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GEMEINDEVERSAMMLUNG
POL IT ISCH E G E M E I N DE
Mittwoch, 18. Juni 2014, 20.00 Uhr, im Gemeindesaal
EVANG.-REF. KIRCHGEMEINDE
Montag, 16. Juni 2014, 20.00 Uhr,
im Kirchgemeindehaus Blatten
RÖM.-KATH. KIRCHGEMEINDE
Donnerstag, 12. Juni 2014, 20.00 Uhr,
im katholischen Pfarreizentrum Hombrechtikon
Liebe Stimmbürgerinnen und Stimmbürger
Wir laden Sie ein zur
RECHNUNGS-GEMEINDEVERSAMMLUNG
am Mittwoch, 18. Juni 2014, 20.00 Uhr, im Gemeindesaal
Die detaillierte Jahresrechnung und die Anträge an die Gemeindeversammlung der Politischen Gemeinde liegen mit den dazugehörenden Akten am Schalter der Einwohnerdienste (Gemeindehaus 1. Stock) ab Mittwoch, 4. Juni 2014, zur Einsicht auf.
Diese Broschüre kann auch im Internet unter www.hombrechtikon.ch  Politik, Behörden  Gemeindeversammlung heruntergeladen oder per Tel. 055 254 92 31 oder
E-Mail ([email protected]) bestellt werden. Weitere Exemplare liegen im Foyer
des Gemeindehauses auf.
Wir freuen uns sehr, wenn auch Sie an dieser Gemeindeversammlung teilnehmen.
Freundliche Grüsse
GEMEINDERAT HOMBRECHTIKON
Max Baur
Jürgen Sulger
GemeindepräsidentGemeindeschreiber
Einladung zum Apéro riche
Im Anschluss an die Versammlung findet ein Apéro riche statt. Dies aus Anlass, weil es sich um die letzte Gemeindeversammlung handelt, wo Präsident
Max Baur und die beiden Vizepräsidenten Peter Appoloni und Heinz Brandenberger als aktive Gemeinderatsmitglieder teilnehmen.
Traktandenliste
SEITE
POLITISCHE GEMEINDE
4
1. Jahresrechnung 2013
24
2. Gruppenwasserversorgung Zürcher Oberland (GWVZO)
– Zustimmung zum Projekt für die Erstellung des Ring schlusses Medikon (Wetzikon) – Hinterbühl (Hinwil)
28
3. Genehmigung der Siedlungsentwässerungsverordnung
(SEVO) der Gemeinde Hombrechtikon
45
4.Einbürgerungsgesuch von Jörg Brodmühler und Monika
Breuer Brodmühler mit den Kindern Alexander, Marc
und Oliver
46
5. Einbürgerungsgesuch von Christian Dittmar
49
6. Einbürgerungsgesuch von Janina Kriszun
Inhaltsverzeichnis Jahresrechnungen 2013
SEITE
4
9
10
16
20
POLITISCHE GEMEINDE HOMBRECHTIKON
Antrag des Gemeinderates
Übersicht 2013
Laufende Rechnung – Funktionale Gliederung
Investitionsrechnung
Bestandesrechnung und Abschreibungen
EVANGELISCH -REFORMIERTE
KIRCHGEMEINDE HOMBRECHTIKON
P
51
Antrag der Kirchenpflege
53
Übersicht 2013
Laufende Rechnung
54
– Artengliederung
56
– Funktionale Gliederung
57
Investitionsrechnung, Bestandesrechnung und Abschreibungen
59
Dachstuhlsanierung Kirche - Bauabrechnung
P
RÖMISCH -KATHOLISCHE KIRCHGEMEINDE
HOMBRECHTIKON-GRÜNINGEN-BUBIKON
P
63
Antrag der Kirchenpflege
71
Übersicht 2013
Laufende Rechnung
72
– Artengliederung
74
– Funktionale Gliederung
75
Investitionsrechnung, Bestandesrechnung und Abschreibungen
­­­­­­­ Antrag an die Gemeindeversammlung
Antrag
Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung zu beschliessen:
4
Die Jahresrechnung 2013 und die Sonderrechnungen der Politischen Gemeinde zu
genehmigen und von den nachstehend aufgeführten Abweichungen in den Hauptaufgabenbereichen gegenüber dem Voranschlag 2013 Kenntnis zu nehmen.
Weisung
Allgemeine Bemerkungen
Grundsätzliches
Die Laufende Rechnung 2013 schliesst mit einem Aufwand von CHF 52’417’221.46
und einem Ertrag von CHF 48’143’176.96 ab. Daraus resultiert ein Aufwandüberschuss von CHF 4’274’044.50, der dem Eigenkapital belastet wird. Budgetiert war
ein Aufwandüberschuss von CHF 2’000’200. Das Eigenkapital beträgt am Ende des
Rechnungsjahres CHF 22’763’553.78.
Der gegenüber dem Voranschlag um CHF 2’273’845 schlechter ausgefallene Rechnungs­
abschluss ist vor allem auf die vom Bezirksrat Meilen verfügten BVK-Sanierungs­
beiträge (+ CHF 1’460’022) und auf die negative E­ ntwicklung bei den ordentlichen
­Steuereinnahmen der früheren Jahre zurückzuführen. Sie fielen mit CHF 556’754 um
CHF 5’043’246 tiefer aus als budgetiert. Diese nicht planbaren Mehraufwendungen
respektive Mindererträge konnten zu einem grossen Teil mit Steuern des laufenden
Jahres (+ CHF 1’082’587), den Nach- und Strafsteuern (+ CHF 1’008’336) und den
Grundstückgewinnsteuern (+ CHF 1’384’082) aufgefangen werden. Die Teilauflösung
der passiven Steuerausscheidungen führte zu höheren Erträgen (+ CHF 819’914).
Auch im Bildungs- und Gesundheitsbereich mussten höhere Ausgaben verbucht werden. Demgegenüber stehen namhafte Nettomehreinnahmen respektive Minderausgaben bei der sozialen Wohlfahrt sowie bei der Feuerwehr.
Die Investitionsrechnung weist im Verwaltungsvermögen bei Ausgaben von
CHF 7’168’486 und Einnahmen von CHF 3’292’601 Nettoinvestitionen von
CHF 3’875’885 aus.
Abweichungen Hauptaufgabenbereiche Laufende Rechnung und Begründungen der grösseren Abweichungen gegenüber dem Budget (auf ganze Franken
gerundet)
Behörden und Verwaltung (Funktion 10)
Mehraufwand
CHF 203’654
+ 4.94 %
Mehrertrag
CHF 62’417
+ 9.12 %
Der Mehraufwand ist hauptsächlich auf die vom Bezirksrat Meilen verfügten BVK-Sanierungsbeiträge zurückzuführen. Insgesamt mussten CHF 161’800 mehr als budgetiert
bezahlt werden.
Höhere Kosten im Bereich der Bau- und Liegenschaftenabteilung wurden durch höhere
Erträge ausgeglichen.
Die Familienzulagen mussten direkt über das Bestandeskonto abgewickelt werden.
Im Bereich der Erträge waren sie noch budgetiert, was zu einem Minderaufwand
von CHF 124’700 führte. Demgegenüber stehen höhere Baubewilligungsgebühren
(CHF 73’200) sowie höhere Miet-/Pachtzinseinnahmen (CHF 72’100) der Verwaltungsliegenschaften.
Rechtsschutz und Sicherheit (Funktion 11)
Minderaufwand CHF 62’138– 3.39%
Mehrertrag
CHF
55’317
+ 18.78%
Die Mehraufwendungen für die Rechtspflege (hauptsächlich Gebühren und BVK-Beiträge) konnten durch tiefere Ausgaben bei der Feuerwehr und beim Zivilschutz wettgemacht werden.
Die Mehrerträge stammen hauptsächlich aus Rückerstattungen bei der Feuerwehr.
Bildung (Funktion 12)
Mehraufwand
CHF
1’364’120
+ 7.37%
Mehrertrag
CHF
30’496
+ 3.30%
Erstmals seit 2008 schliesst der Bereich Bildung negativ ab. Er weist einen Mehraufwand
von CHF 1’364’120 auf. Dieser setzt sich hauptsächlich aus den BVK-Sanierungsbeiträgen (+ CHF 964’000), aus den Beiträgen an öffentliche Sonderschulen (+ CHF 237’000),
aus den Vikariatskosten (+ CHF 126’000) sowie aus den Beiträgen an den Kanton für
Lehrer- und Schulleiterlöhne (+ CHF 228’000) zusammen. Dies ergibt CHF 1’555’000 an
nicht beeinflussbaren Mehraufwendungen. Die Differenz zum Mehraufwand von rund
CHF 191’000 zeigt, dass im Bereich Bildung bei den beeinflussbaren Kosten das Budget
unterschritten wurde.
5
6
Kultur und Freizeit (Funktion 13)
Minderaufwand
CHF
33’049
– 5.68%
Mehrertrag
CHF
7’414
+ 5.34%
Minderaufwendungen in den Bereichen Denkmalpflege (- CHF 9’000), Sport (– CHF
15’600) sowie bei der Schwimmhalle (- CHF 16’900) führen zum positiven Ergebnis.
Mehraufwendungen bei der Bibliothek werden durch entsprechende Mehrerträge ausgeglichen.
Gesundheit (Funktion 14)
Mehraufwand
CHF
531’570
+ 20.35%
Minderertrag
CHF
18’885
– 26.69%
Die Pflegekosten schliessen bei Bruttokosten von CHF 2’960’700 mit einem Mehraufwand von CHF 529’700 ab. In diesen Kosten sind sämtliche Aufwendungen der Pflegefinanzierung (Hombrechtiker und auch auswärtige Heime), die Kosten für die ambulante
Krankenpflege inkl. des Defizitbeitrages an die Spitex sowie die übrigen Spitexbeiträge
(sog. Pflegefinanzierung ambulanter Krankenpflege) enthalten. Der Defizitbeitrag an die
Spitex beinhaltet CHF 110’900 für die Rückstellung der Sanierungsbeiträge BVK.
Der Minderertrag stammt aus dem tieferen Ertragsüberschussbeitrag des Zweckverbandes ehemaliges Spital Rüti.
Soziale Wohlfahrt (Funktion 15)
Mehraufwand
CHF
181’945
+ 1.49%
Mehrertrag
CHF
475’058
+ 8.48%
Bei der Betreuung von Kleinkindern entstanden aufgrund einer Gesetzesänderung massiv höhere Ausgaben (+ CHF 113’800). Diese Überschreitung des Budgets ist bei den
meisten Gemeinden im Kanton Zürich feststellbar und war nicht voraussehbar. Die höheren Ausgaben bei den Kinder- und Jugendheimen (+ CHF 268’600) konnten mit den
Rückerstattungen (+ CHF 282’800), welche vor allem aus internen Verrechnungen mit
der Schule stammen, kompensiert werden. Minderaufwendungen verzeichnete zudem
der Asylbereich (– CHF 184’000).
Bei der gesetzlich-wirtschaftlichen Sozialhilfe kam es zu Mindereinnahmen. Diese sind
mit tieferen Beiträgen des Kantons und der Heimatkantone begründet, die nicht beeinflussbar waren.
Verkehr (Funktion 16)
Mehraufwand
CHF
182’145
+ 10.13%
Mehrertrag
CHF 1’727+ 0.75%
Nebst den BVK-Sanierungsbeiträgen führten zusätzliche Strassenbeleuchtungsprojekte
(+ CHF 75’300), höhere Kosten beim baulichen Strassenunterhalt (CHF 37’200) sowie
Mehraufwendungen infolge des strengen Winters 2012/2013 (+ CHF 48’300) zu diesen
Mehrkosten.
Umwelt und Raumordnung (Funktion 17)
Minderaufwand
CHF
15’829
– 0.40%
Mehrertrag
CHF
37’310
+ 1.08%
In dieser Funktion sind hauptsächlich das Wasserwerk, die Abwasser- und Abfallentsorgung verbucht. Es handelt sich dabei um Spezialfinanzierungen. Die Differenzen aus
den Spezialfinanzierungen werden über die entsprechenden Reservenkonti ausgebucht,
weshalb sie keinen Einfluss auf das Ergebnis der Rechnung der Politischen Gemeinde
haben. Die Spezialfinanzierungen sind durch Gebühren (und nicht durch Steuern) finanziert. Höhere Erträge führen durch die Einlage in die Reserve zwangsläufig zu höheren
Aufwendungen. Die Spezialfinanzierungen schliessen wie folgt ab:
Wasserwerk
CHF
169’700
(Budget + CHF 47’200)
Abwasserbeseitigung CHF
91’100
(Budget + CHF 85’900)
Abfallbeseitigung
CHF
81’500
(Budget – CHF 6’900)
Volkswirtschaft (Funktion 18)
Minderaufwand
CHF
1’197
– 1.45%
Minderertrag
CHF
1’772
– 0.22%
Die Volkswirtschaft erweist sich als ausgeglichen.
Finanzen und Steuern (Funktion 19 ohne Aufwandüberschuss)
Minderaufwand
CHF
198’301
– 4.32%
Mehrertrag
CHF
1’503’798
+ 3.95%
Insgesamt schliessen die Gemeindesteuern CHF 684’700 unter dem budgetierten Nettoertrag von CHF 33’673’000 (–2.03%) ab. Namhafte Differenzen ergaben sich bei
folgenden Steuerarten:
+ 1’082’587
ordentliche Steuern laufendes Jahr
– 5’043’246
ordentliche Steuern frühere Jahre
– 135’011
Zinsausgaben im Zusammenhang mit den
ordentlichen Steuern früherer Jahre
+ 251’396
Quellensteuern
– 110’005
Aktive Steuerausscheidung
+ 819’914
Passive Steuerausscheidung
+ 1’008’336
Nach- und Strafsteuern
+ 1’384’082
Grundstückgewinnsteuern
(+ = Verbesserung der Rechnung / - = Verschlechterung des Rechnungsergebnisses)
Aufgrund der tieferen Investitionen im Verwaltungsvermögen mussten CHF 213’800
weniger abgeschrieben werden, davon betreffen CHF 163’600 die spezialfinanzierten
Bereiche.
7
Abweichungen Investitionsrechnung
Von den budgetierten CHF 5’846’000 Nettoinvestitionen im Verwaltungsvermögen
wurden CHF 3’875’800 (oder 66.3%) ausgeführt.
8
Im 2013 wurde die buchhalterische Rückführung der Grundstücke inklusive Gebäude
von Hom’Care (Alterssiedlung und Altersheim) an die Politische Gemeinde umgesetzt.
Die Buchwerte sind nun wieder im Verwaltungsvermögen der Politischen Gemeinde
bilanziert. Das sogenannte «Dotationskapital» wurde im Gegenzug aufgelöst. Zudem
wurde ein Grundstück beim Breitlen vom Finanzvermögen ins Verwaltungsvermögen
überführt. Grundlage für diese Aktionen bildeten die Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 25. September und der Urnenabstimmung vom 24. November 2013.
Behördliche Referentin: Jeannette Honegger, Ressortvorsteherin Finanzen
Abschied der RPK
Die Rechnung 2013 schliesst mit einem Aufwandüberschuss von knapp 4,3 Mio. Franken
ab. Dieser sehr schlechte Abschluss ist durch verschiedene Einflussfaktoren begründet,
z. B. der vom Kanton vorgegebenen Rückstellung für die BVK-Sanierung mit 1,46 Mio.
Franken. Die RPK vermisst aber in der Rechnung 2013 den Sparwillen zur Schadensbegrenzung, welcher sich aufgrund der schlechten Entwicklung der Steuereinnahmen
und weiter steigenden Ausgaben, z. B. bei der Gesundheit, aufdrängt. Die geplante Plafonierung ist ein möglicher Weg, die Finanzen mittelfristig im Lot zu behalten. Es wird
unerlässlich, jede Ausgabe zu hinterfragen und das Notwendige vom Wünschbaren zu
trennen. Die Gemeinde soll auch in Zukunft auf finanziell gesunden Beinen stehen.
Die Rechnung ist sauber und entsprechend den gesetzlichen Vorgaben geführt. Die RPK
beantragt der Gemeindeversammlung, die Jahresrechnung 2013 zu genehmigen.
Übersicht 2013 Politische Gemeinde­
Rechnung 2013
Soll
Haben
1. Laufende Rechnung 9
Total Aufwand
52’417’221.46
Total Ertrag48’143’176.96
Aufwandüberschuss der Laufenden Rechnung 4’274’044.50
52’417’221.4652’417’221.46
2. Investitionsrechnung Verwaltungsvermögen
A) Nettoinvestitionen
Total Ausgaben
7’168’485.88
Total Einnahmen
3’292’601.30
Nettoinvestitionen 3’875’884.58
7’168’485.88 7’168’485.88
B)Finanzierung I
Nettoinvestitionen
3’875’884.58
Abschreibungen Verwaltungsvermögen
2’786’184.58
Aufwandüberschuss Laufende Rechnung
4’274’044.50
Finanzierungsfehlbetrag I
5’363’744.50
8’149’929.08 8’149’929.08
3. Investitionen Finanzvermögen
A)Nettoinvestitionen
Total Ausgaben
1’608’267.90
Total Einnahmen
2’328’668.95
Nettoveränderung
720’401.05
2’328’668.95 2’328’668.95
B)Finanzierung II
Nettoveränderung
720’401.05
Finanzierungsfehlbetrag I
5’363’744.50
Finanzierungsfehlbetrag II
4’643’343.45
5’363’744.50 5’363’744.50
4.Bilanz
Finanzvermögen29’239’575.30
Verwaltungsvermögen29’382’218.18
Fremdkapital29’485’702.44
Verrechnungen72’217.14
Spezialfinanzierungen6’300’320.12
Eigenkapital22’763’553.78
58’621’793.48 58’621’793.48
Laufende Rechnung Funktionale Gliederung
10
RechnungVoranschlag Rechnung
201320132012
Netto-Aufwand
Behörden / Verwaltung
3’579’136.99
3’437’900 3’353’830.78
Rechtsschutz / Sicherheit
1’423’245.02
1’540’700 1’256’373.72
Bildung
18’908’523.80 17’574’90017’228’213.09
Kultur / Freizeit
402’736.86
443’200
461’421.72
Gesundheit
3’091’315.27 2’540’9003’450’205.78
Soziale Wohlfahrt
6’284’086.69
6’577’200 5’533’676.59
Verkehr
1’750’118.16 1’569’7001’784’861.80
Umwelt / Raumordnung
470’660.85
523’800
489’175.40
Volkswirtschaft
–708’124.85 –708’700–702’797.95
Total Netto-Aufwand
35’201’698.79
33’499’600 32’854’960.93
Finanzen und Steuern
–30’927’654.29
–31’499’400 –29’862’752.39
Ertrags- / Aufwandüberschuss (–) –4’274’044.50
–2’000’200 –2’992’208.54
+ ordentl./zusätzl.
Abschreibungen
2’786’184.583’292’934.36
+ Buchgewinne (–) / -verluste (+)
89’769.46
–320’976.66
+/– Veränderung Forderungen
–2’851’112.37
–383’904.00
+/– Veränderung übrige Aktiven
2’146’112.60 –5’228’264.76
+/– Veränderung Verbindlichkeiten 1’897’092.26
395’260.65
+/– Veränderung Rückstellungen
–157’978.40
60’000.00
+/– Veränderung übrige Passiven
187’982.70
175’880.18
+/– Veränderung Spezial-
finanzierungen
308’621.38224’534.02
Cash Loss
4’776’744.75
Cash Flow
132’627.71
Netto-Aufwand 2013 Funktionale Gliederung
Verkehr
5%
Soziale Wohlfahrt
17%
Umwelt /
Raumordnung
1%
Behörden /
Verwaltung
10%
Rechtsschutz /
Sicherheit
4%
11
Gesundheit
9%
Kultur / Freizeit
1%
Bildung
53%
Netto-Aufwand Funktionale Gliederung 2010–2013
in CHF
20’000’000
2010
2011
2012
2013
18’000’000
16’000’000
14’000’000
12’000’000
10’000’000
8’000’000
6’000’000
4’000’000
2’000’000
0
Beh
Bild
Kult
Ges
Rec
Soz
Verk
htss
iale
ung
und
ur /
ehr
chu
Wo
heit
Frei
n/V
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i
t
hrt
Sich
altu
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ng
it
örde
Um
wel
t/R
aum
ordn
ung
Details zur Laufenden Rechnung Funktionale Gliederung
12
Rechnung VoranschlagAbweichung
20132013 %
10
Behörden/ Verwaltung
Netto-Aufwand
3’579’136.99 3’437’900
4
1011 Legislative
159’263.85 143’500
11
1012 Exekutive
348’771.25 376’300
–7
1020 Gemeindeverwaltung
1’992’515.43 1’792’100
11
1021 Bauverwaltung
584’627.90 609’400
–4
1090 Verwaltungsliegenschaften
493’958.56 516’600
–4
11
Rechtsschutz/ Sicherheit
Netto-Aufwand
1’423’245.02 1’540’700
–8
1100 Rechtspflege
755’620.05 741’700
2
1110 Polizei
204’124.05 210’300
–3
1120 Rechtssprechung
20’976.75 27’600
–24
1140 Feuerwehr
306’960.32 408’600
–25
1150 Militär
27’559.15 15’700
76
1160 Zivilschutz
106’248.50 134’800
–21
1161 Ziviler Gemeindeführungsstab
1’756.20 2’000
–12
12
Bildung
Netto-Aufwand
18’908’523.80 17’574’900
8
1200 Kindergarten
1’032’414.20 1’000’900
3
1210 Primarschule
5’772’084.63 5’170’600
12
1211 Oberstufenschule
3’267’905.45 3’090’800
6
1213 Tagesstrukturen
109’618.60 32’300
239
1214 Musikschule
425’019.75 493’700
–14
1217 Schulliegenschaften
2’386’227.61 2’381’800
0
1218 Volksschule
949’708.33 908’900
4
1219 Schulverwaltung
1’508’176.84 1’553’500
–3
1220 Sonderschulung
3’449’252.89 2’929’100
18
1290 Erwachsenenbildung
8’115.50 13’300
–39
Details zur Laufenden Rechnung Funktionale Gliederung
Rechnung VoranschlagAbweichung
20132013 %
13
Kultur /Freizeit
Netto-Aufwand
402’736.86 443’200
–9
1300 Kulturförderung
69’001.89 65’400
1301 Gemeindebibliothek
181’100.41 180’600
1310 Denkmalpflege, Heimatschutz
32’000.00 41’000
1320 Ährenpost
36’630.91 38’000
1330 Parkanlagen, Wanderwege
12’181.75 15’000
1340 Sport
44’391.15 60’000
1341 Badanstalt Feldbach
18’682.45 24’200
1342 Schwimmhalle
20’104.90 30’100
1350 Bootsplätze –26’273.30 -23’300
1351 Übrige Freizeitgestaltung
14’916.70 12’200
14
Gesundheit
Netto-Aufwand
3’091’315.27 2’540’900
6
0
–22
–4
–19
–26
–23
–33
13
22
22
1400 Spitäler
–36’971.86 –65’000
–43
1410 Kranken- und Pflegeheime
56’000.00 56’000
0
1415 Pflegefinanzierung Alters
und Pflegeheime
1’934’212.25 1’558’000
24
1440 Ambulante Krankenpflege 291’798.05 147’000
99
1445 Pflegefinanzierung ambulante
Krankenpflege (Spitex)
669’356.38 670’000
0
1460 Schulgesundheit
52’443.00 72’600
–28
1470 Lebensmittelkontrolle
10’622.25 10’800
–2
1490 Gesundheitswesen übriges
113’855.20 91’500
24
15
Soziale Wohlfahrt
Netto-Aufwand
6’284’086.69 6’577’200
–4
1500 Sozialversicherung 70.00 –2’000
–104
1520 Krankenversicherungbeiträge
–1’203.80 0
1530 Zusatzleistungen zur AHV/IV 2’303’035.65 2’443’500
–6
1540 Jugend
1’387’475.05 1’440’400
–4
1541 Familienergänzende Kinderbetreuung
122’574.80 124’000
–1
1542 ELKI-Zentrum
32’753.95 35’900
–9
1550 Invalidität
6’150.00 6’500
–5
1580 Gesetzliche wirtschaftliche Hilfe 1’358’900.43 1’325’700
3
1582 Arbeitslosenhilfe
10’174.50 40’000
–75
1587 Betreuung Suchtabhängiger
28’666.00 33’000
–13
1588 Asylkoordination 54’084.64 275’900
–80
1589 Soziale Wohlfahrt übriges
981’405.47 854’300
15
13
Details zur Laufenden Rechnung Funktionale Gliederung
14
Rechnung VoranschlagAbweichung
20132013 %
16Verkehr
Netto-Aufwand
1’750’118.16 1’569’700
11
1620 Gemeindestrassen
1’163’132.55 935’300
24
1640 Bundesbahnen
12’393.00 12’400
0
1650 Regionalverkehr, VZO
582’727.21 629’300
–7
1660 Schifffahrt –8’134.60 –7’300
11
17Umwelt/Raumordnung
Netto-Aufwand
470’660.85 523’800
–10
1701Wasserwerk
ausgeglichen ausgeglichen
1710Abwasserbeseitigung
ausgeglichen ausgeglichen
1711Abwasserreinigungsanlage
Feldbach
ausgeglichenausgeglichen
1720Abfallbeseitigung
ausgeglichen ausgeglichen
1740 Friedhof, Bestattung
278’968.55 281’000
–1
1750 Gewässerunterhalt
68’392.40 45’500
50
1770 Naturschutz
48’804.40 59’700
–18
1780 Übriger Umweltschutz
731.40 –400
–283
1790 Raumordnung
73’764.10 138’000
–47
18
Volkswirtschaft
Netto-Ertrag
–708’124.85 –708’700
0
1800 Landwirtschaft 21’581.20 24’700
–13
1810 Forstwesen
31’966.45 28’600
12
1820 Jagd und Fischerei
–988.25 –1’000
–1
1830 Tourismus, Werbung 13’000.00 13’000
0
1840 Beiträge Industrie,
Gewerbe, Handel
–624’815.25 –629’000
–1
1860 Energieversorgung
–152’949.00 –150’000
2
1869 Energie übriges
4’080.00 5’000
–18
Details zur Laufenden Rechnung Funktionale Gliederung
Rechnung VoranschlagAbweichung
20132013 %
19
Finanzen und Steuern
Netto-Ertrag
–35’201’698.79 -33’499’600
1900 Gemeindesteuern
–32’988’231.81 –33’673’000
1920 Finanzausgleich
–726’275.00 –726’000
1930 Einnahmenanteile
–1’841.55 –6’000
1940 Kapitaldienst
178’113.82 119’500
1941 Buchgewinne
–94’355.95 1942Grundeigentum
Finanzvermögen
251’098.75 275’100
1990 Abschreibungen
2’453’837.45 2’511’000
1999Abschluss
(+ = Gewinn / – = Verlust)
–4’274’044.50 –2’000’200
5
–2
0
–69
49
–9
–2
114
15
Investitionsrechnung
16
Rechnung 2013
NettoVerwaltungsvermögen
Ausgaben EinnahmenInvestitionen
10
Behörden und Verwaltung 389’087.90
Mehrzweckgebäude:
Unterstand für Strassenunterhalt
115’823.45
Sanierung und Vergrösserung
Gemeindehaus
217’753.25
Gemeindehaus: Büromobiliar
55’511.20
11
Rechtsschutz und Sicherheit
–17’600.00
Zivilschutz: Durchlaufende Beiträge
Ersatzabgaben17’600.00
12
Bildung1’335’812.05
SH Tobel: Erweiterung inkl.
Pausenplatz
819’787.65
SH Neues Dörfli: Sanierung
58’474.40
SH Altes Dörfli: Sanierung
58’474.40
KG Tobel: Stützmauer Südseite,
Spielplatz, Zaun
42’560.40
Schule: Sicherheitskonzept
42’051.85
Sanierung Spielplatz KG Breitlen
115’140.00
Sanierung Spielplatz KG Tobel
114’862.40
SH Dörfli: Neumöblierung
35’442.45
SH Eich: Neumöblierung
49’018.50
13
Kultur und Freizeit
Waldstrassen, Wanderwege
81’408.20
Ersatz Kinderspielplatz Schmidweg 30’043.10
Pfähle Schirmensee
627.00
112’078.30
14 Gesundheit665’868.95
Überführung vom Finanzvermögen
ins Verwaltungsvermögen Boden
Breitlen
840’000.00
Rückführung AS + AH Breitlen
inkl. Gebäude/Fenstersanierung 1’419’868.95
Rückbuchung Dotationskapital 1’394’000.00
Rückzahlung Darlehen Hom’Care 200’000.00
Investitionsrechnung
Rechnung 2013 NettoVerwaltungsvermögen
Ausgaben EinnahmenInvestitionen
15
Soziale Wohlfahrt –24’700.00
Rückzahlung Darlehen
von privaten Institutionen
24’700.00
16
Gemeindestrassen1’040’880.30
Richttannstrasse: Sanierung
Glärnischstr.-Weiler Lützelsee
22’062.80 Bruneggstr., Feldbachstr.-Heim
Brunegg: Sanierung
49’883.05 Breitacherstrasse: Belagssanierung/
Entwässerung
124’084.70 Bruneggstrasse/Heim Brunegg-Grüt:
Sanierung
8’238.55 Dändlikerstr.: Belagssanierung
284’892.80 Feldbach: Belagssan. in Zus.
mit Erdgas-Leitungsersatz
25’406.50 Feldbach Hinterschlatt:
Strassenbeleuchtung
112’865.40 Neuhofweg: Belagssanierung
4’197.80 Weberweg: Grossacherstrasse-RB
Grossacher
64’416.80 Strassenbeleuchtung: div.
38’173.85 Hangsicherung Langgass
164’081.15 Schulhausstrasse:
Strassenbeleuchtung
26’846.20 Badstrasse ab Weiler Lützelsee:
Sanierung
60’460.60 Beleuchtung Dändlikerstrasse
20’000.00 Badstrasse/Lützelweg Strassen
beleuchtung 7’485.70
Richttannstr.:Sanierung Weiler Lützel
see-Gemeindegrenze Grüningen
10’415.55 Richttannstrasse: Sanierung Weiler
Lützelsee
139’988.65 Übrige Investitionsbeiträge
Bruneggstr./Sunnebergstr.122’619.80
17
Investitionsrechnung
18
Rechnung 2013
NettoVerwaltungsvermögen
Ausgaben EinnahmenInvestitionen
17Umwelt/Raumordnung374’457.08
1701 Wasserversorgung
OGH-Beitrag: Leitungsersatz
22’137.25
Badstr./Richttannstr.: Leitungsersatz 71’202.35
Goldingerleitung: Erneuerung
60’487.80
Oetwilerstr., Grüningerstr.
Rest. Schützenhaus: Leitungsersatz 10’796.35
Schirmensee: Leitungsersatz
7’120.00
Neuhofweg: Leitungsersatz
22’422.60
Leckortungs-System
75’520.00
Hotwiel-Wellenberg:
Leitungsersatz
258’673.40
Lüeholz-Grütrain-Grüt:
Leitungsersatz
213’519.65
Neugut-Herrgass-Rain:
Leitungsersatz 1. Etappe
81’314.55
Leitungsverlegung Blumenbergweg 31’836.60
Rütistrasse Talgarten-Breitloh
Leitungserneuerung
5’500.00
Neugut-Herrgass-Rain:
Leitungsersatz 3. Etappe
231.10
Leitungserneuerung Sunnefeld
1. Etappe
7’575.00
Wasseranschlussgebühren768’924.05
Beiträge GVZ für Hydranten
57’037.05
1710 Abwasserbeseitigung
ZSA Pfannenstiel: Einbau
Zentratbehandlungsanlage
5’080.35
GEP-Überarbeitung
181’571.70
Pumpstation Schirmensee:
Sanierung
26’855.95
Meteorwasserleitung Chilerai,
Beislerstr.-Chilerai 8
8’599.76
Schulweg: Mischwasserleitung
98’779.05
Oberschirmensee:
Meteorwasserleitung
302’929.25
Meteorwasserleitung Schlattstrasse
3’348.50
Landinformations-System (LIS)Drainageleitungen
7’627.55
Kanalisationsanschlussgebühren
694’220.40
Investitionsrechnung
Rechnung 2013
NettoVerwaltungsvermögen
Ausgaben EinnahmenInvestitionen
1711 Abwasserreinigungsanlagen ARA: Verbundsteuerung
81’690.57
ARA: Werterhaltung Festbettbiologie 6’438.60
ZSA Pfannenstiel: Investitionsbeiträge
898.25
1740 Friedhof und Bestattung
Umgestaltung Gemeinschaftsgrab 69’216.75
Renovation Friedhofgebäude
76’862.40
1750 Gewässerunterhalt und -verbauung
Chlausbach (Feldbachstr.
Holzschlagstr.): Sanierung
-614.60
Chlausbach: Sofortmassnahmen
614.60
Grenzbach: Durchlass Schlattstrasse
bei Zopf 3
26’389.50
Feldbach: Rückhaltemassnahmen
3’907.35
Chlausbach, Brücke Schleipfistr.+
Durchl. Holzschlagstrasse
47’649.25
Durchlass Dändlikerstrasse
29’325.40
Hochwasserschutz Grütbach
8’631.75
Gesamtkonzept Gewässer:
Hydrol.-hydraul. Studie F’bach
54’000.00
Staatsbeitrag Tobelbach
13’500.00
Investitionen
Verwaltungsvermögen
7’168’485.883’292’601.303’875’884.58
Finanzvermögen
19
Grundeigentum Finanzvermögen –720’401.05
Grossacherstrasse 16: Sanierung
92’938.25
Grossacherstrasse 16: Sanierung
2 1/2-Zi-Wg. / Fassade
26’660.70
Rückbuchung Dotationskapital 1’394’000.00
Verkaufsnebenkosten
313.00
Übertrag Buchgewinn in LR
94’355.95
Verkauf nichtüberbaute
Liegenschaften68’800.00
Rückf. Alterssiedlung Breitlen 1’419’868.95
Überf. FV ins VV Boden Breitlen 840’000.00
Investitionen Finanzvermögen 1’608’267.902’328’668.95–720’401.05
Gesamt-Investitionen
8’776’753.785’621’270.253’155’483.53
19
Bestandesrechnung
20
31.12.201331.12.2012
AktivenPassiven AktivenPassiven
Finanzvermögen
29’239’575.3032’409’001.86
Verwaltungsvermögen 29’382’218.1828’274’918.18
Fremdkapital29’485’702.4427’579’685.03
Verrechnungen72’217.1474’937.99
Spezialfinanzierungen6’300’320.125’991’698.74
Eigenkapital22’763’553.7827’037’598.28
Total
58’621’793.4858’621’793.4860’683’920.0460’683’920.04
Abschreibungen
Buchwert
Netto-Abschrei- Buchwert
1.1.2013investitionen
bungen 31.12.2013
Verwaltungsvermögen
Grundstücke
210’000.00840’000.00105’000.00945’000.00
Tiefbauten
7’009’000.001’352’904.03 837’904.037’524’000.00
Hochbauten
11’667’000.003’069’650.401’480’650.40
13’256’000.00
Mobilien
787’000.00139’972.15185’972.15741’000.00
Übrige Sachgüter
43’000.0042’051.8510’051.8575’000.00
Darlehen
und Beteiligungen
7’003’918.18 -1’618’700.00
0.00 5’385’218.18
Investitionsbeiträge
1’378’000.00
5’978.60 139’978.601’244’000.00
Übrige aktivierte
Ausgaben
177’000.0061’627.5526’627.55
212’000.00
Total
28’274’918.183’893’484.582’786’184.58
29’382’218.18
Übersicht Spezialfinanzierungen
Saldo per Entnahme aus Einlage in Saldo per
1.1. 2013
Spezial- Spezial-31.12.2013
finanzierungfinanzierung
Wasserversorung
856’679.35 169’770.071’026’449.42
Abwasser/
ARA Feldbach
4’542’055.04 91’162.534’633’217.57
Abfallbeseitigung 285’307.30 81’512.78366’820.08
Nettovermögen/Nettoschuld
in CHF
10‘000‘000
9‘403‘357
8‘000‘000
5‘562‘552
6‘000‘000
1‘534‘511
2‘000‘000
0
– 2‘000‘000
4‘446‘722
4‘018‘889
4‘000‘000
– 61‘509
2007
– 592‘177
2008
2009
2010
2011
2012
2013
21
Selbstfinanzierungsgrad
in Prozent
300
22
253
250
196
200
166
150
100
102
100
50
10
0
–50
2007
2008
2009
2010
2011
2012
–31
2013
Selbstfinanzierung in Prozenten der Nettoinvestition
Der Selbstfinanzierungsgrad zeigt auf, wie viel Prozent der Nettoinvestitionen durch den
Cash Flow abgedeckt werden. Je höher die Kennzahl, umso geringer die Neuverschuldung. Längerfristig sollen alle Investitionen zu 100% selber finanziert werden.
Zinsbelastungsanteil
in Prozent
3
2.5
2.5
23
2
1.5
–1
0.3
0.5
0
0
– 0.5
–1
2007
– 0.6
– 0.5
2008
2009
2010
2011
– 0.9
– 0.1
2012
2013
Passivzinsen abzüglich Nettovermögenserträge in Prozent des Ertrages
Kennzahl für die Auswirkung der Verschuldung auf die Laufende Rechnung (je höher
die Kennzahl, desto höher die Verschuldung).
Aussage:
Negative Werte resultieren bei einem Überschuss der Vermögenserträge
<2% = geringe Verschuldung
2–5% = mittlere Verschuldung
>5% = hohe Verschuldung
Gruppenwasserversorgung Zürcher Oberland (GWVZO)
Zustimmung zum Projekt für die Erstellung des Ringschlusses
Medikon (Wetzikon)–Hinterbühl (Hinwil)
24
Antrag
1. Dem Projekt des Ingenieurbüros Frei + Krauer AG, Rapperswil, vom 8. November
2013, über die Erstellung des Ringschlusses Medikon–Hinterbühl der Gruppen wasserversorgung Zürcher Oberland wird zugestimmt.
2. Der auf die Gemeinde Hombrechtikon entfallende Kostenanteil von CHF 825’051.00,
entsprechend 8,419 Prozent (gerundet) der Gesamtkosten von CHF 9’800’000.00,
wird zu Lasten der Investitionsrechnung 2015 ff., Konto 1701.50182.1, bewilligt.
3. Der Kostenanteil erhöht oder reduziert sich im Rahmen der Baukostenentwicklung
seit 1. November 2013 bis zur Bauvollendung.
4. Die zuständigen Organe der Gruppenwasserversorgung Zürcher Oberland werden
zur Realisierung des Projekts, inkl. Vergabe der Arbeiten, ermächtigt.
Weisung
Ausgangslage
Die Gruppenwasserversorgung Zürcher Oberland hat zum Zweck, den optierten Bedarf
der Gesellschafter mit Trink-, Brauch- und Löschwasser sicherzustellen. Um diesen Auftrag zu erfüllen, betreibt sie zwei Rohwasserfassungen mit Pumpwerken und Zubringerleitungen, das Seewasserwerk Mühlehölzli in Stäfa mit einer Aufbereitungsleistung
von 50’000 m3/Tag sowie Transportleitungen Nord und Süd mit Anschlussästen und
Abgabeschächten. Heute besteht die einfache Gesellschaft aus 14 Gesellschaftern aus
12 Gemeinden. Das Versorgungsgebiet umfasst 188 km2 mit rund 132’000 Einwohnerinnen und Einwohnern im Zürcher Oberland. Die Politische Gemeinde Hombrechtikon
ist seit 1956 Gesellschafterin und besitzt eine Option von 4’100 m3/Tag entsprechend
8,419 Prozent der insgesamt optierten Wassermenge.
Projekt Ringschluss
Der bisherige Ausbau der Gruppenwasserversorgung Zürcher Oberland erfolgte konzeptionell nach dem generellen Ausbauprojekt der kantonalen Gebäudeversicherung.
Die in dieser weitsichtigen Planung enthaltenen Festlegungen wurden bis auf den noch
fehlenden Ringschluss Medikon (Wetzikon)-Hinterbühl (Hinwil) umgesetzt.
Der nun projektierte und auch bereits im kantonalen Richtplan vorgesehene Ringschluss
Medikon-Hinterbühl ermöglicht einerseits die noch nicht mögliche gesamthafte Abgabe
der optierten Wassermengen, andererseits wird die Versorgungssicherheit bei Ausfall
eines Leitungsastes durch die Gewährleistung der Abgabe von reduzierten Wassermengen
im Störfall verbessert. Im Weiteren ermöglicht dieser Ringschluss während des mittel- bis
langfristig notwendigen, altersbedingten Ersatzes der Transportleitung Süd (MühlehölzliBubikon-Hinwil / Rüti; Baujahr 1958) die angeschlossenen Gesellschafter zumindest
reduziert versorgen zu können. Der Ringschluss wird den Betrieb des Verteilnetzes und
die gesicherte Abgabe an die Gesellschafter erheblich verbessern und vereinfachen.
Es wurden verschiedene Varianten für eine Verbindung Medikon-Hinterbühl untersucht.
Die vorliegende Variante eines eigenständigen Ringschlusses wurde von den Gesellschaftern einstimmig zur Weiterbearbeitung ausgewählt.
Bei der Projektierung des rund 5,4 km langen Trassees wurden diverse Aspekte speziell
beachtet: Koordination mit der geplanten Oberland-Autobahn, mit Werkleitungsbauten, mit der geplanten Busspur Wetzikon-Bossikon; Querungen von Gewässern, Schutzzonen, Drainagen, SBB-Trassee und Strassen; Bodenökologische Baubegleitung.
Das Trassee der teilweise in Stahl, teilweise in duktilem Guss erstellten Leitung mit einer
Nennweite von 500 mm beginnt beim bestehenden Klappenschacht Medikon und folgt
dann in ausreichendem Abstand dem geplanten Trassee der Oberland-Autobahn.
Von der Hofstrasse bis zur Schwändistrasse wird das Siedlungsgebiet Wetzikon sowie
die SBB-Linie gequert. Am Rand des Siedlungsgebietes wird das Pumpwerk Schöneich
erstellt, mit welchem Wasser via eine durch die Stadtwerke Wetzikon neu zu erstellende
Leitung in deren Netz und somit indirekt nach Pfäffikon gefördert wird. Entlang der
Rapperswiler- und Zürichstrasse wird das Trassee der Ringleitung dem Strassenausbau
für die geplante Busspur angepasst. In Bossikon wird ein Pumpwerk für die Belieferung
von Hinwil und indirekt Hadlikon erstellt. Nach Querung der Zürichstrasse und des Wildbaches verläuft das Trassee nördlich der KEZO resp. des Wildbaches bis zur Winterthurerstrasse und zum Pumpwerk Hinterbühl.
25
Kosten
Die veranschlagten Kosten für das Projekt Ringschluss betragen für alle Gesellschafter
brutto CHF 9.8 Millionen.
Diese lassen sich auf folgende Hauptpositionen aufschlüsseln:
26
VorarbeitenCHF 357’000.00
Tiefbauarbeiten
CHF3’005’000.00
Rohrlegearbeiten und Armaturen
CHF 3’350’000.00
Kathodenschutzanlage
CHF40’000.00
Baunebenkosten
CHF50’000.00
Erwerb von Grund und Rechten
CHF 221’000.00
Technische Arbeiten
CHF 384’000.00
Total Leitungsbau Ringschluss CHF 7’050’000.00
Anpassungen Schächte und PW CHF 1’385’000.00
Fernmelde- und Steuerungsanlage CHF 455’000.00
VerschiedenesCHF 108’000.00
Unvorherzusehendes CHF 445’000.00
Total Ringschluss Medikon-Hinterbühl CHF 9’800’000.00
Da die Mehrwertsteuer nicht dem Baukonto, sondern direkt dem Konto «Vorsteuer
MwSt. Investitionsrechnung Wasserversorgung» belastet und dieser Betrag der Gemeinde zurückerstattet wird, sind für die Kreditbewilligung die Gesamtkosten ohne Mehrwertsteuer massgebend.
Die Baukosten sind gemäss Gesellschaftervertrag durch die einzelnen Gesellschafter gemäss dem Optionsanteil zu tragen. Hombrechtikon hat eine Option von 4’100 m3/Tag,
das entspricht 8,419 Prozent, woraus folgender Bruttokredit resultiert:
Bruttokredit Wasserversorgung Hombrechtikon
CHF
825’051.00
Ca. 90 Prozent der anfallenden Kosten der Zürcher Gesellschafter werden vom Kanton
mit ca. 30 Prozent subventioniert, das entspricht ca. CHF 2’483’500.00. Dieser Betrag
wird erst nach Bauabrechnung genau festgelegt, weshalb ein Bruttokredit zu bewilligen
ist. Die Netto-Ausgaben der Wasserversorgung Hombrechtikon werden voraussichtlich
rund CHF 602’632.00 betragen.
Bei der Abwicklung gemäss Terminprogramm kann von folgender Aufteilung der Kostenbeiträge ausgegangen werden:
Jahr
2015201620172018Total
Anteil in %
5
40
35
20
Bruttokosten in CHF 41’252.55330’020.40288’767.85165’010.20825’051.00
Folgekosten
Die Investitionsausgaben der Wasserversorgung Hombrechtikon für das Bauvorhaben
der Gruppenwasserversorgung Zürcher Oberland (Ringschluss) werden zum jeweiligen
Zeitpunkt der Zahlung in der Investitionsrechnung der Wasserversorgung Hombrechtikon verbucht und per Ende Jahr in der Bestandesrechnung aktiviert (Konto 1.116206
Beiträge an Investitionen anderer Gemeinden, Zweckverbände usw.). Dabei wird die
Laufende Rechnung der Wasserversorgung Hombrechtikon jährlich mit einem Abschreibungsaufwand von 10 Prozent des Restbestandes des Investitionsbeitrages belastet.
Die erwähnten Kosten sind mit einer Genauigkeit von +/– 10 Prozent berechnet. Die
gesam-ten Aufwendungen sind in der Finanzplanung der Gemeinde Hombrechtikon
berück-sichtigt. Es wird vermerkt, dass sich der Kanton an den Gesamtkosten beteiligen
wird, was zu einer Reduktion des Gemeindeanteils Hombrechtikon führen wird.
Finanzkompetenz / Zuständigkeit
Gemäss Art. 16 Ziffer 5 der Gemeindeordnung ist der Kredit der Gemeindeversammlung
zur Bewilligung zu unterbreiten.
Gemäss geltendem Gesellschaftervertrag muss der Beschluss zur Projektauslösung mit
einem Quorum von 3/4 der Gesellschafter (minimal 11 Gesellschafter), die über 2/3 der
Optionen (minimal 31’867 m3/Tag) verfügen, gefasst werden.
Schlussbemerkung
Der Gemeinderat wie auch die Kommission Tiefbau und Werke sind der Ansicht, dass
mit dem vorgesehenen Ringschluss Medikon (Wetzikon)-Hinterbühl (Hinwil) eine kostengünstige und optimale Lösung für das Problem des Ringschlusses gewählt wurde.
Der Gemeindeversammlung wird beantragt, das Projekt zu genehmigen und den Kreditanteil der Gemeinde Hombrechtikon zu bewilligen und die Gruppenwasserversorgung
Zürcher Oberland mit dem Vollzug zu beauftragen.
Behördlicher Referent: Peter Appoloni, Ressortvorstand Tiefbau und Werke
Abschied der RPK
Der gemeinderätliche Antrag wird der Gemeindeversammlung zur Genehmigung empfohlen.
27
Genehmigung der Siedlungsentwässerungsverordnung (SEVO) der Gemeinde Hombrechtikon
Antrag
28
1.Die Siedlungsentwässerungsverordnung (SEVO) vom 1. April 2014, siehe ab Seite 31,
wird genehmigt.
2. Die Baudirektion des Kantons Zürich (AWEL) wird ersucht, die neue Verordnung zu
genehmigen.
3. Der Gemeinderat wird ermächtigt, allfällige aus dem Genehmigungs- oder Rekurs verfahren zwingend notwendig werdende Änderungen an der Vorlage in eigener
Zuständigkeit vorzunehmen. Solche Beschlüsse sind öffentlich bekannt zu machen.
4. Mit dem Vollzug dieses Beschlusses wird die Kommission Tiefbau und Werke beauftragt.
Weisung
Ausgangslage
Die heute gültigen Verordnungen über die Abwasseranlagen und die Gebühren an Abwasseranlagen datieren vom 23. Oktober 1992. Seither ergaben sich etliche Änderungen bei übergeordneten Gesetzen wie etwa der Baugesetzgebung oder des Gewässerschutzes, so dass eine grundsätzliche Überarbeitung der kommunalen Verordnungen
notwendig und angebracht ist.
Zur Sicherstellung der zweckmässigen Siedlungsentwässerung und des sachgemässen
Gewässerschutzes müssen alle Gemeinden über eine Kanalisationsverordnung oder eine Siedlungsentwässerungsverordnung (SEVO) verfügen. Diese wird geändert, wenn
sich in den gesetzlichen Vorgaben oder den Randbedingungen der Gemeinde Änderungen ergeben oder um dem aktuellen Stand der Technik gerecht zu werden.
Zusammen mit den Ausführungsbestimmungen und den Tarifen bildet die Siedlungsentwässerungsverordnung das Regelwerk. Letztere regelt die Abwasserentsorgung und
die dazu notwendige Finanzierung auf dem ganzen Gemeindegebiet. In der SEVO werden Rechte und Pflichten der Gemeinde, Bürger und Nutzer der Anlagen sowie die
Zuständigkeiten definiert. Die SEVO besteht aus zwei Teilen. Einerseits aus einem normativen und zum anderen aus einem operativen Teil (Ausführungsbestimmungen).
Begriffserklärungen
Mit dem Einbezug der Gewässer wie auch der zunehmenden Bedeutung der Retention
und der Versickerung in das Siedlungsentwässerungssystem ist der Begriff ­«Kanalisation»
zu eng geworden; daher der Name «Siedlungsentwässerungsverordnung» (SEVO). Diese bildet zusammen mit dem Generellen Entwässerungsplan (GEP) die massgebende
Grundlage für die Beurteilung von Bau- bzw. Kanalisationsanschlussgesuchen.
Grundlage zur neuen normativen, technischen Verordnung bildet die Musterverordnung
des kantonalen Amts für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL).
Zielsetzung der Vorlage
Ziel der Revision ist es, die Verordnung über die Siedlungsentwässerungsanlagen der
Gemeinde Hombrechtikon auf einen aktuellen Stand zu bringen und die gesetzlichen
Vorgaben zu berücksichtigen. Die notwendigen Tarifanpassungen führen nicht zu einer
Erhöhung der Gesamterträge. Die Verordnung soll durch ihre neue Struktur übersichtlicher und lesbarer werden. Durch die straffe Strukturierung fallen unnötige Wiederholungen weg und auf Amtsdeutsch wurde verzichtet.
Erläuterungen
• Der Bachunterhalt aller Gewässerabschnitte, die durch die Siedlungsentwässerung
beeinflusst sind, kann neu zu einem bestimmten Anteil aus den Abwassergebühren
mitfinanziert werden. Damit müssen nicht mehr alle Aufwendungen aus den Steuer geldern der Laufenden Rechnung gedeckt werden.
• Auch zukünftig bemisst sich die Anschlussgebühr nach der Gebäudeversicherungs summe der angeschlossenen Gebäude.
•Die Benutzungsgebühr wird zukünftig in eine Grundgebühr (ca. 1/3) und in eine
verbrauchsabhängige Mengengebühr (ca. 2/3) aufgeteilt. Dazu wird neu eine jähr liche Grundgebühr pro Haushaltung und Betrieb bzw. nicht bewohntem Objekt mit
Anschluss an die öffentlichen Siedlungsentwässerungsanlagen eingeführt. Die Men gengebühr wird dementsprechend reduziert.
• Für energie- und wärmetechnische Massnahmen soll bei der Zahlung wie auch der
Nachzahlung von Anschlussgebühren ein einmaliger Freibetrag bis maximal 50’000
Franken in Abzug gebracht werden können.
Das AWEL hat den Entwurf der neuen Siedlungsentwässerungsverordnung (SEVO)
sowie die Ausführungsbestimmungen und die Tarife zur SEVO vorgeprüft. Die entsprechenden Änderungen sind in der vorliegenden Fassung berücksichtigt worden.
Weiter sind in einem Vernehmlassungsverfahren die politischen Parteien, die Rechnungsprüfungskommission und der Gewerbeverein eingeladen worden, zur Siedlungsentwässerungsverordnung (SEVO) Stellung zu nehmen. Von der Möglichkeit, Wünsche
und Anregungen an die Kommission Tiefbau und Werke einzureichen, ist in diesem
Verfahren vereinzelt Gebrauch gemacht worden. Die so herausgearbeiteten Ziele und
Grundsätze sind in der Vorlage – soweit möglich – berücksichtigt.
29
Erläuterungen zu den Ausführungsbestimmungen und den Tarifen zur SEVO
In den Ausführungsbestimmungen zur Siedlungsentwässerungsverordnung werden die
Aufgaben und Arbeiten der Gemeinde sowie der Privaten festgelegt. Die Ausführungsbestimmungen zur SEVO fallen gestützt auf Art. 27 der SEVO in die Kompetenz des
Gemeinderates bzw. der Kommission Tiefbau und Werke und des Kontrollorgans im
Bereich Siedlungsentwässerung.
30
Gleich verhält es sich mit den Tarifen zur SEVO. Diese werden gestützt auf Art. 17 ff.
dieser Verordnung auf Antrag der Kommission Tiefbau und Werke durch den Gemeinderat festgesetzt.
Mit dieser Regelung wird der Behörde ermöglicht, die Ausführungsbestimmungen und
die Tarife zur SEVO bei Änderungen der Aufgaben schneller und einfacher anzupassen,
ohne dafür die Stimmberechtigten bemühen zu müssen.
Schlussbemerkung
Mit dem neuen Regelwerk wird eine rechtssichere Grundlage für den Bau, Betrieb und
die Erneuerung der Entwässerungsanlagen geschaffen. Gemeinderat wie auch die Kommission Tiefbau und Werke empfehlen der Gemeindeversammlung, der neuen Siedlungsentwässerungsverordnung zuzustimmen.
Behördlicher Referent: Peter Appoloni, Ressortvorstand Tiefbau und Werke
Abschied der RPK
Der gemeinderätliche Antrag wird der Gemeindeversammlung zur Genehmigung empfohlen.
31
Siedlungsentwässerungsverordnung (SEVO)
vom 1. April 2014
Inhaltsverzeichnis
A 32
Art. 1 Art. 2 Art. 3 Art. 4 Art. 5 Art. 6 Art. 7 B Art. 8 Art. 9 Art. 10 Art. 11 C Allgemeine Bestimmungen Gegenstand
Vollzugszuständigkeit
Strategische Planung
Öffentliche und private Abwasseranlagen
Verschmutztes und nicht verschmutztes Abwasser
Anlagen- und Kanalisationskataster
Übernahme von privaten Abwasseranlagen ins Eigentum der Gemeinde
Besondere Pflichten der Grundeigentümer und Inhaber von
Abwasseranlagen Anschlusspflicht
Anschlusspflicht bei neu erstellten Kanalisationen
Pflicht zum Unterhalt und zur Anpassung privater Abwasseranlagen
Nutzung von Regenwasser und von Wasser aus eigenen Quellen
Kontrollen
Bewilligungstatbestände
D Gewässerunterhalt E Art. 16 Art. 17 Art. 18 Art. 19 Art. 20 Art. 21 Art. 22 Art. 23 Art. 24 F Art. 25 Art. 26 Art. 27 Art. 28 4 4 4 5 Kontrollen und Bewilligungen Art. 12 Art. 13 Art. 14 Art. 15 2 2 2 2 3 3 3 Unterhaltsplan
Teilfinanzierung des Gewässerunterhalts
6 6 7 7 Finanzierung der öffentlichen Siedlungsentwässerung Grundsätze
Abwassergebühren und -beiträge
Bemessung der Mehrwertbeiträge
Bemessung der Anschlussgebühr
Weitere Bestimmungen zur Anschlussgebühr
Bemessung der Benutzungsgebühr
Weitere Bestimmungen zur Benutzungsgebühr
Schuldner
Rechnungsstellung und Fälligkeit
8 8 8 8 9 10 10 11 11 Haftungs- und Schlussbestimmungen Haftung
Rechtsschutz
Rechtsetzungsbefugnisse
Inkrafttreten
12 12 12 13 1
Die Gemeindeversammlung,
gestützt auf § 7 Abs. 2 lit. e des Einführungsgesetzes zum Gewässerschutzgesetz vom 8. Dezember 1974,
erlässt:
A Allgemeine Bestimmungen
Art. 1
Gegenstand
Diese Verordnung regelt
Art. 2
a.
die Siedlungsentwässerung auf dem gesamten Gemeindegebiet, insbesondere die Versickerung, Sammlung, Behandlung und Ableitung
von Abwasser,
b.
die Finanzierung der öffentlichen Siedlungsentwässerung,
c.
den Gewässerunterhalt.
Vollzugszuständigkeit
1
2
Art. 3
Die Kommission Tiefbau und Werke ist zuständig für den Vollzug dieser
Verordnung. Sie sorgt insbesondere für
a.
die Planung, die Erstellung, den Betrieb und den Unterhalt der öffentlichen Siedlungsentwässerung,
b.
die Einhaltung der Vorschriften und Richtlinien zur Reinhaltung der
Gewässer bei öffentlichen und privaten Abwasseranlagen,
c.
eine zweckmässige Aufsicht über die Verwaltungsstellen, welche die
Siedlungsentwässerungsverordnung (SEVO) operativ umsetzen.
Der Gemeinderat kann für bestimmte Vollzugsaufgaben nachgeordnete
Verwaltungseinheiten oder mit öffentlichen Aufgaben betraute externe
Stellen als zuständig bezeichnen.
Strategische Planung
Die Kommission Tiefbau und Werke stellt mittels strategischer Planung
langfristig die optimale Leistungserbringung der Siedlungsentwässerung
sicher. Die strategische Planung stützt sich auf
Art. 4
den Generellen Entwässerungsplan (GEP) und
b.
das finanzielle Führungsinstrument.
Öffentliche und private Abwasseranlagen
1
2
a.
Die öffentlichen Abwasseranlagen umfassen
33
34
das gemeindeeigene Kanalisationssystem mit allen zugehörigen Einrichtungen wie Regenbecken, Regenüberläufen, Versickerungsanlagen, Pumpwerken, Druckleitungen und Abwasserreinigungsanlagen,
b.
Abwasseranlagen anderer Gemeinden, und Verbände oder anderer
öffentlicher Trägerschaften, die von der Gemeinde mitbenutzt werden,
c.
öffentliche Gewässer, die durch die Abwasseranlagen beansprucht
werden (z.B. durch Abwassereinleitung).
2
Die privaten Abwasseranlagen umfassen alle im Privateigentum stehenden Einrichtungen zum Versickern, Sammeln, Vorbehandeln, Reinigen
und Ableiten von Abwasser von privaten Gebäuden, Anlagen und
Grundstücken.
3
Die Anschlussstelle an die öffentliche Kanalisation ist Bestandteil der privaten Abwasseranlagen.
Art. 5
Verschmutztes und nicht verschmutztes Abwasser
1
Abwasser aus Gebäuden und von überdeckten Flächen ist generell dem
verschmutzten Abwasser zuzuordnen.
2
Die Kommission Tiefbau und Werke beurteilt aufgrund der Gesetzgebung
und der massgebenden Normen und Richtlinien, ob Regenwasser als verschmutzt gilt.
Art. 6
Art. 7
a.
Anlagen- und Kanalisationskataster
1
Die Gemeinde führt über das gesamte Gemeindegebiet den Anlagen- und
Kanalisationskataster. Dieser informiert über die Eigentumsverhältnisse
und bildet die Grundlage für die Ermittlung des Finanzbedarfs der Abwasseranlagen. Er weist die öffentlichen Siedlungsentwässerungsanlagen aus
und die daran angeschlossenen privaten Abwasseranlagen, die sich
ausserhalb von Gebäuden befinden (d.h. beispielsweise die privaten Versickerungsanlagen).
2
Die Grundeigentümerinnen und -eigentümer sind verpflichtet, der Gemeinde die Angaben und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die für die
Erstellung des Katasters notwendig sind.
Übernahme von privaten Abwasseranlagen ins Eigentum der
Gemeinde
Die Gemeinde kann privat erstellte Abwasseranlagen in ihr Eigentum
übernehmen, wenn sie an eine öffentliche Abwasseranlage angeschlossen sind und der Entwässerung mehrerer Liegenschaften dienen.
3
B Besondere Pflichten der Grundeigentümer und Inhaber von
Abwasseranlagen
Art. 8
Art. 9
Anschlusspflicht
1
Innerhalb der Bauzone und im Bereich der öffentlichen Kanalisation muss
das verschmutzte Abwasser von Grundstücken in die Kanalisation mit
Anschluss an eine öffentliche Abwasserreinigungsanlage eingeleitet werden.
2
Erweist sich die Abwasserentsorgung von Grundstücken ausserhalb der
Bauzonen für die Betroffenen als unzumutbar, kann sich die Gemeinde
an der Finanzierung einer gemeinsamen abwassertechnischen Lösung
(z.B. Kanalisationsanschluss) beteiligen.
Anschlusspflicht bei neu erstellten Kanalisationen
Schafft der Neubau eines öffentlichen oder privaten Abwasserkanals die
Möglichkeit, bestehende Gebäude daran anzuschliessen, sind die Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer verpflichtet, den Anschluss dieser
Gebäude vorzunehmen. Der Anschluss ist mit der Erstellung der Kanalisation oder innert nützlicher Frist zu realisieren.
Art. 10
4
Pflicht zum Unterhalt und zur Anpassung privater Abwasseranlagen
1
Die Eigentümerinnen und Eigentümer der privaten Abwasseranlagen haben dafür zu sorgen, dass die Anlagen baulich und betrieblich in einwandfreiem Zustand sind. In den Grundwasserschutzzonen sind die Bestimmungen des Schutzzonenreglements zu beachten.
2
Bestehende private Abwasseranlagen sind zulasten der Eigentümerinnen
und der Eigentümer an die geltenden gesetzlichen Bestimmungen anzupassen
a.
bei erheblichen Erweiterungen in der Gebäudenutzung oder der Produktion,
b.
bei wesentlichen Umbauten der angeschlossenen Gebäude oder Änderungen der Produktionsart,
c.
bei gebietsweisen Sanierungen privater Abwasseranlagen,
d.
bei baulichen Sanierungen der öffentlichen Kanalisation im Bereich
der Anschlussstelle,
e.
bei Systemänderungen am öffentlichen Kanalisationsnetz,
f.
bei Missständen.
35
Art. 11
Nutzung von Regenwasser und von Wasser aus eigenen Quellen
1
Wird Regenwasser oder Wasser aus eigener Quelle für den Betrieb der
sanitären Einrichtungen einer Liegenschaft oder für andere abwassererzeugende Tätigkeiten verwendet, muss der Nutzer die Abwassermenge
nachweisen, die durch den Wasserverbrauch erzeugt wird. Die erforderlichen Wasserzähler sind auf Kosten des Nutzers durch die Gemeinde
einzubauen.
2
Fehlt dieser Nachweis, setzt der Gemeinderat auf Antrag der Kommission Tiefbau und Werke die Benutzungsgebühren aufgrund von Erfahrungswerten fest.
3
Die notwendigen Wasserzähler werden durch die Gemeinde zur Verfügung gestellt bzw. deren Miete den Nutzern in Rechnung gestellt.
36
5
C Kontrollen und Bewilligungen
Art. 12
Art. 13
Kontrollen
1
Die Kommission Tiefbau und Werke sorgt im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht für die periodische Kontrolle der öffentlichen und privaten Abwasseranlagen und für die Behebung von Missständen. Die Kosten für die
Zustandserhebungen von öffentlichen Abwasseranlagen werden durch
die Abwassergebühren finanziert.
2
Werden Schäden an privaten Abwasseranlagen festgestellt, sind die Zustandserhebungskosten den Grundeigentümern zu verrechnen.
3
Die Eigentümer und Besitzer von Grundstücken müssen den Kontrollorganen jederzeit den ungehinderten Zugang zu den Anlagen ermöglichen.
Bewilligungstatbestände
1
die Erstellung, Sanierung, Erneuerung, Erweiterung oder Aufhebung
von Abwasseranlagen,
b.
die Wärmeentnahme aus dem Abwasser sowie die Wärmerückgabe
ins Abwasser der privaten und öffentlichen Kanalisationen,
c.
die Regenwassernutzung für den Betrieb der sanitären Einrichtungen
einer Liegenschaft oder für andere abwassererzeugende Tätigkeiten,
d.
jede Änderung der Nutzung von Bauten und Anlagen, die auf Menge
und Beschaffenheit des Abwassers einen Einfluss haben kann,
e.
die Einleitung von Abwasser in öffentliche Gewässer.
2
6
Eine kommunale Bewilligung ist erforderlich für
a.
Behält das übergeordnete Recht eine kantonale Bewilligung vor, leitet die
Kommission Tiefbau und Werke das Gesuch an die zuständige kantonale
Stelle weiter.
37
D Gewässerunterhalt
38
Art. 14
Unterhaltsplan
Die Kommission Tiefbau und Werke erstellt zuhanden des Gemeinderates
einen Unterhaltsplan für die Gewässer, für deren Unterhalt die Gemeinde
zuständig ist. Sie bezeichnet darin die Gewässer beziehungsweise Gewässerabschnitte, die durch die Siedlungsentwässerung in Anspruch genommen werden.
Art. 15
Teilfinanzierung des Gewässerunterhalts
1
Der Gemeinderat kann im Rahmen des Voranschlags der Gemeinde finanzielle Mittel aus der öffentlichen Siedlungsentwässerung für Massnahmen einsetzen, die an den im Unterhaltsplan bezeichneten Gewässern auszuführen sind.
2
Zu diesem Zweck dürfen bis zu 15% der jährlichen Erträge aus Abwassergebühren verwendet werden. Die Abwassergebühren werden, sofern
notwendig, angepasst.
7
E Finanzierung der öffentlichen Siedlungsentwässerung
Art. 16
Art. 17
Grundsätze
1
Zur Finanzierung der öffentlichen Siedlungsentwässerung erhebt die
Gemeinde Abwassergebühren. Die Höhe der Gebühren ist so anzusetzen, dass der Ertrag sämtliche Kosten der öffentlichen Siedlungsentwässerung deckt, insbesondere jene für die Erstellung, Optimierung, Erneuerung und Erweiterung sowie den Betrieb und Unterhalt der Anlagen.
2
Alle Eigentümer von Grundstücken, Liegenschaften und Anlagen, die Anlagen der öffentlichen Siedlungsentwässerung beanspruchen, sind gebührenpflichtig.
3
Werden aus den Abwassergebühren weitere Massnahmen, etwa für den
Gewässerunterhalt oder den Gewässerschutz finanziert, können die Gebühren entsprechend erhöht werden.
4
Die Gemeinde erstellt und unterhält ein finanzielles Führungsinstrument
mit dem Ziel, eine ausreichende und dauerhafte Finanzierung und Gebührenplanung für die öffentliche Siedlungsentwässerung sicherzustellen. Mit diesem Instrument sind die erforderlichen Aufwendungen und Erträge für die nächsten 15 Jahre zu ermitteln und zu planen.
Abwassergebühren und -beiträge
Die Gemeinde erhebt
Art. 18
a.
Mehrwertbeiträge von Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern,
deren Grundstücke durch die Groberschliessung einen Mehrwert erfahren,
b.
Anschlussgebühren für den Anschluss von Grundstücken, Gebäuden
oder Anlagen an die öffentliche Siedlungsentwässerung,
c.
Benutzungsgebühren für die Ableitung von Abwasser in die öffentliche
Siedlungsentwässerung.
Bemessung der Mehrwertbeiträge
Die Bemessung der Mehrwertbeiträge richtet sich nach §§ 42 ff. Einführungsgesetz zum Gewässerschutzgesetz vom 8. Dezember 1974 (LS
711.1).
Art. 19
Bemessung der Anschlussgebühr
1
8
Die Anschlussgebühr wird nach der Gebäudeversicherungssumme sämtlicher Haupt- und Nebengebäude der angeschlossenen Gebäude bemessen. Sie beträgt 1,5% exkl. MwSt. der Gebäudeversicherungssumme
39
sämtlicher Haupt- und Nebenbauten. Die Gebäudeversicherungssumme
berechnet sich wie folgt:
Gebäudeversicherungssumme = Basiswert x Teuerungsfaktor des Anschlussjahres
40
Art. 20
2
Werden Grundstücke an die öffentliche Siedlungsentwässerung angeschlossen mit Anlagen, für die keine Gebäudeversicherungssumme ermittelt werden kann (wie Parkplätze oder andere befestigte Flächen,
Schwimmbäder usw.), setzt der Gemeinderat auf Antrag der Kommission
Tiefbau und Werke die Anschlussgebühr nach Art und Menge des anfallenden Abwassers fest.
3
Bauliche Werterhöhungen am Gebäude wie Innen- und Dachausbauten
sowie Vergrösserungen des umbauten Raumes unterliegen der Gebührenpflicht zu den Ansätzen gemäss Absatz 1.
Weitere Bestimmungen zur Anschlussgebühr
1
Mit der Erteilung der Bau- beziehungsweise Kanalisationsanschlussbewilligung ist die Anschlussgebühr in Form eines zinsfreien Bardepots
oder einer Bankgarantie sicherzustellen. Die Baufreigabe erfolgt erst
nach der Sicherstellung. Die Anschlussgebühr wird nach der Erstellung
des Kanalisationsanschlusses aufgrund der Schlussabrechnung endgültig und über das Depot des ausgeführten Bauvorhabens in Rechnung
gestellt.
2
Die Gebührenpflicht beginnt mit dem Anschluss eines Grundstücks, eines
Gebäudes oder einer Anlage an die öffentlichen Siedlungsentwässerungsanlagen. Weigert sich ein Grundeigentümer, seine Liegenschaft anzuschliessen, sind die Gebühren geschuldet, sobald der Anschlussentscheid rechtskräftig ist.
3
Wird ein Gebäude abgebrochen oder durch Brand oder andere Ereignisse zerstört, und wird an dessen Stelle innert 10 Jahren eine Neubaute errichtet, wird, sofern bereits früher die Anschlussgebühr erhoben wurde,
die ursprünglich geleistete Zahlung bei der Festsetzung der neuen Anschlussgebühr angerechnet (Basiswert Neubau abzüglich Basiswert der
zerstörten Gebäude). Die Rückerstattung bereits früher bezahlter Anschlussgebühren ist ausgeschlossen.
4
Bei Erhöhung der Gebäudeversicherungssumme infolge baulicher Veränderungen ist eine einmalige Nachzahlung fällig. Als Basis des nachzuzahlenden Betrages gilt der in der Gebäudeschätzung ausgewiesene Anteil der baulichen Wertvermehrung. Für vom Bauherrn ausgewiesene
energie- und wärmetechnische Massnahmen wird pro anschlussgebührenpflichtiges Objekt ein Freibetrag von maximal Fr. 50‘000.- exkl. MwSt.
in Abzug gebracht.
9
Art. 21
5
Der Freibetrag von maximal Fr. 50‘000.- exkl. MwSt. kann bei Neubauten
mit ausgewiesenen energie- und wärmetechnischen Massnahmen bei
der Bemessung der Anschlussgebühr in Abzug gebracht werden.
6
Für Betriebe mit besonders hohem Abwasseranfall kann der Gemeinderat auf Antrag der Kommission Tiefbau und Werke eine spezielle, erhöhte
Anschlussgebühr erheben, die sich an den zusätzlich entstehenden Kosten für Entsorgung und Reinigung (Grenzkosten) orientiert.
Bemessung der Benutzungsgebühr
1
Die Benutzungsgebühr ergibt sich aus der Summe der zwei Komponenten:
a.
Grundgebühr pro Haushaltung oder Industrie- und Gewerbebetrieb,
und
b.
2
Art. 22
10
Mengengebühr aufgrund des genutzten Wassers (Verbrauch in Kubikmetern [m3]), unabhängig von der Bezugsquelle.
Der Ertrag aus der Grundgebühr soll in der Rechnung der öffentlichen
Siedlungsentwässerung ungefähr einen Drittel des Gesamtertrages der
Benutzungsgebühren erreichen. Der restliche Ertrag (zwei Drittel) soll
aus der Mengengebühr geschöpft werden.
Weitere Bestimmungen zur Benutzungsgebühr
1
Benutzer werden mit höheren Gebühren belastet, wenn sie Abwasser ableiten, das gegenüber häuslichem Abwasser eine erheblich höhere Konzentration, Schmutzstofffracht oder eine wesentlich andere Zusammensetzung aufweist. Die Berechnung der Zuschlagsfaktoren erfolgt nach
Anhang B «Berechnung der Zuschlagsfaktoren für Industrie und Gewerbe» der VSA/FES-Richtlinie «Finanzierung der Abwasserentsorgung».
2
Fehlen Angaben zur Verbrauchsmenge, wird als Mengengebühr ein Pauschalbetrag eingesetzt, der auf Erfahrungswerten des Wasserverbrauchs
für ähnliche Bauten und Anlagen basiert. Fehlen entsprechende Werte,
wird der Abwasseranfall mittels einer Stichprobe ermittelt und der Pauschalbetrag über den Zeitraum des Abwasseranfalls bestimmt.
3
Weist ein Wasserbezüger nach, dass er das bezogene Wasser rechtmässig zu einem wesentlichen Teil nicht in die Siedlungsentwässerung
ableitet, kann die Mengengebühr reduziert werden.
4
Bei erhöhtem administrativem Aufwand (z.B. Ratenzahlungen, wiederholte Einzahlung von Fehlbeträgen usw.) kann die zuständige Behörde dem
Verursacher die zusätzlich anfallenden Aufwendungen nach der Gebührenregelung der Gemeinde in Rechnung stellen.
41
Art. 23
Schuldner
Gebührenschuldner ist bei allen Gebühren der Grundeigentümer, der Baurechtsnehmer oder die Gemeinschaft der Grund- oder Stockwerkeigentümer zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung.
42
Art. 24
Rechnungsstellung und Fälligkeit
1
Alle Gebühren werden 30 Tage nach Zustellung der Rechnung fällig.
Nach Ablauf der Zahlungsfrist wird der Schuldner gemahnt. Ab Datum
der Mahnung kann ein Verzugszins von 5% erhoben werden (§ 29a Verwaltungsrechtspflegegesetz vom 24. Mai 1959, LS 175.2).
2
Die Benutzungsgebühr wird mindestens jährlich in Rechnung gestellt.
Akontorechnungen sind zulässig. Die Rechnung kann in Form einer Verfügung eröffnet werden.
3
Die nachträgliche Richtigstellung von Irrtümern und Fehlern innerhalb der
gesetzlichen Verjährungsfristen bleibt vorbehalten.
11
F Haftungs- und Schlussbestimmungen
Art. 25
Haftung
1
Die Bewilligungs- und Kontrolltätigkeit der Behörden entbindet weder die
Eigentümer noch die Inhaber und Betreiber von Abwasseranlagen von ihren rechtlichen Verpflichtungen.
2
Aus der Mitwirkung der Gemeinde entsteht keine über die gesetzliche
Haftung hinausgehende Haftung der Gemeinde.
3
Der Verursacher haftet für sämtliche Kosten aus der rechtswidrigen
a.
Nutzung der öffentlichen Siedlungsentwässerung,
b.
Einleitung von Abwässern in die öffentliche Siedlungsentwässerung.
4
Art. 26
Art. 27
Rechtsschutz
1
Gegen Anordnungen, die gestützt auf die vorliegende Verordnung ergehen, kann gemäss Gemeindegesetz Rekurs innert 30 Tagen, von der Zustellung an gerechnet, erhoben werden.
2
Der Rechtsschutz richtet sich nach dem Gemeindegesetz, dem Verwaltungsrechtspflegegesetz, dem Einführungsgesetz zum Gewässerschutzgesetz sowie dem Planungs- und Baugesetz.
Rechtsetzungsbefugnisse
1
Der Gemeinderat erlässt Ausführungsbestimmungen zur vorliegenden
Verordnung und regelt insbesondere
a.
den Vollzug des Abwasserrechts auf dem Gemeindegebiet,
b.
die Rechte und Pflichten der Grundeigentümer und Inhabern von Gebäuden und Anlagen sowie der Gemeinde zur dauerhaften Sicherung
einer technisch einwandfreien Siedlungsentwässerung,
c.
die Gebührentarife, soweit sie nicht in dieser Verordnung geregelt
sind, sowie die Festsetzung der Mehrwertbeiträge.
2
12
Zu diesen Kosten gehören neben den Kosten für die Schadensbewältigung und Schadensbehebung auch zusätzliche Unterhalts- und Betriebsaufwendungen.
Die Beschlüsse sind öffentlich bekannt zu machen.
43
Art. 28
44
Inkrafttreten
Der Gemeinderat bestimmt das Inkrafttreten der vorliegenden Siedlungsentwässerungsverordnung.
Auf diesen Zeitpunkt hin werden alle bisherigen, damit in Widerspruch
stehenden Vorschriften, insbesondere die bisherige Verordnung vom
23.10.1992 über die Abwasseranlagen und die Verordnung vom
23.10.1992 über die Gebühren an Abwasseranlagen aufgehoben.
Diese Verordnung wurde von der Gemeindeversammlung
beschlossen am: XX.XX.XXXX
Der Gemeindepräsident: Max Baur
Der Gemeindeschreiber: Jürgen Sulger
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Verordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über
die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Meilen erhoben werden (§ 151a Gemeindegesetz in Verbindung mit §§ 146 ff. Gesetz
über die politischen Rechte).
Im Übrigen kann gegen die Verordnung gestützt auf § 151 Absatz 1 Gemeindegesetz (Verstoss gegen übergeordnetes Recht, Überschreitung der
Gemeindezwecke oder Unbilligkeit) innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Beschwerde beim Bezirksrat Meilen erhoben werden. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die unterliegende
Partei zu tragen.
Vom Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft
mit Verfügung Nr.: ..................................................................
genehmigt am: .......................................................................
Diese Verordnung tritt am ............................... in Kraft.
13
Jörg Brodmühler und Monika Breuer Brodmühler
mit den Kindern Alexander, Marc und Oliver
deutsche Staatsangehörige
wohnhaft Sunneraistrasse 64 / Bürgerrechtserteilung
45
Antrag
1.Jörg Brodmühler, geboren 14. Mai 1969 in Aachen/Deutschland, und Monika Breuer
Brodmühler, geboren 8. Januar 1969 in Köln/Deutschland, verheiratet, sowie die
Kinder Alexander, geboren 15. Dezember 2001 in Zürich, Marc, geboren 5. ­Februar
2003 in Zürich und Oliver, geboren 16. Februar 2005 in Zürich, alle deutsche Staatsangehörige, wohnhaft Sunneraistrasse 64, Hombrechtikon, werden in das Bürgerrecht der Gemeinde Hombrechtikon aufgenommen. Vorbehalten bleibt die Erteilung
des Kantons- und des Schweizerbürgerrechts.
2. Die Einbürgerungsgebühr beträgt CHF 3’000. Sie ist innert Monatsfrist, nach Eintritt
der Rechtskraft dieses Beschlusses, an die Gemeindekasse Hombrechtikon zu überweisen.
Weisung
Jörg Brodmühler reiste im April 2001 zusammen mit seiner Ehefrau in die Schweiz
ein. Der Grund war eine neue Arbeitsstelle. Monika Breuer absolvierte einen Teil ihres
Studiums an der pädagogischen Hochschule Thurgau in Weinfelden. Seit Juni 2005
wohnt die Familie in Hombrechtikon. Die Kinder sind in der Schweiz geboren und
besuchen in Hombrechtikon die Schule. Jörg Brodmühler arbeitet seit 2013 bei der
Schweizerischen Rückversicherung in Zürich. Monika Breuer ist in einem Lernstudio
in Zürich tätig.
Die Bürgerrechtsbewerber geniessen einen unbescholtenen Ruf. Zum Heimatland
bestehen nur noch verwandtschaftliche Kontakte.
Der Gemeinderat empfiehlt der Gemeindeversammlung, dem Einbürgerungsgesuch
zuzustimmen.
Christian Dittmar, deutscher Staatsangehöriger
wohnhaft Holgassstrasse 64 / Bürgerrechtserteilung
Antrag
46
1.
Christian Dittmar, geboren am 21. Juni 1966 in Eschwege/Deutschland, geschieden,
deutscher Staatsangehöriger, wohnhaft Holgassstrasse 64, Hombrechtikon, wird in
das Bürgerrecht der Gemeinde Hombrechtikon aufgenommen. Vorbehalten bleibt
die Erteilung des Kantons- und des Schweizerbürgerrechts.
2. Die Einbürgerungsgebühr beträgt CHF 2’000. Sie ist innert Monatsfrist, nach Eintritt
der Rechtskraft dieses Beschlusses, an die Gemeindekasse Hombrechtikon zu überweisen.
Weisung
Christian Dittmar reiste im Juli 1999 in die Schweiz ein. Im Mai 2001 zog er nach
Hombrechtikon; vorher wohnte er in Männedorf. Er arbeitete für die Firmen Rosys
und Qiagen in Hombrechtikon, bevor er sich vor 11 Jahren selbstständig machte. Seine
Firma heisst DSD-Software Development mit Hauptsitz in Flums und entwickelt Laborsoftware.
Der Bürgerrechtsbewerber geniesst einen unbescholtenen Ruf. Zum Heimatland bestehen nur noch verwandtschaftliche Kontakte.
Der Gemeinderat empfiehlt der Gemeindeversammlung, dem Einbürgerungsgesuch
zuzustimmen.
Janina Kriszun, deutsche Staatsangehörige
wohnhaft Sunnmatt 21 / Bürgerrechtserteilung
Antrag
1.
Janina Kriszun, geboren am 5. Mai 1978 in Darmstadt/Deutschland, ledig, deutsche
Staatsangehörige, wohnhaft Sunnmatt 21, Hombrechtikon, wird in das Bürgerrecht
der Gemeinde Hombrechtikon aufgenommen. Vorbehalten bleibt die Erteilung des
Kantons- und des Schweizerbürgerrechts.
2. Die Einbürgerungsgebühr beträgt CHF 2’000. Sie ist innert Monatsfrist, nach Eintritt
der Rechtskraft dieses Beschlusses, an die Gemeindekasse Hombrechtikon zu überweisen.
Weisung
Im Alter von 14 Monaten kam Janina Kriszun zusammen mit ihrer Familie in die
Schweiz, wo sie die gesamte Schulzeit inklusive Kantonsschule verbrachte. Seit 2004
wohnt sie mit ihren Eltern in Hombrechtikon. Eine Ausbildung zur Aussenhandelskauffrau sowie ein Gesangsstudium absolvierte sie in Hamburg und Bremen; ihren gesetzlichen Wohnsitz in Hombrechtikon hat sie aber nie aufgegeben. Seit Januar 2014 ist
sie in der Tonhalle in Zürich als Musikpädagogin angestellt.
Die Bürgerrechtsbewerberin geniesst einen unbescholtenen Ruf. Zum Heimatland bestehen nur noch verwandtschaftliche Kontakte.
Der Gemeinderat empfiehlt der Gemeindeversammlung, dem Einbürgerungsgesuch
zuzustimmen.
47
48
SEITE
EVANGELISCH -REFORMIERTE
KIRCHGEMEINDE HOMBRECHTIKON
51
Antrag der Kirchenpflege
53
Übersicht 2013
Laufende Rechnung
54
– Artengliederung
56
– Funktionale Gliederung
57
Investitionsrechnung, Bestandesrechnung und Abschreibungen
59
Dachstuhlsanierung Kirche – Bauabrechnung
49
Wir laden die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Evang.-ref. Kirchgemeinde
­Hombrechtikon ein zur
KIRCHGEMEINDEVERSAMMLUNG
am Montag, 16. Juni 2014, 20.00 Uhr
im Kirchgemeindehaus Blatten
Traktanden
50
1. Erneuerungswahl 2014 – 2018: 5 Mitglieder und Präsidentin/Präsident der
Evang.-ref. Rechnungsprüfungskommission
2. Abnahme der Jahresrechnung und Sonderrechnung 2013
3. Dachstuhlsanierung Kirche – Bauabrechnung
4. Entgegennahme des Jahresberichts der Kirchenpflege
5. Anfragen nach §51 des Gemeindegesetzes
Nach der offiziellen Versammlung:
– Informationen aus der Kirchenpflege
– Umfrage bei den Versammlungsteilnehmenden
Die Anträge mit den dazugehörigen Akten können ab Montag, 2. Juni 2014, während
den Öffnungszeiten im Gemeindehaus (Einwohnerdienste) und im Pfarrhaus Oetwilerstrasse 35 (Chilebüro) eingesehen werden.
Stimm- und wahlberechtigt in kirchlichen Angelegenheiten ist, wer Mitglied der Landeskirche ist, in der Kirchgemeinde politischen Wohnsitz und das 16. Altersjahr vollendet
hat. Wählbar ist, wer das aktive Wahlrecht besitzt, das 18. Altersjahr vollendet hat und
die weiteren Voraussetzungen der Kirchenordnung erfüllt. Das aktive und passive Wahlrecht besitzen auch Mitglieder der Landeskirche mit ausländischer Staatsangehörigkeit,
die über eine Bewilligung C (Niederlassungsbewilligung), Ci (Aufenthaltsbewilligung mit
Erwerbstätigkeit) und B (Aufenthaltsbewilligung) verfügen.
Im Anschluss an die Versammlung sind alle herzlich zu einem Apéro eingeladen.
EVANGELISCH-REFORMIERTE KIRCHENPFLEGE HOMBRECHTIKON
Oliver Flückiger
Präsident
Nicolas Thoma
Kirchgemeindeschreiber a.i.
­­­­­­­ Antrag an die Kirchgemeindeversammlung
Die Kirchenpflege beantragt der Kirchgemeindeversammlung zu beschliessen:
Die Jahresrechnung 2013 und die Sonderrechnungen zu genehmigen und von den
nachstehend aufgeführten Abweichungen gegenüber dem Voranschlag 2013 Kenntnis
zu nehmen.
Abweichungsbegründungen gegenüber dem Voranschlag 2013 nach Funktionen
Gemeindeaufbau und Leitung (Funktion 4390)
Minderaufwand
CHF 32’845
Mehrertrag
CHF 3’545
Für die Pfarrwahlkommission und Baukommission haben weniger Sitzungen stattgefunden als ursprünglich angenommen. Somit mussten weniger Sitzungsgelder ausbezahlt
werden.
Der freiwillige Beitrag für den «Dialog» wurde erhöht, was zu Mehreinnahmen führte.
Gottesdienst (Funktion 4391)
Minderaufwand
CHF 31’544
Mehrertrag
CHF 636
Es ist sehr schwierig, die Anzahl Kasualien zu planen. Für das Jahr 2013 fielen weniger
Organisten-Einsätze an als geplant, womit auch die Lohnkosten tiefer ausgefallen sind.
Da im 2013 alle Stellen besetzt waren, mussten zudem viel weniger Dienstleistungen von
Dritten bezogen werden, was sich ebenfalls positiv auf den Aufwand auswirkte.
Diakonie und Seelsorge (Funktion 4392)
Minderaufwand
CHF 32’954
Minderertrag
CHF1’358
Aufgrund der tiefen Steuereinnahmen wurden die Zuwendungen an Dritte zurückhaltend gesprochen.
Bildung (Funktion 4393)
Minderaufwand
CHF 23’451
Minderertrag CHF907
Es sind weniger Kosten für die Konfirmandenreise (für das Schuljahr 2012/2013 wurde nur eine Konfirmandenklasse geführt) sowie Unterrichtsmaterial angefallen. Weiter
wurde ein tieferer Beitrag an Boldern bezahlt als budgetiert, da Boldern Dienstleistungen nicht mehr im Rahmen der früheren Jahre erbringt. Auf der anderen Seite mussten
höhere Löhne für die Katechetinnen ausbezahlt werden. Im Zeitpunkt des Budgetierungsprozesses waren die genauen Schülerzahlen noch nicht bekannt.
51
Kultur (Funktion 4394)
Minderaufwand
CHF 39’801
Minderertrag
CHF28’205
Dieses Jahr wurde eine Gemeindereise nach Schottland durchgeführt. Aus diesem Grunde wurde entschieden, die Gemeindeferienwoche und die Seniorenferienwoche nicht
durchzuführen. Dies hat sowohl weniger Aufwand als auch Ertrag zur Folge.
Liegenschaften (Funktion 4396)
Minderaufwand
CHF 22’343
Mehrertrag
CHF2’132
Durch eine krankheitsbedingte Abwesenheit fielen in diesem Jahr mehr Personalkosten
an. Andererseits wurde auch weniger für die Miete der Pfarrwohnung ausgegeben, da
diese dann effektiv erst ab November gemietet wurde. Weiter fielen weniger Nebenkosten in den verschiedenen Liegenschaften an, insbesondere im Kirchgemeindehaus
konnten die Ausgaben für Nebenkosten und Unterhalt tief gehalten werden.
52
Gemeindesteuern (Funktion 4900)
Minderaufwand
CHF 3’744
Minderertrag
CHF704’967
Der Minderaufwand lässt sich auf tiefere Steuerbezugskosten zurückführen.
Das Jahr 2013 schliesst mit CHF 704’967 weniger Steuereinnahmen. Dieser massive
Steuereinbruch lässt sich hauptsächlich auf Kirchenaustritte sowie dem Wegzug von guten Steuerzahlern zurückführen. Ebenfalls sind noch Einsprachen über Steuerentscheide
hängig, die sich signifikant niederschlagen.
Zentralkassenbeitrag und Finanzausgleich (Funktion 4920)
Minderaufwand
CHF 874
Kapitaldienst (Funktion 4940)
Mehraufwand
CHF 41
Minderertrag
CHF19’247
Der tiefere Ertrag im Kapitaldienst ist auf das tiefere Guthaben bei der Gemeindeverwaltung zurückzuführen (Anmerkung: Anstelle eines Bankkontos hat die Kirchgemeinde ein Kontokorrent bei der Gemeindeverwaltung).
Abschreibungen (Funktion 4990)
Minderaufwand CHF11’823
Die ordentlichen Abschreibungen sind tiefer als budgetiert, da die angefallenen Kosten
der Investitionsprojekte im laufenden Jahr alle leicht unter dem budgetierten Betrag
liegen. Dies generiert dann tiefere Abschreibungen.
Behördliche Referentin: Anita Bindschädler, Finanzvorsteherin
Übersicht 2013 Evangelisch-Reformierte Kirchgemeinde
Rechnung 2013
Soll
Haben
1. Laufende Rechnung
Total Aufwand
1’989’388.16
Total Ertrag 1’275’987.30
Aufwandüberschuss der Laufenden Rechnung 713’400.86
1’989’388.161’989’388.16
2. Investitionsrechnung Verwaltungsvermögen
A)Nettoinvestitionen Total Ausgaben
101’047.20
Total Einnahmen
0.00
Nettoinvestitionen 101’047.20
101’047.20 101’047.20
53
B)Finanzierung I
Nettoinvestitionen
101’047.20
Abschreibungen Verwaltungsvermögen 137’177.35
Aufwandüberschuss Laufende Rechnung
713’400.86
Finanzierungsfehlbetrag I 677’270.71
814’448.06814’448.06
3. Investitionen Finanzvermögen
A)Nettoinvestitionen Total Ausgaben
0.00
Total Einnahmen
0.00
Nettoveränderung
0.00
0.00
B)Finanzierung II
Nettoveränderung
Finanzierungsfehlbetrag I
677’270.71
Finanzierungsfehlbetrag II 677’270.71
677’270.71677’270.71
4.Bilanz
Finanzvermögen1’859’769.14
Verwaltungsvermögen888’744.85
Fremdkapital319’420.25
Verrechnungen0.00
Spezialfinanzierungen0.00
Eigenkapital2’429’093.74
2’748’513.992’748’513.99
Laufende Rechnung Artengliederung
RechnungVoranschlag Rechnung
201320132012
Aufwand
Personalaufwand
557’369.85 568’884553’807.30
Sachaufwand
577’181.02 695’450523’975.26
Passivzinsen
18’569.25 11’60010’993.74
Abschreibungen
143’191.14 159’000142’504.26
Beiträge ohne Zweckbindung
3’126.00
4’000
0.00
Entschädigungen an Gemeinwesen
76’480.70
102’000
85’024.55
Betriebs- und Defizitbeiträge
572’012.70
606’335
493’723.30
Durchlaufende Beiträge
41’457.50
50’000
39’265.10
Total
1’989’388.16 2’197’2691’849’293.51
54
Ertrag
Steuern
1’026’546.10 1’728’0001’387’473.85
Vermögenserträge
96’257.70 119’400105’298.44
Entgelte
84’484.55 107’50048’046.70
Rückerstattungen
12’000.00 12’00012’000.00
Beiträge mit Zweckbindung
15’241.45
16’000
17’338.10
Durchlaufende Beiträge
41’457.50
50’000
39’265.10
Total
1’275’987.30 2’032’9001’609’422.19
Ertragsüberschuss
Aufwandüberschuss
713’400.86164’369.00239’871.32
Aufwand 2013 Artengliederung
Betriebs- und Defizitbeiträge
29%
Personalaufwand
29%
Entschädigungen an
Gemeinwesen
4%
Abschreibungen
7%
Passivzinsen
1%
Sachaufwand
30%
55
Aufwand Artengliederung 2010–2013
in CHF
600’000
2010
2011
2012
2013
500’000
400’000
300’000
200’000
100’000
0
Pers
ona
Sach
lauf
wan
d
aufw
and
Pass
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sen
Abs
chre
Ents
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gen
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Betr
digu
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- un
dD
Gem
efiz
einw
esen
itbe
iträg
e
Laufende Rechnung Funktionale Gliederung
56
RechnungVoranschlag Rechnung
201320132012
Netto-Aufwand
Gemeindeaufbau und Leitung
423’396.95
459’787
454’478.45
Gottesdienst
178’569.77 210’750101’735.50
Diakonie und Seelsorge
70’203.90
101’800
86’962.65
Bildung
51’623.59 74’16877’390.05
Kultur
40’403.35 52’00050’784.45
Liegenschaften
348’493.81 372’969357’991.16
Netto-Aufwand
1’112’691.37 1’271’4741’129’342.26
Finanzen und Steuern
399’290.51
1’107’105
889’470.94
Ertrags-/Aufwandüberschuss (–)
–713’400.86
–164’369
–239’871.32
+ Abschreibungen
Cash Loss
Cash Flow
137’177.35
576’223.51
149’000
15’369
132’125.00
107’746.32
Netto-Aufwand 2013 Funktionale Gliederung
Liegenschaften
31%
Kultur
4%
Bildung
5%
Diakonie und
Seelsorge
6%
Gemeindeaufbau und
Leitung
38%
Gottesdienst
16%
Investitionsrechnung
Verwaltungsvermögen
Rechnung 2013
NettoAusgaben EinnahmenInvestitionen
Kirche: Sanierung Dachstock
Pfarrhaus Bahnhöfliplatz: Sanierung
Pfarrhaus Oetwilerstrasse: Sanierung
Investitionen Verwaltungsvermögen
41’069.05 41’069.05
26’544.25 26’544.25
33’433.90 33’433.90
101’047.20
0.00 101’047.20­­­­
Bestandesrechnung
31.12.201331.12.2012
AktivenPassiven AktivenPassiven
Finanzvermögen
1’859’769.142’415’482.15
Verwaltungsvermögen 888’744.85924’875.00
Fremdkapital319’420.25197’862.55
Eigenkapital3’142’494.603’382’365.92
Ertrags-/Aufwandüberschuss (–)–713’400.86–239’871.32
Total
2’748’513.992’748’513.993’340’357.153’340’357.15
Abschreibungen
Buchwert
Netto-Abschrei- Buchwert
1.1. 2013investitionen
bungen 31.12.2013
Verwaltungsvermögen
Hochbauten
891’625.00101’047.20132’427.35860’244.85
Mobilien
0.000.000.000.00
Investitionsbeiträge
33’250.00
0.00 4’750.0028’500.00
Total
924’875.00101’047.20137’177.35888’744.85
57
Nettovermögen/Nettoschuld
in CHF
2’500’000
2‘325‘365.92
2’000’000
2‘217‘619.60
1‘835‘522.02
1‘540‘348.89
1‘451‘328.78
1’500’000
875‘808.28
1’000’000
657‘349.85
58
500’000
0
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
Dachstuhlsanierung Kirche – Bauabrechnung
Antrag
Die Kirchenpflege beantragt der Kirchgemeindeversammlung, die Bauabrechnung der
Sanierung des Dachstocks der Kirche mit Kosten von insgesamt CHF 43’377.35 zu
genehmigen und von den Abweichungen gegenüber den geschätzten Kosten gemäss
Offerten Kenntnis zu nehmen.
Weisung
Einleitung
Die Kirchgemeindeversammlung stimmte am 17. Juni 2013 dem Projekt Dachstuhlsanierung der Kirche einstimmig zu.
In der Zwischenzeit konnte das Projekt realisiert werden. Die Bauabnahme fand am
14. Januar 2014 statt und verlief reibungslos. Der Abnahmebericht von Paul Grunder,
Holzbauingenieur, liegt zur Einsicht auf. Die Dachstuhlsanierung der Kirche ist abgeschlossen und kann als erfolgreich bezeichnet werden.
Abrechnung Dachstuhlsanierung Kirche
Gemäss Offerten wurde mit Ausgaben für die Sanierung im Betrag von CHF 70’000
gerechnet. Das Projekt konnte mit Gesamtkosten von CHF 43’377.35 realisiert werden.
Die Abrechnung weist somit eine Kostenunterschreitung gegenüber den Schätzungen
gemäss Offerten von CHF 26’622.65 aus. Von der durch die Versammlung zu genehmigenden Bauabrechnung hat die Baukommission am 5. März 2014 zustimmend Kenntnis
genommen.
Abweichungen gegenüber den Schätzungen gemäss Offerten
Die Abweichungen gegenüber den Schätzungen gemäss Offerten sind darauf zurückzuführen, dass bei der Begehung die Schäden schwer einschätzbar waren und deshalb
vom schlimmsten Fall auszugehen war. Weiter konnte nicht vorhergesagt werden, wie
die alten verdrehten Balken auf eine Korrektur reagieren würden. Die Balken hätten
reissen können und hätten dadurch ersetzt werden müssen. Zudem beinhalteten die Kostenschätzungen Mängel, welche während den Renovationsarbeiten hätten auftauchen
können und sofort hätten behoben werden müssen.
Alle Arbeiten wurden gemäss Vorgaben erledigt. Versteckte Mängel traten keine auf. Da
die Unternehmung sehr speditiv und umsichtig gearbeitet hat, fielen weniger Regiestunden an als erwartet. Die erwähnten Punkte führten schlussendlich zu einer erheblichen
Kostenreduktion.
Behördlicher Referent: Mario Fieramonte
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61
RÖMISCH-KATHOLISCHE KIRCHGEMEINDE HOMBRECHTIKON-GRÜNINGEN-BUBIKON
SEITE
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Antrag der Kirchenpflege
Übersicht 2013
Laufende Rechnung
– Artengliederung
– Funktionale Gliederung
Investitionsrechnung, Bestandesrechnung und Abschreibungen
Wir laden die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Katholischen Kirchgemeinde
Hombrechtikon-Grüningen-Bubikon ein zur
KIRCHGEMEINDEVERSAMMLUNG
am Donnerstag, 12. Juni 2014­, 20.00 Uhr
im katholischen Pfarreizentrum Hombrechtikon
Traktanden
1.Begrüssung
2. Wahl der Stimmenzähler und Stimmenzählerinnen
3. Abnahme der Jahresrechnung 2013
4. Wahlen für die Amtsdauer 2014–2018
4.1 Mitglieder der Kirchenpflege
4.2 Präsidium der Kirchenpflege
4.3 Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission
4.4 Präsidium der Rechnungsprüfungskommission
5. Wahl des Pfarreibeauftragten (Gemeindeleiters) Bruno Gut-Fuchs für den Rest
der Amtsdauer 2012–2015
6.Diverses
62
Zur Wahl stellen sich (Stand bei Redaktionsschluss):
Kirchenpflege (5 Mitglieder): Doris Ackermann (Präsidentin, Feldbach, bisher), Martin
Beer, Jürg Epting (beide aus Hombrechtikon, bisher), Albert Uttinger (Grüningen, neu)
und Markus Winter (Wolfhausen, neu).
Rechnungsprüfungskommission (5 Mitglieder): Bruno Stillhart (Präsident, Hombrechtikon, bisher), Brigitte Wild, Josef von Rotz (beide aus Hombrechtikon, bisher) und Claudia
Winter (Wolfhausen, bisher), Remo Pfyl (Hombrechtikon, neu).
Stimm- und wahlberechtigt sind die Mitglieder der Kath. Kirchgemeinde ­Hombrechtikon,
welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und im Besitze des Schweizer Bürgerrechts
oder der Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung sind. Gäste sind willkommen.
Die Akten zum Traktandum 3 liegen ab 26. Mai 2014 im Gemeindehaus Hombrechtikon
(Schalter Einwohnerdienste) zur Einsichtnahme auf.
Im Anschluss an die Versammlung sind alle zum Apéro eingeladen.
RÖMISCH-KATHOLISCHE KIRCHENPFLEGE
HOMBRECHTIKON – GRÜNINGEN – BUBIKON
Doris Ackermann
Martin Beer
PräsidentinVizepräsident/Aktuar
Antrag an die Kirchgemeindeversammlung
Rechnung 2013
Budget 2013
Rechnung 2012
4360Rückerstattungen
Minderertrag
Rückerstattung der gesetzlichen Kinderzulagen nicht verbucht
(Durchlaufkonto), kein Krankentaggeld beansprucht
–10’500
Minderaufwand
8’515
3%
Minderertrag
10’500
100%
Begründungen
3000 Entschädigung Behörden
Mehraufwandmehr Sitzungsgelder beansprucht
4’342
3030Sozialleistungen
Mehraufwand
zu tief budgetiert
4’757
3101Büromaterial
Minderaufwand
weniger Material eingekauft –1’340
3104Inserate
Minderaufwand
keine ausserordentlichen Publikationen notwendig
–4’841
3110 Anschaffung Mobiliar
Minderaufwand
keine diversen Anschaffungen notwendig
–1’461
3160 Miete Mobiliar u. Geräte
Minderaufwand
Leasings- u. Unterhaltskosten für das Kopiergerät tiefer
–1’140
3180 Dienstleistungen Dritter
Minderaufwand
Reduktion der Broschürenkosten sowie tiefere Telefonkosten
–4’870
3190 Übriger Verwaltungsaufwand
Minderaufwand
«Freier Kredit» der Kirchenpflege: volle Ausschöpfung nicht notwendig
–1’756
3390 Behörden, Verwaltung, Pfarrei
–8’515
Total Saldo
289’055
0 297’570 10’500286’346
0
–10’500
Diff.Rechnung/
AufwandErtrag Aufwand
ErtragAufwand Ertrag Voranschlag 13
Abweichungsbegründungen gegenüber dem Voranschlag nach Funktionen
Die Kirchenpflege beantragt der Kirchgemeindeversammlung zu beschliessen: Die Jahresrechnung 2013 zu genehmigen und von den
nachstehend aufgeführten Abweichungen gegenüber dem Voranschlag 2013 Kenntnis zu nehmen.
63
Rechnung 2013
Budget 2013
Rechnung 2012
Minderaufwand
34’019
9%
Mehrertrag
5’306
100%
Begründungen
3030Sozialleistungen
Mehraufwand
zu tief budgetiert
1’774
3090 Allgemeiner Personalaufwand
Minderaufwand
weniger Weiterbildungen besucht sowie keine Personalinserate notwendig
–3’000
3130Verbrauchsmaterial
Minderaufwand
generell weniger Material verbraucht (Kerzen, Blumen, Hostien)
–1’933
3180 Dienstleistung Dritter
Minderaufwand
weniger Aushilfen benötigt als angenommen
–2’809
3650Beiträge
Minderaufwand
keine Beitragszahlung an MCLI-Pastoraleinheit Zürichsee-Oberland mehr.
Ab 2013 erfolgt die Entgeltung durch den Synodalrat Zürich.
Gruppo Solidarietà hat weniger Kosten generiert als budgetiert
–27’074
4360Rückerstattungen
Mehrertrag
Rückerstattung MCLI Zürichsee-Oberland (Mehreinnahmen 2012)
5’456
3391Gottesdienst
–34’019
Total Saldo
343’807 6’306 377’826 1’000357’971 5’302
5’306
Diff.Rechnung/
AufwandErtrag Aufwand
ErtragAufwand Ertrag Voranschlag 13
64
Rechnung 2013
Budget 2013
Rechnung 2012
Minderaufwand
23’444
7%
Mehrertrag
43’851
100%
Begründungen
3010Besoldungen
Minderaufwand
die gesetzlichen Kinderzulagen nicht verbucht (Durchlaufkonto)
–7’006
3030Sozialleistungen
Mehraufwand
zu tief budgetiert
3’700
3090 Allgemeiner Personalaufwand
Minderaufwand
weniger Weiterbildungen besucht als vorgesehen–3’525
3130Verbrauchsmaterial
Minderaufwand
weniger Material verbraucht
–2’032
3180 Dienstleistung Dritter
Minderaufwand
Weiterbildungen Liturgie-Gruppe sowie Erwachsenenbildung tiefer –8’150
als budgetiert, sowie weniger Pfarreianlässe durchgeführt
3190 Allgemeiner Sachaufwand
Minderaufwand
weniger Sachaufwände nötig
–2’327
3655 Beiträge an Firmlinge u. Minderaufwand
weniger Kosten für die Firmreise generiert, da auch weniger Teilnehmer –4’821
Abschlussklasse
dabei waren. Generell tiefere Ausgaben als budgetiert
3660 Beiträge an Institutionen Mehraufwand
Beitrag Inland um CHF 2’000.00 erhöht
1’962
etc. Inland
3670 Beiträge an Institutionen Mehraufwand
Beitrag Ausland um CHF 3’000.00 erhöht 3’000
etc. Ausland
4360Rückerstattungen
Minderertrag
Rückerstattung der gesetzlichen Kinderzulagen nicht verbucht–8’120
(Durchlaufkonto), kein Krankentaggeld beansprucht 4620Gemeindebeiträge
Mehrertrag
«Sabbatical» (4-monatige Auszeit) des Gemeindeleiters: 51’971
Rückzahlung der röm.-kath. Körperschaft (Synodalrat) im Kanton Zürich
3392Diakonie
–23’444
Total Saldo
304’49661’011 327’940 17’160278’290 2’597
43’851
Diff.Rechnung/
AufwandErtrag Aufwand
ErtragAufwand Ertrag Voranschlag 13
65
Rechnung 2013
Budget 2013
Rechnung 2012
Minderaufwand
1’823
1%
Mehrertrag
2’420
100%
Begründungen
3010Besoldungen
Mehraufwand
Spesenentschädigungen (3090) neu über die Löhne verbucht, 7’425
generell Löhne zu tief budgetiert
3090 Allgemeiner Personalaufwand
Minderaufwand
Spesenentschädigungen über die Löhne verbucht, keine HGU Grundkurse
–2’174
benötigt, generell weniger Kosten verursacht
3105/06
Unterrichtsmaterial 5. & 6. Klasse
Minderaufwand
weniger Unterrichtsmaterial benötigt, tiefere Kosten für das 6. Klasse-
–4’841
Unti-Lager
3170Spesenvergütungen
Mehraufwand
mehr Spesen verursacht als budgetiert
1’276
4360Rückerstattungen
Mehrertrag
Honorare für auswärtige religionspädagogische Einsätze 2’420
3393Bildung
–1’823
Total Saldo
160’337 3’420 162’160 1’000152’481 2’284
2’420
Diff.Rechnung/
AufwandErtrag Aufwand
ErtragAufwand Ertrag Voranschlag 13
66
Rechnung 2013
Budget 2013
Rechnung 2012
Minderaufwand
17’348
20%
Mehrertrag
5’651
100%
Begründungen
3010Besoldungen
Minderaufwand
weniger Aushilfsorganisten benötigt, tiefere Lohnkosten
–8’391
3030Sozialleistungen
Minderaufwand
Fehlbudgetierung infolge pensionierter Mitarbeiter
–6’455
3180 Dienstleistung Dritter
Minderaufwand
weniger auswärtige Musiker benötigt
–1’800
4360Rückerstattungen
Mehrertrag
Zahlung Krankentaggeld
5’651
3394Kultur
–17’348
Total Saldo
69’692 5’651 87’04073’955
5’651
Diff.Rechnung/
AufwandErtrag Aufwand
ErtragAufwand Ertrag Voranschlag 13
67
Rechnung 2013
Budget 2013
Rechnung 2012
Minderaufwand
50’465
16%
Minderertrag
1’158
2%
Begründungen
3010Besoldungen
Minderaufwand
weniger Aushilfen benötigt
–5’628
3110Anschaffungen
Minderaufwand
keine allgemeinen Anschaffungen notwendig
–2’303
3120 Wasser, Energie, Heizmaterial
Minderaufwand
Wasser- & Stromkosten tiefer ausgefallen
–2’539
3141 Unterhalt Kirche, Zentrum
Minderaufwand
weniger Unterhalt- & Ersatzanschaffungen benötigt
–21’009
3142 Unterhalt Pfarreihaus
Minderaufwand
neue Beleuchtung tiefer als budgetiert, weniger Unterhalt notwendig
–8’465
3520 Ref. KG Bubikon; Minderaufwand
tiefere Kosten für die Audioanlage, Unterhalt Grünanlagen tiefer
–6’750
Unterhalt Zentrum Wolfhausen
4270 Mietzinserträge Minderertrag
Pachtzinssatz Niderwis Grüningen hat sich gesenkt
–2’847
Liegenschaften VV
4360Rückerstattungen
Mehrertrag
u. a. Zahlung AXA-Winterthur, Versicherungsschaden
1’690
3396 Kirchliche Liegenschaften
–50’465
Total Saldo
259’84062’272 310’305 63’430268’363 68’529
–1’158
Diff.Rechnung/
AufwandErtrag Aufwand
ErtragAufwand Ertrag Voranschlag 13
68
Rechnung 2013
Budget 2013
Rechnung 2012
Minderaufwand
3’286
2%
Begründung
Minderaufwand
Der Beitrag an die Zentralkasse hat sich vermindert. Die definitive Ausrechnung basiert auf den Zahlen der Rechnung 2012.
3920 Finanzierung der Kant. Kirche
und Finanzausgleich
–3’286
Total Saldo
189’714
0 193’000
0199’152
0
0
Mehraufwand
7’500
14%
Minderertrag
41’764
2%
Begründungen
Mehraufwand
Leichte Erhöhung bei allen Kosten: Zinsausgaben, Abschreibungen u. Erlasse, Steuerbezugskosten
Minderertrag:
Senkung der Steuereinnahmen ordentliches Rechnungsjahr
3900Kirchensteuern
7’500
Total Saldo
63’0001’751’736
55’500 1’793’500 56’1841’792’828
–41’764
Diff.Rechnung/
AufwandErtrag Aufwand
ErtragAufwand Ertrag Voranschlag 13
69
Rechnung 2013
Budget 2013
Rechnung 2012
3999Abschluss
151’237
Total Saldo
195’986
44’749163’925
0
3990Abschreibungen
0
Total Saldo
53’000
53’00058’000
0
Mehrertrag
16’344
73%
Begründung
Mehrertrag
Mehr Zinsertrag erhalten; Kontokorrent sowie Baugenossenschaft Sonnenberg,
Wolfhausen: Anteilscheine (Zinssatz-Erhöhung von 1.50 auf 3.0%)
3940Kapitaldienst
0
Total Saldo
038’844
0 22’50023’441
16’344
Diff.Rechnung/
AufwandErtrag Aufwand
ErtragAufwand Ertrag Voranschlag 13
70
Übersicht 2013 Römisch-Katholische Kirchgemeinde
Rechnung 2013
Soll
Haben
1. Laufende Rechnung
Total Aufwand
1’733’255.18
Total Ertrag 1’929’240.96
Ertragsüberschuss der Laufenden Rechnung
195’985.78
1’929’240.961’929’240.96
2. Investitionsrechnung Verwaltungsvermögen
A) Nettoinvestitionen Total Ausgaben
0
Total Einnahmen
0
Nettoinvestitionen
00
B)Finanzierung I
Nettoinvestitionen
Abschreibungen Verwaltungsvermögen
53’000.00
Ertragsüberschuss Laufende Rechnung 195’985.78
Finanzierungsüberschuss I
248’985.78
248’985.78 248’985.78
3. Investitionen Finanzvermögen­
A) Nettoinvestitionen 71
Total Ausgaben
0
Total Einnahmen
0
Nettoveränderung
00
B)Finanzierung II
Nettoveränderung
Finanzierungsüberschuss I 248’985.78
Finanzierungsüberschuss II
248’985.78
248’985.78 248’985.78
4.Bilanz
Finanzvermögen1’535’460.11
Verwaltungsvermögen445’000.00
Fremdkapital92’098.75
Verrechnungen0
Spezialfinanzierungen0
Eigenkapital1’888’361.36
1’980’460.111’980’460.11
Laufende Rechnung Artengliederung
RechnungVoranschlag Rechnung
20132013 2012
Aufwand
Personalaufwand
836’848.95 852’805820’933.10
Sachaufwand
298’434.73 380’000284’335.55
Passivzinsen
8’979.46 7’5008’816.81
Abschreibungen
66’097.74 62’50065’626.39
Entschädigungen an Gemeinwesen
66’473.50
70’800
71’736.75
Betriebs- und Defizitbeiträge
456’106.60
490’736
479’293.05
Interne Verrechnung
314.20
0
314.20
Total
1’733’255.18 1’864’3411’731’055.85
Ertrag
Steuern
1’741’230.35 1’781’0001’776’456.30
Vermögenserträge
106’618.56 95’430104’739.42
Entgelte
21’146.85 24’70011’112.80
Anteile/Beiträge ohne Zweckbindung
0.00
0
0.00
Beiträge mit Zweckbindung
59’931.00
7’960
2’358.65
Interne Verrechnung
314.20
314.20
Total
1’929’240.96 1’909’0901’894’981.37
Ertragsüberschuss
195’985.78 44’749163’925.52
Aufwandüberschuss
72
Aufwand 2013 Artengliederung
Interne Verrechnung
0%
Betriebs- und
Defizitbeiträge
26%
Personalaufwand
48%
Entschädigungen an
Gemeinwesen
4%
Abschreibungen
4%
Passivzinsen
1%
Sachaufwand
17%
Aufwand Artengliederung 2010–2013
in CHF
900’000
2010
2011
2012
2013
800’000
700’000
600’000
500’000
400’000
300’000
200’000
100’000
0
Pers
ona
Sach
lauf
wan
d
aufw
and
Pass
ivzin
sen
Abs
chre
Ents
ibun
gen
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Inte
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Gem
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itbe
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chn
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e
ung
en
73
Laufende Rechnung Funktionale Gliederung
RechnungVoranschlag Rechnung
20132013 2012
Netto-Aufwand
Behörde, Verwaltung, Pfarrei
289’055.15
287’070
286’345.85
Gottesdienst
337’500.75 376’826352’668.80
Diakonie
243’484.73 310’780275’692.95
Bildung
156’916.75 161’160150’196.92
Kultur
64’040.95 87’04073’955.15
Kirchliche Liegenschaften
197’567.95
246’875
199’834.28
1’288’566.28 1’469’7511’338’693.95
Finanzen und Steuern
1’484’552.06
1’514’500 1’502’619.47
Ertrags-/Aufwandüberschuss (–)
195’985.78
44’749
163’925.52
+ Abschreibungen
Cash Loss
Cash Flow
53’000.00
53’000
58’000.00
248’985.78
97’749
221’925.52
74
Netto-Aufwand 2013 Funktionale Gliederung
Kirchliche
Liegenschaften
15%
Behörde,
Verwaltung, Pfarrei
22%
Kultur
5%
Bildung
12%
Gottesdienst
27%
Diakonie
19%
Investitionsrechnung
Rechnung 2013
NettoVerwaltungsvermögen
Ausgaben EinnahmenInvestitionen
keine0
Investitionen
Verwaltungsvermögen
000
Bestandesrechnung
31.12.201331.12.2012
AktivenPassiven AktivenPassiven
Finanzvermögen
1’535’460.111’275’632.48
Verwaltungsvermögen
445’000.00
498’000.00
Fremdkapital92’098.7581’256.90
Eigenkapital1’692’375.581’528’450.06
Ertragsüberschuss195’985.78163’925.52
Total
1’980’460.111’980’460.111’773’632.481’773’632.48
Abschreibungen
Buchwert
Netto-Abschrei- Buchwert
1.1. 2013investitionen
bungen 31.12.2013
Verwaltungs-
vermögen
Tiefbauten
19’000.00
0.00 2’000.0017’000.00
Hochbauten
454’000.00
0.00 48’000.00406’000.00
Mobilien
0.000.000.000.00
Investitionsbeiträge
25’000.00
0.00 3’000.0022’000.00
Total
498’000.00
0.00 53’000.00445’000.00
75
Nettovermögen/Nettoschuld
in CHF
1’600’000
1‘443‘361.36
1’400’000
1‘194‘375.58
1’200’000
972‘450.06
1’000’000
733‘563.53
800’000
600’000
459‘809.94
400’000
0
200’000
0
– 300‘631.45
49‘339.35
–200’000
–400’000
76
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
P. P. A
8634 Hombrechtikon
Post CH AG
Abschied
Die unterzeichnenden Behörden haben die vorstehenden Rechnungen für richtig befunden und genehmigt. Sie beantragen den Gemeindeversammlungen, diese abzunehmen
und von den Abweichungen gegenüber den Voranschlägen 2013 Kenntnis zu nehmen.
Abschiede der RPK
Die RPK stimmt sämtlichen Jahresrechnungen 2013 zu (siehe auch Seite 8).
Hombrechtikon, im Mai 2014
Gemeinderat
Evangelisch-Reformierte Kirchenpflege
Römisch-Katholische Kirchenpflege
Rechnungsprüfungskommissionen
100% Recyclingpapier,
hergestellt aus Haushaltsammelware.
Feldegg Medien
(Erwin Oberhänsli, Hombrechtikon)