorlage lautet demnach wie folgt:
Gewährung eines Verpflichtungskredites von Fr. 14'950'000.--, davon Fr. 459'230.90 zu
Lasten der Spezialfinanzierung "Verpflichtung Parkplatzabgeltung" (plus allfällige Teuerung nach § 17 der VVO zum Gesetz über den Finanzhaushalt der Bezirke und Gemeinden) für den Neubau des Parkhauses Monséjour in Küssnacht.
Petra Gössi fährt fort und erläutert, dass der Bezirksrat der Meinung sei, es handle sich
um schwierigen Baugrund. Die Erfahrung zeige aber, dass die öffentliche Hand ein Kreditrahmen in der Regel ausschöpft, selbst dann, wenn es nicht unbedingt notwendig sei. Mit
der Kürzung der Reserven werde ein Zeichen gesetzt, dass mit dem Kredit sorgfältig umgegangen und kostenbewusst gebaut werden muss. Im Projekt habe es noch genügend
Reserve, um auch gewisse Schwankungen abzufedern, ohne in einen Nachkredit hinein
zu laufen. Es sei auch nicht ersichtlich, weshalb man in einem Projekt, welches dem Bezirksrat nicht sehr angenehm ist, auf eine maximale Reserve gehe und diese auf den Kredit hinzufügt. Es sei aber noch ein weiterer wichtiger Punkt zu beachten. Das Projekt sei
in der Planung durch Profis sehr weit fortgeschritten. Deshalb könne man auch davon
ausgehen, dass man keine Reserve von 15 % brauche. Gössi ersucht, auch im Namen
der Organisation Marktplatz Küssnacht, dem Antrag zuzustimmen. Wichtig sei aber, der
Sachvorlage an der Urne zuzustimmen. Diese sinnvolle Investition trage auch zu einem
lebenswerten Dorf bei.
Paolo Härtner, Präsident der CVP Küssnacht, ergreift das Wort und weist bereits eingangs darauf hin, dass er keinen Antrag stellen und sich deshalb kürzer fassen werde als
seine Vorredner. Er erläutert die Vorgehensweise der CVP bei der ablehnenden Parolenfassung. Die CVP ist ganz klar der Meinung, dass Parkraum benötigt wird. 74 % der
Stimmenden hat auch bestätigt, dass im Monséjour ein Parkhaus erstellt werden soll. Die
Parolenfassung erfolgte anlässlich der Parteiversammlung vom 30. November 2009, also
bereits am Anfang der sich abzeichnenden Diskussionen. An der Parteiversammlung
wurde eingehend Pro und Contra beleuchtet. Der Hauptpunkt der Ablehnung waren die
enormen Kosten des Projekts Bon Séjour mit Fr. 16.5 Mio. Dies sei einfach zu teuer. Es
gäbe sicher Alternativen. Die CVP sei nicht einfach eine Partei, die Nein sage sondern
auch Vorschläge einbringe. Im Moment sei es allerdings schwierig, Vorschläge zu bringen. Es werde sich zeigen, was raus komme. Die CVP will ein Raster für die Realisierung
von Parkhäusern oder Parkräumen im Zentrum von Küssnacht ausarbeiten.
Hans Gössi, Oberdorf 25, Küssnacht, erläutert, dass er der Verursacher dieses Alternativ-Projektes sei. Als er die Botschaft erhielt, habe er gesagt, "Nein, da muss ich etwas
machen". Gössi ersucht, die Folie 1 zu zeigen. Man fährt auf das Parkhaus und: "nichts
als Lichtschächte, mit Gitter". Wenn es regnet, er sei zufällig Spengler, regne es in die
unteren Stockwerke. Es nehme ihn Wunder, wie das Ablaufproblem gelöst werde. Wenn
man unten aussteige, werde man bei einem Gewitter nass. Und ein solches Projekt stehe
im ersten Rang. Was wurde da überlegt? Früher sei das Projekt anders gewesen. Man
habe nur auf den zwei unteren Parkebenen parkiert. Die Schächte hätten damals ein
Dächlein gehabt. So hätte es auch funktioniert. Jetzt werde über ein Projekt abgestimmt,
welches im Prinzip nur Löcher habe. Will man in einem Parkhaus parkieren, in welchem
man nass wird. Es geht noch ein Stockwerk tiefer. Über ein solches Parkhaus müsse er
nicht mehr diskutieren. Dies sei der erste Grund gewesen. Der zweite Grund seien die
hohen Kosten von Fr. 16,5 Mio. Diese hätten in "vom Stuhl" gehoben - für eine viereckige
Betonkiste. Es sei nichts anderes - eine viereckige Betonkiste, die im Boden versenkt ist.
Für so etwas brauche es einen Schönheitswettbewerb. Für ihn sei es ein reiner Zweckbau, man müsse ihn nutzen können und nichts anders. Diese beiden Faktoren hätten
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Gössi bewegt, mit Fachleuten zu sprechen, die den Untergrund kennen und nicht 15 %
Reserve brauchen. Er habe mit den Ingenieurbüros HSK (Küssnacht) und Baumberger
(BSP Küssnacht) und noch bei weiteren Fachleuten gesprochen. Es hätten alle bestätigt,
dass man ein Parkhaus für Fr. 8.5 bis 9.5 Mio. bauen könne. Das sei Tatsache. Urs
Baumberger habe sich, ohne einen Franken aufzuwenden, bereit erklärt, ein Projekt auszuarbeiten. Gössi habe das Projekt geprüft und er sei begeistert. Es sein ein Parkhaus, in
welchem man parkieren könne und welches Fr. 9.5 Mio. kostet. Noch eine Überlegung an
das Gewerbe, welches das Parkhaus wolle. 25 - 30 % der Stimmberechtigten stimmen
sowieso nein, sind also aus Prinzip gegen das Parkhaus. Gössi behauptet, wenn man ein
Parkhaus, welches Fr. 16 Mio. kostet, zur Abstimmung bringe, dann werde dieses aus
Kostengründen abgelehnt.
Der Bezirksrat sei ein gutes Beispiel dafür. Er lasse ein Projekt ausarbeiten und lehne es
dann im Voraus ab. Gössi "komme nicht mehr nach". Er äussert sich noch zum Vorgehen
der Abänderungs- und Rückweisungsanträge. Gössi hat sich in Schwyz, wie er sich äussert, beim Chef des Justizdepartements informiert. Er habe mit (LS: Prof.) Dr. Mächler
persönlich gesprochen und ihm die Sache erklärt, dass ein Projekt vorliege, mit welchem
er, Gössi, sich nicht einverstanden erklären könne. Mächler habe ihm bestätigt, dass er
einen Abänderungsantrag stellen könne. Heute um 6 Uhr habe er ein Fax von Schwyz
erhalten, welcher sich schon wieder anders ausspreche. Wahrscheinlich hätten die Juristen miteinander gesprochen. Aufgrund der damaligen Anfrage habe Urs Baumberger begonnen, das Projekt auszuarbeiten, wohlverstanden gratis. Baumberger habe viele Stunden aufgewendet. Hätte die heutige Auskunft vorgelegen, hätte er Baumberger nicht arbeiten lassen. Gössi ist der Meinung, dass sein Antrag kein verkappter Antrag ist, um das
Projekt abzulehnen. Gössi will ein Projekt, will das Parkhaus. Er stehe 200 % dahinter. Er
meint, dass es verfehlt ist eine Botschaft zu machen, die im Voraus schon abgelehnt werde. Damit alle Anwesenden wissen um was es geht, beantragt Gössi, dass Urs Baumberger sein Projekt hier vorstellen kann. Es seien sicher nicht alle Anwesenden an der Orientierungsversammlung gewesen. Er komme nach der Vorstellung noch einmal darauf zu
sprechen und stelle dann seinen Antrag.
Statthalter Stefan Kaiser erläutert noch einmal eingehend, dass es sich beim Verhandlungs- und Beratungsgegenstand und das Projekt in der Botschaft handelt. Andere Projekte stehen nicht zur Debatte. Gestützt auf die Vorgaben könne nur über das vorliegende
Projekt beraten werden.
Urs Baumberger, Alt-Bezirksammann, Seemattzopfweg 1, Küssnacht, meint, dass er der
Verursacher des Grossaufmarsches von heute Abend sei. Er sehe immer noch Hans
Gössi vor sich, als der Bezirksrat an der Budgetgemeinde die Steuern erhöhen wollte. Es
seien genau so viele Leute anwesend gewesen und es sei nicht so friedlich wie heute
verlaufen. Dies eine Reminiszenz von früher. Wie Gössi erläuterte, habe er sich über das
Projekt Gedanken gemacht. Es sei nicht das erste Mal gewesen. Er habe zudem in intensivem Kontakt mit Ernst Marcon gestanden und er habe sein Unbehagen, wie die Sache
abläuft, gespürt. Kurz vor seinem Tode habe er mit ihm einen Termin ausgemacht, um die
Angelegenheit näher zu betrachten. Leider war es infolge Versterbens von Ernst Marcon
nicht mehr möglich. Er habe sich gegenüber Marcon verpflichtet gefühlt, in seinem Sinne
etwas in diese Richtung zu unternehmen. Nachdem ihm die Vorstellung des Projekts verwehrt werde, weise er darauf hin, dass es in der Presse vorgestellt worden sei. Er beharre
nicht auf einer Vorstellung und werde daher die Versammlung nicht unnötig verlängern.
Baumberger ist der Ansicht, dass sein Projekt eine gute Alternative sei. Als altgedienter
Bauingenieur wisse er, von was er spreche. Er habe entlang des Seebeckens in diesem
schlechten Baugrund einige Bauten erstellt. Er habe sich auch dahingehend geäussert,
dass er für die genannte Summe von Fr. 9.5 Mio. garantiere und das Projekt zum genannten Festpreis, inkl. MwSt., exkl. Teuerung, übernehmen. Zudem habe er eine gründliche
Kostenberechnung, inkl. Massenauszügen, erstellt und die Preise mit Unternehmern
durchgearbeitet. Der Preis sei nicht einfach aus der Luft gegriffen, sondern ein seriöses
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Angebot. Er würde also mit seinem Namen und seinem Geld für die Fr. 9.5 Mio. garantieren. Zu den Ausführungen von Petra Gössi in Bezug auf den Vorschlag Ehrler erläutert
Baumberger, dass er in der Lage sei, innerhalb der vorgegebenen Zeit ein Projekt auf die
Beine zu stellen oder weiter für die Botschaftsvorlage auszuarbeiten.
Baumberger will sich nicht gegen das vorliegende Projekt äussern. Das hätten andere
Personen bereits zur Genüge gemacht. Es lägen einfach sehr viele Mängel vor, auch sein
Projekt habe aber nicht nur Vorteile. Sein Projekt biete aber vor dem Monséjour eine Freifläche von über 1'000 m2, welche man frei gestalten und welche von der Bevölkerung
genutzt werden könne. Es weise zudem abgesetzte Parkplätze auf, die vom Monséjour
her nicht einsehbar seien. Man habe einen wunderbaren Zugang zum See und die Kupfergasse als Verbindungsweg. Der Fussgängerweg von der Bahnhofstrasse bis zum Quai
bleibe erhalten. Dies die wichtigsten Punkte. Das vorliegende Bezirksratsprojekt überstellt
die ganze Fläche wieder mit Autos und man habe zudem mit viel Geld nichts erreicht. Er
sei jetzt in einem Alter, in welchem es ihm nicht darum gehe, irgendein Auftrag an Land
zu ziehen. Dieser könne auch jemand anders weiterführen. Die Projektorganisation könnte in Küssnacht mit Ingenieuren und Spezialisten, die hier vor Ort und in der Lage sind,
das Projekt umzusetzen. Sein Honorar würde nicht Fr. 2 Mio. betragen, sondern lediglich
Fr. 1.2 Mio. Diese könne man zu 100 % hier im Bezirk ausgeben, was wiederum Steuervolumen generieren. In letzter Zeit sei die Tendenz im Bezirk feststellbar, möglichst viele
Aufträge auswärts zu vergeben, sodass man hier eigentlich kein "Brot mehr" habe. Man
arbeite ja gerne auswärts, aber ab und zu ein "Heim"-Auftrag wäre auch etwas Schönes.
Baumberger ermuntert, in diese Richtung weiter zu arbeiten, indem auch ein wenig für die
Küssnachter geschaut werde. Er erläutert anhand des Schulhausbaus in Inwil (Luzern)
seine Ausführungen.
Sein Projekt sei bestimmt nicht schlecht, wieso brauche es Leute von Luzern oder Zürich,
wenn Personen zur Verfügung stehen, die den Boden und die Verhältnisse 100%-tig kennen. Baumberger bedankt sich für die Aufmerksamkeit.
Toni Huber, Breitfeld Küssnacht, stellt im Voraus klar, dass er als Privatperson und als
Stimmbürger und nicht für eine Partei spreche. Mit über 70 % habe der Stimmbürger letztes Jahr dem Planungskredit und dem Standort Monséjour zugestimmt. Tatsache sei,
dass das Küssnachter Stimmvolk an diesem Standort ein Parkhaus wolle. Die vorgeschlagenen Kosten seien sehr hoch, man rechne aber auch mit überdimensionalen Reservekosten von sage und schreibe 15 %. Üblich seien bei solch komplexen Projekten
Reserven von 4 - 5 %. Das ergäbe eine Einsparung von rund Fr. 1.5 - Fr. 1.6 Mio. Huber
ist der Meinung, dass heute trotzdem dem einzigen Projekt Monséjour zugestimmt werden sollte. Man verliere sonst wieder acht Jahre und bekanntlich werde es ja nie billiger.
Noch etwas zu den hohen Kosten. Er kenne zufällig ein anderes Beispiel aus Rorschach
am Bodensee. Am 29. November 2009 habe dort der Souverän einem Parkhaus mit 77 %
zugestimmt. Die 195 Parkplätze werden von der Gemeinde Rorschach gebaut. Das Projekt wird aber mit der Migros zusammen realisiert. Die Migros baut darauf Ladenflächen
und Wohnungen und trotzdem sind die Kosten für die Gemeinde Rorschach pro Parkplatz
Fr. 64'000.--, ähnlich hoch wie in Küssnacht. In Rorschach könne allerdings eine Mischrechnung gemacht werden - in Küssnacht nicht. Die Gemeinde Rorschach rechnet hingegen, und dies sei interessant, mit einem jährlichen Unterhalt von Fr. 75'000.-- - in Küssnacht Fr. 300'000.--. Huber sei gespannt, welches schlussendlich stimmen werde. Die Zuund Wegfahrt könne mit einem vernünftigen Einbahnverkehr, wie anderswo auch, auch in
Küssnacht geregelt werden. Bereits heute würden sich Autofahrer und Fussgänger kreuzen und gegenseitig aufeinander Rücksicht nehmen. Er sehe da kein grosses Problem.
Im Zentrum von Küssnacht würden sich verschiedene KMUs befinden. Diese sollten von
den nahen Parkplätzen profitieren können. Er fände es schön, wenn die Kleinunternehmer
die nötige Infrastruktur im Dorf vorfinden würden und nicht alles weit weg in Industriezentren suchen müssten. Huber fragt, wie das Dorf noch weiterleben soll? Der grosse Kämp1324
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fer und Initiant Ernst Marcon sei leider nicht mehr unter uns. Nun werde man eben im
Sinne seiner Idee weiter kämpfen. Interessant und zu erwähnen sei, dass der Marktplatz
Küssnacht alleine im Zentrum von Küssnacht rund 300 Arbeitsplätze anbietet. Trotz Aldi
und Lidl spüren die kleinen Läden schweizweit - dies konnte man kürzlich in der Presse
lesen, einen kleinen Aufschwung. Es habe nichts mit der Rezession zu tun, sondern die
Bevölkerung denke um, man glaube auch wieder an die kleinen Anbieter und kaufe wieder vermehrt im Zentrum ein. Die Kleinen seien auch innovativer und beweglicher geworden. Nun biete sich die Chance, genügend Parkplätze in der Nähe zu haben. Er habe
auch immer wieder den Hinweis gehört, die kleinen Geschäfte seien ja nicht die besten
Steuerzahler. Wenn man aber nun den bestehenden Lebensnerv der Kleinen noch weiter
einenge und das Parkhaus nicht realisiere, so werde sich die Steuerkraft dieser Unternehmer und Geschäftsleute sicherlich nicht verbessern. Huber meint, dass er den KMUs
die positiven Synergien und die allenfalls möglichen Mehrerträge von Herzen gönne. Laut
der RPK, dies sei sehr interessant, sei das Projekt "Bon Séjour" absolut vertretbar und
zudem habe man in Küssnacht - Gott sei Dank - ein stattliches Eigenkapital und es kämen
ja bekanntlich noch Einnahmen aus dem Landverkauf Immensee dazu. Er hoffe jetzt,
dass die Bevölkerung des ganzen Bezirkes sich an das schöne Wort "Solidarität" erinnere
und dieses nicht vergesse. Er erwarte von der Bevölkerung dass sie das Projekt unterstützen. Huber findet es schade, dass die Küssnachter im Wettbewerb ausgeschieden
sind. Schade findet er es zudem, dass sie im Nachgang nicht von ihrem Einspracherecht
Gebrauch gemacht hätten. Er persönlich zolle dem Projekt und der grossen Arbeit absoluten Respekt. Huber weist aber darauf hin, dass im Projekt Seebühne der Lift und die WCAnlage fehlen und dass die Parkplatzbreite weniger gross ist als im Projekt Bon Séjour.
Speziell zum Projekt Seebühne ist zu bemerken, dass bei einer Aufrechnung von 4 - 5 %
Reserve wiederum Fr. 470'000.-- dazuzurechnen wären. Insbesondere sind aber die 30
fehlenden Parkplätze bei der Berechnung mit einzubeziehen. Bei einem Preise von Fr.
50'000.-- pro Platz wären dies nochmals Fr. 1.5 Mio. Berechnet man die fehlende WCAnlage und den fehlenden Lift, sind dies nochmals Fr. 850'000.--. Addiert man diese Beträge beim Projekt Seebühne dazu, beträgt der Betrag bereits Fr. 12 Mio. Es besteht also
gegenüber dem offiziellen Projekt "Bon Séjour" plötzlich nur noch eine Differenz von rund
Fr. 2.5 Mio. Beim Projekt "Bon Séjour" könnten, laut Fachpersonen, nochmals Einsparungen von rund Fr. 500'000.-- erfolgen, dann liege man bei einer Differenz von nur noch Fr.
2 Mio. Leider kommt das Projekt Seebühne/Baumberger sehr spät. Huber will jetzt keine
Verzögerungen mehr. Man brauche das Parkhaus morgen und nicht übermorgen. Er erinnert an die 40-jährige Leidenszeit der Südumfahrung. Dies wolle er nicht. Huber ersucht
alle, dem Dorf Küssnacht eine Chance für eine positive Entwicklung zu geben und ersucht
die Anwesenden gleichzeitig, dem Antrag Gössi die Zustimmung zu geben.
Hanna Baumberger, Seemattzopfweg 1, Küssnacht, führt aus, dass das Dorf vor 25 Jahren noch intakt war. Heute staunt man über die Entwicklung der Kosten im Allgemeinen
und darüber, wie Familien ausziehen nach Art und nach Goldau und darüber, weil sich ein
Handwerker mit zwei Kindern in Küssnacht keine Wohnung mehr leisten kann. Baumberger frägt an, weshalb er das Gegenprojekt nicht präsentieren lasse und weshalb er den
Antrag um Rückweisung von Beat Ehrler unter den Tisch gekehrt habe. Man könne ja
zwei Projekte nicht vergleichen, wenn man sie nicht sehe.
Statthalter Stefan Kaiser erläutert, dass er zum Rückweisungsantrag Ehrler noch keine
Stellung bezogen habe. Diese werde er am Schluss der Diskussion vornehmen.
Armin Camenzind, Bürgenstockstrasse 4, Küssnacht, erwähnt, dass er nicht als CVPSprecher oder als Kantonsrade am Rednerpult stehe. Heute vertrete er seine persönliche
Meinung. Er spreche aus Eigeninteresse, zwar nicht für seine Person, sondern für den
Bezirk Küssnacht. Er ruft seinen vor zwei Jahren im Namen der CVP formulierten Antrag
in Erinnerung, in welchem er forderte, verbindliche Termine und Fristen zu setzen. Dies
wollte man damals nicht, was nun rückblickend bedauerlich sei. Jetzt werde, was in der
Politik ab und zu der Fall sei, auf Zeit gespielt. Auf Zeit spielen sei unattraktiv, im Fussball
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würden dann die Zuschauer davon laufen. Heute dürfe man aber nicht davon laufen. Es
müsse entschieden werden. Die Stimmbürger hätten bereits im Juni 2007 entschieden
und die Einzelinitiative Marcon/Hodel bezüglich der Standortfrage mit grosser Überzeugung angenommen. Die nächste Entscheidung steht nun an, insbesondere am 7. März
2010 an der Urne. Für ihn sei klar, dass das vorliegende Projekt "Bon Séjour" unter keinen Umständen bachab geschickt werden dürfe, sonst gehe es wie im Zeitspiel wieder
zurück auf Feld 1. Alles beginne wieder von vorne und das dürfe nicht sein und man verliere zu viel Zeit. Alle Planer, Architekten und Ingenieure, die jetzt nach Projektablauf mit
zugegebenermassen grossem Einsatz und Aufwand schon wieder neue Varianten aus
dem Zauberhut nehmen, erweisen einer schnellen und zügigen Realisation des Parkhauses einen Bärendienst. Es gäbe ein Hin und Her, man wird verunsichert. Das sind Punkte,
die das Zeitspiel fördern. Zum Schluss die drei wichtigsten Punkte:
1. Küssnacht braucht ein Parkhaus, und zwar bald;
2. Mit einem Ja zum vorliegenden Projekt "Bon Séjour" wird das Dorf ein grosser Schritt
weiter gebracht.
3. Es wird von der Annahme des Rückweisungsantrags gewarnt. Das würde genau bedeuten: zurück auf Feld 1, alles beginnt von vorne. Aber zu kreativen Abänderungsanträgen am Projekt "Bon Séjour" müsse man offen sein - es könne nur billiger werden.
Felix Barmettler, Rechtsanwalt, Grepperstrasse 92, Küssnacht, ergreift das Wort. Er wolle nicht für oder gegen ein Projekt Propaganda machen, sondern er spreche als Vertreter
der Eigentümerschaft Oberdorf-Trychlepark. Er möchte kurz die Situation über den Stand
der Dinge darlegen. Aus der Botschaft sei ersichtlich, dass die Gespräche weiter geführt
werden. Gegenüber der Bevölkerung sei die Situation nicht klar dargelegt worden. Die
Eigentümerschaft bestehe aus vier Grundeigentümern, die entschlossen sind, das Gebiet
im Zentrum in der Kernzone miteinander zu überbauen. In diesem Zusammenhang hat
der Bezirksrat sich für die Realisierung von Parkraum interessiert. Sie, die Eigentümerschaft, werde auf jeden Fall, ob der Bezirk mitmache oder nicht, so oder so ein Parkhaus
erstellen - allerdings in reduzierter Grösse. Vorgesehen wäre, dass der Bezirk zwei
Stockwerde - Vertragsentwürfe seien schon vorhanden - erwerben würde. Auf jedem
Parkdeck stehen 100 Parkplätze zur Verfügung. Der Bezirk würde diese beiden Stockwerke fertig erstellt erwerben. Zudem sei dies ein Erwerb über das Finanzvermögen und
nicht des Verwaltungsvermögens. Der Bezirk könnte also jährlich 8 % Abschreibungskosten - gemäss Finanzhaushaltsgesetz - einsparen. Das Objekt würde also zum Anschaffungspreis bilanziert. Man könne jetzt also ausrechnen, was das bei Annahme der gleichen Investition von Fr. 16.5 Mio. kosten würde. Man gehe von einer kostendeckenden
Bruttorendite von 5 %, also 2 % über dem Hypothekarzinssatz aus, was jährlich rund Fr.
750'000.-- - Fr. 800'000.--, deutlich weniger als die Kosten, die man jetzt jährlich budgetiere. Ein weiterer Punkt - er wolle aber keine Propaganda machen - sei, dass er das Bedürfnis für Parkplätze nicht so erlebe, wie dies die Vorredner dargelegt hätten. Er sei mitten im Dorf tätig und habe Kundschaft, die nicht von Küssnacht komme. Immer wieder
werde erwähnt, wie gut die Parkplatzverhältnisse in Küssnacht seien. Zu normalen Zeiten
finde man immer einen Parkplatz, ausser wenn ein Fest sei. Dann reiche aber auch ein
Parkhaus mit 200 Plätzen nicht. Von Seiten des Marktplatzes sei geschrieben worden,
dass ein solches Parkhaus kostendeckend geführt werden könne. Niemand habe bis jetzt
dazu Stellung bezogen. Er erwähnt die Parkhäuser Hofmatt Schwyz und Einsiedeln. Das
Parkhaus Schwyz, realisiert vor rund 5 - 10 Jahren, sei durch eine private Eigentümerschaft erstellt worden, die Konkurs gegangen sei. Die Sparkasse Schwyz habe das Parkhaus übernommen und könne dies betreiben, weil keine Schulden mehr vorhanden seien.
In Einsiedeln geschah dasselbe. Der Bezirk war daran beteiligt. Auch diese Unternehmung sei Konkurs gegangen. Ebenfalls habe eine private Auffanggesellschaft das Parkhaus übernommen. Die Schulden seien abgestossen. Ein Parkhaus könne also nicht
selbsttragend sein und man müsse einfach genau hinschauen, was an anderen Orten
geschehen sei. Dies einige Gedanken, wenn man beurteilen soll, ob einem solchen Projekt zugestimmt werden soll oder nicht. Barmettler erläuterte nochmals, dass die Eigen1326
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tümerschaft das Parkhaus so oder so bauen werde. Es gäbe ja auch Emissionen, wenn
man ein Parkhaus unter dem Boden in seinem Objekt habe. Schlussendlich wäre der
Kauf durch den Bezirk eine Alternative. Das Projekt Oberdorf werde in Zukunft irgendeinmal kommen, das sei klar. Wenn das Projekt "Bon Séjour" abgelehnt würde, gäbe das
dem Projekt Oberdorf sicherlich etwas Schub, auch dahingehend, dass das Gebiet Oberdorf-Trychlepark in nächster Zeit überbaut werden könne.
Statthalter Stefan Kaiser weist die zukünftigen Redner an, am Anfang den Namen und
Vornamen sowie die Adresse zu nennen.
Josef Heinzer, Schilfweg 9, Merlischachen, meint, dass heute zwei Punkte wichtig seien,
nämlich einerseits der Standort und anderseits die Kosten. Den Standort des Projekts
"Bon Séjour" finde er ideal. Wichtige Gebäude liegen in unmittelbarer Nähe. Einen besseren Standort als das Monséjour könne man sich gar nicht vorstellen. Zukünftig könnte
man den Seeplatz autofrei gestalten, was endlich die Gestaltung eines schönen Platzes
ermöglichen würde. Auch behinderte Personen, sie seien nicht so diffizil, könnten die öffentlichen Orte gut erreichen. Man brauche sicher keine Parkplätze mehr vor der Kirche.
Bezüglich der Kosten habe er einige Einsparungen zum vorliegenden Projekt. Er habe
aus der Botschaft Seite 25 gelesen, dass die Parkplätze 2.8 m breit seien. Er habe in letzter Zeit, als Hobby, überall die Parkplätze gemessen. Nirgends seien diese über 2.5 m
breit gewesen. Die Parkplätze mit einer Breite von 2.5 m seien durchwegs komfortabel.
Beim vorliegenden Projekt könne man, Heinzer stellt dabei eine Berechnung an, rund 24
Parkplätze mehr einbauen, was die Kosten wiederum senken würde. Heinzer führt zudem
die Honorarsituation ins Feld. Er meint, dass mit den Planern gesprochen werden soll, um
eine Reduktion von Fr. 2 Mio. auf Fr. 1 Mio. zu erwirken. Heinzer erinnert im Zusammenhang mit dem Allmendstation Luzern und der Herti in Zug, dass die Anlagen nicht gebaut
würden, wenn nicht eine Quersubvention über die Hochbauten erfolgen würde. Er erinnert
an die ideale Lage des Monséjours zum See. Man könnte ja auch, wie erwähnt, Alterswohnungen realisieren. Es wäre interessant gewesen, an diesem Standort Gebäude zu
realisieren, welche 4 - 6 Stockwerke aufweisen. Es müsste ja nicht unbedingt ein Hochhaus sein. Es hätte auch ein offenes Parkhaus analog dem Fussballstation von Bayern
erstellen können, welches jeden Abend die Farbe ändere. Heinzer meint zum Schluss,
dass man beim vorliegenden Projekt bleiben und die Mehrparkplätze realisieren solle.
Einen konkreten Antrag aber stellte Heinzer nicht.
Pius Diener, Talarniweg, Küssnacht meint, dass er weder Jurist noch Ingenieur sei. Alle
Anwesenden würde aber interessieren, ob der Statthalter den Antrag Ehrler annehme
oder nicht. Für Diener gäbe es genau zwei Möglichkeiten. Nimmt der Statthalter den Antrag an, dann habe man vielleicht im Maximum ein Jahr verloren. Dann sei man nicht auf
Feld 1, sondern irgendwo auf Feld 10. Und wenn der Rückweisungsantrag, dies solle keine Drohung sein sondern seine Einschätzung, nicht angenommen werde, dann werde das
Geschäft an der Urne abgelehnt, weil Fr. 16.5 Mio. niemand bezahle.
Werner Räber, Poststrasse, Küssnacht, als alteingesessener Bürger habe er am letzten
Montag an der Infoveranstaltung teilgenommen und Gelegenheit gehabt, seine Meinung
Kund zu tun. In den Berichten des Marktplatzes heisse es immer, man brauche heute ein
Parkhaus. Die Wirklichkeit sei jedoch ganz anders. Bautechnisch gesehen gehe es rund
3 Jahre, bis das Parkhaus stehe. Gäbe es Einsprachen, gehe es noch 1 - 2 Jahre länger.
Während der Bauzeit des Parkhauses sei der jetzige Parkplatz Monséjour nicht benützbar, was heisst, dass den "Marktplätzlern" keine Parkplätze mehr zur Verfügung stehen.
Räber habe folgendes errechnet. Das Siegerprojekt weist 235 Parkplätze auf. Auf dem
Monséjour stehen heute 69 Parkplätze zur Verfügung. Es bleiben also noch 166 Parkplätze, die mehr geschaffen werden. Wird der Seeplatz geschlossen, sind weitere 60 Parkplätze abzuziehen. Effektiv würden also 106 Parkplätze beim Projekt "Bon Séjour" und
beim Projekt Baumberger 71 neue Parkplätze erstellt. Er sehe das Problem an einem
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anderen Ort. Räber hat sich am Samstag vor acht Tagen die Mühe gemacht und hat den
Seeplatz und das Monséjour inspiziert. Er habe etwa 50 Dauerparkierer gezählt. Wie bekannt, könne man beim Bezirk ein Jahresabo für Fr. 500.-- lösen. Umgerechnet auf den
Tag sei dies eine Gebühr von Fr. 1.40. Diese Dauerparkierer würden dem Verein Marktplatz die Kundenparkplätze wegnehmen. Würde man diese Dauerparkierer etwas nach
"Draussen" verschieben und dem Verein Marktplatz stünden auf einmal viel mehr Parkplätze zur Verfügung. Am Mittwoch, 9. Dezember 2009 habe er auf dem Monséjour
20 Dauerparkierer mit Parkkarten gezählt, es waren noch 40 Parkplätze frei, am Samstag,
12. Dezember 2009, 10.00 Uhr waren sechs Parkplätze von Dauerparkierern belegt,
22 Parkplätze waren noch frei. Diese Dauerparkierer nehmen, wenn sie zur Arbeit fahren,
wie gesagt, die Parkplätze weg. Zu erwähnen sei, dass auch zahlreiche Autos von Marktplatz-Eigentümern auf den Parkplätzen stehen würden. Als Nachtrag zum Votum Barmettler sei zu erwähnen, dass die Plätze Monséjour während der Realisation des Parkhauses
an einem anderen Ort erhalten blieben. In der Zwischenzeit könnte man mit der Bauherrschaft Oberdorf realisieren. Räber ersucht, diesen Sachverhalt in die Überlegungen mit
einzubeziehen. Er habe die Finanzen angeschaut. In der Botschaft ist ersichtlich, dass zu
den bereits ausgegebenen Fr. 30 Mio. an Investitionen noch weitere Fr. 73 Mio. dazu
kommen. Am 31. Dezember 2009 werde ein Eigenkapital von Fr. 8.9 Mio. ausgewiesen,
vier Jahre später, am 31. Dezember 2013 schlagen Fr. 62 Mio. Schulden zu Buche. Es
entsteht eine kurze verbale Auseinandersetzung zwischen Räber und Peter Rüegg, Präsident der Rechnungsprüfungskommission, weil nach Meinung des RPK-Präsidenten
Werner Räber falsche Zahlen nannte.
Statthalter Stefan Kaiser unterbricht kurz und weist darauf hin, dass Voten nur am Rednerpult gestellt werden sollen.
Räber fährt fort und meint, dass die Parkplatzbreite von 2.8 m ideal sei. Letzthin habe er,
nachdem jemand sehr nahe an sein Fahrzeug parkierte, über den Beifahrersitz und über
die Mittelkonsole einsteigen müssen.
Statthalter Stefan Kaiser erläutert, dass es wirklich schön sei, ein solches Grundrecht zu
haben, an der Bezirksgemeinde seine Meinung sagen zu können. Man soll dies auch nutzen. Es brauche aber auch ein wenig Disziplin. Er ersucht die weiteren Sprecher, auf
Wiederholungen zu verzichten. Wer etwas Neues weitergeben will, soll sich melden.
Alois Fauenknecht, Luzernerstrasse 15, Küssnacht, habe, wie Felix Barmettler auch ein
Büro an der Bahnhofstrasse und auch er brauche, wie Felix Barmettler, auch keine Parkplätze für die seine Kunden. Es habe ihn sehr gefreut, als Felix Barmettler ausführte, dass
die Eigentümerschaft mit ihrem Parkhaus vorwärts mache. Küssnacht brauche nämlich
mehr als ein Parkhaus. Frauenknecht nimmt Bezug auf die österreichische Stadt Innsbruck, die sich in den verflossenen 15 - 20 Jahren ausserordentlich entwickelt hat, nach
Meinung Frauenknecht einzig und alleine, weil jeder, der nach Innsbruck fahre, in einem
Parkhaus einen Platz finde, nebenbei nicht für Fr. 2.-- die Stunde. Man habe in der Nähe
des Schlosses, des Kongresscenters, des Theaters und der Oper alles unterhöhlt und da
stehen die vielen Parkplätze zur Verfügung. In diesem Gebiet habe sich Innsbruck mit
wunderschönen Geschäften entwickelt. Sein Slogan: Bauen von Parkhäusern in Küssnacht - Küssnacht werde profitieren - alle werden profitieren. Küssnacht braucht Parkhäuser.
Kurt Isenschmid, Präsident FDP Küssnacht präsentiert die Haltung der FDP. Anlässlich
der Parteiversammlung, an welcher 31 Personen anwesend waren, habe man genau so
diskutiert wie heute an der Bezirksgemeinde. Man hatte die Möglichkeit, das Projekt von
Urs Baumberger anzuschauen. Die Abstimmung lautete wie folgt: 15 Personen für das
Projekt Bon Séjour, sechs gegen das Projekt Bon Séjour und 10 Enthaltungen. Wenn nun
also das Projekt Baumberger noch in die Überlegungen einbezogen werde, gäbe es eine
Verzettelung und am Schluss sterbe alles. Er unterstütze deshalb voll die Voten von Petra
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Gössi und Toni Huber. Er sei der Meinung, dass das angebliche Problem der Lüftung gelöst werden könne, er sei Metallbauer und Hans Gössi Spengler. Die FDP sei für das
Parkhaus und den Standort. Zum Hinweis der Abgabe der Gratisparkkarten an den Bezirksrat und die Bezirksangestellten. Er würde diese nicht prüfen sondern einfach streichen.
Bruno Vock, Poststrasse, Küssnacht, kehrt zu Beginn von Innsbruck nach Küssnacht
zurück. Er sei direkter Anstösser an das geplante Parkhaus und möchte als Bewohner
und Steuerzahle der Gemeinde ein paar Punkte aufgreifen. Einige Punkte, die genannt
wurden, könne er weglassen. Man könne ihm auch Eigeninteresse vorwerfen. Er entgegnet, es bestünde bereits ein Parkplatz mit 70 Plätzen. Der Verkehr finde bereits statt. Der
wichtigste Punkt sei die Erschliessung. Der Bau des Parkhauses sei das Eine, die Erschliessung das Andere. Der Architekt habe, auf die gestellte Frage, ob die Erschliessung
für rund 2'000 Fahrten geregelt sei, geantwortet, dass er für die Planung und die Gestaltung des Parkhauses, nicht aber für den Rest verantwortlich sei. Vock meint, dass die
Erschliessung via Poststrasse über die Besucherparkplätze der Überbauung Poststrasse
sehr gefährlich sei. Wenn zur gleichen Zeit ein Fahrzeug von der Poststrasse rausfährt
und ein anderes Fahrzeug in die Poststrasse einfährt, ist das Kreuzen praktisch nicht
möglich. Er schlägt vor, jetzt in der Vorweihnachtszeit den Verkehr während 10 Tagen
über die geplante Erschliessung laufen zu lassen. Dies notabene für nur 70 und nicht 235
Parkplätze. Danach hätte man Erfahrungswerte. Über die Kosten müsse er nichts mehr
sagen, es sei egal, ob ein Parkplatz zwischen Fr. 70'000.-- - Fr. 100'000.-- kostet. Eine
Erweiterung sei für ihn nur bis maximal 165 Parkplätze möglich. Man spricht nur von reinen Baukosten. Das Land an bester Lage sei nirgends eingerechnet. Das Parkhaus
müsste durch den Bezirk, sprich durch die Steuerzahler, subventioniert werden. Jemand
meinte, das Parkhaus hätte eine gute Kosten/Nutzen-Situation und es mache sich langfristig bezahlt. Seiner Meinung nach müsste die Gebühr deshalb bei mindestens Fr. 3.-pro Stunde liegen. Ist man sich bewusst, dass man heute die erste Stunde gratis parkieren könne und nachher jede Stunde Fr. -.50 kostet. Man müsse ihm nun aufzeigen, wie
viele Leute nachher noch im Parkhaus parkieren. Wie weiter? Als Nachbar wisse er, dass
die jetzige Parkfläche selten ausgebucht sei. Das habe der Vorredner bereits gesagt. Mit
der Regelung der Dauerparkierer bekäme man bei einer guten Lösung sofort etwas Luft.
Gleichzeitig solle man eine Arbeitsgruppe einsetzen, die die Möglichkeiten erarbeiten, 2 3 Standorte an den Dorfeingängen für die Realisierung von Parkflächen zu bestimmen.
Vielleicht gäbe es in der Zukunft sogar eine weit bessere Nutzung für die Parkfläche Monséjour an dieser besten Lage. Die Generation von morgen wäre uns wahrscheinlich dankbar.
Hans Gössi, Oberdorf 25, Küssnacht, bedankt sich beim Versammlungsleiter, dass er
nun endlich nach 30 Minuten vergeblichem Bemühen sprechen dürfe. Vermutlich schaue
der er nicht gerne auf diese Seite. Er müsse noch sein Votum fertig machen und ersucht
um Präsentation der Folie 2. Gössi zeigt anhand einer Nutzanalyse. Er vergleicht das erarbeitete Projekt, rote Linie, mit dem vorgeschlagenen Projekt, grüne Linie. Anhand verschiedener Eckpunkte wurden die Kurven ermittelt (Einfahrt ins Parkhaus, Preis, Anzahl
Parkplätze, Kosten pro Parkplatz, Ein und Ausfahrt, Fahrbahn- und Parkplatzbreiten, Kurvenradien)
Nach Meinung Gössi sei das Baumberger-Projekt besser. Ein Parkhaus sei einfach eine
viereckige Kiste mit vielen Feldern drin. Durchfahrt, Einfahrt und Ausfahrt. Es brauche
keinen Lift, dafür habe es bei der Einfahrt 3 - 4 Behindertenparkplätze. Es brauche also
gar keinen Lift. Er verursache nur viel Erstellungs- und Unterhaltskosten. Es sei logisch,
dass bei einem Projekt von Fr. 16 Mio. die Gebühren höher würden. Deshalb sei klar,
dass er einen Antrag stellen werde, nämlich ein Abänderungsantrag. Der Chef des Justizdepartements habe ihm dies zugesagt. Der Antrag lautet:
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Das Siegerprojekt "Bon Séjour" ist aus Kostengründen vom Bezirksrat nicht mehr weiter
zu verfolgen. An dessen Stelle sei dem Bürger an der Urne für das Projekt Seebühne von
Urs Baumberger ein Verpflichtungskredit in der Höhe von 9.5 Mio., davon Fr. 459'230.90
zu Lasten der Spezialfinanzierung Verpflichtung Parkplatzabgeltung, plus einer Allfälligen
Teuerung nach $17 der VVO zum Gesetz über den Finanzhaushalt der Bezirke und Gemeinden gemäss des vorliegenden Projektplänen den Baubeschrieb und der detaillierten
Kostenberechnung für den Bau eines Parkhauses auf dem Areal Monséjour vorzulegen.
Man wisse also klar, was es koste, es gäbe keine Verzögerung bei einer Zustimmung zu
seinem Antrag. Er appellierte nochmals an das Gewerbe und an den Marktplatz, sie sollen nicht so optimistisch sein, die Fr. 16 Mio. durchzubringen. Er werde dem Projekt zustimmen, so oder so, er glaube aber nicht, dass man eine Mehrheit für das Projekt "Bon
Séjour" erreichen könne. Deshalb stelle er den Antrag. Es liege nun an den Teilnehmern
der Bezirksgemeinde, ein Parkhaus für Fr. 9.5 Mio. oder für Fr. 16 Mio. zu wollen. Normalerweise werde, wenn jemand privat baut, immer das Günstigste ausgewählt. Es könne
nicht günstig genug sein.
Statthalter Stefan Kaiser macht darauf aufmerksam, dass heute noch die Beratung und
Genehmigung des Voranschlags ansteht. Er nehme noch eine allerletzte Wortmeldung
entgegen, danach nehme der Bezirksrat Stellung und dann schreite man zum Abstimmungsprozedere.
Sepp Wyer, Bürgenstock, Küssnacht, ergreift kurz das Wort und meint lakonisch, er sage
nichts mehr zum Parkhaus, möchte aber von den neu eingebürgerten Personen in der
1. Reihe wissen, ob sie das Bürgerrecht nicht wieder zurückgeben möchten.
Statthalter Stefan Kaiser bedankt sich für den eingestreuten "Schweizer-Humor" und
gibt das Wort an Joe Purtschert
Joe Purtschert, Vize-Präsident Marktplatz Küssnacht, freue sich, dass so ein grosses
Interesse an zentrumsnahen Parkplätzen bestehe. Man habe intensiv gespürt, dass sich
alle so leidenschaftlich am Ganzen beteiligt hätten. Der Marktplatz, welcher im Jahre 2005
die Sache diskutiert und lanciert habe, freue sich, dass es überhaupt so weit gekommen
sei. Purtschert dankt allen Beteiligten, dankt auch allen Interessenten, die viel Arbeit geleistet hätten. Im Vorstand und im Beirat wurde klar und eindeutig festgehalten, dass das
Projekt "Bon Séjour" unterstützt werden soll, und zwar in der abgeänderten Version gemäss Antrag Petra Gössi, zu den Kosten von Fr. 14.9 Mio. und zwar aus folgendem
Grund: Es sei jenes Projekt, welches am weitesten ausgearbeitet sei, es sei das Projekt,
welches am meisten Licht ins Gebäude lässt, es sei das Parkhaus, welches am Sichersten sei und es sei ganz bestimmt das Parkhaus-Projekt, welches für Küssnacht an dieser
Stelle am meisten Optionen für die Zukunft offen lässt.
Statthalter Stefan Kaiser übergibt das Wort an Bezirksrätin Carole Mayor.
Bezirksrätin Carole Mayor führt aus, dass es jetzt einige Wunden, lebendige Wunden gegeben habe und sie würde gerne zu einigen Punkten Stellung nehmen. Der erste Antrag
von Beat Ehrler, der das ganze Projekt zur Überarbeitung zurückweist und dem Bezirksrat
den Auftrag der erteilt, das Projekt so abzuändern, dass eine weniger aufwendige Lösung
entsteht, ist nicht machbar. Damit das Geschäft, wie gewünscht, an die Bezirksgemeinde
vom April 2010 verabschiedet werden könnte, stünden genau zwei Wochen Bearbeitungszeit zur Verfügung. Das Geschäft ist bis am 31. Dezember 2009 zur Einsichtnahme
durch den Säckelmeister aufzuarbeiten. Hans Gössi erwähnt, dass er ein Parkhausprojekt
habe, in welchem man parkieren könne, dazu möchte sie überhaupt nichts Abschätziges
sagen. Es liege noch ein Projekt vom Ingenieurbüro HSK vor, welches nur Fr. 4 Mio. kostet. Mit der Aussage weist Mayor darauf hin, dass es noch viele verschiedene Varianten
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von Parkhäusern gäbe. Keines sei vergleichbar mit dem andern und man solle auch nicht
das eine mit dem andern vergleichen. Daher habe der Bezirksrat den offiziellen einzig
richtigen Weg ausgewählt, der bei dieser Investitionshöhe möglich ist und dies ist über
eine öffentliche Ausschreibung, sei es im Rahmen eines Projektwettbewerbs oder sei es
über eine Ausschreibung für einen Totalunternehmer. Einige Votanten wiesen darauf hin,
dass man bei einer Rückweisung wieder auf dem Startfeld stehen würde. Dies sei so.
Dann beginne der Prozess wieder neu von vorne, dies gilt es zu bedenken. Der Versammlungsleiter werde später auf die möglichen Anträge eingehen. Mayor nimmt noch
kurz Stellung zum Votum Barmettler. Es seien konstruktive, interessante Gespräche geführt worden. Man sei jedoch noch nicht am Ziel und man sei noch nicht gross bei den
Details angelangt. Es gehe beim Projekt Oberdorf um ein anderes Projekt, ein anderes
Parkhaus. Es liege ein Aufzonungsantrag vor, der ungefähr eine Verdoppelung des heute
möglichen Bauvolumens auf diesem Gebiet darstelle. Natürlich könnte man diesem zustimmen, aber es ist zu prüfen, ob dieses überhaupt in das Gebiet passt. Heute stehen
die Verhandlungen bei einem Preis von ca. Fr. 80'000.-- pro Parkplatz, dies ergibt bei 200
Parkplätzen auf zwei Ebenen ebenfalls Fr. 16 Mio. Allenfalls ist durch weitere Gespräche
bezüglich des Preises noch etwas möglich. Ferner denkt Mayor, dass hier nicht schon
irgendwelche Konkurse vorauszusehen seien. Man plane etwas, das dann auch umgesetzt werden könne, egal, wie die Abstimmungsempfehlung des Bezirksrates laute. Die
Arbeit, die im ganzen Prozess umgesetzt wurde, war die einzig richtige und vertretbare.
Direktaufträge gibt es nicht, hier sind dem Bezirksrat die Hände gebunden, das sei auch
richtig so.
Statthalter Stefan Kaiser erläutert, dass insgesamt drei verschiedene Anträge vorliegen.
Antrag Ehrler um Rückweisung
Antrag Gössi Petra um Reduktion der Reserven
Antrag Gössi Hans um Abänderung, das Projekt aus Kostengründen nicht weiter zu
verfolgen und an dessen Stelle ein anderes Projekt aufzunehmen.
Die Anträge werden in folgender Reihenfolge behandelt.
1. Rückweisung / Rückweisungsantrag Ehrler
Auf Grund der Voten, die vorgebracht wurden und auf Grund der Informationen die der
Verwaltungsleiter habe und aufgrund der Voten seiner Ratskollegin Carole Mayor, wird
der Antrag um Rückweisung klar als verkappter Ablehnungsantrag klassifiziert. Es wurde
klar erläutert, wie seriös die ganze Arbeit, das ganze Projekt ausgeschrieben wurde. In
einer Planungskommission sind auch die Initianten dabei gewesen. Die Wettbewerbsjury
war fachlich kompetent, es wurde ausgewiesen, dass die Kosten mit Parkhäusern an ähnlicher Lage an anderen Orten vergleichbar sind. Das Projekt wurde so, wie es vorliegt
erstellt und da soll der Stimmbürger Ja oder Nein dazu sagen. Der Rückweisungsantrag
wird in der gestellten Form nicht angenommen.
Es entsteht ein kurzer Rededisput zwischen Peter Häusermann, der dazu noch etwas
sagen wollte, und dem Versammlungsleiter, weil er eine erneute Stellungnahme nicht
zugelassen hat. Häusermann äussert sich: Das ist eine Schweinerei, das gehe so nicht.
Statthalter Stefan Kaiser verweist auf die Anstandsregeln.
2. Antrag Petra Gössi, Reduktion der Reserven
Dieser Antrag wird vom Verwaltungsleiter angenommen.
3. Abänderungsantrag Gössi Hans
Der Versammlungsleiter nimmt den Antrag nicht an. Er zitiert aus dem Mail des Rechtsdienstes:
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Soweit Hans Gössi die mündliche Auskunft erteilt worden ist, Abänderungsanträge seien
zulässig, betrifft dies die zulässigen engen Modifikationen am vorgelegten Projekt selbst.
Die Aussage ist klar. Eine Abänderung am vorgelegten Projekt selber ist nur der Abänderungsantrag von Petra Gössi und darum wird dieser als einzig zulässiger Antrag behandelt.
Hans Gössi ist aufgebracht und will weiter diskutieren.
Das Wort wird ihm nicht erteilt.
Der Antrag Gössi Petra gelangt zur Abstimmung.
Der Antrag lautet:
Die Position 6 "Reserve, Unvorhergesehenes (15 %) sei von Fr. 2'140'000.-- auf
Fr. 590'000.-- zu kürzen. Dies entspricht einer Reserve von ca. 4 %.
Dem Antrag wird eindeutig zugestimmt.
Landschreiber Wolfgang Lüönd verliest den Antrag:
Der Bezirksgemeinde wird beantragt:
1. Gewährung eines Verpflichtungskredites von Fr. 14'950'000.--, davon Fr. 459'230.90
zu Lasten der Spezialfinanzierung "Verpflichtung Parkplatzabgeltung" (plus allfällige
Teuerung nach § 17 der VVO zum Gesetz über den Finanzhaushalt der Bezirke und
Gemeinden) für den Neubau des Parkhauses Monséjour in Küssnacht.
2. Der Bezirksrat sei mit dem Vollzug zu beauftragen.
Das Geschäft wird an die Urnenabstimmung vom 7. März 2010 überwiesen.
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Traktandum 13
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F1
F1.07.04
Finanzen
Rechnungen, Voranschläge
Genehmigung des Voranschlages 2010 mit Festsetzung des Steuerfusses 2010
Bezirksrätlicher Sprecher:
Säckelmeister Hansheini Fischli
Säckelmeister Hansheini Fischli begrüsst die Anwesenden und meint, dass er noch
einen Moment warte bis alle Personen, die den Saal verlassen wollen, gegangen sind. Er
hoffe, dass nun nicht alle gehen würden. Er kommt noch kurz auf das Votum Baumberger
zu sprechen und hofft, dass heute die Anwesenden nicht erschienen sind, um die Steuern
anzuheben. Dies sei nicht die Absicht des Bezirksrates. Er stellt den Voranschlag 2010
vor:
"Zunächst werde ich einige allgemeine Ausführungen zu den budgetierten Werten machen. Danach werde ich Ihnen ein paar Grafiken zeigen. Schliesslich werde ich mit Ihnen die Laufende
Rechnung 2010 im Detail durchgehen und danach die Investitionsrechnung, den Finanzplan
sowie die Prognose zur Laufenden Rechnung 2009-2013 behandeln. Am Schluss werde ich
einen Ausblick machen.
Laufende Rechnung 2010 im Allgemeinen
Bei geplanten Einnahmen von 54'669'000 Fr. und Ausgaben von 57'574'000 Fr. resultiert für das
nächste Jahr ein Aufwandüberschuss von Fr. 2'904'587.00. Im Vergleich zum Vorjahr steigt der
Gesamtaufwand um Fr. 2.4 Mio. oder 4.4. %. Höhere Abweichungen sind insbesondere beim
Sachaufwand und bei den Abschreibungen zu erwarten. Bei den Einnahmen wird trotz Ausfällen
wegen der Teilrevision des Steuergesetzes gesamthaft mit Mehrerträgen von Fr. 1.8 Mio. oder
einem Wachstum von 3.5 % gerechnet. Die Investitionstätigkeit des Bezirks wird auf dem hohen
Vorjahresniveau bleiben. In der Prognose für die nächsten 4 Jahre wird die laufende Rechnung ab
2011 mit deutlich höheren Fehlbeträgen abschliessen. Dies hängt mit der zeitgleichen Realisierung
grosser Projekte zusammen, was zu einem höheren Aufwand bei den Abschreibungen und den
Passivzinsen führen wird. Dank der sehr soliden Eigenkapitalbasis kann der Steuerfuss auf 180
Einheiten belassen werden.
Grafiken
Anhand verschiedener Grafiken (im Anhang) orientiert Säckelmeister Hansheini Fischli
detailliert über den Voranschlag. Es sind dies folgende Grafiken:
Entwicklung Ergebnisse (2003-2009)
Investitionen
Entwicklung ausgewählter Einnahmen und Ausgaben
Schuldenentwicklung
Nettoaufwand (funktional)
Entwicklung Abschreibungen
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Säckelmeister Hansheini Fischli führt nun durch den Voranschlag 2010. Es wird Position um Position durchgegangen.
Laufende Rechnung 2010 (Details) (ab S. 33 der Botschaft)
Werner Hartmann, Obereichli, Immensee, ergreift zur Seite 52 der Botschaft das Wort.
1995 habe die Luftseilbahn beschlossen, den Skilift auf der Seebodenalp zu schliessen
und abzubrechen. Einige weitsichtige Personen des Skiclubs beschlossen damals, den
Skilift zu übernehmen und weiterzführen. Der Skilift sei damals in einem sehr desolaten
Zustand gewesen. Mit sehr viel Herzblut und Fronarbeit habe man den Skilift Seeboden
wieder fit gemacht. Heute habe der Verein rund 200 Familienmitglieder, die es sehr
schätzen, so kostengünstig auf dem Seeboden Ski zu fahren. Auch Schulklassen erfreuen
sich, auf dem Seeboden Ski fahren zu können. Das Skigebiet sei sehr günstig, die Tageskarten für Kinder würden für Fr. 9.-- und für Erwachsene für Fr. 12.-- abgegeben. Als Vereinsmitglied, Beitrag Fr. 150.--, könne man das ganze Jahr den Skilift benützen.
Nun konkret zur Sache. Das dreissigjährige Pistenfahrzeug sei in einem sehr schlechten
Zustand und man bekomme keine Ersatzteile mehr. Zudem müsse der Anbügelstand mit
dem Motorenraum ersetzt werden. Ebenso müsse ein Unterstand für das neue Pistenfahrzeug realisieren. Dass diese grossen Investitionen das Vereinsbudget sprenge, dürfte
allen Anwesenden sicher klar sein. Vom Bezirk erhalte der Verein jährlich eine Unterstützung von Fr. 3'000.--. Der Verein Skilift habe im Juni 2009 ein Beitragsgesuch für Unterstützung von rund Fr. 90'000.-- eingereicht. Am 28. Oktober 2009 habe der Bezirksrat
mitgeteilt, dass für das Pistenfahrzeug Fr. 9'000.-- und für das Bauvorhaben Fr. 15'000.--,
inkl. jährlichen Jahresbeitrags von Fr. 3'000.--, ausgerichtet werden. An dieser Stelle bedankt sich Werner Hartmann beim Bezirksrat für die gesprochenen Fr. 24'000.--. Bei einem Kostendach von rund Fr. 225'000.-- könne der Verein nicht einverstanden sein. Die
Bemühungen und unzähligen gratis geleisteten Arbeitseinsätze und Frondienststunden
seien da nicht richtig berücksichtigt. Am 16. November 2009 habe der Verein Skilift ein
Wiedererwägungsgesuch eingereicht, welches bis heute noch nicht beantwortet worden
sei.
Anhand einer Präsentation (im Anhang) zeigt Werner Hartmann die zu erbringenden Mittel auf.
Er stellt folgenden Antrag:
Der Verein Skilift Seebodenalp beantragt einen zusätzlichen, einmaligen Beitrag von
Fr. 70'000.-- für das neue zu erstellende Betriebsgebäude und den Unterstand des Pistenfahrzeugs.
Der Seeboden sei heute ein Naherholungsgebiet, im Sommer wie im Winter. Im Sommer
sei einiges passiert. So seien Wanderwege und Feuerstellen errichtet worden und seit
neuestem habe man nun auch einen See auf dem Seeboden, sodass der Seeboden seinen Namen auch verdiene. Im Winter habe man die Skilifte fit gemacht, man habe auch
einen sogenannten Baby-Lift angeschafft. Auch die Infrastrukturen (Hotel und SkiclubHütte) haben den ganzen Winter offen. Man habe ein sehr schönes Naherholungsgebiet
und könne mit der Bahn oder dem Auto hinauffahren. Der einmalige Beitrag von
Fr. 70'000.-- sei viel Geld, heute habe man aber von viel mehr Geld geredet (Anmerkung
Protokoll LS: Parkhaus Monséjour). Der einmalige Beitrag lohne sich für die Schüler, für
die Kinder. Die nächste Generation wird sich bestimmt bedanken, wenn dem Beitrag zugestimmt werde.
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Statthalter Stefan Kaiser erläutert das Vorgehen. Vorerst wird Landschreiber Wolfgang
Lüönd auf die Möglichkeit zu zusätzlichen Anträgen im Budgetprozess ausführen. Säckelmeister Hansheini Fischli wird sich danach zur Sache äussern.
Landschreiber Wolfgang Lüönd führt aus dem Aufsatz von Prof. Dr. August Mächler
aus:
Für die Bewilligungen von Ausgaben für eine neue Aufgabe einer Gemeinde ist zunächst eine Rechtsgrundlage zu schaffen. Bedarf die Ausgabe keiner gesetzlichen
Grundlage und auch keines Verpflichtungskredites, so kann sie ausnahmsweise allein
in Form eines konstitutiven Budgetbeschlusses bewilligt werden. Neu in der Budgetgemeinde in den Voranschlag aufgenommen werden darf ein solcher Beschluss lediglich dann, wenn er von der Tragweite her leicht überblickt werden kann. Dies ist nur
dann der Fall, wenn er einen bescheidenen Umfang ausmacht. Was noch bescheiden
ist, hat die Rechtsprechung bislang nicht entschieden und kann auch der Literatur
nicht entnommen werden. Ein praktikabler Ansatz könnte, so Mächler, darin bestehen,
dafür eine Grenze von 10 % der für den konstitutiven Budgetbeschluss gesetzlich
festgelegten Limite anzunehmen. Gemäss Finanzhaushaltsgesetz liegt die Grenze für
einen Verpflichtungskredit bei rund Fr. 250'000.--. Für den Antrag Verein Skilift muss,
gestützt darauf, kein Verpflichtungskredit eingeholt werden. Je nach Gemeindegrösse
ergibt sich daraus ein unterschiedlich hoher Ansatz für einmalige Ausgaben zwischen
Fr. 7'500.-- für kleinere Gemeinden bis etwa Fr. 15'000.-- Franken bei einer mittleren
Gemeinde (über die Höhe bei grösseren Gemeinden spricht sich Mächler nicht aus).
Ich tendiere dazu, die Grenzen für Küssnacht bei etwa Fr. 20 - 25'000.-- zu ziehen.
Die gestellten Anträge beim Voranschlag 2006 beliefen sich von Fr. 3'000.-- bis
50'000.-- (Transportkonzept Seeboden). Auch der Antrag der Feldmusik mit
Fr. 70'000.-- Baukostenbeitrag hat die Höhe bei weitem überschossen, ebenso der
Antrag für die Entschädigung an die Ausbaggerung des Hafens. Hier bewegt sich die
Bezirksgemeinde in einem tatsächlichen Graubereich.
Der Landschreiber ergänzt und erläutert, dass es seine Aufgabe sei, die Anwesenden
darauf aufmerksam zu machen und darauf hinzuweisen, dass es jedem Stimmbürger frei
stehe, beim Verwaltungsgericht eine Stimmrechtsbeschwerde einzureichen, was seines
Erachtens zu verhindern sei.
Säckelmeister Hansheini Fischli entgegnet zum Antrag, dass im Rahmen des Budgetprozesses der Verein einen Antrag von ursprünglich für Fr. 90'000.-- zur Beschaffung eines Pistenfahrzeuges eingereicht habe. Der Bezirksrat hat dann praxisgemäss 10 % dieses Beitrages als Investitionsbeitrag beschlossen plus zusätzlich Fr. 15'000.-- für Materialkosten, insgesamt also Fr. 24'000.--. Der Bezirksrat fühle sich nun etwas "überfahren".
Der Verein Skilift komme nun mit einem deutlich höheren Betrag, auch in einem etwas
anderen Zusammenhang. Zwischenzeitlich habe der Verein auch seine GV durchgeführt
und da sei herausgekommen, dass das Pistenfahrzeug nicht Fr. 90'000.--, wie im Budgetprozess dargelegt, sondern Fr. 70'000.-- koste. An der GV sei auch hervorgegangen, dass
der Verein Rückstellungen von Fr. 50'000.-- habe. Der Skiclub habe einen Beitrag von
Fr. 10'000.-- gesprochen. Mit den zugesicherten Beträgen sei das Pistenfahrzeug finanziert. Der Säckelmeister sieht sich nicht veranlasst, den Antrag zu unterstützen. Er verweist zudem auf den Beschluss des Bezirksrats im Rahmen des Budgetprozesses. Es sei
der Versammlung überlassen dem Bezirksrat zu folgen, der im erwähnten Rahmen die
10 % gewährt habe, oder dem Antragsteller, der heute einen deutlich höheren Beitrag
fordere, für etwas, was heute zum ersten Mal so dargestellt werde.
Statthalter Stefan Kaiser erläutert, dass das sympathische Vorhaben unumstritten sei.
Auf die Anfrage des Statthalters, ob Werner Hartmann, als Sprecher des Vereins Skilift
Seebodenalp, an seinem Antrag festhalte, nimmt er, Werner Hartmann wie folgt Stellung:
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Der Verein Skilift halte am Beitrag von Fr. 70'000.-- fest, weil die Investition dringend nötig
sei. Zu den Ausführungen von Säckelmeister Hansheini Fischli entgegnet er, dass der
Verein einen Antrag von Fr. 90'000.-- gestellt habe und dort stand klar drin: Anschaffung
eines neuen Pistenfahrzeugs plus Anbügelstation. Es sei klar, der Verein habe
Fr. 90'000.-- im Budget eingegeben und jetzt würden sie Fr. 94'000.-- verlangen. Inzwischen sei der Verein zum Schluss gekommen, dass für das neue Pistenfahrzeug ein Unterstand zu erstellen sei. Es könne nicht mehr - wie das alte Pistenfahrzeug - bei der Korporationsschüür unter einer Blache den ganzen Sommer stationiert werden. Gerade deshalb habe der Verein Skilift viele Reparaturen am alten Pistenfahrzeug gehabt. Jetzt sei
der Zeitpunkt, die Erstellung des Unterstandes zu realisieren. Die Korporation habe dem
Vorgehen bereits zugestimmt. Es werde ein einmaliger Beitrag gewünscht, nachher komme man nicht mehr. Man habe dann die notwendige Infrastruktur. Die Küssnachterinnen
und Küssnachter können auf der Seebodenalp Ski fahren. Es sei nicht das optimale Skigebiet, aber viele kleine Skigebiete haben Erfolg. In den letzten Jahren lag sehr viel
Schnee. Wichtig sei, dass der Rettungsdienst und der Verein Skilift goodwillmässig gratis
arbeite. Seine Kinder seien ebenfalls auf der Seebodenalp gewesen, heute müsse er sie
nicht mehr betreuen. Er habe jedes Mal Freude, wenn junge Familien mit Kindern auf der
Seebodenalp Ski fahren und er sie nachher strahlend in der Skihütte antreffe. Das sei
alles noch finanzierbar. Mit einem Jahresbeitrag von Fr. 150.-- könne man ein ganzes
Jahr Ski fahren. Er halte an seinem Antrag fest.
Statthalter Stefan Kaiser nimmt den Antrag entgegen und bringt diesen zur Abstimmung.
Der Antrag lautet:
Der Verein Skilift Seebodenalp beantragt einen zusätzlichen, einmaligen Beitrag von Fr.
70'000.-- für das neue zu erstellende Betriebsgebäude und den Unterstand des Pistenfahrzeugs.
Wer dem Antrag zustimmen wolle, möge dies mit Handerheben bezeugen.
Die anwesenden der Bezirksgemeinde haben dem Antrag, mit einzelnen wenigen Ausnahmen, grossmehrheitlich zugestimmt.
Sepp Wyer, Bürgenstockhöchi 29, Küssnacht, meint, dass er den Beitrag dem Verein
Skilift von ganzem Herzen gönne. Praktisch jedes Jahr habe man aber so einen ausserordentlichen Beitrag in der sogenannten Grauzone. Er denke, der Bezirksrat müsse sich
wirklich überlegen, ob man nicht ein Reglement schaffen sollte, welches die Grenzwerte
einfach irgendwo festlege.
Statthalter Stefan Kaiser nimmt die Anregung entgegen.
Säckelmeister Hansheini Fischli fährt mit der Präsentation des Voranschlags fort.
Volkswirtschaft (Seite 53)
Investitionsrechnung (ab S. 54/55)
Keine Fragen
Finanzplan 2009-2013 / Schuldenentwicklung (S. 59)
Keine Fragen
Prognose Laufende Rechnung 2009 - 2013
Keine Fragen
1336
Bezirksgemeinde vom 14. Dezember 2009
-1337-
Säckelmeister Hansheini Fischli führt weiter aus:
Ausblick
Der Bezirk Küssnacht befindet sich weiterhin in einer sehr soliden Finanzlage. Als Folge des Landverkaufs in Immensee kann die Eigenkapitalbasis markant ausgebaut werden. Trotz Unsicherheiten über die Konjunkturentwicklung und steuerlichen Entlastungen bei den natürlichen und juristischen Personen - die eben mit Steuerausfällen verbunden sind - rechnet der Bezirksrat auch für
die kommenden Jahre mit wachsenden Steuereinnahmen, die über dem kantonalen Durchschnitt
liegen (+ 6 % p.a.) Die stabile Ertragslage schafft überhaupt den Handlungsspielraum für bedeutende Investitionen in den kommenden Jahren wie u.a. die Diskussion zum Parkhaus Monséjour.
Das hohe Investitionsvolumen allerdings eine Kehrseite auf der Aufwandseite zu deutlich höheren
Abschreibungen führt, was hohe Defizite zur Folge haben wird. Gestützt auf die GemeindeFinanzstatistik des Kantons Schwyz ist festzuhalten, dass der Bezirk Küssnacht eines der grössten
Investitionsvolumen pro Einwohner aufweist - doppelt so viel wie der Mittelwert im Kanton Schwyz.
Auch die reichen Ausserschwyzer Gemeinden Wollerau, Freienbach und Feusisberg haben in den
letzten Jahren nie ein solches Investitionstempo realisiert wie der Bezirk Küssnacht. Irgendeinmal
wird es schwierig, die Fehlbeträge abzudecken. Natürlich kann man einige Jahre die Defizite durch
den Abbau des Eigenkapitals auffangen. Trotzdem muss aufgepasst werden, dass der Bezirk nicht
in strukturelle Defizite hineingelangt, weil er in einem engen Zeitrahmen zu viele Projekte realisiert.
Ich gebe dies den Anwesenden im Hinblick auf die Abstimmung für das Parkhaus Monséjour mit
auf den Weg. Man kann über alles diskutieren. Jeder kann darüber entscheiden, was ihm das
Parkhaus wert ist. Ich teile die Auffassung der Rechnungsprüfungskommission in diesem Punkt,
dass auch das Parkhaus finanzierbar ist. Man muss sich aber immer fragen, ob der Nutzen, den
man aus einer Investition hat, so gross ist, dass die Investition es wert ist.
Säckelmeister Hansheini Fischli erläutert zum Steuerfuss 2010 dass der Bezirksrat
beantragt, diesen wie bisher bei 180 % zu belassen.
Statthalter Stefan Kaiser ersucht den Landschreiber, nachdem das Wort nicht mehr verlangt wird, den Antrag vorzulesen.
Landschreiber Wolfgang Lüönd verliest den korrigierten und bereinigten Antrag.
1. Der bereinigte Voranschlag 2010, umfassend:
die Laufende Rechnung, die bei einem Aufwand von Fr. 57'644'282.-- und einem
Ertrag von Fr. 54'669'695.-- für das Jahr 2010 ein Aufwandüberschuss von
Fr. 2'974'587.-- ausweist;
die Investitionsrechnung 2010, die bei Ausgaben von Fr. 15'418'000.-- und Einnahmen von Fr. 3'085'000.-- Nettoinvestitionen von Fr. 12'333'000.-- ausweist;
die Bauabrechnung Bergweg (Perimeterbeitrag Bezirk)
den Voranschlag des Pflegezentrums Seematt
sei zu genehmigen.
2. Der Steuerfuss für das Jahr 2010 sei wie bisher auf 180 % festzusetzen.
Statthalter Stefan Kaiser führt die Abstimmungen durch.
Wer dem Antrag zustimmen will, möge dies durch Handerheben bezeugen. Gegenmehr.
Der Antrag wurde einstimmig angenommen.
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Bezirksgemeinde vom 14. Dezember 2009
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Traktandum 14
Verschiedenes
Statthalter Stefan Kaiser ersucht die Bezirksgemeindeteilnehmer noch kurz um etwas
Geduld. Bezirksrätin Carole Mayor orientiert über den Stand der Südumfahrung.
Bezirksrätin Carole Mayor bedankt sich und führt aus, dass der Bezirk und der Kanton
gemeinsam am 1. und 2. Abschnitt parallel arbeiten. Beim ersten Abschnitt Ebnet - Räbmatt sei das Vorprojekt abgeschlossen. Optimiert wurden die Anschlüsse Nord und Räbmatt. In den letzten beiden Wochen haben Gespräche mit den Grundeigentümern stattgefunden. Am Donnerstag, 10. Dezember 2009 fand zudem eine interne Orientierungsversammlung mit betroffenen Grundeigentümern statt. Es ist vorgesehen, am 18. Januar
2010 eine öffentliche Informationsveranstaltung zum kantonalen Nutzungsplan durchzuführen. Im Nutzungsplan wird das Trassee der Südumfahrung sichergestellt. Die öffentliche Auflage soll ab 5. Februar 2010 stattfinden. Im Anschluss daran werden die Einsprachen behandelt und parallel dazu das Bauprojekt erarbeitet. Ebenso werden die Submissionen anlaufen.
Beim zweiten Abschnitt ist die Erarbeitung der Machbarkeitsstudie abgeschlossen. Auf
dieser Grundlage wird im nächsten Frühling das Bauprojekt angegangen. Danach folgt die
Nutzungsplanung auf der Basis der Machbarkeitsstudie, um auch für den zweiten Abschnitt das Trassee sicher zu stellen. Parallel dazu wird das Bauprojekt weiter ausgearbeitet um die Submissionen durchführen zu können. Die flankierenden Massnahmen sollen durch den Bezirk im nächsten Jahr ausgearbeitet werden. Dies ist ein reines Bezirksteilprojekt. Die Abstimmungen zu den Abschnitten sind im Winter 2011/2012 geplant,
vorausgesetzt, dass der Nutzungsplan rechtskräftig ist.
Die Option einer teilweisen Überdeckung des zweiten Abschnitts wird vom Bezirk und
Kanton geprüft und soll als Modul dem Bürger unterbreitet werden.
Die Arbeiten sind also an beiden Abschnitten in vollem Gange. Erwähnenswert auch,
dass die Zusammenarbeit mit dem Kanton sehr gut ist. Auch die Gespräche mit den
Grundeigentümern sind sehr konstruktiv verlaufen. Alle Bürgerinnen und Bürger sind
herzlich eingeladen, an der Informationsveranstaltung vom 18. Januar 2010 teilzunehmen
und danach auch die öffentliche Auflage zu besuchen.
Statthalter Stefan Kaiser bedankt sich für das zahlreiche Erscheinen und die angeregte,
sachliche und faire Beratung. Er verweist nochmals auf die Urnenabstimmung der Geschäfte, die am 7. März 2010 stattfindet.
Am 3. Januar 2010 findet zudem der Neujahrsapéro, der nach festgelegtem Turnus in der
Mehrzweckhalle in Merlischachen durchgeführt wird, statt. Die Einladung mittels Flyer
wird in den nächsten Tagen erfolgen.
Er wünscht allen ein gesegnetes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins 2010.
Schluss der Bezirksgemeindeversammlung: 23.50 Uhr
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Bezirksgemeinde vom 14. Dezember 2009
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Das Protokoll lag zur Bezirksratssitzung vom 17. März 2010 auf und wurde mit BzRBNr. 93/2010 genehmigt.
NAMENS DES BEZIRKSRATES UND DER BEZIRKSGEMEINDE
Der Statthalter
Der Landschreiber
Stefan Kaiser
Wolfgang Lüönd
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