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Anzeige 2 Anzeige iMPRESSUM | Inhaltsverzeichnis 1. Vorwort ......................................... 5 4.2.Wohlfahrtsverbände u.a. ................ 13 1.1. Oberbürgermeister ............................ 5 5. 1.2.Vorsitzende Seniorenvertretung Kamenz ............................................ 5 Herausgeber: Werbeagentur Media-Light Löbau Ernst-Thälmann-Straße 63 02708 Großschweidnitz, Telefon 03585 401967, Fax 03585 468887 E-Mail [email protected] Web: www.media-light-loebau.de Texte: Werbeagentur Media-Light Löbau in Zusammenarbeit mit der Stadt Kamenz Fotos: Titel - (Marktplatz mit Rathaus) Stadtverwaltung Kamenz, S.5 - Stadtverwaltung, S.7 - o.r. Lessing-Museum, u.r. Dietmar Träupmann, S.9 - m. Foto Lohse, r. Stadtverwaltung S.12 - Paul Michael Hughes/ Fotolia.de, S.14 - Dean Mitchell/Fotolia.de, S.15 Robert Kneschke/Fotolia.de, S.17 - Malteser Krankenhaus Kamenz, S.18 - Städtische Wohnungsgesellschaft m.b.H. Kamenz, S.21 - Dean Mitchell/Fotolia.de, S.24 - stockvault.de, S.29 stockvault.de, S.34 - Stadtverwaltung Kamenz Satz & Gestaltung: Werbeagentur Media-Light Löbau Anne Wellschmidt Anzeigenakquise: Werbeagentur Media-Light Löbau, Hans-Peter Schulz Für die Richtigkeit der Werbeaussagenübernimmt die Werbeagentur keine Gewähr. Haftungsausschluss besteht auch für redaktionelle und technische Fehler. Der Nachdruck, auch auszugsweise sowie die Nutzung der Broschüre zu werblichen und kommerziellen Zwecken sind nicht zulässig. ©2015 Media-Light Löbau 2.Vertreter von Senioreninteressen .......................6 2.1.Seniorenvertretung der Stadt Kamenz und der Verwaltungsgemeinschaft Schönteichen..................................... 6 2.2.Zielstellung und Tätigkeiten der Seniorenvertretung...................... 6 2.3.Seniorengruppen und Ansprechpartner ............................ 6-7 Sozialleistungen und Hilfen ....... 14 5.1.Ansprüche auf Leistungen der Pflegeversicherung ...............14-15 5.2.Pflegenetzwerk Landkreis Bautzen .......................... 15 6. Medizinische Versorgung ............ 17 7. Wohnen im Alter .......................... 18 7.1. Alten- und Pflegeheime .................. 21 7.2. Betreutes Wohnen .......................... 21 7.3. Ambulante Pflegedienste ........... 21-22 7.4. Hospize .......................................... 22 3. Aktive Senioren ............................. 7 3.1. Museen ......................................... 7-8 8. Sicherheit und Ordnung .............. 24 3.2. Theater / Bühne / Bibliothek ...........8-9 8.1. Wachsamkeit und Vorsicht .............. 24 3.3. Vereine ............................................. 9 8.2. Wichtige Rufnummern .................... 25 3.4.Wandern / Radfahren / Sport & Fitness ............................ 9-10 9.Was Sie sonst noch wissen sollten ............................. 28 3.5. Seniorentanz ..............................10-11 3.6. Frühlingsseniorenfest ...................... 11 3.7. Seniorenbildung .............................. 11 9.1.Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung ........................ 29 3.8. Barrierefreiheit ................................ 11 9.2. Das Testament ................................ 29 3.9. Einkaufen und Gastronomie ........... 11 9.3. Der Sterbefall .............................29-30 3.10. Stadtgutschein Kamenz .................. 11 9.4. Witwenrente ............................. 30-31 4. 9.5.Beratungshilfen in Rechtsfragen und Friedensrichter .............. 31 Informationen und Beratung ...... 12 4.1.Informations- und Beratungsstellen der Stadtverwaltung und des Landratsamtes .......................... 12 10.Innenstadtplan / Sehenswürdigkeiten .................34 3 Anzeige Anzeige Lebenswert wohnen – auch im Alter! Der neue Treppenlift und die damit verbundene barrierefreie Wohnung ist ein großer Komfort und schafft uns persönlich mehr Lebensqualität. Ehepaar Wolf aus Kamenz Städtische Wohnungsgesellschaft m.b.H. Kamenz 01917 Kamenz . An den Stadtwerken 2 Telefon 0 35 78 . 377 500 I Fax 0 35 78 . 377 510 [email protected] I www.swg-kamenz.de 4 1. Vorwort 1.1. Oberbürgermeister Das Alter ist wie die Woge im Meer. Wer sich von ihr tragen lässt, treibt oben auf. Wer sich dagegen aufbäumt geht unter.“ Gertrud von Le Fort Liebe Seniorinnen und Senioren, sehr geehrte Damen und Herren, werte Kamenzerinnen und Kamenzer, vor rund drei Jahren hatten sich die Stadt Kamenz und die Seniorenvertretung der Stadt Kamenz und der Gemeinde Schönteichen gemeinsam entschlossen, trotz des auch in den elektronischen Medien für diesen Bereich vorhandenen Angebots, eine Broschüre herauszugeben, die sich speziell an unsere älteren Mitbürger richtet. Schon damals war dies als Versuch gedacht, in möglichst konzentrierter Form solche Informationen von Behörden, Institutionen und Firmen bereitzustellen bzw. zusammenzufassen, die für ältere Menschen in ihrer aktuellen Lebensphase von Belang sind. Der „Seniorenratgeber 2012-2014“ erwies sich als Erfolg und so lag es mehr als nahe, die Neuauflage eines „Seniorenratgebers 2015“ zu veranlassen. Nicht nur, dass die vormalige Auflage des Ratgebers vergriffen ist, inzwischen haben sich verständlicherweise die damals zusammengeführten Angaben und Information z.T. sehr verändert. Auch aus diesem Grund war eine Neuauflage sowohl wünschenswert als auch erforderlich. Der nun vorliegende Seniorenratgeber liefert wieder kompakte Informationen, klar und deutlich formuliert, so dass man sich sehr schnell einen ersten Überblick verschaffen kann. Sicher kann er nicht alle Dinge bis ins kleinste Detail klären oder auf ganz spezielle Fragen antworten. Er bietet als Ratgeber einen sehr guten Einstieg zur Bewältigung der vielen kleinen, aber auch mitunter großen Alltagsprobleme. Deswegen wendet er sich nicht nur an die Kamenzer S eniorinnen und Senioren – er sei auch jüngeren Menschen ans Herz gelegt, finden sie hier doch Tipps und Hinweise, wenn sie beispielsweise ihren Eltern oder Großeltern zur Seite stehen. Wird weitergehende Unterstützung benötigt, so sind in der Broschüre eine Vielzahl von Ansprechpartnern und Kontaktadressen benannt, die dann im Einzelfall mit Rat und Tat weiterhelfen können. Ich wünsche mir und bin mir dabei sehr sicher, dass dieser Ratgeber seine Leserschaft finden wird, da die darin enthaltenen Informationen gebraucht werden, er damit Lebenshilfe zu geben vermag und dadurch das alltäglichen Leben unserer älteren Mitbürger erleichtert. Ich danke allen, die zum Gelingen der Informationsbroschüre beigetragen haben und würde mich freuen, wenn Nutzer der Broschüre mit Hinweisen und Anregungen an den Herausgeber oder an die Seniorenvertretung der Stadt Kamenz und der Gemeinde Schönteichen herantreten. 1.2. Vorsitzende Seniorenvertretung Kamenz Mit den besten Wünschen für Ihr Wohlergehen Margot Sarink Vorsitzende Seit einem halben Jahrzehnt arbeiten wir als Seniorenvertretung der Stadt Kamenz und der Gemeinde Schönteichen für das Wohl unserer Senioren. Wir vermitteln in unseren Großveranstaltungen umfangreiche Informationen für sich selbst und das familiäre Umfeld. Zur erfolgreichen Arbeit trug wesentlich der Senioren-Ratgeber für die Jahre 2012 bis 2014 bei. Mit den interessanten Hinweisen und Empfehlungen fanden wir regen Zuspruch. Ein neuer Senioren-Ratgeber wird also benötigt und mit Unterstützung der Stadtverwaltung und der Gemeinde Schönteichen liegt Ihnen heute der Ratgeber für die Jahre 2015 bis 2017 vor. Ich wünsche Ihnen ein gutes Zurechtfinden und dazu beste Gesundheit. Roland Dantz Oberbürgermeister der Großen Kreis- und Lessingstadt Kamenz 5 2. Vertreter von Senioreninteressen 2.1. Seniorenvertretung der Stadt • Sie sind in Ruhestand? Kamenz und der Verwaltungsge- • Ihre Kinder sind selbstständig? meinschaft Schönteichen • Sie haben Zeit für sich und andere? Aus den Seniorengruppen haben sich zusammengefunden und wurden vom Stadt- bzw. Gemeinderat bestätigt: Vorsitzende:Margot Sarink, Schönteichen, Tel. 03578-302402 Stellvertreter:Ernst-Ferdinand Egel, Kamenz, Tel. 03578-300332 Stellvertreter:Dr. Christian Dittrich, Kamenz, Tel. 03578-304250 Ursula Debniak, Kamenz, Tel. 03578-300766 Ingried Sende, Kamenz, Tel. 03578-300269 Dr. Klaus Strickert, Kamenz, Tel. 03578-304028 2.2. Zielstellung und Tätigkeiten der Seniorenvertretung Verbindung und Beratung mit allen aktiven Seniorengruppen und -vereinen, mit den Wohlfahrtsverbänden und Organisationen der Stadt Kamenz und Schönteichen. Rat und Hilfe bei der Ausübung eines Ehrenamtes sowie für jeden einzelnen Senior. Aktivierung der Seniorinnen und Senioren für ihre ehrenamtliche Tätigkeiten, zur Ausübung ihrer Hobbys, zum Einmischen in die Probleme unsere Stadt und der Kommunen. Verbindung zum Oberbürgermeister der Stadt Kamenz, dem Stadtrat und zu den Vertretern der Kommunen. Senioren wollen aktiv sein und gebraucht werden. 6 • Sie verfügen über Lebenserfahrung, berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten? • Sie sind voller Elan und wollen sinnvoll tätig sein? Sie werden gebraucht! Unsere Seniorenvertretung ist offen für Jedermann. Als Informations- und Beratungsorgan für Senioren bieten wir: 1. Informationen zum Ehrenamt 2. Vermittlung an soziale Träger 3. Rat und Hilfe für ehrenamtliche Tätigkeiten, für Seniorenclubs,- gruppen und –vereine 4. Möglichkeiten zu Kontakten zwischen engagierten älteren Menschen 5. Vermittlung von Vorträgen zu den verschiedenen Wissensgebieten Ansprechpartnerin - Frau Margot Sarink Telefon: 0 35 78 / 30 24 02 2.3. Seniorengruppen und Ansprechpartner DRK – Kreisverband Freital e.V. Frau Ramona Steinbrück Ulmenweg 6, 01917 Kamenz Diakonie Frau Edith Ewert Fichtestr. 26, 01917 Kamenz Caritas Sozialstation – Team Kamenz Herr Andreas Rentsch Haydnstr. 8, 01917 Kamenz ASB Ortsverband / Seniorenbetreuung Frau Tina Costrau Jesauer Str. 37a, 01917 Kamenz Seniorenschutzbund „Graue Panther“ Frau Ursula Kabitschke Haydnstr. 9, 01917 Kamenz Seniorengruppe Deutschbaselitz Herr Frank Barchmann Piskowitzer Str. 27, 01917 Kamenz Katholisches Pfarramt Herr Dr. Michael Kleiner Talstr. 14, 01917 Kamenz Seniorengruppe Thonberg Frau Christa König Bautzner Str. 249, 01917 Kamenz Seniorengruppe Lückersdorf Frau Christa Großmann Kamenzer Straße 44, 01917 Kamenz Seniorenclub Kamenz/Jesau Herr Volkhardt Schlevogt Neschwitzer Str. 25 E, 01917 Kamenz Ev.- Lutherische Kirchgemeinde Frau Birgitt Baumann Ulmenweg 4, 01917 Kamenz Seniorengruppe Biehla & BRH-KV-Kamenz Frau Margot Sarink Bergstraße 5, 01920 Schönteichen Seniorengruppe Liebenau Frau Rosemarie Noack Bernbrucher Str. 3, 01920 Schönteichen Seniorengruppe Schönbach Frau Ursula Plaettner Dorfstraße 24, 01920 Schönteichen Seniorengruppe Schwosdorf Frau Annerose Gräfe Landstr. 33, 01920 Schönteichen 3. Aktive Senioren Seniorengruppe Cunnersdorf Frau Annelies Böhme Lehmweg 7, 01920 Schönteichen Seniorengruppe Hausdorf Frau Elke Gaide Am Storchennest 3, 01920 Schönteichen Seniorengruppe Brauna Frau Rosemarie Peschke Liebenauer Str. 5, 01920 Schönteichen Seniorengruppe Petershain und Rohrbach Frau Christa Franke Ringweg 8, 01920 Schönteichen „Alter ist nur eine Zahl”, denn alt sein ist keine Frage der Anzahl der Lebensjahre. Es beginnt auch nicht mit dem Ruhestand. Oft ist der erste Schritt für ein “neues” Leben eine neue Zeiteinteilung. Hing doch früher die Tagesplanung ab von der Arbeitszeit bzw. von der Schulzeit der Kinder, so ist der Senior nun gefordert, sein ganzes Leben selbst zu bestimmen und einen neuen Tagesrhythmus zu finden, den er mit diversen Aktivitäten füllen kann, z. B. ins Theater gehen, handwerklich arbeiten oder basteln, in einen Chor eintreten oder sich ehrenamtlich betätigen. Hier bietet sich das Kennenlernen anderer Menschen an, um die Sozialkontakte zu intensivieren. Lessing-Museum Alle diese Einrichtungen bewahren nicht nur Vergangenes, sondern sie tragen zum Verstehen des Heute bei. Lessing-Museum Lessingplatz 1-3, 01917 Kamenz Öffnungszeiten: Di-Fr 10-17 Uhr, Sa/So und an Feiertagen 13-17 Uhr Tel.: 03578 / 379-111 Email: [email protected] www.lessingmuseum.de Klosterkirche und Sakralmuseum St. Annen Schulplatz 5, 01917 Kamenz Öffnungszeiten: Mo-Fr 10-18 Uhr, Sa/So und an Feiertagen 10-13 und 14-18 Uhr (1. Nov bis 31. März Sa/So und an Feiertagen nur 11 bis 16 Uhr, 25.12.-01.01. geschl.) Tel.: 03578 / 379-205 Email: [email protected] www.museum.lessingmuseum.de 3.1. Museen Erstaunlich umfangreich und vielfältig ist die Museumslandschaft von Kamenz für eine Stadt dieser Größe. Das Angebot reicht vom Literaturmuseum über das Sakralmuseum bis zum Landschaftsmuseum. Innenansicht Sakralmuseum Klosterkirche St. Annen 7 3. Aktive Senioren Museum der Westlausitz / Elementarium & Sammelsurium Elementarium: Pulsnitzer Straße 16, 01917 Kamenz Sammelsurium: Macherstraße 140, 01917 Kamenz Öffnungszeiten: Elementarium: Di-So und an Feiertagen 10-18 Uhr (geschlossen am 24.12., 31.12. und 1.1.) Sammelsurium: Mo-Fr 9-16 Uhr Elementarium-Tel.: 03578 / 77830 Email: [email protected] www.museum-westlausitz.de Stadtgeschichte im Malzhaus Zugang über das Museum der Westlausitz: Pulsnitzer Straße 16, 01917 Kamenz Öffnungszeiten: Di-So und an Feiertagen 10-18 Uhr (geschlossen am 24.12., 31.12. und 1.1.) Tel.: 03578 / 784431 Email: [email protected] www.stadtgeschichte.lessingmuseum.de 3.2. Theater / Bühne / Bibliothek Stadttheater Kamenz Das Theater liegt im Herzen der Stadt Kamenz. Die beliebte Kultur- und Begegnungsstätte wurde am 3. Oktober 1999 wiedereröffnet. Seit 1824 schon gibt es in diesem ehemaligen Brauhaus Theaterveranstaltungen, klassische Konzerte, Kabarett, interessante Dia-Vorträge, Kunstausstellungen und vieles mehr. Das Haus ist also mehr, als “nur” ein Theater! Es bietet Kultur für alle Interessierten, egal ob jung oder alt! Pulsnitzer Straße 11, 01917 Kamenz Tel.: 03578 / 379-201 Email: [email protected] Internet: www.stadttheater-kamenz.de Theateranrecht Mit der Entscheidung für ein Theateranrecht sichern Sie sich viele Vorteile: • regelmäßige Theaterbesuche in der gesamten Spielzeit von September bis April • garantierter Eintritt zu den gewählten Veranstaltungen durch Erhalt eines Theaterausweises • reservierter Sitzplatz zu den ausgewählten Veranstaltungen • Preisvorteil gegenüber dem Einzelerwerb der Eintrittskarten • Kombination aus sechs Veranstaltungen zu allen Genres möglich, egal ob Konzert, Kabarett oder Schauspiel (ausgenommen Sonderveranstaltungen) Informationen zur Spielzeit und zum Anrecht erhalten Sie in der Kamenz-Information, Schulplatz 5, Tel. 03578/379-205. Hutbergbühne Kamenz Eingebettet in einen Parkwald mit seltenen Nadelgehölzen sowie umgeben von tausenden Rhododendren und Azaleen bietet die FINDEN SIE IHR NEUES GLÜCK. FÜR KAMENZ GIBT ES VIELE GUTE GRÜNDE: Hier erleben Sie was. In allen Richtungen. Malerische Landschaften, lauschige Orte, attraktive Ausflugsziele. Schauen Sie sich’s an. www.neuestadt-kamenz.de 8 3. Aktive Senioren Hutbergbühne bereits den Ankommenden erste Erlebnisse. Da sie die Charakteristik eines Amphitheaters aufweist, gewährleistet sie bis zu 10.000 Zuschauern ausgezeichnete Akustik- und Sichtbedingungen. Die seit 1992 regelmäßig in dieser einzigartigen Naturkulisse stattfindenden Konzerte haben die Hutbergbühne zu einem der beliebtesten und bekanntesten Open-Air-Orte in Sachsen werden lassen. Tel.: 03578 / 379-205 Email: [email protected] Internet: www.hutbergbuehne-kamenz.de Stadtbibliothek G. E. Lessing Hier finden Sie rund 35.000 Bücher, Zeitschriften, Filme, Spiele, Hörbücher und E-Books – für Schule und Beruf, für Freizeit und Hobby. Zum Ausleihen für alle! Lessingplatz 3 Tel. 03578/379-288 [email protected] Erwachsenenbibliothek Mo – Fr 10:00-18:00 Uhr, Mi geschlossen 3.4. Wandern / Radfahren / Sport & Fitness Naherholungsgebiet Großteich Deutschbaselitz Ob zu Fuß oder auf dem Drahtesel - Kamenz bietet den idealen Ausgangspunkt für AktivAusflüge jeder Art! Im Kamenzer Ortsteil Deutschbaselitz, nur rund 5 km vom Stadtzentrum entfernt, befindet sich der gleichnamige Großteich. Zum direkt am Ufer gelegenen gepflegten Campingplatz gehören u.a. eine Strandklause (Bistro) und eine Liegewiese. Rund um den Großteich bzw. das Teichgebiet gibt es ruhige Wanderwege, auf denen man der unberührten Flora und Fauna begegnen kann. Hutberg Kamenz - Gartenkulturpfad Die weithin bekannte Parkanlage „Hutberg Kamenz“ umfasst ein Areal von ca. 18 ha und befindet sich unmittelbar am Westrand der Altstadt. Ihre Anfänge liegen um 1900. Für die Bepflanzung der ältesten Teile engagierte sich der Königlich Sächsische Hoflieferant und Gärtnereibesitzer Wilhelm Weiße durch Stiftung von ihm gezüchteter Rhododendren und Azaleen. Der Stadtgartenmeister Ernst Hilscher beeinflusste die Gestaltung der Hutberganlagen maßgeblich weiter. Teichgebiet Deutschbaselitz Geheimtipp ist der DeutschBaselitz-Rundweg, der dem im Ortsteil geborenen weltberühmten Maler und Bildhauer Georg Baselitz gewidmet ist. Dieser bringt Kunst und Natur in eine interessante Beziehung. 3.3. Vereine Mehr als 130 Vereine sowie Initiativ- und Interessengruppen aus den Bereichen Sport, Kunst/Kultur, Geschichte/Heimat, Tier/Natur, Familie/Jugend oder Gesundheit/Soziales sind in Kamenz organisiert aktiv. Sie bereichern mit ihrer Tätigkeit das gesellschaftliche Leben der Lessingstadt und bieten interessante Angebote für die Freizeitgestaltung. Eine Vereinsübersicht erhalten Sie im Internet unter www.kamenz.de/vereinsleben-vereinsverzeichnis oder im Sachgebiet Jugend/Soziales bei Frau Jannasch (Tel. 03578/379-232) Blick vom Hutberg Jährlich besuchen tausende Naturfreunde aus nah und fern den Hutberg und flanieren auf dem gepflegten Wegesystem. Neben dieser Parkanalage sollte man auch noch die weiteren städtischen Grünanlagen entlang des Kamenzer Gartenkulturpfades besichtigen: Bönischpark, Schillerpromenade, Lessing-Gedenkstätte, Herrental, Lessingplatz, Volkspark, Wilhelm-Weiße-Garten, Robert-Koch-Platz und Garten Museum der Westlausitz / Elementarium. Krabat-Radweg Kamenz liegt unmittelbar an vielen touristischen Radwanderwegen: Folgen Sie z. B. dem Krabat-Radweg bis ins Stadtzentrum zur Hauptkirche St. Marien, an deren Spitze der sorbische Zaubermeister mit seiner fliegenden Kutsche hängengeblieben sein soll. Diese 80 km lange Route gibt Einblicke in den ländlichen Alltag und die Kultur der Sorben in der Oberlausitz. Zudem führt sie überwiegend durch leicht hügeliges bzw. flaches Land und ist vollständig ausgeschildert. 9 3. Aktive Senioren Sächsische Städteroute Oder Sie radeln entlang der Sächsischen Städteroute. Im Jahr 1346 schlossen sich sechs Oberlausitzer Städte zu einem Schutzbündnis, genannt „Oberlausitzer Sechsstädtebund“, zusammen. Vier von ihnen können Sie auf diesem Teilstück der Route entdecken: Von der Europastadt Görlitz gelangt man über Löbau und das 1000-jährige Bautzen bis in die Lessingstadt Kamenz. Ausgeschildert ist die leicht hügelige Strecke mit einem roten “S”. Radwandern und Wandern im Dresdner Heidebogen Unter dem Titel “Radeln zwischen Elbe und Spree” sind im Dresdner Heidebogen über 400 km Radwege zwischen Sachsen und Brandenburg, zwischen Elbland und Oberlausitz ausgewiesen. Naturlehrpfade, Gipfelpfade und Themenwanderwege gibt es von Großenhain bis nach Kamenz zu entdecken. Radwander- und Wanderkarten sind erhältlich in der Kamenz-Information Schulplatz 5 Tel. 03578 / 379-205 Hallenbad Kamenz Friedensstraße 1, 01917 Kamenz Tel.: 03578 / 315515 Email: [email protected] www.hallenbad-kamenz.de Freibad „Wiesengrund“ Bischheim Jahnstraße 15, 01920 Haselbachtal Tel.: 03578/71263 Fitnesstudios INJOY Kamenz Auenstr. 10, 01917 Kamenz Tel.: 03578 / 305566 www.injoy-kamenz.de Fit For Life Kamenz Wiesenstraße 10, 01917 Kamenz Tel.: 03578 / 302092 www.fitforlife-kamenz.de TOMOGARA Bautzner Str. 122, 01917 Kamenz Tel.: 03578 / 307807 www.tomogara.de 3.5. Seniorentanz 1. Tanzclub der Lessingstadt Kamenz e.V. Am Flugplatz 14, 01917 Kamenz Ansprechpartner: Jens Drechsler Mobil: 01735979015 www.tanzclub-kamenz.de Im Tanzclub geht es natürlich hauptsächlich um das Tanzen und insbesondere Senioren sind bei uns willkommen. Nach einer Schnupperstunde sind Sie herzlich eingeladen, regelmäßig mit uns zu trainieren. Danach wird es kein Problem für Sie darstellen, in einer der Veranstaltungen, die der Club organisiert oder an denen er beteiligt ist, eine flotte Sohle aufs Parkett zu legen. FINDEN SIE IHR NEUES GLÜCK. FÜR KAMENZ GIBT ES VIELE GUTE GRÜNDE: Hier fühlen Sie sich wohl. In seniorenfreundlichen Wohnanlagen mit viel Service und netten Nachbarn. Schauen Sie sich’s an. www.neuestadt-kamenz.de 10 3. Aktive Senioren Hutberggaststätte Kamenz Am Hutberg 25, 01917 Kamenz Tel.: 03578 3737733 www.hutberggaststaette-kamenz.de Gymnastik/Bewegung Wirbelsäulengymnastik/Rückentraining Fit durch Bewegung Wir bieten verschiedene gesellige Seniorentanzveranstaltungen im Jahresverlauf. Seniorentanz in Fissel´s Gasthof Oststr. 7, 01920 Schönteichen OT Cunnersdorf Tel.: 03578 314265 DRK Tanzgruppe Kamenz immer montags 15.00 – 16.30 Uhr im Gymnastikraum des Gebäudes Lessingschule Kamenz / Henselstraße 14 Werken/Gestalten Floristik Frühling und Ostern 3.6. Frühlingsseniorenfest Die Arbeitsgruppe Soziales führt seit 2006 jährlich im Mai im großen Saal des Hotel Stadt Dresden das beliebte „Frühlingsseniorenfest“ durch. In gemütlicher Runde erleben rund 300 aus Kamenz und Schönteichen eingeladene Senioren einen schönen Nachmittag bei Kaffee und Kuchen. Zur Umrahmung bzw. für gute Stimmung wird ein buntes Unterhaltungsprogramm organisiert und dargeboten, in das die Kinder der städtischen Kitas und Schulen eingebunden sind. Auch für kleinere Überraschungen wird gesorgt. Neben Blumensträußen gibt es ein Kaffeetrinken mit dem Oberbürgermeister Roland Dantz zu gewinnen. 3.7. Seniorenbildung Kreisvolkshochschule Bautzen Regionalstelle Kamenz Macherstraße 144a, 01917 Kamenz Telefon: 03578/3090-210 und -213 Gesundheit Herz-Kreislauf-Training Tanzen für Senioren, Linedance Yoga für Senioren Arbeit/Beruf Computerkurse für Einsteiger und Aufbaukurse für Ältere Internet/Tablet-PC bei den Einzelhändlern und Dienstleistern im Vordergrund. So wird Einkaufen zum Erlebnis. Sind sie vom Einkaufen müde, kommen Sie in den vielen gastronomischen Einrichtungen der Stadt wieder zu Ruhe und Kräften. Sächsische und internationale Küche stehen auf dem Speiseplan der Restaurants und Gaststätten. Übrigens eignen sich die Angebote auch für Familienfeiern. Aber auch ein Besuch der Cafés und Kneipen lohnt sich. 3.8. Barrierefreiheit 3.10. Stadtgutschein Kamenz Barrierefreiheit bezeichnet im deutschen Sprachgebrauch eine bauliche Gestaltung der Umwelt in der Weise, dass sie auch von Menschen mit Behinderung, von älteren Menschen oder Menschen mit Kleinkindern genutzt werden kann. Auch in Kamenz sind viele öffentliche Einrichtungen mit einer Zugänglichkeit für alle gestaltet, z.B.: • Rathaus/ Bürgerservice • Kamenz-Information • Lessing-Museum, • Sakralmuseum, Klosterkirche St. Annen, • Museum der Westlausitz/ Elementarium und • Stadtgeschichtliche Ausstellung im Malzhaus • Stadtbibliothek Sie suchen ein Geschenk, wissen aber noch nicht, was sie wo kaufen sollen? Verschenken Sie doch einfach Kamenzer Einkaufs-, Gastronomie- und Dienstleistungsangebote in einem übergreifend akzeptierten 10-EURO-STADT-GUTSCHEIN! Der Beschenkte hat dann die freie Auswahl bei allen teilnehmenden Unternehmen. Heilkunde und gesunde Ernährung Der Verkauf des Stadtgutscheins erfolgt ausschließlich über die Kamenz-Information. Für 10 EUR erhalten Sie den Gutschein natürlich im gleichen Gegenwert. 3.9. Einkaufen und Gastronomie Mehr als 200 Geschäfte in der Kamenzer Innenstadt und in anderen Stadtteilen freuen sich auf Ihren Besuch. Der Branchenmix erfüllt nahezu alle Wünsche. Eine ausführliche Fachberatung steht 11 4. Informationen und Beratung Diese Übersicht soll es Ihnen erleichtern, bei dem großen Umfang der bestehenden gesetzlichen Bestimmungen und der Vielzahl der sozialen Leistungen, Dienste und Einrichtungen herauszufinden, wofür und durch wen Sie Hilfe, Beratung und Information zu Ihren Fragen und Problemen in Kamenz und Umgebung erhalten können. 4.1. Informations- und Beratungsstellen der Stadtverwaltung und des Landratsamtes Sozialamt Bautzen – Standort Kamenz Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII – Sozialhilfe und Grundsicherung. Das Gesetz unterscheidet verschiedene Arten der Sozialhilfe: • Hilfe zum Lebensunterhalt für erwerbsunfähige Bedürftige, die sonst keine Leistungen erhalten • Hilfen in besonderen Lebenssituationen, z.B. für alte und pflegebedürftige Menschen zur Erhaltung der Wohnung • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung Besucheradresse: Macherstraße 55 Öffnungszeiten: Montag: geschlossen Dienstag: 8:30 Uhr - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 8:30 Uhr - 18:00 Uhr Freitag: geschlossen Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind nach Vereinbarung möglich. 12 Hilfe zur Pflege in Kamenz Besucheradresse: Macherstraße 57 Ansprechpartner: Annegret Eckart Telefon: 03591/5251-50118 Hilfe zur Pflege, stationäre und häusliche Pflege Ansprechpartner: Dorothea Eue Telefon: 03591/5251-50135 Hilfe zur Pflege, stationäre und häusliche Pflege Ansprechpartner: Jacqueline Brinkmann Telefon: 03591/5251-50123 Hilfe zur Pflege, stationäre und häusliche Pflege Sozialhilfe ist eine Hilfe, auf die derjenige, der in Not geraten ist, einen Rechtsanspruch hat. Das muss im Einzelfall geprüft werden. Bürgerservice – Allgemeine Beratung Stadtverwaltung Kamenz, Rathaus Postadresse: Postfach 1149, 01911 Kamenz Hausanschrift: Markt 1, 01917 Kamenz Telefon Bürgerservice: 03578/3790 Fax: 03578/379299 Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Kamenz: Für alle Sachgebiet der Dezernate 1 (Service und Finanzen einschließlich des Einwohnermelde- und Gewerbeamtes) und 2 (Stadtentwicklung und Soziales) gelten folgende Öffnungszeiten: Montag: 9:00 Uhr – 12:00 Uhr Dienstag:9:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag:9:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:00 Uhr Freitag: 9:00 Uhr – 12:00 Uhr [email protected] www.kamenz.de Verwaltungsgemeinschaft mit der Gemeinde Schönteichen Die Stadt Kamenz übernimmt in Anlehnung an den Aufgabenverteilungsplan der Stadtverwaltung Kamenz (§§7 und 8 SächsKomZG) die Erledigung aller Verwaltungsaufgaben nach Weisung durch die Gemeinde Schönteichen. Ausgenommen sind dabei: • Abwasserbeseitigung • Protokolldienst bei Gemeinderatssitzungen • Sekretariatsaufgaben für den Bürgermeister Sie erreichen die Gemeindeverwaltung Schönteichen unter: Gemeinde Schönteichen Schulstraße 11, OT Biehla, 01920 Biehla Telefon: 03578/38510 Fax: 03578/385116 [email protected] www.schoenteichen.de Landratsamt Bautzen – Bürgeramt Kamenz Besucheradresse: Macherstraße 55, 01917 Kamenz Ansprechpartnerin: Marion Günther Telefon: 03591/5251-11511 E-Mail: [email protected] 4. Informationen und Beratung Gleichstellungsbeauftragte Landkreis Besucheradresse: Bahnhofstraße 9, 02625 Bautzen Frau Heidemarie Tröger Telefon: 03591/5251-87600 E-Mail: [email protected] Seniorenbeauftragter Ansprechpartner: Hans-Michael Rentsch Telefon: 035951/50384 Sprechzeit: jeden 1. Di im Monat im LRA-BZ Sozialamt, Taucherstraße 23 E-Mail: [email protected] Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Landkreis Bautzen Postanschrift: Landratsamt Bautzen Bahnhofstraße 9, 02625 Bautzen Ansprechpartnerin: Franziska Pohling Telefon: 03591/5251-50013 E-Mail: [email protected] Patientenfürsprecherin des LK Bautzen Ansprechpartnerin: Christa Richter Telefon: 0152/59020689 E-Mail: [email protected] Sprechzeiten in Kamenz: Sozialtherapeutische Wohnstätte für chronisch kranke Menschen „Eulenhof“ Franz-Mehring-Straße 1, 01917 Kamenz Telefon: 03578/34040 Jeden 1. Mittwoch im Monat, 15.00 - 16.00 Uhr Ausländerbeauftragte Frau Anna Pietak-Malinowska Besucheranschrift: Bahnhofstraße 9, 02625 Bautzen Telefon: 03591/5251-87700 E-Mail: [email protected] Europabeauftragte Postanschrift: Landratsamt Bautzen Bahnhofstraße 9, 02625 Bautzen Besucheradresse: Macherstraße 55, 01917 Kamenz Ansprechpartnerin: Gritt Borrmann-Arndt Telefon: 03591/5251-84002 Fax: 03591/5250-84002 E-Mail: [email protected] Gesundheitsamt Postanschrift: Bahnhofstraße 9, 02625 Bautzen Besucheranschrift: Schlossplatz 2, 02977 Hoyerswerda Ansprechpartnerin: Frau Dr. Ilona Walter Telefon: 03591/5251-53000 E-Mail: [email protected] Agentur für Arbeit Nordstraße 33, 01917 Kamenz Telefon: 03578/356445 Fax: 03578/356377 E-Mail: [email protected] Jobcenter Landkreis Bautzen Standort Kamenz Garnisionsplatz 4/5, 01917 Kamenz Telefon: 03591/5251-43001 E-Mail: [email protected] Deutsche Rentenversicherung Macherstraße 53, 01917 Kamenz Telefon: 03578/38100 4.2. Wohlfahrtsverbände u.a. Deutsches Rotes Kreuz (DRK) Kreisverband Westlausitz e.V. Haydnstr. 4, 01917 Kamenz Telefon: 03578/38280 Betreuungsverein Landkreis Kamenz Heinrich-Heine-Str. 2, 01917 Kamenz Telefon: 03578/305939 Diakonisches Werk Kamenz e.V. Fichtestr. 8, 01917 Kamenz Telefon: 03578/38540 Sozialverband VdK – KV Bautzen Beratungsstelle Kamenz im Stadttheater, Pulsnitzer Str. 11, 01917 Kamenz Telefon: 03578/7036936 Dienstag und Donnerstag von 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr Blinden- und Sehbehindertenverband Regionalstelle Kamenz – Beratungsstelle Schulplatz 5, 01917 Kamenz Telefon: 03578/315594 Deutscher Bundeswehrverband e.V. KERH Kamenz, 01917 Kamenz Telefon: 03578/300332 Arbeitslosen-Selbsthilfe Kamenz e.V. Oswald Kahnt-Str. 3, 01917 Kamenz Telefon: 03578/34490 ASB Kreisverband Kamenz e.V. Jesauer Str. 37 A, 01917 Kamenz Telefon: 03578/380021 Mehrgenerationenhaus Bernsdorf Eisenwerkstr. 1d, 02994 Bernsdorf Telefon: 035723/92270 Arbeiterwohlfahrt KV Bautzen e.V. Macherstr. 5, 01917 Kamenz Telefon: 03578/774576 Kreissportbund Landkreis Bautzen e.V. Sparkassen „Fit 50+“ Kreissportspiele Telefon: 03591/2706317 [email protected] Caritasverband Oberlausitz e.V. Haydnstr. 8, 01917 Kamenz Telefon: 03578/374310 Koordinatorin KOMM! in den Sportverein Telefon: 03591/2706315 13 5. Sozialleistungen und Hilfen 5.1. Ansprüche auf Leistungen der Pflegeversicherung Wenn es allein nicht mehr geht, … kommt der Anstoß zumeist vom Hausarzt, während eines Krankenhausaufenthaltes oder von Angehörigen, Leistungen von der Pflegeversicherung zu beantragen. Ob Pflegebedürftigkeit vorliegt und damit Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung gewährt werden, wird durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) beurteilt. Weil gegenwärtig an der völligen Neufassung des Pflegebedürftigkeitsbegriffes und an der Einführung eines neuen Begutachtungsverfahrens gearbeitet wird, soll ab 2017 im zweiten Schritt der Reform die Pflegebedürftigkeit nach dem Grad der Selbstständigkeit beurteilt werden. Dadurch will man den individuellen Pflegebedarf insbesondere von Demenzkranken besser berücksichtigen. Bis dahin richten sich die Pflegestufen nach der Hilfebedürftigkeit bei den täglichen Verrichtungen. Der Zeitaufwand bei der täglichen Hilfe muss in den Pflegestufen I, II und III mindestens 90 Minuten, 3 oder 5 Stunden betragen. Wichtig zu wissen ist auch, dass die Pflegeversicherung nur einen Teil der notwendigen Pflegeleistungen finanziert (ein Vergleich mit einer Teilkaskoversicherung bietet sich an). Gleichzeitig mit der Beurteilung der Pflegebedürftigkeit wird auch empfohlen, ob eine häusliche Pflegeversorgung möglich oder eine Heimpflege notwendig ist. Die besonderen Bedürfnisse Demenzkranker werden übergangsweise durch zusätzliche Leistungen in der häuslichen Betreuung besser 14 berücksichtigt (Pflegestufe 0 und Zuschläge in den Stufen I und II). Die Pflege in der Familie ist abhängig davon, ob Angehörige selbst pflegen oder ob Sachleistungen von Pflegediensten in Anspruch genommen werden. Pflegegeld Pflegestufe 0 123 € Pflegestufe I 244 € Pflegestufe I 316 € und Demenz Pflegestufe II 458 € Pflegestufe II 545 € und Demenz Pflegestufe III 728 € Härtefall Sachleistungen 231 € 468 € 689 € 1144 € 1298 € 1612 € 1995 € Eine Kombination zwischen Pflegegeld und Sachleistungen ist möglich. Um pflegende Angehörige zu unterstützen: • erhalten Angehörige, die als Arbeitnehmer eine „Auszeit“ für die kurzfristige Organisation der Pflege nehmen, als Lohnersatzleistung Pflegeunterstützungsgeld, • haben Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit und die Inanspruchnahme von zinslosen Darlehen zur Sicherung des Lebensunterhalts, • werden Pflegekurse unentgeltlich angeboten, • werden für die Pflegepersonen Versicherungsbeiträge bezahlt, • müssen viertel- oder halbjährlich unentgeltliche Beratungen durch eine Pflegeeinrichtung in Anspruch genommen werden, • kann nach 6 Monaten Pflege für 6 Wochen im Jahr Verhinderungspflege bis zu 2418 € abgerufen werden (auch mit Pflegestufe 0) • kann bei Erfordernis für 8 Wochen im Jahr Kurzeitpflege bis zu 3224 € beantragt werden (auch mit Pflegestufe 0), 5. Sozialleistungen und Hilfen • h aben Sie Anspruch auf die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln bis zu 40 € monatlich, • k önnen Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen bis zu 4000 € pro Maßnahme beantragt werden. Überlegenswert ist auch die zusätzliche Inanspruchnahme einer Tages- oder Nachtpflege. Diese wird nicht mehr auf Sachleistungen oder Pflegegeld angerechnet, sondern in den Pflegestufen 0, I, II, III daneben gewährt. Betreuungs- und Entlastungsleistungen von 104 € oder 208 € können bei erheblichem allgemeinen Pflegebedarf von den Pflegebedürftigen der Pflegestufen 0, I, II, III zur Inanspruchnahme häuslicher Betreuung beantragt werden. Bei Heimpflege werden in den Stufen I, II, III und Härtefall 1064 €, 1330 €, 1612 €, 1995 € bezahlt. 5.2. Pflegenetzwerk Landkreis Bautzen Wir beantworten Ihre Fragen! • Verwirrte Angehörige – wo gibt es spezielle Angebote für Menschen mit Demenz? • Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um einen Anspruch auf Hilfsmittel zu haben? Wir informieren und geben Auskunft zu: • Fragen rund um die gesetzliche Pflegeangebote, den gesetzlichen Grundlagen • den unterschiedlichen sozialen Leistungsformen • den unterschiedlichen Wohnformen im Alter und bei Pflegebedürftigkeit • niederschwelligen und ehrenamtlichen Angeboten Wir unterstützen Sie: • bei Antragstellungen • Suche nach kurzfristig notwendigen Hilfsangeboten • Vermittlung an andere Partner im Netzwerk Ihre Ansprechpartner: AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen Filiale Kamenz Macherstr. 51, 01917 Kamenz Telefon: 0800/2471001 Web: www.aok.de BARMER GEK Kundencenter Telefon: 0800/332060226300 Fax: 01850/0226349 DAK-Gesundheit Servicezentrum Telefon: 040/325325555 Web: www.dak.de IKK classic, Geschäftsstelle Kamenz Macherstr. 53, 01917 Kamenz Telefon: 03578/301155 Fax: 03578/301447 Web: www.ikk-classic.de Knappschaft Krankenkasse Oststr. 2, 01917 Kamenz Telefon: 03578/783404 • Welche Voraussetzungen sind an eine Pflegeeinstufung geknöpft? • Wie und wo beantrage ich eine Pflegestufe? • Was können meine Angehörigen in der Pflege leisten? • Ist die Einbeziehung eines Pflegedienstes ratsam? • Wird eine Aufnahme in ein Pflegeheim notwendig? • Was kostet eine Pflege zu Hause oder im Heim? • Welche Pflegeangebote gibt es und wo finde ich die entsprechenden Anbieter? 15 Anzeige 16 Anzeige 6. Medizinische Versorgung Malteser Krankenhaus St. Johannes Das Malteser Krankenhaus St. Johannes ist ein Krankenhaus der Malteser Sachsen-Brandenburg gemeinnützige GmbH mit Sitz in Kamenz, die ein weiteres Krankenhaus in Görlitz und Altenhilfeeinrichtungen in Kamenz, Bautzen, Leipzig, Cottbus, Wittichenau sowie einen ambulanten Pflegedienst in Räckelwitz unterhält. Eckdaten Mitarbeiter: rund 330 Behandelte Patienten (in 2014): - 7.640 stationäre Fälle, - 15.310 ambulante Fälle - 160 Planbetten Schwerpunkte: Grund- und Regelversorgung, Mitglied im Lausitzer Brustzentrum Gründung: unter Trägerschaft der Malteser im Jahr 2000 Fachbereiche • Chirurgie Malteser Krankenhaus St. Johannes • Innere Medizin • Palliativstation • Anästhesie und Intensivmedizin • Gynäkologie und Geburtshilfe Ambulante Leistungen • Ambulante Operationen • Notfallambulanz • Physiotherapie Kontakt Malteser Krankenhaus St. Johannes Nebelschützer Straße 40, 01917 Kamenz Tel.: 03578 / 7860 Email: [email protected] www.malteser-krankenhaus-stjohannes.de Darüber hinaus gibt es in Kamenz zahlreiche niedergelassene Ärzte bzw. Facharztpraxen. Anzeigen Anzeigen • Brillen • Kontaktlinsen • Service Carola Büttner e.K. Augenoptikermeisterin Bautzner Straße 29 • 01917 Kamenz Telefon (03578) 30 40 06 • Fax 30 40 41 Fissels Gasthof • Pension • Saal (180 Plätze) • Feiern aller Art • Biergarten • Sonntags Mittagstisch • Partyservice MO Oststraße 7 • OT Cunnersdorf, 01920 Schönteichen Telefon / Fax 03578 / 31 42 65 17 7. Wohnen im Alter Wenn das Treppensteigen beschwerlicher wird und sich gesundheitliche Einschränkungen bemerkbar machen, wird es Zeit, einige Jahre voraus zu denken. Wie möchte ich leben, wenn sich vom Einkauf bis zur Hausarbeit immer mehr Hürden auftun oder wenn nach dem Tod des Partners die Einsamkeit droht. Auch wer eigentlich nicht umziehen will, sollte sich rechtzeitig umschauen, welche Wohnmöglichkeiten für Senioren in Kamenz und Umgebung möglich sind. Die bisherige Miet- oder Eigentumswohnung oder das eigene Haus ermöglichen eine weitgehend selbstständige Haushaltsführung. Diese kann durch ambulante Dienste mit hauswirtschaftlicher Hilfe, Pflege- und Betreuungsleistungen, Essen auf Rädern unterstützt werden. Außerdem besteht die Möglichkeit, mit finanzieller Unterstützung der Pflegeversicherung oder wo nötig, durch die Sozialhilfe, Wohnungsanpassungen vorzunehmen (Schwellen entfernen, Haltegriffe anbringen, Bad umbauen, Küche verändern). Dazu ist das Einverständnis des Vermieters erforderlich. Voraus gegangene Gespräche schaffen Klarheit. Seniorenfreundliche Wohnungen werden durch den Bauherrn den Bedürfnissen älterer Menschen angepasst: • stufenloser Zugang zur Wohnung • keine Schwellen • Bad und Küche seniorengerecht Bevor man sich allerdings zum Umzug entscheidet, sollte unbedingt geprüft werden: • Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel • E inkaufsmöglichkeiten und medizinische Versorgung • Aufenthaltsmöglichkeiten im Freien 18 Seniorengerechte Wohnungen sind vom Neubau her an bestimmte Normen gebunden, wie Barrierefreiheit, Notrufanlage, Sozialstation in der Nähe. Betreutes oder Service-Wohnen ermöglicht die Vorstellung, „wenn ich jemanden brauche, ist er rund um die Uhr da und hilft mir“. Nach den Heimgesetzen sind solche Wohnformen allerdings nur dann kein Heim, wenn die Bewohner die pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung selbst frei wählen können und nicht vertraglich beim Vermieter abrufen müssen. Deshalb werden ambulant betreute Wohngruppen unterstützt. Hier leben bis zu 12 Personen, von denen mindestens 3 die Pflegestufen 0 bis III haben, selbstorganisiert in einer gemeinsamen Wohnung zusammen, kümmern sich selbst um ihre pflegerische Versorgung und haben einen von ihnen mit der Wahrnehmung organisatorischer und verwaltender Aufgaben beauftragt. Unterstützungen sind: • Absicherung des Organisationsaufwandes mit zusätzlich pauschal 205 € pro Pflegebedürftigen. • Anschubfinanzierung zur Gründung von Wohngruppen mit bis zu 10 Tausend €. • Zuschüsse für die Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes, wenn mehrere Pflegebedürftige zusammen wohnen, mit bis 16000 €. Als neue Wohnform stellen sich gegenwärtig Mehrgenerationenhäuser dar, deren Bau von der Bundesregierung besonders gefördert wird. Hier soll der alte Grundsatz „jung hilft alt und umgekehrt“ wiederbelebt werden. Beim Wohnen im Pflegeheim soll die bishe- SWG-Wohnobjekt Straße der Einheit 5 rige überwiegende „Rundum - Versorgung“ zunehmend durch kleinteilige, individuelle Wohnformen ersetzt werden. Im Pflegeheim der 4. Generation stehen deshalb Hausgemeinschaften im Mittelpunkt, in denen 6 bis 8 Personen zusammen leben. Häufig ist die Idee vom Leben um den „gemeinsamen Herd“ tragend. Treffen Sie deshalb keine übereilten Entscheidungen! Setzen Sie sich zunächst einmal in Ruhe hin und prüfen Sie anhand einer Ihren Bedürfnissen entsprechenden Liste, ob und wo Änderungen in der eigenen Wohnung erforderlich sind, ob die Infrastruktur der näheren Umgebung ein angenehmes Wohnen für die nächsten Jahre möglich macht oder ob Ihre Probleme besser durch einen Umzug lösbar sind. Anzeige Anzeige Blücherstr. 6 · 01917 Kamenz Telefon (0 35 78) 31 53 10 Telefon (0 35 78) 31 55 61 Telefax (0 35 78) 31 98 84 [email protected] Wohnungsbaugenossenschaft Kamenz eG www.wbg-kamenz.de Unser Seniorentreff Arndtstr. 2 in Kamenz jeden Mittwoch ab 14.00 Uhr geöffnet • Beste Wohnqualität • Günstige Mietpreise • Wohnrecht auf Lebenszeit • Starker Service in unseren Wohnungen in Kamenz. Elstra und Pulsnitz 19 Anzeige Ihre Immobilie – bei uns in guten Händen! Profitieren Sie von dem Knowhow eines Wohnungsunternehmens. Wir verwalten Ihre Immobilie zuverlässig und schaffen Ihnen Freiraum für die angenehmen Dinge des Lebens. Städtische Wohnungsgesellschaft m.b.H. Kamenz 01917 Kamenz . An den Stadtwerken 2 Telefon 0 35 78 . 377 500 I Fax 0 35 78 . 377 510 [email protected] I www.swg-kamenz.de 20 Anzeige 7. Wohnen im Alter 7.1. Alten- und Pflegeheime Caritasheim St. Georg Bernhardweg 2, 01917 Kamenz Telefon: 03578/35060 Malteserstift St. Monika Christian-Weißmantel-Str. 27, 01917 Kamenz Telefon: 03578/3750 DRK Seniorenzentrum „Herbstsonne Kamenz“ Altenpflegeheim Ulmenweg 8, 01917 Kamenz Telefon: 03578/3091600 Christliches Sozialwerk gGmbH Ambulantes Wohnen Haydnstr. 8, 01917 Kamenz Telefon: 03578/788729 Lebenshilfe e.V. für Menschen mit geistiger Behinderung Feigstr. 21, 01917 Kamenz Telefon: 03578/302089 Residenz Westlausitz „VergissMeinNicht“ Nebelschützer Str. 11, 01917 Kamenz Telefon: 03578/787707 7.3. Ambulante Pflegedienste Heimauswahlkriterien: Caritas-Sozialstation Bautzen – Kamenz Haydnstr. 8, 01917 Kamenz • Gibt es eine ausreichende Betreuung der Telefon: 03578/374310 Heimbewohner auch nachts und am Wo- Malteser Ambulanter Pflegedienst chenende? Michael-Hornik-Str. 1, 01917 Räckelwitz • Sind die Mitarbeiter sympathisch? • Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind für den Wohnbereich des Pflegebedürftigen zuständig, wie viele Pflegepersonen leben dort? • Gibt es einen Arzt in der Nähe / im Haus? Telefon: 035796/94433 Therapie- und Pflegezentrum Westlausitz NL Pflegezentrum GmbH & Co. KG Oststr. 13, 01917 Kamenz Telefon: 03578/3099727 • Können die Heimbewohner eigene Möbel, ASB Pflegezentrum Kamenz Fichtestraße 15, 01917 Kamenz Teppiche, Gardinen usw. mitbringen? • Wie viele Heimbewohner müssen sich Ne- Telefon: 03578/3093911 Diakonie Kamenz Pflegedienst • Wie oft und zu welcher Tageszeit wird sau- Fichtestr. 8, 01917 Kamenz ber gemacht? Wer übernimmt die Schön- Telefon: 03578/38540 heitsreparaturen und Malerarbeiten im Auswahlkriterien für den Pflegedienst Zimmer? zu Hause: benräume wie Bad und Toilette teilen? 7.2. Betreutes Wohnen DRK KV Freital e.V. Betreutes Wohnen Ulmenweg 2-6, 01917 Kamenz Telefon: 03578/3091500 • Sind die Mitarbeiter sympathisch? Der Dienst kommt regelmäßig zu Ihnen. Fühlen Sie sich nicht wohl, besprechen Sie die Angelegenheit mit dem Dienst oder beauftragen Sie einen nahen Angehörigen damit. • Ist der Pflegedienst Vertragspartner Ihres Kostenträgers? • Ist der Pflegedienst rund um die Uhr erreichbar oder erreichen Sie außerhalb der Bürozeiten nur einen Anrufbeantworter? • Können Sie vor Vertragsabschluss mit Ihren künftigen Pflegekräften sprechen? • Bietet der Pflegedienst ein unverbindliches Vorgespräch an? • Werden Fragen freundlich und geduldig beantwortet? • Wird offen auf Wünsche eingegangen? • Kann der Pflegedienst bei Verbesserungsmaßnahmen von technischen Hilfsmitteln (höhenverstellbares Bett) oder Umbauten im Badezimmer beraten? Hilft er beim Organisieren und bei der Antragsstellung? • Informiert der Pflegedienst auch über die Installation eines Hausnotrufgerätes? 21 7. Wohnen im Alter • Informiert der Dienst darüber, welche der benötigten Hilfen mit der Pflegekasse abgerechnet werden, und welche Kosten Sie eventuell selber tragen müssen? •W echseln die Pflegekräfte häufig? Wenig Wechsel ist gut für die Bildung eines Vertrauensverhältnisses! •A rbeitet der Pflegedienst mit dem behandelnden Hausarzt zusammen? Regelmäßige Rücksprachen können aktuelle Veränderungen der Pflegebedürftigkeit unmittelbar in den Pflege- und Behandlungsprozess einfließen lassen! •W erden Ihre Wünsche bezüglich der eingesetzten Pflegekräfte (Männer oder Frauen) und der Pflegezeiten berücksichtigt? •W erden im Vertrag Vorauszahlungen gefordert? Das ist nicht üblich, ablehnen! • B ekommen Sie die Zeit, den Vertrag vor Unterschriftsleistung nochmals in Ruhe zu Hause zu prüfen? • R äumt Ihnen der Dienst die gesetzliche Kündigungsfrist von 14 Tagen ein? • Weist der Dienst alle Kosten, die nicht von der Pflegekasse übernommen,werden, monatlich deutlich als Ihren Eigenteil aus? • Wird die Pflegedokumentation in der Wohnung hinterlegt, können Sie jederzeit Einsicht nehmen? • Einmal pro Monat muss Ihnen der Pflegedienst einen Leistungsnachweis über die erbrachten Pflegeleistungen zur Unterschrift vorlegen. Das Abrechnungsblatt muss eine Auflistung über die Pflegezeiten und Pflegetätigkeiten enthalten. Aus rechtlichen Gründen kann der Vertragspartner nur die pflegebedürftige Person selber sein! 7.4. Hospize Stationäre Hospize Im Hospiz werden unheilbare kranke Patienten in ihrem letzten Lebensabschnitt begleitet und betreut. Pflegekräfte, Seelsorger und Sozialarbeiter schaffen eine liebevolle Umgebung und helfen Sterbenden und ihren Angehörigen, Trauer, Angst und Schmerz zu bewältigen. Hospiz „Siloah“ Comeniusstraße 12, 02747 Herrnhut Telefon: 035873/362060 Hospiz Radebeul Augustusweg 101, 01445 Radebeul Telefon: 0351/8308673 Hospiz Friedensberg Kirchstraße 23-25, 01979 Lauchhammer Telefon: 03574/467970 Palliativstation Malteserkrankenhaus Kamenz (6 Plätze) Nebelschützer Straße 40 01917 Kamenz Ansprechpartnerin: Dr. med. Cornelia Meißner Telefon: 03578/786191 Ambulanter Hospizdienst Caritasverband Oberlausitz e.V. Ambulanter Hospiz- und Palliativberatungsdienet Haydnstraße 8, 01917 Kamenz Telefon: 03578/374312 Anzeigen Anzeigen Christliche Bücherstube • Bücher • Karten für jede Gelegenheit • Poster • Kalender • Geschenke • CD/MC • Kerzen Kirchstraße 8 • 01917 Kamenz Telefon/Fax (03578) 30 12 06 22 Werkzeugfachhandel JS Jürgens Shop Werkzeug und mehr ... Inhaber Jürgen Schulze Hoyerswerdaer Straße 44 01917 Kamenz Telefon (03578) 37 36 608 www.juergens-shop.com E-Mail: [email protected] Anzeigen Anzeigen Dom swjateje Ludmile – Caritasheim St. Ludmila Zejlerstraße 4 01920 Crostwitz Telefon: (035796) 947 - 30 Fax: 947-311 E-Mail: [email protected] ... weil jeder Mensch so wertvoll ist Merkura SteuerberatungSgeSellSchaf t mbh % Feigstraße 1 01917 Kamenz E-Mail: [email protected] Tel. (03578) 38 47 10 Fax (03578) 38 47 13 Tätigkeitsschwerpunkte: • Erstellung von Steuererklärungen, Jahresabschlüssen, Einnahmen-Überschuss-Rechnungen • Beratung bei Existenzgründungen, Coaching, Rating • Gezielte Steuerplanung mit Gestaltungsmöglichkeiten • Vorweggenommene Erbfolge • Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuererklärungen Lohnsteuerberatung für Arbeitnehmer und Rentner Betreuung Pflege Begleitung s ’ a in T privater Hauswirtschaftsund Betreuungsservice • Einkäufe erledigen • • Hauswirtschaftliche Hilfeleistungen • • Boten- und Behördengänge • • Kinderbetreuung • Martina Schmidt W.-Weiße-Str. 6 01917 Kamenz Telefon: 03578 / 78 55 53 [email protected] www.tinas-hauswirtschaftsservice.de Hommel‘s Elektro-Hausgeräte-Center Kundendienst und Fachgeschäft für • Waschgeräte • Kühlgeräte • Herde 01917 Kamenz Hoyerswerdaer Str. 59 • Geschirrspüler • Kleingeräte • Mikrowellen Tel. (03578) 30 36 66 Fax (03578) 30 36 60 23 8. Sicherheit und Ordnung 8.1. Wachsamkeit und Vorsicht Gerade auf ältere Menschen haben es Gauner und Trickbetrüger häufig abgesehen. Die Palette reicht von völlig überteuerten Notruftelefonen über neue Sicherheitstüren, hin zu immer neuen Variationen des „Enkeltricks“ bis zu teuren Verträgen an der Haustür oder bei Kaffeefahrten. Es wird sicherlich in den nächsten Jahren immer wieder neue Variationen der Betrugsmaschen geben. Hier einige Tipps der Polizei: Wenn es an der Wohnungstür klingelt: Keine Fremden in die Wohnung lassen Oft geben sich Betrüger als Vertreter der Rentenversicherung oder der Stadtwerke, des Vermieters bzw. von Krankenkassen aus. Man kann nach dem Namen und dem vermeintlichen Auftraggeber fragen, die Tür wieder schließen und telefonisch nachfragen. Tatsächliche Behördenvertreter oder seriöse Sammler werden diese Rückfrage nicht fürchten, sondern warten oder wiederkommen. sprechungen zwar erfüllt werden, aber wenn die Firma nur eine Postfachadresse aufweist oder im Ausland sitzt, ist das kaum einklagbar. Also nehmen Sie sich vorher die Zeit und prüfen genau, wer da Gewinne verspricht. geführten Telefonat oft heraus und verstehen es dann, dramatische Geschichten zu erzählen. Doch ehe man mit der „Freundin“ oder einem „Abgesandten“ des vermeintlichen Verwandten zur Bank geht oder zur Geldkassette greift, sollte man bei dessen Eltern rückfragen. Und muss man wirklich innerhalb einer Stunde jemanden aus der Patsche helfen, der seine Oma schon Jahre nicht mehr besucht hat und ihr nicht vertraut ist? Nicht auf Mitleidsmaschen oder vermeintliche Umfragen hereinfallen Als Tierschützer oder Vertreter von Behinderteneinrichtungen tarnen sich Betrüger insbesondere um die Weihnachtszeit. Auch hier gilt: solche Leute niemals in die Wohnung lassen und nichts an der Wohnungstür unterschreiben! Wenn man bedrängt wird, kann man eine Visitenkarte oder vermeintliche Unterlagen fordern und sollte diese immer in Ruhe mit Vertrauenspersonen durchsehen. Wenn Gewinne und Geschenke locken: Im Briefkasten oder auf dem Computer kommen sie immer wieder an – die tollen Nachrichten, dass man eine Reise, ein Auto oder einen Batzen Geld gewonnen hat. Doch Vorsicht! Im „besten“ Fall geben arglose Verbraucher bei der Antwort nur Ihre persönlichen Daten für kommerzielle Adresssammler preis. Im schlimmsten Fall unterschreibt man mit seinem Namen eine kostenpflichtige Bestellung oder gar eine Einzugsermächtigung für die ebenfalls (zur Gewinnauszahlung) abgefragten Konten. Wenn „Verwandte“ in Not sind: Die „Enkeltrickbetrüger“ wissen nicht einmal, wie die Enkel oder Neffen heißen. Aber sie bekommen es bei einem ersten, geschickt Die fiesen Fallen lauern im Kleingedruckten: Auch hier gilt: Kontrolle ist besser als Vertrauen! Laut Gesetz müssen angekündigte Gewinnver- 24 Einen netten kostenlosen Ausflug per Bus oder Schiff, dazu Wasserkocher, ungarische Salami oder ein neues Federbett als Draufgabe – das versprechen die Anbieter von Kaffeefahrten: Und das gibt es zuweilen auch. Bei diesen Fahrten oder (durchaus auch ins Ausland führenden) Reisen, geht es um nichts anderes als um den Verkauf von Waren. Dagegen spricht nichts, solange Teilnehmer nicht in einsamen Gasthöfen zum Kauf oder zum Erwerb völlig überteuerter Dinge genötigt werden. Wer an Kaffeefahrten oder Werbereisen teilnimmt und die angebotenen Waren kaufen möchte, sollte prüfen, ob auf dem Kaufvertrag die Adresse der Firma vollständig ist, eine Widerrufsbelehrung im Vertrag enthalten ist und die Kunden ein Duplikat des Vertrages bekommen. Nur für deutsche Firmen gilt das deutsche Widerrufsrecht! Und nur per Einschreiben mit Rückschein kann man den auf einer Kaffeefahrt geschlossenen Vertrag widerrufen. Kann ich am Telefon oder an der Haustür abgeschlossene Verträge widerrufen? Einheitlich gilt: Ja! Grundsätzlich sind Telefonanrufe zu Werbezwecken ohne Einwilligung des Verbrauchers nach dem „Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb“ (UWG), einschließlich der Unterdrückung der Rufnummer, in Deutschland verboten. Verstöße dagegen können der Bundesnetzagentur gemeldet werden. Doch trotzdem sind am Telefon zustande ge- 8. Sicherheit und Ordnung kommene Verträge gültig! Es gilt jedoch eine Widerrufsfrist von zwei oder vier Wochen, ab Erhalt der Widerrufsbelehrung. Der Widerruf kann durch das Zurückschicken der Ware oder schriftlich geschehen. Machen Sie das per Brief, dann befördern Sie diesen bitte per Einschreiben mit Rückschein, um sicher zugehen, dass Ihr Wille auch ankommt. Das gilt natürlich auch für an der Haustür abgeschlossene Verträge. Hier gilt eine Widerrufsfrist von zwei Wochen. Achtung! Das Widerrufsrecht gilt neuerdings auch für Zeitschriften Abonnements, Wett- und Lottoverträge! Sollten Sie also doch einmal in eine Falle getappt oder dem Charme einer Stimme beziehungsweise dem Anblick eines Menschen erlegen sein, keine Panik! Beraten oder informieren Sie sich bei einer Verbraucherschutzzentrale in Ihrer Nähe. Lassen Sie aber auf keinen Fall die Widerrufszeit ungenutzt verstreichen! Denn dann wird es sehr schwierig, aus diesen Verträgen herauszukommen und Sie müssen zahlen, ob sie wollen oder nicht! Verbraucherzentrale Sachsen Beratungsstelle Bautzen Martin-Hoop-Straße 1, 02625 Bautzen Telefon: 03591-491036 Unsere Öffnungszeiten: Montag: 10-12 Uhr Dienstag: 9-12 und 13-18 Uhr Mittwoch: 13-18 Uhr Donnerstag: 9-12 Uhr 8.2. Wichtige Rufnummern Notruf Feuerwehr / Rettungsdienst 112 Leitstelle Hoyerswerda: Krankentransport/ kassenärztlicher Bereitschaftsdienst Auskünfte zur Feuerwehr (03571) 19222 (03571) 19296 Polizei: Notruf Polizeirevier Kamenz 110 (03578) 3520 Telefonseelsorge 0800 1110111 0800 1110222 Elternkreis suchtgefährdeter Kinder und Jugendlicher 0172 9434514 Kinder- und Jugendsorgentelefon 0800 0080080 Frauenschutzhaus Bautzen Beratung und Aufnahme rund um die Uhr(03591) 45120 Havarie Stromversorgung: ewag kamenz ENSO Energie Sachsen Ost AG (03578) 377377 0180 2787902 Havarie Gasversorgung: ENSO Energie Sachsen Ost AG 0180 2787901 Havarie Wasserversorgung / Abwasserentsorgung: ewag kamenz (03578) 377377 Havarie Wärmeversorgung: ewag kamenz (03578) 377377 Havarie öffentlicher Verkehrsraum: ewag kamenz (03578) 377377 Persönliche wichtige Nummern: Polizeirevier Kamenz Poststraße 4, 01917 Kamenz Telefon: 03578 / 352-0 25 – Anzeige – E R B E N – S C H E N K E N – V E R K AU F E N Überdachter Eigentumsübergang von Liegenschaften – Was sollten Sie wissen und wer kann helfen? Bei Zeiten sich Gedanken machen, wie man was wie regulieren kann, wenn es notwendig ist. Den rechten Zeitpunkt kann man nicht festlegen, wenn man es selbstbestimmt machen möchten, sollten Sie sich dem Thema nicht verschließen. Sie haben Werte geschaffen, erworben oder erhalten. Um Ihnen gern zu helfen, geben wir Ihnen nachfolgende Fragen als Gedankenhinweise von uns: 1.) Wer kommt alles in Betracht? Wem will man etwas mehr überlassen, wem nicht, was, aus welcher Motivation heraus und ab wann? 2.) Wie soll die Nachfolge geregelt werden? 3.) Was ist zu beachten bei einer Schenkung zu Lebzeiten? Mit oder ohne Auflagen? Was ist mit Rückübertragung, Pflichtteil- und Pflichtteilergänzungsansprüchen sowie mit Rückholung gemeint.? 4.) Erbschaft in der gesetzlichen Erbfolge oder der Verfügung per letzten Willen (Testament)? 5.) Anteils- bzw. Miteigentumsanteile, was bedeute das? 6.) Ausschlagung bzw. Verzicht auf eine Erbschaft oder eine Schenkung, kann man das? – Anzeige – Gedanken zu einer Waldliegenschaft Irrtümer, Einreden, Behauptungen – was ist wahr oder stimmt so nicht. Wir können Sie aufklären. vWie hoch sind die laufenden Kosten (Grundsteuer, Berufsgenossenschaft, Wasserhaltungsabgabe, Jagdgenossenschaft, Verkehrssicherungspflicht, Versicherungen, zugelassene beschränkte Dienstbarkeiten, freiwillige Mitgliedschaften)? vWer kümmert sich um den Wald, wenn Sie es nicht kön- nen? Wer nimmt sich die Zeit das Eigentum zu finden, die Grenzen zu bestimmen und zu erklären? v Welche Ansprüche, wie Auskehrungen und Entschädigungsbeträge, hat man und wann können diese verloren gehen? vWelche Erlöse können durch eine Waldbewirtschaftung erzielt werden und wie erfolgt dies und wer kann die Dienstleistung erbringen? vErbe antreten oder nicht? vWas passiert bei keiner Benutzung? v Besonderheit: Waldpacht und Einlassung eines Nießbrauchrechtes. Was bedeutet das? Wie macht man es richtig? vVeräußerung von Wald: Was ist zu beachten? Wir können Sie, je nachdem ob Sie Erblasser oder Erbe (allein oder gemeinschaftlich), Schenker oder Beschenkter 8.) Grundsätzlich ist neben dem Erbschein eine notarielle sind, fach- und sachkundig Beraten und Schulen sowie Beurkundung von Übereinkünften und die Eintragung ins Ihnen in vielen Dingen zu Ihrem Anliegen unsere UnterstütGrundbuch notwendig! zung und Hilfe anbieten. 9.) Wie hoch ist der Wert meiner Liegenschaft? Achtung: Fragen Sie uns. Erfahrung seit 17 Jahren. Hierbei gibt es unterschiedliche Betrachtungsweisen. Wer bestimmt den Wert? 7.) Gibt es Vorkaufsrechte und Dienstbarkeiten? 26 – Anzeige – – Anzeige – Wald – Wild – Wirtschaft Ingenieurbüro Niemz & Partner Wir können Ihnen Ihnen gern vor Ort helfen. Unsere besonderen Fachschwerpunkte liegen bei Erbschaftsangelegenheiten (Suche, Analyse, Lösungen und Moderation), Liegenschaftsbewertungen, Planungen und Projektsteuerung, Fachbauleitung, Waldpflegearbeiten (motormanuell als auch maschinell), Wildschadenstaxierung, Schulung zum Jagdrecht individueller Steuerung des Betriebsaufbaues, Koordination und Logistik sowie Geschäftsbesorgung. Seit 17 Jahren bieten wir Ihnen eine konkrete Lösung zu Ihrer Aufgabenstellung – zu Ihrem Problem – an. Fragen Sie uns. Unser Leistungsspektrum umfasst u.a.: Angebote zu Forstimmobilien, Forstliche Gutachten, Baumgutachten, Forsteinrichtung, Waldberatung, Betreuung und Schulung, Biomasseverwertung / Energieholzlogistik Jagdliche Gutachten, Wildschadenstaxierung, Jagdverwaltung, Beratung, Schulung und Ausbildung 01454 Radeberg Flügelweg 59 02943 Weißwasser Schweigstraße 34 Tel.: 0 35 28 / 22 95 80 Fax: 0 35 28/ 22 95 82 Tel.: 0 35 76/ 248 110 © reachart777 © Fotolia.com Ansprechpartner: Dipl.-Ing. (U), Dipl.-Ing. (FH) Alexander Niemz M obi l: 0171 / 2 000 6 2 9 E-Mail: [email protected] Internet: www.niemzundpartner.de 27 9. Was Sie sonst noch wissen sollten Auch unangenehme Dinge brauchen Vorsorge Das fürs Alter vorgesorgt werden muss, weiß jeder. Üblicherweise denken die meisten dabei an eine Rentenversicherung, eine altersgerechte Wohnung und Ähnliches. Unangenehme Eventualitäten, die mit Hilflosigkeit und Tod zusammenhängen, blendet man dagegen gern aus. Dabei sollten Sie gerade diese Angelegenheiten rechtzeitig regeln. Fatale Folgen könnten das Ergebnis sein. Wer darf über meine Angelegenheiten bestimmen? Viele Menschen sind der Meinung, wenn sie im Falle schwerwiegender Erkrankung (beispielsweise einer Demenz) ihrer Willenskraft beraubt sind, könnten ja der Partner oder die Kinder für sie entscheiden. Weit gefehlt, denn im Krankheitsfall besteht keine gesetzliche Vertretungsmacht von Eheleuten untereinander oder Eltern gegenüber Kindern und umgekehrt. Haben Sie sich diesbezüglich nie geäußert, muss ein Gericht entscheiden, wer Sie zukünftig vertreten darf. In der Regel fallen solche Urteile in ihrem Sinne aus, doch das muss nicht sein. Wollen Sie verhindern, dass unliebsame Personen die Oberhand über Sie gewinnen, müssen Sie noch im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte schriftlich eine Vorsorgevollmacht ausstellen. Es können auch mehrere sein, wenn Sie Bereiche wie Finanzen und andere persönliche Angelegenheiten in verschiedene Hände legen möchten. Ein Notar muss diese Schriftstücke nur in Ausnahmefällen beurkunden, jedoch ist ratsam, diese beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (BNotK) zu hinterlegen. Sollte sich Ihr Wille einmal ändern, können Sie die Vollmacht(en) jederzeit, auch mündlich, widerrufen. 28 Selber über Leben und Tod entscheiden In welcher Art und Weise Sie bei Krankheit vom Arzt behandelt werden möchten, entscheiden Sie selber. Schwierig wird es, können Sie Ihren Willen nicht mehr äußern. Bei sofort notwendigen Maßnahmen gibt es keine Frage: Die Ärzte müssen unverzüglich handeln, und zwar im Sinne des mutmaßlichen Patientenwillens. Nach einem Unfall oder plötzlichen Zusammenbruch gehen sie selbstverständlich davon aus, dass Sie Wert auf Rettung legen. Handelt es sich jedoch um langfristige oder nicht eilbedürftige Therapien, muss das Vormundschaftsgericht einen gesetzlichen Vertreter berufen. Der bestimmt stellvertretend in Ihrem Interesse alles Weitere. Wenn Sie Ihre Meinung diesbezüglich nie geäußert haben, ist das allerdings eine schwere Entscheidung. Um Ihr Schicksal nicht dem Gewissen anderer zu überlassen, ist es zweckmäßig, eine sogenannte Patientenverfügung abzufassen. Diese ist für den Arzt rechtsverbindlich, bei Zuwiderhandlungen macht er sich strafbar. Auch dieses Dokument ist schriftlich aufzusetzen und idealerweise mit religiösen sowie ethischen Wertvorstellungen zu ergänzen. Ändern sich Ihre Ansichten, setzen Sie einfach eine neue Verfügung auf. Den Letzten Willen in sichere Hände geben Ein erfülltes Leben führen, heißt auch, über den Tod hinausblicken. Im übertragenen Sinne leben Sie sogar weiter. Sie bleiben in ihren Kindern, den Erinnerungen anderer und hinterlassen ideelle sowie materielle Werte. Über Ihr geistiges Vermächtnis wird die Nachwelt individuell entscheiden, das Materielle regelt die gesetzliche Erbfolge. Wer sie ändern, einen Teil vielleicht wohltätigen Zwecken zukommen lassen will, muss in jedem Fall ein Testament aufsetzen. Dazu ist keine besondere Form vonnöten, nur muss es handschriftlich erfolgen und kann (muss aber nicht) von einem Notar beurkundet werden. Vergessen Sie bitte nicht die Überschrift – sie kann „Testament” oder „Letzter Wille” lauten - sowie Ort und Datum anzugeben. Natürlich müssen Sie das Testament am Ende auch unterschreiben. Bemühen Sie sich außerdem, Ihre Absichten klar und verständlich aufzuschreiben. Sollten Sie unsicher sein, können Sie gern einen Anwalt zurate ziehen. Dieser kann das Testament auch gleich für Sie aufbewahren. Niemals sollten Sie es einfach in der Schublade liegen lassen. Leicht könnte Ihr Letzter Wille durch hinterlistige Tat übergangen werden. Sie sehen also, es ist wichtig, noch zu Lebzeiten zu klären, wie die Beerdigungsmodalitäten zu regeln sind. Benennen Sie jemanden aus Ihrem vertrauten Umfeld, der sich im Notfall sofort die Unterlagen zu finden weiß. Dokumentenmappe Viele wichtige Unterlagen und Papiere sind schwer zu ersetzen. Deshalb ist es gut, diese übersichtlich in einer sogenannten „Dokumentenmappe“ an einem festen Platz aufzubewahren. So können Sie jederzeit zu Regelung von Behördenangelegenheiten und in einem Notfall darauf zurückgreifen. Folgende Unterlagen sollten in einer Dokumentenmappe sein: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Stammbuch, Ernennungsurkunden, Arbeitsverträge, Zeugnisse, Sozialversicherungsunterlagen, Rentenbescheide mit entsprechenden Anpassungsbescheiden, Versicherungspolicen, Wertpapiere, Sparbücher, Schuldurkunden, Testament, Anschriften der nächsten Angehörigen. 9. Was Sie sonst noch wissen sollten 9.1. Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung Jeder von uns kann durch Unfall, Krankheit oder nachlassende körperliche und geistige Kräfte in die Lage kommen, die Angelegenheiten in seinem Leben zunehmend nicht mehr selbst regeln zu können. In diesem Fall können ihn Angehörige nicht vertreten und es muss vom Gericht ein Betreuer bestellt werden. Darauf können Sie mit einer Betreuungsverfügung Einfluss nehmen, indem Sie schriftlich erklären, wer in solchen Fällen als Betreuer eingesetzt werden kann oder wer das in keinem Fall sein soll. Das Gericht muss diese Wünsche beachten. Sie können aber auch die gerichtliche Betreuerbestellung vermeiden, indem Sie durch eine Vorsorgevollmacht Bevollmächtigte einsetzen, die dann rechtlich für Sie tätig werden können. Das setzt allerdings ein uneingeschränktes Vertrauensverhältnis voraus. Damit die Vorsorgevollmacht von allen Behörden und Institutionen auch akzeptiert wird, sollten alle Sachgebiete, die vom Bevollmächtigten für Sie entschieden werden sollen, einzeln aufgeführt sein. Die „Generalvollmacht“ ist dafür nicht ausreichend. Eine Beratung ist deshalb angebracht. In einer Patientenverfügung können Sie festlegen, wieviel und welche medizinische Versorgung Sie als Sterbender wünschen. Auf Grund Ihres Selbstbestimmungsrechts können Sie statt Lebensverlängerung und Apparatemedizin Schmerz- und Beschwerdelinderung verlangen. Seit 2009 sind Betreuer, Bevollmächtigter, behandelnder Arzt und Betreuungsgericht an den in Ihrer Patientenverfügung niedergelegten Willen rechtlich gebunden. 9.2. Das Testament Im Falle des Todes ist schließlich auch der persönliche Nachlass zu klären. Was geschieht mit dem Vermögen oder auch mit eventuellen Schulden? Der Erbe tritt die Nachfolge für beide an. Die nachstehenden Erläuterungen sind als allgemeine Hinweise zu verstehen. Mit dem Testament wird sichergestellt, dass bei der Aufteilung des Nachlasses nach den Wünschen des Verstorbenen verfahren wird. Testamente können entweder zur Niederschrift bei einem Notar erstellt oder eigenhändig geschrieben werden. Gemeinsames Testament von Ehegatten Das Gesetz ermöglicht es, Ehegatten ein gemeinschaftliches Testament, das für den Tod eines jeden Ehegatten gilt, entweder in öffentlicher oder eigenhändiger Form zu verfassen. Es reicht aus, wenn ein Ehegatte das Testament eigenhändig niederschreibt und beide Eheleute mit Vor- und Zunamen unterschreiben. 9.3. Der Sterbefall Die nächsten Angehörigen der oder des Verstorbenen beziehungsweise die Sorgeberechtigten müssen beim Tod zu Hause einen Arzt verständigen und sich von ihm einen Totenschein ausstellen lassen. Dann muss ein Bestattungsunternehmen informiert werden, welches die weiteren Formalitäten abwickelt. Verantwortlich sind dafür in gesetzlicher festgelegter Reihenfolge: • Ehepartnerin/Ehepartner oder Lebenspartnerin/Lebenspartner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft • die volljährigen Kinder • die Eltern • die volljährigen Geschwister • Partnerin/Partner einer auf Dauer angelegten nichtehelichen Lebensgemeinschaft • sonstige Sorgeberechtigte • die Großeltern • die volljährigen Enkelkinder • sonstige Verwandte bis zum 3. Grade Anzeige des Sterbefalls Die Anzeige erfolgt beim zuständigen Standesamt (Standesamt Rathaus Kamenz, Markt 1, 01917 Kamenz, Tel. 03578/379-166 /-167). Die Anzeige muss spätestens am dritten Werktag nach dem Todestag erfolgen. Der Sterbefall muss grundsätzlich persönlich angezeigt werden. Haben Sie als anzeigenpflichtige Person ein Bestattungsunternehmen mit der Bestattung beauftragt, wird dieses alle Formalitäten erledigen. Erforderliche Unterlagen zur Ausstellung der Sterbeurkunde: • Personalausweis oder Reisepass der oder des Verstorbenen • Personalausweis oder Reisepass der Person, die den Sterbefall anzeigt • ärztliche Todesbescheinigung • Name und Anschrift der Kinder 29 9. Was Sie sonst noch wissen sollten Zusätzlich zu diesen Unterlagen werden gefordert: • b ei ledigen Verstorbenen: Geburtsurkunde, • bei verheirateten Verstorbenen: Eheurkunde • b ei Verstorbenen, die in Eingetragener Lebenspartnerschaft lebten: Lebenspartnerschaftsurkunde • bei geschiedenen Verstorbenen: Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil • bei verwitweten Verstorbenen: Eheurkunde und Sterbeurkunde des früheren Ehepartners Was zu tun ist, was Sie beachten müssen und woran Sie im Vorfeld beziehungsweise nach einer Bestattung denken sollten, ist im Folgenden anhand einer Liste aufgeführt: • Auswahl eines Sarges/einer Urne • Bestattungstermin vereinbaren • Trauerfeier organisieren • Pfarrer/Trauerredner bestellen • Traueranzeigen in Zeitungen • Grabstelle anfordern, Grabpflege regeln Nach der Bestattung sind einige rechtliche Bestimmungen zu beachten. So sollten von der verstorbenen Person eingegangene Verträge und Verpflichtungen gelöst oder gegebenenfalls geändert werden: • v orhandene Testamente des Verstorbenen beim Nachlassgericht/ Amtsgericht abgeben, Nachlass-Sicherstellung, Testamentseröffnung • gegebenenfalls Erbschein ausstellen lassen (Nachlassgericht/Amtsgericht, das auch darüber berät, ob die Ausstellung in Ihrem Fall sinnvoll ist) •M eldung bei der Rentenstelle/beim Arbeitgeber •A bmeldung oder Ummeldung von Kraftfahr30 zeugen (auch Anhänger) • Auflösung von Versicherungen (zum Beispiel Sozial-, Rentenversicherung, Haftpflicht, Hausrat, Kfz, Lebensversicherung) • Antrag auf Rentenfortzahlung an den Ehepartner (Sterbevierteljahr) • Versicherungsansprüche bei Krankenkasse, Lebens- oder Sterbegeldversicherungen geltend machen • Kündigung oder Weiterführung von Mietverträgen • Auflösung von Konten und (Dauer-)Aufträgen bei Geldinstituten • Widerruf von Einzugsermächtigungen • Änderung/Einlösung von Sparverträgen • Abmeldung von Rundfunk- und Fernsehgeräten (GEZ und private) • Abmeldung des Gas- und Strombezuges • Abmeldung des Telefons (Mobiltelefon, Privatnetzanbieter) • Auflösung von Mitgliedschaften bei Vereinen, Organisationen, Gewerkschaften • Abbestellung von Abonnements von Zeitungen und Zeitschriften • Benachrichtigung der Kirche/Religionsgemeinschaft • Benachrichtigung von behandelnden Ärzten • Benachrichtigung des Finanzamts • Postnachsendeauftrag an Erben/Bevollmächtigte Das Bestattungsinstitut Ihres Vertrauens hilft Ihnen bei allen auftretenden Fragen. 9.4. Witwenrente Wie die Rentenversicherung informiert, erhalten Witwen/Witwer – wie bisher auch – ab dem Jahre 2012 eine Witwenrente, wenn der verstorbene Ehegatte die allgemeine Warte- zeit von fünf Jahren erfüllt oder bereits eine Rente bezogen hat. Die Ehe muss zum Zeitpunkt des Todes rechtsgültig bestanden haben. Es darf kein Rentensplitting unter Ehegatten durchgeführt worden sein. Auf die allgemeine Wartezeit werden bestimmte Zeiten und Zuschläge angerechnet. Sie erhalten die „große“ Witwen-/Witwerrente, sofern Sie › das 45. Lebensjahr vollendet haben oder › ein waisenrentenberechtigtes Kind, welches das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, erziehen oder › für ein behindertes Kind sorgen oder › vermindert erwerbsfähig sind. Die Rente beträgt 60 % der Rente wegen voller Erwerbsminderung des/ der verstorbenen Versicherten. Sind die genannten Voraussetzungen für die „große“ Witwenrente/ Witwerrente nicht erfüllt, so erhalten Sie eine „kleine“ Witwen-/Witwerrente. Diese Rente beträgt 25 Prozent der Rente wegen voller Erwerbsminderung des oder der verstorbenen Versicherten. Die Höhe der Witwenrente ist in den ersten drei Monaten unabhängig davon ob es eine kleine oder eine große Witwenrente ist, immer gleich. Sie wird in Höhe einer Versichertenrente gezahlt. Man spricht auch vom Sterbevierteljahr. Für Ehepaare, die nach dem 31.12.2001 geheiratet haben oder bei denen beide Partner am 01.01.2002 noch unter 40 Jahre alt waren, gibt es ein neues Hinterbliebenenrecht. Hat die Ehe bis zum Tod des/der Versicherten weniger als ein Jahr angedauert, ist ein Anspruch auf Witwen- / Witwerrente nur möglich, wenn die Ehe nicht überwiegend aus Versorgungsgründen geschlossen wurde. Die „große“ Witwen-/Witwerrente beträgt nicht 9. Was Sie sonst noch wissen sollten mehr 60 %, sondern nur noch 55 % der Rente wegen voller Erwerbsminderung des oder der verstorbenen Versicherten. Es kann aber ein dynamischer Zuschlag für Kindererziehung zur Rente beantragt werden. Er entspricht z.B. bei einem Kind und durchgehender mindestens dreijähriger Erziehung zwei Entgeltpunkte: Das wären im Jahr 2007 monatlich 45,94 EUR in den neuen Bundesländern gewesen. Die „kleine“ Witwenrente oder Witwerrente wird künftig nur noch 24 Monate gezahlt. Sofern allerdings der überlebende Ehegatte bzw. Lebenspartner wieder heiratet oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingeht, endet der Anspruch auf die Witwen-/Witwerrente. Bei der „kleinen“ Witwenrente werden die bis zum ursprünglichen Ende der Befristung zustehenden Beiträge gezahlt. Bei der „großen“ Witwenrente wird das 24-fache des Monatsbeitrages der Rente gezahlt. Sollte die neue Ehe bzw. Lebenspartnerschaft wieder beendet werden, besteht wiederum ein Anspruch auf die Hinterbliebenenrente. Dies ist dann die Witwenrente bzw. Witwerrente nach dem vorletzten Ehegatten. Die Witwen-/Witwerrente muss, wie alle anderen Renten auch, beantragt werden. Rente wird seit 2005 versteuert, Freibeträge ändern sich jährlich und richten sich nach dem Jahreseintritt der Rente. Analog zur Regelaltersgrenze erhöht sich auch die für den Bezug der „großen“ Witwen-/ Witwerrente maßgebende Altersgrenze (siehe Tabelle). Sie wird bei Todesfällen nach dem 31.12.2011 stufenweise vom 45. auf das 47. Lebensjahr angehoben. Für Todesfälle ab 2029 gilt dann die Altersgrenze von 47 Jahren für die „große“ Witwen-/Witwerrente. Erreichbarkeit der Deutsche Rentenversicherung: Deutsche Rentenversicherung 02625 Bautzen, Steinstraße 8 Tel.: 03591/67 220, Fax: 67 22 224 E-Mail: [email protected] 9.5. Beratungshilfen in Rechtsfragen und Friedensrichter Das Beratungshilfegesetz sichert Menschen mit niedrigem Einkommen Rechtsberatung und Rechtsvertretung zu. Dafür müssen die Betroffenen nur einen kleinen Beitrag selbst aufbringen. Erste Anlaufstelle sind die Amtsgerichte. Bestimmte Interessenverbände unterhalten für ihre Mitglieder Rechtsauskunftsstellen. Amtsgericht Kamenz Macherstraße 49 Tel. 03578 / 338100 Friedenrichter: Jens-Uwe Madlung Postanschrift: Stadtverwaltung Kamenz Schiedsstelle Markt 1, 01917 Kamenz Telefon: 03578/379121 E-Mail: [email protected] Anzeige Sparkassen-Sterbegeld. Gut zu wissen, dass alles geregelt ist. Mit unserer neuen, zeitgemäßen Versicherung für den Todesfall bauen Sie sich ein Vermögen I±U,KUHOHW]WH5XKHVWWWHDXIXQGVLFKHUQ,KUH$QJHK«ULJHQßQDQ]LHOODE'LH9RUWHLOH(LQNRPPHQVVWHXHUIUHLH$XV]DKOXQJJDUDQWLHUWHU=LQVVDW]SOXVEHUVFKXVVEHWHLOLJXQJ$QZHQ6LHGLH 9HUVLFKHUXQJVOHLVWXQJYHUHUEHQHQWVFKHLGHQ6LHDOOHLQ:LUEHUDWHQ6LHJHUQ]XGLHVHPVHQVLEOHQ 7KHPDTelefon 0351 455-0. 31 10. InnenStadtplan / Sehenswürdigkeiten 32 Anzeigen Anzeigen Ost ApOtheke Apotheke am Forst Inh. Andrea Franke Willy-Muhle-Str. 32 01917 Kamenz Telefon: 31 80 20 Fax: 31 80 21 Bestellservice: 0800 31 80 200 Apotheker Niels Franke Oststraße 45 • 01917 Kamenz Tel.: 03578/30 12 66 • Fax: 30 12 67 Mo.–Fr. 8.00 – 18.30 Uhr • Sa 9.00 – 12.00 Uhr www.ost-apotheke-kamenz.de www.apotheke-am-forst-kamenz.de ... wo Gastlichkeit Tradition hat! Corinna Czech Steuerberaterin Elsteraue 117 • 01917 Kamenz Inhaber: Familie Müller Bautzener Str. 288 01917 Kamenz/Thonberg Tel.: 03578/ 31 61 31 Fax: 03578/ 31 54 69 www.Thonberg.com [email protected] CC 26711 Gasthof Thonberg ... Tel. (0 35 78) 30 46 92 Fax (0 35 78) 78 68 48 Handy (01 72) 7 98 49 85 E-Mail: [email protected] www.procura-gmbh.de procura Steuerberatungsgesellschaft mbH LESSINGSTADT KAMENZ 33 Panoramablick über Kamenz Anzeige Anzeige Übersichtlich, ehrlich und fair! Vodafone ZuHause Festnetz, der Anschluß nicht nur für Senioren. 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