mitteilungsblatt berliner zahnärzte

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mitteilungsblatt berliner zahnärzte
Heft 04 April 2011
M I T T E I L U N G S B L AT T B E R L I N E R Z A H N Ä R Z T E
Gutscheine für zahnärztliche Leistungen im Internet?
Philipp-Pfaff hat ISO-Zertifizierung erhalten
Vorstandswahlen der KZBV
Die elektronische Gesundheitskarte kommt
DEFOT Druck Agentur + Verlag • Claudiusstr. 3 • 10557 Berlin
PVSt, Deutsche Post AG, Entgelt bezahlt, A 13117 • ISSN 0343 – 0162
MBZ Heft 04 2011
A
EDITORIAL
Geschlossenheit
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
als frisch gewählter Vizepräsident der Zahnärztekammer
möchte ich mich als erstes für Ihr Vertrauen bedanken. Dass
das Stimmergebnis bei meiner Wahl besser war, als es die eigentlichen Mehrheitsverhältnisse in der Delegiertenversammlung vorab vermuten ließen, möchte ich zum Anlass nehmen,
dies mit einem persönlichen Wunsch und der Überschrift zu
diesem Grußwort in Verbindung bringen.
In dieser politisch und berufspolitisch mehr als turbulenten
Zeit ist es wichtiger den je, als Berufsstand geschlossen zusammen zu stehen. Diese Geschlossenheit gegenüber der Politik, den gesetzlichen Krankenkassen und Privatversicherungen
sowie unserer Aufsichtsbehörde ist essentielle Voraussetzung
für den Fortbestand der Freiberuflichkeit und die Möglichkeit,
unsere Praxen auch in Zukunft wirtschaftlich und fortschrittlich für die Patienten führen zu können.
Geschlossenheit für die brisanten Themen GOZ, Öffnungsklausel, E-Card, Qualitätsmanagement, Qualitätssicherung,
Hygienemanagement aber auch Helferinnenausbildung oder
soziales Engagement können wir nur durch sachlich-fachliche
Diskussion in unseren eigenen Reihen erreichen.
Verständlicherweise ist eine seit über 23 Jahren nicht angepasste Gebührenordnung (GOZ = Garantiert ohne Zunahme)
nicht emotionslos zu diskutieren. Diese Diskussion muss und
soll in der Kollegenschaft auch intensiv und teilweise kontrovers geführt werden können.
Geschlossenheit muss spätestens jedoch dann herrschen, wenn
die nach langen und schwierigen Diskussionen mehrheitlich
beschlossenen Wege gegangen werden.
In unserem Berliner Kammervorstand wurden Themen schon
immer sachbezogen und unabhängig von der Verbandszugehörigkeit aufgearbeitet und erfolgreich umgesetzt. Dies sollte
auch im größeren Kreis gelingen.
Diejenigen Kolleginnen und Kollegen, die mit diesen Wegen
vielleicht nicht immer einverstanden sind, sollen uns bei unserer Arbeit in den zahnärztlichen Gremien gerne kritisch begleiten, dies gehört zum Wesen einer Demokratie.
Die Hoffnungen, die anfänglich in die schwarz-gelbe Koalition gesetzt wurden, sind bisher nicht im Geringsten von der
Politik erfüllt worden – Gehör fanden bisher überwiegend andere. Deshalb werden wir nur geschlossen politische Veränderungen erreichen, sei es mit der Politik oder gegen sie.
Helfen Sie mit, meinen eingangs geäußerten Wunsch mit
Leben zu erfüllen!
Ihr
Michael Dreyer
MBZ Heft 04 2011
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L E I TA R T I K E L
ZÄK- I N T E R N
KZV- I N T E R N
S TA N D E S P O L I T I K
FORTBILDUNG
BEM A
GOZ
P FA F F B E R L I N
ZULASSUNG
UMSCHAU
Geschlossenheit
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Frauen – die Zukunft der ZahnMedizin
Änderung im VVG
Zahnärztliche Leistungen im Internet
Info zu Prüfungsterminen KFO/Oral
Mitgliederverwaltung
Jubilare in der LAG
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Vertreterversammlung KZBV am 18./19.03.2011
VV-Vorsitzende für Stärkung des Ehrenamts
Richtigstellung der Redaktion des MBZ
Elektronische Gesundheitskarte
Die neue Leiterin der Abteilung Zulassung
Im test Arztsuche – Das bringen Bewertungsportale
Broschüre: Gesunde Zähne für Ihr Kind
Änderung bei der Umsatzsteuer bei Goldlieferungen für
Zahnarztpraxen und Dentallabore
Abholung der Monatsabrechnungen
Vormerken: „Lauf in den Sommer“ der KZV Berlin
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Studie „Sechs Entwicklungslinien in Gesundheit und Pflege –
Analyse und Lösungsansätze“ des Fritz Beske Instituts für
Gesundheits-System-Forschung Kiel
18
Pfaff-Kurse
Buch-Tipp: Alterszahnheilkunde
Dienstagabendfortbildung
Fortbildungskalender
Wissenschaftlicher Beitrag: Bisshebung mit direkter Adähsivtechnik
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Abrechnungshinweise
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Endo-Berechnung
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ISO-Zertifizierung
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Neuzulassungen
Sitzungstermine des Zulassungsausschusses
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Neuerwerbungen der Leihbücherei
Kleine Lektüre
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KLEINANZEIGEN
TERMINKALENDER
IMPRESSUM
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MBZ Heft 04 2011
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17
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Veranstaltungen im April
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U3
SPRECHSTUNDEN
Vorstand der ZÄK Berlin
Vorstand der KZV Berlin
Dr. Wolfgang Schmiedel
Dr. Michael Dreyer
Dr. Jörg-Peter Husemann
Vorsitzender des Vorstands
Dr. Helmut Kesler
ZA Ingmar Dobberstein
ZÄ Juliane Gnoth
Dr. Karsten Heegewaldt
Dr. Dietmar Kuhn
Präsident, Finanzen
Vizepräsident, MBZ-Redaktion, LAG/
Prophylaxe, Alters-ZHK, Zä. Behindertenbehandlung, Sozialfonds/Seniorenbetreuung
GOZ
ZFA-Aus- und Fortbildung
Zahnärztl. Fort- und Weiterbildung,
Hochschulwesen
Praxisführung, Zahnärztliche Stelle
Schlichtung, Berufsrecht, Sachverständige/
Gutachter, Patientenberatungsstelle
Telefonische Anfragen Mittwochs in der Zeit von 12.00 - 14.00 Uhr.
Für persönliche Gesprächstermine bitten wir um telefonische
Voranmeldung. Anfragen per Fax oder E-Mail jederzeit möglich.
Dr. Karl-Georg Pochhammer
stellv. Vorsitzender des Vorstands
Dipl.-Stom. Karsten Geist
Mitglied des Vorstands
Sekretariat des Vorstands
Tel. 8 90 04-146 oder -131
[email protected]
Es empfiehlt sich eine vorherige telefonische Anmeldung bei den
Sekretariaten, wenn ein persönliches Gespräch gewünscht wird.
Sammelnummer der Zentrale der Zahnärztekammer
Tel.: 3 48 08 - 0 • Fax: 3 48 08 - 2 40
Referate der KZV Berlin
Internet: www.zaek-berlin.de • E-Mail: [email protected]
Adresse: Stallstr. 1, 10585 Berlin
Dr. Horst Freigang
Schlichtungsstelle und Gutachterfragen
Mittwoch 10-12 Uhr
Tel. 8 90 04-169
[email protected]
Hans-Ulrich Schrinner
Kieferorthopädie
Mittwoch 10-12 Uhr
Tel. 8 90 04-261
hans-ulrich.schrinner@
kzv-berlin.de
Dr. Jörg Meyer
Öffentlichkeitsarbeit
Mittwoch 15-17 Uhr
Tel. 8 90 04-113
[email protected]
Geschäftsführer
Reinhard Biker (Telefonische Anfragen bitte über das Sekretariat.)
Durchwahlnummern der Mitarbeiter
Stellv. Geschäftsführer
Sekretariat
Sekretariat
Hepatitis-Impfstoff, Assis.-Börse
Buchhaltung, Beitragswesen
Buchhaltung
Mitgliederverwaltung A-Z
GOZ
Technische Beratung, Arbeitsschutz,
Umwelt
Hygiene, BuS-Dienst
BuS-Dienst
Koordination des Ref. Zahnmed.
Fachangestellte (ZFA), Ausbildungsberaterin
Ref. Zahnmed. Fachangestellte (ZFA),
Ref. Zahnmed. Fachangestellte (ZFA)
Ref. Zahnmed. Fachangestellte (ZFA)
Ref. Zahnmed. Fachangestellte (ZFA)
Zahnärztl. Fort- u. Weiterbildung,
Dienstagabendfortbildung,
Tätigkeitsschwerpunkte
Zahnärztliche Stelle
EDV, Datenschutz
MBZ, Anzeigenverwaltung,
Öffentlichkeitsarbeit
Schlichtung, Berufsrecht
Rüge- u. Untersuchungsverfahren
Herr Fischer
Frau Borgolte
Frau Schwarz
Frau Bernhardt*
Frau Müller*
Frau Hetz*
Frau Dufft
Herr Urbschat
Herr Gerike
-132
-130
-131
-101
-110
-111
-112
-113
-114
Frau Reckling,
Herr Glatzer
Frau N. Winter
Frau Dr. Hefer*
-146
-146
-119
-128
Frau Bartsch*
Frau Schaefer,
Frau Leschnick*
Frau Kollien*
Frau EberhardtBachert*
-121
-122
-123
-129
-124
Frau Stork-Gissel*
Herr Falk
Frau S. Winter*
-125
-126
-137
Frau Stewart*
Frau Heinze
-139
-145
Geschäftsführung der KZV Berlin
Barbara Pache, kaufm. Geschäftsführerin Tel. 8 90 04-180
[email protected]
Sammelnummer der KZV Berlin:
Tel. 8 90 04 - 0 • Fax 8 90 04 - 1 02
www.kzv-berlin.de • [email protected]
Georg-Wilhelm-Str. 16, 10711 Berlin
Pressestellen
ZÄK Berlin
KZV Berlin
Birgit Dohlus
Tel. 30 82 46 82
Fax 30 82 46 83
[email protected]
Susanne Drkosch
Tel. 8 90 04-1 68
Fax 8 90 04-4 61 68
[email protected]
Die Mitarbeiter der Zahnärztekammer sind zu folgenden Zeiten erreichbar:
Mo., Di. und Do.
Mi.
Fr.
08.00 -12.00 und 12.30 -15.30 Uhr
08.00 -12.00 und 12.30 -16.00 Uhr
08.00 -13.00 Uhr
Geschäftsstelle der Wirtschaftlichkeitsprüfeinrichtungen
Zahnärzte im Land Berlin
Georg-Wilhelm-Str. 16, 10711 Berlin, Tel. 89004-150
Beachten Sie bitte, dass die mit einem * gekennzeichneten Mitarbeiter infolge
Teilzeitbeschäftigung v.a. nachmittags nur eingeschränkt erreichbar sind.
Verwaltungsausschuss des Versorgungswerkes (Berlin) Durchwahlnummern der Mitarbeiter
ZA Albert Essink
Dr. Ingo Rellermeier
Dr. Marius Radtke
ZA Winnetou Kampmann
Vorsitzender, Allgemeines und Finanzangelegenheiten
Stellv. Vorsitzender, Immobilienangelegenheiten
Beisitzer, Mitgliederangelegenheiten
Beisitzer
Persönliche Absprachen nach telefonischer Voranmeldung mittwochs in
der Zeit von 09.00-12.00 Uhr.
Direktor
Sekretariat
Buchhaltung
Abt.-Ltr.
Mitgliederverwaltung Abt.-Ltr.
Rechtsmittel
Sachbearbeitung
Ralf Wohltmann (telefonische Anfragen bitte über das Sekretariat)
Sammelnummer des Versorgungswerkes:
8 90 41 - 0 ; • Telefax: 8 90 41 - 2 91
Internet: www.vzberlin.org • EMail: [email protected]
Philipp-Pfaff-Institut
Dr. Thilo Schmidt-Rogge, Geschäftsführer
Telefon: 414 72 5-0 ; Telefax: 414 89 67
Internet: www.pfaff-berlin.de • E-Mail: [email protected]
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Frau
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Hultsch
Schüler
Saß
Kalojanov
Anding
Garbe
Kaufmann
Geßner
Brauner
Noffke
Ruhs
Landesarbeitsgemeinschaft e. V.
Gerlinde König
Herr Rainer Grahlen
Sekretariat (Frau Hempel)
Vorsitzende
Geschäftsstellenleiter
Telefon: 3 64 06 60 - 0
Telefax: 3 64 06 60 - 22
E-Mail: [email protected]
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13. und 14. Mai 2011:
Dritter Zahnärztinnenkongress /
Frauen – die Zukunft der ZahnMedizin
G
emäß dem Motto „eine gute Planung
ist alles“ traf sich am 16.02.2011 der Frauenausschuss der
Bundeszahnärztekammer in Frankfurt am Main zu einem Arbeitstreffen zur Vorbereitung des 3. Zahnärztinnenkongresses.
ßenden Diskussionen dürften für alle Besucher nützlich sein
und interessant werden. Ein abwechslungsreiches Begleitprogramm soll daneben für kollegiale Gespräche und Entspannung sorgen.
Nach dem großen Erfolg des letzten Kongresses in Travemünde hoffen wir, mit dem Thema „Frauen – die Zukunft
der ZahnMedizin“ gerade für unsere jungen Kolleginnen, wie
Studienabgängerinnen, Praxisanfängerinnen und Angestellte
Zahnärztinnen das richtige Thema gefunden zu haben. Aber
selbstverständlich sind auch unsere männlichen Kollegen sehr
herzlich zu diesem Kongress eingeladen.
Die Kongressgebühren, einschließlich Lunch, Getränke und
„Get-together-Party“ sind moderat. Assistentinnen und Angestellte Zahnärztinnen/Zahnärzte bezahlen 150,00 Euro, Studentinnen/Studenten 120,00 Euro und Niedergelassene 210,00
Euro. Der Kongress findet am 13. und 14. Mai 2011 statt,
Tagungsort ist das Mövenpick Hotel in Frankfurt am Main.
Die Einzelzimmerkosten betragen 99,00 Euro mit Frühstück,
für das Doppelzimmer werden 36,00 Euro aufgeschlagen.
Vielfältige und interessante Themen stehen auch diesmal auf
dem Programm: Was hat der Zusammenbiss der Zähne mit
der Wirbelsäule zu tun, „Work-life-balance“ – ihre Umsetzung in der Zahnarztpraxis oder das immer wichtiger werdende Thema „Niederlassung versus Angestelltenverhältnis“. All diese Vorlesungen in Verbindung mit den anschlie-
Freuen Sie sich auf ein interessantes Wochenende, inklusive der
13 Fortbildungspunkte.
Auf Ihren Besuch und eine rege Teilnahme freut sich
Anne Pennemann
Änderung im VVG zu sogenanntem
Schuldanerkenntnis durch (Zahn-)Ärzte
faches Mitgefühl ausreichend und angemessen ist. Sollte bei der
Behandlung tatsächlich einmal etwas schiefgelaufen sein, was bei
medizinischen Eingriffen auch bei größter Umsicht nie ganz ausgeschlossen werden kann, mag es aber durchaus sinnvoll sein,
das Gespräch mit dem Patienten zu suchen und sein Bedauern
über den tatsächlichen (so nicht geplanten und vorhersehbaren)
Verlauf der Behandlung zum Ausdruck zu bringen. Ein solches
Gespräch trägt häufig dazu bei, dass der Patient sich von seinem
Arzt verstanden fühlt und von der Geltendmachung von Schadensersatz- bzw. Schmerzensgeldansprüchen absieht.
Reinhard Biker
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S
eit einiger Zeit gibt es im Versicherungsvertragsgesetz ( VVG ) eine Änderung zur Frage des sogenannten Schuldanerkenntnisses durch den Versicherungsnehmer, also
z. B. durch (Zahn-) Ärzte, die eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen haben. In Änderung der bisherigen Rechtslage heißt es nunmehr in § 105 VVG: „Eine Vereinbarung, nach
welcher der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet ist, wenn
ohne seine Einwilligung der Versicherungsnehmer den Dritten
befriedigt oder dessen Anspruch anerkennt, ist unwirksam.“
Trotzdem ist es zu empfehlen, auch zukünftig kein Schuldanerkenntnis abzugeben: Zum einen kann auf die Schnelle ein (Zahn-)
Arzt oft nicht erkennen, wer oder was noch Mitverschulden
trägt und wie weit der Patient es schuldhaft unterlassen hat, bei
der Schadenreduzierung mitzuwirken. Zum anderen gibt es zum
Beispiel bei dem Tatbestand der Körperverletzung immer auch
noch eine strafrechtliche Komponente, die im VVG nicht berücksichtigt wird. Schließlich soll die Versicherung den Arzt langfristig und vor allem günstig in seinem Berufsleben begleiten. Gezahlte Schäden haben oftmals aber auch eine Auswirkung auf
die Prämienhöhe und andere Versicherer fragen vor Vertragsabschluss immer auch nach etwaigen Vorschäden.
Viele Ärzte lassen sich zu einem Schuldeingeständnis ein, wo ein-
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Bereits im MBZ Januar 2011, S. 17, hatten wir Sie darüber informiert, dass in den Bereich gewerblicher
Werbung gehende (zahn-)ärztliche Gutschein-/Rabattaktionen
auf Internetplattformen dem besonderen Vertrauensverhältnis
zwischen Patienten und (Zahn-)Ärzten Schaden zufügen können.
Gemäß § 1 der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) sind
privatzahnärztliche Leistungen nach GOZ zu vergüten. Das
Anbieten von Rabatten ist nach GOZ somit grundsätzlich nicht
möglich. Nur im Falle der sogenannten Verlangensleistungen
nach § 2 Abs. 3 GOZ, die nicht in der GOZ beschrieben sind
(z. B. kosmetisches Bleaching), ist eine individuelle Vereinbarung von Pauschalbeträgen erlaubt. In solchen Fällen muss jedoch die Vereinbarung zwingend vor Erbringung der zahnärztlichen Leistung schriftlich mit dem Patienten abgeschlossen
werden. Dies ist bei den auf diversen Internetplattformen zu
findenden Gutschein- bzw. Rabattaktionen aber nicht der Fall,
da der Patient vor der Behandlung die Leistung beim InternetAnbieter zu festen Konditionen ohne jegliche vorherige Kontaktaufnahme mit dem behandelnden (Zahn-)Arzt kauft und
deshalb ein direktes Vertragsverhältnis zunächst nur zwischen
dem Betreiber der jeweiligen Internetplattform und dem den
Gutschein kaufenden Patienten zustande kommt.
In § 9 Absatz 1 der Berufsordnung der Zahnärztekammer Berlin ist geregelt, dass die Honorarforderung des Zahnarztes angemessen sein muss. Für die Berechnung sind die Gebührenordnungen für Zahnärzte und Ärzte die Grundlage. Bei einem
Angebot „Bleaching für 99,- ` statt 445,- `“ kann keine Rede
von Angemessenheit sein, da die hier zu erbringende Leistung
zu einem betriebswirtschaftlich kaum mehr vertretbaren Dumpingpreis angeboten wird.
Ferner verstößt die Beteiligung an einer derartigen Verkaufsaktion auch gegen die Bestimmungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), da sich ein seine Leistungen weit unter
den jeweils üblichen Honoraren anbietender Zahnarzt gegenüber
anderen (Berliner) Zahnarztpraxen einen unlauteren Wettbewerbsvorteil verschafft. In diesem Zusammenhang ist auf das Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg vom 27.10.2010 (Az: 5 U
178/08) zu verweisen. Danach handelt es sich bei den für Freiberuflern vom Bundesgesetzgeber erlassenen Gebührenordnungen
um Marktverhaltensregeln im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG. Diese
gesetzlichen Regelungen mit ihrer Festschreibung von Mindestgebührensätzen sollen einen ruinösen Preiswettbewerb verhindern,
da dieser die Qualität der Leistungserbringung gefährden kann.
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Im Bereich der Heilberufe kann das mit erheblichen Gefahren für
die Gesundheit der Patienten verbunden sein und berührt deshalb
den vom Gesetzgeber immer wieder eingeforderten Patientenschutz.
Nach alledem verstößt die Beteiligung an derartigen Verkaufsaktionen gegen diverse berufs-, gebühren- und wettbewerbsrechtliche Bestimmungen. Die Zahnärztekammer Berlin fordert deshalb alle Berliner Zahnärzte dringend auf, sich nicht an solchen
Aktionen zu beteiligen. Die Zahnärztekammer Berlin ist aufgrund
ihres durch das Berliner Kammergesetz festgelegten gesetzlichen
Auftrags zum Schutz sowohl der Patienten als auch aller übrigen
Berliner Zahnärzte gehalten, gegen solche Berufsstandsangehörige berufsrechtliche Maßnahmen einzuleiten, die ihre Leistungen
in der beschriebenen Weise zu Dumpingkonditionen anbieten.
Reinhard Biker
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ZÄK INTERN
Verkauf von Gutscheinen für zahnärztliche
Leistungen im Internet (z.B. „Bleaching für
99,- ` statt 445,- `“) berufs-, gebühren- und
wettbewerbsrechtlich unzulässig!
Moderne Parodontologie
„Im Spannungsfeld zwischen Zahnerhalt,
Implantation und ästhetischer Zahnmedizin“
Freitag, 29. April 2011, 18:00 - 21.00 Uhr
Dr. Daniel Engler-Hamm:
„Was gewinnt Titan oder Zahn?“
Dr. Yevgeni Viktorov:
„Wie viel Zahnfleisch braucht ein SCHÖNES Lächeln?“
Anmeldung bis zum 20. April 2011 und
weitere Informationen unter http://studyclub.ku64.de
Kurfürstendamm 64 - 10707 Berlin
030 - 8647320 - [email protected]
ZÄK INTERN
Prüfungsausschuss „Kieferorthopädie“ der
Zahnärztekammer Berlin
Der Prüfungsausschuss „Kieferorthopädie“ wird zum nächsten Prüfungstermin voraussichtlich am
08. Juni 2011
zusammentreten.
Anerkennung der Gebietsbezeichnung auf dem
Gebiet der „Kieferorthopädie“
– Fachzahnärztin/Fachzahnarzt für Kieferorthopädie
Kieferorthopädin/Kieferorthopäde
Bitte beachten Sie diesbezüglich unsere ausführlichen Veröffentlichungen im MBZ-Heft 03-2011.
Prüfungsausschuss „Oralchirurgie“ der
Zahnärztekammer Berlin
Der Prüfungsausschuss „Oralchirurgie“ wird zum nächsten Prüfungstermin voraussichtlich am
zusammentreten.
22. Juni 2011
Berechtigung zur Weiterbildung/Anerkennung als
Weiterbildungsstätte auf dem Gebiet der „Oralchirurgie“
– Überprüfung der fachlichen Qualifikation der Antragsteller gem. § 9 (4) WBO
Kollegiales Fachgespräch
Bitte beachten Sie diesbezüglich unsere ausführlichen Veröffentlichungen im MBZ-Heft 03-2011.
Anerkennung der Gebietsbezeichnung auf dem Gebiet
der „Oralchirurgie“
– Fachzahnärztin/Fachzahnarzt für Oralchirurgie/Oralchirurgin/Oralchirurg
Bitte beachten Sie diesbezüglich unsere ausführlichen Veröffentlichungen im MBZ-Heft 03-2011.
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ZÄK INTERN
Mitgliederverwaltung
Die 1. Ordentliche
Vertreterversammlung
des Versorgungswerkes der Zahnärztekammer Berlin
findet am
Beitragszahlung
Spendenaufruf
für
die Tsunami-Opfer
Wir weisen darauf hin, dass der Kammerbeitrag für das
I.in
Halbjahr
2011 fällig geworden ist.
Japan
Samstag, 07. Mai 2011, 10:00 Uhr
im Zahnärztehaus, Georg-Wilhelm-Str. 16, 10711 Berlin,
statt.
Bundeszahnärztekammer
und
Stiftung
Nach
Ziff. II der Beitragsordnung der
Zahnärztekammer
Hilfswerk
Zahnärzte
erbitten
Hilfe
Berlin
sind dieDeutscher
Beiträge jeweils
zu Beginn des
Kalenderhalbjahres ohne besondere Aufforderung zu entrichten.
Die Sitzung ist für Mitglieder des Versorgungswerkes
öffentlich.
Der Nordosten Japans
schwersten Erdbeben
Kammerangehörige,
diewurde
nicht vom
am Lastschrifteinzugsverfahseiner
Geschichte
erschüttert.
Eine
gewaltige
Flutwelleeinüberren teilnehmen, werden gebeten, den Kammerbeitrag
rollte anschließend
dievorhandener
Küstenstädte.
Durch Erdbeben
schließlich
evtl. noch
Rückstände
auf dasund
Tsunami wurden
mehrere
tausend Menschen
Postbankkonto
der
Zahnärztekammer
Berlin getötet oder
verletzt, Tausende
gelten
derzeit
noch10alsoder
vermisst.
HunKto.-Nr.
141 81 108,
BLZ
100 100
das Bankkonto
derttausende
wurden
obdachlos.
Die
von
der
Katastrophe
der Zahnärztekammer Berlin bei der Deutschen Apothekerbetroffene
japanische
Bevölkerung
benötigt
und
Ärztebank
Kto.-Nr.
000 1246267,
BLZjetzt
300Hilfe.
606 01,
zu überweisen.
Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) wendet sich mit diesem machen
Appell an
alle Zahnärzte,
die dass
Stiftung
Hilfswerk DeutWir
darauf
aufmerksam,
bei verspäteter
scher Zahnärzte Mahngebühren
für Lepra- und Notgebiete
(HDZ) mit
Beitragszahlung
zuzüglich Porto/SchreibSpenden zu
unterstützen.
gebühren
erhoben
werden.
Änderungsmeldung
HDZ
unddie
BZÄK
bitten umdie
Ihre
schnelle Hilfe für
Es
besteht
Möglichkeit,
Kammerbeiträge
per Japan:
Einzugsermächtigung abbuchen bzw. bei Niedergelassenen ZahnSpendenkonto
4444 000
ärzten
von demNr.:
zur 000
Auszahlung
gelangenden Kassenhonorar
BLZ: 250 906
08
einbehalten
zu lassen.
Deutsche Apothekerund Ärztebank,
Entsprechende
Vordrucke
erhalten SieHannover
bei der ZahnärzteStichwort:
JapanTelefon 3 48 08-1 10.
kammer
Berlin,
Zur Steuerbegünstigung bis 200,- Euro kann als vereinfachter Zuwendungsnachweis
nach § 50 Abs. 2 EStDV der
Wolfgang
Schmiedel
Kontoauszug vorgelegt werden.
Wir bitten, diese Angaben unbedingt zu beachten und Änderungen unverzüglich der Zahnärztekammer mitzuteilen.
Die Bundeszahnärztekammer ist Schirmherrin der Stiftung
Hilfswerk Deutscher Zahnärzte, der größten zahnärztlichen
Hilfsorganisation. Das weltweit agierende Hilfswerk engagiert sich seit über 24 Jahren und erhält regelmäßig das begehrte Spendensiegel vom Deutschen Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI).
Wir entschuldigen uns
Kontakt Stiftung Hilfswerk Deutscher Zahnärzte:
Dr. Klaus Winter
Vorsteher der Stiftung HDZ, Am Paradies 87,
37431 Bad Lauterberg
www.hilfswerk-z.de
Aus aktuellem Anlass möchten wir nochmals auf die Meldeordnung der Zähnärztekammer Berlin in der Fassung
vom 30.01.1997 hinweisen.
Leider werden die Änderungsmeldungen der Mitglieder
sehr unregelmäßig an die Mitgliederverwaltung bekannt
gegeben, wie zum Beispiel Praxiseröffnung, Praxisverlegung, Praxisaufgabe, Arbeitgeberwechsel bei Assistenten/
innen und der private Wohnungswechsel.
Verstöße gegen die Meldeordnung stellen einen Verstoß
gegen §1 Absatz 9 der Berufsordnung dar und können als
Berufsvergehen nach den Bestimmungen des § 16ff. des
Berliner Kammergesetzes geahndet werden.
A. Dufft
Im letzen MBZ (3/2011)
haben wir im DV-Beitrag bei Herrn Dr. Dr.
h.c. Florian C. Sachs aufgrund eines Kopierfehlers
leider einen seiner beiden
Titel unterschlagen: Das
möchten wir hiermit korrigieren und bitten um
Entschuldigung.
Die Redaktion
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ZÄK INTERN
20 Jahre im Dienste der LAG
J
ubilare sind auch nicht mehr das, was sie
einmal waren.
Das gilt zumindest für die drei Damen, denen wir zum 20-jährigen Dienstjubiläum bei der LAG gratulieren konnten.
Alle drei haben als „Gruppenprophylaxehelferinnen“ begonnen, die zunächst – im Jahre 1991 – mit zu den ersten gehörten, die in Kindergärten gingen und dort Prophylaxeunterricht durchführten.
Dorotea Amatulli, Sybille van Os-Fingberg und Karin Scharatta sind „Frauen der ersten Stunde“ der LAG Berlin. Jubilarinnen, aber keine Spur von Silberkranz und ähnlichen Attributen, die in früheren Zeiten mit solch langen Betriebszugehörigkeiten verbunden waren.
Was ist aus ihnen geworden?
Dorotea Amatulli – nach wie vor als Mitarbeiterin in der Gruppenprophylaxe unterwegs – ist des weiteren als Mitglied des Betriebsrates tätig und hat ihre vielfältigen Kenntnisse und Fertigkeiten als
Supervisorin in den Dienst der Qualitätssicherung der LAG gestellt.
Sybille van Os-Fingberg wechselte sehr schnell von der Tätigkeit einer Gruppenprophylaxehelferin in die Geschäftsstelle
und ist heute als Leiterin des Außendienstes und Schulungsreferentin der LAG tätig. Ferner trägt sie das pädagogische Konzept der LAG in Form von Workshops in fast alle anderen
LAGen Deutschlands. Auch sie ist Mitglied des Betriebsrates.
Karin Scharatta schließlich ist als Teamsprecherin im Bezirk
Charlottenburg mitverantwortlich für den reibungslosen Ablauf der gruppenprophylaktischen Arbeit in ihrem Bezirk, in
welchem sie selbst außerdem auch noch als Mitarbeiterin in
der Gruppenprophylaxe tätig ist.
Mit den besten Wünschen und einem herzlichen Dank sowie
weiterhin viel Erfolg in den nächsten Jahren.
Fingberg (v.l.n.r.)
Rainer Grahlen
Geschäftsführer
ANZEIGE
Rainer Grahlen, Dorotea Amatulli, Karin Scharatta, Sybille van Os-
MedConsult
Wirtschaftsberatung für medizinische Berufe
Praxisverkauf
ra iswertermittlung
auf- und Miet ertragsabwicklung
ermittlung on aufinteressenten
Unterst tzung bei ertragsArztsitzausschreibungen
Praxiskauf
iederlassungsberatung
inanzierungs ermittlung
ersicherungen
Praxiskooperation
ob-Sharing artnerschaften
M Z- onze te
Burkhardt Otto
Olaf Steingräber
Volker Schorling
FAB
Investitionsberatung
MedConsult
Wirtschaftsberatung f r
medizinische Berufe o
iesebrechtstra e 6 t 10629 Berlin
Tel.: 213 90 95 t a : 213 94 94
E-mail: info@fab-in est.de
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KZV INTERN
Konstituierende Vertreterversammlung
der KZBV am 18. und 19. März 2011
in Berlin
Vorstand der KZBV gewählt
Die Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) hat in geheimer
Wahl den Wiesbadener Zahnarzt Dr. Jürgen Fedderwitz erneut an die Spitze des dreiköpfigen Vorstandes gewählt.
Fedderwitz erhielt im ersten Wahlgang 30 der 59 Delegiertenstimmen bei der Wahl der Mitglieder des Vostandes und
wurde in einem weiteren Wahlgang mit 42 von 59 Stimmen
zum Vorsitzenden gewählt. Als stellvertretende Vorsitzende
wurden Dr. Wolfgang Eßer aus Mönchengladbach und Dr.
Günther E. Buchholz aus Telgte bestätigt. Geplant ist, dass
Fedderwitz den Vorsitz nach der Hälfte der sechsjährigen
Legislaturperiode, also voraussichtlich Ende 2013,
an Eßer abgibt.
KZV Berlin in Ausschüssen der KZBV
Des weiteren wurden die Mitglieder mehrerer Ausschüsse gewählt.
Aus Berlin wurde Dr. Jörg Meyer in den Haushaltsausschuss der
KZBV mit großer Mehrheit bei keiner Gegenstimme und einer Enthaltung gewählt. Dr. Meyer ist auch Mitglied im Haushaltsauschuss
und im Hauptausschuss der KZV Berlin. Zudem
votierten die Delegierten für Dipl.-Stom. Karsten Geist, Mitglied
des Vorstands der KZV Berlin, mit großer Mehrheit bei keiner
Gegenstimme und drei Enthaltungen als Mitglied des Datenkontrollausschusses. Bei der Wahl der Vertreter der Zahnärzte im Bundesschiedsamt gem § 89 SGB V wurde Dr. Jörg-Peter Husemann,
Vorsitzender des Vorstands der KZV Berlin, zum 1. Stellvertreter
von Dr. Holger Weißig aus Sachsen einstimmig gewählt.
Die KZBV vertritt die Interessen der knapp 56.000 Vertragszahnärzte in Deutschland. Sie ist die Dachorganisation der siebzehn kassenzahnärztlichen Vereinigungen, die die zahnärztliche
Versorgung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung
sicherstellen. Die KZBV hat den Status einer Körperschaft des
öffentlichen Rechts. Als Einrichtung der zahnärztlichen Selbstverwaltung verhandelt sie mit den Spitzenverbänden der Krankenkassen Vereinbarungen zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung und zur Honorierung der Zahnärzte. Mehr Informationen unter www.kzbv.de
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Susanne Drkosch
Das neue alte Führungsteam: Dr. Günther Buchholz, Dr. Wolfgang
Eßer und Dr. Jürgen Fedderwitz (v.l.n.r.)
Die Leitung der Vertreterversammlung (VV) wird für die
nächsten sechs Jahre in den Händen des Thüringer KZVChefs Dr. Karl-Friedrich Rommel liegen. Seine Stellvertreter sind der Nürnberger Zahnarzt Dr. Axel Wiedenmann und
der Freiburger Volkswirt Christoph Besters. Dr. Karl-Georg
Pochhammer, stellvertretender Vorsitzender des Vorstands
der KZV Berlin, hatte das Amt des Vorsitzenden der VV der
KZBV sechs Jahre bekleidet und sich für die jetzt anbrechende Legislaturperiode nicht zur Wahl gestellt.
10
MBZ Heft 04 2011
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Für unser Gesundheitsamt suchen wir ab 1. August 2011 eine/einen
Konstituierende
Vertreterversammlung
der KZBV
Berliner Abend in
gelockerter Atmosphäre
Zahnärztin/Zahnarzt
Entgeltgruppe 13 TV-L
Das Arbeitsverhältnis ist zunächst für die Dauer eines Jahres befristet. Die
anschließende Übernahme in ein unbefristetes Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis wird unsererseits angestrebt.
KZV INTERN
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Bezirksamt FriedrichshainKreuzberg von Berlin
Teilzeitbeschäftigung ist möglich.
Das Aufgabengebiet beinhaltet die:
s Wahrnehmung präventiver Aufgaben des Zahnärztlichen Dienstes
s Vornahme zahnärztlicher Begutachtungen nach dem SGB und dem
AsylbLG
s Durchführung zahnärztlicher Untersuchungen, von Gruppenprophylaxe
s Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen des Aufgabengebietes sowie Beratung
von Bürgerinnen und Bürgern in zahnmedizinischen Fragen
Nähere Auskünfte zu den Aufgaben / Anforderungen erhalten Sie vom
Gesundheitsamt unter Tel. 030 90298-8361 oder im Internet unter
www.berlin.de/stellen/1169
Formale Voraussetzung für die Berücksichtigung Ihrer Bewerbung ist die
zahnärztliche Approbation. Darüber hinaus sollten Sie bereits über praktische
Erfahrungen in der Ausübung der Zahnheilkunde verfügen.
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin fördert die Beschäftigung
von Frauen. Da Frauen in diesem Bereich unterrepräsentiert sind, fordern wir
sie auf, sich für diese Stelle zu bewerben.
Menschen mit Migrationshintergrund und Angehörige ethnischer Minderheiten werden ausdrücklich ermutigt, sich zu bewerben. Die Auswahl wird
aufgrund der Eignung getroffen.
Berliner Abend im Hotel Intercontinental
Bewerbungen senden Sie bitte innerhalb von drei Wochen – unter Angabe
der Kennzahl 4110-012 und Beifügung einer Tätigkeitsübersicht/eines
tabellarischen Lebenslaufs – an das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg
von Berlin, Personalservice – PS 13, 10216 Berlin.
Während hinter verschlossenen
Robert Woitas begeisterte die Gäste.
Türen intensiv verhandelt und um die Führung der
deutschen Zahnärzteschaft gerungen wurde, zeigte
sich die KZV Berlin in der perfekten Gastgeberrolle für die Mitglieder der Vertreterversammlung der
KZBV am 18. März 2011. Im Hotel Intercontinental
wurden bei Speis und Trank die Ergebnisse der ersten
Wahlgänge analysiert und diskutiert. Für stimmungsvolle Kurzweil sorgte der Berliner Sprachkünstler Robert Woitas. Ganz ohne ideologischen Überbau verpasste er selbst dem Alltäglichsten poetischen Pomp.
Trockene Schlussfolgerungen machten seine Pointen
auf diese Weise noch ein wenig schärfer und wurden
mit herzhaftem Lachen begleitet. Selbst beschauliche
Elegien erhielten durch den oft überraschend schrägen
Blickwinkel von Robert Woitas heitere Tiefe. Das Solo
dieses Wortakrobaten mit dem Schalk im Mundwinkel
wäre sicher eine Wiederholung wert.
Susanne Drkosch
(v.l.n.r.) Dr. Jörg-Peter Husemann und Dipl.-Stom. Karsten Geist
von der KZV Berlin mit Dr. Karl-Friedrich Rommel und Dr. Axel
Wiedemann, Vorsitzender und stellv. Vorsitzender der VV der KZBV
MBZ Heft 04 2011
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KZV INTERN
VV-Vorsitzende für Stärkung des
Ehrenamtes in der KZBV
Die Vorsitzenden der Vertreterversammlungen der KZVen
Z
u Beginn der neuen Legislaturperiode
trafen sich die Vorsitzenden der Vertreterversammlungen der
Kassenzahnärztlichen Vereinigungen Mitte Februar in Dresden.
Der Einladung des sächsischen VV-Vorsitzenden Dr. Thomas
Breyer waren fast alle der siebzehn Kollegen aus den Bundesländern gefolgt. Durch die Wahlen hat sich die Zusammensetzung der Runde deutlich geändert. Fast die Hälfte der VVVorsitzenden ist neu im Amt. So begann die Tagung auch mit
einer Vorstellung der einzelnen Teilnehmer, ihrem bisherigen
standespolitischen Wirken und ihrer Einbindung in die einzelnen kassenzahnärztlichen Vereinigungen. Ein reger Austausch fand über die Vorbereitung der konstituierenden Vertreterversammlung der kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung statt. Positiv hervorgehoben wurde, dass offensichtlich
auch zukünftig alle Vorsitzenden der Vertreterversammlung,
unabhängig von ihrer Mitgliedschaft in der Vertreterversammlung der KZBV zu den Versammlungen der KZBV ein-
geladen werden. Die Runde erneuerte ihre bereits in der letzten
Legislaturperiode erhobene Forderung nach einer ehrenamtlichen Leitung der Vertreterversammlung der kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung. Kritisch hinterfragt wurde der intensive Wahlkampf um die Führung der KZBV.
Weitere Schwerpunkte der Veranstaltung waren die Wahlordnungen in den einzelnen Bundesländern, die Arbeit der ehrenamtlichen Gremien in den einzelnen KZV-Bereichen, sowie die
Vorbereitung der Einführung elektronischer Signaturkarten in
den einzelnen Ländern. Auch die derzeitige Situation der neuen
Gebührenordnung für Zahnärzte wurde thematisiert. Der kollegiale Austausch wurde von allen Teilnehmern als außerordentlich wichtig für die ehrenamtliche Tätigkeit eingeschätzt
und wird seine Fortsetzung im Herbst in Thüringen finden.
Dr. Thomas Breyer
Vorsitzender der VV der KZV Sachsen
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Richtigstellung der Redaktion der MBZ
I
m MBZ Ausgabe 03 2011 ist es innerhalb des Berichtes „Jahresabschluss für das Rechnungsjahr
2008 – Entlastung für den Vorstand“ auf S. 9 zu einem Fehler gekommen. Im letzten Absatz muss es korrekt heißen:
„Nach einer sehr knapp gehaltenen Diskussion und sechs
durch die Vertreterversammlung abgelehnten Anträgen des
Kollegen Klutke wurde der Vorstand der KZV Berlin bei
2 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen für das Rechnungsjahr
2008 mit großer Mehrheit entlastet.“
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12
MBZ Heft 04 2011
M
it der Gesundheitsreform 2004 hat der Gesetzgeber die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) beschlossen. Nach etlichen Verzögerungen im Projektablauf sind im Jahr
2009 die Praxen in Nordrhein für die Verarbeitung der eGK ausgestattet
worden. Mit der jetzt erfolgten gesetzlichen Verpflichtung der Krankenkassen, in 2011 erste Gesundheitskarten auszugeben, müssen auch die Praxen
im übrigen Bundesgebiet mit neuen Lesegeräten ausgestattet werden.
Die Einführung der eGK erfolgt zunächst mit eingeschränkten Anwendungen und wird als „Basis-Rollout“ bezeichnet. Vorerst muss
die Praxis nur die Versichertenstammdaten auslesen und ins Praxisverwaltungssystem übernehmen – analog zur heutigen KVK. Weitere Funktionen sind erst später vorgesehen.
Technische Voraussetzungen und Finanzierung
Die Krankenkassen werden ab 01.10.2011 beginnen, ihre Versicherten mit der eGK auszustatten. Für Ihre Praxis benötigen Sie aus diesem Grund ein so genanntes „eHealth-BCS-Terminal“, das sowohl
die heutige KVK als auch die zukünftige eGK lesen kann. Da die Versichertenstammdaten auf der eGK sich sowohl inhaltlich (neue Krankenversichertennummern, zusätzliche Daten wie z. B. Geschlecht) als
auch in ihrem technischen Speicherformat von der KVK unterscheiden, muss Ihr Praxis-Verwaltungssystem (PVS) für die Verarbeitung
der eGK angepasst werden. Dies sollte bereits durch ein Update Ihres
PVS-Herstellers erfolgt sein.
Die Ausstattung Ihrer Praxis für die Verarbeitung der eGK wird von
den Krankenkassen durch die Zahlungen von Pauschalen finanziert.
Die Beantragung und Auszahlung dieser Pauschalen erfolgt über die
KZV innerhalb des Refinanzierungszeitraums, der am 01.04.2011 beginnt und am 30.09.2011 endet.
Ausschlaggebend für die Erstattung der Kosten ist, dass die Bestätigung über den Erwerb und die erfolgreiche Installation des zugelassenen Kartenterminals bis spätestens 30.09.2011 bei der KZV Berlin eingeht. Jede Zahnarztpraxis sollte bereits die hierfür notwendigen Unterlagen erhalten haben.
Die Pauschalen belaufen sich
für ein stationäres Terminal auf 355 E,
für die Installation des stationären Terminals am PVS auf 215 E
und für ein mobiles Terminal auf 280 E.
Der Anspruch auf ein mobiles Terminal steht Ihrer Praxis zu, sofern
mindestens 30 Besuchsfälle im Jahr 2010 abgerechnet wurden. Den
individuellen Anspruch für Ihre Praxis entnehmen Sie bitte dem Formular, das wir Ihnen in diesen Tagen zusammen mit einem umfassenden Informationspaket zugesendet haben.
Auch wenn Geräte bereits vor dem 01.04.2011 beschafft wurden,
erhält die Praxis die ihr zustehenden Pauschalen.
Erkennen und Handhaben der eGK in der Praxis
Kommt ein gesetzlich versicherter Patient erstmalig im Quartal in die
Praxis, muss er seinen Versicherungsschutz nachweisen. Zukünftig soll
nach und nach die KVK von der eGK abgelöst werden. Wann die KVK
endgültig ihre Gültigkeit verliert ist noch nicht abzusehen.
Ob der Patient anstelle einer KVK eine eGK vorlegt, lässt sich an bestimmten Merkmalen erkennen. Die eGK hat rechts oben die Aufschrift
„Gesundheitskarte“. Sie trägt ein Foto des Versicherten, wenn er über 15
Jahre alt ist. Es kann in seltenen Ausnahmefällen fehlen, wenn dem Versicherten eine Mitwirkung bei der Erstellung des Lichtbildes nicht möglich war. Für Versicherte ab dem 16. Lebensjahr stellt die eGK im Regelfall daher nur mit Lichtbild einen gültigen Versicherungsnachweis dar.
KZV INTERN
Die Einführung der elektronischen
Gesundheitskarte
Umgang mit dem Versicherungsnachweis
Die eGK wird ab dem 01.10.2011 neben der Krankenversichertenkarte
gültiger Versicherungsnachweis. Möglicherweise legen Versicherte
(z. B. aus Nordrhein, wo bereits einzelne Karten ausgegeben wurden)
auch schon vor dem 01.10.2011 eGKs in Zahnarztpraxen vor.
Vor dem 01.10.2011:
Handelt es sich um eine eGK, muss der Versicherte entweder seine
noch vorhandene KVK vorlegen oder einen anderen, verwertbaren
und gültigen Versicherungsnachweis (z. B. Telefaxbestätigung von
seiner Krankenkasse mit Krankenkassennamen und -adresse, Versichertenstammdaten mit Mitgliedsnummer und Versichertenstatus).
Handelt es sich um eine KVK, geht man wie gewohnt vor.
Ab dem 01.10.2011:
Handelt es sich um eine KVK, kann wie gewohnt vorgegangen werden.
Handelt es sich um eine eGK bei einem Patienten älter als 15 Jahre,
sollte kurz abgeglichen werden, ob auf dem Foto auch tatsächlich
die Person abgebildet ist, die die Karte vorlegt. Bei Patienten unter
15 Jahren ist ein Foto nicht erforderlich.
Nur wenn das bei Patienten über 15 Jahren nicht der Fall sein sollte
und Zweifel an der Identität bestehen, wird der Patient gebeten, einen gültigen Identitätsnachweis (z. B. Personalausweis oder Führerschein) vorzulegen. Wird kein gültiger Versicherungsnachweis vorgelegt, ist genauso zu verfahren wie bisher üblich.
Stimmen Foto und Person überein, wird die eGK, wie von der KVK
gewohnt, über das Kartenterminal eingelesen. Tritt ein Lesefehler
auf, wird ein Ersatzverfahren durchgeführt, bei dem die verfügbaren
Daten manuell aufgenommen werden.
Im Ersatzverfahren kann das Personalienfeld auf der Basis von Unterlagen in der Patientenstammdatei oder von Angaben des Versicherten ausgefüllt werden. Dabei sind die Bezeichnung der Krankenkasse, der Name und das Geburtsdatum des Versicherten und nach
Möglichkeit auch die Krankenversichertennummer anzugeben.
Ist die Angabe zum Versichertenstatus nicht feststellbar, kann ein
Eintrag in das Personalienfeld unterbleiben.
Nicole Görwitz und Peter Rohde
Abteilung Informationstechnologie der KZV Berlin
Sollten Sie weitere Fragen zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte haben, wenden Sie sich bitte an die Hotline unter 030 89004-450
oder per E-Mail an [email protected]
MBZ Heft 04 2011
13
KZV INTERN
Die neue Leiterin der Abteilung
Zulassung: Alexandra Pentschew
Viele Zahnärztinnen und Zahnärzte kennen Sie bereits, denn seit über drei
Jahren ist die Diplom-Juristin und DiplomVerwaltungswirtin (FH) Alexandra Pentschew bei der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Berlin als Referentin der Abteilung
Zulassung tätig. In dieser Zeit hat sie unzählige Beratungsgespräche durchgeführt,
so dass ihr Nöte, Sorgen und Wünsche im
Zusammenhang mit der Zulassung, Anstellung und beruflichen Kooperation bestens bekannt sind. Die Kniffe und Tücken
des Sozialrechts und der Gesetze und Verordnungen im Bereich des Zulassungsrechtes für Zahnärzte/-innen sind der 36jährigen sehr vertraut. Weiterhin ist sie wie
in der Vergangenheit für alle Ihre Fragen
und Nachweise in Zusammenhang mit der
Fortbildungspflicht verantwortlich.
In ihrem erweiterten Verantwortungsbereich ist Frau Pentschew zudem Leiterin
der Geschäftsstellen der Ausschüsse. Unterstützt von den vier Mitarbeiterinnen
der Abteilung Zulassung zählen nunmehr
auch die Organisation des Notdienstes,
der Stempel und der Leihbücherei zu Ihren
Aufgaben.
Die Abteilung Zulassung erreichen Sie
während der allgemeinen Servicezeiten:
Hotline Zulassung und Register:
030 89004-411
Hotline Stempel und Notdienst:
030 89004-412
Alexandra Pentschew (Abt. Leiterin Zulassung)
Fax: 030 89004-353
E-Mail: [email protected]
Im Interview mit Inforadio vom rbb
Ü
ber die Onlineportale wie 2te-zahnarztmeinung.de und zahngebot.de können sich Patienten fragwürdige Billigangebote für Zahnbehandlungen
einholen. Zu diesem Thema äußerte sich
Dr. Karl-Georg Pochhammer sehr kritisch
im Interview mit Anna Corves vom Inforadio des rbb. Denn medizinische Eingriffe
zum Niedrigst-Gebot zu versteigern, ist
ebenso unethisch wie riskant, da das ArztPatienten-Verhältnis nicht im Vorfeld aufgebaut werden kann und online eine Therapieentscheidung getroffen und darauf ein
Kostenangebot aufgebaut werden, ohne
den Patienten zu kennen, geschweige denn,
ihn untersucht zu haben.
Susanne Drkosch
14
MBZ Heft 04 2011
Dr. Pochhammer im Interview mit Anna Corves vom Inforadio
KZV INTERN
„Gesunde Zähne für Ihr Kind“
Eine Broschüre für Ihre Patienten
Die Broschüre the-
Bezugsbedingungen:
matisiert die gesunde Zahnentwicklung
von Kindern und Jugendlichen. Sie erläutert die Gebissentwicklung vom ersten Milchzahn an und gibt Tipps zur
häuslichen Kariesvorsorge. Außerdem
informiert sie über die Früherkennungsuntersuchungen für 2 – 5-jährige, die Individualprophylaxe für 6 – 17-jährige
und gibt einen Überblick über die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Herausgegeben wird die Broschüre von der Kassenzahnärztlichen
Bundesvereinigung (KZBV). Demnächst
erscheinen zudem Ausgaben in türkisch
und russisch.
Die Abgabe erfolgt im Set zu 30 Exemplaren. Der Preis für ein Set beträgt 4,40
Euro (inkl. MwSt.) + Porto. Mit der Lieferung erhalten Sie eine Rechnung, die per
Überweisung zu begleichen ist. Soweit lediglich ein Einzelexemplar bestellt wird, ist
dieses kostenlos erhältlich.
Bestellhinweise:
Bestellungen können online unter
www.kzbv.de oder per Post oder Fax erfolgen.
Postanschrift: Kassenzahnärztliche
Bundesvereinigung, KZBV Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit, Universitätsstr. 73,
50931 Köln, Fax: 0221 4001-178
Quelle: KZBV
Im test: Arztsuche
Das bringen Bewertungsportale
S
eit einigen Jahren
können Patienten die Ärzte im Internet öffentlich loben oder tadeln. Neun solcher
Arztbewertungsportale hat test der Stiftung
Warentest sich angeschaut. Ergebnis: Es
gibt dort noch einiges zu verbessern. So finden sich auf den Portalen nur wenig grundsätzliche Informationen und Erklärungen.
Viele verwenden Fragebögen mit wenigen
oder sehr allgemeinen Fragen. Das begünstigt eine ungenaue Bewertung der Ärzte.
Hauptkritik allerdings: Es mangelt den
Portalen noch an Bewertungen.
Im Check:
Neun Arztbewertungsportale, ein nichtkommerzielles (arzt-auskunft.de) und
acht kommerzielle (docinsider.de,
esando.de, imedo.de, jameda.de, medführer.de, onmeda.de, sanego.de, topmedic.de).
Der vollständige Test ist in test Heft 3
2011 nachzulesen oder kostenpflichtig abzurufen unter www.test.de
Susanne Drkosch
Quelle: Stiftung Warentest
MBZ Heft 04 2011
15
KZV INTERN
Änderung bei der Umsatzsteuer bei
Goldlieferungen für Zahnarztpraxen
und Dentallabore
D
urch das Jahressteuergesetz 2010 ergeben sich auch für Zahnarztpraxen und Dentallabore Änderungen bei der Abwicklung der Umsatzsteuer für Goldlieferungen. Gemäß § 13b (2) Nr. 9 UStG wird der Übergang der
Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger erweitert.
Das so genannte Reverse-Charge-Verfahren gilt daher ab dem
01.01.2011 nun auch bei Lieferungen von Gold in Rohform
oder als Halbzeug, mit einem Feingehalt von mindestens
325 Tausendstel, sowie von Goldplattierungen in Rohform
oder als Halbzeug, mit einem Goldfeingehalt von mindestens
325 Tausendstel.
Der Leistungsempfänger, also in der Regel die Zahnarztpraxis oder das Dentallabor, bekommt ab sofort nur noch eine
Nettorechnung ohne Umsatzsteuerausweis. Die Rechnung des
Goldlieferanten muss einen entsprechenden Hinweis auf das
Verfahren enthalten, zum Beispiel: „Die Umsatzsteuerschuld
geht an Sie als Leistungsempfänger gemäß § 13 b UStG über“.
Bei Lieferungen der genannten Gegenstände an einen Unternehmer schuldet also nicht (mehr) der Goldlieferant die
Umsatzsteuer, sondern die Zahnarztpraxis die das Gold bekommt. Die Zahnarztpraxis muss die Höhe der Umsatzsteuer
aus der Eingangsrechnung ermitteln und im Rahmen ihrer
Umsatzsteuervoranmeldung die Steuerschuld erklären. Sofern
die Goldlieferung zur Ausführung von umsatzsteuerpflichtigen
Leistungen, wie zum Beispiel für die Anfertigung von Prothetik verwendet wird, kann in gleicher Höhe ein Vorsteuerabzug
geltend gemacht werden.
Für die Zahnarztpraxis ergibt sich im Ergebnis ein Liquiditätsvorteil, da ab sofort die Umsatzsteuer nicht mehr an den
Lieferanten gezahlt werden muss, wodurch die bisherige Vorfinanzierung der Umsatzsteuer entfällt.
Bei Goldlieferungen mit einem Goldgehalt von unter 325 Tausendstel bleibt es bei dem bisherigen Verfahren.
16
MBZ Heft 04 2011
Quelle: fotolia
Für die Abrechnung prothetischer Leistungen zwischen der Eigenlaborzahnarztpraxis und dem Patienten, sowie für die Abrechnung prothetischer Leistungen zwischen dem gewerblichen Dentallabor und der Zahnarztpraxis ändert sich in der
Abrechnungsweise ebenfalls nichts, da die Lieferungen von
zahntechnischen Produkten – auch unter Verwendung von
hochgoldhaltigen Legierungen – nicht unter das neue Verfahren fallen.
Dipl.-Oec. Frank Pfeilsticker
Hinweis der MBZ-Redaktion:
Frank Pfeilsticker ist Steuerberater der Konzept
Steuerberatungsgesellschaft mbH,
Berlin und Potsdam.
PRO PATIENT
Medien GmbH
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Was heißt das nun konkret für die Praxis? Bisher stellte der
Goldlieferant eine Rechnung an die Zahnarztpraxis und berechnete zusätzlich zu dem Betrag für das Gold die gesetzliche
Umsatzsteuer von 19% (zum Beispiel: Gold ` 1.000 zuzüglich ` 190 USt = Rechnungsbetrag ` 1.190). Nach der Neuregelung darf der Goldlieferant nunmehr für die oben genannten
Lieferungen die Umsatzsteuer nicht mehr zusätzlich abrechnen.
Das heißt, der Lieferant berechnet nur noch den Betrag für das
Gold (zum Beispiel: Gold ` 1.000 = Rechnungsbetrag ` 1.000).
D
er Abholservice für die Monats- und
Quartalsabrechnungen wurde in den vergangenen Monaten
von vielen Praxen genutzt. Darum wird die KZV Berlin auch in
Zukunft in den Außenbezirken Ihre Abrechnung monatlich am
Transporter der KZV Berlin entgegennehmen. Vorerst müssen
Sie noch Papierunterlagen (Heil- und Kostenpläne etc.) zur Abrechnung einreichen. Auf der Bundesebene laufen intensive Ver-
handlungen mit den Krankenkassen, um in allen Leistungsbereichen eine papierlose Abrechnung zu ermöglichen.
Nutzen Sie bitte dennoch bereits heute die Möglichkeit, die
ZE-Abrechnungsdaten online über das Serviceportal der
KZV Berlin zu übermitteln. Fragen zur Teilnahme am Serviceportal beantworten wir gerne unter der Hotline 030 89004-456
bzw. per E-Mail an [email protected]
KZV INTERN
Abholservice Monatsabrechnungen
Abholservice Monatsabrechnungen April 2011
Bezirk
Termin
Zeit
Ort
Reinickendorf
Freitag, 29.04.2011
11.00 - 13.00
Parkplatz Gorkistraße/Eschachstraße an der
Schranke der S-Bahn in Tegel
13507 Berlin
Pankow/Lichtenberg/
Weißensee
Freitag, 29.04.2011
14.00 - 16.00
Parkplatz der Park-Klinik Weißensee
Schönstraße 80
13086 Berlin
Marzahn-Hellersdorf
Montag, 02.05.2011
11.00 - 13.00
Vor dem Marzahner Krug
Alt-Marzahn 49
12685 Berlin
14.00 - 16.00
Parkplatz Rosenstraße/Kirchstraße
auf der Rückseite des Rathauses Köpenick
12555 Berlin
Treptow-Köpenick
Montag, 02.05.2011
Vormerken:
„Lauf in den Sommer“ der KZV Berlin
B
eginnen Sie jetzt mit dem Training und
drehen Sie mal wieder eine Runde im Park oder im Wald.
Denn auch in diesem Jahr treffen sich die schnelleren aber
auch gemütlicheren Laufbegeisterten (ob Zahnärztin, Zahnarzt, Zahnarzthelferin, Mitarbeiterin oder Mitarbeiter der
KZV und der Apo-Bank Berlin) zum traditionellen KZV-Sommerlauf. Treffpunkt ist der Schmetterlingsplatz am S-Bahnhof
Grunewald. Der Lauf startet am
Montag, dem 20.06.2011,
um 19:00 Uhr.
Jeder Sportler, ob erfahren oder nicht, kann ohne vorherige
Anmeldung am Sommerlauf teilnehmen. Der kürzere, zu weiten Teilen ebene Kurs, verläuft über ca. 4,5 Kilometer und ist
ideal für alle Anfänger. Die Profistrecke ist mit 6 Kilometern
länger und anspruchsvoller. Zudem enthält diese Route einige
Steigungen beispielsweise am Teufelsberg. Um die Teilnehmer
nach dem Lauf wieder zu stärken, wird ein kleiner Imbiss von
der Apo-Bank zur Verfügung gestellt. Wir freuen uns auf viele
Läuferinnen und Läufer.
Susanne Drkosch
MBZ Heft 04 2011
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S TA N D E S P O L I T I K
Gesundheitswesen jetzt
ganzheitlich planen
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V
„
or dem Hintergrund der schon bald
für alle spürbaren dramatischen Auswirkungen der demografischen Entwicklung auf unser Solidarsystem mit dem Gesundheitswesen, in dem von immer weniger jungen Mitbürgern immer mehr ältere Mitbürger versorgt werden müssen,
ist es erforderlich, alle Leistungsbereiche als Einheit zu sehen
und gemeinsam zu planen.
Prof. Fritz Beske vom IGSF Kiel bei der Vorstellung der neuen
Studie des Instituts. „Alle medizinischen Versorgungsbereiche,
die ambulante und akutstationäre medizinische Versorgung,
die Pflegeversorgung und die Rehabilitation, gleichgültig ob in
der Zuständigkeit der GKV oder der Rentenversicherung, sind
Konkurrenten um finanzielle Mittel und um Fachkräfte. Dies
ist heute schon so, und es wird sich in Zukunft verschärfen.
Der Zeitpunkt ist nicht mehr fern, zu dem es weder möglich
ist, den bisherigen Leistungsumfang in Gesundheit und Pflege
zu finanzieren noch die heutigen Leistungen durch Fachkräfte
zu erbringen. In dieser Situation, in der Finanzmittel und
Fachkräfte nicht mehr ausreichen, um alle Leistungen bedarfsgerecht zu erbringen, stehen alle Leistungen um begrenzte Finanzmittel und Fachkräfte in Konkurrenz zueinander“, so
Erforderlich wird ein koordinierter Ansatz, der auf der regionalen Ebene alle vier Leistungsbereiche umfasst. Erforderlich
sind leistungs- und sektorenübergreifende Verbünde. Dabei
kommt Kommunen und Landkreisen eine besondere Bedeutung zu, denn letztlich wird dies nur auf der regionalen und
auf der kommunalen Ebene gelingen können.“, so das Credo
der Studie.
Es werden sechs Entwicklungslinien dargestellt und dann in einer Zusammenschau analysiert:
Für eine in Mitte gelegene Praxis
suchen wir einen
Partner/
angestellten Zahnarzt (m/f)
Bitte nehmen Sie
Kontakt mit uns auf:
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René Deutschmann
Greifenhagener Straße 7
10437 Berlin
Tel.: 43 73 41 60
Fax: 43 73 41 61
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für Ihre Praxis!
Geben Sie Patienten eine Chance, Sie zu finden denn sie suchen nach Ihnen!
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18
MBZ Heft 04 2011
Tel. 69 20 42 60
Fax 1803 551 848 900
Email [email protected]
1.
2.
3.
4.
5.
6.
Demografischer Wandel
Morbidität und Versorgungsbedarf
Medizinischer Fortschritt
Fachkräftemangel
Versorgungsstruktur Pflegebedürftiger
Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung und
der Sozialen Pflegeversicherung
1. Demografischer Wandel
Bevölkerungsentwicklung von 2009 bis 2060 je nach
Annahme unterschiedlicher Varianten (abgerundete Zahlen):
–
–
–
–
Abnahme der Bevölkerungszahl von 82 auf 65 Millionen.
Das ist ein Minus von 17 Millionen.
Abnahme der nachwachsenden Generation, 0 bis 19 Jahre,
von 15 auf 10 Millionen (minus 5 Millionen)
Abnahme der Altersgruppe im erwerbsfähigen Alter,
20 bis 66 Jahre, von 51 auf 34 Millionen (minus 17 Millionen)
Zunahme der Altersgruppe im nicht mehr erwerbsfähigen
Alter, 67 Jahre und älter, von 15 auf 20 Millionen
(plus 5 Millionen)
Ein Indikator für diese Entwicklung ist der Altenquotient. Für
Erwerbstätige bedeutet dies, dass heute drei Erwerbstätige für
einen der nicht mehr Erwerbstätigen arbeiten; ab 2050 beträgt
die Relation statt 3:1 nur noch 1:1.
Die Rentenbezugsdauer hat sich kontinuierlich erhöht und erhöht sich weiter. Die Höhe des Renteneintrittsalters steht damit weiter zur Disposition.
2. Morbidität und Versorgungsbedarf
5. Versorgungsstruktur Pflegebedürftiger.
Es zeigt sich ein Trend hin zu einer professionellen ambulanten Betreuung und zu einer Betreuung in Pflegeheimen.
Werden für Plätze in Pflegeheimen die Zahlen linear fortgeschrieben, würden bis 2050 zusätzlich 800.000 Pflegeheimplätze erforderlich sein. In den Stadtstaaten ist bereits heute
jeder zweite Haushalt ein Einpersonenhaushalt. 2025 sind es
rund 55 Prozent. Bundesweit werden dann 41 Prozent der Privathaushalte Einpersonenhaushalte sein. Damit sinkt die Möglichkeit zur häuslichen Pflege.
S TA N D E S P O L I T I K
Ein zweiter Indikator ist die Lebenserwartung, die von 1900
mit 41 Jahren für Jungen und 44 Jahren für Mädchen bis
2060 auf bis zu 88 Jahren für Jungen und 91 Jahre für Mädchen steigen kann.
Die Multimorbidität mit einem höheren Versorgungsbedarf
und höheren Kosten nimmt zu. Es nehmen mit dem Alter verstärkt auftretende Krankheiten und dabei insbesondere chronische Krankheiten zu. Beispiele sind von 2007 bis 2050
–
–
–
–
Zunahme der jährlichen Neuerkrankungen an Herzinfarkt
um 75 Prozent
Zunahme der jährlichen Neuerkrankungen an Schlaganfall um 62 Prozent
Zunahme der jährlichen Neuerkrankungen an Krebs
insgesamt um 27 Prozent
Zunahme der Erkrankten an Demenz von 1,1 auf
2,2 Millionen.
Die Zahl der Pflegebedürftigen nimmt von 2,25 Millionen auf
4,5 Millionen zu. Das ist ein Anstieg um 100 Prozent.
Prof. Fritz Beske
3. Medizinischer Fortschritt
Grundlage einer weiteren Verbesserung der Gesundheitsversorgung ist im Wesentlichen der medizinische Fortschritt. Niemand darf vom medizinischen Fortschritt ausgeschlossen werden. Der medizinische Fortschritt ist der entscheidendste Faktor für die weitere Verbesserung der Gesundheitsversorgung,
aber auch der teuerste Faktor.
4. Fachkräftemangel
Das Statistische Bundesamt rechnet für 2025 mit etwa
152.000 fehlenden Pflegekräften, PricewaterhouseCoopers bis
2030 mit 165.000 fehlenden Ärzten, 400.000 fehlenden Pflegekräften und 950.000 fehlenden Fachkräften in Gesundheit
und Pflege insgesamt.
Es wird gefordert, die Situation durch ausländische Fachkräfte zu entspannen. Die EU-Kommission weist darauf hin,
dass 2020 in europäischen Ländern bis zu zwei Millionen
Arbeitskräfte im Gesundheitswesen fehlen könnten, auch in
anderen Ländern eine Auswirkung der Alterung der Bevölkerung.
In dem Werben um Nachwuchs stehen alle Berufe in Konkurrenz zueinander. Besonders in den Pflegeberufen dürften große
Anstrengungen erforderlich sein, um einen ausreichenden
Nachwuchs zu gewinnen.
6. Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung und der Sozialen Pflegeversicherung.
In der Gesetzlichen Krankenversicherung steigen die altersbedingten Pro-Kopf-Ausgaben von durchschnittlich 970 Euro
in der Altersgruppe 1 bis 29 Jahre bis auf 5.585 Euro im Alter von 89 Jahren, um dann geringfügig um 200 Euro zurückzugehen. 2008 haben 51 Millionen Mitglieder die Beiträge
für Ausgaben der GKV von 160 Milliarden Euro aufgebracht.
2060 müssen 40 Millionen Mitglieder, 11 Millionen weniger,
die Beiträge für Ausgaben von 468 Milliarden Euro aufbringen, 308 Milliarden mehr. Der Beitragssatz müsste von
14,9 Prozent 2010 auf bis zu 52 Prozent steigen. Der Beitragssatz ist ab 01.01.2011 gesetzlich festgeschrieben. Ein Beitragssatz von 52 Prozent weist jedoch darauf hin, welcher Beitragssatz erforderlich wäre, um den heutigen Umfang der Leistungen
der GKV zu finanzieren.
In den öffentlichen Haushalten wird durch die grundgesetzlich festgelegte Schuldenbremse davon ausgegangen, dass nicht
wie bisher die Ausgaben bestimmen, was an Einnahmen aufgebracht werden muss, sondern dass sich die Ausgaben an den
Einnahmen orientieren. Eine gleiche Entwicklung kann für die
GKV erwartet werden. Auch in der GKV wird die bedarfsbestimmte durch eine einnahmeorientierte Finanzierung abgelöst. Die Einnahmen bestimmen, was geleistet werden kann.
MBZ Heft 04 2011
19
S TA N D E S P O L I T I K
Bei der Sozialen Pflegeversicherung (SPV) handelt es sich nur
um eine Teilkostenversicherung. Dies ist so weiten Teilen der
Bevölkerung nicht bewusst. Durch Leistungsausweitungen
kann in Verbindung mit dem demografischen Wandel der Beitragssatz bis 2060 auf über 5 Prozent steigen. Die jetzt erörterte Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs
würde die Ausgaben weiter erhöhen. Auch bei der Sozialen
Pflegeversicherung könnte eine Umstellung auf eine einnahmeorientierte Finanzierung erfolgen müssen.
Zusammenschau der sechs Entwicklungslinien
Keine dieser Zahlen, keine Prognose muss so stimmen. Was
aber stimmt sind Größenordnungen und Entwicklungstendenzen. Es kommt der Zeitpunkt, zu dem es weder möglich
ist, den bisherigen Leistungsumfang in Gesundheit und Pflege
zu finanzieren noch die heutigen Leistungen durch Fachkräfte
zu erbringen. In einer Situation, in der Finanzmittel und Fachkräfte nicht mehr ausreichen, um alle Leistungen bedarfsgerecht zu erbringen, stehen alle Leistungen um begrenzte Finanzmittel und Fachkräfte in Konkurrenz zueinander. Jeder
Euro, der im Gesamtsystem nicht bedarfsgerecht ausgegeben
wird, und jede Fachkraft, die falsch eingesetzt ist, fehlt an anderer Stelle. Betroffen sind alle vier großen Leistungsbereiche
ambulante medizinische Versorgung, akutstationäre medizinische Versorgung (Krankenhaus), Pflege und Rehabilitation.
Jede Leistung muss sich in Anbetracht begrenzter Ressourcen
mit allen anderen Leistungen messen lassen und in Art und
Umfang daraufhin überprüft werden, welchen Stellenwert ihr
in Konkurrenz mit allen anderen Leistungen zukommt.
Lösungsansätze
Lösungsansätze können nur beispielhaft sein und nur skizziert werden. Sie sollen bewirken, dass eine Diskussion darüber beginnt, was jenseits von derzeitigen Regelmechanismen
getan werden muss, um auch in Zukunft eine bedarfsgerechte
Gesundheitsversorgung bei begrenzten Mitteln sicherzustellen.
bereiche umfasst. Erforderlich sind leistungs- und sektorenübergreifende Verbünde. Dabei kommt Kommunen und Landkreisen eine besondere Bedeutung zu. Diese Entwicklung wird
durch die Notwendigkeit gefördert, besonders in der Versorgung Pflegebedürftiger das ehrenamtliche Element zu stärken.
In Zukunft werden professionelle Pflege und ehrenamtliche Tätigkeit gemeinsam die Versorgung Pflegebedürftiger sicherstellen müssen. Eine stärker regionalisierte und kommunalisierte
Versorgung ist ohne zusätzliche Finanzmittel nicht möglich. Die
Politik hat die Aufgabe zu prüfen, wie in Gesundheit und Pflege
die Finanzströme so gelenkt werden können, dass in den Regionen die erforderlichen Finanzmittel zur Verfügung stehen,
ohne die insgesamt zur Verfügung stehenden Finanzmittel zu erhöhen. Da in der Verwendung dieser Mittel unterschiedliche
Interessen ausgeglichen werden müssen, ist die Konstruktion
dieses Verfahrens die vielleicht schwierigste Aufgabe bei der Sicherstellung einer integrativen Versorgung überhaupt.
Integration von Gesetzlicher Krankenversicherung, Sozialer Pflegeversicherung und Rehabilitation
Eine integrative Versorgung wird erleichtert, wenn GKV und
SPV wieder zusammengeführt werden. Integriert werden muss
auch die Rehabilitation trotz Zuständigkeiten der Rentenversicherung.
Abgestufte professionelle Versorgung
Der Fachkräftemangel erfordert eine eindeutige Aufgabenbestimmung derjenigen Tätigkeiten, die von einem Beruf erbracht werden müssen. Dies betrifft in erster Linie den Beruf des Arztes. Für die heute von Ärzten ausgeführten Tätigkeiten gibt es in Zukunft nicht die hierfür erforderliche Zahl
an Ärzten. Zusätzlich ist erforderlich:
–
–
Die Bundesgesetzgebung muss umgestellt werden auf eine
Rahmengesetzgebung mit einem weitgehenden Verzicht auf
detaillierte Regelungen. Die Lösungen liegen nicht mehr vorwiegend in Berlin, sie liegen in den Regionen, Kommunen und
Landkreisen. Es gilt dezentral vor zentral. Es ist die Verwirklichung von Grundsätzen der sozialen Marktwirtschaft von
Ludwig Erhard, auch in Gesundheit und Pflege.
Integrative Regionalisierung
Wenn es so ist, dass die vier Leistungsbereiche ambulante medizinische Versorgung, akutstationäre medizinische Versorgung
(Krankenhaus), Pflege und Rehabilitation um Finanzmittel und
Fachkräfte konkurrieren, dann stellt sich die Frage, wie lange
eine isolierte Leistungsplanung und Leistungserbringung noch
aufrecht erhalten werden kann. Erforderlich wird ein koordinierter Ansatz, der auf der regionalen Ebene alle vier Leistungs-
20
MBZ Heft 04 2011
–
Entlastung aller Fachkräfte von Aufgaben, die von
geringer qualifiziertem Personal erbracht werden können
Abbau des bürokratischen Aufwands, darunter in der
Dokumentation
Ausbau der Pflegeassistenzberufe
Innovationen
Erforderlich sind Innovationen im Versorgungsbereich, mit denen Fachkräfte und dabei vorzugsweise Ärzte und Pflegekräfte
entlastet werden und mit denen die selbstständige Lebensführung erleichtert wird: im Pharmabereich, in der Medizintechnik und in der Informationstechnologie und dabei vorzugsweise in der Telemedizin. Der zusätzliche Nutzen muss nachweisbar sein und wahrgenommen werden können.
Ausgabenbegrenzung
Mit keiner wie auch immer gearteten Finanzierungsform ist
der heutige Leistungsumfang der GKV und sind die auf die
Rationierung und Priorisierung
Die Diskussion über Rationierung und Priorisierung wird
belebt werden müssen. Dies erfordert eindeutige Definitionen. Vorschläge für Definitionen werden in dieser Arbeit
unterbreitet: Rationierung ist die vernünftige, die rationale
Zuteilung begrenzter Leistungen, Priorisierung eine Rangfolge der Wertigkeit innerhalb einer Leistung mit Prioritäten
und Posterioritäten.
Künftigen Generationen eine Zukunft bieten
S TA N D E S P O L I T I K
Grundlage für eine Neubestimmung von Leistungen in der
GKV ist eine Neubestimmung der Aufgaben der GKV dahingehend, dass Aufgabe der GKV in erster Linie die Versorgung
im Krankheitsfall ist, ergänzt um definierte Präventionsmaßnahmen. Bei der Überprüfung der Leistungsstruktur muss z.
B. die Frage nach der Zahl und der Verteilung von Krankenhausbetten, der Umfang der stationären Rehabilitation und
die Zahl der Arztkontakte gestellt werden, bei den Leistungsinhalten z. B. die Versorgung von Frühgeborenen, die Indikation zum Einsatz einer Endoprothese und die Palliativmedizin.
chen. Ob jedoch bei den auf die Gesellschaft zukommenden
Problemen der Weg von gesetzlicher Regelung und Kontrolle
in der Lage ist, die Probleme zu lösen, muss bezweifelt werden. Der vorgeschlagene Weg erfordert allerdings den Mut
zur Lücke und zum Unterschied.
Die Zeit drängt. Gesellschaftliche Prozesse brauchen ihre
Zeit. Die Schere zwischen steigendem Bedarf und sinkenden
Möglichkeiten der Bedarfsdeckung geht immer weiter auseinander. Die Antwort kann nur lauten: Gehandelt werden muss
sofort.
Prof. Fritz Beske
Beske, F.: „Sechs Entwicklungslinien in Gesundheit und
Pflege – Analyse und Lösungsansätze“.
Schriftenreihe/Fritz Beske Institut für Gesundheits-SystemForschung Kiel; Bd. 119. Kiel 2011.
Die Studie kann gegen eine Schutzgebühr von 10 ` zzgl.
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Fax 0431 800 60-11, E-Mail: [email protected]
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GKV durch neue Leistungen zukommenden Ausgaben zu finanzieren. Dies dürfte so auch auf die Pflegeversicherung zutreffen. Es kann nur versprochen werden, was auch finanziert werden kann. In der GKV betrifft die Ausgabenbegrenzung den Leistungskatalog, die Leistungsstruktur und die
Leistungsinhalte.
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In der Bewertung der hier vorgelegten Zahlen und Prognosen
muss einmal mehr darauf hingewiesen werden, dass Maßstab
nicht die angegebene Zahl oder die Prognose ist, sondern die
Größenordnung und der Entwicklungstrend, die beide unbestritten sein dürften.
Es gibt zwei Möglichkeiten, mit der Zukunft umzugehen:
5%,&%'4%* 56) %)-+)-,&
5%,&%'4(*- 56) :-8+$+')-,&
Die Zukunft auf sich zukommen zu lassen und zu reagieren.
Die Zukunft zu erfassen und zu agieren.
Nur der zweite Weg bietet die Möglichkeit, künftigen Generationen ein Erbe zu hinterlassen, das auch ihnen eine Zukunft bietet. Die Aufgabe lautet, Konzepte zu entwickeln,
deren Kernpunkte Dezentralisierung und Regionalisierung
mit Stärkung von Selbstverwaltung und ehrenamtlichem Element, von Nachbarschaftshilfe, von freiwilligen und integrierten Zusammenschlüssen von Leistungserbringern und
Leistungsbereichen auf der Grundlage eines klaren Realitätsbezugs hinsichtlich finanziell und personell begrenzter Ressourcen. Finanzströme müssen umgeleitet werden.
Es ist sicher einfacher und wohl auch publikumswirksamer,
bundesweit geltende Gesetze, Verordnungen und Kontrollmechanismen zu erlassen als in Verbünden auf der regionalen und kommunalen Ebene Lösungen mit einer größeren
Zahl von Beteiligten und unterschiedlichen Interessen zu su-
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1-))%2$%&'%)$)-,&3 +'-
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MBZ Heft 04 2011
21
FORTBILDUNG
Prophylaxe und Diagnostik
ZMF Nicole Graw (Hamburg)
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Vor der Prophylaxe:
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t)JMGTNJUUFM3àTU[FVHGàSEJF1;3
t3JTJLPFSLFOOVOH
t8JSLTUPõLPNCJOBUJPOFOJN7FSHMFJDI
Kursgebühr
EUR 295,-
Während der Prophylaxe:
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t1SBLUJTDIFÃCVOHFONJU)BOEJOTUSVNFOUFOVOE
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Nach der Prophylaxe:
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Chirurgie
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%JF "OGPSEFSVOHFO BO EJF ,PNQFUFO[ EFT DIJSVSHJTDI UÊUJHFO
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01,MFJEVOHXJSEHFTUFMMU
Prophylaxe und Diagnostik
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7JFMFLSFBUJWF#FJTQJFMFXFSEFO4JFàCFS[FVHFOXJF4JFEVSDIFJO
LMBSFT TZTUFNBUJTDIFT .B•OBINFOQBLFU *ISF &JOOBINFO SVOE
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Kursinhalte im Einzelnen:
Kursgebühr
EUR 175,-
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t,BMLVMBUJPO
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t(FMEHFTQSÊDIVOE1SFJTFSIÚIVOHFO
t*OLBTTP
Zahnerhaltung
Prof. Dr. Thomas Attin (Zürich)
Dr. Uwe Blunck (Berlin)
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Sa 14.05.2011; 09:00 - 18:00 Uhr
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Bisshebung des Erosionsgebisses mit direkter Adhäsivtechnik
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VOE&JOTUFMMVOHEFSOFVFO,JFGFSSFMBUJPONJU0LLMVTJPOTTDIJFOFO
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22
"“NBOOTIBVTFS 4US o t #FSMJO t5FM t 'BY t JOGP!QGBăCFSMJOEF t XXXQGBăCFSMJOEF
Prophylaxe und Diagnostik
Wie entlaste ich den Chef bei der klinischen Patientenbetreuung
Das altersspezifische präventive Betreuungskonzept für
Fortgeschrittene
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DH Daniela Krejci (Genf)
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FORTBILDUNG
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Kurs
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Den Patienten entspannt entlassen Massagetechniken für die Kau-und Nackenmuskulatur
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HFTUBMUFO
Themenstellung
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t8BTCFJOIBMUFOEJFXJDIUJHTUFO(SVOESFHFMOEFS.BTTBHF
ZÄ Corinna Bahr (Berlin)
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Mi 18.05.2011; 15:00 - 18:00 Uh
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Update Zahnheilkunde Mai 2011
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Kronenfreie Restaurationen von devitalen Zähnen
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Parodontologie – wirtschaftlich
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6IS
Die Front im Fokus – chirurgische und prothetische
Arbeitstechniken für ästhetischen Zahnersatz
%S+PBDIJN)PõNBOOt+FOB
+FEFS7PSUSBHTDIMJF•UFJOF%JTLVTTJPOFJO*OEFO1BVTFOXFSEFO
(FUSÊOLFVOEFJO*NCJTTHFSFJDIU
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Prophylaxe und Diagnostik
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ZMP Katrin Busch (Wildau)
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HBO[TPTJDIFSJN6NHBOHNJU)BOEJOTUSVNFOUFO %JF4DIÊSGFEFS
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Sa 21.05.2011; 09:00 - 17:00 Uh
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&JOQSBLUJTDIFS5BHBN1IBOUPNLPQGNJU(SBDFZLàSFUUFO
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23
FORTBILDUNG
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der Zahnärztekammer Berlin
Der alte Patient in der zahnärztlichen Praxis
Die Zahnärztekammer bietet Kolleginnen und Kollegen aus Berlin
kostenlos Vorträge zu aktuellen Themen der Zahnheilkunde an.
I
nfolge der demographischen Entwicklung und
der damit verbundenen wachsenden Zahl älterer Menschen
rücken Aspekte der Alterszahnheilkunde immer mehr in
den Mittelpunkt der zahnärztlichen Praxis.
Dieses Buch möchte Zahnärzte und ihre Teams auf die
zukünftigen Ansprüche der Senioren vorbereiten und dabei
helfen, die komplexen multidisziplinären Zusammenhänge der Gerostomatologie verstehen zu lernen. Zahlreiche
Ratschläge und Tipps der einzelnen Autoren machen die
täglich vom Zahnarzt verlangten Entscheidungen beim
Umgang mit den Betagten und Hochbetagten leichter.
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Quintessenz Verlags-GmbH
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der aktuellen Situation unter Berücksichtigung neuer Rechtsprechung –
Dr. Dietmar Kuhn
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Problemfälle? –
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Veranstaltungsort: Charité – Campus Benjamin Franklin
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U-Bahn: U3
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Hanauer Straße
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24
MBZ Heft 04 2011
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Gebühr:
Für BGP-Mitglieder kostenfrei, für Nichtmitglieder
sind 15,00 ` vor Ort zu bezahlen.
Wer:
Schulungszentrum für EDV und Betriebsökonomie
Wo:
MUT gGmbH, Rudolfstr. 11, 10245 Berlin
Bewertung:
Termine/
Die Veranstaltung wird mit 2 Fortbildungspunkten
bewertet.
Auskünfte:
Dr. Peter Purucker
Anmeldung:
Frau Simsohn
Tel.:
0 30/450 562 529
Tel.:
0 30/2 49 81 16;
Fax:
0 30/450 562 932
Datum:
7. Mai 2011 Frankfurt/M., 14.00-18.00 Uhr
http://www.simsohn.de
Datum:
8. April 2011, 20.00 Uhr c. t.
Was:
Vortrag
Was:
Fachfortbildung/Vortrag
Prof. Dr. Michael Noack, Köln
Dr. Michael Knösel, Göttingen
Möglichkeiten und Grenzen einer wirtschaftlichen
Dynamik der interoralen Kompartimentformation
und patientenfreundlichen Füllungstherapie
und der Einfluss der Weichgewebscharakteristika
Wer:
auf den kieferorthopädischen Behandlungserfolg
Wer:
Deutscher Arbeitskreis für Zahnheilkunde (DAZ)
Gesellschaft für Kieferorthopädie von Berlin und
Wo:
Saalbau Griesheim, Schwarzerlenweg 57,
65933 Frankfurt-Griesheim
Brandenburg e.V.
Wo:
Charité, Campus Benjamin Franklin ZMK,
Gebühr:
50,- `
Bewertung:
Die Veranstaltung wird mit 3 Fortbildungspunkten
Hörsaal III der Zahnklinik Süd,
Aßmannshauser Str. 4-6, 14197 Berlin
bewertet.
Gebühr:
Für Nichtmitglieder der Gesellschaft 20,00 `
Auskünfte/
Bewertung:
Die Veranstaltung wird mit 2 Fortbildungspunkten
Anmeldung:
DAZ
bewertet.
Tel.:
0 22 41/9 72 28 76
Fax:
0 22 41/9 72 28 79
E-Mail:
[email protected]
www.daz-web.de
Aktuelles Programm auch unter www.kfobb.de
http://
MBZ Heft 04 2011
25
F ORTBILDUNG
Bisshebung mit direkter Adhäsivtechnik
Immer häufiger werden Erosionsschäden auch auf den Okklusalflächen der Seitenzähne festgestellt, die zur Senkung der Bisslage
führen können. Die Auswirkung auf das stomatognathe System
kann mit funktionsdiagnostischen Maßnahmen bestimmt werden und in der Regel wird mit einer Schienenvorbehandlung die
neue Bisslage am Patienten überprüft. Diese neue Bisslage muss
dann in die Rekonstruktion der Okklusalflächen übernommen
werden. Traditionsgemäß wurden daher für die Therapie solcher
Fälle VMK-Kronen oder Keramikoverlays eingesetzt, die vergleichsweise teuer und vor allem sehr invasiv sind. Durch die
Weiterentwicklung der Komposit-Füllungsmaterialien werden
inzwischen Produkte angeboten, für die zuverlässige klinische
Langzeiterfolge nachgewiesen wurden. Dadurch hat sich ein
Paradigmenwechsel vollzogen, Kompositmaterialien auch im
Seitenzahnbereich für okklusionstragende Restaurationen
zuzulassen. Damit könnte sich auch für eine Bisshebung im
erosions- und abrasionsgeschädigten Gebiss eine neue Indikationsstellung für diese Materialgruppe ergeben.
Die subjektive Beurteilung durch die Patienten mit einer visuellen
Analogskala zeigte hohe Zufriedenheit mit der Behandlung und
alle Patienten würden die Behandlung ohne Bedenken anderen
Patienten empfehlen.
Inzwischen liegen von derselben Autorengruppe auch ebenso
vielversprechende Ergebnisse nach fünfeinhalb Jahren vor, die
die Schlussfolgerungen der Autoren bestätigen, dass direkte
Kompositrestaurationen zur Wiederherstellung von stark
abradierten Gebissen zumindest eine mittelfristig temporäre
Versorgung mit einer non-invasiven und preiswerten Behandlungstechnik darstellen.
Die theoretischen Grundlagen und die praktische Durchführung einer Bisshebung mit direkter Adhäsivtechnik kann man
gut darstellen. Dabei werden neben der Ätiologie und Prävention von Erosionen die Vorbehandlungen der verschiedenen
möglichen Haftflächen wie Zahnhartsubstanz, Amalgam,
Metall und Keramik erarbeitet.
Die praktischen Techniken des direkten Aufbaus der kauflächen
im Seitenzahnbereich und der Inzisalkanten im Frontzahnbereich mit Komposit können in einem Tageskurs so erlernt
werden, dass sie danach direkt in der Praxis umgesetzt werden
können.
Quelle: Schmidlin PR, Fili T, Imfeld C, Tepper S, Attin T.
Three-year evaluation of posterior vertical bite reconstruction
using direct resin composirte - A case series. Oper Dent 2009;
34: 102-108.
Prof. Dr. Thomas Attin (Zürich)
Kürzlich wurde eine Untersuchung veröffentlich, bei der eine
Nachuntersuchung von klinischen Fällen nach drei Jahren
durchgeführt wurde, deren massive okklusalen Erosions- und
Abrasionsdefekte mit direkter Adhäsivtechnik zur Bisshebung
behandelt wurden.
In den Jahren 2004 und 2005 wurden von der Autorengruppe
auf diese Weise sieben Patienten nach einer Schienenvorbehandlung versorgt. Die angestrebten neuen Bisslagen wurden
dann mit einer Tiefziehschiene, die am endständigen Zahn der
Zahnreihe und im Frontzahnbereich auf der vorhandenen Zahnoberfläche abgestützt war, mit Komposit (Tetric Ceram, Ivoclar
Vivadent) aufgebaut.
Die klinische Nachuntersuchung nach 3 Jahren erfolgte unter
Verwendung von modifizierten USPHS-Kriterien durch drei
Zahnärzte. Die Gesamtqualität der Restaurationen war gut und
wurde überwiegend mit der besten Note „Alpha“ beurteilt.
Nur die Randqualität zeigte 37 Prozent „Bravo“ für Randverfärbungen (leichte Verfärbung, durch Nacharbeiten entfernbar)
und 45 Prozent „Bravo“ für Randintegrität (positive oder negative Stufe, die ebenfalls durch Nacharbeiten entfernt werden
konnte). Das Oberflächenverhalten, die Farbstabilität und die
anatomische Form der Kompositrestaurationen wurden mit
„Alpha“ bewertet. 46 Prozent „Bravo“-Beurteilungen bezogen
sich auf geringe Substanzverluste im Komposit durch Attrition,
während nur zwei okklusale Rekonstruktionen Ausdehnungen
des Kompositverlustes bis zur Zahnhartsubstanz aufwiesen
und mit „Charlie“ eingestuft wurden. Alle Zähne waren noch
vital und zeigten keine Hinweise auf Hypersensibilitäten bei
Überprüfung durch die Sonde oder im Luftstrom.
26
MBZ Heft 04 2011
Direktor der Klinik für Präventivzahnmedizin, Parodontologie und
Kariologie, Zentrum für Zahn-,
Mund- und Kieferheilkunde,
Universität Zürich
Hauptarbeitsgebiete:
Ästhetische und Präventive Zahnheilkunde, Endodontologie,
Klinische und werkstoffkundliche Überprüfung
moderner Restaurationsmaterialien
Dr. Uwe Blunck (Berlin)
Oberarzt in der Abteilung für Zahnerhaltung und Parodontologie,
Zentrum für Zahnmedizin Charité Universitätsmedizin Berlin
Forschungsschwerpunkte:
Adhäsivsysteme, Kompositmaterialien, Zahnhalsdefekte
Bisshebung des Erosionsgebisses mit
direkter Adhäsivtechnik
Referenten: Prof. Dr. Thomas Attin (Zürich) und
Dr. Uwe Blunck (Berlin)
4030.4
14.05.2011, 09:00 – 18:00 Uhr
Punkte:
9
BE M A
Abrechnungshinweise
KCH-Hinweis 1/11
Krone
Wie wird die Entfernung eines lappigen
Fibroms (gutartige Geschwulst, die aus
Bindegewebe besteht) abgerechnet?
Die Entfernung eines lappigen Fibroms wird unter der
BEMA-Pos. 50 (Exc 2) abgerechnet.
Bitte beachten Sie, dass die Bema-Nr. 50 neben einer anderen chirurgischen Leistung in derselben Sitzung für dasselbe Operationsgebiet nicht abrechenbar ist.
KCH-Hinweis 2/11
Muss die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
GOÄ 70 (Erfassungsnummer 7700) weiterhin
im Durchschreibeverfahren ausgefüllt werden?
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann per EDV
erstellt werden (z. B. per Laserdrucker), soweit der Ausdruck die Formatierung des Originalformulars beachtet,
also Inhalt, Aufbau und Struktur nicht verändert werden.
Spezialpapier ist dafür nicht erforderlich.
Über den bisherigen Umfang evtl. hinausgehende Kosten werden
allerdings von den Krankenkassen nicht übernommen.
Weiterhin ist die Ausstellung in dreifacher Ausfertigung im
Durchschreibeverfahren über das Originalformular Muster 1
möglich – entweder über den Nadeldrucker oder per Hand.
KCH-Hinweis 3/11
Zahnhalsfüllungen unterliegen nicht der
Gewährleistungsfrist. Wie werden diese
gekennzeichnet?
Für Füllungen, die den Zahnhalsbereich betreffen, wurde das
neue Kennzeichen (keine eigenständige Füllungsfläche) „z“
oder „7“ eingeführt, das zusätzlich zu den bisher bekannten
Flächenangaben anzugeben ist. Wurde bisher für eine zervikale Füllung die Flächenbezeichnung „4“ oder „v“ dem
KCH-Abrechnungsmodul übergeben, so ist dies in „47“ oder
„vz“ zu ändern. Mit der Angabe „4“ oder „v“ wird die einflächige vestibuläre Füllung bezeichnet (keine Zahnhalsfüllung), die der Gewährleistung unterliegt.
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MBZ Heft 04 2011
27
GOZ
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Gedanken zur Endo-Berechnung
Unsere liebe alte GOZ ´88 und die in ihr
enthaltenen Leistungsdeklarationen spiegeln in vielen Fällen
nicht den aktuellen Stand der Zahnmedizin wider.
Diese faktisch bestehende Diskrepanz zwischen Leistungsspektrum der modernen Zahnmedizin und Leistungsbeschreibung im Gebührenverzeichnis, ändert jedoch nichts an
der Tatsache, dass die GOZ nach wie vor die Rechtsgrundlage für die Erstellung zahnärztlicher Liquidationen darstellt.
Gem. § 10 Abs. 1 GOZ wird die Vergütung zahnärztlicher
Leistungen erst dann zur Zahlung fällig, wenn der Zahlungspflichtige eine Rechnung erhalten hat, die den Maßgaben
der GOZ entspricht. Das bedeutet umgekehrt, entspricht die
Rechnung nicht den Vorgaben der GOZ, wird die Vergütung
nicht fällig, braucht also vom Patienten nicht bezahlt zu werden und kann auch nicht eingeklagt werden.
Kern des Regelwerkes der GOZ ist die Maßgabe in § 4
Abs. 2 Satz 2 GOZ, wonach eine zahnärztliche Leistung
nur dann eine eigenständige Gebühr in der Liquidation auslöst, wenn diese Leistung nicht bereits Bestandteil eines
anderen Gebührentatbestandes ist oder diese Leistung eine
besondere Ausführung einer anderen ebenfalls berechneten Leistung darstellt (Definition des Begriffes „selbständige
Leistung“ aus § 4 Abs. 2 Satz 1 GOZ). Da aber die Gebührentatbestände, wie sie in der Anlage zur GOZ beschrieben
sind, das Leistungsniveau von 1988 widerspiegeln, wird die
Ordnung zeitgemäßer Behandlungsmaßnahmen nach selbständigen und somit gesondert berechnungsfähigen und
unselbständigen mit anderen Gebühren abgegoltenen Leistungen sicher nicht einfacher.
An Beispielen aus dem Bereich der Endodontie soll dargestellt werden, welche Möglichkeiten bestehen, korrekt und
28
MBZ Heft 04 2011
ohne gewagte Fallkonstruktion auf wissenschaftlich aktuellem Stand der Wissenschaft zu praktizieren und zu liquidieren.
Die Geb.-Nr. 242 GOZ: Zusätzliche Anwendung elektrophysikalisch-chemischer Methoden, je Kanal
Die in der Leistungsbeschreibung vorzufindende begriffliche
Verknüpfung von „elektrophysikalisch“ und „chemisch“
bedeutet, dass die Wirkung der angewandten Methode aus
der Kombination bzw. dem Zusammenwirken elektrophysikalischer und chemischer Vorgänge resultiert und nicht etwa
eine Zergliederung in elektrophysikalische Methoden einerseits und chemische Methoden andererseits (hierfür stünde
anstelle des Bindestrichs das Wort „oder“). Daraus abzuleiten ist, dass weder der Einsatz von Ultraschall, Laser, Wechselstromimpulsen oder photodynamischer Systeme unter
diese Leistungsbeschreibung fallen. Leider sprechen verschiedene Kommentare auch bei Ultraschall, Laser, Wechselstromimpulsen oder photodynamischen Systemen von elektrophysikalisch-chemischen Methoden, vermengen entgegen
der naturwissenschaftlichen Zuordnung dabei aber rein
mechanisch-chemische mit elektrophysikalisch-chemischen
Methoden. Im Übrigen behalten sich alle Kommentare aus
gutem Grunde vor, für ihre Aussagen nicht haftbar gemacht
werden zu können!
Wie kann man aber nun korrekt den Einsatz von Ultraschall,
Laser, Wechselstromimpulsen oder Photodynamik berechnen?
Nach den Regeln der zahnärztlichen Kunst zählen die klassischen Spülungen zur Wurzelkanalaufbereitung nach Geb.Nr. 241 GOZ. Besondere Formen stellen nach der GOZ-Systematik somit eine besondere Ausführung eines Bestandteils
der Wurzelkanalaufbereitung dar, der Mehraufwand löst also
keine eigenständige Gebühr aus, lässt sich aber im Steige-
Und wo wir schon dabei sind:
Die in der modernen Endodontie mittlerweile üblichen hochwertigen keimdichten temporären Verschlüsse sind in der
Leistungsbeschreibung zur Geb.-Nr. 243 GOZ nicht angemessen berücksichtigt, sondern nur die seinerzeit üblichen
einfachen Verschlüsse. Gebührenrechtlich stellt sich die Sache
aber so dar, dass ein hochwertiger temporärer Verschluss der
Zugangskavität als besondere Ausführung des in der Geb.Nr. 243 GOZ enthaltenen einfachen provisorischen Verschlusses anzusehen ist. Auch hier möchten wir eindringlich
darauf hinweisen, dass es sich bei einem hochwertigen keimdichten Verschluss im Sinne des § 4 Abs. 2 Satz 2 GOZ nicht
um eine selbständige Leistung handelt und deshalb auch
nicht gesondert berechnet werden kann. Also gilt auch hier:
Der mit hochwertigen Verschlüssen verbundene Mehraufwand kann nur im Steigerungssatz zur Geb.-Nr. 243 GOZ,
und angemessen sicher nur über eine Vergütungsvereinbarung honoriert werden.
Und noch ein dritter Hinweis:
Um heute eine hochwertige endodontische Leistung anbieten zu
können, bedarf es optischer Hilfen. Der Aufwand für die Anwendung eines OP-Mikroskopes bei einer Wurzelkanalbehandlung
kann nur im Steigerungssatz der Leistung nach Geb.-Nr. 241
GOZ berücksichtigt werden, sofern der Einsatz des OP-Mikroskopes von Zahnarzt als zahnmedizinisch notwendig erachtet
wird. In diesem Falle stünde dem Patienten auch eine dementsprechende Erstattung zu. Nur wenn der Einsatz des OP-Mikroskopes aus zahnärztlicher Sicht als zahnmedizinisch nicht notwendig erachtet wird, würde keine Erstattung erfolgen. Dann aber
müsste der Einsatz des OP-Mikroskopes und seine Vergütung
gem. § 2 Abs. 3 GOZ vorab schriftlich vereinbart werden (hinzu
käme die Kennzeichnungspflicht der vereinbarten Leistung als
Verlangensleistung des Patienten gem. § 10 Abs. 3 Satz 6 GOZ).
Zuschläge wie sie in der GOÄ vorgesehen sind, haben hier
nichts verloren.
Fazit:
Die GOZ ist alt und die Gebührenpositionen auch. Um heute
wirtschaftlich konsequent zu arbeiten, heißt es nicht lange
Analogien zu konstruieren, sondern auf den Mehraufwand
bezogen, lieber ordentlich begründet zu steigern. Da so viele
moderne Behandlungsmethoden nach den Regeln der GOZ
’88 nicht als selbständig gelten und somit auch nicht gesondert berechnungsfähig sind, wird eine angemessene und
zugleich rechtssichere Liquidation nur über Vergütungsvereinbarungen gem. § 2 Abs. 1 u. 2 für die verfügbaren GOZGebühren möglich sein.
GOZ
20 JAHRE
RÜBELING+KLAR
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rungssatz der Geb.-Nr. 241 GOZ berücksichtigen, muss also
nicht unvergütet bleiben. Empfehlenswert wäre dazu natürlich eine Vergütungsvereinbarung gem. § 2 Abs. 1 und 2
GOZ, damit auch eine ihren Leistungen entsprechend angemessene Vergütung erzielt werden kann.
Einladung zur
Fortbildungsveranstaltung
27. Mai 2011
Dr. Diether Reusch,
Westerburg
Rekonstruktion
bei Bruxismus
27. Mai 2011, 15.00 - 19.00 Uhr
Allianz Gebäude / Treptowers
Weitere Informationen
und Anmeldung über:
Rübeling + Klar Dental Labor GmbH
Telefon: (030) 54 99 34 - 0
Helmut Kesler
MBZ Heft 04 2011
29
P FA F F B E R L I N
Das Philipp-Pfaff-Institut
ist ISO-zertifiziert!
S
eit Februar 2011 ist das Philipp-Pfaff-Institut nach ISO 9001 zertifiziert und gehört damit zu einem der
ersten zahnärztlichen Fortbildungseinrichtungen in Deutschland, das eine ISO-Zertifizierung erhalten hat.
Mit der Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2008 wird
der umfassende Nachweis geführt, dass das Institut ein Qualitätsmanagement System für den Geltungsbereich „Planung
und Durchführung von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen
für Zahnärzte und deren Mitarbeiter“ eingeführt hat und
aufrecht erhält. Gleichzeitig wurde die Trägerzulassung nach
AZWV (Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung) erteilt.
Das Philipp-Pfaff-Institut ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gewachsen – in Hinblick auf den Umfang des
Fortbildungsangebotes, die Fokussierung auf ein praktisches,
„Hands-on-orientiertes“ und damit betreuungsintensives
Kursangebot sowie in Hinblick auf die verschiedenen Standorte und Räumlichkeiten, die das Institut für die von ihm
angebotenen Fortbildungen nutzt. Mittlerweile werden jährlich ca. 10 verschiedene zahnärztliche Curricula und Strukturierte Fortbildungen angeboten. Die Aufstiegsfortbildungen
für Mitarbeiter gibt es ununterbrochen seit 20 Jahren für
ZMP, 10 Jahre für ZMV und 5 Jahre für DH.
Dies alles führte dazu,
dass auch die Mitarbeiterzahl immer größer wurde, um die Vorbereitungen, Logistik und
Betreuung des vielfältigen
Angebotes zu gewährleisten. Die Anforderungen
an ein qualitätsorientiertes
Managementsystem wurden damit immer höher.
Es geht letztlich darum,
so der Geschäftsführer des
Philipp-Pfaff-Institutes Dr.
Thilo Schmidt-Rogge, unseren Kursteilnehmern immer eine
gleich bleibend hohe und verlässliche Qualität im Rahmen
der Fortbildungen anzubieten – unabhängig davon, wer von
uns die Fortbildungen vorbereitet und betreut. Das bedeutet, so Dr. Schmidt-Rogge weiter, dass die Teilnehmer immer
im Mittelpunkt unseres Handelns stehen. Eines der wesentlichen Kriterien auch für die Auditoren, die dem PhilippPfaff-Institut eine überzeugende, gelebte Kundenorientierung attestierten.
30
MBZ Heft 04 2011
Das Philipp-Pfaff-Institut hat sich auf diese ISO-Zertifizierung
gründlich vorbereitet. Im vergangenen Jahr wurden die internen Abläufe genauestens überprüft, optimiert und Strukturen entwickelt, um Reibungsverluste zu minimieren, die Leistungsfähigkeit zu steigern und die Kommunikation nach innen
und außen zu verbessern. Mit dem Ergebnis, dass die Auditoren nach mehreren Audit-Tagen und intensiven Gesprächen
mit dem Geschäftsführer, der Qualitätsmanagementbeauftragten, Frau ZÄ Ilona Kronfeld sowie den Mitarbeitern des Institutes ein uneingeschränktes ISO-Zertifikat erteilten. Seit dem
25.02.2011 ist die ISO-Zertifizierung amtlich.
Das ist jedoch erst der Anfang. Sich für eine Zertifizierung
zu entscheiden, bedeutet, sich dauerhaft mit den Unternehmensstrukturen und -abläufen auseinander zusetzen und die
Unternehmensprozesse in Hinblick auf die Kundenzufriedenheit stetig den aktuellen Anforderungen anzupassen.
Die ISO-Zertifizierung wirkt sich nicht nur positiv auf die
Qualität der Fortbildungen aus, sondern hat auch einen
sehr wichtigen Nebeneffekt für die Teilnehmer/innen der am
Philipp-Pfaff-Institut angesiedelten nebenberuflichen Aufstiegsfortbildungen zum/zur Dentalhygieniker/in (DH), Prophylaxeassistenten/in (ZMP) und Verwaltungsassistenten/in (ZMV).
Die Förderung dieser Aufstiegsfortbildungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) dem sogenannten „Meister-Bafög“ verlangt seit kurzem von dem Träger der
Maßnahme die Anwendung eines Qualitätssicherungssystems.
Dieses Kriterium wird mit der ISO-Zertifizierung des PhilippPfaff-Institutes voll erfüllt, so dass alle berechtigten Kursteilnehmer die Möglichkeit haben, für eine Aufstiegsfortbildung
am Philipp-Pfaff-Institut Meister-Bafög zu beantragen.
Mit der erfolgreichen ISO-Zertifizierung hebt sich das
Philipp-Pfaff-Institut weiterhin von vielen anderen Fortbildungseinrichtungen ab und gibt den Teilnehmer/innen die
Sicherheit, sich auf hohem Niveau fortzubilden und dabei
intensiv und professionell begleitet zu werden.
Überzeugen Sie sich selbst. Gern informieren wir Sie regelmäßig über das Fortbildungsangebot am Philipp-Pfaff-Institut. Im Internet unter www.pfaff-berlin.de oder entsprechend
Ihrer Interessenschwerpunkte, wenn Sie uns Ihre E-MailAdresse an [email protected] übermitteln.
Sabine Berg
Dr. Thilo Schmidt-Rogge
ZULASSUNG
Neuzulassungen
im
März 2011
Mitte (Tiergarten, Wedding)
Steglitz-Zehlendorf
Dr. Dr. Günter N a h l e s
Mund-Kiefer-Gesichtschirurg
Praxis: Westhafenstr. 1, 13353 Berlin-Wedding,
Tel. 39898810
Dr. Dr. Michael S c h m e c h e l
Mund-Kiefer-Gesichtschirurg
Praxis: Schloßstr. 111, 12163 Berlin-Steglitz,
Tel. 7916064
VZÄ Ina R o b e w
Praxis: Münzstr. 3, 10178 Berlin-Mitte,
Tel. 2411076
Dr. Barbara P r a n g e m e i e r
Praxis: Teltower Damm 15, 14169 Berlin-Zehlendorf,
Tel. 80105990
Dr. Doreen S a u e r
Praxis: Michaelkirchplatz 12, 10179 Berlin-Mitte,
Tel. 2791571
Reinickendorf
Dr. Ralf M ü l l e r – H a r t w i c h
Fachzahnarzt für Kieferorthopädie
Praxis: Leipziger Platz 7, 10117 Berlin-Mitte,
Tel. 31174740
Charlottenburg-Wilmersdorf
VZA Daniel P e l e d
Praxis: Joachimstaler Str. 21,
10719 Berlin-Charlottenburg, Tel. 8812687
Dr. Friederike Z i m n y
Praxis: Kaiserdamm 95, 14057 Berlin-Charlottenburg,
Tel. 3029900
Tempelhof-Schöneberg
VZÄ Dörthe H o l l a n d – M o r i t z
Praxis: Mariendorfer Damm 19 – 21,
12109 Berlin-Tempelhof, Tel. 707949011
VZÄ Sabine K ö h l e r – P l a h u t a
Praxis: Habichtstr. 3, 13505 Berlin-Reinickendorf,
Tel. 4311091
Marzahn-Hellersdorf
VZÄ Katrin K u n a t h
Praxis: Kurt-Weill-Gasse 4, 12627 Berlin-Hellersdorf,
Tel. 99499090
VZÄ Yvonne W i e s n e r
Praxis: Adele-Sandrock-Str. 5, 12627 Berlin-Hellersdorf,
Tel. 9912014
Der Zulassungsausschuss hat zusätzlich
–
–
30 ganztags beschäftigte Angestellte Zahnärzte
gem. § 32b Zä-ZV
6 halbtags beschäftigte Angestellte Zahnärztin
gem. § 32b Zä-ZV
genehmigt.
VZA Eugen P a w l o w
Praxis: Tauentzienstr. 1, 10789 Berlin-Schöneberg,
Tel. 23623424
VZÄ Juliane B r a u n s d o r f
Praxis: Cranachstr. 15, 12157 Berlin-Schöneberg,
Tel. 8552418
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H>:>=GG:8=I4
Friedrichshain-Kreuzberg
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Tel. 25939333
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MBZ Heft 04 2011
31
des
Zulassungsausschusses
Anträge auf Zulassung, Verlegung, Ruhen, Beschäftigung eines
Angestellten Zahnarztes gem. § 32b usw. müssen spätestens vier
Wochen vor dem Sitzungstermin in der Geschäftsstelle eingegangen, die erforderlichen Unterlagen hierfür vollständig und die
fällige Gebühr bezahlt sein.
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einhundert Jahre
GERL
Die nächste Zulassungssitzung findet statt am
Mittwoch, dem 04.05.2011, 15 Uhr.
Frühlings-Hausmesse
mit IDS-Nachlese
Letzter Tag für die Antragstellung ist Mittwoch, der 06.04.2011.
Mittwoch, 11. Mai 2011, 14 - 20 Uhr
Weitere Sitzungs- und Beantragungstermine
Sitzung am:
Mi., 15.06.2011
Mi., 17.08.2011
Mi., 14.09.2011
Mi., 02.11.2011
letzter Tag der Beantragung:
Mi., 18.05.2011
Mi., 20.07.2011
Mi., 17.08.2011
Mi., 05.10.2011
Bitte beachten Sie, dass Anträge, die nach Ablauf der Beantragungsfrist eingehen, in die Tagesordnung der darauffolgenden
Sitzung aufgenommen werden. Dasselbe gilt auch für Anträge,
deren antragsbegleitende Unterlagen unvollständig sind.
Bei der Beantragung einer Zulassung muss die mindestens zweijährige Vorbereitungszeit erfüllt sein.
Anträge auf Führen einer Berufsausübungsgemeinschaft werden
vom Zulassungsausschuss nur zu Beginn eines Quartals genehmigt. Dem Antrag ist der Berufsausübungsgemeinschaftsvertrag beizulegen. Auflösungen und Beendigungen von Berufsausübungsgemeinschaften werden ebenfalls nur zum Quartalsende
bestätigt.
‡ 20% auf Einrichtung und Geräte
‡ 20% auf Hand- und Winkelstückreparaturen
‡ bis 10% Naturalrabatt auf Verbrauchsmaterial zusätzlich
‡ Große Zugaben-Aktion auf Ihren Einkauf
‡ 100 Jahre Gerl-Aktionen
‡ Ausstellungsgeräte zu Vorteilspreisen
‡ Behandlungseinheiten-Sondereditionen
‡ Günstige Demogeräte
Vorträge (Je Vortrag 1 Fortbildungspunkt)
‡ Aktuelle Entwicklung im CAD/CAMBereich inklusive der IDS-Neuheiten
‡ Aktuelle Entwicklung im ProphylaxeBereich inklusive der IDS-Neuheiten
‡ Aktuelle Entwicklung im Bereich
Digitales Röntgen 2D/3D inklusive der
IDS-Neuheiten
Dem Antrag auf Beschäftigung eines Angestellten Zahnarztes
gem. § 32b Zä-ZV ist der unterschriebene Arbeitsvertrag
beizulegen.
Anton Gerl GmbH - Niederlassung Berlin
Am Borsigturm 62, 13507 Berlin
Telefon 0 30.4 30 94 46.0, Fax 0 30 4 30 94 46.25
[email protected]
Anträge auf Ruhen der Zulassung (Ruhensgründe sind nachzuweisen) und Anträge auf Verlegung des Zahnarztsitzes sind ebenfalls fristgerecht einzureichen.
www.gerl-dental.de
Informationen und Anträge unter www.kzv-berlin.de/zulassung
Hotline Zulassung und Register: 030 89004-411
Hotline Stempel und Notdienst: 030 89004-412
Fax: 030 89004-353
E-Mail: [email protected]
Ansprechpartnerin bei Fragen zu BAG- und Anstellungsverträgen:
Alexandra Pentschew (Abt. Leiterin Zulassung),
Tel. 030 89004–117
32
1
ZULASSUNG
Sitzungstermine
MBZ Heft 04 2011
usmesse bei
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der KZV Berlin und der Zahnärztekammer Berlin
ENDONTOLOGIE – LEHRBUCH FÜR STUDIUM
UND PRAXIS
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ndodontologie systematisch
und zielorientiert! Unabhängig davon, ob Sie
wissenschaftliches Grundlagenwissen brauchen oder praktische Step-by-step-Behandlungsabläufe; die systematische Gliederung
des Buches ermöglicht das rasche Auffinden der gewünschten Informationen. Eines der umfassendsten Werke zum
Thema Endodontologie, evidenzbasiert und geeignet für
Praxis und Wissenschaft. Mehr als 400 farbige Abbildungen
und zahlreiche Tabellen illustrieren das Buch und erleichtern
die Informationsaufnahme.
KLIMM, WOLFGANG:
Endodontologie – Lehrbuch für Studium und Praxis,
2. überarbeitete Auflage, 484 Seiten, Deutscher ZahnärzteVerlag, 99,95 Euro
DIE KIEFERORTHOPÄDISCHE
FACHASSISTENTIN
UMSCHAU
Neuerwerbungen der Leihbücherei
D
as Buch beginnt bei der Entwicklung des Gesichtsschädels und der Zähne,
zeigt die Wichtigkeit der KFO-Prophylaxe und
der interzeptiven Behandlung ebenso auf wie
die der KFO-Erstberatung. Zu den Themenbereichen Befundaufnahme/–auswertung gehen die Autoren insbesondere auf die Hilfeleistungen der qualifizierten Fachassistentin
ein. Dem Kapital „Erstellung des Behandlungsplanes“ folgen die
Erläuterungen zu abnehmbaren Behandlungsgeräten. Mit der notwendigen Ausführlichkeit widmen sich Prof. Hinz und Dr. Heise festsitzenden Apparaturen. Denn gerade bei der Multibandbehandlung, beim Ein- und Auslegieren von Bögen, der Auswahl
und Anprobe von Bändern, bei Kontrollterminen, der Zahnreinigung und Mundhygiene sowie der Patienteninformation sind die
Hilfeleistungen der KFO-Fachassistentin unentbehrlich. Verständlich formuliert, beeindruckt das Lehrbuch zusätzlich durch die vielen erklärenden Illustrationen und Fotos. Das Lehrbuch eignet sich
nicht nur zur Prüfungsvorbereitung für zukünftige KFO-Fachassistentinnen, sondern ebenso für jede ZMF und selbst für Zahnärzte,
die ihr Wissen auffrischen wollen.
HINZ, ROLF UND HEISE, MARKUS:
Die kieferothopädische Fachassistentin,
216 Seiten, zfv Zahnärztlicher Fach-Verlag GmbH, 58,00 Euro
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ie Autoren stellen ein innovatives implantologisches Behandlungskonzept vor, das die Sofortversorgung zahnloser Kiefer mit festsitzendem Zahnersatz
ermöglicht. Schlüssel hierzu sind anguliert
gesetzte Implantate im Seitenzahnbereich, die eine stabile Abstützung des Zahnersatzes bei reduzierter Implantatzahl – auch im atrophischen Kiefer – sicherstellen. Neben
den klinischen und technischen Grundlagen des „SKY fast
& fixed“-Konzeptes werden die vielfältigen Möglichkeiten
der prothetischen Versorgung und die bislang erzielten klinischen Ergebnisse präsentiert.
KZV-Leihbücherei
Alle vorgestellten Medien können Sie kostenlos in der KZV
ausleihen.
Eine komplette Übersicht der verfügbaren Bücher und CDs
finden Sie unter www.kzv-berlin.de/zulassung
Hotline der Leihbücherei: 030 89004-412
E-Mail: [email protected]
BAYER, G., KISTLER, F., KISTLER, S., ADLER, S.
UND NEUGEBAUER, J.:
Sofortversorgung mit reduzierter Implantatanzahl,
128 Seiten, Quintessenz Verlags-GmbH, 78,00 Euro
MBZ Heft 04 2011
33
UMSCHAU
An dieser Stelle kam
Kleine Lektüre
Zum
Verweilen
über viele Jahre hinweg Frau Zanzinger mit kleinen Beiträgen teils fröhlicher, teils nachdenklicher Natur zu
Worte. Diese Rubrik gab immer wie-
Der Zahnarzt
Jetzt zeige, Mensch, den Seelenadel:
der Anlass – auch hier im Hause –
Der Zahnarzt prüft die feine Nadel,
zu Diskussionen, ob sie in ein Organ
Nicht immer sind bequeme Stühle
mit der er alsbald dir beweist,
einer Körperschaft des öffentlichen
Ein Ruheplatz für die Gefühle.
dass du voll Schmerz im Innern seist.
Rechts hineingehört.
Wir säßen lieber in den Nesseln
Du aber hast ihm zu beweisen,
Wir sind von Seiten des Vorstandes
Als auf den wohlbekannten Sesseln,
dass du im Äußern fest wie Eisen.
der Ansicht, dass es keine „Richtlinie“
vor denen, sauber und vernickelt,
gibt, die sie verbietet. Schädlich ist sie
der Zahnarzt seine Kunst entwickelt.
Nachdem ihr dieses euch bewiesen,
jedenfalls nicht und viele Kolleginnen
Er lächelt ganz empörend herzlos
geht er daran, den Zahn zu schließen.
und Kollegen lesen sie gern. Nun ist
Und sagt, es sei fast beinah schmerzlos.
Hat er sein Werk mit Gold gekrönt,
die Aufgabe mir zugefallen, für ent-
sind mit der Welt wir neu versöhnt
sprechenden „Nachschub“ zu sorgen.
Doch leider, unterhalb der Plombe
und zeigen, noch im Aug´ die Träne,
Teilen Sie mir doch einfach mal mit,
Stößt er auf eine Katakombe,
ihr furchtlos wiederum die Zähne,
wie Ihre Meinung zu dieser, mal etwas
die, wie er mit den Händen spürt,
die wir – ein Prahlhans, wer´s verschweigt
anderen „KZV“ ist.
in unbekannte Tiefen führt.
– dem Zahnarzt zitternd nur gezeigt.
Behaglich schnurrend mit dem Rädchen
Eugen Roth
[email protected]
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Dringt vor er bis zum Nervenfädchen.
Ihr Jörg-Peter Husemann
34
MBZ Heft 04 2011
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MBZ Heft 04 2011
35
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gesucht. Langfristige Zusammenarbeit
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Kapitalbeteiligung ist möglich.
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zulassungsberechtigten/e Zahnarzt/in mit
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36
MBZ Heft 04 2011
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High-Level
Referent: Dr. Bernard Bengs
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Droysenstr. 1, 10629 Berlin
04.04.2011
20.00 Uhr
Endodontie von der Basis zum
High-Level
Referent: Dr. Bernard Bengs
„Löwenbräu am Gendarmenmarkt“
Leipziger Str. 65, 10117 Berlin
07.04.2011
19.30 Uhr
Treffen der Bezirksgruppe IV
Wahl der Delegierten zur Landesversammlung
Gaststätte Ebel
Semmelweisstr. 1
12524 Berlin
Montag,
04.04.2011
20.00 Uhr
Treffen der Bezirksgruppe III
(Jeder letzte Dienstag im Monat)
Restaurant „Macedonia“
Hans-Sachs-Str. 4 f
12205 Berlin
Dienstag,
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20.00 Uhr
Dienstagsveranstaltung
s. Seite 24
60. Jahrestagung der Gesellschaft für
Prothetische Zahnmedizin und Biomaterialien
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12.-14.05.2011
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Versorgungszentren (MVZ). Wir entwickeln uns dynamisch und planen bundesweit den Aufbau und Betrieb neuer MVZs. Zur Verstärkung unseres Teams
suchen wir zur Anstellung in Vollzeit oder Teilzeit eine/n
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s Zahnersatzplanung und Erstellung von Heil- und Kostenplänen
s Fachliche Führung Arzthelferinnen
s Regelmäßige Fort- und Weiterbildung
s Korrekte Dokumentation und Abrechnung bzw. Übermittlung der Daten
zur PVS
WIR ERWARTEN VON IHNEN
s Eine Approbation als Zahnarzt/Zahnärztin
s Mindestens 3 Jahre Berufserfahrung
s Sicheres Beherrschen des zahnärztlichen Behandlungsumfanges
s Wünschenswert wäre ein fachlicher Schwerpunkt wie z. B. Implantologie,
Parodontologie, ästhetische Zahnheilkunde
s Voraussetzungen zum Eintrag in das Zahnarztregister der KZV Berlin
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Impressum
ISSN 0343 – 0162
Herausgeber:
Zahnärztekammer Berlin (KdöR)
Stallstr. 1, 10585 Berlin
Telefon: (0 30) 3 48 08 - 1 37, Telefax: (0 30) 3 48 08 - 2 40
E-Mail: [email protected]
Kassenzahnärztliche Vereinigung Berlin (KdöR)
Georg-Wilhelm-Str. 16, 10711 Berlin
Telefon: (0 30) 8 90 04 - 0, Telefax: (0 30) 8 90 04 - 4 61 90
E-Mail: [email protected]
Redaktion:
Dr. Michael Dreyer (V.i.S.d.P.), ZÄK
Sylvia Winter, ZÄK
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Dr. Jörg-Peter Husemann (V.i.S.d.P.), KZV
Susanne Drkosch, KZV
Telefon: (0 30) 8 90 04 - 1 68
E-Mail: [email protected]
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standespolitischer Art kann die Redaktion keine Verantwortung
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unter der Zahnärzteschaft und ihr nahestehender Kreise.
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ZUM TITELBILD
„Die Klasse“
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Zurzeit gilt die Anzeigenpreisliste Nr. 5, gültig ab 01.01.2008
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Die Aquarellzeichnung „Die Klasse“ begleitete als Teil einer
Reihe von Illustrationen verschiedene Publikationsreihen rund
um die Themen „Aufmerksamkeit. Kinder und Lernen –
lebendige Wissensvermittlung“.
Entstanden ist die Illustration als „Impulszeichnung“ ohne
Vorlage, aus dem direkten Eindruck der Atmosphäre innerhalb
der zuvor besuchten Schulklassen. Begonnen wurde spontan
mit dem zugewandten Mädchen in der Mitte; die weiteren
Figuren fügten sich gleichfalls spontan folgend in den Gestaltungsprozeß ein.
Die Zeichnung bildete den Auftakt zu einer späteren Bilderserie mit dem Thema „Kinder“.
Zahnärztekammer Berlin
Frau S. Winter
Stallstr. 1, 10585 Berlin
Telefon: (0 30) 3 48 08 - 1 37
Telefax: (0 30) 3 48 08 - 2 42
E-Mail: [email protected]
Die Zeitschrift erscheint 11-mal im Jahr (Monate Juli / August
Doppelausgabe) jeweils am 05. des Monats. Alle Berliner Zahnärzte
erhalten die Zeitschrift im Rahmen ihrer Mitgliedschaft bei der ZÄK
und KZV. Der Bezugspreis ist mit dem Mitgliedsbeitrag abgegolten.
Sonstige Bezieher entrichten einen Bezugspreis von jährlich EUR 36,80.
Einzelheft EUR 3,35. Bestellungen werden von der Zahnärztekammer
(Tel.: (0 30) 3 48 08 - 1 37) entgegengenommen.
Titelbild:
„Die Klasse“, Bettina Westerheide
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Beilagen:
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MBZ Heft 04 2011
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