LÄNDERINFORMATIONEN INDIEN

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Aktuelle Sicherheitshinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA)
Indien
Sicherheitshinweis vom Auswärtigen Amt:
Stand: 12.01.2015
Unverändert gültig seit: 07.01.2015
Landesspezifische Sicherheitshinweise Terrorismus Die Sicherheitslage in Indien bleibt vor dem Hintergrund zahlreicher schwerer
Terroranschläge in verschiedenen Landesteilen angespannt. Angesichts der terroristischen Gefahren wird landesweit zu besonderer Wachsamkeit
geraten, insbesondere beim Besuch von Märkten und öffentlichen Plätzen, bei großen Menschenansammlungen sowie in der Nähe von
Regierungsgebäuden und nationalen Wahrzeichen. Dies gilt insbesondere im zeitlichen Umfeld staatlicher und religiöser Feiertage sowie von
Großereignissen. Es muss davon ausgegangen werden, dass insbesondere New Delhi und andere Metropolen des Landes im Fokus terroristischer
Aktivitäten stehen. Die Anschläge der letzten Jahre bestätigen die Tendenz, dass auch touristisch frequentierte Orte zunehmend ins Visier der
Terroristen geraten. Allgemeine Kriminalität Das Risiko, dem ausländische Reisende durch Gewaltkriminalität ausgesetzt sind, ist in den touristisch
erschlossenen Gebieten Indiens eher gering. Reisende sollten sich dennoch stets von Vorsicht leiten lassen. Situationsangemessenes und
kulturbewusstes Verhalten empfiehlt sich vor dem Hintergrund der Berichte über sexuelle Übergriffe vor allem auch für alleinreisende Frauen.
Weiterhin werden Touristen in New Delhi und anderen indischen Städten gelegentlich von örtlichen Reiseveranstaltern (vornehmlich im
Stadtzentrum "Connaught Place") mit aggressiven Verkaufsmethoden zum Kauf überteuerter Reisen genötigt. Diese Büros geben sich regelmäßig als
"staatlich anerkannt" aus, um besondere Qualität und Reputation vorzugeben. Örtliche Taxifahrer scheinen mitunter mit diesen Veranstaltern
zusammenzuarbeiten und Touristen gezielt dorthin zu fahren. Reisende sollten bei Reisebuchungen in indischen Reisebüros besonders wachsam
sein. Falls in Bedrängnis, sollte auf unverzügliche Kontaktaufnahme mit der lokalen Polizei (in Delhi die spezielle 24 Stunden operierende "Tourist
Police", Notruf 100) und ggf. auch der deutschen Botschaft bestanden werden. Ferner sind Touristen – besonders in Rajasthan und Goa wiederholt auf gut organisierte Trickbetrüger hereingefallen, u.a. über das Angebot lukrativer Juwelengeschäfte. Bundesstaat Jammu und Kaschmir
Seit Oktober 2014 flammen verstärkt immer wieder bewaffnete Auseinandersetzungen zwischen indischen und pakistanischen Truppen entlang der
internationalen Grenzlinie in Jammu und Kaschmir auf. Es wird empfohlen, vor Reisen in die Region aktuelle Informationen über die Sicherheitslage
einzuholen. Landesteil Kaschmir Wegen der Gefahr terroristischer Gewalttaten und unvorhersehbaren Auseinandersetzungen
zwischen Demonstranten und Polizei bzw. Armee wird von Reisen in ländliche Gebiete des Landesteils Kaschmir,
insbesondere nach Sopore im Distrikt Baramullah sowie in den Distrikt Kupwara, abgeraten. Erforderliche Reisen nach
Srinagar sollten auf dem Luftweg erfolgen. Unmittelbar vor der Reise sollten aktuelle Informationen über die Sicherheits- und Infrastrukturlage
eingeholt werden. Der Kaschmirkonflikt hat in den vergangenen Jahrzehnten zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und
Sicherheitskräften und zu zahlreichen Bombenanschlägen mit vielen Todesopfern geführt. Die Lage hat sich seit den letzten gewaltsamen
Auseinandersetzungen größeren Ausmaßes (Sommer 2010) beruhigt. Gegen Ausländer gerichtete Einzelaktionen (auch Entführungen) können in
der gesamten Region nicht ausgeschlossen werden. Landesteil Jammu In Jammu ist die Sicherheitslage grundsätzlich stabil. Allerdings kann es auch
hier zu unvorhersehbaren gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften kommen, sodass unmittelbar vor
einer Reise nach Jammu aktuelle Informationen eingeholt und vor Ort größere Menschenansammlungen vermieden werden sollten. Landesteil
Ladakh Trekkern wird dringend geraten, sich hinsichtlich der Auswahl der Trekkingrouten vor Ort von vertrauenswürdigen und ortskundigen
Führern beraten zu lassen. Generell wird dringend abgeraten, allein oder mit einem nicht ausgewiesenen Führer durch diese
Gegenden zu trekken, per Autostopp zu reisen oder an einsamen Plätzen zu zelten. Wegen erheblicher Sicherheitsrisiken
sollten in Ladakh die Grenzgebiete gemieden werden. In diesem Zusammenhang wird auf die Genehmigungspflicht von Reisen in grenznahe
Gebiete durch die indischen Behörden verwiesen. Nordosten In den nordöstlichen Bundesstaaten Indiens – Arunachal Pradesh, Assam,
Nagaland, Manipur, Meghalaya, Mizoram und Tripura - sind in einigen Regionen noch militante politische Gruppen und auch kriminelle Banden
aktiv. Touristen sind bisher nicht Ziel ihrer Anschläge, können aber dennoch leicht in Gefahr geraten. Bei Reisen in den Nordosten Indiens sollten
sich Reisende daher auf sicherheitsbewusste, zuverlässige lokale Partner (Reiseveranstalter, Hotels/Ressorts, Geschäftspartner) verlassen und sich
situationsgerecht verhalten. Für einige Gebiete sind zusätzlich zum Visum Einreisegenehmigungen erforderlich. Es wird empfohlen, zur aktuellen
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16.01.2017, alle Rechte vorbehalten. Bitte beachten Sie die geltenden
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Sicherheitslage und zu eventuellen besonderen Genehmigungserfordernissen kurz vor einer Reise in den Nordosten Indiens aktuelle Informationen,
z.B. von lokalen Reiseveranstaltern, einzuholen. Andere Regionen Die Bundesstaaten Bihar, Jharkand, Chhattisgarh, der äußerste Südwesten von
Orissa, der äußerste Norden von Andhra Pradesh und der äußerste Osten von Maharashtra verzeichnen - insbesondere in ländlichen Gebieten bewaffnete Aktivitäten einer militant-sozialrevolutionären maoistischen Bewegung, die in einzelnen Distrikten bis hin zur Ausübung quasistaatlicher
Gewalt gehen. Die Aktivitäten richteten sich bislang nicht gegen Ausländer, in 2012 ist es jedoch zu einem Entführungsfall gekommen. Auch
Sabotageakte und Anschläge auf das öffentliche Eisenbahnnetz wurden in der Vergangenheit verübt. Generell wird dringend geraten, vor Reisen
in die genannten Gebiete Informationen über die Sicherheitslage einzuholen und touristische Aktivitäten nicht ohne ortskundige einheimische
Begleitung durchzuführen. Besondere Reisegenehmigungen werden u. a. für Teile von Sikkim, Arunachal Pradesh und für die Lakkadiven
(Lakshadweep Islands) benötigt. Die Genehmigungen müssen in Indien vor der Einreise in die genannten Staaten eingeholt werden. Die
Genehmigungspflicht für Reisen nach Nagaland, Mizoram und die Andamanen wurde aufgehoben. Eine Registrierung nach Ankunft ist
erforderlich. Die Inselgruppe der Nicobaren (Nicobar Islands) ist nach wie vor für Touristen nicht zugänglich. Weltweiter Sicherheitshinweis Es wird
gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten: Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.auswaertiges-amt.de
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