Anmeldung Hauptaussteller - ad.nmm.de

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Anmeldung Hauptaussteller - ad.nmm.de
f.re.e 2013 – Die Reise- und Freizeitmesse.
20.–24. Februar 2013
Messe München
www.free-muenchen.de
Anmeldung Hauptaussteller
Platzierungsbeginn:
2. Juli 2012
Bitte vollständig ausgefüllt einsenden oder
online anmelden unter www.free-muenchen.de
[email protected], Tel. +49 89 949-20211, Fax +49 89 949-20219
Messe München GmbH, Messegelände, 81823 München, Deutschland
Firmenanschrift (Rechnungsanschrift)
Adressdaten wie 2012
Firma
f.re.e 2013
Die Reise- und Freizeitmesse
Straße/Postfach
Postleitzahl
Ort
Umsatzsteuer-Id-Nr. (Pflichtangabe laut Umsatzsteuergesetz)
Land
Nr. und Ort der Handelsregistrierung
Gesetzlicher Vertreter / Titel
Frau
Herr
Hersteller (1)
Vorname
Händler (2)
Nachname
Importeur (3)
Webseite
Vertriebsgesellschaft mit alleinigem Verkaufsrecht für Deutschland (4)
Dienstleistungsunternehmen (5)
(Mehrfachnennung möglich)
Mitglied folgender Fachverbände (optional)
Ansprechpartner/-in (Mitarbeiter der Firma)
Frau
Herr
Titel
Vorwahl
Vorname
Telefon
Nachname
Fax
Position
E-Mail (personalisiert)
Bitte zwingend ankreuzen:
Anmelder, die in Deutschland oder in der Europäischen Union ansässig sind: Bei dem Anmelder handelt es sich um ein Unternehmen, das eine wirtschaftliche Tätigkeit zur nachhaltigen
Erzielung von Einnahmen selbstständig ausübt (Art. 9 MwStSystRL). Der Anmelder erklärt hiermit, die Leistungen der Messe München GmbH für sein Unternehmen zu beziehen.
Anmelder, die ausländische staatliche Stellen (Ministerien, Botschaften, Konsulate etc.) sind und Mitausstellern Ausstellungsflächen entgeltlich überlassen möchten:
Der Anmelder ist (auch ohne Angabe der USt-IdNr.) als Unternehmer im Sinne des § 2 Abs. 3 UStG anzusehen.
Anmelder, die in einem Land außerhalb der Europäischen Union ansässig sind: Bei dem Anmelder handelt es sich um ein Unternehmen, das eine wirtschaftliche Tätigkeit zur nachhaltigen
Erzielung von Einnahmen selbstständig ausübt (Art. 9 MwStSystRL). Der Anmelder erklärt hiermit, die Leistungen der Messe München GmbH für sein Unternehmen zu beziehen.
Keine der oben stehenden Erklärungen ist zutreffend. In diesem Fall wird die Messe München GmbH ihre Leistungen selbst dann zuzüglich der gesetzlichen deutschen Umsatzsteuer
berechnen, wenn der Anmelder im Ausland ansässig ist.
Korrespondenzanschrift (nur bei abweichender Anschrift)
Firma
Frau
Herr
Straße/Postfach
Position
Postleitzahl
Vorwahl
Ort
Land
Titel
Vorname
Telefon
E-Mail (personalisiert)
Ansprechpartner/-in Pressearbeit (optional)
Frau
Herr
Titel
Vorname
Nachname
E-Mail (personalisiert)
Ansprechpartner/-in Marketing (optional)
Frau
Herr
Titel
Vorname
Anmeldung Seite 2
Nachname
E-Mail (personalisiert)
Nachname
Fax
f.re.e 2013 – Die Reise- und Freizeitmesse.
20.–24. Februar 2013
Messe München
www.free-muenchen.de
Anmeldung Hauptaussteller
Platzierungsbeginn:
2. Juli 2012
Firmenanschrift (bitte nochmals eintragen)
Firma
Postleitzahl
Ort
Platzierungswunsch Schwerpunktbereich für die Platzierung
Tourismus
Schwerpunktmäßig angebotene Destinationen
Gesundheit & Wellness
Caravaning & Mobile Freizeit
Wassersport
Boote
Kanu
Surfen
Tauchen
GPS-Spot
Transalp
Stadt Land Rad
Sport & Outdoor
Fahrrad
Wenn möglich, gleiche Platzierung wie 2012
Zweigeschossige Bauweise vorgesehen?
Ja
Ja
Nein
Nein
(rechtsverbindlicher Anspruch auf die Standfläche des Vorjahres besteht nicht)
(Berechnung für die überbaute Fläche erfolgt mit 50% des jeweiligen Grundflächenpreises)
Anmerkung zur Platzierung
Standfläche (ohne Standbau, Mindestgröße 3 x 3 m)
Tourismus, Gesundheit & Wellness
Reihenstand
1 Seite offen
111,– EUR / m²
Eckstand
2 Seiten offen
Caravaning & Mobile Freizeit, Wassersport, Sport & Outdoor, Fahrrad
Front m
x
Tiefe m
= Fläche m²
Reihenstand
1 Seite offen
Preise siehe unten
116,– EUR / m²
Eckstand
2 Seiten offen
Preise siehe unten
Kopfstand
3 Seiten offen
121,– EUR / m²
Kopfstand
3 Seiten offen
Preise siehe unten
Blockstand
4 Seiten offen
126,– EUR / m²
Blockstand
4 Seiten offen
Preise siehe unten
Front m
x
Tiefe m
= Fläche m²
Rabatt ab 250 m²: 5%
Bitte beachten Sie die weiteren Kosten:
Obligatorischer Kommunikationsbeitrag, AUMA-Beitrag, Entsorgungspauschale Laufzeitabfall
und gesetzliche MwSt. gemäß Teilnahmebedingungen B 3
Der Beteiligungspreis in den Bereichen Caravaning & Mobile Freizeit, Wassersport, Sport & Outdoor,
Fahrrad errechnet sich in den Bereichen ausschließlich aus der gewählten Bodenfläche:
9–50 m²
85,– EUR
51–100 m²
75,– EUR
101–500 m²
65,– EUR
ab 501 m²
55,– EUR
Bitte auf der Warengliederung ankreuzen, welche Waren und Dienstleistungen von Ihnen angeboten werden.
Abweichende Rechnungsanschrift
Leider ist es der Messe München GmbH aus umsatzsteuerrechtlichen Gründen nicht möglich, Rechnungen für Leistungen, die die MMG an den Aussteller als ihren Vertragspartner erbracht
hat bzw. erbringen wird, auf einen vom Aussteller abweichenden Rechnungsempfänger auszustellen oder umzuschreiben. Rechnungen kann die Messe München GmbH nur an ihre
Vertragspartner erteilen.
Bitte zwingend ankreuzen:
Die beiliegenden Teilnahmebedingungen A und B sowie die Technischen Richtlinien werden zur Kenntnis genommen und hiermit rechtsverbindlich anerkannt.
Jeder in fremdem Namen handelnde Anmelder verbürgt sich hiermit selbstschuldnerisch für die Forderungen der MMG anlässlich der obigen Messe.
______________________________________________________________________________
_______________________________________________________________________________
Ort und Datum
Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift. Namen bitte in Druckbuchstaben wiederholen.
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Warengliederung
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f.re.e 2013 – Die Reise- und Freizeitmesse.
20.–24. Februar 2013
Messe München
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Warengliederung Hauptaussteller
Firmenanschrift (bitte nochmals eintragen)
Firma
Postleitzahl
Ort
Bitte kreuzen Sie an, welche Waren und Dienstleistungen von Ihnen angeboten werden.
(Mehrfachnennung möglich; Abfrage für Katalogeintragung erfolgt separat.)
1.
TOURISMUS
1.1
1.1.1
1.1.2
1.1.3
1.1.4
1.2
1.3
1.3.1
1.3.2
1.4
1.5
1.5.1
1.5.2
1.5.3
1.5.4
1.5.5
1.5.6
1.5.7
1.5.8
1.5.9
1.5.10
1.5.11
1.5.12
1.5.13
1.5.14
1.6
1.6.1
1.6.2
1.6.3
1.7
1.7.1
1.7.2
1.7.3
1.8
1.8.1
1.8.2
1.8.3
1.9
1.9.1
1.9.2
1.9.3
1.9.4
1.9.5
1.9.6
1.10
1.10.1
1.10.2
1.10.3
1.10.4
1.10.5
1.10.6
Fremdenverkehrsorganisationen
National
Überregional
Regional
Stadtinformationen
Hotels und Clubanlagen
Ferienhaus, Ferienwohnung
Verkauf
Vermietung
Reisebüros
Reiseveranstalter
Abenteuer- und Aktivreisen
Bildungs- und Studienreisen
Hausbootferien
Kinder- und Jugendreisen
Kreuzfahrten
Kultur-, Kunst- und Städtetourismus
Luxusreisen
Motorrad-/Quad-/ Trikereisen
Seniorenreisen
Sportreisen
Tauchreisen
Fernreisen
Safaris
Sonstige Reiseveranstalter
Reiterurlaub
Reiseveranstalter
Reiterhöfe
Wanderreiten
Golftourismus
Reiseveranstalter
Hotels
Clubs
Wellness und Beauty
Thermen, Bäder, Kurverwaltungen
Hotels
Reisen
Verkehrsmittel, Verkehrsträger
Bahngesellschaften
Busunternehmen
Fluggesellschaften
Flughäfen
Mietwagenunternehmen
Schifffahrtsgesellschaften
Verlage und Zeitschriften
Landkarten
Reiseführer
Reisevideos
Reisezeitschriften
Sprachführer
Reisefachzeitschriften
Speichern
1.11
Andere Tourismusorganisationen
1.11.1 Tourismus Arbeitsgemeinschaften
1.11.2 Dienstleistungen und sonstige
Tourismusunternehmen
1.11.3 Tourismus-Verbände
1.12
Freizeiteinrichtungen
1.12.1 Freizeitparks
1.12.2 Museen
1.12.3 Spaßbäder
1.12.4 Sonstige Freizeiteinrichtungen
1.13
Reiseaccessoires
1.14
Campingplätze
1.15
Fotografie
1.15.1 Digital (Ausrüstung, Zubehör)
1.15.2 Konventionell (Ausrüstung, Zubehör)
1.15.3 Verbände, Vereine, Organisationen
1.15.4 Fachliteratur
Warengliederung Seite 2
2.
GESUNDHEIT & WELLNESS
2.1
2.1.1
2.1.2
2.1.3
2.1.4
2.1.5
2.2
2.2.1
2.2.2
2.2.3
2.2.4
2.2.5
2.2.6
2.3
2.3.1
2.3.2
2.3.3
2.3.4
2.4
2.4.1
2.4.2
2.4.3
2.4.4
2.4.5
2.4.6
2.4.7
2.4.8
2.4.9
2.5
2.5.1
Schönheits- und Körperpflege
Körperpflegemittel
Naturkosmetik
Day Spas, Schönheitsfarmen
Kosmetikinstitute
Farb- und Stilberatung
Bewegung und Fitness
Bewegungstherapien
Entspannungstherapien
Yoga und sanfte Bewegung
Fitnesszentren, Fitnessstudios
Fitnessgeräte
Hometrainer
Wellness
Schlafsysteme
Infrarotkabinen
Whirlpools
Sauna
Medizin
Prävention
Rehabilitation
Sportmedizin
Kliniken, spezielle Zentren
Apotheken
Neue Therapien
Selbsthilfegruppe
Produkte für Allergiker
Medizintourismus
Wohlfühlen und sanft heilen
Klassische und moderne
Naturheilkunde
Homöopathie
Asiatische Heilmethoden
Akupunktur
Massagen
Ayurveda
Aromatherapie
Heilpflanzen und -kräuter
Gesunde Ernährung
Naturkost, Vollwerternährung,
Reformwaren
Diätetische Lebensmittel
Nahrungsergänzung
Sporternährung
Ernährungsberatung
Dienstleistung und Information
Krankenkassen
Beratung
Aus- und Weiterbildung
Verbände, Institutionen
Fachliteratur, Fachzeitschriften
2.5.2
2.5.3
2.5.4
2.5.5
2.5.6
2.5.7
2.5.8
2.6
2.6.1
2.6.2
2.6.3
2.6.4
2.6.5
2.7
2.7.1
2.7.2
2.7.3
2.8
2.9
zurück
f.re.e 2013 – Die Reise- und Freizeitmesse.
20.–24. Februar 2013
Messe München
www.free-muenchen.de
Warengliederung Hauptaussteller
Firmenanschrift (bitte nochmals eintragen)
Firma
Postleitzahl
Ort
Bitte kreuzen Sie an, welche Waren und Dienstleistungen von Ihnen angeboten werden.
(Mehrfachnennung möglich; Abfrage für Katalogeintragung erfolgt separat.)
3.
WASSERSPORT
4.
CARAVANING
& MOBILE FREIZEIT
3.1
3.1.1
3.1.2
3.1.3
3.1.4
3.1.5
3.1.6
3.1.7
3.2.
3.2.1
3.2.2
3.2.3
3.2.4
3.2.5
3.2.6
3.2.7
3.2.8
3.3
3.3.1
3.3.2
3.3.3
3.3.4
3.3.5
3.4
3.4.1
3.4.2
3.4.3
3.5
3.5.1
3.5.2
3.5.3
3.5.4
3.5.5
3.5.6
3.5.7
3.6
3.7
3.8
3.8.1
3.8.2
3.8.3
3.8.4
3.8.5
3.8.6
3.9
3.10
3.10.1
3.10.2
3.11
3.11.1
3.11.2
3.12
Boote
Elektroboote
Faltboote
Motorboote
Ruderboote
Schlauchboote
Segelboote
Wasserscooter
Boote Zubehör
Bootsmotoren
Technisches Zubehör für Boote
Bootsinstrumente
Bootsausrüstung
Nautisches Zubehör
Bootstrailer
Bootsbaumaterial
Bootsstege und Badeinseln
Wassertourismus, Charter
Liegeplätze, Marinas, Yachthäfen
Motorbootschulen
Segelschulen
Segeltörns
Yachtcharter
Kanus, Kajaks, Paddelboote
Kanus, Kajaks, Paddelboote
Zubehör
Schulen
Surfen
Windsurfen
Wellenreiten
Kitesurfen
Stand Up Paddling
Ausrüstung
Bekleidung
Schulen
Wasserski, Wakeboarden
Wassersportbekleidung
Tauchen
Basen
Schulen
Bekleidung
Geräte und Instrumente
Tauchreisen
Tauchverbände
Rudern
Angeln
Angelsportausrüstung
Angelsportbekleidung
Verbände, Organisationen
Behörden
Verbände, Vereine
Fachliteratur, Seekarten
4.1
4.1.1
4.1.2
4.1.3
4.1.4
4.1.5
4.2
4.2.1
4.2.2
4.3
4.3.1
4.3.2
4.3.3
4.3.4
4.3.5
4.3.6
4.3.7
4.4
4.4.1
4.4.2
4.4.3
4.4.4
4.5
4.6
Reisemobile
Reisemobile
Pick-up Systeme
Campingbusse
Freizeitfahrzeuge
Individualausbauten
Caravans
Caravans
Klapp-, Zelt- und Faltcaravans
Zubehör
Ausbauteile und Komponenten
Installation, Heizung, Gas, Wasser
Energieversorgung, Elektrogeräte
Antennen, Empfangseinrichtungen
Fahrzeugteile, Zubehör
Vorzelte, Sonnendächer,
Zelte und Zubehör
Campingausrüstung
Zusatzangebote
Vermieter von Reisemobilen
Vermieter von Caravans
Vermieter von Campingbussen
Finanzierung und Versicherung
Verbände, Vereinigungen
Fachliteratur, Fachzeitschriften
5.
SPORT & OUTDOOR
5.1
Outdoor, Bergsport, Trekking,
Klettern, Wandern
Ausstattung und Zubehör
Bekleidung und Schuhe
Kommunikation, Orientierung
Touren- und Reiseveranstalter
Reitbekleidung und Ausrüstung
Reitbekleidung
Reitstiefel
Reithelme, Hüte
Sport- & Freizeitbekleidung
Sättel, Sattlereibedarf
Trensen, Halfter
Gerten, Sporen, Gebisse
Textiles Zubehör
(Decken, Schabracken)
Nordic Walking, Nordic Fitness,
Jogging
Ausstattung und Zubehör
Bekleidung und Schuhe
Kursangebote
Laufschulen
Wintersport
Snowboard: Ausrüstung, Bekleidung
Ski Alpin und Skitouren: Ausrüstung,
Bekleidung
Langlauf: Ausrüstung, Bekleidung
Ski-Schulen
5.1.1
5.1.2
5.1.3
5.1.4
5.2
5.2.1
5.2.2
5.2.3
5.2.4
5.2.5
5.2.6
5.2.7
5.2.8
5.3
5.3.1
5.3.2
5.3.3
5.3.4
5.4
5.4.1
5.4.2
5.4.3
5.4.4
Speichern
B-Bedingungen
zurück
5.5
5.5.1
5.5.2
5.5.3
5.5.4
5.6
5.6.1
5.6.2
5.6.3
5.6.4
5.6.5
5.6.6
5.6.7
5.6.8
5.7
5.8
5.9
Golf
Ausrüstung
Bekleidung
Indoor, Driving-Ranges
Fachliteratur, Fachzeitschriften
Weitere Sportaktivitäten
Paragliding, Drachenfliegen
Segelfliegen
Canyoning
Quad, ATV Touren
Fallschirmspringen
Off-Road-Touren
Rafting
Ballonfahren
Sportequipment
Verbände, Vereine, Organisationen
Fachliteratur
6.
FAHRRAD
6.1
6.1.1
6.1.2
6.1.3
6.1.4
6.1.5
6.1.6
6.1.7
6.1.8
Fahrräder
Stadtfahrrad
Reise-, Touren-Fahrrad
Elektrofahrrad
Mountainbike
Renn-, Triathlonrad
BMX Fahrrad
Kinderfahrrad
Trike, Liegerad,
Reha-Mobil
Fahrrad Spezial (Falträder,
Tandem, Scooter, Cruiser,
Single Speed)
Fahrradzubehör
Ausstattung und Zubehör
Bekleidung und Schuhe
Helme
Fahrrad-Anhänger
Kinderanhänger
Fahrradträger
Reiseveranstalter, Radregionen
und -fernwege
Dienstleistungen
GPS
Hardware, Software
Handy Navigation
Digitale Karten, Internet-Portale
GPS-Kurse, Beratung
6.1.9
6.2
6.2.1
6.2.2
6.2.3
6.3
6.3.1
6.3.2
6.4
6.5
6.6
6.6.1
6.6.2
6.6.3
6.6.4
f.re.e 2013 – Die Reise- und Freizeitmesse.
20.–24. Februar 2013
Messe München
www.free-muenchen.de
Besondere Teilnahmebedingungen (B)
Caravaning & Mobile Freizeit, Wassersport, Sport & Outdoor, Fahrrad
9–50 m²
85,– EUR
51–100 m²
75,– EUR
101–500 m²
65,– EUR
ab 501 m²
55,– EUR
Messedauer:
Mittwoch, 20. bis Sonntag, 24. Februar 2013
Öffnungszeiten für Besucher:
Mittwoch bis Sonntag
10.00 – 18.00 Uhr
Öffnungszeiten für Aussteller:
Mittwoch bis Samstag
Sonntag
8.00 – 19.00 Uhr
8.00 – Abbbauende
Containerstellplatz
Zweigeschossiger Standbau
Bei zweigeschossigem Standaufbau erfolgt die Berechnung für die überbaute
Fläche mit 50% des jeweiligen vorgenannten Beteiligungspreises.
Veranstalter und wirtschaftlicher Träger:
Messe München GmbH, Messegelände
81823 München, Deutschland
Telefon +49 89 949-20211, Telefax +49 89 949-20219
[email protected], www.free-muenchen.de
Die nachstehend genannten Preise sind Nettopreise. Sie erhöhen sich
jeweils um die gesetzliche Mehrwertsteuer. Im folgenden Text wird die
Messe München GmbH als MMG bezeichnet
B 1 Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt online auf www.free-muenchen.de oder auf anliegendem
Vordruck, der ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben möglichst umgehend
der Messe München GmbH einzusenden ist.
Platzierungsbeginn ist Montag, der 2. Juli 2012.
B 2 Zulassung
Als Aussteller zugelassen werden alle inländischen Hersteller, alle ausländischen
Hersteller oder deren deutsche Niederlassungen, Generalimporteure, von Herstellern autorisierte Fachhändler oder Dienstleistungsunternehmen sowie diejenigen
Firmen, die von einem Herstellerwerk autorisiert sind, dessen Erzeugnisse auszustellen. Generalimporteure und autorisierte Fachhändler dürfen nur Exponate von
Herstellern ausstellen, die nicht selbst auf dieser Messe vertreten sind. Alle Exponate müssen dem Warenverzeichnis dieser Messe entsprechen und auf der Anmeldung namentlich und typengenau bezeichnet werden. Andere als die angemeldeten
und zugelassenen Gegenstände sowie gebrauchte und geleaste Maschinen dürfen
nicht ausgestellt werden. Über die Zulassung entscheidet die MMG Messeorganisation. Ein Anspruch auf Zulassung besteht nicht. Organisatoren von Gemeinschaftsständen gelten nicht als Aussteller im Sinne der „Besonderen Teilnahmebedingungen (B)“.
Bereich Tourismus
Zugelassen werden in- und ausländische Unternehmen und Organisationen, deren
Angebot dem Waren- und Dienstleistungsverzeichnis dieser Messe entsprechen.
Bereiche Caravaning & Mobile Freizeit, Wassersport
Ein Fabrikat der Bereiche Caravans, Motorcaravans, Boote sollte auf der Ausstellung grundsätzlich nicht mehrfach vertreten sein. Bei Motorcaravans ist dabei nicht
das Basisfahrzeug ausschlaggebend, sondern die Auf- und Ausbaufirma. Falls
Doppelanmeldungen erfolgen, behält sich die MMG das Recht vor, über die Zulassungen zu entscheiden. Es dürfen grundsätzlich keine gebrauchten Caravans,
Motorcaravans und keine Gebrauchtboote, sondern nur ungebrauchte Produkte
ausgestellt werden, die aus dem laufenden Modelljahr stammen. Über Ausnahmen
entscheidet die MMG. Aussteller, die Produkte von Herstellern oder Händlern vertreiben oder über sie informieren, müssen diese Produkte grundsätzlich auch ausstellen. Handelt es sich bei den Produkten um Boote oder Fahrzeuge, so ist es
ausreichend, wenn der Aussteller lediglich ein Boot bzw. ein Fahrzeug eines jeden
Herstellers oder Händlers ausstellt, dessen Boote bzw. Fahrzeuge er vertreibt oder
über dessen Boote bzw. Fahrzeuge er informiert.
Bereiche Gesundheit & Wellness, Sport & Outdoor, Fahrrad
Es dürfen keine gebrauchten Waren zur Ausstellung gebracht und verkauft werden.
Mindestens 60% der ausgestellten Ware muss der aktuellen oder künftigen Kollektion des Ausstellers angehören. Über Ausnahmen entscheidet die MMG.
B 3 Beteiligungspreise, Serviceleistungsvorauszahlung (vgl. A 7)
Aussteller, deren Anmeldungen bis einschließlich 9. März 2012 bei der MMG eingehen, erhalten 5% Frühbucher-Rabatt auf den Beteiligungspreis (Fläche).
Die Beteiligungspreise betragen netto pro m2 Bodenfläche:
Tourismus, Gesundheit & Wellness
Die Mindestgröße beträgt 9 m²
Reihenstand (1 Seite offen)
Eckstand
(2 Seiten offen)
Kopfstand (3 Seiten offen)
Blockstand (4 Seiten offen)
B-Bedingungen Seite 2
230,– EUR
Der Beteiligungspreis beinhaltet sowohl die Miete der Standfläche als auch
umfangreiche Serviceleistungen der MMG, die insbesondere die Beratung bei der
Standaufplanung, die Beratung hinsichtlich der bei der Standgestaltung zu beachtenden örtlichen technischen Gegebenheiten und Anforderungen, die Beratung
beim Auf- und Abbau des Standes, die Konzeptions- und Öffentlichkeitsarbeit für die
Messe, das Besuchermarketing und die Besucherwerbung für die Messe, die Vorbereitung und Durchführung messebezogener Pressekonferenzen, Präsentationen
und Ausstellerabenden, sofern sie von der MMG organisiert werden, die Vorbereitung und Durchführung von Foren und Sonderschauen, sofern sie von der MMG
oder Dritten im Auftrag der MMG organisiert werden, die Überlassung von zum
Eintritt berechtigenden Ausstellerausweisen nach Maßgabe der Klausel B 12
„Ausstellerausweise“, die Überlassung von Werbemitteln, die Beleuchtung, Heizung
und Klimatisierung der Ausstellungsräumlichkeiten, die Grundbewachung des Veranstaltungsgeländes, die regelmäßige Reinigung der Verkehrsflächen, die Bereitstellung von Lautsprecheranlagen, mit deren Hilfe die Besucher der Messe unterrichtet werden sollen, und sonstigen Besucherinformationssystemen einschließlich
der Beschilderung, die Bereitstellung von Aufenthaltsräumlichkeiten und gastronomischen Einrichtungen für Aussteller, Besucher und Pressevertreter innerhalb der
Ausstellungsräumlichkeiten, die Anwesenheit von Sanitätern und die Verkehrslenkung zum Veranstaltungsgelände sowie innerhalb des Veranstaltungsgeländes
umfassen.
Obligatorischer Kommunikationsbeitrag
Für alle Aussteller wird ein obligatorischer Kommunikationsbeitrag in Höhe von
100,– EUR erhoben. Der obligatorische Kommunikationsbeitrag beinhaltet den
Grundeintrag im Messekatalog (online und mobile, vgl. B 11 Media Services), ein
Exemplar des Magazins „Täglich f.re.e“ (Erhalt vor Ort auf der Messe), den Grundeintrag im Magazin „Täglich f.re.e“ sowie weitere Kommunikationsleistungen nach
Maßgabe der Klausel B 11 „Media Services (Online-Katalog)“. Gegen zusätzliches
Entgelt können weitere Einträge in den angebotenen Medien geschaltet werden. Die
zusätzlichen Eintragungs- und Werbemöglichkeiten sowie die Preise sind aus den
entsprechenden Bestellformularen ersichtlich, die von dem von der MMG beauftragten Media Services Partner an die Aussteller versandt werden.
Bei Anmeldung bis Redaktionsschluss erfolgt der Grundeintrag im Magazin „Täglich
f.re.e“ im alphabetischen Ausstellerverzeichnis (Firmierung sowie Halle und Standnummer).
Servicepauschale
Die Vorauszahlung für zu bestellende Serviceleistungen (vgl. A 7) beträgt
15,– EUR/m2 (Tourismus, Gesundheit & Wellness) bzw. 7,– EUR/m2 (Caravaning &
Mobile Freizeit, Wassersport, Sport & Outdoor, Fahrrad) gemieteter Ausstellungsfläche. Die Vorauszahlung wird nach der Messe mit den tatsächlich bestellten
Leistungen auf der Abschlussrechnung verrechnet.
AUMA-Beitrag
Der Ausstellungs- und Messeausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V. (AUMA)
erhebt von sämtlichen Ausstellern einen Beitrag von 0,60 EUR pro m2 gemieteter
Ausstellungsfläche. Dieser Beitrag wird von der MMG berechnet und direkt an den
AUMA abgeführt.
Entsorgungspauschale Laufzeitabfall
Mit der Entsorgungspauschale Laufzeitabfall in Höhe von 1,50 EUR/m² Standfläche
zzgl. gesetzlicher MwSt. wird die Entsorgung des beim Aussteller während der Laufzeit der Messe auf seinem Stand anfallenden Abfalls abgegolten. Die Abfallent–
sorgung hat nach den in Nr. 6.1 Technische Richtlinien getroffenen Regelungen zu
erfolgen.
111,– EUR
116,– EUR
121,– EUR
126,– EUR
zurück
B 4 Mitaussteller und zusätzlich vertretene Unternehmen
Die Teilnahme von Unternehmen als Mitaussteller/zusätzlich vertretene Unternehmen (vgl. A4) ist grundsätzlich möglich. Sie bedarf der vorherigen Zulassung durch
die MMG. Eine Zulassung kann nur dann erteilt werden, wenn der Mitaussteller/das
zusätzlich vertretene Unternehmen auch als Aussteller zulassungsfähig wäre. Für
jeden Mitaussteller und jedes zusätzlich vertretene Unternehmen wird eine Anmeldegebühr in Höhe von 100,– EUR erhoben. Diese Gebühr deckt automatisch den
obligatorischen Kommunikationsbeitrag ab. Der Kommunikationsbeitrag beinhaltet
für den betreffenden Mitaussteller/das betreffende zusätzlich vertretene Unternehmen dieselben Leistungen wie für den Hauptaussteller (vgl. B 3).
Mitaussteller/zusätzlich vertretene Unternehmen müssen mit einem gesonderten
Formular durch den Hauptaussteller angemeldet und werden von der MMG und
jl.medien e.K. auch direkt kontaktiert (vgl. B 11).
Für jeden nicht gemeldeten Mitaussteller/zusätzlich vertretenes Unternehmen, die
der Projektleitung während der laufenden Veranstaltung bekannt werden, werden
150,– EUR Versäumniszuschlag berechnet.
B 5 Zahlungsfristen und -bedingungen
Die in der Zulassung/Rechnung genannten Zahlungstermine sind einzuhalten. Die
vorherige und volle Bezahlung der Rechnungsbeträge ist Voraussetzung für den
Bezug der Ausstellungsfläche, für die Eintragung in die Messemedien (print, online,
ggf. mobile) und für die Aushändigung der Ausstellerausweise. Die Rechnungsbeträge in sämtlichen von der MMG erteilten Rechnungen, die im Zusammenhang
mit der Veranstaltung stehen, sind ohne jeden Abzug unter Angabe der Kundennummer spesenfrei in EUR auf eines der in der jeweiligen Rechnung angegebenen
Konten zu überweisen.
Der MMG ist es aus umsatzsteuerrechtlichen Gründen nicht möglich, Rechnungen
für Leistungen, die die MMG an den Aussteller als ihren Vertragspartner erbracht
hat bzw. erbringen wird, auf einen vom Aussteller abweichenden Rechnungsempfänger auszustellen oder umzuschreiben. Rechnungen kann die MMG nur an
ihre Vertragspartner erteilen. Bitte beachten Sie, dass die Abschlussrechnung nur
auf die Rechnungsanschrift ausgestellt werden kann, die auch für die Zulassungsrechnung verwendet wurde. Nur auf diese Weise ist eine Verrechnung der
geleisteten Vorauszahlung mit den tatsächlich in Anspruch genommenen
Leistungen möglich. Wünscht der Aussteller, dass eine Rechnung umgeschrieben
wird, weil sich der Name, die Rechtsform oder die Adresse des Rechnungsempfängers geändert haben, so hat der Aussteller der MMG für jede Rechnungsänderung einen Betrag i. H. v. 50,– EUR zu zahlen, es sei denn, dass die in der
ursprünglichen Rechnung enthaltenen Angaben über den Namen, die Rechtsform
oder die Adresse des Rechnungsempfängers unrichtig waren und die MMG die
unrichtigen Angaben zu ver treten hat.
Die Abschlussrechnungen über sämtliche Nebenkosten (z. B. Beschriftung, technische Services, Strom etc.) erhält der Aussteller nach Schluss der Veranstaltung.
Sie sind von ihm sofort nach Erhalt zu bezahlen.
B 6 Auf- und Abbautermine (vgl. A 15)
Aufbau
ab 15. Februar 2013, 8.00 Uhr bis 19. Februar 2013, 18.00 Uhr
Am letzten Aufbautag, dem 19. Februar 2013 müssen sämtliche Liefer- und Aufbaufahrzeuge bis 18.00 Uhr aus den Hallen und dem Freigelände entfernt sein.
Fahrzeuge, die sich nach den vorgenannten Zeiten noch in den Hallen bzw. Freigelände befinden, werden von der MMG auf Gefahr und Kosten des jeweiligen Ausstellers entfernt. Bis 20:00 Uhr ist ein dekorativer Aufbau auf der eigenen Standfläche möglich.
Eine Verlängerung der Aufbauzeit ist nur in Ausnahmefällen mit schriftlicher Genehmigung der Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice zulässig.
Abbau
24. Februar 2013, 18.00 Uhr bis 26. Februar 2013 bis 18.00 Uhr
Einlass für Messebauunternehmen und Lieferanten am 24. Februar 2013 nicht vor
19.00 Uhr. Erfolgt vor Schluss der Messe ein Abtransport von Messegut oder der
Abbau des Standes, so kann die MMG von dem Aussteller die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 500,– EUR verlangen.
Eine Verlängerung der Abbauzeit ist leider nicht möglich.
B-Bedingungen Seite 3
B 7 Standgestaltung und Standausrüstung
Vermaßte Standpläne mit Grundriss- und Ansichtsskizzen im Maßstab 1:100 müssen bei der Planung eines zweigeschossigen Standes, eines Standes über 100 m²
oder einer über 3 m hinausreichenden Aufbauhöhe bis spätestens 6 Wochen vor
Aufbau bei der MMG, Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice, in zweifacher
Ausfertigung zur Genehmigung vorgelegt werden.
Hallen und allgemein
Eingeschossige Bauweise:
Die maximale Bauhöhe beträgt 7,5 m. Die Werbehöhe (Oberkante) beträgt 7,5 m.
Zweigeschossige Bauweise:
Die maximale Bauhöhe beträgt 7,5 m. Die Werbehöhe (Oberkante) beträgt 7,5 m.
Bitte max. Bauhöhe an den Hallenwänden berücksichtigen (siehe Hallen- und Freigelände-Beschreibung).
Die den Nachbarständen zugewandten Standseiten sind ab einer Bauhöhe von
2,5 m neutral, weiß, sauber und frei von Installationsmaterial zu halten. Allen Ausstellern wird empfohlen, Trennwände (Höhe: 2,5 m) an der Grenze zu Nachbarständen zu stellen. Trennwände werden nur auf Wunsch und Kosten des Ausstellers
aufgestellt. Bestellungen dieser Wände bzw. weiterer Kojenwände (Höhe 2,5 m) mit
Vordruck 2.13 bis 2.17 einreichen. Bei Werbeträgern in Richtung zu direkt angrenzenden Nachbarn ist ein Mindestabstand von 2 m zur Standgrenze einzuhalten.
Werbeaufsetzer dürfen nicht mit Blink- oder Wechsellicht gestaltet werden. Die Konzeption der Standgestaltung ist an die angemietete Standart (Block-, Kopf-, Eck-,
Reihenstand) anzupassen (z. B. mittels Trennwandsystemen). Bei Abweichungen
ist die Standplanung mit der Projektleitung rechtzeitig abzustimmen. Der Aussteller
hat den Charakter und das Erscheinungsbild einer jeden Messe und Ausstellung zu
berücksichtigen. Die MMG ist befugt, im Zusammenhang damit Änderungen in der
Standgestaltung vorzuschreiben. Der Boden der Standfläche ist mit Teppich oder
anderen Fußbodenbelägen auszustatten. Fußbodenbeläge können mit Hilfe der
Aussteller-Service-CD-Rom bestellt werden.
Der Stand muss während der gesamten Dauer der Messe zu den festgesetzten
Öffnungszeiten ordnungsgemäß ausgestattet und mit fachkundigem Personal
besetzt sein.
Plangenehmigungen
Grundsätzlich ist jeder Ersteller eines Messestandes für dessen Konstruktion, Aufbau und Betrieb sowie die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften, soweit
diese für Messestände Anwendung finden, der Technischen Richtlinien und der
Teilnahmebedingungen der MMG eigenverantwortlich. Bei der Einhaltung der
folgenden Vorgaben ist eine Plangenehmigung durch die MMG nicht erforderlich:
– Stand- und Werbehöhe beträgt maximal 3 m
– Standgröße kleiner als 100 m2
– keine Standabdeckung vorhanden.
Von den oben genannten Vorgaben abweichende Standkonzepte sind spätestens
6 Wochen vor dem offiziellen Aufbaubeginn mit maßstäblichen Standgestaltungsplänen (Grundriss-, Ansichts- und Schnittzeichnungen) – in zweifacher Ausführung – bei der Messe München GmbH, Hauptabteilung TAS, zur Genehmigung
einzureichen. Abhängungen von der Hallendecke werden grundsätzlich durch die
zuständigen Vertragsfirmen der MMG ausgeführt. Sämtliche Klebe-, Tapezier- und
Malerarbeiten können nur durch Vertragsfirmen der MMG ausgeführt werden. Nur
die eingebauten Nagelleisten dürfen benagelt werden. Tackern ist aus Sicherheitsgründen streng verboten. Darüber hinaus sind mehrgeschossige Stände und
Sonderkonstruktionen (z. B. Brücken, Treppen, Kragdächer, Galerien usw.) grundsätzlich genehmigungspflichtig. Weitere Hinweise finden Sie dazu in den „Baurechtlichen Bestimmungen“ unter Vordruck 1.3. Bitte beachten Sie in jedem Fall die
Vorgaben der Technischen Richtlinien und die Informationen der einzelnen
Merkblätter. Für die weitere Bearbeitung werden Ihnen termingemäß die Ausstellerserviceformulare für die Bestellung weiterer Standleistungen übersandt.
Die Errichtung von geschlossenen Wänden ist zulässig, wenn diese nicht mehr als
max. 40% der jeweiligen Standseite einnehmen, wobei eine geschlossene Wand
eine Länge von max. 6 m nicht überschreiten darf. Nach einer geschlossenen
Wandlänge von 6 m ist eine Durchgangsbreite von mind. 2 m einzuhalten. Diese
Regelung ist aufgehoben, wenn ein Abstand von mindestens 2 m von jeder Standgrenze eingehalten wird.
B 8 Technische Einrichtungen
Anträge für Elektroinstallation, Wasseranschluss sowie Telefon können nur berücksichtigt werden, wenn sie auf den von der MMG übermittelten Bestellscheinen (Ausstellerserviceformulare) termingerecht eingehen. Mit diesen Vordrucken gibt die
MMG die genauen Lieferbedingungen und Anschlussgebühren bekannt.
Die angebotenen Leistungen können ausschließlich bei der MMG bestellt werden.
Die Bestellung bedarf der Annahme durch die MMG, die auch stillschweigend, z. B.
durch Erbringung der bestellten Leistung, erklärt werden kann. Der Aussteller ist
berechtigt, die Bestellung der angebotenen Leistungen ganz oder teilweise zu stornieren, wenn die Stornierung spätestens eine Woche vor offiziellem Aufbaubeginn
bei der MMG eingeht. In allen anderen Fällen ist eine Aufhebung des Vertrages nur
mit schriftlicher Zustimmung der MMG möglich. Wünscht der Aussteller Änderungen
von Leistungen, die die MMG insbesondere auf dem Messestand bereits erbracht
hat, so ist die MMG, soweit sie sich verpflichtet, die Änderungen durchzuführen,
berechtigt, die neu bestellten Leistungen zu berechnen.
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B 9 Einsatz von Arbeitsgeräten
Es dürfen nur Kräne, Gabelstapler und Arbeitsbühnen eingesetzt werden, die von
den zuständigen Servicepartnern der MMG zur Verfügung gestellt werden. In
besonderen Fällen hat eine Abstimmung mit der MMG, Hauptabteilung Technischer
Ausstellerservice, zu erfolgen.
B 10 Verkaufsregelung
Abgabe von Speisen und Getränken
Handverkäufe sind in den Grenzen des § 65 GewO zulässig. Ausstellungsgüter
dürfen jedoch erst nach Messeschluss an den Käufer ausgeliefert werden. Darüber
hinaus sind die Vorschriften der Preisauszeichnungsverordnung zu beachten.
Gastronomischer Betrieb am Messestand ist unter Beachtung der geltenden
gesetzlichen und behördlichen Vorschriften nur eingeschränkt möglich. Voraussetzung für die erforderliche Genehmigung durch die Projektleitung ist:
– Der Bewirtungsbereich (inkl. Verkaufs- und Zubereitungsfläche) darf maximal
25% der Standfläche betragen und das Gesamtbild des Standes optisch nicht
beeinträchtigen. Stellt die Projektleitung zur Messelaufzeit eine Überschreitung
dieses Anteils fest, hat der Aussteller einen erhöhten Beteiligungspreis (3-facher
Beteiligungspreis pro m2 Bewirtungsfläche) nachzuzahlen.
– Ein entsprechender Standplan unter Nennung des gastronomischen Angebots
ist bei der Projektleitung unaufgefordert bis 01. Dezember 2012 zur Genehmigung einzureichen.
– Die Zubereitung warmer Speisen in den Messehallen ist grundsätzlich nicht
gestattet. Über Ausnahmen in Einzelfällen entscheidet auf Antrag die MMG.
– Der Aussteller sorgt dafür, dass durch das Herstellen und Anbieten der gastronomischen Leistungen Dritte, insbesondere Besucher und andere Aussteller, nicht
beeinträchtigt werden, und dass der Verkehrsfluss in den Gängen nicht gestört
wird. Für die Entsorgung des durch die Bewirtung anfallenden Abfalls ist allein
der Aussteller verantwortlich. Ein Nachweis, dass der Aussteller für die Entsorgung aufkommt, ist vom Aussteller zu erbringen. Andernfalls ist die Projektleitung berechtigt, eine pauschale Entsorgungsgebühr zu berechnen.
– Beim Ausschank von alkoholischen Getränken sind die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes (§ 9) zu beachten. Insbesondere dürfen Branntwein und branntweinhaltige Getränke nicht an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sowie
andere alkoholische Getränke nicht an Kinder und Jugendliche unter
16 Jahren abgegeben werden.
B 11 Media Services (Online-Katalog)
Der Grundeintrag im Online-Katalog auf unserer Website enthält Firmenname,
Straße, PLZ, Ort, Land, Telefonnummer, Website mit Verlinkung, Halle, Standnummer, drei Warengliederungspunkten, sowie für Aussteller im Bereich Tourismus
drei Destinationenangaben. Bei Anmeldung vor Redaktionsschluss erfolgt ebenfalls
die Nennung in der alphabetischen Liste des Messemagazins „Täglich f.re.e“ mit
Firmenname, Halle und Standnummer. Die Adressdaten für die Einträge werden
von der Anmeldung übernommen. Änderungen dieser Adressdaten, die Angabe
der 3 kostenfreien Warengliederungspunkte (Bereich Tourismus zusätzlich 3 Destinationen) sowie weitere Präsentationsmöglichkeiten in diesen Medien werden den
Ausstellern in einem gesonderten Bestellformular angeboten. Die Formulare werden dem Anmelder rechtzeitig zugesandt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit
des Eintrages im Online-Katalog übernimmt die MMG keine Gewähr.
Der Aussteller ist allein verantwortlich für die rechtliche, insbesondere für die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der im Online-Katalog der MMG auf sein Betreiben
hin geschalteten Einträge. Sollten Dritte Ansprüche gegen die MMG wegen der
rechtlichen bzw. wettbewerbsrechtlichen Unzulässigkeit der Einträge geltend
machen, so stellt der Inserent die MMG umfassend von sämtlichen geltend gemachten Ansprüchen einschließlich sämtlicher Kosten notwendiger Rechtsverteidigung
auf Seiten der MMG frei. Das gleiche gilt für Einträge von Ausstellern, Mitausstellern/zusätzlich vertretenen Unternehmen und Aussteller auf Gemeinschaftständen,
die der jeweilige Aussteller im Online Katalog) der MMG veranlasst hat.
14 Lärm, Geräuschkulisse
Video-, Musik-, Showdarbietungen etc. während der Messelaufzeit (siehe Öffnungszeiten) bedürfen der vorherigen Zustimmung der MMG und haben so zu
erfolgen, dass die benachbarten Aussteller nicht gestört werden. Demzufolge müssen Lautsprecher und sonstige akustische Tonverstärker/Beschallungsanlagen auf
dem Messestand ausgerichtet werden und dürfen nicht auf benachbarte Messestände oder Gänge abschallen. Die Lautstärke darf 60 dB (A) – in Abweichung zu
den Allgemeinen Teilnahmebedingungen A 5.9 – an der Standgrenze nicht überschreiten. Die MMG ist berechtigt, trotz vorher erteilter Genehmigung diejenigen
Vorführungen einzuschränken oder zu untersagen, die Lärm oder optische Belästigung verursachen oder aus sonstigen Gründen zu einer erheblichen Gefährdung
oder Beeinträchtigung der Veranstaltung bzw. von Veranstaltungsteilnehmern führen. Die behördlichen Vorschriften sind zu beachten.
B 15 Foto-, Film- und Videoaufnahmen
Foto-, Film- und Videoaufnahmen sowie das Anfertigen von Zeichnungen ist innerhalb des Veranstaltungsgeländes nur Personen gestattet, die hierfür von der MMG
zugelassen sind und eine von der MMG ausgestellte gültige Genehmigung besitzen.
Die Herstellung von fotografischen oder sonstigen Aufnahmen von den Ständen
anderer Aussteller ist in jedem Falle unzulässig.
B 16 Werbung
Die Klausel A 11 wird durch folgende Regelung ersetzt:
Die Durchführung von Werbemaßnahmen, der Einsatz von stationären und mobilen
Werbeträgern, von Promotionteams, sowie das Verteilen von Drucksachen und
Kostproben außerhalb des Messestandes ist im Messegelände untersagt, es sei
denn, der Aussteller hat hierfür bei der MMG eine entgeltpflichtige Gestattung beantragt und die MMG ihm diese Gestattung erteilt. Die Kosten für die Promotionaktionen betragen EUR 200,– pro Tag und Promotion Team (2 Personen). Das
Entgelt für die Gestattung ergibt sich aus den Bestellunterlagen für Werbeflächen.
Die MMG ist berechtigt, nicht gestattete Werbemaßnahmen außerhalb des Standes
im Messegelände zu unterbinden, insbesondere Personen, die unzulässigerweise
als Werbeträger eingesetzt sind, des Messegeländes zu verweisen sowie unzulässige Werbemittel zu beschlagnahmen bzw. zu entfernen und zu vernichten. Die
MMG ist berechtigt, von dem Aussteller, der ohne Gestattung der MMG Werbemaßnahmen außerhalb des Standes im Messegelände durchführt, einen pauschalen
Schadensersatz in Höhe des Betrages zu verlangen, der dem Doppelten des Entgeltes entspricht, das die MMG für eine erteilte Gestattung verlangt hätte. Das
Recht der MMG, einen weitergehenden Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührt.
B 17 Standfeiern
Standfeiern am eigenen Messestand müssen bis spätestens 15. Februar 2013
angemeldet werden und sind genehmigungspflichtig. Die Veranstaltungen dürfen
am 21., 22., 23. und 24. Februar 2013 erst ab 18.00 Uhr beginnen und müssen
spätestens um 22.00 Uhr beendet sein. Bis 22.30 Uhr besteht die Möglichkeit, notwendige Aufräumarbeiten auf der Standfläche vorzunehmen. Bis spätestens 23.00
Uhr müssen alle Personen das Messegelände verlassen haben. Bitte beachten Sie
die Weisungen des von der MMG eingesetzten Sicherheits- und Ordnungsdienstes.
Die Kosten pro Standfeier werden Ihnen pauschal mit der Schlussabrechnung
berechnet und betragen:
bis 99 m² Standgröße
100,– EUR
ab 100 m² Standgröße
150,– EUR
Um einen störungsfreien Ablauf zu gewährleisten, empfehlen wir Ihnen, sich im
Vorfeld mit Ihren Standnachbarn abzustimmen. Bitte beachten Sie, dass eine musikalische Untermalung die Lautstärke von 90 dB (A) nicht überschreiten darf.
Der offizielle Media Services Partner für diese Messe ist:
jl.medien e.K.
Inselkammerstraße 5
82008 Unterhaching
Tel. +49 89 666166-51
Fax +49 89 666166-57
[email protected]
B 18 Wiederinstandsetzung der Ausstellungsflächen
Sämtliche Ausstellungsflächen sind der Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice bis zum festgesetzten Abbautermin im ursprünglichen Zustand zu übergeben. Hierzu sind die Flächen rechtzeitig bei der Hauptabteilung Technischer
Ausstellerservice zur Platzabnahme anzumelden.
B 12 Ausstellerausweise
Für die Durchführungszeit der Messe erhält jeder Aussteller eine bestimmte Anzahl
an kostenlosen Ausstellerausweisen für seinen Stand.
bis 20 m² Standgröße
ab 21 m² für jede weitere angefangene 10 m²
ab 101 m² für jede weitere angefangene 20 m²
B 13 Rundschreiben
Nach der Standzuteilung werden die Aussteller durch Rundschreiben per Post oder
E-Mail über weitere Einzelheiten der Vorbereitung und Durchführung der Messe
unterrichtet.
3 Ausstellerausweise
1 Ausstellerausweis (zusätzlich)
1 Ausstellerausweis (zusätzlich)
Zusätzliche Ausstellerausweise sind ab 15. Februar 2013 vor Ort bei der Projektleitung erhältlich. Die Ausstellerausweise sind nur für das Standpersonal bestimmt,
sie dürfen an Dritte nicht weitergegeben werden. Bei Missbrauch ist die MMG
berechtigt, den Ausstellerausweis einzuziehen.
B 19 Vertragsstrafe
Verstößt der Aussteller schuldhaft gegen die oben genannten Vorschriften (A- und
B-Bedingungen), kann die Messe München nach erfolgloser Abmahnung eine Vertragsstrafe von 1.000,– EUR je Tag geltend machen.
B 20 Änderungen
Die MMG behält sich Änderungen und Ergänzungen vor, welche die technische
Abwicklung und Sicherheit betreffen.
Der Ausstellerausweis berechtigt NICHT zur kostenlosen Benutzung des MVV
(Münchner Verkehrsverbund).
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Ausgabe: Februar 2012
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