Verwaltungsbericht der Stadt Halle 1990-1999

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Verwaltungsbericht der Stadt Halle 1990-1999
Stadt Halle (Saale)
1999
Verwaltungsbericht der Stadt Halle
für die Jahre 1990-1999
Der Oberbürgermeister
Impressum:
Herausgeber:
Stadt Halle (Saale) - Der Oberbürgermeister
Redaktion:
Ria Steppan, Presse- und Werbeamt
Inga Gralow, HossPR Marktkommunikation
Nach vorgelegten Berichten der Fachämter
Satz/Layout:
Mike Elstermann
Fotografien:
Grundrun Hensling, Presse- und Werbeamt
Antje Schmidt, Presse- und Werbeamt
Uwe Jacobshagen
Archive städtischer Einrichtungen
Druck:
Stadt Halle
Ausgabe:
April 2000
Internet:
www.halle.de
Alle Rechte liegen bei der Stadt Halle (Saale).
Kapitel 0
Verzeichnisse
Einen großen Schritt vorangekommen .................................................................................................... 11
Förderprogramme für den Aufschwung in Halle ..................................................................................... 13
Bürgernahes, dienstleistendes Verwaltungshandeln ................................................................................ 15
Auf dem Weg ins Jahr 2000 - Reformen und Jubiläum............................................................................ 18
A1. Die Stadt Halle (Saale) ..................................................................................................................... 25
1.1. Geographische Daten .............................................................................................................. 25
1.2. Bevölkerung ............................................................................................................................. 25
1.3. Stadtwappen, Farben, Fahne .................................................................................................... 26
1.4. Kurzchronik Verfassung und Verwaltung ................................................................................ 27
A2. Beginn einer neuen Verwaltungsarbeit ............................................................................................. 33
2.1. Grundlagen der neuen kommunalen Arbeit ............................................................................. 33
2.1.1.
Kommunalwahlen in der DDR am 6. Mai 1990................................................................ 33
2.1.2.
Kommunalverfassung (KV) der DDR vom 17. Mai 1990 ................................................... 33
2.1.3.
Erste Stadtverordnetenver-sammlung (SVV) nach den Kommunalwahlen 1990................. 35
2.1.4.
Der Magistrat (Stadtverwaltung) ........................................................................................ 36
2.2. Kommunalwahl 1994............................................................................................................... 38
2.3. Die neue Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt (GOLSA) ab 1. Juli 1994................. 38
2.3.1.
Amtszeit, Stellung und Aufgaben ...................................................................................... 38
2.3.1.1. Der Oberbürgermeister ..................................................................................................... 38
2.3.1.2. Die Beigeordneten ............................................................................................................ 39
2.3.1.3. Der Stadtrat....................................................................................................................... 39
2.3.2.
Aufgabenverteilung und Zuständigkeiten .......................................................................... 39
2.3.3.
Verwaltungsgliederung und Dezernatsverteilung .............................................................. 39
2.4. Gesetz zur Änderung der GOLSA............................................................................................. 40
A3. Nationale und internationale Kontakte ............................................................................................. 41
3.1. Städtepartnerschaften ............................................................................................................... 41
3.1.1.
Karlsruhe .......................................................................................................................... 41
3.1.2.
Linz in Österreich ............................................................................................................. 42
3.1.3.
Ufa in Baschkortostan ....................................................................................................... 42
3.1.4.
Oulu in Finnland .............................................................................................................. 42
3.2. Städtefreundschaften ................................................................................................................ 43
3.2.1.
Hildesheim ....................................................................................................................... 43
3.2.2.
Grenoble in Frankreich ..................................................................................................... 43
3.2.3.
Coimbra in Portugal.......................................................................................................... 43
A4. Besondere Persönlichkeiten in der Stadt Halle (Saale) ...................................................................... 45
4.1. Ehrungen verdienstvoller Persönlichkeiten ............................................................................... 45
4.2. Ehrung verdienstvoller Bürgerinnen und Bürger ...................................................................... 45
4.3. Ehrungen von Bürgerinnen und Bürgern zu besonderen Jubiläen............................................ 46
4.4. Eintragungen in städtische Ehrenbücher ................................................................................... 46
4.4.1.
"Goldenes Buch"............................................................................................................... 46
4.4.2.
Gäste-Buch ....................................................................................................................... 46
4.5. Ordensträger der Stadt Halle (Saale) ..................................................................................... 46
4.5.1.
Ehrenbürger der Stadt Halle (Saale)................................................................................... 47
4.5.2.
Ordensträger der Stadt Halle (Saale) ................................................................................. 47
B1.
Ämter der Stadtverwaltung........................................................................................................... 51
1.1. Fach und Querschnittsämter .................................................................................................... 51
1.2. Zusammenwirken der Ämter .................................................................................................... 52
1.2.1 Zusammenarbeit zwischen Fachämtern................................................................................ 52
1.2.2.
Fach- und Querschnittsämter ............................................................................................ 52
1.3. Was Chefsekretariate leisten ................................................................................................. 52
B2 Dezernate mit Ämtern - ihre Entwicklung, Aufgaben und besonderen Leistungen............................. 59
2.1. Bereich Oberbürgermeister ...................................................................................................... 59
2.1.1.
Kommunalbüro – Schnittstelle zwischen Verwaltung und Politik...................................... 60
2.1.1.1. Der Stadtrat der Stadt Halle(Saale) .................................................................................... 60
2.1.1.2. Zusammensetzung der Fraktionen im Stadtrat................................................................... 61
2.1.1.3. Die Arbeit des Stadtrates ................................................................................................... 61
2.1.1.3.1. Tagungen ...................................................................................................................... 61
2.1.1.3.2. Fraktionen ..................................................................................................................... 61
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Verzeichniss
Kapitel 0
2.1.1.3.3. Namentliche Auflistung .................................................................................................61
2.1.1.3.4. Niederlegung des Mandates...........................................................................................64
2.1.1.4. Ausschüsse des Stadtrates..................................................................................................64
2.1.1.4.1. Beschließende Ausschüsse im Sinne des § 47 Abs. 1 GOLSA sind:................................65
2.1.1.4.2. Sonstige nach spezialgesetzlichen Regelungen gebildete Ausschüsse ............................65
2.1.1.4.3. Anzahl der Stadträte und sachkundigen Einwohner in den Ausschüssen........................65
2.1.1.5. Die Ausschüsse - Vorsitzende und Mitglieder (Stand: 12/1997).........................................66
2.1.1.6. Mitglieder in den zeitweiligen Ausschüssen (vgl. Abschnitt 2.1.1.4.2)...............................72
2.1.1.7. Übersichten zur Beschlußfassung .......................................................................................75
2.1.2 Städtische Veranstaltungen mit „Protokoll“ ...........................................................................77
2.1.3.
Presse- und Werbeamt (13) ...............................................................................................79
2.1.5.
Rechnungsprüfungsamt (14) ..............................................................................................88
2.1.6.
Rechtsamt (30)...................................................................................................................90
2.1.7.
Gleichstellungsbeauftrage (39) ..........................................................................................94
2.1.8.
Stabsstelle Organisation (020) ...........................................................................................98
2.2. Dezernat Verwaltung, Personal und Ordnung ........................................................................100
2.2.1.
Hauptamt (10) .................................................................................................................100
2.2.2.
Personalamt (11)..............................................................................................................106
2.2.3.
Ordnungsamt (32) ...........................................................................................................115
2.2.4.
Einwohner- und Statistikamt (33) .....................................................................................128
2.2.6 Amt für Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst (37) ..............................................139
2.3. Dezernat Finanzen .................................................................................................................148
2.3.1.
Kämmerei (20).................................................................................................................148
2.3.2.
Stadtkasse (21).................................................................................................................156
2.3.3.
Steueramt (22) .................................................................................................................160
2.3.4.
Amt zur Regelung offener Vermögensfragen (25).............................................................165
2.4. Dezernat Planen und Umwelt ................................................................................................171
2.4.1.
Umweltamt (31) ..............................................................................................................171
2.4.2.
Stadtplanungsamt (61) .....................................................................................................180
2.4.4.
Bauordnungsamt (63) ......................................................................................................195
2.5. Dezernat Kultur, Bildung und Sport ........................................................................................200
2.5.1.
Schulverwaltungsamt (40) ...............................................................................................200
2.5.2.
Kulturamt (41) .................................................................................................................215
2.5.2.1. Händels Geburtsstadt - lebendige Musiktraditionen..........................................................218
2.5.2.2. Theater in Halle ................................................................................................................223
2.5.2.3. Stadtgeschichte .................................................................................................................228
2.5.2.4. Bildende Kunst, Kunst im öffentlichen Raum, Galerien und Ausstellungen .......................233
2.5.2.5. Von internationalen Kulturtagen bis zum Laternenfest - Veranstaltungsvielfalt in Halle ....235
2.5.2.6. Die Stadtteilkultur entwickelt sich.....................................................................................237
2.5.3 Sport- und Bäderamt (52) ....................................................................................................238
2.6. Dezernat Jugend, Soziales und Gesundheit ............................................................................244
2.6.1.
Interessenvertreter im Auftrag der Stadt ...........................................................................244
2.6.2.
Sozialamt (50) .................................................................................................................251
2.6.3.
Sozialplanungsgruppe (540) ............................................................................................257
2.6.3.1. Jugendamt (51).................................................................................................................260
2.6.3.2. Verwaltung Kindertageseinrichtungen (519) .....................................................................280
2.6.4.
Gesundheitsamt (53)........................................................................................................283
2.6.5.
Veterinär- und Lebensmittel-überwachungsamt (55)......................................................289
2.7. Dezernat Bauen......................................................................................................................294
2.7.1.
Stadtvermessungsamt (62) ...............................................................................................294
2.7.2.
Hochbauamt (65) ............................................................................................................297
2.7.3.
Tiefbauamt (66) ...............................................................................................................301
2.7.4.
Grünflächenamt (67) .......................................................................................................304
2.7.5.
Koordinierungsstelle Straßenreinigung (602) ...................................................................308
2.8. Dezernat Wirtschaftsförderung, Liegenschaften u. Beschäftigung ...............................................311
2.8.1.
Liegenschaftsamt (23) ......................................................................................................311
2.8.2.
Amt für Wirtschaftsförderung, Fremdenverkehr und Arbeitsförderung (80) ......................315
3. Unmittelbare und mittelbare kommunale Beteiligungen an wirtschaftlichen Unternehmen ..............337
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Kapitel 0
Verzeichnisse
Abbildungsverzeichnis:
Abbildung 1: Fahne und Stadtwappen .................................................................................................... 26
Abbildung 2: Sitzverteilung in der SVV 1946.......................................................................................... 30
Abbildung 3: SVV 1990.......................................................................................................................... 31
Abbildung 4: Stadrat 1994...................................................................................................................... 32
Abbildung 5: Stadtrat 1994..................................................................................................................... 37
Abbildung 6: OB Dr. Klaus Rauen und der Karlsruher OB a. D. Seiler ................................................... 42
Abbildung 7: Gäste aus Oulu in Halle .................................................................................................... 42
Abbildung 8: Der Hildesheimer OB zu Besuch in Halle ......................................................................... 43
Abbildung 9: OB Dr. K. Rauen, M. Gorbatschow, Dr. H. Kissinger und H. D. Genscher 1993............... 46
Abbildung 10: Dr. Klaus Rauen und die Halloren bei einem Neujahrsempfang...................................... 78
Abbildung 11: Verdingungsverhandlungen........................................................................................... 103
Abbildung 12: Anzahl der Bieter .......................................................................................................... 103
Abbildung 13: Entwicklung der Unfallzahlen (ausgewählte Jahre) ........................................................ 113
Abbildung 14: Fundbüro ...................................................................................................................... 118
Abbildung 15: Anzahl der Gewerbeanzeigen ....................................................................................... 124
Abbildung 16: Auskünfte und Ersuchen ................................................................................................ 124
Abbildung 17: Kontrolleure bei der Arbeit ............................................................................................ 125
Abbildung 18: Anzahl der verkehrswidrig abgestellten Fahrzeuge........................................................ 125
Abbildung 19: Bearbeitete Polizeiakten................................................................................................ 125
Abbildung 20: Bearbeitete Vorgänge Bußgeldstelle .............................................................................. 126
Abbildung 21: Markttreiben.................................................................................................................. 126
Abbildung 22: Eheschließung im Stadthaus .......................................................................................... 137
Abbildung 23: Entwicklung der Anzahl Geburten, Eheschließungen, Sterbefälle .................................. 138
Abbildung 24: Feuerwehreinsätze ........................................................................................................ 139
Abbildung 25: Einsätze Rettungsdienst ................................................................................................. 139
Abbildung 26: Einsatz des Rettungsdienstes.......................................................................................... 140
Abbildung 27: Haushaltsentwicklung ................................................................................................... 150
Abbildung 28: Zuweisungen und Einkommenssteueranteile ................................................................. 150
Abbildung 29: Anteil Verwaltungshaushalt........................................................................................... 150
Abbildung 30: Kalkulatorische Kosten .................................................................................................. 151
Abbildung 31: Zinseinnahmen ............................................................................................................. 152
Abbildung 32: Zuwendungen ............................................................................................................... 154
Abbildung 33: Grundsteuerentwicklung ............................................................................................... 161
Abbildung 34: Gewerbesteuerentwicklung ........................................................................................... 162
Abbildung 35: Vergnügungssteuer ........................................................................................................ 162
Abbildung 36: Hundesteuerentwicklung ............................................................................................. 163
Abbildung 37: Bearbeitungsstand vermögens-rechtlicher Ansprüche.................................................... 166
Abbildung 38: Widerspruchsverfahren ................................................................................................. 169
Abbildung 39: Klageverfahren .............................................................................................................. 169
Abbildung 40: Beräumung Stadtwehr, August 1997 ............................................................................. 172
Abbildung 41: Hufeisensee................................................................................................................... 173
Abbildung 42: Förderanträge ................................................................................................................ 174
Abbildung 43: Wertstofferfassung ......................................................................................................... 177
Abbildung 44: Anteilmäßiger Vergleich der Wertstofferfassung ............................................................ 177
Abbildung 45: Dr. Friedrich Busmann erläutert ein Bauvorhaben......................................................... 181
Abbildung 46: Bevölkerungswanderung ............................................................................................... 181
Abbildung 47: Urban 21....................................................................................................................... 182
Abbildung 48: Umgestaltete Reilstraße mit Radweg, Haltestelle Hegelstraße ....................................... 183
Abbildung 49: Ortsteil Mötzlich ........................................................................................................... 185
Abbildung 50: Entwicklungsgebiet HEIDE-SÜD vor und nach der Sanierung ....................................... 187
Abbildung 51: Große Märkerstraße Nr. 1 bis 5 um 1880...................................................................... 188
Abbildung 52: Große Märkerstraße Nr. 16 und 17 vor dem Abriß 1978............................................... 189
Abbildung 53: Große Märkerstraße von Norden................................................................................... 193
Abbildung 54: Große Ulrichstraße........................................................................................................ 195
Abbildung 55: Baugenehmigungen....................................................................................................... 197
Abbildung 56: Investitionen.................................................................................................................. 198
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Verzeichniss
Kapitel 0
Abbildung 57: Beim Bauordnungsamt der Stadt Halle eingegangene Bauanträge und erteilte
Baugenehmigungen 1991 bis 1996 im Vergleich...........................................................................199
Abbildung 58: Begrünte Fahrradständer vorm Südstadtgymnasium .......................................................202
Abbildung 59: Unterricht in der BbS VIII...............................................................................................203
Abbildung 60: Sekundarschule Radewell ..............................................................................................205
Abbildung 61: Hort einer Grundschule .................................................................................................207
Abbildung 62: Klassenfrequenzen in den verschiedenen Schulformen..................................................208
Abbildung 63: Aufteilung der Schüler nach Schulformen......................................................................208
Abbildung 64: Schülerwechsel zum Gymnasien ...................................................................................209
Abbildung 65: Gastschulbeiträge ..........................................................................................................209
Abbildung 66: GB-Schule, A.-Lamprecht-Str. 15 ...................................................................................210
Abbildung 67: Torgymnasium ...............................................................................................................210
Abbildung 68: Schüler bei der Esseneinnahme......................................................................................211
Abbildung 69: Gesamt-Besucherentwicklung - ausgewählte kommunaler Einrichtungen der Stadt Halle
1991 bis 1996 im Vergleich...........................................................................................................217
Abbildung 70: Nicolas Mc. Gegan ........................................................................................................218
Abbildung 71: Entwurf für den Händelpreis der Stadt Halle (Saale) von Silke Plathe.............................219
Abbildung 72: Feuerwerk......................................................................................................................220
Abbildung 73: Macbeth, William Shakespeare / Helmut Neumann, Musik: Nervous Breakdown im
Opernhaus Halle ...........................................................................................................................223
Abbildung 74: neues theater, Eingang zum Tintenfaß............................................................................224
Abbildung 75: Romeo und Julia, Puppentheater Halle ..........................................................................227
Abbildung 76: „Alles Gute kommt von oben“, Kabarett „Kiebitzensteiner“ ...........................................227
Abbildung 77: Kleiner Hof im Händel-Haus .........................................................................................229
Abbildung 78: Stadtmuseum, Christian-Wolf-Haus ...............................................................................231
Abbildung 79: Kellermagazin Stadtarchiv nach der Sanierung ..............................................................231
Abbildung 80: Steinbildhauersymposium 1996, Peißnitz-Insel..............................................................234
Abbildung 81: Israelische Sängerin Noa im Konzert auf dem Hof der Moritzburg.................................236
Abbildung 82: Schwimmhalle Halle-Neustadt nach der Sanierung, Februar 1997 ................................239
Abbildung 83: Besucherzahlen Bäder ...................................................................................................239
Abbildung 84: Sprungturm in der sanierten Schwimmhalle Halle-Neustadt ..........................................240
Abbildung 85: Anzahl der Haushalte ....................................................................................................251
Abbildung 86: Netto-Sozialhilfeausgaben nach BSHG ..........................................................................252
Abbildung 87: Anzahl der Empfänger von Hilfen ins besonderen Lebenslagen .....................................253
Abbildung 88: Anzahl Sozialhilfeempfänger in Hilfen zur Arbeit ..........................................................255
Abbildung 89: ESF-Maßnahmen und Teilnehmer ..................................................................................255
Abbildung 90: Hilfe zum Lebensunterhalt.............................................................................................256
Abbildung 91: Graffiti ...........................................................................................................................265
Abbildung 92: Maßnahmen der Jugendhilfe..........................................................................................266
Abbildung 93: Verhältnis von Zahlung und Rückforderung nach UVG .................................................268
Abbildung 94: Ich bin für dich da. ........................................................................................................269
Abbildung 95: Hilfen zur Erziehung von 1995 bis 1998 .......................................................................272
Abbildung 96: Altes Gebäude Kinderheim „Klosterstraße“....................................................................276
Abbildung 97: Neues Gebäude Kinderheim „Klosterstraße“..................................................................276
Abbildung 98: Kleiner Leitfaden zum Kindesunterhalt ..........................................................................277
Abbildung 99: Entwicklung des Platzangebotes in den kommunalen Kindereinrichtungen ...................280
Abbildung 100: Kindertagesstätten-Führer.............................................................................................282
Abbildung 101: Niedergelassene Fachärzte ..........................................................................................284
Abbildung 102: Blick in einen modernen Lebensmittelverarbeitungsbetrieb in der Stadt Halle (Saale)..290
Abbildung 103: Taubenhaus - eine Möglichkeit zur Verminderung der Taubenpopulation...................291
Abbildung 104: Schlechte Haltungsbedingungen .................................................................................291
Abbildung 105: Graphische Verteilung der Bearbeitung von Petitionen................................................292
Abbildung 106: Auszug aus der Luftbildkarte Halle-Neustadt, Südpark und B80 ..................................294
Abbildung 107: Digitalisierte Stadtkarte ................................................................................................294
Abbildung 108: Meßtrupp bei der Arbeit ..............................................................................................295
Abbildung 109: Leistungen des Hochbau-amtes im Zoo .......................................................................297
Abbildung 110: Wert- und mengenmäßige Vergaben in die neuen und alten Bundesländer in % ........298
Abbildung 111: Leichtathletikhalle .......................................................................................................299
Abbildung 112: Investive Maßnahmen an kommunaleigenen Gebäuden und baulichen Anlagen ........300
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Kapitel 0
Verzeichnisse
Abbildung 113: Aufwand für Bauunterhaltung an kommunaleigenen Gebäuden / baulichen Anlagen. 300
Abbildung 114: Giebichenstein-Brücke ................................................................................................ 301
Abbildung 115: Lärmschutzwand an der B80....................................................................................... 301
Abbildung 116: Moderne Straßenbeleuchtung in der Richard-Paulik-Straße in Neustadt...................... 302
Abbildung 117: Jahrgangsmäßige Verteilung des finanziellen Aufwandes für Verkehrsanlagen ........... 303
Abbildung 118: Getraudenfriedhof ....................................................................................................... 304
Abbildung 119: Eselsbrunnen ............................................................................................................... 304
Abbildung 120: Blühende Anlagen auf dem Juliot-Curie-Platz ............................................................. 305
Abbildung 121: Blühender Spitzahorn in der Max-Lademann-Straße ................................................... 306
Abbildung 122: Stadtgottesacker .......................................................................................................... 306
Abbildung 123: Anteile Öffentlichen Grün im Stadtgebiet Halle (Saale) in Prozent .............................. 307
Abbildung 124: Erhebung von Straßenreinigungsgebühren im Zeitraum von 1995 bis 1998 ................ 310
Abbildung 125: Bertramstraße 29 links vor, rechts nach der Sanierung ................................................ 312
Abbildung 126: Entwicklung der Mietverträge von 1991 bis 1998 ....................................................... 314
Abbildung 127: Technologie- und Gründerzentrum ............................................................................. 316
Abbildung 128: Verkaufsflächen........................................................................................................... 317
Abbildung 129: Untere Leipziger Straße ............................................................................................... 317
Abbildung 130: Straßentheater ............................................................................................................. 317
Abbildung 131: Einzelhandelsdichte .................................................................................................... 317
Abbildung 132: Gemeinsamer Messestand ........................................................................................... 326
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Verzeichnsse
Kapitel 0
Tabellenverzeichnis:
Tabelle 1: Ämterzuordnung (Stand: 31.12.1998).....................................................................................52
Tabelle 2: Zusammensetzung der Fraktionen im Stadtrat ........................................................................61
Tabelle 3: Anzahl der Stadtrats-Tagungen ...............................................................................................61
Tabelle 4: Stadtrat 1994, 1997 ................................................................................................................63
Tabelle 5: Empfänge und Veranstaltungen im Stadthaus .........................................................................77
Tabelle 6: Im Berichtszeitraum durch die Stadt geführte Prozesse ...........................................................92
Tabelle 7: Fallzahlen zur Auslastung des Frauenschutzhauses ................................................................95
Tabelle 8: Stelleninhaber M/W................................................................................................................96
Tabelle 9: Fortlaufende Organisationsuchungen (Voll- und Teilzeitstellen insgesamt).............................99
Tabelle 10: Technikeinsatz in den Fachbereichen, Stand 12/98 ............................................................100
Tabelle 11: Entwicklung Beschäftigtenzahlen........................................................................................107
Tabelle 12: Übertragung von Kitas ........................................................................................................107
Tabelle 13: Entwicklung Erzieherinnenzahl...........................................................................................108
Tabelle 14: Weiterbildungsveranstaltungen...........................................................................................109
Tabelle 15: Anbieter und Teilnehmer ....................................................................................................109
Tabelle 16: Beschäftigung schwerbehinderte Arbeitnehmer ..................................................................110
Tabelle 17: ABM bei der Stadt Halle (Saale)..........................................................................................111
Tabelle 18: Fallzahlen des Versicherungsamtes.....................................................................................112
Tabelle 19:Finanzielle Auswirkungen des Unfallgeschehens auf den städtischen Haushalt...................113
Tabelle 20: Aufgabenfelder und Fallzahlen ...........................................................................................113
Tabelle 21: Fallzahlen Ermittlungsaufgaben ..........................................................................................116
Tabelle 22: Anzahl der für Fachämter bearbeiteten Ermittlungen ..........................................................116
Tabelle 23: Anzahl der bearbeitenen Beantragungen ............................................................................118
Tabelle 24: Anzahl der Maßnahmen der Verkehrsorganisation .............................................................119
Tabelle 25: Aufgaben und Tätigkeiten im Sachgebiet Sperrungen .........................................................119
Tabelle 26: Regulierende Maßnahmen für den ÖPNV ..........................................................................121
Tabelle 27: Überblick über Maßnahmen im Güter- und Personenverkehr ............................................121
Tabelle 28: Fallzahlen der Gewerbeüberwachung im Überblick...........................................................123
Tabelle 29: Statistische Übersicht des Dienstleistungsangebotes 1994 bis 1998....................................130
Tabelle 30: Statistik der Ausländerbehörde Halle für die Jahre 1994 bis 1998 ......................................132
Tabelle 31: Statistik der Geburten, Eheschließungen, Sterbefälle 1990 bis 1998 ...................................138
Tabelle 32: Fallzahlen für den Bereich des vorbeugenden Brandschutzes.............................................141
Tabelle 33: Stärke der Ortswehren ........................................................................................................142
Tabelle 34: Einsatzentwicklung von 1990 bis 1998...............................................................................144
Tabelle 35: Übersicht Haushaltgenehmigungsverfahren........................................................................149
Tabelle 36: Kalkulatorische Kosten und Verwaltungskostenumlage, Angaben in TDM..........................151
Tabelle 37: Sachspenden für Einrichtungen der Stadt ............................................................................152
Tabelle 38: Zuwendungen zum Verwaltungs- und Vermögenshaushalt ................................................154
Tabelle 39: Grundsteuer........................................................................................................................161
Tabelle 40: Gewerbekapitalsteuer .........................................................................................................161
Tabelle 41: Entwicklung der Hebesätze ................................................................................................162
Tabelle 42: Entwicklung Vergnügungssteuer .........................................................................................162
Tabelle 43: Hundesteuer .......................................................................................................................163
Tabelle 44: Grundsteuer........................................................................................................................163
Tabelle 45: Gewerbesteuer ...................................................................................................................164
Tabelle 46: Vergnügungssteuer .............................................................................................................164
Tabelle 47: Hundesteuer .......................................................................................................................164
Tabelle 48: Steueraufkommen gesamt ...................................................................................................164
Tabelle 49: Fallzahlen im Bereich Untere Wasserbehörde ....................................................................172
Tabelle 50: Gestellte Anträge beim Bauordnungsamt der Stadt Halle 1991 bis 1996 ............................199
Tabelle 51: Erteilte Genehmigungen und angezeigte Baufertigstellungen beim Bauordnungsamt der
Stadt Halle 1991 bis 1996.............................................................................................................. 199
Tabelle 52: Arbeitsfelder .......................................................................................................................202
Tabelle 53: Übersicht Fördermitteleinsatz .............................................................................................204
Tabelle 54: Übersicht Schulbaufördermittel ..........................................................................................205
Tabelle 55: Übersicht zur Veränderung der Schullandschaft .................................................................206
8
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Kapitel 0
Verzeichnisse
Tabelle 56: Reduzierung von Schulstandorten...................................................................................... 206
Tabelle 57: Nachfrage nach Hortplätzen .............................................................................................. 207
Tabelle 58: monatliche Hortbeiträge .................................................................................................... 207
Tabelle 59: Entwicklung der Kosten der Schülerbeförderung ................................................................ 210
Tabelle 60: Essenbeteiligung................................................................................................................. 211
Tabelle 61: Einsatz der Haushaltsmittel von 1991 – 1998..................................................................... 211
Tabelle 62: Übersicht der komplett sanierten Schulen, Ende 1998 ....................................................... 212
Tabelle 63: Anzahl der sanierten Schulturnhallen................................................................................. 212
Tabelle 64: Hauptsächliche Sanierungsmaßnahmen............................................................................. 213
Tabelle 65: Finanzielle Aufwendungen in TDM für die Ausstattung der Schulen .................................. 213
Tabelle 66: Übersicht Computerkabinette ............................................................................................ 214
Tabelle 67: Übersicht Schüler-PC-Technik in Stückzahl und Prozent ................................................... 214
Tabelle 68: Übersicht zu den Inhabern von Händel-Ehrenpreisen und Händel-Förderpreisen .............. 219
Tabelle 69: Aufführungen und Veranstaltungen in den kommunalen Einrichtungen 1991 bis 1997 ..... 226
Tabelle 70: Städtische Sportförderung................................................................................................... 239
Tabelle 71: Sportvereine und deren Mitglieder 1990 bis 1998 ............................................................. 240
Tabelle 72: Entwicklung der Vergabe des „Halle-Paß“ ......................................................................... 254
Tabelle 73: Fallzahlen .......................................................................................................................... 267
Tabelle 74: Übersicht Unterhalt/ Vaterschaft/ Beurkundungen.............................................................. 268
Tabelle 75: Fallzahlen zur Bearbeitung von Unterhaltsfragen ............................................................... 269
Tabelle 76: Anzahl der Pflegekinder/Jahr .............................................................................................. 273
Tabelle 77: Jugendliche/Straftaten......................................................................................................... 274
Tabelle 78: Hilfen/Strafen ..................................................................................................................... 274
Tabelle 79: Heimbelegung ................................................................................................................... 275
Tabelle 80: Heime Auslastung .............................................................................................................. 275
Tabelle 81: Zuschuß der Stadt Halle für die Jugendhilfe 1995 – 1998 ................................................. 277
Tabelle 82: Kommunale Kindereinrichtungen1992 – 1998................................................................... 281
Tabelle 83: Kindereinrichtungen in freier Trägerschaft 1994 – 1998..................................................... 282
Tabelle 84: Anzahl der Betten - Krankenhausplan LSA ......................................................................... 284
Tabelle 85: Bearbeitung von Petitionen ................................................................................................ 291
Tabelle 86: Anzahl der geborgenen Tiere ............................................................................................ 292
Tabelle 87: Reiseattestierungen (Hunde, Katzen, Vögel) ....................................................................... 292
Tabelle 88: Ausreichung von Beihilfen zur Katzenkastration ................................................................ 292
Tabelle 89: Attestierung von Exportlieferungen..................................................................................... 293
Tabelle 90: Schulungstätigkeit zum Erwerb des .................................................................................... 293
Tabelle 91: Ausgewählte Dienste des Amtes und ihre Entwicklung ...................................................... 296
Tabelle 92: Vergaben des Hochbauamtes............................................................................................. 298
Tabelle 93: Entwicklung der Ausgaben des Tiefbauamtes ..................................................................... 302
Tabelle 94: Tätigkeitsübersicht - Stand 1998 ........................................................................................ 310
Tabelle 95: Kennziffern zu realisierten ausgewählten Handelsvorhaben in Halle ................................. 318
Tabelle 96: Mittel für Arbeitsförderprojekte .......................................................................................... 329
Tabelle 97: Kommunale Beteiligungen an wirtschaftlichen Unternehmen ............................................ 344
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
9
Einleitung
10
Kapitel 0
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Kapitel 0
Einleitung
Einen großen Schritt vorangekommen
Acht Jahre Verwaltungsarbeit werden für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt
Halle (Saale) im vorliegenden Verwaltungsbericht als eine wichtige und notwendige Bilanz sichtbar gemacht und dokumentieren eine mühsame aber
auch stabile Entwicklung der bürgernahen kommunalen Verwaltungsarbeit in
einer politisch bewegten Zeit.
Darüber einen Bericht vorzulegen, ist keine heutige Erfindung. Die Stadt Halle
(Saale) hat bereits seit 1856/57 traditionell Verwaltungsberichte erarbeitet.
Diese Tradition wurde 1933 mit der Verabschiedung von Oberbürgermeister
Dr. Dr. Rive in den Ruhestand, während der Nazizeit und während der DDRPeriode für fast 60 Jahre unterbrochen.
Mit dem aktuellen Exemplar wird die über viele Jahrzehnte bewährte Tradition
wieder aufgenommen, den Bürgerinnen und Bürgern über die städtische Entwicklung Rechenschaft abzulegen, aber auch wichtige Fakten der Stadtentwicklung zu dokumentieren.
Dabei sind die Jahre nach 1990 von besonderer Bedeutung. Der Wechsel von
der sozialistischen Planwirtschaft zur sozialen Marktwirtschaft einerseits und
von der zentralistischen Staatsverwaltung zur kommunalen Selbstverwaltung
andererseits bedeutete und bedeutet immer noch für die meisten Menschen
einen radikalen Wechsel eingeübter und eingewöhnter Verhaltensweisen, der
in vielen Fällen mit schmerzlichen Auswirkungen verbunden ist. Dies gilt auch
für viele Mitarbeiter der Verwaltungen.
Im Zeitpunkt 1990/91 gab es praktisch keine funktionsfähigen Strukturen mehr
für eine selbstbewußte kommunale Selbstverwaltung in einem förderalen
Staatswesen.
Fast 60 Jahre totalitäres Führerprinzip oder kommunistische Zentralsteuerung
hatten die Fähigkeit vieler Menschen zu Eigenverantwortung und Initiative
eingeschränkt und sowohl Bürgermeister wie Gemeinderäte zu meist nur zur
Akklamation benötigten Befehlsempfängern degradiert. Mit Ausnahme der Kirchen, die sich einen gewissen Freiraum bewahren konnten, fehlte es an freien,
gesellschaftlich mitgestaltenden Organisationen und Gruppierungen.
Die gesamte staatliche Verwaltung und kommunale Selbstverwaltung mußten
also neu aufgebaut werden. Selbstbewußtsein und Bereitschaft zum Mitgestalten, z. B. konkurrierenden Parteien, Organisationen, freien Trägern usw. mußVerwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
11
Einleitung
Kapitel 0
ten erst wieder geweckt werden, obwohl gerade aus Kreisen der DDR-Opposition, insbesondere auch aus kirchlichen Kreisen viele Menschen bewundernswertes Engagement an den Tag legten und sich mit großem Einsatz, mit Mut
zum Risiko und mit Erfolg den neuen Aufgaben stellten.
Allerdings war Hilfe aus dem Westen, dessen Strukturen nahezu vollständig
übertragen wurden, unverzichtbar, um funktionsfähige Verwaltungen aufzubauen. Daß es mit den Verwaltungshelfern auf allen Ebenen nicht nur positive
Erfahrungen gab, darf nicht verschwiegen werden. Darüber darf aber nicht
vergessen werden, daß viele Helfer gerade auch aus Partnerstädten mit großem
Krafteinsatz und mit Idealismus erfolgreich dabei mithalfen, daß grundlegende
Kenntnisse über die Anforderungen einer modernen Industriegesellschaft an
die Träger gerade auch der örtlichen Verwaltungen wieder entwickelt und erworben werden konnten.
Gerade die uneigennützige und gern gewährte Hilfe durch die badische Partnerstadt Karlsruhe verdient hier besondere Hervorhebung, ohne daß damit die
Hilfen anderer Stadtverwaltungen vergessen sein sollen. Ohne solche Hilfen
wäre der Weg zu einer rechtsstaatlich handelnden, leistungsstarken und bürgernahen Kommunalverwaltung in Halle, der längst noch nicht zu Ende gegangen ist, nicht konsequent beschritten worden.
Die Heftigkeit und Nachhaltigkeit des Zusammenbruchs der vom Weltmarkt
abgeschotteten DDR-Wirtschaft wurde kaum irgendwo bedeutungsgerecht
eingeschätzt. Eher herrschte die Meinung vor, daß der liegengebliebene Wirtschaftszug DDR mit der davorgespannten starken Wirtschaftslokomotive der
alten Bundesrepublik schnell wieder Fahrt aufnehmen würde. Der so schnelle
wirtschaftliche und politische Zusammenbruch der mächtigen Sowjetunion
wurde so nicht vorhergesehen und damit auch der Wegfall entscheidender
Märkte für DDR-Produkte nicht einkalkuliert. Ein häufig veralteter Maschinenpark, fehlende Eigenkapitaldecken, niedrige Produktivität bestimmten wie fast
überall auch in Halle den Niedergang zahlreicher großer und mittlerer Unternehmen in einer von altersher bedeutenden Industrieregion. Zehntausende
von Arbeitslosen waren die zwangsläufige Folge.
Mangel an verfügbaren Grundstücken, eine desolate Infrastruktur, die Eigentumsproblematik, eine den Entwicklungen in der Region oft nicht genügend
berücksichtigende Arbeit der Treuhandanstalt (ganz abgesehen von irrtümlichen oder sogar in einzelnen Fällen kriminell zu wertenden Betriebsschließungen), fehlende Flächen zur Neuansiedlung von damals eher vorhandenen
Investoren erschwerten in hohem Maße die Neustrukturierung der kommunalen Wirtschaft. Die Tendenz des sich sprunghaft ausdehnenden Handels, sich
auf freie Flächen außerhalb der Städte anzusiedeln, behinderte die Entwicklung zusätzlich.
Wenn es auch gelang, mit großen finanziellen Anstrengungen insbesondere
der Bundesrepublik die in der Nähe der Stadt gelegenen sogenannten industriellen Kerne Buna und Leuna zu erhalten, und in der Stadt den Waggonbau
Ammendorf zu stabilisieren, so waren damit nicht die starken Arbeitsplatzverluste auszugleichen, aber der großindustrielle Charakter blieb - ganz sicher mit
äußerst wichtigen erst in Zukunft wirksamen Folgen - erhalten.
Daneben wurden in Tausenden neu entstehenden oder wieder auflebenden
Handwerksbetrieben ebenso wie im Handel und in anderen Dienstleistungsbereichen viele neue Arbeitsplätze geschaffen, die aber bisher das zahlenmäßige
Beschäftigungsdefizit gegenüber DDR-Zahlen nicht egalisieren konnten.
Das Hauptaugenmerk mußte deshalb darauf gerichtet werden, die Wirtschaftsstruktur möglichst breit gefächert zu verbessern. Neben zahlreichen öffentlichen Einrichtungen (Landesämter, Landesversicherungsanstalt, Landesarbeitsamt für Sachsen-Anhalt und Thüringen, Landeszentralbank, Bundesgrenzschutz, Nebenstellen des Bundeskasse, Gerichte unterschiedlicher Instanzen
u.a.m. mußte natürlich auf Erhaltung und Ansiedlung möglichst vieler gewerblicher Unternehmen Wert gelegt werden. Zur Zeit sind in Halle 1907 Unternehmen in die Rolle der Handwerkskammer eingetragen. Sie geben 17.000
Menschen Brot und Arbeit.
12
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Kapitel 0
Einleitung
In diesem Zusammenhang ist besonders die gute Kooperation mit der Nachbargemeinde Queis zu erwähnen, mit der zusammen große Areale für Ansiedlung neuer Betriebe erschlossen und vermarktet wurden. Im Gewerbegebiet Halle-Queis sind ca. 1.600 neue Arbeitsplätze entstanden, für die innerhalb der Stadt Flächen gefehlt hätten.
Dem Ausbau und der Stärkung der Universität als einen der wichtigsten Entwicklungsfaktoren wurde besondere Aufmerksamkeit geschenkt, obwohl hier
sich deutlich die Gegengründung einer Voll-Universität in Magdeburg bemerkbar macht denn damit werden die ohnedies begrenzten Landesmittel auf
mehrere konkurrierende Standorte aufgeteilt. Wichtig war aber ganz besonders, in bemerkenswert guter Kooperation mit der Universität alles zu unternehmen, um den Wissenschaftsstandort Halle weiter zu entwickeln und
gleichzeitig einen gewissen Ausgleich für die vielen weggefallenen Arbeitsplätze bei Industrieunternehmen zu schaffen. In hervorragend konstruktivem
Miteinander wurden das Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH), das
Technologie- und Gründerzentrum und das Biozentrum auf den Weg gebracht. Eine Abteilung des Umweltforschungszentrums Halle-Leipzig wurde
errichtet und komplettiert mit Fraunhoferinstitut, Max-Planck-Institut und dem
Institut für Biochemie der Pflanzen den naturwissenschaftlichen Forschungsschwerpunkt der Universität am Weinbergweg.
Daß es gelang, mit der Ansiedlung der MDR-Hörfunkzentrale für die Länder
Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen auch einen Ansatz für die Entwicklung einer Medienszene zu schaffen, ermöglicht in Zukunft die Schaffung eines
Medienzentrums in enger Zusammenarbeit mit den Hochschulen (Universität
und Burg Giebichenstein). Mit solchen Ansätzen von Biozentrum bis Medienzentrum verknüpfen sich natürlich Hoffnungen auf dauerhafte Bindung hochwertiger Dienstleister und Ausgründungen weiterer arbeitsplatzschaffender
Unternehmen im Umfeld zukunftsrelevanter Techniken. Mit der Gründung der
Stadtwerke und ihrer Tochtergesellschaften wurden darüber hinaus erfolgreiche und leistungsstarke Unternehmen neu geschaffen, die etwa 2.000 Beschäftigte haben. Wenn hier auch im Hinblick auf Globalisierung und Liberalisierung des Energiemarktes in Zukunft erneute Strukturveränderungen zu erwarten sind, so ist doch ein solides Fundament eigenwirtschaftlicher Betätigung der Stadt wiederhergestellt bzw. neu aufgebaut.
Förderprogramme für den Aufschwung in Halle
"Den Fortschritt verdanken die Menschen den Unzufriedenen." (A. Huxley)
Zu den wichtigsten Aufgaben der Stadt zählte die Wiederherstellung und Bewahrung des herausragenden städtebaulichen Erbes. Die im Krieg nur wenig
zerstörte Innenstadt mit ihren vielen denkmalwerten Gebäuden hatte einen
ebenso tiefgreifenden wie beklagenswerten Niedergang durch systematische
Vernachlässigung erfahren. Die kriegsbedingten Schäden potenzierten sich
durch jahrzehntelange "Erosion" weiter nicht mehr gepflegter Teile der Innenstadt und der bedeutenden Gründerzeitviertel der Stadt.
Wertvolle Zeugen der Stadtgeschichte wurden vernichtet, zumindest aber zu
Ruinen.
Es freut mich, daß Tausende von Häusern durch private Initiative und auch
durch städtische Hilfeleistung und Förderung wieder hergestellt werden konnten und die einstige Schönheit der Stadt wieder erlebbar wird. Dabei kann und
darf nicht verschwiegen werden, daß immer noch viel zu tun bleibt, um der
Stadt ihre städtebauliche Attraktivität wiederzugeben. Alle Bauvorhaben aufzuzählen, würden den Umfang dieser Veröffentlichung sprengen. Aber einige
"Meilensteine" sollten doch hervorgehoben werden.
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
13
Einleitung
Kapitel 0
- Die Große Märkerstraße war schon früh (1991) Schwerpunkt des Förderprogramms Städtebaulicher Denkmalschutz, in das bisher 30 Millionen Mark an
städtischen, privaten, Bundes- und Landesmitteln investiert wurden. Im Bundeswettbewerb 1992-94 "Erhaltung des historischen Stadtraumes in den neuen
Bundesländern und Berlin" wurde das bisher Erreichte mit einer Goldmedaille
honoriert.
- Das Charlottenviertel beginnt wieder zu leben, wenngleich die mit dem
"Charlottencenter" verbundenen Hoffnungen auf eine auch wirtschaftliche Belebung durch Einzelhandel dieser unmittelbar citynahmen Lage nicht in Erfüllung gegangen sind.
- Besonders erfreulich ist die allmähliche Restaurierung eines der bedeutendsten Baudenkmale der Stadt, des "Stadtgottesackers", einer nördlich der Alpen
einmaligen Campo-Santo-Anlage des Renaissancebaumeisters Nickel Hoffmann. Daß der Friedhof wieder genutzt werden wird, wird zu seiner Erhaltung
und zur selbstverständlichen Wiederinbesitznahme auch als innerstädtische
Parkanlage beitragen. Gedankt sei hier einer Spenderfamilie, die ihrer Anhänglichkeit an Halle mit einer millionenschweren Stiftung Ausdruck verleiht
und den Wiederaufbau damit entscheidend ermöglicht hat.
- Ebenso bemerkenswert ist der bauliche wie der geistige Wiederaufstieg der
Franckeschen Stiftungen, die ganz wesentlich den "guten Geist" dieser Einrichtung, dem Direktor der Stiftungen, Herr Prof. Raabe, zu verdanken ist. Er
hat mit städtischer Unterstützung nicht nur wesentlich zur Restaurierung der
"Stadt in der Stadt" beigetragen, sondern auch mit seinen Visionen dazu beiträgt, die geistige Strahlkraft wieder über die Grenzen der Stadt hinaus erlebbar
zu machen. Deutlich spürbar ist hier auch der nachhaltige Einsatz des Kuratoriumsvorsitzenden der Stiftungen und Ehrenbürgers der Stadt, Hans Dietrich
Genscher, der mit seinem Einsatz beim Bund auch zugleich die Mitförderung
durch das Land eingelöst hat.
- Nicht vergessen werden dürfen die bedeutenden städtebaulich interessanten
Gründerzeitviertel, z. B. Mühlweg- und Paulusviertel, die fast vollständig erhalten und zum erheblichen Teil wiederhergestellt, mit ihren oft reich gestalteten Fassaden und der Vielfalt ihrer Formen wieder neue Attraktivität als
Wohnorte ebenso wie für Besucher gewonnen haben.
- Mit der Neugestaltung des 1990 völlig verwahrlosten innerstädtischen Bereichs "Spitze" ist ein wichtiger Anstoß zur Stadterneuerung gegeben worden.
Wenn auch die ursprüngliche Planung, die auch auf eine großzügige und attraktive Einkaufszone gerichtet war, angesichts der geänderten wirtschaftlichen
Rahmenbedingungen noch nicht vollendet werden konnte und eine große
ausgehobene Baugrube jedermann die Unfertigkeit des Projekts deutlich
macht, so ist doch ein Neuanfang auch mit ansehnlicher Architektur gelungen.
Das neue MDR-Funkhaus, eine "nutzerbezogene Projektentwicklung", bietet
den Mitarbeitern der landesübergreifenden Hörfunkprogramme des MDR modernste Arbeitsbedingungen und hat neben der neuen Georg-Friedrich-Händel-HALLE, der größten Konzert- und Veranstaltungshalle des Landes einen
hervorragenden Standort im Herzen der City. Das neue Büro- und Verwaltungsgebäude der Stadtwerke Halle rundet das bisher fertiggestellte Teilensemble dieses neuen Baukomplexes ab.
- Die früher bedeutendste Geschäftsstraße der Stadt, die Große Ulrichstraße
mit dem angrenzenden Komplex der "Kulturinsel" und dem Universitätsplatz
gewinnt Stück um Stück Lebenskraft und Charme zurück und mit dem geplanten Auditorium Maximum der Universität und der konkret geplanten
Schließung der Baulücke "Ecke Ulrichstraße/Kleinschmieden" werden
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Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Kapitel 0
Einleitung
schmerzliche Innenstadtlücken geschlossen und mit neuem Leben erfüllt.
Ebenso wird die Musikinsel um das Händel-Haus bald eine beklagenswerte
Brache schließen.
- Ein ehrgeiziges Vorhaben stellt das Projekt Heide-Süd dar, das auf der größten innerstädtischen Konversionsfläche in Deutschland eine bedeutsame Weiterentwicklung der Stadt beabsichtigt und zugleich Flächen für Eigenheiminteressenten wie für nicht störende Gewerbeansiedlungen zur Verfügung stellt.
In 15 bis 20 Jahren wird sich dort, in engem räumlichen Bezug zum naturwissenschaftlichen Campus der Universität ein neuer lebendiger Stadtteil mit
neuen Wohn- und hoffentlich auch Arbeitsplätzen entwickelt haben.
- Daneben gehören zu den ebenso städtebaulich wie sozial wichtigen Aufgaben die Sanierung, Modernisierung und Wohnumweltverbesserung der Neubaugebiete, häufig auch Plattenbausiedlungen genannt. Die Wohnviertel erfreuen sich, wenn auch in unterschiedlicher Intensität, der Anhänglichkeit ihrer Bewohner, die nicht vergessen, daß seinerzeit bei ihrer Entstehung oft das
Ziel langersehnter Wohnwünsche waren. In diesen Vierteln sind bereits Hunderte von Millionen investiert und es bedarf der besonderen Aufmerksamkeit
der Verantwortlichen, daß auch hier in Zukunft lebenswerte Wohnquartiere
zur Verfügung stehen. Allerdings wird man in besonderer Weise das weitere
Wohnverhalten der Bürgerinnen und Bürger beobachten müssen, weil zu befürchten steht, daß mit geänderten Wohnansprüchen und Lebensgewohnheiten Leerstandprobleme nicht nur finanzielle Fragen aufwerfen. Wichtig sind
die Ausbildung dieser großen Siedlungskomplexe zu eigen Subzentren (z. B.
Ortsteilzentrum Halle-Neustadt) und die Anbindung an die Altstadt durch
schienengebundenen öffentlichen Nahverkehr (Straßenbahn Halle-Neustadt)
und möglichst viele Arbeitsplätze auch in den Satellitenstädten. Natürlich muß
auch die soziale Infrastruktur mit z. B. Beratungsstellen, soziokulturellen Zentren, gastronomischen Treffpunkten, Versammlungsorten u. ä. (z. B. Schafschwingelweg in Heide-Nord, "Pusteblume" in Neustadt) weiterentwickelt
werden. Nicht ohne Grund wurde das neue Spaßbad in die Nähe des Wohngebietes Silberhöhe gebracht.
Bürgernahes, dienstleistendes Verwaltungshandeln
Seit dem Ausscheiden des großen Oberbürgermeisters Rive mit der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten hatte es in Halle (wie anderswo)
keine demokratisch rechtsstaatliche Kommunalverwaltung mehr gegeben.
Auch von wirklicher kommunaler Selbstverwaltung konnte angesichts von
"Führerprinzip" oder Parteidiktatur der SED in der DDR nicht gesprochen werden. Folglich konnte es auch kaum Mitarbeiter geben, die den Anforderungen
an rechtsstaatlich ausgerichtetes und bürgernahes Verwaltungshandeln gewachsen bzw. darauf vorbereitet waren. Wie in vielen Bereichen des Lebens
mußten die "gewendeten" DDR-Bürger sich mit dem neuen Rechts- und Verwaltungssystem, das ihnen gewissermaßen "übergestülpt" worden war, zurechtfinden. Dies galt in besonderem Maße für die vielen Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung außerhalb der technischen Berufe, die sich auf einmal aus welchem Beruf auch immer kommend - nach den neuen, bestenfalls ganz
oberflächlich bekannten Regeln der "alten" Bundesrepublik verhalten sollten.
Dieser Hintergrund macht am ehesten deutlich, warum der Prozeß, eine
handlungs- und leistungsfähige Kommunalverwaltung aufzubauen, viel mehr
Zeit benötigt als ursprünglich angenommen.
Während diese Schwierigkeiten fast überall in den neuen Bundesländern auftraten, kamen für die Stadt Halle "hausgemachte" Schwierigkeiten hinzu. Der
nach den Kommunalwahlen 1990 neugewählte Oberbürgermeister war zwar
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
15
Einleitung
Kapitel 0
ein sensibler und intelligenter und als langjähriger Bürger der Stadt Halle mit
den Problemen wohl vertrauter und seiner Stadt sehr verbundener Mann, er
geriet aber bedauerlicherweise an westliche, bei weitem nicht hinreichend
qualifizierte Ratgeber, die ihn in schwerwiegenden Fehlentscheidungen hineinlaufen ließen, die das Vertrauen zwischen Rat und Verwaltung belasteten
und die zu parteipolitischen Animositäten hinzutraten. Als dann auch noch
Vorwürfe laut wurden, daß er in Stasimitarbeit verstrickt gewesen sei, mußte er
zurücktreten. So war die Stadt nur wenig mehr als ein halbes Jahr nach den
Wahlen 1990 schon wieder kopflos und es gab ein quälendes Interregium mit
praktischem Entwicklungsstillstand (ohne zielsetzende Planung, Nutzen der
damals großen Chancen staatlicher und personeller Hilfe aus den alten Ländern und ohne zielstrebigen Aufbau geeigneter Verwaltungsstrukturen).
Der schwerwiegendste Vorwurf der aus Verwaltungssicht dem Oberbürgermeister der ersten Monate, aber auch der ebenso unerfahrenen Stadtverordnetenversammlung gemacht werden muß: die Personalauswahl für wichtige Funktionsstellen in der Verwaltung verlief in vielen Fällen ohne eine sorgfältige Prüfung der Eignung der Bewerber. Die unzureichende Verwaltungserfahrung der
Auswählenden brachte gutwillige, aber unerfahrene (und manchmal leider
auch nicht fortbildungs- oder umschulungswillige und -fähige) Mitarbeiter in
Führungsfunktion, weil so vordergründig parteipolitische Aspekte, - wie fast
überall - "Machtsicherung" oder Einflußnahme auf die neue Verwaltungsführung am ehesten möglich schien.
Diese halleschen Besonderheiten der Unsicherheit im ersten Jahr des Neubeginns (OB-Wechsel und Interregium sowie vorsichtig ausgedrückt mangelnde
Umsicht bei vielen Personalentscheidungen) bescherten der Stadt in einer ganz
entscheidenden Phase der historischen Umstellung im Konkurrenzkampf mit
anderen Kommunen Entwicklungsrückstände. Diese wurden noch dadurch
verstärkt, daß der schließlich ergebnislose Kampf um die Funktion als Landeshauptstadt viele städtische Kräfte in einem noch völlig ungefestigten und unfertigen Verwaltungsorganismus banden. Trotz intensiver Anstrengungen ist
nach Ansicht vieler dieser damals eingetretene Rückstand im Verhältnis zu anderen Städten bis heute nicht wettgemacht. Nicht mehr wiederkehrende Chancen, z. B. der Sonderfinanzierung und die Suche nach - und von der Verwaltungserfahrung her dringend erforderlichen - personellen Ergänzungen stießen
auf einen leergefegten Personalmarkt. Auch war die erste Welle der Wiedervereinigungsbegeisterung bereits abgeebbt, der anfänglich bei persönlichem
Engagement noch vorhandene Idealismus weitgehend ausgeschöpft. Schließlich zeigte sich auch, daß das Beharrungsvermögen der altbundesrepublikanischen Führungseliten auf den Verwaltungsebenen (wie in vielen Feldern!)
weithin einen Einsatz in den neuen Bundesländern im Wege standen.
Daß trotzdem große Erfolge erreicht wurden, hängt mit dem gar nicht hoch
genug einzuschätzendem Einsatz der badischen Partnerstadt Karlsruhe und ihres Oberbürgermeisters Prof. Seiler sowie auch der Fraktionsvorsitzenden der
Mehrheitsfraktionen im Karlsruher Gemeinderat zusammen. Ohne diese wirksame Hilfe in vielen Verwaltungsbereichen, die auch von der finanziellen Dimension her durchaus beachtlich war, hätte eine angemessene Verwaltungsdienstleistung in den unterschiedlichsten Bereichen noch länger auf sich warten lassen.
Schließlich muß in diesem Zusammenhang eine verhängnisvolle Entscheidung
der Stadtverordnetenversammlung erwähnt werden, die sich aufgrund einer
rechtlichen Möglichkeit in der damals geltenden Noch-DDR-Kommunalverfassung vom Frühjahr 1990 für eine Magistratsverfassung entschied. Ganz sicher
waren hier ehrenwerte Motive der Demokratisierung der Verwaltung für die
Entscheidung maßgebend. Daß damit zugleich bei völlig ungeübtem Verwaltungsapparat viel zeitaufwendige Verwaltungsprozeduren die notwendige
Folge waren, blieb bei dieser dann nicht mehr änderbaren äußerst nachteiligen
strukturellen Grundsatzentscheidung unerkannt. Statt gemeinsam in der Verwaltungs- oder Beigeordnetenkonferenz über konzeptionelle Stadtentwicklung
im weitesten Sinne nachzudenken, nahmen Geschäftsordnungsdebatten oder
16
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Kapitel 0
Einleitung
auch parteipolitisch motivierte Grabenkämpfe viel wertvolle Zeit in Anspruch,
ohne daß der Oberbürgermeister solche Debatten durch ein Machtwort beenden konnte.
Um das Vertrauen der Einwohner in die neue Verwaltung zu stärken, war viel
Fingerspitzengefühl notwendig, um Beschlüsse des Stadtverordnetenversammlung umzusetzen.
Die Frage der Aussagekraft der Akten spielte dabei für die tägliche Verwaltungsarbeit eine wichtige Rolle, insbesondere im Hinblick auf die Überprüfung
des Personals auf der Grundlage entsprechender Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung. Zu Recht verlangten die gewählten Vertreter der Bürgerschaft und große Teile der Öffentlichkeit, daß der demokratische Neubeginn
nicht durch solche Mitarbeiter belastet werde, die z. B. als Angehörige oder
inoffizielle Mitarbeiter der Stasi oder in leitenden Funktionen der Parteihierarchie der SED persönliche Schuld auf sich geladen hatten. Die Überprüfung der
Akten der Gauck-Behörde förderten ca. 100 Personen zu Tage, die entgegen
ihren dienstlichen Versicherungen als IM (oder in ähnlicher Weise) sich der
Stasi verpflichtet hatten. Nahezu alle entschlossen sich, bei Aufklärung dieses
Hintergrundes, durch Auflösungsverträge ihr Dienstverhältnis zur Stadt zu beenden. Insbesondere der Oberbürgermeister hielt es für den Bürger für nicht
zumutbar, daß z. B. in der Leistungsverwaltung die Bürger den Mitarbeitern
der Stadtverwaltung gegenübertreten, die sie früher "ausspioniert" hatten.
Zur Herstellung des Vertrauens in der Verwaltung sollte gar nicht erst der Argwohn entstehen, daß "Spitzel" von einst jetzt über Anträge und Chancen von
Antragstellern zu befinden hätten. Dabei wurde konsequent in allen Fällen das
Dienstverhältnis beendet, in denen das wahrheitswidrige Verschweigen der
Mitwirkung bei der Stasi aufgedeckt wurde. Dazu wurden zwischen dem Arbeitgeber Stadt Halle (Saale) und dem Personalrat konkrete Verfahrensregelungen getroffen.
"Was nicht in den Akten steht, existiert nicht." Diese sprichwörtliche Weisheit
hatte insbesondere Auswirkungen auf die Arbeit des Liegenschaftsamtes, des
Amtes zur Regelung offener Vermögensfragen und vor allem der Wirtschaftsförderung. Gerade an dieser Stelle hatte die zentralistische Staatsverwaltung
und die weitgehende Beseitigung des Privateigentums deutliche Spuren hinterlassen und der neu erwachenden Demokratie ein schweres Erbe aufgebürdet. So mancher Investor hätte sich in Halle angesiedelt, wenn alles in den
Akten gestanden hätte, was zur Klärung der Eigentumsverhältnisse notwendig
war. Im Übrigen wird bei der Diskussion der Eigentumsverhältnisse oft übersehen, daß auch die Kommunen in vielen Fällen ihrer Eigentümerposition und
damit die Dispositionsbefugnis über ihre Liegenschaften verloren hatten, die
übrigens bis heute nicht vollständig wiederhergestellt sind.
Neben den personellen Voraussetzungen mußten auch die äußeren Hilfsmittel
geschaffen oder bereitgestellt werden, z.B. geeignete Büros und technische
Ausstattungen.
Das Ordnungsamt, das Einwohner- und Statistikamt sowie das Amt für Brand-,
Katastrophenschutz und Rettungsdienst mußten im Sinne der kommunalen
Selbstverwaltung und der damit verbundenen Erfüllung der Aufgaben des
übertragenen Wirkungskreises neu organisiert bzw. aufgebaut werden.
Mit dem neuen Großraumbüro des Einwohner- und Statistikamtes im Inneren
des Ratshofes und der Konzentration aller Bereiche des Ordnungsamtes im
Stadtteil Neustadt sind die ersten erlebbaren Voraussetzungen für dienstleistendes und bürgerfreundliches Verwaltungshandeln und zum Schutz der Einwohner geschaffen worden.
Im Bereich der Finanzverwaltung konnte erreicht werden, daß trotz aller
Schwierigkeiten der kommunale Haushalt in Einnahmen und Ausgaben in den
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
17
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zurückliegenden Jahren ausgeglichen werden konnte. Verminderte Steuereinnahmen und geringere Bundes- und Landeszuweisungen an den kommunalen
Haushalt bedeuteten für die Stadt jedes Jahr eine neue Herausforderung den
Haushalt zu konsolidieren. Kämmerei, Steueramt und Stadtkasse leisteten ihren
Beitrag, für einem mittelfristigen Zeitraum einen ausgeglichenen Haushalt zu
gewährleisten. Im Rahmen der neuen Steuerungsmodelle ist es trotz angespannter Haushaltslage gelungen, in einigen Fachämtern probeweise mit der
Budgetierung zu beginnen.
Die Arbeit von Rechtsamt und Rechnungsprüfungsamt war und ist in erster Linie auf die Überprüfung des inneren Verwaltungshandelns ausgerichtet.
Der Gesetzgeber hat dem Rechnungsprüfungsamt zur Sicherung seiner Unabhängigkeit eine besondere Stellung unter den Ämtern eingeräumt. Das Amt sicherte im Zusammenwirken von internen und externen Finanzkontrollen, daß
der ordnungsgemäße Umgang der Gemeinde mit den ihr anvertrauen Finanzmitteln gewährleistet war.
Die Gesetzmäßigkeit des Verwaltungshandelns zu prüfen, war Aufgabe des
Rechtsamtes. Satzungsentwürfe der Fachämter, Vertragsentwürfe, Planungs-,
Bau-, Sozial- und andere kommunale Rechtsfälle des täglichen Verwaltungshandelns wurden durch das Amt begutachtet.
Bürgernähe ist für die Stadtverwaltung ein wichtiger Bestandteil ihrer Aufgabenerfüllung nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen. Die Voraussetzungen
dafür zu schaffen, war Aufgabe der Hauptverwaltung. Eine moderne und leistungsfähige Verwaltung, die effizient und bürgernah arbeiten will, braucht
dazu neben klaren und aufgabengerechten Verwaltungsstrukturen auch modernste Kommunikationstechnik. Dazu mußten Arbeitsabläufe verbessert bzw.
vereinfacht und personalwirtschaftliche Überlegungen mit der Haushaltskonsolidierung in Einklang gebracht werden. Der Einsatz der Technik hat sich dabei an der Aufgabenerfüllung für den Bürger orientiert.
Die Arbeit des "Schellenmanns", der noch um die Jahrhundertwende in Städten
und Gemeinden amtliche Bekanntmachungen verkündete und sich mit der
Handschelle Aufmerksamkeit und Gehör verschaffen mußte, leistet in unserer
Stadtverwaltung das Presse- und Werbeamt. Es benutzt dazu statt der "Schelle"
modernste elektronische Kommunikationssysteme. Durch professionelle Informationsarbeit gestaltete das Amt die Beziehungen zwischen Verwaltung,
Politik und Öffentlichkeit so, daß die Stadt das anfängliches Negativimage abstreifen konnte. Amtsblatt und Pressearbeit haben einen entscheidenden Anteil
daran, daß die Berichterstattung der Presse im zurückliegenden Zeitraum zunehmend versachlicht werden konnte. Mit dem CityDesign und dem Einstieg
in die neuen Medien hat das Presse- und Werbeamt seinen Beitrag zu einem
einheitlichen Erscheinungsbild der Stadt geleistet.
Auf dem Weg ins Jahr 2000 - Reformen und Jubiläum
Eine Stadtverwaltung verändert sich und zieht Bilanz
"Dreifach ist der Schritt der Zeit:
zögernd..., pfeilschnell..., ewig...." (Spruch des Konfuzius von Friedrich von
Schiller)
Wenn man auf die letzten Jahre zurückblickt, so wird jedem Gutwilligen die
erfolgreiche Bemühung vieler in Rat und Verwaltung deutlich, Strukturverbesserungen zu erreichen und behutsam, aber konsequent auch Reformen einzu18
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Kapitel 0
Einleitung
führen. Dabei sind im Dienstleistungsangebot der Stadt beachtliche Verbesserungen erreicht worden, die trotz wichtiger Haushaltskonsolidierungsschritte
und einiger Maßnahmen der Verwaltungsrationalisierung (WIBERA-Gutachen)
möglich wurden. Auf dieser Linie ist auch in den kommenden Jahren weiterzuarbeiten.
Die Verwaltung neigt zwar dazu, ein einmal eingeübtes Verwaltungshandeln
möglichst kontinuierlich fortzusetzen. Solches Beharrungsvermögen ist um so
verständlicher, wenn man sich vor Augen hält, daß nach der Wende 1990 die
meisten Verwaltungsmitarbeiter (oft aus verwaltungsfremden Berufen kommend) ein bis dahin völlig unbekanntes, neues Verwaltungs- und Rechtssystem
praktizieren mußten. Das Verändern einer in nicht wenigen Fällen noch nicht
einmal sicher angeeigneten Handhabung der neuen Regeln bedeutet erneutes
Umdenken, neues Lernen und erneute Mühe. Dennoch ist Verwaltungsreform,
d. h. vor allem eine Anpassung an die sich in den 90er Jahren dramatisch ändernden wirtschaftlichen, sozialen und damit auch finanziellen Rahmenbedingungen, eine Forderung, die selbstverständlich auch vor der Stadt Halle nicht
Halt machen konnte. Dabei waren und sind zwei Hauptziele zu erreichen:
eine quantitative Verminderung des Verwaltungsapparates und eine qualitative
Steigerung der Verwaltungsleistung bei Herstellung einer bürgerfreundlichen
und transparenten Leistung eines jeden Einzelnen.
Zum quantitativen Aspekt ist zunächst darauf hinzuweisen, daß Ende 1990,
Anfang 1991 rund 13.500 Mitarbeiter in den Diensten der Stadt standen
(größtenteils Vollzeitbeschäftigte), obwohl bereits größere Bereiche (z. B.
Stadtreinigung, Müllabfuhr, Abwasserbeseitigung) im privatrechtlich organisierte Gesellschaften ausgegliedert waren. Es mußte (die Personalkosten waren
der bei weitem größte Ausgabeposten des Stadthaushaltes) bei dieser Ausgangslage jedem Kundigen klar sein, daß die notwendige Anpassung der Tarifstrukturen an das westliche Niveau und der jährlich unaufhaltsame Aufwuchs der Tarifsteigerungen ohne Personalabbau zu einem Sprengsatz für den
städtischen Haushalt werden mußte. Der damit notwendige Personalabbau
und die Angst der Mitarbeiter vor Arbeitsplatzverlusten (bei einer ohnehin über
fast ein Jahrzehnt zwischen 19 und 21 Prozent schwankenden Arbeitslosigkeit)
stellten zugleich ein bedeutsames Hindernis für die notwendigen qualitativen
Reformen dar. Denn nur zu leicht ließen sich unbequeme Reformversuche als
nur vorgeschobene Scheinmaßnahmen zur Verschleierung des Arbeitsplatzabbaus in Mißkredit bringen.
Die Verwaltungsführung entschied sich deshalb bewußt dazu, den Reformprozeß so vorzubereiten, daß vor Einleitung von Reformschritten ein Großteil des
Personalabbaus abgeschlossen sein sollte. Bis zum Jahr 1997 wurde deshalb
die Zahl der Mitarbeiter auf rund 6.000 Vollzeitstellen reduziert, wobei eine
nicht unerhebliche Zahl von Arbeitsplätzen nicht vernichtet, sondern auf
durch die Stadt - oft zu 100% - bezuschußte sogenannte freie Träger oder auf
privatrechtliche Gesellschaften der Stadt übertragen wurden. Die jährliche Gesamtbelastung des städtischen Haushalts wurde auf diese Weise (unter Berücksichtigung des auf andere Haushaltsstellen verlagerten Zuschußaufwandes) um
etwa 100 Mio. DM Personalkosten entlastet.
Trotz dieser bedeutsamen erfolge muß den Mitarbeitern im Interesse einer
weiteren Steigerung des Bürgerservice und zur Vermeidung unnötiger Personalkostensteigerungen eine Reihe weiterer Veränderungen zugemutet werden.
So müssen z. B. im Reinigungswesen weitere Privatisierungsschritte getan werden. Auch wird es im Bereich der Kindergärten (Geburtenrückgang) auch Entlassungen überzähliger Erzieherinnen geben müssen. Im Bereich der Schulverwaltung wird die Ausstattung mit nichtpädagogischen Personal sehr kritisch
überprüft werden müssen.
Außerdem - und erst das kann sich Reform nennen - wird der begonnene Reformprozeß konsequent zu Ende geführt werden müssen. Dabei müssen die
Stärkung der Eigenverantwortlichkeit eines jeden Mitarbeiters als Voraussetzung für die Delegation von Aufgaben von oben nach unten, die Abflachung
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
19
Einleitung
Kapitel 0
der Hierarchien in der Verwaltung und begleitend die möglichst weitgehende
Budgetierung eine bessere Ressourcenverwertung und eine sparsame Mittelanwendung ohne Qualitätsverlust bei den Leistungen erzeugen. Zugleich
sollte an der besseren Vergleichbarkeit mit anderen Städten gearbeitet werden,
die im Reformprozeß zum Teil schon deutlich weiter vorangekommen sind.
Keinesfalls dürfen die bereits mit erheblichen Mühen der beteiligten Mitarbeiter erreichten Fortschritte aufgegeben werden.
Auch in allen anderen Handlungsfeldern ist die begonnene Arbeit konsequent
fortzuführen.
In den vor uns liegenden Jahren wird die Verwaltung alle Kraft darauf konzentrieren müssen, daß Industrie, Handel und Gewerbe, Gastronomie und Fremdenverkehr weiter erstarken können. Hier ist an den entsprechenden Rahmenbedingungen für den sektoralen Umbau der Wirtschaft weiter zu arbeiten, obwohl man dabei nicht aus dem Auge verlieren darf, daß die Kommunen in einer sich immer weiter globalisierenden Wirtschaft nur äußerst geringe Handlungsspielräume haben. Hier wird es insbesondere darauf ankommen, das
Land und den Bund immer wieder an ihre Verpflichtungen zur Verbesserung
der Infrastruktur zu erinnern.
Dabei kommt der Schaffung von Arbeitsplätzen und der Verbesserung der
kommunalen Infrastruktur ganz besondere Bedeutung zu. Der steigenden Arbeitslosigkeit sowie den damit verbundenen persönlichen Auswirkungen für
die Betroffenen muß entgegengewirkt werden, damit die Ausgaben im sozialen
Bereich nicht weiter anwachsen und Mittel für wichtige infrastrukturelle, kulturelle und soziale Vorhaben disponibel bleiben, insbesondere für die Fortsetzung der Maßnahmen im Umfeld des TGZ, Biozentrums und des geplanten
Medienzentrums.
Die Innenstadt durch Wohnbebauung und Sanierung der Leerstände wieder zu
beleben, ist trotz der knappen Kassen ein notwendiges weiteres Ziel. Ebenso
muß an der Verbesserung des Wohnumfeldes in den Plattenbausiedlungen
und an der Umsetzung des wohnpolitischen Konzeptes weiter gearbeitet werden, auch wenn dies angesichts des weiteren Einwohnerverlustes und des steigenden Wohnungsüberhanges schwieriger wird.
Projekte und Konzeptionen zur ICE-Trasse, zum Verkehrspolitischen Leitbild
der Stadt, zum Mitteldeutschen Verkehrsverbund, zum Bau der Straßenbahnlinie Neustadt - Hauptbahnhof, zu "Urban 21" warten auf ihre weitere Umsetzung, um Leben, Arbeiten und Wohnen in Halle wieder reizvoller und dauerhaft attraktiv zu machen.
Als weiche Standortfaktoren müssen Kultur und Tourismus im engen Zusammenwirken mit der Wirtschaftsförderung die Stadt Halle für Gäste und Investoren gleichermaßen anziehend machen. Die kulturelle Vielfalt der Stadt mit den
Entwicklungschancen der Hochschulen, mit der Phantasie der Theaterleute,
mit dem Engagement der Musikfreunde und mit der Kreativität der freien
Künstler ist dafür eine ideale Voraussetzung. Sie muß deshalb als dauerhafte
Faszination, Entwicklungspotential und Gestaltungsfaktor begriffen werden
und erhalten bleiben.
Wenn im Jahr 2000 die "Diva in Grau" ihr attraktives Großstadtkleid angelegen
kann, haben Rat und Verwaltung guten Grund, das 10-jährige Jubiläum der
kommunalen Selbstverwaltung mit Stolz zu begehen. Die geduldigen Bürgerinnen und Bürger werden sich dann darüber freuen können, daß Halle trotz
einer finanz- und kommunalpolitisch schwierigen Aufbauphase wieder zu einer lebenswerten, attraktiven Stadt im Herzen Deutschlands erblüht. Jedoch ist
auch in den kommenden Jahren dafür noch viel Arbeit notwendig; gleichwohl
ist ein gutes Stück des noch vor uns liegenden Weges bereits zurückgelegt.
Wer nur Defizite, also das Stück des noch vor uns liegenden Weges, sieht, der
20
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Kapitel 0
Einleitung
sollte sich an den Zustand der Stadt vor dem Fall der Mauer erinnern. Seither
hat sich vieles verändert. Diese Umbrüche waren und sind auch heute noch
mit gewaltigen Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger verbunden. Nur im
Bewußtsein dessen kann sich auch das Gemeinwesen verändern: stets mit dem
Menschen. Denn Bürgerorientierung die alle auf ihre Fahnen schreiben, bedeutet eine möglichst weitgehende Einbeziehung der Bürger in die Meinungsbildungsprozesse. Der Begriff meint aber auch, daß die notwendigen Entscheidungen im Interessensausgleich so zu treffen sind, daß nicht nur Politikerinteressen befriedigt werden.
Es ist der Stadt zu wünschen, daß sie die Kraft besitzt, sich im hektischen Tagesgeschäft immer wieder komplexer Zusammenhänge bewußt zu werden und
richtige Schlußfolgerungen auch umzusetzen. Wenn dies gelingt, hat die Stadt
bei den großen Jubiläen der nächsten Jahre (2002 - 500 Jahre Universität, 450
Jahre Leopoldina (1878 fester Sitz in Halle), 1200-jähriges Stadtjubiläum 2006)
eine gute Gelegenheit, das Erreichte auch überörtlich zu kommunizieren.
Dr. Klaus Rauen
Oberbürgermeister
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
21
Einleitung
22
Kapitel 0
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
A
Allgemeiner Teil
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
23
Die Stadt Halle (Saale)
24
Kapitel 1
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Allgemeiner Teil
Kapitel 1
Die Stadt Halle (Saale)
A1. Die Stadt Halle (Saale)
Die Öffnung der Grenzen hat die Stadt Halle
(Saale) in eine zentrale Lage innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gebracht.
Als größte Stadt Sachsen-Anhalts liegt Halle an
den 25 Kilometer langen Ufern der Saale. Ihr
Pulsschlag ist am deutlichsten auf dem 87 m
über HN (Höhennull) gelegenen Marktplatz mit
dem weltbekannten Händeldenkmal zu spüren.
Entlang der Meridiane 12 Grad östlicher Länge
von Greenwich und 52 Grad nördlicher Breite
hat Halle eine Nord-Süd- und Ost-West-Ausdehnung von 16 Kilometern. Die mittlere Ortszeit bleibt gegenüber der mitteleuropäischen
Zeit um 12 Minuten zurück.
1.1.
Geographische Daten
80 Kilometer Stadtgrenze umspannen das 135
km² große städtische Areal, dessen Bodenfläche
zu mehr als der Hälfte als Landwirtschaftliche,
Erholungs-, Wald- und Wasserfläche genutzt
wird. Die restliche Fläche teilt sich auf zwischen
25 % Gebäude und Freiflächen, 10 % Verkehrsund Betriebsfläche und 12 % Flächen anderer
Nutzung.
Halle verfügt über ein 644 Kilometer langes
Stadtstraßennetz, davon sind 34 Kilometer Bundes-, 54 km Landes-, 14 km Kreis- und 542 km
Kommunalstraßen. Ein 149,8 km langes Streckennetz der Straßenbahn rundet die Potentiale
innerstädtischen Nahverkehrs ab.
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999,
Allgemeiner Teil
1.2.
Bevölkerung
Seit der Wiedervereinigung ist durch unterschiedliche Faktoren ein stetiger Rückgang der
Bevölkerung zu verzeichnen. 1990 hatte die
Stadt Halle (Saale) etwas mehr als 309.000 Einwohner. Heute sind es noch rund 253.000. In
den letzten neun Jahren zogen rund 56.000
Einwohner aus Halle weg. Beliebtestes Abwanderungsgebiet der ehemaligen Hallenser ist der
historische Saalkreis, der die Stadt kragenförmig
umgibt. Ihn haben vor allem die 30- bis 65-jährigen für sich entdeckt. Weitere Wegzüge erfolgen in die alten Bundesländer und das Ausland.
Den jährlichen Abwanderungen stehen etwa
50% Zuzüge, stagnierende Geburten und durchschnittlich gleichbleibende Sterbefälle gegenüber, so daß auch in den nächsten Jahren die
Bevölkerungszahl tendenziell leicht sinken wird.
25
Die Stadt Halle (Saale)
1.3.
Stadtwappen, Farben, Fahne
„Das Wappen der Stadt Halle zeigt im weißen
(silbernen) Felde eine rote Mondsichel zwischen
zwei sechsstrahligen roten Sternen“, so die genaue Beschreibung in einer Verwaltungsvorschrift aus dem Jahre 1930. Fachleute definieren
darüber hinaus, daß der rote Halbmond nach
oben geöffnet ist. In der zitierten Vorschrift heißt
es: „Aus diesem Wappen werden die hallischen
Stadtfarben hergeleitet. Nach heraldischen
Grundsätzen ist die Schildfarbe die Hauptfarbe
und hat über bzw. vor der Farbe der Symbole zu
stehen“. Wem aus diesen Anweisungen noch
nicht deutlich ist, welches die Stadtfarben sind,
wird: „Zur Behebung von Zweifeln mitgeteilt,
daß die Farben der Stadt Halle weiß-rot sind“,
so die alte Vorschrift. In der gültigen Hauptsatzung vom 29.September 1999 heißt es im § 1,
Kapitel 1
Abs. 3: „Die Flagge der Stadt ist rot-weiß längsgestreift mit aufgelegtem Stadtwappen.
Die aktuell gültige Beschreibung des Wappens
ist in der Hauptsatzung der Stadt Halle (Saale)
im § 1 Absatz 2 nach zu lesen.
Der halbe Mond und die Sterne werden gern als
Wahrzeichen der Halloren, wie die Salzwirker
genannt werden, gedeutet.
Reiche Solevorkommen lockten die ersten
Siedler an und brachten der Hansestadt Halle
schon im Mittelalter Wohlstand. Aus den Symbolen könnte man schlußfolgern, daß der
Halbmond eine Siedepfanne und die Sterne
Salzkristalle darstellen
Wenn zu feierlichen Anlässen die Stadtflagge
gehißt wird, so präsentiert sie sich dem Betrachter am Flaggenmast längs unterteilt in weiß
und rot, das Wappen prangt in der Mitte.
Abbildung 1: Fahne und Stadtwappen
26
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Allgemeiner Teil
Kapitel 2
1.4.
Beginn einer neuen Verwaltungsarbeit
Kurzchronik Verfassung und
Verwaltung
806
Erste urkundliche Erwähnung eines karolingischen Kastells „ad locam qui vocatur Halle“ (bei
einem Ort, der Halle genannt wird).
961, 29. Juli
In einer Schenkungsurkunde Otto I. wird Giebichenstein mit seiner Salzquelle und Burg
erstmals erwähnt.
968
Angliederung von Halle an das neu gegründete
Erzbistum Magdeburg
984
Halle erhält das Markt-, Münz- und Zoll- und
Bannprivileg.
Die mittelalterliche Stadtverfassung
12. Jh.
Die Stadt Halle erfährt unter der Ägide Burggraf
Wiprecht von Groitzsch eine umfassende Stadterweiterung.
13. Jh.
Das Stadtregiment ging von den, als weltliche
Vertreter der Magdeburger Erzbischöfe fungierenden Burggrafen auf eine selbständige Behörde, das Consilium (den Rat) über. Zuvor
wurden die Burggrafen wurden durch kommunale Vertreter, die Schultheißen, repräsentiert.
Zur Ausübung der Amtsgeschäfte war dem
Schultheiß ein Schöffenkolleg zur Seite gestellt,
daß bis zur Mitte des 13. Jh. ausschließlich
durch adlige und altfreie Familien städtische
Grundbesitzer besetzt war. Diesem Schöffenkollegium standen neben richterlichen Aufgaben auch zahlreiche Verwaltungsfunktionen zu.
1258
entstand der hallesche Rat als neues Machtorgan des aufstrebenden Handelspatriziat der
Pfänner. Dessen Spitze bildeten nach dem
Chronisten Dreyhaupt die zwei, vermutlich
jährlich wechselnden, Ratsmeister (Proconsuls)
Marquard Heydenreich von Graßhof und Konrad von Krosigk und sechs weitere „Rathmannen“ (Consuls). Dem Rat oblag die Entscheidung
in Polizei-, Bau- und Handwerkssachen sowie
die Bestellung der Vormundschaften. Unter ihrer
Herrschaft erreichte die Stadt für lange Zeit
weitgehende Autonomie.
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999,
Allgemeiner Teil
1281
Am 4. März wird die Stadt Halle erstmals in einer Urkunde als Mitglied des Städtebundes der
Hanse genannt. Die Hanse sicherte ihren Mitgliedern die erworbenen Privilegien und Freiheiten.
1316
wird in der Willkür (Stadtverfassung) dem Rat
„die gantze Gewalt zu allen Dingen ...“ übertragen. In diese Zeit fällt vermutlich auch die Einführung des jährlichen Wechsels des aus 36
Mitgliedern bestehenden Gesamtrates. Ein
Ratsmittel aus zwölf Vertretern des Pfännerpatriziat regierte jeweils für ein Jahr.
1419
wurde auf Beschluß des Rates das Vierherrenamt als neuer, rein städtischer Gerichtshof eingerichtet. Ihm gehörten je ein Bürger aus dem
Tale und den Innungen sowie zwei Vertreter der
Gemeinheiten (Vereinigung der nicht zunftgebundenen Bürger der Stadtviertel) an.
1427
ergaben sich auf Grund sozialer Auseinandersetzungen grundlegende Änderungen in der
halleschen Ratsverfassung. Das Pfännerpatriziat
mußte an die Vertreter der Innungen und Gemeinheiten je vier Ratssitze abtreten. Neben
dem Stadtregiment wurde ein weiterer (i.S. von:
erweiterter; Anm. der Autorin) Rat sanktioniert.
Ihm gehörten achtzehn Personen an. Darunter
befanden sich aus jedem Stadtviertel zwei Meister (insgesamt acht), sieben Meister der großen
halleschen Innungen (Krämer, Schuster, Bäcker,
Fleischer, Leineweber, Schmiede und Futterer)
und drei Oberbornmeister. Dieser weitere Rat
besaß gegenüber dem „sitzenden“ oder „engeren“ Rat beratende Funktion.
1478
eroberten die Truppen des Magdeburger Bischofs die Stadt und beendeten die 200-jährige
Periode städtischer Autonomie.
1479
erzwang Erzbischof Ernst von Sachsen (14761513) den Austritt der Stadt Halle aus der Hanse
und erließ für die Stadt eine neue Regimentsordnung. Er hatte danach das alleinige
Recht, die jeweils neu gewählten Ratsherren zu
bestätigen.
27
Beginn einer neuen Verwaltungsarbeit
1482
löste eine neue Willkür des Erzbischofs die Regimentsordnung ab, durch die er die Gestalt des
regierenden Rates der Stadt festlegen konnte.
1503
war die Moritzburg fertig gestellt. Halle wurde
bis 1680 Residenzstadt der Magdeburger Erzbischöfe und Administratoren. Unter ihren Einfluß
verkam die aus dem 13. Jh. überlieferte „Burding“ (allgemeine Bürgerversammlung) zu einer
rein formalen Rolle.
1547
versucht eine Abordnung des Rates erfolglos,
von dem in Halle weilenden Kaiser Karl V. die
Erhebung zur freien Reichsstadt zu erreichen.
1643
beseitigte der letzte erzstiftliche Administrator,
August von Sachsen-Weißenfels (1638-1680),
gegen den Willen des Rates die kommunale Finanzhoheit, indem er die städtischen Finanzen
einem von ihm ernannten Inspektor unterstellte.
1680
fällt Halle mit dem Tode des letzten Administrators gemäß dem westfälischen Friedensschluß von 1648 an das Kurfürstentum Brandenburg, dem späteren Königreich Preußen und
wird immer mehr in staatsverwaltende Strukturen eingegliedert.
Die Verwaltung unter den Kurfürsten von
Brandenburg
1681
werden die bisher erworbenen gerichtlichen
Hoheitsrechte wieder rückgängig gemacht.
1687
Kurfürst Friedrich Wilhelm (1640 - 1688) gibt
Halle eine neue Regimentsordnung. Die neue
Ordnung sanktionierte die „landesherrliche Beaufsichtigung und Führung“ der städtischen Finanzgeschäfte. Die Anzahl der Ratsangehörigen
wurde von 78 auf 28, die der Ratsmittel von drei
auf zwei vermindert. Der von zwei, sich halbjährlich ablösenden Ratsmeistern geführte Rat
(Ratsmittel), regierte jeweils ein Jahr.
1714
wurde die Landeshauptstadt des Herzogtums
Magdeburg von Halle nach Magdeburg verlegt.
28
Kapitel 2
1718/ 1719
Der Preußische König, Friedrich Wilhelm der I.
(1713-1740), ernennt auf Lebenszeit den Kriegsrat und Ratsmeister Dr. Andreas von Bastineller
zum ersten Oberbürgermeister von Halle. Mit
dem neuen Stadtregiment gehen im 18. Jahrhundert die letzten Reste kommunaler Selbständigkeit verloren.
Das westfälische Stadtregiment
1807
fiel Halle gemäß den Bestimmungen des Tilsiter
Friedensvertrages an das Königreich Westfalen
und wurde von Napoleons Bruder regiert. Die
Organisation der Verwaltung erfolgte nach französischem Vorbild.
1808
wurde per königlichem Dekret eine neue Verwaltungsordnung erlassen, wonach die Stadt
von dem Maire, Ludwig Carl Heinrich Streiber
(1767-1828) und ihm beigeordneten drei Adjunkten und zwei Polizeikommissarien zu verwalten war, deren Ernennung ausschließlich
dem westfälischen König oblag.
1809
fanden erstmals für jeweils zehn Tage im Jahr
die Sitzungen des Municipalrates zu Fragen des
städtischen Haushaltes in der großen Konzilienstube des Waage-Gebäudes statt.
1810
Die Einführung der Gewerbefreiheit beendete
den jahrhundertelangen Einfluß der Zünfte auf
das kommunale Leben.
Stadtverwaltung unter königlich preußischer
Regierung
1815
wurde Halle nach dem Ende der Befreiungskriege in den Regierungsbezirk Merseburg, der
neu geschaffenen preußischen Provinz Sachsen,
eingegliedert. Die alten Amtsbezeichnungen
(Bürgermeister, Ratmann) wurden für die Stadtverwaltung wieder eingeführt.
1817
Eingemeindung von Glaucha und Neumarkt
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Allgemeiner Teil
Kapitel 2
1818
erfolgte in Analogie zur preußischen Städteordnung die feierliche Amtseinführung der neu gewählten Magistratsmitglieder der vereinigten
Stadt.
Die Dörfer Angersdorf, Böllberg, Diemitz, Giebichenstein, Passendorf, Wörmlitz, das Stadtvorwerk Gimritz und das Rittergut Freiimfelde
bildeten den gleichnamigen Stadtkreis. An der
Spitze stand als Landrat der bisherige Maire
Streiber, der bis Ende 1827 zugleich als Oberbürgermeister der Stadt fungierte.
Das Magistratskollegium bestand aus einem
Landrat, in Personalunion auch Oberbürgermeister, einem ersten Stadtrat und Bürgermeister,
fünf besoldeten und vier unbesoldeten Stadträten.
1828
fiel im Zuge einer Verwaltungsreorganisation,
nach Auflösung des gleichnamigen Stadtkreises
die Gesamtstadt Halle unter die Aufsicht der
königlichen (Bezirks-) Regierung zu Merseburg.
Verwaltung unter revidierter preußischer Städteordnung
1831
Einführung der revidierten preußischen Städteordnung In deren Folge fanden vom 9.-12. Oktober die ersten Wahlen zur Stadtverordnetenversammlung statt. Gewählt wurden für die
Amtsdauer von drei Jahren 27 Stadtverordnete
und ebenso viele Stellvertreter.
1847
am 11. Oktober fand um 14.00 Uhr die erste
öffentliche Sitzung der Stadtverordneten im eigens dafür hergerichteten Saal im zweiten
Obergeschoß des südlichen Rathausflügels statt.
1853
trat im Mai eine neue Städteordnung in Kraft.
Auf der Grundlage des eingeführten Drei-Klassen-Wahlrechts wählten die zur Einkommensteuer veranlagten Bürger die 42 Stadtverordneten für sechs Jahre.
1855
erforderten die steigenden Einwohnerzahlen im
Zuge der beginnenden Industrialisierung die
Neueinteilung der Hausnummern nach Straßenzügen. Mit der rasant steigenden Einwohnerzahl
sowie der Eingemeindung der Vororte Giebichenstein, Kröllwitz und Trotha erhöhte sich
die Anzahl der Stadtverordneten von 42 über 54
bis auf 66.
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999,
Allgemeiner Teil
Beginn einer neuen Verwaltungsarbeit
1906
umfaßte die Stadtverwaltung neben dem Oberbürgermeister, einen Bürgermeister, sieben besoldete und zehn unbesoldete Stadträte.
Zwei Weltkriege beeinflussen die Verwaltungsarbeit
1919
fanden am 2. März die ersten freien, gleichen
und geheimen Wahlen zur Stadtverordnetenversammlung statt. Diese wurden von massiven
politischen Unruhen begleitet und in Folge dessen am 11. April für ungültig erklärt. Die 66
Stadtverordneten wurden am 27. April erneut
gewählt. Von diesem demokratisch legitimierten
Gremium erhielt
Dr. Richard Rive, als einer der wenigen Oberbürgermeister des deutschen Kaiserreiches, erneut das Vertrauen für das höchste Amt der
Stadtverwaltung. Die städtischen Angelegenheiten konnten in dieser Zeit wieder weitgehend
selbst bestimmt werden. Unter seiner verantwortbewußten Führung wurde die Entwicklung
der Stadt von 1906 bis 1933 entscheidend geprägt.
1933
wich die kommunale Selbstverwaltung zunehmend den totalitären Strukturen der nationalsozialistischen Diktatur.
1935
wurden gemäß der Deutschen Gemeindeordnung die Gemeinderäte von einem Beauftragten
der NSDAP „im Benehmen mit dem Bürgermeister“ auf sechs Jahre berufen.
1936
wurde in der Hauptsatzung der Stadt Halle geregelt, daß dem Oberbürgermeister fünf hauptamtliche und acht ehrenamtliche Beigeordnete
zur Seite stehen sollen. Aus den 66 Stadtverordneten wurden 32 Ratsherren.
1945
übernahm am 5. Juli die sowjetische Militäradministration die Verwaltung in Mitteldeutschland.
Halle wurde Hauptstadt des aus der preußischen Provinz Sachsen und dem Freistaat Anhalt
gebildeten Sachsen-Anhalt.
1946
fanden am 8. September nach langer Zeit die
ersten und für lange Zeit die einzigen freien
Kommunalwahlen für die 70 Sitze der Stadtver29
Beginn einer neuen Verwaltungsarbeit
ordnetenversammlung (SVV) statt. Gemäß dem
Wahlergebnis ergab sich folgende Sitzverteilung:
Sitzverteilung in der Stadtverordnetenversammlung
1946
SED
27
AFA
(Antifaschistischer
Frauen-Ausschuß)
CDU
13
29
1
LDPD
Abbildung 2: Sitzverteilung in der SVV 1946
(Quelle: Stadtarchiv)
Stadtverwaltung unter Führung der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED)
1947
befand die Verwaltungsordnung der Stadt Halle
die Stadtverordnetenversammlung noch als
„oberstes Willens- und Beschlußorgan der
Stadt“. In den Folgejahren wurde sie bis zur
Aufgabe der originären Zuständigkeiten völlig
abhängig von den Beschlüssen der Machtorgane
der SED. Deren hierarchischer Aufbau (Stadtbezirksleitungen, Stadtleitung und Bezirksleitung)
war zur Durchsetzung zentralistischer Staatsstrukturen notwendig.
1950
erlaubte ein Beschluß des Landtages von Sachsen-Anhalt großzügige Eingemeindungen. Die
Einwohnerzahl wuchs auf rund 300.000 an.
1952
erhielt Halle den Status Bezirkshauptstadt des
gleichnamigen Bezirkes.
1967
wurde am 12. Mai die seit 1964 erbaute Chemiearbeiterstadt Halle-West als selbständige
Stadt Halle-Neustadt mit allen Rechten ausgegliedert. Bis 1989 arbeiteten die Stadtverwaltungen beider Städte unter der Führung der SED.
1989
fand am 7. Mai die letzte Kommunalwahl auf
der Grundlage der Gesetzen der Deutschen
Demokratischen Republik statt. 250 Stadtverordnete wurden gewählt. Anläßlich ihrer ersten
30
Kapitel 2
Tagung am 23. Mai wählten diese Dr. Eckhard
Pratsch als letzten sozialistischen Oberbürgermeister und weitere 18 hauptamtliche Ratsmitglieder für die verschiedenen Ressorts der Verwaltung.
1989, 7. Oktober
Anläßlich der Feierlichkeiten zum 40. Jahrestag
der Gründung der DDR kam es zu Auseinandersetzungen zwischen friedlichen Demonstranten
und Staatsorganen.
Beginn der „friedlichen Revolution“ in Halle
In den folgenden Wochen und Monaten gingen
Tausende Hallenser für mehr Demokratie und
Freiheit zu den „Montagsdemonstrationen“ auf
die Straße.
1989, 23. Oktober
Oberbürgermeister, Ratsmitglieder und Abgeordnete der Stadtverordnetenversammlung sprachen mit Montagsdemonstranten erstmals über
Veränderungen in den Verhältnissen der DDR.
1989, 2. November
Erstes Stadthausgespräch zur demokratischen
Erneuerung auf dem Markt.
1989, 12. November
Außerordentliche Tagung der Stadtverordnetenversammlung zu den demokratischen Veränderungen in der Stadt.
Die Stadtverordnetenversammlung wird sich
wieder ihrer Eigenverantwortung bewußt und
versucht, selbständig auf die politischen Veränderungen in der Stadt zu reagieren. Die Bezirksleitung der SED läßt dennoch nichts unversucht, die Führungsrolle der SED zu erhalten
(11. November 1989 Wahl des neuen Sekretärs
und Sekretariats der größten SED-Bezirksleitung
der DDR).
1989 November bis
1990 Mai
Die Arbeit der Stadtverwaltung und der Stadtverordneten wird durch die Arbeit des „Runden
Tisches“ begleitet und kontrolliert.
1990, 8. Februar
Der „Runde Tisch“ spricht drei hauptamtlichen
Ratsmitgliedern das Mißtrauen aus und empfiehlt die Selbstauflösung der örtlichen Volksvertretung.
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Allgemeiner Teil
Kapitel 2
Beginn einer neuen Verwaltungsarbeit
Kommunale Selbstverwaltung
1990, 6. Mai
fanden Kommunalwahlen in Halle und HalleNeustadt in Folge der Volkskammerwahl vom
18. März statt.
Es war nach 44 Jahren die erste allgemeine,
unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahl
auf der Grundlage der geltenden Kommunalverfassung der DDR zur Stadtverordnetenversammlung und ihrer Organe.
Vom 5. zum 6. Mai 1990, um 0.00 Uhr wurden
die Städte Halle und Halle-Neustadt zur Stadt
Halle (Saale) vereint. Ebenso ihre gewählten
Volksvertretungen.
Halle hatte damit 160 für die Dauer von vier
Jahren gewählte Stadtverordnete.
Gemäß dem Wahlergebnis ergab sich folgende
Sitzverteilung:
Sitzverteilung in der Stadtverordnetenversammlung
1990
15
17
47
35
CDU
SPD
Bund Freier
Demokraten
übrige
PDS
1990, 3. Oktober
Mit dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik
wurden die Länder der DDR Länder der Bundesrepublik Deutschland. Die politische Einheit
Deutschlands war vollendet.
1990, 28. Oktober
Das Land Sachsen-Anhalt konstituierte sich
wieder neu. Magdeburg wurde zur Landeshauptstadt bestimmt. Halle erhielt eines von drei
Regierungspräsidien.
1990, 23. November
Die Stadtverordnetenversammlung beschloß die
Organisationsveränderung für zehn Dezernate
und eine neue Ratsmannschaft.
1990, 19. Dezember
Die Wahl eines neuen Dezernenten für Inneres
scheiterte am Votum der Stadtverordneten.
18
28
1990, 1. Juli
Die Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und
der DDR trat in Kraft.
Bündnis
90/Grüne
Abbildung 3: SVV 1990
(Quelle: Stadtarchiv)
1990, 17. Mai
CDU, FDP und SPD bildeten auf der Grundlage
des § 22 Absatz 5 Kommunalverfassung der
DDR vom 17. Mai 1990 in der Stadtverordnetenversammlung eine große Koalition.
1990, 31. Mai
Der „Runde Tisch“ beendete seine sechsmonatige Arbeit.
1990, 6. Juni
Die Stadtverordnetenversammlung wählte aus
der Mitte der Abgeordneten und außerhalb ihrer
Reihen gemäß der §§ 27 Absatz 2 und 28 Absatz 1 für die Dauer von vier Jahren Dr. Peter
Renger zum Oberbürgermeister und weitere
sieben Beigeordnete als Leiter der Dezernate.
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999,
Allgemeiner Teil
1991, Februar
Oberbürgermeister Dr. Peter Renger mußte zurücktreten. Die Bürgermeisterin und Beigeordnete für Umwelt- und Naturschutz stand amtierend an der Verwaltungsspitze der Stadt.
1991, Mai
Oberbürgermeister Dr. Klaus Rauen wurde für
die Dauer der Legislaturperiode gemäß
§ 27 Absatz 2 Kommunalverfassung zum
Stadtoberhaupt gewählt.
1994, Januar bis Juli
Auf Beschluß der Stadtverordnetenversammlung
führten bis zur Wahl von neuen Beigeordneten
der Oberbürgermeister und vier Beigeordnete
die Amtsgeschäfte weiter.
1994, Mai
Zweite Kommunalwahl auf der Grundlage der
nunmehr geltenden Gemeindeordnung des
Landes Sachsen-Anhalt.
Es wurden 56 Stadträte für die Dauer von fünf
Jahren gewählt.
Dr. Klaus Rauen wurde für die Dauer von sieben Jahren direkt von den wahlberechtigten
Bürgern als Oberbürgermeister mit Sitz und
Stimme im Stadtrat wiedergewählt.
31
Beginn einer neuen Verwaltungsarbeit
Kapitel 2
Die Sitze im Stadtrat waren gemäß dem Ergebnis der Kommunalwahl wie folgt verteilt:
Sitzverteilung in der Stadtverordnetenversammlung
1946
PDS
5
2
3
SPD
2 11
1
CDU
F.D.P.
Bündnis 90/Grüne
13
15
14
Neues Forum
1994, 8. Juli
die Stadträte beschlossen, daß sieben Beigeordnete neben dem Oberbürgermeister die
verschiedenen Ressorts der Verwaltung leiten.
1994
wurden am 7. September die Hauptsatzung der
Stadt Halle und die Geschäftsordnung des Stadtrates beschlossen. Auf deren Grundlage und der
geltenden Gemeindeordnung gestaltet sich bis
heute die Arbeit der Verwaltung.
Wählergemeinschaft
Volkssolidarität
Die Grauen
Die Republikaner
Oberbürgermeister
Abbildung 4: Stadrat 1994
(Quelle: Stadtarchiv)
32
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Allgemeiner Teil
Kapitel 2
Beginn einer neuen Verwaltungsarbeit
A2. Beginn einer neuen Verwaltungsarbeit
Zur letzten Kommunalwahl der DDR am
7. Mai 1989 hat wohl niemand ahnen können,
daß sich schon ein Jahr später die Grundlagen
für die kommunale Arbeit völlig wandeln würden.
Eine zentralistisch und ideologisch dominierte
Verwaltungsarbeit, wo die Bürgermeister zu
Befehlsempfängern der Parteiführung degradiert
waren, durchdrang mit ihrem Verwaltungsapparat alle Bereiche des Lebens. Dies mußte spätestens zu dem Zeitpunkt scheitern, als die Unzufriedenheit der Menschen mit dem sozialistischen System wuchs und die sich abzeichnende
demokratische Erneuerung mit den Mitteln der
Partei- und Staatsbürokratie nicht aufzuhalten
war. Die Ignoranz der wirtschaftlichen und politischen Probleme durch Partei- und Staatsführung beschwor eine erste Welle der Empörung
herauf, als die Grenze zwischen der damaligen
Volksrepublik Ungarn und der Bundesrepublik
Österreich im Juli 1989 geöffnet wurde. Dem
Streben vieler tausend Menschen nach Freiheit
und Selbstverwirklichung durch eine spektakuläre Massenflucht begegnete eine selbstherrliche
DDR-Regierung mit der Parole: „Wir werden
ihnen keine Tränen nachweinen.“ Daß es aber
mehr war als eine bloße Flucht - nämlich eine
Flucht vor der Staatsideologie -, mußte die ignorante Partei- und Staatsführung im November
1989 eingestehen. Die Öffnung der Grenzen zur
Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West)
war die unausweichliche Folge eines sich
grundlegend vollziehenden gesellschaftlichen
Wandels und besiegelte endgültig den Verfall
der vierzig Jahre dauernden Herrschaft des
„demokratischen Zentralismus“.
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999,
Allgemeiner Teil
2.1.
Grundlagen der neuen kommunalen Arbeit
2.1.1. Kommunalwahlen in der DDR
am 6. Mai 1990
Der durch die Montagsdemonstrationen eingeleitete und durch die Arbeit der „Runden Tische“ begleitete gesellschaftliche Umbruch war
der Beginn eines Demokratisierungsprozesses,
der mit der Auflösung der bestehenden Stadtverordnetenversammlungen,
Gemeinderäte,
Räte der Städte und Gemeinden, Kreis- und Bezirkstage und den letzten Wahlen zur Volkskammer der DDR im März 1990 endete. Damit
war auch der Weg frei für neue allgemeine,
unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahlen auf kommunaler Ebene. Die letzten freien
Kommunalwahlen fanden 1946 statt.
Den sich überschlagenden Ereignissen zwischen
Juli 1989 und Mai 1990 ist es geschuldet, daß
mit der demokratischen Erneuerung „von oben
nach unten“ begonnen wurde. So fanden die
Kommunalwahlen am 6. Mai 1990 statt, ohne
daß die Zuständigkeit und die Aufgaben der
Gemeindeorgane neu geregelt war. Erst am 17.
Mai wurde die Kommunalverfassung durch die
am 18. März 1990 neu gewählte Volkskammer,
mit Lothar de Maizière als Ministerpräsidenten,
beschlossen.
2.1.2. Kommunalverfassung (KV) der
DDR vom 17. Mai 1990
Diese Kommunalverfassung war nach dem Einigungsvertrag zeitlich begrenzt fortgeltendes
Recht.
Das durch die Volkskammer der DDR erlassene
„Gesetz über die Selbstverwaltung der Gemeinden und Landkreise in der DDR (Kommunalverfassung)“ setzte Regelungen in Kraft, die dem
33
Beginn einer neuen Verwaltungsarbeit
Gedanken der kommunalen Selbstverwaltung
entsprachen und damit dem Gemeinwohl verpflichtet waren.
Die Gemeinden, kreisfreien Städte und Landkreise erhielten damit wieder die Möglichkeit
„alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft in eigener Verantwortung zu regeln“, so
das Gesetz über die Selbstverwaltung der Gemeinden und Landkreise in der DDR (Kommunalverfassung) § 1, Abs. 1, 2. HS. und Abs. 2
Zu ihren Selbstverwaltungsaufgaben gehörten:
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34
die harmonische Gestaltung der Gemeindeentwicklung einschließlich der Standortentscheidung unter Beachtung der Umweltverträglichkeit und des Denkmalschutzes;
die Bauleitplanung, die Förderung von
Wirtschaft und Gewerbe;
die Gewährleistung des öffentlichen Verkehrs;
die Versorgung mit Energie und Wasser;
die schadlose Abwasserableitung und Abwasserbehandlung;
die Verbesserung der Wohnbedingungen
der Einwohner durch den sozialen Wohnungsbau und die Förderung des privaten
und genossenschaftlichen Bauens sowie
durch eine sozial gerechte Verteilung der
Wohnungen;
die gesundheitliche und soziale Betreuung;
die Sicherung und Förderung eines breiten
Angebotes an Bildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen;
Kapitel 2
•
•
•
die Entwicklung der Freizeit- und Erholungsbedingungen sowie des kulturellen
Lebens;
der Schutz der natürlichen Umwelt und
die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sauberkeit und Ordnung.
Durch die Kommunalverfassung wurde der
Kommune auch die allgemeine Rechtsfähigkeit
juristischer Personen zuerkannt, aufgrund derer
sie öffentliche Aufgaben wahrnehmen, aber
auch privatrechtlich handeln konnte. In Ausübung ihrer Hoheitsrechte
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Gebietshoheit,
Organisationshoheit,
Personalhoheit,
Planungshoheit,
Finanzhoheit,
Steuerhoheit,
Satzungshoheit und
Kulturhoheit
kann die Kommune damit gem. Art. 28 GG im
Rahmen bestehender Bundes- und Landesgesetze ihre Selbstverwaltungsaufgaben wirksam
wahrnehmen.
Die Organisationshoheit gewährleistet zudem,
daß die Kommune ihre innere Verwaltungsorganisation nach eigenem Ermessen einrichten
und selbst festlegen kann, wie die Verwaltung
aufgebaut sein und arbeiten soll. Diese Organisationshoheit behält die Kommune auch dann,
wenn sie ihr übertragene staatliche Aufgaben
oder Selbstverwaltungsaufgaben ausführt, zu deren Wahrnehmung sie verpflichtet ist.
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Allgemeiner Teil
Kapitel 2
2.1.3. Erste Stadtverordnetenversammlung (SVV) nach den
Kommunalwahlen 1990
Die SVV der Stadt Halle (Saale) konstituierte
sich nach der Kommunalwahl am 6.5.1990 in
ihrer ersten Sitzung am 6. Juni 1990.
Sie bestand aufgrund der Zusammenlegung der
Städte Halle und Halle-Neustadt aus 160 Abgeordneten in sieben Fraktionen, die für die Dauer
von vier Jahren gewählt waren.
Ihre Arbeit begann unter der Leitung des ältesten
Abgeordneten der SVV, Professor Erwin Andrä
(PDS), mit einer vorläufigen Geschäftsordnung.
Nach der Wahl der Präsidentin, Heidemarie
Eckert (BFD) und sechs Vizepräsidenten
(2/CDU; 2/SPD, 1/BFD und 1/Bündnis 90) nahm
die Vertretung der Stadt ihre Arbeit mit der
Wahl des Oberbürgermeisters und der sieben
Stadträte (Leiter der Dezernate) auf. Die Stadt
Halle (Saale) hatte demnach mit
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dem Oberbürgermeister, Dr. Peter Renger
(CDU), und
dem Stadtrat für Kommunale Wirtschaft,
Michael Grygier (CDU),
dem Stadtrat für Bildung und Kultur,
Karl-Martin Kuntze (CDU),
dem Stadtrat für Bau- und Wohnungswesen,
Ingo Kautz (CDU),
dem Stadtrat Inneres und Recht,
Uwe Lühr (BFD) sowie
der Stadträtin für Umwelt und Naturschutz,
Dagmar Szabados (SPD),
der Stadträtin für Gesundheit,
Soziale Dienste und Sport,
Frau Barbara Scheller (SPD) und
dem Stadtrat für Finanzwesen,
Gerhard Starrermayr (SPD)
eine erste für die Dauer von vier Jahren gewählte handlungsfähige Verwaltungsspitze.
Gemäß der Kommunalverfassung der DDR waren die Aufgaben nach einer dualistisch ausgeprägten Magistratsverfassung verteilt. Danach ist
die SVV das Haupt- und Beschlußorgan der
Gemeinde. Der von der SVV gewählte Magistrat, der aus dem Oberbürgermeister und den
hauptamtlichen Stadträten besteht, ist das Verwaltungsorgan. Beide Gremien sind durch die
Kommunalverfassung mit unterschiedlichen
Kompetenzen ausgestattet. Die SVV ist Legislative und Exekutive in einem. Gemäß der Kommunalverfassung § 5 konnte sie durch den Erlaß
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999,
Allgemeiner Teil
Beginn einer neuen Verwaltungsarbeit
von Satzungen einerseits Recht setzen, andererseits fällte sie auch Einzelentscheidungen und
gab der Verwaltung Anweisungen. Alle ihr
ausschließlich obliegenden Aufgaben waren im
§ 21 Absatz 3 der Kommunalverfassung festgeschrieben.
Um die Kommunalverfassung entsprechend den
örtlichen Gegebenheiten auszugestalten, beschloss die SVV eine Hauptsatzung. Hierin wurden in Ergänzung der Kommunalverfassung z.B.
Festlegungen getroffen, wieviel und welche
Ausschüsse zur Erfüllung der Aufgaben der
Stadtverordnetenversammlung gebildet wurden
und mit welchen Zuständigkeiten bestimmte
Ausschüsse ausgestattet waren, wie die Verwaltungsarbeit organisiert sein sollte (Befugnisse
und Zuständigkeiten des Oberbürgermeisters,
Anzahl der Dezernate/Stadträte, Organisation
der Sitzungen und Einbeziehung der Einwohner)
etc.
Hinsichtlich des Ablaufes der SVV und des
Verfahrens in den Ausschüssen gab sich die
SVV eine Geschäftsordnung. Darin waren z. B.
Festlegungen zu den Sitzungen, zur Tagesordnung, zur Öffentlichkeit der Tagesordnungspunkte, zur Beratung der Sitzungsgegenstände,
zu Redezeit, Anträgen usw. enthalten.
Die Arbeit der SVV efolgte ehrenamtlich und
arbeitsteilig, durch beratende und beschließende Ausschüsse. Beschließende Ausschüsse
entschieden anstelle der SVV. Die erste SVV
nach der Wende hatte 19 Ausschüsse (Vorsitz
durch Fraktion):
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Hauptausschuß (CDU) beschließend
Personalausschuß (SPD)
Unterausschuß gegen Korruption und
Amtsmißbrauch (Bündnis 90/Grüne)
Finanzausschuß (CDU) beschließend
Rechnungsprüfungsausschuß (CDU)
beschließend
Liegenschaftsausschuß (CDU)
Ausschuß für Wirtschaftsförderung,
Regionalplanung und Kommunalwirtschaft
(FDP)
Bau- und Planungsausschuß (SPD)
Bildungsausschuß (SPD)
Kulturausschuß (CSU)
Ausschuß für Beschwerden und Petitionen
(PDS)
Umweltausschuß (Bündnis 90/Grüne)
Jugendwohlfahrtsausschuß (CDU)
Sportausschuß (DA)
Gesundheitsausschuß (PDS)
Sozialauschuß (PDS)
Verkehrsausschuß (FDP)
35
Beginn einer neuen Verwaltungsarbeit
•
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Gleichstellungsausschuß (FDP)
Ausschuß für Fragen der Kriminalität und
der Integration sozial Gefährdeter (SPD).
Kapitel 2
zehn. Mit dem Dienstantritt von Oberbürgermeister Dr. Klaus Rauen arbeitete die Verwaltungsspitze ab Mitte 1991 mit zehn Dezernaten
in der folgenden Besetzung:
Darüber hinaus gab es zwei zeitweilige Ausschüsse
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Zeitweiliger Ausschuß zur Umstrukturierung
des staatlichen ambulanten Gesundheits-,
Veterinär- und Apothekenwesens (CDU),
zeitweiliger Ausschuß zur Bildung von
Stadtwerken
sowie zwei Sonderausschüsse
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Sonderausschuß HWG und
Sonderausschuß PAVEG Passendorf.
Aufgabe der Ausschüsse war es, die Entscheidungen der SVV vorzubereiten sowie fachliche
und kommunalpolitisch wichtige Fragen vorzuklären.
Die Verteilung des Vorsitzes in den Ausschüssen
an die Fraktionen erfolgte gemäß
§ 26 Absatz 2 Kommunalverfassung im Zugriffsverfahren auf der Grundlage des Wahlergebnisses. Ersten Zugriff auf einen Ausschuß erhielt
immer die stärkste Partei, wenn nicht das Verwaltungsressort (Dezernat) durch einen ihrer
Partei angehörenden Stadtrat geleitet wurde.
2.1.4. Der Magistrat (Stadtverwaltung)
Die Verwaltungsspitze aus Oberbürgermeister
und Stadträten (Leiter der Dezernate) wurde von
der SVV für die Dauer von vier Jahren gewählt.
Ihre erste im Punkt 2.1.3. aufgelistete Zusammensetzung vom 6. Juni 1990 erfuhr schon
nach kurzer Zeit Veränderungen.
Da die SVV über die Verwaltungsorganisation
auf Vorschlag des Oberbürgermeisters zu entscheiden hatte und nicht der Oberbürgermeister
als Chef der Verwaltung, gewannen recht
schnell parteipolitische Strategien Einfluß auf
die Struktur der Verwaltung. Die aus CDU, FDP
und SPD gebildete große Koalition wirkte sich
insofern nachteilig auf die Organisation der
Verwaltung aus, wie die SPD ihrem Wahlergebnis entsprechend und als Koalitionspartner das
Recht einforderte, weitere Ämter in der Verwaltung übernehmen zu wollen. Diese politischen Auseinandersetzungen führten bereits im
November 1990 zu einer Neugliederung des
Magistrats. Mit dem Ausscheiden von einigen
Stadträten gab es nochmals personelle Veränderungen und so wurden aus acht Dezernaten
36
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Oberbürgermeister,
Dr. Klaus Rauen (CDU),
Bürgermeisterin und Stadträtin für Umwelt
und Naturschutz, Dagmar Szabados (SPD),
Stadtrat für Inneres,
Dr. Uwe Müller (FDP),
Stadtrat für Personalwesen, Verwaltungsorganisation und Wirtschaftsförderung, Hans
Strebel (parteilos),
Stadtrat für Stadtplanung und Bauwesen,
Ingo Kautz (CDU),
Stadtrat Bauordnung, Vermessungs- und
Liegenschaftswesen,
Wolfgang Heinrich (CDU),
Stadtrat für Finanzen, Dr. Norbert Brisken
(SPD),
Stadtrat für Bildung und Kultur,
Karl-Martin Kuntze (CDU),
Stadtrat für Jugend und Soziales,
Guido Till (SPD),
Stadtrat für Gesundheitswesen,
Dr. Michael Klapperstück (SPD).
1993 erfolgte nochmals eine inhaltliche
Neustrukturierung der Dezernatsbereiche, um
die Verwaltungsarbeit effektiver zu gestalten.
Die Anzahl der Dezernate aber blieb gleich. Die
beiden Baudezernate wurden unter Leitung von
Stadtrat Wolfgang Heinrich zusammengeführt.
Ingo Kautz behielt seinen Wahlstatus "Stadtrat"
und wurde mit Sonderaufgaben für die Entwicklung der Innenstadt betraut.
Gemäß der Hauptsatzung wurde die Arbeit des
Magistrats auf der Grundlage von § 28 Abs. 4
Kommunal Verfassung (KV) durchgeführt. Diese
Regelung stellte eine weitere Schwierigkeit dar,
politisches Taktieren aus dem Verwaltungshandeln herauszuhalten. Die Regelung des § 28
Abs. 4 KV verlangte, daß der Oberbürgermeister
die laufenden Verwaltungsangelegenheiten
kollektiv erörtert, um eine einheitliche Verwaltungsführung zu sichern. Die Stadträte waren
aber innerhalb des hierarchischen Verwaltungsaufbaus keine Untergebenen des Verwaltungschefs, sondern nahezu gleichberechtigte Mitglieder eines regierungsähnlichen Gremiums
unter Vorsitz des Oberbürgermeisters. Damit
war der Oberbürgermeister zwar der Leiter der
Verwaltung, aber hinsichtlich der rechtlichen
Stellung gegenüber den Stadträten Primus inter
Pares, also Erster unter Gleichen. Somit war er
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Allgemeiner Teil
Kapitel 2
auch den Mehrheitsbeschlüssen des Magistrats
unterworfen, die er nach außen zu vertreten und
auszuführen hatte. Bei Meinungsverschiedenheiten in Angelegenheiten ihres Geschäftsbereiches hatten die Stadträte das Recht, diese dem
Hauptausschuß zu Stellungnahme vorzutragen.
Bei Pattsituationen im wöchentlichen Magistratskollegium hatte das zur Folge, daß die bestehenden Meinungsverschiedenheiten in der
SVV durch "Kampfabstimmungen" entschieden
wurden.
Eine erneute Umstrukturierung der Verwaltung
war am Ende der ersten Legislaturperiode notwendig, weil die Amtszeit der Stadträte auf
Grund der Regelung im § 148 Abs. 2 GOLSA
nach den neuen Kommunalwahlen am 30. Juni
1994 endete. Nach der alten Kommunalverfassung waren die Stellen des Oberbürgermeisters
und seiner Stadträte zeitgleich besetzt worden,
so daß durch die neue gesetzliche Regelung alle
neun Stadträte gleichzeitig außer Dienst gestellt
Beginn einer neuen Verwaltungsarbeit
waren. Die Wahl und Bestellung von neuen
Beigeordneten (bisher Stadträte) als Leiter der
Dezernate und hauptamtliche Beamte auf Zeit
war gemäß § 66 der GOLSA Aufgabe des Stadtrates (bisher SVV). Dieser wurde am 12. Juni
1994 gewählt und mußte sich erst konstituieren.
Zudem mußte der Stadtrat eine die Berufung
von Beigeordneten vorsehende Hauptsatzung
verabschieden sowie die Ausschreibung der
Beigeordnetenstellen, das Bewerberauswahlund Wahlvorbereitungsverfahren einleiten und
den Ablauf der Ausschreibungsfrist abwarten.
Diese komplizierte Prozedur dauerte Monate.
Um die Kontinuität der Verwaltungsführung in
dieser schwierigen Situation zu gewährleisten
und damit Schaden von der Stadt Halle (Saale)
abzuwenden, wurde daheu für eine halbjährige
Übergangszeit vom 01. 07 bis zum 31.12.1994
die fortlaufende Leitung der Dezernate durch
vier weiter im Dienst bleibende Beigeordnete
neben dem Oberbürgermeister gesichert.
Abbildung 5: Stadtrat 1994
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999,
Allgemeiner Teil
37
Beginn einer neuen Verwaltungsarbeit
2.2.
Kommunalwahl 1994
Die zweite Kommunalwahl am 12. Juni 1994
wurde auf der Grundlage der neuen Kommunalverfassung durchgeführt. Die Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt trat jedoch
erst am 1. Juli 1994 in Kraft. Zum Zwecke der
Kommunalwahl wurde sie in den §§ 148 bis
150 bereits zum 01. Februar 1994 in Verbindung mit dem
Kommunalwahlgesetz sowie der Kommunalwahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt, die
zum 01.01.1994 in Kraft traten, rechtsverbindlich.
Seitens des Gesetzgebers war damit gemäß
§148 Absatz 2 GOLSA verbindlich geregelt, daß
die Amtszeit des Oberbürgermeisters und der
Stadträte der ersten Ratsperiode am 30. Juni
1994 endete.
Während für den Oberbürgermeister die Fortführung der Geschäfte bis zum Amtsantritt des
neuen Oberbürgermeisters gemäß §§ 58 Abs. 3
und 148 Abs. 2 GOLSA festgesetzt war, bereitete die Umsetzung dieses Gesetzes in der
kommunalen Praxis hinsichtlich der Neubesetzung der Dezernatsleitungen die im Abschnitt
2.1.4. beschriebenen Probleme.
Das Kommunalwahlergebnis von 1994 und die
Verteilung der 57 Sitze im Stadtrat sind im Kapitel 1, Seite 18 dargestellt. Der Stadtrat wird
von einem Vorsitzenden und zwei Stellvertretern geleitet. Zum Vorsitzenden des Stadtrates
wurde Dr. Justus Brockmann (SPD) gewählt. Der
Oberbürgermeister war seitdem stimmberechtigtes Mitglied des Stadtrates.
In seiner Hauptsatzung hatte der Rat die Bildung
von elf ständigen Ausschüssen mit zwei Unterausschüssen des Hauptausschusses sowie die
Anzahl der Mitglieder in den Ausschüssen festgelegt. Gemäß § 47 Abs. 1 GOLSA waren der
Hauptausschuß, der Jugendhilfeausschuß, der
Vergabeausschuß und der Ausschuß für Wirtschaftsförderung, Beschäftigung und Liegenschaften beschließende Ausschüsse.
Die Direktwahl des Oberbürgermeisters brachte
im ersten Wahlgang für keinen der 17 Bewerber
die erforderliche Stimmenmehrheit, so daß die
beiden Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl
am 26. Juni 1994 zur Stichwahl antraten.
Als alter und neuer Oberbürgermeister der Stadt
Halle (Saale) konnte Dr. Klaus Rauen (CDU)
71.071 der 108.686 abgegebenen Stimmen auf
sich vereinigen. Das entsprach 65,4 % der abgegebenen Wählerstimmen. Er setze sich damit
souverän gegen seinen Mitbewerber, Dr. Wolf38
Kapitel 2
gang Süß (PDS) durch, der 34,5 % der Wählerstimmen erhielt.
Die namentliche Auflistung der Fraktionen im
Stadtrat und in den Ausschüssen findet sich in
den folgenden Kapiteln.
2.3.
Die neue Gemeindeordnung des
Landes Sachsen-Anhalt (GOLSA)
ab 1. Juli 1994
Die Beseitigung von Widersprüchen, Lücken
und Mängeln in der Kommunalverfassung, die
sich in der kommunalen Praxis herausgestellt
hatten, machten eine Neuregelung erforderlich.
Die neue GOLSA löste die Magistratsverfassung
des ersten Ratsperiode durch das Modell der
Süddeutschen Ratsverfassung ab. Daraus ergaben sich wichtige Veränderungen für die tägliche Verwaltungsarbeit.
2.3.1. Amtszeit, Stellung und Aufgaben
2.3.1.1.
Der Oberbürgermeister
Der Oberbürgermeister wurde gemäß § 58 Abs.
1 GOLSA in allgemeiner, unmittelbarer, freier,
gleicher und geheimer Wahl direkt von den
Bürgern auf die Dauer von sieben Jahren gewählt.
Aufgrund dieses Wahlverfahrens wurde die
kommunalverfassungsrechtliche Bedeutung des
Oberbürgermeisters als Organ der Gemeinde
gestärkt. Seine gesetzliche Stellung als Repräsentant der Stadt Halle (Saale), Chef der Verwaltung und als Vorgesetzter, Dienstvorgesetzter, höherer Dienstvorgesetzter und oberste
Dienstbehörde der Beigeordneten, Beamten,
Angestellten und Arbeiter der Stadtverwaltung
sowie als Mitglied des Stadtrates und Vorsitzender des Hauptausschusses verlieh ihm gegenüber dem Stadtrat ein gewisses Gewicht. Sie
verhinderte aber andererseits, daß sich zwei
Machtzentren bildeten, die die Handlungsfähigkeit der Verwaltung hemmen oder einschränken
konnten.
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Allgemeiner Teil
Kapitel 2
Beginn einer neuen Verwaltungsarbeit
2.3.1.2.
Die Beigeordneten
Mit der neuen Gemeindeordnung wurde auch
die hierarchische Dreigliedrigkeit der Verwaltung umgesetzt. Der Oberbürgermeister stand
von nunan an der Verwaltungsspitze. Ihm nachgeordnet wurden die durch den Stadtrat auf die
Dauer von sieben Jahren hauptamtlichen Beigeordneten der sieben Dezernate.
Dem Beigeordneten unterstanden die Amtsleiter
der dem Dezernat zugeordneten Ämter.
Neben dem Bereich des Oberbürgermeisters
gab es seit 1994 folgende Dezernate:
I
II
III
IV
V
VI
VII
Verwaltung, Personal und Ordnung
Finanzen, offene Vermögensfragen
Planen und Umwelt
Kultur, Bildung und Sport
Jugend, Soziales und Gesundheit
Bauen
Wirtschaftsförderung, Beschäftigung
und Liegenschaften.
2.3.1.3.
Der Stadtrat
Als das zentrale Gesetz der kommunalen Selbstverwaltung stärkte die GOLSA auch die Bedeutung des durch die Bürger für die Dauer von
fünf Jahren gewählten Stadtrates. Der Ausschließlichkeitskatalog für die Aufgaben des
Rates wurde erheblich erweitert.
Darüber hinaus ist der Stadtrat generell in allen
Angelegenheiten zuständig, die nicht in der
Zuständigkeit und Aufgabe des Oberbürgermeisters liegen. Diese spezialgesetzlichen Kompetenzen wurden in den Abschnitten Einwohner
und Bürger, Gemeinderat, Bürgermeister, Haushaltswirtschaft und Prüfungswesen der GO geregelt.
Neu waren auch die Regelungen für die Bildung
der Ausschüsse. Danach mußte zunächst festgelegt werden, wieviel Ausschüsse mit welcher
ungeraden Anzahl von Mitgliedern gebildet
werden sollen. Gemäß dem Harre-NiemeyerVerfahren war danach die Verteilung der Sitze
im Ausschuß auf die im Stadtrat vertretenen
Fraktionen vorzunehmen.
Mehr Basisdemokratie wurde in der GOLSA
durch die Erweiterung plebizitärer Elemente wie
•
•
Direktwahl des Oberbürgermeisters,
Vereinfachung für das Einbringen von Einwohneranträgen und Bürgerbegehren und
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999,
Allgemeiner Teil
•
Durchführung von Einwohnerversammlungen
garantiert.
2.3.2. Aufgabenverteilung und
Zuständigkeiten
Die Aufgaben des Oberbürgermeisters und des
Stadtrates wurden in der GOLSA festgeschrieben.
Der Oberbürgermeister mußte danach einerseits
die in § 62 GOLSA gegenüber dem Stadtrat
festgeschriebenen Aufgaben erfüllen. Andererseits wurden ihm gemäß § 63 die Aufgaben in
der Stadtverwaltung übertragen.
Als Hauptorgan der Gemeinde wurde er für alle
Angelegenheiten zuständig, soweit nicht der
Oberbürgermeister kraft Gesetzes zuständig
oder ihm bestimmte Aufgaben durch den Rat
übertragen wurden. Der Stadtrat war verpflichtet, die Arbeit der Verwaltung zu kontrollieren
und die Ausführung seiner Beschlüsse zu überwachen. Darüber hinaus wurden dem Rat gemäß § 44 Abs. 3 GOLSA 24 Aufgaben übertragen, für die er ausschließlich zuständig sein
sollte, d.h. er durfte diese Aufgaben nicht übertragen.
Die Handlungsfähigkeit der Kommune war trotz
der unterschiedlichen Rechtsstellung von Oberbürgermeister und Stadtrat aufgrund des Zusammenwirkens beider Gemeindeorgane jederzeit gegeben.
2.3.3. Verwaltungsgliederung und
Dezernatsverteilung
Wie im Abschnitt 2.3.1.2. skizziert, gliedert sich
die Verwaltung hierarchisch. Nach der GOLSA
ist deren innere Organisation grundsätzlich dreistufig aufgebaut. Der Oberbürgermeister steht
als Leiter der Verwaltung an der Spitze. Die
zweite Stufe bilden die Dezernate mit den Beigeordneten oder dem Oberbürgermeister als
Leiter der eingerichteten Verwaltungsbereiche.
Als tragende Organisationseinheit vollziehen die
Ämter auf der dritten Stufe die kommunalen
Aufgaben.
Die Verteilung der Ämter auf die Dezernate
oblag gemäß § 63 GOLSA der Zuständigkeit des
Oberbürgermeisters.
Um Kommunalverwaltungen bundesweit vergleichen zu können, wurden diese in Anleh39
Beginn einer neuen Verwaltungsarbeit
Kapitel 2
nung an den Rahmengliederungsplan der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung (KGSt) strukturiert. Danach haben
die verschiedenen Ämter bundesweit einheitliche Ordnungsnummern. Ihre Zuordnung zu den
jeweiligen Dezernaten kann jedoch unterschiedlich sein.
Die Dezernatsgliederung wird nicht selten von
den fachlichen Voraussetzungen und beruflichen Erfahrungen der Dezernenten abhängig
gemacht. Zum Teil hat auch das politische
Kräfteverhältnis im Stadtrat Einfluß auf die Zuordnung der Ämter zu den einzelnen Dezernaten, weil der Stadtrat die Beigeordneten als Leiter der Dezernat wählt.
2.4.
Gesetz
GOLSA
zur
Änderung
der
40
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Allgemeiner Teil
Die gesetzliche Änderung der GOLSA vom 24.
März 1997 stärkte die Stellung der Stadträte
durch die Zuweisung von mehr Kompetenzen.
Sie wagte damit ein Mehr an Demokratie durch
die Erweiterung der plebizitäre Elemente für
Bürger und Einwohner.
Hinsichtlich der Stellung und Aufgabenzuständigkeit des Oberbürgermeisters wurde keine
Veränderungen vorgenommen, so daß die neue
GOLSA keine unmitttelbaren Auswirkungen auf
die innere Verwaltung der Kommune hatten.
Kapitel 3
Nationale und internationale Kontakte
A3. Nationale und internationale Kontakte
Die nationalen und internationalen Kontakte der
Stadt Halle und ihrer Bürgerinnen und Bürger
haben sich seit der Wiedervereinigung beider
deutscher Staaten grundlegend gewandelt.
Städtepartnerschaften, die zu DDR-Zeiten vorrangig zu Städten im sozialistischen Ausland
und insbesondere in der damaligen Sowjetunion
bestanden, wurden aufgegeben oder nicht weiter mit Leben erfüllt.
3.1.
Städtepartnerschaften
3.1.1. Karlsruhe
Von besonderer Bedeutung ist die Städtepartnerschaft zur Stadt Karlsruhe. Diese konnte 1997
auf ihr zehnjähriges Bestehen zurückblicken.
Mit der Stadt Karlsruhe wurde bereits zu DDRZeiten am 21. September 1987 vor dem Hintergrund des Theateraustausches eine Partnerschaft
gegründet. Dabei stellten die Probleme der unterschiedlichen Ideologien verpflichteten Stadtverwaltungen, unübersehbare Hindernisse dar.
Keiner der beiden Partner hätte damals gedacht,
daß sich ein sehr intensiver Kontakt zwischen
beiden Städten entwickeln könnte.
Auf Grund der veränderten politischen Verhältnisse wurde deshalb die bestehende Städtepartnerschaft am 22. 10. 1990 neu geregelt.
Über den gesamten Berichtszeitraum erstreckten
sich kontinuierlich beidseitige Kontakte und
Aktivitäten. Diese umfaßten sowohl die verschiedenen Bereiche der Stadtverwaltung als
auch der Bürgerinnen und Bürger beider Gemeinwesen.
Was mit der Gewährung von Verwaltungshilfe
in allen Ämtern der Stadtverwaltung begann,
fand seine Fortführung in unmittelbaren Kontakten zwischen den Bürgerinnen und Bürgern
beider Städte als auch in Vereinigungen und
Institutionen.
Zahlreiche, im Genre unterschiedliche, Aktivitäten gestalteten eine lebendige Partnerschaft.
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999,
Allgemeiner Teil
Vom Jugendaustausch über die Organisation
von Ausstellungen unterschiedlichster Inhalte
bis hin zu Theater- und Konzertveranstaltungen u. a. des Badischen Staatstheaters
Karlsruhe und des Opernhauses Halle läßt sich
der Bogen erlebbaren Miteinanders spannen.
Kaum einen Lebens- und Arbeitsbereich ließen
die vielfältigen Kontakte beider Städte unberührt. Es gab Aufführungen des Badischen Konservatoriums und des Georg-Friedrich-HändelKonservatoriums, Messebeteiligungen an der
Karlsruher „Offerta“ gemeinsam mit halleschen
Unternehmen, Treffen der Seniorenvereinigungen, partnerschaftliche Beziehungen zwischen
Sekundarschulen und Gymnasien, aber auch
zwischen schulischen Behinderteneinrichtungen
sowie Sportveranstaltungen mit gegenseitiger
Beteiligung.
Insgesamt hielten im Berichtszeitraum ca. 35
Vereine zwischen beiden Städten ständigen
Kontakt.
Einen besonderen Stellenwert war dem jährlichen Praktikanteneinsatz von zwei halleschen
Studentinnen/Studenten auf Einladung der Stadt
Karlsruhe in deren französischer Partnerstadt
Nancy beizumessen. Die Stadt Halle (Saale)
nutzte dabei den Vorteil der bestehenden Städtepartnerschaft der Stadt Karlsruhe.
Gegenseitige Besuche beider Oberbürgermeister
mit Vertretern der Verwaltungsspitze sowie Mitgliedern der in den städtischen Parlamenten
vertretenen Parteien rundeten das Bild einer
aktiven Partnerschaft ab.
Abschließend sei darauf hingewiesen, daß
durch die Pflege der Beziehungen zur Stadt
Karlsruhe weitere Kontakte wiederum zu deren
Partnerstädten Nottingham und Nancy zustande
gekommen sind.
Seit 1993 gestalteten sich z. B. die zweimal
jährlich durchgeführten Schüleraustausche zwischen dem High Pavement Sixth College in
41
Nationale und internationale Kontakte
Nottingham und dem Albert-Schweitzer-Gymnasium zu Höhepunkten im Schulalltag.
Abbildung 6: OB Dr. Klaus Rauen und der
Karlsruher OB a. D. Seiler
3.1.2. Linz in Österreich
Zwischen beiden Städten besteht seit dem
17.11.1975 ein Partnerschaftsvertrag. Die verschiedenen Kontakte der Stadtverwaltungen und
Bürger bzw. Vereine und Institutionen blieben
aber in der Intensität der Beziehungen hinter
denen mit Karlsruhe und Hildesheim zurück.
Von Seiten der Verwaltungsspitze besuchte
Oberbürgermeister Dr. Rauen in der Zeit vom
10. bis 13. September 1994 anläßlich der
Bruckner-Festspiele auf Einladung seines Amtskollegen Dr. Dobusch die Stadt Linz.
Kapitel 3
3.1.4. Oulu in Finnland
Die Stadtfreundschaft zur Stadt Oulu besteht seit
dem 26. Oktober 1972. Nach der Wende fand
seitens der Stadt Halle (Saale) ein erster Besuch
im Dezember 1990 statt. Bürgermeisterin Dagmar Szabados weilte auf Einladung des aus dem
Amt scheidenden Oberstadtdirektors, Ilmo Paananen, in Oulu. In den bilateralen Gesprächen
am Rande der Feierlichkeiten wurden die
freundschaftlichen Beziehungen bekräftigt und
darüber beraten, wie die partnerschaftlichen
Beziehungen künftig lebendiger gestaltet werden können.
In der Folgezeit waren Vertreter der Sozialdemokratischen Stadtratsfraktion von Oulu zu
einem einwöchigen Erfahrungsaustausch zu
Gast im Umweltamt der Stadt Halle (Saale).
Dazu gab es 1991 einen Gegenbesuch von Mitarbeitern des Umweltamtes. Im Bereich Sport
haben Basketballer beider Städte 1993 Verbindung miteinander aufgenommen.
Darüber hinaus nahmen offizielle Vertreter der
Stadt Oulu an der Händel-Festspielwoche 1992
teil. Im Bereich Bildung gab es erste Kontakt zu
halleschen Schulen und der Martin-Luther-Universität.
Zur Pflege und Intensivierung der Städtepartnerschaft hat sich in Halle ein Initiativkreis zur Beförderung der Städtepartnerschaft Oulu gegründet.
Selbständige Bürgerkontakte sind in den Bereichen:
• Seniorenarbeit
• Sport- und
• Soziales (Telefonfürsorge)
bekannt, die z. T. durch die Stadt vermittelt
wurden.
3.1.3. Ufa in Baschkortostan
Abbildung 7: Gäste aus Oulu in Halle
Am 26. März 1997 wurde die Städtepartnerschaft mit Ufa, die schon zu DDR-Zeit bestand,
wieder belebt und vertraglich auf eine neue
Basis gestellt.
Darin vereinbarten beide Partner die Erweiterung der Kontakte in den Bereichen Wirtschaft,
Ökologie, Kultur, Bildung und Tourismus.
42
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Allgemeiner Teil
Kapitel 3
3.2.
Nationale und internationale Kontakte
Städtefreundschaften
3.2.1. Hildesheim
Nach der Wende wurde am 21. April 1990 eine
Städtefreundschaft mit der Stadt Hildesheim
gegründet. Der Kontakt wurde sowohl von der
Verwaltung als auch von den Bürgern beider
Städte aktiv gepflegt.
Enge Beziehungen bestanen auch zwischen den
Verwaltungsspitzen und den Fachämtern, die
sich in guter Zusammenarbeit und Erfahrungsaustausch widerspiegeln.
Der Oberbürgermeister der Stadt Hildesheim
war 1994 und 1995 zu den Händel-Festspielen
und in allen Jahren des Berichtszeitraums zum
Laternenfest Gast der Stadt Halle (Saale).
Aus Anlaß des 5-jährigen Bestehens der Städtefreundschaft war vom 21. bis 23.04.1995 eine
Hildesheimer Delegation unter Leitung des
Herrn Oberbürgermeisters Kurt Machens Gast in
unserer Stadt. Ein Gegenbesuch in Hildesheim
erfolgte im Juni 1996 durch Oberbürgermeister
Dr. Klaus Rauen und die Beigeordneten.
Begegnungen zwischen den Bürgern bzw. Organisationen, Vereinen oder Institutionen wurden durch Personalausstellungen von Künstlern
beider Städte, Kontakte zwischen den Bühnen,
den Museen, aber auch durch regelmäßige Begegnungen von Sportvereinen und anderen Interessenverbänden gepflegt. Zum Partnerdistrikt
Weston-Super-Mare bestanden über die Stadt
Hildesheim auch für Halle Kontakte.
3.2.2. Grenoble in Frankreich
Die seit 1990 bestehenden städtepartnerschaftlichen Beziehungen gehen auf das Engagement
des damaligen Bürgermeisters für Inneres, Uwe
Lühr, zurück. Der rege Schriftverkehr zwischen
beiden Städten läßt eine vertragliche Städtepartnerschaft vermuten, die jedoch nicht mit einem
Vertrag oder einer Urkunde dokumentiert werden kann.
Ihre Lebendigkeit findet aber in einer kontinuierlichen Zusammenarbeit über die Fremdenverkehrsvereine und im Jugendaustausch der
Schulen ihren Ausdruck.
Positive Ansätze partnerschaftlicher Zusammenarbeit waren im Berichtszeitraum:
• die Schulpartnerschaft zwischen dem halleschen „Trotha-Gymnasium“ und dem „College des Olympischen Dorfes“ Grenoble und
• sich jährlich wiederholende Besuche einer
Delegation französischer Mitglieder des „Europäischen Post- und Fernmeldepersonals“
aus Grenoble.
Darüber hinaus stellte die Stadt Halle (Saale) im
Zeitraum Juli bis August 1995 eine Praktikantenstelle für eine in Grenoble studierende Bürgerin
kostenfrei zur Verfügung.
3.2.3. Coimbra in Portugal
Die ersten Kontakte zur Stadt Coimbra sind leider nicht mehr nachzuweisen. Allerdings existiert auch hier ein umfangreicher Schriftverkehr, der auf eine bestehende Städtepartnerschaft schließen läßt. Jedoch sind die Kontakte
in den letzten Jahren sehr sporadisch, so daß
sich keine lebendige Partnerschaft entwickeln
konnte. Sie gingen im Berichtszeitraum über
den Austausch von Glückwünschen anläßlich
der Jahreswechsel nicht hinaus.
Wünsche von Bürgern zur Kontaktvermittlung
wurden auf gegenseitiger Basis gefördert.
Abbildung 8: Der Hildesheimer OB zu Besuch
in Halle
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999,
Allgemeiner Teil
43
Nationale und internationale Kontakte
44
Kapitel 3
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Allgemeiner Teil
Kapitel 4
Besondere Persönlichkeiten in der Stadt Halle (Saale)
A4. Besondere Persönlichkeiten in der Stadt Halle (Saale)
Keine Leistung, kein Engagement für das Wohl
er Stadt und ihrer Bürger soll übersehen oder gar
vergessen werden. Deshalb ehrt die Stadt Halle
(Saale) Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens
und engagierte Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen auf die unterschiedlichste Art und
Weise. Personen, die sich um die Stadt Halle
(Saale) in besonderer Weise verdientgemacht
haben, kann das Ehrenbürgerrecht verliehen
werden. Es ist die höchste Auszeichnung, die
die Stadt zu vergeben hat. Sie wurde im Berichtszeitraum nur an Hans-Dietrich Genscher,
gebürtiger Hallenser und Außenminister der
Bundesrepublik Deutschland a. D., verliehen.
Daneben existiert eine Reihe weiterer Möglichkeiten zur Würdigung.
4.1.
Ehrungen verdienstvoller
Persönlichkeiten
Ehrung durch Verleihung des Ehrenbechers der
Stadt Halle (Saale)
•
1995 an den Oberbürgermeister der Stadt
Karlsruhe, Prof. Dr. Gerhard Seiler, für seine
Verdienste bei der Neu- und Umstrukturierung der halleschen Stadtverwaltung;
•
1996 an den Intendanten des "neuen theaters" in Halle (Saale), Peter Sodann, anläßlich seines 60. Geburtstages für seine Verdienste beim Aufbau der Kulturinsel/ neues
theater Halle;
•
1997 an den Direktor der Franckeschen
Stiftungen, Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Paul Raabe, anläßlich seines 70. Geburtstages in
Anerkennung seiner Verdienste um die
Franckeschen Stiftungen und die Stadt Halle
(Saale).
1999 an den Generalmusikdirektor des
Philharmonischen Staatsorchesters, Prof.
Heribert Beissel
•
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999,
Allgemeiner Teil
4.2.
Ehrung verdienstvoller
Bürgerinnen und Bürger
Geehrt werden Menschen für unentgeltliche
ehrenamtliche Tätigkeit bzw. bei außerordentlicher Zivilcourage oder der Rettung von Leben
sowie für besondere gesellschaftliche Leistungen
in Kultur, Sport und Wissenschaft durch eine
zentrale Veranstaltung des Oberbürgermeisters
im Stadthaus mit Überreichung eines Ehrengeschenks der Stadt.
Dazu wurden zwischen 1991 und Ende 1997
insgesamt
•
300 Silberbarren mit Stadtmotiv und Widmung des Oberbürgermeisters, Dr. Klaus
Rauen und
•
72 Stadttaler mit einem Halle-Motiv überreicht.
1997 wurden alle Mitarbeiter der Hilfsdienste
sowie der freiwilligen Feuerwehren geehrt, welche aus dem Bereich Halle und Saalkreis beim
"Oder-Hochwasser" im Einsatz waren.
1998 wurden 174 ehrenamtlich Tätige mit der
10 DM-Münze "300 Jahre Franckesche Stiftungen" geehrt.
45
Besondere persönlichkeiten ind der Stadt (Saale)
4.3.
Ehrungen von Bürgerinnen und
Bürgern zu besonderen Jubiläen
Von 1990 bis Ende 1998 erhielten
•
•
•
anläßlich des 90. Geburtstages 1.749
anläßlich des 95. Geburtstages 323
anläßlich des 100. Geburtstages sowie darüberliegenden Geburtstages 67
Goldenen Hochzeit 1.385
Diamantenen Hochzeit 171
Eisernen Hochzeit 38
Gnadenhochzeit 2
Bürgerinnen und Bürger Ehrungen durch die
Stadt Halle (Saale).
4.4.
Eintragungen in städtische
Ehrenbücher
4.4.1. "Goldenes Buch"
•
•
•
•
•
•
•
•
•
1990
1991
1992
1993
1994
1995
1996
1997
1998
15
12
8
3
1
1
4
2
6
Die bedeutendsten
durch:
1990
Eintragungen
Bundespräsident
Prof. Dr. Roman Herzog
Im Berichtszeitraum 1990 bis 1998 erfolgten
insgesamt 38 Eintragungen in das "Gäste-Buch"
der Stadt Halle (Saale).
Neben bedeutenden Persönlichkeiten des Diplomatischen bzw. Konsularischen Korps sowie
Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens haben
Vertreter aus Literatur und Kultur ihre Grüße an
die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Halle
(Saale) durch einen Eintrag im Gäste-Buch
überbracht.
4.5.
Ordensträger der Stadt Halle
(Saale)
Für ihr unermüdliches Engagement in Politik,
Wirtschaft, Wissenschaft und Kultur sowie in
anderen Bereichen des öffentlichen und gesellschaftlichen Lebens in der Stadt Halle (Saale),
im Land Sachsen-Anhalt und für die Bundesrepublik Deutschland wurden nachstehende Persönlichkeiten der Stadt Halle (Saale) für ihre
Verdienste geehrt:
erfolgten
Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl
1991/ 1994
Bundespräsident
Dr. Richard von Weizsäcker
1993
1995
4.4.2. Gäste-Buch
anläßlich besonderer Hochzeitstage, und zwar
zur
•
•
•
•
Kapitel 4
Präsident der UdSSR a. D.,
Michail Gorbatschow
Abbildung 9: Oberbürgermeister Dr. Klaus
Rauen, Michail Gorbatschow, Dr. Henry Kissinger und Hans-Dietrich Genscher 1993
Außenminister a. D. der USA,
Dr. Henry Kissinger
Ehrenbürger der Stadt Halle,
Bundesminister a. D.
Hans-Dietrich Genscher
46
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Allgemeiner Teil
Kapitel 4
Besondere Persönlichkeiten in der Stadt Halle (Saale)
4.5.1. Ehrenbürger der Stadt Halle (Saale)
Hans-Dietrich Genscher, MdB
4.5.2. Ordensträger der Stadt Halle
(Saale)
1991
Prof. Dr. Dr. h.c. Heinz Bethke
"Großes Verdienstkreuz mit Stern
der Bundesrepublik Deutschland"
1993
Claus Müller "Bundesverdienstkreuz am
Bande",
"Verdienstorden der Bundesrepublik
Deutschland"
1995
Inge Glatzel
"Bundesverdienstkreuz am Bande",
Verdienstorden der Bundesrepublik
Deutschland"
1995
Kammersänger Jürgen Krassmann
"Bundesverdienstkreuz am Bande"
"Verdienstorden der Bundesrepublik
Deutschland"
1996
Prof. Gerhard Schmitt-Rink
"Bundesverdienstkreuz am Bande",
"Verdienstorden der Bundesrepublik
Deutschland"
1997
Uwe Lühr
"Verdienstorden der Bundesrepublik
Deutschland"
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
47
Besondere persönlichkeiten ind der Stadt (Saale)
48
Kapitel 4
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Allgemeiner Teil
Kapitel 4
Besondere Persönlichkeiten in der Stadt Halle (Saale)
B
Besonderer Teil
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
49
50
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Kapitel 1
B1.
Ämter der Stadtverwaltung
Ämter der Stadtverwaltung
Die nach außen einheitlich unter der Behördenbezeichnung "Stadt Halle (Saale) Der Oberbürgermeister" auftretende kommunale Stadtverwaltung ist entsprechend ihrer Größe in verschiedene Dezernate, Ämter, Abteilungen und
Stabsstellen gegliedert.
Dabei ist das Dezernat die größte, das Sachgebiet die kleinste Gliederungseinheit.
Welche Ämter welchem Dezernat zugeordnet
sind, ist den Schaubildern auf den Seiten 53 und
55 zu entnehmen.
In der Kommunalverwaltung sind Ämter personell, finanziell, räumlich, organisatorisch und
aufgabenmäßig zusammengefaßte Verwaltungseinheiten. Mit ihren unterschiedlichen Aufgaben
und Zuständigkeiten erledigen sie Aufgaben im
eigenen Wirkungskreis oder der Kommune
übertragene Angelegenheiten. Je nachdem, ob
sie dabei ausschließlich nach "innen wirken",
Außenwirkung gegenüber den Bürgern und
Einwohnern entfalten bzw. Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises wahrnehmen, werden
sie Fach- bzw. Querschnittsämtern unterteilt.
Stabsstellen nehmen in der hierarchischen Verwaltungsgliederung eine Sonderstellung ein, da
sie meist Spezialaufgaben wahrnehmen.
Darüber hinaus gibt es noch eine Reihe von
Einrichtungen, die zwar Aufgaben aus dem Bereich der Daseinsvorsorge erfüllen, die jedoch
personell, räumlich, aufgabenmäßig und zum
Teil organisatorisch und sogar rechtlich von der
Stadtverwaltung gelöst sind. Hierzu gehören
Museen, Theater, Schulen, Krankenhäuser, Al-
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
ten- und Pflegeheime, Kindertagesstätten, Bäder,
Sportanlagen sowie die örtlichen Versorgungsund Verkehrsunternehmen. Sofern sie nicht
rechtlich gegenüber der Stadt selbständig sind
(wie die kommunalen Eigenunternehmen, z. B.
HAVAG und Stadtwerke GmbH), sind die Mitarbeiter dieser Einrichtungen dem Oberbürgermeister dienstlich unterstellt. Die für diese Einrichtungen vorzuhaltenden finanziellen Mittel
müssen im jährlichen Haushaltsplan der Stadt
Halle (Saale) veranschlagt werden, vgl. auch
Besonderer Teil, Kapitel 3, Städtische Beteiligungen.
1.1.
Fach und Querschnittsämter
Durch ein Fachamt werden auf kommunaler
Ebene Aufgaben erfüllt, für die die Kommune
gemäß GOLSA selbst zuständig ist bzw. die ihr
Kraft Gesetzes durch Bund und Land übertragen
worden sind. Sie entfalten als Dienstleister für
den Bürger überwiegend Außenwirkungen.
Querschnittsämter erledigen innerhalb der
Kommunalverwaltung die Aufgaben, die für alle
Gliederungseinheiten übergreifend erledigt werden können und von zentraler Steuerungsfunktion für die Gesamtverwaltung sind. Sie entfalten damit überwiegend Innenwirkung.
Die
kommunalen
-unternehmen sind
Kapitel C dargestellt.
Eigenbetriebe
im Besonderen
und
Teil,
51
Ämter der Stadtverwaltung
Kapitel 1
Querschnittsämter
020, 10, 11, 13, 14, 20, 30, 39,
Fachämter
21, 22, 23, 25,
31, 32, 33, 34, 37,
40, 41, 50, 51, 519, 52, 53, 540, 55,
601, 602, 61, 611, 62, 63, 65, 66, 67, 80
je 1 Ausländer-, Behinderten- und Kinderbeauftragte(r)
401, 402, 403, 404, 405, 406, 407,
Nachgeornete
421, 422, 441, 443, 444, 451, 452, 453, 461, 463, 464, 472, 473, 477,
Einrichtungen
502, 503, 517, 518, 511, 531, 532,
Tabelle 1: Ämterzuordnung (Stand: 31.12.1998)
1.2.
Zusammenwirken der Ämter
Das Zusammenwirken der verschiedenen Ämter
der Stadtverwaltung ermöglicht erst die eigenverantwortliche Wahrnehmung der kommunalen Aufgaben im Interesse aller Bürger. Die Umsetzung dieses Verwaltungsauftrages zu Beginn
einer neu zu strukturierenden Verwaltungsarbeit
1990 wurde durch sich verändernde Aufgaben
und Zuständigkeiten für die verschiedenen Ämter zusätzlich erschwert. Wer damals ein Anliegen an die Verwaltung hatte, wurde oftmals mit
diesen offensichtlichen Unzulänglichkeiten
konfrontiert. Es war nicht selten, daß der Bürger
mehrfach "Anlauf" nehmen mußte, um mit seinem Anliegen erfolgreich sein zu können.
Daß diese gravierenden Veränderungen in der
laufenden Verwaltungstätigkeit dennoch nicht
zu größerem Unmut bei der Bevölkerung führten, ist dem Engagement und der Leistungsbereitschaft der Mitarbeiter zu danken. Durch
ständige Neu-, Um- und Weiterqualifizierung
wurde es in relativ kurzer Zeit möglich, daß sich
alle Verwaltungsbereiche auf die neuen gesetzlichen Grundlagen umgestellt hatten. So hat sich
im Verlaufe des Berichtszeitraumes ein kooperativer Arbeitsstil zwischen den Ämtern entwickelt, der die Stadtverwaltung sukzessive zum
Dienstleister für Bürger veränderte.
1.2.1
Zusammenarbeit zwischen
Fachämtern
Über den Aufgabengliederungsplan sind den
Ämtern ihre Aufgaben zugewiesen. Sie sind
damit für die abschließende Erfüllung der Aufgaben zuständig. Da aber Bürgeranliegen oftmals nicht nur Aufgaben eines Amtes sind, müssen verschiedene Fachämter gemeinsam das
gleiche Anliegen bearbeiten. Inwieweit andere
Ämter an der Erledigung der Aufgaben mitwir52
ken, ist ebenfalls im Aufgabengliederungsplan
festgelegt. Um lange Wege und Bearbeitungszeiten zu vermeiden, sind aufgabenmäßig eng
miteinander verbundene Fachämter in einem
Dezernatsbereich zusammengefaßt.
1.2.2. Fach- und Querschnittsämter
Querschnittsämter fungieren als zentrale Verwaltungseinheiten. Sie entlasten die Fachämter
von allen für die Verwaltung gleichen oder in
den verschiedenen Ämtern ähnlich zu erledigenden Aufgaben. Die meisten sind dem Bereich des Oberbürgermeisters zugeordnet.
Jede Kommune kann jedoch auf Grund ihrer
Organisationshoheit ihre Verwaltungsgliederung
entsprechend der personellen und örtlichen
Gegebenheiten vornehmen.
Die Stadt Halle (Saale) hat die in der Tabelle
unter Punkt 1.1. aufgelisteten Querschnittsämter
13, 14, 30, 39 und die Stabsstelle 020 dem Bereich Oberbürgermeister zugeordnet. Hauptamt
(10) und Personalamt (11) sind dem Dezernat I,
Verwaltung, Personal und Ordnung zugeordnet.
Kämmerei (20) und Stadtkasse (21) gehören zum
Dezernat II, Finanzen, offene Vermögensfragen.
Die Stabsstelle 540 ist während des Berichtszeitraumes zur Erledigung besonderer Aufgaben
gebildet worden. Sie gehört wie die Beauftragten entsprechend der ihnen zugewiesenen Aufgaben zum Dezernat Jugend, Soziales und Gesundheit.
1.3.
Was Chefsekretariate leisten
Im hierarchischen Aufbau der Verwaltung gibt
es "Chefsekretariate" auf drei Ebenen, das Büro
des Oberbürgermeisters, die Dezernatsbüros
und Vorzimmer der Amtsleiter. Auf den zwei
erst genannten Ebenen sind ihnen Referenten
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Kapitel 1
Ämter der Stadtverwaltung
und weitere Sachbearbeiter zugeordnet. Die
Mitarbeiter der Büros haben organisierende,
koordinierende, vorbereitende und verwaltende
Aufgaben zu erfüllen bzw. bestimmte Sachgebiete zu bearbeiten. Als Schaltstellen für die
jeweilige Verwaltungseinheit flankieren sie die
Managementaufgaben des Oberbürgermeisters,
der Beigeordneten und Amtsleiter. Daneben
sind die Vorzimmer Anlaufstellen, wenn Bürger,
Einwohner oder Gäste der Stadt Auskünfte benötigen oder sich mit einem Anliegen und Beschwerden an die Verwaltung wenden. Die
Mitarbeiter der Chefbüros vermitteln Kontakte
zu den zuständigen Fachämtern oder leiten die
Anliegen und Beschwerden an die zuständigen
Stellen weiter.
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
53
54
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
10 Hauptamt
01
32 Ordnungsamt
Presse- und
Werbeamt
Rechnungsprüfungsamt
Rechtsamt
Büro für
37 Amt für Brand-,
GleichstellungsKatastrophenfragen
schutz und
Rettungsdienst
13
14
30
39
34 Standesamt
33 Einwohnerund
Statistikamt
11 Personalamt
D
020 Stabsstelle
Organisation
Büro des OB
Verwaltung,
Personal und
Ordnung
DEZERNAT I
Der
Oberbürgermeister
STAND : 1994
25 AROV
22 Steueramt
21 Stadtkasse
20 Kämmerei
Finanzen
und offene
Vermögensfragen
EZERNAT II
Stadtplanungsamt
Umweltamt
63
Bauordnungsamt
611 Koordinier.stelle Stadtsanierung
61
31
Planen
und Umwelt
DEZERNAT III
52 Sport- und
Bäderamt
41 Kulturamt
Jugendamt
D
55
53
Veterinär- und
Lebensmittelüberwachungsamt
Gesundheitsamt
519 Verwaltung
KiTa
51
Sozialamt
Jugend,
Soziales und
Gesundheit
DEZERNAT V
40 Schul50
verwaltungsamt
Kultur,
Bildung und
Sport
DEZERNAT IV
67 Grünflächenamt
66 Tiefbauamt
65 Hochbauamt
62 Stadtvermessungsamt
Bauen
EZERNAT VI
80 Amt für Wirtsch.-förderung
Fremdenverkehr und
Beschäftigung
23 Liegenschaftsamt
Wirtschaftsförd.,
Beschäftigung
und
Liegenschaften
DEZERNAT VII
56
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
32 Ordnungsamt
33 Einwohner- und
Statistikamt
13 Presse- und
Werbeamt
14 Rechnungsprüfungsamt
37 Amt für Brand-,
Katastrophenschutz und
Rettungsdienst
020 - Stabsstelle Organisation
39 Büro für Gleichstellungsfragen
21 Stadtkasse
11 Personalamt
020Stabsstelle
Organisation
34 Standesamt
20 Kämmerei
10 Hauptamt
01 Büro des OB
40 Schulverwaltungsamt
Frau Szabados
Herr Gärtner
Kultur, Bildung
und Sport
DEZERNAT IV
61 Stadtplanungsamt
63 Bauordnungsamt
52 Sport- und
Bäderamt
41 Kulturamt
603Stabsstelle
Erschließung/
Baukoordination
31 Umweltamt
Herr Heinrich
30 Amt für Rechts- 611Koordin.-Stelle
angelegenheiten
Stadtsanierung
22 Steueramt
Herr Dr. Rauen
Herr Walther
Vertretung:
Frau Szabados
Herr Dr. Busmann
Herr Koch
Herr Dr. Roscher
Herr Dr. Rauen
DEZERNAT III
Finanzen
Planen
und offene
und Umwelt
Vermögensfragen
DEZERNAT II
Der
Verwaltung,
Oberbürgermeister Personal und
Ordnung
DEZERNAT I
DEZERNATSVERTEILUNGSPLAN
55 Veterinär- und
Lebensmittelüberwachungsamt
53 Gesundheitsamt
519Verwaltung
KiTa
51 Jugendamt
50 Sozialamt
Herr Gärtner
Frau Szabados
Jugend,
Soziales und
Gesundheit
DEZERNAT V
Herr Koch
Herr Walter
Wirtschaftsförd.,
Beschäftigung
und
Liegenschaften
DEZERNAT VII
67 Grünflächenamt
66 Tiefbauamt
65 Hochbauamt
80 Amt für
Wirtschaftsförderung
62 Stadt23 Liegenschaftsvermessungsamt
amt
Herr Dr. Busmann
Herr Heinrich
Bauen
DEZERNAT VI
Stand: 12/ 1998
58
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Kapitel 2
Dezernate mit Ämtern
B2 Dezernate mit Ämtern - ihre Entwicklung, Aufgaben und besonderen
Leistungen
In den Abschnitten dieses Kapitels wird über die
zu einem Dezernatsbereich gehörenden Ämter
mit ihren Aufgaben, ihrer Entwicklung und den
besonderen Leistungen der letzten Jahre berichtet. Darüber hinaus wird in knapper Form
ein perspektivischer Ausblick gegeben.
• Vorbereitung der Beratungen des Oberbürgermeisters mit den Fraktionsvorsitzenden,
• finanzielle und technische Ausstattung der
Fraktionen,
• Bearbeitung von Hauptsatzungs- und Geschäftsordnungsangelegenheiten.
Auf die vollständige Darstellung aller Aufgaben
und besonderen Leistungen kann kein Anspruch
erhoben werden.
Die Mitarbeiter dieses Bereiches bereiten für
den Oberbürgermeister die Analyse, Lösungsansätze und Darstellung von Grundsatzproblemen
vor und begleiten deren Umsetzung in der Verwaltung. Sie wirken mit bei der Entwicklung
einer bürgerorientierten und bürgerfreundlichen
Verwaltungstätigkeit und beteiligen sich an der
Entwicklung einheitlicher Richtlinien für die
Stadtverwaltung.
Für die Gesamtaussagen zum jeweiligen Amt
zeichnen die Fachämter selbst verantwortlich.
Sofern im Berichtszeitraum die Zugehörigkeit
eines Amtes zu einem bestimmten Dezernatsbereich verändert wurde, so ist das im Text zu
dem jeweiligen Amt vermerkt.
Nachgeordneten Einrichtungen, die über unterschiedliche Betriebsformen verselbständigt wurden, werden im Besonderen Teil, Kapitel 3,
genannt.
2.1.
Bereich Oberbürgermeister
Die Aufgaben des Büros des Oberbürgermeisters
sind im vorangegangenen Kapitel B1 unter dem
Gliederungspunkt 1.3. mitbeschrieben. Darüber
hinaus koordiniert das Büro des Oberbürgermeisters insbesondere die Zusammenarbeit mit den
sieben Dezernaten sowie das Zusammenwirken
aller Bereiche der Stadtverwaltung. Den entsprechenden Mitarbeitern obliegen darüber
hinaus die Koordination aller Vorlagen für den
Stadtrat und den Hauptausschuß und die damit
verbundene Protokolltätigkeit sowie die Beschlußkontrollen.
Dem Büro des Oberbürgermeisters wachsen
hinsichtlich der Zusammenarbeit mit den Fraktionen folgende weitere Aufgaben zu:
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Die im Berichtszeitraum vorgenommen organisatorischen Veränderungen haben an der inhaltlichen Aufgabenverteilung nichts geändert.
Heute gehören folgende Organisationseinheiten
zum Leitungsbereich des Oberbürgermeisters:
01 - Büro des Oberbürgermeisters mit
Kommunalbüro,
020 - Stabsstelle Organisation,
13 - Presse- und Werbeamt,
14 - Rechnungsprüfungsamt,
30 - Rechtsamt und
39 - Gleichstellungsreferat.
59
Dezernate mit Ämtern
2.1.1. Kommunalbüro – Schnittstelle zwischen Verwaltung und Politik
Das Kommunalbüro als Verwaltungsabteilung
und Dienstleister für den Stadtrat ist 1994 mit
Beginn der zweiten Ratsperiode eingerichtet
worden. Mit den Sachgebieten Stadtrat und
Protokoll hat das Kommunalbüro sowohl Verwaltungs- als auch politische Funktion.
Seine Arbeit besteht einerseits in der Vorbereitung, Durchführung, Niederschrift und Nachbereitung der Stadtratssitzungen und der organisatorischen Unterstützung der Ausschußarbeit.
Das Kommunalbüro unterstützt ferner die Fraktionen.
Es ist ständige Verbindungsstelle zu den Geschäftsstellen der Fraktionen. Es nimmt auch
Bürgeranträge entgegen und leitetet diese je
nach Zuständigkeit an den Stadtrat oder die
Verwaltung weiter.
Andererseits werden durch das Sachgebiet Protokoll alle Repräsentationsverpflichtungen für
den Oberbürgermeister vorbereitet und organisiert.
In den Jahren 1990 bis 1994 wurde die verwaltende Arbeit hinsichtlich der Stadtverordnetenversammlungen vom Büro der Stadtverordnetenversammlung geleistet. Die Aufgaben aus
den protokollarischen Verpflichtungen des
Oberbürgermeister wurden durch eine eigenständige Abteilung erfüllt.
Das Zusammenspiel von Oberbürgermeister
und Stadtrat machte aus verwaltungsorganisatorischer Sicht eine Abteilung im Bereich des
Oberbürgermeisters erforderlich, welche die
sich aus der Gemeindeordnung ergebenden
Aufgaben umsetzt. Darüber hinaus mußte diese
Abteilung aber in die Verwaltung eingebunden
sein, um als Koordinator die Zusammenarbeit
zwischen Verwaltung und Stadtrat weitestgehend reibungslos zu gestalten. Über den Umfang organisatorischer Begleitung des Stadtrates
60
Kapitel 2
und der Ausschüsse informieren die nachfolgenden Gliederungspunkte. Hier ist auch die
Arbeit des Stadtrates und seiner Ausschüsse für
die erste und zweite Ratsperiode aufgearbeitet.
2.1.1.1.
Der Stadtrat der Stadt
Halle(Saale)
Der Stadtrat vertritt gemäß § 44 Abs. 1 GOLSA
die Bürgerschaft und ist das Hauptorgan der
Gemeinde. Rechtsgrundlage für die Arbeit des
Rates war bis zum 30.06.1994 die Kommunalverfassung der DDR und ist seit dem 1. Juli
1994 die GOLSA (vgl. Kapitel 2), die im Berichtszeitraum weiter verändert wurde.
Bei der Erarbeitung des Verwaltungsberichtes
wurde aus Gründen der Umfänglichkeit auf die
namentliche Erfassung und detaillierte Darstellung der Stadtverordnetenversammlung und
ihrer Ausschüsse verzichtet.
In den nachfolgenden Abschnitten sind aber die
Aktivitäten der SVV und ihrer Ausschüsse zu
Vergleichszwecken statistisch mit bearbeitet.
Seit der Kommunalwahl 1994 (vgl. auch Kapitel
2, 2.2.) besteht der Stadtrat aus dem Oberbürgermeister und 56 Mitgliedern in sieben Fraktionen und hat zur Erledigung seiner Aufgaben
elf ständige Ausschüsse mit drei Unterausschüssen des Hauptausschusses gebildet. Außerdem
wurden vier weitere nach spezieller Gesetzgebung zu bildende Ausschüsse und ein Beirat
gebildet.
Jede Veränderung im Stadtrat wird durch das
Kommunalbüro registriert und statistisch bearbeitet. Somit ist das Kommunalbüro in erster
Linie Dienstleister für den Stadtrat, der sich seit
1994 mit den laufenden Änderungen wie folgt
darstellte:
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Kapitel 2
2.1.1.2.
Dezernate mit Ämtern
Zusammensetzung der Fraktionen im Stadtrat
Zu Beginn der Wahlzeit im Juni 1994
Fraktionen 1994
PDS
SPD
CDU
FDP
Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Neues Forum
Wählergemeinschaft
Volkssolidarität
Die Grauen
Die Republikaner
Herr Oberbürgermeister,
Dr. Rauen
Gesamt:
Veränderte Zusammensetzung
im Dezember 1997
Sitze
15
14
13
5
3
2
in %
27 %
25 %
23 %
9%
5%
4%
2
1
1
1
4%
1%
1%
1%
1997
PDS
SPD
CDU
FDP
Bündnis 90/Die Grünen
Neues Forum
Fraktion Volkssolidarität 1990
e. V. Halle/ DIE GRAUEN Graue Panther
Herr Mikesch
Oberbürgermeister,
Dr. Rauen
57
Sitze
15
14
14
5
2
2
in %
26 %
25 %
25 %
9%
3%
3%
3
5%
1
1
2%
..2 %
57
Tabelle 2: Zusammensetzung der Fraktionen im Stadtrat
2.1.1.3.
Die Arbeit des Stadtrates
2.1.1.3.1.
Tagungen
Die Tagungen des Stadtrates erfolgen monatlich.
Sie werden nach der Abstimmung der Tagesordnung zwischen dem Vorsitzenden des Stadtrates und dem Oberbürgermeister einberufen.
Für die Versendung der Einladungen und der
Tagungsunterlagen zeichnet das Kommunalbüro
verantwortlich.
Jahr
ab 7/ 1994
1995
1996
1997
1998
Gesamt
Anzahl der Tagungen
5
10 und 1
11
11
11
48 und
1 Sondersitzung
Tabelle 3: Anzahl der Stadtrats-Tagungen
2.1.1.3.2.
Da die von den Fraktionen zu erfüllenden Aufgaben mit dem Umfang der Ratsarbeit gleichfalls gewachsen sind, haben sie Geschäftsstellen
eingerichtet. Diese werden von Fraktionsgeschäftsführern geleitet. Sie sind im Haus der
Fraktionen, Juliot-Curie-Platz 27/28 untergebracht.
Die Geschäftsstellen geben den Fraktionen die
Möglichkeit, ihre vielfältigen Aufgaben zu erledigen, insbesondere die Stadtrats- und Ausschußsitzungen vorzubereiten und engen Kontakt mit der Bürgerschaft in Sprechstunden zu
pflegen.
2.1.1.3.3.
Namentliche Auflistung
Die nachfolgende Tabelle zeigt, welche personellen Veränderungen innerhalb der zweiten
Ratsperiode erfolgten.
Zeitpunkt und Gründe der Mandatsveränderungen sind im Punkt 2.1.1.3.4. aufgelistet.
Fraktionen
Die in den Stadtrat der Stadt Halle (Saale) gewählten Bürger gehören in der Regel politischen
Parteien an, die sich zu Fraktionen zusammengeschlossen haben. Die GOLSA § 43 schreibt
vor, daß eine Fraktion mindestens zwei Mitglieder haben muß.
In den Fraktionen werden die Entscheidungen
des Stadtrates vorbereitet und insofern kommunalpolitischen Weichen gestellt.
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Die Wechsel im Fraktionsvorsitz reichen von
der Mandatsniederlegung über den Rücktritt
vom Vorsitz bis hin zum Ausscheiden aus Fraktionen bzw. Stadtrat.
61
Dezernate mit Ämtern
Kapitel 2
Stadtrat
zu Beginn der Wahlzeit 1994
Stadtrat August 1997
Vorsitzender des Stadtrates:
Dr. Brockmann, Justus
Dr. Brockmann, Justus
Oberbürgermeister
Dr. Rauen, Klaus
Dr. Rauen, Klaus
Gärtner, Karl-Heinz
Ehlert, Heidemarie
Frach, Jutta
MR Greuel, Mechthild
Haupt, Ute
Heft, Frank-Uwe
Prof. Dr. Isbaner, Werner
Prof. Dr. Kiel, Siegfried
Dr. Köck, Uwe-Volkmar
Krischok, Marion
Lenk, Margrit
Dr. Meerheim, Bodo
Müller, Klaus
Tannenberg, Heidrun
Prof. Dr. Tanneberger, Heino
Dr. Meerheim Bodo
Ehlert, Heidemarie
Frach, Jutta
MR Greuel, Mechthild
Haupt, Ute
Heft, Frank-Uwe
Prof. Dr. Isbaner, Werner
Prof. Dr. Kiel, Siegfried
Dr. Köck, Uwe-Volkmar
Krischok, Marion
Lenk, Margrit
Müller, Klaus
Schaffer, Marlies
Tannenberg, Heidrun
Prof. Dr. Tanneberger, Heino
Koehn, Gottfried
Dr. Brockmann, Justus
Dorn, Irmela
Dreizehner, Karl-Heinz
Fuchs, Ute
Hackel, Hans Dietger
Haupt, Hanna
Dr. Klapperstück, Michael
Lorenz, Günter
Dr. Müller-Gerberding, Ralf
Scheller, Barbara
Prof. Dr. Schuh, Dieter
Dr. Reinhardt, Volker
Dr. Werner, Ulrich
Prof. Dr. Schuh, Dieter
Koehn, Gottfried
Dr. Brockmann, Justus
Dorn, Irmela
Dreizehner, Karl-Heinz
Fuchs, Ute
Hackel, Hans Dietger
Haupt, Hanna
Dr. Klapperstück, Michael
Lorenz, Günter
Dr. Müller-Gerberding, Ralf
Scheller, Barbara
Dr. Reinhardt, Volker
Dr. Werner, Ulrich
Sänger, Frank
Dr. Ackermann, Jürgen
Bönisch, Bernhard
Doege, Eberhard
Dölle, Clemens
Faßhauer, Wilhelm
Geuther, Joachim
Günther, Harry
Kautz, Ingo
Doege, Eberhard
Dr. Ackermann, Jürgen
Bönisch, Bernhard
Dölle, Clemens
Faßhauer, Wilhelm
Geuther, Joachim
Günther, Harry
Kautz, Ingo
Knittel, Joachim
Fraktion der PDS
Fraktionsvorsitzender
Fraktion der SPD
Fraktionsvorsitzender
Fraktion der CDU
Fraktionsvorsitzender
62
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Kapitel 2
Dezernate mit Ämtern
Stadtrat
zu Beginn der Wahlzeit 1994
Stadtrat
zum Zeitpunkt - August 1997 -
Knittel, Joachim
Schmiedel, Ursula
Stroisch, Klaus
Dr. Wuttke, Charlotte
Kupke, Wolfgang
Sänger Frank
Schmiedel, Ursula
Stroisch, Klaus
Dr. Wuttke, Charlotte
Küpperbusch, Bernd
Eckert, Heidemarie
Kley, Gerry
Dr. Lukas, Wolfgang
Dr. Müller, Uwe
Küpperbusch, Bernd
Dr. Bock, Dieter
Kley, Gerry
Scholze, Friedemann
Wolf, Petra
Kupke, Wolfgang
Dr. Koehn, Horst
Veith, Hendrik
Veith, Hendrik
Dr. Koehn, Horst
Boltze, Heinz
Dr. Frühauf, Gerda
Handwerg, Bärbel
Boltze, Heinz
Dr. Frühauf, Gerda
Handwerg, Bärbel
Fraktionsvorsitzende
Eigenfeld, Katrin
Bohley, Heidi
Bohley, Heidi
Jeschke, Peter
Die Republikaner
Mikesch, Frank
CDU Fraktion (Fortsetzung)
Fraktion der FDP
Fraktionsvorsitzender
Fraktion Bündnis 90/
DIE GRÜNEN
Fraktionsvorsitzender
Mitglieder
Fraktion Volkssolidarität 1990
e. V. Halle /DIE GRAUEN - Graue
Panther
Fraktionsvorsitzender
Fraktion Neues Forum
Fraktionslos
Mikesch, Frank
Tabelle 4: Stadtrat 1994, 1997
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
63
Dezernate mit Ämtern
2.1.1.3.4.
Kapitel 2
Niederlegung des Mandates
Dr. Wolfgang Lukas
am 12. 06. 1994 in den Stadtrat gewählt
ausgeschieden: am 08. 07. 1994
aus beruflichen Gründen
nachgerückt
bzw. verpflichtet: am 08. 07. 1994
Ullrich Bewersdorff
Katrin Eigenfeld
am 12. 06. 1994 in den Stadtrat gewählt
ausgeschieden: am 07. 12. 1994
weggezogen aus Halle
nachgerückt
bzw. verpflichtet: am 07. 12. 1994
Peter Jeschke
Heidemarie Eckert
am 12. 06. 1994 in den Stadtrat gewählt
ausgeschieden: am 07. 09. 1994
aus beruflichen Gründen
nachgerückt
bzw. verpflichtet: am 07. 09. 1994
Dr. Dieter Bock
Karl-Heinz Gärtner
am 12. 06. 1994 in den Stadtrat gewählt
ausgeschieden: am 25. 01. 1995
aus beruflichen Gründen
nachgerückt
bzw. verpflichtet: am 25. 01. 1995
Marlies Schaffer
Dr. Uwe Müller
am 12. 06. 1994 in den Stadtrat gewählt
ausgeschieden: am 07. 09. 1994
aus beruflichen Gründen
nachgerückt
bzw. verpflichtet: am 07. 09. 1994
Petra Wolf
Ullrich Bewersdorff
am 08. 07. 1994 in den Stadtrat gewählt
ausgeschieden: am 01. 02. 1997 aus
gesundheitlichen Gründen
nachgerückt
bzw. verpflichtet: am 26. 02. 1997
Friedemann Scholze
2.1.1.4.
aus 13 Mitgliedern, einschließlich des Vorsitzenden. Der Jugendhilfeausschuß bildet auf
Grund spezialgesetzlicher Regelungen eine
Ausnahme. Die Anzahl seiner Mitglieder regelt
sich nach dem KJHG §§ 5 und 6, wonach im
Ausschuß neun Stadträte, sechs stimmberechtigte Mitglieder der Wohlfahrtsverbände und
sieben beratende Mitglieder von Verbänden und
Vereinen vertreten sind.
Ausschüsse des Stadtrates
Der Stadtrat hat zur Erfüllung seiner Aufgaben
folgende Ausschüsse als ständige Ausschüsse
gebildet:
1. Ausschuß für Finanz-, Personal- und allgemeine Angelegenheiten (Hauptausschuß),
2. Ausschuß für städtische Bauangelegenheiten und Vergaben nach VOB, VOL und
HOAI (Vergabeausschuß),
3. Ausschuß für Planungs- und Umweltangelegenheiten,
4. Bildungs- und Kulturausschuß,
Ausschuß für Wirtschaftsförderung, Beschäftigung und Liegenschaften,
5. Jugendhilfeausschuß,
6. Rechnungsprüfungsausschuß,
7. Sozial- und Gesundheitsausschuß,
8. Sportausschuß,
9. Gleichstellungsausschuß,
10. Innenausschuß.
Fraktionen, auf die bei der Sitzverteilung nach §
46 GOLSA in einem Ausschuß oder Unterausschuß kein Sitz entfällt, sind berechtigt, ein Mitglied mit beratender Stimme zu entsenden. Den
Fraktionen stand es frei, anstatt der Mitglieder
des Stadtrates sachkundige Einwohner gemäß §
48 GOLSA in die beratenden Ausschüsse zu
entsenden.
Der Hauptausschuß besteht aus 16 Stadträten
und dem Oberbürgermeister als Vorsitzenden.
Die übrigen Ausschüsse, mit Ausnahme des
Ausschusses für Planungs- und Umweltangelegenheiten, der 16 Mitglieder umfaßt, bestehen
64
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Kapitel 2
2.1.1.4.1.
Dezernate mit Ämtern
Beschließende Ausschüsse
im Sinne des § 47 Abs. 1
GOLSA sind:
1.
2.
3.
4.
Hauptausschuß,
Jugendhilfeausschuß,
Vergabeausschuß,
Ausschuß für Wirtschaftsförderung, Beschäftigung und Liegenschaften.
Ferner hat der Stadtrat Unterausschüsse gebildet. Als Unterausschuß des Hauptausschusses
wurden Beschwerdeausschuß, Finanzausschuß
und Haushaltskonsolidierungsausschuß gebildet. Sie geben die Empfehlung an den Hauptausschuß, der abschließend entscheidet, soweit
nicht der Stadtrat aufgrund der Regelung im
§ 44 Abs. 3 GOLSA zu beschließen hat. Die Unterausschüsse Finanzen und Beschwerden bestehen aus sieben Stadträten, die Mitglieder des
Hauptausschusses sein müssen. Im Haushaltskonsolidierungsausschuß sind zehn Stadträte
vertreten. Vorsitzender der Unterausschüsse des
Hauptausschusses ist der Oberbürgermeister. Er
kann sich vertreten lassen.
2.1.1.4.2.
Sonstige nach spezialgesetzlichen Regelungen gebildete
Ausschüsse
Der Stadtrat kann zur Erfüllung seiner Aufgaben
weitere Ausschüsse bilden. Er entscheidet im
konkreten Fall, ob ein Ausschuß beratend oder
beschließend wirksam wird.
Haushaltskonsolidierungsausschuß
gebildet:
17.09.1997
beratend
Oberbürgermeister und zehn Stadträte
Theaterausschuß neues theater - Schauspiel
Halle
gebildet:
3. 10. 1996
neu gebildet: 17.12.1997
beschließend
Oberbürgermeister, sechs Stadträte, zwei Theatermitarbeiter
Theaterausschuß Thalia Theater Halle/ Kinderund Jugendtheater
gebildet:
17.12.1997
beschließend
Oberbürgermeister, sechs Stadträte, zwei Theatermitarbeiter
Krankenhausausschuß
gebildet:
08. 11. 1995
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
neu gebildet:
17.09.1997 auf Grund spezial
gesetzlicher Regelungen
beschließend
fünf Stadträte, Beigeordnete für Jugend, Soziales
und Gesundheit sowie ein Vertreter der Belegschaft
Umlegungsausschuß
gebildet:
10. 05. 1995 (erstmals)
neu gebildet: 26. 03. 1997
beratend
sechs Stadträte und sieben Mitglieder verschiedener Fachrichtungen
Polizeibeirat
gebildet:
neu besetzt:
08. 11. 1995
17.09.1997 wegen Verände
rungen in den Fraktionen
beratend
zwölf Stadträten und bis zu elf Bürger bzw.
sachkundige Einwohner. Die Bürger gehören
nicht dem Stadtrat an.
2.1.1.4.3.
Anzahl der Stadträte und
sachkundigen Einwohner in
den Ausschüssen
Der Stadtrat hat nach § 48 Abs. 1 Satz 2 das
Recht, sachkundige Einwohner in die beratenden Ausschüsse zu berufen. Ihre Anzahl darf
aber gemäß Satz 5 die Zahl der Stadträte in den
einzelnen Ausschüssen nicht übersteigen. Welche Stadträte in den verschiedenen Ausschüssen
im Berichtszeitraum vertreten waren, ist im Abschnitt 2.1.1.5. ausführlich niedergeschrieben.
In beschließenden Ausschüssen ist die Mitwirkung von sachkundigen Bürgern und Einwohnern ausgeschlossen. Daraus resultiert die folgende Besetzung der Ausschüsse:
Hauptausschuß
16 Stadträte + Oberbürgermeister
Unterausschuß Finanzen
sieben Stadträte + Oberbürgermeister
Unterausschuß Beschwerde
sieben Stadträte + Oberbürgermeister
Haushaltskonsolidierungsausschuß
Zehn Stadträte + Oberbürgermeister
65
Dezernate mit Ämtern
Kapitel 2
Ausschuss für städtische Bauangelegenheiten
und Vergaben
Rechnungsprüfungsausschuß
sieben Stadträte* + sechs sachkundige Einwohner
elf Stadträte + fünf sachkundige Einwohner
Sozial- und Gesundheitsausschuß
Ausschuss für Planungs und Umweltangelegenheiten
neun Stadträte* + vier sachkundige Einwohner
elf Stadträte + fünf sachkundige Einwohner
Gleichstellungsausschuß
Bildungs- und Kulturausschuß
sieben Stadträte* + sechs sachkundige Einwohner
zehn Stadträte + drei sachkundige Einwohner
Innenausschuß
Ausschuß für Wirtschaftsförderung, Beschäftigung und Liegenschaften
zehn Stadträte* + drei sachkundige Einwohner
13 Stadträte
* Die Fraktionen Bündnis 90/ DIE GRÜNEN und
Neues Forum entsanden aufgrund ihrer geringen
Fraktionsstärke Stadträte sachkundige Einwohner mit beratender Stimme in die Ausschüsse.
Vergleiche dazu Abschnitt 2.1.1.5.
Jugendhilfeausschuß
acht Stadträte + ein stimmberechtigtes Mitglied für die CDU-Fraktion
+ sieben beratende Mitglieder
+ sechs stimmberechtigte Mitglieder (Vereine)
2.1.1.5.
Die Ausschüsse - Vorsitzende und Mitglieder (Stand: 12/1997)
1. Hauptausschuß
17 Mitglieder
Vorsitzender:
Oberbürgermeister Dr. Klaus Rauen
Mitglieder:
Heidemarie Ehlert
Dr. Bodo Meerheim
Prof. Dr. Werner Isbaner
Marion Krischok
Dr. Justus Brockmann
Prof. Dr. Dieter Schuh
Gottfried Koehn
Dr. Ulrich Werner
Eberhard Doege
Joachim Geuther
Frank Sänger
Ursula Schmiedel
Bernd Küpperbusch
Heinz Boltze
Hendrik Veith
Heidi Bohley
66
(PDS)
(PDS)
(PDS)
(PDS)
(SPD)
(SPD)
(SPD)
(SPD)
(CDU)
CDU)
(CDU)
(CDU)
(F.D.P.)
(Volkssolidarität...)
(Bündnis 90/DIE GRÜNEN)
(Neues Forum)
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Kapitel 2
Dezernate mit Ämtern
Unterausschuß Beschwerde
Vorsitzender:
acht Mitglieder + drei beratender Stimme
Oberbürgermeister Dr. Klaus Rauen
Mitglieder:
Dr. Bodo Meerheim
Prof. Dr. Werner Isbaner
Dr. Justus Brockmann
Gottfried Koehn
Frank Sänger
Joachim Geuther
Bernd Küpperbusch
mit beratender Stimme
Dr. Horst Koehn
Bärbel Handwerg
Heidi Bohley
Unterausschuß Finanzen
Vorsitzender:
(PDS)
(PDS)
(SPD)
(SPD)
(CDU)
(CDU)
(F.D.P.)
(Bündnis 90/DIE GRÜNEN)
(Volkssolidarität...)
(Neues Forum)
acht Mitglieder + drei mit beratender Stimme
Oberbürgermeister Dr. Klaus Rauen
Mitglieder:
Heidemarie Ehlert
Marion Krischok
Prof. Dr. Dieter Schuh
Dr. Ulrich Werner
Ursula Schmiedel
Eberhard Doege
Bernd Küpperbusch
mit beratender Stimme
Hendrik Veith
Heidi Bohley
Dr. Gerda Frühauf
(PDS)
(PDS)
(SPD)
(SPD)
(CDU)
(CDU)
F.D.P.)
2. Vergabeausschuß
13 Mitglieder + eins mit beratender Stimme
Vorsitzender:
Stellv. Vors.:
Günter Lorenz
Uwe Heft
(SPD)
(PDS)
Mitglieder:
Dr. Uwe-Volkmar Köck
Klaus Müller
Prof. Dr. Heino Tanneberger
Dr. Michael Klapperstück
Dr. Volker Reinhardt
Clemens Dölle
Harry Günther
Klaus Stroisch
Gerry Kley
Dr. Gerda Frühauf
Heidi Bohley
(PDS)
(PDS)
(PDS)
(SPD)
(SPD)
(CDU)
(CDU)
(CDU)
(F.D.P.)
(Volkssolidarität/ DIE GRAUEN)
(Neues Forum)
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Bündnis 90/DIE GRÜNEN)
(Neues Forum)
(Volkssolidarität 1990 e.V. Halle / DIE GRAUEN
67
Dezernate mit Ämtern
Kapitel 2
3. Ausschuß für Planungs- und Umweltangelegenheiten 16 Mitglieder
davon zwölf Stadträte und vier sachkundige Einwohner
Vorsitzender:
Stellv. Vors.:
Dr. Ralf Müller-Gerberding
Hendrik Veith
Mitglieder:
Dr. Uwe-Volkmar Köck
Prof. Dr. Heino Tanneberger
Gottfried Koehn
Barbara Scheller
Irmela Dorn
Clemens Dölle
Harry Günther
Ingo Kautz
Wilhelm Faßhauer
Gerry Kley
sachkundige Einwohner
Andreas Liste
Eva Krause
Dr. Margit Kasim
Georg Giersch
(SPD)
(Bündnis 90/DIE GRÜNEN)
(PDS)
(PDS)
(SPD)
(SPD)
(SPD)
(CDU)
(CDU)
(CDU)
(CDU)
(F.D.P.)
(PDS)
(PDS)
(Volkssolidarität/ DIE GRAUEN)
(Neues Forum)
4. Bildungs- und Kulturausschuß
13 Mitglieder
davon elf Stadträte, zwei sachkundige Einwohner, ein sachkundiger Einwohner mit beratender Stimme
Vorsitzender:
Stellv. Vors.:
Mitglieder:
Dr. Jürgen Ackermann
Irmela Dorn
Prof. Dr. Siegfried Kiel
Margrit Lenk
Marion Krischok
Dr. Volker Reinhardt
Ute Fuchs
Wilhelm Faßhauer
Bernhard Bönisch
Friedemann Scholze
Herr Dr. Horst Koehn
sachkundige Einwohner
Prof. Erwin Andrä
Manfred Schuster
mit beratender Stimme
Dr. Regina Schöps
68
(CDU)
(SPD)
(PDS)
(PDS)
(PDS)
(SPD)
(SPD)
(CDU)
(CDU)
(F.D.P.)
(Bündnis 90/DIE GRÜNEN)
(PDS)
(Volkssolidarität /DIE GRAUEN)
(Neues Forum)
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Kapitel 2
Dezernate mit Ämtern
5. Ausschuß für Wirtschaftsförderung, Beschäftigung und Liegenschaften
Vorsitzender:
Stellv. Vors.:
Frank Sänger
Prof. Dr. Werner Isbaner(PDS)
(CDU)
Mitglieder:
Uwe Heft
Dr. Uwe-Volkmar Köck
Klaus Müller
Günter Lorenz
Karl-Heinz Dreizehner
Dr. Ulrich Werner
Joachim Knittel
Ingo Kautz
Bernd Küpperbusch
Dr. Gerda Frühauf
Peter Jeschke
(PDS)
(PDS)
(PDS)
(SPD)
(SPD)
(SPD)
(CDU)
(CDU)
(F.D.P.)
(Volkssolidarität/ DIE GRAUEN)
(Neues Forum)
6. Jugendhilfeausschuß
davon sieben Stadträte, zwei sachkundige Einwohner (zählen wie Stadträte),
sechs stimmberechtigte Mitglieder und sieben beratende Mitglieder
Vorsitzende:
Stellv. Vors.:
Petra Wolf
Hanna Haupt
(F.D.P.)
(SPD)
Dr. Bodo Meerheim
Jutta Frach
Ute Haupt
Ute Fuchs
Bernhard Bönisch
sachkundige Einwohner mit Status wie Stadtrat
Klaus Hinze
Edith Haffner
stimmberechtigte Mitglieder
Mechthild Lattdorff
Goswin van Rissenbeck
Walter Große-Wöhrmann
Winfried Weber
Jochen Heyroth
Helga Schubert
beratende Mitglieder:
Rolf Lutze
Dr. Martina Scherer
Dr. Lothar Müller
Herr Hahn
Renate Merbitz
Sonja Bartsch
Bernd Seifert
(PDS)
(PDS)
(PDS)
(SPD)
(CDU)
Mitglieder:
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
13 Mitglieder
15 Mitglieder
(CDU)
(Volkssolidarität/DIE GRAUEN)
(Ev. Stadtjugendpfarramt)
(Regionalstelle für kath. Jugendarbeit)
(Arbeiterwohlfahrt)
(Caritasverband)
(Diakonie-JW-Bauhof)
(DRK Kreisverband Halle-Saalkreis e. V)
Amtsgericht Halle
Arbeitsamt Halle
Schulaufsichtsamt
Polizeidirektion Halle
Humanistischer Verband
69
Dezernate mit Ämtern
Kapitel 2
7. Rechnungsprüfungsausschuß
davon sieben Stadträte, sechs sachkundige Einwohner und
ein sachkundiger Einwohner mit beratender Stimme
Vorsitzende:
Stellv. Vors.:
Heidemarie Ehlert
Dr. Michael Klapperstück
Mitglieder:
MR. Mechthild Greuel
Dr. Werner Ulrich
Ursula Schmiedel
Joachim Knittel
Hendrik Veith
sachkundige Einwohner
Angelika Henschel
Horst Gneist
Klaus Hüsing
Claudia Pfeiffer
Klaus Adam
Irmgard Claus
mit beratender Stimme
Peter Wolna
(PDS)
(SPD)
(PDS)
(SPD)
(CDU)
(CDU)
(Bündnis 90/DIE GRÜNEN)
(PDS)
(PDS)
(SPD)
(CDU)
(F.D.P.)
(Volkssolidarität/DIE GRAUEN)
(Neues Forum)
8. Sozial- und Gesundheitsausschuß
davon zehn Stadträte, drei sachkundige Einwohner und
ein sachkundiger Einwohner mit beratender Stimme
Vorsitzende:
Stellv. Vors.:
Mitglieder:
Mechthild Greuel
Hans Dietger Hackel
Jutta Frach
Ute Fuchs
Barbara Schneller
Dr. Jürgen Ackermann
Wolfgang Kupke
Charlotte Wuttke
Bärbel Handwerg
Peter Jeschke
Dr. Sigrid Göllnitz
sachkundige Einwohner
Steffen Scholze
Hartmut Schubert
mit beratender Stimme
Svea Detering
70
13 Mitglieder
13 Mitglieder
(PDS)
(SPD)
(PDS)
SPD)
(SPD)
(CDU)
(CDU)
(CDU)
(Volkssolidarität/ DIE GRAUEN)
(Neues Forum)
(PDS)
(PDS)
(F.D.P.)
(Bündnis 90/ DIE GRÜNEN)
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Kapitel 2
Dezernate mit Ämtern
9. Sportausschuß
davon zehn Stadträte, drei sachkundige Einwohner und
ein sachkundiger Einwohner mit beratender Stimme)
Vorsitzender:
Stellv. Vors.:
Dr. Horst Koehn
Dr. Michael Klapperstück
(Bündnis 90/DIE GRÜN.)
(SPD)
Mitglieder:
Ute Haupt
Prof. Dr. Siegfried Kiel
Dr. Volker Reinhardt
(PDS)
(PDS)
(SPD)
13 Mitglieder
9. Sportausschuß (Fortsetzung)
Mitglieder:
Hans-Dietger Hackel
Eberhard Doege
Bernhard Bönisch
Ingo Kautz
Heinz Boltze
sachkundige Einwohner
Dr. Marion Martienssen
Dorothea Brederlow
Wolfgang Tischer
mit beratender Stimme
Eckert Bohley
(SPD)
(CDU)
(CDU)
(CDU)
(Volkssolidarität/ DIE GRAUEN)
(PDS)
(PDS)
(F.D.P.)
(Neues Forum)
10. Gleichstellungsausschuß
davon acht Stadträte, fünf sachkundige Einwohner und
ein sachkundiger Einwohner mit beratender Stimme
Vorsitzende:
Stellv. Vors.:
Heidrun Tannenberg
Ute Fuchs
Mitglieder:
Jutta Frach
Joachim Knittel
Hanna Haupt
Barbara Schneller
Wilhelm Faßhauer
Petra Wolf
sachkundige Einwohner
Manfred Hansen
Dr. Mohamed Yousif
Mechthild Bolik
Claudia Pfeiffer
Birgit Bilina
Annerose Runde
mit beratender Stimme
Dr. Regina Schöps
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
13 Mitglieder
(PDS)
(SPD)
(PDS)
(CDU)
(SPD)
(SPD)
(CDU)
(F.D.P.)
(PDS)
(PDS)
(SPD)
(CDU)
(Volkssolidarität/ DIE GRAUEN)
(Bündnis 90/DIE GRÜNEN)
(Neues Forum)
71
Dezernate mit Ämtern
Kapitel 2
11. Innenausschuß
davon zehn Stadträte, drei sachkundige Einwohner und
ein sachkundiger Einwohner mit beratender Stimme
Vorsitzende:
Stellv. Vors.:
Hanna Haupt
Joachim Geuther
Mitglieder:
Marlies Schaffer
Heidrun Tannenberg
Irmela Dorn
Hans-Dietger Hackel
Dr. Jürgen Ackermann
Dr. Dieter Bock
Heidi Bohley
Marion Krischok
sachkundige Einwohner
Joachim Jeltsch
Dr. Horst Vietmeyer
Frau Frigga Schlüter-Gerboth
mit beratender Stimme
Herr Thomas Mokosch
2.1.1.6.
13 Mitglieder
(SPD)
(CDU)
(PDS)
(PDS)
(SPD)
(SPD)
(CDU)
(F.D.P.)
(Neues Forum)
(PDS)
(CDU)
(Volkssolidarität/ DIE GRAUEN)
(PDS)
(Bündnis 90/DIE GRÜNEN)
Mitglieder in den zeitweiligen Ausschüssen (vgl. Abschnitt 2.1.1.4.2)
Haushaltskonsolidierungsausschuß
Stadträte
Dr. Bodo Meerheim
(PDS)
Marion Krischok
(PDS)
Eberhard Doege
(CDU)
Wolfgang Kupke
(CDU)
Dr. Michael Klapperstück
(SPD)
Günter Lorenz
(SPD)
Bernd Küpperbusch
(F.D.P.)
Dr. Gerda Frühauf
(Volkssolidarität/ Graue Panther
Heidi Bohley
(Neues Forum(
Dr. Horst Koehn
(Bündnis 90/ DIE GRÜNEN)
Krankenhausausschuß
Stadträte
Dr. Justus Brockmann
Dr. Charlotte Wuttke
Ute Haupt
Peter Jeschke
(SPD)
(CDU)
(PDS)
(Neues Forum)
Mitglieder der Gemeindevertretung des Umlegungsausschusses Halle
Stadträte
Mitglied
Ehlert, Heidemarie
Dr. Werner, Ulrich
Kautz, Ingo
72
Stellvertreter
(PDS)
(SPD)
(CDU)
Prof. Dr. Isbaner, Werner
Lorenz, Günter
Kley, Gerry
(PDS)
(SPD)
(F.D.P.)
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Kapitel 2
Dezernate mit Ämtern
Theaterausschuß
Vorsitz:
neues theater/ Schauspiel Halle
Oberbürgermeister, Dr. Klaus Rauen
Stadträte
Mitglied
Stellvertreter/in
Marion Krischok
Heidemarie Ehlert
Irmela Dorn
Barbara Scheller(SPD)
Dr. Jürgen Ackermann
Friedemann Scholze
(PDS)
(PDS)
(SPD)
Prof. Dr. Siegfried Kiel
Ute Haupt
Gottfried Koehn
Dr. Volker Reinhardt
Bernhard Bönisch
Bernd Küpperbusch
(CDU)
(F.D.P.)
(PDS)
(PDS)
(SPD)
(SPD)
(CDU)
(F.D.P.)
Personalvertretung
Mitglied
Stellvertreter
Lutz Teschner, Schauspieler
Uwe Selle, Tonmeister
Andreas Range, Schauspieler
Stefan Range, Oberrequisiteur
Theaterausschuß
Vorsitz:
Thalia-Theater/ Kinder- und Jugendtheater
Oberbürgermeister, Dr. Klaus Rauen
Stadträte:
Mitglied
Stellvertreter/in
Margrit Lenk
Prof. Dr. Siegfried Kiel
Dr. Jürgen Ackermann
Wilhelm Faßhauer
Prof. Dr. Dieter Schuh
Friedemann Scholze
(PDS)
(PDS)
(CDU)
(CDU)
(SPD)
(F.D.P.)
Marion Krischok
Heidemarie Ehlert
Bernhard Bönisch
Ingo Kautz
Barbara Scheller(SPD)
Bernd Küpperbusch
(PDS)
(PDS)
(CDU)
(CDU)
(F.D.P.)
Personalvertretung
Mitglied
Stellvertreter
Jens Heinemann, Öffentlichkeitsarbeit/Theaterkasse
Sven Sandow, Technik
Wolfgang Deparade, Inspizient
Wolfgang Deparade, Inspizient
Polizeibeirat
Vorsitzende:
Hanna Haupt
(SPD)
Mitglieder:
Dr. Jürgen Ackermann
Dr. Dieter Bock
Heidi Bohley
Irmela Dorn
Joachim Geuther
Hans Dietger Hackel
Marion Krischok
Marlies Schaffer
Heidrun Tannenberg
Petra Wolf
(CDU)
(F.D.P.)
(Neues Forum)
(SPD)
(CDU)
(SPD)
(PDS)
(PDS)
(PDS)
(F.D.P.)
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
73
Dezernate mit Ämtern
sachkundige Einwohner
Dr. Kurt Bartaune
Dr. Reinhard Bartelt
Claus Breitkreutz
Joachim Jeltsch
Reinhard Labenz
Werner Misch
Ulrich Trabert
Sabine Wolff
Polizeipräsident
Herr Dieter Gebel
Beigeordneter Dezernat I
Dr. Helmut Roscher
Protokollführerin
Frau Hübner
74
Kapitel 2
(PDS)
(F.D.P.)
(Neues Forum)
(CDU)
(CDU)
(CDU)
(Volkssolidarität/ DIE GRAUEN)
(Neues Forum)
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Kapitel 2
Dezernate mit Ämtern
2.1.1.7. Übersichten zur Beschlußfassung
Die Übersichten über die Beschlußfassungen
des Stadtrates und der Ausschüsse wurde durch
das Kommunalbüro erabeitet.
Übersicht: Gefaßte Beschlüsse (Beschlußvorlagen und Anträge) des Stadtrates der Stadt Halle (Saale)
Juli 1994 bis Juni 1999
Jahr
Anzahl der
Sitzungen
Beschlüsse
gesamt
davon
öffentliche
Beschlußvorlagen
1994
1995
1996
1997
1998
1999
Gesamt
5
10 + 1
11
11
11
5+1
52 + 2
95
233
257
249
269
157
1.260
63
135
142
120
134
69
663
davon
nichtöffentliche
Beschlußvorlagen
22
28
49
61
71
47
278
davon
Anträge
davon
Anfragen
10
70
66
68
64
41
319
33
112
184
156
179
64
728
Übersicht alle gefaßten Beschlüsse nach Dezernaten aufgegliedert von Juli 1994 bis Juni 1999
Bereiche
Anzahl der gefaßten Beschlüsse
1994
1995
1996
1997
1998
1999
Gesamt
Oberbürgermeister
Verwaltung, Personal Ordnung
Finanzen,
offene Vermögensfragen
Planen, Umwelt
Kultur, Bildung, Sport
Jugend, Soziales,
Gesundheit
Bauen
Wirtschaftsförderung, Beschäftigung, Liegenschaften
18
5
7
20
9
13
18
18
8
8
5
6
28
9
31
11
3
22
103
49
87
27
4
8
66
11
18
56
16
28
46
4
21
61
17
22
41
7
13
297
59
110
7
20
26
6
15
8
82
9
6
21
14
22
11
83
Gesamt
85
163
191
110
205
116
870
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
75
Dezernate mit Ämtern
Kapitel 2
Übersicht der beschlossenen Anträge untergliedert nach Einbringern der Äntrage
Antragsteller
Anzahl der Anträge
1994
1995
1996
1997
1998
1999
Gesamt
PDS
SPD
CDU
FDP
Fraktion Volkssolidarität 1990
e.V. Halle / DIE GRAUEN-Graue
Panther
Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Neues Forum
Ausschüsse
4
0
0
2
0
22
11
9
11
0
17
8
10
8
0
9
9
10
4
0
7
13
22
6
1
4
9
15
2
1
63
50
66
33
2
1
0
7
3
11
4
5
3
3
3
1
3
28
16
Hauptausschuß
Rechnungsprüfungsausschuß
Bildungs- und Kulturausschuß
Gleichstellungsausschuß
Sportausschuß
Innenausschuß (gemeinsam mit
Jugendhilfeausschuß)
Gesamt
0
0
0
0
0
0
0
1
2
0
0
0
0
0
3
1
1
0
0
1
0
1
1
0
0
0
3
0
0
1
1
1
0
0
0
1
2
9
2
2
1
7
66
63
43
59
37
275
Fraktionen
Übersicht über die Anzahl der Sitzungen der Ausschüsse des Stadtrates der Stadt Halle (Saale)
ab Juli 1994 - Juni 1999
ab November
1994
1995
1996
1997
1998
1999
Hauptausschuß (ab August)
Unterausschuß Finanzen
Unterausschuß Beschwerde
Wibera
Ausschuß für städtische Bauangelegenheiten und Vergaben
Ausschuß für Planungs- u. Umweltangelegenheiten
Bildungs- und Kulturausschuß
Ausschuß für Wirtschaftsförderung,
Beschäftigung und Liegenschaften
Jugendhilfeausschuß
Rechnungsprüfungsausschuß
Sozial- und Gesundheitsausschuß
Sportausschuß
Gleichstellungsausschuß
Innenausschuß
4+1
1
0
0
13
10
0
0
11
10
1
11
17
3
1
11
12
1
2
5
6
0
1
55
56
5
4
10
3
23
17
21
13
19
17
22
14
11
6
106
70
2
11
13
11
12
8
67
2
3
2
2
3
2
3
12
16
10
11
12
10
11
11
13
9
11
10
11
12
14
13
8
11
10
10
10
13
12
8
11
10
11
11
5
8
4
6
9
7
6
57
65
41
52
54
51
53
Gesamt
37+1
156
146
155
150
82
789
76
Gesamt
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Kapitel 2
2.1.2
Dezernate mit Ämtern
Städtische Veranstaltungen mit
„Protokoll“
2.1.2.1. Empfänge und Veranstaltungen
Die Einhaltung aller protokollarischen Pflichten
bei offiziellen Empfängen und Veranstaltungen
der Stadt obliegt dem Sachgebiet Protokoll. In
den zurückliegenden Berichtsjahren war das bei
557 Veranstaltungen der Fall. Diese fanden
überwiegend im historischen Ambiente des
Stadthauses statt. Etwa zehn Empfänge werden
jährlich in anderen repräsentativen städtischen
Einrichtungen, wie Konzerthalle Ulrichskirche,
Händel-Haus oder Stadtmuseum, ausgerichtet.
In diesem Zusammenhang wird auch zwei bis
drei Mal jährlich die Landeskunstgalerie Moritzburg in Anspruch genommen.
Besonders stolz kann die Stadt sein, daß jährlich
etwa 15 Empfänge und Veranstaltungen mit
internationaler und nationaler Resonanz stattfanden.
Das wohl herausragendste Ereignis sind die alljährlich stattfindenden Händel-Festspiele und
der fest damit verbundene Empfang, der
traditionell vom Oberbürgermeister zum Abschluß des Eröffnungstages gegeben wird. Die
internationale Bekanntheit verdankt dieses Ereignis der Publikation im „Internationalen Festspielkalender“.
Dazu zählen ebenso die deutschlandweiten
Kongresse, Tagungen und Symposien sowie
Veranstaltungen der Martin-Luther-Universität
Halle-Wittenberg, der Institute der Max-PlanckGesellschaft oder des Fraunhofer-Instituts, die
das Renommee der Stadt Halle (Saale) über
Ländergrenzen weitertragen.
Zu erwähnen sind hier auch die im Berichtszeitraum zwei Mal im Stadthaus durchgeführten
Jahresveranstaltungen des „Deutsch-Amerikanischen Konzils“.
Aus dem Bereich des Sportes sind die Veranstaltungen anläßlich
•
•
•
des „Chemiepokal-Boxturniers“
des Stadtlaufes und
der „Halleschen Werfertage“
zu nennen.
2.1.2.2. Empfänge und Veranstaltungen im Stadthaus der Stadt Halle (Saale)
Empfänge des Oberbürgermeisters 1991 bis 1998
174
Weitere Veranstaltungen,
die 1991 bis 1997 im Stadthaus durchgeführt wurden:
• Wirtschaft und Wissenschaft
• Kultur
• Caritativ
• Information und Presse
• Schüler und Jugendliche
• Stadtplanung und -entwicklung
• Ausstellungen
• Sonstiges
105
65
45
51
44
103
8
223
Gesamtzahl der Empfänge und Veranstaltungen:
818
Tabelle 5: Empfänge und Veranstaltungen im Stadthaus
2.1.2.3. Schirmherrschaften und Grußworte
des Oberbürgermeisters
Für Veranstaltungen von nationalem und internationalem Rang wird gern bei prominenten
Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens um
deren Schirmherrschaft geworben.
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Zu Tagungen, Kongressen, Ausstellungseröffnungen, Grundsteinlegungen, Einweihungen
und Festveranstaltungen zu besonderen Ereignissen wird oft auch ein Grußwort des Oberbürgermeisters erwartet.
Wenn sich hallesche Schüler, Vereine, Verbände oder Organisationen auf die Reise in die
Partnerstädte oder die weite Welt begeben, sind
77
Dezernate mit Ämtern
Kapitel 2
Grußbotschaften ein beliebtes „Mitbringsel“ für
die Gastgeber.
Es wurden im Berichtszeitraum 60 Grußworte
und 20 Grußbotschaften, u.a. für
Dazu wurden von 1990 bis 1998 durch den
Oberbürgermeister 41 Schirmherrschaften übernommen u.a. zu:
• an den Linzer Bürgermeister anläßlich der
Teilnahme des PRSV Halle e.V. am Internationalen Torballturnier für Blinde und Sehbehinderte in Linz;
• Reisen
von
Friendship
Force
zur
Überreichung an die Bürgermeister der
besuchten Städte. Reiseziele waren: England,
Brasilien,
USA,
Niederlande,
Japan,
Neuseeland und Australien;
• Schülerreisen im Rahmen des German-American-Partnerchip-Programm in die USA;
• Sport- und Kulturreisen
erarbeitet.
•
•
•
•
•
•
Billard-Weltcup
Weltmeisterschaften im Schach U 20
Chemiepokal-Boxturnier
Hallesche Werfertage
Landesschützentag des Landes SachsenAnhalt
Stadtlauf
Hinzu kommt ein Geleitwort zur Schriftreihe
„Luftfahrtgeschichte in Sachsen-Anhalt“.
Abbildung 10: Dr. Klaus Rauen und die Halloren bei einem Neujahrsempfang
78
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Kapitel 2
Dezernate mit Ämtern
2.1.3. Presse- und Werbeamt (13)
Die Kommune hat als Bestandteil des demokratischen Gemeinwesens die Pflicht zur Weitergabe von Informationen an die Öffentlichkeit.
Darüber hinaus besteht nach der GOLSA, nach
der Hauptsatzung der Stadt Halle (Saale) und
der Geschäftsordnung des Stadtrates die Pflicht
zur Veröffentlichung amtlicher Bekanntmachungen und Beschlüsse des Stadtrates. Um
dieser Verpflichtung nachzukommen, wurde
1990 die Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit als ein Bereich der Magistratskanzlei aufgebaut, der sich bis 1994 zum eigenständigen
Presse- und Werbeamt weiter entwickelte. Das
Amt ist dem Oberbürgermeister direkt unterstellt.
Das Presse- und Werbeamt ist somit grundsätzlich für alle Fragen zuständig, die im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Nachrichten stehen. Dabei hat es bei ämterübergreifenden Publikationen Koordinationsfunktion.
Public Relations - Informationspolitik und
Öffentlichkeitsarbeit
Die kommunale Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Halle (Saale) erfüllt zwei Absichten. Erstens erfüllt sie den verfassungsmäßigen
Auftrag zur sachgerechten Information des Bürgers und soll ihn somit in die Lage versetzen,
von seinen demokratischen Rechten Gebrauch
zu machen. Zweitens soll Presse- und Öffentlichkeitsarbeit einen möglichst breiten demokratischen Konsens durch sachgerechte Information zu Handlungen der Verwaltung herstellen. Einzelinformationen sollen den Bürger in
die Lage versetzen, oftmals komplizierte Sachentscheidungen einer Verwaltung nachzuvollziehen, dadurch zu verstehen und mitzutragen.
Aus diesem Auftrag ergeben sich die folgenden
Aufgaben des Amtes:
1. Information von Presse, Rundfunk, Fernsehen, Nachrichtenagenturen und anderen
Medien sowie freien Journalisten über
grundsätzliche und spezifische Fragen der
Verwaltungsarbeit und Vertretung der Verwaltungsmeinung insbesondere in Form von
Informationsdiensten und mündlichen Stellungnahmen,
2. Vorbereitung und Durchführung von Pressekonferenzen, Pressebesichtigungen u. ä.
Veranstaltungen mit Vertretern der Medien,
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
Vermittlung von Interviews, Betreuung von
Journalisten,
Zusammenarbeit mit Pressestellen anderer
Behörden und Einrichtungen zum Zwecke
des Informationsaustausches und der Koordinierung der städtischen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit,
Vertretung und Förderung der Interessen der
Stadt in Literatur, Publizistik, Film, Bild und
anderen Medien,
Publizistische Beratung der Verwaltung,
Inneninformation, Herausgabe eines Pressespiegels,
Planung und Koordinierung des Erscheinungsbildes der Verwaltung nach außen,
Mitwirkung bei der Planung und Koordinierung des Erscheinungsbildes der Kommune,
Bürgerinformation über gemeindliche Planungen und Aktivitäten durch Publikationen, audiovisuelle Medien, Ausstellungen,
Veranstaltungen bzw. Mitwirkung, wenn
dies im Verantwortungsbereich anderer
Ämter geschieht,
Koordination der Herausgabe, Redaktion
und Gestaltung sämtlicher gemeindlicher
Publikationen bzw. von Publikationen, an
denen die Verwaltung beteiligt ist,
Stadtwerbung, soweit nicht dem Amt für
Wirtschaftsförderung und Fremdenverkehr
zugewiesen,
Herausgabe amtlicher Bekanntmachungen
und des Amtsblattes,
Auftragserteilung für Anzeigen,
Reaktion auf Leserbriefe, welche die Verwaltung betreffen.
Mit seiner Arbeit verfolgt das Presse- und Werbeamt vorrangig nachstehende Ziele:
•
•
•
•
Information über Arbeit und Arbeitsergebnisse der Stadtverwaltung und städtischer
Gremien,
Förderung der Kommunikation zwischen
Stadt und Öffentlichkeit,
Verbesserung des Images der Stadt,
Unterstützung der Wirtschaftsförderung bei
der Schaffung/Sicherung neuer Arbeitsplätze
durch Stadtwerbung und Propagierung von
Standortvorteilen.
Informationsdienste für die Medien
Pressedienst
Bereits seit 1991 wird durch das Amt 13 von
montags bis freitags täglich ein Pressedienst
herausgegeben. Er ist das wichtigste Informati79
Dezernate mit Ämtern
onsmedium der Stadt für die Vertreter der Medien. Mit ihm werden Nachrichtenagenturen,
private und öffentlich-rechtliche Rundfunksender sowie regionale und überregionale Tageszeitungen tagesaktuell über die Arbeit der städtischen Verwaltung und der nachgeordneten
Einrichtungen sowie die Arbeit des Rates unterrichtet. Dabei wird im Sinne professioneller
Public Relations auf eine sachbezogene und
nicht wertende Information, die sich an den
Kriterien der journalistischen Arbeit der Massenmedien orientiert, Wert gelegt.
Der tägliche Pressedienst umfaßt im Schnitt
zehn Pressemitteilungen, so dass jährlich bei
rund 250 Pressediensten von etwa 2500 einzelnen Presseinformationen auszugehen ist. Bis
Februar 1997 wurde er täglich um 14.00 Uhr in
Kopien an die Adressaten verteilt wurden. Seit
März 1997 erfolgt eine zeitnahe Übermittlung
des Pressedienstes an die Agenturen per Fax.
Ende 1999 wurde auf die Zustellung per E-Mail
umgestellt.
Im Zentrum der Berichterstattung stehen die
Interessen des Bürgers, aber auch von Teilöffentlichkeiten wie Handel, Handwerk und Gewerbe. Sie sind über den "Umweg" der Presse
die eigentlichen Adressaten. Dies beginnt bei
Informationen zu bürgerorientierten Fragen, wie
z. B. Öffnungszeiten, Zuständigkeiten und Ansprechpartner in den Ämtern, geht über die Veröffentlichung von Bauvorhaben, Sanierungsmaßnahmen und Bekanntmachungen bis hin zu
Fragen der kommunalen Umwelt-, Finanz- oder
Wirtschaftspolitik. Besonderes Augenmerk gilt
der Publizierung kultureller Aktivitäten, welche
die Rolle Halles als "Kulturhauptstadt" nachhaltig stärken helfen soll, aber auch der Förderung
von Anliegen des Jugend-, Familien- und Sozialbereiches sowie des Vereinslebens.
Telefonische Anfragen
Darüber hinaus werden Informationen an die
Medien auf deren telefonische Anfragen erteilt.
Die telefonischen Anfragen von Journalisten
wurden im Jahre 1996 mit Unterstützung des
Amtes 33 erstmals ausgewertet. Dabei ergab
sich, daß im Monatsdurchschnitt etwa 135 Anfragen zu beantworten sind. Die Zahl schwankt
von ca. 85 bis 250. Erfahrungsgemäß sind in
den Sommermonaten besonders viele Anfragen
zu beantworten, da dann in den Redaktionen
weniger "Stoff" vorliegt.
In der Praxis ergeben sich bei der Beantwortung
der Anfragen Schwierigkeiten oft erst im Detail,
weil
80
Kapitel 2
•
•
•
•
•
Gesprächspartner innerhalb der Verwaltung
nicht erreichbar sind,
Gesprächspartner sich erst zum Vorgesetzten rückkoppeln müssen,
Ämter sich in ihren Aussagen widersprechen,
etliche Fachbereiche der Verwaltung ihrer
Bringepflicht nicht gerecht werden und
das Presse- und Werbeamt nicht oder nur
unzureichend informieren wird.
So gelang der größte Teil der Informationen nur
durch eigene, teilweise sehr zeitintensive Recherche des Presseamtes im eigenen Haus an
die Abnehmer.
Wochenbulletin
Seit der dritten Woche des Jahres 1995 gibt das
Presse- und Werbeamt ein Wochenbulletin heraus. In diesem Informationsdienst werden
wichtige Meldungen der laufenden Woche
zusammengefaßt und für einen breiteren
Nutzerkreis aufbereitet. Hierzu gehört, daß die
Pressemitteilungen empfängerorientiert sortiert
und in einem Inhaltsverzeichnis katalogisiert
werden. Eingeführt wurde das Bulletin nicht nur,
weil damit für die Stadt Halle ein erheblicher
finanzieller Einspareffekt erzielt werden konnte,
sondern vor allem weil ein nutzerorientierter,
effizienter
Informationsdienst
für
solche
Empfänger entwickelt wurde, die z. B. kein
primäres
Interesse
an
den
aktuellen
Entsorgungsterminen der Stadtwirtschaft, wohl
aber an der Entwicklung der Stadt Halle generell
haben.
Der Umfang des Wochenbulletins umfaßt pro
Ausgabe im Schnitt 20 bis 30 Meldungen. Seit
1999 wird das Wochenbulletin per E-Mail jedermann zugänglich gemacht. Damit kann jeder, der es wünscht, unkompliziert auf aktuelle
Informationen der Stadt Halle zurückgreifen.
Termindienst
Bereichert werden Pressedienst und Wochenbulletin um eine Vorschau auf presserelevante
Termine im Zeitraum der jeweils kommenden
zwei Wochen (Termindienst). Die langfristige
Übersicht über wichtige städtische Veranstaltungen und Termine des Oberbürgermeisters
sowie der Beigeordneten ermöglicht den Journalisten eine langfristige Planung.
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Kapitel 2
Dezernate mit Ämtern
Pressekonferenzen und Interviews
Pressespiegel
Pressegespräche und Pressekonferenzen sind,
von telefonischen Auskünften und regelmäßigen
Presseinformationsdiensten abgesehen, die wohl
bekanntesten Formen der Pressearbeit. Sie sind
eine wichtige Möglichkeit, um den Kreis der
Informierten schrittweise zu erweitern und auf
diese Weise die Vertreter der Medien direkt
anzusprechen. Für Institutionen wie die Stadt
Halle ist es unverzichtbar, gerade durch Informationsveranstaltungen mit bestimmten Aussagen eine möglichst breite Öffentlichkeit zu erreichen. Daraus resultieren besonders hohe
Anforderungen an die Attraktivität solcher Veranstaltungen (Kommunikationsinhalt, Auswahl
der Referenten, Aufbereitung des Materials für
die Presse, organisatorische Vorbereitung usw.).
Der Pressespiegel enthält wichtige Nachrichten,
Berichte und Kommentare der Presse, welche
die Stadt Halle betreffen. Er dient zur Orientierung über die Nachrichtenlage und die veröffentlichte Meinung, ihrer Analyse sowie zur
Evaluierung der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Der Pressespiegel unterstützt somit die
tägliche Arbeit des Oberbürgermeisters und
seines Pressesprechers.
Mit einer zielgerichteten Beobachtung und Erfassung von Pressekonferenzen wurde erst im
Oktober 1994 begonnen. Von Oktober 1994 bis
Jahresende wurden neun Pressegespräche und
Pressekonferenzen gezählt. Im Jahre 1995 wurden 52 Pressekonferenzen und 44 Pressekonferenzen im Jahre 1996 durchgeführt. Häufig
standen Themen zum Baugeschehen und zu
sozialen Fragen im Mittelpunkt.
Hierzu werden jeden Tag zwei lokale, zwei
regionale und drei überregionale Tageszeitungen ausgewertet. Hinzu kommen Zeitungen,
Zeitschriften und Informationsdienste, die im
wöchentlichen, 14tägigen oder monatlichen
Rhythmus erscheinen. Insgesamt werden derzeit
zur Erstellung des Pressespiegels mehr als 50
Zeitungen, Zeitschriften, Magazine und Informationsdienste herangezogen. Einzelheiten sind
der Anlage zu entnehmen. Der Pressespiegel
wird täglich erstellt und chronologisch archiviert. Bis 1992 erfolgte die Ausgabe des Pressespiegels an alle Dezernate, die allerdings aus
Kostengründen eingestellt wurde.
Auseinandersetzung mit und in den Medien
Großer Wert wurde vom Presse- und Werbeamt
auf die Organisation solcher Presseaktionen
gelegt, die überregionale Medien in die Stadt
Halle ziehen. So wurde 1994 eine Pressekonferenz zur Sanierung der historischen Altstadt mit
breiter Resonanz durchgeführt. Im Jahre 1995
wurde überregional für den Wirtschafts- und
Technologiestandort Halle geworben. Intensive
Planungen verlangte die "Rollende Pressekonferenz" des Deutschen Städtetages, die mehr als
60 überregionale Medien nach Halle brachte.
Dabei, wie auch bei einer weiteren überregionalen Pressekonferenz im Jahre 1996, stand die
Entwicklung des Gebietes HEIDE-SÜD im Mittelpunkt.
Das Interview ist ein besonders wirksames Mittel für die Stadtverwaltung, ihre Position darzustellen. Denn hier kommen deren Handlungsträger unverfälscht im Originalton zu Wort. Persönliche Interviews werden in der Regel nur zu
wichtigen, überspannenden Themen gegeben.
Telefonische Interviews hingegen sind häufiger.
Die Initiative geht dabei naturgemäß zumeist
von den Journalisten aus.
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Aufgrund des Beziehungsgefüges zwischen
Verwaltung, Politik und Öffentlichkeit ist die
Stadtverwaltung naturgemäß immer wieder Gegenstand von Kontroversen in der Presse. Die
Beziehungskonflikte zwischen Presse und Verwaltung entstanden im Berichtszeitraum u.a.,
weil
• eine Verwaltung von Natur aus keine auf
Außenwirkung und Informationsgebung bezogene Einrichtung ist,
• gute Öffentlichkeitsarbeit zusätzlichen Zeitaufwand erfordert, was in der Regel die ohnehin zeitlich arg strapazierten Mitarbeiter
betrifft,
• die Presse naturgemäß auch in der Verwaltung nach unangenehmen und problematischen Fällen fragt, die aus ganz legitimen
Gründen (z. B. zur Vermeidung von Verständigungskonflikten) ohne Öffentlichkeit
besser lösbar wären,
• Mißverständnisse wegen mangelnder Qualifikation (vor allem fehlender Fachkompetenz) der Journalisten und mangelnder Verständlichkeit von Botschaften und Informationen auf seiten der Verwaltung entstehen,
• entstandene Entstellungen durch Kürzungen
von Informationen und Kritik in der Verwaltung für Frustrationen sorgen,
81
Dezernate mit Ämtern
•
•
•
an das öffentliche Dienstrecht gebundene
spezifische Regelungen der Auskunftserteilung für Unsicherheit in der Verwaltung
sorgen und durch die Presse nur schwer akzeptiert werden,
die Presse ein hohes Bedürfnis nach Aktualität hat,
insgesamt in der Verwaltung die Akzeptanz
der Presse als Instrument der öffentlichen
Meinungsbildung und Bestandteil der demokratischen Auseinandersetzung nicht
ausreicht.
Das Presse- und Werbeamt hat sich mit unterschiedlichen Mittel dieser Auseinandersetzung
gestellt, zum einen mit dem Leserbrief als
"milde" Form der öffentlichen Richtigstellung
falscher Meinungen und der Entgegnung auf
Angriffe. Hiervon hat das Presse- und Werbeamt
im Berichtszeitraum entgegen dem Trend in den
Kommunen relativ häufig Gebrauch gemacht.
Zum anderen mit dem formalen Recht der Gegendarstellung und der Einleitung anderer, noch
schärferer juristischer Schritte, wie der Klage auf
Widerruf, oder der Anrufung des Deutschen
Presserates. Davon hat das Presse- und Werbeamt nur in einigen wenigen Einzelfällen Gebrauch gemacht, um Konflikte nicht zu verschärfen und die an sich guten Beziehungen zur
Presse nicht zu verschlechtern. Für eine gute
Zusammenarbeit zwischen Presse und Verwaltung ist ein vorbehaltlos konstruktives Herangehen zum besseren gegenseitigen Verstehen noch
immer die beste Voraussetzung.
Amtliche Bekanntmachungen und Beschlüsse
des Stadtrates
Auf Beschluß der Stadtverordnetenversammlung
Halle zur Änderung der Hauptsatzung vom
14.10.1992 erscheint seit Januar 1993 das
"Amtsblatt der Stadt Halle (Saale)". Es ist, aller
14 Tage erscheinend, das wichtigste periodische
Bürgerinformationsmedium sowie amtliches
Bekanntmachungsorgan der Stadt. Das Amtsblatt wird als Briefkastenwurfsendung an alle
Haushalte verteilt. Herausgeber des Amtsblattes
ist der Oberbürgermeister. Das Amtsblatt verfolgt keine parteipolitischen Ziele und ist der
freiheitlich-demokratischen Grundordnung verpflichtet. Die Auflage beträgt 133.000 Exemplare.
Im Amtsblatt werden die vom Stadtrat beschlossenen Satzungen, amtliche Bekanntmachungen,
Verordnungen, öffentliche Ausschreibungen,
Stellenausschreibungen, die Tagesordnung für
82
Kapitel 2
die Sitzungen des Stadtrates, deren Beschlußübersichten,
die
Sitzungstermine
der
Ausschüsse u. a. m. veröffentlicht. Darüber
hinaus erscheinen z. T. umfangreiche Berichte
über kommunale Ereignisse und städtische
Vorhaben, angefangen von städteplanerischen
Konzepten über Baumaßnahmen bis hin zu
wirtschaftsfördernden
Projekten.
Alle
Informationen haben das Ziel, die Bürger
möglichst umfassend über die Ergebnisse der
Arbeit des Stadtrates und der Verwaltung zu
informieren und sie damit in die Lage zu
versetzen, von ihrem Recht auf demokratische
Mitgestaltung sachgerecht Gebrauch machen zu
können.
Außerdem
werden
städtische
Mitteilungen veröffentlicht, die geeignet sind,
das wirtschaftliche Leben (z. B. Hinweise auf
Förderprogramme oder Projekte des Landes und
Bundes) und das geistig-kulturelle Leben (z. B.
Berichte über kulturelle Höhepunkte wie die
Händel-Festspiele) in der Stadt zu fördern.
Insgesamt waren zum 7.3.1997 seit 1993 110
Ausgaben erschienen, d. h. pro Jahr 26 Ausgaben mit einem Umfang zwischen jeweils 16 und
24 Seiten.
Von Ende Januar 1995 an erschien parallel zum
Amtsblatt auf der Grundlage einer entsprechenden Regelung des Landes Sachsen-Anhalt, wonach alle Satzungen in einem Amtlichen Verkündungsblatt veröffentlicht werden mußten,
ein solches Verkündungsblatt für die Stadt Halle
im Format A4.
1995 wurden in 24 solcher Ausgaben 91 Satzungen und Bekanntmachungen veröffentlicht.
1996 waren es bis zum August in 16 Ausgaben
61 offizielle Bekanntmachungen. Nach der Aufhebung der Verordnung des Landes erschient
das bisherige Amtliche Verkündungsblatt seit
September 1996 als Kommunales Mitteilungsblatt weiter. Aus Kosten- und Effektivitätsgründen wurde sein Erscheinen 1998 eingestellt.
Zentrale Vergabestelle Anzeigen
Entsprechend der Vergabeordnung der Stadt
Halle ist das Presse- und Werbeamt zentrale
Vergabestelle für Anzeigen. Beispielsweise wurden im Jahr 1996 insgesamt 88 Anzeigen geschaltet. Dabei wurde mit der Einführung des
neuen städtischen Erscheinungsbildes auch auf
dessen Anwendung bei der Gestaltung von Anzeigen geachtet.
Jede zweite Anzeige wurde direkt vom Presseund Werbeamt in Auftrag gegeben. Als Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit wurden insgesamt 28 Anzeigen veröffentlicht. Hierbei sollen
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Kapitel 2
Dezernate mit Ämtern
die Sonderseiten im Amtsblatt zur Einführungskampagne des Signets als auch die Anzeigenserie zum Hallexikon besondere Erwähnung
finden.
über diese Technik verfügenden übergroßen
Zahl von Hallenserinnen und Hallensern, d.
h. die gleiche Präsentation der Stadt wie im
Internet wurden auch auf Bildschirmterminals im Stadtgebiet abgelegt, womit die Einstiegsseite und die folgende Auswahl- und
Informationsseite hinsichtlich ihrer Ausmaße für die Darstellung auf den behindertengerechten Terminal definiert waren.
Die im Amtsblatt der Stadt Halle (Saale) veröffentlichten Ausschreibungen (Bauvorhaben,
Beschaffung, Liegenschaften usw. usf.) werden
gem. Landesregelung auch im Ausschreibungsanzeiger Sachsen-Anhalt veröffentlicht.
Neue Medien: Internet, CD-ROM, Info-Terminals
Im Sommer 1996 wurde mit der Konzeption
zum Einstieg der Stadt Halle in neue Kommunikationskanäle begonnen. Nach hinreichender
Abwägung entschied sich das Presse- und Werbeamt, eine auf drei Pfeilern ruhende interaktive
Stadtinformation ins Leben zu rufen: Internet,
CD-ROM und Informationssäulen an öffentlich
zugänglichen Standorten.
Um Wettbewerb zu fördern, führte das Presseund Werbeamt im Herbst 1996 eine öffentliche
Ausschreibung in Anlehnung an die VOL zur
Präsentation der Stadt Halle im Internet, auf CDROM und auf Informationssäulen. Das Angebot
der beauftragten Firma hatte über die Kostenneutralität hinaus noch nachfolgende Vorteile
für die Stadt:
•
•
•
•
die Entwicklung eines einheitlichen städtischen Erscheinungsbildes,
die effiziente und benutzerfreundliche Darstellung über mehrere Medien hinweg,
Kostenvorteile für Kommunikatoren und
Rezipienten gleichermaßen,
Vorteile für die Stadt durch effiziente Aktualisierungsverfahren u. v. m.
Die
Homepage
www.halle.de
ist
seit
20.03.1997 online geschaltet. Zum Zeitpunkt
der Freischaltung waren folgende Kriterien für
die Gestaltung maßgeblich:
•
•
•
Einstiegsseite, die sich an Zielen des Marketing orientierte (Zielgruppen: Touristen,
Investoren usw.),
Orientierung an der Marktplatzlösung. d. h.
einer prinzipiellen jedermann offenstehenden städtischen Plattform mit der Möglichkeit zur eigenen, kostengünstigen Präsentation,
Vermeidung einer Wissenskluft zwischen
Online-Nutzern, deren Zahl 1997 noch
verhältnismäßig gering war, und der nicht
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Die Präsentation www.halle.de hat seit 1997 bei
einem ausgesprochen geringen finanziellen
Aufwand der Stadt an Breite und Zuspruch erheblich gewonnen. Gab es 1997 ca. 2.500 Seiten, so hat sich deren Zahl bis zum Jahr 1999
auf 5.000 verdoppelt. Dadurch wurden 1998
und 1999 folgende neue Angebote eingebracht
bzw. vorbereitet:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Präsentation Stadtsportbund mit Datenbankverbindung der Vereine,
Landtags-, Bundes- und Kommunalwahlen,
Wohnungsbaustandorte in Halle,
Kinosommer-/Laternenfestprogramme,
E-Mail-Verteiler (Ende 1999 ca. 200 Abbonenten),
Archivdatenbanken zu Kurzinformationen
und Nachrichten,
Verzeichnis der Kindertagesstätten,
Sport und Freizeit in Halle,
Virtuelles Bürgerbüro,
Projekt Urban Halle und Wissenschaftsund Innovationspark,
Präsentation und kommunikative Angebote
sowie Bestellmöglichkeiten von Kartenauszügen Stadtvermessungsamt,
Präsentation und kommunikative Angebote
Stadtrat,
Optimierte Suche mit Volltextrecherche,
Verzeichnis von in Halle ansässigen Behörden mit kommunikativen Angeboten,
Tagesaktuelle Kulturkalender,
Forum mit Unterrubriken,
Stadtplan,
Recherchedatenbank von ca. 750 wichtigen
Unternehmen mit Produkten und Dienstleistungen,
Stadtrecht der Stadt mit mehreren unterschiedlichen Recherchemöglichkeiten,
Präsentation des Halle-Tourist e.V. mit spezifischen touristischen Angeboten.
Die Nutzer honorierten dies mit stetig steigenden Zuwachszahlen. Wurden 1997 etwa 600
Seitenabrufe am Tag gezählt, so waren es 1999
fast zehnmal so viel, nämlich 5.450.
83
Dezernate mit Ämtern
Auch im Aufbau des Intranets der Stadt engagierte sich der Pressesprecher seit 1999 in verstärktem Maße und arbeitete gemeinsam mit
anderen Bereichen in der Verwaltung an der
Verstärkung und Akzeptanz dieses Angebotes
durch die Nutzer in der Verwaltung. So waren
z. B. ein Archiv mit Pressediensten, Agenturmeldungen und ein Online-Handbuch des Corporate Design in unmittelbarer Vorbereitung.
Im Rahmen einer wissenschaftlichen Studie befaßte sich das Amt 13 im Jahr 1998 mit der Untersuchung kommunaler Angebote im Internet.
Diese
Arbeit
wurde
vom
Lehrstuhl
PR/Öffentlichkeitsarbeit betreut und vom Deutschen Städtetag unterstützt. Dabei wurden in
einer integrativen Mehrmethodenstudie Pressesprecher der unmittelbaren Mitgliedsstädte des
Deutschen Städtetages befragt und die OnlineAngebote von 218 Städten inhaltsanalytisch
untersucht. Hierbei leistete die Stadt Halle
(Saale) anerkanntermaßen wissenschaftliche
Pionierarbeit. Komplettiert wurde die Studie
durch eine Online-Befragung von Nutzern
kommunaler Internet-Angebote. Die Ergebnisse
der Studie wurden Ende 1999 zur Veröffentlichung beim Deutschen Städtetag vorbereitet.
Grußwerk
Zum Grußwerk gehören kommentierende Darlegungen jedweder Art, die für Dritte angefertigt
werden. Hierzu zählen zum Beispiel Vorworte
für eigene Publikationen und Publikationen
Dritter oder Grußadressen des Oberbürgermeisters und der Beigeordneten zu Veranstaltungen
wie Tagungen, Kongressen, Ausstellungen, Eröffnungen usw. Die Erarbeitung eines solchen
Grußwerkes ist als Maßnahme der Öffentlichkeitsarbeit von großer Bedeutung, weil hiermit
Nutzer direkt und ohne Umwege auf ihre spezifischen Bedürfnisse hin angesprochen werden
können. Darüber hinaus können die oft komplexen und im massenmedialen Kommunikationsprozeß nicht selten stark vereinfachten
kommunalen Probleme verständlich gemacht
werden.
Der Aufwand zur Vorbereitung des Grußwerkes
hat sich im Berichtszeitraum erhöht, da sich die
Zahl derartiger Aufträge und Wünsche an das
Presse- und Werbeamt in den letzten Jahren
vervielfacht haben dürfte. Wurden im Jahre
1993 etwa zehn solcher Botschaften erarbeitet,
waren es im Jahre 1994 bereits um die 20, im
Jahre 1995 annähernd 35 und 1996 mithin 29.
In den Folgejahren erhöhte sich die Zahl weiter.
84
Kapitel 2
Das Verfassen des Grußwerkes erfordert umfangreiche Recherchen des Presse- und Werbeamtes, die sich (um nicht bei redundanten umgangssprachlichen Bekundungen und Begrüßungsformeln zu verbleiben) mit der Programmatik und Spezifik der einzelnen Veranstaltungen vertraut machen. Dabei wird angestrebt, z.
B. bei Grußworten zu Symposien und Kongressen auf hallesche Wissenschaftsleistungen im
jeweiligen Fachgebiet sowie dazugehörige historische Zusammenhänge oder auch den aktuellen gesellschaftlichen Kontext zu verweisen.
Das Gleiche gilt für Vorworte zu unterschiedlichsten Publikationen, die bei den eigenen
Ämtern beginnen und über die Hundeschau bis
hin zum Stiftungsfest einer Freimaurerloge reichen; nicht zu vergessen die Grußworte für Vereine aller Art, die ebenfalls Recherchen zum
jeweiligen Umfeld (meist durch umfangreiche
Gespräche, da inhaltliche Vorgaben kaum erfolgen) erfordern. Literaturrecherchen sind ebenso
bei wichtigen Ereignissen wie den Händel-Festspielen, der Ehrung von Persönlichkeiten oder
Jubiläen von Einrichtungen vonnöten.
Eigen- und Fremdpublikationen
Publikationen in Form von Broschüren, Faltblättern, Flugblättern, Aushängen etc. sind für
die Öffentlichkeitsarbeit ein wichtiges Mittel,
auf direktem Wege mit Öffentlichkeiten (z. B.
Bürger, Gewerbetreibende, Investoren etc.) zu
kommunizieren.
Im Jahre 1994 erschien unter dem Titel "Halle Kulturhauptstadt an der Saale" in Zusammenarbeit mit dem Verlag Neomedia eine Publikation
des Presse- und Werbeamtes im Format A4, in
der die Vielfalt der Kultur- und Freizeitmöglichkeiten vorgestellt wurde. Die Finanzierung erfolgte über Werbeeinträge.
Eine wichtige Publikation des Jahres 1994 war
das Blaue Adressbuch der Stadt Halle. Es erschien nach 44 Jahren wieder zum ersten Mal.
In Zusammenarbeit zwischen Stadtverwaltung
und Verlag konnte ein umfangreiches Adressverzeichnis vorgelegt werden, das auch einen umfangreichen Serviceteil und thematische Beiträge zur Darstellung und Entwicklung der Stadt
Halle enthielt. Weitere Ausgaben des Adressbuches erschienen 1995 und 1999.
Ferner wurde an zahlreichen fremden Publikationen mitgearbeitet. Hierbei wurden Zuarbeiten, wie beispielsweise Vor- und Grußworte,
Bildmaterial, geschichtliche Überblicke, BehörVerwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Kapitel 2
denverzeichnis und Behördenwegweiser, Übersichten über die Fraktionen des Stadtrates, geliefert.
Solche Publikationen waren zum Beispiel 1994:
•
•
•
•
•
•
Gelbe Seiten der Deutschen Telekom
(Schlütersche Verlagsanstalt),
Wegweiser mdv (Mitteldeutscher Verlag
Halle),
Info-Service regional (Verlag Kannemann &
Krah),
Kulturführer Halle (Stadtplanverlag
Rohland, Halle),
Der Bauhelfer (Verlag Kannemann & Krah),
zahlreiche Beiträge in verschiedenen
regionalen Zeitschriften und Magazinen,
wie z.B. "Scientia hallensis" (Wissenschaftsmagazin der Martin-Luther-Universität), Ratgeber für Bauwillige, Blickpunkt
Messe Leipzig/Halle, Sachsen-Anhalt - Das
Regionalmagazin.
Außerdem wurden in einer Auflage von jeweils
mehreren tausend Exemplaren folgende eigene
Publikationen herausgegeben:
•
•
•
•
•
Behördenwegweiser der Stadtverwaltung
("Was erledige ich wo?"),
Bürgerinformationsbroschüre Halle (Saale)
in Zusammenarbeit mit der NovoPrint Verlags GmbH,
Bürgerinformation der Stadt Halle (Saale),
Kommunales Handbuch der Stadt Halle
(Saale),
Wegweiser Stadtrat, Publikation zum Gedenken an den ehemaligen Oberbürgermeister Dr. Richard Rive.
Beratung der Fachämter
Das Presse- und Werbeamt berät und betreut
die Ämter und auf Wunsch auch die nachgeordneten Einrichtungen und städtischen Unternehmen bei der Durchführung von Aktionen,
Publikationen und der Bürgerinformation von
der Konzeption bis zur Umsetzung, z. B. bei der
Erarbeitung von Sonderbeilagen für das Amtsblatt (Verkehrsplanung, Lokale Agenda, Pestalozzipark).
Große Anstrengungen verlangte die Betreuung
der Publikationswünsche der Fachämter. Insbesondere im Zusammenhang mit der Einführung
zentraler Gestaltungsrichtlinien wurden dabei
erhebliche Beratungsleistungen erbracht. So
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Dezernate mit Ämtern
wurden im Jahre 1996 unter Federführung des
Presse- und Werbeamtes (Redaktion, Gestaltung) die beiden Publikationen "Die Bäder in
Halle" und "Ausgewählte Bauvorhaben des
Hochbauamtes Halle 1990-1996" vom Sportund Bäder- bzw. Hochbauamt herausgegeben.
Nach der Einführung des neuen Stadtsignets
erfolgte eine umfassende layoutbezogene Beratung für neuerscheinende Fremdpublikationen.
So erschienen der "Info-Service Regional
1996/97" (Verlag Kannemann & Krah) und
"Bauen, Einrichten, Wohnen 1995/96" sowie
"Kulturführer 1996" (beide Stadtplanverlag
Rohland) bereits mit neuem Signet.
Zur Umsetzung effizienter Öffentlichkeitsarbeit
verfügt das Presse- und Werbeamt über eigene
Bildarchive, die allerdings aufgrund kapazitiver
Probleme kaum heutigen Anforderungen entsprechen. Lange Zeit war die Zusammenarbeit
mit der städtischen Bildstelle von großer Bedeutung und hohem Nutzen. Die Stadtfotografin
stellte Fotografien sowohl für das Amtsblatt als
auch für Publikationen zur Verfügung. Aufgrund
ihrer zentralen Bedeutung für die Öffentlichkeitsarbeit der gesamten Stadtverwaltung die
Stadtbildstelle zum Amt 13 zugeordnet.
Im Rahmen der zentralen Zuständigkeit für die
Öffentlichkeitsarbeit durch Regelung des Oberbürgermeisters hat sich der Umfang der Beratungsleistung für andere Ämter seit Jahresbeginn
1997 sprunghaft erhöht. Nur mit der Einführung
dieser Regelung war es jedoch möglich, den
effizienten Einsatz von Steuergeldern für
Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit zu hinterfragen, ggf. auf Alternativen aufmerksam zu machen, ein einheitliches Erscheinungsbild umzusetzen und somit wirkungsvolle ziel- und
zweckorientierte Öffentlichkeitsarbeit zu leisten.
Corporate Design
Im vierten Quartal 1996 wurde, durch die
Überarbeitung des Corporate Design der Stadt
ausgelöst, mit der Entwicklung neuer eigener
Publikationsformen begonnen. Anstelle der bislang nur wenig zielorientierten breit gestreuten
und teuren und rasch vergriffenen Bürgerinformationsbroschüren wurde ein strukturiertes,
zielgruppendefiniertes und ineinander aufbauendes Bürgerinformationssystem in Form von
Faltblättern begonnen. Im Dezember 1996 erschienen die ersten zwölf Faltblätter zu folgenden Themen: Meldeangelegenheiten, Personalausweise, Reisepaß, Lohnsteuerkarten, Kfz-Zu85
Dezernate mit Ämtern
lassungsstelle, Führerscheinstelle, Bußgeldverfahren, Wohnberechtigungsschein, Gesundheitsprophylaxe für Kinder und Jugendliche,
Hilfe für Senioren und ihre Angehörigen, Tierschutz sowie Wirtschaftsförderung - Ziele, Service, Kontakte. Weiteren Ämtern waren sie Anregung, um im eigenen Verantwortungsbereich
zu prüfen, inwiefern auf diesem Wege die
Kommunikation verbessert werden kann. Im
Ergebnis dieser Überlegungen wurde im ersten
Quartal 1997 an drei weiteren Faltblättern
("Rund ums Brot", "Behördenverzeichnis" und
"Halle in Zahlen") gearbeitet.
Die Resonanz in der Öffentlichkeit auf diese
zeitgemäße Form der Öffentlichkeitsarbeit war
außerordentlich positiv. Auch bei anderen
Kommunen weckte diese moderne Form der
Kommunikation großes Interesse. Über 20
Städte und Gemeinden, unter anderem die Freie
und Hansestadt Hamburg, aber auch Ländereinrichtungen wie die Sächsische Staatskanzlei
Dresden, baten um die Zusendung von Ansichtsexemplaren. Diese Reihe wurde wegen
ihrer großen Nachfrage bei der Bevölkerung in
den Folgejahren ausgebaut und fortgesetzt.
Public Relations zum Laternenfest
Großen Einsatz verlangt alljährlich die Öffentlichkeitsarbeit für das Laternenfest, wofür das
Presse- und Werbeamt mit zuständig ist. Hierzu
gehören die gesamte Abwicklung zur Erstellung
des Festplakates von der Ausrufung des Plakatwettbewerbes bis zur Übergabe des gedruckten
Plakates, aber auch die Konzeption und Umsetzung bis hin zum Druck für das Programmheft/Leporello. Hierbei sind alljährlich erhebliche redaktionelle Arbeiten durch das Presseund Werbeamt zu leisten, weil die Zuarbeiten
häufig zu wünschen übrig lassen.
Bürgerinformation und Infotheken
Die Bürgerinformation über Infotheken wurde in
der Zeit nach der Wende vom Presse- und Informationsamt der Bundesregierung eigens für
die neuen Bundesländer ins Leben gerufen. Sie
erfreut sich bei den Bürgern großer Beliebtheit.
Unter anderem wird sie von Schülern, Studierenden und weiteren am Zivil-, Staats- und
Kommunalrecht Interessierten genutzt.
Vom Presse- und Werbeamt werden monatlich
zwischen 3.000 und 10.000 Publikationen, die
Bund und Land zur Arbeit mit der Öffentlichkeit
kostenlos zur Verfügung stellen, über eine Info86
Kapitel 2
thek im Foyer des Rathauses an die Bürger verteilt, aber auch von Verwaltungsmitarbeitern für
Bürgergespräche genutzt.
In Abstimmung mit dem Amt 10 ist das Presseund Werbeamt für die Betreuung der Informationstafeln im Foyer des Rathauses verantwortlich. Dies betrifft einerseits öffentliche Bekanntmachungen von Ämtern und anderen Behörden
der öffentlichen Hand, andererseits die Koordinierung des Aushangs von Plakaten zu öffentlichen Veranstaltungen der Kultur- und Freizeiteinrichtungen, bedeutender Institutionen aus
Bildung, Wissenschaft und Technik sowie von
Vereinen aus der Stadt Halle. Keinen Zugang
gibt es für Aushänge mit parteipolitischem,
kommerziellem und weltanschaulichem Hintergrund.
Einführung des City Design
Bedauerlicherweise leidet die Stadt unter einem
negativen Altimage, einer relativ geringen Identifizierungsbereitschaft der Bürger mit ihrer Stadt
und insbesondere auch an einem zu geringen
Bekanntheitsgrad in Westdeutschland und
Westeuropa. Um diese Tatbestände überhaupt
beeinflussen zu können, wurde es nötig, den
Gesamtkommunikationsprozess (zwischen Stadt
und Teilöffentlichkeiten wie Bürgern, Unternehmen, Institutionen etc.) über verschiedene
Schritte zu einheitlichen City Communications
hin zu entwickeln.
Trotz verschiedener Aktivitäten der Stadtverwaltung existierte bis zum Jahre 1996 kein einheitliches City Design (CD). Damit entstanden
der Stadt erhebliche Nachteile in der Konkurrenz mit anderen Städten, aber auch in der
stadtinternen Kommunikation.
Zur gezielten Veränderung dieser Situation ist
als erster Schritt zur Verbesserung des Gesamterscheinungsbildes durch das Amt für Wirtschaftsförderung und Fremdenverkehr und das
Presse- und Werbeamt mittels eines Werkvertrages mit der Hochschule für Kunst und Design
ein Stadtsignet mit ersten Anwendungsvorschlägen entwickelt worden. Das Signet besteht aus
dem Wappen (Sterne und Mond) und einem das
Wappen umschließenden Schriftzug HALLE Die Stadt. Das Logo ist so konzipiert, daß es
sowohl durch die Stadtverwaltung als auch
durch nachgeordnete Einrichtungen und kommunale Unternehmen, aber auch Institutionen
und Organisationen, die damit ihre Verbundenheit mit der Stadt Halle zum Ausdruck bringen
wollen, angewandt werden kann.
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Kapitel 2
Am 20. März 1996 wurde das Stadtlogo durch
den Oberbürgermeister presseöffentlich vorgestellt.
Obwohl zu Beginn durch die Presse äußerst
negativ berichtet wurde, setzt sich das Signet
sukzessive durch.
Zu einem City Design gehören außer einem
Stadtsignet weitere wichtige Gestaltungselemente wie Schriften, Farben, Typografien, Formen und Formate. Deren Anwendung ist im
Handbuch zur Anwendung des City Design
geregelt. Im Jahre 1996 wurde mit der Umsetzung des CD bei städtischen Publikationen begonnen. Vom Presse- und Werbeamt werden
Grundlagen für die Gestaltung von Prospekten,
Broschüren und Anzeigen erarbeitet, um die
Stadt Halle (Saale) als Gebietskörperschaft in
Publikationen einheitlich zu präsentieren.
Dieses Ziel kann 1999 als erreicht betrachtet
werden. Der erreichte Stand findet bei
Pressereferenten anderer Städte Achtung und
Anerkennung.
Stadtmarketing
Im Rahmen der Einführung des neuen City Design wurden im Jahre 1996 durch das Presseund Werbeamt mehrere Stadtmarketingmaßnahmen durchgeführt. So wurde am 21. März
1996 eine Beilage im Amtsblatt veröffentlicht,
die Sinn, Form und Inhalt des Signets erklärte.
Im "Wochenspiegel" erschien eine zehnteilige
Anzeigenkampagne unter dem Titel "Hallexi-
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Dezernate mit Ämtern
kon", die auf unterhaltsame Weise Besonderheiten der Stadt Halle unterstrich. Die Serie
wurde 1997 in der "Mitteldeutschen Zeitung"
fortgesetzt.
Außerdem wurden 1996 durch das Presse- und
Werbeamt fünf verschiedene Motive für Plakate
ausgesucht und plakatiert. Die Plakate wurden
erfreuten sich großer Beliebtheit bei den Bürgern.
Ausbildung Volontäre
Das Presse- und Werbeamt der Stadt Halle
(Saale) bildet seit Februar 1996 eine Volontärin
und seit August 1997 zwei Volontäre aus. Das
zweijährige Volontariat umfaßt nach einer systematischen Einführung in die Arbeit der Stadtverwaltung Halle eine theoretische Einführung
in die kommunale PR und praktische Ausbildungsabschnitte in allen Sachgebieten des Amtes. So lernen die Volontäre Recherche-, Arbeits- und Darstellungsformen städtischer
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit kennen.
In den Sachgebieten Interne Kommunikation,
Öffentlichkeitsarbeit, Pressedienste, Amtsblatt
und Amtliches Verkündungsblatt sowie Assistenz des Pressesprechers sind neben der ständig
für die Volontärin zuständigen Ausbildungsredakteurin die jeweils in den Sachbereichen
tätigen Redakteure und Sachbearbeiter Ansprechpartner. Das Volontariat schließt eine
wissenschaftlich fundierte Weiterbildung am
Lehrstuhl PR/Öffentlichkeitsarbeit der Universität Leipzig und mehrwöchige Praktika bei anderen Medien ein.
87
Dezernate mit Ämtern
Kapitel 2
2.1.5. Rechnungsprüfungsamt (14)
Darüber hinaus bei
Das Rechnungsprüfungsamt ist eines der Ämter,
die im Rahmen der Umstrukturierung der Kommunalverwaltung 1990 nach den Bestimmungen der damals geltenden Kommunalverfassung
neu geschaffen wurden. Innerhalb der Verwaltung der Stadt Halle (Saale) existierte damit bereits zu einem recht frühen Zeitpunkt die
Grundlage für eine kontinuierliche Prüfertätigkeit.
•
Zu den ersten Aufgaben gehörte die lückenlose
Kontrolle der Auszahlungsanordnungen aller
Dezernatsbereiche auf der Grundlage der Regelungen zu Haushaltsstruktur und Abrechnung.
Die im Zusammenhang mit der Neuorganisation
des Verwaltungshaushaltes stehenden Maßnahmen für die Übergangszeit
endeten am
31.12.1990, so daß mit Wirkung vom 01. Januar
1991 auch in der Stadt Halle (Saale) nach den in
den alten Bundesländern geltenden Haushaltsprinzipien verfahren wurde.
Was macht das Rechnungsprüfungsamt ?
Als Teil der Gesamtverwaltung hat das Amt 14
vorrangig Kontrollfunktion. Es führt interne und
externe Finanzkontrollen durch. Diese haben
das Ziel, einen ordnungsgemäßen Umgang der
Gemeinde mit den ihr anvertrauten Finanzmitteln zu gewährleisten. Die Prüfpflichten ergeben
sich aus der GOLSA und aus den vom Stadtrat
übertragenen Aufgaben. Das Rechnungsprüfungsamt untersteht dem Oberbürgermeister
unmittelbar. Es ist aber bei der Erfüllung der ihm
zugewiesenen Prüfungsaufgaben unabhängig
und an Weisungen nicht gebunden.
•
•
•
Zu den Aufgaben des Rechnungsprüfungsamtes
gehören:
•
•
•
•
•
Das Rechnungsprüfungsamt ist zu unterrichten
bzw. zu beteiligen bei Straftatbeständen, wie:
•
•
•
•
•
Diebstahl,
Unterschlagung,
schwere Sachbeschädigung,
Bestechung sowie
sonstigen finanziellen Unregelmäßigkeiten
in den Ämtern und Betrieben.
organisatorischen Änderungen oder Neueinrichtungen auf dem Gebiet des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens,
Satzungen,
Dienstanweisungen und
sonstigen Vorschriften oder Verfügungen,
die das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen betreffen.
•
•
die laufende Prüfung der Kassenvorgänge
der Stadt in Vorbereitung der Prüfung der
Jahresrechnung. Sie wird durch das Amt 14
als Visakontrolle (Belegkontrolle vor der
kassenmäßigen Ausführung) gemäß § 129
Abs. 1 Nr. 3 GOLSA durchgeführt;
die Kassenüberwachung, insbesondere die
regelmäßige Durchführung unvermuteter
Kassenprüfungen gemäß § 129 Abs. 1 Nr. 4
GOLSA;
die Prüfung der Jahresabschlüsse der wirtschaftlichen Unternehmen der Stadt, die als
Eigenbetriebe geführt werden, wie z.B. die
Prüfung des Jahresabschlusses des Psychiatrischen Krankenhauses gemäß § 129 Abs. 1
Nr. 2 GOLSA;
die Prüfung von Vergaben gemäß § 129
Abs. 1 Nr. 5 GOLSA;
die Prüfung der Finanzvorfälle nach § 56
Abs. 3 Haushaltsgrundsätzegesetz und §
100 Abs. 3 der Landeshaushaltsordnung
(LHO);
die Prüfung der Programme bei automatisierten Verfahren zur Abwicklung von Vorgängen der Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung gemäß § 132 GOLSA und die
Prüfung der Jahresrechnung gemäß § 129
Abs. 1 Nr. 1 GOLSA.
Besondere Aufträge können dem Rechnungsprüfungsamt auch auf Grund von Beschlüssen
des Gemeinderates übertragen werden.
Im Rahmen der allgemeinen Rechnungsprüfung
ergeben sich folgende Schwerpunkte der Arbeit:
•
•
•
88
Prüfung der Jahresrechnung der Kommune;
Prüfung der Jahresschlußberichte;
Prüfung des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes;
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Kapitel 2
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Organisations- und Wirtschaftlichkeitsprüfung im kommunalen Bereich;
Laufende Prüfung der kassenmäßigen
Durchführung des Haushaltes;
Prüfung von Vergaben (VOL);
Prüfung des Ausschreibungs- und Vergabewesens sowie von Nachtragsangeboten im
VOB-Bereich;
Prüfung von Verwendungsnachweisen;
technisch-wirtschaftliche Prüfung von Bauausgaben (Rechnungen);
Prüfung der Vergaben von Bauleistungen
und Lieferungen sowie der Architekten- und
Ingenieurverträge;
Prüfung von Abrechnungen auf dem Gebiet
der Maschinen- und Haustechnik;
Programm- und Verfahrensprüfungen von
automatisierten Datenverarbeitungsverfahren im Finanzwesen;
Prüfungen der Eigenbetriebe;
Prüfung der Ordnungsmäßigkeit bei der
Gewährung, Abrechnung und Verwendung
von Fördermitteln;
Visakontrollen;
Kassenprüfungen;
Prüfung von Finanzvorfällen nach § 56
Abs. 3 Haushaltsgrundsätze.
Weitere Prüfschwerpunkte im Berichtszeitraum
waren die
•
•
•
•
•
•
•
•
Prüfung der Jahresrechnungen der Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie;
Prüfung der Mietnebenkostenweiterberechnung für vermietete Räume;
Prüfung und Bestätigung der Selbstkostenblätter für das Senioren- und Pflegeheim
Beesener Str. und der Langzeiteinrichtung
für geistig und mehrfach Behinderte;
Prüfung der Selbstkostenblätter kommunaler
Kinder- und Jugendheime für die Haushaltsjahre 1993 und 1994 (elf Heime und
drei Außenunterkünfte);
Prüfung des Einzugs von Benutzungsentgelten für Kindertageststätten;
Prüfung nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (USG);
Prüfung der Ordnungsmäßigkeit bei der
Durchsetzung der Richtlinien für die Förderung des Sports für das Haushaltsjahr 1993;
Prüfung von einmaligen Zuwendungen an
die im Beitrittsgebiet lebenden Vertriebenen
gemäß Vertriebenenzuwendungsgesetz;
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Dezernate mit Ämtern
•
•
•
Prüfung der pauschalen Eingliederungshilfen für Spätaussiedler bei der Aussiedlerbehörde der Stadt Halle;
Prüfung von Beihilfen zur Eingliederung
junger Aussiedler und junger ausländischer
Flüchtlinge (Garantiefonds);
Prüfung von Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz.
Folgende Prüfungen wurden auf Grund von
beschlossenen Anträgen des Stadtrates durchgeführt:
•
•
•
•
•
Stellungnahme zur überörtlichen Kommunalprüfung der Stadt Halle;
Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Eingruppierungen, der Vergütungen und der
Personalkostenzuschüsse für die beschäftigten Beamten und Angestellten aus den
alten Bundesländern auf Grund des Antrages des Rechnungsprüfungsausschusses
vom 14.12.1993;
Prüfung ausgewählter Haushaltsstellen des
Senioren- und Pflegeheimes Beesener
Straße im Rahmen der Jahresrechnung 1995
auf Grund des Antrages der CDU-Fraktion
(Beschluß Nr. 96/I - 26/A-220);
Sonderprüfung: Vorwürfe hinsichtlich von
Unregelmäßigkeiten in der Vergabepolitik
der Kommune;
Prüfung der Abfindungsangebote entsprechend der Stadtratsbeschlüsse vom
20.12.1995 und 23.10.1996.
Zusammenfassend läßt sich feststellen, daß im
Berichtszeitraum die Prüfaufgaben umfangreicher und intensiver geworden sind. Der Stadtrat
hat im Berichtszeitraum verantwortungsvoll von
seinen Kontrollrecht gemäß § 44 Absatz Satz 2
Gebrauch gemacht und dem Rechnungsamt
weitere Prüfaufgaben übertragen.
Die Verantwortung des Rechnungsprüfungsamtes für den ordnungs- und sachgemäßen Umgang mit den der Kommune zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln hat an Bedeutung
gewonnen. Für die nächsten Jahre ist auf Grund
der knappen öffentlichen Haushalte in der Prüfung der korrekten Verwendung der Steuergelder ein Schwerpunkt der Arbeit des Rechnungsprüfungsamtes zu sehen.
89
Dezernate mit Ämtern
2.1.6. Rechtsamt (30)
Das Rechtsamt der Stadt Halle (Saale) nahm
seine Tätigkeit am 02. Juli 1990 auf. Dabei
zählte das Rechtsamt zu den Ämtern, bei deren
Aufbau nicht auf eine bereits vordem existierende Struktur zurückgegriffen werden konnte,
vielmehr wurde das Amt - aufgrund seiner Bedeutung dem Dezernat des Oberbürgermeisters
zugeordnet - völlig neu aufgebaut.
Die Aufnahme der Tätigkeit erfolgte zu einem
Zeitpunkt, in welchem die (sich auf der Grundlage der im Mai 1990 in Kraft getretenen Kommunalverfassung der DDR neu konstituierende)
Stadtverwaltung ihre Arbeit als Selbstverwaltungskörperschaft aufnahm. Bereits nach der
Neuwahl der Volkskammer im Frühjahr 1990
waren die wesentlichen Rechtsgrundlagen von
ihrer verändert worden, um so die Voraussetzungen für die wirtschaftliche Wiedervereinigung mit der BRD zu schaffen.
In Vorbereitung des Beitritts der zukünftigen fünf
neuen Bundesländer zum Geltungsbereich des
Grundgesetzes, der sich dann am 03. Oktober
1990 vollzog, ging man daran, das Rechtssystem der DDR dem der Bundesrepublik
Deutschland anzugleichen. Eine Vielzahl von
Vorschriften wurde dementsprechend modifiziert. Mit dem Einigungsvertrag wurden weitere
tiefe Einschnitte in das bisherige Rechtsgefüge
vorgenommen. All dies hatte essentiellen Einfluß auf die Tätigkeit des Rechtsamtes.
Für dieses galt es zunächst, auf der Grundlage
des geltenden Rechts die Arbeit der Stadtverordnetenversammlung und der Stadtverwaltung
der Stadt Halle (Saale) auf feste Füße zu stellen.
Hierzu gehörte die zeitlich unmittelbar nach der
Aufnahme der Tätigkeit des Rechtsamtes erfolgende Ausarbeitung der Hauptsatzung der Stadt
und der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung, um nur die wichtigsten
Grundlagen zu nennen. Da bereits kurze Zeit
nach der Konstituierung des Rechtsamtes abzusehen war, daß im Rahmen der Wiedervereinigung vorrangig und unmittelbar das Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland auch für
den Teil der neuen Bundesländer gelten würde,
mußte auch die Beratungstätigkeit des Rechtsamtes grundlegend umgestellt werden. Um den
neuen Anforderungen gewachsen zu sein, bedurfte es der Unterstützung von außen.
Dabei zeigte sich auch die Hilfe der Partnerstadt
Karlsruhe, die uns insofern personell unterstützte, als daß ein in den Ruhestand versetzter
90
Kapitel 2
langjähriger Mitarbeiter des Rechtsamtes der
Stadtverwaltung Karlsruhe für drei Monate dem
Amt 30 mit seinem fachlichen Rat zur Verfügung stand und darüber hinaus auch der stellvertretende Rechtsamtsleiter aus Karlsruhe des
öfteren hier weilte und tätkräftige Hilfe leistete.
Mit dessen Unterstützung war es auch möglich,
einen Juristen aus den alten Bundesländern für
das Rechtsamt zu gewinnen, mit dem gemeinsam die drei in der DDR ausgebildeten Juristen
(einschließlich des Amtsleiters) und drei Sachbearbeiter/ Schreibkräfte die notwendige Unterstützung der Gesamtverwaltung in die Wege
leiten konnten.
Neben den o.g. essentiellen Rechtsgrundlagen
der Stadt Halle mußten in den Jahren 1990 und
1991 die Rechtsvorschriften der Stadt Halle
(Saale) dem geltenden Rechtssystem angepaßt
bzw. völlig neu geschaffen werden. Die Ämter
bedurften der Unterstützung beim Abschluß von
Vereinbarungen und Verträgen sowie bei der
Umsetzung des hoheitlichen Verwaltungshandelns. Dieses erfuhr inhaltlich eine wesentliche
Umgestaltung. Die rechtsstaatliche Ordnung
mußte auch den Mitarbeitern in den einzelnen
Verwaltungsbereichen näher gebracht werden,
eine Aufgabe, die auch heute noch nicht abgeschlossen ist. Erschwerend kam hier hinzu, daß
nur ein geringer Teil der vorhandenen Mitarbeiter über juristische Kenntnisse verfügte; Mitarbeiter mit einer abgeschlossenen juristischen
Ausbildung waren in den sich ebenfalls neu
bildenden Fachämtern so gut wie nicht vorhanden.
Dies wirkte sich nicht förderlich auf die durch
das Rechtsamt zu erfüllenden Anforderungen
aus. Hinzu kam, daß Anwaltskanzleien, zunehmend auch Filialen westlicher Anwaltsbüros, in
Halle aufgebaut werden, die Gerichte den
neuen Bedingungen angepaßt wurden, die Ministerialbürokratie und die damaligen Bezirksregierungen mit Juristen aus den alten Bundesländern verstärkt wurden und die sich entwickelnden Unternehmen die Möglichkeiten der
marktwirtschaftlichen Vorschriften ausschöpften
und gelegentlich versuchten, weniger erfahrene
Verhandlungspartner der Stadt in eine für diese
ungünstigere Rechtsposition zu bringen. Auch
die Bürger der Stadt begannen, sich die neue
Rechtsordnung zunutze zu machen oder ihre
aus früherer Zeit überkommene Position zu
verteidigen. Erinnert sei hier an die Umstellung
der Eigentumsordnung und die sich hieraus ergebenden Schwierigkeiten für alle Beteiligten.
Damit kam eine Fülle von Aufgaben auf das
Rechtsamt zu, die nur mit einer deutlichen perVerwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Kapitel 2
sonellen Verstärkung dieses Bereiches angegangen werden konnte. So erhöhte sich die Zahl
der Mitarbeiter auf 14 Mitarbeiter (neun Juristen,
vier Sachbearbeiter/Schreibkräfte und eine
Fachaufsicht Standesamt). Dabei mußten die aus
den alten Bundesländern kommenden Juristen
erst einmal die Bedingungen in den neuen Ländern verstehen und sich in die speziell für die
fünf neuen Bundesländer erlassenen Rechtsvorschriften einarbeiten.
Recht im Innenverhältnis
Der Schwerpunkt der Tätigkeit des Rechtsamtes
lag und liegt in der Beratung der Fachämter der
Stadtverwaltung. Die Aufgaben reichen dabei
von der Teilnahme an Verhandlungen und
Dienstberatungen, der Erarbeitung von gutachterlichen Stellungnahmen vor dem Erlaß von
Satzungen oder ordnungsbehördlichen Verordnungen bis hin zum Abschluß von Verträgen.
Daneben erteilt das Rechtsamt auf eine Vielzahl
von schriftlichen, mündlichen oder fernmündlichen Anfragen Auskunft und wird hinsichtlich
der juristischen Beratung und Kontrolle vor dem
Erlaß von Widerspruchsbescheiden tätig. Auch
gehört die Ausarbeitung von Vertragsmustern
oder Musterbescheiden zu den Aufgaben des
Rechtsamtes.
Daneben findet im Rechtsamt die Aufsicht über
die Tätigkeit des Standesamtes statt, wobei im
Rahmen dieser Aufsicht von der Aufsichtsbehörde eine Reihe von Verfahren selbständig
geführt wird.
Darüber hinaus wurde dem Amt die Verantwortung für die Vorbereitung der Wahl der
Schöffen, ehrenamtlichen Richter und Schiedsfrauen und -männer sowie die verwaltungstechnische Betreuung der Schiedsstellen der Stadt
Halle übertragen.
Schließlich werden vom Amt die Verträge mit
Versicherungen und dem Kommunalen Scha-
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Dezernate mit Ämtern
denausgleich abgeschlossen und betreut. So
werden zum einen Ansprüche der Stadt gegenüber den Versicherungen geltend gemacht, zum
anderen werden Ansprüche, die sich gegen die
Stadt richten, vorbearbeitet und mit einer Stellungnahme an die Versicherung als Grundlage
für deren Entscheidung weitergeleitet.
Bei der Betrachtung der Aufgaben des Rechtsamtes darf auch nicht vergessen werden, daß es
seinen Beitrag leistet, Rechtsreferendare im
Rahmen des juristischen Vorbereitungsdienstes
auszubilden. So haben seit 1992 25 Rechtsreferendare eine dreimonatige Ausbildung im
Rechtsamt erfahren können, wobei sie unter
Anleitung eines erfahrenen Juristen ihre materiell-rechtlichen
und
verfahrensrechtlichen
Kenntnisse auf dem Gebiet des Verwaltungsrechts und anderen Rechtsgebieten unter Beweis
stellen können.
Das Rechtsamt leistet in seiner jetzigen Zusammensetzung einen wichtigen Beitrag zur Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, um Rechtsstreitigkeiten mit dem Bürger, sofern es irgend geht,
zu verhindern. Natürlich können wegen unterschiedlicher Meinungen und Rechtsauffassungen solche Auseinandersetzungen nicht immer
vermieden werden. Manchmal muß auch aus
grundsätzlichen Erwägungen heraus eine gerichtliche Entscheidung herbeigeführt werden,
die dann die Richtlinie für künftiges Handeln
der Verwaltung bildet. Bei den bei Gericht zu
führenden Prozessen, sei es beim Arbeitsgericht,
beim Sozialgericht, beim Amtsgericht, beim
Verwaltungs-, Oberverwaltungs- oder Bundesverwaltungsgericht, beim Grundbuchamt oder
beim Vereins- und Handelsregister wird die
Stadt von den Juristen des Rechtsamtes vertreten. Auch stellt das Amt die Verbindung zu
Rechtsanwälten her, die in die Interessenvertretung in den Fällen eingeschaltet werden müssen, wo Rechtsvorschriften die anwaltliche Vertretung vor Gericht vorschreiben.
91
Dezernate mit Ämtern
Kapitel 2
Im Berichtszeitraum führte die Stadt folgende Prozesse:
1990
1
VG
OVG2
BVerwG3
AG4
Mahnverfahren
Prozeßverfahren
LG5
OLG6
BGH7
ArbG8
Sozialgericht
Gesamt
Gesamt 1990-98
1991
2
1992
32
1
1993
53
3
1994
96
1995
70
10
1
1996
125
9
-
1997
142
5
-
1998
222
1
-
3
4
145
1
186
1
6
17
2
110
192
10
13
22
2
61
2
206
1.942
74
16
24
4
23
2
224
80
12
36
2
2
32
1
299
38
11
52
15
1
13
1
278
26
17
37
1
14
1
318
1
1
4
5
231
234
Tabelle 6: Im Berichtszeitraum durch die Stadt geführte Prozesse
(Quelle Rechstamt) 1 – Verwaltungsgericht, 2 – Oberverwaltungsgericht, 3 – Bundesverwaltungsgericht,
4 – Amtsgericht, 5 – Landesgericht, 5 – Oberlandesgericht, 7 – Bundesgerichtshof, 8 - Arbeitsgericht
Zu der vorstehenden Übersicht ist anzumerken,
daß hier nicht die Verfahren erfaßt sind, die in
Streitigkeiten des Vermögens-, Bau- oder Asylrechts für die Stadt geführt wurden, da hierbei
die Prozeßvertretung den Fachämtern überlassen wurde.
Der Übersicht ist - neben einem allgemeinen
Anstieg der Verfahren - auch zu entnehmen,
daß insbesondere im Jahre 1991 eine große
Anzahl Klageverfahren gegen die Stadt im Rahmen von Kündigungsvorgängen von städtischen
Mitarbeitern geführt wurden, die ihren Grund
sowohl in der Umstrukturierung der Verwaltung
(Kindertageseinrichtungen, Kultureinrichtungen
etc.) als auch in früheren Verstrickungen (Mitarbeit für das Ministerium für Staatssicherheit)
hatten.
Vor dem Schaden klug sein
Die Arbeit des Rechtsamtes hat in den letzten
Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen. Dies
ist auch darauf zurückzuführen, daß die Bürger
in immer stärkerem Maße die Möglichkeiten
nutzen, sich gegen Entscheidungen der Verwaltung zur Wehr zu setzen.
Andererseits wachsen die Anforderungen an die
Verwaltung, da der Stadtverwaltung durch
Rechtsvorschriften weitere Aufgaben übertragen
wurden (z. B. im Sozialbereich), die zu einem
steigenden Beratungsbedarf in den Fachämtern
führen.
92
Das Rechtsamt bearbeitet ferner Haftpflichtschadenersatzansprüche. Falls einem Bürger
z. B. durch Verschulden eines städtischen Mitarbeiters oder durch Verletzung der Verkehrssicherungspflicht auf städtischen Straßen ein
Schaden zugefügt worden ist, kann dieser seine
Ansprüche beim Rechtsamt anmelden. In Zusammenarbeit mit dem Kommunalen Schadenausgleich wird dann versucht, eine der rechtlichen Situation entsprechende und nach Möglichkeit für den Geschädigten akzeptable Lösung zu finden.
Jedoch wird das Amt auch in den Fällen tätig, in
denen z. B. städtisches Eigentum verletzt wird.
Dann werden die Ansprüche der Stadt gegenüber dem Dritten geltend gemacht. In diesem
Zusammenhang sei noch erwähnt, daß das
Rechtsamt auch verantwortlich ist für das Stellen
von Strafanzeigen und -anträgen, einschließlich
der damit in Verbindung stehenden Korrespondenz mit Polizeibehörden und Staatsanwaltschaft.
Eine weitere Aufgabe des Rechtsamtes besteht in
der Verwaltung der Versicherungen, die zum
Schutz des umfangreichen städtischen Vermögens abgeschlossen werden. An erster Stelle ist
hier die Versicherung der städtischen Gebäude
(Feuer- und Inventarversicherung) zu nennen.
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Kapitel 2
Verwaltet werden auch die Kraftfahrzeug- (Haftpflicht-, Kasko- und Insassenversicherung),
Haftpflichtschaden- und Haftpflicht- und Unfallversicherung für Heimkinder, die sich in
städtischer Obhut befinden.
Letztlich ist das Amt auch für den Abschluß
spezieller Versicherungen, z. B. für Ausstellungen oder die Versicherungen der städtischen
Museen, verantwortlich.
Nicht zu vergessen ist schließlich die Sachversicherung für Kinder aus Kindertageseinrichtungen (3 - 6 Jahre), die eingetretene Sachschäden
am Eigentum dieser Kinder reguliert und somit
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Dezernate mit Ämtern
den Einwohnern der Stadt unmittelbar zugute
kommt.
Aus der vorstehenden Darstellung der umfangreichen Tätigkeit des Rechtsamtes kann resümierend festgestellt werden, daß sein Einfluß auf die
Fachämter bei der Durchsetzung der Gesetzlichkeit weiter an Bedeutung gewinnen wird.
Dem muß perspektivisch neben der personellen
Besetzung (derzeit sind sechs Juristen, vier
Sachbearbeiter/Schreibkräfte und eine Fachaufsicht Standesamt tätig) vor allem auch die weitere technische Ausstattung (Computerarbeitsplätze für den besseren und schnelleren Zugriff
auf juristische Datenbanken) entsprechen.
93
Dezernate mit Ämtern
Kapitel 2
2.1.7. Gleichstellungsbeauftrage (39)
sammenarbeit mit Gewerkschaften sowie Arbeitgebern legen dafür beredt Zeugnis ab.
Mit der Wiedervereinigung Deutschlands veränderten sich für die Menschen in der ehemaligen DDR und dabei besonders für Frauen von
einem Tag auf den anderen fast alle Lebensregeln. Sämtliche Regeln des öffentlichen Lebens,
sowohl des wirtschaftlichen als auch des politischen und privatrechtlichen, mußten neu gefaßt
und angewendet werden. Diese Zeit der vielen
rechtlichen Umstellungen veränderte in den
neuen Bundesländern den Charakter der einzurichtenden Gleichstellungsstellen. Im Osten
Deutschlands wurde ganz bewußt die Stelle der
Gleichstellungsbeauftragen und nicht die der
Frauenbeauftragten geschaffen. Trotzdem besteht kein Zweifel daran, daß der Schwerpunkt
der Arbeit auf der "Frauenseite" liegt.
Die Arbeit des Gleichstellungsreferates vollzieht
sich auf der Basis nachstehender gesetzlicher
Grundlagen in der jeweils gültigen Fassung:
Engagement für Frauengruppen, -verbände und
-initiativen
•
•
•
•
Grundgesetz, Art. 3, Abs. 2,
Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt, Art.
34 (GVBl. LSA Nr. 31/92),
Gemeindeordnung für das Land SachsenAnhalt, § 74 (GVBl. LSA Nr. 33/97) und
Frauenfördergesetz des Landes SachsenAnhalt (GVBl. LSA Nr. 13/97).
Bereits 1990 wurde für die Stadt Halle (Saale)
das Referat Gleichstellung eingerichtet. Die
Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Halle
(Saale) trat nach Ausschreibung, Auswahlverfahren im Gleichstellungsausschuß und Wahl
durch die Stadtverordnetenversammlung am 1.
Oktober 1990 ihren Dienst an. Damit war sie
Ansprechpartnerin sowohl für die Bürgerinnen
und Bürger der Stadt Halle (Saale) als auch der
Beschäftigten der Stadtverwaltung.
Als "Einzelkämpferin" nahm die Gleichstellungsbeauftrage damals eher unbeachtet ihre
Aufgaben im Interesse der Bürgerinnen und
Bürger der Stadt Halle war. Heute gehören zu
ihrem Bereich sieben Beschäftigte, die ihre Arbeit verantwortungsvoll im Referat, im Frauenschutzhaus und Frauenkommunikationszentrum
erledigen. Darüber hinaus hat sie vielfältige
Aufgaben wahrzunehmen, die ein hohes Maß
an Koordination erfordern, weil sich ihre Arbeit
der Gleichstellungsbeauftragten an der Schnittstelle zwischen Verwaltung und Öffentlichkeit
vollzieht. Regelmäßige Kontakte zum Stadtrat
und seinen Ausschüssen, zu anderen Behörden
und Gleichstellungsbeauftragten und die Zu-
94
Die Anfangsschwierigkeiten bei der Selbstorganisation der Gruppen, Vereine und Verbände
sind längst überwunden. Die Zusammenarbeit
wird heute von einer vertrauensvollen Atmosphäre getragen, die seit Ende 1991 ihre Höhepunkte in gemeinsamen Veranstaltungen findet.
Es ist an dieser Stelle nur möglich auf einige
wenige Veranstaltungen des Gleichstellungsreferates aus der jüngsten Vergangenheit hinzuweisen:
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•
Unterstützung der Arbeit des Frauenpolitischen Runden Tisches der Stadt Halle und
des 1. Netzwerktreffens dieser Runden Tische Sachsen-Anhalts im November 1995.
Im Auftrag der Gleichstellungsbeauftragten
organisierte die URANIA e. V. eine Vortragsreihe zu aktuellen Themen, z. B. Pflegeversicherungen, Ehe oder nichteheliche
Gemeinschaft, Unterhaltsrecht u. a. 1994.
Gemeinsam mit FOKUS e. V. fand eine
Seminarreihe zum Thema "Frauen und Politik" im Jahre 1995 statt.
Teilnahme der Gleichstellungsbeauftragten
und dabei Leitung einer Arbeitsgruppe bei
der Tagung "Gewalt in der Familie" des
Landesvereins für Gesundheitspflege e. V.
im November 1995.
Im Jahr 1995 und 1996 Beteiligung an den
Halleschen Frauenkulturtagen.
Im Jahre 1996 mit einer Veranstaltung im
Stadthaus "Ganz ohne Weiber geht die
Chose nicht" des Wittenberger
Pflug e. V.
Vortrag "Frauenförderung - eine gerechte
Forderung?!" auf der Ost-West-Sommertagung des Bürgerladens e. V. im Juni 1997.
Teilnahme am Workshop "Soziale Sicherung und soziales Engagement" Martin-Luther-Universität im Juli 1997.
8. März 1998: Tagesveranstaltung mit dem
Frauenpolitischen Runden Tisch im Theater
am Volkspark anläßlich des Internationalen
Frauentages.
Unterstützung des Tages der Wohnungslosen Juni 1998 in Halle.
September 1998 8. Fraueninformationsbörse (45 Teilnehmer).
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Kapitel 2
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September 1998: 1. Internationales FrauenBowling-Turnier im Rahmen der Woche der
ausländischen Mitbürger.
Oktober 1998 Vortrag bei Evangelischer
Frauenhilfe über Frauen und Gewal.t
Oktober 1998 1. Frauen-Gesundheitstage
(Organisation und Durchführung).
November 1998 Autorinnenlesung - Frauenkulturtage Sachsen-Anhalt, Marktschlößchen - Bödecker-Kreis.
August Unterstützung des Dezernates I bei
der Vorbereitung des Laternenfestes - EntenVerkauf.
April-Dez. Durchführung des Projektes
Frauen-Nacht-Taxi.
Häufig ist die Gleichstellungsbeauftragte als
Vertreterin der Stadt Gast bei Veranstaltungen
und Jubiläen von Vereinen, Verbänden, Organisationen und Initiativen.
Neben der Zusammenarbeit mit diesen Gremien
nehmen viele Bürgerinnen und auch Bürger die
Sprechstunden bei der Gleichstellungsbeauftragten war. Im Mittelpunkt der Beratungsgespräche stehen nach wie vor Partnerschaftsprobleme, Gewalt in der Familie insbesondere gegen die Frau, in letzter Zeit aber auch verstärkt
Fragen der Existenzgründung und zu Fördermöglichkeiten auf dem ersten und zweiten. Arbeitsmarkt. Im Berichtszeitraum fanden ca.
1.500 solcher Gespräche statt. An dieser Stelle
sei auf die "Richtlinie zur Förderung von Frauenprojekten, die kein ausschließlich soziales
bzw. kulturelles Anliegen verfolgen" hingewiesen, die seit Juni 1995 angewendet wurde.
Frauenschutzhaus - Zufluchtsstätte bei Gewalt
gegen Frauen
Es war stets die Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten, sich um die Angelegenheiten des
Frauenschutzhauses zu bemühen. Dies reichte
vom Aufbau im Jahr 1991 über die Sicherung
der Einrichtung durch die Haushaltsplanung, die
Baubegleitung und den Umzug bis hin zu Fördermittelbeantragung und abrechnung sowie
Personalgesprächen beim Stellenabbau.
Dezernate mit Ämtern
Jahr
Frauen
Kinder
50
58
1991, ab April
89
97
1992
92
120
1993
73
125
1994
121
147
1995
116
169
1996
106
118
1997
105
135
1998
Tabelle 7: Fallzahlen zur Auslastung des
Frauenschutzhauses
(Quelle: Gleichstellungsreferat)
Leider hat sich die Existenz unseres Frauenschutzhauses nicht überholt, wie dies die Belegungszahlen der oben stehenden Tabelle verdeutlichen.
Nicht unerwähnt soll bleiben, daß im Rahmen
einer ABM-Maßnahme des Künstlerhauses 188
e. V. ein Mosaikwandbild für das Frauenschutzhaus Halle geschaffen wurde.
„Klappern" gehört zum Handwerk
Es gibt viele Varianten, das Thema Chancengleichheit von Frauen und Männern in der und
für die Öffentlichkeit zu bearbeiten.
Sie reichen im Berichtszeitraum von eigenen
Veröffentlichungen und Interviews in den Medien über Vortrags- bzw. Seminartätigkeiten bei
anderen Behörden und Institutionen, Festreden
bei den Jugendfeiern des Humanistischen Verbandes, Gesprächsrunden bis hin zur Organisation von Ausstellungen der letzten Jahre in
Räumen der Stadt, wie:
•
•
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•
"Werke hallescher Künstlerinnen" - 8.3.94
(Rathaus),
Tafelausstellung "Wohin mit unseren Kindern - 1995 (Rathaus),
Wanderausstellung von "Frauen in Not" August 1995 (Rathaus), "Alltag in Afrika und
Karikaturen von David Kyungu" Frauenkommunikationszentrum Halle,
Wanderausstellung "Frauen und Arbeit" März 1997 (Rathaus)
und der Mitgestaltung des Bundesfrauenkongresses der DAG. Diese Konferenz fand am
19.04.1996 erstmals in den neuen Bundesländern statt.
Der Empfang des Oberbürgermeisters und das
Rahmenprogramm waren ebenso Möglichkeiten
zur Begegnung zwischen Frauen aus Halle und
den alten Bundesländern wie das Sommercamp
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
95
Dezernate mit Ämtern
des Vereins Ost-West-Frauenbrücke im Juli
1996.
Im Laufe der Jahre fand diese Veranstaltung großen Anklang, was auch die Anzahl der teilnehmenden Organisationen in der nebenstehenden
Grafik verdeutlicht:
Fraueninformationsbörse
Ein wichtiger Höhepunkt der Öffentlichkeitsarbeit ist in jedem Jahr die Informationsbörse
(nicht nur) für Frauen, die 1997 bereits zum 7.
Mal organisiert wurde. Damit eng verbunden ist
die jährliche Herausgabe einer Begleitbroschüre, die bis zum nächsten Jahr auch als
Wegweiser zu Aktivitäten von und für Frauen
dient.
Besondere Formen der Öffentlichkeitsarbeit und
Unterstützung für bedürftige Frauen gab es im
Jahr 1996, als eine Unternehmerin unserer Stadt
eine Kleiderspende im Wert von rund 30.000,DM zur Verfügung stellte und diese Sachen an
bedürftige Frauen weitergeleitetet werden
konnten.
Ähnlich großzügig zeigte sich ein Unternehmer,
der der Gleichstellungsbeauftragten eine Geldspende in Höhe von 2.000,- DM zur Weiterleitung an alleinstehende, bedürftige Frauen bzw.
deren Kinder übergab. Dies erfolgte in Form von
Geschenkgutscheinen für die Kinder in Höhe
von je 50,- DM.
Ein neuer Aspekt der Unterstützung von Frauen
ist der Modellversuch "Frauen-Nacht-Taxi Halle
(Saale)", für dessen konzeptionelle Vorarbeit
und praktische Durchführung das Referat
Gleichstellung verantwortlich zeichnet.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit werden
aber auch andere Möglichkeiten genutzt, insbesondere Frauen aktuell und umfassend über ihre
Chancen in der Gesellschaft gerade unter den
derzeitigen arbeitsmarktpolitischen Bedingungen zu informieren.
Engagement - auch im Innenverhältnis selbstverständlich
Innerhalb der Verwaltung hat die Stelle der
Gleichstellungsbeauftragen
Querschnittsfunktion. Diese wird durch die Teilnahme an der
Beigeordnetenkonferenz und die Beteiligung an
Personalentscheidungen gewährleistet.
Die
Gleichstellungsbeauftragten hat dadurch die
Möglichkeit, zu den Vorlagen Stellung zu neh96
Kapitel 2
men, Anregungen und Bedenken und Anregungen vorzubringen bzw. Änderungen vorzuschlagen.
Darüber hinaus werden zu spezifischen Sachthemen, wie Frauenschutzhaus und Frauenkommunikationszentrum eigene Vorlagen erarbeitet. Dies gilt auch im Rahmen der allgemeinen Verwaltungsvorschriften für die betreffenden Haushaltsstellen.
Im Zuge der Stellenneubesetzung im Bereich
des höheren Dienstes (in diesem Bereich gibt es
eine teilweise eine Unterrepräsentanz von
Frauen) wird die Gleichstellungsbeauftragte am
verwaltungsinternen Auswahlverfahren beteiligt.
Mitarbeiterinnen der Stadtverwaltung wurden
unterstützt, wenn es Schwierigkeiten gab, wegen familiärer Aufgaben in die Teizeitarbeit zu
wechseln. Die flexiblere Gestaltung der "Tagesarbeitszeit" war ebenfalls Anlaß zur Bitte um
Unterstützung durch die Gleichstellungsbeauftragte.
Der Entwurf des Konzeptes zur "Umsetzung der
Chancengleichheit für Frauen und Männer für
die Stadtverwaltung Halle" wurde durch die
Gleichstellungsbeauftragte erstellt und wird zur
Zeit mit den Partnern in der Verwaltung beraten
und überarbeitet.
Die Anzahl der männlichen und weiblichen
Stelleninhaber in leitender Tätigkeit im Berichtszeitraum ist in der nachfolgenden Tabelle und
graphischer Übersicht dargestellt.
Frauen
9
Amtleiter/in
13
Stellvertreter/in
48
Abteilungsleiter/in
120
Sachgebietsleiter/in
Tabelle 8: Stelleninhaber M/W
Männer
20
12
64
93
Leider hat es im Berichtszeitraum auch mehrere
Fälle von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz
gegeben. Gemeinsam mit dem Dienstvorgesetzten und dem Personalrat wurden dazu Gespräche mit Betroffenen und Beschuldigten geführt. Der zuständige Amtsleiter bzw. Beigeordnete leitete die gegebenenfalls notwendigen
Maßnahmen ein.
Auch sind mehrere Fälle von sogenanntem
Mobbing aufgetreten, bei denen die Gleichstellungsbeauftrage um Hilfe gebeten wurde. Konfliktabbauende Gespräche brachten dabeiakzeptable Lösungen.
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Kapitel 2
Dezernate mit Ämtern
Abschließend ist festzustellen, daß der Schwerpunkt der Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten
und ihres gesamten Bereiches nach wie vor auf
der externen Arbeit lag und liegt.
Das Gleichstellungsreferat ist "Lobby" für diejenigen, die Unterstützung wünschen. Es ist
gleichzeitig, "Service-Station" der Verwaltung in
Sachen Chancengleichheit.
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
97
Dezernate mit Ämtern
2.1.8. Stabsstelle Organisation (020)
Die Stabsstelle Organisation war bis April 1996
eine Abteilung des Hauptamtes. Sie wurde zur
Erhöhung der Effizienz des Verwaltungshandels
aus dem Hauptamt herausgelöst und direkt dem
Bereich Oberbürgermeister unterstellt.
Zu den Aufgaben dieses Bereiches gehören die
• Regelung des Verwaltungsaufbaus,
• Regelung der Aufgabenverteilung innerhalb
der Stadtverwaltung,
• Schaffung von Grundlagen für den allgemeinen Verwaltungsablauf,
• Organisationsuntersuchungen und
Neustrukturierung von Ämtern, Abteilungen
und Sachgebieten,
• Arbeitsplatzuntersuchungen,
• Stellenbewertungen, -überprüfungen und die
damit verbundenen Eingruppierungen von
Stellen,
• Aufbau und Pflege der Ortsrechtssammlung,
• Aufbau des Ratsinformationssystems,
• Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen für bestimmte Verwaltungseinheiten und
• Konzepterarbeitung zur Errichtung von Bürgerservicestellen.
Die Grundlagen für den Verwaltungsaufbau und
die Aufgabenverteilung sind in den Organisationsplänen (Aufgabengliederungsplan, Verwaltungsgliederungsplan und Dezernatsverteilungsplan) festgehalten. Diese wurden im gesamten
Berichtszeitraum fortgeschrieben.
Für den allgemeinen Verwaltungsablauf wurden
zahlreiche Vorschriften, teilweise auch in Zusammenarbeit mit den Fachämtern, erarbeitet.
Grundlage für den Ablauf der Verwaltungsarbeit
bildet dabei die Verwaltungsvorschrift der Stadt
Halle (Saale). Darin enthalten sind die Grundsätze des dienstlichen Verhaltens, der Aufgabenerledigung und des Schriftverkehrs. Die gültige Fassung ist in den vergangenen Jahren
mehrfach überarbeitet, präzisiert und den Bedingungen eines modernen Geschäftsverkehrs
angepaßt worden. Sie wurde z. B. durch die
Dienstanweisung Kostenrechnung und die
Rundverfügungen zu Mieten/Pachten, Arbeitszeitregelungen, Einsatz des Logo der Stadt Halle
(Saale) und die Verwendung von Briefköpfen
laufend ergänzt.
Kapitel 2
Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung Nr. 93/I39/849 gegenüber dem
Stand 31.12.1996 auf Grund der Rundverfügung
Nr. 12/93 Neugliederung der Dezernate - folgende Veränderungen:
• Die Aufgaben der bisherigen Dezernatsbereiche V und VI wurden zu einem Dezernatsbereich mit der Bezeichnung V/VI "Planen und Bauen" zusammengeführt.
• Aus den bisherigen Dezernaten I und VI
worden die Fachbereiche für Fremdenverkehr, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften ausgegliedert und dem Dezernatsbereich
IV zugeordnet.
• Aus dem Dezernatsbereich IV wurde das
Rechtsamt ausgegliedert und dem Dezernatsbereich I zugeordnet.
• Der betriebsärztliche Dienst wurde aus dem
Dezernat X ausgegliedert und dem Dezernat
IV, Personalamt, zugeordnet.
Darüber hinaus wurden die nachstehenden
Aufgabenbündelungen und Neugliederungen
von Ämtern vorgenommen:
• Bildung des "Presse- und Werbeamtes" mit
der Organisationsziffer 13;
• Bündelung der Aufgaben des Umweltamtes
und des Amtes für Abfallwirtschaft im "Umweltamt" mit der Organisationsziffer 31;
• Bündelung der Aufgaben des Einwohneramtes und des statistischen Bereiches im "Einwohner- und Statistikamt" mit der Organisationsziffer 33;
• Bündelung der Aufgaben des Ordnungsamtes und des Gewerbe- und Marktamtes im
"Ordnungsamt" mit der Organisationsziffer
32;
• Bündelung der Aufgaben des Amtes für Wirtschaftsförderung und des Fremdenverkehrsamtes im "Amt für Wirtschaftsförderung und
Fremdenverkehr mit der Organisationsziffer
80.
Die den Dezernatsleitungen oder Ämtern nachgeordneten Einrichtungen wurden den zuständigen Dezernaten in der Abteilung 2 - nachgeordnete Einrichtungen - zugeordnet.
Aufgabenschwerpunkt Stellenplan
Bereits im Allgemeinen Teil des Verwaltungsberichtes wurde darauf hingewiesen, daß sich die
Dezernatsverteilung in den Jahren 1990 bis
1992 mehrfach verändert hat. 1993 gab es in
Als eine wesentliche Aufgabe obliegt es der
Stabsstelle Organisation, jedes Jahr den Stellenplan zu erstellen. Die darin enthaltenen Stellen
sind jedoch nicht mit der Anzahl der tatsächlich
98
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Kapitel 2
Dezernate mit Ämtern
beschäftigen Personen identisch, da es bei der
Stadt auch Stellen mit einem geringeren Stellenwert als eine Vollzeitstelle gibt.
Im Zusammenhang mit allgemeinen und speziellen Organisationsuntersuchungen in den Ämter galt es auch, die Stellenbeschreibungen für
die Beschäftigten neu zu bewerten, Bedarfsprüfungen bei den besetzten und neu zu besetzenden Stellen hinsichtlich Aufgabenvolumen und kritik vorzunehmen und Anträge auf Überstunden, Veränderung bzw. Verlagerung von Arbeits- bzw. Öffnungszeiten, Einführung von
Rufbereitschaften und Bereitschaftsdiensten zu
prüfen.
Weitere Organisationsuntersuchungen im Berichtszeitraum dienten einerseits der Sichtbarmachung von Fehlentwicklungen. Andererseits
mußten auf Grund von Gesetzesänderungen,
dem Einsatz neuer EDV-Technik zur Bearbeitung von Verwaltungsvorgängen und der Privatisierungen von
nachgeordneten Einrichtungen Strukturänderungen für die Ämter erarbeitet werden.
In Zusammenarbeit mit den verschiedenen Dezernaten wurden in den zurückliegenden Jahren
seit 1990 folgende Zuarbeiten und Stellungnahmen u. a. bei
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Arbeitsrechtsstreitigkeiten,
Beschlußvorlagen,
Musterverträgen,
Veränderung der Betriebsform,
Trägerwechsel,
Zahlung von Zulagen,
der Erarbeitung von Dienstanweisungen,
Bedarfsplanungen,
ABM-Anträgen erarbeitet.
Zusätzlich beteiligte sich die Stabsstelle bei
Städteumfragen und deren Organisation.
Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der
Stellenanzahl für den Zeitraum 1994 bis 1997:
1991
1992
1993
1994
1995
1996
1997
11.317
11.074
10.190
8.474,6
7.824,2
7.188,7
6.534,6
- 243
- 884
-1715,4 - 650,4 - 635,5
Reduzierungen
keine
Gegenüber Vorjahr Erfassung
- 243
-1127
-2842,4 -3492,8 -4128,3
Abbau kumulativ
Tabelle 9: Fortlaufende Organisationsuchungen (Voll- und Teilzeitstellen insgesamt)
- 654,1
Gesamtzahl der
Stellen
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
-4782,4
99
Dezernate mit Ämtern
2.2.
Dezernat Verwaltung, Personal
und Ordnung
2.2.1. Hauptamt (10)
Das Hauptamt wurde erst am 1. Februar 1992
gebildet. Bis dahin wurden seine Aufgaben von
den Ämtern für Allgemeine Verwaltung und
Organisation/Datenverarbeitung
wahrgenommen. Nach mehreren Strukturveränderungen
innerhalb des Amtes bestand es zum Ende des
Berichtszeitraums aus den Abteilungen:
•
•
•
Datenverarbeitung und Nachrichtentechnik,
Zentrale Dienste,
Gebäudereinigung, Raumplanung und Bewirtschaftung.
Die ehemalige Abteilung Arbeitsförderung
wurde im August 1995 aus dem Hauptamt ausgegliedert und dem Amt für Wirtschaftsförderung, Fremdenverkehr und Beschäftigung zugeordnet.
Die Abteilung Organisation wurde im Mai des
Jahres 1996 als Stabsstelle 020 im Bereich des
Oberbürgermeisters verselbständigt.
Verwaltungshandeln effektivieren
In den vergangenen Jahren haben sich die Aufgaben des Amtes grundsätzlich nicht geändert.
Lediglich die Organisationsaufgaben (Stellenplan, Arbeitsplatzuntersuchungen, etc.) der zur
Stabsstelle aufgegliederten Abteilung wurden
zuletzt nicht mehr wahrgenommen.
PC-Technik im Wandel
Die Abteilung Datenverarbeitung und Nachrichtentechnik umfaßt die Sachgebiete Druckund Rechenzentrum, Information und Kommunikation und seit Mitte 1996 durch die Ausgliederung der Organisationsabteilung das Verwaltungsarchiv. Dieses bildet seit Mai 1999 mit
dem Stadtarchiv eine gemeinsame Einheit.
DV-Technik mit veralteter Technologie war anfangs für die Arbeit der Stadtverwaltung im Einsatz. Schlechte Voraussetzungen also für solide,
bürgerfreundliche Verwaltungsarbeit.
Kapitel 2
DV-Verfahren Baden-Württemberg einzuführen.
Dazu gehören unter anderem das
•
•
•
•
•
•
Finanzwesen,
Einwohnerwesen,
Personalwesen,
Friedhofswesen sowie
Gewerberegister und
Ordnungswidrigkeiten.
Gleichzeitig wurde eine Standleitung zum Regionalen Rechenzentrum Karlsruhe aufgebaut.
Nach und nach kamen auch für die anderen
Verwaltungsbereiche weitere Computerverfahren zum Einsatz. So begann schon im Dezember
1991 der schrittweise Einsatz von Grafikarbeitsplätzen im Stadtvermessungsamt und im Umweltamt.
Parallel wurden weitere fachamtspezifische
Software-Produkte in den Ämtern eingeführt,
u. a.:
•
•
•
•
•
PROSOZ (Sozialamt)
BGV (Bauordnungsamt)
AVVISO (Beitreibung)
Logodata (Jugendamt)
KGV (Kom. Liegschaftsverwaltung)
Heute verfügt die Stadtverwaltung über 1.400
Bildschirmarbeitsplätze und 14 verbundene
Datennetze.
Allein für die GIS-Arbeitsplätze (Geographisches
Informationssystem) ist die in der nachfolgenden
Tabelle dargestellte Technik im Einsatz:
Amt
Anzahl der
Unix-Workstationen
Anzahl der
PC mit
Zugriff
Dez. II
10
31
40
602
61
62
66
0
2
1
0
0
1
9
1
2
2
5
1
2
3
12
0
Summe
der
Arbeitsplätze
2
4
6
1
2
4
21
1
Tabelle 10: Technikeinsatz in den
Fachbereichen, Stand 12/98
(Quelle: Hauptamtsstatistik)
Hilfe kam aus der Partnerstadt Karlsruhe. Dank
der Unterstützung durch den Oberbürgermeister
der Stadt Karlsruhe, Prof. Dr. Gerhard Seiler,
gelang es dem Hauptamt, landeseinheitliche
100
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Kapitel 2
In Folge der konsequenten, koordinierten Vernetzung seit 1994 wurden
•
•
•
•
Netzerweiterungen für Personalamt, Stadtkasse, Steueramt, Liegenschaftsamt, Ordnungsamt, Einwohner- und Statistikamt,
Amt für Brand-, Katastrophenschutz und
Rettungsdienst sowie Jugend- und Sozialamt
durchgeführt, wobei die Integration von
zwei Geldauszahlungsautomaten in das
DV-Verfahren des Sozialamtes (Prosoz) eine
deutschlandweite Erstnutzung darstellte;
neue Datenleitungen in den Objekten: Am
Stadion 5 für die Ämter Hochbau- und
Tiefbauamt, Verwaltung Kindertagesstätten;
in der Magdeburger Straße 19 für die Gewerbeabteilung des Ordnungsamtes und
im Hansering 15 für Umwelt-, Stadtplanungs-, Stadtvermessungs- und Bauordnungsamt
installiert.
•
•
•
Im Ordnungsamt, Einwohner- und Statistikamt, Schulverwaltungsamt und Jugendamt
sowie in den Gebäuden Am Stadion 5,
Hansering 15 und Stadtbibliothek neue
Datennetze errichtet;
die Verkabelung des Ratshofes, Marktplatz
1 fertiggestellt und
ein zentrales (Nutzer-) Servicetelefon unter
der Nummer 221-4440 eingerichtet.
Zu den Aufgaben der Abteilung 10.2 zählten
auch das Raumbezogene Informationssystem
(RIS Halle), die Wartung der PC-Technik, die
Erteilung von Zugriffsberechtigungen auf DVVerfahren sowie die Betreuung des Telefonnetzes mit der Telefonzentrale, die Post-und Telefaxstelle und der Betrieb eines Druckerzentrums.
Kommunikation mit Hausanschluß
Umfangreiche Technik stand auch für die
Kommunikation über die Telefonanschlüsse im
Haus zur Verfügung.
Mit der Inbetriebnahme der digitalen Fernsprechanlage im Rathaus für ca. 460 Teilnehmer
wurden erstmals wirksame Verbesserungen erreicht, die sich auch finanziell günstig auswirkten. In den folgenden Jahren wurden darüber
hinaus Personal-, Sozial-, Jugend-, Sport- und
Bäderamt sowie Hoch- und Tiefbauamt an den
Fernsprechnetzverbund der Stadtverwaltung
angeschlossen. Hierdurch konnte die in verVerwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Dezernate mit Ämtern
schiedenen Objekten im Stadtgebiet untergebrachte Verwaltung weitere Telefonkosten einsparen. Die im Hansering 15 untergebrachten
Ämter wurden 1996 dem Netzverbund zugeschaltet.
1997/1998 wurde der Netzverbund nochmals
um die Objekte Kaulenberg 4 (Schulverwaltungsamt) und Nikolaistraße 8 (Liegenschaftsamt) erweitert. Damit hat sich bis 1999 die Anzahl der vernetzten Telefon-/Faxteilnehmer auf
ca. 2500 Anschlüsse erweitert.
Besonders erwähnenswert ist der 1996 eingerichtete Behindertenarbeitsplatz in der Fernsprechzentrale, den sich zwei Sehbehinderte
teilen.
Effizienz in postalischen Dingen
Eine effizientere Bewirtschaftung der täglich
anfallenden Post konnte mit der Einrichtung der
zentralen Post- und Telefaxstelle 1993 und der
Anschaffung des Frankierautomaten mit Kostenstellenrechner 1995 erreicht werden.
Im Druckzentrum wurde an der Vereinheitlichung von verschiedenen Formulare für städtische Ämter gearbeitet. So entstanden z.B. einheitliche Kopfbögen, Serienbriefe, Rundschreiben, Rechnungsformulare, Abfallentsorgungsbescheide, Mahnformulare, Briefumschläge und
Info-Post.
Außerdem gewährleistete die Stadtverwaltung
mit ihrem Druckzentrum den Druck und Postversand der jährlich ca. 200.000 Lohnsteuerkarten sowie Druck und Versand der Wahlbenachrichtigungskarten für die Wahlen (pro Wahl
240.000).
Zugriff für Jedermann auf die digitale Stadtkarte
Das Raumbezogene Informationssystem Halle
(RIS-Halle) umfaßt Anwendungen zur Verwaltung und Analyse von Daten und Informationen,
die einen Orts- oder Raumbezug als wichtiges
Merkmal enthalten.
1993 wurden die umfangreichen Projektvorbereitungen (u. a. Gespräche und Untersuchungen
in den Fachämtern) durch die innerhalb des
Sachgebietes gebildete Arbeitsgruppe abgeschlossen. Es begann die Umsetzung der Systemkonzeption, wobei zunächst die Datenerfassung und Digitalisierung im Vordergrund
101
Dezernate mit Ämtern
standen. Gleichzeitig wurde begonnen, die
Hard- und Software-Infrastruktur aufzubauen.
Zum Ende des Berichtszeitraums waren alle
Gebiete der Stadt Halle erfaßt, d. h., die Digitale
Stadtgrundkarte lag flächendeckend vor. Mit der
Entwicklung der digitalen Raumbezugsbasis
konnten (Fach-) Anwendungen im Umweltamt,
Stadtplanungsamt, Tiefbauamt und Schulverwaltungsamt konzipiert und eingeführt werden.
Ca. 100 Fachdatenbestände liegen aktuell vor.
Maßgeschneiderte Analyseprogramme ermöglichen seitdem aufgrund der vorhandenen umfangreichen Datenbestände zu verschiedenen
Bereichen aussagefähige Auf- und Einteilungen.
So konnten nunmehr z.B. auf der Grundlage der
digitalisierten Stadtgrundkarte, KFZ-Strömen und
Fahrbahndaten
Analysen
der
jeweiligen
örtlichen Situation vorgenommen und Anträge
auf Einbau von Schallschutzfenstern ohne
Anwendung der sonst notwendigen händischen
komplizierten und zeitaufwendigen Rechnung
zur Ermittlung der jeweiligen Schallpegel
bearbeitet werden. Die Bearbeitungszeit wurde
so von einigen Stunden auf wenige Minuten
verkürzt.
Infolge der wachsenden Nutzerzahlen im GISBereich und des Kostendrucks, welcher den
Einsatz von PC an der Stelle von Workstations
forderte, wurde von 1997 bis 1998 ein Technologiewechsel hin zu einer den OPEN-GISFestlegungen konformen Datenbanktechnologie
durchgeführt. Die „Spatial Database Engine“
(SDE) genannte Technologie benutzt eine Standarddatenbank (ORACLE) zur Verwaltung der
raumbezogenen Daten. Aufgrund dieses Technologiewechsels sind die Voraussetzungen geschaffen worden, um jedem Benutzer in der
Stadtverwaltung mit geeigneter Hardware GISZugriffe zu gewähren.
Im übrigen betreute die Arbeitsgruppe RIS-Halle
sämtliche Fachämter bei spezifischen Datenaufbereitungen, Analysen, Datentransferleistungen
sowie bei Beschaffung, Administration und
Wartung der Hard- und Software.
Anfang 1999 wurden Fire- und Viruswall-Software-Pakete installiert und in Betrieb genommen, welche den sicheren Anschluß von ca.
600 Nutzern an den weltweiten E-Mail-Dienst
ermöglichten. Ausgesuchte Arbeitsplätze wurden außerdem an das Internet angeschlossen.
Desweiteren wurde das hauseigene Intranet
mittels Web-Technologien etabliert.
102
Kapitel 2
Zentrale Dienste für alle Verwaltungsbereiche
Die Abteilung Zentrale Dienste bearbeitete in
sieben Sachgebieten ämterübergreifende Verwaltungsangelegenheiten.
Dazu zählten die Verwaltung und Sicherung der
in städtischem Eigentum stehenden und durch
städtische Ämter genutzten bzw. für nicht im
städtischen Eigentum stehende, aber von mehreren städtischen Ämtern belegten Gebäude), wobei dem Schutz der Objekte vor Einbrüchen,
Diebstählen und Vandalismus im Laufe der
Jahre mehr Aufmerksamkeit zugewandt werden
mußte.
Hervorzuheben ist die im Laufe der Jahre ständig verbesserte Zusammenarbeit mit der Polizei
und Sicherheitsfirmen.
Daneben war dabei die laufende Unterhaltung
der Objekte
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Ratshof
Rathausstraße 1 bis 4,
Rathausstraße 15,
Haus der Fraktionen,
Am Stadion 5,
Hansering 15,
Magdeburger Straße 19,
Kreuzerstraße 12 und
Juliot-Curie-Platz 23/24
wesentlicher Aufgabenbestandteil.
Die Entwicklung dieses Sachgebietes führte von
einer im wesentlichen eigenhandwerklich bestimmten Hausverwaltung und sporadischen
Beschaffung von Möbeln und Material zu einer
systematischen computergesteuerten Arbeitsweise auf der Grundlage der Jahreshaushaltspläne.
Somit hat das Sachgebiet Hausverwaltung ständig sein Einsatzgebiet ohne personelle Aufstockung erweitert. Es führt heute Aufgaben durch,
die früher durch Fremdvergabe mit hohen Kosten verbunden, abgedeckt wurden. Möglich
wurde dies durch den Aufbau einer Gebäudeleittechnik, mit der Störungen rechtzeitig entdeckt und vor Eintreten von Behinderungen
behoben werden können.
Der Schwerpunkt der Arbeit verlagerte sich von
der Ersatz- auf die Neubeschaffung von Möbeln
für die städtischen Ämter und die neu in Nutzung genommene Gebäude wie: Magdeburger
Str. 23, Am Stadion 5 und Hansering 15 bezoVerwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Kapitel 2
gen haben. So lag bei Büromöbeln der Erneuerungsgrad bereits 1993 bei 60 %.
Daneben wurde die zentrale Vervielfältigungsstelle durch die Anschaffung und den Einsatz
von Hochleistungsgeräten auf modernen Stand
gebracht. Damit konnte der Einzelanschaffung
kostenintensiver
Bürotechnik
durch
die
Fachämter entgegengewirkt werden.
Die gezielte Einflußnahme auf den Bedarf der
Ämter und Einrichtungen hat zu einer kontinuierlichen Kostensenkung geführt. So wurde z. B.
bei Tischkopierern die vorhandene (zu große)
Anzahl durch Umverteilung der Geräte vermindert. Der Ausstattungsgrad mit neuer Bürotechnik lag bereits Ende 1993 für die gesamte Verwaltung bei 75 % und wurde kontinuierlich
weiter verbessert.
Lobenswert ist die 80 %ige Verwendung von
umweltfreundlichen und recyclebaren Materialien. Die Aufarbeitung von Farbbändern und
Tonerkartuschen liegt sogar bei 100 %.
Gegenwärtig wird daran gearbeitet, die Abrechnungen von Leistungen für Kopier- und Druckarbeiten konsequent nach Haushaltsstellen zu
gestalten, damit ein hohes Kostenbewußtsein in
den Ämtern und Einrichtungen erreicht wird.
Dezernate mit Ämtern
Für jedes Fahrzeug wird ein Einzelnachweis
über Einsatz, Kosten für Kraftstoff, Wartung und
Reparaturen geführt. Dies hat zu einer erheblichen Erleichterung der Überwachung der jeweiligen Effizienz geführt und läßt auch schnell
zuverlässige Aussagen zur Wirtschaftlichkeit der
einzelnen Fahrzeuge zu.
Ansprechpartner für alle Vergaben nach VOL
und VOB
Durch die Wiedervereinigung beider deutscher
Staaten und die damit verbundene Neuorganisation der Verwaltung wurde die Chance genutzt, eine Submissionsstelle für alle Auftragsangelegenheiten der Stadtverwaltung einzurichten.
Zum 1. Januar 1991 nahm die Submissionsstelle
ihre Tätigkeit auf. Seitdem wurden entsprechend
der Verdingungsordnung für Bauleistungen
(VOB) und der Verdingungsordnung für Lieferungen und Leistungen (VOL) 48.547 Angebote
eröffnet und 6.230 Submissionsverhandlungen
geführt.
Anzahl der durchgeführten Verdingungsverhandlungen
1100
1094
1067
1000
987
937
900
800
925
761
700
600
Ein Fuhrpark für die Verwaltung
500
400
378
300
Zum Zweck der besseren Auslastung und damit
zur Kostenminderung wurden die PKW und
Kraftfahrer aus den Ämtern der Stadtverwaltung
in einem zentralen Fuhrpark zusammengefaßt.
An zwei zentralen Standorten wurden dazu
Pkw-Pools gebildet. Von hier aus können die
Verwaltungsmitarbeiter als Selbstfahrer mit einem Pkw ihren Dienstaufgaben nachgehen. Mit
dieser Neuorganisation konnten der Fahrzeugbestand gesenkt werden und Kraftfahrer eine
neue Tätigkeit übernehmen.
200
171
100
0
1991
1992
1993
1994
1995
Anzahl
1996
1997
1998
Freibäder
Abbildung 11: Verdingungsverhandlungen
(Quelle: Submissionsstatistik)
Geöffnete Angebote
10000
9000
8000
7000
6000
5000
4000
3000
2000
1000
1999 trat die Stadt Halle dem teilAuto Halle
(Saale) Verein bei. Im Rahmen des halleschen
Car-Sharing-Netzes wurden drei Fahrzeuge zur
Nutzung für Verwaltungsmitarbeiter zur Verfügung gestellt.
Gleichzeitig wurde damit begonnen, die Anzahl
der städtischen Kraftfahrzeuge zu reduzieren
und mit entsprechender Software alle wichtigen
Daten des gesamten Fuhrparks der Stadt Halle
zu erfassen und auszuwerten.
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
0
1991
1992
1993
1994
1991
1992
1997
1998
1995
1993
1996
1997
1994
1995
1998
1996
Abbildung 12: Anzahl der Bieter
(Quelle: Submissionsstatistik)
Die beiden vorstehenden Grafiken lassen deutlich erkennen, daß der jährliche Zuwachs an
Submissionen die Bearbeitung der Bieterangebote um ein vielfaches mit anwachsen ließ.
103
Dezernate mit Ämtern
Die Mitarbeiter der Submissionsstelle betreuen
außerdem die einzelnen Fachämter bei der Vorbereitung von Ausschreibungen für Vergaben.
Sie bereiten alle förmlichen Verfahren nach der
VOL vor (z. B. öffentliche Bekanntmachungen,
Zusammenstellung und Ausgabe von Verdingungsunterlagen) und prüfen die rechnerische
Richtigkeit der eingereichten Angebote. Ein wesentlicher, neuer Schwerpunkt in der Arbeit der
Submissionsstelle war die Umsetzung der Europäischen Vergaberichtlinien in nationales Recht.
Dies betraf 77 Europäische Ausschreibungsverfahren, die durch Veranlassung der Submissionsstelle im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft veröffentlicht wurden.
Seit 1991 fanden ca. 130 Vergabesitzungen
statt. Davon wurden seit 1994 ca. 100 Sitzungen von der Submissionsstelle betreut.
Sauberkeit fängt vor der „eignen“ Haustür an
Viel zu lange legte sich in den Rathausfluren
eine beklemmendes Gefühl auf die Seele, traute
man sich nicht laut zu sprechen, waren die
Verwaltungsgebäude von erschreckender Distanz. Deren Bedeutung für die Außenwirkung
der Verwaltung durfte nicht unterschätzt werden. In einer Zeit des Umbruchs konnte jedoch
nicht an allen Brennpunkten gleichzeitig begonnen werden. Der Einsatz investiver Mittel
war gegeneinander abzuwägen. Daher wurde
im Dezember 1994 die Abteilung Gebäudereinigung, Raumplanung und Bewirtschaftung gebildet. Sie gliederte sich in drei Sachgebiete.
Damit gab es in der Stadtverwaltung erstmals
eine zentrale Stelle, in deren Zuständigkeit die
gesamten Reinigungsleistungen gesteuert wurden. In diesem Zusammenhang wurde der Bedarf an Reinigungs- und Desinfektionsmitteln
sowie an Reinigungsgeräten nebst Zubehör für
alle städtischen Ämter und Einrichtungen analysiert und ausgewertet. Im Ergebnis dessen entstand ein Bestellkatalog für Reinigungs/Desinfektionsmittel und Reinigungsgeräte. Es
wurden parallel dazu Reinigungspläne erarbeitet
und Reinigungsintervalle im Bereich der Kindereinrichtungen festgelegt.
Entsprechend den einschlägigen KGSt-Berichten
wurden neue Bemessungswerte für die Reinigung eingeführt. Die malermäßige Instandsetzung und technische Ausstattung der Arbeitsräume der Verwaltungsmitarbeiter im Ratshof
und den Außenstellen der Verwaltung erforderte
einen enormen organisatorischen Aufwand.
Jährlich mußten neue Raumplanungen entspre104
Kapitel 2
chend den Sanierungsmaßnahmen erarbeitet
werden.
Die Umnutzung des ehemaligen zentralen
Lehrlingswohnheimes in Halle-Neustadt, Am
Stadion 5, als Verwaltungsaußenstelle wurde
durch das Sachgebiet Raumplanung vorbereitet.
Für das Objekt Kreuzerstraße 12 als Studieninstitut und Verwaltungsakademie wurden Nutzungskonzeptionen erarbeitet.
Die mittelfristige Bedarfsplanung für die Kindertagesstätten der Stadt ermöglichte die Umnutzung freiwerdender Kindereinrichtungen
auch für städtische Einrichtungen, z. B. Netzweg, Ernst-Abbe-Straße, Offenbacher Straße.
Dazu wurden durch die Raumplanung entsprechende Vorbereitung getroffen.
Die Versorgung städtischer Mitarbeiter über die
Kantine in der Rathausstraße und Am Stadion 5
lag ebenfalls in der Verantwortung des Sachgebietes Bewirtschaftung. Von diesem Angebot
sozialer Fürsorge für die Beschäftigten der Stadtverwaltung profitierten auch die umliegenden
Dienstleistungseinrichtungen und Institutionen
in der Innenstadt, die diese als Gäste nutzen.
Mindestens einmal im Monat kommen auch die
Stadträte durch die Imbiß- und Getränkeversorgung bei ihren Tagungen in den Genuß dieses
Angebotes. Darüber hinaus werden durch das
Sachgebiet Bewirtschaftung zahlreiche städtische Veranstaltung ausgestaltet.
Seit dem Frühjahr 1998 werden diese Leistungen von einer Cateringfirma übernommen.
Aufgaben für die Zukunft
Mit der Einführung des neuen Steuerungsmodells, der Kosten- und Leistungsrechnung und
dem Controlling werden sich die Aufgaben des
Hauptamtes zu einem verwaltungsinternen
Dienstleister entwickeln.
Im Bereich der Datenverarbeitung wird es zum
Einsatz einer neuen Standardsoftware für das
Finanzwesen bis zur Einführung des Euro 2002
kommen. Gleichzeitig soll die „verlängerte
Werkbank“ – das Regionale Rechenzentrum
Karlsruhe – seine Aufgaben schrittweise abgeben. Diese Aufgaben sollen in Halle erfüllt werden.
In der Gebäudeverwaltung werden die Aufgaben weiter zentralisiert werden, um ein moderVerwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Kapitel 2
Dezernate mit Ämtern
nes, ganzheitliches Gebäudemanagement umzusetzen. Nach der Festlegung neuer Bemessungswerte für die Reinigung wird der effekti-
vere Einsatz des Reinigungspersonals auf der
Grundlage von Wirtschaftlichkeits- und Sozialbetrachtungen einen Schwerpunkt bilden.
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
105
Dezernate mit Ämtern
2.2.2. Personalamt (11)
Der Beitritt zur Bundesrepublik Deutschland am
03.10.1990, die Vereinigung der Städte Halle
und Halle-Neustadt sowie die personelle und
räumliche Zusammenführung aller kommunalen
Dienststellen und Einrichtungen aus den Stadtbezirken Halle-Ost, Halle-Süd und Halle-West
ergaben für die Personalverwaltung vielfältige
Probleme. Die in DDR-Zeiten dezentrale Personalverwaltung wurde in einem Amt zusammengefaßt und neu strukturiert.
In Folge der Aufgabenzentralisierung wurden im
Jahre 1991 erstmalig alle nachgeordneten Einrichtungen (ca. 85) haushaltsmäßig dem Magistrat der Stadt Halle unterstellt. Diese und andere Umstrukturierungen führten zu einer deutlichen Erhöhung des Personalbestandes zum
Stichtag 30.06.1991 auf rund 13.000 Beschäftigte.
Damit wurde die Stadt Halle (Saale) einer der
größten Arbeitgeber der Region.
Folgende verwaltungszentrale Aufgaben wurden
in den Bereichen bearbeitet:
Stabsstelle 11.0
Sonderaufgaben, Statistik, Verbindungsstelle;
Abteilung 11.1
Personalangelegenheiten Angestellte und Arbeiter, Grundsatzfragen, Dienstpflichtverletzungen;
Kapitel 2
So wurde Ende Dezember 1993 das Personalamt neu gegliedert und der Bereich des Betriebsärztlichen Dienstes, der bislang dem Gesundheitsamt angehörte, dem Personalamt zugeordnet. Im März 1994 wurde die Arbeitsförderung, die in der Abteilung 11.6 - Soziale Angelegenheiten - angesiedelt war, dem Hauptamt
angegliedert.
Die Personalverwaltung versteht ihre Aufgabe
heute ohne Einschränkung darin, pflichtgemäß
und unverzüglich ihre Dienstleistungen für die
Beschäftigten und die Bürger zu erbringen. Die
gründliche und vorausschauende Personalplanung ist eine ebenso wichtige Aufgabe der Personalverwaltung wie die Auswahl, Einstellung
und Entlassung von
•
•
•
Angestellten, Arbeitern und Beamten,
Aushilfs- und ABM-Beschäftigten,
Anwärtern und Auszubildenden.
Ein weiteres umfangreiches Feld besteht in der
Betreuung aller städtischen Bediensteten, Renten- und Versorgungsempfänger im Rahmen der
Fürsorgepflicht.
Darüber hinaus erbringt die Personalverwaltung
Leistungen für Bürger durch:
•
•
•
die Bereitstellung von Praktikumsplätzen;
die Übernahme der gesamten Rentenantragstellung für die verschiedenen Versicherungsträger (BfA, LVA, u.a.) und allen mit
der Antragstellung verbundenen Zuarbeiten;
Bearbeitung von Fremdrenten;
Abteilung 11.2
Personalangelegenheiten Beamte, Dienst-, Arbeits- und Tarifrecht, Soziale Angelegenheiten;
Die erbrachten Dienstleistungen für die Beschäftigten und Bürger werden nachfolgend
schwerpunktmäßig vorgestellt.
Abteilung 11.3
Haushaltsplan, Gehalts- und Lohnangelegenheiten, Krankenkassenangelegenheiten;
Personalarbeit
Abteilung 11.4
Renten- und Versorgungsrechtliche Angelegenheiten der Angestellten und Arbeiter;
Abteilung 11.5 Arbeitssicherheit, Sicherheitstechnischer Dienst;
Abteilung 11.6
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, Arbeitsförderungsangelegenheiten;
Im Berichtszeitraum mußten die Aufgaben des
Amtes immer wieder Veränderungen der laufenden Verwaltung angepaßt werden.
106
Ein Schwerpunkt der Personalarbeit 1991 war
zunächst die Abforderung schriftlicher Erklärungen der zum Stichtag 30.09.1991 etwa 10.000
Beschäftigten über eine eventuelle Zusammenarbeit mit dem ehemaligen Staatssicherheitsdienst der DDR. Dies galt besonders für das
leitende Personal. Hier wurden Auskünfte direkt
vom Bundesbeauftragten für die Unterlagen des
ehemaligen Staatssicherheitsdienstes (GauckBehörde) eingeholt.
Im gleichen Jahr wurde ein neues Gehalts- und
Lohnprojekt (Karlsruher Projekt) eingeführt. Die
Einführung des Bundes-Angestelltentarifvertrages Ost kommunal (BAT-O) und des BundesVerwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Kapitel 2
manteltarifvertrages für die Arbeiter gemeindlicher Verwaltungen und Betriebe-Ost (BMT-GO) erfolgte am 01.07.1991. Alle bis dahin erfaßten Festgehälter waren danach innerhalb von
vier Wochen auf die Vergütungs- und Lohngruppen der von jetzt an geltenden Tarifverträge
umzustellen. Das Engagement der Mitarbeiter
des Amtes ermöglichte, daß die damit verbundenen erheblichen Schwierigkeiten zum Jahresende 1991 überwunden werden konnten.
Personalabbau in allen Verwaltungsbereichen
Im Berichtszeitraum war der Personalabbau ein
weiterer wichtiger Aufgabenschwerpunkt des
Amtes. Kontinuierlich begann Mitte 1991 der
Abbau des bis dahin sprunghaft gestiegenen
Personals der Stadt Halle (Saale), zum großen
Teil sozialverträglich. Einige Reduzierungen
konnten auf Grund der gesetzlichen Grundlagen
weniger schmerzlich für die Betroffenen umgesetzt werden, z. B. im Bereich des Gesundheitsamtes, wo viele angestellte Ärzte in den Status
„niedergelassener Arzt“ wechselten. Andererseits gingen verschiedene städtische Pflegeheime bereits frühzeitig in eine freie Trägerschaft, z. B. DRK, über.
Das pädagogische Personal der zahlreichen
Schulen in der bisherigen Trägerschaft der Stadt
Halle war in ein Beschäftigungsverhältnis zum
Land Sachsen-Anhalt überzuleiten.
Nur vor diesem Hintergrund lassen sich die
starken Schwankungen in der Entwicklung des
Personalbestandes zwischen 1990 und 1993 in
der nachfolgenden Übersicht erklären.
Zeitraum
Anzahl der
Beschäftigten
01.01.1990
502
31.12.1990
1.529
01.01.1991
2.020
30.06.1991
13.000*
31.12.1991
10.188
31.12.1992
9.818
31.12.1993
8.772
31.12.1994
8.038
31.12.1995
8.184
31.12.1996
6.972
31.12.1997
6.270
31.12.1998
5.903
Tabelle 11: Entwicklung Beschäftigtenzahlen
(Quelle: Personalamt)
* steuerpflichtig Beschäftigte, einschließlich Honorarkräfte,
sich im Mutterschutz bzw. Erziehungsurlaub befindliche
Beschäftigte, geringfügig Beschäftigte und Mitarbeiter ohne
Lohnsteuerkarte
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Dezernate mit Ämtern
Die Ergebnisse der Price Waterhouse Studie zur
Geburtenentwicklung und der damit verbundenen Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen der Stadt Halle (Saale) leiteten den Personalabbau im Jugendamt ein. Die Schließung von
57 entbehrlichen Kindereinrichtungen zum 01.
September 1993 bewirkte einen gravierenden
Rückgang der Beschäftigtenzahlen.
Darüber hinaus wurde durch die Vereinbarung
von Teilzeitarbeit, d. h. die Absenkung der wöchentlichen Arbeitszeit von 40 auf 30 Stunden
bzw. 20 Stunden ein weiterer Rückgang des
Personalüberhangs in diesem Bereich erzielt.
Auf Grund dieser besonderen Anstrengungen
konnten für 1993 betriebsbedingte Kündigungen
vermieden werden.
Der Geburtenrückgang setzte sich auch in den
Folgejahren fort und erforderte weitere Personalreduzierungen sowohl beim pädagogischen als
auch technischen Personal der Kindertagesstätten. Der Personalabbau erfolgte über:
•
•
•
•
•
Übertragung von Kindereinrichtungen in
freie Trägerschaft,
Auflösungsverträge mit Abfindungszahlungen,
Umschulungen und Einsatz in andere Verwaltungsbereiche,
Betriebsbedingte Kündigungen sowie
Abschluß eines Tarifvertrages gemäß § 15c
BAT-O.
Jahr
Anzahl der
Einrichtungen
1994
1995
1996
1997
1998
Übernahme von
Personal
2
2
19
1
Tabelle 12: Übertragung von Kitas
10
45
390
17
(Quelle: Personalamt)
1994 waren in den Kindertageseinrichtungen
293 Erzieherinnen über den notwendigen Bedarf hinaus beschäftigt. Durch gezielte sozialverträgliche Maßnahmen und das Angebot von
Abfindungen gelang es, 189 Auflösungsverträge
abzuschließen. Darüber hinaus konnten 35 Erzieherinnen innerhalb der Verwaltung umgesetzt werden. So wurden 1994 69 betriebsbedingte Kündigungen notwendig. Weitere betriebsbedingte Kündigungen gab es in diesem
Bereich bis zum Stichtag 31.12.1998 nicht.
107
Dezernate mit Ämtern
Jahr (per 31.12.) Erzieherinnen in den Kita´s
2.309
1994
1.918
1995
1.523
1996*
1.164
1997
1.121
1998
Tabelle 13: Entwicklung Erzieherinnenzahl
(Quelle: Personalamt )
* Tarifvertrag zur Einführung einer besonderen regelmäßigen
Arbeitszeit:. Alle Erzieherinnen arbeiten 30 Stunden oder
weniger in der Woche
Der Personalabbau zog und zieht sich durch
alle Bereiche der Verwaltung. Im technischen
Bereich konnten 1994 durch Auflösungsverträge
sowie Vorruhestandsregelungen ca. 235 Arbeitsverhältnisse reduziert werden. Weitere 200
Arbeitnehmer
wurden
bei
Privatisierungen/Trägerwechsel übergeleitet.
1995 konnte die Bedarfsangleichung durch
neue, lukrativere Abfindungsangebote für den
Kindertagesstätten-Bereich und durch die Erweiterung der Abfindungsregelungen auf den
Verwaltungsbereich
ohne
betriebsbedingte
Kündigungen realisiert werden. 1995 haben
insgesamt 331 pädagogische Mitarbeiter, 123
Beschäftigte der Verwaltung und 102 Arbeitnehmer aus dem Arbeiterbereich ihr Arbeitsverhältnis mit der Stadt Halle aufgelöst. Durch
Übergabe der drei Sondervorschulteile an das
Land Sachsen-Anhalt und durch Ausgliederung
des Zoologischen Gartens aus der Stadtverwaltung wurde ebenfalls eine Personalreduzierung
erreicht.
Der Personalüberhang 1996 wurde vor allem
durch den Abschluß eines Tarifvertrages zur
Einführung einer besonderen regelmäßigen Arbeitszeit in Anlehnung an den § 15 c BAT-O im
Kindertagesstättenbereich erzielt. Dadurch wurden 131,5 Vollzeitstellen eingespart. Außerdem
hat sich der Personalbestand durch die Ausgliederung der Staatlichen Galerie Moritzburg, des
Alten- und Pflegeheimes Beesener Straße und
einiger Kindereinrichtungen in freie Trägerschaft
weiter verringert. 104 Angestellte und 52 Arbeiter haben einen Auflösungsvertrag geschlossen.
Durch die Schließung bzw. Ausgliederung einiger Kultur-, Sozial- und Gesundheitseinrichtungen (z. B. Steintor, Zentrum für bildende Kunst,
Passendorfer Schlößchen, Volkspark, Psychiatrisches Krankenhaus, Stadtbeleuchtung) konnten
weitere Stellen reduziert werden.
108
Kapitel 2
1998 schlossen 299 Arbeitnehmer/innen einen
Auflösungsvertrag. 202 Beschäftigte erhielten
eine
Abfindung.
Insgesamt
waren
am
31.12.1998 5.903 Mitarbeiter/innen bei der
Stadt Halle beschäftigt, darunter
243 Beamte
23 Beamtenanwärter
4501 Angestellte
988 Arbeiter und
148 Auszubildende.
Geschultes Personal durch Aus- und
Weiterbildung
Ausbildungsplätze
Vor dem Hintergrund der komplizierten Lehrstellensituation hat die Stadt als öffentlicher
Arbeitgeber und aus ihrer besonderen sozialpolitischen Verantwortung heraus weit über den
Eigenbedarf hinaus Ausbildungsplätze eingerichtet.
Die Anzahl der zur Verfügung gestellten Ausbildungsplätze wurde von 23 (1990) auf 175
(1998) stetig erhöht, wobei zunehmend verwaltungsfremde Ausbildungsberufe erschlossen
wurden und werden, um den Jugendlichen die
spätere Erwerbstätigkeit auch und insbesondere
im Bereich der freien Wirtschaft zu ermöglichen. In den vergangenen acht Jahren hat die
Stadt Halle insgesamt 392 junge Menschen in
32 Berufsbildern ausgebildet.
Praktikumsplätze
Zusätzlich zu den Ausbildungsplätzen stellt die
Stadt Halle Studenten, Fachschülern und Lernenden bei anderen Bildungsträgern Praktikumsplätze zur Verfügung. Darüber hinaus haben
Schüler die Möglichkeit, sich durch Praktika
während der Schulzeit beruflich zu orientieren.
1998 befanden sich zeitweilig 703 Praktikanten
und Referendare in den verschiedenen Fachbereichen der Stadtverwaltung.
Weiterbildung für die Beschäftigten
Fachspezifische Fortbildungen bei externen
Bildungsträgern wurden bis 1994 von den einzelnen Fachämtern der Verwaltung z. B. bei der
Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung, der Deutschen Gesellschaft
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Kapitel 2
Dezernate mit Ämtern
für Personalwesen, dem Kommunalen Arbeitgeberverband, dem Deutschen Volksheimstättenwerk e. V., der TÜV-Akademie, der Akademie
für Personenstandswesen Bad Salzschlirf, der
Brand- und Katastrophenschutzschule Heyrotsberge u. a. angemeldet.
1995 erfolgte für diesen Bereich eine Aufgabenzentralisierung, d. h. die zentrale Bewirtschaftung der Haushaltsmittel und aller anfallenden
Verwaltungstätigkeiten für die nachfolgend aufgeführten Veranstaltungen wurde vom Personalamt vorgenommen.
Jahr
Veranstaltungen
Teilnehmer
1995
407
772
1996
388
722
1997
540
878
1998
361
590
Tabelle 14: Weiterbildungsveranstaltungen
(Quelle: Personalamt)
Arbeitsplatzbezogene Weiterbildungen wurden
durchgeführt über
•
•
das Studieninstitut für kommunale Verwaltung Sachsen-Anhalt e. V. (bis 1993 über
das Studieninstitut Hannover) und
die Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie
(VWA) Halle (Saale).
Jahr
Veranstaltungen
•
Aufgabenerfüllung durch Beamte
Für einen Übergangszeitraum bis zum
31.12.1996 war es in den neuen Bundesländern
möglich, in Verbindung mit dem Einigungsvertrag, neben den Laufbahnbewerbern und den
anderen Bewerbern gemäß §§ 7 und 15 Beamtengesetz Land Sachsen-Anhalt, die Bewährungsbewerber unter erleichterten Bedingungen
in ein Beamtenverhältnis zu berufen. Die
Schaffung der Voraussetzungen für die Beamtung von Bewährungsbewerbern war somit
eine der Schwerpunktaufgaben der Abteilung
Personalangelegenheiten Beamte. Hierzu zählten insbesondere:
•
•
VWA
•
38
•
VWA
1992
Studieninstitut
157
7
Studieninstitut
1 384
1993
163
3
1 561
20
1994
48
19
579
188
1995
28
44
101
597
1996
50
67
342
1 143
1997
62
65
399
1.171
1998
82
26
647
343
(Quelle: Personalamt)
Angestelltenlehrgänge / Studium an der Verwaltungsakademie
Neben den fachspezifischen Fortbildungen haben von 1992 bis 1998
317 Beschäftigte an einem AI-Lehrgang,
54 Beschäftigte an einem AII-Lehrgang,
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
174 Beschäftigte an der Bausteinqualifzierung und
102 Beschäftigte an der Verwaltungs- und
Wirtschaftsakademie
teilgenommen. Weitere 106 Mitarbeiter befanden sich 1998 in diesen Maßnahmen.
•
Teilnehmer
Tabelle 15: Anbieter und Teilnehmer
•
•
•
•
Auswahl der Bewerber auf der Grundlage
des benötigten Stellenplanes der Stadt;
Prüfung des beruflichen Werdeganges, insbesondere seit dem 03.10.1990 unter dem
Aspekt der in Aussicht genommenen Verbeamtung auf dem innegehaltenen Arbeitsplatz;
Prüfung der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen;
Prüfung der Einhaltung von gesetzlich vorgeschriebenen Bewährungszeiten;
Nachweisführung der Beamtenstellen im
Stellenplan;
Antragstellung auf Feststellung der Laufbahnbefähigung an das Ministerium des Innern über das Regierungspräsidium Halle.
In der Zeit von 1993 bis 1995 wurden 185 Anträge auf Feststellung der Laufbahnbefähigung
für den allgemeinen Verwaltungsdienst beim
Ministerium des Innern eingereicht. Auf der
Grundlage der Feststellungen von Laufbahnbefähigungen für Bewährungsbewerber und weiterer beamtenrechtlicher Voraussetzungen nach
dem Beamtengesetz Land Sachsen-Anhalt wurden bis 31.12.1998 insgesamt 265 Beamte bei
der Stadt Halle ernannt, davon sind
8 Beamte auf Zeit,
182 Beamte auf Lebenszeit,
52 Beamte auf Probe und
23 Beamte auf Widerruf.
109
Dezernate mit Ämtern
Kapitel 2
Soziale Angelegenheiten/Justitiariat
Die am 01.12.1993 aus der Abteilung Tarif-,
Arbeits- und Beamtenrecht hervorgegangene
Abteilung Soziale Angelegenheiten/Justitiariat
hat die Aufgabe, die tarif- und arbeitsrechtlichen
Ansprüche der Arbeitnehmer durchzusetzen
und Schaden vom Arbeitgeber abzuwenden.
Dabei kam der Fürsorgepflicht gegenüber den
Mitarbeitern, die ihr Arbeitsverhältnis mit der
Stadt Halle beendeten, eine besondere Verantwortung zu. Mehr als 1.710 Arbeitsverträge
wurden zwischen 1993 und 1996 beendet und
durch Abfindungen in Höhe von ca. 28 Millionen DM sozial verträglich begleitet.
Die Abteilung hat 29 anhängige Kündigungsschutzverfahren arbeitgeberseitig weiterführend
vor dem Landesamt für Versorgung und Soziales
sowie teilweise vor dem Widerspruchsausschuß
vertreten.
Durch die Bearbeitung von etwa 2.000 Anfragen (Einsprüche, Anträge) der Beschäftigten bei
der Stadt Halle (Saale), konnten Klagen vor dem
Arbeitsgericht abgewendet werden.
Im Schriftverkehr mit Rechtsanwälten und sonstigen Interessenvertretern von Arbeitnehmern in
außergerichtlichen Angelegenheiten und mit
Stellungnahmen zu Rechtsfragen der Fachämter
wurde der Betriebsfrieden zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber erhalten und gefördert.
Darüber hinaus sind vielfältige Verträge für
Jahr
Schwerbehinderte
Gleichgestellte
Praktikanten, freie Mitarbeiter und Übernahmeverträge von Organisationseinheiten sowie interne Dienstvereinbarungen einer arbeits- und
tarifrechtlichen Prüfung unterzogen und bestätigt worden.
Beschäftigung schwerbehinderter Arbeitnehmer
In der Abteilung Soziale Angelegenheiten/Justitiariat wird die Schwerbehinderten-Datei der Stadt Halle geführt und begleitend fortgeschrieben.
Nach § 5 SchwbG1 sind 6 % der Arbeitsplätze
mit Schwerbehinderten (§§ 1 und 2 SchwbG) zu
besetzen. Für jeden nicht besetzten Pflichtplatz
ist eine Ausgleichsabgabe von 200 DM monatlich, 2.400 DM jährlich bis zum 31.03. des folgenden Jahres an die Hauptfürsorgestelle zu
zahlen (§ 11 SchwbG).
Die Zahlen der Schwerbehinderten, als Schwerbehinderte anerkannte Gleichgestellte und die
zu zahlenden Ausgleichsbeträge haben sich
durch engagiertes Handeln der Abteilung bei
der Stadt Halle zwischen 1991 und 1998 gemäß
den Vorgaben des Gesetzgebers günstig entwickelt.
1
Gesetz
zur
Sicherung
der
Eingliederung
Schwerbehinderter in Arbeit, Beruf und Gesellschaft
(Schwerbehindertengesetz SchwbG)
Beschäftigungsquote in
Prozent
1191
334
3,36
1992
303
3,57
1993
303
4,11
1994
315
3,96
1995
360
4,75
1996
355
5,00
1997
387
5,98
1998
394
6,77
Tabelle 16: Beschäftigung schwerbehinderte Arbeitnehmer
Ausgleichsbetrag in DM
483.400,00
502.600,00
473.400,00
386,600,00
214.693,00
107.669,00
---------------
(Quelle: Personalamt)
Arbeitsförderung
Von 1992 bis Februar 1994 gehörte der Bereich
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen/Arbeitsförderungsangelegenheiten zum Personalamt.
110
Seit 1990 führt die Stadt Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen durch, um Arbeitslose mit sinnvollen und zweckmäßigen Aufgaben bei der
Stadt und ihren Einrichtungen befristet zu beschäftigen. Die Arbeitsförderung des Personalamtes beantragte und vermittelte insoweit bei
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Kapitel 2
der Bundesanstalt für Arbeit den Einsatz von
arbeitslosen ABM-Kräften:
Anzahl der Maßnahmen Arbeitsplätze
Jahr
30
242
1992
40
254
1993
Tabelle 17: ABM bei der Stadt Halle (Saale)
(Quelle: Personalamt)
Ab dem 01.01.1995 wurde der Bereich in das
Amt für Wirtschaftsförderung überführt.
Versicherungsamt - verwaltungsinterner und
bürgerorientierter Dienstleister
Aus der Abteilung „Versorgungsrechtliche Angelegenheiten“, die sich im wesentlichen mit
der Erstellung von Bruttoentgeltbescheinigungen
und dem Aufbau des Lohn- und Gehaltsarchives
beschäftigte, ist am 01.01.1994 das Versicherungsamt der Stadt Halle hervorgegangen.
Damit werden im Sachgebiet Lohn- und Gehaltsarchiv alle Daten von ehemaligen und
noch tätigen Mitarbeitern der Stadtverwaltung
Halle mit und ohne Zusatz- und Sonderversorgungssystem (Staatsapparat, Pädagogen, Gesundheitswesen u. a.) und im Sachgebiet Versorgungsrechtliche Angelegenheiten alle speziellen Aufgaben zur Rentenantragstellung und
Amtshilfe bearbeitet.
Das Lohn- und Gehaltsarchiv des Versicherungsamtes ist inzwischen auf ca. 180.000 Akten angewachsen. Diese Akten müssen für den
ständigen Zugriff archiviert sein und bedürfen
der kontinuierlichen Pflege. Um die Kapazität
des Archivs nicht noch weiter zu erhöhen, wird
an eine Verfilmung der Akten gedacht. Damit
könnte man in der Zukunft die Kapazität des
Archivs verringern und den Zugriff zu den Daten verbessern.
Zu den Aufgaben des Sachgebietes Lohn- und
Gehaltsarchiv des Versicherungsamtes gehörten
die Erstellung von Lohn- und Gehaltsbescheinigungen für Mitarbeiter und ehemalige Mitarbeiter der gesamten Stadtverwaltung, der dazugehörigen nachgeordneten Einrichtungen sowie
des gesamten Bereichs der Bildung, Kindergärten, außerschulischen Einrichtungen u. a.
Dezernate mit Ämtern
sicherungsträger (BfA, LVA, Bundesknappschaft u. a.) und allen im Zusammenhang mit
der Antragstellung verbundenen Zuarbeiten.
Dazu gehören neben der Bearbeitung von
Amtshilfeersuchen
der
verschiedensten
Versicherungsträger auch Auskunftsersuchen
bezüglich der Rechtsnachfolger von ehemaligen
DDR-Betrieben,
die
Abnahme
von
eidesstattlichen Erklärungen und Zeugenbefragungen.
Die Überführung der verschiedenen Zusatzversorgungssysteme und die Neuberechnung bestehender Altrenten wurden ebenfalls durch das
Versicherungsamt der Stadt Halle für die Mitarbeiter, ehemaligen Mitarbeiter der Stadtverwaltung sowie für alle Bürger der Stadt Halle und
des Saalkreises erledigt. Die Rentenantragstellung erfolgte für alle Mitarbeiter, ehemalige
Mitarbeiter sowie alle Bürger, unabhängig von
Wohn- und Beschäftigungsort sowie Arbeitgeber.
Die Antragstellung erfolgte in der Abteilung
direkt bzw. wurde auch bei Bedarf in Hausbesuchen durchgeführt. Hausbesuche werden
insbesondere bei
• Zeugenbefragungen bei älteren und gehbehinderten Personen;
• Annahme von Fremdrenten in den Asylbewerberheimen und Aussiedlerwohnheimen
und
• Klärung von Amtshilfeersuchen
gemacht.
Insbesondere seit 1996 ist ein hoher Anstieg der
Antragsteller zu verzeichnen; völlig neu kam
das Aufgabengebiet der Bearbeitung von Fremdrenten hinzu.
Zahlreiche Anfragen vom Regierungspräsidium
Halle zur Klärung von rentenrechtlichen Fragen
und bei Rehabilitierungsverfahren wurden bearbeitet.
Im Versicherungsamt wurde großer Wert auf
eine gute Bürgerbetreuung und -beratung gelegt.
Die Bürgernähe drückte sich auch durch zwei
Spätsprechstunden pro Woche aus. Insbesondere die Nachfragen nach diesen Sprechzeiten
war sehr hoch. Die Bereitschaft zur Einführung
von Sprechzeiten an Sonnabenden wurde von
den Mitarbeitern abgegeben. Die folgenden
Fallzahlen ergeben eine ausschnittsweise Übersicht des Tätigkeitsumfanges.
Völlig neu war die Übernahme der gesamten
Rentenantragstellung für die verschiedenen Ver-
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
111
Dezernate mit Ämtern
Besucher/Antragsteller
Bruttoentgeltbescheinigungen
Annahme von Rentenanträgen u.
Bearbeitung v. Widersprüchen
Fremdrenten
Klärung von Amtshilfeersuchen,
Rechtsnachfolger, Unfallgeschehen u. a.
Kapitel 2
I. - IV. Quartal
1995
2.451
2.901
I. - IV. Quartal
1996
3.772
1.972
I.-IV. Quartal
1997
2.712
1.596
I.-IV. Quartal
1998
2.586
1.515
371
6
1.378
129
1.284
114
1.399
98
1.354
1.185
1.183
1.118
91
176
77
211
Bearbeitung von eidesstattlichen
Erklärungen u. Zeugenbefragungen
84
20
Tabelle 18: Fallzahlen des Versicherungsamtes
Hausbesuche
64
140
(Quelle: Personalamt)
Arbeitssicherheit verhindert Unfälle
Der Schutz der Arbeitskraft vor arbeitsbedingten
Unfällen und Gesundheitsgefahren ist eine
Hauptaufgabe der Arbeitgeber. Dabei haben
diese eine umfangreiche Gesetzgebung zu beachten und ein technisches Regelwerk für die
Handhabung der Arbeitsschutzbestimmungen
zur Verfügung.
In der Stadt Halle (Saale) ist der Arbeitssicherheitsdienst beim Personalamt angesiedelt. Die
Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterstützen und
beraten den Arbeitgeber auf dem Gebiet des
Arbeitsschutzes. Das speziell ausgebildete
Fachpersonal berät die Ämter und nachgeordneten Einrichtungen bei speziellen Problemen,
wie dem richtigen Umgang mit Maschinen und
Gefahrstoffen, dem Einsatz von geeigneten Körperschutzmitteln, der Gestaltung der Bildschirmarbeitsplätze u. a. m.
Seit 1994 werden kontinuierlich Begehungen in
Arbeitsstätten durchgeführt, die eine konkrete
detaillierte Beratung der verantwortlichen Leiter
und Mitarbeiter zur Lösung von Problemen des
Arbeitsschutzes als Hauptaufgabe sehen.
dungen durch Immission (z. B. Lärm, Beleuchtung, Gefahrstoffe, PC-Arbeitsplätze).
Im August 1996 traten für Deutschland zwei
wichtige neue Gesetze in Kraft. Das Sozialgesetzbuch (SGB) VII löste die Reichsversicherungsordnung ab und erweiterte den Präventionsauftrag der Unfallversicherungsträger und
die Kooperation mit staatlichen Arbeitsschutzbehörden.
Seit dem Inkrafttreten des Arbeitsschutzgesetzes
gibt es in Deutschland erstmalig eine einheitliche Gesetzgebung auf diesem Gebiet. Damit
soll der betriebliche Arbeitsschutz effektiver
gestaltet sowie Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit auf hohem Niveau angestrebt werden.
Die nachstehende tabellarische Dokumentation
des Unfallgeschehen, verdeutlicht, daß die kontinuierliche Arbeit der Abteilung Arbeitssicherheit auf dem Gebiet der Unfallprävention
Früchte trägt.
Weitere Schwerpunkte der Arbeit waren im
Berichtszeitraum Unfalluntersuchungen mit dem
Ziel, Wiederholungsunfälle zu vermeiden.
Ebenso wurden sicherheitstechnische Beratungen und Abnahmen durchgeführt.
Die verschiedenen Beratungen erfolgten insbesondere zur ergonomischen Gestaltung der Arbeitsplätze, zur Ermittlung von Gefährdungen,
zum Einsatz von Körperschutzmitteln und zur
Unfallverhütung im Bereich der Kinderunfallversicherung. Dazu kommen orientierende Arbeitsplatzmessungen zur Ermittlung von Gefähr112
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Kapitel 2
Dezernate mit Ämtern
Jahr
Arbeitsunfälle
davon mit
Ausfallzeiten
Unfallkosten DM
(Lohnfortzahlungskosten)
gesamt
je Unfall
398
310
630 000
2.906
1994
369
279
368 000
2.016
1995
397
225
280 000
1.925
1996
341
220
274 829
1.820
1997
302
200
292 514
1.828
1998
Tabelle 19: Finanzielle Auswirkungen der Entwicklung des Unfallgeschehens auf den städtischen
Haushalt
(Quelle: Personalamt)
Die Unfallzahl stieg 1991 bis 1994 bei Arbeitsund Wegeunfällen deutlich an. Seit 1995 ist die
Tendenz rückläufig.
Diese Steigerung ist auf die konsequentere Meldung auch der Unfälle zurückzuführen, in deren
Folge kein Arbeitszeitausfall entstand. Die Unfallkosten (Lohnfortzahlungskosten) für die Stadt
Halle (Saale) konnten seit 1994 gesenkt werden.
Entw. Unfallzahlen
300
200
100
0
1997
1998
Unfälle gesamt
1999
Arbeitsunfälle
Durch Änderung der Dezernatsverteilung ab
01.10.1993 wurde der Betriebsärztliche Dienst
dem Personalamt zugeordnet. Das dort zu bewältigende Aufgabenfeld wird nachstehend
durch die statistischen Daten des Jahres 1998
skizziert:
Allgemeine und spezielle Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
Besucherzahlen Bäder
1992
Betriebsärztlicher Dienst
Wegeunfälle
Abbildung 13: Entwicklung der Unfallzahlen
(ausgewählte Jahre)
(Quelle: Personalamt, Arbeitssicherheit)
1.342
151
Eignungsfähigkeitsgutachten
210
Impfungen
711
Ruhe-EKG
194
Belastungs-EKG
1.159
Sehtests
224
Audiometrieuntersuchungen
192
Nyktometrieuntersuchungen
229
Spirometrietests
7
CCG-Untersuchungen
7.170
Blutentnahmen und Analysen
15
Arbeitsstättenbegehungen
149
Arbeitsmedizinische Beratung
Tabelle 20: Aufgabenfelder und Fallzahlen
(Quelle: Personalamt)
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
113
Dezernate mit Ämtern
Kapitel 2
Zusammenarbeit mit dem Personalrat
Arbeitsaufgaben der kommenden Jahre
Bis zum 31.05.1993 richtete sich gemäß dem
Einigungsvertrag die Zusammenarbeit zwischen
dem Personalamt und dem Personalrat nach
dem Bundespersonalvertretungsgesetz.
Das Personalamt wird künftig mit erheblichen
Anstrengungen dazu beitragen müssen, daß wie in den Bereichen Jugendamt und soziale
Sicherung bereits geschehen - bei den Kulturund Sporteinrichtungen sowie in der Verwaltung
Einsparungs- und Rationalisierungsmaßnahmen
eingeleitet werden, um die überhöhten Personalausgaben zu senken.
Danach waren in die Gespräche sowie Mitwirkungs- und Mitbestimmungsverfahren neben
dem Gesamtpersonalrat zahlreiche örtliche Personalräte mit einzubeziehen. Dies führte zu
Verzögerungen bei Personalentscheidungen.
Seit dem 01.06.1993 gilt ein neues Landespersonalvertretungsgesetz. Danach sind örtliche
Personalräte nur noch für die Dienststellen einer
Kommune vorgesehen, die eigene personalhoheitliche Zuständigkeiten haben.
Somit ist heute der aus 13 Mitgliedern bestehende Personalrat der Stadtverwaltung für alle
Dienststellen der Stadt Halle allein zuständig,
die neben dem Personalamt keine eigenen personalhoheitlichen Befugnisse ausüben.
Dienststellen mit eigenen Personalräten im
Sinne des Landespersonalvertretungsgesetzes
sind nach der Entscheidung der obersten
Dienstbehörde das Amt für Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst, das Jugendamt,
die städtischen Orchester und Theater sowie die
städtischen Krankenhäuser.
Diese örtlichen Personalräte üben ihre gesetzlichen Rechte und Pflichten im Rahmen der Mitwirkung und Mitbestimmung im Zusammenwirken mit dem Gesamtpersonalrat aus, der ebenfalls aus 13 Mitgliedern besteht und letztlich im
Rahmen der Beteiligung der Personalvertretung
zu entscheiden hat.
114
Das wird nicht ohne schmerzliche Einschnitte
beim Personal möglich sein. Die personelle
Ausstattung der Dienststellen und Einrichtungen
der Stadt muß sich künftig am Notwendigen und
Finanzierbaren orientieren.
Die Verwaltungsreform, die die Kommunalverwaltung zum öffentlichen Dienstleistungsunternehmen umwandeln soll, erfordert, daß viele
Arbeitsplätze starke Veränderungen erfahren
und neue Anforderungen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gestellt werden müssen.
Der Umbauprozeß kann nur gelingen, wenn er
durch Personalentwicklung unterstützt wird.
Hier liegt künftig ein Schwerpunkt der Aufgaben
des Amtes. Das Personalamt wird sich vom
Querschnittsamt zum Service-Amt der Fachämter der Verwaltung wandeln. Um diesen veränderten Aufgaben gerecht zu werden, wird auch
hier eine Neustrukturierung erforderlich.
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Kapitel 2
Dezernate mit Ämtern
2.2.3. Ordnungsamt (32)
eine Struktur mit sieben und im Jahr 1995 mit
sechs Abteilungen festgelegt:
Das Ordnungsamt wurde im Juli 1990 gebildet
und begann mit zehn Mitarbeitern und mit den
Aufgaben Stadtaufsicht, allgemeine Ordnungsaufgaben (Petitionen, Bürgerbeschwerden etc.)
und der Sicherstellung von Schrottautos seine
Arbeit. Es übernahm im Oktober 1990 die Kontrolle der neu errichteten bewirtschafteten Parkplätze. Die verfügbare technische Ausrüstung
war gering und veraltet.
•
•
•
•
•
•
So mußte der größte Teil der Vorgänge von
Hand oder per Schreibmaschine bearbeitet werden. Das führte damals gerade in dem stark anwachsenden Bereich der Kfz-Zulassungen und
Führerscheinangelegenheiten zu sehr langen
Wartezeiten. Erschwerend kam die mangelnde
Vorbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
hinzu. Viele neue Kollegen mußten zur Erlangung der erforderlichen Kenntnisse während der
Öffnungszeiten in die praktische Arbeit eingewiesen werden.
Die Festlegung der Grundstruktur des Ordnungsamtes erfolgte erst im Januar 1991 auf der
Grundlage des Erlasses „Neues Führerscheinrecht der BRD“ des Bundesverkehrsministers
vom 03.10.1990 und der Anordnung über die
Aufgabenzuweisung des damaligen Innenministers
des
Landes
Sachsen-Anhalt
vom
03.12.1990.
Danach waren durch die Kommunen alle im
Zusammenhang mit der Kfz-Zulassung und dem
Führerscheinwesen stehenden Aufgaben zu
übernehmen und die Bußgeldangelegenheiten
selbständig zu bearbeiten. Demgemäß wurde
das Ordnungsamt zunächst in drei Abteilungen
gegliedert:
• Abteilung Verkehr (Kfz-Zulassung, Führerscheinwesen, Erlaubniswesen gem. StVO,
Bewilligung von Parkplätzen),
• Abteilung Bußgeldstelle (Verkehrsordnungswidrigkeiten) und
• Abteilung Allgemeine Ordnungsangelegenheiten (Petitionen, Bürgerbeschwerden,
Jagdwesen, Ahndung und Ermittlung von Jugendschutzverstößen, Schul-zwangangelegenheiten, Versammlungs- und Vereinsangelegenheiten, Gelegenheitsluftverkehr,
Fundbüro).
Die ständige Erweiterung der Aufgabenzuständigkeit erforderte eine Neustrukturierung des
Amtes. Im Dezember 1993 wurde für das Amt
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Allgemeine Ordnungsangelegenheiten,
Straßenverkehr,
Gewerbeangelegenheiten,
Bußgeldstelle,
Ruhender Verkehr,
Marktwesen.
Die für alle Abteilungen des Amtes charakteristischen, intensiven und vielfältigen Bürgerkontakte erforderten einerseits immer wieder die
Ergänzung erkennbarer Zielstellungen für die
verschiedenen Aufgabenfelder. Andererseits
waren die Entwicklung einer effektiven Arbeitsorganisation und die Schaffung der materielltechnischen Voraussetzungen für eine effektive
Aufgabenerfüllung notwendig.
Mit der Bildung des Stadtordnungsdienstes der
Stadtverwaltung zum 01.06.1998 wurde die
heutige Organisationsstruktur mit fünf Abteilungen festgelegt und ausgestaltet. Der Stadtordnungsdienst, gebildet aus den beiden Abteilungen
•
•
Allgemeine Ordnungsangelegenheiten und
Einheitsvollzugsdienst
erhielt eine Einsatzleitzentrale. Damit wurde
eine permanente Führung und schnelle Einsatzsteuerung der Außendienstmitarbeiter folgender
Bereiche möglich:
•
•
•
Zentraler Ermittlungsdienst/Stadtaufsicht,
Zentraler Vollzugsdienst,
Verkehrsüberwachung.
Dienstleister für die Bürger
Die Abteilungen des Ordnungsamtes haben auf
Grund ihrer Struktur ein sehr unterschiedliches
Aufgabenprofil und somit sehr unterschiedliche
Leistungsangebote für Bürger, Einwohner und
Gäste.
Allen gemeinsam ist die starke Außenwirkung
der Arbeitsaufgaben. Den damit verbundenen
erhöhten Anforderungen gerecht zu werden,
erfordert von den Mitarbeitern des Amtes
Freundlichkeit, Dienstfertigkeit und die Bereitschaft, sich ständig zu qualifizieren. Die Öffentlichkeit nimmt regen Anteil an der Arbeit des
Ordnungsamtes. Die Intensität des öffentlichen
115
Dezernate mit Ämtern
Interesses spiegelt sich vor allem in einem kritischen Presseecho wieder.
Die seit 1991 gezielt erfolgte Ausstattung des
Amtes mit hochwertiger Rechentechnik, Datenfernübertragungs-,
Datenerfassungsund
-bearbeitungsgeräten führte für die Bürger zu
einer spürbaren Verkürzung der Wartezeiten in
allen Abteilungen des Amtes. Sie erleichterte
aber auch die Aufgabenerfüllung des Amtes.
Nachfolgend werden Aufgaben, Entwicklung
und besondere Leistungen der einzelnen Abteilungen beschrieben.
Allgemeine Verwaltung, Personal,
DV-Koordination und Zentraler Ermittlungsdienst/Stadtaufsicht
Die stetig steigenden Anforderungen an den
Haushalt des Ordnungsamtes, Personalfragen,
Organisations- und Koordinationsfragen, DVAnwender-Betreuung, allgemeine Verwaltung
der Objekte des Amtes und die Verwaltung der
Fundgegenstände erforderten bereits zu Beginn
der Einrichtung des Ordnungsamtes eine Zentralisierung dieser Aufgaben in einer Abteilung.
Im Laufe des Berichtszeitraums wurden dieser
Abteilung immer mehr Querschnittsaufgaben
sowohl für das Amt selbst als auch für anderen
Ämter der Stadtverwaltung zugewiesen.
Dennoch erfüllt auch diese Abteilung durch die
Sachgebiete Fundbüro, Zentraler Ermittlungsdienst und Allgemeine Ordnungsangelegenheiten mannigfaltige Dienstleistungen für Bürger,
Ämter der Stadtverwaltung und andere Behörden.
Mit Beginn des Jahres 1994 wurden beispielsweise die Angebote und Ermittlungsmöglichkeiten umfassender und verstärkt durch andere
Strukturbereiche der Stadtverwaltung genutzt.
Das betrifft speziell Aussagen, die nur durch
Vorortprüfungen, Befragungen und Detailermittlungen in mehreren Dienststellen getroffen
werden konnten.
Kapitel 2
In den Hauptermittlungsbereichen hat sich die
Anzahl der Ermittlungsaufgaben wie folgt entwickelt:
Gesamt
Personenermittlungen
Halterermittlungen
Sachermittlungen
Ermittlungen
für
Sozialamt
1993
1994
1995
1996
1997
1998
18.955
18.837
23.276
21.229
21.190
18.075
1.752
2.579
6.475
7.028
7.522
7.430
15.057
10.805
12.858
9.882
6.232
3.822
802
381
1.143
884
1.596
2.153
1.344
895
1.930
1.751
2.805
3.042
Tabelle 21: Fallzahlen Ermittlungsaufgaben
(Quelle: Ordungsamt)
Die Ermittlungsarbeit dient generell der Erfüllung hoheitlicher Aufgaben. Sie hilft, die Zustellbarkeit öffentlicher Forderungen, Ladungen
und Verwaltungsakten sowie Ordnungsverfügungen zu sichern. Sie ist damit ein wichtiges
Instrument zur Durchsetzung öffentlicher Forderungen geworden.
Während bis 1993/94 vorwiegend Anforderungen aus dem eigenen Amt bearbeitet wurden,
hat sich die Zahl der Ämter im Bereich der
Stadtverwaltung, welche die Tätigkeit des Zentralen Ermittlungsdienstes bereits in Anspruch
nehmen, wesentlich erweitert. Ebenso stieg die
Zahl der zu bearbeitenden Amtshilfeersuchen
anderer Kommunen und öffentlichen Stellen.
Die Ermittlungsangebote wurden um Auslandsermittlungen und Amtshilfen für das europäische Ausland auf der Grundlage zwischenstaatlicher Abkommen erweitert.
Bereiche
Computerprüfungen
Ordnungsamt
Umweltamt
Stadtkasse,
Vollstreckung,
Beitreibung
Sozialamt
Jugendamt
Stadtbibliothek
Bauordnungsamt
Tiefbauamt
Grünflächenamt
Amtshilfen
1995
12.426
1996
13.785
1997
14.924
1998
10.760
3.981
1.215
158
4.145
967
286
3.110
576
414
3.089
332
353
1.928
208
94
12
6
21
162
1.804
163
218
15
43
8
227
2.834
81
757
13
28
29
196
3.269
139
724
7
9
3
163
Tabelle 22: Anzahl der für Fachämter
bearbeiteten Ermittlungen
(Quelle: Ordungsamt)
Am 01.06.1998 wurde beim Ordnungsamt eine
Stadtaufsicht mit zehn Planstellen gebildet. Ihre
Aufgabe besteht in der permanenten Bestreifung
des gesamten Stadtgebietes und der unmittelba116
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Kapitel 2
ren Einflußnahme auf die Verbesserung von
Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit sowie das
Einhalten städtischer Satzungen. Angewandt
werden zu ihrer Durchsetzung Methoden wie
•
•
•
Bürgergespräche und sichtbare Präsenz,
Aufforderungen, Ermahnungen und Verwarnungen, bei Notwendigkeit auch mit
Verwarngeld sowie
Fertigen von Ordnungswidrigkeiten und
Bußgeldanzeigen.
Allein von Anfang bis Ende 1998 erfaßten die
Mitarbeiter 864 Mängel. 578 davon konnten
umgehend erledigt werden. Darüber hinaus
mußten 362 Ermahnungen und 17 Verwarnungen ausgesprochen sowie 501 Mängelanzeigen
gefertigt werden. In nur einem halben Jahr wurden 1.852 Bürgergespräche geführt und 2.446
Kontrollobjekte begangen.
Die „ordnende Hand“ zum Schutze des Bürgers
Vielfältig und breit gefächert präsentieren sich
die Aufgaben des Ordnungsamtes im Bereich
der Allgemeinen Ordnungsangelegenheiten.
Hier werden zahlreiche Erlaubnisse und Genehmigungen erteilt, um von vornherein Gefahren für die Bürger abzuwenden. Die Verwaltungsleistung dieses Bereiches wird hier als
„ordnende Hand“ sichtbar.
Nachfolgend sind die Aufgaben aufgelistet, die
für Bürger, Einrichtungen, Institutionen und Vereine durch dieses Sachgebiet erfüllt werden.
Bearbeitung von:
• Petitionen und Bürgeranliegen,
• Vereinsanmeldungen und Satzungsänderungen sowie Anträgen für Sammlungen und
Lotterien,
• Anordnung von Sozialbestattungen für Verstorbene ohne Angehörige,
• Anmeldungen für Hubschrauberlandungen,
Heißluftballons und Drachenflüge und
• Schulpflichtverletzungen in Zusammenarbeit
mit dem Staatlichen Schulaufsichtsamt und
dem Jugendamt.
Darüber hinaus werden
• Jäger- und Fischereiprüfungen durchgeführt,
• Jagd- und Fischereischeine neu ausgestellt
bzw. verlängert,
• Genehmigungen für Nachtarbeit erteilt,
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Dezernate mit Ämtern
• Anzeigen zu unterschiedlichen Veranstaltungen (außer politische Veranstaltungen)
geprüft,
• zur Durchsetzung öffentlich-rechtlicher Forderungen und der Erfüllung hoheitlicher
Aufgaben der Stadtverwaltung benötigte Angaben ermittelt,
• Bürgerbeschwerden und -hinweise am
Kummertelefon (seit 24.06.1997) des Ordnungsamtes entgegen genommen.
Das Sachgebiet Allgemeine Ordnungswidrigkeiten ist auf der Grundlage des Schornsteinfegergesetzes ebenfalls Aufsichtsbehörde für alle
Schorsteinfegerangelegenheiten.
Fundbüro
Das städtische Fundbüro befindet sich seit Anfang 1995 in der Ludwig-Stur-Straße 01. Hier
werden jährlich fast 6.000 Fundsachen abgegeben. Zu den häufigsten Fundsachen gehören
Brieftaschen, Geldbörsen, Fahrräder, Autoschlüssel und Schlüssel aller Art, Schirme, Uhren sowie Brillen und dem Trend der Zeit entsprechend Handys, Funkgeräte und Computerzubehör.
Zu den kuriosesten Funden der letzten Zeit gehörten Einwegdialyseapparaturen, ein Faß Bier
und eine komplette Eckbank. Zunehmend werden auch Dokumente wie Personalausweise,
Reisepässe, Führerscheine, Fahrzeugscheine
und Fahrzeugbriefe sowie Aufenthaltsbescheinigungen ausländischer Bürger abgegeben. Waren
es 1995 noch 700 Stück, wuchs ihre Anzahl
1996 auf fast 1.000 Stück an. Alle Dokumente
werden umgehend an die zuständige Behörde
weitergeleitet und der Verlierer dorthin verwiesen.
Im Jahr 1996 war das Fundbüro Anlaufpunkt für
über 1.000 Bürger der Stadt Halle (Saale), welchen das Fahrrad abhanden gekommen war. Sie
benötigten für die Schadensanzeige an ihre Versicherung die Bestätigung, daß ihr Fahrrad nicht
als Fundsache registriert wurde. Während leicht
verderbliche Fundsachen wie Nahrungs- und
Genußmittel umgehend vernichtet werden,
werden Kleingegenstände wie Schlüsselhüllen,
Geldbörsen und Oberbekleidung - vom Handschuh, Kleid oder Jacke bis zum Mantel - nach
der Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten gegen eine geringe Gebühr zum Verkauf freigegeben.
Wertintensive Gegenstände wie Fahrräder,
Werkzeuge und andere technische Geräte wer117
Dezernate mit Ämtern
Kapitel 2
den seit 1997 auf Auktionen angeboten. Künftig
sollen zwei Versteigerungen jährlich der großen
Resonanz, die die erste Auktion bei den Einwohnern fand, gerecht werden.
Zu einem erneuten Engpaß bei der Bearbeitung
der Anliegen kam es im September 1992, als die
Zulassungsstelle Halle an das Rechenzentrum
Karlsruhe angeschlossen wurde. Für die Zulassungsstelle bedeutete dies eine notwendige und
zeitaufwendige Nacherfassung von Daten der
Versicherung sowie technischer Ergänzungen
für rund 80.000 Fahrzeuge.
Sichtbare Verbesserungen für die Bürger gab es
erst im November 1992, als die Zulassungsstelle
in der Magdeburger Straße 25 allein für dieses
Aufgabengebiet zur Verfügung stand. Die Besucher erwarteten nunmehr freundliche Wartebereiche, die auf Eigeninitiative der Mitarbeiter der
Zulassungsstelle mit ausreichend Sitzmöglichkeiten ausgestattet wurden. Das Anstehen auf
Fluren und Treppen bis hinaus auf die Straße
gehörte somit der Vergangenheit an.
Abbildung 14: Fundbüro
Ordnung und Sicherheit im Straßenverkehr
Allein im Jahr 1998 hatte die Stadt Halle einen
Gesamtbestand an Kraftfahrzeugen von 143.209
Fahrzeugen. Der Hauptschwerpunkt der Tätigkeit lag und liegt im Bereich der Umkennzeichnung/Neu- oder Erstzulassung sowie Stillegung
und Abmeldung.
Kfz-Zulassungstelle
Der Aufbau dieses Bereiches dauerte praktisch
bis Ende 1993. Während in der Anfangszeit
hauptsächlich Betriebserlaubnisse und technische Änderungen bei Fahrzeugen bearbeitet
wurden, kam ab August 1992 gemäß dem Erlaß
des Ministers für Wirtschaft, Technologie und
Verkehr die Identitätsprüfung hinzu. Das bedeutete die Vorführung aller Kraftfahrzeuge vor
Umkennzeichnung bzw. Erstzulassung in der
Stadt Halle (Saale).
Führerscheinstelle
Die Wiedervereinigung brachte hier im kommunalen Aufgabenbereich wesentliche Neuerungen. Zum einen waren die Aufgaben für die
Kommune neu. Zum anderen stieg anfangs der
Führerscheinerwerb stark an.
Größte Handicaps bei der Überleitung vom
DDR-Recht auf bundesdeutsches Recht waren
auch im Zulassungswesen die mangelnde technische Ausstattung und das fehlende Fachpersonal.
In den folgenden Jahren nahm die Arbeit mit
den Fahranfängern, die Wiedererteilung von
Führerscheinen nach Fahrerlaubnisentzug und
der Umtausch von Führerscheinen zu.
Arbeit der Führerscheinstelle in Zahlen
1990
1991
1992
1993
12.749 16.990 9.391 7.381
Ersterteilung
Fahrerlaubnis
5.115
4.710 3.034 1.614
Erweiterung
Fahrerlaubnis
30
50
177
793
Fahrerlaubnisentzug
62
91
27
287
Wiedererteilung
Fahrerlaubnis
Tabelle 23: Anzahl der bearbeitenen Beantragungen
1994
4.729
1995
4.397
1996
4.249
1997
4.104
1998
3.772
940
828
758
665
793
1.038
918
1.010
873
790
792
762
895
734
681
(Quelle: Ordnungsamt, Führerscheinstelle)
118
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Kapitel 2
Nach wie vor ist der Andrang zukünftiger
Führerscheinerwerber sehr hoch. Seit der
Verabschiedung der neuen FahrerlaubnisVerordnung und der Änderung zahlreicher
Gesetzlichkeiten im Hinblick auf die Zulassung
von Personen zum Straßenverkehr im
September 1998 stieg die Anzahl der
Antragstellungen noch drastisch. Angestiegen
sind darüber hinaus auch Ordnungswidrigkeiten
und Straftaten im Straßenverkehr (Punktetäter,
Alkoholstraftäter, Drogenmissbrauch), die einen
erhöhten Verwaltungsaufwand zur Folge haben.
Dezernate mit Ämtern
Verkehrsorganisation und Sperrungen
Hauptaugenmerk sind die Verkehrslenkung und
-sicherheit. Zur personellen und technischen
Ausstattung müssen hier die Aussagen für die
vorgenannten Aufgabenbereiche nicht wiederholt werden. Sie gelten auch auf dem Gebiet der
Verkehrsorganisation, dessen Aufbau 1993 abgeschlossen wurde. Seitdem wurden in den
Jahren 1994 bis 1998 folgende Aufgaben erfüllt:
1994
2.678
Erteilung bzw. Verlängerung von
Ausnahmegenehmigungen (Bestand)
1.592
Erteilung bzw. Verlängerung von
Anwohnerparkausweisen (Bestand)
183
Erteilung von Genehmigungen für Behinderte
2
Durchführung von Verkehrsschauen
25
Probleme Schulwegsicherheit
12.701
Erfassung Verkehrsunfallprotokolle
10
Erarbeitung und Auswertung Unfallstatistiken
109
Stellungnahmen zu Bauvoranfragen
148
Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum
1
Mitarbeit bei Vorbereitung und Durchführung
Verkehrssicherheitstag
3.298
Bearbeitung von Petitionen zu
verkehrsorganisatorischen Problemen
2.260
Verkehrsrechtliche Anordnungen
Tabelle 24: Anzahl der Maßnahmen der Verkehrsorganisation
1995
2.569
1996
2.892
1997
2.798
1998
2.431
1.525
1.314
1.817
2.204
115
3
27
13.191
11
136
227
1
30
3
23
9.611
9
84
209
1
88
4
24
10.314
10
97
184
2
126
8
25
11.933
14
107
279
1
3.305
3.319
3.299
3.412
2.533
2.780
2.800
3.100
(Quelle: Ordnungsamt)
In den Jahren 1994 - 1998 wurden im Sachgebiet Sperrungen folgende Aufgaben und Tätigkeiten erfüllt:
Bearbeitung von Anträgen auf verkehrsrechtliche Anordnung nach § 45 StVO
Genehmigungsverfahren zur Erteilung von Verlängerungsanträgen
Wahrnehmung von Verkehrs-Vorort-Terminen und Beratungen zu Bauvoranfragen,
komplizierten Baumaßnahmen mit Einschränkungen auf Bundes- und Hauptverkehrsstraßen
(Vollsperrungen mit Umleitungen)
Kontrolle der Einhaltung der erteilten Genehmigungen (Zeiträume, Beschilderungen,
Auflagen der Anordnung)
Bearbeitung von Petitionen, Rechtsfällen und Widersprüchen
Durchführung der 14-täglichen Sperrkommissionssitzung mit Vertretern des Tiefbauamtes,
Brand- und Rettungsamtes, der HAVAG, der Polizeidirektion, der Stadtwirtschaft und des
Umweltamtes der Stadt Halle
Teilnahme an Koordinierungsberatungen des Tiefbauamtes mit den Stadtwerken und
anderen Versorgungsträgern
Tabelle 25: Aufgaben und Tätigkeiten im Sachgebiet Sperrungen
Anzahl
13.290
3.460
430
1.223
27
130
60
(Quelle: Ordnungsamt)
Zur Verbesserung der Flüssigkeit und Sicherheit
des Straßenverkehrs wurden allein 1998 insgesamt 1.131 Verkehrsschilder neu angeordnet.
Bedingt durch die rege Bautätigkeit in der Stadt
Halle verzeichnet das Sachgebiet Sperrungen
einen sprunghaften Anstieg von Anträgen auf
verkehrsrechtliche Anordnungen gemäß § 45
StVO. In einem 14täglichen Rhythmus tagt die
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
119
Dezernate mit Ämtern
Sperrkommission der Stadt Halle, um alle anfallenden Probleme zu lösen.
Mit dem Einsatz von Computern im Jahr 1994
wurde die manuelle Bearbeitung der Anträge für
verkehrsrechtliche Anordnung abgelöst und die
Voraussetzungen zur intensiveren Prüfung von
Anträgen bzw. zur Überwachung von Baumaßnahmen geschaffen.
Ein Problemschwerpunkt bestand in der fehlenden Vernetzung der PC-Technik des Ordnungsamtes mit der des Tiefbauamtes, da nur
auf der Grundlage der vom Tiefbauamt genehmigten Sondernutzung die Bearbeitung der verkehrsrechtlichen Anträge erfolgen konnte.
Güternah- und Personenverkehr
Aufgabengebiete sind die Genehmigungserteilung und Überwachung genehmigungspflichtiger Personen- und Güterverkehrsarten, verkehrsrechtliche Maßnahmen zur Gewährleistung,
Verbesserung der Bedingungen und Verkehrssicherheit des öffentlichen Personenverkehrs
(ÖPNV) sowie die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen, die im Zusammenhang mit dem
Schutz der Bevölkerung vor Lärm/Immissionen
und besonderen Gefahren im Straßenverkehr
stehen.
Durch Überwachung der ausführenden Unternehmen im Stadtgebiet wird die Funktions- und
Leistungsfähigkeit der einzelnen Gewerbearten
einerseits im öffentlichen Interesse, andererseits
zum Schutz der Unternehmen selbst gewährleistet.
Die Mitarbeiter machen ihren Einfluß bei Gefahrguttransporten
durch
verkehrsregelnde
Maßnahmen und Fahrwegbestimmungen sowie
die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zu
gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der
Bevölkerung vor Lärm, Immissionen und besonderen Gefahren im Straßenverkehr geltend.
Im Rahmen von ÖPNV-Angelegenheiten werden Maßnahmen zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit und Funktionssicherheit sowie
der Sicherheit im öffentlichen Personennahverkehr in Zusammenarbeit mit Verkehrsunternehmen und anderen Ämtern der Stadt erarbeitet
und umgesetzt.
Kapitel 2
Im Bereich des gewerblichen Personenverkehrs
wurden bis 1992
350 Taxen
bei 234 Unternehmen,
31 Mietwagen bei 21 Unternehmen und
56 KOM
bei 7 Unternehmen
konzessioniert. Problematisch wirkt sich noch
heute die Entwicklung von 1990 bis 1992 auf
die Zulassung von Taxen aus. Eine gesetzliche
Limitierung war auf Grund des Einigungsvertrages bis 1992 ausgesetzt, so daß mehr Taxen
zugelassen werden mußten, als es der Markt
erforderte.
Zur Feststellung der Funktions- und Leistungsfähigkeit, dies betrifft insbesondere die maximal
zuzulassende Taxenzahl, bedarf es einer wirtschaftlichen (unabhängigen und verwaltungsgerichtlich nachprüfbaren) Untersuchung des gesamten Gewerbes.
Der aktuelle Bestand an Konzessionen im gewerblichen Personennahverkehr beträgt mit
Stand 12/1998:
309 Taxen
bei 171 Unternehmen,
28 Mietwagen bei 18 Unternehmen und
129 KOM
bei 8 Unternehmen.
Die Zahl der Taxen reduzierte sich durch Geschäftsaufgaben, aus persönlichen Gründen in
einzelnen Unternehmen sowie durch Entzug
wegen Unzuverlässigkeit. In zunehmendem
Maß wurden direkte Kontrollen der Unternehmen und ihrer Fahrzeuge vorgenommen. Ordnungswidrigkeiten wurden geahndet:
• 16 Ordnungswidrigkeiten und
• 14 Verwarnvorgänge.
Im Rahmen des öffentlichen Personennahverkehrs wirkt das Sachgebiet bei Linienverlegungen bzw. Neueinrichtungen bereits ab der Planungsphase mit. Darüber hinaus ergehen die
verkehrsbehördlichen Anordnungen zur Einrichtung/Aufhebung von Haltestellen des Linienverkehrs. Des weiteren werden verkehrsorganisatorische Lösungen erarbeitet, die der Beseitigung von Behinderungen des ÖPNV dienen.
Bei Sperrmaßnahmen im öffentlichen Verkehrsraum werden verkehrsrechtliche Anordnungen
erlassen sowie Ausnahmegenehmigungen (AG)
zur abweichenden Verkehrsführung des Schienenersatzverkehrs (SEV) getroffen.
Mit der Änderung der StVO 1995 trat die besondere Überwachung der Sicherheit an Haltestellen als neue Aufgabe hinzu. Für die über 200
Haltestellen des Busliniennetzes der HAVAG
120
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Kapitel 2
und des OBS wurden 1996 erstmals die erhöhten Sicherheitsanforderungen überprüft und zu
ausgewählten Haltestellen Anordnungen erlassen. Anhand des Unfallgeschehens wird die
Überwachung kontinuierlich fortgesetzt.
Erstmals 1994 und erneut 1996 wurden Bahnübergänge öffentlicher Eisenbahnen, nichtöf-
Maßnahmen
1994
2
Linienänderung / Neueinrichtung
28
Haltestellenverlegung / Neueinrichtung
0
Anordnungen / AG zum SEV
Tabelle 26: Regulierende Maßnahmen für den ÖPNV
Dezernate mit Ämtern
fentlicher Schienenbahnen und der Straßenbahn
in Halle auf Verkehrssicherheit kontrolliert. Aufgrund der Verkehrsschauen wurde eine Vielzahl
von Verkehrszeichen aktualisiert, erneuert bzw.
entfernt. Diese Kontrollen ergeben sich aus der
gesetzlichen Verpflichtung (StVO) und müssen
im Zwei-Jahresrhythmus durchgeführt werden.
1995
2
19
3
1996
2
15
5
1997
41
28
11
1998
3
15
10
(Quelle: Ordnungsamt)
Maßnahmen
1994
126*
Güterkraftverkehrserlaubnisse/
EG-Lizenzen
35
Widerruf/Rücknahme betriebsbedingter Änderungen
(Güterverkehr)
54
Erlaubnisse gewerblicher Personenverkehr (Taxen, Mietwagen,
Busse)
192
Widerruf/Rückgabe/betriebsbedingte Änderungen
(Personenverkehr)
116
AG Smog/Ozon/Sonn- und Feiertagsfahrverbot/
Gefahrguttransport von Beschränkungen der StVo
35
Betriebsprüfungen
30
Anordnungen zum ÖPNV
Tabelle 27: Überblick über Maßnahmen im Güter- und Personenverkehr
1995
163*
1996
171*
1997
137*
1998
26**
17
53
30
14
336
58
48
73
181
178
143
105
161
109
204
263
107
24
153
22
250
80
175
42
(Quelle: Ordnungsamt), Werte nicht vergleichbar: *altes GüKG/** neues GüKG
Im Verlauf der letzten Jahre wurden bei diesen
zunehmend Standortkontrollen und Betriebssitzprüfungen vorgenommen. Gegenwärtig ist
ein Stand erreicht, bei dem die Unternehmen
einmal in 2-3 Jahren planmäßig auf Einhaltung
der Standortvoraussetzung gemäß GüKG (Betriebstätigkeit, Betriebssitz, geschäftskundige
Führung) kontrolliert werden können. Die bisherigen Kontrollen haben dazu geführt, daß Umgehungsversuche des GüKG hier vorwiegend im
Güterfernverkehr, weitestgehend auszuschließen sind.
Die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen
betreffen:
• von der Ferienreise-VO,
• vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot,
• von den Vorschriften des StVO für gesperrte
Straßen und Bereiche für Gefahrguttransporte,
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
• vom Verkehrsverbot bei Smog und
• für Fahrwegbestimmung gemäß Gefahrgutverordnung für besonders gefährliche Güter.
Aufgrund der beabsichtigten Schutzwirkungen
für die Bevölkerung sind Ausnahmegenehmigungen restriktiv zu behandeln und werden
deshalb nur in begründeten Ausnahmefällen
erteilt. 1997 wurden 144 Betriebsprüfungen
durchgeführt.
Bei Verkehrsschauen wird die verkehrsrechtliche Beschilderung für gesperrte Strecken für
Gefahrguttransporte geprüft und den Erfordernissen angepaßt. Ebenso ist die Allgemeinverfügung für den Transport von flüssigen und gasförmigen Brennstoffen/Treibstoffen mit Ausweisung des Positiv- und Negativnetzes ständig zu
aktualisieren. Entsprechende Pläne werden an
die Transportfirmen ausgegeben.
121
Dezernate mit Ämtern
1998 war ein Schwerpunkt des Güterkraftverkehrsrechts die Angleichung an den EU-Markt.
Den Kommunen wurde die Aufgabe der Genehmigungsbehörde für die Erteilung von nationalen Güterkraftverkehrserlaubnissen und EGLizenzen übertragen.
Vollzugs- und Gewerbeangelegenheiten
Bei der Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung wurden vielfältige Aufgaben
durch die Abteilung erfüllt, die bis Ende des
Jahres 1993 durch die Zentralisierung von Vollzugsaufgaben und die 1994 vollzogene Angliederung an die Gewerbeabteilung effektiviert
werden konnten.
Die dem Sachgebiet Vollzug im Rahmen der
Gefahrenabwehr und Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten übertragenen Aufgaben, deren Umfang und Bedeutung führte in den Jahren
1994/95 zu einer Neuordnung der Zuständigkeiten und des Einsatzes der Verwaltungsvollzugsbeamten. So wurde die Tätigkeit des Vollzugsdienstes neben der Durchsetzung allgemeiner Ordnungsangelegenheiten auf nachfolgende
Schwerpunkte festgelegt:
• Gewerbeüberwachung (§ 1 Abs. 1, Nr. 3
VollzBeaVO),
• Unterbringung von psychisch Kranken und
Maßregelvollzugspatienten (§ 1 Abs. 1 Nr. 9
VollzBeaVO),
• Bekämpfung übertragbarer Krankheiten beim
Menschen, einschließlich der Bekämpfung
von Geschlechtskrankheiten (§ 1 Abs. 1 Nr.
14 VollzBeaVO),
• Zwangsstillegung von Kraftfahrzeugen und
Anhängern (§ 1 Abs. 1 Nr. 18 VollzBeaVO)
und
• Vollzug der Gefahrenabwehrverordnung
über die öffentliche Sicherheit und Ordnung
der Stadt Halle (Saale).
Um die Aufgaben der Gefahrenabwehr gemäß §
87 SOG LSA auch außerhalb der Dienstzeit
wahrnehmen zu können, wurde durch Umstrukturierung des Stadtordnungsdienstes gegründet. Das ermöglicht den Einsatz von Mitarbeitern im Bedarfsfall rund um die Uhr, auch an
Feiertagen. So kann flexibel auf örtliche und
zeitliche Schwerpunkte im Rahmen der Gefahrenabwehr reagiert werden.
Dadurch haben sich die Einsatzmöglichkeiten
der Verwaltung seit Mitte 1998 verbessert. Soweit möglich, wurde die Struktur den Erforder122
Kapitel 2
nissen angepaßt (Sachgebiet Vollzugsdienst,
Gruppe Vollzugsdienst, Gruppe Spezialdienst
ergeben die schnelle Einsatzgruppe). Vor diesem
Hintergrund erweiterten sich die Aufgabenbereiche für den Einsatz der Vollzugsbeamten:
• Schutz der Allgemeinheit,
• Einhaltung gesetzlicher Vorschriften zur Erhöhung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung,
• Bekämpfen von Ordnungswidrigkeiten,
• Verhindern von Straftaten,
• Gewerbeüberwachung,
• Vollzug von Verordnungen und Satzungen
der Stadt Halle,
• Offene Drogenszene und aggressives Betteln,
• Nichtsesshafte/Obdachlose,
• Prävention/Aufklärungs-, Kontroll- und
Streifengänge sowie Streifenfahrten,
• Überwachung illegaler Bordellbetriebe,
• Ausländerangelegenheiten,
• Veranstaltungen,
• Überwachung Überlandfahrer,
• Bombendrohung, Bombenfunde,
• Bekämpfung Alltagslärm,
• Bekämpfung übertragbarer Krankheiten einschließlich Geschlechtskrankheiten,
• Zwangsstilllegung von Fahrzeugen und Anhängern,
• Vollzug von erlassenen Verwaltungsakten,
• Führerscheinsicherstellung/Beschlagnah-me,
Vollzug von erlassenen Verwaltungsakten,
Gerichtsbeschlüssen und Gerichtsurteilen,
• Unterbringung von psychischen Kranken
und Maßregelvollzugspatienten,
• Einsatz als Durchsuchungszeuge,
• Vollzugshilfe für andere Ämter der Stadtverwaltung,
• Absicherung Hubschrauberlandungen und
• StVO (ruhender Verkehr).
Als Höhepunkte der Arbeit sind zu nennen:
•
•
•
•
Sicherungsmaßnahmen an Hochwasserschutzanlagen 1994
Sicherstellungsmaßnahmen zu den Wahlen
Sicherstellungsmaßnahmen zum Besuch des
Bundespräsidenten in Halle 1995
Absicherung des Besuchs des Bundeskanzlers
Die zuverlässige und zunehmend qualifizierte
Arbeit der Mitarbeiter des Vollzugsdienstes trug
wesentlich zur Erhöhung des Ansehens der
Stadtverwaltung in der Öffentlichkeit sowie zu
einer entschiedenen Verbesserung der ZusamVerwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Kapitel 2
menarbeit mit Behörden, Einrichtungen und
Institutionen bei.
Gewerbeüberwachung für Gaststätten,
Beherbergungsgewerbe und Spielhallen
Die Aufgaben dieses Sachgebietes bestehen in
der Durchsetzung des Gewerberechtes, speziell
des Gaststättengesetzes. Dazu gehören neben
Dezernate mit Ämtern
der ordnungsgemäßen Erlaubnisbearbeitung für
Gaststätten, Beherbergungsbetriebe, Spielhallen,
Automatenaufsteller, Reisegewerbe, Gestattungen und Sperrzeitverkürzungen auch Gewerbeuntersagungen, die Bearbeitung von Widersprüchen der Antragsteller, Ablehnung von Anträgen
und die Verhinderung erlaubnispflichtiger nicht
erlaubter Gewerbetätigkeiten.
Die nachfolgende Statistik gibt einen kleinen Überblick über die Arbeit im Sachgebiet
1993 1994
7
17
Versagung von Erlaubnisanträgen
57
162
Anzeigen über Ordnungswidrigkeiten
25
95
Eintragungsmitteilungen Gewerbezentralregister
8
30
Auflagenerteilung gegenüber Gaststätten
222
317
Erteilung von Gestattungen
4
17
Auflagenerteilung gegenüber Spielhallen und
Automatenaufstellern
21
84
Ordnungsverfügungen allgemein
10
23
• davon zur Einhaltung der Betriebsart bzw.
Beseitigung von Automaten
5
36
• davon zur Unterlassung nicht er-laubter
Gewerbetätigkeiten bzw. Einstellung
untersagter Betriebe
5/1
13/2
Gewerbeuntersagungsanträge/abgeschlossene
Verfahren
3
39
Jugendschutzkontrollen
6/120
Sperrzeitkontrollen/kontrollierte Betriebe
240
Betriebsprüfungen anläßlich Neueröffnung/Übernahme
Tabelle 28: Fallzahlen der Gewerbeüberwachung im Überblick
1995
9
125
51
74
216
32
1996
5
88
55
97
252
9
1997
37
69
33
120
281
8
1998
16
160
160
149
264
11
66
24
64
5
50
38
33
11
42
4
12
11
32/7
32/6
33/17
32/20
64
9/107
225
60
10/126
186
308
32/40
196
279
5/57
228
(Quelle: Ordnungsamt)
Als besondere Dienstleistung zur Gefahrenabwehr wurden im Berichtszeitraum die umfangreiche Beratung der Gewerbetreibenden vor
Übernahme der Betriebsstätte, die Kontrollen in
Gaststätten, Spielhallen und Beherbergungsbetrieben beibehalten. Sie sind nach wie vor notwendig und dienen dem Zweck, Nachlässigkeiten und Mängel in den Gewerbebetrieben
gar nicht erst aufkommen zu lassen und etwaige
Mängel aufzudecken.
Kontrolliert werden darüber hinaus die Einhaltung der Sperrzeit, die Belange des Jugendschutzes sowie ob illegal Personen zur Schau
gestellt werden bzw. die Prostitution in Gaststätten gefördert wird.
Kontrollen erstrecken sich auf Tages- und verstärkt auf Nachtstunden. Dabei erhalten die
Mitarbeiter sehr gute Unterstützung durch die
Polizei.
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Problematisch bleibt die Thematik der Verkürzung der Sperrzeit. Eingereichte Anträge zur
Sperrzeitverkürzung werden gewissenhaft geprüft und wenn keine Hinderungsgründe bestehen, die entsprechende Erlaubnis zur Verkürzung erteilt.
Viele Gastwirte beantragen aus Kostengründen
keine Sperrzeitverkürzung, sondern lassen die
Gaststätten ordnungswidrig bis in die Morgenstunden geöffnet. Dies wird erst bei Kontrollen
festgestellt. Daher sind regelmäßige Kontrollen
zur Einhaltung der bestehenden Sperrzeitverordnung im Land Sachsen-Anhalt weiterhin
unumgänglich.
123
Dezernate mit Ämtern
Kapitel 2
Erlaubnispflichtiges Gewerbe
Gewerbeanzeigen/ Gewerberegisterauskunft
Die Tätigkeit war im Berichtszeitraum geprägt
von der ordnungsgemäßen Erlaubnisbearbeitung
(Erlaubnisse, Ausnahmegenehmigungen, Festsetzungen u. a.) in den Aufgabenschwerpunkten:
Im Berichtszeitraum haben die zu bewältigen
Aufgaben stetig an Umfang zugenommen. Dies
wird u.a. in der steigenden Anzahl von Gewerbeanzeigen dokumentiert, die durch zügige
Bearbeitung und bürgernahe Beratung ohne
lange Wartezeiten für den Bürger wahrgenommen wurden.
Die nachfolgende Grafik veranschaulicht das
Anwachsen der Arbeitsaufgaben seit 1994.
•
•
•
•
•
Bewachungsgewerbe,
Versteigerer- und Pfandleihgewerbe,
Makler, Bauträger, Baubetreuer,
Reisegewerbe, Wanderlager und
Ladenschlußgesetz.
Dieser Bereich muß sich immer mehr mit Gewerbeuntersagungsverfahren, Ermittlungsverfahren auf dem Gebiet der Schwarzarbeitbekämpfung und mit der Verhinderung unerlaubter
Handwerkstätigkeit befassen. Während in den
Jahren 1990 bis 92 keine Gewerbeuntersagungsanträge bei der Stadt Halle eingegangen
sind, stieg deren Zahl seit 1993 massiv an. So
mußten
1993
1994
1995
1996
1997
1998
15 Anträge,
90 Anträge,
180 Anträge,
210 Anträge,
272 Anträge,
239 Anträge
bearbeitet werden. Hier spiegelt sich sowohl die
schwierige wirtschaftliche Lage kleiner und
mittelständischer Gewerbebetriebe als auch die
insgesamt sinkende Bereitschaft zur pünktlichen
und vollständigen Abgabe von Steuern und Beiträgen wider. Zusätzlich wurden hier auch die
Kontrollen der Tariftreueeinhaltung durch seitens der Stadt beauftrage Firmen übernommen.
So wurden 1998 aktuell in 384 Betrieben 820
Beschäftigte überprüft.
Entwicklung der Gewerbeanzeigen
4000
3000
2000
1000
0
94
Anmeldungen
124
97
Abmeldungen
98
Ummeldungen
(Quelle: Ordnungsamt)
Ständig gestiegen sind auch Auskunfts- und
Amtshilfersuchen. Bei der Bearbeitung von
Amtshilfeersuchen dominiert das Bestreben,
Tagfertigkeit zu erreichen, was bei übrigen Auskunftsersuchen entsprechend der zur Verfügung
stehenden Mitarbeiter nicht gewährleistet werden kann.
Entwicklung der Bearbeitung von Auskünften
und Ersuchen
3202
1998
11145
2742
12894
2037
1996
12824
1892
1995
Die Schwerpunkte liegen hier insbesondere in
der Baubranche mit der illegalen Beschäftigung
ausländischer Arbeitnehmer als auch in der
unerlaubten Handwerksausübung. Da von diesen grob ordnungswidrig handelnden Betrieben
in aller Regel auch keine qualitativ einwandfreie
Arbeit zu Dumpingpreisen angeboten wird,
besitzt dieses Aufgabengebiet besondere Bedeutung sowohl für den Verbraucherschutz als
auch die Existenzsicherung einheimischer
Handwerks- und Gewerbebetriebe.
96
Abbildung 15: Anzahl der Gewerbeanzeigen
1997
Bekämpfung der Schwarzarbeit
95
12645
830
1994
0
9600
5000
schriftliche Auskünfte
10000
telefonische bzw. persönliche
Auskünfte
Abbildung 16: Auskünfte und Ersuchen
(Quelle: Ordnungsamt)
Im Jahr 1998 konnte im Bereich der Nacherfassung aller Gewerbedaten entsprechend der
Übernahme des Karlsruher Programms bzw. die
Übernahme der EG-Branchen abgeschlossen
werden.
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Kapitel 2
Bewährt hat sich, die Aufgaben der „gewerberechtlichen Ermittlung“ in das Sachgebiet aufzunehmen. So wurden 1998 mehr als 1.000
Ermittlungen vor Ort durchgeführt. Schwarzarbeit bzw. Falschanzeigen in gewerberechtlichem Sinne wurden dadurch weiter abgebaut
bzw. Ordnungswidrigkeitsverfahren wirksam
eingeleitet.
Verkehrsüberwachung muß sein
Dezernate mit Ämtern
Abgestellte Fahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum/abgeschleppte Falschparker
2500
2000
1500
1000
500
0
2256
1507
380
92
93
1884 1747 1736 1786
1444
1156 1066 987 1227
1117
755
94
95
96
97
98
Abgestellte Fahrzeuge
Abgeschleppte Falschparker
Abbildung 18: Anzahl der verkehrswidrig
abgestellten Fahrzeuge
(Quelle: Ordnungsamt)
Abbildung 17: Kontrolleure bei der Arbeit
Verkehrsteilnehmer verhalten sich nicht immer
partnerschaftlich. Sie mißachten oft die angeordneten Ge- und Verbote. Deshalb machen
sich Kontrollen des ruhenden Verkehr insbesondere bei Falschparkern notwendig. Viele
Grünflächen sind durch „wildes“ Parken in den
Jahren 1990 bis 1996 zerstört worden.
Die Aufgabe des Sachgebietes ist die Ahndung
von Verkehrsordnungswidrigkeiten im ruhenden
Verkehr sowie die Sicherstellung (Sondernutzung) und das Abschleppen von Fahrzeugen.
Die Tätigkeit der Politessen und der Verkehrsordnungskontrolleure liegt in der Durchsetzung
von Ordnung und Sicherheit für die Bürger der
Stadt. Bei Aufnahme von Mängelanzeigen durch
die Politessen und Verkehrsordnungskontrolleure handelt es sich um Unrat, überfüllte Papierkörbe, Kontrolle von Baustellen, fehlende
Verkehrsbeschilderungen, Straßenschäden usw.
im jeweiligen Einsatzgebiet. Allein 1998 wurden
110.424 Verwarnungen erteilt und 1.170 Mängelanzeigen erfaßt.
Im Bereich Sicherstellung und Abschleppen von
Fahrzeugen kam es durch die Übernahme der
abschließenden Bearbeitung der von der Polizei
sichergestellten bzw. abgeschleppten Fahrzeuge
zu einem erhöhten Arbeitsaufwand (SOG LSA).
Trend beim Abschleppdienst ist die stetige Abnahme der Sicherstellungen bei gleichzeitiger
Steigerung der Komplexität des Sachverhaltes.
Aufgabe muß deshalb die weitere Qualifizierung der Mitarbeiter bleiben.
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Seit 1993 wird auch eine Statistik über die bearbeiteten Polizeiakten geführt. „Spitzenwerte“ in
der Bearbeitung wurden in den Jahren 1994 und
1995 erreicht. Wie die nachfolgende Grafik
verdeutlicht, ist die Tendenz seit 1996 wieder
rückläufig.
Bearbeitete Polizeiakten
1500
1413
1048
1000
897
804
951
500
157
0
93
94
95
96
97
98
Abbildung 19: Bearbeitete Polizeiakten
(Quelle: Ordnungsamt)
Allgemeine Ordnungswidrigkeiten/
Bußgeldstelle
Hier erfolgt die zentrale Bearbeitung aller Anzeigen aus der Tätigkeit der Ämter der Stadtverwaltung aber auch der Anzeigen, die über
Bund, Länder, andere Kommunen, die Polizeidienststellen sowie die Staatsanwaltschaft das
Ordnungsamt erreichen. Durch die Einführung
sogenannter MOB-Dat-Geräte 1994 konnten
Verkehrsordnungswidrigkeiten und die Zahl der
auszusprechenden Verwarnungen gesteigert
werden. Derzeit fallen pro Monat etwa 10.000
Verwarnungen an. Seit dem der Druck und die
Versendung sowohl der Verwarnungen als auch
der Bußgeldbescheide ohne Zwischenstation
erfolgen, verkürzte sich der Zeitraum zwischen
der Feststellung und dem Erhalt der schriftlichen
Verwarnung auf ca. seche bis zehn Tage.
125
Dezernate mit Ämtern
Auch der Zugriff auf Auskunftsdaten verschiedener Ämter und Abteilungen hat zur Folge, daß
sich die Arbeit im Rahmen der Prüfung eines
Vorganges und insbesondere im Vollstreckungsbereich verbessert. Im Bereich Verkehrsordnungswidrigkeiten hat sich die Zahl der Verfahren bei ca. 115.000 eingepegelt. Im Sachgebiet
„Allgemeine Ordnungswidrigkeiten“ erhöhte
sich der jährliche Neuzugang an Verfahren von
1.692 im Jahr 1992 auf 4.551 im Jahr 1998.
Jahr
Vorgänge
1993
90.730
1994
107.340
1995
73.751
1996
109.642
1997
128.536
1998
122.813
Abbildung 20: Bearbeitete Vorgänge
Bußgeldstelle
Kapitel 2
Großer Anstrengungen bedurfte es vor allem auf
den Wochenmärkten in den Wohngebieten, um
ein attraktives und niveauvolles Marktgeschehen
zu entwickeln. Dies begründet sich vor allem
darin, daß zahlreiche Händler von ihrer jährlichen und monatlichen Antragstellung abweichen und lieber als Tageshändler auf den jeweiligen Märkten präsent sein wollen. Somit sind
diese Händler nicht gebunden, die Märkte kontinuierlich zu besuchen. Sie entscheiden selbst,
ob sie die Märkte bestellen oder nicht. Dabei
spielt das Wetter eine wesentliche Rolle.
(Quelle: Ordnungsamt)
Marktwesen
Mit der Auflösung des Gewerbe- und Marktamtes wurde die Abteilung Marktwesen im Jahr
1994 dem Ordnungsamt zugeordnet. Mit dieser
Strukturänderung wurden in der Abteilung
Marktwesen die zwei Aufgabenbereiche
Marktaufsicht und Bewirtschaftung der Märkte,
Spezialmärkte und Sonderveranstaltungen geschaffen. Während in den Jahren 1990 - 1993
das Hauptaugenmerk darauf lag, die zahlreichen kleineren Marktstandorte zu reduzieren
und den ambulanten Handel auf Märkten in den
Wohngebieten zu konzentrieren, kam in den
nachfolgenden Jahren der Marktaufsicht größere
Bedeutung zu.
Um die Rechtssicherheit im ambulanten Handel
weiter zu erhöhen, wurde die Marktordnung der
Stadt Halle (Saale) den neuen Bedingungen des
Marktgeschehens angepaßt. So wurde am
08.11.96 die dritte Marktordnung der Stadt
Halle (Saale) durch den Stadtrat beschlossen.
Um den Händlern mehr Rechte bei der Mitgestaltung und Entwicklung der Märkte einzuräumen, wurden 1995 Händlerbeiräte ins Leben
gerufen. Diese werden vor allem bei der Klärung von Sachfragen auf den einzelnen Märkten
herangezogen. Gleichzeitig haben die Händler
auf der Grundlage der Satzung für Volksfeste,
Spezial- und Jahrmärkte sowie ähnliche Veranstaltungen die Möglichkeit, die Anliegen und
Belange der Markthändler bei der Vorbereitung
und Durchführung von Spezialmärkten zum
Ausdruck zu bringen.
126
Abbildung 21: Markttreiben
Mit der Übernahme des Festplatzes Peißnitz, der
in einem völlig desolaten Zustand war, ergaben
sich ab dem Jahr 1995 für die Abteilung Marktwesen völlig neue Aufgabenfelder. Neben den
Reparaturen an den Wasserentnahmestellen und
der Elektrostation mußte eine provisorische
Platzbefestigung vorgenommen werden. Diese
Arbeiten wurden durch die weiter laufenden
Veranstaltungen, die bereits vertraglich gebunden waren, erschwert.
In Zusammenarbeit mit dem Rechtsamt mußte
zur Vermietung des Festplatzes ein privatrechtlicher Vertrag entsprechend den gesetzlichen
Bestimmungen erarbeitet werden. Dieser bildet
die Rechtsgrundlage für die jährlich sieben bis
acht durchzuführenden Großveranstaltungen.
Weiterhin wird der Festplatz als Parkplatz für
zentrale Veranstaltungen in der Eissporthalle
vergeben.
1996 fungierte die Abteilung Marktwesen erstmalig als Veranstalter des Laternenfestes. Neben
der organisatorisch-technischen Absicherung
dieser Veranstaltung oblag ihr die Aufgabe, eine
attraktive Händlerstrecke aufzubauen. Damit
gelang es, das Defizit dieser Veranstaltung
durch die Mehreinnahmen von Standgeldern
wesentlich zu reduzieren.
Neben der Bewirtschaftung der Märkte waren
die Vorbereitung und Durchführung von SonVerwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Kapitel 2
derveranstaltungen und Spezialmärkten
weiterer Schwerpunkt der Arbeit.
Dezernate mit Ämtern
ein
Zur Belebung der Innenstadt wurden vor allem
auf dem Marktplatz zahlreiche Veranstaltungen
durchgeführt. So entwickelten sich die Blumenmärkte, die Marktschreierveranstaltungen,
die Antikmärkte und der Weihnachtsmarkt zu
festen Bestandteilen des innerstädtischen Lebens.
Neben diesen Attraktionen wurden zur Belebung der Innenstadt weitere Spezialmärkte und
Veranstaltungen ins Leben gerufen. Hierzu
zählen u. a.
•
•
•
•
der Pfingstmarkt,
der Handwerkermarkt,
das Weinfest,
das Kinderfest.
Seit 1997 erweiterte sich die Palette dieser Veranstaltungen durch Ostermarkt, Drehorgeltreffen, Sommerkino auf dem Markt sowie Spargel-,
Bauern-, Töpfer- und Fischmarkt.
Auch der City-Antikmarkt auf dem Hansering
gehört in diese Veranstaltungen. Zu Großveranstaltungen durch andere Veranstalter, wie Katastrophenschutztag, Umwelttag, HAVAG-CityTag, Salzfest und zu den Stadtläufen wurden
beim Marktaufbau Einhaltung von Ordnung und
Sicherheit Hilfe geleistet.
Diese Feste sind durch Schlemmermarkt, Händels-Open als Großveranstaltung, aber auch
durch den Fahrradtag, den Tag des ausländischen Mitbürgers, Suchtpräventionstag, InfoBörse für Frauen, Verkehrssicherheitstag und
Martinstag erweitert worden.
Aufgrund der guten Resonanz dieser Veranstaltungen und der abnehmenden Zahl der Bewerbungen für die einzelnen Wochenmärkte wurden zur Belebung dieser auch zahlreichen Veranstaltungen in den Wohngebieten abgehalten.
Vor allem Veranstaltungen mit kulturellen Darbietungen fanden bei den Bürgern großen Anklang. Resultierend aus dieser Vielfalt machte
sich ab und an eine Verlagerung von Veranstaltungen notwendig. Der Ausbau des Hallmarktes 1998 war dafür die Voraussetzung.
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Besondere Leistungen
Immer wieder erfordert das gemeinschaftliche
Zusammenleben der Bürger gerade zu besonderen Höhepunkte eine erhöhte Einsatzbereitschaft
der Mitarbeiter des Ordnungsamtes wie z. B.:
•
•
•
•
•
beim Besuch des Bundespräsidenten,
zu den Händelfestspielen,
bei Wahlen,
bei der Bewältigung der zahlenmäßig
enorm angestiegenen Gewerbeuntersagungsverfahren mit komplizierter
Rechtsnatur und
der regelmäßigen Betreuung von
Lehrlingen, Referendaren, Studenten und
Umschülern neben der eigentlichen
Tätigkeit.
Auch gefordert waren die Mitarbeiter bei Einsätzen außerhalb der regulären Arbeitszeit z.B.
nachts oder an den Wochenenden wenn es
Bombenfunde gab und wie im Jahr 1994 Sicherungsmaßnahmen an den Hochwasserschutzanlagen vorzunehmen waren.
Aufgaben für die nächsten Jahre
Um Ordnung, Sicherheit und Gefahrenabwehr
auch in den kommenden Jahren für die Einwohner gewährleisten und verbessern zu können,
muß ein durchgängiges Drei-Schicht-System
eingeführt werden.
Nach wie vor wird die ständige Qualifizierung
der aller Mitarbeiter die beste Gewähr dafür
bieten, daß die Aufgaben des Ordnungsamtes
rechtlich korrekt und als Dienstleistung für die
Bürger erfüllt werden können.
Durch die vom Landesgesetzgeber vorgenommene Übertragung der Zuständigkeit für den
fließenden Verkehr sind durch das Ordnungsamt neue Aufgaben zu erfüllen. Insbesondere
bedeutet diese Entscheidung für die Kommune,
die Bußgeldstelle zu erweitern.
Darüber hinaus stehen Aufgaben in Zusammenhang mit der 2000-Jahr-Problematik und der
Währungsumstellung auf den Euro ebenso an,
wie solche zur Einnahmeerhöhung (Gebührenaufkommen) insgesamt und beider Einführung
neuer Steuersysteme, um nur einige Beispiele zu
nennen.
127
Dezernate mit Ämtern
2.2.4. Einwohner- und Statistikamt (33)
Das Einwohneramt wurde im Juli 1990 gebildet.
Erste und vorerst einzige Aufgabe des Amtes war
die organisatorische Vorbereitung und Durchführung der Landtags- und Bundestagswahlen
mit ca. 15 Mitarbeitern.
Die eigentliche fachtypische Arbeit des Einwohneramtes begann mit der Übernahme der Aufgaben des Paß-, Ausweis- und Meldewesens
Anfang. Diese Aufgabenbereiche waren bis
Ende 1990 Bestandteil der Arbeit der Polizeibehörde und wurden per Erlaß des Innenministeriums vom 06.12.1990 mit Wirkung vom
01.01.1991 den Kreisverwaltungen und kreisfreien Städten übertragen. Grundlage war das
Gesetz über die Selbstverwaltung der Gemeinden und Landreise in der DDR (Kommunalverfassung) vom 17.05.1990 sowie des Einigungsvertrages vom 06.09.1990 Anlage 2 Kapitel 2
Sachgebiet B Abschnitt 4. Damit verbunden war
die Übernahme von ca. 70 Mitarbeitern und 15
ABM-Kräften aus den ehemaligen Meldestellen
(Es existierten 14 Meldestellen für Halle und den
Saalkreis.) der damaligen Deutschen Volkspolizei sowie die Übernahme der Kreismeldekartei
(KMK) als einen Teil des Polizeimelderegisters.
In der KMK waren alle Einwohner der Stadt
Halle und des Saalkreises erfaßt. Mit Hilfe dieser
Kartei erfolgte die Pflege des Zentralen Einwohnerregisters (ZER) in Berlin - die Grundlage der
heutigen Einwohnerdatei.
Nach dem Neubeginn zwischen 1990 und 1993
waren die Jahre 1994 bis 1996 von der Profilierung des Amtes in seinen Fachbereichen
•
•
•
Paß- und Meldewesen,
Ausländerbehörde,
Kommunalstatistik und Wahlen
hinsichtlich der Fachkompetenz sowie der Bürgernähe geprägt.
Eine Grundvoraussetzung dafür war der Umzug
des Einwohner- und Statistikamtes im Mai 1994
in die Räumlichkeiten des Ratsinnenhofes.
Damit wurden die Bedingungen für die Mitarbeiter des Einwohner und Statistikamtes, aber
auch für das Publikum wesentlich verbessert, da
die Gestaltung des Kundenraums und der Büros
dem Ziel der Arbeit, nämlich Dienstleistungen
für die Einwohner der Stadt Halle bürgerfreundlich zu erbringen, in besonderer Weise entspricht.
128
Kapitel 2
Von der großzügigen und niveauvollen Möglichkeit der Bürgerberatung machten im Berichtszeitraum sehr vieleGebrauch, so daß die
Außenstellen
•
•
An der Feuerwache 7
Florentiner Bogen 21
zur Rationalisierung verkleinert werden konnten, aber als Standorte erhalten blieben.
Mit diesen Maßnahmen und dem Umzug der
Ausländerbehörde von der Teichstraße 8 in das
Objekt An der Feuerwache 7 wurde im März
1994 die endgültige Struktur des Einwohnerund Statistikamtes in personeller sowie räumlicher Hinsicht geschaffen.
Die Arbeit der verschiedenen Aufgabenbereiche
konnte durch die weitere Verbesserung der materiell-technischen Ausstattung qualitativ gesteigert werden. Darüber hinaus führten die zahlreichen amtsinternen Fortbildungen zu einem
Qualitätssprung bei der Aufgabenerledigung.
Nachfolgend werden die Aufgaben der verschiedenen Abteilungen und ausgewählter
Sachgebiete, ihre Entwicklung und besonderen
Leistungen beschrieben.
Paß- und Meldewesen
Am 01.01.1991 wurde auf der Basis einer Vereinbarung zwischen der Polizei und der Stadtverwaltung der Aufgabenkomplex Paß-, Ausweis- und Meldewesen in die Zuständigkeit der
Stadt Halle übertragen. Damit begann der eigentliche Aufbau des Einwohneramtes der Stadt
Halle.
Bis zum Wirksamwerden des Meldegesetzes des
Landes Sachsen-Anhalt (MG-LSA) und des Erlasses der notwendigen Verwaltungsvorschriften
galt lt. Einigungsvertrag die Verordnung über
das Meldewesen in der DDR - Meldeordnung
(MO).
Die Erfassung der Meldedaten (An-, Um-, Abmeldung) und der Standesamtsdaten (Geburt,
Eheschließung, Sterbefälle, Scheidung, Adoption) erfolgte dezentral in den Meldestellen zum
Teil auf maschinenlesbare Belege und zum Teil
mit Hilfe eines Personalcomputers auf Diskette.
Während die Meldedaten weitgehend vom Bürger selbst angezeigt wurden, erfolgte die Aktualisierung der Standesamtsdaten an Hand von
standesamtlichen Mitteilungen, Mitteilungen
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Kapitel 2
vom Kreisgericht und vom Jugendamt. Bei Neuaufnahme von Melderegisterdaten bzw. bei der
Aktualisierung der bereits bestehenden Daten
wurden in den Meldestellen per Hand Datenbelege ausgefertigt, welche die Grundlage für
die Ausfertigung der maschinenlesbaren Belege
waren.
Seitdem 18. September 1992 ist das MG-LSA in
Kraft. Struktur, Organisation, Zweck und Funktion des Meldewesens haben sich damit grundlegend verändert. War das Meldewesen zu
DDR-Zeiten der Polizei übertragen und in seiner
Zielstellung Bestandteil des Überwachungsstaates, so entfaltete es sich nunmehr als Zweig
einer rechtsstaatlich organisierten öffentlichen
Verwaltung.
Neben der Hauptaufgabe des Meldewesens, der
Feststellung von Identität und Aufenthalt der in
der Gemeinde wohnenden Personen, wurden
per Gesetz weitere Aufgaben, wie z. B. die Ausstellung der Lohnsteuerkarten, die Erstellung der
Wahlunterlagen, die Wehrerfassung oder die
Unterstützung der Aufgabenstellung der Statistischen Ämter übertragen.
Mit dem Meldewesen eng verflochten ist das
Paß- und Personalausweisrecht.
Die vom ZER übernommenen Daten waren für
diese neuen Aufgaben nicht ausreichend. Daten, wie z. B. Religion, Lohnsteuerklassen, frühere Wohnungen, Tag der Eheschließung usw.
mußten „nachgefaßt“ werden, damit das Melderegister als Quelle des Informationsaustauschs
für zahlreiche öffentliche Stellen und Privatpersonen den neuen Anforderungen gerecht werden konnte. Eine Aufgabenstellung, die das
Einwohneramt Schritt für Schritt zum publikumsintensivsten Amt der Stadtverwaltung entwickelte. Damit stellten sich an die Qualifizierung
und Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter erhöhte
Anforderungen.
1992 konnte durch die Einführung der EDVTechnik und der damit im Zusammenhang stehenden Anwendung des Landeseinheitlichen
Einwohner- und Informationssystems - LEWIS ein Rationalisierungseffekt erreicht werden.
Mit der nunmehr zur Verfügung stehenden
Software konnten Melderegister und Nebendateien im Dialog bearbeitet werden. Die
Kommunikation mit dem Bürger und Versorgung mit Formularen, Dokumenten und Bescheinigungen konnte so auf ein qualitativ und
quantitativ höheres Niveau gehoben werden.
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Dezernate mit Ämtern
Der Einsatz des leistungsfähigen DV-Verfahren
LEWIS setzte einerseits die Kenntnis aller
Rechtsgrundlagen voraus. Andererseits waren
sehr qualifizierte LEWIS-Programmkenntnisse
notwendig.
Die Einführung der EDV war ein notwendiger
und wichtiger Schritt in Richtung kommunale
Selbstverwaltung. Das Zentrale Einwohnerregister in Berlin für die Stadt Halle konnte damit
ersetzt werden. Zudem konnten die Pflichtaufgaben, die sich aus dem Bereich Paß- und Meldewesen ergaben, erstmalig durch die städtische
Behörde selbständig wahrgenommen werden.
Dadurch wurden die von der Polizei übernommenen rund vier Millionen Karteikartenbestände
in der täglichen Nutzung überflüssig und konnten dem Verwaltungsarchiv übergeben werden.
Im Interesse der Platzeinsparung erfolgte die
Mikroverfilmung der Karteikarten.
Aus Gründen der Rationalisierung und der Sparsamkeit erfolgte zwischen 1992 und 1994 die
Zentralisierung des Einwohneramtes im Ratsinnenhof unter Beibehaltung der drei Außenstellen
•
•
•
Große Ulrichstraße. 54,
An der Feuerwache 7,
Florentiner Bogen 21.
Mit der Schaffung des zentral gelegenen Einwohner- und Statistikamtes im Ratsinnenhof
konnte ein wichtiges Zwischenergebnis in der
Entwicklung der Verwaltung zum Dienstleister
für die Bürger sicht- und erlebbar gemacht werden.
Die bürgerorientierte Gestaltung der Öffnungszeiten ist ein weiterer Beweis dafür, daß die
Stadt Halle (Saale) in der Gunst der Bürger einen
höheren Stellenwert erreichen konnte.
Von Bürgernähe und besonderen Dienstleistungen war 1995 der Umtausch aller DDR-Dokumente geprägt, als deren Gültigkeit abgelaufen
war. Im Rahmen dieser Aktion wurden die
• Öffnungszeiten zweimal wöchentlich bis
18.00 Uhr erweitert;
• Öffentlichkeitsarbeit zur Thematik: Ablauf
der Gültigkeit der DDR-Dokumente, in den
Medien verstärkt;
• Informationsblättern an die Personen der
Stadt Halle (Saale) verteilt, die noch keinen
neuen Personalausweis beantragt hatten, und
es wurde ein
129
Dezernate mit Ämtern
Kapitel 2
• besonderer Service für kranke Menschen und
Menschen in den Alten- und Pflegeheimen
eingerichtet, die zur Beantragung des Personalausweises nicht persönlich vorsprechen
konnten.
Im Interesse der Verbesserung der Bürgerinformation wurde 1996 zusammen mit dem Presseund Werbeamt eine Informationsreihe zu
Schwerpunkten des Paß- und Meldewesens
herausgegeben.
Das modernes Großraumbüro des Einwohnerund Statistikamtes im Ratsinnenhof ist bürgerfreundlich und -nah konzipiert worden.
1998 wurden wesentliche Verbesserungen in
bezug auf den Service für die Bürger erreicht.
Seit Februar des Jahres wurden in einem Pilot-
1994
versuch neue Öffnungszeiten getestet. So öffnet
das Amt nunmehr an drei Tagen der Woche bis
19.00 Uhr, an Sonnabenden bis 13.00 Uhr.
Alles in allem erweiterten sich die Publikumszeiten von 36,5 Stunden auf insgesamt 54
Stunden wöchentlich. Ein lohnender Einsatz,
zeigten doch erste Erhebungen, daß dieser Service von über 31.000 Bürgern der Stadt wahrgenommen wurde (= 23,6%). Allein an den
Sonnabenden besuchten 6.300 Personen das
Amt.
Erweitert wurde das Dienstleistungsangebot des
Amtes ebenfalls im Jahr 1998 um das Aufgabengebiet „Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht“. Darüber hinaus gehört die stetige Verbesserung der Qualität des Melderegisters zur
kontinuierlichen Arbeit des Amtes.
1995
1996
51.972
85.525
12.309
Personalausweise
21.468
29.046
17.781
Reisepässe
895
847
1.651
vorläufige Personalausweise
5.224
5.042
8.035
vorläufige Reisepässe
8.306
9.270
6.364
Kinderausweise
Verluste
4.204
5.294
3.957
• Personalausweise
461
667
587
• Reisepässe
7.554
9.925
10.568
Anmeldungen
11.393
15.560
14.700
Abmeldungen
15.727
23.495
27.892
Ummeldungen
1.332
1.167
1.360
Statuswechsel
13.610
20.231
27.138
Rückmeldungen
22.415
29.161
30.103
Lohnsteuerkarten
8.381
10.327
9.157
Standesamtliche Mitteilungen
32.001
29.677
30.598
Bescheinigungen
9.666
16.544
20.517
Beglaubigungen
1.117
666
662
Unterschriftsbeglaubigungen
35.328
Bürgerberatung
48.224
50.488
71.468
Telefonische Auskünfte
94.401
95.175
95.783
Einfache MRA*
7.898
18.174
7.137
Erweiterte MRA*
6.594
4.362
1.818
Archivauskünfte
Tabelle 29: Statistische Übersicht des Dienstleistungsangebotes 1994 bis 1998
1997
1998
13.208
11.550
1.434
5.676
4.871
13.933
7.398
1.308
3.403
4.353
4.275
4.610
12.158
13.431
34.876
1.471
27.167
30.984
9.181
32.391
19.890
408
54.448
98.402
91,109
8.515
2.172
10.376
13.334
34.759
1.485
29.336
27.455
8.574
37.850
18.614
396
78.380
88.134
81.815
24.147
3.589
(Quelle: Einwohner- und Statistikamt)
* MRA – Melderegisterauskünfte
130
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Kapitel 2
Dezernate mit Ämtern
Ausländerbehörde
Eine Zunahme war zu verzeichnen bei
Die Arbeit der Ausländerbehörde als Sachgebiet
des Einwohneramtes begann ebenfalls im Januar
1991. Sie bestand anfangs darin, alle in der
Stadt gemeldeten und tatsächlich sich in ihr
aufhaltenden Ausländer zu erfassen, um die
nach ehemaligen DDR-Recht erteilten Aufenthaltstitel in Aufenthaltsgenehmigungen nach
dem Ausländerrecht vom 09.07.1990 (BGBl. I S.
1354) umzustellen.
Sie befand sich bis 1993 als Außenstelle des
Einwohneramtes in der Teichstraße 8 und umfaßt die drei Sachgebiete:
•
• Ausländerwesen,
• Asylwesen,
• Einbürgerungs- und Staatsangehörigkeitswesen.
Bis zum Jahre 1993 gab es in der Stadt Halle
(Saale) etwa 5.000 Ausländer, davon etwa 2.000
Asylbewerber aus ca. 100 Ländern. Die Mehrzahl der Ausländer waren zu diesem Zeitpunkt
jene, die über Regierungsabkommen und
Werksverträge zur Berufsausbildung und -übung
in die ehemalige DDR eingereist waren (ca.
1.500), ausländische Ehegatten Deutscher und
Studenten, überwiegend aus Osteuropa. Ein
Großteil davon hat inzwischen einen unbefristeten bzw. verfestigten Aufenthaltsanspruch
erworben.
•
•
Studenten (vorwiegend aus Westeuropa,
Asien, Afrika);
Angehörigen aus Staaten der EU, die in der
BRD Freizügigkeit genießen;
Flüchtlingen (russische Juden, Bürgerkriegsflüchtlinge, Asylbewerber).
Seit Mitte 1992 hat sich gezeigt, daß die Ausländerbehörde als Ordnungsbehörde die Einhaltung aufenthalts- und arbeitsrechtlicher Regelungen und Vorschriften oftmals nur durch
restriktive Maßnahmen gewährleisten und
durchsetzen konnte und mußte. Angesichts der
im Berichtszeitraum zunehmenden Zahl sich
illegal aufhaltender Ausländer, die vermehrt bei
illegaler Erwerbstätigkeit, Vergehen der Kleinkriminalität u. a. aufgegriffen wurden sowie der
Ausländer, die versuchten, ihrer gesetzlich geregelten Ausreisepflicht zu entgehen, ist die Zahl
der Ausweisungen und Abschiebungen angestiegen. Gründe, die eine Abschiebung zur
Folge hatten, waren z.B.:
•
•
•
•
•
•
illegales Glücksspiel,
illegale Erwerbstätigkeit (vor allem Tschechen und Polen),
sonstige Vergehen
(illegaler(r) Einreise/
Aufenthalt/Kleinkriminalität) sowie
illegaler Straßenhandel.
Im Sachgebiet Ausländerwesen hat sich seit
1991 ein wesentlicher Wandel im Aufgabengebiet vollzogen. Ende 1991/Anfang 1992 kam es
mit den Veränderungen in der Struktur der hier
lebenden Ausländer zu einer deutlichen Erweiterung der Aufgabenfelder aller Bereiche der
Ausländerbehörde. Der Schwerpunkt lag in der
Anwendung und Durchsetzung des Ausländerrechts sowie aller damit in Zusammenhang stehenden Verwaltungs- und Rechtsvorschriften
sowie Gesetze. Auf Grund der geringen Rechtskenntnis aller Mitarbeiter, für die das Aufgabengebiet völlig neu war, war diese Umstellung mit
großem Arbeits- und Zeitaufwand verbunden.
Die Bewältigung dieser den Aufenthalt beendenden Maßnahmen verursachte nicht nur einen enormen Zeit-, Kosten- und Arbeitsaufwand, sondern erforderte auch die genaue
Kenntnis und die Einhaltung verwaltungsgerichtlicher und verfahrensrechtlicher Vorschriften durch die leitenden Mitarbeiter der Behörde
sowie die enge Zusammenarbeit mit Justiz- und
Polizeibehörden, vor allem dem zuständigen
Verwaltungsgericht.
Im Laufe der Zeit hat sich die Struktur der hier
lebenden Ausländer verändert. Die Zahl der
Ausländer aus ehemaligen Regierungsabkommen entwickelte sich rückläufig, da die Mehrzahl der Verträge auslief.
Die Entwicklung ist durch folgende Schwerpunkte gekennzeichnet:
• Anstieg der Aufenthaltsgenehmigungen bei
EU-Ausländern (Portugal, Italien, Österreich, Griechenland) und
• deutlicher Anstieg der Erteilung unbefristeter Aufenthaltsgenehmigungen (z. B.:
deutsch Verheiratete, russische Kontinentflüchtlinge).
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
131
Zur Dokumentation der Entwicklung der Anzahl
der Ausländer in der Stadt Halle wird auf die
Statistik auf der nachfolgenden Seite verwiesen.
Dezernate mit Ämtern
Kapitel 2
Jahr
1994
1995
1996
1997
1998
Aufhältige Ausländer
Gesamt:
6204
6497
7373
7637
7739
525
833
808
914
573
537
588
644
122
178
119
250
Tabelle 30: Statistik der Ausländerbehörde Halle für die Jahre 1994 bis 1998
818
838
450
darunter
• EU-Ausländer
• Asylbewerber
• Einbürgerungen
(Quelle: Einwohner- und Statistikamt)
Asylwesen
Die Stadt Halle (Saale) hat seit 1991 Asylbewerber aufgenommen. Von Januar 1991 bis November 1993 wurden der Stadt 2.400 Asylbewerber zugewiesen. Bis November 1992 waren
die Asylbewerber in sechs Gemeinschaftsunterkünften der Stadt untergebracht. 1998 gab es in
der Stadt noch zwei
schen Entwicklungen in Krisengebieten. Der
Trend zeigt eine Zunahme der Anzahl der Asylbewerber.
Die Mitarbeiter der im September 1998 aufgelösten Außenstelle der Ausländerbehörde HalleWörmlitz sind nun „An der Feuerwache 7“ eingebunden.
Staatsangehörigkeits- und Einbürgerungswesen
Gemeinschaftsunterkünfte und die zentrale Gemeinschaftsunterkunft (ZGU) in Wörmlitz.
Mit Einführung des sogenannten „Asylkompromisses 93“ haben sich Veränderungen im Aufgabengebiet des Bereiches Asylwesen vollzogen.
Nach dem Asyl-Verfahrensgesetz vom 09. April
1991 hatten die Mitarbeiter Verantwortung für
die ordnungsgemäße Weiterführung des Asylverfahrens und die asylrechtliche Betreuung und
Beratung der Asylbewerber. Die wichtigste Änderung bestand darin, daß das Asylverfahren an
sich durch das BAFl1 geführt wurde. Alle verwaltungstechnischen und sonstigen asylrechtlichen Fragen und Aufgaben blieben in der Verantwortung der Ausländerbehörde. Neu war
auch die Einrichtung einer ZGU in Wörmlitz
durch das Land Sachsen-Anhalt im November
1992.
Die Mitarbeiter der Ausländerbehörde haben
ihre Büroräume selbst mit in der ZGU, was Voraber auch Nachteile gebracht hat. Die Arbeit
wird durch die unmittelbare Nähe zu den Asylanten erschwert, da die Akzeptanz als Behörde
nicht in ausreichendem Maße vorhanden ist.
Das bringt oftmals Schwierigkeiten bei der Einleitung den Aufenthalt beendender Maßnahmen.
Letztlich entwickelt sich der Bereich hauptsächlich mehr und mehr in Abhängigkeit der politi1
BAFI - Bundesamt zur Anerkennung
Ausländischer Flüchtlinge
132
Dieser Bereich entwickelte sich in den letzten
Jahren sehr rasch. Die Ausländerbehörde der
Stadt Halle (Saale) als Einbürgerungsbehörde ist
seit 1993 (mit Einführung des Asylkompromisses) auch für die Prüfung und Entscheidung von
Anspruchseinbürgerungen - in Absprache mit
dem Regierungspräsidium - zuständig. Das hat
die Verantwortung dieses Bereiches erweitert.
Das Aufgabengebiet umfaßt damit die gesamte
Zuarbeit zu Einbürgerungsanträgen, welche in
Zuständigkeit des Regierungspräsidiums entschieden werden sowie die eigenständige Entscheidung von Anspruchseinbürgerungen nach
§ 86 AuslG2 und die Bearbeitung von Anträgen
auf Ausstellung von Staatsangehörigkeitsausweisen. Seit 1991 wurden rund 300 Einbürgerungsanträge bearbeitet, d. h. im Sachgebiet Einbürgerungs- und Staatsangehörigkeitswesen sind bis
Dezember 1993 ca. 300 Einbürgerungsurkunden feierlich überrreicht worden.
Die Zahl der auf einen Rechtsanspruch begründeten Einbürgerungen ist steigend (1994 = 122,
1998 = 450). Mit einer weiteren Erhöhung der
Antragstellungen ist insbesondere dann zu rechnen, wenn durch gesetzliche Novellierungen
die Voraussetzungen für die doppelte Staatsbürgerschaft geschaffen werden. Bereits jetzt sind
erhöhte Auskunftsersuchen zu verzeichnen.
Die anfangs nur vereinzelt aufgetretene Bearbeitung von Anträgen auf Wiedereinbürgerung
aus dem Ausland hat ebenfalls zugenommen.
2
AuslG - Ausländergesetz
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Kapitel 2
Die Bearbeitung aller eingehenden Anträge hat
sich als sehr langwierig erwiesen, da oftmals
Behörden im Ausland, Botschaften oder Zeitzeugen um Informationen gebeten werden müssen oder zahlreiche Nachweise nicht mehr erbracht werden können.
Weniger aufwendig ist die Bearbeitung von Anträgen auf Staatsangehörigkeitsausweise.
Seit 1991 wurden ca. 320 in Zusammenarbeit
mit dem Regierungspräsidium ausgestellt und
ausgehändigt.
Ein für die fünf neuen Bundesländer typisches
Problem ist in diesem Bereich die Klärung der
Staatsangehörigkeit von sogenannten „Doppelstaaterkindern“, die unabhängig von ihrer ausländischen Staatsangehörigkeit mit der Einheit
Deutschlands bedingt durch einen deutschen
Elternteil, auch die deutsche Staatsangehörigkeit
erworben haben. Hier war es erforderlich, auf
der Grundlage des geltenden Rechts Eltern der
Kinder zu Informationsgesprächen einzuladen
und über die Rechtslage zu informieren. Die
Einbindung dieses Sachgebiets in die Ausländerbehörde hat sich dabei als vorteilhaft erwiesen.
Anerkennungen
In den vergangenen Jahren wurde durch das
Bundesamt für die Anerkennung ausländischer
Flüchtlinge oder durch das Verwaltungsgericht
Magdeburg vermehrt Asylbewerbern die Anerkennung als Asylberechtigter oder als Flüchtling
ausgesprochen. Ersteres bezieht sich insbesondere auf irakische und türkische Staatsangehörige kurdischer Volkszugehörigkeit sowie
Christen aus dem Sudan und Chinesen. Als
Flüchtlinge nach der Genfer Menschenrechtskonvention wurden im wesentlichen Staatsangehörige des Irak, Togo und Zaire anerkannt.
Weiteren Abschiebungsschutz im Rahmen des
Asylverfahrens gab es für angolanische Staatsangehörige. 1998 waren in Halle 160 Asylberechtigte wohnhaft.
Rückführung
Nach wie vor gibt es erhebliche Probleme bei
der Rückführung bestandskräftig abgelehnter
Asylbewerber. Dies lag einerseits daran, daß die
wahre Nationalität der Betroffenen nicht ermittelt werden konnte, andererseits angegebenen
Nationalitäten von den Botschaften im Bundesgebiet bestritten wurden.
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Dezernate mit Ämtern
Ferner waren auch einige Staaten zur Rücknahme ihrer Landsleute trotz feststehender Nationalität nicht bereit. Im letzten Jahr konnten
auf Grund des deutsch-vietnamesischen Rückführungsabkommens wieder straffällig gewordene vietnamesische Staatsangehörige, die als
Asylbewerber eingereist und deren Asylverfahren bereits seit längerem negativ abgeschlossen
war, in ihr Heimatland abgeschoben werden.
Damit ist erstmals seit 1993 eine Abschiebung
nach Vietnam überhaupt erfolgt.
Strafrechtliche Verfolgung
Seit 1994 mußte durch die Ausländerbehörde
ein starker Anstieg der Anzahl von Ausländern
(insbesondere deutsch verheirateter Ausländer
und mosambikanische sowie vietnamesische
Staatsangehörige) verzeichnet werden, die in
Zusammenhang mit dem Verstoß gegen das
Betäubungsmittelgesetz strafrechtlich in Erscheinung getreten sind. Dies gilt auch für
Asylbewerber und ehemalige Asylbewerber.
Hierbei handelte es sich im wesentlichen um
Afrikaner und Asiaten. Ferner gab es einen weiteren Anstieg der Anzahl von Straftaten von
Asylbewerbern im Rahmen der Vermögens(Diebstahl, Raub, Steuerhehlerei, Leistungserschleichung) und Straßenverkehrsdelikte (Fahren
ohne Fahrerlaubnis, Trunkenheit im Straßenverkehr, Kennzeichenmißbrauch).
Die Zahl der zur Personenfahndung ausgeschriebenen zusätzlichen Ausländer - zumeist
untergetauchte, ehemalige Asylbewerber - ist
weiterhin angestiegen.
Illegale Erwerbstätigkeit
Deutlich erhöht hat sich auch die Zahl der
Ausweisungen illegal oder als Touristen eingereister Ausländer, die im Stadtgebiet aufgegriffen
wurden. Hierbei handelt es sich zum einen um
Personen aus osteuropäischen Staaten, die bei
Straftaten aufgegriffen wurden, andererseits um
zumeist polnische, aber auch vereinzelt tschechische und kroatische Staatsangehörige, die bei
einer illegalen Erwerbstätigkeit (Baustelle) durch
den Zoll oder das Arbeitsamt festgenommen
wurden. Auf Grund der vermehrten Kontrollgänge durch diese Behörden betrug die Zahl der
in diesem Zusammenhang 1998 ausgewiesen
Personen 146. Hinzu kommen neun Ausländerinnen, die wegen Ausübung der Prostitution
ausgewiesen wurden.
133
Dezernate mit Ämtern
Abschiebehaftanträge
Die Zahl der Abschiebehaftanträge stieg im vergangen Jahr weiter an. Hierbei handelte es sich
zumeist um Personen, bei denen neben einem
fehlenden Paß falsche Angaben zum Herkunftsland und Mehrfachidentitäten vorlagen
oder aber diese zwischenzeitlich untergetaucht
waren.
In einigen Fällen wurde Abschiebehaft im Anschluß an eine Untersuchungshaft wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz beantragt. Probleme bereitete in diesem Zusammenhang der Nachweis der Identität und des Herkunftslandes sowie die Weigerung zum Ausfüllen eines Paßersatzpapierantrages.
Im Zusammenhang mit dem Stellen von Abschiebehaftanträgen außerhalb der Dienstzeit
wurde in der Ausländerbehörde 1995 ein Bereitschaftsdienst für die Wochenenden sowie
Feiertage eingerichtet.
Aus dieser Darstellung wird deutlich, daß die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörde in besonderer Weise hinsichtlich
ihrer fachlichen Kompetenz und arbeitsmäßigen
Belastung gefordert sind.
Neben dem normalen Dienstgeschäft tragen zu
dieser Situation auch Erlasse des MdI LSA bei,
die die Ausländerbehörden zusätzlich fordern,
da das Land den Gemeinden immer mehr Aufgaben überträgt.
In diesem Zusammenhang seien zwei Beispiele
genannt:
1. Zuständigkeit der Ausländerbehörde für die
Begleitung von Ausländern im Rahmen von
Paßersatzbeschaffungsmaßnahmen
Bezug: Erlaß des MdI des Landes SachsenAnhalt Nr. 42.21-12231-66.1 vom
03.06.1996
Einige Botschaften machen die Ausstellung von
Paßersatzpapieren vom persönlichen Er-scheinen des Antragstellers abhängig und verlangen
darüber hinaus regelmäßig die Be-gleitung des
Ausländers durch einen Bediensteten einer
deutschen Behörde. Die zentrale Abschiebestelle in Halberstadt nimmt diese Aufgabe nicht
mehr wahr. Diese Aufgabe wurde mit o. g. Erlaß
den Gemeinden übertragen.
2. Abschiebehaft
Bezug: Erlaß des MdI des Landes Sachsen-Anhalt vom 26.09.1996 Nr. 42.21-1223-63
134
Kapitel 2
Nach Mitteilung des Ministeriums der Justiz
stehen auf Grund eigenen Bedarfs Abschie-behaftplätze nur noch im beschränkten Umfang
zur Verfügung.
Zur Vermeidung der Tatsache, daß trotz Vorliegen eines Abschiebungshaftbeschlusses Abschiebungshäftlinge wegen belegter Plätze abgewiesen werden, muß die Ausländerbehörde
große Anstrengungen unternehmen, die Betroffenen anderwärtig unterzubringen. Das Vorhalten eigener Abschiebehaftplätze scheidet aus
Kostengründen aus.
Kommunalstatistik
Das Sachgebiet Statistik und Wahlen begann mit
den Aufgaben der Vorbereitung und Durchführung der Straßenumbenennungen in der Stadt
Halle. Ab 1991 folgten die
•
•
•
•
Wehrerfassung,
Führung der kleinräumigen Gliederung,
Bevölkerungsstatistik sowie
Absicherung der organisatorischen Seite der
Ausstellung der Lohnsteuerkarten.
Auf der Grundlage einer verwaltungsinternen
Dienstanweisung wurde im Dezember 1993 die
Abteilung Statistik und Wahlen gebildet. Im Jahr
1994 erfolgte die Strukturierung dieser Abteilung.
Zur Realisierung neuer und erweiterter Aufgaben wurde das Sachgebiet Statistik umfassend
mit PC-Technik ausgerüstet. Alle Mitarbeiter
wurden in abteilungsinternen Schulungen auf
die Nutzung der Programme Excel und Word für
Windows vorbereitet.
Für alle Ämter wurden Statistikbeauftragte benannt, die in den jeweiligen Ämtern für den
Aufbau der verschiedenen Datenbanken mit
verantwortlich waren und als Ansprechpartner
fungierten.
Die Arbeit der Abteilung Statistik hat durch die
Herausgabe folgender statistischen Publikationen große öffentliche Resonanz entfaltet:
•
•
•
•
Quartalsberichte,
Statistisches Jahrbuch 1993,
Statistisches Jahrbuch 1994,
zahlreiche Sonderveröffentlichungen, wie
z. B. Wahlstatistik sowie
• Sonderveröffentlichungen „Wahlen 98“.
Darüber hinaus ist die Kommunalstatistikstelle
verantwortlich für diverse Auftragsstatistiken,
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Kapitel 2
Dezernate mit Ämtern
wie z. B. die Gebäude- und Wohnraumzählung
und die Viehzählung.
Ein Höhepunkt im Bestehen der Abteilung Statistik und Wahlen war die Tagung der Arbeitsgruppe Ost des Verbandes Deutscher Städtestatistiker am 30. und 31. Mai 1996 in Halle
(Saale), an der 52 Vertreter kommunalstatistischer Bereiche ostdeutscher Städte teilnahmen.
die Einbeziehung aller Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter des Amts sowie deren intensive
Schulung erforderlich.
Einen besonderen Schwerpunkt bildete dabei
die Organisation der Briefwahl. Wie die Statistik
zeigt, machten die Bürger mit steigender Tendenz von ihrem Wahlrecht in Form der Briefwahl Gebrauch:
Anzahl der Briefwähler in Personen:
Besondere Leistungen
Wahlmarathon 1994
Das Jahr 1994 stand im Zeichen der federführenden Vorbereitung und Durchführung der
Europawahl
Kommunalwahl
OB-Wahl
OB-Stichwahl
Landtagswahl
Bundestagswahl
am 12.06.1994,
am 12.06.1994,
am 12.06.1994,
am 26.06.1994,
am 26.06.1994 und
am 16.10.1994.
Dazu waren als Voraussetzung für den Druck
der Wahlbenachrichtigungskarten und Wählerverzeichnisse zunächst 194 allgemeinen Wahlbezirke und 12 bzw. 25 Briefwahlbezirke zu
bilden.
Europawahl
Kommunalwahl/OB Wahl
Landtagswahl
Stichwahl OB
Bundestagswahl
10.992,
10.603,
11.579,
4.824,
17.734.
Wahlkosten 1994
1. Europawahl
gesamt: ca. 254.140 DM
davon geltend gemacht:
gegenüber Bund
sonstige Kosten
229.484 DM
24. 656 DM
2. Kommunalwahl und Stichwahl OB
gesamt:
ca. 382.440 DM
Für die Durchführung der Wahlen wurden am
3. Landtagswahl
gesamt:
ca. 300.528 DM
• 12.06.1994 ca. 2.500,
• 26.06.1994 ca. 1.600 und
• 16.10.1994 ca. 1.500
davon geltend gemacht:
gegenüber Land
sonstige Kosten
ca. 285.236 DM
ca. 15.292 DM
4. Bundestagswahl
gesamt:
ca. 272.550 DM
davon geltend gemacht
gegenüber Bund
sonstige Kosten
ca. 264.323 DM
ca. 8.227 DM
Wahlhelfer benötigt.
Zur Verwaltung der Daten der Wahlvorsteher
wurde eigens ein PC-Programm eingeführt. Alle
Wahlhelfer des Jahres 1990 sowie die Parteien
und öffentlichen Behörden wurden mit der Bitte
um Unterstützung persönlich angeschrieben. Da
die Resonanz auf alle Aktivitäten zur Wahlhelfergewinnung äußerst gering war, wurden ca.
3.200 Bedienstete der Stadtverwaltung angeschrieben und zur Übernahme eines Wahlehrenamtes verpflichtet.
In Vorbereitung der Landtags- und Bundestagswahlen wurden die Vorsteher aller Wahlbezirke
geschult und intensiv auf das Wahlgeschäft vorbereitet. Die Arbeit mit den Wahlhelfern dauerte
bis zur Beendigung der Bundestagswahl im
Oktober 1994.
Die große Verantwortung zur Absicherung des
aktiven und passiven Wahlrechts der 230.000
wahlberechtigten Bürger der Stadt Halle machte
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Wahlmarathon 1998
Ähnlich den Erfahrungen aus dem Jahr 1994
stand auch 1998 ganz im Zeichen der vorbereitung und Durchführung der Landtags- und
Bundestagswahlen am 26. April 1998 bzw. 27.
September 1998. Neben 1.100 städtischen Bediensteten, 76 Mitarbeitern von Landesbehörden, 13 Mitarbeitern der Martin-Luther-Universität und 36 Mitgliedern von Parteien ergänzten
270 Bürger der Stadt, die insgesamt 1.497 ehrenamtlichen Wahlhelfer.
135
Dezernate mit Ämtern
In Schulungen wurden sie mit ihren Aufgaben
während der Wahl vertraut gemacht. Etwa
1.200 Wahlhelfer erklärten sich dabei mit der
Speicherung ihrer Daten in der Wahlhelferdatei
bereit, das wird die Bestellung von Wahlhelfern
bei kommenden Wahlen vereinfachen.
Gebäude- und Wohnraumzählung (GWZ) am
30.09.1995
Federführend bei dieser Bundesstatistik war das
Statistische Landesamt. Es legte die Einrichtung
von Erhebungsstellen in den Gemeinden des
Landes Sachsen-Anhalt fest und leitete diese bei
ihrer Tätigkeit an. Im März 1995 wurde auf
Grund einer internen Dienstanweisung die Erhebungsstelle in Halle eingerichtet. Die Aufgabe
der Erhebungsstelle bestand in der fach- und
termingerechten Durchführung der GWZ. In
Zusammenarbeit mit dem Steueramt und dem
Amt für Liegenschaftswesen sowie durch VorOrt-Begehungen der Mitarbeiter der Erhebungsstelle wurden im Vorfeld die Gebäudeeigentümer ermittelt.
In der Stadt Halle wurden in die Erhebung ca.
26.000 Wohngebäude einbezogen. Mit den
großen Wohnungsunternehmen schloß das Statistische Landesamt Sondervereinbarungen ab,
so daß für da. 9900 Wohngebäude die Angaben
direkt an das Statistische Landesamt geliefert
wurden. Mit Hilfe eines DV-Programms (speziell
für die Erhebungsstelle Halle erarbeitet) konnten
alle Aufgaben (Kontrolle des Versands der Unterlagen sowie Eingang bzw. Mahnverfahren)
bewältigt werden. Termingemäß wurden Ende
Februar 1996 alle Unterlagen an das Statistische
Landesamt übergeben. Für die Beantwortung
eventueller Nachfragen durch das Landesamt
blieb die Erhebungsstelle noch bis Juni 1996
arbeitsfähig.
Im Oktober 1996 übergab das Statistische Landesamt der Abteilung die Einzeldaten aus der
GWZ. Zur Unterstützung der Datenauswertung
wurde im Auftrag des Deutschen Städtetages ein
Handbuch erstellt. Das Bundesministerium für
Raumordnung, Bauwesen und Städtebau hat das
Erstellen dieses Handbuches finanziell unterstützt.
Zur Statistischen Woche im September 1996
wurden Absprachen zur Nutzung des DV-Projektes DUVA geführt, mit dessen Hilfe die Gebäude- und Wohnraumdaten kleinräumig ausgewertet werden können.
Im Dezember 1996 beschloß deshalb der Stadtrat den Beitritt zum KOSIS-Verbund und zum
Gemeinschaftsprojekt DUVA, so daß 1997 mit
136
Kapitel 2
der Nutzung des Programms sowie der Erarbeitung von Sonderstatistiken begonnen werden
konnte.
Wohnkonzept und Sozialhilfeatlas
Im Jahr 1998 begann die Statistikabteilung eine
Datenbasis in Vorbereitung der Erstellung eines
Wohnkonzeptes sowie eines Sozialhilfeatlasses
zu erarbeiten. Darüber hinaus gab sie fachliche
Unterstützung bei der Erstellung einer Satzung
und einer Wahlordnung zur Wahlvorbereitung
eines Ausländerbeirates für die Stadt Halle. Zudem nimmt der Wunsch nach statistischen Informationen über die Stadt Halle weiter zu.
Täglich werden im Amt schriftliche oder telefonische Anfragen bearbeitet.
Notwendige nächste Schritte
Die öffentliche Verwaltung befindet sich im
Umbruch. Sie steht vor der Aufgabe, ihre Organisation und auch ihre Aufgabenbereiche zu
überdenken. Kostenreduzierung ist notwendig,
kann dabei aber nicht alleiniges Ziel bleiben.
Vielmehr geht es um die Wandlung des öffentlichen Dienstes zum bürgernahen Dienstleister.
Die Akzeptanz der Verwaltung bei Bürgern sowie ansässigen Unternehmen zu steigern, ist
dabei eines der wichtigsten Ziele im Modernisierungsprozeß. Gegenwärtig erwarten die Bürger als Kunden vor allem eines: Eine zügige und
kompetente Erledigung ihrer Anliegen. Die
Stadtverwaltung kann sich als Anbieter von
Dienstleistungen dem nicht verschließen.
Vor diesem Hintergrund ist in der Stadt Halle
(Saale) die Zielsetzung und der Aufgabenumfang
von Bürgerservicebüros zu definieren und auf
das Modell „Bürgeramt“ einzugehen. Als Amt
mit der größten Publikumswirksamkeit ist dieses
Modell für das Einwohner- und Statistikamt
durchaus ein Weg zu noch mehr Bürgernähe.
Grundidee und Hauptzielsetzung für die Errichtung von Servicebüros oder Bürgerämtern
ist, die Leistungsqualität und die Bürgernähe der
kommunalen Verwaltung durch Schaffung von
entsprechenden Anlaufstellen zu verbessern.
Diese Servicestellen sollen einerseits größtmögliche Aufgaben-, Beratungs- und Informationsleistungen bieten, aber auch zur Verbesserung
der Wirtschaftlichkeit und der Arbeitssituation
der Beschäftigten in der Stadtverwaltung führen.
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Kapitel 2
2.2.5. Standesamt (34)
Das Standesamt Halle (Saale) wurde im Jahre
1990 aus den damaligen drei selbständigen
Standesämtern von Halle (Saale), der Urkundenstelle und dem Standesamt Halle-Neustadt zu
einem neuen Amt formiert. Im Laufe des Berichtszeitraums erfolgte bis 1994 die schrittweise Unterbringung im Ratshof.
Der räumliche Zusammenschluß des Standesamtes und seiner Sachgebiete brachte vor allem
Vorteile für die Bürger. Sämtliche standesamtliche Leistungen können bei einer Vorsprache an
der gleichen Stelle in Anspruch genommen
werden. Unnötige Wege gehörten damit der
Dezernate mit Ämtern
Vergangenheit an. Die Bündelung der Aufgaben
führte darüber hinaus zu erheblichen Synergieeffekten in Bezug auf Informationsfluß und
Leistungsvielfalt für den Bürger.
Die Ausstattung mit moderner Computertechnik
brachte weitere Rationalisierungseffekte.
In keiner anderen Dienststelle der Stadtverwaltung liegen die „Wechselfälle“ des Lebens so
nahe beieinander, wie beim Standesamt: Geburten, Eheschließungen, Vater- und Mutterschaftsanerkennungen, Namensangelegenheiten, Personenstandsänderungen und Sterbefälle
sind nach den strengen Formvorschriften des
Personenstandsrechts zu beurkunden.
Seine allein verantwortliche Entscheidung kann
nur durch das Amtsgericht aufgehoben werden.
Die Gründung der unteren Aufsichtsbehörde des
Standesamtes im April 1994 und die der Namensänderungsbehörde im Oktober des gleichen Jahres vollendeten die organisatorischen
und strukturellen Umbau des Amtes.
Besondere Leistungen
Abbildung 22: Eheschließung im Stadthaus
Darüber hinaus werden Familien- sowie Personenstandsbücher und die Testamentskartei geführt.
Den ausgestellten Urkunden selbst sieht man
jedoch nicht an, wieviel Arbeit es mitunter
macht, ordnungsgemäße Dokumente herzustellen. Gerade Urkunden für die ausländischen
Mitbürger stellen hohe Anforderungen an den
Standesbeamten. Er muß neben den bundesdeutschen Gesetzen auch das Privatrecht des
betreffenden Staates kennen und anwenden
können.
Diese und andere gravierende Veränderungen
in den personenstandsrechtlichen Vorschriften
konnten nur durch eine intensive Weiterbildung
der Standesbeamten und Mitarbeiter des Amtes
bewältigt werden. Diesie war gleichzeitig unabdingbare Voraussetzung dafür, daß der Standesbeamte als Urkundenbeamter seine aus der
Stadtverwaltung herausgehobene Dienststellung
fachlich versiert ausfüllen konnte und kann.
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Das Standesamt verfügt heute über zwei attraktiv und sehr gut ausgestalteten Räumlichkeiten
für Eheschließungen
• Stadthaus
• Rathaus, 1. Etage.
Der Eheschließungsraum im Verwaltungsgebäude wurde 1993 neu geschaffen. Das Hochzeitszimmer im Stadthaus präsentierte sich den
Brautpaaren ebenfalls in dem Jahr in einem renovierten und neu ausgestatteten Zustand.
Das Stadthaus steht - als besonderer Service für
die Brautpaare - einmal monatlich an Samstagen
zur Verfügung.
Im Rahmen der Beschäftigungsförderung leistete
das Standesamt seinen Beitrag bei der Ausbildung von Verwaltungsfachangestellten und Assistentenanwärtern.
Einen Überblick über die Entwicklung der Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle gibt die
nebenstehende Tabelle:
137
Dezernate mit Ämtern
Kapitel 2
Geburten
1990
4713
1991
3013
1992
2388
1993
2103
1994
2295
1995
2216
1996
2552
1997
2452
Eheschließungen
2106
933
936
972
994
943
1012
853
Sterbefälle
3977
4370
4046
3572
3572
3695
3756
3353
1998
Tabelle 31: Statistik der Geburten, Eheschließungen, Sterbefälle 1990 bis 1998
5000
4000
3000
2000
1000
0
1990
1991
1992
Geburten
1993
1994
1995
Eheschließungen
1996
1997
1998
Sterbefälle
Abbildung 23: Entwicklung der Anzahl Geburten, Eheschließungen, Sterbefälle
(Quelle: Standesamt)
138
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Kapitel 2
2.2.6 Amt für Brand-, Katastrophenschutz
und Rettungsdienst (37)
Nach der Wende gab es bei den Feuerwehren in
der ehemaligen DDR eine umfassende Reorganisation. So sahen sich die halleschen Feuerwehrleute plötzlich auf sich selbst gestellt. Die
gesamte Planung und auch die vormals durch
die Verwaltung der Volkspolizei übernommene
Verwaltungsarbeit mußte nun plötzlich von den
Feuerwehrleuten selbst geleistet werden.
Mit Beschluß der Kollegiumsvorlage des Magistrats der Stadt Halle vom 22.11.1990 wurde im
Dezernat Inneres das Amt 37 mit der Bezeichnung „Brand- und Rettungsamt“ gebildet. Am
01.01.1991 erfolgte auf dieser Grundlage die
offizielle Übernahme der Abteilung Feuerwehr
Halle als Berufsfeuerwehr durch den Magistrat.
Vor dem neu gebildeten Amt stand die Aufgabe,
das bisherige Rettungswesen den neuen Strukturen anzupassen.
In den Folgejahren wurden am 27.05.1992 die
Ämter 37 (Brand- und Rettungsamt) und 38 (Amt
für Zivil- und Katastrophenschutz) gemäß einer
verwaltungsinternen
Organisationsverfügung
unter der Kennziffer 37 zu einem einheitlichen
Amt für Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst zusammengefaßt.
Heute hat das Amt 37 folgenden Aufgaben zu
erfüllen:
Brandschutz
Nach dem Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen Anhalt muß eine leistungsfähige Feuerwehr immer dann eingreifen, wenn es gilt
•
•
•
Brandgefahren abzuwehren,
Brände zu bekämpfen und
bei Unglücksfällen sowie Notständen die
entsprechenden Hilfeleistungen aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten.
Dezernate mit Ämtern
wie die Durchführung von ersten Maßnahmen
zur Abwehr von Gefahren für die Umwelt.
Ein weites Betätigungsfeld ist der vorbeugende
Brandschutz, zu dessen Aufgabengebiet die
Gesamtheit aller baulichen, technischen und
organisatorischen Maßnahmen zur Verhütung
von Bränden und der von diesen ausgehenden
Gefahren für Personen, Tiere, Sachen und die
Umwelt gehört.
Einsätze Feuerwehr
3500
3000
2500
Brände
2000
Techn.Hilfeleistung und
Umweltschutz
1500
Fehlalarme
1000
Einsätze außerhalb
500
Gesamt
0
1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998
Abbildung 24: Feuerwehreinsätze
(Quelle: Amt für Band-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst)
Rettungsdienst
Die Stadt Halle (Saale) hat als Träger des Rettungsdienstes im Rahmen der Daseinsfürsorge
und der Gefahrenabwehr eine flächendeckende
und bedarfsgerechte Versorgung ihrer Bürger
und Gäste mit Leistungen der Notfallrettung und
des qualifizierten Krankentransports dauerhaft
sicherzustellen. Dazu gehören unter anderem
die Verhandlungen mit den Kostenträgern, die
Abrechnung der Rettungsdiensteinsätze und die
Erstellung des Haushaltes sowie dessen Überwachung. Die Rettungsmittel werden überwiegend durch die Hilfsorganisationen (ArbeiterSamariter-Bund (ASB) u. DRK) besetzt. Das Amt
37 stellt darüber hinaus die Rettungsdienstassistenten und Rettungsdienstsanitäter für die Notarzteinsatzfahrzeuge.
E i nsä tz e Re ttung sdi e nst
60000
50000
Der abwehrende Brandschutz umfaßt dabei alle
Maßnahmen zur Bekämpfung von Schadensfeuern und die Rettung von Personen, Tieren und
Sachen. Integraler Bestandteil ist gleichfalls die
technische Hilfeleistung. Sie beinhaltet Einsätze
zur Rettung und Bergung von Personen bei Unfällen, die Bergung von Tieren oder Sachen so-
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
NEF/NAW
40000
RTW
30000
KTW
20000
GESAMT
10000
0
1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998
Abbildung 25: Einsätze Rettungsdienst
(Quelle: Amt für Band-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst)
139
Dezernate mit Ämtern
Katastrophenschutz / Zivilschutz
Gemäß des Katastrophenschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt ist die Stadt Halle (Saale)
Katastrophenschutzbehörde. Sie hat dementsprechend geeignete Vorbereitungsmaßnahmen
für eine wirkungsvolle Katastrophenabwehr zu
treffen. Dazu gehört die fachliche Dienstaufsicht
über die Kräfte des Katastrophenschutzes, die
Sicherstellung des Verwaltungshandelns bei
Großschadenslagen und die Erarbeitung und
Fortschreibung von Dokumenten des Katastrophenschutzes und der Zivilen Verteidigung im
Rahmen der staatlichen Notfallvorsorge. Außergewöhnliche Ereignisse erfordern zudem außergewöhnliche Maßnahmen. Naturgewalten und
insbesondere die hoch technisierte Umwelt
können zu Katastrophen führen. In solchen Situationen müssen sowohl personell als auch
materiell Vorkehrungen für Katastrophenfälle
getroffen werden.
Abbildung 26: Einsatz des Rettungsdienstes
Öffentlichkeitsarbeit
Eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit kann präventiv dazu beitragen, im Katastrophenfall, bei
Bränden und bei Rettungsaktionen Gefahren
durch umsichtiges Handeln und Hilfen zu begrenzen. Dazu werden unterschiedliche Formen
der Öffentlichkeitsarbeit genutzt, wie
• informative Öffentlichkeitsarbeit
Darstellung der Leistungen und Tätigkeiten
von Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz für die Bürger der Stadt Halle,
140
Kapitel 2
• pädagogische Öffentlichkeitsarbeit
Brandschutzaufklärung und Brandschutzerziehung im Rahmen von Führungen, insbesondere für Kinder im Vorschulalter sowie
• repräsentative Öffentlichkeitsarbeit:
Auftreten und Erscheinungsbild von
Berufs- und Freiwilligen Feuerwehr.
Die Entwicklung der Bereiche Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst
Feuerwehr - Helfer in allen Notfällen
Das Jahr 1990 stand ganz im Zeichen der bevorstehenden Eingliederung der Feuerwehr als
Amt der Stadt Halle (Saale). Hilfe erhielt die
Feuerwehr damals insbesondere durch die Berufsfeuerwehr Karlsruhe im Rahmen der städtepartnerschaftlichen Beziehungen. Die Erfahrung
der Berufsfeuerwehr Karlsruhe war insbesondere
beim Aufbau der neu zu bildenden Verwaltung
sowie bei generellen Fragen der Organisation
des Brandschutzes eine große Hilfe.
War vor der Wende der größte Teil der Tätigkeiten der Feuerwehren auf die Brandbekämpfung ausgerichtet, so stellte dies zum Zeitpunkt
der Berichtsabfassung nur noch einen Teil der
Arbeit der Feuerwehr dar. Die technische Hilfeleistung, aber auch die Mitwirkung im Rettungsdienst und Katastrophenschutz mit ihren
unterschiedlichen Anforderungen hat das Aufgabenspektrum der Feuerwehr erweitert. Neben
dem Schutz von Menschen, Tieren und Sachwerten kommt auch dem Schutz der Umwelt
ein immer größerer Stellenwert zu.
Bei der Feuerwehr führte dieser Aufgabenwandel auch zu den notwendigen Veränderungen in
der Ausstattung. So wurden die Feuerwehr mit
technischem Gerät für Sonderaufgaben ausgestattet und die dringend erforderliche Technik
zur Beseitigung von Umweltgefahren und Umweltschäden angeschafft. Parallel dazu wurde
das Personal für die Handhabung der Technik
ausgebildet und geschult.
Eine wirksame Brandbekämpfung und Hilfeleistung setzt die Gewährleistung der Einsatzbereitschaft der Kräfte und Mittel der Feuerwehr zu
jeder Tages- und Nachtzeit voraus.
Für die Stadt Halle gewähren dies 172 Feuerwehrmänner der Berufsfeuerwehr und an die
300 Feuerwehrmänner und -frauen der Freiwilligen Feuerwehr.
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Kapitel 2
Dezernate mit Ämtern
1990
256
74
1991
263
411
1992
472
866
1993
513
1570
1994
687
1194
1995
892
1053
Brandsicherheitsschau
Stellungnahme
Bauanträgen
0
0
0
0
409
537
Andere Stellungnahmen
64
596
956
1712
2112
3266
Beratungen
373
595
680
713
674
652
Brandsicherheitswachen
Tabelle 32: Fallzahlen für den Bereich des vorbeugenden Brandschutzes
Um den veränderten Ansprüchen im Bereich
des Brandschutzes und besonders der Hilfeleistung gerecht werden zu können, mußte
1990/91 eine völlig neue Alarm- und Ausrückeordnung für die Feuerwehr der Stadt Halle
(Saale) erarbeitet werden. Dieses Grundsatzdokument enthält weit über sechzig Alarmstichworte, die das umfangreiche Aufgabenspektrum
der Feuerwehr aufzeigen.
Die Tätigkeiten, die die Feuerwehr Halle auf
Grund des Brandschutzgesetzes oder im Rahmen der Amtshilfe ausführt, lassen sich grob in
folgende Bereiche einteilen:
•
•
•
•
•
•
•
•
Brand mit und ohne Gefährdung von Menschen und Tieren;
Hilfeleistung, bei der sich Menschen und
Tiere in lebensbedrohlichen Lagen
befinden;
Hilfeleistung, bei der sich Menschen und
Tiere in anderen Notlagen befinden;
Hilfeleistungen, ohne Gefährdung für Menschen und Tiere;
Maßnahmen der Brandverhütung (Feuersicherheitsdienst);
Aufgaben im Rahmen der Amtshilfe, die
grundsätzlich dann geleistet wird, wenn
Gefahr im Verzug ist;
Aufgaben, die in der Dienstanweisung der
Stadt Halle zugrunde gelegt sind, sowie
weitere Tätigkeiten.
Eine der ersten organisatorischen Maßnahmen
im Bereich des abwehrenden Brandschutzes
war die Angleichung an die bundesweite Regelung zur Durchführung des Feuerwehrdienstes
und die damit verbundene Umstellung vom
Zweischicht- aus das Dreischichtsystem. Damit
erfolgte eine Dienstzeitverkürzung für die Kräfte
des abwehrenden Brandschutzes von 72 auf 56
Stunden in der Woche. Bedingt durch die Veränderungen in Wirtschaft und Gesetzeslage galt
es, in der Einsatzvorbereitung und EinsatzplaVerwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
1996
826
966
1997
1095
701
1998
1069
642
402
269
236
2236
658
3750
627
3778
589
nung über einhundert objektbezogene Einsatzpläne zu über- bzw. neu zu bearbeiten.
1991 wurden wichtige Gesetze verabschiedet,
welche als Arbeitsgrundlage für die Feuerwehr
dringend benötigt wurden. Die beiden wichtigsten waren das Gesetz zur vorläufigen Regelung
des Brandschutzes und der Hilfeleistung der
Feuerwehren im Land Sachsen-Anhalt vom
30.06.1991 und das Gesetz über die öffentliche
Sicherheit und Ordnung des Landes SachsenAnhalt vom 19.12.1991. Damit verfügte auch
die Feuerwehr Halle über einen verbindlichen
Rechtsrahmen, der im Laufe der Jahre durch
weitere Richtlinien und Erlasse zunehmend präzisiert wurde. Im Juli 1994 trat dann das endgültige Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz
des Landes Sachsen-Anhalt in Kraft.
Darüber hinaus beschloß die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Halle (Saale) folgende
Satzungen:
•
•
Satzung für die Feuerwehr der Stadt Halle
(Saale) am 18.04.1991 und
Satzung über die Durchführung des Rettungsdienstes der Stadt Halle (Saale) und
des Saalkreises am 10. Juli 1991.
Jährlich wurden die Beschlüsse zu den Gebührentarifen des Rettungsdienstes durch den Stadtrat novelliert. Auf Grund der gleichlautenden
Beschlüsse des Stadtrates der Stadt Halle (Saale)
und des Kreistages des Saalkreises über die
Zweckvereinbarung zum Betreiben einer gemeinsamen Leitstelle für die Aufgaben des Rettungsdienstes, des Brandschutzes und der Hilfeleistung sowie des Katastrophenschutzes vom
28.02.1996 genehmigte das Regierungspräsidium Halle am 10.04.1996 deren Ausführung.
Die veränderte Gesetzeslage, insbesondere die
Erfüllung hoheitlicher Aufgaben, erforderte die
sukzessive Verbeamtung der Angestellten der
Berufsfeuerwehr Halle.
141
Dezernate mit Ämtern
Partnerstadt leistete Aufbauhilfe
Im Bereich der technischen Ausstattung des
Fahrzeug- und Gerätewesen vollzogen sich die
ersten wesentlichen Veränderungen im Jahr
1991. Durch die Berufsfeuerwehr Karlsruhe
wurden der Feuerwehr Halle eine Drehleiter
sowie ein Rüstwagen übergeben. Insbesondere
der Rüstwagen mit seiner umfangreichen technischen Beladung wirkte sich positiv auf die Erfüllung der Aufgaben aus, da sich eine wesentliche Steigerung der Einsätze im Bereich der
technischen Hilfeleistung abzeichnete. In den
darauffolgenden Jahren wurden Einsatzfahrzeuge für den Brandschutz und die technische
Hilfeleistung beschafft.
In den Jahren 1992 bis 1996 konnten für die
Berufsfeuerwehr der gesamte Löschzug, bestehend aus Vorausrüstwagen, Hilfeleistungslöschfahrzeug 5000 und Hilfeleistungslöschfahrzeug 2000 sowie eine Drehleiter DLK 23/12
CC sowohl für die Hauptwache als auch für die
Südwache neu angeschafft werden.
Wesentliche Fortschritte wurden auch auf dem
Gebiet der Ausstattung mit feuerwehrtechnischem Gerät, Maschinen und Aggregaten erreicht. So wurden im Berichtszeitraum insgesamt sieben Hydraulikaggregate mit Spreizer
und Schere (5 x BF/ 2 x FF) angeschafft, die einen finanziellen Wert von rund 136.000 DM
darstellen. Darüber hinaus wurde der Gefahrgutsektor zur Verbesserung der Einsatzeffektivität mit Meßgeräten, Schutzbekleidung und
Pumpentechnik mit Zubehör ausgerüstet. Zur
Beseitigung von Hochwasserschäden wurde die
vorhandene Pumpenkapazität durch den Ankauf
neuer Tragkraftspritzen (4 TS 8/8, 4 TS 24/3 im
Wert von rund 144.000 DM) erweitert und
durch Pumpen neuen Typs ergänzt.
Weitere Investitionen flossen in die Umrüstung
der persönlichen Einsatz- und Schutzkleidung
der Kräfte des abwehrenden Brandschutzes sowohl bei der Berufs- als auch bei der Freiwilligen Feuerwehr.
Kapitel 2
Halle (Saale) nach der Wende große Bedeutung
beigemessen. Die Einsatzkräfte der Freiwilligen
Feuerwehr wurden mit Alarmfunkempfängern
ausgerüstet. Dadurch war eine schnellere und
differenzierte Alarmierung der freiwilligen Kräfte
möglich.
Die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Halle
(Saale) gliedert sich heute in zwölf Ortsfeuerwehren mit z. Z. rund 300 ständigen aktiven
Mitgliedern:
Ortswehr
1990
1998
33
Ammendorf
29
Büschdorf
20
Diemitz
25
Dölau
11
Kanena
20
Lettin
37
Neustadt
26
Nietleben
46
Passendorf
16
Reideburg
18
Tornau
23
Trotha
304
Gesamt
Tabelle 33: Stärke der Ortswehren
34
33
30
16
20
28
34
21
33
22
3
35
309
(Quelle: Amt für Brand-, Katastrophenschutz und
Rettungsdienst)
Auf der Grundlage der Satzung für die Feuerwehr der Stadt Halle (Saale) wurden die Wehrleiter der Freiwilligen Feuerwehren und deren
Stellvertreter durch entsprechende Wahlen in
ihrem Amt bestätigt bzw. neu gewählt. Die Bildung von Wehrausschüssen in den einzelnen
Wehren war dadurch möglich.
Freiwillige Feuerwehr
Um den erforderlichen Nachwuchs für die ehrenamtliche Arbeit bei der Freiwilligen Feuerwehr zu gewinnen und der Jugend eine sinnvolle Freizeitbetätigung anzubieten, wurden die
Jugendfeuerwehren zielstrebig aufgebaut. Waren am 28.11.1991 zur Gründungsdelegiertenkonferenz 36 Mitglieder in fünf Jugendwehren
aktiv, so waren es im November 1993 bereits
155 und 1998 182 Kinder und Jugendliche in
elf Jugendwehren.
Insgesamt befand sich der Bereich des abwehrenden Brandschutzes 1990 in einer komplizierten Situation. Zum einen waren starke Auflösungserscheinungen bei den betrieblichen
Feuerwehren zu verzeichnen. Zum anderen
bestanden nur sehr unzureichende Alarmierungsmöglichkeiten für die örtliche Freiwillige
Feuerwehr. Deshalb wurde dem Auf- und Ausbau der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt
Das erforderte eine ebenso zielstrebige Aus- und
Weiterbildung der freiwilligen Kräfte. Ab 1993
konnten die ersten Grundausbildungslehrgänge
für die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr
durchgeführt werden. Darauf aufbauend, fanden
jährlich neben dieser Grundausbildung mehrere
Speziallehrgänge statt, um das Einsatzspektrum
der Freiwilligen Feuerwehr kontinuierlich zu
erhöhen.
142
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Kapitel 2
Dezernate mit Ämtern
Die Wehrkraft der Freiwilligen Feuerwehr
konnte durch die Sanierung der zum Teil veralteten Gerätehäuser erhöht werden.
Für zwei der zwölf bestehenden Gerätehäuser
wurde frühzeitig der Entschluß für einen Neubau gefaßt.
Im Juli 1997 konnte der Ortsfeuerwehr Kanena
ein neues Gerätehaus übergeben werden. Für
die Ortsfeuerwehr Reideburg ist ein ähnlicher
Neubau für das Jahr 2000 geplant.
Im Berichtszeitraum wurden darüber hinaus
• der Stadtfeuerwehrverbandes Halle (Saale)
e.V. am 19.05.1990 gegründet,
• Neuwahlen der Wehrleitungen in der Zeit
vom Februar 1991 bis Februar 1992 sowie
die
• Wahlen des Stadtwehrleiters und seines
Stellvertreters am 02.08.1995 durchgeführt.
Gefahrenabwehr durch vorbeugenden Brandschutz
Modernste Technik für die Sicherheit der Bürger
Mit der Neugliederung der Feuerwehr entstand
1990/91 auch die Abteilung Technik, da nun
die in der DDR üblichen zentralen Einheitsbeschaffungen von Fahrzeugen, Aggregaten, feuerwehrtechnischen Geräten und Ausrüstungen
durch das Ministerium des Innern entfielen.
Für die gesamte technische Ausstattung der Feuerwehr der Stadt Halle war ab diesem Zeitpunkt
ein funktionierendes System zu schaffen, welches
• die Sicherung der ständigen Einsatzbereitschaft der vorhandenen Technik und Ausrüstung nach den neuen Bestimmungen,
• die Beschaffung von Einsatzmitteln für die
neuen Aufgabengebiete der Feuerwehr im
Bereich der Technischen Hilfeleistung, Gefahrgutabwehr und Umweltschutz und
• die Umstellung der vorhandenen Technik im
Bereich der Kommunikationstechnik komplett auf Bundesstandard
gewährleisten konnte.
Im vorbeugenden Brandschutz änderte sich
nach der Wende die zu bewältigende Arbeit auf
Grund der hierfür geltenden gesetzlichen
Grundlagen. Das führte zu umfangreichen
Schulungsmaßnahmen für die Mitarbeiter in
diesem Bereich.
In den Hauptaufgabenbereichen
• Begutachtung und Stellungnahme
Bauanträgen,
• Brandsicherheitsschauen,
• Beratungen
von
ist der Arbeitsumfang von 1991 bis 1998 enorm
angestiegen. Dies war und ist vor allem auf eine
erhöhte Neubautätigkeit, Sanierung, Instandsetzung und Nutzungsänderung zurückzuführen.
Um dem damit verbundenen Anstieg der Aufgaben gerecht werden zu können, wurde moderne
Datenverarbeitungstechnik in die einzelnen
Arbeitsprozesse integriert.
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Auf Grund dieser Prämissen beschloß die Stadtverordnetenversammlung am 17. Dezember
1990 die Errichtung eines neuen Einsatzleitzentrums für den Bereich des Brandschutzes und
des Rettungsdienstes, da sowohl die Feuerwehrleitstelle in Halle-Neustadt als auch die
Rettungsleitstelle in der Emil-AbderhaldenStraße nicht mehr den Erfordernissen einer effizienten Leitstelle entsprachen. Die Investitionskosten für diese mit dem Saalkreis gemeinsam
betriebene Leitstelle beliefen sich auf 2,1 Millionen DM, an denen sich der Landkreis Saalkreis mit 500 Tausend DM beteiligte.
Im Januar 1992 wurde nach 14 monatiger Projektierung und Bauausführung das neue Einsatzleitzentrum der Stadt Halle (Saale) und des
Landkreises Saalkreis in Dienst genommen.
Von hier aus erfolgte die computergestützte
Koordinierung der Einsätze der Feuerwehr, des
Rettungsdienstes, des Krankentransportes als
originäre Aufgaben und des Kassenärztlichen
Notdienstes als freiwillige Aufgabe der Stadt
Halle (Saale) und des Landkreises Saalkreis. Das
Einsatzleitzentrum dient darüber hinaus gleichzeitig als „Kommunale Leitstelle“. Damit wurde
für den Bürger eine Dienstleistungseinrichtung
geschaffen, die ihm in allen Gefahren- und Notsituationen mit entsprechend geschultem Personal rund um die Uhr zur Verfügung steht.
143
Dezernate mit Ämtern
Kapitel 2
1990
1991
1992
1993
1994
1995
1996
1997
1998
Feuerwehr
1.576
2.262
2.322
2.865
3.001
2.634
2.546
2953
2.488
Rettungsdienst
24.700
31.313
35.019
42.147
48.433
49.913
52.087
54.140
55.270
kass. Notdienst
-
14.030
15.984
18.623
23.241
19.030*
16.756
16192
17.192
Leitstelle
-
-
932
1.398
3.242
4.589
5.682
7453
7.204
26.276
47.605
54.257
65.033
77.917
76.166
77.071
80.738
82.154
Tabelle 34: Einsatzentwicklung von 1990 bis 1998
(Quelle: Amt für Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst)
*Ab 1995 wurde erstmals in der Statistik die Anzahl der reinen Arztvermittlungen von den Einsätzen des kassenärztlichen Notdienstes getrennt aufgeführt. Die Anzahl der Arztvermittlungen (Zahn, Augen, HNO, Kinder und Sonstiges) belief sich 1995 auf 11.300.
Durch das Inkrafttreten der Verfügung 198/1983
des Bundesministers für das Post- Fernmeldewesen (Meterwellenfunk-Richtlinie BOS) bestand
gleichzeitig die Notwendigkeit, den gesamten
Fahrzeug- und Handsprechfunk komplett umzurüsten. Diese zusätzliche Investition garantierte,
daß nunmehr die moderne Technik des Einsatzleitzentrums im vollen Umfang genutzt werden konnte.
Neue Basis für den Katastrophenschutz
Die komplette Auflösung der Zivilverteitigung
der DDR, diese umfaßte Bekleidung, Ausrüstung, Gerät und Technik von etwa 9000 ehemaligen ehrenamtlichen Einsatzkräften der Zivilverteidigung, war die „Stunde Null“ des Katastrophenschutzes.
Die vorhandenen Kräfte zur Gefahrenabwehr für
die Städte Halle und Halle-Neustadt waren
nicht mehr verfügbar. Im Katastrophenschutzzentrum Halle-Trotha wurde die teilweise noch
in Betrieben und Einrichtungen vorhandene
Bekleidung, Ausrüstung, Gerät und Technik
zentral erfaßt und eingelagert. Spezielle Technik
(Nachrichtentechnik sowie Geräte zur Kernstrahlungs- und chemischen Aufklärung) wurde
durch das Auflösekommando der Zivilverteidigung beim damaligen Rat des Bezirkes Halle
erfaßt und übernommen. Trotz dieser unzureichenden Bedingungen mußte die Stadt gemäß
dem
sachsen-anhaltinischen
Katastrophenschutzgesetz ihre Pflicht bei der Bekämpfung
von Katastrophen erfüllen. Das erforderte eine
ständige Verfügbarkeit der Ämter zur Wahrnehmung ihrer fachspezifischen Aufgaben und
schnelle, sachgerechte Entscheidungen auf der
Grundlage gesetzlicher Zuständigkeiten durch
die Dezernate. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, wurde in der Stadt Halle im
Oktober 1990 durch Beschluß der Stadtverordnetenversammlung zunächst das Amt 38 ge144
gründet, welches am 27.05.92 in das Amt 37
eingegliedert wurde.
Die neue Abteilung Katastrophenschutz war
damit u. a. für folgende Aufgaben zuständig:
• Auflösung der Zivilverteidigung,
• Zusammenfassung aller Teillager im Katastrophenschutzzentrum Halle-Trotha,
• Pflege und Wartung der Ausrüstung und
Technik,
• Unterstützung der Fachämter des Magistrates
der Stadt Halle bei der Beräumung von Lagern mit Beständen der ehemaligen Zivilverteidigung und
• Erarbeitung von Grundsatzdokumenten zum
Katastrophenschutz der Stadt Halle.
Die Abteilung Katastropenschutz koordiniert
diese Aufgaben mit dem Stab für Außergewöhnliche Ereignisse (SAE) und der Katastrophenschutzleitung (KSL). Darüber hinaus existieren in
der Stadt Halle das Technische Hilfwerk (THW),
der Arbeiter-Sarmariter-Bund (ASB) und das
Deutsche Rote Kreuz (DRK) als Hilfsorganisationen im erweiterten Katastrophendienst.
Rettungsdienst mit neuen Strukturen
Die Zeit der Wende war für den Rettungsdienst
im Vergleich zu den anderen Abteilungen des
Amtes 37 lediglich von einer Vielzahl struktureller Veränderungen geprägt. Der seit 1976
bewährte Zusammenschluß von mehreren Kreisen zu einem Rettungsbereich konnte beibehalten werden, ebenso die Standorte der damaligen
Stützpunkte. Sie wurden entsprechend dem
gültigen Rettungsdienstgesetz der DDR vom
13.09.1990 in Verträge gefaßt. Es wurden ein
Rettungsdienstbereichsplan erarbeitet, der Rettungsdienstbereichsbeirat gegründet und die
Stützpunkte zu Rettungswachen umbenannt.
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Kapitel 2
Neu für den Rettungsdienst war die Umgestaltung vom Stützpunktsystem mit Notarztwagen
zum Rendezvoussystem mit Rettungstransportwagen und Notarzteinsatzfahrzeugen. Damit
war der Rettungsdienst für die Organisation und
praktische Durchführung der Notfallrettung und
des qualifizierten Krankentransportes für die
Stadt Halle (Saale) und den Saalkreis verantwortlich.
Die praktische Durchführung des Rettungsdienstes in Halle und dem Saalkreis teilen sich der
Arbeiter-Samriter-Bund (ASB) mit drei Rettungswachen, das Deutsche Rote Kreuz (DRK) mit
vier Rettungswachen und die Stadt mit drei Bereichen für die Notarzt-einsatzfahrzeuge (NEF)
und der Rettungsleitstelle. Dazu sind mit den
Leistungserbringern der Hilfsorganisationen, fünf
Krankenhäusern und dem Universitätsklinikum
öffentlich-rechtliche Verträge abgeschlossen
worden.
Da die Marktwirtschaft auch im Rettungsdienst
Einzug hielt, wurden ehemals sieben arztbesetzten Wagen auf tagsüber drei und nachts
zwei arztbesetzte Wagen reduziert, wobei der
Kassenärztliche Notdienst im Berichtszeitraum
zusätzlich in der Stadt nachts drei und im Saalkreis nachts sechs Ärzte mit PKW im Bereitschaftsdienst vorhielt. Diese Leistungen wurden
durch die Mitarbeiter des Einsatzleitzentrums
vermittelt.
Die im System der ehemaligen Schnelle Medizinische Hilfe (SMH) hochqualifizierten Fachschwestern und Pfleger, die aus den unterschiedlichsten Gründen bei der Umstrukturierung nicht übernommen werden konnten, gründeten den Arbeiter-Samariter-Bund, in dem sie
im Bereich Rettungsdienst weiter tätig sind.
Mit Einführung des neuen Rettungsdienstgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 11.10.1993
werden die Abschreibungskosten für die Fahrzeuge und die Medizintechnik den Krankenkassen in Rechnung gestellt, so daß die Ersatzbeschaffung für unsere Technik gesichert ist.
Durch Landeszuweisungen sind in den Jahren
1992 bis 1995 acht Rettungstransportwagen den
Hilfsorganisationen ASB und DRK als Leistungserbringer für die Stadt Halle (Saale) zur Verfügung gestellt worden. Darüber hinaus wurde im
Bereich des Rettungsdienstes jährlich ein Notarztfahrzeug angeschafft. Seit dem Jahr 1995
wurden sechs Rettungswagen und vier Krankentransportwagen beschafft.
Die Arbeitsteilung zwischen städtischen Angestellten (Organisation, Notarzteinsatz und Einsatzleitzentrum) und den Hilfsorganisationen
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Dezernate mit Ämtern
ASB und DRK (Rettungstransport und qualifizierter Krankentransport) hat sich bewährt.
Die in den letzten Jahren ständig gestiegenen
quantitativen Anforderungen wurden ohne
Qualitätsverluste mit nur geringen Personalerhöhungen bewältigt.
Die materiell-technische Basis des bodengebundenen Rettungsdienstes befindet sich auf
modernstem Stand und entspricht der DIN. Zum
Ende des berichtszeitraums waren nach der
Ersatzbeschaffung für 1996, bis auf zwei Fahrzeuge, alle im Rettungsdienstbereich eingesetzten Rettungsmittel kommunales Eigentum. Die
Stadt Halle verfügt beim ASB über einen speziellen Baby-Notarztwagen.
Die Bildung eines städtischen Amtes für Brand-,
Katastrophenschutz und Rettungsdienst war der
erste Schritt zu einer wirkungsvollen und wirtschaftlichen Gefahrenabwehr für die Bürger.
Was in den Städten der Altbundesländer über
Jahrzehnte kontinuierlich gewachsen war,
mußte hier im „Schnellgang“ absolviert werden.
Ein allumfassende und berufsbegleitende Ausund Weiterbildung der Mitarbeiter mußte in
kürzester Zeit gewährleistet werden, da durch
die rasant fortschreitende technische Entwicklung in hohem Maße neue Aufgabenbereiche
speziell auf die Feuerwehr übertragen wurden.
Im Bereich des Rettungsdienstes führten die
Aus- und Fortbildungsmaßnahmen dazu, daß
alle Rettungsassistentenplanstellen entsprechend
der geforderten Qualifikation besetzt werden
konnten.
Die Ergebnisse des Amtes können sich sehen
lassen. Die Feuerwehr und der Rettungsdienst
gewährleisteten zum Ende des Berichtszeitraums
einen umfassenden Schutz für die Bürger der
Stadt Halle, der keinen Vergleich mit den Städten der Altbundesländer zu scheuen brauchte.
Gut geschulte Retter
Im Bereich der Aus- und Weiterbildung entwickelte sich ein erster Schwerpunkt aus dem
neuen Personal- und Beamtenrecht bzw. der
daraus resultierenden Empfehlung der AGBF
(Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren) über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen des feuerwehrtechnischen
Dienstes in der DDR. Der gesamte gehobene
feuerwehrtechnische Dienst mußte in den Jahren 1991 und 1992 an der Brand- und Katastrophenschutzschule in Heyrothsberge weitreichende Ergänzungsausbildungen absolvieren. In
145
Dezernate mit Ämtern
eigener Regie wurde parallel dazu die notwendigen Ausbildungsmaßnahmen für den mittleren
feuerwehrtechnischen Dienst durchgeführt.
Alle Neueinstellungen ab 1990, welche noch
keine feuerwehrtechnische Ausbildung vorweisen konnten, wurden in den folgenden Jahren
zu einem Grundlehrgang an der BKS-Heyrothsberge zum Feuerwehrmann qualifiziert.
Die Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter,
gerade was den Umgang mit Spezialtechnik
betrifft, wurde fortlaufend gewährleistet.
Ab 1992 erfolgte die kontinuierliche Ausbildung
von feuerwehrtechnischem Personal zu Rettungssanitätern mit der Zielsetzung, die Voraussetzungen für integrierte Feuerwehr- und Rettungswachen zu schaffen.
An allen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen
haben neben den hauptamtlichen Helfern aller
Fachbereiche des Amtes 37 auch die Mitglieder
der Freiwilligen Feuerwehren teilgenommen.
Ansiedlung von Hilfsorganisationen
Unmittelbar nach der Wende wurden in Zusammenarbeit mit der Partnerstadt Karlsruhe
und der Stadt Hannover verstärkte Anstrengungen zur Etablierung von Hilfsorganisationen in
der Stadt Halle (Saale) unternommen. Im Ergebnis dieser gemeinsamen Bemühungen haben
• Technisches Hilfswerk (THW),
• Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) und
• Deutsches Rotes Kreuz (DRK)
Orts- und Kreisverbände in Halle eingerichtet
und gegründet, die Hilfe und Unterstützung im
erweiterten Katastrophenschutz geben. Schon
im Jahr 1990 wurden für die Stadt Halle (Saale)
Fachberatersysteme aufgebaut. Sie vermitteln
ihre Kenntnisse und Erfahrungen den
•
•
•
•
städtischen Ämtern,
außerstädtischen Dienststellen,
Hilfsorganisationen,
Krankenhäusern und medizinischen Einrichtungen sowie
• Alten- und Pflegeheimen.
Katastrophenabwehrplan
Der 1991 erarbeitete, bis zum Jahr 1998 ständig
qualifizierte und seit 1993 ratifizierte Katastrophenabwehrplan der Stadt Halle bildet die
Grundlage allen Verwaltungshandels der Stadt146
Kapitel 2
verwaltung zur Beherrschung von Großschadenslagen und Katastrophen. Zur Umsetzung
des Planes wurde ein System der internen und
externen Fachberater aufgebaut.
Das Fachberatersystem bietet ein auf die Lage
bezogenes stabsmäßiges Handeln und garantiert
eine allseitige Integration und Koordination aller
im Zivil- und Katastrophenschutz zu bewältigenden Aufgaben. Bisher wurden 38 fachspezifische Lehrgänge durch Führungspersonal und
die Fachberater einschließlich des Personals des
Amtes 37 an der Katastrophenschutzschule des
Bundes in Ahrweiler besucht.
Des weiteren wurde von der Abteilung Zivilund Katastrophenschutz umfangreiche Schutzund Maßnahmepläne erstellt, die ständig aktualisiert werden. Diese Dokumente sind ein wichtiges Arbeitsinstrument für die Stadtverwaltung,
um in jeder Situation ihrer Aufgabe gerecht zu
werden, die Bevölkerung zu schützen und zu
versorgen sowie das Verwaltungshandeln für
den Bürger zu sichern.
In Berichtszeitraum ist es gelungen
• 1994 die LAN-Gruppe (leitende Notarztgruppe) aufzubauen,
• 1995 die SEG (Schnelle-Einsatz-Gruppe) im
Maßnahmeplan bei Großschadenslagen zu
integrieren sowie
• 1995 die Sanitätszüge des ASB und die Betreuungszüge des DRK, der DLRG und der
Wasserwacht des DRK in den erweiterten
Katastrophenschutz einzubeziehen.
Aufgaben für die nächsten Jahre
Dem Wandel im Einsatzgeschehen muß sich die
Feuerwehr in taktischer, technischer und personeller Hinsicht stets anpassen. Dieses Ziel
konnte in der Vergangenheit immer erreicht
werden, und es muß auch in Zeiten zurückgehender Haushaltsmittel weiter hohe Priorität
haben. Zum Wohle der halleschen Bevölkerung
muß der vorhandene Standard aller Bereiche
erhalten und teilweise noch gesteigert werden.
• Die mittelfristige Finanzplanung 2000 2005, welche auf der Grundlage der Beschaffungskonzeption des Amtes und den
zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln
der Stadt einen weiteren Ausbau der Wechselladertechnik der Berufsfeuerwehr und die
Beschaffung von Löschfahrzeugen der FreiVerwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Kapitel 2
Dezernate mit Ämtern
willigen Feuerwehr vorsieht, gilt es umzusetzen. Gerade die Ersatzbeschaffung der noch
bei der Freiwilligen Feuerwehr in erheblichen Maße vorhanden Altfahrzeuge aus der
ehemaligen DDR-Produktion wird erhebliche finanzielle Mittel erfordern.
Aber auch im technischen Sektor einer Leitstelle ist die Entwicklung gravierend vorangeschritten. Modernste Produkte aus dem
Bereich der Daten- und Kommunikationstechnik haben längst auch im Bereich der
Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben Anwendung gefunden. Dazu
kommen kontinuierliche Veränderungen und
Verbesserungen im Teilbereich „Dialogverfahren“ als Schnittstelle zwischen Disponent
und technischem Leitstellensystem. Modifizierte Arbeitsplatznormen beschreiben heute
sehr different das ergonomische Umfeld am
Arbeitsplatz Leitstelle. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn es sich, wie bei dem
Einsatzleitzentrum, um Bildschirmarbeitsplätze handelt.
• Zur Kosteneinsparung für die Stadt Halle und
zur verbesserten Auslastung des wirtschaftlichen Arbeitsdienstes der Feuerwehr ist die
Errichtung einer Feuerlöscherwerkstatt anzudenken. Hier könnten die Feuerlöscher aller
Einrichtungen und Objekte der Stadt beschafft, gewartet und technisch überprüft
werden.
• Nach der Fertigstellung des Gerätehauses
Kanena im August 1997 ist für das Jahr 2000
der Neubau für ein Gerätehaus in Reideburg
geplant. Mit Abschluß dieser Baumaßnahme
wird in allen Ortsfeuerwehren der Stadt
Halle ein funktionsgerechtes Gerätehaus
vorhanden sein.
• Das Einsatzleitzentrum der Stadt Halle
(Saale) muß in den kommenden Jahren komplett erneuert werden. Im Jahre 1990/91
wurde in den Räumlichkeiten der Hauptfeuerwache ein vollständig neues Einsatzleitzentrum eingerichtet. Dieses arbeitet an maximal fünf Arbeitsplätzen vollständig EDVgestützt. Im Laufe der Jahre seit Fertigstellung
des Einsatzleitzentrums hat sich die Einsatzsituation in den Bereichen des Brandschutzes und vor allem des Rettungsdienstes
deutlich verändert. Das Einsatzaufkommen
im Fertigstellungsjahr betrug ca.
30.000 Einsätze (gesamt), heute stellt sich
dies mit rund 80.000 Einsätzen pro Jahr dar.
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Für den Katastrophenschutz sind folgende Aufgaben relevant:
•
•
•
Weitere Qualifizierung der Sonderschutzpläne,
weitere Umsetzung von Forderungen zur
Aufstellung, Gliederung und Ausbildung der
Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes sowie
die Gewährleistung des Zusammenwirkens
mit den Nachbarkreisen im Schadensfall.
Im Bereich des Rettungsdienstes ist beabsichtigt,
die Zusammenarbeit mit den benachbarten
Rettungsdienstbereichen zu intensivieren mit
dem Ziel, durch entsprechende Zweckvereinbarungen die gegenseitige Hilfeleistung zu verbessern.
147
Dezernate mit Ämtern
2.3.
Dezernat Finanzen
2.3.1. Kämmerei (20)
Die heutige Kämmerei ist 1990 aus den ehemaligen Referaten Haushalt, Finanzierung der
staatlichen Verwaltung und Einrichtungen und
der volkseigenen Wirtschaft des Ratsbereiches
Finanzen hervorgegangen. Die Zusammenführung und Neustrukturierung dieser Bereiche
wurde besonders durch die bis 30. Juni 1990
getrennte Haushaltsrechnung in Mark der DDR
für die seit Mai vereinten Städte Halle und
Halle-Neustadt erschwert. Nach der Währungsumstellung wurde am 24. September 1990 für
das zweite Halbjahr 90 der gemeinsame Haushaltsplan in DM für Halle und Halle-Neustadt
durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen.
Parallel dazu wurden alle Vorbereitungen zur
Einführung der Haushaltskameralistik nach bundesdeutschem Recht für den 1. Januar 1991
getroffen und das Abrechnungssystem für die
damals bestehenden drei Stadtbezirke und
Halle-Neustadt vereinheitlicht.
Die zügige Umsetzung der neuen Strukturen
wurde durch das Fehlen landesrechtlicher Regelungen zusätzlich erschwert. Durch die umfangreiche Verwaltungshilfe der Partnerstadt
Karlsruhe wurde das Planungs- und Abrechnungssystem im Finanzwesen in Anlehnung an
das baden-württembergische bzw. niedersächsische kommunale Haushaltsrecht aufgebaut.
Alle Jahre wieder
Zu den Aufgaben der Kämmerei gehören die
jährliche Aufstellung der Haushaltssatzung, des
Haushaltsplanes einschließlich der erforderlichen Nachträge ebenso wie Fortschreibung der
mittelfristigen Finanzplanung und des Investitionsprogramms. Darüber hinaus trägt das Amt
die Verantwortung für die finanzwirtschaftliche
und haushaltstechnische Überwachung des
Vollzugs des Haushaltsplanes und der damit
verbundenen Erarbeitung innerdienstlicher Vorschriften.
Im Rahmen des Finanzausgleichs zwischen
Bund, Land und Kommune sowie des Gemeindeeinkommensteueranteils ermittelt und realisiert es für das jeweilige Haushaltsjahr die daraus resultierenden Ansprüche.
148
Kapitel 2
Die Führung der Wirtschaftspläne und Jahresabschlüsse der Eigengesellschaften der Stadt Halle
mit einem Anteil von mehr als 50 %, der Eigenbetriebe und Stiftungen zur Erstellung von Entwicklungsreihen sowie die Aufbereitung der
Wirtschaftspläne zur Übernahme in den Haushaltsplan der Stadt Halle gehörten ebenso zu
den Aufgaben der Kämmerei.
Das tägliche Geldgeschäft
Die finanzielle Liquidität der Verwaltung erfordert zur Aufgabenerledigung auch die Aufnahme von Krediten und, damit verbunden, die
Bearbeitung der Ausgaben. Andererseits ist die
Stadtverwaltung im Rahmen der Gesetze wie
ein Unternehmen bemüht, ihr Geldvermögen
durch Zinseinnahmen zu erhöhen.
Gegenüber den städtischen Gesellschaften
übernimmt und überwacht die Kämmerei die
Abwicklung und den Nachweis von Bürgschaften.
Für die Ämter und Einrichtungen der Stadtverwaltung trägt sie die Hauptverantwortung beim
Aufbau, der Begleitung und der Kontrolle der
allgemeinen Angelegenheiten der Kostenrechnung und Betriebswirtschaft sowie in allen Angelegenheiten des Anweisungs-, Kassen- und
Rechnungswesens. Sie ist zuständig für
•
•
•
•
die Bearbeitung der Einnahmen aus allgemeinen und zweckgebundenen Zuweisungen von Bund, Land und sonstigen Körperschaften des öffentlichen Rechts;
die Erschließung von Zuschußquellen auf
der Grundlage der vorhandenen Förderrichtlinien und deren Umsetzung;
die Koordinierung der Anträge und Zuweisungen;
die Planung und Abrechnung der Investpauschalen und die Investitionskontrolle.
Haushalts- und Finanzplanung
1991 wurde der erste Haushaltsplan auf der
Grundlage des bundesdeutschen Rechts und der
Nutzung des Regionalen Rechenzentrums in
Karlsruhe erarbeitet.
Dieser Prozeß war begleitet von umfangreichen
Planberatungen mit allen Fachbereichen sowie
der Anleitung und Kontrolle zur Haushaltsdurchführung und dem Erlaß von Dienstanweisungen zur Haushaltsdurchführung. Der erste
Haushaltsplan für die Stadt Halle (Saale) wurde
am 10.07.1991 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen.
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Kapitel 2
Dezernate mit Ämtern
1992 und 1993 wurden die Phasen des Aufbaus, der Anleitung und Kontrolle des Haushalts- und Finanzwesens sukzessiv durch
• die Erstellung und Auswertung von Analysen,
• die Sicherung des weiteren Haushaltsausgleichs in Abstimmung zwischen Bedarf,
Notwendigkeit, Realisierung und Finanzierbarkeit von Aufgaben der Stadtverwaltung
sowie
• die Einflußnahme auf weitere Einnahmeerschließungen
erweitert.
Die Ausstattung mit EDV-Anlagen, zunächst drei
Dialoggeräte, ermöglichte zudem die Eingabe
des Haushaltsplanes vor Ort.
Diese ersten positiven Auswirkungen auf die
tägliche Arbeit wurden durch den sehr späten
Erlaß gesetzlicher Regelungen im kommunalen
Bereich des Haushalts-, Finanz-, Kassen- und
Rechnungswesens durch das Land Sachsen-Anhalt gebremst. Auf Grund der neuen Rechtslage
mußten dadurch ständig neue Anpassungen und
Veränderungen vorgenommen werden. Das
erschwerte in den Anfangsjahren auch die Vergleichbarkeit der Haushaltspläne mit denen der
Vorjahre.
Das Inkrafttreten der neuen Gemeindeordnung
des Landes Sachsen-Anhalt zum 01.07.1994
Jahr
HH-Satzung
Beschluß
brachte erneut Auswirkungen auf den Haushalt
der Stadt Halle (Saale) mit sich. So war gemäß §
94 Abs. 1 GOLSA die zweimalige öffentliche
Lesung der Haushaltssatzung notwendig; die
Nachtragssatzung konnte gemäß § 95 Abs. 1 nur
bis zum 30.11. jährlich erlassen werden. Der §
140 Abs. 1 räumte der Kommunalaufsichtsbehörde eine Verlängerung der Genehmigungsfrist
für die Haushaltssatzung von nun drei Monaten
ein. Diese Veränderung der Genehmigungsfrist
der Kommunalaufsichtsbehörde bewirkte insbesondere in den Haushaltsjahren 1995 bis 1997
eine längere Zeitdauer der vorläufigen Haushaltsführung gemäß § 96 GOLSA, die mit Erlass
des Kommunalrechtsänderungsgesetzes vom 1.
Juli 1997 wieder auf eine Genehmigungsfrist
von einem Monat zurückgeführt wurde (siehe
Tabelle unten).
Die Überbrückung der vorläufigen Haushaltsführung ist mit einem höherem Verwaltungsaufwand verbunden und zieht eine Verzögerung
des Neubeginns von Investitionen nach sich.
Ebenso war 1994 durch die Änderung der Vorschriften über die Gliederung und Gruppierung
der Haushaltspläne der Gemeinden und Landkreise vom 12.09.1994 die Überarbeitung des
Verwaltungsgliederungsplanes und der Gruppierungsvorschriften erforderlich. Im Jahre 1996
wurden die Dienstanweisungen zur Ausführung
des Haushaltsplanes der Stadt an geltendes
Recht des Landes Sachsen-Anhalt angepaßt.
Genehmigung durch
Kommunalaufsicht
10.07.1991
21.08.1991
1991
17.06.1992
14.07.1992
1991
24.03.1993
29.04.1993
1993
26.01.1994
28.02.1994
1994
08.03.1995
17.05.1995
1995
20.12.1995
04.04.1996
1996
26.03.1997
10.06.1997
1997
18.03.1998
15.04.1998
1998
Tabelle 35: Übersicht Haushaltgenehmigungsverfahren
Nachtragssatzung
1. Nachtrag
11.12.1991
14.10.1992
07.07.1993
25.05.1994
08.11.1995
23.10.1996
01.10.1997
05.11.1998
2. Nachtrag
24.11.1993
09.11.1994
19.11.1997
(Quelle: Kämmerei)
Es ist gelungen, trotz sinkender allgemeiner Zuweisungen (FAG) und Einkommensteueranteile
im Zeitraum 1994-1998 sowohl in der Planung
und Nachtragsplanung zum Haushalt als auch
im Ergebnis, den Grundsatz des Haushaltsausgleichs zu wahren. Der städtische Haushalt war
zu jederzeit in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen.
In den folgenden Schaubildern sind die Entwicklung des Haushalts der Stadt Halle (Saale)
und die Entwicklung der FAG- und Einkommensteueranteile graphisch dargestellt.
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
149
Dezernate mit Ämtern
Kapitel 2
Entwicklung des Haushaltes in Mio DM
1600
1463,6
1400
1355,6
1305
1266,9
1216,9
1213,6
1200 1102
1089,9
1081,2
1064,3
1026,3 980,6 991,8
1000
965,6
800 755,1 834,5
600
400 346,9
375
373,7
246,7 248
240,7
240,6
225,1
200
0
1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998
GesH*
VWH**
VMH***
Abbildung 27: Haushaltsentwicklung
* Gesamthaushalt, ** Verwaltungshaushalt,
*** Vermögenshaushalt (Quelle: Kämmerei)
Entwicklung der allgemeinen Zuweisungen und
Einkommenssteueranteile in Mio DM
65,7
428
493,7
67,9
436,1
504
56,1
454,3
510,4
81,6
473,1
554,7
71
477
548
76
421,9
497,9
47,7
437,7
485,4
15,9
344,3
360,2
1998
1997
1996
1995
1994
1993
1992
1991
0
200
400
600
Ein.St.-Anteile
allgemeine Zuweisungen (GFG*, FAG)
Gesamt
Abbildung 28: Zuweisungen und Einkommenssteueranteile
(Quelle: Kämmerei)
Anteile GFG, FAG und Einkommens-steueranteile
insgesamt am VWH in %
47,7
51,5
51,6
49,7
50,1
49,3
51,3
Abbildung 29: Anteil Verwaltungshaushalt
(Quelle: Kämmerei)
Das Diagramm zeigt eine mit Ausnahme 1992
deutlich rückläufige Entwicklung der Einnah150
Trotz aller Schwierigkeiten konnten für die Bewirtschaftung des kommunalen Haushaltes Erfolge verbucht werden. Gerade wegen der immer geringeren finanziellen Mittel hat sich die
Budgetierung im Schulbereich als sachdienlich
erwiesen. Durch die Anwendung neuer Software (Excel, Word), die Einarbeitung in veränderte Verfahren des Dialogsystems Finanzen
und die Erweiterung vorhandener PC-Technik
konnten die einzelnen Arbeitsabläufe erheblich
erleichtert und effektiviert werden.
Die strenge Kameralistik des kommunalen
Haushaltes konnte durch eine Erweiterung der
Deckungskreise und die Einführung weiterer
Sammelnachweise (5310, 5510, 5520, 5620)
flexibilisiert werden. Die Einführung des EDVVerfahrens HUEL in den Ämtern 10, 11, 37, 40,
65, 66 und 67 sowie die ständige Schulung und
Betreuung der Fachämter in Fragen der Haushaltsplanung, und -durchführung und des Jahresabschlusses führte zur einer höheren Effizienz
der Haushaltsführung.
Im Prozeß der Übertragung kommunaler Einrichtungen in andere Trägerschaften führten die
Mitarbeiter der Kämmerei die haushaltstechnische Abwicklung aus, z. B. für Alters- und Pflegeheime, Moritzburg, das neues theater/schauspiel halle, Thalia Theater, den Zoo,
Kindertagesstätten, Steintor-Varieté, Kinder- und
Jugendheime, Straßenbeleuchtung, kommunale
Einrichtung Peißnitz.
Die Kommunalen Finanzen
58,2
19
91
19
92
19
93
19
94
19
95
19
96
19
97
19
98
100
80
60
40
20
0
men. Damit erhöhten sich die Anforderungen an
die Kämmerei zur Durchsetzung der Stadtratsbeschlüsse im Rahmen der Haushaltswirtschaft,
da zur Aufgabenerfüllung immer weniger Mittel
zur Verfügung standen. 1996 mußten zum einen auf Grund der Haushaltssituation eine 10%ige Haushaltssperre für den Verwaltungshaushaltes gemäß § 29 GemHVO durchgesetzt werden und zum anderen die Planung für das
Haushaltsjahr 1997 pro Dezernat im Rahmen
einer Gesamtvorgabe erfolgen.
Im Bereich des Kassen- und Rechnungswesens
lagen die Schwerpunktaufgaben zunächst auf
der Abwicklung der bei den Einrichtungen der
Stadt Halle geführten Bankkonten und deren
Überleitung in die Konten der 1990 als Einheitskasse eingerichteten Stadtkasse der Stadt Halle
sowie
dem Erlaß von Dienstanweisungen und Dienstordnungen im Bereich des Kassenwesens ein-
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Kapitel 2
Dezernate mit Ämtern
schließlich der Anleitung zur Abwicklung von
Sachspenden für Vereine.
Im Bereich Kostenrechnung/Betriebswirtschaft
wurde mit Erlaß des Kommunalabgabengesetzes
LSA im Juni 1991 die Forderung gestellt, die
Benutzungsgebühren und Entgelte auf betriebswirtschaftlicher Grundlage zu kalkulieren. Dazu
wurden 1992 erste Maßnahmen zur Schaffung
von Grundvoraussetzungen in den vorrangigen
Einrichtungen der Stadt eingeleitet.
Damit einher ging die Fortführung der allgemeinen Angelegenheiten des Anwei-sungs-, Kassenund Rechnungswesens mit den Schwerpunkten
•
•
•
Rationalisierung des Kassenwesens,
Erhöhung der Kassensicherheit und
Einflußnahme auf Einnahmeerhöhung.
K a lk u la to risch e K o ste n im T D M
3000
2000
1000
0
1994
1995
1996
1997
1998
A b s c h re ib u n g e n
V e rzin s u n g d e s A n la g e k a p tia ls
V e rw a ltu n g s k o s te n u m la g e
Abbildung 30: Kalkulatorische Kosten
(Quelle: Kämmerei)
So wurden in der Stadt Halle (Saale) zwei Zahlstellen (Stadtkasse, Sozialamt) und 192 Einnahmekassen eingerichtet sowie 42 Handkassenvorschüsse zur Tätigung kleiner Ausgaben genehmigt.
Durch die Anschaffung und Betreibung eines
Geldautomaten ab Januar 1996 konnten die
Barauszahlungen von Geldleistungen entsprechend
Asylbewerberleistungsgesetz
vom
30.06.1993 mit ca. 450.000 DM monatlich
effektiver gestaltet sowie die Einsparung von
Personalkosten und eine erhöhte Kassensicherheit erreicht werden.
Mit Inkrafttreten der ersten Verwaltungskostensatzung - sie beinhaltet Verwaltungsgebühren
für Amtshandlungen und sonstige Verwaltungstätigkeiten im eigenen Wirkungskreis - konnten
erste Einnahmeerhöhungen für die Stadt erzielt
werden. Ihre Überarbeitung im Juni 1996 war
wegen des seit 1992 gestiegenen Aufwands an
Personal- und Sachkosten unumgänglich.
Ebenso mußten die kalkulatorischen Kosten
(Abschreibungen und Verzinsung des betriebsnotwendigen Anlagekapitals) des unbeweglichen und beweglichen Anlagevermögens ermittelt, erfaßt und bewertet werden. Ermittlung,
Erfassung, Bewertung und Einstellung der kalkulatorischen Kosten erfolgte in folgenden Bereichen:
• 1994 Rettungswesen, Senioren- u. Pflegeheim Beesener Str., Marktwesen, Friedhofswesen, Druckerzentrum;
• 1995 Kinder- u. Jugendheime und
• 1996 Wohnheim Felsenstraße zur Einstellung in den Haushalt.
• 1998 Georg-Friedrich-Händel-HALLE
Des weiteren wurden Verwaltungskostenumlagen für o. g. kostenrechnende Einrichtungen ab
1994 berechnet. Die Verwaltungskosten folgender erstattungsberechtigter Ämter wurden auf
die kostenrechnenden Einrichtungen umgelegt:
Rechnungsprüfungsamt, Personalamt, Gesamtpersonalrat, Hauptamt, Information und Kommunikation, Kämmerei, Stadtkasse sowie Hochbauamt.
Die ermittelten kalkulatorischen Kosten und
Verwaltungskostenumlagen belaufen sich auf:
Kostenart
1994
1995
1996
1997
1.163,9
2.258,9
2.310,0
1.938,7
Abschreibungen
861,9
2.660,2
2.420,1
2.752,2
Verzinsung des Anlagekapitals
741,7
1.725,0
1.488,1
1.089,7
Verwaltungskostenumlage
Tabelle 36: Kalkulatorische Kosten und Verwaltungskostenumlage, Angaben in TDM
1998
3.116,6
5.942,2
1.195,9
(Quelle: Kämmerei)
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
151
Dezernate mit Ämtern
Kapitel 2
Einnahmenverbesserung durch Spenden
398
Im Berichtszeitraum gab es
290
Jahr
1994
Sachspenden im
Gesamtwert von 1.034,936 DM und
Durchlaufspenden für Vereine im
Gesamtwert von 415.525 DM.
Einrichtung
Staatliche Galerie Moritzburg
Spende
3 Originalgemälde
Münzen, Medaillen und Schmuck
1995 Staatliche Galerie Moritzburg* Kunstgegenstände
Stadtbibliothek Halle
Bücher
Grundschule Dölau (Hort)
Einbauküche
1 Handschrift der Halleschen Salz 1996 Stadtarchiv
Köthen-Besatzung von 1550 - 1560
Frauenschutzhaus
Damenbekleidung
157 Bücher und CD-ROM
1997 Stadtbibliothek
Jugendamt für Spielprojekt
1 Hüpfburg
BBS
3 Computer und 1 Laserdrucker
Bücher und CD-ROM
1998 Stadtbibliothek
Haus der Wohnhilfe
Einrichtungsgegenstände f. Obdachlose
Tabelle 37: Sachspenden für Einrichtungen der Stadt
DM
555.000
40.337
21.741
27.922
19.000
14.766
19.298
8.252
16.680
9.515
10.862
10.000
* Mit Übergabe der Staatlichen Galerie Moritzburg an das Land Sachsen-Anhalt reduzierte sich auch der jährliche Spendenwert für
den Kulturbereich. (Quelle: Kämmerei)
Bewirtschaftung des Geldvermögens
Seit 1991 ist die Kämmerei für die Kassen- und
Gelddispositionen verantwortlich. Die anfangs
hohen Geldbestände auf den Kontokorrentkonten der Stadt- und Saalkreissparkasse galt es
zinsgünstig anzulegen. Deshalb bildete die Zusammenarbeit mit den Banken den wichtigsten
Schwerpunkt der täglichen Arbeitsorganisation.
Durch die schnelle Information zu den Kontenständen bis 7.00 Uhr morgens sowie tägliche
Bearbeitung der bis 9.00 Uhr bei der Sparkasse
abgegebenen Überweisungen konnte eine größere Flexibilität der Gelddisposition erreicht
werden.
Mit der Installation des Datex P-Anschlusses
1993 konnten per Bildschirm die aktuellen
städtischen Kontostände bei allen Banken abgerufen werden.
Entwicklung der Zinseinnahmen in Mio DM
19,2
9,9 11,3 10,4
6,8
7,7
1,3
1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997
Abbildung 31: Zinseinnahmen
(Quelle: Kämmerei)
152
Die schnelle Verfügbarkeit dieser Daten ermöglichte ein sofortiges Reagieren auf die aktuellen
Gelddispositionsgeschäfte. Aufgrund der kontinuierlichen Senkung der Leitzinsen durch die
Bundesbank sind Zinsen für den Anlagebereich
seit 1993 ständig gesunken. Die niedrigen Zinssätze wurden durch ein größeres verfügbares
Anlagevolumen, welches in der Zeit von 1994
bis 1996 durchschnittlich 190 Mio. DM betrug,
kompensiert. In den Jahren 1997/98 reduzierte
sich das verfügbare Anlagevolumen auf durchschnittlich 120 Mio. DM.
Der Diskontsatz entwickelte sich wie folgt:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
01.01.1994
18.02.1994 - 14.04.1994
15.04.1994 - 12.05.1995
13.05.1994 - 30.03.1995
31.03.1995 - 24.08.1995
25.08.1995 - 14.12.1995
15.12.1995 - 18.04.1996
19.04.1996 - 31.12.1997
19.04.1996 – 31.12.1998
= 5,75 %
= 5,25 %
= 5,00 %
= 4,50 %
= 4,00 %
= 3,50 %
= 3,00 %
= 2,50 %
= 2,50 %
Schuldenverwaltung
Zur finanziellen Sicherung der notwendigen
städtischen Investitionen wurden in den ersten
drei Jahren nach der Wende 164,3 Mio. DM
Kredite, davon 83,5 Mio. DM mit einem ZinsVerwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Kapitel 2
Dezernate mit Ämtern
satz von 6,5 % aus dem Kommunalkreditprogramm der Bundesregierung, aufgenommen.
In den folgenden Jahren wurden alle Anstrengungen unternommen, die Kreditaufnahmen zu
reduzieren, um dauerhaft den erforderlichen
Schuldendienst aus dem Verwaltungshaushalt
erwirtschaften zu können. Diesem Erfordernis
nachkommend, wurden im Jahr 1995, unter
dem Einfluß des zu diesem Zeitpunkt bestehenden günstigen Zinsniveaus, 80 Mio. DM umgeschuldet. Die sich aus der Umschuldung ergebenden geringeren Zinsausgaben bewirken eine
jährliche Entlastung von 960 TDM.
Ausfallbürgschaften in Höhe von 194,145 Mio.
DM für die Abfallwirtschaft GmbH Halle-Lochau,
Stadtwirtschaft
GmbH,
HAVAG,
Stadtwerke GmbH, MIDEWA und Stiftung St.
Cyriaci et Antonii beschlossen und seitens des
Regierungspräsidiums genehmigt. Durch vorzeitige außerplanmäßige Tilgung der Stadtwerke
GmbH im Jahre 1993 in Höhe von 1,75 Mio.
DM reduzierte sich das Bürgschaftsvolumen per
31.12.1993 auf 192,395 Mio. DM.
In den Jahren 1994 bis 1998 wurden Kredite in
Höhe von 285,6 Mio. DM aufgenommen. Davon konnten 59,7 Mio. DM zinsgünstig (2,7 –
5,25 %) von der Kreditanstalt für Wiederaufbau
für die Verbesserung der kommunalen Infrastruktur, Baumaßnahmen an Schulen, kulturellen Einrichtungen, Sportstätten und Georg-Friedrich-Händel-HALLE gebunden werden.
Neue Bürgschaftsübernahmen und Genehmigungen wurden 1998 in Höhe von 137,1 Mio.
DM ausgesprochen, davon 89,2 Mio. DM für
die HWG mbH (Übergangs-bürgschaften bis zur
dringlichen Sicherung, längstens bis 2003), 22,9
Mio. DM für die HWA mbH, 10,3 Mio. DM für
die Abfallwirtschaft GmbH Halle-Lochau, 5,7
Mio. DM für die Franckesche Stiftungen, 5,0
Mio. DM für die Hafen Halle GmbH, 4,0 Mio.
DM für die Paul-Riebeck-Stiftung zu Halle.
Die Einführung des PC-Verfahrens „Kommunales Informationssystem für Kreditmanagement“
im Jahr 1996 ermöglichte die rationellere Bearbeitung der laufenden und neu abzuschließenden Kreditverträge für die Stadt Halle (Saale) im
Rahmen der jeweils genehmigten Kreditermächtigung. Das kommunale Informationssystem wurde mit den Versionen 3.0 und 3.1
weiterentwickelt. Die verschiedenen Programmpunkte wurden verändert oder neu realisiert. Anregungen der Anwender und Änderungswünsche der Statistischen Landesämter
wurden berücksichtigt sowie die Umstellung
von DM–Darlehen in Euro–Darlehen eingearbeitet. Im Jahr 1998 waren 36 Kreditverträge
gegenüber 11 im Jahr 1992 in laufender Bearbeitung. Die Unterstützung der Arbeitsabläufe
durch das Verfahren ermöglicht Analysen, Statistiken und Grafiken sowie einen schnellen
Überblick über das gesamte Kreditvolumen und
Bestandaussagen. Weiterhin dient das Verfahren
als Entscheidungshilfe für die mittel- und langfristige Finanzplanung.
Zum 31.12.1998 beträgt das verbürgte Volumen
der Stadt Halle (Saale) 284,5 Mio. DM.
Die Stadt Halle ist zum Stichtag 01.01.1999 mit
einer Zahlung von insgesamt 1,411 Mio. DM
Stammkapital beteiligt.
Investkontrolle/Fördermittel
1991 wurde der Fördermittelbereich und damit
die zentrale Anordnung, Anleitung und Kontrolle der Fachämter zu den vorhandenen Förderrichtlinien des Bundes und Landes aufgebaut.
Per Rundverfügung Nr. 13/94 wurden in diesem
Zusammenhang die Kompetenzen der Fachämter, der technischen Ämter und der Kämmerei
festgelegt.
Als mittelbewirtschaftende Stelle von Zuwendungen verzeichnete die Kämmerei Fördermitteleinnahmen wie in nachfolgender Grafik und
Tabelle dargestellt:
Bürgschaften und Beteiligung an Gesellschaften
Die Stadt Halle (Saale) hilft Unternehmen mit
überwiegend 100%iger städtischer Beteiligung
durch die Übernahme von modifizierten Ausfallbürgschaften, zinsgünstigere Darlehen von
den Banken zu erhalten.
In den Jahren 1991 bis 1993 wurden durch die
Stadtverordnetenversammlung
modifizierte
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
153
Dezernate mit Ämtern
Kapitel 2
Zuwendungen im Mio DM
110874
68169
1998
VWH
1997
1996
107654,1
88574,1
1995
98182,5
90155,6
83301
99749
1994
0
100000
VMH
179043
119415
74836
194251
Gesamt
196228,2
188338,1
183050
200000
300000
Abbildung 32: Zuwendungen
(Quelle: Kämmerei)
Jahr:
Zuwendungen
1994
1995
1996
In Millionen DM
183.050,0
188.338,1
196.228,2
Gesamt
99.749,0
90.155,6
88.574,1
• davon VWH
83.301,0
98.182,5
107.654,1
• davon VMH
Tabelle 38: Zuwendungen zum Verwaltungs- und Vermögenshaushalt
1997
1998
194.251
74.836
119.415
179.043
68.169
110.874
(Quelle: Kämmerei)
Besondere Leistungen
In der Stadt Halle wurde dem Bereich Investkontrolle/Fördermittel im Gegensatz zu anderen Kommunen die Mittelbewirtschaftung und
damit Verantwortung über den Einnahmebereich der Zuwendungen und Zuschüsse von der
EU, dem Bund, dem Land, anderen Aufgabenträgern und von privater Seite in der Stadtverwaltung übertragen.
Diese Entscheidung hat im Arbeitsbereich die
Prozesse von der Antragstellung bis zur Mittelverwendung und Koordinierung der Fördervorhaben bei Beteiligung von mehr als zwei
Fachämtern zu positiven Ergebnissen geführt.
Beispielsweise wurde die Weiterentwicklung
großer neuer Baugebiete durch die Kämmerei
finanztechnisch überwacht. Dadurch wurden
• die Sicherstellung der Einnahmen gewährleistet,
• Rückzahlungen wegen unsachgemäßer Verwendung der Fördermittel vermieden und
• eine Vielzahl von Fördermittelprogrammen
in Anspruch genommen.
154
Durch eine enge Zusammenarbeit mit den Bewilligungsbehörden konnten zusätzliche Fördermittel aus
• dem Nichtverbrauch anderer Kommunen
und
• der Vermeidung von Rückzahlungen durch
Überschreitung von Restriktionen
gewonnen werden.
Fördermittel wurden nicht nur für kommunale
Vorhaben eingesetzt, sondern konnten auch für
Wohnumfeldmaßnahmen an Wohnungsgesellschaften bzw. –genossenschaften weitergeleitet
werden. Im Verwaltungshaushalt konnten u. a.
Maßnahmen zur Sicherung des Betriebes der
Theater, Kindertagesstätten, des Konservatoriums, der Volkshochschule finanziert werden.
Im Vermögenshaushalt wurde die Realisierung
größerer Investitionen wie Stadtsanierung,
Denkmalschutz in der Innenstadt, Erschließung
des Entwicklungsgebietes Heide-Süd, Sanierung
der Kulturlandschaft, Weiterentwicklung großer
Wohngebiete in Halle-Neustadt, Heide-Nord,
Silberhöhe und Südstadt, Sanierung von SportVerwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Kapitel 2
Dezernate mit Ämtern
stätten, Kindertagesstätten, Jugendfreizeiteinrichtungen, Schulen, Maßnahmen im Umweltbereich, Straßen sowie der Erwerb von Ausstattungen für Schulen und Kindertagesstätten sichergestellt.
Notwendige nächste Schritte
Aufgrund der finanziellen Situation in Kommunen besteht auch in der Stadt Halle die Notwendigkeit, den Einfluß auf Einnahme- und
Ausgabeentwicklung mit Hilfe neuer Steuerungsmodelle zu verstärken, z. B. durch
• die Erweiterung der Budgetierung und damit
Förderung der Eigenverantwortlichkeit der
Ämter,
• die Durchsetzung der Kosten- und Leistungsrechnung in den mit Dienstanweisung festgelegten Bereichen,
• die Sichtbarmachung der Kosten und betriebswirtschaftliche Steuerung der Prozesse
zur Kostensenkung und Erhöhung der Leistungen der Verwaltung bzw. der Dienstleistungen für die Bürger,
• die Weiterentwicklung der Kämmerei als
Steuerungs- und Servicestelle mit Controlling-, Beratungs- und Unterstützungsfunktion
für Fach- und technische Ämter und
• die verstärkte Anwendung neuer Software
zur Rationalisierung der Verwaltungsarbeit.
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
155
Dezernate mit Ämtern
2.3.2. Stadtkasse (21)
Nach den Wahlen im Mai 1990 wurden die
neuen Strukturen der kommunalen Selbstverwaltung aufgebaut. In diesem Zusammenhang
wurde auch die Stadtkasse gegründet. Die Abrechnung des Haushaltes für 1990 erfolgte noch
nach dem Buchführungssystem der ehemaligen
DDR.
Bis zum Ende des Jahres 1990 stand die Aufgabe, die damals von den einzelnen Stadtbezirken, vom Rat der Stadt Halle, Rat der Stadt
Halle-Neustadt und den verschiedensten nachgeordneten Einrichtungen wahrgenommenen
Kassen- und Buchführungsgeschäfte, wie
•
•
•
•
Auflösung von Bankverbindungen,
Geldüberstellung und -verwaltung,
Zahlungsverkehr,
Einnahmen und Ausgaben
zusammenzufassen. Gleichzeitig waren alle
organisatorischen, personellen, EDV-technischen und vor allem fachlichen Voraussetzungen zu schaffen, um mit dem Haushaltsjahr
1991 nach dem neuen Gliederungs- und Gruppierungssystem und vor allem dem Buchungssystem der Kameralistik sowohl in der Kasse als
auch bei den anordnungsbefugten Dienststellen
arbeiten zu können.
Im Oktober 1990 wurde durch die Stadt Halle
entschieden, die landeseinheitlichen EDV-Verfahren des Landes Baden-Württemberg anzuwenden. Diese Entscheidung war die Voraussetzung für eine sehr umfangreiche Unterstützung
durch die Stadtverwaltung Karlsruhe. Sie bezog
sich in der Stadtkasse auf Schulung und Beratung bei der Anwendung der EDV-Verfahren
und auf die fachliche Anleitung aller Mitarbeiter
im Bereich Girokasse und Buchhaltung.
Bis zum Januar 1991 war der organisatorische
Grundaufbau der Stadtkasse mit der Gliederung
in die Abteilungen
•
•
•
•
Verwaltung/Revision,
Girostelle/Datenerfassung,
Buchhaltung und
Beitreibung/Vollstreckung
abgeschlossen.
Zu den Aufgaben, die die Stadtkasse entsprechend § 106 der Gemeindeordnung zu erledigen hat, gehören
156
Kapitel 2
• die Annahme von Einnahmen und die Leistungen der Ausgaben,
• die Verwaltung der Kassenmittel,
• die Verwahrung von Wertgegenständen und
• die Buchführung einschließlich der Sammlung der Belege.
Der Kasse obliegt weiterhin die Mahnung, die
Beitreibung von Geldbeträgen im Verwaltungszwangsverfahren sowie die Einleitung der
Zwangsvollstreckung nach der Zivilprozeßordnung und die Festsetzung, Stundung, Niederschlagung und der Erlaß der Vollstreckungskosten und Nebenforderungen (Zinsen und Säumungszinszuschläge), soweit in anderen Vorschriften nichts anderes bestimmt ist oder nicht
eine andere Stelle damit beauftragt ist.
Außerdem ist die Stadtkasse nach dem Aufgabenverteilungsplan der Stadt zuständig für die
Ausstellung von Spendenbescheinigungen, die
Erstellung der Kassenstatistik für das Statistische
Landesamt und mitverantwortlich für die Erstellung der Jahresrechnung.
Start mit eingeschränktem Dialogverfahren
Nach der Installation der Erfassungsgeräte mit
den landeseinheitlichen Programmen für das
Finanzwesen war für die Kasse sichergestellt,
daß mit Beginn des Haushaltsjahres 1991 die
Erfassung der Einnahmen und Ausgaben erfolgen konnte. Allerdings erschwerten das Verfahren der Datenerfassung in Halle, der Transport
der Disketten in das Regionale Rechenzentrum
Karlsruhe, die Verarbeitung und der Listendruck
im Rechenzentrum sowie der Rücktransport der
Auswertungen nach Halle die täglichen Arbeitsabläufe in der Kasse. Die Vorteile des Dialogverfahrens konnten dadurch nicht in vollem
Umfang genutzt werden.
Mit der Installierung von 22 Bildschirmarbeitsplätzen für einen Dialog direkt mit dem Rechenzentrum im August 1991 konnte eine erhebliche Verbesserung der Bearbeitung sowohl
quantitativ als auch qualitativ erreicht werden.
Die Stadtkasse wurde damit in die Lage versetzt,
die Zeitspanne zwischen Eingang einer auszuzahlenden Rechnung und deren Geldüberweisung wesentlich zu verkürzen.
Auch im Buchhaltungsbereich brachte die Einführung des Dialogverfahrens große Verbesserungen. Die Verbuchungen der Einnahmen erfolgte zeitnaher und die Aufklärung sehr umfangreicher, nicht zugeordneter Einnahmen
konnte erfolgen. Im Oktober 1991 wurden weiVerwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Kapitel 2
tere 13 PC-Arbeitsplätze installiert. Die danach
erfolgte Umorganisation der Arbeitsabläufe in
der Buchhaltung ermöglichte es ab Januar 1992,
regelmäßig Mahn- und Vollstreckungsläufe
durch die EDV durchzuführen.
In den Folgejahren erfolgte ein weiterer Qualitätssprung, in dem die vorhandenen Terminalarbeitsplätze zum überwiegenden Teil in PCArbeitsplätze umgewandelt werden konnten.
Damit waren die Voraussetzungen geschaffen,
daß viele Formulare, die bisher über den Weg
der Vervielfältigung beschafft wurden, jetzt
mittels Textverarbeitung erstellt werden konnten. Der zuständige Bearbeiter hat nun die
Möglichkeit, aus einem Katalog von Formularen
das
für den konkreten Fall notwendige auszuwählen, zu bearbeiten und am Arbeitsplatz auszudrucken.
Arbeitsschwerpunkte verändern sich
Nachdem im Jahr 1991 der Schwerpunkt der
Arbeit in der Stadtkasse im Bereich des Giroverkehrs/Tagesabschluß und der Ausgaben-Verbuchung und Zahlbarmachung lag, wurde 1992
dieser auf den Buchhaltungsbereich Einnahmen
und eventueller Vollstreckungen gelegt. So war
dafür zu sorgen, daß der Einzug aller Forderungen ordnungsgemäß und vor allem zeitnah realisiertwerden konnte.
Zum Zeitpunkt der Erstellung des ersten Jahresabschlusses nach dem neuen System im Sommer 1992 waren die wesentlichen und größten
Bearbeitungs- und ablauforganisatorischen Probleme in der Stadtkasse gelöst. In dieser Zeit
wurde auch die Verwaltungshilfe der Stadtkasse
Karlsruhe eingeschränkt. Mit der Einrichtung des
Druckerzentrums ergab sich ein weiterer Qualitätssprung in den Bearbeitungsabläufen der
Stadtkasse. Auswertungen der Kasse konnten
jetzt unmittelbar am nächsten Tag vorliegen.
Damit war die tatsächliche Auszahlung der
Gelder nach erfolgter Kontrolle noch zeitiger
möglich.
Dezernate mit Ämtern
Auszug selbst vorlag. Die Geldbewirtschaftung
konnte also rationeller und effektiver gestaltet
werden.
Mit Beginn des Jahres 1999 wurde die Direktverbuchung des Kontoauszugs Einnahmen
durch die Stadt- und Saalkreissparkasse Halle
ermöglicht. Die Arbeitsweise änderte sich dahingehend, daß die Verbuchung der Einnahmen
auf den Personenkonten nicht mehr durch die
Datenerfasserinnen der Stadtkasse, sondern direkt ein Datenträgeraustausch zwischen Sparkasse und Rechenzentrum erfolgt. Die Stadtkasse hat dann hierbei lediglich nur noch die
entstehende Fehlerliste (nicht sofort verbuchbare
Beträge) zu bearbeiten. Mit dieser Verfahrensweise wurde der Erfassungsaufwand erheblich
gesenkt. Eine weitere Straffung der Verwaltungsarbeit wurde dadurch erreicht, daß rechnergestützte Anwendungen zur Führung des manuellen Kontogegenbuches und des Tagesabschlusses erarbeitet wurden. Der manuelle Arbeitsaufwand bei der Erstellung dieser Auswertungen
wurde gesenkt und Darstellungsfehler so gut wie
ausgeschlossen.
Prüfschwerpunkte: „Qualität“
Durch Einführung des DV-Verfahrens HÜL
(Haushaltsüberwachungslisten) in zahlreichen
Fachämtern wurde der Erfassungsaufwand in der
Kasse verringert und es konnte verstärkt die
Qualität kontrolliert werden. Falschüberweisungen waren damit wesentlich eingeschränkt.
Im Jahr 1995 wurde die Regelung eingeführt,
alle Auszahlungsanordnungen über 5.000 DM
dahingehend zu kontrollieren, ob der Zahlungsempfänger Rückstände bei der Stadt hat und ob
diese ggf. aufzurechnen sind. Aufgrund der
ständig steigenden Anzahl der Schuldner der
Stadt und der örtlichen Trennung der Abteilungen Beitreibung/Vollstreckung wurde in der
Buchhaltung eine Stelle eingerichtet, die sich
ausschließlich mit der Bearbeitung von Anträgen auf Vollstreckungsaussetzung und Ratenzahlung befaßt.
Im Verlauf der nächsten Jahre wurden in allen
Abteilungen verschiedene organisatorische und
personelle Veränderungen vorgenommen, um
die Leistungsfähigkeit weiterhin zu gewährleisten bzw. zu verbessern. Durch Einführung eines Datenverarbeitungssystems (DV-System) zur
Abfrage der Kontoauszugsdaten konnte im Bereich der Girostelle/Datenerfassung die Erstellung der Tagesabschlüsse erfolgen, bevor der
Durch den Einsatz anderer bzw. neuer DV-Verfahren in den Ämtern mußte die Bearbeitung in
der Kasse zwangsläufig umgestellt werden. So
erfolgte im Buchhaltungsbereich eine stärkere
Untergliederung der Bereiche entsprechend der
verschiedenartigen Einnahmen der Fachämter.
Dies erforderte zwar zahlreiche Abstimmungen
über die Verfahrensweise des Einzuges von
Geldern und vereinfachte Buchungsmöglich-
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
157
Dezernate mit Ämtern
keiten. Der Kostenanstieg für die Fallbearbeitung im Rechenzentrum konnte damit aber verringert und die wesentlichsten Probleme in der
Zusammenarbeit mit den Fachämtern gelöst
werden.
Beitreibung und Vollstreckung
Durch personelle Verstärkung in diesem Bereich
wurde ab 1993 die Leistungsfähigkeit dieser
Abteilung hergestellt und die Bearbeitung von
Vollstreckungsaufträgen auf Fälle pro Schuldner
konzentriert.
Die verschiedenen Vollstreckungsaufträge zu
einem Schuldner wurden also nicht mehr in den
Außendienst gegeben, wenn Möglichkeiten der
Forderungspfändung bekannt waren bzw. die
Unpfändbarkeit bereits nachgewiesen war.
Aufgrund der allgemeinen wirtschaftlichen Situation in den privaten Haushalten und im Wirtschaftsbereich steigen die Fallzahlen in der
Vollstreckung ständig an und können zunehmend nicht mehr zeitnah bearbeitet und vor
allem nicht mehr realisiert werden. Es ist auch
zu berücksichtigen, daß es einen starken Anstieg
an Gesamtvollstreckungs- bzw. Konkurs- und
Zwangsversteigerungsverfahren gibt.
Eine weitere Optimierung in den Arbeitsabläufen zwischen den Abteilungen der Stadtkasse
wurde im Februar 1998 erreicht, als die Abteilung Beitreibung/Vollstreckung aus der Wilhelm-Külz-Straße in den Ratshof zurückverlegt
werden konnte und vollständig mit neuer PCTechnik ausgerüstet wurde.
Mit der Einrichtung von PC-Arbeitsplätzen in
diesem Bereich waren die Voraussetzungen
geschaffen, daß mit Beginn des Jahres 1999 das
Programm „AVVISO“ zur dv-gestützten Bearbeitung der Vollstreckung von Forderungen
eingeführt werden konnte.
Dies war notwendig, da durch die allgemeine
Wirtschaftslage und sinkende Abgabenakzeptanz der Bürger die Forderungsverwaltung immer aufwendiger wird. Zum anderen müssen
durch die immer knapper werdenden Haushaltsmittel auch im Bereich der Beitreibung und
Vollstreckung die Geschäftsabläufe effektiver
gestaltet werden.
Die Vorteile des Beitreibungsprogramms „AVVISO“ liegen unter anderem darin, daß
158
Kapitel 2
• durch verschiedene definierte Maßnahmekataloge die logische Abarbeitung der Fälle
unterstützt wird,
• durch die Nutzung von im Programm integrierten Textbausteinen der Organisationsaufwand bei der Erstellung von Bescheiden
gesenkt werden kann,
• durch den Sachbearbeiter alle Schuldnerforderungen im Komplex überwacht und abgearbeitet werden können,
• die Wiedervorlage der Vollstreckungsfälle
durch eine integrierte Terminliste unterstützt
wird,
• die Überstellung von Vollstreckungsaufträgen per elektronischem Datenaustausch
möglich ist, was Erfassungsfehler von vornherein ausschließt und den manuellen Bearbeitungsaufwand senkt,
• die ständige Übersicht über die Gesamtzahl
der Vollstreckungsfälle pro Sachbearbeiter
und insgesamt gewährleistet ist,
• vorhandene Altfälle mit den laufenden Vollstreckungsfällen verbunden werden können.
Die Bearbeitung der Vollstreckungsfälle erfolgt
nunmehr ausschließlich innerhalb dieses Verfahrens. Somit wird die Voraussetzung für eine
kontinuierliche Bearbeitung der Schuldnerakte
mit dem Ziel einer zeitnahen Vollstreckung geschaffen.
Das nächste zu erreichende Ziel ist die vollständige Abarbeitung/Aufbereitung der Altfälle. Ein
weiteres Aufgabenfeld eröffnet sich mit der seit
dem 01.01.1999 möglichen Verbraucherinsolvenz mit Restschuldbefreiungsverfahren.
Personalarbeit
Mit der rationelleren und effektiveren Gestaltung der Arbeitsabläufe ging eine zielgerichtete
Aus- und Fortbildung der Mitarbeiter einher.
In den Jahren 1995 bis 1998 absolvierten sechs
Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen die Verwaltungsakademie,
elf
Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
schlossen erfolgreich einen A-I-Lehrgang ab und
eine Vielzahl von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen nahm an den jährlich durchgeführten
Bausteinqualifizierungen teil. Sechs Mitarbeiter
konnten durch gezielte Bausteinqualifizierung
die Gleichstellung ihres Berufsabschlusses erreichen.
Die fortschreitende Verbesserung der technischen Ausstattung und Effektivierung der ArVerwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Kapitel 2
Dezernate mit Ämtern
beitsabläufe hatte auch Auswirkungen auf den
Personalbestand. Durch die Straffung der Organisationsabläufe und die Durchführung sozialpolitischer Maßnahmen der Stadtverwaltung
konnte die Anzahl der vorhandenen Stellen
reduziert werden.
Notwendige nächste Schritte
Hatte die Stadtkasse im Oktober 1996 noch 102
Mitarbeiter, so waren es im Oktober 1998 nur
noch 96 Mitarbeiter.
Durch die Anwendung der neuen Steuerungsmodelle soll eine weitere Effektivierung der
Dienstleistungen der Stadtkasse erreicht und die
Zusammenarbeit mit den Fachämtern weiter
verbessert werden.
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
159
In der nächsten Zeit wird der Schwerpunkt der
Arbeit darin liegen, den eingeleiteten Reformprozeß zur Modernisierung der Verwaltung aktiv zu unterstützen.
Dezernate mit Ämtern
2.3.3. Steueramt (22)
Die Aufgaben des Steueramtes leiten sich aus
den gesetzlichen Grundlagen ab, nach denen
von den Einwohnern der Kommune Steuern zu
erheben sind.
Hierzu gehören in der Stadt Halle (Saale)
• als Realsteuern die Grund- und die Gewerbesteuer gemäß Abgabenordnung und
Grund- bzw. Gewerbesteuergesetz sowie
• die auf Grund der städtischen Satzungen zu
erbringende Hunde- bzw. Vergnügungssteuer.
Die Gemeindesteuern sind die wichtigste kommunale Einnahmequelle, um z. B. die Infrastruktur einer Stadt wie Halle im Interesse der
und für die Bürger herzurichten. Zusätzlich fließen der Kommune noch Anteile aus anderen
Steuerarten gemäß Grundgesetz, X. Abschnitt:
Finanzwesen, Artikel 105a ff zu. Daraus ergeben sich für das Amt im einzelnen folgende
Aufgaben:
• Besteuerungs- und Erhebungsverfahren für
Gemeindesteuern;
• Wahrnehmung gemeindlicher Interessen bei
Festsetzungs-, Zerlegungs- und Bewertungsverfahren des Finanzamtes;
• Er- und Bearbeitung der gemeindlichen
Steuersatzungen und Mitwirkung bei Aufstellung anderer städtischer Satzungen;
• kommunale Steuerprüfung;
• Mitwirkung in Angelegenheiten des steuerlichen Finanzausgleiches;
• Bearbeitung von Rechtsstreitigkeiten nach
dem Steuerrecht, Verfolgung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten
sowie
• Steuerstatistik und Steuerprognose.
Die vom Gesetz bestimmten Arbeitsaufgaben
des Steueramtes haben sich im Berichtszeitraum
kaum verändert, jedoch erhöhten sich die Anzahl der Steuerfälle und die qualitativen Anforderungen an die Arbeit stetig. Sie werden durch
die drei Abteilungen Grundsteuer, Gewerbesteuer und Allgemeine Steuern wahrgenommen.
Aufbau des Amtes
Kapitel 2
Dazu wurden die Abteilung Finanzen des Stadtbezirkes Halle-Ost, die Abteilungen Haushalt
und Preise der Stadt Halle und die Abteilungen
Finanzen und Planung des Rates der Stadt
Halle-Neustadt zusammengeführt. Die vorhandenen Unterlagen der drei Stadtbezirke der
Stadt Halle sowie die des Rates der Stadt HalleNeustadt wurden als erste Datenbasis für
• Grundsteuer,
• Hundesteuer und
• Vergnügungssteuer
übernommen. Der Inhalt der übernommenen
Unterlagen mußte jedoch sehr differenziert betrachtet werden.
Die Übernahme der Unterlagen für die Gewerbesteuer war von geringer Bedeutung, da die
Gewerbesteuer nach geltendem DDR-Recht
eine zu vernachlässigende Rolle spielte. In diesem Bereich erfolgte also von Anfang an ein
Neuaufbau.
Im Bereich der Vergnügungssteuer war das Aufstellen von Spielautomaten als neuer Tatbestand
zu berücksichtigen.
Den bestehenden Grundsteuerbestand zu aktualisieren und zu ergänzen, stellte an das Steueramt in den Jahren 1990 und 1991 besondere
Anforderungen. Während in den Bereichen
Hundesteuer, Vergnügungssteuer und Gewerbesteuer diese Aufgabe im Berichtszeitraum abgeschlossen werden konnte, ist durch den bewegten Grundstücksmarkt eine zeitnahe Veranlagung der Grundsteuer nach wie vor schwierig
umzusetzen. Dies liegt u. a. daran, daß
• die Grundstücke mehrmals im Jahr veräußert
wurden,
• die Eigentümer dieser Grundstücke nicht
bekannt sind,
• es noch immer ungeklärte Eigentumsverhältnisse gibt.
Seit 1994/95 ist zudem einer sich verstärkenden
Flut von eingelegten Rechtsmitteln und Anträgen zu begegnen, die von den Mitarbeitern des
Steueramtes vertiefte Rechtskenntnisse verlangen. Um hier kompetent und bürgerfreundlich
entscheiden zu können, wurden gezielte Schulungen durchgeführt. Diese Schulungen sind
auch künftig unerläßlich.
Im Jahre 1990 wurde mit dem Aufbau des Steueramtes aus der bisherigen Verwaltung der beiden Städte Halle und Halle-Neustadt begonnen.
160
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Kapitel 2
Dezernate mit Ämtern
bearbeiten. Schon über Jahre hinweg führt dies
zu Ertragsminderungen.
Grundsteuer
Die Grundsteuer nimmt seit der Wende einen
entscheidenden Platz bei den Steuereinnahmen
ein und hat in den Jahren des Berichtszeitraumes folgende Entwicklung genommen:
Grundsteuer
Plan in DM
13.000.000
1991
20.150.000
1992
18.100.000
1993
18.125.000
1994
25.600.000
1995
30.150.000
1996
33.450.000
1997
34.150.000
1998
Tabelle 39: Grundsteuer
Ist in DM
5.525.285
23.686.217
20.176.717
21.983.112
28.924.232
31.770.289
32.048.276
34.677.338
(Quelle: Steueramt)
Entwicklung der Grundsteuer in Mio. DM
(Einnahmen-Ist aufgerundet)
35
34,68
31,77
32,05
28,92
25
23,69
20,18
Gewerbesteuer
21,99
15
5
Recht komplizierte Aufgaben sind auch in den
Bereichen Gesamtvollstreckung und Zwangsversteigerung zu bewältigen. Nachträgliche Anmeldungen zum Verfahren werden vom Gericht
selten anerkannt und führen somit zu Steuerausfällen. Deren Notwendigkeit ergibt sich bei
rückwirkenden Steuerveranlagungen durch das
Finanzamt., ganz gleich ob es sich dabei um
Steuererhöhungen oder -reduzierungen handelt.
Zum Teil erfährt das Steueramt verspätet von
den eröffneten Verfahren.
Erst seit Ende des Jahres 1996 war eine verstärkte Bewertung durch des Finanzamt zu verzeichnen, so daß für die folgenden Jahre davon
ausgegangen werden kann, daß sich der dort
noch vorhandene Bearbeitungsrückstau langsam
abbauen wird.
Durch Flächenteilung und die Entstehung von
Eigentumswohnungen erhöht sich die Fallzahl
auch perspektivisch.
5,53
1991
-5
1992
1993
1994
1995
1996
1997
1998
Ist in TDM
Abbildung 33: Grundsteuerentwicklung
(Quelle: Steueramt)
Dabei kommt den Einnahmen aus der Grundsteuer A nur eine geringe Bedeutung zu, da die
Stadt Halle (Saale) als kreisfreie Kommune nicht
über bedeutende land- und forstwirtschaftliche
Betriebe verfügt.
Im Bereich der Grundsteuer B bereitet auf
Grund des noch immer sehr bewegten Grundstücksmarktes die Pflege der Daten der ca.
30.000 Steuerfälle nach wie vor Probleme.
Grundlage der Besteuerung sind die zugearbeiteten Meßbescheide des Finanzamtes. Dort treten durch hohen Arbeitsanfall Bearbeitungsrückstände auf, so daß eine aktuelle Besteuerung oft
nur durch Eigeninitiative des Steueramtes gewährleistet wird. Es entstehen dadurch zum Teil
erhebliche Mehraufwendungen, die den Arbeitsablauf hemmend beeinflussen.
Darüber hinaus ist eine große Anzahl an Erlaßanträgen nach dem Grundsteuergesetz zu prüfen und mit einem entsprechenden Bescheid zu
verfügen. Jährlich sind ca. 1.500 Erlaßanträge zu
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Gewerbesteuerpflichtig sind in der Stadt Halle
(Saale) 10.434 Unternehmen. Gewerbesteuerzahlungen werden jedoch nur von rund 1.304
Betrieben geleistet. Die restlichen 9.130 Betriebe liegen mit ihrem Gewerbeertrag und kapital unter den Gewerbesteuerfreibeträge, von
48.000 DM bei der Gewerbeertragssteuer und
120.000 DM bei der Gewerbekapitalsteuer.
Dennoch ist bei der Gewerbesteuer eine kontinuierliche Entwicklung zu verzeichnen.
So erbrachten 1998 25 Betriebe ausgehend von
hohen Erträgen ein Gewerbesteueraufkommen
von 51,6 %.
Mit Beginn des Kalenderjahres 1998 wurde die
Gewerbekapitalsteuer im gesamten Bundesgebiet abgeschafft. Für die Städte in den neuen
Bundesländern wurde sie von Anfang an jedoch
nicht eingeführt.
Jahre
Plan in DM
Ist in DM
15.000.000 12.113.428
1991
17.000.000 19.537.176
1992
25.000.000 29.187.667
1993
62.272.900 67.648.408
1994
37.365.000 43.320.481
1995
47.000.000 52.821.645
1996
57.471.600 52.743.794
1997
53.000.000 57.028.285
1998
Tabelle 40: Gewerbekapitalsteuer
(Quelle: Steueramt)
161
Dezernate mit Ämtern
Kapitel 2
Vergnügungssteuer
Entwicklung der gewerbesteuer in Mio. DM
(Einnahmen-Ist aufgerundet)
70
67,65
60
52,82
50
57,03
43,32
40
30
29,19
20
10
52,74
19,54
12,11
0
1991
1992
1993
1994
1995
1996
1997
1998
Ist in TDM
Abbildung 34: Gewerbesteuerentwicklung
(Quelle: Steueramt)
Im letzten Jahr war aber auch hier ein deutlicher
Zugang an Gesamtvollstreckungsverfahren zu
verzeichnen. Der Trend geht dahin, daß ein
großer Teil dieser Verfahren mangels Konkursmasse abgewiesen werden muß. Damit sind die
angemeldeten Forderungen der Stadt nicht mehr
zu realisieren. Zum anderen sind die Meßbescheide des Finanzamtes oftmals noch geschätzt, weil der Steuerpflichtige keine Steuererklärung abgegeben hatte. Von Seiten der Stadt
wird in jedem Fall eine Haftungsprüfung durchgeführt.
Die Vergnügungssteuer wird seit dem 01. Juli
1991 auf der Grundlage der Satzung zur Erhebung der Vergnügungssteuer in der jeweils geltenden Fassung erhoben. Die erste Satzung datiert vom 23. Januar 1991. Sie ist zu entrichten
für öffentliche Tanzveranstaltungen, Unterhaltungs- und Musikapparate sowie Geldspielgeräte. Ihre Entwicklung hat einen stetigen Aufwärtstrend zu verzeichnen. Die Kontinuität einiger großen Automatenaufsteller spielt dabei eine
nicht zu verkennende Rolle.
Vergnügungssteuer Plan in DM Ist in DM
40.000
62.036
1991
60.000
367.900
1992
800.000
839.188
1993
750.000
1.040.667
1994
900.000 1.463.958
1995
1.200.000 1.321.876
1996
1.710.000 1.566.002
1997
2.000.000 1.594959
1998
Tabelle 42: Entwicklung Vergnügungssteuer
(Quelle: Steueramt)
Entwicklung der Vergnügungssteuer in Mio. DM
(Einnahme-Ist aufgerundet)
2
Hebesätze
1,57
1,46
1,6
1,32
Die Entwicklung der Hebesätze in der Stadt
Halle stellt sich wie folgt dar:
1,04
1
0,64
0,37
Jahr
Gewerbesteuer
Grundsteuer A
Grundsteuer B
200 v. H.
300 v. H.
1991 400 v. H.
200 v. H.
300 v. H.
1992 400 v. H.
200 v. H.
300 v. H.
1993 400 v. H.
200 v. H.
300 v. H.
1994 400 v. H.
250 v. H.
390 v. H.
1995 400 v. H.
250 v. H.
390 v. H.
1996 400 v. H.
250 v. H.
390 v. H.
1997 400 v. H.
400
v.
H.
250
v.
H.
390 v. H.
1998
Tabelle 41: Entwicklung der Hebesätze
(Quelle: Steueramt)
Der Zerlegungsanteil an der Gewerbesteuer
schwankt bei 30 Prozent. Der differenzierte
Anteil hängt immer von dem wirtschaftlichen
Ergebnis der Unternehmen ab.
162
0
0,06
1991
1992
1993
1994
1995
1996
1997
1998
Ist in TDM
Abbildung 35: Vergnügungssteuer
(Quelle: Steueramt)
Steuerschuldner unter den Automatenaufstellern
konnten durch regelmäßige Abstimmungen zwischen dem Steueramt und der Abteilung Gewerbeangelegenheiten im Ordnungsamt ermittelt werden.
Dabei wurden auch Automatenaufstellplätze
ausfindig gemacht, für die zum einen keine ordnungsrechtliche Genehmigung vorlag, zum anderen keine Steueranmeldung eingereicht war.
Zunehmend bereiten dem Steueramt die steuerpflichtigen Tanzveranstaltungen Probleme. Die
Veranstalter von Diskotheken und anderen
Tanzveranstaltungen melden diese Veranstaltungen selten an. Entsprechend der Satzung
über die Vergnügungssteuer ist jedoch kein
Spielraum für eine Befreiung gegeben.
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Kapitel 2
Dezernate mit Ämtern
Hundesteuer
Entwicklöung der Hundesteuer in Mio. DM
/(Einnahme-Ist aufgerundet)
Die Hundesteuer wird auf der Grundlage der
Satzung über die Hundesteuer erhoben. Von
1991 bis 1998 wurden Hundesteuern in Höhe
von mehr als 6,3 Millionen DM vereinnahmt.
Das Steueraufkommen ist auch in diesem Bereich stetig angestiegen.
Hundesteuer
Plan in DM
540.000
1991
600.000
1992
650.000
1993
650.000
1994
680.000
1995
800.000
1996
830.000
1997
1.150.000
1998
Tabelle 43: Hundesteuer
Ist in DM
580.926
657.705
665.378
724.692
790.723
859.749
891.830
1.159.894
(Quelle: Steueramt)
1,16
1
0,66
0,66
0,72
0,79
0,86
0,89
0,58
0,5
0
1991
1992
1993
1994
1995
1996
1997
1998
Abbildung 36: Hundesteuerentwicklung
(Quelle: Steueramt)
1991 gab es in der Stadt 5.325 steuerlich erfaßte
Hunde. Zum Jahresende des Jahres 1998 waren
in der Stadt Halle 8.451 Hunde gemeldet. Es
muß aber festgestellt werden, daß die Halter
„neuer“ Hunde vielfach von einer Anmeldung
abgesehen haben.
Durch kooperative Zusammenarbeit mit dem
Ordnungsamt ist es möglich, Hundehalter zu
ermitteln. Es wird auch zahlreichen Hinweisen
aus der Bevölkerung und Mitteilungen aus der
Tagespresse nach gegangen, um nicht angemeldete Hunde zu erfassen. Ebenso führen Hinweise der Polizei und der Post AG in Schadensfällen zur Ermittlung von Steuerpflichtigen.
Steuer-Istaufkommen pro Kopf der Bevölkerung
Jahr
1991
1992
1993
1994
1995
1996
1997
1998
Tabelle 44: Grundsteuer
Steueraufkommen
Bevölkerung
DM/Pro Kopf
5.525.285
23.686.217
20.176.717
21.983.112
28.924.232
31.770.289
32.048.276
34.677.338
303.019
299.884
295.372
290.051
282.784
276.624
267.767
259.925
18,24
78,99
68,31
75,80
102,29
114,86
119,69
133,41
(Quelle: Steueramt)
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
163
Dezernate mit Ämtern
Kapitel 2
Jahr
Steueraufkommen
in DM
12.113.428
1991
19.537.176
1992
29.187.667
1993
67.648.408
1994
43.320.481
1995
52.821.645
1996
52.743.794
1997
57.028.285
1998
Tabelle 45: Gewerbesteuer
Bevölkerung
zum Stichtag 31.12.
303.019
299.884
295.372
290.051
282.784
276.624
267.767
259.925
DM/Pro Kopf
Bevölkerung
DM/Pro Kopf
303.019
299.884
295.372
290.051
282.784
276.624
267.767
259.925
0,21
1,23
2,85
3,59
5,18
4,78
5,85
6,14
Steueraufkommen
in DM
580.926
657.705
665.387
724.692
790.723
859.749
891.830
1.159.894
Bevölkerung
zum Stichtag 31.12.
303.019
299.884
295.372
290.051
282.784
276.624
267.767
259.925
DM/Pro Kopf
Steueraufkommen
in DM
18.281.675
1991
44.248.998
1992
50.868.959
1993
91.396.879
1994
74.499.394
1995
86.773.560
1996
87.249.902
1997
94.460.476
1998
Tabelle 48: Steueraufkommen gesamt
Bevölkerung
zum Stichtag 31.12.
303.019
299.884
295.372
290.051
282.784
276.624
267.767
259.925
DM/Pro Kopf
39,98
65,15
98,82
233,23
153,20
190,96
196,98
219,40
(Quelle: Steueramt)
Jahr
Steueraufkommen
62.036
1991
367.900
1992
839.188
1993
1.040.667
1994
1.463.958
1995
1.321.876
1996
1.566.002
1997
1.594.959
1998
Tabelle 46: Vergnügungssteuer
(Quelle: Steueramt)
Jahr
1991
1992
1993
1994
1995
1996
1997
1998
Tabelle 47: Hundesteuer
1,92
2,20
2,26
2,50
2,80
3,11
3,34
4,46
(Quelle: Steueramt)
Jahr
60,34
147,56
172,22
315,11
263,45
313,69
325,85
363,41
(Quelle: Steueramt)
164
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Kapitel 2
Dezernate mit Ämtern
2.3.4. Amt zur Regelung offener
Vermögensfragen (25)
hatte, erfolgte durch das 2. Vermögensrechtsänderungsgesetz vom 14.07.1992.
Das Amt zur Regelung offener Vermögensfragen (AROV) ist eine neu geschaffene Verwaltungseinheit, die typisch für die fünf neuen
Bundesländer ist und keinen Vorläufer in der
Verwaltung der ehemaligen Bundesrepublik
Deutschland hat. Ihm obliegt als gesetzliche
Aufgabe die Wiedergut-machung von Unrecht
aus der NS-Zeit und DDR-Zeit.
Eine weitere für die Ämter zur Regelung offener Vermögensfragen in der Praxis mit erheblichen Auswirkungen verbundene Änderung
erfolgte durch das Vermögens-rechtsanpassungsgesetz vom 04.07.1995.
Rückgabe vor Entschädigung
Bereits vor der Wiedervereinigung der ehemals beiden deutschen Staaten war auch im
Bereich der ehemaligen DDR beschlossen,
daß eine umfassende Regelung der seit dem
Ende des 2. Weltkrieges offenen Vermögensfragen erfolgen sollte. Zu diesem Zwecke
wurde am 11.07.1990 die Anmeldeverordnung verkündet, die den von Unrechtsmaßnahmen Betroffenen die Möglichkeit eröffnete,
innerhalb der Anmeldefrist ihre Vermögenswerte anzumelden.
Mit der Wiedervereinigung wurde das bereits
zwei Tage vorher in der ehemaligen DDR verkündete Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen vom 23.09.1990 zum Inhalt des
Einigungsvertrages und damit gesetzliche
Grundlage für die weitere Bearbeitung der angemeldeten vermögensrechtlichen Ansprüche.
Gegenüber der Anmeldeverordnung wurde
der Kreis der Betroffenen nochmals erweitert.
Grundlage des Gesetzes ist die Entscheidung
"Rückgabe vor Entschädigung". Nach dieser
Grundentscheidung des Gesetzes zur Regelung offener Vermögensfragen soll grundsätzlich die Wiedergutmachung des erlittenen Unrechts durch Rückübertragung des entzogenen
Vermögenswertes erfolgen, nur in Ausnahmefällen, in denen eine Rückübertragung des
entzogenen Vermögenswertes nicht mehr
möglich ist, soll die Gewährung einer Entschädigung erfolgen.
Schon bald nach Inkrafttreten des Gesetzes
zeigte sich in der Praxis, daß zur ordnungsgemäßen verwaltungsmäßigen Abarbeitung Korrekturen des Gesetzes erforderlich waren. Eine
grundlegende Veränderung, die erhebliche
Auswirkungen auf die Arbeitsweise der AROV
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Da das Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen lediglich die Grundsatzentscheidung für die Gewährung einer Entschädigung
anstelle der Rückübertragung vorsah, jedoch
keinerlei Regelungen bzgl. Art und Höhe der
Entschädigung enthielt, war es erforderlich,
das Gesetzeswerk zu vervollständigen.
Am 01.12.1994 trat das am 27.09.1994 verabschiedete Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz (EALG) in Kraft, das den Ämtern
zur Regelung offener Vermögensfragen erstmals gesetzliche Vorschriften vorgab, anhand
derer die Errechnung von Entschädigungsleistungen vorgenommen werden kann. Ferner
wurde in diesem Gesetzeswerk auch die Frage
der Entschädigung für diejenigen Fälle geregelt, in denen der Entzug der Vermögenswerte
auf besatzungsrechtlicher bzw. besatzungshoheitlicher Grundlage erfolgte und die aus dem
Geltungsbereich des Vermögensgesetzes ausgenommen sind, und für die das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom
23.04.1991 die Zahlung einer Ausgleichsleistung festgeschrieben hatte.
Anlaufschwierigkeiten
Mit Inkrafttreten der Anmeldeverordnung vom
11.07.1990, die die Anmeldefrist vom
15.07.1990 bis 13.10.1990 bestimmte, mußte
allerdings festgestellt werden, daß eine hierauf
nicht genügend vorbereitete staatliche Verwaltung von einer Vielzahl von Anmeldungen nahezu überrollt wurde.
Im Bereich der Stadt Halle (Saale) wurde im
Liegenschaftsamt eine Anmeldestelle errichtet,
die zum damaligen Zeitpunkt fünf Mitarbeiter
hatte und innerhalb der Anmeldefrist ca.
15.000 Anträge entgegennehmen mußte. Eine
ordnungsgemäße zeitnahe Erfassung der eingehenden Anträge, die für die spätere organisierte Abarbeitung zwingend notwendig gewesen wäre, war mangels hinreichender gesetzlicher Grundlagen über die weitere Behandlung
der eingegangen Anträge und unzureichender
165
Dezernate mit Ämtern
Personal- und Mittelausstattung fast unmöglich. Auch mit Inkrafttreten des Vermögensgesetzes wurde eine Verbesserung dieser Situation nicht erzielt. Nachdem das Gesetz zur
Regelung offener Vermögensfragen ursprünglich vorgesehen hatte, daß die Länder zur
Durchführung des Gesetzes AROV als untere
Landesbehörden zu bilden hatten, wurde
durch eine Änderung des Gesetzes erreicht,
daß die Länder die nach dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen wahrzunehmenden Aufgaben auch auf Dauer den Kreisfreien Städten und Landkreisen übertragen
konnten.
Im Lande Sachsen-Anhalt wurde erst durch
das Gesetz zur Durchführung des Gesetzes zur
Regelung offener Vermögensfragen vom
31.07.1997 bestimmt, daß die Aufgaben der
AROV von den Landkreisen und Kreisfreien
Städten im Rahmen des übertragenen Wirkungskreises wahrzunehmen sind. Erst nach
Verabschiedung dieses Gesetzes, also erst
zehn Monate nach der Wiedervereinigung,
konnte somit ein zielgerichteter Aufbau eines
Amtes zur Regelung offener Vermögensfragen
der Stadt Halle (Saale) begonnen werden.
Kapitel 2
Investitionen ermöglichen durch Schaffung
verkehrsfähiger Grundstücke
Nach dem Willen des Gesetzgebers hat die
Anmeldung eines vermögensrechtlichen Anspruches auf ein Grundstück grundsätzlich
eine Veränderungssperre zur Folge. Diese bewirkt, daß der Eigentümer nicht über das
Grundstück verfügen darf und die dringend
benötigten Investitionen nicht durchführen
kann. Deshalb hat die Abarbeitung der vermögensrechtlichen Ansprüche auf Grundstücke
und Gebäude Priorität, durch ihre Klärung
wird die für Investitionen dringend erforderliche Rechtsklarheit über die Eigentumsverhältnisse erst geschaffen.
Infolge der bereits geschilderten Schwierigkeiten konnte in der Anfangsphase nur eine
geringe Abarbeitungsquote erreicht werden.
Abarbeitungsqote vermögensrechtlicher Ansprüche in Prozent
82,8
80
70,82
70
57,67
60
50
40,47
40
Schon bald nach Errichtung des Amtes zur Regelung offener Vermögensfragen der Stadt
Halle (Saale) mit einem Personal von zwölfMitarbeitern zeigte sich jedoch, daß die vorhandene Mitarbeiterzahl zur geregelten Erfassung und Abarbeitung der vorliegenden Anträge, die weiter stiegen, nicht ausreichen
würde. Um die letztendlich erforderliche Zahl
von 60 Mitarbeitern ordnungsgemäß beschäftigen zu können, war daher ein zweimaliger
Umzug erforderlich. Schwierigkeiten ergaben
sich auch daraus, daß erfahrene Verwaltungsfachkräfte für die durchzuführenden Aufgaben
nicht zur Verfügung standen und es daher erforderlich wurde, Mitarbeiter aus anderen
Ämtern der Stadt Halle (Saale), in denen Personal abzubauen war, zu übernehmen und für
die Aufgabenerfüllung im AROV intensiv und
langwierig zu schulen. Grundsätzlich konnte
daher der Aufbau des Amtes zur Regelung offener Vermögensfragen erst Mitte 1993 abgeschlossen werden. Ab diesem Zeitpunkt erfolgte die kontinuierliche Abarbeitung der bis
dahin vorliegenden über 22.000 Anträge.
166
26,24
30
20
12,05
10
0
1993
1994
1995
1996
1997
1998
Abbildung 37: Bearbeitungsstand vermögensrechtlicher Ansprüche
(Quelle: AROV)
Während noch Ende 1993 lediglich 12,05 %
der anmeldebelasteten Grundstücke geklärt
waren, stieg diese Zahl bis Ende 1998 stetig
an. Daß das AROV damit trotz der erfreulichen Abarbeitungsquote von über 2,5 % pro
Quartal statistisch bzgl. der gesamt abgearbeiteten Ansprüche weiterhin unter dem Landesdurchschnitt liegt, ist zum einen in den
Schwierigkeiten der Anfangsphase begründet,
zum anderen in besonderen Umständen, die
im Bereich der Stadt Halle (Saale) vorgefunden
wurden.
Die Stadt Halle (Saale) weist im Vergleich zu
anderen Großstädten einen überproportional
hohen Anteil an alter Bausubstanz auf, da die
Stadt Halle (Saale) im Zweiten Weltkrieg
glücklicherweise nur in sehr geringem Umfang
von kriegsbedingten Zerstörungen betroffen
war. Folge hiervon ist, daß eine Rückübertragung des von der Maßnahme im Sinne des
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Kapitel 2
Vermögensgesetzes ursprünglich betroffenen
Vermögenswertes in der weit überwiegenden
Zahl der Fälle tatsächlich noch möglich ist. In
anderen Großstädten, in denen die Rückgabe
des Grundstückes infolge der Veränderungen
durch den Nachkriegsaufbau nicht mehr möglich ist, ist lediglich eine Feststellung der Berechtigung auf Entschädigung zu treffen.
Durch die konsequente Abarbeitung der angemeldeten vermögensrechtlichen Ansprüche ist
es gelungen, Ende 1998 eine höhere Abarbeitungsquote als z. B. in der Stadt Magdeburg
und einigen Landkreisen zu erreichen und so
nur noch unwesentlich unter dem statistischen
Durchschnitt zu liegen.
Durch das Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen hat aber nach dem Willen des
Gesetzgebers auch die Wiedergutmachung
national-sozialistischem Unrechts zu erfolgen.
Daraus resultiert für die Stadt Halle (Saale) gegenüber anderen Städten ein extrem hoher
Anteil an Mehrfachansprüchen für das gleiche
Grundstück in Folge des bis 1933 sehr hohen
Prozentsatzes jüdischer Mitbürger. Sie haben
während der Zeit des Nationalsozialismus ihr
Vermögen aus verfolgungsbedingten Gründen
verloren. Erschwert wurde die Abarbeitung
auch dadurch, daß durch die Claims Conference Nachfolgeorganisation als gesetzlich
vorgesehene jüdische Nachfolgeorganisation
für sämtliches unbeanspruchtes ehemaliges
jüdisches Vermögen Ende des Jahres 1992 ein
Pauschalanspruch angemeldet wurde, der bis
Ende 1996 immer noch nicht abschließend auf
die einzelnen offenen Vermögenswerte präzisiert wurde.
Für die Arbeitsweise des Amtes hat diese Pauschalanmeldung zur Folge, daß für jedes zur
Entscheidung anstehende Grundstück die Eigentumsverhältnisse bis 1933 von Amts wegen
zu klären sind. Sofern durch das AROV ausweislich des aus den Archiven beizuziehenden Grundbuchauszuges ein Eigentumsübergang in der Zeit von 1933 bis 1945 festgestellt
werden kann, ist die Claims Conference
Nachfolgeorganisation zwingend zu beteiligen, da ihre rechtlichen Interessen berührt sein
könnten.
In den Fällen der Mehrfachansprüche auf ein
Grundstück ist eine erhöhte Widerspruchsund Klageerhebung zu verzeichnen, da nach
dem Willen des Gesetzgebers grundsätzlich
derjenige das Grundstück zurückerhält, der
zuerst von einer Maßnahme betroffen war.
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Dezernate mit Ämtern
Den nachfolgend Geschädigten kann höchstens die Zahlung einer Entschädigung gewährt werden.
Trotz dieser Schwierigkeiten ist es bis 1996 gelungen, alle vorliegenden Restitutionsansprüche in die Bearbeitung aufzunehmen. Für alle
betroffenen Grundstücke sind alte und neue
Grundbuchauszüge, Katasternachweise und
ggf. Enteignungs- und Verzichtsakten im Wege
der Amtsermittlung aus den entsprechenden
Archiven bzw. von den entsprechenden Verwaltungsstellen angefordert worden.
Der Bearbeitung der vermögensrechtlichen
Ansprüche auf die Innenstadtgrundstücke im
Sanierungsgebiet „Historische Altstadt“ wurde
dabei Priorität eingeräumt. Von 767 Grundstücken im Sanierungsgebiet „Altstadt“, mit
einer Größe von rund 80 Hektar und 80 Straßen, waren im Jahre 1994 noch 579 Grundstücke aus vermögensrechtlicher Sicht nicht
abschließend bearbeitet. Diese Zahl konnte
bis Ende 1998 auf 385 Grundstücke gesenkt
werden. Allerdings befindet sich unter den
noch nicht abschließend bearbeiteten Grundstücken eine Vielzahl solcher,
• die bereits im Wege des Investitionsvorranggesetzes an einen Investor veräußert
wurden oder
• die zu Zeiten der DDR im Rahmen des
komplexen Wohnungsbaus neu bebaut
wurden und
• bei denen eine Rückübertragung nach den
Vorschriften des Gesetzes zur Regelung
offener Vermögensfragen ausgeschlossen
ist.
Letztendlich existiert daher nur noch eine sehr
geringe Anzahl von Grundstücken im Innenstadtbereich, bei denen die noch offenen vermögensrechtlichen Ansprüche ein Investitionshindernis darstellen können.
Neben der originären Aufgabe, der Abarbeitung vermögensrechtlicher Ansprüche, hat das
AROV durch die Erteilung von Negativattesten
die Voraussetzungen für Investitionen zu
schaffen. Für jeden Kaufvertrag, der ein im Bereich der Stadt Halle gelegenes Grundstück
betrifft, muß für die Erteilung der erforderlichen Grundstücksverkehrsgenehmigung beim
AROV eine Bestätigung darüber eingeholt
werden, daß vermögensrechtliche Ansprüche
für das Grundstück nicht vorliegen. Gleicher167
Dezernate mit Ämtern
maßen fordern die Banken bei der Gewährung
von grundstücksbezogenen Krediten die Erteilung eines Negativattestes, daß vermögensrechtliche Ansprüche nicht vorliegen. Um die
Erteilung von Negativattesten zu vereinfachen,
wurde in den Jahren 1995 und 1996 durch
Mitarbeiter des Amtes zur Regelung offener
Vermögensfragen in Zusammenarbeit mit dem
Katasteramt ein Projekt durchgeführt, in dem
sämtliche registrierten vermögensrechtlichen
Ansprüche hinsichtlich der Flurstücksentwicklung von 1933 bis heute ausrecherchiert
wurden.
Damit wurden alle anmeldebelasteten Grundstücke mit der aktuellen Flurstücksbezeichnung erfaßt, so daß die Erteilung von Negativattesten zeitnah erfolgen und der Grundstücksverkehr reibungslos gestaltet werden
kann. Um dieses weiterhin gewährleisten zu
können, ist jede Flurstücksfortschreibung, die
durch das Katasteramt bzgl. der anmeldebelasteten Grundstücke mitgeteilt wird, datenmäßig zu erfassen. Nur so ist zu gewährleisten,
daß auch jeweils der aktuelle Katasterbestand
flurstücksmäßig vorliegt. Im Bereich der Vermögenszuordnungspläne sind aus diesem
Grunde umfangreiche Grundstücksfortschreibungen im Datenbestand durchzuführen.
Vermögenssicherung der Stadt
Die Vermögenszuordnung hat die Aufgabe,
die Zuordnung derjenigen Grundstücke auf
die Stadt Halle (Saale) zu erreichen, die aufgrund der Vorschriften des Einigungsvertrages
kommunales Eigentum geworden sind. Dieses
betrifft Grundstücke, die am 01.10.1989 und
03.10.1990 kommunalen Aufgaben im Sinne
des Grundgesetzes dienten oder wenn die
Stadt vor Überführung des Grundstückes in
„Eigentum des Volkes“ Alteigentümerin war.
Ferner steht der Stadt nach den Vorschriften
des Einigungsvertrages das im Bereich der
Stadt gelegene und an den Stichtagen zu diesen Zwecken genutzte Wohnungsvermögen
zu. Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang
darauf, daß die Zuordnung eines Grundstükkes an die Stadt u. U. noch keine abschließende Klärung der Eigentumslage mit sich
bringt, da die Entscheidung nach dem Vermögenszuordnungsgesetz ausdrücklich unter dem
Vorbehalt begründeter vermögensrechtlicher
Ansprüche ergeht.
168
Kapitel 2
Umfangreiche Archivrecherchen ermöglichten
es, innerhalb der nachträglich in das Gesetz
eingefügten Frist bis zum 31.12.1994, begründete Zuordnungsanträge für alle diejenigen
Grundstücke zu stellen, die vor Überführung
in „Eigentum des Volkes“ im Eigentum der
Stadt Halle (Saale) standen und die zum
Nachweis der Alteigentümerschaft erforderlichen Unterlagen den Anträgen beizufügen, so
daß durch die Oberfinanzdirektion Magdeburg
- Vermögenszuordnungsstelle Halle - eine
Vielzahl dieser Anträge bereits positiv zugunsten der Stadt Halle (Saale) entschieden werden konnte.
Ferner ist es gelungen, im großen Maße die
Zuordnungsverfahren für die komplexen Wohnungsbaustandorte Silberhöhe, östliche Südstadt und westliche Südstadt fast vollständig
abzuschließen und die erforderlichen Vorbereitungen für Zuordnungspläne für die Wohngebiete Heide-Nord I und Trotha zu leisten, so
daß nach erfolgter Vermögenszuordnung die
betreffenden Eigentümer (HWGmbH und
Wohnungsgenossenschaften) ihrem Privatisierungsauftrag nach dem Altschuldenhilfegesetz
nachkommen können.
Darüber hinaus wurde die Zuordnung von für
die Kommune wichtigen Liegenschaften erreicht, z. B. Liegenschaften in der Dölauer
Heide mit ca. 660 Hektar Fläche oder der Flächen des ehemaligen Volkseigenen Gutes
Halle, der Pferderennbahn, der Saline-Halbinsel und der Grundstücke des Gutes TornauPrussendorf sowie ca. 100 Hektar Flughafengelände des Flughafens Leipzig-Halle.
Da aufgrund der Stadtratsbeschlüsse vom
19.02.1992 und 15.12.1993 eine Zuordnung
an die HWG mbH nur dann erfolgen soll,
wenn vermögensrechtliche Ansprüche nicht
angemeldet worden sind oder diese bestandskräftig abgewiesen worden sind, werden weiterhin Anträge auf Zuordnung von Wohngrundstücken an die HWG mbH regelmäßig
gestellt, nachdem die entsprechenden vermögensrechtlichen Ansprüche abgewiesen sind.
Weiterhin sind im erheblichem Umfange erfolgreich Zuordnungsansprüche in Einzelfällen
durchgesetzt worden, in denen durch den bisherigen Verfügungsberechtigten bereits eine
Veräußerung des Grundstückes erfolgt war
und der Stadt Halle (Saale) nunmehr die erzielten Veräußerungserlöse zustehen, die in
den städtischen Haushalt eingestellt wurden.
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Kapitel 2
Dezernate mit Ämtern
Aufgabenverlagerung
Mit Inkrafttreten des Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetzes wurde es erforderlich,
Mitarbeiter des Amtes anstelle der Grundstücksrückübertragungen mit der Durchführung der Aufgaben nach dem Entschädigungsund Ausgleichsgesetz zu betrauen.
Im Bereich der Abarbeitung von vermögensrechtlichen Ansprüchen auf bewegliches Vermögen und der Bearbeitung von Entschädigungsansprüchen ist anzumerken, daß diese
Bereiche im Berichtszeitraum noch keine Priorität im Rahmen der Abarbeitung vermögensrechtlicher Ansprüche genossen, da grundsätzlich die Klärung von unklaren Eigentumsverhältnissen an Grundstücken als für den weiteren Aufschwung der Stadt und die Herbeiführung von dringend erforderlichen Investitionen
als vordringlich angesehen wurde.
Die Abarbeitungsquote hat aber auch in diesem Bereich erheblich zugenommen, ohne
daß dieses statistisch genau dargestellt werden
kann. In vielen Fällen kann ein Entschädigungsverfahren erst dann eingeleitet werden,
wenn in der Abteilung Grundstücksrückübertragungen die Berechtigung sowie das Vorliegen eines Ausschlußgrundes abschließend bestandskräftig festgestellt worden ist.
Eine weitere Umverlagerung der Tätigkeitsfelder der Mitarbeiter erfolgt dadurch, daß die
AROV mittlerweile angewiesen sind, den gesamten Zahlungsverkehr zugunsten des Entschädigungsfonds mit der Bundeskasse-Ost zu
führen und auch die Vollstreckung bzgl. der
zugunsten des Entschädigungsfonds festgesetzten Geldbeträge zu betreiben.
Darüber hinaus ist das AROV auch gehalten,
für die Finanzierung des Entschädigungsfonds
zu sorgen, indem es gegenüber der Stadt Halle
(Saale) für die Grundstücke, die infolge der
Zugehörigkeit zum Verwaltungsvermögen
nicht rückübertragen werden können, Abführungsbeträge festsetzt, die für diese Grundstücke von der Stadt Halle (Saale) an den Entschädigungsfonds zu zahlen sind.
Eine erhebliche Aufgabenverlagerung wird
auch dadurch notwendig, daß die Zahl der
Widerspruchsverfahren und Klageverfahren
ständig zunimmt.
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Entwicklung der Anzahl Widerspruchsverfahren
1646
1500
1423
1078
1000
842
500
399
0
63
1993
1994
1995
1996
1997
1998
Abbildung 38: Widerspruchsverfahren
(Quelle: AROV)
Während noch Ende 1993 lediglich 63 Widerspruchsverfahren zu verzeichnen waren, stiegen diese bis 1998 auf 1646 an.
Da lediglich ein geringer Prozentsatz von Widerspruchsverfahren erfolgreich ist und in ca.
95 % der Fälle die Entscheidung des Amtes
zur Regelung offener Vermögensfragen der
Stadt Halle (Saale) durch den Widerspruchsausschuß beim LandesAROV SachsenAnhalt bestätigt wird, zeigt sich die gleiche
Entwicklung bei den Klageverfahren.
Entwicklung der Anzahl der Klageverfahren
250
232
200
150
143
100
77
50
50
0
13
1993
24
1994
1995
1996
1997
1998
Abbildung 39: Klageverfahren
(Quelle: AROV)
Ende 1993 waren 13 anhängige Klagen zu verzeichnen. Diese sind bis 1998 auf 232 Klagen
angestiegen. Durch diese vermehrte Anhängigkeit von Widerspruchs- und Klageverfahren,
die gleichfalls im Rahmen der Abhilfeprüfung
und der Prozeßvertretung vor dem Verwaltungsgericht Halle (Saale) durch das AROV zu
bearbeiten sind, ist eine Verlagerung des Tätigkeitsfeldes der Juristen im AROV erforderlich geworden, da diese mittlerweile größtenteils neben ihrer Leitungsfunktion für die Bearbeitung der Rechtsmittelverfahren eingesetzt
werden müssen und somit für erstinstanzliche
Restitutionsentscheidungen nur noch im sehr
169
Dezernate mit Ämtern
geringen Umfang
Verfügung haben.
Kapitel 2
Arbeitskapazitäten
zur
Offene Vermögensfragen als endliche Aufgabe
Da durch Einführung des § 30 a VermG eine
Ausschlußfrist geschaffen wurde, bis zu deren
Ablauf zwingend sämtliche vermögensrechtlichen Ansprüche anzumelden waren (Immobilien 31.12.1992, sonstige Vermögenswerte
30.06.1993), handelt es sich bei der Abarbeitung vermögensrechtlicher Ansprüche um eine
endliche Aufgabe, da Neuanträge nicht mehr
gestellt werden können. Gleichwohl kann eine
verläßliche Aussage darüber, wann das AROV
der Stadt Halle (Saale) seine gesetzliche Aufgabe abschließend erfüllt haben wird, nicht
getroffen werden.
Während im Zeitraum 1990 bis 1993 die Arbeit in erster Linie vom organisatorischen und
personellen Aufbau geprägt war, wurde im
Zeitraum von 1994 bis 1998 im verstärkten
Umfang die zielgerichtete Abarbeitung der
vorliegenden vermögensrechtlichen Ansprüche vorgenommen. Insbesondere im Innenstadtbereich ist diese gute Abarbeitungsquote
an der Zahl der in Renovierung befindlichen
oder renovierten Gebäude ersichtlich.
Aber auch in den Außenbezirken war ein stetiger Zuwachs der Erledigungsquoten zu verzeichnen. Trotz der durch den Gesetzgeber
und auf dem Erlaßwege nach Verabschiedung
des Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetzes dem Amt weiteren zugewiesenen
umfangreichen Aufgaben ist es Ziel, die erreichte Abarbeitungsquote trotz des mit dem
Vollzug der Bescheide verbundenen erheblichen Verwaltungsaufwandes beizubehalten.
Bei der jetzigen Abarbeitungsquote wird man
davon ausgehen können, daß bis zum Jahr
2000 das AROV grundsätzlich den Bereich der
Grundstücksrückübertragung bis auf einen geringen Restanteil abschließend bearbeitet haben wird, auch wenn infolge anhängiger Widerspruchsverfahren (momen-tane Zeitdauer
ca. 3 Jahre) und Klageverfahren (momentane
Zeitdauer ca. 4 Jahre) eine abschließende Klä-
170
rung auch in diesen Fällen noch nicht immer
erzielt sein wird.
Mit zunehmender Klärung der vermögensrechtlichen Ansprüche auf Grundstücke wird
eine Tätigkeitsverlagerung auf den Bereich des
Vollzuges des Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetzes zu erfolgen haben, da
größtenteils erst nach vollständigem Abschluß
des Verfahrens auf Grundstücksrückübertragung bestandskräftig festgestellt ist, ob durch
das AROV bzgl. dieses entschiedenen Grundstückes ein Entschädigungsverfahren durchgeführt werden muß.
Es wird daher auch erst nach vollständigem
Abschluß der Grundstücksrückübertragung gesagt werden können, in welchem Umfang
durch das AROV letztendlich Entschädigungsansprüche zu bearbeiten sein werden. Der
Großteil der vorliegenden Entschädigungsansprüche betrifft Grundstücke, bei denen der
Ausschluß der Rückübertragung des Grundstückes
• wegen Verwendung des Grundstückes im
komplexen Wohnungsbau,
• wegen Widmung des Grundstückes für den
Allgemeingebrauch oder
• wegen Erwerbs des Grundstückes
an den redlichen Erwerber ausgeschlossen ist
eine bestandskräftige Entscheidungsvoraussetzung ist.
Perspektivisch kann dieses daher nur dazu
führen, daß im Bereich der Stadt Halle (Saale)
noch längerfristig ein funktionierendes AROV
mit entsprechender personeller und sächlicher
Ausstattung existieren muß, wobei allerdings
davon ausgegangen werden kann, daß mit Erreichung einer fast vollständigen Abarbeitungsquote im Bereich der Grundstücksrückübertragungen ein Personalabbau in Gang gesetzt werden kann.
Wegen der sich abzeichnenden Verringerung
des Aufgabenbestandes wurde das Amt zur
Regelung offener Vermögensfragen Ende 1997
als eigenständiges Amt aufgelöst und dem
Rechtsamt als Abteilung angegliedert.
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Kapitel 2
2.4.
Dezernate mit Ämtern
Dezernat Planen und Umwelt
2.4.1. Umweltamt (31)
Der Umweltschutz hat zunehmend an Bedeutung gewonnen. Er hat sich zu einer Schwerpunktaufgabe entwickelt, die auf einer breiten
gesetzlichen Grundlage stehend auch die verschiedensten Aufgabenbereiche der Verwaltung erfaßt hat. Um künftigen Generationen
die Lebensgrundlagen auch in der Stadt Halle
(Saale) bewahren zu können, wurde im Mai
1990 das Umweltamt gebildet. Dieses war bis
1995 dem damals ebenfalls neu eingerichteten
Dezernat Umwelt- und Naturschutz zugeordnet. Wegen seiner Bedeutung für die städteplanerische Entwicklung gehört es seit dem
17.01.1995 zum Dezernat Planen und Umwelt.
Das ehemals eigenständige Amt für Abfallwirtschaft im Dezernat Umwelt- und Naturschutz
wurde mit Wirkung vom 01.01.1994 als Abteilung Abfallwirtschaft in das Umweltamt eingegliedert.
Das Umweltamt erfüllt heute bei umweltrelevanten Maßnahmen und Fachplanungen vordringlich ämterübergreifende Aufgaben, entwickelt auf der Grundlage der kommunalen
Umweltpolitik Standards zum Schutz der
Umwelt, erstellt Analysen zur Umweltsituation
und führt ordnungsbehördliche Maßnahmen
bei Verstößen gegen die gesetzlichen Bestimmungen einschließlich der umweltspezifischen Satzungen durch.
Darüber hinaus werden seitens des Amtes eine
Fülle von Umweltinformationen erteilt.
Alle diese Aufgaben werden erfüllt durch die
drei Bereiche:
• Abfallwirtschaft,
• Umweltaufsicht und
• Umweltvorsorge und -information.
Auf Grund landesrechtlicher Regelungen werden auf kommunaler Ebene angesiedelten Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises
durch die:
•
•
•
•
umgesetzt.
Daneben erledigen die unteren Behörden eine
Reihe von Aufgaben im Rahmen der gemeindlichen Selbstverwaltung, also im eigenen Wirkungskreis.
Das Amt ist in allen Fragen des Umwelt- und
Naturschutzes Ansprechpartner sowohl für die
Hallenser als auch für die Ämter der Stadtverwaltung.
In den nachfolgenden Abschnitten werden die
Aufgaben und Leistungen der unteren Behörden und Bereiche kurz vorgestellt. Detaillierte
Ausführungen zu Sachfragen und den verschiedenen Leistungen des Umwelt-amtes findet der Leser in den Umweltberichten der
Stadt Halle (Saale) von 1994 und 1997.
Schutz der Umwelt vor Schadstoffen
Untere Wasserbehörde
Aufgabe der Unteren Wasserbehörde ist es,
das Wasserhaushaltsgesetz und das Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt sowie die auf
Grundlage dieser Gesetze erlassenen Verordnungen und Satzungen zu vollziehen. Zur
Wahrnehmung dieser Aufgaben trifft die Wasserbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen
die erforderlichen Entscheidungen und Anordnungen einschließlich der Maßnahmen nach
dem allgemeinen Recht der Gefahrenabwehr.
Weitere Schwerpunkte der gesetzlichen Regelungen sind:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Benutzung der Gewässer,
Wasserschutzgebiete,
Gewässeraufsicht,
Regelung des Wasserabflusses und Reinhaltung,
Unterhaltung und Ausbau von Gewässern,
Bestimmungen für Deiche und Dämme,
Bewirtschaftung des Grundwassers,
Wasserversorgung,
Abwasserbeseitigung,
Anlagen für wassergefährdende Stoffe,
wasserwirtschaftliche Planung.
Untere Abfallbehörde/Altlasten,
Untere Immissionsschutzbehörde,
Untere Naturschutzbehörde und
Untere Wasserbehörde
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
171
Dezernate mit Ämtern
Kapitel 2
Abbildung 40: Beräumung Stadtwehr, August
1997
Die nachfolgende Tabelle veranschaulicht die Entwicklung der Fallzahlen im Bereich der Unteren
Wasserbehörde:
Aufgabenbereiche/Aufgabe
1991
1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998
Wasser/Gewässer/Abwasser
4
10
12
24
30
32
39
31
Erteilung wasserrechtlicher Erlaubnisse
zur Abwasserableitung
450
530 550 203 130
75
59
50
Maßnahmen, Auflagen zum Umgang
mit wassergefährdenden Stoffen
10
15
15
15
20
20
24
22
Bearbeitung von Bürgerbeschwerden
(einschließlich Widersprüchen)
4/40
4/45 4/40 4/40 4/50 4/60 4/40 4/35
Fluß- und Deichschauen/laufende Gewässerkontrollen
1
2
5
15
12
7
11
Wasserrechtliche
Genehmigungen
nach § 93 Wassergesetz (WG) LSA
2
3
2
6
8
10
8
22
Wasserrechtliche
Erlaubnis
für
Einleiten von Oberflächenwasser
Sonstige Aufgaben
2
2
3
6
5
5
4
3
Genehmigungen nach § 49 (4) WG LSA
80
200 300 160
50
Durchsetzung Anschlußzwang an öffentliche Entwässerung
15
15
25
60
50
45
36
42
Kontrolle Entsorgung Kleinkläranlagen
entsprechend Satzung
20
30
30
50
70
75
50
55
Anhörungen im Rahmen Odnungswidrigkeits(OWI)-Verfahren
5
5
7
10
10
8
6
5
Anordnungen zum Bodenschutz
(Grundwasserschutz)
5
10
15
6
5
7
5
5
Beseitigung von Ölschäden
30
50
20
30
7
Ausnahmegenehmigung entsprechend
Entwässerungssatzung
keine Daten
527 407 463 587 749
Stellungnahmen zu Bauanträgen
Tabelle 49: Fallzahlen im Bereich Untere Wasserbehörde
172
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Kapitel 2
Untere Abfallbehörde /Altlasten
Die Aufgaben der Unteren Abfallbehörde
ergeben sich aus der Verordnung über abweichende Zuständigkeiten im Abfallrecht
(Abf ZustV LSA) vom 5.12.1991.
Darin wurden erstmalig die Zuständigkeiten
für die Unteren Abfallbehörden im Land
Sachsen-Anhalt geregelt und eine konkrete
Arbeitsgrundlage ab dem Jahre 1992 geschaffen. Bis zu diesem Zeitpunkt erfolgte die
Durchsetzung der Aufgaben im Bereich
Umweltkontrolle auf der Grundlage des
Bundesabfallgesetzes über die Vermeidung
und Entsorgung von Abfällen vom 27.8.1986
und des Landesabfallgesetzes vom 14.11.91.
Abbildung 41: Hufeisensee
Zur ordnungsgemäßen Entsorgung der Abfälle
wurden im Zeitraum von 1991 - 1998 von der
Unteren Abfallbehörde für 856 Einrichtungen
und Firmen der Stadt Halle die Abfallerzeugernummer mit der Branchenzuordnung übergeben.
Erstmals wurde 1992 in Zusammenarbeit mit
dem Landesamt für Umweltschutz (LAU) mit
der Nach-erfassung und fortlaufenden Pflege
des Altlastverdachtsflächenkatasters begonnen,
in dem 1171 Altlastverdachtsflächen mit Stand
vom 31.12.1998 erfaßt sind.
Mit der Erarbeitung eines Grundwasserschadstoffbelastungskataster wurde 1995 begonnen.
Die darin erfaßten Daten werden jährlich
fortgeschrieben.
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Dezernate mit Ämtern
Im Bereich der Altlastverdachtsflächen sind
viele Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen
sowie umweltgeologische Untersuchungen im
Stadtgebiet Halle durch das Amt 31
vorbereitet, durchgeführt und betreut worden,
die maßgeblich die Bedingungen für eine
Gesundung der Umwelt verbesserten, wie z.
B.:
• Vorbereitung von Sicherungsmaßnahmen
auf der ehemaligen Deponie MABSchkeuditz (städtische Fläche);
• kontinuierliche Fortführung der Sicherungsarbeiten auf der ehemaligen Deponie
Küttner Weg durch den Betrieb einer
Pilotanlage zur Sickerwasserbehandlung/Städtische Fläche);
• kontinuierliche Fortführung der Sicherungsarbeiten auf der ehemaligen Deponie Kanena mit dem Ziel der Minimierung der
Grundwasserneubildung (Die
Erdbauarbeiten konnten Ende 1996 in der
Hauptsache abgeschlossen werden, die
grünordnerischen Maßnahmen zu einem
wesentlichen Teil, vgl. 2. Umweltbericht);
• Vorbereitung und Erstellung der nutzerbezogenen Gefährdungsanalyse für die
ehemalige Garnison Heide.
Ebenso bestand ein Schwerpunkt der Arbeit
darin, die Belastung von Gewässern durch
Gifte und Chemikalien einzudämmen. Von
1991 bis 1998 wurden nach Chemikalien- und
Gefahrstoffrecht
265
termingebundene
Auflagen erteilt, um eine Umweltgefährdung
auszuschließen.
Untere Immissionsschutzbehörde (UIB)
Grundlage für die Arbeit der UIB bilden das
Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) mit
seinen 26 Verordnungen und Verwaltungsvorschriften sowie die Zuständigkeitsverordnung
LSA.
Im Rahmen dieser gesetzlichen Grundlagen ist
für die Stadt Halle (Saale) 1993 ein
Schallimmissionsplan erarbeitet worden. Er
bildet die Grundlage für die Lärmbekämpfung
und Vermeidung.
Die Untere Immissionschutzbehörde (UIB) ist
für die Durchführung und Koordination von
Genehmigungsverfahren
nach
BImSchG
zuständig und an Stellungnahmen zu
Bebauungsplänen sowie zu Vorhaben- und
Erschließungsplänen beteiltigt.
173
Dezernate mit Ämtern
Kapitel 2
Durch den Beitritt der Stadt Halle 1992 zum
Klimabündnis gewinnt die Problematik Klimaschutz zunehmend an Bedeutung. Im Vordergrund steht die Reduzierung von CO2 auf der
Grundlage eines Minderungskonzeptes. Durch
die UIB erfolgte u. a. die Erarbeitung der Beschlußvorlage sowie die Begleitung des
Projektes „Klimaschutz macht Schule“. Ein
Schwerpunkt besteht auch in der intensiven
Umsetzung der Förderrichtlinie des Landes
Sachsen-Anhalt
zum
Immissionsschutz,
wonach der Einbau von Schallschutzfenstern
gefördert werden kann, wenn der Schallpegel
die zulässigen Mindestwerte erreicht oder
überschreitet.
Anzahl der bearbeiteten Förderanträge für Schallschutzfenster
100
79
77
66
57
57
51
50
18
0
1992
1993
1994
1995
1996
1997
1998
Abbildung 42: Förderanträge
(Quelle: Umweltamt)
Schutz von Landschaft und Natur „großgeschrieben“
Untere Naturschutzbehörde
Die Untere Naturschutzbehörde (UNB) hat die
Aufgabe, den Natur- und Artenschutz betreffende Gesetze, Verordnungen, Satzungen und
andere Rechtsnormen auf dem Territorium der
Stadt Halle (Saale) durchzusetzen, auf ihre Einhaltung zu dringen und entsprechende Vergehen zu ahnden. Eine Pflichtaufgabe der UNB
ist
es,
für
ihr
Gebiet
einen
Landschaftsrahmenplan (LRP) auszuarbeiten,
der als Fachplan dieser Behörde für den
Naturschutz und die Landschaftspflege zu
verstehen ist. Mit der Erarbeitung des LRP
wurde 1993 begonnen. Ende 1996 lag der mit
der Oberen Naturschutzbehörde und dem
Landesamt für Umweltschutz abgestimmte
Entwurf vor. Ökologisch bedeutsame Gebiete
sind in der Stadt Halle (Saale) zu
Schutzgebieten erklärt worden.
174
Damit verfügt Halle über
•
•
•
•
•
•
neun Naturschutzgebiete (NSG),
zwei Landschaftsschutzgebiete (LSG),
18 Flächennaturdenkmale (FND),
elf Geschützte Landschaftsbestandteile
(GLB) und
zwei geschützte Parks.
Dazu sind entsprechende Verordnungen bzw.
Satzungen erarbeitet und Verfahren gemäß
Gesetz durchgeführt worden.
Zur Durchsetzung der Baumschutzverordnung
der Stadt Halle und der Eingriffsregelung bei
Einzelbauvorhaben
(Bauanträge,
Vorbescheide, Abbruchanträge) sowie Trassenvorhaben der Versorgungsträger nimmt die
UNB die ihr im Rahmen der bestehenden
Gesetze eingeräumten Rechte konsequent
war, um das ökologische Gleichgewicht auch
in Zeiten aktiver Bautätigkeit nicht aus den
Fugen geraten zu lassen. So werden bereits in
der Bauplanungsphase Naturraum und
Naturhaushalt im Planungsgebiet bewertet und
später Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
kontrolliert.
Dem Schutz des Baumbestandes der Stadt im
allgemeinen und im besonderen Baum-erhaltung, -sanierung, -pflege und -umfeldverbesserung an den als Naturdenkmal
ausgewiesenen Stadtbäumen wird Rechnung
getragen.
Die UNB erteilte nach gründlicher Prüfung
von
1995
bis
1997
rund
4818
Genehmigungen zur Fällung von Bäumen,
denen jedoch die annähernd gleiche Anzahl
von Neu-pflanzungen gegenüberstand.
Ebenso wurden durch die UNB regelmäßig
Kontrollen des rechtmäßigen Besitzes und der
rechtmäßigen Vermarktung einheimischer und
exotischer besonders geschützter Tiere und
Pflanzen durchgeführt und der allgemeine
Schutz wildlebender Pflanzen und Tiere in der
städtischen Kulturlandschaft kontrolliert.
Die durch die UNB erarbeitete Biotopkarte
enthält 747 besonders geschützten Biotope
nach Landschaftsschutzgesetz.
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Kapitel 2
Umweltvorsorge
Umweltinformationssystem Halle (Saale)
Seit fünf Jahren wird im Umweltamt der Stadt
Halle (Saale) das Umweltinformationssystem
(UIS) als Teil des Rauminformationssystems
(RIS) aufgebaut. Durch den Einsatz des UIS
werden Einwendungen des Umwelt-amtes zu
Planungen und Anträgen verdeutlicht und die
Ergebnisse der Umwelterheblichkeitsprüfung
anschaulich dokumentiert. Dadurch konnten
die
Planungssicherheit
erhöht
sowie
Umweltinformationen für interessierte Nutzer
bereitgestellt werden.
Die vom Umweltamt bereitgestellten Informationen
sind
für
andere
am
Rauminformationssystem
angeschlossene
Ämter nutzbar, wobei die Leserechte in
einzelnen Anwendungen aus Gründen des
Datenschutzes eingeschränkt sind.
Der Aufbau des Umweltinformationssystems
wurde von 1992 bis 1996 durch das Ministerium für Umwelt-, Naturschutz und
Raumordnung (jetzt Ministerium für Landwirtschaft, Raumordnung und Umwelt) des Landes
Sachsen-Anhalt mit Fördermitteln in Höhe von
4,96 Mio. DM bei einem Eigenanteil von 0,54
Mio. DM unterstützt. Die Mittel wurden
vorrangig zur Schaffung einer digitalen
Datenbasis als Grundlage für ein UIS vom
Stadtvermessungsamt eingesetzt.
Durch das Umweltamt wurden unter anderem
folgende Informationsebenen digital erfaßt:
• Schutzgebiete, Geschützte Biotope nach
§30 Landesnaturschutzgesetz und
Naturdenkmale
• Pflanzengesellschaften sowie Pflege und
Entwicklungsplan des Geschützten Landschaftsbestandteils „Großer und Kleiner
Galgenberg“
• Laichgewässer im Stadtgebiet
• Kataster der Altlastverdachtsflächen und
Altlasten
• Grundwasserschadstoffbelastungskataster
(in Arbeit)
• Wertstoffcontainerplätze und
Schadstoffmobiltour
• Gewässer im Stadtgebiet, Trinkwasserschutzzonen, Hochwasserüberflutungsflächen
• Ölheizungskataster, Indirekteinleiterkontrolle, Kontrolle der Fettabscheider, KonVerwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Dezernate mit Ämtern
trollobjekte nach Gefahrstoffverordnung
• Berechnung des Schalldruckpegels an ausgezeichneten Punkten
• Lärmkonfliktkarten
• Fernwärmeversorgungs- und
Fernwärmesatzungsgebiete
• 20 Karten aus dem Luftreinhalteplan neun
Teilmeßgebiete in Halle (Daten vom
Landesamt für Umweltschutz)
• 21 Karten des Landschaftsrahmenplanes
Weitere Anwendungen bzw. Informationsschichten wurden durch die Projektgruppe RIS
importiert
(Hochwasserüberflutungs-flächen
am
18.
April
1994
nach
LAU,
Schallimmissionsplan Gesamtverkehr Tag,
Digitales
Höhenmodell
aus
dem
Schallimmissionsplan, Temperaturkarte der
Befliegung
morgens
und
abends,
Klimatopkarte, generalisierte Klimatopkarte).
Durch eine sinnvolle Überlagerung von
Informationsschichten
oder
anderer
Operationen mit den digitalen Daten lassen
sich weitere Darstellungen gewinnen. Ebenso
sind Flächenbilanzen oder auch Selektionen
nach
bestimmten
Kriterien
problemlos
möglich.
Kommunaler Umweltwettbewerb
Seit 1994 beteiligt sich die Stadt Halle (Saale)
am Kommunalwettbewerb der Deutschen Umwelthilfe e.V. Jährlich wird dabei die Bundeshauptstadt für Natur- und Umweltschutz
ermittelt.
Die
im
Bundesdurchschnitt
erreichten Plazierungen sind Ausdruck für die
gute Umweltarbeit in der Saalestadt.
1994
1995
1996
1997
1998
- 38. Platz unter 185 Kommunen
- 24. Platz unter 144 Kommunen
- 65. Platz unter 189 Kommunen
- 28. Platz unter 198 Kommunen
- 50. Platz unter 223 Kommunen
Stadtökologie
Dieser Bereich des Umweltamtes organisiert
und koordiniert die im Zusammenhang mit
Planungs- und Bauvorhaben zu realisierenden
umweltschützenden und arterhaltenden Maßnahmen. Besonders wichtig sind dabei die Koordination der Stellungnahmen der vier
Unteren Behörden und die auf der Grundlage
der
Umwelterheblichkeitsprüfung
(UEP)
ökologisch orientierte Einflußnahme bei der
175
Dezernate mit Ämtern
Flächennutzungsplanung und Stadtentwicklungskonzeptionen.
Umweltinformation
Mit vielfältigen Aktivitäten, die zum Teil schon
auf eine Tradition verweisen können, wird das
Bewußtsein der Bürgerinnen und Bürger, aber
auch der verschiedenen Ämter der Verwaltung
sowie von Wirtschaft, Gewerbe, Handel und
Industrie für die Belange des Umweltschutzes
immer wieder sensibilisiert. Zu einer intakten
Umwelt kann jeder Einzelne seinen Betrag leisten. Das machen Aktionen wie Umwelttag
und Fahrrad-aktionstag deutlich. Anregungen
und Tips zum Umweltschutz enthalten auch
der jährlich neue Umweltkalender sowie das
zwischen 1991 und 1998 zahlreich publizierte
Informationsmaterial:
• 102 Faltblätter, 27 Broschüren, Bücher, 34
Ausstellungen und 24 Plakate/Auf-kleber,
• Fachtagungen zu Dachbegrünung und
Niedrig-Energie-Standards sowie
• mehrere Wettbewerbe und Öko-ProjektTage an halleschen Schulen.
Umwelttelefon - Bürgerservice in Sachen Umweltschutz
Kapitel 2
Beseitigung von Schadstoffen, Sperrmüll sowie
Elektronikschrott, der Immissionsschutz und
Fragen zum Naturschutz sind Schwerpunkte
der Beratungstätigkeit am Umwelttelefon.
Engagement in Sachen Umwelt beweisen die
Hallenser
ebenso
durch
zahlreiche
Anregungen zur Umweltsituatuion in der Stadt
und durch Anzeigen zu Umweltvergehen, wie
z. B.:
• bei widerrechtlich abgestellten
Autowracks,
• bei abgelagertem Müll,
• beim Verbrennen von Gartenabfällen
u. a. m.
Eine seit 1991 kostenlose Geschenkbörse für
Gegenstände aller Art wird seit 1994 unter
dem Namen „Brauch-Bar“ weitergeführt. Im
Jahr 1995 boten rund 1800 Hallenser gut
erhaltene Möbel, noch funktionstüchtige
Elektrogeräte, Heimelektronik, Hausrat und
Freizeitartikel für Interessenten an. Seit 1996
vermittelte das Umweltamt jährlich rund 1300
Schenkungsangebote.
Davon konnten rund 80 Prozent der Gegenstände an einen neuen Besitzer vermittelt und
somit ein Beitrag zur Abfallvermeidung
geleistet werden.
„Umwelttelefon, guten Tag“, damit haben die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Ruf als
bürgernahe
Institution
für
sämtliche
Umweltfragen begründet. Seit Dezember 1991
gibt es mit dem Umwelttelefon diese
Ansprechstelle. Während der Dienstzeiten von
Montag bis Freitag stehen die Mitarbeiter für
alle Fragen, Beschwerden oder Anregungen
zum Umweltschutz bereit.
Umweltaufsicht und -telefon haben den
„direkten Draht“
Wie wichtig diese Informationsquelle für die
Bewohner der Saalestadt geworden ist, beweisen die registrierten Anrufe in den
vergangenen Jahren. Während 1992 noch
3.680 Anrufer von diesem Service Gebrauch
machten, waren es 1998 schon 9.486.
Dabei zeigten die Hallenser großes Interesse
an allen abfallwirtschaftlichen Maßnahmen,
die in der Stadt eingeführt wurden. Immer
wieder
werden
auch
Anrufe
entgegengenommen,
in
denen
umweltbewußte Bürger ihren Unmut über die
zunehmende
Gleichgültigkeit
einiger
Mitmenschen gegenüber ihrer Umwelt äußern.
Entsorgungsmöglichkeiten und Termine zur
Mit dem Aufbau der Umweltamtes im September 1990 wurden zunächst sämtliche
bestehenden
"wilden
Müllkippen"
im
Stadtgebiet, die Jahrzehnte lang geduldete
Entsorgungseinrichtungen waren, geschlossen.
Allein von 1990 bis 1993 erfolgte die
Beräumung
von
50
oberflächigen
Ablagerungen mit einem Gesamtvolumen
45.817 m³. Diese Art Müllkippen gibt es heute
nicht mehr. Jedoch entstehen immer wieder
illegale Müllablagerungen an unterschiedlichen Standorten.
176
Die direkte Funkverbindung mit dem Umwelttelefon ermöglicht, eingehende Hinweise zu
Umweltgefährdungen sofort vor Ort zu klären.
Dabei wird gezielt der Kontakt zum Bürger gesucht. Alle eingehenden Hinweise und Petitionen werden innerhalb von 24 Stunden geprüft.
So ist die Entsorgung von unbekannt verbrachten Schadstoffen wie z. B. Autobatterien, wasVerwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Kapitel 2
Dezernate mit Ämtern
sergefährdenden Stoffen, Elektronikschrott
jährlich an 2100 Einzelstandorten erforderlich.
Auf dem Gebiet des Abfallrechts wurden die
Verwaltungsakte von der Ermittlung über die
Anhörung
bis
zur
Anzeige
und
Ordnungsverfügung
bearbeitet.
Die
Ersatzvornahme erfolgte bei Gefahr im Verzug
oder nach Ablauf von festgesetzten Fristen.
Gemeinsam mit der Stadtwirtschaft GmbH
Halle und der Abfallwirtschaft GmbH HalleLochau wurden im Berichtszeitraum Konzepte
entwickelt und erprobt sowie Projekte
durchgeführt, die einerseits die weitere
Senkung des Abfallaufkommens, zum anderen
die Wiederverwertbarkeit des anfallenden
Mülls zum Ziel hatten.
Abfall nicht nur beseitigen, sondern noch verwerten
Die in der Kommunalstatistik dargestellten Ergebnisse spiegeln die deutlich rückläufige Entwicklung des Restmüll- Wertstoff- und Schadstoffaufkommens wider, wie sich aus den
nachstehenden graphischen Darstellungen am
Beispiel
der
Hausmüllentsorgung
und
Werststofferfassung ablesen Läßt.
Nach dem Aufbau einer funktionierenden Abfallentsorgung Anfang der neunziger Jahre verlagerte sich die Tätigkeit auf die Abfallvermeidung, die Getrennterfassung von Wert- und
Schadstoffen und die Verwertung.
W e rtsto ffe rfa ssu n g in d e r S ta d t H a lle , A n g a b e n in T o n n e n g e r u n d e t
35867
33913
31312
30000
28034
21340
20000
16633
11000
10000
1421
0
1991
1992
1993
1994
1995
1996
1997
1998
Abbildung 43: Wertstofferfassung
Anteilmäßiger Vergleich der Wertstofferfassung in der Stadt Halle
1998
1997
1996
1995
1994
1993
1992
1991
0%
10%
20%
Papier u. Pappe
30%
40%
50%
Glas
60%
70%
80%
90%
100%
Metalle u. Kunststoffe
Abbildung 44: Anteilmäßiger Vergleich der Wertstofferfassung
(Quelle: Umweltamt)
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
177
Dezernate mit Ämtern
Kapitel 2
Dabei trugen die in die nachstehende Tabelle aufgenommenen abfallwirtschaftlichen Maßnahmen in
besonderer Weise zum Rückgang der Abfallmengen im Berichtszeitraum bei.
Ende 1990
Anfang 1991
März 1991
Oktober 1991
Oktober 1991
1992
Mai 1992
Juni 1992
1993
Juni 1993
November 1993
Januar 1994
September 1994
1994/1995
Januar 1995
Juni 1995
Ende 1995
September 1996
1997
1998
1998
1998
178
Getrenntsammlung und Verwertung von Kühlgeräten
Beginn der getrennten Erfassung von Glas und Papier durch die Abfallwirtschaft GmbH
Halle-Lochau
Altkleidererfassung über Container
Start zur Einführung des Dualen Systems in Halle; neben Glas und Papier werden auch
Verpackungen aus Kunststoff, Weißblech und Verbundstoffen über zentrale Depotcontainer
erfaßt
Einführung der "Sperrmüllbörse" (brauchbare Haushaltsgegenstände und Möbel werden per
Aushang weiter vermittelt), ab 1995 "Brauch-Bar"
Beginn der getrennten Erfassung verwertbarer Marktabfälle
Beginn der Schadstofferfassung für Haushalte und Gewerbe über ein Spezialfahrzeug; seit
September 1993 erfolgt die Sammlung mit einem stadtwirtschaftseigenen Mobil
Ausschluß von Einwegverpackungen und -geschirren durch Satzungsbeschlüsse
- für öffentliche und nachgeordnete Einrichtungen
- für öffentliche Feste und Veranstaltungen
- als Vertragsbedingung
entgeltliche Getrennterfassung einzelner Haushaltgeräte
haushaltsnahe Erfassung von Leichtverpackungen über die "Gelbe Tonne"
Start des Pilotprojektes "Biotonne";
Pilotprojekt "Müllautomat" lief 3 Monate in Halle-Neustadt
Getrennterfassung von Elektronikschrott; auch für Bürger der Stadt Halle nutzbar
Erfassung von Laub und Grünschnitt über spezielle Papiersäcke;
Seit 1995 wird Grünschnitt zweimal jährlich für jeweils 4 bis 6 Wochen im Frühjahr und
Herbst über spezielle Papiersäcke separat gesammelt und der Kompostierung zugeführt.
Aufnahme des Dauerbetriebes der Gewerbe- und Sperrmüllsortieranlage der Stadtwirtschaft
GmbH Halle (SGH); nur die Sortierreste und unsortierbarer Sperrmüll gelangen noch zur
Deponie Lochau
Wohngrundstücke ohne Eigenkompostierung werden mit der Biotonne bestückt, um die
kompostierbaren Haushaltsabfälle getrennt zu erfassen. Parallel hierzu wurde mit der
Bestückung von Bio- und/oder Speiseresttonnen für Gewerbe begonnen (Gaststätten,
Blumenläden, etc.).
Beschluß des Abfallwirtschaftsprogramms der Stadt Halle (Saale) durch den Stadtrat
Beginn der haushaltsnahen Erfassung von Papier (Papierbündelsammlung) in ausgewählten
Stadtrandgebieten;
Einrichtung des Recyclinghofes auf dem Gelände der SGH;
Fertigstellung der Broschüre "Entsorgungsratgeber für Bauherren und Architekten"
Beginn der haushaltsnahen Papiererfassung über die "Blaue Tonne".
Flächendeckende Einführung der „Gelben Tonne“ abgeschlossen: dazu schriftliche Befragung
der
Eigentümer
von
5.474
Grundstücken;
Standplatzfestlegungen
mit
den
Wohnungsgesellschaften und Reduzierung von Restmüllbehältern; fünf Aktionstage in
verschiedenen Stadtteilen; Prüfung der Auslastung der Depotcontainer, Biotonnen und
Wertstofftonnen nach der Tonnenstellung
Flächendeckende Einführung der „Blauen Tonne“ abgeschlossen: dazu wurden Eigentümer
von insgesamt 871 Grundstücken befragt; es fanden Begehungen der 1.608 Standplätze in
acht Stadtgebieten statt, dabei Festlegung der Stellung der Wertstoffbehälter, ständige
Kontakte zur Stadtwirtschaft und den Wohnungsgesellschaften; Zusammenarbeit mit
Abteilung Umweltvorsorge, um die Bürger fortlaufend zu informieren; Prüfung der
Auslastung der Depotcontainer und Wertstofftonnen (384 Grundstücke in der Innenstadt)
Vorbereitung zum Pilotversuch Müllschleuse (im Rennbahnviertel) werden getroffen: dazu
Projektgruppenberatungen; Betreuung des den Versuch begleitenden Ingenieurbüros;
Vorbereitung und Auswertung einer Hausmüll- und Wertstoffanalyse zur Feststellung des IstZustandes; Informationstage
Eröffnung des Recyclinghofs Radeweller Straße
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Kapitel 2
Aufgaben in den kommenden Jahren
Neben der Erfüllung der Verwaltungsvollzugsaufgaben und der Aufgaben zur Gefahrenabwehr werden die Tätigkeiten von wesentlicher
Bedeutung sein, deren Grundanliegen es ist, den
Eingriffen in das ökologische Gleichgewicht mit
den Instrumentarien der Umweltvorsorge entgegenzuwirken, um nachhaltige Schäden zu verhindern und den nachfolgenden Generationen
eine intakte Umwelt zu erhalten, wie die:
• Fortführung der Aufklärung der Altlastverdachtsflächen,
• Fertigstellung des Grundwasserschadstoffbelastungskatasters,
• Erarbeitung einer Regenwassersatzung,
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Dezernate mit Ämtern
• Überarbeitung des Schallimmissionsplanes/Lärmminderungsplanung Verkehr,
• Veranlassung von Energiesparmaßnahmen in
kommunalen Gebäuden,
• Durchführung des Projektes „Klimaschutz
macht Schule“,
• Durchführung des Runden Tisches Energie
zur Energieeinsparung,
• Erarbeitung von Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen für alle Schutzgebiete und
Durchführung kurz- und mittelfristiger Pflegemaßnahmen,
• Durchsetzung einer besseren Wertstofftrennung zur Abfallreduzierung,
• Abfallberatung sowie
• Erweiterung des Umweltinformationssystems.
179
Dezernate mit Ämtern
2.4.2. Stadtplanungsamt (61)
Planen mit dem Bürger - ein Lernprozeß
Bauleitplanung und die Praxis
Mit der Wende haben sich auch die Kontakte
zwischen Bürger und planender Verwaltung
geändert. Das Gespräch mit dem Bürger wird
täglich auf vielfältige Weise durch den Planer
gesucht: Bei der Beratung von Einzelbauvorhaben, zur Abstimmung von Verkehrsplanung, für
den Stadtrat zur Beschlußfassung und in förmlichen Verfahren nach den Vorschriften des Bundesbaugesetzes.
Nach diesen Vorschriften ist es vorgesehen,
Informationen, Wünsche und Vorstellungen
zwischen den einzelnen Bürgern oder deren
Interessenvertretern (z. B.: örtliche Vereine,
fachliche Vereinigungen und Interessengemeinschaften,
Naturschutzvereine,
Allgemeiner
Deutscher Radfahrerclub, Runder Tisch Verkehr)
sowie anderen Institutionen einerseits und der
planenden Verwaltung andererseits auszutauschen, Standpunkte zu erläutern und Ratschläge
zu erteilen. Es ist verständlich, daß zu Beginn
des Berichtszeitraumes der Rückfluß von Bedenken und Anregungen aus der Bürgerschaft
nur spärlich anlief. Das bürgernahe Planen
mußte in der neu gewonnenen Demokratie von
beiden Seiten erst erlernt und zu einer bürgerund verwaltungsfreundlichen Planungskultur
entwickelt werden. Selbst heute tun sich im
Verfahren immer wieder einmal Probleme auf,
ist für den Einzelnen diese oder jene Vorgehensweise im Planungsablauf nicht ganz einleuchtend. Deshalb wird an dieser Stelle die
Gelegenheit genutzt, die Entwicklung der Planung vor dem inneren Auge des Lesers abzurollen.
Das Baugesetzbuch (BauGB) verpflichtet die
Städte und Gemeinden, bei der Bauleitplanung
ein zweistufiges Beteiligungsverfahren durchzuführen. In der ersten Stufe findet vor der Aufstellung eines Bebauungsplanes eine sogenannte vorgezogene Bürgerbeteiligung entsprechend § 3 Abs. 1 BauGB statt. Alle interessierten
und betroffenen Bürger sollen durch diese vorgezogene Bürgerbeteiligung frühzeitig über Planungen informiert werden, und es soll ihnen
Gelegenheit gegeben werden, schon in der
Konzeptphase ihre Meinung zu äußern. Gegenstand der vorgezogenen Bürgerbeteiligung ist
nicht der fertig erarbeitete, ausgereifte Bebauungsplan-entwurf, sondern eine allgemein verständliche Darstellung der allgemeinen Ziele
und Zwecke der Planung, z. B. in Form von
180
Kapitel 2
Alternativen, Skizzen oder eines dreidimensionalen Anschauungsmodells.
Für rund 100 Bebauungsplangebiete fanden im
Berichtszeitraum vorgezogene Offenlegungen
und Bürgerbeteiligungen statt.
Nach Auswertung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung tritt das Bebauungsplanverfahren in die
entscheidende Phase. Es wird der Entwurf des
Bebauungsplanes erarbeitet und vom Stadtrat
der Stadt Halle (Saale) entsprechend § 3 Abs. 2
BauGB, zur Öffentlichen Auslegung bestimmt.
Dieses förmliche Auslegungsverfahren ist die
zweite Stufe der Bürgerbeteiligung. Der Zeitraum der Offenlegung wird im Amtsblatt bekanntgemacht. Während der einmonatigen
Auslegungsdauer im Ratshof und im Stadtplanungsamt haben die Bürger die Möglichkeit,
sich den Plan mit der zugehörigen Begründung
erläutern zu lassen und dazu Anregungen vorzutragen. Diese können in schriftlicher Form
vorgelegt oder mündlich zu Protokoll gegeben
werden.
Auf Grund von Rats- und Ausschußbeschlüssen
wurde eine größere Zahl von Bürgerversammlungen und Ausstellungen veranstaltet. Im Regelfall wurden die Betroffenen durch das Amtsblatt, in den ersten Jahren des Berichtszeitraumes durch die Tagespresse informiert. Neben
Gestaltungsplänen und Vorentwürfen für Gewerbe- und Wohngebiete waren auch für den
„Öffentlichen Raum“ Gestaltungspläne für Straßen und Plätze und für Straßenbahntrassen herausragende Planungen, die in dieser Form diskutiert wurden. Die Ergebnisse dieser Diskussion fanden weitgehend - sowohl in den weiterführenden Arbeiten der Verwaltung als auch
in den nachfolgenden Beschlüssen der Entscheidungsgremien - ihren Niederschlag.
Jede einzelne Meinungsäußerung gilt es nach
der Offenlegung auszuwerten und zu prüfen,
inwieweit sie durch eine Planänderung berücksichtigt werden kann. Das Prüfergebnis gibt die
Verwaltung als Anregungen und Bedenken über
die vorgeschalteten Gremien, insbesondere den
Planungs- und Umweltausschuß, in Form einer
Empfehlung an den Stadtrat, dem die abschließende Entscheidung über den Bebauungsplan
obliegt. Die betroffenen Bürger werden von dem
Ergebnis unterrichtet.
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Kapitel 2
Abbildung 45: Dr. Friedrich Busmann erläutert
ein Bauvorhaben
Wird eine Planung nach der öffentlichen Auslegung grundlegend geändert, so ist der neue Planentwurf nochmals für einen Monat öffentlich
auszulegen. Soll der Bebauungsplan jedoch nur
so weit geändert oder ergänzt werden, daß die
Grundzüge der Planung nicht berührt werden,
so genügt eine Beteiligung der betroffenen und
benachbarten Bürger. Die Beteiligten können
hier wiederum Anregungen vorbringen. Nach
Abschluß dieses über einen längeren Zeitraum
laufenden Bürgerbeteiligungsverfahrens und der
entsprechenden Anhörung der Träger öffentlicher Belange wird der Bebauungsplan erst
rechtskräftig, d. h. für jedermann verbindlich,
wenn das Regierungspräsidium als Fachaufsichtsbehörde seine Zustimmung erteilt hat.
Zukünftige Bebauungs- sowie Vorhaben- und
Erschließungspläne können auf der Grundlage
des Flächennutzungsplanes der Stadt Halle
(Saale) durch den Stadtrat selbst rechtsverbindlich beschlossen werden. Diese und andere
neue gesetzliche Regelungen führen zu mehr
Effektivität bei der Umsetzung städtischer Planungen.
Halle als Oberzentrum und der Saalkreis
Für die Planung auf dem städtischen Territorium
waren und sind zwei Aspekte unbedingt zu berücksichtigen:
•
•
Halle ist Oberzentrum der südlichen Region
Sachsen-Anhalts, verfügt jedoch nur über
sehr begrenzte Stadtgebiets- und damit Entwicklungsflächen und
der Saalkreis umgibt die Stadt wie ein Kragen.
Deshalb prägte die Koordinierung bei der Bearbeitung und Beteiligung in Raumordnungs- und
Planfeststellungsverfahren zu regionalen und
überregionalen Bauvorhaben im Berichtszeitraum die Zusammenarbeit zwischen der Stadt
Halle und dem Saalkreis.
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Dezernate mit Ämtern
Daß die Zusammenarbeit bei der Zuordnung
von verschiedenen konkurrierenden Nutzungsarten nicht immer leicht war, ist augenscheinlich, da ungehemmte Entwicklungen im Saalkreis stark die Interessen des Oberzentrums berührten. Insbesondere bei der Ausweisung von
Neubauflächen für Wohnen und Gewerbe traten in den Gemeinden des Saalkreises weniger
Startschwierigkeiten auf, da die Eigentumsverhältnisse früher geregelt und Investoren nachhal-tiger präsent waren.
Im Wohnungsbau überstiegen Investitionsprojekte, beispielhaft in Salzmünde mit über 500
Wohneinheiten, die Eigenentwicklung der Gemeinde um ein Vielfaches.
Bevölkerungswanderung Halle - Saalkreis
1993, 1996, 1998 im Vergleich
300000
276624
259372
260838
200000
100000
79053
72520
64545
0
1993
1996
Einwohner Halle
1998
Einwohner Saalkreis
Abbildung 46: Bevölkerungswanderung
Quelle: Einwohner- und Statistikamt 1999
Eine zur halleschen City konkurrierende Entwicklung von Einkaufszentren und Verkaufsflächen fand auf der „Grünen Wiese“ im Saalkreis
mit Schwerpunkten in Peißen und Angersdorf
und im Umland mit Günthersdorf statt. Dieser
Entwicklung setzte die Stadt Halle eine geplante
Verkaufsfläche von rund 120.000 m² für 20 bis
25 Vorhaben im Bereich Handel und Gewerbe
innerhalb des Stadtgebietes entgegen.
Ein Pilotprojekt im positiven Sinn stellt der Industriepark Halle-Queis dar, das gemeinsame Kind
der Stadt Halle und der Saalkreisgemeinde Queis. Erste Unternehmen konnten auf dem ersten
rund 80 ha großen Bauabschnitt im Jahre 1996
angesiedelt werden. Beide Gebietskörperschaften hatten in dem Kooperationsvertrag vom Januar 1994 eine Erschließungsvorfinanzierung
ver-einbart. Mit einem Anteil von 72 % bei der
Stadt Halle und 28 % bei der Gemeinde Queis
wurde auf gleicher Basis ein Gewerbesteuersplitting ausgehandelt; eine Kooperation mit
noch nicht allzu vielen Beispielen in der Bundesrepublik.
Fachliche Grundlage für die nachbargemeindliche Abstimmung der Bauleitplanungen zwischen Halle und den Umlandgemeinden stellte
181
Dezernate mit Ämtern
eine Reihe von Untersuchungen und gutachterliche Stellungnahmen dar; vgl. folgende Chronik:
1990
• Erarbeitung eines Marketing-Hand-buches
zur kommunalen und regionalen Wirtschaftsförderung für den Großraum Halle
unter Leitung der WIBERA AG Düsseldorf
(gemeinsam mit dem Saalkreis und Merseburg);
• Erarbeitung einer Regionalstudie für den
Großraum Halle;
• Mitarbeit in den Gremien zum Großraum
Halle-Leipzig;
1991
• Beplanung und Realisierung eines gemeinsamen Industrie- und Gewerbegebietes
Halle-Queis auf der Basis eines Vertrages
zwischen den beteiligten Partnern;
1992
• Abstimmung mit der Gemeinde Oppin zur
künftigen Gewerbegebietsplanung im Bereich Tornau-Oppin;
1993
• Gutachten zum Thema „Stand und Entwicklung der Einzelhandelsversorgung der Stadt
Halle“ im Auftrag der Stadt Halle;
• zeitgleich hat das Landratsamt des Saalkreises das Gutachten zur Entwicklung des Einzelhandels im Saalkreis in Auftrag gegeben;
1992/1993
• Durchführung von 3 Regionalforen mit Vertretern der Städte Halle, Merseburg, der
Landratsämter Saalkreis und Merseburg und
benachbarter Gemeinden unter Leitung des
Oberbürgermeisters der Stadt Halle (Saale)
und des Landrates des Saalkreises;
• Erarbeitung eines Rahmenplanes zur Entwicklung Trotha-Sennewitz in gemeinsamer
Zusammenarbeit mit der Gemeinde Sennewitz;
1995/1996
• Erarbeitung eines Rahmenplanes Halle-Peißen in Verbindung mit der Abstimmung zu
textlichen Festsetzungen zum B-Plan Nr. 1
der Gemeinde Peißen (1995, 1996 in Zusammenarbeit mit der Abteilung Städtebau
II);
• Regionalkonferenz 1995 Großraum HalleLeipzig in Halle;
182
Kapitel 2
•
Regionalkonferenz 1996 Großraum HalleLeipzig in Leipzig;
1997/1998
• Erarbeitung eines regionalen Entwicklungskonzeptes für den Regierungsbezirk Halle
• Gründungskonferenz zum Regionalforum
Halle am 15.05.1997 in Halle
• 2. Tagung des Regionalforums Halle am
23.06.1998 in Leuna
Stadtplanung in einem wettbewerbsfreundlichen Klima
Die größte Stadt Sachsen-Anhalts und Kulturhauptstadt des Landes darf mit Recht stolz darauf sein, seit 1990 über 23 Ideen- und Realisierungswettbewerbe ins Leben gerufen zu haben.
Gemeinsam bemühten sich namhafte Architekten, Stadtplaner, Stadtverwaltung und Bürger
darum, die charakteristischen Züge des Stadtbildes originalgetreu zu erhalten, zugleich aber
auch neue und moderne Entwicklungen der
Architektur als Beitrag der Gegenwart entstehen
zu lassen. Ein besonders gelungenes Beispiel
einer Komposition zwischen Altem und Neuem
stellt das Projekt „Spitze“ dar.
Doch auch für die großen freigelegten Industriebrachen westlich und östlich der Merseburger Straße mit einer Fläche von etwa 100 ha
wurde ein neues bauliches Strukturkonzept erarbeitet. Es beinhaltet sowohl für die neu zu
bebauenden Flächen als auch für die noch zu
erhaltenden und zum großen Teil bestehenden
Industriedenkmale neue Nutzungen.
Abbildung 47: Urban 21
Die damit verbundenen Planungsaufgaben wurden in einem abgestuften Verfahren schrittweise
gelöst. Die in dem Gutachterverfahren „Altindustriestandorte westlich und östlich der Merseburger Straße“ ausgewiesenen Ergebnisse sehen
vor, für 3 Teilbereiche detaillierte Teilraumkonzepte zu entwickeln. Diese Ergebisse wurden
vom Stadtrat der Stadt Halle (Saale) bestätigt
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Kapitel 2
und damit die Voraussetzungen für die Förderanträge VENAG/Ostzucker und URBAN geschaffen.
Darüber hinaus wurden weitere Wettbewerbe
zu den unterschiedlichsten Standorten durchgeführt, betreut bzw. begleitet.
Für das Wohngebiet Silberhöhe wurde im Rahmen der Betreuung der Bauleitplanverfahren
eine Vielzahl von Bürgerversammlungen und
Beratungsgesprächen geführt.
Ebenso wurde mit einem umfassenden Informationsblatt und einer 14-tägigen Ausstellung im
Roten Turm den Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit gegeben, sich über die Konzepte zum
Bereich City-Süd zu informieren.
Straßenräume
Dezernate mit Ämtern
mit dem Alter steigenden Aktionsradius. Die
Bürger und Besucher einer Stadt legen also nicht
nur Entfernungen auf den Straßen zurück, sondern halten sich in ihnen auf. Ob sie sich dabei
wohl fühlen, ist entscheidend von der Gestaltung des Straßenraumes abhängig. Wird er als
schön, abwechslungsreich, grün, ausreichend
möbliert, beleuchtet und sicher empfunden und
fühlt sich der Mensch nicht eingeengt oder
durch Störungen belästigt, dann ist der Straßenraum auch für längere Aufenthalte geeignet.
Daher muß bei der Planung von Straßenräumen
auch festgelegt werden, wel-che Aufenthaltsqualität jeweils erreicht werden soll.
Schließlich sind Straßen und Plätze auch Naturräume. Sie sind Lebensraum für Bäume, Vögel,
Insekten und vieles mehr. Auf ihnen treffen Regentropfen auf, die irgendwo versickern müssen.
Damit sie irgendwann den Grundwasserspiegel
erreichen und somit Trinkwasser für die Menschen werden.
Bei allen Planungen bedürfen öffentliche Räume
und Naturräume besonderer Aufmerksamkeit.
Straßen und Plätze haben viele Aufgaben und
müssen den unterschiedlichsten Anforderungen
gerecht werden. Welche Aspekte durch das
Stadtplanungsamt bei der Neuplanung der Umgestaltung von Straßen berücksichtigt werden
müssen, wird aus den nachfolgenden Funktionen der Straße deutlich.
Auf Straßen sollen sich die Menschen fortbewegen können. Ob zu Fuß, mit dem Fahrrad, mit
der Straßenbahn, dem Bus oder dem Auto, ob
dabei Güter transportiert werden sollen oder
nicht. Je nach Bedeutung der Straße im Straßennetz und in Abhängigkeit der Nutzungen in der
Straße muß festgelegt werden, welcher Verkehrsart wieviel Platz zugestanden wird. Für
diese Aufgabe geben Richtlinien und Empfehlungen Entscheidungshilfen. Sie lassen aber
auch Spielräume offen, damit jeder Straßenraum
individuell den unterschiedlichen Erfordernissen
am besten angepaßt werden kann. Denn gerade
in Halle sind die Straßen fast immer schmaler,
als es für die Befriedigung der Bedürfnisse aller
Verkehrsteilnehmer notwendig wäre. Letztendlich muß also zwischen den Forderungen aller
Verkehrsteilnehmer abgewogen und ein Kompromiß gefunden werden.
Straßen und Plätze sind aber auch öffentliche
Räume. Auf ihnen findet das öffentliche Leben
statt. Man trifft sich, flaniert, geht einkaufen,
ruht sich aus. Kinder erfahren auf Straßen und
Plätzen ihre Umwelt und erobern dabei einen
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Abbildung 48: Umgestaltete Reilstraße mit
Radweg, Haltestelle Hegelstraße
Neben den Funktionen von Straßen und Plätzen, die man sehen kann, gibt es auch die „unsichtbaren“ Aufgaben der Straßen. Sie müssen
das gesamte Ver- und Entsorgungsnetz der Stadt
aufnehmen. So liegen zahlreiche Wasser- und
Abwasserkanäle, Stromkabel, Gas- und Telefonleitungen unter der Straßenoberfläche „versteckt“. Obwohl unsichtbar, schränken sie die
Möglichkeiten bei der Gestaltung des Straßenraums ein.
So können z. B. Bäume nicht direkt über Versorgungsleitungen gepflanzt werden.
In der Verwaltung gibt es für jeden dieser Belange Fürsprecher, die bei jeder Straßenraumplanung aus ihrer fachlichen Sicht Forderungen
aufstellen und verteidigen.
Der besondere Sachverstand der Bürgerinnen
und Bürger als tägliche Nutzer des Straßenrau183
Dezernate mit Ämtern
mes wird dabei über Bürgerversammlungen,
durch die Auslegung von Plänen zur Stellungnahme etc. so weit wie möglich mit einbezogen. Schließlich wird die so von der Verwaltung
vorbereitete Planung von den gewählten Bürgervertretern im Stadtrat bestätigt.
In den vergangenen Jahren wurden folgende
umfassenden Straßenraumgestaltungen realisiert
(Nennung alphabetisch):
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Berliner Straße,
Charlottenviertel (Teilbereiche),
Dölauer Straße/Kröllwitzer Straße,
Ernst-Hermann-Meyer-Straße,
Geiststraße,
Hallmarkt,
Kleiner Berlin,
Kolkturmring,
Nordstraße,
Ortslagen Seeben und Beesen,
Porphyrstraße,
Richard-Paulick-Straße,
Salzgrafenstraße,
Seebener Straße,
Stadtforststraße,
Trothaer Straße/Reil-Straße,
Talamtstraße,
Untere Leipziger Straße,
Volkmannstraße und
Wilhelm-Külz-Straße (Teilbereiche),
Im Bau sind:
•
•
•
Delitzscher Straße,
Schiepziger Straße und
Blumenauweg
In Planung sind:
•
•
•
•
•
•
Große Ulrichstraße (Platz vor dem neuen
theater/Schauspiel Halle),
Hansering,
Ludwig-Wucherer-Straße,
Magistrale,
Obere Leipziger Straße und
Riebeckplatz.
Darüber hinaus wurden Straßen neu geplant,
um innerstädtische Bereiche mit vielen konkurrierenden Nutzungsanforderungen vom Kraftfahrzeugverkehr entlasten zu können und
gleichzeitig die Erreichbarkeit von Gewerbeund Wohngebieten zu verbessern. Die wichtigsten Vorhaben sind hier:
184
Kapitel 2
•
•
•
•
•
Haupterschließungsstraße Gewerbegebiet
Halle-Ost (sogenannte Osttangente – im
Bau),
Binnenhafenstraße (fertig),
Thüringer Straße (in Planung),
Voßstraße (in Planung),
Ortsumfahrungen.
Dörflichen Charakter der Stadtrandgebiete
erhalten
In der Stadtentwicklung hat sich nach der
Wende sehr schnell „das“ städtebauliche Leitbild entwickelt. Neben den großen Sanierungsund Entwicklungsmaßnahmen in der Innenstadt,
der nachhaltigen Stadtentwicklung in den Großsiedlungsgebieten und der Planung und Erschließung von Neubaugebieten galt das besondere Augenmerk dem Lebensraum der dörflichen Randgebiete.
Dabei richteten sich die planerischen Bemühungen auf die vielen kleinen Ortsteile, durch
die Halle auch geprägt ist. Für sie wurden seit
1992 Rahmenpläne nach den Zielsetzungen
zum Entwurf des Flächennutzungsplanes erarbeitet.
Mit diesen zusammenfassenden ortsteilbezogenen Planungen war es möglich, die Entwicklungschancen und -ziele bei der Beurteilung
von Einzelmaßnahmen deutlicher zu erkennen.
Zwischenzeitlich hat die Verwaltung Rahmenpläne für die Ortsteile Passendorf, Nietleben,
Trotha, Tornau, Seeben, Mötzlich, Büschdorf
und Reideburg entwickelt.
Dabei waren die Schaffung eines günstigeren
Verhältnisses von Wohnen, Arbeiten und Erholen und deren räumliche Zuordnung die wichtigsten und immer wiederkehrenden Ziele der
Rahmenplanung. Dies bedeutet im Detail:
•
•
•
Stärkung der Infrastruktur des Ortsteiles
durch Bestimmung von
Entwicklungsflächen im Dorfkern;
Ausbau von Hauptverkehrsflächen, Fußund Radwegenetz, Grünanlagen und
gestaltete Platzflächen;
Erhaltung und Berücksichtigung des jeweils
typischen Charakters des Ortskernes bei
baulichen und sonstigen Veränderungen.
Die Bemühungen um den Erhalt des ländlichen
Raums für diese Ortsteile werden im Städtebau
durch Maßnahmen und Investitionen der ErVerwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Kapitel 2
schließungsträger verstärkt gestützt. So werden
ihre Projekte auf der Grundlage der Rahmenpläne für die Ortsteile ausgeführt.
Besondere Planungsleistungen
Flächennutzungsplan (FNP)
Auf Grund der Veränderung der gesellschaftlichen Verhältnisse durch den Beitritt der ehemaligen DDR zur Bundesrepublik Deutschland
genügten Inhalt und Form des damaligen Generalbebauungs- und Generalverkehrsplanes nicht
mehr den veränderten gesetzlichen Grundlagen
gemäß Baugesetzbuch und Baunutzungsverordnung. Eine Überleitung in neues bzw. fortgeltendes Recht war damit nicht möglich. Als vorläufige Arbeitsgrundlage wurde ein sogenannter
Baunutzungsplan ausgearbeitet und verwendet.
1991 beschloß die Stadtverordnetenversammlung dann die Aufstellung eines Flächennutzungsplanes und 1992 die Aufstellung eines
Landschaftsplanes.
Für die inhaltliche und organisatorische Bearbeitung der komplexen Bauleitplanung mit den
Bestandteilen
•
Flächennutzungsplanung,
Dezernate mit Ämtern
•
•
Landschaftsplanung und
Verkehrsentwicklungsplanung
wurde der Planungsring Halle gebildet. Er bestand aus der internen Gruppe von Mitarbeitern
des Stadtplanungs-, Umwelt- und Grünflächenamtes sowie des Amtes für Wirtschaftsförderung
und einer externen Gruppe, bestehend aus mehreren Planungsbüros für Stadt-, Verkehrs- und
Landschaftsplanung. Dieses Gremium nahm im
Herbst 1992 seine Tätigkeit auf und konnte bereits im Mai 1993 die Leitlinien der Planung
vorstellen. Diese Vorentwürfe zum Flächennutzungs- und Landschaftsplan wurden im Mai
1994 den Bürgern der Stadt Halle (Saale) im
Roten Turm öffentlich vorgestellt. Nach Einarbeitung zahlreicher Hinweise und Anregungen
der Bürger wie auch der Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden wurde der
Entwurf zum FNP im Herbst 1995 offengelegt
und im Jahr 1996 mit dem Abwägen der Anregungen und Bedenken zur Beschlußfassung
vorbereitet. Nach einer fünfjährigen Bearbeitungsdauer beschloß der Stadtrat im Juli 1997
den Flächennutzungsplan als Grundlage künftiger eigenverantwortlicher Bebauungplan- sowie
Vorhaben- und Erschließungsplan-Beschlüsse
des Stadtrates.
Abbildung 49: Ortsteil Mötzlich
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
185
Dezernate mit Ämtern
Verkehrspolitisches Leitbild - Fahrplan ins
nächste Jahrtausend
Die Arbeiten zur Verkehrsentwickling seit 1992
mündeten in komprimierter Form in einen
Werkstattbericht, der 1995 in breiter Öffentlichkeit diskutiert wurde. Aus dem Bericht und den
Diskussionsergebnissen wurde das Verkehrspolitische Leitbild der Stadt Halle (Saale) entwickelt, das im Januar 1997 vom Stadtrat bestätigt
wurde. Es faßt die umfangreichen Verkehrsplanungen der vergangenen Jahre zusammen, setzt
die übergeordneten Ziele der Verkehrsplanung
und gibt einen Abriß über die Maßnahmen, mit
deren Hilfe die Ziele bis zum Jahr 2010 umgesetzt werden sollen. Dabei werden im Sinne
einer integrierten Planung alle Stadtverkehrsarten wie
•
•
•
•
•
öffentlicher Personenverkehr,
Fußgängerverkehr,
Radverkehr,
motorisierter Individualverkehr und
Wirtschaftsverkehr
beleuchtet.
Es ist erfreulich, daß eine große kommunalpolitische Einigkeit darin besteht, das gute ÖPNVAngebot unserer Stadt - insbesondere die Straßenbahn - als große Zukunftschance zu begreifen und weiter auszubauen.
Dies ist eine bereits gut funktionierende Säule
des Umweltverbundes, während noch Nachholbedarf im Bereich Fuß- und Radwege besteht. Ebenso unbestritten ist aber auch, daß es
einige gravierende Halle-typische Probleme im
Straßenverkehr und im ruhenden Verkehr gibt,
die nicht allein durch die Stärkung des Umweltbundes gelöst werden können.
Kommunale Verkehrs- und Umweltpolitik mag
noch so modern und wohl ersonnen sein, sie
findet allemal ihre Grenzen in der globalen Verkehrs- und Umweltpolitik des Bundes und der
Europäischen Union. Energisches lokales Handeln darf und kann deshalb nicht darüber hinwegtäuschen, daß der verkehrspolitische
Handlungsspielraum der Kommune angesichts
globaler Handlungsdefizite recht beschränkt ist.
Die Kommunen tragen als Aktionsraum des
Verkehrsgeschehens mit den verkehrsbedingten
Umweltbelastungen auch weiterhin eine überproportionale Kostenlast für Infrastruktur und
Immissionsschutz.
Vor diesem Hintergrund ist das Bemühen, das
Verkehrsgeschehen in einer Stadt wie Halle mit
ihrer hohen baulichen Dichte, ihrem relativ
186
Kapitel 2
kleinen Straßennetz bei hoher Motorisierung
und Mobilität, ihrem enormen Investitionsbedarf
für Instandsetzung der Verkehrsinfrastruktur,
ihrem Kampf gegen die Einzelhandelsexpansion
auf der „Grünen Wiese“ neu- bzw. umzustrukturieren, wahrhaftig eine spannende Sache. Es
ist die Herausforderung für das Stadtplanungsamt angesichts der Jahrtausendwende.
HEIDE-SÜD - Das Entwicklungsgebiet für
Wohnen, Arbeiten, Wissenschaft, Forschung
und Erholung
Der Konversionsstandort HEIDE-SÜD war über
viele Jahrzehnte lang auf Grund seiner überwiegend militärischen Nutzung für die Öffentlichkeit kaum oder gar nicht begehbar.
Bereits kurz nach der Wende wurden Ideen für
die Nutzung dieses Areals nach Abzug der
GUS-Truppen entwickelt und 1991 durch die
Stadtverordnetenversammlung
(SVV)
Halle
(Saale) die Aufstellung eines Bebauungsplanes
Nr. 32 Heide-Süd für das Gesamtgebiet beschlossen. Als 1992 die GUS-Truppen der Garnison Heide letztendlich abzogen, waren die
zuständigen Ämter der Stadtverwaltung und
einbezogene Planungsbüros schon ein gutes
Stück mit demNutzungskonzept vorangekommen. Es sah Entwicklungsmöglichkeiten vor, für
•
•
•
den naturwissenschaftlichen Bereich der
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
(MLU),
außeruniversitäre Einrichtungen,
ein Arbeitsstättengebiet für wissenschaftsund technologieorientierte Unternehmen.
Dieses Konzept wurde 1993 durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Auf der
Grundlage dieses Beschlusses wurden durch
den Oberbürgermeister und die Beigeordneten
Verhandlungen mit der Bundesregierung zum
Kauf des Grundstückes aufgenommen. Am
08.12.1994 erfolgte der notarielle Abschluß des
Grundstückskaufvertrages für 134 Hektar der
ehemaligen GUS-Garnison Heide. Das Land
Sachsen-Anhalt hatte bereits 30 Hektar erworben.
Die Stadt Halle und das Land Sachsen-Anhalt
tragen, auf der Grundlage der Vereinbarungen
vom 25.10.1996 und 06.11.1996 über die Tätigkeit einer Arbeitsgruppe, gemeinsam die Entwicklungsmaßnahme HEIDE-SÜD.
Altlastenerkundung, -erfassung und -sanierung
waren als zwingend notwendige Voraussetzungen für eine Neubebauung bzw. Sanierung der
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Kapitel 2
unter Denkmalschutz stehenden Gebäude vorzunehmen. Auf Grund der Größe des Areals
und der Bodenkontamination umfaßten diese
Maßnahmen einen Zeitraum von drei Jahren.
Für die ersten Bauabschnitte, die vom Stadtrat
mit den Satzungen für die Bebauungsplä-ne Nr.
32.1 Wohnungsbau sowie Nr. 32.3 und 32.4
Wirtschafts- und Innovationspark (WIP) am
25.03.1997 bzw. 02.07.1997 beschlossen wurden, mußten umfangreiche Abbruchmaßnahmen durchgeführt werden.
Diese wurden zunächst auf den 1. Bauabschnitt
Wohnungsbau konzentriert, um noch 1997 ein
beräumtes und für die Neubauten geeignetes
Baugelände bereitzustellen. Gleichlaufend mit
dem 1. Bauabschnitt des Wohnungsbaues
Dezernate mit Ämtern
wurde ein Teil der Grundstücke des künftigen
Arbeitsstättengebietes erschlossen und für eine
Bebauung im Rahmen des WIP und des Umbaus vorhandener Gebäude für weitere Fachbereiche der MLU vorbereitet.
Der größte innerstädtische Konversionstandort
in Deutschland wird sich in den nächsten 15 bis
20 Jahren zu einer neuen Stadt in der Stadt entwickeln und 5000 bis 6000 Hallensern Wohnung, Arbeit und Erholung bieten.
Eine Herausforderung, der sich die Stadt und
ihre Investoren stellen und deren Umsetzung
wir alle in den nächsten Jahren mit Spannung
verfolgen können.
Abbildung 50: Entwicklungsgebiet HEIDE-SÜD vor und nach der Sanierung
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
187
Dezernate mit Ämtern
2.4.3.
Kapitel 2
Koordinierungsstelle Stadtsanierung
(611)
Ziele und Zwecke der Sanierung im Sanierungsgebiet „Historischer Altstadtkern“ Halle
(Saale)
Mit dem Beschluß über die Ausweisung des
Sanierungsgebietes „Historischer Altstadtkern“
ist für die Verwaltung und die politischen Gremien der Stadt Halle (Saale) die Bewältigung
eines umfangreichen Aufgabenkataloges verbunden.
Hauptverantwortlich für den Ablauf der Sanierung ist innerhalb der Verwaltung das Dezernat
Planen und Umwelt.
Das über 1000 Jahre alte Halle hat eine fast
vollständig erhaltene Altstadt, geprägt von wertvollen Bürgerhäusern der Renaissance und des
Barock, umgeben von imposanten Gebäuden
des Jugendstils und der Gründerzeit des 19. bis
Anfang 20. Jahrhunderts, verziert mit reichen
Ornamenten an den Fassaden, Giebeln, Fenstern, Portalen und Türen.
Von den ca. 778 Gebäuden im „Historischen
Altstadtkern“ sind:
-
165 vor 1871
448 von 1871 bis 1918
18 von 1919 bis 1945
147 nach 1945
erbaut.
Das Sanierungsgebiet Altstadt hat 84 Straßen
und 9 Plätze auf einer Fläche von rund 82 ha.
Damit zählt es zu den größten Sanierungsgebieten der Bundesrepublik Deutschland.
Die Vernachlässigung der Altstadt in den vergangenen Jahrzehnten hat deutliche Spuren des
Zerfalls hinterlassen, so stand 1991 jede fünfte
Wohnung von 3557 leer.
Städtebauliche Sanierung bedeutet, Beseitigung
dieser Mißstände, behutsame Erneuerung.
Der „Historische Altstadtkern“ besteht zu zwei
Drittel aus Denkmalen, ist selbst als Fläche
denkmalgeschützt. Hier heißt es, gerecht abzuwägen, im Spannungsfeld denkmalpflegerischer
Anforderungen und des wirtschaftlich Machbaren.
188
Abbildung 51: Große Märkerstraße Nr. 1 bis 5
um 1880
Oberziel ist es, die Altstadt als Identitätsträger
von Stadt und Region zu erneuern und damit
Funktionsfähigkeit und Ausstrahlung des Oberzentrums Halle zu stärken. Einzelziele sind:
• die Altstadt wieder zu einem attraktiven
Wohnort für etwa 8000 Menschen zu gestalten,
• ein dem Oberzentrum angemessenes differenziertes Raumangebot für Handel und
Dienstleistungen bereitzustellen,
• die Altstadt als Standort für Universität und
kulturelle Einrichtungen zu sichern mit angemessenen Erweiterungsmöglichkeiten,
• die Attraktivität als touristischer Anziehungspunkt mit Gastronomie und Hotels sowie
durch die Pflege des Stadtbildes wesentlich
zu erhöhen,
• die Erhaltung des größten Teils unversehrten
Stadtgefüges mit seiner hohen Zahl überwiegend denkmalgeschützter Gebäude, Ensembles und Stadträume in ihrer Originalität,
• die Verbesserung der Aufenthaltsqualität und
somit der Gestaltung der Straßen, Wege und
Plätze einschließlich des Marktplatzes sowie
der privaten und öffentlichen Grün- und
Freiflächen,
• die stufenweise Verwirklichung eines den
vorgenannten Zielen entsprechenden Ver-
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Kapitel 2
kehrskonzeptes gemäß den vorliegenden
Ratsbeschlüssen,
• die zügige Grunderneuerung der Ver- und
Entsorgungssysteme in Abstimmung mit Straßenraumgestaltung und Gebäudesanierung.
Die Umsetzung dieser Ziele erfordert einen langen Zeitraum und somit Prioritäten. Insbesondere erfordert sie viel privates und öffentliches
Kapital. Der Fördermittelbedarf wurde auf ca.
500 Mio. DM geschätzt, einschließlich des Eigenanteils der Stadt Halle, wodurch ein Vielfaches an privaten Hochbauinvestitionen ausgelöst wird.
Die Durchsetzung dieser umfassenden Aufgabe
erfordert nachhaltige politische Unterstützung,
Kontinuität und Qualitätsbewußtsein.
Dezernate mit Ämtern
stehenden Gebäuden wurde kulturhistorisch
wertvolle, das Stadtbild prägende Gebäudesubstanz erhalten und wieder für Wohn- und Gewerbezwecke nutzbar.
Die Klärung von Eigentumsfragen spielt nach
wie vor eine wesentliche Rolle bei der Durchführung der Sanierungsziele. Zumal auch die
Förderrichtlinien verständlicherweise inzwischen die eindeutige Klärung der Eigentumsverhältnisse voraussetzen. Das Ziel, ganze Straßenzüge (wie es mit der Großen Märkerstraße begonnen wurde) oder gar Gebäudeblöcke in einem Zug zu sanieren, ist damit kaum zu realisieren, trotz der wiederholt zum Einsatz kommenden Investitionsvorrangverfahren. Aber
auch im Falle geklärter Eigentumsverhältnisse
gibt es Durchführungsprobleme, wenn die
Alteigentümer nur schwer zur Sanierung ihrer
Gebäude zu bewegen sind.
Gleichwohl bleibt es Ziel, alle Möglichkeiten zu
einer immer dichter werdenden Vernetzung der
Sanierungsmaßnahme zu nutzen - als Voraussetzung für eine endgültige Fertigstellung der
umgebenden öffentlichen Flächen und den stufenweisen Abschluß der Sanierungsmaßnahme
für einzelne Grundstücke und Teilgebiete.
Abbildung 52: Große Märkerstraße Nr. 16 und
17 vor dem Abriß 1978
Entsprechend der genehmigten Satzung wird die
Sanierung im sogenannten umfassenden Verfahren (auch klassisches Verfahren genannt) nach
dem Baugesetzbuch durchgeführt, d. h. mit den
besonderen Regularien für die Eindämmung
spekulativer Bodenpreisentwicklungen einschließlich der Abschöpfung sanierungsbedingter Bodenwertsteigerungen.
Hauptinstrumente
der
Vorbereitung
und
Durchführung sind dazu städtebauliche Planungen und ihre Vorstufen, wie z. B. städtebauliche
Wettbewerbe. Als wirkungsvolles Steuerungsinstrument steht das Genehmigungsverfahren
nach den §§ 144/145 Baugesetzbuch (sanierungsrechtliche Genehmigung) zur Verfügung.
Der sichtbare Gestaltswandel hin zu einem gepflegteren Stadtbild hat sich im historischen
Altstadtkern auch 1998 fortgesetzt. Durch mit
Städtebaufördermitteln bezuschußte und auch
rein privat finanzierte Maßnahmen zur Instandsetzung und Modernisierung von zumeist leerVerwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Die Sanierung und gestalterische Verbesserung
der öffentlichen Räume innerhalb des Sanierungsgebietes gehört zu den klassischen Aufgaben einer Sanierungsmaßnahme, die Attraktivität der Altstadt kann nicht allein durch Gebäudesanierung erreicht werden, trotz der unbestreitbaren Bedeutung dieser Maßnahmen, gerade in dem „Flächendenkmal“ der Altstadt
Halle. Es ist deshalb Ziel, die öffentlichen Mittel
zunehmend hierfür einzusetzen, nachdem in
den letzten Jahren eindeutig der Schwerpunkt
bei der Modernisierung und Instandsetzung von
Gebäuden lag.
Die sogenannten Ausgleichsbeträge, die in einem Sanierungsgebiet anstelle von Erschliessungsbeiträgen bzw. Straßenausbaubeiträgen
erhoben werden, sollen auch für diese Zwecke
verwendet werden.
Das durch die Stadtsanierung und den Einsatz
von Städtebaufördermitteln von Bund, Land und
Stadt ausgelöste Investitionsvolumen trägt
nachweislich zur Erhaltung von Arbeitsplätzen
und damit zur Stärkung der Wirtschaftskraft in
der Region bei, und zwar sowohl im investiven
Bausektor als auch im Dienstleistungsbereich.
Angesichts der rezessiven Tendenzen im Neubausektor (unter anderem bedingt durch Reduzierung der Sonderabschreibungen und einen
189
Dezernate mit Ämtern
Angebotsüberhang) kann die Bedeutung der
Altbausanierung für Stadtentwicklung und Arbeitsmarkt nicht hoch genug eingeschätzt werden.
Rahmenplanung/Block- und Gestaltungskonzepte für das Sanierungsgebiet
Grundlage für die Vorbereitung, Bescheidung
und Durchführung aller Vorhaben und Maßnahmen bilden die mit den Ratsbeschlüssen
94/I-47/1048 und 94/I-47/1050 formulierten
Sanierungsziele, die aus dem 1991/1992 formulierten Rahmenplan abgeleitet wurden.
Bis einschließlich 1996 erfolgt die Untersetzung
der Rahmenplanung durch:
• Blockkonzepte; insbesondere in den stark
substanzgefährdeten Altbauquartieren;
• weiterführende Untersuchungen, wie z. B.:
∗ Neubebauung der Nordostecke
Marktplatz;
∗ Sanierungskomplex Stadtmuseum,
Große Märkerstr. 10, Kleine Märkerstr.
7;
∗ Standortvorbereitung „Händelgalerie“
(Große Ulrichstraße/Kleine
Marktstraße);
∗ Standortvorbereitung „Stadtgalerie“ im
Bereich Große Ulrichstraße/Große
Steinstraße/Ecke Kleinschmieden;
∗ Tiefgarage Hansering;
∗ Entwicklungskonzepte für den Komplex
„Neumühle“;
∗ Sanierungskomplex Große Ulrichstraße
36/Universi-tätsring/Kaulenberg;
∗ Untersuchungen zu verschiedenen
Garagenstandorten wie Tiefgarage
Große Märkerstraße 11, Parkhaus
Gustav-Anlauf-Straße;
∗ Diverse stadtplanerische Vorgaben für
Investitionsvorrangverfahren und
städtische Grundstücke;
• Gestaltungskonzeption und Ausführungsplanung für den öffentlichen Raum, z. B.
∗
∗
∗
∗
Hallmarkt mit seinem Brunnen,
Kleiner Berlin,
Mühlpfortbrücke und
Talamtstraße
• Vorbereitung, Durchführung bzw. Begleitung
von offenen und beschränkten Wettbe-
190
Kapitel 2
werbsverfahren sowie Gutachterverfahren in
öffentlicher und privater Trägerschaft, wie
∗ 1996/97 Interdisziplinärer städtebaulicher
Ideenwettbewerb zum Marktplatz, Auslober: Stadt Halle (Saale)
∗ 1994 Commerzbank Wettbewerb, Auslober: Commerzbank AG,
∗ 1993/94 Wettbewerb zum Neubau des
Juridicums der MLU Halle-Wittenberg mit
städtebaulicher Komponente. Auslober:
Ministerium für Finanzen des Landes
Sachsen-Anhalt in Verbindung mit der
Stadt Halle (Saale),
∗ 1996 Städtebaulicher Ideenwettbewerb
Hansering - Leipziger Turm, Auslober:
Stadt Halle (Saale),
∗ 1996 Gutachterverfahren zur Eckbebauung Leipziger Straße/Kl. Brauhausstraße
(an der Ulrichkirche), Auslober: Citylührs
Bau GmbH, Aufgabenstellung und Begleitung: Stadt Halle,
∗ 1996/97
Fassadenwettbewerb/Gutachterverfahren zur Neubebauung mit „Händelgalerie“, Auslober: FRANKONIA in
Verbindung mit Stadt Halle (Saale),
∗ Verkehrskonzept Altstadt,
∗ Erschließungskonzept Altstadt/Teilbereich
Große Märkerstraße,
∗ seit 1996 stadtgerechte Herstellung der
Straßenbeleuchtung,
∗ Beschluß über die Gestaltung der Leipziger Straße vom Riebeckplatz bis zum
Marktplatz,
∗ Umgestaltung des unteren Teils der Leipziger Straße,
∗ Gestaltungsgrundsätze für den öffentlichen Raum des Sanierungsgebietes (vgl.
Beschluß 96/I-23/430),
∗ Grünordnungskonzept,
∗ Bebauungspläne (B-Plan Nr. 63 und 69) ,
∗ Sanierung des Mischwasserkanals in der
oberen Leipziger Straße durch die HWA.
Sozialplan für das Sanierungsgebiet
Unter Sozialplan wird im Baugesetzbuch die
Analyse der Situation und der Interessen der
Eigentümer und Nutzer im Sanierungsgebiet
verstanden sowie die Betreuung dieser Gruppen
mit dem Ziel, soziale Härten zu vermeiden.
Ziel ist es hierbei, sozial schwache Familien und
ältere Bürger nicht zu verdrängen und gewachsene Nachbarschaftsbeziehungen weitestgehend
zu erhalten.
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Kapitel 2
Aufgrund der zu Beginn der Sanierung vorherrschenden desolaten Bausubstanz waren und
sind die Objekte, die grundlegend zu sanieren
waren bzw. sind, bis auf wenige Ausnahmen
Leerstandsobjekte. In Einzelfällen wurden durch
die investierenden Eigentümer in Zusammenarbeit mit den städtischen Ämtern für Mieter und
Gewerbetreibende befriedigende Ersatzlösungen
gefunden, ohne daß es hierzu eines Sozialplanes im umfassenden Sinne des Gesetzes bedurfte.
Dies schließt nicht aus, daß im Verlauf der
weiteren Durchführung der Sanierungsmaßnahme die Notwendigkeit entstehen könnte,
einen Sozialplan aufzustellen und umzusetzen,
um sozialverträgliche Lösungen für beteiligte
Bewohner zu finden. Es gehört zu den Grundsätzen der Sanierungspraxis von Verwaltung
und Sanierungsbetreuer Deutsche Stadtentwicklungsgesellschaft mbH (DSK) , die sozialen
Aspekte bei den zahlreichen Beratungen mit
den Hauseigentümern bzw. Investoren zu beachten und insbesondere den Einsatz von Fördermitteln von einer angemessenen Berücksichtigung dieser Aspekte abhängig zu machen.
Umsetzung des Sanierungszieles „Wohnen in
der Altstadt“
Nach wie vor sind die im Satzungsbeschluß des
Stadtrates zum Thema „Wohnen in der Altstadt“
formulierten Ziele aktuell, in denen es heißt,
daß „eine wirklich lebendige und im besten
Sinne der historischen Kontinuität verpflichtete,
originäre Stadtmitte nicht allein auf die Nutzungsbereiche Handel, Dienstleistung“ etc. gestützt sein kann. Dieser generelle Grundsatz, der
eigentlich für alle Stadtzentren gelten sollte, hat
für die Altstadt von Halle ein besonderes Gewicht.
Denn selbst bei einem positiv verlaufenden
Aufholprozeß in der Entwicklung des Einzelhandels und der Dienstleistungen gegenüber der
„Grünen Wiese“ und trotz der durch die Universität und kulturellen Einrichtungen belegten
Teilbereiche verbleiben immer noch umfangreiche Flächenreserven für Wohnungsnutzung
wegen der unverhältnismäßig großen Ausdehnung der historischen Altstadt mit ihren ca.
82 ha.
Die Entwicklung der letzten Jahre hat bestätigt,
daß die Altstadt von Halle aus diesen Gründen
im Gegensatz zu vielen anderen auch ostdeutschen Stadtzentren konkrete Chancen hat, wieder „Wohnstadt“ für ca. 8000 Menschen zu
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Dezernate mit Ämtern
werden. Mit anderen Worten, der Nachfrage
nach höherrentierlichen Nutzungen des tertiären Sektors (Einzelhandel, Dienstleistungen,
Büronutzungen aller Art) steht auf längere Zeit
ein relativ großes Flächenangebot gegenüber;
ähnliches gilt auch für die Nachfrage nach Altstadt-Wohnraum, zumal das Angebot an Wohnungen aller Art inzwischen in Stadt und Region
deutlich zugenommen hat. Für die Investoren
bleibt im Rahmen ihrer Mischkalkulation die
Wohnnutzung eine wichtige Komponente bei
der Wirtschaftlichkeitsberechnung, wobei - von
wenigen Ausnahmen abgesehen - das ortsübliche Mietniveau nicht verlassen wird.
Diese ökonomische Ausgangssituation ist also
trotz der relativ hohen Gesamtinvestitionskosten
für die Modernisierung und Instandsetzung für
die Entwicklung des Wohnens in der Altstadt
gegenwärtig nicht ungünstig. Die Annahme
erscheint gerechtfertigt, daß dieser Trend noch
einige Zeit anhalten wird.
Insofern konnte es auch gelingen, das Sanierungsziel, durchschnittlich 50%, in B-Plan-Bereichen mindestens 10% der Gebäudegeschoßflächen für Wohnnutzung vorzuhalten, in die
Tat umzusetzen und sogar noch zu überschreiten. Die Anzahl der Einwohner in der Altstadt
konnte auf diese Weise in den letzten Jahren
nach der Wende auf ca. 6000 erhöht werden.
Noch ist das Investitionsklima in der Altstadt
empfindlich; es bedarf der gesicherten Anreize,
sei es steuerrechtlicher Art oder in Form von
Städtebaufördermitteln.
Die neuen Förderrichtlinien des Landes (Einsatz
von Wohnungs- und Städtebauförderungsmitteln bei der Modernisierung und Instandsetzung
von Maßnahmen in förmlich festgelegten Sanierungsgebieben) für die Altstadtsanierung bedingen, daß zukünftig bei allen Sanierungsobjekten
mit Wohnnutzung die Kriterien der Wohnungsbauförderung anzuwenden sind. Das heißt also,
Miepreisbindung (9,- DM/qm Wohnfläche) und
Belegungsbindung (15 Jahre für Einkommensschichten gemäß II. Wohnungsbaugesetz). Zur
Zeit wird in enger Kooperation aller maßgeblichen Stellen (Sanierungsstelle mit DSK, Wohnungsbauförderstelle und Investoren) geprüft,
mit welchen unterschiedlichen Auswirkungen
hierbei auf die Altstadtsanierung bzw. auf das
Investitionsgeschehen zu rechnen ist.
Eine positive Entwicklung des Wohnens in der
Altstadt ist, wie bereits erwähnt wurde, nicht nur
abhängig von der Mietpreisentwicklung und den
Wohnungsstandards, sondern in besonderem
Maße auch von der Gestaltung des Wohnum191
Dezernate mit Ämtern
feldes. Es ist deshalb wichtig, mehr als bisher
die öffentlichen Investitionen auf die klassische
Aufgabe des Städtebaus zu konzentrieren, nämlich auf öffentliche Plätze, Grünanlagen, Straßen
und Wege sowie verkehrsmäßige Erschließung
entsprechend den vom Stadtrat beschlossenen
Leitlinien für den Altstadtverkehr. Mit der Umsetzung des vorliegenden Zeit-Maßnahme-Planes 1996 für die Erschließungsinvestitionen
werden diese Defizite zur Verbesserung der
Aufenthalts- und Umweltqualität der Innenstadt
schrittweise abgebaut werden können.
Diese Situation wird auch daran deutlich, daß
die Zahl der Anträge und Genehmigung von
Zweckentfremdungen von Wohnraum (gem.
Zweckentfremdungsverordnung des Landes) in
der Altstadt nach wie vor gering ist. In der Zeit
vom 15.03.93 bis 20.02.97 waren dies insgesamt 60 Anträge und Genehmigungen, wobei in
allen Fällen im Objekt selbst oder an anderer
Stelle Ersatzwohnraum zur Verfügung gestellt
wurde. Im o. g. Zeitraum wurden zwar 107
Wohnungen tatsächlich zweckentfremdet, dafür
aber 109 Wohnungen als Ersatz geschaffen.
Grundstückskäufe im Sanierungsgebiet (Bodenordnung)
Die Ziele der Altstadtsanierung konnten bisher
ohne Bodenordnungsmaßnahmen der Stadt
durchgeführt werden, d. h. gesetzliche Umlegungs- oder Grenzausgleichsverfahren sowie
Grunderwerbsmaßnahmen waren bisher nicht
erforderlich. Hierin kommt mehrerlei zum Ausdruck:
1. Die vorhandene Parzellenstruktur in Verbindung mit der im Kern erhaltenen, denkmalwerten Bausubstanz konnte ganz überwiegend als Basis für die Altstadterneuerung
gewahrt werden, entsprechend den Sanierungszielen.
2. Neue Investitionen und Nutzungsprogramme
respektieren die überlieferte Struktur weitgehend. Die neuen Programme passen sich
den vorhandenen Strukturen von Grund und
Boden an und nicht umgekehrt. Eine Ausnahme bildet die Neubebauung der wenigen
großen Baulücken, wie das Ritterhausprojekt.
3. Die Grunderwerbsinitiativen liegen bei den
Privatinvestoren; während sich die Stadt bisher darauf beschränken konnte, städtische
Grundstücke zum Zwecke der Sanierung zu
veräußern und die Verfahren nach dem Investitionsvorranggesetz durchzuführen.
192
Kapitel 2
Zum letztgenannten Punkt im einzelnen:
Die Stadt hat im Zeitraum von 1990 bis 1997
zum Zwecke der Sanierung 67 stadteigene
Grundstücke an Privatinvestoren veräußert.
In 91 Fällen führte die Stadt Investitionsvorrangverfahren nach dem geltenden Vermögensgesetz
bzw. Investitionsvorranggesetz mit positiven
Bescheiden durch; darunter 85 Grundstücke,
über die die Stadt verfügungsberechtigt war
bzw. noch ist (z. B. bei langfristigen Vermietungen).
Im gleichen Zeitraum fanden 553 Grundstückskäufe unter Dritten statt, davon sind 297 Grundstücke betroffen.
Da davon ausgegangen werden kann, daß sich
die städtischen Bodenordnungsmaßnahmen
inklusive Grundstücksfreimachung weiterhin auf
Ausnahmefälle beschränken dürften, werden
sich die städtischen Ordnungsmaßnahmen im
Sanierungsgebiet im wesentlichen auf die Förderung von Modernisierung und Instandsetzung
von Gebäuden und - in steigendem Maße - auf
die Erneuerung der öffentlichen Flächen konzentrieren können. Der Sanierungsmaßnahme
bleiben damit Vorfinanzierungskosten erspart,
wie sie in vielen anderen Sanierungsgebieten
üblich sind. Ein Teil der Investitionen für Erschließungs- und Gestaltungsmaßnahmen im
öffentlichen Raum wird später durch sogenannte
Ausgleichsbeträge entsprechend den gesetzlichen Vorschriften (§ 154 BauGB) wieder refinanziert werden können.
Zusammenarbeit mit dem Sanierungsträger
DSK
Die Städte und Gemeinden in den alten und
zunehmend auch in den neuen Bundesländern
bedienen sich zur Durchführung der Sanierungsmaßnahmen in großem Umfange der Sanierungsträger in unterschiedlicher Form, sei es
als Geschäftsbesorger oder als regulärer Treuhänder, der im Namen und auf Rechnung einer
Stadt handelt. Je umfangreicher und komplizierter die Maßnahmen, desto eher werden in
der Praxis Treuhänderverträge abgeschlossen,
mit denen in der Regel ein größerer und autarkerer Wirkungskreis der Sanierungsträger verbunden ist. So haben auch in den neuen Bundesländern viele Großstädte (wie Dresden,
Leipzig, Rostock, Magdeburg etc.) Sanierungsträger als Treuhänder eingesetzt.
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Kapitel 2
Bund und Land unterstützen diese Strategie ausdrücklich, indem sie auch zukünftig den Einsatz
von Sanierungsträgern fördern.
Die Stadt Halle hat mit der DSK, einem der
größten und erfahrensten bundesdeutschen Sanierungsträger, im Jahre 1993 zunächst einen
Geschäftsbesorgungsvertrag abgeschlossen mit
dem Ziel, diesen zum geeigneten Zeitpunkt in
einen Treuhändervertrag übergehen zu lassen.
Abbildung 53: Große Märkerstraße von Norden
Dies bedingt eine Kooperationsform mit der
Stadt, bei der alle hoheitlichen Aufgaben zunächst noch von der Stadt übernommen werden, während die DSK ein Großteil der städtischen Aktivitäten in unterschiedlichem Umfang
entsprechend den genauen Abstimmungen mit
der Stadtverwaltung vorbereitet.
Die durch die Sanierungsstelle innerhalb des
Dezernates Planen und Umwelt übernommenen
Sanierungsaufgaben umfassen insbesondere:
• die Steuerung des Sanierungsträgers durch
Festlegung von Leitlinien, Jahresprogrammen, turnusmäßigen Festlegungen für alle
Projekte etc.,
• die Konkretisierung der Sanierungsziele und
Durchführung von Bauleitplanverfahren,
• die verwaltungsinterne Koordinierung der
Sanierungsmaßnahme,
• die Bewirtschaftung der Mittel aus den Förderprogrammen „Städtebauliche Sanierung“
und „Städtebaulicher Denkmalschutz“.
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Dezernate mit Ämtern
Die Leistungen der DSK konzentrieren sich
demgegenüber auf folgende Bereiche:
• Aufstellung der Durchführungskonzepte (sogenannte Maßnahmepläne) für die Sanierung
und deren Finanzierung,
• Beratung der Stadt in allen Durchführungsund Finanzierungsfragen,
• Aufstellung sämtlicher sogenannter Kostenanerkennungsverfahren für die Ermittlung der
Kostenerstattungsbeträge geförderter Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
einschließlich Abschluß von Architektenverträgen, Kostenprüfungen und Ertragswertberechnungen, Abschluß von Finanzierungsverträgen mit den Bauherren und Kontrollen
vor Ort,
• Beratung von Eigentümern, Nutzungsberechtigten, potentiellen Investoren, Architekten und Bürgern zu allen Fragen der Sanierung und insbesondere zur Beantragung
von Fördermitteln,
• Mitwirkung bei der Öffentlichkeitsarbeit,
Erstellung der Sachstandsberichte, Vorbereitung der Jour fixe.
Der bisherige Schwerpunkt der DSK und der
Koordinierungsstelle Stadtsanierung lag bei der
Beratung der Eigentümer und Nutzungsberechtigten von Grundstücken und von Architekten
und der Begleitung der zahlreichen Förderverfahren entsprechend den Landesrichtlinien für
die Städtebauförderung. Die zum Teil umfangreichen Kontakte mit der Aufsichtsbehörde beim
Regierungspräsidium und mit dem zuständigen
Ministerium für Wohnungswesen, Städtebau
und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt obliegen dabei der Sanierungsstelle.
Diese Verfahren waren bisher sehr arbeitsintensiv. Sie erstrecken sich von der Erläuterung der
Möglichkeiten der städtebaulichen Förderung,
der Fördermodalitäten und des sanierungsrechtlichen Genehmigungsverfahrens über die Prüfung der Planungsunterlagen, der Erstellung der
Kostenanerkennungsanträge für Einzelmaßnahmen, der Erarbeitung des eigentümerbezogenen
Instandsetzungs- und Modernisierungsvertrages
bis hin zur Prüfung der zur Förderung eingereichten Abrechnungen und förderrechtlichen
Abnahmen der Objekte.
Bis auf wenige Ausnahmen (z. B. bei Teilinstandsetzungen) ist die Einschaltung von Architekten und vorlageberechtigten Bauingenieuren
erforderlich, darüber hinaus eine enge Zusammenarbeit mit den Denkmalbehörden.
193
Dezernate mit Ämtern
Bei jedem Objekt sind verschiedene Dienststellen zielgerichtet durch die Sanierungsstelle zu
koordinieren. Zu achten ist insbesondere auf die
Übereinstimmung der sanierungsrechtlichen,
denkmalrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Genehmigungsverfahren, die Abstimmung
mit den Aktivitäten des Tiefbaus und der Versorgungsträger, die Abstimmung der Verfahren
mit den Dienststellen, die mit dem Grundstücksverkehr befaßt sind.
Die Vorbereitung und Durchführung öffentlicher
Erschließungsmaßnahmen bekommt in letzter
Zeit ein zunehmendes Gewicht. Besonders hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang die
Erarbeitung eines Zeit-Maßnahme-Planes bis
zum Jahre 2000 für die Sanierung bzw. Gestaltung der öffentlichen Flächen im Satzungsgebiet. Dieser Zeit-Maßnahme-Plan wurde als
Leitlinie der Gesamtentwicklung für das Sanierungsgebiet „Historischer Altstadtkern“ gemeinsam mit den Ämtern der Stadt und den Versorgungsträgern von der DSK in enger Abstimmung
mit der Sanierungsstelle erarbeitet. Für die weitere Zusammenarbeit soll mit der DSK ein Treuhändervertrag vollzogen werden, zumal weitere
Sanierungsaufgaben im Zusammenhang mit den
öffentlichen Erschließungsmaßnahmen anstehen. Unter dieser Voraussetzung und unter Berücksichtigung der Tatsache, daß das Honorar
194
Kapitel 2
des Sanierungsträgers zu zwei Dritteln von Bund
und Land gefördert wird, ist es zweckmäßig und
möglich, eine relativ schlanke Sanierungsstelle
innerhalb der Stadtverwaltung beizubehalten.
Gefördert wurden mit Mitteln aus dem Programm der städtebaulichen Sanierung insgesamt
92 Objekte und aus Mitteln des Programms
städtebaulicher Denkmalschutz insgesamt 56
Objekte.
Im Anfangszeitraum wurden die Fördermittel in
Anbetracht des starken Verfalls der historisch
hochwertigen Bausubstanz bei einem hohen
Leerstandsgrad der Gebäude im Flächendenkmal „Historischer Altstadtkern“ für sofortige
Sicherungsmaßnahmen sowie vorbereitende
Sicherungs- und Instandsetzungsgutachten eingesetzt. Das betraf vor allem die desolatesten
Straßenzüge Große Märkerstraße und Kleine
Ulrichstraße.
Durch die schrittweise Realisierung des in Bearbeitung befindlichen Zeit-Maßnahme-Planes
1996 bis 2000, hier vor allem der Erschließungs- und Straßenbaumaßnahmen, werden
diese Maßnahmen zukünftig einen höheren
Stellenwert gegenüber den Baumaßnahmen
einnehmen. Auch die Förderrichtlinien des Landes zielen in diese Richtung.
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Kapitel 2
2.4.4. Bauordnungsamt (63)
Das Bauordnungsamt der Stadt Halle (Saale)
wurde im Juli 1990 mit Inkrafttreten des damals
neuen Gesetzes über die Bauordnung für die
fünf neuen Bundesländer aus der ehemaligen
Staatlichen Bauaufsicht gebildet. Die Tätigkeitsinhalte der ehemaligen Staatlichen Bauaufsicht waren mit den Aufgaben nach Bauordnungsgesetz grundsätzlich nicht in Einklang zu
bringen. Nach dem Baugesetzbuch traten juristische Fragen gegenüber technischen Belangen
absolut in den Vordergrund. Dieser Umstand
führte 1991 zu einer Vielzahl von Kündigungen
und Neueinstellungen.
Im Zusammenhang mit der regen Bautätigkeit
sowie dem immensen Nachhole- und Sanierungsbedarf wurden bereits 1991 alle Vorberei-
Dezernate mit Ämtern
tung für die Einführung eines leistungsstarken
Computersystems geschaffen, das 1992 in Betrieb ging, um die Flut von Baugenehmigungsverfahren bewältigen zu können. Parallel hierzu
mußten sich alle Mitarbeiter durch Schulungen
und im Selbststudium die erforderlichen Kenntnisse auf den Gebieten des öffentlichen Baurechts, des Verwaltungsverfahrensgesetzes, der
Verwaltungsgerichtsordnung und der laufenden
Rechtsprechung aneignen. Schließlich stand
man von Anfang an einer Schar von Anwälten
gegenüber, die die Interessen ihrer Mandantschaft mit allen Mitteln durchzusetzen suchte.
Die ständig zunehmende Rechtssicherheit bei
den Entscheidungen wirkte sich positiv auf die
Dauer der Genehmigungsverfahren aus und
führte auch dazu, daß die zu zahlenden Gerichts- und Anwaltskosten vergleichsweise gering blieben.
Abbildung 54: Große Ulrichstraße
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
195
Dezernate mit Ämtern
Die Aufgabenbereiche des Amtes
Bauaufsicht
Eine Abteilung des Amtes ist die Bauaufsicht,
die sich wiederum in fünf Baubezirke gliedert:
Mitte, Nord, Ost, Süd und West. Jeder ist federführend verantwortlich für die Bearbeitung aller
bauordnungsrechtlich relevanten Vorgänge in
seinem Territorium. Eine Ausnahme bilden die
Abgeschlossenheitsbescheinigungen.
Hierzu
zählen die Bearbeitung von Bauanträgen aller
Art (auch Voranfragen und Abbrüche), die Bauüberwachung, die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, die Beratung von Bauherren und
Architekten etc. Die Bauaufsicht arbeitet eng mit
den Bezirksschornsteinfegermeistern sowie mit
dem Brand- und Rettungsamt zusammen.
Kapitel 2
der Bauteile. Darüber hinaus ist dieser Bereich
verantwortlich für die Abnahme von „fiegenden
Bauten“ (bspw. Zelte) im Stadtgebiet. Seit September 1998 ist die Abteilung als Sachgebiet in
die Abteilung Bauaufsicht integriert.
Baurecht
Die Abteilung Baurecht gliedert sich in die Bereiche Baurechtsangelegenheiten und Haushalt/Archiv. Im Bereich Baurechtsangelegenheiten werden sämtliche eingehenden Widersprüche und Klagen vor den Gerichten bearbeitet. Dem Bereich Haushalt obliegt neben der
Rechnungslegung für die Prüf- und Genehmigungsgebühren auch die Rechnungslegung für
Stellplatzablösebeträge.
Untere Denkmalschutzbehörde
Wohnungsförderung
Die Stadt Halle verfügt über ca. 3000 Einzeldenkmale und neun große Denkmalbereiche
mit einer Gesamtfläche von 500 Hektar, davon
80 Hektar Altstadt. Zu den Aufgaben der Unteren Denkmalschutzbehörde gehört das Erteilen
von Genehmigungen nach Denkmalschutzgesetz für Vorhaben, die bauordnungsrechtlich
genehmigungsfrei sind oder arbeitet der Abteilung Bauaufsicht bei entsprechenden Bauanträgen zu. Die Entscheidungen der Unteren
Denkmalschutzbehörde bedürfen zwingend des
Einvernehmens des Landesamtes für Denkmalpflege, andernfalls ist eine Entscheidung der
Oberen Denkmalschutzbehörde beim Regierungspräsidium einzuholen. Weitere Aufgaben
der Abteilung sind die Mitwirkung bei der Bauleitplanung, bei Investitionsvorrangverfahren
und bei der Vergabe von Fördermitteln, die Erteilung von Steuerbescheinigungen und die Führung der Denkmalliste sowie die Benachrichtigung der Eigentümer. Auch die Anträge im Zusammenhang mit Werbeanlagen und Warenautomaten werden hier bearbeitet. Bauherren
und Architekten können sich von der Abteilung
beraten lassen.
Auch die Bauüberwachung sowie die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten übernimmt die
Untere Denkmalschutzbehörde.
Die Abteilung Wohnungsförderung gliedert sich
in die Sachgebiete Wohnungsbauförderung,
Wohnungsangelegenheiten und Wohnungsaufsicht. Zu den Aufgaben gehören die Bearbeitung
von Antragstellungen auf Wohnungsberechtigungen, die Vermittlung von Landesfördermitteln sowie seit 1999 die Schaffung von altengerechten Wohnungen mit Betreuung und die
Erstellung von Bescheinigungen für das Finanzamt entsprechend dem Investitionszulagengesetz 1999. Das Sachgebiet Wohnungssicherung
führt die Wohnungs- und Gebäudedatei der
gesamten Stadt Halle.
Statik
Zu den Aufgaben der Abteilung Statik gehört die
Überprüfung der Standsicherheitsnachweise von
Bauwerken, der Nachweise des Schall- und
Wärmeschutzes sowie des Feuerwiderstandes
196
Das Bauordnungsamt als Partner für Bauherren
Mit privaten Investitionen in Milliardenhöhe
wird seit der Wende in Halle an der Zukunft
gebaut. Sichtbares Zeichen hierfür sind die allerorten emporragenden Krane.
Allein im Jahre 1996 sind mit 1.824 behördlichen Genehmigungen für Um- und Neubauten
(333 mehr als 1995) Bauaufwendungen im Wert
von rund 1,3 Milliarden DM ausgelöst worden.
Von 1992 bis 1998 waren es Leistungen im
Roh- und Ausbau im Wert von insgesamt rund
6,42 Milliarden DM, die durch die Arbeit der
städtischen Bauaufsicht auf den Weg gebracht
werden konnten. Die konstruktive Zusammenarbeit zwischen Bauaufsicht und Bauherren
erwuchs aus der Notwendigkeit, die jährlich
3000 bis 4.000 Vorgänge zu realisieren, wobei
sich der Wertumfang der Investitionen beträchtlich erhöht hat. An die Stelle von Werbetafeln
und Imbißständen sind größere und große ProVerwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Kapitel 2
Dezernate mit Ämtern
jekte getreten. So betrug das zeitweise über
Baugenehmigungen realisierte Bauvolumen in
Halle das zwei- bis dreifache vergleichbarer
Städte in den alten Bundesländern bei bestenfalls vergleichbarer Mitarbeiterzahl im Bauordnungsamt. Der Rückgang in den Jahren 1997
und 1998 bei der Rohbausumme spiegelt den
Übergang zur Normalität wieder.
Anzahl der bearbeiteten Vorgänge im
Bauordnungsamt
3262
3367
3246
1997
1996
1995
1994
1993
1992
1991
3977
3439
3062
3494
0
1000
2000
3000
(Quelle: Bauordnungsamt)
Um geplante Investitionen möglichst rasch in
Angriff nehmen zu können, wurde in der Bauaufsicht ein Projektmanagement initiiert. Es steht
den Bauherren als Partner und Helfer zur Seite.
Mit jeder Baugenehmigung ist auch die Sicherung oder sogar Neuschaffung von Arbeitsplätzen verbunden. Oberstes Ziel ist deshalb, Genehmigungen raschestmöglich auf gesetzlicher
Grundlage zu erteilen. Allerdings ist dabei ein
ausgesprochen komplexes und umfassendes
Regelwerk zu beachten. Zu den öffentlichrechtlichen Vorschriften zählen eine Vielzahl
von Gesetzen des Bundes und des Landes sowie
eine Reihe von Richtlinien und Verordnungen
sowie Runderlasse der Ministerien bis hin zu
örtlichen Satzungen. Die Vielfalt dieser Vorschriften wird durch folgende keineswegs vollständige Aufzählung deutlich:
Bundesgesetze, wie
Baugesetzbuch,
Baunutzungsverordnung,
Bundes-Immissionsschutzgesetz,
b)
•
•
•
•
Landesgesetze, wie
Bauordnung,
Naturschutzgesetz,
Wassergesetz,
Denkmalschutzgesetz,
d)
•
•
•
•
örtliche Satzungen, wie
Bebauungspläne,
Vorgartensatzung,
Stellplatzablösesatzung,
Gestaltungssatzungen.
Gleichzeitig ist in einem solchen Verfahren die
Sachkunde anderer Ämter und Behörden einzubeziehen, z. B. des
Brand- und Rettungsamtes in Sachen
• vorbeugender Brandschutz und
• Rettungswege usw.,
Umweltamtes in Sachen
• Altlasten und
• zwingende Baumfällungen
4000
Abbildung 55: Baugenehmigungen
a)
•
•
•
• Hochhausbaurichtlinien u. a.,
c) Verordnungen und Richtlinien, wie
• Feuerungsverordnung,
• Verkaufsstättenverordnung,
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
oder des Stadtplanungsamtes bei Verkehrsanbindungen.
Auch Behörden, die nicht zur Stadt Halle gehören, wie z. B. Landesamt für Denkmalpflege und
Landesamt für archäologische Denkmalpflege
sind gegebenenfalls zu beteiligen. Stellungnahmen sind einzuholen, zu prüfen und zu wichten.
Die Genehmigung kann erst am Ende dieses
umfänglichen Prozesses stehen und muß einer
eventuellen gerichtlichen Prüfung standhalten.
Jährlich laufen gegen Entscheidungen des Bauordnungsamtes etwa 500 Widerspruchsverfahren und 100 Klagen vor Verwaltungsgerichten
unterschiedlicher Instanzen. Zunehmend greifen
auch Nachbarn erteilte Genehmigungen an,
weil sie sich beeinträchtigt fühlen. In der Vergangenheit konnten die Entscheidungen des
Bauordnungsamtes von der Widerspruchsbehörde oder den Gerichten weitgehend bestätigt
werden.
Trotz der Komplexität des bestehenden Regelwerkes und der erforderlichen Rechtssicherheit
sind Bearbeitungszeiten nach Vorliegen aller
notwendigen Unterlagen von acht Wochen
durchaus möglich und realistisch. In verschiedenen Fällen dauert die Bearbeitung jedoch
länger, weil die eingereichten Unterlagen mangelhaft sind, z. B. weil
• Lagepläne mit unzureichenden Maßangaben
vorgelegt werden,
• Bebauungen auf Nachbargrundstücken nicht
oder nur unzureichend gekennzeichnet sind,
197
Dezernate mit Ämtern
Kapitel 2
• vorhandener Baumbestand auf dem Grundstück nicht eingezeichnet ist,
• Angaben zum bautechnischen Brandschutz
fehlen oder unzureichend sind,
• Nachweise für erforderliche Stellplätze fehlen usw.
Hinzu kommen nicht selten Veränderungswünsche des Bauherrn im laufenden Prüfungsverfahren, die neuen Marktbedingungen geschuldet
sind und wiederholte Prüfungen verlangen. Im
Berichtszeitraum konnten auf Grund von positiven Entscheidungen des Bauordnungsamtes
folgende Investitionen freigegeben werden:
Jahr
Rohbaukosten
(in Mio. DM)
1992
125
1993
530
1994
490
1995
580
1996
650
1997
502
1998
333
Abbildung 56: Investitionen
Gesamtinvestitionen
(in Mio. DM)
250
1060
980
1160
1300
1004
666
(Quelle: Bauordnungsamt)
Die Summe der über Baugenehmigungen freigegebenen Investitionen stiegt von 1991 bis
1996 im Jahresvergleich um 420 % an. Allein
im Jahr 1996 konnten über diesen Weg 1,3 Mrd.
DM Gesamtinvestitionen freigegeben werden.
Auch hier spiegelt der Rückgang 1997 und
1998 die Normalität wider.
Obwohl der große Bestand an maroder Bausubstanz zusätzlich belastend wirkte, ist es dennoch
gelungen, die durchschnittliche Bearbeitungszeit durch organisatorische Verbesserungen und
durch den Einsatz moderner Computertechnik
verhältnismäßig gering zu halten.
198
Weitere Tätigkeiten des Bauordnungsamtes
Schon im Vorfeld einer Baumaßnahme kann das
Bauordnungsamt z. B. durch die Mitwirkung bei
der Bauleitplanung im Baugeschehen aktiv werden. Das Amt wird ebenso in die Bearbeitung
bei Investitionsvorrangverfahren, der Vergabe
von Fördermitteln und der Erteilung von Steuerbescheinigungen einbezogen. Darüber hinaus
wird die Denkmalliste der Stadt Halle geführt
sowie die Eigentümer von Gebäuden und
Grundstücken in unterschiedlichen Angelegenheiten benachrichtigt.
Die Bearbeitung aller Anträge im Zusammenhang mit Werbeanlagen und Warenautomaten
nimmt nach wie vor einen erheblich größeren
Umfang ein, als in vergleichbaren Städten der
alten Bundesländer. Hier konnte durch verstärkte Kontrollen den „wilden“ Anbringen von
Außenwerbung wirkungsvoll begegnet werden.
Es ist ein Rückgang von insgesamt rund 90 % im
Berichtszeitraum zu verzeichnen. Die sicherheitstechnische Abnahme von „fliegenden Bauten“ im Stadtgebiet, wie Zirkuszelte und dergleichen, konnte durch die enge Zusammenarbeit zwischen Bauaufsicht und Feuerwehr
ebenfalls gewährleistet werden.
Für die Zukunft kommt es in erster Linie darauf
an, weitere Reserven zur Beschleunigung und
Effektivierung der Genehmigungsverfahren zu
erschließen und zu nutzen. Hier sollen insbesondere die Möglichkeiten der Zusammenarbeit
mit Stadtplanungsamt und Umweltamt genutzt
werden.
Erhebliche Chancen wurden auch in der Verbesserung der technischen Ausstattung des Amtes gesehen. Die rechentechnische Vernetzung
mit anderen Ämtern und der dadurch mögliche
direkte Zugriff auf deren Datenbestand wäre im
Baugenehmigungsverfahren ein geeigneter und
sehr effektiver Ersatz für die z. Z. umständlich
zu führenden Beteiligungen. In Frage kommen
hier insbesondere das Liegenschaftsamt, das
Stadtvermessungsamt, das Umweltamt, aber
auch das Stadtplanungsamt. Hierfür wurden im
Jahr 1999 die notwendigen Voraussetzungen
geschaffen.
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Kapitel 2
Dezernate mit Ämtern
gestellte Anträge
darunter
Bauanträge
Jahr
darunter
insgesamt
1991
1992
1993
1994
1995
1996
Wohngebäude
insgesamt
2 950
2 298
2 091
2 270
2 131
2 346
x
x
311
565
387
410
produz.
sonstige
Woh- Gewerbe gewerbl.
nungen
Vorhaben
x
x
1 708
2 488
2 703
2 442
x
36
7
14
9
x
x
324
344
247
196
Anträge
Anträge
Denkmal-
zurück
Handels-
Nutzungs-
Wer-
Voran- Abbruch-
einrichtungen
änderungen
bung
fragen
anträge
schutz
x
x
113
97
92
98
x
x
200
175
148
115
1 420
869
430
466
469
504
408
431
384
317
289
230
89
171
200
231
183
174
x
x
308
879
791
782
345
23
40
29
55
3
Tabelle 50: Gestellte Anträge beim Bauordnungsamt der Stadt Halle 1991 bis 1996
(Quelle: Statistisches Jahrbuch 1996)
erteilte Genehmigungen
darunter
Jahr
insgesamt
1991
1992
1993
1994
1995
1996
1 544
2 143
1 956
1 443
1 491
1 824
Wohngebäude
insgeWohsamt
nungen
x
x
63
115
198
1 089
279
1 530
481
2 448
684
3 465
Baufertigstellungen
Baugenehmigungen
darunter
produz.
sonstige Handels- Nutzungs- Werbung
Gewerbe gewerbl. einrichändeVorhaben tungen
rungen
x
x
x
x
529
x
x
x
x
728
37
228
149
137
622
9
356
67
114
572
40
453
48
73
382
20
486
24
67
509
denkmalrechtliche
Genehmigungen
x
x
x
538
880
763
im Wohnungsbau
Gebäude
Wohnungen
x
x
57
83
86
117
x
x
158
382
667
1 030
Tabelle 51: Erteilte Genehmigungen und angezeigte Baufertigstellungen beim Bauordnungsamt der Stadt
Halle 1991 bis 1996
(Quelle: Statistisches Jahrbuch 1996)
3000
2500
B au an träg e
2000
erteilte B au g en eh m igu n g en
1500
A n zah l
fertig g es tellte W oh n u n g en
1000
500
0
k ein e D a ten
1991
1 99 2
1993
1994
1995
1996
Abbildung 57: Beim Bauordnungsamt der Stadt Halle eingegangene Bauanträge und erteilte
Baugenehmigungen 1991 bis 1996 im Vergleich
(Quelle: Statistisches Jahrbuch 1996)
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
199
Dezernate mit Ämtern
2.5.
Dezernat Kultur, Bildung und
Sport
2.5.1. Schulverwaltungsamt (40)
Die kommunalen Aufgaben zur Aufrechterhaltung des Schulwesens haben sich im Rahmen
der Wiedervereinigung Deutschlands am
3.10.1990 wesentlich geändert.
Wurden ursprünglich innere und äußere
Schulangelegenheiten im Bereich Volksbildung
komplex bearbeitet, sind nunmehr die schulischen Prozesse durch den Förderalismus geprägt
und die Aufgaben konsequent in
•
•
Schulaufsicht- Staatliches Schulamt Halleund
Schulträger/Schulverwaltung- Schulverwaltungsamt der Stadt Halle (Saale)
gesplittet.
Die Stadt Halle (Saale), als Träger öffentlicher
Schulen, hat somit auf der Basis des Grundgesetzes sowie des Schulgesetzes des Landes
Sachsen-Anhalt vom 30.06.1993 ihre Aufgaben
neu gestaltet (zuletzt als Neufassung vom
27.08.1996).
Unter den Bedingungen der DDR existierte ein
einheitliches Schulsystem mit den Schulformen:
•
•
•
•
Polytechnische Oberschulen (POS),
Abschluß: Mittlere Reife;
Erweiterte Oberschulen (EOS), Abschluß:
Abitur und mittlere Reife;
Betriebsberufsschulen (in Trägerschaft der
Betriebe);
Kommunale Berufsschulen (in Träger-schaft
der Stadt).
Diese Schulformen wurden durch die Abteilung
Volksbildung des Rates der Stadt sowohl unter
pädagogischem als auch unter verwaltungstechnischem Aspekt geführt.
Der Umbau zum gegliederten Schulwesen erforderte eine Neuordnung der Schulen sowie
die Reformierung der Verwaltung, ohne jedoch
den laufenden Betrieb zu unterbrechen. Gleichzeitig galt für den Neuaufbau des Schulverwaltungsamtes, die Verknüpfung von vorhandenen
Strukturen mit den neuen Aufgaben der Verwaltung zu erreichen.
200
Kapitel 2
Neben den rein schulischen Aufgaben erforderte
der Prozeß der Erneuerung der kommunalen
Schulverwaltung auch Korrekturen im Bereich
der Schülerfreizeitangebote unter dem Aspekt
des Machbaren und im Interesse der Kinder
Erhaltbaren.
Das gegliederte, differenzierte Schulsystem der
Bundesrepublik stellte auch die Schulverwaltung vor neue Aufgaben bei der Einrichtung der
verschiedenen Schulformen:
•
•
•
•
•
•
Grundschule,
Sekundarschule/Hauptschule,
Gymnasium,
Berufsbildende Schule,
Gesamtschule,
Sonderschule.
Ferner sind die Veränderungen und neue Formen im Berufsschulbereich von derartiger
Tragweite, daß nicht nur die Verlängerung der
Ausbildungszeit, sondern auch die inhaltliche
Unterrichtsgestaltung hohe Ausstattungsforderungen stellte.
Die neuen schulischen Gänge des „Zweiten
Bildungsweges“ sowie die Neugestaltung der
Volkshochschule rundeten das Bild der Veränderungen im Bildungsbereich der Stadt Halle
(Saale) ab.
Bildung der neuen Schulverwaltung
1990 begann die Arbeit des Schulverwaltungsamtes für 47.766 Schüler an 138 Schulen
in kommunaler, Landes- und freier Trägerschaft.
Die Verwaltungsbereiche der Volksbildung waren damals in den ehemaligen Stadtbezirken
Ost, Süd, und West sowie in Halle-Neustadt
verteilt.
Im Prozeß des Aufbaus kommunaler Selbstverwaltungsstrukturen mußten diese vier Stadtbezirksschulämter zunächst aufgelöst werden.
Dabei stand der Erhalt der Arbeitsfähigkeit und
die Absicherung des Schulbetriebes im Vordergrund. Gleichzeitig war die Aufgabenteilung
neu festzulegen - z. B. waren Bau- und Personalbereiche dem Hochbauamt bzw. Personalamt zuzuordnen. Weiterhin galt es, den Bereich
Kindergärten - ehemals zur Volksbildung gehörig - samt Liegenschaften dem Jugendamt zu
übertragen.
Der Einstieg in die Schulverwaltung nach dem
vorläufigen Geschäftsverteilungsplan der Stadt-
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Kapitel 2
verwaltung erfolgte 1991 mit 74 Mitarbeitern in
den Abteilungen
•
•
•
•
•
•
Innere Verwaltung;
Haushalt;
Schulbauten;
Schulausstattung;
Personalabteilung;
Schulnetzplanung.
Darüber hinaus waren 1.476 Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter an den verschiedenen Schulen
und schulischen Einrichtungen als technische
oder pädagogische Arbeitnehmer tätig.
Nach der Stabilisierung des Schulwesens in
Sachsen-Anhalt und der inhaltlichen Festigung
der Schulen konkretisierten sich die Aufgaben
des Schulträgers Stadt Halle (Saale). Damit
mußte auch die Arbeit des Amtes 40 zu einen
immer stärkeren Dienstleister für die Schulen
modifiziert werden. Die Aufgabenverteilung im
internen Amtsbereich wurde unter Berücksichtigung der klassischen Aufgaben wie Haushalt,
Schulentwicklungsplanung und Schulausstattung gebündelt und durch neue Inhalte angereichert.
Auf Initiative des Schulverwaltungsamtes wurden die Strukturen im Schulverwaltungsamt
1993 nochmals geändert bzw. in einigen Bereichen den Arbeitsinhalten angepaßt. In Zusammenarbeit mit dem Hauptamt, Abt. Organisation/Stabsstelle 020 wurden folgende Ergebnisse
erreicht:
1993
Übernahme der Bearbeitung von Elternbeiträgen
für Schulhorte;
1994
Schaffung von vier Hausmeister-Springerstellen;
Juli 1994
Arbeitsplatzuntersuchung Abt. 40.2 (Schülerangelegenheiten, Schulentwicklungsplanung)
mit dem Ergebnis teilweiser Umstrukturierung
und Veränderung der Zuordnung von
Arbeitsaufgaben;
1995
Organisationsuntersuchung der Abt. 40.3
(Schulbau, -ausstattung), mit dem Ergebnis von
Umstrukturierungen und Veränderungen in der
Aufgabenzuordnung innerhalb der Abteilung
sowie der Verlagerung von Aufgaben in das Amt
10;
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Dezernate mit Ämtern
1996
Umstrukturierung der Abt. 40.1 (Haushalt und
Verwaltung)
und
Gliederung
in
drei
Sachgebiete: ab 01.01.1996 Zuordnung des SG
Personalwesen; ab IV. Quartal 1996 Bildung des
SG Allgemeine Verwaltung einschließlich der
Bearbeitung von Dienstwohnungen;
1997
Einführung des Dienstwohnungsrechtes
Schulhausmeister.
für
In der Konsequenz der Veränderung verwaltungsinterner Arbeitsabläufe konnte bereits im
Juni 1994 das Schulverwaltungsamt auf die zwei
Standorte
•
•
Große Ulrichstr. 36 - Hauptstandort -, Harzgeroder Str. 47/49, Sachgebiet Schulausstattung - und
die Zentralwerkstatt (Bestandteil des
Sachgebiets Schulausstattung)
in der Frohen Zukunft zur Erledigung der Verwaltungsaufgaben konzentriert werden.
Heute ist das Schulverwaltungsamt auf Grund
der Rückübertragungansprüche in der Große
Ulrichstraße 36 sowie in den Räumen des Gebäudes Kaulenberg 4 untergebracht.
Im Berichtszeitraum konnte die Arbeit des
Schulverwaltungsamtes durch die Ausrüstung
mit moderner Datenverarbeitungstechnik erleichtert und in vielen Bereichen effektiviert
werden. Bereits 1994 wurde die manuelle
Haushaltsüberwachung durch den Einsatz von
PC-Arbeitsplätzen und die Vernetzung mit dem
Ratshof vollständig abgelöst. Bis 1996 wurden
weitere 35 Arbeitsplätze als PC-Arbeitsplätze
umgestaltet.
Am Standort Harzgeroder Straße 47/49 wurden
zwischen 1994 und 1996 ebenfalls elf Arbeitsplätze mit DV- Technik ausgestattet.
Neues für die Schulen
Die bereits im zweiten Halbjahr 1991 erfolgte
Aufgabenneugliederung innerhalb der Schulverwaltung führte auch an den Schulen zu vielen Veränderungen, wie
•
•
•
•
ein Hausmeister pro Schulgebäude;
Einsatz von Hallenwarten;
Einführung der Firmenreinigung;
Konzentration der technischen Kräfte für
Schulspeisung und Reinigung.
201
Dezernate mit Ämtern
Damit entfalteten die Veränderungen erstmals
auch Außenwirkung.
In Ausführung des Schulgesetzes des Landes
Sachsen-Anhalt erhielten die zu den schulpflichtigen Aufgaben gehörenden Inhalte:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Schülerbeförderung,
Schulsicherheitsfragen,
Schulwegplanung,
Schüler-Bafög,
Schulhort - Beiträge,
Gastschulbeiträge,
Fördermittel,
Beschulung von Aussiedlern/Asylanten,
Geschäftsführung für den Bildungsausschuß
und Arbeit für den Stadtrat
darüber hinaus einen neuen Stellenwert.
Die Einführung der Teilbudgetierung für die
Schulen ist in Zeiten knapper Kassen ein effizienter Weg in der Mittelvergabe. Seit März 1996
wurde das Budget jährlich an die einzelnen
Schulen übergeben und die Unterweisung der
Schulleiter/innen zum Haushaltsrecht vorgenommen.
Die Auswertung mit den Schulleitern zeigte, daß
die Teilbudgetierung für die Schulen der richtige
Weg für die bedarfsgerechte Versorgung an den
Schulen ist. In abgestimmter Vorgehensweise
mit dem Bereich Schulausstattung gelang es
dadurch, Ausstattungsdefizite viel besser auszugleichen.
AF 1
AF 2
AF 3
AF 4
AF 5
AF 6
AF 7
Bildungsbezogene Projekte zur
Lebensorientierung
Schulbibliotheken u. Leseanimation
Umweltvermittlung im Schulumweltzentrum
Förderung erzieherischer Arbeit in den Schulen
Interkulturelles Erleben
Verkehrssicherheit
Medienkompetenz
Kapitel 2
Hilfe der Stadt im Freizeitbereich der Schulen
Zur Unterstützung der außerunterrichtlichen
Arbeit an Schulen wurden durch das Schulverwaltungsamt in Zusammenarbeit mit Amt für
Wirtschaftsförderung die ABM-Programme an
halleschen Schulen verwirklicht.
Dabei wurden Schüler aus
•
•
•
26 Sekundarschulen,
Berufsbildenden Schulen,
15 Gymnasien/Gesamtschulen
in 39 verschiedene Projekte bzw. Arbeitsgemeinschaften eingebunden.
Abbildung 58: Begrünte Fahrradständer vorm
Südstadtgymnasium
Das ABM-Programm begann am 01.06.1994 für
nachfolgend aufgelisteten Arbeitsfelder (AF).
Mitarbeiter
1994
1995
1996
1997
1998
49
2
1
1
50
2
1
1
16
1
0
0
46
2
0
0
52
2
0
0
1
2
1
57
1
2
1
58
0
2
0
19*
0
0
0
48
0
0
0
54
Tabelle 52: Arbeitsfelder
*) Änderung der Zugangsbedingungen zur ABM
(Quelle: Schulverwaltungsamt)
202
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Kapitel 2
Schulbegleitende Einrichtungen für
lebensorientierten Unterricht
Bewährte Formen schulbegleitender Einrichtungen konnten zur Unterrichtsdurchführung in den
außerschulischen Lernorten erhalten werden.
Damit standen die bildungsspezifischen Möglichkeiten für einen lebensnahen Unterricht
weiterhin zur Verfügung.
In der Stadt Halle existieren folgende Einrichtungen:
•
•
•
•
zwei Schulgärten (am Galgenberg und in
Büschdorf), deren Fortbestand für die Schulen erforderlich ist, die über keinen eigenen
Schulgarten verfügen;
eine Ökoschule Franzigmark - ein Schulprojekt mit dem Lernort Saaleaue;
eine Zoo- und Botanikschule - Nutzung der
Lernorte Zoo und Botanischer Garten;
ein
Raumflugplanetarium
auf
der
Peißnitzinsel zur Nutzung durch alle
Schulformen
sowie
interessierte
Kindergärten;
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Dezernate mit Ämtern
•
•
zwei Schullandheime (Franzigmark und Angersdorfer Teiche, jeweils Wochenaufenthalte mit Programm), die den Schülern die
Möglichkeit einer entgeltlichen Nutzung
unterschiedlicher Programme zu den Themen - Haus- und Hoftiere, Ökologie des
Waldes und Leben der Vorfahren bieten.
zwei Schülerwohnheime (Lilienstraße und
Felsenstraße) zur Unterbringung auswärtiger
Schüler.
Abbildung 59: Unterricht in der BbS VIII
203
Dezernate mit Ämtern
Kapitel 2
Fördermittel unterstützen den Haushalt für die
Schulen
Bereichen Fördermittel zu beantragen und zu
bearbeiten. In der nachfolgenden Übersicht sind
auszugsweise Bewilligungen dargestellt.
In der Hoheit des Amtes 40 waren für die mittelbewirtschaftenden Stellen in verschiedenen
Anträge
Bewilligungen
Fördermittel
Eigenmittel
GesamtKosten
Angaben in DM
Heizungsumstellung
1992
1993
1994
1995
1996
1997
1998
11
8
7
1
1
-
Gesamt:
28
5
8
7
1
1
-
290.000
682.000
750.690
51.000
75.930
-
1.160.000
1.592.000
1.830.800
119.750
177.170
-
22
1.849.620
4.879.720
Volkshochschule
Personalkosten/ Sachkostenzuschuß
1992
2
1993
1
1994
1
1995
1
1996
1
1997
1
1998
2
1
1
1
1
1
Gesamt:
7
7
203.388
339.300
354.000
326.874
338.588
368.384
361.913
2.292.447
1.450.000
2.274.000
2.581.490
170.750
253.100
-
6.729.340
-
203.388
339.300
354.000
326.874
338.588
368.383
361.913
0
2.292.447
Berufsbildende Schulen
Ausstattungsganzheiten
4
4
185.040
46.260
1992
38
38
2.343.020
564.600
1993
14
12
563.900
195.820
1994
0
0
784.759
298.504
1995
4
1
35.820
3.980
1996
11
11
605.176
237.172
1997
24
24
1.452.330
386.181
1998
95
90
5.970.045
1.732.517
Gesamt:
Lebensorientierung an Schulen
Freizeiterziehung, Umwelterziehung, Bibliotheken, Schulausstattung
11
11
196.510
91.180
1992
35
35
511.600
194.380
1993
40
24
334.272
41.062
1994
50
33
155.519
18.886
1995
104
11
56.340
8.602
1996
43
26
141.565
22.092
1997
16
16
112.009
14.751
1998
299
156
1.507.815
390.953
Gesamt:
Tabelle 53: Übersicht Fördermitteleinsatz
231.300
2.907.620
759.720
1.083.263
39.800
842.348
1.838.511
7.702.562
287.690
705.980
375.334
174.405
64.942
163.657
126.760
1.898.768
(Quelle: Schulverwaltungsamt)
204
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Kapitel 2
Dezernate mit Ämtern
Für den Schulbau konnten die nachfolgend aufgeführten Fördermittel eingeworben werden.
Neben den Fördermitteln für den Verwaltungshaushalt ist die Unterstützung des Schulbaus
wichtig. Allerdings bedingen organisatorischer
Aufwand und Fristeneinhaltung die Konzentration auf komplexe Maßnahmen.
Fördermittel Schulbau
Fördermittel - Schulbau
Fördermittel
Eigenmittel
Angaben in DM
Gesamtkosten
Sek. Weidenplan
Antrag 1994
Bewilligung Dez. 1996
6.300.000
4.040.500
2.700.000
4.040.500
9.000.000
8.081.000
31.053.600
30.611.100
7.763.400
8.206.268
38.817.000
38.817.368
3.985.800
13.286.000
BbS IV „Fr. List“
Antrag 02.12.1994
Bewilligung vom 14.12.94
GB-Schule,
Hildesheimer Straße
Antrag 1995
Bewilligung
9.300.200
6.650.000
Schuldendiensthilfe
Tabelle 54: Übersicht Schulbaufördermittel
(Quelle: Schulverwaltungsamtt)
Veränderungen in der Schullandschaft der
Stadt Halle (Saale)
Die Veränderungen in der Schulverwaltung
verliefen nicht synchron mit der Entwicklung
des neuen Schulwesens. So erforderte die wechselnde Gesetzgebung
•
11.07.1991 - Schulreformgesetz SachsenAnhalt;
•
30.06.1993 - Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt;
•
27.08.1996 - Neufassung des Schulgesetzes
des Landes Sachsen-Anhalt, hier insbesondere die Einführung von Förderstufe und
Gesamtschulen;
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
ständig Veränderungen und Korrekturen im
Schulbereich. Vielfach mußte extrem schnell
darauf reagiert werden. Oftmals entstand dadurch der Einderuck, daß die Verwaltung unabgestimmt handelt.
Abbildung 60: Sekundarschule Radewell
205
Dezernate mit Ämtern
Kapitel 2
In der Stadt Halle (Saale) veränderten sich die Schulstrukturen von 1990 zu 1998 wie folgt:
1990
1991
1997
1998
93 Polytechnische
Oberschulen
63 Grundschulen
58 Grundschule
50 Grundschulen
46 Sekundarschulen
19 Gymnasien und
Gesamtschulen
37 Sekundarschulen
12 Gymnasien incl.
Integrativer und
Kooperativer Gesamtschulen
13 Sonderschulen
34 Sekundarschule
15 Gymnasien incl.
Integrativer und Kooperativer Gesamtschulen
12 Sonderschulen
5 Erweiterte Oberschulen
13 Sonderschulen
4 Hilfsschulen und 6
Sonerschule
6 Berufsbildende Schu- 6 Berufbildende Schu17 Betriebsberufslen mit 13 Standorten (2
len mit
schulen
Fachschulen des Landes
12 Standorten
wurden integriert)
4 Kommunale Berufsschulen
1 Volkshochschule
1 Volkshochschule
2 Volkshochschulen
Tabelle 55: Übersicht zur Veränderung der Schullandschaft
6 Berufsbildende
Schulen mit 12
Schulstandorten
1 Volkshochschule
(Quelle: Schulverwaltungsamt)
Entsprechend der „Großräumigen Gliederung
der Stadt Halle (Saale)“ wurden für Grund- und
Sekundarschulen Schulbezirke festgelegt. Territoriale Schullage und Bevölkerungsstrukturen
ließen es jedoch bis jetzt nicht zu, dies auch für
Gymnasien festzuschreiben.
Mit dem Rückgang der Schülerzahlen, zur Verbesserung der Lernbedingungen und auf Grund
eines Erlasses des Kultusministeriums machten
sich weitere Veränderungen in den Schulformen
durch die Schließung zweier Grundschulen und
die Fusionierung kleinerer Sekundarschulen
notwendig. Bezogen auf die kommunalen
Schulen ergaben sich in den Jahren des Berichtszeitraumes folgende Reduzierungen:
1991
1998
60
57
Grundschulen
46
37
Sekundarschulen
13
12
Gymnasien
119
106
Gesamt
Tabelle 56: Reduzierung von Schulstandorten
Horte an Grundschulen
Die Hortbetreuung wurde mit dem Hortgesetz
des Landes Sachsen-Anhalt vom 31.08.1993 zur
kostenpflichtigen Nutzung festgeschrieben. Die
Horte sind den Grundschulen zugeordnet und
somit weiterhin in den Zuständigkeitsbereich
des Schulverwaltungsamtes gehörig. Auf der
Grundlage des Gesetzes zur Förderung und
Betreuung
von
Kindern
(KiBeG)
vom
18.07.1996 wird der Rechtsanspruch auf einen
Betreuungsplatz für Kinder bis zum vollendeten
14 Lebensjahr neu geregelt. Das KiBeG sieht
eine Vereinheitlichung der Betreuung von Kindern und Jugendlichen ab dem Jahr 2000 vor.
Gemäß dem Gesetz soll die Betreuung der Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr dann in
kombinierten Einrichtungen aller Tagesstättenformen erfolgen. Die Nachfrage nach Hortplätzen in der Stadt Halle (Saale) zeigt folgende
Entwicklung:
(Quelle: Schulverwaltungsamt)
Die weitere Reduzierung von Grundschulstandorten auf Grund des starken Geburtenrückganges nach der Wende ist Bestandteil der mittelfristigen Schulentwicklung ab 1997.
Seit 1991 wurden ebenfalls mehr als 40 Gebäudeveränderungen durch Rückübertragung, Neuzuordnung oder Abgabe notwendig.
206
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Kapitel 2
Dezernate mit Ämtern
Jahr
Schüler
dav. Hort- in %
Klassen 1-4
besucher
16.913
11.602
68,6
1990/91
15.567
11.121
71,4
1991/92
15.327
11.170
72,9
1992/93
Kostenpflichtig:
14.905
7.512
50,4
1993/94
14.358
9.035
62,9
1994/95
13.706
9.189
68,0
1995/96
13.033
8.960
68,8
1996/97
11.597
7.833
67,5
1997/98
9.712
5.501
56,6
1998/99
Tabelle 57: Nachfrage nach Hortplätzen
(Quelle: Schulverwaltungsamt)
Kostenbescheide für jeden Hortantrag) bearbeitet. Die damit zu entrichtenden Beiträge haben
sich wie folgt entwickelt:
Abbildung 61: Hort einer Grundschule
Nach der Einführung der Hortbeiträge kam es
zunächst zu einem Nachfragerückgang, der sich
aber trotz der steigenden Entwicklung der Hortbeiträge in den Folgejahren nicht fortsetzte.
Vielmehr konnte ab 1996 an die prozentuale
Auslastung des Schuljahres 1990/91 angeknüpft
werden.
Im Schulverwaltungsamt werden die Hort-anträge (Anmeldungen, Abmeldungen, jährliche
Entwicklung der monatlichen Hortbeiträge
Famile mit
1994
73,00 DM
1 Kind
49,00 DM
2 Kinder
24,00 DM
3 Kinder u. mehr
Tabelle 58: monatliche Hortbeiträge
1995
80,00 DM
53,00 DM
27,00 DM
1996
84,75 DM
56,50 DM
28,25 DM
1997
74,89 DM
49,93 DM
24,96 DM
1998
81,60 DM
54,40 DM
27,20 DM
(Quelle: Schulverwaltungsamt)
Entwicklung der Schülerzahlen in der Stadt
Halle (Saale)
Durch die Abwanderung ehemaliger hallescher
Bürger vorrangig in den Saalkreis verringerten
sich auch die Schülerzahlen in der Stadt Halle
(Saale). Parallel dazu werden jedoch durch die
vielseitige Schullandschaft in der Stadt Halle
(Saale) immer mehr auswärtige Schüler in Landes- und kommunalen Bildungseinrichtungen
beschult. Damit blieb über den Berichtszeitraum
der Anteil an schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen gegenüber den Einwohnern mit rund
14 % relativ konstant. Bemerkenswert ist auch,
daß in der Stadt Halle (Saale) die durchschnittli-
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
che Klassenfrequenz mit 21 bis 22 Schülern in
den Grund- und Sekundarschulen und Gymnasien relativ klein gehalten werden konnte. Selbst
die Klassenstärke in den Berufsschulen und
Schulen des zweiten Bildungsweges liegen mit
etwa 25 bis 27 Schülern noch unter den im
Schulgesetz LSA festgelegten Klassenteiler.
Das nachfolgende Schaubild verdeutlicht die
Entwicklung der Schülerzahlen im Vergleich zu
den Klassenstärken für alle Schulen der Stadt
Halle (Saale). Nachfolgend eine Auswertung
nach den jeweiligen Schulformen und Gebäuden für die Jahre 1991 bis 1997.
207
Dezernate mit Ämtern
Kapitel 2
Klassenfrequenzen nach Schulformen in der Stadt Halle (Saale)
35
30
25
20
15
10
5
0
1 9 9 1 /9 2
1 9 9 2 /9 3
1 9 9 3 /9 4
1 9 9 4 /9 5
1 9 9 5 /9 6
1 9 9 6 /9 7
S t a dt ge sa mt
Gr undsc hul e n
S e k unda r sc hul e n
Gy mna si e n
S onde r sc hul de n
Ge st i gbe hi nde r t e n S c hul e n
BbS
Kol l e g
Abe ndgy ma si um
Abe ndr e a l sc hul e
1997/98
Abbildung 62: Klassenfrequenzen in den verschiedenen Schulformen
(Quelle: Schulverwaltungsamt)
Zum Schuljahresbeginn 1997/98 (Einführung
der Förderstufe) ergab sich folgende Verteilung
der Schüler in den einzelnen Schulformen:
Grundschulen
Sekundarschule
Gymnasien
Sonderschule
12.969
11.565
11.484
3.077
prozentuale Aufteilung der Schüler nach
Schulformen an den allgemeinbildenden
Schulen der Stadt Halle im Schuljahr 1998/99
7%
29%
27%
Grundschule
Sekundarschule
Gymnasien
Sonderschulen
37%
Abbildung 63: Aufteilung der Schüler nach Schulformen
(Quelle: Schulverwaltungsamt)
208
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Kapitel 2
Dezernate mit Ämtern
Ausbildung erfolgt wie zwischen 1991/92 und
1996/97.
Gymnasialer Zugang
Entscheidend für den Wechsel an ein Gymnasium ist die Schullaufbahnerklärung der Eltern.
Der Wechsel war nach dem damals geltenden
Schulgesetz bis zum Schuljahr 1996/97 ab
Klasse 5 bzw. 7 möglich. Durch die Einführung
der gymnasialen Förderstufe ab dem Schuljahr
1997/98 kann er nur noch ab Klasse 7 erfolgen.
Ausgenommen von dieser gesetzlichen Regelung sind in der Stadt Halle (Saale) ausgewählte
Landesgymnasien bzw. das Gymnasium des
freien Schulträgers.
Die Möglichkeit des freien Zugangs an eine
weiterführende Schule haben in den ersten beiden Schuljahren nach der Wende etwa 40 %
der Eltern für ihre Kinder wahrgenommen.
Selbst in den Folgejahre blieb dieser Trend für
den Wechsel ab Klasse 5 ungebrochen, stiegt
sogar im Schuljahr 1994/95 noch auf fast 44 %
an. Nach der ersten Umstrukturierung der
Schulformen im Schuljahr 1992/93 gingen aber
die Abgänge aus der 6. Klasse der Sekundarstufe
zum Gymnasium schlagartig zurück.
Wechsel zum Gymnasium in %
Gastschulbeiträge
Entsprechend des § 70 Schulgesetz des Landes
Sachsen-Anhalt werden für die Beschulung
auswärtiger Schülerinnen/Schüler auf der
Grundlage der Verordnung über Gastschulbeiträge von März 1994 Gastschulbeiträge von den
jeweiligen Landkreisen oder kreisfreien Städten
abgefordert oder berechnet.
Auf Grund der vielseitigen Schullandschaft, der
kompletten Beschulungsangeboten in Berufsschulen und Spezialschulen ist der Zustrom
auswärtiger Schüler aus dem näheren und weiteren Umland sehr hoch. Die Stadt Halle (Saale)
stellt in diesem Bereich ihre Funktion als Oberzentrum der Region unter Beweis. Der rege Zustrom auswärtiger Schüler hat sich somit ungewollt zu einer echten Einnahmequelle für den
Bildungssektor erwiesen. Die aus Gastschulbeiträgen erzielten Einnahmen fließen direkt in die
Erhaltung und Ausstattung der Schulen. So manche Neuerung konnte davon an den Schulen
der Stadt vorgenommen werden. Die Entwicklung der Einnahmen-/Ausgabensituation seit
Erhebung der Gastschulbeiträge stellt sich folgt
dar:
50
Entwicklung der Gastschulbeiträge
Einnahmen/Ausgaben in TDM
40
30
2284
1994
299,3
20
3442
1995
689,8
10
3300
1996
611,3
Zugang ab Klasse 5
1997/98
1996/97
1995/96
1994/95
1993/94
1992/93
1991/92
0
Zugang ab Klasse 7
2262,2
1997
697
3846,8
1998
565,3
0
1000
2000
Ausgaben
Abbildung 64: Schülerwechsel zum Gymnasien
(Quelle: Schulverwaltungsamt)
Durch die Einführung der Förderstufe wurde
diese Entwicklung für den Wechsel nach Klasse
4 an die kommunalen Gymnasien ebenfalls
unterbrochen. Lediglich 271 Schüler hatten im
Schuljahr 1997/98 ab der Klasse 5 Zugang zu
den Landesgymnasien und dem des freien Trägers. Damit bleibt der Wechsel in die gymnasiale Stufe ab Klasse 7 für die nächsten beiden
Schuljahre mit jährlich rund 6 % konstant. Im
Schuljahr 1999/2000 wird erwartet, daß durch
die ersten Absolventen der zweijährigen Förderstufe ein ähnlicher „Run“ auf die gymnasiale
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
3000
4000
Einnahmen
Abbildung 65: Gastschulbeiträge
(Quelle: Schulverwaltungsamt)
Schulwegsicherung
Mit zunehmender Verkehrsdichte entstanden für
unsere Schüler immer kompliziertere Situationen auf dem Schulweg. Deshalb wurden auf der
Grundlage des Schulgesetzes im Schulverwaltungsamt unter Einbeziehung des Stadtplanungsamtes anhand der digitalisierten Stadtplankarte zunächst alle Schulwege erfaßt, um
gerade für Grund- und Sekundarschüler sichere
Schulwege zu erarbeiten. Im Ergebnis ist in Abstimmung mit der Polizei, städtischen Ämtern,
209
Dezernate mit Ämtern
Kapitel 2
Schulleitungen, Eltern und Schülern ein praktikables kartographisches Schulwegenetz entstanden, das Pläne für Grundschulen und zukünftig
auch für Sekundarschulen enthält.
Diese Angebote für sichere Schulwege je Schule
liegen den Schulleitungen vor und dienen als
Grundlage für einschlägige pädagogische und
informative Veranstaltungen.
Ausgewählte Leistungen für die Schüler
Abbildung 66: GB-Schule, A.-Lamprecht-Str. 15
Schülerbeförderung
Die Schülerbeförderung ist im § 71 des Schulgesetzes LSA verankert und Pflichtaufgabe der
Kommunen. In den einzelnen Beförderungsbereichen, die in der Satzung zur Schülerbeförderung definiert sind, werden für behinderte
Schüler unterrichtsbedingte Fahrten und bei
langen Schulwegen Fahrtkosten übernommen.
Folgende finanzielle Mittel sind aufgewendet
worden
Abbildung 67: Torgymnasium
Finanzierung
Schülerfahrkarten
Anz./Gesamtkosten
Behindertenbeförderung
Unterrichtsfahrten
Schüler/Gesamtkosten Gesamtkosten
1991* 5600/
56.000 DM 455/ 656.988 DM
220.000 DM
1992
6500/ 682.500 DM 379/ 980.000 DM
1.371.531 DM
1993
6700/1.206.000 DM 316/1.670.000 DM
1.055.273 DM
1994
4560/1.948.320 DM 521/1.780.500 DM
819.653 DM
1995
5680/1.993.680 DM 543/1.920.656 DM
981.100 DM
1996
5832/2.391.120 DM 624/2.015.404 DM
895.000 DM
1997
5600/2.408.000 DM 615/2.500.000 DM
852.000 DM
1998
5200/2.059.200 DM 620/2.309.636 DM
816.980 DM
Tabelle 59: Entwicklung der Kosten der Schülerbeförderung
Gesamtkosten
932.988 DM
3.034.031 DM
3.931.273 DM
4.548.473 DM
4.895.336 DM
5.301.524 DM
5.760.000 DM
5.185.816 DM
Städtischer
Anteil
233.238 DM
1.351.925 DM
530.139 DM
158.098 DM
504.961 DM
911.332 DM
1.472.000 DM
2.993.807 DM
(Quelle: Schulverwaltungsamt)
* 4 Monate
Schulspeisung
Die Schulspeisung gehört zu den freiwilligen
Leistungen des Schulträgers. Mit dem Inkrafttreten der Neufassung des Schulgesetzes zum
1.8.1997 ist die Schulspeisung Bestandteil des
Gesetzes und damit bedingt Pflichtaufgabe der
Kommune. Je nach Anbieter, den die Eltern- und
Schülervertretungen der jeweiligen Schule selbst
auswählen können, liegt der Portionspreis zwischen 2,90 DM und 3,50 DM. Zusätzlich stützt
210
die Stadt Halle (Saale) jede Portion mit 1,10
DM. Kurz nach der Wende erfolgte bis zum
Schuljahr 1991/92 erst einmal ein herber Rückgang in der Teilnahme an der Schulspeisung,
der jedoch nicht lange anhielt. Die Entwicklung
auf den Anbietermarkt hatte bereits ab dem
Schuljahr 1992/93 positive Auswirkungen auf
die Schülerversorgung.
An den halleschen Schulen zeigte die Essenbeteiligung folgende Entwicklung:
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Kapitel 2
Jahr
1991
1992
1993*
1994
1995
1996
1997
1998
Gesamt
Teilnehmer
ca. 14.000
15 897
12 885
11 800
12 875
12 955
12 041
11 200
Dezernate mit Ämtern
Teilnehmerkreis in %
alle Schüler Grundschüler
33,1
55
37,5
69
29,4
57
29,8
65
31,0
68
330
65
30,0
63
31,0
62
Tabelle 60: Essenbeteiligung
*)1993 Einführung der Ermäßigung nach Halle-Paß und
Krankenkassenbefreiung
(Quelle: Schulverwaltungsamt)
Abbildung 68: Schüler bei der Esseneinnahme
Sanierung und Ausstattung von Schulen
Die Aufteilung der Bauleistungen in Jahresscheiben und Bauobjekte ist sehr differenziert
und findet im Bericht des Hochbauamtes seinen
Niederschlag. Leider waren und werden Bedarf
und Realisierung nie deckungsgleich, so daß
Defizite unausweichlich sind.
Für die Entwicklung des Schulbaus ergibt sich in
der Summe nachfolgender Stand:
Vermögenshaushalt
Schulform
(Umbau/Verbesserung)
Betrag: in TDM
50.497
38.660
75.689
Verwaltungshaushalt
%-Anteil
19
15
29
Grundschule
Sekundarschulen
Gymnasien/
Gesamtschulen
29.223
11
Sonderschulen
68.147
26
Berufsschulen
542
0
übrige Einrichtungen
262.758
100
Gesamt:
Tabelle 61: Einsatz der Haushaltsmittel von 1991 – 1998
(Bauunterhaltung)
Betrag in TDM
20.011
17.696
7.863
5.142
3.728
2.063
56.503
%-Anteil
35
31
14
9
7
4
100
(Quelle: Schulverwaltungsamt)
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
211
Dezernate mit Ämtern
Kapitel 2
Nachfolgende Schulen verfügen über komplett sanierte Schulgebäude bzw. sind zum Zeitpunkt des Berichtes in der laufenden Rekonstruktion:
Schulform
Grundschule
Sekundarschule
Gymnasium
Komplettsanierung
Friesen
Radewell
Nietleben
Kanena, Haus 1
Freiimfelde
Frieden
Radewell
Freiimfelde
Weidenplan
Reideburg, Haus 1
Herder
Th. Müntzer (Haus 1)
im Bildungszentrum, Haus 1
Berufsschule
BbS II „Gutjahr“
BbS IV „Fr. List“(Haus 1)
BbS VIII (Haus 1)
GB „H. Keller“
Sonderschule
LB Jägerplatz
LB „Korczak“
Tabelle 62: Übersicht der komplett sanierten Schulen, Ende 1998
lfd. Rekonstruktion
Johannes
Diemitz, Haus 1
Schiller
Tor/ Frieden
Reileck
Thomasius
KGS Hutten (Roßbachstraße)
BbS V
BbS VII
LB Makarenko
GB Hildesheimer Straße
GB „Astrid Lindgren
(Quelle: Schulverwaltungsamt)
Bezüglich der 85 Schulturnhallen ergibt sich folgender Stand:
Baumaßnahmen Turnhallen bis
Dach/Verglasung
Komplettsanierung innen, incl. Neuausstattung
Neubau BbS IV
Tabelle 63: Anzahl der sanierten Schulturnhallen
1995
21
9
0
1996/97
28
12
1
1998
28
13
1
(Quelle: Schulverwaltungsamt)
Die Komplettsanierungen von Sporthallen beinhalten auch die Ersatzausstattung mit beweglichen und festeingebauten Sportgeräten. Eine
1998 durchgeführte Sicherheitsuntersuchung
weist ein Ausstattungsdefizit an beweglichen
und fest eingebauten Geräten von 1,3 Millionen
DM auf, welches in den kommenden vier Jahren
ausgeglichen werden soll. Die Komplettsanierungen von Schulsporthallen beinhalten auch
die Ersatzausstattung aller Sportgeräte.
Bauschäden/Prioritätenliste
Hochbauamt hinsichtlich der notwendigen Instandsetzungs-, Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen Prioritäten gesetzt. Trotz zum
Teil hoher Sanierungsaufwendungen können die
in der nachfolgenden Auflistung abgeschlossenen Maßnahmen als erste Erfolge zum Jahresende 1998 bilanziert werden. Die Gegenüberstellung zeigt aber, daß in den nächsten Jahren
weitere Anstrengungen notwendig sind, um
diese positive Entwicklung fortzusetzen zu können. Der Leser findet im Anhang zum Bericht
des Schulverwaltungsamtes eine ausführliche
Gesamtübersicht.
Im Zuständigkeitsbereich Schulverwaltungsamtes befinden sich 102 Schulgebäude. Aufgrund
der Bauzustandsanalysen und der begrenzten
Haushaltsmittel wurden in Abstimmung mit
Problematischer stellt sich die Situation für die
Fachunterrichtsräume insbesondere an den Sekundarschulen aber auch an den Gymnasien
dar. Nahezu 50 % der Fachräume für Chemie,
212
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Kapitel 2
Dezernate mit Ämtern
Physik und Biologie in den Sekundarschulen
zeigen noch schwerwiegende Mängel auf, wie:
•
•
•
Deshalb erfolgen Schulrekonstruktionen, i. V.
m. der Umsetzung sicherheitstechnischer Standards, die sich auch auf den Brandschutz erstrecken.
Die Brandsicherheit ist an allen Schulen gewährleistet durch:
desolates Mobiliar
gesperrte Medien (Gas, Elektro)
fehlende Realisierung der Sicherheitsbestimmungen.
•
Bisher wurden an Sekundarschulen 40 % Fachräume und an Gymnasien 55 % Fachräume mit
dem erforderlichen Ausrüstungsstand saniert.
Diese Feststellung deckt sich mit den Anforderungen und Bedarfsanmeldungen der Schulen
hinsichtlich der Schulausstattung wobei vorrangig
•
•
•
•
•
•
•
die Ausstattung mit Feuerlöschern incl.
Überprüfung,
regelmäßige Brandsicherheitsschauen,
die turnusmäßige Belehrung der
technischen Kräfte und
die Überprüfung der stationären Löschtechnik.
Durch ständige Kontrollen in Zusammenarbeit
mit Hochbauamt, Gemeindeunfallverband, Gewerbeaufsichtsamt werden die ermittelten Schäden protokolliert und Prioritäten im Rahmen des
Haushaltsbudgets zur Beseitigung festgelegt. Die
Mängel sind in die Schulbauprioritätenliste eingearbeitet.
Datenverarbeitungstechnik,
Schulmöbel, Büromöbel,
Lehr- und Unterrichtsmittel, Audiovisuelle
Technik,
Sportgeräte aller Art
nachgefragt werden.
Die allgemeine Sicherheit befindet sich zwar
nicht auf dem geforderten Standard, beeinträchtigt jedoch nicht den Unterricht, so daß keine
direkte Gefahr für die Schulen besteht.
Schulsicherheit
Die Schulsicherheit steht in einem sehr engen
Zusammenhang mit den Schulgebäuden selbst.
Bauhauptgewerke
Realisiert
Anteil am Bestand (%)
dringend zu erneuern
71 Gebäude
Dächer
39 Gebäude
Fenster
67 Gebäude
Sanitär
Tabelle 64: Hauptsächliche Sanierungsmaßnahmen
71%
39%
67%
5 Gebäude
25 Gebäude
33 Gebäude
Die Verbesserung der Ausstattungssituation wird
wie folgt bewertet:
werden. Bedauerlich ist, daß jährlich 800 TDM
zur Ersatzbeschaffung wegen Vandalismus und
Diebstahl aufgewendet werden müssen.
Rund 85 % der Klassenräume der Schulen für
Geistigbehinderte erhielten eine Spezialausstattung.
(Quelle: Schulverwaltungsamt)
Etwa 65 % der Grund-, Sekundarschulen und
Gymnasien konnten mit altersgerechten, stabilen, GS-geprüften Schulmöbeln ausgestattet
1991
0
Schulmöbel1
518
Lehrmittel
7
Sportgeräte
1992
2.025
872
320
1993
890
641
142
1994 1995 1996 1997 1998 1999 Summe
4.050 2.608 2.593 2.873 2.461 1.612 19.112
848 1.294 1.296 906 2.145 656
9.176
656
373
485 527 191
231
2.932
31.220
Tabelle 65: Finanzielle Aufwendungen in TDM für die Ausstattung der Schulen
% von
61
29
10
1) ohne Ausstattung von Fachräumen Physik, Chemie und Biologie
(Quelle: Schulverwaltungsamt)
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
213
Dezernate mit Ämtern
Kapitel 2
Rund 82 % der Klassen- und Fachräume in den
Schulgebäuden der Berufsschulen wurden mit
hochwertigen Möbeln ausgestattet. Dieser Erfolg
konnte u.a. auch durch den Einsatz von Fördermittel des Landes Sachsen-Anhalt, insbesondere des Kultusministeriums erreicht werden.
Lehr- und Unterrichtsmittel,
Technik (AV-Technik)
nen großen Anzahl von DDR-Altgeräten, welche nicht kompatibel zur neuen Medientechnik
einsetzbar sind.
Dennoch ist die Unterrichtsdurchführung nicht
gefährdet. Die Einführung der Teilbudgetierung
hat hier den Prozeß der Anpassung sehr günstig
beeinflußt. Die Grafik auf der folgenden Seite
verdeutlich die Entwicklung der Ausstattung der
PC-Kabinette
Audiovisuelle
Allgemeinbildende Schulen
Berufsbildende Schulen
Diese Schulen verfügen über eine gute Ausstattung mit AV-Technik, jedoch können die vorhandenen und neu beschafften Lehr- und Lernmittel nur als befriedigend eingeschätzt werden.
Dies begründet sich aus einer noch vorhande-
Diese Schulen verfügen über eine gute Lehrund Lernmittelausstattung sowie AV-Ausstattung
auf Grund der umfassenden Bewilligung von
Fördermitteln in den Jahren 1992 - 1997.
Lehr- und Unterrichtsmittel, Audiovisuelle
Sekundarschulen
Gymnasien
Gesamtschulen
Berufs-schulen
Sonder-schulen
1992
2
1993
11
1994
2
1995
4
1996
2
1997
3
1998
4
0
8
5
2
2
1
5
6
7
4
3
8
3
21
0
3
1
1
1
1
0
8
29
12
10
13
8
30
Gesamtanzahl
Tabelle 66: Übersicht Computerkabinette
(Quelle: Schulverwaltungsamt)
Grundschulen
Sekundarschulen
Gymnasien
Gesamtschulen
Berufsschulen
Sonderschulen
Stückzahl
6
290
239
Prozent
0,5
23
19
687
44
54
3,5
1266
Gesamt
Tabelle 67: Übersicht Schüler-PC-Technik in Stückzahl und Prozent
100 %
(Quelle: Schulverwaltungsamt)
214
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Kapitel 2
2.5.2. Kulturamt (41)
Halle an der Saale - Stadt der Kunst, Kultur und
Wissenschaft - lebendige Kulturstadt des Landes Sachsen-Anhalt
Halle ist reich an Kultur - vielfältige künstlerische Traditionen aller Genres sind in Halle
ebenso zu finden wie eine neue junge zeitgenössische Kulturszene mit vielen Facetten.
Händelfestspielorchester, Oper, Schauspiel,
Kabarett, Kinder- und Jugendtheater, Puppentheater, das Händel-Haus und die Händel-Festspiele, Stadtmuseum und Salinemuseum, die
Kunstsammlungen der Galerie Moritzburg, Musikschule, das Philharmonische Orchester, der
Stadtsingechor, Stadtbibliothek, Steintor-Varieté,
Klub- und Kulturhäuser, Galerien und ein
Künstlerhaus, dazu Chöre und Laiengruppen
gab es in Halle bereits vor der Wende.
Die Übergangszeit - Einbindung der Kultur in
neue demokratische Strukturen 1990 bis 1992
Die meisten der größeren Einrichtungen befanden sich vor 1990 bereits in der Trägerschaft des
damaligen Rates der Stadt Halle und des Rates
der Stadt Halle-Neustadt sowie den jeweils dazugehörenden Stadtbezirksverwaltungen HalleOst, Halle-Süd und Halle-West. Einige der größeren Kultureinrichtungen waren vor der
Wende dem Rat des Bezirkes Halle unterstellt;
das Konservatorium "Georg Friedrich Händel",
das Steintor-Varieté und das Zentrum für bildende Kunst waren bezirksgeleitete Einrichtungen.
In der Zeit nach der Kommunalwahl 1990 standen neu gewählte Stadtverordnetenversammlung und aufzubauende kommunale Selbstverwaltung vor der Aufgabe, die reichhaltige Kulturlandschaft der nunmehr zusammengeschlossenen Städte Halle und Halle-Neustadt ohne
nicht wieder gut zu machende Beschädigungen
zusammenzufassen, sie finanziell in ihrem Fortbestehen zu sichern und behutsam neu zu
strukturieren. Der Grundsatz des Handelns hieß
hierbei: Bewahren und Sichten des Vorhandenen, nicht zerstören!
Durch die Zusammenlegung von Halle und
Halle-Neustadt und durch die recht ungeordnete Auflösung der Stadtbezirke wurde die
Übernahme der verschiedenen Kultureinrichtungen erschwert. Trotz mitunter verwirrender
Begleitumstände und schwieriger Bedingungen
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Dezernate mit Ämtern
gelang es, diesen Übergang ohne größere Störungen oder gar Einbrüche zu bewältigen. Es
kam weder zum unkontrollierten Auflösen von
Einrichtungen noch zu ungeordneten Schließungen; die Anpassung an die neue Rechts- und
Verwaltungslage gelang, zwar nicht völlig ohne,
aber ohne unüberwindliche Schwierigkeiten.
Erste Strukturierungen der halleschen Kulturlandschaft bestanden in einer klaren Zuordnung
der Einrichtungen zu den jeweils zuständigen
Verwaltungsbereichen.
So wurden im 2. Halbjahr 1990 die Jugendklubs
dem Jugendamt sowie der Zoo dem Dezernat
Umwelt und Naturschutz zugeordnet.
Nachfolgende
Strukturierungsmaßnahmen
strebten sinnvolle Zusammenführungen von
Einrichtungen mit gleichen inhaltlichen Aufgaben an, so z. B. die Vereinigung des Museums
für Geschichte und des kulturhistorischen Museums zum Stadtmuseum Halle.
Aufgrund der Zusammenlegung von Halle und
Halle-Neustadt war es notwendig, gleichgeartete Einrichtungen zusammenzuschließen - dies
betraf die Stadtbibliothek, die Musikschule und
die Volkshochschule. Im Rahmen der
Neustrukturierung der Volkshochschule wurden
darüber hinaus die Angebote der ehemaligen
Stadtkabinette für Kulturarbeit von Halle und
Halle-Neustadt eingeordnet und bedarfsentsprechend weitergeführt. Die verantwortungsvolle
Haltung der Stadt Halle im Umgang mit ihren
gewachsenen Kulturtraditionen kann besonders
durch die Übernahme ehemaliger bezirklich
geleiteter Einrichtungen in die städtische Trägerschaft belegt werden: die "Bezirksmusikschule" Konservatorium Georg Friedrich Händel -, das
Steintor-Varieté und das Zentrum für bildende
Kunst wurden durch diese Übernahme in ihrem
Fortbestand gesichert. Auch die Staatliche Philharmonie Halle, später Philharmonisches
Staatsorchester Halle, wurde als wichtiger kultureller Bestandteil der Stadt begriffen und städtischerseits niemals in Frage gestellt, obwohl die
Stadt Halle (Saale) damit eine Ausnahmestellung
als Stadt mit zwei großen Orchestern inne hat.
Traditionelle Veranstaltungen wie Händel-Festspiele oder des Laternenfest wurden ohne Unterbrechung weitergeführt.
Als weitere Strukturierungen seien noch genannt:
•
Trennung des Landestheaters in Musiktheater/Opernhaus Halle und Schauspiel/
neues theater schauspiel Halle zur Verbesserung der unterschiedlichen künstlerischen
Arbeit;
215
Dezernate mit Ämtern
•
Fusion des Kabaretts "Kiebitzensteiner" und
des Puppentheaters zum Theater für Satire
und Figuren zur Spielzeit 1991/1992 - ein
Experiment, dessen Erfolg nach nunmehr 6
Jahren behauptet werden kann.
Stabilität und erfolgreiche weitere Entwicklung
der Kulturlandschaft zwischen 1992 und 1998
Die notwendigen Strukturbereinigungen wurden
durch frühzeitige Maßnahmen zur Privatisierung
einzelner Einrichtungen begleitet. Erinnert sei
hier an die Übergabe des
•
•
•
Kommunalen Kinos 188 an den Filmklub
e. V. im Jahr 1992,
Zentrums für bildende Kunst an den Künstlerhaus 188 e. V. im Jahr 1994 und
des Galeriecafés Steg an den Galerie Steg
e. V. im Januar 1994.
Über Pachtverträge gelang auch die spätere
Privatisierung des Kinos und Jugendklubs
"Prisma" in Halle-Neustadt, des ehemaligen
Jugendklubhauses "Philipp Müller" (Schorre),
des Jugendklubs "Lampe", der Klubhäuser Buchenweg, Dautzsch und „Kurt Tucholsky“ sowie
des Freizeitzentrums Wörmlitz.
Die Staatliche Galerie Moritzburg war bis
31.12.1995 eine städtische Kultureinrichtung,
die am 01.01.1996 in Landesträgerschaft überführt wurde.
Das Steintor-Varieté konnte nach langwierigen
Verhandlungen und nach einem ersten nicht
erfolgreich verlaufenen Privatisierungsvorhaben
im Juni 1996 doch noch in eine freie Trägerschaft überführt werden.
Nach Abschluß dieses Neu- bzw. Umstrukturierungsprozesses bietet sich seit Ende 1998 folgendes Bild der halleschen Kultureinrichtungen
in städtischer Trägerschaft:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
216
neues theater/schauspiel Halle nt,
Opernhaus Halle,
Thalia-Theater,
Theater für Satire und Figuren,
Konservatorium "G.F. Händel",
Konzerthalle Ulrichskirche,
Philharmonisches Staatsorchester Halle,
Stadtsingechor zu Halle,
Händel-Haus mit Direktion der HändelFestspiele,
Stadtmuseum,
Technisches Halloren- und Salinemuseum,
Stadtarchiv,
Kapitel 2
•
•
•
•
Stadtbibliothek,
Passendorfer Schlößchen,
Peißnitzbühne und
Soziokulturelles Zentrum Heide-Nord.
Grundsätzlich ist festzustellen, dass sich die
Bedingungen für das kulturelle Leben und die
künstlerische Produktion seit der unmittelbaren
Nachwendezeit und besonders seit 1992 bedeutsam verbessert haben. Fördermittel des
Bundes, vor allem aus dem Substanzerhaltungsprogramm, und finanzielle Zuschüsse des Landes waren hierbei eine wertvolle Hilfe. Die
Stadt Halle (Saale) stellte durch die erforderlichen Eigenmittel die Wirksamkeit der Fördermittel von Bund und Land auf eine sichere
Grundlage.
So konnte die bauliche Substanz der meisten
städtischen Kultureinrichtungen verbessert werden, folgende Beispiele sind Belege dafür:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Sanierung und Ausbau des Hauptgebäudes
der Stadtbibliothek am Hallmarkt;
Ausbau eines funktionsgerechten Probenhauses für das Philharmonische Staatsorchester Halle in der Großen Gosenstraße;
Ausbau der ehemaligen Lessingschule zu
einer gut eingerichteten Musikschule für das
Konservatorium "Georg Friedrich Händel"
und Einrichtung einer Außenstelle in einem
ehemaligen Kindergarten im Stadtteil Silberhöhe;
Weiterführung der umfangreichen Bauarbeiten am Komplex Kulturinsel/neues theater; Eröffnung der neuen Spielstätten „Tintenfass“ und der „Kommode“ in den ehemaligen Kaisersälen;
Ausbau von Foyer- und Garderobenbereichen im Großen Thalia-Theater;
Wiedereröffnung des rekonstruierten denkmalgeschützten Christian-Wolff-Hauses als
Teil des Stadtmuseums in der historischen
Großen Märkerstraße;
Rekonstruktion, Erweiterung und Verbesserung der Theaterwerkstätten in der AugustBebel-Straße;
Herrichtung der Freilichtbühne Peißnitz;
Umbau und Neueinrichtung des Konzertsaals im Händel-Haus und Einrichtung eines
Museumscafés in historischen Kellergewölben;
Einbau eines Glockenspiels im Roten Turm
mit 76 Glocken;
erhebliche Sanierungsarbeiten in der Moritzburg;
Sanierung des ehemals sehr desolaten
Stadtarchivs;
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Kapitel 2
•
kontinuierliche Restaurierungsarbeiten auf
dem Stadtgottesacker.
Dazu konnte eine entscheidende Verbesserung
der technischen und sicherheitstechnischen
Ausstattung der meisten Kultureinrichtungen
(Opernhaus, neues theater, Thalia-Theater, der
städtischen Museen) erreicht werden.
Das Kulturangebot in den Plattenbaugebieten
konnte durch die entsprechende Umstrukturierung von Gebäuden (ehemalige Kindergärten)
und durch die intensive Förderung freier Träger
verbessert werden, z. B. durch die Einrichtung
soziokultureller Zentren in Neustadt und in
Heide-Nord und durch eine bedarfsgerechte
bauliche Rekonstruktion beider Häuser, in
Halle-Neustadt das Haus „Pusteblume“ und in
Heide-Nord das Soziokulturelle Zentrum im
Schafschwingelweg.
Des weiteren wurden zahlreiche neue Kunstwerke im Stadtraum aufgestellt.
Dezernate mit Ämtern
Für den Berichtszeitraum kann eine durchaus
positive Bilanz für die Entwicklung des Kulturlebens der Stadt aufgestellt werden. So zeigen die
Ergebnisse aus der Bürgerumfrage 1995, dass
die Hallenser ihre Stadt gerade wegen ihrer
kulturellen Vielfalt lieben. Mehr als 60 % der
befragten Bürger gaben ihrer Stadt das Prädikat
"Stadt der Kultur und der Künste". Die Mehrheit
der befragten Hallenser äußerte sich zufrieden
über das Theater- und Konzertangebot in der
Stadt und ca. 42 % waren zufrieden mit dem
Angebot von Museen, Galerien, Ausstellungen,
Kinos u. a. Veranstaltungen. Diese positive
Haltung läßt sich auch durch einen Vergleich
der Besucherzahlen belegen. Nach einem "Tief"
im Jahr 1991, das hauptsächlich durch die "Ablenkungen" der unmittelbaren Nachwendezeit
bedingt war, stiegen die Besucherzahlen in allen
kulturellen Einrichtungen erfreulicherweise wieder an:
A n za h l d e r B esu ch er
( a u s g e w ä h lt e K u lt u r e i n r ic h t u n g e n )
Insgesamt kann für die Jahre nach der Wende
bis 1998 konstatiert werden, dass die kulturelle
Struktur der Stadt Halle durch Vielfalt, Stabilität,
Qualität und Streben nach Niveausteigerung
gekennzeichnet war. Durch die Einbeziehung
freier Träger gestaltete sich darüber hinaus ein
farbiges Kulturleben in der Stadt. Damit konnten
der Nachfrage und dem Bedarf nach bestimmten Kultur- und Freizeitangeboten besser und
flexibler entsprochen werden. Die in der Regel
stabilen Strukturen für Künstler, Gruppen und
Einrichtungen haben die Bedingungen für ihre
künstlerische und kulturelle Arbeit positiv gestaltet.
Ebenso haben die kulturell-künstlerischen Potenzen der Angebote seit 1991/92 an überregionaler Ausstrahlung und Internationalität gewonnen. Dies gilt gleichermaßen für die städtischen
Kultureinrichtungen sowie für die Veranstaltungstätigkeit privater und freier Träger.
Abbildung 69: Gesamt-Besucherentwicklung ausgewählte kommunaler Einrichtungen der
Stadt Halle 1991 bis 1996 im Vergleich
Das Jahr 1998 war in diesem Sinne ein besonders erfolgreiches Kulturjahr für die Saalestadt.
So konnte im Oktober 1998 mit der Eröffnung
der Georg-Friedrich-Händel-HALLE als multifunktionales Gebäude, im zentral gelegenen
Baugebiet Spitze ein spürbares Defizit im kulturellen Leben der Stadt beseitigt werden, indem
nunmehr eine Veranstaltungsstätte mit ca. 1400
Plätzen zur Verfügung steht. Als neue Spielstätte
für das Philharmonische Staatsorchester und für
viele andere Kulturveranstaltungen und gesellschaftliche Ereignisse wurde die neue Halle in
ihrer Multifunktionalität bisher von den Besuchern sehr gut angenommen.
Die insgesamt positive Entwicklung des städtischen Kulturlebens wird nun im folgenden
durch die detaillierte Darstellung der einzelnen
Bereiche anschaulich gemacht, wobei Probleme
nicht verschwiegen werden sollen.
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
397361
1998
417126
1997
331017
1996
1995
252323
1994
250717
319498
1993
320288
1992
203086
1991
0
100000
200000
300000
400000
(Quelle: jeweilige Kultureinrichtung)
Diese Entwicklung wurde auch durch die Bürgerumfrage 1997 bestätigt. Diese Bürgerumfrage
enthielt einen speziellen Fragenbereich zur Akzeptanz und Nutzung der Kulturangebote in
Halle. Als wichtigste Resultate kann - kurz gefasst - festgehalten werden, dass die Hallenser a)
mehrheitlich zufrieden mit den kulturellen Angeboten in ihrer Stadt sind, dass aber b) noch zu
wenige Bürger von diesem Angebot Gebrauch
machen.
217
Dezernate mit Ämtern
2.5.2.1. Händels Geburtsstadt - lebendige
Musiktraditionen
Mittelpunkt der Musikpflege und -tradition der
Stadt Halle ist selbstverständlich das musikalische Lebenswerk Georg Friedrich Händels. Die
Händel-Stadt kann hier auf eine langjährige
Tradition zurückblicken und hat es auf vielfältige Weise verstanden, dieses bedeutsame Potential nach 1990 sowohl für die Ausstrahlung
der halleschen Kultur über die Stadtgrenzen
hinaus zu nutzen als auch weiter auszubauen.
Es kann heute eingeschätzt werden, dass die
Händel-Pflege in Halle von 1990 bis 1998 ein
neues Niveau und eine an internationalen Maßstäben gemessene Qualitätssteigerung erfahren
hat.
Abbildung 70: Nicolas Mc. Gegan
Die künstlerische Arbeit anderer Musikeinrichtungen von Opernhaus bis Konservatorium,
Stadtsingechor sowie zahlreicher freier Ensembles, Gruppen und Chören ist hierbei Teil dieser
Traditionspflege. Darüber hinaus hat sich in
Halle seit der Wende eine lebendige zeitgenössische Musikszene entwickelt, die aus vielen
farbigen Facetten besteht. Traditionen der regionalen Musikgeschichte, neue Musik, Rockmusik, Jazz, ein reichhaltiges Chorschaffen u. a. m.
sind in Halle zu finden. Die Stadt förderte in
den Jahren 1990 bis 1998 in erheblichem Maße
diese Musikszene durch finanzielle Zuschüsse
und sonstige Unterstützung.
218
Kapitel 2
Händel-Festspiele
Die Händel-Festspiele waren und sind auch
nach der Wende der gesellschaftliche Höhepunkt im städtischen Musikleben. Die Stadt
konnte die Einordnung der Festspiele im vereinigten Deutschland durch wesentlich erweiterte
Möglichkeiten des künstlerischen Austausches
und durch den schnellen Anschluß an die Qualität international beachteter Festspiele bewältigen.
So wurden Anstrengungen unternommen, international bekannte Künstler zu verpflichten und
hochwertige künstlerische Leistungen zu bieten.
Ziel dieser Bemühungen war es, das HändelFestival in der Bundesrepublik Deutschland, in
Europa und über die Grenzen Europas hinaus
stärker bekannt zu machen.
Dazu war es aber auch erforderlich, den Händel-Festspielen einen unverwechselbaren Charakter zu geben, sie aus dem internationalen
Festivalangebot herauszuheben, um so stärker
Publikum aus aller Welt anzuziehen. Die Erfahrungen der Jahre 1991 bis 1998 haben gezeigt,
dass das besondere lokale Flair des Händelfestes
in Halle auch von auswärtigen Gästen am meisten geschätzt wird. Der Vorzug der Geburtsstadt Händels als authentischen Ort seines
künstlerischen Schaffens wurde besonders durch
Veranstaltungsangebote wie Exkursionen in die
Umgebung von Halle, Vereinsabend bei Händel
zu Gast u. a. zur Geltung gebracht. Zur Konzeption der Händelfestspiele 1991 bis 1998
gehörte die Entwicklung eigenständiger künstlerischer Leistungen mit halleschen Ensembles
nach Prinzipien der historischen Aufführungspraxis. Durch populäre Veranstaltungen
wie Feierstunde am Händel-Denkmal, HändelStraßenfest, Kinderfest, Abschlußkonzert gelang
es, die Verbundenheit der Hallenser mit “ihren”
Festspielen zu stärken.
Dass dieses Konzept aufging, bewiesen die 42.
Händel-Festspiele 1993. Sie sind in besonderer
Weise von der Öffentlichkeit und der Fachwelt
gewertet worden. Der Anschluß an das internationale Festspielgeschehen war damit erreicht.
Die finanzielle Absicherung des Händel-Festivals auch durch Mittel des Landes Sachsen-Anhalt in Höhe von jährlich 1 Million DM und die
notwendige
finanzielle
Gesamtausstattung
durch städtische Mittel bildeten dafür eine entscheidende Grundlage. Eine Reihe weiterer Fördermaßnahmen trug gleichfalls zum Erfolg dieser Jahre bei.
So beschloss der Stadtrat die regelmäßige Vergabe von Händel-Ehrenpreisen und HändelVerwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Kapitel 2
Dezernate mit Ämtern
Förderpreisen. 1993 trat das Kuratorium zur
Vergabe von Händel-Preisen erstmals zusammen. Zur Gestaltung des Händel-Ehrenpreises
wurde vorher ein künstlerischer Wettbewerb
veranstaltet. Daran haben sich auch die Studenten des Fachbereiches Schmuckgestaltung
der Hochschule für Kunst und Design Burg Giebichenstein beteiligt. Das ausgewählte Gestaltungsmodell, eine Schmucknadel, ist die Arbeit
von Silke Plathe (Halle). Die Nadel ist aus Gold
mit Emailoberfläche gefertigt und trägt eine in
Gold eingelegte Notenschrift.
Erster Händel-Ehrenpreisträger der Stadt Halle
war der international renommierte Dirigent und
Musiker Nicolas McGegan.
Der erste Händel-Förderpreisträger war Martin
Fuhrmann, der 1993 an der Evangelischen
Hochschule für Kirchenmusik studierte.
Die Preisträger der zurück liegenden Jahre sind
der folgenden Übersicht zu entnehmen.
Abbildung 71: Entwurf für den Händelpreis der
Stadt Halle (Saale) von Silke Plathe
1993
Händel-Ehrenpreisträger
Nicolas McGegan, Dirigent
1994
Axel Köhler, Sänger
1995
1996
Winton Dean, Musikwissenschaftler, englischer Händelforscher
Howard Arman, Dirigent, Opernhaus Halle
1997
Emma Kirkby, Sopranistin, GB
Händel-Förderpreisträger
Martin Fuhrmann, Student der
Evangelischen Hochschule für
Kirchenmusik
Dietlind von Poblozki, Violinistin im Händelfestspielorchester des Opernhauses
Ulrike Hetzel, Sängerin
Antje Gebhardt, Sängerin
Hans-Georg Hofmann, Halle;
Artie Heirich, Bayreuth und
Michael Werner, Bochum;
alle drei Musikwissenschaftler
Händelfestspielorchester des Opernhauses,
Barockorchester
Katrin Wittrisch, Solo-Repetitorin am halleschen Opernhaus
Kirchenmusikdirektor Prof. Helmut Gleim,
Rektor der Evangelischen Hochschule für
Kirchenmusik Halle
Tabelle 68: Übersicht zu den Inhabern von Händel-Ehrenpreisen und Händel-Förderpreisen
1998
(Quelle: Kulturamt)
Gleichzeitig stiftete der Verein der Freunde und
Förderer der Händel-Festspiele e. V. 1994 einen
weiteren Preis, der Adelheid Böhme, einer jungen Assistentin und Dozentin für Chorleitung an
der Evangelischen Hochschule für Kirchenmusik
Halle, zuerkannt wurde.
Auch in den Jahren 1995 und 1996 konnte
durch den Preis des Vereins stets noch ein
zweiter geeigneter Bewerber für den HändelFörderpreis in seiner weiteren musikalischen
oder wissenschaftlichen Qualifikation unterstützt werden.
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
219
Ende 1993 wurde ein Programmbeirat für die
Händel-Festspiele eingerichtet. Dieser Beirat
besteht aus Vertretern von Stadt und Land sowie
Dezernate mit Ämtern
zahlreichen Fachleuten aus den verschiedenen
Fachinstitutionen in Halle (Martin-Luther-Universität Halle, Institut für Musikwissenschaft;
Evangelische Hochschule für Kirchenmusik
Halle;
Georg-Friedrich-Händel-Gesellschaft;
Händel-Haus Halle; Landesmusikrat des Landes
Sachsen-Anhalt; Opernhaus Halle; Philharmonisches Staatsorchester Halle; Hallescher Musikrat; Historische Kuranlagen und GoetheTheater Bad Lauchstädt GmbH; Ständige Konferenz Mitteldeutsche Barockmusik in Sachsen,
Sachsen-Anhalt und Thüringen e. V.). Als fachliches Beratungsgremium begleitete der Beirat
erstmals die von der Direktion der Händel-Festspiele erarbeitete Programmkonzeption für die
Festspiele 1994. Programmgestaltung, zeitlicher
Ablauf und im Rahmen der Händel-Festspiele
durchgeführte Wettbewerbe zu Händels Werk
und Barockmusik waren u. a. Gegenstand der
Beratungsarbeit des Programmbeirats für die
Händel-Festspiele.
Die Pflege und Vermittlung von Händels Werk
und seiner Musik trug und trägt den Ruf der
Stadt als kultur- und kunstfreundliche Stadt in
die europäische und internationale Fachwelt.
Das Philharmonische Staatsorchester Halle
In der Spielzeit 1996/97 feierte das Philharmonische Staatsorchester sein 50jähriges Gründungsjubiläum.
Kapitel 2
lon zu Buenos Aires anläßlich des 80jährigen
Bestehens der Associacion Wagneriana) unternommen und war 1997 Gast bei den Musikfestspielen Saar.
In Halle hat das Orchester jedoch sein treustes
Publikum, wie der Anstieg der Konzert-abonnenten belegt.
Am 1.10.1991 wurde die Philharmonie durch
das Land Sachsen-Anhalt zum Philharmonischen Staatsorchester Halle ernannt, der Chefdirigent zum Generalmusikdirektor des Landes.
Durch diese Ernennung wurde das erhebliche
Landesinteresse an der künstlerischen Arbeit des
Orchesters dokumentiert, wobei die Stadt Halle
(Saale) nach wie vor als Rechtsträger des Orchesters die Gesamtverantwortung inne hat. Das
Land Sachsen-Anhalt unterstützt die Stadt Halle
(Saale) seit der Spielzeit 1990/91 mit einem
finanziellen Zuschuß von jährlich ca. 75 % der
Gesamtkosten des Philharmonischen Staatsorchesters. Als Staatsorchester des Landes gestaltet
die Philharmonie auch in vielen Städten Sachsen-Anhalts ein breitgefächertes Konzertleben
mit. Das Repertoire reicht dabei von Aufführungen großer symphonischer und vokaler Werke
bis hin zur Neuen Musik, zur Musik der Wiener
Klassik und des Barock. Ausgangspunkt des
musikalischen Wirkens der Philharmonie war
und bleibt die Stadt Halle (Saale) als Oberzentrum und Kulturhauptstadt des Landes SachsenAnhalt.
Das Orchester ist in Deutschland ein vergleichsweise junger Klangkörper, der aber eng
mit dem Leben der alten Universitäts- und Industriestadt Halle und als staatlich unterstütztes
Orchester mit dem Land Sachsen-Anhalt verbunden ist. Das nach Tarifvertrag „Künstler“
eingestufte A-Orchester vereinigt zur Zeit 93
Musikerinnen und Musiker.
Vom 1. Juli 1990 bis 30. Juni 1999 wirkte Prof.
Heribert Beissel als Chefdirigent des Philharmonischen Staatsorchesters und erreichte mit dem
Orchester einen Standard, der zahlreiche internationale Gastspielreisen, Rundfunk-Mitschnitte,
CD-Aufnahmen und Gastspiele in allen deutschen Musikzentren von Hamburg bis München
ermöglichte.
Die Philharmonie hat seit 1990 u. a. jeweils
mehrere Tourneen nach Spanien, der Schweiz,
Österreich (u. a. im Salzburger Festspielhaus)
und Belgien (u. a. Festival des Wallonie und
zum Festival van Vlaanderen) sowie eine nach
Südamerika (u. a. mit Konzerten im Teatro Co220
Abbildung 72: Feuerwerk
An den Händel-Festspielen ist das Philharmonische Staatsorchester mit der Gestaltung des Abschlußkonzertes in der Galgenbergschlucht soVerwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Kapitel 2
Dezernate mit Ämtern
wie mit der Aufführung eines thematisch mit
dem jeweiligen Motto der Festspiele abgestimmten Oratoriums beteiligt.
Die enge, künstlerische Zusammenarbeit zwischen dem Philharmonischen Staatsorchester
und der traditionsreichen Robert-Franz-Singakademie führte unter der musikalischen Leitung
von Gothart Stier zu neuen Höhepunkten wie
der Aufführung des Oratoriums „Paulus“ von
Mendelssons in Israel - in Kooperation mit dem
Hamburger Monteverdi-Chor.
Mit mehreren Probenorten im gesamten Stadtgebiet bietet das Konservatorium „Georg Friedrich Händel“ Instrumental-, Vokal- und Bewegungsunterricht an. Die Ausbildung reicht von
der Betreuung im Vorschulalter bis hin zum
studienvorbereitenden Unterricht und erfolgt
durch hochqualifizierte Pädagoginnen und Pädagogen.
Ein weiteres wichtiges Anliegen der Halleschen
Philharmonie ist die Unterstützung der musikalischen Jugendarbeit. Damit verbunden sind sowohl die ständige Förderung des Landesjugendsinfonieorchesters Sachsen-Anhalt als auch die
Veranstaltung von Konzerten im Rahmen des
Dirigentenforums. Unterstützt wird das Philharmonische Staatsorchester dabei durch die Anfang 1991 gegründete „Gesellschaft der Freunde
der Halleschen Philharmonie e. V.“, der ein
ausgewähltes Kuratorium, mit Bundesaußenminister a. D. Hans-Dietrich Genscher an der
Spitze vorsteht.
Mitte 1993 wurde die Rekonstruktion des Probenhauses in der Großen Gosenstraße abgeschlossen. Damit konnten die Arbeitsbedingungen für das Orchester entscheidend verbessert
werden. Eine feste Spielstätte konnte dem
Klangkörper jedoch erst 1998 mit der Eröffnung
der Georg-Friedrich-Händel-HALLE zur Verfügung gestellt werden. Bis dahin musste sich das
Orchester mit wechselnden Spielstätten - Steintor-Varieté, Opernhaus und zuletzt mit dem
Kultur- und Kongreßzentrum - anfreunden.
Die Einrichtung einer festen Spielstätte führte zu
einer deutlichen Steigerung der Abonnentenzahlen (1996: 1608 Abonnenten, 1998: 2676
Abonnenten).
• Klavier, Orgel Akkordeon,
• Violine, Viola, Violoncello, Kontrabaß,
Gambe,
• Konzertgitarre, Laute, Chitarrone,
• Blockflöte, Querflöte, Klarinette, Oboe, Fagott, Saxophon,
• Trompete, Horn, Tuba, Baryton, Posaune,
• Schlagzeug, E-Gitarre, Baß-Gitarre, Keyboard.
Das Konservatorium „Georg Friedrich Händel“
- die Musikschule für Jung und Alt
Die frühere „Bezirksmusikschule“ und die Musikschule Halle-Neustadt wurden 1991 zusammengeführt. Unter der Leitung von Hans-Martin
Uhle begann 1992 am Konservatorium „Georg
Friedrich Händel“ eine erfolgreiche musikpädagogische Arbeit. Das Angebot des Konservatoriums hat sich inzwischen zu einem festen und
unverzichtbaren Bestandteil der Freizeitbetätigung vor allem für junge Menschen entwickelt,
wie die steigenden Schülerzahlen belegen:
1990/91:
1998:
874 Schüler
2389 Schüler
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Nahezu alle Instrumente können am Konservatorium erlernt werden:
Im vokalen Bereich werden die Fächer Gesang
und Stimmbildung angeboten.
Die Fächer Musikalische Früherziehung (MFE)
und Musikalische Grundausbildung (MGA) verstehen sich als Kurse für Vorschulkinder (auch
in verschiedenen Kindergärten der Stadt) bzw.
für Schulanfänger. Musiklehre und Gehörbildung sind fakultative Ergänzungsfächer zum
instrumentalen und vokalen Hauptfachunterricht und können von Schülern aller Altersgruppen in verschiedenen Kursen belegt werden.
Im Konservatorium wirken mehrere Chöre und
Orchester, Instrumentalensembles und Kammermusikgruppen sowie eine Tanzgruppe.
Die Nachfrage nach Musikschulunterricht in der
Stadt Halle (Saale) ist nach wie vor ungemindert. Die „Warteliste“ des Konservatoriums umfaßt derzeit ca. 600 potentielle Musikschüler.
Dieser Bedarf kann im Augenblick vor allem aus
Kostengründen nicht befriedigt werden.
Die Einweihung des neuen Hauptgebäudes des
Konservatoriums in der Lessingstraße erfolgte
1993. Damit erhielt die Musikschule erstmals
ein nach ihren Bedürfnissen ausgebautes Unterrichtsgebäude. Gleichzeitig wurden die angemieteten Räume in der Reichardtstraße aufgegeben.
1994 wurde eine ehemalige Kindereinrichtung
in der Silbertalerstraße als Singschule des Konservatoriums ausgebaut und eingerichtet, in dem
auch der Kinder- und Jugendchor eine neue
Heimstatt fand. Als Gastgeber des Internationa221
Dezernate mit Ämtern
len Kinderchorfestivals erhält er neben der städtischen finanziellen Förderung eine starke organisatorische Unterstützung durch die Stadt
Halle.
Neben den Zweigstellen des Konservatoriums in
Halle-Neustadt und in der Silberhöhe (Silbertalerstraße) wurden auch im dritten „Plattenbaugebiet“ der Stadt, in Heide-Nord, allmählich
Möglichkeiten geschaffen, Musikunterricht in
diesem Wohnbereich anzubieten. Im soziokulturellen Zentrum Heide-Nord, Schafschwingelweg 13/14, können interessierte Kinder seit
1994 am Unterricht in den Fächern Violine,
Blockflöte, Klavier, Keyboard und Musikalische
Führerziehung teilnehmen.
Das Konservatorium ist Mitglied im Verband
deutscher Musikschulen. 1994 war es Gastgeber
für die 400 Vertreter der Bundesversammlung
des Bundesverbandes deutscher Musikschulen
aus allen Bundesländern.
Besonders hervorzuheben sind die Erfolge, die
Schüler des halleschen Konservatoriums jährlich
beim Landesausscheid „Jugend musiziert“ erringen. Beim Bundesausscheid „Jugend musiziert“
im März 1998 waren Musikschüler vom halleschen Konservatorium erfolgreich und erhielten
sechsmal einen 1. Preis sowie dreimal einen 3.
Preis.
Der Stadtsingechor (SSC) zu Halle
ist einer der ältesten Knabenchor Deutschlands.
Die mit ihm verknüpfte reiche musikalische
Tradition zu pflegen und zu entwickeln, ist
schon allein aus diesem Grund eine Verpflichtung für die Kulturstadt Halle. In den verschiedenen Unsicherheiten und Wirren der unmittelbaren Nachwendezeit gelang es durch Sorgfalt
und Zähigkeit, ein Auseinanderbrechen des
Stadtsingechores zu verhindern. Für talentierte
Jungen bietet der SSC auf einzigartige Weise
eine Ausbildungsform an, die in künstlerischen
Höchstleistungen gipfelt und darüber hinaus
spezifische Gemeinschaftserfahrungen ermöglicht.
In vielen Konzerten stellte der Chor sein Leistungsvermögen unter Beweis. So gab es bei
Konzertreisen nach Spanien, Belgien und der
Schweiz gute Erfolge, ebenso bei Gastspielreisen zu den Göttinger Händel-Festspielen 1991
und 1992, bei der Teilnahme am Internationalen Festival in Wroclaw 1991, bei den Internationalen Musiktagen in Kassel und bei Gastspielen im Berliner Schauspielhaus, in Karls222
Kapitel 2
ruhe, in Bremen und anderen Orten. Im Jahr
1997 konnte der Stadtsingechor auf eine Bilanz
von 38 Konzerten mit ca. 19.000 Besuchern
verweisen.
In Halle machte sich der Chor durch Konzerte
in der Ulrichskirche, in der Moritzkirche, im
Opernhaus und zur Eröffnung des Laternenfestes
bekannt. Das Repertoire des Chores reicht von
den klassischen Kompositionen Bachs, Händels,
Schütz’ usw., die von einem Knabenchor gestaltet werden können, über das Volksliedgut bis
zu zeitgemäßen Werken der Moderne.
Von 1991 bis 1996 leitete Stefan Bevier den
Chor. Zunehmende Konflikte unter seiner Leitung führten nach einer Interimszeit, in der der
Chor durch Martin Stephan zusammengehalten
wurde, zur Neubesetzung der Chorleiterstelle.
Unter der Leitung von Helmut Steger werden
nunmehr 108 Sänger (plus 32 Aspiranten) sowie
zwölf ehemalige Schüler, die ihrem Stadtsingechor als „Männerchor“ die Treue halten, an
neue Aufgaben und Höhepunkte herangeführt.
Hinderlich für die Arbeit des in den Franckeschen Stiftungen untergebrachten Chores erwies
sich immer wieder der schlechte Bauzustand
des Hauses 21, in dem sich Probenraum und
Verwaltungsräume befinden. 1998 konnten
erste Vorabsprachen zwischen Stadt und Stiftungen getroffen werden, die es ermöglichen
werden, dass das Haus 21 in den Jahren
1999/2000 saniert wird.
Konzerthalle Ulrichskirche
Die Konzerthalle Ulrichskirche ist für Konzertveranstaltungen, Kleinkunst, Gospel und Chorsowie Orgelmusik eine bekannte und geschätzte
Adresse in Halle. Das läßt sich auch durch
Zahlen belegen:
1990
135 Veranstaltungen mit 22.795 Besuchern,
1998
141 Veranstaltungen mit 29.300 Besuchern.
Als Veranstaltungsstätte ohne eigenes Ensemble
steht die Ulrichskirche überwiegend für
Fremdveranstalter zur Verfügung und dient darüber hinaus zu einem erheblichen Teil der Förderung des Chorschaffens in der Stadt Halle.
So haben 1998 zahlreiche Chöre, Ensembles
und andere Vereine bei 49 Veranstaltungen die
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Kapitel 2
kostengünstige Nutzung der Konzerthalle Ulrichskirche in Anspruch genommen.
Diese wichtige Rolle der Ulrichskirche für diese
Art musikalischer Veranstaltungen bleibt auch
nach Eröffnung der neuen großen Georg-Friedrich-Händel-HALLE. Ebenso werden durch die
Bereicherung der vielfältigen Palette an Orgelmusik die klanglichen Möglichkeiten der SauerOrgel, die 1980 eingebaut wurde, von Bedeutung bleiben.
Veranstaltungen von monatlichen Orgelstunden
mit namhaften Interpreten des In- und Auslandes, Wettbewerbe und Kurse über Improvisation
und Interpretation sowie das Kinderprogramm
„Die Märchenorgel“ für die jüngsten Konzertbesucher fanden und finden stets interessierte Zuhörer.
Glockenspiel im Roten Turm zu Halle
Inzwischen dürfte das Glockenspiel (Carillon)
im Roten Turm den Hallensern bereits zur Gewohnheit geworden sein. Täglich zwischen 8
und 22 Uhr sind die vertrauten Töne zu hören:
jede Viertelstunde erklingen hallesche Motive,
zur vollen Stunde passend zur Jahreszeit ausgewählte Volkslieder. Am ersten und dritten
Samstag jeden Monats sind Carillonkonzerte,
von Carillonneur Martin Stephan dargeboten, zu
erleben. Ebenso erklingt zu besonderen Gelegenheiten, etwa während der Händel-Festspiele,
das Glockenspiel, das mit 76 Bronzeglocken das
größte Carillon Europas ist. Es kann manuell
mittels Stockenklavier oder über eine elektronische Automatik gespielt werden.
Bereits zu DDR-Zeiten konzipiert, aber dann
unvollendet liegen gelassen, nahm sich die Stadt
Halle nach der Wiedervereinigung der vereinzelt bereits fertig gegossenen Glocken an und
ließ das komplette Glockenspiel unter Verwendung von Glocken der Firma Schilling aus
Apolda von der Karlsruher Glocken- und Kunstgießerei Metz 1993 errichten.
Dezernate mit Ämtern
sten, 24 Tänzer, 41 Chorsänger und 104 Orchestermusiker bietet das Opernhaus dem halleschen Publikum ein reiches Spektrum an Konzerten, Opern, Operetten, Musicals, Ballettproduktionen und Liederprogrammen an. Drei
Chefdirigenten seit 1991 verliehen der Oper
unterschiedliches musikalisches Gepräge: Wolfgang Balzer, Johann M. Arnell und seit 1996
Roger Epple.
Jährlich erschienen 12 bis 14 Neuproduktionen,
wobei besonders die Produktion einer HändelOper zu den Händel-Festspielen hervorgehoben
werden muss (1990 Tamerlano, 1991 Admeto,
1992 Giulio Cesare in Egitto, 1993 Orlando,
1994 Flavio, 1995 Semele, 1996 Tolomeo,
1997 Serse, 1998 Poro Re d’ell Indie).
Die internationale Ausstrahlung des Opernhauses Halle ist besonders durch das Engagement
für Händels Werk gestiegen; 1998 kann das
Opernhaus auf 55 eigene Händel-Opernproduktionen zurückblicken, eine Leistung, die
kein anderes Theater der Welt aufweisen kann.
Das Opernhaus verfügt darüber hinaus mit der
Bildung des Händel-Festspielorchesters seit
1993/94 über ein eigenes Spezialorchester für
alte Musik, das auf historischen Instrumenten
spielt und aufführungsstilistisch speziell geschult
wurde. Das Opernorchester, feierte 1997 sein
100jähriges Bestehen.
2.5.2.2. Theater in Halle
Das Opernhaus
Als einzige Stadt in Sachsen-Anhalt beherbergt
Halle an der Saale ein Opernhaus. Es entstand
zum 1.1.1992 aus dem ehemaligen Landestheater Halle, nachdem das Schauspiel, das
längst im neuen theater / nt Halle ein neues
Domizil gefunden hatte, zum 1.7.1990 auch
strukturell eigenständig wurde.
Seit 1991 ist Klaus Froboese als Intendant tätig.
Mit 400 Beschäftigten, darunter 24 GesangssoliVerwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Abbildung 73: Macbeth, William Shakespeare /
Helmut Neumann, Musik: Nervous Breakdown
im Opernhaus Halle
223
Dezernate mit Ämtern
Es war maßgeblich beteiligt an den erfolgreichen und bemerkenswerten Produktionen, von
denen hier nur stellvertretend einige genannt
werden können:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Rocky Horror Picture Show (1990)
West Side Story (1991)
La Cenerentola (1992)
Der Rosenkavalier (1993), Tosca (1993) und
Anatevka (1993)
Macbeth (Ballett mit Rockmusik 1994)
Madame Butterfly (1995)
Der Kaiser von Atlantis (1996)
Carmina Burana (Open Air im Hof der
Moritzburg 1996 und 1997)
Aida (1997)
Wozzeck (1998)
Die Kluge (1998)
Seit 1990 wurden kontinuierlich Sanierungsund Rekonstruktionsarbeiten am und im Haus
durchgeführt, um den Spielbetrieb weiter zu
sichern bzw. erhebliche Sicherheitsmängel abzustellen. Der Gesamtumfang dieser Arbeiten
betrug bis 1998 ca. 20,8 Mio. DM, wobei das
Land Sachsen-Anhalt etwa die Hälfte dieser
Summe als Fördermittel bereitstellte.
Seit 1992 gibt es zudem Bemühungen um eine
Generalrekonstruktion des Opernhauses, die mit
dringend benötigten Flächenerweiterungen verbunden werden soll, damit die Defizite, die
durch Kriegszerstörungen am 31. März 1945
entstanden waren und durch die Wiederherstellung 1951 nicht völlig behoben wurden,
endlich beseitigt werden können.
Diese Bemühungen sollen ab 1999 in konkrete
Planungen einmünden.
Die an das Opernhaus angeschlossenen Theaterwerkstätten, die auch für das neue theater
und das Thalia-Theater produzieren, wurden
von 1991 bis 1995 gleichfalls saniert und zum
Teil erweitert (Gesamt-volumen der dafür eingesetzten Mittel ca. 7,5 Mio. DM).
neues theater/schauspiel halle - Kulturinsel
Das neue theater mit Intendant Peter Sodann an
der Spitze konnte die bereits zu DDR-Zeiten
bedeutende Rolle im Kulturleben der Stadt auch
nach der Wende erfolgreich behaupten.
Die Idee einer Kulturinsel mitten in der Stadt,
deren Herz das neue theater ist, wurde schon
vor der Wende geboren. Die Verwirklichung
224
Kapitel 2
dieses ehrgeizigen Plans allerdings rückte erst
nach dem 3. Oktober 1990 in greifbare Nähe.
Nachdem die damalige Stadtverordnetenversammlung im Februar 1991 die Umsetzung des
Vorhabens Kulturinsel beschlossen hatte, wurde
mit der Eröffnung des Großen Saals am
3.10.1991 der umfangreiche Ausbau des Häusergevierts um das neue theater als künftiger
Kulturinsel begonnen.
Die Konzeption der Kulturinsel besteht darin,
mehrere Kunstgenres unter einem Dach zu präsentieren, unterschiedliche Kunst- und Freizeitangebote im neuen theater selbst und in seinem
Umfeld für das interessierte Publikum bereitzuhalten. Gruppiert um die verschiedenen Schauspielaufführungen und anderen Veranstaltungen
des neuen theaters (zeitgenössisches und historisches Drama, Guckkastenbühne, Kammertheater usw.) bietet die Kulturinsel etwas Einmaliges,
das man in Sachsen-Anhalt nur in Halle findet.
Abbildung 74: neues theater, Eingang zum Tintenfaß
Im September 1993 wurde die Brettl-Bühne
Tintenfaß, eine kleine Bühne für 120 Zuschauer,
eröffnet. Hier werden kleine musikalisch literarische Programme geboten (REVUE fatale, GESTATTEN CONRAD, ein Tucholsky-Abend, ein
Biermann-Abend u. a.).
Der Spielplan des nt umfasst ein breites Spektrum alter und neuer Stücke, in denen die Klassiker (Die Räuber, Kabale und Liebe, Urfaust)
ebenso vertreten sind wie die Komödie (Der
Geizhals, Schöne Bescherungen, Puntila) oder
die philosophische und herausfordernde Auseinandersetzung mit unserer Welt (Dantons Tod,
Die Wannseekonferenz, Van Gogh, Furtwängler, Kategorie 4).
Wohl in keinem anderen Theater gab und gibt
es die Revuen mit authentischen Texten der
50er und 60er sowie der 20er Jahre, wo an den
Aufführungsabenden zu den Hits der Vergangenheit auch getanzt werden kann.
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Kapitel 2
Das Hoftheater ist an sommerlichen Abenden
ein Anziehungspunkt in der Stadt. Der klare
abendliche Sternenhimmel bildet dabei eine
reizvolle Kulisse, wenn auch die Zuschauer hin
und wieder Theater unterm Regenschirm erlebten.
Im Zuge des weiteren Ausbaus der Kulturinsel
konnte Mitte 1996 die Sanierung des Hauses
Große Ulrichstraße 51, in dessen oberen Räumen die Intendanz einzog, abgeschlossen werden.
Im Oktober 1998 ist mit der Eröffnung des
Kammertheaters KOMMODE in den ehemaligen
Kaisersälen ein weiterer wichtiger Bestandteil
der Kulturinsel fertiggestellt worden.
Bis zum Jahr 2000 soll der Ausbau der Spiegelstraße 13 für Werkstätten und Betriebsräume des
nt abgeschlossen sein.
Bezüglich der Nutzung des Eckgebäudes
Schulstraße 1/Universitätsplatz 1 gab es 1998
intensive Beratungen zwischen Theaterleitung,
Architekten und Stadtverwaltung. Es ist vorgesehen diesen Gebäudekomplex 2000/2001 zu
sanieren. Nach Abschluß der Sanierung soll das
Puppentheater hier ein neues Domizil finden.
Für die Puppenspieler wird dann die dringend
erforderliche Probebühne geschaffen sein, und
die Garderobensituation wird sich wesentlich
verbessert haben. Die gesamte organisatorischräumliche Infrastruktur des Theaters wird dann
den Erfordernissen eines modernen Theaterbetriebes entsprechen.
Die Sanierung und der Ausbau des Gebäudekomplexes Kulturinsel trug auch zur Erhaltung
historischer Gebäudesubstanz bei, die zu DDRZeiten dem Verfall preisgegeben war.
Alles das konnte mit Fördermitteln des Landes
Sachsen-Anhalt, durch die die eigenen Finanzmittel der Stadt Halle komplettiert wurden, erfolgen. Inzwischen sind das nt und die Kulturinsel längst zu einem der Wahrzeichen von Halle
geworden, nicht zuletzt durch die Wandbilder
hallescher Künstler im Durchgang zum Entree.
Das neue theater ging auch in Sachen Betriebsführung neue Wege. Seit 1. August wird es 1996
als städtischer Eigenbetrieb geführt.
Die steigenden Besucherzahlen - 1998 waren es
mehr als 77.000 Besucher - belegen, daß sich
viele Hallenser und deren Gäste im nt wohl
fühlen und mit dem angebotenen Programm
zufrieden sind.
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Dezernate mit Ämtern
Thalia-Theater Halle das Kinder- und Jugendtheater
Das Thalia-Theater ist das einzige kommunale
Kinder- und Jugendtheater in Sachsen-Anhalt
und zudem eines der größten und ältesten seines Genres in der Bundesrepublik.
Das Thalia-Theater als Einsparten-Repertoiretheater ist für alle Altersgruppen offen; es wird
in seinen drei Spielstätten (Großes Thalia in der
Puschkinstraße mit 300 Plätzen, Kleines Thalia
in der Thalia-Passage mit max. 80 Plätzen und
Thalia-Wiese in der Thalia-Passage mit ca. 150
Plätzen) vor allem von Sechs- bis Sechzehnjährigen besucht.
Bis 1996 konnte der Aufbau des Thalia-Theaters
in seiner jetzigen Struktur und inhaltlichen Ausgestaltung als Kinderkunstzentrum im wesentlichen abgeschlossen werden.
Unter den Intendanzen von Arnim Mechsner
(bis 1992), Dr. Inge Richter (amtierend bis
31.7.1993) und Tristan Berger (bis 31.7.1997)
wurden umfangreiche Baumaßnahmen im Großen Thalia-Theater durchgeführt (Foyer, Hof,
Eingangsbereich, neue Bestuhlung, Sanitär- und
Gardeobenbereiche,
Bühnentechnik).
Der
Spielbetrieb ging trotzdem weiter, die künstlerische Entwicklung des Theaters war u. a. von
den zweijährlich stattfindenden Werkstatt-Tagen
im Wechsel mit den „Hundstagen“ geprägt, die
Theaterleuten und Theaterbesuchern anschauliche Erfahrungen mit dem Kinder- und Jugendtheater anderer Regionen und Länder ermöglichten. So soll z. B. erinnert werden an die
„Hundstage“ 1994 mit dem Schwerpunkt niederländisches Kinder- und Jugendtheater, an das
6. bundesweite Treffen der Jugendclubs an den
Theatern im Juni 1995 in Halle, an die „Hundstage“ 1995 mit dem Schwerpunkt Kinder- und
Jugendtheater der Schweiz und besonders an
die 10. Werkstatt-Tage des Kinder- und Jugendtheaters 1996, die als ASSITEJ world project
besondere Bedeutung erhielten.
Die Internationale Kinder- und Jugendvereinigung ASSITEJ hat den Titel ASSITEJ world project erst dreimal nach Deutschland vergeben,
wobei die Verpflichtung bestand, Teilnehmer
aus mindestens drei Kontinenten einzuladen.
Damit konnte das Thalia-Theater nationale und
internationale Beachtung erwerben. Bundesweite Ausstrahlung der künstlerischen Arbeit am
Thalia-Theater wurde u. a. auch durch die Einladung von Inszenierungen zu verschiedenen
Festivals erreicht, so z. B. durch die Produktion
225
Dezernate mit Ämtern
„Schweres Gras“ zum Treff der deutschen Kinder- und Jugendtheater 1997 in Berlin.
Die Thalia-Wiese gegenüber dem Kleinen Thalia-Theater wurde allmählich zu einer festen
Sommerspielstätte, nachdem der Geländeeinebnung und Bepflanzung der Bau eines kleinen
Amphitheaters folgte. Die Aktivitäten auf der
Thalia-Wiese, so der Aufbau der „Eierstadt Eggopolis“ 1994 und 1995, die Aufführungen von
„Leonce und Lena“ 1996, „Heinrich V“ und
„Strobart“ 1997 sowie „Der Streit“ 1998, werden vielen jungen und alten Zuschauern im
Gedächtnis bleiben.
Die Idee, die Thalia-Wiese zu einer Spiellandschaft weiterzuentwickeln, kann derzeit nur mit
Fördermitteln, die der Förderverein einwirbt,
realisiert werden. Dazu liegt ein neues Konzept
vor, dessen erster Abschnitt 1999 umgesetzt
wird.
Seit dem 1.8.1997 ist Paula Bettina Mader als
Intendantin am Thalia-Theater tätig. Die Spielzeit 1997/1998 bot als Schwerpunkt der Arbeit
Musiktheater für Kinder und Jugendliche an und
zeigte insgesamt zeitbezogenes und zukunftsEinrichtung
Kapitel 2
weisendes Theater für die junge Generation.
Träume, Ängste, Fragestellungen und Probleme
von Kindern und Jugendlichen durch die Mittel
des Theaters in realitätsbezogenen Stücken und
mit märchenhaften und poesievollen Stoffen
aufzugreifen und darzustellen, wird weiterhin
Anliegen des Thalia-Theaters sein: „Die Olchis
räumen auf“, „Das geheime Tagebuch des
Adrian Mole“, „Der Jasager und der Neinsager“
sowie die Uraufführung „Fibels Traum“ u. a. m.
haben bereits ihr Publikum gefunden. Die zusätzlichen Anstrengungen der Intendanz, auch
Besucher aus dem regionalen Umfeld an das
Theater zu binden, tragen erste Früchte - derzeit
kommen ca. 25 % der Besucher aus dem Saalkreis und der weiteren Umgebung von Halle.
Probleme am Thalia-Theater gab und gibt es
durch den fehlenden ständigen Probensaal.
Durch die geplante Einordnung des derzeit
übergangsweise genutzten Raumes in das URBAN-Projekt (Ausbau des ehemaligen VENAGGeländes) könnte auch dieses Defizit beseitigt
werden. Ebenso muss dringend in einem zweiten Bauabschnitt die komplette Rekonstruktion
des Großen Thalia-Theaters vollendet werden.
Besucher
1991
1992
1993
1994
1995
1996
1997
1998
x
324
322
355
309
345
299
287
Opernhaus
247
260
258
297
290
390
492
562
neues theater
193
178
171
183
179
146
146
149
Großes Thalia Theater
186
169
179
212
207
233
348
313
Kleines Thalia Theater
402
357
329
374
381
372
300
336
Puppentheater
237
264
252
252
243
238
264
292
Kiebitzensteiner
x 1)
61
175
169
93
125
122
x 1)
Steintor-Varieté
80
121
138
164
137
123
160
121
Konzerthalle am
Boulevard
1438
1798
1771
1837
1746
1908
2577
2565
Gesamt:
Tabelle 69: Aufführungen und Veranstaltungen in den kommunalen Einrichtungen 1991 bis 1997
1) Das Steintor-Varieté war vom 01.01.1994 bis 06.11.1996 wegen Rekonstruktion geschlossen.
(Quelle: jeweilige Kultureinrichtung)
Theater für Satire und Figuren
ist der Name für die beiden Bereiche eines kleinen Theaters, die seit der Spielzeit 1991/1992
erfolgreich zusammenarbeiten. Die beiden Teile
dieses Theaters sind theaterliebenden Hallensern bestens bekannt. Das Kabarett „Die Kiebitzensteiner“ und das Puppentheater im Mühlweg
schlossen sich unter der Leitung von Rolf Voigt
1991/92 zusammen, um gemeinsam die technischen und räumlichen Ressourcen zu nutzen
und künstlerische Prozesse kooperativ zu entwickeln.
226
Durch die künstlerische Leitung des Puppentheaters unter Christoph Werner ab der Spielzeit 1994/95 gelang es, das künstlerische Niveau entscheidend zu verbessern. In jüngster
Zeit erreichte das Ensemble auch internationale
Anerkennung, als die Inszenierung „Kannst du
pfeifen Johanna“ als eine der besten KinderTheater-Produktionen 1998 im Rahmen des
Festivals Traumspiele auf seiner Tournee durch
Nordrhein-Westfalen ausgezeichnet wurde.
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Kapitel 2
Das Puppentheater spielt vormittags für Kinder
und abends für Erwachsene. Darüber hinaus
richtete es im Mai 1994, im Oktober 1996 und
Oktober 1998 internationale PuppentheaterFestivals aus.
Um die räumliche Situation des Puppentheaters
zu verbessern, ist die Integration des Theaters
als selbständig arbeitender Bereich innerhalb
der Kulturinsel geplant.
Dezernate mit Ämtern
bis längstens zum Jahr 2006 vertraglich vereinbart werden.
Abhängig von einem funktionierenden Spielort
wird es auch sein, ob das Kabarett künftig in
privater Betriebsform (mit einem Zuschuß der
Stadt) geführt werden kann.
Abbildung 76: „Alles Gute kommt von oben“,
Kabarett „Kiebitzensteiner“
Abbildung 75: Romeo und Julia, Puppentheater
Halle
Das Kabarett „Die Kiebitzensteiner“ feierte
1997 sein 30jähriges Bestehen. Jährlich wurden
vier bis fünf neue Produktionen erarbeitet. Das
Genre des politischen Kabaretts „Verdummt
noch mal“, „Rente sich wer kann“) wird ebenso
geboten wie satirische und literarische Revuen
(„Wir sind süß - aber doof“, „Ich sitze immer im
falschen Zug. Friedrich Holländer-Revue“). Kabarett- und Kleinkunstgastspiele komplettieren
das Programmangebot.
Freie Theaterszene
Anfangspunkt der Entwicklung einer Theaterszene mit freien Gruppen (d. h. Theatergruppen,
die an kein kommunales oder sonstiges Theater
fest gebunden sind) war das Theaterprojekt
Petersberg. Bereits 1983 entstanden spezielle
Inszenierungen mit professionellen Spielern und
Laien für die Kirche auf dem Petersberg.
Nach der Wiedervereinigung entwickelte sich
allmählich eine differenzierte freie Theaterszene
in Halle, die das vielfältige Kulturleben um einige farbige Mosaiksteine bereichert:
Die große Nachfrage ist der Grund für die umfangreiche Gastspieltätigkeit des Kabaretts. Besonders beliebt sind auch die Open-Air-Veranstaltungen, die seit 1994 jeweils im Hof der
Moritzburg stattfinden (Romeo und Julia seit
1995, Brecht-Programm 1997, Sommernachtstraum und Swing Sisters 1998). Seit 1993 fand
zweijährlich ein Humor- und Satire-Festival im
Kabarett unter dem Titel „Wir leisten uns was“
statt.
Ein besonderes Problem wird auf die Stadt Halle
und ihr Kabarett dann zukommen, wenn der
Umzug der Kiebitzensteiner aus dem Rundsaal
der Moritzburg in einen neuen Spielort realisiert
werden muss. Da sich die Staatliche Galerie
Moritzburg seit 1996 als Landeskunstmuseum in
der Trägerschaft des Landes Sachsen-Anhalt
befindet, konnte der Verbleib des Kabaretts nur
Die Freien Komödianten sind seit 1993 in Halle
tätig (Leitung: Tom Wolter). Seit Mitte 1996
betreiben sie das Theater am Volkspark (inzwischen unter Leitung von Ann Katrin Hanss).
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
227
Die Klangbühne Guricht e. V. beschäftigte sich
ab 1993 mit modernem Theater, Musik und
neuen Medien. Sie zeichnet seit 1996 verantwortlich für das FREIWILD-Festival mit internationaler Beteiligung, das inzwischen zum größten Festival des innovativen Theaters in Mitteldeutschland geworden ist und das von der Stadt
Halle institutionell gefördert wird.
Das ARENA-Straßenbewegungstheater entstand
aus einem Projekt mit Studenten der Hochschule für Grafik und Design, seit 1995 gab es
jeweils eine große Straßentheaterproduktion:
„Verhältnisse, „Die Box“, „Schema F“ sowie die
Dezernate mit Ämtern
„Theater im Stau-Aktion“ anläßlich des FREIWILD-Festivals unter der Leitung von Eckhard
Nebel.
Das LARI FARI / Puppentheater Frieder Simon
ist das bedeutendste freie Puppentheater der
Stadt, seit mehr als 30 Jahren tritt es im In- und
Ausland auf.
Auch das ANNA Sophia Puppentheater von
Gudrun Haefke, das Bauchladentheater von
Horst Günter u. a. konnten sich in den letzten
Jahren gleichfalls einen festen Platz beim halleschen Publikum erobern.
Außerdem entstand eine vielschichtige Szene im
Bereich der studentischen (z. B. Theater Stuthe,
Theater Apron), Laien- (z. B. De-peng-Company) und Schülertheater (z. B. Jugendklubs des
Thalia-Theaters und des neuen theaters, Schülertheater Laufmasche e. V.).
Die Stadt Halle förderte die freie Theaterszene
nach ihren finanziellen Möglichkeiten vor allem
mit Zuschüssen für Projekte und Produktionen.
2.5.2.3. Stadtgeschichte
Das Händel-Haus - Geburtshaus des
Komponisten und einzigartiges Musikmuseum
Obwohl Händel wie bekannt nicht allzu viele
Jahre seines Lebens in seiner Heimatstadt Halle
weilte, war die Stadt gut beraten, 1948 sein
Elternhaus als Musikmuseum einzurichten. Im
Jahr 1998 beging das Händel-Haus sein
50jähriges Jubiläum. Es kann auf eine erfolgreiche Arbeit zurückblicken:
Die reiche Musikgeschichte der Stadt wurde für
die Museumsbesucher in einer ständigen Ausstellung im 2. Obergeschoß des Händel-Hauses
dargestellt. In zehn Räumen konnten die Besucher zudem Händels Lebensweg nachvollziehen
und Einblicke in sein Schaffen gewinnen.
Dazu wurden auch kleinere Wechselausstellungen präsentiert: 1992 waren es zwei Sonderausstellungen, ab 1994 gab es jährlich sechs bis
acht Sonderausstellungen.
Kapitel 2
Die Zahl der Veranstaltungen stieg von 49 im
Jahr 1991 bis auf 86 im Jahr 1996 an, 1998 waren es 89 Veranstaltungen; die Zahl der Besucher des Museums wuchs auf ca. 34.600 an. In
den Jahren 1995 bis 1997 war ein leichter
Rückgang der Besucherzahlen zu verzeichnen;
1998 konnte das Händel-Haus 31.900 Besucher
registrieren.
Im Rahmen seiner Arbeit und Forschungen zur
regionalen Musikgeschichte veranstaltete das
Händel-Haus etliche wissenschaftliche Konferenzen, so 1992 die Konferenz zum 100. Todestag von Robert Franz und die Carl-LoeweKonferenz 1996. Besonders erwähnenswert ist
die Internationale Ruckerskonferenz 1996, die
Fachleute für historische Musikinstrumente in
Halle an der Saale zusammenführte.
Fortgesetzt wurde natürlich auch die intensive
Zusammenarbeit mit der Internationalen Händel-Gesellschaft, die jährlich Konferenzen im
Händel-Haus durchführte. Gleichfalls fortgesetzt
wurde die traditionelle Kooperation mit dem
Musikwissenschaftlichen Institut der MartinLuther-Universität.
Das Händel-Haus konnte nach 1990 stärker als
zuvor Kontakte mit der internationalen Fachwelt
pflegen und ganz andere Möglichkeiten des
wissenschaftlichen Austausches wahrnehmen.
Es profilierte sich in den zurückliegenden Jahren
zunehmend als zentrale Stelle der Händel-Dokumentation, insbesondere durch die Arbeit an
der Händel-Bibliographie, die zu einer internationalen Händel-Datenbank erweitert werden
soll. Die Redaktion der Hallischen Händel-Ausgabe, einer Neuedition aller Werke von Händel,
wurde ebenfalls durch das Händel-Haus mitbearbeitet.
Bauliche Verbesserungen im Händel-Haus wurden 1993/94 mit dem Umbau des Konzertsaals
und dem Ausbau des Tonnengewölbes zum
Barockcafé, 1995, vorgenommen. Der HändelHaus-Komplex hat dadurch deutlich an Attraktivität und Anziehungskraft gewonnen.
Das Händel-Haus Halle war und ist jedoch
nicht nur ein Musikmuseum, sondern auch Ort
lebendiger Musikvermittlung. Nicht nur während der jährlichen Händel-Festspiele, an denen
sich das Händel-Haus selbstverständlich fachlich und sachlich stark beteiligt, werden im
Konzertsaal und in den beiden Höfen
Konzerte u. a. Veranstaltungen geboten.
228
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Kapitel 2
Dezernate mit Ämtern
Abbildung 77: Kleiner Hof im Händel-Haus
Für die Baumaßnahmen und für den Erwerb
antiquarischer Bücher, Handschriften, Stiche
und für den Ankauf eines historischen Hammerflügels zur Vervollständigung der Sammlungen
des Händel-Hauses erhielt die Stadt Halle anteilig Fördergelder des Landes Sachsen-Anhalt.
Die Bedeutung des Museums könnte - etwa
durch die kontinuierliche Bereitstellung von
Mitteln für die hochqualifizierte wissenschaftliche Arbeit im Händel-Haus durch das Land
Sachsen-Anhalt - spürbar erhöht werden. Die
Stadt Halle wird sich auch in Zukunft weiter
darum bemühen, auf diese Thematik hinzuweisen und ihrerseits Finanzmittel zur Verfügung
stellen, die die wichtige Arbeit des Museums
weiterhin ermöglichen.
Das Technische Halloren- und Salinemuseum
Halle
ist eng mit der Entstehungsgeschichte der Stadt
Halle verbunden und befaßt sich vorrangig mit
dem „Lebenselixier“ der alten Stadt an der
Saale, dem Salz.
Als einziges funktionstüchtiges Salinemuseum
Europas führt das Halloren- und Salinemuseum
regelmäßige Schausieden durch, wo die Besucher ein anschauliches Bild von der Salzherstellung erhalten. Neben der Dauerausstellung
zur Kulturgeschichte des Salzes, zur Siedesalzgewinnung sowie zur Geschichte der beiden
halleschen Salinen und zur Kulturgeschichte der
Salzarbeiter - der Halloren - wurden neben Führungen, Vorträgen auch Veranstaltungen für
Kinder und Sonderausstellungen zu verschiedensten Themen präsentiert.
Besonders erfolgreiche
waren u. a.:
Sonderausstellungen
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
• „Die Schätze der Martin-Luther-Universität
Halle“ (anläßlich des 300jährigen Jubiläums
der Universität, 1994);
• die Ausstellung zur halleschen Luftfahrtgeschichte, 1996;
• die Ausstellung „Das unheimliche Idyll“
(Fotografien aus dem Alltag des Dritten Reiches, eine vom Salinemuseum erarbeitete
und konzipierte Ausstellung, die als Wanderausstellung auch in anderen Museen gezeigt wird; dazu wurde auch ein Katalog
herausgegeben), 1997;
• die Ausstellung „Robert Moritz - zum 125.
Geburtstag“;
• die Ausstellung „Alfred Wesener-Collenbey zum 125. Geburtstag“.
Auch die jährliche Modelleisenbahnausstellung
entwickelte sich besonders für Kinder zu einem
Publikumsmagneten.
Das belegen die Besucherzahlen des Museums.
Waren es 1991 nur ca. 18.700 Besucher,
konnte das Museum 1997 über 30.000 Besucher verzeichnen; 1998 waren es ca. 23.000
Besucher.
Im Jahr 1992 fand das Museum durch die Ausrichtung der Internationalen Salzgeschichtstagung Beachtung und Anerkennung in der internationalen Fachwelt. Die Publikation „Salz Gott erhalt’s“ (Autoren: Mager, Just, Meissner)
und andere Beiträge in den vom Halloren- und
Salinemuseum herausgegebenen „Schriften und
Quellen zur Kulturgeschichte des Salzes“ zeugen vom Streben des Museums, sich zum mitteldeutschen Salinenzentrum zu entwickeln.
Die weitere Sanierung des Gebäudes des Technischen Halloren- und Salinemuseums wird in
den nächsten Jahren dringende Aufgabe sein
müssen. Zwar begann 1993 die Fachwerksanierung des Uhrenhauses, der Verbinderbau und
der Sanitärtrakt wurden fertiggestellt, 1996
konnte zudem die erneuerte Heizungsanlage
(Umstellung von Dampf- auf Gasbetrieb) in Betrieb genommen werden, aber das marode Dach
des Siedehauses konnte bisher noch nicht saniert werden. Das Dach des Siedehauses wurde
1993 zunächst nur durch eine eingebaute Stützkonstruktion gesichert. Das bis heute andauernde Provisorium wird, wenn die Finanzen
aufgebracht werden können, ab 1999 beendet
werden.
1995 wurden die hinter dem Salinemuseum
befindlichen ehemaligen Lagerhallen durch die
Stadt angekauft. Dieses Areal soll künftig die
229
Dezernate mit Ämtern
städtische Kunsthalle beherbergen und den Flächenbedarf des Museums berücksichtigen. Allerdings ist derzeit noch nicht abzusehen, wann
die Stadt dieses Vorhaben in die finanzielle Planung aufnehmen zu kann.
Das Stadtmuseum
mit seinen 3 Bereichen:
• Schützenhaus Glaucha, Lerchenfeldstr. 14
• Christian-Wolff-Haus, Gr. Märkerstraße 10
• Oberburg Giebichenstein
dokumentiert durchgängig in seinen Dauerausstellungen die Geschichte der Stadt Halle
(Saale). Das Stadtmuseum wurde 1991 in dieser
Struktur gebildet; es ging aus dem ehemaligen
Heimatmuseum einerseits und dem ehemaligen
„Otto-Schlag-Haus“ andererseits über eine Zwischenstufe als Kulturhistorisches Museum hervor. Es war deshalb erst ab 1991 möglich, eine
Konzeption für ein einheitliches Stadtmuseum
zu realisieren und die entsprechenden Sammlungen anzulegen sowie die Dauerausstellungen
zur halleschen Stadtgeschichte zu erarbeiten.
Heute werden im Schützenhaus Glaucha in der
Lerchenfeldstraße fünf Dauerausstellungen präsentiert, die Halles Entwicklung von 806 bis
1990 darstellen und seit 1991 durch das Stadtmuseum erarbeitet wurden:
• „Halle im Mittelalter“,
• „Halle von der Reformation bis zum Absolutismus“,
• „Der Prunk der Höfe hält sich in Halle nicht
... - die Universitätsstadt auf dem Weg zur
Industriemetropole“,
• „Auf dem Weg zur Industrie- und Großstadt Halle im 19. Jahrhundert“,
• „Halle im 20. Jahrhundert“.
Darüber hinaus wurde für das Christian-WolffHaus eine Dauerausstellung „Hallenser, Studenten und Soldaten - ein Spaziergang durch
Halle im 18. Jahrhundert“ eingerichtet.
Zusätzlich werden jährlich 12 bis 14 Sonderausstellungen im Stadtmuseum gezeigt. An einige
soll noch einmal erinnert werden:
Kapitel 2
• „Erich Fredrich - Zeichnender Chronist
seiner Heimatstadt Halle“, „Jeckes - europäische Juden in Israel“,
• Sonderausstellung zu architektonischen
Zeugnissen der Industriegeschichte Halles,
• „Die Stadt Halle im Zeitalter der Reformation“,
• „Die Juden Halles zwischen Vertreibung und
Integration“. (Mit dieser herausragenden
Sonderausstellung wird an ein schlimmes
Kapitel deutscher Geschichte gedacht.).
Dazu kamen zahlreiche Sonderausstellungen
des halleschen Kunstvereins, der nicht nur einige Räumlichkeiten im Museum Lerchenfeldstraße nutzen kann, sondern auch die Ausstellungsräume für Kunstpräsentationen. Im Februar
1993 wurde das Christian-Wolff-Haus wegen
der umfassenden Sanierung dieses denkmalgeschützten Gebäudes vorübergehend geschlossen. 1994 waren die wichtigsten Bauarbeiten
beendet, das Museum wurde wieder eröffnet,
und das ehrwürdige Christian-Wolff-Haus zeigte
sich in seiner ganzen Schönheit. Seit 1996 wird
auch das sanierte Christian-Wolff-Zimmer im
Erdgeschoß des Hauses wieder der Öffentlichkeit präsentiert.
Mit der dringend notwendigen Sicherung und
Sanierung der Oberburg Giebichenstein konnte
endlich im Jahr 1997 begonnen werden. Die
umfangreichen Arbeiten, die mit Hilfe von Fördermitteln des Landes Sachsen-Anhalt finanziert
wurden, wurde 1999 abgeschlossen.
1994 wurde ein (erster) wichtiger Schritt zur
künftigen Profilierung des Stadtmuseums getan,
indem die Gebäude der ehemaligen MZ-Druckerei im Bereich Kleiner Berlin 1a/Kleine Märkerstraße 7 durch die Stadt erworben wurden.
Da immer wieder spürbar wurde, wie ungünstig
der Standort des Museums Schützenhaus
Glaucha und überhaupt die Trennung zwischen
diesem Museumsbereich und dem ChristianWolff-Haus war, wurde ein Konzept erarbeitet,
den Standort in der Großen Märkerstraße als
künftigen Hauptstandort des Stadtmuseums auszubauen. Die Realisierung dieses Konzeptes in
Finanzplanungen einzubringen, stellt sich als
Zukunftsaufgabe für die Stadtverwaltung dar.
• 1992 „Die Welt der Anne Frank“,
• „Von Halle nach Jerusalem“ (im Rahmen der
Deutsch-Israelischen Kulturtage),
230
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Kapitel 2
Dezernate mit Ämtern
Die Staatliche Galerie Moritzburg Halle
Abbildung 78: Stadtmuseum, Christian-WolfHaus
Das hallesche Stadtarchiv
ist mit seinen reichen Beständen an historischen
Dokumenten nach 1990 über die eigentliche
Archivarbeit hinaus durch kleinere Sonderausstellungen hervorgetreten. Erschwert wurden
diese Bemühungen zuerst durch den äußerst
desolaten Bauzustand des Gebäudes in der Rathausstraße und dann durch die dringend erforderlichen Sanierungsmaßnahmen. Ab 1992
erfolgten verstärkt umfangreiche Bauarbeiten,
die entscheidende Verbesserungen für die Nutzer und die Mitarbeiter des Archivs erbrachten.
befand sich bis zum 31.12.1995 in Rechtsträgerschaft der Stadt Halle (Saale). Als das größte
und bedeutendste Kunstmuseum von SachsenAnhalt zum 1.1.1996 an das Land übergeben
wurde, waren bereits umfangreiche Sicherungsund Sanierungsarbeiten wichtiger Bereiche der
Moritzburg erfolgt: das Lazarettgebäude, das
Dach der Magdalenenkapelle, der Nordflügel
mit der Crodel-Halle (wobei für die Galerie
weitere Ausstellungsräume eingerichtet wurden), der Westflügel, der Nordostturm wurden
wiederhergerichtet. Auch wurden die technischen Bedingungen für das Museum durch Sanierung der Heizungsanlage (Nordflügel) und
die Modernisierung der Sicherheitsanlage sowie
durch die Einrichtung eines modernen Kassenbereiches entscheidend verbessert. Die Mittel
wurden zu je 50 % von der Stadt Halle und dem
Land Sachsen-Anhalt aufgebracht.
Die Galerie Moritzburg hat sich von 1990 bis
Ende 1995 durch kontinuierliche Sammlungsund Ausstellungstätigkeit einen guten, weit über
die Grenzen der Stadt und des Landes hinausreichenden Ruf als bedeutendes Kunstmuseum
erworben.
Besonders beachtete Ausstellungen können
hierfür als Belege herangezogen werden:
• „Lyonel Feininger. Die Halle-Bilder“,
• „Burg Giebichenstein. Die hallesche Kunstschule von den Anfängen bis zur Gegenwart“,
• „Graphik des deutschen Expressionismus“,
• „Karl Schmidt-Rottluff - Aquarelle“,
• „Sammlung Marguerite Arp“,
• „Lyonel Feininger. Gelmeroda“.
Abbildung 79: Kellermagazin Stadtarchiv nach
der Sanierung
Der Ausbau und die Modernisierung der Kellermagazine folgte 1996. Trotzdem ist auch hier
noch nicht alles getan, da die Umsetzung der
Brandschutzkonzeption für das Stadtarchiv noch
geschafft werden muss bzw. müssen Überlegungen und Planungen zu neuen und verbesserten Räumlichkeiten für das Stadtarchiv noch
konkret zu Ende geführt werden.
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Jährlich präsentiert die Staatliche Galerie Moritzburg Halle neben den ständigen Ausstellungen ihrer Bestände ca. 20 Sonderausstellungen.
Gleichfalls erfolgte die Präsentation von Exponaten der Galerie Moritzburg in anderen international bedeutsamen Museen, so z. B. 1994 im
Aichi Prefecturalmuseum of Art Nagoya (Japan).
Durch den gezielten Ankauf von Kunstwerken
konnte der Anspruch, wichtigste Kunstsammlungs- und Ausstellungsstätte in Sachsen-Anhalt
zu sein, behauptet werden, z. B. durch den Erwerb der Gemälde „Papst Pius XI“ von Christian
Schad, des Bildes „Beim Vorlesen“ von Erich
Heckel (wobei dieses Gemälde der ehemaligen
Sammlung der Galerie Moritzburg vor 1945
angehörte und nur durch die Aktion „Entartete
Kunst“ der Nazis wie so viele andere wertvolle
Bilder in alle Welt verschleudert wurde) und des
231
Dezernate mit Ämtern
Gemäldes „Akte im Strandwald“ von Ernst Ludwig Kirchner.
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt die Arbeit
der Staatlichen Galerie Moritzburg auch durch
erhebliche Zuschüsse für Personal-, Betriebsund Sachkosten. So war es nur folgerichtig im
Sinne der weiteren Profilierung der Galerie Moritzburg als Landeskunstmuseum von SachsenAnhalt, diese Einrichtung dem Land vollständig
zu übertragen. Dabei wurde in gemeinsamer
Übereinstimmung zwischen der Stadt Halle
(Saale) und dem Land Sachsen-Anhalt vertraglich geregelt, dass das gesamte Kunstinventar
der Galerie Moritzburg weiterhin in Halle verbleibt und dass die Einrichtung zum Landeskunstmuseum weiter entwickelt wird.
Die Stadt Halle wird diese Weiterentwicklung
begleiten und hat sich auch nach der Übergabe
der Galerie an das Land Sachsen-Anhalt mit
städtischen Mitteln an bedeutsamen Kunstankäufen beteiligt. Auf diese Weise konnte das
bekannte Gemälde „Der Dom in Halle“ von
Lyonel Feininger für die Sammlungen der Staatlichen Galerie Moritzburg Halle gesichert werden.
Die Stadtbibliothek Halle
stand nach 1990 wie viele andere Kultureinrichtungen vor der Herausforderung, ihre Leser
auch unter veränderten Bedingungen behalten
zu wollen und weiterhin für das Buch zu interessieren. Dazu war es zunächst notwendig, den
Buchbestand zu erneuern, um den Anspruch
der Bürger auf Belletristik und Fachliteratur
durch attraktive Angebote gerecht zu werden.
Für die Anschaffung von Literatur, Tonträgern
und Videos konnten in den ersten Jahren nach
1991 auch Fördermittel des Landes SachsenAnhalt anteilig eingesetzt werden. Des Weiteren
war die Verbesserung der baulichen und räumlichen Gegebenheiten besonders für die Hauptbibliothek am Hallmarkt unumgänglich. Das
traditionsreiche und denkmalgeschützte Gebäude in der halleschen Salzgrafenstraße 2
wurde am 4.6.1905 als neu erbaute „Lesehalle
für Jedermann“ eröffnet und wurde 1929 während der Amtszeit des Oberbürgermeisters Rive
als erste öffentliche Bücherei Eigentum der Stadt
Halle.
Von 1991 bis 1993 wurde das Hauptgebäude
der Stadtbibliothek am Hallmarkt vollständig
saniert. Neben einer reichhaltigen Kinderbibliothek befindet sich dort auch ein gut ausge232
Kapitel 2
statteter Lesesaal mit einem umfangreichen Angebot an Büchern, CDs, Videos und Zeitschriften.
Insgesamt hat die Stadtbibliothek neben der
Hauptbibliothek neun weitere Zweigbibliotheken, wobei besonders die neu entstandene
Stadtteilbibliothek Halle-Neustadt hervorgehoben werden muss. Hervorgegangen aus einer
ehemaligen Kindereinrichtung wurde diese
Zweigstelle der Stadtbibliothek von 1992 bis
1994 mit über zwei Mio. DM eingerichtet.
Neben dem Netz von Zweigbibliotheken versorgt eine Fahrbibliothek, die mit Fördermitteln
des Landes Sachsen-Anhalt angeschafft wurde,
die Randbereiche der Stadt.
Besonders hervorzuheben sind die reichen Bestände der Musikbibliothek in Brunos Warte und
der Artothek im Böllberger Weg, in der vor allem Originalgrafiken hallescher Künstler ausgeliehen werden können. Den zur Zeit rund
41.000 Benutzern der Stadtbibliothek stehen
nunmehr ca. 622.000 Medieneinheiten zur
Verfügung.
Voraussichtlich ab 2001 wird es in einem Neubau im Händel-Karree zu einer Konzentration
der in der Stadt ansässigen Musikbibliotheken
kommen. Neben der Musikbibliothek der Stadtbibliothek und der des Händel-Hauses werden
die Benutzer dann an einem Ort auf die Bestände der musikwissenschaftlichen Institute der
Universität zurückgreifen können.
Nach 1991 waren in verträglichem Maße
Strukturierungsmaßnahmen für die Stadtbibliothek nötig, die unter Beachtung des Bedarfs
auch zur Schließung einiger Zweigstellen führten.
Die Stadtbibliothek Halle (Saale) hat sich in den
Jahren 1991 bis 1998 zur leistungsfähigsten
Bibliothek der Großstädte Sachsen-Anhalts entwickelt. So hat die Stadtbibliothek Halle mit
20.824 Entleihungen je Personalstelle ca. 2.500
bzw. ca. 5.000 Entleihungen mehr als Magdeburg bzw. Dessau aufzuweisen. Für die nächsten Jahre muss dieses hohe Niveau gehalten
und verbessert werden. Das kann gelingen,
wenn ein umfassendes elektronisches Bibliotheksinformationssystem wie geplant eingeführt
und die personelle Ausstattung verbessert wird.
Eine weitere Aufgabe wird darin bestehen müssen, das Bibliotheksangebot in Halle-Nord zu
verbessern und ggf. eine Stadtteilbibliothek in
diesem Bereich der Stadt einzurichten.
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Kapitel 2
2.5.2.4. Bildende Kunst, Kunst im
öffentlichen Raum, Galerien und
Ausstellungen
Die Stadt Halle (Saale) ist nicht nur Musik- und
Theaterstadt sondern auch ein Ort der bildenden Künste und dies nicht nur durch die Existenz der Hochschule für Kunst und Design
Burg Giebichenstein und durch die Staatliche
Galerie Moritzburg Halle, sondern auch durch
die Wirksamkeit vieler bildender Künstler in der
Stadt und durch eine Vielzahl von Galerien, die
sowohl hinsichtlich ihrer inhaltlichen Ausprägung als auch hinsichtlich ihrer Lage im Stadtgebiet eine interessante Galerielandschaft bilden.
Die kleine Galerie Alter Markt, die von der
Stadt Halle von 1990 bis 1997 betrieben wurde,
wird vielen noch in Erinnerung sein. Sie diente
mit 12 bis 15 Ausstellungen pro Jahr vorrangig
der Präsentation junger zeitgenössischer Künstler, vornehmlich aus Halle und der Region, aber
auch darüber hinaus.
Da die Räumlichkeiten der Galerie Alter Markt
nicht die günstigsten Bedingungen boten, wurde
im Zuge der Bestimmung von Förderschwerpunkten die Betreibung dieser kleinen Galerie
zugunsten der finanziellen Sicherung der günstiger gelegenen Galerie Marktschlößchen aufgegeben. Die Galerie Marktschlößchen, vom
Verband Bildender Künstler betrieben, wurde
mit Fördermitteln der Stadt finanziell abgesichert. Damit konnte sie ihre Ausstellungstätigkeit von 10 bis 12 Ausstellungen im Jahr u. a.
auch durch die Präsentation junger zeitgenössischer Kunst fortsetzen.
Daneben förderte die Stadt durch günstige Bereitstellungen von Räumlichkeiten und durch
finanzielle Zuschüsse die Kunstvermittlung und
Ausstellungstätigkeit vieler verschiedener freier
Träger in Halle, wobei hier nur die wichtigsten
der geförderten Vereine und Galerie genannt
werden können:
• Hallescher Kunstverein e. V. (rege Ausstellungstätigkeit in verschiedenen Räumen);
• Kunstverein Talstrasse e. V. (mit dem festen
Ausstellungsort in der Galerie Talstraße);
• Vereinigung hallescher Künstler e. V. (mit
der Zeitkunstgalerie in der Rathausstraße,
jetzt selbständige GbR);
• Förderverein der Galerie 5ünf Sinne e. V.
(mit der gleichnamigen privaten Galerie in
der Brüderstraße).
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Dezernate mit Ämtern
Die Förderung für bildende Kunst der Stadt erstreckte sich indessen nicht nur auf die Galerien, sondern bestand auch darin, besondere
Vorhaben, Veranstaltungen, Ausstellungen u. ä.
sowohl organisatorisch-technisch als auch finanziell zu unterstützen.
Stellvertretend für zahlreiche gemeinsam von
der Stadt und Künstlern oder Kunstvereinigungen durchgeführte Vorhaben, Ausstellungen und
Projekte soll an das 5. Internationale Steinbildhauersymposium des Landes Sachsen-Anhalt
1996 in Halle erinnert werden:
Im Sommer 1996 erhielten 8 Teilnehmer (zwei
hallesche Künstler, 2 weitere deutsche Künstler,
je ein Künstler aus Griechenland, Rumänien,
Kroatien und Japan) die Gelegenheit, auf der
Peißnitzinsel unter freiem Himmel an ihren
Werken zu arbeiten.Die acht Skulptueren verblieben nach dem Festival bei der Stadt Halle
(Saale). SIe wurden im Heine-Park oberhalb des
Rive-Ufers aufgestellt und können dort von allen
interessierten Bürgern besichtigt werden. Ein
Katalog dokumentierte im einzelnen den Verlauf
dieses interessanten Kunstprojektes.
In den Jahren 1991 bis 1998 sind auch eine
Reihe weiterer Kunstwerke für den öffentlichen
Raum entstanden, so dass über den Galerie- und
Museumsrahmen hinaus Kunst direkt jedem
Bürger zugänglich gemacht wurde. Diese Kunst
im öffentlichen Raum wurde im Zusammenhang
mit städtebaulichen Veränderungen und mit
Um- oder Neubauvorhaben installiert. In der
Regel gingen öffentliche oder eingeladene
Kunstwettbewerbe voraus, aus deren Entwurfsergebnissen ein oder einige Kunstwerk(e)
zur Realisierung ausgewählt wurden. Als Beispiele sollen aufgeführt werden:
• Brunnenstein mit Tierfiguren von Christoph
Weihe, 1992, in der Geiststraße/Breite
Straße;
• Keramikfigur „Hockender David“ von Uwe
Kracht, 1992, in der Geiststraße/Fleischerstraße;
• Keramikfigur „Der ewige Geheimdienstmann“ von Frank Hüller, 1992, Große
Klausstraße;
• Symposium „Stadtpark-Kunst“ 1994 und
Aufstellung der plastischen Gestaltungen von
Beatrix Weißflog (Klinkerfigur), Andreas
Freyer (Polyesterstele), Heike Niehle und
Uwe Kracht (keramische Brunnensäule) im
Stadtpark;
• Aufstellung einer Holzplastik von Timm Kregel auf der Thalia-Wiese 1994;
233
Dezernate mit Ämtern
• Aufstellung des Objektes „Klangwindspiel“
von Jörg Bochow 1995 im Stadtteil Silberhöhe;
• Installation einer großen begehbaren künstlerischen Wasseranlage mit zahlreichen Steinplastiken von Michael Weihe 1995 gleichfalls im Stadtteil Silberhöhe;
• künstlerische Gestaltung des Windfangs der
Zweigbibliothek „Zur Saaleaue“ zum Thema
„Alphabet“ im Jahr 1994;
• Aufstellung des Windspiels „Troubadour“
von Jörg-Tilmann Hinz im Stadtteil HeideNord 1995;
• Metallplastik „Artifizieller Baum“ von Herwig Schmäche 1996 auf dem Freigelände
des Soziokulturellen Zentrums Heide-Nord;
• Fußbodengestaltung Foyer, nt-Kammertheater, von Matthias Rataiczyk 1997;
• künstlerische Fassadengestaltung der
Schwimmhalle Neustadt von Ronald Kobe
1997 sowie keramische Wandgestaltung im
Eingangsbereich der Schwimmhalle von
Christoph Schulz;
• künstlerische Fassadengestaltung des soziokulturellen Zentrums „Pusteblume“ von Susan Kargut 1997 im Stadtteil Neustadt;
• Freiflächengestaltung durch die Stahlplastik
„Schlange“ von Hartmut Renner im Stadtteil
Heide-Nord;
• Installation der Freiflächengestaltung „Labyrinth über Blauem Garten“ von Rainer
Henze und Hartmut Renner 1998 im Stadtteil Silberhöhe;
• Stele mit Relief und Schrifttafel für den verdienstvollen Oberbürgermeister Rive von
Markus Traub 1998 am Rive-Ufer;
• Gedenktafel zum 17. Juni 1953 von Christof
Traub am Hallmarkt 1998;
• Hallmarkt-Brunnen von Prof. Bernd Göbel
1998.
Kapitel 2
oder gar Diebstahl immer wieder teure Instandsetzungsarbeiten notwendig werden, ist dies ein
sehr bedauerlicher Zustand.
Instandsetzungen wurden von 1991 bis 1998
unter anderem an folgenden Kunstwerken
durchgeführt:
• Wandbild Große Klausstraße 3 von HansJoachim Triebsch;
• „Badende“ von Bernd Göbel;
• „Ikarus“ von Heinz Beberniß;
• „Ziegenreiterin“ von Martin Hadelich;
• „Heimkehrerrelief“ von Richard Horn;
• „Akt mit Tuch“ von Martin Wetzel;
• „Endlose Straße“ (Gertraudenfriedhof) von
Richard Horn;
• „Taubenbrunnen“ von Rudolf Hilscher;
• „Eselsbrunnen“ von Wilhelm Keiling;
• „Frauenbrunnen“, „Reichardts Garten“
(Goethe-Gedenk-Steine, Reichardt-Büste);
• Andreas Freyer „Schiff“.
Gleichfalls wurde mit einer Erfassung und Dokumentation, die auch Recherchen nach Eigentumsverhältnissen und nach dem Verbleib verschwundener Kunstwerke einschließen soll,
begonnen. Diese Kartei wurde und wird kontinuierlich fortgesetzt.
Auch die Beschilderung ausgewählter Baudenkmale mit Schrifttafeln aus Juramarmor für
die Professorenhäuser im Bereich Große Märkerstraße sowie der Marktkirche machte die
Stadt Halle ein wenig attraktiver.
Besondere Probleme, hoher Kosten- und Arbeitsaufwand ergaben sich leider bei der Pflege
und Restaurierung von Kunstwerken im öffentlichen Raum.
Wenn durch Materialermüdung und Umwelteinflüsse eine Instandsetzung von Skulpturen o.a. Kunstwerken erforderlich wird, so ist
das ein normaler Prozeß. Wenn aber durch
Vandalismus, Beschmierungen, Beschädigungen
234
Abbildung 80: Steinbildhauersymposium 1996,
Peißnitz-Insel
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Kapitel 2
2.5.2.5. Von internationalen Kulturtagen
bis zum Laternenfest Veranstaltungsvielfalt in Halle
Das Kulturleben der Stadt Halle (Saale) wurde
seit 1991 zunehmend auch durch eine Vielzahl
von Heimat- und Stadtteilfesten, von kulturellen
Angeboten auf Straßen und Plätzen in der Innenstadt sowie in zentrumsfernen Wohngebieten geprägt. Oftmals wurden diese Veranstaltungen in Zusammenarbeit mit Vereinen, freien
Trägern, mitunter mit dem Land Sachsen-Anhalt
oder mit den Konsulaten anderer Länder durchgeführt. Kulturelle Höhepunkte waren die Internationalen Kulturtage, die im Zeitraum von
1991 bis 1997 jährlich in Halle stattfanden.
Zirka elf Länder mit verschiedenen speziellen
Kultur- und Bildungsangeboten stellten sich auf
diese Weise in Halle vor:
16.-22.6.1991: „Sizilianische Wochen“;
24.-08.9.1992: Ausstellung „Halle und Indien“;
30.1.-7.2.1992: „Kanada-Woche“;
15.-21.5.1993: „Spanische Woche“;
21.-26.6.1993: „Französische Woche“;
15.-31.10.1993:„Deutsch-Amerikanische Kulturtage“ (u. a. Konzert mit The Golden Gate
Quartett);
2.-31.3.1994: „Israelische Kulturtage in Sachsen-Anhalt“;
4.-11.11.1994: Tage der Polnischen Kultur in
Sachsen-Anhalt;
12.10.-3.11.1995: „Britische Kultur- und Wissenschaftstage“ in Sachsen-Anhalt (u. a. mit der
Royal Shakespeare Company);
4.-17.11.1996: „Tage der Begegnung Israel Sachsen-Anhalt“;
21.4.-2.5.1997: „Tage der Begegnung USA Sachsen-Anhalt“.
Besondere Bemühungen unternahm die Stadt
Halle, durch Veranstaltungstätigkeit im Stadtzentrum zur Belebung der Innenstadt beizutragen.
So fand am 3. Oktober 1992 ein Bibliotheksfest
auf dem Hallmarkt statt. In den Jahren 1991 und
1992 gastierte die Kelly Family insgesamt dreimal in Halle und begeisterte zahllose alte und
junge Fans. Konzerte mit halleschen Bands auf
dem Marktplatz wurden im Juli 1993 geboten;
im September 1993 fanden zwischen dem Leipziger Turm und dem Marktplatz die Darbietungen eines Internationalen Straßentheater-Festivals viel Beachtung.
Dezernate mit Ämtern
Künstler aus Halle einbezogen wurden, fanden
Anklang bei vielen Besuchern. Auch das Straßentheaterspektakel im Sommer 1995 lockte so
viele Hallenser an, dass der Marktplatz sie kaum
fassen konnte.
Das zweitägige Straßentheater auf dem Marktplatz im Jahr 1997 mit den Theatergruppen
„antagon“ aus Frankfurt am Main und „atmo“
aus Bastia (Italien) riß die Zuschauerscharen
gleichfalls zu Beifallsstürmen hin.
Auch 1998 ist es wieder gelungen, den halleschen Marktplatz in ein großes Open-Air-Theater zu verwandeln. Tausende Hallenser erlebten
an einem späten Samstagabend ein visuelles
Theaterspektakel der besonderen Art. Die
Theatergruppe „Titanic“ ließ den legendären
Luxusdampfer mit viel Feuerwerk, Wasser und
Live-Musik auf dem Marktplatz untergehen.
Die im Sommer zumeist im Freien stattfindenden Veranstaltungen sind Bestandteil eines Kultursommerprogramms, das im wesentlichen an
drei Veranstaltungsorten der Stadt zusätzlich
zum Angebot in Kultureinrichtungen, von privaten Konzertveranstaltern, Szenekneipen u. ä.
meist open air vom Kulturamt organisiert wurde.
Der Marktplatz war einer dieser Orte, zwei
weitere waren der Hof der Moritzburg und die
Freilichtbühne auf der Peißnitz.
Im Moritzburghof, als interessanter und stimmungsvoller Veranstaltungsort bereits durch die
Händel-Festspiele, die Sommerbespielung des
Theaters für Satire und Figuren und die erfolgreiche Carmina-burana-Produktion des Opernhauses bei den Hallensern beliebt, wurde 1996
ein Kultursommerkonzert mit der israelischen
Künstlerin Noa und Band veranstaltet.
Anknüpfend an dieses erfolgreiche Ereignis, hat
das Kulturamt 1998 eine dreitägige Konzertreihe
im Hof der Moritzburg mit international bekannten Künstlern wie Billy Cobham und Charlie Mariano, der Jazzrock-Band „ESTA“ aus Isreal und der regional sehr beliebten Band „Nervous Breakdown“ veranstaltet.
Kulturprogramme zum Challenge Day 1994 und
die Programme auf der Bühne des Weihnachtsmarktes, bei denen Schulen, Gruppen und
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
235
Dezernate mit Ämtern
Kapitel 2
etwas ausgeglichen werden. So werden z. B. seit
1991 jährlich im Herbst Märchenwochen in
Schulen und Bibliotheken besonders in den
Stadtteilen Silberhöhe, Neustadt und HeideNord durchgeführt. Kulturprogramme bereicherten die Stadtteilweihnachtsmärkte in HeideNord und auf der Silberhöhe. Zudem wurde
1992 ein Open air-Konzert der Kelly Family für
die Silberhöhe und in Neustadt organisiert.
Auch wurden Stadtteilfeste, meist in Zusammenarbeit mit Partnern, veranstaltet (in HeideNord 1992 und 1993), oder die von Vereinen
geplanten Stadtteilfeste beispielsweise in Neustadt wurden auf verschiedene Weise unterstützt.
1996, 1997 und 1998 wurden auf der Silberhöhe ganztägige Stadtteilfeste unter Beteiligung
aller in diesem Neubaugebiet tätigen Vereine
und freien Träger veranstaltet. Das jährlich im
September stattfindende Neustadtfest lockt nicht
nur ständig mehr Besucher an, es trägt auch zur
Entwicklung der Intensität dieses Stadtteils bei.
Abbildung 81: Israelische Sängerin Noa im
Konzert auf dem Hof der Moritzburg
Seit 1994 wurde im Burggraben der Moritzburg
der Kino-Sommer veranstaltet. Wegen des großen Anklangs wurde diese Veranstaltung des
Kultursommers ab 1995 auf die Peißnitz (Freilichtbühne) verlegt.
Ebenfalls seit 1995 haben hallesche Bands auf
der Peißnitzbühne die Möglichkeit, vor einem
größeren Publikum ihr Können vorzustellen. Im
Anschluß an ihr Programm wird ein Spielfilm
gezeigt. Die Resonanz auf dieses Sommerabendangebot ist beim halleschen Publikum so groß,
daß sich KIno und Konzert auf der Peißnitz seit
1998 an neun Veranstaltungstagen präsentiert
hat.
Überhaupt ist die Peißnitzbühne seit ihrer Inbetriebnahme 1993 zu einer guten Adresse für
regionale und überregionale Konzert-agenturen
und für andere Veranstalter geworden. In den
vergangenen Jahren gaben international bekannte Künstler (z. B. Fleetwood Mac, David
Bowie, Bob Dylan, Emerson Lake & Palmer, Art
Garfunkel, Kelly Family, Hermann van Veen)
Konzerte auf dieser Bühne.
Die Tradition des Laternenfestes, unbelastet von
den politischen Verzerrungen der DDR, nach
der Wende fortzuführen, war für alle beteiligten
Verantwortungsbereiche der Stadtverwaltung
Verpflichtung. Inzwischen ist das Laternenfest
zum größten lokalen Heimatfest mit mehr als
100.000 Besuchern jährlich geworden.
Die Unverwechselbarkeit dieses Heimatfestes
gründete sich vor allem auf die Einbindung in
die reizvolle Flußlandschaft, auf den Ausbau der
traditionellen Bestandteile (Fischerstechen der
Salzwirkerbrüderschaft, Bootskorso, Glühwürmchen auf der Saale, Höhenfeuerwerk) und auf
das abwechslungsreiche Kulturprogramm mit
halleschen Künstlern sowie mit Künstlern von
internationalem und nationalem Ruf. Für dieses
Kulturprogramm zeichnete seit 1993 das Kulturamt verantwortlich.
Publikumsmagneten waren seit 1993 die Kelly
Family, Frank Schöbel, Silly, Klaus Lage und
Band, Wolf Maahn, Michy Reincke, die Gruppe
Electra und City, Edo Zanki, Roger Chapman,
Extrabreit,
The Inchtabokatables, die Münchener Freiheit,
Stoppok und viele andere.
Kulturelles Leben bereichert auch das urbane
Lebensgefühl in den Stadtteilen. Neben der Veranstaltungstätigkeit für die Innenstadt gewannen
die zentrumsfernen größeren Stadtteile durch
vielfältige Veranstaltungsangebote an Attraktivität. Das bestehende Defizit an kultureller Infrastruktur in den Neubaugebieten konnte damit
236
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Kapitel 2
2.5.2.6. Die Stadtteilkultur entwickelt sich
Auf die Stadtteilfeste wurde im vorhergehenden
Kapitel bereits hingewiesen. Diese Veranstaltungshöhepunkte der Stadtteilkulturarbeit stellen
jedoch nur ein Ausschnitt dar; insgesamt umfaßte die Soziokultur und Stadtteilkultur natürlich wesentlich mehr.
Nach der Wende erlebten die verschiedenen
ehemaligen Kulturgruppen in Halle eine bewegte Phase der Umgestaltung und Neuordnung. Zum einen entstanden aus diesen Gruppierungen neue Kultur- und Heimatvereine,
zum anderen wurden auch völlig neue Vereine
gegründet. Die Stadt Halle begleitete diese
Neuorientierung in vielen Fällen mit organisatorischer Hilfestellung, mit Beratung und mit finanzieller Unterstützung.
Bereits 1991 gab es ein reges Vereinsleben in
Halle, wobei die Kulturvereine Beiträge zur
Stadtteilkultur oder zur Heimatgeschichte leisteten und zur Weiterführung von Traditionen
Angebote für verschiedene Ziel- und Altersgruppen unterbreiteten.
Einige der Vereine und freien Träger konnten
durch die intensive Förderung der Stadt Halle in
die Lage versetzt werden, eigene Veranstaltungs- bzw. Vereinshäuser zu betreiben. Dazu
gehörten u. a.:
• das Künstlerhaus 188 e. V.;
• der Filmclub Halle e. V. mit dem Betrieb des
Kinos 188, das eine gute Adresse für alle
Freunde des anspruchsvollen künstlerischen
Films geworden ist;
• die Vereinigung Kommunale Kultur Halle
e. V., die eine ehemalige Kindereinrichtung
in Halle-Neustadt als soziokulturelles
Zentrum betreibt - das Haus „Pusteblume“,
mit städtischen Mitteln ausgebaut, bietet
Interessenten aller Altersgruppen vielfältige
Freizeitangebote;
• der Bürgerverein Rosengarten/Robinienweg
e. V. betreibt das Klubhaus Buchenweg;
• der Seniorenkreativverein ist in verschiedenen Häusern auf der Silberhöhe, in den
Stadtteilen Trotha, Frohe Zukunft und in
Heide-Nord tätig.
In den Jahren 1991 bis 1998 war es Ziel der
Bemühungen des Kulturamtes, besonders in den
großen Neubaugebieten der Stadt Halle Kulturangebote zu entwickeln, bereits in den Stadtteilen arbeitende Vereine zusammenzuführen und
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Dezernate mit Ämtern
für die Bürger kulturelle Aktivitäten „vor der
Tür“ erlebbar zu machen.
Erwähnt wurde bereits die Arbeit des soziokulturellen Zentrums „Pusteblume“, Zur Saaleaue 43,
in Halle-Neustadt. Auch in Heide-Nord gelang
es 1995, ein soziokulturelles Zentrum im Schafschwingelweg 13/14 einzurichten. Es war
ebenfalls ein ehemaliger Kindergarten, der ab
Februar 1995 erst provisorisch für Veranstaltungen genutzt wurde und Gruppen und Vereinen
offen stand. Der Ausbau dieser Einrichtung in
städtischer Trägerschaft soll 1999 abgeschlossen
werden. Die Nutzung von Räumen ist jedoch
trotz der Bauarbeiten möglich gewesen, sogar
Ausstellungen haben stattgefunden. Für diesen
Ausbau konnten Fördermittel aus dem Förderprogramm zur Strukturverbesserung in den
Neubaugebieten eingesetzt werden.
Kulturförderung für freie Träger
Besonders seit dem Jahr 1993 hat die Stadt
Halle für Vereine, Gruppen, Initiativen und andere freie Träger erhebliche finanzielle Mittel
zur Unterstützung der kulturellen und künstlerischen Aktivitäten bereitgestellt. Das vielfältige
kulturelle Angebot der freien Träger ist inzwischen zu einem wichtigen Teil des Kulturlebens
der Stadt geworden.
Institutionelle Förderung, die in der Regel durch
einen längerfristigen Fördervertrag mit der Stadt
gewährt wurde, gab es für Vereinigungen, die
eine Kulturstätte (z. B. Kino 188) betrieben oder
für freie Träger, die regelmäßig Veranstaltungen
mit besonderer Öffentlichkeitswirkung durchführten (z. B. Internationales Kinderchorfestival).
Die angefügte Übersicht vermittelt ein beeindruckendes Bild von Umfang und Differenziertheit dieser städtischen Förderung.
Die speziell für die Kulturförderung erarbeiteten
Förderrichtlinien haben sich nunmehr seit ca.
sechs Jahren bewährt. Die Antragstellung für die
etwa 140 Kultur- und Kunstvereinigungen in
Halle ist so einfach wie möglich gehalten. Bei
der Antragsbearbeitung bis zur Abrechnung und
Nachweisführung der gewährten Fördermittel
leistete das Kulturamt intensive Beratungshilfe.
Bei allem Bemühen um unbürokratische Unterstützung wurde aber stets im Auge behalten,
dass öffentliche Gelder sparsam und korrekt
verwendet und abgerechnet werden müssen.
237
Dezernate mit Ämtern
2.5.3
Sport- und Bäderamt (52)
Die neuen demokratischen Strukturen brachten
wie überall so auch im Bereich des Sports Veränderungen.
Der staatlich gelenkte und kontrollierte Leistungssport, dem zu DDR-Zeiten aus Prestigegründen fast uneingeschränkte Förderung zuteil
wurde, erfuhr zunächst Einschränkungen und
mußte sich auf Grund der bundesdeutschen
Gesetzgebung neu strukturieren. Herber waren
die Einschnitte jedoch für die Fortführung des
Breitensports, da dieser zumeist den volkseigenen Betrieben zugewiesen war.
Mit dem Zusammenbruch der ostdeutschen
Wirtschaft kamen die Sportverbände und
vereine somit aus ökonomischer Sicht in existentielle Gefahr. Mit den Betriebsschließungen
entfielen für die Vereine die Finanzierungsgrundlagen, wodurch auch die hauptamtlichen
Organisatoren des kommunalen Sports nicht
mehr zur Verfügung standen.
Vor diesem Hintergrund wurde am 19. Juli 1990
auf Beschluß des Magistrates der Stadt Halle das
Sport- und Bäderamt aus den Bereichen Jugendfragen, Körperkultur und Sport der Räte der
Städte Halle und Halle-Neustadt sowie den
Sportstättenbetrieben beider Städte gebildet. In
die Verwaltung des Amtes wurden die Frei- und
Hallenbäder des damaligen VEB Frisur und
Kosmetik, des VEB Naherholung und der kommunalen Einrichtung Naherholung Halle-Neustadt eingeordnet. Es untergliedert sich heute
nach zwei Umstrukturierungen in die Abteilungen: Allgemeine Verwaltung, Sportstätten und
Bäder.
Die Aufgaben des Amtes sind auf die Bereitstellung von Sportmöglichkeiten in Sportanlagen
und Bädern
•
•
•
•
•
•
•
zur Freizeitgestaltung,
zur Vereinsnutzung,
für Schulsport und Schulschwimmen,
für Prävention und Rehabilitation,
Behindertensport,
für Hochschulsport sowie
auf den Erhalt und Hilfen für Sportvereine
ausgerichtet, um eine ausgewogene sportliche
Grundversorgung für die Bevölkerung zu gewährleisten. Sie tragen aber auch der Entwick238
Kapitel 2
lung des für die Stadt Halle (Saale) bedeutungsvollen Leistungssports Rechnung durch die umfassende Förderung des Olympiastützpunktes
Magdeburg/Halle mit den Bundesstützpunkten
und Landesleistungszentren.
Deshalb stand zu Beginn der Arbeit des Sportund Bäderamtes die Sicherung des kommunalen
Eigentums an Sportstätten und Bädern und die
damit verbundene Klärung von Eigentumsproblemen und Rückübertragungen im Vordergrund.
Zum Zeitpunkt der Gründung des Sport- und
Bäderamtes gehörten in die Verwaltungshoheit
378 nutzbare Einzelkapazitäten und 99 Einzelobjekte, vom Funktionsgebäude bis zum
Bootssteg, darunter
3 Sportstadien:
- Kurt-Wabbel-Stadion,
- Stadion am Bildungszentrum,
- Leichtathletikstadion Robert-KochStraße;
5 Großsporthallen:
- Eissporthalle (per 01.06.98
privatisiert),
- Sporthalle Bildungszentrum HalleNeustadt,
- Sporthalle Burgstraße,
- Turnhalle Robert-Koch-Straße,
- Kegelsportstätte „Paradies“;
28 Vereins- und sonstige Sporteinrichtungen,
mit insgesamt
- 31 Fußballgroßfeldern (Rasen- und
Hartplätze),
- 18 Kleinfeldplätzen (Rasen- und
Hartplätze),
- 11 Leichtathletikanlagen,
- 34 Tennisplätze,
- 4 Spiel- und Trainingswiesen,
- 1 Schießsportanlage,
- 1 Reitplatz,
- 1 Kanusportzentrum,
- 1 Wasser- und Tauchsportzentrum;
vier Hallenbäder mit insgesamt fünf Schwimmer-, zwei Nichtschwimmer- und einem
Sprungbecken sowie einer Sauna,
- Schwimmhalle Neustadt,
- Schwimmhalle Saline,
- Schwimmhalle Robert-KochStraße,
- Stadtbad;
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Kapitel 2
Dezernate mit Ämtern
vier Freibäder mit insgesamt vier Schwimmer-,
drei Nichtschwimmer- und einem Sprungbecken:
- Freibad Nordbad,
- Freibad Saline,
- Gesundbrunnenbad,
- Sommerbad Ammendorf;
Zwei Naturbäder mit einer Gesamtwasserfläche
von 25.895 m²:
- Naturbad Angersdorfer Teiche,
- Naturbad Heidesee und
Vereinsförderung
Die vielfältige Vereinslandschaft im Sport zu
erhalten, sie für die Bürgerinnen und Bürger
weiter zu entwickeln, erforderte die Erarbeitung
von Grundsätzen für die Vereinsförderung.
Diese wurden bereits 1991 durch den Sportausschuß der Stadtverordnetenversammlung beschlossen, so daß noch im selben Haushaltsjahr
auf dieser Basis 173.800 DM an die Vereine
ausgereicht werden konnten.
Auf Grund dieser ersten positiven Erfahrungen
wurde im Haushalt 1992 eine Fördersumme von
730.000 DM eingestellt, die jedoch trotz des
einfach gehaltenen Antragsverfahrens nur zu
rund 50 % in Anspruch genommen wurde. Das
Förderdefizit resultiert aus den Problemen, die
für die Vereine durch die Umwandlung von der
ehemaligen Betriebssportgemeinschaft zum eingetragenen Verein nach bürgerlichem Recht
entstanden sind. Im Ergebnis dessen ging die
Anzahl der Vereine von 102 auf 62 zurück.
Diese Anpassungsschwierigkeiten waren aber
1993 überwunden.
ein Campingplatz.
Abbildung 82: Schwimmhalle Halle-Neustadt
nach der Sanierung, Februar 1997
Die zu bewirtschaftende Fläche für diese
Sportanlagen betrug 2.401.320 m².
Im Verlaufe des Berichtszeitraumes konnten 25
kommunale Sportanlagen durch den Abschluß
langfristiger Pachtverträge mit Sportvereinen der
Stadt Halle in die Sportselbstverwaltung übertragen werden.
Besucherzahlen Bäder
600000
Diesem Umstand wurde durch den Beschluß
der Stadtverordnetenversammlung vom 16. Juni
1993 zu neuen Förderinhalten, wie
• die finanzielle Unterstützung des Vereinslebens und der Vereinsentwicklung,
• die Förderung der Übernahme von Sportanlagen in die Selbstverwaltung der Vereine
und
• die Veranstaltungsförderung
Rechnung getragen. Trotz der angespannten
Haushaltslage gelang es dadurch, das Volumen
der Sportfördermittel von 650.000 DM im Jahr
1993 auf 2,2 Millionen DM im Jahr 1998 zu
erhöhen.
Jahr
500000
400000
300000
200000
100000
0
1992
1993
1994
1995
Hallenbäder
1996
1997
1998
Freibäder
Abbildung 83: Besucherzahlen Bäder
(Quelle: Sport- und Bäderamt)
Fördersumme in TDM (gerundet)
VWH
VMH
174
1991
373
1992
800
1993
1.030
1994
950
149
1995
1.075
289
1996
1.544
360
1997
2.100
450
1998
Tabelle 70: Städtische Sportförderung
(Quelle: Sport- und Bäderamt)
Damit können ab 1993 erstmals auch
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
239
Dezernate mit Ämtern
• die Teilnahme von Vereinen und Verbänden
an Deutschen und internationalen Meisterschaften gefördert,
• traditionelle Veranstaltungen, wie Boxturnier
um den Chemiepokal, Hallesche Werfertage,
Handball-Cup und Gymnastik-Pokal weitergeführt und
• das sportliche Leben bereichernde neue Veranstaltungen, wie Stadtlauf, Radsportkriterium, Internationales Sitzballturnier, das
Leichtathletik-Meeting
„Hallensia-Indoor“,
Turngala u. a. initiiert werden.
Kapitel 2
teilweise ausgeglichen werden konnte. Insgesamt wurden bis 1997 71 Projekte in den Sportvereinen durch das Arbeitsamt getragen. Es ist
zu erwarten, daß nach Auslaufen der Projekte in
zahlreichen Vereinen ein weiterer Rückgang im
Kinder- und Jugendbereich eintreten wird.
Die geltende Richtlinie für die Sportförderung
ermöglicht es den Vereinen, für das Ehrenamt
Übungsleiter finanzielle Mittel zu beantragen
und damit die Projekte weiterzuführen.
Als Ergebnis dieser Fördermaßnahmen erhöht
sich bis 1998 die Anzahl der Sportvereine wieder auf gegenwärtig 128 Vereine, die 54 Sportarten anbieten. Sie haben ihr Domizil zu 90 %
in kommunalen Sporteinrichtungen und Bädern,
die ihnen von der Stadt unentgeltlich bzw. gegen einen geringen symbolischen Beitrag in
Höhe von einer bis drei DM pro Stunde zur
Verfügung gestellt werden.
Den größten Mitgliederzuwachs verzeichnet die
Sportart Fußball, die sich von 3.786 Mitgliedern
auf 5.497 im Jahr 1997 entwickelt hat.
Neu entstanden sind sieben Vereine, die sich
auf asiatische Kampfsportarten spezialisiert haben. Ebenfalls gute Entwicklungsraten können in
den Ballsportarten und im allgemeinen Turnen
nachgewiesen werden.
Erfreulich ist die Entwicklung bei den Frauen
und Mädchen, die mit 30 % der Gesamtmitgliederzahl die Spitzenposition in Sachsen-Anhalt
einnehmen.
Das Mitgliederdefizit der Bevölkerungsgruppe
bis 18 Jahre konnte jedoch noch nicht abgebaut
werden. Hier wird der Übungsleitermangel besonders deutlich, der zwischen 1991 und 1998
durch Maßnahmen der Arbeitsförderung nur
Abbildung 84: Sprungturm in der sanierten
Schwimmhalle Halle-Neustadt
Jahr
Anzahl der
Vereine
Mitglieder
62
19.858
1990
76
21.167
1991
89
24.409
1991
92
28.283
1993
100
30.024
1994
109
31.258
1995
112
31.558
1996
123
32.169
1997
128
32.609
1998
Tabelle 71: Sportvereine und deren Mitglieder 1990 bis 1998
Sportarten
42
47
56
50
54
53
54
55
54
(Quelle: Sport- und Bäderamt)
240
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Kapitel 2
Entwicklung der Sportselbstverwaltung
Bereits 1991 bekundeten die ersten Vereine ihr
Interesse, Sportanlagen in die Selbstverwaltung
zu übernehmen. Eingebunden in das komplexe
System der kommunalen Sportförderung wurden
hierfür erst 1995 die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen. Durch die nahezu kostenfreie
Überlassung der Sporteinrichtungen sowie ein
komplexes Fördersystem wurden die Vereine in
die Lage versetzt, die volle Verantwortung für
Sporteinrichtungen zu übernehmen. Unter diesen Bedingungen wurden 18 langfristige Pachtverträge bis zum Jahresende 1996, zwei bis
Ende 1997 und 1998/1999 weitere sieben abgeschlossen. Dies bedeutete gleichzeitig eine Entlastung des städtischen Haushaltes um etwa 300
TDM pro Jahr sowie die Reduzierung von Personalkosten in Höhe von 180 TDM jährlich.
Von besonderer Bedeutung für die Vereine mit
gepachteten Sportanlagen ist das seit 1995 laufende Förderprojekt „Investitions-zuschüsse“.
Bei einem Planumsatz von jährlich etwa 300
TDM im Vermögenshaushalt wurden von den
Vereinen getragene Sanierungsmaßnahmen
bezuschußt, die im Rahmen der Verwaltungsaufgaben des Amtes hätten nicht realisiert werden können. Dies betrifft insbesondere solche
Maßnahmen, wie Dach- und Fenstersanierung,
Modernisierung von Heizungsanlagen und die
Erneuerung von Ver- und Entsorgungsanlagen.
Die Orientierung auf die Schwerpunkte der Vereinsentwicklung, die klare Gliederung der Fördermöglichkeiten sowie überschaubare Antragsformalitäten trugen dazu bei, daß die zur
Verfügung stehenden Haushaltsmittel seit 1993
jährlich zu 100 % ausgeschöpft wurden.
Hervorzuheben ist auch die zusätzliche Leistung
der Stadt Halle (Saale) für die Sportförderung,
indem sie in drei Jahresraten 1995 bis 1997 für
die Stiftung Sport Region Halle jeweils 1,1 Million DM zur Verfügung stellte.
Organisatorische und finanzielle Hilfe für
Sportveranstaltungen
Unter Berücksichtigung der gegebenen Möglichkeiten der Unterstützung für Sportgroßveranstaltungen wurde mit finanzieller und organisatorischer Hilfe der Stadt eine Reihe Veranstaltungen erfolgreich durchgeführt, die die sportlichen Traditionen der Saalestadt fortsetzten.
Dazu gehören u. a. die Junioren-Schach-WM,
das Weltranglistenturnier im Boxen (Chemiepokal), internationale Turniere im Handball, der
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Dezernate mit Ämtern
Rhythmischen Sportgymnastik und im Behindertensport.
Nach der Wende ins Leben gerufene Veranstaltungen wie der Stadtlauf, der Halle-Triathlon,
das Seebener Reit- und Springturnier und das
bundesoffene Radsportkriterium haben sich
zwischenzeitlich bundesweit etabliert. Die Stadt
Halle (Saale) und ihre Einwohner waren Teilnehmer am nationalen und internationalen
Challenge Day, dem herausragenden Breitensportereignis im Jahr 1994. Mehr als 30.000
begeisterte Zuschauer säumten die Rennstrecke
für die bedeutenste Sportveranstaltung im Jahr
1998: die Etappenankunft der 51. Internationalen Friedensfahrt im Mai. Unter Federführung
der Stadtverwaltung und mit Unterstützung
zahlreicher Sponsoren hatte das Etappen-Organisationsbüro dieses Großereignis vorbereitet.
Diese erfolgreiche Veranstaltung war Anlaß für
die Stadt, sich erneut als Etappenziel- und
Startort für die Friedensfahrt 2000 zu bewerben.
Förderung des Leistungssports
Der Leistungssport der Saalemetropole kann auf
eine erfolgreiche und dauerhafte Tradition verweisen. Die im Schwimm- und Springsport erreichten Erfolge reichen bis in die Anfänge des
19. Jahrhunderts zurück, als die Halloren mit
ihren Schwimm- und Sprungkünsten Aufsehen
erregten und ihnen Hochachtung zuteil wurde.
Halles Leichtathleten machten 1956 bei den
Olympischen Spielen mit einem 6. Platz im
Zehnkampf von sich reden. Im Kanu- und Rudersport können hallesche Sportler erstmals auf
achtbare Erfolge verweisen.
Diese Traditionen nach Wende erfolgreich fortzusetzen, war mit erheblichen Anstrengungen
verbunden. Für den Spitzensport ergaben sich
ebenfalls neue Arbeits- und Entwicklungsbedingungen auf der Basis neuer Vereinsstrukturen
und mit dem neugebildeten Olympiastützpunkt
Halle/Magdeburg. Zusätzlich erschwerten zum
Teil stark sanierungsbedürftige Sportstätten die
Trainingsbedingungen. So konnten 1992 zwar
die Deutschen Meisterschaften der Senioren II
und 1995 die Deutschen Winterwurf-Jugendmeisterschaften in unserer Stadt durchgeführt
werden, für anspruchsvollere nationale und
internationale Stadion- und Hallenmeisterschaften waren die Bedingungen trotz einzelner
Verbesserungen dennoch nicht gegeben.
Seitens des Amtes wurden alle Anstrengungen
unternommen, die Trainingsbedingungen der
halleschen Sportler in Vorbereitung auf die
Olympischen Spiele 1992 in Barcelona und
1996 in Atlanta zu sichern. Im Zusammenwir241
Dezernate mit Ämtern
Kapitel 2
ken mit dem Olympiastützpunkt Magdeburg/Halle konnte diese Zielstellung erfüllt werden. Die sportlichen Leistungen unserer halleschen Sportlerinnen und Sportler 1992 in Barcelona mit
•
• der Goldmedaille von Silke Renk im Speerwurf,
• der Bronzemedaille von Karin Forkel im
Speerwurf,
• dem 6. Platz von Uta Rohländer in der 4 x
400 m-Staffel der Damen und
• dem 9. Platz von Ilke Wyludda im Diskuswerfen,
• Thomas Lange und Andreas Hajek holten
sich jeder eine Goldmedaille im Rudern.
• Im Geräteturnen belegten Oliver Walter und
Hajo Franke mit der Mannschaft den vierten
Platz.
• Im Schwimmen gingen in der Staffel an Tino
Weber der vierte und im Einzel an ihn der
sechste Platz.
•
Diese Leistungen sind auch Dank und Anerkennung für die Arbeit der Verwaltung und des
Sport- und Bäderamtes.
Besondere Leistungen
Der sich verschlechternde Zustand der halleschen Sportstätten war mit ein Grund dafür, daß
sich unsere Spitzensportler nach neuen optimaleren Trainingsbedingungen umsahen. Die notwendig gewordene Schließung der Schwimmund Sprunghalle Neustadt 1994 erschwerte zudem die Vorbereitung auf die Olympischen
Spiele in Atlanta für die Wasserspringer, die ab
diesem Zeitpunkt in anderen Städten trainieren
mußten. Trotz dieser Belastungen für die Sportlerinnen und Sportler konnten auch 1996 in
Atlanta Medaillenerfolge erreicht werden, mit
•
•
•
•
der Goldmedaille von Ilke Wyludda im Diskuswerfen und
der Bronzemedaille von Uta Rohländer in
der 4-x-400 m-Staffel.
Karen Forkel und Silke Renk belegten die
Plätze sechs und neun im Speerwerfen.
Im Rudern holte Andreas Hajek die Goldmedaille und Jana Thieme belegte den fünften Platz.
Mit Fördermitteln des Bundes und des Landes
sowie dem städtischen Eigenanteil wurden mit
einem Gesamtvolumen von rund zehn Millionen DM Bau- und Sanierungsmaßnahmen
durchgeführt:
242
im Sportkomplex Robert-Koch-Straße der
Neubau eines Sozialgebäudes für den Bundesstützpunkt Turnen mit 5,223 Mio. DM,
die Dach- und Fassadensanierung sowie die
Sanierung des Sanitärbereiches der
Schwimmhalle mit 1,168 Mio. DM;
die Grundsanierung des Ruderhauses „Nelson“ mit 4,611 Mio. DM.
Dadurch konnten die Trainings- und Wettkampfbedingungen für die Turner, Schwimmer
und Ruderer wesentlich verbessert werden. Erfolgreiche Bemühungen beim Sportstättenbau
zeigen sich auch an den jüngsten Beispielen wie
dem Ausbau und der Modernisierung des Werferzentrums im Wert von 1,8 Millionen DM, der
Grunderneuerung der Saline-Schwimmhalle mit
Mittel in Höhe von 5,3 Millionen DM oder der
Errichtung einer Brennstoffzelle für gleichmäßige Wassertemperatur im Saline Frei- und
Hallenbad, um nur drei zu nennen.
Der Stadtrat der Stadt Halle (Saale) beschloß im
September 1994 die komplexe Modernisierung
und Sanierung der Schwimmhalle Neustadt mit
einem Kostenrahmen von ca. 20 Mio. DM. Davon wurden im städtischen Haushalt für die
Jahre 1995, 1996 und 1997 allein insgesamt
mehr als 13 Mio. DM eingestellt. Die Baumaßnahmen waren von vielerlei technischen Unwägbarkeiten begleitet, die die Wiederinbetriebnahme immer wieder verzögerten. Im Dezember 1997 konnte nach mehr als zweieinhalbjähriger Bauzeit die Schwimmhalle Neustadt wieder ihrer Bestimmung übergeben werden.
Im Oktober 1994 wurde der Neubau der Leichtathletik-Trainings- und Wettkampfhalle „Sporthalle Brandberge“ mit multifunktionalen Nutzungsmöglichkeiten vom Stadtrat beschlossen.
Mit einem finanziellen Gesamtaufwand von
43,241 Mio. DM inklusive Bundes- und Landesförderung konnte dieses große Vorhaben
innerhalb von knapp drei Jahren nur dadurch
realisiert werden, weil die Zusammenarbeit aller
am Bau Beteiligten wie Architekten, Baufirmen
und Ämter mit einem Höchstmaß an Leistungsbereitschaft und notwendigem Konsens gut
funktionierte. Mit der Fertigstellung der Sporthalle Brandberge verbesserten sich die Trainings- und Wettkampfbedingungen nicht nur für
die Leichtathleten unserer Region. Die Multifunktionalität der Halle läßt auch eine Nutzung
für Behindertensport, Basketball, Handball,
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Kapitel 2
Volleyball, Fußball, Badminton, Geräteturnen,
Gymnastik, Tanz, Kampf- und weitere Sportarten zu. Heute herrscht in der Sporthalle reger
Betrieb in den unterschiedlichsten Sportarten.
„Sportlich fit“ bis 2010
Mit dem Vorhaben „Goldener Plan Ost“ haben
der Deutsche Sportbund, der Deutsche Städtetag, die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Sportämter sowie zahlreiche Fachministerien des
Bundes und der Länder den politischen Verantwortungsträgern sowie den kommunalen Verwaltungen ein Grundsatzdokument vorgelegt,
welches vorsieht, innerhalb der nächsten 20 bis
30 Jahre die Versorgung der ostdeutschen
Kommunen mit Sportstätten dem Niveau der
alten Bundesländer Ende der 80er Jahr anzugleichen.
Auf dieser Grundlage hat die Stadt Halle 1994
mit den Vorarbeiten für eine Sportstättenleitplanung begonnen und konnte das fertige Dokument Anfang 1996 vorgelegen. Damit verfügte
die Stadt Halle (Saale) als erste Kommune des
Landes Sachsen-Anhalt über eine gültige Sportstättenleitplanung.
Die dafür notwendige Erarbeitung einer Bestands- und Zustandsanalyse der halleschen
Sportstätten und Bäder und ihre periodische
Überarbeitung und Fortschreibung bilden die
Grundlage für die nun zu erstellende Sportentwicklungsplanung/Sportbe-darfsplanung
bis
zum Jahr 2015/2010 ist. Dieses Dokument ent-
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Dezernate mit Ämtern
hält neben prognostischen Aussagen zur erwarteten Entwicklung im Schul-, allgemeinen Breiten-, Behinderten- und organisierten Vereinssport sowie Leistungssport vorausschauende
Vorschläge zur langfristigen Flächensicherung
und Sportstättenentwicklung in der Stadt. Diese
Planungsvorschläge sind in andere Grundsatzplanungen,
wie
Flächennutzungsund
Grünordnungsplan eingebunden. Die im Dezember 1997 beschlossene Entgeltsatzung für
die Benutzung von Sportanlagen und Bädern
verpflichtet nunmehr auch die Vereine, einen
geringen Betrag (zwischen 1,00 bis 3,00 DM
pro Halle und Stunde) zu entrichten.
Die Sportentwicklungsplanung der Stadt Halle
(Saale) sichert den Bestand der Sportanlagen
und die damit verbundene schrittweise Sanierung und Verbesserung der technischen Infrastruktur sowie des sozialen Umfeldes. Als Leitlinie der Sportentwicklung beinhaltet sie neben
Sanierungsmaßnahmen für Hallen- und Freibäder und Übertragung weiterer Sporteinrichtungen in die Selbstverwaltung der Vereine die
Herauslösung und Privatisierung von Dienstleistungen, Einrichtungen und Teileinrichtungen,
die bisher vom Amt verwaltet wurden, genauso
wie die weitere Qualifizierung des Systems der
Vereinshilfe und Vereinsbetreuung
für die
nächsten 15 Jahre.
„Sportlich fit zu sein“ für eine moderne Verwaltung bedeutet auch für das Sport- und
Bäderamt, sich den Erfordernissen eines neuen
Steuerungsmodelles zu stellen.
243
Dezernate mit Ämtern
2.6.
Dezernat Jugend, Soziales und
Gesundheit
2.6.1. Interessenvertreter im Auftrag der
Stadt
In der Stadt Halle (Saale) wurden bereits 1991
auf Beschluß der Stadtverordnetenversammlung
ein Ausländerbeauftragter und ein Behindertenbeauftragter eingestellt. Im Jahr 1993 wurde die
Stelle der Kinderbeauftragten besetzt. Die Stelle
der Drogenbeauftragen wurde 1998 eingerichtet.
Die Beauftragten sind der Beigeordneten für Jugend, Soziales und Gesundheit direkt unterstellt.
Zu ihren Aufgaben gehört die Interessenvertretung benachteiligter und behinderter Menschen,
sozialer und ethnischer Gruppen hinsichtlich
ihrer Integration in der Stadt sowie der Unterstützung ihrer Vereine und Verbände.
Sie sind die Kontaktpersonen im Auftrag der
Stadt und koordinieren alle sich aus politischen
sowie rechtlichen Fragen ergebenden Aufgaben
für die jeweiligen Gruppen und Personen.
Sie wirken kooperativ mit bei der Erarbeitung
von Konzeptionen, Beschlüssen, Planungen wie
•
•
•
•
Bedarfsplanung Kindertagesstätten,
Behindertenplanung,
Jugendhilfeplanung,
Sozialplanung
und in den jeweiligen Ausschüssen des Stadtrates. Im Kontakt zu Fachämtern geben sie Anregungen, Anfragen und Beschwerden weiter,
überprüfen deren Umsetzung und koordinieren
entsprechende Maßnahmen.
Bei der Vergabe von kommunalen Fördermitteln
geben sie Stellungnahmen zur Förderfähigkeit
von Projekten der Vereine und Verbände ab. Als
Berater von Interessenverbänden, Betroffenen
und deren Angehörigen vermitteln sie die Kontakte innerhalb der Stadtverwaltung sowie zu
örtlichen und überörtlichen Trägern, Dienststellen und Behörden.
Unter der Leitung der Beauftragen werden jährlich stattfindende Veranstaltungen vorbereitet
und durchgeführt, Aktionswochen, Ausstellungen und Publikationen zu speziellen Themen
begleitet.
244
Kapitel 2
Im Dienste anderslebender Bürger
UNO-Welttag der Behinderten
Die Vereinten Nationen erklärten 1992 den 3.
Dezember zum Internationalen Tag der behinderten Menschen.
Seither ist es in der Stadt Halle Tradition, an diesem Tag eine Veranstaltung durchzuführen, in
deren Mittelpunkt die Situation und die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen stehen.
In den vergangenen Jahren wurden dabei folgende Themen erörtert:
• Begegnungsstätten für Behinderte und deren
Vereine,
• Freizeit- und Kulturangebote für Behinderte,
• Zugänglichkeit öffentlicher Einrichtungen für
Behinderte,
• behindertengerechter Wohnungsbau und
Verkehr,
• Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes
Leben Behinderter.
Eine Fotoausstellung von Schülern der Schule
für geistig Behinderte wurde 1998 im Technischen Rathaus eröffnet.
Kommunalpolitische Behindertenhilfe
Ziel der kommunalpolitischen Behindertenhilfe
ist die soziale Integration behinderter Menschen
und ihrer Angehörigen, d. h. die Gewährleistung
der Teilnahmemöglichkeit an allen relevanten
Lebensbereichen.
Die objektiven und sozialen Bedingungen im
Stadtgebiet sind so zu gestalten, daß behinderte
Mitbürger ihr Leben, in Abhängigkeit von ihren
persönlichen Voraussetzungen, weitgehend
selbstbestimmt führen können. Die Hilfsangebote sind deshalb weiter auszugestalten und
darauf zu prüfen, ob sie in geeigneter Weise der
Förderung von Selbstbestimmung zuträglich
sind oder ob sie isolieren und ausgrenzen. Dieses Ziel umzusetzen verlangt, bei kommunalpolitischen Entscheidungen folgende Prinzipien zu
berücksichtigen:
• Normalisierungsprinzip
Behinderte Menschen sollen nach diesem Prinzip alltägliche Lebensmuster, welche den gesellschaftlichen Bedingungen und der jeweiligen
Kultur entsprechen, zugänglich gemacht werden. Für den behinderten Menschen bedeutet
das, Lebensumstände zu erfahren, die den gesellschaftlich üblichen entsprechen. Für die drei
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Kapitel 2
Dezernate mit Ämtern
wichtigen Lebensbereiche Arbeit, Wohnen und
Freizeit/Bildung/Kultur heißt dies beispielsweise:
nen, ihre Lebensangelegenheiten in eigene Verantwortung zu übernehmen und zu gestalten.
− gleichberechtigte Zugangschancen zu angemessener Schul- und Berufsausbildung, Umschulung und Weiterbildung,
− Begleitung und Assistenz im Arbeitsprozeß
ohne vorzeitige Selektion von Behinderten in
Sondereinrichtungen,
− kleine, individuell unterstützende Wohnangebote anstatt großer geschlossener Heimeinrichtungen,
− ein ausreichendes Angebot an behindertengerechtem Wohnraum,
− Sicherung der Teilnahmemöglichkeit an öffentlichen Freizeit- und Bildungsangeboten
(barrierefreie Gestaltung öffentlicher Einrichtungen),
− Schaffung von Freizeit-/Kulturangeboten, die
dem Integrationsgedanken und dem individuellen Hilfebedarf des Behinderten Rechnung tragen.
Die Umsetzung dieses Konzeptes ist sehr anspruchsvoll, da seine Anwendung mit einer
Neuorientierung der traditionellen Versorgungspraxis in der Behindertenhilfe verbunden
ist. Es beinhaltet zwei Dinge.
Die Umsetzung des Normalisierungsprinzips
bedeutet nicht, den Behinderten „normal“ zu
machen oder die äußerlichen Lebensinhalte des
sogenannten „Durchschnitts-bürgers“ auf ihn zu
übertragen. Es geht um Abbau benachteiligender Lebensverhältnisse und Strukturen. Behinderung ist als eine Form der menschlichen Existenz gesellschaftlich anzunehmen. Nur so ist
eine Gesellschaft ohne Ausgrenzung möglich.
• Regionalisierungsprinzip
Kernstück dieses Prinzips ist die Sicherung einer
wohnortintegrierten Begleitung und Unterstützung Behinderter.
Es ist nötig, behinderten Menschen erreichbare
Rehabilitationsangebote zur Verfügung zu stellen, die aufeinander abgestimmt und am individuellen Hilfebedarf, nicht am Angebot der
Hilfsdienste, orientiert sind. Regionalisierung ist
nur möglich, wenn ein Netz von komplementären Angeboten zu medizinischen und stationären Einrichtungen vor Ort vorhanden ist.
Die Realisierung des Prinzips ermöglicht, behinderte Menschen in einem vertrauten lebensweltlichen Bezug zu fördern und zu begleiten
und sie nicht in mehr oder weniger großen und
vom Wohnort entfernten Einrichtungen unterzubringen.
• Empowerment
Der Begriff „Empowerment“, stammend aus der
US-amerikanischen Sozialarbeit, steht für einen
Prozeß, in dem benachteiligte Menschen es lerVerwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Zum ersten einen Perspektivwechsel bei der Ermittlung des individuellen Hilfebedarfs in der
Form, daß bei der Beurteilung des Bedarfs nicht
vom defizitären, inkompetenten, mit vorgefertigten Hilfen zu versorgenden „Betroffenen“
ausgegangen wird, sondern die Kompetenzen
des behinderten Menschen in den Vordergrund
zu stellen sind. Dort hat das Hilfsangebot anzuknüpfen.
Diese Art der „Hilfe zur Selbsthilfe“ setzt bei
den professionellen Helfern ein hohes Maß an
Verständnis und Akzeptanz des behinderten
Menschen voraus. Denn die Eröffnung von mehr
Selbstbestimmung kann auch mit Prozessen wie
Eigen- und/oder Fremdgefährdung, soziale
Desintegration bzw. Vereinsamung einhergehen. Die Rahmenbedingungen sind deshalb so
differenziert auszugestalten, daß Eigenverantwortlichkeit wirklich mit einer höheren Lebenszufriedenheit und sozialer Integration einhergeht. Insofern gibt es keine „Selbstbestimmung“
um jeden Preis, sie muß für alle Beteiligten gleichermaßen zumutbar sein.
Zum zweiten ist eine Veränderung auf der institutionellen Ebene der Behindertenhilfe notwendig. Voraussetzung dafür, daß behinderte
Menschen weitgehend selbständig und selbstbestimmt ihr Leben organisieren, ist ein differenziertes, bedarfsgerechtes Hilfsangebot, das sie in
Anspruch nehmen können. Da ein solches Angebot nicht vorhanden ist, sind viele Behinderte
auf Sondereinrichtungen angewiesen. In diesen
Institutionen, vor allem im Lebensbereich Wohnen, schränken feste Strukturen (Tages-, Dienstpläne, Wohngruppen- und Zimmergrößen) den
Rahmen für ein selbstbestimmtes Leben erheblich ein. Bemühungen dieser Einrichtungen, die
soziale und personale Integration zu ermöglichen und damit den Bewohnern Selbstbestimmung und Lebenszufriedenheit zu sichern, stößt
an institutionelle Grenzen.
Insofern ist es notwendig, den stationären Sektor
nicht weiter zu vergrößern, sondern statt dessen
mehr ambulante Angebote aufzubauen. So kann
der Behinderte notwendige Hilfen in Alternative
zu stationären Einrichtungen organisieren. Weit
mehr als bisher müssen Behinderte selbst in Ent245
Dezernate mit Ämtern
scheidungsprozesse der Professionellen einbezogen werden. Nach wie vor ist es Praxis, daß
die Wohlfahrtsverbände als Leistungserbringer
und die zuständigen Kostenträger Planungen im
rehabilitativen Bereich ohne Beteiligung der
„Experten in eigener Sache“ vornehmen und
realisieren.
Im Rückblick kann eingeschätzt werden, daß
die Stadt in der Umsetzung der Zielvorstellungen auf gutem Wege ist. So konnten Verbesserungen für die über 25.000 behinderten Menschen in Halle (davon 19.200 Schwerbehinderte) auf folgenden Gebieten erreicht werden
bzw. sind in Angriff genommen worden:
• Bereich Arbeit
− Einweihung des Neubaus der Werkstatt für
Behinderte des Lebenshilfe e. V.
− Schaffung von 180 modernen Arbeitsplätzen
für geistig und mehrfachbehinderte Erwachsene (kommunaler Anteil 1,2 Mill. DM),
− zweiter Werkstattneubau nach den Halleschen Behindertenwerkstätten 1995,
− mittelfristiger Bedarf 500 Plätze, z.Z. sind ca.
400 Werkstattarbeitsplätze vorhanden;
− „Schmetterling“ - alternatives Beschäftigungsprojekt für seelische Behinderte:
− Selbsthilfeprojekt von und für psychisch
Kranke,
− Beschäftigungsfelder für 20 Behinderte:
„Kreativatelier“ (u. a. Glasarbeiten), „Handwerksmobil“ (Handwerkerdienst-leistungen
für Behinderte), „Briefmarke“ (Kurierdienst);
Ausbau der ambulanten Rehabilitationseinrichtung für psychisch Kranke (RPK):
− Aufstockung der Arbeitsplätze von 16 auf 24,
− Ausweitung der Arbeitsfelder (Büroberufe
und handwerkliche Bereiche);
S.T.A.R.T.- Integrationsfirma für psychisch
Kranke:
− max. 24 Arbeitsplätze für psych. Kranke aus
EU-/Landesmitteln im Bereich Multimedia,
Gastronomie;
Kapitel 2
• Bereich Wohnen
− Aufbau differenzierter Wohnformen
− Ausbau des betreuten Wohnens für seelisch
Behinderte auf knapp 60 Plätze,
− Einrichtung einer Außenwohngruppe des
Förderwohnheimes der Akazienhof gGmbH
(12 Plätze für geistig Behinderte in Wohnungen in der Liebenauer Straße):
− Rekonstruktion des Förderwohnheimes für
geistig und mehrfachbehinderten Menschen
der Akazienhof gGmbH in der Beesener
Straße
− Umbau von drei Häusern bis 2000 (städt. Finanzierungsanteil ca. 5 Mio. DM),
− Fertigstellung des ersten Hauses „Villa Sonnenschein“;
Umbau des integrativen Kinderwohnheims des
DRK:
− 40 Wohnplätze für behinderte Kinder geschaffen;
Förderung der Schaffung von behindertengerechtem Wohnraum in Halle:
− Richtlinie für die Vergabe von Investitionszuschüssen zur Neuschaffung von alten- und
behindertengerechten Mietwohnungen in
der Stadt Halle (bis 670 DM/qm Wohnfläche
bei Neubau; bis 500 DM/qm Wohnfläche
bei Sanierung),
− Richtlinie zur kommunalen Förderung von
Wohnraum (einkommensabhängiger Zuschuß bis 20.000 DM für behindertengerechten Umbau); die Fördertöpfe des Landes
waren in diesem Bereich schon ausgeschöpft.
• Freizeit/Bildung/Kultur
− Umbau der Schule für Geistigbehinderte,
Hildesheimer Straße:
− Neubau eines Schulgebäudes, Richtfest Dezember 1998,
− Rekonstruktion des Altbaus, Schaffung von
Spiel- und Freiflächen (Fertigstellung Sommer 2000);
Eiweihung des Berufsförderungswerkes für
Blinde und Sehbehinderte gGmbH:
− überregionale Bildungseinrichtung, die mit
einem Volumen von 60 Millionen DM rekonstruiert und erweitert wurde Stadt Gesellschafter (16 % Anteil an der gGmbH).
Verbund der Begegnungs- und Kontaktstellen für
psychisch kranke Menschen:
− Vernetzung der drei Standorte im Stadtgebiet
(„Labyrinth“ – Neustadt, „Stadtinsel“ – Süden, Nord, „Diakonische Begegnungsstätten“
– Zentrum) mit einer Erweiterung der Öffnungszeiten und der Angebote;
− Umbau von integrativen Kindertagesstätten:
246
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Kapitel 2
− bis zur Abschluß Kosten von ca. neun Millionen DM;
Sicherung der Arbeit der Behindertenverbände:
− über 40 Vereine und Selbsthilfegruppen im
Behindertenbereich erhielten 1998 freiwillige finanzielle Unterstützung der Kommune
in Höhe von knapp 700.000 DM ;
Veranstaltung mit überregionaler Bedeutung für
die Behindertenpolitik in der Stadt Halle (Auswahl):
− Tag der Schwerhörigen des Landes SachsenAnhalts (Mai 98, Schirmherr Oberbürgermeister Dr. Klaus Rauen),
− Treffen der Selbsthilfegruppen der Städte
Halle und Karlsruhe in Halle (Juni 1998),
− 12 Jugend-Länder-Cup der Deitschen. Behindertensportjugend (September 1998, 300
behinderte Sportler aus der BRD, Schirmherr
Oberbürgermeister Dr. Klaus Rauen),
− lll. Verbandstag des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Sachsen- Anhalt (September
1998, Schirmherr Oberbürgermeister Dr.
Klaus Rauen).
1999 konnte ein behindertengerechter Zugangs
zum Ratshof geschaffen sowie neue Wohnangebote (ab Januar 1999 betreutes Wohnen für geistig Behinderte, 12 Plätze, Träger: Lebenshilfe
e.V., Neubau von Wohnheimen an WfB (24
Plätze Diakonie, Burgstraße; 40 Plätze Hallesche Behindertenwerkstätten in Lettin) geplant
und realisiert werden.
Integrationsarbeit mit und für ausländische
Mitbürger
Die Besetzung der Stelle des Ausländerbeauftragten erfolgte auf Beschluß der Stadtverordnetenversammlung vom Dezember 1990.
Der Ausländerbeauftragte soll sich in die Ausländerarbeit einschalten und an einer optimalen
Gestaltung mitwirken. Der Ausländerbeauftragte
nimmt an den regelmäßigen Beratungen beim
Ausländerbeauftragten des Landes Sachsen-Anhalts, an den jährlich stattfindenden Bundeskonferenzen der Ausländerbeauftragten des
Bundes, der Länder und der Kommunen sowie
auch an wichtigen Fachseminaren, z.B. des
BMI, teil.
Neben der Kooperation und Kontaktpflege mit
Behörden, Vereinen und Verbänden usw., die
sich in politischer, rechtlicher oder tatsächlicher
Hinsicht mit ausländerspezifischen Fragen beVerwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Dezernate mit Ämtern
fassen, beteiligt sich der Ausländerbeauftragte
im konzeptionellen Bereich an der Umsetzung
und Aufbereitung vorhandener Beschlüsse und
Gesetze sowie mit eigenen Untersuchungen:
− zur Klärung ausländerrechtlicher Grundsatzfragen und Unterstützung politischer und sozialer Projekte, Maßnahmen und Initiativen
im Rahmen der bestehenden Ausländerarbeit, einschließlich Beratung und Unterstützung der Ausländer und der in der Ausländerarbeit tätigen Vereine und Verbände in
der Bildung eines Ausländerbeirates;
− an der Erarbeitung von Materialien und Vorschlägen mit dem Ziel, Verbesserungen im
Zusammenspiel mit den verschiedenen Verwaltungsebenen herbeizuführen, die Aufenthalts-bedingungen für Ausländer im Rahmen
der gesetzlichen Gegebenheiten positiv zu
beeinflussen und die Akzeptanz in der Bevölkerung gegenüber Ausländern zu verbesser;
− an der Erarbeitung von Entscheidungs-, Beschluß- und Informationsvorlagen auf eigene
Anregung und im Auftrag der Beigeordneten
für Jugend, Soziales und Gesundheitswesen
für den Stadtrat und dessen Ausschüsse sowie für das Kollegium.
Einen hohen Stellenwert nimmt die Zusammenarbeit mit der Ausländerbehörde im Rahmen der
Abstimmung zu allen Fragen des Ausländerund Asylrechtes und die Einwirkung auf vorhandene Ermessensspielräume ein.
Mit dem Ziel, ein einheitliches und angemessenes Verwaltungshandeln in Bezug auf die Ausländer und die entsprechenden rechtlichen
Grundlagen zu sichern, soll sich der Ausländerbeauftragte beteiligen an der:
− Prüfung der Betreuungskonzepte in bereits
vorhandenen Einrichtungen und
− Erarbeitung von Vorschlägen zur Verbesserung der Unterbringungssituation, Zusammenarbeit und Absprache mit verschiedenen
Stadtämtern, der Polizei und dem Arbeitsamt
in allen ausländerrechtlichen Fragen,
− Mitwirkung bei allen Verwaltungsabläufen
innerhalb des Sozialdezernates, die im Zusammenhang mit ausländerrechtlichen Fragen stehen.
• Beratungs- und Betreuungstätigkeit
Im Rahmen der Beratungs- und Betreuungsaufgaben für Ausländer zu allen sozialen und aufenthaltsrechtlichen Inhalten bietet der Ausländerbeauftragte Gesprächsmöglichkeiten zu fest
eingerichteten Sprechtagen, Sprechzeiten in den
247
Dezernate mit Ämtern
Einrichtungen sowie nach Terminvereinbarung
an.
Den Gesprächspartnern bietet dies die Gelegenheit, ihr Anliegen ausführlich vorzutragen
und die Möglichkeit der Vermittlung von:
− rechtlichen Kenntnissen und Beratung bei
Rechtsmitteln im Rahmen des Ausländer-,
Asyl- und sozialen Leistungsrechts,
− Hilfe zur Erkennung der eigenen realen
Rechtslage, Erläuterung der aufenthalts- und
sozialrechtlichen Situation und Verdeutlichung der Rechtsposition und des Verfahrenswegs,
− Klärung eventuell vorhandener Ermessensspielräume im Einzelfall,
− Einzelfallunterstützung und Vertretung der
Ausländer bei aufenthaltsrechtlichen Fragen,
− Unterstützung in der Inanspruchnahme sozialrechtlicher Leistungen und Sozialbeschäftigung,
− Unterstützung in der Wohnungs- und Beschäftigungsvermittlung,
− Sprachmittlerfunktion, Beistand und Unterstützung bei Ämtern und Behörden
− Abbau von Mißverständnissen und Spannungsfeldern zwischen Personen oder Gruppen und gegenüber Ämtern und Einrichtungen,
− Hilfe bei geplanten Eheschließungen zwischen Deutschen und Ausländern im Rahmen des nationalen und internationalen Eheund Familienrechtes sowie bei Einbürgerungsfragen.
Diese Angebote und das aufsuchende Gespräch
mit unterschiedlichen Ausländerkreisen und betroffenen bzw. interessierten Deutschen gibt
dem Ausländerbeauftragten selbst die Möglichkeit, einen näheren Einblick in die jeweiligen
Probleme der Ausländer zu gewinnen und wird
zunehmend von Ausländern und von Deutschen wahrgenommen.
Neben vielfältigen Vermittlungs- und Auskunftsangelegenheiten werden häufig individuelle
Probleme und Anliegen unterschiedlichster Art
an den Ausländerbeauftragten mit der Bitte um
Klärung, Hilfe oder Unterstützung herangetragen. Schul-, Ausbildungs- und Beschäftigungsfragen treten ebenso auf wie Partnerschafts- und
Erziehungsfragen und Fragen zur Gesundheit,
Schwangerschaft, Sucht, Familienzusammenführung bzw. –nachzug und Wohnungsbeschaffung.
In allen vorgetragenen Einzelfällen sowie bei
Grundsatzproblemen nimmt der Ausländer-be248
Kapitel 2
auftragte Kontakt mit den zuständigen Mitarbeitern auf, um auch die Sichtweise des Amtes
und die Aktenlage kennenzulernen. Wenn ein
Ermessensspielraum erkennbar ist oder Abhilfe
geschaffen werden kann, wird dies genutzt. In
vielen Fällen erweist sich das Gespräch und die
Aufklärung zur Rechtslage für die Betroffenen
als ausreichend und für die Verwaltung als entlastend. Gelegentlich werden auch Beschwerden herangetragen. In konkreten und begründeten Fällen wird durch Aussprache mit den
Vorgesetzten zur Klärung beigetragen.
Die Rechte der jüngsten Hallenser durchsetzen
1989 wurde die Kinderrechtskonvention (Übereinkunft über die Rechte des Kindes) durch die
Generalversammlung der Vereinten Nationen
angenommen. Die Bundesrepublik Deutschland
ist 1992 beigetreten. In der Kinderrechtskonvention heißt es, daß Kinder u.a. das Recht auf
Gleichbehandlung, soziale Sicherheit und Bildung, kindgerechten Lebensraum, gewaltfreie
Erziehung, elterliche Fürsorge und soziale Sicherheit haben.
Der 20. September wurde durch die Vereinten
Nationen zum Weltkindertag erklärt. Seit 1992
wird jährlich an dem Sonnabend zum
20. September der Weltkindertag gefeiert. Rund
80 Vereine, Institutionen und Betriebe organisieren für die halleschen Kinder und Jugendlichen
ein großes Fest auf der Peißnitz unter dem
Motto „Auf die Kinder kommt es an“. Die jährliche Vorbereitung liegt bei der Kinder- und Jugendbeauftragten in Zusammenarbeit mit den
Mitarbeiterinnen des Kinder- und Jugendschutzes.
Die Stelle der Kinder- und Jugendbeauftragten
der Stadt Halle (Saale) ist seit dem 01. Januar
1993. Die Beauftrage ist Ansprechpartnerin für
Kinder, Jugendliche, Eltern und Bürgerinnen, um
die Partizipation von Kindern und Jugendlichen
zu fördern und bei der Umsetzung ihrer Bedürfnisse zu unterstützen. Zu Ihrem Arbeitsbereich
gehören folgende Aufgaben:
Unterstützung beim Aufbau des psychosozialen
Beratungsangebotes durch die Unterstützung
von bestehenden Projekten, Anregung von Initiativen und Angeboten für die Kinder- und Jugendarbeit unter der Beachtung sozialer Brennpunkte, Vermittlung von Orten und Räumen
Zusammenarbeit mit Organisationen, Verbänden und Vereinen der öffentlichen und freien
Jugendhilfe, die das Interesse, die Rechte und
den Schutz von Kinder und Jugendlichen berühVerwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Kapitel 2
ren, um die verschiedenen Aktivitäten und Initiativen der unterschiedlichen Bereiche zu vernetzen
Mitwirkung bei der Erarbeitung von Konzeptionen für die Entwicklung im Kinder- und Jugendbereich
Organisation, Koordination und Vorbereitung
der Sitzung des Jugendhilfeausschusses. Nach
der Satzung des Jugendamtes ist die Kinder- und
Jugendbeauftragte beratendes Mitglied des Jugendhilfeausschusses
Im Januar 1994 gründete sich Arbeitsgruppe
„Gewalt an Kindern“, in der Mitarbeiterinnen
der unterschiedlichsten Dienste zusammenarbeiten, die mit diesem Thema täglich konfrontiert werden. Die Arbeitsgruppe wird durch die
Kinder- und Jugendbeauftragte moderiert.
Einen wichtiger erster fachlicher Schwerpunkt
war das Thema „Sexueller Mißbrauch an Kindern“. Einerseits wurde durch das Jugenamt ein
Handlungskonzept zum Umgang mit sexuellem
Mißbrauch erarbeitet. Zum anderen wurde im
Rahmen von verschiedenen Fachtagungen für
Mitareiterinnen im Kinder- und Jugendbereich
sowie jährlichen Ausstellungen das Thema der
Öffentlichkeit auf sensible Art nahe gebracht.
Der fachliche Austausch, wo Kinder Gewalt erleben und wie man sie davor schützen kann,
führte dazu, daß in den letzten Jahren jährliche
Präventionsveranstaltungen für Kinder in Kindertagesstätten und im Grundschulbereich in
unterschiedlichsten Projekten organisiert und
durchgeführt wurden.
Gerade in den zurückliegenden Jahren spielte
das Thema Partizipation von Kindern und Jugendlichen eine zunehmend wichtigere Rolle.
Wenn Kinder und Jugendliche in die Gestaltung
ihrer Lebenswelt einbezogen werden, erleben
sie ihre Umwelt bewußter und fühlen sich für
das von ihnen Geschaffene verantwortlich.
Im Rahmen des Gesunden-Städte-Projektes, Arbeitsgruppe „Lebensraum für Kinder und Jugendliche“ beteiligten sich 10 Kindergruppen
hallescher Kindertageseinrichtungen an einem
Projekt, in dem die Kinder ihre Außen- und
Spielflächen nach ihren Ideen und Wünschen
an einem Modell gestalteten. Dadurch konnten
in verschiedenen Stadtteilen Planverfahren für
Spielflächen einmal ganz anders durchgeführt
werden.
Dezernate mit Ämtern
hauptsächlich durch die Projektgruppe der Sekundarschule Erich-Kästner mit viel Kreativität
und Initiative gestaltet wurde. Besonders bemerkenswert war der Sinn für Realität, den die Beteiligten für die Umsetzung ihrer Pläne bewiesen.
Ein „Netzwerk gegen Drogen“
Der Stadrat beschloß am 18. November 1998
die Konzeption „Netzwerk gegen Drogen“. Damit konnte im Januar 1999 die Drogenbeauftragte in der Stadt Halle (Saale) ihre Tätigkeit
aufnehmen.
Mit der Einrichtung dieser koordinierenden
Stelle verbindet sich die Zielsetzung, die Hilfeangebote im Suchthilfesystem für suchtgefährdete und -abhängige junge Menschen zu optimieren.
Es soll gewährleistet werden, daß bei der Inanspruchnahme eines Hilfeangebotes die Interessen der Betroffen im Vordergrund stehen und
Tätigkeitsüberschneidungen vermieden werden.
Vertreter der Säulen
• Prävention,
• Suchtkrankenhilfe und
• Repression
entwickeln im Koordinierungskreis des „Netzwerk gegen Drogen“ gemeinsam mit der Drogenbeauftragen ein die unterschiedlichen
Rechtspositionen berücksichtigendes Konzept
der Stadt Halle (Saale) als Grundlage für eine
effizientes Suchthilfesystem.
Thematische Schwerpunkte der Arbeit des Koordierungskeises „Netzwerk gegen Drogen“ sind
Die Anwendung von Zwangsmaßnahmen bei
drogenabhängigen Minderjährigen in der Kontroverse Freiwilligkeit und Zwang in der Suchtberatung und unter Berücksichtigung der stationären Versorgungsmöglichkeiten;
Die konsequente Bekämpfung des Drogenhandels und die staatlichen Reaktionen auf die
Straftäter;
Die Entwicklung von Angebotsstruktur und Finanzierungsmodellen für Suchtkrankenhilfe unter Einbeziehung möglicher Landesfördermittel;
Die Gründung des Päventionsfacharbeitskreises.
Kinder und Jugendliche wurden auf unterschiedlichste Art im Rahmen von Zukunftswerkstätten beteiligt.
Hervorzuheben wäre hier die Spielflächenplanung im Wohnkomplex VII der Silberhöhe, die
Das „Netzwerk gegen Drogen“ konnte bereits
nach kurzer Zeit erste Ergebnisse zu den
Schwerpunktthemen vorweisen. So gab es beispielweise einen Konsens im Umgang mit
Zwangsmaßnahme bei drogenabhängigen Min-
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
249
Dezernate mit Ämtern
Kapitel 2
derjährigen nach § 1631b BGB. Die Koordinierungskreis verständigte sich darauf, daß
„unter dem gesichtspunkt einer medizinischen
Indikation (Akute Gefahr für Leib und Leben)
dient die Zwangseinweisung einer physischen
und psychischen Erholung und Motivationsüberprüfung zur Veränderung der bisherigen
Lebenssituation, verbunden mit der Hoffnung,
daß die vorübergehende erzwungene Abstinenz
zu einer selbstbestimmten entscheidung verhilft.
Der freiwilligen Entscheidung auf Annahme von
Beratung und Therapie wird jedoch Vorrang einegräumt.“ Diese abgestimmte Grundposition
führte bei Beratern und Sozialpädogen zu mehr
Sicherheit im Umgang mit den antragstellenden
Sorgeberechtigten und Minderjährigen, die Betroffenen für eine freiwillige Aufnahme einer
Therapie zu motivieren.
Insgeamt wurden 1999 acht Präventions- und
Informationsveranstaltungen in acht verschieden
Stadtteilen durchgeführt.
Der zweite Suchtpräventionstag am 9. Juli 1999
in der Südstadt zum Thema: „Ich will, daß Du
mir zuhörst“ war einer der Höhepunkte in der
Arbeit des „Netzwerk gegen Drogen“ Insgesamt
haben 30 Vereine, Verbände und Ämter teilgenommen.
Als erste ostdeutsche Stadt ist Halle am 25. Juni
1999 auf der Grundlage eines Beschlusses des
Stadtrates dem europäischen Netzwerk - European Cities on Drug Policy beigetreten. Halle
war damals gleichzeitig Gastgeberstadt für eine
zweitägige intrnationale Städtekonferenz zum
Thema: „Gemeinsam Initiativen in der Drogenpolitik - eine Bewertung lkaler Drogenprobleme,
Erfordernisse und Strategien.“
250
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Kapitel 2
2.6.2. Sozialamt (50)
In der Sozialordnung der Bundesrepublik
Deutschland kam Sozialämtern ursprünglich die
Aufgabe zu, das letzte Auffangnetz für Personen
zu sein, die trotz der vielfältigen anderen Sozialleistungen nicht zu einem eigenständigen Leben fähig waren und nur durch die Sozialhilfe
vor dem endgültigen Absturz bewahrt werden
können. Vielfältige wirtschaftliche, politische
und soziale Veränderungen haben allerdings
dazu geführt, daß die Sozialämter entgegen der
ursprünglichen Intention nicht mehr nur die
letzte Anlaufstelle für einen Rest Betroffener
waren, sondern in zunehmendem Maße auch
der erste und damit einzige Anlaufpunkt wurden.
Ein neues Amt wurde aufgebaut
Die „Geschichte“ des Sozialamtes läßt sich von
der Entwicklung des Dezernates Jugend, Soziales und Gesundheit ebenso wenig trennen wie
von der Entwicklung der gesamten Verwaltung.
Als das Sozialamt am 01.07.1990 neu eingerichtet wurde, waren die Aufgaben der Sozialhilfe nur in Teilen umzusetzen. Es mußten zudem verschiedene Struktureinheiten der ehemaligen DDR-Verwaltung integriert werden. Dazu
zählte insbesondere die zentrale Verwaltung der
Feierabend- und Pflegeheime.
Die Gründungs- und Aufbauphase der Jahre
1990 und 1991 war von erheblicher Verwaltungshilfe der Partnerstädte Karlsruhe und Hildesheim begleitet. Diese vollzog sich mit fachlichen Inhalten vorwiegend in Beratungs- und
Ausbildungseinheiten und erbrachte für das Amt
einen festen und gut ausgebildeten Mitarbeiterstamm, welcher sich im Verlauf des Berichtszeitraumes ein erhebliches Erfahrungspotential
für diesen Aufgabenbereich aneignete.
Noch im Verlauf des Jahres 1991 und teilweise
auch noch 1992 wurden analog zur in Kraft
tretenden Gesetzgebung verschiedene Veränderungen an der Organisationsstruktur und Aufgabenverteilung vorgenommen. Die derzeitige
Organisationsstruktur des Sozialamtes wurde
Ende 1991 erreicht und in den Kernbereichen
seither beibehalten.
Ab 1992 mußten zusätzlich zur unmittelbaren
Verwaltungsstruktur Gemeinschaftsunterkünfte
für Aussiedler und Asylbewerber eingerichtet
und zum Teil auch selbst betrieben werden.
1995 wurden dem Sozialamt zusätzlich große
Teile des bisherigen Wohnungsamtes mit Ausnahme der Wohnungsbauförderstelle zugeordVerwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Dezernate mit Ämtern
net, in deren Ergebnis heute nur noch die
Wohngeldstelle im Bereich des Sozialamtes
verblieben war.
Die organisatorische Gliederung des Sozialamtes der Stadt Halle (Saale) ergab sich aus den
gesetzlich übertragenen Aufgaben.
Hilfe zum Lebensunterhalt
Es war die klassische Leistung des Sozialamtes,
die denen gewährt wurde, die aus eigenen Einkünften ihren Lebensunterhalt nicht sicherstellen
können. Da alle anderen Einnahmequellen vorrangig auszuschöpfen waren, war teilweise eine
erhebliche Mitwirkung der Betroffenen erforderlich, aber nicht immer gewährleistet. Dies führt
zu einem hohen Konfliktpotential zwischen den
Mitarbeitern des Amtes und den Klienten und
macht eine effiziente Fallbearbeitung, eine
sachgerechte und vor allem schnelle Entscheidung erforderlich.
Die nach der Wende eingetretene wirtschaftliche Situation in den neuen Bundesländern und
insbesondere in der Stadt Halle (Saale) mit einer
stetig steigenden Arbeitslosenquote hatte fatale
Auswirkungen auf die soziale Situation von Familien und Einzelpersonen. Es muß festgestellt
werden, daß in den Jahren des Berichtszeitraumes mit steigender Arbeitslosigkeit auch die
Zahl der Sozialhilfeempfänger angewachsen
war. Allerdings kann eingeschätzt werden, daß
durch den stark ausgebauten zweiten Arbeitsmarkt die Zahl der Sozialhilfeempfänger zur Zeit
noch unter dem Niveau vergleichbarer westdeutscher Städte liegt. Die Entwicklung der Hilfe
zum Lebensunterhalt stellte sich im Jahresdurchschnitt in den Berichtsjahren wie folgt dar:
Haushalte, die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt
beziehen
(außerhalb von und in Einrichtungen)
6171
6000
5690
4291
4211
1993
1994
3799
4000
4688
4792
1995
1996
2622
2000
0
1991
1992
1997
1998
Abbildung 85: Anzahl der Haushalte
(Quelle: Sozialamt)
1991 erhielten 2622 Haushalte Hilfe zum Lebensunterhalt. Anfang 1992 wurde diese Leistung bereits für 3.799 Haushalte notwendig. Bis
Ende 1998 war ein weiterer Anstieg auf 6.171
251
Dezernate mit Ämtern
Kapitel 2
Haushalte zu verzeichnen. Der deutliche Anstieg steht in engem Zusammenhang mit der
Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt und hat sich
insbesondere seit dem Herbst 1996 noch einmal
deutlich beschleunigt.
Nettoausgaben insgesamt
110158155
100000000
75025395
80000000
54717759
60000000
44143122
45832417
1995
1996
40000000
20000000
Berichtszeitraumes allerdings sehr stark nachgelassen hat, in Gemeinschaftsunterkünften und
dezentralem Wohnraum zu versorgen. Im Zusammenwirken mit den örtlichen Vermietern
war es dem Sozialamt gelungen, einen erheblichen Anteil der Aussiedler und Ausländer mit
eigenem Wohnraum auszustatten. Dabei handelte es sich fast ausschließlich um Personen,
die auf Grund ihres rechtlichen Status berechtigt
waren, sich längerfristig oder auf Dauer hier
aufzuhalten. Diese Vorgehensweise hat wesentlich dazu beigetragen, daß trotz bestehender
Konfliktfelder ausländerfeindliche Aktionen in
Halle in den letzten Jahren kaum zu verzeichnen waren, sieht man von Einzeltätern und Einzelfällen ab.
0
1994
1997
1998
Abbildung 86: Netto-Sozialhilfeausgaben nach
BSHG
(Quelle: Sozialamt)
Daß sich die Ausgaben seit dem Haushalt 1994
nicht parallel zur Fallzahl entwickelt haben,
hatte seine Ursache vorwiegend in haushaltstechnischen Umschichtungen und unterschiedlichen Veranschlagungen in den Jahren
1994 bis 1996 sowie in einem nicht zeitgleich
erfolgenden Kostenerstattungsver-fahren, insbesondere im Ausländerbereich.
Neben der Arbeitsmarktsituation beruhte der
Anstieg der Sozialhilfe auch auf der Tatsache,
daß die seit 1992 aufgenommenen Asylbewerber und Aussiedler zunehmend in die Sozialhilfe fielen. Hier waren im wesentlichen zwei
Ursachen zu benennen. Insbesondere für Aussiedler wurden nach deren Einreise vom Bund
und Land die Kosten zeitlich befristet übernommen. Gelingt es innerhalb dieser Frist nicht,
die Personen in den Arbeitsmarkt zu integrieren,
fallen sie nach Ablauf der Frist in die Sozialhilfe.
Hingegen stiegt bei Asylbewerbern in erheblichem Maße der Anteil derjenigen, die einen
rechtlichen Aufenthaltsstatus bekommen haben
und damit nicht mehr nach dem Asylbewerberleistungsgesetz aus Bundesmitteln entschädigt
wurden, sondern ebenfalls in die Sozialhilfe
fielen.
Zurzeit erhalten rund 3.400 Ausländer Sozialleistungen über das Sozialamt. Darunter befinden
sich 784 Asylbewerber. Neben der unmittelbaren Zahlbarmachung der Sozialleistungen war
auch in diesem Bereich ein erheblicher Planungs- und Koordinierungsaufwand erforderlich, um den hier angesprochenen Personenkreis, bei dem der Zuzug im letzten Jahr des
252
Hilfen in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen kommt
vorwiegend Personen zugute, die infolge körperlicher oder geistiger Gebrechen besonderer
Hilfestellung bedürfen. Dazu zählen neben
vielfältigen ambulanten Hilfsangeboten auch
teilstationäre und stationäre Maßnahmen einschließlich Angebote für in Heimen und Pflegeeinrichtungen untergebrachte Bedürftige.
Zur Hilfe in besonderen Lebenslagen zählt aber
auch die Krankenhilfe, die anstelle von Krankenkassenleistungen an Sozialhilfeempfänger
gezahlt wurde, die nicht krankenversichert waren. Diese Zahl war vorwiegend durch den
Ausländerbereich stark angestiegen. Dem gegenüber war die Zahl der Pflegeheimfälle nach
Einführung der Pflegeversicherung deutlich zurückgegangen.
Hilfe in besonderen Lebenslagen war nach dem
Bundessozialhilfegesetz (BSHG) von ebenso
großer Bedeutung wie die Hilfe zum Lebensunterhalt. Leistungen aus diesen Rechtsvorschriften
erhielten 1997 über 8000 Personen.
In der nachfolgenden Grafik war die Entwicklung der Gesamtempfänger von Hilfen zum Lebensunterhalt im Vergleich zur Zahl der in Alten- und Pflegeheimen untergebrachten und
sozialhilfeberechtigten Personen ab 1995 dargestellt. Auf Grund mannigfaltiger gesetzlicher
Modifizierungen können die Jahre 1991 bis
1994 nicht in diesen Vergleich einbezogen
werden.
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Kapitel 2
Dezernate mit Ämtern
Empfänger von Hilfen in besonderen Lebenslagen,
davon in Einrichtungen
8000
7593
8535
8343
7505
6000
4000
2000
1772
793
575
560
0
1995
1996
Gesamt
1997
amt hatte im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt in begrenztem Umfange die Möglichkeit,
bei Mietschulden regulierend einzuwirken,
wenn dadurch der Wohnungserhalt gesichert
werden konnte. Es verfügte zudem über verschiedene Unterbringungsmöglichkeiten, wie z.
B. das Haus der Wohnhilfe und verschiedene
angemietete Übergangswohnungen im Stadtgebiet.
1998
in Einrichtungen
Abbildung 87: Anzahl der Empfänger von Hilfen
ins besonderen Lebenslagen
(Quelle: Sozialamt)
Parallel zu den unmittelbaren gesetzlichen
Pflichtleistungen, die mit der Hilfe in besonderen Lebenslagen gewährt werden, war ein erheblicher Planungs- und Koordinierungsaufwand in enger Abstimmung mit den Landesbehörden zu bewältigen. Dabei ging es zum einen
um Bedarfsermittlung für die unterschiedlichen
Personengruppen und zum anderen um die
Einleitung und Begleitung der unterschiedlichsten Maßnahmen zur Bedarfsdeckung.
In der stationären Pflegeheimunterbringung hat
sich die Fallzahl nach Einführung der Pflegeversicherung im Jahr 1996 deutlich verringert.
1998 waren nur noch 534 (von 1.800) Personen
auf die Mitfinanzierung der Sozialhilfe angewiesen. Im ambulanten und teilstationären Bereich
haben sich die Fallzahlen im wesentlichen nicht
verändert.
Für den ambulanten Bereich war an dieser Stelle
die Seniorenberatungsstelle der Stadt Halle hervorzuheben, die vor dem Hintergrund des § 75
BSHG, der die möglichen Maßnahmen der Altenhilfe beschreibt, als Impulsgeber und Koordinator für die unterschiedlichsten Maßnahmen
der Seniorenbetreuung sorgte. Dadurch konnte
besonders in diesem Bereich ein relativ gutes
Versorgungsnetz mit 12 Sozialstationen im
Stadtgebiet aufgebaut werden, das vorwiegend
im Bereich der freien Wohlfahrtspflege angesiedelt war.
Wohnungssicherung
Im Zusammenwirken der Hilfe zum Lebensunterhalt und der Hilfe in besonderen Lebenslagen
mußte sich das Sozialamt auch um verschiedene Randgruppen kümmern, die zum Teil erhebliche Probleme aufwarfen. Hier waren vorrangig Obdachlose und Nichtseßhafte zu nennen, aber als besonderer Schwerpunkt auch der
Personenkreis, der infolge Mietschulden vom
Verlust der Wohnung bedroht war. Das SozialVerwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Das Problem der Mietschulden, durch die der
vorhandene Wohnraum gefährdet wurde, stellte
eine besondere Herausforderung für das Sozialamt dar. 1992 wurden dem Sozialamt Mietschulden in einer Gesamthöhe von 1,9 Mio.
DM mitgeteilt. 1996 wurde mit 10,3 Mio. DM
an herangetragenen Mietschulden ein Spitzenwert erreicht, der sich inzwischen allerdings bei
5,1 Mio. DM jährlich einpegelt. Durch die verschiedenen Maßnahmen des Sozialamtes
konnten in der Vergangenheit durchschnittlich
40 % dieser Mietschulden reguliert werden.
Überwiegend erfolgte dieses im Wege der
Selbsthilfe durch die Vermittlung von Ratenvereinbarungen oder, wo erforderlich, durch die
Gewährung von Sozialhilfeleistungen.
Wohngeld
1995 war auch die Wohngeldstelle dem Sozialamt zugeordnet worden. Das Wohngeld war
eine reine Bundesleistung, die von der Kommune lediglich ausgezahlt wurde. Durch die
enge Verzahnung der Wohngeld-empfänger mit
der Sozialhilfe war die Zuordnung folgerichtig
und ersparte Verwaltungsaufwand. Im Dezember 1996 verzeichnete die Wohngeldstelle
9.651 laufende Zahlfälle und eine Monatszahlung von rund 1,6 Mio. DM.
„Halle-Paß“ - eine besondere Leistung der Stadt
Halle (Saale)
Neben den vorher geschilderten Kernaufgaben
des Sozialamtes nimmt das Amt auch eine Reihe
weiterer Aufgaben war, die infolge kommunaler
Beschlüsse durchgeführt werden. Einen besonderen Stellenwert nimmt hier der „Halle-Paß“
ein, der auf Beschluß der Stadtverordnetenversammlung vom 21.04.1993 als freiwillige soziale Leistung der Stadt eingeführt wurde.
Mit dem „Halle-Paß“ will die Stadt Halle zum
Ausdruck bringen, daß die Probleme der Bürger
mit geringem Einkommen eine besondere Beachtung verdienen und auch finden.
253
Dezernate mit Ämtern
Kapitel 2
Anspruchsberechtigt waren Personen, deren
Einkommen den 110%igen Sozialhilfebedarf
nicht übersteigt. Für die Bewohner von Alten-,
Pflege- und Behindertenheimen sowie für die
ausländischen Mitbürger in Gemeinschaftsunterkünften gibt es Sonderregelungen.
Auf dieser Grundlage erhielten durchschnittlich
15.000 bedürftige Bürgerinnen und Bürger monatlich den „Halle-Paß“ kostenlos übersandt. Sie
haben dadurch die Möglichkeit des kostenfreien
oder ermäßigten Eintritts in Sport- und Kulturstätten der Stadt Halle sowie die Berechtigung,
die öffentlichen Nahverkehrsmittel vergünstigt
in Anspruch zu nehmen.
Ausstellung des Halle-Passes 1993 - 1998
Jahr¹)
1993²)
1994
1995
1996
1997
1998
Ausgereichte
Pässe
11 233
10 577
10 874
12 014
13 768
15 251
Fahrkarten
insgesamt
12 414
32 964
31 622
32 496
40 499
43 114
Streifenkarte
10 080
25 240
22 027
21 583
25 614
25 794
Abrechnung HAVAG
Davon
Monatskarte
1 290
4 643
6 132
6 929
8 832
9 410
9-Uhr Ticket
1 044
3 081
3 463
3 984
6 053
7 910
Tabelle 72: Entwicklung der Vergabe des „Halle-Paß“
¹) Stand am 31.12. des jeweiligen Berichtszeitraumes, 2) Erfassungszeitraum ab August 1993
Quelle: Sozialamt
Weitere soziale Leistungen
Gemäß bestehender Gesetze zählten hierzu
•
•
die Aufgaben nach dem Unterhaltssicherungsgesetz, mit dem der Lebensunterhalt
für Wehrpflichtige sichergestellt wurde,
die Aufgaben aus dem Vertriebenenzuwendungsgesetz mit 24.000 zu bearbeitenden
Anträgen
Aufgabenerledigung durch Subsidiarität
In den Jahren 1990 und 1991 erfolgten bereits
die ersten Übergaben verschiedener stationärer
Einrichtungen, insbesondere der Feierabendund Pflegeheime an freie Träger. Einzige Ausnahme bildete dabei das Feierabend- und Pflegeheim Beesener Straße, das erst 1996 in eine
von der Stadt gemeinsam mit der Paul-RiebeckStiftung gegründete „Akazienhof“ gGmbH umgewandelt wurde.
Neben den weitgehend gesetzlich normierten
Sozialleistungen stellt das Amt Fördermittel zur
Verfügung, die gemäß der „Richtlinie zur Förderung der sozialen Arbeit und der freien Wohlfahrtspflege in der Stadt Halle“ an Vereine und
Verbände vergeben werden. Sie waren auf sozialem Gebiet in der Stadt Halle tätig und erfüllten zum Teil Aufgaben für die Stadt. Im Berichtszeitraum stellte die Stadt Halle (Saale) da254
für eine Fördermittelsumme von durchschnittlich damit Vereine, Verbände und Selbsthilfegruppen, die durch Beratung, Betreuung und
Begleitung dazu beitrugen, Betroffenen zu ihren
Ansprüchen zu verhelfen, ein soziales Abgleiten
zu verhindern und betreuende und resozialisierende Funktionen wahrnehmen. Durchschnittlich bearbeitete das Sozialamt jährlich 180 Fördermittelanträge, von denen etwa die Hälfte zu
einer Förderung führten. Auf Grund der angespannten Haushaltslage wurde die Förderung in
den kommenden Jahren mit finanziellen Einschränkungen verbunden sein.
Die sich verschlechternden Förderbedingungen
und das zunehmende Aufkommen privater Anbieter auch bei sozialen Angeboten erfordern in
den nächsten Jahren eine Neuorientierung, die
aber aufgrund der soliden Ausgangslage ohne
größere Schwierigkeiten zu bewältigen sein
wurde.
Beschäftigungs- und Arbeitsförderung für Sozialhilfeempfänger
Die Beschäftigungs- und Arbeitsförderung von
Sozialhilfeempfängern gewann angesichts zunehmender Arbeitslosigkeit und steigender Sozialhilfezahlen immer mehr an Bedeutung. In
den Anfangsjahren 1990/91 konnte vom Sozialamt überwiegend nur die klassische Hilfe zur
Arbeit angeboten werden. Eine gemeinnützige
Tätigkeit gegen ein geringes Zusatzentgelt (HilVerwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Kapitel 2
Dezernate mit Ämtern
fen zur Arbeit - HzA) war überwiegend bei Vereinen und Verbänden sowie sozialen Einrichtungen angesiedelt. Die wöchentliche Einsatzzeit pro Hilfeempfänger war dabei auf 20 Arbeitsstunden beschränkt. Die Entwicklung der
Beschäftigung von Sozialhilfeempfängern über
Hilfen zur Arbeit stellt sich wie folgt dar:
Anzahl der Sozialhilfeempfänger in HzA
900
800
740
650
600
500
400
200
0
1995
1996
1997
1998
Abbildung 88: Anzahl Sozialhilfeempfänger in
Hilfen zur Arbeit
(Quelle: Sozialamt)
Parallel dazu wurden auch die vom Europäischen Sozialfonds geförderten ESF (Europäischer
Sozialfond)-Maßnahmen zur Weiterbildung von
Sozialhilfeempfängern forciert. Bemerkenswert
war hierbei, daß 30 bis 40 % der so geförderten
Sozialhilfeempfänger unmittelbar nach Beendigung ihrer 12-monatigen Lehrgänge eine Anstellung im ersten Arbeitsmarkt gefunden haben.
Die Genehmigung von ESF-Projekten erfolgte
vom Arbeitsamt und war deshalb auch von den
dort zur Verfügung stehenden Mitteln und von
den dort gesetzten Prioritäten abhängig. Außerdem hing die Zahl der ESF-Projekte von den
durch die Maßnahmeträger vorgelegten Konzepten ab. Dies hatte teilweise stark unterschiedliche Jahresergebnisse zur Folge, ohne
daß dadurch die im Mehrjahresvergleich gegebene starke Umsetzung dieser Projekte grundsätzlich beeinträchtigt wurde.
Seit 1997 waren zusätzlich auch private Arbeitsvermittler tätig, um gegen Prämie Sozialhilfeempfänger in dauerhafte Arbeitsplätze zu
vermitteln. Erste Vermittlungserfolge waren zu
verzeichnen.
Ebenfalls konnte 1997 erstmals ein arbeitsmarktpolitisches Sofortprogramm aufgelegt werden, bei dem unter der Regie der HAL-Sanierungs GmbH 320 Sozialhilfeempfänger eine
einjährige bezahlte Beschäftigung finden konnten. Dieses Projekt wurde vom Land SachsenAnhalt teilweise mitfinanziert. Es ergab sich
daraus zwar keine kurzfristige Einsparung von
Sozialhilfeleistungen, jedoch war der sozialpolitische Effekt, Menschen in Arbeit gebracht zu
haben, nicht zu unterschätzen. Ein Einsparungseffekt ergab sich perspektivisch dadurch, daß
einerseits Lohnersatzleistungen des Arbeitsamtes
durch den Sozialhilfeempfänger wieder erworben wurden und seine Vermittelbarkeit auf dem
ersten Arbeitsmarkt stiegt.
Arbeitsbeschaffung für Sozialhilfeempfänger
Die Hauptaufgabe des Sozialamtes war die
ständig wiederkehrende Zahlung von Sozialhilfe
an bedürftige Personen. Deshalb war die Leistung nicht an spektakulären Einzelereignissen,
sondern eher an der kontinuierlichen Aufgabenerfüllung zu messen.
Das war um so beachtlicher, weil jeder einzelne
Sachbearbeiter bis zu 50 % Fallzahlen mehr zu
bearbeiten hatte, als nach allgemein anerkannten Standards und KGSt-Richtlinien üblich. Zudem stieg die Fallzahlen jährlich weiter an. Ein
deutlicher Beweis für gestiegene Belastbarkeit
und verbesserte Entscheidungsqualität war die
über die Berichtsjahre hinweg gering gebliebene
Zahl von Widersprüchen und Klagen gegen
Entscheidungen des Sozialamtes. Der Kommune
blieben dadurch Kosten für Rechtsstreitigkeiten
erspart.
Anzahl der EFS-Maßnahmen und Teilnehmer
500
480
400
400
300
250
200
120
100
20
0
1995
5
1996
Projektzahl
17
1997
3
1998
Teilnehmer
Abbildung 89: ESF-Maßnahmen und Teilnehmer
(Quelle: Sozialamt)
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Ein präziseres Bild über die gewachsene Leistungsfähigkeit ergibt sich aus dem Vergleich
der Mitarbeiter- und Fallzahlen in der Hauptleistungsabteilung Hilfe zum Lebensunterhalt.
1992 waren hier 50 Mitarbeiter beschäftigt, die
rund 3.600 Fälle zu bearbeiten hatten. Ende
1997 war die Mitarbeiterzahl auf 58 Mitarbeiter
angestiegen, die Zahl der zu bearbeitenden
Fälle gleichzeitig auf 5.690 bei stark steigender
Tendenz. Die Entwicklung in den beiden anderen Leistungsabteilungen, Hilfe in besonderen
Lebenslagen und Ausländer/Migranten, war
vergleichbar.
255
Dezernate mit Ämtern
Kapitel 2
Kritisch anzumerken war allerdings, daß dem
einzelnen Sachbearbeiter Fallzahlen zugeordnet
waren, die die eigentliche Kernaufgaben, persönliche Hilfe und Beratung, einschränkten.
Besondere Kreativität war von den Mitarbeitern
des Sozialamtes im Jahre 1992 gefordert, als
praktisch aus dem Nichts in Größenordnungen
Unterbringungsmöglichkeiten für Aussiedler und
Asylbewerber erstmals zu schaffen waren.
Seit der Errichtung des Sozialamtes im Jahr 1990
war festzustellen, daß auf Grund der anhaltend
hohen Arbeitslosigkeit die Sozialhilfeausgaben
in stetig anstiegen.
Ausgaben für einmalige und laufende Hilfen zum
Lebensunterhalt (Sozialhilfe) Angaben im DM
1998
81476391
1997
71938757
1996
57574292
1995
55037821
1994
49424760
0
20000000
40000000
60000000
80000000
Abbildung 90: Hilfe zum Lebensunterhalt
(Quelle: Sozialamt/Einwohner- und Statistikamt)
Ausblicke und Perspektiven
Die ständig ansteigende Zahl von Leistungsempfängern in Halle hatte zu einer zunehmenden Belastung der Mitarbeiter des Sozialamtes
geführt und gleichzeitig eine Einschränkung der
Beratungsqualität zur Folge. 1998 wurde der
Punkt erreicht, an dem weder die personellen
noch die räumlichen Ressourcen des Sozialamtes die Aufrechterhaltung bereits erreichter
Qualitätsstandards erlaubten.
Im Herbst 1997 hat das Sozialamt eine Außenstelle in der Merseburger Straße eingerichtet, in
der auch der Allgemeine Soziale Dienst mit
256
einem Teilbereich vertreten war. In dieser Außenstelle werden der gesamte Bereich Ausländer, Aussiedler und Asylbewerber untergebracht
sein. Diese Außenstelle wird durch die Aufteilung nicht nur zu einer deutlichen Entzerrung
des derzeit übermäßigen Publikumsverkehrs
führen, sondern erlaubt erstmals seit mehreren
Jahren auch wieder den Einsatz von zusätzlichem Personal vor Ort, der zuletzt aus räumlichen Gründen nicht möglich war. Vorgesehen
war auch eine umfangreiche technische Ausrüstung der EDV-Anlage für das Sozialamt, die
eine schnellere Bearbeitung ermöglichen soll,
aber auch infolge der damit verbundenen umfangreicheren Dokumentationen eine verbesserte Berichterstattung und Planung erlaubt.
In der langfristigen Perspektive wurde man davon ausgehen müssen, daß die Zahl der Leistungsempfänger weiter deutlich ansteigt. Dieses
ergibt sich auch aus einem Vergleich der Sozialhilfedichte, die in Halle 52 Leistungsempfänger pro 1.000 Einwohner beträgt. Dieses Sozialhilfedichte entspricht etwa dem Durchschnitt
ostdeutscher Großstädte, liegt aber unter den in
westdeutschen Großstädten erreichten Größenordnungen.
Vor diesem Hintergrund lassen sich zukünftige
Entwicklungen des Sozialamtes wie folgt skizzieren:
Die Aufbauphase, mit der die Befriedigung bestehender Leistungsansprüche erreicht werden
sollte, war abgeschlossen.
Zukünftig geht es zunehmend um kreative
Überlegungen, wie man Menschen wieder aus
der Sozialhilfe herausführen kann. Dazu gehört
sowohl ein vertiefter Kenntnisstand des Einzelfalles, um eine ergebnisorientierte Sozialhilfe zu
erreichen, aber auch um flankierende Maßnahmen, insbesondere im Bereich der Hilfen zur
Arbeit, um mehr Möglichkeiten zu schaffen, von
der Sozialhilfe unabhängig zu werden.
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Kapitel 2
2.6.3. Sozialplanungsgruppe (540)
Die Jugendhilfeplanung ist gesetzliche Verpflichtung der Kommune nach § 80 SGB VIII
(Kinder- und Jugendhilfegesetz). Jugendhilfeleistungen sind nur sinnvoll über Planungsprozesse zu koordinieren und zu erbringen.
Aus diesem gesetzlichen Auftrag heraus wurde
im April 1994 im Jugendamt die Jugendhilfeplanung durch eine Planerstelle institutionalisiert.
Im Januar 1995 wurde mit einer zweiten Personalstelle die Sozialplanungsgruppe gegründet
und der Bürgermeisterin unterstellt. Damit verbunden war die Erweiterung des Planungsauftrages (Spielplätze, Stadtentwicklung, Sozialberichterstattung und Wohnen).
Jugendhilfeplanung
Die Grundprinzipien der Jugendhilfeplanung
bilden auch für die anderen Felder der Sozialplanung die Richtschnur für das Planungshandeln.
Die Jugendhilfeplanung ist als umfassender
kontinuierlicher kommunikativer Prozeß zur
Gestaltung von Rahmenbedingungen zu verstehen. Dieser Vorgang endet nicht mit der Vorlage
eines „Planes“. Die Fragestellung, ob Angebote
der Jugendhilfe „geeignet“, „erforderlich“ oder
„ausreichend“ sind, bedarf der ständigen Bewertung.
Den Anfang für eine umfangreichen Sozialplanung bildete die Jugendhilfeplanung. Hier war
es insbesondere die mittelfristige Bedarfs- und
Entwicklungsplanung Kindertagesstätten für die
Jahre 1995-1998. Parallel wurde an den Teilplanungen Hilfen zur Erziehung, Jugendarbeit
und Jugendsozialarbeit gearbeitet. Der erreichte
Arbeitsstand wurde in einem Planungsbericht
1996 dem Stadtrat zum Beschluß vorgelegt. Die
Fortschreibung erfolgte im Jahr 1998. Die Bedarfs- und Entwicklungsplanung für Kindertageseinrichtungen wird jährlich fortgeschrieben.
Gemäß dem gesetzlichen Auftrag sollen die folgenden Strukturmaxime der Jugendhilfe bei der
Planung Berücksichtigung finden.
• Prävention
bedeutet vorbeugendes Ansetzen an den Ursachen für das Entstehen sozialer Probleme anstatt
nachsorgender Symptombearbeitung im Wege
der Intervention.
• Dezentralisierung
verlangt die Abkehr von behördenintern geprägten Organisations- und HandlungsstruktuVerwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Dezernate mit Ämtern
ren und die Hinwendung zu an Bürgerinteressen
orientierten Strukturen wie leicht erreichbare
Angebote im Gemeinwesen, niedrigschwellig
eingebunden in die gewachsenen lokalen
Strukturen. Gefragt ist Problemorientierung statt
Institutionenorientierung.
• Alltagsorientierung
Jugendhilfeangebote müssen im Alltag zugänglich sein, und zwar dort, wo sich die Menschen
aufhalten und Hilfe benötigen. Alltagsorientierung bedeutet auch, daß der situative Kontext
eines Betroffenen beachtet wird. Die Familie,
die Eingebundenheit eines Jugendlichen in eine
Gleichaltrigengruppe muß in den Blick genommen werden, um adäquat zu helfen. Die isolierte Betrachtung des Individuums greift in der
Regel zu kurz.
• Integration
will Gefahren von immer differenzierter Spezialisierung entgegenwirken. Jede Problemabsonderung des "Andersseins" reduziert den Bereich
des "Normalen" und begünstigt Isolation und
Ausgrenzung.
• Partizipation
zielt darauf ab, Menschen als Subjekte ihres eigenen Lebens zu begreifen. Wenn Bürger durch
staatliche Hilfen wirklich dazu befähigt werden
sollen, ihr Leben selbst entweder weiter in der
Hand zu behalten oder es wieder in die Hand
zu bekommen, dann müssen sie das, was mit
ihnen und durch sie geschieht, als eigene Aufgabe erkennen und verantworten.
• Subsidiaritätsprinzip
meint die Art und Weise der Beteiligung der
Freien Träger an den Planungen und der Leistungserbringung der Jugendhilfe.
In dem Prozeß der Jugendhilfeplanung wurden
zu erwartende soziale Entwicklungen einbezogen, begründet und reflektiert. Nur so konnte
und kann in einem breiten demokratischen Konsens das Wünschenswerte mit dem Machbaren
ausgehandelt werden.
Im Rahmen der Jugendhilfeplanung wurden die
gewachsenen Förderstrukturen kritisch reflektiert
und Besitzstandswahrung vermieden. Durch die
Analyse der Wirksamkeit und Zielgenauigkeit
von Angeboten der Jugendhilfe sollte die Balance zwischen Kosten und Effektivität wieder
erreicht werden.
Die fachliche Aushandlung der Angebote wurde
mit ihren finanziellen Auswirkungen gekoppelt.
Dabei mußte festgestellt werden, daß auf neue
257
Dezernate mit Ämtern
Bedarfslagen nicht mehr mit neuen Diensten
(höherer Finanzbedarf) geantwortet werden
konnte. So wurden und werden bestehende Angebote umgestaltet, flexibler und damit leistungsfähiger gemacht.
Der Planungsgrundsatz lautet dem entsprechend
Umbau statt Ausbau.
Bisher einzeln betrachtete und finanzierte Leistungsbereiche (z.B. Hilfen zur Erziehung, Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit) sind durch
entwickelte Qualitätsstandards (Verfahren der
Qualitätssicherung) vernetzt und somit in ihrer
Effektivität gesteigert worden.
Eine sach- und fachgerechte Beurteilung der
Professionalität von Projekten und Einrichtungen
der Träger wie es nach § 74 KJHG vorgesehen
ist, wurde auf der Grundlage konkreter Aussagen der Träger zu ihrem sozialpädagogischen
Anliegen vorgenommen. Der Träger mußte und
muß den Nachweis erbringen, daß seine
Dienstleistung von den Kindern und Jugendlichen, auch wirklich angenommen wurden und
werden.
Für die realistische Beurteilung von Aufwand
(Kosten)- und Nutzenfragen wurden nachstehende Kriterien entwickelt und definiert:
• Die sozialpädagogische Zielstellung der Einrichtung mit ihrem erzieherischen Wert für
Kinder und Jugendliche muß eindeutig benannt werden
Das heißt, bevor auf einzelne Angebote eingegangen wird, ist die Sinnhaftigkeit der Einrichtung bezogen auf die Werte des Trägers,
auf das Eingebundensein im Stadtteil, auf die
Vernetzung mit anderen Einrichtungen und
Trägern und auf das Erziehungsziel nachzuweisen.
• Das Gesamtkonzept der Einrichtung muß die
Mitwirkung der jungen Menschen klar erkennen lassen.
Das heißt, junge Menschen sind im Rahmen
einer Betroffenbeteiligung bei einer Erarbeitung bzw. Überarbeitung der Konzeption mit
einzubeziehen. Nur so können kundennahe
Angebote entwickelt werden. Konzepte erfüllen keinen Selbstzweck, sondern begründen Dienstleistungen für junge Menschen.
Dabei kann es erfahrungsgemäß vorkommen, daß sich junge Menschen verweigern,
weil sie von der Sinnhaftigkeit ihrer Mitwirkung nicht überzeugt sind. In diesem Fall
sollte mit veränderten methodischen Schritten nach neuen Zugangsmöglichkeiten zu
258
Kapitel 2
den Jugendlichen gesucht werden, um sie
den Sinn von Mitbestimmung erfahren zu
lassen.
Da es sich jeweils um Leistungen der Jugendhilfe handelt, müssen sich die Konzepte
an den §§ 1; 11; 13 bzw. 14 KJHG orientieren. Konzepte, die diesen Rahmen verlassen,
können nicht anerkannt werden. Gelingt es
dem Träger nicht, Kinder und Jugendliche zu
beteiligen, muß seine Professionalität in
Frage gestellt werden.
Jugendarbeit muß, falls notwendig, mobil
werden, um den Bedarf außerhalb der eigenen Einrichtung zu erkunden und nachzuweisen. Streetwork kann dabei Hilfestellung
leisten. Sie kennt in der Regel die Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen im Stadtteil sehr genau. Die Öffnungszeiten müssen
den tatsächlichen Bedürfnissen der Jugendlichen entsprechen und mit ihnen ausgehandelt werden. Sonnabend und Sonntag sind in
der Jugendarbeit normale Arbeitstage. Sie
müssen im Konzept entsprechend berücksichtigt werden.
• Zu jedem Angebot muß eine sozialpädagogische Begründung vorliegen
Das heißt, aus dem Gesamtkonzept muß
präzise eine sozialpädagogische Begründung
hervorgehen, warum sich für die jeweilige
Maßnahme bzw. das Angebot entschieden
wurde. Es kann nicht mehr ausreichen, daß
Fähigkeiten, die die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mitbringen (z.B. malen, basteln,
musizieren, PC-Anwendung...), zum alleinigen Maßstab der Angebotspallette gemacht
werden. Die Angebote müssen sich in erster
Linie an den tatsächlichen Bedürfnissen aller
jungen Menschen im Alter von 6 - 27 Jahren
orientieren, die von den Angeboten profitieren sollen. Deshalb ist es ja so notwendig,
daß Kinder und Jugendliche von Anfang an
in die Entwicklung der Gesamtkonzeption
mit einbezogen werden.
• Kooperation und Vernetzung
Das heißt, das Jugendamt prüft, im Rahmen
seiner Verantwortung, welche Leistungen bereits durch andere Träger im Umfeld angeboten werden und welchen Einfluß die Angebote auf den weiteren Bedarf haben. Die
Bereitschaft der Träger zur Kooperation und
Vernetzung wird erwartet. Hierzu sind im
Stadtteil Vernetzungsgruppen zu bilden, damit die Träger ihre Angebote aufeinander abstimmen. Die Mitwirkung bei der Jugendhilfeplanung ist Voraussetzung.
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Kapitel 2
• Die Auslastung der vorhandenen Kapazitäten
muß nachgewiesen werden
Das heißt, der Träger hat die Kapazität seiner
Einrichtung bzw. eines Angebotes zu untersuchen und festzulegen, damit eine Prüfung
der Auslastung möglich ist. Die Berücksichtigung der Kapazität darf jedoch nicht zu Lasten der Qualität in den Vordergrund geschoben werden. Bei der Umsetzung von
Projekten einer Einrichtung, ist ein ausgewogenes Verhältnis von Qualität und Quantität
anzustreben. Dabei hat sich der Träger der
Verpflichtung zum wirtschaftlichen Mitteleinsatz bewußt zu sein.
• Professionalität ist nachzuweisen
Das heißt, daß der Träger bei Beantragung
von Personalkosten und Festlegungen von
Einstufungen, die sozialpädagogischen Abschlüsse seiner Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in Form von Kopien vorzulegen hat.
Unausgebildete Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die sich auch gegenwärtig in keiner
Weiterbildung befinden, werden nicht mehr
gefördert. Dabei wird bei Mitarbeitern und
Mitarbeiterinnen in der Jugendarbeit nach §
11 KJHG ein einfacher sozialpädagogischer
Abschluß anerkannt. Leiter- und Leiterinnen
von Einrichtungen der Jugendarbeit sollten
grundsätzlich einen Fachhochschulabschluß
nachweisen. Bei Maßnahmen der Jugendsozialarbeit nach §13 KJHG sollte grundsätzlich ein Fachhochschulabschluß vorliegen
oder eine Ausbildung in diesem Sinne begonnen haben. Da jedoch trotzdem zwischen fachlicher und persönlicher Eignung
unterschieden werden muß, kann in Ausnahmefällen eine abweichende Entscheidung getroffen werden. Diese Regelung kann
nur auf bereits eingestellte Mitarbeiter und
Mitarbeiterinnen angewandt werden.
Die vorliegenden Planungen zur Jugendhilfe
und deren Fortschreibungen haben deutlich
gemacht, daß der künftige Anspruch an die Jugendhilfe der Stadt Halle darin besteht muß, die
fachliche Weiterentwicklung an meßbare Effektivitäts- und Effizienzkriterien der sozialen Arbeit im Sinne des Neuen Steuerungsmodells der
Verwaltung zu binden.
Durch die angestrebte Umorientierung der Jugendhilfe als Dienstleistung wurden Organisationsentwicklungsprozesse bei freien Trägern sowie der Verwaltung in Gang gesetzt. Städtische
Dienste und Einrichtungen der Jugendhilfe wurden und werden konsequent in freie Trägerschaft überführt. Die Verwaltung konzentriert
sich auf die Steuerung der Leistungserbringung.
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Dezernate mit Ämtern
Sozialatlas
Im Jahre 1999 war die Erstellung eines Sozialatlas für die Stadt Halle als Grundlage jeden
Planungshandelns und zum Zweck der Sozialberichterstattung ein Schwerpunkt der Arbeit der
Sozialplanungsgruppe. Die Beobachtung der
veränderten Lebensbedingungen und die Wirkungsanalyse der kommunalen Sozialsysteme
bildeten die Grundlage für eine vereinheitlichte
städtische Sozialplanung. Dabei stellte sich heraus, daß die Felder der kommunalen Daseinsfürsorge wie Wohnen, Gesundheit, Jugend, Senioren, Beschäftigung, Bildung usw. innerhalb
der Stadtverwaltung in verschiedenen Dezernaten vorhanden und durch die Zuständigkeit verschiedener Ämter zersplittert sind.
Die organisatorische Antwort auf diese Komplexität der Sozialberichterstattung bedeutete die
Kooperation und Vernetzung der Ämter, Dienste
und Einrichtungen.
Daraus abgeleitete Handlungspotentiale sollten
sich nicht nur auf die soziale Sicherung beziehen, sondern die Grundlage für eine nachhaltige
Stadtentwicklung bilden. Sozialraumanalyse
mußte sich sinnvoll mit Stadtplanung verknüpfen.
Eine dezernatsübergreifende Projektgruppe, bestehend aus kompetenten Vertretern der Dezernate und Ämter und der Sozialplanungsgruppe,
wurde als Koordinierungsgremium eingesetzt.
Das jetzt zu veröffentlichende Arbeitsergebnis
entstand innerhalb einer Projektvereinbarung
mit dem Institut für Soziologie an der MartinLuther-Universität Halle-Wittenberg.
Die Sozialberichterstattung wurde als ein sozialräumliches Informationssystem aufgebaut. Dazu
mußten alle relevanten Daten vereinheitlicht,
nach dem Gebietsschlüssel der kleinräumigen
Gliederung zugeordnet werden.
Im Sozialatlas ist die kleinräumige Bestandsaufnahme der bisher verfügbaren Daten für die
Stadtviertel grafisch dargestellt worden. In einem weiteren Schritt soll die Errechnung einfacher und komplexer Indizes zur Analyse der Lebenslagen hinzugefügt werden. Mit den Indizes
können beispielsweise soziale Brennpunkte lokalisiert und der Vergleich der Lebenslagen in
den einzelnen Stadtteilen qualifizierter erfolgen.
In diesem Sinne ist der Sozialatlas niemals „fertig“ und wird durch die Aufbereitung neuer
Daten ständig erweitert und aktualisiert.
259
Dezernate mit Ämtern
2.6.3.1. Jugendamt (51)
Kapitel 2
•
Die Situation von Mädchen und jungen
Frauen ist gekennzeichnet durch den
Widerspruch zwischen ihrem Bestreben
nach vermehrter Teilhabe am
gesellschaftlichen Leben einerseits und
anhaltender Benachteiligungen andererseits.
•
Medien haben einen größeren Stellenwert
im Zusammenleben der Menschen
eingenommen. Dies betrifft sowohl den
zeitlichen Aspekt als auch die Prägung
sozialer Verhältnisse (Beeinflussung durch
Werbekampagnen etc.).
ein kommunaler Dienstleistungsbereich für
Kinder, Jugendliche, Eltern und junge Erwachsene
Nach wie vor ist die Familie als Lebens- und
Entwicklungsgemeinschaft die Keimzelle und
wichtigste Einheit unserer Gesellschaft. Diese
Gesellschaft kinder- und jugendfreundlich auszugestalten, bedarf unserer ganzen Kraft zur
Unterstützung der Familien. Nur wenn auch in
Zukunft der weitaus größte Teil sozialer Arbeit
in der Familie geleistet wird, können der um
sich greifende Egoismus und die Forderungen
nach einer allumfassenden Betreuungstätigkeit
des Staates gestoppt werden. Gleichzeitig muß
aber auch gesehen werden, daß sich Familie
und Familienleben gerade in den letzten Jahren
und Jahrzehnten deutlich verändert haben.
Die aktuelle gesellschaftliche Entwicklung, krisengeschüttelt und mit Risiken behaftet, schafft
zwar für Kinder und Jugendliche neue Möglichkeiten der individuellen Lebensgestaltung, konfrontiert sie aber auch mit einem Zuwachs an zu
bewältigenden Problemen. Einige Problemlagen, die kind- und jugendliche Lebenslagen im
Alltag beeinflussen, sollen an dieser Stelle nur
kurz erwähnt sein:
•
Immer mehr Kinder wachsen in Ein-KindFamilien und in Ein-Eltern-Familien auf.
•
Die Verlängerung der Schul- und Ausbildungszeiten führt zur längerer Abhängigkeit
von der Familie und erschwert die
natürliche Ablösung aus dem Elternhaus.
•
Eine Tendenz zur Zwei-Drittel-Gesellschaft
führt zur Intensivierung sozialer Unterschiede. Auf der einen Seite hat sich die
materielle Lage eines Großteils der Kinder
und Jugendlichen erheblich verbessert, auf
der anderen Seite sind immer mehr Kinder
und Jugendliche Mitbetroffene der
Arbeitslosigkeit ihrer Eltern. Der Anteil der
von Armut betroffenen Kinder und
Jugendlichen steigt.
•
260
Für immer mehr Jugendliche fehlen qualifizierte und zukunftssichere Ausbildungsund Arbeitsplätze. Die Verunsicherung von
Jugendlichen im Hinblick auf ihre berufliche Zukunft wächst. Eine lebenslange
Arbeitsplatzgarantie wird für immer mehr
Menschen die Ausnahme.
Der Druck, mit solchen Widersprüchen umgehen zu müssen, wird immer mehr zum Risiko, je
stärker die Kinder und Jugendlichen in sozial
benachteiligten Lebensbedingungen aufwachsen.
Helfen, bevor das Kind in den Brunnen gefallen
ist
Auf der Grundlage des Kinder- und Jugendhilfegesetzes ist es das zentrale Anliegen des Amtes,
Kindern, Jugendlichen und Eltern rechtzeitig
und präventiv beratend und fördernd zur Seite
zu stehen. Dabei kommt der Jugendarbeit als
einem wichtigen Arbeitsfeld kommunaler Jugendhilfe eine große Bedeutung zu. Jugendarbeit ist hierbei als ein Ort zu verstehen, wo Jugendliche Räume - sowohl im Wortsinn als
auch in der Bedeutung von Freiräumen - zum
Ausprobieren und Weiterentwickeln von Wertund Lebensstilen zur Verfügung haben. Aktive
Jugendarbeit basiert auf dem Grundsatz der
Freiwilligkeit.
Dafür bietet das Jugendamt mit seinen pluralen
Strukturen (108 verschiedene freie Träger gibt es
in Halle) Sozialisationsräume, die andere Sozialisationsinstanzen (Familie, Schule) nicht haben.
Aufgabe im Rahmen der Jugendarbeit ist es,
• Kinder und Jugendliche anzusprechen und
zu beteiligen: Jugendarbeit in unserer Stadt
will Kinder und Jugendliche motivieren, sich
mit all ihren Interessen und Fähigkeiten in
Gruppen, Projekten und Initiativen einzubringen und sich am gesellschaftlichen Leben aktiv zu beteiligen.
• soziales Leben und Lernen in Gruppen: Angesichts der Individualisierungs- und Vereinsamungstendenzen betont unsere Jugendarbeit mit ihren Angeboten bewußt die Gemeinschaft und Solidarität.
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Kapitel 2
Dezernate mit Ämtern
• Jugendarbeit als Chance auf dem Weg zu
einer internationalen Lebens- und Denkweise: Das Jugendamt und unsere Partner in
der freien Jugendarbeit bieten seit 1990
vielfältige Internationale Jugendbegegnungen
an.
Projekt Schulsozialarbeit seit September 1998
durch folgende Freie Träger umgesetzt:
• Interessenvertretung mit jungen Menschen
und für junge Menschen: Das Jugendamt soll
dazu beitragen, positive Lebensbedingungen
für junge Menschen und deren Familien zu
erhalten oder zu schaffen (Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG), § 1 (3), Nr. 4.).
•
Damit diese Aufgabe gelingen kann, strebt Jugendarbeit unter Beteiligung der Kinder und
Jugendlichen eine Einflußnahme auf diejenigen
politischen Prozesse und Entscheidungen an,
die die Lebens- und Entwicklungschancen von
jungen Menschen bestimmen: Schulentwicklung
im weitesten Sinne, Wohnungsbau, Verkehrsplanung, Spielplatzplanung u. v. m.
•
Arbeiterwohlfahrt (Sekundarschule
„Lessing“, Lernbehindertenschule
„Makarenko“, Lernbehindertenschule
„Fröbel“), Villa Jühling („KGS Humboldt“),
Deutscher Kinderschutzbund
(„Sekundarschule Kästner“).
Im Oktober 1998 wurde die Arbeitsgruppe
„Schulsozialarbeit“ gegründet. Deren Anliegen
ist es, Erfahrungen auszutauschen, die Arbeit zu
reflektieren und eine Effizienz der inhaltlichen
Arbeit zu sichern.
Jugendberufshilfe
Am 18.02.1998 trat der Runderlaß über die
Zusammenarbeit von Schulen und Jugendhilfe
„Schulsozialarbeit in Sachsen-Anhalt“ in Kraft.
Auf Grund der konzeptionellen Vorarbeit und
der bereits im Jahr 1997 theoretisch erarbeiteten
Umsetzungsideen durch das Jugendamt Halle
war mit der Ausschreibung des Modellprojektes
„Schulsozialarbeit“ die Abteilung Jugendpflege/förderung bezüglich einer breiten Umsetzung
innerhalb der Stadt Halle gefordert. Neben der
Antragstellung, in zwei Schulen Schulsozialarbeit durch das Jugendamt anzubieten, wurden
durch das Jugendamt freie Träger der Jugendhilfe sowie Schulen der Stadt motiviert, sich an
dem „Modellprojekt“ zu beteiligen. Von mehr
als zwanzig in Magdeburg eingereichten Projekten zur Umsetzung von Schulsozialarbeit
wurden letztlich sieben bewilligt.
Die Installation von geeigneten Maßnahmen
und Programmen im Rahmen sozialpädagogisch
begleiteter beruflicher Eingliederung sozial benachteiligter junger Menschen ist explizit im
Kinder- und Jugendhilfegesetz (§ 13) ausgewiesen.
In der Jugendsozialarbeit wurde das Projekt
„offene Jugendwerkstatt“ als eine niedrigschwellige Maßnahme für Jugendliche weitergeführt, die keiner geregelten Tätigkeit (Schule,
Ausbildung, Arbeit) nachgehen. Hier galt es,
Jugendlichen mit einem
individuellen Hilfeplan durch praktische Tätigkeit unter sozialpädagogischer Betreuung eine
Chance zur gesellschaftlichen Reintegration
einzuräumen.
Das Projekt wurde weiterentwickelt. Mit der
Umsetzung des „STEP-Projektes“ in der Jugendwerkstatt „Bauhof“ und des Projektes „D.a.S“
(Die andere Schule) beim „Internationalen
Bund“ (IB) konnten 1998 für die berufliche Eingliederung erste Erfolge aufgezeigt werden. Geringe Fluktuation, eine hohe Zahl beim Erreichen des Hauptschulabschlusses und die Vermittlung in weiterführende Maßnahmen bzw.
in Ausbildung zeigten, daß hier Projekte umgesetzt werden, die der Zielstellung des § 13 KJHG
entsprechen. Der eigentliche Bedarf kann bei
jeweils 20 Plätzen jedoch nicht gedeckt werden.
Dieser Situation bewußt, wurden 1998 konzeptionelle Ideen für ein „Flexibles Jugendberufshilfesystem“ entwickelt und anderen Ämtern
und Institutionen vorgestellt. Es erfolgten erste
Abstimmungsgespräche mit den angedachten zu
beteiligenden Trägern.
Neben der „Steintorschule“ und der „IGS HeideNord“ mit dem Jugendamt als Träger wird das
Weiterhin wurden 1998 Arbeitsschwerpunkte
wie z. B.
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
261
Ausgehend vom aktuellen Planungsbericht Jugend und Jugendsozialarbeit - (bestehend seit
1996) ergaben sich folgende Schwerpunktaufgaben im Rahmen der Jugendsozialarbeit für die
Stadt Halle:
•
•
•
•
Installation von Schulsozialarbeit,
Konzeptionelle Entwicklung der
Jugendberufshilfe,
Umsetzung des Feststellenprogramms des
Landes Sachsen-Anhalt,
Schulsozialarbeit.
Dezernate mit Ämtern
•
•
Controlling der Hilfeplanverfahren der Träger „IB“, „Bauhof“ u. „St. Georgen“,
Beratungen Freier Träger (Beratung zur Sicherung der Finanzierung bestehender Projekte sowie Vorstellung neuer Projekte etc.)
Kapitel 2
Insgesamt wurden 1998 120 Fördermittelanträge
gesichtet und fachlich bewertet.
Eine enge Zusammenarbeit besteht hier mit der
Fördermittelstelle des Jugendamtes. Hinsichtlich
der Anerkennungsverfahren hat sich die Zusammenarbeit mit dem Rechtsamt bewährt.
bearbeitet.
Auffallend war 1998, daß immer mehr freie
Träger der Jugendhilfe der Stadt, welche bisher
Förderungen über Land, Bund oder Stiftungen
erhalten haben, Förderanträge bei der Stadt
stellen, um ihre Projekte weiterführen zu können. Die Rechtssicherheit der Träger hat zugenommen, ein Ausschöpfen der vorhandenen
Rechtsmittel wird immer öfter in Anspruch genommen. Der Arbeitsaufwand von Widerspruchsverfahren oder Zuarbeiten für gerichtliche Verfahren hat stark zugenommen.
Feststellenprogramm des Landes Sachsen-Anhalt
Ende 1997 wurde das Jugendamt darüber informiert, daß durch das Land Sachsen-Anhalt ein
„Feststellenprogramm in der Kinder- und Jugendarbeit“ für die Jahre 1998 - 2001 aufgestellt
wurde.
Mit der Umsetzung sowie Auswahl der freien
Träger war die Verwaltung im I. Quartal 1998
beschäftigt. Insgesamt konnten 16 Feststellen bei
Freien Trägern der Jugendhilfe und drei Stellen
im Jugendamt geschaffen werden.
Im Verlauf des Jahres 1998 zeigte es sich, daß
durch das „Feststellenprogramm“ zusätzliche
Angebote für die Stadt Halle zur Verfügung gestellt bzw. bestehende Angebote, besonders
dort, wo ein Rückgang der ABM-Beschäftigung
zu verzeichnen war, aufrecht erhalten werden
konnten.
Freie Träger/Projekte
Die Schwerpunkte des Bereiches Freie Träger
und Projekte lassen sich in drei Tätigkeitsfelder
einordnen:
•
•
•
•
262
inhaltliche und fachliche Einschätzung von
Fördermittelanträgen;
Zuarbeiten für die Klausurtagung des Jugendhilfeausschusses in Anlehnung an die
Personal- und Sachkostenanträge 1999;
Beratungen von Trägern der Jugendhilfe;
Objektbesichtigungen;
Anerkennungsverfahren gemäß § 75 Abs. 1
SGB VIII.
Kinder- und Jugendschutz (KJS)
Kinder, Jugendliche und Erwachsene können
sich bei Problemen und Fragen zum Jugendarbeitsschutz, Medien, Sekten, AIDS, Sexualität,
Sucht und Gewalt an die Mitarbeiter/-innen des
Kinder- und Jugendschutzes wenden. Der
Ratsuchende bestimmt, was er besprechen
möchte. Es werden Empfehlungen gegeben Entscheidungen trifft der Ratsuchende allein.
1998 wurden durch den KJS präventionsbegleitende Maßnahmen wie z. B. Informationsangebote bei Aktionstagen des Jugend-amtes, im Juli
der „Anti-Drogen-Tag“ etc. organisiert und
durchgeführt. Jährlich bereitet der KJS im September in Zusammenarbeit mit der Kinderbeauftragten den „Weltkindertag“auf der Peißnitz
vor. 1998 beteiligten sich 72 freie Träger,
Schulen, Kindereinrichtungen, Jugendfreizeiteinrichtungen und verschiedene Institutionen und
Organisationen mit unterschiedlichen Aktivitäten und Angeboten an diesem Fest.
Kommunale Jugendarbeit hat einen festen Platz
Durch die Verwaltung wurden bereits zum Jahresende 1990 die Rahmenbedingungen geschaffen, damit die o. g. Leistungsorientierungen
umgesetzt werden können. Zwischen 1991 und
1998 gab die Stadt Halle rund 30 Millionen DM
allein für die Förderung kommunaler Einrichtungen der Jugendarbeit aus. Deren Angebote
wurden bis 1996 pro Jahr von durchschnittlich
140.000 Kindern und Jugendlichen angenommen.
Ihr Durchschnittsalter betrug 15,8 Jahre. Im Jahr
1997 war durch die Übergabe von zwei Einrichtungen in freie Trägerschaft ein leichter
Rückgang auf rund 115.000 Kinder und Jugendliche mit einem Durchschnittsalter von 15,6
Jahren zu verzeichnen. Im Jahr 1998 hielt sich
diese Entwicklung.
Jugendfreizeiteinrichtungen (JFE)
Seit 1990 befanden sich in kommunaler Trägerschaft 10 Jugendfreizeiteinrichtungen, zwei
dieser JFE wurden 1997 an anerkannte freie
Träger der Jugendhilfe übergeben. Außerdem
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Kapitel 2
entwickelten sich seit 1995 zwei Jugendtreffs in
Selbstverwaltung.
Besonders stolz sind Jugendliche und Jugendamt auf die zwischen 1993 und 1995 völlig neu
rekonstruierte Jugendfreizeiteinrichtung „Wasserturm“ im Paulusviertel.
Die Stadt investierte hier allein für Kinder und
Jugendliche rund 2,7 Mio. DM.
Das Jahr 1998 wurde durch weitere positive
Entwicklungen im Freizeitbereich bestimmt.
Die Vernetzung der Arbeit kommunaler Jugendfreizeiteinrichtungen mit Trägern der freien Jugendhilfe, im Besonderen in Halle-Neustadt und
Südstadt/Silberhöhe, hat sich qualitativ und
quantitativ weiterentwickelt. Die Aufgabenentwicklung orientierte sich an den bewährten
Angeboten der letzten Jahre, ergänzt durch neue
Angebote, welche im Besonderen auch neuen
Zielgruppen gerecht wurden. Verschiedene Höhepunkte - unabhängig von den ständig laufenden Angeboten in den Jugendfreizeiteinrichtungen - wurden in den einzelnen Einrichtungen
geboten. Hier kommt die Vernetzung der Arbeit
mit freien Trägern ebenfalls zum Tragen, so
wurde eine Autorallye ebenso wie Sportturniere
unter Beteiligung Freier Träger und Betriebe
durchgeführt. Das Übertragen von mehr Mitwirkung und Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen hat sich in einigen Einrichtungen als
sozialpädagogisch positiver Faktor erwiesen.
Der Anteil an ehrenamtlich mitarbeitenden Jugendlichen hat sich dort erhöht. Dies drückte
sich auch in einer großen Bereitschaft aus, sich
an Renovierungen und Werterhaltungen zu beteiligen. Ein wesentlicher Aspekt für den Besuch
in den Einrichtungen war die Schaffung familiärer Atmosphäre, welche insbesondere in den JFE
„Jugendcafe“, „Roxy“, „Wasserturm“ und „Steg“
geboten wurde. Nicht selten bieten die Einrichtungen das, was oftmals im Elternhaus fehlt Verständnis, Geborgenheit, Zeit für Spiele, Basteln, Probleme anhören, Hausaufgabenhilfe.
Ferienfreizeiten
Neben der Arbeit in den Jugendfreizeiteinrichtungen engagierte sich die Stadt seit 1990 bei
der Durchführung von Ferienfreizeiten. Seit
1990 wurden allein vom Jugendamt der Stadt
Halle (Saale) 222 Ferienfreizeiten angeboten, an
denen insgesamt 8.681 Kinder und Jugendliche
der Stadt Halle teilnahmen. Diese Angebote
wurden um die der freien Träger ergänzt. Zukünftig sollen die Angebote der freien Träger auf
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Dezernate mit Ämtern
diesem Gebiet eine noch größere Rolle erhalten.
Die in ganz Europa stattfindenden Ferienfreizeiten wurden mit über 1,3 Mio. DM bezuschusst. Damit bestand auch für Kinder aus sozial schwachen Familien die Möglichkeit zu
einer Ferienreise. Dies nutzten 1998 296 Kinder und Jugendliche aus sozial benachteiligten
Familien.
Um die Qualität der angebotenen Ferienfreizeiten noch verbessern zu können, wurde eine
Fragebogenaktion mit den Teilnehmern der
Sommerferienfreizeiten durchgeführt, woran
sich von 543 Teilnehmern 457 beteiligten.
Highlights des vergangenen Jahres waren u. a.
das „Spiel ohne Grenzen“, ein sportlicher Familiennachmittag mit 140 Teilnehmern; eine Faschingsveranstaltung mit 523 Kindern und das
Osterfest am Eselsbrunnen mit ca. 200 Kindern
und Eltern.
Für die Feriengestaltung von Jugendlichen führt
das Jugendamt seit 1994 ein internationales
Workcamp (1998 Beteiligung aus fünf verschiedenen Ländern mit 27 Jugendlichen) sowie einen Jugendaustausch mit unserer Partnerstadt
Ufa/Baschkortistan durch.
Eine große Nachfrage besteht nach wie vor nach
den Ferienprogrammheften des Jugendamtes, in
welchen auch die freien Träger ihre Angebote
veröffentlichen lassen können. Großer Beliebtheit erfreut sich auch der „Schulferienkalender“,
der bisher jährlich erschien.
Spielmobil im Einsatz / Spielplatzbetreuung
Außer den oben genannten Bereichen hat die
mobile Kinderarbeit zunehmend an Bedeutung
gewonnen. Hier ist die Nachfrage sehr groß. Seit
1991 fährt ein Spielmobil des Jugendamtes
durch die Stadt Halle. 1998 standen ein Spielmobilbus, ein Spielmobil-Fiat, zwei Hüpfburgen
sowie diverse Kleinspielgeräte zur Verfügung.
Von anfangs ca. 100 Einsätzen pro Jahr stieg die
Anzahl der Einsätze durch das zweite Spielmobil, die Spielplatzbetreuung sowie durch den
Einsatz der beiden Hüpfburgen. So konnten
1998 insgesamt 494 Einsätze verzeichnet werden, bei denen 41.274 Kinder mit Spiel-, Sportund Bastelangeboten erreicht wurden.
Der Rückgang an Einsätzen zu 1997 hing mit
den Witterungsbedingungen 1998 und dem
Wechsel der jeweiligen Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen zusammen.
263
Dezernate mit Ämtern
Kapitel 2
35 feste Spiel- und Freiflächen wurden durch
die Spielmobile und Spielplatzbetreuung des
Jugendamtes der Stadt betreut. Bis zu vier verschiedene Einsätze am Tag können derzeit realisiert werden. 1994 wurde die Spielplatzbetreuung in Halle im Rahmen eines Frauensonderprogrammes der Landesregierung begonnen und
seitdem fortgeführt.
1991 - 1992
Schwerpunkt war die Arbeit mit links- und
rechtsorientierten Jugendlichen sowie die Arbeit
in besetzten Häusern der linken sowie der
rechten Szene. Jugendliche wurden bei der Legalisierung von Projekten ausgehend von den
besetzten Häusern unterstützt. Im Fan-Projekt
Halle wurde die Arbeit mit Hooligans begleitet.
1998 konnten z. B. 160 Spielplatzeinsätze mit
ca. 8.100 Kindern realisiert werden.
Die Spielmobile hatten 334 Einsätze mit ca.
33.204 Kindern.
1993
In diesem Jahr war erstmals ein starker Rückgang der gewalttätigen Auseinandersetzungen
zwischen links- und rechtsorientierten Jugendlichen zu verzeichnen. Die Cliquenarbeit wurde
intensiviert.
Bosnische Kriegsflüchtlinge und rechtsorientierte Jugendlichen verbrachten in einer Jugendherberge im Harz eine gemeinsame Ferienfreizeit und 40 Jugendliche aus verschiedenen Jugendszenen konnten in Zusammenarbeit mit der
Jugendfreizeiteinrichtung „Wasserturm“ eine
Kurzreise nach London erleben. Es begann der
Jugendaustausch mit unserer Partnerstadt Karlsruhe.
Allein diese in den vorstehenden Absätzen genannten wenigen Zahlen zeigen, wie sehr dieses
niedrigschwellige Angebot besonders von den
Jüngsten unserer Stadt angenommen wird.
Streetwork - unverzichtbarer Bestandteil in der
Jugendsozialarbeit
Ein besonderer Schwerpunkt im Rahmen einer
„offenen“ und „lebensweltorientierten“ Jugendarbeit war seit der Gründung des Jugendamtes am 01. 09. 1990 der Aufbau des Bereiches Straßensozialarbeit (Street-work).
Als erstes Projekt seiner Art in den neuen Bundesländern war es von Beginn an als stadtteilorientierte Form von Sozialarbeit konzipiert und
auf Kinder, Jugendliche und junge Volljährige in
besonderen Lebenssituationen ausgerichtet (vgl.
auch Jugendhilfeplanung der Stadt Halle (Saale),
Planungsbericht 1997).
Grundanliegen der Arbeit war und ist dabei die
Herstellung des Kontaktes zu Cliquen mit auffälligen und gefährdeten Jugendlichen der jeweiligen Stadtgebiete und die Umsetzung der
sich daraus ergebenden Aufgaben wie
• Vermittlung bei Konfrontationen mit Anwohnern, Polizei oder anderen Jugendgruppen;
• Beratung und Begleitung, wenn individuelle
Problemlagen der Jugendlichen auftreten
oder bekannt werden;
• Vermittlung und Durchführung von Freizeitangeboten.
Nachfolgende Schwerpunkte dieser besonderen
Form von Jugendarbeit zeigen die Notwendigkeit und die Erfolge dieser Arbeit:
264
Des Weiteren wurden wohnungslose bzw. von
Obdachlosigkeit bedrohte junge Menschen unterstützt und die Jugendwohnprojekte in der
Bahnhofstraße und der Regensburgerstraße initiiert.
1994
Es begann die kleinräumliche Jugendarbeit in
verschiedenen Kellerräumen von Kindertagesstätten und die Arbeit mit der HipHop-Szene.
Streetwork leistete Unterstützung bei der Gründung von Interessengemeinschaften der Graffitisprayer und der Skaterszene sowie bei dem
ersten selbstorganisierten Skatercontest der halleschen Skater. In diesem Jahr fand eine erlebnisorientierte Freizeit mit kriminell- und suchtgefährdeten Jugendlichen in Zusammenarbeit
mit dem Verein „OUTWARD BOUND“ statt.
Das Jugendwohnprojekt Bahnhofstraße wurde in
die Verantwortung des Vereins „Wohngemeinschaft St. Georgen“ übergeben, das Wohnprojekt Regensburger Straße zog in die Wielandstraße um. Diese Jugendlichen wurden von der
Sozialpädagogischen Einzelfallhilfe und Streetwork betreut.
Das Biker-Projekt in der Regensburger Straße
138 wurde unterstützt und der Jugendaustausch
mit unserer Partnerstadt Karlsruhe fortgeführt.
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Kapitel 2
1995
In diesem Jahr erfolgte die Gestaltung des Fußgängertunnels am Riebeckplatz mit Graffiti.
Der 2. Hallesche Skatercontest fand durch das
Sachgebiet Streetwork Unterstützung.
Eine erlebnispädagogische Maßnahme mit alkoholsuchtgefährdeten jungen Menschen wurde
durch das Jugendamt organisiert und der Jugendaustausch mit der Partnerstadt Karlsruhe
fortgeführt.
Bestehende Projekte in der kleinräumlichen
Jugendarbeit wurden weitergeführt und in der
leerstehenden Kindertagesstätten in Lettin mit
kleinräumlicher Jugendarbeit begonnen.
Für minderjährige/junge Mütter organisierte das
Sachgebiet Streetwork Freizeitmöglichkeiten. Im
Rahmen der Jugendhilfeplanung wurde die Vernetzungsgruppe „Streetwork“ gebildet.
1996
Die Graffiti-Gestaltung des Fußgängertunnels
am Riebeckplatz nahm ihren Fortgang. Im Verlaufe des Jahres wurden 40 Graffitiaktionen über
ABM durchgeführt.
Mit dem Einsatz der ABM - Mobile Sportbetreuung - konnten in der Jugendarbeit weitere Bereiche betreut werden. Die Gründung des Skateboardsportvereins und die Durchführung des 3.
Halleschen Skatercontest waren weitere Highlights des Jahres.
Bestehende Projekte wurden fortgeführt. Der
Jugendaustausch mit unserer Partnerstadt Karlsruhe ist mittlerweile Tradition.
In einer leerstehenden Kindertagesstätte in
Halle-Neustadt wurde mit kleinräumlicher Jugendarbeit begonnen.
Abbildung 91: Graffiti
Dezernate mit Ämtern
1997
Über das „Graffiti-Projekt“ wurden 35 Aktionen
durchgeführt sowie der Graffiti-Szene zwei „hall
of fame“ zur Verfügung gestellt. Die ABM „Mobile Sportbetreuung“ organisierte sieben Sportturniere.
Der im Vorjahr gegründete Skateboardverein
organisierte erstmalig den jährlich stattfindenden Skater-Contest. Der Verein baute hierzu
neue Rampen, die im Stadtpark aufgestellt wurden. Zudem wurden mobile Rampen des Vereins in verschiedenen Stadtteilen eingesetzt.
Bestehende Projekte der vergangenen Jahre
wurden fortgeführt, unter anderem der Jugendaustausch mit Karlsruhe.
Neu wurde ein erlebnisorientiertes Tauch-Projekt entwickelt, das 1998 in eine Vereinsgründung münden soll.
1998
Streetwork hatte 1998 Kontakt zu 71 Cliquen
mit insgesamt ca. 1.500 Jugendlichen. Die Altersstruktur reichte von 10 bis 25 Jahren.
Hinzu kommt die Unterstützung des Skateboardvereins Halle e.V. mit ca. 100 Kindern
und Jugendlichen zwischen 12 und 21 Jahren.
Es wurde der zweite Hallesche Skatercontest
durchgeführt.
Mit 80 Sprayern der Graffitiszene wurde eine
Vielzahl von Graffitiaktionen durchgeführt. Die
Nutzung einer weiteren „hall of fame“ konnte
erreicht werden.
Mit Jugendlichen wurde ein Tauchsportverein
gegründet. Es wurden mit dem Verein 10 Trainingstauchgänge für Jugendliche im Schwimmbad, „Schnuppertauchen“ sowie vier Tauchausflüge an Wochenenden und eine Tauchfreizeit
nach Kroatien für Jugendliche organisiert.
Sportliche Aktivitäten haben einen festen Stellenwert in der Angebotspalette von Streetwork
und erfreuen sich immer größerer Beliebtheit
unter den Jugendlichen. Neben der regelmäßigen Nutzung von Turnhallenzeiten in den
Stadtteilen kamen die mobilen Anlagen (Volleyball, Basketball, Skaterrampen) vom Frühjahr bis
zum Herbst zum Einsatz. Es wurden cliquenübergreifende Turniere organisiert. Großen Zuspruch fand von Mai bis Juli freitags der in einer
Turnhalle in Halle-Neustadt durchgeführte
„Mitternachtssport“.
Erschwerend für die Arbeit im Streetworkbereich
im Jahr 1998 war die personelle Unterbesetzung.
Aus der stadtteilorientierten Cliquenarbeit ergibt
sich der Bedarf an Einzelfallbegleitung hinsicht-
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
265
Dezernate mit Ämtern
Kapitel 2
lich einer Begleitung und Unterstützung bei
Behördengängen. 1998 hat Streetwork 128 Jugendliche bei insgesamt 308 Behördengängen
(Arbeitsamt, Wohnungsamt, Sozialamt etc.) begleitet und sie bei der Klärung ihrer individuellen Probleme unterstützt.
Förderung der partnerschaftlichen
Zusammenarbeit mit freien Trägern
der Jugendhilfe
Jugendhilfe, die sich auf die Fahnen geschrieben
hat, die Lebensbedingungen für Kinder und Jugendliche zu verbessern, braucht die vielfältigsten Aktivitäten freier Träger der Kinder- und
Jugendhilfe. Ihre Förderung war von Anfang an
ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit des Amtes.
Bereits 1991 wurde durch den Jugendhilfeausschuß eine Richtlinie zur „Bewilligung von Zuschüssen zur Förderung von Maßnahmen der
Jugendhilfe“ in Kraft gesetzt.
Die Stadt Halle (Saale) nimmt damit ihre Verpflichtungen aus dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) wahr. Dieses sieht vor, dass die
Stadt kommunale Aufgaben,
die von freien Trägern übernommen werden
können, an diese abgibt und ihnen dafür
finanzielle Mittel zur Verfügung stellt. Es ist eine
besondere Leistung der Stadt Halle (Saale) trotz
der knapper werdenden Finanzmittel den Haushaltsansatz für diese wichtige präventive Arbeit
mit Kindern und Jugendlichen seit 1993 kontinuierlich zu erhöhen.
Finanzielle Förderung vom Maßnahmen der Jugendhilfe
in TDM
1998
4,42
1997
3,82
1996
3,29
1995
3,1
1994
Die Aufgaben der Sucht-, Erziehungs- und Familienberatung werden in der Stadt Halle von
sechs freien Trägern in sieben Beratungsstellen
(zwei Sucht-, fünf Erziehungs- und Familienberatungsstellen) wahrgenommen. Im Rahmen der
Personal- und Sachkostenförderung wurden
diese im Haushaltsjahr 1998 mit 1.200.000 DM
gefördert.
Alle diese durch die Stadt geförderten Maßnahmen gewährleisten für unsere jungen Bürgerinnen und Bürger eine freie Zugänglichkeit zu
allen Veranstaltungen und Beratungsangeboten.
Bürgernähe und fachliche Kompetenz der Mitarbeiter spielen bei der städtischen Förderung
ebenso eine Rolle wie eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Verwaltung. Mit dieser
großen Vielfalt von Angeboten der freien und
des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe kann
ohne Übertreibung davon gesprochen werden,
daß das Recht auf Förderung junger Menschen
in unserer Stadt zu eigenständigen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten gegeben ist.
Jung sein in Halle macht nicht nur Spaß, sondern hält trotz vieler gesamtgesellschaftlicher
Probleme für jeden jungen Menschen Lebensund Entwicklungschancen bereit.
2,05
0
1
2
3
4
Abbildung 92: Maßnahmen der Jugendhilfe
(Quelle: Jugendamt)
Mit der überarbeiteten Förderrichtlinie vom 6.
März 1997, die im Jugendhilfeausschuß beschlossen wurde, setzt die Stadt den bewährten
Weg der kontinuierlichen Unterstützung der
freien Träger mit neuen Prämissen fort.
Einen Schwerpunkt bildet danach die Förderung
von Jugendbegegnungsstätten, um Kinder und
Jugendliche nicht der „Straße“ allein zu überlas266
sen. Von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln wurden ca. 31 % zur Förderung von
18 Trägern der freien
Jugendhilfe eingesetzt, die Begegnungsstätten
eingerichtet haben.
Weitere Förderung erhalten Träger in den Bereichen Jugendsozialarbeit (Jugendwerkstätten,
Streetworkarbeit mit Straßenkindern, Arbeit mit
jugendlichen Aussiedlern, Schulsozialarbeit,
Feststellenprogramm), erzieherischer Kinderund Jugendschutz, Bildungs- und Beratungsangebote, Ferien- und Freizeitmaßnahmen, die
Förderung der Ehrenamtlichkeit (z. B. Jugendgruppenleiterausbildung) und internationale
Jugendbegegnung.
Das Jugendamt hilft im Spannungsfeld zwischen elterlicher Erziehungsverantwortung, den
Rechten des Kindes und dem staatlichen Wächteramt
Recht vielfältige Aufgaben hat der Bereich
Amtsvormundschaft/Amtspflegschaft/Unterhaltsvorschußkasse des Jugendamtes zu lösen. Ziel
der Arbeit ist die individuelle Förderung des
jungen Menschen sowie die Vorbereitung auf
ein selbständiges Leben.
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Kapitel 2
Der Beratungs- und Unterstützungsbedarf der
Bevölkerung ist sehr hoch und in vielfältiger
Weise mit den wirtschaftlichen und psychosozialen Bedingungen in diesen betroffenen Familien verknüpft.
Die Aufgabenstellung dieses Bereiches ist dadurch gekennzeichnet, daß öffentliche Hilfen
(Leistungen nach dem Unterhaltsvorschußgesetz, Förderung der Familienerholung, Beratung
und Unterstützung in Unterhaltsfragen) angeboten werden, als auch (andere) hoheitliche
Aufgaben wahrgenommen werden.
Dazu gehören insbesondere die bestellten Vormundschaften gemäß § 173 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), bestellte Pflegschaften (Ergänzungspflegschaften) gemäß § 1905 BGB, die
gesetzlichen Vormundschaften gemäß § 1751
BGB in Adoptionsverfahren und die gesetzlichen Vormundschaften gemäß § 1791 c BGB
bei minderjährigen Kindesmüttern. Das Verhältnis zwischen den gesetzlichen und bestellten
Vormundschaften verschiebt sich immer deutlicher. Im Vergleich zu den Anfängen der 90er
Jahre kristallisierte sich der hohe Anteil der bestellten Vormundschaften immer mehr heraus.
Über die Notwendigkeit zur Anordnung einer
Amtsvormundschaft/Amtspflegschaft entscheidet
in jedem Fall das hallesche Amtsgericht (Vormundschaftsgericht). Der Amtsvormund bzw.
Amtspfleger übernimmt sowohl die Personenals auch die Vermögenssorge von minderjährigen Kindern und Jugendlichen. Im Rahmen der
Vermögenssorge wurde 1998 durch die Vormünder ein Vermögen von 460.000 DM verwaltet und mündelsicher angelegt.
1998 waren die Aufgaben von der zum
01.07.98 eingeführten Kindschaftsrechtsreform
und den damit im Zusammenhang stehenden
angrenzenden Rechtsgebieten geprägt.
Die Bedeutung dieser Reform besteht vor allem
in der Beseitigung von rechtlichen Unterschieden zwischen ehelichen und unehelichen Kindern.
Die Reform betraf alle Bereiche des Kindschaftsrechts: das Abstammungsrecht, das Sorge- und
Umgangsrecht, das Unterhaltsrecht, das Namensrecht, das Erbrecht, das Adoptionsrecht
und das mit diesen Bereichen im Zusammenhang stehende Recht des gerichtlichen Verfahrens. Die Reform hat die Rechte des Kindes in
den Vordergrund gestellt.
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Dezernate mit Ämtern
Jahr
Amtsvormundschaften
40
1990
90
1991
133
1992
167
1993
219
1994
237
1995
239
1996
239
1997
234
1998
Tabelle 73: Fallzahlen
Amtspflegschaften
20
0
14
23
35
38
44
45
39
(Quelle: Jugendamt)
Hilfe in Unterhaltsfragen
Neben den hoheitlichen Aufgaben berät und
unterstützt das Jugendamt Alleinsorgeberechtigte auch in Unterhaltsfragen.
Im Beistandschaftsgesetz kommt der Beratung
und Unterstützung nach § 52 a, Sozialgesetzbuch (SGB) VIII eine entscheidende Rolle zu.
Die Beistandschaft ist ein neues kostenloses
Hilfeangebot des Jugendamtes bei der Feststellung der Vaterschaft und der Geltendmachung
des Kindesunterhalts und ist ebenfalls zum
01.07.98 in Kraft getreten.
Mit dem neuen Beistandschaftsgesetz wird erreicht, daß insoweit kein unterschiedliches
Recht in den alten und neuen Bundesländern
mehr gilt. An die Stelle der gesetzlichen Amtspflegschaft (nur in den alten Bundesländern), die
abgeschafft wurde, trat eine freiwillige Beistandschaft des Jugendamtes. Alle alleinsorgeberechtigten Elternteile konnten diese beantragen. Allein im Zeitraum 01.07. - 31.12.98 sind ca. 270
Beratungsgespräche geführt worden.
Das Jugendamt ist weiterhin zu Beurkundungen
und Beglaubigungen befugt. Von Bedeutung ist
dabei insbesondere die öffentliche Beurkundung
der Anerkennung der Vaterschaft und der Zustimmungserklärung der Mutter und ihres Ehemannes.
Ab 01.07.98 können Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind, für leibliche Kinder das
gemeinsame elterliche Sorgerecht tragen. Diese
Sorgeerklärung muß öffentlich beurkundet werden.
Im Zeitraum 01.07. - 31.12.98 sind 312 Sorgeerklärungen beurkundet worden. Aufgrund der
Kindschaftsrechtsreform ist ein deutlicher Zu-
267
Dezernate mit Ämtern
Kapitel 2
wachs an Beurkundungen im Jugendamt 1998
zu verzeichnen.
In der Unterhaltsfestlegung wird nicht mehr
zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern
unterschieden. Ab 01.07.98 wurden im Unterhaltsrecht neue verfahrenstechnische Regelungen getroffen. So ist ausschließlich das Gericht
zuständig, bei dem das Kind oder der Elternteil,
Beurkundungsstatistik
1992
2419
Beurkundungen insgesamt
309
davon Vaterschaftsanerkennung mit Unterhalt
davon Vaterschaftsanerkennung ohne Unterhalt 658
nicht
davon Zustimmungen
erfaßt
1452
davon Abänderungen/Erstverpflichtungen
davon Sorgerechtserklärungen
nicht
Teilausfertigungen
erfaßt
Beglaubigungen/2. vollstreckbare Ausfertigung
der es vertritt, seinen allgemeinen Gerichtsstand
hat.
Das Hilfeangebot des Jugendamtes wird im
Vorfeld rechtlicher Auseinandersetzungen zur
Erzielung einer gütlichen Einigung entsprechend
angenommen. Trotz der Bestrebungen des Beistandes, mit den Betroffenen eine gütliche Einigung zu erzielen, ist 1998 die Anzahl der gerichtlichen Entscheidungen und Maßnahmen
gestiegen.
Stichtag
8.11.93
1994
1995
1996
1997
1998
1895
229
491
nicht
erfaßt
1075
2182
456
372
229
1618
320
279
68
1890
414
435
98
1465
490
361
81
2123
468
...542
282
1127
951
943
533
nicht
erfaßt
nicht
erfaßt
nicht
erfaßt
38
156
123
519
312
147
19
10
20
24
Tabelle 74: Übersicht Unterhalt/ Vaterschaft/ Beurkundungen
(Quelle: Jugendamt)
Zu den Aufgaben der Unterhaltsvorschußkasse
gehören ebenfalls die Bewilligung bzw. Ablehnung, Auszahlung und Überwachung der Leistungen nach dem Unterhaltsvorschußgesetz.
Dieses Leistungsgesetz („Ausfallgesetz“) sieht
zwar die Rückzahlungen der gewährten Vorschüsse vor, im Vordergrund steht jedoch die
Au
12000
Leistungsgewährung. Jährlich können auf Grund
der wirtschaftlichen und sozialen Situation vieler Unterhaltspflichtiger nur zwischen fünf und
zehn Prozent der ausgereichten Leistungen zurückgeholt werden.
Die seit 1994 geführte Statistik verdeutlicht
diese Situation.
V e rh ä l tn i s v o n Z a h l u n g u n d R ü c k fo rd e ru n g n a c h
d e m U n te rh a lts v o rs c h u ß g e s e tz
Anzahl
4500
4000
10000
3500
3000
8000
2500
6000
2000
1500
4000
1000
2000
500
0
1994
A u s z a h1 9l u9 n
5 g s - b e t r ä g1 e9 9 6
R ü c1 k9 9- f7o r d e r u n g e1 9n9 8
0
la u fe n d e n Z a h lfä lle
Abbildung 93: Verhältnis von Zahlung und Rückforderung nach UVG
(Quelle: Jugendamt)
268
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Kapitel 2
Dezernate mit Ämtern
Die ab 01.07.98 eingeführte Kindschaftsrechtsreform hat auch Auswirkungen im Unterhaltsvorschußbereich gebracht. So wurden zum
01.07.98 die Richtlinien zum Unterhaltsvorschußgesetz angepasst und zum 01.10.98
grundlegend überarbeitet.
Um die Wichtigkeit dieses Gesetzes zu unterstreichen, sollte angemerkt werden, dass bei
Wegfall dieses „kleinen“ wichtigen Gesetzes ca.
80% der Anspruchsberechtigten in die Sozialhilfe fallen würden.
Die Vorgänge nach der Unterhaltssicherungsverordnung sind im Jahr 1998 weitestgehend
abgeschlossen worden. 1998 konnten 24.990,DM vereinnahmt und an das Land Sachsen-Anhalt abgeführt werden.
Abbildung 94: Ich bin für dich da.
Bearbeitungsvorgänge
1994
1995
1184
1178
Amtsbeistandschaften
87
91
Ergänzungspflegschaften
1368
1925
Beratungs- und Unterstützungsakten
0
0
Amtshilfen
2.639
3.194
insgesamt im Jahr bearbeitete Vorgänge
13.000
11.500
Anzahl der Bürgergespräche (gerundet)
Tabelle 75: Fallzahlen zur Bearbeitung von Unterhaltsfragen
1996
1997
1998
1085
105
1560
189
2.939
12.500
1.003
115
1.018
151
2.287
15.000
875
115
1122
185
2159
16.000
(Quelle: Jugendamt)
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
269
Dezernate mit Ämtern
Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) und die
Besonderen Sozialen Dienste (BSD)
sind die zentralen Anlauf-, Beratungs- und Koordinierungsstellen für Hilfesuchende und Institutionen in allen sozialpädagogischen Fragen
der Jugend- und Sozialhilfe.
Beide großen Sozialdienste sind Abteilungen
des Jugendamtes und gehören zum Dezernat
Jugend, Soziales und Gesundheit. Mit ihrer sozialen Arbeit ist sichergestellt, daß der Begriff
„Hilfe“ weit ausgelegt wird. Hilfe schließt demnach auch vorbeugendes Tätigwerden ein.
Wirkliche Hilfe für unsere Bürgerinnen und
Bürger ist aber ohne ihre partnerschaftliche
Mitwirkung und zuweilen auch ihres Umfeldes
nicht möglich. Nur wenn die Betroffenen aktiv
an der Lösung ihrer Probleme mitwirken, kann
ein ganzheitlicher Hilfeansatz der Sozialdienste
gelingen.
Erst wenn alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind,
wirksam Hilfe zu leisten, insbesondere durch
•
•
•
•
die Aktivierung des Betroffenen und seines
Umfeldes,
die Ausschöpfung aller finanziellen Mittel,
die Zugänglichkeit der Hilfe und
die sozialpädagogische Fachlichkeit des
Personals,
dann ist, soweit es in der Verantwortung der
Kommunalverwaltung liegt, die bestmögliche
Hilfe verwirklicht.
Kapitel 2
Kernpunkte dieser Überlegungen wie
•
•
•
•
•
•
•
•
•
bildeten die Voraussetzungen für die Arbeit des
ASD. Heute arbeitet der ASD mit dezentraler
Struktur und bietet bürgernah ämterübergreifende Hilfe und Beratungsleistungen in den einzelnen Wohnbezirken der Stadt an.
Ausgehend vom gesetzlichen Auftrag sind dem
ASD nachfolgende Aufgaben zugewiesen:
•
•
•
•
•
•
Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD) nah an den
Problemen unserer Bürger
Im September 1990 begann die konzeptionelle
und organisatorische Vorbereitung einer Abteilung Soziale Dienste beim Sozialamt. Das Personal wurde vorrangig aus den Beratungsstellen
des Gesundheits- und Sozialwesens der DDR
übernommen (z. B. Mütter-Dispensairebetreuung, Schwangerenberatungsstellen).
Parallel dazu entwickelte sich aus dem Referat
Jugendhilfe, welches organisatorisch bei der
Volksbildung der DDR angesiedelt war, eine
Abteilung Erziehungshilfe im neu geschaffenen
Jugendamt. Bereits Mitte 1991 wurden erste
Überlegungen angestellt, durch Zusammenlegung und Umorganisation einen Allgemeinen
Sozialdienst mit ämterübergreifender Zuständigkeit zu schaffen und zu dem umfassendsten
sozialen Dienst unserer Stadt zu entwickeln.
270
Bürgernähe;
Überschaubarkeit der Dienste;
ganzheitliche Hilfe;
verbesserte sozialpädagogische
Fachlichkeit;
Wahlrecht bzw. Wahlmöglichkeiten zwischen Einrichtungen, Diensten und Veranstaltungen;
Nutzung und Weiterentwicklung der „sozialen Möglichkeiten“ im Wohngebiet;
Hilfe zur Selbsthilfe;
zentrale Vermittlung spezieller Angebote;
verbesserte Koordination spezieller
Angebote
•
•
•
allgemeine soziale Familienberatung;
Prüfung, Gewährung und Steuerung von
ambulanten, teilstationären und stationären
Hilfen zur Erziehung (über Hilfeplanung);
Mitwirkung bei der Wohnungssicherung;
Mitwirkung bei der Eingliederungshilfe für
Behinderte;
Schuldner- und Hauswirtschaftliche Beratung und Vermittlung;
Koordinierung zwischen verschiedenen
Diensten, Kostenträgern und Klienten;
Staatliches Wächteramt bei Gefährdungen
des Kindeswohles und Hilfe in verschiedenen sozialen Notlagen;
Mitwirkung im Verfahren des Familien- und
Vormundschaftsgerichtes (z. B. Sorgerechtsregelung, Umgangsregelung);
Mitwirkung bei Planungsaufgaben.
1993/94 stand der Aufbau ambulanter und teilstationärer Dienste der Erziehungshilfe im Zentrum der Arbeit, eingeleitet durch die Überleitung der Sozialpädagogischen Familienhilfe in
freie Trägerschaft.
1994/95 wurde das Hilfeplanverfahren (§ 36
KJHG) konzeptionell und organisatorisch weiterentwickelt und eingeführt. Damit verbunden
war die Neuordnung der Kooperation mit den
Heimen, Diensten und der Wirtschaftlichen
Jugendhilfe.
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Kapitel 2
In diese Zeit fiel der Beginn unserer Bemühungen, Fach- und Kostenverantwortung auf die
Mitarbeiter zu übertragen und somit Beratung
und Entscheidung „vor Ort“ bürgerfreundlich
anzusiedeln.
Seit 1995 bis in die Gegenwart nimmt die Jugendhilfeplanung mit dem Ziel bedarfsgerechterer und differenzierter Erziehungshilfen breiten
Raum ein.
1996 waren umfangreiche Bemühungen zur
Arbeitsstruktur der Wohnungssicherung zu verzeichnen.
1997 beschloß der Stadtrat im Januar den Planungsbericht zur Jugendhilfeplanung und
stimmte damit dem Umbau der Erziehungshilfe
zu, der in den folgenden Jahren auf drei Ebenen
vorgesehen ist:
•
•
•
qualitative Fortschreibung der Konzeption
der Dienste und Einrichtungen der Erziehungshilfe in Richtung größerer Flexibilität
und Individualität der Hilfe,
Schaffung neuer, der fachlichen
Anforderung angemessenen Qualitätsform
für die Dienste der Erziehungshilfe (z. B.
Beratungsstellen, Sozialpädagogische
Familienhilfe, Heime) und
Qualifizierung und Personalentwicklung.
Im gleichen Jahr wurde das Konzept zur Neuordnung der Wohnungssicherung mit dem Sozialamt mit den Hauptzielen:
•
•
•
schnellere und breitenwirksamere Bearbeitung von Kündigungsfällen,
stärkere Vernetzung von Sozialhilfeleistungen und Sozialarbeit und
koordinierte Hilfeerbringung (bessere Vernetzung der freien Träger im Bundessozialhilfegesetz (BSHG) Bereich)
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Dezernate mit Ämtern
erarbeitet.
1997 gelang es, auch den Bestand der Selbsthilfekontaktstelle mit dem Saalkreis zusammen
finanziell abzusichern und die Einrichtung an
den Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband
zu übertragen. Damit kann die gute Arbeit der
Selbsthilfekontaktstelle nach dem Auslaufen des
Bundesmodellprogrammes und nach langwierigen Verhandlungen fortgesetzt werden.
Die bereits 1997 eingeleitete Veränderung der
Aufbaustruktur der Abteilung wurde schrittweise
umgesetzt. Insgesamt wurden die bezirklichen
Zuordnungen innerhalb des ASD an die sozialräumliche Gliederung der Jugendhilfeplanung
angeglichen.
Durch die Kindschaftsrechtsreform gab es auch
in diesem Bereich neue Anforderungen und
Problemlagen. Die Erwartungen der Betroffenen
als auch die Inhalte und Anforderungen an die
Beratungstätigkeit änderten sich schrittweise.
Der Beratungsverpflichtung nach § 17 KJHG
kommt, unabhängig von der Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren, eine wachsende
Bedeutung zu.
Ausländische und Aussiedlerfamilien haben sich
in einigen Bezirksgruppen als neue Zielgruppe
der Beratungsarbeit entwickelt. Die Fortsetzung
des Umbaus der Erziehungshilfen und die Diskussion über die erforderliche Leistungsqualität
wurde vorangetrieben.
Hinsichtlich der Eingliederungshilfe für seelisch
behinderte Kinder und Jugendliche wurde zur
verbesserten diagnostischen Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen sowie zur Qualifizierung der Hilfeplanung in
diesem Bereich ein Handlungskonzept entwickelt und mit den angrenzenden Fachbereichen
abgestimmt.
271
Dezernate mit Ämtern
Kapitel 2
Anzahl der Hilfen zur Erziehung
1998
1997
1996
1995
0
100
200
300
Soziale Gruppenarbeit
Erziehungsbeistand
Soz.-päd. Familienhilfe
Vollzeitpflege
Heimerziehung
Intensive soz.-päd.
Einzelerziehung
400
500
Tagesgruppe
Abbildung 95: Hilfen zur Erziehung von 1995 bis 1998
(Quelle: Jugendamt)
Besondere Soziale Dienste (BSD) - wichtiger
Bestandteil der sozialen Infrastruktur
Neben dem Allgemeinen Sozialen Dienst begann 1991/1992 der schrittweise Aufbau der
Besonderen Sozialen Dienste im Jugend-amt,
die 1992 mit der Fusion ASD/Sozialamt mit
Teilen der Abteilung Erziehungshilfe/ Jugendamt
zu einem ASD, als Abteilung BSD neu strukturiert wurde.
Die Einrichtung von Sonderdiensten ergab sich
einerseits aus gesetzlichen Bestimmungen (siehe
Adoptionsvermittlungsgesetz) und andererseits
auf Grund der besonderen Interessenlage von
Klientengruppen (z. B. Pflegeeltern, straffällig
gewordene Jugendliche und junge Erwachsene).
Mit den Bereichen Pflegekindwesen, Adoptionsvermittlung, Jugendgerichtshilfe, Sozialpädagogische Einzelhilfe, Psychosozialer Dienst, Städtische Kinder- und Jugendheime zielt die Arbeit
272
des BSD auf die Unterstützung der Familien bei
der Bewältigung von Erziehungsproblemen. Die
erzieherischen Hilfen tragen den Charakter von
Dienstleistungen und werden im kooperativen
Miteinander von Nutzer und den verschiedenen
am Hilfeprozeß beteiligten Fachkräften der
Dienste und Einrichtungen umgesetzt. Die Bereitschaft der Betroffenen, Veränderungsprozesse selbst mitzugestalten, war in den ersten
Jahren nach der Wende zumeist gering entwickelt. Zudem richtete sich im Ergebnis der Tradition der Jugendhilfe in der DDR die Nachfrage
in der Regel auf stationäre Erziehungshilfen
(Heimerziehung, Familien- oder Verwandtschaftspflegschaften).
Im Rahmen der Jugendhilfeplanung erwuchs aus
dieser Erkenntnis die Anforderung, die bestehenden Hilfen und das Hilfesystem insgesamt so
umzubauen, daß die vorgefundenen Erwartungshaltungen offensiver aufgegriffen und mit
dem Dienstleistungsanspruch verknüpft als ambulante Hilfe angeboten werden können.
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Kapitel 2
„Meilensteine“ in der Erziehungshilfe
Bereits 1992 begannen die Wohlfahrtsverbände
in unserer Stadt und anerkannte freie Träger der
Jugendhilfe mit dem Aufbau von Beratungsstellen bei Erziehungs-, Partnerschafts-, Lebens- und
Familienproblemen. Ebenso wuchs das Interesse, andere Dienste der Erziehungshilfe aufzubauen bzw. Kinder- und Jugendheime von der
Stadt zu übernehmen. Neben zwei Kinderheimen, die bereits 1991 geschlossen wurden, sind
drei Kinder- und Jugendheime an freie Träger
der Jugendhilfe übergeben worden, so daß sich
die Plätze in städtischen Kinderheimen von 608
im Jahre 1990 auf 83 Plätze im Jahre 1998 reduzierten. Damit verbesserten sich deutlich die
Rahmenbedingungen für alle Kinder und Jugendlichen (z. B. Ein/Zwei-Bettzimmer, familienähnliche Wohngruppen, Freizeitangebote).
Weitere Zielstellung war die Übertragung von
vier weiteren Kinder- und Jugendheimen in die
Zuständigkeit freier Träger für 1998/99. Der
Prozeß der Übertragungen von Kinderheimen in
freie Trägerschaft ist im Februar 1999 abgeschlossen worden.
Somit ist nur noch das Kinder- und Jugendschutzzentrum (KJSZ) Klosterstraße in kommunaler Trägerschaft. Über eine geeignete Betriebsform hierfür wird noch nachgedacht.
88 % der Hilfen im stationären und teilstationären Erziehungshilfebereich werden durch freie
Träger angeboten.
1994 wurde der Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienst des Gesundheitsamtes in den Psychosozialen Dienst des Jugendamtes eingegliedert, um im Interesse der Ratsuchenden (Eltern,
Kinder, Jugendliche) Dienstleistungen im ganzheitlichen Sinne von Erziehungshilfe anbieten
zu können.
Pflegekinderwesen
Immer dann, wenn Kinder aus verschiedensten
Gründen nicht in ihrer eigenen Familie aufwachsen können, wird nach einer Familie gesucht, die bereit und in der Lage ist, dieses Kind
bei sich aufzunehmen.
Waren es 1991 fast ausschließlich Familien aus
dem verwandtschaftlichen Umfeld des Kindes,
die sich solchen familienersetzenden Aufgaben
stellten, gelang es in den Folgejahren zunehmend, auch engagierte Bürgerinnen und Bürger
für diesen mitmenschlichen Dienst zu finden.
Deshalb ist Öffentlichkeitsarbeit im Sinne von
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Dezernate mit Ämtern
Werbung, Aufklärung und Engagement seit
1991 ein wesentliches Arbeitsinstrument des
Pflegekinderwesens.
„Neu“ war der Dienst der Tagespflege, wo ein
Kind tagsüber in einer Pflegefamilie betreut
wird. Dieser Dienst spielte bisher eine geringfügige Rolle und wurde vor allem dann gewährt,
um der Gefährdung des Ausbildungs- oder Arbeitsplatzes der Eltern bzw. Alleinerziehenden
zu begegnen.
Eine allmähliche Steigerung des Bedarfes in der
Beratung hilfesuchender Eltern war in der Tagespflege zu verzeichnen. Häufig - aber nicht
nur - handelte es sich hierbei um Studenten aus
den Stadtteilen Mitte und Nord. Die Nachfrage
nach qualifizierten und vom Jugendamt geprüften Tagespflegepersonen stieg an.
1998 gründete sich der hallesche Verein der
Pflege- und Adoptiveltern e. V., der durch die
Abteilung Besonderer Sozialer Dienst - speziell
Adoptionsvermittlung und Pflegekinderwesen unterstützt wurde. Eine enge Zusammenarbeit
zwischen dem Verein und dem Jugendamt wird
angestrebt.
Jahr
Pflegekinder Tagespflege
219
1
1991
220
1
1992
211
5
1993
268
4
1994
247
5
1995
269
9
1996
259
10
1997
289
16
1998
Tabelle 76: Anzahl der Pflegekinder/Jahr
Adoptionsvermittlung
Kinder, die aus unterschiedlichsten Gründen
ihre leiblichen Eltern oder Elternteile verlieren,
können durch „Annahme an Kindes statt“ neue
Eltern finden. Eheleute gewinnen dadurch Elternschaft. Wahl- und Wunschfamilien können
so zusammenwachsen.
Kindersuchende Paare gibt es wie überall wesentlich mehr, als es Kinder im adoptiven Sinne
gibt. Dennoch ist es besonders in Halle gelungen, nicht nur Neugeborene in Adoption zu
geben, sondern auch Kinder jüngeren und mittleren Alters aus Heimen heraus in Familien mit
dem Ziel der Adoption zu vermitteln.
273
Dezernate mit Ämtern
Allein in den letzten drei Jahren konnten 89
Adoptionen abgeschlossen werden. Im gleichen
Zeitraum wurden 85 Kinder zwischen 0 und 10
Jahren in Familien mit dem Ziel der Adoption
aufgenommen.
Neben der Aufgabe, für ein Kind die richtige
Familie zu finden und den Adoptionsprozeß zu
begleiten, ist es auch Aufgabe der Mitarbeiter/innen in diesem Dienst, erwachsenen Adoptiv“kindern“ bei der Suche nach ihrer leiblichen
Familie behilflich zu sein.
Die Beratung zur Identitätsfindung erstreckte
sich oft über mehrere Jahre, so daß im Jahr 1998
zu den noch laufenden Fällen weitere 73 Suchfälle dazukamen.
Jugendgerichtshilfe
Aufgabe dieses Dienstes ist es, Jugendlichen
zwischen 14 und 21 Jahren, die mit dem Gesetz
in Konflikt gekommen sind, aus ihren Krisenund möglicherweise vielschichtigen Problemlagen herauszuhelfen.
Das können sein: Schwierigkeiten im Elternhaus, in der Schule oder Berufsausbildung,
süchtiges Verhalten, selbstzerstörerische Neigungen u. v. a. m.
Das erfordert von den Jugendgerichtshelferinnen
und Jugendgerichtshelfern, nicht nur im juristischen Verfahren mitzuwirken, sondern vor allem auch Hilfen (soziale, pädagogische, therapeutische) und Wege mit den Jugendlichen zu
entwickeln, die ihnen zukünftig ein akzeptiertes
selbständiges Leben ermöglichen.
Nachfolgend ein grober statistischer Überblick:
Jahr
Anzahl der
Anzahl der
Jugendlichen
Straftaten
3211
3211
1992
3249
3249
1993
3034
3034
1994
1967
2465
1995
1440
2112
1996
1541
4887
1997
1504
4921
1998
Tabelle 77: Jugendliche/Straftaten
(Quelle: Jugendamt)
274
Kapitel 2
Jahr
Erzieherische Hilfen
wurden geleistet
47
1993
101
1994
96
1995
149
1996
182
1997
78
1998
Tabelle 78: Hilfen/Strafen
Jugendstrafen
wurden
ausgesprochen
144
138
182
160
197
197
(Quelle: Jugendamt)
Sozialpädagogische Einzelbetreuung
In diesem Dienst stellen sich Sozialarbeiterinnen
und Sozialarbeiter der Aufgabe, als Erziehungsbeistand einem Kind und seiner Familie oder als
Betreuungshelfer einem Jugendlichen bzw.
volljährigen jungen Menschen in besonders
schwierigen Krisensituationen und Lebenslagen
zu helfen.
Die Problemkreise umfassen meist Störungen in
Familie, Schule, Freundschaften sowie Süchten,
massive Ängste, Gewalt, finanzielle und materielle Notlagen.
Durch individuelle Hilfevereinbarungen, die
eine Spannbreite von Einzelkontakten von vier
Stunden bis 20 Std./Woche über einen Zeitraum
von sechs Monaten bis 2,6 Jahren beinhalteten,
gelang es in den zurückliegenden Jahren immer
wieder, jungen Menschen und ihren Familien
aus persönlichen Schwierigkeiten herauszuhelfen, ohne Familien zu trennen.
Von 1993 bis 1996 wurden pro Jahr durchschnittlich 84 bis 111 junge Menschen betreut,
davon waren rund 30 % Mädchen. Das Altersspektrum umfaßt 10 bis 23 Jahre, wobei das
Durchschnittsalter bei 16 Jahren lag.
Leistungsbereiche dieses Fachdienstes wurden
1998 bzw. der letzte Leistungsbereich zum
01.01.99 entsprechend seiner regionalen Verortung komplett in freie Trägerschaft übergeben.
Dies geschah unter den Gesichtspunkten:
•
•
•
Verschmelzung in einer vorhandenen Trägerstruktur im Stadtgebiet,
Bündelung verschiedener Leistungen der
erzieherischen Hilfen unter einem Dach,
Flexibilisierung der Angebote
Trotz des schwierigen Prozesses kann ein positives Resümee gezogen werden, denn die Verschmelzung der Dienste als auch die Weiterentwicklung bedarfsgerechter Hilfen ist gelungen.
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Kapitel 2
Psychosozialer Dienst - ein Spezialdienst für
Betroffene
Dieser Fachbereich ist für Menschen da, die
Beratung, Unterstützung und Therapie zur
Überwindung von Familien-, Erziehungs- und
Persönlichkeitsproblemen suchen.
Hier arbeiten Fachkräfte verschiedener Ausbildung (Pädagogen, Sozialarbeiter, Psychologen)
und Zusatzqualifikationen zusammen.
Durchnittlich nahmen pro Jahr 370 bis 410 Kinder, Jugendliche bzw. Familien Beratung und
Therapie in Anspruch. 71,% der betreuten Klienten kam aus dem Schulalter. Der Anteil der
Altersgruppe ab 15 Jahren erhöhte sich jährlich.
In dieser Altersgruppe besteht der Hauptklientelanteil mit Versagensängsten und Selbstwertproblemen bei den Gymnasiasten. Zunehmend
wurden auch Jugendliche aus dem stationären
Bereich vermittelt.
Vermittelt wurden die Ratsuchenden durch:
•
•
•
•
Ärzte, med. Einrichtg., Schulen - 45,34%;
Enge Bezugspersonen, Selbstmelder 30,14%;
Spezialdienste (u.a. Heime) - 14,46%;
ASD - 10,06%.
Anlässe der Vorstellung waren:
Entwicklungsstörungen (körperlich, geistig,
seelisch),
Beziehungsprobleme,
Suchtprobleme, einschließlich Eßstörungen,
körperliche und sexuelle Gewalt,
Trennung/Scheidung der Eltern,
Schul- und Ausbildungsprobleme.
72 % des Gesamtanteils von Klienten kam aus
den großen Neubaugebieten der Stadt.
Familientherapeutische Leistungen, Umfeldberatung und die Einbeziehung wichtiger Sozialpartner der Kinder und Jugendlichen sind unerläßliche Faktoren einer wirksamen Hilfegestaltung, neben der traditionellen Hilfe für die Symptomträger.
Intensive Hilfe in familienähnlichen Strukturen
Erziehung von Kindern und Jugendlichen in
Heimen, Außenwohngruppen, betreute Wohnformen war, ist und bleibt ein wesentlicher
Faktor im Kanon der erzieherischen Hilfen. Anlässe für eine solche Hilfeform können sein:
Ausfall der Eltern, Überforderung der Eltern in
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Dezernate mit Ämtern
ihrem Erziehungsauftrag, Überlastung der Eltern
in ihrer eigenen Lebensbewältigung, Erziehungsund Entwicklungsschwierigkeiten des Kindes
oder Jugendlichen, körperliche, geistige und
seelischen Störungen des Kindes oder Jugendlichen.
Um die Hilfen immer angemessen dem Einzelnen zu gewähren, sind auch auf dem Gebiet der
Heimerziehung
und
sonstigen
betreuten
Wohnformen Entwicklungsprozesse abgelaufen,
die gemäß der Jugendhilfeplanung in den kommenden Jahren ihren Fortgang nehmen werden.
Dies heißt nicht nur, daß das einzelne Kind oder
der jeweilige Jugendliche seine spezielle fachliche Betreuung und Förderung erfährt, sondern
auch so alltags- und familiennah wie möglich
aufwächst, um danach ein selbstbestimmtes,
eigenständiges Leben führen zu können. 1990
standen in Halle insgesamt 608 Heimplätze zu
Verfügung, die sich gliederten in:
Heimart
Säuglinge und Kleinkinder
Kinder und Jugendliche
Vorschulkinder
Lernbehinderte
Kinder und Jugendliche
Geistigmehrfachbehinderte
Kinder/Jugendliche
Notaufnahmen
Elternlose, familiengelöste Mädchen
Plätze
242
134
78
60
39
31
24
Tabelle 79: Heimbelegung
(Quelle: Jugendamt)
Jahr¹)
Anzahl Kapazität
Der
städt.
Heime
10
355
1991
11
370
1992
11
351
1993
11
324
1994
7
179
1995
6
139
1996
5
1997
5
107
1998
Tabelle 80: Heime Auslastung
Durchschnittliche
Belegung
im Jahr
351
335
327
312
192
152
97
1) Bestand zum 31.12. des Jahres.
(Quelle: Jugendamt)
Bereits 1991 wurde mit der Umstrukturierung
und Bedarfsanpassung begonnen und es wurden
zwei Kinder- und Jugendheime geschlossen. Die
verbleibenden zehn verfügten über eine Gesamtkapazität von 308 Plätzen. Im Rahmen der
Jugendhilfeplanung erfolgten 1994 die ersten
Übertragungen in die Trägerschaft von Wohlfahrtsverbänden.
275
Dezernate mit Ämtern
Dieser Prozeß setzte sich in den Folgejahren
ebenso fort wie die Dezentralisierung von großen Heimkapazitäten in Außenwohngruppen,
betreute
Wohnformen
und
Einzel/Verselbtändigungswohnen. Ende 1996 bestand
eine Gesamtkapazität von 287 Plätzen in Halle,
wovon etwas über die Hälfte mittlerweile in
freie Trägerschaft war. Zum 01.01.98 erfolgte
die Übertragung des Kinderheimes „Schneewittchen“ an einen freien Träger der Jugendhilfe.
Der Träger hat die stationären Hilfen in das Gesamtsystem der Hilfen zur Erziehung eingebunden und wurde damit in die Lage versetzt, flexibel tätig zu sein.
Zum 01.01.99 erfolgte die Übertragung des
Kinderheimes „Am Kirschbergweg“ und des
Kinder- und Jugendheimes „Korbethaer Weg“ in
freie Trägerschaft.
Zum 01.02.99 wurde das Kinderheim „Solidarität“, eine Einrichtung für geistig- und mehrfachbehinderte Kinder, in freie Trägerschaft
übergeben. Damit wurden aus der kommunalen
Trägerschaft alle Kinder- und Jugendheime an
freie Träger der Jugendhilfe
übertragen.
In kommunaler Trägerschaft befindet sich nur
noch das Kinder- und Jugendschutzzentrum in
der Klosterstraße. Dieses wurde im Jahr 1992
gebaut.
Die Stadt stellte dafür allein fünf Millionen DM
zur Verfügung. Hier finden Kinder, Jugendliche
und Familien Unterstützung bei der Bewältigung
familiärer, schulischer, sozialer und persönlicher Probleme. Aufgrund von Notsituationen ist
hier eine Inobhutnahme möglich. Außerdem
bieten drei familienorientierte Wohngruppen
und eine Tagesgruppe ein vorübergehendes
Zuhause.
Kapitel 2
Abbildung 97: Neues Gebäude Kinderheim
„Klosterstraße“
Wirtschaftliche Jugendhilfe
Maßnahmen kommunaler Jugendhilfe müssen
pädagogisch und wirtschaftlich geleistet werden. Die wirtschaftliche Leistung ist eine wesentliche Voraussetzung für die Durchführung
der Maßnahmen nach dem Kinder- und Jugendhilferecht.
Zeigt sich beispielsweise im Verlauf von Beratungen von Sozialarbeitern, daß die Eltern Hilfe
bei ihrer Erziehung benötigen, können sie einen
Antrag auf Hilfe zur Erziehung (HzE) bei ihrem
zuständigen Sozialarbeiter stellen. Nachdem der
Antrag im Team beraten und eine geeignete
Einrichtung gefunden worden ist, sowie die Kosten feststehen, können die Antragsteller zur
Überprüfung ihrer Selbstbeteiligung in der Wirtschaftlichen Jugendhilfe vorstellig werden.
Erst danach kann eine schriftlich fixierte Vereinbarung getroffen werden.
Folgende Aufgaben gehören zur Wirtschaftlichen Jugendhilfe:
•
•
•
•
•
•
Abbildung 96: Altes Gebäude Kinderheim
„Klosterstraße“
276
Zahlung von Pflegegeld bei Erziehung in
Familienpflege;
Übernahme von Kosten für Jugend-Ferienmaßnahmen;
Gewährung von Krankenhilfe im Rahmen
der Heim- oder Familienpflege;
Übernahme von Heimkosten;
Heranziehung von Unterhaltspflichten
sowie Geltendmachung von Ansprüchen
gegenüber Dritten;
Geltendmachung von Ansprüchen gegen
andere Jugendhilfeträger.
Durch das Jugendamt wurde 1998 die Prüfung
von Kostensätzen von Einrichtungen und Diensten fortgesetzt. Entsprechend der angezeigten
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Kapitel 2
Dezernate mit Ämtern
Änderungen des SGB VIII ab § 77ff wurde der
Entwurf der vorliegenden Rahmenvereinbarung
überarbeitet. Mit Einbeziehung der in Halle tätigen freien Träger war die inhaltliche Abstimmung und Auseinandersetzung gegeben. In
zwei Arbeitsgruppen wurde die örtliche Grundsatzrahmenvereinbarung für den Abschluß von
Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsvereinbarungen
der Kinder- und Jugendhilfe in der Stadt Halle
(Saale) erarbeitet. Diese soll ab 01.01.99 als
Arbeitsgrundlage zur Anwendung kommen.
Abbildung 98: Kleiner Leitfaden zum Kindesunterhalt
Jugendsozialarbeit/
Jugendfreizeit
Hilfen zur Erziehung
darunter
ambulant
teilstationär
stationär
Jugendfreizeiteinrichtungen
1995
1.201.067 DM
1996
885.900 DM
1997
1.184,600 DM
1998
1.282.950 DM
21.432,478 DM 26.407.040 DM 31.014.700 DM 31.654.148 DM
1.390.642 DM 2.324.400 DM 2.936.162 DM
870.062 DM
1.201.000 DM 1.612.607 DM
24.146.336 DM 27.489.300 DM 27.105.379 DM
2.089.132 DM 3.026.300 DM 2.766.100 DM 2.652.318 DM
Tabelle 81: Zuschuß der Stadt Halle für die Jugendhilfe 1995 – 1998
Quelle: Jugendamt
Größte Herausforderung für die Jugendhilfe in
unserer Stadt bleibt die Umsetzung und Fortschreibung der Beschlüsse des Stadtrates vom
08. Januar 1997 zur Jugendhilfeplanung. Wichtige Aspekte dabei sind:
•
•
•
•
niedrigschwellige Angebote der offenen
Jugendarbeit verstärkt zu fördern (Primärprävention);
weitere Übertragungen von Jugendfreizeiteinrichtungen an freie Träger der Jugendhilfe;
Umsetzung der Konzeption der flexiblen
Jugendberufshilfe in Zusammenarbeit mit
freien Trägern der Jugendhilfe;
verstärkte Einbindung und Einmischung der
Jugendhilfe in kommunalpolitische Entscheidungsprozesse (Stadtplanung, Schulplanung, Spielplatzplanung).
Schwerpunkte in der weiteren Arbeit sind
•
•
•
Zusammenführung der Fachbereiche Adoptionsvermittlung und Pflegekinderwesen;
öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen zur
Sponsorengewinnung;
Beibehaltung des Niveaus von Angeboten
in der Kinder- und Jugendarbeit trotz geringer Haushaltsmittel;
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
•
•
•
•
•
•
weitere Qualitätssteigerungen bei der Vermittlung von Pflegekindern sowie bei der
Beratung und Begleitung der Pflegefamilien;
noch bessere Zusammenarbeit mit den
freien Trägern der Jugendhilfe, auch unter
dem Aspekt der Verwaltungsvereinfachung
unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben;
neue Herausforderung in der Arbeit der
Unterhaltsvorschusskasse aufgrund des Inkrafttretens des Verbraucherinsolvenzverfahrens und der Restschuldbefreiung nach
der zum 01.01.99 an geltenden Insolvenzverordnung;
ausgehend vom eingeleiteten Prozeß der
Verwaltungsreform und dem Leitbild entwicklungsprozeß wird sich für alle Bereiche
zukünftig die Anforderung ergeben Leistungen transparenter zu machen, Qualitätsstandards zu formulieren und diese fortzuschreiben;
unter der Voraussetzung einer gelingenden
Verwaltungsreform und aufbauend auf dem
erreichten Stand der Zusammenführung von
Fach- und Ressourcenverantwortung müssen Vorbereitungen für die Kosten- und Leistungsrechnung und Budgetierung getroffen
werden;
bereits eingeleitete Prozesse der Personalentwicklung müssen wegen ihrer grundlegenden Bedeutung für die Erfüllung der
277
Dezernate mit Ämtern
wachsenden Arbeitsanforderungen und für
die Meisterung der anstehenden Veränderungsprozesse fachlich qualifiziert und in
größerer Breite im Arbeitsalltag verankert
werden.
Neben dem Bereich der Jugendarbeit ist besonderer Wert auf die Erziehungshilfe zu legen.
Wichtige Vorhaben sind:
Konsequente Umsetzung der Erziehungshilfen
als Dienstleistungen
Stichpunkte hierbei sind:
•
•
•
Kompetenzstärkung der Betroffenen,
Qualifizierung des Hilfeplanverfahrens,
Elternarbeit.
Kapitel 2
Weiterentwicklung des Hilfesystems in unserer
Stadt
Stichpunkte hierbei sind:
•
•
•
•
•
Hohe Qualität der sozialpädagogischen Beratung und Begleitung bei allen Formen von
Hilfeangeboten;
Herausbildung der Bereitschaftspflege als
eigenständiges Tätigkeitsprofil;
stadtteilbezogene und integrierte Hilfeverbundsysteme zur effektiveren Hilfeleistung
im Einzelfall;.
Entwicklung neuer flexibler Formen der Hilfeangebote;
Fortsetzung des Umbaus der Erziehungshilfen.
Der Grundsatz lautet:
Umbau und nicht Ausbau
des Hilfesystems in unserer Stadt,
denn damit können perspektivisch die kostenintensiven Hilfearten weiter reduziert
werden.
278
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Kapitel 2
Dezernate mit Ämtern
Struktur des Jugendamtes mit Jugendhilfeausschuß
Das Jugendamt ist nach Maßgabe des Kinder- und Jugendhilfegesetzes sowie der Satzung für das
Jugendamt für alle Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe zuständig. Es besteht aus dem
Jugendhilfeausschuß (politischer Teil) und der Verwaltung des Jugendamtes (Verwaltungsteil).
Aufgaben des Jugendhilfeausschusses: befaßt sich Aufgaben der Verwaltung des Jugendamtes: zuständig für
anregend und fördernd mit den Aufgaben der die laufenden Geschäfte sowie die Ausführung der BeJugendhilfe. Er beschließt über grundsätzliche schlüsse des Rates und des Jugendhilfeausschusses.
Angelegenheiten der Jugendhilfe.
Mit Stimmrecht 15 Mitglieder:
8 Mitglieder des Rates,
4 Vertreter der Wohlfahrtsverbände,
2 Vertreter der Jugendverbände,
1 in der Jugendhilfe erfahrener Bürger;
Ohne Stimmrecht 9 Mitglieder:
Bürgermeisterin für Jugend, Soziales und Gesundheit,
Leiter der Verwaltung des Jugendamtes,
Vertreter der Kirchen- und Religionsgemeinschaften,
Vormundschafts, -Familien- oder Jugendrichter,
Vertreter des Arbeitsamtes, der Lehrerschaft, der
Polizei,
Gleichstellungsbeauftragter,
Kinderbeauftragte
Weitere Teilnehmer :
Mitarbeiter der Stadtverwaltung, die vom
Oberbürgermeister bzw. seiner Stellvertreterin
bestimmt werden.
Amtsleitung: 51-00
Grundsatzfragen, Dienst- und Fachaufsicht für die Mitarbeiter des Jugendamtes , Öffentlichkeitsarbeit
Verwaltung: 51-01
zentrale Verwaltungsaufgaben und Haushalts-angelegenheiten, Finanzplanung, Beratung und Förderung freier
Träger, zentrale Kassen- und Rechnungsangelegenheiten,
Kostenrechnung, Wirtschaftliche Jugendhilfe für Kinder
und Jugendliche und junge Erwachsene in ambulanten
und stationären Einrichtungen und Pflegefamilien,
Rechtsangelegenheiten
Jugendarbeit/Jugendförderung:
51-02
Beratung und Förderung freier Träger, Jugendschutz,
mobile Jugendarbeit, städtische Jugendfreizeitstätten, Ausund Fortbildung von Mitarbeitern in der Jugendarbeit,
Jugendberufshilfe, Ferienfreizeiten
Amtsvormundschaft/Amtspflegschaft: 51-03
bestellte Amtspflegschaften und gesetzlich und bestellte
Vormundschaften für Minderjährige, Unterhaltspflegschaften/-beistandschaften für Minderjährige, Unterhaltsvorschuß/-ausfalleistungen für Minderjährige, Urkundstätigkeiten, Prozeßsachbearbeitung
Besondere Soziale Dienste:
51-04
Adoptionsvermittlungsstelle, Pflegekinderdienst, Jugendgerichtshilfe, Sozialpädagogische Einzelhilfe, Psychosozialer Dienst (Beratungsdienst), Kinder- und Jugendschutzzentrum und drei
Kinderheime (Dienst- und
Fachaufsicht)
Allgemeiner Sozialer Dienst:
51-07
allgem. Erziehungshilfe/Beratung und Unterstützung von
Eltern, Jugendlichen und Minderjährigen, Sorgerechtsregelungen, Fremdunterbringungen, Inobhutnahmen, Hilfe
zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten im
Rahmen eines ganzheitlichen und stadtteilorientierten
Ansatzes der Sozialarbeit
Verwaltung Kindertagesstätten:
51-05
wurde am 01.07.1994 aus dem Jugendamt ausgegliedert
Amt für Ausbildungsförderung:
51-06
wurde am 01.05.1997 dem Schulverwaltungsamt angegliedert
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
279
Dezernate mit Ämtern
Kapitel 2
2.6.3.2. Verwaltung
Kindertageseinrichtungen (519)
Städtische Gesamtverantwortung
Die Verwaltung Kindertageseinrichtungen (Kita)
setzt den gemäß der bundesgesetzlich im Sozialgesetzbuch (SGB) VIII, Kinder und Jugendhilfegesetz (KJHG) und landesgesetzlich im Kinderbetreuungsgesetz LSA (KiBeG) verankerten
Rechtsanspruch der Eltern auf die Tagesbetreuung ihrer Kinder in einer pädagogischen Einrichtung um.
Dieser eigenständige und verantwortungsvolle
pädagogische Auftrag versteht sich als familienergänzendes und -unterstützendes Angebot.
Demgemäß sollen die Kinder im Verlaufe ihres
Aufenthaltes in einer Kita in ihrer Gesamtentwicklung durch allgemeine und gezielte erzieherische Hilfen sowie durch Bildungsangebote
für die körperliche, geistige und seelische Entwicklung altersgerecht gefördert werden.
Gleichzeitig sollen ihre Gemeinschaftsfähigkeit
herausgebildet und soziale Benachteiligungen
ausgeglichen werden.
Behinderte Kinder sind im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu integrieren, um somit zur Verbesserung ihrer Chancen beizutragen.
Darüber hinaus werden auf der Grundlegen des
KJHG durch die Verwaltung Kita die Aufgaben
des örtlichen Trägers der Jugendhilfe für Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft
wahrgenommen. Diese gesetzlich festgelegte
Gesamtverantwortung erstreckt sich dabei nicht
nur auf die finanzielle Ausstattung sondern auch
auf die begleitende pädagogische Fachaufsicht.
Bis 1993 waren diese Aufgaben Bestandteil der
Arbeit des Jugendamtes. Auf Grund des Organisationsgutachtens von Price Waterhouse wurde
diese Abteilung des Jugendamtes 1994 aus der
Verwaltungsstruktur herausgelöst und im Hinblick auf effektive und moderne Verwaltungsstrukturen verselbständigt.
Ausgehend von der durch Price Waterhouse
angefertigten Bestands- und Bedarfsanalyse über
Kinderbetreuungsplätze wurden sowohl für die
Verwaltung Kita selbst als auch für die städtischen Kindertageseinrichtungen Struktur- und
Kapazitätsanpassungen vorgenommen.
Von mehr als 210 Kindertageseinrichtungen mit
einer Platzkapazität von insgesamt 16.500 Plätzen für Kinder im Alter von ein bis sechs Jahren
wurden durch den starken Geburtenrückgang
nach der Wende 100 kommunale Kindereinrichtungen geschlossen und die Kapazität bis
Ende 1998 auf rund 4980 Plätze reduziert.
E n t w ic k l u n g v o n P l a tz a n g e b o t u n d a n g e m e l d e t e n
K i n d e r n i n d e n k o m m u n a le n K i n d e r t a g e s e i n r i c h tu n g e n
1992 - 1998
1998
1997
1996
1995
1994
1993
1992
0
5000
P la t z a n g e b o t
10000
15000
a n g e m e ld e t e K in d e r
Abbildung 99: Entwicklung des Platzangebotes in den kommunalen Kindereinrichtungen
(Quelle: Verwaltung Kindertageseinrichtungen)
280
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Kapitel 2
Jahr
Dezernate mit Ämtern
Kommunale
Kapazität
2
Kindereinrichtungen
210
16 418
1992 ¹)
160
13 585
1993 ¹)
141
11 959
1994
119
9 434
1995
95
7 802
1996
68
4 973
1997
65
4 825
1998
Tabelle 82: Kommunale Kindereinrichtungen1992 – 1998
angemeldete
Kinder
15 199
13 015
11 066
9 195
7 290
4 872
4 7 95
Auslastung
in Prozent
92,6
95,8
92,5
97,5
93,4
98,0
99,4
1) Jahresdurchschnittswerte, 2) Bestand zum 31.12. des Jahres
(Quelle: Jugendamt, Arbeitgruppe Kindertageseinrichtungen)
Die Angaben in der Tabelle untersetzen zahlenmäßig die im Diagramm der vorangegangen
Seite dargestellt Entwicklung der Auslastung von
Platzkapazitäten in den kommunalen Kindertageseinrichtungen.
Bedarfs- und Entwicklungsplanung
Die mittelfristige Kindertagesstättenplanung
1995 bis 2000 war auf Grund des seit 1989
anhaltenden Geburtenrückganges ein zentrales
Anliegen in der Arbeit der Verwaltung Kindertageseinrichtungen. Das durch den Geburtenrückgang und die Wanderungsverluste entstandene Überangebot an Plätzen bedurfte sowohl
einer wirtschaftlich hinreichenden aber auch
den gesetzlichen Ansprüchen auf einen KitaPlatz genügenden Anpassung.
Ausgehend von den Ergebnissen der Price-Waterhouse-Studie wurde deshalb unter Federführung der Sozialplanungsgruppe eine mittelfristige Planung aufgestellt. Im Ergebnis dessen
wurden in den Jahren 1994 bis 1998 zu insgesamt 73 Kita´s geschlossen und rund 7000 Betreuungsplätze reduziert.
Trotz dieser einschneidenden Maßnahmen verfügt die Stadt Halle (Saale) heute über ein flächendeckendes Einrichtungsnetz mit ausreichenden Kapazitäten für den Fall einer wachsenden Geburtenrate. In der Stadt Halle (Saale)
ist allen Eltern, die es wünschen, ein Platz für
ihr Kind in einer Kita garantiert.
Im Rahmen der Bedarfs- und Entwicklungsplanung für Kindertageseinrichtungen ist auch die
Frage des weiteren Sanierungskonzeptes für
einen großen Teil der Objekte von wesentlicher
Bedeutung. Durch folgende Übersicht zu den
aufgebrachten Mitteln kann kurz die Gesamtsituation charakterisiert werden. Der Sanierungsbedarf bleibt für die weiteren Jahre sehr hoch,
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
da über einen langen Zeitraum nur wenige effiziente Investitionen getätigt werden konnten.
Hierbei sind u. a. umweltgerechte und energiesparende Heizungssysteme und wärmedämmender Fassadenschutz und Fenster notwendig.
Durch die ersten Maßnahmen könnten hohe
Betriebskosten deutlich minimiert werden.
In den Jahren 1992 bis 1998 wurden für die
Instandsetzung von Gebäuden rund 23,3 Mio.
DM eingesetzt. Zusätzlich wurden im gleichen
Zeitraum mehr als drei Millionen DM für die
Instandsetzung der Außenanlagen und rund 1,3
Mio. DM für die Anschaffung von Spielgeräten
ausgegeben.
Mit der mittelfristigen Bedarfsplanung wurden
auch die Voraussetzungen für die zielgerichtete
Entwicklung der pädagogischen Konzepte der
einzelnen Einrichtungen geschaffen. Die daraus
abzuleitenden konzeptionellen Akzente eröffnen den Kindern und ihren Eltern die Möglichkeit, vielfältige pädagogische Konzepte in Anspruch nehmen zu können.
Kindereinrichtungen in freier Trägerschaft
Aus den 1993 existierenden 16 Kindereinrichtungen in freier Trägerschaft sind am Ende des
Berichtszeitraumes 43 geworden. Mit dem Inkraftreten des Gesetzes zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen (KiBeG) gab das Land Sachsen-Anhalt deutliche
Impulse, Kindereinrichtungen in freie Trägerschaft zu übergeben.
So wurde vor dem Hintergrund einer wirtschaftlichen Haushaltsführung und auf der Grundlage
des Subsidiaritätsprinzips im Oktober 1996 die
Übertragung von kommunalen Einrichtungen an
freie Träger der Jugendhilfe konzeptionell vorbereitet und begleitet. 1996 bis 1998 konnten 22
Kindereinrichtungen und zwei Horte an freie
281
Dezernate mit Ämtern
Träger der Jugendhilfe übergeben werden. Damit konnte die Zielstellung von einer hälftigen
Übertragung des derzeitigen Einrichtungsbestandes schon zu 67 % erreicht und eine positive Entwicklung in Richtung Trägervielfalt
sichtbar gemacht werden.
Mit der Übertragung von Kindertageseinrichtung
in freie Trägerschaft erwächst der Verwaltung
Jahr
Kapitel 2
Kindertageseinrichtungen aus der gesetzlichen
Gesamtverantwortung nicht nur die finanzielle
Sicherung für die Kitas der freien Trägern, sondern verstärkt auch die pädagogische Aufsicht
und die Überwachung der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.
Anzahl der
Kapazität
Angemeldete
Kindereinrichtungen
Kinder
19
901
829
1994
19
898
797
1995
22
1 085
1 129
1996
42
2 661
2 626
43
2 873
2 762
1997
Tabelle 83: Kindereinrichtungen in freier Trägerschaft 1994 – 1998
Auslastung in
Prozent
92,0
88,8
104,1
98,7
96,1
1) einschließlich mit Hort
(Quelle: Verwaltung Kindertageseinrichtungen)
Die Verwaltung Kindertageseinrichtungen arbeitet seit dem 1. Dezember 1998 in einer bestätigten Verwaltungsstruktur und begann im
Sommer 1998 mit der Leitbilddiskussion.
Mit allen Vorschlägen und Entscheidungen ist
die Verwaltung Kindertageseinrichtungen bemüht, eine bedarfs- und kundenorientierte Betreuung der Kinder zu sichern.
Dazu gehören:
•
•
•
•
der ständige Dialog zwischen Eltern und
Erziehern,
ein regelmäßiger Meinungsaustausch zur
Qualitätssicherung und Qualitätsverbesserung in allen Einrichtungen,
die noch stärkere Einbindung der Eltern in
das tägliche Geschehen in und um die Kindereinrichtungen sowie
Angebote über den Bedarf hinaus, z. B.
Aufnahme von Gastkindern oder Öffnungszeiten nach 18 Uhr.
Abbildung 100: Kindertagesstätten-Führer
282
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Kapitel 2
2.6.4. Gesundheitsamt (53)
Die Einführung des bundesdeutschen Gesundheitssystems hatte zur Folge, daß die Strukturen
des Gesundheitswesens der Stadt Halle ab 1990
grundlegend verändert werden mußten. Wie
auch in anderen Verwaltungsbereichen mußten
die zu DDR-Zeiten selbständigen Abteilungen
des Gesundheits- und Sozialwesens der Städte
Halle und Halle-Neustadt 1990 zu einem Gesundheitsamt für die Stadt Halle (Saale) zusammengeführt werden.
Durch die Einführung des medizinischen Versorgungssystems der BRD entsprechend dem
Einigungsvertrag wurden in der Stadt Halle
1990/91 die Polikliniken umstrukturiert und die
ambulante medizinische Versorgung der Bevölkerung maßgeblich durch das Vertragssystem
mit niedergelassenen Ärzten/Zahnärzten in
freien Praxen bzw. Gemeinschaftspraxen und
Gesundheitszentren abgesichert.
Entsprechend Sozialgesetzbuch (SGB) V, § 75,
Abschnitt 1, haben die Kassenärztliche Vereinigung und die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen die vertragsärztliche und vertragszahnärztliche Versorgung in dem im § 73, Abs. 2
bezeichnetem Umfang sicherzustellen. Sie haben gegenüber den Krankenkassen und ihren
Verbänden die Gewähr dafür zu übernehmen,
dass die vertragsärztliche bzw. vertragszahnärztliche Versorgung den gesetzlichen und vertraglichen Erfordernissen entspricht.
Dies bedeutete für den ambulanten medizinischen Bereich der Stadt Halle eine völlige
Neustrukturierung.
Zunächst noch vorhandene kommunale poliklinische Einrichtungen sind bis auf zwei kommunal weitergeführte Polikliniken und eine Poliklinik in freier Trägerschaft aufgelöst worden.
Auf Beschluß des Stadtrates vom 26.06.1996
wurden die zwei kommunalen Polikliniken zum
31. Dezember 1996 bzw. zum 30. Juni 1999
aufgelöst. Bis zur Schließung zum 30.06.1999
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Dezernate mit Ämtern
sind lediglich ein Kieferorthopäde und eine
Zahnärztin sowie das dazugehörende Personal
als vertragsärztlich tätige Zahnärzte kommunal
angestellt.
Die Kassenärztliche/zahnärztliche Vereinigung
des Landes Sachsen-Anhalt hat eingeschätzt,
daß die hausärztliche und ambulante fachärztliche Versorgung in der Stadt Halle ausreichend
abgesichert ist. Grundlage für diese Einschätzung sind die Bedarfsrichtlinien des Bundesausschusses der Krankenkassen und die modifizierte allgemeine Verhältniszahl Ost-Versorgungsgrad 110 %. Das bedeutet, daß maximal
zehn Prozent über den Bedarf der Kommune
Fachärzte zugelassen werden.
In Folge dieser Veränderung kam es auch zu
anderen Aufgaben im Bereich des Gesundheitsamtes. Dieses mußte inhaltlich und personell
entsprechend den aktuellen Versorgungsforderungen und der Gesundheitsziele neu gebildet
und strukturiert werden.
Die Aufgabenstellungen für die einzelnen Bereiche ergaben sich aus der jeweils gültigen Gesetzgebung. Hier ist insbesondere darauf hinzuweisen, daß durch das Rechtsbereinigungsgesetz Teile des Einigungsvertrages in SachsenAnhalt zu Landesrecht geworden sind. Das traf
insbesondere auf die Verordnung über den öffentlichen Gesundheitsdienst von 1990 und die
Anordnung über die ärztliche Leichenschau von
1978 zu. Weitere wesentlich zu nennende gesetzliche Grundlagen sind das Bundes-Seuchengesetz, die Trinkwasserverordnung, das BundesSozialhilfegesetz, Sozialgesetzbuch V sowie das
Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst
und die Berufsausübung im Gesundheitswesen
im Land Sachsen-Anhalt, welches am 1. Januar
1998 in Kraft trat.
Dieser 1990 eingeleitete notwendige Umstrukturierungsprozeß nimmt einen mittel- bis langfristigen Zeitraum in Anspruch.
Der ursprünglich zum Gesundheitsamt gehörende Bereich der amtlichen Lebensmittelüberwachung wurde im Veterinäramt eingegliedert.
283
Dezernate mit Ämtern
Kapitel 2
N ie d e rg e la sse n e F a c hä rz te 1 99 1 bis 1 9 9 6
A n z a h l d e r Ä rz te
250
200
150
100
50
0
1991
1992
1993
1994
1995
1996
A u g e n ä rz te
F ra u e n ä rz te
H N O -Ä rz te
In te rn iste n
K in d e rä rz te
O rth o p ä d e n
so n stig e F a c h ä rz te
P ra k tisc h e Ä rz te
u n d Ä rz te fü r
A llg e m e in m e d iz in
Z a h n ä rz te in fre ie r
P ra x is
F a c h ä rz te fü r
K ie fe ro rth o p ä d ie
Abbildung 101: Niedergelassene Fachärzte
(Quelle: Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt/Statistisches Jahrbuch der Stadt Halle (Saale) 1996)
Krankenhäuser in neuen Strukturen
Auf der Grundlage des Krankenhausfinanzierungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom
25.05.1992 ergab sich für die Stadt und alle
anderen Krankenhausträger der Stadt die Aufgabe, die Strukturen der Krankenhäuser zu
überdenken. Zur Steuerung und Durchführung
der umfangreichen Umstrukturierungsmaßnah-
Name der Einrichtung
Art des
Trägers
Stufe
men im kommunalen, ambulanten sowie dem
stationären Bereich wurde zunächst ein Referat
Krankenhauswesen gebildet, welches im Rahmen der Umstrukturierung nach seiner Auflösung heute als Teil des Gesundheitsamtes verblieben ist und für den Bereich kommunales
ambulantes Gesundheitswesen und stationäre
Versorgung zuständig ist.
1993 1994 1995 1996 1997
1998
Anzahl der Betten - Krankenhausplan LSA
Stadtkrankenhaus Halle
Berufsgenossenschaftliche
Kliniken, Stadt Halle (S.)
- Bergmannstrost Bezirkskrankenhaus Halle
Regelversorgung
Regelversorgung
312
Schwerpunktversorgung
Schwerpunkt* Städtisches Krankenhaus öffentlich;
priv. Rechts- versorgung
„Martha Maria“
Halle-Dölau gGmbH(i.G.) nachfolger
freigemein- Regelversorgung
* Krankenhaus
nützig
„Martha Maria“
freigemein- Regelversorgung
Diakoniekrankenhaus
nützig
Halle (Saale)
625
Martin-Luther-Universität
Halle-Wittenberg
Medizinische Fakultät
Psychiatrisches
Krankenhaus
St. Barbara-Krankenhaus
St. Elisabeth -Krankenhaus
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
Hochschulklinik
öffentlich
freigemeinnützig
freigemeinnützig
Zentralver-sorgung
Schwerpunktversorgung
Schwerpunktversorgung
216
615
230
230
220
116**
520
610
610
550
120
110
115
125
211
201
207
232
224
220
1412
1348
1324
1312
1254
1254
80
80
80
80
80
80
210
250
250
250
242
235
395
395
395
395
390
390
Tabelle 84: Anzahl der Betten - Krankenhausplan LSA
* 1996 Gründung einer Krankenhausträgergesellschaft - Städtisches Krankenhaus Martha-Maria, Halle-Dölau gGmbH, 1997 Zusammenschluß Städtisches Krankenhaus Martha-Maria Halle-Dölau gGmbH und Krankenhaus Martha-Maria Halle
** Zusätzlich werden 1888 BG-Betten vorgehalten, die nicht nach dem Krankenhausgesetz (KHG) finanziert werden.
284
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Kapitel 2
Dezernate mit Ämtern
Nach dem § 1 KHG LSA ist den Kommunen der
Sicherstellungsauftrag für die stationäre Versorgung aufgegeben. Entsprechend dem Gesetzestext ist die Stadt Halle (Saale) für eine bedarfsgerechte stationäre Versorgung zuständig. Dazu
wurden mit den Krankenhausträgern in der Stadt
Halle gemeinsame Beratungen durchgeführt, um
auf kommunaler Ebene gemeinsame Absprachen für den Landesbettenplan zu treffen.
Allgemeine Aufgaben des Gesundheitsamtes
Die Aufgaben des Gesundheitsamtes leiteten
sich zunächst aus § 8 der "Verordnung über den
öffentlichen Gesundheitsdienst und die Aufgaben der Gesundheitsämter in den Landkreisen
und kreisfreien Städten" vom 8. August 1990
(Landesgesetz nach Rechtsbereinigungsgesetz)
ab.
Am 1. Januar 1998 ist das „Gesetz über den
Öffentlichen Gesundheitsdienst und die Berufsausübung im Gesundheitswesen im Land Sachsen-Anhalt in Kraft getreten.
Mit dem Gesetz hat der Landtag eine landesrechtliche Regelung zum Schutz und zur Förderung der Gesundheit beschlossen. Die Kommunen erhielten mit dem Gesetz ein modernes
Instrument, um ihrer Verpflichtung zum Schutz
und zur Förderung der Gesundheit der Bevölkerung nachzukommen und kommunale Gesundheitspolitik zu gestalten.
Folgende Schwerpunkte des Gesetzes sind die
Grundlage für die Aufgabenstellung des Gesundheitsamtes:
Gesundheitsschutz, Gesundheitsvorsorge und
Gesundheitsförderung
Verhütung und
Krankheiten
•
•
•
Bekämpfung
übertragbarer
Maßnahmen zur Verhütung und
Bekämpfung auf Menschen übertragbarer
Krankheiten, einschließlich der Planung von
Abwehrmaßnahmen für den Seuchenfall
nach Maßgabe der bundes- und landesrechtlichen Vorschriften;
Förderung der Durchführung der von der
obersten Gesundheitsbehörde öffentlich
empfohlenen Impfungen;
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Umweltbezogener Gesundheitsschutz
• Mitwirkung beim Schutz vor Gesundheitsgefährdungen und Schädigungen
• durch Lärm, Erschütterungen, Licht, energiereiche Strahlen, Chemikalien und andere
Stoffe sowie durch tierische Schädlinge oder
Insekten bei massenhaftem Auftreten;
• Überwachung des Trinkwassers, des Wassers
öffentlich zugänglicher Schwimm- und Badebecken sowie Badestellen von Gewässern
und der Anlagen zur Versorgung mit Trinkwasser und Brauchwasser für Lebensmittelbetriebe;
• Gesundheitsverträglichkeitsprüfung bei Vorhaben im Rahmen vorgeschriebener Umweltverträglichkeitsprüfungen sowie bei
Bauleitplanverfahren und Genehmigungsverfahren für Anlagen insbesondere nach
dem Gentechnikgesetz, bei denen dem Gesundheitsschutz besondere Bedeutung zukommt;
• Beurteilung der Notwendigkeit und der
Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung
oder der gesundheitlichen Gefahrenabwehr
im Interesse der Daseinsfürsorge für die Bevölkerung;
Gesundheitsförderung
• Aufklärung der Bevölkerung über Möglichkeiten der Gesundheitsförderung und Krankheitsverhütung sowie Anregung zur Mitwirkung;
• Besondere Bedeutung kommt der Vorbeugung gegen Mißbrauch und Abhängigkeit
von legalen und illegalen Drogen und bei
anderen Suchtgefahren zu.
Sexualberatung, Schwangeren- und Mütterberatung
• Beratung in gesundheitlichen Fragen der
Sexualpartnerschaft, der Familienplanung;
• Betreuung und Beratung Schwangerer und
Mütter von Säuglingen und Kleinkindern,
insbesondere sozial und gesundheitlich besonders gefährdeter Personen;
• Ursachenforschung der Mütter- und Säuglingssterblichkeit und Mitwirkung an deren
Beseitigung.
Kinder- und Jugendgesundheitsdienst
• Schaffung eines ausreichenden Angebotes
zur gesundheitlichen Frühförderung für be285
Dezernate mit Ämtern
•
•
•
•
•
•
hinderte und von Behinderung bedrohte
Kinder und Jugendliche;
Vermittlung notwendiger Hilfen zur Verhütung von Gesundheitsschäden und zur medizinischen Rehabilitation;
Durchführung von Einschulungsuntersuchungen und regelmäßige Untersuchungen
während der Schulzeit;
Durchführung von Untersuchungen, nach
dem Jugendarbeitsschutzgesetz;
Zahnärztliche Untersuchungen, insbesondere Vorsorgeuntersuchungen in Schulen
und Einrichtungen zur Betreuung von Kindern;
Mitwirkung an Maßnahmen der Gruppenprophylaxe nach § 21 SGB V;
Beteiligung an der Arbeitsgemeinschaft für
Zahngesundheitspflege.
Gesundheitshilfe
Beratung und Betreuung bei besonderen Erkrankungen und bei Behinderung
• Beratungs- und Betreuungsangebote für Betroffene und Angehörige, insbesondere bei
folgenden Krankheiten:
* AIDS und HIV-Infektionen,
* Geschlechtskrankheiten,
* Tuberkulose;
• Gesundheitshilfe für Personen mit seelischen
oder geistigen Behinderungen oder Erkrankungen nach dem Gesetz über Hilfen für
psychisch Kranke und Schutzmaßnahmen
des Landes Sachsen-Anhalt vom 30. Januar
1992;
• Förderung der Zusammenarbeit aller auf
dem Gebiet der Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe tätigen Personen und Institutionen.
Gesundheitsberichterstattung
Gesundheitsplanung
• Entwicklung von fachlichen Zielorientierungen für den jeweiligen Zuständigkeitsbereich
zur medizinischen Beratung, Betreuung und
Versorgung von seelisch, geistig und körperlich behinderten psychisch kranken und abhängigkeitskranken Menschen.
286
Kapitel 2
Überwachungsaufgaben
Hygieneüberwachung
• Überwachung aller Einrichtungen im Gesundheits- und Sozialwesen und aller Gemeinschaftseinrichtungen in Bezug auf die
Anforderungen der Hygiene und der Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten.
Berufsangehörige des Gesundheitswesen
• Überwachung bei den Berufsangehörigen
gemäß § 26, Abs. 1, Satz 1, der Einhaltung
der Berufspflichten und der Grenzen der Berufsberechtigung sowie das Führen der Berufsbezeichnung;
• Überwachung der ordnungsgemäßen ärztlichen Leichenschau und Ausfüllung der Totenscheine.
Das Gesundheitsamt der Stadt Halle bietet in
insgesamt sieben Abteilungen sowohl auf gesetzlicher Basis als auch als freiwillige Leistung
nachfolgende Dienstleistungen an:
Amtsärztlicher Dienst
• Amtshilfeersuchen für das Sozialamt der
Stadt, für Landesämter, für Gerichte, Ministerien etc.;
• Bearbeitung alle Untersuchungsbögen für die
in Halle ansässigen Asylbewerber,
• Durchführung von rund 3000 Hausbesuchen
pro Jahr im Rahmen amtsärztlicher Begutachtung;
• Erstellung von Gesundheitszeugnissen gemäß Bundes-Seuchengesetz;
• Untersuchungen bei Adoption;
• Untersuchungen im Rahmen von Einstellungen in verschiedenen Betrieben, besonders
für den öffentlichen Dienst;
• Untersuchungen nach dem Beamtengesetz;
Hygiene und Umweltmedizin
• ärztliche Untersuchungen und Umgebungsuntersuchungen nach dem Bundes-Seuchengesetz;
• Bearbeitung von Petitionen zur Wohnraumhygiene;
• gesundheitliche Bewertung von Umwelteinflüssen;
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Kapitel 2
• Krankenhaushygiene und Hygiene in anderen medizinischen Einrichtungen;
• Organisation von Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung der Ausbreitung von
Infektionskrankheiten;
• Schutzimpfungen für Erwachsene;
• Stellungnahmen für sämtliche Bau- und Umbauvorhaben der Stadt Halle;
• Überwachung des Trink- und Badewassers;
• umweltbezogener Gesundheitsschutz;
• umweltmedizinische Untersuchung, Beratung und Aufklärung;
• Reisemedizinische
Beratungsstelle
und
Gelbfieberimpfstelle;
Sozialpsychiatrischer Dienst
Die Aufgaben des Sozialpsychatrischen Dienstes
ergeben sich einerseits aus dem Psychiatriegesetz des Landes Sachsen-Anhalt. Andererseits
werden durch diesen Dienst Betroffene im
Wohnungsbereich (Krisenintervention) betreut.
Für die Vermittlung von Gruppenangeboten
sowie zu medizinisch-therapeutischen Interventionen, zur Sucht- und Drogenberatung, insbesondere Alkoholberatung sowie Medikamentenberatung, aber auch bei der Bildung von Patientenclubs kann dieser Dienst in Anspruch genommen werden.
Gegenwärtig werden 2022 Klienten im Sozialpsychiatrischen Dienst betreut. Dazu kommen
488 Klienten im Bereich Suchtberatung und betreuung.
Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
Die regelmäßige schulärztliche Betreuung aller
Schüler in allen Schulen, Krippen und Kindergärten der Stadt Halle obliegt diesem Bereich
des Gesundheitsamtes.
Dazu gehören die allgemeinen Vorschuluntersuchungen sowie die Einschulungsuntersuchungen und das Angebot von Impfungen zur
Krankheitsfrüherkennung und Gesundheitsvorsorge.
Im Rahmen der Einschulungsuntersuchungen
beteiligte sich der Kinder- und Jugendärztliche
Dienst an einer bundesweiten Umweltstudie.
Durch den Jugendzahnärztlichen Dienst wurden
Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr
durch Vorsorgeuntersuchungen in Kindergärten
und Schulen zur Feststellung von Zahnerkrankungen und Kieferanomalien mindestens einmal
im Schuljahr untersucht. Für Kinder und JuVerwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Dezernate mit Ämtern
gendliche, die diesen Termin nicht wahrnehmen
konnten oder erkrankt waren, wurden Nachuntersuchungen angeboten. Im Rahmen dieser
Untersuchungen erfolgte eine Kariesprophylaxe
durch altersgemäße Überweisungen und Übungen bei Kindern von drei bis zwölf Jahren
(Gruppenprophylaxe).
Da Vorbeugen immer noch besser als Heilen ist,
wurden Kinder und Jugendliche, Eltern, Erziehern und Lehrern zur Mundgesundheit, zahngesunden Ernährung, Zahnschmelzhärtung mit
Fluoriden und über Behandlungsnotwendigkeiten regelmäßig beraten. Ein besonderer Service
war die individuelle Beratung und nachgehende
Fürsorge für behinderte Kinder und Jugendliche.
Behindertenberatung
Die Behindertenberatung widmete sich der intensiven Betreuung und Beratung der mit sehr
unterschiedlichen Behinderungen lebenden
Bürger der Stadt Halle, z. B.:
• Beschaffung von Wohnraum,
• Einzelbetreuung für körperlich und geistig
Behinderte,
• Empfehlung von Sonderparkgenehmigungen.
Sozialmedizinischer Dienst
Dem Sozialmedizinischen Dienst obliegt die
Tuberkulosefürsorge/-Röntgen, AIDS- und Geschlechtskrankheiten-Beratung, Gesundheitsförderung sowie die Krebsberatung.
In diesen Verantwortungsbereich gehören:
• Untersuchungen nach dem Bundes-Seuchengesetz, einschließlich der Herstellung
von Röntgenaufnahmen bei der Erstellung
von Gutachten;
• Herstellung von Röntgenaufnahmen bei dem
Verdacht auf Tuberkuloseerkrankung und die
damit verbundenen Umgebungsuntersuchungen sowie die Archivierung des gesamten Röntgenfundus´ der ehemaligen Tuberkulosefürsorgestellen der Stadt Halle;
• Beratung von Patienten mit Geschwulst-erkrankungen, Bildung von Selbsthilfegruppen,
Einzelfallhilfe;
• Beratung, Untersuchung und gegebenenfalls
Abgabe von Medikamenten an Prostituierte
gemäß Geschlechtskrankengesetz der Bundesrepublik Deutschland und die notwendigen Umgebungsuntersuchungen bei Meldung von Geschlechtserkrankungen;
287
Dezernate mit Ämtern
• AIDS-Beratung und Durchführung von anonymen HIV-Tests.
Medizinaldokumentenaufsicht
Im Gesundheitsamt sind sämtliche Krankenunterlagen, auch die aus dem ehemaligen ambulanten Gesundheitswesen der DDR archiviert.
Darüber hinaus wird die Medizinaldokumentation gepflegt und ständig fortgeführt, insbesondere für die
Kapitel 2
Hierin werden für die Stadt Halle (Saale) und
die Verbände verbindliche Standards festgelegt,
die eine flächendeckende und wirtschaftlich
sinnvolle Versorgung der Betroffenen garantieren.
Diese Planung wird durch die Suchthilfeplanung
und Suchthilfepräventionsplanung des Sozialpsychiatrischen Dienstes ergänzt.
Präventive Unterstützung durch Öffentlichkeitsarbeit
• Aufbewahrung und Kontrolle der Totenscheine,
• Überwachung von Arztpraxen,
• Erstellung von Statistiken.
Dazu gehört die enge Zusammenarbeit mit der
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg im
Rahmen der Forschung und Lehre ebenso wie
die Durchführung von Seminaren für Medizinstudenten.
Besondere Leistungen
Die Beteiligung an Messen (z. B. „Pro Senior“
durch Vorträge und Ausstellungen) und im Bereich des Gesunde-Städte-Projektes und sogenannten Gesundheitsmärkten zu unterschiedlichen Anlässen sind das Podium, um die Bürgerinnen und Bürger über Möglichkeiten und Angebote zum vorbeugenden Gesundheitsschutz
zu informieren.
Die Mitarbeit des Gesundheitsamtes im Kinderschutzbund, S.C.H.I.R.M.-Projekt, im Behördenarbeitskreis, an Runden Tischen und weiteren
Arbeitskreisen ermöglicht der Stadt Halle (Saale)
frühzeitiges Handeln an sozialen und gesundheitlichen Brennpunkten.
Die Stadt Halle (Saale) ist gemäß dem Beschluß
des Stadtrates von 1991 Mitglied im GesundeStädte-Netzwerk der Bundesrepublik Deutschland. Dafür hat das Gesundheitsamt die notwendigen strukturellen Voraussetzungen durch
Bildung von Arbeitskreisen geschaffen. Für die
in diesem Verbund geleistete Arbeit wurde 1997
in Form einer Informationsvorlage ein Bericht
für die Jahre 1992 bis 1996 durch den Stadtrat
zustimmend zur Kenntnis genommen.
Besondere Anstrengungen erforderte die Psychiatrieplanung für die Stadt Halle (Saale). Die
1995 eigens dazu ins Leben gerufene psychosoziale Arbeitsgemeinschaft (PSAG) hat im Berichtszeitraum unter der Federführung des Gesundheitsamtes eine Psychiatrieplanung erarbeitet, die kurz vor dem Abschluß steht.
288
Durch die Gründung einer Angehörigengesprächsgruppe für Alzheimer-Erkrankte erhalten
die betreuenden Personen unter professioneller
Anleitung Hilfe bei der Pflege und im Umgang
mit Alzheimer-Patienten.
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Kapitel 2
Dezernate mit Ämtern
2.6.5. Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (55)
steht es sich als Dienstleister, durch die direkte
Bearbeitung von Beschwerden und Anzeigen.
Entwicklung des Amtes
Folgende Kernaufgaben wurden seit Bestehen
des Amtes wahrgenommen:
Durch den Beschluß des Magistrates der Stadt
Halle vom 01.11.90 zur Bildung eines Veterinärund
Lebensmittelüberwachungsamtes
wurde der EWG-Richtlinie 89/397 vom
14.06.89
entsprochen
und
damit
per
01.01.1991 eine einheitliche, amtliche Lebensmittelüberwachung in der Stadt Halle (Saale)
geschaffen. Mit dem Schritt der Bildung dieses
Amtes war die Stadt Halle im Land SachsenAnhalt Vorbild und Vorreiter zugleich, da erst
mit Beschluß des Landes Sachsen-Anhalt vom
07.07.92 die Überwachung aller Lebensmittel
den Veterinärämtern der Kommunen übertragen
wurde.
Ausgehend von dieser frühzeitigen, positiven
Entscheidung wurde das Amt in die Lage versetzt, bereits per 01.01.91 eine optimale Organisationsform zu finden und die anstehenden
Aufgaben im Interesse der Bürger der Stadt
Halle zu lösen.
Das Amt war bis Mitte 1994 dem Dezernat X,
Gesundheit und Sport, zugeordnet. Ab Juni
1994 erfolgte die Eingliederung in das Dezernat
V, Jugend, Soziales und Gesundheit. Die Einbindung in dieses Dezernat war als positiv zu
bewerten, da durch die Berührungspunkte der
hier angesiedelten Ämter, speziell auf dem Gebiet des Gesundheitsschutzes, Probleme mit
geringem Verwaltungsaufwand gelöst werden
konnten.
Aufgaben des Amtes
Durch das Amt wurden seit 1991 Aufgaben des
übertragenen und eigenen Wirkungskreises mit
dem Ziel wahrgenommen, den Gesundheitsund Verbraucherschutz zu sichern, Tierseuchen
zu eliminieren und das Tierschutzrecht durchzusetzen. Dabei ist die bürgernahe Arbeit auf
Grund der Fülle und Vielfältigkeit der anstehenden Aufgaben ein ständiges Erfordernis. In seiner Arbeit ist das Amt einerseits auf Hinweise
der Bevölkerung angewiesen, andererseits ver-
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
• Überwachung des Umgangs mit Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen, Kosmetika und
Tabakwaren,
• Überwachung der Fleisch- und Geflügelfleischhygiene,
• Futtermittelüberwachung,
• Tierarzneimittelüberwachung,
• Tierseuchenbekämpfung und -prophylaxe,
• Organisation und Kontrolle der Tierkadaverentsorgung,
• Durchsetzung und Überwachung des Tierschutzgesetzes,
• Taubenabwehr und Dezimierung,
• Pilzberatung sowie
• Kontrolle zur Eigenkontrolle.
Gesundheitsschutz für die Bürger
Im Berichtszeitraum konnte durch eine intensive
Kontrolltätigkeit (durchschnittlich 5.500 Kontrollen pro Jahr) sowie durch beharrliche Belehrung und Schulung das Hygieneniveau verbessert werden. Der Hygienestandard ist in rund
70 % der Einrichtungen, die mit Lebensmitteln
handeln, auf gutem Niveau. Der ambulante
Handel in Verkaufseinrichtungen unter freiem
Himmel, der besonders nach der Wende unüberschaubar war, ist nunmehr kontrollfähig
gestaltet. Es wurde ein hygienisch funktionierendes Marktwesen aufgebaut, so daß das Hygieneniveau den gesetzlichen Bestimmungen
entspricht. Durch verstärkte Lebensmittelprobenahmen (durchschnittlich 8.0 Proben/1.000
Einwohner und Jahr), die produktorientiert und
nach Schwerpunkten erfolgten, konnte auf die
Qualitätsverbesserung in den Herstellerbetrieben Einfluß genommen und damit die Bevölkerung vor Übervorteilung geschützt werden. Eine
Senkung der Beanstandungsquote in hier ansässigen Unternehmen von 10 % (1991) auf 2 %
(1996) wurde erreicht. In den Einrichtungen der
Gemeinschaftsverpflegung
und
Gaststätten
wurde eine rechtskonforme Speiseabfallentsorgung durchgesetzt.
289
Dezernate mit Ämtern
Kapitel 2
Abbildung 102: Blick in einen modernen Lebensmittelverarbeitungsbetrieb in der Stadt Halle (Saale)
Das Vorkommen von pathogenen Keimen in
Lebensmitteln konnte durch die Einflußnahme
auf die Prozeßhygiene gesenkt werden. Die
Kontrollen auf Einhaltung der Kühlkette, sowie
Reinigung und Desinfektion bewirkten eine
rückläufige Tendenz beim Erkrankungsgeschehen und bei Erkrankungshäufungen durch Lebensmittel. Darüber hinaus konnte ein Rückgang der Salmonellenfunde in Lebensmittelproben (1996: 1,3%, 1998: 0,5%) verzeichnet werden.
Keine Seuchengefahr durch Tiere
Der Ausbruch von anzeigepflichtigen Tierseuchen wurde im Berichtszeitraum verhindert. Die
noch im Stadtgebiet vorhandenen Viehbestände
sind anerkannt frei von Tierseuchenerregern.
Dazu haben vielfältige Maßnahmen beitragen.
Zum Beispiel hat die Ausreichung von Fuchsprämien dazu geführt, daß der Fuchsabschuß
um über 100 % gesteigert wurde. Ebenso trägt
die Tollwutimpfung der Füchse dazu bei, daß
seit Anfang 1994 kein Fall von Tollwut im
Stadtgebiet mehr aufgetreten ist. Noch beeindruckender stellt sich die Situation im Land
Sachsen-Anhalt dar, welches durch diese Maßnahmen zur „kontrolliert tollwutfreien Region“
erklärt wurde.
Die Taubenpopulation wurde nach einem Rasterprinzip gezählt und systematisch durch verschiedene tierschutzgerechte Maßnahmen von
ehemals ca. 400.000 (1992) auf ca. 25.000
290
Stück (1996) gesenkt. Damit wurde die Stadthygiene wesentlich verbessert.
Zur Senkung der enormen Katzenpopulation
(ca. 35 000 Katzen) wurde das Projekt „Katzenkastration“ seit 1992 ins Leben gerufen und
damit eine weitere Erhöhung der Population
verhindert.
Zur Vermeidung von Zoonosen wurden umfangreiche Umgebungsuntersuchungen bei Tieren in
freier Wildbahn, aber auch des Sandes aus
Spielkästen in Bezug auf die Durchsetzung mit
Parasiten durchgeführt. Weitere Hygienevorsorge konnte durch die völlig neu organisierte
und geregelte Kadaverentsorgung erreicht werden.
Alle Tierfreunde werden mit besonderem Interesse lesen, daß eine normgerechte Haltung von
Tieren im Zoofachhandel, sowie in den Versuchstierlaboratorien der MLU durchgesetzt
werden konnte. Seit 1993 arbeitet in der Stadt
Halle (Saale) auch ein Tierrettungsdienst, von
welchem durchschittlich 30 Tiere pro Monat
geborgen werden.
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Kapitel 2
Dezernate mit Ämtern
Umfangreicher Bürgerservice
Bearbeitung von Petitionen
Die Zahl der Petitionen, die die nicht artgerechte Haltung der Tiere mitteilen, ist im Berichtszeitraum weiter angestiegen. Wie aus dem
nachfolgenden Tabelle zu entnehmen ist, beträgt der Anteil an den Petitionen im Jahr 1996
72,2 %. Ein leichter Rückgang ist 1997 bei Tauben und Katzen zu verzeichnen.
Abbildung 104: Dieser Hund wurde auf Grund
schlechte Haltungsbedingungen dem Besitzer
fortgenommen.
Abbildung 103: Taubenhaus - eine Möglichkeit
zur Verminderung der Taubenpopulation
Inhalt
Anzahl
1994 1995 1996
66
159
324
Tierschutz
22
21
21
Tauben
57
52
40
Verkaufshygiene
55
57
41
Beschwerdeproben
13
26
23
Lebensmittelhygiene
213
315
449
gesamt
Tabelle 85: Bearbeitung von Petitionen
Anteil in % v. Petitionen gesamt
1997
241
12
52
41
24
370
1998
276
11
41
22
35
385
1994
30,9
10,4
26,8
25,8
6,1
100
1995
50,5
6,6
16,5
18,2
8,2
100
1996
72,2
4,7
8,9
9,1
5,1
100
1997
65,1
3,2
14,1
11,1
6,5
100
1998
71,7
2,9
10,6
5,7
9,1
100
(Quelle: Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt)
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
291
Dezernate mit Ämtern
Kapitel 2
B ea rbe itu ng v o n Pe tition en
100
1 99 4
90
1 99 5
80
1 99 6
1 99 7
70
1 99 8
60
50
40
30
20
10
0
T ie rs c h u tz
Tauben
V e rk a u fh y g ie n e
B e s c h w e rd e p ro b e n
L e b e n s m itte lh y g ie n e
Abbildung 105: Graphische Verteilung der Bearbeitung von Petitionen
(Quelle: Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt)
Tierrettungsdienst (seit 1993)
Jahr
1993
1994
1995
1996
1997
1998
43
222
193
236
268
207
Hunde
12
104
77
57
67
50
Katzen
1
5
8
3
1
11
Schwäne
2
15
15
18
5
31
Sonstige
58
346
293
314
341
299
Gesamt
Tabelle 86: Anzahl der geborgenen Tiere (Findlingstiere, verletzte Tiere, herrenlose bzw. ausgesetzte
Tiere, der Anteil Findlingstiere betrug jährlich allein 51 %)
(Quelle: Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt)
Jahr
Attestierungen
87
1991
136
1992
120
1993
191
1994
182
1995
70
1996
108
1997
231
1998
1.125
Gesamt
Tabelle 87: Reiseattestierungen (Hunde, Katzen,
Vögel)
Jahr
Gutscheine
186
1992
254
1993
403
1994
650
1995
418
1996
529
1997
487
1998
2.847
gesamt
Tabelle 88: Ausreichung von Beihilfen zur Katzenkastration
(Quelle: Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt)
(Quelle: Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt)
292
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Kapitel 2
Dezernate mit Ämtern
•
Jahr
Attestierungen
304
1991 - 1993
109
1994
43
1995
69
1996
67
1997
37
1998
629
gesamt
Tabelle 89: Attestierung von Exportlieferungen
•
•
•
40 Merkblätter zu Fragen des Gesundheitsund Verbraucherschutzes auf der Grundlage
gesetzlicher Bestimmungen erarbeitet;
520 Bürgerumfragen zur Haltung von kleinen Haus- und Heimtieren durchgeführt;
1.800 Hygiene-Sets zur Hundekotentsorgung kostenlos ausgegeben;
329 Sandproben aus Spielkästen untersucht
und eine Studie zur Sandkastenhygiene angefertigt;
durch 60 Veranstaltungen unterschiedlichster Art (Vorträge, Foren, Presseveröffentlichungen, Fernsehen) die Bevölkerung über
gesundsheitsrelevante Fragen aufgeklärt und
im „Gesunde-Städte-Projekt“ mitgearbeitet.
(Quelle: Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt)
•
Jahr
Personen
320
1991 - 1993
109
1994
110
1995
130
1996
84
1997
114
1998
867
gesamt
Tabelle 90: Schulungstätigkeit zum Erwerb des
Sachkundenachweises für Hackfleisch
Gesundheitsschutz auch in Zukunft garantieren
(Quelle: Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt)
Pilzberatung
Im Stadtgebiet sind seit 1991 sieben Pilzberater
im Auftrage des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes tätig. Im Durchschnitt werden jährlich 750 Personen beraten und ca.
5.000 Pilzbestimmungen vorgenommen. Pilzvergiftungen sind seit 1991 nicht zur Kenntnis
gelangt.
Darüber hinaus wurden von 1991 bis 1998
•
425 schriftliche Stellungnahmen zum Umbau und Neubau von Einrichtungen, die Lebensmittel in den Verkehr bringen, gefertigt;
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
In den kommenden Jahren wird das Veterinärund Lebensmittelüberwachungsamt die bürgerund verbraucherorientierten Kontroll- und Beratungstätigkeiten durch planmäßige Probenentnahmen für Bioprodukte, Non-Food-Erzeugnisse, Nahrungsergänzungsmittel, Naturkosmetika und Tiefkühlkost ebenso weiterführen wie
die Prüfung Lebensmittel herstellender Einrichtungen.
Die Projekte „Taubendezimierung“ und „Katzenkastration“ bilden auch weiterhin einen
wichtigen Bestandteil der täglichen Arbeit.
Die tierschutzgerechte Versorgung von Findlingstieren und herrenlosen Hunden und Katzen soll
durch Erweiterung und Umbau des städtischen
Tierheimes bis zum Jahr 2000 verbessert werden. Das Beibehalten des erreichten Tierseuchenstatus der Nutztier- und Wildbestände
besitzt weiterhin große Priorität.
293
Dezernate mit Ämtern
2.7.
Dezernat Bauen
2.7.1. Stadtvermessungsamt (62)
Ohne gründliches und genaues Kartenwerk ist
keine städtebauliche Planung in der Stadt möglich. Zuständig dafür sind die Stadtvermesser.
Kein leichtes Amt, weil gerade hier am Anfang
mit DDR-Altlasten gerechnet werden mußte. Es
erwies sich als sinnvoll, das Stadtvermessungsamt im Bereich der Stadtverwaltung 1990 neu
zu gründen. Die Schwierigkeit der Gründungsphase bestand darin: Die Beschaffung der notwendigen technischen Ausrüstung und die
schnelle Qualifizierung von Fachpersonal.
Ebenso schwer war, die Rückführung des Stadtkartenwerkes in die Stadtverwaltung.
Die für die tägliche Arbeit der Stadtvermesser
benötigten Originale der Stadtkarten mußte in
zähen Verhandlungen dem ehemaligen DDRStaatsbetrieb Geodäsie abgerungen werden.
Ende 1991 war die Stadt Halle Besitzerin der
Originale, 930 Herstellungsfolien des Stadtkartenwerkes, 2800 Festpunktdateien für das Stadtgebiet und topographischen Karten, die aus
Beständen militärischer Einrichtungen und der
Staatssicherheit übernommen werden konnten.
Abbildung 106: Auszug aus der Luftbildkarte
Halle-Neustadt, Südpark und B80
Kapitel 2
Moderne Technik und Datensicherheit
Modernste elektronische Vermessungsgeräte,
Feldrechner und PC-Arbeitsplätze waren die
Bedingungen für den ersten Einsatz eines Meßtrupps und den Einstieg in die graphische Datenverarbeitung. Erneut wurde das Stadtgebiet
überflogen, Luftbildaufnahmen brachten neue
Erkenntnisse über die Entwicklung des Wirtschafts- und Verkehrsraumes.
Anteil der digitalisierten Stadtkarten in %
100
93
80
100
76
60
40
40
20
0
1995
1996
1997
1998
Abbildung 107: Digitalisierte Stadtkarte
(Quelle: Stadtvremessungsamt)
Die Neuvermessung der ehemals selbständigen
Stadt Halle-Neustadt war eine besondere Herausforderung für die Stadt. Unter Leitung des
Stadtvermessungsamtes konnten die Arbeiten
bereits 1994 abgeschlossen werden. 750 Hektar
Stadtfläche waren in etwa 3000 vermessene
Flurstücke zerlegt und grundbuchfähig in das
Eigentum der Nutzer übertragen worden. Für die
Wohnungsgenossenschaften war der Besitz von
Grund und Boden klar ausgewiesen und die
Voraussetzung für die Privatisierung der Wohnungen geschaffen. Mit den gewonnenen Erfahrungen
konnten
jetzt
die
Vermögenszuordnungen der Plattensiedlungen Silberhöhe,
Südstadt, Heide Nord und Trotha mit hohem
Tempo ermöglicht werden.
(Quelle: Stadtvremessungsamt)
Als innerhalb eines Jahres das komplette Stadtkartenwerk im Maßstab 1:500 allen Bedarfsträgern und interessierten Bürgern der Stadt
zugänglich gemacht werden konnte, da waren
die Schwierigkeiten vergessen: Die unterschiedlichen Zeichenvorschriften und Höhensysteme,
die unvollständigen Folien und vieles andere
mehr. Für das Kartenwerk wurde der Status
„Vertrauliche Dienstsache“ aufgehoben, was
den Nutzerkreis einschränkte, es schloß nun
auch Luftbildaufnahmen ein, die bis zur Wende
in Panzerschränken lagen.
294
Planerische Grundlagen
Der Nachholbedarf an fundiertem Kartenmaterial war nach der Wende besonders groß. Exakte
Karten sind nun einmal die Grundlage für planerische Vorentscheidungen. Amtliche Pläne sind
für Stadtentwicklung wie für die Wirtschaft
wichtig.
Aber auch die Fachkompetenz der Mitarbeiter
des Stadtvermessungsamtes in der Bewertung
von Grund und Boden war in der Verwaltung
und darüber hinaus gefragt. Ihre Gutachten
hatten entscheidenden Einfluß auf einen geordVerwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Kapitel 2
neten Grundstücksmarkt in der Stadt Halle. Gebäudewertermittlungen, Grund- und Bodenpreiserhebungen sowie eine mittlerweile
unübersichtlich große Zahl von Bürgerberatungen gehörten zu den Dienstleistungen des Amtes.
Dezernate mit Ämtern
Stadtgliederung und die aktuelle Übersicht über
Straßennamen.
Nichts geht ohne Karten
Halle, die über eintausendjährige Stadt hatte
nach vielen Jahren der Stagnation erheblichen
Sanierungsbedarf. Auch das ging nicht ohne
Karten. Für den Bereich des städtischen Sanierungsgebietes „historischer Altstadtkern“ hat das
Stadtvermessungsamt allein 20 Karten als Digitale Stadtgrundkarten erarbeitet. Im Jahre 1995
wurden noch einmal je 72 Colorluftbildaufnahmen sowie gezielte Schrägaufnahmen gefertigt.
Ein wichtiges Arbeitsmittel für viele Nutzer.
Auch das Umweltamt der Stadt setzte seine Altlasten – und Biotopkartierungen ebenfalls in den
vom Amt angebotenen digitalen Raumbezug.
Viele öffentliche Versorgungsträger wie die
Energieversorgung Halle, die Hallesche Wasser
und Abwasser GmbH oder auch die HAVAG
nutzten die neuen digitalen Möglichkeiten für
ihre Betriebsmitteldokumentationen.
Letztlich waren die Recherchen der Kartographen nach Kriegsluftbildern erfolgreich. 135
Kriegsluftbilder geben nun Aufschluß über
Bombeneinschläge und Flak- und Infanteriestellungen als potentielle Munitionsverdachtflächen.
Konkrete
Gefahrenbeseitigung
im
Entwicklungsgebiet Heide-Süd ist somit möglich.
Grundlage: Digitale Stadtkarte
Die Planungsbüros, die im Auftrage der Stadt
arbeiten, erhalten mit der digitalen Stadtkarte
eine verläßliche Grundlage. Aktuelle digitale
Stadttopographiedaten wurden genutzt, um
wichtige kommunale Planungsvorhaben wie
die Straßenbahntrasse nach Halle-Neustadt, den
Ausbau der Delitzscher Straße, die Umgestaltung des Riebeckplatzes und der „Spitze“, die
Erschließung und Bebauung von Heide-Süd,
dem Altindustriestandort VENAG-Ostzucker
oder auch den Generalbewässerungsplan der
Stadt Halle in Angriff zu nehmen.
Neben dem Stadtkartenwerk führt das Vermessungsamt auch thematische Karten zum Nachweis kommunaler Objekte, die kleinräumige
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Abbildung 108: Meßtrupp bei der Arbeit
(Quelle: Stadtvermessungsamt)
Als 1990 das Amt neu gegründet wurde, wurden
die schwierigen Anfangsarbeiten von nur vier
Mitarbeitern bewältigt. 1998 werden die wachsenden aktuellen Stadtvermessungsaufgaben
von 41 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern versehen.
Die Gliederung des Amtes machten den Umfang der Arbeiten klar: In fünf Abteilungen, einschließlich der Amtsleitung, wird die Arbeit von
der Vermessung über die Kartographie, die
Raumbezogenen Daten/Automation bis zur
Abteilung Umlegung/Ortsbaurecht gegliedert.
Aktualität und Genauigkeit sichern
Die digitalen Stadttopographiedaten flächendeckend anzubieten und diese potentiellen
Nutzern aus Wirtschaft und Verwaltung zugänglich machen zu können, ist eines der Ziele
des Stadtvermessungsamtes in den nächsten
Jahren.
Darüber hinaus sollen Genauigkeit und Strukturierung der Daten den höheren Anforderungen
angepaßt sowie der Aktualitätszyklus verkürzt
werden.
In Angriff genommen wurde zudem der Aufbau
eines neuen amtlichen Stadthöhennetzes und
auf die Umstellung der Vermessungs- und
Geometriedaten auf das Lagebezugssystem ETRS
89 richtete man sich langfristig ein.
Durch die enge Verknüpfung des Amtes mit der
städtebaulichen Entwicklung der Saalestadt
werden auch zukünftig aktuelle Anforderungen
aus dieser Entwicklung folgen.
295
Dezernate mit Ämtern
Kapitel 2
Anzahl/Jahr
1993
1994
11
10
amtliche Grundlagenpläne für die Bauleitplanung
Analyse digitaler Daten in km²
9196
Stadtkartenkopien an Bedarfsträger
1482
Flurkartenauszüge zum internen Gebrauch
der Ämter
Anfertigung großformatiger Farbkobien
87
157
Hausnummernanträge
103
415
• Neuvergaben
37
217
• Änderungen von Hausnummern
20
24
• neue Straßennamen wurden dem Stadtrat
zur Beschlußfassung
66
81
qualifizierte Gutachten, Verkehrswertgutachten
60
114
Stellungnahmen zu Gutachten Dritter
140
142
Bodenwertermittlungen
53
Bewertungen nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz
350
355
Bürgerberatungen zu Bodenrichtwerten
39
88
qualifizierte Teilungsentwürfe für den
Grundstücksverkauf
Tabelle 91: Ausgewählte Dienste des Amtes und ihre Entwicklung
1995
11
1996
23
1997
14
1998
12
68
8340
2742
300
6888
1350
368
5967
1537
310
6413
1568
2742
163
333
314
33
4461
180
629
187
16
6317
169
380
236
20
5350
256
640
352
33
67
76
54
62
139
151
86
170
143
45
118
154
76
127
153
96
435
76
460
57
330
67
360
51
(Quelle: Stadtvermessungsamt)
296
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Kapitel 2
2.7.2. Hochbauamt (65)
Wie für viele Ämter der Stadt Halle, so
schlug auch für das Hochbauamt 1990 die
Stunde Null. Mit der Umstrukturierung der
Verwaltung erwies es sich als notwendig, die
Voraussetzungen zur Gründung eines Hochbauamtes zu schaffen. Die Fachleute kamen
hauptsächlich aus dem ehemaligen VEB
Hauptauftraggeber komplexer Wohnungsbau
und Bauabteilungen des Rates der Stadt.
Unterstützung leisteten Mitarbeiter des
Hochbauamtes der halleschen Partnerstadt
Karlsruhe: Im Oktober 1990 nahm das
Hochbauamt der Stadt Halle offiziell seine
Arbeit auf.
Dezernate mit Ämtern
vertrag Zoo GmbH) und das Steintor-Variete
(seit
Juni 1996 an Prof. Schuh GbR).
Schließlich gingen 55 Kindereinrichtungen
an freie Träger oder wurden geschlossen.
Abbildung 109: Leistungen des Hochbauamtes im Zoo
Eigentümer „Stadt Halle“
Per 28.01.1998 war die Stadt Halle Herr
über etwa 1200 Gebäude und bauliche
Anlagen mit einem Wiederbeschaffungswert
von ca. 2,4 Milliarden DM.
Natürlich zählt dazu das Rathaus mit seinen
Verwaltungsnebenstellen, das Stadthaus, 59
Grundschulen, 38 Sekundarschulen und 14
Gymnasien. Gesamtschulen, Sonderschulen
und Berufsschulen zählen ebenfalls dazu.
Natürlich sind auch die Theater – einschließlich Opernhaus - und kulturellen Einrichtungen in städtischem Besitz, sieben an
der Zahl.
Bibliotheken, Museen gibt es insgesamt fünf.
Kindertagesstätten nehmen neben Schulen
mit 86 den zweiten Rang ein. 61 Sportstätten
vom Hallenbad über Freibäder, dem Stadion,
sechs Sportkomplexen und einer Leichtathletikhalle bis zu diversen anderen Einrichtungen, unterliegen dem Verfügungsrecht
der Stadt. Nicht zu vergessen sind die 14
Friedhöfe.
Der Gebäudebestand ist nicht statisch, es
gibt Zu- und Abgänge. Vor allem in den
Jahren 1991 bis 1996 ist eine Reihe von
Gebäuden aus der kommunalen Verantwortung bzw. Bewirtschaftung abgegeben
worden. Sie verbleiben jedoch dem Hochbauamt als Auftragsangelegenheit der
Bauherren. Zu den Abgängen zählen so
bekannte Bauten und Anlagen wie die
Moritzburg (nun in Landesträgerschaft), der
Zoologische Garten (seit 1995 ErbbaurechtsVerwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Die Aufgaben des Hochbauamtes
Das Hochbauamt in seiner heutigen Struktur
ist verantwortlich für die Beauftragung,
Überwachung und Abnahme von Planungsund Bauleistungen sowie für eigene
Planungsleistungen in der Bauunterhaltung
und bei investiven Maßnahmen wie Neubau,
Erweiterung,
Modernisierung,
Umbau,
Außenanlagen und technischer Ausrüstung
an den kommunalen und angemieteten
Objekten
bzw.
auch
als
Auftragsangelegenheit für Dritte.
Das Amt wacht auch über die Durchführung
und Wahrung des Wettbewerbs für Bauleistungen, Lieferungen und Leistungen der
Freiberufler, darunter Abbrucharbeiten von
kommunalen Objekten, Beseitigung von
Störfällen und Havarien, Baubegleitung für
Baumaßnahmen an Objekten außerhalb des
Haushaltplanes, Energiecontrolling und Umzüge von Ämtern der Stadtverwaltung.
Der
gesamte
Aufgabenbereich
des
Hochbauamtes wird neben der für das
gesamte Amt zuständigen Abteilung Finanztechnische Verwaltung in sechs weiteren
fachspezifischen Abteilungen bewältigt. Die
Bautechnische Verwaltung organisiert die
Vergabe der notwendigen bautechnischen
Leistungen entsprechend der praktischen
Forderungen. Mit ihren Sachgebieten ist die
Abteilung verantwortlich u. a. für Ausschreibungen und Vergabe, für Bauwirtschaft und
Preisprüfung, für EDV und Kostendatei.
297
Dezernate mit Ämtern
Kapitel 2
Wenn man so will, so ist die Bautechnische
Verwaltung so etwas wie der Wettbewerbshüter
in
Sachen
Bau,
denn
die
Auftragsvergabe durch das Hochbauamt ist
geprägt von dem Bestreben, möglichst vielen
Firmen eine Chance im Wettbewerb zu
geben und die Lose, wo es technologisch
möglich ist, so zu gestalten, daß
insbesondere
mittelständische
Firmen
erreicht werden.
Vergabeart
wertmäßig
in %
Mengenmäßige
Anzahl
Mengen
-mäßig
in %
73,2
306
61,3
Öffentlich
13,5
54
10,8
Beschränkt
7,4
136
27,3
Freihändig
5,9
3
0,6
EG-weit
(offen)
0,0
0
0,0
EG (nicht
offen)
0,0
0
0,0
EG (VHV*)
Tabelle 92: Vergaben des Hochbauamtes
(Quelle: Hochbauamt)
wertmäßig
alte Bundesländer
mengenmäßig
alte Bundesländer
1,7 %
98,3 %
neue Bundesländer
2,4 %
97,6 %
neue Bundesländer
Abbildung 110: Wert- und mengenmäßige Vergaben in die neuen und alten Bundesländer in %
Gebote der Auftragsvergabe und Wettbewerbsorganisation sind Chancengleichheit
für Bewerber bzw. Bieter sowie Transparenz
der Verfahren.
Die innere Verteilung der Tätigkeit im Amt
ist so gestaltet, daß subjektiven Einflüssen auf
Vergabeentscheidungen
entgegengewirkt
wird. Die „Vielaugenkontrolle“ hat sich als
äußerst wirksam erwiesen.
298
Planung
und
Neubau
kommunaler
Neubauobjekte werden in den Sachgebieten
Projektplanung,
Projektbegleitung
und
Projektausführung sowie im zentralen
Entwurfsbüro bearbeitet. Ebenso werden
Vorentwürfe für die zu planenden Objekte –
das gilt auch für komplexe Sanierung und
Erweiterungsbauten – erstellt und mit dem
speziellen Fachamt abgestimmt. Auch
werden eigene Planungsleistungen für
ausgewählte Vorhaben übernommen.
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Kapitel 2
Aufgrund der Vielfalt der zu bewältigenden
Aufgaben sind die Abteilungen Bauunterhaltung Schulen und Kindertagesstätten,
Bauunterhaltung Kultur, Verwaltung und
sonstige Bauten und Baunterhaltung Jugendund Gesundheitseinrichtungen, Sport und
Soziales als spezielle Fachgebiete für die
Objekte dieser Verwaltungen zuständig.
Sie führen die Bauunterhaltung, Sanierung
und notwendigen Erweiterungsbauten an
Gebäuden der Schulen aller Formen, der
Kindereinrichtungen, der kommunalen Verwaltung, der Feuerwehren, der Kultureinrichtungen, der Museen und Bibliotheken,
Kinder- und Jugendeinrichtungen, Ärztehäuser, Pflegeheime und Obdachlosenunterkünfte, des Stadions und der Sportanlagen,
der Bäder und sonstigen Sport- und Wettkampfstätten sowie den Friedhöfen durch.
Schließlich widmet sich die Abteilung
Maschinen- und Haustechnik den Sachgebieten Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärtechnik, Elektrotechnik, Kommunikations-,
Regelungsund
Sicherungstechnik,
Maschinentechnik und ortsfeste Verbraucher. Diese Abteilung fühlt sich auch für den
sparsamen Umgang mit finanziellen Mittlen
für die Bereitstellung von Elektroenergie und
Heizung zuständig. Es ist begonnen worden,
ein Energiecontrolling aufzubauen.
Leistungen des Amtes
Die für den Aufwand für bauliche Bewirtschaftung der kommunalen Gebäude
und baulichen Anlagen (ohne Reinigungsleistungen) zur Verfügung gestellten Mittel
haben sich von 1991 – rund 51,8 Millionen
DM – auf 38,7 Millionen DM 1996
verringert.
Gerade in den Anfangsjahren des Hochbauamtes war ein erheblicher Nachholbedarf an
den kommunalen Gebäuden festzustellen.
Auch der Aufwand für die bauliche
Entwicklung richtete sich nach dem Bedarf.
Wurden noch 1991 über 44 Millionen DM
eingesetzt, überstieg 1996 die Summe kaum
die 38-Millionen-DM-Grenze.
In die Zeit der baulichen Entwicklung fallen
solche kostenintensiven und spektakulären
Bauten wie die neue Leichtathletikhalle in
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Dezernate mit Ämtern
den Brandbergen, die schließlich mit über
43 Millionen DM zu Buche schlug und die
Neustädter Schwimmhalle, ein sportliches
Aushängeschild für Halle-Neustadt, in der
vor allem der Freizeitsport ein Zuhause
gefunden hat.
Abbildung 111: Leichtathletikhalle
Wie geht es weiter?
Kommunale Bauten müssen auch weiterhin
unterhalten und bewirtschaftet werden.
Diesen
Aufgabenbereich als technische
Dienststelle im Hochbauamt zu integrieren
und somit eine fachliche Beratung zu
gewährleisten, ist der erste Schritt auf dem
Weg zum modernen Gebäudemanagement.
Die zu erwartende Neuorganisation der
Gebäudewirtschaft zum Gebäudemanagement wird als integrative Angelegenheit verstanden, bei der betriebswirtschaftliche,
bautechnische, haustechnische und organisatorische
Gesichtspunkte
gebündelt
werden.
Auch künftig wird das Hochbauamt als
dienstleistende
Service-Einheit
die
strukturellen Voraussetzungen für die
Zusammenfassung und Professionalisierung
zur Bewirtschaftung des kommunalen
Gebäudebestandes schaffen.
Das Modell gestatte auch, Verwaltungsprodukte zu definieren, die über eine KostenLeistungs-Rechnung den Leistungsumfang
eines Produktes transparent machen, um
eine Grundlage zur Weiterberechnung der
Leistungsaufwendungen zu schaffen. Natürlich wird sich das Hochbauamt am
Prinzip des organisatorischen Minimums
ausrichten.
299
Dezernate mit Ämtern
Kapitel 2
E n tw ic k lu n g d e r in v e s tiv e n M a ß n a h m e n (V e r g e b e n e
L e is tu n g e n ) 1 9 9 1 b is 1 9 9 8 in M io . D M
150
100
1 3 8 ,1
9 0 ,9
9 3 ,7
1991
1992
1 0 5 ,4
1 1 2 ,1
1 4 0 ,4
1 2 0 ,4
1 0 4 ,4
50
0
1993
1994
1995
1996
1997
1998
Abbildung 112: Investive Maßnahmen an kommunaleigenen Gebäuden und baulichen Anlagen
(Quelle: Hochbauamt)
E n tw ic k lu n g d e r v e r g e b e n e n L e is tu n g e n
(B a u n te rh a ltu n g ) v o n 1 9 9 1 b is 1 9 9 8 in M io . D M
40
3 6 ,2
30
20
3 3 ,1
2 7 ,8
2 6 ,9
2 5 ,1
1 9 ,3
1 7 ,9
1997
1998
1 3 ,5
10
0
1991
1992
1993
1994
1995
1996
Abbildung 113: Aufwand für Bauunterhaltung an kommunaleigenen Gebäuden und baulichen Anlagen
(Quelle: Hochbauamt)
300
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Kapitel 2
Dezernate mit Ämtern
2.7.3. Tiefbauamt (66)
Schweres Erbe angetreten
Im Juli 1990 gegründet, ging das heutige Tiefbauamt aus dem Bereich „Straßenverwaltung“
des ehemaligen VEB Stadtdirektion für Straßenwesen Halle hervor. Ein schweres Erbe, lag
doch der letzte extensive Straßenbau fast dreißig
Jahre zurück. In den 60er Jahren entstanden die
Trassen der B 80, B 6 und B 100, der heutige
Riebeckplatz erhielt seine Form. Geprägt durch
ausschließliche Instandsetzungsarbeiten der
Hauptverkehrsstraßen, zerfiel in den Jahren bis
zur Wende die mittelalterliche Straßenstruktur
der Stadt zusehends. Der Beginn der Verkehrsexplosion in den 90er Jahren führte in Halle zu
einer weiteren deutlichen Verschlechterung der
Zustände von Straßen und Brücken. Hier nun
setzte die Arbeit des neuen Amtes an.
Abbildung 114: Giebichenstein-Brücke
Aufgabenspektrum des Tiefbauamtes
Das Tiefbauamt nimmt in der Hauptsache alle
mit dem Bau und der Unterhaltung der öffentlichen Straßen zusammenhängenden Pflichten
wahr. Es ist Träger der Straßenbaulast gemäß
des Straßengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (StrG LSA vom 06.07 1993).
In den Bereichen Straßen, Brücken, Verkehrstechnik und Straßenbeleuchtung betreut das
Tiefbauamt alle Verkehrsanlagen, die die verkehrstechnische Infrastruktur der Stadt ausmachen. Im Bereich Straße werden unter anderem
542 Kilometer Kommunalstraßen, aber auch 14
Kilometer Kreis-, 54 Kilometer Landes- und 34
Kilometer Bundesstraßen betreut.
Selbstverständlich gehören auch die Gehwege,
Radbahnen, Parkplätze und Parkstreifen sowie
PKW-Stellflächen dazu. Wenig beachtet, aber
unerläßlich für eine ordnungsgemäße Straßenbetreuung sind aber auch Entwässerungsleitungen, Einläufe, Schächte, Straßengräben, Mittelstreifen sowie Böschungen. Besonderer Aufmerksamkeit bedürfen die Verkehrsknotenpunkte und niveaugleiche Kreuzungen zwischen Straße und Deutscher Bahn.
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Abbildung 115: Lärmschutzwand an der B80
Halle als Stadt an Saale und Elster hat 123
Brücken, die ständig betreut werden müssen.
Dazu zählen 99 Straßenbrücken inklusive
Tunnelbauwerke und 24 Fußgängerbrücken.
Daß dabei die unterschiedlichsten Bauarten und
Materialien eine Rolle spielen – Stahl, Holz,
Massivbrücken oder auch nur Behelfsbrücken macht die Aufgabe, vor der die Mitarbeiter des
Tiefbauamtes stehen, deutlich. Nicht nur
Brücken zählen zu den Wasserbauten, auch
Ufermauern, Brückengeländer, Durchlässe oder
gar Hochwasserstege müssen betreut werden.
Besonderes technisches Know-how brauchen
Brunnen, Pumpstationen und Pumpwerke. Daß
auch öffentliche Toiletten (5 Stück) und Lärmschutzwände (960 Meter an der B 6) betreut
werden, sei der Vollständigkeit halber erwähnt.
Verkehrstechnik bringt Sicherheit
Der Sicherheit auf den Verkehrswegen dient
eine Vielzahl von Einrichtungen, für die die
Abteilung
Verkehrstechnik
verantwortlich
zeichnet. Von Lichtzeichenanlagen (108 Stück
im Stadtgebiet) über 35.820 Verkehrszeichen
und 14.195 Straßennamenschilder gibt es auch
noch 37 Parkscheinautomaten und eine Glatteiswarnanlage an der B 100.
301
Dezernate mit Ämtern
Kapitel 2
keit funktionierender Dienste vor Augen führen.
Die Organisation des Winterdienstes fällt beispielsweise in den Aufgabenbereich der Abteilung Baukontrolle und Bauabrechnung. Selbstverständlich nicht nur der Winterdienst, sondern
die gesamte Straßenreinigung bis hin zur Leerung der Papierkörbe. Dort auch werden Schadenersatzansprüche geregelt, die Bürger durch
die unterschiedlichsten Unfälle auf öffentlichen
Straßen und Wegen erleiden.
Abbildung 116: Moderne Straßenbeleuchtung in
der Richard-Paulik-Straße in Neustadt
Der Bereich Straßenbeleuchtung ordnet sich
ebenso der Verkehrssicherheit unter wie beispielsweise die Straßenmarkierungen. 1.355
Straßen und Plätze sind in der Stadt elektrisch
erleuchtet - denn die Gasbeleuchtung gibt es in
Halle nicht mehr.
Die acht Abteilungen des Tiefbauamtes (einschließlich der Amtsleitung) – Verwaltung, Tiefbaukoordinierung und Sondernutzung, Planung,
Entwurf; Ausschreibungen und Vergabe, Baukontrolle und Bauabrechnung, Brücken- und
Wasserbau, Verkehrstechnik und Bauhof –
nehmen in eigener Verantwortung ihre sehr
spezifischen Aufgaben wahr.
Daß die Verwaltung mit der Aufstellung der
Haushaltspläne eine Schlüsselstellung einnimmt, liegt auf der Hand, schließlich obliegt
ihr auch die Kontrolle des Planes. Die Abteilungen kommen sowohl ihren Betreuungs- und
Baupflichten nach, sind aber auch für die in
ihrem Bereich angesiedelten Genehmigungen
für Nutzung, Sondernutzung oder Bauten im
öffentlichen Raum zuständig. Die Zustimmung
zu Leitungsverlegungen z. B. oder die Genehmigung eines Schwerlasttransportes ist Alltag.
Es sind die täglich notwendigen, aber nicht auffallenden Dinge, die ab und an die Notwendig-
302
Das Tiefbauamt organisiert und koordiniert die
Neubau- und Wertschaffungsmaßnahmen bei
Straßen, Brücken, Verkehrstechnik und Straßenbeleuchtung. Seit 1991 sind viele Millionen DM
in die Erneuerung und die Erweiterung des Straßennetzes und die Erneuerung und Reparatur
der Brückenbauwerke geflossen.
Jahr
Ausgaben davon
(Mio. DM) Fördermittel
27.960
10.972
1990
54.422
26.881
1991
67.276
6.195
1992
67.029
13.408
1993
80.831
17.945
1994
87.760
22.721
1995
78.112
19.915
1996
67.838
18.896
1997
89.973
14.497
1998
Tabelle 93: Entwicklung der Ausgaben des
Tiefbauamtes
(Quelle: Tiefbauamt)
Für die Mühlpfortenbrücke wurde ein Ersatzneubau mit einem Aufwand von 2,6 Millionen
DM geschaffen. Allein die Unterhaltsmaßnahmen für das Straßennetz, Instandsetzungsarbeiten, Beseitigung kleiner Schadstelllen oder auch
Gußasphaltflickungen verlangen jährlich einen
Aufwand in fast zweistelliger Millionenhöhe.
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Kapitel 2
Dezernate mit Ämtern
Entwicklung Mitteleinsatz für Verkehrsanlagen
1990 - 1998
60000
50000
40000
30000
20000
10000
0
90
91
92
93
Mittel Sanierung/Unterhaltung
94
95
96
97
98
Mittel Neubau/Rekonstruktion
Abbildung 117: Jahrgangsmäßige Verteilung des finanziellen Aufwandes für Verkehrsanlagen in TDM
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
303
Dezernate mit Ämtern
Kapitel 2
2.7.4. Grünflächenamt (67)
Die grünen Wächter des Stadtgebietes
Dafür, daß es auch in einer Industriestadt wie
Halle grünt und blüht, zeichnet das Grünflächenamt der Stadt verantwortlich. Am
01.01.1991 gegründet, sorgen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter damals wie heute für die
Planung, den Entwurf, den Bau sowie Pflege
und Verwaltung von insgesamt 1.437,5 Hektar
Grünfläche des Stadtgebietes.
Das Aufgabenspektrum reicht dabei von der
Pflege und Unterhaltung von Grün- und städtischen Waldflächen über Landschaftspflege bis
hin zum Betreiben der Stadtgärtnerei sowie der
Hauptfriedhöfe, vier an der Zahl, mit den jeweils angeschlossenen elf Außenfriedhöfen.
Abbildung 119: Eselsbrunnen
Es wird mehr Grün
Abbildung 118: Getraudenfriedhof
Halle ist eine grüne Stadt mit fast 400 Hektar
öffentlichem Grün, davon 110 Hektar extensiv
zu pflegende Saaleauenlandschaft. Auch die
657 Hektar Stadtwald Dölauer Heide, eine der
wirklich grünen Lungen der Stadt, brauchen
Pflege.
Ebenso die über 17.000 Straßenbäume, die 122
öffentlichen Kinderspielplätze und die rund 50
Hektar Verkehrsgrün. Dazu kommen noch Freiflächen an 255 Objekten wie Schulen und Kindereinrichtungen. Das Wohngrün wird mehr
und mehr durch die Wohnungseigentümer gepflegt.
Seit der Neugründung des Grünflächenamtes
gab es zwei einschneidende organisatorische
Veränderungen: 1994 wurden die Aufgaben der
generellen Planung – Landschaftsplanung,
Grünordnungsplanung – aus dem Amt ausgegliedert und dem Stadtplanungsamt zugeordnet.
Gewissermaßen im Gegenzug übernahm in den
Folgejahren 1995/ 1996 das Grünflächenamt
schrittweise die Verantwortung auch für die
Unterhaltung der Verkehrsgrünflächen und der
Freiflächen an kommunalen Gebäuden.
Seit seiner Gründung 1991 bis heute hat sich
die Fläche des öffentlichen Grüns um mehr als
45 Hektar erhöht. Die Anzahl der öffentlichen
Spielplätze wurde größer, neun wurden neu
angelegt, 35 rekonstruiert bzw. mit neuen und
interessanten Spieleinrichtungen versehen.
Besonderen Aufwand, vor allem auch technischer Art, verlangen die 38 Kunstbrunnen und
Wasserspiele im Stadtgebiet.
Zu den Aufgabenschwerpunkten des Grünflächenamtes gehört die Entwicklung der Park- und
öffentlichen Grünflächen zu Stätten der Erholung. Und: Gepflegte Anlagen verbessern das
Stadtbild. Der größte Teil der Anlagen in der
Stadt wurde naturnah – auch aus wirtschaftlichen, vor allem aber aus ökologischen Gründen
– gepflegt. Repräsentative Anlagen wie die vor
dem Opernhaus oder Abschnitte des Stadtpar-
304
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Kapitel 2
kes, des Pestalozziparkes und in den Stadtteilzentren bekommen jährlich zweimal wechselnden Blumenschmuck. Ein großer Teil der Blumen kommt aus der Stadtgärtnerei.
Dezernate mit Ämtern
men die Stadtrandgebiete Reideburg, Ammendorf, Radewell, Dölau und Seeben.
Freiflächen in Silberhöhe, Heide-Nord und
Halle-Neustadt
Gerade in Neubaugebieten sind Grünanlagen
ein wesentlicher Schritt zur Verbesserung der
Wohnumweltbedingungen. Mit Mitteln aus dem
Förderprogramm für große Neubaugebiete
wurde beispielsweise im Wohngebiet Silberhöhe eine neue zentrale Parkanlage geschaffen.
Abbildung 120: Blühende Anlagen auf dem
Juliot-Curie-Platz
Parkanlagen ohne Ruhepunkte sind undenkbar.
570 Bänke laden zur Entspannung ein, während
250 Papierkörbe zu Ordnung und Sauberkeit
auffordern.
Die Parks werden schöner
Seit dem Gründungsjahr 1991 wurden etliche
Parks und Grünanlagen neu gestaltet, verschönert. Der Eingangsbereich des 4,6 Hektar großen Stadtparks an der Magdeburger Straße
wurde repräsentativ gestaltet. Und Halles größte
öffentliche Spielanlage für Kinder und Jugendliche mit Skateboardbahn inmitten des Parks findet regen Zuspruch.
Der Pestalozzipark im Süden bekam 1995 einen
neuen Dahliengarten, in dem über 50 Dahliensorten zu bewundern sind. Jüngst wurde die
Rekonstruktion des Rosengartens abgeschlossen.
Im Amtsgarten/Klausberge wurden die Treppenund Sitzplatzanlagen erneuert.
Der Südpark Neustadt erhielt zwei neue Brücken über den Kirchteich. Außerdem wurde ein
Spielplatz für große und kleine Kinder neu gebaut. Größere Rekonstruktionsarbeiten wurden
beispielsweise an den Grünanlagen Lutherstraße, Breitenfelder Straße, an der Lutherlinde,
am kleinen Teich in Neustadt, an der Heideklause vorgenommen. Die Spielplätze am Johannesplatz, an der Ernst-Schneller-Straße, der
Kleinen Galgenbergschlucht, an der Grazer
Straße, an der Steinmühle, dem Rathenauplatz
und an der Ludwig-Stein-Straße bekamen ein
neues Gesicht. Auf den Pulverweiden wurde ein
neuer Teich angelegt. Neue Spielplätze bekaVerwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Rund 8 Hektar Fläche haben die Parkanlagen in
der Silberhöhe. Die Anlagen haben durchgehende Fuß- und Radwege, Spielmöglichkeiten
für Kinder aller Altersstufen, einen zum Spielen
geeigneten Kunstbrunnenbereich und zahlreiche Sitzplätze. Umfangreiche Gehölzpflanzungen werden zur grünen Lunge.
In Heide-Nord wurde neues Wohngrün bereits
in einer ansprechenden Qualität gepflanzt. Bis
zur Jahrtausendwende 2000 sollen die Arbeiten
am öffentlichen Grün in Heide-Nord abgeschlossen sein. Eine großzügige Spiel- und
Sportanlage wird bereits heute vor allem von
größeren Kindern und Jugendlichen genutzt. In
Halle-Neustadt wurden in größerem Umfang
öffentliche Freiflächen rekonstruiert wie der
Grünzug im IV. Wohnkomplex, um nur ein Beispiel zu nennen.
Grün belebt das Stadtbild
17.000 Bäume säumen in Halle Straßen und
Plätze. Über 3.000 Bäume wurden in den letzten Jahren neu gepflanzt. Gleichzeitig wurden
die Standortbedingungen der Bäume verbessert
und Maßnahmen zur Verkehrssicherheit vorgenommen. Neben Mitteln des Haushaltes wurden
für die Arbeiten auch Fördermittel des Umweltund Naturschutzes genutzt. In einigen Fällen
wurden in Halle bisher baumlose Straßen erstmals begrünt wie die Volkmannstraße, der Zollrain, ein Abschnitt der Merseburger Straße und
zwei Abschnitte der B 80.
Im öffentlichen Straßenraum und auf Stadtplätzen pflanzten die Mitarbeiter des Grünflächenamtes besonders stadtverträgliche Baumarten
wie Linden, Ahorn und Robinien, Stadteschen
und Stadtbirnen. Erstmals wurden GinkgoBäume wie in der Otto-Kilian-Straße gepflanzt.
305
Dezernate mit Ämtern
Kapitel 2
Würdige, grüne Friedhöfe
Die Pflicht der Stadt, Bestattungsflächen vorzuhalten und würdige Bestattungen in einem
ansprechenden Rahmen zu gewährleisten, liegt
in der Verantwortung des Grünflächenamtes.
Die Stadt unterhält auf kommunalen Friedhöfen
12 Feierhallen. In den zurückliegenden Jahren
wurden fünf rekonstruiert und eine teilsaniert.
Seit 1991 wurden für Erdreihengräber, Erdwahlgräber, Urnenreihengräber und Urnenwahlgräber 12 neue Grasfelder angelegt. Neue Urnengemeinschaftsanlagen zur anonymen Bestattung
entstanden auf dem Süd- und dem Nordfriedhof.
Abbildung 121: Blühender Spitzahorn in der
Max-Lademann-Straße
Dem Stadtklima ausgesprochen bekömmlich ist
die Zunahme des Verkehrsgrün von knapp 20
auf über 50 Hektar. Zum Schutz der meist als
Rasenflächen angelegten und mit bodendeckendem Gehölz bepflanzten Flächen mußten
auch verstärkt Poller und Begrenzungselemente
eingebaut werden, um das Befahren bzw. Parken zu verhindern.
Attraktiver wurden auch die Grünanlagen von
Kindertagesstätten und Schulen durch die Pflanzung von Bäumen und Sträuchern sowie das
Anlegen von Kinderspielplätzen.
Abbildung 122: Stadtgottesacker
306
Auch Sondergrabfelder für Sozialbestattungen,
für die Anatomie der Martin-Luther-Universität
sowie für Muslime wurden geschaffen. Der
Friedhof der Roten Armee auf dem Südfriedhof
wurde neu gestaltet. Die Kriegsgräber der Gefallenen des Ersten und Zweiten Weltkrieges
sowie die Bombenopferfelder wurden rekonstruiert.
Der Stadtgottesacker, als ältester Friedhof Halles
und als Campo-Santo-Anlage der Hochrenaissance denkmalgeschützt, wird zur Zeit aufwendig rekonstruiert. Die Stadt plant, ihn wieder für
Bestattungen zuzulassen.
Städtische Waldflächen
Seit die Dölauer Heide aus dem Bestand des
ehemaligen staatlichen Forstwirtschaftsbetriebes
an die Stadt Halle übergeben wurde, hat das
Grünflächenamt zielstrebig an der Entwicklung
eines standortgerechten Mischwaldes gearbeitet.
Bis 1997 wurden 69 Hektar mit heimischen
Laubhölzern wie Stiel- und Traubeneichen,
Winterlinden und Rotbuchen aufgeforstet.
Der Wald als Erholungsgebiet – gerade die
Dölauer Heide mußte nach der Übernahme
diesbezüglich erheblich aufgewertet werden. 23
Kilometer Wege mußten ausgebaut, 208 Wegweiser angebracht und drei Waldspielplätze neu
angelegt werden. Der Fahrverkehr in der Heide
wurde durch Aufstellen von Pollern unterbunden. Im größten zusammenhängenden Waldgebiet am nordwestlichen Stadtrand hat der Naturschutz eine besondere Bedeutung.
Alle forstlichen Maßnahmen im Landschaftsschutzgebiet Dölauer Heide erfolgen unter
ökologischen Gesichtspunkten entsprechend
der vorausschauenden Planung. In den letzten
Jahren wurden vier Feuchtbiotope wiederhergeVerwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Kapitel 2
Dezernate mit Ämtern
stellt sowie 420 Nistkästen angebracht. Das
Naturschutzgebiet Bischofswiese soll wieder in
den ursprünglichen Zustand versetzt werden.
Auch in den Restauewäldern im Saaleauebereich wie Rabeninsel, Nordspitze Peißnitz und
Forstwerder dienen forstliche Maßnahmen zu
deren Erhaltung.
Auf der Rabeninsel wurde begonnen, auf 4,5
Hektar eine auetypische Baumstruktur – Stieleichen, Eschen und Erlen – durch Aufforsten zu
entwickeln. Im Bereich des Kanals wurden 12
Hektar neuer Auenwald geschaffen und im Bereich des Hufeisensees und am Goldberg wurden 1,5 Hektar aufgeforstet.
An teile ö ffe n tlic h e s Grü n in P ro z en t
9%
9%
23%
4%
55%
P ark - und G rünanlagen
V erk ehrs grün
S tadtwald - Dölauer Heide
K om m unale Friedhöfe
Lands c hafts teile (ex tens iv z u pflegen)
Abbildung 123: Anteile Öffentlichen Grün im Stadtgebiet Halle (Saale) in Prozent
(Quelle: Grünflächenamt)
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
307
Dezernate mit Ämtern
2.7.5. Koordinierungsstelle
Straßenreinigung (602)
Mit der Erarbeitung einer Straßenreinigungssatzung sowie einer Straßenreinigungsgebührensatzung für die Stadt Halle wurde 1995 die
Baukoordinierungsstelle als vorläufige Struktur
gebildet.
Die Umsetzung der sich aus den Satzungen
ergebenden Aufgaben führte nach der Aufbauphase im Jahre 1996 zur Bildung der heutigen Koordinierungsstelle Straßenreinigung.
Diese Struktureinheit fungiert als Stabsstelle
des Beigeordneten für Bauen. Ihre Aufgabenstellung wurde entsprechend den neuen Gegebenheiten modifiziert und präzisiert.
Im einzelnen werden durch die Koordinierungsstelle folgende Aufgaben erledigt:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Erhebung von Straßenreinigungsgebühren
auf der Grundlage der Straßenreinigungsgebührensatzung der Stadt Halle;
Kontrolle der Realisierung der satzungsgemäßen Straßenreinigungsleistungen im öffentlichen Verkehrsraum auf der Grundlage
der Straßenreinigungssatzung der Stadt
Halle;
Einleitung von Bußgeldverfahren auf der
Grundlage der Straßenreinigungsgebührensatzung der Stadt Halle;
Erarbeitung bzw. Überarbeitung der Straßenreinigungssatzung und der Straßenreinigungsgebührensatzung der Stadt Halle;
Koordinierung aller Aufgaben auf dem Gebiet der städtischen Reinigung zwischen
den Dezernaten und den Ämtern;
Bearbeitung von Widerspruchsverfahren
bei der Erhebung von Straßenreinigungsgebühren;
Erarbeitung und Überarbeitung des Tourenplanes für die maschinelle Kehrung der
öffentlichen Straßen;
Bearbeitung von Petitionen auf dem Gebiet
der Straßenreinigung;
analytische Auswertung und Schlußfolgerung auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes
im Dezernat Bauen.
Durch den Stadtratsbeschluß über die überarbeitete Fassung der Straßenreinigungs- und Straßenreinigungsgebührensatzung erweiterte sich
ab 1997 die Zahl der durch die Stadt zu reinigenden Straßen, damit auch der Aufwand der
Gebührenverwaltung. Neu übertragene Aufgaben folgten daraus:
308
Kapitel 2
•
•
•
Erarbeitung von Ordnungsverfügungen auf
der Grundlage der Straßenreinigungssatzung und der Straßensondernutzungssatzung (vorrangig für die Sondernutzung
Müllkübel),
Erarbeitung von Ordnungswidrigkeitsanzeigen auf der Grundlage der Straßenreinigungs- und –sondernutzungssatzung für
das Ordnungsamt sowie
die Kontrolle der Einhaltung dieser beiden
Satzungen durch die Straßenanlieger.
Die Daten für die neuen Grundstücke mußten
bezüglich der Straßenfrontlänge mit allen damit verbundenen Problemen bearbeitet und
die Gründstückseigentümer angeschrieben
werden. Das Aufgabenspektrum der Koordinierungsstelle wird von vier Mitarbeitern bearbeitet. Die Einnahmen aus den Straßenreinigungsgebühren sowie die Ausgaben im Rahmen des Verwaltungshaushaltes werden nicht
über einen eigenen Haushalt, sondern in einem Unterabschnitt über das Tiefbauamt der
Stadt Halle geplant.
Erstbriefe und Gebührenbescheide
Die Erhebung von Straßenreinigunsgebühren
umfaßt derzeit ca. 11.500 Grundstücke. Als
Grundlage für die Berechnung der Gebührenhöhe dient die Länge der Straßenfront vor dem
betreffenden Grundstück.
Durch ein Schreiben der Stadt, den sogenannten Erstbriefen, wurden die gebührenpflichtigen Eigentümer gebeten, die Bemessungsgrundlage für die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren selbst zu ermitteln.
Die Ergebnisse wurden in einer Datei zusammengefaßt, auf deren Grundlage die Gebührenbescheide erstellt werden konnten.
Seit der Einrichtung der Koordinierungsstelle
sind 24.605 Bescheide auf der Grundlage der
Straßenreinigungssatzung erstellt worden.
Erstellung von Mahnbriefen
Mittels dieser Briefe wurden all diejenigen
Gebührenpflichtigen in Form eines Verwaltungsaktes zwingend aufgefordert, die Frontlängen mitzuteilen, die es auf der Grundlage
des Erstbriefes nicht getan haben.
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Kapitel 2
Wechsel der Eigentümer im Gebührenverwaltungsprogramm
Jeder Eigentümerwechsel muß der Koordinierungsstelle durch den bisherigen Gebührenpflichtigen angezeigt werden. Diese Änderung
muß dann im Gebührenverwaltungsprogramm
eingegeben werden.
Dezernate mit Ämtern
Bearbeitung von Eingaben
Im Rahmen der Koordinierungsfunktionen
werden durch die Koordinierungsstelle
amtsübergreifende Eingaben bearbeitet, die
durch das Zusammenwirken mehrerer Ämter
geklärt werden konnten.
Kontrolle Straßenreinigungsleistung
Ermittlung der Straßenfrontlängen von Amts
wegen
Eine Reihe von Gebührenpflichtigen hat die
geforderte Frontlänge trotz des Erstbriefes und
des Mahnbriefes der Koordinierungsstelle
nicht mitgeteilt. In diesen Fällen hat die Koordinierungsstelle die Frontlängen mit Unterstützung des Vermessungsamtes selbst ermittelt.
Eigentümerrecherchen
In vielen Fällen konnten in den Dateien der
Koordinierungsstelle keine Angaben über die
Eigentümer bestimmter Grundstücke erfaßt
werden.
Diese fehlenden Daten mußten oft über mühselige Kleinarbeit beschafft werden. Zum einen über die Grundbuchdaten zum anderen
über die Einwohnerdatei oder über Amtshilfeersuchen an auswärtige Behörden. Im Einzelfall konnte daraus eine sehr aufwendige
Recherche werden.
Widerspruchsverfahren
In einigen Fällen erhoben die Gebührenpflichtigen Widerspruch gegen den zugestellten Gebührenbescheid aus beispielsweise folgenden Gründen:
• keine ausreichende Straßenreinigung vor
dem betreffenden Grundstück,
• Fehler bei der Angabe des Gebührenpflichtigen,
• Fehler bei der Berücksichtigung von Straßensperrungen.
Bei diesen Gründen muß sachlich geprüft
werden, ob der Widerspruch berechtigt ist
oder nicht. In vielen Fällen kann das nur durch
Vor-Ort-Kontrollen geklärt werden.
Der Anteil der Kontrolle der Straßenreinigungsleistung an der Gesamtarbeit des Amtes beträgt
ca. 35 % und erfolgt durch zwei Methoden.
Zum einen durch die monatliche Überprüfung
der Kehrnachweise der Kehrmaschinenfahrer
und zum anderen durch Stichproben vor Ort in
den Straßen, wo die Stadtwirtschaft Reinigungsleistungen erbringt.
Darüber hinaus wurden durch die Koordinierungsstelle im Auftrag des Beigeordneten für
Bauen ämter- und dezernatsübergreifende Berichte und Problemlösungen erarbeitet.
Effizientere Organisation
Durch die 1. Änderung der Straßenreinigungssatzung und der Straßenreinigungsgebührensatzung vom November 1998 wurden wiederum weitere Straßen in die städtische Straßenreinigung einbezogen.
Daraus und aus der folgenden überproportionalen Erhöhung der Einnahmen aus den Straßenreinigungsgebühren erhöht sich die Bedeutung der Koordinierungsstelle für die Finanzsituation der Stadt Halle.
Die gleichbleibende Mitarbeiteranzahl glich
diesen erhöhten Aufwand durch eine effiziente
Organisation der Verwaltungsarbeit möglich.
Durch die computertechnische Vernetzung
der Koordinierungsstelle mit der Liegenschaftsauskunft des Liegenschaftsamtes sowie
der digitalen Stadtkarte konnten wichtige Informationen für die Gebührenverwaltung wesentlich schneller beschafft werden. Die jährlichen Einnahmen werden sich in den kommenden Jahren einerseits gemäß der Gebührenkalkulation auf ca. 1.700.000 DM und andererseits durch den weiteren Ausbau der maschinellen Straßenreinigung weiter erhöhen.
Mit dem Ausbau der städtischen Straßenreinigung sind durch die Koordinierungsstelle in
Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt zu-
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
309
Dezernate mit Ämtern
Kapitel 2
250000
1.116.271
351.976
70.368
500000
115.342
750000
351.486
1000000
765.679
869.630
Straßenreinigungsgebühren, Einnahmen
in DM im Soll-Ist-Vergleich
1.133.651
nehmend verkehrsorganisatorische Lösungen
auszuarbeiten, um eine maschinelle Reinigung
in zugeparkten Straßen auch zu gewährleisten.
1996
1997
Soll
Gebührenbescheide
Erstbriefe
Mahnbriefe
Wechsel der Eigentümer
im
Gebührenverwaltungsprogramm
Ermittlung der
Straßenfrontlänge
Eigentümerrecherchen
Anzahl
7.105
1.458
342
550
250
600
Widersprruchsverfahren
46
Eingaben – bearbeitet 25
Tabelle 94: Tätigkeitsübersicht - Stand 1998
0
1995
Tätigkeit
1998
(Quelle: Koordinierungsstelle Straßenreinigung)
Ist
Abbildung 124: Erhebung von
Straßenreinigungsgebühren im Zeitraum von
1995 bis 1998
(Quelle: Koordinierungsstelle Straßenreinigung)
310
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Kapitel 2
2.8.
Dezernat Wirtschaftsförderung,
Liegenschaften u. Beschäftigung
2.8.1. Liegenschaftsamt (23)
Zur Entwicklung des Liegenschaftsamtes
Mit der Gründung des Liegenschaftsamtes am
01.10.1990 entstand in der Stadtverwaltung
Halle eine Struktureinheit, die es vergleichbar
vorher noch nicht gab. Die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter des neuen Amtes, die aus unterschiedlichsten Bereichen wie dem der Finanzen,
des Bauamtes oder auch dem Straßenbau, um
nur drei zu nennen, kamen, trafen so auf völliges Neuland mit nicht allzu günstigen Voraussetzungen.
So gab es weder Liegenschaftsunterlagen noch
Flurkarten oder Eigentumsnachweise. Als erster
Anlaufpunkt für Anmelder von Rückübertragungsansprüchen lagen dem Liegenschaftsamt
bis zum Jahresende 1990 rund 10.000 Anträge
vor, für die jeder Anmelder eine Eingangsbestätigung erhielt und die im Computer erfaßt werden konnten. Erste Akten wurden angelegt. Zum
Jahresbeginn 1991 richtete die Stadtverwaltung
eine Anmeldestelle für Rückübertragungsansprüche ein, gliederte diesen Bereich aus dem
Liegenschaftsamt aus und ins Finanzdezernat
ein.
Die nun bestehende erste Struktur arbeitete mit
vier Abteilungen, die 1993 in Sachgebiete umgestaltet wurden. Diese bis heute bestehende
Einheit wirkte sich optimal auf die gesamte Tätigkeit des Liegenschaftsamtes aus. Erst in den
Jahren 1994/1995 erhielt das Amt die dringend
notwendige Anzahl von Computern und einen
Direktanschluß an die Katasterdaten sowie die
Genehmigung zur Führung eines Zweitkatasters
- ein großer Schritt hin zur modernen Verwaltung. Mit der Einführung von Datenverarbeitung, der Vernetzung untereinander und der
Eingabe von Vorgängen auf eigene Masken
wurde der Rechercheaufwand erheblich reduziert.
Aufgaben des Archivs und des Sachgebietes
Auskunft und Dokumentation
Im Archiv, das der Amtsleitung direkt unterstellt
ist, wurden alle vorgefundenen Altvorgänge mit
Eigentumsveränderungen aus der Zeit zwischen
1945 bis 1989, die 1990 geborgen werden
konnten, aufbewahrt sowie die vom LiegenVerwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Dezernate mit Ämtern
schaftsamt abgeschlossenen Vorgänge archiviert. Zu den Altvorgängen gehören Erbausschlagungen ebenso wie Enteignungen, Eigentumsverzichte oder Rechtsträgerwechsel. Allein
bis Ende 1998 wurden 114.100 Vorgänge gesichtet, geordnet und datentechnisch erfaßt. Ein
Teil der Akten konnte darüber hinaus dem Amt
zur Regelung offener Vermögensfragen zur Klärung von Rückübertragungsansprüchen zur
Verfügung gestellt werden.
Das Sachgebiet Auskunft und Dokumentation
führt in erster Linie Grundstücksrecherchen
durch, gibt sowohl Bürgern als auch Behörden
Auskünfte zu Eigentumsverhältnissen und tätigt
Amtshilfe für Ämter der Stadtverwaltung, die
verläßliche Eigentümerangaben benötigen. Vor
diesem Hintergrund ist das Spektrum der Verwendung vielfältig: Bebauungspläne, Eintragungen von Landschaftsschutzgebieten, Untersuchungen von Wohnungsbaustandorten im
Rahmen des Flächennutzungsplanes, Straßenbaumaßnahmen oder auch Ermittlungen im
Zusammenhang mit Ordnungswidrigkeiten, um
nur Beispiele zu nennen.
Grunderwerb und Grundstückskontrolle
Zum Bereich Grundstücksverkehr gehören die
Sachgebiete Grunderwerb, Grundstücksverkauf
sowie die Vertragskontrolle. Von 1993 bis 1998
erwarb bzw. sicherte die Stadt insgesamt 210
Grundstücke für einen Kaufpreis von 126,4 Millionen DM. Zu diesen Grundstücken gehören
unter anderem die ehemalige Garnison HeideSüd, die ehemalige Zuckerfabrik in der Raffineriestraße, die ehemalige Kaffeerösterei sowie
Flächen im Gewerbegebiet „Hundekopf“.
835 Grundstücke mit oder ohne Rückübertragungsansprüche verkaufte die Stadt bis 1998 für
einen Gesamtwert von fast 320 Millionen DM.
Die Verkaufserlöse sind bei Fälligkeit auf ein
städtisches Verwahrkonto gezahlt worden und
werden je nach Vermögenszuordnung bzw.
Rückübertragung an die Berechtigten ausgezahlt. Dadurch konnte vom Erlös nur ein geringer Teil – pro Jahr waren das zwischen sechs
und sieben Millionen DM - in den städtischen
Haushalt übernommen werden. Verkauft wurde
an die Interessenten nach öffentlichen Ausschreibungen oder auf Antragstellung.
In der Regel betrafen die Anträge dabei zumeist
Verkäufe innerhalb von Bebauungs- bzw. Vorhaben- und Erschließungsplänen wie beim Baugebiet Spitze, beimCharlotten- oder Saalecenter
311
Dezernate mit Ämtern
sowie Verkaufseinrichtungen wie Allkauf in
Neustadt oder Kaufland am Südstadtring. Zusammenhängende Gründstücke oder Zukäufe
von Arrondierungsflächen wurden ebenfalls auf
Antrag hin veräußert. Nicht berücksichtigt wurden Anträge von Garten- und Garagenanlagen,
da diese Pacht- oder Mietnutzungen vorbehalten sind.
In der Zeit von 1991 bis 1998 sind insge-samt
104 Erbbaurechtsverträge abgeschlos-sen worden. Ziel des Sachgebietes Grundstücksverkauf
war es auch, schwer veräußerbare Objekte wie
das Pionierhaus auf der Peißnitzinsel, das Passendorfer Schlösschen oder auch das Wittekindbad überregional anzubieten. Genutzt wurden dafür Immobilienmessen oder auch Denkmalbörsen.
Nicht zuletzt zeichnet die Vertragskontrolle –
wie der Name schon andeutet – für die Kontrolle aller Verpflichtungen der Erwerber, die
sich aus den abgeschlossenen Verträgen ergeben, verantwortlich.
Kapitel 2
Die Verwaltung unterschiedlicher Liegenschaften
In die Bereiche Kommunaleigentum, Mieten
und Pachten sowie die Grundstücksverwaltung
gliedert sich die Liegenschaftsverwaltung. Das
Sachgebiet Kommunaleigentum nimmt dabei
die vielfältigen Aufgaben der Kommune als Eigentümer bzw. als Verfügungsberechtigter von
Eigentum wahr. Von der Beteiligung in Rückübertragungsverfahren über die in bauordnungsrechtlichen Verfahren als Grundstücksnachbar,
bei Grundstücksteilungen, der Erarbeitung von
Teilungsentwürfen in Vermögenszuordnungsverfahren bis hin zur Wahrnehmung von
Grenzanerkennungsterminen reicht das Aufgabenspektrum. Darüber hinaus arbeitet der Bereich an einer Grundstücksdatei für das der
Stadt Halle zugeordnete Grundvermögen.
Die Verantwortung für alle Miet- und Pachtverträge, die die Stadt als Mieter oder Vermieter
abschließt, liegt ebenfalls im Verantwortungsbereich der Liegenschaftsverwaltung. Wurden
1990/91 erst 220 solcher Verträge bearbeitet,
waren es 1998 schon 4.225, deren erlöste Jahreskaltmiete als Einnahmen in den Verwaltungshaushalt eingehen. Die Tendenz ist kontinuierlichsteigend.
Abbildung 125: Bertramstraße 29 links vor, rechts nach der Sanierung
312
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Kapitel 2
Dezernate mit Ämtern
Da im Jahr 1993 erstmals Grundstücke erworben wurden, entstand auch der Bereich der
Grundstücksverwaltung in jenem Jahr neu. Er
verwaltete alle bebauten wie unbebauten
Grundstücke, deren Anzahl ständige durch Verkäufe, Rückübertragungen, Abbrüche oder Vermögenszuordnungen schwankte.
Umfangreichen Besucherverkehr gab es an den
Sprechtagen. Hier suchten die Bürger das Gespräch zu Vorgängen rund um Grundstücksprobleme. Lagen diese nicht im Zuständigkeitsbereich des Liegenschaftsamtes, wurde trotzdem
beraten und geholfen und wenn es nur die Vermittlung des richtigen Ansprechpartners war.
Der Betreich trägt auch die Verantwortung für
die Kontrolle bezüglich Vandalismus oder unbefugter Nutzungen. Eigene technische Grundstücksverwalter fühtren pro Jahr im Durchschnitt
400 Reparaturen und Sicherungsmaßnahmen
durch. Verwaltet werden darüber hinaus rund
5.400 Kleingärten, 1.250 Datschen und 8.400
Garagen auf städtischen Grundstücken.
Besonderer Brennpunkt war über Jahre die Betreuung von ca. 1.500 sogenannten „Modrow“Käufern, die durch unterschiedlichste Rechtslagen, Äußerungen und Grundsatzurteile sehr
verunsichert waren. Einzelprüfungen und Nachverhandlungen waren nur eine Folge.
Genehmigungen und Bestellung von Vertretern
Die gesamte Problematik stellte aufgrund der
hohen politischen Brisanz und der damit verbundenen persönlichen Schicksale der Käufer
höchste Anforderungen an die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter des Amtes.
Papiere sind gerade im Grundstücksbereich
notwendig und das nicht zu knapp. Alle im
Grundstücksverkehr notwendigen Genehmigungen nach der Grundstücksverkehrsordnung sowie den gesetzlichen Bestimmungen bearbeitete
der Bereich Fremdes Eigentum.
Sachgemäße Verwaltung für städtische Grundstücke
Rund 27.200 Kauf-, Schenkungs-, Erbauauseinandersetzungs- und –verträge waren allein bis
1998 dem Liegenschaftsamt zur Genehmigung
vorgelegt. Die Suche nach Eigentümern oder
deren Rechtsnachfolgern gehörte in den Aufgabenbereich des Amtes. Bestand ein Bedarf für
gesetzliche eine Vertretung, bestellte das Liegenschaftsamt diese.
•
Besondere- und Serviceleistungen
Jährlich rund 20.000 Postsendungen erhielt das
Liegenschaftsamt. Inhalte dieser waren vor allem Kauf- oder Mietanträge, Genehmigungsverträge, damit zusammenhängende Anfragen von
Bürgern, Firmen oder Behörden.
So effektiv wie möglich bemühen sich die einzelnen Sachgebiete um zügige Bearbeitung.
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Heute arbeitet das Liegenschaftsamt mit all den
gewachsenen Erfahrungen innerhalb einer
transparenten Struktur an folgenden Aufgabenbereichen:
•
•
•
Erarbeitung von Teilungsentwürfen in den
Neubaugebieten als Grundlage für Vermögenszuordnungsplanverfahren,
Herstellung eines Kataloges über verfügbare
städtische Grundstücke ohne Rückübertragungsansprüche,
Zügiger Verkauf des Grund und Bodens der
Eigenheime, die unter das Sachrechtsänderungsgesetz sowie und das 1000-HäuserProgramm fallen,
Fortführung des Erwerbs der Parzellen, die
für verbindliche Planungen zu Infrastrukturmaßnahmen benötigt werden sowie
Weiterführung des Verkaufs leerstehender Immobilien zur Stadtsanierung.
313
Dezernate mit Ämtern
Kapitel 2
E n t w ic k lu n g d e r M i e tv e r tr ä g e v o n 1 9 9 1 b i s 1 9 9 8
( k u m m u la ti v e A n z a h l)
4225
4000
3578
3000
2276
2000
2565
1563
1000
220
571
987
0
1991
1992
1993
1994
1995
1996
1997
1998
Abbildung 126: Entwicklung der Mietverträge von 1991 bis 1998
314
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Kapitel 2
2.8.2. Amt für Wirtschaftsförderung,
Fremdenverkehr und
Arbeitsförderung (80)
Rahmenbedingungen der Wirtschaftsentwicklung in Halle
Die wirtschaftliche Situation der Stadt Halle war
1990 extrem unübersichtlich. Die regionalen
Auswirkungen des wirtschaftlichen „NahezuZusammenbruchs” der vom Weltmarkt abgeschotteten DDR-Wirtschaft waren in ihrem
Ausmaß so nicht voraussehbar. Selbst die damals relativ günstigen Bedingungen einer eher
mittelständisch
geprägten und kleinteiligen
Branchenstruktur konnten den partiellen Niedergang hallescher Betriebe und Unternehmen
der Region nur bedingt aufhalten, keinesfalls
aber verhindern. Die für die ostdeutsche Wirtschaft typischen Ausgangsbedingungen, wie
•
•
•
•
•
veralteter Kapitalstock,
niedrige Produktivität,
fehlende Eigenkapitaldecke,
geringe Marktchancen für ostdeutsche Produkte sowie
einseitige Exportstrukturen
wirkten sich hier ebenso negativ aus wie anderswo in den neuen Bundesländern. Darauf
mußte sich die Wirtschaftsförderung in der Anfangsphase einstellen. Das bedeutete u. a., auf
eine Vielzahl anfallender und sehr unterschiedlicher Problemlagen schnell und unkonventionell zu reagieren und operativ Entscheidungen
zu treffen. Eine präventive Einflußnahme auf die
Strukturen einer gesunden Wirtschaftsentwicklung in der Stadt war aufgrund erheblicher Unwägbarkeiten, mangelnder Voraussetzungen
und stark eingeschränkter Handlungsspielräume
zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich.
Die Dynamik der Wiedervereinigungsphase
steigerte darüber hinaus die Nachfrage nach
Neuansiedlungsflächen seitens der Investoren
oder umsiedlungswilliger Unternehmen. Trotz
der damit verbundenen, teilweise überzogenen
Euphorie war das Interesse am Wirtschaftsstandort Halle unverkennbar.
Dieser an sich wünschenswerten Situation stand
beispielsweise das Defizit an kommunalen und
preiswerten Gewerbeflächen für Neuansiedlungen und notwendige Umsiedlungen von Unternehmen gegenüber - ein extremes Defizit, welches erst in den Folgejahren mit ganz konkreten
Projekten beseitigt werden konnte.
Die Wirtschaftsförderung fungierte demzufolge
in der Anfangsphase als „Vermittler“ teilweise
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Dezernate mit Ämtern
widerstreitender Interessen. Ansiedlungswillige
Investoren wurden direkt an die „Quellen der
Flächenverfügbarkeit“ wie Treuhandanstalt und
Eigentümer privater Immobilien herangeführt
und betreut. Als sehr nachteilig erwies sich der
Umstand, daß die Treuhandanstalt zu dieser
Zeit im Rahmen der Privatisierung ein „Massengeschäft“ ohne strukturpolitischen Auftrag abwickelte und die Stadt nur sehr geringe Einflußmöglichkeiten darauf hatte. Darüber hinaus war
es notwendig, sich den Problemen des ortsansässigen Industrie- und Gewerbepotentials anzunehmen, wo die Mängelliste von fehlenden
Telefonanschlüssen, nicht ausreichend vorhandenen Büroräumen und Ladenlokalen sowie
Gewerbeflächen bis hin zur fehlenden Information über die neuen Fördermöglichkeiten
reichte.
Es vollzogen sich rasante Veränderungen insbesondere im sekundären und tertiären Sektor
(d. h. im verarbeitenden Gewerbe und im
Dienstleistungsgewerbe) der halleschen Wirtschaft. Quantitativ wurde der Umbau im Wesentlichen in den Jahren 1993/94 hinsichtlich
der Anzahl der privatisierten Unternehmen abgeschlossen. Dazu kam eine Vielzahl von Existenzgründungen. Im Verlauf dieser Prozesse
stieg die Zahl der in Halle existierenden Unternehmen in den Jahren 1990 - 1993 um mehr als
das Doppelte. Damit konnte Beschäftigung für
viele hallesche Arbeitnehmer gesichert werden,
die bis dahin in großer Zahl beispielsweise auch
in der chemischen und der Montanindustrie der
Region Arbeit gefunden hatten. Im Zuge der
Privatisierung dieser moralisch und materiell
verschlissenen Großunternehmen wurden Arbeitskraäfte plötzlich nicht mehr benötigt. Die
alten Betriebe waren unter den neuen Bedingungen wirtschaftlich nicht mehr effizient.
Qualitativ war der Prozeß der wirtschaftlichen
Umgestaltung zu diesem Zeitpunkt keinesfalls
abgeschlossen. Die 1990 und in den Folgejahren bekannten Problemlagen der Unternehmen
(veralteter Kapitalstock, niedrige Produktivität,
fehlende oder geringe Eigenkapitaldecke, geringe Marktchancen für ostdeutsche Produkte
auf westlichen Märkten und damit verbundene
einseitige Export-/Importrelationen, Lohnzuwächse, die deutlich über dem Produktivitätsfortschritt lagen usw.) waren auch für die darauffolgende Zeitperiode dominant und wirkten
sich insbesondere in der Schließung von Unternehmen und dem Abbau von Arbeitsplätzen,
insbesondere im sekundären Sektor aus. Einzig
die Bauwirtschaft wuchs in dieser Phase überproportional und erreichte vor dem Hintergrund
eines regelrechten „Bau-Booms“ in Halle und
315
Dezernate mit Ämtern
der Region den 2,5fachen Besatz an Arbeitsplätzen gemessen an westdeutschen Vergleichsstädten.
Das erfreuliche Anwachsen einer Vielzahl von
Branchen des tertiären Sektors konnte aber den
absoluten und relativen Rückgang des sekundären Sektors und den Anstieg der Arbeitslosigkeit
nicht gänzlich kompensieren.
Etwa ab 1993/94 konnte die Wirtschaftsförderung mittels eines von der gesamten Verwaltung
getragenen "Konzentrationsmodells" gezielter
auf die defizitären Rahmenbedingungen in der
Stadt Halle einwirken.
Frühzeitig gesetzte Schwerpunkte bei der Förderung technologieorientierter Unternehmen, industrieller und handwerklicher Unternehmen
und der Unternehmen aus dem tertiären Sektor
waren zielstrebig bearbeitet und auf die Ebene
von Ergebnissen geführt worden, wozu u. a.
die Eröffnung des Technologie- und Gründerzentrums, des Bio-Zentrums Halle, die Ansiedlung von wissenschaftlichen Instituten als Vorstufe und Elemente des Wissenschafts- und Innovationsparkes in der Heide-Süd, die gemeinsame Entwicklung des Industrie- und Gewerbegebietes Halle-Queis sowie die Gewinnung und
Betreuung vieler Handels- und Dienstleistungsunternehmen im Stadtbereich gehören.
Der Kern der Arbeit des Amtes für Wirtschaftsförderung liegt weiterhin in der Bestandspflege
und Neuansiedlung von Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen mit einer starken Konzentration auf die vorgenannten Schwerpunktbereiche. Welche Leistungen dabei für die verschiedenen Wirtschaftsbranchen bisher erbracht
wurden, wird in den folgenden Abschnitten
beschrieben.
Kapitel 2
Handel als tragende Säule einer attraktiven
Innenstadt
1990 stand auch der Handel vor einem tiefgreifenden Umbruch. Bis zur Wende war eine
quantitative und qualitative Unterversorgung mit
Waren des periodischen und aperiodischen
Bedarfes kennzeichnend. Die bestehenden
planwirtschaftlichen und wettbewerbsausschließenden Einzelhandelsstrukturen hatten dem
verstärkten Einkaufstourismus in die alten Bundesländer nichts entgegenzusetzen.
Ostdeutsche Produkte konnten sich nach der
Währungsunion kaum eine Nachfrage sichern.
Zudem entsprach die Verkaufsfläche in Halle
1989/90 mit ca. 100.000 m² (0,3 m²/Einwohner)
etwa einem Viertel der relevanten Durchschnittswerte in vergleichbaren Großstädten der
alten Bundesländer. Ungeklärte Eigentumsverhältnisse und geringe Flächenverfügbarkeit erwiesen sich auch beim Aufbau neuer Handelsstrukturen als sehr hinderlich.
Die Innenstadt - und die Verkehrssituation sollten sich durch die sprunghafte Erhöhung des
MIV (Motorisierter Individualverkehr) als völlig
überfordert herausstellen. Parallel zu dieser
schwierigen Situation erfolgte in den Großstädten und so auch in Halle noch vor der Einführung des bundesdeutschen Planungsrechtes - im
sogenannten „rechtsfreien Raum“ - die „unkontrollierte“ Ansiedlung von Handelsunternehmen aus den Altbundesländern auf „der
grünen Wiese“ im Umland. Die Folgen für den
städtischen Handel, wie
•
•
•
Attraktivitätsverlust der Innenstadt,
Kaufkraftabfluß in das Umland = Zentralitätsverlust der Stadt,
negative Auswirkungen auf innerstädtische
Investitionsvorhaben und damit verbundene
Hemmnisse für die Stadtsanierung
waren nicht mehr abwendbar. Um den Veränderungen im Handel in einem gewissen Rahmen begegnen zu können, wurde bereits
1990/91 im Auftrag der Stadt Halle eine Konzeption zur Entwicklung des Einzelhandels und
der städtischen Zentren erarbeitet.
Abbildung 127: Technologie- und
Gründerzentrum
316
Diese Konzeption wurde im Abstand von ca.
drei Jahren fortgeschrieben, wobei bis in die
Gegenwart und Zukunft deutlich die Prioritätensetzung der Stadt zur Entwicklung einer attraktiven Innenstadt erfolgt. Die dazu erforderlichen
Aufgaben wurden vom Oberbürgermeister 1995
im vorgelegten 20-Punkte-Programm für eine
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Kapitel 2
Dezernate mit Ämtern
rasche Revitalisierung der City formuliert. Danach waren die wichtigsten Ziele des Sachgebietes Handel
•
die Entwicklung einer attraktiven Innenstadt
durch die Ansiedlung von Handelsunternehmen mit Magnetfunktion und hoher
Kaufkraftbindung; dabei erfolgt hauptsächlich eine Konzentration auf Bestandsobjekte
und auf Planungs- und Entwicklungsobjekte;
•
die Beseitigung der Defizite im periodischen
und aperiodischen Bedarf in allen Stadtgebieten;
•
permanente Bestandspflege von Handelsunternehmen.
Im Ergebnis dieser Zielsetzung hat sich bis 1998
die Verkaufsfläche von Halle im Vergleich zum
Jahr 1990 um mehr als verdreifacht.
In diesem Zeitraum entwickelte sich ein vielfältiger Einzelhandelsbesatz von namhaften Filialisten, u. a. Kaufhof, Karstadt, Woolworth, Leiser,
Görtz, New Yorker, Jean Pascal, aber auch ein
breites Angebot des mittelständigen Einzelhandels, vertreten durch Fachgeschäfte, wie FiziaPorzellan-haus, Blechtrommel, Zahnbürste, und
Boutiquen, wie ISA-Moden, Ethelmoden, In
Leder-Simone Tholl, um nur einige zu nennen,
mit einem typischen Halleschen Flair und Nischencharakter. In Verbindung mit einer gezielten Bauleitplanung wurde erreicht, dass sich
nicht nur in der Innenstadt, sondern auch in den
einzelnen Stadtteilen das Ladenangebot verbesserte.
Entwicklung führte dazu, dass der Nettoabfluss
der Nachfrage sich in den letzten Jahren auf 85
Millionen DM verringerte, verbunden mit einem
Zentralitätsanstieg für Halle auf 96 %- Punkte.
Abbildung 129: Untere Leipziger Straße
Engagierte Geschäftsleute und Innenstadtanlieger gründeten 1997 die City-Gemeinschaft und
versuchen so, gemeinsam Antworten auf Probleme und drängende Fragen der Innenstadtentwicklung zu finden. Um regional und überregional auf die City-Standorte aufmerksam zu
machen, erfolgte durch die City-Gemeinschaft
und andere Innenstadtakteure die Bündelung
von Aktivitäten und Events, z. B. Salzfest, Lichtertage, Straßenfeste der Interessengemeinschaften.
Steigerung der Verkaufsflächen im m²/Jahr
Abbildung 130: Straßentheater
400000
300000
200000
Entwicklung der Einzelhandelsdichte
Verkaufsfläche in m² pro Einwohner
100000
1998
1997
1996
1995
1994
1993
1992
1991
1,5
1990
0
1,3
1,1
1
Abbildung 128: Verkaufsflächen
0,5
(Quelle: Amt für Wirtschaftsförderung)
So verfügt Halle heute über ein Netz von Stadtteilzentren, die vor allem in größeren Wohngebieten wie Neustadt, Heide-Nord oder der Südstadt wichtige Versorgungs- und Dienstleistungsfunktionen übernehmen. Diese positive
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
0,6
0,65
1992
1993
0,73
0,8
0
1991
1994
1995
1996
1997
1998
Abbildung 131: Einzelhandelsdichte
(Quelle: Amt für Wirtschaftsförderung)
317
Dezernate mit Ämtern
Kapitel 2
Besonderes Augenmerk bei der Verbesserung
der Handelssituation in der Innenstadt liegt derzeit auf der Entwicklungsachse Leipziger Straße
- Marktplatz - Große Ulrichstraße. Für die Leipziger Straße - Halles 1 km langer Boulevard und
einst wichtigster Handelsweg nach Leipzig plante die Stadt in den vergangenen Jahren und
realisierte ab Frühjahr 1999 eine grundlegende
Umgestaltung um, u. a. die Rahmenbedingungen für die Ansiedlung von Handelsunternehmen erheblich zu verbessern. Die umfangreichen Akquisitionsmaßnahmen der Wirtschaftsförderung schlagen sich darüber hinaus beispielsweise in der Realisierung größerer Neubauprojekte, z. B. C&A-Kaufhaus, und der Ansiedlung bekannter Unternehmen, wie H & M,
Foot Locker, Pimkie, Bonita, so baut nun auch
Peek & Cloppenburg ein Textilkaufhaus in der
Leipziger Straße, nieder. Am Marktplatz eröffnete Wöhrl im Herbst 1998 sein Bekleidungshaus.
Gleich mehrere ehrgeizige Projekte haben private Investoren in der Großen Ulrichstraße in
Angriff genommen. Unternehmen wie die Frankonia Wohnbau GmbH, die Brune Consulting
GmbH oder die Müller GbR erweiterten mit der
Händelgalerie, dem Händelhaus-Karree, der
Stadtgalerie „Rolltreppe“ und dem Drogeriekaufhaus Müller die innerstädtische Einzelhandelsfläche um rund 20.000 qm und investierten
dabei zusammen rund 200 Millionen DM. Dies
wird weitere Kaufkraft in der City binden. Dennoch darf nicht übersehen werden, daß erheblich wirtschaftsstrukturelle Probleme und im
Vergleich zu den alten Bundesländern deutlich
niedrigere Pro-Kopf-Kaufkraftwerte das Bild in
den nächsten Jahren in den Städten noch bestimmen werden.
Verkaufsfläche
in m²
14.000
Investitio- Arbeitsnen
plätze
in Mio DM Anzahl
10,5
300
1990/
1991
5.000
50,0
200
1993
42.600
246,0
880
1994
44.400
441,5
1900
1995
41.000
159,0
700
1996
31.300
337,0
440
1997
13.800
70,0
220
1998
Tabelle 95: Kennziffern zu realisierten
ausgewählten Handelsvorhaben in Halle
(Quelle: Amt für Wirtschaftsförderung)
Situation und Prozesse des verarbeitenden Gewerbes in Halle unterscheiden sich kaum von
denen in anderen ostdeutschen Großstädten
Im Bereich Industrie und produzierendes Gewerbe war die Ausgangssituation 1990 gekennzeichnet durch:
•
•
•
•
•
•
Um dieser Situation begegnen zu können, verlagerte die Wirtschaftsförderung in diesem
Sachgebiet ihre Aufgaben auf die Flächenverfügbarkeit für Unternehmen der gewerblichen
Wirtschaft. Jedoch konnte, auf Grund der
Hochpreispolitik der Treuhand in der Stadt
Halle (Saale) selbst bis 1993 noch kein entscheidender Durchbruch erreicht werden. Erst
1994 gelang es in Kooperation mit der Gemeinde Queis durch den Bau des „Gewerbe
und Industriegebietes Halle Ost/ A 14“ diese
Situation entscheidend zu mildern. Weitere
Flächenpotentiale werden kurz- und mittelfristig
erschlossen. So stehen die Areale
•
•
•
Wissenschafts- und Innovationspark HeideSüd,
Gewerbeflächen Venag/Ostzucker,
Gewerbeflächen Halle-Ost, sogenannter
Hundekopf (GIG Halle-Ost)
für Neuansiedlungen- und Umsiedlungen für
Investoren der verschiedensten wirtschaftlichen
Bereiche zur Verfügung.
Dem drastischen Abbau der Industrieforschung
und technologieorientierter Forschungskapazitäten setzte die Stadt als vorhandene Standortpotentiale
•
•
•
•
318
ein hohes Flächendefizit bei Neuansiedlungsflächen,
das „Wegbrechen“ nicht konkurrenzfähiger
Unternehmen,
Altlasten und Altflächenproblematik,
mangelhafte Zusammenarbeit und fehlende
Informationsstrukturen in der Region (z. B.
Stadt-Umland-Treuhandanstalt),
fehlenden planerischen Vorlauf,
Hemmnisse aus der Vermögensregelung.
die traditionelle Wissenschaftsprägung der
Stadt,
qualifiziertes Arbeitskräftepotential,
eine breit gefächerte Unternehmensstruktur
und
die vorhandene Forschungsinfrastruktur,
wie mit Martin-Luther-Universität HalleWittenberg,
Max-Planck-Institut
für
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Kapitel 2
Mikrostrukturphysik
(MPI),
Fraunhofer
Institut für Werkstoffmechanik (IWM),
Umweltforschungszentrum
Leipzig-Halle
(UFZ), Institut für Wirtschaftsorschung
(IWH), Technologie- und Gründerzentrum
Halle (TGZ) und Bio-Zentrum Halle
entgegen.
Dennoch kam es im verarbeitenden Gewerbe
nicht zu dem durch Institute und Kammern prognostizierten generellen Stillstand von Unternehmensschrumpfungen und Unternehmensschließungen. Vielmehr vollzog sich ein weiterer Stellenabbau in strukturbestimmenden Unternehmen der Stadt Halle (Bombardier Transportation - DWA Ammendorf; KSB AG, Werk
Halle).
Konzentration der Arbeit auf Schwerpunkte
Die Aktivitäten der Wirtschaftsförderung wurden
deshalb auf Themenschwerpunkte gelenkt, die
eine Chance auf Erfolg besaßen und somit zur
Stabilisierung der wirtschaftlichen Situation der
Stadt Halle beitragen sollten.
Die wichtigsten Instrumente waren hierbei
Maßnahmen der Bestandspflege und Neuansiedlung. Ziel der Bestandspflege war es, die in
Halle ansässigen unternehmerischen Potentiale
zu sichern und zu stärken.
Im Rahmen der Neuansiedlung stand das Anwerben von Unternehmen, Investitionen und
Innovation als entscheidende Impulse für Wertschöpfung und Beschäftigung im Vordergrund.
Mit der Bündelung und Ansiedlung von Forschungs- und Entwicklungspotential in Form des
Wissenschafts- und Innovationsparkes HeideSüd (WIP) wurde versucht, einen Beitrag zur
Verbesserung der technologischen Kompetenz
des Standortes Halle zu leisten. Mit dem BioZentrum Halle, dem Technologie- und Gründerzentrum Halle (TGZ) und dem in Realisierung befindlichen Projekt Erweiterungsbau TGZ
II wurde eine wesentliche Situationsverbesserung für Existenzgründer und Jungunternehmen
mit innovativem Leistungsprofil erreicht. In der
für innovative Unternehmen reservierten zweiten Ausbaustufe des WIP sind bereits erste Unternehmensgebäude im Bau. Mehrere Bestandsgebäude wurden an Technologiefirmen verkauft.
Die unter städtischer Regie angeschobenen und
begleiteten Projekte bilden bei erfolgreicher und
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Dezernate mit Ämtern
zeitnaher Umsetzung einen stabilisierenden
Faktor der städtischen Wirtschaftsenwicklung.
Rund um die Fördermittel entsteht ein neuer
Aufgabenschwerpunkt
Mit Erkennen der Schwierigkeiten und Entwicklung erster Lösungsansätze gewannen neue
Aufgabenfelder der Wirtschaftsförderung zunehmend an Bedeutung.
Somit kam - neben der unternehmensbezogenen
Fördermittelberatung und –recherche - zunehmend dem Einwerben von Fördermitteln (Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur, EU-Förderprogramme) und den damit verbundenen
komplexen Maßnahmen eine signifikante Rolle
im Geschäft der Wirtschaftsförderung zu.
Jährlich über 200 Fördermittelberatungen für
Existenzgründer leisteten dazu einen wesentlichen Beitrag. Bei städtischen Projekten hat der
Bereich Fördermittelberatung die Bereitstellung
von ca. 15 Millionen DM Fördermittel erreicht,
mit deren Hilfe das Technologie- und Gründerzentrum im Oktober 1993 errichtet werden
konnte. Dazu kamen in diesem Bereich jährlich
ca. 900 Unternehmenskontakte im Bezug auf
Bestandspflege und Neuansiedlung.
1997/98 wurden 178 Unternehmensakquisitionen durchgeführt, wovon bis zum Ende des
Jahres 1998 49 Unternehmensansiedlungen, umsiedlungen, -erweiterungen durch den Ansiedlungsservice der Wirtschaftsförderung erfolgreich unterstützt wurden. Diese Unternehmensansiedlungen trugen durch die Realisierung von Investitionen von mehr als 560 Millionen DM zur Schaffung bzw. Sicherung von
1.250 Dauerarbeitsplätzen bei.
Darüber hinaus initiierte und begleitete die
Wirtschaftsförderung nachstehende Projekte, die
die Wirtschaftsentwicklung der Stadt Halle langund mittelfristig prägen werden:
•
•
•
•
•
•
•
Wissenschafts- und Innovationspark HeideSüd (WIP),
Bio-Zentrum Halle,
Erweiterungsbau Technologie- und
Gründerzentrum (TGZ II),
Venag/Ostzucker,
Kommunaler Handwerkerhof (HWH),
Gewerbe- und Industriegebiet Halle-Ost
(GIG),
Hafen Halle-Trotha (GIT),
319
Dezernate mit Ämtern
•
Wirtschaftsagentur Halle-Leipzig
(W.A.H.L.).
Für einzelne Teilprojekte der Gebietsentwicklung Venag/Ostzucker (verkehrstechnische Erschließung des Gebietes, Errichtung eines kommunalen Handwerkerhofes, Schaffung einer
Jugend- und Freizeitwerkstatt, Maßnahmen zur
Begrünung und Landschaftsgestaltung) konnte
nach Erhalt der Zuwendungsbescheide mit dem
Bau begonnen werden. Insgesamt werden hier
städtische Investitionen von ca. 50 Millionen
DM bei einen Zuschußbetrag von ca. 40 Millionen DM durch Fördermittel des Landes Sachsen-Anhalt, des Bundes und der EU getätigt.
In Bezug auf den WIP konnten mit dem Konzept
über seine Ziele, Struktur, Ansiedlungspolitik
und Finanzierung unter Mitarbeit eines Entwicklungsträgers wichtige Standortfragen für
Heide-Süd geklärt werden. Aus dem Fördermittelprogramm KONVER wurden Mittel für die
Renaturierung in Höhe von 7,9 Millionen DM
bereit- und weitere finanzielle Unterstützung für
die Erschließung in Aussicht gestellt.
Industrie- und Gewerbeentwicklung bis ins Jahr
2000
In den Jahren 1998 - 2000 muß alle Kraft auf die
weitere Entwicklung des Wirtschaftsstandortes
gerichtet werden. Die wirtschaftliche Strukturierung sowohl des primären als auch des sekundären und tertiären Bereiches muß mittel- und
langfristig zu einer stabilen Arbeitsmarktsituation für ein gesundes wirtschaftliches Wachstum
in der Stadt Halle führen. Deshalb ist den angeschobenen Projekten und neuen Ideen besondere Aufmerksamkeit zu widmen.
Der tertiäre Sektor wandelt sein Gesicht
Bis 1990 bestand der Dienstleistungssektor aus
den Säulen:
•
•
•
Kreditwesen,
Versicherungswesen sowie dem
Beherbergungswesen.
Während das Kreditwesen die drei Unternehmen Stadt- und Saalkreissparkasse, Staatsbank
und Bank für Land- und Nahrungsgüterwirtschaft umfaßte, bestand das Versicherungswesen aus einem einzigen Anbieter: der Staatliche
Versicherung.
320
Kapitel 2
Unter Berücksichtigung der konjunkturellen und
einkommensabhängigen Entwicklung im Kreditund Versicherungswesen konnten bis 1993 in
der Stadt Halle 18 Banken und Sparkassen mit
teilweise größer verzweigten Filialnetzen angesiedelt werden. Die Pluralität des Angebotes
konnte bis 1998 auf 22 Banken und Sparkassen
und etwa 20 Versicherungsunternehmen erweitert werden.
Immobilienmarkt/Büroflächenmarkt
Der Immobilienmarkt, insbesondere der Büroflächenmarkt, entwickelte sich in dem zurückliegenden Zeitraum zu einem ausgesprochenen
Mietermarkt. Gegenwärtig stehen insgesamt ca.
915.200 m² Bürofläche in der Stadt Halle (Saale)
zur Verfügung. Die jährlichen Zuwachsraten an
Büroflächen überstiegen die konjunkturbedingte
Nachfrage seit 1994 erheblich. Die Leerstände
betragen derzeit ca. 135.300 m², dies entspricht
einer Leerstandsquote von ca. 14,8 %. Die
Mietpreise sind derzeit äußerst moderat und
liegen im Randbereich der Stadt Halle (Saale)
bei 8 bis 12 DM/m² und im Citybereich, abhängig vom Ausstattungsgrad und anderen Faktoren
bei 12 bis 16 DM/m² (kalt, ohne Nebenkosten).
Beherbergung
Das Beherbergungswesen in der Region wies
1990 im Vergleich zu den Altbundesländern
erhebliche Defizite auf, da nur ca. 855 Betten
(dies entspricht 2,6 Betten pro 1.000 Einwohner)
für Übernachtungen bereitstanden.
Obwohl die Analysen für das Beherbergungswesen zehn bis zwölf Betten pro 1000 Einwohner
als marktwirtschaftlich prognostizierten, konnte
im Jahre 1993 das Angebot in der Stadt Halle
mit ca. 1.500 Betten und im Umland mit ca.
1.400 Betten für Übernachtungen als akzeptabler Versorgungsgrad eingeschätzt werden.
42 Hotels und 14 Pensionen bieten derzeit in
der Stadt Halle (Saale) 2.732 Betten zur Übernachtung an. Dies entspricht einem Versorgungsgrad von 10,5 Betten pro 1000 Einwohner. Im näheren Umland stehen nochmals 2.001
Betten zur Verfügung, die allerdings negativ auf
die Auslastung der Betten in Halle (Saale) wirken.
Die angebotenen Bettenkapazitäten der Region
gewährleisten in der Regel ein angemessenes
Angebot. Die durchschnittliche Auslastung der
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Kapitel 2
Betten nahm weiter ab und lag 1998 bei 24,6 %
für die Stadt Halle (Saale) und im Saalkreis bei
19,2 %. Geplant ist gegenwärtig ein Hotelprojekt im Baugebiet „Spitze“ mit einer Kapazität
von 120 Zimmern.
Weitere Projekte sind aufgrund der vorhandenen Kapazitäten in der Stadt Halle (Saale) und
im Umland und der extrem niedrigen durchschnittlichen Auslastung im Bereich Beherbergungswesen jedoch als kritisch zu bewerten.
Dienstleistungssektor auch in schwierigen Zeiten stabil
Die Stadt Halle (Saale) ist ein traditionsreiches
Oberzentrum in einer traditionell stark industriegeprägten Region. Der notwendige technologische Umbau im warenproduzierenden Gewerbe geht mit einem Tertiärisierungsprozeß
einher. Der Prozeß der Tertiärisierung ist unverzichtbar, durchaus typisch und auch zukunftsorientierend für ein dienstleistendes Oberzentrum einer Region.
Der Unternehmensbestand in der Stadt
Halle.hat sich im Dienstleistungssektor einschl.
Handel seit 1990 bis 1995 absolut von 5 850
auf 12.261 Unternehmen mehr als verdoppelt.
Der prozentuale Anteil des Dienstleistungssektors zum Gesamtunternehmensbestand hat sich
von 1990 bis 1995 von 78,8 % auf 74,8 % nur
geringfügig verringert.
Der Anteil der sozialpflichtigen Beschäftigten in
den Branchen Handel, Verkehr/ Nachrichten,
Kredit/Versicherung, Dienstleistung, Organisationen ohne Erwerbszweck, Gebietskörperschaften/Sozialversicherung stieg in der Stadt Halle
von 12/90 bis 06/95 prozentual von 64,4 % auf
70,2 % bezogen auf die Gesamtbeschäftigten
an. Die Beschäftigtenzahl erhöhte sich vor allem
im Bereich sonstiger Dienstleistungen um rund
260 %.*
(Ab 1996 ist auf Grund der statistischen Erfassung keine Vergleichsfähigkeit der Sparten zu
den Vorjahren möglich.)
Dezernate mit Ämtern
Bildungs- und Forschungseinrichtungen geben
zusätzliche Stabilität
Die Aus- und Weiterbildungsbranche sowie die
Forschung haben den Dienstleistungssektor in
den Jahren 1990 bis 1996 erheblich bereichert.
Derzeit sind in der Stadt Halle über 70 Weiterbildungseinrichtungen ansässig. Seit 1994 werden durch die Wirtschaftsförderung jährlich
aktualisierte Weiterbildungskataloge herausgegeben (Auflage der Ausgabe 1997/98 - 4.000
Stück, Auflage der Ausgabe 1999 - 4.000 Stück).
Die Bürger und Bürgerinnen können sich anhand des Kataloges über das vielschichtige Angebot und die Möglichkeiten zur Umschulung,
Fortbildung und Anpassung für alle Berufsgruppen informieren. Aber auch Unternehmen können aus dem breiten Angebot von Weiterbildungsmaßnahmen ein maßgeschneidertes Programm für ihren eigenen Betrieb und die Mitarbeiter entwickeln.
Darüber hinaus sind in der Stadt Halle namhafte
wissenschaftliche Einrichtungen und Institute
ansässig. Zur Förderung der Kooperationen zwischen Forschung und Industrie wurden durch
die Wirtschaftsförderung von 1994 bis 1998
insgesamt sieben Kontakt- und Informationsbörsen zum Technologietransfer durchgeführt.
Im Mai 1997 wurde in Zusammenarbeit mit der
West GkA Management-Gesellschaft für kommunale Anlagen mbH der Wissenschaftsstandort
Halle (Saale), insbesondere auch durch eine
Vorortbesichtigung des Wissenschafts- und Innovationsparks (WIP), interessierten Unternehmen vorgestellt. Die Kontaktbörse 1998 wurde
gemeinsam mit dem Umweltforschungszentrum
Leipzig-Halle GmbH im neuen Forschungsgebäude des Institutes durchgeführt und stand
unter dem Thema „Umweltforschung lohnt sich
- Von der Wissenschaft zum Markt“.
* Quelle: Kommunalstatistik der Stadt Halle (S), Statistisches
Landesamt Sachsen-Anhalt, eigene Berechnungen der
Wirtschaftsförderung der Stadt Halle (S)
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
321
Dezernate mit Ämtern
Ausschreibungen
Für die Objekte „Bergschenke“ und „Wittekind“ wurde die Ausschreibung der Immobilien
wiederholt. Die Ausschreibung der Bergschenke
konnte mit der Veräußerung an die Pensionskasse für die Deutsche Wirtschaft 1998 erfolgreich abgeschlossen werden.
Derzeit wird das Investitionskonzept des Investors umgesetzt. Die Verhandlungen mit den
Interessenten des Objektes „Wittekind“ sind
noch offen, da die Finanzierung noch nicht gesichert werden kann.
Immobilien-Informations-Service
Seit 1997 verfügt die Wirtschaftsförderung über
einen Immobilien-Informations-Service (IIS), in
dem ca. 200 Immobilien der Branchen Dienstleistungen, Handel und Gewerbe erfaßt sind.
In Abstimmung mit den Eigentümern, Bauträgern und Projektentwicklern, Unternehmen
sowie Maklern wird das bestehende Angebot
ständig
aktualisiert
und
ergänzt.
Interessenten u. a. Investoren, Unternehmen,
Existenzgründer
können
auf
das
IIS
zurückgreifen und erhalten einen umfassenden
Überblick über nutzbare Gewerbeobjekte für
ihre Ansiedlung. Für ca. 55 Schwerpunktobjekte
stehen Kurzexposés mit Detailangaben zur
Verfügung. Schwerpunkt bei den Vermittlungen
ist der Büro- und Dienstleistungsbereich. Im
Jahre 1997 wurden auf diesem Wege bei 43
Anfragen insgesamt 301 Standortangebote
unterbreitet.
Unter
Mitwirkung
der
Wirtschaftsförderung konnten z. B. die
Ansiedlung folgender Unternehmen unterstützt
werden
•
•
•
Alfons Bauer, „Krug zum grünen Kranze“,
Fiba Baubetreuungs GmbH,
Wiederhold, Bootsverleih Riveufer.
Im Jahre 1998 wurden bei 45 Anfragen 407
Standortangebote erstellt.
Projektbearbeitung
Die Wirtschaftsförderung hat bedeutende Vorhaben von Investoren u. a. Kogress & Kulturzentrum Halle, Händelgalerie, Ritterhaus gezielt
unterstützt und insbesondere potentielle Mietinteressenten vermittelt.
322
Kapitel 2
Schwerpunkte des Sachgebietes Dienstleitung
bei der Projektbearbeitung sind
•
•
•
Hafen Halle-Trotha: Vermittlung von Ansiedlungen, Teilnahme an Investorengesprächen, Beratung von Investoren;
Neue Messe Halle: Standortauswahl, Begleitung des Vorhabens;
Freizeit und Tourismus Zentrum Halle-Beesen: Projektbegleitung, Vermittlung von
Freizeitinvestoren.
Entwicklung des tertiären Sektors bis 2000
Der Dienstleistungssektor wird in Deutschland
derzeit als stärkster Wachstumsträger eingeschätzt. Wertschöpfung und Beschäftigung verlagern sich immer weiter in den tertiären Bereich. Rund 51,8 % des Bruttoinlandsprodukts
resultierten 1997 in Deutschland aus dem Bereich Handel, Verkehr und Dienstleistungen
(Basis Bruttowertschöpfung). Der Strukturwandel
zur Dienstleistungsgesellschaft verläuft dabei
mit zunehmender Geschwindigkeit.
Der Standort Halle (Saale) sollte auch vom Beschäftigungsschub der sich stark entwickelnden
Dienstleistungen profitieren. Ansiedlungen und
Erweiterungen der nachfolgenden Dienstleistungsbereiche sind durch die Wirtschaftsförderung gezielt zu unterstützen, u. a.
•
•
•
•
•
•
Datenverarbeitungs-Dienstleistungen, Internet-Dienste,
Telekommunikation,
Multimediabereiche,
Call Center,
neue Finanzdienstleistungen,
Direktmarketing, elektronischer Handel.
Durch die Call-Center-Initiative der Wirtschaftsförderung und die Bildung einer Projektgruppe IKT wird den veränderten Rahmenbedingungen und den neuen Ansiedlungsschwerpunkten entsprochen.
Für 1999 sind Messeauftritte zur Investorenwerbung u. a. auf der Call-Center-Messe „DIMA“
vorgesehen. Verstärkt wird der Aufbau eines
Mitteldeutschen Multimediazentrums Halle
unterstützt. Das IK-Team wird versuchen, ausgehend von einer Potentialanalyse, Ansiedlungsnischen für den Bereich Information/Kommunikation zu finden, um gezielt entsprechende Projekte zu initiieren.
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Kapitel 2
Mitteldeutsches Multimediazentrum Halle
Durch die Staatskanzlei des Landes SachsenAnhalt wurde angeregt, ein Mitteldeutsches
Medienzentrum in Halle aufzubauen. Ein erster
konstituierender Gesprächskreis unter Teilnahme der Entscheidungsträger aus Politik,
Wirtschaft, Forschung, Medien und Kultur fand
im Dezember 1998 statt.
Neue Medien - Produkte der Wirtschaftsförderung
Die Wirtschaftsförderung war maßgeblich an
der Vorbereitung der Internet-Präsentation der
Stadt
Halle
(Saale)
beteiligt
(http://www.halle.de). Zusätzlich wurde eine
eigene Homepage der Wirtschaftsförderung
installiert
(http://www.wifoe.halle.de)
und
Homepages für die Projekte Urban und WIP
(Wissenschafts- und Innovationspark) eingerichtet. Die Wirtschaftsförderung verfügt derzeit
über zwei Internet-Anschlüsse. Die verstärkte
Nutzung
von
E-Mail
([email protected]) gewährleistet ein schnelles Agieren und Reagieren in der Zusammenarbeit mit
Investoren. Zur Vervollständigung des Standortund Marketingmaterials der Wirtschaftsförderung wurde eine CD-ROM „Halle - Der Wirtschaftsstandort“ erarbeitet. Wesentlicher Bestandteil der Präsentation ist eine Produkt- und
Unternehmensdatenbank mit über 700 Einträgen von halleschen Firmen.
Investitionsvorrang in und durch die Wirtschaftsförderung
Entsprechend des Prinzips „Investitionsvorrang
vor Rückgabe“ wurden durch das Sachgebiet
„Besondere Investitionen“ im Zeitraum 1997/98
125 investive Bescheide und 415 Investitionsstandortbescheinigungen für eine Investitionshöhe von insgesamt 555 Millionen DM sowie
2295 Arbeitsplätze und 1221 Wohnungen erteilt.
Damit erhöhten sich die geschaffenen Investitionsvoraussetzungen seit 1990 auf insgesamt
5,547 Milliarden DM, verbunden mit der
Schaffung bzw. Sicherung von 30.606 Arbeitsplätzen und 10.136 Wohnungen. Von diesem
Investitionsvolumen wurden seit 1990 bis einschließlich 1998 im Rahmen der durchgeführten
447 Kontrollverfahren nachweislich Investitionen im Umfang von über 1,7 Milliarden DM
realisiert, in deren Ergebnis 12.900 Arbeitsplätze
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Dezernate mit Ämtern
gesichert bzw. geschaffen und 1462 Wohneinheiten um- bzw. neu gebaut wurden.
Insbesondere konnten im Zeitraum 1997/98
solche Vorhaben wie
•
•
•
•
•
•
•
Händelpassage,
Juridicum,
Komplex Iduna-Nova, Rudolf-BreitscheidStraße,
historischer Wohnkomplex - Mansfelder Str.
1-7,
Geschäftshaus der Dresdner Bank - RudolfBreitscheid-Straße,
Geschäftshaus der Techniker Krankenkasse
- Kleine Steinstraße,
Modernisierung der Halloren GmbH in der
Delitzscher Straße u. a. m.
trotz vermögensrechtlicher Ansprüche fertiggestellt werden. Desweiteren wurden in diesem
Zeitraum durch erteilte Investitionsvorrangbescheide die Investitionsvoraussetzungen für solche bedeutenden Vorhaben wie z. B. für die
Erweiterung der Osttangente, Errichtung eines
Stadtteilzentrums in Halle-Neustadt, Erweiterung des Händelhauskarrees und des K & KZentrums, Kaufhaus Rolltreppe u. a. m. geschaffen.
Auf Grund der Vielzahl von noch ungeklärten
Eigentumsansprüchen, insbesondere die sich in
Widerspruchsverfahren befinden, wurde die
Antragsmöglichkeit für Investitionsvorrangverfahren bis zum 31. Dezember 2000 verlängert.
Für Feststellungsverfahren über durchgeführte
Investitionen und Fristverlängerungsverfahren
gemäß Investitionsvorranggesetz gibt es keine
Zeitbegrenzung.
Fördermittel- und Ansiedlungsberatung
Im Zuge der Fördermittelberatung wurden im
Jahr 1997/98 ca. 900 Beratungen durchgeführt.
Dabei lag der Anteil von bilateralen und sehr
umfangreichen Beratungen in Höhe von 40 %
während 60 % der Beratungen durch Vorträge
der Mitarbeiter des Amtes für Wirtschaftsförderung über diese Sachfragenerfolgten.
323
Dezernate mit Ämtern
Kapitel 2
Die individuellen Einzelberatungen in Höhe von
40 % wiesen jedoch einen höheren Leistungsumfang seitens der Wirtschaftsförderung auf:
1996: ca. 350 Fördermittelberatungen
1997: ca. 400 Fördermittelberatungen
1998: ca. 500 Fördermittelberatungen
•
Dabei wurde durch die Mitarbeit eines zweiten
Mitarbeiters aus dem Bereich Besondere Investitionen/Fördermittelberatung die Qualität der
Beratungen speziell zu arbeitsmarktpolitischen
Förderprogrammen wesentlich erhöht.
•
•
Auswahl und Übergabe von Förderrichtlinien,
persönliche Beratung zum Förderprogramm,
der Antragstellung sowie Ansprechpartner,
Begleitung und Unterstützung in Gesprächen mit Bewilligungsbehörden wie Landesförderinstitut,
Wirtschaftsministerium,
Regierungspräsidium, Finanzämtern u. a. m.
(bei Erfordernis).
Der überwiegende Teil der Full-service-Beratungen mit umfangreichen Fördermittel- und
Ansiedlungsrecherchen spiegelt sich in den Akquisitions-/Bestandspflegelisten
aufgeführten
Unternehmen wider. Hervorzuheben sind u. a.
spezielle Recherchen für Unternehmen, welche
im Zuge des Standortmarkting und z. T. internationaler Ranking seitens der Wirtschaftsförderung betrieben wurden.
So unter anderem für:
•
•
•
•
Deutsche Lufthansa AG,
ADAC Deutschland,
Peace Power China/Deutschland,
Var Tec Telecom, Inc., USA.
Spezielle Aktivitäten wurden u. a. im Rahmen
der Informations- und Kommunikationsstrategie
der Stadt Halle entwickelt. So wurden mehr als
40 vorwiegend hallesche Unternehmen in Vorbereitung der Europäischen Kooperationsbörse
„Telecommunications- und Software Interprise“
in Oulu/Finnland im Mai 1999 und ca. 40 Unternehmen für den Multi-Media Wettbewerb
1999 kontaktiert und beraten.
Darüber hinaus wird bei entsprechender Fördermittelbereitstellung im Jahr 1999 in Kooperation mit einem halleschen Unternehmen das
Projekt „Online-Baustelleninformationssystem“
umgesetzt. Weiterhin erfolgt eine Einbindung
der Stadt Halle in die „Info-Regio Initiative“ des
Landes Sachsen-Anhalt zur Umsetzung der „Informationsgesellschaft“. In diesem Zusammenhang wurden Fördermittel des Landes beantragt,
bewilligt und im Projekt „Regionaler Informationsverbund (RIV)“ eingesetzt.
Hauptinhalte der Fördermittelberatungen:
•
•
•
•
•
•
Investitionszuschüsse im Rahmen der
meinschaftsaufgabe „Zur Verbesserung
regionalen Wirtschaftsstruktur“,
zinsverbilligte Darlehen und Kredite
Sonderkreditanstalten (DtA, KfW),
steuerliche Hilfe (Investitionszulage),
Bürgschaftsprogramme,
Liquiditäts- und Konsolodierungshilfen,
arbeitsmarktpolitische Programme der
und des Landes.
Geder
der
BfA
Durchführung von quartalsweisen Informationsveranstaltungen zu Förderprogrammen in
Zusammenarbeit mit dem Technologie- und
Gründerzentrum Halle und dem Innovation
Relay Centre Niedersachsen/Sachsen-Anhalt,
Außtenstelle TGZ Halle
•
•
•
•
•
Fördermittel für Existenzgründer,
Qualifizierungsmaßnahmen für Beschäftigte
in KMU,
Beratungsfördrung/Konsolidierungsberatung
für KMU,
arbeitsmarktpolitische Hilfen der BfA,
Technologieund
Forschungsförderung u. a. m.
Fördermittelberatung und -akquisition für städtische Vorhaben
•
•
Projekt „VENAG/Ostzucker“ Investi-tionsumfang 40 Millionen DM, zu erwartende
Förderquote 70 %,
Projekt „Erweiterungsneubau TGZ (HeideSüd)“: Investitionsumfang 45 Millionen DM,
zu erwartende Förderquote: 80 %,
Projekt „WIP - Heide-Süd“.
Unabhängig von vorgenannten besonderen Aktivitäten nahm die Beratungstätigkeit für Existenzgründer und jüngere Bestandsunternehmen
wie bereits in den Vorjahren (jedoch mit steigender Tendenz) einen großen Umfang ein.
•
324
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Kapitel 2
Standortmarketing präsentiert Halles Vorzüge
Die Stadt Halle als urbanen Kern einer industriell entwickelten Region darzustellen und zu
präsentieren, ist seit Beginn der Arbeit des Bereiches Standortmarketing der Schwerpunkt der
direkten und indirekten Akquisition von Unternehmen für den Wirtschaftsstandort.
Ein Stadtmarketingkonzept für die Stadt Halle
aber mußte in den vergangenen Jahren erst entwickelt werden. So erfolgte die Präsentation des
Standortes Halle anfangs eher plakativ.
Um die Informationsvermittlung für die Stadt
seitens des Amtes zu verbessern, wurde von der
sogenannten plakativen zur informellen Werbung übergegangen. Damit verbunden war die
systematische Erarbeitung und Aktualisierung
von Standortinformationen (Broschüren), des
Multi-Media-Projektes, des Wirtschaftsbildbandes, eine informellere Form der Anzeigenschaltung und die Bildung der Arbeitsgruppe „Stadtmarketing“.
Positive Erfahrungen waren durch den neuen
Verfahrensweg und die Kopplung von CouponAnzeigen mit redaktionellen Beiträgen zu verzeichnen. Damit konnte eine wesentlich höhere
Rücklaufquote erreicht und schließlich finanzielle Mittel eingespart werden. Neben der inhaltlichen und gestalterischen Neuerarbeitung
des Standortpasses, eines Informationsmaterials
für Führungskräfte der Wirtschaft, der Überarbeitung des Multi-Media-Programmes und des
Faltdisplays sowie der Gestaltung von Anzeigenvarianten in deutscher und englischer Sprache wurde eine Reihe neuer projektbezogener
Informationsmaterialien erstellt, wie die Faltblatt-Broschüren: Wissenschafts- und Innovationspark, Riebeckviertel, Urban und das Faltblatt
Service der Wirtschaftsförderung.
Die Stadt Halle hat in den letzten Jahren als
Technologie- und Innovationsstandort an Bedeutung gewonnen. Das zunehmende Interesse
technologieorientierter Unternehmen, wissenschaftlicher Einrichtungen und Institutionen,
sich in der Stadt Halle anzusiedeln, hat einen
wesentlichen Ursprung auch in der veränderten
Kommunikationsstrategie der Wirtschaftsförderung Halle, die entsprechend der ständig wachsenden Erfordernisse, die sich aus dem Wettstreit vergleichbarer Städte im nationalen und
internationalen Wettbewerb ergeben, zielgruppenorientiert ausgerichtet wurde.
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Dezernate mit Ämtern
Zielgerichtet wurden in den vergangenen Jahren
29 Anzeigen in deutschen und englischen Zeitschriften geschaltet. Resultierend daraus wurden
bis zum 20.12.1998 insgesamt 432 konkrete
Rückfragen registriert und bearbeitet. Die regionale, nationale und internationale Präsentation
des Wirtschaftsstandortes konnte damit gesichert
werden. In den vergangenen Jahren führte die
Wirtschaftsförderung projektbezogene Veranstaltungen vor in- und ausländischen Unternehmen durch, beispielsweise
•
•
•
japanischer Unternehmertag Juni 1996,
Empfang der Wirtschafts- und Handelsräte
der Bonner EU- und EFTA Botschaften,
Empfang einer chinesischen Delegation,
bei denen die Potentiale der Stadt Halle vermittelt werden konnten.
Als besondere Leistung kann die Wirtschaftsförderung auf ihre Präsenz in den Jahren 1993 1998 am Gemeinschaftsstand des Landes Sachsen-Anhalt auf der Hannover-Messe verweisen.
Weiterhin präsentierte sich die Wirtschaftsförderung in den Jahren 1997 und 1998 auf der Innovationsmesse in Leipzig, 1998 auf der CIF in
Schanghai und der Call-Center-Management
Messe in Bremen. Durch gezielte Akquisition
auf der Messe konnten drei potentielle Interessenten für den Wissenschafts- und Innovationspark und den TGZ-Erweiterungsbau gewonnen
werden.
Neben der wirtschaftlichen Darstellung der
Stadt Halle hat sich das Amt für Wirtschaftsförderung in den letzten vier Jahren auch verstärkt
mit dem Problem des Stadtmarketings und der
Situation der Innenstadt auseinandergesetzt. In
Fortführung des Stadtmarketingprozesses war
der Wirtschaftsförderung vordergründig daran
gelegen, die vorhandenen Kräfte und Initiativen
in der Stadt Halle zu bündeln. Hierbei ging es in
erster Linie um die Weiterentwicklung der begonnenen kontinuierlichen Zusammenarbeit
aller Akteure des Stadtmarketing in Halle. Im
Ergebnis ist festzustellen, dass die künftige Arbeit im Bereich Stadtmarketing projektbezogen
und begleitend auszugestalten ist.
325
Dezernate mit Ämtern
Kapitel 2
sollten in den kommenden Jahren am Messestandort Halle kongreßbegleitende Fachmessen
konzentriert werden. Nur damit kann die Stadt
Halle ihren Platz am ost- und mitteldeutschen
Messemarkt festigen.
Ein kompetenter Partner für Halle -Touristen
Abbildung 132: Gemeinsamer Messestand
Regionaler Messestandort - Halle (Saale)
Halle war bis 1990 kein Messestandort. In Sachsen-Anhalt herrschte zu diesem Zeitpunkt ein
Überangebot an Messen und Ausstellungen,
insbesondere an Verbraucherausstellungen, die
wenig koordiniert und in der Qualität meist
mangelhaft waren. Angesichts dieser Fakten und
unter Berücksichtigung der Neuorientierung der
Stadt Leipzig auf dem „Messemarkt“ war die
Entwicklung eines Messekonzeptes primäre
Aufgabe, um den Aufbau des Messestandortes
Halle abzusichern. Im Gesamtkontext der Entwicklung des Messemarktes „Ostdeutschland“
boten sich in Halle gute Voraussetzungen für
das Etablieren von Fachmessen mit überregionaler Ausstrahlung. Zur Optimierung der Standortvorteile wurde 1992 die Messegesellschaft
Halle mbH gegründet. Bedauerlich ist, daß
Halle bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt kein
attraktives Messegelände aufweisen kann. Mit
dem Angebot an die Messegesellschaft, den
Standort „Bruckdorf“ zu entwickeln, verbindet
die Stadtverwaltung die Hoffnung auf die Realisierung dauerhaft nutzbarer Messe- und Ausstellungshallen.
In den städtsichen Peißnitzhallen fanden von
1992 bis 1998 insgesamt 44 Messen statt. Davon wurden 29 durch die Messegesellschaft
Halle mbH, drei durch die Gastronofa Messegesellschaft, eine Messe gemeinsam mit dem Wirtschaftsministerium des Landes Sachsen-Anhalt
sowie elf durch Fremdveranstalter durchgeführt.
29 der insgesamt 44 Messen waren Fachmessen,
19 davon fanden mit einem begleitenden Kongreß statt. In diesen Jahren konnte durch die
Anerkennung des Messestandortes eine gezielte
Förderung der Fachmessen durch Bund und
Land gewährleistet werden.
Nach den vorliegenden Erkenntnissen und unter
Nutzung der bereits gemachten Erfahrungen
326
Als das Fremdenverkehrsamt 1990 gebildet
wurde, waren die grundlegenden Voraussetzungen für den Fremdenverkehr wie Beherbergungen, Gastronomie, Verkehrswesen und Dienstleistungsgewerbe qualitativ und quantitativ unterentwickelt.
Die Vermittlung von Privatquartieren, der Verkauf von Andenken und Veranstaltungskarten
sowie die Vermittlung von Stadtführungen waren stützende Säulen der täglichen Arbeit. Auf
den vorhandenen Bestand an Publikationen und
sonstigen Druckerzeugnissen konnte für eine
kundenorientierte Tourismuswerbung nicht zurückgegriffen werden. Diese waren inhaltlich
oder moralisch entwertet und damit nicht mehr
verwendbar. Aktuelle und qualitativ hochwertige Publikationen und kostenlose Werbematerialien standen nicht zur Verfügung. Mit der
Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion kam
es zur krassen Veränderung der Touristenströme
nach Halle. Der bis dahin vorherrschende organisierte Massentourismus, vorwiegend aus Osteuropa, brach mit starken Auswirkungen im
Bereich Gästebetreuung/Stadtführung abrupt ab.
Damit stand als wichtigste Aufgabe die Neuorganisation der Tourismusarbeit.
Mit dem Umzug der Touristinformation in den
Umbau des Roten Turmes, konnte 1992 die
Präsenz der Einrichtung und die Erreichbarkeit
an einem zentralen Standort positiv verbessert
werden. Gleichzeitig wurde das bestehende
Angebot an Veranstaltungskarten und Souvenirs
in großem Umfang erweitert. Für die bessere
Darstellung der Angebote der Stadt und ihre
Vermarktung nach innen und außen war bereits
eine Anzahl von Druckerzeugnissen entstanden.
Ab 1992 wurde das Fremdenverkehrsamt als
Abteilung Fremdenverkehr dem Amt für Wirtschaftsförderung zugeordnet. Dadurch konnte
nochmals ein Qualitätssprung verzeichnet werden, der sich in der Entwicklung neuer Angebote niederschlug.
So konnten bis 1995 zwanzig thematische Stadtrundgänge entwickelt werden. Dazu gehörten
unter anderem auch Führungen für Kindergärten
und Schulklassen, angepaßt an das jeweilige
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Kapitel 2
Dezernate mit Ämtern
Alter und den Inhalt des zu vermittelnden Stoffes. Großer Beliebtheit erfreuen sich bis heute
die Fahrten mit der historischen Straßenbahn.
Turm bot darüber hinaus die Möglichkeit, mit
vielen Hallensern gezielt zum Thema Tourismus
ins Gespräch zu kommen.
Das neue Tourismuskonzept wurde 1993 durch
den Aufbau eines leistungsfähigen Kongreß- und
Veranstaltungsbüros abgerundet. Der Arbeit des
seit 1994 tätigen Büros ist es zu verdanken, daß
die in der Stadt Halle entstandene Beherbergungskapazität intensiver ausgelastet werden
konnte. Dafür sprechen 14 betreute Veranstaltungen mit 8.321 Übernachtungen im Jahr
1994. Die Zahl der ein- und mehrtägigen Übernachtungen konnte von 130.938 im Jahr 1993
auf 295.527 im Jahr 1996 gesteigert werden.
Mit der Einrichtung eines Tourismusstammtisches und der damit verbundenen Herausgabe
einer monatlichen „Fremdenverkehrs-information“ wurde ein breites Podium zur Gestaltung
des Tourismus in der Stadt Halle geschaffen.
Der Tourismusstammtisch bildete einerseits die
Grundlage für ein Gründungsgremium des Verkehrsvereins Halle, andererseits entstanden zu
entscheidenden Themen für die Vermarktung
der Stadt die Arbeitsgruppen
„Kulturmeile
Halle“, „1000 Jahre Weinbau an Saale und Unstrut“ und „300 Jahre Franckesche Stiftungen“.
Die Gestaltung neuer Fremdenverkehrsprospekte und die 1996 eingeführte Halle-Card, die
für einen Pauschalpreis den kostenfreien Besuch
von elf halleschen Museen und Einrichtungen,
die freie Benutzung der HAVAG-Nahverkehrsmittel und die Teilnahme an einem Stadtrundgang ermöglicht, erhöhten den touristischen
Zulauf. Die erfolgreiche Arbeit wurde durch
Publikationen, wie
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Stadt(ver)führung,
Luther in Halle,
Romanik in Halle,
Stadtführer,
Stadtplan,
Musikführer,
Tagen in Halle,
Für’s müde Haupt (Gastgeberverzeichnis)
Halle-CD (als besonderer werblicher Hinweis auf die Händel-Festspiele),
Imagebroschüre „Halle - Die Stadt zum Verlieben“,
Stadtführer für Kinder „Der kleine
Halunke“,
Pfadfinderkarte
und begleitende Werbung/Give Aways wie
•
•
•
•
•
•
•
Aufkleber,
Luftballons,
T-Shirts mit Motiven wie „Hallegator“,
Halle-Daumen Büroklammer,
Halle-Daumen Kugelschreiber,
Schiebespiel „Der kleine Halunke“,
Tragetasche „Hallefant“
für Einwohner und Gäste gleichermaßen sichtbar.
Die Ausstellung „Fremdenverkehrswerbung im
Wandel der Zeit“ im Dezember 1996 im Roten
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
2000 ist Ansporn für weitere Entwicklung
Die Abteilung Fremdenverkehr wurde aufgelöst
und ab 1.1.1999 nahtlos in den „Verkehrsverein
Halle-Tourist e. V.“ überführt. Darüber hinaus
gilt es:
•
•
•
•
•
das Landestourismuskonzept mit zu
entwickeln;
ein Stadtwegeleitsystem in Halle umzusetzen;
die Arbeitsgruppen „1000 Jahre Wein an
Saale und Unstrut“, „300 Jahre Franckesche
Stiftungen“ und „Kulturmeile Halle“ zu
unterstützen;
die Expediententage für Konzert- und
Städtereiseveranstalter mitzugestalten und
das Infoabteil der Stadt im Intercity
„Schauinsland“ Dresden-Basel einzurichten.
Förderung des zweiten Arbeitsmarktes - eine
ganz neue Aufgabe nach der Wende
Die Lage auf dem Arbeitsmarkt der Region Halle
und Saalkreis ist angespannt. Die Arbeitslosenzahlen für Frauen und Männer zusammengenommen übertreffen im laufenden Jahr allmonatlich selbst die Werte von 1993. Nach einer
Verbesserung in den Jahren 1994 und 1995 ist
die Arbeitslosigkeit drastisch angestiegen. In der
Stadt Halle waren 30.623 Personen bis Ende
November 1998 als arbeitslos gemeldet.
Bei den Frauen liegt diese Quote mit 21,7 %
noch etwas höher. Die Arbeitslosenquote bei
den Jugendlichen unter 20 Jahren betrug 1998
im November 10,4 %. Für junge Erwachsene
zwischen 20 und 25 Jahren wies die Statistik für
die Region eine Quote von 17,0 % aus. Für die
327
Dezernate mit Ämtern
gleichen Stichtage wurden Ende November
1998 für die Region 16.407 Langzeitarbeitslose
gezählt.
Eine erschreckende Entwicklung mit weitreichenden Konsequenzen für die Stadt. Die aufgezeigte Entwicklung der Arbeitslosigkeit ist der
Hauptgrund für die Sozialhilfebedürftigkeit.
Deshalb hat die Stadtverwaltung, insbesondere
die Abteilung Arbeitsförderung, in den Jahren
1990 bis 1996 nichts unversucht gelassen, der
Entwicklung auf dem ersten Arbeitsmarkt durch
Förderung von Beschäftigungsmaßnahmen entgegenzuwirken.
Im Jahr 1997 begann das kommunale Beschäftigungsprogramm für Sozialhilfeempfänger und
flexible Sozialhilfesystem zur Integration durch
Arbeit. Im Berichtszeitraum konnte die Stadt ihr
Engagement bei der Entwicklung von Arbeitsförderprojekten sowie bei der Beratung und
Unterstützung von mehr als 70 freien Trägern
verstärken.
Entlastung des Arbeitsmarktes durch kommunale Förderprojekte
Die Umsetzung der Projekte erfolgte über Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen,
Maßnahmen
nach §§ 272 – 279 und § 415 SGB III und dem
Programm „Arbeit statt Sozialhilfe“. Die seit
1991 weitgehend projektbezogene Arbeitsmarktpolitik wirkte strukturfördernd und begleitete den Strukturumbruch sozialverträglich.
Zu den Verdiensten der Sanierungs- und ABSGesellschaften zählt die Initiierung investiver
ABM zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investoren und zur Erhöhung des öffentlichen Auftragsvolumens für regionale Unternehmen. Bei arbeitsmarktpolitischen Projekten
sind beispielsweise im Jahr 1998 insgesamt 11,6
Millionen DM an kommunalen Mitteln eingeflossen, die vier Jugendwerkstätten wurden institutionell mit 460.000 DM gefördert. Aus
328
Kapitel 2
nachfolgender Gegenüberstellung zwischen den
kommunalen Mitteln und den damit in Zusammenhang akquirierten Fremdmitteln von Bund,
Land oder der Europäischen Union geht hervor,
daß durch den Einsatz einer DM an städtischen
Mitteln durchschnittlich weitere elf DM für Arbeitsförderprojekte in die Stadt geholt wurden.
Veränderte Fördervoraussetzungen
Vernetzung zwingend nötig
machen
Durch die veränderten Fördervoraussetzungen
im Zusammenhang mit dem Arbeitslosenhilfereformgesetz ist eine Einschränkung der produktiven und investiven Ausrichtung des
„zweiten Arbeitsmarktes“ zu erwarten. Das Förderniveau für den zweiten Arbeitsmarkt wird in
den kommenden Jahren nicht gehalten werden
können. In den neuen Ländern soll die Arbeitsförderung auf das Niveau der alten Bundesländer heruntergefahren werden. Das bedeutet eine
Reduzierung bisheriger
Maßnahmepläne in
ABM, Lohnkostenzuschußmaßnahmen gemäß
§§ 272 – 279 und § 415 SGB III und Fortbildung
(Umschulung auf knapp ein Drittel des Niveaus
von Anfang der 90er Jahre).
Damit zeichnet sich tendenziell ein Rückgang
der geförderten Beschäftigung ab. Ein Ausweg
aus dieser Entwicklung bietet sich durch die
Vernetzung der Arbeitsförderung mit der GAFörderung zur regionalen Strukturentwicklung
sowie mit der Technologieförderung an. Auf
diesem Wege eröffnen sich neue Möglichkeiten
für
• eine öffentlich finanzierbare geförderte Arbeit,
• eine Vergrößerung des öffentlichen Auftragsvolumens und
• den Ausbau regulärer Arbeitsplätze durch
vorrangige Auftragsvergabe an regionale
Unternehmen.
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Kapitel 2
Dezernate mit Ämtern
Für Arbeitsförderprojekte der Stadt eingesetzte Mittel
Stand: 15.12.1998
Gesamtkosten
Komm. Beschäftige
in DM davon
a)
b)
Anteil
JahresFremdmittel kommunale
an den
durchMittel
Gesamtko
schnitt
sten
11.155.475
9.649.033
1.506.442
13,51%
330
ABM in Eigenregie
ABM Städtebau
Maßnahmen der HAL
Maßnahmen nach §§ 272
– 279 und § 415 SGB III
institutionelle Förderung
der Jugendwerkstätten
Sozialhilfeempfänger
5.463.573
15.983.883
5.243.434
4.577.647
13.820.583
4.735.255
885.926
2.163.300
508.179
16,22%
13,5%
9,6%
100
563
303
3.798.080
3.308.080
490.000
12,9%
142
8.179.269
2.093.269
6.086.000
74,4%
296
49.823.714
Gesamt:
Tabelle 96: Mittel für Arbeitsförderprojekte
38.183.867
11.639.847
23,36%
1.734
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
329
Dezernate mit Ämtern
330
Kapitel 2
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Besonderer Teil
Kapitel 3
Städtische Unternehmen und Beteiligungen
C
Städtische
Unternehmen und
Beteiligungen
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Unternehmensteil
331
Städtische Unternehmen und Beteiligungen
332
Kapitel 3
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Unternehmensteil
Beteiligungs-Controlling
ORGANIGRAMM DER STÄDTISCHEN UNTERNEHMEN UND BETEILIGUNGEN
STADT HALLE (SAALE)
PRIVATRECHTLICHE UNTERNEHMEN
1. Ver-und Entsorgung
EIGENBETRIEBE
KOMMUNALE STIFTUNGEN
Verwaltungsgesellschaft für Versorgungs-u. Verkehrsbetriebe d. Stadt Halle (S.) mbH
100,0 %
50 TDM
Abfallwirtschaft GmbH Halle-Lochau
100,0 %
Stadtwerke Halle GmbH
50 TDM
100,0 %
Energieversorgung Halle GmbH
60,0 %
20000 TDM
20000 TDM
E+H Energie + Haustechnik Halle GmbH
100,0 %
50 TDM
Hallesche Wasser und Abwasser GmbH
100,0 %
4000 TDM
Stadtwirtschaft GmbH Halle
100,0 %
500 TDM
WER Wertstofferfassung und Recycling Halle GmbH
60,0 %
500 TDM
Hafen Halle GmbH
100,0 %
1000 TDM
Heizkraftwerk Halle-Trotha GmbH
60,0 %
500 TDM
RPL Recyclingpark Lochau GmbH
51,0 %
100 TDM
3H Telekommunikation GmbH
75,0 %
2000 TDM
TELONON Abwasserbehandlung GmbH
100,0 %
50 TDM
Ges.für Organisation u. Informationsverarbeitung S-A mbH
25,1 %
8000 TDM
Abrechnungsgesell. f.Ver-u.Entsorgungsleistungen mbH
23,9 %
1000 TDM
Verbundnetz Gas Verwaltungs- Beteiligungsges. mbH
2. Verkehr
8,9 %
100 TDM
100,0 %
100000 TDM
Hallesche Verkehrs- AG
Mitteldeutscher Verkehrsverbund GmbH
34,0 %
100 TDM
Einkaufs-Wirtschaftsges.f. Verkehrsunternehmen (BEKA) mbH
0,8 %
3. Wohnungsbau
und -verwaltung
487 TDM
Hallesche Wohnungsgesellschaft mbH
100,0 %
200000 TDM
Hallesche Gesellschaft für Wohnungen und Eigentum mbH
47,0 %
4000 TDM
Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft Halle-Neustadt mbH
100,0 %
25000 TDM
Bau und Haustechnik Halle-Neustadt GmbH
100,0 %
500 TDM
Rentengutsgesellschaft Merseburg eGmbH i.L.
9,4 %
2511 TDM
4. Wirtschaftsförderung
und Stadtentwicklung
TGZ Technologie und Gründer-Zentrum Halle GmbH
60,0 %
50 TDM
HAL-Sanierungs- und Entwicklungsgesellschaft Halle mbH
85,0 %
50 TDM
HAL-Arbeitsförderungsgesellschaft Halle mbH
100,0 %
50 TDM
51,0 %
50 TDM
7,3 %
10000 TDM
Bio-Zentrum Halle GmbH
Flughafen Leipzig/Halle GmbH
Flugplatzgesellschaft mbH Halle/Oppin
41,2 %
1900 TDM
Wirtschaftsagentur Halle-Leipzig GmbH
50,0 %
50 TDM
Deutsche Städte-Reklame Außenwerbung GmbH
0,03 %
Stadt- und Saalkreissparkasse Halle
3911 TDM
1)
85,0 %
5. Kultur
Zoologischer Garten Halle GmbH
100,0 %
50 TDM
Konzerthalle Händelforum Betriebsgesellschaft mbH
80,0 %
200 TDM
6. Gesundheit
und Bildung
Städtisches Krankenhaus Martha-Maria Halle-Dölau gGmbH
51,0 %
6000 TDM
"Akazienhof" gemeinn. Heimges. der Stadt Halle am Melanchtonplatz mbH
51,0 %
50 TDM
Berufsförderungswerk Halle (Saale) gGmbH
16,0 %
FTZ Freizeit Tourismus Zentrum Verwaltung GmbH
100,0 %
50 TDM
Maya mare GmbH & Co. KG
62,5 %
20000 TDM
neues theater/schauspiel halle
100,0 %
50 TDM
Thalia-Theater
100,0 %
Psychiatrisches Krankenhaus Halle
100,0 % 3.000 TDM
Paul- Riebeck-Stiftung
100,0 % 12.930 TDM
Stiftung Hospital Cyriaci et Antonii
100,0 %
Wilhelm-Herbert Marx-Stiftung
50 TDM
100,0 %
Oelhafe-Zeysesche-Stiftung
100,0 %
1) Anstalt des öffentlichen Rechts
Seite 1
Städtische Unternehmen und Beteiligungen
334
Kapitel 3
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Unternehmensteil
Beteiligungs-Controlling
Kennziffern zum Jahresabschluß der städtischen privatrechtlichen Unternehmen und Beteiligungen für das Jahr 1998
Anteile der
Gesamt-
Jahres-
Stadt Halle 1)
leistung
ergebnis 2)
TDM
TDM
%
Ertragszuschüsse
d. Stadt Halle
TDM
Inv.zuschüsse u. Zulagen
Sonstige
TDM
d. Stadt Halle
TDM
Investitionen
Sonstige
TDM
Bilanz-
Anlagevermögen
summe
TDM
TDM
Eigenkapital
in % zur
TDM
Bilanzsumme
Rückstellungen
in % zur
TDM
Verbindlichkeiten > 1 Jahr
in % zur
Bilanzsumme
TDM
Bilanzsumme
TDM
Mitarbeiter im
in % zur
Durchschnitt
Bilanzsumme
31.12.
1. Ver- und Entsorgung
Abfallwirtschaft GmbH Halle-Lochau
100,0
44.639
125
100,0
802.448
18.841
?
64.330
13.032
152.110
46.505
30,6
60.907
4,5
93.970
61,8
44.924
29,5
95
100.328
318.800
2.039.316
1.775.417
87,1
1.150.211
56,4
103.269
5,1
644.927
31,6
3.243
159.636
138.821
87,0
152.218
95,4
1.357
0,9
47.556
236.984
1.430.635
1.202.568
84,1
568.018
39,7
94.846
6,6
584.515
40,9
1.971
8.482
448.380
350.122
78,0
366.757
81,8
791
0,2
72.184
593.388
453.448
76,4
301.943
50,9
75.190
12,7
102.388
17,2
920
101
95.223
7.975
1.000
17.051
291
1.565
729.940
34.860
5.996
31.556
8.486
1.974
12.259
572
20.592
7.572
183.236
128
689.174
26.076
1.195
26.879
1.707
8,2
94,4
74,7
19,9
85,2
20,1
53,0
65,1
11,7
99,9
27,5
2,4
4,4
7,4
1,1
24,5
5,1
17,5
3,5
9,9
37,4
0,0
6.500
13.415
886
183.079
430
17.847
1.525
445
358
2.081
100
2.141
20
2.046
2.831
6
63,3
35,0
5,1
34,9
0,1
50,3
15,3
27,8
42,8
9,9
55,5
61,2
5,5
8,7
8,4
42,2
31,4
0,1
461.905
12.188
306
11.000
5
6.170
240
202.312
14.932
590
17.520
5.191
108
1.061
48
8.678
2.381
134
2.988
14,5
180.258
98,0
81.774
168
610.859
841
572.849
126
93,7
15,0
513.387
100
84,0
11,9
7.080
67
1,2
8,0
60.412
9,9
1.283
2
63.122
1.227.754
80.749
795.886
3.121
1.074.398
87,5
112.296
2
90.005
719
453.761
37,0
74,8
9,8
44,2
4,9
42,2
19,2
9,2
595.281
305
543.209
3.975
336.157
600
11,3
23,0
298.681
579
37,5
18,5
439
1
193
141
16.288
34.901
7.356
52.485
790.823
7.446
395
4.351.610
10.755
669
0
46.740
731.707
5.776
54
103.480
66,0
1,8
12.553
404
41
46.280
494.012
3.054
354
123.036
77,1
1,1
0,6
88,0
62,5
41,0
89,6
2,8
88
1.034
105
52
13.970
256
38
27.134
0,5
3,0
1,4
0,1
1,8
3,4
9,6
0,6
1.420
33.320
15
0
208.232
1.699
0
0
8,7
95,5
0,2
Verwaltungsgesellschaft für Versorgungs- u. Verkehrsbetriebe
der Stadt Halle (S.) mbH (Konzern)
?
Verwaltungsgesellschaft für Versorgungs- u. Verkehrsbetriebe
der Stadt Halle (S.) mbH
100,0
68.914
10.201
Stadtwerke Halle GmbH ( Konzern)
100,0
643.929
14.339
Stadtwerke Halle GmbH
100,0
20.508
9.016
60,0
432.472
15.155
60,0
100,0
100,0
60,0
100,0
60,0
51,0
75,0
100,0
25,1
23,9
8,9
10.078
156.247
51.262
14.584
1.184
62.908
5.063
2.208
2.889
46.248
32.819
13
-46
-466
528
179
-1.360
3.258
-229
-736
29
678
987
29
100,0
34,0
158.541
675
0
0
100,0
87,0
100,0
100,0
206.657
0
107.006
19.442
-9.273
-25
344
986
60,0
85,0
85,0
51,0
7,3
41,2
50,0
85,0
1.629
36.265
18.659
1.396
80.167
5.783
703
145.883
695
-236
3
-5
-28.709
3.771
42
9.486
Energieversorgung Halle GmbH
E+H Energie + Haustechnik Halle GmbH
Hallesche Wasser und Abwasser GmbH
Stadtwirtschaft GmbH Halle
WER-Wertstofferfassung und Recycling Halle GmbH
Hafen Halle GmbH
Heizkraftwerk Halle-Trotha GmbH
RPL Recyclingpark Lochau GmbH
3H Telekommunikation GmbH
TELONON Abwasserbehandlung GmbH
Ges.für Organisation u. Informationsverarbeitung S-A mbH
Abrechnungsgesellschaft f. Ver-u.Entsorgungsleistungen mbH
Verbundnetz Gas Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH, Köln
2. Verkehr
Hallesche Verkehrs-AG
Mitteldeutscher Verkehrsverbund GmbH
3. Wohnungsbau und -verwaltung
Hallesche Wohnungsgesellschaft mbH
Hallesche Gesellschaft für Wohnungen und Eigentum mbH
Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft Halle-Neustadt mbH
Bau und Haustechnik Halle-Neustadt GmbH
4. Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung
TGZ Technologie und Gründer-Zentrum GmbH
HAL-Sanierungs- und Entwicklungsgesellschaft Halle mbH
HAL-Arbeitsförderungsgesellschaft Halle mbH
Bio-Zentrum Halle GmbH
Flughafen Leipzig/Halle GmbH
Flugplatzgesellschaft mbH Halle/Oppin
Wirtschaftsagentur Halle-Leipzig GmbH
Stadt- und Saalkreissparkasse Halle
11.639
13.908
9.353
6.700
7.600
174
78.074
670
59.997
132
390
167
301
41.128
473
1.211
15.700
16.245
38
700
8.266
208.252
11.016
201.534
12
37.300
89,1
92,5
77,6
13,7
2,4
16
26,4
22,8
49
468
358
25
10
2
2
9
1
169
280
3
7
323
460
1
436
8
2
712
Seite 2
Beteiligungs-Controlling
Kennziffern zum Jahresabschluß der städtischen privatrechtlichen Unternehmen und Beteiligungen für das Jahr 1998
Anteile der
Gesamt-
Jahres-
Stadt Halle 1)
leistung
ergebnis 2)
TDM
TDM
%
Ertragszuschüsse
d. Stadt Halle
TDM
Inv.zuschüsse u. Zulagen
Sonstige
TDM
d. Stadt Halle
TDM
Investitionen
Sonstige
TDM
Bilanz-
Anlagevermögen
summe
TDM
Eigenkapital
in % zur
TDM
TDM
Bilanzsumme
Rückstellungen
in % zur
TDM
Bilanzsumme
Verbindlichkeiten > 1 Jahr
in % zur
TDM
Bilanzsumme
TDM
Mitarbeiter im
in % zur
Durchschnitt
Bilanzsumme
31.12.
5. Kultur
neues theater/schauspiel halle
Thalia-Theater 3)
100,0
100,0
11.936
2.530
13
-164
6.303
2.438
Zoologischer Garten Halle GmbH
100,0
1.824
-7.004
7.000
33,3
320
-1.113
100,0
80,0
8
2
Maya mare GmbH & Co. KG
FTZ Freizeit Tourismus Zentrum Verwaltung GmbH
3)
Konzerthalle Händelforum Betriebsgesellschaft mbH
3.715
203
14
1.923
2.070
569
1.155
29,6
55,8
619
1.092
32,2
52,8
210
235
10,9
11,4
0
0
124
84
3.525
4.573
33.798
29.978
88,7
32.520
96,2
694
2,1
48
0,1
80
12.663
35.449
60.078
44.688
74,4
35.248
58,7
24
0,0
10.000
16,7
2
59
0
53
89,8
6
10,2
0
6. Gesundheit und Bildung
Psychiatrisches Krankenhaus Halle
Städtisches Krankenhaus Martha-Maria Halle-Dölau gGmbH
"Akazienhof" gemeinnützige Heimgesellschaft der Stadt Halle
am Melanchtonplatz mbH
Berufsförderungswerk Halle (Saale) gGmbH
Paul-Riebeck-Stiftung zu Halle an der Saale
Stiftung Hospital St. Cyriaci et Antonii zu Halle an der Saale
100,0
9.234
1
51,0
96.453
69
100,0
16,0
100,0
100,0
25.866
10.617
8.887
8.798
-330
108
103
1.282
8.820
807
369
500
15.814
160
1.304
917
1.238
22.810
11.312
49,6
14.278
42,5
415
1,8
8
0,0
103
32.042
162.476
44.991
27,7
83.782
51,6
9.789
6,0
43.750
26,9
757
19.282
1.021
3.500
5.800
43.798
60.243
40.979
49.851
39.057
51.091
37.482
35.939
89,2
84,8
91,4
72,1
36.260
30.023
25.973
35.371
82,8
49,8
63,4
71,0
236
397
354
163
0,5
0,7
0,9
0,3
214
28.345
13.698
12.567
0,5
47,0
33,4
25,2
117
90
65
46
1) = unmittelbar und mittelbare Beteiligung
2) = vor Durchführung der Ergebnisabführung bzw. vor Ausschüttung
3) = Jahresabschluß liegt noch nicht vor
Seite 3
Kapitel 3
Städtische Unternehmen und Beteiligungen
3. Unmittelbare und mittelbare kommunale Beteiligungen an
wirtschaftlichen Unternehmen
(Stand: 23. Juni 1998)
Name der Gesellschaft
Gründung
Gesellschaftszweck
Beteiligungsverhältnis
Abfallwirtschaft GmbH
Halle-Lochau
16. 07. 1990
Entsorgung von Haus- und Industriemüll auf einer
oberirdischen Deponie mit geogenen und technischen Barrieren
- 100 % Anteil der Stadt Halle
(Saale).
Abrechnungsgesellschaft
für Ver- und Entsorgungsleistungen mbH
28. 06. 1993
Abrechnung von Leistungen der Ver- und Entsorgung, die damit im Zusammenhang stehende Beratung sowie die Vornahme aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.
- 23,9 % Anteil der Stadtwerke
Halle GmbH;
- 51 % Anteil der Mitteldeutschen Energieversorgung AG;
- 12,5 % Anteil der Erdgas
West-Sachsen GmbH;
- 12,6 % Anteil der Gasversorgung Sachsen-Anhalt GmbH.
AKAZIENHOF - gemeinnützige Heimgesellschaft
der Stadt Halle (Saale) am
Melanchthonplatz mbH
05. 09. 1996
Betrieb von Einrichtungen für alte, sozial-benachteiligte, kranke und behinderte Menschen, insbesondere durch Unterhaltung eines Alten- und Pflegeheimes.
- 51 % Anteil der Stadt Halle
(Saale);
- 49 % Anteil der Paul-Riebeck-Stiftung zu Halle an der
Saale.
Bau- und Haustechnik
Halle-Neustadt GmbH
14. 12. 1994
Instandhaltung und Instandsetzung, Betreuung und
Sanierung von Gebäuden und baulichen Anlagen.
Das Unternehmen ist berechtigt, zur Realisierung
des Gesellschaftszweckes Grundstücke zu erwerben, zu bebauen und zu belasten. Die Gesellschaft
ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt,
durch die der Gesellschaftszweck unmittelbar und
mittelbar gefördert werden kann. Sie kann sich zur
Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, sich an ihnen beteiligen oder solche Unternehmen sowie Hilfs- und Nebenbetriebe errichten,
erwerben und pachten.
- 100 % Anteil der Gemeinnützigen Wohnungsgesellschaft Halle-Neustadt mbH.
Berufsförderungswerk
Halle (Saale) gGmbH Berufliches Bildungszentrum
für Blinde und Sehbehinderte
29. 06. 1994
Durchführung von Maßnahmen zur Eingliederung
blinder und sehbehinderter und von Blindheit bedrohter Personen in Arbeit, Beruf und Gesellschaft.
- 16 % Anteil der Stadt Halle
(Saale);
- 32 % Anteil des Blindenund Sehbehindertenverbandes
des Landes Sachsen-Anhalt
e. V.;
- 22 % Anteil der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte;
- 30 % Anteil der Landesversicherungsanstalt SachsenAnhalt.
Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens
durch Bereitstellung von Einrichtungen zur stationären Versorgung mit besonders qualifizierter Behandlung Unfallverletzter; Förderung der Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiet der Unfallmedizin sowie die Aus-, Fort- und Weiterbildung von
medizinischem Personal.
Beteiligung am Investitionsvolumen zur Errichtung und
Erstausstattung der Kliniken:
- 44,5 % Anteil der Stadt Halle
(Saale);
- 55,5 % Anteil des Vereins für
Berufsgenossenschaftliche
Heilbehandlung Halle e. V.
Berufsgenossenschaftliche 17. 02. 1992
Kliniken Stadt Halle - Bergmannstrost - e. V.
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Unternehmensteil
337
Städtische Unternehmen und Beteiligungen
Kapitel 3
Name der Gesellschaft
Gründung
Gesellschaftszweck
Beteiligungsverhältnis
Bio-Zentrum Halle GmbH
15. 07. 1994
Förderung gemeinsamer Projekte der Wirtschaft und
der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg auf
dem Gebiet der Biowissenschaften; Beratung der
Wirtschaft und sonstiger Dritter bei der Anwendung
oder Einführung neuer Technologien; Bereitstellung
von Laborflächen und Arbeitsmöglichkeiten für neu
im Bereich der Biowissenschaften tätige Firmen, für
Einrichtungen, die auf diesem Gebiet mit der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg zusammenarbeiten und für Forschungstätigkeiten der MartinLuther-Universität Halle-Wittenberg auf diesem Gebiet.
- 51 % Anteil der Stadt Halle
(Saale);
- 49 % Anteil der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.
Deutsche Städte-Reklame
GmbH
10. 10. 1922
Durchführung aller Arten der Werbung, den Erwerb
und die Er- und Verpachtung von Grundstücken,
Grundstücksteilen, Mauern, Giebelwänden und dergleichen zu Werbezwecken, insbesondere die Ausnutzung aller Werbemöglichkeiten der Gemeinden.
- ca. 0,03 % Anteil der Stadt
Halle (Saale);
- die weiteren Anteile sind auf
eine Vielzahl anderer deutscher Städte aufgeteilt.
E+H Energie + Haustechnik GmbH
16. 06. 1995
Planung, Installation, Betriebsführung, Wartung und
Reparatur von Wärmeversorgungsanlagen aller Art
- 100 % Anteil der Energieversorgung Halle GmbH.
Einkaufs- und Wirtschaftsgesellschaft für
Verkehrsunternehmen
(BEKA) mbH
27. 04. 1967
Ein- und Verkauf aller für den Bau, die Erhaltung
und den Betrieb von Verkehrsbetrieben und ähnlichen Unternehmungen erforderlichen Wirtschaftsgüter. Förderung des ÖPNV und der öffentlichen
Nahverkehrsunternehmungen durch Geschäfte und
Maßnahmen aller Art.
- 0,77 % Anteil der Halleschen Verkehrs-AG ;
- die weiteren Anteile sind
bundesweit auf 82 Verkehrsunternehmen aufgeteilt.
Energieversorgung Halle
GmbH
25. 05. 1993
Öffentliche Versorgung mit Elektrizität, Gas und
Fernwärme des Gebietes der Stadt Halle (Saale), die
Errichtung, der Erwerb und der Betrieb von Anlagen,
die der Versorgung mit Elektrizität, Gas und Fernwärme in Halle (Saale) dienen, die Vornahme von
Kommunikationsdienstleistungen aller Art sowie
aller Geschäfte, die den vorerwähnten Unternehmensgegenständen unmittelbar oder mittelbar dienen können.
- 60 % Anteil der Stadtwerke
Halle GmbH;
- 20 % Anteil der Mitteldeutschen Energieversorgung AG;
- 16,72 % Anteil der VEW Energie AG;
- 3,28 % Anteil der Isar Amperwerke AG.
Flughafen Leipzig/Halle
GmbH
06. 02. 1991
Anlegung, Betrieb und Ausbau des Verkehrsflughafens Leipzig/Halle sowie sämtliche Geschäfte, die
mit dem Betrieb des Flughafens und der auf dem
Flughafen errichteten Anlagen zusammenhängen,
einschließlich der dazugehörenden Nebengeschäfte.
Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer
Aufgaben an anderen Unternehmen beteiligen.
- 7,3 % Anteil der Stadt Halle
(Saale);
- 58 % Anteil des Freistaates
Sachsen;
- 17, 8 % Anteil des Landes
Sachsen-Anhalt;
- 11 % Anteil der Stadt Leipzig;
- 3,5 % Anteil des Landkreises
Leipzig;
- 2 % Anteil des Landkreises
Delitzsch;
- 0,4 % Anteil der Stadt
Schkeuditz.
Flugplatzgesellschaft mbH
Halle-Oppin
20. 12. 1990
Erhaltung und Betrieb des Flugplatzes Halle-Oppin
für den Geschäftsreiseverkehr, den privaten Luftverkehr, die Förderung des Luftsports und sonstige Veranstaltungen im Rahmen seiner öffentlich-rechtlichen Aufgabe als Verkehrseinrichtung für den Luftverkehr (Verkehrslandeplatz, Kategorie 2).
- 3 % Anteil der Stadt Halle
(Saale);
- 94 % Anteil des Saalkreises;
- 2 % Anteil der Gemeinde
Oppin;
- 1 % Anteil der Gemeinde
Brachstedt.
338
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Unternehmensteil
Kapitel 3
Städtische Unternehmen und Beteiligungen
Name der Gesellschaft
Gründung
Gesellschaftszweck
FTZ Freizeit Tourismus
Zentrum Verwaltung
GmbH
16. 01. 1997
- 100 % Anteil der Stadtwerke
Übernahme der Geschäftsführung und Verwaltung
(Komplementär) der FTZ Freizeit Tourismus Zentrum Halle GmbH.
GmbH & Co. KG, deren Unternehmensgegenstand
die Errichtung und der Betrieb eines Freizeit- und
Tourismuszentrums auf dem Gelände des Alten
Wasserwerks in Halle-Beesen unter Einbeziehung
der denkmalgeschützten Gebäude unter der Bezeichnung "Maya Mare" ist.
FTZ Freizeit Tourismus
Zentrum GmbH & Co. KG
16. 01. 1997
Errichtung und Betrieb eines Freizeit und Tourismus
Zentrums, insbesondere eines Freizeitbades mit angeschlossener Sauna, Fitness-Zentrum etc., auf dem
Gelände des Alten Wasserwerks in Halle-Beesen
unter Einbeziehung der denkmalgeschützten Gebäude unter der Bezeichnung "Maya Mare".
- 75 % Kommanditanteil der
FAB Freizeit-Anlagen Bautenund Betriebsgesellschaft mbH
Halle (Saale);
- 12,5 % Kommanditanteil der
Stadtwerke Halle GmbH;
- 12,5 % Kommanditanteil der
Halleschen Wasser- und Abwasserwerke GmbH.
Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft HalleNeustadt mbH
19. 03. 1992
Bewirtschaftung, Verwaltung, Betreuung und Errichtung von Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen, insbesondere Mietwohnungen sowie
Eigentumswohnungen und Eigenheime. Bei der Bereitstellung von Mietwohnungen werden in angemessener Weise soziale Belange berücksichtigt. Die
Gesellschaft kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen, bebaute und unbebaute Grundstücke erwerben, belasten und veräußern sowie Erbbaurechte ausgeben, soweit die
Ertragslage des Unternehmens dies zuläßt. Sie kann
Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Gewerbebauten für soziale, wirtschaftliche
und kulturelle Einrichtungen sowie Dienstleistungen
bereitstellen. Die Gesellschaft ist berechtigt, andere
Unternehmen zu erwerben oder sich an solchen zu
beteiligen oder Zweigniederlassungen zu errichten,
soweit dies dem Gesellschaftszweck mittelbar oder
unmittelbar dienlich ist und die Ertragslage des Unternehmens dies zuläßt.
- 100 % Anteil der Stadt Halle
(Saale).
Gesellschaft für Organisation und Informationsverarbeitung Sachsen-Anhalt
mbH
28. 06. 1993
Durchführung von Organisationsberatungen sowie
die Erstellung und Vermarktung von Dienstleistungsprodukten im Bereich der Informationsverarbeitung (Management-Beratung für Organisationsund Systemplanung, Anwendungsentwicklung und
Schulung, Rechenzentrumbetrieb inkl. Druck und
Kuvertierungstechnik, Netzwerkmanagement, graphische Datenverarbeitung und CAD-Anwendung).
- 25,1 % Anteil der Stadtwerke
Halle GmbH;
- 64,9 % Anteil der Mitteldeutschen Energieversorgung AG;
- 5 % Anteil der Erdgas WestSachsen GmbH;
- 5 % Anteil der Gasversorgung Sachsen-Anhalt GmbH.
Hafen Halle GmbH
05. 02. 1993
- 100 % Anteil der Stadtwerke
Betrieb und Unterhaltung des Binnenschiffahrtshafen Halle-Trotha, die Errichtung, der Erwerb und der Halle GmbH.
Betrieb von Anlagen, die dem Hafenbetrieb in Halle
(Saale) und im Saalkreis dienen sowie die Vornahme
aller Geschäfte, die den vorerwähnten Unternehmensgegenständen unmittelbar oder mittelbar dienen können.
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Unternehmensteil
Beteiligungsverhältnis
339
Städtische Unternehmen und Beteiligungen
Kapitel 3
Name der Gesellschaft
Gründung
Gesellschaftszweck
Beteiligungsverhältnis
Hallesche Verkehrs-AG
16. 06. 1990
ÖPNV mit Straßenbahnen und Omnibussen,
Mietwagenverkehr mit Omnibussen, Gelegenheitsverkehr mit Omnibussen sowie die Errichtung und
der Betrieb von Einrichtungen des ruhenden Verkehrs (Parkhäuser etc.). Die Gesellschaft kann sich
zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen
bedienen, sich an ihnen beteiligen oder solche Unternehmen sowie Hilfs- und Nebenbetriebe errichten, erwerben oder pachten, ferner Interessengemeinschaften eingehen und Zweigniederlassungen
gründen.
- 100 % Anteil der Verwaltungsgesellschaft für Versorgungs- und Verkehrsbetriebe
der Stadt Halle (Saale) mbH.
Öffentliche Versorgung der Stadt Halle (Saale) und
des Saalkreises mit Wasser sowie die Abwasserbeseitigung in diesem Gebiet, die Errichtung, der Erwerb und der Betrieb von Anlagen, die der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung in Halle
(Saale) und im Saalkreis dienen, sowie die Vornahme aller Geschäfte, die den vorerwähnten Unternehmensgegenständen unmittelbar oder mittelbar
dienen können.
- 100 % Anteil der Stadtwerke
Halle GmbH.
Hallesche Wasser- und Ab- 16. 12. 1992
wasser GmbH
Hallesche Wohnungsgesellschaft mbH
25. 06. 1992
Sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversor- - 100 % Anteil der Stadt Halle
(Saale).
gung der breiten Schichten der Bevölkerung. Die
Gesellschaft errichtet, betreut, bewirtschaftet und
verwaltet Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen, darunter Eigenheime und Eigentumswohnungen. Sie kann außerdem alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen,
Grundstücke erwerben, belasten und veräußern sowie Erbbaurechte ausgeben. Sie kann Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und
Gewerbebauten, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen bereitstellen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, andere Unternehmen zu
erwerben oder sich an solchen zu beteiligen.
HAL Arbeitsförderungsgesellschaft Halle mbH
05. 12. 1994
Förderung der Schaffung von Dauerarbeitsplätzen in
sozialorientierten Erwerbsbetrieben, welche Güter
produzieren, Dienstleistungen anbieten und/oder
Handel treiben. Sozialorientierte Erwerbsbetriebe
sind im wesentlichen dadurch geprägt, daß sie neben ihrem Unternehmensziel als Aufgabe die soziale Integration und Beschäftigung von besonders
benachteiligten Langzeitarbeitslosen und Schwerbehinderten bzw. Gleichgestellten haben. Die Gesellschaft unterstützt die Schaffung von Langzeitarbeitsplätzen durch Ausgründung selbständiger Geschäftsfelder (Gewerke).
- 100 % Anteil der HAL Sanierungs- und Entwicklungsgesellschaft Halle mbH.
HAL Sanierungs- und Entwicklungsgesellschaft
Halle mbH
04. 03. 1993
Ökologische Sanierung von in erster Linie öffentlich
kontaminierten Flächen, die Revitalisierung von
Industriebrachen und die Sanierung und Erschließung von anderen sanierungsbedürftigen Flächen.
Die Gesellschaft beabsichtigt, in der Stadt Halle
(Saale) und dem Saalkreis freigestellte und arbeitslose Bürger, vorwiegend aber über 50-jährige,
Langzeitarbeitslose und Frauen sowie Behinderte in
Vorbereitung auf neue wirtschaftliche Aufgaben zu
beschäftigen.
- 55 % Anteil der Stadt Halle
(Saale);
- 30 % Anteil der Stadtwerke
Halle;
- 10 % Anteil der Stadt- und
Saalkreissparkasse;
- 5 % Anteil der Industriegewerkschaft Bergbau und Energie.
340
Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999
Unternehmensteil
Kapitel 3
Städtische Unternehmen und Beteiligungen
Name der Gesellschaft
Gründung
Gesellschaftszweck
Beteiligungsverhältnis
Heizkraftwerk HalleTrotha GmbH
24. 05. 1994
Erwerb und Betrieb des Heizkraftwerkes HalleTrotha, das der Erzeugung von Elektrizität und
Fernwärme in der Stadt Halle (Saale) dient sowie die
Vornahme aller Geschäfte, die dem vorerwähnten
Unternehmensgegenstand unmittelbar oder mittelbar dienen können.
- 60 % Anteil der Stadtwerke
Halle GmbH;
- 40 % Anteil der Mitteldeutschen Energieversorgung AG.
3H Telekommunikation
GmbH
28. 07. 1997
Errichtung und Betreiben von Telekommunikationsnetzen sowie das Anbieten, Erbringen und Vermarkten von Telekommunikationslinien und dienstleistungen.
- 100 % Anteil der Stadtwerke
Halle GmbH.
Konzerthalle Händelforum
Betriebsgesellschaft mbH
20. 05. 1997
Betrieb einer Konzerthalle im Bereich des Händelforums in Halle (Saale) nebst der Erbringung von allen
damit zusammenhängenden Dienstleistungen. Das
Unternehmen darf sich an Unternehmen gleicher
oder ähnlicher Art beteili