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SR E CTH TES AI NNW AFL TAS K RA N TZ L EZI
Der
Bank- und
Kapitalmarkt Brief
Ausgabe 1 | August 2007
Kreditauktionen
im Internet
„Wir benötigen für unseren Urlaub noch 1.500,00 €“ oder
„Wer leiht uns für 8 % Zinsen Geld, damit wir es in eine
ausländische todsichere Anleihe investieren können“.
In dieser
Ausgabe:
Seite 1
Kreditauktionen im Internet
Seite 2
Im Brennpunkt (Fortsetzung)
CMS - spread-ladder-swap der
Deutschen Bank
Seite 3
Aktuelle Urteile zum Bankund Kapitalmarktrecht
Seite 4
Blinksignale
Impressum
Mit solchen Kreditgesuchen sprechen Kapitalsuchende
potentielle Geldgeber auf Kreditvermittlungsplattformen
an, die in jüngerer Vergangenheit vermehrt im Internet
auftauchen. Das Prinzip ist einfach: Menschen, die Geld
leihen oder verleihen wollen, geben an, wie viel Geld sie
geben oder nehmen wollen und wie lange die Laufzeit
sein soll. Die Kreditvermittlungsplattformen bringen die
Kandidaten ohne Zwischenschaltung eines Kreditinstituts
zusammen (so genanntes P2P- Lending).
Die Idee an sich hat auf jeden Fall Zukunft bei
Kleinkrediten. So können die Geldgeber für das ausgereichte Geld eine höhere Verzinsung erzielen, während
die Kreditnehmer im günstigsten Fall weniger Zinsen
als bei ihrer Hausbank zahlen. Jedoch gibt es, wie
überall, zwischen den am Markt tätigen Kreditvermittlungsplattformen große Unterschiede. Einige
Angebote basieren auf einem umfangreichen
Austausch an Informationen. So erhalten Kreditgeber
Einblick in die finanzielle Gesamtsituation des möglichen Kreditnehmers einschließlich Arbeitsverhältnis
und Einkommen.
Vorsicht ist geboten
Trotz aller Euphorie ist jedoch für die Kreditgeber
Vorsicht geboten, denn eines haben sämtliche Kreditve
Vermittlungsplattformen gemeinsam: Beim P2P-Lending
STEINFARTZ Recht s a n w a l t s ka n z l e i
verbleibt das Risiko, dass der Kreditnehmer mit der
Rückzahlung des Kredits ausfällt allein beim Kreditgeber.
Eine Garantie oder Absicherung der über eine Kreditvermittlungsplattform ausgereichten Gelder, wie etwa
über einen Einlagensicherungsfonds, besteht nicht. Damit
schlagen die Betreiber dieser Plattformen, wie Dirk
Morina, von dem Portal „eLolly“, gleich zwei Fliegen mit
einer Klappe.
Zum einen hat das Portal eLolly mit der Kreditabwicklung
selbst nichts zu tun, weshalb es auch das Kreditausfallrisiko
nicht trifft. Zweitens benötigt man auch keine teure
Linzenz von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Für die reine Vermittlung von Krediten ist
nämlich keine Bankerlaubnis erforderlich, Kreditvermittlungsplattformen stehen demnach streng für sich genommen grundsätzlich nicht unter der Aufsicht der BaFin.
Fortsetzung auf Seite 2
T +49 3 8 1 8 1 7 1 7 2 0 F + 4 9 3 8 1 8 1 7 1 7 2 1 W W W. KA N Z L E I - S T E I N FA R T Z . D E
Kreditauktionen im Internet
Nie wieder pleite
Fortsetzung von Seite 1
Nach Angaben des Betreibers des Internetportals eLolly Dirk Morina sei
die Nachfrage enorm. So würde sich „jede Minute ein neues Mitglied
registrieren“, wobei die meisten Kreditsuchende
seien. Schon im März 2007 lockte die Homepage
mit verfügbarem Privatkapital von über sechs
Millionen Euro.
Schaut man auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von diesem Portal, müssen
Geldgeber jedoch gewarnt sein. Dort ist nämlich
aufgeführt „ Es ist nicht die Pflicht von eLolly,
die Seriosität der Mitglieder zu überprüfen.
Auch werden die gemachten Angaben keiner weiteren Kontrolle unterzogen…eLolly ist
für Schäden sämtlicher Art nicht haftbar zu
machen, weder für mittelbare noch unmittelbare auch nicht für Datenverluste usw..
Aber nicht nur Kreditgeber sollten bei
der Kreditvergabe Vorsicht walten lassen auch
Kreditsuchende sollten nicht auf unseriöse
Kreditgeber hereinfallen. Diese bewerben
Ihre Angebote mit sehr niedrigen Zinssätzen,
während dann der tatsächliche Zins um ein
Vielfaches höher ist. Außerdem werden für die
www.Elolly.de
Unterbreitung eines Kreditangebots Kosten in
Rechnung gestellt oder der Kunde wird genötigt
weitere kostenpflichtige Dienstleistungen (Versicherungen) in Anspruch
zu nehmen, um einen Kredit zu erhalten.
Insgesamt handelt es sich um ein sehr spannendes und viel versprechendes Geschäftsmodell, welches in den USA und Großbritannien bereits
mit einigem Erfolg betrieben wird. Jedoch sollte die Bafin auf diese
Entwicklung ein Auge werfen, um rechtzeitig gegen schwarze Schafe in
dieser Branche vorgehen zu können.
Wenn Du der Bank 100 Dollar
schuldest, dann hat Du ein
Problem. Wenn Du der Bank 100
Millionen Dollar schuldest, dann
hat die Bank ein Problem.
Paul Getty, Milliardär
(1892 – 1976)
2
Bank - u nd Ka pi ta lm a r k t Br ie f
Aus aktuellem Anlaß
Das Schicksal auf der Schweineleiter – oder
Der CMS- spread-ladder-swap der Deutschen Bank
In jüngster Vergangenheit hat die Deutsche Bank an
Privatinvestoren und Kommunen hoch spekulative
Zinsderivate aggressiv vermarktet. Mit dem Stichwort „Zinsoptimierungsstrategien“ lockte die Deutsche Bank ihre
Kunden, um ihnen ein hoch spekulatives Zinssatzswapgeschäft zu verkaufen. Bei diesem Geschäft verpflichteten
sich die Parteien ihre gegenseitigen Zinssatzzahlungen zu
tauschen. Während jedoch die Deutsche Bank in der Regel
durch einen festen Zinssatz ihr Risiko begrenzte, hafteten
die Vertragspartner auf Grund eines variablen Zinssatzes
oft unbegrenzt. Auf Grund der aktuellen Zinsentwicklung
drohen nun Verluste, die Kunden bereits mehrstellige
Millionenbeträge gekostet haben.
Kommunen und Unternehmen machen deshalb geltend, sie
seien von der Deutschen Bank nicht hinreichend über diese
Risiken aufgeklärt worden. Der Deutschen Bank drohen
deshalb Schadensersatzklagen vieler Firmen, denen die
Bank diese komplizierten Zinsterminprodukte als CMSladder-swap verkauft hat. Insbesondere die Zinsformel,
nach denen sich die Zinszahlungen der Kunden gegenüber
der Deutschen Bank richten sind tückisch. Denn die variable
Zinsformel, die mit einem Hebesatz versehen ist, sorgt
dafür, dass bei einer Verflachung der Zinskurve zwischen
dem zehn- und zweijährigen Zins (der so genannte Spread)
innerhalb kürzester Zeit der Kunde auf eine „Zinsleiter“
gerät, von der er nicht mehr herunter kommt. Insofern
eignet sich ein Vergleich mit dem Schlachtfest des Kunden
auf der Schweineleiter.
Der Fall erreicht nunmehr politische Dimensionen, da
dieses Produkt, ursprünglich gedacht als eine sinnvolle
Ergänzung zur Zinsoptimierung von Kommunen, nunmehr
zu Millionenverlusten bei vielen Städten und Gemeinden
geführt hat. Die Deutsche Bank bleibt jedoch hart und stellt
sich auf den Standpunkt, sie habe ihre Kunden ordnungsgemäß über dieses Produkt aufgeklärt. Dabei vergisst die
Bank, dass es sich hier um hoch spekulative Wetten auf
zukünftige Zinsentwicklungen handelt. Grundsätzlich kann
eine nicht ordnungsgemäße Beratung zu einem Anspruch
auf Rückabwicklung des Vertrages führen. Ob dies der
Fall ist, kann nur im jeweiligen Einzelfall geprüft werden,
eine gesicherte Rechtsprechung zu Zinssatzswapgeschäften
exisitiert bislang nicht.
Aktuelle Urteile zum
Bank- und Kapitalmarktrecht
Anlagevermittler haften bei
fehlender Aufklärung über Risiko des
Totalverlustes auf Schadensersatz
(„Securenta“)
Die Klägerin hatte sich an die ihr persönlich bekannte Anlagevermittlerin
gewandt, um sich hinsichtlich einer sicheren und rentablen Geldanlage,
die auch der Altersvorsorge dienen sollte, beraten zu lassen. Die Beklagte
empfahl eine “Securenta-Beteiligung”, ohne darauf hinzuweisen, dass
bei dieser stillen Beteiligung das Risiko des Totalverlusts oder gar einer
Nachschusspflicht besteht.
Erst als die Klägerin in einer finanziellen Notlage auf die Geldanlage
zurückgreifen wollte, musste sie feststellen, dass diese sich als nicht
werthaltig erwies und die Securenta Zahlungen verweigerte. Die Klägerin
nahm die Vermittlerin auf Schadensersatz in Anspruch und hatte damit
vor dem Landgericht Zwickau Erfolg. Die Anlagevermittlerin habe ihre
Pflichten aus dem Anlagevermittlungsvertrag auch verletzt, indem sie
die Klägerin nicht über das Risiko des Totalverlusts aufgeklärt hat (Urteil
des LG Zwickau vom 14.02.2006 AZ: 8 U 499/06). Inzwischen hat sich
der Finanzskandal um die Göttinger Gruppe, zu der die Securenta AG
gehört, ausgeweitet. Die Göttinger Gruppe soll bei 100.000 Anlegern
ca.1 Milliarde eingesammelt haben, wobei viele Kunden fast ihre
gesamte Altersvorsorge verloren haben. Gegen drei Manager wurden
170 Erzwingungshaftbefehle bereits erlassen. Da zwischenzeitlich die
Securenta AG die Insolvenz angemeldet hat, bleiben hier den Anlegern
nur noch Rückgriffsansprüche gegen die Vermittler übrig.
der Verbraucher unangemessen benachteiligt monierten die Richter.
Da diese Wertermittlung nur im eigenen Interesse der Bank liegen würde,
verneinten die Richter die Möglichkeit ein Sonderentgelt hierfür zu kassieren. Besonders wichtig ist das Urteil für Kunden, die in vergangenen
Jahren hunderte Euro für ein Wertgutachten bezahlen mussten. Damit
könnten auf die Geldinstitute Rückforderungen in nicht unbeträchtlicher
Höhe zukommen. Das Urteil des Landgerichts Stuttgart ist noch nicht
rechtskräftig ( LG Stuttgart AZ: 20 O 9/07).
Banken haften für ungeprüfte
Einlösung eines unterschlagenen
Verrechnungsschecks
Die Klägerin vertrieb in mehreren Autohäusern Fahrzeuge der
gehobenen Klasse. Ein Angestellter der Klägerin erhielt für den Verkauf
der Fahrzeuge von den Kunden Verrechnungsschecks, auf welchen als
Zahlungsempfängerin das Autohaus angegeben war. Der Verkäufer des
Autohauses hatte die Schecks bei der Bank
Die ganze Börse
eingereicht und seinem eigenen Konto guthängt
nur davon
schreiben lassen. Auf diesem Weg hatte der
Verkäufer im Laufe der Zeit 510.000,00 €
ab, ob es mehr
unterschlagen. Das Autohaus verlangte von der
Aktien gibt als
Bank Schadensersatz in gleicher Höhe, weil die
Dummmköpfe oder
Bank verpflichtet gewesen wäre bei den eingemehr Dummköpfe
reichten Schecks nachzuforschen, ob die Beträge
als Aktien.
dem Privatkonto des Verkäufers überhaupt
(André
Kostolany,
hätten gutgeschrieben werden dürfen.
über die Ursache
Kreditinstitute dürfen Kunden
keine Beleihungswertgutachten in
Rechnung stellen
Die Wüstenrot AG hatte von einem Kunden, der eine Baufinanzierung
beantragt hatte, die Zahlung von 520,00 € für die Anfertigung eines
Wertgutachtens verlangt. Zur Begründung berief sich die Wüstenrot
AG auf ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen wonach die Kosten
hierfür vom Kunden zu tragen seien. Mit einer Klage wandte sich
die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen die Kosten dieses
Wertgutachtens und wies darauf hin, dass nicht einmal dem Kunden
ein Blick in die Bewertung gewährt worden war – geschweige denn
sie herausgeben wurde. Nach dem Urteil des Landgerichts Stuttgart
soll damit nun Schluss sein. Durch die beanstandete Klausel wird
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Bank - u nd Ka pi ta lm a r k t Br ie f
Das Oberlandesgericht Karlsruhe gab dem
von fallenden
klagenden Autohaus gegen die Bank Recht. Die
und steigenden
Bank wäre vor der Einlösung der acht Schecks
Kursen)
verpflichtet gewesen bei dem Scheckaussteller
oder dem Autohaus nachzufragen, ob der
Verkäufer zur Einreichung der Kundenschecks
auf sein Privatkonto berechtigt war. Die Verpflichtung zur Nachfrage
durch die Bank hätte sich insbesondere aus der Abweichung zwischen
dem benannten Autohaus als Zahlungsempfänger und dem Verkäufer als
Einreicher des Schecks ergeben. Mit diesem Urteil hat das Gericht nochmals die Prüfungspflichten der Bank bei Scheckeinreichung unterstrichen
(OLG Karlsruhe vom 03.04.2007, 17 U 292/05).
Blinksignale
Art Estate GmbH & Co. – Geschäfte mit
der Kunst
Bafin untersagt der 1911 DIRECT Sparkasse
Ekonomisk förening das Einlagengeschäft
Riskant und undurchsichtig ist das Beteiligungsangebot für den Kunstfond
der Hamburger Art Estate GmbH & Co.. Dieser Fonds besteht aus 25 Bildern
namhafter Künstler, wie Andy Warhol und Georg Baselitz. Dem Kunden werden
bis zum Ende der Beteiligungszeit für das Kunstportfolio 10 % Wertsteigerung
in Aussicht gestellt. Fallen die Kunstwerke aber im Wert, verlieren die Anleger
Geld. Sie sind als Mitunternehmer auch am Verlust der Gesellschaft beteiligt.
Die 1911 Direktsparkasse Ekonomisk förening bot ein als Sparbuch konzipiertes Anlageprodukt an. Dieses Sparbuch bewarb sie teilweise auch als
Sparkassenbuch „Der Klassiker“ und „Sparbuch 3+ - Varioflex“. Anleger
konnten dabei zu unterschiedlichen Konditionen Gelder auf den von Ihnen
eröffneten Sparkonten einzahlen.
Nicht nur die Risiken des Kunstmarktes sprechen gegen eine Beteiligung,
sondern auch die unklaren Angaben im Prospekt. So gibt es neben einmaligen
Kosten der Anlage mit 13,8 % noch eine Liquiditätsreserve, die 15,65 % oder
knapp 1,2 Millionen der Gesamtinvestitionssumme von 7,4 Millionen Euro
beträgt. Vor dem riskanten Kunstfonds sei deshalb gewarnt.
Die Konditionen bemaßen sich nach dem Alter der Anleger, der Anlagesumme
und der Laufzeit der Anlage. Nach Angaben der Gesellschaft haben rund 655
Anleger eine Summe von rund 1,1 Millionen eingezahlt. Durch die Annahme
der Anlegergelder betreibt diese Sparkasse das Einlagengeschäft ohne die dafür
erforderliche Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zu
haben.
SR E CTH TES AI NNW AFL TAS K RA N TZ L EZI
G E R H A R T-HAUPTMANN- STR . 26 18055 ROSTOCK M A I L @ KA N Z L E I - S T E I N FA R T Z . D E
T + 4 9 3 81 8171720 F +49 381 8171721 WWW.KAN Z L E I - S T E I N FA R T Z . D E
Die Kanzlei Steinfartz wurde im April 2005 von dem Namensträger gegründet.
Herr Rechtsanwalt Steinfartz verfügt neben seiner Tätigkeit im Arbeitsrecht
über eine langjährige Erfahrung im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts.
Zu dem Mandantenkreis der Kanzlei gehören unter anderem Fußballprofis
aus der Bundesliga, die durch Herrn Rechtsanwalt Steinfartz in ihren
Vermögensanlagen rechtlich beraten und vertreten werden.
Die Kanzlei Steinfartz ist überörtlich in allen Bereichen des Bank- und
Kapitalmarkts tätig. Insbesondere die Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft
für Bank- und Kapitalmarktrecht des Deutschen Anwaltsverein und die regionale Leitung im DASV gewährleisten den für die erfolgreiche Tätigkeit so
wesentlichen Informationsaustausch.
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Dieser Bank- und Kapitalmarktbrief ersetzt keine rechtliche Beratung im
Einzelfall. Der Inhalt dieses Briefes ist ohne vorherige Beratung nicht
als Entscheidungsgrundlage geeignet. Eine Haftung im Einzelfall übernehmen wir daher mit der Herausgabe dieses Briefes nicht, insbesondere
stellen die Informationen keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von
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