Ärzteblatt Baden-Württemberg 08-2012
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Ärzteblatt Baden-Württemberg 08-2012
www.aerzteblatt-bw.de Ä r zteblatt Baden-Württemberg Foto: © Milan Klima, Neu-Isenburg Amts- und Mitteilungsblatt der ärztlichen Körperschaften | ISSN 0720-3489 | E 1041 | 67. Jahrgang | Gentner Verlag 08 | 2012 Faszination der Reise und das Reiserisiko. B. Rieke – Th. Küpper – C. M. Muth (Hrsg.) Moderne Reisemedizin ■ Handbuch für Ärzte Apotheker Reisende 1. Auflage 2010 Gentner Verlag, Stuttgart ISBN 978-3-87247-708-8 Gebunden, 544 Seiten, vierfarbig Ladenpreis: € 59,–; sFr 100,– Bestellcoupon Ja, bitte senden Sie mir ............. Exemplar(e) der Neuerscheinung B. Rieke et al. (Hrsg.), „Moderne Reisemedizin“ (Best.-Nr. 70800), 1. Auflg. 2010, zum Preis von € 59,– zzgl. Versandkosten gegen Rechnung zu. 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Die langen Röhren knochen bestehen in der Mitte aus einem kompakten druckfesten Mantel, an ihren Enden aus einem porösen Schwammwerkknochen, der die Biegungskräfte abfängt. Die anatomische Struktur zeigt in ihrer strengen Anordnung deutliche Parallelen zu den mechanischen Konstruktionsprinzipien der Architektur, wie man sie beispielsweise in Türmen, Brücken oder Gewölben verwirklicht. Die Natur wie auch der Mensch bedienen sich der gleichen physikalischen Gesetze. Baden-Württembergische Bank (BWBank) ermöglicht auf der Titelseite des Ärzteblattes eine neue Sichtweise auf den menschlichen Körper. Alle Bilder entstammen dem beruflichen Umfeld von Ärztinnen und Ärzten. Die BW-Bank ver deutlicht damit ihre enge Beziehung zur Ärzteschaft in Baden-Württemberg, nicht zuletzt, weil ihre Beratungsspezialisten für Heilberufe seit vielen Jahren kompetente Unterstützung und Beratung in allen wirtschaftlichen Fragen von Medizinern bieten. Die BW-Bank ist mit knapp 200 Filialen in allen Landesteilen vor Ort. Beispielsweise in Tübingen berät Sie Ihr Vermögens Manager Heilberufe Thomas Schams (Tel. 0 70 71 / 1 58-2 00, Fax -1 11) kom petent und umfassend. 328 Streikrecht für alle Ärztinnen und Ärzte im Notfalldienst 330 Die Alten gehen, die Jungen flüchten 336 Ärzte und Geschenke der Pharmaindustrie? Ethik 337 Neues Transplantationsgesetz: Dienst oder Bärendienst? Wirtschaft 340 Neues aus der Finanzwelt Vermischtes 339 Weltweit größte Transplantations-Studie 341 Erster Lehrstuhl für Gefäßchirurgie 331 Vertreterversammlung der Landesärztekammer 332 LÄK-Tätigkeitsbericht erschienen 332 Hohe Auszeichnung für Dr. Nick 341 Zwei runde Jubiläen: MB-BW und BWVA 341 DFG-Vizepräsidentin aus Freiburg 342 Pädiater produziert 333 Clever rügt Beschneidungs-Urteil 333 Warnung vor Ärzteverzeichnissen 334 Labormediziner und Mikrobiologen gesucht 334 Landesärztekammer empfiehlt Notfall-Lineal Ärztliche Hörbücher 342 Prof. Zips neuer Ärztlicher Direktor 343 Förderprogramm für Landärzte 343 Zwangsmedikation 344 Neue Bücher 344 Die Herz-Docs Veranstaltungsübersicht Mehr Informationen zum Angebot für Heilberufler oder zu Beratungsspezialisten in Ihrer Nähe erhalten Sie im Internet unter www.bw-bank.de/heilberufe oder telefonisch unter 07 11 / 1 24-4 90 95. Einem Teil dieser Ausgabe liegen Prospekte der Privatärztlichen Verrechnungsstelle Baden-Württemberg e. V., Stuttgart, bei. Rechtsfragen Kammern und KV 329 Paradigmenwechsel 08 | 2012 345 Bekanntmachungen 347 335 KVBW-Vorstand on Tour 335 Substitutionsausweis Impressum 364 ÄBW 08 • 2012 327 Editorial Europaweite Harmonisierung von Privilegien der Freien Berufe Streikrecht für alle Ärztinnen und Ärzte W Dr. Werner Baumgärtner ollen Ärzte streiken und dürfen sie das überhaupt? Diese Frage ist für angestellte Ärztinnen und Ärzte beantwortet: Sie dürfen und tun es mit Erfolg. Anders sieht es für die Niedergelassenen aus, die das Streikrecht für den Sicherstellungsauftrag aufgegeben haben sollen. Wir haben einen Juristen nach Quellen dafür suchen lassen. Er hat nichts gefunden. Ich bin auf das Thema Streikrecht von zwei Seiten gestoßen: zuerst in einem Gespräch mit dem früheren Vorsitzenden des Bayerischen Haus ärzteverbands, Dr. Wolfgang Hoppen thaller, vor circa zwei Jahren. Wir wa- Anzeige Veranstaltungshinweise Die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank) veranstaltet ein Fachseminar für niederlassungswillige Mediziner. Seminartitel: Existenzgründer-Seminar für Heilberufler. Seminarinhalte: • Neugründung oder Übernahme • Kooperationsformen • Praxiswertermittlung • Investitions- und Kostenplanung • Finanzierungsmöglichkeiten • Öffentliche Fördermittel Termine und Veranstaltungsorte: 19. September 2012 (18.30 Uhr), Tübingen 10. Oktober 2012 (18.00 Uhr), Stuttgart Information und Anmeldung: BW Bank Tübingen, Melanie Spörl, Telefon (0 70 71) 1 58-1 66, E-Mail: [email protected] BW Bank Stuttgart, Oxana Melnikova, Telefon (07 11) 1 24-3 13 18, E-Mail: [email protected] Teilnahmegebühr: kostenfrei Die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank) in Ulm veranstaltet mit dem Referenten Hans Baumstark (Vorsorgemanager, Franfurt School of Finance & Management) einen Informationsvortrag für niedergelassene Ärzte.. Titel der Veranstaltung: Besonderheiten der Altersvorsorge von Heilberuflern Vortragsinhalte: • Optimale Nutzung des 3-Schichten-Modells der Altersvorsorge • Besonderheiten der Rentenbesteuerung • Vorteile der nachgelagerten Besteuerung • Versorgungswerke und Demographie in Deutschland • Möglichkeiten zur individuellen Vorsorgeoptimierung Termin: 10. Oktober 2012 (19.00 Uhr) Veranstaltungsort: BW-Bank Ulm, Neue Straße 70, 89073 Ulm Information und Anmeldung: BW-Bank Ulm, Kathrin Russ, Telefon (07 31) 14 24-1 21, E-Mail: [email protected] Teilnahmegebühr: kostenfrei ren uns einig, dass der Kollektivvertrag mittlerweile so durchlöchert ist, dass wir deswegen nicht mehr auf ein Streikrecht verzichten müssen. Der zweite Anlass, dieses Thema auf die Tagesordnung von MEDI BadenWürttemberg und MEDI Deutschland zu nehmen, war einer Einladung der CDU-Fraktion nach Berlin geschuldet. Dort wurde über die Stellung der Freien Berufe in Deutschland und Europa diskutiert. Angeblich gibt es Aktivitäten der Europäischen Kommis sion die „Privilegien der Freien Berufe in Europa zu harmonisieren“. Als niedergelassener Arzt und deren gewählter Vertreter fragte ich mich ernsthaft, worin diese angeblichen Privilegien bestehen sollen. In den Körperschaften? Die hängen am Haken des Sozialgesetzbuches V, dessen Regelungsdichte stetig zunimmt. In der guten Bezahlung? Jeder weiß, dass Ärzte in Ländern mit staatlichen Gesundheitssystemen besser bezahlt werden. Dort würde kein Arzt für 50 Euro oder weniger pro Stunde Nachtdienst leisten. Ganz zu schweigen von rund 50 Euro floatende Regelleistungsvolumina, die es im Kollektivvertrag im Quartal gibt. In der Therapiefreiheit? Angesichts von Richtgrößen für Arzneiund Heilmittel, deren Prüfung und Regressierung, scheidet auch sie als „Privileg“ aus. Deswegen lautet meine Position zur geplanten „Harmonisierung der Privilegien der Freien Berufe in Europa“: Die Kommission soll die angeblichen Privilegien ruhig harmonisieren, der Staat dominiert sowieso in allen Ländern die Gesundheitssysteme, und im Gegenzug erhalten wir in Deutschland Streikrecht wie beispielsweise die niedergelassenen Ärzte in Frankreich. Für mich und viele aktive und kritische Kolleginnen und Kollegen stellt sich seit den Reformen von Horst Seehofer die Frage, wie wir uns besser und nachhaltig gegen die ganzen Fehlentwicklungen sogenannter Gesundheitsreformen wehren können, die heute noch allenfalls einen kleinen Rest von Freiberuflichkeit übrig gelassen haben. Ich bin der Überzeugung, dass das nur mit einem Streikrecht geht, das auch für Niedergelassene gilt. Dass wir angeblich nicht streiken dürfen, ist durch Juristen der politisch Verantwortlichen und der Körperschaften abgeleitet und sie alle werden hart gegen ein Streikrecht kämpfen. Dennoch macht eine juristische Prüfung Sinn: Warum dürfen beispielsweise in Deutschland eine angestellte Ärztin oder ein angestellter Arzt in der Klinik streiken, in der ambulanten Praxis oder dem Medizinischen Versorgungszentren aber nicht? MEDI wird deshalb das Streikrecht für Niedergelassene juristisch prüfen lassen. Dazu werden wir in der zweiten Jahreshälfte den ersten offiziellen Warnstreik in Baden-Württemberg organisieren. Unser Streikgrund wird der geplante Online-Datenabgleich in den Praxen sein, der politische und bürokratische GAU für Praxen und Patienten. Auf der Basis der Reaktion von Kassenärztlicher Vereinigung und gegebenenfalls einzelner Krankenkassen werden wir auf nationaler Ebene vor den Sozialgerichten klagen. Je nachdem, wie die Entscheidungen ausfallen, werden wir das auch auf europäischer Ebene tun. Das Mandat dazu haben wir in unserer MEDI Deutschland-Umfrage erhalten, bei der sich 98 Prozent der Befragten für diesen Weg ausgesprochen haben. Mit dem Streikrecht hätten wir endlich ein Instrument, um gegen viele Fehlentwicklungen im ambulanten System vorzugehen. Ein Big Point wäre für mich endlich feste Preise im Kollektivvertrag. Denn die floatenden Regelleistungsvolumina und Fallzahlbegrenzungen sind ein Anachronismus und haben mit Freiberuflichkeit definitiv nichts zu tun! Dabei hoffe ich auch auf breite Unterstützung seitens der Ärztekammern, in denen der Marburger Bund ja nicht nur in Baden-Württemberg federführend ist. Er hat sich das Streikrecht erkämpft und wir haben ihn bei seinen Streikaktionen bisher immer tatkräftig unterstützt. Dr. med. Werner Baumgärtner Vorsitzender von MEDI Baden-Württemberg Kammern und KV Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg Paradigmenwechsel im Notfalldienst S chon seit längerer Zeit diskutiert die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) die Neuordnung des Ärztlichen Notfalldienstes. Ursprünglich ging es dabei um die Konzentration von rund 380 auf 70 Bezirke, um den Dienst effizienter zu machen und die Sicherstellung der Notfallversorgung auch in Zeiten des Ärztemangels gewährleisten zu können. Der Zusammenlegung von Notfalldienstbereichen sowie der Etablierung zusätzlicher Notfallpraxen hatte die Vertreterversammlung bereits zugestimmt (das ÄBW berichtete). Doch neben zahlreichen Anregungen zur künftigen Ausgestaltung des Bereitschaftsdienstes von Mitgliedern der Vertreterversammlung meldeten sich auch die Notfalldienstkommission der KVBW sowie die vor Ort den Notfalldienst Organisierenden und viele weitere Ärztinnen und Ärzte zu Wort. Zudem kündigten die Krankenkassenverbände an, sich an der Finanzierung eines organisierten Notfalldienstes ausschließlich dann weiterhin zu beteiligen, wenn klare Strukturen in der Zukunft erkennbar seien. Daraufhin sah sich der KVBW-Vorstand veranlasst, über eine umfangreichere Reform nachzudenken und mit den Mitgliedern zu diskutieren. KVBW-Chef Dr. Norbert Metke fasste vor der Vertreterversammlung Anfang Juli das Pro und Kontra einer Reform des Ärztlichen Notfalldienstes zusammen: „Falls die Kassenärztliche Vereinigung ihren Sicherstellungsauftrag nicht erfüllt, stirbt das Primat der Niedergelassenen in der ambulanten Versorgung.“ Die Freiberuflichkeit sei jedoch auch weiterhin ein unverzichtbarer Machtfaktor, so der Vorstandsvorsitzende. KVBW-Vize Dr. Johannes Fechner berichtete über eine umfassende Analyse des Status quo und kam zu dem Schluss: „Der Notfalldienst ist selbst ein Patient.“ Daher stellte der Vorstand den Delegierten einen 10-Punkte-Plan vor, wie sich der Notfalldienst komplett umkrempeln ließe. Mit großer Mehrheit folgte die Vertreterversammlung den Vorschlägen und erteilte dem KVBW-Vorstand den Auftrag, bis Ende 2013 die Sicherstellung des organisierten Notfalldienstes grundsätzlich durch (circa 70) Notfallpraxen zu gewährleisten, die in der Regel als Eigeneinrichtungen der KVBW betrieben werden und nach Möglichkeit an Krankenhausambulanzen angebunden sein sollen. In erster Linie wird es sich um einen allgemeinen ärztlichen Notfalldienst handeln, der allerdings – unter bestimmten Voraussetzungen – durch gebietsärztliche bzw. pädiatrische Notfalldienste ergänzt werden kann. Für Besuchstätigkeiten sollen daneben Fahrdienste eingerichtet werden, die mehrere Notfalldienstbereiche umfassen können. Die grundsätzliche Verpflichtung zur Teilnahme aller Ärztinnen und Ärzte am Notfalldienst bleibt bestehen, wird jedoch organisatorisch faktisch ausgesetzt. Die Vergütung der Teilnahme am Notfalldienst soll künftig einheitlich geregelt werden und mindestens einem ärztlichen Honorar von 50,00 Euro pro Stunde entsprechen. Zur Finanzierung der Mehrkosten wird eine einheitliche Umlage erhoben. Zudem forderte die Vertreterversammlung, dass sich die Krankenkassen an der Finanzierung substanziell beteiligen. Der Paradigmenwechsel im ärztlichen Bereitschaftsdienst in BadenWürttemberg ist damit eingeläutet. In den kommenden Monaten wird das Modell des KVBW-Vorstands mit Leben erfüllt werden müssen. Weitere Beratungs- und Berichtspunkte der Vertreterversammlung waren unter anderem die aktuelle Standespolitik, die Sprechstundenbedarfs-Vereinbarung, die HVM-Ergebnisse oder die Liberalisierung der Assistenten- und Vertreterrichtlinien. Ferner stellte der Vorstand eine neue Bonus-gestützte rationelle Pharmakotherapie vor, die unter dem Motto „K6“ im ersten Quartal 2013 starten und sechs Komponenten beinhalten wird: Mitgliederportal, Frühinformation Arzneimittel, Verordnungsforum, ARV-Schnittstelle, Beratungsangebot und Qualitätszirkel. Mit diesen „Werkzeugen“ sollen evidenzbasierte Effektivität und Einsparpotenziale im Arzneimittelbereich realisiert sowie „Vater“ der neuen Notfall dienstordnung: Dr. med. J. Fechner durch eine bessere Verzahnung gezielter Informationen und einer generellen Verbesserung der Informationsmedien eine Steuerung des ärztlichen Verordnungsverhaltens erzielt werden. Ziel sind die verbesserte Versorgung der Versicherten und eine Verminderung der Regressgefahr. Beim Erreichen vereinbarter Zielgrößen sollen den Ärztinnen und Ärzten Boni ausgezahlt werden. Ergänzt wurde die Vertreterversammlung durch einen Bericht von Dr. Peter Schwoerer, Vorsitzender des Gemeinsamen Beschwerdeausschusses Baden-Württemberg, über die Wirtschaftlichkeitsprüfung der Arznei- und Heilmitteltherapie. Er erläuterte, dass das Regress-Risiko nach Richtgrößenprüfung in Baden-Württemberg vergleichsweise klein ist: Durch ein ausgefeiltes „Filter“-System werden Praxen, die zunächst wegen einer Richtgrößen-Überschreitung von mehr als 25 Prozent auffällig erscheinen, nach und nach über definierte Kriterien „aussortiert“, bevor es überhaupt zur Einleitung eines Regressverfahrens kommt. So waren beispielsweise im Hinblick auf Arz neimittelregresse im Jahr 2009 von 11 894 verordnenden Praxen zunächst 1819 auffällig. Nach Filterung wurden aber nur 349 Regressverfahren eingeleitet, und am Ende blieben 139 Regresse übrig. Mit diesem und anderen Beispielen gelang es Dr. Schwoerer eindrucksvoll, die Delegierten davon zu überzeugen, dass von seiner Prüfstelle zwar einerseits die gesetzlichen Vorgaben des § 106 SGB V beachtet werden, andererseits aber auch der Versorgungswirklichkeit der Niedergelassenen in Baden-Württemberg Rechnung getragen wird. Prüft die Arznei- und Heilmitteltherapie: Dr. med. P. Schwoerer OE ÄBW 08 • 2012 329 Kammern und KV Baden-Württembergischer Ärztetag diskutierte angeregt über den Mangel im Gesundheitswesen Die Alten gehen, die Jungen flüchten Prof. Dr. Thomas Zeltner E Dr. Harald Kamps Dr. Martina Wenker Franz Knieps 330 nde Juli zog der baden-württembergische Ärztetag über 200 Interessierte aus Ärzteschaft, Politik, von Krankenkassen und weiteren Unternehmen und Organisationen im Gesundheitswesen nach Stuttgart. Kammerpräsident Dr. Ulrich Clever hatte ein volles Haus zu begrüßen, denn das Thema des Ärztetags hatte genau ins Schwarze getroffen. Franz Knieps, Jurist und Krankenversicherungsexperte, moderierte gekonnt und mit großem Sachverstand. Nach seiner Analyse nehme der Mangel im Gesundheitswesen die humanen Ressourcen nicht aus. Die Leistungsempfänger müssten sich folgerichtig damit abfinden, dass das Gesundheitssystem künftig nicht mehr so leicht zugänglich sein werde wie bisher gewohnt. Drei ärztliche Referenten beleuchteten aus ganz unterschiedlichen Perspektiven den Ärztemangel: Dr. Martina Wenker, Vizepräsidentin der Bundesärztekammer, verdeutlichte anhand ihrer eigenen Biografie, dass sich insbesondere aus fehlender Wertschätzung für den Arztberuf Frustrationen entwickeln. Jeder Einzelne sei aufgerufen, sein berufliches Umfeld mitzugestalten. Die ärztlichen Körperschaften müssten zudem die richtigen Rahmenbedingungen von Politik und Gesellschaft fordern. Dr. Harald Kamps, Allgemeinarzt aus Berlin, war zuvor in Norwegen tätig und wusste die beiden Gesund- ÄBW 08 • 2012 heitssysteme zu vergleichen. In Skandinavien sei die Wertschätzung für Ärzte deutlich ausgeprägter. Am hiesigen System störten ihn hingegen die ausgeprägten Hierarchien, die Unvereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die ausufernde Bürokratie. Seine Therapieempfehlung: man solle nicht etwa die Ärzteschaft nach Norwegen locken, sondern man müsse versuchen, unser Gesund heitssystem ein wenig norwegischer zu machen. Prof. Dr. Thomas Zeltner, früherer Leiter des Schweizerischen Bundesamtes für Gesundheit und Honorarprofessor in Harvard, wusste seine Zuhörer mit entwaffnender Ehrlichkeit zu verblüffen: Deutschland löse eines der Schweizer Probleme, indem viele Mediziner dorthin auswanderten. Denn der eidgenössische Zahlreiche Diskussionsbeiträge aus dem Auditorium Bundesstaat sei – ärztlich gesehen – ein Immigrationsland; noch immer würden viel zu wenige Inländer zu Ärzten ausgebildet. Die Schweizer Sogwirkung sei nicht zuletzt der dortigen besonderen Wertschätzung für die Ärzteschaft geschuldet. Das interdisziplinär besetzte Auditorium des Ärztetags diskutierte sehr engagiert mit dem Podium und identifizierte neben der Wertschätzung für die Health Professionals zahlreiche weitere Faktoren, die unsere Ärzte künftig dazu bringen könnten, nicht in fremde Berufsfelder oder gar ins Ausland abzuwandern: Darunter Verlässlichkeit und Planbarkeit für Ärztinnen und Ärzte, Vertrauen und Kooperation der Gesundheitsberufe untereinander, Respekt und Achtung aller Beteiligten. Derlei Soft Skills müssten das gemeinsame Ziel von Politik, Gesellschaft und Ärzteschaft sein, dann würde sich im System etwas bewegen, so der kleinste gemeinsame Nenner. Kammerpräsident Dr. Clever brachte am Ende zum Ausdruck, was die meisten im Saal dachten: Die Zeit des Jammerns über die vorherrschenden Zustände ist vorbei. Die Ärzte müssen vielmehr ihre Forderungen klar formulieren und dürfen nicht nachlassen, eigenen Gestaltungswillen zu zeigen. Nicht das übereinander Sprechen, sondern der gemeinsame Dialog sind dabei essenziell. OE Kammern und KV Novellierte Berufsordnung und eingehende Diskussion über ärztliche Weiterbildung Vertreterversammlung der Landesärztekammer I m Vorfeld des Baden-Württembergischen Ärztetags traf sich die Vertreterversammlung (VV) der Lan desärztekammer Baden-Württemberg zur Arbeitssitzung. Präsident Dr. Clever ging in seinem Bericht unter anderem auf die aktuelle gesundheitspolitische Großwetterlage ein, auch im Hinblick auf das Landeskrebsregistergesetz, das Krankenhaussterben im Südwesten oder die Bonus-Anreize in Chefarztverträgen. Anhand dieser Beispiele stellte Dr. Clever unmissverständlich klar, dass Ärztinnen und Ärzte - nach den Patienten - die wichtigsten Personen im Gesundheitswesen sind, wofür ihm die Vertreterversammlung einhelligen Beifall zollte. Die Delegierten verabschiedeten mehrere gesundheits- und berufspolitische Entschließungen (siehe Kasten). Dabei forderten sie unter anderem eine ausreichende Finanzierung des Gesundheitswesens und sie missbilligten, dass Tarifabschlüsse auf dem Krankenhaussektor zum Anlass für Kündigungen und Abteilungsschließungen genommen werden. Alle Entschließungen im Volltext sind auf der Website der Landesärztekammer (www. aerztekammer-bw.de) zu finden. Berufsordnungs-Novelle Nachdem der Deutsche Ärztetag in Kiel vor einem Jahr zahlreiche Änderungen in der Muster-Berufsordnung (MBO) beschlossen hatte, war es jetzt Aufgabe der Delegierten, die Beschluss empfehlungen des Ärztetages in verbindliches Satzungsrecht umzusetzen. Dabei wurden nahezu alle Vorgaben aus der MBO unverändert übernommen Die wichtigsten Abweichungen: Bei § 16 „Beistand für Sterbende“ übernimmt die Landesärztekammer nur den ersten Satz, nämlich die Regelung, dass Ärztinnen und Ärzte Sterbenden unter Wahrung ihrer Würde und Achtung ihres Willens beizustehen haben. Die Sätze 2 und 3 der Musterfassung, nämlich dass es verboten ist, Patientinnen und Patienten auf deren Verlangen zu töten und Ärzte keine Hilfe zur Selbsttötung leisten dürfen, wurden nicht übernommen. Durch die Streichung des Verbots einer ärztlichen Beihilfe zur Selbsttötung soll eine Verschärfung durch das Berufsrecht über die strafrechtliche Regelung hinaus vermieden werden. Fortsetzung auf Seite 332 Entschließungen Finanzierung: Der GKV-Spitzenverband wird aufgefordert, sich mit einer ausreichenden Finanzierung des Gesundheitswesens zu beschäftigen, statt unbewiesene Behauptungen (wie im Mai zur Mengenausweitung von Operationen) zu verlautbaren. Tarifabschlüsse: Es wird missbilligt, dass Tarifabschlüsse auf dem Krankenhaussektor seitens der kommunalen Krankenhausträger zum Anlass für Kündigungen und Abteilungsschließungen genommen werden. Die Gestaltung der Krankenhausstruktur sollte sich ausschließlich am medizinischen Bedarf orientieren. Gesundheitsfonds: Der Gesetzgeber soll ausreichend finanzielle Mittel für die gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung zur Verfügung zu stellen. Notarztvergütung: Die Kostenträger des Rettungsdienstes werden aufgefordert, den Notarztdienst auf eine solide finan zielle Basis zu stellen. Elektronische Gesundheitskarte: Die Beschlüsse des 115. Deutschen Ärztetags zur eGK müssen konsequent umgesetzt werden. Gläserner Krebspatient: Die im Nationalen Krebsplan vorge sehene Schaffung des „Gläsernen Krebspatienten“ wird ab gelehnt. Deutschkenntnisse: Ausländische Ärzte sollen ausreichende Deutschkenntnisse durch eine persönliche Vorsprache bzw. durch einen Sprachtest „Patientenkommunikation“ nachweisen. Datenaustausch: Mit der dringend notwendigen Novellierung des Heilberufe-Kammergesetzes soll u.a. auch der Datenaustausch zwischen den ärztlichen Körperschaften ermöglicht werden. Alle Entschließungen einschließlich Begründungen sind auf im Internetauftritt der Landesärztekammer Baden-Württemberg verfügbar: www.aerztekammer-bw.de ÄBW 08 • 2012 331 C Kammern und KV tekammer-VV verabschiedete Fassung regelt bis auf Weiteres die Notfalldienstverpflichtung aller Kammermitglieder (privatärztlich tätige Ärzte und Vertragsärzte) und harmonisiert die Befreiungsgründe der Notfalldienstordnungen der Bezirksärztekammern. Weiterbildung Aufgrund gesetzlicher Vorgabe im Heilberufekammergesetz ist es erforderlich, in der Berufsordnung selbst die wesentlichen Grundpflichten für den ärztlichen Notfalldienst zu regeln. Die jetzt verabschiedete Fassung des § 26 Berufsordnung ist eng an die geltende Notfalldienstordnung der Kassenärztlichen Vereinigung BadenWürttemberg angelehnt. Zur näheren Ausgestaltung der Bestimmungen über den ärztlichen Notfalldienst existieren darüber hinaus auf Bezirksebene noch spezielle Notfalldienstordnungen. Die jetzt von der Landesärz- Mit zwei Runden der Evaluation der Weiterbildung hatten die Ärztekammern Impulse erhalten, um Strukturen und Prozesse in der Weiterbildung zu überdenken und zu optimieren. Vor diesem Hintergrund diskutierte die VV über die Schaffung eines Weiterbildungskatasters, die Befristung bzw. Regelüberprüfung von Weiterbildungsbefugnissen, die Flexibilisierung der Weiterbildung in Teilzeit sowie die Frage einer Pflicht-Weiterbildung im ambulanten Bereich. Der Kammervorstand wurde beauftragt, ein Konzept zur Verbesserung der Strukturqualität der ärztlichen Weiterbildung zu erarbeiten, über das sich die VV eine Meinung bilden will. Im Hinblick auf eine Überprüfung der Weiterbildungsbefugnis sollen andere Lösungen als die zeitliche Befristung gefunden werden. Ferner verabschiedeten die Delegierten eine Änderungssatzung, die die Einführung einer Zusatzweiterbildung „Kardio-MRT“ beinhaltet, deren Mindesweiterbildungszeit zwölf Monate beträgt. Inkrafttreten Die novellierte Berufsordnung wird – nach aufsichtsrechtlicher Genehmigung – voraussichtlich im Herbst im ÄBW veröffentlicht und tritt danach in Kraft. OE Ehrenzeichen der Deutschen Ärzteschaft für Stuttgarter Jurist Landesärztekammer Baden-Württemberg informiert über ihre Arbeit Hohe Auszeichnung für Dr. Nick D Landesärztekammer Baden-Württemberg ● 16. Tätigkeitsbericht 2011-2012 LÄK-Tätigkeitsbericht erschienen 16. Tätigkeitsbericht 2011 - 2012 er neue Tätigkeitsbericht der Landes ärztekammer Baden-Württemberg ist erschienen. Auf 192 Seiten informiert er ausführlich über die Arbeit der Kammer und ihrer Gremien. Der Band kann kostenlos Landesärztekammer Baden-Württemberg bei der Ärztlichen Pressestelle bezogen werden: Telefon (07 11) 7 69 89 99, Telefax (0711) 76 45 23, E-Mail [email protected]. Außerdem kann der Tätigkeitsbericht auch im Internetauftritt der Kammer eingesehen beziehungsweise herunter geladen werden. Vorstand der Landesärztekammer Baden-Württemberg Dr. Matthias Fabian, Dr. Norbert Fischer, Dr. Michael Schulze, Dr. Stefan Bilger, Präsident Dr. Ulrich Clever, Dr. Christoph von Ascheraden, Dr. Ingrid Rothe-Kirchberger, Vizepräsident Dr. Josef Ungemach, Dr. Klaus Baier, PD Dr. Christian Benninger, Dr. Michael Deeg (v.l.n.r.) www.aerztekammer-bw.de Körperschaft des öffentlichen Rechts Weitere Infos: www.aerztekammer-bw.de 332 ÄBW 08 • 2012 C I m Auftrag des Präsidenten der Bundesärztekammer verliehen Präsident und Vizepräsident das Ehrenzeichen der Deutschen Ärzteschaft an Dr. jur. Karl-Eberhard Nick aus Stuttgart, ehemals Vorsitzender Richter eines Zivilsenats am Oberlandesgericht in Stuttgart. Dr. Nick ist seit über 25 Jahren Vorsitzender der „Gutachterkommission für Fragen ärztlicher Haftpflicht“ bei der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg. Bewundernswert und ganz entscheidend für seine nicht hoch genug einzuschätzende Arbeit war, so die Laudatoren, wie weit und differenziert Dr. Nick in die nicht immer einfache Materie der Verfahren vor der Gutachterkommission eingedrungen sei. Bei all seiner juristisch klaren Linie habe er es nie versäumt, die ärztliche Sicht über die vermeintlichen Behandlungsfehler in seine Beurteilung des Dr. Clever, Dr. Nick und Dr. Ungemach Sachverhalts einzubeziehen und für die Entscheidung zu berücksichtigen. Mit seinem weder Zeit noch Arbeit scheuenden Wirken habe sich Dr. Nick besondere Verdienste um den ärztlichen Berufsstand und die Ärzteschaft in Baden-Württemberg erworben, betonte das Präsidium. Kammern und KV Fehlende Kultursensibilität bei Gericht Clever rügt Beschneidungs-Urteil A nfang Juli hatte das Kölner Landgericht erstmals in Deutschland die Beschneidung eines vier Jahre alten Jungen aus religiösen Gründen als Körperverletzung gewertet und für strafbar erklärt. Das Recht auf kör perliche Unversehrtheit wurde demnach höher als die Religionsfreiheit der Eltern gewertet. Der Bundesverband der niedergelassenen Kinderchirurgen Deutschlands empfahl daraufhin seinen Mitgliedern, von rituellen Beschneidungen abzusehen. Für die Landesärztekammer BadenWürttemberg erklärte Präsident Dr. lrich Clever, Ärztinnen und Ärzte seien U gut beraten, wenn sie die rituelle Beschneidung von Jungen künftig möglichst hinauszögerten, bis diese in einem entscheidungsfähigen Alter seien. Darüber hinaus bestehe aktuell die Gefahr, dass derartige Eingriffe künftig von Laien vorgenommen würden. Wegen der unter solchen Umständen oft unzureichenden hygienischen Umstände sei mit erheblichen Komplikationen zu rechnen. Das Urteil selbst lehnte Dr. Clever entschieden ab und beklagte eine fehlende Kultursensibilität beim Gericht. Warnung vor Ärzteverzeichnissen I DE G MED DEGERLOCHER AKADEMIE MEDIZIN FÜR DIE ZUKUNFT HERZLICH WILLKOMMEN zur nächsten DEGMED 2012 am 14. und 15. September Freitag, 14. September 2012 __09:30 bis 17:30 Uhr Die wirksame Kunst des Führens Für Ärzte in Praxis und Krankenhaus, Netzwerken und Gesundheitsindustrie Prof. Dr. Dr. Manfred Zehender, Freiburg Jürgen Kraak, Praxis für Beratung und Supervision, Stuttgart __14:00 bis 17:30 Uhr Der unklare Tod und seine Aufklärung durch Arzt, Polizei, und Gerichtsmedizin Scheinbar offizielle und seriöse Angebote häufig dubios mmer wieder wenden sich Firmen mit Angeboten zur Aufnahme in Verzeichnisse an Ärztinnen und Ärzte. Neben dem Angebot eines kostenpflichtigen Eintrags wird bisweilen auch zur Korrektur und/oder Ergänzung der – vorgeblich – kostenfrei veröffentlichten „Grunddaten“ aufgefordert. Zumeist ist mit der Rücksendung des irreführend gestalteten Korrekturformulars ebenfalls ein kostenpflichtiger Vertragsabschluss verbunden. Begleiterscheinungen wie „Aktenzeichen“, eine entsprechende Formulargestaltung oder die Verwendung einschlägiger Symbole sollen dabei zusätzlich einen offiziellen und seriösen Eindruck vermitteln. Hinter solchen Angeboten stehen zumeist dubiose, häufig im Ausland ansässige Unternehmen. Gerade dies erschwert die Rechtsverfolgung sehr. Gleichwohl hat etwa das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem Urteil vom 26.03.2009 (Az. 6 U 242/08) in einem solchen Fall, in dem scheinbar zur „Datenkorrektur“ aufgefordert, tatsächlich aber ein kostenpflichtiger Vertrag geschlossen wurde, ein irreführendes und wettbewerbswidriges Verhalten erkannt. Auch das AG Düsseldorf hat solcherart Offerten, die „den Anschein erweckten, es würde sich bei der angeprie- Anzeige senen Eintragung um eine amtliche Eintragung handeln“, als Täuschung kritisiert (AG Düsseldorf vom 21. 11. 2011 – 42 C 11568/11). Obwohl die auf Basis der entsprechenden Anschreiben abgeschlossenen Verträge meist ungültig sind – insbesondere, weil die Vertragsbedingungen häufig so gestaltet sind, dass bewusst versucht wird, Ärztinnen und Ärzte durch irreführende Angaben zum Vertragsabschluss zu verleiten –, sollten derartige Offerten von vornherein ignoriert werden. Im Falle eines versehentlichen, unbeabsichtigten Abschlusses, auf den häufig drastisch formulierte Mahnungen und Zahlungsaufforderungen folgen, empfiehlt sich die schriftliche Anfechtung des Vertrages wegen arglistiger Täuschung. Falls die Firma einen gerichtlichen Mahnbescheid erlässt oder Zahlungsklage erhebt, sollte mit anwaltlicher Hilfe gerichtlich gegen die Firma vorgegangen werden. Weitere Informationen zum Thema bietet beispielsweise der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität auf seiner Internetseite unter dem Stichwort „Adressbuchschwindel“ (www.dsw-schutzverband.de). Bezirksärztekammer Südwürttemberg ÄBW 08 • 2012 Michael Gerg, Kriminaloberrat, Esslingen Dr. Frank J. Reuther, Gerichtsarzt, Ulm __14:00 bis 17:30 Uhr Der febrile Patient Dr. Andrej Zeyfang, Stuttgart Dr. Barbara Kraft, Stuttgart Dr. Ingomar Lorenz, Stuttgart Dr. Christoph Manegold, Stuttgart Dr. Johannes Müller, Stuttgart Samstag, 15. September 2012 __09:30 bis 13:00 Uhr Würden Sie diesen Patienten Auto fahren lassen? Prof. Dr. Udo Sechtem, Stuttgart Prof. Dr. Hansjörg Bäzner, Stuttgart Weitere Informationen unter: www.degmed .de Veranstalter BEZIRKS ÄRZTEKAMMER N O R DW Ü R T T E M B E R G in Kooperation mit MEDICA Deutsche Gesellschaft für Interdisziplinäre Medizin e. V. Veranstaltungsort Bezirksärztekammer Nordwürttemberg Jahnstraße 5 | 70597 Stuttgart Organisation und Information MedCongress GmbH Tel. +49 711 72 07 12-0 [email protected] management akademie der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg Veranstaltungshinweis Die Management Akademie der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (MAK) lädt gemeinsam mit der Deutschen Apotheker- und Ärztebank zu einer Fortbildungsveranstaltung für Mediziner ein. Veranstaltungstitel: Der Weg in die eigene Praxis – Ihr Zukunftsplan für mehr Freude im Beruf Ziele: Bei der Gründung einer eigenen Praxis ist neben der medizinischen Qualifikation auch unternehmerisches Know-how gefragt. Durch die neue Gesetzgebung hat sich der Gestaltungsspielraum für junge Unternehmer enorm erweitert. In diesem Seminar zeigen wir, worin die Chancen einer Praxisgründung bestehen. Dabei gehen wir hauptsächlich auf die verschiedenen Möglichkeiten der ärztlichen Zusammenarbeit ein und erläutern die rechtlichen Rahmenbedingungen. Die Veranstaltung bildet den Auftakt zu unserem mehrteiligen „Arbeitskreis Praxisgründung/Praxisführung“. In insgesamt fünf Modulen erhalten Sie hier weitergehende Informationen zu allen wichtigen Fragen der Neuniederlassung – angefangen bei der Finanzierung bis hin zur Abrechnung. Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie im Internet unter www.mak-bw.de. Referent: • Theo Sander, Rechtsanwalt, Diplom-Betriebswirt, Fachanwalt für Steuerrecht, Tätigkeitsschwerpunkt Arzt- und Zahnarztrecht Termin und Veranstaltungsort: • 22. September 2012 (10.00 Uhr bis ca. 14.00 Uhr) • KVBW Freiburg, Sundgauallee 27, 79114 Freiburg Information und Anmeldung: • Management Akademie der KV Baden-Württemberg, Telefon (07 11) 78 75-35 35, Fax (07 11) 78 75-48-38 88, E-Mail: [email protected] • oder Online-Anmeldung unter www.mak-bw.de Teilnahmegebühr: Die Teilnahme ist kostenlos, setzt jedoch eine Anmeldung voraus. KVBW akkreditiert Netzwerkkonferenzen Labormediziner und Mikrobiologen gesucht I n Baden-Württemberg sind in den letzten Jahren sehr viele MRENetzwerke gegründet worden. Die freiwilligen Zusammenschlüsse von Vertretern des Gesundheitsdienstes, von Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten sind in der Regel bei den Gesundheitsämtern angesiedelt. Die Netzwerke erhalten durch die Einführung von Abrechnungsziffern für Diagnostik und Therapie multiresistenter Erreger in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) weiteren Auftrieb. Es wurde speziell eine Abrechungsposition für die Teilnahme an einer MRSA-Fall- und/oder regionalen Netzwerkkonferenz eingeführt, da eine weitere Ausbreitung der Infektionen nur durch vernetztes Handeln verhindert werden kann. Die Regelungen des EBM sehen eine Akkreditierung der Netzwerkkonferenzen durch die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) vor. Voraussetzung hierfür ist unter anderem die regel- mäßige Teilnahme von Laborärzten oder Mikrobiologen. Es konnten jedoch bislang in Baden-Württemberg nur sieben Netzwerkkonferenzen akkreditiert werden. Bei den anderen besteht laut Auskunft des Sozialministeriums das Problem, dass es dort an der Mitwirkung eines Laborarztes oder Mikrobiologen fehlt. Es werden daher Laborärzte oder Mikrobiologen gesucht, die bereit sind, in diesen Netzwerken mitzuarbeiten. Eine Kassenzulassung ist hierfür nicht erforderlich. Weitere Informationen sind bei der KVBW, Frau Jasmin Niebergall, Telefon (0 71 21) 9 17-23 80, E-Mail jasmin.niebergall@ kvbawue.de, erhältlich. Anzeige Landesärztekammer empfiehlt Hilfsmittel für Kindernotfälle Notfall-Lineal R und 12 000 Kinder müssen pro Jahr in Baden-Württemberg von Notärzten und Rettungsassistenten medizinisch versorgt werden. In rund der Hälfte der Einsätze muss der Notarzt den Kindern Medikamente verabreichen. In BadenWürttemberg ist das rund 16 Mal pro Tag der Fall. Insgesamt sind aber nur bei etwa fünf Prozent der Einsätze Kinder betroffen. Deshalb haben die Notärzte und Rettungsassistenten weniger Erfahrungen mit Kindern, die Medikamente benötigen. Die Notärzte im Südwesten, die Techniker Krankenkasse sowie die Hilfs organisationen DRK, Johanniter, ASB und Malteser haben deshalb eine Initi- 334 ÄBW 08 • 2012 ative gestartet, um die Notfallversorgung der Kinder in Baden-Württemberg sicherer zu machen. Alle rund 600 Einsatzfahrzeuge im Land und Hubschrauber werden mit einem Notfall-Lineal für Kinder ausgerüstet. Dieses Lineal wird an das Kind angelegt, um die Größe zu ermitteln. Zu der jeweiligen Größe stehen auf dem Lineal die Dosierungsempfehlungen für die am häufigsten bei Notfällen eingesetzten Medikamente. Die Landesärztekammer BadenWürttemberg begrüßt, dass alle notarztbesetzten Rettungsmittel in Baden-Württemberg mit NotfallLinealen ausgestattet werden und empfiehlt den Ärztinnen und Ärzten, dieses Lineal bei allen Einsätzen mit Kindern zu nutzen. Weitere Infos: www.notfalllineal.de C Kammern und KV Stimmungsbarometer und Impulsgeber für die KVBW Vorstand on Tour M it strittigen Themen in der Tasche suchten die Vorsitzenden der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW), Dr. Norbert Metke und Dr. Johannes Fechner, als „Vorstand on Tour“ auch 2012 die Mitgliedernähe. Das Tourmotto „Raus aus dem Hamsterrad“ war eng verknüpft mit dem neuen Honorarverteilungsmaßstab und der Reform des Notfalldienstes. Die Veranstaltungen waren gut besucht. Ausnahmezustand herrschte in Schwäbisch Hall: Hier kamen so viele Kurzentschlossene, dass nicht alle Gäste im Saal Platz fanden. Unter den Gästen waren auch die regionalen Repräsentanten aus den Bezirksbeiräten und der Vertreterversammlung zahlreich vertreten. Der jeweilige Bezirksbeirat führte durch den Abend und moderierte die abschließende Frage- und Diskussionsrunde. Durchweg herrschte eine positive Grundstimmung vor. Das war vor dem Hintergrund der jüngsten bahnbrechenden Änderungen der Honorarverteilung und des Notfalldienstes bei Weitem keine Selbstverständlichkeit. Einer brachte das Erfolgsrezept auf den Punkt: Immer wieder verstehe es der Vorstand meisterhaft, trotz eigener Linie, alle Beteiligten mitzunehmen. Viel spontanen Applaus gab es für die geplante bundesweite Imagekampagne der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Sie soll dem Arztberuf auch vor dem Hintergrund des Nachwuchsmangels neuen Glanz verleihen, schwindende Reputation und Attraktivität zurückgeben. Während der Tour hatte sich die Reform des Notfalldienstes revolutionär weiterentwickelt und gab überall Anlass zu kritischer Diskussion. Dr. Fechner gelang es, überzeugend um Blick in die Veranstaltung in Schwäbisch Hall Verständnis für die Notwendigkeit der Reform als Maßnahme gegen den Ärztemangel zu werben. Vorstand on Tour wurde 2011 als Instrument der Mitgliederkommunikation eingeführt. Für 2013 schmiedet der Vorstand schon wieder Fortsetzungspläne. Auf den Veranstaltungen gewinnen Dr. Metke und Dr. Fechner ein Meinungsbild, woran sie die Wertschätzung ihrer Arbeit messen können. Die Gespräche am Rande liefern wichtige Impulse für die Weiterentwicklung der KVBW. Einheitliches Dokument schützt Patientinnen und Patienten in Notfällen Substitutionsausweis D as Sozialministerium, die Kassenärztliche Vereinigung und die Landesärztekammer geben seit Juli erstmals einen landesweit einheitlichen Substitutionsausweis für Baden-Württemberg heraus. Damit soll der Schutz von substituierten Patientinnen und Patienten deutlich verbessert werden. In dem Ausweis wird dokumentiert, dass sich die Patientin/der Patient in einer Substitutionsbehandlung befindet, mit welchem Präparat und bei welchem Arzt die Behandlung durchgeführt wird und wer die psychosoziale Begleitung übernimmt. Der Ausweis löst die bisherigen regional unterschiedlichen Modelle ab und steht den Arztpraxen ab sofort zur Verfügung. Der Ausweis schützt die Substitutionspatienten, die im Rahmen eines umfassenden Therapiekonzepts mit Drogenersatzstoffen ärztlich behandelt werden, beispielsweise bei poli- Substitutionsmittel / Erstausgabe Vorsicht! Substitutionsmittel äußerst vorsichtig aufbewahren! Nicht-Opiatabhängige unbedingt vor der Einnahme schützen! Lebensgefahr! Tagesdosis Tagesdosis mg mg Datum Datum Substitutionsausweis Die Vorlage dieses Ausweises berechtigt nicht zur Abgabe von Substitutionsmitteln Name Wichtige Hinweise / Begleitmedikation M U S T E R Vorname BADEN– WÜRTTEMBERG geboren am Straße PLZ Ort Mit Unterstützung der Kassenärztlichen Vereinigung (KVBW), der Landesärztekammer und dem Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren. zeilichen Kontrollen. Sie können sich mit dem Ausweis als Substitutions patient ausweisen und belegen, dass sie ihr Substitutionsmittel legal mit sich führen. Bei einem akuten Krankenhausaufenthalt kann der Ausweis überlebenswichtig sein, um die Therapie lückenlos fortzuführen und zu verhindern, dass eine unter Umständen bedrohliche Entzugssymptomatik auftritt. Der Ausweis dokumentiert auch die Verschreibungspraxis des Arztes und ist so auch für den Arzt ein wichtiger Nachweis. Nach Überzeugung von Kassenärztlicher Vereinigung, Landesärz- tekammer und Sozialministerium ist der erstmals einheitliche Substitutionsausweis für Baden-Württemberg ein entscheidender Schritt zu mehr Transparenz in der Substitutionsbehandlung und damit auch zur Sicherheit und Akzeptanz dieser Therapie. In Baden-Württemberg werden derzeit rund 10 000 Opiatabhängige mit Drogenersatzstoffen wie Methadon bzw. Subutex ärztlich behandelt. Im Rahmen eines durchgängigen Therapiekonzepts soll den Abhängigen mit der Substitutionsbehandlung die Perspektive auf Suchtmittelfreiheit und damit auch auf soziale und berufliche Teilhabe vermittelt werden. ÄBW 08 • 2012 335 FOTO Rechtsfragen Keine Strafbarkeit von Vertragsärzten wegen Bestechlichkeit Ärzte und Geschenke von Pharmafirmen? S Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Dr. Thomas K. Heinz Cronstettenstraße 66 60322 Frankfurt www.mmw-law.de § 11 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c StGB lautet: (1) Im Sinne des Gesetzes ist 1. … 2. Amtsträger: wer nach deutschem Recht – b) … c) sonst dazu bestellt ist, bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle oder in deren Auftrag Aufgaben der öffentlichen Verwaltung unbeschadet der zur Aufgabenerfüllung gewählten Organisationsform wahrzunehmen, § 299 Abs. 1 StGB lautet: (1) Wer als Angestellter oder Beauftragter eines geschäftlichen Betriebes im geschäftlichen Verkehr einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, dass er einen anderen bei dem Bezug von Waren oder gewerblichen Leistungen im Wettbewerb in unlauterer Weise bevorzuge, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. 336 eit Jahren ist es rechtlich umstritten, ob der Bestechungsparagraf des Strafgesetzbuchs auf Ärzte anwendbar ist. Bestochen werden kann demnach nur ein „Angestellter oder Beauftragter eines geschäftlichen Betriebes“. Und Angestellte sind freiberufliche Vertragsärzte nun mal nicht. Dennoch kam eine Anzahl Gerichte, allen voran das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig, wiederholt zu dem Schluss, dass Ärzte, zumindest wenn sie Arzneimittel verordnen, als „Beauftragte“ der Krankenkassen tätig werden. Diesen Auftrag begründeten die Richter mit dem sogenannten Sachleistungsanspruch der gesetzlich Versicherten gegenüber der Krankenkasse. Um diesen Anspruch durchzusetzen, brauchen die Patienten aber eine ärztliche Verordnung. Mit dem Rezeptblock, so folgerte das OLG, löse der Arzt daher einen Kaufvertrag zwischen Kasse und Apotheke aus. Der Große Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofs hat mit Beschluss vom 29. März 2012 – GSSt 2/11 – nun klargestellt, dass er das anders sieht. Kassenärzte, die von einem Pharma-Unternehmen Vorteile als Gegenleistung für die Verordnung von Arzneimitteln dieses Unternehmens entgegennehmen, machen sich nicht wegen Bestechlichkeit nach § 332 StGB strafbar. Auch eine Strafbarkeit wegen Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr nach § 299 Abs. 1 StGB scheidet aus. Entsprechend sind auch Mitarbeiter von Pharmaunternehmen, die Ärzten solche Vorteile zuwenden, nicht wegen Bestechung (§ 334 StGB) oder Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 Abs. 2 StGB) strafbar. Der niedergelassene, für die vertragsärztliche Versorgung zuge lassene Arzt handelt nämlich bei der Wahrnehmung der ihm gemäß § 73 Abs. 2 SGB V übertragenen Aufgaben, insbesondere bei der Verordnung von Arzneimitteln, weder als Amtsträger im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 2 StGB noch als Beauftragter der gesetzlichen Krankenkassen im Sinne des § 299 StGB. In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Ausgangsverfahren war eine Pharmareferentin, die Kassenärzten Schecks über einen Gesamtbetrag von etwa 18 000 Euro übergeben hatte, ÄBW 08 • 2012 wegen Bestechung im geschäftlichen Verkehr zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Der Übergabe des Schecks hatte ein als „Verordnungsmanagement“ bezeichnetes Prämiensystem des Pharmaunternehmens zugrunde gelegen. Dieses sah vor, dass Ärzte als Prämie für die Verordnung von Arzneimitteln des betreffenden Unternehmens 5 Prozent des Herstellerabgabepreises erhalten sollten. Die Entscheidung des Großen Senats beruht im Wesentlichen auf folgenden Erwägungen: Die gesetzlichen Krankenkassen sind zwar Stellen öffentlicher Verwaltung im Sinne der Amtsträgerdefinition in § 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c StGB. Auch erfüllt das System der gesetzlichen Krankenversicherung als Ganzes eine aus dem Sozialstaatsgrundsatz folgende, in hohem Maße der Allgemeinheit dienende Aufgabe. Die Kassenärzte sind aber nicht dazu bestellt, Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrzunehmen. Der freiberuflich tätige Kassenarzt ist weder Angestellter noch Funktionsträger einer öffentlichen Behörde. Er wird aufgrund der individuellen, freien Auswahl des gesetzlich Versicherten tätig. Sein Verhältnis zu dem Versicherten, der ihn regelmäßig individuell auswählt, wird – ungeachtet der mit der Zulassung verbundenen Verpflichtung zur Teil nahme an der vertragsärztlichen Ver sorgung – wesentlich von persönlichem Vertrauen und einer Gestaltungsfreiheit gekennzeichnet, die der Bestimmung durch die gesetzlichen Krankenkassen weitgehend entzogen ist. Innerhalb des Behandlungsverhältnisses konkretisiert die Verordnung eines Arzneimittels zwar den gesetzlichen Leistungsanspruch des Versicherten auf Sachleistungen; sie ist aber untrennbarer Bestandteil der ärztlichen Behandlung und vollzieht sich innerhalb des personal geprägten Vertrauensverhältnisses zwischen dem Versicherten und seinem Arzt, der die Verordnung nach seiner aus § 1 BÄO folgenden Verpflichtung auszurichten hat. Die Einbindung des Vertragsarztes in das System öffentlich gelenkter Daseinsfürsorge verleiht der vertragsärztlichen Tätigkeit danach nicht den Charakter hoheitlich gesteuerter Verwal- tungsausübung. Dies entspricht auch der zivilrechtlichen Betrachtungsweise. Dem Kassenarzt fehlt es bei der Verordnung eines Arzneimittels auch an der Beauftragteneigenschaft im Sinne von § 299 Abs. 1 StGB. Gemäß § 72 Abs. 1 Satz 1 SGB V wirken die Leistungserbringer, also auch die Kassenärzte, mit den gesetzlichen Krankenkassen zur Sicherstellung der kassenärztlichen Versorgung zusammen, begegnen sich nach der darin zum Ausdruck kommenden gesetzgeberischen Wertung also auf einer Ebene der Gleichordnung. Von wenigen Ausnahmen abgesehen sind unmittelbare Rechtsbeziehungen zwischen den Kassenärzten und den Krankenkassen gesetzlich ausgeschlossen. Dem Begriff des Beauftragten ist aber schon vom Wortsinn her die Übernahme einer Aufgabe im Interesse des Auftraggebers immanent, der sich den Beauftragten frei auswählt und ihn bei der Ausübung seiner Tätigkeit anleitet. Es kommt hinzu, dass die Krankenkasse den vom Versicherten frei gewählten Arzt akzeptieren muss. Dieser wird vom Versicherten als „sein“ Arzt wahrgenommen, den er beauftragt hat und dem er sein Vertrauen schenkt. Eine sachgerechte Bewertung der ärztlichen Verordnung vor dem Hintergrund des sozialrechtlichen Regelungsgefüges führt ebenfalls zu dem Ergebnis, dass der Kassenarzt kein Beauftragter der Krankenkassen ist. Dass die Verordnung von Medikamenten (und Hilfsmitteln) dabei auch Relevanz für die Krankenkasse hat, rechtfertigt keine andere Beurteilung. Der Senat hatte nur zu entscheiden, ob korruptives Verhalten von Kassenärzten und Mitarbeitern von Pharmaunternehmen nach dem geltenden Strafrecht strafbar ist. Das war zu verneinen. Zu bedenken ist aber, dass für das Handeln eines Arztes schließlich nicht nur das Strafrecht, sondern auch Berufsrecht gilt: Die Annahme von Geschenken und anderen Zuwendungen ist Ärzten bereits per Berufsrecht verboten. Ebenso verbietet das Sozialrecht die unzulässige Zusammenarbeit von Ärzten mit anderen Leistungserbringern. Dr. Thomas K. Heinz Ethik Wird das neue Transplantationsgesetz dem Anliegen der Transplantationsmedizin wirklich gerecht? Dienst oder Bärendienst? N aturwissenschaften befassen sich bekanntlich mit dem, was ist. Das Geschäft der Ethik handelt demgegenüber von dem, was sein sollte. Zwei fein säuberlich zu trennende Welten sollte man denken. Doch die Grenzlinie begann unscharf zu werden, seit Neurowissenschaftler und Philosophen vor einem Jahrzehnt ein noch junges, als „Neuroethik“ bezeichnetes Forschungsgebiet entstehen ließen. Ihre Protagonisten sehen die Fähigkeit des Menschen zur Moral als Teil seiner natürlichen, von der Evolution mitgegebenen Ausstattung. „Naturwissenschaft und das Feld der Ethik“, so der Neurowissenschaftler und Philosoph Joshua Green von der Princeton University, „bilden heute ein Kontinuum. Was wir heute Ethik nennen“, so Greene, „wird in nicht allzu ferner Zeit eine Art Naturwissenschaft unseres sozialen Verhaltens sein“. Doch was hat das alles mit den Dilemmasituationen zu tun, vor die uns derzeit die moderne Transplantationsmedizin stellt und von denen nachfolgend die Rede sein soll? Die Analyse moralischer Dilemmasituationen bildet einen der Forschungsschwerpunkte der „Neuroethik“. In trickreich arrangierten experimentellen Situationen werden Testpersonen mit der Notwendigkeit konfrontiert, ethische Entscheidungen zu treffen. Bei vielen dieser Experimente befinden sich die Akteure im Scanner. So lässt sich, mit oder ohne begleitende Analyse der Hirnaktivitäten, untersuchen, warum Menschen sich in moralischen Entscheidungssituationen wie entscheiden. Neuroethiker wollen nicht nur wissen, wie unser Gehirn mit ethischen Fragestellungen umgeht, sondern auch, welche Rolle da- bei äußere Umstände, vor allem soziale Kontexte spielen. Tatsächlich wird unser Zentralorgan bei seinen ethischen Einschätzungen von vielen Faktoren beeinflusst und geht keineswegs nach einem a priori festgelegten moralischen Kodex vor. Dies zeigen zwei Experimente, die zugleich helfen können, auch ein zentrales Dilemma der Transplantationsmedizin zu verstehen. Beide Experimente, „Trolley Dilemma“ (Waggon-Dilemma) und „Footbridge-Dilemma“ (Fußgängerbrücken-Dilemma) genannt, sind „Klassiker“ der neuroethischen Forschung. Im Waggon-Dilemma („Trolley Dilemma“) wird die Testperson mit folgender Situation konfrontiert: Sie steht zufällig an einer Weiche, an der sich ein abschüssig verlaufendes Bahngleis verzweigt. Die Weiche ist auf das rechte der beiden sich verzweigenden Gleise gestellt. Da rollt plötzlich ein führerloser, leerer Waggon heran, der sich irgendwo gelöst haben muss und bereits kräftig Fahrt aufgenommen hat. Weiter abwärts auf dem rechten Gleis, also dort, wohin der Waggon aufgrund der Weichenstellung hinfahren wird, sind fünf Gleisarbeiter beschäftigt. Auf dem linken Gleis arbeitet nur ein Gleisarbeiter. Die Testperson wird darauf hingewiesen, dass die Situation, wenn sie nicht eingreift, den fünf Arbeitern das Leben kosten wird. Wegen des Lärms einer angrenzenden Fabrik können die Arbeiter nicht gewarnt werden. Alles, was die Testperson tun kann, ist die Weiche umzustellen, um so – anstatt der fünf – „nur“ einen Menschen zu opfern. Sie wird aufgefordert, sich zügig zu entscheiden. Eine im Endergebnis identische Dilemmasituation, nämlich ein Menschenleben zugunsten von fünf Geretteten zu opfern, begegnet uns auch im sogenannten Fußgängerbrücken-Dilemma („Footbridge-Dilemma“). Doch befindet sich die Testperson, die auch hier eine Entscheidung fällen muss, in einer anderen Situation. Der führerlose Waggon rollt heran, ungebremst wird auch er fünf weiter abwärts tätige Gleisarbeiter töten. Doch eine Weiche gibt es nicht. Die Testperson steht stattdessen auf einer die Gleise überquerenden Fußgänger-Überführung. Neben ihr steht ein enorm übergewichtiger Mann. Selbst herabzuspringen würde den Waggon nicht aufhalten, da sie selbst, so wird der Testperson mitgeteilt, zu wenig Körpergewicht auf die Waage bringe. Die einzige Möglichkeit, die fünf Menschen zu retten, bestehe darin, den übergewichtigen Fremden auf die Gleise, vor den herannahenden Waggon hinabzustoßen. Waggon-Dilemma und Fußgängerbrücken-Dilemma haben das gleiche „KostenNutzen-Verhältnis“: Fünf werden gerettet, einer geopfert. Der Unterschied besteht allein darin, dass die ethische Entscheidung im einen Fall (Waggon-Dilemma) aus einer gewissen Entfernung, im anderen Fall aber in nächster Nähe zu jenem Menschen entschieden werden muss, der sein Leben lassen soll. Genau auf diesen Unterschied scheint es unserem Gehirn – und unserer ethischen Einschätzung – aber anzukommen. Denn über 90 Prozent aller Menschen entscheiden sich zwar für das Umstellen der Weiche, aber gegen das Herabstoßen des neben ihnen stehenden Schwergewichts. ÄBW 08 • 2012 113 Prof. Dr. med. Joachim Bauer 337 Foto: Techniker Krankenkasse Ethik Univ.-Prof. Dr. med. Joachim Bauer, 60, ist Internist und Psychiater. Er war jahrelang im Bereich der Akut- und Notfallmedizin tätig. Bauer lehrt am Uniklinikum Freiburg, wo er als Oberarzt der Abteilung Psycho somatische Medizin tätig ist. 338 Mir scheint, das scheinbar widersprüchliche, bei näherer Betrachtung aber nur zu verständliche Ergebnis von „Waggon-“ und „Trolley-Dilemma“ könnte uns helfen, einem Zwiespalt der Transplantationsmedizin auf den Grund zu kommen, der derzeit die Gesellschaft spaltet. Auch beim Übertragen von Organen geht es um Menschen, die (durch eine Transplantation) gerettet werden sollen, während andere diese Rettung möglich machen sollen: Menschen, die einen Hirntod erlitten haben, die rein äußerlich von einem noch lebenden Bewusstlosen oft aber nicht zu unterscheiden sind. Sie sollen als Organspender dienen und damit endgültig und vollständig dem Tod überlassen werden. Spender und Empfänger einer Organtransplantation sind mit den Personen, um die es in den beiden experimentellen Dilemmasituationen geht, nicht ohne Weiteres zu vergleichen. Vergleichbar sind aber die zwei unterschiedlichen Perspektiven derer, die eine ethisch relevante Entscheidung fällen sollen. Wodurch sind die beiden Perspektiven im Falle der Organtransplantation gekennzeichnet? Auf der einen Seite stehen transplantierende Ärzte und eine der Transplantationsmedizin gewidmete Organisation, die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO). Beide stehen – wenn wir die Situation auf das Waggon-Dilemma übertragen - sozusagen an der Weiche. Sie haben Abstand zu den hirntoten Spendern. Für sie steht das rationale Kalkül im Vordergrund. Sie verstehen nicht wie man anders entscheiden kann als die fünf Menschen durch das Umstellen der Weiche zu retten (zumal die Spender nach ihrer Einschätzung gar nicht „geopfert“ werden müssten, da sie ja aus neurologischer Sicht bereits tot seien). Auf der anderen Seite stehen die Angehörigen eines Hirntoten sowie die ihn versorgenden Pflegekräfte und Ärzte (auch Gesunde, die gebeten werden, vorsorglich ihre Bereitschaft zur Organspende zu erklären, stehen auf dieser Seite, denn sie sind sich selbst nah). Sie alle fühlen sich wie der im Footbridge-Dilemma auf der Fußgängerbrücke stehende Entscheider und zögern. Dies ist der Grund, warum viele Hirntote, die auf einer Intensivstation liegen, nicht als Spender gemeldet werden. Für Angehörige, Pflegekräfte und unmittelbar behandelnde Ärzte ist der auf einer Intensivstation liegende hirntote Mensch, von dem sie sich trennen sollen, nah. Er unterscheidet sich in ihrer Wahrnehmung in nichts von einem Bewusstlosen, auch wenn er von Neurologen als hirntot erklärt wurde. Er ist warm und hat ein schlagendes Herz. Im Kern dessen, was wir „Menschlichkeit“ nennen, steht unsere Empathiefähigkeit. Empathiefähigkeit bedeutet konkret, die (von den meinen unterschiedlichen) Perspektiven anderer Menschen zu verstehen. Es sind jeweils ÄBW 08 • 2012 wohlbegründete, aber unterschiedliche Perspektiven, die den derzeitigen gesellschaftlichen Dissens im Bereich der Transplantationsmedizin begründen. Mitmenschlichkeit bedeutet, unterschiedliche Perspektiven zu würdigen und anzuerkennen. Wer jedoch versucht, die wohlbegründete Perspektive eines anderen als amoralisch zu disqualifizieren, befindet sich auf dem Holzweg. Auf einem solchen befinden wir uns, wenn wir der zögerlichen Haltung vieler Menschen mit Druck und moralischer Disqualifikation derer, die sich ihren Vorstellungen nicht anschließen wollen, beizukommen versuchen. Anstatt aus dem Misserfolg dieser Strategie zu lernen und einen neuen Weg zu beschreiten, soll das kürzlich novellierte Transplantationsgesetz „den Menschen tatsächlich etwas mehr auf die Pelle rücken“, wie es ein prominenter Abgeordneter im Bundestag ausdrückte, eine Strategie, die vielen Zeitgenossen Bauchschmerzen bereite. Problematisch an der Neufassung des jetzt verabschiedeten Transplantationsgesetzes (TPG) ist keineswegs nur, was in der Öffentlichkeit bislang wahrgenommen wurde. Die öffentliche Diskussion befasste sich lediglich damit, dass gesetzliche und private Krankenkassen ihren Versicherten in den kommenden Jahren „auf die Pelle rücken“ sollen, sich zu der Frage zu erklären, ob sie bereit sind, im Falle eines Hirntodes ihre Organe entnehmen zu lassen. Doch das jetzt novellierte TPG enthält weitere problematische Elemente. Druck gemacht werden soll nicht nur uns allen, die wir irgendwann Organspender und damit Lebensretter für andere sein könnten. Viel heftigeren Druck macht das Gesetz den Kliniken. Alle über 1300 deutschen Kliniken mit Intensivstationen sind nach dem neuen Gesetz jetzt „grundsätzlich Entnahmekrankenhäuser“ und werden verpflichtet, „Transplantationsbeauftragte“ zu ernennen. Als deren vorderste Pflicht definiert das Gesetz, „den Hirntod aller möglichen Organspender zu melden“. Die Be auftragten haben dafür zu sorgen, „dass die Entnahmekrankenhäuser ihrer Verpflichtung nachkommen“. Eine Verletzung dieser Pflicht kann Bußgelder zur Folge haben. Nicht nur dies erscheint mir problematisch. Ein Unding ist, wie sich das Gesetz den Umgang mit den Angehörigen von Hirntoten vorstellt. Die „Transplantationsbeauftragten“ werden durch das Gesetz nicht nur verpflichtet „den Hirntod aller möglichen Organspender“ zu melden. Zugleich sollen sie, sozusagen nebenbei, „die Angehörigen (der Spender) in angemessener Weise begleiten“. Abgesehen davon, dass das Gesetz offen lässt, wer die Beauftragten und einen für die Aufgabe der Betreuung ohne Zweifel notwendigen Mitarbeiterstab finanzieren soll: Noch schlimmer ist, dass sich im Gesetz kein Wort zu einer verpflichtenden Qualifikation der Transplantationsbeauftragten findet. Die Begleitung der Angehörigen sowie der vor Ort tätigen Pflegekräfte und Ärzte erfordert außerordentliche psychologische Kompetenz. In einem eindrucksvollen, vor Kurzem erschienenen Fachbeitrag über „Die Pflege hirntoter Menschen“ schilderte Tatjana Roos, Fachkrankenschwester für Intensivpflege, die tief gehenden emotionalen und ethischen Probleme, die sich für Pflegende, aber auch für Angehörige von Hirntoten, die als Organspender infrage kommen, ergeben. Daher ist es ein Unding, dass das Gesetz die Beauftragten nicht nur als Sparmodell konzipiert und offen lässt, wie sie finanziert werden sollen (dies soll zwischen allen Beteiligten irgendwann erst noch ausgehandelt werden), sondern auch nichts zu ihrer Qualifikation festlegt. Ob die Neufassung des Gesetzes dem Anliegen, das Transplantationswesen in unserem Lande auf einen guten Weg zu bringen, einen Dienst oder einen Bärendienst erweisen wird, bleibt abzuwarten. Das Kalkül, die Einholung der Zustimmung der Angehörigen eines Hirntoten dadurch zu umgehen, dass man uns, die Gesunden, bedrängt sich zur Organspende zu bekennen, könnte aus mehreren Gründen nicht aufgehen. Die Wahrscheinlichkeit, von einem Menschen etwas Erbetenes zu erhalten, wird nicht erhöht, sondern gemindert, wenn man den Betroffenen bedrängt (dies ist der Grund warum alle in diese Richtung gehenden Versuche in den vergangenen Jahren, über Talkshow-Statements von Politikern und Prominenten Druck aufzubauen, wenig erfolgreich waren). Hinzu kommt die fehlende Transparenz des deutschen Transplantationsbetriebs, insbesondere das Fehlen einer ethischen Maßstäben genügenden Kontrolle der DSO, über die jüngst wiederholt berichtet wurde (siehe u. a. SPIEGEL 14/2012, S. 116 ff.). Auch nicht widerlegte Berichte (selbst wenn es nur Gerüchte gewesen sein sollten), dass sich unter Organempfängern überproportional viele Privatversicherte befinden, haben dem Anliegen der Transplantationsmedizin schweren Schaden zugefügt. Nicht minder schwer wiegt, dass Einzelfälle aus jüngerer Zeit gezeigt haben, dass die Vorschriften für die Feststellung des Hirntodes nicht immer eingehalten wurden und Neurologen sich bei der Feststellung des Hirntodes offenbar irren können. Warum sollten sich Gesunde vor dem geschilderten Hintergrund und angesichts von „Transplantationsbeauftragten“, die vom neuen TPG wie Kommissare installiert werden sollen, einem solchen System vorauseilend anvertrauen? Ich selbst befürworte die Organtransplantation Foto: Techniker Krankenkasse Ethik und lehne eine Organspende auch für mich keinesfalls ab. Auch einer Lebendspende, wie sie Frank-Walter Steinmeier kürzlich seiner Ehefrau zukommen ließ, würde ich mich nicht verweigern. Doch angesichts der durch Bedrängung gekennzeichneten derzeitigen Situation, die durch das neue TPG noch verschärft und zementiert werden wird, würde ich keine vorauseilende Zustimmung erteilen wollen – eine Zustimmung, zu der wir vor allem deshalb gedrängt werden, um damit die Einholung der Zustimmung von Angehörigen zu umgehen. Da ist mir – im Fall der Fälle – die Einschätzung meiner erwachsenen Kinder an meinem Krankenbett weitaus lieber als das, was ein „Transplantationsbeauftragter“, so wie ihn das neue TPG jetzt vorsieht, in einem solchen Falle mit mir und meinen Angehörigen vermutlich veranstalten würde. Prof. Dr. med. Joachim Bauer „Collaborative Transplant Study“ wird 30 Jahre alt Weltweite größte Transplantations-Studie D ie weltweite größte Studie in der Transplanta tionsmedizin wird 30 Jahre alt. Seit 1982 hat die Abteilung Transplantationsimmunologie am Institut für Immunologie des Universitätsklinikums Heidelberg die Daten von mehr als 500.000 Transplantationen in rund 500 Kliniken gesammelt und ausgewertet. Die „Collaborative Transplant Study“ (CTS) hat unter anderem gezeigt, wie wichtig die HLA-Antigene für den Erfolg einer Nierentransplantation sind und wie wirksam, aber auch schädlich Medikamente gegen die Immunabwehr sein können. Die Daten der CTS sind zudem die wissenschaftliche Grundlage für die Verteilung von Organen durch Eurotransplant. Von der Studie haben Zehntausende Patienten in der ganzen Welt profitiert, denn durch die große Fülle der Daten konnten statistisch zuverlässige Aussagen gemacht werden, die der richtigen Organzuteilung und der wissenschaftlich fundierten Behandlung der Patienten unmittelbar zugutekommen. ÄBW 08 • 2012 339 Wirtschaft Informationen der Baden-Württembergischen Bank Neues aus der Finanzwelt Schätze schätzen und mehr Thomas Wolter Baden-Württembergische Bank Edelmetall- und Münzkabinett Telefon (07 11) 1 24-4 24 74 Telefax (07 11) 1 24-4 46 59 E-Mail: thomas.wolter@ bw-bank.de www.bw-bank.de/ numismatik Beim Begriff „Bank“ denken viele an „Geld“. Denn von Anfang an haben sich Banken zur Aufgabe gemacht, Geld zu verleihen und Angespartes zu mehren. Daran hat sich im Wesentlichen nichts geändert. Was manch einer nicht weiß: Es gibt nur wenige Häuser, bei denen auch der historische Wert von Geld geschätzt wird. Die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank) in Stuttgart verfügt beispielsweise über ein einzigartiges Edelmetall- und Münzkabinett. Bereits vor über 50 Jahren hat sie sich auf den Münzhandel spezialisiert. Heute umfasst ihr Handelsbestand rund 12 500 Münzen aus Gold oder anderen edlen Metallen. Der Schwerpunkt liegt auf den Geprägen der Neuzeit – das heißt ab dem 19. Jahrhundert. Neben Sammlermünzen wird auch mit Anlagemünzen, Barren, Granulat und Bandgold gehandelt. Die Münzexperten verfügen über ein breites Wissen und große Erfahrung im Edelmetall- und Münzhandel. Sie prüfen die Echtheit von Stücken und schätzen auch den Wert von Münzsammlungen zum Beispiel aus Nachlässen. Um den Wert einer Sammlermünze zu bestimmen, sind für sie Material, Seltenheit und Erhaltung die wichtigsten Kriterien. Auf Wunsch ihres Kunden gehen sie auch auf Auktionen und steigern in seinem Auftrag mit. Faszination Gold Exponate aus Gold üben eine große Anziehungskraft aus. Diese dürfte sich kaum legen, seit in der jüngsten Zeit der Preis für den Rohstoff von Rekord zu Rekord eilt. Auch die Kurse für andere Edelmetalle haben in der letzten Zeit beträchtlich zugelegt, weshalb Münzen mittlerweile wieder eine große Aufmerksamkeit genießen – und zwar nicht nur in Sammlerkreisen, sondern auch bei längerfristig orientierten Geldanlegern. Denn Edelmetalle sind Werte an sich. Sie bieten Sicherheit in bewegten Zeiten. Der weithin bekannte Krügerrand aus Südafrika ist bei- 340 ÄBW 08 • 2012 spielsweise seit jeher beliebt. Gefragt sind aktuell auch die „Pandas“ mit jährlich wechselnden Darstellungen des asiatischen Bären oder die von der australischen Prägestätte herausgegebenen „Tierkreiszeichen“ mit Motiven des chinesischen Mondkalenders. Diese auch optisch attraktiven Anlagemünzen gibt es bereits ab niedrigen dreistelligen Eurobeträgen. Allerdings: je kleiner die Stückelung, desto höher der Preis pro Gramm Edelmetall. Daher kann die fachkundige Unterstützung durch die Experten der Bank bei der Auswahl wirklich „Gold wert“ sein. Die Münzexperten sind auch bei der Suche nach Raritäten behilflich. Hierzu zählen zum Beispiel die „Julius turm-Stücke“. Dabei handelt es sich um Goldmünzen, die das Deutsche Kaiserreich ab 1874 als Kriegsreserve im Juliusturm der Berliner Festung Spandau hortete. Weil die dort gelagerten 10-Mark-Münzen nie in den allgemeinen Umlauf gelangten, verfügen sie noch heute über den schönen, warmen Glanz, der neuen Goldprägungen zu eigen ist. Baden-Württembergs Kleinode Taler und Groschen im Norden, Gulden und Kreuzer im Süden – in der deutschen Kleinstaaterei waren Mitte des 19. Jahrhunderts mehrere Hundert Sorten Münz- und Papiergeld im Umlauf. Neben Königen übten später auch Kurfürsten und Reichsstädte das Münzrecht aus. Die Münzprägestätte in Stuttgart (Prägebuchstabe F) gibt es seit über 600 Jahren: 1374 hatte der Kaiser Karl IV dem Grafen Eberhard II von Württemberg das Münzrecht verliehen. In Karlsruhe (Prägebuchstabe G) werden seit 1827 Münzen geprägt. Mit der Gründung des Deutschen Reichs 1871 kam die Münzhoheit in eine Hand. Zwei Jahre später wurde die Goldmark als einheitliche Währung eingeführt. Heute sind manche Prägungen nicht nur wertvoll – eingebettet in Münzsammlungen sind sie wichtige Zeitzeugen der Landesgeschichte. Die größte Münzsammlung in Baden-Württemberg besitzt das Landesmuseum Württemberg in Stuttgart mit rund 120 000 Münzen und Medaillen. Sie ging aus der ehemaligen Kollektion der württembergischen Regenten hervor und stellt daher die zentrale Münzsammlung des württembergischen Landesteils dar. Neben den Prägungen des Hauses Württemberg und seiner Nebenlinien werden dort auch solche bewahrt, die später im Königreich Württemberg aufgingen. Der Bestand reicht von antiken Prägungen bis zu den neuesten Euromünzen aus der Staatlichen Münze in Stuttgart. Das badische Pendant dazu befindet sich im Badischen Landesmuseum in Karlsruhe. Die bedeutendste und umfangreichste Universitätsmünzsammlung Deutschlands (mit knapp 100 000 Stücken) befindet sich an der Eberhard Karls Universität Tübingen. Die Sammlung birgt Münzen von der Antike bis zur Neuzeit, mit Forschungsschwerpunkt von internationalem Rang in der antiken und islamischen Numismatik. Die überregionale Bedeutung der antiken Numismatik in Tübingen ist maßgeblich einem Vermächtnis von über 3000 hochqualitativen griechischen und römischen Edelmetallprägungen von Dr. Carl von Schäffer zu verdanken – 1838 bis 1874 Direktor der KöniglichWürttembergischen Staatsirrenanstalt Zwiefalten. Der Sammlungsbereich islamischer Münzen fußt in seiner Gründungsphase ebenfalls wesentlich auf einem Mediziner, Dr. med. Johann Jacob Reiske (1716-1774). Dieser war als Aufklärer, Altphilologe und Orientalist berühmt geworden. Ein Querschnitt der Tübinger Sammlung ist im Museum der Universität MUT auf Schloss Hohentübingen ausgestellt. Der Schatz islamischer Münzen wird im Gebäude der Universitätskasse gehütet und ist nach Vereinbarung einzusehen. Von links nach rechts: Friedrich Großherzog von Baden, Karl König von Württemberg, Wilhelm König von Württemberg Vermischtes Universitätsklinikum Heidelberg erfährt Aufwertung Erster Lehrstuhl für Gefäßchirurgie V or 50 Jahren etablierte das Universitätsklinikum Heidelberg als eine der ersten Universitätskliniken in Deutschland die Gefäßchirurgie als eigenständiges Fach. Nun hat es einen Lehrstuhl für Gefäßchirurgie eingerichtet. Deutschlandweit gibt es insgesamt nur sechs Lehrstühle für dieses Fach; in BadenWürttemberg ist Heidelberg der einzige Standort. Mit Einrichtung des Lehrstuhls kann sich die Heidelberger Gefäßchirurgie nun insbesondere auf wissenschaftlicher Ebene und in der Lehre weiterentwickeln: Nur mit dem offiziellen Auftrag zu Lehre und Forschung, der an einen Lehrstuhl gebunden ist, erhält die Klinik zusätzliche Mittel für Studentenunterricht, wissenschaftliches Personal und Equipment, hat Anrecht auf Laborräume und kann Fördergelder des Landes einwerben. Eine Auswahl an Fragestellungen, die teilweise in nationalen und internationalen Kooperationen erforscht werden: Welche molekularen Mechanismen verursachen Arteriosklerose und Alterung von Gefäßen und führen zu Aortenerkrankungen? Wie lässt sich das Risiko einer Aufweitung der Bauchschlagader optimal abschätzen? Darüber hinaus gibt der Lehrstuhl Planungssicherheit – beispielsweise für groß angelegte Projekte und multizentrische Studien. Der neue Lehr- Marburger Bund und Versorgungsanstalt in Baden-Württemberg feiern Geburtstag Zwei runde Jubiläen G leich zwei runde Jubiläen begeht die baden-württembergische Ärzteschaft in diesem Jahr: Der Landesverband des Marburger Bundes feiert seinen 50. Geburtstag. Gegründet wurde er am 27. Dezember 1961 in Stuttgart mit dem Ziel einer eigenen tariflichen Vertretung der Ärzte. Als erster Vorsitzender fungierte von 1961 bis 1985 Dr. Walter Carl aus Stuttgart. Der Jahresbeitrag der rund 2200 Mitglieder betrug seinerzeit 20 DM. Heute zählt der Landesverband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte über 15 000 Mitglieder. Seine Neue HybridOperationssaal in der Chirurgischen Universitätsklinik Heidelberg. stuhlinhaber, Prof. Dr. Dittmar Böckler, Ärztlicher Direktor der Klinik für Gefäßchirurgie und Endovaskuläre Chirurgie innerhalb der Chirurgischen Klinik, kann jetzt zudem junge Ärzte, die eine akademische Laufbahn anstreben, habilitieren, sie also neben der medizinischen Weiterbildung zum Gefäßchirurgen oder Phlebologen bis zur eigenen Lehrbefugnis begleiten. Hauptaufgabe sieht der Marburger Bund in der Tarifarbeit, daneben setzt er sich unter anderem auch für die Ärzteversorgung, die Beteiligung an der Privatliquidation, ethische Themen sowie die Work-LifeBalance ein. 60 Jahre alt wurde die Baden-Württembergische Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte, die am 25. Juli 1951 durch den Landtag des damaligen Landes Württemberg-Hohenzollern vor Gründung des Südwest-Staates durch ein eigenes Gesetz errichtet wurde. In diesen 60 Jahren hat die Versorgungsanstalt eine breite inhaltliche und eine starke zahlenmäßige Entwicklung genommen: 1952 gehörten ihr gerade einmal 1523 aktive Teilnehmer an, während es heute rund 55 000 sind. Damit ist sie das zweitgrößte Ver sorgungswerk in Deutschland und sichert Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte nebst ihren Familien für die Berufsunfähigkeit, das Alter und den Tod ab. Prof. Bruckner-Tuderman neu im Präsidium der Forschungsförderorganisation DFG-Vizepräsidentin aus Freiburg P rof. Dr. Leena Bruckner-Tuderman (Foto) ist neue Vizepräsidentin der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG). Die Ärztliche Direktorin der UniversitätsHautklinik Freiburg wurde Anfang Juli von der DFG-Mitgliederversammlung neu ins Präsidium von Deutschlands zentraler Forschungsförderorganisation gewählt. Sie übernimmt das Vizepräsidentenamt vom Frank- furter Internisten Professor Jürgen Schölmerich. Neben ihrer Forschungstätigkeit engagiert sich Bruckner-Tuderman in zahlreichen Berufs- und Fachgesellschaften, beispielsweise der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft und der European Society for Dermatological Research. An der Universität Freiburg war sie unter anderem Prodekanin für Strategie- und Entwicklungs- fragen der Medizinischen Fakultät. Von 1994 bis 1999 war Bruckner-Tuderman Heisenberg-Stipendiatin der DFG und von 2004 bis 2011 im DFG-Fachkollegium Medizin, Sektion „Genetische und metabolische Grundlagen menschlicher Erkrankungen“, tätig. Ebenso war sie als Koordinatorin und Mitinitiatorin an verschiedenen Schwerpunktprogrammen und Sonderforschungsbereichen der DFG beteiligt. ÄBW 08 • 2012 341 Vermischtes Pädiater produziert informative Audio-CDs für die Eltern seiner Patienten Ärztliche Hörbücher D r. Christof Metzler aus Langenargen will Eltern mit selbst produzierten Hörbüchern Wissen über den Nachwuchs vermitteln. Die Audio-CDs wurden von der Stiftung Gesundheit zertifiziert. ÄBWChefredakteur Dr. Oliver Erens sprach mit dem Kinderarzt vom Bodensee. Wie sind Sie auf die Idee gekommen, die Eltern Ihrer kleinen Patienten mit CDs aufzuklären? Die Zahl der unsicheren und verunsicherten Eltern nimmt in der Sprechstunde zu – sicher auch mit eine der Folgen des Verlustes der Großfamilie, die unter einem Dach lebt. Zum Aufgabengebiet des Kinderarztes gehört deshalb zunehmend auch der Part, den früher die Großmutter mit ihrer Erfahrung übernahm. Hörbücher sind ein modernes Medium, von dem ich glaube, eine größtmögliche Akzeptanz zu erreichen – außerdem können sie über einen MP3-Player oder iPod überall und jederzeit abgespielt werden, auch bieten sie die Möglichkeit, dass beide Elternteile sie sich gemeinsam anhören können, beispielsweise während einer Autofahrt. de vorkommen – entsprechend dem Motto: Das Häufige ist häufig und kommt mit großer Wahrscheinlichkeit in jeder Familie vor. Im Hörbuch „Mein Kind im ersten Lebensjahr“ erfährt man alles, was im Laufe des ersten Lebensjahres ab der Geburt passiert, was man über Prophylaxemaßnahmen (Vitamin K und D) und Vorsorgeuntersuchungen und den Umgang mit den Säuglings-typischen Besonderheiten, – beispielsweise Schreiphasen, Zahnung oder Zufütterung – wissen sollte. In dem Hörbuch über das zweite bis siebte Lebensjahr kommen entsprechend die typischen Probleme der Kleinkindzeit vor – von Ohrenschmerzen bis zum Pseudokrupp. Wie wurden die CDs produziert, wie werden sie vermarktet? Die Hörbücher entstanden in einem kleinen Tonstudio, und da sie authentisch wirken sollen, besprach ich sie selbst. Als Hobbymusiker ließ ich es mir nicht nehmen, den kleinen musikalischen Trailer selbst zu komponieren und einzuspielen. Sie können direkt über meine Homepage und über den Buchhandel bestellt werden. Wie wählen Sie die Themen aus? Kommen die Audiobooks an? Ich spreche in meinen Hörbüchern über die Themen und Probleme, die am häufigsten in meiner Sprechstun- Und wie! Die häufigste Aussage ist: „Wenn ich diese CD mir nur schon hätte vor der Geburt einmal anhören können – dann wären mir viel un nötige Sorgen erspart geblieben …“. Deshalb laufen meine Bemühungen derzeit vor allem dahin, die Krankenkassen „ins Boot zu holen“. Soll heißen, dass sie die Schwangeren über die Möglichkeit der Vorbereitung auf die Zeit nach der Geburt mithilfe dieser CDs informieren oder besser noch, sie ihnen direkt zukommen lassen – als primäre Präventionsmaßnahme. Planen Sie schon neue Projekte? Durch die Tätigkeit als niedergelassener Kinderarzt sowie Konsiliararzt einer geburtshilflichen Abteilung einer Klinik und durch die derzeitigen Bemühungen um Publikmachung und Etablierung meiner Hörbuch-Bildungsmaßnahme sind meine zeitlichen Ressourcen vollständig ausgeschöpft, sodass dafür leider keine Zeit bleibt. Trotzdem sind da schon Ideen für weitere Hörbücher in meinem Kopf, Themen gibt es genug … Weitere Infos: Nachfolger für Prof. Bamberg in der Tübinger Radioonkologie Prof. Zips neuer Ärztlicher Direktor P rof. Dr. med. Daniel Zips (Foto) wurde als Nachfolger von Prof. Michael Bamberg auf den Lehrstuhl für Radioonkologie der Universität Tübingen berufen und leitet zudem als Ärztlicher Direktor die Universitätsklinik für Radioonkologie am Universitätsklinikum Tübingen. Die Medizinische Fakultät und das Klinikum konnten mit dem Radioonkologen einen erfahrenen Strahlentherapeuten und Forscher gewinnen. Der bisherige stellvertretende Klinikdirektor Strahlentherapie am Universitätsklinikum Dresden und Leitender Arzt für Strahlentherapie am dortigen UniversitätsKrebs Centrum ist ein ausgewiesener Spezialist für biologisch individualisierte Radioonkologie und translationale Strahlenforschung. 342 ÄBW 08 • 2012 C www.kinderarztvombodensee.de Vermischtes Landesregierung zahlt bis zu 30 000 Euro für Niederlassung in ländlichen Gemeinden Förderprogramm für Landärzte A nfang Juli kündigte die Baden-Württembergische Landesregierung an, bis zu 30 000 Euro Landesförderung könne ein Hausarzt in Baden-Württemberg künftig erhalten, wenn er sich in einer ländlichen Gemeinde ohne Arzt niederlasse. Das Förderprogramm sei insgesamt mit knapp zwei Millionen Euro ausgestattet und richte sich insbesondere an Fachärzte für Allgemeinmedizin, Kinder- und Jugendärzte sowie hausärztlich tätige Internisten. Die Medien berichteten ausführlich. Nachstehend drucken wir den Kommentar von Frank Krause aus den Stuttgarter Nachrichten ab, mit freundlicher Genehmigung der Herausgeber: Notruf „Das Türschild mit diesem oder einem ähnlichen Text dürfte in Zukunft öfter in den Wartezimmern im Land hängen. „Liebe Patienten, ich gebe meine Praxis auf. Ich danke Ihnen für die jahrelange Treue und wünsche Ihnen für die Zukunft alles Gute, vor allem Gesundheit.“ Der Arzt geht in Ruhestand. Aber was macht der Patient: Weiterfahren zum nächsten Arzt, sich einreihen in die Warteschlange im Krankenhaus? Anzeige Vergleichen Einweisung All-Inclusive Ultraschall Testen Noch besteht kein Grund zur Panik im Südwesten. Die Dichte bei der Hausarztversorgung ist nicht schlecht, zeigt aber bereits Mängel. Und Besserung ist nicht in Sicht. In den nächsten Jahren werden zahlreiche ältere Mediziner das Stethoskop an den Nagel hängen. Insofern tut die Landesregierung gut daran, Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Ob eine Prämie von 30 000 Euro allerdings hilft, dass sich ein junger Hausarzt im tiefen Schwarzwald oder im entlegenen Flecken auf der Schwäbischen Alb niederlässt, ist fraglich. Denn die Entscheidung zur Praxiseröffnung hängt von mehr ab, als von einem Zuschuss für die medizinischen Geräte. Da geht es neben Fragen der geregelten Arbeitszeiten und dem nötigen Privatleben vor allem um weiche Standortfaktoren: Wie steht es um die Infrastruktur? Ist die Kommune ans Breitband angeschlossen? Wie ist die Schullandschaft? Insofern gilt: Der zunehmende Land ärztemangel ist kein ausschließlich medizinisches Problem, sondern ein Aufgabenfeld, das viele Politikfelder berührt. Grün-Rot braucht also ein ganzheitliches Konzept, wenn es schon die Kasse öffnet.“ Lieferung Beratung ... mit Sommer Special: 1 Jahr Wartungsvertrag inklusive - nur bis 15. September 2012. optional mit rantie 5-Jahres-Ga eugeräte ... für alle N Sozialministerium erarbeitet Neufassung der Regelungen Zwangsmedikation D as Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 12. Oktober 2011 § 8 Abs. 2 Satz 2 des baden-württembergischen Unterbringungsgesetzes (UBG) für verfassungswidrig erklärt. Deshalb erarbeitet das Sozialministerium eine Neufassung der Rechtsgrundlage für die medizinische Zwangsbehandlung untergebrachter Personen. Aus Sicht von Sozialministerin Katrin Altpeter ist Zwangsmedikation unter den engen, vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Voraussetzungen auch künftig erforderlich, weil sonst die Zahl von behandlungsbedürftigen, aber (rechtlich) nicht behandelbaren Patientinnen und Patienten spürbar ansteigen würde. Dies könnte in vielen Fällen die Rückkehr zu einer reinen Verwahrpsychiatrie bedeuten. Daher soll die Neufassung – neben der Anwendung zur reinen Gefahrenabwehr – auch die Möglichkeit der Zwangsmedikation mit dem Ziel der Wiederherstellung der Einsichtsfähigkeit des Patienten vorsehen, die ihn entlassungsfähig macht. Der Gesetzentwurf zur Neufassung von § 8 UBG, der sich strikt an die Sonotheken in: Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts hält, soll nach der Sommerpause im Kabinett eingebracht werden. Grundsätzlich soll künftig gelten, dass eine medizinische Behandlung nur mit Einwilligung der untergebrachten Person durchgeführt werden darf. Zwangsbehandlung soll nur in Ausnahmefällen möglich sein. Es soll zudem eine strenge Prüfung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes geben. Eine Zwangsmedikation muss vorab durch ein Gericht überprüft werden, Anordnung und Überwachung der Behandlung sollen durch einen Arzt bzw. eine Ärztin geschehen, die ärztliche Aufklärung vorab beziehungsweise das Gespräch mit der untergebrachten Person nach der Behandlung muss dokumentiert werden. Eine wirksame Patientenverfügung, in der beispielsweise eine Zwangsmedikation abgelehnt wird, hat grundsätzlich Vorrang, es sei denn, durch die Behandlung soll eine Lebensgefahr oder eine akute schwerwiegende Gefahr für die Gesundheit dritter Personen abgewendet werden. ÄBW 08 • 2012 70771 Leinfelden-Echterdingen Fasanenweg 17 Tel. (0711) 75 85 97 00 Fax (0711) 75 85 97 01 78048 Villingen-Schwenningen Wilhelm-Binder-Straße19 Tel. (0 77 21) 40 58 90 Fax (0 77 21) 40 58 91 www.dormed-stuttgart.de Wir sind Ihr Ultraschallpartner in Schwaben/Oberschwaben und am Bodensee. Sonothek: Donaustr. 64 87700 Memmingen Tel. 08331.98 35 92 www.sonoring.de Vermischtes Neue Bücher Der Körper packt aus Dr. Blocks Patiententypologie A. Diehlmann, Eigenverlag, 111 Seiten, ISBN 978-3000337628, 8,80 Euro B. Block, 207 Seiten, Patmos; ISBN 978-3843600248, 16,90 Euro Leider werden Bevormundung, Demütigung, Strafandrohung bis hin zu körperlicher Gewalt teilweise immer noch als probate Mittel in der Kindererziehung angesehen. Die Autorin zeigt, wie der Körper ein Leben lang leidet und ständig versucht, sich in Symptomen und Krankheiten mitzuteilen. Diese „Sprache“ richtig zu entschlüsseln und die Appelle des Körpers ernst zu nehmen, dazu will das gesellschaftskritische Buch anregen. Der Kraftmensch, der Tabletten-Freak oder der Patient, der auch bei seiner Krankheit mit der Mode geht: Der Braunschweiger Internist präsentiert ein Panoptikum skurriler Typen. Die pointierten Porträts sind nicht nur urkomisch und tiefsinnig, sie entlarven auch den Geist unseres Gesundheitssystems, der so manche Schrulligkeit geradezu heraufbeschwört und das der Autor umschreibt als „ein schwer verständliches Gebilde, das weltweit führend ist.“ Ethik D. Robinson, C. Garratt, 174 Seiten, Tibiapress, ISBN 978-3935254243, 10,00 Euro Der Sachcomic folgt den Debatten der großen Moralphilosophen Sokrates, Platon, Aristoteles über Hobbes und Kant, bis hin zu modernen Denkern wie Nietzsche, Sartre und den Postmodernen. Exemplarisch widmen sich die Autoren am Ende auch Streitfragen, wie beispielsweise der Sterbehilfe. – Die Idee, dem Leser schwierige ethische Fragen mithilfe von kurzen Texten und Comics näher zu bringen, ist gut. Dennoch bleibt das Werk leider viel zu oberflächlich. Krisenerfahrung und Lebensleistung einer Stuttgarter Arztfamilie N ach dem großen Erfolg der mehrteiligen Dokumentations-Reihe „Die KnochenDocs“ aus der Heidelberger Orthopädie zeigte das SWR-Fernsehen in den letzten Wochen neue Geschichten aus baden-württembergischen Universitätskliniken. Im Mittelpunkt stand diesmal das Herzzentrum Freiburg und Bad Krozingen. Ein Hochleistungszentrum am Rande des Schwarzwaldes: 4000 herz- und gefäßchirurgische Eingriffe pro Jahr, an die 1500 Mitarbeiter und jährlich 320 Studenten in Ausbildung. Über zwei Generationen hinweg wirkten Rudolf und Richard Mayer-List als medizinische Direktoren am Paulinenhospital der Evangelischen Diakonissenanstalt Stuttgart. Ihre umfangreiche Korrespondenz gibt Einblicke in das Schicksal der Diakonissenanstalt während des „Dritten Reiches“ den Kriegsereignissen 1943/44, von Zusammenbruch und Neuanfang. Gewaltfreie Kommunikation im Gesundheitswesen R. Schäfer, G. Schuhmann, 91 Seiten, Königshausen & Neumann, ISBN 978-3826045943, 12,80 Euro M. Sears, A. Weckert, 144 Seiten, Junfermann, ISBN 978-3873877849, 14,90 Euro Beruflich mit Sterbenden umzugehen und sich ständig mit menschlichen Grenzsituationen auseinanderzusetzen, ist letztlich ein Ergebnis unserer industrialisierten Gesellschaft. Diese erlebte Realität führt bei Mitarbeitern von Hospizen, Palliativstationen, Altenheimen und ambulanten Diensten nicht selten zu einer Spirale aus gutem Willen, Überlastung, nicht gelebter Trauer, Erschöpfung, Aggression, Resignation und anderen problematischen Phänomenen. Kaum eine Branche stellt ihre Mitarbeiter vor so große Herausforderungen wie das Gesundheitswesen. Der effektivste Ansatz, um die problematischen Strukturen im Gesundheitswesen positiv zu entwickeln, ist eine bedürfnisorientierte Sprache. Mithilfe der Gewaltfreien Kommunikation lassen sich spürbare und dauerhafte Verbesserungen im Umgang mit den Patienten erreichen, aber auch Verbesserungen im Arbeitsumfeld der Beschäftigten. ÄBW 08 • 2012 Die Herz-Docs R. Königstein, 232 Seiten, Kohlhammer, ISBN 978-3170220577, 24,00 Euro Wie viele Sterbende verträgt ein Mensch? 344 Geschichten aus der Freiburger Uniklinik In fünf halbstündigen Folgen wurden Geschichten junger und alter Patienten erzählt, bei denen Hoffnungen und Leid, Zuversicht und Schmerz nur einen Bruchteil voneinander entfernt waren. Entstanden sind sehr nahe Beobachtungen von Menschen in existenziellen Situationen: Ihr Herz, der zentrale Motor des Körpers, drohte auszufallen. Die Fernsehkamera war in dieser schweren Phase der Patienten mit dabei, streng dokumentarisch und ohne Inszenierungen. Die Sendereihe war eine gute Werbung für die Leistungsfähigkeit der modernen Medizin und die Empathie von Ärztinnen und Ärzten im Südwesten. Fortbildung, Seminare & Kongresse Anzeige TERMIN THEMA ORT Psychosomatische 69115 Heidelberg Grundversorgung Balint-Gruppe, Progressive Muskelentspannung Seminare mit KV- und ÄK-Anerkennung VERANSTALTER Dr. Olschewski-Hattenhauer und Dr. Oberweis-Nienburg Tel. (0 62 21) 16 35 24 E-Mail: [email protected] AfPP Akademie f. Psychotherapie Pforzheim Dr. W. Polster Ebersteinstr. 39 75177 Pforzheim Tel. (0 72 31) 10 12 13 Fax (0 73 21) 35 32 23 E-Mail: [email protected] Web: www.afpp.de Psychosomatik Komplettkurse incl. Balint Für Facharztprüf. u. EBM-Ziff.: Akup., Schmerz, Psychoso. 40 h Kurs = 2 x Fr. nachm. / Sa 80 h Kurs = 4 x Fr. nachm. / Sa + 2 x 1 Balint zum Erwerb Zusatztitel „fachgeb. Psychotherapie“, Beginn 18. / 19. 01. 2013 Insg. über ca. 2 Jahre ca. alle 6 Wochen Fr. / Sa., incl. allen WBO-Modulen Pforzheim / Ispringen Kontakt: Fr. Schleucher Tel. (0 72 31) 10 12 13 E-Mail: [email protected] Web: www.afpp.de 19. 09. 2012 ganztägig Landesgeriatrietag Baden-Württemberg 2012 Mannheim IV. Medizinische Klinik der Universitätsmedizin Mannheim Direktor: PD Dr. med. Heinrich Burkhardt Theodor-Kutzer-Ufer 1–3, 68167 Mannheim Tel. (06 21) 3 83-59 81 Fax (06 21) 3 83-21 82 E-Mail: [email protected] 13. 10. 2012 9.15 – 12.45 Uhr Gallenwegserkrankungen Endoskopische und sonografische Diagnostik und Therapie (mit Live-Beiträgen) Keine Teilnahmegebühr Universitätsklinikum Tübingen Hörsaal Kinderklinik Gebäude 410 Hoppe-Seyler-Str. 1 72076 Tübingen Medizinische Klinik, Abt. I und Klinik für Allgemeine, Viszeralund Transplantationschirurgie Tel. (0 70 71) 29-8 44 57 Fax (0 70 71) 29-44 57 E-Mail: [email protected] www.gastro-1.de 13. 10./14. 10. 2012 Start des nächsten Ausbildungsgang Curriculum Fachgebundene Zusatzweiterbildung Psychotherapie / Schwerpunkt Verhaltenstherapie (nach WBO der LÄK Ba-Wü) Mannheim auch Einzelmodule für Gasthörer belegbar – alle Kurse zertifiziert – IVT-Kurpfalz Augustaanlage 7–11 68165 Mannheim E-Mail: [email protected] Tel. (06 21) 41 53 64 Info: www.ivt-kurpfalz.de 13. / 14. 10. 2012 10. / 11. 11. 2012 Theorieseminare zur Ausbildung zum Asthmatrainer 2012 Basismodul Trainerkompetenz Aufbaumodul Asthmatrainer Fachkliniken Wangen Am Vogelherd 14 88239 Wangen im Allgäu Asthmaakademie Baden-Württemberg e. V. Am Vogelherd 14, 88239 Wangen im Allgäu Infos: Dr. med. Thomas Spindler oder unter www.aabw.de Tel. (0 75 22) 7 97 12 11 Fax (0 75 22) 7 97 11 19 19. – 23. 10. 2012 Jahrestagung 2012 der Deutschen, Österreichischen und Schweizerischen Gesellschaften für Hämatologie und Onkologie mit integriertem Studententag und Pflegetagung Stuttgart, ICS Internationales Congresscenter DGHO Service GmbH Alexanderplatz 1, 10178 Berlin Tel. (0 30) 27 87 60 89-0 Fax (0 30) 27 87 60 89-18 www.dgho-service.de 14. / 15. 09. 2012 16. / 17. 11. 2012 25. / 26. 01. 2013 08. / 09. 03. 2013 Infoabend 24. 10. 2011 18.00 Uhr Pforzheim Ebersteinstr. 39 (Kontakt s. o.) Ermäßigte Teilnahmegebühren bis 16. 09. 2012 Fortbildung, Seminare & Kongresse Anzeige TERMIN THEMA ORT VERANSTALTER 09. – 11. 11. 2012 Berg & Sport 2012 Aktueller Stellenwert der Alpin- und Höhenmedizin im Gesundheitssystem Vorträge in folgenden Sessions: Präventivmedizinische Aspekte mittlerer Höhen / Medizinische Herausforderungen bei alpinen Trendsportarten / Alpinsport & chronische Erkrankungen / Interven tionen zur Funktionsverbesserung Workshops: Hypoxie / RechtsherzEchokardiographie / Spiroergometrie Ramsau am Dachstein Gemeinsame Jahrestagung der ARGE-Alpinmedizin, der Österreichischen Gesellschaft für Alpin- und Höhenmedizin und der Österreichischen Gesellschaft für Sportmedizin und Prävention Details zu Anmeldung, Teilnahmegebühren, Programm, Workshops, Gastvorträgen, Postersession etc. auf der Kongresswebsite www.bergundsport2012.at samstags oder sonntags (10 x) individueller Einstieg und Teilbelegung möglich Psychosomatische Grundversorgung 80- bzw. 40-stündiger Grund- / Aufbaukurs Stuttgart-Süd Kursgebühr: 900,– Euro Anmeldung / Auskunft: IB-GIS mbH Medizinische Akademie Hauptstätter Str. 119 –121, 70178 Stuttgart Tel. (07 11) 64 54-5 40, Fax (07 11) 64 54-5 06 E-Mail: [email protected] www.med-akademie.de Nutzen Sie die neue Rubrik im Format 1: 4-spaltig / 20 mm € 150,00 Format 2: 4-spaltig / 40 mm € 250,00 Größere Formate werden nach mm abgerechnet (eine mm Zeile € 6,10) z. B.: 4-spaltig / 50 mm € 305,00 z. B.: 4-spaltig / 55 mm € 335,50 z. B.: 4-spaltig / 60 mm € 366,00 Alle Anzeigenpreise zuzüglich MwSt. Das ÄBW erscheint zum 15. eines Monats, Anzeigenschluss am Ende des Vormonats. Anzeigenschluss für Heft 9/2012 ist der 31. August 2012 Ihr Kontakt zur Anzeigenabteilung: Frau Angela Grüssner Telefon 0711/63672-827 Fax 0711/63672-727 [email protected] Herr Rudolf Beck Telefon 0711/63672-861 Fax 0711/63672-761 [email protected] Zum Gedenken Dr. med. Irmgard Schäfers, Überlingen Prof. Dr. med. Erwin Rimbach, Tübingen Dr. med. Werner Jundt, Backnang Dr./IM Temeschburg Heinrich Noll, Stuttgart Dr. med. Hannelise Duvernoy, Stuttgart Dr. med. Anneliese Mennicken-Katz, Neresheim Dr. med. Wolfgang Exner, Baden-Baden Dr. med. Armin Lütke, Aalen Dr. med. Hans-Ulrich Ruthig, Hüfingen Dr. med. Karl Schütz, Weinsberg Dr. med. Rainer Kubasek, Waldkirch Dr. med. Helmut Luther, Bad Herrenalb Dr. med. Helmut Kurz, Ludwigsburg Dr. med. Wilhelm Wöhrle, Stuttgart Dr. med. Hans Flick, Villingen-Schwenningen Dr. med. Walter Kupferschmid, Aalen Dr. med. Iwan Diehl, Büsingen Dr. med. Karlheinz Fischer, Jestetten Wladimir Janzer, Ostfildern Dr. med. Hans-Werner Cabanis, Esslingen Christina Bayer, Heidelberg Prof. Dr. med. Jochen Staubesand, Bad Krozingen Helmut Bianzano, Kehl Elisabeth Orhan-Gentzen, Kornwestheim Dr. med. Erhard Scheibe, Freiburg Dr. med. Ilse Lattermann, Freiburg Dr. med. Joachim Uber, Kornwestheim Dr. med. Heinz Schöpfer, Stuttgart Dr. med. Helga Thierfelder, Heidelberg Dr. med. Klaus Wolf Wunderlich, Karlsruhe Dr. med. Peter Langkau, Ellwangen Dr. med. Thomas Bremhorst, Stuttgart Dr. med. Inge Hasenkämper, Mössingen Bekanntmachungen Wir trauern um unsere Kolleginnen und Kollegen * 05. 06. 1918 † 07. 08. 2011 * 05. 07. 1919 † 10. 01. 2012 * 25. 12. 1910 † 12. 03. 2012 * 05. 05. 1938 † 18. 03. 2012 Landesausschuss Ärzte/Krankenkassen Geschäftsstelle: Albstadtweg 11 70567 Stuttgart (Möhringen) Telefon (07 11) 78 75-21 54 Fax (07 11) 78 75-21 21 * 22. 07. 1922 † 21. 03. 2012 * 04. 09. 1921 † 21. 04. 2012 Feststellung von Überversorgung * 22. 07. 1920 † 23. 04. 2012 * 05. 05. 1916 † 12. 05. 2012 Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für BadenWürttemberg stellt mit Beschluss vom 27. 06. 2012 gemäß § 103 Abs.1 Satz 1 SGB V i. V. mit § 16 b Abs. 1 Ärzte-ZV arztgruppen bezogen für nachstehende Planungsbereiche nach Maßgabe der Planungsblätter (Anlage 4 Bedarfsplanungs-Richtlinie) Überversorgung fest: Anästhesisten: Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/ Rastatt, Biberach, Böblingen, Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Calw, Emmendingen, Enzkreis, Esslingen, Freiburg, Freudenstadt, Göppingen, Heidelberg, Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Hohenlohekreis, Stadt Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe, Konstanz, Lörrach, Ludwigsburg, MainTauber-Kreis, Mannheim, NeckarOdenwald-Kreis, Ortenaukreis, Ostalbkreis, Pforzheim, Ravensburg, Rems-Murr-Kreis, Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis, Rottweil, Schwäbisch Hall, Schwarzwald-Baar-Kreis, Stuttgart, Tübingen, Tuttlingen, Ulm, Waldshut, Zollernalbkreis. Augenärzte: Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/ Rastatt, Biberach, Böblingen, Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Calw, Emmen dingen, Esslingen, Freiburg, Freudenstadt, Göppingen, Heidelberg, Heidenheim, Stadt Heilbronn, Stadt Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe, Konstanz, Lörrach, Ludwigsburg, MainTauber-Kreis, Mannheim, Ortenaukreis, Ostalbkreis, Ravensburg, Rems-Murr-Kreis, Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis, Rottweil, Schwäbisch Hall, Schwarzwald-Baar-Kreis, * 17. 12. 1945 † 13. 05. 2012 * 24. 08. 1949 † 22. 05. 2012 * 03. 02. 1951 † 27. 05. 2012 * 18. 09. 1935 † 27. 05. 2012 * 22. 10. 1921 † 28. 05. 2012 * 30. 05. 1944 † 30. 05. 2012 * * * * * 10. 02. 1926 21. 12. 1918 16. 08. 1928 23. 07. 1940 01. 06. 1953 † † † † † 31. 05. 2012 31. 05. 2012 02. 06. 2012 06. 06. 2012 07. 06. 2012 * 28. 02. 1921 † 09. 06. 2012 * 15. 09. 1983 † 10. 06. 2012 * 23. 01. 1921 † 12. 06. 2012 * 29. 11. 1921 † 14. 06. 2012 * 03. 03. 1945 † 17. 06. 2012 * 17. 06. 1925 † 17. 06. 2012 * 12. 07. 1920 † 18. 06. 2012 * 03. 04. 1934 † 19. 06. 2012 * 24. 03. 1920 † 21. 06. 2012 * 17. 07. 1921 † 21. 06. 2012 * 06. 04. 1939 † 21. 06. 2012 * 19. 12. 1919 † 24. 06. 2012 * 17. 01. 1948 † 29. 06. 2012 * 08. 04. 1928 † 06. 07. 2012 Sigmaringen, Tübingen, Tuttlingen, Ulm, Waldshut, Zollernalbkreis. Chirurgen: Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/ Rastatt, Biberach, Böblingen, Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Calw, Emmendingen, Enzkreis, Esslingen, Freiburg, Freudenstadt, Göppingen, Heidelberg, Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Hohenlohekreis, Stadt Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe, Konstanz, Lörrach, Ludwigsburg, MainTauber-Kreis, Mannheim, NeckarOdenwald-Kreis, Ortenaukreis, Ostalbkreis, Pforzheim, Ravensburg, Rems-Murr-Kreis, Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis, Rottweil, Schwäbisch Hall, Schwarzwald-Baar-Kreis, Sigmaringen, Stuttgart, Tübingen, Tuttlingen, Ulm, Waldshut, Zollernalbkreis. Fachärztlich tätige Internisten: Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/ Rastatt, Biberach, Böblingen, Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Calw, Emmendingen, Enzkreis, Esslingen, Freiburg, Freudenstadt, Göppingen, Heidelberg, Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Hohenlohekreis, Stadt Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe, Konstanz, Lörrach, Ludwigsburg, Main-Tauber-Kreis, Mannheim, Neckar-Odenwald-Kreis, Ortenaukreis, Ostalbkreis, Pforzheim, Ravensburg, Rems-Murr-Kreis, Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis, Rottweil, Schwäbisch Hall, Schwarzwald-Baar-Kreis, Sigmaringen, Stuttgart, Tübingen, Tuttlingen, Ulm, Waldshut, Zollernalbkreis. Frauenärzte: Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/ Rastatt, Biberach, Böblingen, Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Calw, Emmendingen, Enzkreis, Esslingen, Freiburg, Freudenstadt, Göppingen, Heidelberg, Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Hohenlohekreis, Landkreis Karlsruhe, Stadt Karlsruhe, Konstanz, Lörrach, Ludwigsburg, Main-Tauber-Kreis, Mannheim, Neckar-Odenwald-Kreis, Ortenaukreis, Ostalbkreis, Pforzheim, Ravensburg, Rems-Murr-Kreis, Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis, ÄBW 08 • 2012 347 Bekanntmachungen Schwäbisch Hall, SchwarzwaldBaar-Kreis, Sigmaringen, Stuttgart, Tübingen, Tuttlingen, Ulm, Waldshut, Zollernalbkreis. HNO-Ärzte: Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/ Rastatt, Biberach, Böblingen, Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Calw, Emmen dingen, Esslingen, Freiburg, Freudenstadt, Göppingen, Heidelberg, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Landkreis Karlsruhe, Konstanz, MainTauber-Kreis, Mannheim, Ortenaukreis, Ostalbkreis, Ravensburg, Rems-Murr-Kreis, Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis, Rottweil, Schwäbisch Hall, Schwarzwald-Baar-Kreis, Sigmaringen, Stuttgart, Tübingen, Tuttlingen, Ulm, Waldshut, Zollernalbkreis. Hautärzte: Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/ Rastatt, Biberach, Böblingen, Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Calw, Emmen dingen, Esslingen, Freiburg, Freudenstadt, Göppingen, Heidelberg, Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Hohenlohekreis, Stadt Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe, Konstanz, Lörrach, Ludwigsburg, MainTauber-Kreis, Mannheim, NeckarOdenwald-Kreis, Ortenaukreis, Ostalbkreis, Ravensburg, Rems-Murr-Kreis, Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis, Rottweil, Schwäbisch Hall, SchwarzwaldBaar-Kreis, Sigmaringen, Stuttgart, Tübingen, Ulm, Waldshut. Kinderärzte: Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/ Rastatt, Biberach, Böblingen, Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Calw, Emmendingen, Enzkreis, Esslingen, Freiburg, Freudenstadt, Heidelberg, Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Hohenlohekreis, Stadt Karlsruhe, Konstanz, Lörrach, Ludwigsburg, Main-Tauber-Kreis, Mannheim, Ortenaukreis, Ostalbkreis, Pforzheim, Ravensburg, Rems-Murr-Kreis, Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis, Rottweil, Schwäbisch Hall, SchwarzwaldBaar-Kreis, Sigmaringen, Stuttgart, Tübingen, Tuttlingen, Ulm, Waldshut. 348 Nervenärzte: Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/ Rastatt, Biberach, Böblingen, Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Calw, Emmendingen, Enzkreis, Esslingen, Freiburg, Freudenstadt, Göppingen, Heidelberg, Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Hohenlohekreis, Stadt Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe, Konstanz, Lörrach, Ludwigsburg, MainTauber-Kreis, Mannheim, NeckarOdenwald-Kreis, Ortenaukreis, Ostalbkreis, Pforzheim, Ravensburg, Rems-Murr-Kreis, Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis, Rottweil, Schwäbisch Hall, Schwarzwald-Baar-Kreis, Sigmaringen, Stuttgart, Tübingen, Tuttlingen, Ulm, Waldshut, Zollernalbkreis. Orthopäden: Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/ Rastatt, Biberach, Böblingen, Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Calw, Emmendingen, Enzkreis, Esslingen, Freiburg, Freudenstadt, Göppingen, Heidelberg, Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Hohenlohekreis, Stadt Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe, Konstanz, Lörrach, Ludwigsburg, MainTauber-Kreis, Mannheim, NeckarOdenwald-Kreis, Ortenaukreis, Ostalbkreis, Pforzheim, Ravensburg, Rems-Murr-Kreis, Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis, Rottweil, Schwäbisch Hall, Schwarzwald-Baar-Kreis, Sigmaringen, Stuttgart, Tübingen, Tuttlingen, Ulm, Waldshut, Zollernalbkreis. Psychotherapeuten: Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/ Rastatt, Biberach, Böblingen, Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Calw, Emmendingen, Enzkreis, Esslingen, Freiburg, Freudenstadt, Göppingen, Heidelberg, Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Hohenlohekreis, Stadt Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe, Konstanz, Lörrach, Ludwigsburg, MainTauber-Kreis, Mannheim, NeckarOdenwald-Kreis, Ortenaukreis, Ostalbkreis, Pforzheim, Ravensburg, Rems-Murr-Kreis, Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis, Rottweil, Schwäbisch Hall, Schwarzwald-Baar-Kreis, Sigmaringen, Stuttgart, ÄBW 08 • 2012 Tübingen, Tuttlingen, Ulm, Waldshut, Zollernalbkreis. Radiologen: Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/ Rastatt, Biberach, Böblingen, Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Calw, Emmendingen, Enzkreis, Esslingen, Freiburg, Freudenstadt, Göppingen, Heidelberg, Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Hohenlohekreis, Stadt Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe, Konstanz, Lörrach, Ludwigsburg, MainTauber-Kreis, Mannheim, NeckarOdenwald-Kreis, Ortenaukreis, Ostalbkreis, Pforzheim, Ravensburg, Rems-Murr-Kreis, Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis, Rottweil, Schwäbisch Hall, Schwarzwald-Baar-Kreis, Sigmaringen, Stuttgart, Tübingen, Tuttlingen, Ulm, Waldshut, Zollernalbkreis. Urologen: Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/ Rastatt, Biberach, Böblingen, Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Calw, Emmendingen, Enzkreis, Esslingen, Freiburg, Freudenstadt, Göppingen, Heidelberg, Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Hohenlohekreis, Stadt Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe, Konstanz, Lörrach, Ludwigsburg, MainTauber-Kreis, Neckar-OdenwaldKreis, Ortenaukreis, Ostalbkreis, Pforzheim, Ravensburg, Rems-Murr-Kreis, Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis, Rottweil, Schwäbisch Hall, SchwarzwaldBaar-Kreis, Sigmaringen, Stuttgart, Tübingen, Tuttlingen, Ulm, Waldshut, Zollernalbkreis. Hausärzte Baden-Baden/Rastatt, BreisgauHochschwarzwald, Freiburg, Heidelberg, Heidenheim, Konstanz, Lörrach, Rhein-NeckarKreis, Schwäbisch Hall, Sigmaringen, Ulm. Aufhebung von Zulassungsbeschränkungen Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für BadenWürttemberg stellt mit Beschluss vom 27. Juni 2012 gemäß § 103 Abs. 3 SGB V i. V. mit § 16 b Abs. 3 Ärzte-ZV fest, dass für bestimmte Arztgruppen in einzelnen Planungsbereichen in Baden-Württemberg die Voraussetzungen für eine Überversorgung entfallen sind. Er hebt daher arztgruppenbezogen für die nachstehenden Planungs bereiche die mit früheren Beschlüssen angeordneten Zulassungsbeschränkungen auf. Der Landesausschuss versieht mit verbindlicher Wirkung für die Zulassungsausschüsse seine Aufhebungsbeschlüsse mit der Auflage, dass Zulassungen – soweit sie bei der Ermittlung des Versorgungsgrades zu berücksichtigen sind – nur in einem solchen Umfang erfolgen dürfen, bis für die Arztgruppe Überversorgung eingetreten ist. Zulassungen nach § 101 Abs.1 Satz 1 Nr. 4 SGB V und Anstellungen nach § 101 Abs.1 Satz 1 Nr. 5 SGB V sind vorrangig umzuwandeln und bei der Arztzahl der jeweiligen Arztgruppe mitzurechnen, wobei die Zulassungen nach Nr. 4 den Anstellungen voran gehen. Maßgeblich für die Beendigung der Zulassungs- und Leistungsbegrenzung ist die Reihenfolge der jeweils längsten Dauer der gemeinsamen Berufsausübung oder der Anstellung. Ist danach noch keine Überversorgung eingetreten, ist über entsprechende Anträge auf (Neu-)Zulassung zu entscheiden, die mit den nach § 18 Ärzte-ZV erforderlichen Unterlagen innerhalb einer Bewerbungsfrist bis einschließlich 30. September 2012 beim jeweils zuständigen Zulassungsausschuss einge gangen sind. Die Entscheidung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der beruflichen Eignung, der Dauer der bisherigen ärztlichen Tätigkeit, des Approbationsalters und der Dauer der Eintragung in die Warteliste für den jeweiligen Planungsbereich. Bei hiernach gleicher Eignung von Bewerbern soll die räumliche Wahl des Vertragsarztsitzes im Hinblick auf die bestmögliche Patientenversorgung berücksichtigt werden. Anästhesisten Sigmaringen. Frauenärzte Rottweil. Bekanntmachungen HNO-Ärzte Stadt Karlsruhe, NeckarOdenwald-Kreis, Pforzheim. Kinderärzte: Landkreis Karlsruhe. Hausärzte: Böblingen, Main-Tauber-Kreis, Waldshut. Anordnung von Zulassungsbeschränkungen Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für BadenWürttemberg hat mit Beschluss vom 27. Juni 2012 festgestellt, dass für bestimmte Arztgruppen in Baden-Württemberg zusätzlich zu seinen früher getroffenen Feststellungen eine Überversorgung vorliegt. Er ordnet daher gemäß § 103 Abs. 1 Satz 2 SGB V i. V. mit § 16 b Abs. 2 Ärzte-ZV mit verbindlicher Wirkung für die jeweiligen Zulassungsausschüsse weitere Zulassungs beschränkungen an, und zwar für die nachstehenden Planungsbereiche: Augenärzte: Lörrach, Sigmaringen. Frauenärzte: Stadt Karlsruhe, Stuttgart. Hautärzte: Ludwigsburg, Schwäbisch Hall. Kinderärzte Neckar-Odenwald-Kreis. Nervenärzte Enzkreis, Pforzheim. Orthopäden: Esslingen. Urologen Stuttgart. Hausärzte Konstanz, Schwäbisch Hall, Sigmaringen. Feststellung der Mindest versorgungsanteile für die Gruppe der Psychotherapeuten Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für BadenWürttemberg stellt mit Beschluss vom 27. Juni 2012 gemäß § 101 Abs. 4 Satz 5 SGB V i. V. mit § 22 Abs. 1 und Anlage 2.4 der Bedarfsplanungs-Richtlinie fest, dass in den nachstehenden Planungsbereichen für ärztliche Psychotherapeuten ein Mindestversorgungsanteil in Höhe von 25 Prozent und für Leistungserbringer, die ausschließlich Kinder und Jugendliche psychotherapeutisch behandeln, ein Mindestversorgungsanteil in Höhe von 20 Prozent noch nicht ausgeschöpft ist: Ärztliche Psychotherapeuten Alb-Donau-Kreis, Stadt Heilbronn, Ostalbkreis, Tuttlingen. Leistungserbringer, die ausschließlich Kinder und Jugendliche psycho therapeutisch behandeln Landkreis Karlsruhe, Pforzheim. Der Zulassungsausschuss darf bis zur Höhe der in den Planungsblättern ausgewiesenen Anzahl Zulassungen erteilen. Zulassungen nach § 101 Abs.1 Satz 1 Nr. 4 SGB V und Anstellungen nach § 101 Abs.1 Satz 1 Nr. 5 SGB V sind dabei jeweils vorrangig umzuwandeln, wobei die Zulassungen nach Nr. 4 den Anstellungen voran gehen. Maßgeblich für die Beendigung der Zulassungs- und Leistungsbegrenzung ist die Reihenfolge der jeweils längsten Dauer der gemeinsamen Berufsausübung oder der Anstellung. Ist danach der vorgesehene Mindestversorgungsanteil noch nicht ausgeschöpft, ist über entsprechende Anträge auf (Neu-)Zulassung zu entscheiden, die mit den nach § 18 Ärzte-ZV erforderlichen Unterlagen beim jeweils zuständigen Zulassungsausschuss eingegangen sind. Die Entscheidung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der beruflichen Eignung, der Dauer der bisherigen ärztlichen/ psychotherapeutischen Tätigkeit, des Approbationsalters und der Dauer der Eintragung in die Warteliste für den jeweiligen Planungsbereich. Bei hiernach gleicher Eignung von Bewerbern soll die räumliche Wahl des Vertragsarztes/-psychotherapeuten im Hinblick auf die bestmögliche Patientenversorgung berücksichtigt werden. Stuttgart, 27. 06. 2012 Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für Baden-Württemberg Dr. Raible, Vorsitzender Bezirksärztekammer Nordwürttemberg Landesärztekammer Baden-Württemberg Geschäftsstelle: Jahnstraße 5 70597 Stuttgart ( Degerloch) Telefon (07 11) 7 69 81-0 Fax (07 11) 7 69 81-5 00 Geschäftsstelle: Jahnstraße 40 70597 Stuttgart ( Degerloch) Telefon (07 11) 7 69 89-0 Fax (07 11) 7 69 89-50 Weitere Infos unter www.laek-bw.de Landeseinheitliche Abschlussprüfung Winter 2012/13 für Medizinische Fachangestellte Der schriftliche Teil der Abschlussprüfung für Medizinische Fachangestellte beginnt am 19. November und wird am 20. und 22. November 2012 fortgesetzt. Die Termine der praktischen Prüfung werden den Prüflingen von den Bezirks ärztekammern bzw. den Berufsschulen jeweils mitgeteilt. Die Anmeldefrist zur Zulassung zur Prüfung endet am 15. September 2012 (vgl. §§ 7 und 10 der Prüfungsordnung für die Abschlussprüfung der Medizinischen Fachangestellten der Landesärztekammer BadenWürttemberg 02/2007). 22. Psychosomatischer Tag, Samstag, 20. Oktober 2012 Umgang mit psychosomatischen Problemen im Alltag der Sprechstunde (Arbeitstitel) Tagungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart-Degerloch Programm: 9.00–9.15 Uhr Begrüßung und Einführung Prof. Dr. med. Annegret Eckhardt-Henn, Stuttgart Dr. med. Annette Berthold-Brecht, Ditzingen 9.15–10.00 Uhr „Möglichkeiten Psychotherapeutischer Interventionen in der Alltagssprechstunde des Allgemeinarztes Dr. med. Götz Basse, Sindelfingen 10.00–10.15 Uhr Diskussion 10.15–10.30 Uhr Kaffeepause 10.30–11.15 Uhr „Schwindel als psycho somatisches Leitsymptom“ Prof. Dr. med. Annegret Eckhardt-Henn, Stuttgart Wiederholungsprüfung zur Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung Die nächste Wiederholungs prüfung zur Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung findet am 21. September 2012 in der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart statt. Anmeldung sind bis spätestens 21. August 2012 an die Bezirks ärztekammer Nordwürttemberg zu richten. 11.15–11.30 Uhr Diskussion ÄBW 08 • 2012 349 Bekanntmachungen 11.30–12.30 Uhr Arbeit in Kleingruppen Leitung: Dr. med. Ulrich Barthelmes, Dr. med. Götz Basse, Dr. med. Annette BertholdBrecht, Prof. Dr. med. Annegret Eckhardt-Henn, Dr. med. Ekkehard Gaus, Dr. med. Ingrid Rothe-Kirchberger 12.30–13.15 Uhr Mittagspause – gemeinsames Mittagessen 13.15–14.00 Uhr Psychosomatosen im Kindes- und Jugendalter – Ein Werkstattbericht aus der kinder- und jugend psychiatrischen Praxis – Dr. med. Franz Wienand, Böblingen 14.00–14.15 Uhr Diskussion 14.15–14.30 Uhr Kaffeepause 14.30–15.15 Uhr Arbeit in Kleingruppen Leitung: Dr. med. U. Barthelmes, Dr. med. G. Basse, Dr. med. A. Berthold-Brecht, Prof. Dr. med. A. Eckhardt-Henn, Dr. med. E. Gaus, Dr. med. I. Rothe-Kirchberger 15.15–15.30 Uhr Abschlussplenum Ausgabe der Teilnahme bescheinigungen Änderungen und Ergänzungen des Programms bleiben vorbehalten. Zertifizierte Fortbildung: 7 Punkte Teilnahmegebühr: 61,00 Euro (inkl. Tagungsverpflegung) Veranstalter: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg Kompetenz-Zentrum Fortbildung, Arbeitsschutz und Notfallmedizin Jahnstraße 5 70597 Stuttgart Telefon (07 11) 7 69 81-5 70 Fax (07 11) 7 69 81-5 00 E-Mail: [email protected] Diese Veranstaltung ist anrechenbar auf das 80-stündige Curriculum zum Erwerb der Qualifikation zur Durchführung der psycho somatischen Grundversorgung und zur Vermittlungen von psycho somatischen Grundkenntnissen in der Facharztweiterbildung Bitte abtrennen Bezirksärztekammer Nordwürttemberg Jahnstraße 5 70597 Stuttgart Fax (07 11) 7 69 81-5 00 Anmeldung ■ Hiermit melde ich mich verbindlich zum 22. Psychosomatischen Tag am Samstag, 20. Oktober 2012 in Stuttgart an. Titel, Vorname, Name) tätig als Anschrift Ort, Datum Unterschrift, Stempel 350 ÄBW 08 • 2012 Fortbildungsreihe „Fit für den Notfall“ – für Ärzte aller Fachrichtungen Eine strukturierte Vorgehens weise in Notfallsituationen ist ein wichtiger Schlüssel für die Versorgung von Notfallpatienten. Die Bezirksärztekammer Nordwürttemberg bietet deshalb für Ärzte aller Fachrichtungen verschiedene Fortbildungen in der Notfallmedizin an. Ort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Kontakt: Melina Hutta, Telefon (07 11) 76 98 15 62, E-Mail: [email protected] Grundlagen der Notfallversorgung Leitung: Herr Jörg Gaiser, Herr Dr. med. Thomas Schmid, Herr Dr. med. Andreas von Pfeil Da die Versorgung von Notfällen zum Glück in den meisten Arztpraxen selten ist, liegt der Fokus auf einfachen Abläufen und Handlungsschritten. Was sind die wichtigsten Untersuchungen beim Notfallpatienten? Welche Ausrüstung macht in meiner Praxis Sinn? Wie versorge ich eine allergische Reaktion? Welche Schmerzmittel sind für diesen Notfallpatienten geeignet? Fragen wie diese werden hier beantwortet. Ebenso werden die aktuellen Reanimationsleitlinien vorgestellt und die Reanimation mit einfachen Hilfsmitteln geübt. Schwerpunkte: – Basisuntersuchungen von Notfallpatienten – Ärztliche Basismaßnahmen – Der praktische Umgang mit der Notfallausstattung – Reanimation mit Larynxtubus und automatisierten externen Defibrillator Termin: Freitag, 21. 09. 2012 18.00–22.00 Uhr Praktisches Notfalltraining mit simulierten Notfallsituationen Bei diesem Seminar heißt es Praxis, Praxis, Praxis! Nach einer kurzen Wiederholung der Vorgehensweise in Notfall situationen steht die Simulation von Notfallsituationen auf dem Programm. Im Rahmen der Simulation werden die Teilnehmer mit „echten“ Notfallpatienten konfrontiert, die von Darstellern und Phantomen nachgestellt werden. Für ein Notfallteam – bestehend aus zwei oder drei Teilnehmern – heißt es nun, die richtige Diag nose zu stellen und die notwendigen Maßnahmen zu treffen. Die anderen Teilnehmer beobachten unterdessen die Versorgung im Hintergrund. Anschließend beginnt der gegenseitige Austausch von Eindrücken und Erfahrungen. Durch das gegenseitige Feedback sollen die Teilnehmer Anregungen für ihr eigenes Vorgehen in Notfall situationen erhalten. Termin: Freitag, 05. 10. 2012 18.00–22.00 Uhr Der Kindernotfall Notfälle mit Kindern stellen nicht nur für die betroffenen Eltern eine besondere Situation dar. Meist empfindet auch der hinzugerufene oder zufällig anwesende Arzt einen Kindernotfall als besondere Herausforderung. Auch beim „kleinen Patienten“ müssen die richtige Lagerung durchgeführt, Sauerstoff verabreicht, ein Venenzugang geschaffen sowie Infusionen und Medikamente verabreicht werden. Der größte Unterschied zum Erwachsenen besteht darin, die einzelnen Maßnahmen an die kindliche Anatomie anzupassen. Nach einem einführenden Vortrag heißt es, in unserem Seminar das theoretische Wissen direkt in die Praxis umzusetzen. Hierzu stehen verschiedene Übungsphantome in verschiedenen Altersklassen zur Verfügung, an denen sich die notwendigen Maßnahmen realitätsnah durchführen und trainieren lassen. Termin: Mittwoch, 17. 10. 2012 18.00–22.00 Uhr Bekanntmachungen Die Beratung zu einer validen Patientenverfügung – ein Schulungsprogramm für Ärzte Termin: Freitag, 12. Oktober 2012 13.30–17.00 Uhr Leitung: Dr. med. Ernst Bühler, Ostfildern, in Kooperation mit der Esslinger Initiative e. V. Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Kursgebühr: 35,00 Euro (inkl. aller Folgegebühren) Alle erforderlichen Unterlagen werden seitens der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg zur Verfügung gestellt. Wir freuen uns auf Ihren Besuch – melden Sie sich an! Zertifizierte Fortbildung: 5 Punkte Voraussetzung zur Teilnahme an dem Projekt ist der Besuch dieses vier Unterrichtseinheiten umfassenden Workshops. Inhalte dieses Workshops sind insbesondere medizinethische, palliativmedizinische und juristische Fragestellungen sowie die Möglichkeit der Abrechnung. Hierbei werden die teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte inhaltlich auf die Beratung über Patientenverfügungen vorbereitet. Auch der administrative Ablauf bis zur endgültigen Aushändigung der Patientenverfügung ist Inhalt der Schulung. In Kooperation mit der Esslinger Initiative e. V. bietet die Bezirks ärztekammer Nordwürttemberg Möglichkeiten, an der erforderlichen Schulungsmaßnahme teilzunehmen. Anmeldung erbeten: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg Kompetenz-Zentrum Allgemeine Kammeraufgaben Fachbereich Fortbildung Frau Melina Hutta Jahnstraße 5 70597 Stuttgart Telefon (07 11) 7 69 81-5 62 Fax (07 11) 7 69 81-5 00 E-Mail: [email protected] DEG MED – Degerlocher Akademie Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Internet:www.degmed.de Kontakt: MedCongress GmbH, Postfach 70 01 49, 70571 Stuttgart, Telefon (07 11) 72 07 12-0, Fax (07 11) 72 07 12-29, E-Mail: [email protected] Die wirksame Kunst des Führens Für Ärzte in Praxis und Krankenhaus, Netzwerken und Gesundheitsindustrie Leitung: Prof. Dr. Dr. Manfred Zehender, Freiburg; Jürgen Kraak, Praxis für Beratung und Supervision, Stuttgart Das Seminar richtet sich an Ärztinnen und Ärzte, die ihre professionelle Gesprächsführung in Bereichen der Gesprächs eröffnung, diverser Kommunikationsmodelle, der Wahrnehmung, des aktiven Zuhörens, der Empathie, der Gesprächsbeendigung mit kommunikativen Elementen vertiefen, verbessern und sichern wollen. Anhand von Live-Demonstra tionen, kurzen Übungen, Videofeedbacks und gesicherten Lernimpulsen werden individuelle Empfehlungen für den Einsatz im jeweiligen Arbeitsgebiet mit „schwierigen Patienten, Kooperationspartnern“ etc. ermittelt. Termin: Freitag, 14. September 2012 9.30–17.30 Uhr Leichenschau Praktische Ausgestaltung und Zusammenarbeit zwischen Ärzteschaft und Polizei Dr. Frank J. Reuther, Gerichtsarzt, Ulm Termin: Freitag, 14. September 2012 14.00–17.30 Uhr Der febrile Patient Leitung: Dr. Andrej Zeyfang, Stuttgart; Dr. Barbara Kraft, Stuttgart; Dr. Ingomar Lorenz, Stuttgart; Dr. Johannes Müller, Stuttgart; Dr. Christoph Manegold, Stuttgart Im Seminar werden die vielfältigen Ursachen des häufigen Symptoms „Fieber“ durch kasuistische Vorstellung und interaktive Diskussion aufgearbeitet. Aus den verschiedenen Fachgebieten und Perspektiven der Inneren Medizin, Infektiologie, Geriatrie, Viszeral- und Unfallchirurgie sowie Intensivmedizin stellen die Referenten häufige, seltene, schwere und leichte Fälle aus ihrer Erfahrung vor. Die persönliche Erfahrung wird dabei ergänzt durch die Vorstellung theoretischer Grundlagen und aktueller evidenzbasierter Leitlinien. Sowohl für Kliniker als auch Niedergelassene konzipiertes Seminar. Termin: Freitag, 14. September 2012 14.00–17.30 Uhr Der unklare Tod und seine Aufklärung durch Arzt, Polizei und Gerichtsmedizin Die ärztliche Leichenschau Beispiele für Auffindesituationen bei Sterbefällen aus der polizeilichen Praxis Insbesondere Suizidformen, besondere Unfälle und zunächst ungeklärte/komplexere Sach verhalte Michael Gerg, Kriminaloberrat, Esslingen Würden Sie diesen Patienten Auto fahren lassen? Leitung: Prof. Dr. Udo Sechtem, Stuttgart; Prof. Dr. Hansjörg Bäzner, Stuttgart Fahrgeeignetheit bei neurologischen und kardiologischen Erkrankungen: Was soll ich meinen Patienten empfehlen? 9.30–10.15 Uhr Auto fahren mit Epilepsie / Z. n. Gehirnoperation – Fallbeispiele Dr. Andreas Kowalik, Stuttgart 10.15–11.00 Uhr Auto fahren nach Schlaganfall / mit neurologischen Bewegungsstörungen / mit Demenz – Fallbeispiele Prof. Dr. Hansjörg Bäzner, Stuttgart 11.00–11.30 Uhr Pause 11.30–12.15 Uhr Aktuelle Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie zur Fahrgeeignetheit bei Herzerkrankungen – mit Fallbeispielen Prof. Dr. Udo Sechtem, Stuttgart 12.15–13.00 Uhr Autofahren nach Synkope – nach Schrittmacherimplanta tion – nach Herzinfarkt – nach Reanimation – Fallbeispiele Dr. Anastasios Athanasiadis, Stuttgart Termin: Samstag, 15. September 2012 9.30–13.00 Uhr Anzeige KORTE RECHTSANWÄLTE "1!'%$30#(.#(1#(3+%.$%0 +!'%-)%%)-%-23$)%-/+!26%)- )0(!"%-1%)26!(+0%)#(%!-$!2%),%0%)#(.#(1#(3+0%#(2 %0&.+'0%)#("%20%32-1%0%!-6+%)+)%'2$)0%*2!-$%03,".+$2-)4%01)272 0.&0)%+1.02%+%(021%+"12!-%)-%0%0+)-%0.#(1#(3+% -2&%0-3-'1/)%+2*%)-%.++%5)05%0$%-"3-$%15%)2&80)%272)' 30%0,)-4%0%)-"!03-')-2322'!02 .$%023-$%-*.12%-&0%) !!!! "! ÄBW 08 • 2012 555123$)%-/+!26*+!'%-#., 351 Bekanntmachungen Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Ludwigsburg Einzelpraxis Zeitpunkt: sofort Chiffre: S-03082 Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Hausärztliche Praxis (Innere Medizin) Esslingen Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 01. 2013 Chiffre: S-04082 Bezirksdirektion Stuttgart Albstadtweg 11 70567 Stuttgart ( Möhringen) Telefon (07 11) 78 75-0 Fax (07 11) 78 75-32 74 Ausschreibung von Vertragsarztsitzen Folgende Vertragsarztsitze werden nach der Anordnung von Zulassungsbeschränkungen zur Wiederbesetzung gemäß § 103 Abs. 4 SGB V auf Antrag der betreffenden Ärzte/Psychotherapeuten bzw. deren Erben ausgeschrieben: Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Böblingen Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 04. 2013 Chiffre: S-01082 Augenheilkunde Böblingen Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: 01. 01. 2013 Chiffre: S-05082 Augenheilkunde Ostalbkreis Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: 01. 04. 2013 Chiffre: S-06082 Augenheilkunde Rems-Murr-Kreis Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 10. 2012 Chiffre: S-07082 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Heidenheim Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: 01. 05. 2013 Chiffre: S-02082 Augenheilkunde Stuttgart, Stadt Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: 01. 01. 2013 Chiffre: S-08082 Anzeige praxisrecht.de Raffelsieper & Partner GbR Chirurgie SP Unfallchirurgie hälftiger Versorgungsauftrag Esslingen Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 01. 2013 Chiffre: S-10082 Haut- und Geschlechtskrankheiten Heilbronn, Land Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: 01. 10. 2012 Chiffre: S-18082 Chirurgie hälftiger Versorgungsauftrag Heilbronn, Land Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 10. 2012 Chiffre: S-11082 Haut- und Geschlechtskrankheiten Ostalbkreis Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: 01. 01. 2013 Chiffre: S-19082 Frauenheilkunde und Geburtshilfe Böblingen Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 04. 2013 Chiffre: S-12082 Frauenheilkunde und Geburtshilfe Heilbronn, Stadt Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 01. 2013 Chiffre: S-13082 Frauenheilkunde und Geburtshilfe Rems-Murr-Kreis Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 01. 2013 Chiffre: S-14082 Frauenheilkunde und Geburtshilfe Schwäbisch Hall Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 02. 2013 Chiffre: S-15082 Frauenheilkunde und Geburtshilfe Stuttgart, Stadt Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 01. 2013 Chiffre: S-16082 Hamburg - Berlin - Heidelberg Spezialisten für alle Rechtsfragen rund um den Arztberuf Beratung für • niedergelassene Ärzte • angestellte Ärzte • Krankenhausträger • sonstige Leistungserbringer im Gesundheitswesen Kooperation • MVZ • Integrierte Versorgung • Strukturverträge • Praxisnetze Berufsrecht • Vertragsarztrecht • Abrechnung • Wirtschaftlichkeit Nachfolgeregelung • Erbrecht • Steuerrecht Berliner Straße 101 • 69121 Heidelberg • (06221) 43 79 232 www.praxisrecht.de • [email protected] Rechtsanwälte • Fachanwälte für Medizinrecht • Fachanwälte für Steuerrecht 352 ÄBW 08 • 2012 Frauenheilkunde und Geburtshilfe Stuttgart, Stadt Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 01. 2013 Chiffre: S-17082 HNO-Heilkunde Stuttgart, Stadt Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 01. 2013 Chiffre: S-20082 Innere Medizin (fachärztlich) hälftiger Versorgungsauftrag Heidenheim Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: 01. 01. 2013 Chiffre: S-21082 Innere Medizin (fachärztlich) SP Gastroenterologie hälftiger Versorgungsauftrag Stuttgart, Stadt Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: 01. 01. 2013 Chiffre: S-22082 Innere Medizin (fachärztlich) SP Nephrologie SP Hämatologie und internistische Onkologie hälftiger Versorgungsauftrag Stuttgart, Stadt Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: 01. 01. 2013 Chiffre: S-23082 Kinder- und Jugendmedizin Böblingen Einzelpraxis Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: S-24082 Bekanntmachungen Kinder- und Jugendmedizin Göppingen Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 01. 2013 Chiffre: S-25082 Urologie Ludwigsburg Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 01. 2013 Chiffre: S-33082 Neurologie und Psychiatrie Stuttgart, Stadt Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 04. 2013 Chiffre: S-26082 Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie Heilbronn, Land Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 04. 2013 Chiffre: S-34082 Orthopädie SP Rheumatologie hälftiger Versorgungsauftrag Stuttgart, Stadt Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 01. 2013 Chiffre: S-27082 Orthopädie und Unfallchirurgie hälftiger Versorgungsauftrag Rems-Murr-Kreis Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: 01. 10. 2012 Chiffre: S-28082 Psychiatrie und Psychotherapie Psychosomatische Medizin und Psychotherapie hälftiger Versorgungsauftrag Stuttgart, Stadt Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 01. 2013 Chiffre: S-29082 Psychosomatische Medizin und Psychotherapie hälftiger Versorgungsauftrag Böblingen Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 11. 2012 Chiffre: S-30082 Psychosomatische Medizin und Psychotherapie Ludwigsburg Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 11. 2012 Chiffre: S-31082 Radiologie Heidenheim Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: 01. 10. 2012 Chiffre: S-32082 Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie hälftiger Versorgungsauftrag Rems-Murr-Kreis Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 11. 2012 Chiffre: S-35082 Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie Rems-Murr-Kreis Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 04. 2013 Chiffre: S-36082 Psychologische Psychotherapie Heilbronn, Land Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 04. 2013 Chiffre: S-37082 Psychologische Psychotherapie hälftiger Versorgungsauftrag Stuttgart, Stadt Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 10. 2012 Chiffre: S-38082 Psychologische Psychotherapie hälftiger Versorgungsauftrag Stuttgart, Stadt Einzelpraxis Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: S-39082 Nähere Informationen zu den ausgeschriebenen Praxen erhalten Sie bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Geschäftsbereich Zulassung/Sicherstellung, Telefon (07 21) 59 61-11 97. Die formlose Bewerbung ist bis zum 15. 09. 2012 unter dem Stichwort „Ausschreibung“ und unter Angabe der jeweiligen Chiffrenummer bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Geschäftsbereich Zulassung/Sicherstellung, Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe, schriftlich einzureichen. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die in der Warteliste eingetragenen Ärzte nicht automatisch als Bewerber für die ausgeschriebenen Vertragsarztpraxen gelten. Folgender Vertragsarztsitz wird nach der Anordnung von Zulassungsbeschränkungen zur Wiederbesetzung gemäß § 103 Abs. 4 SGB V auf Antrag des betreffenden Arztes mit einer Bewerberfrist zum 03. 09. 2012 ausgeschrieben. Innere Medizin (fachärztlich) SP Kardiologie hälftiger Versorgungsauftrag Rems-Murr-Kreis Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 10. 2012 Chiffre: S-40082 Nähere Informationen zu der ausgeschriebenen Praxis erhalten Sie bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Geschäftsbereich Zulassung/Sicherstellung, Telefon (07 21) 59 61-11 97. Die formlose Bewerbung ist bis zum 03. 09. 2012 unter dem Stichwort „Ausschreibung“ und unter Angabe der Chiffrenummer bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Geschäftsbereich Zulassung/Sicherstellung, Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe, schriftlich einzureichen. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die in der Warteliste eingetragenen Ärzte nicht automatisch als Bewerber für die ausgeschriebenen Vertragsarztpraxen gelten. Bezirksärztekammer Nordbaden Geschäftsstelle: Keßlerstraße 1 76185 Karlsruhe Telefon (07 21) 59 61-0 Fax (07 21) 59 61-11 40 Fortbildung: „Alter – Gedächtnis – Demenzen“ Die Akademie für Ärztliche Fortbildung der Bezirksärztekammer Nordbaden veranstaltet am 13. 10. 2012 eine Fortbildung zum Thema „Alter – Gedächtnis – Demenzen“ in Baden-Baden. Die Relevanz des Themas ist nicht von der Hand zu weisen – mindestens 1,2 Millionen Menschen leben in Deutschland mit einer Demenzerkrankung, wie das Bundesministerium für Gesundheit im Mai 2012 berichtete. Inhalte der diesjährigen Fort bildung sind unter anderem die Abgrenzung normaler altersbedingter Prozesse gegenüber einer Demenz, neue medizinische Erkenntnisse zur Genetik und Therapie von Alzheimer sowie zur Diagnostik verschiedener Demenzen. Termin: Samstag, 13. 10. 2012 9.30–13.30 Uhr Leitung: Prof. Dr. Lutz Frölich, ZI – Zentralinstitut für Seelische Gesundheit, Mannheim Ort: Kongresshaus Baden-Baden, Augustastr. 10, 76530 Baden-Baden, Kongress-Saal 1 Gebühr: 20,– Euro Fortbildungspunkte: 5 ÄBW 08 • 2012 353 Bekanntmachungen Hygienebeauftragter Arzt Die Fortbildung wird vom Städtischen Klinikum Karlsruhe in Kooperation mit der Bezirksärztekammer Nordbaden angeboten und durchgeführt. Die Teilnahmebescheinigung für den Fortbildungskurs erteilt die Ärztekammer. Nach der Verordnung des Sozialministeriums über die Krankenhaushygiene in Baden-Württemberg vom 15. Dezember 2010 sind die Träger der Kranken häuser verpflichtet, hygiene beauftragte Ärzte zu bestellen bzw. zu beschäftigen. Zum hygienebeauftragten Arzt kann nur bestellt werden, wer über eine mindestens zweijährige Berufserfahrung verfügt und spezielle Kenntnisse auf dem Gebiet der Hygiene und medizinischen Mikrobiologie in Fort bildungskursen erworben hat. Die Mindestanforderung ist der Besuch eines 40-stündigen Grundkurses nach dem Curriculum der Bundesärztekammer. Termine: 10.–14. Dezember 2012 24.–28. Juni 2013 4.–8. November 2013 jeweils Montag bis Freitag Zeit: 9.00 s.t.–16.30 Uhr Leitung: Dr. med. Eberhard Kniehl, Leiter der Abteilung für Mikrobiologie und Krankenhaushygiene, Städtisches Klinikum Karlsruhe Ort: Städtisches Klinikum Karlsruhe gGmbH , Moltkestr. 90, 76133 Karlsruhe Gebühr: 550,– Euro Fortbildungspunkte: 40 Eine Anmeldung ist erforderlich. Die Teilnehmerzahl ist auf 25 begrenzt. Auskunft und Anmeldung: Fachlicher Ansprechpartner: Dr. Eberhard Kniehl, Telefon (07 21) 9 74-18 01, E-Mail: eberhard.kniehl@ klinikum-karlsruhe.de Anmeldung und Organisation: Geschäftsstelle BBz, Telefon (07 21) 9 74-75 40, E-Mail: [email protected] 354 Auffrischungskurs Fachgebundene genetische Beratung für Kinderärzte (inklusive Wissenskontrolle) gemäß GenDG Termin: Samstag, 6. Oktober 2012 9.00 s.t.–ca. 16.15 Uhr Leitung: Dr. med. Sabine Hentze, Labor für Humangenetische Diagnostik, Mannheim Ort: Städtisches Klinikum Karlsruhe Gebühr: 48,– Euro Mit dem am 1. Februar 2010 in Kraft getretenen Gendiagnostikgesetz (GenDG) hat der Bundesgesetzgeber die Voraussetzungen und Grenzen genetischer Untersuchungen neu geregelt sowie auch die genetische Beratung auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Ab 1. Februar 2012 dürfen genetische Beratungen im Zusammenhang mit genetischen Untersuchungen nur noch Ärztinnen und Ärzte durchführen, die sich speziell in der fachgebundenen genetischen Beratung qualifiziert haben (§ 7 Abs. 3 GenDG), soweit sie nicht bereits über eine Anerkennung im Gebiet Humangenetik oder die Zusatzbezeichnung Medizinische Genetik verfügen. Im Rahmen einer Übergangs lösung kann die Qualifikation durch eine bestandene Wissenskontrolle nachgewiesen werden. Als Service der Ärztekammer bieten wir Ihnen an, sich in einem 6-stündigen Auffrischungskurs auf die Wissenskontrolle vorzu bereiten und im Anschluss die Wissenskontrolle zu absolvieren, um die Qualifikation zur fachgebundenen genetischen Beratung nachweisen zu können. Programm und Anmeldung: Bezirksärztekammer Nordbaden, Akademie für Ärztliche Fortbildung, Frau Saiah, Keßlerstr. 1, 76185 Karlsruhe, Tel.: 0721/5961-1330, Fax: -1359, E-Mail: fortbildungsakademie@ baek-nb.de ÄBW 08 • 2012 Fortbildungsseminar für Ärztinnen und Ärzte nach der Familienpause Veranstaltung des Ausschusses Ärztinnen der Bezirksärzte kammer Nordbaden in Zusammenarbeit mit der Ärzteschaft Heidelberg, der Medizinischen Fakultät der Universität Heidelberg und der IB-GIS mbH Medi zinische Akademie Mannheim Erster Teil: 17. bis 28. September 2012 Zweiter Teil: 25. Februar bis 8. März 2013 Vorlesungszeiten: in der Regel zwischen 9.00 und 15.00 Uhr Seminarort: Theoretikum der Medizinischen Fakultät der Universität Heidelberg (Raum 108), Im Neuenheimer Feld 346, 69120 Heidelberg Seminargebühr: 550,– Euro pro zweiwöchigem Seminarteil Die Seminarteile können getrennt gebucht werden. Fortbildungspunkte: 60 Fortbildungspunkte pro Seminarteil sind von der Landesärztekammer vergeben worden. Information und Anmeldung: Frau Astrid Papke-Schärf, IB Medizinische Akademie Mannheim, Janderstraße 6, 68199 Mannheim, Telefon (06 21) 8 33 42-22, E-Mail: astrid.papke-schaerf@ ib-med-akademie.de Frau Heidi Vath, Ärzteschaft Heidelberg, Telefon (0 62 21) 53 88-2 22, E-Mail: aerzteschaft.heidelberg@ dgn.de Dr. Bärbel Kuhnert-Frey, E-Mail: [email protected] Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Bezirksdirektion Karlsruhe Keßlerstraße 1 76185 Karlsruhe Telefon (07 21) 59 61-0 Fax (07 21) 59 61-13 50 Ausschreibung von Vertragsarztsitzen Folgende Vertragsarztsitze werden nach der Anordnung von Zulassungsbeschränkungen zur Wiederbesetzung gemäß § 103 Abs. 4 SGB V auf Antrag der betreffenden Ärzte/Psychotherapeuten bzw. deren Erben ausgeschrieben: Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Pforzheim, Stadt Einzelpraxis Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: K-01082 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Rhein-Neckar-Kreis Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 01. 2013 Chiffre: K-02082 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Rhein-Neckar-Kreis Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 01. 2013 Chiffre: K-03082 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Rhein-Neckar-Kreis Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: 01. 01. 2013 Chiffre: K-04082 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Rhein-Neckar-Kreis Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: 01. 01. 2013 Chiffre: K-05082 Bekanntmachungen Hausärztliche Praxis (Innere Medizin) Mannheim, Stadt Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: 01. 10. 2012 Chiffre: K-07082 Orthopädie und Unfallchirurgie hälftiger Versorgungsauftrag Mannheim, Stadt Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 04. 2013 Chiffre: K-15082 Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie hälftiger Versorgungsauftrag Rhein-Neckar-Kreis Einzelpraxis Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: K-24082 Hausärztliche Praxis (Innere Medizin) Mannheim, Stadt Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 04. 2013 Chiffre: K-08082 Psychosomatische Medizin und Psychotherapie hälftiger Versorgungsauftrag Mannheim, Stadt Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 10. 2012 Chiffre: K-16082 Nähere Informationen zu den ausgeschriebenen Praxen erhalten Sie bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Geschäftsbereich Zulassung/Sicherstellung, Telefon (07 21) 59 61-12 30. Die formlose Bewerbung ist bis zum 15. 09. 2012 unter dem Stichwort „Ausschreibung“ und unter Angabe der jeweiligen Chiffrenummer bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Geschäftsbereich Zulassung/Sicherstellung, Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe, schriftlich einzureichen. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die in der Warteliste eingetragenen Ärzte nicht automatisch als Bewerber für die ausgeschriebenen Vertragsarztpraxen gelten. Hausärztliche Praxis (Innere Medizin) Rhein-Neckar-Kreis Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: 01. 01. 2013 Chiffre: K-09082 Augenheilkunde Karlsruhe, Land Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 04. 2013 Chiffre: K-10082 HNO-Heilkunde Karlsruhe, Stadt Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 04. 2013 Chiffre: K-11082 Innere Medizin (fachärztlich) SP Kardiologie hälftiger Versorgungsauftrag Heidelberg, Stadt Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: 01. 01. 2013 Chiffre: K-12082 Kinder- und Jugendmedizin Mannheim, Stadt Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: 01. 01. 2013 Chiffre: K-13082 Kinder- und Jugendmedizin SP Neuropädiatrie Mannheim, Stadt Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: 01. 10. 2012 Chiffre: K-14082 Radiologie Rhein-Neckar-Kreis Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: K-18082 Radiologie hälftiger Versorgungsauftrag Enzkreis Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: K-19082 Psychologische Psychotherapie hälftiger Versorgungsauftrag Karlsruhe, Land Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 12. 2012 Chiffre: K-20082 Psychologische Psychotherapie hälftiger Versorgungsauftrag Karlsruhe, Land Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 01. 2013 Chiffre: K-21082 Psychologische Psychotherapie hälftiger Versorgungsauftrag Karlsruhe, Land Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 01. 2013 Chiffre: K-22082 Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie Psychologische Psychotherapie hälftiger Versorgungsauftrag Rhein-Neckar-Kreis Einzelpraxis Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: K-23082 Bezirksärztekammer Südbaden Geschäftsstelle: Sundgauallee 27 79114 Freiburg/Br. Telefon (07 61) 6 00 47-0 Fax (07 61) 89 28 68 Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung Südbaden Ausführliche Informationen/ Anmeldeformulare finden Sie auf unserer Homepage www.baek-sb.de/akademie Alle Veranstaltungen sind von der Landesärztekammer Baden-Württemberg anerkannt und auf das Fortbildungs zertifikat anrechenbar. Achtsamkeitsbasierte Stressbewältigung für Ärztinnen und Ärzte – Tagesworkshop Leitung: Frau Dr. Hendrikje Posch, Freiburg; Frau Dipl.-Ing. Anke Wunderlich, Freiburg Achtsamkeit hilft, im Trubel des Alltags gelassen zu bleiben und sich in dem Vielerlei der Anforderungen nicht zu verlieren. Dieser Tagesworkshop lädt ein zum Innehalten, Entschleunigen und Wieder-zu-sich-kommen. Er richtet sich an ÄrztInnen, TherapeutInnen und MitarbeiterInnen, die eine Haltung der Achtsamkeit in ihr Leben und ihren Berufsalltag integrieren möchten. Im Vordergrund stehen Achtsamkeits übungen und der Transfer in den beruflichen Alltag. Seminarinhalte: – Atem- und Gehmeditation – Achtsames Yoga – Informationen zur achtsamen Stressbewältigung – Übungen zur Alltagsachtsamkeit, z. B. achtsames Essen – Achtsamkeit in der Kommunikation – eine angeleitete Körper meditation (body-scan) ÄBW 08 • 2012 355 Bekanntmachungen Achtsamkeit im Alltag: – ermöglicht in stressigen Zeiten gut für sich zu sorgen – öffnet den Blick für das Wesentliche und hilft Prioritäten klären – fördert Wertschätzung für die eigene Gesundheit als kostbare Ressource – beugt Burnout-Situationen vor – führt zu Vertrauen und Gelassenheit bei allem Tun Termin: Samstag, 22. September Zeit: 10.00 s.t.–16.00 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 100,– Euro Fortbildung „Impfen“ Leitung: Dr. Rosemarie Mazzola, Freiburg Die Impfprophylaxe zählt zu den wichtigsten Errungenschaften der modernen Medizin, und ohne Zweifel gibt es nationale und internationale Impferfolge – die Ausrottung der Pocken und die Rückdrängung der Kinderlähmung in ganz Europa sind die beiden prominentesten Beispiele. Es gibt in Deutschland aber auch Impfdefizite! Unzureichende Impfraten und in deren Folge Masern-Epidemien sowie jedes Jahr aufs Neue vermeidbare Todesfälle durch Influenza. International kann Deutschland beim Impfen kaum mithalten. So sind beispielsweise Nord- und Südamerika, aber auch einige Staaten in Afrika masernfrei. Demgegenüber ist wissenschaftlich gut dokumentiert, dass die Deutschen Weltmeister im Export von Masern sind. Auch im europäischen Vergleich steht Deutschland weit hinten, was die Impfvorsorge betrifft. Die Gründe sind vielfältig. Wesentlich ist sicherlich auch ein defizitärer Wissensstand der Ärzteschaft, wie Statistiken belegen. Trotz des schon bestehenden Fortbildungsangebots finden wir in Hausarztpraxen Impflücken zwischen 35 und 55 Prozent, bei den Frauenärzten mögen sich 356 die Zahlen in einem ähnlichen Rahmen bewegen. Selbst bei Pädiatern gibt es mancherorts Impflücken zwischen 5 und 20 Prozent. In der Mehrzahl Routineleistungen, die einfach nur vergessen werden und das, obwohl Impfleistungen budgetneutral sind. Inhalt des Seminars: – Grundlagen des Impfens, Epidemiologie-Impfstofftypen – Impfsystem in Deutschland – Impfpräventable Erkrankungen – Risiken, Nebenwirkungen – Impfen von Risikopatienten – Vorgehen in der Praxis – Test Termin: Samstag, 1. Dezember 2012 Zeit: 9.00 s.t.–ca. 14.00 Uhr Ort: Freiburg Entgelt: kostenfrei – Anmeldung erforderlich! Notarztseminar zum Erwerb der Zusatzbezeichnung „Notfallmedizin“ gemäß Curriculum der Bundesärztekammer Leitung: Dr. med. Frank Koberne, St. Josefskrankenhaus Freiburg Die Teilnehmer erhalten eine qualitativ hochwertige Ausbildung im Bereich der Notfall medizin auf Grundlage aktueller internationaler Richtlinien wie ERC und ATLS Algorithmen. Sichergestellt wird ein hoher Anteil an praktischen Übungen und Simulationen in Klein gruppen. Einbezogen werden zudem alle an der Notfallversorgung beteiligten Organisationen wie Feuerwehr und Polizei. Termin: 26. November– 4. Dezember 2012 Zeit: Montag bis Dienstag (ohne Sonntag), 8.00 s.t.–ca. 18.30 Uhr Ort: Freiburg Entgelt: 800,– Euro ÄBW 08 • 2012 Notfalltraining für Ärzte Leitung: Dr. Stefan Leisinger, Emmendingen Grundkurs Der plötzliche Herztod ist eine der häufigsten Todesursachen in der Bundesrepublik Deutschland. Die sofortige effiziente und gut strukturierte erweiterte Reanimation mithilfe eines guten Atemwegsmanagements, unterstützt durch Defibrillation und Notfallmedikation, ist dann der Über lebensfaktor Nr. 1 für diese Patienten. Neben einer Einführung in die medizinischen Grundlagen erhalten Sie in diesem Seminar auch die Möglichkeit eines Intensivtrainings zur erweiterten cardiopulmonalen Reanimation gemäß den gültigen Standards des European Resuscitation Council und der Bundesärztekammer. Programm: Medizinische Grundlagen – Basistherapie – CPR – Venenzugänge – Beatmung – Elektrotherapie Termin: Samstag, 16. Februar 2013 Zeit: 9.00 s.t.–17.00 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 100,– Euro Kardiozirkulatorische Notfälle Herzrhythmusstörungen gehören neben den Krebserkrankungen zu den häufigsten Todesursachen. In Deutschland sterben nach Schätzungen jährlich zwischen 70 000 und 80 000 Menschen den rhythmogen bedingten plötzlichen Herztod. Nur wenige Patienten überleben dank rechtzeitig eingeleiteter Reanimationsmaßnahmen. Dieses Seminar vermittelt den teilnehmenden Ärztinnen und Ärzten die sichere Fähigkeit, lebensbedrohliche Rhythmus störungen rasch zu erkennen und geeignete Sofortmaß nahmen einzuleiten. Programm: Rhythmusstörungen – Elektrotherapie – Notfallmedikamente – EKG-Simulation – Fallbesprechung Kreislauf – Mega-CodeTraing Erw. gemäß ERC – Airway-Management (Larynxmaske; Combitube etc.) Termin: Samstag, 10. November 2012 Zeit: 9.00 s.t.–17.00 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 100,– Euro Traumatologische Notfälle Erleiden Personen akute Gewalteinwirkungen, zum Beispiel aufgrund von Verkehrsunfällen oder im Rahmen einer Schlägerei, werden häufig Verletzungsmuster zu spät erkannt. Es verstreicht wertvolle Zeit, in der der Patient nicht die benötigte Behandlung erhält. Dieses Seminar soll teilnehmende Ärztinnen und Ärzten in die Lage versetzen, akute Lebensgefahr bei durch Trauma verletzten Notfallpatienten abzuwenden sowie die Vitalfunktionen zu sichern. Durch rasches Erfassen der traumatischen Gesamtbelastung und geeignete therapeutische Maßnahmen ist es möglich, den Patienten zu stabilisieren. Programm: Unfallmechanismen – Primary/ Secondary Survey – SchädelHirn-Trauma – Wirbelsäulen trauma – Extremitätentrauma – Thoraxtrauma – Abdominal trauma – Bodycheck – Immobilisation – Fallbesprechung Trauma – Primary & Secondary survey – Mega-Code-Training Erw. gemäß ERC Termin: Samstag, 8. Dezember 2012 Zeit: 9.00 s.t.–17.00 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 100,– Euro Bekanntmachungen Notfalltraining Arztpraxis für Arzt und Helferin Kurs-Weiterbildung/ Basisseminar Palliativmedizin Leitung: Dr. Stefan Leisinger, Emmendingen Immer wieder kommt es in Arztpraxen zu Notfallsituationen. Das Praxisteam wird dann vor eine sehr schwierige Aufgabe gestellt. Dieses Seminar vermittelt allen in diesem Bereich Tätigen die erforderliche Routine und das nötige Hintergrundwissen, um in Zukunft in solchen Situationen richtig reagieren zu können. Programm: Vermittlung gültiger Standards der Herz-Lungen-Wieder belebung/Algorithmen der Patientenversorgung, Übung invasiver Maßnahmen Termin: Mittwoch, 17. April 2013 Zeit: 15.00 s.t.–19.00 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 75,– Euro pro Person Schwerpunkte der Seminare sind die von der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin gegliederten Inhalte wie Schmerztherapie und Symptomkontrolle, Kommunikation und Ethik in gut ausgewogenen Verhältnissen. Ob das Basisseminar als Ausgangspunkt einer intensivierten Ausbildung zum Palliativmediziner, einer Orientierung oder einer Rekapitulation bereits gekannter Fakten dient, ist dabei nebensächlich. Unser Seminar soll allen Interessierten eine Hilfe im beruflichen (und vielleicht auch persönlichen) Alltag sein. Kursweiterbildung und Fallseminar zum Erwerb der Zusatzbezeichnung gemäß Curriculum der Bundesärztekammer Die Seminare werden entsprechend den curricularen Vorgaben des Kursbuches Palliativmedizin der Bundesärztekammer und den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin e. V. durchgeführt und sind bundesweit anerkannt. Voraussetzungen zum Erwerb der Zusatzbezeichnung – Facharztanerkennung – 40 Stunden Kurs-Weiter bildung gemäß § 4 Abs. 8 in Palliativmedizin – Weiterbildungszeit: 12 Monate bei einem Weiterbildungs befugten gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 oder anteilig ersetzbar durch 120 Stunden Fallseminar einschließlich – Supervision Basiskurs Palliativmedizin Leitung: Prof. Dr. Dr. G. Becker, Univ.-Klinik, Freiburg Seit 2003 treffen sich im Rahmen der vom Arbeitskreis Palliativ medizin Freiburg durchgeführten und von der Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung der Bezirksärztekammer Südbaden getragenen palliativmedizinischen Basiskurse Ärztinnen und Ärzte aus den unterschiedlichsten Fachgruppen, aus Praxis und Klinik, zur gemeinsamen Fortbildung. Schwerpunkte des Seminars sind die von der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin gegliederten Inhalte, nämlich Schmerztherapie und Symptomkontrolle, Kommunikation und Ethik in gut ausge wogenen Verhältnissen. Ob der Basiskurs als Ausgangspunkt einer intensivierten Ausbildung zum Palliativmediziner, einer Orientierung oder einer Rekapitulation bereits gekannter Fakten dient, ist dabei nebensächlich – der Kurs soll allen Interessierten eine Hilfe im beruflichen (und vielleicht auch persönlichen) Alltag sein. Termin: 25. Februar–1. März 2013 Zeit: Montag bis Freitag, 9.00 s.t.–ca. 17.30 Uhr Ort: Freiburg Entgelt: 550,– Euro Fallseminar Palliativmedizin Leitung: PD Dr. Gerhild Becker, Univ.-Klinik, Freiburg Das Kursangebot wendet sich an Ärztinnen und Ärzte in Klinik und Praxis, die bereits den Basiskurs Palliativmedizin (40 Kurseinheiten) erfolgreich absolviert haben und sich in der Betreuung Schwerkranker und Sterbender besonders engagieren möchten. Das Fallseminar ist multidisziplinär konzipiert und beachtet die Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin e. V. und der Bundesärztekammer, die in Zusammenarbeit mit anderen medizinischen Fachgesellschaften erarbeitet wurden. Weiterhin werden Kursinhalte des German Programm in Palliative Care Education genutzt (Verbundprojekt der durch die Deutsche Krebshilfe geförderten Akademien für Palliativmedizin in Zusammenarbeit mit der Harvard Medical School, Center for Palliative Care, Boston, USA und der Christopherus Akademie, Interdisziplinäres Zentrum für Palliativmedizin der Universität München). Die wissenschaftliche Leitung erfolgt durch PD Dr. med. Dipl.-Theol. Dipl.-Caritaswiss. G. Becker, Master of Science in Palliative Care (King’s College London) und Oberärztin der Palliativstation der Universitätsklinik Freiburg. Das Fallseminar besteht aus 3 Modulen à 40 Kurseinheiten, die sich über jeweils fünf Tage erstrecken. Modul 1 Der schwerkranke, sterbende Patient, sein soziales Umfeld und das behandelnde Team Modul 2 Der individuelle Prozess des Sterbens im gesellschaftlichen Kontext Modul 3 Professionelles Handeln in der Palliativmedizin Termine: Modul I: 10.–14. Juni 2013 Modul II: 4.–8. November 2013 Modul III: 2.–6. Dezember 2013 Zeit: jeweils Montag bis Freitag, 9.00 s.t.–ca. 17.30 Uhr Ort: Freiburg Entgelt: 550,– Euro pro Modul Unser Seminar Palliative Care Update „Was gibt es Neues in der Palliativmedizin?“ findet einmal jährlich statt. Es richtet sich an interessierte Ärztinnen und Ärzte, die sich gerne über die aktuellen Entwicklungen in der Palliativmedizin informieren bzw. ihre Kenntnisse auffrischen möchten. Termin: Freitag, 14. Dezember 2012 Zeit: 15.00 Uhr Ort: Freiburg Entgelt: kostenfrei Psychosomatische Grundversorgung Die aktuelle Weiterbildungsordnung schreibt für nahezu alle Fachgebiete den Erwerb von Kenntnissen in psychosomatischer Grundversorgung vor. Diese Qualifikation kann durch Teilnahme an den Kursen entsprechend den jeweiligen Vorgaben der WBO erworben werden. Die Vorgaben beinhalten beispielsweise für KollegInnen in Anzeige In 5 Minuten › Intuitive Bearbeitung › Online Bildbearbeitung › YouTube Integration › RSS-Feeds › Domain Integration zur Arzthomepage ! › Dashboard › Tagesgenaue Zugriffsstatistiken › Widget Funktion › Geschützter Patientenbereich › QM-Checklisten-Center Felix-Dahn-Str. 43 70597 Stuttgart Telefon: 07 11 / 97 63 90 www.rationelle-arztpraxis.de ÄBW 08 • 2012 357 Bekanntmachungen 5-jähriger Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin Kenntnisse über 80 Stunden Psychosomatik: 20 Stunden Theorie, 30 Stunden verbale Intervention sowie 30 Stunden Balint-Gruppenarbeit. Diese werden durch den Besuch von 10 Samstagsterminen à 8 Stunden nach eigener Wahl nach gewiesen. Alternativ können auch 5 Samstagsveranstaltungen mit dem Wochenkurs PGV kombiniert werden. Dieser findet dreimal pro Jahr in der RehaKlinik Glotterbad bei Freiburg statt. Die Leistungen nach den EBMZiffern 35100/35110 (Theorie seminare, Reflexion der ArztPatient-Beziehung, verbale Interventionstechniken) dürfen nur von Ärzten erbracht werden, die eine Qualifikation durch Teilnahme an einem 80-stündigen Seminar erworben haben (z. B. 10 Samstagstermine des vorliegenden Curriculums, bei Kombination mit dem Blockkurs sind die Vorgaben der Psychotherapievereinbarung bez. der Balintoder patientenbezogenen Selbsterfahrungsgruppen zu beachten). Im Rahmen der Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung (HZV) ist das Seminar PGV für die Qualifikation Psychosomatik anrechenbar. Samstagsveranstaltungen (8 Stunden) 29. September 2012 Sexuelle Störungen des Mannes und der Frau 27. Oktober 2012 Schlafstörungen 1. Dezember 2012 Alkoholerkrankungen Weitere Termine in 2013 sind bereits in Planung. Zeit: 9.00 s.t.–16.30 Uhr Ort: Freiburg Entgelt: 90,– Euro pro Samstag Wochenkurs (40 Stunden) Termin: 8.–12.Oktober 2012 Zeit: Montag–Freitag, 9.00 s.t.–16.30 Uhr Ort: Rehaklinik Glotterbad, Glottertal Entgelt: 400,– Euro 358 Refresherseminar Reisemedizin Leitung: Dr. Rosemarie Mazzola, Freiburg Alles ändert sich ständig, so auch die Präsenz der Infektionserreger und die Empfehlungen in der Reisemedizin. Bereits vorhandene Erreger breiten sich aus, neue Infektionen treten auf: Die reisemedizinischen Empfehlungen werden angepasst und neue Impfstoffe auf den Markt gebracht. Für alle Kolleginnen und Kollegen, welche das Basisseminar „Reisemedizinische Gesundheitsberatung“ besucht haben oder vergleichbare Kenntnisse besitzen, bieten wir daher ein Refresher-Seminar an. Besucher dieses Kurses erhalten einen Überblick über neue Entwicklungen auf dem Gebiet der Reisemedizin. So wird die aktuelle Weltseuchenlage vorgestellt und auf Änderungen bei den Empfehlungen zur Malariaprophylaxe und zur Impfprävention hingewiesen. Die Dozenten besprechen, auch anhand von Kasuistiken, interessante reiseund tropenmedizinische Themen. Darüber hinaus haben die Teilnehmer die Möglichkeit, eigene Fallbeispiele einzubringen und mit den Referenten und Kollegen zu diskutieren. Das Basiszertifikat Reisemedizin des Deutschen Fachverbands Reisemedizin (DFR) und das DTG-Zertifikat Reisemedizin der Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin und Inter nationale Gesundheit sind drei Jahre gültig und können durch den Besuch eines RefresherSeminars für weitere drei Jahre erneuert werden. Seminarinhalte: – Aktuelle Weltseuchenlage – Aktuelle Malariasituation und -empfehlungen – Malariaberatung – Folgen der Klimaveränderung – Aktuelle Impfempfehlungen – Neue Impfstoffe – Labordiagnostik bei Tropenrückkehrern – Kasuistiken-Diskussion – Flugmedizin ÄBW 08 • 2012 Termin: Samstag, 13. Oktober 2012 Zeit: 9.00 s.t.–17.00 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 100,– Euro Basisseminar Reisemedizin gemäß Curriculum der Bundes ärztekammer (32 Std.) „Reisemedizinische Gesundheitsberatung“ Leitung: Dr. Rosemarie Mazzola, Freiburg Die Reisemedizin hat sich in den letzten Jahren immer mehr zu einem eigenständigen interdisziplinären Fachgebiet in der Medizin entwickelt. Jährlich reisen circa 30 Millionen Deutsche ins Ausland, fast 5 Millionen davon in tropische und subtropische Länder. Urlaubsregionen wie Thailand, Indonesien und Mittelamerika, aber auch Teile Afrikas wie Kenia, Namibia und die Republik Südafrika sind Ziele des Massentourismus geworden. Auch chronische Erkrankungen sind kein Grund mehr, auf eine Reise zu verzichten. Etwa 1,5 Millionen Reisende erkranken jährlich im Zusammenhang mit der Reise. Dies erfordert von den betreuenden Ärzten umfangreiche und aktuelle Spezialkenntnisse sowohl hinsichtlich der richtigen Prophylaxe, als auch zur Erkennung und Therapie importierter Erkrankungen. Das 32-stündige Seminar Reisemedizin vermittelt dem Arzt Basiswissen für eine qualifizierte, auf individuelle Bedürfnisse zugeschnittene reisemedizinische Beratung. In zwei Wochenendblöcken werden Grundlagen der Tropenmedizin behandelt, Gesundheitsrisiken in Zusammenhang mit Reisen aufgezeigt und die entsprechenden Vorsorgemaßnahmen besprochen. Aspekte der Flug-, Tauch- und Höhenmedizin sind ebenso Inhalt wie Erkrankungen bei Reiserückkehrern. In Ergänzung zu den Vorträgen wird aktuelles Lernund Informationsmaterial zur Verfügung gestellt und die Möglichkeit geboten, eigene „Problemfälle“ mit den Referenten zu erörtern. Teilnehmer, die das komplette Seminar absolviert haben, können am letzten Tag an einem einem Multiple-Choice-Test teilnehmen. Bei erfolgreichem Abschluss erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung, die als Basis-Zertifikat „Reise-Gesundheits-Beratung“ vom Deutschen Fachverband Reisemedizin (DFR) anerkannt wird. Termin: Teil 1: Freitag/Samstag, 16./17. November 2012 Teil 2: Freitag/Samstag, 1./2. Februar 2013 Zeit: jeweils 9.00 s.t.– ca. 17.30 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 380,– Euro Spezielle Schmerztherapie gemäß Kursbuch der Bundesärztekammer 2008 Konzeption/Programmdurchführung: Interdisziplinäres Schmerzzentrum der Universität Freiburg (ISZ)/Arbeitsgemeinschaft niedergelassener Schmerztherapeuten in Südbaden e. V. (ANSIS) Organisation/Leitung: Bezirksärztekammer Südbaden Die Schmerztherapie hat in den letzten Jahren große Fortschritte gemacht: Sowohl die interdisziplinären, multimodalen Versorgungsstrukturen, die Etablierung zahlreicher Leitlinien, die Präsenz in der curricularen studentischen Lehre und pflegerischen Weiterbildung, aber auch die Implementierung eines Europäischen Aktionsplanes (A Road Map for Action, September 2011) zur Verbesserung der Schmerzversorgung in Europa unterstreichen diese wichtigen Entwicklungen. Die Behandlung des Schmerzes in seiner Komplexität erfordert spezielle Grundlagen, die Ihnen im Rahmen des Curriculums „Spezielle Schmerztherapie“ näher gebracht werden sollen. Unter der Leitung der Bezirks ärztekammer Freiburg haben wir in diesem Jahr zwei Ziele verfolgt: Zum Einen tragen wir mit einem ausgesprochen multiprofessionellen Programm der Bekanntmachungen interdisziplinären Behandlung Rechnung, zum Anderen spiegelt die enge Zusammenarbeit und Mitwirkung niedergelassener und in der Klinik tätiger Schmerz therapeuten bei der Programmgestaltung und -durchführung alle Aspekte der schmerztherapeutischen Versorgung wider. Der diesjährige Kurs kann als Gesamtkurs zum Erwerb der Zusatzbezeichnung „Spezielle Schmerztherapie“ und als Voraussetzung zur Erlangung der Zusatzbezeichnung Akupunktur absolviert werden. Prinzipiell sind alle Blöcke aber auch einzeln buchbar und können zur eigenen Fortbildung und im Rahmen einer zeitlich und örtlich frei wählbaren Staffelung durchgeführt werden. Die Therapie von Schmerzen ist eine grundlegende ärztliche Aufgabe, deren Bedeutung aufgrund gesellschaftlicher und demografischer Gegebenheiten zunimmt. Wir hoffen Ihr Interesse geweckt zu haben und freuen uns auf Ihre Teilnahme. Termine: Teil 1: 28./29. September 2012 Teil 2: 23./24. November 2012 Teil 3: 25./26. Januar 2013 Teil 4: 22./23. Februar 2013 Zeit: Freitag/Samstag, 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 800,– Euro (pro Block 200,– Euro) Blöcke können einzeln gebucht werden. Für die Abrechnung von Leistungen der Akupunktur wird von der KV u. a. die Teilnahme an einem Kurs über 80 Stunden Schmerz therapie gefordert. Bitte Programme und Anmeldeformulare anfordern! Akademie für Ärztliche Fortund Weiterbildung Südbaden, Sundgauallee 27, 79114 Freiburg, Telefon (07 61) 6 00-47 36/47 37/ 47 38, Fax (07 61) 6 00-47 44, E-Mail: [email protected]; www.baek-sb.de/akademie Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Bezirksdirektion Freiburg Sundgauallee 27 79114 Freiburg/Br. Telefon (07 61) 88 40 Fax (07 61) 8 84-41 45 Ausschreibung von Vertragsarztsitzen Folgende Vertragsarztsitze werden nach der Anordnung von Zulassungsbeschränkungen zur Wiederbesetzung gemäß § 103 Abs. 4 SGB V auf Antrag der betreffenden Ärzte/Psychotherapeuten bzw. deren Erben ausgeschrieben: Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) hälftiger Versorgungsauftrag Lörrach Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: 01. 10. 2012 Chiffre: F-06082 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) hälftiger Versorgungsauftrag Waldshut Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: 01. 04. 2013 Chiffre: F-07082 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) hälftiger Versorgungsauftrag Emmendingen Einzelpraxis Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: F-08082 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Rottweil Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: F-01082 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) hälftiger Versorgungsauftrag Emmendingen Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: 01. 01. 2013 Chiffre: F-09082 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Freiburg, Stadt Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 01. 2013 Chiffre: F-02082 Hausärztliche Praxis (Innere Medizin) Breisgau-Hochschwarzwald Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 04. 2013 Chiffre: F-10082 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Freiburg, Stadt Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 10. 2012 Chiffre: F-03082 Anästhesiologie hälftiger Versorgungsauftrag Freiburg, Stadt Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: 01. 10. 2012 Chiffre: F-12082 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Freiburg, Stadt Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 10. 2012 Chiffre: F-04082 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Lörrach Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: 02. 01. 2013 Chiffre: F-05082 Anästhesiologie hälftiger Versorgungsauftrag Emmendingen Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: 01. 10. 2012 Chiffre: F-13082 Chirurgie Lörrach Einzelpraxis Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: F-14082 Chirurgie SP Unfallchirurgie Schwarzwald-Baar-Kreis Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: 02. 01. 2013 Chiffre: F-15082 Frauenheilkunde und Geburtshilfe hälftiger Versorgungsauftrag Lörrach Einzelpraxis Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: F-16082 Innere Medizin (fachärztlich) hälftiger Versorgungsauftrag Konstanz Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: F-17082 Innere Medizin (fachärztlich) SP Pneumologie Tuttlingen Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: F-18082 Innere Medizin (fachärztlich) SP Angiologie SP Kardiologie hälftiger Versorgungsauftrag Freiburg, Stadt Einzelpraxis Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: F-19082 Orthopädie hälftiger Versorgungsauftrag Freiburg, Stadt Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: 01. 10. 2012 Chiffre: F-20082 Orthopädie hälftiger Versorgungsauftrag Ortenaukreis Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: 01. 01. 2013 Chiffre: F-21082 ÄBW 08 • 2012 359 Bekanntmachungen Psychiatrie und Psychotherapie Emmendingen Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: 01. 01. 2013 Chiffre: F-22082 Psychologische Psychotherapie hälftiger Versorgungsauftrag Freiburg, Stadt Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 01. 2013 Chiffre: F-30082 Psychosomatische Medizin und Psychotherapie Freiburg, Stadt Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 10. 2012 Chiffre: F-23082 Psychologische Psychotherapie hälftiger Versorgungsauftrag Freiburg, Stadt Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 01. 2013 Chiffre: F-31082 Psychosomatische Medizin und Psychotherapie hälftiger Versorgungsauftrag Freiburg, Stadt Einzelpraxis Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: F-24082 Psychologische Psychotherapie hälftiger Versorgungsauftrag Freiburg, Stadt Einzelpraxis Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: F-32082 Psychosomatische Medizin und Psychotherapie hälftiger Versorgungsauftrag Freiburg, Stadt Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 10. 2012 Chiffre: F-25082 Psychosomatische Medizin und Psychotherapie hälftiger Versorgungsauftrag Lörrach Einzelpraxis Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: F-26082 Psychologische Psychotherapie hälftiger Versorgungsauftrag Konstanz Einzelpraxis Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: F-27082 Psychologische Psychotherapie hälftiger Versorgungsauftrag Breisgau-Hochschwarzwald Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 01. 2013 Chiffre: F-28082 Psychologische Psychotherapie hälftiger Versorgungsauftrag Breisgau-Hochschwarzwald Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 01. 2013 Chiffre: F-29082 360 Psychologische Psychotherapie hälftiger Versorgungsauftrag Freiburg, Stadt Einzelpraxis Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: F-33082 Psychologische Psychotherapie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie hälftiger Versorgungsauftrag Freiburg, Stadt Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 01. 2013 Chiffre: F-34082 Nähere Informationen zu den ausgeschriebenen Praxen erhalten Sie bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Geschäftsbereich Zulassung/Sicherstellung, Telefon (07 21) 59 61-12 30. Die formlose Bewerbung ist bis zum 15. 09. 2012 unter dem Stichwort „Ausschreibung“ und unter Angabe der jeweiligen Chiffrenummer bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Geschäftsbereich Zulassung/Sicherstellung, Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe, schriftlich einzureichen. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die in der Warteliste eingetragenen Ärzte nicht automatisch als Bewerber für die ausgeschriebenen Vertragsarztpraxen gelten. ÄBW 08 • 2012 Bezirksärztekammer Südwürttemberg Geschäftsstelle: Haldenhaustraße 11 72770 Reutlingen Tel. (0 71 21) 9 17-24 15/-24 16 Fax (0 71 21) 9 17-24 00 Kurse der Bezirksärztekammer Südwürttemberg Fortbildungs-CD-ROM „Palliativmedizin“ Ärztinnen und Ärzte dürfen frei entscheiden, in welcher Fortbildungskategorie sie ihre Fortbildung absolvieren und CMEPunkte sammeln möchten. Mithilfe der von der Bezirksärztekammer Südwürttemberg entwickelten Fortbildungs-CDROM „Palliativmedizin“ können 10 Fortbildungspunkte erworben werden. Der Preis pro CD-ROM beträgt 39,– Euro. Fortbildungs-Doppel-DVD „Internet- und PC-Spielsucht – Risiko ohne Altersbeschränkung?“ Am 29. 09. 2010 hat die Bezirks ärztekammer Südwürttemberg in Zusammenarbeit mit der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie Tübingen eine Fortbildungsveranstaltung mit dem Thema „Internet- und PC-Spielsucht – Risiko ohne Altersbeschränkung?“ durchgeführt. In den Beiträgen wurde ein Spiel exemplarisch beschrieben, Spielsucht aus der Sicht betroffener Eltern und des Kinder- und Jugendpsychiaters dargestellt, Aspekte von PC-Spiel und Gewalt aufgezeigt, die ambulante Therapie von PC-Spielsucht erläutert und die Möglichkeiten der Suchtprävention benannt. Diese Veranstaltung wurde in Bild und Ton aufgezeichnet und in einer Fortbildungs-DoppelDVD verarbeitet. Bei richtiger Beantwortung von 70 Prozent der beiliegenden Fragen, die sich auf die Beiträge beziehen, können fünf Fortbildungspunkte erworben werden. Der Preis pro Doppel-DVD beträgt 34,50 Euro. Impfseminar gemäß dem Curriculum der Bundesärztekammer Der Vorstand der Landesärztekammer Baden-Württemberg hat auf seinen Sitzungen am 21. 07. 1999 und am 26. 11. 1999 entschieden, dass Ärzte über die jeweiligen Gebietsgrenzen hinaus impfen dürfen. Der Besuch eines anerkannten Kurses über richtiges Impfen wird empfohlen, ist jedoch nicht verpflichtend. Die Bundesärztekammer hat ein 10-stündiges Curriculum für die Auffrischung der Impfkenntnisse entwickelt. Der Vorstand der Bezirksärztekammer Südwürttemberg hat beschlossen, den Kammermitgliedern einen Kurs anzubieten, der sich inhaltlich und zeitlich an dem Curriculum der Bundes ärztekammer ausrichtet. Die Teilnehmer sollen Gelegenheit erhalten, sich über den neuesten Stand von Grundlagen, Impfempfehlungen und Durchführung sowie über Abrechnung von Impfleistungen und rechtliche Aspekte zu informieren. Es soll auch genügend Raum zum fachlichen Austausch und zur Beantwortung von Fragen durch die Referenten geben. Termin: Samstag, 15. September 2012 9.00–17.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 21/2012) Leitung: Dr. med. Michael Schulze, Präsident der Bezirksärzte kammer Südwürttemberg Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: Wir bitten um eine Gebühr von 20,– Euro pro Teilnehmer für Tagungsgetränke und Pausenimbiss. Die Gebühr ist am Tag der Veranstaltung bar bei der Registrierung zu entrichten. Punkte: 8 Bekanntmachungen Seminar zur Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin Seit einigen Jahren ist die Entwicklung der hausärztlichen Versorgung vor allen Dingen in ländlichen Gebieten auf bekannte Weise besorgniserregend. Um wieder mehr Ärztinnen und Ärzte zu motivieren, sich in der Weiterbildung für das Fach Allgemeinmedizin zu entscheiden, wurde bereits im Dezember 2009 zwischen der Deutschen Krankenhausgesellschaft, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen, im Einvernehmen mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung und im Benehmen mit der Bundesärztekammer eine Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin in der ambulanten und stationären Versorgung geschlossen. Der Vorstand der Bezirksärztekammer Südwürttemberg hat in diesem Zusammenhang beschlossen, Ärztinnen und Ärzten in der Weiterbildung Allgemeinmedizin ein begleitendes Schulungsprogramm anzubieten, welches in 11 Themenblöcke gegliedert ist und an 4 bis 5 Fortbildungstagen pro Jahr durchgeführt wird (circa eine Fortbildung pro Quartal). Die Teilnahme an diesen Fortbildungsveranstaltungen ist ebenso möglich für Wiedereinsteiger, Refresher und Kammermitglieder in Vorbereitung auf den Kassenärztlichen Notdienst. Termine und Themen für 2012: Samstag, 15. September 2012 Infektionskrankheiten/ Impfungen 9.00–17.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 23/2012) Samstag, 8. Dezember 2012 Schmerzen: Akut und chronisch 9.00–16.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 24/2012) Leitung: Dr. med. Hans-Otto Bürger, niedergelassener Facharzt für Allgemeinmedizin und Innere Medizin, Zusatzbezeichnung Notfallmedizin, Vogt Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: Wir bitten um eine Gebühr von 20,– Euro pro Teilnehmer für Tagungsgetränke und Pausenimbiss. Die Gebühr ist am Tag der Veranstaltung bar bei der Registrierung zu entrichten. Punkte: 9 je Fortbildungstag „Qualifikation Tabakentwöhnung“ als Blended-Learning-Maßnahme Die Veranstaltung zur „Qualifika tion Tabakentwöhnung“ in der neuen Lernform des „Blended Learning“ verbindet elektronisches Lernen und einen Präsenzteil und vereint damit die Vorteile beider Fortbildungs methoden. Das Curriculum „Qualifikation Tabakentwöhnung“ wurde von der Bundesärzte kammer eigens für diese Lernform entwickelt. Es besteht aus 20 Unterrichtseinheiten. 4 Stunden entfallen auf eine einführende Präsenzveranstaltung, ein 8-Stunden-Block auf ein online gestütztes Selbststudium in einem Zeitraum von circa 6 Wochen und weitere 8 Stunden auf eine ganztägige abschließende Präsenzveranstaltung. Ziel dieser Qualifikationsmaßnahme zur Tabakentwöhnung ist es, Ärzten detaillierte Informa tionen zu den gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und den gesundheitlichen Aspekten des Tabakkonsums zu vermitteln, ihre Kenntnisse für eine erfolgreiche Ansprache, Motivierung und Therapie ihrer rauchenden Patienten zu vertiefen und praktische Hilfestellung bei der Einführung von Raucherberatungen und Entwöhnungsbehandlungen in der ärztlichen Praxis oder Klinik zu bieten. Die Teilnahme an diesem Kurs befähigt zur Einzeltherapie. Die Präsenzteile werden im Ärztehaus Reutlingen durchgeführt. Termine: Mittwoch, 19. September 2012 14.00–17.30 Uhr Einführung Samstag, 17. November 2012 9.00–16.00 Uhr Abschlussveranstaltung (Anmeldungs-Nr. 8/2012) Leitung: Prof. Dr. med. Batra, stellv. Ärztlicher Direktor, Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Tübingen Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Mindestteilnehmerzahl: 25 Gebühr: 190,– Euro Punkte: 20 Die Anmeldung wird zwei Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Tabakentwöhnung – mit strukturiertem Therapieprogramm nach dem Curriculum „Qualifikation Tabakentwöhnung“ der Bundesärztekammer In diesem Aufbaumodul werden Kenntnisse über verhaltens therapeutische Techniken im Gruppensetting vermittelt. Durch Absolvieren dieses Kurses erfüllen teilnehmende Ärzte die Anforderungen zum Anbieten von Tabakentwöhnungskursen nach § 20 SGB V. Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Aufbaumodul ist die erfolgreiche Teilnahme am 20-stündigen Curriculum „Qualifikation Tabakentwöhnung“ der Bundesärztekammer. Termine: Samstag, 27. Oktober 2012 9.00–16.30 Uhr (Anmeldungs-Nr. 9/2012) Samstag, 1. Dezember 2012 9.00–16.30 Uhr (Anmeldungs-Nr. 10/2012) Leitung: Frau Dipl.-Psych. Martina Schröter, Arbeitskreis Raucherentwöhnung, Herrenberger Str. 23, 72070 Tübingen Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Mindestteilnehmerzahl: jeweils 15 Gebühr: jeweils 90,– Euro Punkte: jeweils 8 Die Anmeldung wird zwei Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Baustein Psychotherapie (Verhaltenstherapie) im Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie Für die Weiterbildung zum Arzt für Psychiatrie und Psychotherapie sowie für die Zusatzbezeichnung Psychotherapie sind nach den Richtlinien der Landesärztekammern theoretische und praktische Bausteine erforderlich. Dabei werden drei Blockkurse mit je 50 Stunden angeboten, welche – thematisch aufeinander aufbauend – im Abstand von einem Jahr angeboten werden. Die Kurse werden jedes Jahr an drei verschiedenen Standorten durchgeführt, sodass in jedem Jahr alle Kursteile entweder in Hornberg (Schwarzwald), Bamberg oder Borkum angeboten werden. Die Bezirksärztekammer Südwürttemberg führt in Zusammenarbeit mit der Universitäts klinik für Psychiatrie und Psychotherapie die Kurse für den Erwerb des Facharztes für Psychiatrie und Psychotherapie sowie für die Zusatzbezeichnung Psychotherapie durch. Die Weiterbildungsangebote umfassen Theoriekurse, Entspannungsverfahren, Selbsterfahrung und Fallsupervision und decken damit wichtige Inhalte entsprechend den Anforderungen der Richt linien der Landesärztekammer Baden-Württemberg ab. Termin: 30. September–6. Oktober 2012 (So–Sa) Leitung: Prof. Dr. med. Batra, stellv. Ärztlicher Direktor, Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Tübingen Ort: Hotel Schloss Hornberg, Auf dem Schlossberg 1, 78132 Hornberg Gebühr: 600,– Euro ÄBW 08 • 2012 361 Bekanntmachungen Baustein Psychotherapie (Tiefenpsychologie) im Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Psychotherapie Zusatzbezeichnung Im Block II (Grundlagen der psychodynamischen Psychotherapie) werden Plenarvorlesungen mit Diskussion, Fallseminare, theoretische Seminare und ein Literaturseminar angeboten. Die Bezirksärztekammer Südwürttemberg führt in Zusammenarbeit mit der Universitäts klinik für Psychiatrie und Psychotherapie die Kurse für den Erwerb des Facharztes für Psychiatrie und Psychotherapie sowie für die Zusatzbezeichnung Psychotherapie durch. Die Weiterbildungsangebote umfassen Theoriekurse, Entspannungsverfahren, Selbsterfahrung und Fallsupervision und decken damit wichtige Inhalte entsprechend den Anforderungen der Richt linien der Landesärztekammer Baden-Württemberg ab. Termin: 14.–19. Oktober 2012 (So–Fr) Leitung: Prof. Dr. med. Michael Günter, Ärztlicher Direktor (komm.), Universitätsklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie Tübingen Ort: Waldhotel Zollernblick, Am Zollernblick 1, 72250 Freudenstadt-Lauterbad Gebühr: 600,– Euro (Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind in der Kursgebühr nicht enthalten) Punkte: 52 Geriatrie – Anspruch und Wirklichkeit Die demografische Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland in den nächsten Jahrzehnten wird es mit sich bringen, dass Ärztinnen und Ärzte der meisten Fachgebiete zunehmend ältere Menschen unter ihren Patientinnen und Patienten haben werden. In den Weiter bildungsgängen vieler Fach gebiete sind geriatrische Fragen und die besonderen Probleme 362 des älteren Patienten nicht sehr ausführlich berücksichtigt. An der Geriatrie interessierte Ärztinnen und Ärzte können seit geraumer Zeit die Zusatz weiterbildung „Geriatrie“ nach der Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer BadenWürttemberg erwerben. Sie sieht aber eine Weiterbildungszeit von 18 Monaten bei einem zur Weiterbildung befugten Facharzt vor und ist inhaltlich so umfangreich, dass sie fast nur von den Fachärztinnen und Fachärzten für Allgemeinmedizin und Innere Medizin gewählt wird. Deshalb erscheint es sinnvoll, den Kolleginnen und Kollegen der anderen Fachgebiete eine überschaubare Fortbildung anzubieten, die die wesentlichen Aspekte aufgreift, die bei der Behandlung älterer Menschen wichtig sind. Dieses Seminar richtet sich an alle Ärztinnen und Ärzte, die die Zusatzbezeichnung „Geriatrie“ nicht erwerben wollen, aber ihre Kenntnisse über wesentliche Aspekte bei der Behandlung älterer Menschen vertiefen wollen. Es ist in fünf Module gegliedert, die einzeln oder in Kombination gebucht werden können und jeweils mit den Untertiteln versehen sind: „Älter und Kränker“ „Demenz und Depression“ „Inkontinenz und Instabilität“ „Arzt und Pflegeheim“ „Spektrum wichtiger Erkrankungen im Alter“ Termine: Freitag, 12. Oktober 2012 8.30–12.00 Uhr, 12.45–16.30 Uhr Samstag, 13. Oktober 2012 8.30–12.15 Uhr, 13.00–16.45 Uhr Sonntag, 14. Oktober 2012 9.00–14.45 Uhr (Anmeldungs-Nr. 13/2012) Leitung: Dr. med. Rolf Segiet, Facharzt für Innere Medizin, Zusatzbezeichnung Palliativmedizin Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Mindestteilnehmerzahl: 40 Gebühr: 50,– Euro (je halber Tag) Punkte: 5 (je halber Tag), 7 (für 14. 10. 2012) ÄBW 08 • 2012 Die Anmeldung wird vier Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis zwei Wochen vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl vier Wochen vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Die Anmeldung wird fünf Tage vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis drei Tage vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Rhetorik-Seminar: Diskutieren und Argumentieren Homepage für Ärzte – Grundkurs Termin: Samstag, 20. Oktober 2012 9.00–18.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 31/2012) Leitung: Ursel Bachmann, Managementtraining und Coaching, Ulm Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Mindestteilnehmerzahl: 8 Gebühr: 120,– Euro Punkte: 11 Die Anmeldung wird fünf Tage vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis drei Tage vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Power Point-Seminar Termin: Samstag, 20. Oktober 2012 9.00–12.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 20/2012) Leitung: Dipl.-Phys. Dr. med. Manfred Eissler, Vizepräsident der Bezirksärztekammer Südwürttemberg Ort: Handwerkskammer Reutlingen, Bildungsakademie Tübingen, Raichbergstr. 87, 72072 Tübingen Mindestteilnehmerzahl: 8 Gebühr: 50,– Euro Punkte: 5 Das Seminar vermittelt die technischen Kenntnisse, die erforderlich sind, damit Ärztinnen und Ärzte ihre eigene Homepage selbst erstellen sowie pflegen und aktualisieren können. Grundkenntnisse in Windows XP oder Windows Vista sind Voraussetzung. Termin: Samstag, 17. November 2012 9.00–15.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 17/2012) Leitung: Dr. Oleg Subkov, Dettenhausen Ort: Handwerkskammer Reutlingen, Bildungsakademie Tübingen, Raichbergstr. 87, 72072 Tübingen Mindestteilnehmerzahl: 8 Gebühr: 99,– Euro Punkte: 10 Die Anmeldung wird fünf Tage vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis drei Tage vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Vorankündigung: Demenz aktuell 2012 Termin: Mittwoch, 5. Dezember 2012 20.00–22.15 Uhr (Anmeldungs-Nr. 34/2012) Leitung: Dr. med. Michael Schulze, Präsident der Bezirksärzte kammer Südwürttemberg Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: kostenfrei Punkte: 3 Bekanntmachungen 40-Stunden-Grundkurs zum Erwerb der Qualifikation „Hygienebeauftragter Arzt“ nach dem Curriculum der Bundesärztekammer „Krankenhaushygiene“ – Modul I Das Sozialministerium BadenWürttemberg hat am 15. Dezember 2010 eine Krankenhaushygieneverordnung erlassen, die unter anderem vorsieht, dass zur Sicherstellung der organisatorischen und personellen Voraussetzungen für die Einhaltung der anerkannten Regeln der Hygiene und Durchführung notwendiger hygienischer Maßnahmen, die Krankenhausträger verpflichtet sind, hygienebeauftragte Ärztinnen und Ärzte zu bestellen. Für die Qualifikation ist der Besuch eines 40-stündigen Grundkurses erforderlich, den die Bezirksärztekammer Südwürttemberg im Ärztehaus Reutlingen anbietet: Termin: 7.–11. Januar 2013 (Mo–Fr) Leitung: PD Dr. med. Klaus Schröppel, Institut für Medizinische Mikrobiologie und Hygiene, Universitätsklinikum Tübingen Mindestteilnehmerzahl: 30 Kursgebühr: 600,– Euro Punkte: 40 40-Stunden-Kurs „Palliativmedizin“ nach der Weiterbildungsordnung In der neuen Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg, die am 1. Mai 2006 in Kraft getreten ist, wurde die Zusatzbezeichnung „Palliativmedizin“ eingeführt. Zum Erwerb dieser Zusatzbezeichnung ist unter anderem die Absolvierung eines 40-stündigen Kurses erforderlich, für welchen die Bundesärztekammer ein Curriculum festgelegt hat. Termine: Freitag, 15. März 2013 14.00–17.30 Uhr Samstag, 16. März 2013 9.00–17.30 Uhr Sonntag, 17. März 2013 9.00–15.00 Uhr Freitag, 12. April 2013 14.00–18.00 Uhr Samstag, 13. April 2013 9.00–17.00/18.00 Uhr Sonntag, 14. April 2013 9.00–14.15 Uhr (Anmeldungs-Nr. 6/2013) Leitung: Dr. med. Rolf Segiet, Facharzt für Innere Medizin, Zusatzbezeichnung Palliativmedizin Ort: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Mindestteilnehmerzahl: 35 Personen Gebühr: 440,– Euro Punkte: 40 Die Anmeldung wird vier Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis zwei Wochen vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl vier Wochen vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Termine: Modul III: 24.–27. April 2013 (Mi–Sa) (Anmeldungs-Nr. 3/2013) Modul III: 25.–28. September 2013 (Mi–Sa) (Anmeldungs-Nr. 5/2013) Gebühr Modul III: jeweils 440,– Euro Teilnehmerzahl: jeweils 20 Personen Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Punkte: 40 Euro je Modul Die Anmeldung wird vier Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis zwei Wochen vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl vier Wochen vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Fallseminare „Palliativmedizin“ Notfallmanagement – Fortbildungen in Ihrer Arztpraxis Zum Erwerb der Zusatzbezeichnung „Palliativmedizin“ ist unter anderem der Nachweis einer 12-monatigen Tätigkeit bei einem Weiterbildungsbefugten erforderlich oder 120 Stunden Fallseminare einschließlich Supervision. Für diejenigen Ärztinnen und Ärzte, die diese Möglichkeit in Betracht ziehen, werden Fallseminare, Module I bis III, angeboten. Termine: Modul I: 2.–5. Februar 2013 (Sa–Di) Modul II: 6.–9. Februar 2013 (Mi–Sa) (Anmeldungs-Nr. 2/2013) Gebühr Module I und II: jeweils 890,– Euro Termine: Modul I: 22.–25. Juni 2013 (Sa–Di) Modul II: 26.–29. Juni 2013 (Mi–Sa) (Anmeldungs-Nr. 4/2013) Gebühr Module I und II: jeweils 890,– Euro – individuell – nach Absprache Dr. med. Karl-Otto Walz, Frauenstr. 51, 89073 Ulm Auskunft/Anmeldung: Akademie für Ärztliche Fortbildung bei der Bezirksärztekammer Südwürttemberg, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen, Telefon (0 71 21) 9 17-24 15 oder -24 16, Fax (0 71 21) 9 17-24 00, E-Mail: [email protected] Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Bezirksdirektion Reutlingen Haldenhaustraße 11 72770 Reutlingen Telefon (0 71 21) 9 17-0 Fax (0 71 21) 9 17-21 00 Ausschreibung von Vertragsarztsitzen Folgende Vertragsarztsitze werden nach der Anordnung von Zulassungsbeschränkungen zur Wiederbesetzung gemäß § 103 Abs. 4 SGB V auf Antrag der betreffenden Ärzte/Psychotherapeuten bzw. deren Erben ausgeschrieben: Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Tübingen Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 04. 2013 Chiffre: R-01082 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Ravensburg Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 01. 2013 Chiffre: R-02082 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Ravensburg Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 04. 2013 Chiffre: R-03082 Hausärztliche Praxis (Innere Medizin) hälftiger Versorgungsauftrag Reutlingen Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: 01. 11. 2012 Chiffre: R-04082 Augenheilkunde hälftiger Versorgungsanteil Bodenseekreis Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: R-05082 ÄBW 08 • 2012 363 Bekanntmachungen Chirurgie Alb-Donau-Kreis Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: R-06082 Chirurgie Tätigkeitsschwerpunkt Proktologie Tübingen Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 10. 2012 Chiffre: R-07082 Frauenheilkunde und Geburtshilfe hälftiger Versorgungsauftrag Tübingen Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 01. 2013 Chiffre: R-08082 Frauenheilkunde und Geburtshilfe Zollernalbkreis Einzelpraxis Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: R-09082 HNO-Heilkunde Reutlingen Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: 02. 01. 2013 Chiffre: R-10082 Innere Medizin (fachärztlich) SP Hämatologie und Internistische Onkologie hälftiger Versorgungsauftrag Ulm, Stadt Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: 01. 01. 2013 Chiffre: R-11082 Innere Medizin (fachärztlich) SP Gastroenterologie hälftiger Versorgungsauftrag Reutlingen Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: 01. 10. 2012 Chiffre: R-12082 Orthopädie und Unfallchirurgie hälftiger Versorgungsauftrag Tübingen Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: 01. 01. 2013 Chiffre: R-13082 Orthopädie und Unfallchirurgie hälftiger Versorgungsauftrag Tübingen Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: 01. 01. 2013 Chiffre: R-14082 Urologie hälftiger Versorgungsauftrag Ulm, Stadt Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: R-15082 Urologie hälftiger Versorgungsauftrag Ulm, Stadt Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: R-16082 Psychologische Psychotherapie hälftiger Versorgungsauftrag Ravensburg Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 04. 2013 Chiffre: R-17082 Psychologische Psychotherapie Ravensburg Jobsharing-Berufsausübungsgemeinschaft Zeitpunkt: 01. 01. 2013 Chiffre: R-18082 Impressum Nähere Informationen zu den ausgeschriebenen Praxen erhalten Sie bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Geschäftsbereich Zulassung/Sicherstellung, Telefon (07 21) 59 61-11 97. Die formlose Bewerbung ist bis zum 15. 09. 2012 unter dem Stichwort „Ausschreibung“ und unter Angabe der jeweiligen Chiffrenummer bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Geschäftsbereich Zulassung/Sicherstellung, Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe, schriftlich einzureichen. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die in der Warteliste eingetragenen Ärzte nicht automatisch als Bewerber für die ausgeschriebenen Vertragsarztpraxen gelten. Hinweis: Die Änderung der Zustelladresse für das ÄBW ist bitte ausschließlich an die zuständige Bezirksärztekammer zu melden. Herausgeber: Landesärztekammer und Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Herausgebergremium: Dr. med. Ulrich Clever (Vorsitzender), Dr. med. Norbert Metke (stellv. Vorsitzender), Dr. med. Klaus Baier (Rechnungsführer), Dr. med. Christoph von Ascheraden, PD Dr. med. Christian B enninger, Dr. med. Frank-Dieter Braun, Dr. med. Johannes Fechner, Dr. med. Michael Schulze, Dr. med. Anne Gräfin Vitzthum Verantwortlicher Chefredakteur: Dr. med. Oliver Erens (OE) Anschrift Redaktion: Jahnstraße 38 A, 70597 Stuttgart Postfach 70 03 61, 70573 Stuttgart Telefon +49 (0) 711 / 7 69 89-45 Telefax +49 (0) 711 / 7 69 89-8 59 [email protected] Verlag und Auftragsmanagement: Alfons W. Gentner Verlag GmbH & Co. KG Forststraße 131, 70193 Stuttgart Postfach 10 17 42, 70015 Stuttgart, Anzeigenleitung: Angela Grüssner Telefon +49 (0) 711 / 6 36 72-8 27 Telefax +49 (0) 711 / 6 36 72-7 27 [email protected] Auftrags-Management: Angela Grüssner (Leitung) Telefon +49 (0) 711 / 6 367 2-8 27 [email protected] Rudolf Beck Telefon +49 (0) 711 / 6 36 72-8 61 Telefax +49 (0) 711 / 6 36 72-7 60 [email protected] Gesamt-Anzeigenleitung: Walter Karl Eder (verantwortlich) Telefon +49 (0) 711 / 6 36 72-8 36 Telefax +49 (0) 711 / 6 36 72-7 36 [email protected] Z. Zt. ist Anzeigenpreisliste Nr. 55 vom 1. 1. 2012 gültig. 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Erscheinungsweise: 12 Ausgaben pro Jahr jeweils zur Monatsmitte ISSN 0720-3489 So erreichen Sie direkt unseren Leserservice Postfach 91 61, 97091 Würzburg 364 ÄBW 08 • 2012 Telefon +49 (0) 711 / 6 36 72-4 07 Telefax +49 (0) 711 / 6 36 72-4 14 E-Mail: [email protected] Partnerdes desarztes Arztes Partner in Baden-Württemberg in Baden-Württemberg r rParxai s x ei si n er i ni c rh i cthutnugn, gP, rParxai s xm i samnaangaegmeemnetn u t nudn d tg ing f üfrü P m aMrakrektei n HIER KÖNNTE HIER KÖNNTE IHRE ANZEIGE IHRE ANZEIGE STEHEN! STEHEN! RUFEN RUFEN SIESIE AN!AN! TEL.: 6 36 72-8 61 TEL.: (07(07 11) 11) 6 36 72-8 61 FAX: 6 36 72-7 60 FAX: (07(07 11) 11) 6 36 72-7 60 E-MAIL: E-MAIL: [email protected] [email protected] ÄBW-markt Gentner Verlag · Postfach 10 17 42 · 70015 Stuttgart Auftraggeber: (bitte vollständig ausfüllen) Name/Vorname Anzeigenschluss: letzter Werktag des Vormonats! 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