Der neue Emscher-Durchlass am Rhein-Herne-Kanal

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Der neue Emscher-Durchlass am Rhein-Herne-Kanal
BauP_U_01_11_BauPortal 21.12.10 14:35 Seite 1
ISSN 1866-0207
6693
1
Januar 2011
Der neue Emscher-Durchlass
am Rhein-Herne-Kanal
Arbeitsschutz – „Wackelkandidat“ Sprossenleitern
– Gefährdungsbeurteilung Abbrucharbeiten
Baumaschinen – Rückfahrkameras an Erdbaumaschinen
– Wirtschaftlich fahren und transportieren (Teil 3)
Recht – QM-Systeme für mittelständische Bauunternehmen
– Kündigung/Beendigung Bauvertrag – Zahlungsansprüche
Bau des neuen Emscher-Durchlasses
am Rhein-Herne-Kanal
(Foto: Wasserstraßen-Neubauamt Datteln)
BauP_Inh01_11_BauPortal21.12.1014:40Seite1
Heft 1 • 123. Jahrgang • Januar 2011
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Inhalt
Verantwortlicher Schriftleiter: Klaus-Richard Bergmann
Der unsichere „Wackelkandidat“ –
Stehleiter mit Sprossen oder
schmalen Stufen hat ausgedient! . . . . . . . . . . 24
Redaktion: Dipl.-Ing. Bernhard Arenz,
Leiter der Prävention der BG BAU
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Dipl.-Ing. Ramona Bischof,
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Der neue Emscher-Durchlass
am Rhein-Herne-Kanal . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
Rückfahrkameras an Erdbaumaschinen . . . . 7
Wirtschaftlich fahren
und transportieren (Teil 3) . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
Arbeitshilfe zur Anfertigung
von Gefährdungsbeurteilungen
bei Abbrucharbeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
Wer schreibt – der bleibt!
Durchsetzung der Zahlungsansprüche
bei Kündigung und
einvernehmlicher Vertragsbeendigung . . . . . 28
Qualität beim Bauen – QM-Systeme
für mittelständische Bauunternehmen . . . . . 32
20. Karlsruher Symposium 2010 –
Abschluss und Rekultivierung
von Deponien und Altlasten . . . . . . . . . . . . . . . 35
25. Seminar Schalung + Rüstung . . . . . . . . . . . 38
VDBUM-Branchentreff . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41
Tag der Deutschen Baumaschinentechnik . 42
Oldenburger Rohrleitungsforum . . . . . . . . . . . 45
Stichwort Recht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46
ISSN: 1866-0207
aktuell – rund um die BG BAU . . . . . . . . . . . . . 47
Gesamtherstellung: PC-Print GmbH, Infanteriestraße 11a, Haus A1, 80797 München
Prüfung technischer Arbeitsmittel . . . . . . . . . 48
Mitteilungen aus der Industrie . . . . . . . . . . . . 49
Veranstaltungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57
IVWgeprüfte
Auflage
Buchbesprechungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59
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Der neue Emscher-Durchlass
am Rhein-Herne-Kanal
Dipl.-Ing. Rainer Voß, Dipl.-Ing. Ralf Bruns, Dipl.-Ing. Matthias Skrezek-Boß und Dipl.-Ing. Martin Kastalski, Datteln
Am 9.11.2010 wurde vor zahlreichen Besuchern im Norden von Castrop-Rauxel ein 18.000 t schweres Stahlbetonbauwerk in den Rhein-Herne-Kanal eingeschwommen und zentimetergenau abgesenkt. 56 Stunden hat es gedauert,
bis das 85 m lange und 26 m breite Einschwimmbauwerk planmäßig an seinen neuen Bestimmungsort unter der Kanalsohle gelangt war. Der Neubau des Emscher-Durchlasses ist eine beeindruckende Ingenieurbauleistung mit Entwurfsplanung und Bauüberwachung durch das Wasserstraßen-Neubauamt in Datteln, die nachfolgend beschrieben wird.
Wasserstraßen –
ein elementarer Bestandteil
im kombinierten Verkehr
Damit auch in Zukunft das steigende Güterverkehrswachstum bewältigt und gleichzeitig Umwelt- und Klimaschutzziele eingehalten werden können, kann auf das leistungsfähige und umweltfreundliche Verkehrssystem „Schiff/Wassertrasse“ nicht verzichtet werden. Es ist wichtiger Bestandteil in
einem trimodalen Verkehrssystem, das die
Verkehrsträger Straße, Wasserstraße und
Schiene intelligent miteinander kombiniert.
Die Schifffahrtskanäle im Ruhrgebiet sind die
am meisten befahrenen künstlichen Wasserstraßen in Deutschland. Neben dem hohen
Durchgangsverkehr auf den Kanälen findet
in den Häfen ein erheblicher Güterumschlag
statt. Wurden früher hauptsächlich Massengüter, wie Erze, Mineralöle und Kohle transportiert und umgeschlagen, so werden
heute, dank der modernen Containerschifffahrt, auch andere Frachtgüter befördert.
Mit der zunehmenden Erweiterung der
Häfen zu trimodalen Container-Terminals, die
mit modernen Umschlagsanlagen einen effizienten Wechsel der Güter zwischen den Verkehrsträgern ermöglichen, kann der Güterverkehr verstärkt von der Straße auf das Binnenschiff verlagert werden.
Der Straßenverkehr ist im öffentlichen Bewusstsein eher präsent, daher werden dort
Entwicklungen stärker wahrgenommen als
beim Schiffsverkehr. Nur wenigen ist bekannt, dass sich der technische Fortschritt
auf den Wasserstraßen auch in den wachsenden Schiffsgrößen widerspiegelt. So gelten heute als Standard auf den bundesdeutschen und europäischen Wasserstraßen
einerseits das moderne 110 m lange Großmotorgüterschiff und andererseits der 185 m
lange Schubverband mit jeweils einer Breite
von 11,45 m und einer Abladetiefe von 2,80 m.
Wassertiefe zur Ausführung. Die den Kanal
kreuzenden Bauwerke (Tunnel, Durchlässe
oder Brücken) werden an die neuen Abmessungen angepasst, also in anderen Abmessungen neu hergestellt.
Angeln ist möglich. Als überdimensionale
Wasserleitungen stehen die Kanäle zudem
der Landwirtschaft und der Industrie zur Verfügung und liefern über Trinkwasserversorgungsunternehmen frisches Wasser.
Der Rhein-Herne-Kanal –
mehr als eine
künstliche Wasserstraße
Das Ausbaulos 7
des Rhein-Herne-Kanals –
Planung und Bauüberwachung in einer Hand
Der etwa 45 km lange Rhein-Herne-Kanal
(RHK) wurde in den Jahren 1906 bis 1914
gebaut. 5 Schleusen sind heute notwendig,
um den Höhenunterschied von etwa 36 m zu
überwinden. Beginnend im Westen verbindet der RHK die wichtigen Überseehäfen in
Amsterdam, Rotterdam und Antwerpen über
den Rhein mit dem industriellen Kernland
des Ruhrgebiets. Im Osten, am Wasserstraßenkreuz Datteln, schließen weitere Kanäle
an (Dortmund-Ems, Wesel-Datteln, DattelnHamm), die zu den deutschen Nordseehäfen
und den Industrieregionen in Mittel- und
Ostdeutschland führen.
Neben der reinen Transportfunktion als Wasserstraße hat der Rhein-Herne-Kanal auch
einen bedeutenden Freizeit- und Erholungswert für die Bevölkerung im dicht besiedelten Ruhrgebiet: Bestehende Betriebswege
werden gerne als Wander- und Fahrradwege genutzt, den Ruder- und Kanuvereinen
dient der Kanal als Trainingsmöglichkeit und
Bund und Land Nordrhein-Westfalen haben
1965 ein gemeinsames Bau- und Finanzierungsprogramm zum Ausbau des westdeutschen Kanalnetzes beschlossen. Danach soll
auch der Rhein-Herne-Kanal (RHK) in Stand
gesetzt und die vorhandene Infrastruktur an
größere Schiffseinheiten angepasst werden.
5 Schleusen hat die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung am Rhein-Herne-Kanal bisher
neu gebaut. 2 Staustufen konnten bergbaubedingt zurückgebaut werden. Der Streckenausbau von Duisburg bis Gelsenkirchen ist
bereits abgeschlossen. Heute ist der Restausbau des RHK als vordringliche Baumaßnahme in den aktuellen Bundesverkehrswegeplan aufgenommen. Dazu zählen der
Streckenausbau von Gelsenkirchen bis Henrichenburg und mithin auch das im Zuge
des Streckenausbaus neu zu konzipierende
Kreuzungsbauwerk für die Emscher im Ausbaulos 7 (Abb. 1).
Abb. 1:
Ausbaumaßnahmen im Bereich des Rhein-Herne-Kanals
(Stand September 2010)
Stand der Baumaßnahmen:
fertig
im Bau
in Planung
In einigen Teilbereichen sind die alten Kanalabmessungen für die modernen Schiffe nicht
mehr ausreichend: Heute kommt als Standard-Ausbauquerschnitt für die Wasserstraßen i.d.R. das ökologisch günstige Trapezprofil mit 55 m Wasserspiegelbreite und 4 m
2
www.baumaschine.de/Wasserbau – BauPortal 1/2011
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Geplant und durchgeführt wird die Neuund Umgestaltung des Emscher-Durchlasses
vom Wasserstraßen-Neubauamt Datteln,
eine Behörde der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, die seit über 50 Jahren mit erfahrenen Ingenieuren vielfältige
und anspruchsvolle wasserbauliche Aus- und
Neubauvorhaben im Bereich des westdeutschen Kanalnetzes plant und umsetzt.
Die Ausbaustrecke Los 7 liegt im Norden der
Stadt Castrop-Rauxel. Der vorhandene Kanal
ist zwischen 30 und 40 m breit und etwa
3,50 m tief. Parallel zur Ausbaustrecke liegt
auf der Westseite die Alte Fahrt des RheinHerne-Kanals und dazwischen die Wartburginsel, die von verschiedenen Sportvereinen
genutzt wird. Die Emscher unterquert im
Süden der Wartburginsel den Rhein-HerneKanal in einem Durchlassbauwerk (Abb. 2).
Die Emscher –
ein offener Schmutzwasserlauf wird umgebaut
Die Emscher entspringt östlich von Dortmund und durchzieht das Ruhrgebiet bis zur
Mündung in den Rhein bei Dinslaken. Mit
der Industrialisierung des Ruhrgebiets wurde
der ursprünglich über 100 km lange, stark
mäandrierende Fluss zu einem offenen Abwasserkanal umfunktioniert.
Nach der Nordwanderung des Bergbaus und
dem Abklingen der Bergsenkungen soll in
den nächsten Jahren der gesamte Emscherbereich umgebaut werden. Dabei wird parallel zur Emscher ein etwa 50 km langer unterirdischer Abwasserkanal vorgetrieben, der
dann zukünftig das Abwasser den Kläranlagen zuführen soll. Anschließend wird die
Emscher renaturiert.
Der bestehende Durchlass –
ein Ersatzbauwerk
wird erforderlich
Bereits 1993 hat die Bundesanstalt für Wasserbau in einem Gutachten festgestellt, dass
sich das Bauwerk in einem schlechten baulichen Zustand befindet, so dass der Ersatz
des mittlerweile mehr als 80 Jahre alten Bauwerks erforderlich wurde. Der bestehende
Emscher-Durchlass wurde 1927 als Düker
errichtet und 1968 auf Grund von Bergsenkungen zu einem Durchlass umgestaltet.
Er besteht aus 3 Stahlbetonröhren mit lichten Durchmessern von je 5,34 m und Wandstärken von 0,85 m.
Zwischen den Stirnwänden, die gleichzeitig
die Uferwände des Kanals darstellen, ist
lediglich eine 30 m breite Fahrrinne im Kanal
vorhanden, eine Engstelle also, die den Be gegnungsverkehr moderner Güterschiffe un möglich macht. Die Folge ist nicht nur eine
potenzielle Gefahrenstelle, sondern auch ein
Zeitverlust für die Binnenschiffer: Denn auf
Abb. 2: Das Los 7 im ursprünglichen Zustand vor der Ausbaumaßnahme
Grund der langen Schleppkurven muss das
wartende Schiff bis zu 1 km vor dem bestehenden Durchlass halten und solange warten, bis das durch die Engstelle fahrende
Schiff seine normale Fahrspur wieder erreicht hat. Somit ist auch im Hinblick auf die
erforderlichen Querschnitte für den Kanalausbau der bestehende Durchlass durch ein
Ersatzbauwerk zu ersetzen.
Die äußeren Abmessungen des neuen
Emscher-Durchlasses ergeben sich durch
den für die Binnenschifffahrt erforderlichen
Kanalquerschnitt. Die Planung der Kanalstrecke ergab das ökologisch günstige Trapezprofil (T-Profil) mit 55 m Wasserspiegelbreite, 4 m Wassertiefe und 1:3 geneigten
wasserseitigen Böschungen. Für die Dimensionierung der Durchlassöffnungen wurde
in Abstimmung mit der Emschergenossenschaft ein Bemessungsabfluss von 180 m3/s
(100-jähriges Hochwasser) festgelegt. Mit
dieser Wassermenge wäre ein leeres Sportschwimmbecken in nur wenigen Sekunden
gefüllt.
Auswahl des Bauverfahrens –
für Sicherheit
und die Leichtigkeit des
Schiffsverkehrs
Für den Neubau des Emscher-Durchlasses
waren i.W. 2 Bedingungen zu erfüllen, wozu
das Wasserstraßen-Neubauamt Datteln folgende Lösungsansätze konzipierte:
• Die Vorflut der Emscher muss jederzeit
sichergestellt sein.
Zunächst wird das Ersatzbauwerk 200 m
nördlich des bestehenden Durchlasses
hergestellt. Anschließend wird die
Abb. 3:
Die Emscher unterquert
den Rhein-Herne-Kanal
in einem Durchlass
erbaut 1927–
Ein Begegnungsverkehr
im Bereich der Engstelle
ist nicht möglich,
weil der Kanal
in diesem Bereich
nur 30 m breit ist
BauPortal 1/2011 – www.baumaschine.de/Wasserbau
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Emscher umgeleitet und an das neue
Bauwerk angeschlossen. Erst dann erfolgen der Rückbau des alten Durchlasses
und der eigentliche Kanalausbau.
• Die Herstellung des Ersatzbauwerks muss
unter möglichst geringer Beeinträchtigung der Binnenschifffahrt erfolgen.
Um die zwangsläufig durch die Baumaßnahme anfallenden Störungen für die
Binnenschifffahrt zu minimieren, kommt
ein in Deutschland nicht alltägliches Bauverfahren zum Einsatz. Dabei wird das
neue Bauwerk zunächst in einer Trockendock-Baugrube neben dem Kanal hergestellt und schwimmfähig ausgerüstet, so
dass es nach dem Fluten des Trockendocks
aufschwimmt. Das anschließende kontrollierte Einschwimmen und punktgenaue Absetzen des Einschwimmbauwerks im Kanal erfolgt in einer vergleichsweise kurzen Zeit von 56 Stunden,
in der der Kanal für die Schifffahrt voll
gesperrt ist.
Abb. 4: Verlauf der Emscher vor (schwarz) und nach (rot) der Baumaßnahme
Das Einschwimmbauwerk –
schwerer als 4 voll beladene
Schubverbände oder
3.600 Elefanten
Das Kernstück des neuen Emscher-Durchlasses besteht aus dem ca. 85 m langen und
26,4 m breiten Einschwimmbauwerk mit 2
jeweils 11,90 m breiten rechteckigen Durchlassöffnungen. Die beiden seitlichen Wände
sind 0,90 m, die Mittelwand 0,80 m und die
Bauwerkssohle 1,40 m dick (Abb. 6a, b). Das
schlaff bewehrte Stahlbetonrahmenbauwerk
wird fugenlos als monolithischer Körper hergestellt. Die Wasserdichtigkeit des Baukörpers wird durch die Verwendung von WUBeton und einer konstruktiv angesetzten
Mindestbewehrung erreicht. Das Gesamtgewicht des Einschwimmbauwerks liegt bei
knapp 18.000 t.
Abb. 5a, b: Längs- und Querschnitt in Kanalmitte
Abb. 6a, b: Herstellung Ersatzbauwerk in einer Trockendock-Baugrube (Einbringen Spundwände für Baugruben
und Kanalseitendichtung, Bodenaushub Trockendock und Einschwimmhafen, Herstellung Einschwimmbauwerk)
Die wesentlichen
4 Bauphasen – vom Trockendock neben dem Kanal zur
Absenkrinne im Kanal
Die von Archimedes entdeckten Gesetze zur
Hydrostatik lassen nicht nur Schiffe, sondern
wie im konkreten Fall auch 18.000 t schwere
Betonbauwerke schwimmen, vorausgesetzt
sie werden entsprechend konstruiert. Die
Herstellung des neuen Emscher-Durchlasses
läuft hauptsächlich in 4 Bauphasen ab.
In der ersten Bauphase wird zunächst das
Trockendock neben dem Kanal hergestellt.
Die ca. 12 m tiefe Trockendock-Baugrube
wird mit Spundwänden und bis zu 3 Ankerlagen gegen das Erdreich und das Grundwasser gesichert. Die Erstellung des Einschwimmhafens auf der gegenüberliegen4
www.baumaschine.de/Wasserbau – BauPortal 1/2011
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Abb. 7a: Einschwimmen des Bauwerks in Kanalmitte
(Unterwasseraushub der Absenkrinne im Kanal, Fluten der Baugruben und Rückbau des Fangedamms)
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Abb. 7b: Absenkvorgang (Montage der Litzenheber auf Traversen, Absenken und Lagesicherung des Bauwerks,
Betonverfüllung der Zwischenräume innerhalb der Absenkrinne)
den Seite erfolgt analog. Die Baugrubenwände werden in Teilbereichen als Pfahlwände zur späteren Aufnahme der Absenkanlage ausgebildet. Die Herstellung des Einschwimmbauwerks erfolgt in massiver Stahlbetonbauweise im Trockendock.
In der zweiten Bauphase wird im Kanal
innerhalb von Spundwänden eine Absenkrinne im Nassbaggerbetrieb ausgehoben.
An den Enden des Einschwimmbauwerks
werden die einzelnen Kammern mit Stahlabschottungen abgedichtet. Da der Auftrieb
des Einschwimmbauwerks für ein selbstständiges Schwimmen nicht ausreicht, werden zusätzlich auf der Decke Schalwände
temporär befestigt. Diese 2,7 m hohen
Temporärwände halten den Deckenbereich
wasserfrei und geben dem Einschwimmbauwerk zusätzlichen Auftrieb. Nach dem Fluten
der Trockendock-Baugrube schwimmt das
Bauwerk auf. Daraufhin wird der Fangedamm, welcher den Kanal von der Trockendock-Baugrube bisher getrennt hat, zurückgebaut.
In der dritten Bauphase werden auf jeder
Kanalseite Traversen auf die Pfahlwände aufgelegt. Auf den Traversen werden Litzenheber montiert und betriebsbereit gemacht.
Das schwimmende Bauwerk wird mit Winden in den Kanal gezogen. Sobald das Bauwerk die endgültige Lage im Kanal erreicht
hat, werden die Litzen an das Bauwerk angeschlossen. Nach dem Fluten des Deckenbereichs und dem anschließenden Entfernen
der Temporärwände wird das Bauwerk innerhalb der Absenkrinne auf Endtiefe abgesetzt.
Die Sohle der Absenkrinne liegt über 11 m
unter dem Kanalwasserspiegel.
Presseinformationen,
interessante Hinweise,
aktuelle Mitteilungen
aus dem
berufsgenossenschaftlichen
Bereich auf täglich
neuestem Stand.
Abb. 8: Das Bauwerk ist eingeschwommen, die Temporärwände im Deckenbereich sind noch nicht entfernt
Abb. 9: Fertigstellung Emscher-Durchlass
(Herstellung der Ein- und Auslaufbauwerke, Umlegung der Emscher, Fertigstellung des neuen Kanalquerschnitts)
BauPortal 1/2011 – www.baumaschine.de/Wasserbau
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Bevor in der vierten Bauphase mit der Herstellung der Ein- und Auslaufbauwerke in
den wieder gelenzten Baugruben begonnen
wird, erfolgt die Lagesicherung des abgesenkten Bauwerks. Dieses wird an die Seitendichtung des Kanals angeschlossen und die
Zwischenräume innerhalb der Absenkrinne
werden verfüllt. Dabei wird der Hohlraum
unter der Bodenplatte über die in der Sohle
des Einschwimmbauwerks eingebauten Verfüllstutzen nahezu drucklos mit Mörtel ausgefüllt. Die seitlichen Zwischenräume werden mit Unterwasserbeton im ContractorVerfahren geschlossen.
Wesentliche Bauleistungen
Einschwimmbauwerk mit 18.000 t Gewicht
einschwimmen und absenken
550.000 m3
Bodenbewegung
3.000 t
Spundbohlen liefern
27.000 m2
Spundbohlen einbringen
600 Stück
Rundstahl- und Verpressanker herstellen
14.000 m3
Stahlbeton für neuen Durchlass herstellen
300 m
Stahlbetonrohre vorpressen
12.700 m3
Stahlbeton des alten Durchlasses
unter Wasser abbrechen
Bauzeit
2008–2012
Auftragssumme 30,6 Mio. €
Nach Herstellung der neuen Emscher-Trasse
wird die Emscher verlegt. Der alte Durchlass
im RHK kann zurückgebaut und der neue
Kanalquerschnitt ausgebaut werden.
Rückbau des alten Durchlasses und Gestaltung eines
neuen Landschaftsbildes
Während bisher der Ingenieurbau und die
Logistik eine herausragende Rolle bei der
Abwicklung des Bauprojekts spielten, stehen
zum Schluss die ökologischen Aspekte der
Baumaßnahme im Vordergrund.
Die Wasserstraße ist wie kein anderer Verkehrsträger dafür geeignet, ihre Funktion als
Verkehrsweg zu erfüllen und gleichzeitig
wertvoller Natur-, Freizeit- und Erholungsraum zu sein. Deshalb entsteht im Ausbaulos 7 nicht nur ein in die Landschaft eingebundenes, neues Kreuzungsbauwerk, sondern auch an Stelle des alten Bauwerks ein
neu gestalteter Landschaftsraum, dessen
Gestaltung eng auf die Pläne der Emschergenossenschaft zur Renaturierung der
Emscher abgestimmt ist.
Viele kleine, aber ökologisch wichtige Maßnahmen werden dort, wo Emscher und Kanal
sich kreuzen, ein völlig neues Landschaftsbild entstehen lassen. So werden die überschüssigen Erdmassen nur im unmittelbaren
Baustellenbereich abgelagert. Dadurch entsteht ein begehbares Landschaftsbauwerk
mit Erholungscharakter. Der beim Rückbau
des alten Durchlassbauwerks entstehende
Betonabbruch wird vor Ort zwischengelagert
und mit einer mobilen Brecheranlage gebrochen. Das dadurch gewonnene Recyclingmaterial wird als Unterbau der Betriebswege, die später auch als Geh- und Radwege genutzt werden, eingesetzt. Vom alten
Emscher-Verlauf verbleibt in einem Teilbereich ein vom Grundwasser gespeistes Stillgewässer mit einem kleinen Wald. Die Einzäunung dieses Bereiches stellt sicher, dass
die Natur hier v.A. Natur sein kann.
Für die Lebensqualität der Menschen in der
Region ist damit schon viel getan. Einen weiteren Fortschritt wird es geben, wenn der
Rhein-Herne-Kanal fertig ausgebaut ist und
damit auch seiner wirtschaftlichen Bedeutung für die Region und darüber hinaus voll
gerecht werden kann.
Autoren:
Dipl.-Ing. Rainer Voß,
Dipl.-Ing. Ralf Bruns,
Dipl.-Ing. Matthias Skrezek-Boß und
Dipl.-Ing. Martin Kastalski,
Wasserstraßen-Neubauamt Datteln
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Die Redaktion BauPortal bedankt sich bei Prof. Kunze und seinen Mitarbeitern für die geleistete Arbeit und bei den
Nutzern der Website und den Lesern unserer Fachzeitschrift für das Vertrauen.
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www.baumaschine.de/Wasserbau – BauPortal 1/2011
02 Rueckfahrkameras_BauPortal 21.12.10 14:49 Seite 1
Rückfahrkameras an Erdbaumaschinen
Finanzielle Förderung von Kamera-Monitor-Systemen durch die BG BAU in Verbindung mit
der Informationskampagne „Sehen und gesehen werden“
Dipl.-Ing. Horst Leisering, Neumünster
Jährlich ereignen sich zahlreiche schwere Unfälle, bei denen Erdbaumaschinen beteiligt sind. Viele dieser Unfälle
passieren, weil im Umfeld der Maschinen arbeitende Personen vom Maschinenführer nicht rechtzeitig wahrgenommen
und an- bzw. überfahren werden. Die Sichtverhältnisse an Erdbaumaschinen konnten in den vergangenen Jahren durch
übersichtlichere Konstruktionen verbessert werden. Es verbleiben jedoch bei jeder Maschine „Tote Winkel“. Diese
Bereiche können vom Fahrerplatz aus nicht eingesehen werden.
Um derartigen Unfällen entgegenzuwirken, müssen Erdbaumaschinen ab Baujahr 2009 die Sichtfeldanforderungen der
neuen ISO 5006:2006 „Erdbaumaschinen – Sichtfeld – Testverfahren und Anforderungskriterien“ erfüllen. Damit auch
die Baumaschinen vor dem Baujahr 2009 auf diesen Stand der Technik gebracht werden, hat sich die BG BAU entschlossen, die Nachrüstung von Erdbaumaschinen mit Kamera-Monitor-Systemen zu fördern und finanziell zu unterstützen.
Zusätzlich führt die BG BAU die Informationskampagne „Sehen und gesehen werden“ durch. Hierdurch sollen Betriebe,
Hersteller, Vermieter, und andere Beteiligte sowie interessierte Kreise auf diese Problematik aufmerksam gemacht
werden. Über den Link www.sehen-und-gesehen-werden.de können Antragsformulare für die finanzielle Förderung heruntergeladen werden. Auf der Internetseite kann Informationsmaterial angesehen, heruntergeladen/bestellt werden.
Unfallgeschehen
Bei Radladern, Raupen, Muldenkippern bzw.
Dumpern und ähnlichen Maschinen werden
die meisten Personen bei der Rückwärtsfahrt
an- bzw. überfahren. Bei Baggern ist das
Unfallgeschehen differenzierter. Es zeigten
unterschiedliche statistische Auswertungen
durch die BG BAU, dass sich die meisten
schweren und tödlichen Unfälle mit Bagger
ebenfalls bei der Rückwärtsfahrt ereignen.
Deshalb wird im Rahmen des nun gestarteten Förderprogramms die Nachrüstung von
Rückfahrkameras finanziell unterstützt.
Um festzustellen, ob es sich bei den hier
beschriebenen Unfällen um eine bauspezifische Besonderheit handelt, wurden 32 tödliche Unfälle mit Erdbaumaschinen, die sich
mit dem Thema „Sichteinschränkungen“
bzw. „Tote Winkel“ in Verbindung bringen
lassen, näher überprüft. Hierbei wurde der
Zeitraum von Januar 2008 bis September
2010 betrachtet.
Es stellte sich heraus, dass sich hiervon
ca. 10 Unfälle im Zuständigkeitsbereich der
BG BAU ereignet hatten. Die übrigen 22 Unfälle ereigneten sich im Zuständigkeitsbe-
Abb. 1:
Verteilung Baggerunfälle
1996–2000 (nur schwere
und tödliche Unfälle)
3,7 %
18,5 %
78 %
reich anderer Berufsgenossenschaften. Diese
Zahlen sollen deutlich machen, dass es sich
nicht um ein Problem handelt, welches in
erster Linie auf Baustellen anzutreffen ist.
Vielmehr passieren viele Unfälle auf Werksgeländen, z.B. in holzverarbeitenden Betrieben, in Steinbrüchen, in Kieswerken, auf
Deponiegeländen, im Land- und Baustoffhandel. In den meisten Fällen ist hier der
Radlader die maßgebende Unfallmaschine.
Unfallbeispiel
Im Folgenden soll an Hand eines Unfallbeispiels eine typische Unfallsituation dargestellt werden: Ein Baggerfahrer wechselte
mit einem Arbeitskollegen von der gleichen
Baustelle die Arbeitsausrüstung des Baggers.
Nach dem Wechsel stieg der Fahrer in die
Fahrerkabine und fuhr rückwärts (der Bagger
war mit laufendem Motor abgestellt). Der
Abb. 3:
Nachgestellte
Unfallsituation
0%
Quelle: Dipl.-Ing. Sinnhuber BG BAU
69 %
31 %
Abb. 2:
Verteilung tödlicher Unfälle
aus den Jahren 2008
bis September 2010
BauPortal 1/2011 – www.baumaschine.de/Erdbaumaschinen
7
02 Rueckfahrkameras_BauPortal 21.12.10 14:49 Seite 2
später Verletzte wollte hinter dem Bagger
vorbeigehen und wurde angefahren und verletzt. Mit einer Kamera hätte der Maschinenführer den Kollegen rechtzeitig sehen können und wäre aller Wahrscheinlichkeit nach
nicht rückwärts losgefahren.
Finanzielle Unterstützung
bei der Nachrüstung
durch die BG BAU
Für die Nachrüstung von Baumaschinen im
Altbestand können Prämien in Form von
Zuschüssen bei der BG BAU beantragt werden. Die Förderung ist auf max. 2 KameraMonitor-Systeme pro Jahr und Unternehmen
begrenzt. Der Zuschuss wird in Höhe von
25 % der Anschaffungskosten gewährt und
beträgt max. 250 € pro Kamera-MonitorSystem.
Voraussetzung hierfür ist, dass
• die Firma des Antragstellers Mitglied bei
der BG BAU ist,
• die nachzurüstende Erdbaumaschine
älter als Baujahr 2009 ist (da Erdbaumaschinen ab dem Baujahr 2009
die Sichtfeldanforderungen der
ISO 5006:2006 herstellerseits bereits
erfüllen müssen) und
• durch die Nachrüstung die vom Fahrerplatz aus ursprünglich nicht einsehbaren
Nahbereiche deutlich reduziert werden.
Dies kann derart überprüft werden,
ob eine im Abstand von 1 m zur Baumaschine gehende/stehende Person
vom Maschinenführer gesehen wird.
Durch die BG BAU wird z.Z. die Nachrüstung
folgender Maschinen finanziell gefördert:
• Mobilbagger < 25 t,
• Raupenbagger < 40 t,
• Lader < 30 t,
• Baggerlader < 25 t,
• Planierraupen < 18 t,
• Muldenfahrzeuge < 50 t,
• Muldenfahrzeuge mit Frontmulde < 10 t,
• Grader < 15 t,
• Erd- und Müllverdichter 10 t < m < 35 t,
• Walzen 5 t < m < 25 t.
Abb. 4: Finanzielle Förderung durch die BG BAU – Internetauftritt „www.sehen-und-gesehen-werden.de“
• einen Farbmonitor wählen,
• den Monitor so im Sichtfeld des Bedieners
anbringen, dass dadurch die Sicht auf
den Fahr- und Arbeitsbereich nicht eingeschränkt wird,
• die Betriebsbereitschaft durch eine
Statusleuchte anzeigen lassen,
• die Kamera mit selbsttätigem Helligkeitsausgleich wählen,
• eine integrierte Heizung zur
Verhinderung von Kondenswasserbildung
wählen,
• das Kamera-Monitor-System gegen
äußere Beschädigung und Diebstahl
geschützt anbringen,
• eine aussagekräftige Bedienungsanleitung haben,
• durch das Kamera-Monitor-System die
Funktionen der Maschine nicht einschränken lassen.
Kampagne
„Sehen und gesehen werden“
Im Rahmen der Präventionskampagne Risiko
raus der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) führt die BG BAU die Trägerkampagne „Sehen und gesehen werden“
durch. Hierfür wurden Informationsmaterialien wie Flyer und Plakate entworfen sowie
ein kurzes 8-minütiges Video produziert.
Flyer, Plakate, Video sowie weitere Informationen sind auf der speziell dafür eingerichteten Seite www.sehen-und-gesehenwerden.de zu finden. Über diese Seite können die genannten Medien sowie das Video
eingesehen und bestellt werden. Darüber
hinaus können Informationen über finanzielle Förderung bei der Nachrüstung von
Erdbaumaschinen mit Kamera-Monitor-Systemen sowie entsprechende Anträge heruntergeladen werden.
Abb. 5: Internetauftritt der Kampagne „Sehen und gesehen werden“ mit einem der 3 Kampagnenplakate
Die Förderung gilt derzeit nicht für Lkw.
Empfehlungen für Unternehmen, die ihre
Maschinen mit Kamera-Monitor-Systemen
ausrüsten sollten:
• möglichst nur abgestimmte Komponenten eines Herstellers verwenden,
• Kamera-Monitor-Systeme auswählen,
die für baustellentypische Belastungen
geeignet sind (Erschütterungen, Staub,
Feuchtigkeit),
• den Einbau entsprechend der Einbauhinweise der Hersteller (z.B. zu Einbauort
und Neigung der Kamera gegen die
Horizontale) vornehmen,
• die Größe des Monitors mit min. 5,5“
(= 14 cm Bildschirmdiagonale) wählen,
8
www.baumaschine.de/Erdbaumaschinen – BauPortal 1/2011
02 Rueckfahrkameras_BauPortal 21.12.10 14:49 Seite 3
Inhalt des Flyers sind 10 Tipps, durch die
anschaulich mit wenig Text und prägnanten
Grafiken gezeigt werden soll, wie mit einfachen Maßnahmen das Risiko erheblich
reduziert und Unfälle verhindert werden
können. Die Flyer eignen sich gut als Informationsmaterial für Unternehmen und
Schulungen.
Die 10 Tipps lauten im Einzelnen:
• Sichtfeld überprüfen!
• Sicht verbessern!
• Kamera-Monitor-Systeme und Spiegel
in Ordnung halten!
• Blickkontakt herstellen!
• Arbeiten im Fahr- und Arbeitsbereich
vermeiden!
• Baumaschinen im Auge behalten und
Abstand wahren!
• Erst gucken, dann fahren oder
schwenken!
• Lasten außerhalb des Fahrweges
im Blickfeld des Fahrers führen!
• Warnkleidung tragen!
• Maschinenführer und Bodenpersonal
qualifizieren!
Bei dem Entwurf der Plakate wurde eine
sehr eindringliche, z.T. schockierende Art
der Darstellung gewählt. Grund hierfür ist,
dass es sich bei dem hier in Zusammenhang
mit Erdbaumaschinen behandelten Unfallgeschehen um Unfälle mit schwersten oder
gar tödlichen Verletzungen handelt. Um dies
ohne viel Text deutlich zu machen, wurde
diese eindringliche Art der Darstellung gewählt. Die Reaktionen hierauf sind unterschiedlich. Wer sich überwiegend theoretisch
mit dem Arbeits- und Gesundheitsschutz
beschäftigt oder in Bereichen arbeitet, in
denen die hier erwähnten schweren Unfallfolgen eher die Ausnahme sind, kann auf
die Plakate zunächst geschockt reagieren.
Wer aber mit dem Thema dieser Kampagne
durch seine tägliche Arbeit bereits direkt in
Verbindung steht, reagiert überwiegend
positiv.
Abb. 6: Flyer „Sehen und gesehen werden – 10 Tipps zur Unfallverhütung“
mischen Darstellbarkeit 2 der 10 Tipps zusammengefasst wurden. Hierdurch wurde
die Zahl der Tipps im Film auf 9 Tipps reduziert, ohne dass inhaltlich ein Tipp verlorengegangen ist.
Überarbeitung der Bausteine
Im Rahmen der regelmäßigen Aktualisierung
des Regelwerkes der BG BAU wurden die
maschinenspezifischen Module der „Gelben
Wer nicht mit Flyern, Fachartikeln etc. arbeiten möchte, hat die Möglichkeit, sich die entsprechenden Informationen über das Video
anzusehen. In dem Video werden kurz und
prägnant die 10 Tipps anschaulich dargestellt, wobei aus Gründen der besseren fil-
Abb. 7: Video „9 Tipps“
BauPortal 1/2011 – www.baumaschine.de/Erdbaumaschinen
9
02 Rueckfahrkameras_BauPortal 21.12.10 14:49 Seite 4
Abb. 8: Aktualisierte „Bausteine“ berücksichtigen
Sichtfeldproblematik (voraussichtliches
Erscheinungsdatum Januar 2011)
Mappe“, die „Bausteine“ überarbeitet und an
die neue Rechtslage angepasst. Die neuen
„Bausteine“ werden voraussichtlich im
Januar 2011 erscheinen. Hierdurch wird auch
über diesen Informationsweg ein breites
Fachpublikum über die Neuerungen hinsichtlich des sicheren Betriebs von Erdbaumaschinen auf aktuellem Stand gehalten.
Kontrolle des Sichtfeldes
An einer Erdbaumaschine lässt sich einfach
überprüfen, ob der Fahrer ausreichende Sicht
nach hinten hat. Hierfür wird die Maschine
abgestellt und der Motor ausgeschaltet.
Anschließend stellt sich eine durchschnittlich große Person im Abstand von 1 m hinter
die Maschine. Kann der Fahrer den Kopf und
die Schultern dieser Person sehen, so kann
davon ausgegangen werden, dass die Sicht
ausreichend gut ist.
In Abbildung 9a, b ist zu erkennen, dass eine
im Abstand von 1 m hinter der Maschine
stehende Person für den Fahrer nicht direkt
zu sehen ist. Der Hersteller hat zum Ausgleich der mangelnden Direktsicht seine
Baumaschine mit einem Kamera-MonitorSystem ausgerüstet. Hierdurch wird es dem
Baugeräteführer auf ergonomische Weise
ermöglicht, den Gefahrbereich hinter der
Maschine einzusehen. Radladerfahrer müssen in manchen Fällen bis zu 50 % ihrer
Arbeitszeit rückwärts fahren. Eine Sichthilfe,
die kein ständiges Umdrehen erforderlich
macht, ist daher ein modernes technisches
Hilfsmittel, welches von den Baugerätefahrern angenommen und benutzt wird und
wegen der günstigen Ergonomie auch eine
Steigerung der Leistungsfähigkeit beim Einsatz von Erdbaumaschinen ermöglicht.
Unternehmer, die Erdbaumaschinen betreiben, sind verpflichtet, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die Gefahren beim
Betrieb dieser Maschinen zu ermitteln. Hierzu gehören auch die Gefährdungen durch
Sichteinschränkungen bzw. „Tote Winkel“.
Diese Gefährdungen können auf schnelle
Weise durch dieses vereinfachte Verfahren
ermittelt werden. Wird hierbei festgestellt,
dass die überprüfte Maschine keine ausreichende Sicht nach hinten aufweist, müssen
Maßnahmen ergriffen werden. Das bedeutet,
Abb. 10:
Absperren von
Gefahrbereichen
dass diese Maschine nicht ohne besondere
Schutzmaßnahmen eingesetzt werden darf.
Derartige Maßnahmen können z.B. der Einsatz von Sicherungsposten oder Einweisern
sein. Alternativ können Gefahrbereiche abgesperrt werden (Abb. 10).
Im Einzelfall, d.h. bei einer einmalig nur kurz
und unvorhersehbar entstandenen Gefahrsituation mögen diese Schutzmaßnahmen
sinnvoll sein. Bei den klassischen Einsätzen
im Tief- und Erdbau müssen sich auf Grund
der örtlichen Platzverhältnisse und der organisatorischen Umstände auf den Baustellen
immer wieder Personen im Gefahrbereich
der Maschinen aufhalten. Hier ständig einen
Sicherungsposten oder Einweiser vorzuhalten bzw. Absperrungen umzustellen, ist zum
Einen sicherlich nicht wirtschaftlich. Zum
Anderen würde die Entscheidung für derartige Schutzmaßnahmen für die Baustellenverantwortlichen, wie z.B. Bauleiter oder
Schachtmeister, bedeuten, sich ständig um
den Einsatz von Einweisern, Sicherungspos ten oder Personal für das Umstellen von
Absperrungen kümmern zu müssen und
rechtzeitig entsprechende Anweisungen zu
Abb. 9a, b: Direktsicht im Nahbereich unzureichend –
wird vom Hersteller durch Kamera-Monitor-System ausgeglichen
10
www.baumaschine.de/Erdbaumaschinen – BauPortal 1/2011
02 Rueckfahrkameras_BauPortal 21.12.10 14:49 Seite 5
geben. Auch dies erscheint nicht für die
Praxis geeignet. Gleichzeitig wird den Baustellenverantwortlichen ein Mehr an Verantwortung und Organisationsaufgaben aufgebürdet.
Technische Maßnahmen wie z.B. das Nachrüsten mit Kamera-Monitor-Systemen sollten daher baldmöglichst umgesetzt werden.
Auch Käufern von Neumaschinen ist daher
zu empfehlen, vor dem Kauf einer Erdbaumaschine diese einfache Sichtfeldüberprüfung
durchzuführen. Hierfür spricht neben der
Verpflichtung, nur sichere und normgerechte
Maschinen zu erwerben und einzusetzen
auch der Anspruch, eine möglichst leistungsstarke Maschine zu betreiben. Bedenkt man,
dass viele Baumaschinen auf engem Raum
eingesetzt werden müssen, wird klar, wie
wichtig für den wirtschaftlichen Einsatz
einer Maschine ein gutes Sichtfeld ist.
Alternativ können auch Spiegel zum Ausgleich von Sichteinschränkungen eingesetzt
werden. Hierbei ist jedoch zu prüfen, ob
durch die Anordnung, Abmessung und Konstruktion der Spiegel eine ausreichende Sicht
auf die Gefahrbereiche sichergestellt ist.
Auch sollte man sich ernsthaft die Frage stellen, ob ein mittig hinter dem Fahrer angebrachter Spiegel, der vom Fahrer ein Umdrehen um 180° erfordert, wirklich eine sinnvolle Maßnahme ist. Bedenkt man, dass am
Heck angebrachte Spiegel sich beim Schwenken, z.B. durch leichtes Streifen von Buschwerk, leicht verstellen und dass zum Einstellen von Spiegeln immer eine zweite Person
benötigt wird, so kommen Zweifel an dieser
Maßnahme auf.
Abb. 13: Geschützt vor Diebstahl und Beschädigung
montierte Rückfahrkamera
Qualifizierung
Abb. 11: Optimale Lösung:
Dauernd zugeschaltete Rückfahrkamera
im Blickfeld des Fahrers mit Blendschutz
zulässige, aber i.d.R. ergonomisch ungünstige
und störungsanfällige Möglichkeit zur Verbesserung der Rücksicht dar. Zwischenzeitlich können hingegen Rückfahrkameras so
montiert werden, dass sie geschützt vor
Diebstahl und Beschädigung dem Fahrer
eine optimale Sicht nach hinten ermöglichen.
Bei vielen Unfällen zeigt sich aber auch, dass
eine ungünstige Organisation der Baustellenabläufe, leichtsinniges Verhalten des
„Bodenpersonals“ und manchmal die unvorsichtige Fahrweise des Maschinenführers
derartige Unfälle begünstigen. (Raser gibt es
nicht nur im Straßenverkehr!)
Deshalb ist es wichtig, Bodenpersonal und
Maschinenführer zu unterweisen und zu
qualifizieren. Zum Einen müssen Maschinenführer und „Bodenpersonal“ mindestens einmal jährlich über die Gefährdungen beim
Betrieb von Erdbaumaschinen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen zur Vermeidung dieser Gefährdungen unterwiesen werden. Zum Anderen müssen hierbei die für
Hinter dem Fahrer angeordnete Spiegel stellen in diesem Zusammenhang eine zwar
Sicher ist sicher!
Abb. 12: Ist dieser Spiegel wirklich eine
sinnvolle Hilfe für den Fahrer?
Kompendium Arbeitsschutz BG BAU 2009
Die Tool-CD der BG BAU
Ihre „Werkzeugkiste“ für den Arbeitsschutz
auf Baustellen – mit Vorschriften und Regelwerken, Gefährdungsbeurteilung, SiGePlan,
Arbeitsschutzmanagement u.v.m.:
• Umfangreiche Sammlung für den
Baubereich wichtiger Vorschriften und
Regelwerke (350 Titel) inkl. Info-Mappe
und Bausteinen
• BG BAU-Wegweiser mit Gefährdungsbeurteilung und SiGePlan (sowie Bauablaufplan, Vorankündigung, Unterlage,
Aufbauorganisation, Arbeitsmittelverwaltung, SCC-Mitarbeiter-Fragenkatalog, Formulare, Unfallstatistik, ...)
• Symbolbibliothek mit ca. 700 Symbolen
aus den Bereichen Arbeitsschutz, Brandschutz, StVO
BauPortal 1/2011 – www.baumaschine.de/Erdbaumaschinen
• „Aus Unfällen lernen“ mit 170 Unfallschilderungen zum Zusammenstellen
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(offene Bauweise)
Das Kompendium Arbeitsschutz ist ausschließlich zu
beziehen über: Jedermann-Verlag, Postfach 10ž31ž40,
69021 Heidelberg, Tel.: 06221/1451-0, Fax: 06221/
27870, E-Mail: [email protected]
Die CD ist für Mitgliedsbetriebe der BG BAU zum Preis
von nur 39,– € erhältlich (Update 25,– €). Der Preis für
andere Interessenten beträgt 179,– € (Update 85,– €).
Die angegebenen Preise verstehen sich zzgl. MwSt.
und Versandkosten, die Update-Ermäßigung gilt nur
für die jeweilige Vorversion.
11
02 Rueckfahrkameras_BauPortal 21.12.10 14:49 Seite 6
Auszüge aus den genannten Regelwerken:
den Betrieb von Erdbaumaschinen relevanten Inhalte der geltenden Unfallverhütungsvorschriften und BG-Regeln sowie des einschlägigen staatlichen Vorschriften- und
Regelwerkes in verständlicher Weise vermittelt werden. Die Unterweisung muss dokumentiert werden.
Seit dem 7. Januar 2009 gibt es den anerkannten Qualifikationsnachweis zum „Geprüften Bagger- und Laderfahrer“. Die Spitzenverbände der Bauwirtschaft und die BG
BAU empfehlen, diese Möglichkeit zur Verbesserung der Rechtssicherheit zu nutzen. Es
sollten also Maschinenführer eingesetzt werden, die diese praktische und theoretische
Qualifikation zum „Geprüften Bagger- und
Laderfahrer“ absolviert haben. Zugelassene
Prüfungsstätten betreiben der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und
der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes.
Rechtlicher Hintergrund
Bei den rechtlichen Grundlagen muss zwischen den Anforderungen unterschieden
werden, die sich an den Hersteller bzw. den
Inverkehrbringer einer Maschine richten und
denen, die sich an den Betreiber wenden.
Einige in diesem Zusammenhang wichtige
Rechtsgrundlagen sind in der Tabelle 1 dargestellt und den entsprechenden Normadressaten zugeordnet.
Anforderungen an neue
Maschinen ab 30.11.2008
(Datum des erstmaligen
Inverkehrbringens)
Die Sichtanforderungen an Erdbaumaschinen wurden durch die neuen Standards der
seit dem 30.11.2008 geltenden EN 474 auf
ein sehr hohes Niveau gebracht. Zusammen
mit der neuen EN 474 ist jetzt auch die neue
ISO 5006:2006 verbindlich. Sie gilt für: Radlader, Skidsteer-Lader, Kettenlader, Baggerlader, Mobilbagger, Raupenbagger, Muldenkipper, Planierraupen, Grader, Kompaktoren
und Walzen.
Mit der neuen ISO 5006:2006 „Erdbaumaschinen – Sichtfeld – Testverfahren und
Anforderungskriterien“ wird neben der
Änderung des Verfahrens zur Erfassung
„Toter Winkel“ auf einem Messkreis mit
einem 12-m-Radius als wesentliche Neuerung die Einführung einer zusätzlichen Sichtmessung im Nahbereich eingeführt. Hierbei
muss ein 1,5 m hoher Prüfkörper an einer
rechteckigen Umrisslinie im Abstand von 1 m
von der Maschine zu sehen sein, wobei verdeckte Bereiche bis zu einer Breite von 30 cm
toleriert werden. Ursächlich für die Verschärfung der Anforderungen an das Sichtfeld ist
das Unfallgeschehen beim Einsatz von Erdbaumaschinen.
12
• BetrSichV, Anhang 1, Abschnitt 3.1.6:
(Mindestvorschriften für Arbeitsmittel
gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 2)
...
d) Reicht die direkte Sicht des Fahrers
nicht aus, um die Sicherheit zu
gewährleisten, sind geeignete Hilfsvorrichtungen zur Verbesserung der
Sicht anzubringen.
Abb. 14: Unterweisungsthema:
Niemals ohne Zustimmung des Maschinenführers
in den Gefahrbereich treten!
Hersteller, die ihre Maschinen ab diesem
Datum erstmals in Europa in den Verkehr
bringen und die in dieser Norm beschriebenen Sichtanforderungen erfüllen, können
davon ausgehen, dass die Forderungen der
Maschinenrichtlinie bezüglich der Sicht eingehalten sind.
Anforderungen an
Bestandsmaschinen
Eine konkrete und allgemeingültige Nachrüstverpflichtung für Maschinen, die vor diesem Datum (30.11.2008) erstmals in den Verkehr gebracht wurden, besteht nicht. Vielmehr sind die Unternehmer bzw. die Betreiber von Erdbaumaschinen auf Grund der
Betriebssicherheitsverordnung verpflichtet,
die Gefahren beim Betrieb der Maschinen
zu ermitteln und die erforderlichen Schutzmaßnahmen zu veranlassen.
Die BG-Regel „Betreiben von Erdbaumaschinen“ (BGR 500, Kap. 2.12) beschreibt, welche
Schutzmaßnahmen festzulegen und umzusetzen sind, um Gefährdungen durch Personenaufenthalt im Gefahrbereich zu vermeiden. Im § 15a der Unfallverhütungsvorschrift
„Bauarbeiten“ (BG C 22) werden ebenfalls
Schutzmaßnahmen verbindlich gefordert.
• § 15a der BG-Vorschrift C 22 (Unfallverhütungsvorschrift „Bauarbeiten“)
...
(2) Ist bei Fahr- und Arbeitsbewegungen die Sicht des Fahrzeug- oder
Maschinenführers auf seinen Fahr- oder
Arbeitsbereich eingeschränkt, muss ein
Sicherungsposten eingesetzt werden.
(3) Abweichend von Absatz 2 kann auf
einen Sicherungsposten verzichtet werden, wenn durch geeignete Einrichtungen
sichergestellt ist, dass Personen nicht
gefährdet werden können.
Geeignete Einrichtungen können z.B.
Spiegel, Fernsehüberwachungsanlagen,
Leiteinrichtungen, Absperrungen oder
Abgrenzungen sein.
• BGR 500, Kap. 2.12
3.3.1 Im Gefahrbereich von Erdbaumaschinen dürfen sich Personen nicht
aufhalten.
3.3.2 Der Maschinenführer darf mit der
Erdbaumaschine Arbeiten nur ausführen,
wenn sich keine Personen im Gefahrbereich aufhalten.
3.3.3 Ist es aus betrieblichen Gründen
unvermeidlich, dass Versicherte den
Gefahrbereich betreten müssen, hat der
Unternehmer auf der Grundlage einer
Gefährdungsbeurteilung Maßnahmen
festzulegen. Abweichungen von den
Abschnitten 3.3.1 und 3.3.2 sind nur unter
Beachtung dieser Maßnahmen zulässig.
Solche Maßnahmen können
beispielsweise sein:
– technisch: zusätzliche Einrichtungen
zur Verbesserung der Sicht;
– organisatorisch: Einsatz von Einweisern
oder Sicherungsposten;
– ergänzend personenbezogene Maßnahmen, wie das Tragen von Warnwesten.
Tabelle 1: Normadressaten bei Maschinensicherheit
Hersteller:
Maschinenrichtlinie
Betreiber:
Betriebssicherheitsverordnung
EN 474 „Erdbaumaschinen“ Teile 1–12
TRBS 1201, 1203, 2111 Teil 4, 2121 Teil 4
ISO 5006:2006
BGR 500; Kap. 2.12
„Betreiben von Erdbaumaschinen“
Formalien: CE-Zeichen,
Konformitätserklärung,
Betriebsanleitung
Betreiber prüft z.B. an Hand der „Formalien“
die geforderte Konformität
mit der Maschinenrichtlinie
www.baumaschine.de/Erdbaumaschinen – BauPortal 1/2011
02 Rueckfahrkameras_BauPortal 21.12.10 14:49 Seite 7
Empfehlung des
Fachausschuss Tiefbau
Der Fachausschuss Tiefbau hat im April 2009
eine Empfehlung veröffentlicht, nach der alle
Erdbaumaschinen im Rahmen der nächsten
Prüfung durch eine „Befähigte Person“ hinsichtlich der Sichtverhältnisse im Nahbereich
überprüft werden sollen. Wird hierbei z.B.
festgestellt, dass eine hinter der Maschine
stehende Person vom Fahrer nicht gesehen
werden kann, müssen Maßnahmen ergriffen werden. Technische Maßnahmen, etwa
Nachrüstung mit Kamera-Monitor-Systemen,
sollten baldmöglichst umgesetzt werden.
Andernfalls muss die Gefährdung durch die
Sichteinschränkung durch baustellenspezifische Maßnahmen verhindert werden, beispielsweise Sicherung bzw. Absperrung des
Fahr- und Arbeitsbereiches oder Einsatz von
Einweisern und Sicherungsposten.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass
Unternehmer bzw. die in der Linienverantwortung stehenden Mitarbeiter (z.B. Bauleiter, Schachtmeister) in der Verantwortung
stehen, die Gefährdungen durch Sichteinschränkungen zu ermitteln und entsprechende Schutzmaßnahmen auf der Baustelle
umzusetzen (s.a. Abschnitt „Kontrolle des
Sichtfeldes“). Der Einsatz von Hilfsmitteln
zur Verbesserung, wie z.B. Kamera-MonitorSystemen, entlastet Unternehmer und Baustellenverantwortliche von der Verpflichtung,
sich ständig um den Einsatz von Einweisern,
Sicherungsposten oder Personal für das
Umstellen von Absperrungen kümmern zu
müssen und rechtzeitig entsprechende Anweisungen geben müssen (s.a. Abschnitt
„Kontrolle des Sichtfeldes“).
Rückfahrwarneinrichtungen
Einige Maschinenhersteller rüsten ihre Erdbaumaschinen mit Rückfahrwarneinrichtungen, den sog. Rückfahrpiepern, aus. Bezüglich dieser Warneinrichtungen tauchen
immer 2 Fragen auf:
• Sind derartige Rückfahrwarneinrichtungen vorgeschrieben?
• Stellen diese Rückfahrwarneinrichtungen
eine ausreichende Sicherheitsmaßnahme
dar, wenn an einer Erdbaumaschine das
Sichtfeld größere Sichtfeldeinschränkungen (Tote Winkel) aufweist?
akustisches und/oder optisches Warnsignal
vorgeschaltet ist.
Das bedeutet:
• Die Rückwärtsfahrt muss trotz Aktivierung durch den Fahrer zunächst durch
die Art der Steuerung verhindert
werden.
• Ein akustisches und/oder optisches
Warnsignal muss so lange aktiviert
werden, dass hinter der Maschine
befindliche Personen genügend Zeit
bleibt, um den Gefahrenbereich zu
verlassen und
• erst danach die Rückwärtsfahrt von der
Steuerung freigegeben wird.
• Während der Rückwärtsfahrt ist das
akustische und/oder optische Warnsignal
nicht erforderlich.
Dass eine derartige Steuerung im Bereich
der klassischen Erdbaumaschinen nicht praktikabel ist und vermutlich eher eine „Verschlimmbesserung“ bewirken würde, liegt
auf der Hand. Man stelle sich vor: Der Baugeräteführer legt den Rückwärtsgang ein
und will losfahren, die Maschine lässt ihn
aber nicht. Also gibt er mehr Gas und nach
Ablauf der vorgeschalteten Anfahrverzögerungszeit wird die Rückwärtsfahrt von der
Steuerung plötzlich freigegeben. Ein mehr
oder weniger unkontrolliertes nach hinten
Losfahren mit überhöhter Geschwindigkeit
wäre die Folge.
Somit lässt sich zur Beantwortung der ersten
Frage der Sachverhalt wie folgt zusammenfassen: Die auf dem Markt üblichen Rückfahrwarneinrichtungen, die während der
Rückwärtsfahrt permanent aktiviert sind,
erfüllen die Anforderungen der Maschinenrichtlinie und der EN 474 nicht und werden
dort auch nicht gefordert. Das bedeutet,
dass sie bei in Europa eingesetzten Erdbaumaschinen nicht vorgeschrieben sind.
Die Antwort auf die zweite Frage lautet:
Rückfahrwarneinrichtungen können keine
Kamera-Monitor-Systeme bzw. Spiegel ersetzen, die zur Verbesserung der Sicht erforderlich sind.
Nach den in der neuen EN 474 und der
neuen ISO 5006 beschriebenen Anforderungen müssen in dem Fall einer unzureichenden Direktsicht (Sichtfeldanforderungen der
ISO 5006 nicht erfüllt) die Sichteinschränkungen durch Hilfsmittel zur Verbesserung
der Sicht ausgeglichen werden. Das heißt,
bei unzureichender Direktsicht sind die Toten
Winkel durch Kamera-Monitor-Systeme oder
Spiegel auszugleichen. Nur wenn dies nicht
möglich ist, muss die Steuerung der Maschine so ausgelegt und gebaut sein, dass
dem Ingangsetzen der Rückwärtsfahrt ein
BauPortal 1/2011 – www.baumaschine.de/Erdbaumaschinen
Sicht hat immer Vorrang!
Aber: Kombinationen, wie z.B. Kamera-Monitor-System und Rückfahrwarnung, können
sinnvoll und für den Fahrer eine zusätzliche
Hilfe sein. Zu nennen sind hier z.B.:
• zusätzliche Personen-/Objekterkennungssysteme (über Ultraschall, Infrarot, Laser,
Impulsradartechnologie),
• zusätzliche akustische Rückfahr-/
Abstandswarner (mit Breitband oder
Piepton; Achtung: Gefahr der Reizüberflutung beim zeitgleichen Einsatz mehrerer
Maschinen!)
Zusammenfassung
Nach wie vor ereignen sich viele schwere und
tödliche Unfälle beim Betrieb von Erdbaumaschinen. Ursächlich für viele dieser Unfälle sind u.A. Sichteinschränkungen bzw.
Tote Winkel an den Maschinen. Betroffen
sind nicht nur Erdbaumaschinen, die im
Bau eingesetzt werden, sondern auch viele
Maschinen, die auf Werksgeländen von stationären Betrieben eingesetzt werden.
Die BG BAU unterstützt ihre Mitgliedsbetriebe durch die finanzielle Förderung bei
der Nachrüstung von Erdbaumaschinen mit
Kamera-Monitor-Systemen. Durch die Kampagne „Sehen und gesehen werden“ sollen
Mitgliedsbetriebe der BG BAU, aber auch
Hersteller, Vermieter, und andere Beteiligte
und interessierte Kreise auf diese Problematik aufmerksam gemacht werden.
Über den Link www.sehen-und-gesehenwerden.de können Antragsformulare für die
finanzielle Förderung heruntergeladen werden. Des Weiteren kann auf dieser Internetseite Informationsmaterial angesehen, heruntergeladen und bestellt werden.
Autor:
Dipl.-Ing. Horst Leisering,
Leiter des Fachgebiets „Erdbau“ bei der BG BAU
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Fax:
13
04 Stehleiter_BauPortal 21.12.10 14:57 Seite 2
Der unsichere „Wackelkandidat“
Stehleiter mit Sprossen oder schmalen Stufen hat ausgedient!
Hans-Helmut Brettschneider, Frankfurt a.M.
Die Technik entwickelt sich weiter, teilweise rasant und gleichzeitig steigen
sicherheitstechnische Anforderungen auf Grund europäischer Richtlinien.
Das gilt auch für den Einsatz von Arbeitsmitteln für hochgelegene Arbeitsplätze mit Absturzgefahren. Mittlerweile bieten Hersteller weiterentwickelte
(Mini-)Hubarbeitsbühnen und klappbare Kleinstgerüste für hochgelegene
Arbeitsplätze an, um auf den Einsatz mobiler, aber unfallträchtiger Leitern verzichten zu können. Aber nicht überall können Hubarbeitsbühnen und Gerüste
zum Einsatz kommen. Mit der teleskopierbaren Podestleiter gibt es aber eine
sichere Alternative zu den herkömmlichen, unsicheren Leitern.
Auch traditionelle und einfache technische
Arbeitsmittel, die Jahrzehnte oder gar Jahrhunderte fast unverändert eingesetzt werden, entwickeln sich heute weiter. Hierzu
gehört auch die klassische Sprossen-Stehleiter oder die geringfügig sicherere Variante
Stufen-Stehleiter.
Dieser Fortschritt der Technik spiegelt sich
selbstverständlich auch in einer Fortentwicklung des Arbeitsschutzrechtes wieder. Sicherheitstechnische Anforderungen steigen dabei v.A. auf Grund europäischer Richtlinien,
die in Folge auch in deutsches Arbeitsschutzrecht umgesetzt werden. Hier ist v.A. die
seit 2002 gültige Betriebssicherheitsverordnung zu nennen, die dem Einsatz von
Leitern auf Grund der besonders großen
Gefahren besonderen Raum gibt. Dabei gilt
der Grundsatz, dass für Arbeiten an hochgelegenen Arbeitsplätzen das sicherste,
(wirtschaftlich) angemessene Arbeitsmittel
einzusetzen ist.
Der Einsatz der aus dem Unfallgeschehen
heraus nachweisbar sehr unsicheren traditionellen Stehleitern verbietet sich daher in
der Mehrzahl der Anwendungsfälle.
Jedes Jahr verzeichnen die Berufsgenossenschaften ca. 40.000 Unfälle durch Sturz von
Leitern. Unter den besonders gefährlichen
Absturzunfällen (Absturzhöhe ≥ 1 m) machen
die Absturzunfälle von Leitern fast die Hälfte
aus.
Im Arbeitsprogramm der GDA (Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie),
das von Bund, Länder und Unfallversicherungsträgern gemeinsam getragen wird,
sind erstmals für alle Träger verbindliche
Ziele und Handlungsfelder vereinbart worden, um die Sicherheit und Gesundheit bei
der Arbeit zu verbessern. Im Handlungsfeld
„Bau- und Montagearbeiten“ würde deshalb
die Bereitstellung von sicheren hochgelegenen Arbeitsplätzen und die Zurückdrängung
der unsicheren, konventionellen Sprossenund Stufenleiter einen erheblichen Beitrag
zum ersten Arbeitsschutzziel: „Verringerung
von Häufigkeit und Schwere von Arbeitsunfällen“ leisten.
Kaum zu glauben, aber wahr: Schon seit
Jahren gibt es eine sichere Alternative zur
unsicheren Sprossen- und auch wenig sichereren Stufenstehleiter: die (teleskopierbare)
Podestleiter. Hier werden die Sprossen nur
noch zum Auf- und Abstieg auf das Arbeitspodest benutzt. Für die wesentlich gefahrenträchtigeren (Montage-)Arbeiten steht ein
ausreichend großes Arbeitspodest zur Verfügung. Obwohl es diese sicheren Alter-
Abb. 2: Verteilung der Zahl der Absturzfälle auf die Absturzorte
Abb. 1: Der Stand auf Sprossen-Stehleitern
ist ermüdend und unsicher
nativen gibt, sieht man auf deutschen Baustellen immer noch fast ausschließlich die
unsichere Sprossen- oder Stufenstehleiter
ohne Arbeitspodest im Einsatz.
Wegen des erhöhten Unfallrisikos ist der
Gebrauch von Leitern nach der Betriebssicherheitsverordnung aber nur noch eingeschränkt zulässig. Sie können oft durch bessere, sicherere Arbeitsmittel wie (kleine)
Hubarbeitsbühnen oder auch (fahrbare)
Kleingerüste ersetzt werden. Nur wenn diese
Arbeitsmittel nicht eingesetzt werden können, kommt eigentlich ein Einsatz von Leitern in Frage. Dabei gibt es aber eine wesentlich sicherere Alternative zu den Sprossenund Stufenstehleitern: nämlich eine Leiter
mit umwehrtem Arbeitspodest (bei Bedarf
auch teleskopierbar, um die Podesthöhe an
die Erfordernisse anpassen zu können).
Abb. 3: Absturzfolge Fersenbeinbruch
Bereits 50 cm reichen aus!
Kosten bis 250.000 €!
24
www.baumaschine.de/Leitern – BauPortal 1/2011
04 Stehleiter_BauPortal 21.12.10 14:57 Seite 3
kommen ersetzen, ohne dass auf die Sicherheit des allseitigen Seitenschutzes verzichtet werden muss. In der Praxis fehlt sogar
v.A. bei den Fahrgerüsten häufig die Absturzsicherung. Vorgesehen wäre sie ab 2 m
Belaghöhe. Besonders bei Belaghöhen zwischen 2 und 3 m fehlt der Seitenschutz aber
deshalb häufig, weil der notwendige zusätzliche Gerüstrahmenteil nicht mehr unter
die Decke bzw. die Installationen (Rohre,
Lüftungskanäle usw.) passt.
Ein renommierter Leiterhersteller bietet teleskopierbare Podestleitern mit Podesthöhen
zwischen 0,80 und 3,15 m und einer Podestfläche von ca. 0,3 m2 an. Das bedeutet
Arbeitshöhen von ca. 2,0–5,15 m und deckt
damit die meisten gängigen Raumhöhen ab.
Die Leitern sind an einem Holm mit Rollen
versehen und können somit sehr leicht in die
benötigte Arbeitsposition manövriert werden.
Mit ca. 35 kg sind sie zusammengeklappt mit
2 Personen leicht an den Arbeitsbereich zu
transportieren. Aufgeklappt wie jede normale Stehleiter können sie von einer Person
leicht bedient werden. Der nachteilige Vergleich mit den leichteren, traditionellen Stehleitern liegt zwar auf der Hand, ist aber
unangemessen. Selbstverständlich hat die
erhöhte Sicherheit, die deutlich verbesserte
Arbeitsfähigkeit auf einer ebenen Plattform
(Ergonomie) und auch die Teleskopierbarkeit,
den Preis eines größeren Volumens und
Gewichtes. Angemessen wäre aber auf
Grund der Leistungsfähigkeit und Sicherheit
nur der Vergleich mit einem Kleingerüst. Und
hier schneidet die Podestleiter allemal besser
ab, sowohl im Gewicht, als auch in den
Anschaffungskosten und in den Rüstzeiten.
Ein Quantensprung in der Arbeitssicherheit
ist dabei nicht nur das ausreichend große
Arbeitspodest, sondern auch die Umwehrung des Arbeitsplatzes (Absturzsicherung),
nach vorne und zu den Seiten mit stabilem
Geländer und nach hinten ggfs. mit einer
vorhandenen Seilsicherung.
Abb. 4: So kann nicht sicher und ermüdungsfrei
gute Arbeit geleistet werden
auch die Wirtschaftlichkeit der Tätigkeiten
verbessern könnten. Dazu zählen nach ersten
Erfahrungen v.A. Tätigkeiten wie:
• Trockenbau,
• Malerarbeiten,
• Installationsarbeiten (Heizung & Sanitär;
Lüftung; Elektrische Leitungen),
• Gebäudereinigung.
In vielen Fällen können die Podestleitern
fahrbare Arbeitsbühnen (Kleinstgerüste) voll-
Diese Nachlässigkeit hat oft schlimme Folgen. Ca. 90 % aller Abstürze passieren unterhalb von 3 m Höhe. Die Wahrscheinlichkeit
mit dem Kopf aufzuschlagen bei diesen
geringen Absturzhöhen ist besonders hoch.
Deshalb ist die Anforderung der Betriebssicherheitsverordnung, dass sicherste nach
dem Stand der Technik zur Verfügung stehende Arbeitsmittel zu benutzen konsequent, angemessen und zielführend, um
diese schweren Unfälle in Zukunft zu vermeiden.
Die Podestleiter ist v.A. dann die geeignete
Lösung, wenn Hubarbeitsbühnen (auch
Kleinstbühnen) und Gerüste nicht zum Einsatz kommen können (beengte Verhältnisse, Tragfähigkeit des Bodens …). Im Vergleich zu Gerüsten entfallen jegliche Rüstzeiten (für Auf- und Abbau). Es gibt keine
Systembauteile, v.A. Sicherheitsbauteile (Ge-
Im Ausland, v.A. in den skandinavischen Ländern, in Frankreich und in England werden
diese Leitern schon wesentlich konsequenter
eingesetzt und sind aus der Baupraxis nicht
mehr wegzudenken. Bei uns sind Podestleitern bisher noch nicht im gewünschten
Maße vertreten. Wenn überhaupt, dann finden sich Anwendungen v.A. im stationären
Bereich. Mit Blick auf die Sicherheit der Beschäftigten bleibt zu hoffen, dass diese Einrichtungen zukünftig auch in Deutschland
vermehrt eingesetzt werden und bald zum
alltäglichen Bild auf Baustellen gehören.
Dabei gäbe es gerade im Bereich der Bauwirtschaft viele Anwendungen, die neben
einer wesentlichen Verbesserung der Arbeitssicherheit auch die Ergonomie und letztlich
BauPortal 1/2011 – www.baumaschine.de/Leitern
Abb. 5:
Unfallfolgen
in Abhängigkeit von
der Absturzhöhe
25
04 Stehleiter_BauPortal 21.12.10 14:57 Seite 4
länderholme), die vergessen werden können.
Die Leiter wird einfach in Position gerollt und
aufgeklappt.
Durch Fußverbreiterungen oder gar abstrebbare Stützen bieten diese Podestleitern auch
die nötige Standsicherheit, um auf dem
Arbeitspodest in allen Richtungen sicher
arbeiten zu können. Besonders diese ständige Änderung der Arbeitsrichtung ist eine
praktische Notwendigkeit bei allen beobachteten (Montage-)Tätigkeiten.
In der Praxis wird gerade gegen die Gebote
der Standsicherheit regelmäßig verstoßen.
Stehleitern dürfen in aller Regel nicht quer
zur Aufklapprichtung benutzt werden. Rückt
dabei der Körperschwerpunkt außerhalb der
Aufstellfläche wird die Standfestigkeit bei
größeren Arbeitshöhen hier schnell ausgehebelt.
Braunlage, 22.– 26. Feb.
Feb.2011
2011
Feb. 2011
40 JAHRE VDBUM
Potenziale für die Zukunft
Abb. 6:
Die sichere Alternative:
Teleskopierbare Podestleiter
mit Absturzsicherung
Abb. 7:
Sicher und
unsicher auf
einen Blick
Alle diese missbräuchlichen Anwendungen sind schon Jahrzehnte
in der Unfallverhütungsvorschrift „Bauarbeiten“ (BGV C 22) und
der spezifischen Unfallverhütungsvorschrift „Leitern und Tritte“
(BGV D 32) verboten. Auch die Hersteller schränken die bestimmungsgemäße Verwendung konventioneller Stehleitern entsprechend stark ein. Dazu gehört auch das Verbot, die letzten Sprossen (i.d.R. die letzten 3 oder gar 4 Sprossen) zu betreten. Leider
gehört das zu den am häufigsten vorkommenden „unsicheren
Handlungsweisen“ der Beschäftigten und zu einer häufigen
Unfallursache.
Typische Unfallursachen beim Umgang mit Leitern sind:
• Verwenden einer ungeeigneten Leiter,
• Ab- bzw. Wegrutschen des Leiterfußes oder Leiterkopfes,
• mangelhafte, nicht standsichere Aufstellung
(Um- oder Wegkippen der Leiter),
• Verlust des Gleichgewichtes durch z.B. seitliches Herauslehnen oder unsicheren Stand auf den Leitersprossen,
• Mitnahme von sperrigem Material,
• Benutzung einer Stehleiter zum Übersteigen auf
höher gelegene Arbeitsplätze,
• Abrutschen von den Leitersprossen.
In 95 % aller Unfälle ist die ungeeignete Verwendung einer Leiter
bzw. der unsichere Umgang mit der Leiter Ursache für den Unfall.
Defekte Leitern sind mit ca. 5 % eher die Ausnahme. Alle diese
Risikofaktoren im Umgang mit der Leiter sind bei der Podestleiter
stark reduziert oder kommen gar nicht mehr vor.
Auf dem 40. VDBUM Großseminar präsentiert Ihnen der Verband
der Baumaschinen-Meister und -Ingenieure Herausforderungen aus der
Praxis, technische Innovationen und Lösungen aus den Bereichen:
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Selbstverständlich macht die Aufrüstung der vorhandenen
Arbeitsmittel (Sprossen- und Stufenleitern) Investitionen notwendig. Sie machen sich jedoch unter dem Strich betriebswirtschaftlich bezahlt (Erhöhung der Produktivität und Arbeitsqualität, Verringerung der gesundheitlichen Belastung durch ergonomischeres Arbeiten und damit Erhalt der vollen Leistungsfähigkeit der
Beschäftigten, Wegfall von extrem hohen Unfallkosten pro Schadensfall und damit unnötige Versicherungsbeiträge an die BG).
Ein durch einen banalen Absturz von weniger als 1 m verursachter Fersenbeinbruch verursacht schnell Kosten von 250.000 € für
die Berufsgenossenschaft.
Nichts ist aufwändiger als Improvisation durch ständiges Aufund Abbauen von Gerüsten oder Fehlzeiten der Mitarbeiter in
Folge von völlig überflüssigen Unfällen bei waghalsigen Übungen
auf den obersten Stufen einer Sprossenleiter.
Autor:
Hans-Helmut Brettschneider
BG BAU Prävention
www.baumaschine.de/Leitern – BauPortal 1/2011
05 Abbruchverband_BauPortal 21.12.10 15:04 Seite 1
Arbeitshilfe zur Anfertigung
von Gefährdungsbeurteilungen
bei Abbrucharbeiten
Der Deutsche Abbruchverband e.V. (DA) hat
eine „Arbeitshilfe zur Anfertigung von Gefährdungsbeurteilungen bei Abbrucharbeiten“ erarbeitet. Der Entwurf wurde interessierten Unternehmen bereits auf der Fachtagung „Abbruch und Rückbau“ im März
2010 in Berlin vorgestellt. Auch hier fand
eine rege Diskussion statt. Hauptdiskussionspunkt war nicht der Inhalt der Arbeitshilfe
zur Anfertigung von Gefährdungsbeurteilungen, sondern ihr Umfang und das Interesse
der Arbeitsschutzbehörde an einem solchen
Papier im Falle eines Unfalls.
Der Arbeitgeber hat eine umfassende Verantwortung für Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten in seinem Betrieb.
Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben (§ 3 ArbSchG). Um dies
leisten zu können, hat er eine Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen (§ 5 ArbSchG).
Zum Einen muss er eine unternehmensbezogene allgemeine Gefährdungsbeurteilung
erstellen und zum Anderen eine auf die
jeweilige Abbruchmaßnahme bezogene Gefährdungsbeurteilung vornehmen. Weitere
Verpflichtungen zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen ergeben sich aus der
Gefahrstoffverordnung, der Betriebssicherheitsverordnung, den Technischen Regeln für
Gefahrstoffe etc..
Grundsätzlich ist zu beachten, dass trotz des
Umfanges dieser Arbeitshilfe dies keine
Sicherheit auf Vollständigkeit gewährleistet.
Es ist nur ein allgemein gültiger Leitfaden.
Generell bleibt es dem Unternehmer und seiner unternehmerischen Sorgfaltspflicht
überlassen, zu prüfen, ob in seinem Betrieb
noch zusätzliche Gewerke zu beachten sind.
Die Arbeitshilfe steht für die Mitglieder
des DA unter www.deutscher-abbruchver
band.de im geschützten Mitgliederbereich
unter: „DA Mitglieder, Merkblätter/Praxistipps“ kostenlos zum Download bereit.
Nichtmitgliedsunternehmen können die
„Arbeitshilfe zur Anfertigung von Gefährdungsbeurteilungen bei Abbrucharbeiten“
gegen eine Schutzgebühr von 10 € im Shop
www.bauforum24.biz herunterladen. Diese
Seite ist aber auch über einen entsprechend
eingestellten Link von der Homepage des
Deutschen Abbruchverbandes aus bequem
und einfach erreichbar.
Die Arbeitshilfe ist kein statisches Werk, sie
umfasst den derzeitigen Stand der Kenntnisse zu Baustellenvorbereitung, zum Abbruch, sowie Entkernung, Demontage, Handabbruch, zu Brenn- und Schneidarbeiten und
Abbrucharbeiten. Sie gibt Hinweise zur Beachtung der Gefährdung im Zusammenhang
mit Abbrucharbeiten, erfolgten Erdarbeiten
und sie hat als besonderes Kapitel noch Hinweise zu Sprengarbeiten. Sollten sich z.B.
gesetzliche Änderungen ergeben, die zu
beachten sind, so werden diese in dem
Download-Dokument auf der DA Internetseite regelmäßig aktualisiert.
Deutscher Abbruchverband e.V., Köln
Mischwasser Vorflutbewältigung mit dem
VON PROFIS
FÜR PROFIS
Darüber hinaus hat der Unternehmer eine
Dokumentationspflicht nach § 6 ArbSchG.
Hierin sind die besonderen Gefährdungsbeurteilungen, die festgelegten Maßnahmen des Arbeitsschutzes und das Ergebnis
ihrer Überprüfung zu dokumentieren. Diese
Verpflichtungen gelten für jeden Arbeitgeber.
Die vom Abbruchverband erstellte „Arbeitshilfe zur Anfertigung von Gefährdungsbeurteilungen bei Abbrucharbeiten“, bietet hierzu einen umfassenden Überblick über alle
Planungs- und Ausführungsschritte, von der
Baustellenvorbereitung über die Baustellenausführung bis zur Baustellenüberwachung.
Sie unterstützt die Arbeit zur Ermittlung der
Gefährdungen und hilft, diese strukturiert zu
erfassen und zu bewerten.
Die Arbeitshilfe hat zwar einen Umfang von
nahezu 40 Seiten, aber der Unternehmer hat
an Hand der in Form von Checklisten aufgestellten Arbeitsschritte die Möglichkeit, mit
einem relativ geringen Zeitaufwand die verschiedenen Gewerke, die ihn tatsächlich be treffen, zu erkennen und dort dann seine
Anmerkungen, speziell auf seinen Betrieb
angepasst, einzufügen.
BauPortal 1/2011 – www.baumaschine.de/Abbrucharbeiten
Leistung von 1–5000 l/sec, Wartungsarm, Verstopfungsfrei,
Stufenlos Selbstregelnd, Kleine Energieleistung, Kostengünstiges Mietsystem.
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27
11 Recht_rundum1_11_BauPortal 21.12.10 15:18 Seite 3
aktuell – rund um die BG BAU
Arbeitsschutz mit System im Bauwesen
Zertifizierung nach AMS BAU – Unfallverhütung oberstes Gebot
Ob Unfallverhütungsvorschriften, persönliche Schutzausrüstung oder gleichrangige
Zielsetzung neben Wirtschaftlichkeit, Qualität, Termintreue und Kundenzufriedenheit innerhalb des Qualitätsmanagements:
Arbeitsschutz wirkt durch zahlreiche gesetzliche Bestimmungen und Vorgaben auf vielen Ebenen.
Um diese vielfältigen Bereiche besser zu
organisieren, zu bündeln und diesen Stellenwert auch gegenüber Auftraggebern und
Partnern nach außen hin zu dokumentieren,
hat die Bickhardt Bau AG das AMS BAU eingeführt. AMS BAU ist Arbeitsschutz mit
System. Voraussetzung für die Zertifizierung
ist eine umfassende Auditierung. Bei der
Umsetzung der Zertifizierung muss die
Geschäftsführung die Belegschaft mit einbinden. Im Hause Bickhardt waren dies der
Vorstand und der Betriebsrat. Die direkte
Umsetzung und die Zusammenstellung der
erforderlichen Unterlagen und die auch
nachweisliche Dokumentation, dass Arbeitssicherheit tagtäglich auf den Baustellen
gelebt wird, wurde durch die Begutachter
der BG BAU bei einem Ortstermin und in
Gesprächen mit Mitarbeitern vor Ort überprüft.
Bickhardt Bau AG, Herrn Ralf Schär, überreicht. 3 Jahre lang ist die Bescheinigung
gültig, dann kommen die Sicherheitsstandards wieder auf den Prüfstand. Die Zertifizierung ist das Eine, die Erfüllung der Vorgaben mit Leben und ihre Umsetzung im
Arbeitsalltag das Andere. Deshalb werden
auch unangekündigte Audits durch die
BG BAU bei der täglichen Umsetzung helfen.
Ziel der Einführung von AMS BAU ist es, den
Arbeitsschutz ständig zu verbessern, um
Sicherheit und Gesundheitsschutz täglich
voranzutreiben.
In einer kleinen Feierstunde wurde das
Prüfsiegel dem Vorstandsvorsitzenden der
Dipl.-Ing. Eckard Becker
BG BAU Prävention
Abb. 1: Übergabe der AMS-BAU-Bescheinigung an den Vorstandsvorsitzenden
Ralf Schär (2.v.l.) durch die zuständige Aufsichtsperson Eckhard Becker. Der Sicherheitsingenieur Johannes Weber (l.) und der QM-Beauftragte Markus Schlüter (r.)
waren für die Erstellung der Dokumentation zuständig
Statt
Hetze
auf dem Arbeitsweg –
mehr Zeit
für Ihre
Sicherheit.
BauPortal 1/2011
Abb. 2: Die Begutachter Herr Ortseifen (2. v.l.)
und Herr Seifert (3. v.l.) auf der Baustelle
Die BG BAU aktuell, Heft 4-2010 ist erschienen und kann
unter www.bgbau.de (Aktuelles) kostenlos heruntergeladen werden. Das Heft enthält folgende Themen:
• Prämien für Prävention – Anreizsystem der BG BAU
• Mit der Kamera unterwegs – das BG BAU-Lehrmobil
• Wir bauen Europa – Int. Sicherheitswettbewerb
• In schwindelnder Höhe – Gerüstbau
• Arbeitsmedizin: Risiko Krebs /
Verbandkasten vollständig?
• Von Gluthitze bis Eiseskälte – Klimahaus Bremerhaven
• Bildschirmarbeiter
• Beim Multitasking sind alle gleich – schlecht
• Reha: Vom Maler zum Automobilkaufmann
• Sozialkassen und Lohnnachweis 2010
• „Aus Unfällen lernen“ und Achtung Baustelle
• Interview mit Ministerin Ursula von der Leyen
47
12 ADI 1-11_BauPortal 21.12.10 15:33 Seite 2
Prüf- und Zertifizierungsstelle
der Fachausschüsse Bau und Tiefbau
Prüfung technischer Arbeitsmittel
Die Erzeugnisse der folgenden
Firmen wurden im Hinblick
auf die Arbeitssicherheit einer
Prüfung unterzogen.
Für die Maschinen wurden die
Prüfbescheinigungen erteilt.
Datenbank für geprüfte Produkte:
www.dguv.de/bg-pruefzert/produkte
Erdbaumaschinen
Liebherr-Werk Bischofshofen GmbH
A-5500 Bischofshofen
Von den Fachausschüssen Bau und Tiefbau
wurden die Erzeugnisse
der folgenden Firmen im
Hinblick auf die Arbeitssicherheit der berufsgenossenschaftlichen
Prüfung unterzogen. Die Prüfung erfolgte
nach den von der Deutschen Gesetzlichen
Unfallversicherung erlassenen „Grundsätze
für die Prüfung der Arbeitssicherheit durch
die berufsgenossenschaftlichen Fachausschüsse“. Für die Maschinen wurden die
Prüfbescheinigungen und das abgebildete
Prüfzeichen erteilt.
Radlader L 586
Radlader L 550
Grabenverbaugeräte
Grabenverbaugeräte
ThyssenKrupp Bauservice GmbH
41836 Hückelhoven-Baal
ThyssenKrupp Bauservice GmbH
41836 Hückelhoven-Baal
Grabenverbaugerät aus Stahl
Doppelgleitschiene Parallelverbau Krings
mit U-Laufwagen DG PV
Grabenverbaugerät aus Stahl
Doppelgleitschiene Parallelverbau Krings
mit U-Laufwagen DG PV
Grabenverbaugerät aus Stahl
Einfachgleitschiene Parallelverbau Krings
mit U-Laufwagen EG PV
Grabenverbaugerät aus Stahl
Einschieniger Linearverbau
mit U-Laufwagen
Grabenverbaugerät aus Stahl
Einfachgleitschiene Parallelverbau Krings
mit U-Laufwagen EG PV
Grabenverbaugerät aus Stahl
Einschieniger Linearverbau
mit U-Laufwagen
Grabenverbaugerät aus Stahl
Einschieniger Linearverbau
mit Rechteck-Laufwagen
Grabenverbaugerät aus Stahl
Einschieniger Linearverbau
mit Rechteck-Laufwagen
Folgende im Anhang IV der EG-Maschinenrichtlinie gelisteten Erzeugnisse wurden
einer EG-Baumusterprüfung unterzogen.
Für die Maschinen bzw. Sicherheitsbauteile
wurde die EG-Baumusterprüfbescheinigung
erteilt.
Erdbaumaschinen
Lugstein Gesellschaft m.b.H.
Sicherheitskabinen
A-5211 Friedburg
FOPS/Top Guard Kat. II
Schutzgitter auf Kabine/Canopy,
Bauteil-Nr. des Sicherheitsbauteiles
Kabine 138-00-0001, Canopy 138-00-0002,
Schutzgitter 138-00-1302,
für Wacker Neuson Minibagger 1403, 1503,
1703, 1903, 2003, 2203, 2404
Front Guard, Kat. II
Schutzgitter an Kabine,
Bauteil-Nr. des Sicherheitsbauteiles
Kabine 139-00-1101,
Schutzgitter 2000067259
TOPS, Canopy LK 88,
Bauteil-Nr. 8800AR50 für Wacker Neuson
Hydraulikbagger 2503, 3003, 3503, 3703
TOPS, Kabine/Canopy LK 114,
Bauteil-Nr. Kabine 114-00-1120,
Canopy 114-00-1110
TOPS, Kabine LK 88,
Bauteil-Nr. 8800AR03 für Wacker Neuson
Hydraulikbagger 2503, 3003, 3503, 3703
Wacker Neuson Linz GmbH
A-4060 Linz-Leonding
Was tun bei
ARTHROSE?
Heftige, stechende Schmerzen
in der Ferse können jeden
Schritt zur Qual werden lassen und die Beweglichkeit
immer weiter einschränken.
Früher hat man dies meist
als Folge eines sogenannten
Fersensporns angesehen. Heute weiß man, dass es sich hierbei sehr oft um die Entzündung und Reizung einer Sehnenplatte im Bereich der
Fußsohle handelt, von Experten als „Plantar-Fasziitis“ bezeichnet. Welche Behandlungsmöglichkeiten gibt es
und was kann man selbst
dagegen tun? Wie kann man
48
vorbeugen? In ihrer neuen
Informationszeitschrift „Arthrose-Info“ hat die Deutsche
Arthrose-Hilfe hierzu zahlreiche praktische Tipps zusammengetragen. In anschaulichen und interessanten Darstellungen werden darüber
hinaus weitere nützliche Empfehlungen zur Arthrose gegeben, die jeder kennen sollte.
Ein Musterheft des „ArthroseInfo“ kann kostenlos angefordert werden bei: Deutsche
Arthrose-Hilfe e.V., Postfach
1105 51, 60040 Frankfurt/M.
(bitte eine 0,55-€-Briefmarke für Rückporto beifügen).
TOPS,
ROPS/TOPS Bügel, Bauteil-Nr. 1000251705
für Wacker Neuson Hydraulikbagger 803
ROPS,
ROPS/TOPS Bügel, Bauteil-Nr. 1000251705
für Wacker Neuson Hydraulikbagger 803
Liebherr-Werk Telfs GmbH
A-6410 Telfs
Arbeitsplattform an Teleskoplader TLL;
Typ A/Ser. Nr. 001-004,
Typ B/Ser. Nr. 001 und Typ C/Ser. Nr. 001
BauPortal 1/2011
Fachtagung
Sanierung
4.–6. April 2011 in Jößnitz
Fachtagung
Tunnelbau
6.–8. April 2011 in Jößnitz
Fachtagung
Biologische Gefährdungen
2. Jahreshälfte 2011
(der genaue Termin wird noch bekanntgegeben)
Fachtagung
Spezialtiefbau
9. Juni 2011 in Hamburg
Fachtagung
Gleisbau
16. Juni 2011 in Haan
Fachtagungen der BG BAU 2011
g
BauP_U_01_11_BauPortal 21.12.10 14:35 Seite 3