Wegweiser für die Vereinsarbeit - Blasmusikkreisverband Ravensburg
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Wegweiser für die Vereinsarbeit - Blasmusikkreisverband Ravensburg
Wegweiser für die Vereinsarbeit ___________________________________________________________________________ Wegweiser für die Vereinsarbeit im Blasmusikkreisverband Ravensburg e.V. Ersteller: Heribert Maier stv. Kreisverbandsvorsitzender ___________________________________________________________________________ Version 1 / 22.02.10 Seite 1 von 20 Wegweiser für die Vereinsarbeit ___________________________________________________________________________ Inhalt: Generell Auszug aus der Satzung Pressereferentin Bläserjugend Tag der Bläserjugend Kreisverbandsjugendblasorchester KVJBO Kreisverbandsseniorenorchester KVSO Ehrungen Ehrenmedaillen für Vereine Ehrungen der Blutfreitagsteilnehmer in Weingarten Ehrenmitglieder des Kreisverbands Blasmusikverbände des Bodenseeraumes Internationales Jugendkapellentreffen Oberschwäbisches Jugend-Blasmusik-Festival Infoplattformen Lehrgänge D1,D2,D3-Lehrgänge Dirigentenlehrgänge Weitere geplante Lehrgänge Kreisverbandsmusikfest Wertungsspiele Zuschüsse Zuschüsse des Blasmusikkreisverbands Ravensburg Zuschüsse des Blasmusikverbandes Baden-Württemberg Zuschüsse bei Veranstaltungen in Kooperation mit den Schulen Zuschüsse für Jugendveranstaltungen durch den Kreisjugendring Oberschwabenschau: Volksmusikabend Vergünstigungen/Rabatte GEMA Versicherungen Unterstützungskasse des BDMV und BVBW Mitgliedsrechnung Zusammensetzung Künstlersozialkasse des BDMV und BVBW Kooperation Schule-Verein Verein und Steuern Nachbarverbände des BKRV (direkt angrenzend) Abkürzungen 3 3 4 4 5 5 6 7 8 9 10 10 10 11 11 12 12 13 14 14 14 15 15 15 15 15 16 16 16 17 17 17 18 18 19 19 20 ___________________________________________________________________________ Version 1 / 22.02.10 Seite 2 von 20 Wegweiser für die Vereinsarbeit ___________________________________________________________________________ Generell Der Blasmusikkreisverband Ravensburg dient der Förderung der Volksmusik und damit der Pflege einer bodenständigen Kultur sowie dem Brauchtum unserer Heimat. Die Vorstandschaft des Blasmusikkreisverbandes steht den Mitgliedsvereinigungen bei der Bewältigung ihrer Vereinsaufgaben nach Bedarf hilfreich zur Seite und pflegt mit den Kommunen, dem Landratsamt, den politischen Parteien, der Kirche und den anderen öffentlichen Einrichtungen ein gutes Verhältnis zum Wohle der Musikvereine und der Gesellschaft im allgemeinen. Die Förderung der Jugendarbeit und die Weiterbildung der Jungmusikanten sind ebenso wie auch die Fortbildungsmöglichkeiten für die Dirigenten wichtige Aufgaben, die der Blasmusikkreisverband wahrnimmt. Verbands- und Jubiläumsfeste werden mitorganisiert und durchgeführt. Die Leistungen verdienter Musiker, Dirigenten und Vereinsfunktionäre werden durch Ehrungen gebührend gewürdigt. Die Verdienste altgedienter Musiker werden durch entsprechende Seniorenveranstaltungen honoriert. Folgende Unterlagen sind Basis der Verbandsarbeit: € Satzung des Blasmusikkreisverbandes Ravensburg e.V. € Jugendordnung der Bläserjugend im Blasmusikkreisverbandes Ravensburg e.V. € Geschäftsordnung des Blasmusikkreisverbandes Ravensburg e.V. Auszug aus der Satzung § 1 Name, Sitz und Rechtsform Der Verband trägt den Namen „Blasmusik-Kreisverband Ravensburg“. Er ist eine Vereinigung von Musikvereinen, Musikkapellen, Orchestervereinigungen und Fanfarenzügen des Landkreises Ravensburg, die volkstümlichen Charakter haben. Zur Erlangung der Rechtsfähigkeit ist er in das Vereinsregister Ravensburg eingetragen. Er hat seinen Sitz in Ravensburg. § 2 Zweck Der Blasmusik-Kreisverband dient der Förderung der Volksmusik und damit der Pflege einer bodenständigen Kultur sowie dem Brauchtum unseres Volkes. Er will heimatliches Brauchtum wahren und hüten, die Musikvereine, Musikkapellen Orchestervereinigungen und Fanfarenzüge gegenseitig näher bringen und die gemeinsamen Belange nach innen und außen vertreten und fördern. Der Blasmusik-Kreisverband verfolgt seine Ziele ohne jede Absicht auf Gewinn und dient somit gemeinnützigen Zwecken. Er fördert die Jugendausbildung und kann ein Jugendblasorchester unterhalten. Er nimmt sich der Betreuung „altgedienter Musiker“ nach Maßgabe der Beschlüsse des Gesamtvorstandes an. Der Blasmusik-Kreisverband wird unter Wahrung der politischen und religiösen Freiheiten seiner Mitglieder nach demokratischen Grundsätzen geführt. ___________________________________________________________________________ Version 1 / 22.02.10 Seite 3 von 20 Wegweiser für die Vereinsarbeit ___________________________________________________________________________ Gremium/Zusammensetzung: (Stand 02/2010) A. Der geschäftsführende Vorstand: a) der/die Vorsitzende Reinhard Koppers b) die Vorsitzenden der Arbeitsbezirke „Allgäu“ und „Schussen“. Sie sind zugleich stellvertretende Vorsitzende „Allgäu“ Heribert Maier „Schussen“ Kuno Steinhauser c) der/die Geschäftsführer und Kassenverwalter (in einer Person) Claudia Müller B. a) b) c) d) e) f) g) Der erweiterte Vorstand: der/die Kreisverbandsdirigent/in der/die Kreisverbandsjugendleiter/in der/die Bezirksdirigent/in „Allgäu“ der/die Bezirksdirigent/in „Schussen“ der/die Bezirksjugendleiter/in „Allgäu“ der/die Bezirksjugendleiter/in „Schussen“ ein/e Beisitzer/in Hans Herle Thomas Schädler Thomas Räth Horst Dölle Eva-Maria Werder Alexander Manz Florian Hubl Es finden alle 2 Jahre Wahlen statt, bei denen jeweils die Hälfte der Vorstandsmitglieder gewählt wird. Pressereferentin Mit Frau Yvonne Giwitsch hat der Verband eine Person für dieses Amt gewonnen. Aufgabenbeschreibung: - Erstellung von Vor- und Nachberichten von speziellen Veranstaltungen und besonderen Projekten oder Personen des Verbandes in der Schwäbischen Zeitung und Verbandszeitschrift "Forte" jeweils nach Absprache und Zusammenarbeit mit den jeweiligen Fachbereichsleiter oder dem Vorsitzenden - Erstellung von Pressemappen für sich wiederholende Veranstaltungen z.B. Tag der Bläserjugend etc. - Kontaktpflege zu den einzelnen Redaktionen der Zeitungen - Durchführung oder Organisation von Workshops für die Pressearbeit der Vereine - Erstellung von evtl. Schulungsunterlagen für die Pressearbeit der Vereine - Kontinuierliche Ausweitung der Pressearbeit auf sonstige Medien Bläserjugend Die Kreisverbandsbläserjugend ist die Jugendvereinigung des Blasmusikkreisverbands Ravensburg. Sie wurde im Jahre 1977 gegründet und bekennt sich zu den Zielen und Aufgaben der Bläserjugend Baden-Württemberg. Mitglieder sind die Mitgliedsvereinigungen mit ihren Musikern bis 21 Jahren. Aufgabe und Zweck der Bläserjugend sind die fachlich-musikalische Fortbildung von Jungmusikern in den Leistungsgruppen D1 (bronzenes Leistungsabzeichen), D2 (silbernes Leistungsabzeichen) und D3 (goldenes Leistungsabzeichen), Jungmusikerveranstaltungen als Begegnungsprogramme und Durchführung von Jugendkritikspielen nach den erlassenen Richtlinien der Bläserjugend BadenWürttemberg. Die überfachliche Jugendbildung erstreckt sich auf die Zusammenarbeit mit anderen Jugendorganisationen insbesondere mit dem Kreisjugendring, die Aus- und Fortbildung von Jugendleitern und vielem mehr. Einmal im Jahr im November findet die Hauptversammlung – meist in Wolfegg – statt. Hier finden die Wahlen der Bläserjugend statt und es gibt Informationen zu aktuellen Themen. ___________________________________________________________________________ Version 1 / 22.02.10 Seite 4 von 20 Wegweiser für die Vereinsarbeit ___________________________________________________________________________ Gremium/Zusammensetzung: (Stand 02/2010) a) b) c) d) e) der/die Kreisverbandsjugendleiter/in der/die Bezirksjugendleiter/in „Allgäu“ der/die Bezirksjugendleiter/in „Schussen“ der/die Beisitzer/in „Allgäu“ der/die Beisitzer/in „Schussen“ Thomas Schädler Eva-Maria Werder Alexander Manz Kathrin Schmid Stefan Eppler Tag der Bläserjugend Veranstalter: Termin: Ort: Ausrichter: BKRV, Bläserjugend jährlich Ende April/Anfang Mai wechselnd im Kreisverband Notwendige Räumlichkeiten müssen vorhanden sein Bewerbung als Ausrichtungsort möglich Musikvereine, Jugendmusikschulen Im Frühjahr jeden Jahres veranstaltet die Bläserjugend des Blasmusikkreisverbands Ravensburg in Zusammenarbeit mit einem Musikverein oder einer Jugendmusikschule den „Tag der Bläserjugend“. Solisten, kleine Ensembles und Jugendkapellen/-orchester stellen in Wertungsspielen ihr musikalisches Können unter Beweis. Jugendwertungsspiele sind ein wichtiger Bestandteil der musikalischen Jugendarbeit. Sie geben Solisten, Ensembles und Blasorchestern die Gelegenheit, ihren Ausbildungs- und Leistungsstand von einer fachlich kompetenten Jury bewerten zu lassen. Ziel ist es, das erreichte musikalische und instrumentale Leistungsniveau zu erweitern, zu vervollkommnen und überprüfen zu lassen. Abends findet dann immer ein Konzert des Kreisverbandsjugendblasorchesters statt, bei dem die Ergebnisse der Wertungsspiele bekannt gegeben werden und die Teilnehmer ihre Urkunden überreicht bekommen. Im Rahmen des Konzertabends wird der Ernst-Hutter-Preis überreicht. Dieser von Ernst Hutter, dem Leiter des Blasorchesters „Die Egerländer Musikanten“, gestiftete Geldpreis wird an jeweils den besten Teilnehmer jeder Kategorie verliehen. Kreisverbandsjugendblasorchester KVJBO Das KVJBO ist ein Verbandsorchester des Blasmusikkreisverbandes Ravensburg Das Orchester hat folgende Zielsetzung: - Weiterbildungsstätte für Jugendliche, Lehrorchester für talentierte Musiker/innen - Sammelpool für C-Kurse (Dirigierkurse) - Weiterbildungsorchester für Dirigenten, Lehrorchester für junge, talentierte Dirigenten/innen Vorraussetzung zum Mitspielen: Mitglied in einer Mitgliedsvereinigung des BKRV Alter: 13 bis 25 Jahre Aufnahme: Vorspieltermine, jedes Jahr im Frühjahr Geschäftsführer:Florian Hubl Dirigent: Harald Hepner ___________________________________________________________________________ Version 1 / 22.02.10 Seite 5 von 20 Wegweiser für die Vereinsarbeit ___________________________________________________________________________ Grundsätze: a) Der Heimatverein der Mitglieder des KVJBO geht vor b) Mitglied im KVJBO können nur Musikerinnen und Musiker werden, die in einem Verein des BKRV aktiv sind, bzw. Schülerinnen und Schüler von Musikschulen, die ebenfalls Mitglieder des BKRV sind c) Das KVJBO arbeitet jährlich in 2 Phasen d) Konzerte beim Tag der Bläserjugend und am Volkstrauertag (Jahreskonzert) e) Literatur sollte exemplarischen Charakter haben Ziel des KVJBOs ist es, den Blasmusikkreisverband Ravensburg zu repräsentieren und dabei aufzuzeigen, dass in den Musikvereinen und in den Jugendmusikschulen hervorragende Jugendarbeit geleistet wird. Wir bieten den jungen Musikerinnen und Musikern eine Möglichkeit, Literatur zu spielen, die sie oftmals in ihren Heimatvereinen aus verschiedensten Gründen nicht spielen können. Neben Bearbeitungen von klassischer Literatur konzentriert sich das KVJBO auf symphonische Originalliteratur für Blasorchester. Ein weiterer, sehr wichtiger Gedanke der hinter dem KVJBO steckt (und dieser wird vielfach verkannt), ist die Ausbildung und Förderung junger Talente, welche dann in ihren Heimatvereinen die gewonnenen Erfahrungen und Fähigkeiten einbringen können und sehr häufig dort Verantwortung in einer führenden Position als Stimmführer, Jugendleiter, Dirigent oder Vorstand übernehmen. Somit wollen wir nicht nur den Jugendlichen möglichst viel mit auf den Weg geben, sondern sehen uns gleichermaßen als Unterstützung der örtlichen Musikkapellen, verantwortliche und engagierte Musikerinnen und Musiker zu gewinnen. Nahezu gleichwertig mit der musikalischen Weiterbildung unserer Mitglieder steht somit die Entwicklung und Förderung von Sozialkompetenzen wie Teamfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein und Einsatzbereitschaft, welche in unserer heutigen Gesellschaft und insbesondere in der Berufswelt von wesentlicher Bedeutung sind. Mitglied kann grundsätzlich jede/r versierte Musiker/In im Alter zwischen 13 und 25 Jahren werden, die/der einem der Mitgliedsvereinen des Blasmusikkreisverbands Ravensburg angehört. Um neue Mitglieder aufzunehmen veranstalten wir zweimal im Jahr ein Kennenlernvorspiel. Die Termine werden in der Presse, bei den Musikvereinen und auf der Homepage bekanntgegeben. Kreisverbandsseniorenorchester KVSO Das KVSO ist ein Verbandsorchester des Blasmusikkreisverbandes Ravensburg. Voraussetzung zum Mitspielen: 40 Jahre aktives Musizieren in einer Musikkapelle oder einem Orchester,(kein Vorspiel) Obmann: Kurt Frankenhauser Dirigent: Raimund Becker Auftritte: z.B. Familien-/Seniorennachmittage bei Kreisverbandsmusikfesten und Jubiläumsfesten von Musikvereinen Anzahl der Auftritte ca. 5/Jahr Die Zielsetzung des KVSO ist: € Seniorenarbeit nach Innen durch Pflege der Kameradschaft zwischen den Senioren der verschiedenen Mitgliedsvereinigungen des Blasmusikkreisverbandes Ravensburg € Repräsentation des Kreisverbandes nach Außen durch entsprechende Auftritte ___________________________________________________________________________ Version 1 / 22.02.10 Seite 6 von 20 Wegweiser für die Vereinsarbeit ___________________________________________________________________________ Ehrungen Auszug aus der Satzung §4 Rechte der Mitglieder: Jedes Mitglied ist berechtigt, über den Blasmusikkreisverband Ehrungen und Auszeichnungen nach Maßgabe der jeweils gültigen Ehrungsordnung zu beantragen. Grundlage für die Ehrungen bilden die Ehrungsordnung des BVBW sowie die Ehrungsordnung des BDMV Ehrungsanträge finden Sie in dem ComMusic Verwaltungsprogramm sowie auf der Homepage des Landesverbandes www.bvbw-online.de/downloads/rubrik/?r=Ehrungen Zuständig für die Ehrungsbeantragung ist bei uns im Kreisverband Geschäftsführerin Claudia Müller. Bitte schicken Sie alle Ehrungsanträge an die Geschäftsstelle. Um eine reibungslose Beantragung zu gewährleisten, ist es zwingend erforderlich, dass der Ehrungsantrag spätestens 8 Wochen vor der Ehrung gestellt wird. Sie als Verein bestimmen, Bei welcher Veranstaltung die Ehrungen durchgeführt werden sollen – sei es bei einem Konzert, bei einem Kameradschaftsabend oder bei einer Hauptversammlung. Der Blasmusikkreisverband legt fest, wer die Ehrungen durchführt. Bitte berücksichtigen sie, dass jeder von uns nur einen Ehrungstermin pro Abend wahrnimmt und die Termine daher entsprechend verteilt werden. Doppeltermine werden nur im absoluten Ausnahmefall, zum Beispiel bei kurzfristigen Krankheitsfällen durchgeführt. Bitte planen Sie die Ehrungen zeitlich in ihre Veranstaltung ein. Wenn 25 verdiente Musikerinnen und Musiker am Konzert geehrt werden sollen, sollte das musikalische Programm entsprechend gekürzt werden, da ansonsten der zeitliche Rahmen der Veranstaltung gesprengt wird. Ein Konzertabend sollte - bei einem Beginn um 20.00 Uhr - einschließlich Zugaben um ca. 22.30 Uhr beendet sein. Planen Sie den Zeitabstand zwischen den Ehrungsterminen richtig. 1 Jahr ist zu kurz! 5 Jahre sind evtl. zu lang. ___________________________________________________________________________ Version 1 / 22.02.10 Seite 7 von 20 Wegweiser für die Vereinsarbeit ___________________________________________________________________________ Ehrenmedaillen für Vereine Pro-Musica-Plakette: Die PRO MUSICA-Plakette stiftete Bundespräsident Heinrich Lübke am 7. März 1968 als Auszeichnung für Vereinigungen von Musikliebhabern, die mindestens 100 Jahre bestehen und sich in dieser Zeit besondere Verdienste um die Pflege des instrumentalen Musizierens und damit um die Förderung des kulturellen Lebens erworben haben. Die Plakette zeigt auf der Vorderseite eine Musizierende mit Lyra und die Inschrift PRO MUSICA FÜR VERDIENSTE UM INSTRUMENTALES MUSIZIEREN die Rückseite zeigt den Bundesadler. Die Plakette ist eine nicht tragbare Auszeichnung Die PRO MUSICA-Plakette wird frühestens aus Anlass des 100-jährigen Bestehens einer Musikvereinigung auf deren Antrag durch den Bundespräsidenten verliehen. Voraussetzung für die Verleihung ist der Nachweis, dass sich die Musikvereinigung in ernster und erfolgreicher musikalischer Arbeit der Pflege der instrumentalen Musik gewidmet und im Rahmen der örtlich gegebenen Verhältnisse künstlerische oder volksbildende Verdienste erworben hat. Den Antrag auf Verleihung der PRO MUSICA-Plakette stellt die Musikvereinigung. Sie verwendet dazu Formulare, die bei der Geschäftsstelle der Arbeitsgemeinschaft der Volksmusikverbände (AVV) oder deren Mitgliedsverbände angefordert werden können. Antragssteller schicken ihre Unterlagen an den Kreisverband, dieser leitet sie an die AVV weiter. Die Urkunde über die Verleihung der Ehrenplakette unterzeichnet der Bundespräsident. Letzter Vorlagetermin für den Antrag bei der AVV ist der 01. Juli im Jahr vor der Verleihung. ___________________________________________________________________________ Version 1 / 22.02.10 Seite 8 von 20 Wegweiser für die Vereinsarbeit ___________________________________________________________________________ Konradin-Kreutzer-Tafel: Die Conradin-Kreutzer-Tafel ist eine Auszeichnung des Landes Baden-Württemberg für Vereinigungen der Laienmusik. Sie wurde auf Initiative des Ministerpräsidenten Erwin Teufel 1998 vom Land gestiftet und ist nach dem in Meßkirch geborenen Komponisten Conradin Kreutzer (1780-1849) benannt. Die Tafel wurde von dem Designer Roland Kühn aus Esslingen/Neckar gestaltet. Die Conradin-Kreutzer-Tafel wird auf Landesebene solchen Musikvereinigungen verliehen, die mindestens 150 Jahre bestehen und sich künstlerische, volksbildende und kulturelle Verdienste um die Pflege der Laienmusik erworben haben. Zudem ist Voraussetzung, dass sie die für 100-jähriges Bestehen verliehene ProMusica-Plakette (vom Bundespräsidenten für Blasorchester verliehen) bzw. die Zelter-Plakette (vom Bundespräsidenten für Chöre verliehen) besitzen. Die Conradin-KreutzerTafel wird jeweils vom amtierenden Kultusminister verliehen. Vorraussetzung: Pro-Musica-Plakette Verein wird im Übergabejahr 150, 160, 170, 175, 180, 190, 200 Jahre alt Beantragen: über Kreisverband bei Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Muss dort spätestens am 15.10. des Vorjahres vorliegen Antrag: z.B. www.blasmusikverbaende.de Verleihung: ausschließlich am Tag der Laienmusik Ehrungen der Blutfreitagsteilnehmer in Weingarten Wie bekannt werden die Musiker, die gleich oder länger wie 50 Jahre am Blutfreitag in Weingarten teilgenommen haben, von der Kirchengemeinde St. Martin -Weingarten- mit einer Medaille und einer Urkunde ausgezeichnet. Diese Ehrung erfolgt jeweils an der Hauptversammlung des Kreisverbandes. Bitte senden Sie an die Geschäftstelle des BKRV die Namen der zu Ehrenden aus Ihrem Verein. Es muß darauf geachtet werden, daß wirklich 50 Jahre Teilnahme vorhanden sind. Unterbrechungen dürfen nicht mitgezählt werden. Bitte achten Sie auf Vollzähligkeit, da diese Ehrung für die älteren Musiker eine hohe Priorität hat. ___________________________________________________________________________ Version 1 / 22.02.10 Seite 9 von 20 Wegweiser für die Vereinsarbeit ___________________________________________________________________________ Ehrenmitglieder des Kreisverbands Auszug aus der Satzung $10 Ehrenmitglieder und Ehrungen: Ehrenmitglied wird, wer durch den Blasmusikverband Baden-Württemberg für mindestens 50-jährige Tätigkeit ausgezeichnet wird. Ehrenmitglieder sind beitragsfrei und haben zu allen öffentlichen Veranstaltungen des Blasmusikkreisverbandes freien Zutritt. Blasmusikverbände des Bodenseeraumes Das Ziel der Vereinigung ist eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Bereich der Blasmusik, insbesondere im Jugendbereich. Jährlich findet im November eine Jahrestagung der Mitgliedsverbände statt. Es nehmen in der Regel der Verbandspräsident, Verbandsdirigent und der Verbandsjugendleiter (-referent) an dieser Versammlung teil. Der "Motor" dieser Vereinigung ist die Arbeitsgruppe "Jugend und Blasmusik". Sie besteht aus den Vertretern der beteiligten Verbände. Die Arbeitsgruppe organisiert die Aktivitäten der Gemeinschaft, erarbeitet Konzepte zur Unterstützung der Jugendarbeit und bereitet die jährliche Tagung vor. Die Arbeitsgruppe trifft sich in der Regel 3 Mal pro Jahr zu arbeitsintensiven Sitzungen. Mitglieder: Blasmusikkreisverband Ravensburg Blasmusikverband Bodenseekreis Blasmusikverband Hegau-Bodensee ASM Bezirk 7 Lindau Blasmusikverband Vorarlberg Blasmusikverband Lichtenstein St. Galler Blasmusikverband Appenzeller Blasmusikverband Thurgauer Kantonalmusikverband Schaffhauser Blasmusikverband Informationen unter www.bmvbk.de/bodensee/ Internationales Jugendkapellentreffen Die Funktionäre der Blasmusikverbände des Bodenseeraumes haben im November 1996 vereinbart, in regelmäßigem Zyklus ein "Internationales Jugendkapellentreffen der Bodenseeländer" durchzuführen. Ziel: - Zusammenführen der Jugend aus den Blasmusikverbänden des Bodenseeraumes zum gemeinsamen Musizieren. - Förderung der Blasmusik bei den Jugendlichen unseres Kulturraumes. - Es wird kein musikalischer Wettbewerb durchgeführt. - Das "sich Treffen" und "sich Kennenlernen" soll im Vordergrund stehen. - Das Jugendkapellentreffen soll der Kontaktpflege dienen; internationale Verbindungen sollen geknüpft werden. ___________________________________________________________________________ Version 1 / 22.02.10 Seite 10 von 20 Wegweiser für die Vereinsarbeit ___________________________________________________________________________ Oberschwäbisches Jugend-Blasmusik-Festival Das Oberschwäbische Jugend-Blasmusik-Festival wurde vor einigen Jahren von der Brauerei Ott in Bad Schussenried ins Leben gerufen. Je ein Jugendorchester aus den Blasmusikkreisverbänden Biberach, Bodenseekreis, Ravensburg, Sigmaringen und der Sieger des Vorjahres treten in musikalischen Wettstreit gegeneinander. Jedes Orchester muss ein Pflichtstück und ein Selbstwahlstück vortragen. Eine Jury, die unter anderem aus den vier Kreisverbandsjugendleitern besteht, sowie das Publikum bewerten die Vorträge der Kapellen und bestimmen so den Sieger. Neben den der Qualität der Vorträge wird auch der „Show-Faktor“ des Auftritts berücksichtigt. Das Festival findet immer im Oktober statt und wird seit 2007 abwechselnd in einem der vier Kreisverbände ausgetragen. Unseren Teilnehmer ermitteln wir immer am Tag der Bläserjugend: das Orchester mit der höchsten Punktzahl aus unserem Kreisverband darf am Oberschwäbischen Jugend-Blasmusik-Festival teilnehmen. Die Begegnung mit anderen Jugendorchestern aber auch attraktive Preisgelder machen dieses Festival sehr interessant. Infoplattformen Rundschreiben Rundbrief per e-mail Email-Verkehr Internet-Homepage Hauptversammlung Regionalversammlungen ca. 3xjährlich nach Bedarf Adressenliste www.blasmusik-rv.de Mitgliederliste, Termine, … Link zu www.bvbw-online.de Wertungsspiele, Versicherungen, Termine, … Link zu www.bdmv-online.de alle 2 Jahre TOPs: Berichte über das Zurückliegende, Wahlen In Jahren ohne Hauptversammlung im kleineren Kreis TOPs. Aktuelle Themen Verbandszeitschrift „forte“: Satzung: Die Mitglieder verpflichten sich, nach den Weisungen des Blasmusikverbandes Baden-Württemberg das amtliche Organ gegen Entgelt zu beziehen. Beiträge durch die Vereine selbst Terminkalender Berichte aus dem Kreisverband ___________________________________________________________________________ Version 1 / 22.02.10 Seite 11 von 20 Wegweiser für die Vereinsarbeit ___________________________________________________________________________ Lehrgänge D1,D2,D3-Lehrgänge E-mail „Verschiebung Einführung Mannheimer Bläserschule“ vom 02.01.2009: Wie in der Bläserjugendversammlung im November in Wolfegg bereits angekündigt, möchte ich Sie darüber informieren, dass wir uns entschlossen haben, auch über das Jahr 2009 hinaus die D1Prüfung im Kreisverband Ravensburg nach dem bisherigen Lehrwerk „Leitfaden“ abzunehmen, da uns die notwendigen Informationen über die Mannheimer Bläserschule bis heute nicht vorliegen und wir deshalb keine sinnvolle Planung machen können. Die vorgesehenen Schulungen zur Mannheimer Bläserschule müssen wir zwangsläufig auch auf unbestimmte Zeit verschieben. Für Sie ändert sich also vorerst nichts bei der Vorbereitung Ihrer Jungmusikanten auf die DPrüfungen. Wir werden Sie darüber informieren, wenn es Neuigkeiten bezüglich der Einführung der Mannheimer Bläserschule bei uns gibt. Sie können davon ausgehen, dass wir nicht vor 2011 damit starten werden – eventuell auch noch später. Thomas Schädler D1: Mindestalter: Die D1-Prüfung sollte nicht vor dem 12. Lebensjahr erfolgen. Ablauf: Der Musikverein ist zuständig für die Prüfungsvorbereitung. Theorievorbereitung: Es ist der Unterrichtsstoff der derzeit gültigen Theorieleitfäden D1 zur Prüfung vorzubereiten. Die Leitfäden sind in fast jedem Musikfachgeschäft erhältlich. Ab dem Jahr 2012 erfolgt die Prüfung nach dem neuen Lehrwerk „Mannheimer Bläserschule“. Prüfung: Die Prüfung wird vom Blasmusikkreisverband abgenommen und findet vor Ort beim Musikverein statt. Anmeldung: Die Mindestteilnehmerzahl liegt bei 15 Prüflingen. Sobald ihr selbst, bzw. zusammen mit anderen Vereinen genügend Jugendliche habt, setzt ihr euch mit eurem jeweiligen Bezirksjugendleiter (Allgäu: Eva-Maria Werder / Schussen: Alexander Manz) in Verbindung und teilt diesem dann euren Wunschtermin zur Prüfungsabnahme mit. Wenn dieser Termin feststeht, wird er auch hier auf der Internetseite des Blasmusikkreisverbandes Ravensburg bekannt gegeben, so dass andere Vereine die Möglichkeit erhalten, sich dort evtl. noch mit einzuklinken. D2/D3: Mindestalter: Die D2-Prüfung sollte nicht vor dem 14., die D3-Prüfung nicht vor dem 16. Lebensjahr stattfinden. Ablauf: Die einwöchigen Kurse - mit Übernachtung und Verpflegung - finden immer im August jeden Jahres in der Schwäbischen Bauernschule in Bad Waldsee statt. Folgende Bausteine sind dort zu absolvieren: Theorie- und Praxisunterricht, Gehörbildung, Ensemble- und Orchesterspiel, theoretische und praktische Prüfung. Am Ende der Kurswoche findet in der Stadthalle in Bad Waldsee ein öffentliches Abschlusskonzert statt, bei dem die Erfolge der Ensemble- und Orchesterarbeit vorgestellt werden und die Ergebnisse des Lehrgangs bekannt gegeben werden. Die Teilnehmer sollten von ihren Vereinen vorab sowohl in Theorie wie auch in Praxis unterrichtet worden sein, so dass die Grundlagen vorhanden sind. Als Lehrwerke dienen die Leitfäden D2 und D3 der Bläserjugend Baden-Württemberg; diese sind in fast jedem Musikfachgeschäft erhältlich. Anmeldung und Prüfung erfolgt über den Kreisverbandsjugendleiter ___________________________________________________________________________ Version 1 / 22.02.10 Seite 12 von 20 Wegweiser für die Vereinsarbeit ___________________________________________________________________________ Dirigentenlehrgänge Teilnahme an den C- Kursen des Landesverbandes z.B. Basismodul C- Lehrgänge Hinweis: Das Basismodul stellt den Einstiegskurs für alle C- Qualifikationen dar. Kosten: Verbandsmitglieder €100.- inkl. Unterkunft und Verpflegung Anmeldung und Details siehe Internetseite: www.bvbw-kuernbach.de Schnupperkurs Dirigieren Zielgruppe Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr, die einfach mal ausprobieren möchten, ob ihnen das Dirigieren eines Bläserensembles oder Blasorchesters Spaß bereiten würde Ziel ist es, die Freude am Dirigieren zu vermitteln, Begabungen zu entdecken und aufzuzeigen, wie man auf dem Instrument (Blasorchester) spielen kann. Ort: Kürnbach bzw. Bonlanden Kosten: €170.- inkl. Unterkunft und Verpflegung Anmeldung und Details siehe Internetseite: www.bvbw-kuernbach.de Dirigentengrundkurs C3 Zielgruppe: Musikerinnen und Musiker mit C1-Qualifikation und einem Mindestalter von 19 Jahren (bis zum Ende des Lehrgangs). Ort: Musikakademie Kürnbach Kosten: € 150,- inkl. Unterkunft und Verpflegung Anmeldung und Details siehe Internetseite: www.bvbw-kuernbach.de Teilnahme an einem Dirigierseminar von Harald Hepner, Schulleiter der Musikschule Ravensburg und Städtischer Musikdirektor Ziel des Seminars: Musikerinnen und Musiker jeden Alters für das Fach „Dirigieren“ interessiert zu machen und die Lust darauf zu wecken. Unterrichtzeiten: wöchentlich evt. später zweiwöchentlich ein Unterrichtsabend wochentags. Dauer des Seminars: ca. 1 Jahr Weitere Infos erhalten Sie im Sekretariat der Musikschule Ravensburg Telefon: 0751-25955 oder [email protected] Teilnahme an einem Dirigierseminar mit Horst Dölle, …. Gemeinsame Bläserdirigentenausbildung (GD ) mit dem Blasmusikverband Baden– Württemberg ( BVBW ) in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden–Württemberg Ziel: Ziel ist es, gemeinsam mit interessierten Lehrkräften der verschiedenen Schularten sich in die Bläserarbeit aktiv einzubringen. Dieses Angebot ist vor allem für jene Vereinsmitglieder interessant, die schon eine Gruppe, ein Ensemble, ein Register leiten und sich weiterbilden möchten, aber auch für Vereinsmitglieder, die in Zukunft solche Aufgaben übernehmen wollen. Die von uns angebotene Bläserdirigentenausbildung stellt ein Grundstufenprogramm dar. Die fachlichen Anforderungen und das Ausbildungsniveau liegen also bewusst unterhalb des Anspruchs der Lehrgänge, die zum Diplom-Dirigenten führen. Geplant sind jedoch Anschluss-Maßnahmen mit dem Ziel der späteren „Qualifikation als Bläserdirigent im Nebenberuf “. Ort: Realschule Bad Waldsee Dauer. 6 Samstage Infos bei Horst Dölle ___________________________________________________________________________ Version 1 / 22.02.10 Seite 13 von 20 Wegweiser für die Vereinsarbeit ___________________________________________________________________________ Weitere geplante Lehrgänge Steuerseminare Gema Versicherungen für Vereine und Vereinsmitglieder (Sparkassenversicherung) Jugendleiterseminare Jugendschutz bei Veranstaltungen EDV (commusic) Öffentlichkeitsarbeit (Zeitung,…) Marschmusik (Musik in Bewegung) Weitere Lehrgänge/Schulungen werden z.B. auch vom BVBW angeboten. Kreisverbandsmusikfest Um die Tradition der Blasmusik zu erhalten, versuchen wir, jährlich mindestens 1 Kreisverbandsmusikfest mit Wertungsspiel und Marschmusikbewertung durchzuführen. Wertungsspiele Wertungsspielordnung: siehe www.bvbw-online.de Organisationsempfehlung des Landesverbandes Organisation im Kreisverband: Kreisverbandsvorsitzender + Kreisverbandsdirigent Zuschuss an ausrichtenden Verein: Für die Durchführung eines Kreisverbandsmusikfestes mit Wertungsspielen: € 500, i.d.R. als Gutschein für Anschaffung bei einem Musikhaus. Für die Durchführung des „Tag der Bläserjugend“ erhält der durchführende Verein einen Zuschuss in Höhe von € 500. Möglichkeiten: konzertantes Wertungsspiel Marschmusikwettbewerb Spiel in kleinen Gruppen Böhmisch-Mährische Blasmusik Pflichtstücke: (Tag der Bläserjugend) (im BKRV bisher nicht angeboten) Die Bekanntgabe der Pflichtstücke ist in der Wertungsspielordnung geregelt Abrufbar auf www.bvbw-online.de ___________________________________________________________________________ Version 1 / 22.02.10 Seite 14 von 20 Wegweiser für die Vereinsarbeit ___________________________________________________________________________ Zuschüsse: BVBW: BKRV: auf Antrag bei Wertungsspielen innerhalb des Landesverbands Aufwandsabhängig, max. 400€ für Wertungsspiel innerhalb des Kreisverbands an Mitglieder des Kreisverbands, 300€, ohne Antrag 2010/2011 zusätzlich 200€ für Marschmusikbewertung Beim Tag der Bläserjugend an Mitglieder des Kreisverbandes für Solo 25€, Duett 50€, Trio 75€, Quartett und mehr Spieler 100€, pro Vereinigung jedoch nicht mehr als 500 € Auf Antrag bei Teilnahme an überregionalen Wertungsspielen oder Wettbewerben wie Landesmusikfest, Bundesmusikfest, Orchesterwettbewerb u.ä. Zuschüsse Zuschüsse des Blasmusikkreisverbands Ravensburg eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Vergabe von Kreisverbandszuschüssen ist, dass sich der Verein auch aktiv an den Verbandsveranstaltungen beteiligt Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach den vorhandenen Mitteln. Ein Rechtsanspruch ist generell ausgeschlossen. Zuschussmöglichkeiten: - Zuschüsse für Wertungs- und Jugendkritikspiele: siehe unter Wertungsspiele - Zuschüsse für den Aufbau von Jugendkapellen: Zum Aufbau von Jugendkapellen können unter entsprechenden Voraussetzungen kleinere Beihilfen gegeben werden. Die Anträge bitte an die Geschäftsstelle des Blasmusikkreisverbandes schicken. Zuschüsse des Blasmusikverbandes Baden-Württemberg Die derzeit gültigen Zuschussanträge des Landesverbandes finden Sie hier: www.bvbw-online.de/downloads/rubrik/?r=Zuschussantrag Übungsleiterpauschale vom BVBW: Ohne Antrag für Mitgliedsvereine Stand 2009: 260 € Zuschüsse bei Veranstaltungen in Kooperation mit den Schulen Bei Veranstaltungen der Musikvereine gemeinsam mit den Schulen können unter gewissen Voraussetzungen entsprechende Mittel vorher beantragt werden. Wir haben in unserem Kreisverband das Glück, den landesweiten Ansprechpartner für Schule und Verein in unserer Vorstandschaft zu haben. Horst Dölle, unser Bezirksdirigent „Schussen“, wurde 1999 durch das Ministerium für Kultur, Jugend und Sport in diese Funktion erhoben. (bitte bei Fragen zu Kooperationen und Zuschüssen für Kooperationen H. Dölle kontaktieren) Zuschüsse für Jugendveranstaltungen durch den Kreisjugendring Bei entsprechenden Voraussetzungen können für Jugendveranstaltungen Zuschüsse aus Mitteln des Kreisjugendringes beantragt werden, zum Beispiel für Hüttenaufenthalte. Bitte wenden Sie sich bei Fragen oder wegen der Beantragung direkt an den Kreisjugendring. www.jukinet.de ___________________________________________________________________________ Version 1 / 22.02.10 Seite 15 von 20 Wegweiser für die Vereinsarbeit ___________________________________________________________________________ Oberschwabenschau: Volksmusikabend Veranstalter: Kooperation von Oberschwabenhallen GmbH, SWR4, Blasmusikkreisverband Ravensburg Die Auswahl der Musikkapellen erfolgt durch den BKRV Pro Veranstaltung werden 3 Musikvereinigungen aus dem Kreisverband ausgewählt Die Auswahl erfolgt in der Reihenfolge der Anfrage. Da bereits bis einschließlich 2013 ausgebucht ist, erfolgt keine Ausschreibung Vergünstigungen/Rabatte Schwäbische Zeitung: 12% der Anzeigenkosten Westallgäuer/Allgäuer Zeitung, Memminger Zeitung: wie Schwäbische Zeitung Wochenblatt: max. 5% Südkurier: kein Rabatt (zu wenig Anzeigen) Rechnung an/über Kreisverband, bei Beauftragung mitteilen Abrechnung erfolgt über Kreisverband GEMA Rahmenvertrag des BVBW/BDMV Beitrag 2009: Blasmusik: 5,71 € / Mitglied über 18 Jahren (Mitgliederstandsmeldung) Spielleute 3,49 € / Mitglied über 18 Jahren (Mitgliederstandsmeldung) Rahmenvertrag, Merkblatt und Musikfolgeliste abrufbar auf www.bvbw-online.de/service-center/gema/ oder www.bvbw-online.de/downloads/rubrik/?r=GEMA Punkte, die zu beachten sind: 1. Es muss eine Veranstaltung des Musikvereins sein, diese muss im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und vom Musikverein als alleiniger Veranstalter durchgeführt werden. 2. Die Veranstaltung, bzw. die Musiknutzung muss vor Stattfinden bei der GEMA angemeldet werden. 3. Die bei der Veranstaltung auftretenden Musiker müssen kostenlos musizieren. 4. Die Wiedergabe vom Tonträger oder Bildtonträger sowie die Wiedergabe von Fernsehsendungen sind nicht durch den Pauschalvertrag abgegolten. 5. Innerhalb von 10 Tagen nach der Veranstaltung ist der GEMA ein genaues Verzeichnis aller aufgeführten Musikstücke zuzusenden. Für uns zuständige Bezirksdirektion: GEMA Bezirksdirektion Augsburg Stettenstraße 6/8 86150 Augsburg Postfach 10 17 07 86007 Augsburg Tel.: (08 21) 5 03 08-0 Fax: (08 21) 5 03 08-88 E-Mail: [email protected] ___________________________________________________________________________ Version 1 / 22.02.10 Seite 16 von 20 Wegweiser für die Vereinsarbeit ___________________________________________________________________________ Versicherungen Rahmenvertrag des BVBW mit Sparkassenversicherung Ansprechpartner: Geschäftsstelle Formulare, Anträge usw. siehe www.bvbw-online.de/service-center/versicherung/ Unterstützungskasse des BDMV und BVBW Ansprechpartner im Kreisverband: Geschäftsstelle Beitrag: 0,75 € / Mitglied über 18 Jahren (Mitgliederstandsmeldung) Die Unterstützungskasse ist eine freiwillige soziale Einrichtung des Blasmusikverbandes Baden-Württemberg. Anspruchsberechtigt zu einer Beihilfe sind: Der Ehegatte und die leiblichen oder an Kindes Statt angenommenen Abkömmlinge des Verstorbenen, die noch in Ausbildung stehen oder das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben. Voraussetzung für die Anspruchsberechtigung ist, dass der Verstorbene zum Zeitpunkt des Ablebens aktiver Musiker oder aktiver Funktionär war. Die Höhe der Beihilfe wird vom Landesvorstand nach einheitlichen Sätzen festgesetzt. Der Beihilfeantrag ist von der Vereinigung über den zuständigen Kreisverband formlos beim Landesverband innerhalb 6 Wochen nach dem Tode des Mitglieds einzubringen. Die Rechnungsstelle des Landesverbandes entscheidet über den Beihilfeantrag. Mitgliedsrechnung Zusammensetzung Stand 2009: Beitrag an BKRV Beitrag an BVBW Gema Beitrag an Bläserjugend BW Unterstützungskasse Versicherungen 2,30 € / Mitglied über 18 Jahren 3,00 € / Mitglied über 18 Jahren x,xx € / Mitglied über 18 Jahren, siehe unter GEMA 1,00 € / Mitglied unter 18 Jahren 0,75 € / Mitglied über 18 Jahren Beitrage je nach Versicherungsumfang des Vereins ___________________________________________________________________________ Version 1 / 22.02.10 Seite 17 von 20 Wegweiser für die Vereinsarbeit ___________________________________________________________________________ Künstlersozialkasse des BDMV und BVBW In der Vergangenheit bestand eine Vereinbarung zwischen der Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände (BDMV) und der Künstlersozialkasse (KSK), laut der Vereine nicht der Abgabenpflicht unterlagen, wenn bestimmte Kriterien („5 Kriterien“) zutrafen. So durfte bspw. die musikalische Ausbildung nur zur Gewinnung von Nachwuchs für das eigene Orchester betrieben werden. Im November 2008 hat das Bundessozialgericht (B 3 KS 5/07 R von 20.11.2008) höchstrichterlich festgestellt, dass auch Musikvereine unter bestimmten Umständen Beiträge zur Künstlersozialversicherung bezahlen müssen. Ein wichtiger Punkt wurde aber auch im BSG-Urteil zu Gunsten der Vereine deutlich klargestellt: Der Betrieb eines Orchesters ist nicht mehr automatisch ein Grund, dass eine Abgabepflicht besteht. Hiervon sind nur Orchester betroffen, deren Betrieb überwiegend darauf gerichtet ist, künstlerische Werke oder Leistungen öffentlich aufzuführen. Dies trifft auf Musikvereine i.d.R. nicht zu, da hier der Schwerpunkt auf nicht kommerziellen Tätigkeiten wie der Pflege eines Hobbys oder des geselligen Beisammenseins liegt. Vereine sollten diesbezüglich aber ihre Satzung überprüfen, dass darin ausschließlich auf die „Brauchtumspflege“ als Vereinszweck hingewiesen wird, nicht auf „öffentliche Auftritte“. Weiteres unter www.bvbw-online.de. Kooperation Schule-Verein Laut Kultusministerium Baden-Württemberg erhalten fast 400 Schulen aller Schularten aus Baden-Württemberg Zuschüsse aus dem Investitionsprogramm des Bundes „Zukunft Bildung und Betreuung“ (IZBB-Programm). Dies sind dann die Schulen, die in irgendeiner Form eine Nachmittagsbetreuung anbieten bzw. für die Vereine die Ansprechpartner sind. Die vielen Anträge sind vor allem eine Folge der Einführung des 8jährigen Gymnasiums. Die Verkürzung der Schulzeit bedeutet nämlich im Regelfall mehr Nachmittagsunterricht und viele Hohlstunden. Für die Schulen gibt es keine zusätzlichen Lehrerzuweisungen, der Unterricht muss mit dem Personal, das vorhanden ist, durchgeführt werden. Für die Stunden, an denen die Schülerinnen und Schüler betreut werden, muss das Angebot – sofern es musikspezifisch geprägt sein soll - mit außerschulischen Kooperationspartnern, sprich Vereinen, Musikschulen usw. durchgeführt werden, hier sind die Lehrer nicht zuständig. Auf die Schulen kommen damit einige Probleme zu: Wer ist ein verlässlicher Partner? Wer bezahlt die Betreuer (die Mittel aus IZBB dürfen nicht für Personalkosten verwendet werden!)? www.bvbw-online.de Leitfaden „Musik in der Ganztagesbetreuung“ Hilfestellung: www.schulmusik-online.de Ansprechpartner im Kreisverband: Horst Dölle, Landesbeauftragter ___________________________________________________________________________ Version 1 / 22.02.10 Seite 18 von 20 Wegweiser für die Vereinsarbeit ___________________________________________________________________________ Verein und Steuern Zuständige Finanzämter: Weingarten, Wangen Stand 2009: „Steuerfreibetrag“ für Vereinsfunktionäre; Ehrenamtspauschale 500 € Übungsleiterpauschale 2100 € Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb: 35000 € Umsatzsteuer: 17500 € Körperschaftssteuer 35000 € Weitere Informationen: www.bvbw-online.de www.bdmv-online.de Steuergesetze im Internet abrufbar, eingestellt vom Bundesministerium für Finanzen: www.gesetze-im-internet.de Abgabenordnung unter www.gesetze-im-internet.de/ao_1977 www.steuerlinks.de z.B. Links zu Finanzämtern und ihren Vereinsbeauftragten Gesetzestexte Betreiber: Benjamin Hirth, Steuerberater www.vereinsbesteuerung.info : Betreiber: Klaus Wachter, Finanzbeamter Finanzamt Ravensburg Finanzministerium Baden-Württemberg: www.finanzministerium.baden-wuerttemberg.de Informationsschrift „ Steuertipps für gemeinnützige Vereine“ Bundesfinanzministerium: www.bundesfinanzministerium.de Infos zu Ehrenamt usw. Nachbarverbände des BKRV (direkt angrenzend) Biberach: www.blasmusik-kreisverband-biberach.de Bodenseekreis: www.bmvbk.de Sigmaringen: www.bvbw-sigmaringen.de ASM: www.asm-online.de Bezirk 1 Kempten (KE+OA-Nord), Bezirk 6 Memmingen (MM+MN(Unterallgäu)-West), www.asm-bezirk6.de Bezirk 7 Lindau (LI) www.asm-bezirk7-lindau.de ___________________________________________________________________________ Version 1 / 22.02.10 Seite 19 von 20 Wegweiser für die Vereinsarbeit ___________________________________________________________________________ Abkürzungen BVBW BDMV BDB BKRV ASM BBMV GEMA KVJBO KVSO LBO CISM BLJBW DBJ Blasmusikverband Baden-Württemberg www.bvbw-online.de Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände www.bdmv-online.de Bund Deutscher Blasmusikverbände www.blasmusikverbaende.de Blasmusikkreisverband Ravensburg www.blasmusik-rv.de Allgäu-Schwäbischer Musikbund www.asm-online.de Bayerischer Blasmusikverband www.bbmv-online.de Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte www.gema.de Kreisverbandsjugendblasorchester Kreisverbandsseniorenorchester Landesblasorchester www.landesblasorchester.de Confédération Internationale des Sociétés Musicales www.cism.de Bläserjugend Baden-Württemberg www.bjbw.de Deutsche Bläserjugend www.deutsche-blaeserjugend.de ___________________________________________________________________________ Version 1 / 22.02.10 Seite 20 von 20