Wegweiser für die Vereinsarbeit - Blasmusikkreisverband Ravensburg

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Wegweiser für die Vereinsarbeit - Blasmusikkreisverband Ravensburg
Wegweiser für die Vereinsarbeit
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Wegweiser für die Vereinsarbeit
im
Blasmusikkreisverband Ravensburg e.V.
Ersteller:
Heribert Maier
stv. Kreisverbandsvorsitzender
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Wegweiser für die Vereinsarbeit
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Inhalt:
Generell
Auszug aus der Satzung
Pressereferentin
Bläserjugend
Tag der Bläserjugend
Kreisverbandsjugendblasorchester KVJBO
Kreisverbandsseniorenorchester KVSO
Ehrungen
Ehrenmedaillen für Vereine
Ehrungen der Blutfreitagsteilnehmer in Weingarten
Ehrenmitglieder des Kreisverbands
Blasmusikverbände des Bodenseeraumes
Internationales Jugendkapellentreffen
Oberschwäbisches Jugend-Blasmusik-Festival
Infoplattformen
Lehrgänge
D1,D2,D3-Lehrgänge
Dirigentenlehrgänge
Weitere geplante Lehrgänge
Kreisverbandsmusikfest
Wertungsspiele
Zuschüsse
Zuschüsse des Blasmusikkreisverbands Ravensburg
Zuschüsse des Blasmusikverbandes Baden-Württemberg
Zuschüsse bei Veranstaltungen in Kooperation mit den Schulen
Zuschüsse für Jugendveranstaltungen durch den Kreisjugendring
Oberschwabenschau: Volksmusikabend
Vergünstigungen/Rabatte
GEMA
Versicherungen
Unterstützungskasse des BDMV und BVBW
Mitgliedsrechnung Zusammensetzung
Künstlersozialkasse des BDMV und BVBW
Kooperation Schule-Verein
Verein und Steuern
Nachbarverbände des BKRV (direkt angrenzend)
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Generell
Der Blasmusikkreisverband Ravensburg dient der Förderung der Volksmusik und damit der Pflege
einer bodenständigen Kultur sowie dem Brauchtum unserer Heimat.
Die Vorstandschaft des Blasmusikkreisverbandes steht den Mitgliedsvereinigungen bei der
Bewältigung ihrer Vereinsaufgaben nach Bedarf hilfreich zur Seite und pflegt mit den Kommunen, dem
Landratsamt, den politischen Parteien, der Kirche und den anderen öffentlichen Einrichtungen ein
gutes Verhältnis zum Wohle der Musikvereine und der Gesellschaft im allgemeinen. Die Förderung
der Jugendarbeit und die Weiterbildung der Jungmusikanten sind ebenso wie auch die
Fortbildungsmöglichkeiten für die Dirigenten wichtige Aufgaben, die der Blasmusikkreisverband
wahrnimmt.
Verbands- und Jubiläumsfeste werden mitorganisiert und durchgeführt. Die Leistungen verdienter
Musiker, Dirigenten und Vereinsfunktionäre werden durch Ehrungen gebührend gewürdigt. Die
Verdienste altgedienter Musiker werden durch entsprechende Seniorenveranstaltungen honoriert.
Folgende Unterlagen sind Basis der Verbandsarbeit:
€ Satzung des Blasmusikkreisverbandes Ravensburg e.V.
€ Jugendordnung der Bläserjugend im Blasmusikkreisverbandes Ravensburg e.V.
€ Geschäftsordnung des Blasmusikkreisverbandes Ravensburg e.V.
Auszug aus der Satzung
§ 1
Name, Sitz und Rechtsform
Der Verband trägt den Namen „Blasmusik-Kreisverband Ravensburg“. Er ist eine Vereinigung von
Musikvereinen, Musikkapellen, Orchestervereinigungen und Fanfarenzügen des Landkreises
Ravensburg, die volkstümlichen Charakter haben.
Zur Erlangung der Rechtsfähigkeit ist er in das Vereinsregister Ravensburg eingetragen.
Er hat seinen Sitz in Ravensburg.
§ 2
Zweck
Der Blasmusik-Kreisverband dient der Förderung der Volksmusik und damit der Pflege einer
bodenständigen Kultur sowie dem Brauchtum unseres Volkes.
Er will heimatliches Brauchtum wahren und hüten, die Musikvereine, Musikkapellen
Orchestervereinigungen und Fanfarenzüge gegenseitig näher bringen und die gemeinsamen Belange
nach innen und außen vertreten und fördern.
Der Blasmusik-Kreisverband verfolgt seine Ziele ohne jede Absicht auf Gewinn und dient somit
gemeinnützigen Zwecken.
Er fördert die Jugendausbildung und kann ein Jugendblasorchester unterhalten.
Er nimmt sich der Betreuung „altgedienter Musiker“ nach Maßgabe der Beschlüsse des
Gesamtvorstandes an.
Der Blasmusik-Kreisverband wird unter Wahrung der politischen und religiösen Freiheiten seiner
Mitglieder nach demokratischen Grundsätzen geführt.
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Gremium/Zusammensetzung: (Stand 02/2010)
A. Der geschäftsführende Vorstand:
a) der/die Vorsitzende
Reinhard Koppers
b) die Vorsitzenden der Arbeitsbezirke „Allgäu“ und „Schussen“. Sie sind
zugleich stellvertretende Vorsitzende
„Allgäu“
Heribert Maier
„Schussen“
Kuno Steinhauser
c) der/die Geschäftsführer und Kassenverwalter (in einer Person)
Claudia Müller
B.
a)
b)
c)
d)
e)
f)
g)
Der erweiterte Vorstand:
der/die Kreisverbandsdirigent/in
der/die Kreisverbandsjugendleiter/in
der/die Bezirksdirigent/in „Allgäu“
der/die Bezirksdirigent/in „Schussen“
der/die Bezirksjugendleiter/in „Allgäu“
der/die Bezirksjugendleiter/in „Schussen“
ein/e Beisitzer/in
Hans Herle
Thomas Schädler
Thomas Räth
Horst Dölle
Eva-Maria Werder
Alexander Manz
Florian Hubl
Es finden alle 2 Jahre Wahlen statt, bei denen jeweils die Hälfte der Vorstandsmitglieder gewählt wird.
Pressereferentin
Mit Frau Yvonne Giwitsch hat der Verband eine Person für dieses Amt gewonnen.
Aufgabenbeschreibung:
- Erstellung von Vor- und Nachberichten von speziellen Veranstaltungen und besonderen Projekten
oder Personen des Verbandes in der Schwäbischen Zeitung und Verbandszeitschrift "Forte" jeweils
nach Absprache und Zusammenarbeit mit den jeweiligen Fachbereichsleiter oder dem Vorsitzenden
- Erstellung von Pressemappen für sich wiederholende Veranstaltungen z.B. Tag der Bläserjugend
etc.
- Kontaktpflege zu den einzelnen Redaktionen der Zeitungen
- Durchführung oder Organisation von Workshops für die Pressearbeit der Vereine
- Erstellung von evtl. Schulungsunterlagen für die Pressearbeit der Vereine
- Kontinuierliche Ausweitung der Pressearbeit auf sonstige Medien
Bläserjugend
Die Kreisverbandsbläserjugend ist die Jugendvereinigung des Blasmusikkreisverbands Ravensburg.
Sie wurde im Jahre 1977 gegründet und bekennt sich zu den Zielen und Aufgaben der Bläserjugend
Baden-Württemberg. Mitglieder sind die Mitgliedsvereinigungen mit ihren Musikern bis 21 Jahren.
Aufgabe und Zweck der Bläserjugend sind die fachlich-musikalische Fortbildung von Jungmusikern in
den Leistungsgruppen D1 (bronzenes Leistungsabzeichen), D2 (silbernes Leistungsabzeichen) und
D3 (goldenes Leistungsabzeichen), Jungmusikerveranstaltungen als Begegnungsprogramme und
Durchführung von Jugendkritikspielen nach den erlassenen Richtlinien der Bläserjugend BadenWürttemberg. Die überfachliche Jugendbildung erstreckt sich auf die Zusammenarbeit mit anderen
Jugendorganisationen insbesondere mit dem Kreisjugendring, die Aus- und Fortbildung von
Jugendleitern und vielem mehr.
Einmal im Jahr im November findet die Hauptversammlung – meist in Wolfegg – statt. Hier finden die
Wahlen der Bläserjugend statt und es gibt Informationen zu aktuellen Themen.
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Gremium/Zusammensetzung: (Stand 02/2010)
a)
b)
c)
d)
e)
der/die Kreisverbandsjugendleiter/in
der/die Bezirksjugendleiter/in „Allgäu“
der/die Bezirksjugendleiter/in „Schussen“
der/die Beisitzer/in „Allgäu“
der/die Beisitzer/in „Schussen“
Thomas Schädler
Eva-Maria Werder
Alexander Manz
Kathrin Schmid
Stefan Eppler
Tag der Bläserjugend
Veranstalter:
Termin:
Ort:
Ausrichter:
BKRV, Bläserjugend
jährlich Ende April/Anfang Mai
wechselnd im Kreisverband
Notwendige Räumlichkeiten müssen vorhanden sein
Bewerbung als Ausrichtungsort möglich
Musikvereine, Jugendmusikschulen
Im Frühjahr jeden Jahres veranstaltet die Bläserjugend des Blasmusikkreisverbands Ravensburg in
Zusammenarbeit mit einem Musikverein oder einer Jugendmusikschule den „Tag der Bläserjugend“.
Solisten, kleine Ensembles und Jugendkapellen/-orchester stellen in Wertungsspielen ihr
musikalisches Können unter Beweis.
Jugendwertungsspiele sind ein wichtiger Bestandteil der musikalischen Jugendarbeit. Sie geben
Solisten, Ensembles und Blasorchestern die Gelegenheit, ihren Ausbildungs- und Leistungsstand von
einer fachlich kompetenten Jury bewerten zu lassen. Ziel ist es, das erreichte musikalische und
instrumentale Leistungsniveau zu erweitern, zu vervollkommnen und überprüfen zu lassen.
Abends findet dann immer ein Konzert des Kreisverbandsjugendblasorchesters statt, bei dem die
Ergebnisse der Wertungsspiele bekannt gegeben werden und die Teilnehmer ihre Urkunden
überreicht bekommen.
Im Rahmen des Konzertabends wird der Ernst-Hutter-Preis überreicht. Dieser von Ernst Hutter, dem
Leiter des Blasorchesters „Die Egerländer Musikanten“, gestiftete Geldpreis wird an jeweils den
besten Teilnehmer jeder Kategorie verliehen.
Kreisverbandsjugendblasorchester KVJBO
Das KVJBO ist ein Verbandsorchester des Blasmusikkreisverbandes Ravensburg
Das Orchester hat folgende Zielsetzung:
- Weiterbildungsstätte für Jugendliche, Lehrorchester für talentierte Musiker/innen
- Sammelpool für C-Kurse (Dirigierkurse)
- Weiterbildungsorchester für Dirigenten, Lehrorchester für junge, talentierte Dirigenten/innen
Vorraussetzung zum Mitspielen:
Mitglied in einer Mitgliedsvereinigung des BKRV
Alter: 13 bis 25 Jahre
Aufnahme:
Vorspieltermine, jedes Jahr im Frühjahr
Geschäftsführer:Florian Hubl
Dirigent:
Harald Hepner
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Grundsätze:
a) Der Heimatverein der Mitglieder des KVJBO geht vor
b) Mitglied im KVJBO können nur Musikerinnen und Musiker werden, die in einem Verein des
BKRV aktiv sind, bzw. Schülerinnen und Schüler von Musikschulen, die ebenfalls Mitglieder
des BKRV sind
c) Das KVJBO arbeitet jährlich in 2 Phasen
d) Konzerte beim Tag der Bläserjugend und am Volkstrauertag (Jahreskonzert)
e) Literatur sollte exemplarischen Charakter haben
Ziel des KVJBOs ist es, den Blasmusikkreisverband Ravensburg zu repräsentieren und dabei
aufzuzeigen, dass in den Musikvereinen und in den Jugendmusikschulen hervorragende Jugendarbeit
geleistet wird. Wir bieten den jungen Musikerinnen und Musikern eine Möglichkeit, Literatur zu
spielen, die sie oftmals in ihren Heimatvereinen aus verschiedensten Gründen nicht spielen können.
Neben Bearbeitungen von klassischer Literatur konzentriert sich das KVJBO auf symphonische
Originalliteratur für Blasorchester. Ein weiterer, sehr wichtiger Gedanke der hinter dem KVJBO steckt
(und dieser wird vielfach verkannt), ist die Ausbildung und Förderung junger Talente, welche dann in
ihren Heimatvereinen die gewonnenen Erfahrungen und Fähigkeiten einbringen können und sehr
häufig dort Verantwortung in einer führenden Position als Stimmführer, Jugendleiter, Dirigent oder
Vorstand übernehmen. Somit wollen wir nicht nur den Jugendlichen möglichst viel mit auf den Weg
geben, sondern sehen uns gleichermaßen als Unterstützung der örtlichen Musikkapellen,
verantwortliche und engagierte Musikerinnen und Musiker zu gewinnen. Nahezu gleichwertig mit der
musikalischen Weiterbildung unserer Mitglieder steht somit die Entwicklung und Förderung von
Sozialkompetenzen wie Teamfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein und
Einsatzbereitschaft, welche in unserer heutigen Gesellschaft und insbesondere in der Berufswelt von
wesentlicher Bedeutung sind.
Mitglied kann grundsätzlich jede/r versierte Musiker/In im Alter zwischen 13 und 25 Jahren werden,
die/der einem der Mitgliedsvereinen des Blasmusikkreisverbands Ravensburg angehört. Um neue
Mitglieder aufzunehmen veranstalten wir zweimal im Jahr ein Kennenlernvorspiel. Die Termine
werden in der Presse, bei den Musikvereinen und auf der Homepage bekanntgegeben.
Kreisverbandsseniorenorchester KVSO
Das KVSO ist ein Verbandsorchester des Blasmusikkreisverbandes Ravensburg.
Voraussetzung zum Mitspielen: 40 Jahre aktives Musizieren in einer Musikkapelle oder einem
Orchester,(kein Vorspiel)
Obmann:
Kurt Frankenhauser
Dirigent:
Raimund Becker
Auftritte:
z.B. Familien-/Seniorennachmittage bei Kreisverbandsmusikfesten und
Jubiläumsfesten von Musikvereinen
Anzahl der Auftritte ca. 5/Jahr
Die Zielsetzung des KVSO ist:
€ Seniorenarbeit nach Innen durch Pflege der Kameradschaft zwischen den Senioren der
verschiedenen Mitgliedsvereinigungen des Blasmusikkreisverbandes Ravensburg
€ Repräsentation des Kreisverbandes nach Außen durch entsprechende Auftritte
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Ehrungen
Auszug aus der Satzung §4 Rechte der Mitglieder:
Jedes Mitglied ist berechtigt, über den Blasmusikkreisverband Ehrungen und Auszeichnungen nach
Maßgabe der jeweils gültigen Ehrungsordnung zu beantragen.
Grundlage für die Ehrungen bilden die Ehrungsordnung des BVBW sowie die Ehrungsordnung des
BDMV
Ehrungsanträge finden Sie in dem ComMusic Verwaltungsprogramm sowie auf der Homepage des
Landesverbandes www.bvbw-online.de/downloads/rubrik/?r=Ehrungen
Zuständig für die Ehrungsbeantragung ist bei uns im Kreisverband Geschäftsführerin Claudia Müller.
Bitte schicken Sie alle Ehrungsanträge an die Geschäftsstelle.
Um eine reibungslose Beantragung zu gewährleisten, ist es zwingend erforderlich, dass der
Ehrungsantrag spätestens 8 Wochen vor der Ehrung gestellt wird.
Sie als Verein bestimmen, Bei welcher Veranstaltung die Ehrungen durchgeführt werden sollen – sei
es bei einem Konzert, bei einem Kameradschaftsabend oder bei einer Hauptversammlung.
Der Blasmusikkreisverband legt fest, wer die Ehrungen durchführt.
Bitte berücksichtigen sie, dass jeder von uns nur einen Ehrungstermin pro Abend wahrnimmt und die
Termine daher entsprechend verteilt werden. Doppeltermine werden nur im absoluten Ausnahmefall,
zum Beispiel bei kurzfristigen Krankheitsfällen durchgeführt.
Bitte planen Sie die Ehrungen zeitlich in ihre Veranstaltung ein. Wenn 25 verdiente Musikerinnen und
Musiker am Konzert geehrt werden sollen, sollte das musikalische Programm entsprechend gekürzt
werden, da ansonsten der zeitliche Rahmen der Veranstaltung gesprengt wird.
Ein Konzertabend sollte - bei einem Beginn um 20.00 Uhr - einschließlich Zugaben um ca. 22.30 Uhr
beendet sein.
Planen Sie den Zeitabstand zwischen den Ehrungsterminen richtig. 1 Jahr ist zu kurz! 5 Jahre sind
evtl. zu lang.
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Ehrenmedaillen für Vereine
Pro-Musica-Plakette:
Die PRO MUSICA-Plakette stiftete Bundespräsident Heinrich Lübke am 7. März 1968 als
Auszeichnung für Vereinigungen von Musikliebhabern, die mindestens 100 Jahre bestehen und sich
in dieser Zeit besondere Verdienste um die Pflege des instrumentalen Musizierens und damit um die
Förderung des kulturellen Lebens erworben haben.
Die Plakette zeigt auf der Vorderseite eine Musizierende mit Lyra und die Inschrift
PRO MUSICA FÜR VERDIENSTE UM INSTRUMENTALES MUSIZIEREN
die Rückseite zeigt den Bundesadler.
Die Plakette ist eine nicht tragbare Auszeichnung
Die PRO MUSICA-Plakette wird frühestens aus Anlass des 100-jährigen Bestehens einer
Musikvereinigung auf deren Antrag durch den Bundespräsidenten verliehen. Voraussetzung für die
Verleihung ist der Nachweis, dass sich die Musikvereinigung in ernster und erfolgreicher
musikalischer Arbeit der Pflege der instrumentalen Musik gewidmet und im Rahmen der örtlich
gegebenen Verhältnisse künstlerische oder volksbildende Verdienste erworben hat.
Den Antrag auf Verleihung der PRO MUSICA-Plakette stellt die Musikvereinigung. Sie verwendet
dazu Formulare, die bei der Geschäftsstelle der Arbeitsgemeinschaft der Volksmusikverbände (AVV)
oder deren Mitgliedsverbände angefordert werden können.
Antragssteller schicken ihre Unterlagen an den Kreisverband, dieser leitet sie an die AVV weiter.
Die Urkunde über die Verleihung der Ehrenplakette unterzeichnet der Bundespräsident.
Letzter Vorlagetermin für den Antrag bei der AVV ist der 01. Juli im Jahr vor der Verleihung.
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Konradin-Kreutzer-Tafel:
Die Conradin-Kreutzer-Tafel ist eine Auszeichnung des Landes Baden-Württemberg für
Vereinigungen der Laienmusik.
Sie wurde auf Initiative des Ministerpräsidenten Erwin Teufel 1998 vom Land gestiftet und ist nach
dem in Meßkirch geborenen Komponisten Conradin Kreutzer (1780-1849) benannt. Die Tafel wurde
von dem Designer Roland Kühn aus Esslingen/Neckar gestaltet.
Die Conradin-Kreutzer-Tafel wird auf Landesebene solchen Musikvereinigungen verliehen, die
mindestens 150 Jahre bestehen und sich künstlerische, volksbildende und kulturelle Verdienste um
die Pflege der Laienmusik erworben haben. Zudem ist Voraussetzung, dass sie die für 100-jähriges
Bestehen verliehene ProMusica-Plakette (vom Bundespräsidenten für Blasorchester verliehen) bzw.
die Zelter-Plakette (vom Bundespräsidenten für Chöre verliehen) besitzen. Die Conradin-KreutzerTafel wird jeweils vom amtierenden Kultusminister verliehen.
Vorraussetzung:
Pro-Musica-Plakette
Verein wird im Übergabejahr 150, 160, 170, 175, 180, 190, 200 Jahre alt
Beantragen:
über Kreisverband bei Ministerium für Kultus, Jugend und Sport
Muss dort spätestens am 15.10. des Vorjahres vorliegen
Antrag: z.B. www.blasmusikverbaende.de
Verleihung:
ausschließlich am Tag der Laienmusik
Ehrungen der Blutfreitagsteilnehmer in Weingarten
Wie bekannt werden die Musiker, die gleich oder länger wie 50 Jahre am Blutfreitag in Weingarten
teilgenommen haben, von der Kirchengemeinde St. Martin -Weingarten- mit einer Medaille und einer
Urkunde ausgezeichnet. Diese Ehrung erfolgt jeweils an der Hauptversammlung des Kreisverbandes.
Bitte senden Sie an die Geschäftstelle des BKRV die Namen der zu Ehrenden aus Ihrem Verein.
Es muß darauf geachtet werden, daß wirklich 50 Jahre Teilnahme vorhanden sind.
Unterbrechungen dürfen nicht mitgezählt werden.
Bitte achten Sie auf Vollzähligkeit, da diese Ehrung für die älteren Musiker eine hohe Priorität hat.
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Ehrenmitglieder des Kreisverbands
Auszug aus der Satzung $10 Ehrenmitglieder und Ehrungen:
Ehrenmitglied wird, wer durch den Blasmusikverband Baden-Württemberg für mindestens 50-jährige
Tätigkeit ausgezeichnet wird.
Ehrenmitglieder sind beitragsfrei und haben zu allen öffentlichen Veranstaltungen des
Blasmusikkreisverbandes freien Zutritt.
Blasmusikverbände des Bodenseeraumes
Das Ziel der Vereinigung ist eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Bereich der Blasmusik,
insbesondere im Jugendbereich.
Jährlich findet im November eine Jahrestagung der Mitgliedsverbände statt. Es nehmen in der Regel
der Verbandspräsident, Verbandsdirigent und der Verbandsjugendleiter (-referent) an dieser
Versammlung teil.
Der "Motor" dieser Vereinigung ist die Arbeitsgruppe "Jugend und Blasmusik". Sie besteht aus den
Vertretern der beteiligten Verbände. Die Arbeitsgruppe organisiert die Aktivitäten der Gemeinschaft,
erarbeitet Konzepte zur Unterstützung der Jugendarbeit und bereitet die jährliche Tagung vor.
Die Arbeitsgruppe trifft sich in der Regel 3 Mal pro Jahr zu arbeitsintensiven Sitzungen.
Mitglieder:
Blasmusikkreisverband Ravensburg
Blasmusikverband Bodenseekreis
Blasmusikverband Hegau-Bodensee
ASM Bezirk 7 Lindau
Blasmusikverband Vorarlberg
Blasmusikverband Lichtenstein
St. Galler Blasmusikverband
Appenzeller Blasmusikverband
Thurgauer Kantonalmusikverband
Schaffhauser Blasmusikverband
Informationen unter www.bmvbk.de/bodensee/
Internationales Jugendkapellentreffen
Die Funktionäre der Blasmusikverbände des Bodenseeraumes haben im November 1996 vereinbart,
in regelmäßigem Zyklus ein "Internationales Jugendkapellentreffen der Bodenseeländer"
durchzuführen.
Ziel:
- Zusammenführen der Jugend aus den Blasmusikverbänden des Bodenseeraumes zum
gemeinsamen Musizieren.
- Förderung der Blasmusik bei den Jugendlichen unseres Kulturraumes.
- Es wird kein musikalischer Wettbewerb durchgeführt.
- Das "sich Treffen" und "sich Kennenlernen" soll im Vordergrund stehen.
- Das Jugendkapellentreffen soll der Kontaktpflege dienen; internationale Verbindungen sollen
geknüpft werden.
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Oberschwäbisches Jugend-Blasmusik-Festival
Das Oberschwäbische Jugend-Blasmusik-Festival wurde vor einigen Jahren von der Brauerei Ott in
Bad Schussenried ins Leben gerufen. Je ein Jugendorchester aus den Blasmusikkreisverbänden
Biberach, Bodenseekreis, Ravensburg, Sigmaringen und der Sieger des Vorjahres treten in
musikalischen Wettstreit gegeneinander. Jedes Orchester muss ein Pflichtstück und ein
Selbstwahlstück vortragen. Eine Jury, die unter anderem aus den vier Kreisverbandsjugendleitern
besteht, sowie das Publikum bewerten die Vorträge der Kapellen und bestimmen so den Sieger.
Neben den der Qualität der Vorträge wird auch der „Show-Faktor“ des Auftritts berücksichtigt.
Das Festival findet immer im Oktober statt und wird seit 2007 abwechselnd in einem der vier
Kreisverbände ausgetragen.
Unseren Teilnehmer ermitteln wir immer am Tag der Bläserjugend: das Orchester mit der höchsten
Punktzahl aus unserem Kreisverband darf am Oberschwäbischen Jugend-Blasmusik-Festival
teilnehmen. Die Begegnung mit anderen Jugendorchestern aber auch attraktive Preisgelder machen
dieses Festival sehr interessant.
Infoplattformen
Rundschreiben
Rundbrief per e-mail
Email-Verkehr
Internet-Homepage
Hauptversammlung
Regionalversammlungen
ca. 3xjährlich
nach Bedarf
Adressenliste
www.blasmusik-rv.de
Mitgliederliste, Termine, …
Link zu www.bvbw-online.de
Wertungsspiele, Versicherungen, Termine, …
Link zu www.bdmv-online.de
alle 2 Jahre
TOPs: Berichte über das Zurückliegende, Wahlen
In Jahren ohne Hauptversammlung im kleineren Kreis
TOPs. Aktuelle Themen
Verbandszeitschrift „forte“:
Satzung: Die Mitglieder verpflichten sich, nach den Weisungen des
Blasmusikverbandes Baden-Württemberg das amtliche Organ gegen
Entgelt zu beziehen.
Beiträge durch die Vereine selbst
Terminkalender
Berichte aus dem Kreisverband
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Lehrgänge
D1,D2,D3-Lehrgänge
E-mail „Verschiebung Einführung Mannheimer Bläserschule“ vom 02.01.2009:
Wie in der Bläserjugendversammlung im November in Wolfegg bereits angekündigt, möchte ich Sie
darüber informieren, dass wir uns entschlossen haben, auch über das Jahr 2009 hinaus die D1Prüfung im Kreisverband Ravensburg nach dem bisherigen Lehrwerk „Leitfaden“ abzunehmen, da uns
die notwendigen Informationen über die Mannheimer Bläserschule bis heute nicht vorliegen und wir
deshalb keine sinnvolle Planung machen können. Die vorgesehenen Schulungen zur Mannheimer
Bläserschule müssen wir zwangsläufig auch auf unbestimmte Zeit verschieben.
Für Sie ändert sich also vorerst nichts bei der Vorbereitung Ihrer Jungmusikanten auf die DPrüfungen. Wir werden Sie darüber informieren, wenn es Neuigkeiten bezüglich der Einführung der
Mannheimer Bläserschule bei uns gibt. Sie können davon ausgehen, dass wir nicht vor 2011 damit
starten werden – eventuell auch noch später.
Thomas Schädler
D1:
Mindestalter: Die D1-Prüfung sollte nicht vor dem 12. Lebensjahr erfolgen.
Ablauf: Der Musikverein ist zuständig für die Prüfungsvorbereitung.
Theorievorbereitung: Es ist der Unterrichtsstoff der derzeit gültigen Theorieleitfäden D1 zur Prüfung
vorzubereiten. Die Leitfäden sind in fast jedem Musikfachgeschäft erhältlich. Ab dem Jahr 2012 erfolgt
die Prüfung nach dem neuen Lehrwerk „Mannheimer Bläserschule“.
Prüfung: Die Prüfung wird vom Blasmusikkreisverband abgenommen und findet vor Ort beim
Musikverein statt.
Anmeldung: Die Mindestteilnehmerzahl liegt bei 15 Prüflingen. Sobald ihr selbst, bzw. zusammen mit
anderen Vereinen genügend Jugendliche habt, setzt ihr euch mit eurem jeweiligen Bezirksjugendleiter
(Allgäu: Eva-Maria Werder / Schussen: Alexander Manz) in Verbindung und teilt diesem dann euren
Wunschtermin zur Prüfungsabnahme mit. Wenn dieser Termin feststeht, wird er auch hier auf der
Internetseite des Blasmusikkreisverbandes Ravensburg bekannt gegeben, so dass andere Vereine
die Möglichkeit erhalten, sich dort evtl. noch mit einzuklinken.
D2/D3:
Mindestalter: Die D2-Prüfung sollte nicht vor dem 14., die D3-Prüfung nicht vor dem 16. Lebensjahr
stattfinden.
Ablauf: Die einwöchigen Kurse - mit Übernachtung und Verpflegung - finden immer im August jeden
Jahres in der Schwäbischen Bauernschule in Bad Waldsee statt. Folgende Bausteine sind dort zu
absolvieren: Theorie- und Praxisunterricht, Gehörbildung, Ensemble- und Orchesterspiel, theoretische
und praktische Prüfung.
Am Ende der Kurswoche findet in der Stadthalle in Bad Waldsee ein öffentliches Abschlusskonzert
statt, bei dem die Erfolge der Ensemble- und Orchesterarbeit vorgestellt werden und die Ergebnisse
des Lehrgangs bekannt gegeben werden.
Die Teilnehmer sollten von ihren Vereinen vorab sowohl in Theorie wie auch in Praxis unterrichtet
worden sein, so dass die Grundlagen vorhanden sind. Als Lehrwerke dienen die Leitfäden D2 und D3
der Bläserjugend Baden-Württemberg; diese sind in fast jedem Musikfachgeschäft erhältlich.
Anmeldung und Prüfung erfolgt über den Kreisverbandsjugendleiter
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Dirigentenlehrgänge
Teilnahme an den C- Kursen des Landesverbandes
z.B. Basismodul C- Lehrgänge
Hinweis: Das Basismodul stellt den Einstiegskurs für alle C- Qualifikationen dar.
Kosten: Verbandsmitglieder €100.- inkl. Unterkunft und Verpflegung
Anmeldung und Details siehe Internetseite: www.bvbw-kuernbach.de
Schnupperkurs Dirigieren
Zielgruppe Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr, die einfach mal ausprobieren möchten, ob ihnen das
Dirigieren eines Bläserensembles oder Blasorchesters Spaß bereiten würde
Ziel ist es, die Freude am Dirigieren zu vermitteln, Begabungen zu entdecken und aufzuzeigen,
wie man auf dem Instrument (Blasorchester) spielen kann.
Ort: Kürnbach bzw. Bonlanden
Kosten: €170.- inkl. Unterkunft und Verpflegung
Anmeldung und Details siehe Internetseite: www.bvbw-kuernbach.de
Dirigentengrundkurs C3
Zielgruppe: Musikerinnen und Musiker mit C1-Qualifikation und einem Mindestalter von 19 Jahren
(bis zum Ende des Lehrgangs).
Ort: Musikakademie Kürnbach
Kosten: € 150,- inkl. Unterkunft und Verpflegung
Anmeldung und Details siehe Internetseite: www.bvbw-kuernbach.de
Teilnahme an einem Dirigierseminar von Harald Hepner, Schulleiter der Musikschule
Ravensburg und Städtischer Musikdirektor
Ziel des Seminars: Musikerinnen und Musiker jeden Alters für das Fach „Dirigieren“
interessiert zu machen und die Lust darauf zu wecken.
Unterrichtzeiten: wöchentlich evt. später zweiwöchentlich ein Unterrichtsabend wochentags.
Dauer des Seminars: ca. 1 Jahr
Weitere Infos erhalten Sie im Sekretariat der Musikschule Ravensburg Telefon: 0751-25955
oder [email protected]
Teilnahme an einem Dirigierseminar mit Horst Dölle, ….
Gemeinsame Bläserdirigentenausbildung (GD ) mit dem Blasmusikverband Baden–
Württemberg ( BVBW ) in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Kultus, Jugend und
Sport Baden–Württemberg
Ziel: Ziel ist es, gemeinsam mit interessierten Lehrkräften der verschiedenen Schularten sich in die
Bläserarbeit aktiv einzubringen. Dieses Angebot ist vor allem für jene Vereinsmitglieder interessant,
die schon eine Gruppe, ein Ensemble, ein Register leiten und sich weiterbilden möchten, aber auch
für Vereinsmitglieder, die in Zukunft solche Aufgaben übernehmen wollen.
Die von uns angebotene Bläserdirigentenausbildung stellt ein Grundstufenprogramm dar. Die
fachlichen Anforderungen und das Ausbildungsniveau liegen also bewusst unterhalb des Anspruchs
der Lehrgänge, die zum Diplom-Dirigenten führen. Geplant sind jedoch Anschluss-Maßnahmen mit
dem Ziel der späteren „Qualifikation als Bläserdirigent im Nebenberuf “.
Ort: Realschule Bad Waldsee
Dauer. 6 Samstage
Infos bei Horst Dölle
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Weitere geplante Lehrgänge
Steuerseminare
Gema
Versicherungen für Vereine und Vereinsmitglieder (Sparkassenversicherung)
Jugendleiterseminare
Jugendschutz bei Veranstaltungen
EDV (commusic)
Öffentlichkeitsarbeit (Zeitung,…)
Marschmusik (Musik in Bewegung)
Weitere Lehrgänge/Schulungen werden z.B. auch vom BVBW angeboten.
Kreisverbandsmusikfest
Um die Tradition der Blasmusik zu erhalten, versuchen wir, jährlich mindestens 1 Kreisverbandsmusikfest mit Wertungsspiel und Marschmusikbewertung durchzuführen.
Wertungsspiele
Wertungsspielordnung: siehe www.bvbw-online.de
Organisationsempfehlung des Landesverbandes
Organisation im Kreisverband: Kreisverbandsvorsitzender + Kreisverbandsdirigent
Zuschuss an ausrichtenden Verein:
Für die Durchführung eines Kreisverbandsmusikfestes mit Wertungsspielen: € 500, i.d.R. als
Gutschein für Anschaffung bei einem Musikhaus.
Für die Durchführung des „Tag der Bläserjugend“ erhält der durchführende Verein einen Zuschuss in
Höhe von € 500.
Möglichkeiten: konzertantes Wertungsspiel
Marschmusikwettbewerb
Spiel in kleinen Gruppen
Böhmisch-Mährische Blasmusik
Pflichtstücke:
(Tag der Bläserjugend)
(im BKRV bisher nicht angeboten)
Die Bekanntgabe der Pflichtstücke ist in der Wertungsspielordnung geregelt
Abrufbar auf www.bvbw-online.de
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Wegweiser für die Vereinsarbeit
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Zuschüsse:
BVBW:
BKRV:
auf Antrag bei Wertungsspielen innerhalb des Landesverbands
Aufwandsabhängig, max. 400€
für Wertungsspiel innerhalb des Kreisverbands an Mitglieder des
Kreisverbands, 300€, ohne Antrag
2010/2011 zusätzlich 200€ für Marschmusikbewertung
Beim Tag der Bläserjugend an Mitglieder des Kreisverbandes für
Solo 25€, Duett 50€, Trio 75€, Quartett und mehr Spieler 100€, pro
Vereinigung jedoch nicht mehr als 500 €
Auf Antrag bei Teilnahme an überregionalen Wertungsspielen oder
Wettbewerben wie Landesmusikfest, Bundesmusikfest,
Orchesterwettbewerb u.ä.
Zuschüsse
Zuschüsse des Blasmusikkreisverbands Ravensburg
eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Vergabe von Kreisverbandszuschüssen ist, dass sich
der Verein auch aktiv an den Verbandsveranstaltungen beteiligt
Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach den vorhandenen Mitteln. Ein Rechtsanspruch ist generell
ausgeschlossen.
Zuschussmöglichkeiten:
- Zuschüsse für Wertungs- und Jugendkritikspiele: siehe unter Wertungsspiele
- Zuschüsse für den Aufbau von Jugendkapellen:
Zum Aufbau von Jugendkapellen können unter entsprechenden Voraussetzungen kleinere
Beihilfen gegeben werden.
Die Anträge bitte an die Geschäftsstelle des Blasmusikkreisverbandes schicken.
Zuschüsse des Blasmusikverbandes Baden-Württemberg
Die derzeit gültigen Zuschussanträge des Landesverbandes finden Sie hier:
www.bvbw-online.de/downloads/rubrik/?r=Zuschussantrag
Übungsleiterpauschale vom BVBW:
Ohne Antrag für Mitgliedsvereine
Stand 2009: 260 €
Zuschüsse bei Veranstaltungen in Kooperation mit den Schulen
Bei Veranstaltungen der Musikvereine gemeinsam mit den Schulen können unter gewissen
Voraussetzungen entsprechende Mittel vorher beantragt werden. Wir haben in unserem Kreisverband
das Glück, den landesweiten Ansprechpartner für Schule und Verein in unserer Vorstandschaft zu
haben. Horst Dölle, unser Bezirksdirigent „Schussen“, wurde 1999 durch das Ministerium für Kultur,
Jugend und Sport in diese Funktion erhoben.
(bitte bei Fragen zu Kooperationen und Zuschüssen für Kooperationen H. Dölle kontaktieren)
Zuschüsse für Jugendveranstaltungen durch den Kreisjugendring
Bei entsprechenden Voraussetzungen können für Jugendveranstaltungen Zuschüsse
aus Mitteln des Kreisjugendringes beantragt werden, zum Beispiel für Hüttenaufenthalte. Bitte wenden
Sie sich bei Fragen oder wegen der Beantragung direkt an den Kreisjugendring.
www.jukinet.de
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Oberschwabenschau: Volksmusikabend
Veranstalter: Kooperation von Oberschwabenhallen GmbH, SWR4, Blasmusikkreisverband
Ravensburg
Die Auswahl der Musikkapellen erfolgt durch den BKRV
Pro Veranstaltung werden 3 Musikvereinigungen aus dem Kreisverband ausgewählt
Die Auswahl erfolgt in der Reihenfolge der Anfrage.
Da bereits bis einschließlich 2013 ausgebucht ist, erfolgt keine Ausschreibung
Vergünstigungen/Rabatte
Schwäbische Zeitung: 12% der Anzeigenkosten
Westallgäuer/Allgäuer Zeitung, Memminger Zeitung: wie Schwäbische Zeitung
Wochenblatt: max. 5%
Südkurier: kein Rabatt (zu wenig Anzeigen)
Rechnung an/über Kreisverband, bei Beauftragung mitteilen
Abrechnung erfolgt über Kreisverband
GEMA
Rahmenvertrag des BVBW/BDMV
Beitrag 2009: Blasmusik:
5,71 € / Mitglied über 18 Jahren (Mitgliederstandsmeldung)
Spielleute
3,49 € / Mitglied über 18 Jahren (Mitgliederstandsmeldung)
Rahmenvertrag, Merkblatt und Musikfolgeliste abrufbar auf www.bvbw-online.de/service-center/gema/
oder www.bvbw-online.de/downloads/rubrik/?r=GEMA
Punkte, die zu beachten sind:
1. Es muss eine Veranstaltung des Musikvereins sein, diese muss im eigenen Namen, auf
eigene Rechnung und vom Musikverein als alleiniger Veranstalter durchgeführt werden.
2. Die Veranstaltung, bzw. die Musiknutzung muss vor Stattfinden bei der GEMA
angemeldet werden.
3. Die bei der Veranstaltung auftretenden Musiker müssen kostenlos musizieren.
4. Die Wiedergabe vom Tonträger oder Bildtonträger sowie die Wiedergabe von Fernsehsendungen sind nicht durch den Pauschalvertrag abgegolten.
5. Innerhalb von 10 Tagen nach der Veranstaltung ist der GEMA ein genaues Verzeichnis
aller aufgeführten Musikstücke zuzusenden.
Für uns zuständige Bezirksdirektion:
GEMA
Bezirksdirektion Augsburg
Stettenstraße 6/8
86150 Augsburg
Postfach 10 17 07
86007 Augsburg
Tel.: (08 21) 5 03 08-0
Fax: (08 21) 5 03 08-88
E-Mail: [email protected]
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Versicherungen
Rahmenvertrag des BVBW mit Sparkassenversicherung
Ansprechpartner: Geschäftsstelle
Formulare, Anträge usw. siehe www.bvbw-online.de/service-center/versicherung/
Unterstützungskasse des BDMV und BVBW
Ansprechpartner im Kreisverband: Geschäftsstelle
Beitrag: 0,75 € / Mitglied über 18 Jahren (Mitgliederstandsmeldung)
Die Unterstützungskasse ist eine freiwillige soziale Einrichtung des Blasmusikverbandes
Baden-Württemberg.
Anspruchsberechtigt zu einer Beihilfe sind:
Der Ehegatte und die leiblichen oder an Kindes Statt angenommenen Abkömmlinge des
Verstorbenen, die noch in Ausbildung stehen oder das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht
haben.
Voraussetzung für die Anspruchsberechtigung ist, dass der Verstorbene zum Zeitpunkt des
Ablebens aktiver Musiker oder aktiver Funktionär war.
Die Höhe der Beihilfe wird vom Landesvorstand nach einheitlichen Sätzen festgesetzt.
Der Beihilfeantrag ist von der Vereinigung über den zuständigen Kreisverband formlos beim
Landesverband innerhalb 6 Wochen nach dem Tode des Mitglieds einzubringen.
Die Rechnungsstelle des Landesverbandes entscheidet über den Beihilfeantrag.
Mitgliedsrechnung Zusammensetzung
Stand 2009:
Beitrag an BKRV
Beitrag an BVBW
Gema
Beitrag an Bläserjugend BW
Unterstützungskasse
Versicherungen
2,30 € / Mitglied über 18 Jahren
3,00 € / Mitglied über 18 Jahren
x,xx € / Mitglied über 18 Jahren, siehe unter GEMA
1,00 € / Mitglied unter 18 Jahren
0,75 € / Mitglied über 18 Jahren
Beitrage je nach Versicherungsumfang des Vereins
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Künstlersozialkasse des BDMV und BVBW
In der Vergangenheit bestand eine Vereinbarung zwischen der Bundesvereinigung Deutscher
Musikverbände (BDMV) und der Künstlersozialkasse (KSK), laut der Vereine nicht der Abgabenpflicht
unterlagen, wenn bestimmte Kriterien („5 Kriterien“) zutrafen. So durfte bspw. die musikalische
Ausbildung nur zur Gewinnung von Nachwuchs für das eigene Orchester betrieben werden.
Im November 2008 hat das Bundessozialgericht (B 3 KS 5/07 R von 20.11.2008) höchstrichterlich
festgestellt, dass auch Musikvereine unter bestimmten Umständen Beiträge zur
Künstlersozialversicherung bezahlen müssen.
Ein wichtiger Punkt wurde aber auch im BSG-Urteil zu Gunsten der Vereine deutlich klargestellt: Der
Betrieb eines Orchesters ist nicht mehr automatisch ein Grund, dass eine Abgabepflicht besteht.
Hiervon sind nur Orchester betroffen, deren Betrieb überwiegend darauf gerichtet ist, künstlerische
Werke oder Leistungen öffentlich aufzuführen. Dies trifft auf Musikvereine i.d.R. nicht zu, da hier der
Schwerpunkt auf nicht kommerziellen Tätigkeiten wie der Pflege eines Hobbys oder des geselligen
Beisammenseins liegt.
Vereine sollten diesbezüglich aber ihre Satzung überprüfen, dass darin ausschließlich auf die
„Brauchtumspflege“ als Vereinszweck hingewiesen wird, nicht auf „öffentliche Auftritte“. Weiteres
unter www.bvbw-online.de.
Kooperation Schule-Verein
Laut Kultusministerium Baden-Württemberg erhalten fast 400 Schulen aller Schularten aus
Baden-Württemberg Zuschüsse aus dem Investitionsprogramm des Bundes „Zukunft Bildung und
Betreuung“ (IZBB-Programm). Dies sind dann die Schulen, die in irgendeiner Form eine
Nachmittagsbetreuung anbieten bzw. für die Vereine die Ansprechpartner sind. Die vielen Anträge
sind vor allem eine Folge der Einführung des 8jährigen Gymnasiums. Die Verkürzung der Schulzeit
bedeutet nämlich im Regelfall mehr Nachmittagsunterricht und viele Hohlstunden. Für die Schulen gibt
es keine zusätzlichen Lehrerzuweisungen, der Unterricht muss mit dem Personal, das vorhanden ist,
durchgeführt werden. Für die Stunden, an denen die Schülerinnen und Schüler betreut werden, muss
das Angebot – sofern es musikspezifisch geprägt sein soll - mit außerschulischen
Kooperationspartnern, sprich Vereinen, Musikschulen usw. durchgeführt werden, hier sind die Lehrer
nicht zuständig. Auf die Schulen kommen damit einige Probleme zu: Wer ist ein verlässlicher Partner?
Wer bezahlt die Betreuer (die Mittel aus IZBB dürfen nicht für Personalkosten verwendet werden!)?
www.bvbw-online.de Leitfaden „Musik in der Ganztagesbetreuung“
Hilfestellung:
www.schulmusik-online.de
Ansprechpartner im Kreisverband: Horst Dölle, Landesbeauftragter
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Verein und Steuern
Zuständige Finanzämter: Weingarten, Wangen
Stand 2009:
„Steuerfreibetrag“ für Vereinsfunktionäre; Ehrenamtspauschale 500 €
Übungsleiterpauschale
2100 €
Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb:
35000 €
Umsatzsteuer:
17500 €
Körperschaftssteuer
35000 €
Weitere Informationen:
www.bvbw-online.de
www.bdmv-online.de
Steuergesetze im Internet abrufbar, eingestellt vom Bundesministerium für Finanzen:
www.gesetze-im-internet.de
Abgabenordnung unter www.gesetze-im-internet.de/ao_1977
www.steuerlinks.de
z.B. Links zu Finanzämtern und ihren Vereinsbeauftragten
Gesetzestexte
Betreiber: Benjamin Hirth, Steuerberater
www.vereinsbesteuerung.info :
Betreiber: Klaus Wachter, Finanzbeamter Finanzamt Ravensburg
Finanzministerium Baden-Württemberg:
www.finanzministerium.baden-wuerttemberg.de
Informationsschrift „ Steuertipps für gemeinnützige Vereine“
Bundesfinanzministerium:
www.bundesfinanzministerium.de
Infos zu Ehrenamt usw.
Nachbarverbände des BKRV (direkt angrenzend)
Biberach:
www.blasmusik-kreisverband-biberach.de
Bodenseekreis:
www.bmvbk.de
Sigmaringen:
www.bvbw-sigmaringen.de
ASM:
www.asm-online.de
Bezirk 1 Kempten (KE+OA-Nord),
Bezirk 6 Memmingen (MM+MN(Unterallgäu)-West), www.asm-bezirk6.de
Bezirk 7 Lindau (LI) www.asm-bezirk7-lindau.de
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Abkürzungen
BVBW
BDMV
BDB
BKRV
ASM
BBMV
GEMA
KVJBO
KVSO
LBO
CISM
BLJBW
DBJ
Blasmusikverband Baden-Württemberg
www.bvbw-online.de
Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände
www.bdmv-online.de
Bund Deutscher Blasmusikverbände
www.blasmusikverbaende.de
Blasmusikkreisverband Ravensburg
www.blasmusik-rv.de
Allgäu-Schwäbischer Musikbund
www.asm-online.de
Bayerischer Blasmusikverband
www.bbmv-online.de
Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte
www.gema.de
Kreisverbandsjugendblasorchester
Kreisverbandsseniorenorchester
Landesblasorchester
www.landesblasorchester.de
Confédération Internationale des Sociétés Musicales
www.cism.de
Bläserjugend Baden-Württemberg
www.bjbw.de
Deutsche Bläserjugend
www.deutsche-blaeserjugend.de
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