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SR E CTH TES AI NNW AFL TAS K RA N TZ L EZI Der Bank- und Kapitalmarkt Brief Ausgabe 1 | August 2007 Kreditauktionen im Internet „Wir benötigen für unseren Urlaub noch 1.500,00 €“ oder „Wer leiht uns für 8 % Zinsen Geld, damit wir es in eine ausländische todsichere Anleihe investieren können“. In dieser Ausgabe: Seite 1 Kreditauktionen im Internet Seite 2 Im Brennpunkt (Fortsetzung) CMS - spread-ladder-swap der Deutschen Bank Seite 3 Aktuelle Urteile zum Bankund Kapitalmarktrecht Seite 4 Blinksignale Impressum Mit solchen Kreditgesuchen sprechen Kapitalsuchende potentielle Geldgeber auf Kreditvermittlungsplattformen an, die in jüngerer Vergangenheit vermehrt im Internet auftauchen. Das Prinzip ist einfach: Menschen, die Geld leihen oder verleihen wollen, geben an, wie viel Geld sie geben oder nehmen wollen und wie lange die Laufzeit sein soll. Die Kreditvermittlungsplattformen bringen die Kandidaten ohne Zwischenschaltung eines Kreditinstituts zusammen (so genanntes P2P- Lending). Die Idee an sich hat auf jeden Fall Zukunft bei Kleinkrediten. So können die Geldgeber für das ausgereichte Geld eine höhere Verzinsung erzielen, während die Kreditnehmer im günstigsten Fall weniger Zinsen als bei ihrer Hausbank zahlen. Jedoch gibt es, wie überall, zwischen den am Markt tätigen Kreditvermittlungsplattformen große Unterschiede. Einige Angebote basieren auf einem umfangreichen Austausch an Informationen. So erhalten Kreditgeber Einblick in die finanzielle Gesamtsituation des möglichen Kreditnehmers einschließlich Arbeitsverhältnis und Einkommen. Vorsicht ist geboten Trotz aller Euphorie ist jedoch für die Kreditgeber Vorsicht geboten, denn eines haben sämtliche Kreditve Vermittlungsplattformen gemeinsam: Beim P2P-Lending STEINFARTZ Recht s a n w a l t s ka n z l e i verbleibt das Risiko, dass der Kreditnehmer mit der Rückzahlung des Kredits ausfällt allein beim Kreditgeber. Eine Garantie oder Absicherung der über eine Kreditvermittlungsplattform ausgereichten Gelder, wie etwa über einen Einlagensicherungsfonds, besteht nicht. Damit schlagen die Betreiber dieser Plattformen, wie Dirk Morina, von dem Portal „eLolly“, gleich zwei Fliegen mit einer Klappe. Zum einen hat das Portal eLolly mit der Kreditabwicklung selbst nichts zu tun, weshalb es auch das Kreditausfallrisiko nicht trifft. Zweitens benötigt man auch keine teure Linzenz von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Für die reine Vermittlung von Krediten ist nämlich keine Bankerlaubnis erforderlich, Kreditvermittlungsplattformen stehen demnach streng für sich genommen grundsätzlich nicht unter der Aufsicht der BaFin. Fortsetzung auf Seite 2 T +49 3 8 1 8 1 7 1 7 2 0 F + 4 9 3 8 1 8 1 7 1 7 2 1 W W W. KA N Z L E I - S T E I N FA R T Z . D E Kreditauktionen im Internet Nie wieder pleite Fortsetzung von Seite 1 Nach Angaben des Betreibers des Internetportals eLolly Dirk Morina sei die Nachfrage enorm. So würde sich „jede Minute ein neues Mitglied registrieren“, wobei die meisten Kreditsuchende seien. Schon im März 2007 lockte die Homepage mit verfügbarem Privatkapital von über sechs Millionen Euro. Schaut man auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von diesem Portal, müssen Geldgeber jedoch gewarnt sein. Dort ist nämlich aufgeführt „ Es ist nicht die Pflicht von eLolly, die Seriosität der Mitglieder zu überprüfen. Auch werden die gemachten Angaben keiner weiteren Kontrolle unterzogen…eLolly ist für Schäden sämtlicher Art nicht haftbar zu machen, weder für mittelbare noch unmittelbare auch nicht für Datenverluste usw.. Aber nicht nur Kreditgeber sollten bei der Kreditvergabe Vorsicht walten lassen auch Kreditsuchende sollten nicht auf unseriöse Kreditgeber hereinfallen. Diese bewerben Ihre Angebote mit sehr niedrigen Zinssätzen, während dann der tatsächliche Zins um ein Vielfaches höher ist. Außerdem werden für die www.Elolly.de Unterbreitung eines Kreditangebots Kosten in Rechnung gestellt oder der Kunde wird genötigt weitere kostenpflichtige Dienstleistungen (Versicherungen) in Anspruch zu nehmen, um einen Kredit zu erhalten. Insgesamt handelt es sich um ein sehr spannendes und viel versprechendes Geschäftsmodell, welches in den USA und Großbritannien bereits mit einigem Erfolg betrieben wird. Jedoch sollte die Bafin auf diese Entwicklung ein Auge werfen, um rechtzeitig gegen schwarze Schafe in dieser Branche vorgehen zu können. Wenn Du der Bank 100 Dollar schuldest, dann hat Du ein Problem. Wenn Du der Bank 100 Millionen Dollar schuldest, dann hat die Bank ein Problem. Paul Getty, Milliardär (1892 – 1976) 2 Bank - u nd Ka pi ta lm a r k t Br ie f Aus aktuellem Anlaß Das Schicksal auf der Schweineleiter – oder Der CMS- spread-ladder-swap der Deutschen Bank In jüngster Vergangenheit hat die Deutsche Bank an Privatinvestoren und Kommunen hoch spekulative Zinsderivate aggressiv vermarktet. Mit dem Stichwort „Zinsoptimierungsstrategien“ lockte die Deutsche Bank ihre Kunden, um ihnen ein hoch spekulatives Zinssatzswapgeschäft zu verkaufen. Bei diesem Geschäft verpflichteten sich die Parteien ihre gegenseitigen Zinssatzzahlungen zu tauschen. Während jedoch die Deutsche Bank in der Regel durch einen festen Zinssatz ihr Risiko begrenzte, hafteten die Vertragspartner auf Grund eines variablen Zinssatzes oft unbegrenzt. Auf Grund der aktuellen Zinsentwicklung drohen nun Verluste, die Kunden bereits mehrstellige Millionenbeträge gekostet haben. Kommunen und Unternehmen machen deshalb geltend, sie seien von der Deutschen Bank nicht hinreichend über diese Risiken aufgeklärt worden. Der Deutschen Bank drohen deshalb Schadensersatzklagen vieler Firmen, denen die Bank diese komplizierten Zinsterminprodukte als CMSladder-swap verkauft hat. Insbesondere die Zinsformel, nach denen sich die Zinszahlungen der Kunden gegenüber der Deutschen Bank richten sind tückisch. Denn die variable Zinsformel, die mit einem Hebesatz versehen ist, sorgt dafür, dass bei einer Verflachung der Zinskurve zwischen dem zehn- und zweijährigen Zins (der so genannte Spread) innerhalb kürzester Zeit der Kunde auf eine „Zinsleiter“ gerät, von der er nicht mehr herunter kommt. Insofern eignet sich ein Vergleich mit dem Schlachtfest des Kunden auf der Schweineleiter. Der Fall erreicht nunmehr politische Dimensionen, da dieses Produkt, ursprünglich gedacht als eine sinnvolle Ergänzung zur Zinsoptimierung von Kommunen, nunmehr zu Millionenverlusten bei vielen Städten und Gemeinden geführt hat. Die Deutsche Bank bleibt jedoch hart und stellt sich auf den Standpunkt, sie habe ihre Kunden ordnungsgemäß über dieses Produkt aufgeklärt. Dabei vergisst die Bank, dass es sich hier um hoch spekulative Wetten auf zukünftige Zinsentwicklungen handelt. Grundsätzlich kann eine nicht ordnungsgemäße Beratung zu einem Anspruch auf Rückabwicklung des Vertrages führen. Ob dies der Fall ist, kann nur im jeweiligen Einzelfall geprüft werden, eine gesicherte Rechtsprechung zu Zinssatzswapgeschäften exisitiert bislang nicht. Aktuelle Urteile zum Bank- und Kapitalmarktrecht Anlagevermittler haften bei fehlender Aufklärung über Risiko des Totalverlustes auf Schadensersatz („Securenta“) Die Klägerin hatte sich an die ihr persönlich bekannte Anlagevermittlerin gewandt, um sich hinsichtlich einer sicheren und rentablen Geldanlage, die auch der Altersvorsorge dienen sollte, beraten zu lassen. Die Beklagte empfahl eine “Securenta-Beteiligung”, ohne darauf hinzuweisen, dass bei dieser stillen Beteiligung das Risiko des Totalverlusts oder gar einer Nachschusspflicht besteht. Erst als die Klägerin in einer finanziellen Notlage auf die Geldanlage zurückgreifen wollte, musste sie feststellen, dass diese sich als nicht werthaltig erwies und die Securenta Zahlungen verweigerte. Die Klägerin nahm die Vermittlerin auf Schadensersatz in Anspruch und hatte damit vor dem Landgericht Zwickau Erfolg. Die Anlagevermittlerin habe ihre Pflichten aus dem Anlagevermittlungsvertrag auch verletzt, indem sie die Klägerin nicht über das Risiko des Totalverlusts aufgeklärt hat (Urteil des LG Zwickau vom 14.02.2006 AZ: 8 U 499/06). Inzwischen hat sich der Finanzskandal um die Göttinger Gruppe, zu der die Securenta AG gehört, ausgeweitet. Die Göttinger Gruppe soll bei 100.000 Anlegern ca.1 Milliarde eingesammelt haben, wobei viele Kunden fast ihre gesamte Altersvorsorge verloren haben. Gegen drei Manager wurden 170 Erzwingungshaftbefehle bereits erlassen. Da zwischenzeitlich die Securenta AG die Insolvenz angemeldet hat, bleiben hier den Anlegern nur noch Rückgriffsansprüche gegen die Vermittler übrig. der Verbraucher unangemessen benachteiligt monierten die Richter. Da diese Wertermittlung nur im eigenen Interesse der Bank liegen würde, verneinten die Richter die Möglichkeit ein Sonderentgelt hierfür zu kassieren. Besonders wichtig ist das Urteil für Kunden, die in vergangenen Jahren hunderte Euro für ein Wertgutachten bezahlen mussten. Damit könnten auf die Geldinstitute Rückforderungen in nicht unbeträchtlicher Höhe zukommen. Das Urteil des Landgerichts Stuttgart ist noch nicht rechtskräftig ( LG Stuttgart AZ: 20 O 9/07). Banken haften für ungeprüfte Einlösung eines unterschlagenen Verrechnungsschecks Die Klägerin vertrieb in mehreren Autohäusern Fahrzeuge der gehobenen Klasse. Ein Angestellter der Klägerin erhielt für den Verkauf der Fahrzeuge von den Kunden Verrechnungsschecks, auf welchen als Zahlungsempfängerin das Autohaus angegeben war. Der Verkäufer des Autohauses hatte die Schecks bei der Bank Die ganze Börse eingereicht und seinem eigenen Konto guthängt nur davon schreiben lassen. Auf diesem Weg hatte der Verkäufer im Laufe der Zeit 510.000,00 € ab, ob es mehr unterschlagen. Das Autohaus verlangte von der Aktien gibt als Bank Schadensersatz in gleicher Höhe, weil die Dummmköpfe oder Bank verpflichtet gewesen wäre bei den eingemehr Dummköpfe reichten Schecks nachzuforschen, ob die Beträge als Aktien. dem Privatkonto des Verkäufers überhaupt (André Kostolany, hätten gutgeschrieben werden dürfen. über die Ursache Kreditinstitute dürfen Kunden keine Beleihungswertgutachten in Rechnung stellen Die Wüstenrot AG hatte von einem Kunden, der eine Baufinanzierung beantragt hatte, die Zahlung von 520,00 € für die Anfertigung eines Wertgutachtens verlangt. Zur Begründung berief sich die Wüstenrot AG auf ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen wonach die Kosten hierfür vom Kunden zu tragen seien. Mit einer Klage wandte sich die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen die Kosten dieses Wertgutachtens und wies darauf hin, dass nicht einmal dem Kunden ein Blick in die Bewertung gewährt worden war – geschweige denn sie herausgeben wurde. Nach dem Urteil des Landgerichts Stuttgart soll damit nun Schluss sein. Durch die beanstandete Klausel wird 3 Bank - u nd Ka pi ta lm a r k t Br ie f Das Oberlandesgericht Karlsruhe gab dem von fallenden klagenden Autohaus gegen die Bank Recht. Die und steigenden Bank wäre vor der Einlösung der acht Schecks Kursen) verpflichtet gewesen bei dem Scheckaussteller oder dem Autohaus nachzufragen, ob der Verkäufer zur Einreichung der Kundenschecks auf sein Privatkonto berechtigt war. Die Verpflichtung zur Nachfrage durch die Bank hätte sich insbesondere aus der Abweichung zwischen dem benannten Autohaus als Zahlungsempfänger und dem Verkäufer als Einreicher des Schecks ergeben. Mit diesem Urteil hat das Gericht nochmals die Prüfungspflichten der Bank bei Scheckeinreichung unterstrichen (OLG Karlsruhe vom 03.04.2007, 17 U 292/05). Blinksignale Art Estate GmbH & Co. – Geschäfte mit der Kunst Bafin untersagt der 1911 DIRECT Sparkasse Ekonomisk förening das Einlagengeschäft Riskant und undurchsichtig ist das Beteiligungsangebot für den Kunstfond der Hamburger Art Estate GmbH & Co.. Dieser Fonds besteht aus 25 Bildern namhafter Künstler, wie Andy Warhol und Georg Baselitz. Dem Kunden werden bis zum Ende der Beteiligungszeit für das Kunstportfolio 10 % Wertsteigerung in Aussicht gestellt. Fallen die Kunstwerke aber im Wert, verlieren die Anleger Geld. Sie sind als Mitunternehmer auch am Verlust der Gesellschaft beteiligt. Die 1911 Direktsparkasse Ekonomisk förening bot ein als Sparbuch konzipiertes Anlageprodukt an. Dieses Sparbuch bewarb sie teilweise auch als Sparkassenbuch „Der Klassiker“ und „Sparbuch 3+ - Varioflex“. Anleger konnten dabei zu unterschiedlichen Konditionen Gelder auf den von Ihnen eröffneten Sparkonten einzahlen. Nicht nur die Risiken des Kunstmarktes sprechen gegen eine Beteiligung, sondern auch die unklaren Angaben im Prospekt. So gibt es neben einmaligen Kosten der Anlage mit 13,8 % noch eine Liquiditätsreserve, die 15,65 % oder knapp 1,2 Millionen der Gesamtinvestitionssumme von 7,4 Millionen Euro beträgt. Vor dem riskanten Kunstfonds sei deshalb gewarnt. Die Konditionen bemaßen sich nach dem Alter der Anleger, der Anlagesumme und der Laufzeit der Anlage. Nach Angaben der Gesellschaft haben rund 655 Anleger eine Summe von rund 1,1 Millionen eingezahlt. Durch die Annahme der Anlegergelder betreibt diese Sparkasse das Einlagengeschäft ohne die dafür erforderliche Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zu haben. SR E CTH TES AI NNW AFL TAS K RA N TZ L EZI G E R H A R T-HAUPTMANN- STR . 26 18055 ROSTOCK M A I L @ KA N Z L E I - S T E I N FA R T Z . D E T + 4 9 3 81 8171720 F +49 381 8171721 WWW.KAN Z L E I - S T E I N FA R T Z . D E Die Kanzlei Steinfartz wurde im April 2005 von dem Namensträger gegründet. Herr Rechtsanwalt Steinfartz verfügt neben seiner Tätigkeit im Arbeitsrecht über eine langjährige Erfahrung im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts. Zu dem Mandantenkreis der Kanzlei gehören unter anderem Fußballprofis aus der Bundesliga, die durch Herrn Rechtsanwalt Steinfartz in ihren Vermögensanlagen rechtlich beraten und vertreten werden. Die Kanzlei Steinfartz ist überörtlich in allen Bereichen des Bank- und Kapitalmarkts tätig. Insbesondere die Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft für Bank- und Kapitalmarktrecht des Deutschen Anwaltsverein und die regionale Leitung im DASV gewährleisten den für die erfolgreiche Tätigkeit so wesentlichen Informationsaustausch. Haftungsausschluss Dieser Bank- und Kapitalmarktbrief ersetzt keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Der Inhalt dieses Briefes ist ohne vorherige Beratung nicht als Entscheidungsgrundlage geeignet. Eine Haftung im Einzelfall übernehmen wir daher mit der Herausgabe dieses Briefes nicht, insbesondere stellen die Informationen keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Kapitalanlagen dar. Kennen Sie jemanden, den unser Bank- und Kapitalmarktbrief ebenfalls interessieren könnte? Wir versenden gerne ein Exemplar. Möchten Sie nicht mehr in den Genuß des Bank- und Kapitalmarktbriefes kommen, so genügt eine kurze Mitteilung an uns.