Ärzteblatt Baden-Württemberg 08-2013
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Ärzteblatt Baden-Württemberg 08-2013
www.aerzteblatt-bw.de Ä r zteblatt Baden-Württemberg Foto: © Shikhare Khoo Teck Puat Hospital, Singapur Amts- und Mitteilungsblatt der ärztlichen Körperschaften | ISSN 0720-3489 | E 1041 | 68. Jahrgang | Gentner Verlag 08 | 2013 Partner des Arztes in Baden-Württemberg für Praxiseinrichtung, Praxismanagement und Marketing Apotheken, Praxen und Kliniken, Innenausbau Gütler Objekteinrichtungen GmbH Gewerbestrasse 8 91560 Heilsbronn Telefon 09872 / 9797-10 Fax 09872 / 9797-25 Mail [email protected] ■ Beratung – Planung – Gestaltung - Koordination – Produktion – Montage ■ www.guetler-einrichtungen.de HIER KÖNNTE IHRE ANZEIGE STEHEN! mayer innenarchitektur möbelmanufaktur RUFEN SIE AN! 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Ein Dual Energy CT nach der EVAR bestätigte weder Entweichen von Kontrasmittel noch Einblutungen. Die Symptome für ein Bauchaortenaneurysma sind in der Regel schwer zu erkennen und leicht mit anderen Krankheitsbildern wie dem akuten Herzinfarkt zu verwechseln. Diffuse Bauch- und Rückenschmerzen, ein schlecht tastbarer, unterschiedlich starker Leistenpuls, und Schwindelgefühl können Symptome sein. Unter Umständen ist – wie in diesem Fall – ein pulsierender Tumor als Anzeichen für die Aussackung im Bauchraum zu tasten. Diese Aufnahme war Gewinner in der Kategorie „Dual Energy“ beim Siemens Image Contest 2011. Röntgendosis: 5,9 mSv CT-Scanner: Definition Flash Bildquelle:Shikhare Khoo Teck Puat Hospital, Singapur Die Baden-Württembergische Bank (BWBank) ermöglicht auf der Titelseite faszi nierende Einblicke in den menschlichen Körper. Die BW-Bank verdeutlicht damit ihre enge Beziehung zur Ärzteschaft in BadenWürttemberg, nicht zuletzt, weil ihre Beratungsspezialisten für Heilberufe seit vielen Jahren kompetente Unterstützung und Beratung in allen wirtschaftlichen Fragen von Medizinern bieten. Die BW-Bank ist mit knapp 200 Filialen in allen Landesteilen vor Ort. Beispielsweise in Friedrichshafen berät Sie Ihr VermögensManager Heilberufe Helmut Klopfer (Tel. 0 75 41 / 30 02-40, Fax -20) kompetent und umfassend. Mehr Informationen zum Angebot für Heilberufler oder zu Beratungsspezialisten in Ihrer Nähe erhalten Sie im Internet unter www.bw-bank.de/heilberufe oder telefonisch unter 07 11 / 1 24-4 90 95. 320 Zukunft der Selbstverwaltung hängt von Kammerwahlen ab Ethik 330 1933 und die Folgen für das Fach Sexualwissenschaft: Abgerissene Tradition Kammern und KV 320 Die Ärztekammer im Blick 321 Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg 322 Ärztetag Baden-Württemberg: „Wir brauchen Organe und kein Misstrauen!“ 08 | 2013 Wirtschaft 334 Neues aus der Finanzwelt Aus Fehlern lernen 335 Kosmetische Hautstraffung am Unterkiefer 335Verfrühte NasenRevisions-Operation Vermischtes 336 Haus- und Facharztverträge ausgebaut 336 Akuter Ärztemangel 324 Meine Meinung zum Ärztetag BW 324 Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg 325 Hohe Auszeichnung für Dr. Kuhnert-Frey 326 670 Arztsitze bleiben vorerst ein Planspiel 327 In Memoriam Dr. Felix Fröhlich 327 Neuer Gehaltstarifvertrag für Medizinische Fachangestellte 328 Mehr Frauen und Nachwuchs in ärztliche Gremien in Baden-Württemberg 337 Namen & Nachrichten 338 Kein Raum für Missbrauch die Spiel he! Sie n. Schränken und Jugendlic stattfinde Kinder überall e Orte für he kann geschützt Sie MIT HEN SIE2255530 0800 H MAC uch de SIE NAC r-m ssbra m-fue FRAGEN ke n-rau und Jugendlic schaffen Kinder ein und n gegen Gewalt Täterinne Sexuelle Täter und der räume igen www e des * en. Beauftragt Unabhäng e Anlaufstell telefonisch * Kostenfreie Sexuelle Gewalt räume gegen der Täter Kinder und Täterinnenund Jugendliche kann überall ein und schaffen stattfinden. Sie geschützte Schränken Orte für Sie die Kinder Spielund Jugendliche! * Kostenfreie telefonische Anlaufstelle des Unabhängige n Beauftragten . FRAGEN SIE NACH www ke n-raum -fuer-m MACHEN ssbrauch SIE MIT de 0800 225553 * 0 338 Neue Bücher Dieinformiert 339 Veranstaltungsübersicht 343 Bekanntmachungen 345 Impressum 328 Streik angestellter Ärztinnen 356 und Ärzte ÄBW 08 • 2013 319 Editorial Junge Ärztinnen und Ärzte für ehrenamtliche Mitarbeit in den Gremien interessieren Zukunft der Selbstverwaltung hängt von Kammerwahlen ab D Dr. Josef Ungemach ie Vertreterversammlung der Landesärztekammer BadenWürttemberg hat am 19. Juli in Reutlingen zwei Entschließungen gefasst (siehe auch Seite 324 f.), die ich für die weitere Arbeit der Kammer für wichtig halte. Es sind die Beschlüsse „Frauen- sowie Engagementförderung junger Ärztinnen und Ärzte“ und „Bewerbung der Kammerwahl 2014 speziell für Erst- und Neuwähler“. Beide haben das Ziel, den Anteil junger Ärztinnen und Ärzte in den Kammergremien zu erhöhen und hierfür zu werben. Die Anträge wurden mit einer großen Mehrheit, aber auch erstaunlich vielen Gegenstimmen und Enthaltungen, angenommen. Die Anträge weisen auf eine bis heute bestehende Schwierigkeit der Kammer und der ärztlichen Selbstverwaltung hin: Alle vier Jahre finden Kammerwahlen statt, die Kammer weist im Vorfeld der Wahlen auf deren Bedeutung hin, und trotzdem bleibt die Wahlbeteiligung mit in der Regel unter 50 Prozent niedrig. – Woran liegt das? Die Kammer wird auch heute zu wenig als Beteiligungsorgan der Mitglieder wahrgenommen und verstanden. Im Idealfall sollte die Kammer in Die Ärztekammer im Blick P ünktlich zum diesjährigen Ärztetag BadenDie Ärztekammer im Blick Württemberg hat die Landesärztekammer eine neue Broschüre heraus gegeben, in der sie über ausgewählte Themen und Ereignisse im Jahr 2012 und 2013 informiert. So berichtet die Publikation mit dem Titel „Die Ärztekammer im Blick“ beispielsweise über besondere Initiativen und Veranstaltungen der Kammer oder gewährt einen Blick hinter die Kulissen der Körperschaft und ihre Rolle auf Bundesebene im Konzert von Bundes- und Landesärztekammern. – Die 24-seitige Weitere Infos: Veröffentlichung kann onwww.ärztekammer-bw.de line eingesehen bzw. be(WebCode: 9900) stellt werden. Wir über uns im Zeitraum 2012 bis 2013 1 Version 7.indd 1 10.06.2013 09:24:39 C� 320 ÄBW 08 • 2013 der Zusammensetzung der Vorstände und der Ausschüsse etwa dem Anteil der Kammermitglieder entsprechen. Die einzelnen Gruppen sollten in gleicher Weise in den Gremien vertreten und an der Arbeit der Kammer beteiligt sein. Nur so wird die Ärztekammer langfristig bei ihren Mitgliedern positiv wahrgenommen und erfolgreich arbeiten können. Ein Beispiel: Wenn 2010 von den Absolventen des Studiums der Humanmedizin 62,6 Prozent Frauen waren (Statistik der Bundesärztekammer) und von den berufstätigen Ärztinnen 44 Prozent, dann sollten sich diese prozentualen Anteile auch in den Kammergremien wiederfinden. Das Gleiche gilt für die jungen Ärztinnen und Ärzte oder auch die ausländischen in BadenWürttemberg tätigen Ärzte, deren Zahl in den letzten drei Jahren laut Approbationsbehörde stetig gestiegen ist und inzwischen etwa die Zahl der jährlichen Approbationen von deutschen Ärztinnen und Ärzten erreicht hat. Alle diese Ärzte sind Mitglieder der Kammer, sie sollten an der Arbeit der Kammer beteiligt und in den Kammergremien anteilig vertreten sein. Der Wandel der ärztlichen Gesellschaft sollte in den Gremien der ärztlichen Selbstverwaltung sichtbar werden. Die Realität ist eine andere: Der Anteil vieler Gruppen entspricht in den Ausschüssen und Vorständen der Kammer in keiner Weise den tatsächlichen Mitgliederzahlen. In der Vertreterversammlung der Landesärztekammer sind 15 Prozent Frauen vertreten, im Vorstand weniger als ein Zehntel. Was also tun? – Die Landesärztekammer nimmt die beiden Beschlüsse gerne auf und wird ihre bereits begonnenen Anstrengungen intensivieren, den Sinn und den Wert der ärztlichen Selbstverwaltung darzustellen und möglichst viele Mitglieder in ihre Arbeit einzubeziehen und zu beteiligen. Sie wird ihre Informationskampagne im Baden-Württembergischen Ärzteblatt im Vorfeld der Kammerwahl 2014 weiterführen, mehr Frauen und Nachwuchs in die ärztlichen Gremien zu gewinnen. Dazu gehört die Reihe „Beispielhafte Porträts engagierter Ärztinnen und Ärzte“, die im Ärzteblatt Baden-Württemberg 07/2013 mit einem ersten Beitrag begonnen hat und in diesem Heft fortgesetzt wird. Die Landesärztekammer wird entsprechend den Beschlüssen einen Maßnahmenkatalog erstellen und veröffentlichen, mit dessen Hilfe junge Ärztinnen und Ärzte für die ehrenamtliche Arbeit in der Selbstverwaltung interessiert und unterstützt werden. Die beiden Beschlüsse sind ehrgeizig. Die Landesärztekammer will bis zum nächsten Jahr einen Förderplan mit dem Ziel der Gleichstellung erarbeiten. Dieser soll für sechs Jahre Gültigkeit haben und konkrete Maßnahmen zur Erhöhung des Anteils junger Ärztinnen und Ärzte in den Selbstverwaltungsorganen bereits bei der nächsten Kammerwahl enthalten. Hierüber und über den Erfolg oder Misserfolg der Förderung muss berichtet werden. In den Medien der Bezirks- und Landesärztekammer soll nicht nur auf die Tatsache der Kammerwahl, sondern auch auf das Recht der Beteiligung aller Mitglieder an der Arbeit der Kammer aufmerksam gemacht werden. Damit das Projekt gelingt, müssen die Mitglieder – ob weiblich oder männlich – die Chance der Selbstverwaltung auch annehmen und sich in Zukunft nicht nur an der Erstellung von Wahllisten, sondern auch konkret an der Vorstands- und Ausschussarbeit beteiligen. Ich halte beide Entschließungen für überfällig und richtig. Allerdings dürfen wir gespannt sein, welche praktischen Auswirkungen auf Listenerstellung und Zusammensetzung von Vorständen und Ausschüssen die beiden Beschlüsse der Vertreterversammlung tatsächlich haben werden. Zur Umsetzung ist es noch ein weiter Weg und nur etwas mehr als ein Jahr Zeit. Dr. Josef Ungemach Vizepräsident der Landesärztekammer Baden-Württemberg Kammern und KV EBM-Reform – Regressfreie Zone – HVM – SNK – Kooperation mit Pflegeberufen Vertreterversammlung der KVBW E ine ernüchternde Analyse präsentierte Dr. Norbert Metke, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung BadenWürttemberg, Anfang Juli der Vertreterversammlung zum Thema EBMReform: Insbesondere der neue Hausarzt-EBM bringt aus Sicht des Vorstandes der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg keine Vorteile für die Hausärzte. „Ein halbes Jahr wurde erbittert darum gerungen, wie ein neuer Hausarzt-EBM gestaltet werden kann. Das Ergebnis kann nur mit ‚Viel Lärm um und für nichts‘ zusammengefasst werden. Es wird ein paar neue Abrechnungsziffern für die Geriatrie, Palliativmedizin und Sozialpädiatrie geben. Außerdem sind die Gesprächsleistungen nicht mehr in der Versichertenpauschale enthalten, sondern werden mit einer eigenen Abrechnungsziffer vergütet. Allerdings wird dafür die Versichertenpauschale abgesenkt“, sagte der KV-Chef. Insgesamt werde aber nur wieder Geld umverteilt, da nur in marginalem Maße neue Mittel zur Verfügung gestellt werden. Es stehe außer Frage, dass der neue Hausarzt-EBM zu einem Mehr an Bürokratie und ärztlicher Leistung ohne adäquate Gegenfinanzierung sowie einem Verlust an Kalkulationssicherheit führe. „Aus unserer Sicht wird durch den neuen HausarztEBM Qualifikation bestraft und die Nachwuchsproblematik verschärft. Kritisch sehen wir auch die zwangsweise stärkere institutionalisierte Kontrolle. Politisch und strategisch eine Katastrophe, handwerklich schlecht und in Teilen nicht umsetzbar“, sagte Dr. Metke. Im Gegensatz dazu enthalte der neue Facharzt EBM gute Ansätze, wie beispielsweise die pauschale fachärztliche Grundversorgung. Vor dem Hintergrund der insgesamt deutlichen Kritik am neuen EBM fasste die Vertreterversammlung einstimmig folgenden Beschluss: „Der Vorstand der KVBW wird aufgefordert, eine rechtliche Prüfung zu der Fragestellung in die Wege zu leiten, ob der ‚EBM neu‘ auch bei Gefährdung der Sicherstellung umzusetzen ist oder der bisherige ‚EBM alt‘ beibehalten werden kann.“ Es bleibt also spannend, ob die KVBW überhaupt in die Lage kommt, den neuen EBM zum 1. Oktober scharfzuschalten. Regressfreie Zone Ein anderes Thema sorgte für lauten Beifall der Vertreterversammlung: Seit Beginn der Wahlperiode verfolgt der KV-Vorstand das Ziel, Baden-Württemberg zur „regressfreien Zone“ zu machen. Nach den Worten von Dr. Metke werden Definition und Umsetzung einer optimierten Pharmakotherapie von den Faktoren „Information“ und „Mengenbegrenzung“ in der GKV wesentlich bestimmt. Er berichtete, dass es mit dem zwischen KVBW und den Krankenkassen vereinbarten Projekt „Rationale Pharmakotherapie (RPK) spezifischer Krankheitsbilder“ gelinge, sowohl Leit linien-basierte Stufentherapie-Schemata als Empfehlung zu etablieren, als auch diese an alternative Mengenbegrenzungs-Modelle anzubinden. Die RPK schütze – bei Einhaltung einer Leitlinientherapie – vor Regressen. Bonusgestützte Zielvereinbarungen brächten zudem bei Einhaltung bestimmter Richtgrößen die Evidenz in die Therapie, wodurch eine Qualitätsverbesserung und gegebenenfalls Kosteneinsparungen möglich seien. Im Endeffekt komme am Ende der regressgeschützte „Arzt im Glück“ heraus. Mit diesem Projekt löst der Vorstand nicht nur eines seiner Wahlversprechen ein, sondern schafft – in enger Zusammenarbeit mit der ARGE Wirtschaftlichkeitsprüfung – neue Grundlagen für die Verordnungstätigkeit aller Kassenärzte. Ein eigenes Informationssystem im Internet soll ab 2014 das bislang verstreute Wissen zentral zusammenfassen. Honorarverteilungsmaßstab KVBW-Geschäftsführerin Susanne Lilie informierte die Vertreterversammlung über Änderungen im Honorarverteilungsmaßstab, die bereits zum 1. Oktober in Kraft treten: im Wesentlichen neue Vorgaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung bezüglich der sogenannten „Trennung“ zwischen Haus- und Facharzttopf. Zudem erklärte Frau Lilie, dass die KVBW im Bundestags-Wahljahr eine ausführliche Synopse aller gesundheitspolitischen Vorhaben der Parteien erstellt habe, die den Delegierten an die Hand gegeben wurde. Vorstands-Vize Dr. Johannes Fechner setzte die Vertreterversammlung über das „Sichere Netz der KVen“ (SNK) in Kenntnis. Er stellte dabei die unterschiedlichen Anbindungsmöglichkeiten von Arztpraxen an die Kassenärztlichen Vereinigungen vor und betonte die Geschlossenheit und Sicherheit des KV-Systems. So mancher Niedergelassene wird sich übrigens in Bälde umstellen müssen, denn die „GridCard“ – eine von mehreren Zugangsmöglichkeiten zum KVBW-Portal – sei inzwischen ein Auslaufmodell, so Dr. Fechner. Überlegungen zur Kooperation mit den Pflegeberufen stellte Dr. Fechner als neues Projekt der KVBW vor, das in sein Ressort fällt. In seiner Analyse ging er darauf ein, dass sich einerseits die Ressource „Arztzeit“ immer mehr verknappe und dass sich andererseits die Pflegeberufe immer stärker für eine Tätigkeit auf „Augenhöhe“ mit der Ärzteschaft einsetzten, unter anderem durch Akademisierung und Verkammerung, interessanterweise mit breiter Unterstützung aller politischer Parteien. Nach den Worten von Dr. Fechner werde die Gesundheitsversorgung zunehmend im Team geleistet. Die niedergelassene Ärzteschaft müsse sich fragen, ob sie die Entwicklung weiter abwarte oder jetzt handele. Er berichtete, dass die KVBW erste Gespräche mit dem Landespflegerat aufgenommen habe, um ein gemeinsames Pilotprojekt aufzulegen, in dem es um eine Entlastung der Ärzteschaft durch gezielte Delegation gehe. Dieser Vorstoß zur Vermeidung einer drohenden Substitution ärztlicher Leistung wurde von der Vertreterversammlung zwar kontrovers diskutiert, fand am Ende aber dennoch die Unterstützung der Delegierten. Das ÄBW wird zu gegebener Zeit über die weiteren Entwicklungen berichten. OE ÄBW 08 • 2013 321 Kammern und KV Baden-Württembergischer Ärztetag in Reutlingen analysierte Transplantationsskandal „Wir brauchen Organe und kein Misstrauen!“ Das Thema und die hochkarätigen Referenten des Ärztetags sorgten für ein voll besetztes Haus. N ach dem Skandal um Organtransplantationen an mehreren deutschen Krankenhäusern wollen die Ärzte im Südwesten das Vertrauen der Patienten ins System zurückgewinnen. Beim Ärztetag Baden-Württemberg, der Ende Juli in Reutlingen stattfand, mahnt daher Dr. Ulrich Clever, Präsident der Landes ärztekammer Baden-Württemberg: „Wer jetzt wegen der Verfehlungen einzelner Ärzte seine Bereitschaft zur Organspende infrage stellt, der trifft die Falschen und raubt Patienten auf der Warteliste die Chance auf Über leben.“ Die Standesvertretung will deshalb die Ärzteschaft wieder mehr für das Thema motivieren. „Die Ausbildung der Transplantationsbeauftragten muss vorangetrieben werden.“ Meinungsvielfalt: Die in den Text eingestreuten Zitate geben nur einen kleinen Eindruck der Wort beiträge von Podium und Plenum wieder. 322 Ausdrückliche Unterstützung findet dieser Vorstoß bei Sozialministerin Katrin Altpeter: „Wir müssen nicht nur das Vertrauen in die Organspende zurückgewinnen, sondern auch weg von unserer bundesweiten Schlusslichtposition im Hinblick auf die Zahl der Transplantationen.“ Ministerin Altpeter betont, dass die Überprüfung der Transplantationszentren im Südwesten keinen Anhalt für Manipulationen ergeben hat und betont: „In den baden-württembergischen Transplantationszentren sind hervorragende Experten tätig, die durch ihre engagierte Arbeit das Leben Schwerkranker retten.“ ÄBW 08 • 2013 Der Vorstand der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO), Dr. Rainer Hess, soll die Organisation innerhalb eines Jahres restrukturieren, nachdem die vorige DSO-Führung seit längerem in der Kritik gestanden hatte. In seinem Grundsatzreferat informiert Dr. Hess über die Arbeit seiner Einrichtung, die nach dem Transplantationsgesetz für die Koordination und die Förderung der Organspende in Deutschland verantwortlich ist. Er bedauert den Rückgang der Organspende-Bereitschaft durch den Skandal und erläutert, dass die DSO wichtige Maßnahmen ergriffen hat: Mit einer stärker öffentlich-rechtlichen Ausrichtung soll das Vertrauen gestärkt werden; der Stiftungsrat ist neu zusammengesetzt, ferner der Fachbeirat stärker fachlich-medizinisch ausgerichtet. Zudem werden eine einrichtungsübergreifende Qualitätssicherung sowie ein Transplantationsregister aufgebaut, erläutert der Jurist. Dr. Hess spart auch nicht mit Kritik: „Die Diagnosis Related Groups sind für die Organspende das denkbar schlechtes- te Vergütungsverfahren. Bei einem Mangel an Organen kann man nicht fallbezogen vergüten, wenn die Kliniken gleichzeitig im Wettbewerb stehen.“ Dr. U. Clever Sozialministerin K. Altpeter „DRGs haben in der Trans plantationsmedizin nichts zu suchen.“ Der Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, unterstützt die Aussagen des DSO-Vorstands und beglückwünscht ihn ausdrücklich zu den umfangreichen Maßnahmen, die dieser in so kurzer Zeit umgesetzt hat. Und er hat ein beeindruckendes Zahlenexempel für die Besucher des Ärztetags auf Lager: „850 000 Bürger sterben jährlich in Deutschland. Davon kommen weniger als 5000 für eine Organspende überhaupt infrage. – Machen wir uns keine Illusionen: Bei 12 000 Menschen auf der Warteliste allein in Deutschland müssen wir den Mangel verwalten.“ Vor dem Hintergrund un- Kammern und KV terschiedlicher Ansätze – Widerspruchs-, Selbstbestimmungs-, Erklärungs-Lösung etc. – gibt sich Prof. Montgomery ernüchtert: „Wie sollen die Bürger Vertrauen fassen, wenn sich die Experten über die ‚richtige‘ Lösung streiten? Hinzu kommt, dass sich 99 Prozent der Bürger nicht mit einem schlagartig eintretenden Tod auseinandersetzen.“ Der Bundesärztekammer-Chef fordert als Voraussetzung für die Verbesserung des Transplantationswesens eine Optimierung der ärztlichen Weiterbildung, vielleicht sogar die Einführung einer Zusatzbezeichnung. Ferner müssten die Transplantationsbeauftragten gestärkt werden: „170 Euro monatlich für die Beauftragten – diese Handlungstaktik der Gesetzlichen Krankenversicherung ist schändlich; damit kann man kein funktionierendes System auf bauen!“, beklagt Prof. Montgomery zu lautstarkem Applaus der über 200 Besucher des Ärztetages. „Auch die Verweigerung von Organspende ist unein geschränkt zu respektieren.“ Um dem Auditorium einen breiten Überblick zur Thematik zu geben, ergänzen drei Kurzreferate: Dr. Michael Schulze, Präsident der Bezirksärztekammer Südwürttemberg, informiert über die Lebend-Organspende und dass bei den vier Bezirksärztekammern im Südwesten eigene LebendspendeKommissionen eingerichtet sind. Dr. Christoph von Ascheraden, Beauftragter für Transplantationsfragen beim Vorstand der Landesärztekammer, berichtet über die Arbeit von Eurotransplant und die Kriterien des MELD-Scores für die Organ-Allokation. Prof. Dr. Georg Gahn, Neurologe am Klinikum Karlsruhe und Berater der Bundesärztekammer, beschreibt detailliert die Untersuchungen und Kriterien für die Diagnose „Hirntod“. Es schließt sich eine teilweise sehr kontroverse Podiumsdiskussion an. Teilnehmer sind Prof. Mont gomery und Dr. Hess, aber auch Prof. Alfred Königsrainer, Transplanta tionschirurg vom Universitätsklinikum Tübingen, und Prof. Karl Träger, Transplantationsbeauftragter an der Ulmer Uniklinik. Dr. Christina Berndt von der Süddeutschen Zeitung moderiert die Runde und kann dabei auf vielfältige Erkenntnisse zurückgreifen, die sie bei der Aufdeckung des Transplantationsskandals sammelte. Tatsächlich fällt ihre Veröffentlichung der Vorgänge an der Universitätsklinik Göttingen im Jahr 2012 genau auf den Tag des baden-württembergischen Ärztetages 2013, den 20. Juli. Zahlreiche Themen werden in der 90-minütigen Diskussion berührt, angefangen vom Einfluss des Transplantationsskandals auf die tägliche Praxis von Transplantations-Beauftragten und -Chirurgen über die Effekte von vertrauensbildenden Maßnahmen bis hin zur Feststellung, dass sich durch die Aufdeckung des Skandals leider der Rückgang der Spenderzahlen ergeben hat. „Mithilfe der Medien kann eine Kultur des Vertrauens geschaffen werden.“ Das Auditorium beteiligt sich zahlreich und mit großer Themenund Meinungsvielfalt an der Diskussion: So wird beispielsweise die Presse aufgefordert, die Bevölkerung breit über die inzwischen eingetretenen positiven Effekte und Veränderungen nach dem Skandal zu informieren. Ein Großteil der Zuhörer und Diskutanten ist zudem überzeugt, dass die gesetzlich verankerte Aufklärung durch die Krankenkassen nicht zwingend dazu führen muss, dass sich neue Organspender finden. Vielmehr sei es schon begrüßenswert, wenn sich die Menschen aufgrund der Aussendungen der Kassen überhaupt mit der Thematik auseinandersetzen. Am Ende ist einhellige Meinung der meisten Teilnehmer: „Wir brauchen Organe und kein Misstrauen!“ Dr. M. Schulze, Dr. C. von Ascheraden, Prof. Dr. G. Gahn (v. l.). „Patientenverfügung und Organspende-Bereitschaft müssen sich nicht ausschließen.“ Erwartungsgemäß kann der Südwest-Ärztetag keine Patentrezepte finden, wie sich die Situation der Organspende verbessern und das Vertrauen der Bürger wieder herstellen lässt. Doch das deutlich spürbare Signal, das von der Tagung ausgeht, ist unüberhörbar: Die Ärzteschaft in Baden-Württemberg hat einen ersten wichtigen Schritt in die richtige Richtung gemacht und offen über Probleme gesprochen. Die Medien, die Politik und die Gesellschaft sind es den Menschen auf der Warteliste schuldig, dass jetzt kein Stillstand eintritt. OE Podiumsdiskussion mit Prof. K. Träger, Prof. A. Königsrainer, Dr. C. Berndt, Prof. F. U. Montgomery und Dr. R. Hess (v. l.). ÄBW 08 • 2013 323 Kammern und KV Satzungsbeschlüsse sowie aktuelle berufs- und sozialpolitische Lage im Mittelpunkt Vertreterversammlung der Landesärztekammer E nde Juli traf sich die Vertreterversammlung (VV) der Landes ärztekammer – am Vortag des Ärztetages Baden-Württemberg – in Reutlingen. Im Mittelpunkt der Delegiertensitzung standen unter anderem Beratungen und Beschlüsse zur Wahl- und zur Meldeordnung. Zuvor hatte Kammerpräsident Dr. Ulrich Clever dem Ärzteparlament einen Überblick über die aktuelle berufs- und sozialpolitische Lage im Land und im Bund gegeben. Dabei stellte er unter anderem die Frage „Ärztewertschätzung oder Ärztediffamierung?“ Dr. Clever erläuterte: „Nach dem Dauerbeschuss mit dem Urteil über die Tatsache, dass niedergelassene Ärzte keine sogenannten ‚Amtsträger‘ sind, wurde das von einem Teil der Öffentlichkeit so interpretiert, dass Ärzte geschmiert werden dürfen.“ Diese Kampagne habe der Ärzteschaft nach Überzeugung des Kammerchefs in ihrer täglichen Arbeit Meine Meinung zum Ärztetag BW A ls Arzt, der 35 Jahre tätig war, habe ich nun im Ruhestand erstmals einen Ärztetag besucht. Ich war positiv beeindruckt vom Niveau der Diskussion, das die Verantwortlichen unseres Ärztestandes, unter anderem der Bundesärztekammerpräsident Prof. F. U. Montgomery, der Landesärztekammerpräsident Dr. U. Clever – aber nicht nur Mediziner (beispielsweise auch Dr. jur. R. Hess) – vorlegten. Weitere hochkompetente Mediziner leisteten ihren Beitrag, unter anderem auch im Auditorium („Wir brauchen nicht mehr Misstrauen, sondern mehr Organspender!“). Dass unsere „Funktionäre“ so hochdifferenziert mit den Problemen umgehen, hat mich offen gestanden überrascht! Ich fühle mich gut vertreten. Ich habe verstanden und die Podiumsdiskussion hat es gezeigt: Vertrauen aufzubauen bedarf einerseits einer schonungslosen Offenlegung der Fakten („Organspendeskandal“ in diesem Fall von der Journalistin der Süddeutschen Zeitung, Frau Dr. C. Berndt, ans Tageslicht gebracht), dann aber auch eines konstruktiven, behutsamen Umgangs miteinander, um das zarte Pflänzchen „Vertrauen“ nicht zu zertreten. Diesen Umgang miteinander haben Ärzte, Presse- und Politikvertreter vorbildhaft demonstriert. Ich habe die Versammlung mit dem positiven Eindruck verlassen, dass manches auf den Weg zu bringen ist, wenn wir diese Kultur des Vertrauens pflegen. Beim nächsten Ärztetag bin ich gerne wieder als Arzt dabei. Dr. Bruno Küppers, Heidelberg 324 ÄBW 08 • 2013 Blick in die Vertreterversammlung sehr geschadet. Dr. Clever kritisierte, dass noch in der laufenden Bundestags-Legislaturperiode ein zusätzlicher Paragraf als eine Art „Lex specialis“ gegen Ärzte ins Sozialgesetzbuch geschrieben werden soll. „Wenn, dann sollten vor allem auch die Verführer, die Anstifter zur Korruption, beispielsweise bestimmte Pharmafirmen oder Veranstalter, die mit unlauteren Methoden die absolut überwiegende und ernsthafte Fortbildungsaktivität in Misskredit bringen, unter das gleiche Gesetz fallen – das wäre nur im Strafgesetzbuch der Fall“, forderte Dr. Clever unter dem Beifall der Vertreterversammlung. Der Kammerchef widmete sich in seiner Rede einmal mehr dem Ärztemangel. Die Kammer gehe von Ort zu Ort, fördere regionale Initiativen und erläutere die Rahmenbedingungen, um die Zukunft für junge Ärztinnen und Ärzte so attraktiv zu machen, dass sie im Lande bleiben. Die Mangelsituation sei nicht nur im ambulanten Sektor, sondern auch in den Krankenhäusern überdeutlich spürbar: „Ärztinnen und Ärzte werden von Kliniken händeringend gesucht.“ Muttersprachler seien schon kaum mehr vorhanden, beklagte Dr. Clever. Der Kammerpräsident widmete sich auch der Kernkompetenz der ärztlichen Selbstverwaltung – der Weiterbildung: „Nicht nur auf der Bundesebene muss das Kammersystem dafür kämpfen, die Weiterbildung auch in Zukunft organisieren zu dürfen und zu können – auch regional, also im Ländle, müssen wir die Reform der Weiterbildung vorantreiben. Denn die neidische Konkurrenz schläft nicht, alle wollen hineinregieren: die Krankenhausleitungen, die Fachgesellschaften, vor allem aber die Berufsverbände, die Universitäten, politische Redner, die meist nicht die Details der Weiterbildung kennen, private Anbieter, die daran verdienen wollen.“ Im Übrigen bereite die Bundesärztekammer die nächste Evaluation der Weiterbildung für 2015 vor; zusätzlich werde die Landesärztekammer im kommenden Jahr bereits an einem Pretest der Erhebung teilnehmen. Aufmerksame Zuhörer Kammern und KV Nicht ohne Stolz wies der Kammerpräsident darauf hin, dass der Beitragsfaktor der Ärztekammer in Baden-Württemberg bereits seit vier Jahren stabil gehalten werden konnte. „Wir haben für mehr Gene rationengerechtigkeit bei der Aufbringung der Beitragsmittel gesorgt, indem wir in ausreichender Weise alle erforderlichen Rückstellungen und Rücklagen gebildet haben“, resümierte Dr. Clever Der Vorsitzende des Landes berufsgerichtes für Ärzte, Dr. Ingo Drescher, Richter am Bundesgerichtshof, informierte die Delegierten über die Arbeit der Berufsgerichtsbarkeit in Baden-Württemberg. Er ging dabei unter anderem auf ärztliches Fehlverhalten gegenüber Patienten, unkollegiales Verhalten, Notfalldienste oder fehlende Haftpflichtversicherung von Ärzten ein. Dr. Michael Schulze, Vorsitzender der Weiterbildungsgremien der Lan- desärztekammer, informierte die VV über Maßnahmen zur Verbesserung der Strukturqualität der Weiterbildung. Im Mittelpunkt steht dabei die Einführung eines Weiterbildungs assistenten-Registers (das ÄBW berichtete). Grundlage bildet eine am gleichen Tage beschlossene Änderung der Meldeordnung, nach der Kammermitglieder angehalten werden, die Ärztekammer über ihren Weiterbildungsstatus zu informieren. Um einheitliche Gütekriterien in der Weiterbildungsprüfung sicherzustellen, werden in Südbaden pilothaft Prüfer-Workshops durchgeführt. Weitere Themen von Dr. Schulze waren unter anderem das Weiterbildungsportal WBmed, die Evaluation der Weiterbildung, die Regelüberprüfung von Weiterbildungsbefugnissen sowie die Verbundweiterbildung. OE Am Tage der Vertreterversammlung beging Präsident Dr. Ulrich Clever seinen 60. Geburtstag. KammerVizepräsident Dr. Josef Ungemach gratulierte offiziell und sehr herzlich im Namen des Vorstandes und aller Anwesenden. Natürlich ließen es sich die Delegierten nicht nehmen, die Sitzung offiziell zu unterbrechen und den Kammerpräsidenten stimmgewaltig im Kanon hochleben zu lassen. Albert-Schweitzer-Medaille für engagierte Ärztin Hohe Auszeichnung für Dr. Kuhnert-Frey F ür ihre besonderen Verdienste um den ärztlichen Berufsstand zeichnete Kammerpräsident Dr. Ulrich Clever vor der Vertreterversammlung Dr. Bärbel Kuhnert-Frey aus Sinsheim mit der Albert-Schweitzer-Medaille aus. Die langjährige Chefärztin der Abteilung für Anästhesie und Intensivtherapie am Kreiskrankenhaus in Sinsheim hatte sich jahrelang ehrenamtlich in den Gremien engagiert. Unter anderem war sie Mitglied der Ausschüsse „Notfallmedizin“ und Entschließungen Zugang zum Medizinstudium Medizinische Fakultäten im Lande sollen die Kriterien für die Vergabe der Medizin-Studienplätze modifizieren und nicht nur die Abiturnote heranziehen. Fracking Der Schiefergasabbau durch Fracking wird abgelehnt. Das Verfahren stellt ein Umweltrisiko dar, da es die Vorgaben für Bodenund Wasserschutz nicht erfüllt. Kammerwahl 2014 Die Kammerwahl 2014 soll in den Kammermedien für die Zielgruppe der Erst- und Nichtwähler beworben werden. Junge Ärztinnen und Ärzte Die Repräsentanz von jungen Ärztinnen und Ärzten in den Gremien der Kammern im Lande soll gesteigert werden. Insbesondere Frauen sollen zur Kandidatur bei der nächsten Kammerwahl und zur Wahrnehmung eines Ehrenamts in den Gremien auf Bezirks- und/oder Landesebene motiviert werden. Komplexe EDV-Probleme Komplexe EDV-Probleme werden von den Verwaltungen der Ärztekammern zunehmend gemeinschaftlich gelöst. Dies wird ausdrücklich begrüßt. Refinanzierung von Zusatzaufgaben in Kliniken Die Gesetzgeber auf Bundes- und Landesebene werden aufgefordert, für eine auskömmliche Finanzierung der Krankenhäuser zu sorgen. Hierzu gehört neben der Finanzierung der Investitionskosten und Beseitigung des Investitionskostenstaus durch die Länder auch die Refinanzierung sämtlicher Betriebskosten einschließlich der Kosten für vom Gesetzgeber übertragene Aufgaben. Gesetzliche Mindestpersonalbemessung Der Gesetzgeber wird aufgefordert, die Mindestpersonalbemessung für Krankenhäuser vorzugeben und deren Refinanzierung zu gewährleisten, denn die notwendige Personalausstattung der Krankenhäuser wird durch die DRGs unzureichend abgebildet. Umsetzung des Klimaschutzgesetzes Das Klimaschutzgesetz des Landes soll aktiv in die Kammerstrukturen eingebracht und jährlich Bericht erstattet werden. Alle Entschließungen im Volltext einschließlich Begründungen sind im Internetauftritt der Landesärztekammer verfügbar: www.ärztekammer-bw.de „Qualitätssicherung“ und ist bis heute sehr aktiv im Ausschuss „Ärztinnen/Arztberuf und Familie“. Ein besonderes Anliegen waren ihr stets familienfreundliche Arbeitsbedingungen, ferner hat sie sehr erfolgreich Wiedereinstiegsseminare nach der Familienpause etabliert. Von Kolleginnen und Kollegen wird sie als kompetente Streiterin nicht nur für das Fach Anästhesie anerkannt, sondern auch wegen ihrer stets freundlichen und zuvorkommenden Art geschätzt. ÄBW 08 • 2013 325 C Kammern und KV Foto: Thinkstock (iStockphoto) Neue Bedarfsplanungsrichtlinie von KVBW und Landeskassenverbänden umgesetzt 670 neue Arztsitze bleiben vorerst ein Planspiel S eit Beginn des Jahres gilt bundesweit eine neue Bedarfsplanungsrichtlinie, die von der Kassenärztlichen Vereinigung BadenWürttemberg (KVBW) gemeinsam mit den Landeskassenverbänden zum 1. Juli regional umgesetzt wurde. Die Bedarfsplanung war 1993 eingeführt worden, um einen Ärzte überfluss zu regulieren. In den vergangenen Jahren hat sich die Situation grundlegend gewandelt. Auch in Baden-Württemberg konnten abgegebene Arztpraxen nicht vollumfänglich nachbesetzt werden. Ein Ärztemangel zeichnete sich ab und machte eine Neukonzeption des Instruments erfor- Anzeige Veranstaltungshinweis management akademie der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg Die Management Akademie der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (MAK) lädt gemeinsam mit der Deutschen Apotheker- und Ärztebank zu einer Fortbildungsveranstaltung für Mediziner ein. Veranstaltungstitel: Die erfolgreiche Praxisabgabe Ziele: Sie denken kurz- oder mittelfristig an eine Übergabe Ihrer Praxis? Dann steht jetzt eine wichtige Planungszeit an, damit die Weichen für eine reibungslose Praxisnachfolge richtig gestellt werden. Vom optimalen Abgabezeitpunkt über die Wahl des Nachfolgers bis hin zur Gestaltung der Praxisübertragung gibt es viel zu regeln. In diesem Seminar verdeutlichen wir, wie zukünftige Praxisabgeber ihre berechtigten Interessen als Unternehmer wahren können. Wir zeigen auf, was sie beachten müssen, um zulassungs- und privatrechtlich ein reibungsloses Übergabeverfahren abwickeln zu können. Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie im Internet unter www.mak-bw.de. Referenten: • Carola Bullinger, Diplom-Volkswirtin, KV Baden-Württemberg • Claudia Traub, Rechtsassessorin, KV Baden-Württemberg Termin und Veranstaltungsort: • 21. September 2013 (10.00 Uhr bis ca. 13.00 Uhr), KVBW Stuttgart Information und Anmeldung: • Management Akademie der KV Baden-Württemberg, Telefon (07 11) 78 75-35 35, Fax (07 11) 78 75-48-38 88, E-Mail: [email protected] • oder Online-Anmeldung unter www.mak-bw.de Teilnahmegebühr: 45,- Euro (inklusive Unterlagen, Verpflegung, Getränke) 326 ÄBW 08 • 2013 derlich. Die neuen Richtlinien sollen durch eine differenziertere, kleinräumige und flexiblere Planung die Weichen für den Erhalt der ambulanten medizinischen Versorgung stellen. Die Bedarfsplanung regelt, wo sich neue Ärzte niederlassen können. Bemessungsgrundlage ist das Verhältnis Arzt/Einwohner innerhalb eines Planungsbereichs. In der neuen Bedarfsplanung wurden die Planungsbereiche flexibilisiert und die Verhältniszahlen angepasst. Bislang war der Land- bzw. Stadtkreis gleichermaßen Bezugsraum für die Beplanung von fach- und hausärztlicher Versorgung. Die Konsequenz, dass eine lokale „Überversorgung“ im Kreisgebiet eine lokale „Unterversorgung“ anderorts rechnerisch kompensierte, war insbesondere für die Sicherstellung der wohnortnahen hausärztlichen Versorgung von Nachteil. Trotz weißer Flecken konnte der Planungsbereich insgesamt als ausreichend versorgt gelten. Hier setzt die Reform an: Für die hausärztliche Versorgung sind nun über 100 Mittelzentren maßgeblich. Gemäß Landesentwicklungsplan ist ein Mittelzentrum der Bereich, in dem sich die Bevölkerung mit gehobenen Gütern und Dienstleistungen versorgt. Bundesweit einheitlich gilt eine Verhältniszahl von 1671 Einwohnern pro Hausarzt. Unter dem Strich bescherte die neue Systematik BadenWürttemberg 440 freie Hausarztsitze. Außerdem wurde ein Demografiefaktor eingeführt. In Gegenden mit überdurchschnittlich vielen über 65-Jährigen können sich bei Bedarf auch mehr Ärzte der Fachgruppen niederlassen, die Ältere besonders häufig in Anspruch nehmen. Erstmals unterliegen alle Arztgruppen, selbst Fachgruppen mit ausgefallener Spezialisierung, der Bedarfsplanung. Für die Fachärzte der Grundversorgung verändert sich wenig, der Planungsbereich bleibt die Kreisebene. Für die Bedarfsplanung der spezialisierten fachärztlichen Versorgung wiederum gelten künftig zwölf Raumordnungsregionen. KVBWVize Dr. Johannes Fechner sieht dies skeptisch: „Dazu gehören auch die fachärztlichen Internisten, darunter Kardiologen, Pulmologen oder Rheumatologen, die nun sehr großflächig geplant werden. Hier sollten mittel fristig die verschiedenen Spezialisierungen mit berücksichtigt werden.“ Für die gesonderte fachärztliche Versorgung ist gar die KV-Region räumliche Bemessungsgrundlage. Insgesamt sind landesweit 142 Arztsitze, verteilt auf 23 Fachgruppen, neu zu vergeben. Auf die Psychotherapeuten kommen 90 neue Sitze. Aus den KVen wird erste Kritik laut, da Planung und Versorgungsrealität auseinanderklaffen. Auch die KVBW sieht die gewonnenen Arztsitze verhalten optimistisch: Die kleinräumige Planung habe nicht nur Vorteile. Praxisverlegungen zur Bildung von wirtschaftlich motivierten Zusammenschlüssen zu hausärztlichen Berufsausübungsgemeinschaften werden durch die Zergliederung stärker eingeschränkt als bisher. Dabei geht der Trend klar zu Kooperationen, auch zu überörtlichen, zu Anstellungen und zu Teilzeitarbeit. „Die neue Generation Ärzte traut sich medizinisch in die ambulante Versorgung, scheut aber das wirtschaftliche Risiko einer Einzelpraxis und will weniger arbeiten. Es kommt also auch noch ein Mangel an Arztzeit hinzu“, beschreibt Dr. Fechner die Situation. Durch die Reform hat sich die Anzahl der offenen Arztsitze verdoppelt. Doch wie kriegt man die Ärzte aufs Land? Wenn es nicht gelingt, Berufsbild und Standort attraktiver zu machen, bleiben die neuen Arztsitze auf dem Papier. Die KVBW hat die Zeichen erkannt. Sie reformiert den Notfalldienst, baut die Serviceleistungen rund um die Niederlassung aus, wirbt auf dem Campus und hofft auf die ImageKampagne. Aber auch die Kommunen lassen sich etwas einfallen. So machte unlängst Tuttlingen mit einer frischen und authentischen Kampagne für ärztlichen Nachwuchs von sich reden. Beteiligt waren neben der Stadt auch junge Niedergelassene, die KVBW und die Landesärztekammer. Die Aktion hat so gut eingeschlagen, dass die Idee als Veranstaltungskonzept landesweit Schule machen könnte. Kammern und KV In Memoriam Dr. Felix Fröhlich Für seinen unermüdlichen Einsatz in der ärztlichen Selbstverwaltung wurde er vielfach geehrt: 1981 durch die Verleihung der Dr. Oskar-Barber-Medaille der Mannheimer Ärzteschaft, 1982 durch das Verdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland und 1985 durch die Verleihung der Albert-Schweitzer-Medaille durch die Landesärztekammer Baden-Württemberg. Neben seiner berufspolitischen Tätigkeit nahm sich Dr. Fröhlich Zeit für musische Aktivitäten. Er war CelloSpieler in verschiedenen Quartetten, im HNO-Orchester und im Ärzte-Orchester Mannheim, das er im November 1975 gründete. Seit 1954 war er Mitglied der Schlaraffen und seit 1961 der Rotarier. In der Bevölkerung war er ein überaus beliebter und weit über sein Einzugsgebiet geschätzter HNO-Arzt, der trotz vieler Aktivitäten für seine Patienten immer erreichbar war. Sein Sachverstand, seine persönliche Bescheidenheit und Fröhlichkeit führten zu einem hohen Beliebtheitsgrad bei Mannheimer Ärzten, Patienten und Bürgern. Dr. Felix Fröhlich war ein Vorbild für uns Ärzte. Die Ärzteschaft nimmt dankbar Abschied von einem großen Arzt. Der Familie gelten unsere Anteilnahme und unser tief empfundenes Mitgefühl. Dr. Josef Ungemach Vizepräsident der Landesärztekammer Baden-Württemberg Stellvertretender Vorsitzender der Ärzteschaft Mannheim Tarifpartner einigen sich auf neue Vergütungsstruktur Neuer MeFa-Gehaltstarifvertrag D ie Tarifpartner der niedergel assenen Ärzte und der Medi zinischen Fachangestellten (MeFa) haben sich im Juli auf einen neuen Gehaltstarifvertrag mit Laufzeit vom 1. April 2013 bis 31. März 2016 geeinigt. In zwei Stufen werden die Gehälter erhöht: ab 1. September 2013 um 4,5 Prozent, ab 1. April 2014 um 3 Prozent. Für die fünf Monate von April bis August 2013 gibt es im September eine Einmalzahlung in Höhe von 375 Euro für alle Vollzeitbeschäftigten, für Teilzeitbeschäftigte anteilig. Erstmals wird ab 2014 ein Eingangsstundenlohn für Berufsanfängerinnen von zehn Euro erreicht. Die Ausbildungsvergütungen steigen ab 1. September 2013 in allen drei Ausbildungsjahren um 30 Euro monatlich, und zwar auf 640 Euro, 680 Euro und 730 Euro. Auszubildende erhalten eine Einmalzahlung von Dr. Felix Fröhlich 150 Euro für April bis August. Jeweils zum 1. April 2014 und 2015 erhöhen sich die Ausbildungsvergütungen um weitere 30 Euro monatlich. Kernstück des Abschlusses ist eine geänderte Vergütungsstruktur. Der Gehaltstarifvertrag wurde so gestaltet, dass er den zukünftigen Anforderungen an die Patientenversorgung im ambulanten Bereich, den Einsatzbereichen von Medizinischen Fachangestellten und der hierfür notwendige Fortbildung gerecht wird. Dazu wurden zwei weitere Tätigkeitsgruppen geschaffen und die Einstufungskriterien überarbeitet. Die neue Struktur bildet das breit gefächerte Feld von Qualifizierungs-, Spezialisierungs- und Aufstiegsmöglichkeiten für Medizinische Fachangestellte besser ab. Eine Regelung zur Besitzstandswahrung begleitet den Übergang in die neue Struktur. Der neue Tarifvertrag ist Ausdruck der wachsenden Bedeutung von Medizinischen Fachangestellten und der Wertschätzung ihrer Arbeitsleistung in der ambulanten medizinischen Versorgung sowie ihrer unterstützenden und ent lastenden Funktion für den Arzt. Präsidenten-Hotline W o drückt Sie der Schuh und wie kann sich die Ärztekammer noch mehr für Sie stark machen? Haben Sie Anregungen, Ideen oder vielleicht auch Kritik? – Die „Telefonsprechstunde“ von Kammerpräsident Dr. Ulrich Clever ermöglicht den Mitgliedern die direkte Kontaktaufnahme. Am 20. August wird der Prä sident der Landesärztekammer Baden-Württemberg wieder von 12.00 bis 14.00 Uhr direkt an der Präsidenten-Hotline (07 11) 7 69 89-4 23 erreichbar sein. Rufen Sie an! ÄBW 08 • 2013 Foto: Photos.com (Jupiterimages) Am 28. Juni 2013 verlor die Ärzteschaft Mannheim mit Dr. med. Felix Fröhlich einen ihrer großen Vorsitzenden und Gestalter der ärztlichen Selbstverwaltung. Er starb im hohen Alter von 96 Jahren nach einem erfüllten Leben. Dr. Fröhlich wurde am 3. Oktober 1916 in Dinslaken am Niederrhein geboren. Er studierte ab Januar 1940 Medizin in Heidelberg mit Unterbrechungen durch Kriegseinsätze an der West- und Ostfront. Nach Abschluss der Weiterbildung zum Facharzt für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde ließ er sich am 1. Oktober 1952 in Mannheim als HNO-Arzt nieder. Seit 1954 engagierte er sich im NAV Virchowbund, wurde 1955 Mitglied des Zulassungsausschusses und verschiedener Gremien der Kassenärztlichen Vereinigung Mannheim und Nordbaden. Dr. Fröhlich wurde 1958 Delegierter der Ärztekammer Nordbaden. 1975 bis 1987 war er Vorsitzender der Ärzteschaft Mannheim. Maßgeblich war er an der Herausgabe der Chronik der Ärzte Mannheims beteiligt, die 1978 erschien und die er den Ärzten und Bürgern Mannheims widmete. Lange Jahre war er Delegierter des Deutschen Ärztetages. Als Mitglied des Vorstandes der Akademie für ärztliche Fortbildung der Bezirksärztekammer Nordbaden engagierte sich Dr. Fröhlich in der ärztlichen Fortbildung. Von 1982 bis 1991 war er Erster Vorsitzender des Vorstandes der Privatärztlichen Verrechnungsstelle Kurpfalz und wurde 1977 in den Vorstand des PVS Verbandes gewählt, wo er auf Bundesebene die Belange der Ärzteschaft vertrat. 327 Kammern und KV Beispielhafte Porträts engagierter Ärztinnen und Ärzte (2) Mehr Frauen und Nachwuchs in ärztliche Gremien Die Landesärztekammer BadenWürttemberg möchte mehr Ärztinnen für die Mitarbeit in den Gremien der Selbstverwaltung interessieren. Das ÄBW begleitet die Initiative und veröffentlicht in loser Folge beispielhafte Porträts, die beweisen, dass das Engagement für die Interessen der Ärzteschaft Freude bereitet und sich neben einem fordernden Klinik- oder Praxisalltag organisieren lässt. Dr. Nora Bartholomä Anfangs habe sie etwas gezögert, als ein Kollege auf sie zukam und fragte, ob sie sich für die Wahl der Delegierten der Bezirksärztekammer aufstellen lassen würde. Ärztekammer, berufspolitisches Engagement klang abstrakt und nicht gerade spannend für die junge Ärztin. „Als das Wahlergebnis veröffentlicht wurde, war ich überrascht, dass ich so viele Stimmen bekommen hatte, aber zugleich motiviert, mich für unsere Interessen einzusetzen“, sagt Nora Anzeige Veranstaltungshinweis Die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank) veranstaltet im Rahmen ihrer Veranstaltungsreihe BW Forum Medicum ein Seminar, das Ärzten Experteninformationen aus erster Hand bietet. Seminartitel: Im Kopf des Patienten – die richtigen Patienten gewinnen und binden. Seminarinhalte: • Positionierung Ihrer Arztpraxis am Markt • Erfolgsmanagement – Organisation, Marketing, Wirtschaftlichkeit • Maßnahmen zur Patientenbindung und -gewinnung • Multisensorisches Marketing • Beschwerden und Reklamationen – Auswege und Lösungen Referenten: Dr. Jochen Mellinghoff, M. Sc., Praxismanager Jochen Schwenk, Unternehmensberater & Partner bei DIMension (Deutsches Institut für den Mittelstand) Termin und Veranstaltungsort: Mittwoch, 16. Oktober 2013 um 19.00 Uhr BW-Bank Ravensburg, Bachstr. 12, 88214 Ravensburg Information und Anmeldung: BW-Bank Ravensburg, Michaela Held, Telefon (07 51) 3 75-1 15, E-Mail: [email protected] Teilnahmegebühr: kostenfrei Bartholomä (geb. Effelsberg) heute. Aus den anfänglichen ein bis zwei Sitzungen jährlich wurde schnell mehr, die Wahl in den Hochschulausschuss der Landesärztekammer und Ende 2012 – im Alter von 29 Jahren – die Wahl in den Vorstand der Be zirksärztekammer Südbaden folgten. „Ärzte und vor allem Ärztinnen in Weiterbildung sind in politischen Gremien gnadenlos unterrepräsentiert. Umso wichtiger ist es, sich für unsere Arbeits- und Weiterbildungsbedingungen einzusetzen.“ Hier verfügt sie durch ihre begleitende Tätigkeit im Ärztesprecherrat der Freiburger Uni klinik über ein großes Netzwerk. Bei der Kammertätigkeit empfindet sie den Austausch mit Niederge- lassenen und älteren Kollegen sehr interessant und fruchtbar. „Man bekommt einen tiefen Einblick und versteht, wie manche Dinge hinter den Kulissen laufen. Auch andersherum ist es für die ältere Generation interessant zu erfahren, wie sich der Klinikalltag in den letzten Jahren gewandelt hat.“ Den Zeitaufwand der politischen Arbeit neben der Vollbeschäftigung in der Klinik erlebt Nora Bartholomä generell als „machbar“ und sagt: „An den Sitzungen, die in Freiburg stattfinden, kann ich fast immer teilnehmen, auch Dank des Verständnisses meiner Kollegen. Schwierig wird es, wenn eine Fahrt nach Stuttgart ansteht, da die Konferenzen immer zur Arbeitszeit terminiert sind.“ Ihr Privatleben leide nicht wesentlich unter ihrem politischen Engagement, sie habe das Glück, volle Unterstützung und Rücksicht zu erfahren. Ihre Motivation: „Wenn wir uns zusammentun, können wir sehr viel erreichen – das haben wir beim ersten großen Ärztestreik 2006 bewiesen, aber auch 2011 in Freiburg erlebt. Damals konnten wir an der Uniklinik deutschlandweit die meisten Ärzte zum Warnstreik motivieren und damit unseren Beitrag zur Tarifeinigung und Abwendung des Streiks leisten. Solche Erlebnisse beflügeln und zeigen, wie wichtig Austausch zwischen Kollegen ist. Je mehr sich engagieren, umso interessanter wird es – und desto mehr Spaß macht es auch.“ Fragen und Antworten zum Arbeitskampf Streik angestellter Ärzte I m Zusammenhang mit Arbeitskampfmaßnahmen bestehen für angestellte Ärztinnen und Ärzte häufige Unsicherheiten, insbesondere hinsichtlich einer fraglichen Verpflichtung zur Eintragung in Streik listen, zum Streikrecht im Notdienst oder zur Androhung von Nachteilen in Bezug auf die Weiterbildung durch den Weiterbilder. Hierzu gibt die vom Vorstand der Landesärztekammer beschlossene FAQ-Liste jetzt Auskunft. Diese kann im Internetauftritt der Landesärztekammer abgerufen werden. Weitere Infos: www.ärztekammer-bw.de (WebCode: 4060) C� SCHÖNHEIT ENTDECKEN, KRAFT ERLEBEN. ab 397 € 99g/km monatl. Leasingrate 2 CO 2-Emission 1 DER LEXUS IS 300h VOLLHYBRID BUSINESS EDITION Entdecken Sie die Premium-Mittelklasse neu: Mit der innovativen Vollhybrid-Technologie für maximale Fahrfreude bei klassenbesten Emissionswerten. Jetzt als Business Edition mit Navigationssystem, Geschwindigkeitsregelsystem und weiteren Extras inklusive. 1 Benzintriebwerk, 133 kW (181 PS), und Elektromotor, 105 kW (143 PS), Systemleistung 164 kW (223 PS), Kraftstoffverbrauch IS 300h Business Edition in l/100 km kombiniert 4,3 (innerorts 4,4, außerorts 4,5), CO2-Emissionen in g/km kombiniert von 99 nach dem vorgeschriebenen EU -Messverfahren. Abb. zeigt IS 300h F SPORT . SIND SIE BEREIT? 2 Unser Lexus Service -Kilometerleasingangebot* für den IS 300h Business Edition, Fahrzeugpreis 29.732,27 €, Leasingsonderzahlung 0 €, Vertrags- laufzeit 48 Monate, Laufleistung 15.000 km/Jahr. 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LEXUS FORUM STUTTGART Heilbronner Straße 267 70469 Stuttgart Tel. 0711 6449490 [email protected] LEXUS FORUM FILDERSTADT Felix-Wankel-Straße 44 70794 Filderstadt Tel. 0711 12852800 [email protected] LEXUS FORUM MANNHEIM Graudenzer Linie 99 68307 Mannheim Tel. 0621 39152800 [email protected] LEXUS FORUM KARLSRUHE Ottostraße 18a 76227 Karlsruhe Tel. 0721 942668 40 [email protected] www.lexus-online.de · AHZ Automobil Handels Zentrum GmbH · Ein Unternehmen der Emil Frey Gruppe Deutschland. Ethik 116 1933 und die Folgen für das Fach Sexualwissenschaft Abgerissene Tradition I Dr. Richard Kühl Redaktion: Prof. Dr. med. Dr. phil. Urban Wiesing und Dr. phil. Diana Aurenque Universität Tübingen, Institut für Ethik und Geschichte der Medizin, Gartenstraße 47 72074 Tübingen www.iegm.uni-tuebingen.de 330 m November 1930 brach der Berliner Arzt und Sexualforscher Magnus Hirschfeld zu einer Vortragsreise auf, die ihn zunächst in die USA und von dort aus quer über den Globus führte. Hirschfeld, der in Deutschland durch seinen Kampf gegen den Antihomosexuellenparagrafen 175 bekannt geworden war und 1919 in Berlin das weltweit erste Institut für Sexualwissenschaft gegründet hatte, war schon zum Zeitpunkt des Antritts seiner Weltreise der sicherlich auch international schillerndste Repräsentant der Forschungsdisziplin Sexualwissenschaft. Doch erst jetzt sollte er die Erfahrung machen, dass er auf der internationalen Bühne eine Aufnahme fand, die er in dieser Form in Deutschland nie erlebt hatte. Die Einladungen, die ihn damals von Universitäten, Fachgesellschaften, privaten Forschungseinrichtungen und Organisationen erreichten, waren so zahlreich, dass er gar nicht allen Folge leisten konnte. Nicht minder überraschte ihn der enorme Presserummel. In den USA wurde er von den Zeitungen als „the Einstein of Sex“ hofiert, in China wie ein Staatsgast empfangen und an sämtliche Staatsuniversitäten eingeladen, in Japan zwischen den Vorträgen zu einer Gartenparty des Kaisers einbestellt und in Ägypten sogleich auf der Straße erkannt, weil anlässlich seines Besuchs eine Flut von Extra blättern erschienen war. Am Ende hielt Hirschfeld in Amerika, im Nahen und Fernen Osten und auf dem afrikanischen Kontinent 176 Vorträge innerhalb von 500 Tagen. Und der Andrang von Menschen, die ihn hatten hören wollen, hatte es dabei häufig notwendig gemacht, die Veranstaltungen unter freiem Himmel abzuhalten. Wie sehr diese Erfahrung den damals bereits über 60-jährigen Sexologen als Bestätigung für sein Lebenswerk überwältigt hat, bezeugen Briefe aus dieser Zeit noch mehr als sein später in Buchform publizierter Reisebericht „Die Weltreise eines Sexualforschers“. Eines aber erwähnte er auch dort immer wieder: Dass er überall begrüßt und gewürdigt worden war als „Vertreter der deutschen Wissenschaft“. In mehreren der besuchten Länder war dies noch Anfang der 1930er Jahre etwas Besonderes angesichts der Zerwürfnisse in den internationalen Wissenschaftsbeziehungen durch den Ersten Weltkrieg. Aber genau das, „deutsche“ Wissenschaft zu vertreten, überhaupt ein „Wissenschaftler“ zu sein, war zugleich auch etwas, was ihm, dem jüdischen Forscher und Vorkämpfer „sexueller Menschenrechte“, in seinem Heimatland vielfach abgesprochen worden war – bereits im Kaiserreich von Antisemiten und Nationalisten aller Schattierungen und nach dem Weltkrieg von keiner Seite mit einem so unbändigen Hass wie vonseiten der Nationalsozialisten. In Hitlers Augen war Hirschfeld das „Musterbeispiel“ einer von „Hebräern“ mit Kalkül betriebenen Inbesitznahme von „Wissenschaft, einst unseres Volkes größter Stolz“. Dieser „Schweinejude“, hatte Hitler schon in der Formierungsphase der NS-„Bewegung“ in Münchener Bierkellern ÄBW 08 • 2013 erklärt, bediene sich der „Wissenschaft“ lediglich als einem Etikett. Er verfolge damit kein anderes Ziel als das der „planmäßigen Vergiftung“ Deutschlands. Dass Hirschfelds Forschungsinstitut eine Machtübernahme durch den Nationalsozialismus nicht überdauern würde, hatte die NSPropaganda in den 1920er Jahren mehrfach angekündigt. Es würde von der „deutschen Revolution“, wie es in einem Gruß von Goebbels zum 60. Geburtstag des Sexualforschers 1928 geheißen hatte, „zugeklappt“ werden, „und zwar mit hörbarem Ruck“. Ob Hirschfeld 1930 bei seiner Abreise aus Berlin ahnte, dass seine Weltreise in ein Exil übergehen könnte, ist ungewiss. Keine zwei Monate zuvor hatte die NSDAP einen erdrutschartigen Erfolg bei den Reichstagswahlen erzielt. Und schon seit den späten 1920er Jahren, als die SA die Straße eroberte und die Hetzkampagnen immer massivere Formen annahmen, konnte Hirschfeld kaum mehr in Deutschland öffentliche Auftritte absolvieren, da jederzeit mit randalierenden Braunhemden zu rechnen war. Und dennoch: Als Hirschfeld 1930 von einem Korrespondenzpartner gefragt wurde, wie lange es wohl noch dauere, bis ein „Reichspräsident Hitler“ das Institut für Sexualwissenschaft schließen werde, konnte er sich ein solches Szenario nicht vorstellen. Hirschfeld, die Sexualwissenschaft und die Deutschen Hirschfeld, Jahrgang 1868, gehörte zu den Protagonisten einer Generation von Sexualforschern, die sich an der Wende zum 20. Jahrhundert von den psychiatrischen Zugängen der Psychopathia sexualis löste und diesen ein breiteres Spektrum an Interpretamenten des Sexuellen entgegensetzte. Als in den Jahren um 1905 von der Notwendigkeit einer eigenständigen und unter diesem Namen auftretenden „Sexualwissenschaft“ die Rede war, kulminierten in dieser Forderung verschiedene epistemologische und gesellschaftliche Entwicklungen. Zur einer öffentlich verhandelten Angelegenheit war die „sexuelle Frage“ vor allen Dingen durch die Frauenbewegung geworden. Auch in der Forschung werde es daher Zeit, forderte damals der Berliner Dermatologe Iwan Bloch, den Blick zu erweitern und die soziale und kulturelle Dimension der Sexualität insgesamt wissenschaftlich ernst zu nehmen. Eine Vorreiterrolle spielte bei diesem Prozess seltsamerweise – wieso das so war, ist noch nicht wirklich eingehend historiografisch untersucht worden – der deutschsprachige Raum. Schon dem zeitgenössischen englischen Sexualforscher Havelock Ellis war aufgefallen, dass damals fast alle bedeutenden Pioniere des Faches aus Deutschland kamen. Ebenfalls sehr viel früher setzte hier auch der Prozess der Institutionalisierung in Form erster serieller Publikationsforen, eigener Fachgesellschaften und Frak tionierungen ein. Magnus Hirschfeld, der 1908 die erste „Zeitschrift für Sexualwissenschaft“ initiierte und 1913 die „Aerztliche Ethik Gesellschaft für Sexualwissenschaft und Eugenik“ (AeGeSe) mitbegründete, spielte in allen diesen Zusammenhängen eine wichtige Rolle. Er war die zentrale Figur linksliberaler Sexualforschung in Deutschland, als deren Gegenflügel die – ebenfalls in Berlin ins Leben gerufene – „Internationale Gesellschaft für Sexualforschung“ (InGeSe) galt. Deren Wortführer, die Berliner Ärzte Albert Moll und Max Marcuse, letzterer Herausgeber der seit 1908 erscheinenden Zeitschrift „Sexual-Probleme“, verstanden sich als „unpolitische“ Sexualforscher – in Abgrenzung zu Hirschfeld. Tatsächlich hingen für Hirschfeld Sexualforschung und progressive Sexualpolitik ganz logisch zusammen. „Sexualreform auf sexualwissenschaftlicher Grundlage“ voranzutreiben, war in seinen Augen der eigentliche Sinn der Forschungsdisziplin, ihre Existenzberechtigung und ihre historische Aufgabe. Dass die „Berliner Sexualwissenschaft“ nicht nur in der zeitgenössischen Wahr nehmung, sondern noch heute vor allem mit seinem Namen in Verbindung gebracht wird, hängt nicht zuletzt mit der Breitenwirkung zusammen, die Hirschfeld aus diesem Selbstverständnis heraus in der Öffentlichkeit entfaltete. Sein Grundgedanke, dass über die Wissenschaft der Weg zur sexuellen Gerechtigkeit führen werde („Per scientiam ad iustitiam“), war bereits in den Tätigkeiten und Zielen des 1897 von ihm mitbegründeten „Wissenschaftlich-humanitären Komitees“ (WhK) angelegt, einer Organisation, die auf eine bis dahin beispiellose Weise für die Rechte Homosexueller eintrat. Die Beachtung, die das WhK in Politik, Wissenschaft und Öffentlichkeit bereits ein knappes Dezennium vor der Konstituierungs- Magnus Hirschfeld phase der Sexualwissenschaft erzielte, verdankte sich ganz wesentlich der Tatsache, dass sich mit dem Mediziner Hirschfeld ein Repräsentant derjenigen Wissenschaft an die Spitze der „homosexuellen Bewegung“ stellte, die seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts die Deutungshoheit über „sexuelle Perversionen“ für sich zu bean spruchen begonnen hatte. Hirschfeld argumentierte biologisch: Homosexualität sei weder, wie die Kirchen propagierten, eine Sünde gegen Gott oder ein Verbrechen wider die Natur, noch ließe sie sich als psychiatrisches Krankheitsbild klassifizieren. Homosexualität war nach Hirschfelds Überzeugung angeboren. Als ein – historisch, kulturell und sozial – ubiquitäres Phänomen stelle sie eine „natürliche Varietät“ der Sexualität dar und dürfe deshalb auch nicht vom Gesetzgeber unter Strafe gestellt werden. Das WhK erregte über Petitionen gegen den § 175, das Sammeln prominenter Unterstützerstimmen und gemeinverständliche Aufklärungsschriften ein immenses Echo in der öffentlichen Wahrnehmung und zog zugleich, von Anfang an, heftigste Anfeindungen auf sich. In Teilen der homosexuellen Emanzipationsbewegung sorgte vielfach für Unverständnis, dass Hirschfeld und WhK tatsächlich für alle Homosexuellen eintraten und nicht nur für die „virilen Männerhelden“. Kritik und Ablehnung erfuhr der Sexologe auch innerhalb der Ärzteschaft. So stieß sich die über wiegend deutschnational aufgestellte Profession an der, wie es hieß, „Propaganda“, mit der Homosexualität „glorifiziert“ würde. Sittlichkeitsbewegte und Antisemiten, für die „Homosexualität“ und „Judentum“ ohnehin eng zusammenhingen, machten Front gegen den „Jugend verführer“ Hirschfeld. In seinem in so vieler Hinsicht mutigen Kampf als Sexualwissenschaftler und -reformer war Hirschfeld, zumal aus heutiger Perspektive, sicher „kein fehlerfreier Held“ (Dagmar Herzog). Das gilt nicht nur im Hinblick auf den eminenten Stellenwert der Eugenik, mit dem er und die frühen Sexologen ihre eigenen Forderungen nach einem Mehr an sexueller Freiheit häufig im selben Moment wieder ‚einkassierten‘ und diese geradewegs in ihr Gegenteil umschlagen ließen. Ganz ähnliche Widersprüchlichkeiten finden sich auch in Hirschfelds Schriften zur Homosexualität, die, so sehr sie auch die Auffassung von der Homosexualität als einer „Krankheit“ bekämpften, dennoch durchsäuert waren von den Topoi des Defizitären. Was die ÄBW 08 • 2013 Abb. 1: Frontseite des Instituts für Sexualwissenschaft in Berlin (aus: Magnus Hirschfeld: Geschlechtskunde, Bd. 4, Stuttgart 1930) 331 Ethik Abb. 2: Institutsarchivar Karl Giese bei einer Präsentation im „Ernst-Haeckel-Saal“ im Institut für Sexual wissenschaft (aus: Magnus Hirschfeld: Geschlechtskunde, Bd. 4, Stuttgart 1930) historiografische Forschung in diesem Zusammenhang bis heute beschäftigt, ist vor allem sein in den 1910er Jahren vollzogener Schwenk zur endokrinologischen Sexualforschung, in der er seine Lehre vom Angeborensein der Homosexualität bestätigt sah und die ihn dazu brachte, solche Patienten, die unter ihrer sexuellen Orientierung litten, an Chirurgen zu überweisen, die ihnen ‚hetero sexuelle‘ Hoden einpflanzten. Es sind auch und gerade diese Widersprüchlichkeiten, die Hirschfeld als eine paradigmatische Figur der „Berliner Sexualwissenschaft“ erscheinen lassen. Fraglos hatte der Mediziner, dessen eugenische Auffassungen von einer vergleichsweise weitgehenden Ablehnung von Zwangsmaßnahmen geprägt waren, nicht massenhafte Zwangssterilisierungen „Erbkranker“ zum Ziel gehabt, wie sie im Nationalsozialismus furchtbare Wirklichkeit wurden. Auch hat er aus seiner humanistischen Weltanschauung heraus offensichtlich nicht ‚gesehen‘, dass er mit seiner biologischendokrinologischen ‚Ätiologie‘ der Homosexualität den Nationalsozialisten, wie Volkmar Sigusch es formulierte, „den Ort des Eingriffs“ genannt hatte. Aber beides verweist auf den für die Medizin in der „ambivalenten Moderne“ insgesamt so charakteristischen schmalen Grad zwischen Humanität und Inhumanität und hier vor allem darauf, dass einer – noch so liberal gemeinten – Politisierung biologis- Über den Autor: Richard Kühl, Dr. rer. medic., M. A., seit 2011 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Ethik und Geschichte der Medizin der Eberhard Karls-Universität Tübingen. Forschungsschwerpunkte: Geschichte der Sexualforschung, Mentalitäts geschichte Erster Weltkrieg und Weimarer Republik, Medizin und Nationalsozialismus, Militärgeschichte/ Historische Gewaltforschung. Letzte Buchpublikation (zusammen mit Stefanie Westermann und Tim Ohnhäuser): NS-Euthanasie und Erinnerung. Vergangenheitsaufarbeitung – Gedenkformen – Betroffenenperspektiven, Berlin 2011. 332 ÄBW 08 • 2013 tischer Interpretamente des Sexuellen ein gefährlicher Kipppunkt immer inhärent ist. Mit den Anfeindungen, die Hirschfeld seit der Kaiserzeit entgegenschlugen, hatten diese heute ins Auge stechenden problematischen und widersprüchlichen Aspekte freilich nichts zu tun. Angesichts des ihm über Jahrzehnte gerade von völkischer Seite entgegenschlagenden Hasses, der kampagnenartigen Charakter hatte und vor tätlichen Übergriffen nicht zurückschreckte, beeindruckte schon viele Zeitgenossen diese unermüdliche Energie, mit der Hirschfeld für den Fall des § 175 eintrat und zur selben Zeit das Projekt der Etablierung des Faches Sexualwissenschaft vorantrieb wie kaum ein anderer in seiner Zeit. Tatsächlich sollte Hirschfeld mit dem Institut für Sexualwissenschaft eine in der Fachgeschichte in vieler Hinsicht einzigartige Einrichtung gründen (Abbildung 1). Zentral in Berlin gelegen, im Tiergarten nahe dem Reichstag in einer geräumigen Villa, war es ausgestattet mit mehreren sexualtherapeutischen Abteilungen und Beratungsstellen, einer Bibliothek und einem Museum, einem Kino- und Vortragssaal und Büros für verschiedene Organisationen. Was den durchgehenden Betrieb seiner einzelnen Abteilungen betrifft, hielt das als Privatstiftung aufgebaute Institut phasenweise zwar sicherlich mehr Schein als Sein aufrecht. Personelle Fluktuationen, dann die Krisenjahre der Inflation 1923 und später die Weltwirtschaftskrise sorgten immer wieder für Schwierigkeiten. Auch scheiterten die Versuche, das Institut an der Berliner Universität zu verankern. Aber etwas Vergleichbares aufzubauen, gelang eigentlich nie wieder: Das Institut wurde zum Blickpunkt der Sexualreformbewegungen der Weimarer Republik, hielt engen Kontakt zu den nach 1918 in verschiedenen Städten eingerichteten Sexualberatungsstellen, war als Sitz der „Weltliga für Sexualreform“ international vernetzt und schnell zu einer ‚Berliner Berühmtheit‘ geworden. Touristen zog die Dauerausstellung mit ihren Kuriosa an. Von den Berlinern stark frequentiert wurden die Vortragsveranstaltungen und Vorführungen von Aufklärungsfilmen im „Ernst Haeckel-Saal“ (Abbildung 2). Und ganz ungewöhnlich machten das Institut schließlich der ihm fehlende ‚Klinikgeruch‘, seine Konzeption als „Zufluchtsstätte“ für sexuelle Minderheiten und nicht zuletzt eine Festkultur, die, wie der Medizinhistoriker Rainer Herrn über die wohl emblematischste aus dem Hirschfeld-Institut erhaltene Aufnahme (Abbildung 3) schreibt, auch „das von Hirschfeld bevorzugte egalitäre Verhältnis zu Kollegen, Gästen und Patienten“ illustriert. Vieles hiervon wirkt noch heute derart nach vorn aus der Zeit gefallen, dass man sich bereits aus diesem Grund nicht wundern mag, dass dem Institut in den 1920er Jahren eine universitäre Anerkennung verwehrt blieb. Einen Klinikalltag an der damaligen Berliner Universität, quasi Tür an Tür mit deutschnationalen Patriarchen wie Ferdinand Sauerbruch, vermag man sich in der Tat kaum vorzustellen. Auf der anderen Seite zeigen die weithin von großer Anerkennung zeugenden Pressestimmen zu Hirschfelds 60. Geburtstag, sein Ansehen als Gutachter in Gerichtsverfahren und nicht zuletzt sein internationales Renommee, dass womöglich eine längere Phase politischer Stabilität der Weimarer Republik doch noch in dieser Richtung Perspektiven eröffnet hätte. Hirschfeld war 1931 in Indonesien, als ihn dringende Bitten seiner Berliner Mitarbeiter erreichten, er solle zunächst im Ausland bleiben. Angesichts der sich zuspitzen- Ethik den politischen Situation fürchteten sie um sein Leben. 1932 zurück in Europa, hielt er sich zunächst in der Schweiz, dann in Frankreich auf und sollte 1933 in einem Pariser Kino Bilder von der Zerstörung seines Lebenswerks durch die Nationalsozialisten sehen. Zerschlagung des Fachs und die Folgen Als Hitler im Juli 1933 die „nationalsozialistische Revolution“ für abgeschlossen erklärte, hatte das Regime die Infrastruktur der „Berliner Sexualwissenschaft“ bereits restlos zerschlagen. Ihre Ausschaltung war für die neuen Machthaber keine Nebensache, wie die zentrale, allerdings weithin in Vergessenheit geratene Rolle belegt, die ihrem Ende bei der Inszenierung der Beseitigung der Weimarer Kultur zugewiesen wurde. So hat Rainer Herrn in einer jüngst erschienenen Studie erstmals detailliert rekonstruiert, dass die am 6. Mai 1933 vor den Augen der Weltöffentlichkeit erfolgte Stürmung und Verwüstung des Instituts für Sexualwissenschaft den eigentlichen Auftakt der „Aktion wider den undeutschen Geist“ markierte, die einen weiteren Höhepunkt vier Tage später in der berüchtigten Bücherverbrennung fand. Der auf dem Berliner Opernplatz als Scheiterhaufen aufgetürmte Bücherberg bestand im Wesentlichen aus der geplünderten Institutsbibliothek. Und die Symbolik, mit der die Nationalsozialisten bei diesem Spektakel mit Hirschfeld abrechneten, war kaum zu überbieten: An der Spitze des Fackelzugs zum Ort der Verbrennung „trug einer“, wie Erich Kästner, Augenzeuge der auch ihm geltenden „Aktion“, berichtete, „den von einer Bronzebüste heruntergeschlagenen Kopf Magnus Hirschfelds hoch auf einer Stange. Er schwenkte ihn, vor der geistigen Elite des Dritten Reichs marschierend, wie eine Kampftrophäe; und das Bild hätte nicht scheußlicher sein können, wenn Hirschfelds wirklicher, blutiger Kopf aufgespießt durch Berlin geschleppt worden wäre.“ Seine Büste wurde auf den Scheiterhaufen geworfen und zusammen mit seinen Werken „den Flammen übergeben“ mit den Worten: „Wir wollen keine Entsittlichung des Volkes, darum brenne, Magnus Hirschfeld!“ Hirschfeld starb 1935 im Exil in Nizza. Versuche, in Paris ein neues sexualwissenschaftliches Institut aufzubauen, waren ebenso gescheitert wie der Erhalt der „Weltliga für Sexualreform“. Dasselbe Schicksal traf sämtliche der bis dahin in Deutschland bestehenden sexologischen Publikationsforen, Fachgesellschaften und Beratungseinrichtungen. Die Infrastruktur der „Berliner Sexualwissenschaft“ war damit Geschichte. Ihre Protagonisten wurden vom Regime verfolgt oder ins Exil getrieben, mehrere von ihnen im Holocaust ermordet. Nach 1945 blieben Anknüpfungen an die frühe Sexualforschung Stückwerk. Wiederbelebungen ihrer großen Fachgesellschaften, der AeGeSe und der InGeSe, die beide in diesem Jahr 100 Jahre alt würden, blieben aus. Der Versuch einer Neugründung des WhK verlief im Sande. Die Zwiespältigkeit, mit der vonseiten der 1950 gegründeten „Deutschen Gesellschaft für Sexual forschung“ in der frühen Bundesrepublik an das auf klärerische Erbe Hirschfelds und anderer Pioniere (nicht) angeschlossen wurde, war wohl gleichermaßen dem Echo der NS-„Zersetzungs“-Propaganda und dem restaurativen sexuellen Klima Adenauerdeutschlands geschuldet wie den personellen NS-Kontinuitäten innerhalb der Nachkriegssexologie. Denn auch im Hitler-Staat hatte es (sich nicht mehr so nennende) Sexual-Forscher gegeben, die sich in den Dienst der NS-Bevölkerungspolitik gestellt hatten. Daneben ist sicher zurecht darauf hingewiesen worden, dass der Kinsey-Report ganz neue Fragen aufwarf und insofern schon im Vorfeld der „sexuellen Revolution“ der 1960er Jahre die Zugänge der „Berliner Sexualwissenschaft“ veraltet waren. Tatsächlich sind es andere Dinge, an denen sich die langfristigen Folgen des Einbruchs von 1933 erkennen lassen. Dies gilt insbesondere für die Zerschlagung der in der Weimarer Republik so beeindruckend ausgeprägten Strukturen des Faches als einer eigenständigen Disziplin. Es vergingen in Deutschland mehr als 50 Jahre, bis 1988 mit der „Zeitschrift für Sexualforschung“ ein wieder mit dem Flaggschiff der frühen Sexologie („Zeitschrift für Sexualwissenschaft“) vergleichbares serielles Publikationsorgan geschaffen war. Die Marginalisierung, die für das Fach nach einer in den 1970er Jahren erstmals nennenswerten Phase universitärer Installierung längst wieder Realität geworden ist, zeigt, dass auch die 1933 „abgerissene Traditionsbildung“ (Volkmar Sigusch) sexualwissenschaftlicher Forschung in Deutschland weiterhin spürbar ist. Abb. 3: Kostümball im Institut für Sexual wissenschaft (undat.). Zu erkennen sind Magnus Hirschfeld (2. v. r.) und sein Lebensgefährte Karl Giese, dem er die Hand hält (Bildquelle: Archiv der Magnus-HirschfeldGesellschaft Berlin) Dr. Richard Kühl Literatur: Dose, R.: Magnus Hirschfeld. Deutscher – Jude – Weltbürger, Teetz 2005; Ders. (Hg.): Magnus Hirschfeld. Testament Heft II, Berlin 2013; Herrn, R.: Magnus Hirschfelds Institut für Sexualwissenschaft und die Bücher verbrennung, in: J. H. Schoeps/W. Treß (Hg.): Verfemt und verboten. Vorgeschichte und Folgen der Bücherverbrennungen 1933, Hildesheim 2010, S. 113–168; Herzer, M.: Magnus Hirschfeld. Leben und Werk eines jüdischen, schwulen und sozialistischen Sexologen, 2. Aufl., Hamburg 2001; Kotowski, E.-V./Schoeps, J. H. (Hg.): Magnus Hirschfeld. Ein Leben im Spannungsfeld von Wissenschaft, Politik und Gesellschaft, Berlin 2004; Sigusch, V.: Geschichte der Sexualwissenschaft, Frankfurt a. M./New York 2008; Sigusch, V./Grau, G. (Hg.): Personenlexikon der Sexualforschung, Frankfurt a. M./New York 2009 ÄBW 08 • 2013 333 Wirtschaft Informationen der Baden-Württembergischen Bank Neues aus der Finanzwelt Website als Mittel zum Praxiserfolg Filippo Scaglione Diplom-Kaufmann/ Prokurist Baden-Württembergische Bank Zielgruppenmanagement Heilberufe Telefon (07 11) 1 24-4 90 95 Telefax (07 11) 1 27-6 64 90 95 E-Mail: filippo.scaglione@ bw-bank.de www.bw-bank.de/ heilberufe Die Stiftung Gesundheit hat Anfang des Jahres eine Studie zu „Ärzte im Zukunftsmarkt Gesundheit 2012“ veröffentlicht. Danach verfügt nur rund die Hälfte der deutschen Ärzte (52,5 Prozent) über eine eigene Praxiswebsite. Damit ist der Anteil gegenüber dem Jahr 2008 sogar leicht gesunken. Die Gründe für den Verzicht auf eine Praxis-Homepage sind vielfältig. Über die Hälfte der Ärzte gab an, dass sie Werbemaßnahmen für nicht notwendig hielten. Rund ein Fünftel der Befragten war außerdem der Meinung, dass die Erstellung und Pflege einer Praxis-Website zu teuer sei und eine Homepage zu unnützen Anfragen führen könne. Zudem sah fast ein Viertel der Ärzte zu viele rechtliche Unsicherheiten im Zu sammenhang mit einer Homepage. Eine Sorge, die allerdings unbegründet ist: Über 90 Prozent der Ärzte, die über eine Praxis-Homepage verfügen, hatten bisher noch nie rechtliche Schwierigkeiten aufgrund ihres Internetauftritts. Tipps für die Praxis-Website 1. Startseite: Bei der Einstiegsseite sind neben der Ästhetik insbesondere die Prägnanz und Aktualität der bereit gestellten Informationen von entscheidender Bedeutung. 2. Inhalte: Die Texte sollten kurz und knackig formuliert sein. Die Alleinstellungsmerkmale der Praxis sind klar und deutlich zu kommunizieren (wer wir sind, was bieten wir an, was hebt uns von anderen Praxen ab). 3. Darstellung: Bei Praxis-Websites stehen informative Gesichtspunkte im Fokus. Kräftige Farben, plakative Illustra tionen und marktschreierische Darstellungen dagegen sind unbedingt zu vermeiden. 4. Persönlicher Auftritt: Je persönlicher die Website, desto nachhaltiger die Wahrnehmung bei den Patienten. Bilder und individuelle Profile des Praxisinhabers und seiner Mitarbeiter sind dabei nützlich. 5. Navigation: Sie sollte schnell, einfach sowie präzise sein und sich durch eine gute Strukturierung kennzeichnen. 6. Aktualität: Der Internetauftritt ist stets aktuell zu halten – die Inhalte sollten daher schnell und einfach vom Praxis personal selbst gepflegt werden können. 334 ÄBW 08 • 2013 Trotz bestehender Vorbehalte kann die Praxiswebsite im digitalen Zeitalter aber einen wichtigen Beitrag zum Praxiserfolg leisten. Sie ist nicht nur ein wichtiges Marketinginstrument, sondern bildet darüber hinaus auch eine zeitgemäße Serviceleistung für die Patienten. Dabei hängt der Erfolg einer Internetseite im Wesentlichen von drei Kriterien ab: Gestaltung, Usability (Nutzerfreundlichkeit) und Inhalt. Das Design einer Website vermittelt den ersten und oft entscheidenden Eindruck. Somit sollte der Fokus auf einer ansprechenden und übersichtlichen Gestaltung liegen, wobei auch auf Schriftart und Größe sowie die Qualität der verwendeten Bilder und Fotos geachtet werden muss. Sprachlich sind einfache und klare Formulierungen zu wählen – Fachjargon sollte unbedingt vermieden werden. Weiter liegt das Augenmerk auf einer wirkungsvollen Präsentation der Leistungen und An gebote. Aus Patientensicht ist es wichtig, dass Arzt und Praxisteam mit Fotos und kurzen Beschreibungen vorgestellt werden. Mit diesem Kniff weiß der Patient von vornherein, mit wem er es zu tun hat. Schon vor dem ersten Besuch sind ihm die Gesichter nach einem Besuch der Website vertraut und strahlen etwas Persönliches aus. Patienten sollten auf eine virtuelle Reise durch die Praxisräume mitgenommen werden, indem ein Video mit den einzelnen Räumlichkeiten auf die Seite eingestellt wird. Weiterhin ist daran zu denken, die Inhalte in zumindest einer Fremdsprache wie Englisch bereitzustellen. Auf diese Weise werden auch potenzielle Patienten aus dem Ausland gezielt angesprochen. So können womöglich zusätzliche Einnahmequellen generiert werden. Beim Aufbau der Seite ist auf eine möglichst einfache, funktionale Navigation mit geringer Tiefe zu achten. Um eine gute Übersichtlichkeit zu gewährleisten, eignen sich drei Ebenen. Die erste Ebene stellt den Arzt und sein Team vor, die zweite Ebene präsentiert das Leistungs- spektrum und die dritte Ebene dient mit den entsprechenden Informationen der Kontaktaufnahme. Neben dem Text sollten selbstverständlich auch grafische Elemente eingesetzt werden. Um sich von Wettbewerbern abzuheben, ist es notwendig, dass Ärzte auf ihrer Seite Mehrwerte für die Patienten schaffen. Hierbei sind der Kreativität keine Grenzen gesetzt. Mit der Installation eines „Body-Browsers“ können Interessierte beispielsweise direkt am Rechner in die menschliche Anatomie hineinzoomen. Oder die Ärzte bieten zum Beispiel eine eigene App auf ihrer Seite an. Damit die Praxis-Website auch von ihrer Zielgruppe gefunden werden kann, muss sie für die Suchmaschinen optimiert sein. Das geschieht im Wesentlichen über eine Optimierung der Seiteninhalte sowie über eine Rückverlinkung von anderen Seiten. Zu guter Letzt müssen – wie anfangs erwähnt – auch rechtliche Vorschriften für Internetauftritte eingehalten werden. Die Grundlage dafür bildet das Telemediengesetz (TMG), das ein Impressum vorschreibt. Dieses muss Angaben enthalten wie komplette Anschrift des Seitenanbieters einschließlich einer E-Mail-Adresse, Telefon und Faxnummer und Steuernummer. Bei juristischen Personen sind zudem Rechtsform, Vor- und Zuname des Ver tretungsberechtigten mit komplett ausgeschriebenem Namen, die zuständige Aufsichtsbehörde und Berufsbezeichnung des Arztes, das Land des Erwerbs der Berufsbezeichnung sowie einen Verweis auf die Berufsordnung und Kammerzugehörigkeit gefordert. Gegebenenfalls muss der Eintrag in ein Handels-, Partnerschafts-, Vereins- oder Genossenschaftsregister dokumentiert werden. Neben dem Telemediengesetz muss auch das Heilmittelwerbegesetz (HWG) beachtet werden. Es regelt, wie und in welchem Umfang Anbieter im Gesundheitswesen für sich werben dürfen. Unter Einhaltung der rechtlichen Normen und Maßgaben kann eine Homepage ein günstiges wirkungsvolles Medium sein, den Arzt und seine Praxis einem großen Kreis potenzieller Patienten vorzustellen. Schließlich gehören medizinische Informationen zu den am häufigsten nachgefragten Inhalten aus dem Internet. Aus Fehlern lernen Aufklärungs- und Behandlungsfehler bei kosmetischer Hautstraffung am Unterkiefer Fall Diskussion Die 45 Jahre alte Patientin hatte ein Facelifting vor nehmen lassen, mit dessen Ergebnis im Bereich des Unterkiefers sie nicht zufrieden war. Sie wollte deshalb eine Korrektur mit einer Hautstraffung vornehmen lassen. Sechs Jahre nach der Erstoperation erfolgte durch den Antragsgegner eine entsprechende Operation mit nach oben offener V-förmiger Schnittführung. Da sich im Lauf des Heilungsprozesses die Operationsnarbe unter dem linken Ohr deutlich verbreiterte und ein Hautüberschuss entstand, fand drei Monate nach der Operation eine weitere Korrekturoperation und – weil die Narbenverhältnisse nicht befriedigten – acht Monate später nochmals eine operative Narbenkorrektur statt. Im Ergebnis entstand unter dem linken Ohr ein ins Auge fallendes breites Narbenfeld. Die Patientin sieht in dessen Entstehen einen operativen Behandlungsfehler und beanstandet das operative Ergebnis in einem weiteren Punkt. Vor der ersten Korrekturoperation waren beide Ohrläppchen angewachsen, nach der Operation waren sie frei hängend. Nach Angaben der Patientin widerspreche das ihrem natürlichen Aussehen. Der Antragsgegner habe sie über diese Veränderung nicht aufgeklärt. Die Kommission sah als unerheblich an, ob die Ohrläppchen von Natur her oder – wie der Antragsgegner vortrug – infolge der ersten Operation angewachsen waren. Jedenfalls durfte der Antragsgegner diesen Zustand nicht ohne entsprechende Aufklärung und Zustimmung der Patientin ändern. Weil beides nicht erfolgte, lag ein Aufklärungsmangel vor. Laut dem chirurgischen Gutachter führt die nach oben offene V-förmige Schnittführung zwischen den voneinander entfernten oberen Schnittenden notwendig zu Spannungen, die eine Verbreiterung der Narbe ver ursachen können, eine solche Verbreiterung sogar fördern. Stattdessen wäre eine gerundete bogenförmige Schnittführung unter dem Ohr geboten gewesen und die „Befestigung“ des tiefsten Punktes des Bogens unter dem Ohr. Das hätte die in die Breite wirkenden Zugkräfte vermieden. Durch die falsche Schnittführung, nicht durch Wundheilungsstörung oder Blutergussbildung – die der Antragsgegner als Ursachen nennt – ist die störende Narbenverbreiterung entstanden. Von der Gutachterkommission wurde deshalb eine fehlerhafte Behandlung bejaht. 22 + 23 Aus Fehlern lernen: In loser Folge veröffentlicht das Ärzteblatt Baden-Württemberg ausgewählte und interessante Fälle aus der Arbeit der G utachterkommissionen für Fragen ärztlicher Haftpflicht. Verfrühte Nasen-Revisions-Operation Fall Der damals 42 Jahre alte Patient unterzog sich im März 2008 wegen Höckernase, verplumpter Nasenspitze mit Nasenatmungs-Behinderung und Hyperplasie der unteren Nasenmuschel beidseits einer funktionellen Septo-/Rhinoplastik. Im Gefolge dieser Operation kam es zu einer vollständigen Asymmetrie der Flügelknorpel hinsichtlich Größe und Form. Deshalb nahm der Antragsgegner einen Monat nach der Erstoperation eine Revisionsoperation vor. Sie führte zu keinem befriedigenden Ergebnis, sondern – so die Diagnose sechs Monate später – zu extrem vernarbter Nasenspitzen- und Columellaregion mit Asymmetrie und Papageienschnabeldeformität im Bereich des Profils sowie insgesamt einigen Unregelmäßigkeiten im Bereich der Nasenspitze, der Nasenflügel und der Nasenrückenregion. Ein funktionelles Defizit wurde nicht festgestellt. Diskussion Die Kommission beurteilte beide Operationen als operationstechnisch lege artis durchgeführt, hielt aber den Zeitpunkt der Revisionsoperation für behandlungsfehlerhaft, weil viel zu früh erfolgt. Eine Revisionsoperation nach Septo-/Rhinoplastik sollte nicht eher als sechs bis zwölf Monate nach dem Primäreingriff durchgeführt werden. Dies ergibt sich aus der im Februar 2010 überarbeiteten AWMF-Leitlinie 017/070, war aber schon vorher die Regel. Schon 1988 beschrieb Rodolphe Meyer in seinem Buch „Secondary and functional Rhinoplasty“ die Notwendigkeit eines ausreichenden Zeitintervalls zwischen Primär- und Revisionsoperation. Für kleine Korrekturen im Bereich des Flügelrandes oder der Columella fordert er eine Wartezeit von fünf Monaten, das heißt eine Zeitspanne, bis das postoperative Ödem komplett zurückgebildet ist. Für größere Operationen wie vorliegend fordert er einen Zeitraum von zwölf bis fünfzehn Monaten. Grund ist, dass sich insbesondere im Bereich des knorpeligen Anteils des Nasenrückens erhebliches Narbengewebe entwickeln kann, das über einen Zeitraum von drei bis sechs Monaten postoperativ zunimmt, um sich dann langsam zurückzubilden. Mit einer kompletten Heilung ist nicht vor neun bis zwölf Monaten zu rechnen. Deshalb hätte die Revisionsoperation zu diesem Zeitpunkt keinesfalls erfolgen dürfen. Der Antragsgegner hatte vorgebracht, der Patient sei über die Risiken einer Frührevision aufgeklärt worden und habe sich trotzdem dafür entschieden, der Patient bestritt das. Der Widerspruch ließ sich nicht aufklären. Ein ent sprechender Hinweis ist nicht dokumentiert. ÄBW 08 • 2013 Autorenteam: Dr. iur. Eberhard Foth, Ulrike Hespeler, Matthias Felsenstein, Dr. med. Manfred Eissler 335 Vermischtes Feste Preise und Planungssicherheit, die das KV-System nicht bieten kann Haus- und Facharztverträge ausgebaut Anzeige Veranstaltungshinweis Die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank) in Karlsruhe veranstaltet ein Fachseminar für niederlassungswillige Mediziner. Seminartitel: Existenzgründer-Seminar für Heilberufler. Seminarinhalte: • Neugründung oder Übernahme • Kooperationsformen • Praxiswertermittlung • Investitions- und Kostenplanung • Finanzierungsmöglichkeiten • Öffentliche Fördermittel Termin und Veranstaltungsort: Mittwoch, 18. September 2013 um 17.30 Uhr BW-Bank Karlsruhe, Friedrichsplatz 1–3, 76133 Karlsruhe Information und Anmeldung: BW-Bank Karlsruhe, Axel Schmidt, Telefon (07 21) 1 42-2 47 22, E-Mail: [email protected] Teilnahmegebühr: kostenfrei 336 ÄBW 08 • 2013 wurde um einen Vertrag im Bereich Orthopädie erweitert. Die Behandlung von Patienten mit Rückenschmerzen, Osteoporose und anderen Erkrankungen des Bewegungsapparates soll dadurch nachhaltig verbessert werden. Beteiligt sind der Berufsverband der Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie sowie der Berufsverband der niedergelassenen Chirurgen (BNC). Hauptprobleme, die Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg, mit dem neuen Facharztvertrag angehen will, sieht er „in der mangelnden strukturierten Zusammenarbeit von Haus- und Fachärzten und einer durch falsche Vergütungsanreize motivierten ‚7Minuten-Medizin‘.“ Dr. Dieter Haack, BNC-Bundesvorsitzender, erläutert: „Die Vergütung im neuen Vertrag ist so aufgebaut, dass sich der teilneh- mende Facharzt Zeit nehmen kann für eine ausführliche Anamnese und körperliche Untersuchung sowie eingehende Beratung.“ Eine Erfolgsmeldung gibt es für den Facharztvertrag Psychologie / Neurologie / Psychotherapie (PNP) in Baden-Württemberg: Die Zahl der eingeschriebenen Versicherten, die an den Gruppentherapien teilnehmen, hat sich im Vergleich zur Regelversorgung mittlerweile verfünffacht. Außerdem bekommen eingeschriebene Patienten bedeutend schneller einen Therapieplatz. Nachdem am 1. Januar die Module Psychiatrie und Neurologie des PNP-Vertrags angelaufen waren, liegen zwischenzeitlich auch die ersten Abrechnungsergebnisse des ersten Quartals 2013 vor: Teilnehmende Mediziner erhielten bis zu 50 Prozent mehr als ihre Kollegen in der Normalversorgung. Jeder siebte Arzt in Deutschland fehlt im Südwesten Akuter Ärztemangel in BW J eder siebte Arzt in Deutschland fehlt in Baden-Württemberg. Das hat das Gesundheitsportal kliniken. de im Rahmen der Studie „Stellenreport Medizin und Pflege“ aufgedeckt. Damit gehört der Südwesten neben Nord rhein-Westfalen und Bayern zu den drei Spitzenreitern im verzweifelten Wettlauf um die besten Ärzte. Für den Stellenreport wurden bundesweit insgesamt 26.000 Stellenanzeigen ausgewertet. Dabei sticht in Baden-Württemberg vor allem der enorme Mangel an Assistenzärzten ins Auge. Knapp die Hälfte der ausgewer- teten Stellenanzeigen richtet sich an die jungen Ärzte. Daneben richten sich im Südwesten Deutschlands 27 % der Stellenanzeigen an eilig gesuchte Fachärzte. Auch ist jeder fünfte Arbeitsplatz für Oberärzte noch nicht besetzt. Fast ein Fünftel der Stellenanzeigen wendet sich an Internisten (17 %); jede zehnte Stelle für Psychiater ist in Baden-Württemberg noch nicht besetzt. Dem folgen freie Stellen in der Neurologie, der Anästhesiologie sowie in der Radiologie, Allgemeinmedizin, Kinder- und Jugendmedizin und der Orthopädie. Quelle: www.kliniken.de, 2013 D as seit über fünf Jahren be stehende AOK HausarztProgramm ist um einen weiteren Baustein erweitert worden: Mit dem Beitritt des Berufsverbandes für Kinder- und Jugendärzte wurde ein Pädiatrie-Modul mit kinderspezifischen Leistungen ermöglicht. Dr. Werner Baumgärtner, Vorsitzender von MEDI Baden-Württemberg, geht von einer regen Teilnahme aus: „Der Vertrag ermöglicht feste Preise und Planungssicherheit, die das KV-System mit permanent wechselnden Gebührenordnungen und unzureichenden Budgets nicht bieten kann.“ Der Vorsitzende des Hausärzteverbandes Baden-Württemberg, Dr. Berthold Dietsche, betont: „Ein wichtiger Beitrag ist die neue Einzelleistung ‚Transition‘, die einen nahtlosen Übergang von der pädiatrischen in die allgemeinärztliche Versorgung von chronisch Kranken sicherstellt.“ Der Hausarztvertrag selbst hatte nach Bekanntwerden des neuen EBM mit Wirkung zum vierten Quartal 2013 (das ÄBW berichtete) innerhalb weniger Tage fast 700 Neueinschreibungen zu verzeichnen. Das Facharztprogramm von AOK Baden-Württemberg und Bosch BKK Vermischtes Neue Ämter und wichtige Auszeichnungen Namen & Nachrichten Wechsel im Vorstand des Universitätsklinikums Ulm: Prof. Debatin neuer Ärztlicher Direktor Zum 1. Oktober übernimmt Prof. Dr. Klaus-Michael Debatin das Amt des Leitenden Ärztlichen Direktors und Vorstandsvorsitzenden des Universitätsklinikums Ulm. Der Direktor der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendmedizin löst den langjährigen Leitenden Ärztlichen Direktor Prof. Dr. Reinhard Marre ab, der ein früheres Ausscheiden aus seinem Amt angeboten hatte, um die Kontinuität der Arbeit des Vorstands zu gewährleisten. Denn zum Herbst steht auch die Neubesetzung im Amt des Kauf männischen Direktors an. Prof. Debatin hatte wegweisende Erkenntnisse über Signalwege in Krebszellen gewonnen, die inzwischen Eingang in die Tumor- und Leukämiebehandlung gefunden haben. Dafür wurde das Mitglied der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina und der Heidelberger Akademie der Wissenschaften unter anderem mit dem renommierten europäischen Descartes-Preis und dem Deutschen Krebshilfepreis ausgezeichnet. Über seine Arbeit in der Deutschen Forschungsgemeinschaft, in Forschungskooperationen, Stiftungen und Verbänden ist der neue Leitende Ärztliche Direktor zudem national und international bestens vernetzt. Klinischer Ökonom, Querdenker und Arzt: IQ-Preis für Prof. Porzsolt Professor Franz Porzsolt stellt Dogmen seiner Arzt kollegen auf den Prüfstand, kritisiert den teils un reflektierten Umgang mit der evidenzbasierten Medizin und hinterfragt den Nutzen etablierter Therapien. Für seine oft unbequemen Ansichten hat der Leiter der Arbeitsgruppe Versorgungsforschung am Uniklinikum Ulm jetzt den Deutschen IQ-Preis des Vereins Mensa erhalten. In der Begründung heißt es: „Mit interdisziplinärem Denken ohne Tabus überträgt er Ideen zwischen den Bereichen, um jene Gesundheitsleistungen zu identifizieren, die für andere nützlicher sind als für die Patienten. Er will dieses Umdenken im Gesundheits wesen erreichen.“ Prof. Porzsolt ist der geistige Vater der Klinischen Ökonomik und beschäftigt sich mit dem Grenzbereich zwischen Epidemiologie, Ökonomie und Ethik. Im Gegensatz zu anderen Gesundheitsökonomen be wertet er den Nutzen von Gesundheitsleistungen aus Patientensicht. Mit dem IQ-Preis ehrt Mensa seit 2004 herausragende Beiträge zur Intelligenzforschung oder die gelungene Vermittlung von Wissen. Unter den bisherigen Preis trägern sind beispielsweise der Moderator Günter Jauch, der Physiker Harald Lesch sowie die Sendung mit der Maus. Neuer Präsident der Deutschen Diabetes Gesellschaft: Hohes Amt für Dr. Siegel Neuer Präsident der Deutschen Diabetes Gesellschaft ist Privatdozent Dr. Erhard Siegel. Der Ärztliche Direktor der Klinik für Gastroenterologie, Diabetologie und Ernährungsmedizin am St. Josefskrankenhaus Heidelberg will sich in seinem hohen Amt unter anderem für eine stärkere Versorgungsforschung einsetzen, um die Behandlung von Diabetespatienten zu verbessern. Zu seinen Anliegen zählen zudem die Einrichtung diabetologischer Lehrstühle, eine nationale Diabetesstrategie und der Aufbau eines Diabetesregisters. Die Deutsche Diabetes Gesellschaft wurde 1964 gegründet und gehört mit mehr als 8600 Mitgliedern zu den größten medizinisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaften in Deutschland. Prof. Dr. Klaus-Michael Debatin Hohe Auszeichnung für Stuttgarter Arzt: Staufermedaille für Dr. Schuß Der Stuttgarter Arzt Dr. Udo Schuß wurde für seine Verdienste um das Land Baden-Württemberg mit der Staufermedaille in Gold ausgezeichnet. „Dort, wo die Patienten aufgrund ihrer schweren Krankheit und auch der äußerst belastenden Symptome immer mehr vereinsamt sind, hat Dr. Udo Schuß vorbildliche Zeichen gesetzt. Er hat diese schweren Fälle aufgesucht und besucht, er stand den Patienten zur Seite und war Vorbild für viele seiner Kolleginnen und Kollegen“, sagte Staatssekretär Klaus-Peter Murawski anlässlich der Verleihung. Neben seiner Tätigkeit als Hals-Nasen-Ohren-Arzt am Katharinenhospital des Klinikums Stuttgart brachte Dr. Schuß seine große Sach- und Fachkompetenz auch in zahlreichen Gremien ein. So engagierte er sich unter anderem als Mitglied des Klinischen Ethikkomitees am Klinikum Stuttgart und in der Arbeitsgemeinschaft Ethik der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin e. V. Darüber hinaus arbeitet Dr. Schuß als Vorstand des Marburger Bundes sowie seit 2007 als Vorstandmitglied der Bezirks ärztekammer Nordwürttemberg. Darüber hinaus wurde auch sein Einsatz im Verein Internationale Medizinische Hilfsprojekte Med-AID e. V. gelobt. „Herr Dr. Schuß hat nicht nur als Arzt und Mediziner Verantwortung übernommen, sondern auch in all seinen zahlreichen ehrenamtlichen Tätigkeiten. Ich bin ausgesprochen dankbar dafür, dass er unser Land mit seinen wissenschaftlichen, geistigen und menschlichen Stärken bereichert“, sagte der Staatssekretär. Prof. Franz Porzsolt Dr. Erhard Siegel Klaus-Peter Murawski und Dr. Udo Schuß ÄBW 08 • 2013 337 Vermischtes Neue Bücher Transplantationsgesetz W. Höfling, 934 Seiten, Erich Schmidt, ISBN 978-3503129270, 164,00 Euro Zum 2012 grundlegend geänderten Transplantationsgesetz bietet der nun in zweiter Auflage vorliegende Berliner Kommentar praxisbezogene Informationen. Er beleuchtet beispielsweise Organmangel und Verteilungsgerechtigkeit, Organisation der Organspende, Kontrolle der Transplantationszentren bzw. Entnahmekrankenhäuser, versicherungsrechtliche Absicherung von Lebendspendern sowie datenschutzrechtliche Aspekte der Organspende. RöV & Co. 733 Seiten, TÜV Media, ISBN 978-3824911110, 16,90 Euro Diese Materialsammlung bietet allen, die in der Medizin mit ionisierenden Strahlen zu tun haben, einen Überblick über die rechtlichen Regelungen. Im Taschenformat enthält der Titel die Röntgen- und Strahlenschutzverordnung sowie die Richtlinien „Fachkunde und Kenntnisse“, „Durchführung der Qualitätssicherung“ und „Strahlenschutz in der Medizin“. Ein umfangreiches Glossar und die wichtigsten physikalischen Formeln und Einheiten runden das Werk ab. BWL für Mediziner im Krankenhaus M. Papenhof, F. Schmitz, 128 Seiten, Springer, ISBN 978-3642292392, 44,95 Euro Dieses Buch richtet sich an Ärztinnen und Ärzte in Führungspositionen, die auf Augenhöhe mit kaufmännischer Leitung und Vorgesetzten verhandeln. Denn Mediziner werden zunehmend am wirtschaftlichen Erfolg ihrer Abteilung gemessen. Die leicht verständliche Einführung in BWL gibt Grundbegriffe und Checklisten zur Strategieentwicklung an die Hand, die eine leistungsgerechte Kostensteuerung und Erlösoptimierung ermöglichen. 338 ÄBW 08 • 2013 Praxisorganisation, Praxisverwaltung und Wirtschaftskunde für MFA H. u. G. Nuding, J. Haller, W. Stollmaier, S. Runckel. 424 Seiten, Holland + Josenhans, ISBN 978-3778258965, 28,40 Euro. Medizinische Fachangestellte bereiten sich mit diesem bewährten Titel umfassend auf Prüfungen vor. Die leicht verständliche Sprache und das großzügige Layout tragen zum Lernerfolg ebenso bei wie Wiederholungsfragen zu jedem Teilgebiet, Erläuterungen wichtiger Fachbegriffe, Hinweise auf Gesetzestexte sowie fall orientierte Prüfungsaufgaben. Das sachlogisch aufgebaute Werk umfasst die Inhalte der Lernfelder 1, 6, 7 und 12 der MFA. Wie Ärzte gesund bleiben J. Zwack, 102 Seiten, Thieme, ISBN 978-3131716316, 39,99 Euro Die niedergelassene Psychologische Psychotherapeutin befasst sich am Institut für Medizinische Psychologie in Heidelberg unter anderem mit Resilienzförderung in medizinischen Berufsgruppen. Im Buch erläutert sie konkrete und anschauliche Strategien für den erfolgreichen Umgang mit prototypischen Stressoren des Arztberufs, damit sich Gesundheit, Sinn erleben, Freude und Wirksamkeits erfahrung auch unter schwierigen Arbeitsbedingungen erhalten lassen. Fehler und Fehlerkultur im Krankenhaus N. Löber, 428 Seiten, Gabler, ISBN 978-3834931146, 59,95 Euro Die Mehrheit aller kritischen Zwischenfälle im Krankenhaus ist durch die komplexen systemischen Rahmenbedingungen erklärbar. Der Autor präsentiert einen theoretisch fundierten Ansatz, der durch die Etablierung einer konstruktiven Fehlerkultur Behandlungsfehler im Krankenhaus verhindern soll und einen präventiven Beitrag zur Steigerung der Behandlungsqualität und Patientensicherheit in Krankenhäusern leisten kann. Besserer Schutz vor sexueller Gewalt für 14 Millionen Kinder und Jugendliche Kein Raum für Missbrauch M it der Kampagne „Kein Raum für Missbrauch“ werden Eltern und Fachkräfte in Kitas, Schulen, Sportvereinen, Kirchengemeinden oder Kliniken aufgefordert, den Schutz der Kinder und Jugendlichen vor sexueller Gewalt zu verbessern. „Missbrauch findet nicht zufällig oder aus Versehen statt, Täter und Täterinnen handeln mit hoher krimineller Energie, ausgefeilten Strategien und oftmals im Schatten weitverbreiteter Ahnungslosigkeit“, sagte der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, zum Kampagnenstart. Eltern und alle, die beruflich und in ihrer Freizeit mit Kindern arbeiten, sollen durch die Initiative ermutigt werden, in Einrichtungen und Institutionen das Thema offen anzusprechen und Schutzkonzepte einzufordern. Spiel Sie die e! nken dlich . Schrä und Jugen inden r ll stattf für Kinde übera Orte ützte e kann dlich gesch Jugen fen Sie r und schaf n Kinde ein und lt gege innen lle Gewa und Täter Sexue Täter e der räum n. tragte Beauf gen hängi des Unab fstelle e Anlau nisch telefo nfreie * Koste MIT EN SIE2255530 MACH 0800 CH rau ch de SIE NA ssb -fuer-m FRAGkeEN n-raum * www Sexuel le Gewalt räume gegen der Täter Kinder und Täterin und Jugend liche nen ein und schaffe kann überal n Sie geschü l stattfinden. Schrän tzte Orte für Kinder ken Sie die Spiel und Jugend * Kosten liche! freie telefon ische Anlaufs telle des Unabhä ngigen Beauftr agten. FRAGEN www ke SIE NACH n-raum- fuer-m ssb MACHEN rauch de SIE MI 0800 225 T 5530 * Informationen zu Schutzkonzepten und was sie beinhalten sollten, stehen auf der Kampagnen-Website zur Verfügung. Eltern und Fachkräfte finden hier Informationsblätter, in denen sie erfahren, was sie im Verdachtsfall tun können oder wie sie mit Kindern über das Thema sprechen können. Die Kampagne erfährt breite Unterstützung aus Politik, Wirtschaft, Medien und der Zivilgesellschaft; sie wird unter anderem auch von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung gefördert. Weitere Infos: www.kein-raum-fuer-missbrauch.de C Dieinformiert Bedarfsplan zum 25. 06. 2013 Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg hat nach Maßgabe der vom gemeinsamen Bundesausschuss erlassenen Bedarfsplanungsrichtlinie im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen den Bedarfsplan über den Stand der vertragsärztlichen Versorgung zum 25. 06. 2013 aufgestellt. Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für Baden-Württemberg hat die getroffenen Feststellungen gemäß § 99 Abs. 3 SGB V in seiner Sitzung am 25. 06. 2013 beraten. Der Bedarfsplan liegt für alle Interessenten bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Albstadtweg 11, 70567 Stuttgart zur Einsichtnahme aus und ist zusätzlich auf der Homepage der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg unter www.kvbawue.de/vertraege_recht/ bekanntmachungen/bedarfsplanung veröffentlicht. Die zur Nachbesetzung ausge schriebenen Vertragsarztsitze aller Gebiete in Baden-Württemberg mit Zulassungsbeschränkungen finden Sie ab sofort nur noch auf der Homepage der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg www.kvbawü.de Die Übersicht der ausgeschriebenen Vertragsarztsitze kann man dort bequem über einen B utton direkt auf der Website anklicken. Nach einer zum 1. Januar 2013 neu in Kraft getretenen Rechtslage muss der Antrag zur Nachbesetzung eines Vertragsarztsitzes beim Zulassungsausschuss gestellt werden. Dieser entscheidet, ob der Vertragsarztsitz in einem Planungsbereich, für den Zulassungsbeschränkungen angeordnet sind, weiter geführt werden soll. Ist dies der Fall, hat die KV den Vertragsarztsitz unverzüglich auszuschreiben. Die bisherige Rechtslage, nach der der Vertragsarzt seinen Antrag bei der KV stellen musste, endete zum 31. 12. 2012. Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für Baden-Württemberg Die nachfolgenden Beschlüsse des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen für Baden-Württemberg aus seiner Sitzung vom 25. 06. 2013 werden an dieser Stelle im Rahmen einer Berichterstattung veröffentlicht. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die amtliche Bekanntmachung der Beschlüsse auf der Homepage der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg unter: www.kvbawue.de/vertraege_recht/ bekanntmachungen erfolgt. Beschluss Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für Baden-Württemberg stellt fest, dass der nach § 99 SGB V i. V. m. § 4 BedarfsplanungsRichtlinie zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung in BadenWürttemberg erforderliche Bedarfsplan von der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen aufgestellt ist, nachdem den zuständigen Landesbehörden Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben worden ist. Er stellt fest, dass der Bedarfsplan nach Maßgabe der BedarfsplanungsRichtlinie 2012 ohne systematische Abweichung von der Bundesrichtlinie erstellt ist und gemäß § 12 Abs. 3 Ärzte-ZV und § 4 Abs. 2 Bedarfsplanungs-Richtlinie unter Verwendung der vorgesehenen Planungsblätter die Grundsätze zur regionalen Versorgung beschreibt sowie über die arztgruppenspezifischen Versorgungsgrade je Planungsbereich berichtet. Er stellt fest, dass ihm der Bedarfsplan gemäß § 4 Abs. 1 Satz 4 Bedarfsplanungs-Richtlinie zur Verfügung gestellt worden ist, gemäß § 63 Abs. 2 Bedarfsplanungs-Richt linie rechtzeitig vor den Beschlüssen nach § 103 SGB V. Der Landesausschuss nimmt zur Kenntnis, dass der Bedarfsplan gemäß § 99 Abs. 1 Satz 5 SGB V dem Sozialministerium Baden-Württemberg als zuständige oberste Landesbehörde vorgelegt ist und das Sozialministerium in Aussicht stellt, den Bedarfsplan nicht zu beanstanden. Feststellung des Bestehens keiner Überversorgung Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für Baden-Württemberg stellt mit Beschluss vom 25. Juni 2013 gemäß § 103 Abs. 1 Satz 1 SGB V i. V. mit § 16 b Abs. 1 Ärzte-ZV und § 63 Abs. 2 Bedarfsplanungsrichtlinie arztgruppen bezogen für nachstehende Planungsbereiche nach Maßgabe der Planungsblätter keine Über versorgung fest: Hausärztliche Versorgung Hausärzte Backnang, Bietigheim-Bissingen/ Besigheim, Böblingen/Sindelfingen, Esslingen, Geislingen, Göppingen, Herrenberg, Kirchheim, Leonberg, Ludwigsburg/ Kornwestheim, Nürtingen, Stuttgart, Vaihingen, Waiblingen/Fellbach. Bad Mergentheim, Heilbronn, Öhringen, Tauberbischofsheim. Ellwangen, Heidenheim, Schwäbisch Gmünd. Bretten, Bruchsal, Bühl, Ettlingen, Gaggenau/Gernsbach, Karlsruhe, Rastatt. Buchen, Eberbach, Mosbach, Schwetzingen, Wiesloch/Walldorf. Calw, Freudenstadt, Horb, Pforzheim. Kehl, Offenburg. Donaueschingen, Rottweil, Tuttlingen, Villingen-Schwenningen. Konstanz, Radolfzell, Rheinfelden, Waldshut-Tiengen. Albstadt, Balingen, Hechingen, Metzingen, Rottenburg. Blaubeuren/Laichingen, Laupheim, Riedlingen. Bad Saulgau, Bad Waldsee, Friedrichshafen, Pfullendorf, Wangen. Information der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg Spezialisierte fachärztliche Versorgung Anästhesisten Region Hochrhein-Bodensee, Region Schwarzwald-Baar-Heuberg. Radiologen Region Bodensee-Oberschwaben, Region Donau-Iller, Region Ost württemberg, Region SchwarzwaldBaar-Heuberg. Der Landesausschuss versieht seine Feststellung, dass keine Überversorgung besteht, gemäß § 63 Abs. 3 der Bedarfsplanungs-Richtlinie mit der verbindlichen Auflage für die Zulassungsausschüsse, dass Zulassungen – soweit sie bei der Ermittlung des Versorgungsgrades zu berücksichtigen sind – nur in einem solchen Umfang erfolgen dürfen, ÄBW 08 • 2013 339 Dieinformiert bis für die Arztgruppe Überversorgung eingetreten ist. Zulassungen nach § 101 Abs.1 Satz 1 Nr. 4 SGB V und Anstellungen nach § 101 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V sind vorrangig umzuwandeln und bei der Arztzahl der jeweiligen Arztgruppe mit zurechnen, wobei die Zulassungen nach Nr. 4 den Anstellungen vorangehen. Maßgeblich für die Beendigung der Zulassungs- und Leistungsbegrenzung ist die Reihen folge der jeweils längsten Dauer der gemeinsamen Berufsausübung oder der Anstellung. Wird der Überver sorgungsgrad bereits mit einer hälftigen Zulassung überschritten, kommt nur eine Zulassung mit hälftigem Versorgungsauftrag in Betracht. Ist danach noch keine Überversorgung eingetreten, ist über Anträge auf Zulassung zu entscheiden, die mit den nach § 18 Ärzte-ZV erforderlichen Unterlagen innerhalb einer Bewerbungsfrist bis einschließlich 23. August 2013 beim jeweils zuständigen Zulassungsausschuss eingegangen sind. Die Entscheidung erfolgt nach pflichtgemäßem Er messen unter Berücksichtigung der beruflichen Eignung, der Dauer der bisherigen ärztlichen Tätigkeit, des Approbationsalters und der Dauer der Eintragung in die Warteliste für den jeweiligen Planungsbereich. Bei hiernach gleicher Eignung von Bewerbern soll die räumliche Wahl des Vertragsarztsitzes im Hinblick auf die bestmögliche Patienten versorgung berücksichtigt werden. Feststellung von Überversorgung Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für Baden-Württemberg stellt mit Beschluss vom 25. Juni 2013 gemäß § 103 Abs. 1 Satz 1 SGB V i. V. mit § 16b Abs. 1 Ärzte-ZV und § 63 Abs. 2 Bedarfsplanungs-Richtlinie arztgruppen bezogen für nachstehende Planungsbereiche nach Maßgabe der Planungsblätter Überversorgung fest: Hausärztliche Versorgung: Hausärzte Schorndorf. Crailsheim, Künzelsau, Neckarsulm, Schwäbisch Hall, Wertheim. Aalen. Baden-Baden. Heidelberg, Mannheim, Sinsheim, Weinheim. Bad Wildbad, Mühlacker, Nagold. Achern, Bad Krotzingen/Staufen, 340 ÄBW 08 • 2013 Breisach, Emmendingen, Freiburg, Haslach/Hausach/Wolfach, Lahr, Müllheim, Tittisee-Neustadt, Waldkirch. Schramberg. Bad Säckingen, Lörrach/Weil, Schopfheim, Singen, Stockach. Münsingen, Reutlingen, Tübingen. Biberach, Ehingen, Ulm. Leutkirch, Ravensburg/Weingarten, Sigmaringen, Überlingen. Allgemeine fachärztliche Versorgung: Augenärzte: Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/ Rastatt, Böblingen, Breisgau-Hochschwarzwald, Calw, Emmendingen, Esslingen, Freiburg, Göppingen, Heidelberg, Stadt Heilbronn, Landkreis Heilbronn, Stadt Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe, Konstanz, Lörrach, Ludwigsburg, Main-TauberKreis, Mannheim, Ostalbkreis, Pforzheim, Ravensburg, Rems-MurrKreis, Reutlingen, Rottweil, Stuttgart, Tübingen, Tuttlingen, Ulm, Waldshut,. Chirurgen: Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/ Rastatt, Böblingen, Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Calw, Enzkreis, Esslingen, Freiburg, Freudenstadt, Göppingen, Heidelberg, Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Hohenlohekreis, Stadt Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe, Konstanz, Lörrach, Ludwigsburg, Main-Tauber-Kreis, Mannheim, Ortenaukreis, Ostalbkreis, Pforzheim, Ravensburg, Rems-Murr-Kreis, Reutlingen, RheinNeckar-Kreis, Rottweil, SchwarzwaldBaar-Kreis, Stuttgart, Tübingen, Tuttlingen, Ulm, Waldshut. Frauenärzte: Baden-Baden/Rastatt, Biberach, Böblingen, Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Calw, Emmendingen, Enzkreis, Freiburg, Göppingen, Heidelberg, Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Landkreis Karlsruhe, Stadt Karlsruhe, Konstanz, Lörrach, Ludwigsburg, Main-Tauber-Kreis, Mannheim, Ortenaukreis, Ostalbkreis, Pforzheim, Reutlingen, RheinNeckar-Kreis, Schwarzwald-BaarKreis, Sigmaringen, Stuttgart, Tübingen, Tuttlingen, Ulm, Zollernalbkreis. HNO-Ärzte: Baden-Baden/Rastatt, Böblingen, Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Calw, Emmendingen, Freiburg, Göppingen, Heidelberg, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Landkreis Karlsruhe, Stadt Karlsruhe, Konstanz, Mannheim, Ortenaukreis, Pforzheim, Ravensburg, Reutlingen, Rottweil, Schwarzwald-Baar-Kreis, Stuttgart, Tübingen, Tuttlingen, Ulm. Hautärzte: Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/ Rastatt, Böblingen, Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald, E mmendingen, Esslingen, Freiburg, Freudenstadt, Göppingen, Heidelberg, Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Hohenlohekreis, Stadt Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe, Konstanz, Main-TauberKreis, Mannheim, Neckar-OdenwaldKreis, Ortenaukreis, Ostalbkreis, Pforzheim, Ravensburg, Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis, Rottweil, Schwarzwald-Baar-Kreis, Sigmaringen, Stuttgart, Tübingen, Tuttlingen, Ulm. Kinderärzte: Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/ Rastatt, Böblingen, Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Calw, Emmendingen, Enzkreis, Esslingen, Freiburg, Göppingen, Heidelberg, Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Landkreis Karlsruhe, Stadt Karlsruhe, Konstanz, Lörrach, Ludwigsburg, Main-Tauber-Kreis, Mannheim, Ortenaukreis, Pforzheim, Ravensburg, Rems-Murr-Kreis, Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis, Rottweil, Schwarzwald-Baar-Kreis, Sigmaringen, Stuttgart, Tübingen, Tuttlingen, Ulm, Waldshut, Zollernalbkreis. Nervenärzte: Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/ Rastatt, Böblingen, Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Calw, Emmendingen, Enzkreis, Esslingen, Freiburg, Freudenstadt, Göppingen, Heidelberg, Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Stadt Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe, Konstanz, Lörrach, Ludwigsburg, Main-Tauber-Kreis, Mannheim, Neckar-Odenwald-Kreis, Ortenaukreis, Ostalbkreis, Pforzheim, Ravensburg, Rems-Murr-Kreis, Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis, Rottweil, Schwäbisch Hall, SchwarzwaldBaar-Kreis, Stuttgart, Tübingen, Tuttlingen, Ulm, Zollernalbkreis. Orthopäden: Baden-Baden/Rastatt, Böblingen, Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Calw, Emmendingen, Dieinformiert Enzkreis, Esslingen, Freiburg, Göppingen, Heidelberg, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Stadt Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe, Konstanz, Ludwigsburg, MainTauber-Kreis, Mannheim, Pforzheim, Ravensburg, Rems-Murr-Kreis, RheinNeckar-Kreis, Rottweil, SchwarzwaldBaar-Kreis, Sigmaringen, Stuttgart, Tübingen, Tuttlingen, Ulm, Zollernalbkreis. Psychotherapeuten: Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/ Rastatt, Böblingen, Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Calw, Emmendingen, Enzkreis, Esslingen, Freiburg, Freudenstadt, Göppingen, Heidelberg, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Stadt Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe, Konstanz, Lörrach, Ludwigsburg, Mannheim, Ortenaukreis, Pforzheim, Ravensburg, Reutlingen, Rhein-NeckarKreis, Schwarzwald-Baar-Kreis, Stuttgart, Tübingen, Ulm, Zollernalbkreis. Urologen: Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/ Rastatt, Böblingen, Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Calw, Emmendingen, Enzkreis, Freiburg, Göppingen, Heidelberg, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Stadt Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe, Konstanz, Lörrach, Mannheim, Neckar-Odenwald-Kreis, Pforzheim, Ravensburg, Reutlingen, Schwarzwald-Baar-Kreis, Sigmaringen, Stuttgart, Tübingen, Ulm, Waldshut, Zollernalbkreis. Spezialisierte fachärztliche Versorgung: Anästhesisten: Region Bodensee-Oberschwaben, Region Donau-Iller, Region Heilbronn-Franken, Region Mittlerer Oberrhein, Region Neckar-Alb, Region Nordschwarzwald, Region Ostwürttemberg, Region RheinNeckar, Region Stuttgart, Region Südlicher Oberrhein. Fachärztlich tätige Internisten: Region Bodensee-Oberschwaben, Region Donau-Iller, Region Heilbronn-Franken, Region Hoch rhein-Bodensee, Region Mittlerer Oberrhein, Region Neckar-Alb, Region Nordschwarzwald, Region Ostwürttemberg, Region RheinNeckar, Region SchwarzwaldBaar-Heuberg, Region Stuttgart, Region Südlicher Oberrhein. Kinder- und Jugendpsychiater Region Mittlerer Oberrhein, Region Neckar-Alb, Region Rhein-Neckar, Region Südlicher Oberrhein. Radiologen: Region Heilbronn-Franken, Region Hochrhein-Bodensee, Region Mittlerer Oberrhein, Region NeckarAlb, Region Nordschwarzwald, Region Rhein-Neckar, Region Stuttgart, Region Südlicher Oberrhein. Gesonderte fachärztliche Versorgung: Humangenetiker: Land Baden-Württemberg. Laborärzte: Land Baden-Württemberg. Neurochirurgen: Land Baden-Württemberg. Pathologen: Land Baden-Württemberg. Strahlentherapeuten: Land Baden-Württemberg. Transfusionsmediziner: Land Baden-Württemberg. Bereits vorliegende Zulassungsan träge für die Arztgruppen nach § 13 und 14 Bedarfsplanungs-Richtlinie, die nach dem 6. September 2012, also nach dem Inkrafttreten des Zulassungs-Moratoriums, eingegangen sind, und künftige können nach § 63 Abs. 4 Satz 3 der BedarfsplanungsRichtlinie nicht genehmigt werden. Aufhebung von Zulassungs beschränkungen Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für Baden-Württemberg stellt mit Beschluss vom 25. Juni 2013 gemäß § 103 Abs. 3 SGB V i. V. mit § 16b Abs. 3 Ärzte-ZV fest, dass für die nachstehenden Arztgruppen in den genannten Planungsbereichen in BadenWürttemberg die Voraussetzungen für eine Überversorgung entfallen sind. Er hebt daher insoweit die mit früheren Beschlüssen angeordneten Zulassungsbeschränkungen auf. Allgemeine fachärztliche Versorgung: Augenärzte Biberach, Bodenseekreis, Freudenstadt, Heidenheim, Ortenaukreis, Rhein-Neckar-Kreis, Schwäbisch Hall, Schwarzwald-BaarKreis, Sigmaringen, Zollernalbkreis. Chirurgen Biberach, Emmendingen, NeckarOdenwald-Kreis, Schwäbisch Hall, Sigmaringen, Zollernalbkreis. Frauenärzte Alb-Donau-Kreis, Esslingen, Hohenlohekreis, Neckar-OdenwaldKreis, Ravensburg, Rems-Murr-Kreis, Schwäbisch Hall, Waldshut. HNO-Ärzte Alb-Donau-Kreis, Biberach, Esslingen, Freudenstadt, MainTauber-Kreis, Ostalbkreis, RemsMurr-Kreis, Rhein-Neckar-Kreis, Schwäbisch Hall, Sigmaringen, Waldshut. Hautärzte Biberach, Ludwigsburg, Rems-MurrKreis, Schwäbisch Hall, Waldshut. Kinderärzte Biberach, Freudenstadt, Hohenlohekreis, Neckar-Odenwald-Kreis, Ostalbkreis, Schwäbisch Hall. Nervenärzte Biberach, Hohenlohekreis, Sigmaringen. Orthopäden Alb-Donau-Kreis, Biberach, Freudenstadt, Hohenlohekreis, Lörrach, Neckar-Odenwald-Kreis, Ortenaukreis, Ostalbkreis, Reutlingen, Schwäbisch Hall, Waldshut. Psychotherapeuten Biberach, Heidenheim, Hohenlohekreis, Main-Tauber-Kreis, NeckarOdenwald-Kreis, Ostalbkreis, RemsMurr-Kreis, Rottweil, Schwäbisch Hall, Sigmaringen, Tuttlingen, Waldshut. Urologen Biberach, Esslingen, Freudenstadt, Heidenheim, Hohenlohekreis, Ludwigsburg, Main-Tauber-Kreis, Ortenaukreis, Ostalbkreis, RemsMurr-Kreis, Rhein-Neckar-Kreis, Rottweil, Schwäbisch Hall, Tuttlingen. Spezialisierte fachärztliche Versorgung: Kinder- und Jugendpsychiater Bodensee-Oberschwaben. Der Landesausschuss versieht mit verbindlicher Wirkung für die Zulassungsausschüsse seine Auf hebungsbeschlüsse mit der Auflage, dass Zulassungen – soweit sie bei der Ermittlung des Versorgungsgrades zu berücksichtigen sind – nur in einem solchen Umfang erfolgen dürfen, bis für die Arztgruppe Überversorgung eingetreten ist. Zulassungen nach § 101 Abs.1 Satz 1 Nr. 4 SGB V und Anstellungen nach § 101 Abs.1 Satz 1 Nr. 5 SGB V sind vorrangig umzuwandeln und bei der Arztzahl der jeweiligen Arztgruppe mitzurechnen, wobei die Zulassungen nach Nr. 4 den Anstellungen ÄBW 08 • 2013 341 Dieinformiert vorangehen. Maßgeblich für die Beendigung der Zulassungs- und Leistungsbegrenzung ist die Reihenfolge der jeweils längsten Dauer der gemeinsamen Berufsausübung oder der Anstellung. Ist danach noch keine Überversorgung eingetreten, ist über entsprechende Anträge auf (Neu-)Zulassung zu entscheiden, die mit den nach § 18 Ärzte-ZV erforderlichen Unterlagen innerhalb einer Bewerbungsfrist bis einschließlich 23. August 2013 beim jeweils zuständigen Zulassungsausschuss eingegangen sind. Die Entscheidung erfolgt nach pflichtgemäßem Er messen unter Berücksichtigung der beruflichen Eignung, der Dauer der bisherigen ärztlichen Tätigkeit, des Approbationsalters und der Dauer der Eintragung in die Warteliste für den jeweiligen Planungsbereich. Bei hiernach gleicher Eignung von Bewerbern soll die räumliche Wahl des Vertragsarztsitzes im Hinblick auf die bestmögliche Patienten versorgung berücksichtigt werden. Anordnung von Zulassungs beschränkungen Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für Baden-Württemberg stellt mit Beschluss vom 25. Juni 2013 fest, dass für bestimmte Arztgruppen eine Überversorgung vorliegt. Er ordnet daher gemäß § 103 Abs. 1 Satz 2 SGB V i. V. mit § 16b Abs. 2 Ärzte-ZV und § 63 Abs. 2 mit verbindlicher Wirkung Zulassungsbeschränkungen an, und zwar für die nachstehenden Planungsbereiche: Hausärztliche Versorgung: Hausärzte Schorndorf. Crailsheim, Künzelsau, Neckarsulm, Schwäbisch Hall, Wertheim. Aalen. Baden-Baden. Heidelberg, Mannheim, Sinsheim, Weinheim. Bad Wildbad, Mühlacker, Nagold. Achern, Bad Krotzingen/Staufen, Breisach, Emmendingen, Freiburg, Haslach/Hausach/Wolfach, Lahr, Müllheim, Tittisee-Neustadt, Waldkirch. Schramberg. Bad Säckingen, Lörrach/Weil, Schopfheim, Singen, Stockach. Münsingen, Reutlingen, Tübingen. Biberach, Ehingen, Ulm. Leutkirch, Ravensburg/Weingarten, Sigmaringen, Überlingen. 342 ÄBW 08 • 2013 Allgemeine fachärztliche Versorgung: Augenärzte Böblingen, Landkreis Heilbronn, Rems-Murr-Kreis. Frauenärzte Landkreis Heilbronn, Stuttgart. HNO-Ärzte Göppingen, Stadt Karlsruhe. Hautärzte Pforzheim, Tuttlingen, Ulm. Kinderärzte Zollernalbkreis. Nervenärzte Calw, Enzkreis. Spezialisierte fachärztliche Versorgung Anästhesisten: Region Bodensee-Oberschwaben, Region Donau-Iller, Region Heilbronn-Franken, Region Mittlerer Oberrhein, Region Neckar-Alb, Region Nordschwarzwald, Region Ostwürttemberg, Region RheinNeckar, Region Stuttgart, Region Südlicher Oberrhein. Fachärztlich tätige Internisten: Region Bodensee-Oberschwaben, Region Donau-Iller, Region Heilbronn-Franken, Region Hoch rhein-Bodensee, Region Mittlerer Oberrhein, Region Neckar-Alb, Region Nordschwarzwald, Region Ostwürttemberg, Region RheinNeckar, Region SchwarzwaldBaar-Heuberg, Region Stuttgart, Region Südlicher Oberrhein. Radiologen: Region Heilbronn-Franken, Region Hochrhein-Bodensee, Region Mittlerer Oberrhein, Region NeckarAlb, Region Nordschwarzwald, Region Rhein-Neckar, Region Stuttgart, Region Südlicher Oberrhein. Feststellung der Mindestversorgungsanteile für die Gruppe der Psychotherapeuten Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für Baden-Württemberg stellt mit Beschluss vom 25. Juni 2013 gemäß § 101 Abs. 4 Satz 5 SGB V i. V. mit § 25 Abs. 1 Bedarfsplanungs-Richtlinie fest, dass in den nachstehenden Planungs bereichen für ärztliche Psychotherapeuten ein Mindestversorgungs anteil in Höhe von 25 Prozent und für Ärzte sowie Psychotherapeuten, die ausschließlich Kinder und Jugendliche psychotherapeutisch behandeln, ein Mindestversorgungsanteil in Höhe von 20 Prozent noch nicht ausgeschöpft ist: Ärztliche Psychotherapeuten Alb-Donau-Kreis, Freudenstadt, Stadt Heilbronn, Zollernalbkreis. Leistungserbringer, die ausschließlich Kinder und Jugendliche psychotherapeutisch behandeln Alb-Donau-Kreis, Enzkreis, Freudenstadt, Stadt Heilbronn, Konstanz, Lörrach, Ludwigsburg, Mannhein, Ortenaukreis, Pforzheim, Schwarzwald-Baar-Kreis, Ulm. Der Zulassungsausschuss darf bis zur Höhe der in den Planungsblättern ausgewiesenen Anzahl Zulassungen erteilen. Zulassungen nach § 101 Abs.1 Satz 1 Nr. 4 SGB V und Anstellungen nach § 101 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V sind dabei jeweils vorrangig umzuwandeln, wobei die Zulassungen nach Nr. 4 den Anstellungen vorangehen. Maßgeblich für die Beendigung der Zulassungs- und Leistungsbegrenzung ist die Reihenfolge der jeweils längsten Dauer der gemeinsamen Berufsausübung oder der Anstellung. Ist danach der vorgesehene Mindestversorgungsanteil noch nicht ausgeschöpft, ist über entsprechende Anträge auf (Neu-) Zulassung zu entscheiden, die mit den nach § 18 Ärzte-ZV erforderlichen Unterlagen innerhalb einer Bewerbungsfrist bis einschließlich 23. August 2013 beim jeweils zuständigen Zulassungsausschuss eingegangen sind. Die Entscheidung erfolgt nach pflichtgemäßem Er messen unter Berücksichtigung der beruflichen Eignung, der Dauer der bisherigen ärztlichen/psychotherapeutischen Tätigkeit, des Approba tionsalters und der Dauer der Ein tragung in die Warteliste für den jeweiligen Planungsbereich. Bei hiernach gleicher Eignung von Bewerbern soll die räumliche Wahl des Vertragsarztes/-psychotherapeuten im Hinblick auf die best mögliche Patientenversorgung berücksichtigt werden. Stuttgart, 25. 06. 2013 Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für Baden-Württemberg Dr. Raible, Vorsitzender Postfach 80 06 08, 70506 Stuttgart Geschäftsstelle: Albstadtweg 11 Telefon (07 11) 78 75-21 54 Fortbildung, Seminare & Kongresse Anzeige TERMIN THEMA Die Ideenwelt Gesundheitsmarkt i nformiert… ORT VERANSTALTER 11. 09. 2013 Mittwoch 17.00 – 20.00 Uhr MANNHEIM In den Räumen der Deutschen Apothekerund Ärztebank Jacob-Bensheimer-Str. 22 68167 Mannheim Ideenwelt Gesundheitsmarkt GmbH & Co. KG Europastr. 3, 35394 Gießen PRAXISABGABESEMINAR Die Ideenwelt Gesundheitsmarkt informiert rund um das Thema Nachfolger finden und Praxisverkauf! THEMEN: • Planung der Praxisabgabe • Vertragsarztrecht und KV: Welche Neuerungen sind zu beachten? • Wie finde ich den Käufer meiner Praxis? • u. a. 21. 09. 2013 Samstag 10.00 – 14.00 Uhr EXISTENZGRÜNDUNGSSEMINAR Die Ideenwelt Gesundheitsmarkt informiert rund um das Thema Existenzgründung – In die eigene Praxis! 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Karlsruher Forum 16. 11. 2013 Perioperative Medizin 9.00 – 16.00 Uhr Volumenersatz auf Intensivstation; OP-Management; Surviving Sepsis Campaign; Vasopressor-Therapie; Hygienegebote; Kinderanästhesie Psychosomatische samstags oder sonntags Grundversorgung (10 x) individueller Einstieg und 80- bzw. 40-stündiger Grund- / Aufbaukurs Teilbelegung möglich ORT Pforzheim / Ispringen Kontakt: Fr. Schleucher Tel. (01 76) 70 33 07 02 E-Mail: [email protected] Web: www.afpp.de VERANSTALTER AfPP Akademie f. Psychotherapie Dr. med. W. Polster Schubertstr. 20, 75331 Engelsbrand Würzburg Novotel Eichstr. 2 97070 Würzburg Anmeldung / Auskunft: Akademie Humangenetik – eine Einrichtung der Deutschen Gesellschaft für Humangenetik (GfH) Inselkammerstr. 5 82008 München-Unterhaching Tel. 0049 (0)89-61 45 69 59 [email protected] www.akademie-humangenetik.de Frühbucher-Deadline: 21. 08. 2013 69115 Heidelberg Dr. Olschewski-Hattenhauer und Dr. Oberweis-Nienburg Tel. (0 62 21) 16 35 24 E-Mail: [email protected] Schloss Ettlingen Rittersaal Schlossplatz 3 76275 Ettlingen Städtisches Klinikum Karlsruhe Klinik f. Anästhesie u. Intensivmedizin Klinikdirektor Prof. Dr. F. Kehl Sekretariat Frau g. Bechmann Tel. (07 21) 9 74 16 01 [email protected] Anmeldung / Auskunft: IB-GIS mbH Medizinische Akademie Hauptstätter Str. 119 – 121, 70178 Stuttgart Tel. (07 11) 64 54-5 40, Fax (07 11) 64 54-5 06 E-Mail: [email protected] www.med-akademie.de Stuttgart-Süd Kursgebühr: 900,– Euro Anzeigenschluss für die Ausgabe 9/2013 ist der 30. August 2013 Ihr Kontakt zur Anzeigenabteilung: Frau Angela Grüssner Telefon 0711/63672-827 Fax 0711/63672-727 [email protected] Herr Rudolf Beck Telefon 0711/63672-861 Fax 0711/63672-761 [email protected] Zum Gedenken Dr. med. Achim Mechler, Ketsch Dr. med. Dieter Dörstelmann, Pforzheim Dr. med. Hubert Raff, Nagold Dr. med. Jörg Krauss, Seitingen-Oberflacht Dr. med. Günter Sütterlin, Ettlingen Dr. med. Hans Lemcke, Frickingen Dr. med. Günter Braun, Bad Urach Dr. med. Irmgard Meinke, Villingen-Schwenningen Dr. med. Viktor-Valerian Teuber, Rastatt Dr. med. Hans-Otto Mayer, Stuttgart Doctor-Medic/IMF Bukarest Alexandru Bura, Stuttgart Dr. med. Friedrich Löffler, Eningen Dr. med. Gertrud Wildemann, Karlsruhe Dr. med. Elisabeth Richter, Stuttgart Jan Probiersch, St. Blasien Dr. Medic/Med.-Pharm. Inst. Bukarest Alexander Klein, Tuttlingen Dr. med. Angelika Stanulla, Hohenfels Bekanntmachungen Wir trauern um unsere Kolleginnen und Kollegen * 09. 08. 1930 † 11. 02. 2013 * 11. 06. 1935 † 15. 03. 2013 * 10. 07. 1936 † 13. 04. 2013 * 26. 11. 1932 † 24. 05. 2013 Wiederholungsprüfung zur Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung Landesärztekammer Baden-Württemberg Geschäftsstelle: Jahnstraße 40 70597 Stuttgart ( Degerloch) Telefon (07 11) 7 69 89-0 Fax (07 11) 7 69 89-50 Weitere Infos unter www.läk-bw.de * 01. 07. 1933 † 24. 05. 2013 * 11. 11. 1926 † 27. 05. 2013 * 29. 04. 1922 † 06. 06. 2013 * 11. 04. 1915 † 07. 06. 2013 * 18. 10. 1950 † 09. 06. 2013 * 25. 01. 1927 † 12. 06. 2013 * 14. 05. 1925 † 16. 06. 2013 * 24. 06. 1943 † 17. 06. 2013 * 07. 10. 1922 † 19. 06. 2013 * 03. 01. 1922 † 20. 06. 2013 * 23. 06. 1954 † 23. 06. 2013 * 20. 06. 1927 † 27. 06. 2013 * 24. 08. 1931 † 03. 07. 2013 Anzeige praxisrecht.de Raffelsieper & Partner GbR Hamburg - Berlin - Heidelberg Spezialisten für alle Rechtsfragen rund um den Arztberuf Beratung für • niedergelassene Ärzte • angestellte Ärzte • Krankenhausträger • sonstige Leistungserbringer im Gesundheitswesen Kooperation • MVZ • Integrierte Versorgung • Strukturverträge • Praxisnetze Berufsrecht • Vertragsarztrecht • Abrechnung • Wirtschaftlichkeit Nachfolgeregelung • Erbrecht • Steuerrecht Berliner Straße 101 • 69121 Heidelberg • (06221) 43 79 232 www.praxisrecht.de • [email protected] Rechtsanwälte • Fachanwälte für Medizinrecht • Fachanwälte für Steuerrecht Landeseinheitliche Abschlussprüfung Winter 2013/14 für Medizinische Fachangestellte Der schriftliche Teil der Abschlussprüfung für Medizinische Fachangestellte beginnt am 18. November und wird am 19. und 21. November 2013 fortgesetzt. Die Termine der praktischen Prüfung werden den Prüflingen von den Bezirks ärztekammern bzw. den Berufsschulen jeweils mitgeteilt. Die Anmeldefrist zur Zulassung zur Prüfung endet am 16. September 2013 (vgl. §§ 7 und 10 der Prüfungsordnung für die Abschlussprüfung der Medizinischen Fachangestellten der Landesärztekammer Baden-Württemberg 02/2007). Die nächste Wiederholungs prüfung zur Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung findet am 12. Oktober 2013 in der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart statt. Anmeldungen sind bis spätestens 13. September 2013 an die Bezirksärztekammer Nordwürttemberg zu richten. Einsichtnahme in die Jahresrechnung 2012 Nach § 25 Abs. 3 des HeilberufeKammergesetzes in der Fassung vom 16. März 1995 (GBl. BW S. 314) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes zur Änderung des Landespflegegesetzes und anderer berufsrechtlicher Vorschriften vom 15. Juni 2010 (GBl. BW S. 427, S. 431) und § 11 Abs. 3 der Satzung der Landes ärztekammer Baden-Württemberg vom 23. Januar 1980 (Ärzteblatt Baden-Württemberg, S. 89), zuletzt geändert durch Satzung vom 21. Januar 2004 (Ärzteblatt Baden-Württemberg, 2004, S. 63) hat jeder Beitragspflichtige Gelegenheit, Einsicht in die Jahresrechnung der Landesärztekammer zu nehmen. Die Möglichkeit zur Einsichtnahme über Erträge und Aufwendungen des Rechnungsjahres 2012 besteht in der Zeit vom 7. bis 18. Oktober 2013 in der Geschäftsstelle der Landesärztekammer BadenWürttemberg, Jahnstraße 40, 70597 Stuttgart während der Geschäftszeit, Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 16.30 Uhr. ÄBW 08 • 2013 345 Bekanntmachungen Wahl der Vertreter der Landesärztekammer in der Baden-Württembergischen Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte in Tübingen Die Wahl der Vertreter der Landesärztekammer in der Versorgungsanstalt für die nächste Wahlperiode vom 1. Mai 2014 bis 30. April 2018 ist von der 7. Vertreterversammlung am 23. November 2013 durchzuführen (§ 1 der Satzung der Landesärztekammer Baden-Württemberg über die Wahl der Vertreter der Landes ärztekammer in der Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte vom 18. Oktober 1984). Gewählt wird aufgrund von Wahlvorschlägen nach dem Verhältniswahlsystem. Von insgesamt 30 zu wählenden Vertretern entfallen auf die Bezirksärztekammer Nordwürttemberg Bezirksärztekammer Nordbaden Bezirksärztekammer Südbaden Bezirksärztekammer Südwürttemberg 9 Vertreter 8 Vertreter 7 Vertreter 6 Vertreter Wählbar ist jedes an der Versorgungsanstalt teilnehmende Mitglied der Landesärztekammer, gegen das keine Maßnahme nach § 58 Nr. 4 oder 5 Heil berufe-Kammergesetz BadenWürttemberg verhängt ist. Aus dem Bereich einer Bezirksärztekammer ist nur wählbar, wer der Bezirksärztekammer zugehört. Die Wahlvorschläge sind schriftlich bei der Landesärztekammer spätestens eine Woche vor der Sitzung der Vertreterversammlung der Landesärztekammer einzureichen, also spätestens bis zum 15. November 2013. Die Bewerber müssen getrennt nach den einzelnen Bereichen der Bezirksärztekammern aufgeführt werden und durchlaufende Ziffern erhalten. Die Wahlvorschläge dürfen nur Bewerber enthalten, die nach dem Vorge nannten wählbar sind. Dies bedeutet, dass ein Wahlvorschlag zwingend mindestens 9 Bewerber aus Nordwürttemberg, 8 Bewerber aus Nordbaden, 7 Bewerber aus Südbaden und 6 Bewerber aus Südwürttemberg ent halten muss. Zusätzlich sollten aus jeder Bezirksärztekammer 346 mindestens 2 Bewerber mehr in den Wahlvorschlag aufgenommen werden als Vertreter aus dieser Bezirksärztekammer zu wählen sind. Alle aufgenommenen Bewerber sind dann mit fortlaufenden Ziffern durchzunummerieren, wobei durch Zwischenüberschriften die Zugehörigkeit zu den einzelnen Bezirksärztekammern deutlich gemacht werden muss. Der Wahlvorschlag soll ein Kennwort erhalten. Fehlt ein solches, so gilt der Name des an erster Stelle stehenden Bewerbers als Kennwort. Die Wahlvorschläge sollen die verschiedenartigen Teilnehmerbelange, insbesondere auch den Altersaufbau der Berufs angehörigen, berücksichtigen. Den Wahlvorschlägen sind Erklärungen der Bewerber beizufügen, dass sie der Aufnahme in den Wahlvorschlag zustimmen. Der Wahlvorschlag muss von mindestens fünf Mitgliedern der Landesärztekammer unterzeichnet sein, die Teilnehmer der Versorgungsanstalt sind. Wichtig ist, dass sich Wahl vorschläge nicht nur auf einen Bezirksärztekammerbereich beschränken können. Da nach dem Gesetz über die Versorgungsanstalt die Vertreter in der Versorgungsanstalt von den Vertretern der Landesärztekammer zu wählen sind, wählt nach den Prinzipien der unechten Teilortswahl im Kommunalwahlrecht jeder Wähler die Vertreter aller Bezirksärztekammern und übt damit seinen Einfluss auf die Bildung der gesamten Vertretung aus. Der Wähler hat mithin so viele Stimmen, wie Bewerber insgesamt in die Vertreter versammlung der Versorgungsanstalt zu wählen sind. Über die Zulassung der Wahlvorschläge entscheidet der Vorstand der Landesärztekammer. ÄBW 08 • 2013 Dr. med. Dipl. Inform. Reinhold Hauser Ärztlicher Geschäftsführer Bezirksärztekammer Nordwürttemberg Geschäftsstelle: Jahnstraße 5 70597 Stuttgart ( Degerloch) Telefon (07 11) 7 69 81-0 Fax (07 11) 7 69 81-5 00 Hygienebeauftragter Arzt und Ärztin – ein neues interessantes Tätigkeitsfeld für Sie? Eine Fortbildung der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg Nach der Neufassung der Krankenhaushygieneverordnung (MedHygVO) vom 20. Juli 2012 sind neben den Trägern fast aller Krankenhäuser jetzt auch verschiedene andere Einrichtungen verpflichtet, hygienebeauftragte Ärzte und Ärztinnen zu bestellen bzw. zu beschäftigen. Dazu zählen unter anderem alle Einrichtungen für ambulantes Operieren, welche auf Basis der Qualitätssicherungsvereinbarung nach § 135 Abs. 2 SGB V tätig sind. Der hygienebeauftragte Arzt oder Ärztin arbeitet mit dem/der Krankenhaushygieniker/in und den Hygienefachkräften zusammen. Er ist Ansprechperson und Multiplikator, erstellt Risikoanalysen mit Risikobewertungen von Infektionsrisiken, veranlasst und begleitet Maßnahmen zur Risikominimierung, ist zuständig für das Ausbruchsmanagement bei gehäuft auftretenden nosokomialen Infektionen und vieles mehr. Hygienebeauftragter Arzt oder Ärztin kann werden, wer über eine mindestens zweijährige Berufserfahrung verfügt und eine anerkannte 40-stündige curri culare Fortbildung zum hygienebeauftragten Arzt/Ärztin erfolgreich besucht hat. Damit es mehr Ärzten und Ärztinnen möglich wird, sich zum hygienebeauftragten Arzt bzw. Ärztin benennen zu lassen, bietet die Bezirksärztekammer Nordwürttemberg jetzt erneut die hierfür geforderte 40-stündige Fortbildung an. Die Veranstaltung findet diesmal gezielt am Wochenende statt, speziell für niedergelassene Ärzte und Ärztinnen. Veranstaltungstermine: 13.–15. September 2013 und 27.–29. September 2013 Freitag, 13. September 2013 15.00–20.00 Uhr Samstag, 14. September 2013 9.00–17.15 Uhr Sonntag, 15. September 2013 9.00–14.30 Uhr Freitag, 27. September 2013 15.00–20.00 Uhr Samstag, 28. September 2013 9.00–16.15 Uhr Sonntag, 29. September 2013 9.00–13.00 Uhr Veranstaltungsort: Bezirks ärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart-Degerloch Teilnahmegebühren: 600,– Euro inklusive Material und Verpflegung Fortbildungspunkte: 40 Punkte Anmeldung: Fachbereich Fortbildung, Bezirks ärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-5 62, Fax (07 11) 7 69 81-5 00, E-Mail: [email protected] Bekanntmachungen LNA-Refresher-Kurs Leitende Notärzte werden immer häufiger bereits im Vorfeld von Großveranstaltungen als Berater hinzugezogen. Um Sie dabei zu unterstützen, bietet Ihnen der diesjährige LNA-Refresher-Kurs Einblick in die Organisation und Durchführung von Großveranstaltungen aus verschiedenen Blickwinkeln. Termin: Samstag, 28. September 2013 9.00–17.00 Uhr Programm: 9.00 Uhr Begrüßung Prof. Dr. med. K. Ellinger, Chefarzt, Klinik für Anästhesie, Intensiv-, Notfall- u. Schmerzmedizin, Oberschwabenklinik Ravensburg 9.15–10.00 Uhr Eventmanagement – Großveranstaltung aus Sicht des Veranstalters Markus Wincher, Leiter Facility Management, SAP Arena 10.00–10.45 Uhr Rechtlicher Rahmen Großveranstaltung aus Sicht der Ortspolizeibehörde Ralf Kotte, Amt für öffentliche Ordnung, Sachgebietsleiter, Genehmigung von Großver anstaltungen, Stadt Stuttgart 10.45 Uhr Pause 11.00–11.45 Uhr Großveranstaltung Risikoabschätzung aus Sicht der Polizei Polizeidirektor Dieter Schäfer Polizeipräsidium Mannheim 11.45–12.30 Uhr Beurteilung von Veran staltungsorten aus der Sicht der Feuerwehr Sebastian Fischer, Stellv. Leiter Abt. Einsatz, Berufsfeuerwehr Stuttgart 12.30 Uhr Mittagspause 13.15–14.00 Uhr Rechtliche Zuständigkeit des LNA bei der Planung von Großveranstaltungen Dr.med. E. Kehrberger, Filderstadt 14.00–14.45 Uhr Begutachtung von Großver anstaltungen durch den LNA – Das Modell Baden-Württemberg PD Dr.med. H. Genzwürker, Chefarzt, Neckar-OdenwaldKliniken, Klinik für Anästhesio logie und Intensivmedizin 14.45 Uhr Pause 15.00–15.45 Uhr Fußball-WM in Deutschland. Was würden wir heute anders machen? Dr.med. J. Pfefferkorn, Klinik für Anästhesie, Katharinenhospital Stuttgart 15.45–16.30 Uhr Fallvorstellung Kurden-Festival Dr.med. D. Volk, Theresien krankenhaus Mannheim 16.30 Uhr Abschlussdiskussion und Evaluation Prof. Dr. med. K. Ellinger, PD Dr. med. H. Genzwürker 17.00 Uhr Veranstaltungsende Änderungen und Ergänzungen des Programms bleiben vorbehalten. Kursleitung: Prof. Dr. Klaus Ellinger, Chefarzt , Krankenhaus St. Elisabeth, Klinik für Anästhesie, Intensiv-, Notfallund Schmerzmedizin PD Dr. Harald Genzwürker, Chefarzt, Neckar-Odenwald-Kliniken, Klinik für Anästhesiologie und Intensivmedizin Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Zielgruppe: Leitende Notärzte Voraussetzung: Fachkunde Leitender Notarzt Teilnehmerbeitrag: 60,– Euro inkl. Tagesverpflegung Fortbildungspunkte: 8 Punkte Anmeldung: Fachbereich Arbeitsschutz und Notfallmedizin, Telefon (07 11) 7 69 81-5 70, Fax (07 11) 7 69 81-5 00, E-Mail: [email protected] Seminar zum Leitenden Notarzt Termin: 7.–11. Oktober 2013 (Mo–Fr) Nach dem Rettungsdienstplan Baden-Württemberg ist es Aufgabe des Leitenden Notarztes (LNA) als Führungskraft des Rettungsdienstes bei Großschadensfällen mit vielen Verletzten oder Erkrankten die medizinischen Maßnahmen am Notfallort zu leiten, zu koordinieren und zu über wachen, um möglichst allen Betroffenen eine medizinische Versorgung zu ermöglichen. Um diese Aufgaben wahrnehmen zu können, sind umfangreiche Kenntnisse und Erfahrung in der Notfallmedizin und dem Management von größeren Schadensereignissen erforderlich. Nach der Satzung der Landes ärztekammer Baden-Württemberg müssen Ärzte, die als Leitende Notärzte im Rettungsdienst mitwirken, folgende Voraussetzungen erfüllen: 1. Gebietsbezeichnung/ Facharztkompetenz und 2. die Zusatzbezeichnung/ Zusatzweiterbildung „Notfallmedizin“ oder eine nach den jeweiligen Rettungsdienst gesetzen der Länder vergleichbare Qualifikation besitzen und 3. zusätzlich eine 6-monatige Tätigkeit auf einer Intensiv station und 4. umfassende Erfahrungen in der Notfallmedizin durch regelmäßige Einsätze im Notarztdienst nachweisen, sowie 5. ein 40-stündiges Seminar zum Leitenden Notarzt absolvieren und 6. die Teilnahme an einer regionalen Einweisungs veranstaltung nachweisen. Die hier angebotene Fortbildung entspricht dem geforderten Fortbildungsseminar nach Ziffer 5. Dieses umfasst 40 Stunden und wird nach den Empfehlungen der Bundesärztekammer und der DIVI an der Landesfeuerwehrschule in Bruchsal durchgeführt. Veranstaltungsort: Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg, Steinackerstraße 47, 76646 Bruchsal Teilnehmerbeitrag: 690,– Euro inkl. Verpflegung und Seminarunterlagen, zzgl. Übernachtung (falls gewünscht) Fortbildungspunkte: 40 Punkte Anmeldung: Fachbereich Arbeitsschutz und Notfallmedizin, Telefon (07 11) 7 69 81-5 70, Fax (07 11) 7 69 81-5 00, E-Mail: [email protected] ÄBW 08 • 2013 347 Bekanntmachungen 23. Psychosomatischer Tag Schlafstörungen: Ursachen, Diagnostik, Psychodynamik und Therapie (Arbeitstitel) Termin: Samstag, 19. Oktober 2013 9.00–15.30 Uhr Jeden Tag haben es Ärzte in den Kliniken und in den Praxen mit vielen Patienten zu tun, bei denen sich hinter vordergründig somatischen Symptomen komplexe Krankheitsbilder verbergen. Oftmals sind dies Leiden, die erst dann einer qualifizierten Therapie zugänglich werden, wenn die ursächliche Beteiligung psychischer Faktoren vom Arzt erkannt ist und in geeigneter Weise angesprochen wird. Natürlich sollen dabei keineswegs die Erfolge gerade der „Schulmedizin“ geleugnet oder in ihrem Wirken für Patienten in einem falschen Licht gesehen werden. Der psychosomatische Ansatz einer erweiterten Diagnostik und Therapie darf in keinem Fall dazu führen, dass bei einem Patienten notwendige somatische Schritte der Unter suchung und Behandlung unterbleiben. Doch oft ist es erst dann möglich einem Patienten zu helfen oder ihn zu heilen, wenn auch die sozialen und psychischen Aspekte seines Krankseins in die Diagnostik und die Therapie einbezogen werden können. Genau hier bietet der psychosomatische Ansatz mit dem besseren Verstehen und Umgehen mit psychischen und sozialen Krankheitsursachen die Möglichkeit für Ärzte, sich eine neue Ebene des Umganges mit ihren Patienten zu eröffnen. 348 Die Integration der somatischen und psychischen Ursachen und Auswirkungen einer Erkrankung und die hieraus entstehenden erweiterten therapeutischen Möglichkeiten sind das Feld der Psychosomatischen Medizin. Der Psychosomatische Tag soll einen besonderen Schwerpunkt auf eben dieses Thema setzen. Allen psychosomatisch interessierten Ärzten, sowohl den „Anfängern“, die dieses Fach kennenlernen möchten, wie den „Experten“, die ihre Kenntnisse vertiefen wollen, soll das breit gefächerte Programm eine lohnende Fortbildung bringen. Programm: 9.00–9.15 Uhr Begrüßung und Einführung Prof. Dr. med. Annegret Eckhardt-Henn, Stuttgart Dr. med. Annette BertholdBrecht, Ditzingen 9.15–10.00 Uhr „Der nicht-erholsame Schlaf“ Diagnostik – Differenzial diagnostik – Therapie Dipl.-Psych. Sabine Eller, Gerlingen 10.00–10.15 Uhr Diskussion 10.15–10.30 Uhr Kaffeepause 10.30–11.15 Uhr „Schlafstörungen aus psychosomatischer Sicht – therapeutische Aspekte“ Dr. med. Wolfgang N. Fischer, Pforzheim 11.15–11.30 Uhr Diskussion 11.30–12.30 Uhr Arbeit in Kleingruppen Leitung: Dr. med. Ulrich Barthelmes, Dr. med. Götz Basse, Dr. med. Annette Berthold-Brecht, Prof. Dr. med. Annegret EckhardtHenn, Dr. med. Ekkehard Gaus, Dr. med. Ingrid Rothe-Kirchberger 12.30–13.15 Uhr Mittagspause – gemeinsames Mittagessen 13.15–14.00 Uhr „Frühkindliche Schlafstörungen als familiäre Beziehungskrise“ Dr. med. Nikolaus v. Hofacker, Starnberg ÄBW 08 • 2013 14.00–14.15 Uhr Diskussion 14.15–14.30 Uhr Kaffeepause 14.30–15.15 Uhr Arbeit in Kleingruppen Leitung: Dr. med. Ulrich Barthelmes, Dr. med. Götz Basse, Dr. med. Annette Berthold-Brecht, Prof. Dr. med. Annegret EckhardtHenn, Dr. med. Ekkehard Gaus, Dr. med. Ingrid Rothe-Kirchberger 15.15–15.30 Uhr Abschlussplenum Ausgabe der Teilnahme bescheinigungen Änderungen und Ergänzungen des Programms bleiben vorbehalten. Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen Teilnahmegebühr: 61,– Euro (inklusive Tagesverpflegung) Zertifizierte Fortbildung: 7 Punkte Veranstalter: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg Kompetenz-Zentrum Fortbildung, Arbeitsschutz und Notfallmedizin Jahnstraße 5 70597 Stuttgart Telefon (07 11) 7 69 81-5 70 Fax (07 11) 7 69 81-5 00 E-Mail: [email protected] Diese Veranstaltung ist anrechenbar auf das 80-stündige Curriculum zum Erwerb der Qualifikation zur Durchführung der psycho somatischen Grundversorgung und zur Vermittlung von psycho somatischen Grundkenntnissen in der Facharztweiterbildung. Bezirksärztekammer Nordbaden Geschäftsstelle: Keßlerstraße 1 76185 Karlsruhe Telefon (07 21) 59 61-0 Fax (07 21) 59 61-11 40 Hygienebeauftragter Arzt Die Fortbildung wird vom Städtischen Klinikum Karlsruhe in Kooperation mit der Bezirksärztekammer Nordbaden angeboten und durchgeführt. Die Teilnahmebescheinigung für den Fortbildungskurs erteilt die Ärztekammer. Nach der Verordnung des Sozialministeriums über die Krankenhaushygiene in Baden-Württemberg vom 15. Dezember 2010 sind die Träger der Krankenhäuser verpflichtet, hygienebeauftragte Ärzte zu bestellen bzw. zu beschäftigen. Zum hygienebeauftragten Arzt kann nur bestellt werden, wer über eine mindestens zweijährige Berufserfahrung verfügt und spezielle Kenntnisse auf dem Gebiet der Hygiene und medizinischen Mikrobiologie in Fortbildungskursen erworben hat. Die Mindestanforderung ist der Besuch eines 40-stündigen Grundkurses nach dem Curri culum der Bundesärztekammer. Termin: 4.–8. November 2013 (Mo–Fr) 9.00 s.t.–16.30 Uhr Leitung: Dr. med. Eberhard Kniehl, Leiter der Abteilung für Mikrobiologie und Krankenhaushygiene, Städtisches Klinikum Karlsruhe Ort: Städtisches Klinikum Karlsruhe gGmbH, Moltkestr. 90, 76133 Karlsruhe Gebühr: 550,– Euro Fortbildungspunkte: 40 Eine Anmeldung ist erforderlich. Die Teilnehmerzahl ist auf 25 begrenzt. Auskunft und Anmeldung: Fachlicher Ansprechpartner: Dr. Eberhard Kniehl, Telefon (07 21) 9 74-18 01, E-Mail: eberhard. [email protected] Anmeldung und Organisation: Geschäftsstelle BBz, Telefon (07 21) 9 74-75 40, E-Mail: [email protected] Bekanntmachungen „Geriatrische Grundversorgung“ – 60-stündiges Basiscurriculum der Bundesärztekammer Die demografische Entwicklung in Deutschland in den nächsten Jahrzehnten wird es mit sich bringen, dass Ärztinnen und Ärzte der meisten Fachrichtungen zunehmend ältere Menschen unter Ihren Patientinnen und Patienten haben werden. In den Weiterbildungsgängen vieler Fachgebiete sind geriatrische Themen und die besonderen Probleme des älteren und multimorbiden Patienten nicht sehr ausführlich berücksichtigt. An der Geriatrie interessierte Ärztinnen und Ärzte können seit geraumer Zeit die Zusatz weiterbildung „Geriatrie“ nach der Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer BadenWürttemberg erwerben. Sie sieht aber eine Weiterbildungszeit von 18 Monaten bei einem zur Weiterbildung befugten Facharzt vor und ist inhaltlich so umfangreich, dass sie fast nur von den Fachärztinnen und Fachärzten für Allgemeinmedizin und Innere Medizin gewählt wird. Die Bundesärztekammer hat jetzt ein 60-stündiges Basiscurriculum „Geriatrische Grundversorgung“ entwickelt. Dieses richtet sich an die Ärztinnen und Ärzte aller Fachgebiete, die die Zusatzbezeichnung Geriatrie nicht erwerben wollen, Ihre Kenntnisse über wesentliche Aspekte bei der Behandlung älterer Menschen aber vertiefen möchten. Das Curriculum ist in neun Module gegliedert, die in drei Abschnitte (jeweils ein Wochenende) eingeteilt wurden. Termine: 20.–22. September 2013 18.–20. Oktober 2013 22.–24. November 2013 Veranstaltungsort: Diakonissenkrankenhaus Karlsruhe-Rüppurr, Diakonissenstraße 28, 76199 Karlsruhe Programm: – Besonderheiten des alten Patienten – Geriatrische Syndrome und Altersspezifika ausgewählter Erkrankungen (in mehreren Teilen) – Geriatrisches Basis-Assessment – Arzneimitteltherapie und nicht-medikamentöse Therapiemaßnahmen – Rechtliche und ethische Grundlagen – Einrichtungen geriatrischer Versorgung – Fallbeispiele Wissenschaftliche Leitung und Moderation: Dr. med. Brigitte R. Metz, Chefärztin Geriatrisches Zentrum Karlsruhe und Klinik für Rehabilitative Geriatrie, Fachärztin für Innere Medizin; Klinische Geriatrie; Palliativ medizin; Physikalische Therapie, Ernährungsmedizin DGEM, Osteologie DVO Gebühr: 635,– Euro Fortbildungspunkte: Für die Fortbildung wurden 60 Punkte bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg beantragt. Kontakt: Bezirksärztekammer Nordbaden, Akademie für Ärztliche Fortbildung, Frau Doll, Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe, Telefon (07 21) 59 61-13 60, Fax: -13 59, E-Mail: fortbildungsakademie@ baek-nb.de Teilnahmebedingungen: Eine Stornierung der Anmeldung ist bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich. Sie hat in schriftlicher Form per Post, Telefax oder E-Mail zu erfolgen. Nach Ablauf der Stornierungsfrist ist bei selbst verschuldeter Nichtteilnahme die volle Gebühr zu entrichten. Bei einer Abmeldung aus unverschuldeten Gründen (z. B. schwere, längerfristige Erkrankung) ist der Grund der Abmeldung glaubhaft nach zuweisen. Über die Zahlungs verpflichtung wird dann nach Prüfung des Sachverhaltes nach billigem Ermessen entschieden. Die Akademie behält sich vor, die Veranstaltung bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl spätestens 14 Tage vor Kurs beginn abzusagen. Weitere Informationen: www.baek-nb.de oder www.aerztekammer-bw.de Bezirksärztekammer Südbaden Geschäftsstelle: Sundgauallee 27 79114 Freiburg/Br. Telefon (07 61) 6 00 47-0 Fax (07 61) 89 28 68 Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung Südbaden Ausführliche Informationen/ Anmeldeformulare finden Sie auf unserer Homepage www.baek-sb.de/akademie Alle Veranstaltungen sind von der Landesärztekammer Baden-Württemberg anerkannt und auf das Fortbildungs zertifikat anrechenbar. Achtsamkeitsbasierte Stressbewältigung für Ärztinnen und Ärzte – Tagesworkshop Leitung: Dr. med. Hendrikje Posch, Freiburg, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie, MBSR/ MBCT-Lehrerin; Dipl.-Ing. (BA) Anke Wunderlich, Freiburg, Bewegungs- und Ausdrucks therapeutin, MBSR/MBCT-Lehrerin Berufstätige im Gesundheitswesen stehen heute vor besonderen Herausforderungen: zunehmende Beschleunigung in den Arbeitsabläufen, Zeitdruck und emotionale Belastungen. Um Überforderung nachhaltig vorzubeugen und auch in stressigen Zeiten innere Ruhe und Stabilität zu bewahren, ist es sinnvoll, Achtsamkeit zu praktizieren. Achtsamkeit bedeutet, die erlebten Erfahrungen im gegenwärtigen Augenblick bewusst und nicht wertend wahrzunehmen. Wir lernen innezuhalten, unbewusste oder automatische Verhaltensweisen zu erkennen und ge lassener und kreativer mit dem Berufsalltag umzugehen. Methoden sind: – Achtsamkeitsmeditationen im Liegen, Sitzen, Stehen und Gehen – sanfte Yogaübungen – Impulsreferate und Reflexionen – Achtsamkeitsübungen für den Berufsalltag Achtsamkeit unterstützt Sie dabei: Konstruktiv Stress zu bewältigen, Burn-out vorzubeugen, den Blick für das Wesentliche zu öffnen und Prioritäten zu klären, Selbstfürsorge und Selbstakzeptanz im beruflichen Alltag zu leben. Termin: Freitag, 11. Oktober 2013 Zeit: 10.00 s.t.–16.00 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 100,– Euro Hygienebeauftragter Arzt – Onlinekurs Leitung: Prof. Dr. med. Franz Daschner, Freiburg; Dipl.-Volkswirt Dr. med. Wolfgang Gärtner, Deutsches Beratungszentrum für Hygiene (BZH GmbH), Freiburg Zum Hygienebeauftragten Arzt kann nur bestellt werden, wer über eine mindestens zwei jährige Berufserfahrung verfügt und spezielle Kenntnisse auf dem Gebiet der Hygiene und der medizinischen Mikrobiologie erworben hat. Die Mindestanforderung beinhaltet den Besuch eines vierzigstündigen Kurses nach dem Curri culum der Bundesärztekammer. Mit der Bezirksärztekammer Südbaden wird im Herbst 2013 ein neuer Weg beschritten, der es ermöglicht, die Dauer der Präsenzveranstaltung zu verkürzen und trotzdem die vierzigstündige Weiterbildung sicherzustellen. Hierzu dient der erstmals als Blended Learning veranstaltete Kurs. 20 Kurseinheiten werden über ein E-Learning Modul vermittelt, das heißt, die Teilnehmer erwerben das erforderliche Wissen online, unabhängig von Zeit und Ort. Erforderlich hierfür sind ein PC mit Internetzugang und eine eigene E-Mail-Adresse. Die internetbasierten Lernein heiten stehen ab dem 1. Sep tember 2013 zur Verfügung. Die verbleibenden 20 Lerneinheiten werden in einem 2-TagesKurs vorgestellt. Die Teilnahme an der Präsenzveranstaltung ist nur möglich, wenn zuvor die ÄBW 08 • 2013 349 Bekanntmachungen E-Learning-Einheiten absolviert wurden. Die Präsenzveranstaltung findet am 28./29. November 2013 im Haus der Ärzte in Freiburg statt. Termin: Online-Phase ab 1. September 2013 Präsenztage 28. und 29. November 2013 Zeit: Donnerstag und Freitag, 9.00 s.t.–ca. 18.00 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 600,– Euro Medizinische Hypnose für Ärzte Leitung: PD Dr. Uwe H. Ross, Freiburg Einführungskurs In diesem einführenden Workshop werden auf der Basis aktueller neurophysiologischer Erkenntnisse wirkungsvolle Ad-hoc-Interventionen der modernen Hypnose bei akuten und chronischen Schmerzen, somatoformen Störungen, Schlafstörungen, Spannungszuständen, nichtorganischen Schwindel beschwerden und Tinnitus praktisch erfahrbar vermittelt. In der täglichen Praxis angewendet, können die Beschwerden für den Patienten durch Hypnose-Techniken unmittelbar erlebbar reduziert werden. Wesentlicher Vorteil hypnotherapeutischer Ansätze in der Behandlung dieser Störungen ist zudem, dass sie – konsequent ressourcen- und lösungsorientiert eingesetzt – vermehrt die unwillkürliche, unbewusste Erlebnisebene des Patienten einbeziehen und unter anderem bei Schmerz objek tivierbare psychobiologische Wirkungen entfalten. Teilnehmerinnen und Teilnehmer erwerben methodische Fertigkeiten in der Anwendung spezieller Hypnose-Techniken zur Beschwerdeminderung und zur Aktivierung innerer Ressourcen bei psychosomatischen Störungen sowie bei Spannungs zuständen, zum Beispiel vor medizinischen Eingriffen. Termin: Samstag, 26. Oktober 2013 Zeit: 9.00 s.t.–16.00 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 100,– Euro 350 Notarztseminar zum Erwerb der Zusatzbezeichnung „Notfallmedizin“ gemäß Curriculum der Bundesärztekammer Leitung: Dr. med. Frank Koberne, St. Josefskrankenhaus Freiburg Die Teilnehmer erhalten eine qualitativ hochwertige Ausbildung im Bereich der Notfall medizin auf Grundlage aktueller internationaler Richtlinien wie ERC und ATLS Algorithmen. Sichergestellt wird ein hoher Anteil an praktischen Übungen und Simulationen in Kleingruppen. Einbezogen werden zudem alle an der Notfallversorgung beteiligten Organisationen wie Feuerwehr und Polizei. Termin: 25. November–3. Dezember 2013 Zeit: Montag bis Dienstag (ohne Sonntag), 8.00 s.t.–ca. 18.30 Uhr Ort: Freiburg Entgelt: 800,– Euro Notfalltraining für Ärzte Leitung: Dr. Stefan Leisinger, Emmendingen Grundkurs Der plötzliche Herztod ist eine der häufigsten Todesursachen in der Bundesrepublik Deutschland. Die sofortige effiziente und gut strukturierte erweiterte Reanimation mithilfe eines guten Atemwegsmanagements unterstützt durch Defibrillation und Notfallmedikation, ist dann der Über lebensfaktor Nr. 1 für diese Patienten. Neben einer Einführung in die medizinischen Grundlagen erhalten Sie in diesem Seminar auch die Möglichkeit eines Intensivtrainings zur erweiterten cardiopulmonalen Reanimation gemäß den gültigen Standards des European Resuscitation Council und der Bundesärztekammer. Programm: Medizinische Grundlagen – Basistherapie – CPR – Venenzugänge – Beatmung – Elektrotherapie Termin: Samstag, 12. Oktober 2013 Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Zeit: 9.00 s.t.–17.00 Uhr Entgelt: 100,– Euro ÄBW 08 • 2013 Kardiozirkulatorische Notfälle Herzrhythmusstörungen gehören neben den Krebserkrankungen zu den häufigsten Todesursachen. In Deutschland sterben nach Schätzungen jährlich zwischen 70 000 und 80 000 Menschen den rhythmogen bedingten plötzlichen Herztod. Nur wenige Patienten überleben dank rechtzeitig eingeleiteter Reanimationsmaßnahmen. Dieses Seminar vermittelt den teilnehmenden Ärztinnen und Ärzten die sichere Fähigkeit, lebensbedrohliche Rhythmus störungen rasch zu erkennen und geeignete Sofortmaßnahmen einzuleiten. Programm: Rhythmusstörungen – Elektrotherapie – Notfall medikamente – EKG-Simulation – Fallbesprechung Kreislauf – Mega-Code-Traing Erw. gemäß ERC – Airway-Management (Larynxmaske; Combitube etc.) Termin: Samstag, 26. Oktober 2013 Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Zeit: 9.00 s.t. – 17.00 Uhr Entgelt: 100,– Euro Traumatologische Notfälle Erleiden Personen akute Gewalteinwirkungen, zum Beispiel aufgrund von Verkehrsunfällen oder im Rahmen einer Schlägerei, werden häufig Verletzungsmuster zu spät erkannt. Es verstreicht wertvolle Zeit, in welcher der Patient nicht die benötigte Behandlung erhält. Dieses Seminar soll teilnehmende Ärztinnen und Ärzte in die Lage versetzen, akute Lebensgefahr bei durch Trauma verletzten Notfallpatienten ab zuwenden sowie die Vitalfunk tionen zu sichern. Durch rasches Erfassen der traumatischen Gesamtbelastung und geeignete therapeutische Maßnahmen ist es möglich, den Patienten zu stabilisieren. Programm: Unfallmechanismen – Primary/ Secondary Survey – SchädelHirn-Trauma – Wirbelsäulen trauma – Extremitätentrauma – Thoraxtrauma – Abdominal trauma – Bodycheck – Immobilisation – Fallbesprechung Trauma – Primary & Secondary survey – Mega-Code-Training Erw. gemäß ERC Termin: Samstag, 7. Dezember 2013 Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Zeit: 9.00 s.t.–17.00 Uhr Entgelt: 100,– Euro Notfalltraining für Arzt und Praxisteam Immer wieder kommt es in Arztpraxen zu Notfallsituationen. Das Praxisteam wird dann vor eine sehr schwierige Aufgabe gestellt. Unser Seminar vermittelt allen in diesem Bereich Tätigen die erforderliche Routine und das nötige Hintergrundwissen, um in Zukunft in solchen Situationen richtig reagieren zu können. Programm: Vermittlung gültiger Standards der Herz-Lungen-Wiederbelebung/Algorithmen der Patientenversorgung, Übung invasiver Maßnahmen Termin: Mittwoch, 9. Oktober 2013 Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Zeit: 15.00 s.t.–19.00 Uhr Entgelt: 75,– Euro pro Person Basiskurs Palliativmedizin Leitung: Dr. Tobias Reiber, Freiburg Seit 2003 treffen sich im Rahmen der vom Arbeitskreis Palliativmedizin Freiburg durchgeführten und von der Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung der Bezirksärztekammer Südbaden getragenen palliativmedizinischen Basiskurse Ärztinnen und Ärzte aus den unterschiedlichsten Fachgruppen, aus Praxis und Klinik, zur gemeinsamen Fortbildung. Schwerpunkte des Seminars sind die von der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin gegliederten Inhalte, nämlich Bekanntmachungen Schmerztherapie und Symptomkontrolle, Kommunikation und Ethik in gut ausgewogenen Verhältnissen. Ob der Basiskurs als Ausgangspunkt einer intensivierten Ausbildung zum Palliativmediziner, einer Orientierung oder einer Rekapitulation bereits gekannter Fakten dient, ist dabei nebensächlich – der Kurs soll allen Interessierten eine Hilfe im beruflichen (und vielleicht auch persönlichen) Alltag sein. Termine: 29./30. November 2013 10./11. Januar 2014 31. Januar/1. Februar 2014 Zeit: freitags, 14.00 s.t.–18.30 Uhr, samstags, 9.00 s.t.–18.30 Uhr Ort: Freiburg Entgelt: 550,– Euro Basiskurs Palliativmedizin Leitung: Prof. Dr. Dr. G. Becker, Univ.- Klinik, Freiburg Termin: 3.–7. Februar 2014 Zeit: Montag–Freitag, 9.00 s.t.–ca. 17.30 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 550,– Euro Fallseminar Palliativmedizin Leitung: PD Dr. Gerhild Becker, Univ.-Klinik, Freiburg Das Kursangebot wendet sich an Ärztinnen und Ärzte in Klinik und Praxis, die bereits den Basiskurs Palliativmedizin (40 Kurseinheiten) erfolgreich absolviert haben und sich in der Betreuung Schwerkranker und Sterbender besonders engagieren möchten. Das Fallseminar ist multidisziplinär konzipiert und beachtet die Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin e. V. und der Bundesärztekammer, die in Zusammenarbeit mit anderen medizinischen Fachgesellschaften erarbeitet wurden. Weiterhin werden Kursinhalte des German Programm in Palliative Care Education genutzt (Verbundprojekt der durch die Deutsche Krebshilfe geförderten Akademien für Palliativmedizin in Zusammenarbeit mit der Harvard Medical School, Center for Palliative Care, Boston, USA und der Christopherus Akademie, Interdisziplinäres Zentrum für Palliativmedizin der Universität München). Die wissenschaftliche Leitung erfolgt durch PD Dr. med. Dipl.-Theol. Dipl.-Caritaswiss. G. Becker, Master of Science in Palliative Care (King’s College London) und Oberärztin der Palliativstation der Universitätsklinik Freiburg. Das Fallseminar besteht aus drei Modulen à 40 Kurseinheiten, die sich über jeweils fünf Tage erstrecken. Modul 1 Der schwerkranke, sterbende Patient, sein soziales Umfeld und das behandelnde Team Modul 2 Der individuelle Prozess des Sterbens im gesellschaftlichen Kontext Modul 3 Professionelles Handeln in der Palliativmedizin Termine: Modul 1: 12.–16. Mai 2014 Modul 2: 21.–25. Juli 2014 Modul 3: 10.–14. November 2014 Zeit: Montag–Freitag, 9.00 s.t.–ca. 17.30 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 550,– pro Modul Psychosomatische Grundversorgung Die aktuelle Weiterbildungsordnung schreibt für nahezu alle Fachgebiete den Erwerb von Kenntnissen in psychosomatischer Grundversorgung vor. Diese Qualifikation kann durch Teilnahme an den Kursen entsprechend den jeweiligen Vorgaben der WBO erworben werden. Die Vorgaben beinhalten beispielsweise für KollegInnen in 5-jähriger Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin Kenntnisse über 80 Stunden Psychosomatik: 20 Stunden Theorie, 30 Stunden verbale Intervention sowie 30 Stunden Balint-Gruppenarbeit. Diese werden durch den Besuch von 10 Samstagsterminen à 8 Stunden nach eigener Wahl nach gewiesen. Alternativ können auch 5 Samstagsveranstaltungen mit dem Wochenkurs PGV kom- biniert werden. Dieser findet dreimal pro Jahr in der RehaKlinik Glotterbad bei Freiburg statt. Die Leistungen nach den EBMZiffern 35100/35110 (Theorie seminare, Reflexion der ArztPatient-Beziehung, verbale Interventionstechniken) dürfen nur von Ärzten erbracht werden, die eine Qualifikation durch Teilnahme an einem 80-stündigen Seminar erworben haben (z. B. 10 Samstagstermine des vorliegenden Curriculums, bei Kombination mit dem Blockkurs sind die Vorgaben der Psychotherapievereinbarung bez. der balintoder patientenbezogenen Selbsterfahrungsgruppen zu beachten). Im Rahmen der Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung (HZV) ist das Seminar PGV für die Qualifikation Psychosomatik anrechenbar. Samstagsveranstaltungen (8 Stunden) 28. September 2013 Depressionen, Burnout 19. Oktober 2013 Somatoforme Störungen 30. November 2013 Psychische Aspekte des Metabolischen Syndroms und des Diabetes 25. Januar 2014 Angsterkrankungen 15. Februar 2014 Psychoonkologie am Beispiel des Mamma-Carcinoms Zeit: jeweils 9.00 s.t.–16.30 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 90,– Euro pro Samstag Wochenkurs (40 Stunden) Termin: 21.–25. Oktober 2013 Zeit: Montag–Freitag, 9.00 s.t.–16.30 Uhr Ort: Rehaklinik Glotterbad, Glottertal Entgelt: 400,– Euro Reisemedizin Refresherseminar Leitung: Dr. Rosemarie Mazzola, Freiburg Für alle Kolleginnen und Kollegen, welche das Basisseminar „Reisemedizinische Gesundheitsberatung“ besucht haben oder vergleichbare Kenntnisse besitzen, bieten wir daher ein Refresher-Seminar an. Besucher dieses Kurses erhalten einen Überblick über neue Entwicklungen auf dem Gebiet der Reisemedizin. So wird die aktuelle Weltseuchenlage vorgestellt und auf Änderungen bei den Empfehlungen zur Malariaprophylaxe und zur Impfprävention hingewiesen. Die Dozenten besprechen, auch anhand von Kasuistiken, interessante reiseund tropenmedizinische Themen. Darüber hinaus haben die Teilnehmer die Möglichkeit, eigene Fallbeispiele einzubringen und mit den Referenten und Kollegen zu diskutieren. Das Basiszertifikat Reisemedizin des Deutschen Fachverbands Reisemedizin (DFR) und das DTG-Zertifikat Reisemedizin der Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit sind drei Jahre gültig und können durch den Besuch eines Refresher-Seminars für weitere drei Jahre erneuert werden. Dieses Refresher-Seminar wird für die Verlängerung des Basiszertifikats anerkannt. Termin: Samstag, 12. Oktober 2013 Zeit: 9.00 s.t.–17.10 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 100,– Euro Aufbauseminare Reisemedizin „Risikogruppen und Reisen/Reisen mit chronischen Erkrankungen“ Teilnehmer, die ein 32-stündiges Basisseminar sowie alle Aufbauseminare erfolgreich absolviert haben, können bei der Deutschen Fachgesellschaft für Reisemedizin e. V. (DFR) das „Fachzertifikat Reisemedizin“ beantragen. Termin: 22.–23. November 2013 Risikogruppen und Reisen 14.–15. März 2014 Reisen mit chronischen Erkrankungen Zeit: ganztägig, freitags und samstags Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 200,– Euro (je Kurs) ÄBW 08 • 2013 351 Bekanntmachungen Kursweiterbildung Suchtmedizin zur Erlangung der Zusatz bezeichnung gemäß WBO 2006 Leitung: Dr. Rüdiger Gellert, Freiburg und Dr. Friedemann Hagenbuch, Zentrum für Psychiatrie Emmendingen Suchttherapie geht alle an! Abhängigkeitserkrankungen begegnen beinahe täglich jeder Ärztin, jedem Arzt, ob in der Praxis oder im Krankenhaus tätig. Besonders der Substanzmissbrauch von Alkohol, Nikotin, stimulierenden Substanzen und auch Medikamenten bei Jugendlichen stellt eine unübersehbare Herausforderung für die Ärzteschaft insgesamt dar. Suchtmedizin ist deshalb eine Querschnittsaufgabe für alle Fachgebiete, und sie ist keineswegs auf den relativ kleinen Kreis der Drogenabhängigen beschränkt. Die Fähigkeit zum Erkennen einer möglichen Abhängigkeitserkrankung bzw. Gefährdung – sei es nun durch Alkohol, Medikamente oder Drogen – gehört zum notwendigen Rüstzeug aller Ärztinnen und Ärzte. In der aktuellen Weiterbildungsordnung 2006 ist die Sucht medizin als Zusatzweiterbildung geführt und beinhaltet eine 50-stündige Kursweiterbildung und abschließender Prüfung. Ab 2013 wird das Seminar als Wochenkurs angeboten. Die Module (Bausteine I bis V, Grundlagen I und II, Alkohol/ Tabak/Medikamente, Illegale Drogen, Wahlthemen und Motivierende Gesprächsführung) können gesondert gebucht werden. Termin: 5.–9. Mai 2014 Zeit: Montag–Freitag, 9.00–18.00 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 550,– Euro komplett, 120,– Euro pro Tag 352 Suchtmedizin – Update 2013 Leitung: Dr. Rüdiger Gellert, Freiburg/ Dr. Friedemann Hagenbuch, Zentrum für Psychiatrie Emmendingen Abhängigkeitserkrankungen, oft verbunden mit Substanzmissbrauch von Nikotin, Alkohol und Medikamenten sowie illegalen Drogen, gehören zu den größten sozialmedizinischen Problemen in Deutschland. Dem hat die aktuelle WBO Rechnung getragen und die Zusatzweiterbildung Suchtmedizin etabliert. Um alle Inhaber dieses Zusatztitels sowie besonders am Thema Sucht medizin interessierte Kolleginnen und Kollegen stets über aktuelle Entwicklungen auf diesem Fachgebiet zu informieren, bietet die Akademie wieder ein SuchtUpdate an. In prägnanten Kurz referaten werden suchtmedi zinische Themen mit viel Raum für Diskussion und Austausch dargestellt. Die Referenten arbeiten größtenteils in „badischen“ Einrichtungen, sodass auch Fragen der lokalen Kooperation thematisiert werden können. Zielgruppe der Veranstaltung sind neben Ärztinnen und Ärzten alle anderen Berufsgruppen, die sich im stationären oder ambulanten Behandlungskontext mit Suchtfragen beschäftigen. Termin: Mittwoch, 9. Oktober 2013 Zeit: 15.00 s.t.–18.15 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: kostenfrei, Anmeldung erforderlich! Bitte Programme und Anmeldeformulare anfordern! Akademie für Ärztliche Fortund Weiterbildung Südbaden, Sundgauallee 27, 79114 Freiburg, Telefon (07 61) 6 00-47 36/47 37/ 47 38/47 39/47 51, Fax (07 61) 6 00-47 44, E-Mail: [email protected]; www.baek-sb.de/akademie ÄBW 08 • 2013 Bezirksärztekammer Südwürttemberg Geschäftsstelle: Haldenhaustraße 11 72770 Reutlingen Tel. (0 71 21) 9 17-24 15/-24 16 Fax (0 71 21) 9 17-24 00 Kurse der Bezirksärztekammer Südwürttemberg Fortbildungs-CD-ROM „Palliativmedizin“ Ärztinnen und Ärzte dürfen frei entscheiden, in welcher Fortbildungskategorie sie ihre Fortbildung absolvieren und CMEPunkte sammeln möchten. Mithilfe der von der Bezirksärztekammer Südwürttemberg entwickelten Fortbildungs-CDROM „Palliativmedizin“ können 10 Fortbildungspunkte erworben werden. Der Preis pro CD-ROM beträgt 39,– Euro. Fortbildungs-Doppel-DVD „Internet- und PC-Spielsucht – Risiko ohne Altersbeschränkung?“ Am 29. 09. 2010 hat die Bezirks ärztekammer Südwürttemberg in Zusammenarbeit mit der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie Tübingen eine Fortbildungsveranstaltung mit dem Thema „Internet- und PC-Spielsucht – Risiko ohne Altersbeschränkung?“ durchgeführt. In den Beiträgen wurden ein Spiel exemplarisch beschrieben, die Spielsucht aus der Sicht betroffener Eltern und des Kinder- und Jugendpsychiaters dargestellt, Aspekte von PC-Spiel und Gewalt aufgezeigt, die ambulante Therapie von PC-Spielsucht erläutert und die Möglichkeiten der Suchtprävention benannt. Diese Veranstaltung wurde in Bild und Ton aufgezeichnet und in einer Fortbildungs-DoppelDVD verarbeitet. Bei richtiger Beantwortung von 70 Prozent der beiliegenden Fragen, die sich auf die Beiträge beziehen, können vier Fortbildungspunkte erworben werden. Der Preis pro Doppel-DVD beträgt 34,50 Euro. Seminar zur Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin Seit einigen Jahren ist die Entwicklung der hausärztlichen Versorgung vor allen Dingen in ländlichen Gebieten auf bekannte Weise besorgniserregend. Um wieder mehr Ärztinnen und Ärzte zu motivieren, sich in der Weiterbildung für das Fach Allgemeinmedizin zu entscheiden, wurde bereits im Dezember 2009 zwischen der Deutschen Krankenhausgesellschaft, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen, im Einvernehmen mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung und im Benehmen mit der Bundesärztekammer eine Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin in der ambulanten und stationären Versorgung geschlossen. Der Vorstand der Bezirksärztekammer Südwürttemberg hat in diesem Zusammenhang beschlossen, Ärztinnen und Ärzten in der Weiterbildung Allgemeinmedizin ein begleitendes Schulungsprogramm anzubieten, welches in 12 Themenblöcke gegliedert ist und an vier bis fünf Fortbildungstagen pro Jahr durchgeführt wird (ca. eine Fortbildung pro Quartal). Die Teilnahme an diesen Fortbildungsveranstaltungen ist auch Wiedereinsteigern, Refreshern und Kammermitgliedern in Vorbereitung auf den Kassenärztlichen Notdienst möglich. Bekanntmachungen Termine und Themen 2013: jeweils samstags 21. September 2013 9.00–16.45 Uhr Wundversorgung und kleine Chirurgie (Anmeldungs-Nr. 12/2013) 7. Dezember 2013 9.00–16.00 Uhr Häufige psychische Störungen in der Hausarztpraxis (Anmeldungs-Nr. 13/2013) Leitung: Dr. med. Hans-Otto Bürger, niedergelassener Facharzt für Allgemeinmedizin und Innere Medizin, Zusatzbezeichnung Notfallmedizin, Vogt Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: Wir bitten um eine Gebühr von 20,– Euro pro Teilnehmer für Tagungsgetränke und Pausenimbiss. Die Gebühr ist am Tag der Veranstaltung bar bei der Registrierung zu entrichten. Punkte: 8 je Fortbildungstag Impfseminar gemäß dem Curriculum der Bundesärztekammer Das Impfen gehört ohne Zweifel zu den wichtigsten prophy laktischen Errungenschaften der modernen Medizin. Die Ausrottung der Pocken und Rückdrängung der Kinderlähmung in Europa sind ausgewiesene Beispiele erfolgreicher Impfprophylaxe. Es gibt in Deutschland aber auch Impfdefizite! Unzureichende Impfraten haben zum Beispiel Masern-Epidemien zur Folge sowie jedes Jahr vermeidbare Todesfälle durch Influenza. Aus diesem Grund hat der Vorstand der Landesärztekammer schon 1999 entschieden, dass Ärzte über die jeweiligen Gebietsgrenzen hinaus impfen dürfen. Der Besuch eines anerkannten Kurses über richtiges Impfen wird empfohlen, ist aber nicht verpflichtend. Der Vorstand der Bezirksärztekammer Südwürttemberg bietet deshalb seinen Kammermitgliedern einen Kurs an, der sich inhaltlich und zeitlich a n dem Impf-Curriculum der Bundesärztekammer ausrichtet. Die Teilnehmer erhalten Gelegenheit, ihre Impfkenntnisse aufzufrischen, sich über den neuesten Stand der Grundlagen, Impfempfehlungen und Durchführung sowie über Abrechnung von Impfleistungen und rechtliche Aspekte zu informieren. Es soll auch genügend Raum zum fachlichen Austausch und zur Beantwortung von Fragen durch die Referenten geben. Termin: Samstag, 14. September 2013 9.00–17.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 31/2013) Leitung: Dr. med. Michael Schulze, Präsident der Bezirksärzte kammer Südwürttemberg Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: Wir bitten um eine Gebühr von 20,– Euro pro Teilnehmer für Tagungsgetränke und Pausenimbiss. Die Gebühr ist am Tag der Veranstaltung bar bei der Registrierung zu entrichten. Punkte: 8 „Qualifikation Tabakentwöhnung“ als Blended-Learning-Maßnahme Die Veranstaltung zur „Qualifika tion Tabakentwöhnung“ in der neuen Lernform des „Blended Learning“ verbindet elektronisches Lernen und einen Präsenzteil und vereint damit die Vorteile beider Fortbildungs methoden. Das Curriculum „Qualifikation Tabakentwöhnung“ wurde von der Bundesärzte kammer eigens für diese Lernform entwickelt. Es besteht aus 20 Unterrichtseinheiten. Vier Stunden entfallen auf eine einführende Präsenzveranstaltung, ein 8-Stunden-Block auf ein online gestütztes Selbststudium in einem Zeitraum von circa sechs Wochen und weitere acht Stunden auf eine ganztägige abschließende Präsenzveran staltung. Ziel dieser Qualifikationsmaßnahme zur Tabakentwöhnung ist es, Ärzten detaillierte Informa tionen zu den gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und den gesundheitlichen Aspekten des Tabakkonsums zu vermitteln, ihre Kenntnisse für eine erfolgreiche Ansprache, Motivierung und The- Die Anmeldung wird zwei Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. rapie ihrer rauchenden Patienten zu vertiefen und praktische Hilfestellung bei der Einführung von Raucherberatungen und Entwöhnungsbehandlungen in der ärztlichen Praxis oder Klinik zu bieten. Die Teilnahme an diesem Kurs befähigt zur Einzeltherapie. Die Präsenzteile werden im Ärztehaus Reutlingen durchgeführt. Termine: Mittwoch, 25. September 2013 14.00–17.30 Uhr Einführung Samstag, 30. November 2013 9.00–16.00 Uhr Abschlussveranstaltung (Anmeldungs-Nr. 23/2013) Leitung: Prof. Dr. med. Batra, stellv. Ärztlicher Direktor, Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Tübingen Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Mindestteilnehmerzahl: 25 Gebühr: 190,– Euro Punkte: 20 Tabakentwöhnung mit strukturiertem Therapieprogramm nach dem Curriculum „Qualifikation Tabakentwöhnung“ der Bundesärztekammer In diesem Aufbaumodul werden Kenntnisse über verhaltens therapeutische Techniken im Gruppensetting vermittelt. Durch Absolvieren dieses Kurses erfüllen teilnehmende Ärzte die Anforderungen zum Anbieten von Tabakentwöhnungskursen nach § 20 SGB V. Anzeige sie mAcheN urlAub wir zieheN um Noch mehr AuswAhl & service für sie! Neue soNoTheK Meisenweg 37 70771 Leinfelden-Echterd. Tel. (0711) 75 85 97 00 Fax (0711) 75 85 97 01 www.dormed-stuttgart.de Bekanntmachungen Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Aufbaumodul ist die erfolgreiche Teilnahme am 20-stündigen Curriculum „Qualifikation Tabakentwöhnung“ der Bundesärztekammer. Termin: Samstag, 7. Dezember 2013 9.00–16.30 Uhr (Anmeldungs-Nr. 24/2013) Leitung: Frau Dipl.-Psych. Martina Schröter, Arbeitskreis Raucherentwöhnung, Herrenberger Str. 23, 72070 Tübingen Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Mindestteilnehmerzahl: 15 Gebühr: 90,– Euro Punkte: 8 Die Anmeldung wird zwei Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Baustein Psychotherapie (Tiefenpsychologie) im Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Psychotherapie Zusatzbezeichnung – Block 3 Die Bezirksärztekammer Südwürttemberg führt in Zusammenarbeit mit der Universitäts klinik für Psychiatrie und Psychotherapie die Kurse für den Erwerb des Facharztes für Psychiatrie und Psychotherapie sowie für die Zusatzbezeichnung Psychotherapie durch. Die Weiterbildungsangebote umfassen Theoriekurse, Entspannungsverfahren, Selbsterfahrung und Fallsupervision und decken damit wichtige Inhalte entsprechend den Anforderungen der Richt linien der Landesärztekammer Baden-Württemberg ab. 354 Termin: 6.–11. Oktober 2013 (So–Fr) Leitung: Prof. Dr. med. Michael Günter, Ärztlicher Direktor (komm.), Universitätsklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie Tübingen Ort: Waldhotel Zollernblick, Am Zollernblick 1, 72250 Freudenstadt-Lauterbad Gebühr: 600,– Euro (Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind in der Kursgebühr nicht enthalten) Punkte: 55 Rhetorik-Seminar: Diskutieren und Argumentieren Termin: Samstag, 19. Oktober 2013 9.00–18.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 32/2013) Leitung: Ursel Bachmann, Managementtraining und Coaching, Ulm Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Mindestteilnehmerzahl: 8 Gebühr: 120,– Euro Punkte: 11 Die Anmeldung wird fünf Tage vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis drei Tage vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Power Point-Seminar Termin: Samstag, 19. Oktober 2013 9.00–12.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 25/2013) Leitung: Dr. med. Peter Benk, Leiter Medizincontrolling und Abrechnung der Oberschwabenklinik Ravensburg Ort: Handwerkskammer Reutlingen, Bildungsakademie Tübingen, Raichbergstr. 87, 72072 Tübingen Mindestteilnehmerzahl: 8 Gebühr: 50,– Euro Punkte: 5 ÄBW 08 • 2013 Die Anmeldung wird fünf Tage vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis drei Tage vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Homepage für Ärzte – Grundkurs Das Seminar vermittelt die technischen Kenntnisse, die erforderlich sind, damit Ärztinnen und Ärzte ihre eigene Homepage selbst erstellen sowie pflegen und aktualisieren können. Grundkenntnisse in Windows XP oder Windows Vista sind Voraussetzung. Termin: Samstag, 23. November 2013 9.00–15.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 28/2013) Leitung: Dr. Oleg Subkov, Dipl.-Volkswirt, Schwerpunkt Informationstechnologie, Dettenhausen Ort: Handwerkskammer Reutlingen, Bildungsakademie Tübingen, Raichbergstr. 87, 72072 Tübingen Mindestteilnehmerzahl: 8 Gebühr: 99,– Euro Punkte: 10 Die Anmeldung wird fünf Tage vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis drei Tage vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Demenz aktuell 2013 Termin: Mittwoch, 4. Dezember 2013 19.30–22.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 33/2013) Leitung: Dr. med. Michael Schulze, Präsident der Bezirksärzte kammer Südwürttemberg Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: kostenfrei Punkte: 3 40-Stunden-Grundkurs zum Erwerb der Qualifikation „Hygienebeauftragter Arzt“ nach dem Curriculum der Bundesärztekammer „Krankenhaushygiene“ – Modul I Das Sozialministerium BadenWürttemberg hat am 20. Juli 2012 eine Verordnung über die Hygiene und Infektionspräven tion in medizinischen Einrichtungen (MedHygVO) erlassen, die am 31. 07. 2012 in Kraft getreten ist und die unter anderem vorsieht, dass zur Sicherstellung der organisatorischen und personellen Voraussetzungen für die Einhaltung der anerkannten Regeln der Hygiene und Durchführung notwendiger hygienischer Maßnahmen, die Leiter von Krankenhäusern, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Vorsorge- oder Rehabilita tionseinrichtungen, in denen eine, den Krankenhäusern vergleichbare, medizinische Versorgung erfolgt, Dialyseeinrichtungen sowie Tageskliniken verpflichtet sind, hygienebeauftragte Ärztinnen und Ärzte zu bestellen. Für die Qualifikation ist eine mindestens zweijährige Berufs erfahrung sowie der erfolgreiche Besuch eines 40-stündigen Grundkurses erforderlich, den die Bezirksärztekammer Südwürttemberg im Ärztehaus Reutlingen anbietet: Termine: 10.–12. Januar 2014 (Fr–So) und 31. Januar–2. Februar 2014 (Fr–So) Bekanntmachungen Leitung: PD Dr. med. Klaus Schröppel, Institut für Medizinhygiene, Tübingen Mindestteilnehmerzahl: 30 Gebühr: 600,– Euro Punkte: 40 Die Anmeldung wird vier Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis zwei Wochen vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl vier Wochen vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Psychoonkologie 2014 Termin: Samstag, 18. Januar 2014 9.00–14.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 2/2014) Leitung: Dr. med. Michael Schulze, Präsident der Bezirksärzte kammer Südwürttemberg Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: 50,– Euro Wird bei der KV BW zur Anerkennung als Pflichtfortbildung auf das DMP-Mamma-Carcinom angemeldet. Punkte: beantragt Grundlagen der Medizinischen Begutachtung Die Erstellung von medizinischen Gutachten gehört zur ärztlichen Berufsausübung. Ärztliche Gutachten werden von privaten und gesetzlichen Versicherungsträgern und von Gerichten beantragt. Bereits im Rahmen ihrer Weiterbildung müssen Ärztinnen und Ärzte Gutachten anfertigen. Die hierfür erforderlichen Sachkenntnisse werden ihnen allerdings weder in der Aus- noch in der Weiterbildung vermittelt. Auch im Rahmen der Fortbildung gibt es nur vereinzelt und zum Teil sehr verschiedene Angebote, die sich dieses Themas annehmen. Deshalb hat die Bundesärztekammer ein 40-stündiges Curriculum ausgearbeitet, das die Bezirksärztekammer Südwürttemberg überarbeitet hat und mit 32 Stunden anbietet. Termine: Freitag, 7. Februar 2014 9.00–16.50 Uhr Samstag, 8. Februar 2014 9.00–17.30 Uhr Freitag, 21. Februar 2014 9.00–17.35 Uhr Samstag, 22. Februar 2014 9.00–16.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 4/2014) Leitung: Prof. Dr. iur. Kamps, Rechtsanwalt und ehem. Geschäftsführer der Bezirksärztekammer Südwürttemberg Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Mindestteilnehmerzahl: 40 Gebühr: 385,– Euro (inkl. Kurs unterlagen und Verpflegung) Punkte: 32 Die Anmeldung wird vier Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis zwei Wochen vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl vier Wochen vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. 40-Stunden-Kurs „Palliativmedizin“ nach der Weiterbildungsordnung In der neuen Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg, die am 1. Mai 2006 in Kraft getreten ist, wurde die Zusatzbezeichnung „Palliativmedizin“ eingeführt. Zum Erwerb dieser Zusatzbezeichnung ist unter anderem die Absolvierung eines 40-stündigen Kurses erforderlich, für welchen die Bundesärztekammer ein Curriculum festgelegt hat. Termine: Freitag, 14. März 2014 14.00–18.00 Uhr Samstag, 15. März 2014 9.00–17.15 Uhr Sonntag, 16. März 2014 9.00–15.15 Uhr Freitag, 4. April 2014 14.00–18.00 Uhr Samstag, 5. April 2014 9.00–16.15/17.15 Uhr Sonntag, 6. April 2014 9.00–14.15 Uhr (Anmeldungsnummer 5/2014) Leitung: Dr. med. Rolf Segiet, Facharzt für Innere Medizin, Zusatzbezeichnung Palliativmedizin Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Mindestteilnehmerzahl: 35 Personen Gebühr: 440,– Euro Punkte: 40 Die Anmeldung wird vier Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis zwei Wochen vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl vier Wochen vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Fallseminare „Palliativmedizin“ Zum Erwerb der Zusatzbezeichnung „Palliativmedizin“ ist unter anderem der Nachweis einer 12-monatigen Tätigkeit bei einem Weiterbildungsbefugten erforderlich oder 120 Stunden Fallseminare einschließlich Supervision. Für diejenigen Ärztinnen und Ärzte, die diese Möglichkeit in Betracht ziehen, werden Fallseminare, Module I bis III, angeboten. Termine: Modul I: 8.–11. Februar 2014 (Sa–Di) Modul II 12.–15. Februar 2014 (Mi–Sa) (Anmeldungs-Nr. 6/2014) Gebühr Module I und II: 890,– Euro Termin: Modul III: 14.–17. Mai 2014 (Mi–Sa) (Anmeldungs-Nr. 7/2014) Gebühr Modul III: 440,– Euro Teilnehmerzahl: 20 Personen Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Punkte: 40 Die Anmeldung wird vier Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis zwei Wochen vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl vier Wochen vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. 60-stündiges Basiscurriculum „Geriatrische Grundversorgung“ der Bundesärztekammer Die demografische Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland in den nächsten Jahrzehnten wird es mit sich bringen, dass Ärztinnen und Ärzte der meisten Fachgebiete zunehmend ältere Menschen unter ihren Patientinnen und Patienten haben werden. In den Weiterbildungsgängen vieler Fachgebiete sind geriatrische Fragen und die besonderen Probleme des älteren Patienten nicht sehr ausführlich berücksichtigt. An der Geriatrie interessierte Ärztinnen und Ärzte können seit geraumer Zeit die Zusatzweiterbildung „Geriatrie“ nach der Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer BadenWürttemberg erwerben. Sie sieht aber eine Weiterbildungszeit von 18 Monaten bei einem zur Weiterbildung befugten Facharzt vor und ist inhaltlich so umfangreich, dass sie fast nur von den Fachärztinnen und Fachärzten für Allgemeinmedizin und Innere Medizin gewählt wird. Die Bundesärztekammer hat jetzt ein 60-stündiges Basiscurriculum „Geriatrische Grundversorgung“ entwickelt, das sich an die Ärztinnen und Ärzte aller Fachgebiete richtet, die die Zusatzbezeichnung Geriatrie nicht erwerben wollen, aber ihre Kenntnisse über wesentliche Aspekte der Behandlung älterer Menschen vertiefen wollen. Es ist in neun Module gegliedert, die als Gesamtpaket oder unabhängig voneinander einzeln absolviert werden können. Durch die bundeseinheitliche Struktur ist es auch möglich, die verschiedenen Module im Bereich anderer deutscher Ärztekammern zu ÄBW 08 • 2013 355 Bekanntmachungen ergänzen. Da die Inhalte und die Zeitdauer der Module sehr unterschiedlich sind, bewegt sich die Teilnahmegebühr in einem Rahmen von 50,– Euro bis 110,– Euro. Termine: Freitag, 17. Januar 2014 14.00–18.15 Uhr Samstag, 18. Januar 2014 9.00–18.00 Uhr Sonntag, 19. Januar 2014 9.00–13.30 Uhr Freitag, 21. Februar 2014 14.00–17.15 Uhr Samstag, 22. Februar 2014 9.00–17.45 Uhr Sonntag, 23. Februar 2014 9.00–12.30 Uhr Freitag, 28. März 2014 13.00–18.30 Uhr Samstag, 29. März 2014 9.00–17.30 Uhr Sonntag, 30. März 2014 9.00–14.00 Uhr (Anmeldungsnummer 12/2014) Leitung: Dr. med. Rolf Segiet, Facharzt für Innere Medizin, Zusatzbezeichnung Palliativmedizin Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Punkte: 4 bis 10 (je nach Modul) Gebühr: 50,– Euro bis 110,– Euro (je nach Modul) Die Anmeldung wird vier Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis zwei Wochen vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl vier Wochen vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Baustein Psychotherapie (Verhaltenstherapie) im Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie – Kurs 1 Für die Weiterbildung zum Arzt für Psychiatrie und Psychotherapie sowie für die Zusatzbezeichnung Psychotherapie sind nach den Richtlinien der Landesärztekammern theoretische und praktische Bausteine erforderlich. Dabei werden drei Blockkurse mit je 50 Stunden angeboten, welche – thematisch aufeinander aufbauend – im Abstand von einem Jahr durchgeführt werden. Die Kurse werden jedes Jahr an drei verschiedenen Standorten durchgeführt, sodass in jedem Jahr alle Kursteile entweder in Hornberg (Schwarzwald), Bamberg oder Borkum angeboten werden. Die Bezirksärztekammer Südwürttemberg führt in Zusammenarbeit mit der Universitäts klinik für Psychiatrie und Psychotherapie die Kurse für den Erwerb des Facharztes für Psychiatrie und Psychotherapie sowie für die Zusatzbezeichnung Psychotherapie durch. Die Weiterbildungsangebote umfassen Theoriekurse, Entspannungsverfahren, Selbsterfahrung und Fallsupervision und decken damit wichtige Inhalte entsprechend den Anforderungen der Richt linien der Landesärztekammer Baden-Württemberg ab. Termin: 25.–31. Mai 2014 (So–Sa) Leitung: Prof. Dr. med. Anil Batra, stellv. Ärztlicher Direktor, Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Tübingen Ort: Welcome Hotel Bamberg, Mußstr. 7, 96047 Bamberg Gebühr: 600,– Euro (Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind in der Kursgebühr nicht enthalten) Punkte: beantragt Baustein Psychotherapie (Verhaltenstherapie) im Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie – Kurs 2 Für die Weiterbildung zum Arzt für Psychiatrie und Psychotherapie sowie für die Zusatzbezeichnung Psychotherapie sind nach den Richtlinien der Landesärztekammern theoretische und praktische Bausteine erforderlich. Dabei werden drei Blockkurse mit je 50 Stunden angeboten, welche – thematisch aufeinander aufbauend – im Abstand von einem Jahr durchgeführt werden. Die Kurse werden jedes Jahr an drei verschiedenen Standorten durchgeführt, sodass in jedem Jahr alle Kursteile entweder in Hornberg (Schwarzwald), Bamberg oder Borkum angeboten werden. Impressum Die Bezirksärztekammer Südwürttemberg führt in Zusammenarbeit mit der Universitäts klinik für Psychiatrie und Psychotherapie die Kurse für den Erwerb des Facharztes für Psychiatrie und Psychotherapie sowie für die Zusatzbezeichnung Psychotherapie durch. Die Weiterbildungsangebote umfassen Theoriekurse, Entspannungsverfahren, Selbsterfahrung und Fallsupervision und decken damit wichtige Inhalte entsprechend den Anforderungen der Richt linien der Landesärztekammer Baden-Württemberg ab. Termin: 28. September–4. Oktober 2014 (So–Sa) Leitung: Prof. Dr. med. Anil Batra, stellv. Ärztlicher Direktor, Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Tübingen Ort: Hotel Schloss Hornberg, Auf dem Schlossberg 1, 78132 Hornberg Gebühr: 600,– Euro (Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind in der Kursgebühr nicht enthalten) Punkte: beantragt Notfallmanagement – Fortbildungen in Ihrer Arztpraxis – individuell – nach Absprache Dr. med. Karl-Otto Walz, Neue Str. 72, 89073 Ulm Notfallmanagement – Fortbildungen in Ihrer Arztpraxis (Ravensburg, Friedrichshafen) – individuell – nach Absprache Dr. med. Christian Milz, Ottmannshofer Str. 44, 88299 Leutkirch Auskunft/Anmeldung: Akademie für Ärztliche Fortbildung bei der Bezirksärztekammer Südwürttemberg, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen, Telefon (0 71 21) 9 17-24 15 oder -24 16, Fax (0 71 21) 9 17-24 00, E-Mail: [email protected] Hinweis: Die Änderung der Zustelladresse für das ÄBW ist bitte ausschließlich an die zuständige Bezirksärztekammer zu melden. Herausgeber: Landesärztekammer und Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Herausgebergremium: Dr. med. Ulrich Clever (Vorsitzender), Dr. med. Norbert Metke (stellv. Vorsitzender), Dr. med. Klaus Baier (Rechnungsführer), Dr. med. Christoph von Ascheraden, PD Dr. med. Christian B enninger, Dr. med. Frank-Dieter Braun, Dr. med. Johannes Fechner, Dr. med. Michael Schulze, Dr. med. Anne Gräfin Vitzthum Verantwortlicher Chefredakteur: Dr. med. Oliver Erens (OE) Anschrift Redaktion: Jahnstraße 38 A, 70597 Stuttgart Postfach 70 03 61, 70573 Stuttgart Telefon +49 (0) 711 / 7 69 89-45 Telefax +49 (0) 711 / 7 69 89-8 59 [email protected] Verlag und Auftragsmanagement: Alfons W. Gentner Verlag GmbH & Co. KG Forststraße 131, 70193 Stuttgart Postfach 10 17 42, 70015 Stuttgart, Anzeigenleitung: Angela Grüssner Telefon +49 (0) 711 / 6 36 72-8 27 Telefax +49 (0) 711 / 6 36 72-7 27 [email protected] Auftrags-Management: Angela Grüssner (Leitung) Telefon +49 (0) 711 / 6 367 2-8 27 [email protected] Rudolf Beck Telefon +49 (0) 711 / 6 36 72-8 61 Telefax +49 (0) 711 / 6 36 72-7 60 [email protected] Gesamt-Anzeigenleitung: Walter Karl Eder (verantwortlich) Telefon +49 (0) 711 / 6 36 72-8 36 Telefax +49 (0) 711 / 6 36 72-7 36 [email protected] Z. Zt. ist Anzeigenpreisliste Nr. 56 vom 1. 1. 2013 gültig. 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Die Abonnementpreise werden im Voraus in Rechnung gestellt oder bei Teilnahme am Lastschriftverfahren bei den Kreditinstituten abgebucht. Redaktionsschluss für redaktionelle Beiträge ist jeweils der 15. des vorangehenden Monats. Mit Namen und S ignum des Verfassers gezeichnete Artikel entsprechen nicht unbedingt der Meinung der Schriftleitung. Für unverlangt eingesandte Manuskripte übernehmen Schriftleitung und Verlag keine Haftung. Bei Eins endungen an die Schriftleitung wird das Einverständnis zur vollen oder auszugsweisen Veröffentlichung vora usgesetzt. Die Redaktion behält sich Kürzungen von Leserbriefen vor. Die systematische Ordnung der Zeitschrift sowie alle in ihr enthaltenen einzelnen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. 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Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen u. dgl. in dieser Zeitschrift berechtigt nicht zu der Annahme, dass solche Namen ohne Weiteres von jedermann benutzt werden dürfen; oft handelt es sich um gesetzlich geschützte eingetragene Warenzeichen, auch wenn sie nicht als solche gekennzeichnet sind. Erscheinungsweise: 12 Ausgaben pro Jahr jeweils zur Monatsmitte ISSN 0720-3489 So erreichen Sie direkt unseren Leserservice Postfach 91 61, 97091 Würzburg 356 ÄBW 08 • 2013 Telefon +49 (0) 711 / 6 36 72-4 07 Telefax +49 (0) 711 / 6 36 72-4 14 E-Mail: [email protected] Kannnichtjeder: ProfessionalClass– VolkswagenfürSelbstständige. * Und für die, die es werden wollen. * ige. lbstständ e S r ü f m sProgram rfnisse: iesic hda S n re IhreBedütSchutz • ReifenCleverie r ü f le u Reserv d o h obilit ätsm n • KaskoSchutz • Haftpflic UnsereM leiß-A kt io us & Ver sch Ka rt e B o n Wart ung & Se rv ice k n Ta a p ro Pa ke t • Eu Ein Auto, das schön und praktisch zugleich ist – das ist der neue Golf Variant**. Seine zahlreichen optionalen Fahrerassistenzsysteme und sein Kofferraumvolumen von bis zu 605 Litern machen es Ihnen im Berufsalltag besonders leicht. Noch bequemer wird es für Sie mit dem Professional Class Programm. Ganz gleich ob Sie Ihren Neuwagen leasen, finanzieren oder kaufen. 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