übersicht kriterienanpassung nbv12 upgrade/ nbv15

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übersicht kriterienanpassung nbv12 upgrade/ nbv15
ÜBERSICHT KRITERIENANPASSUNG NBV12 UPGRADE/ NBV15
Die Kriterien stehen Ihnen auch im Änderungsmodus (Abgleich NBV12upgrade zu NBV15) im internen Bereich zum Download zur Verfügung.
NBV15
Kriterienanpassung zur NBV Version 12 Upgrade
ENV1.1 Ökobilanz –
emissionsbedingte
Umweltwirkungen
Allgemein:
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ENV1.2 Risiken für die
lokale Umwelt
Bei Gebäuden deren Baugenehmigung bis zum 31.12.2015 erfolgt, können im Kriterium anstatt maximal 10 BWP, 12
BWP erreicht werden.
EnEV 2014 als Basis
neue Ökobau.dat als Basis
Anpassung der Referenzwerte
Allgemein:




redaktionelle Anpassungen
für die Qualitätsstufen 1 und 2 ist alternativ zum Nachweis über einen Bauteilkatalog auch eine gewerkeweise Nachweisführung zulässig
Anpassung Bewertung auf die Art der Nachweisführung in Kombination mit Qualitätsstufen
Umsortierung der Kriterienmatrix , Präzisierung sowie Aufnahme neuer Aspekte in die Kriterienmatrix über alle NP,
wie z. B.:
o Betontrennmittel (Schalöle und Trennmittel beim Betonieren)
o Kunststofffolien an Dach und Gründung (Kunststofffolien zur Abdichtung an Dach und Außenwände UG)
o Bodenbeläge (getrennte Betrachtung von: textilen und elastischen Bodenbeläge)
o Präzisierung der Montageschäume in:
(Montageklebstoffe an der Fassade, Fenster und Außentüren (bauseitig) (Klebstoff für die Herstellung der Luftdichtheit an der Fassade innen und außen: z. B. PU, PU-Hybrid, MS-Polymer, SMP o. ä.) und Montageschäume
und Montageschäume für Dämmstoffe )
o Kunstschaum-Dämmstoffe (Gebäude und Haustechnik inkl. Heiz- und Kühlflächen)
o besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC nach REACH (1907/2006/EG)
o Flammhemmend Ausgerüstete Bauprodukte (Gemische und Erzeugnisse)
o Erzeugnisse aus Kunststoffen
o Biozid und flammhemmend ausgerüstete Bauprodukte (Erzeugnisse): Holzschutz, Holzwerkstoffe, Dämmstoffe
Zusatz bei erforderlicher Nachweisführung:


Bei der Nachweisführung sollen grundsätzlich alle laufenden Nummern der Kriterienmatrix (Anlage1) bearbeitet werden.
Nicht relevante Aspekte sollen explizit als nicht relevant ausgewiesen werden. Ausnahmen sollen explizit als Ausnahmen
gekennzeichnet und begründet werden.
Aufnahme Hinweis zur Aktualität der Datengrundlage für die Nachweisführung: Die beigebrachten Nachweise sind auf
Grundlage der zur Zeit der Veröffentlichung der Version 2015 vorliegenden Datengrundlagen zu erstellen. Aktuellere Daten können zur Nachweisführung herangezogen werden.
ENV1.3 Umweltverträgliche Materialgewinnung
Allgemein:
ENV2.1 Ökobilanz Ressourcenverbrauch
Allgemein:
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


Anforderungen Schalungshölzer gestrichen (Gewichtung erfolgt unter Indikator 1.1)
Bei Gebäuden deren Baugenehmigung bis zum 31.12.2015 erfolgt, können im Kriterium anstatt maximal 10 BWP, 12
BWP erreicht werden.
EnEV 2014 als Basis
neue Ökobau.dat als Basis
1. Nicht erneuerbarer Primärenergiebedarf (PEne)

Gebäude deren Baugenehmigung bis zum 31.12.2015 erfolgt, können im Indikator anstatt maximal 100 CLP, 120 CLP
erreichen.
2. Gesamtprimärenergiebedarf (PEges)

Gebäude deren Baugenehmigung bis zum 31.12.2015 erfolgt, können im Indikator anstatt maximal 100 CLP, 120 CLP
erreichen.
3. Anteil erneuerbarer Primärenergie
4. Abiotischer Ressourcenverbrauch (ADPelements)

Neuer Indikator, der nachgewiesen werden muss, aber noch nicht in die Bewertung einfließt.
5. Wasserverbrauch Frischwasser (FW)

ENV2.2 Trinkwasserbedarf und Abwasseraufkommen
Allgemein:
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
ENV2.3 Flächeninanspruchnahme
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Neuer Indikator, der nachgewiesen werden muss, aber noch nicht in die Bewertung einfließt.
Ableiten/Versickern von Regenwasser in Fleeten soll akzeptiert werden, auch wenn es nicht auf dem eigenen Grundstück
stattfindet.
Erweiterung der Themen Grauwasser- und Regenwassernutzung um die Flusswassernutzung
Allgemein:

Alternativ können nun für die Bewertung der maximale Versiegelungsgrad der nicht bebauten Fläche von 20 % oder Ausgleichsmaßnahmen angesetzt werden.
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NBV15
Kriterienanpassung zur NBV Version 12 Upgrade
ECO1.1 Gebäudebezogene Kosten im
Lebenszyklus
Allgemein:
ECO2.1 Flexibilität und
Umnutzungsfähigkeit
Allgemein:
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redaktionelle Anpassungen
Fehlerkorrekturen
Interpolation der Bewertung angepasst  weniger Zwischenstufen
Anpassung Anlage 2: Definition der Zugänglichkeit der Außenfenster (Glasflächen), KG 334
Anpassung Anlage 3: übersichtlichere Gliederung
Anlage 5 gestrichen, da der Inhalt bereits unter "Nutzungsspezifische Beschreibung der Methode" steht
redaktionelle Anpassungen
Fehlerkorrekturen
Bewertung: Präzisierung durch einfügen von ≤, = und ≥
1. Flächeneffizienz
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Ergänzung der Fahrzeugabstellflächen bei gif (Fahrzeugabstellflächen sind der MF-G zuzuschlagen)
Möglichkeit der Berücksichtigung von Foyerflächen (die als Versammlungsstätten nutzbar sind) bei der Nutzfläche.
Die Berechnung des Flächeneffizienzfaktors erfolgt unter Beachtung der kaufmännischen Rundung bis auf zwei Nachkommastellen.
2. Raumhöhe
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


zusätzliche Erläuterungen
Für die Bewertung muss ein Regelgeschoss definiert und angesetzt werden.
Wenn kein Regelgeschoss definiert wird, ist nachzuweisen, dass 80 % der Fläche die zur Bewertung herangezogene
Höhe einhalten.
Technikgeschosse und Tiefgaragen sind bei dieser Betrachtung zu vernachlässigen.
3. Gebäudetiefe



Für die Bewertung muss ein Regelgeschoss definiert und angesetzt werden.
Indikator 3: Zusätzliche Nachweisführung über Grundrissgestaltung möglich, d. h. Nachweis durch Architekt kann anerkannt werden, sofern der Architekt die Umnutzungsfähigkeit und Flexibilität für andere konzeptionelle Ansätze darstellt
(Großraum, Zelle, Kombibüro).
Nachweisführung mittels Grundrissplänen, Schnitte mit kurzer textlichen konzeptionellen Begründung
4. Vertikale Erschließung

Bezugsfläche (zuvor BGF) jetzt BGFa
5. Grundrissaufteilung
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
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Präzisierung der Indikatoren
Präzisierung: Anschlüsse = gemeint sind Schächte!
Präzisierung: Der erste Rettungsweg ist zu betrachten.
7. Technische Gebäudeausrüstung
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zusätzliche Aufnahme eines Unterindikators: Elektrotechnik (wird nicht in NBV betrachtet)
Aufnahme von Definitionen:


ECO2.2 Marktfähigkeit
Allgemein:
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Erhebliche bauliche Maßnahmen = z. B. Erfordernis von Mauerwerksarbeiten oder Entfernung von Stahlbetonbauteilen
Einfache bauliche Maßnahmen = Montageöffnungen, Türen und Flure sind in genügender Größe und Anzahl vorhanden.
Eine gute Zugänglichkeit ist gegeben. Ein Transport und Austausch von Komponenten kann z. B. durch Trockenbauarbeiten erfolgen
redaktionelle Anpassungen
Fehlerkorrekturen
Entfall bzw. Zusammenfassung von Indikatoren
1.2.3 Image des Gebäudes: Ergänzt um Abbildung: Außenwerbung
Indikatoren: 2.1.1 Eingangssituation, 2.1.2 Besucherführung zum Gebäude, 2.1.3 Zugang und Zufahrt werden zusammengefasst 2.Eingangssituation, Wegeführung und Stellplatzsituation
Kapazität gebäudeeigene Stellplätze: zusätzlich Aufnahme von Abfrage Fahrradstellplätzen: Bewertung nach Stellplatznachweis bzw. nach Anzahl entsprechend der „Richtzahlen für notwendige Fahrradabstellplätze“ des ADFC.
E-Mobility: Indikator entfällt; Abfrage erfolgt im neuen Kriterium: Mobilitätsinfrastruktur
3.1 Marktrisiken: Nachweisführung: können alternativ auch die Büromarktanalyse eines Maklerhauses/Immobilienberaters zusammen mit einer plausiblen Abschätzung als Nachweis herangezogen werden
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NBV15
Kriterienanpassung zur NBV Version 12 Upgrade
SOC1.1 Thermischer
Komfort
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Anlage 1: Anpassung der Raumliste
1. Operative Temperatur/Raumlufttemperatur/Heizperiode





Ergänzung der Anlagen 2 und 3 durch konkrete Grenzwerte der Temperatur.
alternative Nachweismöglichkeit nach DIN EN 15251 Nationaler Anhang (nur Kat. II) zulässig
Konkretisierung des Nachweises über Heizlastberechnung
Festlegung der Temperaturüber- und unterschreitungshäufigkeit:
Kat III: 5 %, Kat II: 5 %, Kat I: 3 %
klare Formulierung: für Indikator 1 und 5 sind 95 % der in Anlage 1 beschriebenen Flächen nachzuweisen
4. Raumluftfeuchte/Heizperiode

nur eine Bewertungsstufe, Zwischenstufe mit 2,5 CLP gestrichen
5. Operative Temperatur/Raumlufttemperatur/Kühlperiode




SOC1.2 Innenraumluftqualität
alternative Nachweismöglichkeit nach DIN EN 15251 Nationaler Anhang (nur Kat. II) zulässig
Konkretisierung des Nachweises über Kühllastberechnung
Ergänzung der Anlagen 2 und 3 durch konkrete Grenzwerte der Temperatur; Alternative Nachweismöglichkeit nach PMV.
Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes ist nach der für den öffentlich-rechtlichen Nachweis (EnEV-Nachweis)
maßgeblichen Version der DIN 4108-2 zu führen. Alternativ ist auch der Nachweis nach einer neueren Version der DIN
4108-2 zulässig.
1. flüchtige organische Verbindungen (VOC)
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redaktionelle Anpassungen
Klare Definition „gleicher Ausstattungstyp“
2. Personenbezogene Lüftungsrate
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



Umbenennung des Indikators in "Lüftungsrate", da nicht nur die "personenbezogene" Luftwechselrate bewertet wird.
Anpassung des Kriteriums an die neue ASR A3.6:
25 CLP: Einhaltung der Anforderungen nach ASR A3.6 (kontinuierliche Lüftung oder Stoßlüftung)
Für die Bewertung der Lüftungsrate stehen mehrere alternative Bewertungsmethoden zur Verfügung. Bei mechanischer
Lüftung mittels raumlufttechnischer Anlagen kann die Bewertung gemäß DIN EN 15251 oder über eine zonale Strömungssimulation erfolgen. Bei Fensterlüftung ist der Nachweis über die ASR oder über eine zonale Strömungssimulation
möglich.
Für die Kombination aus mechanischer und natürlicher Lüftung: Wenn jeweils 25 CLP durch mechanische Belüftung und
Stoßlüftung erreicht werden, wird die Kombination aus mechanischer und natürlicher Lüftung mit 50 CLP bewertet.
Für die Berechnung der Lüftung dürfen Pauschalwerte für die Lüftungseffizienz angesetzt werden
SOC1.3 Akustischer
Komfort

keine inhaltlichen Änderungen
SOC1.4 Visueller Komfort


Anpassung der Anlage 1: zu betrachtende Räume
Anpassung der Bewertung: Abschaffung der Übererfüllung

1. Tageslichtverfügbarkeit Gesamtgebäude
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CLP-Anpassung
Nachweis nach DIN V 18599-4 mit pauschalem Ansatz des Verbauungsindex ist nur für den Grenzwert zugelassen.
2. Tageslichtverfügbarkeit ständige Arbeitsplätze


CLP-Anpassung
Nachweis nach DIN V 18599-4 mit pauschalem Ansatz des Verbauungsindex ist nur für den Grenzwert zugelassen.
3. Sichtverbindung nach außen


CLP-Anpassung
Klarstellung für den Fall wenn an einer Fassade zwei Systeme (Sonnenschutz und Blendschutz) gleichzeitig vorhanden
sind:
Es wird das bessere System bewertet.
4. Blendfreiheit bei Tageslicht
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
CLP-Anpassung
klare Formulierung der Anforderungen
5. Blendfreiheit bei Kunstlicht
Umbenennung: „Kunstlicht“


CLP-Anpassung
Der Indikator heißt jetzt Kunstlicht: Die für Kunstlicht relevanten Anforderungen werden in diesen Indikator zusammengefasst. Einhaltung der Grundanforderungen nach DIN EN 12464-1 mit 16 CLP und mit Übererfüllungen der Anforderungen
bis 10 zusätzliche CLP
6. Farbwiedergabe
Umbenennung: „Farbwiedergabe Tageslicht“



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CLP-Anpassung
Nur Farbwiedergabe des Tageslichtes wird in diesem Indikator bewertet. Ra für Kunstlicht ist nun in Indikator 5 abgebildet
Anpassung der Nachweisbeschreibung
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SOC1.5 Einflussnahme des Nutzers
Allgemein:



redaktionelle Anpassungen
Definition der ‚Zone‘ wurde gestrichen
Bewertung nach raumweiser Bedienbarkeit und Bedienbarkeit durch Nutzer oder Nutzergruppe
1. Lüftung

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Anpassung der Anforderungen
Anpassung der CLP
2. Sonnenschutz




Umbenennung in „Sonnenschutz/Blendschutz“
Zusammenfassung der Indikatoren Sonnenschutz und Blendschutz
Anpassung der Anforderungen
Anpassung der CLP
3. Blendschutz

In den neuen Indikator „Sonnenschutz/Blendschutz“ abgebildet.
4. Temperaturen während der Heizperiode


Anpassung der Anforderungen
Anpassung der CLP
5. Temperaturen außerhalb der Heizperiode


Anpassung der Anforderungen
Anpassung der CLP
6. Steuerung des Tages- und Kunstlichts



Umbenennung in „Steuerung des Kunstlichts“. Es wird nur nach Bedienungsmöglichkeit des Kunstlichts bewertet.
Anpassung der Anforderungen
Anpassung der CLP
7. Bedienfreundlichkeit

gestrichen
SOC1.6 Aufenthaltsqualitäten Innen/Außen
Komplett überarbeitetes Kriterium „Aufenthaltsqualität Innen / Außen“
SOC1.7 Sicherheit
Fokus liegt auf "Sicherheit" (Indikatoren "Störfallrisiko" entfallen)




SOC2.1 Barrierefreiheit
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Zusammenführung von SOC1.6 Außenraumqualtäten und SOC 3.3 Grundrissqualitäten
Fokus liegt auf der Qualität der Aufenthaltsbereiche, diese differenziert betrachtet – Innen und Außen
Überarbeitung der Indikatoren "Sicherheit" und Anpassung der Bewertung.
Indikatoren zu Störfallrisiken entfallen
Allgemein:






redaktionelle Anpassungen
Aufnahme von Definitionen
Änderung des Flächenbezugs von NF auf „als Arbeitsstätten ausgewiesenen Bereiche“
Orientierung am Leitfaden „Barrierefreies Bauen“ (BMUB)
Bewertung: Möglichkeit der linearen Interpolation wurde aufgenommen
Zulassen von Nachrüstungen (Beschreibung)
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SOC2.2 Nutzungsangebote an die Öffentlichkeit
Umbenennung: „Nutzungsangebote an die Öffentlichkeit“
Folgende Indikatoren werden betrachtet:
1.
2.
3.
4.
Möglichkeit der Anmietung von Räumlichkeiten innerhalb des Gebäudes durch Dritte;
Nutzungsvielfalt der öffentlichen Bereiche;
Öffnung der Außenanlagen für die Öffentlichkeit;
Nutzungsvielfalt der öffentlich zugänglichen Außenanlagen
1. Grundsätzliche Zugänglichkeit des Gebäudes

entfällt in allen NP
2. Öffnung der Außenanlagen für die Öffentlichkeit

bleibt (jetzt unter Indikator 3)
o Abfrage, ob die gebäudeumgebenden Außenanlagen für die Öffentlichkeit nutzbar sind.
3. Öffnung gebäudeinterner Einrichtungen

neuer Name Indikator 2: Nutzungsvielfalt der öffentlichen Bereiche
o Abfrage nach der Nutzungsvielfalt der öffentlichen Bereiche über die Anzahl unterschiedlicher Nutzungsangebote
(z.B. Café, Ausstellung, Kantine, Bibliothek, Dienstleistungsangebote)
4. Möglichkeit der Anmietung von Räumlichkeiten innerhalb des Gebäudes durch Dritte

neu: 1. Indikator:
o Umbenennung in: „Möglichkeit der Anmietung von Räumlichkeiten innerhalb des Gebäudes durch Dritte“
o Abfrage, ob grundsätzlich Räume durch Dritte angemietet werden können
5. Nutzungsvielfalt der öffentlichen Bereiche

bleibt (jetzt unter Indikator 4)
o Umbenennung: Nutzungsvielfalt der öffentlich zugänglichen Außenanlagen
o Abfrage nach der Nutzungsvielfalt der öffentlichen Bereiche über Anzahl der Nutzungsangebote (z. B. Durchwegung, Außensitzflächen Gastronomie, Stadtmöblierung…)
SOC2.3 Fahrradkomfort
entfällt (teilweise Aufnahme der Inhalte in TEC3.1)
SOC3.1 Verfahren zur
städtebaulichen und
gestalterischen Konzeption
Inhalte des Kriterium nun unter PRO1.6
SOC3.2 Kunst am Bau
entfällt
SOC3.3 Grundrissqualitäten
entfällt (teilweise Aufnahme der Inhalte in SOC1.6)
TEC1.1 Brandschutz
entfällt
TEC1.2 Schallschutz
Allgemein:

Redaktionelle Anpassungen
1.1 Luftschallschutz Wände

Erweiterung der Anforderungen um Türen
2. Trittschallschutz gegenüber fremden Wohn- und Arbeitsräumen und im eigenen Bereich

TEC1.3 Wärme- und
Tauwasserschutz der
Gebäudehülle
Unterscheidung der Anforderungen an horizontalen und vertikalen Trittschallschutz.
Komplett überarbeitetes Kriterium „Wärme- und Tauwasserschutz der Gebäudehülle“
Folgende Indikatoren werden betrachtet:
1.
2.
3.
4.
TEC1.4 Anpassungsfähigkeit der technischen Systeme
Transmission und Diffusion über Hüllflächenbauteile
Transmission über Wärmebrücken
Luftdichtheit der Gebäudehülle
Sommerlicher Wärmeschutz
1.4.2 Reserven vertikaler Schächte - Schächte für Lüftung

Konkretisierung der Anforderungen in "Bewertung"
1.4.3 Reserven vertikaler Schächte - Schächte für Aufzug

Indikator wird gelöscht; Inhalte werden in den Indikator 1.4.2 integriert, werden aber nur bei Hochhäusern abgefragt.
3. Standard der Aufzugsanlage hinsichtlich späterer Änderungen
TEC1.5 Reinigungsund Instandhaltungsfreundlichkeit des
Baukörpers
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
Indikator wird gestrichen

Indikator 2: Aufteilung in „2.1 Zugänglichkeit der Außenglasflächen“ und „2.2 Außenbauteile“
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TEC1.6 Rückbau- und
Recyclingfreundlichkeit
Komplett überarbeitetes Kriterium








TEC3.1 Mobilitätsinfrastruktur
Indikator Recycling- / Entsorgungskonzept ist entfallen
neuer Indikator „Recyclingorientierte Baustoffauswahl“: es wird bewertet, ob das Bauteil wiederverwendet (höherwertigeBeurteilung) oder zu höher- oder gleichwertigen Roh- oder Baustoffen verwertet werden kann
neuer Indikator „Recyclinggerechte Baukonstruktion“: es wird bewertet, ob das Bauteil zerstörungsfrei aus dem Gebäude
entfernt oder sortenrein getrennt werden kann
In beiden Indikatoren werden die jeweils zu betrachtenden Bauteilkostengruppen genannt.
Bewertung ist in Bezug auf Standardbauteile zu führen ohne Massennachweis
Ein Bezug auf die Bezeichnung der Bauteile im Bauteilkatalog ist herzustellen.
Im TEC1.6 Berechnungstool sind fertig bewertete Standardbauteile für die Indikatoren 1 und 2 aufgeführt.
Für eine positive Bewertung muss im Regelfall ein entsprechender Nachweis eingereicht werden. Ob und in welcher
Form ein Nachweis notwendig ist, ist ebenfalls bei den Standardbauteilen hinterlegt.
Neues Kriterium: „Mobilitätsinfrastruktur“
Folgenden Indikatoren werden betrachtet:
1.
2.
3.
4.
PRO1.1 Projektvorbereitung und Planung
Verkehrsträger
Vorrichtungen für Elektromobilität im Gebäude und auf dem Grundstück
Wegweisung im/am Gebäude und auf dem Grundstück
Benutzerkomfort im Gebäude
Umbenennung: „Projektvorbereitung und Planung“


Zusammenfassung der Kriterien PRO1.1 und PRO1.2 bei gleichzeitigem Entfall verschiedener Indikatoren.
Der Grenzwert wurde von 30 auf 10 CLP reduziert.
1. Bedarfsplanung



Nachweis über Formblatt bzw. Bestätigung des Bauherrn möglich. Vorlage wurde als Anlage (Anlage 2) erstellt.
max. CLP von 35 auf 40 CLP erhöht
Die Anlagen zur Beschreibung der Umfänge der Bedarfsplanungen wurden gekürzt und als eindeutig optional gekennzeichnet.
2. Zielvereinbarung

entfällt.
2. neuer Indikator: Information der Öffentlichkeit

Indikator aus PRO1.2 wurde angepasst. Für Maßnahmen zur Information der Öffentlichkeit können max. 20 CLP erreicht
werden
3. Einflussnahme auf den nutzer- und nutzungsbedingten Energieaufwand

Indikator wird in PRO1.5 verschoben.
3. neuer Indikator: Pflichtenheft

PRO1.2 Integrale Planung
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Indikator wurde aus PRO1.2 übernommen
entfällt (teilweise Aufnahme der Inhalte in PRO1.1
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PRO1.3 Konzeptionierung und Optimierung
in der Planung
Umbenennung: „Konzeptionierung und Optimierung in der Planung
neuer Bewertungsmaßstab:
1. Energiekonzept

max. CLP von 10 auf 20 CLP erhöht
2. Wasserkonzept

entfällt.
3. Tages- / Kunstlichtoptimierung

entfällt.
4. Abfallkonzept

entfällt.
4. Mess- und Monitoringkonzept (Nummerierung angepasst)



max. CLP von 10 auf 20 CLP erhöht
für 20 CLP sind die Messdaten der Zertifizierungsstelle nichtmehr zu übermitteln
Nachweisführung über Bestätigung möglich
5. Konzept zur Unterstützung der Umbaubarkeit, Rückbaubarkeit und Recyclingfreundlichkeit (Nummerierung angepasst)

max. CLP von 10 auf 15 CLP erhöht
6. Konzept zur Sicherung der Reinigungs- und Instandhaltungsfreundlichkeit (Nummerierung angepasst)


max. CLP von 10 auf 15 CLP erhöht
Nachweisführung über Bestätigung möglich
7. Variantenvergleiche mittels einer Ökobilanz (Nummerierung angepasst)

max. CLP von 10 auf 15 CLP erhöht
8. Planungsbegleitende Lebenszykluskostenplanung (Nummerierung angepasst)

max. CLP von 10 auf 15 CLP erhöht
8. Qualitätssicherung der Ausführung des Brandschutzkonzepts

PRO1.4 Sicherung der
Nachhaltigkeitsaspekte in Ausschreibung
und Vergabe
1. Integration von Nachhaltigkeitsaspekten in die Ausschreibung

zusätzliche Bewertungsstufen in Anlehnung an BNB
2. Integration von Nachhaltigkeitsaspekten bei der Auswahl von Firmen

PRO1.5 Voraussetzungen für eine optimale Nutzung und
Bewirtschaftung
entfällt
entfällt
Umbenennung: „Voraussetzungen für eine optimale Nutzung und Bewirtschaftung“

Anpassung des Grenzwertes von 30 auf 10 CLP
1. Einflussnahme auf den nutzer- und nutzungsbedingten Energieaufwand


Übernahme Indikator 3 aus PRO1.1 (20 CLP)
nur noch eine Bewertungsstufe vorhanden
2. Erstellung von Wartungs-, Inspektions-, Betriebs-, und Pflegeanleitungen
3. Anpassung der Pläne, Nachweise und Berechnungen an das realisierte Gebäude
4. Erstellung eines Nutzerhandbuches

max. CLP von 40 auf 20 CLP reduziert
PRO1.6 Verfahren zur
städtebaulichen und
gestalterischen Konzeption
Neu im Themenfeld Prozessqualität: „Verfahren zur städtebaulichen und gestalterischen Konzeption“
PRO2.1 Baustelle/Bauprozess
2. Lärmarme Baustelle
(vorher unter SOC3.1)


Spezifizierung der Anforderungen an lärmarme Baumaschinen durch den Verweis auf RAL-UZ53.
Veränderungen der zu erbringenden Nachweise. Neben dem baustellenbezogenen Lärmschutzkonzept sind Nachweise
über die Umsetzung der Maßnahmen zu erbringen.
3. Staubarme Baustelle
4. Umweltschutz Boden- und Grundwasserschutz auf der Baustelle

PRO2.2 Qualitätssicherung der Bauausführung
1. Dokumentation der verwendeten Materialien, Hilfsstoffe und der Sicherheitsdatenblätter

Nachweis erfolgt über die Bestätigung Bauherr und Fachplaner.
2. Messungen zur Qualitätskontrolle


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Ersetzen der R-Sätze durch die Gefahrensymbole welche auf den R-Sätzen basieren.
Trennung von Schalldämmmaß und Trittschallpegel
Der Nachweis von 3 Maßnahmen zur Qualitätssicherung wird mit 50 CLP bewertet.
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PRO2.3 Geordnete
Inbetriebnahme

Konkretisierung der Inhalte
SITE1.1

keine inhaltlichen Änderungen
SITE1.2

keine inhaltlichen Änderungen
SITE1.3

keine inhaltlichen Änderungen
SITE1.4

Umbenennung Indikator 9: „sonstige Dienstleister“
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