Ärzteblatt Baden-Württemberg 08-2013

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Ärzteblatt Baden-Württemberg 08-2013
www.aerzteblatt-bw.de
Ä
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zteblatt
Baden-Württemberg
Foto: © Shikhare Khoo Teck Puat Hospital, Singapur
Amts- und Mitteilungsblatt der ärztlichen Körperschaften | ISSN 0720-3489 | E 1041 | 68. Jahrgang | Gentner Verlag
08 | 2013
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Ä
r
zteblatt
Baden-Württemberg
Amts- und Mitteilungsblatt der ärztlichen Körperschaften
Editorial
Die BW-Bank präsentiert auf
der Titelseite radiologische Aufnahmen
des menschlichen Körpers:
Post EVAR Dual Energy CT-Aortogramm
Der 69-jährige Patient stellte sich mit einer
pulsierenden abdominalen Schwellung und
akuten Unterleibsschmerzen vor. Bei einer
CT-Angiografie wurde ein abdominales Aortenaneurysma entdeckt, woraufhin sich der
Patient einer Endovascular Aortic Aneurysm
Repair (EVAR) und einer aorto-iliakalen Stent
Implantation unterzog. Ein Dual Energy CT
nach der EVAR bestätigte weder Entweichen
von Kontrasmittel noch Einblutungen.
Die Symptome für ein Bauchaortenaneurysma sind in der Regel schwer zu erkennen und
leicht mit anderen Krankheitsbildern wie dem
akuten Herzinfarkt zu verwechseln. Diffuse
Bauch- und Rückenschmerzen, ein schlecht
tastbarer, unterschiedlich starker Leistenpuls,
und Schwindelgefühl können Symptome
sein. Unter Umständen ist – wie in diesem Fall
– ein pulsierender Tumor als Anzeichen für die
Aussackung im Bauchraum zu tasten.
Diese Aufnahme war Gewinner in der Kategorie „Dual Energy“ beim Siemens Image
Contest 2011.
Röntgendosis: 5,9 mSv
CT-Scanner:
Definition Flash
Bildquelle:Shikhare Khoo Teck Puat
Hospital, Singapur
Die Baden-Württembergische Bank (BWBank) ermöglicht auf der Titelseite faszi­
nierende Einblicke in den menschlichen
Körper. Die BW-Bank verdeutlicht damit ihre
enge Beziehung zur Ärzteschaft in BadenWürttemberg, nicht zuletzt, weil ihre Beratungsspezialisten für Heilberufe seit vielen
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320
Zukunft der Selbstverwaltung
hängt von Kammerwahlen ab
Ethik
330
1933 und die Folgen
für das Fach Sexualwissenschaft:
Abgerissene Tradition
Kammern und KV
320
Die Ärztekammer im Blick
321
Vertreterversammlung
der Kassenärztlichen Vereinigung
Baden-Württemberg
322
Ärztetag Baden-Württemberg:
„Wir brauchen Organe
und kein Misstrauen!“
08 | 2013
Wirtschaft
334
Neues aus der Finanzwelt
Aus Fehlern lernen
335
Kosmetische
Hautstraffung
am Unterkiefer
335Verfrühte NasenRevisions-Operation
Vermischtes
336
Haus- und Facharztverträge
ausgebaut
336
Akuter Ärztemangel
324
Meine Meinung
zum Ärztetag BW
324
Vertreterversammlung
der Landesärztekammer
Baden-Württemberg
325
Hohe Auszeichnung
für Dr. Kuhnert-Frey
326
670 Arztsitze
bleiben vorerst
ein Planspiel
327
In Memoriam Dr. Felix Fröhlich
327
Neuer Gehaltstarifvertrag
für Medizinische Fachangestellte
328
Mehr Frauen und Nachwuchs
in ärztliche Gremien
in Baden-Württemberg
337
Namen & Nachrichten
338
Kein Raum für Missbrauch
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338
Neue Bücher
Dieinformiert
339
Veranstaltungsübersicht
343
Bekanntmachungen
345
Impressum
328
Streik angestellter Ärztinnen
356
und Ärzte
ÄBW 08 • 2013
319
Editorial
Junge Ärztinnen und Ärzte für ehrenamtliche Mitarbeit in den Gremien interessieren
Zukunft der Selbstverwaltung
hängt von Kammerwahlen ab
D
Dr. Josef Ungemach
ie Vertreterversammlung der
Landesärztekammer BadenWürttemberg hat am 19. Juli in
Reutlingen zwei Entschließungen gefasst (siehe auch Seite 324 f.), die ich
für die weitere Arbeit der Kammer für
wichtig halte. Es sind die Beschlüsse
„Frauen- sowie Engagementförderung junger Ärztinnen und Ärzte“ und
„Bewerbung der Kammerwahl 2014
speziell für Erst- und Neuwähler“.
Beide haben das Ziel, den Anteil junger Ärztinnen und Ärzte in den Kammergremien zu erhöhen und hierfür
zu werben. Die Anträge wurden mit
einer großen Mehrheit, aber auch erstaunlich vielen Gegenstimmen und
Enthaltungen, angenommen.
Die Anträge weisen auf eine bis
heute bestehende Schwierigkeit der
Kammer und der ärztlichen Selbstverwaltung hin: Alle vier Jahre finden
Kammerwahlen statt, die Kammer
weist im Vorfeld der Wahlen auf deren
Bedeutung hin, und trotzdem bleibt die
Wahlbeteiligung mit in der Regel unter
50 Prozent niedrig. – Woran liegt das?
Die Kammer wird auch heute zu
wenig als Beteiligungsorgan der Mitglieder wahrgenommen und verstanden. Im Idealfall sollte die Kammer in
Die Ärztekammer im Blick
P
ünktlich zum diesjährigen Ärztetag BadenDie Ärztekammer im Blick
Württemberg hat die
Landesärztekammer eine
neue Broschüre heraus­
gegeben, in der sie über
ausgewählte Themen und
Ereignisse im Jahr 2012 und
2013 informiert. So berichtet
die Publikation mit dem Titel
„Die Ärztekammer im Blick“ beispielsweise über besondere Initiativen
und Veranstaltungen der Kammer oder gewährt einen Blick hinter
die Kulissen der Körperschaft und ihre Rolle auf Bundesebene im
Konzert von Bundes- und Landesärztekammern. – Die 24-seitige
Weitere Infos:
Veröffentlichung kann onwww.ärztekammer-bw.de
line eingesehen bzw. be(WebCode: 9900)
stellt werden.
Wir über uns im Zeitraum 2012 bis 2013
1
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C�
320
ÄBW 08 • 2013
der Zusammensetzung der Vorstände
und der Ausschüsse etwa dem Anteil
der Kammermitglieder entsprechen.
Die einzelnen Gruppen sollten in
gleicher Weise in den Gremien vertreten und an der Arbeit der Kammer
beteiligt sein. Nur so wird die Ärztekammer langfristig bei ihren Mitgliedern positiv wahrgenommen und
erfolgreich arbeiten können.
Ein Beispiel: Wenn 2010 von den
Absolventen des Studiums der Humanmedizin 62,6 Prozent Frauen waren
(Statistik der Bundesärztekammer)
und von den berufstätigen Ärztinnen
44 Prozent, dann sollten sich diese
prozentualen Anteile auch in den Kammergremien wiederfinden. Das Gleiche
gilt für die jungen Ärztinnen und Ärzte
oder auch die ausländischen in BadenWürttemberg tätigen Ärzte, deren Zahl
in den letzten drei Jahren laut Approbationsbehörde stetig gestiegen ist
und inzwischen etwa die Zahl der
jährlichen Approbationen von deutschen Ärztinnen und Ärzten erreicht
hat. Alle diese Ärzte sind Mitglieder der
Kammer, sie sollten an der Arbeit der
Kammer beteiligt und in den Kammergremien anteilig vertreten sein. Der
Wandel der ärztlichen Gesellschaft
sollte in den Gremien der ärztlichen
Selbstverwaltung sichtbar werden.
Die Realität ist eine andere: Der
Anteil vieler Gruppen entspricht in den
Ausschüssen und Vorständen der Kammer in keiner Weise den tatsächlichen
Mitgliederzahlen. In der Vertreterversammlung der Landesärztekammer
sind 15 Prozent Frauen vertreten, im
Vorstand weniger als ein Zehntel.
Was also tun? – Die Landesärztekammer nimmt die beiden Beschlüsse
gerne auf und wird ihre bereits begonnenen Anstrengungen intensivieren,
den Sinn und den Wert der ärztlichen
Selbstverwaltung darzustellen und
möglichst viele Mitglieder in ihre Arbeit einzubeziehen und zu beteiligen.
Sie wird ihre Informationskampagne im Baden-Württembergischen
Ärzteblatt im Vorfeld der Kammerwahl 2014 weiterführen, mehr Frauen
und Nachwuchs in die ärztlichen
Gremien zu gewinnen. Dazu gehört
die Reihe „Beispielhafte Porträts
engagierter Ärztinnen und Ärzte“, die
im Ärzteblatt Baden-Württemberg
07/2013 mit einem ersten Beitrag
begonnen hat und in diesem Heft
fortgesetzt wird.
Die Landesärztekammer wird entsprechend den Beschlüssen einen
Maßnahmenkatalog erstellen und veröffentlichen, mit dessen Hilfe junge
Ärztinnen und Ärzte für die ehrenamtliche Arbeit in der Selbstverwaltung
interessiert und unterstützt werden.
Die beiden Beschlüsse sind ehrgeizig. Die Landesärztekammer will
bis zum nächsten Jahr einen Förderplan mit dem Ziel der Gleichstellung
erarbeiten. Dieser soll für sechs Jahre
Gültigkeit haben und konkrete Maßnahmen zur Erhöhung des Anteils
junger Ärztinnen und Ärzte in den
Selbstverwaltungsorganen bereits
bei der nächsten Kammerwahl enthalten. Hierüber und über den Erfolg
oder Misserfolg der Förderung muss
berichtet werden.
In den Medien der Bezirks- und
Landesärztekammer soll nicht nur auf
die Tatsache der Kammerwahl, sondern auch auf das Recht der Beteiligung aller Mitglieder an der Arbeit
der Kammer aufmerksam gemacht
werden. Damit das Projekt gelingt,
müssen die Mitglieder – ob weiblich
oder männlich – die Chance der
Selbstverwaltung auch annehmen
und sich in Zukunft nicht nur an der
Erstellung von Wahllisten, sondern
auch konkret an der Vorstands- und
Ausschussarbeit beteiligen.
Ich halte beide Entschließungen
für überfällig und richtig. Allerdings
dürfen wir gespannt sein, welche
praktischen Auswirkungen auf Listenerstellung und Zusammensetzung von Vorständen und Ausschüssen die beiden Beschlüsse der Vertreterversammlung tatsächlich haben
werden. Zur Umsetzung ist es noch
ein weiter Weg und nur etwas mehr
als ein Jahr Zeit.
Dr. Josef Ungemach
Vizepräsident der Landesärztekammer
Baden-Württemberg
Kammern und KV
EBM-Reform – Regressfreie Zone – HVM – SNK – Kooperation mit Pflegeberufen
Vertreterversammlung der KVBW
E
ine ernüchternde Analyse präsentierte Dr. Norbert Metke,
Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung BadenWürttemberg, Anfang Juli der Vertreterversammlung zum Thema EBMReform: Insbesondere der neue Hausarzt-EBM bringt aus Sicht des
Vorstandes der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg keine
Vorteile für die Hausärzte. „Ein halbes
Jahr wurde erbittert darum gerungen,
wie ein neuer Hausarzt-EBM gestaltet
werden kann. Das Ergebnis kann nur
mit ‚Viel Lärm um und für nichts‘ zusammengefasst werden. Es wird ein
paar neue Abrechnungsziffern für die
Geriatrie, Palliativmedizin und Sozialpädiatrie geben. Außerdem sind die
Gesprächsleistungen nicht mehr in
der Versichertenpauschale enthalten,
sondern werden mit einer eigenen
Abrechnungsziffer vergütet. Allerdings wird dafür die Versichertenpauschale abgesenkt“, sagte der KV-Chef.
Insgesamt werde aber nur wieder
Geld umverteilt, da nur in marginalem
Maße neue Mittel zur Verfügung gestellt werden. Es stehe außer Frage,
dass der neue Hausarzt-EBM zu einem
Mehr an Bürokratie und ärztlicher
Leistung ohne adäquate Gegenfinanzierung sowie einem Verlust an Kalkulationssicherheit führe. „Aus unserer
Sicht wird durch den neuen HausarztEBM Qualifikation bestraft und die
Nachwuchsproblematik verschärft.
Kritisch sehen wir auch die zwangsweise stärkere institutionalisierte Kontrolle. Politisch und strategisch eine
Katastrophe, handwerklich schlecht
und in Teilen nicht umsetzbar“, sagte
Dr. Metke. Im Gegensatz dazu enthalte
der neue Facharzt EBM gute Ansätze,
wie beispielsweise die pauschale fachärztliche Grundversorgung.
Vor dem Hintergrund der insgesamt deutlichen Kritik am neuen EBM
fasste die Vertreterversammlung einstimmig folgenden Beschluss: „Der
Vorstand der KVBW wird aufgefordert, eine rechtliche Prüfung zu der
Fragestellung in die Wege zu leiten,
ob der ‚EBM neu‘ auch bei Gefährdung der Sicherstellung umzusetzen
ist oder der bisherige ‚EBM alt‘ beibehalten werden kann.“ Es bleibt also
spannend, ob die KVBW überhaupt in
die Lage kommt, den neuen EBM zum
1. Oktober scharfzuschalten.
Regressfreie Zone
Ein anderes Thema sorgte für
lauten Beifall der Vertreterversammlung: Seit Beginn der Wahlperiode
verfolgt der KV-Vorstand das Ziel, Baden-Württemberg zur „regressfreien
Zone“ zu machen. Nach den Worten
von Dr. Metke werden Definition und
Umsetzung einer optimierten Pharmakotherapie von den Faktoren „Information“ und „Mengenbegrenzung“
in der GKV wesentlich bestimmt. Er
berichtete, dass es mit dem zwischen
KVBW und den Krankenkassen vereinbarten Projekt „Rationale Pharmakotherapie (RPK) spezifischer Krankheitsbilder“ gelinge, sowohl Leit­
linien-basierte Stufentherapie-Schemata als Empfehlung zu etablieren, als
auch diese an alternative Mengenbegrenzungs-Modelle anzubinden. Die
RPK schütze – bei Einhaltung einer
Leitlinientherapie – vor Regressen.
Bonusgestützte Zielvereinbarungen
brächten zudem bei Einhaltung bestimmter Richtgrößen die Evidenz in
die Therapie, wodurch eine Qualitätsverbesserung und gegebenenfalls
Kosteneinsparungen möglich seien.
Im Endeffekt komme am Ende der
regressgeschützte „Arzt im Glück“
heraus. Mit diesem Projekt löst der
Vorstand nicht nur eines seiner Wahlversprechen ein, sondern schafft – in
enger Zusammenarbeit mit der ARGE
Wirtschaftlichkeitsprüfung – neue
Grundlagen für die Verordnungstätigkeit aller Kassenärzte. Ein eigenes Informationssystem im Internet soll ab
2014 das bislang verstreute Wissen
zentral zusammenfassen.
Honorarverteilungsmaßstab
KVBW-Geschäftsführerin Susanne
Lilie informierte die Vertreterversammlung über Änderungen im Honorarverteilungsmaßstab, die bereits
zum 1. Oktober in Kraft treten: im
Wesentlichen neue Vorgaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung bezüglich der sogenannten „Trennung“
zwischen Haus- und Facharzttopf. Zudem erklärte Frau Lilie, dass die KVBW
im Bundestags-Wahljahr eine ausführliche Synopse aller gesundheitspolitischen Vorhaben der Parteien erstellt
habe, die den Delegierten an die Hand
gegeben wurde.
Vorstands-Vize Dr. Johannes Fechner setzte die Vertreterversammlung
über das „Sichere Netz der KVen“
(SNK) in Kenntnis. Er stellte dabei die
unterschiedlichen Anbindungsmöglichkeiten von Arztpraxen an die
Kassenärztlichen Vereinigungen vor
und betonte die Geschlossenheit und
Sicherheit des KV-Systems. So mancher Niedergelassene wird sich übrigens in Bälde umstellen müssen,
denn die „GridCard“ – eine von mehreren Zugangsmöglichkeiten zum
KVBW-Portal – sei inzwischen ein
Auslaufmodell, so Dr. Fechner.
Überlegungen zur Kooperation mit
den Pflegeberufen stellte Dr. Fechner
als neues Projekt der KVBW vor, das in
sein Ressort fällt. In seiner Analyse ging
er darauf ein, dass sich einerseits die
Ressource „Arztzeit“ immer mehr verknappe und dass sich andererseits die
Pflegeberufe immer stärker für eine
Tätigkeit auf „Augenhöhe“ mit der
Ärzteschaft einsetzten, unter anderem
durch Akademisierung und Verkammerung, interessanterweise mit breiter
Unterstützung aller politischer Parteien. Nach den Worten von Dr. Fechner
werde die Gesundheitsversorgung zunehmend im Team geleistet. Die niedergelassene Ärzteschaft müsse sich
fragen, ob sie die Entwicklung weiter
abwarte oder jetzt handele. Er berichtete, dass die KVBW erste Gespräche
mit dem Landespflegerat aufgenommen habe, um ein gemeinsames Pilotprojekt aufzulegen, in dem es um eine
Entlastung der Ärzteschaft durch gezielte Delegation gehe. Dieser Vorstoß
zur Vermeidung einer drohenden
Substitution ärztlicher Leistung wurde
von der Vertreterversammlung zwar
kontrovers diskutiert, fand am Ende
aber dennoch die Unterstützung der
Delegierten. Das ÄBW wird zu gegebener Zeit über die weiteren Entwicklungen berichten.
OE
ÄBW 08 • 2013
321
Kammern und KV
Baden-Württembergischer Ärztetag in Reutlingen analysierte Transplantationsskandal
„Wir brauchen Organe und kein Misstrauen!“
Das Thema und die
hochkarätigen Referenten des Ärztetags
sorgten für ein
voll besetztes Haus.
N
ach dem Skandal um Organtransplantationen an mehreren deutschen Krankenhäusern wollen die Ärzte im Südwesten
das Vertrauen der Patienten ins System zurückgewinnen. Beim Ärztetag
Baden-Württemberg, der Ende Juli in
Reutlingen stattfand, mahnt daher Dr.
Ulrich Clever, Präsident der Landes­
ärztekammer Baden-Württemberg:
„Wer jetzt wegen der Verfehlungen
einzelner Ärzte seine Bereitschaft zur
Organspende infrage stellt, der trifft
die Falschen und raubt Patienten auf
der Warteliste die Chance auf Über­
leben.“ Die Standesvertretung will
deshalb die Ärzteschaft wieder mehr
für das Thema motivieren.
„Die Ausbildung der Transplantationsbeauftragten muss
vorangetrieben werden.“
Meinungsvielfalt:
Die in den Text eingestreuten Zitate geben
nur einen kleinen
Eindruck der Wort­
beiträge von Podium
und Plenum wieder.
322
Ausdrückliche Unterstützung findet dieser Vorstoß bei Sozialministerin Katrin Altpeter: „Wir müssen
nicht nur das Vertrauen in die Organspende zurückgewinnen, sondern
auch weg von unserer bundesweiten
Schlusslichtposition im Hinblick auf
die Zahl der Transplantationen.“ Ministerin Altpeter betont, dass die Überprüfung der Transplantationszentren
im Südwesten keinen Anhalt für Manipulationen ergeben hat und betont:
„In den baden-württembergischen
Transplantationszentren sind hervorragende Experten tätig, die durch
ihre engagierte Arbeit das Leben
Schwerkranker retten.“
ÄBW 08 • 2013
Der Vorstand der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO), Dr.
Rainer Hess, soll die Organisation
innerhalb eines Jahres restrukturieren,
nachdem die vorige DSO-Führung seit
längerem in der Kritik gestanden hatte. In seinem Grundsatzreferat informiert Dr. Hess über die Arbeit seiner
Einrichtung, die nach dem Transplantationsgesetz für die Koordination
und die Förderung der Organspende
in Deutschland verantwortlich ist. Er
bedauert den Rückgang der Organspende-Bereitschaft durch den Skandal und erläutert, dass die DSO wichtige Maßnahmen ergriffen hat: Mit
einer stärker öffentlich-rechtlichen
Ausrichtung soll das Vertrauen gestärkt werden; der Stiftungsrat ist neu
zusammengesetzt, ferner der Fachbeirat stärker fachlich-medizinisch ausgerichtet. Zudem werden eine einrichtungsübergreifende Qualitätssicherung sowie ein Transplantationsregister aufgebaut, erläutert der Jurist. Dr.
Hess spart auch nicht mit Kritik: „Die
Diagnosis Related Groups sind für die
Organspende das denkbar schlechtes-
te Vergütungsverfahren. Bei einem
Mangel an Organen kann man nicht
fallbezogen vergüten, wenn die Kliniken gleichzeitig im Wettbewerb
stehen.“
Dr. U. Clever
Sozialministerin K. Altpeter
„DRGs haben in der Trans­
plantationsmedizin nichts
zu suchen.“
Der Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, unterstützt die Aussagen des
DSO-Vorstands und beglückwünscht
ihn ausdrücklich zu den umfangreichen Maßnahmen, die dieser in so
kurzer Zeit umgesetzt hat. Und er hat
ein beeindruckendes Zahlenexempel
für die Besucher des Ärztetags auf
Lager: „850 000 Bürger sterben jährlich in Deutschland. Davon kommen
weniger als 5000 für eine Organspende überhaupt infrage. – Machen wir
uns keine Illusionen: Bei 12 000 Menschen auf der Warteliste allein in
Deutschland müssen wir den Mangel
verwalten.“ Vor dem Hintergrund un-
Kammern und KV
terschiedlicher Ansätze – Widerspruchs-, Selbstbestimmungs-, Erklärungs-Lösung etc. – gibt sich Prof.
Montgomery ernüchtert: „Wie sollen
die Bürger Vertrauen fassen, wenn sich
die Experten über die ‚richtige‘ Lösung
streiten? Hinzu kommt, dass sich
99 Prozent der Bürger nicht mit einem
schlagartig eintretenden Tod auseinandersetzen.“ Der Bundesärztekammer-Chef fordert als Voraussetzung
für die Verbesserung des Transplantationswesens eine Optimierung der
ärztlichen Weiterbildung, vielleicht
sogar die Einführung einer Zusatzbezeichnung. Ferner müssten die Transplantationsbeauftragten
gestärkt
werden: „170 Euro monatlich für die
Beauftragten – diese Handlungstaktik
der Gesetzlichen Krankenversicherung ist schändlich; damit kann man
kein funktionierendes System auf­
bauen!“, beklagt Prof. Montgomery
zu lautstarkem Applaus der über
200 Besucher des Ärztetages.
„Auch die Verweigerung
von Organspende ist unein­
geschränkt zu respektieren.“
Um dem Auditorium einen breiten
Überblick zur Thematik zu geben, ergänzen drei Kurzreferate: Dr. Michael
Schulze, Präsident der Bezirksärztekammer Südwürttemberg, informiert
über die Lebend-Organspende und
dass bei den vier Bezirksärztekammern
im Südwesten eigene LebendspendeKommissionen eingerichtet sind. Dr.
Christoph von Ascheraden, Beauftragter für Transplantationsfragen
beim Vorstand der Landesärztekammer, berichtet über die Arbeit von
Eurotransplant und die Kriterien des
MELD-Scores für die Organ-Allokation.
Prof. Dr. Georg Gahn, Neurologe
am Klinikum Karlsruhe und Berater
der Bundesärztekammer, beschreibt
detailliert die Untersuchungen und
Kriterien für die Diagnose „Hirntod“.
Es schließt sich eine teilweise
sehr kontroverse Podiumsdiskussion an. Teilnehmer sind Prof. Mont­
gomery und Dr. Hess, aber auch Prof.
Alfred Königsrainer, Transplanta­
tionschirurg vom Universitätsklinikum
Tübingen, und Prof. Karl Träger,
Transplantationsbeauftragter an der
Ulmer Uniklinik. Dr. Christina Berndt
von der Süddeutschen Zeitung moderiert die Runde und kann dabei auf
vielfältige Erkenntnisse zurückgreifen,
die sie bei der Aufdeckung des Transplantationsskandals sammelte. Tatsächlich fällt ihre Veröffentlichung der
Vorgänge an der Universitätsklinik
Göttingen im Jahr 2012 genau auf den
Tag des baden-württembergischen
Ärztetages 2013, den 20. Juli.
Zahlreiche Themen werden in der
90-minütigen Diskussion berührt,
angefangen vom Einfluss des Transplantationsskandals auf die tägliche
Praxis von Transplantations-Beauftragten und -Chirurgen über die
Effekte von vertrauensbildenden
­
Maßnahmen bis hin zur Feststellung,
dass sich durch die Aufdeckung des
Skandals leider der Rückgang der
Spenderzahlen ergeben hat.
„Mithilfe der Medien kann
­eine Kultur des Vertrauens
­geschaffen werden.“
Das Auditorium beteiligt sich
zahlreich und mit großer Themenund Meinungsvielfalt an der Diskussion: So wird beispielsweise die Presse
aufgefordert, die Bevölkerung breit
über die inzwischen eingetretenen
positiven Effekte und Veränderungen
nach dem Skandal zu informieren. Ein
Großteil der Zuhörer und Diskutanten
ist zudem überzeugt, dass die gesetzlich verankerte Aufklärung durch die
Krankenkassen nicht zwingend dazu
führen muss, dass sich neue Organspender finden. Vielmehr sei es schon
begrüßenswert, wenn sich die Menschen aufgrund der Aussendungen
der Kassen überhaupt mit der Thematik auseinandersetzen. Am Ende ist
einhellige Meinung der meisten Teilnehmer: „Wir brauchen Organe und
kein Misstrauen!“
Dr. M. Schulze,
Dr. C. von Ascheraden,
Prof. Dr. G. Gahn (v. l.).
„Patientenverfügung und Organspende-Bereitschaft müssen sich nicht ausschließen.“
Erwartungsgemäß kann der Südwest-Ärztetag keine Patentrezepte
finden, wie sich die Situation der Organspende verbessern und das Vertrauen der Bürger wieder herstellen
lässt. Doch das deutlich spürbare Signal, das von der Tagung ausgeht, ist
unüberhörbar: Die Ärzteschaft in Baden-Württemberg hat einen ersten
wichtigen Schritt in die richtige Richtung gemacht und offen über Probleme gesprochen. Die Medien, die
Politik und die Gesellschaft sind es den
Menschen auf der Warteliste schuldig,
dass jetzt kein Stillstand eintritt.
OE
Podiumsdiskussion mit
Prof. K. Träger,
Prof. A. Königsrainer,
Dr. C. Berndt,
Prof. F. U. Montgomery
und Dr. R. Hess (v. l.).
ÄBW 08 • 2013
323
Kammern und KV
Satzungsbeschlüsse sowie aktuelle berufs- und sozialpolitische Lage im Mittelpunkt
Vertreterversammlung der Landesärztekammer
E
nde Juli traf sich die Vertreterversammlung (VV) der Landes­
ärztekammer – am Vortag des
Ärztetages Baden-Württemberg – in
Reutlingen. Im Mittelpunkt der Delegiertensitzung standen unter anderem Beratungen und Beschlüsse zur
Wahl- und zur Meldeordnung.
Zuvor hatte Kammerpräsident Dr.
Ulrich Clever dem Ärzteparlament
einen Überblick über die aktuelle
berufs- und sozialpolitische Lage im
Land und im Bund gegeben. Dabei
stellte er unter anderem die Frage
„Ärztewertschätzung oder Ärztediffamierung?“ Dr. Clever erläuterte: „Nach
dem Dauerbeschuss mit dem Urteil
über die Tatsache, dass niedergelassene Ärzte keine sogenannten ‚Amtsträger‘ sind, wurde das von einem Teil
der Öffentlichkeit so interpretiert,
dass Ärzte geschmiert werden dürfen.“ Diese Kampagne habe der
Ärzteschaft nach Überzeugung des
Kammerchefs in ihrer täglichen Arbeit
Meine Meinung zum Ärztetag BW
A
ls Arzt, der 35 Jahre tätig war, habe ich nun im Ruhestand
erstmals einen Ärztetag besucht. Ich war positiv beeindruckt vom Niveau der Diskussion, das die Verantwortlichen unseres Ärztestandes, unter anderem der Bundesärztekammerpräsident Prof. F. U. Montgomery, der Landesärztekammerpräsident Dr. U. Clever – aber nicht nur Mediziner (beispielsweise auch Dr. jur. R. Hess) – vorlegten. Weitere hochkompetente
Mediziner leisteten ihren Beitrag, unter anderem auch im Auditorium („Wir brauchen nicht mehr Misstrauen, sondern mehr
Organspender!“). Dass unsere „Funktionäre“ so hochdifferenziert
mit den Problemen umgehen, hat mich offen gestanden überrascht! Ich fühle mich gut vertreten.
Ich habe verstanden und die Podiumsdiskussion hat es gezeigt: Vertrauen aufzubauen bedarf einerseits einer schonungslosen Offenlegung der Fakten („Organspendeskandal“ in diesem
Fall von der Journalistin der Süddeutschen Zeitung, Frau Dr.
C. Berndt, ans Tageslicht gebracht), dann aber auch eines konstruktiven, behutsamen Umgangs miteinander, um das zarte
Pflänzchen „Vertrauen“ nicht zu zertreten. Diesen Umgang miteinander haben Ärzte, Presse- und Politikvertreter vorbildhaft
demonstriert. Ich habe die Versammlung mit dem positiven
Eindruck verlassen, dass manches auf den Weg zu bringen ist,
wenn wir diese Kultur des Vertrauens pflegen. Beim nächsten
Ärztetag bin ich gerne wieder als Arzt dabei.
Dr. Bruno Küppers, Heidelberg
324
ÄBW 08 • 2013
Blick in die Vertreterversammlung
sehr geschadet. Dr. Clever kritisierte,
dass noch in der laufenden Bundestags-Legislaturperiode ein zusätzlicher Paragraf als eine Art „Lex specialis“ gegen Ärzte ins Sozialgesetzbuch geschrieben werden soll. „Wenn,
dann sollten vor allem auch die Verführer, die Anstifter zur Korruption,
beispielsweise bestimmte Pharmafirmen oder Veranstalter, die mit unlauteren Methoden die absolut überwiegende und ernsthafte Fortbildungsaktivität in Misskredit bringen, unter
das gleiche Gesetz fallen – das wäre
nur im Strafgesetzbuch der Fall“,
forderte Dr. Clever unter dem Beifall
der Vertreterversammlung.
Der Kammerchef widmete sich in
seiner Rede einmal mehr dem Ärztemangel. Die Kammer gehe von Ort
zu Ort, fördere regionale Initiativen
und erläutere die Rahmenbedingungen, um die Zukunft für junge
Ärztinnen und Ärzte so attraktiv zu
machen, dass sie im Lande bleiben.
Die Mangelsituation sei nicht nur im
ambulanten Sektor, sondern auch in
den Krankenhäusern überdeutlich
spürbar: „Ärztinnen und Ärzte werden von Kliniken händeringend gesucht.“ Muttersprachler seien schon
kaum mehr vorhanden, beklagte
Dr. Clever.
Der Kammerpräsident widmete
sich auch der Kernkompetenz der
ärztlichen Selbstverwaltung – der
Weiterbildung: „Nicht nur auf der
Bundesebene muss das Kammersystem dafür kämpfen, die Weiterbildung auch in Zukunft organisieren zu
dürfen und zu können – auch regional,
also im Ländle, müssen wir die Reform
der Weiterbildung vorantreiben. Denn
die neidische Konkurrenz schläft nicht,
alle wollen hineinregieren: die Krankenhausleitungen, die Fachgesellschaften, vor allem aber die Berufsverbände, die Universitäten, politische
Redner, die meist nicht die Details der
Weiterbildung kennen, private Anbieter, die daran verdienen wollen.“ Im
Übrigen bereite die Bundesärztekammer die nächste Evaluation der Weiterbildung für 2015 vor; zusätzlich
werde die Landesärztekammer im
kommenden Jahr bereits an einem
Pretest der Erhebung teilnehmen.
Aufmerksame Zuhörer
Kammern und KV
Nicht ohne Stolz wies der Kammerpräsident darauf hin, dass der
Beitragsfaktor der Ärztekammer in
Baden-Württemberg bereits seit vier
Jahren stabil gehalten werden
konnte. „Wir haben für mehr Gene­
rationengerechtigkeit bei der Aufbringung der Beitragsmittel gesorgt,
indem wir in ausreichender Weise
alle erforderlichen Rückstellungen
und Rücklagen gebildet haben“,
resümierte Dr. Clever
Der Vorsitzende des Landes­
berufsgerichtes für Ärzte, Dr. Ingo
Drescher, Richter am Bundesgerichtshof, informierte die Delegierten über
die Arbeit der Berufsgerichtsbarkeit
in Baden-Württemberg. Er ging dabei
unter anderem auf ärztliches Fehlverhalten gegenüber Patienten, unkollegiales Verhalten, Notfalldienste oder
fehlende
Haftpflichtversicherung
von Ärzten ein.
Dr. Michael Schulze, Vorsitzender
der Weiterbildungsgremien der Lan-
desärztekammer, informierte die VV
über Maßnahmen zur Verbesserung
der Strukturqualität der Weiterbildung. Im Mittelpunkt steht dabei die
Einführung eines Weiterbildungs­
assistenten-Registers (das ÄBW
berichtete). Grundlage bildet eine
­
am gleichen Tage beschlossene
­Änderung der Meldeordnung, nach
der Kammermitglieder angehalten
werden, die Ärztekammer über
ihren Weiterbildungsstatus zu informieren. Um einheitliche Gütekriterien in der Weiterbildungsprüfung
sicherzustellen, werden in Südbaden pilothaft Prüfer-Workshops
durchgeführt. Weitere Themen von
Dr. Schulze waren unter anderem das
Weiterbildungsportal WBmed, die
Evaluation der Weiterbildung, die
Regelüberprüfung von Weiterbildungsbefugnissen sowie die Verbundweiterbildung.
OE
Am Tage der Vertreterversammlung
beging Präsident Dr. Ulrich Clever
­seinen 60. Geburtstag. KammerVizepräsident Dr. Josef Ungemach
gratulierte offiziell und sehr herzlich
im Namen des Vorstandes und aller
Anwesenden. Natürlich ließen es
sich die Delegierten nicht nehmen,
die Sitzung offiziell zu unterbrechen
und den Kammerpräsidenten
stimmgewaltig im Kanon hochleben
zu lassen.
Albert-Schweitzer-Medaille für engagierte Ärztin
Hohe Auszeichnung
für Dr. Kuhnert-Frey
F
ür ihre besonderen Verdienste
um den ärztlichen Berufsstand
zeichnete Kammerpräsident Dr.
Ulrich Clever vor der Vertreterversammlung Dr. Bärbel Kuhnert-Frey
aus Sinsheim mit der Albert-Schweitzer-Medaille aus.
Die langjährige Chefärztin der
Abteilung für Anästhesie und Intensivtherapie am Kreiskrankenhaus in
Sinsheim hatte sich jahrelang ehrenamtlich in den Gremien engagiert.
Unter anderem war sie Mitglied der
Ausschüsse „Notfallmedizin“ und
Entschließungen
Zugang zum Medizinstudium
Medizinische Fakultäten im Lande sollen die Kriterien für die
Vergabe der Medizin-Studienplätze modifizieren und nicht nur
die Abiturnote heranziehen.
Fracking
Der Schiefergasabbau durch Fracking wird abgelehnt. Das Verfahren stellt ein Umweltrisiko dar, da es die Vorgaben für Bodenund Wasserschutz nicht erfüllt.
Kammerwahl 2014
Die Kammerwahl 2014 soll in den Kammermedien für die Zielgruppe der Erst- und Nichtwähler beworben werden.
Junge Ärztinnen und Ärzte
Die Repräsentanz von jungen Ärztinnen und Ärzten in den Gremien der Kammern im Lande soll gesteigert werden. Insbesondere Frauen sollen zur Kandidatur bei der nächsten Kammerwahl
und zur Wahrnehmung eines Ehrenamts in den Gremien auf
Bezirks- und/oder Landesebene motiviert werden.
Komplexe EDV-Probleme
Komplexe EDV-Probleme werden von den Verwaltungen der
Ärztekammern zunehmend gemeinschaftlich gelöst. Dies wird
ausdrücklich begrüßt.
Refinanzierung von Zusatzaufgaben in Kliniken
Die Gesetzgeber auf Bundes- und Landesebene werden aufgefordert, für eine auskömmliche Finanzierung der Krankenhäuser
zu sorgen. Hierzu gehört neben der Finanzierung der Investitionskosten und Beseitigung des Investitionskostenstaus durch
die Länder auch die Refinanzierung sämtlicher Betriebskosten
einschließlich der Kosten für vom Gesetzgeber übertragene
Aufgaben.
Gesetzliche Mindestpersonalbemessung
Der Gesetzgeber wird aufgefordert, die Mindestpersonalbemessung für Krankenhäuser vorzugeben und deren Refinanzierung
zu gewährleisten, denn die notwendige Personalausstattung der
Krankenhäuser wird durch die DRGs unzureichend abgebildet.
Umsetzung des Klimaschutzgesetzes
Das Klimaschutzgesetz des Landes soll aktiv in die Kammerstrukturen eingebracht und jährlich Bericht erstattet werden.
Alle Entschließungen im Volltext einschließlich Begründungen
sind im Internetauftritt der Landesärztekammer verfügbar:
www.ärztekammer-bw.de
„Qualitätssicherung“ und ist bis
heute sehr aktiv im Ausschuss
­
„Ärztinnen/Arztberuf und Familie“.
­
Ein besonderes Anliegen waren ihr
stets familienfreundliche Arbeitsbedingungen, ferner hat sie sehr erfolgreich Wiedereinstiegsseminare nach
der Familienpause etabliert. Von
Kolleginnen und Kollegen wird sie als
kompetente Streiterin nicht nur für
das Fach Anästhesie anerkannt, sondern auch wegen ihrer stets freundlichen und zuvorkommenden Art
geschätzt.
ÄBW 08 • 2013
325
C
Kammern und KV
Foto: Thinkstock (iStockphoto)
Neue Bedarfsplanungsrichtlinie von KVBW und Landeskassenverbänden umgesetzt
670 neue Arztsitze bleiben vorerst ein Planspiel
S
eit Beginn des Jahres gilt bundesweit eine neue Bedarfsplanungsrichtlinie, die von der
Kassenärztlichen Vereinigung BadenWürttemberg (KVBW) gemeinsam
mit den Landeskassenverbänden zum
1. Juli regional umgesetzt wurde.
Die Bedarfsplanung war 1993
eingeführt worden, um einen Ärzte­
überfluss zu regulieren. In den vergangenen Jahren hat sich die Situation
grundlegend gewandelt. Auch in Baden-Württemberg konnten abgegebene Arztpraxen nicht vollumfänglich
nachbesetzt werden. Ein Ärztemangel
zeichnete sich ab und machte eine
Neukonzeption des Instruments erfor-
Anzeige
Veranstaltungshinweis
management akademie
der Kassenärztlichen Vereinigung
Baden-Württemberg
Die Management Akademie der Kassenärztlichen Vereinigung
Baden-Württemberg (MAK) lädt gemeinsam mit der Deutschen
Apotheker- und Ärztebank zu einer Fortbildungsveranstaltung
für Mediziner ein.
Veranstaltungstitel:
Die erfolgreiche Praxisabgabe
Ziele:
Sie denken kurz- oder mittelfristig an eine Übergabe Ihrer Praxis?
Dann steht jetzt eine wichtige Planungszeit an, damit die
­Weichen für eine reibungslose Praxisnachfolge richtig gestellt
werden. Vom optimalen Abgabezeitpunkt über die Wahl des
Nachfolgers bis hin zur Gestaltung der Praxisübertragung gibt
es viel zu regeln. In diesem Seminar verdeutlichen wir, wie
­zukünftige Praxisabgeber ihre berechtigten Interessen als
­Unternehmer wahren können. Wir zeigen auf, was sie beachten
müssen, um zulassungs- und privatrechtlich ein reibungsloses
Übergabeverfahren abwickeln zu können.
Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie
im Internet unter www.mak-bw.de.
Referenten:
• Carola Bullinger, Diplom-Volkswirtin, KV Baden-Württemberg
• Claudia Traub, Rechtsassessorin, KV Baden-Württemberg
Termin und Veranstaltungsort:
• 21. September 2013 (10.00 Uhr bis ca. 13.00 Uhr),
KVBW Stuttgart
Information und Anmeldung:
• Management Akademie der KV Baden-Württemberg,
Telefon (07 11) 78 75-35 35, Fax (07 11) 78 75-48-38 88,
E-Mail: [email protected]
• oder Online-Anmeldung unter www.mak-bw.de
Teilnahmegebühr:
45,- Euro (inklusive Unterlagen, Verpflegung, Getränke)
326
ÄBW 08 • 2013
derlich. Die neuen Richtlinien sollen
durch eine differenziertere, kleinräumige und flexiblere Planung die Weichen für den Erhalt der ambulanten
medizinischen Versorgung stellen.
Die Bedarfsplanung regelt, wo
sich neue Ärzte niederlassen können.
Bemessungsgrundlage ist das Verhältnis Arzt/Einwohner innerhalb
eines Planungsbereichs. In der neuen
Bedarfsplanung wurden die Planungsbereiche flexibilisiert und die
Verhältniszahlen angepasst. Bislang
war der Land- bzw. Stadtkreis gleichermaßen Bezugsraum für die Beplanung von fach- und hausärztlicher
Versorgung. Die Konsequenz, dass
eine lokale „Überversorgung“ im
Kreisgebiet eine lokale „Unterversorgung“ anderorts rechnerisch kompensierte, war insbesondere für die
Sicherstellung der wohnortnahen
hausärztlichen Versorgung von Nachteil. Trotz weißer Flecken konnte der
Planungsbereich insgesamt als ausreichend versorgt gelten.
Hier setzt die Reform an: Für die
hausärztliche Versorgung sind nun
über 100 Mittelzentren maßgeblich.
Gemäß Landesentwicklungsplan ist
ein Mittelzentrum der Bereich, in dem
sich die Bevölkerung mit gehobenen
Gütern und Dienstleistungen versorgt. Bundesweit einheitlich gilt eine
Verhältniszahl von 1671 Einwohnern
pro Hausarzt. Unter dem Strich bescherte die neue Systematik BadenWürttemberg 440 freie Hausarztsitze.
Außerdem wurde ein Demografiefaktor eingeführt. In Gegenden mit
überdurchschnittlich vielen über
65-Jährigen können sich bei Bedarf
auch mehr Ärzte der Fachgruppen
niederlassen, die Ältere besonders
häufig in Anspruch nehmen.
Erstmals unterliegen alle Arztgruppen, selbst Fachgruppen mit
ausgefallener Spezialisierung, der Bedarfsplanung. Für die Fachärzte der
Grundversorgung verändert sich wenig, der Planungsbereich bleibt die
Kreisebene. Für die Bedarfsplanung
der spezialisierten fachärztlichen Versorgung wiederum gelten künftig
zwölf Raumordnungsregionen. KVBWVize Dr. Johannes Fechner sieht dies
skeptisch: „Dazu gehören auch die
fachärztlichen Internisten, darunter
Kardiologen, Pulmologen oder Rheumatologen, die nun sehr großflächig
geplant werden. Hier sollten mittel­
fristig die verschiedenen Spezialisierungen mit berücksichtigt werden.“
Für die gesonderte fachärztliche Versorgung ist gar die KV-Region räumliche Bemessungsgrundlage. Insgesamt sind landesweit 142 Arztsitze,
verteilt auf 23 Fachgruppen, neu zu
vergeben. Auf die Psychotherapeuten
kommen 90 neue Sitze.
Aus den KVen wird erste Kritik laut,
da Planung und Versorgungsrealität
auseinanderklaffen. Auch die KVBW
sieht die gewonnenen Arztsitze verhalten optimistisch: Die kleinräumige
Planung habe nicht nur Vorteile. Praxisverlegungen zur Bildung von wirtschaftlich motivierten Zusammenschlüssen zu hausärztlichen Berufsausübungsgemeinschaften werden
durch die Zergliederung stärker eingeschränkt als bisher. Dabei geht der
Trend klar zu Kooperationen, auch zu
überörtlichen, zu Anstellungen und zu
Teilzeitarbeit. „Die neue Generation
Ärzte traut sich medizinisch in die
ambulante Versorgung, scheut aber
das wirtschaftliche Risiko einer Einzelpraxis und will weniger arbeiten. Es
kommt also auch noch ein Mangel an
Arztzeit hinzu“, beschreibt Dr. Fechner
die Situation.
Durch die Reform hat sich die Anzahl der offenen Arztsitze verdoppelt.
Doch wie kriegt man die Ärzte aufs
Land? Wenn es nicht gelingt, Berufsbild
und Standort attraktiver zu machen,
bleiben die neuen Arztsitze auf dem
Papier. Die KVBW hat die Zeichen erkannt. Sie reformiert den Notfalldienst,
baut die Serviceleistungen rund um die
Niederlassung aus, wirbt auf dem
Campus und hofft auf die ImageKampagne. Aber auch die Kommunen
lassen sich etwas einfallen. So machte
unlängst Tuttlingen mit einer frischen
und authentischen Kampagne für
ärztlichen Nachwuchs von sich reden.
Beteiligt waren neben der Stadt auch
junge Niedergelassene, die KVBW und
die Landesärztekammer. Die Aktion
hat so gut eingeschlagen, dass die Idee
als Veranstaltungskonzept landesweit
Schule machen könnte.
Kammern und KV
In Memoriam Dr. Felix Fröhlich
Für seinen unermüdlichen Einsatz in der ärztlichen
Selbstverwaltung wurde er vielfach geehrt: 1981 durch die
Verleihung der Dr. Oskar-Barber-Medaille der Mannheimer
Ärzteschaft, 1982 durch das Verdienstkreuz am Bande des
Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland und
1985 durch die Verleihung der Albert-Schweitzer-Medaille
durch die Landesärztekammer Baden-Württemberg.
Neben seiner berufspolitischen Tätigkeit nahm sich
Dr. Fröhlich Zeit für musische Aktivitäten. Er war CelloSpieler in verschiedenen Quartetten, im HNO-Orchester
und im Ärzte-Orchester Mannheim, das er im November
1975 gründete. Seit 1954 war er Mitglied der Schlaraffen
und seit 1961 der Rotarier.
In der Bevölkerung war er ein überaus beliebter und
weit über sein Einzugsgebiet geschätzter HNO-Arzt, der
trotz vieler Aktivitäten für seine Patienten immer erreichbar war. Sein Sachverstand, seine persönliche Bescheidenheit und Fröhlichkeit führten zu einem hohen Beliebtheitsgrad bei Mannheimer Ärzten, Patienten und Bürgern.
Dr. Felix Fröhlich war ein Vorbild für uns Ärzte. Die
Ärzteschaft nimmt dankbar Abschied von einem großen
Arzt. Der Familie gelten unsere Anteilnahme und unser
tief empfundenes Mitgefühl.
Dr. Josef Ungemach
Vizepräsident der Landesärztekammer Baden-Württemberg
Stellvertretender Vorsitzender der Ärzteschaft Mannheim
Tarifpartner einigen sich auf neue Vergütungsstruktur
Neuer MeFa-Gehaltstarifvertrag
D
ie Tarifpartner der niedergel­
assenen Ärzte und der Medi­
zinischen
Fachangestellten
(MeFa) haben sich im Juli auf einen
neuen Gehaltstarifvertrag mit Laufzeit vom 1. April 2013 bis 31. März
2016 geeinigt. In zwei Stufen werden
die Gehälter erhöht: ab 1. September
2013 um 4,5 Prozent, ab 1. April 2014
um 3 Prozent. Für die fünf Monate von
April bis August 2013 gibt es im September eine Einmalzahlung in Höhe
von 375 Euro für alle Vollzeitbeschäftigten, für Teilzeitbeschäftigte anteilig. Erstmals wird ab 2014 ein Eingangsstundenlohn für Berufsanfängerinnen von zehn Euro erreicht.
Die
Ausbildungsvergütungen
steigen ab 1. September 2013 in allen
drei Ausbildungsjahren um 30 Euro
monatlich, und zwar auf 640 Euro,
680 Euro und 730 Euro. Auszubildende erhalten eine Einmalzahlung von
Dr. Felix Fröhlich
150 Euro für April bis August. Jeweils
zum 1. April 2014 und 2015 erhöhen
sich die Ausbildungsvergütungen um
weitere 30 Euro monatlich.
Kernstück des Abschlusses ist
­eine geänderte Vergütungsstruktur.
Der Gehaltstarifvertrag wurde so gestaltet, dass er den zukünftigen Anforderungen an die Patientenversorgung im ambulanten Bereich, den
Einsatzbereichen von Medizinischen
Fachangestellten und der hierfür
notwendige Fortbildung gerecht
wird. Dazu wurden zwei weitere
Tätigkeitsgruppen geschaffen und
die Einstufungskriterien überarbeitet.
Die neue Struktur bildet das breit
gefächerte Feld von Qualifizierungs-,
Spezialisierungs- und Aufstiegsmöglichkeiten für Medizinische Fachangestellte besser ab. Eine Regelung zur
Besitzstandswahrung begleitet den
Übergang in die neue Struktur.
Der neue Tarifvertrag ist Ausdruck der
wachsenden Bedeutung von Medizinischen Fachangestellten und der Wertschätzung ihrer Arbeitsleistung in der
ambulanten medizinischen Versorgung
sowie ihrer unterstützenden und ent­
lastenden Funktion für den Arzt.
Präsidenten-Hotline
W
o drückt Sie der Schuh
und wie kann sich die
Ärztekammer noch mehr
für Sie stark machen? Haben Sie
Anregungen, Ideen oder vielleicht
auch Kritik? – Die „Telefonsprechstunde“ von Kammerpräsident
Dr. Ulrich Clever ermöglicht den
Mitgliedern die direkte Kontakt­aufnahme. Am 20. August wird
der Prä­
sident der Landesärzte­kammer
Baden-Württemberg
wieder von 12.00 bis 14.00 Uhr
direkt an der Präsidenten-Hotline (07 11) 7 69 89-4 23 erreichbar sein. Rufen Sie an!
ÄBW 08 • 2013
Foto: Photos.com (Jupiterimages)
Am 28. Juni 2013 verlor die Ärzteschaft Mannheim mit
Dr. med. Felix Fröhlich einen ihrer großen Vorsitzenden und
Gestalter der ärztlichen Selbstverwaltung. Er starb im
hohen Alter von 96 Jahren nach einem erfüllten Leben.
Dr. Fröhlich wurde am 3. Oktober 1916 in Dinslaken am
Niederrhein geboren. Er studierte ab Januar 1940 Medizin
in Heidelberg mit Unterbrechungen durch Kriegseinsätze
an der West- und Ostfront. Nach Abschluss der Weiterbildung zum Facharzt für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde ließ er
sich am 1. Oktober 1952 in Mannheim als HNO-Arzt nieder.
Seit 1954 engagierte er sich im NAV Virchowbund,
wurde 1955 Mitglied des Zulassungsausschusses und
verschiedener Gremien der Kassenärztlichen Vereinigung Mannheim und Nordbaden. Dr. Fröhlich wurde
1958 Delegierter der Ärztekammer Nordbaden. 1975 bis
1987 war er Vorsitzender der Ärzteschaft Mannheim.
Maßgeblich war er an der Herausgabe der Chronik der
Ärzte Mannheims beteiligt, die 1978 erschien und die er
den Ärzten und Bürgern Mannheims widmete.
Lange Jahre war er Delegierter des Deutschen Ärztetages. Als Mitglied des Vorstandes der Akademie für ärztliche Fortbildung der Bezirksärztekammer Nordbaden engagierte sich Dr. Fröhlich in der ärztlichen Fortbildung. Von
1982 bis 1991 war er Erster Vorsitzender des Vorstandes der
Privatärztlichen Verrechnungsstelle Kurpfalz und wurde
1977 in den Vorstand des PVS Verbandes gewählt, wo er
auf Bundesebene die Belange der Ärzteschaft vertrat.
327
Kammern und KV
Beispielhafte Porträts engagierter Ärztinnen und Ärzte (2)
Mehr Frauen und Nachwuchs in ärztliche Gremien
Die Landesärztekammer BadenWürttemberg möchte mehr Ärztinnen für die Mitarbeit in den
Gremien der Selbstverwaltung interessieren. Das ÄBW begleitet die
Initiative und veröffentlicht in loser
Folge beispielhafte Porträts, die
beweisen, dass das Engagement
für die Interessen der Ärzteschaft
Freude bereitet und sich neben
einem fordernden Klinik- oder Praxisalltag organisieren lässt.
Dr. Nora Bartholomä
Anfangs habe sie etwas gezögert,
als ein Kollege auf sie zukam und
fragte, ob sie sich für die Wahl der
Delegierten der Bezirksärztekammer
aufstellen lassen würde. Ärztekammer, berufspolitisches Engagement
klang abstrakt und nicht gerade
spannend für die junge Ärztin. „Als
das Wahlergebnis veröffentlicht wurde, war ich überrascht, dass ich so
viele Stimmen bekommen hatte, aber
zugleich motiviert, mich für unsere
Interessen einzusetzen“, sagt Nora
Anzeige
Veranstaltungshinweis
Die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank) veranstaltet
im Rahmen ihrer Veranstaltungsreihe BW Forum Medicum
ein Seminar, das Ärzten Experteninformationen
aus erster Hand bietet.
Seminartitel:
Im Kopf des Patienten –
die richtigen Patienten gewinnen und binden.
Seminarinhalte:
• Positionierung Ihrer Arztpraxis am Markt
• Erfolgsmanagement –
Organisation, Marketing, Wirtschaftlichkeit
• Maßnahmen zur Patientenbindung und -gewinnung
• Multisensorisches Marketing
• Beschwerden und Reklamationen – Auswege und Lösungen
Referenten:
Dr. Jochen Mellinghoff, M. Sc., Praxismanager
Jochen Schwenk, Unternehmensberater & Partner bei DIMension
(Deutsches Institut für den Mittelstand)
Termin und Veranstaltungsort:
Mittwoch, 16. Oktober 2013 um 19.00 Uhr
BW-Bank Ravensburg, Bachstr. 12, 88214 Ravensburg
Information und Anmeldung:
BW-Bank Ravensburg, Michaela Held,
Telefon (07 51) 3 75-1 15, E-Mail: [email protected]
Teilnahmegebühr: kostenfrei
Bartholomä (geb. Effelsberg) heute.
Aus den anfänglichen ein bis zwei
Sitzungen jährlich wurde schnell
mehr, die Wahl in den Hochschulausschuss der Landesärztekammer und
Ende 2012 – im Alter von 29 Jahren
– die Wahl in den Vorstand der Be­
zirksärztekammer Südbaden folgten.
„Ärzte und vor allem Ärztinnen in
Weiterbildung sind in politischen Gremien gnadenlos unterrepräsentiert.
Umso wichtiger ist es, sich für unsere
Arbeits- und Weiterbildungsbedingungen einzusetzen.“ Hier verfügt sie
durch ihre begleitende Tätigkeit im
Ärztesprecherrat der Freiburger Uni­
klinik über ein großes Netzwerk.
Bei der Kammertätigkeit empfindet sie den Austausch mit Niederge-
lassenen und älteren Kollegen sehr
interessant und fruchtbar. „Man bekommt einen tiefen Einblick und
versteht, wie manche Dinge hinter
den Kulissen laufen. Auch andersherum ist es für die ältere Generation
interessant zu erfahren, wie sich
der Klinikalltag in den letzten Jahren
gewandelt hat.“
Den Zeitaufwand der politischen
Arbeit neben der Vollbeschäftigung in
der Klinik erlebt Nora Bartholomä
generell als „machbar“ und sagt: „An
den Sitzungen, die in Freiburg stattfinden, kann ich fast immer teilnehmen, auch Dank des Verständnisses
meiner Kollegen. Schwierig wird es,
wenn eine Fahrt nach Stuttgart ansteht, da die Konferenzen immer zur
Arbeitszeit terminiert sind.“ Ihr Privatleben leide nicht wesentlich unter
ihrem politischen Engagement, sie
habe das Glück, volle Unterstützung
und Rücksicht zu erfahren.
Ihre Motivation: „Wenn wir uns
zusammentun, können wir sehr viel
erreichen – das haben wir beim ersten
großen Ärztestreik 2006 bewiesen,
aber auch 2011 in Freiburg erlebt.
Damals konnten wir an der Uniklinik
deutschlandweit die meisten Ärzte
zum Warnstreik motivieren und damit
unseren Beitrag zur Tarifeinigung und
Abwendung des Streiks leisten. Solche
Erlebnisse beflügeln und zeigen, wie
wichtig Austausch zwischen Kollegen
ist. Je mehr sich engagieren, umso
interessanter wird es – und desto
mehr Spaß macht es auch.“
Fragen und Antworten zum Arbeitskampf
Streik angestellter Ärzte
I
m Zusammenhang mit Arbeitskampfmaßnahmen bestehen für
angestellte Ärztinnen und Ärzte
häufige Unsicherheiten, insbesondere hinsichtlich einer fraglichen Verpflichtung zur Eintragung in Streik­
listen, zum Streikrecht im Notdienst
oder zur Androhung von Nachteilen
in Bezug auf die Weiterbildung durch
den Weiterbilder. Hierzu gibt die vom
Vorstand der Landesärztekammer
beschlossene FAQ-Liste jetzt Auskunft. Diese kann im Internetauftritt
der Landesärztekammer abgerufen
werden.
Weitere Infos:
www.ärztekammer-bw.de
(WebCode: 4060)
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Ethik
116
1933 und die Folgen für das Fach Sexualwissenschaft
Abgerissene Tradition
I
Dr. Richard Kühl
Redaktion:
Prof. Dr. med.
Dr. phil. Urban Wiesing
und Dr. phil. Diana Aurenque
Universität Tübingen,
Institut für Ethik
und Geschichte
der Medizin,
Gartenstraße 47
72074 Tübingen
www.iegm.uni-tuebingen.de
330
m November 1930 brach der Berliner Arzt und Sexualforscher Magnus Hirschfeld zu einer Vortragsreise auf,
die ihn zunächst in die USA und von dort aus quer über
den Globus führte.
Hirschfeld, der in Deutschland durch seinen Kampf
gegen den Antihomosexuellenparagrafen 175 bekannt
geworden war und 1919 in Berlin das weltweit erste Institut für Sexualwissenschaft gegründet hatte, war schon
zum Zeitpunkt des Antritts seiner Weltreise der sicherlich
auch international schillerndste Repräsentant der Forschungsdisziplin Sexualwissenschaft. Doch erst jetzt sollte
er die Erfahrung machen, dass er auf der internationalen
Bühne eine Aufnahme fand, die er in dieser Form in
Deutschland nie erlebt hatte.
Die Einladungen, die ihn damals von Universitäten,
Fachgesellschaften, privaten Forschungseinrichtungen
und Organisationen erreichten, waren so zahlreich, dass
er gar nicht allen Folge leisten konnte. Nicht minder
überraschte ihn der enorme Presserummel. In den USA
wurde er von den Zeitungen als „the Einstein of Sex“
hofiert, in China wie ein Staatsgast empfangen und an
sämtliche Staatsuniversitäten eingeladen, in Japan zwischen den Vorträgen zu einer Gartenparty des Kaisers
einbestellt und in Ägypten sogleich auf der Straße erkannt, weil anlässlich seines Besuchs eine Flut von Extra­
blättern erschienen war.
Am Ende hielt Hirschfeld in Amerika, im Nahen und
Fernen Osten und auf dem afrikanischen Kontinent
176 Vorträge innerhalb von 500 Tagen. Und der Andrang
von Menschen, die ihn hatten hören wollen, hatte es dabei
häufig notwendig gemacht, die Veranstaltungen unter
freiem Himmel abzuhalten.
Wie sehr diese Erfahrung den damals bereits über
60-jährigen Sexologen als Bestätigung für sein Lebenswerk überwältigt hat, bezeugen Briefe aus dieser Zeit
noch mehr als sein später in Buchform publizierter Reisebericht „Die Weltreise eines Sexualforschers“. Eines aber
erwähnte er auch dort immer wieder: Dass er überall
begrüßt und gewürdigt worden war als „Vertreter der
deutschen Wissenschaft“. In mehreren der besuchten
Länder war dies noch Anfang der 1930er Jahre etwas
Besonderes angesichts der Zerwürfnisse in den internationalen Wissenschaftsbeziehungen durch den Ersten
Weltkrieg. Aber genau das, „deutsche“ Wissenschaft zu
vertreten, überhaupt ein „Wissenschaftler“ zu sein, war
zugleich auch etwas, was ihm, dem jüdischen Forscher
und Vorkämpfer „sexueller Menschenrechte“, in seinem
Heimatland vielfach abgesprochen worden war – bereits
im Kaiserreich von Antisemiten und Nationalisten aller
Schattierungen und nach dem Weltkrieg von keiner Seite
mit einem so unbändigen Hass wie vonseiten der Nationalsozialisten.
In Hitlers Augen war Hirschfeld das „Musterbeispiel“
einer von „Hebräern“ mit Kalkül betriebenen Inbesitznahme von „Wissenschaft, einst unseres Volkes größter Stolz“.
Dieser „Schweinejude“, hatte Hitler schon in der Formierungsphase der NS-„Bewegung“ in Münchener Bierkellern
ÄBW 08 • 2013
erklärt, bediene sich der „Wissenschaft“ lediglich als einem
Etikett. Er verfolge damit kein anderes Ziel als das der
„planmäßigen Vergiftung“ Deutschlands. Dass Hirschfelds
Forschungsinstitut eine Machtübernahme durch den Nationalsozialismus nicht überdauern würde, hatte die NSPropaganda in den 1920er Jahren mehrfach angekündigt.
Es würde von der „deutschen Revolution“, wie es in einem
Gruß von Goebbels zum 60. Geburtstag des Sexualforschers 1928 geheißen hatte, „zugeklappt“ werden, „und
zwar mit hörbarem Ruck“.
Ob Hirschfeld 1930 bei seiner Abreise aus Berlin ahnte,
dass seine Weltreise in ein Exil übergehen könnte, ist ungewiss. Keine zwei Monate zuvor hatte die NSDAP einen
erdrutschartigen Erfolg bei den Reichstagswahlen erzielt.
Und schon seit den späten 1920er Jahren, als die SA die
Straße eroberte und die Hetzkampagnen immer massivere
Formen annahmen, konnte Hirschfeld kaum mehr in
Deutschland öffentliche Auftritte absolvieren, da jederzeit
mit randalierenden Braunhemden zu rechnen war. Und
dennoch: Als Hirschfeld 1930 von einem Korrespondenzpartner gefragt wurde, wie lange es wohl noch dauere, bis
ein „Reichspräsident Hitler“ das Institut für Sexualwissenschaft schließen werde, konnte er sich ein solches Szenario
nicht vorstellen.
Hirschfeld, die Sexualwissenschaft
und die Deutschen
Hirschfeld, Jahrgang 1868, gehörte zu den Protagonisten einer Generation von Sexualforschern, die sich an
der Wende zum 20. Jahrhundert von den psychiatrischen
Zugängen der Psychopathia sexualis löste und diesen ein
breiteres Spektrum an Interpretamenten des Sexuellen
entgegensetzte. Als in den Jahren um 1905 von der
Notwendigkeit einer eigenständigen und unter diesem
Namen auftretenden „Sexualwissenschaft“ die Rede war,
kulminierten in dieser Forderung verschiedene epistemologische und gesellschaftliche Entwicklungen. Zur einer
öffentlich verhandelten Angelegenheit war die „sexuelle
Frage“ vor allen Dingen durch die Frauenbewegung
­geworden. Auch in der Forschung werde es daher Zeit,
forderte damals der Berliner Dermatologe Iwan Bloch,
den Blick zu erweitern und die soziale und kulturelle
Dimension der Sexualität insgesamt wissenschaftlich
­
ernst zu nehmen.
Eine Vorreiterrolle spielte bei diesem Prozess seltsamerweise – wieso das so war, ist noch nicht wirklich eingehend historiografisch untersucht worden – der deutschsprachige Raum. Schon dem zeitgenössischen englischen
Sexualforscher Havelock Ellis war aufgefallen, dass damals
fast alle bedeutenden Pioniere des Faches aus Deutschland
kamen. Ebenfalls sehr viel früher setzte hier auch der
Prozess der Institutionalisierung in Form erster serieller
Publikationsforen, eigener Fachgesellschaften und Frak­
tionierungen ein.
Magnus Hirschfeld, der 1908 die erste „Zeitschrift für
Sexualwissenschaft“ initiierte und 1913 die „Aerztliche
Ethik
Gesellschaft für Sexualwissenschaft und Eugenik“
(AeGeSe) mitbegründete, spielte in allen diesen Zusammenhängen eine wichtige Rolle. Er war die zentrale Figur
linksliberaler Sexualforschung in Deutschland, als deren
Gegenflügel die – ebenfalls in Berlin ins Leben gerufene
– „Internationale Gesellschaft für Sexualforschung“
(InGeSe) galt. Deren Wortführer, die Berliner Ärzte Albert
Moll und Max Marcuse, letzterer Herausgeber der seit
1908 erscheinenden Zeitschrift „Sexual-Probleme“,
verstanden sich als „unpolitische“ Sexualforscher –
in Ab­grenzung zu Hirschfeld.
Tatsächlich hingen für Hirschfeld Sexualforschung
und progressive Sexualpolitik ganz logisch zusammen.
„Sexualreform auf sexualwissenschaftlicher Grundlage“
voranzutreiben, war in seinen Augen der eigentliche
Sinn der Forschungsdisziplin, ihre Existenzberechtigung
und ihre historische Aufgabe. Dass die „Berliner Sexualwissenschaft“ nicht nur in der zeitgenössischen Wahr­
nehmung, sondern noch heute vor allem mit seinem
Namen in Verbindung gebracht wird, hängt nicht zuletzt
mit der Breitenwirkung zusammen, die Hirschfeld aus
diesem Selbstverständnis heraus in der Öffentlichkeit
entfaltete.
Sein Grundgedanke, dass über die Wissenschaft
der Weg zur sexuellen Gerechtigkeit führen werde („Per
scientiam ad iustitiam“), war bereits in den Tätigkeiten
und Zielen des 1897 von ihm mitbegründeten „Wissenschaftlich-humanitären Komitees“ (WhK) angelegt, einer
Organisation, die auf eine bis dahin beispiellose Weise
für die Rechte Homosexueller eintrat. Die Beachtung,
die das WhK in Politik, Wissenschaft und Öffentlichkeit
bereits ein knappes Dezennium vor der Konstituierungs-
Magnus Hirschfeld
phase der Sexualwissenschaft erzielte, verdankte sich
ganz wesentlich der Tatsache, dass sich mit dem Mediziner
Hirschfeld ein Repräsentant derjenigen Wissenschaft an
die Spitze der „homosexuellen Bewegung“ stellte, die
seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts die Deutungshoheit über „sexuelle Perversionen“ für sich zu bean­
spruchen begonnen hatte. Hirschfeld argumentierte
­biologisch: Homosexualität sei weder, wie die Kirchen
propagierten, eine Sünde gegen Gott oder ein Verbrechen wider die Natur, noch ließe sie sich als psychiatrisches Krankheitsbild klassifizieren. Homosexualität
war nach Hirschfelds Überzeugung angeboren. Als ein –
historisch, kulturell und sozial – ubiquitäres Phänomen
stelle sie eine „natürliche Varietät“ der Sexualität dar und
dürfe deshalb auch nicht vom Gesetzgeber unter Strafe
gestellt werden.
Das WhK erregte über Petitionen gegen den § 175, das
Sammeln prominenter Unterstützerstimmen und gemeinverständliche Aufklärungsschriften ein immenses Echo in
der öffentlichen Wahrnehmung und zog zugleich, von
Anfang an, heftigste Anfeindungen auf sich. In Teilen der
homosexuellen Emanzipationsbewegung sorgte vielfach
für Unverständnis, dass Hirschfeld und WhK tatsächlich für
alle Homosexuellen eintraten und nicht nur für die „virilen
Männerhelden“. Kritik und Ablehnung erfuhr der Sexologe
auch innerhalb der Ärzteschaft. So stieß sich die über­
wiegend deutschnational aufgestellte Profession an der,
wie es hieß, „Propaganda“, mit der Homosexualität
„glorifiziert“ würde. Sittlichkeitsbewegte und Antisemiten,
für die „Homosexualität“ und „Judentum“ ohnehin eng
zusammenhingen, machten Front gegen den „Jugend­
verführer“ Hirschfeld.
In seinem in so vieler Hinsicht mutigen Kampf als
­Sexualwissenschaftler und -reformer war Hirschfeld, zumal
aus heutiger Perspektive, sicher „kein fehlerfreier Held“
(Dagmar Herzog). Das gilt nicht nur im Hinblick auf den
eminenten Stellenwert der Eugenik, mit dem er und die
frühen Sexologen ihre eigenen Forderungen nach einem
Mehr an sexueller Freiheit häufig im selben Moment wieder ‚einkassierten‘ und diese geradewegs in ihr Gegenteil
umschlagen ließen. Ganz ähnliche Widersprüchlichkeiten
finden sich auch in Hirschfelds Schriften zur Homosexualität, die, so sehr sie auch die Auffassung von der Homosexualität als einer „Krankheit“ bekämpften, dennoch
durchsäuert waren von den Topoi des Defizitären. Was die
ÄBW 08 • 2013
Abb. 1: Frontseite
des Instituts für Sexualwissenschaft in Berlin
(aus: Magnus Hirschfeld:
Geschlechtskunde, Bd. 4,
Stuttgart 1930)
331
Ethik
Abb. 2: Institutsarchivar
Karl Giese bei
einer Präsentation
im „Ernst-Haeckel-Saal“
im Institut für Sexual­
wissenschaft
(aus: Magnus Hirschfeld:
Geschlechtskunde, Bd. 4,
Stuttgart 1930)
historiografische Forschung in diesem Zusammenhang bis
heute beschäftigt, ist vor allem sein in den 1910er Jahren
vollzogener Schwenk zur endokrinologischen Sexualforschung, in der er seine Lehre vom Angeborensein der
Homosexualität bestätigt sah und die ihn dazu brachte,
solche Patienten, die unter ihrer sexuellen Orientierung
litten, an Chirurgen zu überweisen, die ihnen ‚hetero­
sexuelle‘ Hoden einpflanzten.
Es sind auch und gerade diese Widersprüchlichkeiten,
die Hirschfeld als eine paradigmatische Figur der „Berliner
Sexualwissenschaft“ erscheinen lassen. Fraglos hatte der
Mediziner, dessen eugenische Auffassungen von einer
vergleichsweise weitgehenden Ablehnung von Zwangsmaßnahmen geprägt waren, nicht massenhafte Zwangssterilisierungen „Erbkranker“ zum Ziel gehabt, wie sie im
Nationalsozialismus furchtbare Wirklichkeit wurden. Auch
hat er aus seiner humanistischen Weltanschauung heraus
offensichtlich nicht ‚gesehen‘, dass er mit seiner biologischendokrinologischen ‚Ätiologie‘ der Homosexualität den
Nationalsozialisten, wie Volkmar Sigusch es formulierte,
„den Ort des Eingriffs“ genannt hatte. Aber beides verweist
auf den für die Medizin in der „ambivalenten Moderne“
insgesamt so charakteristischen schmalen Grad zwischen
Humanität und Inhumanität und hier vor allem darauf, dass
einer – noch so liberal gemeinten – Politisierung biologis-
Über den Autor: Richard Kühl, Dr. rer. medic., M. A.,
seit 2011 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut
für Ethik und Geschichte der Medizin der Eberhard
Karls-Universität Tübingen. Forschungsschwerpunkte:
Geschichte der Sexualforschung, Mentalitäts­
geschichte Erster Weltkrieg und Weimarer Republik,
Medizin und Nationalsozialismus, Militärgeschichte/
Historische Gewaltforschung. Letzte Buchpublikation
(zusammen mit Stefanie Westermann und
Tim Ohnhäuser): NS-Euthanasie und Erinnerung.
Vergangenheits­aufarbeitung – Gedenkformen –
­Betroffenenperspektiven, Berlin 2011.
332
ÄBW 08 • 2013
tischer Interpretamente des Sexuellen ein gefährlicher
Kipppunkt immer inhärent ist.
Mit den Anfeindungen, die Hirschfeld seit der Kaiserzeit entgegenschlugen, hatten diese heute ins Auge stechenden problematischen und widersprüchlichen Aspekte
freilich nichts zu tun. Angesichts des ihm über Jahrzehnte
gerade von völkischer Seite entgegenschlagenden Hasses,
der kampagnenartigen Charakter hatte und vor tätlichen
Übergriffen nicht zurückschreckte, beeindruckte schon
viele Zeitgenossen diese unermüdliche Energie, mit der
Hirschfeld für den Fall des § 175 eintrat und zur selben Zeit
das Projekt der Etablierung des Faches Sexualwissenschaft
vorantrieb wie kaum ein anderer in seiner Zeit.
Tatsächlich sollte Hirschfeld mit dem Institut für
­Sexualwissenschaft eine in der Fachgeschichte in vieler
Hinsicht einzigartige Einrichtung gründen (Abbildung 1).
Zentral in Berlin gelegen, im Tiergarten nahe dem Reichstag in einer geräumigen Villa, war es ausgestattet mit
mehreren sexualtherapeutischen Abteilungen und Beratungsstellen, einer Bibliothek und einem Museum, einem
Kino- und Vortragssaal und Büros für verschiedene Organisationen. Was den durchgehenden Betrieb seiner einzelnen Abteilungen betrifft, hielt das als Privatstiftung
aufgebaute Institut phasenweise zwar sicherlich mehr
Schein als Sein aufrecht. Personelle Fluktuationen, dann
die Krisenjahre der Inflation 1923 und später die Weltwirtschaftskrise sorgten immer wieder für Schwierigkeiten.
Auch scheiterten die Versuche, das Institut an der Berliner
Universität zu verankern. Aber etwas Vergleichbares aufzubauen, gelang eigentlich nie wieder: Das Institut wurde
zum Blickpunkt der Sexualreformbewegungen der Weimarer Republik, hielt engen Kontakt zu den nach 1918 in
verschiedenen Städten eingerichteten Sexualberatungsstellen, war als Sitz der „Weltliga für Sexualreform“ international vernetzt und schnell zu einer ‚Berliner Berühmtheit‘ geworden. Touristen zog die Dauerausstellung mit
ihren Kuriosa an. Von den Berlinern stark frequentiert
wurden die Vortragsveranstaltungen und Vorführungen
von Aufklärungsfilmen im „Ernst Haeckel-Saal“ (Abbildung
2). Und ganz ungewöhnlich machten das Institut schließlich der ihm fehlende ‚Klinikgeruch‘, seine Konzeption als
„Zufluchtsstätte“ für sexuelle Minderheiten und nicht
zuletzt eine Festkultur, die, wie der Medizinhistoriker
Rainer Herrn über die wohl emblematischste aus dem
Hirschfeld-Institut erhaltene Aufnahme (Abbildung 3)
schreibt, auch „das von Hirschfeld bevorzugte egalitäre
Verhältnis zu Kollegen, Gästen und Patienten“ illustriert.
Vieles hiervon wirkt noch heute derart nach vorn aus der
Zeit gefallen, dass man sich bereits aus diesem Grund
nicht wundern mag, dass dem Institut in den 1920er
Jahren eine universitäre Anerkennung verwehrt blieb.
Einen Klinikalltag an der damaligen Berliner Universität,
quasi Tür an Tür mit deutschnationalen Patriarchen wie
Ferdinand Sauerbruch, vermag man sich in der Tat kaum
vorzustellen. Auf der anderen Seite zeigen die weithin von
großer Anerkennung zeugenden Pressestimmen zu
Hirschfelds 60. Geburtstag, sein Ansehen als Gutachter in
Gerichtsverfahren und nicht zuletzt sein internationales
Renommee, dass womöglich eine längere Phase politischer Stabilität der Weimarer Republik doch noch in
dieser Richtung Perspektiven eröffnet hätte.
Hirschfeld war 1931 in Indonesien, als ihn dringende
Bitten seiner Berliner Mitarbeiter erreichten, er solle zunächst im Ausland bleiben. Angesichts der sich zuspitzen-
Ethik
den politischen Situation fürchteten sie um sein Leben.
1932 zurück in Europa, hielt er sich zunächst in der Schweiz,
dann in Frankreich auf und sollte 1933 in einem Pariser
Kino Bilder von der Zerstörung seines Lebenswerks durch
die Nationalsozialisten sehen.
Zerschlagung des Fachs und die Folgen
Als Hitler im Juli 1933 die „nationalsozialistische Revolution“ für abgeschlossen erklärte, hatte das Regime die
Infrastruktur der „Berliner Sexualwissenschaft“ bereits
restlos zerschlagen. Ihre Ausschaltung war für die neuen
Machthaber keine Nebensache, wie die zentrale, allerdings
weithin in Vergessenheit geratene Rolle belegt, die ihrem
Ende bei der Inszenierung der Beseitigung der Weimarer
Kultur zugewiesen wurde.
So hat Rainer Herrn in einer jüngst erschienenen
Studie erstmals detailliert rekonstruiert, dass die am
6. Mai 1933 vor den Augen der Weltöffentlichkeit erfolgte
Stürmung und Verwüstung des Instituts für Sexualwissenschaft den eigentlichen Auftakt der „Aktion wider den
undeutschen Geist“ markierte, die einen weiteren Höhepunkt vier Tage später in der berüchtigten Bücherverbrennung fand. Der auf dem Berliner Opernplatz als Scheiterhaufen aufgetürmte Bücherberg bestand im Wesentlichen
aus der geplünderten Institutsbibliothek. Und die Symbolik, mit der die Nationalsozialisten bei diesem Spektakel
mit Hirschfeld abrechneten, war kaum zu überbieten: An
der Spitze des Fackelzugs zum Ort der Verbrennung „trug
einer“, wie Erich Kästner, Augenzeuge der auch ihm geltenden „Aktion“, berichtete, „den von einer Bronzebüste
heruntergeschlagenen Kopf Magnus Hirschfelds hoch auf
einer Stange. Er schwenkte ihn, vor der geistigen Elite des
Dritten Reichs marschierend, wie eine Kampftrophäe; und
das Bild hätte nicht scheußlicher sein können, wenn
Hirschfelds wirklicher, blutiger Kopf aufgespießt durch
Berlin geschleppt worden wäre.“ Seine Büste wurde auf
den Scheiterhaufen geworfen und zusammen mit seinen
Werken „den Flammen übergeben“ mit den Worten:
„Wir wollen keine Entsittlichung des Volkes, darum
­brenne, Magnus Hirschfeld!“
Hirschfeld starb 1935 im Exil in Nizza. Versuche, in
Paris ein neues sexualwissenschaftliches Institut aufzubauen, waren ebenso gescheitert wie der Erhalt der „Weltliga
für Sexualreform“. Dasselbe Schicksal traf sämtliche der bis
dahin in Deutschland bestehenden sexologischen Publikationsforen, Fachgesellschaften und Beratungseinrichtungen. Die Infrastruktur der „Berliner Sexualwissenschaft“
war damit Geschichte. Ihre Protagonisten wurden vom
Regime verfolgt oder ins Exil getrieben, mehrere von ihnen
im Holocaust ermordet.
Nach 1945 blieben Anknüpfungen an die frühe
Sexualforschung Stückwerk. Wiederbelebungen ihrer
­
großen Fachgesellschaften, der AeGeSe und der InGeSe,
die beide in diesem Jahr 100 Jahre alt würden, blieben
aus. Der Versuch einer Neugründung des WhK verlief
im Sande. Die Zwiespältigkeit, mit der vonseiten der
1950 gegründeten „Deutschen Gesellschaft für Sexual­
forschung“ in der frühen Bundesrepublik an das auf­
klärerische Erbe Hirschfelds und anderer Pioniere (nicht)
angeschlossen wurde, war wohl gleichermaßen dem
Echo der NS-„Zersetzungs“-Propaganda und dem restaurativen sexuellen Klima Adenauerdeutschlands geschuldet wie den personellen NS-Kontinuitäten innerhalb
der Nachkriegssexologie. Denn auch im Hitler-Staat hatte
es (sich nicht mehr so nennende) Sexual-Forscher gegeben, die sich in den Dienst der NS-Bevölkerungspolitik
gestellt hatten.
Daneben ist sicher zurecht darauf hingewiesen worden, dass der Kinsey-Report ganz neue Fragen aufwarf und
insofern schon im Vorfeld der „sexuellen Revolution“ der
1960er Jahre die Zugänge der „Berliner Sexualwissenschaft“ veraltet waren. Tatsächlich sind es andere Dinge,
an denen sich die langfristigen Folgen des Einbruchs von
1933 erkennen lassen. Dies gilt insbesondere für die Zerschlagung der in der Weimarer Republik so beeindruckend
ausgeprägten Strukturen des Faches als einer eigenständigen Disziplin. Es vergingen in Deutschland mehr als
50 Jahre, bis 1988 mit der „Zeitschrift für Sexualforschung“
ein wieder mit dem Flaggschiff der frühen Sexologie
(„Zeitschrift für Sexualwissenschaft“) vergleichbares serielles Publikationsorgan geschaffen war. Die Marginalisierung, die für das Fach nach einer in den 1970er Jahren
erstmals nennenswerten Phase universitärer Installierung
längst wieder Realität geworden ist, zeigt, dass auch die
1933 „abgerissene Traditionsbildung“ (Volkmar Sigusch)
sexualwissenschaftlicher Forschung in Deutschland weiterhin spürbar ist.
Abb. 3: Kostümball
im Institut für Sexual­
wissenschaft (undat.).
Zu erkennen sind
­Magnus Hirschfeld
(2. v. r.) und sein Lebensgefährte Karl Giese,
dem er die Hand hält
(Bildquelle: Archiv der
Magnus-HirschfeldGesellschaft Berlin)
Dr. Richard Kühl
Literatur:
Dose, R.: Magnus Hirschfeld. Deutscher – Jude – Weltbürger, Teetz 2005;
Ders. (Hg.): Magnus Hirschfeld. Testament Heft II, Berlin 2013; Herrn, R.:
Magnus Hirschfelds Institut für Sexualwissenschaft und die Bücher­
verbrennung, in: J. H. Schoeps/W. Treß (Hg.): Verfemt und verboten.
­Vor­geschichte und Folgen der Bücherverbrennungen 1933, Hildesheim
2010, S. 113–168; Herzer, M.: Magnus Hirschfeld. Leben und Werk eines
jüdischen, schwulen und sozialistischen Sexologen, 2. Aufl., Hamburg
2001; Kotowski, E.-V./Schoeps, J. H. (Hg.): Magnus Hirschfeld. Ein Leben im
Spannungsfeld von Wissenschaft, Politik und Gesellschaft, Berlin 2004;
Sigusch, V.: Geschichte der Sexualwissenschaft, Frankfurt a. M./New York
2008; Sigusch, V./Grau, G. (Hg.): Personenlexikon der Sexualforschung,
Frankfurt a. M./New York 2009
ÄBW 08 • 2013
333
Wirtschaft
Informationen der Baden-Württembergischen Bank
Neues aus der Finanzwelt
Website als Mittel zum Praxiserfolg
Filippo Scaglione
Diplom-Kaufmann/
Prokurist
Baden-Württem­bergische Bank
Zielgruppenmanagement
Heilberufe
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E-Mail: filippo.scaglione@
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www.bw-bank.de/
heilberufe
Die Stiftung Gesundheit hat Anfang des Jahres eine Studie zu „Ärzte
im Zukunftsmarkt Gesundheit 2012“
veröffentlicht. Danach verfügt nur
rund die Hälfte der deutschen Ärzte
(52,5 Prozent) über eine eigene
Praxiswebsite. Damit ist der Anteil
­
gegenüber dem Jahr 2008 sogar
leicht gesunken.
Die Gründe für den Verzicht auf
eine Praxis-Homepage sind vielfältig.
Über die Hälfte der Ärzte gab an,
dass sie Werbemaßnahmen für nicht
notwendig hielten. Rund ein Fünftel
der Befragten war außerdem der
Meinung, dass die Erstellung und
Pflege einer Praxis-Website zu teuer
sei und eine Homepage zu unnützen
Anfragen führen könne. Zudem sah
fast ein Viertel der Ärzte zu viele
rechtliche Unsicherheiten im Zu­
sammenhang mit einer Homepage.
Eine Sorge, die allerdings unbegründet ist: Über 90 Prozent der Ärzte,
die über eine Praxis-Homepage
verfügen, hatten bisher noch nie
­
rechtliche Schwierigkeiten aufgrund
ihres Internetauftritts.
Tipps für die Praxis-Website
1. Startseite: Bei der Einstiegsseite sind neben der Ästhetik
insbesondere die Prägnanz und Aktualität der bereit­
gestellten Informationen von entscheidender Bedeutung.
2. Inhalte: Die Texte sollten kurz und knackig formuliert
sein. Die Alleinstellungsmerkmale der Praxis sind klar und
deutlich zu kommunizieren (wer wir sind, was bieten wir an,
was hebt uns von anderen Praxen ab).
3. Darstellung: Bei Praxis-Websites stehen informative
­Gesichtspunkte im Fokus. Kräftige Farben, plakative Illustra­
tionen und marktschreierische Darstellungen dagegen sind
unbedingt zu vermeiden.
4. Persönlicher Auftritt: Je persönlicher die Website, desto
nachhaltiger die Wahrnehmung bei den Patienten. Bilder und
individuelle Profile des Praxisinhabers und seiner Mitarbeiter
sind dabei nützlich.
5. Navigation: Sie sollte schnell, einfach sowie präzise sein
und sich durch eine gute Strukturierung kennzeichnen.
6. Aktualität: Der Internetauftritt ist stets aktuell zu halten –
die Inhalte sollten daher schnell und einfach vom Praxis­
personal selbst gepflegt werden können.
334
ÄBW 08 • 2013
Trotz bestehender Vorbehalte
kann die Praxiswebsite im digitalen
Zeitalter aber einen wichtigen Beitrag
zum Praxiserfolg leisten. Sie ist nicht
nur ein wichtiges Marketinginstrument, sondern bildet darüber hinaus
auch eine zeitgemäße Serviceleistung
für die Patienten. Dabei hängt der
Erfolg einer Internetseite im Wesentlichen von drei Kriterien ab: Gestaltung, Usability (Nutzerfreundlichkeit)
und Inhalt.
Das Design einer Website vermittelt den ersten und oft entscheidenden Eindruck. Somit sollte der
Fokus auf einer ansprechenden und
übersichtlichen Gestaltung liegen,
wobei auch auf Schriftart und Größe
sowie die Qualität der verwendeten
Bilder und Fotos geachtet werden
muss. Sprachlich sind einfache und
klare Formulierungen zu wählen –
Fachjargon sollte unbedingt vermieden werden. Weiter liegt das Augenmerk auf einer wirkungsvollen Präsentation der Leistungen und An­
gebote. Aus Patientensicht ist es
wichtig, dass Arzt und Praxisteam mit
Fotos und kurzen Beschreibungen
vorgestellt werden. Mit diesem Kniff
weiß der Patient von vornherein,
mit wem er es zu tun hat. Schon vor
dem ersten Besuch sind ihm die
Gesichter nach einem Besuch der
­
Website vertraut und strahlen etwas
Persönliches aus.
Patienten sollten auf eine virtuelle Reise durch die Praxisräume
mitgenommen werden, indem ein
Video mit den einzelnen Räumlichkeiten auf die Seite eingestellt wird.
Weiterhin ist daran zu denken, die
Inhalte in zumindest einer Fremdsprache wie Englisch bereitzustellen.
Auf diese Weise werden auch potenzielle Patienten aus dem Ausland
gezielt angesprochen. So können
womöglich zusätzliche Einnahmequellen generiert werden.
Beim Aufbau der Seite ist auf
eine möglichst einfache, funktionale
Navigation mit geringer Tiefe zu
achten. Um eine gute Übersichtlichkeit zu gewährleisten, eignen sich
drei Ebenen. Die erste Ebene stellt
den Arzt und sein Team vor, die zweite Ebene präsentiert das Leistungs-
spektrum und die dritte Ebene dient
mit den entsprechenden Informationen der Kontaktaufnahme. Neben
dem Text sollten selbstverständlich
auch grafische Elemente eingesetzt
werden.
Um sich von Wettbewerbern
abzuheben, ist es notwendig, dass
Ärzte auf ihrer Seite Mehrwerte für die
Patienten schaffen. Hierbei sind der
Kreativität keine Grenzen gesetzt. Mit
der Installation eines „Body-Browsers“
können Interessierte beispielsweise
direkt am Rechner in die menschliche
Anatomie hineinzoomen. Oder die
Ärzte bieten zum Beispiel eine eigene
App auf ihrer Seite an. Damit die
Praxis-Website auch von ihrer Zielgruppe gefunden werden kann, muss
sie für die Suchmaschinen optimiert
sein. Das geschieht im Wesentlichen
über eine Optimierung der Seiteninhalte sowie über eine Rückverlinkung
von anderen Seiten.
Zu guter Letzt müssen – wie anfangs erwähnt – auch rechtliche
Vorschriften für Internetauftritte eingehalten werden. Die Grundlage dafür bildet das Telemediengesetz
(TMG), das ein Impressum vorschreibt. Dieses muss Angaben enthalten wie komplette Anschrift des
Seitenanbieters einschließlich einer
E-Mail-Adresse, Telefon und Faxnummer und Steuernummer. Bei juristischen Personen sind zudem Rechtsform, Vor- und Zuname des Ver­
tretungsberechtigten mit komplett
ausgeschriebenem Namen, die zuständige Aufsichtsbehörde und Berufsbezeichnung des Arztes, das Land
des Erwerbs der Berufsbezeichnung
sowie einen Verweis auf die Berufsordnung und Kammerzugehörigkeit
gefordert. Gegebenenfalls muss der
Eintrag in ein Handels-, Partnerschafts-, Vereins- oder Genossenschaftsregister dokumentiert werden. Neben dem Telemediengesetz
muss auch das Heilmittelwerbegesetz (HWG) beachtet werden. Es regelt, wie und in welchem Umfang
Anbieter im Gesundheitswesen für
sich werben dürfen.
Unter Einhaltung der rechtlichen
Normen und Maßgaben kann eine
Homepage ein günstiges wirkungsvolles Medium sein, den Arzt und
seine Praxis einem großen Kreis potenzieller Patienten vorzustellen.
Schließlich gehören medizinische
Informationen zu den am häufigsten nachgefragten Inhalten aus dem
Internet.
Aus Fehlern lernen
Aufklärungs- und Behandlungsfehler bei
­kosmetischer Hautstraffung am Unterkiefer
Fall
Diskussion
Die 45 Jahre alte Patientin hatte ein Facelifting vor­
nehmen lassen, mit dessen Ergebnis im Bereich des Unterkiefers sie nicht zufrieden war. Sie wollte deshalb eine
Korrektur mit einer Hautstraffung vornehmen lassen. Sechs
Jahre nach der Erstoperation erfolgte durch den Antragsgegner eine entsprechende Operation mit nach oben offener V-förmiger Schnittführung. Da sich im Lauf des Heilungsprozesses die Operationsnarbe unter dem linken Ohr
deutlich verbreiterte und ein Hautüberschuss entstand,
fand drei Monate nach der Operation eine weitere Korrekturoperation und – weil die Narbenverhältnisse nicht befriedigten – acht Monate später nochmals eine operative
Narbenkorrektur statt. Im Ergebnis entstand unter dem
linken Ohr ein ins Auge fallendes breites Narbenfeld.
Die Patientin sieht in dessen Entstehen einen operativen Behandlungsfehler und beanstandet das operative
Ergebnis in einem weiteren Punkt. Vor der ersten Korrekturoperation waren beide Ohrläppchen angewachsen,
nach der Operation waren sie frei hängend. Nach Angaben
der Patientin widerspreche das ihrem natürlichen Aussehen. Der Antragsgegner habe sie über diese Veränderung
nicht aufgeklärt.
Die Kommission sah als unerheblich an, ob die Ohrläppchen von Natur her oder – wie der Antragsgegner
vortrug – infolge der ersten Operation angewachsen waren. Jedenfalls durfte der Antragsgegner diesen Zustand
nicht ohne entsprechende Aufklärung und Zustimmung
der Patientin ändern. Weil beides nicht erfolgte, lag ein
Aufklärungsmangel vor.
Laut dem chirurgischen Gutachter führt die nach
oben offene V-förmige Schnittführung zwischen den
voneinander entfernten oberen Schnittenden notwendig
zu Spannungen, die eine Verbreiterung der Narbe ver­
ursachen können, eine solche Verbreiterung sogar fördern. Stattdessen wäre eine gerundete bogenförmige
Schnittführung unter dem Ohr geboten gewesen und die
„Befestigung“ des tiefsten Punktes des Bogens unter
dem Ohr. Das hätte die in die Breite wirkenden Zugkräfte
vermieden. Durch die falsche Schnittführung, nicht
durch Wundheilungsstörung oder Blutergussbildung –
die der Antragsgegner als Ursachen nennt – ist die
­störende Narbenverbreiterung entstanden. Von der Gutachterkommission wurde deshalb eine fehlerhafte
­Behandlung bejaht.
22 + 23
Aus Fehlern lernen: In loser Folge
veröffent­licht das Ärzteblatt
Baden-Württemberg ausgewählte
und ­interessante Fälle aus der
Arbeit der G
­ utachterkommissionen
für Fragen ärztlicher Haftpflicht.
Verfrühte Nasen-Revisions-Operation
Fall
Der damals 42 Jahre alte Patient unterzog sich im März
2008 wegen Höckernase, verplumpter Nasenspitze mit
Nasenatmungs-Behinderung und Hyperplasie der unteren
Nasenmuschel beidseits einer funktionellen Septo-/Rhinoplastik. Im Gefolge dieser Operation kam es zu einer vollständigen Asymmetrie der Flügelknorpel hinsichtlich Größe
und Form. Deshalb nahm der Antragsgegner einen Monat
nach der Erstoperation eine Revisionsoperation vor. Sie
führte zu keinem befriedigenden Ergebnis, sondern – so
die Diagnose sechs Monate später – zu extrem vernarbter
Nasenspitzen- und Columellaregion mit Asymmetrie und
Papageienschnabeldeformität im Bereich des Profils sowie
insgesamt einigen Unregelmäßigkeiten im Bereich der
Nasenspitze, der Nasenflügel und der Nasenrückenregion.
Ein funktionelles Defizit wurde nicht festgestellt.
Diskussion
Die Kommission beurteilte beide Operationen als
operationstechnisch lege artis durchgeführt, hielt aber
den Zeitpunkt der Revisionsoperation für behandlungsfehlerhaft, weil viel zu früh erfolgt. Eine Revisionsoperation nach Septo-/Rhinoplastik sollte nicht eher als sechs
bis zwölf Monate nach dem Primäreingriff durchgeführt
werden. Dies ergibt sich aus der im Februar 2010 überarbeiteten AWMF-Leitlinie 017/070, war aber schon vorher
die Regel. Schon 1988 beschrieb Rodolphe Meyer in seinem Buch „Secondary and functional Rhinoplasty“ die
Notwendigkeit eines ausreichenden Zeitintervalls zwischen Primär- und Revisionsoperation. Für kleine Korrekturen im Bereich des Flügelrandes oder der Columella
fordert er eine Wartezeit von fünf Monaten, das heißt
eine Zeitspanne, bis das postoperative Ödem komplett
zurückgebildet ist. Für größere Operationen wie vorliegend fordert er einen Zeitraum von zwölf bis fünfzehn
Monaten. Grund ist, dass sich insbesondere im Bereich des
knorpeligen Anteils des Nasenrückens erhebliches Narbengewebe entwickeln kann, das über einen Zeitraum
von drei bis sechs Monaten postoperativ zunimmt, um
sich dann langsam zurückzubilden. Mit einer kompletten
Heilung ist nicht vor neun bis zwölf Monaten zu rechnen.
Deshalb hätte die Revisionsoperation zu diesem Zeitpunkt
keinesfalls erfolgen dürfen.
Der Antragsgegner hatte vorgebracht, der Patient sei
über die Risiken einer Frührevision aufgeklärt worden und
habe sich trotzdem dafür entschieden, der Patient bestritt
das. Der Widerspruch ließ sich nicht aufklären. Ein ent­
sprechender Hinweis ist nicht dokumentiert.
ÄBW 08 • 2013
Autorenteam:
Dr. iur. Eberhard Foth,
Ulrike Hespeler,
Matthias Felsenstein,
Dr. med. Manfred Eissler
335
Vermischtes
Feste Preise und Planungssicherheit, die das KV-System nicht bieten kann
Haus- und Facharztverträge ausgebaut
Anzeige
Veranstaltungshinweis
Die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank) in Karlsruhe
veranstaltet ein Fachseminar für niederlassungswillige Mediziner.
Seminartitel:
Existenzgründer-Seminar für Heilberufler.
Seminarinhalte:
• Neugründung oder Übernahme
• Kooperationsformen
• Praxiswertermittlung
• Investitions- und Kostenplanung
• Finanzierungsmöglichkeiten
• Öffentliche Fördermittel
Termin und Veranstaltungsort:
Mittwoch, 18. September 2013 um 17.30 Uhr
BW-Bank Karlsruhe, Friedrichsplatz 1–3, 76133 Karlsruhe
Information und Anmeldung:
BW-Bank Karlsruhe, Axel Schmidt,
Telefon (07 21) 1 42-2 47 22, E-Mail: [email protected]
Teilnahmegebühr: kostenfrei
336
ÄBW 08 • 2013
wurde um einen Vertrag im Bereich
Orthopädie erweitert. Die Behandlung von Patienten mit Rückenschmerzen, Osteoporose und anderen Erkrankungen des Bewegungsapparates soll dadurch nachhaltig verbessert werden. Beteiligt sind der
Berufsverband der Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie sowie
der Berufsverband der niedergelassenen Chirurgen (BNC). Hauptprobleme, die Dr. Christopher Hermann,
Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg, mit dem neuen
Facharztvertrag angehen will, sieht er
„in der mangelnden strukturierten
Zusammenarbeit von Haus- und
Fachärzten und einer durch falsche
Vergütungsanreize motivierten ‚7Minuten-Medizin‘.“ Dr. Dieter Haack,
BNC-Bundesvorsitzender, erläutert:
„Die Vergütung im neuen Vertrag ist
so aufgebaut, dass sich der teilneh-
mende Facharzt Zeit nehmen kann für
eine ausführliche Anamnese und
körperliche Untersuchung sowie eingehende Beratung.“
Eine Erfolgsmeldung gibt es für
den Facharztvertrag Psychologie /
Neurologie / Psychotherapie (PNP) in
Baden-Württemberg: Die Zahl der
eingeschriebenen Versicherten, die
an den Gruppentherapien teilnehmen, hat sich im Vergleich zur Regelversorgung mittlerweile verfünffacht.
Außerdem bekommen eingeschriebene Patienten bedeutend schneller
einen Therapieplatz. Nachdem am
1. Januar die Module Psychiatrie und
Neurologie des PNP-Vertrags angelaufen waren, liegen zwischenzeitlich
auch die ersten Abrechnungsergebnisse des ersten Quartals 2013 vor:
Teilnehmende Mediziner erhielten bis
zu 50 Prozent mehr als ihre Kollegen
in der Normalversorgung.
Jeder siebte Arzt in Deutschland fehlt im Südwesten
Akuter Ärztemangel in BW
J
eder siebte Arzt in Deutschland
fehlt in Baden-Württemberg. Das
hat das Gesundheitsportal kliniken.
de im Rahmen der Studie „Stellenreport
Medizin und Pflege“ aufgedeckt. Damit
gehört der Südwesten neben Nord­
rhein-Westfalen und Bayern zu den
drei Spitzenreitern im verzweifelten
Wettlauf um die besten Ärzte.
Für den Stellenreport wurden bundesweit insgesamt 26.000 Stellenanzeigen ausgewertet. Dabei sticht in
Baden-Württemberg vor allem der
enorme Mangel an Assistenzärzten ins
Auge. Knapp die Hälfte der ausgewer-
teten Stellenanzeigen richtet sich an
die jungen Ärzte. Daneben richten sich
im Südwesten Deutschlands 27 % der
Stellenanzeigen an eilig gesuchte
Fachärzte. Auch ist jeder fünfte Arbeitsplatz für Oberärzte noch nicht besetzt.
Fast ein Fünftel der Stellenanzeigen wendet sich an Internisten (17 %);
jede zehnte Stelle für Psychiater ist in
Baden-Württemberg noch nicht besetzt. Dem folgen freie Stellen in der
Neurologie, der Anästhesiologie sowie in der Radiologie, Allgemeinmedizin, Kinder- und Jugendmedizin
und der Orthopädie.
Quelle: www.kliniken.de, 2013
D
as seit über fünf Jahren be­
stehende AOK HausarztProgramm ist um einen weiteren
Baustein erweitert worden: Mit dem
Beitritt des Berufsverbandes für Kinder- und Jugendärzte wurde ein Pädiatrie-Modul mit kinderspezifischen
Leistungen ermöglicht.
Dr. Werner Baumgärtner, Vorsitzender von MEDI Baden-Württemberg, geht von einer regen Teilnahme
aus: „Der Vertrag ermöglicht feste
Preise und Planungssicherheit, die das
KV-System mit permanent wechselnden Gebührenordnungen und unzureichenden Budgets nicht bieten
kann.“ Der Vorsitzende des Hausärzteverbandes Baden-Württemberg, Dr.
Berthold Dietsche, betont: „Ein wichtiger Beitrag ist die neue Einzelleistung ‚Transition‘, die einen nahtlosen
Übergang von der pädiatrischen in die
allgemeinärztliche Versorgung von
chronisch Kranken sicherstellt.“
Der Hausarztvertrag selbst hatte
nach Bekanntwerden des neuen EBM
mit Wirkung zum vierten Quartal
2013 (das ÄBW berichtete) innerhalb
weniger Tage fast 700 Neueinschreibungen zu verzeichnen.
Das Facharztprogramm von AOK
Baden-Württemberg und Bosch BKK
Vermischtes
Neue Ämter und wichtige Auszeichnungen
Namen & Nachrichten
Wechsel im Vorstand des Universitätsklinikums
Ulm: Prof. Debatin neuer Ärztlicher Direktor
Zum 1. Oktober übernimmt Prof. Dr. Klaus-Michael
Debatin das Amt des Leitenden Ärztlichen Direktors
und Vorstandsvorsitzenden des Universitätsklinikums Ulm.
Der Direktor der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendmedizin löst den langjährigen Leitenden Ärztlichen Direktor Prof. Dr. Reinhard Marre ab, der ein früheres Ausscheiden aus seinem Amt angeboten hatte, um die Kontinuität
der Arbeit des Vorstands zu gewährleisten. Denn zum
Herbst steht auch die Neubesetzung im Amt des Kauf­
männischen Direktors an.
Prof. Debatin hatte wegweisende Erkenntnisse über
Signalwege in Krebszellen gewonnen, die inzwischen
Eingang in die Tumor- und Leukämiebehandlung gefunden haben. Dafür wurde das Mitglied der Nationalen
Akademie der Wissenschaften Leopoldina und der Heidelberger Akademie der Wissenschaften unter anderem
mit dem renommierten europäischen Descartes-Preis
und dem Deutschen Krebshilfepreis ausgezeichnet. Über
seine Arbeit in der Deutschen Forschungsgemeinschaft,
in Forschungskooperationen, Stiftungen und Verbänden
ist der neue Leitende Ärztliche Direktor zudem national
und international bestens vernetzt.
Klinischer Ökonom, Querdenker und Arzt:
IQ-Preis für Prof. Porzsolt
Professor Franz Porzsolt stellt Dogmen seiner Arzt­
kollegen auf den Prüfstand, kritisiert den teils un­
reflektierten Umgang mit der evidenzbasierten Medizin und hinterfragt den Nutzen etablierter Therapien.
Für seine oft unbequemen Ansichten hat der Leiter der
Arbeitsgruppe Versorgungsforschung am Uniklinikum
Ulm jetzt den Deutschen IQ-Preis des Vereins Mensa erhalten. In der Begründung heißt es: „Mit interdisziplinärem Denken ohne Tabus überträgt er Ideen zwischen
den Bereichen, um jene Gesundheitsleistungen zu identifizieren, die für andere nützlicher sind als für die
Patienten. Er will dieses Umdenken im Gesundheits­
wesen erreichen.“
Prof. Porzsolt ist der geistige Vater der Klinischen
Ökonomik und beschäftigt sich mit dem Grenzbereich zwischen Epidemiologie, Ökonomie und Ethik.
Im Gegensatz zu anderen Gesundheitsökonomen be­
wertet er den Nutzen von Gesundheitsleistungen aus
Patientensicht.
Mit dem IQ-Preis ehrt Mensa seit 2004 herausragende
Beiträge zur Intelligenzforschung oder die gelungene
Vermittlung von Wissen. Unter den bisherigen Preis­
trägern sind beispielsweise der Moderator Günter Jauch,
der Physiker Harald Lesch sowie die Sendung mit der
Maus.
Neuer Präsident der Deutschen Diabetes
­Gesellschaft: Hohes Amt für Dr. Siegel
Neuer Präsident der Deutschen Diabetes Gesellschaft
ist Privatdozent Dr. Erhard Siegel. Der Ärztliche Direktor der
Klinik für Gastroenterologie, Diabetologie und Ernährungsmedizin am St. Josefskrankenhaus Heidelberg will sich
in seinem hohen Amt unter anderem für eine stärkere
­Versorgungsforschung einsetzen, um die Behandlung von
Diabetespatienten zu verbessern. Zu seinen Anliegen zählen
zudem die Einrichtung diabetologischer Lehrstühle, eine
nationale Diabetesstrategie und der Aufbau eines Diabetesregisters. Die Deutsche Diabetes Gesellschaft wurde 1964
gegründet und gehört mit mehr als 8600 Mitgliedern
zu den größten medizinisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaften in Deutschland.
Prof. Dr.
Klaus-Michael Debatin
Hohe Auszeichnung für Stuttgarter Arzt:
Staufermedaille für Dr. Schuß
Der Stuttgarter Arzt Dr. Udo Schuß wurde für seine
Verdienste um das Land Baden-Württemberg mit der
Staufermedaille in Gold ausgezeichnet. „Dort, wo die Patienten aufgrund ihrer schweren Krankheit und auch der
äußerst belastenden Symptome immer mehr vereinsamt
sind, hat Dr. Udo Schuß vorbildliche Zeichen gesetzt. Er hat
diese schweren Fälle aufgesucht und besucht, er stand den
Patienten zur Seite und war Vorbild für viele seiner Kolleginnen und Kollegen“, sagte Staatssekretär Klaus-Peter
Murawski anlässlich der Verleihung.
Neben seiner Tätigkeit als Hals-Nasen-Ohren-Arzt am
Katharinenhospital des Klinikums Stuttgart brachte Dr.
Schuß seine große Sach- und Fachkompetenz auch in
zahlreichen Gremien ein. So engagierte er sich unter anderem als Mitglied des Klinischen Ethikkomitees am Klinikum Stuttgart und in der Arbeitsgemeinschaft Ethik der
Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin e. V. Darüber
hinaus arbeitet Dr. Schuß als Vorstand des Marburger
Bundes sowie seit 2007 als Vorstandmitglied der Bezirks­
ärztekammer Nordwürttemberg. Darüber hinaus wurde
auch sein Einsatz im Verein Internationale Medizinische
Hilfsprojekte Med-AID e. V. gelobt.
„Herr Dr. Schuß hat nicht nur als Arzt und Mediziner
Verantwortung übernommen, sondern auch in all seinen
zahlreichen ehrenamtlichen Tätigkeiten. Ich bin ausgesprochen dankbar dafür, dass er unser Land mit seinen
wissenschaftlichen, geistigen und menschlichen Stärken
bereichert“, sagte der Staatssekretär.
Prof. Franz Porzsolt
Dr. Erhard Siegel
Klaus-Peter Murawski
und Dr. Udo Schuß
ÄBW 08 • 2013
337
Vermischtes
Neue Bücher
Transplantationsgesetz
W. Höfling, 934 Seiten, Erich Schmidt,
ISBN 978-3503129270, 164,00 Euro
Zum 2012 grundlegend geänderten
Transplantationsgesetz bietet der
nun in zweiter Auflage vorliegende
Berliner Kommentar praxisbezogene
Informationen. Er beleuchtet beispielsweise Organmangel und Verteilungsgerechtigkeit, Organisation der
Organspende, Kontrolle der Transplantationszentren bzw. Entnahmekrankenhäuser, versicherungsrechtliche Absicherung von Lebendspendern sowie datenschutzrechtliche
Aspekte der Organspende.
RöV & Co.
733 Seiten, TÜV Media,
ISBN 978-3824911110, 16,90 Euro
Diese Materialsammlung bietet allen,
die in der Medizin mit ionisierenden
Strahlen zu tun haben, einen Überblick über die rechtlichen Regelungen. Im Taschenformat enthält der
Titel die Röntgen- und Strahlenschutzverordnung sowie die Richtlinien „Fachkunde und Kenntnisse“,
„Durchführung der Qualitätssicherung“ und „Strahlenschutz in der
Medizin“. Ein umfangreiches Glossar
und die wichtigsten physikalischen
Formeln und Einheiten runden das
Werk ab.
BWL für Mediziner
im Krankenhaus
M. Papenhof, F. Schmitz, 128 Seiten,
Springer, ISBN 978-3642292392,
44,95 Euro
Dieses Buch richtet sich an Ärztinnen
und Ärzte in Führungspositionen, die
auf Augenhöhe mit kaufmännischer
Leitung und Vorgesetzten verhandeln. Denn Mediziner werden zunehmend am wirtschaftlichen Erfolg ihrer
Abteilung gemessen. Die leicht verständliche Einführung in BWL gibt
Grundbegriffe und Checklisten zur
Strategieentwicklung an die Hand,
die eine leistungsgerechte Kostensteuerung und Erlösoptimierung ermöglichen.
338
ÄBW 08 • 2013
Praxisorganisation,
­Praxisverwaltung und
­Wirtschaftskunde für MFA
H. u. G. Nuding, J. Haller,
W. Stollmaier, S. Runckel. 424 Seiten,
Holland + Josenhans,
ISBN 978-3778258965, 28,40 Euro.
Medizinische Fachangestellte bereiten sich mit diesem bewährten Titel
umfassend auf Prüfungen vor. Die
leicht verständliche Sprache und das
großzügige Layout tragen zum Lernerfolg ebenso bei wie Wiederholungsfragen zu jedem Teilgebiet, Erläuterungen wichtiger Fachbegriffe, Hinweise auf Gesetzestexte sowie fall­
orientierte Prüfungsaufgaben. Das
sachlogisch aufgebaute Werk umfasst
die Inhalte der Lernfelder 1, 6, 7 und
12 der MFA.
Wie Ärzte gesund bleiben
J. Zwack, 102 Seiten, Thieme,
ISBN 978-3131716316, 39,99 Euro
Die niedergelassene Psychologische
Psychotherapeutin befasst sich am
Institut für Medizinische Psychologie
in Heidelberg unter anderem mit
Resilienzförderung in medizinischen
Berufsgruppen. Im Buch erläutert sie
konkrete und anschauliche Strategien
für den erfolgreichen Umgang mit
prototypischen Stressoren des Arztberufs, damit sich Gesundheit, Sinn­
erleben, Freude und Wirksamkeits­
erfahrung auch unter schwierigen
Arbeitsbedingungen erhalten lassen.
Fehler und Fehlerkultur
im Krankenhaus
N. Löber, 428 Seiten, Gabler,
ISBN 978-3834931146, 59,95 Euro
Die Mehrheit aller kritischen Zwischenfälle im Krankenhaus ist durch
die komplexen systemischen Rahmenbedingungen erklärbar. Der Autor präsentiert einen theoretisch
fundierten Ansatz, der durch die
Etablierung einer konstruktiven Fehlerkultur Behandlungsfehler im Krankenhaus verhindern soll und einen
präventiven Beitrag zur Steigerung
der Behandlungsqualität und Patientensicherheit in Krankenhäusern leisten kann.
Besserer Schutz vor sexueller
Gewalt für 14 Millionen
­Kinder und Jugendliche
Kein Raum
für Missbrauch
M
it der Kampagne „Kein Raum
für Missbrauch“ werden Eltern und Fachkräfte in Kitas,
Schulen, Sportvereinen, Kirchengemeinden oder Kliniken aufgefordert,
den Schutz der Kinder und Jugendlichen vor sexueller Gewalt zu verbessern. „Missbrauch findet nicht zufällig
oder aus Versehen statt, Täter und
Täterinnen handeln mit hoher krimineller Energie, ausgefeilten Strategien und oftmals im Schatten weitverbreiteter Ahnungslosigkeit“, sagte
der Unabhängige Beauftragte für
Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig,
zum Kampagnenstart. Eltern und alle,
die beruflich und in ihrer Freizeit mit
Kindern arbeiten, sollen durch die
Initiative ermutigt werden, in Einrichtungen und Institutionen das Thema
offen anzusprechen und Schutzkonzepte einzufordern.
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Informationen zu Schutzkonzepten und was sie beinhalten sollten,
stehen auf der Kampagnen-Website
zur Verfügung. Eltern und Fachkräfte
finden hier Informationsblätter, in
denen sie erfahren, was sie im Verdachtsfall tun können oder wie sie mit
Kindern über das Thema sprechen
können. Die Kampagne erfährt breite
Unterstützung aus Politik, Wirtschaft,
Medien und der Zivilgesellschaft; sie
wird unter anderem auch von der
Kassenärztlichen Bundesvereinigung
gefördert.
Weitere Infos:
www.kein-raum-fuer-missbrauch.de
C
Dieinformiert
Bedarfsplan zum 25. 06. 2013
Die Kassenärztliche Vereinigung
­Baden-Württemberg hat nach
­Maßgabe der vom gemeinsamen
Bundesausschuss erlassenen
­Bedarfsplanungsrichtlinie im Einvernehmen mit den Landesverbänden
der Krankenkassen und den Ersatzkassen den Bedarfsplan über den
Stand der vertragsärztlichen Versorgung zum 25. 06. 2013 aufgestellt.
Der Landesausschuss der Ärzte und
Krankenkassen für Baden-Württemberg hat die getroffenen Feststellungen gemäß § 99 Abs. 3 SGB V
in seiner Sitzung am 25. 06. 2013
beraten.
Der Bedarfsplan liegt für alle Interessenten bei der Kassenärztlichen
­Vereinigung Baden-Württemberg,
Albstadtweg 11, 70567 Stuttgart
zur Einsichtnahme aus und ist
­zusätzlich auf der Homepage
der Kassenärztlichen Vereinigung
Baden-Württemberg unter
www.kvbawue.de/vertraege_recht/
bekanntmachungen/bedarfsplanung
veröffentlicht.
Die zur Nachbesetzung ausge­
schriebenen Vertragsarztsitze aller
Gebiete in Baden-Württemberg mit
Zulassungs­beschränkungen finden
Sie ab sofort nur noch auf der
Homepage der Kassenärztlichen
Vereinigung Baden-Württemberg
www.kvbawü.de
Die Übersicht der ausgeschriebenen Vertragsarztsitze kann man
dort bequem über einen B
­ utton
direkt auf der Website anklicken.
Nach einer zum 1. Januar 2013
neu in Kraft getretenen Rechtslage
muss der Antrag zur Nachbesetzung eines Vertragsarztsitzes beim
Zulassungsausschuss gestellt werden. Dieser entscheidet, ob der Vertragsarztsitz in einem Planungsbereich, für den Zulassungsbeschränkungen angeordnet sind, weiter­
geführt werden soll. Ist dies der
Fall, hat die KV den Vertragsarztsitz
unverzüglich auszuschreiben.
Die bisherige Rechtslage, nach
der der Vertragsarzt seinen
­Antrag bei der KV stellen musste,
endete zum 31. 12. 2012.
Landesausschuss
der Ärzte und Krankenkassen
für Baden-Württemberg
Die nachfolgenden Beschlüsse des
Landesausschusses der Ärzte und
Krankenkassen für Baden-Württemberg aus seiner Sitzung vom
25. 06. 2013 werden an dieser Stelle
im Rahmen einer Berichterstattung
veröffentlicht.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die amtliche Bekanntmachung der Beschlüsse auf der
Homepage der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg unter:
www.kvbawue.de/vertraege_recht/
bekanntmachungen erfolgt.
Beschluss
Der Landesausschuss der Ärzte und
Krankenkassen für Baden-Württemberg stellt fest, dass der nach § 99
SGB V i. V. m. § 4 BedarfsplanungsRichtlinie zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung in BadenWürttemberg erforderliche Bedarfsplan von der Kassenärztlichen
­Vereinigung Baden-Württemberg
im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und
den Ersatzkassen aufgestellt ist,
nachdem den zuständigen Landesbehörden Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben worden ist.
Er stellt fest, dass der Bedarfsplan
nach Maßgabe der BedarfsplanungsRichtlinie 2012 ohne systematische
Abweichung von der Bundesricht­linie
erstellt ist und gemäß § 12 Abs. 3
Ärzte-ZV und § 4 Abs. 2 Bedarfsplanungs-Richtlinie unter Verwendung
der vorgesehenen Planungsblätter
die Grundsätze zur regionalen Versorgung beschreibt sowie über die arztgruppenspezifischen Versorgungsgrade je Planungsbereich berichtet.
Er stellt fest, dass ihm der Bedarfsplan gemäß § 4 Abs. 1 Satz 4
­Bedarfsplanungs-Richtlinie zur Verfügung gestellt worden ist, gemäß
§ 63 Abs. 2 Bedarfsplanungs-Richt­
linie rechtzeitig vor den Beschlüssen
nach § 103 SGB V.
Der Landesausschuss nimmt zur
Kenntnis, dass der Bedarfsplan gemäß § 99 Abs. 1 Satz 5 SGB V dem
Sozialministerium Baden-Württemberg als zuständige oberste Landesbehörde vorgelegt ist und das
­Sozialministerium in Aussicht
stellt, den Bedarfsplan nicht zu
­beanstanden.
Feststellung des Bestehens
keiner Überversorgung
Der Landesausschuss der Ärzte und
Krankenkassen für Baden-Württemberg stellt mit Beschluss vom
25. Juni 2013 gemäß § 103 Abs. 1
Satz 1 SGB V i. V. mit § 16 b Abs. 1
Ärzte-ZV und § 63 Abs. 2 Bedarfsplanungsrichtlinie arztgruppen­
bezogen für nachstehende
­Planungsbereiche nach Maßgabe
der Planungsblätter keine Über­
versorgung fest:
Hausärztliche Versorgung
Hausärzte
Backnang, Bietigheim-Bissingen/­
Besigheim, Böblingen/Sindelfingen,
Esslingen, Geislingen, Göppingen,
Herrenberg, Kirchheim, Leonberg,
Ludwigsburg/ Kornwestheim,
­Nürtingen, Stuttgart, Vaihingen,
Waiblingen/Fellbach.
Bad Mergentheim, Heilbronn,
­Öhringen, Tauberbischofsheim.
Ellwangen, Heidenheim,
Schwäbisch Gmünd.
Bretten, Bruchsal, Bühl, Ettlingen,
Gaggenau/Gernsbach, Karlsruhe,
­Rastatt.
Buchen, Eberbach, Mosbach,
Schwetzingen, Wiesloch/Walldorf.
Calw, Freudenstadt, Horb, Pforzheim.
Kehl, Offenburg.
Donaueschingen, Rottweil,
­Tuttlingen, Villingen-Schwenningen.
Konstanz, Radolfzell, Rheinfelden,
Waldshut-Tiengen.
Albstadt, Balingen, Hechingen,
­Metzingen, Rottenburg.
Blaubeuren/Laichingen, Laupheim,
Riedlingen.
Bad Saulgau, Bad Waldsee,
­Friedrichshafen, Pfullendorf, Wangen.
Information der
Kassenärztlichen
Vereinigung
Baden-Württemberg
Spezialisierte fachärztliche Versorgung
Anästhesisten
Region Hochrhein-Bodensee,
Region Schwarzwald-Baar-Heuberg.
Radiologen
Region Bodensee-Oberschwaben,
Region Donau-Iller, Region Ost­
württemberg, Region SchwarzwaldBaar-Heuberg.
Der Landesausschuss versieht seine
Feststellung, dass keine Überversorgung besteht, gemäß § 63 Abs. 3
der Bedarfsplanungs-Richtlinie mit
der verbindlichen Auflage für die
Zulassungsausschüsse, dass Zulassungen – soweit sie bei der Ermittlung des Versorgungsgrades zu
­berücksichtigen sind – nur in einem
solchen Umfang erfolgen dürfen,
ÄBW 08 • 2013
339
Dieinformiert
bis für die Arztgruppe Überversorgung eingetreten ist. Zulassungen
nach § 101 Abs.1 Satz 1 Nr. 4 SGB V
und Anstellungen nach § 101 Abs. 1
Satz 1 Nr. 5 SGB V sind vorrangig
umzuwandeln und bei der Arztzahl
der jeweiligen Arztgruppe mit­
zurechnen, wobei die Zulassungen
nach Nr. 4 den Anstellungen vorangehen. Maßgeblich für die Beendigung der Zulassungs- und Leistungsbegrenzung ist die Reihen­
folge der jeweils längsten Dauer der
gemeinsamen Berufsausübung oder
der Anstellung. Wird der Überver­
sorgungsgrad bereits mit einer
­hälftigen Zulassung überschritten,
kommt nur eine Zulassung mit
­hälftigem Versorgungsauftrag in Betracht. Ist danach noch keine Überversorgung eingetreten, ist über Anträge auf Zulassung zu entscheiden,
die mit den nach § 18 Ärzte-ZV erforderlichen Unterlagen innerhalb
einer Bewerbungsfrist bis einschließlich 23. August 2013 beim jeweils
zuständigen Zulassungsausschuss
eingegangen sind. Die Entscheidung
erfolgt nach pflichtgemäßem Er­
messen unter Berücksichtigung der
beruflichen Eignung, der Dauer der
bisherigen ärztlichen Tätigkeit, des
Approbationsalters und der Dauer
der Eintragung in die Warteliste
für den jeweiligen Planungsbereich.
Bei hiernach gleicher Eignung von
Bewerbern soll die räumliche Wahl
des Vertragsarztsitzes im Hinblick
auf die bestmögliche Patienten­
versorgung berücksichtigt werden.
Feststellung von Überversorgung
Der Landesausschuss der Ärzte und
Krankenkassen für Baden-Württemberg stellt mit Beschluss vom
25. Juni 2013 gemäß § 103 Abs. 1
Satz 1 SGB V i. V. mit § 16b Abs. 1
Ärzte-ZV und § 63 Abs. 2 Bedarfsplanungs-Richtlinie arztgruppen­
bezogen für nachstehende
­Planungsbereiche nach Maßgabe
der Planungsblätter Überversorgung
fest:
Hausärztliche Versorgung:
Hausärzte
Schorndorf.
Crailsheim, Künzelsau, Neckarsulm,
Schwäbisch Hall, Wertheim.
Aalen.
Baden-Baden.
Heidelberg, Mannheim, Sinsheim,
Weinheim.
Bad Wildbad, Mühlacker, Nagold.
Achern, Bad Krotzingen/Staufen,
340
ÄBW 08 • 2013
Breisach, Emmendingen, Freiburg,
Haslach/Hausach/Wolfach,
Lahr, Müllheim, Tittisee-Neustadt,
Waldkirch.
Schramberg.
Bad Säckingen, Lörrach/Weil,
Schopfheim, Singen, Stockach.
Münsingen, Reutlingen, Tübingen.
Biberach, Ehingen, Ulm.
Leutkirch, Ravensburg/Weingarten,
Sigmaringen, Überlingen.
Allgemeine fachärztliche Versorgung:
Augenärzte:
Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/
Rastatt, Böblingen, Breisgau-Hochschwarzwald, Calw, Emmendingen,
Esslingen, Freiburg, Göppingen,
Heidelberg, Stadt Heilbronn, Landkreis Heilbronn, Stadt Karlsruhe,
Landkreis Karlsruhe, Konstanz,
Lörrach, Ludwigsburg, Main-TauberKreis, Mannheim, Ostalbkreis,
Pforzheim, Ravensburg, Rems-MurrKreis, Reutlingen, Rottweil,
Stuttgart, Tübingen, Tuttlingen, Ulm,
Waldshut,.
Chirurgen:
Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/
Rastatt, Böblingen, Bodenseekreis,
Breisgau-Hochschwarzwald, Calw,
Enzkreis, Esslingen, Freiburg,
Freudenstadt, Göppingen,
Heidelberg, Heidenheim, Landkreis
Heilbronn, Stadt Heilbronn, Hohenlohekreis, Stadt Karlsruhe, Landkreis
Karlsruhe, Konstanz, Lörrach,
Ludwigsburg, Main-Tauber-Kreis,
Mannheim, Ortenaukreis, Ostalbkreis, Pforzheim, Ravensburg,
Rems-Murr-Kreis, Reutlingen, RheinNeckar-Kreis, Rottweil, SchwarzwaldBaar-Kreis, Stuttgart, Tübingen,
Tuttlingen, Ulm, Waldshut.
Frauenärzte:
Baden-Baden/Rastatt, Biberach,
Böblingen, Bodenseekreis,
Breisgau-Hochschwarzwald, Calw,
Emmendingen, Enzkreis, Freiburg,
Göppingen, Heidelberg, Heidenheim, Landkreis Heilbronn,
Stadt Heilbronn, Landkreis Karlsruhe,
Stadt Karlsruhe, Konstanz, Lörrach,
Ludwigsburg, Main-Tauber-Kreis,
Mannheim, Ortenaukreis, Ostalbkreis, Pforzheim, Reutlingen, RheinNeckar-Kreis, Schwarzwald-BaarKreis, Sigmaringen, Stuttgart,
Tübingen, Tuttlingen, Ulm,
Zollernalbkreis.
HNO-Ärzte:
Baden-Baden/Rastatt, Böblingen,
Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Calw, Emmendingen,
Freiburg, Göppingen, Heidelberg,
Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Landkreis Karlsruhe, Stadt
Karlsruhe, Konstanz, Mannheim,
Ortenaukreis, Pforzheim,
Ravensburg, Reutlingen, Rottweil,
Schwarzwald-Baar-Kreis, Stuttgart,
Tübingen, Tuttlingen, Ulm.
Hautärzte:
Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/
Rastatt, Böblingen, Bodenseekreis,
Breisgau-Hochschwarzwald, E
mmendingen, Esslingen, Freiburg,
Freudenstadt, Göppingen, Heidelberg, Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Hohenlohekreis, Stadt Karlsruhe, Landkreis
Karlsruhe, Konstanz, Main-TauberKreis, Mannheim, Neckar-OdenwaldKreis, Ortenaukreis, Ostalbkreis,
Pforzheim, Ravensburg, Reutlingen,
Rhein-Neckar-Kreis, Rottweil,
Schwarzwald-Baar-Kreis,
Sigmaringen, Stuttgart, Tübingen,
Tuttlingen, Ulm.
Kinderärzte:
Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/
Rastatt, Böblingen, Bodenseekreis,
Breisgau-Hochschwarzwald, Calw,
Emmendingen, Enzkreis, Esslingen,
Freiburg, Göppingen, Heidelberg,
Heidenheim, Landkreis Heilbronn,
Stadt Heilbronn, Landkreis Karlsruhe,
Stadt Karlsruhe, Konstanz, Lörrach,
Ludwigsburg, Main-Tauber-Kreis,
Mannheim, Ortenaukreis, Pforzheim,
Ravensburg, Rems-Murr-Kreis,
Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis,
Rottweil, Schwarzwald-Baar-Kreis,
Sigmaringen, Stuttgart, Tübingen,
Tuttlingen, Ulm, Waldshut,
Zollernalbkreis.
Nervenärzte:
Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/
Rastatt, Böblingen, Bodenseekreis,
Breisgau-Hochschwarzwald, Calw,
Emmendingen, Enzkreis, Esslingen,
Freiburg, Freudenstadt, Göppingen,
Heidelberg, Heidenheim, Landkreis
Heilbronn, Stadt Heilbronn, Stadt
Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe,
Konstanz, Lörrach, Ludwigsburg,
Main-Tauber-Kreis, Mannheim,
Neckar-Odenwald-Kreis, Ortenaukreis, Ostalbkreis, Pforzheim, Ravensburg, Rems-Murr-Kreis, Reutlingen,
Rhein-Neckar-Kreis, Rottweil,
Schwäbisch Hall, SchwarzwaldBaar-Kreis, Stuttgart, Tübingen,
Tuttlingen, Ulm, Zollernalbkreis.
Orthopäden:
Baden-Baden/Rastatt, Böblingen,
Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Calw, Emmendingen,
Dieinformiert
Enzkreis, Esslingen, Freiburg,
Göppingen, Heidelberg, Landkreis
Heilbronn, Stadt Heilbronn, Stadt
Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe,
Konstanz, Ludwigsburg, MainTauber-Kreis, Mannheim, Pforzheim,
Ravensburg, Rems-Murr-Kreis, RheinNeckar-Kreis, Rottweil, SchwarzwaldBaar-Kreis, Sigmaringen, Stuttgart,
Tübingen, Tuttlingen, Ulm,
Zollernalbkreis.
Psychotherapeuten:
Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/
Rastatt, Böblingen, Bodenseekreis,
Breisgau-Hochschwarzwald, Calw,
Emmendingen, Enzkreis, Esslingen,
Freiburg, Freudenstadt, Göppingen,
Heidelberg, Landkreis Heilbronn,
Stadt Heilbronn, Stadt Karlsruhe,
Landkreis Karlsruhe, Konstanz,
Lörrach, Ludwigsburg, Mannheim,
Ortenaukreis, Pforzheim, Ravensburg, Reutlingen, Rhein-NeckarKreis, Schwarzwald-Baar-Kreis,
Stuttgart, Tübingen, Ulm,
Zollernalbkreis.
Urologen:
Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/
Rastatt, Böblingen, Bodenseekreis,
Breisgau-Hochschwarzwald, Calw,
Emmendingen, Enzkreis, Freiburg,
Göppingen, Heidelberg, Landkreis
Heilbronn, Stadt Heilbronn, Stadt
Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe,
Konstanz, Lörrach, Mannheim,
Neckar-Odenwald-Kreis, Pforzheim,
Ravensburg, Reutlingen, Schwarzwald-Baar-Kreis, Sigmaringen,
Stuttgart, Tübingen, Ulm, Waldshut,
Zollernalbkreis.
Spezialisierte fachärztliche Versorgung:
Anästhesisten:
Region Bodensee-Oberschwaben,
Region Donau-Iller, Region
Heilbronn-Franken, Region Mittlerer
Oberrhein, Region Neckar-Alb,
Region Nordschwarzwald, Region
Ostwürttemberg, Region RheinNeckar, Region Stuttgart, Region
Südlicher Oberrhein.
Fachärztlich tätige Internisten:
Region Bodensee-Oberschwaben,
Region Donau-Iller, Region
Heilbronn-Franken, Region Hoch­
rhein-Bodensee, Region Mittlerer
Oberrhein, Region Neckar-Alb,
Region Nordschwarzwald, Region
Ostwürttemberg, Region RheinNeckar, Region SchwarzwaldBaar-Heuberg, Region Stuttgart,
Region Südlicher Oberrhein.
Kinder- und Jugendpsychiater
Region Mittlerer Oberrhein, Region
Neckar-Alb, Region Rhein-Neckar,
Region Südlicher Oberrhein.
Radiologen:
Region Heilbronn-Franken, Region
Hochrhein-Bodensee, Region
Mittlerer Oberrhein, Region NeckarAlb, Region Nordschwarzwald,
Region Rhein-Neckar, Region
Stuttgart, Region Südlicher
Oberrhein.
Gesonderte fachärztliche Versorgung:
Humangenetiker:
Land Baden-Württemberg.
Laborärzte:
Land Baden-Württemberg.
Neurochirurgen:
Land Baden-Württemberg.
Pathologen:
Land Baden-Württemberg.
Strahlentherapeuten:
Land Baden-Württemberg.
Transfusionsmediziner:
Land Baden-Württemberg.
Bereits vorliegende Zulassungsan­
träge für die Arztgruppen nach § 13
und 14 Bedarfsplanungs-Richtlinie,
die nach dem 6. September 2012,
also nach dem Inkrafttreten des Zulassungs-Moratoriums, eingegangen
sind, und künftige können nach § 63
Abs. 4 Satz 3 der BedarfsplanungsRichtlinie nicht genehmigt werden.
Aufhebung von Zulassungs­
beschränkungen
Der Landesausschuss der Ärzte und
Krankenkassen für Baden-Württemberg stellt mit Beschluss vom
25. Juni 2013 gemäß § 103 Abs. 3
SGB V i. V. mit § 16b Abs. 3 Ärzte-ZV
fest, dass für die nachstehenden
Arztgruppen in den genannten
Planungsbereichen in BadenWürttemberg die Voraussetzungen
für eine Überversorgung entfallen
sind. Er hebt daher insoweit die mit
früheren Beschlüssen angeordneten
Zulassungsbeschränkungen auf.
Allgemeine fachärztliche Versorgung:
Augenärzte
Biberach, Bodenseekreis,
Freudenstadt, Heidenheim,
Ortenaukreis, Rhein-Neckar-Kreis,
Schwäbisch Hall, Schwarzwald-BaarKreis, Sigmaringen, Zollernalbkreis.
Chirurgen
Biberach, Emmendingen, NeckarOdenwald-Kreis, Schwäbisch Hall,
Sigmaringen, Zollernalbkreis.
Frauenärzte
Alb-Donau-Kreis, Esslingen,
Hohenlohekreis, Neckar-OdenwaldKreis, Ravensburg, Rems-Murr-Kreis,
Schwäbisch Hall, Waldshut.
HNO-Ärzte
Alb-Donau-Kreis, Biberach,
Esslingen, Freudenstadt, MainTauber-Kreis, Ostalbkreis, RemsMurr-Kreis, Rhein-Neckar-Kreis,
Schwäbisch Hall, Sigmaringen,
Waldshut.
Hautärzte
Biberach, Ludwigsburg, Rems-MurrKreis, Schwäbisch Hall, Waldshut.
Kinderärzte
Biberach, Freudenstadt, Hohenlohekreis, Neckar-Odenwald-Kreis,
Ostalbkreis, Schwäbisch Hall.
Nervenärzte
Biberach, Hohenlohekreis,
Sigmaringen.
Orthopäden
Alb-Donau-Kreis, Biberach,
Freudenstadt, Hohenlohekreis,
Lörrach, Neckar-Odenwald-Kreis,
Ortenaukreis, Ostalbkreis,
Reutlingen, Schwäbisch Hall,
Waldshut.
Psychotherapeuten
Biberach, Heidenheim, Hohenlohekreis, Main-Tauber-Kreis, NeckarOdenwald-Kreis, Ostalbkreis, RemsMurr-Kreis, Rottweil, Schwäbisch
Hall, Sigmaringen, Tuttlingen,
Waldshut.
Urologen
Biberach, Esslingen, Freudenstadt,
Heidenheim, Hohenlohekreis,
Ludwigsburg, Main-Tauber-Kreis,
Ortenaukreis, Ostalbkreis, RemsMurr-Kreis, Rhein-Neckar-Kreis,
Rottweil, Schwäbisch Hall,
Tuttlingen.
Spezialisierte fachärztliche Versorgung:
Kinder- und Jugendpsychiater
Bodensee-Oberschwaben.
Der Landesausschuss versieht
mit verbindlicher Wirkung für die
Zulassungsausschüsse seine Auf­
hebungsbeschlüsse mit der Auflage,
dass Zulassungen – soweit sie bei
der Ermittlung des Versorgungsgrades zu berücksichtigen sind –
nur in einem solchen Umfang erfolgen dürfen, bis für die Arztgruppe
Überversorgung eingetreten ist. Zulassungen nach § 101 Abs.1 Satz 1
Nr. 4 SGB V und Anstellungen nach
§ 101 Abs.1 Satz 1 Nr. 5 SGB V sind
vorrangig umzuwandeln und bei der
Arztzahl der jeweiligen Arztgruppe
mitzurechnen, wobei die Zulassungen nach Nr. 4 den Anstellungen
ÄBW 08 • 2013
341
Dieinformiert
vorangehen. Maßgeblich für die
­Beendigung der Zulassungs- und
Leistungsbegrenzung ist die Reihenfolge der jeweils längsten Dauer der
gemeinsamen Berufsausübung oder
der Anstellung. Ist danach noch
keine Überversorgung eingetreten,
ist über entsprechende Anträge auf
(Neu-)Zulassung zu entscheiden, die
mit den nach § 18 Ärzte-ZV erforderlichen Unterlagen innerhalb einer
Bewerbungsfrist bis einschließlich
23. August 2013 beim jeweils
­zuständigen Zulassungsausschuss
eingegangen sind. Die Entscheidung
erfolgt nach pflichtgemäßem Er­
messen unter Berücksichtigung der
beruflichen Eignung, der Dauer der
bisherigen ärztlichen Tätigkeit, des
Approbationsalters und der Dauer
der Eintragung in die Warte­liste
für den jeweiligen Planungsbereich.
Bei hiernach gleicher Eignung von
Bewerbern soll die räumliche Wahl
des Vertragsarztsitzes im Hinblick
auf die bestmögliche Patienten­
versorgung berücksichtigt werden.
Anordnung von Zulassungs­
beschränkungen
Der Landesausschuss der Ärzte und
Krankenkassen für Baden-Württemberg stellt mit Beschluss vom
25. Juni 2013 fest, dass für
bestimmte Arztgruppen eine
Überversorgung vorliegt. Er ordnet
daher gemäß § 103 Abs. 1 Satz 2
SGB V i. V. mit § 16b Abs. 2 Ärzte-ZV
und § 63 Abs. 2 mit verbindlicher
Wirkung Zulassungsbeschränkungen
an, und zwar für die nachstehenden
Planungsbereiche:
Hausärztliche Versorgung:
Hausärzte
Schorndorf.
Crailsheim, Künzelsau, Neckarsulm,
Schwäbisch Hall, Wertheim.
Aalen.
Baden-Baden.
Heidelberg, Mannheim, Sinsheim,
Weinheim.
Bad Wildbad, Mühlacker, Nagold.
Achern, Bad Krotzingen/Staufen,
Breisach, Emmendingen, Freiburg,
Haslach/Hausach/Wolfach,
Lahr, Müllheim, Tittisee-Neustadt,
Waldkirch.
Schramberg.
Bad Säckingen, Lörrach/Weil,
Schopfheim, Singen, Stockach.
Münsingen, Reutlingen, Tübingen.
Biberach, Ehingen, Ulm.
Leutkirch, Ravensburg/Weingarten,
Sigmaringen, Überlingen.
342
ÄBW 08 • 2013
Allgemeine fachärztliche Versorgung:
Augenärzte
Böblingen, Landkreis Heilbronn,
Rems-Murr-Kreis.
Frauenärzte
Landkreis Heilbronn, Stuttgart.
HNO-Ärzte
Göppingen, Stadt Karlsruhe.
Hautärzte
Pforzheim, Tuttlingen, Ulm.
Kinderärzte
Zollernalbkreis.
Nervenärzte
Calw, Enzkreis.
Spezialisierte fachärztliche Versorgung
Anästhesisten:
Region Bodensee-Oberschwaben,
Region Donau-Iller, Region
Heilbronn-Franken, Region Mittlerer
Oberrhein, Region Neckar-Alb,
Region Nordschwarzwald, Region
Ostwürttemberg, Region RheinNeckar, Region Stuttgart, Region
Südlicher Oberrhein.
Fachärztlich tätige Internisten:
Region Bodensee-Oberschwaben,
Region Donau-Iller, Region
­Heilbronn-Franken, Region Hoch­
rhein-Bodensee, Region Mittlerer
Oberrhein, Region Neckar-Alb,
Region Nordschwarzwald, Region
Ostwürttemberg, Region RheinNeckar, Region SchwarzwaldBaar-Heuberg, Region Stuttgart,
Region Südlicher Oberrhein.
Radiologen:
Region Heilbronn-Franken, Region
Hochrhein-Bodensee, Region
Mittlerer Oberrhein, Region NeckarAlb, Region Nordschwarzwald,
Region Rhein-Neckar, Region
Stuttgart, Region Südlicher
Oberrhein.
Feststellung der Mindestversorgungsanteile für die Gruppe
der Psychotherapeuten
Der Landesausschuss der Ärzte und
Krankenkassen für Baden-Württemberg stellt mit Beschluss vom
25. Juni 2013 gemäß § 101 Abs. 4
Satz 5 SGB V i. V. mit § 25 Abs. 1
Bedarfsplanungs-Richtlinie fest, dass
in den nachstehenden Planungs­
bereichen für ärztliche Psychotherapeuten ein Mindestversorgungs­
anteil in Höhe von 25 Prozent und
für Ärzte sowie Psychotherapeuten,
die ausschließlich Kinder und
­Jugendliche psychotherapeutisch
behandeln, ein Mindestversorgungsanteil in Höhe von 20 Prozent noch
nicht ausgeschöpft ist:
Ärztliche Psychotherapeuten
Alb-Donau-Kreis, Freudenstadt,
Stadt Heilbronn, Zollernalbkreis.
Leistungserbringer,
die ausschließlich Kinder und
­Jugendliche psychotherapeutisch
behandeln
Alb-Donau-Kreis, Enzkreis, Freudenstadt, Stadt Heilbronn, Konstanz,
Lörrach, Ludwigsburg, Mannhein,
Ortenaukreis, Pforzheim,
Schwarzwald-Baar-Kreis, Ulm.
Der Zulassungsausschuss darf
bis zur Höhe der in den Planungsblättern ausgewiesenen Anzahl
Zulassungen erteilen. Zulassungen
nach § 101 Abs.1 Satz 1 Nr. 4 SGB V
und Anstellungen nach § 101 Abs. 1
Satz 1 Nr. 5 SGB V sind dabei jeweils
vorrangig umzuwandeln, wobei die
Zulassungen nach Nr. 4 den Anstellungen vorangehen. Maßgeblich für
die Beendigung der Zulassungs- und
Leistungsbegrenzung ist die Reihenfolge der jeweils längsten Dauer der
gemeinsamen Berufsausübung oder
der Anstellung. Ist danach der vorgesehene Mindestversorgungsanteil
noch nicht ausgeschöpft, ist über
entsprechende Anträge auf (Neu-)
Zulassung zu entscheiden, die mit
den nach § 18 Ärzte-ZV erforderlichen Unterlagen innerhalb einer
Bewerbungsfrist bis einschließlich
23. August 2013 beim jeweils
zuständigen Zulassungsausschuss
eingegangen sind. Die Entscheidung
erfolgt nach pflichtgemäßem Er­
messen unter Berücksichtigung der
beruflichen Eignung, der Dauer der
bisherigen ärztlichen/psychotherapeutischen Tätigkeit, des Approba­
tionsalters und der Dauer der Ein­
tragung in die Warteliste für den
jeweiligen Planungsbereich.
Bei hiernach gleicher Eignung von
Bewerbern soll die räumliche Wahl
des Vertragsarztes/-psychotherapeuten im Hinblick auf die best­
mögliche Patientenversorgung
berücksichtigt werden.
Stuttgart, 25. 06. 2013
Landesausschuss
der Ärzte und Krankenkassen
für Baden-Württemberg
Dr. Raible,
Vorsitzender
Postfach 80 06 08, 70506 Stuttgart
Geschäftsstelle: Albstadtweg 11
Telefon (07 11) 78 75-21 54
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THEMA
Die Ideenwelt Gesundheitsmarkt i­ nformiert…
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11. 09. 2013
Mittwoch
17.00 – 20.00 Uhr
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In den Räumen der
Deutschen Apothekerund Ärztebank
Jacob-Bensheimer-Str. 22
68167 Mannheim
Ideenwelt Gesundheitsmarkt GmbH & Co. KG
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­informiert rund um das Thema
Nachfolger finden
und Praxisverkauf!
THEMEN:
• Planung der Praxisabgabe
• Vertragsarztrecht und KV:
Welche Neuerungen
sind zu beachten?
• Wie finde ich den Käufer
meiner Praxis?
• u. a.
21. 09. 2013
Samstag
10.00 – 14.00 Uhr
EXISTENZGRÜNDUNGSSEMINAR
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informiert rund um das Thema
Existenzgründung –
In die eigene Praxis!
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• Lohnt sich die Niederlassung
in eigener Praxis noch?
• Wie findet man
seine Wunschpraxis?
• Niederlassungsplanung,
was ist zu tun?
• u. a.
REFERENTEN:
• Alexander Bechtler
Fachanwalt
für Medizinrecht
Kanzlei für Medizinrecht
Dr. Hahne, Fritz,
Bechtler & Partner
• Dr. Andreas Bednorz
Berater der Ideenwelt
Gesundheitsmarkt
GmbH & Co. KG
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Das ÄBW erscheint zum 15. eines Monats,
Anzeigenschluss am Ende des Vormonats.
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20. / 21. 09. 2013
18. / 19. 10. 2013
06. / 07. 12. 2013
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80 h Kurs = 4 x Fr. nachm. / Sa
Block 1:
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Fachgebundene
Block 2:
Genetische Beratung
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Qualifizierung zur Fachgebundenen
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§ 7 Abs. 1 GenDG mit Bezug zum
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Landesärztekammer. Sie ist zertifiziert mit insgesamt 89 CME-Punkten.
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ist der 30. August 2013
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Alexander Klein, Tuttlingen Dr. med. Angelika Stanulla,
Hohenfels
Bekanntmachungen
Wir trauern um
unsere Kolleginnen
und Kollegen
* 09. 08. 1930 † 11. 02. 2013
* 11. 06. 1935 † 15. 03. 2013
* 10. 07. 1936 † 13. 04. 2013
* 26. 11. 1932 † 24. 05. 2013
Wiederholungsprüfung
zur Fachwirtin für ambulante
­medizinische Versorgung
Landesärztekammer
Baden-Württemberg
Geschäftsstelle:
­Jahnstraße 40
70597 Stuttgart (­ Degerloch)
Telefon (07 11) 7 69 89-0
Fax (07 11) 7 69 89-50
Weitere Infos unter www.läk-bw.de
* 01. 07. 1933 † 24. 05. 2013
* 11. 11. 1926 † 27. 05. 2013
* 29. 04. 1922 † 06. 06. 2013
* 11. 04. 1915 † 07. 06. 2013
* 18. 10. 1950 † 09. 06. 2013
* 25. 01. 1927 † 12. 06. 2013
* 14. 05. 1925 † 16. 06. 2013
* 24. 06. 1943 † 17. 06. 2013
* 07. 10. 1922 † 19. 06. 2013
* 03. 01. 1922 † 20. 06. 2013
* 23. 06. 1954 † 23. 06. 2013
* 20. 06. 1927 † 27. 06. 2013
* 24. 08. 1931 † 03. 07. 2013
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­Abschlussprüfung Winter 2013/14
für Medizinische Fachangestellte
Der schriftliche Teil der Abschlussprüfung für Medizinische
Fachangestellte beginnt am
18. November und wird am
19. und 21. November 2013
fortgesetzt. Die Termine der
praktischen Prüfung werden
den Prüflingen von den Bezirks­
ärztekammern bzw. den Berufsschulen jeweils mitgeteilt. Die
Anmeldefrist zur Zulassung zur
Prüfung endet am 16. September
2013 (vgl. §§ 7 und 10 der Prüfungsordnung für die Abschlussprüfung der Medizinischen
Fachangestellten der Landesärztekammer Baden-Württemberg
02/2007).
Die nächste Wiederholungs­
prüfung zur Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung
findet am 12. Oktober 2013
in der Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg, Jahnstraße 5,
70597 Stuttgart statt.
Anmeldungen sind bis spätestens 13. September 2013
an die Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg zu richten.
Einsichtnahme
in die Jahresrechnung 2012
Nach § 25 Abs. 3 des HeilberufeKammergesetzes in der Fassung
vom 16. März 1995 (GBl. BW
S. 314) zuletzt geändert durch
Artikel 2 des Gesetzes zur Änderung des Landespflegegesetzes
und anderer berufsrechtlicher
Vorschriften vom 15. Juni 2010
(GBl. BW S. 427, S. 431) und § 11
Abs. 3 der Satzung der Landes­
ärztekammer Baden-Württemberg vom 23. Januar 1980 (Ärzteblatt Baden-Württemberg, S. 89),
zuletzt geändert durch Satzung
vom 21. Januar 2004 (Ärzteblatt
Baden-Württemberg, 2004, S. 63)
hat jeder Beitragspflichtige Gelegenheit, Einsicht in die Jahresrechnung der Landesärztekammer zu nehmen. Die Möglichkeit
zur Einsichtnahme über Erträge
und Aufwendungen des Rechnungsjahres 2012 besteht in der
Zeit vom 7. bis 18. Oktober 2013
in der Geschäftsstelle der
­Landesärztekammer BadenWürttemberg, Jahnstraße 40,
70597 Stuttgart während der
­Geschäftszeit, Montag bis Freitag
von 8.00 Uhr bis 16.30 Uhr.
ÄBW 08 • 2013
345
Bekanntmachungen
Wahl der Vertreter der Landesärztekammer in der Baden-Württembergischen
Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte in Tübingen
Die Wahl der Vertreter der Landesärztekammer in der Versorgungsanstalt für die nächste Wahlperiode vom 1. Mai 2014 bis 30. April
2018 ist von der 7. Vertreterversammlung am 23. November
2013 durchzuführen (§ 1 der
Satzung der Landesärztekammer
Baden-Württemberg über die
Wahl der Vertreter der Landes­
ärztekammer in der Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und
Tierärzte vom 18. Oktober 1984).
Gewählt wird aufgrund von Wahlvorschlägen nach dem Verhältniswahlsystem. Von insgesamt 30 zu
wählenden Vertretern entfallen
auf die
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg
Bezirksärztekammer
Nordbaden Bezirksärztekammer
Südbaden Bezirksärztekammer
Südwürttemberg 9 Vertreter
8 Vertreter
7 Vertreter
6 Vertreter
Wählbar ist jedes an der Versorgungsanstalt teilnehmende Mitglied der Landesärztekammer,
gegen das keine Maßnahme
nach § 58 Nr. 4 oder 5 Heil­
berufe-Kammergesetz BadenWürttemberg verhängt ist. Aus
dem Bereich einer Bezirksärztekammer ist nur wählbar, wer der
Bezirksärztekammer zugehört.
Die Wahlvorschläge sind schriftlich bei der Landesärztekammer
spätestens eine Woche vor der
Sitzung der Vertreterversammlung der Landesärztekammer
einzureichen, also spätestens
bis zum 15. November 2013.
Die Bewerber müssen getrennt
nach den einzelnen Bereichen
der Bezirksärztekammern aufgeführt werden und durchlaufende
Ziffern erhalten. Die Wahlvorschläge dürfen nur Bewerber
enthalten, die nach dem Vorge­
nannten wählbar sind. Dies bedeutet, dass ein Wahlvorschlag
zwingend mindestens 9 Bewerber aus Nordwürttemberg, 8 Bewerber aus Nordbaden, 7 Bewerber aus Südbaden und 6 Bewerber aus Südwürttemberg ent­
halten muss. Zusätzlich sollten
aus jeder Bezirksärztekammer
346
mindestens 2 Bewerber mehr in
den Wahlvorschlag aufgenommen werden als Vertreter aus
dieser Bezirksärztekammer zu
wählen sind. Alle aufgenommenen Bewerber sind dann
mit fortlaufenden Ziffern durchzunummerieren, wobei durch
Zwischenüberschriften die
­Zugehörigkeit zu den einzelnen
Bezirksärztekammern deutlich
gemacht werden muss.
Der Wahlvorschlag soll ein Kennwort erhalten. Fehlt ein solches,
so gilt der Name des an erster
Stelle stehenden Bewerbers als
Kennwort.
Die Wahlvorschläge sollen die
verschiedenartigen Teilnehmerbelange, insbesondere auch
den Altersaufbau der Berufs­
angehörigen, berücksichtigen.
Den Wahlvorschlägen sind Erklärungen der Bewerber beizufügen, dass sie der Aufnahme in
den Wahlvorschlag zustimmen.
Der Wahlvorschlag muss von
mindestens fünf Mitgliedern
der Landesärztekammer unterzeichnet sein, die Teilnehmer
der Versorgungsanstalt sind.
Wichtig ist, dass sich Wahl­
vorschläge nicht nur auf einen
Bezirksärztekammerbereich
­beschränken können.
Da nach dem Gesetz über die
Versorgungsanstalt die Vertreter
in der Versorgungsanstalt von
den Vertretern der Landesärztekammer zu wählen sind, wählt
nach den Prinzipien der unechten Teilortswahl im Kommunalwahlrecht jeder Wähler die Vertreter aller Bezirksärztekammern
und übt damit seinen Einfluss auf
die Bildung der gesamten Vertretung aus. Der Wähler hat mithin
so viele Stimmen, wie Bewerber
insgesamt in die Vertreter­
versammlung der Versorgungsanstalt zu wählen sind.
Über die Zulassung der Wahlvorschläge entscheidet der Vorstand
der Landesärztekammer.
ÄBW 08 • 2013
Dr. med. Dipl. Inform.
Reinhold Hauser
Ärztlicher Geschäftsführer
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg
Geschäftsstelle:
­Jahnstraße 5
70597 Stuttgart (­ Degerloch)
Telefon (07 11) 7 69 81-0
Fax (07 11) 7 69 81-5 00
Hygienebeauftragter Arzt und
Ärztin – ein neues interessantes
Tätigkeitsfeld für Sie?
Eine Fortbildung
der Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg
Nach der Neufassung der Krankenhaushygieneverordnung
(MedHygVO) vom 20. Juli 2012
sind neben den Trägern fast aller
Krankenhäuser jetzt auch verschiedene andere Einrichtungen
verpflichtet, hygienebeauftragte
Ärzte und Ärztinnen zu bestellen
bzw. zu beschäftigen. Dazu zählen unter anderem alle Einrichtungen für ambulantes Operieren, welche auf Basis der Qualitätssicherungsvereinbarung nach
§ 135 Abs. 2 SGB V tätig sind.
Der hygienebeauftragte Arzt
oder Ärztin arbeitet mit dem/der
Krankenhaushygieniker/in und
den Hygienefachkräften zusammen. Er ist Ansprechperson und
Multiplikator, erstellt Risikoanalysen mit Risikobewertungen von
Infektionsrisiken, veranlasst und
begleitet Maßnahmen zur Risikominimierung, ist zuständig für
das Ausbruchsmanagement bei
gehäuft auftretenden nosokomialen Infektionen und vieles mehr.
Hygienebeauftragter Arzt oder
Ärztin kann werden, wer über
eine mindestens zweijährige Berufserfahrung verfügt und eine
anerkannte 40-stündige curri­
culare Fortbildung zum hygienebeauftragten Arzt/Ärztin erfolgreich besucht hat.
Damit es mehr Ärzten und Ärztinnen möglich wird, sich zum
hygienebeauftragten Arzt bzw.
Ärztin benennen zu lassen, bietet
die Bezirksärztekammer Nordwürttemberg jetzt erneut die
hierfür geforderte 40-stündige
Fortbildung an. Die Veranstaltung findet diesmal gezielt
am Wochenende statt, speziell
für niedergelassene Ärzte und
Ärztinnen.
Veranstaltungstermine:
13.–15. September 2013 und
27.–29. September 2013
Freitag, 13. September 2013
15.00–20.00 Uhr
Samstag, 14. September 2013
9.00–17.15 Uhr
Sonntag, 15. September 2013
9.00–14.30 Uhr
Freitag, 27. September 2013
15.00–20.00 Uhr
Samstag, 28. September 2013
9.00–16.15 Uhr
Sonntag, 29. September 2013
9.00–13.00 Uhr
Veranstaltungsort: Bezirks­
ärztekammer Nordwürttemberg,
Jahnstraße 5,
70597 Stuttgart-Degerloch
Teilnahmegebühren: 600,– Euro
inklusive Material
und Verpflegung
Fortbildungspunkte: 40 Punkte
Anmeldung:
Fachbereich Fortbildung, Bezirks­
ärztekammer Nordwürttemberg,
Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart,
Telefon (07 11) 7 69 81-5 62,
Fax (07 11) 7 69 81-5 00,
E-Mail: [email protected]
Bekanntmachungen
LNA-Refresher-Kurs
Leitende Notärzte werden immer
häufiger bereits im Vorfeld von
Großveranstaltungen als Berater
hinzugezogen. Um Sie dabei zu
unterstützen, bietet Ihnen der
diesjährige LNA-Refresher-Kurs
Einblick in die Organisation
und Durchführung von Großveranstaltungen aus verschiedenen
Blickwinkeln.
Termin:
Samstag, 28. September 2013
9.00–17.00 Uhr
Programm:
9.00 Uhr
Begrüßung
Prof. Dr. med. K. Ellinger, Chefarzt, Klinik für Anästhesie, Intensiv-, Notfall- u. Schmerzmedizin,
Oberschwabenklinik Ravensburg
9.15–10.00 Uhr
Eventmanagement –
Großveranstaltung aus Sicht
des Veranstalters
Markus Wincher, Leiter Facility
Management, SAP Arena
10.00–10.45 Uhr
Rechtlicher Rahmen
Großveranstaltung aus Sicht
der Ortspolizeibehörde
Ralf Kotte, Amt für öffentliche
Ordnung, Sachgebietsleiter,
Genehmigung von Großver­
anstaltungen, Stadt Stuttgart
10.45 Uhr Pause
11.00–11.45 Uhr
Großveranstaltung
Risikoabschätzung aus Sicht
der Polizei
Polizeidirektor Dieter Schäfer
Polizeipräsidium Mannheim
11.45–12.30 Uhr
Beurteilung von Veran­
staltungsorten aus der Sicht
der Feuerwehr
Sebastian Fischer, Stellv. Leiter
Abt. Einsatz, Berufsfeuerwehr
Stuttgart
12.30 Uhr Mittagspause
13.15–14.00 Uhr
Rechtliche Zuständigkeit
des LNA bei der Planung
von Großveranstaltungen
Dr.med. E. Kehrberger, Filderstadt
14.00–14.45 Uhr
Begutachtung von Großver­
anstaltungen durch den LNA –
Das Modell
Baden-Württemberg
PD Dr.med. H. Genzwürker,
Chefarzt, Neckar-OdenwaldKliniken, Klinik für Anästhesio­
logie und Intensivmedizin
14.45 Uhr Pause
15.00–15.45 Uhr
Fußball-WM in Deutschland.
Was würden wir heute
anders machen?
Dr.med. J. Pfefferkorn, Klinik für
Anästhesie, Katharinenhospital
Stuttgart
15.45–16.30 Uhr
Fallvorstellung Kurden-Festival
Dr.med. D. Volk, Theresien­
krankenhaus Mannheim
16.30 Uhr
Abschlussdiskussion
und Evaluation
Prof. Dr. med. K. Ellinger,
PD Dr. med. H. Genzwürker
17.00 Uhr Veranstaltungsende
Änderungen und Ergänzungen des
Programms bleiben vorbehalten.
Kursleitung: Prof. Dr. Klaus
Ellinger, Chefarzt , Krankenhaus
St. Elisabeth, Klinik für
Anästhesie, Intensiv-, Notfallund Schmerzmedizin
PD Dr. Harald Genzwürker, Chefarzt, Neckar-Odenwald-Kliniken,
Klinik für Anästhesiologie und
Intensivmedizin
Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg,
Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart
Zielgruppe: Leitende Notärzte
Voraussetzung: Fachkunde
Leitender Notarzt
Teilnehmerbeitrag: 60,– Euro
inkl. Tagesverpflegung
Fortbildungspunkte: 8 Punkte
Anmeldung: Fachbereich
Arbeitsschutz und Notfallmedizin,
Telefon (07 11) 7 69 81-5 70,
Fax (07 11) 7 69 81-5 00, E-Mail:
[email protected]
Seminar zum Leitenden Notarzt
Termin:
7.–11. Oktober 2013 (Mo–Fr)
Nach dem Rettungsdienstplan
Baden-Württemberg ist es Aufgabe des Leitenden Notarztes (LNA)
als Führungskraft des Rettungsdienstes bei Großschadensfällen
mit vielen Verletzten oder Erkrankten die medizinischen Maßnahmen am Notfallort zu leiten,
zu koordinieren und zu über­
wachen, um möglichst allen
­Betroffenen eine medizinische
Versorgung zu ermöglichen.
Um diese Aufgaben wahrnehmen
zu können, sind umfangreiche
Kenntnisse und Erfahrung in
der Notfallmedizin und dem
­Management von größeren
­Schadensereignissen erforderlich.
Nach der Satzung der Landes­
ärztekammer Baden-Württemberg müssen Ärzte, die als
­Leitende Notärzte im Rettungsdienst mitwirken, folgende
­Voraussetzungen erfüllen:
1. Gebietsbezeichnung/
Facharztkompetenz und
2. die Zusatzbezeichnung/
Zusatzweiterbildung „Notfallmedizin“ oder eine nach den
jeweiligen Rettungsdienst­
gesetzen der Länder
­vergleichbare Qualifikation
besitzen und
3. zusätzlich eine 6-monatige
­Tätigkeit auf einer Intensiv­
station und
4. umfassende Erfahrungen
in der Notfallmedizin durch
regelmäßige Einsätze im Notarztdienst nachweisen, sowie
5. ein 40-stündiges Seminar zum
Leitenden Notarzt absolvieren
und
6. die Teilnahme an einer
regionalen Einweisungs­
veranstaltung nachweisen.
Die hier angebotene Fortbildung
entspricht dem geforderten Fortbildungsseminar nach Ziffer 5.
Dieses umfasst 40 Stunden und
wird nach den Empfehlungen
der Bundesärztekammer und der
DIVI an der Landesfeuerwehrschule in Bruchsal durchgeführt.
Veranstaltungsort:
Landesfeuerwehrschule
Baden-Württemberg,
Steinackerstraße 47,
76646 Bruchsal
Teilnehmerbeitrag: 690,– Euro
inkl. Verpflegung und Seminarunterlagen, zzgl. Übernachtung
(falls gewünscht)
Fortbildungspunkte: 40 Punkte
Anmeldung: Fachbereich
Arbeitsschutz und Notfallmedizin,
Telefon (07 11) 7 69 81-5 70,
Fax (07 11) 7 69 81-5 00, E-Mail:
[email protected]
ÄBW 08 • 2013
347
Bekanntmachungen
23. Psychosomatischer Tag
Schlafstörungen: Ursachen,
Diagnostik, Psychodynamik und
Therapie (Arbeitstitel)
Termin:
Samstag, 19. Oktober 2013
9.00–15.30 Uhr
Jeden Tag haben es Ärzte in den
Kliniken und in den Praxen mit
vielen Patienten zu tun, bei denen sich hinter vordergründig somatischen Symptomen komplexe
Krankheitsbilder verbergen. Oftmals sind dies Leiden, die erst
dann einer qualifizierten Therapie zugänglich werden, wenn die
ursächliche Beteiligung psychischer Faktoren vom Arzt erkannt
ist und in geeigneter Weise
angesprochen wird.
Natürlich sollen dabei keineswegs die Erfolge gerade der
„Schulmedizin“ geleugnet oder
in ihrem Wirken für Patienten in
einem falschen Licht gesehen
werden. Der psychosomatische
Ansatz einer erweiterten Diagnostik und Therapie darf in keinem Fall dazu führen, dass bei
einem Patienten notwendige
somatische Schritte der Unter­
suchung und Behandlung unterbleiben. Doch oft ist es erst dann
möglich einem Patienten zu helfen oder ihn zu heilen, wenn
auch die sozialen und psychischen Aspekte seines Krankseins
in die Diagnostik und die Therapie einbezogen werden können.
Genau hier bietet der psychosomatische Ansatz mit dem besseren Verstehen und Umgehen mit
psychischen und sozialen Krankheitsursachen die Möglichkeit für
Ärzte, sich eine neue Ebene des
Umganges mit ihren Patienten zu
eröffnen.
348
Die Integration der somatischen
und psychischen Ursachen und
Auswirkungen einer Erkrankung
und die hieraus entstehenden
erweiterten therapeutischen
Möglichkeiten sind das Feld der
Psychosomatischen Medizin.
Der Psychosomatische Tag soll
einen besonderen Schwerpunkt
auf eben dieses Thema setzen.
Allen psychosomatisch interessierten Ärzten, sowohl den
„Anfängern“, die dieses Fach
kennenlernen möchten, wie den
„Experten“, die ihre Kenntnisse
vertiefen wollen, soll das breit
gefächerte Programm eine
lohnende Fortbildung bringen.
Programm:
9.00–9.15 Uhr
Begrüßung und Einführung
Prof. Dr. med. Annegret
Eckhardt-Henn, Stuttgart
Dr. med. Annette BertholdBrecht, Ditzingen
9.15–10.00 Uhr
„Der nicht-erholsame Schlaf“
Diagnostik – Differenzial­
diagnostik – Therapie
Dipl.-Psych. Sabine Eller,
Gerlingen
10.00–10.15 Uhr
Diskussion
10.15–10.30 Uhr
Kaffeepause
10.30–11.15 Uhr
„Schlafstörungen aus
psychosomatischer Sicht –
therapeutische Aspekte“
Dr. med. Wolfgang N. Fischer,
Pforzheim
11.15–11.30 Uhr
Diskussion
11.30–12.30 Uhr
Arbeit in Kleingruppen
Leitung: Dr. med. Ulrich Barthelmes, Dr. med. Götz Basse,
Dr. med. Annette Berthold-Brecht,
Prof. Dr. med. Annegret EckhardtHenn, Dr. med. Ekkehard Gaus,
Dr. med. Ingrid Rothe-Kirchberger
12.30–13.15 Uhr
Mittagspause –
gemeinsames Mittagessen
13.15–14.00 Uhr
„Frühkindliche
Schlafstörungen als familiäre
Beziehungskrise“
Dr. med. Nikolaus v. Hofacker,
Starnberg
ÄBW 08 • 2013
14.00–14.15 Uhr
Diskussion
14.15–14.30 Uhr
Kaffeepause
14.30–15.15 Uhr
Arbeit in Kleingruppen
Leitung: Dr. med. Ulrich Barthelmes, Dr. med. Götz Basse,
Dr. med. Annette Berthold-Brecht,
Prof. Dr. med. Annegret EckhardtHenn, Dr. med. Ekkehard Gaus,
Dr. med. Ingrid Rothe-Kirchberger
15.15–15.30 Uhr
Abschlussplenum
Ausgabe der Teilnahme­
bescheinigungen
Änderungen und Ergänzungen des
Programms bleiben vorbehalten.
Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg,
Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart
Zielgruppe:
Ärzte aller Fachrichtungen
Teilnahmegebühr: 61,– Euro
(inklusive Tagesverpflegung)
Zertifizierte Fortbildung:
7 Punkte
Veranstalter:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg
Kompetenz-Zentrum Fortbildung,
Arbeitsschutz und Notfallmedizin
Jahnstraße 5
70597 Stuttgart
Telefon (07 11) 7 69 81-5 70
Fax (07 11) 7 69 81-5 00
E-Mail: [email protected]
Diese Veranstaltung ist anrechenbar auf das 80-stündige Curriculum zum Erwerb der Qualifikation
zur Durchführung der psycho­
somatischen Grundversorgung
und zur Vermittlung von psycho­
somatischen Grundkenntnissen
in der Facharztweiterbildung.
Bezirksärztekammer
Nordbaden
Geschäftsstelle:
Keßlerstraße 1
76185 Karlsruhe
Telefon (07 21) 59 61-0 Fax (07 21) 59 61-11 40
Hygienebeauftragter Arzt
Die Fortbildung wird vom Städtischen Klinikum Karlsruhe in Kooperation mit der Bezirksärztekammer Nordbaden angeboten und
durchgeführt. Die Teilnahmebescheinigung für den Fortbildungskurs erteilt die Ärztekammer.
Nach der Verordnung des Sozialministeriums über die Krankenhaushygiene in Baden-Württemberg vom 15. Dezember 2010
sind die Träger der Krankenhäuser
verpflichtet, hygienebeauftragte
Ärzte zu bestellen bzw. zu beschäftigen. Zum hygienebeauftragten Arzt kann nur bestellt
werden, wer über eine mindestens zweijährige Berufserfahrung
verfügt und spezielle Kenntnisse
auf dem Gebiet der Hygiene und
medizinischen Mikrobiologie in
Fortbildungskursen erworben hat.
Die Mindestanforderung ist der
Besuch eines 40-stündigen
Grundkurses nach dem Curri­
culum der Bundesärztekammer.
Termin:
4.–8. November 2013 (Mo–Fr)
9.00 s.t.–16.30 Uhr
Leitung: Dr. med. Eberhard Kniehl,
Leiter der Abteilung für Mikrobiologie und Krankenhaushygiene,
Städtisches Klinikum Karlsruhe
Ort: Städtisches Klinikum
Karlsruhe gGmbH,
Moltkestr. 90, 76133 Karlsruhe
Gebühr: 550,– Euro
Fortbildungspunkte: 40
Eine Anmeldung ist erforderlich.
Die Teilnehmerzahl
ist auf 25 begrenzt.
Auskunft und Anmeldung:
Fachlicher Ansprechpartner: Dr.
Eberhard Kniehl, Telefon (07 21)
9 74-18 01, E-Mail: eberhard.
[email protected]
Anmeldung und Organisation:
Geschäftsstelle BBz,
Telefon (07 21) 9 74-75 40,
E-Mail: [email protected]
Bekanntmachungen
„Geriatrische Grundversorgung“ –
60-stündiges Basiscurriculum
der Bundesärztekammer
Die demografische Entwicklung
in Deutschland in den nächsten
Jahrzehnten wird es mit sich
bringen, dass Ärztinnen und
Ärzte der meisten Fachrichtungen zunehmend ältere Menschen unter Ihren Patientinnen
und Patienten haben werden.
In den Weiterbildungsgängen
vieler Fachgebiete sind geriatrische Themen und die besonderen Probleme des älteren und
multimorbiden Patienten nicht
sehr ausführlich berücksichtigt.
An der Geriatrie interessierte
­Ärztinnen und Ärzte können
seit geraumer Zeit die Zusatz­
weiterbildung „Geriatrie“ nach
der Weiterbildungsordnung der
Landesärztekammer BadenWürttemberg erwerben. Sie sieht
aber eine Weiterbildungszeit von
18 Monaten bei einem zur Weiterbildung befugten Facharzt vor
und ist inhaltlich so umfangreich,
dass sie fast nur von den Fachärztinnen und Fachärzten für
Allgemeinmedizin und Innere
Medizin gewählt wird.
Die Bundesärztekammer hat jetzt
ein 60-stündiges Basiscurriculum
„Geriatrische Grundversorgung“
entwickelt. Dieses richtet sich an
die Ärztinnen und Ärzte aller
Fachgebiete, die die Zusatzbezeichnung Geriatrie nicht erwerben wollen, Ihre Kenntnisse über
wesentliche Aspekte bei der
Behandlung älterer Menschen
aber vertiefen möchten.
Das Curriculum ist in neun
Module gegliedert, die in drei
Abschnitte (jeweils ein Wochenende) eingeteilt wurden.
Termine:
20.–22. September 2013
18.–20. Oktober 2013
22.–24. November 2013
Veranstaltungsort:
Diakonissenkrankenhaus
Karlsruhe-Rüppurr,
Diakonissenstraße 28,
76199 Karlsruhe
Programm:
– Besonderheiten
des alten Patienten
– Geriatrische Syndrome
und Altersspezifika
ausgewählter Erkrankungen
(in mehreren Teilen)
– Geriatrisches Basis-Assessment
– Arzneimitteltherapie
und nicht-medikamentöse
Therapiemaßnahmen
– Rechtliche und
ethische Grundlagen
– Einrichtungen
geriatrischer Versorgung
– Fallbeispiele
Wissenschaftliche Leitung
und Moderation:
Dr. med. Brigitte R. Metz,
Chefärztin Geriatrisches Zentrum
Karlsruhe und Klinik
für Rehabilitative Geriatrie,
Fachärztin für Innere Medizin;
Klinische Geriatrie; Palliativ­
medizin; Physikalische Therapie,
Ernährungsmedizin DGEM,
Osteologie DVO
Gebühr: 635,– Euro
Fortbildungspunkte: Für die
Fortbildung wurden 60 Punkte
bei der Landesärztekammer
Baden-Württemberg beantragt.
Kontakt:
Bezirksärztekammer Nordbaden,
Akademie für Ärztliche
Fortbildung, Frau Doll,
Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe,
Telefon (07 21) 59 61-13 60,
Fax: -13 59,
E-Mail: fortbildungsakademie@
baek-nb.de
Teilnahmebedingungen: Eine
Stornierung der Anmeldung ist
bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich. Sie hat in schriftlicher Form
per Post, Telefax oder E-Mail zu
erfolgen.
Nach Ablauf der Stornierungsfrist
ist bei selbst verschuldeter Nichtteilnahme die volle Gebühr zu
entrichten. Bei einer Abmeldung
aus unverschuldeten Gründen
(z. B. schwere, längerfristige
Erkrankung) ist der Grund der
Abmeldung glaubhaft nach­
zuweisen. Über die Zahlungs­
verpflichtung wird dann nach
Prüfung des Sachverhaltes nach
billigem Ermessen entschieden.
Die Akademie behält sich vor, die
Veranstaltung bei Nichterreichen
der Mindestteilnehmerzahl
spätestens 14 Tage vor Kurs­
beginn abzusagen.
Weitere Informationen:
www.baek-nb.de oder
www.aerztekammer-bw.de
Bezirksärztekammer
Südbaden
Geschäftsstelle:
Sundgauallee 27
79114 Freiburg/Br.
Telefon (07 61) 6 00 47-0
Fax (07 61) 89 28 68
Akademie für ärztliche Fort- und
Weiterbildung Südbaden
Ausführliche Informationen/
Anmeldeformulare finden Sie
auf unserer Homepage
www.baek-sb.de/akademie
Alle Veranstaltungen sind
von der Landesärztekammer
Baden-Württemberg anerkannt
und auf das Fortbildungs­
zertifikat anrechenbar.
Achtsamkeitsbasierte
Stressbewältigung für Ärztinnen
und Ärzte – Tagesworkshop
Leitung: Dr. med. Hendrikje Posch,
Freiburg, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie, MBSR/
MBCT-Lehrerin; Dipl.-Ing. (BA)
Anke Wunderlich, Freiburg,
Bewegungs- und Ausdrucks­
therapeutin, MBSR/MBCT-Lehrerin
Berufstätige im Gesundheitswesen stehen heute vor besonderen
Herausforderungen: zunehmende
Beschleunigung in den Arbeitsabläufen, Zeitdruck und emotionale Belastungen. Um Überforderung nachhaltig vorzubeugen
und auch in stressigen Zeiten
innere Ruhe und Stabilität zu bewahren, ist es sinnvoll, Achtsamkeit zu praktizieren. Achtsamkeit
bedeutet, die erlebten Erfahrungen im gegenwärtigen
­Augenblick bewusst und nicht
wertend wahrzunehmen. Wir
lernen innezuhalten, unbewusste
oder automatische Verhaltensweisen zu erkennen und ge­
lassener und kreativer mit dem
Berufsalltag umzugehen.
Methoden sind:
– Achtsamkeitsmeditationen
im Liegen, Sitzen, Stehen
und Gehen
– sanfte Yogaübungen
– Impulsreferate und
Reflexionen
– Achtsamkeitsübungen
für den Berufsalltag
Achtsamkeit unterstützt Sie
dabei:
Konstruktiv Stress zu bewältigen,
Burn-out vorzubeugen, den Blick
für das Wesentliche zu öffnen
und Prioritäten zu klären, Selbstfürsorge und Selbstakzeptanz
im beruflichen Alltag zu leben.
Termin:
Freitag, 11. Oktober 2013
Zeit: 10.00 s.t.–16.00 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: 100,– Euro
Hygienebeauftragter Arzt –
Onlinekurs
Leitung: Prof. Dr. med. Franz
Daschner, Freiburg; Dipl.-Volkswirt Dr. med. Wolfgang Gärtner,
Deutsches Beratungszentrum für
Hygiene (BZH GmbH), Freiburg
Zum Hygienebeauftragten Arzt
kann nur bestellt werden, wer
über eine mindestens zwei­
jährige Berufserfahrung verfügt
und spezielle Kenntnisse auf
dem Gebiet der Hygiene und
der medizinischen Mikrobiologie
erworben hat.
Die Mindestanforderung beinhaltet den Besuch eines vierzigstündigen Kurses nach dem Curri­
culum der Bundesärztekammer.
Mit der Bezirksärztekammer Südbaden wird im Herbst 2013 ein
neuer Weg beschritten, der es ermöglicht, die Dauer der Präsenzveranstaltung zu verkürzen und
trotzdem die vierzigstündige
Weiterbildung sicherzustellen.
Hierzu dient der erstmals als
Blended Learning veranstaltete
Kurs. 20 Kurseinheiten werden
über ein E-Learning Modul vermittelt, das heißt, die Teilnehmer
erwerben das erforderliche
Wissen online, unabhängig von
Zeit und Ort. Erforderlich hierfür
sind ein PC mit Internetzugang
und eine eigene E-Mail-Adresse.
Die internetbasierten Lernein­
heiten stehen ab dem 1. Sep­
tember 2013 zur Verfügung.
Die verbleibenden 20 Lerneinheiten werden in einem 2-TagesKurs vorgestellt. Die Teilnahme
an der Präsenzveranstaltung
ist nur möglich, wenn zuvor die
ÄBW 08 • 2013
349
Bekanntmachungen
E-Learning-Einheiten absolviert
wurden. Die Präsenzveranstaltung findet am 28./29. November
2013 im Haus der Ärzte in
Freiburg statt.
Termin:
Online-Phase
ab 1. September 2013
Präsenztage
28. und 29. November 2013
Zeit: Donnerstag und Freitag,
9.00 s.t.–ca. 18.00 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: 600,– Euro
Medizinische Hypnose für Ärzte
Leitung: PD Dr. Uwe H. Ross,
Freiburg
Einführungskurs
In diesem einführenden Workshop werden auf der Basis
aktueller neurophysiologischer
Erkenntnisse wirkungsvolle
Ad-hoc-Interventionen der
modernen Hypnose bei akuten
und chronischen Schmerzen,
somatoformen Störungen, Schlafstörungen, Spannungszuständen,
nichtorganischen Schwindel­
beschwerden und Tinnitus praktisch erfahrbar vermittelt. In der
täglichen Praxis angewendet,
können die Beschwerden für den
Patienten durch Hypnose-Techniken unmittelbar erlebbar reduziert werden. Wesentlicher Vorteil
hypnotherapeutischer Ansätze
in der Behandlung dieser Störungen ist zudem, dass sie –
konsequent ressourcen- und
­lösungsorientiert eingesetzt –
vermehrt die unwillkürliche,
unbewusste Erlebnisebene des
Patienten einbeziehen und unter
anderem bei Schmerz objek­
tivierbare psychobiologische
­Wirkungen entfalten.
Teilnehmerinnen und Teilnehmer
erwerben methodische Fertigkeiten in der Anwendung spezieller Hypnose-Techniken zur
Beschwerdeminderung und zur
Aktivierung innerer Ressourcen
bei psychosomatischen Störungen sowie bei Spannungs­
zuständen, zum Beispiel vor
­medizinischen Eingriffen.
Termin:
Samstag, 26. Oktober 2013
Zeit: 9.00 s.t.–16.00 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: 100,– Euro
350
Notarztseminar zum Erwerb
der Zusatzbezeichnung
„Notfallmedizin“ gemäß Curriculum
der Bundesärztekammer
Leitung: Dr. med. Frank Koberne,
St. Josefskrankenhaus Freiburg
Die Teilnehmer erhalten eine
qualitativ hochwertige Ausbildung im Bereich der Notfall­
medizin auf Grundlage aktueller
internationaler Richtlinien wie
ERC und ATLS Algorithmen.
Sichergestellt wird ein hoher
Anteil an praktischen Übungen
und Simulationen in Kleingruppen. Einbezogen werden zudem
alle an der Notfallversorgung
beteiligten Organisationen
wie Feuerwehr und Polizei.
Termin:
25. November–3. Dezember
2013
Zeit: Montag bis Dienstag
(ohne Sonntag),
8.00 s.t.–ca. 18.30 Uhr
Ort: Freiburg
Entgelt: 800,– Euro
Notfalltraining für Ärzte
Leitung: Dr. Stefan Leisinger,
Emmendingen
Grundkurs
Der plötzliche Herztod ist eine
der häufigsten Todesursachen in
der Bundesrepublik Deutschland.
Die sofortige effiziente und gut
strukturierte erweiterte Reanimation mithilfe eines guten Atemwegsmanagements unterstützt
durch Defibrillation und Notfallmedikation, ist dann der Über­
lebensfaktor Nr. 1 für diese
­Patienten.
Neben einer Einführung in die
medizinischen Grundlagen erhalten Sie in diesem Seminar auch
die Möglichkeit eines Intensivtrainings zur erweiterten cardiopulmonalen Reanimation gemäß
den gültigen Standards des
European Resuscitation Council
und der Bundesärztekammer.
Programm:
Medizinische Grundlagen –
Basistherapie – CPR –
Venenzugänge – Beatmung –
Elektrotherapie
Termin:
Samstag, 12. Oktober 2013
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Zeit: 9.00 s.t.–17.00 Uhr
Entgelt: 100,– Euro
ÄBW 08 • 2013
Kardiozirkulatorische Notfälle
Herzrhythmusstörungen gehören
neben den Krebserkrankungen
zu den häufigsten Todesursachen. In Deutschland sterben
nach Schätzungen jährlich zwischen 70 000 und 80 000 Menschen den rhythmogen bedingten plötzlichen Herztod.
Nur wenige Patienten überleben
dank rechtzeitig eingeleiteter
Reanimationsmaßnahmen.
Dieses Seminar vermittelt den
teilnehmenden Ärztinnen und
Ärzten die sichere Fähigkeit,
lebensbedrohliche Rhythmus­
störungen rasch zu erkennen
und geeignete Sofortmaßnahmen einzuleiten.
Programm:
Rhythmusstörungen –
Elektrotherapie – Notfall­
medikamente – EKG-Simulation
– Fallbesprechung Kreislauf –
Mega-Code-Traing Erw. gemäß
ERC – Airway-Management
(Larynxmaske; Combitube etc.)
Termin:
Samstag, 26. Oktober 2013
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Zeit: 9.00 s.t. – 17.00 Uhr
Entgelt: 100,– Euro
Traumatologische Notfälle
Erleiden Personen akute Gewalteinwirkungen, zum Beispiel aufgrund von Verkehrsunfällen oder
im Rahmen einer Schlägerei,
werden häufig Verletzungsmuster
zu spät erkannt. Es verstreicht
wertvolle Zeit, in welcher der
Patient nicht die benötigte
Behandlung erhält.
Dieses Seminar soll teilnehmende Ärztinnen und Ärzte
in die Lage versetzen, akute
Lebensgefahr bei durch Trauma
verletzten Notfallpatienten ab­
zuwenden sowie die Vitalfunk­
tionen zu sichern. Durch rasches
Erfassen der traumatischen
­Gesamtbelastung und geeignete
therapeutische Maßnahmen
ist es möglich, den Patienten
zu stabilisieren.
Programm:
Unfallmechanismen – Primary/
Secondary Survey – SchädelHirn-Trauma – Wirbelsäulen­
trauma – Extremitätentrauma –
Thoraxtrauma – Abdominal­
trauma – Bodycheck – Immobilisation – Fallbesprechung Trauma
– Primary & Secondary survey –
Mega-Code-Training Erw.
gemäß ERC
Termin:
Samstag, 7. Dezember 2013
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Zeit: 9.00 s.t.–17.00 Uhr
Entgelt: 100,– Euro
Notfalltraining
für Arzt und Praxisteam
Immer wieder kommt es in Arztpraxen zu Notfallsituationen. Das
Praxisteam wird dann vor eine
sehr schwierige Aufgabe gestellt.
Unser Seminar vermittelt allen
in diesem Bereich Tätigen die
erforderliche Routine und das
nötige Hintergrundwissen, um
in Zukunft in solchen Situationen
richtig reagieren zu können.
Programm:
Vermittlung gültiger Standards
der Herz-Lungen-Wiederbelebung/Algorithmen der Patientenversorgung, Übung invasiver
Maßnahmen
Termin:
Mittwoch, 9. Oktober 2013
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Zeit: 15.00 s.t.–19.00 Uhr
Entgelt: 75,– Euro pro Person
Basiskurs Palliativmedizin
Leitung: Dr. Tobias Reiber,
Freiburg
Seit 2003 treffen sich im Rahmen
der vom Arbeitskreis Palliativmedizin Freiburg durchgeführten
und von der Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung der
Bezirksärztekammer Südbaden
getragenen palliativmedizinischen Basiskurse Ärztinnen und
Ärzte aus den unterschiedlichsten Fachgruppen, aus Praxis und
Klinik, zur gemeinsamen Fortbildung. Schwerpunkte des Seminars sind die von der Deutschen
Gesellschaft für Palliativmedizin
gegliederten Inhalte, nämlich
Bekanntmachungen
Schmerztherapie und Symptomkontrolle, Kommunikation und
Ethik in gut ausgewogenen Verhältnissen. Ob der Basiskurs als
Ausgangspunkt einer intensivierten Ausbildung zum Palliativmediziner, einer Orientierung
oder einer Rekapitulation bereits
gekannter Fakten dient, ist dabei
nebensächlich – der Kurs soll
allen Interessierten eine Hilfe
im beruflichen (und vielleicht
auch persönlichen) Alltag sein.
Termine:
29./30. November 2013
10./11. Januar 2014
31. Januar/1. Februar 2014
Zeit: freitags, 14.00 s.t.–18.30
Uhr, samstags, 9.00 s.t.–18.30 Uhr
Ort: Freiburg
Entgelt: 550,– Euro
Basiskurs Palliativmedizin
Leitung: Prof. Dr. Dr. G. Becker,
Univ.- Klinik, Freiburg
Termin:
3.–7. Februar 2014
Zeit: Montag–Freitag,
9.00 s.t.–ca. 17.30 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: 550,– Euro
Fallseminar Palliativmedizin
Leitung: PD Dr. Gerhild Becker,
Univ.-Klinik, Freiburg
Das Kursangebot wendet sich an
Ärztinnen und Ärzte in Klinik und
Praxis, die bereits den Basiskurs
Palliativmedizin (40 Kurseinheiten) erfolgreich absolviert
haben und sich in der Betreuung
Schwerkranker und Sterbender
besonders engagieren möchten.
Das Fallseminar ist multidisziplinär konzipiert und beachtet die
Empfehlungen der Deutschen
Gesellschaft für Palliativmedizin
e. V. und der Bundesärztekammer, die in Zusammenarbeit mit
anderen medizinischen Fachgesellschaften erarbeitet wurden.
Weiterhin werden Kursinhalte
des German Programm in
Palliative Care Education genutzt
(Verbundprojekt der durch die
Deutsche Krebshilfe geförderten
Akademien für Palliativmedizin in
Zusammenarbeit mit der Harvard
Medical School, Center for
Palliative Care, Boston, USA und
der Christopherus Akademie,
Interdisziplinäres Zentrum für
Palliativmedizin der Universität
München). Die wissenschaftliche
Leitung erfolgt durch PD Dr.
med. Dipl.-Theol. Dipl.-Caritaswiss. G. Becker, Master of Science
in Palliative Care (King’s College
London) und Oberärztin der
Palliativstation der Universitätsklinik Freiburg.
Das Fallseminar besteht aus
drei Modulen à 40 Kurseinheiten,
die sich über jeweils fünf Tage
erstrecken.
Modul 1
Der schwerkranke, sterbende
Patient, sein soziales Umfeld
und das behandelnde Team
Modul 2
Der individuelle Prozess
des Sterbens im gesellschaftlichen Kontext
Modul 3
Professionelles Handeln
in der Palliativmedizin
Termine:
Modul 1:
12.–16. Mai 2014
Modul 2:
21.–25. Juli 2014
Modul 3:
10.–14. November 2014
Zeit: Montag–Freitag,
9.00 s.t.–ca. 17.30 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: 550,– pro Modul
Psychosomatische Grundversorgung
Die aktuelle Weiterbildungsordnung schreibt für nahezu alle
Fachgebiete den Erwerb von
Kenntnissen in psychosomatischer Grundversorgung vor.
Diese Qualifikation kann durch
Teilnahme an den Kursen entsprechend den jeweiligen Vorgaben der WBO erworben werden.
Die Vorgaben beinhalten beispielsweise für KollegInnen in
5-jähriger Weiterbildung zum
Facharzt für Allgemeinmedizin
Kenntnisse über 80 Stunden
­Psychosomatik: 20 Stunden
­Theorie, 30 Stunden verbale
­Intervention sowie 30 Stunden
Balint-Gruppenarbeit. Diese
werden durch den Besuch von
10 Samstagsterminen à 8 Stunden nach eigener Wahl nach­
gewiesen. Alternativ können
auch 5 Samstagsveranstaltungen
mit dem Wochenkurs PGV kom-
biniert werden. Dieser findet
dreimal pro Jahr in der RehaKlinik Glotterbad bei Freiburg
statt.
Die Leistungen nach den EBMZiffern 35100/35110 (Theorie­
seminare, Reflexion der ArztPatient-Beziehung, verbale Interventionstechniken) dürfen nur
von Ärzten erbracht werden,
die eine Qualifikation durch Teilnahme an einem 80-stündigen
Seminar erworben haben (z. B.
10 Samstagstermine des vorliegenden Curriculums, bei Kombination mit dem Blockkurs sind
die Vorgaben der Psychotherapievereinbarung bez. der balintoder patientenbezogenen Selbsterfahrungsgruppen zu beachten).
Im Rahmen der Verträge zur
hausarztzentrierten Versorgung
(HZV) ist das Seminar PGV für
die Qualifikation Psychosomatik
anrechenbar.
Samstagsveranstaltungen
(8 Stunden)
28. September 2013
Depressionen, Burnout
19. Oktober 2013
Somatoforme Störungen
30. November 2013
Psychische Aspekte
des Metabolischen Syndroms
und des Diabetes
25. Januar 2014
Angsterkrankungen
15. Februar 2014
Psychoonkologie am Beispiel
des Mamma-Carcinoms
Zeit: jeweils 9.00 s.t.–16.30 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: 90,– Euro pro Samstag
Wochenkurs (40 Stunden)
Termin:
21.–25. Oktober 2013
Zeit: Montag–Freitag,
9.00 s.t.–16.30 Uhr
Ort: Rehaklinik Glotterbad,
Glottertal
Entgelt: 400,– Euro
Reisemedizin
Refresherseminar
Leitung: Dr. Rosemarie Mazzola,
Freiburg
Für alle Kolleginnen und Kollegen, welche das Basisseminar
„Reisemedizinische Gesundheitsberatung“ besucht haben
oder vergleichbare Kenntnisse
besitzen, bieten wir daher ein
Refresher-Seminar an.
Besucher dieses Kurses erhalten
einen Überblick über neue Entwicklungen auf dem Gebiet der
Reisemedizin. So wird die aktuelle Weltseuchenlage vorgestellt
und auf Änderungen bei den
Empfehlungen zur Malariaprophylaxe und zur Impfprävention
hingewiesen. Die Dozenten
besprechen, auch anhand von
Kasuistiken, interessante reiseund tropenmedizinische Themen.
Darüber hinaus haben die Teilnehmer die Möglichkeit, eigene
Fallbeispiele einzubringen und
mit den Referenten und Kollegen
zu diskutieren.
Das Basiszertifikat Reisemedizin
des Deutschen Fachverbands
Reisemedizin (DFR) und das
DTG-Zertifikat Reisemedizin der
Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale
Gesundheit sind drei Jahre gültig
und können durch den Besuch
eines Refresher-Seminars für weitere drei Jahre erneuert werden.
Dieses Refresher-Seminar
wird für die Verlängerung
des Basiszertifikats anerkannt.
Termin:
Samstag, 12. Oktober 2013
Zeit: 9.00 s.t.–17.10 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: 100,– Euro
Aufbauseminare Reisemedizin
„Risikogruppen und Reisen/Reisen
mit chronischen Erkrankungen“
Teilnehmer, die ein 32-stündiges
Basisseminar sowie alle Aufbauseminare erfolgreich absolviert
haben, können bei der
Deutschen Fachgesellschaft
für Reisemedizin e. V. (DFR)
das „Fachzertifikat Reisemedizin“
beantragen.
Termin:
22.–23. November 2013
Risikogruppen und Reisen
14.–15. März 2014
Reisen mit chronischen
Erkrankungen
Zeit: ganztägig,
freitags und samstags
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: 200,– Euro (je Kurs)
ÄBW 08 • 2013
351
Bekanntmachungen
Kursweiterbildung Suchtmedizin
zur Erlangung der Zusatz­
bezeichnung gemäß WBO 2006
Leitung:
Dr. Rüdiger Gellert, Freiburg und
Dr. Friedemann Hagenbuch,
Zentrum für Psychiatrie
Emmendingen
Suchttherapie geht alle an!
Abhängigkeitserkrankungen
begegnen beinahe täglich jeder
Ärztin, jedem Arzt, ob in der
Praxis oder im Krankenhaus tätig.
Besonders der Substanzmissbrauch von Alkohol, Nikotin,
stimulierenden Substanzen und
auch Medikamenten bei Jugendlichen stellt eine unübersehbare
Herausforderung für die Ärzteschaft insgesamt dar.
Suchtmedizin ist deshalb eine
Querschnittsaufgabe für alle
Fachgebiete, und sie ist keineswegs auf den relativ kleinen
Kreis der Drogenabhängigen
beschränkt. Die Fähigkeit zum
Erkennen einer möglichen
Abhängigkeitserkrankung bzw.
Gefährdung – sei es nun durch
Alkohol, Medikamente oder Drogen – gehört zum notwendigen
Rüstzeug aller Ärztinnen und
Ärzte.
In der aktuellen Weiterbildungsordnung 2006 ist die Sucht­
medizin als Zusatzweiterbildung
geführt und beinhaltet eine
50-stündige Kursweiterbildung
und abschließender Prüfung.
Ab 2013 wird das Seminar
als Wochenkurs angeboten.
Die Module (Bausteine I bis V,
Grundlagen I und II, Alkohol/
Tabak/Medikamente, Illegale
Drogen, Wahlthemen und
Motivierende Gesprächsführung)
können gesondert gebucht
werden.
Termin:
5.–9. Mai 2014
Zeit: Montag–Freitag,
9.00–18.00 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: 550,– Euro komplett,
120,– Euro pro Tag
352
Suchtmedizin – Update 2013
Leitung:
Dr. Rüdiger Gellert, Freiburg/
Dr. Friedemann Hagenbuch,
Zentrum für Psychiatrie
Emmendingen
Abhängigkeitserkrankungen, oft
verbunden mit Substanzmissbrauch von Nikotin, Alkohol und
Medikamenten sowie illegalen
Drogen, gehören zu den größten
sozialmedizinischen Problemen
in Deutschland. Dem hat die aktuelle WBO Rechnung getragen
und die Zusatzweiterbildung
Suchtmedizin etabliert. Um alle
Inhaber dieses Zusatztitels sowie
besonders am Thema Sucht­
medizin interessierte Kolleginnen
und Kollegen stets über aktuelle
Entwicklungen auf diesem Fachgebiet zu informieren, bietet
die Akademie wieder ein SuchtUpdate an. In prägnanten Kurz­
referaten werden suchtmedi­
zinische Themen mit viel Raum
für Diskussion und Austausch
dargestellt. Die Referenten arbeiten größtenteils in „badischen“
Einrichtungen, sodass auch
Fragen der lokalen Kooperation
thematisiert werden können.
Zielgruppe der Veranstaltung
sind neben Ärztinnen und Ärzten
alle anderen Berufsgruppen,
die sich im stationären oder
ambulanten Behandlungskontext
mit Suchtfragen beschäftigen.
Termin:
Mittwoch, 9. Oktober 2013
Zeit: 15.00 s.t.–18.15 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: kostenfrei, Anmeldung
erforderlich!
Bitte Programme und
Anmeldeformulare anfordern!
Akademie für Ärztliche Fortund Weiterbildung Südbaden,
Sundgauallee 27, 79114 Freiburg,
Telefon (07 61) 6 00-47 36/47 37/
47 38/47 39/47 51,
Fax (07 61) 6 00-47 44,
E-Mail: [email protected];
www.baek-sb.de/akademie
ÄBW 08 • 2013
Bezirksärztekammer
Südwürttemberg
Geschäftsstelle:
­Haldenhaustraße 11
72770 Reutlingen
Tel. (0 71 21) 9 17-24 15/-24 16
Fax (0 71 21) 9 17-24 00
Kurse der Bezirksärztekammer
Südwürttemberg
Fortbildungs-CD-ROM
„Palliativmedizin“
Ärztinnen und Ärzte dürfen
frei entscheiden, in welcher Fortbildungskategorie sie ihre Fortbildung absolvieren und CMEPunkte sammeln möchten.
Mithilfe der von der Bezirksärztekammer Südwürttemberg
entwickelten Fortbildungs-CDROM „Palliativmedizin“ können
10 Fortbildungspunkte erworben
werden.
Der Preis pro CD-ROM beträgt
39,– Euro.
Fortbildungs-Doppel-DVD
„Internet- und PC-Spielsucht –
Risiko ohne Altersbeschränkung?“
Am 29. 09. 2010 hat die Bezirks­
ärztekammer Südwürttemberg
in Zusammenarbeit mit der Universitätsklinik für Kinder- und
Jugendpsychiatrie und -psychotherapie Tübingen eine Fortbildungsveranstaltung mit dem
Thema „Internet- und PC-Spielsucht – Risiko ohne Altersbeschränkung?“ durchgeführt.
In den Beiträgen wurden ein
Spiel exemplarisch beschrieben,
die Spielsucht aus der Sicht
betroffener Eltern und des
Kinder- und Jugendpsychiaters
dargestellt, Aspekte von PC-Spiel
und Gewalt aufgezeigt, die ambulante Therapie von PC-Spielsucht erläutert und die Möglichkeiten der Suchtprävention
benannt.
Diese Veranstaltung wurde in
Bild und Ton aufgezeichnet und
in einer Fortbildungs-DoppelDVD verarbeitet. Bei richtiger
Beantwortung von 70 Prozent
der beiliegenden Fragen, die
sich auf die Beiträge beziehen,
können vier Fortbildungspunkte
erworben werden.
Der Preis pro Doppel-DVD
beträgt 34,50 Euro.
Seminar zur Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin
Seit einigen Jahren ist die
Entwicklung der hausärztlichen
Versorgung vor allen Dingen
in ländlichen Gebieten auf bekannte Weise besorgniserregend.
Um wieder mehr Ärztinnen und
Ärzte zu motivieren, sich in der
Weiterbildung für das Fach Allgemeinmedizin zu entscheiden,
wurde bereits im Dezember 2009
zwischen der Deutschen Krankenhausgesellschaft, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung,
dem Spitzenverband Bund der
Krankenkassen, im Einvernehmen
mit dem Verband der Privaten
Krankenversicherung und im
Benehmen mit der Bundesärztekammer eine Vereinbarung zur
Förderung der Weiterbildung in
der Allgemeinmedizin in der
ambulanten und stationären
Versorgung geschlossen.
Der Vorstand der Bezirksärztekammer Südwürttemberg hat in
diesem Zusammenhang beschlossen, Ärztinnen und Ärzten
in der Weiterbildung Allgemeinmedizin ein begleitendes Schulungsprogramm anzubieten,
welches in 12 Themenblöcke
gegliedert ist und an vier bis
fünf Fortbildungstagen pro Jahr
durchgeführt wird (ca. eine
Fortbildung pro Quartal). Die Teilnahme an diesen Fortbildungsveranstaltungen ist auch Wiedereinsteigern, Refreshern und
Kammermitgliedern in Vorbereitung auf den Kassenärztlichen
Notdienst möglich.
Bekanntmachungen
Termine und Themen 2013:
jeweils samstags
21. September 2013
9.00–16.45 Uhr
Wundversorgung
und kleine Chirurgie
(Anmeldungs-Nr. 12/2013)
7. Dezember 2013
9.00–16.00 Uhr
Häufige psychische Störungen
in der Hausarztpraxis
(Anmeldungs-Nr. 13/2013)
Leitung: Dr. med. Hans-Otto
Bürger, niedergelassener Facharzt
für Allgemeinmedizin und Innere
Medizin, Zusatzbezeichnung
Notfallmedizin, Vogt
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Gebühr: Wir bitten um eine Gebühr von 20,– Euro pro Teilnehmer für Tagungsgetränke und
Pausenimbiss. Die Gebühr ist am
Tag der Veranstaltung bar bei der
Registrierung zu entrichten.
Punkte: 8 je Fortbildungstag
Impfseminar
gemäß dem Curriculum
der Bundesärztekammer
Das Impfen gehört ohne Zweifel
zu den wichtigsten prophy­
laktischen Errungenschaften
der modernen Medizin. Die Ausrottung der Pocken und Rückdrängung der Kinderlähmung
in Europa sind ausgewiesene
Beispiele erfolgreicher Impfprophylaxe. Es gibt in Deutschland
aber auch Impfdefizite! Unzureichende Impfraten haben zum
Beispiel Masern-Epidemien zur
Folge sowie jedes Jahr vermeidbare Todesfälle durch Influenza.
Aus diesem Grund hat der Vorstand der Landesärztekammer
schon 1999 entschieden,
dass Ärzte über die jeweiligen
Gebietsgrenzen hinaus impfen
dürfen. Der Besuch eines anerkannten Kurses über richtiges
Impfen wird empfohlen, ist aber
nicht verpflichtend.
Der Vorstand der Bezirksärztekammer Südwürttemberg
bietet deshalb seinen Kammermitgliedern einen Kurs an,
der sich inhaltlich und zeitlich a
n dem Impf-Curriculum der
Bundesärztekammer ausrichtet.
Die Teilnehmer erhalten Gelegenheit, ihre Impfkenntnisse aufzufrischen, sich über den neuesten
Stand der Grundlagen, Impfempfehlungen und Durchführung
sowie über Abrechnung von
Impfleistungen und rechtliche
Aspekte zu informieren.
Es soll auch genügend Raum
zum fachlichen Austausch und
zur Beantwortung von Fragen
durch die Referenten geben.
Termin:
Samstag, 14. September 2013
9.00–17.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 31/2013)
Leitung: Dr. med. Michael Schulze,
Präsident der Bezirksärzte­
kammer Südwürttemberg
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Gebühr: Wir bitten um eine Gebühr von 20,– Euro pro Teilnehmer für Tagungsgetränke und
Pausenimbiss. Die Gebühr ist am
Tag der Veranstaltung bar bei der
Registrierung zu entrichten.
Punkte: 8
„Qualifikation Tabakentwöhnung“
als Blended-Learning-Maßnahme
Die Veranstaltung zur „Qualifika­
tion Tabakentwöhnung“ in der
neuen Lernform des „Blended
Learning“ verbindet elektronisches Lernen und einen Präsenzteil und vereint damit die
Vorteile beider Fortbildungs­
methoden. Das Curriculum
„Qualifikation Tabakentwöhnung“
wurde von der Bundesärzte­
kammer eigens für diese Lernform entwickelt. Es besteht aus
20 Unterrichtseinheiten. Vier
Stunden entfallen auf eine einführende Präsenzveranstaltung,
ein 8-Stunden-Block auf ein
online gestütztes Selbststudium
in einem Zeitraum von circa
sechs Wochen und weitere acht
Stunden auf eine ganztägige
abschließende Präsenzveran­
staltung.
Ziel dieser Qualifikationsmaßnahme zur Tabakentwöhnung ist
es, Ärzten detaillierte Informa­
tionen zu den gesellschaftlichen
Rahmenbedingungen und den
gesundheitlichen Aspekten des
Tabakkonsums zu vermitteln, ihre
Kenntnisse für eine erfolgreiche
Ansprache, Motivierung und The-
Die Anmeldung wird zwei Wochen
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis eine
Woche vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher nicht
erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
rapie ihrer rauchenden Patienten
zu vertiefen und praktische
Hilfestellung bei der Einführung
von Raucherberatungen und
Entwöhnungsbehandlungen in
der ärztlichen Praxis oder Klinik
zu bieten.
Die Teilnahme an diesem Kurs
befähigt zur Einzeltherapie.
Die Präsenzteile werden
im Ärztehaus Reutlingen
durchgeführt.
Termine:
Mittwoch, 25. September 2013
14.00–17.30 Uhr
Einführung
Samstag, 30. November 2013
9.00–16.00 Uhr
Abschlussveranstaltung
(Anmeldungs-Nr. 23/2013)
Leitung: Prof. Dr. med. Batra,
stellv. Ärztlicher Direktor, Universitätsklinik für Psychiatrie und
Psychotherapie, Tübingen
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Mindestteilnehmerzahl: 25
Gebühr: 190,– Euro
Punkte: 20
Tabakentwöhnung
mit strukturiertem
Therapieprogramm
nach dem Curriculum
„Qualifikation Tabakentwöhnung“
der Bundesärztekammer
In diesem Aufbaumodul werden
Kenntnisse über verhaltens­
therapeutische Techniken
im Gruppensetting vermittelt.
Durch Absolvieren dieses Kurses
erfüllen teilnehmende Ärzte die
Anforderungen zum Anbieten
von Tabakentwöhnungskursen
nach § 20 SGB V.
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Bekanntmachungen
Voraussetzung für die Teilnahme
an diesem Aufbaumodul ist die
erfolgreiche Teilnahme am
20-stündigen Curriculum
„Qualifikation Tabakentwöhnung“
der Bundesärztekammer.
Termin:
Samstag, 7. Dezember 2013
9.00–16.30 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 24/2013)
Leitung:
Frau Dipl.-Psych. Martina Schröter,
Arbeitskreis Raucherentwöhnung,
Herrenberger Str. 23,
72070 Tübingen
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Mindestteilnehmerzahl: 15
Gebühr: 90,– Euro
Punkte: 8
Die Anmeldung wird zwei Wochen
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis eine
Woche vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
Baustein Psychotherapie
(Tiefenpsychologie) im Facharzt
für Psychiatrie und Psychotherapie,
Kinder- und Jugendpsychiatrie und
Psychotherapie, Psychosomatische
Medizin und Psychotherapie,
Psychotherapie Zusatzbezeichnung
– Block 3
Die Bezirksärztekammer Südwürttemberg führt in Zusammenarbeit mit der Universitäts­
klinik für Psychiatrie und Psychotherapie die Kurse für den
Erwerb des Facharztes für
Psychiatrie und Psychotherapie
sowie für die Zusatzbezeichnung
Psychotherapie durch. Die Weiterbildungsangebote umfassen
Theoriekurse, Entspannungsverfahren, Selbsterfahrung und Fallsupervision und decken damit
wichtige Inhalte entsprechend
den Anforderungen der Richt­
linien der Landesärztekammer
Baden-Württemberg ab.
354
Termin:
6.–11. Oktober 2013 (So–Fr)
Leitung: Prof. Dr. med. Michael
Günter, Ärztlicher Direktor
(komm.), Universitätsklinik für
Kinder- und Jugendpsychiatrie
und -psychotherapie Tübingen
Ort: Waldhotel Zollernblick,
Am Zollernblick 1,
72250 Freudenstadt-Lauterbad
Gebühr: 600,– Euro
(Kosten für Unterkunft
und Verpflegung sind in der
Kursgebühr nicht enthalten)
Punkte: 55
Rhetorik-Seminar:
Diskutieren und Argumentieren
Termin:
Samstag, 19. Oktober 2013
9.00–18.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 32/2013)
Leitung: Ursel Bachmann,
Managementtraining und
Coaching, Ulm
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Mindestteilnehmerzahl: 8
Gebühr: 120,– Euro
Punkte: 11
Die Anmeldung wird fünf Tage
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis drei
Tage vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
Power Point-Seminar
Termin:
Samstag, 19. Oktober 2013
9.00–12.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 25/2013)
Leitung: Dr. med. Peter Benk,
Leiter Medizincontrolling und
Abrechnung der Oberschwabenklinik Ravensburg
Ort: Handwerkskammer
Reutlingen, Bildungsakademie
Tübingen, Raichbergstr. 87,
72072 Tübingen
Mindestteilnehmerzahl: 8
Gebühr: 50,– Euro
Punkte: 5
ÄBW 08 • 2013
Die Anmeldung wird fünf Tage
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis drei
Tage vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
Homepage für Ärzte – Grundkurs
Das Seminar vermittelt die technischen Kenntnisse, die erforderlich sind, damit Ärztinnen und
Ärzte ihre eigene Homepage
selbst erstellen sowie pflegen
und aktualisieren können.
Grundkenntnisse in Windows XP
oder Windows Vista sind Voraussetzung.
Termin:
Samstag, 23. November 2013
9.00–15.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 28/2013)
Leitung: Dr. Oleg Subkov,
Dipl.-Volkswirt, Schwerpunkt
Informationstechnologie,
Dettenhausen
Ort: Handwerkskammer
Reutlingen, Bildungsakademie
Tübingen, Raichbergstr. 87,
72072 Tübingen
Mindestteilnehmerzahl: 8
Gebühr: 99,– Euro
Punkte: 10
Die Anmeldung wird fünf Tage
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis drei
Tage vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
Demenz aktuell 2013
Termin:
Mittwoch, 4. Dezember 2013
19.30–22.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 33/2013)
Leitung: Dr. med. Michael Schulze,
Präsident der Bezirksärzte­
kammer Südwürttemberg
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Gebühr: kostenfrei
Punkte: 3
40-Stunden-Grundkurs zum Erwerb
der Qualifikation „Hygienebeauftragter Arzt“ nach dem Curriculum
der Bundesärztekammer
„Krankenhaushygiene“ – Modul I
Das Sozialministerium BadenWürttemberg hat am 20. Juli
2012 eine Verordnung über die
Hygiene und Infektionspräven­
tion in medizinischen Einrichtungen (MedHygVO) erlassen, die
am 31. 07. 2012 in Kraft getreten
ist und die unter anderem vorsieht, dass zur Sicherstellung der
organisatorischen und personellen Voraussetzungen für die
Einhaltung der anerkannten
Regeln der Hygiene und Durchführung notwendiger hygienischer Maßnahmen, die Leiter
von Krankenhäusern, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Vorsorge- oder Rehabilita­
tionseinrichtungen, in denen
eine, den Krankenhäusern vergleichbare, medizinische
Versorgung erfolgt, Dialyseeinrichtungen sowie Tageskliniken
verpflichtet sind, hygienebeauftragte Ärztinnen und Ärzte zu
bestellen.
Für die Qualifikation ist eine
mindestens zweijährige Berufs­
erfahrung sowie der erfolgreiche
Besuch eines 40-stündigen
Grundkurses erforderlich, den
die Bezirksärztekammer Südwürttemberg im Ärztehaus
Reutlingen anbietet:
Termine:
10.–12. Januar 2014 (Fr–So)
und
31. Januar–2. Februar 2014
(Fr–So)
Bekanntmachungen
Leitung:
PD Dr. med. Klaus Schröppel,
Institut für Medizinhygiene,
Tübingen
Mindestteilnehmerzahl: 30
Gebühr: 600,– Euro
Punkte: 40
Die Anmeldung wird vier Wochen
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis zwei
Wochen vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl vier Wochen vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
Psychoonkologie 2014
Termin:
Samstag, 18. Januar 2014
9.00–14.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 2/2014)
Leitung: Dr. med. Michael Schulze,
Präsident der Bezirksärzte­
kammer Südwürttemberg
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Gebühr: 50,– Euro
Wird bei der KV BW zur Anerkennung als Pflichtfortbildung
auf das DMP-Mamma-Carcinom
angemeldet.
Punkte: beantragt
Grundlagen der Medizinischen
Begutachtung
Die Erstellung von medizinischen
Gutachten gehört zur ärztlichen
Berufsausübung. Ärztliche Gutachten werden von privaten und
gesetzlichen Versicherungsträgern und von Gerichten beantragt. Bereits im Rahmen ihrer
Weiterbildung müssen Ärztinnen
und Ärzte Gutachten anfertigen.
Die hierfür erforderlichen Sachkenntnisse werden ihnen allerdings weder in der Aus- noch in
der Weiterbildung vermittelt.
Auch im Rahmen der Fortbildung
gibt es nur vereinzelt und zum
Teil sehr verschiedene Angebote,
die sich dieses Themas
annehmen.
Deshalb hat die Bundesärztekammer ein 40-stündiges
Curriculum ausgearbeitet,
das die Bezirksärztekammer Südwürttemberg überarbeitet hat
und mit 32 Stunden anbietet.
Termine:
Freitag, 7. Februar 2014
9.00–16.50 Uhr
Samstag, 8. Februar 2014
9.00–17.30 Uhr
Freitag, 21. Februar 2014
9.00–17.35 Uhr
Samstag, 22. Februar 2014
9.00–16.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 4/2014)
Leitung: Prof. Dr. iur. Kamps,
Rechtsanwalt und ehem.
Geschäftsführer der Bezirksärztekammer Südwürttemberg
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Mindestteilnehmerzahl: 40
Gebühr: 385,– Euro (inkl. Kurs­
unterlagen und Verpflegung)
Punkte: 32
Die Anmeldung wird vier Wochen
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis zwei
Wochen vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl vier Wochen vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
40-Stunden-Kurs „Palliativmedizin“
nach der Weiterbildungsordnung
In der neuen Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer
Baden-Württemberg, die am
1. Mai 2006 in Kraft getreten ist,
wurde die Zusatzbezeichnung
„Palliativmedizin“ eingeführt.
Zum Erwerb dieser Zusatzbezeichnung ist unter anderem die
Absolvierung eines 40-stündigen
Kurses erforderlich, für welchen
die Bundesärztekammer ein
Curriculum festgelegt hat.
Termine:
Freitag, 14. März 2014
14.00–18.00 Uhr
Samstag, 15. März 2014
9.00–17.15 Uhr
Sonntag, 16. März 2014
9.00–15.15 Uhr
Freitag, 4. April 2014
14.00–18.00 Uhr
Samstag, 5. April 2014
9.00–16.15/17.15 Uhr
Sonntag, 6. April 2014
9.00–14.15 Uhr
(Anmeldungsnummer 5/2014)
Leitung: Dr. med. Rolf Segiet,
Facharzt für Innere Medizin,
Zusatzbezeichnung
Palliativmedizin
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Mindestteilnehmerzahl:
35 Personen
Gebühr: 440,– Euro
Punkte: 40
Die Anmeldung wird vier Wochen
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis zwei
Wochen vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl vier Wochen vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
Fallseminare „Palliativmedizin“
Zum Erwerb der Zusatzbezeichnung „Palliativmedizin“ ist unter
anderem der Nachweis einer
12-monatigen Tätigkeit bei
einem Weiterbildungsbefugten
erforderlich oder 120 Stunden
Fallseminare einschließlich
Supervision.
Für diejenigen Ärztinnen und
Ärzte, die diese Möglichkeit
in Betracht ziehen, werden
Fallseminare, Module I bis III,
angeboten.
Termine:
Modul I: 8.–11. Februar 2014
(Sa–Di)
Modul II 12.–15. Februar 2014
(Mi–Sa)
(Anmeldungs-Nr. 6/2014)
Gebühr Module I und II:
890,– Euro
Termin:
Modul III: 14.–17. Mai 2014
(Mi–Sa)
(Anmeldungs-Nr. 7/2014)
Gebühr Modul III: 440,– Euro
Teilnehmerzahl: 20 Personen
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Punkte: 40
Die Anmeldung wird vier Wochen
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis zwei
Wochen vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl vier Wochen vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
60-stündiges Basiscurriculum
„Geriatrische Grundversorgung“
der Bundesärztekammer
Die demografische Entwicklung
in der Bundesrepublik Deutschland in den nächsten Jahrzehnten wird es mit sich bringen,
dass Ärztinnen und Ärzte der
meisten Fachgebiete zunehmend
ältere Menschen unter ihren Patientinnen und Patienten haben
werden. In den Weiterbildungsgängen vieler Fachgebiete sind
geriatrische Fragen und die besonderen Probleme des älteren
Patienten nicht sehr ausführlich
berücksichtigt. An der Geriatrie
interessierte Ärztinnen und Ärzte
können seit geraumer Zeit die
Zusatzweiterbildung „Geriatrie“
nach der Weiterbildungsordnung
der Landesärztekammer BadenWürttemberg erwerben. Sie sieht
aber eine Weiterbildungszeit von
18 Monaten bei einem zur Weiterbildung befugten Facharzt vor
und ist inhaltlich so umfangreich,
dass sie fast nur von den Fachärztinnen und Fachärzten für
Allgemeinmedizin und Innere
Medizin gewählt wird.
Die Bundesärztekammer hat jetzt
ein 60-stündiges Basiscurriculum
„Geriatrische Grundversorgung“
entwickelt, das sich an die Ärztinnen und Ärzte aller Fachgebiete richtet, die die Zusatzbezeichnung Geriatrie nicht erwerben wollen, aber ihre Kenntnisse
über wesentliche Aspekte der
Behandlung älterer Menschen
vertiefen wollen. Es ist in neun
Module gegliedert, die als
Gesamtpaket oder unabhängig
voneinander einzeln absolviert
werden können. Durch die bundeseinheitliche Struktur ist es
auch möglich, die verschiedenen
Module im Bereich anderer
deutscher Ärztekammern zu
ÄBW 08 • 2013
355
Bekanntmachungen
ergänzen. Da die Inhalte und
die Zeitdauer der Module sehr
unterschiedlich sind, bewegt
sich die Teilnahmegebühr in
einem Rahmen von 50,– Euro
bis 110,– Euro.
Termine:
Freitag, 17. Januar 2014
14.00–18.15 Uhr
Samstag, 18. Januar 2014
9.00–18.00 Uhr
Sonntag, 19. Januar 2014
9.00–13.30 Uhr
Freitag, 21. Februar 2014
14.00–17.15 Uhr
Samstag, 22. Februar 2014
9.00–17.45 Uhr
Sonntag, 23. Februar 2014
9.00–12.30 Uhr
Freitag, 28. März 2014
13.00–18.30 Uhr
Samstag, 29. März 2014
9.00–17.30 Uhr
Sonntag, 30. März 2014
9.00–14.00 Uhr
(Anmeldungsnummer 12/2014)
Leitung: Dr. med. Rolf Segiet,
Facharzt für Innere Medizin,
Zusatzbezeichnung
Palliativmedizin
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Punkte: 4 bis 10 (je nach Modul)
Gebühr: 50,– Euro bis 110,– Euro
(je nach Modul)
Die Anmeldung wird vier Wochen
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis zwei
Wochen vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl vier Wochen vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
Baustein Psychotherapie
(Verhaltenstherapie) im Facharzt
für Psychiatrie und Psychotherapie
– Kurs 1
Für die Weiterbildung zum Arzt
für Psychiatrie und Psychotherapie sowie für die Zusatzbezeichnung Psychotherapie sind nach
den Richtlinien der Landesärztekammern theoretische und praktische Bausteine erforderlich.
Dabei werden drei Blockkurse
mit je 50 Stunden angeboten,
welche – thematisch aufeinander
aufbauend – im Abstand von
einem Jahr durchgeführt werden.
Die Kurse werden jedes Jahr an
drei verschiedenen Standorten
durchgeführt, sodass in jedem
Jahr alle Kursteile entweder
in Hornberg (Schwarzwald),
Bamberg oder Borkum
angeboten werden.
Die Bezirksärztekammer Südwürttemberg führt in Zusammenarbeit mit der Universitäts­
klinik für Psychiatrie und Psychotherapie die Kurse für den
Erwerb des Facharztes für
Psychiatrie und Psychotherapie
sowie für die Zusatzbezeichnung
Psychotherapie durch. Die Weiterbildungsangebote umfassen
Theoriekurse, Entspannungsverfahren, Selbsterfahrung und Fallsupervision und decken damit
wichtige Inhalte entsprechend
den Anforderungen der Richt­
linien der Landesärztekammer
Baden-Württemberg ab.
Termin:
25.–31. Mai 2014 (So–Sa)
Leitung: Prof. Dr. med. Anil Batra,
stellv. Ärztlicher Direktor,
Universitätsklinik für Psychiatrie
und Psychotherapie, Tübingen
Ort: Welcome Hotel Bamberg,
Mußstr. 7, 96047 Bamberg
Gebühr: 600,– Euro (Kosten
für Unterkunft und Verpflegung
sind in der Kursgebühr nicht
enthalten)
Punkte: beantragt
Baustein Psychotherapie
(Verhaltenstherapie) im Facharzt
für Psychiatrie und Psychotherapie
– Kurs 2
Für die Weiterbildung zum Arzt
für Psychiatrie und Psychotherapie sowie für die Zusatzbezeichnung Psychotherapie sind nach
den Richtlinien der Landesärztekammern theoretische und praktische Bausteine erforderlich.
Dabei werden drei Blockkurse
mit je 50 Stunden angeboten,
welche – thematisch aufeinander
aufbauend – im Abstand von
einem Jahr durchgeführt werden.
Die Kurse werden jedes Jahr an
drei verschiedenen Standorten
durchgeführt, sodass in jedem
Jahr alle Kursteile entweder
in Hornberg (Schwarzwald),
Bamberg oder Borkum
angeboten werden.
Impressum
Die Bezirksärztekammer Südwürttemberg führt in Zusammenarbeit mit der Universitäts­
klinik für Psychiatrie und Psychotherapie die Kurse für den
Erwerb des Facharztes für
Psychiatrie und Psychotherapie
sowie für die Zusatzbezeichnung
Psychotherapie durch. Die Weiterbildungsangebote umfassen
Theoriekurse, Entspannungsverfahren, Selbsterfahrung und Fallsupervision und decken damit
wichtige Inhalte entsprechend
den Anforderungen der Richt­
linien der Landesärztekammer
Baden-Württemberg ab.
Termin:
28. September–4. Oktober
2014 (So–Sa)
Leitung: Prof. Dr. med. Anil Batra,
stellv. Ärztlicher Direktor,
Universitätsklinik für Psychiatrie
und Psychotherapie, Tübingen
Ort: Hotel Schloss Hornberg,
Auf dem Schlossberg 1,
78132 Hornberg
Gebühr: 600,– Euro (Kosten
für Unterkunft und Verpflegung
sind in der Kursgebühr nicht
enthalten)
Punkte: beantragt
Notfallmanagement –
Fortbildungen in Ihrer Arztpraxis
– individuell
– nach Absprache
Dr. med. Karl-Otto Walz,
Neue Str. 72, 89073 Ulm
Notfallmanagement –
Fortbildungen in Ihrer Arztpraxis
(Ravensburg, Friedrichshafen)
– individuell
– nach Absprache
Dr. med. Christian Milz,
Ottmannshofer Str. 44,
88299 Leutkirch
Auskunft/Anmeldung:
Akademie für Ärztliche
Fortbildung bei der Bezirksärztekammer Südwürttemberg,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen,
Telefon (0 71 21) 9 17-24 15 oder
-24 16, Fax (0 71 21) 9 17-24 00,
E-Mail: [email protected]
Hinweis:
Die Änderung der Zustelladresse für das ÄBW ist
bitte ­ausschließlich an die zuständige Bezirks­ärztekammer
zu melden.
Herausgeber:
Landesärztekammer und
Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg
Herausgebergremium:
Dr. med. Ulrich Clever (Vorsitzender), Dr. med. Norbert Metke
(stellv. Vorsitzender), Dr. med. Klaus Baier (Rechnungsführer),
Dr. med. Christoph von Ascheraden, PD Dr. med. Christian
­B enninger, Dr. med. Frank-Dieter Braun, Dr. med. Johannes
Fechner, Dr. med. Michael Schulze, Dr. med. Anne Gräfin Vitzthum
Verantwortlicher Chefredakteur:
Dr. med. Oliver Erens (OE)
Anschrift Redaktion:
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Rudolf Beck
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Erscheinungsweise:
12 Ausgaben pro Jahr jeweils zur Monatsmitte
ISSN 0720-3489
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356
ÄBW 08 • 2013
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