Stellungnahme der Werra-Weser-Anrainerkonferenz

Transcription

Stellungnahme der Werra-Weser-Anrainerkonferenz
WWA
Hessischer
Landtag
Kleine Anfrage 19/2338
der Abgeordneten Schott (DIE LINKE) vom 12.08.2015, betref­
fend Salz-Grenzwerte für die Flussgebiete Werra und Weser
und ihre Fischbrutgefährlichkeit
Stellungnahme der Werra-Weser-Anrainerkonferenz e.V.
zu der
Antwort der Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirt­
schaft und Verbraucherschutz vom 25.09.2015
Dr. W. Hölzel
Witzenhausen, den 12.11.2015
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0
Vorbemerkung
Am 29. September 2014 haben die Hessische Umweltministerin Priska Hinz und der Vorstandsvorsitzende der K+S AG
einen gemeinsamen "Vierphasenplan" vorgestellt, in dem beschrieben wird, wie K+S bis zur Betriebseinstellung im Wer­
ra- und Fuldarevier mit seinen Abfällen umgehen will und welche Auswirkungen sich daraus in den nächsten sechzig Jah­
ren für die Salzbelastung von Werra und Weser ergeben sollen.
Im "Vierphasenplan" und in dem Bewirtschaftungsplan/Maßnahmenprogramm 2015-2021 für die Flussgebietseinheit We­
ser werden für diesen Zeitraum sowie für einzelne Parameter und Messstellen angeblich zu erreichende Zielwerte ange­
geben. Auffallend ist, dass in keinem Fall, etwa durch eine Modellrechnung, nachgewiesen wird, dass diese "Grenzwerte"
erreicht werden können oder worauf sich sonst die Annahmen stützen könnten.
Die genannten Pläne enthalten lediglich qualitative Hinweise auf die Wirksamkeit von Verfahren und Maßnahmen, unge­
achtet der Tatsache, dass diese Wirksamkeit schon seit Jahren angezweifelt und diese Zweifel dann 2012 behördlich be­
stätigt worden sind. Dazu unten mehr.
Vor diesem Hintergrund sehen wir die Anfrage der Abgeordneten Marjana Schott als den Versuch, die im Vierphasenplan
genannten "Grenzwerte" vor dem Hintergrund der Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) zu verstehen und Aufklärung zu
erhalten über die Ziele der Landesregierung hinsichtlich der Zukunft von Werra und Weser als Abwasserkanäle der
Kali-Industrie.
Dies wird nicht gerade erleichtert durch den Umstand, dass es den Vierphasenplan inzwischen in einer "optimierten Fas­
sung" zu geben scheint, die bislang nicht veröffentlicht ist. Während sich der aus dem Vierphasenplan entwickelte Be­
wirtschaftungsplan 2015-2021 für die Flussgebietseinheit Weser noch in der Offenlegungsphase befindet, formuliert die
Hessische Landesregierung einen neuen Plans, aber offensichtlich ohne Öffentlichkeitsbeteiligung. In dieser Hinsicht
mangelt es an einer geordneten Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie an Werra und Weser.
1
Zusammenfassung
•
•
Es ist nicht erkennbar, auf welcher Grundlage die Zielwerte des Vierphasenplans entwickelt oder woraus sie ab­
geleitet worden sind, sie scheinen rein planerisch motiviert zu sein. Es ist nicht nachgewiesen, dass diese Ziel­
werte erreicht werden könnten:
◦
Der Vierphasenplan setzt voraus, dass die Qualitätsziele der EU-WRRL herabgestuft und ihre Umsetzungs­
fristen aufgehoben werden können. Die hierfür nötigen Voraussetzungen nach der EU-WRRL liegen jedoch
nicht vor.
◦
Die im Vierphasenplan mit Zielwerten in Aussicht gestellten Schadstoffkonzentrationen in Werra und Weser
sind nicht plausibel. Sie können nicht erreicht werden,
▪
weil einzelne Maßnahmen des Vierphasenplans gegen das Verschlechterungsverbot der EU-WRRL und
gegen das Wasserhaushaltsgesetz verstoßen und damit nicht genehmigungsfähig sind,
▪
weil die im Vierphasenplan genannten Verfahren technisch nicht geeignet sind, die in Aussicht gestell­
ten Zielwerte in Werra und Weser erreichen zu können.
Die Ministerin stützt sich bei ihren Aussagen zur Fischeigiftigkeit des Werrawassers auf Gutachter, die seit Jah­
ren Auftragnehmer der K+S Kali GmbH sind und deren Untersuchungsergebnisse mehrfach als wissenschaftlich
nicht haltbar bezeichnet worden sind. Auch die Ergebnisse der Fischeitests sind nicht plausibel, sie werden in
unabhängigen Untersuchungen nicht bestätigt.
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Stellungnahme zu der Antwort der Ministerin
Bei der Frage, wie die im Vierphasenplan genannten und angeblich erreichbaren Zielwerte für verschiedene Parameter
sich aus der EU-WRRL ableiten, muss die Ministerin die Antwort schuldig bleiben. Sie ist allerdings der Meinung, dass die
Richtwerte den Zielen der Wasserrahmenrichtlinie entsprechen.
Die Ministerin verweist lediglich auf den Bewirtschaftungsplan der FGG Weser, den sie ja selbst mit verantwortet. Dort
wurden Richtwerte "beschlossen", aber nicht abgeleitet oder begründet:
"Die Flussgebietsgemeinschaft Weser (FGG Weser) hat im Entwurf des Bewirtschaftungsplans zur Umsetzung
der WRRL Zielwerte für die in der Anfrage genannten Stoffe für die Pegel Gerstungen (Werra) und Boffzen (We­
ser) beschlossen. Im Bewirtschaftungsplan sind drei Maßnahmenoptionen aufgeführt, die grundsätzlich geeig­
net scheinen, die Zielwerte einzuhalten. (...)
Es ist weder im "Vierphasenplan" noch im Bewirtschaftungsplan 2015-2021 nachgewiesen, dass die Maßnahmenoptionen
ausreichen, um die Zielwerte erreichen zu können. Dazu müssten nämlich mindestens folgende Vorbedingungen erfüllt
sein:
•
die für die Herabstufung der Ziele der EU-WRRL und die Aussetzung ihrer Umsetzungsfristen erforderlichen Vor­
aussetzungen müssten gegeben sein,
•
die für die Umsetzung des Vierphasenplans bzw. des Bewirtschaftungsplans notwendigen Erlaubnisse müssten
in dem von K+S verlangten Umfang erteilt werden können und
•
die Wirksamkeit der im Maßnahmenprogramm genannten technischen Verfahren müsste nachgewiesen sein.
Schon der Ausfall einzelner Elemente würde es unmöglich machen, die Richtwerte zu erreichen. Die Werra-Weser-Anrai­
nerkonferenz hat in ihrer Stellungnahme zum Bewirtschaftungsplan/Maßnahmenprogramm 2015-2021 im Einzelnen be­
gründet, warum sie die genannten Vorbedingungen als nicht gegeben ansieht. 1 Damit ist die Umsetzbarkeit des
Vierphasenplans fraglich.
2.1
Der Vierphasenplan steht nicht im Einklang mit den Zielen der Wasserrahmenrichtlinie
"Der 4PP steht mit den Zielen der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) im Einklang."
Dieser Auffassung der Ministerin muss widersprochen werden.
Ziel der EU-Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) ist es, innerhalb gegebener Fristen in allen Gewässern den "guten ökolo­
gischen und chemischen Zustand" zu erreichen. Der "Vierphasenplan" setzt demgegenüber voraus, die Fristen der EUWRRL auszusetzen und die Qualitätsziele herabzustufen. Noch im Jahre 2075 und damit 15 Jahre nach Einstellung der
Kaliproduktion werden die Ziele nicht erreicht und es ist bis dahin auch nicht abzusehen, ob und wann dies geschehen
könnte. Der Vierphasenplan ist somit keineswegs "im Einklang mit den Zielen der Wasserrahmenrichtlinie".
Nur unter eng begrenzten Voraussetzungen können die Fristen und Ziele der Richtlinie aufgehoben werden. Wenn dage­
gen das Verschlechterungsverbot der EU-WRRL verletzt wird, kann keine Ausnahmeregelung in Anspruch genommen
werden.
2.2
Die notwendigen Voraussetzungen für den Vierphasenplan und den Bewirtschaftungsplan 20152021 liegen nicht vor
Schon im "Pilotprojekt Werra/Salzabwasser" (Abschlussbericht Januar 2007) ist deutlich geworden, dass der Verursacher
K+S und das Verursacherland Hessen es anstreben, die Umsetzungsfristen und die Qualitätsziele der EU-Wasserrahmen­
richtlinie auszusetzen. Auch der im September 2014 vorgestellte "Vierphasenplan" und der daraus abgeleitete Bewirt­
1
WWA, Einwendungen zum Bewirtschaftungsplan/Maßnahmenprogramm 2015-2021 für die Flussgebietseinheit Weser, 8.08.2015
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schaftungsplan 2015-2021 berücksichtigen deren Umsetzungsfristen 2015, 2021 und 2027 nicht und sie streben das Ziel
des "guten ökologischen und chemischen Zustands" nach der Definition der EU-WRRL in Werra und Weser nicht an.
Die Aufhebung der Umsetzungsfristen und die Herabstufung der Qualitätsziele wäre nur möglich, wenn mindestens eine
der folgenden Voraussetzungen zutrifft:
•
es dürften keine technischen Verfahren zur Verfügung stehen, mit denen sich der Anfall an Salzrückständen im
benötigten Umfang reduzieren ließe.
•
in dem betreffenden Gewässer dürfte die fristgerechte Zielerreichung wegen der natürlichen Beschaffenheit des
Gewässers oder wegen einer irreversiblen Vorschädigung grundsätzlich nicht möglich sein.
Dies ist jedoch nicht der Fall,
•
weil die Aufarbeitung der K+S-Abwässer mit dem Ziel einer abstoßfreien Produktion mit guten technischen und
wirtschaftlichen Kennzahlen möglich ist,2
•
weil der chemische und ökologische Zustand der Werra noch saniert werden kann,3
•
weil die Beseitigung der Salzhalden durch Versatz und/oder Aufarbeitung möglich ist, 4
•
weil der 3-Stufen-Plan der Werra-Weser-Anrainerkonferenz zeigt, dass bis zum Jahre 2027 die Qualitätsziele der
EU-WRRL erreichbar sind.5
2.3
Wesentliche Bestandteile des Vierphasenplans verletzen das Verschlechterungsverbot der EUWRRL oder haben keine nachgewiesene Wirkung
Zentrale Maßnahmen des Vierphasenplans sind die Fortsetzung der Laugenverpressung bis zur Fertigstellung einer
weiteren Verklappungsstelle für die Abwässer der K+S Kali GmbH an der Oberweser, die Teilabdeckung der Rück­
standshalden, der Bau einer so genannten "KKF-Anlage" und der Bau einer Abwasserpipeline zu der neuen Ver­
klappungsstelle.
2.3.1
Die Fortsetzung der Laugenverpressung ist wasserrechtswidrig
Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) verbietet die Einleitung von Stoffen in das Grundwasser, wenn eine "schädliche Ver­
änderung zu besorgen ist". Das Hessische Landesamt für Umwelt und Geologie (HLUG) als zuständige Fachbehörde hat
mehrfach und zuletzt 20146 dargelegt, dass durch die Laugenversenkung das Grundwasser negativ beeinflusst worden
ist und dass bei ihrer Fortsetzung die Beeinflussung weiterer Trinkwassergewinnungsanlagen nicht ausgeschlossen wer­
den kann.
K+S selbst dokumentiert im Rahmen seiner Eigenüberwachung7 die Hinweise des HLUG für den hessischen Teil des Wer­
rareviers. Eine Beeinflussung des Grundwassers durch verdrängte Formationswässer ist danach an mehr als 50 Mess­
stellen und eine Beeinflussung durch Abwässer an mindestens 10 Messstellen nachgewiesen. Mindestens 15
Trinkwasserbrunnen sind durch die Versenkung gefährdet. In Thüringen sind drei Trinkwasserbrunnen der Gemeinde
Gerstungen ausgefallen, ein weiterer Brunnen droht zu versalzen.
Unter diesen Bedingungen lässt das WHG den Behörden keinen Ermessensspielraum: die Erlaubnis zur Laugenversen­
kung hätte spätestens 2014 widerrufen werden müssen und sie darf nicht erneut erteilt werden.8
2
3
4
5
6
7
8
WWA 2015, S. 11-16
WWA 2015, S. 16-18
WWA 2015, S. 18
WWA 2015, S. 34-36
HLUG, Stellungnahme Juli 2014, Az 89-0410-682/14 Kr
K+S Kali GmbH, Jahresbericht 2013, Eigenüberwachung der Salzwasserversenkung der Standorte Hattorf und Wintershall, Werk
Werra
WWA 2015, S. 27-29
5
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Die EU-WRRL nennt hinsichtlich der Qualität des Grundwassers nur zwei Qualitätsstufen: "gut" und "schlecht". Ohne al­
len Zweifel befindet sich das Grundwasser im Werrarevier in den beeinflussten Regionen in der schlechtesten Qualitäts­
stufe nach EU-WRRL. In einem Urteil vom 01.07.20159 macht der EuGH deutlich, dass unter dieser Voraussetzung jede
weitere Versenkung ein Verstoß gegen das Verschlechterungsverbot der EU-WRRL wäre, so dass hier Ausnahmeregelun­
gen nicht in Anspruch genommen werden können.
2.3.2
Die Abdeckung der Rückstandshalden ist nicht gesichert und würde neue Ewigkeitslasten erzeugen
Die vorgesehene Teilabdeckung der Halden wird den Anfall von Salzlaugen nicht vermindern können. 10 Bislang ist es
weltweit noch nie gelungen, eine Abdeckung an steilen Haldenflanken standsicher herzustellen. Da sich das Volumen der
Rückstandshalden im Werrarevier bis zur Betriebseinstellung verdoppeln soll, würde die angenommene Minderung des
Anfalls an Haldenlaugen ohnehin wieder aufgehoben.
Selbst wenn die Teilabdeckung der Rückstandshalden gelingen würde, könnte sie den Eintrag von Lauge in das Grund­
wasser nicht verhindern, weil die Halden nur zur Hälfte eine Basisabdeckung aufweisen. Der weitere Eintrag von Halden­
laugen in das Grundwasser würde nach dem Urteil des EuGH das Verschlechterungsverbot der EU-WRRL verletzen, so
dass hier keine Ausnahmeregelungen in Anspruch genommen werden können. Der Haldenbetrieb als Folge des versatz­
losen Bergbaus ist somit rechtswidrig.
Im Falle des spanischen Kaliproduzenten Iberpotash hat die EU-Kommission in einem Vertragsverletzungsverfahren die
Auffassung vertreten, dass die Salzrückstandshalden und ihre Haldenlaugen eine Gefahr für die menschliche Gesundheit
sowie für das Oberflächenwasser und das Grundwasser darstellen. 11 Spanische Gerichte haben die Einstellung der Auf­
haldung und den Rückbau der Halden erzwungen.12,13 Iberpotash hat erklärt, die Auflagen erfüllen zu wollen.14
Für die Verfestigung des Abdeckungsmaterials will K+S Aschen und Filterstäube verwenden. Solche Materialien werden
von dem eigenen Entsorgungsbetrieb der K+S AG aus Umweltschutzgründen - und gegen hohe Bezahlung - durch Ver­
satz beseitigt. Zu der Ewigkeitslast der Rückstandshalden käme also noch die Ewigkeitslast des Abdeckmaterials mit sei­
nen giftigen Inhaltsstoffen15,16 hinzu.
2.3.3
Die KKF-Anlage ist ein technischer Rückschritt
Die "Kainit-Kristallisations-Flotationsanlage" ist angeblich eine Eigenentwicklung der K+S AG. Sie wendet die von K-UTEC
vorgeschlagenen Verfahren an und soll angeblich ebenfalls zur Gewinnung von Kaliumsulfat aus den Abwässern dienen.
K+S und seine Gutachter hatten diese Verfahren noch 2014 als unwirtschaftlich bezeichnet, 17 waren aber vom Umwelt­
bundesamt korrigiert worden18.
Das KKF-Verfahren ist von K+S bisher nur vage und widersprüchlich beschrieben worden. 19 Angeblich soll nur ein Teil­
strom der Abwässer von 1,5 Mio. cbm/a behandelt werden. Erhellender ist ein Schreiben eines von K+S beauftragten
9 in der Rechtssache C-461/13
10 WWA 2015, S. 25-27
11 z.B. El Confidencial 17.09.2014, http://www.elconfidencial.com/empresas/2014-09-17/ultimatum-de-bruselas-a-espana-las-minasde-iberpotash-son-un-peligro-para-la-salud_197396/
12 z.B. La Vanguardia 21.02.2014, http://www.lavanguardia.com/natural/20140221/54402446342/jueces-cesen-verti dos-montanasal-sallent.html
13 z.B. finanzas.com 02.10.2014, http://www.finanzas.com/noticias/empresas/20141002/generalitat-fija-2017-como- 2770378.html
14 z.B. Europapress 12.11.2014, http://www.europapress.es/catalunya/noticia-icl-aprueba-segunda-fase-plan-iber
potash-inver­
sion-280-millones-20141112121610.html
15 Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Kreisgruppe Hannover, Dokumentation zur Giftschlamm-Lawine vom 27.08.2010,
Kalihalde Sigmundshall, ohne Datumsangabe
16 Dr. Ralf Krupp, Kalibergbau und Aluminium-Recycling in der Region Hannover - Eine Studie über Missstände und Ver­
besserungspotentiale, März 2004
17 Waldmann, M. Eichholz, "Plausibilitätsprüfung der Projektidee: Eindampfen von 6,8 Mio. cbm Salzwässern/Produktion von
Kaliumsulfat", 17.01.2014
18 Umweltbundesamt Stellungnahme Oktober 2014 "Versalzung von Werra und Weser - Beseitigung der Abwässer aus der
Kaliproduktion mittels "Eindampflösung""
19 HNA 07.05.2015
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Rechtsanwaltsbüros20, aus dem sich hinreichende Rückschlüsse ziehen21 lassen, um das KKF-Verfahren mit dem Aufbe­
reitungsvorschlag der K-UTEC AG vergleichen zu können:
Der Tabelle 1 kann man entnehmen, dass das KKF-Verfahren den Abstoß von Abfallsalzen nur geringfügig (nämlich nur
um 5%) und keinesfalls im benötigten Umfang verringern könnte. Selbst wenn das KKF-Verfahren auf die gesamten Ab­
wässer der K+S Kali GmbH angewendet würde, wären die im Vierphasenplan und im Bewirtschaftungsplan angenomme­
nen Zielwerte nicht zu erreichen:
K-UTEC-Verfahren
(behandelte
Abwassermenge
7 Mio. cbm/a)
KKF-Anlage
(behandelte
Abwassermenge
1,5 Mio. cbm/a)
KKF-Anlage
(behandelte
Abwassermenge
7 Mio. cbm/a)
Ausbeute Kaliumsulfat kt/a
550
<120
<550
Ausbeute Siedesalz kt/a
572
0
0
1.341
>2.340
>1.913
Abstoß an die Umwelt kt/a
0
>2.343
>1.913
erreichte Reduzierung
des Salzabstoßes
100%
5%
22%
Rückstände kt/a
Tabelle 1: Vergleich der K-UTEC-Verfahren mit der "KKF-Anlage" der K+S AG
Die KKF-Anlage ist also im Vegleich mit den K-UTEC-Verfahren als rückständig einzustufen. Es verbleiben mehr als 2 Mio.
Tonnen/Jahr an verunreinigten Abfällen, die an die Umwelt abgestoßen werden sollen, während nach K-UTEC bei nahezu
gleichem Energieaufwand und gleichem CO2-Anfall eine abstoßfreie Kalidüngerproduktion möglich ist.
2.3.4.
Die Oberweserpipeline verstößt gegen das Verschlechterungsverbot
Die Schaffung einer zweiten Verklappungsstelle für K+S-Abwässer an der Oberweser scheint ausschließlich dem Zweck
zu dienen, eine drohende Verletzung des Verschlechterungsverbots an der Werra zu umgehen, ohne den Abstoß von Sal­
zen verringern zu müssen (siehe dazu 2.3.5). Zusätzlich geht der Vierphasenplan davon aus, dass die für 2018 vorge­
schriebenen Grenzwerte erst dann umgesetzt werden sollen, nachdem K+S die "Oberweserpipeline" fertig gestellt hat,
also nach dem Jahr 2021, "zu Beginn der zweiten Phase" des Vierphasenplans.
Das Regierungspräsidium Kassel hatte nämlich für das Jahr 2018 einen Entsorgungsnotstand prognostiziert 22, weil K+S
die dann für die Werra geltenden Grenzwerte nicht mehr einhalten kann. Grund ist die Tatsache, dass das "360-Mio.-Eu­
ro-Maßnahmenpaket" der K+S Kali GmbH die Menge an Salzabfällen allenfalls geringfügig verringert und so die selbst
gesetzten und wenig ehrgeizigen Ziele nicht erreicht werden konnten.
Der Abstoß von Abwässern in die Oberweser, weil sie wegen drohender Überschreitung der Grenzwerte nicht mehr in die
Werra eingeleitet werden können, würde an der neuen Einleitstelle das Verschlechterungsverbot der EU-WRRL verletzen:
"Der Umstand, dass die durch die Oberweserpipeline gepumpten und in Stapelbecken zwischengelagerten Salz­
abwässer nur bei vermehrter Wasserführung in die Weser eingeleitet werden sollen, ändert nichts daran, dass
das Land Hessen und die K+S AG eine maximale, an den planerisch festgelegten Grenzwerten für Chlorid, Kali­
um und Magnesium am Pegel Boffzen ausgerichtete Einleitung in die Oberweser, also eine fortwährende 'Aus­
schöpfung' eines hoch angesetzten Belastungsniveaus, anstreben. Die K+S AG beabsichtigt hiermit eine
Steigerung der einleitbaren Abwassermenge, um sich so der gesamten Salzabwässer ihrer Betriebe über Werra
und Weser zu entledigen. Die fortwährende, über die bisherige Gewässerverunreinigung hinausgehende Steige­
rung der Salzwasserlast verschlechtert den ökologischen und chemischen Zustand. Diese Verschlechterung tritt
insbesondere bei hoher Wasserführung ein, da diese wegen des hoch gehaltenen Belastungsniveaus keine Ent­
lastungseffekte mehr ausüben kann." 23
20
21
22
23
Rechtsanwaltskanzlei Schultz-Süchting 01.07.2015
WWA 2015, S. 30-32
in der wasserrechtlichen Erlaubnis vom November 2012
Prof. Dr. R. Breuer, Einwendung der Stadt Witzenhausen gegen den Bewirtschaftungsplan 2015-2021 der FGG Weser, September
2015
7
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2.3.5
Das Maßnahmenprogramm der K+S AG wird auch künftig als Gewässerschutzmaßnahme versagen
Das "360-Mio.-Euro-Maßnahmenprogramm zum Gewässerschutz" der K+S Kali GmbH konnte die zugesagten Effekte wie
vorhergesehen nicht erreichen. Das Regierungspräsidium Kassel berechnet in einer Einleiterlaubnis aus dem Jahre 2012,
welche Abwassermengen die Werra nach 2018 nicht mehr aufnehmen kann24, weil dann die Grenzwerte geringfügig ge­
senkt werden. Die Genehmigungsbehörde sagt also voraus, dass die Auflagen der in demselben Schreiben erteilten Ge­
nehmigung nicht eingehalten werden können und damit auch nicht die schon ab 2015 zugesagten Effekte 25 des "360Millionen-Euro-Maßnahmenpakets zur Gewässerschutz" der K+S Kali GmbH.
Der Hinweis, dass dieses Maßnahmenpaket als Gewässerschutzmaßnahme versagen würde, war allerdings schon
2008/2009 mehrfach veröffentlicht worden26,27,28. Es reicht eben nicht aus, nur den Wasseranteil der Abwässer zu "hal­
bieren" und dafür vermehrt feste Rückstände auf Halden zu lagern, von wo dann immer mehr Haldenlaugen in die Werra
gelangen. Damit muss sich zwangsläufig die Aufnahmefähigkeit der Werra für die Produktionsabwässer der K+S Kali
GmbH verringern und es resultiert der vom RP Kassel prognostizierte Entsorgungsnotstand.
2.4
Die Ergebnisse der K+S-Gutachter werden wiederholt nicht bestätigt
Auf die Frage nach der Gefährlichkeit des Salzgehalts der Werra für die Fischbrut antwortet die Ministerin:
"Seit 2012 werden monatlich Wasserproben der Werra bei Unterrhon oberhalb der Werkseinleitungen von
K+S und beim Pegel Gerstungen vergleichende Untersuchungen zur akut giftigen Wirkung auf die Entwick­
lung von Fischeiern durchgeführt. Die Untersuchungen erfolgen nach der DIN 38415-6 (Fischeitest).
Die bisherigen 33 Untersuchungen haben ergeben, dass keine Effekte anhand des standardisierten Verfah­
rens zur Fischeigiftigkeit des Flusswassers ober- und unterhalb der Einleitungen der Kaliindustrie festzu­
stellen sind."
Die Untersuchungen "seit 2012" sind bisher nicht veröffentlicht, so dass sie nicht sicher beurteilt werden können. Der
von der Ministerin genannte Befund kann aber den angetroffenen schlechten ökologischen Zustand der Werra auch hin­
sichtlich der Fischfauna nicht erklären. Im Jahre 2010 hat das Thüringische Landesamt für Umwelt und Geologie (TLUG)
nämlich - im Gegensatz zu den K+S-Gutachtern - eine Verschlechterung auf schlechtestem Niveau festgestellt (siehe
dazu 2.5).
Die Frage nach den Auswirkungen der K+S-Abwässer auf die Fischbrut zielt natürlich darauf ab, zu erfahren, ob die
Fischbrut unter den Umweltbedingungen in der Werra die Chance hat, sich zu adulten Fischen zu entwickeln. Da die Fi­
sche hierzu notwendigerweise das besonders empfindliche Larvenstadium durchlaufen müssen, ist der Early-Life-Sta­
ge-Test (ELT) vielleicht das aussagefähigere Verfahren, weil es "hoch sensible Lebensstadien der Jungfische wie z.B. den
Schlupf der Larven und den Übergang zur exogenen Ernährung mit einschließt."
Mit dem ELT-Verfahren haben Meinelt/Stüber 2006 die Wirkung von Kaliabwässern auf juvenile Fische untersucht 29. Sie
kamen zu dem Ergebnis, dass schon bei einem Salzgehalt von 0,2% die Sterblichkeit der behandelten Jungfische von
5% auf 40% ansteigt. Der Salzgehalt der Werra liegt bei Ausschöpfen des aktuellen Grenzwerts um den Faktor 2,5 hö­
her, so dass der von Ecoring erhobene Befund unplausibel ist (Tabelle 2):
24 RP Kassel, Wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung salzhaltiger Abwässer aus dem Werk Werra in die Werra, Az. 31.1/Hef 79 f 12 320/001, 30.11.2012
25 Bis 2015 "Halbierung" der Abwassermenge auf 7 Mio. cbm/Jahr und Senkung des Chloridgrenzwertes in der Werra auf 1.700 mg/l;
diese Effekte sollten 2012 bereits zu 90% erreicht sein. Bis jetzt ist die negative Voraussage des RP Kassel offensichtlich eingetrof­
fen.
26 Dr. Ralf Krupp, "Kein Stillstand der Technik im Kalibergbau", Vortrag, Bremen 2008
27 W. Hölzel, "Der Stand der Technik in der Kali-Industrie", 08. Mai 2009
28 W. Hölzel, "Stellungnahme zu der 'Gesamtstrategie zur Verminderung von Umweltbelastungen' der K+S Kali GmbH vom
31.05.2009", 15. Juni 2009
29 Th. Meinelt, A. Stüber, Leipniz-Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei Berlin, Toxizität von Kaliabwässern gegen juvenile
Fische, Artenschutzreport 22/2008, S. 10-12
8
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genehmigter Salzgehalt der
Werra 2015 in %
genehmigter Salzgehalt der
Werra 2020 in %
0,5
Salzgehalt der Testlösung
in %
Sterblichkeit
0,2
40 %
0,4
50 %
0,8
90 %
1,6
100 %
0,3
Tabelle 2: Toxizität der Kalihaldenabwässer nach Meinelt/Stüber
Aber auch mit dem Fischeitest selbst werden die Ergebnisse von Coring/Bäthe von anderen Wissenschaftlern nicht bestä­
tigt, wie eine Arbeit von M. Wagler vom Leipniz-Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei zeigt 30 (Tabelle 3).
Sie hat Fischeier Testlösungen ausgesetzt, die in ihrer Konzentration und Ionenzusammensetzung das Werrawasser bei
Ausschöpfen der Grenzwerte in den Jahren 2015 und 2020 - wenn dann ein niedrigerer Grenzwert gilt - abbilden.
Der Befund, dass bei einem Salzgehalt, der dem Werrawasser bei Ausschöpfen des jetzt gültigen Grenzwerts entspricht,
die untersuchten Fischeier zu 100% absterben, steht in einem krassen Widerspruch zu den Ergebnissen von Coring/Bä­
the, die keine Effekte festgestellt haben wollen:
bei dem Grenzwert 2015
Chlorid
bei dem Grenzwert 2020
2.500 mg/l
1.700 mg/l
Sulfat
558 mg)l
380 mg/l
Kalium
200 mg/l
150 mg/l
Calcium
140 mg/l
95mg/l
340mg/l
230 mg/l
Natrium
1.159 mg/l
788 mg/l
Deformationsrate
100 %31
61 %
Magnesium
Tabelle 3: Deformationsrate von Fischeiern bei verschiedenen Grenzwert-Szenarien nach M. Wagler
Es sei hinzugefügt, dass die K+S Gutachter in den vorangegangen Untersuchungen (2007 bis 2011 )32,33 die Toxizität der
K+S-Abwässer nicht gegenüber Fischeiern, sondern gegenüber Daphnien untersucht haben. Der Fischeitest ist aber
schon seit 2005 für die Beurteilung von Abwässern vorgeschrieben. Die Daphnienuntersuchungen lassen keinen Rück­
schluss zu für die Wirkungen auf Fischbrut. "Akut toxische Effekte" bei den Daphnien haben Coring und Bäthe erst bei ei­
nem Salzgehalt von mehr als 0,6 % gefunden. Dieser Wert liegt - für K+S erfreulich - oberhalb der jetzt in der Werra
genehmigten Salzkonzentration von 0,5%.
Zusammenfassung:
Die von der Ministerin zitierten Ergebnisse der Fischeitests von Bäthe und Coring lassen sich nicht bestäti­
gen. Die Ergebnisse können den tatsächlichen ökologischen Zustand der Werra nicht erklären, sie schei­
nen vielmehr völlig unrealistisch zu sein. Es wäre dringend zu überprüfen, ob den K+S-Gutachtern ein
methodischer Fehler unterlaufen ist. Dazu sind die fraglichen Arbeiten mit allen Unterlagen zu veröffentli­
chen. Weiter sollte die Frage geklärt werden, ob das Büro Ecoring überhaupt die notwendige Zertifizie­
rung zur Durchführung des Fischeitests vorweisen kann.
30 M. Wagler, Leipniz-Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei Berlin, Effekte von Kaliabwässern auf die Reproduktion von Fi­
schen, Zwischenbericht 2015
31 letaler Ausgang
32 J. Bäthe, E. Coring, Biologische-ökologische Untersuchung zur Abschätzung von Auswirkungen veränderter Salzeinleitungen auf die
aquatische Flora und Fauna der Werra - Ergebnisse der Untersuchungen 2004-2007
33 J. Bäthe, E. Coring, Biologische-ökologische Untersuchung zur Abschätzung von Auswirkungen veränderter Salzeinleitungen auf die
aquatische Flora und Fauna der Werra - Ergebnisse der Untersuchungen 2008-2011
9
WWA
2.5
K+S-Gutachter in der Kritik
Die K+S AG und hessische Behörden stützen sich bei ihren Annahmen zum biologischen Zustand der Werra auf die Gut­
achten des Büro Ecoring, das sich in einer Veröffentlichung aus dem Jahre 2011 für eine 17-jährige Zusammenarbeit mit
der K+S Kali GmbH und den Genehmigungsbehörden bedankt:
"J. Bäthe, E. Coring, Biological effects of anthropogenic salt-load on the aquatic Fauna: A synthesis 0f 17 years
of biological survey on the rivers Werra and Weser (...)
This work has been conducted in close technical cooperation with the responsible supervisory authorities of the
states of Thuringia and Hessia, and financed by K+S Kali GmbH. The authors would like to thank them..." 34
Es sind nämlich auch von hessischen Behörden im Zusammenhang mit der Versalzung von Werra und Weser Aufträge an
das Büro Ecoring vergeben worden. Eine unabhängige Überprüfung der von K+S vorgelegten Ergebnisse schienen die
Behörden nicht für notwendig gehalten zu haben.
K+S hat sich der Gutachten bedient, um in regelmäßigen Pressekampagnen den ökologischen Zustand der Werra positiv
darzustellen.35 In einer Pressemitteilung des Unternehmens vom 12.10.2010 heißt es:
"Aktuelle Ergebnisse langjähriger Gewässeruntersuchungen bestätigen, dass sich die dynamische Verbesserung
der ökologischen Bedingungen in Werra und Weser weiter fortsetzt. Die erstmalig 2004 - 2007 durch Behörden
in Hessen und Thüringen veranlassten Untersuchungen des Fachbüros Ecoring in Werra und Ulster sind im Auf­
trag von K+S in den Jahren 2008 - 2009 fortgesetzt und auf die Weser ausgedehnt worden. (...)"
Aus den Ergebnissen einer Jungfischzählung (2010) werden weitreichende Schlussfolgerungen gezogen:
"Demgegenüber ließ sich eine eindeutige Abhängigkeit zwischen Salzgehalt und Jungfischvorkommen nicht
nachweisen."
Ebenfalls im Jahr 2010 hat das TLUG die Fischpopulation im thüringischen Teil der salzbelasteten Werra erfasst und
kommt dabei zu ganz anderen Ergebnissen (Tabelle 4). Statt einer "dynamischen Verbesserung" stellt das TLUG eine
Verschlechterung auf schlechtestem Niveau fest und ergänzt: "Bei der Artenzusammensetzung gibt es kaum Überein­
stimmung mit dem Leitbild." 36 . Der Vergleich der Werra mit den wesentlich kleineren Nebenflüsschen Nesse und Hörsel
spricht für sich:
Nesse bzw. Hörsel 2010
Werra 2006
Werra 2010
Anzahl der Fische auf 100 Flussmetern Anzahl der Fische auf 100 Flussmetern Anzahl der Fische auf 100 Flussmetern
> 500
44
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Tabelle 4: Ergebnisse der Fischzählung 2010 durch TLUG
Die TLUG-Untersuchung belegt für die salzbelastete Werra eine so geringe Populationsdichte, dass man die Fischpo­
pulation als nahezu zusammen gebrochen ansehen kann, denn möglicherweise stammen die noch vorgefundenen Fische
aus dem Besatz der Angelvereine.
34 J. Bäthe, E. Coring, Biological effects of anthropogenic salt-load on the aquatic Fauna: A synthesis 0f 17 years of biological survey
on the rivers Werra and Weser, Limnologica 41 (2011), 125-133
35 WWA, "Einmal im Jahr...", Pressezusammenstellung zur medialen Vermarktung der Gutachten zur chemischen und ökologischen Si­
tuation in der Werra durch den Kalikonzern K+S, 20.10.2010
36 Thüringer Landeszeitung 15.06.2011
10
WWA
Bei dem Artenspektrum der Fische gibt es nach TLUG "kaum Übereinstimmung mit dem Leitbild". Dass das Artenspek­
trum extrem verarmt ist, ergibt sich auch daraus, dass man bei der Jungfischzählung 2010 lediglich 9 Fischarten gefun­
den hat, von denen ein Drittel salztolerante Arten sind (Groppe, Dreistachliger Stichling und Hecht). 37 Die beiden
letztgenannten Arten sind so salzunempfindlich, dass sie auch in der Ostsee vorkommen. Dieses negative Ergebis der
Jungfischzählung bleibt in der öffentlichen Darstellung allerdings unerwähnt. Die Gutachter weichen vielmehr aus und
behaupten, die Fische seinen "fitter als im Vorjahr" - ohne darzulegen, wie sie die "Fitness" der Fische ermittelt habern
wollen.38
Das Gutachterbüro Ecoring war schon 2007 in die Kritik geraten, als ein Mitarbeiter am 29.11.2007 in einem Interview
mit dem Hessischen Fernsehen die Verantwortung des Kaliherstellers und der von ihm eingeleiteten Abwässer für den
ökologischen Zustand der Werra relativierte und als Hauptverantwortliche die Landwirtschaft und kommunale Abwässer
aus Thüringen identifizierte. Auch hier haben unabhängige Wissenschaftler der Einschätzung des Büro Ecoring wider­
sprochen:
"Die Äußerungen von Dr. Bäthe, Büro Ecoring, sind wissenschaftlich nicht haltbar. Sie entsprechen nicht den
Tatsachen. (...) Deshalb ist für die Werra ein vom Verursacher K+S unabhängiges, objektives ökologisches Ge­
wässermonitoring erforderlich." 39
"Die Ergebnisse zeigen, dass direkt salzassoziierte Umweltfaktoren am stärksten mit dem Ergebnis des ASTE­
RIC-Bewertungsmoduls "Allgemeine Degradation" sowie der vorgefundenen Taxa-Anzahl korrelieren. Hieraus ist
abzuleiten, dass gegenwärtig maßgeblich die Salzbelastung für den schlechten ökologischen Zustand der Ma­
krozoobenthos-Lebensgemeinschaft in der salzbelasteten Werra verantwortlich ist." 40
"Hinsichtlich der biologischen Wassergüte wirkt sich der noch unzureichende Anschlussgrad an Kläranlagen in
Thüringen nicht erheblich bis in den Hessischen Werraabschnitt aus." 41
"The results show that the drastic differences between the marcroinvertebrate assemblage of the Werra upstream and downstream the salt contaminated sections are clearly caused by the salt load. The other kinds of
chemical impacts are not responsible for the observed fundamental change within the composition of the
benthic invertebrate assemblage." 42
Die Werra-Weser-Anrainerkonferenz hatte 2009 die K+S AG aufgefordert, ihre umstrittenen Gutachten zurück zu ziehen
und der Öffentlichkeit nicht weiter Sand in die Augen zu streuen.43
Auch die damalige Hessische Umweltministerin mochte sich nicht vor die K+S-Gutachter stellen. In der Beantwortung ei­
ner parlamentarischen Anfrage der Fraktion Die Linke im Hessischen Landtag sagte sie am 12.11.2010:
"Der Verursacherhypothese des Gutachters, die von der Landesregierung nicht geteilt wird, wurde wiederholt
öffentlich widersprochen."
Vor diesem Hintergrund scheint es dringend geboten, auch bei der Feststellung der Fischeigiftigkeit, die ja
für die Höhe der von K+S zu zahlenden Abwassergebühr wichtig ist, ausschließlich von K+S unabhängige
Gutachter heranzuziehen.
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38
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40
Thüringer Landeszeitung 18.10.2010
HNA 14.01.2010
Prof. Dr. U. Braukmann, UNIK, Vortrag Dritte Anrainerkonferenz, 17.11.2008
F. Wagner, J. Arle, Der ökologische Zustand des Makrozoobenthos der Mittleren und Unteren Werra und seine Haupteinflussfaktoren,
Gutachten, April 2009
41 HLUG, Prognose zum ökologischen Zustand der Werra, März 2007. Diese Aussage bezieht sich auf Untersuchungen, die im Jahre
2006 abgeschlossen waren. Seitdem hat sich der Anschlussgrad in Thüringen erheblich verbessert.
42 U. Braukmann, D. Böhme, Salt pollution of the middle and lower sections of the river Werra (Germany) and its impact on benthic
macroinvertebrates, Limnologica 41 (2011) 113-124
43 Pressemitteilung der WWA vom 18.01.2009
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