Demo Handbuch der Einfuhrnebenabgaben

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Demo Handbuch der Einfuhrnebenabgaben
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Inhaltsübersicht
Inhaltsübersicht
Innerhalb der Erdteile sind die Länder alphabetisch geordnet und in nachstehender
Reihenfolge abgelegt.
Allgemeiner Teil
APS(LDC/OBC)-, ÜLG- und MARLänderlisten
Carnet A.T.A.
Doppelbesteuerungsabkommen
Harmonisiertes System (HS)
OECD (Mitglieder)
Verbindliche Ursprungsauskunft (vUA)
Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)
Vereinte Nationen (Mitglieder)
Währungen
World Trade Organization (Mitglieder)
Zollgebiet der Gemeinschaft
Zugelassene Grenzkontrollstellen
Ursprungszeugnisse (nicht-präferentiell)
Europa
Europa (Übersicht)
Europäische Union (EU)
Albanien (AL)
Andorra (AD)
Armenien (AM)
Aserbaidschan (AZ)
Belarus (BY)
Belgien (BE)
Bosnien und Herzegowina (BA)
Bulgarien (BG)
Dänemark (DK)
Deutschland (DE)
Großbritannien (GB)
Irland (IE)
Island (IS)
Italien (IT)
Kasachstan (KZ)
Kirgisistan (KG)
Kosovo (XK)
Kroatien (HR)
Lettland (LV)
Litauen (LT)
Luxemburg (LU)
Finnland (FI)
Frankreich (FR)
Malta (MT)
Mazedonien (MK)
Moldau (MD)
Montenegro (ME)
Georgien (GE)
Griechenland (GR)
Niederlande (NL)
Norwegen (NO)
Estland (EE)
Nachtrag Nr. 1/2013
1
Inhaltsübersicht
Europa (Fortsetzung)
Österreich (AT)
Polen (PL)
Portugal (PT)
Rumänien (RO)
Russland (RU)
Schweden (SE)
Schweiz (CH)
Serbien (RS)
Slowakei (SK)
Slowenien (SI)
Spanien (ES)
Tschechien (CZ)
Turkmenistan (TM)
Ukraine (UA)
Ungarn (HU)
Zypern (CY)
Afrika
Ägypten (EG)
Algerien (DZ)
Äthiopien (ET)
Botsuana (BW)
Côte d'Ivoire (CI)
Gabun (GA)
Ghana (GH)
Kenia (KE)
Lesotho (LS)
Malawi (MW)
Marokko (MA)
Mauretanien (MR)
2
Mauritius (MU)
Mosambik (MZ)
Namibia (NA)
Nigeria (NG)
Sambia (ZM)
Senegal (SN)
Südafrika (ZA)
Swasiland (SZ)
Tansania (TZ)
Tunesien (TN)
Uganda (UG)
Inhaltsübersicht
Amerika
Argentinien (AR)
Bahamas (BS)
Barbados (BB)
Belize (BZ)
Bolivien (BO)
Brasilien (BR)
Chile (CL)
Dominica (DM)
El Salvador (SV)
Guatemala (GT)
Haiti (HT)
Honduras (HN)
Jamaika (JM)
Kanada (CA)
Kolumbien (CO)
Mexiko (MX)
Panama (PA)
Trinidad und Tobago (TT)
Venezuela (VE)
Vereinigte Staaten (US)
Asien
Bahrain (BH)
Bangladesch (BD)
Brunei Darussalam (BN)
China (CN)
Hongkong (HK)
Indien (IN)
Indonesien (ID)
Japan (JP)
Katar (QA)
(Süd-)Korea (KR)
Kuwait (KW)
Laos (LA)
Libanon (LB)
Nachtrag Nr. 2/2013
Macau (MO)
Malaysia (MY)
Oman (OM)
Pakistan (PK)
Philippinen (PH)
Saudi-Arabien (SA)
Singapur (SG)
Sri Lanka (LK)
Taiwan (TW)
Thailand (TH)
Vereinigte Arabische Emirate (AE)
Vietnam (VN)
3
Inhaltsübersicht
Australien und Ozeanien
Australien (AU)
Papua-Neuguinea (PG)
Fidschi (FJ)
Tonga (TO)
Neuseeland (NZ)
Vanuatu (VU)
4
Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)
Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)
Liste der Zollbehörden, die von den Mitgliedstaaten zur Entgegennahme eines
Antrags auf Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft oder zur Erteilung von
verbindlichen Zolltarifauskünften bestimmt worden sind (VO (EWG) Nr. 2454/93,
Art. 6 Abs. 5 1) in der geltenden Fassung).
Die Liste wurde veröffentlicht im ABl. (EU) C 8 vom 12.1.2013.
Mitgliedstaat
Zollbehörde
Belgien
Zollbehörden, die zur Entgegennahme eines Antrags
und zur Erteilung von verbindlichen Zolltarifauskünften
bestimmt worden sind
Centrale administratie der douane en accijnzen
Dienst Nomenclatuur (Tarief), Landbouw en Waarde
Cel BTI
North Galaxy – Gebouw A – 8ste verdieping
Koning Albert IIlaan 33
1030 BRUSSEL
BELGIEN
Administration centrale des douanes et accises
Service nomenclature (Tarif), agriculture et valeur
Cellule RTC
North Galaxy Bâtiment A – 8e étage
Avenue Albert II 33
1030 BRUXELLES
BELGIEN
Bulgarien
Zollbehörden, die zur Entgegennahme eines Antrags
und zur Erteilung von verbindlichen Zolltarifauskünften
bestimmt worden sind
Агенция „Митници“
Централно Митническо Управление
ул. „Г. С. Раковски“ No 47
1202 SOFIA
BULGARIEN
1) ABl. L 253, S. 1 vom 11.10.1993.
Nachtrag Nr. 1/2013
1
Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)
Mitgliedstaat
Zollbehörde
Dänemark
Zollbehörden, die zur Entgegennahme eines Antrags
und zur Erteilung von verbindlichen Zolltarifauskünften
bestimmt worden sind
SKAT Århus
Told – Tariferingscentret
Lyseng Allé 1
8270 HØJBJERG
DÄNEMARK
(Antragsteller mit Geschäftsadressen in den Regionen
Nordjütland, Mitteljütland und Süddänemark)
SKAT København
Told – Tariferingscentret
Sluseholmen 8 B
2450 KØBENHAVN SV
DÄNEMARK
(andere Antragsteller)
Deutschland
Zollbehörden, die zur Entgegennahme eines Antrags
und zur Erteilung von verbindlichen Zolltarifauskünften
bestimmt worden sind
Hauptzollamt Hannover
Waterloostr. 5
30169 HANNOVER
DEUTSCHLAND
Estland
Zollbehörden, die zur Entgegennahme eines Antrags
und zur Erteilung von verbindlichen Zolltarifauskünften
bestimmt worden sind
Maksu- ja Tolliamet
Narva mnt 9j
15176 TALLINN
ESTLAND
Finnland
Zollbehörden, die zur Erteilung von verbindlichen Zolltarifauskünften bestimmt worden sind
Tullihallitus – Nimikkeistö- ja tullietuusyksikkö
Erottajankatu 2
PL 512
00101 HELSINKI
FINNLAND
2
Inhaltsübersicht
IS
Republik Island
(Island)
Im Länderblatt von Island werden aktuell die folgenden Themenkomplexe behandelt:
Mehrwertsteuer
Steuergegenstand
Registrierung und Vertretung
Bemessungsgrundlage
Befreiungen
Steuersätze
Steuererstattung
Mehrwertsteuer – Anlagen
Anlage/Registrierung und Vertretung: Antragsformular zur Registrierung
Anlage/Steuererstattung: Antragsformular zur Rückerstattung der Mehrwertsteuer
Verbrauchsteuern
Steuergegenstand
Bemessungsgrundlage
Steuersätze
Verbrauchsteuern – Anlage
Anlage/Steuersätze: Übersicht der verbrauchsteuerpflichtigen Waren
Sonstige Abgaben und Gebühren
Warensteuer
Benzin- und Erdölabgabe
Pfandgebühr für Einwegverpackungen
Ausgleichsabgabe für Kraftstoffe
Kohlenstoffabgabe
Kontrollabgabe
Nachtrag Nr. 6/2012
1
Mehrwertsteuer
IS
Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer in Island basiert auf dem Mehrwertsteuergesetz vom 1.1.1990
(Lög um virðisaukaskatt nr. 50/1988). Zuständig für die Verwaltung dieser Steuer
ist das Finanz- und Wirtschaftsministerium (Fjármála- og efnahagsráðuneytið).
Die Kontaktdaten lauten wie folgt:
Fjármála- og efnahagsráðuneytið (Finanz- und Wirtschaftsministerium)
Arnarhvoli vid Lindargotu
150 REYKJAVIK
ISLAND
Tel.: +354 545 9200
Fax: +354 545 9299
Internet: www.ministryoffinance.is
Die offizielle Währung in Island ist die Isländische Krone (ISK) mit 1 ISK = 100
Aurar. Die Unterteilung in Aurar wurde 2003 jedoch de facto abgeschafft.
Steuergegenstand
Der Mehrwertsteuer unterliegen:
— alle in Island erfolgenden Umsätze aus Lieferungen und Leistungen, die von Steuerpflichtigen erbracht werden, sofern diese Umsätze nicht von der Steuer ausgenommen
sind;
— alle Einfuhren nach Island, sofern diese nicht von der Steuer ausgenommen sind.
Registrierung und Vertretung
Unternehmer mit einem jährlichen Umsatz von mehr als 1.000.000 ISK müssen
sich zu Mehrwertsteuerzwecken in Island registrieren lassen.
Ein entsprechendes Formular für die Anmeldung zur Registrierung findet sich unter „Mehrwertsteuer – Anlage/Registrierung und Vertretung“.
Ausländische Unternehmer ohne Betriebsstätte in Island müssen einen in Island
ansässigen Fiskalvertreter bestellen. Der Fiskalvertreter hat die gleichen Rechte
und Pflichten wie der ausländische Unternehmer.
Bemessungsgrundlage
— bei der Einfuhr
Die Bemessungsgrundlage ist der Zollwert zzgl. des Zollbetrags und aller mit
der Einfuhr fälligen Steuern, ausgenommen der Mehrwertsteuer selbst.
— im Inland
Die Bemessungsgrundlage des steuerpflichtigen Umsatzes ist das Entgelt für
die Waren, ausgenommen der Mehrwertsteuer selbst.
Nachtrag Nr. 6/2012
1
Mehrwertsteuer – Anlage/Registrierung und Vertretung
IS
Antragsformular zur Registrierung
Rekstrarform
Einstaklingsrekstur
Lögaðili
Til launagreiðendaskrár
/virðisaukaskattsskrár
Þrotabú
A Skráning á virðisaukaskattsskrá
Skráning á launagreiðendaskrá
Nýskráning frá og með
_____________________________________
Nýskráning frá og með
_____________________________________
Breyting frá og með
_____________________________________
Breyting frá og með
_____________________________________
Tímabundið til og með
_____________________________________
Tímabundið til og með
_____________________________________
Rekstur hefur legið niðri
_____________________________________
Breyting vegna atvinnuleysisbóta
____________________________
Ef unnið er fyrir einn eða fáa - þá þarf að skila eyðublaðinu „Könnun á starfssambandi“ RSK 10.31
B Rekstraraðili/launagreiðandi/launamaður sem stendur skil á staðgreiðslu sjálfur
Nafn
Kennitala
Póstnúmer
Lögheimili
Símanúmer
Tölvupóstfang
Gsm símanúmer
Tölvupóstfang
Gsm símanúmer
Gengur fyrirtækið undir öðru nafni en hinn formlegi rekstraraðili? Hvaða nafni/nöfnum?
Kennitala
Umboðsmaður erlends aðila á virðisaukaskattsskrá
Kennitala
Þrotabú/nafn skiptastjóra
C Upplýsingar um virðisaukaskattsskylda starfsemi/starfsstöð
Hverjar eru helstu tegundir virðisaukaskattsskyldrar vöru, vinnu eða þjónustu?
Atvinnugreinarnúmer
(útfyllist af skattstofu)
Starfsemi sem er undanþegin virðisaukaskatti
Heimilisfang starfsstöðvar
Sveitarfélag starfsstöðvar
Upplýsingar um tekjuskráningu
Áætlaðar tekjur og kostnaður
Hvenær er áætlað að fyrstu tekjur
verði af virðisaukaskattsskyldri sölu?
Áætlaðar tekjur af virðisaukaskattsskyldri
sölu á fyrstu 12 mánuðum starfseminnar
Áætlaður kostnaður við uppbyggingu
á fyrstu 12 mánuðum starfseminnar
Sjóðvélar
=
Rafrænir sölureikningar - skv.
viðurkenndum hugbúnaðarkerfum
Innlegg afurða
(afreikningur frá vinnslustöð)
Fyrirfram númeraðir gíróseðlar
Fyrirfram númeraðir reikningar
Annað, hvað?
=
Er um að ræða yfirtöku á annarri starfsemi?
Er starfsemi annars fyrirtækis yfirtekin að hluta
eða í heild, sbr. 4. mgr. 12. gr. VSK-laga?
Dags. yfirtöku
Eru vélar eða aðrir rekstrarfjármunir yfirteknir?
Verðmæti annarra rekstrarfjármuna en birgða
Nafn yfirtekins rekstrar
Er um yfirtöku fasteigna(r) að ræða?
Kennitala yfirtekins rekstrar
Hvaða fasteigna(r)?
Eru vörubirgðir yfirteknar?
Verðmæti birgða
Er leiðréttingarkvöð vegna fasteigna(r) yfirtekin?
Yfirtöku á leiðréttingarkvöð skal tilkynna til ríkisskattstjóra.
Gögn varðandi yfirtöku skulu fylgja umsókn.
Ef starfsemi annars fyrirtækis er yfirtekin er seljanda óheimilt að útskatta sölu reksturs eða hluta hans og kaupandi getur því ekki innskattað þau kaup.
Nánari upplýsingar vegna staðgreiðslu á bakhlið
RSK 5.02
8-4-2011 | Litlaprent | 5.000
Nachtrag Nr. 6/2012
1
Verbrauchsteuern – Anlage/Steuersätze
IS
Übersicht der verbrauchsteuerpflichtigen Waren
HS-Code
Warenbezeichnung
2106
Lebensmittelzubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen:
- andere:
- - Zubereitungen für die Herstellung von Getränken:
- - - alkoholhaltige Zubereitungen mit einem Alkoholgehalt von
mehr als 0,5 Vol.-%, für die Herstellung von Getränken:
- - - - mit einem Alkoholgehalt von mehr als 2,25 bis 15 Vol.-%
- - - - mit einem Alkoholgehalt von mehr als 15 bis 22 Vol.-%
- - - - mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 bis 32 Vol.-%
- - - - mit einem Alkoholgehalt von mehr als 32 bis 40 Vol.-%
- - - - mit einem Alkoholgehalt von mehr als 40 bis 50 Vol.-%
- - - - mit einem Alkoholgehalt von mehr als 50 bis 60 Vol.-%
- - - - andere
Bier aus Malz:
- andere
Wein aus frischen Weintrauben, einschließlich mit Alkohol angereicherter Wein; Traubenmost, ausgenommen solcher der
Position 2009:
- Schaumwein:
- - Wein, nicht mit anderen gegorenen Getränken oder alkoholfreien Getränken gemischt, mit einem Alkoholgehalt von
mehr als 2,25 bis 15 Vol.-%, ausschließlich durch Gärung
gewonnen, nicht destilliert
- - andere, mit einem Alkoholgehalt von mehr als 2,25 Vol.-%
- anderer Wein; Traubenmost, dessen Gärung durch Zusatz
von Alkohol verhindert oder unterbrochen worden ist:
- - in Behältnissen mit einem Inhalt von 2 l oder weniger:
- - - angereicherter Traubenmost mit einem Alkoholgehalt von
mehr als 2,25 Vol.-%
- - - Wein, nicht mit anderen gegorenen Getränken oder alkoholfreien Getränken gemischt, mit einem Alkoholgehalt von
mehr als 2,25 bis 15 Vol.-%, ausschließlich durch Gärung
gewonnen, nicht destilliert:
- - - - Weißwein
- - - - Rotwein
- - - - anderer Wein
- - - andere, mit einem Alkoholgehalt von mehr als 2,25 Vol.-%
- - andere:
- - - angereicherter Traubenmost mit einem Alkoholgehalt von
mehr als 2,25 Vol.-%
- - - Wein, nicht mit anderen gegorenen Getränken oder alkoholfreien Getränken gemischt, mit einem Alkoholgehalt von
mehr als 2,25 bis 15 Vol.-%, ausschließlich durch Gärung
gewonnen, nicht destilliert:
2106.90
2106.90.32
2106.90.33
2106.90.34
2106.90.35
2106.90.36
2106.90.37
2106.90.38
2203
2203.00.90
2204
2204.10
2204.10.20
2204.10.30
2204.21
2204.21.20
2204.21.40
2204.21.50
2204.21.60
2204.21.90
2204.29
2204.29.20
Nachtrag Nr. 6/2012
Steuersatz
106,93 ISK/kg
106,93 ISK/kg
106,93 ISK/kg
106,93 ISK/kg
106,93 ISK/kg
106,93 ISK/kg
106,93 ISK/kg
91,33 ISK/kg
82,14 ISK/kg
106,93 ISK/kg
106,93 ISK/kg
82,14 ISK/kg
82,14 ISK/kg
82,14 ISK/kg
106,93 ISK/kg
106,93 ISK/kg
1
IS
Verbrauchsteuern – Anlage/Steuersätze
HS-Code
Warenbezeichnung
2204.29.40
2204.29.50
2204.29.60
2204.29.90
2204.30
2204.30.20
2205
- - - - Weißwein
- - - - Rotwein
- - - - anderer Wein
- - - andere, mit einem Alkoholgehalt von mehr als 2,25 Vol.-%
- anderer Traubenmost:
- - mit einem Alkoholgehalt von mehr als 2,25 Vol.-%
Wermutwein und andere Weine aus frischen Weintrauben, mit
Pflanzen oder anderen Stoffen aromatisiert:
- in Behältnissen mit einem Inhalt von 2 l oder weniger:
- - mit einem Alkoholgehalt von mehr als 2,25 bis 15 Vol.-%,
ausschließlich durch Gärung gewonnen, nicht destilliert
- - andere
- andere:
- - mit einem Alkoholgehalt von mehr als 2,25 bis 15 Vol.-%,
ausschließlich durch Gärung gewonnen, nicht destilliert
- - andere
Andere gegorene Getränke (z.B. Apfelwein, Birnenwein und
Met); Mischungen gegorener Getränke und Mischungen gegorener Getränke und nicht alkoholischer Getränke, anderweit
weder genannt noch inbegriffen:
- gegorene Getränke, nicht mit anderen gegorenen Getränken
oder alkoholfreien Getränken gemischt, ausgenommen solche in dem Mischgetränk, mit einem Alkoholgehalt von
höchstens 15 Vol.-%, ausschließlich durch Gärung gewonnen, nicht destilliert
- Mischungen von Bier und anderen alkoholfreien Getränken
mit einem Alkoholgehalt von mehr als 0,5% bis 22,5 Vol.-%
- mit einem Alkoholgehalt von mehr als 2,25 Vol.-%
Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 Vol.-% oder
mehr, unvergällt; Ethylalkohol und Branntwein mit beliebigem
Alkoholgehalt, vergällt:
- Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 Vol.-% oder
mehr, unvergällt
Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von weniger als 80 Vol.-%,
unvergällt; Branntwein, Likör und andere alkoholhaltige Getränke:
- Branntwein aus Wein oder Traubentrester
- Whisky
- Rum und anderer Branntwein, gewonnen durch Destillieren
vergorener Zuckerrohrerzeugnisse
- Gin und Genever
- Wodka
- Likör:
- - andere
- andere:
- - Aqua vitae (brennivíu)
2205.10
2205.10.20
2205.10.90
2205.90
2205.90.20
2205.90.90
2206
2206.00.40
2206.00.50
2206.00.80
2207
2207.10
2208
2208.20
2208.30
2208.40
2208.50
2208.60
2208.70
2208.70.80
2208.90
2208.90.20
2
Steuersatz
82,14 ISK/kg
82,14 ISK/kg
82,14 ISK/kg
106,93 ISK/kg
106,93 ISK/kg
82,14 ISK/kg
106,93 ISK/kg
82,14 ISK/kg
106,93 ISK/kg
82,14 ISK/kg
91,33 ISK/kg
106,93 ISK/kg
106,93 ISK/kg
106,93 ISK/kg
106,93 ISK/kg
106,93 ISK/kg
106,93 ISK/kg
106,93 ISK/kg
106,93 ISK/kg
106,93 ISK/kg
Verbrauchsteuern – Anlage/Steuersätze
HS-Code
Warenbezeichnung
2208.90.30
2208.90.80
2208.90.90
2401
2401.10
2401.10.01
- - Aquavit
- - Alcopops, mit einem Alkoholgehalt von mehr als 2,25 Vol.-%
- - andere, mit einem Alkoholgehalt von mehr als 2,25 Vol.-%
Tabak, unverarbeitet; Tabakabfälle:
- Tabak, nicht entrippt:
- - eingeführt von Reisenden, Flugzeug- oder Schiffsbesatzungen für den eigenen Verbrauch, oder zu nicht gewerblichen
Zwecken importiert
- Tabak, teilweise oder ganz entrippt:
- - andere
- Tabakabfälle:
- - eingeführt von Reisenden, Flugzeug- oder Schiffsbesatzungen für den eigenen Verbrauch, oder zu nicht gewerblichen
Zwecken importiert
Zigarren (einschließlich Stumpen), Zigarillos und Zigaretten,
aus Tabak oder Tabakersatzstoffen:
- Zigarren (einschließlich Stumpen) und Zigarillos, Tabak enthaltend:
- - eingeführt von Reisenden, Flugzeug- oder Schiffsbesatzungen für den eigenen Verbrauch, oder zu nicht gewerblichen
Zwecken importiert
- Zigaretten, Tabak enthaltend:
- - eingeführt von Reisenden, Flugzeug- oder Schiffsbesatzungen für den eigenen Verbrauch, oder zu nicht gewerblichen
Zwecken importiert
- andere:
- - Zigarren (einschließlich Stumpen), Zigarillos und Zigaretten, aus Tabakersatzstoffen:
- - - eingeführt von Reisenden, Flugzeug- oder Schiffsbesatzungen für den eigenen Verbrauch, oder zu nicht gewerblichen Zwecken importiert
- - andere:
- - - eingeführt von Reisenden, Flugzeug- oder Schiffsbesatzungen für den eigenen Verbrauch, oder zu nicht gewerblichen Zwecken importiert
Anderer verarbeiteter Tabak und andere verarbeitete Tabakersatzstoffe; „homogenisierter“ oder „rekonstituierter“ Tabak; Tabakauszüge und Tabaksoßen:
- Rauchtabak, auch mit einem beliebigen Anteil an Tabakersatzstoffen:
- - Wasserpfeifentabak im Sinne der Unterpositions-Anmerkung 1 zu diesem Kapitel:
- - - eingeführt von Reisenden, Flugzeug- oder Schiffsbesatzungen für den eigenen Verbrauch, oder zu nicht gewerblichen Zwecken importiert
- - anderer:
2401.20
2401.20.01
2401.30
2401.30.01
2402
2402.10
2402.10.01
2402.20
2402.20.01
2402.90
2402.90.11
2402.90.91
2403
2403.11
2403.11.01
2403.19
Nachtrag Nr. 6/2012
IS
Steuersatz
106,93 ISK/kg
106,93 ISK/kg
106,93 ISK/kg
22,96 ISK/kg
22,96 ISK/kg
22,96 ISK/kg
22,96 ISK/kg
459,29 ISK/kg
22,96 ISK/kg
459,29 ISK/kg
22,96 ISK/kg
3
Inhaltsübersicht
CY
Republik Zypern
(Zypern)
Im Länderblatt der Republik Zypern werden aktuell die folgenden Themenkomplexe behandelt:
Mehrwertsteuer
Steuergegenstand
Registrierung und Vertretung
Bemessungsgrundlage
Befreiungen
Steuersätze
Steuererstattung
Mehrwertsteuer – Anlagen
Anlage/Registrierung und Vertretung: Antragsformular zur Registrierung (Φ.Π.Α. 101)
Anlage/Steuererstattung: Antragsformular zur Rückerstattung der Mehrwertsteuer (Φ.Π.Α.
109)
Verbrauchsteuern
Steuergegenstand
Steuersätze
Reiseverkehr und Geschenksendungen
Reiseverkehr – Freimengen
Nachtrag Nr. 3/2012
1
Verbrauchsteuern
CY
Verbrauchsteuern
Verbrauchsteuern sind Steuern auf den Ver- oder Gebrauch bestimmter Waren
oder Warengruppen. Sie werden einmalig entweder während der Produktion der
Waren oder bei ihrer Einfuhr erhoben. In der Europäischen Union sind die Verbrauchsteuern harmonisiert, um Unterschiede auszugleichen und den Warenverkehr zu erleichtern. Zu diesem Zweck wurden u.a. die folgenden Richtlinien erlassen: Richtlinie 92/83/EWG des Rates vom 19.10.1992 (für Alkohol und alkoholische Produkte), Richtlinie 2011/64/EG des Rates vom 21.6.2011 (betrifft Tabak
und Tabakwaren), Richtlinie 2003/96/EG des Rates vom 27.10.2003 (regelt die
Verbrauchsteuern auf Energieerzeugnisse und elektrischen Strom) sowie Richtlinie 2008/118/EG des Rates vom 16.12.2008 über das allgemeine Verbrauchsteuersystem. Die letztgenannte Richtlinie enthält z.B. Bestimmungen zur Beförderung von verbrauchsteuerpflichtigen Waren unter Steueraussetzung nach dem
EMCS (Excise Movement and Control System). Diese Richtlinien sind umgesetzt
im zypriotischen Verbrauchsteuergesetz von 2004 (N.91(I)/2004), welches die
Besteuerung verschiedener Produkte regelt.
Die zuständige Behörde für die Erfassung der Steuern ist der Zollservice der Abteilung für Zoll und Akzisen, welcher dem Finanzministerium unterstellt ist. Die
Anschrift lautet wie folgt:
Ypourgeio oikonomikon (Finanzministerium)
Tmima Teloneion (Abteilung für Zoll und Akzisen)
Corner Michael Karaoli & Gregori Afxentiou
1440 NICOSIA
ZYPERN
Tel.: +357 22 601713
Fax: +357 22 302031
E-Mail: [email protected]
Internet: www.mof.gov.cy/mof/customs/customs.nsf
Steuergegenstand
In der Republik Zypern unterliegen folgende Produkte einer Verbrauchsteuer:
— Alkohol und alkoholische Produkte
— Tabakwaren
— Energieerzeugnisse und elektrischer Strom
Diese Verbrauchsteuern sind auf europäischer Ebene harmonisiert. Darüber hinaus gibt es in Zypern noch andere nationale Verbrauchsteuern, die Kraftfahrzeuge, Waren aus Kristall und Porzellan sowie Lachs, Kaviar und Stör betreffen.
Nachtrag Nr. 2/2013
1
CY
Verbrauchsteuern
Steuersätze
— Verbrauchsteuer auf Alkohol und alkoholische Produkte
— Verbrauchsteuer auf Bier
Die Verbrauchsteuer auf Bier beträgt 6,00 EUR/100 l reiner Alkohol in dem fertigen
Produkt. Sie wird erhoben auf die Herstellung und die Einfuhr von Bier, welches unter die Warennummer 2203 der Kombinierten Nomenklatur fällt und auf Mischungen
aus Bier und nichtalkoholischen Getränken, welche unter die Warennummer 2206
der Kombinierten Nomenklatur fallen. Dabei muss der Alkoholgehalt 0,5 Vol.-% in
jedem Fall übersteigen.
— Verbrauchsteuer auf Wein und Schaumwein
Die Verbrauchsteuer auf Wein und Schaumwein beträgt 0 EUR/hl. Sie wird erhoben
auf die Herstellung und die Einfuhr der folgenden Waren:
— stiller Wein
— Schaumwein
— andere gegorene Getränke
— Verbrauchsteuer auf Zwischenprodukte
Die Verbrauchsteuer auf Zwischenprodukte beträgt 45,00 EUR/100 l. Ihr unterliegen alle Produkte, die unter die Positionen 2204, 2205 oder 2206 der Kombinierten
Nomenklatur einzuordnen sind, und die zu Steuerzwecken nicht als Bier, Wein oder
andere gegorene Getränke klassifiziert sind. Ihr Alkoholgehalt muss über 1,2 Vol.-%
liegen, darf jedoch 22,0 Vol.-% nicht übersteigen.
— Verbrauchsteuer auf Ethylalkohol
Die Verbrauchsteuer auf Ethylalkohol beträgt 956,82 EUR/100 l anhydrischer Ethylalkohol. Folgende Produkte unterliegen dieser Verbrauchsteuer:
— Flüssigkeiten mit einem Alkoholgehalt von über 1,2 Vol.-%, die unter die Warennummern 2207 oder 2208 der Kombinierten Nomenklatur fallen
— Flüssigkeiten mit einem Alkoholgehalt von über 22,0 Vol.-%, die unter die Positionen 2204, 2205 oder 2206 der Kombinierten Nomenklatur fallen
— Verbrauchsteuer auf Tabakwaren
Tabakwaren werden wie folgt besteuert:
Produkt
Zigaretten
Zigarren und Zigarillos
anderer Tabak
Steuersatz
1,10 EUR/20 Stück zzgl. 34% des
Einzelhandelsabgabepreises, jedoch
nicht weniger als 2,43 EUR/20 Stück
90,00 EUR/kg
150,00 EUR/kg
— Verbrauchsteuer auf Energieerzeugnisse und elektrischen Strom
Die folgende Auflistung gibt Aufschluss über die aktuellen Steuersätze auf
Energieerzeugnisse und elektrischen Strom:
2
Verbrauchsteuern
Produkt
CY
Steuersatz
verbleites Benzin
421,00 EUR/1.000 l
unverbleites Benzin
429,00 EUR/1.000 l
Gasöl und Leuchtöl (Kerosin)
— zur Verwendung als Heizstoff
124,73 EUR/1.000 l
— für andere Zwecke
400,00 EUR/1.000 l
schwere Heizöle
15,00 EUR/t
Flüssiggas (LPG)
— zur Verwendung als Treibstoff
125,00 EUR/t
— zur kommerziellen Nutzung oder zur Verwendung
als Heizstoff
0,00 EUR/GJ
Erdgas
2,60 EUR/GJ
Steinkohle und Koks
— zur Verwendung als Heizstoff in Häusern oder an
Arbeitsplätzen
0,31 EUR/GJ
— für andere Zwecke
0,00 EUR/GJ
elektrischer Strom
0,00 EUR/GJ
— Verbrauchsteuer auf Kraftfahrzeuge
Kraftfahrzeuge werden wie folgt besteuert:
Produkt
Steuersatz
Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Krankenwagen und
Leichenwagen, mit einem Hubraum von
— nicht mehr als 1.650 cm³
0,51 EUR/cm³
— mehr als 1.650 cm³, aber nicht mehr als 2.250 cm³
3,42 EUR/cm³
— mehr als 2.250 cm³, aber nicht mehr als 3.000 cm³
5,98 EUR/cm³
— mehr als 3.000 cm³
7,69 EUR/cm³
Kraftfahrzeuge, die unter die Position 8703 oder 8704 der
Kombinierten Nomenklatur fallen, mit 2 Sitzreihen und einem
zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t
0,26 EUR/m³
Kraftfahrzeuge, die unter die Warennummer 8704 der
Kombinierten Nomenklatur fallen und als Kleintransporter
klassifiziert sind, mit einem zulässigen Gesamtgewicht
von nicht mehr als 2.032 kg, mit einem Hubraum von
— nicht mehr als 1.450 cm³
0,17 EUR/cm³
— mehr als 1.450 cm³, aber nicht mehr als 1.650 cm³
0,43 EUR/cm³
— mehr als 1.650 cm³, aber nicht mehr als 2.050 cm³
1,28 EUR/cm³
— mehr als 2.050 cm³, aber nicht mehr als 2.250 cm³
1,28 EUR/cm³
— mehr als 2.250 cm³, aber nicht mehr als 2.650 cm³
1,28 EUR/cm³
— mehr als 2.650 cm³
1,71 EUR/cm³
Nachtrag Nr. 2/2013
3
Reiseverkehr und Geschenksendungen
CY
Reiseverkehr und Geschenksendungen
Reiseverkehr
— Freimengen bei der Einfuhr aus Drittländern
Frei von Einfuhrabgaben sind Waren, die Reisende gelegentlich und ausschließlich zum persönlichen Gebrauch oder Verbrauch, für ihren Haushalt
oder als Geschenk in ihrem persönlichen Gepäck aus Drittländern in EU-Mitgliedstaaten einführen (Reisemitbringsel), im Rahmen folgender Mengen- und
Wertgrenzen:
— Tabakwaren (Mindestalter 17 Jahre)
— 200 Zigaretten oder
— 100 Zigarillos (Zigarren mit einem Stückgewicht von max. 3 g) oder
— 50 Zigarren oder
— 250 g Rauchtabak
— Alkohol und alkoholhaltige Getränke (Mindestalter 17 Jahre)
— 1 l destillierte Getränke und Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als
22 Vol.-%; unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 Vol.-% und
mehr oder
— 2 l destillierte Getränke und Spirituosen, Aperitifs aus Wein oder Alkohol, Tafia,
Sake oder ähnliche Erzeugnisse mit einem Alkoholgehalt von 22 Vol.-% oder
weniger, Schaumweine oder Likörweine und
— 4 l nicht schäumende Weine und
— 16 l Bier (bezieht sich nur auf die Mehrwert- und Verbrauchsteuern, da Bier zollfrei ist)
— Kraftstoffe
— für jedes Motorfahrzeug die im Hauptbehälter befindliche Menge und bis zu 10 l
in einem tragbaren Behälter
— andere Waren
— andere Waren (einschließlich Parfüm, Kaffee, Tee, Elektrogeräte etc.) bis zu einem Warenwert von insgesamt 430 EUR für Flug- und Schiffsreisende und bis
zu 300 EUR für andere Reisende; für unter 15-Jährige verringert sich der Wert
auf 175 EUR.
Reisefreimengen innerhalb der EU siehe unter Europäische Union.
Nachtrag Nr. 3/2012
1
Inhaltsübersicht
MA
Königreich Marokko
(Marokko)
Im Länderblatt von Marokko werden aktuell die folgenden Themenkomplexe behandelt:
Mehrwertsteuer
Steuergegenstand
Registrierung und Vetretung
Bemessungsgrundlage
Befreiungen
Steuersätze
Mehrwertsteuer – Anlage
Anlage/Befreiungen: Übersicht der Waren, die von der Mehrwertsteuer befreit sind
Konsumsteuern
Steuergegenstand
Bemessungsgrundlage
Steuersätze
Konsumsteuern – Anlage
Anlage/Steuersätze: Übersicht der konsumsteuerpflichtigen Waren
Sonstige Abgaben und Gebühren
Steuerähnliche Abgabe (Taxe parafiscale)
Steuer auf eingeführtes Holz (Taxe sur les bois importés)
Spezielle Steuer auf Zement (Taxe spéciale sur le ciment)
Spezielle Steuer auf Betonstahl (Taxe spéciale sur le fer á beton)
Sonstige Abgaben und Gebühren – Anlage
Anlage/Steuer auf eingeführtes Holz: Übersicht der Waren, die der Steuer auf eingeführtes Holz in Höhe von 12% unterliegen
Nachtrag Nr. 2/2013
1
Sonstige Abgaben und Gebühren – Anlage/Steuer auf eingeführtes Holz
MA
Übersicht der Waren, die der Steuer auf eingeführtes Holz in
Höhe von 12% unterliegen
HS-Code
Warenbezeichnung
4401
Brennholz in Form von Rundlingen, Scheiten, Zweigen, Reisigbündeln oder
ähnlichen Formen; Holz in Form von Plättchen oder Schnitzeln; Sägespäne,
Holzabfälle und Holzausschuss, auch zu Pellets, Briketts, Scheiten oder ähnlichen Formen zusammengepresst
Holzkohle (einschließlich Kohle aus Schalen oder Nüssen), auch zusammengepresst
Rohholz, auch entrindet, vom Splint befreit oder 2- oder 4-seitig grob zugerichtet:
- mit Farbe, Beize, Kreosot oder anderen Konservierungsmitteln behandelt
- anderes, von Nadelholz
- anderes, von den in der Unterpositions-Anmerkung 1 zu diesem Kapitel genannten tropischen Hölzern:
- - Dark Red Meranti, Light Red Meranti und Meranti Bakau
- - anderes:
- - - 2- oder 4-seitig behauenes Holz
- - - Rohholz, auch entrindet oder grob zugerichtet:
- - - - Rundlinge mit einem Umfang am dickeren Ende von unter 60 cm
- - - - andere, Okoumé 1)
- - - - andere
- anderes
Holz für Fassreifen; Holzpfähle, gespalten; Pfähle und Pflöcke aus Holz, gespitzt, nicht in der Längsrichtung gesägt; Holz, nur grob zugerichtet oder abgerundet, jedoch weder gedrechselt, gebogen noch anders bearbeitet, für
Spazierstöcke, Regenschirme, Werkzeuggriffe, Werkzeugstiele und dergleichen; Holzspan, Holzstreifen, Holzbänder und dergleichen
Holzwolle; Holzmehl
Bahnschwellen aus Holz
Holz, in der Längsrichtung gesägt oder gesäumt, gemessert oder geschält,
auch gehobelt, geschliffen oder an den Enden verbunden, mit einer Dicke von
mehr als 6 mm
Furnierblätter (einschließlich der durch Messern von Lagenholz gewonnenen
Blätter) für Sperrholz oder ähnliches Lagenholz und anderes Holz, in der
Längsrichtung gesägt, gemessert oder geschält, auch gehobelt, geschliffen,
an den Kanten oder an den Enden verbunden, mit einer Dicke von 6 mm oder
weniger 2)
Holz (einschließlich Stäbe und Friese für Parkett, nicht zusammengesetzt),
entlang einer oder mehrerer Kanten, Enden oder Flächen profiliert (gekehlt,
genutet, gefedert, gefalzt, abgeschrägt, gefriest, gerundet oder in ähnlicher
Weise bearbeitet), auch gehobelt, geschliffen oder an den Enden verbunden
Spanplatten und ähnliche Platten (z.B. „oriented strand board“-Platten und
„waferboard“-Platten) aus Holz oder anderen holzigen Stoffen, auch mit Harz
oder anderen organischen Bindemitteln hergestellt
4402
4403
4403.10
4403.20
4403.41
4403.49
4403.49.10
4403.49.20
4403.49.30
4403.49.90
4403.90
4404
4405
4406
4407
4408
4409
4410
Nachtrag Nr. 2/2013
1
MA
HS-Code
4411
Sonstige Abgaben und Gebühren – Anlage/Steuer auf eingeführtes Holz
Warenbezeichnung
Faserplatten aus Holz oder anderen holzigen Stoffen, auch mit Harz oder anderen organischen Stoffen hergestellt
4412
Sperrholz, furniertes Holz und ähnliches Lagenholz
4413
Verdichtetes Holz in Blöcken, Platten, Brettern oder Profilen
4414
Holzrahmen für Bilder, Fotografien, Spiegel oder dergleichen
4415
Kisten, Kistchen, Verschläge, Trommeln und ähnliche Verpackungsmittel, aus
Holz; Kabeltrommeln aus Holz; Flachpaletten, Boxpaletten und andere Ladungsträger, aus Holz; Palettenaufsatzwände aus Holz
4416
Fässer, Tröge, Bottiche, Kübel und andere Böttcherwaren und Teile davon,
aus Holz, einschließlich Fassstäbe
4417
Werkzeuge, Werkzeugfassungen, Werkzeuggriffe und Werkzeugstiele, Fassungen, Stiele und Griffe für Besen, Bürsten und Pinsel, aus Holz; Schuhformen, Schuhleisten und Schuhspanner, aus Holz
4418
Bautischler- und Zimmermannsarbeiten, einschließlich Verbundplatten mit
Hohlraum-Mittellagen, Parkettafeln, Schindeln („shingles“ und „shakes“), aus
Holz
4419
Holzwaren zur Verwendung bei Tisch oder in der Küche
4420
Hölzer mit Einlegearbeit (Intarsien oder Marketerie); Schmuckkassetten, Besteckkästchen und ähnliche Waren, aus Holz; Statuetten und andere Ziergegenstände, aus Holz; Innenausstattungsgegenstände aus Holz, ausgenommen Waren des Kapitels 94
4421
Andere Waren aus Holz
9401
Sitzmöbel (ausgenommen solche der Position 9402), auch wenn sie in Liegen
umgewandelt werden können, und Teile davon:
9401.30
- Drehstühle mit verstellbarer Sitzhöhe:
9401.30.00.90 - - - andere 3)
9401.40
- in Liegen umwandelbare Sitzmöbel, ausgenommen Gartenmöbel und Campingausstattungen:
9401.40.00.90 - - - andere 3)
9401.50
- Sitzmöbel aus Stuhlrohr, Korbweiden/Flechtweiden, Bambus oder ähnlichen
Stoffen 3)
9401.60
- andere Sitzmöbel, mit Gestell aus Holz
9401.90
- Teile:
9401.90.00.10 - - - aus Holz
9402
Möbel für die Human-, Zahn-, Tiermedizin oder die Chirurgie (z.B. Operationstische, Untersuchungstische, Betten mit mechanischen Vorrichtungen für
Krankenanstalten, Dentalstühle); Friseurstühle und ähnliche Stühle, mit
Schwenk-, Kipp- und Hebevorrichtung; Teile davon:
9402.90
- andere 3)
9403
Andere Möbel und Teile davon:
9403.30
- Holzmöbel von der in Büros verwendeten Art
9403.40
- Holzmöbel von der in der Küche verwendeten Art
9403.50
- Holzmöbel von der im Schlafzimmer verwendeten Art
9403.60
- andere Holzmöbel
2
Inhaltsübersicht
BO
Plurinationaler Staat Bolivien
(Bolivien)
Im Länderblatt von Bolivien werden aktuell die folgenden Themenkomplexe behandelt:
Mehrwertsteuer
Steuergegenstand
Registrierung und Vertretung
Bemessungsgrundlage
Befreiungen
Steuersätze
Mehrwertsteuer – Anlage
Anlage/Registrierung und Vertretung: Antragsformular zur Registrierung
Verbrauchsteuern
Steuergegenstand
Bemessungsgrundlage
Steuersätze
Verbrauchsteuern – Anlage
Anlage/Steuersätze: Übersicht der verbrauchsteuerpflichtigen Waren
Reiseverkehr und Geschenksendungen
Reiseverkehr – Freimengen
Nachtrag Nr. 2/2013
1
Mehrwertsteuer
BO
Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer in dem Plurinationalen Staat Bolivien beruht auf dem Mehrwertsteuergesetz vom 20.5.1986 (Ley de 20 de Mayo de 1986).
Zuständig für die Mehrwertsteuer ist in Bolivien die nationale Steuerverwaltung
(Servicio de Impuestos Nacionales). Die Kontaktdaten lauten wie folgt:
Servicio de Impuestos Nacionales (Steuerverwaltung)
Calle Ballivián N°1333
LA PAZ (ZONA CENTRAL)
BOLIVIEN
Tel.: +59 1 2606060
Fax: +59 1 2203572
E-Mail: [email protected]
Internet: www.impuestos.gob.bo
Die offizielle Währung in Bolivien ist der Boliviano (BOB) mit 1 BOB = 100 Centavos.
Steuergegenstand
Der Mehrwertsteuer unterliegen:
— alle in Bolivien erfolgenden Warenverkäufe, Lieferungen und Dienstleistungen;
— die Einfuhr von Waren in die Republik Bolivien.
Registrierung und Vertretung
Jede natürliche oder juristische Person, die in Bolivien steuerpflichtige Aktivitäten
betreibt, ist verpflichtet, sich vor Ausführung dieser Aktivitäten bei der Steuerverwaltung (Servicio de Impuestos Nacionales) registrieren zu lassen.
Siehe unter „Mehrwertsteuer – Anlage/Registrierung“ für das Antragsformular zur
Registrierung.
Bemessungsgrundlage
— bei der Einfuhr
Bemessungsgrundlage bei der Einfuhr ist der verzollte Warenwert inkl. aller
bei der Einfuhr fälligen Abgaben.
— im Inland
Der Nettopreis der Lieferungen und Leistungen, inkl. der Kosten für Finanzierung, Verpackung, Transport, Reinigung, Versicherung, Garantie, Instandhaltung u.Ä., bildet die Bemessungsgrundlage der Mehrwertsteuer im Inland.
Befreiungen
In Bolivien sind keine Mehrwertsteuerbefreiungen vorgesehen.
Nachtrag Nr. 2/2013
1
Verbrauchsteuern
BO
Verbrauchsteuern
Die Verbrauchsteuer ist eine indirekte Steuer auf die Nutzung oder den Konsum
bestimmter Produkte. Sie wird einmalig während der Produktion oder der Einfuhr
der Güter erhoben. Im Falle des Plurinationalen Staates Bolivien handelt es sich
meist um eine spezifische Steuer, d.h. es ist ein gewisser Geldbetrag pro Mengeneinheit an die Steuerbehörde abzuführen.
Für die Verwaltung der Verbrauchsteuer ist die Steuerverwaltung (Servicio de Impuestos Nacionales) zuständig, deren Kontaktdaten sich im Abschnitt Mehrwertsteuer befinden.
Steuergegenstand
Die folgenden Warengruppen sind mit einer Verbrauchsteuer belastet:
— Energy Drinks
— Alkohol und alkoholische Produkte
— Tabak und Tabakwaren
— Motorfahrzeuge
Bemessungsgrundlage
Die Bemessungsgrundlage der Verbrauchsteuer ist der verzollte Warenwert.
Steuersätze
— Verbrauchsteuer auf Alkohol und alkoholische Getränke
Folgende Sätze werden auf Alkohol und alkoholische Getränke angewendet:
Produkt
Bier
Liköre, Weine, Aperitifs und ähnliche Waren
Steuersatz
10% zzgl. 2,86 BOB/l
5% zzgl. 2,64 BOB/l
Mais-Likör
Ethylalkohol und andere Spirituosen
0,68 BOB/l
130,00 BOB/l
— Verbrauchsteuer auf Tabakwaren
Tabak und Tabakwaren unterliegen den folgenden Steuersätzen:
Produkt
Steuersatz
Zigaretten, Zigarren und Zigarillos
50%
„Homogenisierter“ oder „rekonstituierter“ Tabak
50%
Heller Tabak („Virginia-Type“)
55%
Eine vollständige Liste der verbrauchsteuerpflichtigen Waren findet sich unter
„Verbrauchsteuern – Anlage/Steuersätze“.
Nachtrag Nr. 2/2013
1
Verbrauchsteuern – Anlage/Steuersätze
BO
Übersicht der verbrauchsteuerpflichtigen Waren
HS-Code
Warenbezeichnung
Wasser, einschließlich Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder
Aromastoffen, und andere nicht alkoholhaltige Getränke, ausgenommen Frucht- und Gemüsesäfte der Position 2009:
2202.10
- Wasser, einschließlich Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln
oder Aromastoffen
2202.90
- andere:
2202.90.00.10 - - Energy-Drinks, auch kohlensäurehaltig
2202.90.00.90 - - andere
2203
Bier aus Malz
2204
Wein aus frischen Weintrauben, einschließlich mit Alkohol angereicherter Wein; Traubenmost, ausgenommen solcher der
Position 2009:
2204.10
- Schaumwein
Steuersatz
2202
- anderer Wein; Traubenmost, dessen Gärung durch Zusatz
von Alkohol verhindert oder unterbrochen worden ist
2204.30
- anderer Traubenmost
2205
Wermutwein und andere Weine aus frischen Weintrauben, mit
Pflanzen oder anderen Stoffen aromatisiert
2206
Andere gegorene Getränke (z.B. Apfelwein, Birnenwein und
Met); Mischungen gegorener Getränke und Mischungen gegorener Getränke und nicht alkoholischer Getränke, anderweit
weder genannt noch inbegriffen:
2206.00.00.10 - Likör aus Mais
2206.00.00.20 - Apfelwein, Birnenwein und Met
0,34 BOB/l 1)
3,84 BOB/l
0,34 BOB/l 1)
10% 2)
5% zzgl.
2,64 BOB/l
2204.20
2206.00.00.90 - andere
2207
2208.20.21
Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 Vol.-% oder
mehr, unvergällt; Ethylalkohol und Branntwein mit beliebigem
Alkoholgehalt, vergällt
Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von weniger als 80 Vol.-%,
unvergällt; Branntwein, Likör und andere alkoholhaltige Getränke:
- Branntwein aus Wein oder Traubentrester:
- - aus Wein (Cognac, Brandy, Pisco, Singani):
- - - Pisco
2208.20.22
- - - Singani
2208.20.29
- - - andere
2208
2208.20
Nachtrag Nr. 2/2013
2,64 BOB/l
2,64 BOB/l
2,64 BOB/l
0,68 BOB/l
5% zzgl.
2,64 BOB/l
5% zzgl.
2,64 BOB/l
1,30 BOB/l
10% zzgl.
2,64 BOB/l
5% zzgl.
2,64 BOB/l
10% zzgl.
2,64 BOB/l
1
BO
Verbrauchsteuern – Anlage/Steuersätze
HS-Code
Warenbezeichnung
2208.20.30
- - aus Traubentrester (Grappa und ähnliche Branntweine)
2208.30
- Whisky
2208.40
- Rum und anderer Branntwein, gewonnen durch Destillieren
vergorener Zuckerrohrerzeugnisse
2208.50
- Gin und Genever
2208.60
- Wodka
2208.70
- Likör
2208.90
2208.90.10
2208.90.20
- andere:
- - unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von unter
80 Vol.-%
- - Branntweine aus Agaven (Tequila und dergleichen)
2208.90.40
- - andere Branntweine
2208.90.90
- - andere
Zigarren (einschließlich Stumpen), Zigarillos und Zigaretten,
aus Tabak oder Tabakersatzstoffen:
2402.10
- Zigarren (einschließlich Stumpen) und Zigarillos, Tabak enthaltend
2402.20
- Zigaretten, Tabak enthaltend:
2402.20.10
- - schwarzer Tabak
2402.20.20
- - heller Tabak
2403
Anderer verarbeiteter Tabak und andere verarbeitete Tabakersatzstoffe; „homogenisierter“ oder „rekonstituierter“ Tabak; Tabakauszüge und Tabaksoßen:
2403.10
- Rauchtabak, auch mit einem beliebigen Anteil an Tabakersatzstoffen
- andere:
2403.91
- - „homogenisierter“ oder „rekonstituierter“ Tabak
8702
Kraftfahrzeuge zum Befördern von 10 oder mehr Personen,
einschließlich Fahrer:
8702.10
- mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Dieseloder Halbdieselmotor):
8702.10.10
- - zum Befördern von höchstens 16 Personen, einschließlich
Fahrer
8702.10.90
- - andere:
8702.10.90.10 - - - für die Beförderung von 16 bis 18 Personen, einschließlich Fahrer
8702.90
- andere:
Steuersatz
10% zzgl.
2,64 BOB/l
10% zzgl.
10,99 BOB/l
10% zzgl.
2,64 BOB/l
10% zzgl.
2,64 BOB/l
10% zzgl.
2,64 BOB/l
5% zzgl.
2,64 BOB/l
1,30 BOB/l
10% zzgl.
2,64 BOB/l
10% zzgl.
2,64 BOB/l
10% zzgl.
2,64 BOB/l
2402
2
50%
50%
55%
50%
50%
20% 3)
20% 3)
Inhaltsübersicht
CA
Kanada
Im Länderblatt von Kanada werden aktuell die folgenden Themenkomplexe behandelt:
Verkaufsteuer
Steuergegenstand
Registrierung und Vertretung
Bemessungsgrundlage
Befreiungen
Steuersätze
Verbrauchsteuern
Steuergegenstand
Steuersätze
Verbrauchsteuern – Anlage
Anlage/Steuersätze: Übersicht der verbrauchsteuerpflichtigen Waren
Sonstige Abgaben und Gebühren
Umweltabgabe (Green Levy)
Zusätzliche Abgabe auf Zigarren
Reiseverkehr und Geschenksendungen
Reiseverkehr – Freimengen
Geschenksendungen
Nachtrag Nr. 2/2012
1
Verkaufsteuer
CA
Verkaufsteuer
Die Verkaufsteuer in Kanada setzt sich aus der Waren- und Dienstleistungssteuer
(Goods and Services Tax – GST), die auf Bundesebene erhoben wird, und der
provinziellen Verkaufsteuer (Provincial Sales Tax – PST), die in den Provinzen
(unter Ausnahme von Alberta) fällig ist, zusammen. Die 3 Territorien in Kanada
(Nunavut, Yukon und die Nordwest-Territorien) erheben ebenfalls keine provinzielle Verkaufsteuer.
Die Provinzen British Columbia, Ontario, New Brunswick, Nova Scotia und Newfoundland haben ihre PST mit der GST zusammengefasst und erheben eine sog.
Harmonisierte Verkaufsteuer (Harmonized Sales Tax – HST).
Die Behörde mit Zuständigkeit für die GST auf Bundesebene ist die „Canada Revenue Agency“, deren Kontaktdaten wie folgt lauten:
Canada Revenue Agency (Steuerbehörde)
Tax Services Offices and Tax Centres
333 Laurier Avenue West
OTTAWA, ON K1A 0L9
CANADA
Fax: +1 613 2387125
Internet: www.cra-arc.gc.ca
Auf Provinzebene sind jeweils provinzielle Behörden für die Verwaltung der provinziellen Verkaufsteuer (PST) zuständig.
Die offizielle Währung in Kanada ist der kanadische Dollar (CAD) mit 1 CAD =
100 Cents.
Steuergegenstand
Der Mehrwertsteuer unterliegen:
— alle in Kanada erfolgenden Umsätze aus Lieferungen und Leistungen, die von Steuerpflichtigen erbracht werden, sofern diese Umsätze nicht von der Steuer ausgenommen
sind;
— alle Einfuhren nach Kanada, sofern diese nicht von der Steuer ausgenommen sind.
Registrierung und Vertretung
Wirtschaftsbeteiligte, die Geschäfte in Kanada tätigen, sind verpflichtet, sich zu
Mehrwertsteuerzwecken registrieren zu lassen, falls ihr steuerbarer Gesamtjahresumsatz 30.000 CAD überschreitet. Wenn der Gesamtumsatz unter dem
Schwellenwert bleibt, ist eine freiwillige Registrierung möglich. Eine Voraussetzung für diese Registrierung ist die Beantragung einer „Business Number“ (BN)
bei der Steuerbehörde (Canada Revenue Agency). Die Registrierung kann telefonisch, per Post oder auf der für die Registrierung bestimmten Internetseite der
Behörde (www.businessregistration.gc.ca) durchgeführt werden.
Ausländische Unternehmen ohne Niederlassung in Kanada, die Lieferungen und
Leistungen mit einem jährlichen Wert von mehr als 100.000 CAD erbringen, müsNachtrag Nr. 2/2012
1
CA
Verkaufsteuer
sen eine Sicherheit in Höhe von 50% der geschätzten jährlichen Steuerschuld hinterlegen. Der maximale Wert der Sicherheit beläuft sich auf 1 Mio. CAD und der minimale Wert beträgt 5.000 CAD. Die Sicherheit ist in kanadischer Währung in Form
von Bargeld, bestätigtem Scheck oder Zahlungsanweisung zu hinterlegen.
Bemessungsgrundlage
— bei der Einfuhr
Bemessungsgrundlage ist der Zollwert zzgl. des Zollbetrags und aller mit der
Einfuhr fälligen Steuern, ausgenommen der Mehrwertsteuer selbst.
— im Inland
Die Bemessungsgrundlage des steuerpflichtigen Umsatzes ist das Entgelt für
die Waren, ausgenommen der Mehrwertsteuer selbst.
Befreiungen
— bei der Einfuhr
Folgende Waren sind bei der Einfuhr von der Verkaufsteuer ausgenommen:
— Waren, die durch Wohltätigkeitsorganisationen importiert werden
— Waren, die lediglich zwecks Reparatur oder Instandhaltung von anderen Waren importiert und wieder exportiert werden
— Waren, die durch herstellende Firmen zur Weiterverarbeitung und Wiederausfuhr
importiert werden
— Waren, die gemäß einer Produktgarantie kostenlos importiert werden
— Waren mit einem Wert von 20 CAD oder weniger, die per Post oder Kurier importiert werden
— im Inland
— Befreiungen für Dienstleistungen
Folgende Dienstleistungen sind im Inland von der Verkaufsteuer befreit:
— Finanzdienstleistungen
— Versicherungsdienstleistungen
— die meisten Ausbildungsdienstleistungen
— Gebühren für Fähren-, Straßen- und Brückenbenutzungen
— langfristige Wohnraummieten
— die meisten Leistungen in der Wohlfahrt
— bestimmte Leistungen von gemeinnützigen Vereinigungen, Regierungsbehörden oder anderen zugelassenen öffentlich-rechtlichen Organisationen
— Prozesskostenhilfe
— die meisten Dienstleistungen im Gesundheitswesen
— Kinderbetreuung für Kinder bis 14 Jahre (weniger als 24 Std. am Tag)
2
Verkaufsteuer
CA
— Befreiungen für Warenlieferungen
Die nachfolgenden Warenlieferungen im Inland sind von der Verkaufsteuer befreit:
— Wohnungen, unter Ausnahme von neuen Wohnungen
— bestimmte Verkäufe von Gründstücken
— die meisten Warenlieferungen von Wohltätigkeitsorganisationen
— manche Warenlieferungen von Nichtregierungsorganisationen, Regierungen oder
öffentlich-rechtlichen Organisationen
Steuersätze
— Normalsatz
Der Normalsatz ist für alle Waren anwendbar, die nicht Gegenstand des Nullsatzes oder von der Steuer befreit sind. Die Steuer ergibt sich aus der auf
Bundesebene fälligen Waren- und Dienstleistungssteuer (GST), die 5% beträgt und einfuhrrelevant ist, sowie der provinziellen Verkaufsteuer (PST), die
in unterschiedlicher Höhe je nach Provinz wie folgt erhoben wird und nicht
einfuhrrelevant ist:
— British Columbia:
7,0%
— Manitoba:
7,0%
— New Brunswick:
8,0%
— Newfoundland:
8,0%
— Nova Scotia:
— Ontario:
— Prince-Edward-Insel:
10,0%
8,0%
10,0%
— Quebec:
8,5%
— Saskatchewan:
5,0%
Die Provinz Alberta erhebt, wie die 3 Territorien (Nunavut, Yukon, NordwestTerritorien), keine provinzielle Verkaufsteuer. Auf der Prince-Edward-Insel und
in Quebec ist die GST Teil der Bemessungsgrundlage für die PST. Die Provinzen Ontario, New Brunswick, Nova Scotia und Newfoundland erheben eine
Harmonisierte Verkaufsteuer (Harmonized Sales Tax – HST) von 13%, da sie
ihre PST von 8% mit der GST von 5% zusammengefasst haben. Bei British
Columbia setzt sich die Harmonisierte Verkaufsteuer aus einer PST in Höhe
von 7% und der GST von 5% zusammen. Auch hier ist nur die GST bei der
Einfuhr fällig.
— Nullsatz
Folgende Warenlieferungen unterliegen dem Nullsatz:
— Grundnahrungsmittel, z.B. Milch, Brot und Gemüse
— landwirtschaftliche Produkte, z.B. Getreide, Baumwolle, getrocknete Tabakblätter
und dergleichen
— Vieh
Nachtrag Nr. 2/2012
3
Verbrauchsteuern
CA
Verbrauchsteuern
Verbrauchsteuern belasten den Ge- und Verbrauch bestimmter Warengruppen.
Sie werden einmalig entweder während der Produktion der Waren oder bei ihrer
Einfuhr erhoben.
Die für die Administration dieser Steuer zuständige Behörde ist „Canada Border
Services Agency“ (Grenzbehörde):
Canada Border Services Agency (Grenzbehörde)
Summerside Tax Centre
275 Pope Road
SUMMERSIDE PE C1N 6C6
CANADA
Fax: +1 902 4326287
Steuergegenstand
Die folgenden Warengruppen unterliegen einer Verbrauchsteuer bei der Einfuhr:
— Erdölprodukte
— Klimageräte zur Verwendung in Kraftfahrzeugen
Steuersätze
— Verbrauchsteuer auf Mineralöle
Mineralöle unterliegen den folgenden Steuersätzen:
Produkt
Steuersatz
bleifreies Benzin
0,10 CAD/l
verbleites Benzin
0,11 CAD/l
Dieselkraftstoff und Flugbenzin
0,04 CAD/l
— Verbrauchsteuer auf Klimageräte zur Verwendung in Kraftfahrzeugen
Klimageräte, die für die Installation und Verwendung in Personen- und Lastkraftwagen bestimmt sind, unterliegen einem Steuersatz von 100 CAD/Stück.
Siehe unter „Verbrauchsteuern – Anlage/Steuersätze“ für eine ausführliche Liste
der verbrauchsteuerpflichtigen Waren und die entsprechenden Steuersätze.
Nachtrag Nr. 2/2012
1
Reiseverkehr und Geschenksendungen
CA
Reiseverkehr und Geschenksendungen
Reiseverkehr
— Freimengen
— Alkohol und alkoholische Getränke
— 1,50 l Wein oder
— 1,14 l alkoholische Getränke oder
— 1,14 l Wein und andere alkoholische Getränke oder
— 24 Dosen oder Flaschen (je 355 ml, insgesamt max. 8,50 l) Bier oder Ale
— Tabak und Tabakwaren
— 200 Zigaretten und
— 50 Zigarren oder Zigarillos und
— 200 g verarbeiteter Tabak und
— 200 Tabaksticks
Die Freimengen für alkoholische Getränke und Tabakwaren setzen ein Mindestalter der Reisenden voraus, das in den Provinzen und Territorien unterschiedlich geregelt ist. Das Mindestalter liegt bei 18 Jahren in den folgenden
Provinzen:
— Alberta
— Manitoba
— Quebec
In den folgenden Provinzen und Territorien gilt ein Mindestalter von 19 Jahren:
— Yukon
— Nordwest Territorien
— Nunavut
— British Columbia
— Saskatchewan
— Ontario
— Nova Scotia
— New Brunswick
— Prince-Edward-Insel
— Newfoundland
Geschenksendungen
Die Wertgrenze für zoll- und steuerfreie Waren beträgt 60 CAD. Alkoholische Getränke, Tabakwaren und Luxusgegenstände gelten nicht als Geschenksendungen. Beträgt der Wert der Ware mehr als 60 CAD, müssen Zoll und Steuer auf
den darüber liegenden Betrag gezahlt werden.
Nachtrag Nr. 2/2012
1
Inhaltsübersicht
CN
Volksrepublik China
(China)
Im Länderblatt von China werden aktuell die folgenden Themenkomplexe behandelt:
Mehrwertsteuer
Steuergegenstand
Registrierung und Vertretung
Bemessungsgrundlage
Befreiungen
Steuersätze
Mehrwertsteuer – Anlage
Anlage/Steuersätze: Übersicht der Waren, die dem ermäßigten Satz von 13% unterliegen
Konsumsteuer
Steuergegenstand
Bemessungsgrundlage
Steuersätze
Reiseverkehr und Geschenksendungen
Reiseverkehr – Freimengen
Nachtrag Nr. 6/2012
1
Mehrwertsteuer – Anlage/Steuersätze
CN
Übersicht der Waren, die dem ermäßigten Satz von 13% unterliegen
HS-Code
Warenbezeichnung
0101
0102
0103
0104
0105
0106
0201
0202
0203
0204
0205
Pferde, Esel, Maultiere und Maulesel, lebend
Rinder, lebend
Schweine, lebend
Schafe und Ziegen, lebend
Hausgeflügel (Hühner, Enten, Gänse, Truthühner und Perlhühner), lebend
Andere Tiere, lebend
Fleisch von Rindern, frisch oder gekühlt
Fleisch von Rindern, gefroren
Fleisch von Schweinen, frisch, gekühlt oder gefroren
Fleisch von Schafen oder Ziegen, frisch, gekühlt oder gefroren
Fleisch von Pferden, Eseln, Maultieren oder Mauleseln, frisch, gekühlt oder
gefroren
Genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Rindern, Schweinen, Schafen,
Ziegen, Pferden, Eseln, Maultieren oder Mauleseln, frisch, gekühlt oder gefroren
Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Hausgeflügel der
Position 0105, frisch, gekühlt oder gefroren
Anderes Fleisch und andere genießbare Schlachtnebenerzeugnisse, frisch,
gekühlt oder gefroren
Schweinespeck ohne magere Teile, Schweinefett und Geflügelfett, weder
ausgeschmolzen noch anders ausgezogen, frisch, gekühlt, gefroren, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert
Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse, gesalzen, in Salzlake,
getrocknet oder geräuchert; genießbares Mehl von Fleisch oder von
Schlachtnebenerzeugnissen
Fische, lebend
Fische, frisch oder gekühlt, ausgenommen Fischfilets und anderes Fischfleisch der Position 0304
Fische, gefroren, ausgenommen Fischfilets und anderes Fischfleisch der
Position 0304
Fischfilets und anderes Fischfleisch (auch fein zerkleinert), frisch, gekühlt
oder gefroren
Fische, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake; Fische, geräuchert, auch vor
oder während des Räucherns gegart; Mehl, Pulver und Pellets von Fischen,
genießbar
Krebstiere, auch ohne Panzer, lebend, frisch, gekühlt, gefroren, getrocknet,
gesalzen oder in Salzlake; Krebstiere, auch ohne Panzer, geräuchert, auch
vor oder während der Räucherung gekocht; Krebstiere in ihrem Panzer, in
Wasser oder Dampf gekocht, auch gekühlt, gefroren, getrocknet, gesalzen
oder in Salzlake; Mehl, Pulver und Pellets von Krebstieren, genießbar
Weichtiere, auch ohne Schale, lebend, frisch, gekühlt, gefroren, getrocknet,
gesalzen oder in Salzlake; Weichtiere, auch ohne Schale, geräuchert, auch
vor oder während der Räucherung gekocht; Mehl, Pulver und Pellets von
Weichtieren, genießbar
0206
0207
0208
0209
0210
0301
0302
0303
0304
0305
0306
0307
Nachtrag Nr. 6/2012
1
CN
Mehrwertsteuer – Anlage/Steuersätze
HS-Code
Warenbezeichnung
0308
Wirbellose Wassertiere, andere als Krebstiere und Weichtiere, lebend,
frisch, gekühlt, gefroren, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake; wirbellose
Wassertiere, andere als Krebstiere und Weichtiere, geräuchert, auch vor
oder während der Räucherung gekocht; Mehl, Pulver und Pellets von wirbellosen Wassertieren, anderen als Krebstieren und Weichtieren, genießbar
Vogeleier in der Schale, frisch, haltbar gemacht oder gekocht
Vogeleier, nicht in der Schale, und Eigelb, frisch, getrocknet, in Wasser oder
Dampf gekocht, geformt, gefroren oder anders haltbar gemacht, auch mit
Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln
Natürlicher Honig
Genießbare Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen:
- - - Bienenprodukte:
- - - - reines Weiselfutter („Gelée Royale“)
Borsten von Hausschweinen oder Wildschweinen; Dachshaare und andere
Tierhaare zur Herstellung von Besen, Bürsten oder Pinseln; Abfälle dieser
Borsten oder Haare
Därme, Blasen und Mägen von anderen Tieren als Fischen, ganz oder zerteilt, frisch, gekühlt, gefroren, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert
Vogelbälge und andere Vogelteile, mit ihren Federn oder Daunen, Federn
und Teile von Federn (auch beschnitten), Daunen, roh oder nur gereinigt,
desinfiziert oder zum Haltbarmachen behandelt; Mehl und Abfälle von Federn oder Federteilen
Knochen und Stirnbeinzapfen, roh, entfettet, einfach bearbeitet (aber nicht
zugeschnitten), mit Säure behandelt oder entleimt; Mehl und Abfälle davon:
- andere:
- - andere
Elfenbein, Schildpatt, Fischbein (einschließlich Bartenfransen), Hörner, Geweihe, Hufe, Klauen, Krallen und Schnäbel, roh oder einfach bearbeitet,
aber nicht zugeschnitten; Mehl und Abfälle davon
Korallen und ähnliche Stoffe, roh oder einfach bearbeitet, aber nicht weiterverarbeitet; Schalen und Panzer von Weichtieren, Krebstieren oder Stachelhäutern und Schulp von Tintenfischen, roh oder einfach bearbeitet, aber
nicht zugeschnitten, Mehl und Abfälle davon
Graue Ambra, Bibergeil, Zibet und Moschus; Kanthariden; Galle, auch getrocknet; Drüsen und andere tierische Stoffe, die zur Herstellung von Arzneiwaren verwendet werden, frisch, gekühlt, gefroren oder auf andere
Weise vorläufig haltbar gemacht
Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen;
nicht lebende Tiere des Kapitels 1 oder 3, ungenießbar
Bulben, Zwiebeln, Knollen, Wurzelknollen und Wurzelstöcke, ruhend, im
Wachstum oder in Blüte; Zichorienpflanzen und -wurzeln (ausgenommen
Zichorienwurzeln der Position 1212)
Andere lebende Pflanzen (einschließlich ihrer Wurzeln), Stecklinge und
Pfropfreiser; Pilzmycel
Blumen und Blüten sowie deren Knospen, geschnitten, zu Binde- oder Zierzwecken, frisch, getrocknet, gebleicht, gefärbt, imprägniert oder anders bearbeitet:
0407
0408
0409
0410
0410.00.41
0502
0504
0505
0506
0506.90
0506.90.90
0507
0508
0510
0511
0601
0602
0603
2
Mehrwertsteuer – Anlage/Steuersätze
CN
HS-Code
Warenbezeichnung
0603.10
0604
- frisch
Blattwerk, Blätter, Zweige und andere Pflanzenteile, ohne Blüten und Blütenknospen, sowie Gräser, Moose und Flechten, zu Binde- oder Zierzwecken, frisch, getrocknet, gebleicht, gefärbt, imprägniert oder anders bearbeitet:
- frisch
- andere:
- - Moose und Flechten
Kartoffeln, frisch oder gekühlt
Tomaten, frisch oder gekühlt
Speisezwiebeln, Schalotten, Knoblauch, Porree/Lauch und andere Gemüse
der Allium spp., frisch oder gekühlt
Kohl, Blumenkohl/Karfiol, Kohlrabi, Wirsingkohl und ähnliche genießbare
Kohlarten der Gattung Brassica, frisch oder gekühlt
Salate (Lactuca sativa) und Chicorée (Cichorium spp.), frisch oder gekühlt
Karotten und Speisemöhren, Speiserüben, Rote Rüben, Schwarzwurzeln,
Knollensellerie, Rettiche und ähnliche genießbare Wurzeln, frisch oder gekühlt
Gurken und Cornichons, frisch oder gekühlt
Hülsenfrüchte, auch ausgelöst, frisch oder gekühlt
Anderes Gemüse, frisch oder gekühlt
Gemüse, auch in Wasser oder Dampf gekocht, gefroren
Gemüse, vorläufig haltbar gemacht (z.B. durch Schwefeldioxid oder in Wasser, dem Salz, Schwefeldioxid oder andere vorläufig konservierend wirkende Stoffe zugesetzt sind), zum unmittelbaren Genuss nicht geeignet
Gemüse, getrocknet, auch in Stücke oder Scheiben geschnitten, als Pulver
oder sonst zerkleinert, jedoch nicht weiter zubereitet:
- Speisezwiebeln
- Pilze, Judasohrpilze (Auricularia spp.), Zitterpilze (Tremella spp.) und Trüffeln
- anderes Gemüse; Mischungen von Gemüsen:
- - - Bambussprossen
- - - Königsfarne (Osmund regalis)
- - - Taglilienblüten
- - - wilder Farn
- - - Früchte der Gattung Capsicum annuum (Paprika)
- - - andere
Getrocknete ausgelöste Hülsenfrüchte, auch geschält oder zerkleinert
Maniok, Pfeilwurz (Arrowroot) und Salep, Topinambur, Süßkartoffeln und
ähnliche Wurzeln und Knollen mit hohem Gehalt an Stärke oder Inulin,
frisch, gekühlt, gefroren oder getrocknet, auch in Stücken oder in Form von
Pellets; Mark des Sagobaumes
Kokosnüsse, Paranüsse und Kaschu-Nüsse, frisch oder getrocknet, auch
ohne Schalen oder enthäutet
Andere Schalenfrüchte, frisch oder getrocknet, auch ohne Schalen oder
enthäutet
0604.20
0604.90
0604.90.10
0701
0702
0703
0704
0705
0706
0707
0708
0709
0710
0711
0712
0712.20
0712.30
0712.90
0712.90.10
0712.90.20
0712.90.30
0712.90.40
0712.90.60
0712.90.90
0713
0714
0801
0802
Nachtrag Nr. 6/2012
3
Inhaltsübersicht
ID
Republik Indonesien
(Indonesien)
Im Länderblatt von Indonesien werden aktuell die folgenden Themenkomplexe
behandelt:
Mehrwertsteuer
Steuergegenstand
Registrierung und Vertretung
Bemessungsgrundlage
Befreiungen
Steuersätze
Mehrwertsteuer – Anlagen
Anlage/Registrierung und Vertretung: Antragsformular zur Registrierung
Anlage/Befreiungen: Übersicht der Waren, die von der Mehrwertsteuer befreit sind
Luxussteuer
Steuergegenstand
Bemessungsgrundlage
Steuersätze
Luxussteuer – Anlage
Anlage/Steuersätze: Übersicht der Waren, die der Luxussteuer unterliegen
Verbrauchsteuern
Steuergegenstand
Steuersätze
Verbrauchsteuern – Anlage
Anlage/Steuersätze: Übersicht der verbrauchsteuerpflichtigen Waren
Nachtrag Nr. 5/2011
1
Luxussteuer
ID
Luxussteuer
Die Luxussteuer (Sales Tax on Luxury Goods) wird neben der Mehrwertsteuer erhoben, und zwar bei:
— Lieferung von Luxusgütern durch eine steuerpflichtige Gesellschaft oder Person, die die
Güter im Inland in ihrem Geschäftsbetrieb produziert;
— Einfuhr von Luxusgütern.
Steuergegenstand
Diese Steuer wird auf eine Reihe von Waren erhoben, die vom Finanzministerium
als Luxuswaren definiert sind. Sie ist eine Einphasenumsatzsteuer ohne die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs.
Bemessungsgrundlage
— bei der Einfuhr
Die Bemessungsgrundlage ist der Zollwert zzgl. des Zollbetrags und aller bei
der Einfuhr fälligen Steuern ausgenommen der Mehrwertsteuer.
— im Inland
Die Bemessungsgrundlage des steuerpflichtigen Umsatzes ist der Transaktionswert einschließlich aller verbundenen Aufwendungen wie Zwischenhandel,
Verpackung, Transport und Versicherung, ausgenommen der Mehrwertsteuer.
Steuersätze
Die Höhe der Luxussteuer beträgt zwischen 10% und 75% und wird wie folgt erhoben:
— Steuersatz von 10%
Dieser Steuersatz wird angewendet auf:
— Klimageräte
— bestimmte Kühl- und Gefrierschränke
— Waschmaschinen
— Heizgeräte
— verschiedene Videogeräte sowie Digitalkameras
— diverse Rundfunkempfangsgeräte
— bestimmte Monitore und Fernsehempfangsgeräte sowie Teile davon
— Go-Karts
— Fotoapparate
— Angelruten und -rollen
— Steuersatz von 20%
Der Satz von 20% wird auf folgende Waren angewendet:
— Parfüms und Toilettewässer
Nachtrag Nr. 6/2012
1
ID
Luxussteuer
— bestimmte Raumheizöfen, Kesselöfen, Küchenherde
— Klimageräte für die Anwendung in Fahrzeugen
— verschiedene Kühl- und Gefrierschränke, und andere Einrichtungen zur Kälteerzeugung
— Haushaltsgeschirrspülmaschinen
— Wäschetrockner
— Mikrowellengeräte
— bestimmte Monitore und Fernsehempfangsgeräte sowie Teile davon
— Videoprojektoren
— verschiedene Musikinstrumente
— Steuersatz von 30%
Nachfolgend genannte Waren unterliegen dem Steuersatz von 30%:
— Taucheranzüge
— Jachten und andere Vergnügungs- oder Sportboote
— Schutzbrillen für den Tauchsport
— Windsurf-Ausrüstungen
— Golfausrüstungen (ausgenommen Golfschläger)
— Steuersatz von 40%
Der Steuersatz von 40% wird auf die folgenden Waren angewendet:
— Sattlerwaren für alle Tiere
— verschiedene Lederwaren
— Bekleidung und andere Waren aus Pelzfellen
— Teppiche aus Wolle oder Seide
— Schuhe
— bearbeitete Werksteine und Waren daraus
— verschiedene keramische Waren
— Glaswaren aus Bleikristall
— bestimmte Waren aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen
— verschiedene Luftfahrzeuge
— Motorboote
— Uhren
— bestimmte Möbel
— Sprungrahmen und Bettausstattungen
— diverse Beleuchtungskörper
2
Luxussteuer – Anlage/Steuersätze
ID
Übersicht der Waren, die der Luxussteuer unterliegen
HS-Code
Warenbezeichnung
3303
4015
Duftstoffe (Parfüms) und Duftwässer (Toilettewässer)
Kleidung und Bekleidungszubehör (einschließlich Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe) für alle Zwecke, aus Weichkautschuk:
- andere:
- - Taucheranzüge
Sattlerwaren für alle Tiere (einschließlich Zugtaue, Leinen,
Kniekappen, Maulkörbe, Satteldecken, Satteltaschen, Hundedecken und dergleichen), aus Stoffen aller Art
Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer,
Aktentaschen, Schultaschen, Brillenetuis, Etuis für Ferngläser, Fotoapparate, Filmkameras, Musikinstrumente oder
Waffen und ähnliche Behältnisse; Reisetaschen, Isoliertaschen für Nahrungsmittel oder Getränke, Toilettentaschen
(Necessaires), Rucksäcke, Handtaschen, Einkaufstaschen,
Brieftaschen, Geldbörsen, Kartentaschen, Zigarettenetuis,
Tabakbeutel, Werkzeugtaschen, Taschen für Sportartikel,
Schachteln für Flakons oder Schmuckwaren, Puderdosen,
Besteckkästen und ähnliche Behältnisse, aus Leder, rekonstituiertem Leder, Kunststofffolien, Spinnstoffen, Vulkanfiber
oder Pappe, oder ganz oder überwiegend mit diesen Stoffen oder mit Papier überzogen:
- Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer,
Aktentaschen, Schultaschen und ähnliche Behältnisse:
- - mit Außenseite aus Leder oder rekonstituiertem Leder
- Handtaschen, auch mit Schulterriemen, einschließlich solche ohne Handgriff:
- - mit Außenseite aus Leder oder rekonstituiertem Leder
- Taschen- oder Handtaschenartikel:
- - mit Außenseite aus Leder oder rekonstituiertem Leder
- andere:
- - mit Außenseite aus Leder oder rekonstituiertem Leder
Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Leder oder rekonstituiertem Leder
Kleidung, Bekleidungszubehör und andere Waren, aus Pelzfellen
Geknüpfte Teppiche aus Spinnstoffen, auch konfektioniert:
- aus Wolle oder feinen Tierhaaren:
- - andere
- aus anderen Spinnstoffen:
- - andere:
- - - andere
4015.90
4015.90.20
4201
4202
4202.11
4202.21
4202.31
4202.91
4203
4303
5701
5701.10
5701.10.90
5701.90
5701.90.99
Nachtrag Nr. 6/2012
Steuersatz
20% 1)
30%
40% 2)
40% 3)
40% 3)
40% 3)
40% 3)
40% 4)
40% 4)
40% 5)
40% 6)
1
ID
Luxussteuer – Anlage/Steuersätze
HS-Code
Warenbezeichnung
5702
Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen,
gewebt, weder getuftet noch beflockt, auch konfektioniert,
einschließlich Kelim, Sumak, Karamanie und ähnliche handgewebte Teppiche:
- Kelim, Sumak, Karamanie und ähnliche handgewebte
Teppiche
- andere, mit Flor, konfektioniert:
- - aus Wolle oder feinen Tierhaaren:
- - - andere
- - aus anderen Spinnstoffen:
- - - andere
- andere, ohne Flor, konfektioniert:
- - aus Wolle oder feinen Tierhaaren:
- - - andere
- - aus anderen Spinnstoffen:
- - - andere
Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen,
getuftet (Nadelflor), auch konfektioniert:
- aus Wolle oder feinen Tierhaaren:
- - andere
- aus anderen Spinnstoffen:
- - andere:
- - - andere
Andere Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen, auch konfektioniert:
- andere:
- - andere
Wasserdichte Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus
Kautschuk oder Kunststoff, bei denen weder das Oberteil
mit der Laufsohle noch das Oberteil selbst durch Nähen,
Nieten, Nageln, Schrauben, Stecken oder ähnliche Verfahren zusammengefügt ist
Andere Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk
oder Kunststoff
Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder
oder rekonstituiertem Leder und Oberteil aus Leder
Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder
oder rekonstituiertem Leder und Oberteil aus Spinnstoffen
Andere Schuhe
Bearbeitete Werksteine (ausgenommen Schiefer) und Waren daraus, ausgenommen Waren der Position 6801; Würfel und dergleichen für Mosaike aus Naturstein (einschließlich Schiefer), auch auf Unterlagen; Körnungen, Splitter und
Mehl von Naturstein (einschließlich Schiefer), künstlich gefärbt
5702.10
5702.41
5702.41.90
5702.49
5702.49.90
5702.91
5702.91.90
5702.99
5702.99.90
5703
5703.10
5703.10.90
5703.90
5703.90.99
5705
5705.00.99
6401
6402
6403
6404
6405
6802
2
Steuersatz
50% 7)
50% 7)
40% 6)
50% 7)
40% 6)
40% 5)
40% 6)
40% 8)
40% 9)
40% 9)
40% 9)
40% 9)
40% 9)
40% 10)
Handbuch der
Einfuhr-Nebenabgaben
Bestellformular
Einfach ausfüllen und per Fax zurück an die Fax-Nummer +49 2302 2029311 senden – Sie erhalten dann
umgehend eine schriftliche Bestätigung.
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`
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Beim Bezug von bis zu 5 zusätzlichen Lizenzen gewähren wir auf diese einen Rabatt von 25%.
Beim Bezug von 6-10 zusätzlichen Lizenzen gewähren wir auf alle zusätzlichen Lizenzen einen Rabatt von 35%.
Beim Bezug von 11-15 zusätzlichen Lizenzen gewähren wir auf alle zusätzlichen Lizenzen einen Rabatt von 45%.
Beim Bezug von 16-20 zusätzlichen Lizenzen gewähren wir auf alle zusätzlichen Lizenzen einen Rabatt von 55%.
Benötigen Sie mehr als 20 Lizenzen, können wir Ihnen Preise auf Anfrage nennen.
Bestellung
Hiermit bestellen wir:
1. Neubestellung
Die CD-ROM „Handbuch der Einfuhr-Nebenabgaben“ (= 1 Lizenz) mit ___ zusätzlichen Lizenzen.
2. Zusatzbestellung
Wir erhalten bereits die CD-ROM „Handbuch der Einfuhr-Nebenabgaben“ und benötigen ___ weitere
Lizenzen.
Firmenangaben
Kunden-Nummer (falls vorhanden) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Firma . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Ansprechpartner . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Straße (kein Postfach) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
PLZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Telefon . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Telefax . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
E-Mail . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Internet . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Datum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Unterschrift . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich
(1) Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder
von unseren AGB abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.
(2) Alle Vereinbarungen zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausführung dieses
Vertrages sind schriftlich niederzulegen.
(3) Soweit diese Bedingungen Regelungen für den kaufmännischen Verkehr enthalten,
gelten diese nur gegenüber einem Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in
Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sowie gegenüber einer juristische Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlichrechtlichen Sondervermögen.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Unsere Angebote sind freibleibend. Durch Ihre schriftliche Bestellung z.B. per Brief,
Fax oder E-Mail geben Sie ein bindendes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages
ab. In unserem Online-Shop wird die bindende Bestellung durch das Anklicken des
Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ ausgelöst.
(2) Im Falle einer Online-Bestellung bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Bestellung
umgehend per E-Mail. Diese Eingangsbestätigung erfolgt automatisch und stellt keine
Vertragsannahme dar. Bitte prüfen Sie die Eingangsbestätigung auf Abweichungen
zwischen Bestellung und Bestätigung und auf offensichtliche Schreib- und Rechenfehler. Sofern Unstimmigkeiten auftreten, sind Sie verpflichtet, uns diese unverzüglich mitzuteilen.
(3) Auf Ihre Bestellung senden wir Ihnen innerhalb von 15 Tagen eine schriftliche Auftragsbestätigung per Post zu. Mit dieser Auftragsbestätigung kommt ein Kaufvertrag
zustande. Bitte prüfen Sie die Auftragsbestätigung auf Abweichungen zwischen Bestellung und Bestätigung und auf offensichtliche Schreib- und Rechenfehler. Sofern Unstimmigkeiten auftreten, sind Sie verpflichtet, uns diese unverzüglich mitzuteilen.
(4) Für den Fall, dass die bestellte Ware nicht lieferbar sein sollte, behalten wir uns den
Rücktritt vom Vertrag vor. Dieser Vorbehalt gilt nicht für Fälle, in denen eine Nichtbelieferung von uns zu vertreten ist. Wir werden Sie über die Nichtverfügbarkeit der Ware
unverzüglich in Kenntnis setzen und ggf. bereits geleistete Zahlungen werden umgehend erstattet.
§ 3 Eingabefehler (Online-Shop)
(1) Sie können Ihre Eingaben vor Abgabe der Bestellung mit Hilfe der üblichen Tastaturfunktionen (Korrektur der angegebenen Anzahl) korrigieren. Nach Anklicken des
Buttons „Weiter zur Bestellzusammenfassung“ erhalten Sie eine individuelle Zusammenfassung Ihrer Bestellung. Vor Abgabe der Bestellung können Sie Ihre Bestellung
mit Hilfe der üblichen Tastatur- und Mausfunktionen (Zurück-Button des Browsers) auf
der vorherigen Bestellseite in den entsprechenden Eingabefeldern korrigieren. Nach
Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ ist eine Korrektur nicht mehr möglich.
§ 4 Vertragssprache
Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.
§ 5 Laufzeit des Vertrages:
Bestellungen von Loseblattsammlungen, Fachmagazinen etc.
(1) Bei Bestellung von Publikationen mit Aktualisierungs- bzw. Update-Service (Loseblatt und CD-ROM) wird mit Abschluss des Kaufvertrages gleichzeitig ein Abonnement
auf Ergänzungslieferungen für mindestens 12 Monate – beginnend mit Rechnungstellung – geschlossen. Wird das Abonnement nicht spätestens einen Monat vor Ablauf
der festen Bezugszeit in Textform gekündigt, verlängert es sich automatisch. Danach
ist die Kündigung in Textform mit einer Frist von 3 Monaten jeweils zum Quartalsende
möglich.
(2) Im Falle der Bestellung von Fachmagazinen (z.B. Foreign Trade) oder anderen Publikationen im Abo (z.B. Konsulats- und Mustervorschriften (kurz: „K und M“) und Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik) entnehmen Sie bitte die jeweilige Vertragslaufzeit und Kündigungsregelung der Produktbeschreibung, die Sie beispielsweise auf den entsprechenden Unterseiten unter www.mendel-verlag.de einsehen
können.
(3) Wir behalten uns das Recht vor, im Rahmen des Abonnements die Preise entsprechend den eingetretenen Kostenänderungen zu erhöhen oder herabzusetzen. Wir werden Ihnen eine entsprechende Änderung des Preises mindestens 4 Wochen im Voraus schriftlich bekanntgeben. Bei Preiserhöhungen steht Ihnen ein Kündigungsrecht
mit einer Frist von 2 Wochen zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Preisänderung zu, auf das wir Sie im Rahmen unserer Mitteilung abermals hinweisen werden.
§ 6 Nutzungsrechte von elektronischen Publikationen,
auch zur Fortsetzung, insb. CD-ROMs
(1) Mit dem Erwerb einer elektronischen Publikation (z.B. auf CD-ROM), auch als Fortsetzungswerk, erhalten Sie das einfache, nicht übertragbare Recht, die enthaltenen Informationen im eigenen Haus gemäß der Anzahl Ihrer Lizenzen zu nutzen.
(2) Damit ist kein Erwerb von Rechten an den enthaltenen Informationen verbunden.
Die Weitergabe der Daten oder des Datenträgers an andere ist nicht gestattet. Nachdruck, Vervielfältigung und jegliche Weiterverbreitung der gespeicherten Informationen
– auch auszugsweise – bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Mendel
Verlags.
(3) Die gespeicherten Informationen sind urheberrechtlich geschützt. Das Recht, diese
Informationen zu nutzen, erlischt, wenn eine der oben genannten Bedingungen verletzt
wird.
(4) Die elektronischen Publikationen werden nach dem Stand der Technik sorgfältig
entwickelt. Für fehlerfreie Arbeit sowie für die Verwendbarkeit der Daten oder des Datenträgers bei unterschiedlichen Rechnertypen oder Gerätekonfigurationen wird keine
Gewährleistung übernommen.
§ 7 Lieferung – Gefahrübergang
(1) Teillieferungen sind zulässig, wenn dies für den Besteller zumutbar ist.
(2) Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, es sei denn, der Liefertermin ist
ausnahmsweise verbindlich zugesagt worden.
(3) Der Versand der Ware erfolgt auf unsere Gefahr. Abweichend hiervon geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware im kauf-
männischen Verkehr in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem die Ware von uns
dem Frachtführer übergeben wird. Im Verkehr mit Verbrauchern gelten für den Gefahrenübergang die gesetzlichen Bestimmungen.
§ 8 Preise, Zahlungsbedingungen, Versandkosten, Rücksendekosten
(1) Alle Preise sind in Euro angegeben. Die Preise sind als Endpreise zu verstehen,
d.h. sie beinhalten sämtliche Preisbestandteile, einschließlich der gesetzlichen deutschen Mehrwertsteuer. Hinzu kommen die Versandkosten gemäß den Bestimmungen
unter § 8 Abs. 4.
(2) Der Kaufpreis ist bei Erhalt der Ware fällig. Abweichend hiervon wird der Kaufpreis
im kaufmännischen Verkehr mit Absendung der Ware durch uns fällig. Der Abzug von
Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
(3) Die Zahlung erfolgt per Rechnung. Wir behalten uns vor, in Einzelfällen nur gegen
Vorkasse zu liefern. In diesem Fall wird das Produkt erst bei Eingang des vollständigen
Rechnungsbetrags zur Auslieferung gebracht.
(4) Wir erheben je Bestellung eine Versandkostenpauschale in Höhe von 3,80 EUR.
Bei Bestellung der Publikation „K und M“ (Print oder CD-ROM) betragen die Versandkosten für die Publikation sowie die Nachtragslieferungen über 2 Jahre 8,30 EUR. Bei
der Bestellung eines Abonnements für das Fachmagazin Foreign Trade betragen die
jährlichen Versandkosten insgesamt 12,50 EUR. Sollten Sie zu den Publikationen „K
und M“ oder Foreign Trade noch andere Publikationen bestellen, fällt die reguläre Versandkostenpauschale von 3,80 EUR zusätzlich an. Der Versand von kostenpflichtigen
Ergänzungslieferungen und Updates im Rahmen von Abonnements erfolgt i.d.R. als
Bücher- oder Warensendung. Versandkosten für den Buchhandel und für Lieferungen
ins Ausland können abweichen. Fallen bei Lieferungen in Drittländer Zölle, Steuern
oder sonstige Abgaben an, sind diese vom Besteller zu tragen und werden ggf. gesondert in Rechnung gestellt.
(5) Falls Sie die Ware als Verbraucher bestellen, also zu einem Zweck, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, tragen Sie im Fall eines wirksamen Widerrufs der Vertragserklärung die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung in unserem Eigentum.
§ 10 Aufrechnung – Zurückbehaltungsrecht
(1) Sie sind nur zur Aufrechnung berechtigt, wenn Ihre Gegenansprüche unbestritten,
rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt worden sind.
(2) Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts sind Sie nur befugt, wenn Ihr Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 11 Gewährleistung
(1) Ist die Kaufsache mit einem Sachmangel behaftet, stehen dem Kunden seine gesetzlichen Mängelhaftungsrechte unbegrenzt zu.
(2) Im kaufmännischen Verkehr setzen Mängelansprüche des Bestellers voraus, dass
dieser seinen ggf. nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
§ 12 Haftung
(1) In allen Fällen, in denen wir aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum Schadens- oder Aufwendungsersatz verpflichtet sind, haften wir nur,
soweit uns, unseren leitenden Angestellten und Erfüllungsgehilfen Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt. Unberührt bleibt die Haftung für die Nichteinhaltung gegebener Garantien sowie nach
dem Produkthaftungsgesetz. Unberührt bleibt auch die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (= etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die
ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrags überhaupt erst ermöglicht und auf
deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf). Die Haftung ist
insoweit jedoch außer in den Fällen von Satz 1 und 2 auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des
Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
(2) Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 13 Gerichtsstand – Erfüllungsort – Sonstiges
(1) Sofern der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand und Erfüllungsort. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Wohnsitzgericht
zu verklagen.
(2) Unser Geschäftssitz ist weiterhin Gerichtsstand, wenn der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Bestellung aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland
verlegt. Dies gilt auch, falls Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Bestellers im
Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
(3) Rechte aus dem Vertragsverhältnis mit uns dürfen nur nach unserer vorherigen
schriftlichen Zustimmung abgetreten werden.
(4) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts
ist ausgeschlossen. Sofern der Besteller Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist und
seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat, bleiben zwingende Bestimmungen
dieses Staates unberührt.
(5) Sollten einzelne dieser Bedingungen nichtig oder unwirksam sein oder zwischen
den Parteien einvernehmlich nicht durchgeführt werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
§ 14 Vertragsspeicherung (Online-Shop)
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Ihnen auch übersendet. Bitte sichern Sie diese vorsorglich auch selbst, indem Sie über die Druckfunktion Ihres
Browsers diese Seite ausdrucken.
(2) Der Vertragstext ist für Sie nach Absenden der Bestellung nicht mehr zugänglich.
Eine Speicherfunktion in wiedergabefähiger Form bieten wir nicht an. Diese müssten
Sie daher selbst veranlassen (z.B. durch Screenshot des jeweiligen Angebots).
Stand: 1/2017
Mendel Verlag
Benutzerinformationen
Inhaltsverzeichnis
1. Systemvoraussetzungen
2. Grundwerk und Lizenzen
a) 1 Grundwerk mit 1 Lizenz
b) 1 Grundwerk mit mehreren Lizenzen
3. Registrierung
4. Zugriff auf die Daten
5. Updates
6. Nutzung der CD-ROM
7. FAQ
8. Nutzungsvereinbarung
9. Kontakt
1. Systemvoraussetzungen
3. Registrierung
Die Anzeige der CD-ROM erfordert einen Computer mit dem Betriebssystem
Windows XP oder neuer sowie einem CD-ROM Laufwerk.
Sie benötigen außerdem eine Möglichkeit, PDF-Dateien anzuzeigen – wir empfehlen den Adobe Reader in der jeweils aktuellen Version (dieser ist unter
http://get.adobe.com/de/reader erhältlich, Sie werden interaktiv durch die Installation geleitet). Eine optimale Unterstützung aller Funktionen dieser CD-ROM ist
ab Version 7 des Adobe Readers gewährleistet.
Sollten Sie über mehrere Computer mit unterschiedlichen Windows-Versionen
verfügen, empfehlen wir eine Registrierung auf dem Rechner mit dem aktuellsten Betriebssystem.
Ferner müssen Sie auf dem Rechner, auf dem Sie eine Registrierung durchführen
möchten, Administratorrechte besitzen. Falls Sie nicht über diese Rechte verfügen, wenden Sie sich bitte an den zuständigen Administrator.
Die einmalige Registrierung der von Ihnen verwendeten Lizenz(en) ist eine Voraussetzung zur Nutzung der Inhalte der CD.
Bitte beachten Sie: Mit der Registrierung und Nutzung der CD-ROM stimmen Sie
der Nutzungsvereinbarung sowie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu.
Wichtig ist, dass für die Registrierung und Nutzung der CD-ROM vorerst alle Programme zur Anzeige von PDF-Dateien geschlossen sein müssen. Der Registrierungsvorgang beginnt automatisch beim erstmaligen Einlegen der CD in Ihr CDROM Laufwerk. Sollte dies nicht der Fall sein, führen Sie bitte die auf der CD befindliche Startdatei mit der Endung „.exe“ aus. Sie können den Registrierungsvorgang jederzeit beenden, indem Sie das zugehörige Fenster schließen.
Am Beginn des Registrierungsvorgangs wird ein Auszug dieses Dokuments, der
unter anderem Informationen zu Lizenzen und die Nutzungsbedingungen enthält, angezeigt.
Die Registrierung kann entweder online (über das Internet) oder telefonisch
(durch einen Anruf bei uns) erfolgen.
Wir empfehlen Ihnen die Online-Registrierung, da diese nur wenige Augenblicke
dauert und nach der Eingabe Ihrer TID automatisch erfolgt. Bitte beachten Sie,
dass Ihr Rechner hierzu mit dem Internet verbunden sein muss.
Geben Sie zuerst Ihre TID ein und wählen sie dann die Art der Registrierung aus.
2. Grundwerk und Lizenzen
Zusammen mit dem Grundwerk (auf CD-ROM) haben Sie Ihre Transaction ID
(TID) erhalten, die für die Registrierung notwendig ist. Die einmalige Registrierung der von Ihnen verwendeten Lizenz(en) ist eine Voraussetzung zur Nutzung
der Inhalte der CD. Ihrer TID wurde die Anzahl von Lizenzen zugeordnet, die Sie
erworben haben, d.h. mindestens eine. Bitte bewahren Sie diese TID gut auf, da
sie der Identifikation Ihrer Lizenz(en) dient und im Falle von Rückfragen erforderlich ist. Bitte beachten Sie ferner, dass eine Lizenz nur auf genau einem Computer verwendet werden kann. Sollten Sie die Inhalte auf mehreren Rechnern nutzen wollen, so benötigen Sie auch mehrere Lizenzen.
Eine Bestellung zusätzlicher Lizenzen ist ganz leicht. Bitte beachten Sie dazu unser Bestellformular.
a) 1 Grundwerk mit 1 Lizenz
In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit, die Inhalte der CD-ROM auf genau einem Computer zu nutzen, den Sie dazu zunächst registrieren müssen. Sie müssen
also zuerst einen geeigneten Computer auswählen. Die Daten der CD-ROM können Sie z.B. auf Ihren Arbeitsplatzrechner oder einen Netzwerkrechner kopieren.
Die Daten können auch von der sich im Laufwerk befindlichen CD direkt aufgerufen werden. Wichtig ist jedoch, dass Sie von Ihrem registrierten Computer auf
den jeweiligen Speicherort zugreifen können.
b) 1 Grundwerk mit mehreren Lizenzen
Für den Fall, dass Sie mehrere Lizenzen erworben haben, haben Sie nur eine CDROM und eine TID bekommen, können die Inhalte der CD jedoch gemäß der Anzahl der Lizenzen auf einer entsprechenden Anzahl von Rechnern registrieren
und damit nutzen. Sie müssen also zuerst geeignete Computer auswählen. Die
Daten der CD-ROM können Sie z.B. auf Ihren Arbeitsplatzrechner oder einen
Netzwerkrechner kopieren. Die Daten können auch von der sich im Laufwerk befindlichen CD direkt aufgerufen werden. Wichtig ist jedoch, dass Sie von Ihrem
registrierten Computer auf den jeweiligen Speicherort zugreifen können.
Haben Sie die Online-Registrierung ausgewählt, so erscheint kurz die Nachricht
„Bitte warten …“ und der Registrierungsvorgang wird abgeschlossen. Es wird
automatisch der auf Ihrem System installierte Reader gestartet und die Startseite
der CD-ROM angezeigt.
Sollten Sie nicht über einen Internetzugang verfügen oder die telefonische Registrierung bevorzugen, so können Sie diese unter der Rufnummer +49 2302
202930 innerhalb der folgenden Zeiten durchführen:
Mo-Do 09:30-13:00 Uhr
und
13:30-15:30 Uhr
Fr
09:30-13:00 Uhr
und
13:30-14:30 Uhr
Sehr nützlich zur Navigation ist auch die Indexsuche. Hier können Sie eine Volltextsuche über alle Dokumente in sehr kurzer Zeit durchführen. Im Adobe Reader
erreichen Sie die Indexsuche über den Menüpunkt „Bearbeiten“, Unterpunkt
„Erweiterte Suche“. Nachdem Sie eine Suche ausgeführt haben, werden als Ergebnis zunächst die Titel der Dokumente, die Treffer enthalten, in einer Baumstruktur dargestellt. Sie können sich nun die Ergebnisse der Suche innerhalb eines Dokuments anzeigen lassen. Näheres zur Indexsuche erfahren Sie in der Hilfe
ihres Readers.
Dazu teilen Sie uns die angezeigte MID und Ihre TID mit und halten ferner bitte
Ihre Kundendaten bereit. Sie erhalten dann einen Zugangscode, den Sie bitte in
das untere Feld eintragen. Achten Sie hierbei darauf, die Buchstaben groß zu
schreiben. Wenn Sie nun Ihre Eingabe bestätigen, wird der Registrierungsvorgang abgeschlossen. Es wird automatisch der auf Ihrem System installierte Reader gestartet und die Startseite der CD-ROM angezeigt.
4. Zugriff auf die Daten
Bitte beachten Sie, dass für den Start der CD-ROM alle Programme zur Anzeige
von PDF-Dateien geschlossen sein müssen. Sie können die Inhalte der CD-ROM
entweder a) direkt von der CD nutzen oder aber b) auch auf Ihren Arbeitsplatzrechner oder einen Netzwerkrechner kopieren.
a) Falls Sie die Inhalte direkt von der CD benutzen möchten, so wird i.d.R. nach
dem Einlegen der CD in Ihr CD-ROM Laufwerk automatisch der auf Ihrem System installierte Reader gestartet und die Startseite angezeigt. Sollte dies nicht
der Fall sein, führen Sie bitte die auf der CD befindliche Startdatei mit der Endung„.exe“ aus.
b) Falls Sie die Inhalte der CD auf Ihrem Arbeitsplatzrechner oder einem Netzwerkrechner speichern möchten, so können Sie die Inhalte der CD kopieren
und unter einem beliebigen Pfad ablegen. Dabei müssen Sie allerdings die Dateistruktur, wie sie sich auf der CD befindet, erhalten, da ansonsten die Verknüpfungen innerhalb der Publikation nicht mehr funktionieren. Führen Sie
nun die Startdatei mit der Endung „.exe“ aus. Der auf Ihrem System installierte Reader wird gestartet und die Startseite der CD-ROM angezeigt.
5. Updates
Wenn Sie ein neues Update erhalten haben, ist keine erneute Registrierung der
einzelnen Computer erforderlich. Falls Sie die Inhalte der CD-ROM allerdings auf
Ihrem Arbeitsplatzrechner oder einem Netzwerkrechner gespeichert haben, löschen Sie bitte jedoch zunächst die bestehenden Ordner des letzten Updates, bevor Sie die aktuellen Daten dort ablegen.
6. Nutzung der CD-ROM
Zur Navigation durch die CD können Sie entweder das Inhaltsverzeichnis oder
die Baumstruktur zur Linken des aktuell angezeigten Dokuments benutzen.
7. FAQ – Frequently Asked Questions
Beachten Sie bitte, dass einige Funktionen wie „Kopieren“, „Kopie speichern...“
oder „Email...“ des PDF-Readers nur eingeschränkt oder nicht unterstützt werden.
Warum startet die Startdatei mit der Endung „.exe“ nicht die CD-ROM?
Sie müssen vor dem Ausführen der Datei zunächst alle Programme zur Anzeige
von PDF-Dateien beenden.
Warum erhalte ich am Ende des Registrierungsvorgangs eine Fehlermeldung?
Prüfen Sie, ob Sie einen PDF-Reader installiert haben. Wenn nicht, installieren Sie
dieses Programm bitte. Die Registrierung war i.d.R. trotzdem erfolgreich.
Warum kann ich die Indexsuche nicht nutzen?
Vergewissern Sie sich, dass der auf Ihrem System installierte Reader diese Funktion unterstützt. Die Indexsuche ist zur Verwendung mit Adobe Reader ab der
Version 7 konzipiert.
Unterscheidet sich der Registrierungsvorgang für zusätzliche Lizenzen
von dem für die erste Lizenz?
Nein. Die Registrierung läuft exakt ab wie oben beschrieben, da Sie auch für die
zusätzlichen Lizenzen Ihre einmal erhaltene TID verwenden.
Warum habe ich eine neue TID erhalten, was muss ich tun?
Wenn Sie aus technischen Gründen eine neue TID erhalten, wird eine erneute Registrierung Ihres Rechners erforderlich. Die Registrierung funktioniert dabei wie
oben beschrieben.
Warum meldet mein Antiviren-Programm ein verdächtiges/gefährliches
Programm auf der CD-ROM?
Zunächst einmal ist festzustellen, dass Ihre CD-ROM selbstverständlich frei von
Viren, Würmern oder sonstigen gefährlichen Programmen ist. Bei einer solchen
Meldung handelt es sich um einen sog. „false positive“, d.h. Ihr installiertes Antiviren-Programm stuft eine Datei als potentiell gefährlich ein, weil es nicht in
der Lage ist, den Inhalt korrekt zu analysieren.
Leider tritt dieses Verhalten in der jüngsten Vergangenheit vermehrt auf, ohne
dass die Hersteller von Antiviren-Software eine generelle Lösungsmöglichkeit bezüglich dieses Problems anbieten würden. Die gängigste Lösungsmöglichkeit ist,
die betreffenden Dateien zu den Ausnahmen in Ihrem Antiviren-Programm hinzuzufügen.
Wie Sie Dateien vom Scannen und der automatischen Erkennung Ihres AntivirenProgramms ausnehmen können, entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Handbuch
zu dem von Ihnen eingesetzten Produkt.
8. Nutzungsvereinbarung
9. Kontakt
Mit dem Erwerb einer Lizenz für die vorliegende CD-ROM erhalten Sie das einfache, nicht übertragbare Recht, die auf diesem Medium gespeicherten Informationen im eigenen Hause zu nutzen. Damit ist kein Erwerb von Rechten an den auf
dieser CD-ROM gespeicherten Informationen verbunden.
Die Weitergabe des Datenträgers an andere ist nicht gestattet. Nachdruck, Vervielfältigung und jegliche Weiterverbreitung der gespeicherten Informationen –
auch auszugsweise – bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des
Mendel Verlags.
Die auf dieser CD-ROM gespeicherten Informationen sind urheberrechtlich geschützt. Das Recht, Informationen zu nutzen, erlischt, wenn eine der oben genannten Bedingungen verletzt wird.
Die CD-ROM ist nach dem Stand der Technik sorgfältig entwickelt worden. Für
fehlerfreie Arbeit sowie für die Verwendbarkeit bei unterschiedlichen Rechnertypen oder Gerätekonfigurationen wird keine Haftung übernommen.
Die Erstellung der enthaltenen Informationen erfolgt mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch wird für den Inhalt keine Haftung übernommen.
Mendel Verlag GmbH & Co. KG
Wasserstr. 223
44799 Bochum
DEUTSCHLAND
Tel.: +49 2302 202930
Fax: +49 2302 2029311
E-Mail: [email protected]
Internet: www.mendel-verlag.de