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iMPRESSUM | Inhaltsverzeichnis
1.
Vorwort ......................................... 5
4.2.Wohlfahrtsverbände u.a. ................ 13
1.1.
Oberbürgermeister ............................ 5
5.
1.2.Vorsitzende Seniorenvertretung
Kamenz ............................................ 5
Herausgeber:
Werbeagentur Media-Light Löbau
Ernst-Thälmann-Straße 63
02708 Großschweidnitz,
Telefon 03585 401967, Fax 03585 468887
E-Mail [email protected]
Web: www.media-light-loebau.de
Texte:
Werbeagentur Media-Light Löbau in
Zusammenarbeit mit der Stadt Kamenz
Fotos:
Titel - (Marktplatz mit Rathaus) Stadtverwaltung Kamenz, S.5 - Stadtverwaltung, S.7 - o.r. Lessing-Museum, u.r. Dietmar Träupmann, S.9 - m. Foto Lohse,
r. Stadtverwaltung S.12 - Paul Michael Hughes/
Fotolia.de, S.14 - Dean Mitchell/Fotolia.de, S.15 Robert Kneschke/Fotolia.de, S.17 - Malteser
Krankenhaus Kamenz, S.18 - Städtische Wohnungsgesellschaft m.b.H. Kamenz, S.21 - Dean
Mitchell/Fotolia.de, S.24 - stockvault.de, S.29 stockvault.de, S.34 - Stadtverwaltung Kamenz
Satz & Gestaltung:
Werbeagentur Media-Light Löbau
Anne Wellschmidt
Anzeigenakquise:
Werbeagentur Media-Light Löbau,
Hans-Peter Schulz
Für die Richtigkeit der Werbeaussagenübernimmt die Werbeagentur keine Gewähr. Haftungsausschluss besteht auch für redaktionelle
und technische Fehler. Der Nachdruck, auch
auszugsweise sowie die Nutzung der Broschüre
zu werblichen und kommerziellen Zwecken sind
nicht zulässig.
©2015 Media-Light Löbau
2.Vertreter von
Senioreninteressen .......................6
2.1.Seniorenvertretung der Stadt Kamenz
und der Verwaltungsgemeinschaft
Schönteichen..................................... 6
2.2.Zielstellung und Tätigkeiten
der Seniorenvertretung...................... 6
2.3.Seniorengruppen und
Ansprechpartner ............................ 6-7
Sozialleistungen und Hilfen ....... 14
5.1.Ansprüche auf Leistungen
der Pflegeversicherung ...............14-15
5.2.Pflegenetzwerk
Landkreis Bautzen .......................... 15
6.
Medizinische Versorgung ............ 17
7.
Wohnen im Alter .......................... 18
7.1.
Alten- und Pflegeheime .................. 21
7.2.
Betreutes Wohnen .......................... 21
7.3.
Ambulante Pflegedienste ........... 21-22
7.4.
Hospize .......................................... 22
3.
Aktive Senioren ............................. 7
3.1.
Museen ......................................... 7-8
8.
Sicherheit und Ordnung .............. 24
3.2.
Theater / Bühne / Bibliothek ...........8-9
8.1.
Wachsamkeit und Vorsicht .............. 24
3.3.
Vereine ............................................. 9
8.2.
Wichtige Rufnummern .................... 25
3.4.Wandern / Radfahren /
Sport & Fitness ............................ 9-10
9.Was Sie sonst noch
wissen sollten ............................. 28
3.5.
Seniorentanz ..............................10-11
3.6.
Frühlingsseniorenfest ...................... 11
3.7.
Seniorenbildung .............................. 11
9.1.Vorsorgevollmacht und
Patientenverfügung ........................ 29
3.8.
Barrierefreiheit ................................ 11
9.2.
Das Testament ................................ 29
3.9.
Einkaufen und Gastronomie ........... 11
9.3.
Der Sterbefall .............................29-30
3.10. Stadtgutschein Kamenz .................. 11
9.4.
Witwenrente ............................. 30-31
4.
9.5.Beratungshilfen in Rechtsfragen und Friedensrichter .............. 31
Informationen und Beratung ...... 12
4.1.Informations- und Beratungsstellen
der Stadtverwaltung und
des Landratsamtes .......................... 12
10.Innenstadtplan /
Sehenswürdigkeiten .................34
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1. Vorwort
1.1. Oberbürgermeister
Das Alter ist wie die Woge im Meer. Wer sich
von ihr tragen lässt, treibt oben auf. Wer sich
dagegen aufbäumt geht unter.“
Gertrud von Le Fort
Liebe Seniorinnen und Senioren,
sehr geehrte Damen und Herren,
werte Kamenzerinnen und Kamenzer,
vor rund drei Jahren hatten sich die Stadt Kamenz und die Seniorenvertretung der Stadt
Kamenz und der Gemeinde Schönteichen gemeinsam entschlossen, trotz des auch in den
elektronischen Medien für diesen Bereich vorhandenen Angebots, eine Broschüre herauszugeben, die sich speziell an unsere älteren
Mitbürger richtet. Schon damals war dies als
Versuch gedacht, in möglichst konzentrierter
Form solche Informationen von Behörden, Institutionen und Firmen bereitzustellen bzw.
zusammenzufassen, die für ältere Menschen in
ihrer aktuellen Lebensphase von Belang sind.
Der „Seniorenratgeber 2012-2014“ erwies sich
als Erfolg und so lag es mehr als nahe, die Neuauflage eines „Seniorenratgebers 2015“ zu veranlassen. Nicht nur, dass die vormalige Auflage
des Ratgebers vergriffen ist, inzwischen haben
sich verständlicherweise die damals zusammengeführten Angaben und Information z.T.
sehr verändert. Auch aus diesem Grund war
eine Neuauflage sowohl wünschenswert als
auch erforderlich. Der nun vorliegende Seniorenratgeber liefert wieder kompakte Informationen, klar und deutlich formuliert, so dass man
sich sehr schnell einen ersten Überblick verschaffen kann. Sicher kann er nicht alle Dinge
bis ins kleinste Detail klären oder auf ganz spezielle Fragen antworten. Er bietet als Ratgeber
einen sehr guten Einstieg zur Bewältigung der
vielen kleinen,
aber auch mitunter großen
Alltagsprobleme. Deswegen
wendet er sich
nicht nur an
die Kamenzer
S eniorinnen
und Senioren
– er sei auch
jüngeren Menschen ans Herz gelegt, finden sie
hier doch Tipps und Hinweise, wenn sie beispielsweise ihren Eltern oder Großeltern zur Seite stehen. Wird weitergehende Unterstützung
benötigt, so sind in der Broschüre eine Vielzahl
von Ansprechpartnern und Kontaktadressen
benannt, die dann im Einzelfall mit Rat und Tat
weiterhelfen können.
Ich wünsche mir und bin mir dabei sehr sicher,
dass dieser Ratgeber seine Leserschaft finden
wird, da die darin enthaltenen Informationen
gebraucht werden, er damit Lebenshilfe zu geben vermag und dadurch das alltäglichen Leben
unserer älteren Mitbürger erleichtert. Ich danke
allen, die zum Gelingen der Informationsbroschüre beigetragen haben und würde mich
freuen, wenn Nutzer der Broschüre mit Hinweisen und Anregungen an den Herausgeber oder
an die Seniorenvertretung der Stadt Kamenz
und der Gemeinde Schönteichen herantreten.
1.2. Vorsitzende Seniorenvertretung
Kamenz
Mit den besten Wünschen für Ihr Wohlergehen
Margot Sarink
Vorsitzende
Seit
einem
halben Jahrzehnt arbeiten
wir als Seniorenvertretung
der
Stadt
Kamenz und
der Gemeinde
Schönteichen
für das Wohl
unserer Senioren. Wir vermitteln in unseren Großveranstaltungen umfangreiche Informationen für sich selbst und
das familiäre Umfeld. Zur erfolgreichen Arbeit
trug wesentlich der Senioren-Ratgeber für die
Jahre 2012 bis 2014 bei. Mit den interessanten Hinweisen und Empfehlungen fanden wir
regen Zuspruch. Ein neuer Senioren-Ratgeber
wird also benötigt und mit Unterstützung der
Stadtverwaltung und der Gemeinde Schönteichen liegt Ihnen heute der Ratgeber für die
Jahre 2015 bis 2017 vor. Ich wünsche Ihnen
ein gutes Zurechtfinden und dazu beste Gesundheit.
Roland Dantz
Oberbürgermeister der
Großen Kreis- und Lessingstadt Kamenz
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2. Vertreter von Senioreninteressen
2.1. Seniorenvertretung der Stadt • Sie sind in Ruhestand?
Kamenz und der Verwaltungsge- • Ihre Kinder sind selbstständig?
meinschaft Schönteichen
• Sie haben Zeit für sich und andere?
Aus den Seniorengruppen haben sich zusammengefunden und wurden vom Stadt- bzw.
Gemeinderat bestätigt:
Vorsitzende:Margot Sarink, Schönteichen,
Tel. 03578-302402
Stellvertreter:Ernst-Ferdinand Egel, Kamenz,
Tel. 03578-300332
Stellvertreter:Dr. Christian Dittrich, Kamenz,
Tel. 03578-304250
Ursula Debniak, Kamenz,
Tel. 03578-300766
Ingried Sende, Kamenz,
Tel. 03578-300269
Dr. Klaus Strickert, Kamenz,
Tel. 03578-304028
2.2. Zielstellung und Tätigkeiten der
Seniorenvertretung
Verbindung und Beratung mit allen aktiven
Seniorengruppen und -vereinen, mit den
Wohlfahrtsverbänden und Organisationen
der Stadt Kamenz und Schönteichen. Rat und
Hilfe bei der Ausübung eines Ehrenamtes sowie für jeden einzelnen Senior. Aktivierung
der Seniorinnen und Senioren für ihre ehrenamtliche Tätigkeiten, zur Ausübung ihrer
Hobbys, zum Einmischen in die Probleme unsere Stadt und der Kommunen. Verbindung
zum Oberbürgermeister der Stadt Kamenz,
dem Stadtrat und zu den Vertretern der Kommunen.
Senioren wollen aktiv sein und gebraucht
werden.
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• Sie verfügen über Lebenserfahrung, berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten?
• Sie sind voller Elan und wollen sinnvoll tätig
sein?
Sie werden gebraucht! Unsere Seniorenvertretung ist offen für Jedermann.
Als Informations- und Beratungsorgan
für Senioren bieten wir:
1. Informationen zum Ehrenamt
2. Vermittlung an soziale Träger
3. Rat und Hilfe für ehrenamtliche Tätigkeiten,
für Seniorenclubs,- gruppen und –vereine
4. Möglichkeiten zu Kontakten zwischen engagierten älteren Menschen
5. Vermittlung von Vorträgen zu den verschiedenen Wissensgebieten
Ansprechpartnerin - Frau Margot Sarink
Telefon: 0 35 78 / 30 24 02
2.3. Seniorengruppen und
Ansprechpartner
DRK – Kreisverband Freital e.V.
Frau Ramona Steinbrück
Ulmenweg 6, 01917 Kamenz
Diakonie
Frau Edith Ewert
Fichtestr. 26, 01917 Kamenz
Caritas Sozialstation – Team Kamenz
Herr Andreas Rentsch
Haydnstr. 8, 01917 Kamenz
ASB Ortsverband / Seniorenbetreuung
Frau Tina Costrau
Jesauer Str. 37a, 01917 Kamenz
Seniorenschutzbund „Graue Panther“
Frau Ursula Kabitschke
Haydnstr. 9, 01917 Kamenz
Seniorengruppe Deutschbaselitz
Herr Frank Barchmann
Piskowitzer Str. 27, 01917 Kamenz
Katholisches Pfarramt
Herr Dr. Michael Kleiner
Talstr. 14, 01917 Kamenz
Seniorengruppe Thonberg
Frau Christa König
Bautzner Str. 249, 01917 Kamenz
Seniorengruppe Lückersdorf
Frau Christa Großmann
Kamenzer Straße 44, 01917 Kamenz
Seniorenclub Kamenz/Jesau
Herr Volkhardt Schlevogt
Neschwitzer Str. 25 E, 01917 Kamenz
Ev.- Lutherische Kirchgemeinde
Frau Birgitt Baumann
Ulmenweg 4, 01917 Kamenz
Seniorengruppe Biehla &
BRH-KV-Kamenz
Frau Margot Sarink
Bergstraße 5, 01920 Schönteichen
Seniorengruppe Liebenau
Frau Rosemarie Noack
Bernbrucher Str. 3, 01920 Schönteichen
Seniorengruppe Schönbach
Frau Ursula Plaettner
Dorfstraße 24, 01920 Schönteichen
Seniorengruppe Schwosdorf
Frau Annerose Gräfe
Landstr. 33, 01920 Schönteichen
3. Aktive Senioren
Seniorengruppe Cunnersdorf
Frau Annelies Böhme
Lehmweg 7, 01920 Schönteichen
Seniorengruppe Hausdorf
Frau Elke Gaide
Am Storchennest 3, 01920 Schönteichen
Seniorengruppe Brauna
Frau Rosemarie Peschke
Liebenauer Str. 5, 01920 Schönteichen
Seniorengruppe Petershain
und Rohrbach
Frau Christa Franke
Ringweg 8, 01920 Schönteichen
„Alter ist nur eine Zahl”, denn alt sein ist keine Frage der Anzahl der Lebensjahre. Es beginnt auch nicht mit dem Ruhestand. Oft ist
der erste Schritt für ein “neues” Leben eine
neue Zeiteinteilung. Hing doch früher die Tagesplanung ab von der Arbeitszeit bzw. von
der Schulzeit der Kinder, so ist der Senior nun
gefordert, sein ganzes Leben selbst zu bestimmen und einen neuen Tagesrhythmus zu
finden, den er mit diversen Aktivitäten füllen
kann, z. B. ins Theater gehen, handwerklich
arbeiten oder basteln, in einen Chor eintreten
oder sich ehrenamtlich betätigen. Hier bietet
sich das Kennenlernen anderer Menschen an,
um die Sozialkontakte zu intensivieren.
Lessing-Museum
Alle diese Einrichtungen bewahren nicht nur
Vergangenes, sondern sie tragen zum Verstehen des Heute bei.
Lessing-Museum
Lessingplatz 1-3, 01917 Kamenz
Öffnungszeiten:
Di-Fr 10-17 Uhr,
Sa/So und an Feiertagen 13-17 Uhr
Tel.: 03578 / 379-111
Email: [email protected]
www.lessingmuseum.de
Klosterkirche und Sakralmuseum
St. Annen
Schulplatz 5, 01917 Kamenz
Öffnungszeiten:
Mo-Fr 10-18 Uhr, Sa/So und an Feiertagen
10-13 und 14-18 Uhr
(1. Nov bis 31. März Sa/So und an Feiertagen
nur 11 bis 16 Uhr, 25.12.-01.01. geschl.)
Tel.: 03578 / 379-205
Email: [email protected]
www.museum.lessingmuseum.de
3.1. Museen
Erstaunlich umfangreich und vielfältig ist die
Museumslandschaft von Kamenz für eine
Stadt dieser Größe. Das Angebot reicht vom
Literaturmuseum über das Sakralmuseum bis
zum Landschaftsmuseum.
Innenansicht Sakralmuseum Klosterkirche St. Annen
7
3. Aktive Senioren
Museum der Westlausitz /
Elementarium & Sammelsurium
Elementarium:
Pulsnitzer Straße 16, 01917 Kamenz
Sammelsurium:
Macherstraße 140, 01917 Kamenz
Öffnungszeiten:
Elementarium: Di-So und an Feiertagen 10-18
Uhr (geschlossen am 24.12., 31.12. und 1.1.)
Sammelsurium: Mo-Fr 9-16 Uhr
Elementarium-Tel.: 03578 / 77830
Email: [email protected]
www.museum-westlausitz.de
Stadtgeschichte im Malzhaus
Zugang über das Museum der Westlausitz:
Pulsnitzer Straße 16, 01917 Kamenz
Öffnungszeiten:
Di-So und an Feiertagen 10-18 Uhr
(geschlossen am 24.12., 31.12. und 1.1.)
Tel.: 03578 / 784431
Email: [email protected]
www.stadtgeschichte.lessingmuseum.de
3.2. Theater / Bühne / Bibliothek
Stadttheater Kamenz
Das Theater liegt im Herzen der Stadt Kamenz.
Die beliebte Kultur- und Begegnungsstätte wurde am 3. Oktober 1999 wiedereröffnet. Seit
1824 schon gibt es in diesem ehemaligen Brauhaus Theaterveranstaltungen, klassische Konzerte, Kabarett, interessante Dia-Vorträge, Kunstausstellungen und vieles mehr. Das Haus ist also
mehr, als “nur” ein Theater! Es bietet Kultur für
alle Interessierten, egal ob jung oder alt!
Pulsnitzer Straße 11, 01917 Kamenz
Tel.: 03578 / 379-201
Email: [email protected]
Internet: www.stadttheater-kamenz.de
Theateranrecht
Mit der Entscheidung für ein Theateranrecht
sichern Sie sich viele Vorteile:
• regelmäßige Theaterbesuche in der gesamten Spielzeit von September bis April
• garantierter Eintritt zu den gewählten Veranstaltungen durch Erhalt eines Theaterausweises
• reservierter Sitzplatz zu den ausgewählten
Veranstaltungen
• Preisvorteil gegenüber dem Einzelerwerb
der Eintrittskarten
• Kombination aus sechs Veranstaltungen zu
allen Genres möglich, egal ob Konzert, Kabarett oder Schauspiel (ausgenommen Sonderveranstaltungen)
Informationen zur Spielzeit und zum Anrecht
erhalten Sie in der Kamenz-Information,
Schulplatz 5, Tel. 03578/379-205.
Hutbergbühne Kamenz
Eingebettet in einen Parkwald mit seltenen
Nadelgehölzen sowie umgeben von tausenden Rhododendren und Azaleen bietet die
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Ausflugsziele.
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3. Aktive Senioren
Hutbergbühne bereits den Ankommenden
erste Erlebnisse. Da sie die Charakteristik eines Amphitheaters aufweist, gewährleistet
sie bis zu 10.000 Zuschauern ausgezeichnete
Akustik- und Sichtbedingungen.
Die seit 1992 regelmäßig in dieser einzigartigen Naturkulisse stattfindenden Konzerte
haben die Hutbergbühne zu einem der beliebtesten und bekanntesten Open-Air-Orte in
Sachsen werden lassen.
Tel.: 03578 / 379-205
Email: [email protected]
Internet: www.hutbergbuehne-kamenz.de
Stadtbibliothek G. E. Lessing
Hier finden Sie rund 35.000 Bücher, Zeitschriften, Filme, Spiele, Hörbücher und E-Books –
für Schule und Beruf, für Freizeit und Hobby.
Zum Ausleihen für alle!
Lessingplatz 3
Tel. 03578/379-288
[email protected]
Erwachsenenbibliothek
Mo – Fr 10:00-18:00 Uhr, Mi geschlossen
3.4. Wandern / Radfahren /
Sport & Fitness
Naherholungsgebiet Großteich
Deutschbaselitz
Ob zu Fuß oder auf dem Drahtesel - Kamenz
bietet den idealen Ausgangspunkt für AktivAusflüge jeder Art!
Im Kamenzer Ortsteil Deutschbaselitz, nur
rund 5 km vom Stadtzentrum entfernt, befindet sich der gleichnamige Großteich. Zum direkt am Ufer gelegenen gepflegten Campingplatz gehören u.a. eine Strandklause (Bistro)
und eine Liegewiese. Rund um den Großteich
bzw. das Teichgebiet gibt es ruhige Wanderwege, auf denen man der unberührten Flora
und Fauna begegnen kann.
Hutberg Kamenz - Gartenkulturpfad
Die weithin bekannte Parkanlage „Hutberg
Kamenz“ umfasst ein Areal von ca. 18 ha und
befindet sich unmittelbar am Westrand der
Altstadt. Ihre Anfänge liegen um 1900. Für
die Bepflanzung der ältesten Teile engagierte sich der Königlich Sächsische Hoflieferant
und Gärtnereibesitzer Wilhelm Weiße durch
Stiftung von ihm gezüchteter Rhododendren
und Azaleen. Der Stadtgartenmeister Ernst
Hilscher beeinflusste die Gestaltung der Hutberganlagen maßgeblich weiter.
Teichgebiet Deutschbaselitz
Geheimtipp ist der DeutschBaselitz-Rundweg,
der dem im Ortsteil geborenen weltberühmten
Maler und Bildhauer Georg Baselitz gewidmet
ist. Dieser bringt Kunst und Natur in eine interessante Beziehung.
3.3. Vereine
Mehr als 130 Vereine sowie Initiativ- und Interessengruppen aus den Bereichen Sport,
Kunst/Kultur, Geschichte/Heimat, Tier/Natur,
Familie/Jugend oder Gesundheit/Soziales sind
in Kamenz organisiert aktiv. Sie bereichern
mit ihrer Tätigkeit das gesellschaftliche Leben
der Lessingstadt und bieten interessante Angebote für die Freizeitgestaltung.
Eine Vereinsübersicht erhalten Sie im Internet
unter www.kamenz.de/vereinsleben-vereinsverzeichnis oder im Sachgebiet Jugend/Soziales bei Frau Jannasch (Tel. 03578/379-232)
Blick vom Hutberg
Jährlich besuchen tausende Naturfreunde aus
nah und fern den Hutberg und flanieren auf
dem gepflegten Wegesystem.
Neben dieser Parkanalage sollte man auch
noch die weiteren städtischen Grünanlagen
entlang des Kamenzer Gartenkulturpfades
besichtigen: Bönischpark, Schillerpromenade,
Lessing-Gedenkstätte, Herrental, Lessingplatz, Volkspark, Wilhelm-Weiße-Garten,
Robert-Koch-Platz und Garten Museum der
Westlausitz / Elementarium.
Krabat-Radweg
Kamenz liegt unmittelbar an vielen touristischen Radwanderwegen: Folgen Sie z. B.
dem Krabat-Radweg bis ins Stadtzentrum
zur Hauptkirche St. Marien, an deren Spitze
der sorbische Zaubermeister mit seiner fliegenden Kutsche hängengeblieben sein soll.
Diese 80 km lange Route gibt Einblicke in den
ländlichen Alltag und die Kultur der Sorben in
der Oberlausitz. Zudem führt sie überwiegend
durch leicht hügeliges bzw. flaches Land und
ist vollständig ausgeschildert.
9
3. Aktive Senioren
Sächsische Städteroute
Oder Sie radeln entlang der Sächsischen Städteroute. Im Jahr 1346 schlossen sich sechs
Oberlausitzer Städte zu einem Schutzbündnis,
genannt „Oberlausitzer Sechsstädtebund“,
zusammen. Vier von ihnen können Sie auf diesem Teilstück der Route entdecken: Von der
Europastadt Görlitz gelangt man über Löbau
und das 1000-jährige Bautzen bis in die Lessingstadt Kamenz. Ausgeschildert ist die leicht
hügelige Strecke mit einem roten “S”.
Radwandern und Wandern
im Dresdner Heidebogen
Unter dem Titel “Radeln zwischen Elbe und
Spree” sind im Dresdner Heidebogen über
400 km Radwege zwischen Sachsen und
Brandenburg, zwischen Elbland und Oberlausitz ausgewiesen. Naturlehrpfade, Gipfelpfade
und Themenwanderwege gibt es von Großenhain bis nach Kamenz zu entdecken.
Radwander- und Wanderkarten sind erhältlich
in der
Kamenz-Information
Schulplatz 5
Tel. 03578 / 379-205
Hallenbad Kamenz
Friedensstraße 1, 01917 Kamenz
Tel.: 03578 / 315515
Email: [email protected]
www.hallenbad-kamenz.de
Freibad „Wiesengrund“ Bischheim
Jahnstraße 15, 01920 Haselbachtal
Tel.: 03578/71263
Fitnesstudios
INJOY Kamenz
Auenstr. 10, 01917 Kamenz
Tel.: 03578 / 305566
www.injoy-kamenz.de
Fit For Life Kamenz
Wiesenstraße 10, 01917 Kamenz
Tel.: 03578 / 302092
www.fitforlife-kamenz.de
TOMOGARA
Bautzner Str. 122, 01917 Kamenz
Tel.: 03578 / 307807
www.tomogara.de
3.5. Seniorentanz
1. Tanzclub der Lessingstadt Kamenz e.V.
Am Flugplatz 14, 01917 Kamenz
Ansprechpartner: Jens Drechsler
Mobil: 01735979015
www.tanzclub-kamenz.de
Im Tanzclub geht es natürlich hauptsächlich
um das Tanzen und insbesondere Senioren
sind bei uns willkommen. Nach einer Schnupperstunde sind Sie herzlich eingeladen, regelmäßig mit uns zu trainieren. Danach wird es
kein Problem für Sie darstellen, in einer der
Veranstaltungen, die der Club organisiert oder
an denen er beteiligt ist, eine flotte Sohle aufs
Parkett zu legen.
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3. Aktive Senioren
Hutberggaststätte Kamenz
Am Hutberg 25, 01917 Kamenz
Tel.: 03578 3737733
www.hutberggaststaette-kamenz.de
Gymnastik/Bewegung
Wirbelsäulengymnastik/Rückentraining
Fit durch Bewegung
Wir bieten verschiedene gesellige Seniorentanzveranstaltungen im Jahresverlauf.
Seniorentanz in Fissel´s Gasthof
Oststr. 7, 01920 Schönteichen OT Cunnersdorf
Tel.: 03578 314265
DRK Tanzgruppe Kamenz
immer montags 15.00 – 16.30 Uhr
im Gymnastikraum des Gebäudes
Lessingschule Kamenz / Henselstraße 14
Werken/Gestalten
Floristik Frühling und Ostern
3.6. Frühlingsseniorenfest
Die Arbeitsgruppe Soziales führt seit 2006
jährlich im Mai im großen Saal des Hotel Stadt
Dresden das beliebte „Frühlingsseniorenfest“
durch. In gemütlicher Runde erleben rund 300
aus Kamenz und Schönteichen eingeladene
Senioren einen schönen Nachmittag bei Kaffee und Kuchen. Zur Umrahmung bzw. für
gute Stimmung wird ein buntes Unterhaltungsprogramm organisiert und dargeboten, in das
die Kinder der städtischen Kitas und Schulen
eingebunden sind. Auch für kleinere Überraschungen wird gesorgt. Neben Blumensträußen gibt es ein Kaffeetrinken mit dem Oberbürgermeister Roland Dantz zu gewinnen.
3.7. Seniorenbildung
Kreisvolkshochschule Bautzen
Regionalstelle Kamenz
Macherstraße 144a, 01917 Kamenz
Telefon: 03578/3090-210 und -213
Gesundheit
Herz-Kreislauf-Training
Tanzen für Senioren, Linedance
Yoga für Senioren
Arbeit/Beruf
Computerkurse für Einsteiger und
Aufbaukurse für Ältere
Internet/Tablet-PC
bei den Einzelhändlern und Dienstleistern im
Vordergrund. So wird Einkaufen zum Erlebnis.
Sind sie vom Einkaufen müde, kommen Sie
in den vielen gastronomischen Einrichtungen
der Stadt wieder zu Ruhe und Kräften. Sächsische und internationale Küche stehen auf dem
Speiseplan der Restaurants und Gaststätten.
Übrigens eignen sich die Angebote auch für
Familienfeiern. Aber auch ein Besuch der Cafés und Kneipen lohnt sich.
3.8. Barrierefreiheit
3.10. Stadtgutschein Kamenz
Barrierefreiheit bezeichnet im deutschen
Sprachgebrauch eine bauliche Gestaltung der
Umwelt in der Weise, dass sie auch von Menschen mit Behinderung, von älteren Menschen
oder Menschen mit Kleinkindern genutzt werden kann. Auch in Kamenz sind viele öffentliche Einrichtungen mit einer Zugänglichkeit für
alle gestaltet, z.B.:
• Rathaus/ Bürgerservice
• Kamenz-Information
• Lessing-Museum,
• Sakralmuseum, Klosterkirche St. Annen,
• Museum der Westlausitz/ Elementarium und
• Stadtgeschichtliche Ausstellung
im Malzhaus
• Stadtbibliothek
Sie suchen ein Geschenk, wissen aber noch
nicht, was sie wo kaufen sollen?
Verschenken Sie doch einfach Kamenzer Einkaufs-, Gastronomie- und Dienstleistungsangebote in einem übergreifend akzeptierten
10-EURO-STADT-GUTSCHEIN!
Der Beschenkte hat dann die freie Auswahl
bei allen teilnehmenden Unternehmen.
Heilkunde und gesunde Ernährung
Der Verkauf des Stadtgutscheins erfolgt ausschließlich über die Kamenz-Information.
Für 10 EUR erhalten Sie den Gutschein natürlich im gleichen Gegenwert.
3.9. Einkaufen und
Gastronomie
Mehr als 200 Geschäfte in der
Kamenzer Innenstadt und in anderen Stadtteilen freuen sich auf
Ihren Besuch. Der Branchenmix
erfüllt nahezu alle Wünsche. Eine
ausführliche Fachberatung steht
11
4. Informationen und Beratung
Diese Übersicht soll es Ihnen erleichtern, bei
dem großen Umfang der bestehenden gesetzlichen Bestimmungen und der Vielzahl
der sozialen Leistungen, Dienste und Einrichtungen herauszufinden, wofür und durch
wen Sie Hilfe, Beratung und Information zu
Ihren Fragen und Problemen in Kamenz und
Umgebung erhalten können.
4.1. Informations- und Beratungsstellen der Stadtverwaltung
und des Landratsamtes
Sozialamt Bautzen – Standort Kamenz
Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII –
Sozialhilfe und Grundsicherung.
Das Gesetz unterscheidet verschiedene Arten
der Sozialhilfe:
• Hilfe zum Lebensunterhalt für erwerbsunfähige Bedürftige, die sonst keine Leistungen
erhalten
• Hilfen in besonderen Lebenssituationen, z.B.
für alte und pflegebedürftige Menschen zur
Erhaltung der Wohnung
• Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung
Besucheradresse: Macherstraße 55
Öffnungszeiten:
Montag:
geschlossen
Dienstag: 8:30 Uhr - 18:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 8:30 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag:
geschlossen
Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind
nach Vereinbarung möglich.
12
Hilfe zur Pflege in Kamenz
Besucheradresse: Macherstraße 57
Ansprechpartner: Annegret Eckart
Telefon: 03591/5251-50118
Hilfe zur Pflege, stationäre und häusliche Pflege
Ansprechpartner: Dorothea Eue
Telefon: 03591/5251-50135
Hilfe zur Pflege, stationäre und häusliche Pflege
Ansprechpartner: Jacqueline Brinkmann
Telefon: 03591/5251-50123
Hilfe zur Pflege, stationäre und häusliche Pflege
Sozialhilfe ist eine Hilfe, auf die derjenige, der
in Not geraten ist, einen Rechtsanspruch hat.
Das muss im Einzelfall geprüft werden.
Bürgerservice – Allgemeine Beratung
Stadtverwaltung Kamenz, Rathaus
Postadresse:
Postfach 1149, 01911 Kamenz
Hausanschrift:
Markt 1, 01917 Kamenz
Telefon Bürgerservice: 03578/3790
Fax: 03578/379299
Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Kamenz:
Für alle Sachgebiet der Dezernate 1 (Service
und Finanzen einschließlich des Einwohnermelde- und Gewerbeamtes) und 2 (Stadtentwicklung und Soziales) gelten folgende Öffnungszeiten:
Montag:
9:00 Uhr – 12:00 Uhr
Dienstag:9:00 Uhr – 12:00 Uhr und
13:00 Uhr – 18:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag:9:00 Uhr – 12:00 Uhr und
13:00 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag:
9:00 Uhr – 12:00 Uhr
[email protected]
www.kamenz.de
Verwaltungsgemeinschaft mit der Gemeinde Schönteichen
Die Stadt Kamenz übernimmt in Anlehnung
an den Aufgabenverteilungsplan der Stadtverwaltung Kamenz (§§7 und 8 SächsKomZG) die
Erledigung aller Verwaltungsaufgaben nach
Weisung durch die Gemeinde Schönteichen.
Ausgenommen sind dabei:
• Abwasserbeseitigung
• Protokolldienst bei Gemeinderatssitzungen
• Sekretariatsaufgaben für den Bürgermeister
Sie erreichen die Gemeindeverwaltung Schönteichen unter:
Gemeinde Schönteichen
Schulstraße 11, OT Biehla, 01920 Biehla
Telefon: 03578/38510
Fax:
03578/385116
[email protected]
www.schoenteichen.de
Landratsamt Bautzen –
Bürgeramt Kamenz
Besucheradresse:
Macherstraße 55, 01917 Kamenz
Ansprechpartnerin: Marion Günther
Telefon: 03591/5251-11511
E-Mail: [email protected]
4. Informationen und Beratung
Gleichstellungsbeauftragte Landkreis
Besucheradresse:
Bahnhofstraße 9, 02625 Bautzen
Frau Heidemarie Tröger
Telefon: 03591/5251-87600
E-Mail: [email protected]
Seniorenbeauftragter
Ansprechpartner: Hans-Michael Rentsch
Telefon: 035951/50384
Sprechzeit: jeden 1. Di im Monat im LRA-BZ
Sozialamt, Taucherstraße 23
E-Mail: [email protected]
Beauftragte für die Belange von Menschen
mit Behinderungen im Landkreis Bautzen
Postanschrift: Landratsamt Bautzen
Bahnhofstraße 9, 02625 Bautzen
Ansprechpartnerin: Franziska Pohling
Telefon: 03591/5251-50013
E-Mail: [email protected]
Patientenfürsprecherin des LK Bautzen
Ansprechpartnerin: Christa Richter
Telefon: 0152/59020689
E-Mail: [email protected]
Sprechzeiten in Kamenz:
Sozialtherapeutische Wohnstätte für chronisch kranke Menschen „Eulenhof“
Franz-Mehring-Straße 1, 01917 Kamenz
Telefon: 03578/34040
Jeden 1. Mittwoch im Monat, 15.00 - 16.00 Uhr
Ausländerbeauftragte
Frau Anna Pietak-Malinowska
Besucheranschrift:
Bahnhofstraße 9, 02625 Bautzen
Telefon: 03591/5251-87700
E-Mail: [email protected]
Europabeauftragte
Postanschrift: Landratsamt Bautzen
Bahnhofstraße 9, 02625 Bautzen
Besucheradresse:
Macherstraße 55, 01917 Kamenz
Ansprechpartnerin: Gritt Borrmann-Arndt
Telefon: 03591/5251-84002
Fax: 03591/5250-84002
E-Mail: [email protected]
Gesundheitsamt
Postanschrift:
Bahnhofstraße 9, 02625 Bautzen
Besucheranschrift:
Schlossplatz 2, 02977 Hoyerswerda
Ansprechpartnerin: Frau Dr. Ilona Walter
Telefon: 03591/5251-53000
E-Mail: [email protected]
Agentur für Arbeit
Nordstraße 33, 01917 Kamenz
Telefon: 03578/356445
Fax: 03578/356377
E-Mail: [email protected]
Jobcenter Landkreis Bautzen
Standort Kamenz
Garnisionsplatz 4/5, 01917 Kamenz
Telefon: 03591/5251-43001
E-Mail: [email protected]
Deutsche Rentenversicherung
Macherstraße 53, 01917 Kamenz
Telefon: 03578/38100
4.2. Wohlfahrtsverbände u.a.
Deutsches Rotes Kreuz (DRK)
Kreisverband Westlausitz e.V.
Haydnstr. 4, 01917 Kamenz
Telefon: 03578/38280
Betreuungsverein Landkreis Kamenz
Heinrich-Heine-Str. 2, 01917 Kamenz
Telefon: 03578/305939
Diakonisches Werk Kamenz e.V.
Fichtestr. 8, 01917 Kamenz
Telefon: 03578/38540
Sozialverband VdK – KV Bautzen
Beratungsstelle Kamenz im Stadttheater,
Pulsnitzer Str. 11, 01917 Kamenz
Telefon: 03578/7036936
Dienstag und Donnerstag
von 9.00 – 12.00 Uhr
und 13.00 – 15.00 Uhr
Blinden- und Sehbehindertenverband
Regionalstelle Kamenz – Beratungsstelle
Schulplatz 5, 01917 Kamenz
Telefon: 03578/315594
Deutscher Bundeswehrverband e.V.
KERH Kamenz, 01917 Kamenz
Telefon: 03578/300332
Arbeitslosen-Selbsthilfe Kamenz e.V.
Oswald Kahnt-Str. 3, 01917 Kamenz
Telefon: 03578/34490
ASB Kreisverband Kamenz e.V.
Jesauer Str. 37 A, 01917 Kamenz
Telefon: 03578/380021
Mehrgenerationenhaus Bernsdorf
Eisenwerkstr. 1d, 02994 Bernsdorf
Telefon: 035723/92270
Arbeiterwohlfahrt KV Bautzen e.V.
Macherstr. 5, 01917 Kamenz
Telefon: 03578/774576
Kreissportbund Landkreis Bautzen e.V.
Sparkassen „Fit 50+“ Kreissportspiele
Telefon: 03591/2706317
[email protected]
Caritasverband Oberlausitz e.V.
Haydnstr. 8, 01917 Kamenz
Telefon: 03578/374310
Koordinatorin KOMM! in den Sportverein
Telefon: 03591/2706315
13
5. Sozialleistungen und Hilfen
5.1. Ansprüche auf Leistungen der
Pflegeversicherung
Wenn es allein nicht mehr geht, …
kommt der Anstoß zumeist vom Hausarzt,
während eines Krankenhausaufenthaltes oder
von Angehörigen, Leistungen von der Pflegeversicherung zu beantragen. Ob Pflegebedürftigkeit vorliegt und damit Leistungen aus
der gesetzlichen Pflegeversicherung gewährt
werden, wird durch den Medizinischen Dienst
der Krankenkassen (MDK) beurteilt.
Weil gegenwärtig an der völligen Neufassung
des Pflegebedürftigkeitsbegriffes und an der
Einführung eines neuen Begutachtungsverfahrens gearbeitet wird, soll ab 2017 im zweiten Schritt der Reform die Pflegebedürftigkeit
nach dem Grad der Selbstständigkeit beurteilt
werden. Dadurch will man den individuellen
Pflegebedarf insbesondere von Demenzkranken besser berücksichtigen.
Bis dahin richten sich die Pflegestufen nach
der Hilfebedürftigkeit bei den täglichen Verrichtungen. Der Zeitaufwand bei der täglichen Hilfe muss in den Pflegestufen I, II und
III mindestens 90 Minuten, 3 oder 5 Stunden
betragen.
Wichtig zu wissen ist auch, dass die Pflegeversicherung nur einen Teil der notwendigen
Pflegeleistungen finanziert (ein Vergleich mit
einer Teilkaskoversicherung bietet sich an).
Gleichzeitig mit der Beurteilung der Pflegebedürftigkeit wird auch empfohlen, ob eine
häusliche Pflegeversorgung möglich oder eine
Heimpflege notwendig ist.
Die besonderen Bedürfnisse Demenzkranker
werden übergangsweise durch zusätzliche
Leistungen in der häuslichen Betreuung besser
14
berücksichtigt (Pflegestufe 0 und Zuschläge in
den Stufen I und II).
Die Pflege in der Familie ist abhängig davon,
ob Angehörige selbst pflegen oder ob Sachleistungen von Pflegediensten in Anspruch
genommen werden.
Pflegegeld
Pflegestufe 0
123 €
Pflegestufe I
244 €
Pflegestufe I
316 €
und Demenz
Pflegestufe II
458 €
Pflegestufe II
545 €
und Demenz
Pflegestufe III
728 €
Härtefall
Sachleistungen
231 €
468 €
689 €
1144 €
1298 €
1612 €
1995 €
Eine Kombination zwischen Pflegegeld und
Sachleistungen ist möglich.
Um pflegende Angehörige zu unterstützen:
• erhalten Angehörige, die als Arbeitnehmer
eine „Auszeit“ für die kurzfristige Organisation der Pflege nehmen, als Lohnersatzleistung Pflegeunterstützungsgeld,
• haben Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch
auf Familienpflegezeit und die Inanspruchnahme von zinslosen Darlehen zur Sicherung des Lebensunterhalts,
• werden Pflegekurse unentgeltlich angeboten,
• werden für die Pflegepersonen Versicherungsbeiträge bezahlt,
• müssen viertel- oder halbjährlich unentgeltliche Beratungen durch eine Pflegeeinrichtung in Anspruch genommen werden,
• kann nach 6 Monaten Pflege für 6 Wochen
im Jahr Verhinderungspflege bis zu 2418 €
abgerufen werden (auch mit Pflegestufe 0)
• kann bei Erfordernis für 8 Wochen im Jahr
Kurzeitpflege bis zu 3224 € beantragt werden (auch mit Pflegestufe 0),
5. Sozialleistungen und Hilfen
• h aben Sie Anspruch auf die Versorgung mit
Pflegehilfsmitteln bis zu 40 € monatlich,
• k önnen Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes
des Pflegebedürftigen bis zu 4000 € pro
Maßnahme beantragt werden.
Überlegenswert ist auch die zusätzliche Inanspruchnahme einer Tages- oder Nachtpflege.
Diese wird nicht mehr auf Sachleistungen
oder Pflegegeld angerechnet, sondern in den
Pflegestufen 0, I, II, III daneben gewährt.
Betreuungs- und Entlastungsleistungen von
104 € oder 208 € können bei erheblichem allgemeinen Pflegebedarf von den Pflegebedürftigen
der Pflegestufen 0, I, II, III zur Inanspruchnahme
häuslicher Betreuung beantragt werden.
Bei Heimpflege werden in den Stufen I, II, III
und Härtefall 1064 €, 1330 €, 1612 €, 1995 €
bezahlt.
5.2. Pflegenetzwerk Landkreis Bautzen
Wir beantworten Ihre Fragen!
• Verwirrte Angehörige – wo gibt es spezielle
Angebote für Menschen mit Demenz?
• Welche Voraussetzungen müssen erfüllt
werden, um einen Anspruch auf Hilfsmittel
zu haben?
Wir informieren und geben Auskunft zu:
• Fragen rund um die gesetzliche Pflegeangebote, den gesetzlichen Grundlagen
• den unterschiedlichen sozialen Leistungsformen
• den unterschiedlichen Wohnformen im Alter
und bei Pflegebedürftigkeit
• niederschwelligen und ehrenamtlichen Angeboten
Wir unterstützen Sie:
• bei Antragstellungen
• Suche nach kurzfristig notwendigen Hilfsangeboten
• Vermittlung an andere Partner im Netzwerk
Ihre Ansprechpartner:
AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für
Sachsen und Thüringen
Filiale Kamenz
Macherstr. 51, 01917 Kamenz
Telefon: 0800/2471001
Web: www.aok.de
BARMER GEK Kundencenter
Telefon: 0800/332060226300
Fax: 01850/0226349
DAK-Gesundheit Servicezentrum
Telefon: 040/325325555
Web: www.dak.de
IKK classic, Geschäftsstelle Kamenz
Macherstr. 53, 01917 Kamenz
Telefon: 03578/301155
Fax: 03578/301447
Web: www.ikk-classic.de
Knappschaft Krankenkasse
Oststr. 2, 01917 Kamenz
Telefon: 03578/783404
• Welche Voraussetzungen sind an eine Pflegeeinstufung geknöpft?
• Wie und wo beantrage ich eine Pflegestufe?
• Was können meine Angehörigen in der Pflege leisten?
• Ist die Einbeziehung eines Pflegedienstes
ratsam?
• Wird eine Aufnahme in ein Pflegeheim notwendig?
• Was kostet eine Pflege zu Hause oder im
Heim?
• Welche Pflegeangebote gibt es und wo finde ich die entsprechenden Anbieter?
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6. Medizinische Versorgung
Malteser Krankenhaus St. Johannes
Das Malteser Krankenhaus St. Johannes ist
ein Krankenhaus der Malteser Sachsen-Brandenburg gemeinnützige GmbH mit Sitz in Kamenz, die ein weiteres Krankenhaus in Görlitz und Altenhilfeeinrichtungen in Kamenz,
Bautzen, Leipzig, Cottbus, Wittichenau sowie
einen ambulanten Pflegedienst in Räckelwitz
unterhält.
Eckdaten
Mitarbeiter: rund 330
Behandelte Patienten (in 2014):
- 7.640 stationäre Fälle,
- 15.310 ambulante Fälle
- 160 Planbetten
Schwerpunkte: Grund- und Regelversorgung,
Mitglied im Lausitzer Brustzentrum
Gründung: unter Trägerschaft der Malteser im
Jahr 2000
Fachbereiche
• Chirurgie
Malteser Krankenhaus St. Johannes
• Innere Medizin
• Palliativstation
• Anästhesie und Intensivmedizin
• Gynäkologie und Geburtshilfe
Ambulante Leistungen
• Ambulante Operationen
• Notfallambulanz
• Physiotherapie
Kontakt
Malteser Krankenhaus St. Johannes
Nebelschützer Straße 40, 01917 Kamenz
Tel.: 03578 / 7860
Email: [email protected]
www.malteser-krankenhaus-stjohannes.de
Darüber hinaus gibt es in Kamenz
zahlreiche niedergelassene Ärzte bzw.
Facharztpraxen.
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• Brillen
• Kontaktlinsen
• Service
Carola Büttner e.K. Augenoptikermeisterin
Bautzner Straße 29 • 01917 Kamenz
Telefon (03578) 30 40 06 • Fax 30 40 41
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• Pension
• Saal (180 Plätze)
• Feiern aller Art
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• Sonntags Mittagstisch
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Telefon / Fax 03578 / 31 42 65
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7. Wohnen im Alter
Wenn das Treppensteigen beschwerlicher wird
und sich gesundheitliche Einschränkungen
bemerkbar machen, wird es Zeit, einige Jahre voraus zu denken. Wie möchte ich leben,
wenn sich vom Einkauf bis zur Hausarbeit immer mehr Hürden auftun oder wenn nach dem
Tod des Partners die Einsamkeit droht. Auch
wer eigentlich nicht umziehen will, sollte sich
rechtzeitig umschauen, welche Wohnmöglichkeiten für Senioren in Kamenz und Umgebung
möglich sind.
Die bisherige Miet- oder Eigentumswohnung oder das eigene Haus ermöglichen
eine weitgehend selbstständige Haushaltsführung. Diese kann durch ambulante Dienste mit
hauswirtschaftlicher Hilfe, Pflege- und Betreuungsleistungen, Essen auf Rädern unterstützt
werden. Außerdem besteht die Möglichkeit, mit
finanzieller Unterstützung der Pflegeversicherung oder wo nötig, durch die Sozialhilfe, Wohnungsanpassungen vorzunehmen (Schwellen
entfernen, Haltegriffe anbringen, Bad umbauen, Küche verändern). Dazu ist das Einverständnis des Vermieters erforderlich. Voraus gegangene Gespräche schaffen Klarheit.
Seniorenfreundliche Wohnungen werden durch den Bauherrn den Bedürfnissen
älterer Menschen angepasst:
• stufenloser Zugang zur Wohnung
• keine Schwellen
• Bad und Küche seniorengerecht
Bevor man sich allerdings zum Umzug entscheidet, sollte unbedingt geprüft werden:
• Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel
• E inkaufsmöglichkeiten und medizinische
Versorgung
• Aufenthaltsmöglichkeiten im Freien
18
Seniorengerechte Wohnungen sind vom
Neubau her an bestimmte Normen gebunden,
wie Barrierefreiheit, Notrufanlage, Sozialstation in der Nähe.
Betreutes oder Service-Wohnen ermöglicht die Vorstellung, „wenn ich jemanden
brauche, ist er rund um die Uhr da und hilft
mir“. Nach den Heimgesetzen sind solche
Wohnformen allerdings nur dann kein Heim,
wenn die Bewohner die pflegerische und
hauswirtschaftliche Versorgung selbst frei
wählen können und nicht vertraglich beim
Vermieter abrufen müssen. Deshalb werden
ambulant betreute Wohngruppen unterstützt.
Hier leben bis zu 12 Personen, von denen
mindestens 3 die Pflegestufen 0 bis III haben,
selbstorganisiert in einer gemeinsamen Wohnung zusammen, kümmern sich selbst um ihre
pflegerische Versorgung und haben einen von
ihnen mit der Wahrnehmung organisatorischer und verwaltender Aufgaben beauftragt.
Unterstützungen sind:
• Absicherung des Organisationsaufwandes
mit zusätzlich pauschal 205 € pro Pflegebedürftigen.
• Anschubfinanzierung zur Gründung von
Wohngruppen mit bis zu 10 Tausend €.
• Zuschüsse für die Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes, wenn mehrere Pflegebedürftige zusammen wohnen, mit bis
16000 €.
Als neue Wohnform stellen sich gegenwärtig
Mehrgenerationenhäuser dar, deren Bau
von der Bundesregierung besonders gefördert
wird. Hier soll der alte Grundsatz „jung hilft
alt und umgekehrt“ wiederbelebt werden.
Beim Wohnen im Pflegeheim soll die bishe-
SWG-Wohnobjekt Straße der Einheit 5
rige überwiegende „Rundum - Versorgung“
zunehmend durch kleinteilige, individuelle
Wohnformen ersetzt werden. Im Pflegeheim
der 4. Generation stehen deshalb Hausgemeinschaften im Mittelpunkt, in denen 6 bis
8 Personen zusammen leben. Häufig ist die
Idee vom Leben um den „gemeinsamen Herd“
tragend.
Treffen Sie deshalb keine übereilten Entscheidungen! Setzen Sie sich zunächst einmal in
Ruhe hin und prüfen Sie anhand einer Ihren
Bedürfnissen entsprechenden Liste, ob und
wo Änderungen in der eigenen Wohnung
erforderlich sind, ob die Infrastruktur der näheren Umgebung ein angenehmes Wohnen
für die nächsten Jahre möglich macht oder
ob Ihre Probleme besser durch einen Umzug
lösbar sind.
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7. Wohnen im Alter
7.1. Alten- und Pflegeheime
Caritasheim St. Georg
Bernhardweg 2, 01917 Kamenz
Telefon: 03578/35060
Malteserstift St. Monika
Christian-Weißmantel-Str. 27, 01917 Kamenz
Telefon: 03578/3750
DRK Seniorenzentrum
„Herbstsonne Kamenz“
Altenpflegeheim
Ulmenweg 8, 01917 Kamenz
Telefon: 03578/3091600
Christliches Sozialwerk gGmbH
Ambulantes Wohnen
Haydnstr. 8, 01917 Kamenz
Telefon: 03578/788729
Lebenshilfe e.V. für Menschen
mit geistiger Behinderung
Feigstr. 21, 01917 Kamenz
Telefon: 03578/302089
Residenz Westlausitz „VergissMeinNicht“
Nebelschützer Str. 11, 01917 Kamenz
Telefon: 03578/787707
7.3. Ambulante Pflegedienste
Heimauswahlkriterien:
Caritas-Sozialstation Bautzen – Kamenz
Haydnstr. 8, 01917 Kamenz
• Gibt es eine ausreichende Betreuung der Telefon: 03578/374310
Heimbewohner auch nachts und am Wo- Malteser Ambulanter Pflegedienst
chenende?
Michael-Hornik-Str. 1, 01917 Räckelwitz
• Sind die Mitarbeiter sympathisch?
• Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
sind für den Wohnbereich des Pflegebedürftigen zuständig, wie viele Pflegepersonen leben dort?
• Gibt es einen Arzt in der Nähe / im Haus?
Telefon: 035796/94433
Therapie- und Pflegezentrum Westlausitz
NL Pflegezentrum GmbH & Co. KG
Oststr. 13, 01917 Kamenz
Telefon: 03578/3099727
• Können die Heimbewohner eigene Möbel, ASB Pflegezentrum Kamenz
Fichtestraße 15, 01917 Kamenz
Teppiche, Gardinen usw. mitbringen?
• Wie viele Heimbewohner müssen sich Ne- Telefon: 03578/3093911
Diakonie Kamenz Pflegedienst
• Wie oft und zu welcher Tageszeit wird sau- Fichtestr. 8, 01917 Kamenz
ber gemacht? Wer übernimmt die Schön- Telefon: 03578/38540
heitsreparaturen und Malerarbeiten im Auswahlkriterien für den Pflegedienst
Zimmer?
zu Hause:
benräume wie Bad und Toilette teilen?
7.2. Betreutes Wohnen
DRK KV Freital e.V. Betreutes Wohnen
Ulmenweg 2-6, 01917 Kamenz
Telefon: 03578/3091500
• Sind die Mitarbeiter sympathisch? Der Dienst
kommt regelmäßig zu Ihnen. Fühlen Sie sich
nicht wohl, besprechen Sie die Angelegenheit mit dem Dienst oder beauftragen Sie
einen nahen Angehörigen damit.
• Ist der Pflegedienst Vertragspartner Ihres
Kostenträgers?
• Ist der Pflegedienst rund um die Uhr erreichbar oder erreichen Sie außerhalb der Bürozeiten nur einen Anrufbeantworter?
• Können Sie vor Vertragsabschluss mit Ihren
künftigen Pflegekräften sprechen?
• Bietet der Pflegedienst ein unverbindliches
Vorgespräch an?
• Werden Fragen freundlich und geduldig beantwortet?
• Wird offen auf Wünsche eingegangen?
• Kann der Pflegedienst bei Verbesserungsmaßnahmen von technischen Hilfsmitteln
(höhenverstellbares Bett) oder Umbauten
im Badezimmer beraten? Hilft er beim Organisieren und bei der Antragsstellung?
• Informiert der Pflegedienst auch über die
Installation eines Hausnotrufgerätes?
21
7. Wohnen im Alter
• Informiert der Dienst darüber, welche der
benötigten Hilfen mit der Pflegekasse abgerechnet werden, und welche Kosten Sie
eventuell selber tragen müssen?
•W
echseln die Pflegekräfte häufig? Wenig
Wechsel ist gut für die Bildung eines Vertrauensverhältnisses!
•A
rbeitet der Pflegedienst mit dem behandelnden Hausarzt zusammen? Regelmäßige
Rücksprachen können aktuelle Veränderungen der Pflegebedürftigkeit unmittelbar in
den Pflege- und Behandlungsprozess einfließen lassen!
•W
erden Ihre Wünsche bezüglich der eingesetzten Pflegekräfte (Männer oder Frauen)
und der Pflegezeiten berücksichtigt?
•W
erden im Vertrag Vorauszahlungen gefordert? Das ist nicht üblich, ablehnen!
• B ekommen Sie die Zeit, den Vertrag vor
Unterschriftsleistung nochmals in Ruhe zu
Hause zu prüfen?
• R äumt Ihnen der Dienst die gesetzliche Kündigungsfrist von 14 Tagen ein?
• Weist der Dienst alle Kosten, die nicht von
der Pflegekasse übernommen,werden, monatlich deutlich als Ihren Eigenteil aus?
• Wird die Pflegedokumentation in der Wohnung hinterlegt, können Sie jederzeit Einsicht nehmen?
• Einmal pro Monat muss Ihnen der Pflegedienst einen Leistungsnachweis über die
erbrachten Pflegeleistungen zur Unterschrift
vorlegen. Das Abrechnungsblatt muss eine
Auflistung über die Pflegezeiten und Pflegetätigkeiten enthalten. Aus rechtlichen
Gründen kann der Vertragspartner nur die
pflegebedürftige Person selber sein!
7.4. Hospize
Stationäre Hospize
Im Hospiz werden unheilbare kranke Patienten
in ihrem letzten Lebensabschnitt begleitet und
betreut. Pflegekräfte, Seelsorger und Sozialarbeiter schaffen eine liebevolle Umgebung und
helfen Sterbenden und ihren Angehörigen,
Trauer, Angst und Schmerz zu bewältigen.
Hospiz „Siloah“
Comeniusstraße 12, 02747 Herrnhut
Telefon: 035873/362060
Hospiz Radebeul
Augustusweg 101, 01445 Radebeul
Telefon: 0351/8308673
Hospiz Friedensberg
Kirchstraße 23-25, 01979 Lauchhammer
Telefon: 03574/467970
Palliativstation
Malteserkrankenhaus Kamenz (6 Plätze)
Nebelschützer Straße 40
01917 Kamenz
Ansprechpartnerin: Dr. med. Cornelia Meißner
Telefon: 03578/786191
Ambulanter Hospizdienst
Caritasverband Oberlausitz e.V.
Ambulanter Hospiz- und
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Einnahmen-Überschuss-Rechnungen
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• Gezielte Steuerplanung mit Gestaltungsmöglichkeiten
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Lohnsteuerberatung für Arbeitnehmer und Rentner
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• Mikrowellen
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Fax (03578) 30 36 60
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8. Sicherheit und Ordnung
8.1. Wachsamkeit und Vorsicht
Gerade auf ältere Menschen haben es Gauner
und Trickbetrüger häufig abgesehen. Die Palette reicht von völlig überteuerten Notruftelefonen über neue Sicherheitstüren, hin zu immer neuen Variationen des „Enkeltricks“ bis
zu teuren Verträgen an der Haustür oder bei
Kaffeefahrten. Es wird sicherlich in den nächsten Jahren immer wieder neue Variationen der
Betrugsmaschen geben. Hier einige Tipps der
Polizei:
Wenn es an der Wohnungstür klingelt:
Keine Fremden in die Wohnung lassen
Oft geben sich Betrüger als Vertreter der Rentenversicherung oder der Stadtwerke, des
Vermieters bzw. von Krankenkassen aus. Man
kann nach dem Namen und dem vermeintlichen Auftraggeber fragen, die Tür wieder
schließen und telefonisch nachfragen.
Tatsächliche Behördenvertreter oder seriöse
Sammler werden diese Rückfrage nicht fürchten, sondern warten oder wiederkommen.
sprechungen zwar erfüllt werden, aber wenn
die Firma nur eine Postfachadresse aufweist
oder im Ausland sitzt, ist das kaum einklagbar.
Also nehmen Sie sich vorher die Zeit und prüfen
genau, wer da Gewinne verspricht.
geführten Telefonat oft heraus und verstehen
es dann, dramatische Geschichten zu erzählen. Doch ehe man mit der „Freundin“ oder
einem „Abgesandten“ des vermeintlichen
Verwandten zur Bank geht oder zur Geldkassette greift, sollte man bei dessen Eltern rückfragen. Und muss man wirklich innerhalb einer
Stunde jemanden aus der Patsche helfen, der
seine Oma schon Jahre nicht mehr besucht hat
und ihr nicht vertraut ist?
Nicht auf Mitleidsmaschen oder vermeintliche Umfragen hereinfallen
Als Tierschützer oder Vertreter von Behinderteneinrichtungen tarnen sich Betrüger insbesondere um die Weihnachtszeit. Auch hier gilt:
solche Leute niemals in die Wohnung lassen
und nichts an der Wohnungstür unterschreiben! Wenn man bedrängt wird, kann man
eine Visitenkarte oder vermeintliche Unterlagen fordern und sollte diese immer in Ruhe mit
Vertrauenspersonen durchsehen.
Wenn Gewinne und Geschenke locken:
Im Briefkasten oder auf dem Computer kommen sie immer wieder an – die tollen Nachrichten, dass man eine Reise, ein Auto oder
einen Batzen Geld gewonnen hat. Doch Vorsicht! Im „besten“ Fall geben arglose Verbraucher bei der Antwort nur Ihre persönlichen
Daten für kommerzielle Adresssammler preis.
Im schlimmsten Fall unterschreibt man mit seinem Namen eine kostenpflichtige Bestellung
oder gar eine Einzugsermächtigung für die
ebenfalls (zur Gewinnauszahlung) abgefragten Konten.
Wenn „Verwandte“ in Not sind:
Die „Enkeltrickbetrüger“ wissen nicht einmal, wie die Enkel oder Neffen heißen. Aber
sie bekommen es bei einem ersten, geschickt
Die fiesen Fallen lauern im Kleingedruckten:
Auch hier gilt: Kontrolle ist besser als Vertrauen!
Laut Gesetz müssen angekündigte Gewinnver-
24
Einen netten kostenlosen Ausflug per Bus
oder Schiff, dazu Wasserkocher, ungarische Salami oder ein neues Federbett als
Draufgabe – das versprechen die Anbieter von Kaffeefahrten:
Und das gibt es zuweilen auch. Bei diesen
Fahrten oder (durchaus auch ins Ausland führenden) Reisen, geht es um nichts anderes als
um den Verkauf von Waren. Dagegen spricht
nichts, solange Teilnehmer nicht in einsamen
Gasthöfen zum Kauf oder zum Erwerb völlig
überteuerter Dinge genötigt werden. Wer an
Kaffeefahrten oder Werbereisen teilnimmt und
die angebotenen Waren kaufen möchte, sollte
prüfen, ob auf dem Kaufvertrag die Adresse
der Firma vollständig ist, eine Widerrufsbelehrung im Vertrag enthalten ist und die Kunden
ein Duplikat des Vertrages bekommen. Nur
für deutsche Firmen gilt das deutsche Widerrufsrecht! Und nur per Einschreiben mit Rückschein kann man den auf einer Kaffeefahrt geschlossenen Vertrag widerrufen. Kann ich am
Telefon oder an der Haustür abgeschlossene
Verträge widerrufen? Einheitlich gilt: Ja!
Grundsätzlich sind Telefonanrufe zu Werbezwecken ohne Einwilligung des Verbrauchers
nach dem „Gesetz gegen den unlauteren
Wettbewerb“ (UWG), einschließlich der Unterdrückung der Rufnummer, in Deutschland
verboten. Verstöße dagegen können der Bundesnetzagentur gemeldet werden.
Doch trotzdem sind am Telefon zustande ge-
8. Sicherheit und Ordnung
kommene Verträge gültig! Es gilt jedoch eine
Widerrufsfrist von zwei oder vier Wochen, ab
Erhalt der Widerrufsbelehrung. Der Widerruf
kann durch das Zurückschicken der Ware oder
schriftlich geschehen. Machen Sie das per
Brief, dann befördern Sie diesen bitte per Einschreiben mit Rückschein, um sicher zugehen,
dass Ihr Wille auch ankommt.
Das gilt natürlich auch für an der Haustür
abgeschlossene Verträge. Hier gilt eine Widerrufsfrist von zwei Wochen. Achtung! Das
Widerrufsrecht gilt neuerdings auch für Zeitschriften Abonnements, Wett- und Lottoverträge!
Sollten Sie also doch einmal in eine Falle
getappt oder dem Charme einer Stimme beziehungsweise dem Anblick eines Menschen
erlegen sein, keine Panik! Beraten oder informieren Sie sich bei einer Verbraucherschutzzentrale in Ihrer Nähe. Lassen Sie aber auf
keinen Fall die Widerrufszeit ungenutzt verstreichen! Denn dann wird es sehr schwierig,
aus diesen Verträgen herauszukommen und
Sie müssen zahlen, ob sie wollen oder nicht!
Verbraucherzentrale Sachsen
Beratungsstelle Bautzen
Martin-Hoop-Straße 1, 02625 Bautzen
Telefon: 03591-491036
Unsere Öffnungszeiten:
Montag:
10-12 Uhr
Dienstag: 9-12 und 13-18 Uhr
Mittwoch: 13-18 Uhr
Donnerstag: 9-12 Uhr
8.2. Wichtige Rufnummern
Notruf Feuerwehr / Rettungsdienst
112
Leitstelle Hoyerswerda:
Krankentransport/
kassenärztlicher Bereitschaftsdienst
Auskünfte zur Feuerwehr
(03571) 19222
(03571) 19296
Polizei:
Notruf
Polizeirevier Kamenz
110
(03578) 3520
Telefonseelsorge
0800 1110111
0800 1110222
Elternkreis suchtgefährdeter
Kinder und Jugendlicher
0172 9434514
Kinder- und Jugendsorgentelefon
0800 0080080
Frauenschutzhaus Bautzen
Beratung und Aufnahme rund um die Uhr(03591) 45120
Havarie Stromversorgung:
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ENSO Energie Sachsen Ost AG
(03578) 377377
0180 2787902
Havarie Gasversorgung:
ENSO Energie Sachsen Ost AG
0180 2787901
Havarie Wasserversorgung /
Abwasserentsorgung:
ewag kamenz
(03578) 377377
Havarie Wärmeversorgung:
ewag kamenz
(03578) 377377
Havarie öffentlicher Verkehrsraum:
ewag kamenz
(03578) 377377
Persönliche wichtige Nummern:
Polizeirevier Kamenz
Poststraße 4, 01917 Kamenz
Telefon: 03578 / 352-0
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Überdachter Eigentumsübergang von Liegenschaften
– Was sollten Sie wissen und wer kann helfen?
Bei Zeiten sich Gedanken machen, wie man was wie regulieren kann, wenn es notwendig ist. Den rechten Zeitpunkt
kann man nicht festlegen, wenn man es selbstbestimmt
machen möchten, sollten Sie sich dem Thema nicht verschließen. Sie haben Werte geschaffen, erworben oder
erhalten. Um Ihnen gern zu helfen, geben wir Ihnen nachfolgende Fragen als Gedankenhinweise von uns:
1.) Wer kommt alles in Betracht? Wem will man etwas mehr
überlassen, wem nicht, was, aus welcher Motivation heraus und ab wann?
2.) Wie soll die Nachfolge geregelt werden?
3.) Was ist zu beachten bei einer Schenkung zu Lebzeiten?
Mit oder ohne Auflagen? Was ist mit Rückübertragung,
Pflichtteil- und Pflichtteilergänzungsansprüchen sowie
mit Rückholung gemeint.?
4.) Erbschaft in der gesetzlichen Erbfolge oder der Verfügung per letzten Willen (Testament)?
5.) Anteils- bzw. Miteigentumsanteile, was bedeute das?
6.) Ausschlagung bzw. Verzicht auf eine Erbschaft oder eine
Schenkung, kann man das?
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Gedanken zu einer Waldliegenschaft
Irrtümer, Einreden, Behauptungen – was ist wahr oder
stimmt so nicht. Wir können Sie aufklären.
vWie hoch sind die laufenden Kosten (Grundsteuer,
Berufsgenossenschaft, Wasserhaltungsabgabe, Jagdgenossenschaft, Verkehrssicherungspflicht, Versicherungen,
zugelassene beschränkte Dienstbarkeiten, freiwillige Mitgliedschaften)?
vWer kümmert sich um den Wald, wenn Sie es nicht kön-
nen? Wer nimmt sich die Zeit das Eigentum zu finden, die
Grenzen zu bestimmen und zu erklären?
v
Welche Ansprüche, wie Auskehrungen und
Entschädigungsbeträge, hat man und wann können diese
verloren gehen?
vWelche Erlöse können durch eine Waldbewirtschaftung
erzielt werden und wie erfolgt dies und wer kann die
Dienstleistung erbringen?
vErbe antreten oder nicht?
vWas passiert bei keiner Benutzung?
v
Besonderheit: Waldpacht und Einlassung eines Nießbrauchrechtes. Was bedeutet das? Wie macht man es
richtig?
vVeräußerung von Wald: Was ist zu beachten?
Wir können Sie, je nachdem ob Sie Erblasser oder Erbe
(allein oder gemeinschaftlich), Schenker oder Beschenkter
8.) Grundsätzlich ist neben dem Erbschein eine notarielle
sind, fach- und sachkundig Beraten und Schulen sowie
Beurkundung von Übereinkünften und die Eintragung ins
Ihnen in vielen Dingen zu Ihrem Anliegen unsere UnterstütGrundbuch notwendig!
zung und Hilfe anbieten.
9.) Wie hoch ist der Wert meiner Liegenschaft? Achtung:
Fragen Sie uns. Erfahrung seit 17 Jahren.
Hierbei gibt es unterschiedliche Betrachtungsweisen.
Wer bestimmt den Wert?
7.) Gibt es Vorkaufsrechte und Dienstbarkeiten?
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9. Was Sie sonst noch wissen sollten
Auch unangenehme Dinge brauchen Vorsorge
Das fürs Alter vorgesorgt werden muss, weiß
jeder. Üblicherweise denken die meisten dabei
an eine Rentenversicherung, eine altersgerechte Wohnung und Ähnliches. Unangenehme Eventualitäten, die mit Hilflosigkeit und
Tod zusammenhängen, blendet man dagegen
gern aus. Dabei sollten Sie gerade diese Angelegenheiten rechtzeitig regeln. Fatale Folgen
könnten das Ergebnis sein.
Wer darf über meine Angelegenheiten
bestimmen?
Viele Menschen sind der Meinung, wenn sie
im Falle schwerwiegender Erkrankung (beispielsweise einer Demenz) ihrer Willenskraft
beraubt sind, könnten ja der Partner oder die
Kinder für sie entscheiden. Weit gefehlt, denn
im Krankheitsfall besteht keine gesetzliche Vertretungsmacht von Eheleuten untereinander
oder Eltern gegenüber Kindern und umgekehrt.
Haben Sie sich diesbezüglich nie geäußert,
muss ein Gericht entscheiden, wer Sie zukünftig vertreten darf. In der Regel fallen solche Urteile in ihrem Sinne aus, doch das muss nicht
sein. Wollen Sie verhindern, dass unliebsame
Personen die Oberhand über Sie gewinnen,
müssen Sie noch im Vollbesitz ihrer geistigen
Kräfte schriftlich eine Vorsorgevollmacht ausstellen. Es können auch mehrere sein, wenn Sie
Bereiche wie Finanzen und andere persönliche
Angelegenheiten in verschiedene Hände legen
möchten. Ein Notar muss diese Schriftstücke
nur in Ausnahmefällen beurkunden, jedoch ist
ratsam, diese beim Zentralen Vorsorgeregister
der Bundesnotarkammer (BNotK) zu hinterlegen. Sollte sich Ihr Wille einmal ändern, können
Sie die Vollmacht(en) jederzeit, auch mündlich,
widerrufen.
28
Selber über Leben und Tod entscheiden
In welcher Art und Weise Sie bei Krankheit
vom Arzt behandelt werden möchten, entscheiden Sie selber. Schwierig wird es, können
Sie Ihren Willen nicht mehr äußern. Bei sofort
notwendigen Maßnahmen gibt es keine Frage:
Die Ärzte müssen unverzüglich handeln, und
zwar im Sinne des mutmaßlichen Patientenwillens. Nach einem Unfall oder plötzlichen
Zusammenbruch gehen sie selbstverständlich
davon aus, dass Sie Wert auf Rettung legen.
Handelt es sich jedoch um langfristige oder
nicht eilbedürftige Therapien, muss das Vormundschaftsgericht einen gesetzlichen Vertreter berufen. Der bestimmt stellvertretend in
Ihrem Interesse alles Weitere. Wenn Sie Ihre
Meinung diesbezüglich nie geäußert haben,
ist das allerdings eine schwere Entscheidung.
Um Ihr Schicksal nicht dem Gewissen anderer
zu überlassen, ist es zweckmäßig, eine sogenannte Patientenverfügung abzufassen. Diese
ist für den Arzt rechtsverbindlich, bei Zuwiderhandlungen macht er sich strafbar. Auch dieses Dokument ist schriftlich aufzusetzen und
idealerweise mit religiösen sowie ethischen
Wertvorstellungen zu ergänzen. Ändern sich
Ihre Ansichten, setzen Sie einfach eine neue
Verfügung auf.
Den Letzten Willen in sichere Hände geben
Ein erfülltes Leben führen, heißt auch, über
den Tod hinausblicken. Im übertragenen Sinne leben Sie sogar weiter. Sie bleiben in ihren
Kindern, den Erinnerungen anderer und hinterlassen ideelle sowie materielle Werte. Über
Ihr geistiges Vermächtnis wird die Nachwelt
individuell entscheiden, das Materielle regelt
die gesetzliche Erbfolge. Wer sie ändern, einen
Teil vielleicht wohltätigen Zwecken zukommen
lassen will, muss in jedem Fall ein Testament
aufsetzen. Dazu ist keine besondere Form vonnöten, nur muss es handschriftlich erfolgen und
kann (muss aber nicht) von einem Notar beurkundet werden. Vergessen Sie bitte nicht die
Überschrift – sie kann „Testament” oder „Letzter Wille” lauten - sowie Ort und Datum anzugeben. Natürlich müssen Sie das Testament am
Ende auch unterschreiben. Bemühen Sie sich
außerdem, Ihre Absichten klar und verständlich aufzuschreiben. Sollten Sie unsicher sein,
können Sie gern einen Anwalt zurate ziehen.
Dieser kann das Testament auch gleich für Sie
aufbewahren. Niemals sollten Sie es einfach in
der Schublade liegen lassen. Leicht könnte Ihr
Letzter Wille durch hinterlistige Tat übergangen
werden. Sie sehen also, es ist wichtig, noch zu
Lebzeiten zu klären, wie die Beerdigungsmodalitäten zu regeln sind. Benennen Sie jemanden
aus Ihrem vertrauten Umfeld, der sich im Notfall sofort die Unterlagen zu finden weiß.
Dokumentenmappe
Viele wichtige Unterlagen und Papiere sind
schwer zu ersetzen. Deshalb ist es gut, diese
übersichtlich in einer sogenannten „Dokumentenmappe“ an einem festen Platz aufzubewahren. So können Sie jederzeit zu Regelung von Behördenangelegenheiten und in
einem Notfall darauf zurückgreifen.
Folgende Unterlagen sollten in einer Dokumentenmappe sein: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Stammbuch, Ernennungsurkunden,
Arbeitsverträge, Zeugnisse, Sozialversicherungsunterlagen, Rentenbescheide mit entsprechenden Anpassungsbescheiden, Versicherungspolicen, Wertpapiere, Sparbücher,
Schuldurkunden, Testament, Anschriften der
nächsten Angehörigen.
9. Was Sie sonst noch wissen sollten
9.1. Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Jeder von uns kann durch Unfall, Krankheit
oder nachlassende körperliche und geistige
Kräfte in die Lage kommen, die Angelegenheiten in seinem Leben zunehmend nicht mehr
selbst regeln zu können. In diesem Fall können
ihn Angehörige nicht vertreten und es muss
vom Gericht ein Betreuer bestellt werden.
Darauf können Sie mit einer Betreuungsverfügung Einfluss nehmen, indem Sie schriftlich erklären, wer in solchen Fällen als Betreuer eingesetzt werden kann oder wer das in keinem
Fall sein soll. Das Gericht muss diese Wünsche
beachten. Sie können aber auch die gerichtliche Betreuerbestellung vermeiden, indem Sie
durch eine Vorsorgevollmacht Bevollmächtigte einsetzen, die dann rechtlich für Sie tätig
werden können. Das setzt allerdings ein uneingeschränktes Vertrauensverhältnis voraus.
Damit die Vorsorgevollmacht von allen Behörden und Institutionen auch akzeptiert wird,
sollten alle Sachgebiete, die vom Bevollmächtigten für Sie entschieden werden sollen, einzeln aufgeführt sein. Die „Generalvollmacht“
ist dafür nicht ausreichend. Eine Beratung ist
deshalb angebracht.
In einer Patientenverfügung können Sie festlegen, wieviel und welche medizinische Versorgung Sie als Sterbender wünschen. Auf Grund
Ihres Selbstbestimmungsrechts können Sie
statt Lebensverlängerung und Apparatemedizin Schmerz- und Beschwerdelinderung verlangen. Seit 2009 sind Betreuer, Bevollmächtigter, behandelnder Arzt und Betreuungsgericht
an den in Ihrer Patientenverfügung niedergelegten Willen rechtlich gebunden.
9.2. Das Testament
Im Falle des Todes ist schließlich auch der persönliche Nachlass zu klären. Was geschieht
mit dem Vermögen oder auch mit eventuellen
Schulden? Der Erbe tritt die Nachfolge für beide an. Die nachstehenden Erläuterungen sind
als allgemeine Hinweise zu verstehen.
Mit dem Testament wird sichergestellt, dass
bei der Aufteilung des Nachlasses nach den
Wünschen des Verstorbenen verfahren wird.
Testamente können entweder zur Niederschrift bei einem Notar erstellt oder eigenhändig geschrieben werden.
Gemeinsames Testament von Ehegatten
Das Gesetz ermöglicht es, Ehegatten ein gemeinschaftliches Testament, das für den Tod
eines jeden Ehegatten gilt, entweder in öffentlicher oder eigenhändiger Form zu verfassen. Es
reicht aus, wenn ein Ehegatte das Testament
eigenhändig niederschreibt und beide Eheleute
mit Vor- und Zunamen unterschreiben.
9.3. Der Sterbefall
Die nächsten Angehörigen der oder des Verstorbenen beziehungsweise die Sorgeberechtigten müssen beim Tod zu Hause einen
Arzt verständigen und sich von ihm einen
Totenschein ausstellen lassen. Dann muss ein
Bestattungsunternehmen informiert werden,
welches die weiteren Formalitäten abwickelt.
Verantwortlich sind dafür in gesetzlicher festgelegter Reihenfolge:
• Ehepartnerin/Ehepartner oder Lebenspartnerin/Lebenspartner einer eingetragenen
Lebensgemeinschaft
• die volljährigen Kinder
• die Eltern
• die volljährigen Geschwister
• Partnerin/Partner einer auf Dauer angelegten nichtehelichen Lebensgemeinschaft
• sonstige Sorgeberechtigte
• die Großeltern
• die volljährigen Enkelkinder
• sonstige Verwandte bis zum 3. Grade
Anzeige des Sterbefalls
Die Anzeige erfolgt beim zuständigen Standesamt (Standesamt Rathaus Kamenz, Markt 1,
01917 Kamenz, Tel. 03578/379-166 /-167). Die
Anzeige muss spätestens am dritten Werktag
nach dem Todestag erfolgen. Der Sterbefall
muss grundsätzlich persönlich angezeigt werden. Haben Sie als anzeigenpflichtige Person
ein Bestattungsunternehmen mit der Bestattung beauftragt, wird dieses alle Formalitäten
erledigen.
Erforderliche Unterlagen zur Ausstellung der
Sterbeurkunde:
• Personalausweis oder Reisepass der oder
des Verstorbenen
• Personalausweis oder Reisepass der Person,
die den Sterbefall anzeigt
• ärztliche Todesbescheinigung
• Name und Anschrift der Kinder
29
9. Was Sie sonst noch wissen sollten
Zusätzlich zu diesen Unterlagen werden gefordert:
• b ei ledigen Verstorbenen: Geburtsurkunde,
• bei verheirateten Verstorbenen: Eheurkunde
• b ei Verstorbenen, die in Eingetragener Lebenspartnerschaft lebten: Lebenspartnerschaftsurkunde
• bei geschiedenen Verstorbenen: Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil
• bei verwitweten Verstorbenen: Eheurkunde
und Sterbeurkunde des früheren Ehepartners
Was zu tun ist, was Sie beachten müssen und
woran Sie im Vorfeld beziehungsweise nach
einer Bestattung denken sollten, ist im Folgenden anhand einer Liste aufgeführt:
• Auswahl eines Sarges/einer Urne
• Bestattungstermin vereinbaren
• Trauerfeier organisieren
• Pfarrer/Trauerredner bestellen
• Traueranzeigen in Zeitungen
• Grabstelle anfordern, Grabpflege regeln
Nach der Bestattung sind einige rechtliche Bestimmungen zu beachten. So sollten von der
verstorbenen Person eingegangene Verträge
und Verpflichtungen gelöst oder gegebenenfalls geändert werden:
• v orhandene Testamente des Verstorbenen
beim Nachlassgericht/ Amtsgericht abgeben, Nachlass-Sicherstellung, Testamentseröffnung
• gegebenenfalls
Erbschein ausstellen lassen
(Nachlassgericht/Amtsgericht, das auch darüber berät, ob die Ausstellung in Ihrem Fall
sinnvoll ist)
•M
eldung bei der Rentenstelle/beim Arbeitgeber
•A
bmeldung oder Ummeldung von Kraftfahr30
zeugen (auch Anhänger)
• Auflösung von Versicherungen (zum Beispiel
Sozial-, Rentenversicherung, Haftpflicht,
Hausrat, Kfz, Lebensversicherung)
• Antrag auf Rentenfortzahlung an den Ehepartner (Sterbevierteljahr)
• Versicherungsansprüche bei Krankenkasse,
Lebens- oder Sterbegeldversicherungen geltend machen
• Kündigung oder Weiterführung von Mietverträgen
• Auflösung von Konten und (Dauer-)Aufträgen bei Geldinstituten
• Widerruf von Einzugsermächtigungen
• Änderung/Einlösung von Sparverträgen
• Abmeldung von Rundfunk- und Fernsehgeräten (GEZ und private)
• Abmeldung des Gas- und Strombezuges
• Abmeldung des Telefons (Mobiltelefon, Privatnetzanbieter)
• Auflösung von Mitgliedschaften bei Vereinen, Organisationen, Gewerkschaften
• Abbestellung von Abonnements von Zeitungen und Zeitschriften
• Benachrichtigung der Kirche/Religionsgemeinschaft
• Benachrichtigung von behandelnden Ärzten
• Benachrichtigung des Finanzamts
• Postnachsendeauftrag an Erben/Bevollmächtigte
Das Bestattungsinstitut Ihres Vertrauens hilft
Ihnen bei allen auftretenden Fragen.
9.4. Witwenrente
Wie die Rentenversicherung informiert, erhalten Witwen/Witwer – wie bisher auch – ab
dem Jahre 2012 eine Witwenrente, wenn der
verstorbene Ehegatte die allgemeine Warte-
zeit von fünf Jahren erfüllt oder bereits eine
Rente bezogen hat.
Die Ehe muss zum Zeitpunkt des Todes rechtsgültig bestanden haben. Es darf kein Rentensplitting unter Ehegatten durchgeführt worden sein. Auf die allgemeine Wartezeit werden
bestimmte Zeiten und Zuschläge angerechnet.
Sie erhalten die „große“ Witwen-/Witwerrente, sofern Sie
› das 45. Lebensjahr vollendet haben oder
› ein waisenrentenberechtigtes Kind, welches
das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
erziehen oder
› für ein behindertes Kind sorgen oder
› vermindert erwerbsfähig sind.
Die Rente beträgt 60 % der Rente wegen
voller Erwerbsminderung des/ der verstorbenen Versicherten. Sind die genannten Voraussetzungen für die „große“ Witwenrente/
Witwerrente nicht erfüllt, so erhalten Sie eine
„kleine“ Witwen-/Witwerrente. Diese Rente
beträgt 25 Prozent der Rente wegen voller
Erwerbsminderung des oder der verstorbenen
Versicherten.
Die Höhe der Witwenrente ist in den ersten drei
Monaten unabhängig davon ob es eine kleine
oder eine große Witwenrente ist, immer gleich.
Sie wird in Höhe einer Versichertenrente gezahlt. Man spricht auch vom Sterbevierteljahr.
Für Ehepaare, die nach dem 31.12.2001 geheiratet haben oder bei denen beide Partner
am 01.01.2002 noch unter 40 Jahre alt waren, gibt es ein neues Hinterbliebenenrecht.
Hat die Ehe bis zum Tod des/der Versicherten
weniger als ein Jahr angedauert, ist ein Anspruch auf Witwen- / Witwerrente nur möglich, wenn die Ehe nicht überwiegend aus
Versorgungsgründen geschlossen wurde. Die
„große“ Witwen-/Witwerrente beträgt nicht
9. Was Sie sonst noch wissen sollten
mehr 60 %, sondern nur noch 55 % der Rente
wegen voller Erwerbsminderung des oder der
verstorbenen Versicherten. Es kann aber ein
dynamischer Zuschlag für Kindererziehung zur
Rente beantragt werden. Er entspricht z.B. bei
einem Kind und durchgehender mindestens
dreijähriger Erziehung zwei Entgeltpunkte:
Das wären im Jahr 2007 monatlich 45,94 EUR
in den neuen Bundesländern gewesen.
Die „kleine“ Witwenrente oder Witwerrente
wird künftig nur noch 24 Monate gezahlt.
Sofern allerdings der überlebende Ehegatte
bzw. Lebenspartner wieder heiratet oder eine
eingetragene Lebenspartnerschaft eingeht,
endet der Anspruch auf die Witwen-/Witwerrente. Bei der „kleinen“ Witwenrente werden
die bis zum ursprünglichen Ende der Befristung zustehenden Beiträge gezahlt. Bei der
„großen“ Witwenrente wird das 24-fache des
Monatsbeitrages der Rente gezahlt. Sollte die
neue Ehe bzw. Lebenspartnerschaft wieder
beendet werden, besteht wiederum ein Anspruch auf die Hinterbliebenenrente. Dies ist
dann die Witwenrente bzw. Witwerrente nach
dem vorletzten Ehegatten. Die Witwen-/Witwerrente muss, wie alle anderen Renten auch,
beantragt werden.
Rente wird seit 2005 versteuert, Freibeträge
ändern sich jährlich und richten sich nach dem
Jahreseintritt der Rente.
Analog zur Regelaltersgrenze erhöht sich
auch die für den Bezug der „großen“ Witwen-/ Witwerrente maßgebende Altersgrenze
(siehe Tabelle). Sie wird bei Todesfällen nach
dem 31.12.2011 stufenweise vom 45. auf das
47. Lebensjahr angehoben. Für Todesfälle ab
2029 gilt dann die Altersgrenze von 47 Jahren
für die „große“ Witwen-/Witwerrente.
Erreichbarkeit der
Deutsche Rentenversicherung:
Deutsche
Rentenversicherung
02625 Bautzen, Steinstraße 8
Tel.: 03591/67 220, Fax: 67 22 224
E-Mail: [email protected]
9.5. Beratungshilfen
in Rechtsfragen
und Friedensrichter
Das Beratungshilfegesetz
sichert
Menschen mit niedrigem Einkommen
Rechtsberatung
und
Rechtsvertretung zu. Dafür
müssen die Betroffenen nur einen
kleinen
Beitrag
selbst aufbringen.
Erste Anlaufstelle
sind die Amtsgerichte. Bestimmte
Interessenverbände
unterhalten für ihre
Mitglieder Rechtsauskunftsstellen.
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Friedenrichter:
Jens-Uwe Madlung
Postanschrift:
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Schiedsstelle
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Telefon: 03578/379121
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dass alles geregelt ist.
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- Kröger
Inh. Dipl.-Ing. Petra Kröger-Schumann
Kamenz
Pulsnitz
Hoyerswerda
Vodafone Kröger
Kamenz, Pulsnitz, Hoyerswerda
T +49 (0) 3578 - 378430 | F +49 (0) 3578 - 378433
M +49 (0) 172 - 820 08 62 | [email protected]
www.vodafone.de
Wir helfen
hier und jetzt.
ASB Dresden & Kamenz gGmbH, Leutewitzer Ring 84, 01196 Dresden
Tel.: +49 351 4182-0
Fax: +49 351 4182-278
[email protected]
www.asb-dresden-kamenz.de
Arbeiter-Samariter-Bund
ASB-Kreisverband Kamenz e.V.
Jesauer Straße 37a, 01917 Kamenz
Tel.: +49 3578 380020
Fax: +49 3578 380040
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Sicher und geborgen Leben in Kamenz
¾ Unterstützung, häusliche Pflege, Betreuung auf Wunsch
¾ Tagespflege, Seniorenheime
¾ Fahrdienste für Angebote, wie Mittagstisch, Seniorenclub oder Tagespflege
¾ hauswirtschaftliche Dienstleistungen
Städtische Wohnungsgesellschaft
m.b.H. Kamenz
An den Stadtwerken 2
01917 Kamenz
Telefon 0 35 78 377-500
www.swg-kamenz.de
Willkommen zu Hause!
Wohnen in den eigenen vier
Wänden – auch im Alter!
¾ Schaffung von barrierefreien Bädern
¾ ambulante Betreuung in Kooperation mit dem ASB
Sicherheit und Geborgenheit –
Ihr kommunales Wohnungsunternehmen der Stadt Kamenz
Malteser Ambulanter Pflegedienst
Malteser Ambulanter
Pflegedienst Räckelwitz
» Zu Hause in guten Händen«
»Doma w dobrych rukach«
Wir betreuen Sie medizinisch und pflegerisch direkt bei Ihnen zu Hause. Dafür sind wir für Sie 24 Stunden am
Tag, 365 Tage im Jahr telefonisch erreichbar. Mit Ihrem Hausarzt arbeiten wir dabei eng zusammen und stimmen uns mit Ihren Angehörigen ab.
Unser Leistungsangebot
- Häusliche Alten- und Krankenpflege
- Häusliche
Alten- und Krankenpflege
(Körperpflege,
Mobilisation)
(Körperpflege, Mobilisation)
- Behandlungspflege
- Behandlungspflege
(Spritzen,
Verbände, Sondennahrung,
Portversorgung)
(Spritzen, Verbände, Sondennahrung,
Portversorgung)
- Hauswirtschaftliche
Versorgung
- Hauswirtschaftliche
Versorgung
- Versorgung
nach Krankenhausaufenthalt
- Versorgung
nach
Krankenhausaufenthalt
- Beratung
pflegender
Angehöriger
- Vermittlung weiterer Hilfsangebote
- Beratung pflegender Angehöriger
- Zusätzliche Betreuungsleistungen
- Vermittlung Betreuung
weiterer Hilfsangebote
(Schwerpunkt:
bei Demenz)
- Zusätzliche Betreuungsleistungen
- Verhinderungspflege
(Schwerpunkt: Betreuung bei Demenz)
- Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege
- Nachtbetreuung
- Betreuung intensivmedizinischer Patienten
- Nachtbetreuung
- Betreuung intensivmedizinischer Patienten
Sprechen Sie uns an - wir beraten Sie gern!
Malteser Ambulanter Pflegedienst • Marika Noack • Pflegedienstleiterin • Telefon 035796/ 9 44 33
Handy 0170/ 7 90 69 73 • [email protected] • Michael-Hornik-Str. 1 • 01920 Räckelwitz