diese Seite als PDF - Wohnmobil Camper mieten buchen
Transcription
diese Seite als PDF - Wohnmobil Camper mieten buchen
Four Seasons Bedingungen 01.04.16 bis 31.10.16 Stand 15.02.16 1. Leistungen 1.1. In den Standard-PLUS-Preisen eingeschlossen o o o o o o o o o o o Wohnmobil wie gebucht Preparation Fee (Bereitstellungsgebühr) Küchen- Campingausstattung (vehicle kit) persönliche Campingausrüstung CDR Versicherung ohne Selbstbeteiligung * Zusatz-Haftpflichtversicherung mit CAD 5 Mio. Deckungssumme Gebühr für alle Zusatzfahrer örtliche Steuern auf eingeschlossene Leistungen (GST + PST) Reinigungsgebühr** Einweisung in das Wohnmobil hochwertiger Reiseatlas * Die vor Ort im Schadensfall zu zahlende Selbstbeteiligung in Höhe von CAD 750,- wird nach Ihrer Rückkehr durch die HanseMerkur Reiserversicherung AG rückerstattet. Detaillierte Informationen dazu finden Sie unter dem Punkt 3. Versicherungen. ** Endreinigung Der Vermieter behält sich vor, für Fahrzeuge, deren Innenraum stark verschmutzt ist (außen fällt nur eine Gebühr an, wenn das Fahrzeug extrem verschmutzt ist), eine Reinigungsgebühr in Höhe von CAD 40,pro Reinigungsstunde und zusätzlich für nicht entleerten Abwassertank CAD 25,- zu erheben. Weitere Details siehe Oberpunkt Sonstiges, Endreinigung. 1.2. In den Super-Inklusiv-PLUS-Preisen zusätzlich eingeschlossen o unbegrenzte Freikilometer 1.3. Preisberechnung Für die Preisberechnung werden jeweils die unterschiedlichen Saisonzeiten zugrunde gelegt. Anmiettag und Rückgabetag zählen zusammen als ein Tag (d. h. man zählt nur die Nächte wie bei Hotelübernachtungen). 1.4. Stornierungen Es gelten die allgemeinen Reise- und Zahlungsbedingungen von FTI. 2. Zusatzkosten 2.1. Nicht im Preis eingeschlossen o o Benzin oder Diesel, Propangas (außer 1. Propangasfüllung) Steuern und Gebühren für alle vor Ort zu zahlenden Leistungen 2.2. Kilometer-Optionen Für das Standard PLUS sind Kilometerpakete zu je 100 Freikilometer zum Preis von € 26,- ab Calgary und Edmonton sowie € 28,- ab Vancouver/Abbotsford buchbar. Darüber hinaus gefahrene Kilometer werden vor Ort mit CAD 0,41 zzgl. Steuern Es erfolgt keine Erstattung nicht genutzter Kilometer bei vorausgebuchten Kilometern oder Kilometerpaketen. 2.3. Einwegmieten Einwegmieten sind nicht möglich. Stand 15.02.2016 Seite 1 von 7 2.4. Steuern Zu allen vor Ort zu zahlenden CAD-Beträgen kommt folgende Steuer hinzu: Vancouver/Abbotsford 12%, Calgary 5%, Edmonton 5% - Vorbehaltlich Änderungen durch den Vermieter und die Länder hinsichtlich Steuererhöhungen und zusätzlich vor Ort zu zahlender Gebühren. 3. Versicherungen 3.1. Versicherung Haftpflichtversicherung Eine Zusatz-Haftpflichtversicherung mit einer maximalen Deckungssumme von einer 5 Mio. CAD ist im Preis eingeschlossen. CDR Versicherung Für alle Fahrzeuge ist die CDR Versicherung im Preis eingeschlossen. Diese reduziert die Selbstbeteiligung pro Schadensfall auf CAD 750,- unter anderem in folgenden Fällen: Unfallschäden, Diebstahl des Fahrzeuges, Schäden durch Feuer, Schäden durch Vandalismus, Glasschäden, Schäden die entstanden sind, ohne Beteiligung eines zweiten Fahrzeuges (z. B. Schäden beim Rückwärtsfahren), Schäden am Unterboden oder Dachaufbau des Fahrzeuges, Schäden an den Rädern (Reifen und Felgen). NICHTversichert sind Schäden, die aufgrund der Benutzung entgegen der Erlaubnis des Vermieters entstanden sind (z.B. beim Befahren von nicht erlaubten Straßen), Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder gesetzeswidrigen Gebrauch, durch Benutzung von einem nicht autorisierten Fahrer sowie unter Einfluss von Alkohol/Drogen/Medikamente entstanden sind und Schäden an der Inneneinrichtung. Die Selbstbeteiligung wird nach Ihrer Rückkehr durch die HanseMerkur Reiserversicherung AG erstattet! Dies gilt bis maximal zur Höhe der Selbstbeteiligung auch für: o o o o Glasschäden Schäden am Unterboden und Dachaufbau Schäden an Rädern (Reifen und Felgen) Schäden verursacht durch Rückwärtsfahren. Vorgehensweise im Schadensfall: Im Schadensfall müssen dazu vor Ort folgende Punkte eingehalten werden: o o o o umgehende Meldung an Polizei und Erstellenlassen eines Polizeiberichtes, sofern ein Unfallgegner beteiligt ist umgehende Benachrichtigung des Vermieters bei Fahrzeugrückgabe einen Schadensbericht von der Mietstation erstellen und unterschreiben lassen eine Endabrechnung der Schadensabwicklung verlangen, die aber ggf. erst nach Ihrer Abreise erstellt werden kann Bitte senden Sie folgende Unterlagen zur Erstattung der Selbstbeteiligung an die HanseMerkur Reiseversicherung Siegfried-Wedells-Platz 1 20354 Hamburg Die Unterlagen müssen vollständig sein, sonst ist eine Abwicklung nicht möglich. o o o o o Schadens- und Polizeibericht Kopie des Mietvertrages Zahlungsnachweis der Kaution (Quittung oder Belastungsnachweis der Kreditkarte) Endabrechnung der Schadensabwicklung FTI Reservierungsnummer und Reisebestätigung In folgenden Fällen ist eine Erstattung jedoch ausgeschlossen: Stand 15.02.2016 Seite 2 von 7 o o o o o o o o Schäden, die durch Missachtung der Mietbedingungen entstehen Schäden durch unsachgemäße Behandlung Schäden durch grob fahrlässiges Handeln, Trunkenheit am Steuer oder Bewusstseinsstörungen durch Medikamente oder Drogen wenn der Fahrzeugschlüssel verloren oder beschädigt wurde Schäden an der Inneneinrichtung Privatgegenstände, die durch einen Unfall beschädigt, aus dem Mietfahrzeug gestohlen wurden oder abhanden gekommen sind Folgekosten, z.B. für Hotels, Telefon oder Abschleppen Schäden, die von der Fahrzeugversicherung des Vermieters ausgeschlossen sind. Die Versicherungen des Vermieters enthalten keine Reisegepäck-Versicherung und keine Versicherung gegen Personenschäden im eigenen Fahrzeug. Der Abschluss einer Reiseunfall-, Reisekranken- und Reisegepäckversicherung wird daher empfohlen. 3.2. Kaution Die Kaution in Höhe der Selbstbeteiligung CAD 750,- wird bei Fahrzeugübernahme nur autorisiert, nicht vom Kreditkartenkonto abgebucht. Wenn das Fahrzeug pünktlich, unbeschädigt, innen und außen sauber, mit kompletter Ausstattung, entleerten Abwassertanks und vollem Benzintank zurückgebracht wird, wird auch nichts belastet. Bitte achten Sie immer auf ausreichende Deckung Ihrer Kreditkarte. Die Kaution gilt pro Schadensfall. Im Falle eines Schadens am gemieteten Fahrzeug oder am Eigentum Dritter wird für die restlichen Miettage jeweils eine weitere Kaution erhoben, um die Selbstbeteiligung für jeden weiteren Unfall abzudecken. 3.3. Selbstbeteiligung Die Selbstbeteiligung ist unabhängig von der Schuldfrage und wird dem Vermieter vom Mieter geschuldet. Die Selbstbeteiligung wird für jeden Schaden separat berechnet. 3.4. Weitere Hinweise Der Mieter haftet für alle im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeuges anfallenden Gebühren, Abgaben, Bußgelder und Strafen, für die der Vermieter in Anspruch genommen wird, es sei denn, sie sind durch Verschulden des Vermieters verursacht worden. Bei eventuellen Geldstrafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Falschparken und/oder nicht bekannt gegebene Unfälle/Schäden bei Rückgabe des Fahrzeuges behält sich der Vermieter das Recht vor, Ihnen diese Kosten plus eine Gebühr nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. Ihre Kreditkarte zu belasten. 4. Bestimmungen 4.1. Führerschein Ein gültiger, nationaler Führerschein (in Deutschland Klasse 3 bzw. EU-Führerschein Klasse B) ist erforderlich und ausreichend. Ein internationaler Führerschein wird zusätzlich empfohlen, dieser ist jedoch nur gültig in Verbindung mit einem gültigen nationalen Führerschein und wird allein ohne Vorlage des nationalen Führerscheins nicht akzeptiert. 4.2. Mindestalter Das Mindestalter des Fahrers beträgt 21 Jahre. 4.3. Zusatzfahrer Zusatzfahrer können vor Ort kostenlos angemeldet werden. Alle Personen, die das Wohnmobil fahren sollen, müssen im Mietvertrag eingetragen werden. 4.4. Dokumente zur Fahrzeugübernahme Zur Fahrzeugübernahme benötigen Sie den entsprechend gültigen nationalen Führerschein, eine Kreditkarte (Pflicht!)und Ihren Pass sowie den Voucher von FTI. 4.5. Fahrzeugbelegung Bitte beachten Sie die maximal mögliche Personenzahl pro Fahrzeug laut unseren Angaben bei den Details der Fahrzeugflotte. Stand 15.02.2016 Seite 3 von 7 4.6. Mindestmietdauer Mindestmietdauer 7 Tage und beim Super.-Inklusiv-PLUS Preis: 14 Tage. 4.7. Hauptfahrer/Angabe aller Personen bei Buchung Bitte geben Sie uns bereits bei Buchung unter "Angabe zu den Reiseteilnehmern" ALLE Reiseteilnehmer bekannt. Berücksichtigen Sie bitte dabei, dass unter Nr. 1 IMMER der Hauptfahrer/Mieter (muss bei Übernahme des Fahrzeuges anwesend sein) angegeben wird. Beachten Sie bitte ebenfalls die Hinweise zur Maximalbelegung in der jeweiligen Fahrzeugbeschreibung. 5. Ausstattung 5.1. Bereitstellungskosten Preparation Fee - ist im Mietpreis enthalten Sie schließt ein: o o o o Wasserschlauch, Abwasserschlauch Erstausstattung mit Propangas Toilettenchemikalien, 2 Rollen Toilettenpapier Gummihandschuhe 5.2. Campingausstattung Ist im Preis enthalten und beinhaltet: Standard Equipment: Reservereifen, Werkzeugset, Axt, Bedienungsanleitung in Deutsch Pro Fahrzeug bestehend aus: Taschenlampe, Schaufel und Besen, Eimer, Papierkorb, Kleiderhaken, 2 Pfannen, Kaffeekanne, Topfset, Wasserkessel, Teekessel, Eierbecher, Schüsseln, Tablett, Geschirrtücher, diverse Messer und Kochlöffel usw. Pro Person bestehend aus: Kissen und Decke, Bettlaken, 1 kleines und 1 großes Handtuch, Waschlappen, Essgeschirr und Besteck Unterschiede/Abweichungen an einzelnen Stationen sind ohne Vorankündigung möglich. 5.3. Kindersitze In Kanada ist das Anlegen von Sicherheitsgurten sowie Kindersitze für Kinder bis 8 Jahre bzw. 145 cm Pflicht und wird streng kontrolliert. Four Seasons vermietet auf Anfrage Baby/Kindersitze für CAD 75,- pro Miete zzgl. Steuern, zahlbar vor Ort. Eine Sitzerhöhung kostet CAD 25,- pro Miete zzgl. Steuern, zahlbar vor Ort. Bitte berücksichtigen Sie die jeweilige Fahrzeugbeschreibung ob die Montage eines Kindersitzes möglich ist. Bei Bestellung eines Baby-/Kindersitzes bitte das Alter angeben, damit der richtige Sitz bereit gestellt werden kann. Die Kindersitze werden mit 3-Punkt-Gurttechnik bzw. Beckengurt auf der Sitzbank an der Essecke befestigt, der Tisch wird dazu abgesenkt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unser Servicecenter. 5.4. Extras Zusatzausstattung, die Sie vor Ort anmieten können, vorbehaltlich Verfügbarkeit (bitte bei Buchung anmelden, zzgl. Steuern, zahlbar vor Ort): o o o o o GPS (aus Anfrage) CAD 5,-/ Tag Fahrradständer CAD 70,- (nicht erhältlich in Edmonton) Generator (auf Anfrage) CAD 10,-/ Miete Campingstuhl CAD 5,-/ Miete Toaster CAD 3,-/ Miete Unterschiede/Abweichungen an einzelnen Stationen sind ohne Vorankündigung möglich. Alles vorbehaltlich Verfügbarkeit an der gebuchten Mietstation. Stand 15.02.2016 Seite 4 von 7 6. Fahrtgebiet 6.1. Fahrtbeschränkungen Nicht erlaubt sind: o o o o o Fahrten nach Mexiko Fahrten durch das Death Valley vom 01.Juni bis 31.August Das Befahren von Forstwegen und anderen nicht öffentlichen Straßen ist generell nicht gestattet. Generell nicht gestattet im Yukon: Canol Raod nördlich Ross River, Aishihik Lake Road, zwischen Dease Lake und Telegraph Creek Generell nicht gestattet in Alaska: Dalton Highway (Hwy 11) zwischen Coldfoot und Prudhoe Bay, McCarthy Road zwischen Chitina und McCarthy. Ebenso ist nicht gestattet: Parken und Verlassen des Fahrzeuges in den Städten Montreal, Quebec City, Ottawa und New York City, Fahrzeuge dürfen dort nicht unbeaufsichtigt bleiben, der Mieter ist für Diebstähle in diesen Städten voll haftbar. Es dürfen alle nummerierten Highways/Strassen in Alaska, Yukon, Northwest Terr. und Nunavut befahren werden. Fahrten nach USA sind erlaubt (Ausnahmen siehe oben). 6.2. Einwegmieten Einwegmieten sind nicht gestattet. 6.3. Winterhinweise Bitte beachten Sie, dass der Mieter immer für alle dem Fahrzeug zugefügten Schäden durch Unterkühlung, Frost oder Einfrieren von Tanks, Warmwasserkessel und Leitungen in vollem Umfang selbst verantwortlich ist, diese Kosten werden durch keine Versicherung gedeckt. Sind Temperaturen unter dem Gefrierpunkt zu erwarten, müssen alle Leitungen sowie Wasser- und Chemikalien-Tanks entleert werden. Falls Frosttemperaturen zu erwarten sind, hat die Mietstation bereits vor der Abfahrt als Vorbeugung gegen etwaiges Einfrieren alles Wasser abgelassen und das Fahrzeug "winterfest" gemacht. "Winterfest" bedeutet, dass Wasser aus allen Tanks abgelassen werden muss. Danach darf kein Wasser mehr in den Frischwassertank gefüllt werden und es kann kein Wasseranschluss mehr benützt werden. Es ist KEIN Wasser mehr im Fahrzeug verfügbar. Der Mieter muss dann selbst gekauftes Wasser aus Flaschen benutzen, dadurch entstehende Kosten, z.B. für Trinkwasser sind vom Mieter selbst zu tragen. Wasch- und Spülbecken, Duschen und Toiletten können nicht benutzt werden. Die Toilette kann jedoch teilweise benutzt werden, sofern ausschließlich mit einem Windschutzscheiben-Antifrostmittel gespült wird. Bei schwerem Frost ist jedoch die Benutzung der Toiletten auch hiermit nicht möglich, Sie müssen öffentliche Toiletten aufsuchen. Es ist die alleinige Verantwortlichkeit des Mieters, das Fahrzeug winterfest zu machen bzw. winterfest zurück zu bringen, falls die Winterfestigkeit bei Übernahme in einer wärmeren Gegend noch nicht bestand oder während der Fahrt aufgelöst wurde. Bei Zuwiderhandlung, unabhängig von der bei Abgabe herrschenden Witterung, wird eine Gebühr fällig. Bitte bedenken Sie bei Ihrer Routenplanung, dass in einigen Gebieten die Campingplätze teilweise im Winter schließen. Auch einige Straßen, besonders im Gebirge, können unter Umständen im Winter teilweise nicht befahrbar sein. 7. Anmietung 7.1. Anmietstationen Calgary, Vancouver (Abbotsford), Edmonton 7.2. Öffnungszeiten Die Vermietstationen sind in der Regel Montag bis Freitag von 08.30 bis 17.00 Uhr und Samstag von 08.30 bis 16.00 Uhr geöffnet. Ansonsten sind die Büros an Sonn- und Feiertagen geschlossen. Feiertage 2016: 23.05., 01.07., 01.08. (nur Vancouver/Abbotsford), 05.09. und 10.10.2016. 7.3. Fahrzeugübernahme Die Fahrzeugübernahme erfolgt zwischen 8:30 Uhr und 15.00 Uhr. Generell müssen Sie nach einem internationalen Flug die erste Nacht in Kanada in einem Hotel verbringen. Die Übernahme eines Fahrzeugs am Ankunftstag ist aus versicherungstechnischen Gründen Stand 15.02.2016 Seite 5 von 7 nicht gestattet. 7.4. Fahrzeugrückgabe Die Fahrzeugrückgabe muss zwischen 8:30 Uhr und 12.00 Uhr (Fahrzeuginspektion muss bis 12 Uhr beendet sein) erfolgen. Bei verspäteter Rückgabe wird eine Gebühr bis zur Höhe einer Tagesrate berechnet, der Transfer entfällt dann möglicherweise ersatzlos. Es erfolgt keine Erstattung bei vorzeitiger Abgabe des Fahrzeuges oder für nicht genutzte, vorab bezahlte Kilometer. Die Fahrzeuge müssen pünktlich an der gebuchten Station, unbeschädigt, innen und außen sauber , mit kompletter Ausstattung, entleerten Abwassertanks und vollem Benzintank zurückgebracht, ansonsten werden Gebühren (siehe Oberpunkt SONSTIGES, Endreinigung) erhoben. 7.5. Transfer Transfers ab/bis Downtown oder Flughafen/-hotels sind in Calgary im Preis eingeschlossen. Transfers von/nach Vancouver (Flughafen/-hotels) sind gegen eine einmalige Gebühr in Höhe von CA$ 100 zzgl. Steuern für Hin- und Rücktransfer buchbar. Transfers ab/bis Downtown Vancouver sind nicht möglich. Transfers ab/bis Flughafen/-hotels und Downtownhotels in Edmonton sind gegen eine Gebühr von CA$ 100 zzgl. Steuern buchbar. Bitte kontaktieren Sie Four Seasons unbedingt telefonisch vor Fahrzeugübernahme, um die Details für den Transfer abzustimmen. 7.5. Modellgarantie, Fahrzeugtyp Der Vermieter unternimmt jede Anstrengung, Ihnen das gebuchte Modell zur Verfügung zu stellen, behält sich jedoch vor, bei unvorhersehbaren Umständen ein gleich- oder höherwertiges Fahrzeug ohne Aufpreis zur Verfügung zu stellen, falls das gebuchte Modell aus irgendeinem Grund nicht verfügbar ist. Dadurch entstandene Mehrkosten wie z.B. für Treibstoff, Fährüberfahrten u.a. werden nicht ersetzt. Dies berechtigt den Mieter nicht zum Rücktritt von der Buchung, es besteht kein Anspruch auf Entschädigung. Nicht alle Fahrzeugtypen sind an allen Stationen erhältlich. Obwohl die Fahrzeuge meist eine vergleichbare Ausstattung haben, kann das Fahrzeugdesign leichte Abweichungen aufweisen. Alle Abmessungen und Größenangaben sind ungefähre Werte und beruhen auf der uns zugänglichen Information des Vermieters, Irrtum und Übertragungsfehler vorbehalten. Die Informationen darüber auf unserer Webseite können ohne vorherige Benachrichtigung geändert werden. 8. Sonstiges 8.1. Endreinigung Der Vermieter behält sich vor, für Fahrzeuge, deren Innenraum stark verschmutzt ist (außen fällt nur eine Gebühr an, wenn das Fahrzeug extrem verschmutzt ist), eine Reinigungsgebühr (CAD 40,- pro Reinigungsstunde) zu erheben. Faustregel: "ein Fahrzeug sollte in einem Zustand zurückgegeben werden, wie man es erwartet, bei der Übernahme vorzufinden". Toilette und Abwassertank müssen entleert werden oder es wird ebenfalls eine Gebühr (CAD 25,-) fällig. Die Treibstofftanks müssen gefüllt sein, sonst werden auch dafür Gebühren fällig. 8.2. Pannenhilfe, Reparaturen Bei Unfällen, Problemen, Pannen oder technischen Schwierigkeiten (auch bei Reifenpannen!) sind Sie verpflichtet, unverzüglich (innerhalb 24 Stunden) den Vermieter zu benachrichtigen. Der Vermieter bietet dafür einen gebührenfreien Telefonservice an. Es stehen landesweit Vertragswerkstätten zur Verfügung. Außer dem Vermieter (innerhalb 24 Stunden) hat der Mieter bei Unfällen, Vandalismus, Feuer, Diebstahl und allen sonstigen, dem Fahrzeug zugefügten Schäden zwingend auch sofort die Polizei zu verständigen. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Ohne Meldung bei der Polizei und Polizeibericht besteht kein Versicherungsschutz. Wichtig: Erfolgen diese Meldungen nicht sofort und erhält der Vermieter nicht die Möglichkeit Abhilfe zu schaffen, besteht kein Anspruch auf eine eventuelle Entschädigung. Bei Versäumnis der Meldungen erlischt jeglicher Versicherungsschutz! Kleinere Reparaturen und notwendige Auslagen bis zu CAD 50,- werden gegen Vorlage der Rechnung erstattet, Reparaturen über CAD 50,- bedürfen verpflichtend erst der Genehmigung der Vermieter. Alle Reparaturen sind grundsätzlich nur gegen Beleg erstattbar - es gilt eindeutig: ohne Beleg keine Stand 15.02.2016 Seite 6 von 7 Erstattung! Für Probleme und Schäden mit Radio/Kassette/CD, Mikrowelle, Klimaanlage, Tempomat ist der Vermieter zu keiner Erstattung verpflichtet, diese zählen nicht zu sog. "mechanical breakdowns". 8.3. Haustiere / Rauchen Das Mitnehmen von (Haus-)Tieren ist auf Anfrage (bereits bei der Buchung erforderlich) und gegen Gebühr in Höhe von CAD 100,-/Buchung möglich. Rauchen in den Fahrzeugen ist nicht erlaubt. Bei Nichteinhaltung fällt eine Gebühr von CAD 200,- an. 8.4. Fährbuchungen Sollten Sie planen Ihr Motorhome auf eine Fähre mitzunehmen, raten wir Ihnen zu einer möglichst frühzeitigen Reservierung. Wir empfehlen immer mindestens für ein 27ft Fahrzeug zu buchen, um Problemen vorzubeugen, sollten Sie ein größeres als das gebuchte Fahrzeug zur Verfügung gestellt bekommen. Reservierungen für die Inside Passage auf den BC Ferries nehmen wir gerne für Sie vor. Informationen und Preisen zu den Fähren ferfragen Sie bitte in Ihrem Reisebüro oder im FTI Servicecenter. 8.5. Wichtiger Hinweis Alle aufgeführten Bestimmungen wurden von FTI nach bestem Wissen zu Ihrer Information zusammen gestellt. Es handelt sich dabei um einen Auszug aus den Bestimmungen des Vermieters. Weitere Bestimmungen werden Bestandteil des Mietvertrags zwischen Ihnen und dem Vermieter. Sie erhalten die vollständigen Bedingungen des Vermieters mit dem Mietvertrag, den Sie bei der Fahrzeugübernahme unterzeichnen. Für Abweichungen der letztgültigen Bestimmungen des Vermieters von diesem Text können wir keine Verantwortung übernehmen. Stand 15.02.2016 Seite 7 von 7