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GEMEINDEVERSAMMLUNG POL IT ISCH E G E M E I N DE Mittwoch, 18. Juni 2014, 20.00 Uhr, im Gemeindesaal EVANG.-REF. KIRCHGEMEINDE Montag, 16. Juni 2014, 20.00 Uhr, im Kirchgemeindehaus Blatten RÖM.-KATH. KIRCHGEMEINDE Donnerstag, 12. Juni 2014, 20.00 Uhr, im katholischen Pfarreizentrum Hombrechtikon Liebe Stimmbürgerinnen und Stimmbürger Wir laden Sie ein zur RECHNUNGS-GEMEINDEVERSAMMLUNG am Mittwoch, 18. Juni 2014, 20.00 Uhr, im Gemeindesaal Die detaillierte Jahresrechnung und die Anträge an die Gemeindeversammlung der Politischen Gemeinde liegen mit den dazugehörenden Akten am Schalter der Einwohnerdienste (Gemeindehaus 1. Stock) ab Mittwoch, 4. Juni 2014, zur Einsicht auf. Diese Broschüre kann auch im Internet unter www.hombrechtikon.ch Politik, Behörden Gemeindeversammlung heruntergeladen oder per Tel. 055 254 92 31 oder E-Mail ([email protected]) bestellt werden. Weitere Exemplare liegen im Foyer des Gemeindehauses auf. Wir freuen uns sehr, wenn auch Sie an dieser Gemeindeversammlung teilnehmen. Freundliche Grüsse GEMEINDERAT HOMBRECHTIKON Max Baur Jürgen Sulger GemeindepräsidentGemeindeschreiber Einladung zum Apéro riche Im Anschluss an die Versammlung findet ein Apéro riche statt. Dies aus Anlass, weil es sich um die letzte Gemeindeversammlung handelt, wo Präsident Max Baur und die beiden Vizepräsidenten Peter Appoloni und Heinz Brandenberger als aktive Gemeinderatsmitglieder teilnehmen. Traktandenliste SEITE POLITISCHE GEMEINDE 4 1. Jahresrechnung 2013 24 2. Gruppenwasserversorgung Zürcher Oberland (GWVZO) – Zustimmung zum Projekt für die Erstellung des Ring schlusses Medikon (Wetzikon) – Hinterbühl (Hinwil) 28 3. Genehmigung der Siedlungsentwässerungsverordnung (SEVO) der Gemeinde Hombrechtikon 45 4.Einbürgerungsgesuch von Jörg Brodmühler und Monika Breuer Brodmühler mit den Kindern Alexander, Marc und Oliver 46 5. Einbürgerungsgesuch von Christian Dittmar 49 6. Einbürgerungsgesuch von Janina Kriszun Inhaltsverzeichnis Jahresrechnungen 2013 SEITE 4 9 10 16 20 POLITISCHE GEMEINDE HOMBRECHTIKON Antrag des Gemeinderates Übersicht 2013 Laufende Rechnung – Funktionale Gliederung Investitionsrechnung Bestandesrechnung und Abschreibungen EVANGELISCH -REFORMIERTE KIRCHGEMEINDE HOMBRECHTIKON P 51 Antrag der Kirchenpflege 53 Übersicht 2013 Laufende Rechnung 54 – Artengliederung 56 – Funktionale Gliederung 57 Investitionsrechnung, Bestandesrechnung und Abschreibungen 59 Dachstuhlsanierung Kirche - Bauabrechnung P RÖMISCH -KATHOLISCHE KIRCHGEMEINDE HOMBRECHTIKON-GRÜNINGEN-BUBIKON P 63 Antrag der Kirchenpflege 71 Übersicht 2013 Laufende Rechnung 72 – Artengliederung 74 – Funktionale Gliederung 75 Investitionsrechnung, Bestandesrechnung und Abschreibungen Antrag an die Gemeindeversammlung Antrag Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung zu beschliessen: 4 Die Jahresrechnung 2013 und die Sonderrechnungen der Politischen Gemeinde zu genehmigen und von den nachstehend aufgeführten Abweichungen in den Hauptaufgabenbereichen gegenüber dem Voranschlag 2013 Kenntnis zu nehmen. Weisung Allgemeine Bemerkungen Grundsätzliches Die Laufende Rechnung 2013 schliesst mit einem Aufwand von CHF 52’417’221.46 und einem Ertrag von CHF 48’143’176.96 ab. Daraus resultiert ein Aufwandüberschuss von CHF 4’274’044.50, der dem Eigenkapital belastet wird. Budgetiert war ein Aufwandüberschuss von CHF 2’000’200. Das Eigenkapital beträgt am Ende des Rechnungsjahres CHF 22’763’553.78. Der gegenüber dem Voranschlag um CHF 2’273’845 schlechter ausgefallene Rechnungs abschluss ist vor allem auf die vom Bezirksrat Meilen verfügten BVK-Sanierungs beiträge (+ CHF 1’460’022) und auf die negative E ntwicklung bei den ordentlichen Steuereinnahmen der früheren Jahre zurückzuführen. Sie fielen mit CHF 556’754 um CHF 5’043’246 tiefer aus als budgetiert. Diese nicht planbaren Mehraufwendungen respektive Mindererträge konnten zu einem grossen Teil mit Steuern des laufenden Jahres (+ CHF 1’082’587), den Nach- und Strafsteuern (+ CHF 1’008’336) und den Grundstückgewinnsteuern (+ CHF 1’384’082) aufgefangen werden. Die Teilauflösung der passiven Steuerausscheidungen führte zu höheren Erträgen (+ CHF 819’914). Auch im Bildungs- und Gesundheitsbereich mussten höhere Ausgaben verbucht werden. Demgegenüber stehen namhafte Nettomehreinnahmen respektive Minderausgaben bei der sozialen Wohlfahrt sowie bei der Feuerwehr. Die Investitionsrechnung weist im Verwaltungsvermögen bei Ausgaben von CHF 7’168’486 und Einnahmen von CHF 3’292’601 Nettoinvestitionen von CHF 3’875’885 aus. Abweichungen Hauptaufgabenbereiche Laufende Rechnung und Begründungen der grösseren Abweichungen gegenüber dem Budget (auf ganze Franken gerundet) Behörden und Verwaltung (Funktion 10) Mehraufwand CHF 203’654 + 4.94 % Mehrertrag CHF 62’417 + 9.12 % Der Mehraufwand ist hauptsächlich auf die vom Bezirksrat Meilen verfügten BVK-Sanierungsbeiträge zurückzuführen. Insgesamt mussten CHF 161’800 mehr als budgetiert bezahlt werden. Höhere Kosten im Bereich der Bau- und Liegenschaftenabteilung wurden durch höhere Erträge ausgeglichen. Die Familienzulagen mussten direkt über das Bestandeskonto abgewickelt werden. Im Bereich der Erträge waren sie noch budgetiert, was zu einem Minderaufwand von CHF 124’700 führte. Demgegenüber stehen höhere Baubewilligungsgebühren (CHF 73’200) sowie höhere Miet-/Pachtzinseinnahmen (CHF 72’100) der Verwaltungsliegenschaften. Rechtsschutz und Sicherheit (Funktion 11) Minderaufwand CHF 62’138– 3.39% Mehrertrag CHF 55’317 + 18.78% Die Mehraufwendungen für die Rechtspflege (hauptsächlich Gebühren und BVK-Beiträge) konnten durch tiefere Ausgaben bei der Feuerwehr und beim Zivilschutz wettgemacht werden. Die Mehrerträge stammen hauptsächlich aus Rückerstattungen bei der Feuerwehr. Bildung (Funktion 12) Mehraufwand CHF 1’364’120 + 7.37% Mehrertrag CHF 30’496 + 3.30% Erstmals seit 2008 schliesst der Bereich Bildung negativ ab. Er weist einen Mehraufwand von CHF 1’364’120 auf. Dieser setzt sich hauptsächlich aus den BVK-Sanierungsbeiträgen (+ CHF 964’000), aus den Beiträgen an öffentliche Sonderschulen (+ CHF 237’000), aus den Vikariatskosten (+ CHF 126’000) sowie aus den Beiträgen an den Kanton für Lehrer- und Schulleiterlöhne (+ CHF 228’000) zusammen. Dies ergibt CHF 1’555’000 an nicht beeinflussbaren Mehraufwendungen. Die Differenz zum Mehraufwand von rund CHF 191’000 zeigt, dass im Bereich Bildung bei den beeinflussbaren Kosten das Budget unterschritten wurde. 5 6 Kultur und Freizeit (Funktion 13) Minderaufwand CHF 33’049 – 5.68% Mehrertrag CHF 7’414 + 5.34% Minderaufwendungen in den Bereichen Denkmalpflege (- CHF 9’000), Sport (– CHF 15’600) sowie bei der Schwimmhalle (- CHF 16’900) führen zum positiven Ergebnis. Mehraufwendungen bei der Bibliothek werden durch entsprechende Mehrerträge ausgeglichen. Gesundheit (Funktion 14) Mehraufwand CHF 531’570 + 20.35% Minderertrag CHF 18’885 – 26.69% Die Pflegekosten schliessen bei Bruttokosten von CHF 2’960’700 mit einem Mehraufwand von CHF 529’700 ab. In diesen Kosten sind sämtliche Aufwendungen der Pflegefinanzierung (Hombrechtiker und auch auswärtige Heime), die Kosten für die ambulante Krankenpflege inkl. des Defizitbeitrages an die Spitex sowie die übrigen Spitexbeiträge (sog. Pflegefinanzierung ambulanter Krankenpflege) enthalten. Der Defizitbeitrag an die Spitex beinhaltet CHF 110’900 für die Rückstellung der Sanierungsbeiträge BVK. Der Minderertrag stammt aus dem tieferen Ertragsüberschussbeitrag des Zweckverbandes ehemaliges Spital Rüti. Soziale Wohlfahrt (Funktion 15) Mehraufwand CHF 181’945 + 1.49% Mehrertrag CHF 475’058 + 8.48% Bei der Betreuung von Kleinkindern entstanden aufgrund einer Gesetzesänderung massiv höhere Ausgaben (+ CHF 113’800). Diese Überschreitung des Budgets ist bei den meisten Gemeinden im Kanton Zürich feststellbar und war nicht voraussehbar. Die höheren Ausgaben bei den Kinder- und Jugendheimen (+ CHF 268’600) konnten mit den Rückerstattungen (+ CHF 282’800), welche vor allem aus internen Verrechnungen mit der Schule stammen, kompensiert werden. Minderaufwendungen verzeichnete zudem der Asylbereich (– CHF 184’000). Bei der gesetzlich-wirtschaftlichen Sozialhilfe kam es zu Mindereinnahmen. Diese sind mit tieferen Beiträgen des Kantons und der Heimatkantone begründet, die nicht beeinflussbar waren. Verkehr (Funktion 16) Mehraufwand CHF 182’145 + 10.13% Mehrertrag CHF 1’727+ 0.75% Nebst den BVK-Sanierungsbeiträgen führten zusätzliche Strassenbeleuchtungsprojekte (+ CHF 75’300), höhere Kosten beim baulichen Strassenunterhalt (CHF 37’200) sowie Mehraufwendungen infolge des strengen Winters 2012/2013 (+ CHF 48’300) zu diesen Mehrkosten. Umwelt und Raumordnung (Funktion 17) Minderaufwand CHF 15’829 – 0.40% Mehrertrag CHF 37’310 + 1.08% In dieser Funktion sind hauptsächlich das Wasserwerk, die Abwasser- und Abfallentsorgung verbucht. Es handelt sich dabei um Spezialfinanzierungen. Die Differenzen aus den Spezialfinanzierungen werden über die entsprechenden Reservenkonti ausgebucht, weshalb sie keinen Einfluss auf das Ergebnis der Rechnung der Politischen Gemeinde haben. Die Spezialfinanzierungen sind durch Gebühren (und nicht durch Steuern) finanziert. Höhere Erträge führen durch die Einlage in die Reserve zwangsläufig zu höheren Aufwendungen. Die Spezialfinanzierungen schliessen wie folgt ab: Wasserwerk CHF 169’700 (Budget + CHF 47’200) Abwasserbeseitigung CHF 91’100 (Budget + CHF 85’900) Abfallbeseitigung CHF 81’500 (Budget – CHF 6’900) Volkswirtschaft (Funktion 18) Minderaufwand CHF 1’197 – 1.45% Minderertrag CHF 1’772 – 0.22% Die Volkswirtschaft erweist sich als ausgeglichen. Finanzen und Steuern (Funktion 19 ohne Aufwandüberschuss) Minderaufwand CHF 198’301 – 4.32% Mehrertrag CHF 1’503’798 + 3.95% Insgesamt schliessen die Gemeindesteuern CHF 684’700 unter dem budgetierten Nettoertrag von CHF 33’673’000 (–2.03%) ab. Namhafte Differenzen ergaben sich bei folgenden Steuerarten: + 1’082’587 ordentliche Steuern laufendes Jahr – 5’043’246 ordentliche Steuern frühere Jahre – 135’011 Zinsausgaben im Zusammenhang mit den ordentlichen Steuern früherer Jahre + 251’396 Quellensteuern – 110’005 Aktive Steuerausscheidung + 819’914 Passive Steuerausscheidung + 1’008’336 Nach- und Strafsteuern + 1’384’082 Grundstückgewinnsteuern (+ = Verbesserung der Rechnung / - = Verschlechterung des Rechnungsergebnisses) Aufgrund der tieferen Investitionen im Verwaltungsvermögen mussten CHF 213’800 weniger abgeschrieben werden, davon betreffen CHF 163’600 die spezialfinanzierten Bereiche. 7 Abweichungen Investitionsrechnung Von den budgetierten CHF 5’846’000 Nettoinvestitionen im Verwaltungsvermögen wurden CHF 3’875’800 (oder 66.3%) ausgeführt. 8 Im 2013 wurde die buchhalterische Rückführung der Grundstücke inklusive Gebäude von Hom’Care (Alterssiedlung und Altersheim) an die Politische Gemeinde umgesetzt. Die Buchwerte sind nun wieder im Verwaltungsvermögen der Politischen Gemeinde bilanziert. Das sogenannte «Dotationskapital» wurde im Gegenzug aufgelöst. Zudem wurde ein Grundstück beim Breitlen vom Finanzvermögen ins Verwaltungsvermögen überführt. Grundlage für diese Aktionen bildeten die Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 25. September und der Urnenabstimmung vom 24. November 2013. Behördliche Referentin: Jeannette Honegger, Ressortvorsteherin Finanzen Abschied der RPK Die Rechnung 2013 schliesst mit einem Aufwandüberschuss von knapp 4,3 Mio. Franken ab. Dieser sehr schlechte Abschluss ist durch verschiedene Einflussfaktoren begründet, z. B. der vom Kanton vorgegebenen Rückstellung für die BVK-Sanierung mit 1,46 Mio. Franken. Die RPK vermisst aber in der Rechnung 2013 den Sparwillen zur Schadensbegrenzung, welcher sich aufgrund der schlechten Entwicklung der Steuereinnahmen und weiter steigenden Ausgaben, z. B. bei der Gesundheit, aufdrängt. Die geplante Plafonierung ist ein möglicher Weg, die Finanzen mittelfristig im Lot zu behalten. Es wird unerlässlich, jede Ausgabe zu hinterfragen und das Notwendige vom Wünschbaren zu trennen. Die Gemeinde soll auch in Zukunft auf finanziell gesunden Beinen stehen. Die Rechnung ist sauber und entsprechend den gesetzlichen Vorgaben geführt. Die RPK beantragt der Gemeindeversammlung, die Jahresrechnung 2013 zu genehmigen. Übersicht 2013 Politische Gemeinde Rechnung 2013 Soll Haben 1. Laufende Rechnung 9 Total Aufwand 52’417’221.46 Total Ertrag48’143’176.96 Aufwandüberschuss der Laufenden Rechnung 4’274’044.50 52’417’221.4652’417’221.46 2. Investitionsrechnung Verwaltungsvermögen A) Nettoinvestitionen Total Ausgaben 7’168’485.88 Total Einnahmen 3’292’601.30 Nettoinvestitionen 3’875’884.58 7’168’485.88 7’168’485.88 B)Finanzierung I Nettoinvestitionen 3’875’884.58 Abschreibungen Verwaltungsvermögen 2’786’184.58 Aufwandüberschuss Laufende Rechnung 4’274’044.50 Finanzierungsfehlbetrag I 5’363’744.50 8’149’929.08 8’149’929.08 3. Investitionen Finanzvermögen A)Nettoinvestitionen Total Ausgaben 1’608’267.90 Total Einnahmen 2’328’668.95 Nettoveränderung 720’401.05 2’328’668.95 2’328’668.95 B)Finanzierung II Nettoveränderung 720’401.05 Finanzierungsfehlbetrag I 5’363’744.50 Finanzierungsfehlbetrag II 4’643’343.45 5’363’744.50 5’363’744.50 4.Bilanz Finanzvermögen29’239’575.30 Verwaltungsvermögen29’382’218.18 Fremdkapital29’485’702.44 Verrechnungen72’217.14 Spezialfinanzierungen6’300’320.12 Eigenkapital22’763’553.78 58’621’793.48 58’621’793.48 Laufende Rechnung Funktionale Gliederung 10 RechnungVoranschlag Rechnung 201320132012 Netto-Aufwand Behörden / Verwaltung 3’579’136.99 3’437’900 3’353’830.78 Rechtsschutz / Sicherheit 1’423’245.02 1’540’700 1’256’373.72 Bildung 18’908’523.80 17’574’90017’228’213.09 Kultur / Freizeit 402’736.86 443’200 461’421.72 Gesundheit 3’091’315.27 2’540’9003’450’205.78 Soziale Wohlfahrt 6’284’086.69 6’577’200 5’533’676.59 Verkehr 1’750’118.16 1’569’7001’784’861.80 Umwelt / Raumordnung 470’660.85 523’800 489’175.40 Volkswirtschaft –708’124.85 –708’700–702’797.95 Total Netto-Aufwand 35’201’698.79 33’499’600 32’854’960.93 Finanzen und Steuern –30’927’654.29 –31’499’400 –29’862’752.39 Ertrags- / Aufwandüberschuss (–) –4’274’044.50 –2’000’200 –2’992’208.54 + ordentl./zusätzl. Abschreibungen 2’786’184.583’292’934.36 + Buchgewinne (–) / -verluste (+) 89’769.46 –320’976.66 +/– Veränderung Forderungen –2’851’112.37 –383’904.00 +/– Veränderung übrige Aktiven 2’146’112.60 –5’228’264.76 +/– Veränderung Verbindlichkeiten 1’897’092.26 395’260.65 +/– Veränderung Rückstellungen –157’978.40 60’000.00 +/– Veränderung übrige Passiven 187’982.70 175’880.18 +/– Veränderung Spezial- finanzierungen 308’621.38224’534.02 Cash Loss 4’776’744.75 Cash Flow 132’627.71 Netto-Aufwand 2013 Funktionale Gliederung Verkehr 5% Soziale Wohlfahrt 17% Umwelt / Raumordnung 1% Behörden / Verwaltung 10% Rechtsschutz / Sicherheit 4% 11 Gesundheit 9% Kultur / Freizeit 1% Bildung 53% Netto-Aufwand Funktionale Gliederung 2010–2013 in CHF 20’000’000 2010 2011 2012 2013 18’000’000 16’000’000 14’000’000 12’000’000 10’000’000 8’000’000 6’000’000 4’000’000 2’000’000 0 Beh Bild Kult Ges Rec Soz Verk htss iale ung und ur / ehr chu Wo heit Frei n/V hlfa tz / z e erw i t hrt Sich altu erhe ng it örde Um wel t/R aum ordn ung Details zur Laufenden Rechnung Funktionale Gliederung 12 Rechnung VoranschlagAbweichung 20132013 % 10 Behörden/ Verwaltung Netto-Aufwand 3’579’136.99 3’437’900 4 1011 Legislative 159’263.85 143’500 11 1012 Exekutive 348’771.25 376’300 –7 1020 Gemeindeverwaltung 1’992’515.43 1’792’100 11 1021 Bauverwaltung 584’627.90 609’400 –4 1090 Verwaltungsliegenschaften 493’958.56 516’600 –4 11 Rechtsschutz/ Sicherheit Netto-Aufwand 1’423’245.02 1’540’700 –8 1100 Rechtspflege 755’620.05 741’700 2 1110 Polizei 204’124.05 210’300 –3 1120 Rechtssprechung 20’976.75 27’600 –24 1140 Feuerwehr 306’960.32 408’600 –25 1150 Militär 27’559.15 15’700 76 1160 Zivilschutz 106’248.50 134’800 –21 1161 Ziviler Gemeindeführungsstab 1’756.20 2’000 –12 12 Bildung Netto-Aufwand 18’908’523.80 17’574’900 8 1200 Kindergarten 1’032’414.20 1’000’900 3 1210 Primarschule 5’772’084.63 5’170’600 12 1211 Oberstufenschule 3’267’905.45 3’090’800 6 1213 Tagesstrukturen 109’618.60 32’300 239 1214 Musikschule 425’019.75 493’700 –14 1217 Schulliegenschaften 2’386’227.61 2’381’800 0 1218 Volksschule 949’708.33 908’900 4 1219 Schulverwaltung 1’508’176.84 1’553’500 –3 1220 Sonderschulung 3’449’252.89 2’929’100 18 1290 Erwachsenenbildung 8’115.50 13’300 –39 Details zur Laufenden Rechnung Funktionale Gliederung Rechnung VoranschlagAbweichung 20132013 % 13 Kultur /Freizeit Netto-Aufwand 402’736.86 443’200 –9 1300 Kulturförderung 69’001.89 65’400 1301 Gemeindebibliothek 181’100.41 180’600 1310 Denkmalpflege, Heimatschutz 32’000.00 41’000 1320 Ährenpost 36’630.91 38’000 1330 Parkanlagen, Wanderwege 12’181.75 15’000 1340 Sport 44’391.15 60’000 1341 Badanstalt Feldbach 18’682.45 24’200 1342 Schwimmhalle 20’104.90 30’100 1350 Bootsplätze –26’273.30 -23’300 1351 Übrige Freizeitgestaltung 14’916.70 12’200 14 Gesundheit Netto-Aufwand 3’091’315.27 2’540’900 6 0 –22 –4 –19 –26 –23 –33 13 22 22 1400 Spitäler –36’971.86 –65’000 –43 1410 Kranken- und Pflegeheime 56’000.00 56’000 0 1415 Pflegefinanzierung Alters und Pflegeheime 1’934’212.25 1’558’000 24 1440 Ambulante Krankenpflege 291’798.05 147’000 99 1445 Pflegefinanzierung ambulante Krankenpflege (Spitex) 669’356.38 670’000 0 1460 Schulgesundheit 52’443.00 72’600 –28 1470 Lebensmittelkontrolle 10’622.25 10’800 –2 1490 Gesundheitswesen übriges 113’855.20 91’500 24 15 Soziale Wohlfahrt Netto-Aufwand 6’284’086.69 6’577’200 –4 1500 Sozialversicherung 70.00 –2’000 –104 1520 Krankenversicherungbeiträge –1’203.80 0 1530 Zusatzleistungen zur AHV/IV 2’303’035.65 2’443’500 –6 1540 Jugend 1’387’475.05 1’440’400 –4 1541 Familienergänzende Kinderbetreuung 122’574.80 124’000 –1 1542 ELKI-Zentrum 32’753.95 35’900 –9 1550 Invalidität 6’150.00 6’500 –5 1580 Gesetzliche wirtschaftliche Hilfe 1’358’900.43 1’325’700 3 1582 Arbeitslosenhilfe 10’174.50 40’000 –75 1587 Betreuung Suchtabhängiger 28’666.00 33’000 –13 1588 Asylkoordination 54’084.64 275’900 –80 1589 Soziale Wohlfahrt übriges 981’405.47 854’300 15 13 Details zur Laufenden Rechnung Funktionale Gliederung 14 Rechnung VoranschlagAbweichung 20132013 % 16Verkehr Netto-Aufwand 1’750’118.16 1’569’700 11 1620 Gemeindestrassen 1’163’132.55 935’300 24 1640 Bundesbahnen 12’393.00 12’400 0 1650 Regionalverkehr, VZO 582’727.21 629’300 –7 1660 Schifffahrt –8’134.60 –7’300 11 17Umwelt/Raumordnung Netto-Aufwand 470’660.85 523’800 –10 1701Wasserwerk ausgeglichen ausgeglichen 1710Abwasserbeseitigung ausgeglichen ausgeglichen 1711Abwasserreinigungsanlage Feldbach ausgeglichenausgeglichen 1720Abfallbeseitigung ausgeglichen ausgeglichen 1740 Friedhof, Bestattung 278’968.55 281’000 –1 1750 Gewässerunterhalt 68’392.40 45’500 50 1770 Naturschutz 48’804.40 59’700 –18 1780 Übriger Umweltschutz 731.40 –400 –283 1790 Raumordnung 73’764.10 138’000 –47 18 Volkswirtschaft Netto-Ertrag –708’124.85 –708’700 0 1800 Landwirtschaft 21’581.20 24’700 –13 1810 Forstwesen 31’966.45 28’600 12 1820 Jagd und Fischerei –988.25 –1’000 –1 1830 Tourismus, Werbung 13’000.00 13’000 0 1840 Beiträge Industrie, Gewerbe, Handel –624’815.25 –629’000 –1 1860 Energieversorgung –152’949.00 –150’000 2 1869 Energie übriges 4’080.00 5’000 –18 Details zur Laufenden Rechnung Funktionale Gliederung Rechnung VoranschlagAbweichung 20132013 % 19 Finanzen und Steuern Netto-Ertrag –35’201’698.79 -33’499’600 1900 Gemeindesteuern –32’988’231.81 –33’673’000 1920 Finanzausgleich –726’275.00 –726’000 1930 Einnahmenanteile –1’841.55 –6’000 1940 Kapitaldienst 178’113.82 119’500 1941 Buchgewinne –94’355.95 1942Grundeigentum Finanzvermögen 251’098.75 275’100 1990 Abschreibungen 2’453’837.45 2’511’000 1999Abschluss (+ = Gewinn / – = Verlust) –4’274’044.50 –2’000’200 5 –2 0 –69 49 –9 –2 114 15 Investitionsrechnung 16 Rechnung 2013 NettoVerwaltungsvermögen Ausgaben EinnahmenInvestitionen 10 Behörden und Verwaltung 389’087.90 Mehrzweckgebäude: Unterstand für Strassenunterhalt 115’823.45 Sanierung und Vergrösserung Gemeindehaus 217’753.25 Gemeindehaus: Büromobiliar 55’511.20 11 Rechtsschutz und Sicherheit –17’600.00 Zivilschutz: Durchlaufende Beiträge Ersatzabgaben17’600.00 12 Bildung1’335’812.05 SH Tobel: Erweiterung inkl. Pausenplatz 819’787.65 SH Neues Dörfli: Sanierung 58’474.40 SH Altes Dörfli: Sanierung 58’474.40 KG Tobel: Stützmauer Südseite, Spielplatz, Zaun 42’560.40 Schule: Sicherheitskonzept 42’051.85 Sanierung Spielplatz KG Breitlen 115’140.00 Sanierung Spielplatz KG Tobel 114’862.40 SH Dörfli: Neumöblierung 35’442.45 SH Eich: Neumöblierung 49’018.50 13 Kultur und Freizeit Waldstrassen, Wanderwege 81’408.20 Ersatz Kinderspielplatz Schmidweg 30’043.10 Pfähle Schirmensee 627.00 112’078.30 14 Gesundheit665’868.95 Überführung vom Finanzvermögen ins Verwaltungsvermögen Boden Breitlen 840’000.00 Rückführung AS + AH Breitlen inkl. Gebäude/Fenstersanierung 1’419’868.95 Rückbuchung Dotationskapital 1’394’000.00 Rückzahlung Darlehen Hom’Care 200’000.00 Investitionsrechnung Rechnung 2013 NettoVerwaltungsvermögen Ausgaben EinnahmenInvestitionen 15 Soziale Wohlfahrt –24’700.00 Rückzahlung Darlehen von privaten Institutionen 24’700.00 16 Gemeindestrassen1’040’880.30 Richttannstrasse: Sanierung Glärnischstr.-Weiler Lützelsee 22’062.80 Bruneggstr., Feldbachstr.-Heim Brunegg: Sanierung 49’883.05 Breitacherstrasse: Belagssanierung/ Entwässerung 124’084.70 Bruneggstrasse/Heim Brunegg-Grüt: Sanierung 8’238.55 Dändlikerstr.: Belagssanierung 284’892.80 Feldbach: Belagssan. in Zus. mit Erdgas-Leitungsersatz 25’406.50 Feldbach Hinterschlatt: Strassenbeleuchtung 112’865.40 Neuhofweg: Belagssanierung 4’197.80 Weberweg: Grossacherstrasse-RB Grossacher 64’416.80 Strassenbeleuchtung: div. 38’173.85 Hangsicherung Langgass 164’081.15 Schulhausstrasse: Strassenbeleuchtung 26’846.20 Badstrasse ab Weiler Lützelsee: Sanierung 60’460.60 Beleuchtung Dändlikerstrasse 20’000.00 Badstrasse/Lützelweg Strassen beleuchtung 7’485.70 Richttannstr.:Sanierung Weiler Lützel see-Gemeindegrenze Grüningen 10’415.55 Richttannstrasse: Sanierung Weiler Lützelsee 139’988.65 Übrige Investitionsbeiträge Bruneggstr./Sunnebergstr.122’619.80 17 Investitionsrechnung 18 Rechnung 2013 NettoVerwaltungsvermögen Ausgaben EinnahmenInvestitionen 17Umwelt/Raumordnung374’457.08 1701 Wasserversorgung OGH-Beitrag: Leitungsersatz 22’137.25 Badstr./Richttannstr.: Leitungsersatz 71’202.35 Goldingerleitung: Erneuerung 60’487.80 Oetwilerstr., Grüningerstr. Rest. Schützenhaus: Leitungsersatz 10’796.35 Schirmensee: Leitungsersatz 7’120.00 Neuhofweg: Leitungsersatz 22’422.60 Leckortungs-System 75’520.00 Hotwiel-Wellenberg: Leitungsersatz 258’673.40 Lüeholz-Grütrain-Grüt: Leitungsersatz 213’519.65 Neugut-Herrgass-Rain: Leitungsersatz 1. Etappe 81’314.55 Leitungsverlegung Blumenbergweg 31’836.60 Rütistrasse Talgarten-Breitloh Leitungserneuerung 5’500.00 Neugut-Herrgass-Rain: Leitungsersatz 3. Etappe 231.10 Leitungserneuerung Sunnefeld 1. Etappe 7’575.00 Wasseranschlussgebühren768’924.05 Beiträge GVZ für Hydranten 57’037.05 1710 Abwasserbeseitigung ZSA Pfannenstiel: Einbau Zentratbehandlungsanlage 5’080.35 GEP-Überarbeitung 181’571.70 Pumpstation Schirmensee: Sanierung 26’855.95 Meteorwasserleitung Chilerai, Beislerstr.-Chilerai 8 8’599.76 Schulweg: Mischwasserleitung 98’779.05 Oberschirmensee: Meteorwasserleitung 302’929.25 Meteorwasserleitung Schlattstrasse 3’348.50 Landinformations-System (LIS)Drainageleitungen 7’627.55 Kanalisationsanschlussgebühren 694’220.40 Investitionsrechnung Rechnung 2013 NettoVerwaltungsvermögen Ausgaben EinnahmenInvestitionen 1711 Abwasserreinigungsanlagen ARA: Verbundsteuerung 81’690.57 ARA: Werterhaltung Festbettbiologie 6’438.60 ZSA Pfannenstiel: Investitionsbeiträge 898.25 1740 Friedhof und Bestattung Umgestaltung Gemeinschaftsgrab 69’216.75 Renovation Friedhofgebäude 76’862.40 1750 Gewässerunterhalt und -verbauung Chlausbach (Feldbachstr. Holzschlagstr.): Sanierung -614.60 Chlausbach: Sofortmassnahmen 614.60 Grenzbach: Durchlass Schlattstrasse bei Zopf 3 26’389.50 Feldbach: Rückhaltemassnahmen 3’907.35 Chlausbach, Brücke Schleipfistr.+ Durchl. Holzschlagstrasse 47’649.25 Durchlass Dändlikerstrasse 29’325.40 Hochwasserschutz Grütbach 8’631.75 Gesamtkonzept Gewässer: Hydrol.-hydraul. Studie F’bach 54’000.00 Staatsbeitrag Tobelbach 13’500.00 Investitionen Verwaltungsvermögen 7’168’485.883’292’601.303’875’884.58 Finanzvermögen 19 Grundeigentum Finanzvermögen –720’401.05 Grossacherstrasse 16: Sanierung 92’938.25 Grossacherstrasse 16: Sanierung 2 1/2-Zi-Wg. / Fassade 26’660.70 Rückbuchung Dotationskapital 1’394’000.00 Verkaufsnebenkosten 313.00 Übertrag Buchgewinn in LR 94’355.95 Verkauf nichtüberbaute Liegenschaften68’800.00 Rückf. Alterssiedlung Breitlen 1’419’868.95 Überf. FV ins VV Boden Breitlen 840’000.00 Investitionen Finanzvermögen 1’608’267.902’328’668.95–720’401.05 Gesamt-Investitionen 8’776’753.785’621’270.253’155’483.53 19 Bestandesrechnung 20 31.12.201331.12.2012 AktivenPassiven AktivenPassiven Finanzvermögen 29’239’575.3032’409’001.86 Verwaltungsvermögen 29’382’218.1828’274’918.18 Fremdkapital29’485’702.4427’579’685.03 Verrechnungen72’217.1474’937.99 Spezialfinanzierungen6’300’320.125’991’698.74 Eigenkapital22’763’553.7827’037’598.28 Total 58’621’793.4858’621’793.4860’683’920.0460’683’920.04 Abschreibungen Buchwert Netto-Abschrei- Buchwert 1.1.2013investitionen bungen 31.12.2013 Verwaltungsvermögen Grundstücke 210’000.00840’000.00105’000.00945’000.00 Tiefbauten 7’009’000.001’352’904.03 837’904.037’524’000.00 Hochbauten 11’667’000.003’069’650.401’480’650.40 13’256’000.00 Mobilien 787’000.00139’972.15185’972.15741’000.00 Übrige Sachgüter 43’000.0042’051.8510’051.8575’000.00 Darlehen und Beteiligungen 7’003’918.18 -1’618’700.00 0.00 5’385’218.18 Investitionsbeiträge 1’378’000.00 5’978.60 139’978.601’244’000.00 Übrige aktivierte Ausgaben 177’000.0061’627.5526’627.55 212’000.00 Total 28’274’918.183’893’484.582’786’184.58 29’382’218.18 Übersicht Spezialfinanzierungen Saldo per Entnahme aus Einlage in Saldo per 1.1. 2013 Spezial- Spezial-31.12.2013 finanzierungfinanzierung Wasserversorung 856’679.35 169’770.071’026’449.42 Abwasser/ ARA Feldbach 4’542’055.04 91’162.534’633’217.57 Abfallbeseitigung 285’307.30 81’512.78366’820.08 Nettovermögen/Nettoschuld in CHF 10‘000‘000 9‘403‘357 8‘000‘000 5‘562‘552 6‘000‘000 1‘534‘511 2‘000‘000 0 – 2‘000‘000 4‘446‘722 4‘018‘889 4‘000‘000 – 61‘509 2007 – 592‘177 2008 2009 2010 2011 2012 2013 21 Selbstfinanzierungsgrad in Prozent 300 22 253 250 196 200 166 150 100 102 100 50 10 0 –50 2007 2008 2009 2010 2011 2012 –31 2013 Selbstfinanzierung in Prozenten der Nettoinvestition Der Selbstfinanzierungsgrad zeigt auf, wie viel Prozent der Nettoinvestitionen durch den Cash Flow abgedeckt werden. Je höher die Kennzahl, umso geringer die Neuverschuldung. Längerfristig sollen alle Investitionen zu 100% selber finanziert werden. Zinsbelastungsanteil in Prozent 3 2.5 2.5 23 2 1.5 –1 0.3 0.5 0 0 – 0.5 –1 2007 – 0.6 – 0.5 2008 2009 2010 2011 – 0.9 – 0.1 2012 2013 Passivzinsen abzüglich Nettovermögenserträge in Prozent des Ertrages Kennzahl für die Auswirkung der Verschuldung auf die Laufende Rechnung (je höher die Kennzahl, desto höher die Verschuldung). Aussage: Negative Werte resultieren bei einem Überschuss der Vermögenserträge <2% = geringe Verschuldung 2–5% = mittlere Verschuldung >5% = hohe Verschuldung Gruppenwasserversorgung Zürcher Oberland (GWVZO) Zustimmung zum Projekt für die Erstellung des Ringschlusses Medikon (Wetzikon)–Hinterbühl (Hinwil) 24 Antrag 1. Dem Projekt des Ingenieurbüros Frei + Krauer AG, Rapperswil, vom 8. November 2013, über die Erstellung des Ringschlusses Medikon–Hinterbühl der Gruppen wasserversorgung Zürcher Oberland wird zugestimmt. 2. Der auf die Gemeinde Hombrechtikon entfallende Kostenanteil von CHF 825’051.00, entsprechend 8,419 Prozent (gerundet) der Gesamtkosten von CHF 9’800’000.00, wird zu Lasten der Investitionsrechnung 2015 ff., Konto 1701.50182.1, bewilligt. 3. Der Kostenanteil erhöht oder reduziert sich im Rahmen der Baukostenentwicklung seit 1. November 2013 bis zur Bauvollendung. 4. Die zuständigen Organe der Gruppenwasserversorgung Zürcher Oberland werden zur Realisierung des Projekts, inkl. Vergabe der Arbeiten, ermächtigt. Weisung Ausgangslage Die Gruppenwasserversorgung Zürcher Oberland hat zum Zweck, den optierten Bedarf der Gesellschafter mit Trink-, Brauch- und Löschwasser sicherzustellen. Um diesen Auftrag zu erfüllen, betreibt sie zwei Rohwasserfassungen mit Pumpwerken und Zubringerleitungen, das Seewasserwerk Mühlehölzli in Stäfa mit einer Aufbereitungsleistung von 50’000 m3/Tag sowie Transportleitungen Nord und Süd mit Anschlussästen und Abgabeschächten. Heute besteht die einfache Gesellschaft aus 14 Gesellschaftern aus 12 Gemeinden. Das Versorgungsgebiet umfasst 188 km2 mit rund 132’000 Einwohnerinnen und Einwohnern im Zürcher Oberland. Die Politische Gemeinde Hombrechtikon ist seit 1956 Gesellschafterin und besitzt eine Option von 4’100 m3/Tag entsprechend 8,419 Prozent der insgesamt optierten Wassermenge. Projekt Ringschluss Der bisherige Ausbau der Gruppenwasserversorgung Zürcher Oberland erfolgte konzeptionell nach dem generellen Ausbauprojekt der kantonalen Gebäudeversicherung. Die in dieser weitsichtigen Planung enthaltenen Festlegungen wurden bis auf den noch fehlenden Ringschluss Medikon (Wetzikon)-Hinterbühl (Hinwil) umgesetzt. Der nun projektierte und auch bereits im kantonalen Richtplan vorgesehene Ringschluss Medikon-Hinterbühl ermöglicht einerseits die noch nicht mögliche gesamthafte Abgabe der optierten Wassermengen, andererseits wird die Versorgungssicherheit bei Ausfall eines Leitungsastes durch die Gewährleistung der Abgabe von reduzierten Wassermengen im Störfall verbessert. Im Weiteren ermöglicht dieser Ringschluss während des mittel- bis langfristig notwendigen, altersbedingten Ersatzes der Transportleitung Süd (MühlehölzliBubikon-Hinwil / Rüti; Baujahr 1958) die angeschlossenen Gesellschafter zumindest reduziert versorgen zu können. Der Ringschluss wird den Betrieb des Verteilnetzes und die gesicherte Abgabe an die Gesellschafter erheblich verbessern und vereinfachen. Es wurden verschiedene Varianten für eine Verbindung Medikon-Hinterbühl untersucht. Die vorliegende Variante eines eigenständigen Ringschlusses wurde von den Gesellschaftern einstimmig zur Weiterbearbeitung ausgewählt. Bei der Projektierung des rund 5,4 km langen Trassees wurden diverse Aspekte speziell beachtet: Koordination mit der geplanten Oberland-Autobahn, mit Werkleitungsbauten, mit der geplanten Busspur Wetzikon-Bossikon; Querungen von Gewässern, Schutzzonen, Drainagen, SBB-Trassee und Strassen; Bodenökologische Baubegleitung. Das Trassee der teilweise in Stahl, teilweise in duktilem Guss erstellten Leitung mit einer Nennweite von 500 mm beginnt beim bestehenden Klappenschacht Medikon und folgt dann in ausreichendem Abstand dem geplanten Trassee der Oberland-Autobahn. Von der Hofstrasse bis zur Schwändistrasse wird das Siedlungsgebiet Wetzikon sowie die SBB-Linie gequert. Am Rand des Siedlungsgebietes wird das Pumpwerk Schöneich erstellt, mit welchem Wasser via eine durch die Stadtwerke Wetzikon neu zu erstellende Leitung in deren Netz und somit indirekt nach Pfäffikon gefördert wird. Entlang der Rapperswiler- und Zürichstrasse wird das Trassee der Ringleitung dem Strassenausbau für die geplante Busspur angepasst. In Bossikon wird ein Pumpwerk für die Belieferung von Hinwil und indirekt Hadlikon erstellt. Nach Querung der Zürichstrasse und des Wildbaches verläuft das Trassee nördlich der KEZO resp. des Wildbaches bis zur Winterthurerstrasse und zum Pumpwerk Hinterbühl. 25 Kosten Die veranschlagten Kosten für das Projekt Ringschluss betragen für alle Gesellschafter brutto CHF 9.8 Millionen. Diese lassen sich auf folgende Hauptpositionen aufschlüsseln: 26 VorarbeitenCHF 357’000.00 Tiefbauarbeiten CHF3’005’000.00 Rohrlegearbeiten und Armaturen CHF 3’350’000.00 Kathodenschutzanlage CHF40’000.00 Baunebenkosten CHF50’000.00 Erwerb von Grund und Rechten CHF 221’000.00 Technische Arbeiten CHF 384’000.00 Total Leitungsbau Ringschluss CHF 7’050’000.00 Anpassungen Schächte und PW CHF 1’385’000.00 Fernmelde- und Steuerungsanlage CHF 455’000.00 VerschiedenesCHF 108’000.00 Unvorherzusehendes CHF 445’000.00 Total Ringschluss Medikon-Hinterbühl CHF 9’800’000.00 Da die Mehrwertsteuer nicht dem Baukonto, sondern direkt dem Konto «Vorsteuer MwSt. Investitionsrechnung Wasserversorgung» belastet und dieser Betrag der Gemeinde zurückerstattet wird, sind für die Kreditbewilligung die Gesamtkosten ohne Mehrwertsteuer massgebend. Die Baukosten sind gemäss Gesellschaftervertrag durch die einzelnen Gesellschafter gemäss dem Optionsanteil zu tragen. Hombrechtikon hat eine Option von 4’100 m3/Tag, das entspricht 8,419 Prozent, woraus folgender Bruttokredit resultiert: Bruttokredit Wasserversorgung Hombrechtikon CHF 825’051.00 Ca. 90 Prozent der anfallenden Kosten der Zürcher Gesellschafter werden vom Kanton mit ca. 30 Prozent subventioniert, das entspricht ca. CHF 2’483’500.00. Dieser Betrag wird erst nach Bauabrechnung genau festgelegt, weshalb ein Bruttokredit zu bewilligen ist. Die Netto-Ausgaben der Wasserversorgung Hombrechtikon werden voraussichtlich rund CHF 602’632.00 betragen. Bei der Abwicklung gemäss Terminprogramm kann von folgender Aufteilung der Kostenbeiträge ausgegangen werden: Jahr 2015201620172018Total Anteil in % 5 40 35 20 Bruttokosten in CHF 41’252.55330’020.40288’767.85165’010.20825’051.00 Folgekosten Die Investitionsausgaben der Wasserversorgung Hombrechtikon für das Bauvorhaben der Gruppenwasserversorgung Zürcher Oberland (Ringschluss) werden zum jeweiligen Zeitpunkt der Zahlung in der Investitionsrechnung der Wasserversorgung Hombrechtikon verbucht und per Ende Jahr in der Bestandesrechnung aktiviert (Konto 1.116206 Beiträge an Investitionen anderer Gemeinden, Zweckverbände usw.). Dabei wird die Laufende Rechnung der Wasserversorgung Hombrechtikon jährlich mit einem Abschreibungsaufwand von 10 Prozent des Restbestandes des Investitionsbeitrages belastet. Die erwähnten Kosten sind mit einer Genauigkeit von +/– 10 Prozent berechnet. Die gesam-ten Aufwendungen sind in der Finanzplanung der Gemeinde Hombrechtikon berück-sichtigt. Es wird vermerkt, dass sich der Kanton an den Gesamtkosten beteiligen wird, was zu einer Reduktion des Gemeindeanteils Hombrechtikon führen wird. Finanzkompetenz / Zuständigkeit Gemäss Art. 16 Ziffer 5 der Gemeindeordnung ist der Kredit der Gemeindeversammlung zur Bewilligung zu unterbreiten. Gemäss geltendem Gesellschaftervertrag muss der Beschluss zur Projektauslösung mit einem Quorum von 3/4 der Gesellschafter (minimal 11 Gesellschafter), die über 2/3 der Optionen (minimal 31’867 m3/Tag) verfügen, gefasst werden. Schlussbemerkung Der Gemeinderat wie auch die Kommission Tiefbau und Werke sind der Ansicht, dass mit dem vorgesehenen Ringschluss Medikon (Wetzikon)-Hinterbühl (Hinwil) eine kostengünstige und optimale Lösung für das Problem des Ringschlusses gewählt wurde. Der Gemeindeversammlung wird beantragt, das Projekt zu genehmigen und den Kreditanteil der Gemeinde Hombrechtikon zu bewilligen und die Gruppenwasserversorgung Zürcher Oberland mit dem Vollzug zu beauftragen. Behördlicher Referent: Peter Appoloni, Ressortvorstand Tiefbau und Werke Abschied der RPK Der gemeinderätliche Antrag wird der Gemeindeversammlung zur Genehmigung empfohlen. 27 Genehmigung der Siedlungsentwässerungsverordnung (SEVO) der Gemeinde Hombrechtikon Antrag 28 1.Die Siedlungsentwässerungsverordnung (SEVO) vom 1. April 2014, siehe ab Seite 31, wird genehmigt. 2. Die Baudirektion des Kantons Zürich (AWEL) wird ersucht, die neue Verordnung zu genehmigen. 3. Der Gemeinderat wird ermächtigt, allfällige aus dem Genehmigungs- oder Rekurs verfahren zwingend notwendig werdende Änderungen an der Vorlage in eigener Zuständigkeit vorzunehmen. Solche Beschlüsse sind öffentlich bekannt zu machen. 4. Mit dem Vollzug dieses Beschlusses wird die Kommission Tiefbau und Werke beauftragt. Weisung Ausgangslage Die heute gültigen Verordnungen über die Abwasseranlagen und die Gebühren an Abwasseranlagen datieren vom 23. Oktober 1992. Seither ergaben sich etliche Änderungen bei übergeordneten Gesetzen wie etwa der Baugesetzgebung oder des Gewässerschutzes, so dass eine grundsätzliche Überarbeitung der kommunalen Verordnungen notwendig und angebracht ist. Zur Sicherstellung der zweckmässigen Siedlungsentwässerung und des sachgemässen Gewässerschutzes müssen alle Gemeinden über eine Kanalisationsverordnung oder eine Siedlungsentwässerungsverordnung (SEVO) verfügen. Diese wird geändert, wenn sich in den gesetzlichen Vorgaben oder den Randbedingungen der Gemeinde Änderungen ergeben oder um dem aktuellen Stand der Technik gerecht zu werden. Zusammen mit den Ausführungsbestimmungen und den Tarifen bildet die Siedlungsentwässerungsverordnung das Regelwerk. Letztere regelt die Abwasserentsorgung und die dazu notwendige Finanzierung auf dem ganzen Gemeindegebiet. In der SEVO werden Rechte und Pflichten der Gemeinde, Bürger und Nutzer der Anlagen sowie die Zuständigkeiten definiert. Die SEVO besteht aus zwei Teilen. Einerseits aus einem normativen und zum anderen aus einem operativen Teil (Ausführungsbestimmungen). Begriffserklärungen Mit dem Einbezug der Gewässer wie auch der zunehmenden Bedeutung der Retention und der Versickerung in das Siedlungsentwässerungssystem ist der Begriff «Kanalisation» zu eng geworden; daher der Name «Siedlungsentwässerungsverordnung» (SEVO). Diese bildet zusammen mit dem Generellen Entwässerungsplan (GEP) die massgebende Grundlage für die Beurteilung von Bau- bzw. Kanalisationsanschlussgesuchen. Grundlage zur neuen normativen, technischen Verordnung bildet die Musterverordnung des kantonalen Amts für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL). Zielsetzung der Vorlage Ziel der Revision ist es, die Verordnung über die Siedlungsentwässerungsanlagen der Gemeinde Hombrechtikon auf einen aktuellen Stand zu bringen und die gesetzlichen Vorgaben zu berücksichtigen. Die notwendigen Tarifanpassungen führen nicht zu einer Erhöhung der Gesamterträge. Die Verordnung soll durch ihre neue Struktur übersichtlicher und lesbarer werden. Durch die straffe Strukturierung fallen unnötige Wiederholungen weg und auf Amtsdeutsch wurde verzichtet. Erläuterungen • Der Bachunterhalt aller Gewässerabschnitte, die durch die Siedlungsentwässerung beeinflusst sind, kann neu zu einem bestimmten Anteil aus den Abwassergebühren mitfinanziert werden. Damit müssen nicht mehr alle Aufwendungen aus den Steuer geldern der Laufenden Rechnung gedeckt werden. • Auch zukünftig bemisst sich die Anschlussgebühr nach der Gebäudeversicherungs summe der angeschlossenen Gebäude. •Die Benutzungsgebühr wird zukünftig in eine Grundgebühr (ca. 1/3) und in eine verbrauchsabhängige Mengengebühr (ca. 2/3) aufgeteilt. Dazu wird neu eine jähr liche Grundgebühr pro Haushaltung und Betrieb bzw. nicht bewohntem Objekt mit Anschluss an die öffentlichen Siedlungsentwässerungsanlagen eingeführt. Die Men gengebühr wird dementsprechend reduziert. • Für energie- und wärmetechnische Massnahmen soll bei der Zahlung wie auch der Nachzahlung von Anschlussgebühren ein einmaliger Freibetrag bis maximal 50’000 Franken in Abzug gebracht werden können. Das AWEL hat den Entwurf der neuen Siedlungsentwässerungsverordnung (SEVO) sowie die Ausführungsbestimmungen und die Tarife zur SEVO vorgeprüft. Die entsprechenden Änderungen sind in der vorliegenden Fassung berücksichtigt worden. Weiter sind in einem Vernehmlassungsverfahren die politischen Parteien, die Rechnungsprüfungskommission und der Gewerbeverein eingeladen worden, zur Siedlungsentwässerungsverordnung (SEVO) Stellung zu nehmen. Von der Möglichkeit, Wünsche und Anregungen an die Kommission Tiefbau und Werke einzureichen, ist in diesem Verfahren vereinzelt Gebrauch gemacht worden. Die so herausgearbeiteten Ziele und Grundsätze sind in der Vorlage – soweit möglich – berücksichtigt. 29 Erläuterungen zu den Ausführungsbestimmungen und den Tarifen zur SEVO In den Ausführungsbestimmungen zur Siedlungsentwässerungsverordnung werden die Aufgaben und Arbeiten der Gemeinde sowie der Privaten festgelegt. Die Ausführungsbestimmungen zur SEVO fallen gestützt auf Art. 27 der SEVO in die Kompetenz des Gemeinderates bzw. der Kommission Tiefbau und Werke und des Kontrollorgans im Bereich Siedlungsentwässerung. 30 Gleich verhält es sich mit den Tarifen zur SEVO. Diese werden gestützt auf Art. 17 ff. dieser Verordnung auf Antrag der Kommission Tiefbau und Werke durch den Gemeinderat festgesetzt. Mit dieser Regelung wird der Behörde ermöglicht, die Ausführungsbestimmungen und die Tarife zur SEVO bei Änderungen der Aufgaben schneller und einfacher anzupassen, ohne dafür die Stimmberechtigten bemühen zu müssen. Schlussbemerkung Mit dem neuen Regelwerk wird eine rechtssichere Grundlage für den Bau, Betrieb und die Erneuerung der Entwässerungsanlagen geschaffen. Gemeinderat wie auch die Kommission Tiefbau und Werke empfehlen der Gemeindeversammlung, der neuen Siedlungsentwässerungsverordnung zuzustimmen. Behördlicher Referent: Peter Appoloni, Ressortvorstand Tiefbau und Werke Abschied der RPK Der gemeinderätliche Antrag wird der Gemeindeversammlung zur Genehmigung empfohlen. 31 Siedlungsentwässerungsverordnung (SEVO) vom 1. April 2014 Inhaltsverzeichnis A 32 Art. 1 Art. 2 Art. 3 Art. 4 Art. 5 Art. 6 Art. 7 B Art. 8 Art. 9 Art. 10 Art. 11 C Allgemeine Bestimmungen Gegenstand Vollzugszuständigkeit Strategische Planung Öffentliche und private Abwasseranlagen Verschmutztes und nicht verschmutztes Abwasser Anlagen- und Kanalisationskataster Übernahme von privaten Abwasseranlagen ins Eigentum der Gemeinde Besondere Pflichten der Grundeigentümer und Inhaber von Abwasseranlagen Anschlusspflicht Anschlusspflicht bei neu erstellten Kanalisationen Pflicht zum Unterhalt und zur Anpassung privater Abwasseranlagen Nutzung von Regenwasser und von Wasser aus eigenen Quellen Kontrollen Bewilligungstatbestände D Gewässerunterhalt E Art. 16 Art. 17 Art. 18 Art. 19 Art. 20 Art. 21 Art. 22 Art. 23 Art. 24 F Art. 25 Art. 26 Art. 27 Art. 28 4 4 4 5 Kontrollen und Bewilligungen Art. 12 Art. 13 Art. 14 Art. 15 2 2 2 2 3 3 3 Unterhaltsplan Teilfinanzierung des Gewässerunterhalts 6 6 7 7 Finanzierung der öffentlichen Siedlungsentwässerung Grundsätze Abwassergebühren und -beiträge Bemessung der Mehrwertbeiträge Bemessung der Anschlussgebühr Weitere Bestimmungen zur Anschlussgebühr Bemessung der Benutzungsgebühr Weitere Bestimmungen zur Benutzungsgebühr Schuldner Rechnungsstellung und Fälligkeit 8 8 8 8 9 10 10 11 11 Haftungs- und Schlussbestimmungen Haftung Rechtsschutz Rechtsetzungsbefugnisse Inkrafttreten 12 12 12 13 1 Die Gemeindeversammlung, gestützt auf § 7 Abs. 2 lit. e des Einführungsgesetzes zum Gewässerschutzgesetz vom 8. Dezember 1974, erlässt: A Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Gegenstand Diese Verordnung regelt Art. 2 a. die Siedlungsentwässerung auf dem gesamten Gemeindegebiet, insbesondere die Versickerung, Sammlung, Behandlung und Ableitung von Abwasser, b. die Finanzierung der öffentlichen Siedlungsentwässerung, c. den Gewässerunterhalt. Vollzugszuständigkeit 1 2 Art. 3 Die Kommission Tiefbau und Werke ist zuständig für den Vollzug dieser Verordnung. Sie sorgt insbesondere für a. die Planung, die Erstellung, den Betrieb und den Unterhalt der öffentlichen Siedlungsentwässerung, b. die Einhaltung der Vorschriften und Richtlinien zur Reinhaltung der Gewässer bei öffentlichen und privaten Abwasseranlagen, c. eine zweckmässige Aufsicht über die Verwaltungsstellen, welche die Siedlungsentwässerungsverordnung (SEVO) operativ umsetzen. Der Gemeinderat kann für bestimmte Vollzugsaufgaben nachgeordnete Verwaltungseinheiten oder mit öffentlichen Aufgaben betraute externe Stellen als zuständig bezeichnen. Strategische Planung Die Kommission Tiefbau und Werke stellt mittels strategischer Planung langfristig die optimale Leistungserbringung der Siedlungsentwässerung sicher. Die strategische Planung stützt sich auf Art. 4 den Generellen Entwässerungsplan (GEP) und b. das finanzielle Führungsinstrument. Öffentliche und private Abwasseranlagen 1 2 a. Die öffentlichen Abwasseranlagen umfassen 33 34 das gemeindeeigene Kanalisationssystem mit allen zugehörigen Einrichtungen wie Regenbecken, Regenüberläufen, Versickerungsanlagen, Pumpwerken, Druckleitungen und Abwasserreinigungsanlagen, b. Abwasseranlagen anderer Gemeinden, und Verbände oder anderer öffentlicher Trägerschaften, die von der Gemeinde mitbenutzt werden, c. öffentliche Gewässer, die durch die Abwasseranlagen beansprucht werden (z.B. durch Abwassereinleitung). 2 Die privaten Abwasseranlagen umfassen alle im Privateigentum stehenden Einrichtungen zum Versickern, Sammeln, Vorbehandeln, Reinigen und Ableiten von Abwasser von privaten Gebäuden, Anlagen und Grundstücken. 3 Die Anschlussstelle an die öffentliche Kanalisation ist Bestandteil der privaten Abwasseranlagen. Art. 5 Verschmutztes und nicht verschmutztes Abwasser 1 Abwasser aus Gebäuden und von überdeckten Flächen ist generell dem verschmutzten Abwasser zuzuordnen. 2 Die Kommission Tiefbau und Werke beurteilt aufgrund der Gesetzgebung und der massgebenden Normen und Richtlinien, ob Regenwasser als verschmutzt gilt. Art. 6 Art. 7 a. Anlagen- und Kanalisationskataster 1 Die Gemeinde führt über das gesamte Gemeindegebiet den Anlagen- und Kanalisationskataster. Dieser informiert über die Eigentumsverhältnisse und bildet die Grundlage für die Ermittlung des Finanzbedarfs der Abwasseranlagen. Er weist die öffentlichen Siedlungsentwässerungsanlagen aus und die daran angeschlossenen privaten Abwasseranlagen, die sich ausserhalb von Gebäuden befinden (d.h. beispielsweise die privaten Versickerungsanlagen). 2 Die Grundeigentümerinnen und -eigentümer sind verpflichtet, der Gemeinde die Angaben und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die für die Erstellung des Katasters notwendig sind. Übernahme von privaten Abwasseranlagen ins Eigentum der Gemeinde Die Gemeinde kann privat erstellte Abwasseranlagen in ihr Eigentum übernehmen, wenn sie an eine öffentliche Abwasseranlage angeschlossen sind und der Entwässerung mehrerer Liegenschaften dienen. 3 B Besondere Pflichten der Grundeigentümer und Inhaber von Abwasseranlagen Art. 8 Art. 9 Anschlusspflicht 1 Innerhalb der Bauzone und im Bereich der öffentlichen Kanalisation muss das verschmutzte Abwasser von Grundstücken in die Kanalisation mit Anschluss an eine öffentliche Abwasserreinigungsanlage eingeleitet werden. 2 Erweist sich die Abwasserentsorgung von Grundstücken ausserhalb der Bauzonen für die Betroffenen als unzumutbar, kann sich die Gemeinde an der Finanzierung einer gemeinsamen abwassertechnischen Lösung (z.B. Kanalisationsanschluss) beteiligen. Anschlusspflicht bei neu erstellten Kanalisationen Schafft der Neubau eines öffentlichen oder privaten Abwasserkanals die Möglichkeit, bestehende Gebäude daran anzuschliessen, sind die Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer verpflichtet, den Anschluss dieser Gebäude vorzunehmen. Der Anschluss ist mit der Erstellung der Kanalisation oder innert nützlicher Frist zu realisieren. Art. 10 4 Pflicht zum Unterhalt und zur Anpassung privater Abwasseranlagen 1 Die Eigentümerinnen und Eigentümer der privaten Abwasseranlagen haben dafür zu sorgen, dass die Anlagen baulich und betrieblich in einwandfreiem Zustand sind. In den Grundwasserschutzzonen sind die Bestimmungen des Schutzzonenreglements zu beachten. 2 Bestehende private Abwasseranlagen sind zulasten der Eigentümerinnen und der Eigentümer an die geltenden gesetzlichen Bestimmungen anzupassen a. bei erheblichen Erweiterungen in der Gebäudenutzung oder der Produktion, b. bei wesentlichen Umbauten der angeschlossenen Gebäude oder Änderungen der Produktionsart, c. bei gebietsweisen Sanierungen privater Abwasseranlagen, d. bei baulichen Sanierungen der öffentlichen Kanalisation im Bereich der Anschlussstelle, e. bei Systemänderungen am öffentlichen Kanalisationsnetz, f. bei Missständen. 35 Art. 11 Nutzung von Regenwasser und von Wasser aus eigenen Quellen 1 Wird Regenwasser oder Wasser aus eigener Quelle für den Betrieb der sanitären Einrichtungen einer Liegenschaft oder für andere abwassererzeugende Tätigkeiten verwendet, muss der Nutzer die Abwassermenge nachweisen, die durch den Wasserverbrauch erzeugt wird. Die erforderlichen Wasserzähler sind auf Kosten des Nutzers durch die Gemeinde einzubauen. 2 Fehlt dieser Nachweis, setzt der Gemeinderat auf Antrag der Kommission Tiefbau und Werke die Benutzungsgebühren aufgrund von Erfahrungswerten fest. 3 Die notwendigen Wasserzähler werden durch die Gemeinde zur Verfügung gestellt bzw. deren Miete den Nutzern in Rechnung gestellt. 36 5 C Kontrollen und Bewilligungen Art. 12 Art. 13 Kontrollen 1 Die Kommission Tiefbau und Werke sorgt im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht für die periodische Kontrolle der öffentlichen und privaten Abwasseranlagen und für die Behebung von Missständen. Die Kosten für die Zustandserhebungen von öffentlichen Abwasseranlagen werden durch die Abwassergebühren finanziert. 2 Werden Schäden an privaten Abwasseranlagen festgestellt, sind die Zustandserhebungskosten den Grundeigentümern zu verrechnen. 3 Die Eigentümer und Besitzer von Grundstücken müssen den Kontrollorganen jederzeit den ungehinderten Zugang zu den Anlagen ermöglichen. Bewilligungstatbestände 1 die Erstellung, Sanierung, Erneuerung, Erweiterung oder Aufhebung von Abwasseranlagen, b. die Wärmeentnahme aus dem Abwasser sowie die Wärmerückgabe ins Abwasser der privaten und öffentlichen Kanalisationen, c. die Regenwassernutzung für den Betrieb der sanitären Einrichtungen einer Liegenschaft oder für andere abwassererzeugende Tätigkeiten, d. jede Änderung der Nutzung von Bauten und Anlagen, die auf Menge und Beschaffenheit des Abwassers einen Einfluss haben kann, e. die Einleitung von Abwasser in öffentliche Gewässer. 2 6 Eine kommunale Bewilligung ist erforderlich für a. Behält das übergeordnete Recht eine kantonale Bewilligung vor, leitet die Kommission Tiefbau und Werke das Gesuch an die zuständige kantonale Stelle weiter. 37 D Gewässerunterhalt 38 Art. 14 Unterhaltsplan Die Kommission Tiefbau und Werke erstellt zuhanden des Gemeinderates einen Unterhaltsplan für die Gewässer, für deren Unterhalt die Gemeinde zuständig ist. Sie bezeichnet darin die Gewässer beziehungsweise Gewässerabschnitte, die durch die Siedlungsentwässerung in Anspruch genommen werden. Art. 15 Teilfinanzierung des Gewässerunterhalts 1 Der Gemeinderat kann im Rahmen des Voranschlags der Gemeinde finanzielle Mittel aus der öffentlichen Siedlungsentwässerung für Massnahmen einsetzen, die an den im Unterhaltsplan bezeichneten Gewässern auszuführen sind. 2 Zu diesem Zweck dürfen bis zu 15% der jährlichen Erträge aus Abwassergebühren verwendet werden. Die Abwassergebühren werden, sofern notwendig, angepasst. 7 E Finanzierung der öffentlichen Siedlungsentwässerung Art. 16 Art. 17 Grundsätze 1 Zur Finanzierung der öffentlichen Siedlungsentwässerung erhebt die Gemeinde Abwassergebühren. Die Höhe der Gebühren ist so anzusetzen, dass der Ertrag sämtliche Kosten der öffentlichen Siedlungsentwässerung deckt, insbesondere jene für die Erstellung, Optimierung, Erneuerung und Erweiterung sowie den Betrieb und Unterhalt der Anlagen. 2 Alle Eigentümer von Grundstücken, Liegenschaften und Anlagen, die Anlagen der öffentlichen Siedlungsentwässerung beanspruchen, sind gebührenpflichtig. 3 Werden aus den Abwassergebühren weitere Massnahmen, etwa für den Gewässerunterhalt oder den Gewässerschutz finanziert, können die Gebühren entsprechend erhöht werden. 4 Die Gemeinde erstellt und unterhält ein finanzielles Führungsinstrument mit dem Ziel, eine ausreichende und dauerhafte Finanzierung und Gebührenplanung für die öffentliche Siedlungsentwässerung sicherzustellen. Mit diesem Instrument sind die erforderlichen Aufwendungen und Erträge für die nächsten 15 Jahre zu ermitteln und zu planen. Abwassergebühren und -beiträge Die Gemeinde erhebt Art. 18 a. Mehrwertbeiträge von Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern, deren Grundstücke durch die Groberschliessung einen Mehrwert erfahren, b. Anschlussgebühren für den Anschluss von Grundstücken, Gebäuden oder Anlagen an die öffentliche Siedlungsentwässerung, c. Benutzungsgebühren für die Ableitung von Abwasser in die öffentliche Siedlungsentwässerung. Bemessung der Mehrwertbeiträge Die Bemessung der Mehrwertbeiträge richtet sich nach §§ 42 ff. Einführungsgesetz zum Gewässerschutzgesetz vom 8. Dezember 1974 (LS 711.1). Art. 19 Bemessung der Anschlussgebühr 1 8 Die Anschlussgebühr wird nach der Gebäudeversicherungssumme sämtlicher Haupt- und Nebengebäude der angeschlossenen Gebäude bemessen. Sie beträgt 1,5% exkl. MwSt. der Gebäudeversicherungssumme 39 sämtlicher Haupt- und Nebenbauten. Die Gebäudeversicherungssumme berechnet sich wie folgt: Gebäudeversicherungssumme = Basiswert x Teuerungsfaktor des Anschlussjahres 40 Art. 20 2 Werden Grundstücke an die öffentliche Siedlungsentwässerung angeschlossen mit Anlagen, für die keine Gebäudeversicherungssumme ermittelt werden kann (wie Parkplätze oder andere befestigte Flächen, Schwimmbäder usw.), setzt der Gemeinderat auf Antrag der Kommission Tiefbau und Werke die Anschlussgebühr nach Art und Menge des anfallenden Abwassers fest. 3 Bauliche Werterhöhungen am Gebäude wie Innen- und Dachausbauten sowie Vergrösserungen des umbauten Raumes unterliegen der Gebührenpflicht zu den Ansätzen gemäss Absatz 1. Weitere Bestimmungen zur Anschlussgebühr 1 Mit der Erteilung der Bau- beziehungsweise Kanalisationsanschlussbewilligung ist die Anschlussgebühr in Form eines zinsfreien Bardepots oder einer Bankgarantie sicherzustellen. Die Baufreigabe erfolgt erst nach der Sicherstellung. Die Anschlussgebühr wird nach der Erstellung des Kanalisationsanschlusses aufgrund der Schlussabrechnung endgültig und über das Depot des ausgeführten Bauvorhabens in Rechnung gestellt. 2 Die Gebührenpflicht beginnt mit dem Anschluss eines Grundstücks, eines Gebäudes oder einer Anlage an die öffentlichen Siedlungsentwässerungsanlagen. Weigert sich ein Grundeigentümer, seine Liegenschaft anzuschliessen, sind die Gebühren geschuldet, sobald der Anschlussentscheid rechtskräftig ist. 3 Wird ein Gebäude abgebrochen oder durch Brand oder andere Ereignisse zerstört, und wird an dessen Stelle innert 10 Jahren eine Neubaute errichtet, wird, sofern bereits früher die Anschlussgebühr erhoben wurde, die ursprünglich geleistete Zahlung bei der Festsetzung der neuen Anschlussgebühr angerechnet (Basiswert Neubau abzüglich Basiswert der zerstörten Gebäude). Die Rückerstattung bereits früher bezahlter Anschlussgebühren ist ausgeschlossen. 4 Bei Erhöhung der Gebäudeversicherungssumme infolge baulicher Veränderungen ist eine einmalige Nachzahlung fällig. Als Basis des nachzuzahlenden Betrages gilt der in der Gebäudeschätzung ausgewiesene Anteil der baulichen Wertvermehrung. Für vom Bauherrn ausgewiesene energie- und wärmetechnische Massnahmen wird pro anschlussgebührenpflichtiges Objekt ein Freibetrag von maximal Fr. 50‘000.- exkl. MwSt. in Abzug gebracht. 9 Art. 21 5 Der Freibetrag von maximal Fr. 50‘000.- exkl. MwSt. kann bei Neubauten mit ausgewiesenen energie- und wärmetechnischen Massnahmen bei der Bemessung der Anschlussgebühr in Abzug gebracht werden. 6 Für Betriebe mit besonders hohem Abwasseranfall kann der Gemeinderat auf Antrag der Kommission Tiefbau und Werke eine spezielle, erhöhte Anschlussgebühr erheben, die sich an den zusätzlich entstehenden Kosten für Entsorgung und Reinigung (Grenzkosten) orientiert. Bemessung der Benutzungsgebühr 1 Die Benutzungsgebühr ergibt sich aus der Summe der zwei Komponenten: a. Grundgebühr pro Haushaltung oder Industrie- und Gewerbebetrieb, und b. 2 Art. 22 10 Mengengebühr aufgrund des genutzten Wassers (Verbrauch in Kubikmetern [m3]), unabhängig von der Bezugsquelle. Der Ertrag aus der Grundgebühr soll in der Rechnung der öffentlichen Siedlungsentwässerung ungefähr einen Drittel des Gesamtertrages der Benutzungsgebühren erreichen. Der restliche Ertrag (zwei Drittel) soll aus der Mengengebühr geschöpft werden. Weitere Bestimmungen zur Benutzungsgebühr 1 Benutzer werden mit höheren Gebühren belastet, wenn sie Abwasser ableiten, das gegenüber häuslichem Abwasser eine erheblich höhere Konzentration, Schmutzstofffracht oder eine wesentlich andere Zusammensetzung aufweist. Die Berechnung der Zuschlagsfaktoren erfolgt nach Anhang B «Berechnung der Zuschlagsfaktoren für Industrie und Gewerbe» der VSA/FES-Richtlinie «Finanzierung der Abwasserentsorgung». 2 Fehlen Angaben zur Verbrauchsmenge, wird als Mengengebühr ein Pauschalbetrag eingesetzt, der auf Erfahrungswerten des Wasserverbrauchs für ähnliche Bauten und Anlagen basiert. Fehlen entsprechende Werte, wird der Abwasseranfall mittels einer Stichprobe ermittelt und der Pauschalbetrag über den Zeitraum des Abwasseranfalls bestimmt. 3 Weist ein Wasserbezüger nach, dass er das bezogene Wasser rechtmässig zu einem wesentlichen Teil nicht in die Siedlungsentwässerung ableitet, kann die Mengengebühr reduziert werden. 4 Bei erhöhtem administrativem Aufwand (z.B. Ratenzahlungen, wiederholte Einzahlung von Fehlbeträgen usw.) kann die zuständige Behörde dem Verursacher die zusätzlich anfallenden Aufwendungen nach der Gebührenregelung der Gemeinde in Rechnung stellen. 41 Art. 23 Schuldner Gebührenschuldner ist bei allen Gebühren der Grundeigentümer, der Baurechtsnehmer oder die Gemeinschaft der Grund- oder Stockwerkeigentümer zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung. 42 Art. 24 Rechnungsstellung und Fälligkeit 1 Alle Gebühren werden 30 Tage nach Zustellung der Rechnung fällig. Nach Ablauf der Zahlungsfrist wird der Schuldner gemahnt. Ab Datum der Mahnung kann ein Verzugszins von 5% erhoben werden (§ 29a Verwaltungsrechtspflegegesetz vom 24. Mai 1959, LS 175.2). 2 Die Benutzungsgebühr wird mindestens jährlich in Rechnung gestellt. Akontorechnungen sind zulässig. Die Rechnung kann in Form einer Verfügung eröffnet werden. 3 Die nachträgliche Richtigstellung von Irrtümern und Fehlern innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfristen bleibt vorbehalten. 11 F Haftungs- und Schlussbestimmungen Art. 25 Haftung 1 Die Bewilligungs- und Kontrolltätigkeit der Behörden entbindet weder die Eigentümer noch die Inhaber und Betreiber von Abwasseranlagen von ihren rechtlichen Verpflichtungen. 2 Aus der Mitwirkung der Gemeinde entsteht keine über die gesetzliche Haftung hinausgehende Haftung der Gemeinde. 3 Der Verursacher haftet für sämtliche Kosten aus der rechtswidrigen a. Nutzung der öffentlichen Siedlungsentwässerung, b. Einleitung von Abwässern in die öffentliche Siedlungsentwässerung. 4 Art. 26 Art. 27 Rechtsschutz 1 Gegen Anordnungen, die gestützt auf die vorliegende Verordnung ergehen, kann gemäss Gemeindegesetz Rekurs innert 30 Tagen, von der Zustellung an gerechnet, erhoben werden. 2 Der Rechtsschutz richtet sich nach dem Gemeindegesetz, dem Verwaltungsrechtspflegegesetz, dem Einführungsgesetz zum Gewässerschutzgesetz sowie dem Planungs- und Baugesetz. Rechtsetzungsbefugnisse 1 Der Gemeinderat erlässt Ausführungsbestimmungen zur vorliegenden Verordnung und regelt insbesondere a. den Vollzug des Abwasserrechts auf dem Gemeindegebiet, b. die Rechte und Pflichten der Grundeigentümer und Inhabern von Gebäuden und Anlagen sowie der Gemeinde zur dauerhaften Sicherung einer technisch einwandfreien Siedlungsentwässerung, c. die Gebührentarife, soweit sie nicht in dieser Verordnung geregelt sind, sowie die Festsetzung der Mehrwertbeiträge. 2 12 Zu diesen Kosten gehören neben den Kosten für die Schadensbewältigung und Schadensbehebung auch zusätzliche Unterhalts- und Betriebsaufwendungen. Die Beschlüsse sind öffentlich bekannt zu machen. 43 Art. 28 44 Inkrafttreten Der Gemeinderat bestimmt das Inkrafttreten der vorliegenden Siedlungsentwässerungsverordnung. Auf diesen Zeitpunkt hin werden alle bisherigen, damit in Widerspruch stehenden Vorschriften, insbesondere die bisherige Verordnung vom 23.10.1992 über die Abwasseranlagen und die Verordnung vom 23.10.1992 über die Gebühren an Abwasseranlagen aufgehoben. Diese Verordnung wurde von der Gemeindeversammlung beschlossen am: XX.XX.XXXX Der Gemeindepräsident: Max Baur Der Gemeindeschreiber: Jürgen Sulger Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Meilen erhoben werden (§ 151a Gemeindegesetz in Verbindung mit §§ 146 ff. Gesetz über die politischen Rechte). Im Übrigen kann gegen die Verordnung gestützt auf § 151 Absatz 1 Gemeindegesetz (Verstoss gegen übergeordnetes Recht, Überschreitung der Gemeindezwecke oder Unbilligkeit) innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Beschwerde beim Bezirksrat Meilen erhoben werden. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen. Vom Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft mit Verfügung Nr.: .................................................................. genehmigt am: ....................................................................... Diese Verordnung tritt am ............................... in Kraft. 13 Jörg Brodmühler und Monika Breuer Brodmühler mit den Kindern Alexander, Marc und Oliver deutsche Staatsangehörige wohnhaft Sunneraistrasse 64 / Bürgerrechtserteilung 45 Antrag 1.Jörg Brodmühler, geboren 14. Mai 1969 in Aachen/Deutschland, und Monika Breuer Brodmühler, geboren 8. Januar 1969 in Köln/Deutschland, verheiratet, sowie die Kinder Alexander, geboren 15. Dezember 2001 in Zürich, Marc, geboren 5. Februar 2003 in Zürich und Oliver, geboren 16. Februar 2005 in Zürich, alle deutsche Staatsangehörige, wohnhaft Sunneraistrasse 64, Hombrechtikon, werden in das Bürgerrecht der Gemeinde Hombrechtikon aufgenommen. Vorbehalten bleibt die Erteilung des Kantons- und des Schweizerbürgerrechts. 2. Die Einbürgerungsgebühr beträgt CHF 3’000. Sie ist innert Monatsfrist, nach Eintritt der Rechtskraft dieses Beschlusses, an die Gemeindekasse Hombrechtikon zu überweisen. Weisung Jörg Brodmühler reiste im April 2001 zusammen mit seiner Ehefrau in die Schweiz ein. Der Grund war eine neue Arbeitsstelle. Monika Breuer absolvierte einen Teil ihres Studiums an der pädagogischen Hochschule Thurgau in Weinfelden. Seit Juni 2005 wohnt die Familie in Hombrechtikon. Die Kinder sind in der Schweiz geboren und besuchen in Hombrechtikon die Schule. Jörg Brodmühler arbeitet seit 2013 bei der Schweizerischen Rückversicherung in Zürich. Monika Breuer ist in einem Lernstudio in Zürich tätig. Die Bürgerrechtsbewerber geniessen einen unbescholtenen Ruf. Zum Heimatland bestehen nur noch verwandtschaftliche Kontakte. Der Gemeinderat empfiehlt der Gemeindeversammlung, dem Einbürgerungsgesuch zuzustimmen. Christian Dittmar, deutscher Staatsangehöriger wohnhaft Holgassstrasse 64 / Bürgerrechtserteilung Antrag 46 1. Christian Dittmar, geboren am 21. Juni 1966 in Eschwege/Deutschland, geschieden, deutscher Staatsangehöriger, wohnhaft Holgassstrasse 64, Hombrechtikon, wird in das Bürgerrecht der Gemeinde Hombrechtikon aufgenommen. Vorbehalten bleibt die Erteilung des Kantons- und des Schweizerbürgerrechts. 2. Die Einbürgerungsgebühr beträgt CHF 2’000. Sie ist innert Monatsfrist, nach Eintritt der Rechtskraft dieses Beschlusses, an die Gemeindekasse Hombrechtikon zu überweisen. Weisung Christian Dittmar reiste im Juli 1999 in die Schweiz ein. Im Mai 2001 zog er nach Hombrechtikon; vorher wohnte er in Männedorf. Er arbeitete für die Firmen Rosys und Qiagen in Hombrechtikon, bevor er sich vor 11 Jahren selbstständig machte. Seine Firma heisst DSD-Software Development mit Hauptsitz in Flums und entwickelt Laborsoftware. Der Bürgerrechtsbewerber geniesst einen unbescholtenen Ruf. Zum Heimatland bestehen nur noch verwandtschaftliche Kontakte. Der Gemeinderat empfiehlt der Gemeindeversammlung, dem Einbürgerungsgesuch zuzustimmen. Janina Kriszun, deutsche Staatsangehörige wohnhaft Sunnmatt 21 / Bürgerrechtserteilung Antrag 1. Janina Kriszun, geboren am 5. Mai 1978 in Darmstadt/Deutschland, ledig, deutsche Staatsangehörige, wohnhaft Sunnmatt 21, Hombrechtikon, wird in das Bürgerrecht der Gemeinde Hombrechtikon aufgenommen. Vorbehalten bleibt die Erteilung des Kantons- und des Schweizerbürgerrechts. 2. Die Einbürgerungsgebühr beträgt CHF 2’000. Sie ist innert Monatsfrist, nach Eintritt der Rechtskraft dieses Beschlusses, an die Gemeindekasse Hombrechtikon zu überweisen. Weisung Im Alter von 14 Monaten kam Janina Kriszun zusammen mit ihrer Familie in die Schweiz, wo sie die gesamte Schulzeit inklusive Kantonsschule verbrachte. Seit 2004 wohnt sie mit ihren Eltern in Hombrechtikon. Eine Ausbildung zur Aussenhandelskauffrau sowie ein Gesangsstudium absolvierte sie in Hamburg und Bremen; ihren gesetzlichen Wohnsitz in Hombrechtikon hat sie aber nie aufgegeben. Seit Januar 2014 ist sie in der Tonhalle in Zürich als Musikpädagogin angestellt. Die Bürgerrechtsbewerberin geniesst einen unbescholtenen Ruf. Zum Heimatland bestehen nur noch verwandtschaftliche Kontakte. Der Gemeinderat empfiehlt der Gemeindeversammlung, dem Einbürgerungsgesuch zuzustimmen. 47 48 SEITE EVANGELISCH -REFORMIERTE KIRCHGEMEINDE HOMBRECHTIKON 51 Antrag der Kirchenpflege 53 Übersicht 2013 Laufende Rechnung 54 – Artengliederung 56 – Funktionale Gliederung 57 Investitionsrechnung, Bestandesrechnung und Abschreibungen 59 Dachstuhlsanierung Kirche – Bauabrechnung 49 Wir laden die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Evang.-ref. Kirchgemeinde Hombrechtikon ein zur KIRCHGEMEINDEVERSAMMLUNG am Montag, 16. Juni 2014, 20.00 Uhr im Kirchgemeindehaus Blatten Traktanden 50 1. Erneuerungswahl 2014 – 2018: 5 Mitglieder und Präsidentin/Präsident der Evang.-ref. Rechnungsprüfungskommission 2. Abnahme der Jahresrechnung und Sonderrechnung 2013 3. Dachstuhlsanierung Kirche – Bauabrechnung 4. Entgegennahme des Jahresberichts der Kirchenpflege 5. Anfragen nach §51 des Gemeindegesetzes Nach der offiziellen Versammlung: – Informationen aus der Kirchenpflege – Umfrage bei den Versammlungsteilnehmenden Die Anträge mit den dazugehörigen Akten können ab Montag, 2. Juni 2014, während den Öffnungszeiten im Gemeindehaus (Einwohnerdienste) und im Pfarrhaus Oetwilerstrasse 35 (Chilebüro) eingesehen werden. Stimm- und wahlberechtigt in kirchlichen Angelegenheiten ist, wer Mitglied der Landeskirche ist, in der Kirchgemeinde politischen Wohnsitz und das 16. Altersjahr vollendet hat. Wählbar ist, wer das aktive Wahlrecht besitzt, das 18. Altersjahr vollendet hat und die weiteren Voraussetzungen der Kirchenordnung erfüllt. Das aktive und passive Wahlrecht besitzen auch Mitglieder der Landeskirche mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die über eine Bewilligung C (Niederlassungsbewilligung), Ci (Aufenthaltsbewilligung mit Erwerbstätigkeit) und B (Aufenthaltsbewilligung) verfügen. Im Anschluss an die Versammlung sind alle herzlich zu einem Apéro eingeladen. EVANGELISCH-REFORMIERTE KIRCHENPFLEGE HOMBRECHTIKON Oliver Flückiger Präsident Nicolas Thoma Kirchgemeindeschreiber a.i. Antrag an die Kirchgemeindeversammlung Die Kirchenpflege beantragt der Kirchgemeindeversammlung zu beschliessen: Die Jahresrechnung 2013 und die Sonderrechnungen zu genehmigen und von den nachstehend aufgeführten Abweichungen gegenüber dem Voranschlag 2013 Kenntnis zu nehmen. Abweichungsbegründungen gegenüber dem Voranschlag 2013 nach Funktionen Gemeindeaufbau und Leitung (Funktion 4390) Minderaufwand CHF 32’845 Mehrertrag CHF 3’545 Für die Pfarrwahlkommission und Baukommission haben weniger Sitzungen stattgefunden als ursprünglich angenommen. Somit mussten weniger Sitzungsgelder ausbezahlt werden. Der freiwillige Beitrag für den «Dialog» wurde erhöht, was zu Mehreinnahmen führte. Gottesdienst (Funktion 4391) Minderaufwand CHF 31’544 Mehrertrag CHF 636 Es ist sehr schwierig, die Anzahl Kasualien zu planen. Für das Jahr 2013 fielen weniger Organisten-Einsätze an als geplant, womit auch die Lohnkosten tiefer ausgefallen sind. Da im 2013 alle Stellen besetzt waren, mussten zudem viel weniger Dienstleistungen von Dritten bezogen werden, was sich ebenfalls positiv auf den Aufwand auswirkte. Diakonie und Seelsorge (Funktion 4392) Minderaufwand CHF 32’954 Minderertrag CHF1’358 Aufgrund der tiefen Steuereinnahmen wurden die Zuwendungen an Dritte zurückhaltend gesprochen. Bildung (Funktion 4393) Minderaufwand CHF 23’451 Minderertrag CHF907 Es sind weniger Kosten für die Konfirmandenreise (für das Schuljahr 2012/2013 wurde nur eine Konfirmandenklasse geführt) sowie Unterrichtsmaterial angefallen. Weiter wurde ein tieferer Beitrag an Boldern bezahlt als budgetiert, da Boldern Dienstleistungen nicht mehr im Rahmen der früheren Jahre erbringt. Auf der anderen Seite mussten höhere Löhne für die Katechetinnen ausbezahlt werden. Im Zeitpunkt des Budgetierungsprozesses waren die genauen Schülerzahlen noch nicht bekannt. 51 Kultur (Funktion 4394) Minderaufwand CHF 39’801 Minderertrag CHF28’205 Dieses Jahr wurde eine Gemeindereise nach Schottland durchgeführt. Aus diesem Grunde wurde entschieden, die Gemeindeferienwoche und die Seniorenferienwoche nicht durchzuführen. Dies hat sowohl weniger Aufwand als auch Ertrag zur Folge. Liegenschaften (Funktion 4396) Minderaufwand CHF 22’343 Mehrertrag CHF2’132 Durch eine krankheitsbedingte Abwesenheit fielen in diesem Jahr mehr Personalkosten an. Andererseits wurde auch weniger für die Miete der Pfarrwohnung ausgegeben, da diese dann effektiv erst ab November gemietet wurde. Weiter fielen weniger Nebenkosten in den verschiedenen Liegenschaften an, insbesondere im Kirchgemeindehaus konnten die Ausgaben für Nebenkosten und Unterhalt tief gehalten werden. 52 Gemeindesteuern (Funktion 4900) Minderaufwand CHF 3’744 Minderertrag CHF704’967 Der Minderaufwand lässt sich auf tiefere Steuerbezugskosten zurückführen. Das Jahr 2013 schliesst mit CHF 704’967 weniger Steuereinnahmen. Dieser massive Steuereinbruch lässt sich hauptsächlich auf Kirchenaustritte sowie dem Wegzug von guten Steuerzahlern zurückführen. Ebenfalls sind noch Einsprachen über Steuerentscheide hängig, die sich signifikant niederschlagen. Zentralkassenbeitrag und Finanzausgleich (Funktion 4920) Minderaufwand CHF 874 Kapitaldienst (Funktion 4940) Mehraufwand CHF 41 Minderertrag CHF19’247 Der tiefere Ertrag im Kapitaldienst ist auf das tiefere Guthaben bei der Gemeindeverwaltung zurückzuführen (Anmerkung: Anstelle eines Bankkontos hat die Kirchgemeinde ein Kontokorrent bei der Gemeindeverwaltung). Abschreibungen (Funktion 4990) Minderaufwand CHF11’823 Die ordentlichen Abschreibungen sind tiefer als budgetiert, da die angefallenen Kosten der Investitionsprojekte im laufenden Jahr alle leicht unter dem budgetierten Betrag liegen. Dies generiert dann tiefere Abschreibungen. Behördliche Referentin: Anita Bindschädler, Finanzvorsteherin Übersicht 2013 Evangelisch-Reformierte Kirchgemeinde Rechnung 2013 Soll Haben 1. Laufende Rechnung Total Aufwand 1’989’388.16 Total Ertrag 1’275’987.30 Aufwandüberschuss der Laufenden Rechnung 713’400.86 1’989’388.161’989’388.16 2. Investitionsrechnung Verwaltungsvermögen A)Nettoinvestitionen Total Ausgaben 101’047.20 Total Einnahmen 0.00 Nettoinvestitionen 101’047.20 101’047.20 101’047.20 53 B)Finanzierung I Nettoinvestitionen 101’047.20 Abschreibungen Verwaltungsvermögen 137’177.35 Aufwandüberschuss Laufende Rechnung 713’400.86 Finanzierungsfehlbetrag I 677’270.71 814’448.06814’448.06 3. Investitionen Finanzvermögen A)Nettoinvestitionen Total Ausgaben 0.00 Total Einnahmen 0.00 Nettoveränderung 0.00 0.00 B)Finanzierung II Nettoveränderung Finanzierungsfehlbetrag I 677’270.71 Finanzierungsfehlbetrag II 677’270.71 677’270.71677’270.71 4.Bilanz Finanzvermögen1’859’769.14 Verwaltungsvermögen888’744.85 Fremdkapital319’420.25 Verrechnungen0.00 Spezialfinanzierungen0.00 Eigenkapital2’429’093.74 2’748’513.992’748’513.99 Laufende Rechnung Artengliederung RechnungVoranschlag Rechnung 201320132012 Aufwand Personalaufwand 557’369.85 568’884553’807.30 Sachaufwand 577’181.02 695’450523’975.26 Passivzinsen 18’569.25 11’60010’993.74 Abschreibungen 143’191.14 159’000142’504.26 Beiträge ohne Zweckbindung 3’126.00 4’000 0.00 Entschädigungen an Gemeinwesen 76’480.70 102’000 85’024.55 Betriebs- und Defizitbeiträge 572’012.70 606’335 493’723.30 Durchlaufende Beiträge 41’457.50 50’000 39’265.10 Total 1’989’388.16 2’197’2691’849’293.51 54 Ertrag Steuern 1’026’546.10 1’728’0001’387’473.85 Vermögenserträge 96’257.70 119’400105’298.44 Entgelte 84’484.55 107’50048’046.70 Rückerstattungen 12’000.00 12’00012’000.00 Beiträge mit Zweckbindung 15’241.45 16’000 17’338.10 Durchlaufende Beiträge 41’457.50 50’000 39’265.10 Total 1’275’987.30 2’032’9001’609’422.19 Ertragsüberschuss Aufwandüberschuss 713’400.86164’369.00239’871.32 Aufwand 2013 Artengliederung Betriebs- und Defizitbeiträge 29% Personalaufwand 29% Entschädigungen an Gemeinwesen 4% Abschreibungen 7% Passivzinsen 1% Sachaufwand 30% 55 Aufwand Artengliederung 2010–2013 in CHF 600’000 2010 2011 2012 2013 500’000 400’000 300’000 200’000 100’000 0 Pers ona Sach lauf wan d aufw and Pass ivzin sen Abs chre Ents ibun gen chä Betr digu iebs nge n an - un dD Gem efiz einw esen itbe iträg e Laufende Rechnung Funktionale Gliederung 56 RechnungVoranschlag Rechnung 201320132012 Netto-Aufwand Gemeindeaufbau und Leitung 423’396.95 459’787 454’478.45 Gottesdienst 178’569.77 210’750101’735.50 Diakonie und Seelsorge 70’203.90 101’800 86’962.65 Bildung 51’623.59 74’16877’390.05 Kultur 40’403.35 52’00050’784.45 Liegenschaften 348’493.81 372’969357’991.16 Netto-Aufwand 1’112’691.37 1’271’4741’129’342.26 Finanzen und Steuern 399’290.51 1’107’105 889’470.94 Ertrags-/Aufwandüberschuss (–) –713’400.86 –164’369 –239’871.32 + Abschreibungen Cash Loss Cash Flow 137’177.35 576’223.51 149’000 15’369 132’125.00 107’746.32 Netto-Aufwand 2013 Funktionale Gliederung Liegenschaften 31% Kultur 4% Bildung 5% Diakonie und Seelsorge 6% Gemeindeaufbau und Leitung 38% Gottesdienst 16% Investitionsrechnung Verwaltungsvermögen Rechnung 2013 NettoAusgaben EinnahmenInvestitionen Kirche: Sanierung Dachstock Pfarrhaus Bahnhöfliplatz: Sanierung Pfarrhaus Oetwilerstrasse: Sanierung Investitionen Verwaltungsvermögen 41’069.05 41’069.05 26’544.25 26’544.25 33’433.90 33’433.90 101’047.20 0.00 101’047.20 Bestandesrechnung 31.12.201331.12.2012 AktivenPassiven AktivenPassiven Finanzvermögen 1’859’769.142’415’482.15 Verwaltungsvermögen 888’744.85924’875.00 Fremdkapital319’420.25197’862.55 Eigenkapital3’142’494.603’382’365.92 Ertrags-/Aufwandüberschuss (–)–713’400.86–239’871.32 Total 2’748’513.992’748’513.993’340’357.153’340’357.15 Abschreibungen Buchwert Netto-Abschrei- Buchwert 1.1. 2013investitionen bungen 31.12.2013 Verwaltungsvermögen Hochbauten 891’625.00101’047.20132’427.35860’244.85 Mobilien 0.000.000.000.00 Investitionsbeiträge 33’250.00 0.00 4’750.0028’500.00 Total 924’875.00101’047.20137’177.35888’744.85 57 Nettovermögen/Nettoschuld in CHF 2’500’000 2‘325‘365.92 2’000’000 2‘217‘619.60 1‘835‘522.02 1‘540‘348.89 1‘451‘328.78 1’500’000 875‘808.28 1’000’000 657‘349.85 58 500’000 0 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Dachstuhlsanierung Kirche – Bauabrechnung Antrag Die Kirchenpflege beantragt der Kirchgemeindeversammlung, die Bauabrechnung der Sanierung des Dachstocks der Kirche mit Kosten von insgesamt CHF 43’377.35 zu genehmigen und von den Abweichungen gegenüber den geschätzten Kosten gemäss Offerten Kenntnis zu nehmen. Weisung Einleitung Die Kirchgemeindeversammlung stimmte am 17. Juni 2013 dem Projekt Dachstuhlsanierung der Kirche einstimmig zu. In der Zwischenzeit konnte das Projekt realisiert werden. Die Bauabnahme fand am 14. Januar 2014 statt und verlief reibungslos. Der Abnahmebericht von Paul Grunder, Holzbauingenieur, liegt zur Einsicht auf. Die Dachstuhlsanierung der Kirche ist abgeschlossen und kann als erfolgreich bezeichnet werden. Abrechnung Dachstuhlsanierung Kirche Gemäss Offerten wurde mit Ausgaben für die Sanierung im Betrag von CHF 70’000 gerechnet. Das Projekt konnte mit Gesamtkosten von CHF 43’377.35 realisiert werden. Die Abrechnung weist somit eine Kostenunterschreitung gegenüber den Schätzungen gemäss Offerten von CHF 26’622.65 aus. Von der durch die Versammlung zu genehmigenden Bauabrechnung hat die Baukommission am 5. März 2014 zustimmend Kenntnis genommen. Abweichungen gegenüber den Schätzungen gemäss Offerten Die Abweichungen gegenüber den Schätzungen gemäss Offerten sind darauf zurückzuführen, dass bei der Begehung die Schäden schwer einschätzbar waren und deshalb vom schlimmsten Fall auszugehen war. Weiter konnte nicht vorhergesagt werden, wie die alten verdrehten Balken auf eine Korrektur reagieren würden. Die Balken hätten reissen können und hätten dadurch ersetzt werden müssen. Zudem beinhalteten die Kostenschätzungen Mängel, welche während den Renovationsarbeiten hätten auftauchen können und sofort hätten behoben werden müssen. Alle Arbeiten wurden gemäss Vorgaben erledigt. Versteckte Mängel traten keine auf. Da die Unternehmung sehr speditiv und umsichtig gearbeitet hat, fielen weniger Regiestunden an als erwartet. Die erwähnten Punkte führten schlussendlich zu einer erheblichen Kostenreduktion. Behördlicher Referent: Mario Fieramonte 59 60 61 RÖMISCH-KATHOLISCHE KIRCHGEMEINDE HOMBRECHTIKON-GRÜNINGEN-BUBIKON SEITE 63 71 72 74 75 Antrag der Kirchenpflege Übersicht 2013 Laufende Rechnung – Artengliederung – Funktionale Gliederung Investitionsrechnung, Bestandesrechnung und Abschreibungen Wir laden die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Katholischen Kirchgemeinde Hombrechtikon-Grüningen-Bubikon ein zur KIRCHGEMEINDEVERSAMMLUNG am Donnerstag, 12. Juni 2014, 20.00 Uhr im katholischen Pfarreizentrum Hombrechtikon Traktanden 1.Begrüssung 2. Wahl der Stimmenzähler und Stimmenzählerinnen 3. Abnahme der Jahresrechnung 2013 4. Wahlen für die Amtsdauer 2014–2018 4.1 Mitglieder der Kirchenpflege 4.2 Präsidium der Kirchenpflege 4.3 Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission 4.4 Präsidium der Rechnungsprüfungskommission 5. Wahl des Pfarreibeauftragten (Gemeindeleiters) Bruno Gut-Fuchs für den Rest der Amtsdauer 2012–2015 6.Diverses 62 Zur Wahl stellen sich (Stand bei Redaktionsschluss): Kirchenpflege (5 Mitglieder): Doris Ackermann (Präsidentin, Feldbach, bisher), Martin Beer, Jürg Epting (beide aus Hombrechtikon, bisher), Albert Uttinger (Grüningen, neu) und Markus Winter (Wolfhausen, neu). Rechnungsprüfungskommission (5 Mitglieder): Bruno Stillhart (Präsident, Hombrechtikon, bisher), Brigitte Wild, Josef von Rotz (beide aus Hombrechtikon, bisher) und Claudia Winter (Wolfhausen, bisher), Remo Pfyl (Hombrechtikon, neu). Stimm- und wahlberechtigt sind die Mitglieder der Kath. Kirchgemeinde Hombrechtikon, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und im Besitze des Schweizer Bürgerrechts oder der Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung sind. Gäste sind willkommen. Die Akten zum Traktandum 3 liegen ab 26. Mai 2014 im Gemeindehaus Hombrechtikon (Schalter Einwohnerdienste) zur Einsichtnahme auf. Im Anschluss an die Versammlung sind alle zum Apéro eingeladen. RÖMISCH-KATHOLISCHE KIRCHENPFLEGE HOMBRECHTIKON – GRÜNINGEN – BUBIKON Doris Ackermann Martin Beer PräsidentinVizepräsident/Aktuar Antrag an die Kirchgemeindeversammlung Rechnung 2013 Budget 2013 Rechnung 2012 4360Rückerstattungen Minderertrag Rückerstattung der gesetzlichen Kinderzulagen nicht verbucht (Durchlaufkonto), kein Krankentaggeld beansprucht –10’500 Minderaufwand 8’515 3% Minderertrag 10’500 100% Begründungen 3000 Entschädigung Behörden Mehraufwandmehr Sitzungsgelder beansprucht 4’342 3030Sozialleistungen Mehraufwand zu tief budgetiert 4’757 3101Büromaterial Minderaufwand weniger Material eingekauft –1’340 3104Inserate Minderaufwand keine ausserordentlichen Publikationen notwendig –4’841 3110 Anschaffung Mobiliar Minderaufwand keine diversen Anschaffungen notwendig –1’461 3160 Miete Mobiliar u. Geräte Minderaufwand Leasings- u. Unterhaltskosten für das Kopiergerät tiefer –1’140 3180 Dienstleistungen Dritter Minderaufwand Reduktion der Broschürenkosten sowie tiefere Telefonkosten –4’870 3190 Übriger Verwaltungsaufwand Minderaufwand «Freier Kredit» der Kirchenpflege: volle Ausschöpfung nicht notwendig –1’756 3390 Behörden, Verwaltung, Pfarrei –8’515 Total Saldo 289’055 0 297’570 10’500286’346 0 –10’500 Diff.Rechnung/ AufwandErtrag Aufwand ErtragAufwand Ertrag Voranschlag 13 Abweichungsbegründungen gegenüber dem Voranschlag nach Funktionen Die Kirchenpflege beantragt der Kirchgemeindeversammlung zu beschliessen: Die Jahresrechnung 2013 zu genehmigen und von den nachstehend aufgeführten Abweichungen gegenüber dem Voranschlag 2013 Kenntnis zu nehmen. 63 Rechnung 2013 Budget 2013 Rechnung 2012 Minderaufwand 34’019 9% Mehrertrag 5’306 100% Begründungen 3030Sozialleistungen Mehraufwand zu tief budgetiert 1’774 3090 Allgemeiner Personalaufwand Minderaufwand weniger Weiterbildungen besucht sowie keine Personalinserate notwendig –3’000 3130Verbrauchsmaterial Minderaufwand generell weniger Material verbraucht (Kerzen, Blumen, Hostien) –1’933 3180 Dienstleistung Dritter Minderaufwand weniger Aushilfen benötigt als angenommen –2’809 3650Beiträge Minderaufwand keine Beitragszahlung an MCLI-Pastoraleinheit Zürichsee-Oberland mehr. Ab 2013 erfolgt die Entgeltung durch den Synodalrat Zürich. Gruppo Solidarietà hat weniger Kosten generiert als budgetiert –27’074 4360Rückerstattungen Mehrertrag Rückerstattung MCLI Zürichsee-Oberland (Mehreinnahmen 2012) 5’456 3391Gottesdienst –34’019 Total Saldo 343’807 6’306 377’826 1’000357’971 5’302 5’306 Diff.Rechnung/ AufwandErtrag Aufwand ErtragAufwand Ertrag Voranschlag 13 64 Rechnung 2013 Budget 2013 Rechnung 2012 Minderaufwand 23’444 7% Mehrertrag 43’851 100% Begründungen 3010Besoldungen Minderaufwand die gesetzlichen Kinderzulagen nicht verbucht (Durchlaufkonto) –7’006 3030Sozialleistungen Mehraufwand zu tief budgetiert 3’700 3090 Allgemeiner Personalaufwand Minderaufwand weniger Weiterbildungen besucht als vorgesehen–3’525 3130Verbrauchsmaterial Minderaufwand weniger Material verbraucht –2’032 3180 Dienstleistung Dritter Minderaufwand Weiterbildungen Liturgie-Gruppe sowie Erwachsenenbildung tiefer –8’150 als budgetiert, sowie weniger Pfarreianlässe durchgeführt 3190 Allgemeiner Sachaufwand Minderaufwand weniger Sachaufwände nötig –2’327 3655 Beiträge an Firmlinge u. Minderaufwand weniger Kosten für die Firmreise generiert, da auch weniger Teilnehmer –4’821 Abschlussklasse dabei waren. Generell tiefere Ausgaben als budgetiert 3660 Beiträge an Institutionen Mehraufwand Beitrag Inland um CHF 2’000.00 erhöht 1’962 etc. Inland 3670 Beiträge an Institutionen Mehraufwand Beitrag Ausland um CHF 3’000.00 erhöht 3’000 etc. Ausland 4360Rückerstattungen Minderertrag Rückerstattung der gesetzlichen Kinderzulagen nicht verbucht–8’120 (Durchlaufkonto), kein Krankentaggeld beansprucht 4620Gemeindebeiträge Mehrertrag «Sabbatical» (4-monatige Auszeit) des Gemeindeleiters: 51’971 Rückzahlung der röm.-kath. Körperschaft (Synodalrat) im Kanton Zürich 3392Diakonie –23’444 Total Saldo 304’49661’011 327’940 17’160278’290 2’597 43’851 Diff.Rechnung/ AufwandErtrag Aufwand ErtragAufwand Ertrag Voranschlag 13 65 Rechnung 2013 Budget 2013 Rechnung 2012 Minderaufwand 1’823 1% Mehrertrag 2’420 100% Begründungen 3010Besoldungen Mehraufwand Spesenentschädigungen (3090) neu über die Löhne verbucht, 7’425 generell Löhne zu tief budgetiert 3090 Allgemeiner Personalaufwand Minderaufwand Spesenentschädigungen über die Löhne verbucht, keine HGU Grundkurse –2’174 benötigt, generell weniger Kosten verursacht 3105/06 Unterrichtsmaterial 5. & 6. Klasse Minderaufwand weniger Unterrichtsmaterial benötigt, tiefere Kosten für das 6. Klasse- –4’841 Unti-Lager 3170Spesenvergütungen Mehraufwand mehr Spesen verursacht als budgetiert 1’276 4360Rückerstattungen Mehrertrag Honorare für auswärtige religionspädagogische Einsätze 2’420 3393Bildung –1’823 Total Saldo 160’337 3’420 162’160 1’000152’481 2’284 2’420 Diff.Rechnung/ AufwandErtrag Aufwand ErtragAufwand Ertrag Voranschlag 13 66 Rechnung 2013 Budget 2013 Rechnung 2012 Minderaufwand 17’348 20% Mehrertrag 5’651 100% Begründungen 3010Besoldungen Minderaufwand weniger Aushilfsorganisten benötigt, tiefere Lohnkosten –8’391 3030Sozialleistungen Minderaufwand Fehlbudgetierung infolge pensionierter Mitarbeiter –6’455 3180 Dienstleistung Dritter Minderaufwand weniger auswärtige Musiker benötigt –1’800 4360Rückerstattungen Mehrertrag Zahlung Krankentaggeld 5’651 3394Kultur –17’348 Total Saldo 69’692 5’651 87’04073’955 5’651 Diff.Rechnung/ AufwandErtrag Aufwand ErtragAufwand Ertrag Voranschlag 13 67 Rechnung 2013 Budget 2013 Rechnung 2012 Minderaufwand 50’465 16% Minderertrag 1’158 2% Begründungen 3010Besoldungen Minderaufwand weniger Aushilfen benötigt –5’628 3110Anschaffungen Minderaufwand keine allgemeinen Anschaffungen notwendig –2’303 3120 Wasser, Energie, Heizmaterial Minderaufwand Wasser- & Stromkosten tiefer ausgefallen –2’539 3141 Unterhalt Kirche, Zentrum Minderaufwand weniger Unterhalt- & Ersatzanschaffungen benötigt –21’009 3142 Unterhalt Pfarreihaus Minderaufwand neue Beleuchtung tiefer als budgetiert, weniger Unterhalt notwendig –8’465 3520 Ref. KG Bubikon; Minderaufwand tiefere Kosten für die Audioanlage, Unterhalt Grünanlagen tiefer –6’750 Unterhalt Zentrum Wolfhausen 4270 Mietzinserträge Minderertrag Pachtzinssatz Niderwis Grüningen hat sich gesenkt –2’847 Liegenschaften VV 4360Rückerstattungen Mehrertrag u. a. Zahlung AXA-Winterthur, Versicherungsschaden 1’690 3396 Kirchliche Liegenschaften –50’465 Total Saldo 259’84062’272 310’305 63’430268’363 68’529 –1’158 Diff.Rechnung/ AufwandErtrag Aufwand ErtragAufwand Ertrag Voranschlag 13 68 Rechnung 2013 Budget 2013 Rechnung 2012 Minderaufwand 3’286 2% Begründung Minderaufwand Der Beitrag an die Zentralkasse hat sich vermindert. Die definitive Ausrechnung basiert auf den Zahlen der Rechnung 2012. 3920 Finanzierung der Kant. Kirche und Finanzausgleich –3’286 Total Saldo 189’714 0 193’000 0199’152 0 0 Mehraufwand 7’500 14% Minderertrag 41’764 2% Begründungen Mehraufwand Leichte Erhöhung bei allen Kosten: Zinsausgaben, Abschreibungen u. Erlasse, Steuerbezugskosten Minderertrag: Senkung der Steuereinnahmen ordentliches Rechnungsjahr 3900Kirchensteuern 7’500 Total Saldo 63’0001’751’736 55’500 1’793’500 56’1841’792’828 –41’764 Diff.Rechnung/ AufwandErtrag Aufwand ErtragAufwand Ertrag Voranschlag 13 69 Rechnung 2013 Budget 2013 Rechnung 2012 3999Abschluss 151’237 Total Saldo 195’986 44’749163’925 0 3990Abschreibungen 0 Total Saldo 53’000 53’00058’000 0 Mehrertrag 16’344 73% Begründung Mehrertrag Mehr Zinsertrag erhalten; Kontokorrent sowie Baugenossenschaft Sonnenberg, Wolfhausen: Anteilscheine (Zinssatz-Erhöhung von 1.50 auf 3.0%) 3940Kapitaldienst 0 Total Saldo 038’844 0 22’50023’441 16’344 Diff.Rechnung/ AufwandErtrag Aufwand ErtragAufwand Ertrag Voranschlag 13 70 Übersicht 2013 Römisch-Katholische Kirchgemeinde Rechnung 2013 Soll Haben 1. Laufende Rechnung Total Aufwand 1’733’255.18 Total Ertrag 1’929’240.96 Ertragsüberschuss der Laufenden Rechnung 195’985.78 1’929’240.961’929’240.96 2. Investitionsrechnung Verwaltungsvermögen A) Nettoinvestitionen Total Ausgaben 0 Total Einnahmen 0 Nettoinvestitionen 00 B)Finanzierung I Nettoinvestitionen Abschreibungen Verwaltungsvermögen 53’000.00 Ertragsüberschuss Laufende Rechnung 195’985.78 Finanzierungsüberschuss I 248’985.78 248’985.78 248’985.78 3. Investitionen Finanzvermögen A) Nettoinvestitionen 71 Total Ausgaben 0 Total Einnahmen 0 Nettoveränderung 00 B)Finanzierung II Nettoveränderung Finanzierungsüberschuss I 248’985.78 Finanzierungsüberschuss II 248’985.78 248’985.78 248’985.78 4.Bilanz Finanzvermögen1’535’460.11 Verwaltungsvermögen445’000.00 Fremdkapital92’098.75 Verrechnungen0 Spezialfinanzierungen0 Eigenkapital1’888’361.36 1’980’460.111’980’460.11 Laufende Rechnung Artengliederung RechnungVoranschlag Rechnung 20132013 2012 Aufwand Personalaufwand 836’848.95 852’805820’933.10 Sachaufwand 298’434.73 380’000284’335.55 Passivzinsen 8’979.46 7’5008’816.81 Abschreibungen 66’097.74 62’50065’626.39 Entschädigungen an Gemeinwesen 66’473.50 70’800 71’736.75 Betriebs- und Defizitbeiträge 456’106.60 490’736 479’293.05 Interne Verrechnung 314.20 0 314.20 Total 1’733’255.18 1’864’3411’731’055.85 Ertrag Steuern 1’741’230.35 1’781’0001’776’456.30 Vermögenserträge 106’618.56 95’430104’739.42 Entgelte 21’146.85 24’70011’112.80 Anteile/Beiträge ohne Zweckbindung 0.00 0 0.00 Beiträge mit Zweckbindung 59’931.00 7’960 2’358.65 Interne Verrechnung 314.20 314.20 Total 1’929’240.96 1’909’0901’894’981.37 Ertragsüberschuss 195’985.78 44’749163’925.52 Aufwandüberschuss 72 Aufwand 2013 Artengliederung Interne Verrechnung 0% Betriebs- und Defizitbeiträge 26% Personalaufwand 48% Entschädigungen an Gemeinwesen 4% Abschreibungen 4% Passivzinsen 1% Sachaufwand 17% Aufwand Artengliederung 2010–2013 in CHF 900’000 2010 2011 2012 2013 800’000 700’000 600’000 500’000 400’000 300’000 200’000 100’000 0 Pers ona Sach lauf wan d aufw and Pass ivzin sen Abs chre Ents ibun gen chä Betr digu iebs nge n an Inte - un rne Gem dD einw efiz Verr e itbe esen chn iträg e ung en 73 Laufende Rechnung Funktionale Gliederung RechnungVoranschlag Rechnung 20132013 2012 Netto-Aufwand Behörde, Verwaltung, Pfarrei 289’055.15 287’070 286’345.85 Gottesdienst 337’500.75 376’826352’668.80 Diakonie 243’484.73 310’780275’692.95 Bildung 156’916.75 161’160150’196.92 Kultur 64’040.95 87’04073’955.15 Kirchliche Liegenschaften 197’567.95 246’875 199’834.28 1’288’566.28 1’469’7511’338’693.95 Finanzen und Steuern 1’484’552.06 1’514’500 1’502’619.47 Ertrags-/Aufwandüberschuss (–) 195’985.78 44’749 163’925.52 + Abschreibungen Cash Loss Cash Flow 53’000.00 53’000 58’000.00 248’985.78 97’749 221’925.52 74 Netto-Aufwand 2013 Funktionale Gliederung Kirchliche Liegenschaften 15% Behörde, Verwaltung, Pfarrei 22% Kultur 5% Bildung 12% Gottesdienst 27% Diakonie 19% Investitionsrechnung Rechnung 2013 NettoVerwaltungsvermögen Ausgaben EinnahmenInvestitionen keine0 Investitionen Verwaltungsvermögen 000 Bestandesrechnung 31.12.201331.12.2012 AktivenPassiven AktivenPassiven Finanzvermögen 1’535’460.111’275’632.48 Verwaltungsvermögen 445’000.00 498’000.00 Fremdkapital92’098.7581’256.90 Eigenkapital1’692’375.581’528’450.06 Ertragsüberschuss195’985.78163’925.52 Total 1’980’460.111’980’460.111’773’632.481’773’632.48 Abschreibungen Buchwert Netto-Abschrei- Buchwert 1.1. 2013investitionen bungen 31.12.2013 Verwaltungs- vermögen Tiefbauten 19’000.00 0.00 2’000.0017’000.00 Hochbauten 454’000.00 0.00 48’000.00406’000.00 Mobilien 0.000.000.000.00 Investitionsbeiträge 25’000.00 0.00 3’000.0022’000.00 Total 498’000.00 0.00 53’000.00445’000.00 75 Nettovermögen/Nettoschuld in CHF 1’600’000 1‘443‘361.36 1’400’000 1‘194‘375.58 1’200’000 972‘450.06 1’000’000 733‘563.53 800’000 600’000 459‘809.94 400’000 0 200’000 0 – 300‘631.45 49‘339.35 –200’000 –400’000 76 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 P. P. A 8634 Hombrechtikon Post CH AG Abschied Die unterzeichnenden Behörden haben die vorstehenden Rechnungen für richtig befunden und genehmigt. Sie beantragen den Gemeindeversammlungen, diese abzunehmen und von den Abweichungen gegenüber den Voranschlägen 2013 Kenntnis zu nehmen. Abschiede der RPK Die RPK stimmt sämtlichen Jahresrechnungen 2013 zu (siehe auch Seite 8). Hombrechtikon, im Mai 2014 Gemeinderat Evangelisch-Reformierte Kirchenpflege Römisch-Katholische Kirchenpflege Rechnungsprüfungskommissionen 100% Recyclingpapier, hergestellt aus Haushaltsammelware. Feldegg Medien (Erwin Oberhänsli, Hombrechtikon)