übersicht kriterienanpassung nbv12 upgrade/ nbv15
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ÜBERSICHT KRITERIENANPASSUNG NBV12 UPGRADE/ NBV15 Die Kriterien stehen Ihnen auch im Änderungsmodus (Abgleich NBV12upgrade zu NBV15) im internen Bereich zum Download zur Verfügung. NBV15 Kriterienanpassung zur NBV Version 12 Upgrade ENV1.1 Ökobilanz – emissionsbedingte Umweltwirkungen Allgemein: ENV1.2 Risiken für die lokale Umwelt Bei Gebäuden deren Baugenehmigung bis zum 31.12.2015 erfolgt, können im Kriterium anstatt maximal 10 BWP, 12 BWP erreicht werden. EnEV 2014 als Basis neue Ökobau.dat als Basis Anpassung der Referenzwerte Allgemein: redaktionelle Anpassungen für die Qualitätsstufen 1 und 2 ist alternativ zum Nachweis über einen Bauteilkatalog auch eine gewerkeweise Nachweisführung zulässig Anpassung Bewertung auf die Art der Nachweisführung in Kombination mit Qualitätsstufen Umsortierung der Kriterienmatrix , Präzisierung sowie Aufnahme neuer Aspekte in die Kriterienmatrix über alle NP, wie z. B.: o Betontrennmittel (Schalöle und Trennmittel beim Betonieren) o Kunststofffolien an Dach und Gründung (Kunststofffolien zur Abdichtung an Dach und Außenwände UG) o Bodenbeläge (getrennte Betrachtung von: textilen und elastischen Bodenbeläge) o Präzisierung der Montageschäume in: (Montageklebstoffe an der Fassade, Fenster und Außentüren (bauseitig) (Klebstoff für die Herstellung der Luftdichtheit an der Fassade innen und außen: z. B. PU, PU-Hybrid, MS-Polymer, SMP o. ä.) und Montageschäume und Montageschäume für Dämmstoffe ) o Kunstschaum-Dämmstoffe (Gebäude und Haustechnik inkl. Heiz- und Kühlflächen) o besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC nach REACH (1907/2006/EG) o Flammhemmend Ausgerüstete Bauprodukte (Gemische und Erzeugnisse) o Erzeugnisse aus Kunststoffen o Biozid und flammhemmend ausgerüstete Bauprodukte (Erzeugnisse): Holzschutz, Holzwerkstoffe, Dämmstoffe Zusatz bei erforderlicher Nachweisführung: Bei der Nachweisführung sollen grundsätzlich alle laufenden Nummern der Kriterienmatrix (Anlage1) bearbeitet werden. Nicht relevante Aspekte sollen explizit als nicht relevant ausgewiesen werden. Ausnahmen sollen explizit als Ausnahmen gekennzeichnet und begründet werden. Aufnahme Hinweis zur Aktualität der Datengrundlage für die Nachweisführung: Die beigebrachten Nachweise sind auf Grundlage der zur Zeit der Veröffentlichung der Version 2015 vorliegenden Datengrundlagen zu erstellen. Aktuellere Daten können zur Nachweisführung herangezogen werden. ENV1.3 Umweltverträgliche Materialgewinnung Allgemein: ENV2.1 Ökobilanz Ressourcenverbrauch Allgemein: Anforderungen Schalungshölzer gestrichen (Gewichtung erfolgt unter Indikator 1.1) Bei Gebäuden deren Baugenehmigung bis zum 31.12.2015 erfolgt, können im Kriterium anstatt maximal 10 BWP, 12 BWP erreicht werden. EnEV 2014 als Basis neue Ökobau.dat als Basis 1. Nicht erneuerbarer Primärenergiebedarf (PEne) Gebäude deren Baugenehmigung bis zum 31.12.2015 erfolgt, können im Indikator anstatt maximal 100 CLP, 120 CLP erreichen. 2. Gesamtprimärenergiebedarf (PEges) Gebäude deren Baugenehmigung bis zum 31.12.2015 erfolgt, können im Indikator anstatt maximal 100 CLP, 120 CLP erreichen. 3. Anteil erneuerbarer Primärenergie 4. Abiotischer Ressourcenverbrauch (ADPelements) Neuer Indikator, der nachgewiesen werden muss, aber noch nicht in die Bewertung einfließt. 5. Wasserverbrauch Frischwasser (FW) ENV2.2 Trinkwasserbedarf und Abwasseraufkommen Allgemein: ENV2.3 Flächeninanspruchnahme Seite 1 / 8 Neuer Indikator, der nachgewiesen werden muss, aber noch nicht in die Bewertung einfließt. Ableiten/Versickern von Regenwasser in Fleeten soll akzeptiert werden, auch wenn es nicht auf dem eigenen Grundstück stattfindet. Erweiterung der Themen Grauwasser- und Regenwassernutzung um die Flusswassernutzung Allgemein: Alternativ können nun für die Bewertung der maximale Versiegelungsgrad der nicht bebauten Fläche von 20 % oder Ausgleichsmaßnahmen angesetzt werden. ÜBERSICHT KRITERIENANPASSUNG NBV12 UPGRADE/ NBV15 Die Kriterien stehen Ihnen auch im Änderungsmodus (Abgleich NBV12upgrade zu NBV15) im internen Bereich zum Download zur Verfügung. NBV15 Kriterienanpassung zur NBV Version 12 Upgrade ECO1.1 Gebäudebezogene Kosten im Lebenszyklus Allgemein: ECO2.1 Flexibilität und Umnutzungsfähigkeit Allgemein: redaktionelle Anpassungen Fehlerkorrekturen Interpolation der Bewertung angepasst weniger Zwischenstufen Anpassung Anlage 2: Definition der Zugänglichkeit der Außenfenster (Glasflächen), KG 334 Anpassung Anlage 3: übersichtlichere Gliederung Anlage 5 gestrichen, da der Inhalt bereits unter "Nutzungsspezifische Beschreibung der Methode" steht redaktionelle Anpassungen Fehlerkorrekturen Bewertung: Präzisierung durch einfügen von ≤, = und ≥ 1. Flächeneffizienz Ergänzung der Fahrzeugabstellflächen bei gif (Fahrzeugabstellflächen sind der MF-G zuzuschlagen) Möglichkeit der Berücksichtigung von Foyerflächen (die als Versammlungsstätten nutzbar sind) bei der Nutzfläche. Die Berechnung des Flächeneffizienzfaktors erfolgt unter Beachtung der kaufmännischen Rundung bis auf zwei Nachkommastellen. 2. Raumhöhe zusätzliche Erläuterungen Für die Bewertung muss ein Regelgeschoss definiert und angesetzt werden. Wenn kein Regelgeschoss definiert wird, ist nachzuweisen, dass 80 % der Fläche die zur Bewertung herangezogene Höhe einhalten. Technikgeschosse und Tiefgaragen sind bei dieser Betrachtung zu vernachlässigen. 3. Gebäudetiefe Für die Bewertung muss ein Regelgeschoss definiert und angesetzt werden. Indikator 3: Zusätzliche Nachweisführung über Grundrissgestaltung möglich, d. h. Nachweis durch Architekt kann anerkannt werden, sofern der Architekt die Umnutzungsfähigkeit und Flexibilität für andere konzeptionelle Ansätze darstellt (Großraum, Zelle, Kombibüro). Nachweisführung mittels Grundrissplänen, Schnitte mit kurzer textlichen konzeptionellen Begründung 4. Vertikale Erschließung Bezugsfläche (zuvor BGF) jetzt BGFa 5. Grundrissaufteilung Präzisierung der Indikatoren Präzisierung: Anschlüsse = gemeint sind Schächte! Präzisierung: Der erste Rettungsweg ist zu betrachten. 7. Technische Gebäudeausrüstung zusätzliche Aufnahme eines Unterindikators: Elektrotechnik (wird nicht in NBV betrachtet) Aufnahme von Definitionen: ECO2.2 Marktfähigkeit Allgemein: Seite 2 / 8 Erhebliche bauliche Maßnahmen = z. B. Erfordernis von Mauerwerksarbeiten oder Entfernung von Stahlbetonbauteilen Einfache bauliche Maßnahmen = Montageöffnungen, Türen und Flure sind in genügender Größe und Anzahl vorhanden. Eine gute Zugänglichkeit ist gegeben. Ein Transport und Austausch von Komponenten kann z. B. durch Trockenbauarbeiten erfolgen redaktionelle Anpassungen Fehlerkorrekturen Entfall bzw. Zusammenfassung von Indikatoren 1.2.3 Image des Gebäudes: Ergänzt um Abbildung: Außenwerbung Indikatoren: 2.1.1 Eingangssituation, 2.1.2 Besucherführung zum Gebäude, 2.1.3 Zugang und Zufahrt werden zusammengefasst 2.Eingangssituation, Wegeführung und Stellplatzsituation Kapazität gebäudeeigene Stellplätze: zusätzlich Aufnahme von Abfrage Fahrradstellplätzen: Bewertung nach Stellplatznachweis bzw. nach Anzahl entsprechend der „Richtzahlen für notwendige Fahrradabstellplätze“ des ADFC. E-Mobility: Indikator entfällt; Abfrage erfolgt im neuen Kriterium: Mobilitätsinfrastruktur 3.1 Marktrisiken: Nachweisführung: können alternativ auch die Büromarktanalyse eines Maklerhauses/Immobilienberaters zusammen mit einer plausiblen Abschätzung als Nachweis herangezogen werden ÜBERSICHT KRITERIENANPASSUNG NBV12 UPGRADE/ NBV15 Die Kriterien stehen Ihnen auch im Änderungsmodus (Abgleich NBV12upgrade zu NBV15) im internen Bereich zum Download zur Verfügung. NBV15 Kriterienanpassung zur NBV Version 12 Upgrade SOC1.1 Thermischer Komfort Anlage 1: Anpassung der Raumliste 1. Operative Temperatur/Raumlufttemperatur/Heizperiode Ergänzung der Anlagen 2 und 3 durch konkrete Grenzwerte der Temperatur. alternative Nachweismöglichkeit nach DIN EN 15251 Nationaler Anhang (nur Kat. II) zulässig Konkretisierung des Nachweises über Heizlastberechnung Festlegung der Temperaturüber- und unterschreitungshäufigkeit: Kat III: 5 %, Kat II: 5 %, Kat I: 3 % klare Formulierung: für Indikator 1 und 5 sind 95 % der in Anlage 1 beschriebenen Flächen nachzuweisen 4. Raumluftfeuchte/Heizperiode nur eine Bewertungsstufe, Zwischenstufe mit 2,5 CLP gestrichen 5. Operative Temperatur/Raumlufttemperatur/Kühlperiode SOC1.2 Innenraumluftqualität alternative Nachweismöglichkeit nach DIN EN 15251 Nationaler Anhang (nur Kat. II) zulässig Konkretisierung des Nachweises über Kühllastberechnung Ergänzung der Anlagen 2 und 3 durch konkrete Grenzwerte der Temperatur; Alternative Nachweismöglichkeit nach PMV. Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes ist nach der für den öffentlich-rechtlichen Nachweis (EnEV-Nachweis) maßgeblichen Version der DIN 4108-2 zu führen. Alternativ ist auch der Nachweis nach einer neueren Version der DIN 4108-2 zulässig. 1. flüchtige organische Verbindungen (VOC) redaktionelle Anpassungen Klare Definition „gleicher Ausstattungstyp“ 2. Personenbezogene Lüftungsrate Umbenennung des Indikators in "Lüftungsrate", da nicht nur die "personenbezogene" Luftwechselrate bewertet wird. Anpassung des Kriteriums an die neue ASR A3.6: 25 CLP: Einhaltung der Anforderungen nach ASR A3.6 (kontinuierliche Lüftung oder Stoßlüftung) Für die Bewertung der Lüftungsrate stehen mehrere alternative Bewertungsmethoden zur Verfügung. Bei mechanischer Lüftung mittels raumlufttechnischer Anlagen kann die Bewertung gemäß DIN EN 15251 oder über eine zonale Strömungssimulation erfolgen. Bei Fensterlüftung ist der Nachweis über die ASR oder über eine zonale Strömungssimulation möglich. Für die Kombination aus mechanischer und natürlicher Lüftung: Wenn jeweils 25 CLP durch mechanische Belüftung und Stoßlüftung erreicht werden, wird die Kombination aus mechanischer und natürlicher Lüftung mit 50 CLP bewertet. Für die Berechnung der Lüftung dürfen Pauschalwerte für die Lüftungseffizienz angesetzt werden SOC1.3 Akustischer Komfort keine inhaltlichen Änderungen SOC1.4 Visueller Komfort Anpassung der Anlage 1: zu betrachtende Räume Anpassung der Bewertung: Abschaffung der Übererfüllung 1. Tageslichtverfügbarkeit Gesamtgebäude CLP-Anpassung Nachweis nach DIN V 18599-4 mit pauschalem Ansatz des Verbauungsindex ist nur für den Grenzwert zugelassen. 2. Tageslichtverfügbarkeit ständige Arbeitsplätze CLP-Anpassung Nachweis nach DIN V 18599-4 mit pauschalem Ansatz des Verbauungsindex ist nur für den Grenzwert zugelassen. 3. Sichtverbindung nach außen CLP-Anpassung Klarstellung für den Fall wenn an einer Fassade zwei Systeme (Sonnenschutz und Blendschutz) gleichzeitig vorhanden sind: Es wird das bessere System bewertet. 4. Blendfreiheit bei Tageslicht CLP-Anpassung klare Formulierung der Anforderungen 5. Blendfreiheit bei Kunstlicht Umbenennung: „Kunstlicht“ CLP-Anpassung Der Indikator heißt jetzt Kunstlicht: Die für Kunstlicht relevanten Anforderungen werden in diesen Indikator zusammengefasst. Einhaltung der Grundanforderungen nach DIN EN 12464-1 mit 16 CLP und mit Übererfüllungen der Anforderungen bis 10 zusätzliche CLP 6. Farbwiedergabe Umbenennung: „Farbwiedergabe Tageslicht“ Seite 3 / 8 CLP-Anpassung Nur Farbwiedergabe des Tageslichtes wird in diesem Indikator bewertet. Ra für Kunstlicht ist nun in Indikator 5 abgebildet Anpassung der Nachweisbeschreibung ÜBERSICHT KRITERIENANPASSUNG NBV12 UPGRADE/ NBV15 Die Kriterien stehen Ihnen auch im Änderungsmodus (Abgleich NBV12upgrade zu NBV15) im internen Bereich zum Download zur Verfügung. NBV15 Kriterienanpassung zur NBV Version 12 Upgrade SOC1.5 Einflussnahme des Nutzers Allgemein: redaktionelle Anpassungen Definition der ‚Zone‘ wurde gestrichen Bewertung nach raumweiser Bedienbarkeit und Bedienbarkeit durch Nutzer oder Nutzergruppe 1. Lüftung Anpassung der Anforderungen Anpassung der CLP 2. Sonnenschutz Umbenennung in „Sonnenschutz/Blendschutz“ Zusammenfassung der Indikatoren Sonnenschutz und Blendschutz Anpassung der Anforderungen Anpassung der CLP 3. Blendschutz In den neuen Indikator „Sonnenschutz/Blendschutz“ abgebildet. 4. Temperaturen während der Heizperiode Anpassung der Anforderungen Anpassung der CLP 5. Temperaturen außerhalb der Heizperiode Anpassung der Anforderungen Anpassung der CLP 6. Steuerung des Tages- und Kunstlichts Umbenennung in „Steuerung des Kunstlichts“. Es wird nur nach Bedienungsmöglichkeit des Kunstlichts bewertet. Anpassung der Anforderungen Anpassung der CLP 7. Bedienfreundlichkeit gestrichen SOC1.6 Aufenthaltsqualitäten Innen/Außen Komplett überarbeitetes Kriterium „Aufenthaltsqualität Innen / Außen“ SOC1.7 Sicherheit Fokus liegt auf "Sicherheit" (Indikatoren "Störfallrisiko" entfallen) SOC2.1 Barrierefreiheit Seite 4 / 8 Zusammenführung von SOC1.6 Außenraumqualtäten und SOC 3.3 Grundrissqualitäten Fokus liegt auf der Qualität der Aufenthaltsbereiche, diese differenziert betrachtet – Innen und Außen Überarbeitung der Indikatoren "Sicherheit" und Anpassung der Bewertung. Indikatoren zu Störfallrisiken entfallen Allgemein: redaktionelle Anpassungen Aufnahme von Definitionen Änderung des Flächenbezugs von NF auf „als Arbeitsstätten ausgewiesenen Bereiche“ Orientierung am Leitfaden „Barrierefreies Bauen“ (BMUB) Bewertung: Möglichkeit der linearen Interpolation wurde aufgenommen Zulassen von Nachrüstungen (Beschreibung) ÜBERSICHT KRITERIENANPASSUNG NBV12 UPGRADE/ NBV15 Die Kriterien stehen Ihnen auch im Änderungsmodus (Abgleich NBV12upgrade zu NBV15) im internen Bereich zum Download zur Verfügung. NBV15 Kriterienanpassung zur NBV Version 12 Upgrade SOC2.2 Nutzungsangebote an die Öffentlichkeit Umbenennung: „Nutzungsangebote an die Öffentlichkeit“ Folgende Indikatoren werden betrachtet: 1. 2. 3. 4. Möglichkeit der Anmietung von Räumlichkeiten innerhalb des Gebäudes durch Dritte; Nutzungsvielfalt der öffentlichen Bereiche; Öffnung der Außenanlagen für die Öffentlichkeit; Nutzungsvielfalt der öffentlich zugänglichen Außenanlagen 1. Grundsätzliche Zugänglichkeit des Gebäudes entfällt in allen NP 2. Öffnung der Außenanlagen für die Öffentlichkeit bleibt (jetzt unter Indikator 3) o Abfrage, ob die gebäudeumgebenden Außenanlagen für die Öffentlichkeit nutzbar sind. 3. Öffnung gebäudeinterner Einrichtungen neuer Name Indikator 2: Nutzungsvielfalt der öffentlichen Bereiche o Abfrage nach der Nutzungsvielfalt der öffentlichen Bereiche über die Anzahl unterschiedlicher Nutzungsangebote (z.B. Café, Ausstellung, Kantine, Bibliothek, Dienstleistungsangebote) 4. Möglichkeit der Anmietung von Räumlichkeiten innerhalb des Gebäudes durch Dritte neu: 1. Indikator: o Umbenennung in: „Möglichkeit der Anmietung von Räumlichkeiten innerhalb des Gebäudes durch Dritte“ o Abfrage, ob grundsätzlich Räume durch Dritte angemietet werden können 5. Nutzungsvielfalt der öffentlichen Bereiche bleibt (jetzt unter Indikator 4) o Umbenennung: Nutzungsvielfalt der öffentlich zugänglichen Außenanlagen o Abfrage nach der Nutzungsvielfalt der öffentlichen Bereiche über Anzahl der Nutzungsangebote (z. B. Durchwegung, Außensitzflächen Gastronomie, Stadtmöblierung…) SOC2.3 Fahrradkomfort entfällt (teilweise Aufnahme der Inhalte in TEC3.1) SOC3.1 Verfahren zur städtebaulichen und gestalterischen Konzeption Inhalte des Kriterium nun unter PRO1.6 SOC3.2 Kunst am Bau entfällt SOC3.3 Grundrissqualitäten entfällt (teilweise Aufnahme der Inhalte in SOC1.6) TEC1.1 Brandschutz entfällt TEC1.2 Schallschutz Allgemein: Redaktionelle Anpassungen 1.1 Luftschallschutz Wände Erweiterung der Anforderungen um Türen 2. Trittschallschutz gegenüber fremden Wohn- und Arbeitsräumen und im eigenen Bereich TEC1.3 Wärme- und Tauwasserschutz der Gebäudehülle Unterscheidung der Anforderungen an horizontalen und vertikalen Trittschallschutz. Komplett überarbeitetes Kriterium „Wärme- und Tauwasserschutz der Gebäudehülle“ Folgende Indikatoren werden betrachtet: 1. 2. 3. 4. TEC1.4 Anpassungsfähigkeit der technischen Systeme Transmission und Diffusion über Hüllflächenbauteile Transmission über Wärmebrücken Luftdichtheit der Gebäudehülle Sommerlicher Wärmeschutz 1.4.2 Reserven vertikaler Schächte - Schächte für Lüftung Konkretisierung der Anforderungen in "Bewertung" 1.4.3 Reserven vertikaler Schächte - Schächte für Aufzug Indikator wird gelöscht; Inhalte werden in den Indikator 1.4.2 integriert, werden aber nur bei Hochhäusern abgefragt. 3. Standard der Aufzugsanlage hinsichtlich späterer Änderungen TEC1.5 Reinigungsund Instandhaltungsfreundlichkeit des Baukörpers Seite 5 / 8 Indikator wird gestrichen Indikator 2: Aufteilung in „2.1 Zugänglichkeit der Außenglasflächen“ und „2.2 Außenbauteile“ ÜBERSICHT KRITERIENANPASSUNG NBV12 UPGRADE/ NBV15 Die Kriterien stehen Ihnen auch im Änderungsmodus (Abgleich NBV12upgrade zu NBV15) im internen Bereich zum Download zur Verfügung. NBV15 Kriterienanpassung zur NBV Version 12 Upgrade TEC1.6 Rückbau- und Recyclingfreundlichkeit Komplett überarbeitetes Kriterium TEC3.1 Mobilitätsinfrastruktur Indikator Recycling- / Entsorgungskonzept ist entfallen neuer Indikator „Recyclingorientierte Baustoffauswahl“: es wird bewertet, ob das Bauteil wiederverwendet (höherwertigeBeurteilung) oder zu höher- oder gleichwertigen Roh- oder Baustoffen verwertet werden kann neuer Indikator „Recyclinggerechte Baukonstruktion“: es wird bewertet, ob das Bauteil zerstörungsfrei aus dem Gebäude entfernt oder sortenrein getrennt werden kann In beiden Indikatoren werden die jeweils zu betrachtenden Bauteilkostengruppen genannt. Bewertung ist in Bezug auf Standardbauteile zu führen ohne Massennachweis Ein Bezug auf die Bezeichnung der Bauteile im Bauteilkatalog ist herzustellen. Im TEC1.6 Berechnungstool sind fertig bewertete Standardbauteile für die Indikatoren 1 und 2 aufgeführt. Für eine positive Bewertung muss im Regelfall ein entsprechender Nachweis eingereicht werden. Ob und in welcher Form ein Nachweis notwendig ist, ist ebenfalls bei den Standardbauteilen hinterlegt. Neues Kriterium: „Mobilitätsinfrastruktur“ Folgenden Indikatoren werden betrachtet: 1. 2. 3. 4. PRO1.1 Projektvorbereitung und Planung Verkehrsträger Vorrichtungen für Elektromobilität im Gebäude und auf dem Grundstück Wegweisung im/am Gebäude und auf dem Grundstück Benutzerkomfort im Gebäude Umbenennung: „Projektvorbereitung und Planung“ Zusammenfassung der Kriterien PRO1.1 und PRO1.2 bei gleichzeitigem Entfall verschiedener Indikatoren. Der Grenzwert wurde von 30 auf 10 CLP reduziert. 1. Bedarfsplanung Nachweis über Formblatt bzw. Bestätigung des Bauherrn möglich. Vorlage wurde als Anlage (Anlage 2) erstellt. max. CLP von 35 auf 40 CLP erhöht Die Anlagen zur Beschreibung der Umfänge der Bedarfsplanungen wurden gekürzt und als eindeutig optional gekennzeichnet. 2. Zielvereinbarung entfällt. 2. neuer Indikator: Information der Öffentlichkeit Indikator aus PRO1.2 wurde angepasst. Für Maßnahmen zur Information der Öffentlichkeit können max. 20 CLP erreicht werden 3. Einflussnahme auf den nutzer- und nutzungsbedingten Energieaufwand Indikator wird in PRO1.5 verschoben. 3. neuer Indikator: Pflichtenheft PRO1.2 Integrale Planung Seite 6 / 8 Indikator wurde aus PRO1.2 übernommen entfällt (teilweise Aufnahme der Inhalte in PRO1.1 ÜBERSICHT KRITERIENANPASSUNG NBV12 UPGRADE/ NBV15 Die Kriterien stehen Ihnen auch im Änderungsmodus (Abgleich NBV12upgrade zu NBV15) im internen Bereich zum Download zur Verfügung. NBV15 Kriterienanpassung zur NBV Version 12 Upgrade PRO1.3 Konzeptionierung und Optimierung in der Planung Umbenennung: „Konzeptionierung und Optimierung in der Planung neuer Bewertungsmaßstab: 1. Energiekonzept max. CLP von 10 auf 20 CLP erhöht 2. Wasserkonzept entfällt. 3. Tages- / Kunstlichtoptimierung entfällt. 4. Abfallkonzept entfällt. 4. Mess- und Monitoringkonzept (Nummerierung angepasst) max. CLP von 10 auf 20 CLP erhöht für 20 CLP sind die Messdaten der Zertifizierungsstelle nichtmehr zu übermitteln Nachweisführung über Bestätigung möglich 5. Konzept zur Unterstützung der Umbaubarkeit, Rückbaubarkeit und Recyclingfreundlichkeit (Nummerierung angepasst) max. CLP von 10 auf 15 CLP erhöht 6. Konzept zur Sicherung der Reinigungs- und Instandhaltungsfreundlichkeit (Nummerierung angepasst) max. CLP von 10 auf 15 CLP erhöht Nachweisführung über Bestätigung möglich 7. Variantenvergleiche mittels einer Ökobilanz (Nummerierung angepasst) max. CLP von 10 auf 15 CLP erhöht 8. Planungsbegleitende Lebenszykluskostenplanung (Nummerierung angepasst) max. CLP von 10 auf 15 CLP erhöht 8. Qualitätssicherung der Ausführung des Brandschutzkonzepts PRO1.4 Sicherung der Nachhaltigkeitsaspekte in Ausschreibung und Vergabe 1. Integration von Nachhaltigkeitsaspekten in die Ausschreibung zusätzliche Bewertungsstufen in Anlehnung an BNB 2. Integration von Nachhaltigkeitsaspekten bei der Auswahl von Firmen PRO1.5 Voraussetzungen für eine optimale Nutzung und Bewirtschaftung entfällt entfällt Umbenennung: „Voraussetzungen für eine optimale Nutzung und Bewirtschaftung“ Anpassung des Grenzwertes von 30 auf 10 CLP 1. Einflussnahme auf den nutzer- und nutzungsbedingten Energieaufwand Übernahme Indikator 3 aus PRO1.1 (20 CLP) nur noch eine Bewertungsstufe vorhanden 2. Erstellung von Wartungs-, Inspektions-, Betriebs-, und Pflegeanleitungen 3. Anpassung der Pläne, Nachweise und Berechnungen an das realisierte Gebäude 4. Erstellung eines Nutzerhandbuches max. CLP von 40 auf 20 CLP reduziert PRO1.6 Verfahren zur städtebaulichen und gestalterischen Konzeption Neu im Themenfeld Prozessqualität: „Verfahren zur städtebaulichen und gestalterischen Konzeption“ PRO2.1 Baustelle/Bauprozess 2. Lärmarme Baustelle (vorher unter SOC3.1) Spezifizierung der Anforderungen an lärmarme Baumaschinen durch den Verweis auf RAL-UZ53. Veränderungen der zu erbringenden Nachweise. Neben dem baustellenbezogenen Lärmschutzkonzept sind Nachweise über die Umsetzung der Maßnahmen zu erbringen. 3. Staubarme Baustelle 4. Umweltschutz Boden- und Grundwasserschutz auf der Baustelle PRO2.2 Qualitätssicherung der Bauausführung 1. Dokumentation der verwendeten Materialien, Hilfsstoffe und der Sicherheitsdatenblätter Nachweis erfolgt über die Bestätigung Bauherr und Fachplaner. 2. Messungen zur Qualitätskontrolle Seite 7 / 8 Ersetzen der R-Sätze durch die Gefahrensymbole welche auf den R-Sätzen basieren. Trennung von Schalldämmmaß und Trittschallpegel Der Nachweis von 3 Maßnahmen zur Qualitätssicherung wird mit 50 CLP bewertet. ÜBERSICHT KRITERIENANPASSUNG NBV12 UPGRADE/ NBV15 Die Kriterien stehen Ihnen auch im Änderungsmodus (Abgleich NBV12upgrade zu NBV15) im internen Bereich zum Download zur Verfügung. NBV15 Kriterienanpassung zur NBV Version 12 Upgrade PRO2.3 Geordnete Inbetriebnahme Konkretisierung der Inhalte SITE1.1 keine inhaltlichen Änderungen SITE1.2 keine inhaltlichen Änderungen SITE1.3 keine inhaltlichen Änderungen SITE1.4 Umbenennung Indikator 9: „sonstige Dienstleister“ Seite 8 / 8