Investitionsleitfaden Ungarn
Transcription
Investitionsleitfaden Ungarn
LeitfadenReport Konzernvolkswirtschaft und Marktanalysen http://economicresearch.ba-ca.com XP L I C I T Investitionsleitfaden Ungarn 2. Auflage, Juli 2004 In Kooperation mit Ein Mitglied der HVB Group HVB Bank Hungary Die HVB Bank Hungary, die ungarische Tochterbank der Engagement in Zentral- und Osteuropa wurde die Bank Austria Bank Austria Creditanstalt, betreibt ein flächendeckendes Creditanstalt mehrfach von internationalen Fachzeitschriften Netzwerk mit 37 Filialen und beschäftigt mehr als 1.000 Mit- ausgezeichnet. Zuletzt ernannte sie das britische Magazin arbeiter. 1990 gegründet, ist die HVB Bank Hungary heute „The Banker” zur „Bank of the Year in CEE”. die sechstgrößte Bank im ungarischen Markt. Sie betreut rund 90.000 Kunden und ist insbesondere im Firmenkundenbereich hervorragend positioniert. Die Bank Austria Creditanstalt, ein Mitglied der HVB Ihre Ansprechpartnerin in der HVB Bank Hungary: Dr. Márta Szegő Group, betreibt mit 900 Niederlassungen in 11 Ländern das H-1054 Budapest, Akadémia u. 17 führende Bankennetzwerk in Zentral- und Osteuropa. 17.000 Telefon: (+36 1) 301 1970 Mitarbeiter betreuen mehr als 4 Millionen Kunden. Für ihr E-Mail: [email protected] 02 Investitionsleitfaden / Ungarn 2004 Inhalt Vorwort ................................................................................................................................................................................................................04 1. Länderüberblick Ungarn ...............................................................................................................................................................................06 1.1. Wirtschaftliche Entwicklung .................................................................................................................................................................06 1.2. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen für Investoren ........................................................................................................................07 1.3. Wirtschaftlicher Status und Ausblick ...................................................................................................................................................09 1.4. Ausländische Direktinvestitionen .........................................................................................................................................................10 1.5. Regionaler Wirtschaftsüberblick ...........................................................................................................................................................11 2. Überblick über Förderungen und Finanzierungsmöglichkeiten ................................................................................................................14 2.1. Internationale Projektfinanzierung .....................................................................................................................................................14 2.2. Finanzielle Unterstützungen der Europäischen Union ......................................................................................................................16 2.3. Österreichische Finanzierungsmöglichkeiten ......................................................................................................................................18 2.4. Internationale Exportfinanzierung (Österreich) .................................................................................................................................22 2.5. Strukturierte Handelsfinanzierung und Commodity Trade Finance..................................................................................................24 2.6. Investitionsanreize in Ungarn ..............................................................................................................................................................24 3. Rechtliche Grundlagen und Umfeld für Investitionen ................................................................................................................................27 3.1. Handelsrecht, Gesellschaftsrecht .........................................................................................................................................................27 3.2. Bilanzrecht .............................................................................................................................................................................................32 3.3. Arbeitsrecht ............................................................................................................................................................................................37 3.4. Fremdengesetzgebung .........................................................................................................................................................................39 3.5. Sozialversicherungsrecht .......................................................................................................................................................................40 3.6. Überblick Steuerrecht ...........................................................................................................................................................................41 3.7. Besonderheiten (Hürden, Tipps) ..........................................................................................................................................................50 3.8. Doppelbesteuerungsabkommen ..........................................................................................................................................................51 4. Anhang ...........................................................................................................................................................................................................53 4.1. Kontenrahmen ........................................................................................................................................................................................53 4.2. Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung ..........................................................................................................................................53 Impressum: Herausgeber, Verleger, Medieninhaber: Bank Austria Creditanstalt, http://www.ba-ca.com, E-Mail: [email protected] Redaktion: Mag. Kurt Fesselhofer (Abteilung Konzernvolkswirtschaft und Marktanalysen), Mag. Patrizia Reidl (Public Relations) Die Kapitel 2.6., 3., 4. wurden freundlicherweise von der CONSULTATIO zur Verfügung gestellt. Auskünfte: +43 (0) 505 05 DW 41953, E-Mail: [email protected] (Inhalt), +43 (0) 505 05 DW 56137 (Produktion), Abdruck – auch auszugsweise – nur mit Genehmigung der Autoren Druck: Domus FM Druckmanagement, Gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier, Grafik: Horvath Grafik Design Publikationen-Service: Telefon: +43 (0) 505 05 DW 56148, Fax: +43 (0) 505 05 DW 56945, E-Mail: [email protected] Stand: Juli 2004 Haftungsausschluss: Trotz sorgfältiger Recherche und der Verwendung verlässlicher Quellen kann keine Verantwortung für Vollständigkeit oder Genauigkeit übernommen werden. Diese Publikation ist kein Angebot oder Aufforderung zu einem Angebot. Investitionsleitfaden / Ungarn 2004 03 Vorwort Vorwort Für Ungarn und die Europäische Union zählt der 1. Mai Eine rasche Annäherung an die westlichen Länder sofort 2004 wohl zu den wichtigsten Meilensteinen in der Geschichte nach der Wende war die logische Folge. Ungarn stellte als des Landes und der Europäischen Union – die Aufnahme von erstes Land in Zentral- / Osteuropa (MOE) den Antrag auf eine Ungarn und neun weiteren neuen Mitgliedern wurde damit EU-Mitgliedschaft, wurde 1996 Mitglied der OECD und 1999 realisiert. Eine jahrzehntelange Trennung des Kontinents in Vollmitglied der NATO. Die nunmehrige Mitgliedschaft bei der West und Ost wurde damit endgültig überwunden. Erstmals EU seit 1. Mai 2004 macht deutlich, dass Ungarn bei der in der Geschichte besteht für Europa die einmalige Chance, Transformation seiner Wirtschaft erfolgreich war. dass nahezu alle Länder dieses Kontinents auf friedlichem Seit Beginn der Transformation bis einschließlich 2003 Weg sowohl zu einer wirtschaftlichen als auch zu einer politi- hat das Land beachtliche 31 Milliarden Euro an ausländischen schen Einheit zusammenwachsen, in der die demokratischen Direktinvestitionen (FDI = Foreign Direct Investments) an- Grundsätze respektiert werden und die Wirtschaft nach gezogen. Umgerechnet auf die Bevölkerung ergibt dies fast marktwirtschaftlichen Prinzipien funktioniert. 3.100 Euro je Einwohner, womit Ungarn im Vergleich mit den Ungarn musste ebenso wie die anderen „Neuen“ aus dem zentral- und osteuropäischen Raum in einem harten und entbehrungsreichen Transformationsprozess seine Wirtschaft anderen Ländern in MOE hinter der Tschechischen Republik auf dem zweiten Rang liegt. Für österreichische Unternehmen war Ungarn in diesen an die marktwirtschaftlichen Gegebenheiten anpassen. Aller- 14 Jahren ein begehrtes Ziel für Investitionen. Mit einem dings hatte das Land eine etwas günstigere Startposition da- Anteil von 11,7 % an den seit 1990 vorgenommenen FDI liegt durch, dass es bereits vor dem Fall des Eisernen Vorhanges Österreich nach Deutschland und den Niederlanden auf dem das wirtschaftlich liberalste Land der Region war. Zahlreiche dritten Platz. Schritte in Richtung Marktwirtschaft wurden bereits vor der Auch die EU hat schon sehr früh mit den sogenannten politischen Wende unternommen, wie zum Beispiel die Bei- Vorbeitrittshilfen (Phare, SAPARD, ISPA) im Vorfeld der EU- tritte zum Internationalen Währungsfonds und der Weltbank Mitgliedschaft den Transformationsprozess in Ungarn unter- im Jahr 1982 sowie die Errichtung eines zweistufigen Banken- stützt. Durch den Beitritt wird Ungarn in die Förderkulisse der systems im Jahr 1987. EU zur Gänze eingebunden. Für den Zeitraum 2004 bis 2006 stellen die Strukturfonds der EU rund 2 Milliarden Euro (zu Preisen von 2003) und der Kohäsionsfonds weitere 1,1 Milliarden Euro zur Verfügung. Mit diesen Mitteln wird ein beachtlicher zusätzlicher Investitionsanreiz angeboten. 04 Investitionsleitfaden / Ungarn 2004 Vorwort Als Hilfestellung für die Planung und Durchführung von Traditionellerweise haben die Märkte in Zentral- und Ost- Investitionsprojekten wurde von der Bank Austria Credit- europa einen hohen Stellenwert für die in der HVB Group anstalt in Zusammenarbeit mit der CONSULTATIO ein Investi- tätigen Unternehmen. Innerhalb der HVB Group ist die tionsleitfaden für Ungarn erstellt. Die Wirtschaftsprüfungs- Bank Austria Creditanstalt für die Märkte in diesem Raum gesellschaft CONSULTATIO verfügt über eine mehr als 15jährige zuständig, in dem sie über eines der dichtesten Netze Erfahrung in der Beratung und Begleitung von Investitions- von Bankentöchtern und anderen Finanzdienstleistungs- projekten in den Ländern Zentral- und Osteuropas. Insbeson- unternehmen verfügt. In Ungarn wurde bereits 1990 von der dere bei Unternehmensübernahmen oder Beteiligungen ist sie Bank Austria Creditanstalt und im Jahr 1993 von der HVB für Investoren eine wesentliche Unterstützung. Aufbauend eine Bankentochter gegründet; die beiden Banken wurden auf ihren Erfahrungen fokussiert die CONSULTATIO im juris- 2001 zur HVB Bank Hungary fusioniert und dem Zuständig- tischen Teil jene Bereiche aus dem Gesellschaftsrecht, Steuer- keitsbereich der Bank Austria Creditanstalt eingegliedert. Mit recht, Arbeitsrecht und anderen gesetzlichen Regelungen, einer Bilanzsumme von 2,8 Milliarden Euro (per 31.12.2003) welche gerade für Investoren von besonderer Bedeutung zählt die HVB Bank Hungary zu den sechs größten Instituten sind. des Landes und verfügt über eine starke Position im Privat- Abgerundet werden die juristischen Informationen durch einen Länderüberblick und ein Kapitel über die Förderungen und Finanzierungsmöglichkeiten. Im ersten Kapitel geben die und Firmenkundengeschäft sowie bei Kapitalmarktaktivitäten und Immobilien. Den Kunden der HVB Group und speziell Investoren Experten der Bank Austria Creditanstalt Einblick in die wirt- sowie im Außenhandel tätige Unternehmen wird die volle schaftliche Situation Ungarns und eine Einschätzung der Produktpalette eines internationalen Bankenkonzerns mit zukünftigen Entwicklung. In einem weiteren Abschnitt erhal- langjähriger Geschäftserfahrung in diesem Raum geboten. ten Sie Hinweise auf zusätzliche Finanzierungs- und Förde- Für jedes Anliegen im Zusammenhang mit Investitionen und rungsmöglichkeiten, welche in Ergänzung zum Angebot der Finanzierungen stehen Ihnen kompetente Ansprechpartner Bank Austria Creditanstalt bzw. der HVB Group für die Finan- zur Verfügung. Nützen Sie die gebotenen Möglichkeiten zur zierung von Investitionen herangezogen werden können. Optimierung Ihres Vorhabens. Dr. Regina Prehofer Mag. Marianne Kager Vorstandsmitglied Bank Austria Creditanstalt Chefökonomin Bank Austria Creditanstalt Investitionsleitfaden / Ungarn 2004 05 Länderüberblick 1. Länderüberblick Ungarn 1.1. Wirtschaftliche Entwicklung Staatsform: Republik Hauptstadt: Budapest (1,8 Mio. Einwohner) Verwaltung: 7 Regionen, 19 Komitate und der marktwirtschaftliche Reformen schon vor dem politischen Um- Hauptstadtbezirk, 3.135 Gemeinden schwung 1989 statt. Bereits in den 60er-Jahren wurde unter Fläche: 93.030 km 2, gemeinsame Grenzen von Im Gegensatz zu den Nachbarländern fanden in Ungarn János Kádár ein Reformprogramm begonnen, das unter dem insgesamt 2.246 km mit Österreich, Begriff Gulasch-Kommunismus in die Geschichte einging. Un- Slowakei, Ukraine, Rumänien, garn erhielt ein konsumorientiertes kommunistisches Wirt- Serbien und Montenegro, Kroatien und schaftssystem, das es zum wirtschaftlich liberalsten Land der Slowenien Region machte. Als 1990 die ersten freien Wahlen abgehalten 10,1 Mio. wurden, waren viele Eckpfeiler einer Marktwirtschaft bereits Präsident: Ferenc Mádl vorhanden. Ungarn ist bereits seit 1982 Mitglied des Inter- Ministerpräsident: Péter Medgyessy nationalen Währungsfonds und der Weltbank und errichtete BIP (2003): 73,1 Mrd. Euro 1987 ein zweistufiges Bankensystem. BIP / Kopf (2003): 7.300 Euro Einwohner: Währung: Mit der politischen Wende begann Ungarn sofort die 1 Forint (= 100 Fillér) Annäherung an Europa zu suchen. Bereits im Dezember 1991 Durchschnittlicher Wechselkurs 2003: wurde ein Assoziierungsabkommen mit der Europäischen Ge- 253,5 HUF = 1 EUR meinschaft geschlossen, das am 1. Februar 1994 in Kraft trat. Im März 1994 stellte Ungarn als erstes zentral- und osteuro- Die letzten Parlamentswahlen im April 2002 brachten päisches Land einen Antrag auf Mitgliedschaft in der Euro- wieder einen politischen Wechsel. Die Sozialisten, die 178 päischen Union. Ungarn, das seit 1996 Mitglied der OECD Mandate erringen konnten, bilden seitdem eine Koalitions- (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Ent- regierung mit den Freien Demokraten (SZDSZ – 20 Sitze). Die wicklung) und seit 1999 auch Vollmitglied der NATO ist, trat Jungdemokraten unter der Führung des vorherigen Minister- am 1. Mai 2004 der Europäischen Union bei. präsidenten Viktor Orbán, die gemeinsam mit dem Demokra- Die konsequente wirtschaftliche Öffnung des Landes ver- tischen Forum auf einer Liste kandidierten, konnten sich mit ursachte nach der Wende eine scharfe Anpassungsrezession, insgesamt 188 Sitzen allerdings als stärkste Kraft behaupten, die erst gegen Ende 1993 überwunden werden konnte. Aller- so dass die aktuelle Regierungskoalition nur über eine relativ dings brachte eine zu offensive Budgetpolitik die ungarische knappe Mehrheit verfügt. Wirtschaft bald darauf in Zahlungsbilanzprobleme. Der damalige Die nächsten Parlamentswahlen finden turnusgemäß im Jahr 2006 statt. Finanzminister Lajos Bokros reagierte 1995 mit einem restriktiven Stabilisierungspaket, dass neben fiskalpolitischen Maßnahmen Sitzverteilung im Parlament nach den Wahlen vom 7. und 21. April 2002 Partei in % der Stimmen Sitze Sozialistische Partei (MSZP) 46,1 178 Jungdemokraten (Fidesz-MP) 42,5 164 Demokratisches Forum (MDF) 6,2 24 Allianz der Freien Demokraten (SZDSZ) 5,2 20 100,0 386 Gesamt Quelle: Bank Austria Creditanstalt Konzernvolkswirtschaft 06 Investitionsleitfaden / Ungarn 2004 Länderüberblick auch eine Veränderung in der Währungspolitik brachte. Das Geopolitische Lage transparente System des „crawling peg“, der avisierten, schlei- Die aktive Handelspolitik, die im Abschluss verschiedener chenden Abwertung gegenüber einem Währungskorb, wurde Kooperations- und Handelsabkommen mündete, hat Ungarn eingeführt. Diese stabilisierenden Maßnahmen trugen Früchte zu einer sehr offenen Volkswirtschaft mit einer dynamischen und brachten die ungarische Wirtschaft schon bald auf einen Außenhandelsentwicklung und starker internationaler Ver- stabilen Wachstumspfad. Im Rahmen dessen wurde ein dynami- flechtung gemacht (siehe Grafiken Exporte nach Ländern / scher wirtschaftlicher Aufholprozess gegenüber den westeuro- Importe nach Ländern). Die Exportquote beträgt fast 65 %. päischen Ländern begonnen. Das nominelle Bruttoinlands- Seit 1. Mai 2004 ist Ungarn Mitglied der Europäischen produkt (BIP) Ungarns betrug 2003 bereits rund 73,1 Mrd. Euro. Union und nimmt am europäischen Binnenmarkt teil. Die Mit einem BIP pro Kopf zu Kaufkraftparitäten von rund enge Verflechtung mit den Ländern der EU-15, die in einem 13.400 Euro werden immerhin 60 % des Durchschnitts der EU- Exportanteil von fast 75 % und einem Importanteil von etwa 25 erreicht. Damit wird Ungarn in der Region nur von Slowenien 55 % zum Ausdruck kommt, könnte sich somit noch ver- und der Tschechischen Republik übertroffen. tiefen. Die zentrale Lage macht Ungarn zu einem vorteilhaf- Diese Entwicklung war von einem massiven Strukturwan- ten Brückenkopf im Transithandel zwischen Ost und West del in der ungarischen Wirtschaft begleitet. Der Anteil der und zur besonders geeigneten Ausgangsbasis für die Markt- Landwirtschaft an der Wertschöpfung hat sich seit der Wende bearbeitung in den neuen EU-Mitgliedsländern sowie den auf unter 4 % mehr als halbiert. Im Vergleich zu anderen Ländern der nächsten EU-Erweiterungsrunde (Bulgarien, Volkswirtschaften Zentral- und Osteuropas ist der Dienst- Rumänien, Kroatien). leistungssektor dank des zu Beginn der politischen Wende bereits bestehenden relativ liberalen Wirtschaftssystems mit Transportwege und Infrastruktur knapp unter 65 % stark ausgeprägt. Der wirtschaftliche Auf- Die zentraleuropäische Lage macht Ungarn zu einem schwung in Ungarn ist eng mit den Erfolgen in der Industrie wichtigen Knotenpunkt, den es u. a. dazu nützen will, um zur verbunden. Mit Unterstützung ausländischer Investoren ex- wichtigsten Drehscheibe im Osten Europas heranzuwachsen. pandierte dieser Sektor nach dem Ende der Transformations- Die Infrastrukturausstattung ist im Westen des Landes und in rezession Mitte der 90er-Jahre kräftig und erreicht mittlerweile der Region um Budapest bereits gut entwickelt. Mängel be- wieder einen Anteil an der Wertschöpfung von ca. 30 %. stehen vor allem noch im Osten Ungarns. Hier wird jedoch im Rahmen eines umfassenden Ausbauprogramms an der Ver- Wirtschaftliche Rahmenbedingungen für Investoren 1.2. besserung der Infrastruktur gearbeitet. Investitionen in die Transportinfrastruktur sind wichtige strategische Schritte, Ungarn bietet für ausländische Direktinvestitionen sehr welche die Wirtschaftsdynamik fördern, positive direkte und gute Voraussetzungen, die in der Vergangenheit von inter- indirekte Effekte bringen und die Transportkosten senken. nationalen Investoren auch umfangreich genutzt wurden, was Der Straßenausbau hat daher hohe Priorität, obwohl bereits der hohe Kapitalzufluss im letzten Jahrzehnt verdeutlicht hohe Investitionen erfolgten und Ungarn über ein gut ausge- (siehe Kapitel Ausländische Direktinvestitionen). bautes Autobahnnetz verfügt. Sieben der acht Autobahnen Rest 34,5 % Exporte nach Ländern Importe nach Ländern (2003, in %) (2003, in %) Deutschland 34,1% Rest 40,0% Deutschland 24,5% Italien 7,1 % Schweden 3,3% Niederlande 4,1% Großbritannien 4,5 % Quelle: Bank Austria Creditanstalt Konzernvolkswirtschaft, KSH China 6,9 % Österreich 8,0% Italien 5,8% Frankreich 5,7% Österreich 6,3 % Japan 4,2% Frankreich 4,8% Russland 6,2 % Quelle: Bank Austria Creditanstalt Konzernvolkswirtschaft, KSH Investitionsleitfaden / Ungarn 2004 07 Länderüberblick mit einer Gesamtlänge von über 500 km gehen von der Humankapital Hauptstadt Budapest aus und stellen die Verbindung zwi- Ein Investor kann in Ungarn auf einen gut ausgebildeten schen allen wichtigen Städten des Landes ins europäische Humankapitalstock zurückgreifen. Die ungarischen Beschäftig- Straßennetz her. ten sind mit marktwirtschaftlichen Gegebenheiten schon länger Das staatliche Eisenbahnnetz hat eine Länge von fast vertraut als Arbeitskräfte anderer Reformländer und verfügen 7.900 km und ist für den Gütertransport auf Grund der deshalb auch in weit höherem Umfang über entsprechende vergleichsweise geringen Kosten und hoher Zuverlässigkeit Managementfähigkeiten. In einigen Forschungs- und Entwick- bestens geeignet. Von Budapest, dem Mittelpunkt des un- lungsbereichen, wie z. B. in der Softwareentwicklung, erbringen garischen Eisenbahnnetzes gehen die internationalen und ungarische Beschäftigte internationale Spitzenleistungen. Com- regionalen Verbindungen aus. puter- und Fremdsprachenkenntnisse sind gut ausgeprägt. Ungarn ist zwar ein Binnenland, hat jedoch über die Mit einem durchschnittlichen Bruttomonatsgehalt von Donau Zugang zum Schwarzen Meer und zur Nordsee via etwa 540 Euro ist Ungarn im Vergleich der fortgeschrittenen dem Rhein-Main-Donau-Kanal. Die wichtigsten Häfen sind Reformländer durchaus konkurrenzfähig, hat in den letzten Budapest und Dunaújváros. Jahren durch kräftige Lohnsteigerungen diesbezüglich aber an In Budapest befindet sich der einzige internationale Flug- Attraktivität eingebüßt (siehe Grafik Bruttomonatslohn). hafen des Landes (Ferihegy Repülőtér), der tägliche Verbindun- Dies gilt insbesondere im Vergleich mit weniger entwickel- gen in die wichtigsten europäischen Städte und Langstrecken- ten Nachbarländern, wie der Ukraine und Rumänien. Mit einer destinationen bietet. Zudem bestehen in einigen Städten Wirtschaftsleistung pro Beschäftigten von fast 19.000 Euro im Überlegungen, die Flugfelder ehemaliger Militärbasen etc. in Jahr 2003 weist Ungarn jedoch eine beachtliche Produktivität nationale Fracht- und Passagierflughäfen auszubauen. auf und übertrifft diesbezüglich alle anderen Vergleichsländer, Das ungarische Telekommunikationsnetz hat einen hohen ausgenommen Slowenien (siehe Grafik BIP pro Beschäftigten). Standard, der jenen anderer zentral- und osteuropäischer Allerdings muss darauf hingewiesen werden, dass in eini- Länder zum Teil deutlich übersteigt. Die Liberalisierungs- gen Teilen Ungarns, u. a. im Westen und in Budapest, bereits bestrebungen haben ab Anfang 2002 zur Öffnung des ein Mangel an qualifizierten Arbeitskräften besteht und die Markts auch bei Festnetzleitungen geführt. Größter Anbieter Löhne in diesen Regionen bzw. in den betreffenden Sparten ist der ehemalige staatliche Monopolist MATÁV, der mittler- daher deutlich über dem Durchschnitt liegen. weile zur Deutschen Telekom gehört. Rund 40 von 100 Einwohnern verfügen über einen Festnetzanschluss. Mehr als Auf den Euro muss noch gewartet werden 50 % der Bevölkerung benutzen bereits das Mobilfunknetz, in Für die neuen EU-Mitglieder besteht die Verpflichtung, die dem drei Betreiber (Pannon GSM, Westel and Vodafone) den europäische Gemeinschaftswährung zu übernehmen. Daher wird Markt abdecken. Die Internetdurchdringung in Ungarn weist der Euro bald auch in Ungarn zum offiziellen Zahlungsmittel, was starke Zuwachsraten auf. Rund 30 Internetanbieter stehen die wirtschaftlichen Beziehungen zu den übrigen EU-Ländern ver- den derzeit 1 Mio. Nutzern zur Auswahl. einfachen wird. Vor der Übernahme des Euro muss Ungarn dem Bruttomonatslohn BIP pro Beschäftigten (2003, in EUR)1 (2003, in EUR) 1.200 1.000 30.000 800 25.000 600 20.000 400 15.000 10.000 200 5.000 0 Polen Slowakei Slowenien Tschechien Ungarn 0 Polen Quelle: Bank Austria Creditanstalt Konzernvolkswirtschaft, WIIW / 1) Slowakei, Tschechien: Bruttomonatslöhne in der Industrie 08 Investitionsleitfaden / Ungarn 2004 Slowakei Slowenien Tschechien Ungarn Quelle: Bank Austria Creditanstalt Konzernvolkswirtschaft, Nationale Statistik Länderüberblick ERM II beitreten. Der ERM II (Exchange Rate Mechanism II) ist der ginnen mehr und mehr abzuziehen. Das Wirtschaftswachstum „Warteraum“ zum Euro, in dem die Währungen der Beitritts- hat wieder an Schwung gewonnen. Die Inflation liegt auf länder zwei Jahre lang nicht mehr als +/– 15 % von einer Zentral- Grund der Steuererhöhungen im laufenden Jahr zwar deutlich parität zum Euro abweichen dürfen. Ungarn hat als einziges Land über dem Vorjahresniveau, aber die jüngsten Daten lassen er- der neuen EU-Mitglieder bereits im Vorfeld ein Währungssystem warten, dass die Teuerung 2004 unter der 7 %-Marke bleiben eingeführt, das diesen Kriterien entspricht. Die Parität zum Euro wird. Das besorgniserregende Doppeldefizit (Budget, Leistungs- liegt bei derzeit 282,36 HUF für 1 Euro. Die im ERM II relevante bilanz) beginnt sich langsam abzubauen. Trotz der sich über den Parität muss jedoch in bilateralen Verhandlungen neu festgesetzt Güterverkehr ankündigenden Verbesserung ist das Leistungs- werden. bilanzdefizit jedoch weiterhin in einer Höhe, welche langfristig Neben der Stabilität der Währung, die im Rahmen des nicht tragbar erscheint. Die Regierung hat Maßnahmen gesetzt, ERM II beobachtet wird, sind für die Übernahme des Euros um das Budgetdefizit unter Kontrolle zu halten. Der weitere weitere Kriterien, die so genannten Maastricht-Kriterien zu er- Abbau des Fehlbetrags wird sich aber nur langsam vollziehen füllen. Auf Grund der expansiven Budgetpolitik der letzten und der Erfolg ist angesichts des Wahljahres 2006 gefährdet. Jahre wird Ungarn vor allem Schwierigkeiten haben, das Haus- Die Einführung des Euro wird sich daher voraussichtlich bis haltsdefizit in einem absehbaren Zeitraum auf das geforderte 2010 verschieben. Das Vertrauen der Investoren in die Stabilität Ausmaß von maximal 3 % des BIP zu senken. Die ungarische der Wirtschaft hat wieder zugenommen und zeigt sich im Regierung strebt die Erfüllung der Kriterien im Jahr 2008 und wiedererstarkten Forintkurs. Die Zentralbank hat deshalb auch die Übernahme des Euro im Jahr 2010 an. die Leitzinsen im Jahresverlauf etwas senken können. Die fundamentale Verbesserung der ungarischen Wirtschaft schreitet Wirtschaftlicher Status und Ausblick 1.3. Die dunklen Wolken, die in den vergangenen zwei Jahren über dem ungarischen Konjunkturhimmel geschwebt sind, be- zwar voran, der eher zähe Aufschwung in der EU und der etwas zurückhaltende Budgetkonsolidierungskurs der Regierung stellen diesbezüglich jedoch Unsicherheitsfaktoren dar. Ungarn – ausgewählte Indikatoren 2000 2001 2002 2003 5,2 3,8 3,5 2,9 3,4 3,8 18,1 3,6 2,8 6,4 10,0 7,0 Veränderung zum Vorjahr in % BIP (real) Industrieproduktion (real) 2004 2005 Prognose Bruttoanlageinvestitionen (real) 7,7 5,0 8,0 3,0 10,3 6,0 Verbraucherpreise (Jahresdurchschnitt) 9,8 9,2 5,3 4,7 6,7 4,4 Arbeitslosenquote (Jahresdurchschnitt) 6,4 5,7 5,8 5,9 5,8 5,7 – 3,0 – 4,7 – 9,2 – 5,9 – 4,9 – 4,2 Güterexporte 27.988 31.346 36.821 38.060 42.200 46.300 Güterimporte 29.904 33.611 39.024 41.020 45.000 48.800 Leistungsbilanzsaldo – 1.434 – 1.248 – 2.771 – 6.470 – 6.600 – 6.200 – 8,6 – 6,2 – 7,0 – 8,9 – 8,3 – 7,3 Budgetsaldo (in % des BIP) in Mio. Euro Leistungsbilanzsaldo (in % des BIP) Ausl. Direktinvestitionen (Nettozufluss) 214 810 891 2.320 2.500 2.800 33.038 37.568 38.578 45.560 47.900 54.100 64,2 64,9 55,8 62,3 60,3 63,8 3,5 3,3 2,8 2,8 2,3 2,2 HUF/ EUR (Jahresdurchschnitt) 260,1 256,7 243,0 253,5 257,0 267,0 HUF/ USD (Jahresdurchschnitt) 282,4 286,5 258,0 224,4 206,6 211,9 Bruttoauslandsverschuldung (Periodenende) Bruttoauslandsverschuldung (in % des BIP) Importdeckungsquote (in Monaten) Quelle: Bank Austria Creditanstalt Konzernvolkswirtschaft, Ungarische Nationalbank, KSH (Ungarisches Statistisches Amt) Investitionsleitfaden / Ungarn 2004 09 Länderüberblick Ausländische Direktinvestitionen 1.4. Deutschland ist der wichtigste Investor in Ungarn mit einem Ungarn hat sich sehr früh ausländischem Kapital geöffnet. Anteil von über 30 % an den gesamten ausländischen Direkt- Bis Ende 2003 sind bereits über 31 Mrd. EUR in das Land ge- investitionen. Insgesamt kommen rund drei Viertel des Kapitals flossen und führten zu einer tief greifenden Modernisierung aus den Mitgliedsländern der Europäischen Union (EU-25), und Restrukturierung des Kapitalstocks (siehe Grafik Bestand wobei Deutschland mit Abstand die Rangliste vor der Nieder- an FDI per Jahresende). Da nunmehr der Privatisierungsprozess lande und Österreich anführt (siehe Grafik Bestand an FDI nach so gut wie abgeschlossen ist, treten seit 2000 ausländische Ländern). Investitionen zur Ausweitung und Vertiefung der Produktions- Während die Landwirtschaft und auch die Bauwirtschaft basis sowie der Kooperationen der bereits angesiedelten Unter- mit einem Anteil von rund 1 % des gesamten Bestands an nehmen in den Vordergrund. ausländischen Direktinvestitionen, deutlich weniger FDI erhiel- Angesichts geringerer Zuflüsse in den letzten Jahren hat ten als der Anteil dieser Sparten am BIP ausmacht, ist die In- Ungarn, das in den ersten Jahren der Transformation den absolut dustrie der absolut und relativ wichtigste Empfängersektor von höchsten Bestand an ausländischen Direktinvestitionen aus- Auslandskapital mit einem Anteil an den ausländischen Direkt- gewiesen hatte, diese Spitzenposition mittlerweile an Polen investitionen von knapp über 50 %. Besonders hohe Zuflüsse (64,3 Mrd. EUR Ende 2003) verloren. In Relation zur Bevölke- gingen dabei in die Bereiche Herstellung von Fahrzeugen, rungszahl oder zur Wirtschaftsleistung liegt Ungarn jedoch noch elektrischen und optischen Geräten sowie auch in die chemi- immer deutlich vor Polen und wird mittlerweile nur von Tschechien sche Industrie. Im Dienstleistungssektor sticht vor allem der übertroffen (siehe Grafik Bestand an FDI im Vergleich). hohe FDI-Bestand im Finanzwesen hervor, der sich mit dem Bestand an FDI per Jahresende Bestand an FDI nach Ländern (in Mio. EUR) (Ende 2003) 35.000 Andere 24,8% Deutschland 31,1% 30.000 25.000 20.000 Italien 2,1% Belgien 2,2% 15.000 5.000 Frankreich 5,2% USA 8,2% 0 Österreich 11,7% 10.000 1995 2000 2001 2002 Niederlande 14,7 % 2003 Quelle: Bank Austria Creditanstalt Konzernvolkswirtschaft, MNB Quelle: Bank Austria Creditanstalt Konzernvolkswirtschaft, MNB Bestand an FDI im Vergleich Bestand an FDI nach Sektoren (Ende 2003) 4.000 60 3.500 50 3.000 40 2.500 Andere 30,3% 30 2.000 1.500 Immobiliensektor 11,6% Finanzwesen 11,5 % 20 1.000 10 500 0 0 Polen Slowakei Tschechien Slowenien Fahrzeugindustrie 10,4 % Nahrungsmittelindustrie 6,4% Ungarn Handel 10,2 % Elektr. und opt. Industrie 9,6% FDI pro Kopf in EUR (linke Skala) FDI in % des BIP (rechte Skala) Quelle: Bank Austria Creditanstalt Konzernvolkswirtschaft, Nationale Statistiken 10 Investitionsleitfaden / Ungarn 2004 Transport, Telekommunikation 10,0 % Quelle: Bank Austria Creditanstalt Konzernvolkswirtschaft, MNB Länderüberblick Verkauf eines Großteils der ungarischen Banken ins Ausland der gesamten ausländischen Direktinvestitionen sind bisher in erklärt. Auch die herausragende Stellung der Branche Trans- diese Region geflossen. Weitere bevorzugte Gebiete sind port und Telekommunikation ist auf Privatisierungen zurück- Mittel- und Westtransdanubien, zwei sehr dynamische Wirt- zuführen (siehe Grafik Bestand an FDI nach Sektoren). schaftsregionen, die von der Ansiedlung ausländischer In- Beim Zufluss ausländischer Direktinvestitionen zeigt sich je- dustriebetriebe profitiert haben. Eine besonders hohe Konzen- doch eine deutliche Ungleichverteilung zwischen den einzelnen tration besteht diesbezüglich im westtransdanubischen Komitat Regionen des Landes. Mittelungarn, bestehend aus der Haupt- Györ-Moson-Sopron, wo multinationale Unternehmen, wie stadt Budapest und dem Komitat Pest, ist mit Abstand der Audi, General Motors, General Electric und Philips, angesiedelt attraktivste Zielort für Auslandsinvestoren. Mehr als zwei Drittel sind. Regionaler Wirtschaftsüberblick 1.5. Borsod-Abaúj-Zemplén Szabolos-Szatmár-Bereg Nordungarn Nógrád Heves KomáromEsztergom ˜ Gyor-Moson-Sopron Nördliche Tiefebene Budapest Vas Mittelungarn Mittel-Transdanubien Veszprém Jácz-Nagykun-Szolnak Hajdú-Bihar Pest Fejér WestTransdanubien Békés Zala Bács-Kiskun Tolna Somogy Südliche Tiefebene Süd-Transdanubien Csongrád Baranya Mittelungarn Die Region Mittelungarn umfasst den Hauptstadtbezirk und das Komitat Pest. Mit über 2,8 Mio. Einwohnern handelt Ungarn ist entsprechend dem einheitlichen Territorialen es sich nicht nur um die bevölkerungsreichste, sondern auch Statistischen Klassifizierungssystem (NUTS – Noménclature um die wirtschaftlich stärkste Region. Obwohl hier nur 28 % des Unités Territoriales Statistiques) in sieben Regionen ein- der Bevölkerung lebt, wird 43 % der gesamten Wirtschafts- geteilt, die wiederum aus zwei bis drei Verwaltungsbezirken, leistung Ungarns in dieser Region erzeugt. Von den über den sogenannten Komitaten bestehen (siehe obige Karte). 400.000 Unternehmen des Landes sind sogar 50 % in Mittel- Der regionale wirtschaftliche Status ist durch die deutliche ungarn registriert. Mit knapp unter 2 % ist die Arbeitslosen- Dominanz der Hauptstadt Budapest, in der fast ein Fünftel quote die geringste in Ungarn. Der Bruttomonatslohn liegt der gesamten Bevölkerung lebt, und durch den dynamischen allerdings mit 650 Euro um etwa 20 % über dem Landes- Aufwärtstrend in den westlichen Landesteilen im Gegensatz durchschnitt. zur trägen bzw. stagnierenden Entwicklung im Osten des Die Führungsposition der Region Mittelungarn hängt klar Unterschiede damit zusammen, dass die Hauptstadt Budapest ein Teil haben sich seit 1989, unterstützt auch durch den Zufluss davon ist. Die Stadt ist die Drehscheibe des ungarischen Ver- ausländischer Direktinvestitionen, noch verschärft. kehrssystems und eines relativ hoch entwickelten Wirtschafts-, Landes gekennzeichnet. Die bestehenden Investitionsleitfaden / Ungarn 2004 11 Länderüberblick Finanz- und Wissenschaftssektors, was aus Budapest eines der Hervorzuheben ist das Komitat Györ-Moson-Sopron, das wichtigsten regionalen Zentren des gesamten östlichen Zentral- eine starke Anziehung auf ausländisches Kapital ausübt. Nach europas macht. Budapest ist auch der wichtigste Markt des Budapest und Pest weist es die dritthöchste Anzahl von Joint- Komitats Pest, von wo mehr als die Hälfte der Arbeitnehmer in venture-Unternehmen in Ungarn auf. Viele multinationale die Hauptstadt einpendeln. Auf Grund der Nähe zu Budapest Unternehmen haben sich hier angesiedelt. konnte sich im Komitat Pest eine relativ gut entwickelte Industrie und marktorientierte Landwirtschaft herausbilden. Süd-Transdanubien Mittel-Transdanubien und Tolna bestehen deutliche Unterschiede hinsichtlich der Zwischen den drei Komitaten der Region, Baranya, Somogy Die Region umfasst die drei Komitate Fejér, Komárom- wirtschaftlichen Lage. Generell beträgt die Wirtschaftsleistung Eszertgom und Veszprém und ist eines der sich am dyna- nur 50 % des gesamtungarischen Durchschnitts. In der nahen mischsten entwickelnden Gebiete Ungarns. Das BIP pro Kopf Vergangenheit haben auch die militärischen Auseinanderset- zu Kaufkraftparitäten liegt mit 11.200 Euro etwas unter dem zungen im direkt angrenzenden Jugoslawien die Entwicklung gesamtungarischen Durchschnitt. Die günstige geographische beeinträchtigt und die Attraktivität für ausländisches Kapital Lage, qualifizierte Arbeitskräfte und die vergleichsweise gut verringert. Die Stadt Paks, wo sich das einzige ungarische Kern- ausgebaute Infrastruktur haben sich bereits in der Vergan- kraftwerk befindet, und das Gebiet um den Plattensee sind von genheit investitionsfördernd ausgewirkt. Dennoch ist ein wei- wirtschaftlicher Bedeutung. Der Ausbau der Infrastruktur, ins- terer Ausbau der Infrastruktur (Telekommunikation, Straßen- besondere der Verkehrswege, spielt für die Weiterentwicklung und Schienennetz), des Dienstleistungssektors sowie der der Region eine große Rolle. Forschungs- und Entwicklungskapazitäten in dieser Region eine wichtige zukünftige Herausforderung, um die hohe Nordungarn Wirtschaftsdynamik erhalten zu können. Diese Region, die aus den Komitaten Borso-AbaújZemplén, Heves und Nógrád besteht, hat als das so genannte West-Transdanubien „Ruhrgebiet“ Ungarns mit der Strukturkrise der Schwer- Die Region Westungarn setzt sich aus den drei Komitaten industrie nach Beginn der wirtschaftlichen Veränderungen Györ-Moson-Sopron, Vas und Zala zusammen. Angesichts der hart zu kämpfen. Die Arbeitslosigkeit erreicht den höchsten geographischen Lage – die Region liegt an der Grenze zu Wert Ungarns. Daraus ergibt sich allerdings auch eine der Österreich, der Slowakei, Slowenien und Kroatien – spricht Stärken der Region: Eine qualifizierte Arbeitnehmerschaft man vom „Tor zum Westen“. Die Region gilt als die am steht zu niedrigen Lohnkosten zur Verfügung und voll er- zweithöchsten entwickelte Ungarns nach Mittelungarn. Cha- schlossene Industriestandorte sind vorhanden. Für die Touris- rakteristisch sind die gut ausgebildeten Arbeitskräfte und die musindustrie bietet sich zudem ein großes Potenzial, da viel- hohe Wettbewerbsfähigkeit in der Maschinenbauindustrie, fältige touristische Attraktionen und nur teilweise genutzte der Leichtindustrie und der Nahrungsmittelverarbeitung. Naturressourcen bestehen. Regionenvergleich Region Fläche in km 2 Einwohner in Mio. BIP / Kopf in EUR 2001 Arbeitslosenquote 2003 in % Bruttomonatslohn 2003 in EUR 6.919 2,8 8.978 4,0 651 Mittelungarn Mittel-Transdanubien 11.237 1,1 5.298 4,6 490 West-Transdanubien 11.209 1,0 5.920 4,6 469 Süd-Transdanubien 14.169 1,0 4.272 7,9 450 Nordungarn 13.428 1,3 3.723 9,7 459 Nördliche Tiefebene 17.729 1,5 3.771 6,8 441 Südliche Tiefebene 18.339 1,4 4.071 6,5 441 Ungarn gesamt 93.030 10,1 5.675 5,9 541 Quelle: Bank Austria Creditanstalt Konzernvolkswirtschaft, Ungarisches Statistisches Amt (KSH) 12 Investitionsleitfaden / Ungarn 2004 Länderüberblick Nördliche Tiefebene Diese Region ist gemeinsam mit Nordungarn die wirt- Ihre Ansprechpartner in der Bank Austria Creditanstalt: schaftlich am schwächsten entwickelte Region Ungarns. Die Mag. Marianne Kager, Abteilungsleiterin Kluft gegenüber den anderen Regionen hat sich in den letzten (Konzernvolkswirtschaft und Marktanalysen) Jahren sogar noch vergrößert. Die Region ist stark landwirt- A-1010 Wien, Renngasse 2, schaftlich orientiert und verfügt über eine nachgeordnete Telefon: +43 (0) 505 05 DW 41952 Nahrungsmittelindustrie sowie eine entwickelte pharma- E-Mail: [email protected] zeutische Industrie. Ein mögliches Entwicklungspotenzial dieses Landesteils mit einer mangelhaften Infrastrukturausstattung liegt in der Brückenbildung zwischen West und Ost. Durch die Schaffung spezieller Unternehmerzonen und Industrieparks mit steuerlichen Begünstigungen werden Investoren angesprochen. Mag. Walter Pudschedl (Konzernvolkswirtschaft und Marktanalysen) A-1010 Wien, Renngasse 2, Telefon: +43 (0) 505 05 DW 41957 E-Mail: [email protected] Südliche Tiefebene Die südliche Tiefebene ist die größte Region des Landes. Die Landwirtschaft und die nachgeordnete Nahrungsmittelindustrie spielen eine wichtige Rolle. Neben dem Tourismus, der durch saubere Gewässer und Naturschutzgebiete punkten kann, bietet sich die Möglichkeit, diese Region als Tor zum Balkan zu etablieren. Dazu sind jedoch noch erhebliche Anstrengungen zur Aufwertung der Infrastruktur notwendig. Investitionsleitfaden / Ungarn 2004 13 Überblick über Förderungen und Finanzierungsmöglichkeiten 2. Überblick über Förderungen und Finanzierungsmöglichkeiten Internationale Projektfinanzierung 2.1. Neben der Hauptbesicherung aus den Aktiva der Projekt- Unter Projektfinanzierung ist die direkte Finanzierung gesellschaft und der Abtretung deren Gesellschaftsanteile einer für eine spezielle Projektrealisierung gegründeten recht- kann es notwendig sein, dass die Projektteilnehmer zusätz- lich unabhängigen wirtschaftlichen Einheit (Projektträger- liche Kreditbesicherungen beibringen. Hierzu zählen spezielle gesellschaft, Special Purpose Company – SPC) zu verstehen, Haftungsübernahmen, Sicherungszessionen, Pfandrechte oder wobei der Kapitalbedarf des Projektes durch die Sponsoren auch verschiedene Arten von Garantien (Gewährleistungs-, (Initiatoren, Eigenkapitalgeber), Fremdkapitalgeber (Kommerz- Absatz-, Auslastungs- und Transfergarantien). banken, multinationale Organisationen wie IFC, EBRD etc.) Eine weitere Möglichkeit stellt die Einbindung von multi- und Garanten sichergestellt wird. Weitere Akteure der nationalen Organisationen (der Europäischen Bank für Wieder- Projektfinanzierung sind u. a. die Projektersteller und Projekt- aufbau und Entwicklung, der Weltbank-Tochter International betreiber. Finance Corporation, der Overseas Private Investment Corpo- Das wichtigste Entscheidungskriterium für die Projekt- ration und der European Investment Bank) dar, die über um- realisierung ist die wirtschaftlich unabhängige, selbstständige fangreiche Expertisen im Bereich Projektfinanzierung verfügen Existenzfähigkeit des Projekts (Cashflow-orientiert). Bei einer und auch in der Lage sind, Eigenkapital-Beteiligungen ein- Projektfinanzierung ist neben der Selbstfinanzierungskraft des zugehen, wodurch auch eine Finanzierung in schwierigen Projekts die Aufteilung der Projektrisken auf die Projektteil- Märkten realisierbar wird. nehmer von besonderer Bedeutung. Weiters wird darauf Außerdem ist es möglich, dass es neben der reinen Pro- geachtet, dass es zu einer optimierten Strukturierung im Sinne jektfinanzierung auch zu einer Koppelung von Projekt- und der finanziellen Leistungsfähigkeit der einzelnen Projektteil- Exportfinanzierungen (Garantien der OeKB für österreichische nehmer kommt. Bei der Aufteilung der Projektrisken („Risk Lieferanten etc. – siehe auch Kapitel 3.5. „Internationale Sharing“) wird darauf geachtet, dass jeder Teilnehmer jene Exportfinanzierung“) kommt, um Kundenwünsche optimal Risken trägt, die in seinen Verantwortungsbereich fallen. (Z. B. erfüllen zu können. sollte der Projektersteller für Risken der rechtzeitigen Projekt- In Zeiten der Globalisierung und den immer stärker auftretenden fertigstellung verantwortlich sein.) Firmenübernahmen und Expansionstendenzen Da eine Projektfinanzierung durch eine Vielzahl von Ris- stellen Akquisitionsfinanzierungen einen bedeutenden Teil der ken – kommerzielle Risken (u. a. Markt-, Abnahme-, Transport- Projektfinanzierungen dar. Hierbei handelt es sich um die risiko), politische Risken (u. a. außerordentliche staatliche Übernahme eines bestehenden Unternehmens durch einen Maßnahmen, Enteignungen, Krieg, Revolution, Streik und Mitbewerber, wobei der Kredit für die Finanzierung derartiger Einfuhrbeschränkungen), technische Risken (u. a. verfahrens- Übernahmen aus dem gemeinsamen zukünftigen Cashflow technische Risken, Betriebs- und Technologierisiko) und höhere der beiden Unternehmen – unter Berücksichtigung der sich Gewalt (u. a. Katastrophen) – gekennzeichnet ist, ist vor durch solche Transaktionen ergebenden Einsparungspotenziale Projektdurchführung und -finanzierung eine umfangreiche (Synergieeffekte) – zurückzahlbar sein muss. Projektanalyse und -bewertung (Feasibility Study) unbedingt 2.1.1. erforderlich. Diese Feasibility Study sollte u. a. folgende Punkte Internationale Projektfinanzierung und die Bank Austria Creditanstalt Finanzierungserfordernis, Die Abteilung Corporate and Project Finance, die in der Finanzierungsstruktur, Marktstudie, Konkurrenzanalyse, Kosten- Bank Austria Creditanstalt für Projektfinanzierungen zuständig kalkulation, Investitionsrechnung, Planbilanzen, Break-even- ist, verfügt über langjährige Kontakte mit multinationalen Analyse, General- und Subunternehmen, Projektteilnehmer Organisationen (EBRD, EIB, Weltbankgruppe – insbesondere und Auskünfte über deren Bonität, Sicherheiten sowie eine IFC und MIGA) und fungiert als zentrale Anlaufstelle für abschließende Risiko- und Projektbewertung. Anfragen in diesem Bereich in der Bank Austria Creditanstalt. beinhalten: 14 Projektbeschreibung, Investitionsleitfaden / Ungarn 2004 Überblick über Förderungen und Finanzierungsmöglichkeiten Durch die ausgezeichnete Kooperation mit multinationalen Marktwirtschaft sowie privates und unternehmerisches Handeln Organisationen werden private Investitionen auch in schwierigen in den Ländern Zentral- und Osteuropas und der Gemein- Märkten durch schaft Unabhängiger Staaten (GUS) fördern, die den Prinzipien Expertise, Erfahrung sowie Beratung und Betreuung in höchster der Mehrparteiendemokratie, des Pluralismus und der Markt- Qualität bei der Bearbeitung lokaler und globaler Märkte. wirtschaft verpflichtet sind und sich von ihnen leiten lassen. Durch die Zusammenarbeit mit den Vertretungen der Bank Die Hauptformen der EBRD-Finanzierung für Unternehmen Austria Creditanstalt im Ausland wird auch die effiziente des privaten Sektors sind Darlehen, Kapitalanlagen (Aktien) Betreuung des Unternehmens vor Ort sowie die Bereitstellung und Garantien. realisierbar. Die Abteilung unterstützt von Finanzierungstranchen in Lokalwährung sichergestellt. 2.1.4. 2.1.2. Weltbankgruppe Europäische Investitionsbank (EIB) Die EIB ist die Finanzierungsinstitution der Europäischen Die Weltbankgruppe besteht aus der IBRD (International Union. Sie finanziert Projekte, die den europäischen Zielen (För- Bank for Reconstruction and Development), der IDA (Inter- derung KMU, Umweltschutz, Verbesserung der Transport- und national Development Association), der IFC (International Finance Telekommunikationsinfrastruktur etc.) entsprechen, mit einem Corporation), der MIGA (Multilateral Investment Guarantee Volumen von über 25 Millionen EUR zu marktüblichen Kondi- Agency) und dem ICSID (International Center for Settlement tionen durch Einzelkredite, wobei ihr Anteil max. 50 % beträgt of Investment Disputes). und die Differenz durch Eigenkapital und Kredite von Kom- Während die IBRD Kredite zu marktüblichen Konditionen merzbanken bzw. durch andere Förderungen der EU aufge- an kreditwürdige Staaten vergibt und diese über den Kapital- bracht werden muss. Die Refinanzierung erfolgt dank ihres markt durch Ausgabe von Anleihen refinanziert, stellt die IDA AAA-Ratings über den Kapitalmarkt. Kleinere Projekte können Kredite an Staaten zur Verfügung, die über keine gute Kredit- über an Banken gewährte „Globalkredite“ finanziert werden, würdigkeit verfügen. Diese Kredite (zinsenfrei, nur geringe wobei hier die EIB Kredite an Banken vergibt unter der Auflage, Bearbeitungsgebühr, extrem lange Laufzeit, 10 Jahre tilgungs- dass diese Banken kleinere Kredite an Projektwerber vergeben. frei) können daher auch nicht am Kapitalmarkt refinanziert Die Aktivitäten der EIB in Zentral- und Osteuropa sind werden, sondern werden durch Beiträge von 30 Mitglieds- koordiniert mit den Programmen von Phare und ISPA sowie ländern gespeist. den Finanzierungen der EBRD. Die IFC agiert im Gegensatz zu IBRD und IDA nicht als Die EIB hat eine Finanzierungsmöglichkeit für die Länder Kreditgeberin an Staaten, sondern vergibt ihre Kredite, die sie Zentral- und Osteuropas geschaffen und dafür Mittel in Höhe dank ihres AAA-Ratings zu günstigen Konditionen über den von 8,7 Milliarden EUR für den Zeitraum von 2000 bis 2007 Kapitalmarkt refinanziert, direkt an private Unternehmen zur Verfügung gestellt. (Kreditgeber des privaten Sektors). Neben der Kreditvergabe beteiligen bzw. Know-how zur Verfügung stellen. Da die IFC Ihr Ansprechpartner in der Bank Austria Creditanstalt: nur einen bestimmten Prozentsatz der Projektkosten als Mag. Martin Handrich, Abteilungsleiter Kredit gewährt, werden neben den Eigenkapitalgebern auch (Unternehmens- und Projektfinanzierung CEE) internationale Kommerzbanken in die Finanzierung der A-1010 Wien, Schottengasse 6, Projekte (als B-Loan-Geber) eingebunden. Telefon: +43 (0) 50505 DW 42860 kann sich die IFC gegebenenfalls auch noch mit Eigenkapital Die MIGA stellt für Projektinvestoren (Eigenkapitalgeber, Gesellschafterdarlehengeber, Fremdkapitalgeber) Garantien für politische Risken bereit, wobei die durch MIGA-Garantien versicherten Projekte wirtschaftlich lebensfähig sein, den Entwicklungsplänen des Gastlandes entsprechen und Umwelterfordernisse erfüllen müssen. 2.1.3. Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD) E-Mail: [email protected] für Globaldarlehen: Mag. Christian Rakos, MBA (Syndication & Loan Markets) A-1010 Wien, Schottengasse 6 Telefon: +43 (0) 50505 DW 43132 E-Mail: [email protected] Weiters stehen Ihnen für Ihre Anfragen auch unsere Die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung Experten aus den Sektorteams Telekommunikation & Medien, (EBRD: European Bank for Reconstruction and Development) Energie & Versorgung, Transportinfrastruktur & PFI sowie ver- wurde 1991 errichtet. Sie soll den Übergang zur offenen arbeitende Industrie & Grundstoffe zur Verfügung. Investitionsleitfaden / Ungarn 2004 15 Überblick über Förderungen und Finanzierungsmöglichkeiten Finanzielle Unterstützungen der Europäischen Union 2.2. geeinigt haben (dies ist im Fall der neuen Mitgliedstaaten mit Dezember 2003 erfolgt), werden Gemeinschaftsmittel bereit- Der im Jahr 2004 erfolgte Beitritt Ungarns zur Euro- gestellt um die Programmziele zu verwirklichen. Der Euro- päischen Union leitete gleichzeitig den Übergang von den päischen Kommission selbst obliegt dabei nur die Über- Vorbeitrittshilfen auf die vollständige Teilnahme an der EU- wachung der ordnungsgemäßen Durchführung der Programme Regionalpolitik ein. Da der Beitritt nicht mit Jahresbeginn, und der ordnungsgemäßen Verwendung der Mittel. Mit der sondern mit 1. Mai 2004 erfolgte, musste ein besonderer Durchführung, Abwicklung und Ausschreibung der Programme Übergangsmechanismus gefunden werden. und Projekte sind die nationalen Verwaltungsbehörden befasst. Zu beachten ist, dass die neuen Mitgliedstaaten bereits seit dem 1. Jänner 2004 voll in den EU-Haushalt integriert 2.2.1.1. sind. Daraus ergibt sich, dass die im Rahmen der Regional- Schwerpunkte der EU Förderungen ab Beitritt politik bereitgestellten Mittel bereits seit 1. Jänner 2004 zur Ungarn erhält in den Jahren 2004 – 2006 mehr als 3 Mrd. Verfügung stehen. Allerdings konnten Projekte im Rahmen Euro für die Basisinfrastruktur sowie für wachstumsfördernde der EU-Regionalpolitik erst ab Beitritt eingereicht und geneh- und Arbeitsplatz schaffende Maßnahmen. Ungarn ist unter den migt werden. neuen Mitgliedsstaaten nach Polen der zweitgrößte Empfänger von Strukturfonds- und Kohäsionsfondsmitteln. Auf Grundlage Der Übergangsmechanismus sah nun folgendes vor: der Beschlüsse des Europäischen Rates von Kopenhagen vom ◆ Teilnahme an der EU-Regionalpolitik; Projekte im Rahmen Dezember 2002 wird Ungarn rund 2 Mrd. Euro aus den EU- der Strukturfonds, die zwischen Jänner und dem tatsäch- Strukturfonds sowie etwa 1,1 Mrd. Euro aus dem Kohäsions- lichen Beitrittszeitpunkt begonnen wurden, konnten erst fonds erhalten.Das gemeinschaftliche Förderkonzept, das alle nach dem 1. Mai 2004 genehmigt werden. Bis dahin ent- Fonds umfasst, wird über vier Programme durchgeführt, deren standene Kosten werden jedoch rückwirkend vergütet. Schwerpunkte die Wettbewerbsfähigkeit des produktiven Sek- ◆ Auslaufen der Vorbeitrittshilfen: tors (721 Mio. Euro, davon 304 Mio. Euro für die Landwirtschaft ◆ ISPA und SAPARD haben jeweils ein Nachfolgeinstrument, und die ländliche Entwicklung), die Verbesserung der Verkehrs- nämlich den Kohäsionsfonds bzw. den Landwirtschafts- und Umweltinfrastruktur (314 Mio. Euro), die Entwicklung der fonds. Programme und Projekte die vor dem 31. Dezember Humanressourcen 535 Mio. Euro) und die Regionalentwicklung 2003 genehmigt wurden, werden unter ISPA bzw. unter 338 Mio. Euro) sind. Darüber hinaus werden Mittel in Höhe von SAPARD zu Ende geführt. Seit dem 1. Jänner 2004 werden 88 Mio. Euro im Rahmen der technischen Hilfe bereitgestellt. neue Projekte nur noch im Rahmen des Kohäsionsfonds Außerdem werden aus dem Kohäsionsfonds Großprojekte im bzw. des Landwirtschaftsfonds genehmigt und entspre- Bereich der Verkehrs- und Umweltinfrastruktur kofinanziert. Un- chend dessen Vorschriften durchgeführt. garn umfasst sieben Regionen, die alle im Zeitraum 2004 – 2006 ◆ Phare hat anders als ISPA und SAPARD kein Nachfolge- im Rahmen von Ziel 1 förderfähig sind. instrument. 2003 wurde die letzte Programmplanung durchgeführt. Die Aufträge im Rahmen dieser Programme sind innerhalb der folgenden zwei Jahre zu vergeben, Zahlungen 2.2.1.2. Gemeinschaftsprogramme in der Europäischen Union die sich daraus ableiten können bis Ende 2006 erfolgen. Im Unterschied zu den Länderprogrammen, welche sich Seit 1. Mai 2004 werden Ausschreibungen, Auftragsvergabe, direkt aus der europäischen Regionalpolitik ableiten, werden Durchführung und Zahlungen von den Durchführungs- die Gemeinschaftsprogramme zentral von den Dienststellen der stellen in den neuen Mitgliedstaaten verwaltet. Europäischen Kommission abgewickelt. Projekte können jeweils direkt bei den Dienststellen (Generaldirektionen) der Euro- 2.2.1. Instrumente der europäischen Regionalpolitik päischen Kommission bzw. fallweise bei den dafür in den teilnehmenden Ländern eingerichteten Agenturen (dies ist bei- Die Europäische Kommission übernimmt die Mitfinanzie- spielsweise für das Programm LIFE der Fall) eingereicht werden. rung von Projekten in den Mitgliedstaaten durch Programme in Diese veröffentlichen dann entsprechende Ausschreibungen, den Bereichen Landwirtschaft, Regionalpolitik, Infrastruktur, an denen sich Unternehmen beteiligen können. Unternehmen Beschäftigung und soziale Angelegenheiten. Die finanzielle können sich direkt bei den Dienststellen der Kommission oder Förderung erfolgt über Länderprogramme, die mehrere förder- deren Außenstellen um die Teilnahme an den Programmen fähige Maßnahmen umfassen. Sobald sich die Behörden der bewerben. Die Gemeinschaftsprogramme stehen den neuen Mitgliedstaaten und die Kommission auf die Länderprogramme Mitgliedstaaten bereits seit 1. Jänner 2004 zur Teilnahme offen. 16 Investitionsleitfaden / Ungarn 2004 Überblick über Förderungen und Finanzierungsmöglichkeiten Die Programme betreffen meist bestimmte Bereiche und Intelligente Energie für Europa Ziele wie Umwelt, Forschung und Bildung. Sie orientieren sich Dieses neue Mehrjahresprogramm (2003 bis 2006) für nicht an regionalen Bedürfnissen, sondern dienen dazu, für die Maßnahmen im Bereich Energie bietet finanzielle Unterstüt- EU wichtige Bereiche im gesamten Gebiet der Union zu zung für örtliche, regionale und nationale Initiativen in den fördern. Die Förderung durch die Europäische Union erfolgt in Bereichen „erneuerbare Energieträger“, „Energieeffizienz“ Form von Zuschüssen, die allgemein 50 % der Projektkosten und „Energiespezifische Aspekte des Verkehrswesens“, stärkt decken. die Bereiche „erneuerbare Energieträger“ (ALTENER) und „Energieeffizienz“ (SAVE), aktualisiert das bestehende inter- Beispiele für Gemeinschaftsprogramme nationale Programm (COOPENER) und schafft einen neuen Das Sechste EU-Rahmenprogramm Aktionsbereich „energiespezifische Aspekte des Verkehrs- Die Europäische Kommission beschließt für jeweils vier Jahre „Rahmenprogramme“, die zur Förderung von Forschung wesens“ (STEER). Weitere Informationen über das Programm „Intelligente und Entwicklung bzw. zur wirtschaftlichen Umsetzung von Energie“ finden Sie im Internet unter Forschungsergebnissen beitragen sollen. Das aktuelle Sechste http://europa.eu.int /comm / energy / intelligent / index_en.html Rahmenprogramm läuft von 2002 bis 2006 und ist mit 17,5 Mrd. Euro dotiert. eContent Ein Kernelement des aktuellen Rahmenprogramms ist die eContent zielt auf die Unterstützung der Entwicklung Förderung der Kooperation zwischen Universitäten, For- digitaler Inhalte in globalen Netzen und zur Förderung der Spra- schungszentren und Firmen, einschließlich kleiner und mittlerer chenvielfalt in der Informationsgesellschaft ab. 100 Millionen Unternehmen. Mehr als 15 % des Gesamthaushalts des Euro stehen im Rahmen von drei Aktionsbereichen zur Ver- neuen „Rahmenprogramms“ (2,2 Mrd. Euro) sind für die fügung: Förderung von Forschung und Innovation von KMU bestimmt. ◆ Informationen des öffentlichen Sektors; Weitere Informationen über das Sechste Rahmenprogramm finden Sie im Internet unter http://europa.eu.int / comm / research / fp6 / index_en.html. ◆ Produktion von Inhalten; ◆ Markt für digitale Inhalte. Das Programm läuft von 2002 bis 2005, vorgesehen ist eine Ausschreibung pro Jahr. CORDIS Das Webportal CORDIS bietet ungefähr 30.000 Web- Weitere Informationen über eContent finden Sie im Internet unter http://www.cordis.lu / econtent / seiten über alle Aspekte der EU-Forschungs- und Innovations- Informationen über weitere Programme und Initiativen, die politik. Es ist der Forschungs- und Entwicklungsinformations- zur Entwicklung der Informationsgesellschaft beitragen, finden dienst der Gemeinschaft im Internet. CORDIS enthält alle Sie auf der Webseite der Generaldirektion Informationsgesell- Informationen über Programme, Projekte und F&E-Partner. schaft: http://europa.eu.int /information_society / programmes / Das Webportal finden Sie im Internet unter http://www.cordis.lu. LIFE III LIFE trägt zur Entwicklung, Umsetzung und Aktualisie- index_de.htm Ihre Ansprechpartner in der Bank Austria Creditanstalt: Mag. Peter Rieger, Repräsentant (Repräsentanz Brüssel) rung von Umweltpolitik und Umweltrecht der Gemeinschaft B-1000 Brüssel, Avenue de Cortenberg 89, bei und fördert die Einbeziehung von Umweltaspekten in Telefon: (+32 2) 735 41 22 politische Maßnahmen der Gemeinschaft. Ein weiteres Ziel E-Mail: [email protected] besteht darin, neue Lösungen für Umweltprobleme von gemeinschaftlicher Dimension zu erkunden. Projektvorschläge können bei den in den teilnehmenden Ländern gegründeten Agenturen eingereicht werden. Für die aktuelle Phase (2000 – 2004) sind seitens der EU 0,6 Mrd. Euro veranschlagt. Weitere Informationen über LIFE III finden Sie im Internet unter http://europa.eu.int / comm / life / home.htm Investitionsleitfaden / Ungarn 2004 17 Überblick über Förderungen und Finanzierungsmöglichkeiten 2.2.2. EU SME Finance Facility Phase II (SME FF) Die Kommission hat 1999 eine Finanzierungsfazilität für 2.3. Österreichische Finanzierungsmöglichkeiten 2.3.1. Versicherungs- und Finanzierungsmöglichkeiten (OeKB) 2.3.1.1. Bundeshaftung der Republik Österreich: OeKB-Beteiligungsgarantie die zehn Beitrittskandidatenländer ins Leben gerufen. Bei dieser Fazilität arbeitet die Kommission mit der EBRD, der EIB und der CEB (Council of Europe Development Bank) bzw. der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) zusammen. Ziel: Im Wesentlichen wird es durch diese Maßnahme lokalen Erleichterung von Investitionsvorhaben, die direkt oder Finanzinstituten (Banken, Leasinggesellschaften und Eigen- indirekt der Verbesserung der österreichischen Leistungsbilanz kapital-Fonds) in den Kandidatenländern erleichtert, langfristige dienen, durch Haftungsübernahme für politisches Risiko. Finanzierungen für Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) bereitzustellen. Die Unterstützung dieser Intermediäre kann im „traditionellen“ Kreditweg im sogenannten „Loan and Guarantee Window“ erfolgen, innerhalb dessen technische Unterstützung, Erfolgsprämien, Antragsteller: Österreichische Unternehmen, z. B. Produktions-, Handels-, Dienstleistungsunternehmen, Holdinggesellschaften etc. Wechselkursabdeckungen, Anreize für Kleinkredite, aber auch die Kostenübernahme für spezielle Kreditgarantien angeboten werden. Im sogenannten „Equity Window“ wird Eigenkapital und Geförderte Projekte: Beteiligungen, beteiligungsähnliche Rechte (beteiligungsähnliche Darlehen, Gesellschafterdarlehen). Management-Unterstützung zur Verfügung gestellt. Innerhalb beider „Fenster“ müssen die Endkreditnehmer, die lokalen KMU, die lokalen und nationalen Umwelt-, Sicherheits- und Gesundheitsstandards erfüllen. Die finanzierenden Umfang der Garantie: ◆ Buchwert der Beteiligung (Geld- oder Sacheinlagen, Gesellschafterdarlehen). Banken sind vertraglich verpflichtet, die gewährten Unterstüt- ◆ Erhöhungen (z. B. bei Kapitalerhöhungen) sind möglich. zungen ausschließlich zugunsten von Maßnahmen für KMU Reduktion aufgrund von Abschichtungen, Darlehensrück- zu verwenden und über die gewährten Einzelfinanzierungen zahlungen, Wertberichtigungen etc. den abwickelnden Instituten und auch der Kommission über Verlangen Auskunft zu erteilen. ◆ Die Deckung von Zinsen und Erträgen ist möglich. Keine Projektunter- bzw. -obergrenze. Die zur Bank Austria Creditanstalt gehörende HVB Bank Hungary Rt. (http:// www.hvb.hu) hat mit der EIB eine Refinanzierungslinie zur Nutzung durch kleine und mittlere Garantiedeckungsquote: Bis zu 100 % für politische Risken (Selbstbehalt: 0 – 5 %). Unternehmen wie auch für Infrastrukturprojekte von Gebietskörperschaften, PPPs und Unternehmen, die im kommunalen Variables Garantieentgelt: Interesse tätig sind, abgeschlossen. Diese Refinanzierungslinien Zwischen 0,2 % und 1,5 % p.a., zahlbar jährlich im Vorhinein sind die Voraussetzung für die Teilnahme am „Loan Window“ für die Absicherung des politischen Risikos im engeren Sinne (z.B. der EU SME Finance Facility. Die HVB Bank Hungary Rt. nimmt Enteignung, Krieg, kriegerische Ereignisse etc.). Die Indeckung- an diesem Programm teil. nahme des Transferrisikos muss gesondert beantragt werden, hiefür wird ein Zuschlag in Höhe von 50 % in Rechnung gestellt. Ihre Ansprechpartner in der Bank Austria Creditanstalt: Mag. Christian Rakos, MBA (Syndication & Loan Markets) Laufzeit: Bis maximal 25 Jahre, in der Praxis zumeist 5 bis 10 Jahre. A-1010 Wien, Schottengasse 6 Telefon: +43 (0) 50505 DW 43132 E-Mail: [email protected] Kurt Klepeisz (Syndication & Loan Markets) A-1010 Wien, Schottengasse 6 Telefon: +43 (0) 50505 DW 53955 E-Mail: [email protected] Haftungsfall, gedeckte Risken: Vollständiger oder teilweiser Entzug sowie vollständige oder teilweise Zerstörung der Beteiligung oder des beteiligungsähnlichen Rechtes aus direktem oder indirektem politischem Anlass (z. B. Verstaatlichung, Enteignung etc.) sowie Transferbeschränkungen für den Erlös aus dem Verkauf oder der Abwicklung der Beteiligung, für Beteiligungserträge oder für Kapital- und Zinsenzahlungen aus beteiligungsähnlichen Rechtsgeschäften. 18 Investitionsleitfaden / Ungarn 2004 Überblick über Förderungen und Finanzierungsmöglichkeiten Antragsverfahren: G4-Anträge (Formblätter) werden im Wege der Zinsenberechnung: Vierteljährlich dekursiv. Bank Austria Creditanstalt als Hausbank eingebracht. Sicherstellung: Ihre Ansprechpartner in der Bank Austria Creditanstalt: lehensvertrages, evtl. zusätzliche materielle Sicherheiten (z. B. Ihr Firmenkundenbetreuer der Bank Austria Creditanstalt hypothekarische Sicherstellung, AWS-Haftungen etc.). Abtretung der G4, Abtretung der Beteiligung /des Dar- sowie Leitung und MitarbeiterInnen der Abteilung Export- und Investitionsfinanzierung Telefon: +43 (0) 505 05 DW 44405 oder 44424 E-Mail: [email protected] Antragsverfahren: Schriftlicher Antrag (formlos) an die Bank Austria Creditanstalt als Hausbank, nach Vorliegen der G4, der Wechselbürgschaftszusage oder Haftungen der AWS. 2.3.1.2. OeKB-Beteiligungsfinanzierung Kreditzweck: Beteiligung (bis zu 100 %) an einem ausländischen Unternehmen. Gewährung eines Gesellschafterdarlehens zur Weiteres Informationsmaterial: Infoblatt „Exportservice-OeKB-Beteiligungsfinanzierung“ bzw. Homepage der Bank Austria Creditanstalt (www.ba-ca.com). Errichtung von Produktionsstätten, Errichtung von Vertriebsniederlassungen etc. Ihre Ansprechpartner in der Bank Austria Creditanstalt: Voraussetzungen: Ihr Firmenkundenbetreuer der Bank Austria Creditanstalt Bundeshaftung G4 (bei denkbarem politischem Risiko) sowie Leitung und MitarbeiterInnen oder Wechselbürgschaft des Bundes oder Haftung der Austria der Abteilung Export- und Investitionsfinanzierung Wirtschaftsservice Gesellschaft mit beschränkter Haftung Telefon: +43 (0) 505 05 DW 44405 oder 44424 (AWS). E-Mail: [email protected] Kredithöhe: Wert der Beteiligung und / oder des Darlehens abzüglich 2.3.2. Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mit beschränkter Haftung (AWS) 2.3.2.1. Garantien im Rahmen des Ost-West-Fonds eines allfälligen Selbstbehaltes. Laufzeit: Maximal 25 Jahre, davon max. 10 Jahre tilgungsfrei (in der Praxis sind 5 bis 10 Jahre, hiervon 2 bis 3 Jahre tilgungsfrei üblich). Ziel: Erleichterung der Internationalisierung inländischer Unternehmen, Verminderung des Risikos von Beteiligungsinvestitionen inländischer Unternehmen im Ausland durch Haftungs- Kreditkosten: übernahme für wirtschaftliches Risiko. ◆ OeKB Rahmen-I-Konditionen je nach Laufzeit des Kredites. ◆ Kosten der G4 (Garantieentgelt je nach Höhe des Länderrisikos variabel) bzw. der Wechselbürgschaft (Wechselbürg- Wer kann die Förderung beanspruchen? Unternehmen, welche schaftsentgelt 0,2 % p. a. bei Haftung der Bank Austria ◆ ihren Sitz im Inland haben und Creditanstalt) bzw. der Haftung der AWS. ◆ mehrheitlich in österreichischem Eigentum stehen oder ◆ nicht mehrheitlich in österreichischem Eigentum stehen, Die jeweils aktuellen Zinssätze entnehmen Sie bitte dem Infoblatt „Exportservice“ bzw. Homepage (www.ba-ca.com). jedoch das Beteiligungsprojekt den strategischen Zielen und der Stärkung der Wettbewerbsstellung des antragstellenden Unternehmens dient und dieses auch für die Betreuung des Kreditgebühr: Projektes federführend verantwortlich ist. 0,8 % vom Kreditbetrag, nur im Falle einer Finanzierung auf Basis einer Haftung der AWS. Investitionsleitfaden / Ungarn 2004 19 Überblick über Förderungen und Finanzierungsmöglichkeiten Was wird gefördert? ◆ Erwerb von Beteiligungen an ausländischen Unternehmen, Anteils- und Kapitalerhöhungen bei bereits bestehenden Wie hoch ist das Garantieentgelt? Je nach Garantieart und Garantieausmaß: ca. 1 % p. a., zahlbar jeweils halbjährlich zum 30. Juni und 31. Dezember. Beteiligungsengagements. ◆ Gewährung von Gesellschafterdarlehen, Gesellschafter- Wie lange ist die Laufzeit? zuschüssen und sonstigen Gesellschaftermitteln (z. B. Bürg- ◆ Bei Direktgarantien bis maximal 12 Jahre. schaften) an das Beteiligungsunternehmen, wenn mit ◆ Bei Finanzierungsgarantien mit Risk-sharing bis maximal diesen Beteiligungen eine Steigerung der betrieblichen 15 Jahre. Leistungskraft und eine nachhaltige Verbesserung der Marktposition des inländischen Unternehmens erwartet werden Wann tritt der Haftungsfall ein? kann. ◆ Bei Direktgarantien: Eintritt der für den Einzelfall definierten ◆ Bei Beteiligungen in EWR-Ländern muss antragstellendes Unternehmen als KMU (= kleineres und mittleres Unter- Tatbestände (z. B. Insolvenz des Beteiligungsunternehmens, nachhaltige Betriebsverluste usw.). nehmen) gem. EU-Definition anzusehen sein (weniger als ◆ Bei Finanzierungsgarantien mit Risk-sharing: 250 Beschäftigte, weniger als 40 Millionen Euro Umsatz ◆ Insolvenz des inländischen Unternehmens, oder Bilanzsumme geringer als 27 Millionen Euro). ◆ Eintritt des für den Einzelfall definierten besonderen Tatbestandes. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden? Es muss ein Besicherungsbedarf bestehen, das heißt, bei Wo können Sie einreichen? Misslingen würde ein substanzieller Schaden für das antrag- ◆ Bei Ihrer Filiale der Bank Austria Creditanstalt. stellende Unternehmen eintreten. ◆ Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft m.b.H. (vormals Finanzierungsgarantie Ges.m.b.H.) / Ost-West-Fonds, Projektuntergrenze? A-1031 Wien, Ungargasse 37. 0,73 Millionen Euro; keine Projektobergrenze. Welche Unterlagen sind mitzubringen? Wie wird gefördert? ◆ Direktgarantie – AWS / Ost-West-Fonds verpflichtet sich, dem inländischen Unternehmen bei Eintritt des definierten Garantiefalles (= wirtschaftlicher Misserfolg des Beteili- ◆ Informationen über die wirtschaftlichen, persönlichen, gesellschafts- und gewerberechtlichen Verhältnisse des Kreditnehmers. ◆ Unterlagen über das Beteiligungsvorhaben. gungsprojektes) einen bestimmten Anteil der Beteiligungsinvestition (Risk-sharing-Quote) zu bezahlen. ◆ Finanzierungsgarantie mit Risk-sharing-Kombination der Direktgarantie mit Garantie für finanzierende Bank. Ihre Ansprechpartner in der Bank Austria Creditanstalt: Ihr Firmenkundenbetreuer der Bank Austria Creditanstalt sowie Leitung und MitarbeiterInnen Falls finanziert werden soll: Wie hoch sind die der Abteilung Export- und Investitionsfinanzierung Kreditkosten? Telefon: +43 (0) 505 05 DW 44405 oder 44424 ◆ Marktüblich. E-Mail: [email protected] ◆ Kombination mit günstigen Krediten (ERP-Kredite, OeKBBeteiligungsfinanzierung, Starthilfekredite usw.) ist möglich. 2.3.2.2. Welches Risiko deckt die Garantie? ◆ Risk-sharing-Quote bei Direktgarantien maximal 50 % (wird im Einzelfall festgelegt). Internationalisierung von KMU Ziel: Förderung der Internationalisierung österreichischer Klein- und Mittelbetriebe. ◆ Bei Finanzierungsgarantien mit Risk-sharing darf der Kreditbetrag 90 % des Projektpräliminares nicht überschreiten. Die Garantiequote gegenüber der Bank beträgt davon maximal 90 % (bei ERP-Finanzierungen maximal 100 %). 20 Investitionsleitfaden / Ungarn 2004 Antragsteller: Klein- und Mittelbetriebe mit Sitz im Inland. Überblick über Förderungen und Finanzierungsmöglichkeiten Geförderte Projekte: Welche Unterlagen sind mitzubringen? Auslandsinvestitionen / Internationalisierungsprojekte mit ◆ Informationen über die wirtschaftlichen, persönlichen, einem präliminierten Kostenvolumen von maximal EUR 1 Mio. gesellschafts- und gewerberechtlichen Verhältnisse des Kreditnehmers. Voraussetzungen: ◆ Unterlagen über das Beteiligungsvorhaben. Wettbewerbsstärkung der österreichischen Klein- und Mittelbetriebe, Verbesserung der österreichischen Leistungsbilanz. Ihre Ansprechpartner in der Bank Austria Creditanstalt: Wie wird gefördert? Ihr Firmenkundenbetreuer der Bank Austria Creditanstalt Mittels ◆ Garantien zur Deckung des wirtschaftlichen Risikos (= Projektgarantie) bzw. ◆ der damit verbundenen Finanzierung (= Finanzierungs- sowie Leitung und MitarbeiterInnen der Abteilung Export- und Investitionsfinanzierung Telefon: +43 (0) 505 05 DW 44405 oder 44424 E-Mail: [email protected] garantie) und auch ◆ Garantien zur Deckung des politischen Risikos (Abwicklung über OeKB). Welches Risiko deckt die Garantie? 2.3.3. Studienfonds und Exportstudienfonds 2.3.3.1. Studienfonds der AWS Ziel: Wird von Fall zu Fall festgelegt, wobei das wirtschaftliche Zielsetzung ist die finanzielle Förderung und Unterstüt- Risiko in bestimmtem Umfang (mindestens 50 %) vom Garan- zung bei der Antragstellung für Programme europäischer und tienehmer mitgetragen werden muss. Die Finanzierungs- internationaler Organisationen (= Antragsförderung) sowie garantie deckt max. 80 % des aushaftenden Kreditbetrages. bei der Projektvorbereitung und -betreuung (= Studienförde- Hinsichtlich des politischen Risikos ist eine Deckungsquote bis rung) im Zusammenhang mit Direktinvestitionen, Beteiligun- zu 100 % (bei 5 – 10 % Selbstbehalt) möglich. gen und /oder sonstigen Investitionen im Ausland. Wie hoch ist das Garantieentgelt? Wer kann die Förderung beanspruchen? Ca. 1 % p. a. Unternehmen aller Branchen (ausgenommen Land- und Forstwirtschaft, Realitätenwesen und Versicherungen) mit Sitz Falls finanziert werden soll: Wie hoch sind die in Österreich. Kreditkosten? ◆ AWS-BÜRGES-Kondition, Förderungsgegenstand und -höhe: ◆ Kombination mit günstigen Krediten (ERP-Kredite, OeKB- ◆ Antragsförderung: allgemeine Kosten, die im Zusammen- Beteiligungsfinanzierung, Starthilfekredite usw.) ist möglich. hang mit der Antragstellung zur Erschließung entsprechender EU sowie vergleichbare Programme anderer internatio- Wann tritt der Haftungsfall ein? naler Organisationen entstehen. Pauschalzuschuss i. H. v. ◆ Scheitern des Internationalisierungsprojektes (Vermeidung 2.900 Euro, bei Kosten über 5.800 Euro Zuschuss von eines nachhaltigen Schadens für den österreichischen Klein- und Mittelbetrieb). ◆ Insolvenz des Garantiebegünstigten (= inländisches Unternehmen). ◆ Politischer Haftungsfall. 50 %, max. jedoch 7.250 Euro. ◆ Studienförderung: Können o.a. Förderprogramme nicht in Anspruch genommen werden, übernimmt die AWS 50 % der Kosten von externen Konsulenten und Experten für die Entwicklung, Vorbereitung und Prüfung der „Machbarkeit“ des Projektes. Barauslagen des Unternehmens (z. B. Reise- Wo können Sie einreichen? kosten) können ebenfalls zu max. 25 % in die Förderbasis ◆ Bei Ihrer Filiale der Bank Austria Creditanstalt. einbezogen werden. ◆ Bei der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mit beschränkter Haftung (vormals BÜRGES Förderungsbank Gesellschaft m.b.H.), A-1031 Wien, Ungargasse 37. Investitionsleitfaden / Ungarn 2004 21 Überblick über Förderungen und Finanzierungsmöglichkeiten Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden? Internationale Exportfinanzierung (Österreich) 2.4. ◆ Antragsförderung: Vorlage des vom Unternehmen firmenmäßig unterfertigten Antrages an die europäische oder Im globalen Wettbewerb stehen Exporteure immer häufi- internationale Organisation, der die formellen und inhalt- ger vor der Herausforderung, neben dem Verkauf ihrer Pro- lichen Voraussetzungen des jeweiligen Programms erfüllen dukte und Leistungen auch für deren teilweise oder gänzliche muss. Finanzierung Sorge zu tragen. Dies bedeutet, dass neben ◆ Studienförderung: Preis, Technologie, Qualität, Lieferzeit und After-Sales-Service ◆ Plausibilität des Investitionsvorhabens, auch die Attraktivität des begleitenden Finanzierungsoffertes ◆ Grundlagen für erfolgreiche Projektdurchführung sind sei- mitentscheidend für den Auftragserhalt ist. tens des KMU oder seiner Partner gegeben oder herstellbar, Dieser Entwicklung Rechnung tragend, wurden von ◆ Qualifikation der externen Berater ist gewährleistet, Finanzinstitutionen und Kommerzbanken eine Reihe von ◆ angemessenes Verhältnis der Beratungskosten zu den Produkten und Möglichkeiten entwickelt, maßgeschneiderte Gesamtkosten, ◆ Studie darf bei Antragstellung noch nicht in Angriff genommen sein, ◆ andere Förderprogramme stehen für dieses Projekt nicht zur Verfügung. Finanzierungslösungen zur Unterstützung von Exportvorhaben anzubieten – unter größtmöglicher Berücksichtigung der zum Teil sehr unterschiedlichen Vorstellungen und Wünsche der Käuferseite. Unter dem Produktbereich „Internationale Exportfinanzierung“ wird generell das weite Feld der käufer- bzw. abneh- 2.3.3.2. Exportstudienprogramm der OeKB merbezogenen Exportfinanzierung verstanden. Er umfasst all jene Finanzierungsmaßnahmen, in denen der ausländische Ziel: Unterstützung bei der Erschließung neuer Märkte sowie Käufer / Abnehmer / Importeur, dessen Bank oder auch der Senkung der Anlaufkosten. Zugang zu professionellen Markt- Staat selbst als Kreditnehmer bzw. gegebenenfalls als Garanten studien mit gesamtwirtschaftlicher Bedeutung für die Export- auftreten. wirtschaft. Aufschluss über neue Wachstumsmärkte und -sektoren. Da die internationale Exportfinanzierung eine Form der Absatzfinanzierung ist, muss immer ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen einer konkreten Exportleistung und der Höhe der Förderung: entsprechenden Finanzierung gegeben sein. Bis zu 100 % der nachgewiesenen Kosten, max. jedoch 200.000 Euro. Dies bedeutet: ◆ Zusammenhang in sachlicher Hinsicht zwischen Exportkon- Antragstellung: Antragseinreichung für die Vergabe einer Studie direkt bei der OeKB, inkl. einer genauen Beschreibung und des trakt und Finanzierung. ◆ Die Finanzierungsmaßnahme muss unmittelbar der Durchführung des Exportkontraktes dienen. gewünschten Umfanges der Studie, einer Auflistung der zu Um den bei grenzüberschreitenden Finanzierungsopera- erwartenden Kosten sowie einer Aufstellung potenzieller tionen verstärkt vorhandenen wirtschaftlichen Risken (Produk- Lieferungen und Leistungen. tions-, Abnahme-, Delkredere-Risiko etc.) sowie den zusätzlich auftretenden politischen Risken (u. a. außerordentliche staat- Ihre Ansprechpartner in der Bank Austria Creditanstalt: liche Maßnahmen wie Zahlungsverbot, Moratorium, Transfer- Ihr Firmenkundenbetreuer der Bank Austria Creditanstalt Revolution, Krieg, Einfuhrbeschränkungen etc.) zu begegnen, sowie Leitung und MitarbeiterInnen ist oftmals die Inanspruchnahme der nationalen (OeKB bzw. der Abteilung Export- und Investitionsfinanzierung privater Versicherungsbereich) und internationalen Versiche- Telefon: +43 (0) 505 05 DW 44405 oder 44424 rungsmöglichkeiten (MIGA, AIG etc.) zweckmäßig. E-Mail: [email protected] und Konvertierungsbeschränkungen, weiters Streik, Enteignung, Die Produktpalette der Internationalen Exportfinanzierung der Bank Austria Creditanstalt umfasst neben dem kurzfristigen auch den mittel- und langfristigen Finanzierungsbereich in all seinen Variationen, unter Inanspruchnahme der anwendbaren nationalen und internationalen Förderungsund Absicherungsmöglichkeiten. 22 Investitionsleitfaden / Ungarn 2004 Überblick über Förderungen und Finanzierungsmöglichkeiten Das Hauptgewicht liegt beim österreichischen Export- Abwicklung, im Gegensatz zu den bei einem gebundenen förderungssystem. Seitens der Republik Österreich wurde die Finanzkredit erforderlichen umfangreicheren Verhandlun- Oesterreichische Kontrollbank AG (OeKB) als Bevollmächtigte gen, auf eine Vereinbarung zwischen Exporteur und der des Bundes mit der Abwicklung und Durchführung des Ex- Bank Austria Creditanstalt beschränkt. Es wird jedoch der portgarantie- und auch Exportfinanzierungs-Systems betraut. gleiche Vorteil der Bilanzverkürzung wie bei einem gebun- Für die Absicherung kurzfristiger Exportgeschäfte (Zah- denen Finanzkredit erreicht. Weiters können auch ohne lungsziele für Lieferungen und Dienstleistungen bis zu 24 OeKB-Deckung, abhängig von der jeweiligen Bonität des Monaten, i. d .R. auf revolvierender Basis) hat die OeKB eine Schuldners und der vorliegenden Sicherheit, Diskontierun- 100%ige Kreditversicherungs-Tochtergesellschaft gegründet, gen mit oder ohne Regress (Forfaitierung) und allenfalls die ab August operativ sein wird. Hintergrund dafür ist, unter Einbeziehung einer privaten Versicherung durch die marktfähige Risken verstärkt dem privaten Versicherungs- Bank Austria Creditanstalt durchgeführt werden. ◆ Anzahlungs- bzw. Lokalkostenfinanzierung (ohne OeKB-Garantie): markt zu überlassen. Diese Finanzierungsart stellt eine Ergänzungsfinanzierung Voraussetzungen für die Übernahme von Haftungen zum gebundenen Finanzkredit dar. Hierfür sind keine Bun- durch die Republik Österreich: deshaftungen erhältlich. Das Abwicklungsschema entspricht ◆ Die zugrunde liegende Exporttransaktion muss der direkten dem des gebundenen Finanzkredites, mit in der Regel oder indirekten Verbesserung der österreichischen Leistungsbilanz dienen und den jeweils anzuwendenden Regelungen kürzeren Tilgungszeiträumen. ◆ Konsortialkredit: hinsichtlich der österreichischen Mindestwertschöpfung Die Bank Austria Creditanstalt fungiert als Arranger /Co- entsprechen. Arranger gemeinsam mit ausgesuchten in- oder auslän- ◆ Die internationalen sowie auf EU-Ebene getroffenen Regelungen (Berner Union, OECD-Consensus: Arrangement on Guidelines for Officially Supported Export Credits – wird als dischen Banken als Kreditgeber (Bankenkonsortium) zur Finanzierung von Großprojekten. ◆ Rahmenkreditvereinbarung: Gentlemen’s Agreement zwischen fast allen OECD-Mit- Die Bank Austria Creditanstalt hat mit einer Vielzahl von gliedsstaaten angesehen) sind einzuhalten. ausländischen Banken „Rahmenkreditvereinbarungen“ ab- ◆ Überprüfung der Deckungsfähigkeit jeder Einzeltransaktion anhand der jeweils geltenden aktuellen geschlossen, welche die grundsätzlichen Modalitäten für Garantie- die vorgenannten Finanzierungsvarianten festlegen. Durch Deckungspolitik der österreichischen Exportförderungs- Einbeziehung einer Finanzierungstransaktion in eine derar- gremien. tige Vereinbarung wird der Administrations- und Zeitaufwand erheblich verkürzt und vereinfacht. Die wichtigsten Produkte der Internationalen Exportfinan- ◆ Akkreditiv-Anschlussfinanzierung (mit /ohne OeKB-Garantie): zierung der Bank Austria Creditanstalt: Eine ausländische Bank eröffnet zugunsten eines öster- ◆ Gebundener Finanzkredit mit / ohne OeKB-Garantie: reichischen Exporteurs ein Akkreditiv mit Zahlungsklausel Dies ist der Klassiker der internationalen Exportfinanzie- „bei Sicht“. Zur mittelfristigen Finanzierung der Akkreditiv- rung und auch unter den Bezeichnungen „Käuferkredit“ auszahlungen schließt die ausländische Bank gleichzeitig bzw. „Bestellerkredit“ bekannt. Auf Basis eines Exportkon- einen Finanzierungsvertrag mit dem avisierenden Institut traktes wird zwischen unserem Institut und dem Käufer der Bank Austria Creditanstalt ab. bzw. dessen Bank ein Kreditvertrag zur unmittelbaren ◆ Multisourcing in der internationalen Exportfinanzierung: Finanzierung des Exportkontraktes abgeschlossen. Die Die fortschreitende Globalisierung der Wirtschaft führt zu Kreditauszahlungen erfolgen direkt an den Exporteur pro immer komplexeren Exportprojekten. Größere Aufträge setzen rata Lieferung / Leistung gegen Vorlage dokumentärer Nach- sich heute oftmals aus einer Mehrzahl von Lieferanteilen aus weise. Die Tilgung durch den Kreditnehmer erfolgt sodann diversen Ländern zusammen. Dank des umfangreichen inter- gemäß vereinbartem Modus. Die Finanzierungslaufzeiten nationalen Netzwerkes der Hypovereinsbank-Gruppe ist die bewegen sich – abgestimmt auf Projekt und die internatio- Bank Austria Creditanstalt in der Lage, die verschiedenen nalen Rahmenbedingungen – zwischen 2 und 10 Jahren staatlichen Finanzierungs- und Garantieprogramme direkt (Kraftwerke bis zu 12 Jahren). oder indirekt in Anspruch zu nehmen bzw. Absicherungen ◆ Forderungsankauf mit /ohne OeKB-Garantie: durch private Versicherungen zur Verfügung zu stellen und Für volumsmäßig geringere Exportgeschäfte empfiehlt sich somit maßgeschneiderte Finanzierungen aus einer Hand der Forderungsankauf, wobei sich die vertragstechnische anzubieten. Bei derartigen Finanzierungen kooperieren die Investitionsleitfaden / Ungarn 2004 23 Überblick über Förderungen und Finanzierungsmöglichkeiten lokalen Einheiten der Bank Austria Creditanstalt mit der staat- In der Regel werden zuhöchst 80 % des Vertragswertes fi- lichen Exportversicherungsstelle in Ungarn (Hungarian Export nanziert. Die strukturierte Handelsfinanzierung ist eine Form Credit Insurance – MEHIB). der Umsatzfinanzierung, daher bewegen sich die Kreditlaufzeiten im kurz- bis mittelfristigen Bereich (6 – 18 Monate). Finanzierung im Rahmen des Kyoto-Ziels: Die, bei der im Jahre 1997 stattgefundenen Weltklima- Häufige Finanzierungsformen: konferenz in Kyoto eingegangenen Verpflichtungen der In- ◆ Export-Vorfinanzierung, dustriestaaten, ihre Treibhausgasemissionen innerhalb eines ◆ „Tolling“-Finanzierung, festgelegten Zeitrahmens zu senken, führen zu direkten Aus- ◆ Transportfinanzierung, wirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen. ◆ Lagerfinanzierung, Mit Kyoto und den relevanten Beschlüssen auf EU-Ebene und ◆ Zahlungszielfinanzierung, in Österreich werden künftig klimapolitische Entscheidungen ◆ Investitionsgüterfinanzierung mit Warenauflösung, in der Unternehmensstrategie berücksichtigt werden müssen. ◆ Auflösung von Warenverpflichtungen Die im Rahmen der Flexiblen Instrumente Joint (Barter, Gegengeschäfte). Implementation (JI) und Clean Development Mechanism (CDM) realisierten Projekte, als auch die daraus generierten Emissions- Im Unterschied zum klassischen „Balance Sheet Lending“ gutschriften, stellen für viele Unternehmen ein zusätzliches ist die strukturierte Handelsfinanzierung vorrangig auf die Geschäftspotenzial dar. Die Bank Austria Creditanstalt unter- Transaktions- bzw. Sicherheitenstruktur abgestellt. stützt Untenehmen in allen Aspekten der Strukturierung und Finanzierung solcher Auslandsgeschäfte. Falls möglich und sinnvoll, wird die Refinanzierung der Ihre Ansprechpartner in der Bank Austria Creditanstalt: Mag. Margit Slezak, Abteilungsleiter-Stv. vorangeführten Produkte im Rahmen des von der OeKB gestio- (Internationale Export- und Handelsfinanzierung) nierten Exportfinanzierungsverfahrens („EFV“) durchgeführt. A-1010 Wien, Am Hof 2, Telefon: +43 (0) 505 05 DW 87320 E-Mail: [email protected] Ihre Ansprechpartner in der Bank Austria Creditanstalt: Mag. Robert Fleischmann, Abteilungsleiter (Internationale Export- und Handelsfinanzierung) A-1010 Wien, Am Hof 2, Telefon: +43 (0) 50505 DW 56901 Mag. Alfred Wolloch (Internationale Export- und Handelsfinanzierung) A-1010 Wien, Am Hof 2, Telefon: +43 (0) 505 05 DW 53575 E-Mail: [email protected] E-Mail: [email protected] Mag.Dr. Florence Werdisheim, Abteilungsleiter-Stv. (Internationale Export- und Handelsfinanzierung) A-1010 Wien, Am Hof 2, Telefon: +43 (0) 50505 DW 50330 E-Mail: [email protected] 2.6. Investitionsanreize in Ungarn Seit 01.01.2004 können in Ungarn nachfolgende Körperschaftsteuerbegünstigungen für Investitionen beansprucht werden. Unterscheidung nach der Art der Investition: 2.5. Strukturierte Handelsfinanzierung und Commodity Trade Finance Finanzierungsform für den Rohstoff- bzw. Handelswaren- bereich (z. B. Erdöl, Stahl und Stahlprodukte, Metalle, Baum- 1. Projekt zur Produktherstellung, 2. Projekt zur Erweiterung bzw. Erneuerung (Entwicklung), 3. Projekt zur Schaffung von Arbeitsplätzen und 4. sonstige Investitionen. wolle, Düngemittel, Papier etc.). Die Struktur der Kreditgewährung orientiert sich am Unterscheidung nach dem Ort der Investition: Produktions-, Transport- bzw. Abnahmezyklus des jeweiligen ◆ Bevorzugte Region = Region, in der die Arbeitslosenquote Gutes. Zur Besicherung werden die Rechte an den Gütern um 15 % höher als im Vorjahr ist. (Die Liste mit den Ort- (inkl. etwaiger Versicherungen) bzw. die Rechte an den schaften wird jährlich kundgemacht.) Verkaufs- oder Einkaufsverträgen an die Bank Austria Creditanstalt abgetreten. 24 Investitionsleitfaden / Ungarn 2004 ◆ Wirtschaftlich rückständige Region = Region, die in einer Regierungsverordnung angeführt ist. (Diese Orte sind wirt- Überblick über Förderungen und Finanzierungsmöglichkeiten schaftlich oder infrastrukturell rückständig oder die Ar- Weiters muss eine der drei folgenden Voraussetzungen ge- beitslosenquote ist höher als der Landesdurchschnitt.) geben sein: ◆ Übrige Regionen. ◆ Erhöhung des Personalstandes um 100 Personen (bzw. 50 Art der Begünstigung: ◆ Erhöhung der Jahreslohnkosten um das 600fache des der- in rückständigen Regionen) oder 1. Investitionsbegünstigung zeitigen Mindestlohnes (bzw. des 300fachen in rückständi- ◆ Großinvestition (mindestens 10 Milliarden HUF) für Produk- gen Regionen) binnen 4 Steuerjahren oder tionszwecke: 100 % Steuerbegünstigung für maximal 10 Jahre ab Inbetriebnahme für Produktionsstätten, die vor ◆ der Anteil von klein- und mittelständischen Lieferanten beträgt mindestens 30 %. dem 31.12.2002 in Betrieb genommen worden sind (letztes Jahr: 2011). Die Steuerbegünstigung setzt eine bestimmte 3. Arbeitsplätze schaffende Investition Erhöhung der Beschäftigtenzahl voraus. ◆ Eine Steuerbegünstigung ohne Investitionsminimum wird in ◆ Großinvestition (mindestens 3 Milliarden HUF) für Produk- Höhe von 80 % gewährt, wenn binnen 5 Steuerjahren eine tionen in wirtschaftlich rückständigen Regionen. Die Steuer- Erhöhung des Personalstandes um 300 Personen (bzw. 150 begünstigung wird umsatzanteilsmäßig festgelegt, wobei in rückständigen Regionen) erfolgt, sofern 20 % des aufge- die Summe der Umsatzerlöse der Produktherstellungstätig- nommenen Personals Berufsanfänger sind. keit in der Region zu berücksichtigen ist. Die Steuerbegünstigung wird maximal für 10 Jahre ab der Inbetriebnahme 4. Sonstige Investitionen für Produktionsstätten, die vor dem 31.12.2002 in Betrieb ◆ Großinvestition (mindestens 100 Milliarden HUF): 80 % genommen worden sind gewährt (letztes Jahr: 2011). Vor- Steuerbegünstigung für maximal 10 Jahre ab Inbetriebnahme aussetzungen für die Inanspruchnahme sind: eine be- einer Investition stimmte Erhöhung des Personalstandes und der Sitz der ◆ zur Errichtung eines Breitbandinternetanschlusses, Gesellschaft muss in der Region sein. Die gleiche Begünsti- ◆ zur Film- und Videoherstellung, gung wird gewährt, wenn die Investition in einem Bundes- ◆ im Rahmen eines selbstständigen Umweltschutzprojektes, land (Komitat) getätigt wird, in dem die Arbeitslosenquote ◆ zwecks Förderung der Lebensmittelhygiene einer bestehen- größer als 15 % ist. den Produktionseinrichtung für Lebensmittel aus tierischen Quellen. 2. Entwicklungsbegünstigung (Regierungsverordnung 275 /2003; XII.24) ◆ Für Klein- und mittelständische Unternehmen kann eine Steuerbegünstigung in Höhe von 40 % der im Steuerjahr Großinvestition: gezahlten Kreditzinsen (max. 6 Mio. HUF pro Jahr) in An- ◆ Investition in Höhe von mindestens 3 Milliarden HUF (bzw. spruch genommen werden, wenn nach dem 31.12.2000 in wirtschaftlich rückständigen Regionen: 1 Milliarde HUF), ein Kredit für die Anschaffung (Herstellung) von Sach- ◆ zur Neuschaffung eines Objektes oder anlagen aufgenommen wurde. Die Steuerbegünstigung ◆ zur Erweiterung eines bestehenden Objektes, welche die kann in jenen Jahren in Anspruch genommen werden, in Veränderung des hergestellten Produktes, der erbrachten denen die Sachanlage im Besitz des Unternehmens ist. Das Leistung oder eine Veränderung im Produktions- oder Leis- letzte Jahr der Steuerbegünstigung ist das Jahr, in dem der tungsprozess zur Folge hat. Kredit laut dem ursprünglichen Kreditvertrag zurückzuzahlen ist. (D. h. wenn die Rückzahlungsfrist des Kredites verlän- Eine 80%ige Steuerbegünstigung wird für maximal 10 Jahre gert wird, wird die Steuerbegünstigung nicht verlängert.) ab Inbetriebnahme für Produktionsstätten, die nach dem Keine Steuerbegünstigungen können von internationalen 31.12.2002 in Betrieb genommen und 5 Jahre lang betrieben Speditionen bzw. im Bereich Land- und Forstwirtschaft und werden, gewährt, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt Fischerei beansprucht werden. werden: ◆ Bei Großinvestitionen muss der Anteil der neuen Anlagen mindestens 30 % betragen. De-minimis-Förderungen ◆ Unter Berücksichtigung der Verordnung 69/2001/EG kön- ◆ Der auf die Erweiterungen bestehender Objekte entfallen- nen Steuersubjekte in Ungarn in drei aufeinander folgen- de Betrag darf höchstens 20 % der Investitionssumme be- den Jahren Förderungen in Höhe von insgesamt 100.000 tragen (in rückständigen Regionen gilt diese Voraussetzung EUR (de minimis) in Anspruch nehmen. nicht). Investitionsleitfaden / Ungarn 2004 25 Überblick über Förderungen und Finanzierungsmöglichkeiten Als de-minimis-Förderungen gelten: ◆ die Begünstigung bei Klein- und Mittelbetrieben: Kürzung Ihre Ansprechpartner in der CONSULTATIO: CONSULTATIO Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H. der Steuerbemessungsgrundlage um das Ergebnis vor Herr Mag. Gerhard Pichler, Steuern, aber höchstens um 30 Mio. HUF bei Vorliegen be- Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Geschäftsführer stimmter Bedingungen (§§ 7 – 8, KöStG); A-1210 Wien, Holzmeistergasse 7 – 9, ◆ die Begünstigung für Forschungs- und Entwicklungstätigkeit: Kürzung der Steuerbemessungsgrundlage um die direkten Kosten der Forschungs- und Entwicklungstätigkeit, aber maximal um 50 Mio. HUF bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen (§§ 7 – 8, KöStG); ◆ Steuerbegünstigungen für Klein- und Mittelbetriebe (Kreditzinsbegünstigung siehe oben). Telefon (+43 1) 27 775 DW 240 E-Mail: [email protected] Herr Mag. Siegfried Scheiner, Buchprüfer und Steuerberater A-1210 Wien, Holzmeistergasse 7 – 9, Telefon (+43 1) 27 775 DW 244 E-Mail: [email protected] Nach Ungarns EU-Beitritt können Investitionsbegünstigungen CONSULTATIO Gazdasági és Adóügyi Tanácsadó Kft. für neue Investitionen nicht mehr in Anspruch genommen Herr Dr. József Knapp, werden. Förderungen, die bereits vor dem EU-Beitritt gewährt Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Geschäftsführer wurden, bestehen für den zuerkannten Zeitraum weiter, sie H-1121-Budapest, Zugligeti út 6, Tel: +36 1/391 4170 unterliegen jedoch weiteren Bedingungen (§ 29/E KöStG), die E-Mail: [email protected] für die Berechnung des tatsächlichen Prozentsatzes der Begünstigung herangezogen werden müssen. Bei Investitionen im Bereich Land-, Forstwirtschaft und Fischerei sind weitere Voraussetzungen für die Inanspruchnahme Frau Zsuzsa Marosfalvi, Steuerberaterin H-1121-Budapest, Zugligeti út 6, Tel: +36 1/391 4197 E-Mail: [email protected] der o. g. Begünstigungen in der Verordnung des Rates Frau Krisztina Gubicza, Steuerberaterin 1257/1999/EG und 1263/1999/EG angeführt. H-1121-Budapest, Zugligeti út 6, Tel: +36 1/391 4172 E-Mail: [email protected] 26 Investitionsleitfaden / Ungarn 2004 Rechtliche Grundlagen und Umfeld für Investitionen 3. Rechtliche Grundlagen und Umfeld für Investitionen 3.1. Handelsrecht, Gesellschaftsrecht 3.1.1. Allgemeines Nur wenn die Wirtschaftsgesellschaft ihre Tätigkeit zuIm Zuge einer weiteren Harmonisierung des ungarischen Rechts mit den Normen der Europäischen Union ist das gleich an einer von ihrem Sitz abweichenden Niederlassung oder Zweigniederlassung ausübt, können mehrere Prokuristen bestimmt werden. Gesellschaftsrecht im „Gesetz über die Wirtschaftsgesell- Gegen den Missbrauch der beschränkten Haftung wur- schaften“ neu geregelt worden, das mit 16. Juni 1998 in den Sanktionen eingeführt. Die Gesellschafter haften für die Kraft getreten ist. nicht beglichenen Verbindlichkeiten der aufgelösten Gesellschaft unbeschränkt und solidarisch, sofern die Gesellschafter Nach dem ungarischen Gesellschaftsrecht ist es seit 1998 möglich, eine Vorgesellschaft zu gründen, welche durch die ◆ Beurkundung des Gesellschaftsvertrages und ◆ Gegenzeichnung des Gesellschaftsvertrages durch einen Rechtsanwalt entsteht. ihre beschränkte Haftung missbraucht haben. Diese übertragene Haftung kann vom Gericht festgelegt werden. Eine zu niedrige Eigenkapitalausstattung zieht eine so genannte „Zwangsumwandlung“ nach sich: Wenn das Eigenkapital einer Gesellschaft aufgrund der Daten ihres Jahresabschlusses in zwei aufeinander folgenden Jahren unter dem für Eine Vorgesellschaft kann bereits mit der Anmeldung zur ihre Gesellschaftsform verbindlich vorgeschriebenen gezeich- Eintragung im Firmenregister ihre Tätigkeit aufnehmen, neten Kapital ist (z. B. wegen aufgelaufener Verluste), und die wobei sie in der Schwebephase gewissen Einschränkungen Gesellschaft (Aktionäre) nicht innerhalb von drei Monaten unterliegt: nach der Annahme des Jahresabschlusses für die Sicherung ◆ Bis zum Zeitpunkt der Eintragung sind Tätigkeiten ver- des notwendigen Eigenkapitals sorgt, muss die Gesellschaft boten, die einer behördlichen Genehmigung bedürfen. ihre Umwandlung in eine andere Gesellschaft beschließen. ◆ In der Person der Gesellschafter dürfen keine Änderungen eintreten. ◆ Die Vorgesellschaft kann weder aufgelöst noch umgewandelt werden. ◆ Der Gesellschaftsvertrag darf nicht abgeändert werden. ◆ Ein Prozess zum Ausschluss eines Gesellschafters darf nicht anhängig gemacht werden. Bei der Umwandlung muss eine Gesellschaftsform gewählt werden, bei der ◆ das Eigenkapital der Gesellschaft der vorgeschriebenen Höhe entspricht oder ◆ vom Gesetz keine Mindesthöhe für das gezeichnete Kapital festgelegt ist. Eine Einmanngesellschaft darf kein alleiniger Gesellschafter Gemeinsam mit dem Gesetz über die Wirtschaftsgesell- oder Aktionär einer Gesellschaft sein. Diese Regelung betrifft schaften trat am 16. Juni 1998 auch das neue Gesetz über auch die Einmanngesellschaften mit ausländischem Sitz. die Firmenregistrierung in Kraft. Das Firmenregister (ähnlich Nach der rechtskräftigen Feststellung der Insolvenz der unserem Firmenbuch) wird bei den Hauptstädtischen-Komi- Wirtschaftsgesellschaft (Konkurs) darf der Geschäftsführer / tats- (Budapest) bzw. den Bezirk-Gerichten geführt, ist öffent- Vorstand, der in den zwei Jahren vor Konkurseröffnung min- lich und kann daher von jedem eingesehen werden. destens ein Jahr lang bei der in Konkurs befindlichen Gesell- Auf Grundlage der EU-Richtlinie Nr. 69/335/EWG d. Rates schaft ein leitendes Organ war, für einen Zeitraum von drei betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Jahren nicht zum Geschäftsführer eines anderen Unterneh- Kapital (entspricht der österreichischen Regelung der Gesell- mens bestellt werden. schaftsteuer), wonach die Firmeneintragung (Gesellschafts- Im Jahr 1998 wurde die Möglichkeit geschaffen eine Pro- gründung) und Änderungsmeldungen steuerpflichtig sind, je- kura zu erteilen, d. h. man kann eine generelle Vertretungs- doch höchstens 1 % des Kapitals betragen darf, erfolgte eine macht an einen Arbeitnehmer der Gesellschaft erteilen. Novelle. Anstatt der früheren prozentualen Eintragungs- Investitionsleitfaden / Ungarn 2004 27 Überblick über Förderungen und Finanzierungsmöglichkeiten gebühren, die die Grenze von 1 % überstiegen haben, sind nun feste Gebührensätze festgelegt worden. Demnach beträgt die Eintragungsgebühr bei einer Gewinn und Verlust verteilen sich auf die Gesellschafter im Verhältnis zu ihrem Vermögensbeitrag, sofern der Gesellschaftsvertrag nicht eine andere Regelung vorsieht. öffentlichen AG 600.000 HUF, bei einer GmbH oder einer geschlossenen AG 80.000 HUF, bei Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit (z. B. KG) 50.000 HUF. Die Gebühr der Anmeldung von Modifizierungen beträgt 40 % der Eintragungsgebühr. Kommanditgesellschaft (bt) 3.1.3. Die Kommanditgesellschaft ist wie die Offene Handelsgesellschaft keine juristische Person. Genauso wie in Österreich muss es auch im ungarischen Die Veröffentlichungsgebühr des Antrages beträgt bei Recht zumindest einen Komplementär geben, der unbeschränkt Gesellschaften mit Rechtspersönlichkeit 25.000 HUF, bei Ge- und – im Falle mehrerer Gesellschafter – solidarisch haftet, sowie sellschaften ohne Rechtspersönlichkeit 14.000 HUF, die Ver- mindestens einen Kommanditisten, welcher in Höhe seiner Ver- öffentlichungsgebühr der Modifizierungen 15.000 HUF bzw. mögenseinlage haftet. Die Bestimmungen der Offenen Handels- 7.000 HUF. gesellschaft sind für die Kommanditgesellschaft gültig, solange Unternehmensgründungen sollen dadurch beschleunigt das Gesetz nichts anderes bestimmt. werden, dass relativ knappe Fristen eingeführt werden, inner- Der Kommanditist ist nicht zur Geschäftsführung berech- halb derer die Eintragung der Gesellschaft beim Register- tigt, ausgenommen, sein Name scheint im Firmenwortlaut gericht vollzogen sein muss. Diese Frist beträgt bei der offenen auf. Davon abweichende vertragliche Änderungen sind nich- Handelsgesellschaft und bei der Kommanditgesellschaft tig. Wenn sein Name im Firmenwortlaut aufscheint, haftet er 30 + 8 Tage, bei der Aktiengesellschaft und der Gesellschaft ebenso wie der Komplementär. mit beschränkter Haftung 60 + 8 Tage. Erfolgt binnen dieser Fristen keine Beschlussfassung (An- Die Gesellschaft hört auf zu existieren, wenn alle Komple- trag wird abgelehnt oder stattgegeben) gilt die Gesellschaft mentäre aus der Gesellschaft ausscheiden, ausgenommen, ex lege am 39. bzw. 69 Tag als eingetragen. wenn Bei Gründung einer Gesellschaft gibt es keine Beschränkungen für Ausländer. Sowohl Gesellschafter als auch Geschäftsführer können Ausländer sein. 3.1.2. Offene Handelsgesellschaft (kkt) Die Offene Handelsgesellschaft ist – wie nach österreichi- ◆ binnen drei Monaten ein neuer Komplementär gemeldet wird oder ◆ eine Umwandlung in eine kkt erfolgt. Die Gesellschaft hört auf zu existieren, wenn alle Kommanditisten aus der Gesellschaft ausscheiden, ausgenommen, schem Recht – keine juristische Person. Die Bezeichnung wenn Offene Handelsgesellschaft (kkt) ist im Firmentext der Gesell- ◆ binnen drei Monaten ein neuer Kommanditist gemeldet schaft anzugeben. Die Gesellschafter stellen das erforderliche Vermögen zur wird oder ◆ eine Umwandlung in eine kkt erfolgt. Verfügung. Sie haften solidarisch und unbeschränkt zu Lasten ihres Privatvermögens für die Schulden der Gesellschaft, sofern das Vermögen der Gesellschaft nicht ausreicht (nach Klage). 3.1.4. Aktiengesellschaft (rt) Die Aktiengesellschaft ist eine juristische Person mit Zur Geschäftsführung der Gesellschaft ist grundsätzlich einem Grundkapital (Mindestgrundkapital HUF 20.000.000,–, jeder Gesellschafter berechtigt, wenn er nicht wegen Be- das entspricht derzeit ca. 77.520 EUR), das aus Aktien von gehung einer Straftat rechtskräftig zu einem vollziehbaren vorher bestimmtem Betrag und Nennwert besteht. Die Haf- Freiheitsentzug verurteilt wurde. Im Gesellschaftsvertrag kön- tung des Gesellschafters (Aktionärs) gegenüber der Gesell- nen die Gesellschafter einen oder mehrere Geschäftsführer schaft erstreckt sich auf die Zahlung des Nennwertes oder bestellen; in diesem Fall sind die anderen nicht zur Ausübung Emissionswertes der Aktie. Für die Verbindlichkeiten der der Geschäftsführung befugt. Aktiengesellschaft haftet der Aktionär nicht. Die Gesellschafter sind nicht verpflichtet ihren Ver- Der Aktionär ist verpflichtet, innerhalb eines Jahres nach mögensteil, der im Gesellschaftsvertrag festgesetzt wurde, zu Eintragung der Aktiengesellschaft in das Firmenregister den vollen erhöhen oder den Vermögensbeitrag bei Verlust auszugleichen. Wert der Aktien einzuzahlen und die Sacheinlage bis zur Ein- Die Herausgabe des Vermögensteiles oder seines Wertes kann reichung des Antrages zur Registrierung zur Verfügung zu nur im Fall der Auflösung der Gesellschaft oder bei Löschung stellen. Der Aktionär hat ein Recht auf den Teil des Gewinnes laut des Gesellschafterverhältnisses gefordert werden. Bilanz, den die Hauptversammlung zur Verteilung bestimmt. 28 Investitionsleitfaden / Ungarn 2004 Rechtliche Grundlagen und Umfeld für Investitionen Die Registrierung einer Aktiengesellschaft kann nur erfol- Der Aufsichtsrat kontrolliert – so wie in Österreich – die gen, wenn die Einberufung der Gründerversammlung vor- Geschäftsführung der Gesellschaft und hat das Recht, von schriftsmäßig erfolgt ist, die Aktionäre das gesamte Grund- den Vorstandsmitgliedern sowie leitenden Mitarbeitern der kapital gezeichnet haben und mindestens 30 % des Nenn- Gesellschaft Berichte oder Informationen anzufordern, um die wertes bzw. des Emissionswertes, mindestens jedoch 10 Mio. Gesellschaft zu überprüfen. Ohne einen schriftlichen Bericht HUF (rd. 38.760 EUR), in Form einer Bareinlage eingezahlt des Aufsichtsrates darf die Hauptversammlung keine Ent- worden sind und die Sacheinlage der Aktiengesellschaft zur scheidung über den Jahresabschluss und die Gewinnverwen- Verfügung gestellt wurde. dung treffen. Die Hauptversammlung ist das oberste Organ der Aktien- Die Gründungsurkunde der Aktiengesellschaft kann gesellschaft, welche aus der Gesamtheit der Aktionäre be- bestimmte Befugnisse auf den Aufsichtsrat übertragen: die steht. In die ausschließliche Kompetenz der Hauptversamm- Bestellung / Abberufung der Vorstandsmitglieder, Feststellung lung fallen z. B. die Festlegung und Abänderung des Statuts, ihrer Entlohnung, Genehmigung bestimmter Rechtsgeschäfte. die Erhöhung und Herabsetzung des Grundkapitals, Fest- Lehnt der Aufsichtsrat ein Rechtsgeschäft ab, kann der Vor- stellung der Bilanz und Aufteilung des Jahresgewinnes, die stand die Hauptversammlung einberufen. Die Hauptversamm- Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes lung kann nur mit einer Dreiviertelmehrheit den Aufsichtsrat (sofern es die Satzung nicht dem Aufsichtsrat überträgt) und überstimmen. des Aufsichtsrates. Die Mitglieder des Aufsichtsrates (mindestens drei, höchs- Die Hauptversammlung muss in der durch das Statut tens 15 Personen) werden grundsätzlich von der Hauptver- bestimmten Häufigkeit, aber mindestens einmal jährlich ein- sammlung gewählt. Wenn die AG mehr als 200 Mitarbeiter berufen werden. Im Bedarfsfall kann die Hauptversammlung beschäftigt, muss 1/3 des Aufsichtsrates aus Dienstnehmern jederzeit einberufen werden. bestehen (ähnliche Regelung wie in Österreich). Der Vorstand muss innerhalb von acht Tagen bei gleich- Es ist auch möglich, eine Einmann-Aktiengesellschaft zu zeitiger Verständigung des Aufsichtsrates die Hauptversamm- gründen. Diese Form der Unternehmung kommt dann zustan- lung zur Ergreifung der notwendigen Maßnahmen einberufen, de, wenn eine einzige Person alle Aktien der Gesellschaft hält. wenn er Kenntnis davon erhält, dass das Eigenkapital der Es gelten, bis auf einige Ausnahmen, dieselben Regelun- Aktiengesellschaft durch Verluste auf zwei Drittel des Grund- gen wie für die normale Aktiengesellschaft: Das Grundkapital kapitals gesunken ist oder ihr Eigenkapital unter 20 Millionen muss in voller Höhe bis zur Einreichung des Registrierungsan- HUF gesunken ist oder die Aktiengesellschaft ihre Zahlungen trages einbezahlt sein, Aktien am Aktionär darf die Einmann- eingestellt hat und ihr Vermögen die Schulden nicht deckt. Aktiengesellschaft nicht erwerben. In bestimmten Fällen hat Der Vorstand besteht aus mindestens drei und höchstens der Aktionär eine unbeschränkte und volle Haftung (z. B.: elf Mitgliedern (Direktoren), wobei der Vorstandsvorsitzende wenn der Aktionär dauernd eine nachteilige Geschäftspolitik aus den eigenen Reihen gewählt wird. Eine abweichende Re- ausübt und dadurch die Erfüllung der Verpflichtungen der gelung gibt es bei der geschlossenen Aktiengesellschaft. Die Einmann-Aktiengesellschaft gefährdet wird, kann aufgrund Vorstandsmitglieder sind höchstens auf fünf Jahre zu wählen, eines Antrages das Gericht die unbeschränkte und volle Haf- wobei sie wiedergewählt und jederzeit abberufen werden tung des Aktionärs feststellen.) können. Der Vorstand ist das geschäftsführende Organ der Aktiengesellschaft. Er vertritt die Gesellschaft gegenüber dritten Per- Der Aktionär kann auch in der Gründungsurkunde die volle und unbeschränkte Haftung für die Verbindlichkeiten der Einmann-Aktiengesellschaft übernehmen. sonen, vor Gerichten und anderen Behörden, gestaltet bzw. leitet die Arbeitsorganisation der Aktiengesellschaft und übt die Arbeitgeberrechte aus. Zu seinen Rechten und Hauptauf- 3.1.5. Gesellschaft mit beschränkter Haftung (kft) Die GmbH ist eine juristische Person. Ihr Stammkapital ist die gaben zählen u. a.: Summe der einzelnen Stammeinlagen der Gesellschafter und ◆ alle Entscheidungen zu treffen, die nicht in den Wirkungs- darf nicht weniger als 3 Mio. HUF (entspricht ca. 11.630 EUR) bereich der Hauptversammlung fallen ◆ die Vorlage und Veröffentlichung des Jahresabschlusses betragen. Die Summe der Geldeinlage darf bei der Gründung nicht ◆ die Vorlage eines Gewinnverwendungsbeschlusses weniger als 30 % des Stammkapitals und nicht weniger als ◆ Entscheidungen über die Aufnahme von Krediten zu tref- 1 Mio. HUF betragen. Die Eintragung darf nur erfolgen, wenn fen etc. wenigstens die Hälfte jeder Geldeinlage und insgesamt 1 Mio. HUF eingezahlt ist. Die bei der Gründung nicht bezahl- Investitionsleitfaden / Ungarn 2004 29 Rechtliche Grundlagen und Umfeld für Investitionen ten Geldeinlagen müssen innerhalb eines Jahres nach der firmengerichtlichen Eintragung einbezahlt werden. Die Sach- ◆ Wahl und Abberufung der Geschäftsführer, der Mitglieder des Aufsichtsrates, etc. einlagen müssen bis zur Einreichung des Antrages zur Registrierung zur Verfügung gestellt werden. Der (die) Geschäftsführer wird (werden) auf bestimmte Die Stammeinlagen dürfen unterschiedlich groß sein, die Zeit (höchstens 5 Jahre – jedoch Wiederwahl möglich) einzelne Einlage darf jedoch nicht unter 100.000 HUF liegen. gewählt, vertritt (vertreten) die Gesellschaft nach außen und Jeder Gesellschafter darf nur eine Stammeinlage halten, aber erledigt (erledigen) die Angelegenheiten der Gesellschaft. Das eine Stammeinlage kann mehrere Eigentümer haben. Vertretungsrecht des Geschäftsführers kann durch den Gesell- Die Stammeinlage entspricht dem Geschäftsanteil, der schaftsvertrag beschränkt werden, ist jedoch Dritten gegen- die Rechte der Gesellschafter und den ihnen zustehenden Teil über ungültig. Es besteht die Möglichkeit, dass alle Gesell- am Vermögen der Gesellschaft verkörpert. Dieser Geschäfts- schafter zur Vertretung befugt sind, d. h. dass alle Gesell- anteil kann den Gesellschaftern der Gesellschaft frei übereignet schafter zu Geschäftsführern ernannt werden. werden. Einer außenstehenden Person kann der Geschäfts- Der Geschäftsführer kann zumindest zwei Angestellten anteil nur dann übereignet werden, wenn die Stammeinlage eine Handlungsvollmacht betreffend bestimmter Kompetenzen vom Gesellschafter zu 100 % einbezahlt wurde. Dem Gesell- erteilen, wobei diese gemeinsam zeichnen müssen (ausge- schafter, der Gesellschaft oder einer von der Gesellschafter- nommen Prokurist, der selbstständig zeichnungsberechtigt ist). versammlung bestimmten Person steht ein Vorkaufsrecht auf In der ungarischen GmbH kann es auch einen Aufsichts- den zur Übertragung vorgesehenen Geschäftsanteil zu. Die rat geben, deren Mitglieder von der Gesellschafterversamm- Übertragung des Geschäftsanteiles erfordert keine Modifizie- lung gewählt werden. Zwingend ist die Wahl eines Aufsichts- rung des Gesellschaftsvertrages, ist aber dem Firmenregister- rates, falls das Stammkapital 50 Millionen HUF übersteigt gericht zu melden. oder die durchschnittliche Zahl der Vollzeitbeschäftigten 200 Der Gewinn der Gesellschaft wird im Verhältnis der Personen übersteigt. Wie bei der Aktiengesellschaft, kann Stammeinlagen aufgeteilt, sofern im Gesellschaftsvertrag auch bei der GmbH der Gesellschaftsvertrag den Aufsichtsrat nichts anderes vereinbart wurde. in bestimmten Maßen über die Geschäftsführung stellen Die Generalversammlung ist das oberste Organ einer GmbH und muss mindestens einmal im Jahr einberufen werden. (siehe die diesbezüglichen Vorschriften bei der AG). Die Gesellschaft kann auch durch nur einen Gesellschafter Die Gesellschafterversammlung muss zur Ergreifung der gegründet werden. In diesem Fall spricht man von einer Ein- notwendigen Maßnahmen unverzüglich einberufen werden, manngesellschaft. Die Generalversammlung wird durch den wenn aus der Bilanz bzw. der Buchhaltung der Gesellschaft Gründer repräsentiert. Eine Einmann-GmbH darf keinen hervorgeht, dass das Eigenkapital infolge von Verlusten auf eigenen Geschäftsanteil erwerben. Der Aufsichtsrat ist nur die Hälfte des Stammkapitals bzw. unter 3 Millionen HUF ge- dann notwendig, falls die Zahl der Beschäftigten aufgrund sunken ist, sowie wenn die Gesellschaft ihre Zahlungen ein- der obigen Regelung dies begründet. Vor der Anmeldung gestellt hat und ihr Vermögen die Schulden nicht deckt. zum Firmengericht ist die Geldeinlage in voller Höhe zu be- Die Gesellschafterversammlung kann auch über Fragen zahlen. entscheiden, die in die Kompetenz leitender Organe fallen, Wie bei der Einmann-Aktiengesellschaft, kann bei der falls der Gesellschaftsvertrag dies ermöglicht. Davon gibt es Einmann-GmbH die Haftung des Gesellschafters aufgrund der zwei Ausnahmen: Bei der Einmanngesellschaft und einer konzernrechtlichen Regelung (nachteilige Geschäftspolitik) Gesellschaft, wo der Gesellschafter mindestens Dreiviertel- voll und unbeschränkt sein. mehrheit hat, kann der Gesellschafter die Kompetenz dem Geschäftsführer jederzeit entziehen, der Geschäftsführer wird dadurch von der im Gesetz festgelegten Verantwortung befreit. 3.1.6. GmbH & Co.KG Es gibt keine entsprechende ungarische Benennung. Der Komplementär dieser KG ist eine GmbH. Aus dem ungarischen Firmenwortlaut geht nicht hervor, dass der einzige Komple- In die ausschließliche Kompetenz der Gesellschafterversammlung fallen u. a.: ◆ Feststellung der Bilanz und Aufteilung des Gewinnes ◆ Erhöhung und Herabsetzung des Stammkapitals ◆ Einziehung von Geschäftsanteilen ◆ Ausschluss von Gesellschaftern 30 Investitionsleitfaden / Ungarn 2004 mentär eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist. Es gelten die Vorschriften für die Kommanditgesellschaften. Rechtliche Grundlagen und Umfeld für Investitionen 3.1.7. Das gemeinsame Unternehmen (kv) Eine besondere Gesellschaftsform ist das gemeinsame Unternehmen. Es handelt sich hierbei um eine von Mitgliedern Angestellten dürfen keine Prokura bei der Muttergesellschaft bzw. weiteren verwandten Unternehmen haben. Die Niederlassung muss ins Firmenregister eingetragen werden. gegründete Wirtschaftsgesellschaft, die für die Verbindlich- Die Niederlassung entsteht durch Eintragung im Firmen- keiten mit dem Gesellschaftsvermögen haftet. Reicht dieses register. Ab diesem Zeitpunkt kann die unternehmerische Vermögen nicht aus, um die Verbindlichkeiten zu decken, so Tätigkeit aufgenommen werden. sind die Mitglieder gemeinsam – im Verhältnis ihrer Beteili- Grundsätzlich werden inländische Unternehmen und ausländische Niederlassungen im Hinblick auf die Gründung und gung – für die Schulden als Bürgen haftbar. Der Verwaltungsrat ist das oberste Organ des gemeinsamen Unternehmens; die Geschäftsführung und die Vertre- den Betrieb gleich behandelt. In einigen Fällen1 können jedoch abweichende Vorschriften bestehen. Eine Niederlassung im Namen des ausländischen Unter- tung sind in der Verantwortung des Direktors. Diese Gesellschaftsform wird gegründet um ein gemein- nehmens bzw. eines Devisenausländers darf keine Vertre- sames Ziel zu verwirklichen, meist für die Abwicklung von Pro- tungs- und Agententätigkeit ausüben. Über das Vermögen, jekten (z. B. gemeinsame Forschung und Entwicklung). die Rechte und Verpflichtungen der Niederlassungen darf das ausländische Unternehmen nur bei Auflösung der Niederlas- 3.1.8. Einzelunternehmen sung bzw. während des im Niederlassungsgesetz 2 geregelten Der Einzelunternehmer ist im „Gesetz über die Nieder- Insolvenzverfahrens verfügen. lassung für wirtschaftliche Zwecke von ausländischen selbstständigen Unternehmen“ (LXXII aus 1998) geregelt. 3.1.10. Handelsvertretungen Seit dem 1. Jänner 1999 können sich auch ausländische Ein ausländisches Unternehmen kann eine ständige, Staatsbürger als Einzelunternehmer in Ungarn anmelden. Vor- direkte Handelsvertretung in Ungarn gründen. Diese Organi- aussetzung dafür ist, dass ungarischen Staatsbürgern dieselbe sationseinheit entsteht mit Eintragung im Firmenregister und Möglichkeit offen steht. Die Anmeldung erfolgt beim zustän- hat keine eigene Rechtspersönlichkeit. digen ungarischen Bürgermeisteramt, das dem Einzelunternehmer den zur Ausübung der Tätigkeit notwendigen Unternehmerausweis erteilt. Es gelten keine Mindestkapital- Eine Handelsvertretung darf folgende Tätigkeiten ausüben: ◆ Vermittlung von Außenhandelsverträgen, vorschriften. Persönliche Haftung und persönliche Mitwirkung ◆ Teilnahme an der Vorbereitung von Vertragsabschlüssen und sind notwendig. Bei ausländischen Personen ist eine Aufent- ◆ Informations- und Werbetätigkeit. haltsgenehmigung erforderlich. Die Person, die Gesellschafter mit unbeschränkter Haftung einer Gesellschaft ist, darf kein Einzelunternehmer sein. 3.1.11. Gründung einer Ges.m.b.H. Die Gründung erfolgt durch einen Rechtsanwalt oder Notar. Es ist ein Gesellschaftsvertrag oder bei der Einmann- 3.1.9. Zweigniederlassung ausländischer Unternehmen gesellschaft eine Gründungsurkunde zu errichten. Diese Zweigniederlassung ist geregelt im „Gesetz über die Mindestbestandteile des Gesellschaftsvertrages sind: Zweigniederlassungen und Handelsrepräsentanzen von Unter- ◆ Firma (sachbezogen auf die Tätigkeit der Gesellschaft). nehmen mit ausländischem Sitz in Ungarn“. ◆ Sitz (mit genauer Adresse). Seit 1. Jänner 1998 ist es für ein ausländisches Unterneh- ◆ Name, Anschrift der Gesellschafter (bei natürlichen Personen men möglich, in Ungarn Niederlassungen zu eröffnen, ohne ei- der Mädchenname der Mutter, bei juristischen Personen die gens ein Unternehmen gründen zu müssen. Die Niederlassung Firmennummer und der beglaubigte Firmenregisterauszug). ist eine mit wirtschaftlicher Eigenständigkeit ausgestattete Or- ◆ Tätigkeitskreis. ganisationseinheit der ausländischen Gesellschaft. In der Regel ◆ Stammkapital und Stammeinlage der Gesellschafter. ist kein Mindestkapital vorgeschrieben, aber zum Beispiel ist für ◆ Art und Fälligkeit der Bezahlung der Bareinlage. die Gründung von Niederlassungen ausländischer Kreditinstitute ◆ Stimmrechte. ein Kapital von mindestens 2 Milliarden HUF notwendig. ◆ Name, Mädchenname der Mutter und Anschrift des ersten Die Muttergesellschaft ist verpflichtet, das erforderliche Geschäftsführers, bei mehreren Geschäftsführern die Art Vermögen ständig sicherzustellen. Zeichnungsberechtigungen und Weise der Vertretung. Auch ein Ausländer kann Ge- dürfen ab 01.01.2004 nur Angestellte bzw. Dienstnehmer mit inländischem Wohnsitz der Niederlassung haben, aber diese 1) wenn es z. B. um die öffentliche Sicherheit und Ordnung geht etc. 2) § 10 II NiederlG Investitionsleitfaden / Ungarn 2004 31 Rechtliche Grundlagen und Umfeld für Investitionen schäftsführer sein, er muss weder Wohnsitz in Ungarn haben noch die ungarische Sprache beherrschen. ◆ Firmenzeichnung: Ein Notar ist für die Beglaubigung der Unterschrift des Geschäftsführers notwendig. Grundsätzlich haben Unternehmen einen („normalen“) Abschluss zu erstellen. Der Jahresabschluss besteht aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang. Ein Geschäftsbericht ist zusätzlich zu erstellen. Der verein- ◆ Bei der verbindlichen Wahl eines Aufsichtsrates sind der fachte Jahresabschluss, (die Verpflichtung einen Geschäftsbe- Name der Aufsichtsräte, der Mädchenname der Mutter und richt zu erstellen entfällt), kann nur dann aufgestellt werden, die Anschrift der Mitglieder des Aufsichtsrates anzugeben. wenn zwei der folgenden drei Kennzahlen in zwei aufeinan- ◆ Bei der verbindlichen Bestellung eines Wirtschaftsprüfers ist die Person des ersten Wirtschaftsprüfers anzugeben. ◆ Das Verfahren zur Einberufung einer Gesellschafterversammlung. der folgenden Jahren nicht überschritten werden: ◆ Bilanzsumme: HUF 150 Millionen (ca. 580.000 EUR), ◆ jährlicher Nettoerlös: HUF 300 Millionen (ca. 1.160.000 EUR), ◆ Anzahl durchschnittlich beschäftigter Personen: 50. ◆ Dauer der Gesellschaft: Falls sie für eine bestimmte Zeit gegründet wird, ist die Dauer der Gesellschaft anzugeben. 3.2. Bilanzrecht 3.2.1. Einführung Eine Aktiengesellschaft, ein in die Konsolidierung einbezogenes Unternehmen und die Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens dürfen keinen vereinfachten Jahresabschluss erstellen. Mit Wirksamkeit 1. Jänner 2001 ist in Ungarn das Gesetz Die Bilanz des vereinfachten Jahresabschlusses beinhaltet römisch C vom Jahre 2000 über die Rechnungslegung (RLG) die mit Großbuchstaben und römischen Ziffern angegebenen eingeführt worden. Positionen der Bilanz (siehe Kap. 3.2.6. Bilanz), der Anhang Das Gesetz dient grundsätzlich der Annäherung an die EU-Richtlinie Nr. 4 aus dem Jahre 1978 und an die International Accounting Standards. ist nicht so umfangreich wie bei einem Jahresabschluss. Den konsolidierten Jahresabschluss muss jenes Unternehmen erstellen, das als Mutterunternehmen gilt, oder ein Das Hauptziel liegt darin, dass der Jahresabschluss über Unternehmen, das an einem gemeinsam geleiteten Unterneh- die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens men aufgrund seines Kapitalanteils über bestimmte Berechti- ein reales und zuverlässiges Bild liefert. gungen verfügt. Berichterstattung und Buchführung 3.2.2. Die Berichterstattungspflicht ist im § 4 RLG geregelt, wo- Als Muttergesellschaft gilt jenes Unternehmen, das auf ein anderes Unternehmen einen beherrschenden Einfluss ausübt nach alle Unternehmer, öffentliche Organisationen, sonstige und mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt: Organisationen (Stiftungen, Wohnungsgenossenschaften, ge- a) es verfügt aufgrund seines Eigentumsanteiles allein über meinnützige Gesellschaften) und die Ungarische National- die Mehrheit der Stimmen der Eigentümer (Aktionäre) bzw. bank über ihre Tätigkeit, ihre Vermögens-, Finanz- und Er- besitzt aufgrund einer mit anderen Eigentümern (Ak- tragslage Bericht zu erstatten haben. tionären) geschlossenen Vereinbarung allein die Mehrheit Einzelunternehmer unterliegen nicht den Bestimmungen des RLG. der Stimmen; oder b) es ist als Eigentümer der Gesellschaft berechtigt, die Mehr- Die Besonderheiten der Buchführung und der Erstellung heit der leitenden Organträger (Repräsentanten) und Mit- des Jahresabschlusses der Ungarischen Nationalbank, der glieder des Aufsichtsrates zu bestellen oder abzuberufen; Kreditinstitute, Finanzunternehmen, Investmentfonds etc. werden in einer eigenen Regierungsverordnung geregelt. oder c) es übt aufgrund eines mit den Eigentümern (Aktionären) geschlossenen Vertrages (oder aufgrund einer Bestimmung Das RLG kennt vier verschiedene Formen der Bericht- der Satzung) – unabhängig vom Eigentumsanteil, vom erstattung: Stimmenanteil, vom Bestellungs- und Abberufungsrecht – 1. den Jahresabschluss, ein entscheidendes Leitungs- und Kontrollrecht aus. 2. den vereinfachten Jahresabschluss, 3. den konsolidierten Jahresabschluss und 4. den vereinfachten Abschluss (vereinfachte Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung) Überschreitet das Mutterunternehmen in den zwei Jahren vor dem Berichtsjahr zwei der drei folgenden Kennzahlen nicht, so muss über das Berichtsjahr kein konsolidierter Jahresabschluss erstellt werden: 32 Investitionsleitfaden / Ungarn 2004 Rechtliche Grundlagen und Umfeld für Investitionen ◆ Bilanzsumme: HUF 2.700 Millionen (ca. 10,5 Mio. EUR) Von der Veröffentlichung des Anhanges kann vollständig ◆ Umsatzerlöse: HUF 4.000 Millionen (ca. 15,5 Mio. EUR) oder teilweise abgesehen werden, wenn der Wirtschafts- ◆ Anzahl durchschnittlich beschäftigter Personen: 250 prüfer testiert, dass die Angaben der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung zur Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Der vereinfachte Abschluss entspricht der österreichi- Ertragslage ausreichen. Hat der Abschlussprüfer nach der schen Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Ab 01.01.2004 kann Prüfung keine Einwendungen, so ist wie in Österreich ein Be- ein vereinfachter Abschluss von einer Personengesellschaft stätigungsvermerk in gesetzlicher Kurzform zu erteilen. nicht mehr erstellt werden (nur mehr von Einzelunterneh- Falls der Jahresabschluss vom Wirtschaftsprüfer nicht ge- mern), diese unterliegt ab diesem Zeitpunkt der doppelten prüft wurde, ist dieser Umstand auf dem Abschluss anzu- Buchführung. führen: „Die veröffentlichten Daten sind nicht von einem Wirt- Der Abschluss ist in ungarischer Sprache aufzustellen, und die Daten sind in HUF 1.000,– anzugeben. Ausnahme: schaftsprüfer kontrolliert worden.“ In diesem Fall kann von der Veröffentlichung des Anhanges nicht abgesehen werden. Gesellschaften in Zollfreigebieten dürfen ihren Jahresabschluss in konvertierbaren Devisen erstellen, bzw. wenn die Bilanzsumme 100 Milliarden HUF überschreitet, sind die Daten in Mio. HUF anzugeben. Die Buchführung erfolgt (bei einfacher und doppelter Buchhaltung) in ungarischer Sprache. Prüfungspflicht (§ 155 RLG) Unternehmen sind prüfungspflichtig, wenn die Nettoumsatzerlöse im Durchschnitt in zwei aufeinanderfolgenden Jahren 50 Millionen HUF übersteigen. Prüfungspflicht besteht des Weiteren: Anders als in Österreich ist eine Vorauszahlung an Divi- ◆ wenn die Wahl des Wirtschaftsprüfers aufgrund von denden möglich. Voraussetzung der Dividendenvorauszah- Rechtsregeln verbindlich vorgeschrieben ist (z. B. AG, Ein- lung ist die Erstellung einer Zwischenbilanz. Für die Erstellung manngesellschaft), der Zwischenbilanz sind die Bewertungsvorschriften des Jah- ◆ bei Sparkassen, resabschlusses maßgebend (§ 21 RLG). ◆ bei in die Konsolidierung einbezogenen Unternehmen, ◆ bei Niederlassungen ausländischer Unternehmen. 3.2.3. Hinterlegungs-, Publikations- und Prüfungspflicht Hinterlegungspflicht Zweigniederlassungen von ausländischen Unternehmen werden von der Hinterlegungs-, Publikations- und Prüfungs- Alle Unternehmen (auch die Betriebsstätten), die ins Fir- pflicht befreit, wenn der Firmensitz des Unternehmens in menregister eingetragen sind, haben den Abschluss und den einem Mitgliedstaat der Europäischen Union liegt bzw. der Beschluss (Vorschlag) über die Verwendung des versteuerten Firmensitz zwar nicht in einem Mitgliedstaat der EU liegt, Gewinnes binnen 150 Tagen nach dem Bilanzstichtag, aber doch die von den Rechtsregeln des betreffenden Staates über bis spätestens 30. Mai nach dem Berichtsjahr beim Firmen- Berichterstattungs-, Hinterlegungs-, Publikations- und Prüf- registergericht zu hinterlegen (§ 153 RLG). Der Lagebericht pflicht im Einklang mit den einschlägigen Vorschriften der muss nicht eingereicht werden. Europäischen Union stehen. Die Liste dieser Staaten wird vom Für das Mutterunternehmen (konsolidierter Jahresab- Finanzministerium kundgemacht. Eine Veröffentlichungs- und schluss) ist der Termin der Hinterlegung binnen 180 Tagen Hinterlegungspflicht besteht für die o.g. Niederlassungen nur nach dem Bilanzstichtag, aber spätestens der 29. Juni des insofern, als der Jahresabschluss bzw. konsolidierte Abschluss Folgejahres. vom ausländischen Unternehmen auf Grundlage der einschlägigen Vorschriften des Mitgliedstaates, in dem das ausländi- Publikationspflicht (§ 154 RLG) sche Unternehmen seinen Firmensitz hat, erstellt wurde, es Außerdem muss der Unternehmer noch ein Exemplar des sei denn, dass die Erstellung, Prüfung, Veröffentlichung und Abschlusses an die Firmenregistrierungs- und Informations- Hinterlegung desselben im Einklang mit den betreffenden stelle des Justizministeriums schicken. Kommt der Unterneh- Vorschriften der Europäischen Union erfolgte. mer seinen Veröffentlichungspflichten nicht nach und wird dadurch das Interesse eines Dritten berührt, so kann dieser beim Firmenregistergericht die Einleitung des Aufsichtsverfahrens auf Gesetzmäßigkeit beantragen. Der Geschäftsbericht ist nicht publizitätspflichtig. 3.2.4. Kontenrahmen Der Zweck des Einheitskontenrahmens ist es, mit der einheitlichen, systematischen Einordnung der Aktiva und Passiva dem Kaufmann eine Hilfestellung zur Organisation seiner Rechnungslegung zu geben und die notwendigen Grund- Investitionsleitfaden / Ungarn 2004 33 Rechtliche Grundlagen und Umfeld für Investitionen informationen zur Aufstellung des Jahresabschlusses zu reich überein. In Ungarn muss auch die Analyse der Entwick- sichern. Das Gesetz gibt den Inhalt der Kontenklassen vor; lung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Dar- der Kontenrahmen ist bis auf die erste Ziffer der Kontenklasse stellung der Entwicklung von Eigenkapital, Verbindlichkeiten, nicht gesetzlich vorgeschrieben. Liquidität und Rentabilität enthalten sein. Diese Angaben Dazu verweisen wir auf die Anlage 1 (Kap. 5.2.1.). 3.2.5. Jahresabschluss 3.2.5.1. Allgemeines Wie bereits erwähnt umfasst der Jahresabschluss gemäß überschneiden sich mit denen des Geschäftsberichts (Lageberichts). Der Grund liegt darin, dass der Lagebericht nur für den („normalen“) Jahresabschluss aufgestellt wird und auch dann nicht veröffentlicht werden muss. Teil des Anhanges des „normalen“ Jahresabschlusses ist die Cash-flow-Rechnung. § 19 RLG ◆ die Bilanz, ◆ die Gewinn- und Verlustrechnung, ◆ den Anhang („Ergänzungsanlage“) 3.2.5.5. Geschäftsbericht (Lagebericht) Der Geschäftsbericht (aufzustellen gemäß § 95 RLG) ist nur für den („normalen“) Jahresabschluss aufzustellen. Der Geschäftsbericht soll die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Zur Erstellung eines Geschäftsberichtes (= Lagebericht) ist und den Geschäftsverlauf des Unternehmens den tatsäch- jedes Unternehmen, dass eine doppelte Buchhaltung führt, lichen Verhältnissen entsprechend wiedergeben. Es ist auf verpflichtet. Ausgenommen davon sind Unternehmen die wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag, auf die For- einen vereinfachten Jahresabschluss erstellen. Ab 01.01.2002 schungs- und Entwicklungstätigkeit sowie darüber hinaus auf ist der Geschäftsbericht formal nicht mehr Teil des Jahresab- die wahrscheinliche Entwicklung des wirtschaftlichen Umfel- schlusses. Er muss auch nicht mehr veröffentlicht werden, des einzugehen. sondern ist am Firmensitz des Unternehmens zu hinterlegen und zugänglich zu machen (Angestellten, Wirtschaftsprüfer, Finanzamt etc.). 3.2.6. Wichtige Bilanz- und GuV-Posten 3.2.6.1. Anlagevermögen Anschaffungskosten sind jene Aufwendungen, die zum 3.2.5.2. Bilanz Erwerb, zur Inbetriebnahme bzw. zur Anlieferung im Lager Für die Bilanz gibt das Gesetz eine Wahlmöglichkeit zwi- aufgetreten sind, soweit sie dem Vermögensgegenstand ein- schen Variante „A“ und „B“. Die vereinfachte Bilanz enthält zeln zugeordnet werden können. Die Anschaffungskosten nur mit Buchstaben bezeichnete Sammelposten. umfassen den um Preisnachlässe verminderten bzw. um Es ist möglich, zusätzliche Posten einzufügen, Leerposten Preisaufschläge erhöhten Kaufpreis, die Kosten der Lieferung zu streichen, Posten zusammenzufassen oder umzubenennen und Verladung etc. Einen Teil der Anschaffungskosten bilden (§ 22, Abs. (3) RLG). die folgenden, mit der Anschaffung der Vermögensgegen- Die Gliederung ist in der Anlage 2 (Variante „A“ und „B“) dargestellt. stände eng verbundenen Kosten: ◆ zu zahlende Gebühren, ◆ Zolllasten, 3.2.5.3. Gewinn- und Verlustrechnung Für die Gewinn- und Verlustrechnung gibt es ein gesetz- ◆ die berechnete, aber nicht absetzbare allgemeine Umsatzsteuer, lich vorgegebenes Gliederungsschema. Die Unternehmen ◆ sonstige Gebühren, haben das Wahlrecht zwischen dem Gesamtkosten- und dem ◆ die Zinsen für unmittelbar im Zusammenhang mit der An- Umsatzkostenverfahren. Beim Umsatzkostenverfahren sind im schaffung bzw. Herstellung von Vermögensgegenständen Anhang Angaben des Gesamtkostenverfahrens zu machen. in Anspruch genommenen Kredite und Darlehen bis zur In- Die Gliederung ist in der Anlage 3 dargestellt (Variante „A“ und „B“). betriebnahme (§ 47, Abs. (4) RLG), ◆ Gebühr der vor deren Aufnahme gezahlten Bankgarantie, ◆ Provisionen etc. 3.2.5.4. Anhang Der Anhang ist für den „normalen“ Jahresabschluss und den vereinfachten Jahresabschluss aufzustellen (§ 88 bis 94 Keinen Bestandteil der Anschaffungskosten bildet die absetzbare Vorsteuer. RLG). Es gibt Erleichterungen für den vereinfachten Jahresab- Zu den Herstellungskosten gehören Aufwendungen, die schluss. Die wesentlichen Angaben (Bewertungsmethoden, während der Herstellung, der Inbetriebsetzung, Erweiterung Investitionen, Anlagenspiegel) stimmen mit jenen in Öster- bzw. Änderung der Zweckbestimmung, des Umbaues und der 34 Investitionsleitfaden / Ungarn 2004 Rechtliche Grundlagen und Umfeld für Investitionen Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes eines Ver- 3.2.6.1.3. Langfristige Finanzanlagen mögensgegenstandes (Produktes) unmittelbar entstanden Unter den Finanzanlagen sind jene Vermögensgegen- sind. Außerdem müssen sie nachweisbar eng mit der Herstel- stände (Beteiligungen, Wertpapiere, Ausleihungen, Lang- lung verbunden sein und mit Hilfe von entsprechenden Kenn- fristige Bankguthaben) auszuweisen, die der Unternehmer ziffern und Umrechnungsschlüsseln auf die Vermögensgegen- bei einem anderen Unternehmer mit der Absicht angelegt stände verrechnet werden können. Vertriebskosten und nicht oder diesem übergeben hat, sich dort dauernde Erträge direkt zurechenbare Verwaltungs- und Gemeinkosten dürfen (Dividenden bzw. Zinsen) oder eine Einfluss-, Leitungs- und nicht aktiviert werden. Kontrollmöglichkeit zu verschaffen. 3.2.6.1.1. Immaterielle Vermögensgegenstände 3.2.6.2. Umlaufvermögen Grundsätzlich sind immaterielle Vermögensgegenstände Dem Umlaufvermögen sind Vorräte, Forderungen (die über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer abzuschreiben. Ver- der Tätigkeit des Unternehmers nicht dauerhaft dienen), kehrsfähige Rechte können ohne Zeitlimit abgeschrieben wer- Wertpapiere (die ein Kreditverhältnis verkörpern) und flüssige den. Selbsterstellte immaterielle Vermögensgegenstände sind Mittel zuzuordnen. im Gegensatz zu Österreich aktivierungspflichtig. Der Geschäfts- oder Firmenwert stellt wie auch in Öster- 3.2.6.3. Rechnungsabgrenzungsposten reich den Unterschiedsbetrag zwischen dem gezahlten Kauf- Rechnungsabgrenzungsposten in Ungarn enthalten so- preis für das erworbene Unternehmen und dem Wert der ein- wohl transitorische als auch antizipative Posten. In Österreich zelnen Vermögensgegenstände abzüglich Schulden dar. Der dürfen nur transitorische Abgrenzungen unter diesem Posten aktivierte Firmenwert ist mindestens über 5 Jahre abzuschrei- angesetzt werden, antizipative Rechnungsabgrenzungen sind ben. Das Ansatzverbot für den originären Firmenwert besteht unter den sonstigen Forderungen bzw. Verbindlichkeiten aus- in beiden Ländern. zuweisen. Bei den Forschungs- und Entwicklungskosten steht dem Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten enthalten Ansatzverbot in Österreich eine Ansatzmöglichkeit in Ungarn auch gegenüber. Die Abschreibungsdauer beträgt höchstens fünf ansprüche, Gerichtskosten, Verzugszinsen, auch wenn sie Jahre. erst während der Bilanzaufstellung gegenüber dem Unter- Aufwendungen der Gründung und Erweiterung dürfen in Ungarn aktiviert werden. Die ungarischen Regelungen gelten ohne Einschränkung dem Geschäftsjahr zuzuordnende Schadenersatz- nehmen geltend gemacht bzw. bekannt wurden. Weiters dem Geschäftsjahr zuzuordnende und bereits beschlossene Prämien und Belohnungen, die noch nicht bezahlt wurden. auch für das Steuerrecht, während in Österreich etwa der Fir- Eigenkapital menwert über 15 Jahre abgeschrieben werden muss. 3.2.6.4. 3.2.6.1.2. Sachanlagen tungs- und Gläubigerschutzbestimmungen als in Österreich. Das ungarische Recht enthält wesentlich weniger HafUnter den Sachanlagen sind die Wirtschaftsgüter (Grund- So gibt es keine gesetzliche Mindesthöhe der Rücklagen; stücke und Gebäude, damit verbundene vermögenswerte eigene Anteile können ohne Beschränkungen bis zu einem Rechte, technische Einrichtungen, Maschinen und Fahrzeuge, Anteil von 33 % (bei AG 10 %) erworben werden. sonstige Einrichtungen, Ausstattung, Anlagen in Bau, ge- Das Eigenkapital setzt sich aus dem gezeichneten leistete Anzahlungen und Zuchttiere) auszuweisen, die dauer- Kapital, aus dem gezeichneten, aber noch nicht eingezahlten haft – zumindest ein Jahr – der Unternehmenstätigkeit Kapital, der Kapitalrücklage, der Gewinnrücklage, der ge- dienen. bundenen Rücklage, der Bewertungsrücklage und dem Bilanz- Kosten des Probebetriebes beim Bau eines neuen Produk- ergebnis des Berichtsjahres zusammen. tionswerkes erhöhen die Anschaffungskosten der Maschinen Unter gezeichnetem Kapital versteht man bei Aktien- und stellen keinen Aufwand dar. Die Erlöse, die aus dem Pro- gesellschaften und GmbHs das beim Firmenregistergericht bebetrieb (produzierte Ware aus Probebetrieb) erzielt werden, eingetragene Kapital, bei anderen Unternehmensformen das vermindern die Anschaffungskosten. vom Eigentümer dauerhaft zur Verfügung gestellte Kapital. Geringwertige Wirtschaftsgüter (Vermögensgegenstände, Als Kapitalrücklage werden unter anderem die Differenz deren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter 50.000 zwischen dem Nennwert und Emissionswert der Aktien, von HUF liegen, d. s. ca. 194 EUR) dürfen bereits ab Inbetrieb- den Gesellschaftern bei der Gründung oder Kapitalerhöhung nahme vollständig abgeschrieben werden. endgültig zur Verfügung gestellte Geldmittel und Anlagen Investitionsleitfaden / Ungarn 2004 35 Rechtliche Grundlagen und Umfeld für Investitionen oder die Herabsetzung des gezeichneten Kapitals gegen die Kapitalrücklage, ausgewiesen. Die außerplanmäßigen Abschreibungen bzw. Wertverluste sind für jede Bilanzposition einzeln geregelt. Im Sachanlage- Als Erhöhung der Gewinnrücklage sind unter anderem vermögen gilt für außerplanmäßige Abschreibungen der der Bilanzgewinn der Vorperiode, der von den Gesellschaftern Marktwert (Absatzmarkt) als Vergleichswert; ein Vergleich mit geleistete Nachschuss oder die Herabsetzung des gezeichne- korrigierten Wiederbeschaffungswerten findet nicht statt. ten Kapitals gegenüber der Gewinnrücklage auszuweisen. Im Finanzanlagevermögen dürfen vorübergehende Wert- Eine Verminderung der Gewinnrücklage erfolgt durch die minderungen nicht berücksichtigt werden; dauernde Wert- Umbuchung des Bilanzverlustes der Vorperiode, der Erhöhung minderungen dann, wenn der Marktwert seit mindestens des Stammkapitals aus der Gewinnrücklage sowie durch die einem Jahr unter dem Buchwert liegt. Falls jedoch der Zeit- Ergänzung des versteuerten Gewinnes zur Gewinnausschüt- wert zum Zeitpunkt der Bilanzierung bedeutend und dauernd tung. Beim Gesellschafter ist der zwecks Verlustausgleich an über dem Buchwert liegt, ist die Wertberichtigung um die Dif- die Tochter geleistete Nachschuss gleichzeitig mit der Geldbe- ferenz zu verringern (§ 54 RLG). wegung als Verminderung der Gewinnrücklage auszuweisen Auf Grund der Beurteilung der Käufer bzw. Schuldner (nicht als Erhöhung des Beteiligungsansatzes). Bei der Tochter- sind bei den zum Bilanzstichtag des Geschäftsjahres bestehen- gesellschaft ist der aus der Gewinnrücklage der Muttergesell- den und bis zum Zeitpunkt der Bilanzierung nicht beglichenen schaft erhaltene Nachschuss zum Ausgleich von Verlusten bis Forderungen (einschließlich der Forderungen gegenüber Kre- zur Zurückzahlung in die gebundene Rücklage zu buchen. ditinstituten und Finanzunternehmen, die als Darlehen bzw. Auf die Bewertungsrücklage wird in Kapitel 3.2.6.7. – Besonderheiten eingegangen. als Anzahlungen gewährten Beträge und ferner der Posten mit Forderungscharakter unter den aktiven Rechnungsabgrenzungen) – nachdem zum Zeitpunkt der Bilanzierung zur Verfü- 3.2.6.5. Rückstellungen gung stehenden Informationen – eine Wertberichtigung in Die Bildung von Rückstellungen ist in Ungarn sehr einge- Höhe der Differenz zwischen dem Buchwert und dem sich schränkt (§ 41, Abs. (1) RLG). Dazu gehören: rechtlich vorge- wahrscheinlich erzielbaren Betrag der Forderung zu bilden, schriebene (bereits eingetretene) Garantieverpflichtungen, für wenn diese Differenz dauerhaft erscheint und bedeutend ist. Umweltschutzzwecke, für eine vorzeitige Pensionierung von Vorräte sind grundsätzlich nach dem strengen Niederst- Dienstnehmern und für Abfertigungen im Kündigungsfall. Im wertprinzip zu bewerten, die jeweiligen Vergleichswerte un- Falle der Frühpensionierung kann der Unternehmer für zu terscheiden sich jedoch von jenen in Österreich. zahlende Pensionen an Arbeitnehmer für den Zeitraum zwischen Austritt aus dem Unternehmen und tatsächlicher Pensionierung des Arbeitnehmers eine Rückstellung bilden (teils verbindlich vorgeschrieben, teils Möglichkeit). 3.2.6.7. Besonderheiten Laut Rechnungslegungsgesetz ist es möglich, die Gegenstände des Anlagevermögens zum Stichtag des 31.12. mit Für Rückstellungen bei Versicherungen, Geldinstituten, dem Marktwert zu bewerten. Die Differenz zwischen dem Investmentunternehmen und Risikokapitalgesellschaften gelten Nettobuchwert und dem Marktwert ist unter den Aktiva als besondere Regelungen. Wertberichtigung und unter den Passiva innerhalb des Eigen- In der Gewinn- und Verlustrechnung ist die Bildung der kapitals als Bewertungsrücklage auszuweisen. Bei Ansatz mit Rückstellungen als sonstiger Aufwand, die Auflösung (auch dem Marktwert besteht allerdings die Pflicht, die jährlich er- bei Verwendung) als sonstiger Ertrag auszuweisen. folgende Bewertung der einzelnen Vermögensgegenstände von einem Wirtschaftsprüfer kontrollieren zu lassen. Falls die 3.2.6.6. Abschreibungen, Wertverluste Bestellung eines Wirtschaftsprüfers (siehe Kap. 3.2.3. Prü- Die planmäßigen Abschreibungen müssen gemäß § 52 fungs- und Publikationspflicht) nicht verbindlich ist, muss ein RLG bei Gegenständen des abnutzbaren Anlagevermögens unabhängiger Wirtschaftsprüfer mit der Überprüfung der Be- vorgenommen werden. Die Abschreibungsdauer soll der Nut- wertung beauftragt werden. zungsdauer entsprechen. Die Bewertung der Gegenstände des Anlagevermögens Handelsrechtlich sind in Ungarn grundsätzlich alle Ab- zum Marktwert ist, wie bereits erwähnt, nicht obligatorisch, schreibungsmethoden zulässig. In der Praxis dominiert auf- der Unternehmer hat das Recht zu wählen, welche Gegen- grund der steuerrechtlichen Vorschriften die lineare Abschrei- stände in die Wertberichtigung einbezogen werden. Wichtig bung. ist, dass die geänderte Bewertung keine Auswirkung auf das Die Abschreibungspolitik ist schriftlich in der Rechnungslegungspolitik festzulegen. 36 Investitionsleitfaden / Ungarn 2004 Jahresergebnis hat. Die Abschreibungen sind auf Basis der historischen Anschaffungskosten vorzunehmen. Rechtliche Grundlagen und Umfeld für Investitionen Fehler in den Bilanzen der Vorjahre werden wie folgt be- Der Begriff der Rechtsnachfolge wird anhand der Richtlinie 2001/23/EG niedergelegt. handelt: Falls der Fehler bedeutend war, sind die Änderungen bei Eine Rechtsnachfolge liegt vor, wenn sowohl der Rechts- jedem Posten der Bilanz und der GuV neben den Vorjahres- vorgänger als auch der Rechtsnachfolger – in Bezug auf die daten anzuführen. Diese bilden aber keinen Bestandteil der ordentlich abgeschlossenen Dienstverhältnisse – den Regelun- GuV des Berichtsjahres. (Dreispaltige Bilanz und GuV.) Die gen des Arbeitsgesetzbuchs unterliegt. Darüber hinaus liegt Auswirkung dieser korrigierten Fehler auf den Gewinn erfolgt gleichfalls eine Rechtsnachfolge vor, wenn eine die Identität in der Gewinnrücklage und nicht im Jahresgewinn. beibehaltende Wirtschaftseinheit unter Fortführung der Tätig- Wenn durch eine Korrektur die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich verändert wird und daher die bereits keit und Weiterbeschäftigung der Angestellten übergeben wird. veröffentlichten Daten irreführend sind, muss der Jahresabschluss noch einmal veröffentlicht werden. Bei einer neuer- 3.3.2. Arbeitsvertrag lichen Veröffentlichung sind ein Bestätigungsvermerk des Das Arbeitsverhältnis entsteht durch einen Arbeitsvertrag. Wirtschaftsprüfers und die neuerliche Annahme des Ab- Dieser darf nicht im Widerspruch zum Kollektivvertrag stehen, schlusses durch die Gesellschafterversammlung notwendig. sofern er nicht für den Arbeitnehmer günstigere Bedingun- 3.3. Arbeitsrecht 3.3.1. Allgemeines gen enthält. Für die Arbeitnehmer darf nur die Gewerkschaft den Kollektivvertrag abschließen. Der Arbeitgeber kann mit dem Betriebsrat (falls es keine Das Arbeitsgesetzbuch ist auf alle Arbeitsverhältnisse, Gewerkschaft gibt, kann ein Betriebsrat – bei Beschäftigten- aufgrund derer Arbeit ständig auf dem Territorium der Unga- zahl von über 50 Personen – gebildet werden) in einer soge- rischen Republik ausgeübt wird, sowie auf Arbeitsverhältnisse nannten Betriebsvereinbarung für die Arbeitnehmer günstigere im Ausland, bei denen Arbeitnehmer eines ungarischen Ar- Bedingungen als im Arbeitsgesetzbuch festlegen. Günstigere beitgebers auf Delegationsbasis (Entsendung) tätig werden, Bedingungen können auch im Arbeitsvertrag bestimmt wer- anzuwenden. Des weiteren grundsätzlich auf Arbeitsverhält- den, der schriftlich abzuschließen ist. Wird der Arbeitsvertrag nisse, bei denen Arbeitnehmer eines ausländischen Arbeit- nicht schriftlich abgeschlossen, darf sich nur der Dienstnehmer gebers auf Delegationsbasis in Ungarn tätig werden. innerhalb von 30 Tagen nach seiner Einstellung auf Ungültig- Dadurch sind die Arbeitsbedingungen des ungarischen keit berufen. Arbeitsrechtes auch auf obige Arbeitsverhältnisse ausgedehnt. Z. B.: mindestens 20 Tage bezahlter Urlaub, Mindestlohn, Mindestinhalt Im Arbeitsvertrag sind zumindest der persönliche Grund- Bedingungen der Personalverleihung, lohn, der Arbeitsbereich und der Ort der Arbeitsleistung fest- Bedingungen des Arbeitsschutzes, zulegen. Gleichbehandlung von Männern und Frauen (Gender Mainstreaming). Das ungarische Arbeitsrecht muss nicht angewendet wer- Ein Arbeitsverhältnis als Arbeitnehmer kann derjenige eingehen, der das sechzehnte Lebensjahr vollendet hat. Dauer den, wenn das ausländische Recht günstigere Vorschriften hat. Sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren, gilt der Mit Änderung des Arbeitsgesetzbuches im Jahre 2003 Arbeitsvertrag auf unbestimmte Zeit. Befristete Arbeitsver- erfolgte eine weitere Anpassung an die EU-Richtlinien. Zu Änderungen kommt es vor allem im Bereich Arbeits-, Ruheund Bereitschaftszeit. hältnisse sind bis zu maximal fünf Jahren zulässig. Ein befristetes Arbeitsverhältnis geht bei Weiterarbeit auch nur um einen Tag in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis Weiters wurden die inhaltlichen Bestandteile des Arbeits- über. Ausnahme: Arbeitsverträge, die bis zu maximal 30-tägiger vertrages zwecks Stärkung des Arbeitnehmerschutzes festge- Dauer abgeschlossen wurden, verlängern sich um die ur- legt. Der Arbeitgeber ist des weiteren verpflichtet, den Arbeit- sprünglich vereinbarte Dauer. nehmer über Änderungen, die seine Anstellung betreffen, schriftlich zu informieren. Mit Errichtung des „Einheitlichen Verzeichnisses für Arbeitswesen“ sind Arbeitgeber verpflichtet, die Errichtung und Gesetzlicher Mindestlohn Die Höhe des obligatorischen Mindestlohns beträgt ab 01.01.2004 für volle Arbeitszeit HUF 53.000,– / Monat. Löschung eines Arbeitsverhältnisses anzumelden. Investitionsleitfaden / Ungarn 2004 37 Rechtliche Grundlagen und Umfeld für Investitionen Probezeit Für außerordentliche Arbeit dürfen: Im Arbeitsvertrag bei Erstellung des Arbeitsverhältnisses ◆ Schwangere und alleinerziehende Arbeitnehmer bis zur kann maximal eine 90-tägige Probezeit vereinbart werden, Vollendung des 1. Lebensjahres des Kindes nicht herange- wobei die Festlegung einer Probezeit nicht verpflichtend vorgeschrieben ist. Eine Verlängerung der bereits vereinbarten Probezeit ist zogen werden und ◆ alleinerziehende Arbeitnehmer vom 1. bis 4. Lebensjahr des Kindes nur mit ihrer Zustimmung. verboten und nichtig. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von jeder Seite fristlos gekündigt werden. Urlaubsanspruch Der Urlaubsanspruch liegt je nach Alter des Arbeitneh- Arbeitszeit mers zwischen 20 und 30 Arbeitstagen (wird stufenweise auf Die tägliche Arbeitszeit beträgt acht Stunden. Eine kürzere 30 Tage bis zum 45. Lebensjahr erhöht). Darüber hinaus steht Arbeitszeit oder – in Arbeitsbereichen, die eine teilweise oder dem Arbeitnehmer abhängig von der Anzahl der Kinder ein ständige Bereitschaft erfordern – eine längere Tagesarbeitszeit Zusatzurlaub zwischen 2 – 7 Tagen pro Jahr zu. von maximal zwölf Stunden kann vereinbart werden. Mit der Anpassung an die EU-Richtlinie 97/81, wird ab Krankenurlaub / Krankengeld 01. Juli 2003 die Einschränkung von erneuten Abschlüssen Das Arbeitsgesetzbuch sieht im Fall der krankheitsbeding- von befristeten Arbeitsverhältnissen eingeführt, es sei denn ten Erwerbsunfähigkeit – mit Ausnahme der Erwerbsunfähig- ein erneuter Abschluss liegt im begründeten Interesse des Ar- keit wegen eines Berufsunfalls oder einer Berufskrankheit – beitgebers und hat nicht das Ziel, die Interessen des Arbeit- einen 15-tägigen Krankenurlaub (Arbeitstage) pro Jahr vor. nehmers zu schmälern. Bei erneutem Abschluss von befristeten Danach übernimmt die Sozialversicherung die Zahlung des Arbeitsverträgen binnen 6 Monaten ist die Zeit der einzelnen Krankengeldes, welches aber zu einem Drittel dem Arbeitge- Arbeitsverträge zusammenzurechnen, die 5 Jahre nicht über- ber angelastet wird. schreiten darf. Bei Überschreitung der 5 Jahre geht das Arbeitsverhältnis in ein unbefristetes über. Für die Krankenurlaubstage hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer 80 % der Bezüge zu zahlen. Die Normalarbeitszeit beträgt 8 Stunden pro Tag, durch Parteienvereinbarung kann eine Teilzeitbeschäftigung vereinbart werden. Im Falle einer Teilzeitbeschäftigung stehen dem Arbeit- 3.3.3. Beendigung des Arbeitsverhältnisses Das Arbeitsverhältnis endet mit nehmer die gleichen Rechte und Bezüge zu, wie vollzeitbeschäf- ◆ Tod des Arbeitnehmers; tigten Arbeitnehmern (ausgenommen: Bezüge, die mit der ◆ Auflösung des Unternehmens des Arbeitgebers ohne Wochenarbeitszeit in unmittelbarem Zusammenhang stehen). Die Arbeitszeit kann auch als „Rahmenarbeitszeit“ fest- Rechtsnachfolger; ◆ Zeitablauf bei befristeten Arbeitsverhältnissen; gelegt werden. In diesem Fall wird die Arbeitszeit mit acht ◆ einvernehmliche Auflösung; Stunden pro Tag für zwei Monate (Maximum acht Wochen) ◆ ordentliche Kündigung (durch Arbeitgeber oder Arbeit- ermittelt und der Arbeitgeber kann frei vorschreiben, wann er die Tätigkeit der Arbeiter nach diesem Rahmen in Anspruch nehmen will. Der Beginn und das Ende der Rahmenarbeitszeit sind fest- nehmer); ◆ außerordentliche Kündigung (durch Arbeitgeber oder -nehmer); ◆ fristlose Kündigung während der Probezeit. zulegen, der Arbeitnehmer muss davon in Kenntnis gesetzt werden. Generell muss der Arbeitnehmer sieben Tage im Vor- Befristete Arbeitsverhältnisse können neben dem Zeit- aus über seine Arbeitszeitbestimmung schriftlich verständigt ablauf nur durch außerordentliche Kündigung (= Entlassung), werden. einvernehmliche Auflösung oder sofortige Kündigung während der Probezeit (wenn die Probezeit im Vertrag hinterAußerordentliche Arbeitszeit Statt Überstunden wird im Arbeitsgesetzbuch der Begriff „außerordentliche Arbeit“ angewendet. legt wurde) beendet werden. Vereinbarungen und Erklärungen bezüglich der Auflösung des Arbeitsverhältnisses bedürfen der Schriftform. Über die vorgegebene Arbeitszeit hinaus angeordnete Tätigkeiten können als Überstunden betrachtet werden. Im Kalenderjahr können maximal 200 Überstunden (nach Kollektivvertrag max. 300 Stunden) angeordnet werden. 38 Investitionsleitfaden / Ungarn 2004 Ordentliche Kündigung Unbefristete Arbeitsverhältnisse können sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer gekündigt werden. Der Rechtliche Grundlagen und Umfeld für Investitionen Arbeitgeber ist verpflichtet, die Kündigung zu begründen, setzung dafür ist ein Dienstverhältnis von mehr als drei Ausnahme ist die Kündigung des Arbeitsverhältnisses auf- Jahren. Die Höhe der Abfindung steigt mit den Dienstjahren. grund der Pensionierung des Arbeitnehmers. Bei einer Beschäftigungsdauer ◆ von drei bis fünf Jahren erhalten die Arbeitnehmer ein Kündigungsgründe Monatsdurchschnittsgehalt, Als Kündigungsgründe können nur ◆ mit den Fähigkeiten des Arbeitnehmers, ◆ nach fünf bis zehn Jahren zwei Monatsdurchschnittsgehälter, ◆ mit seinem Verhalten in Verbindung mit seinem Arbeits- ◆ nach zehn bis 15 Jahren drei, ◆ nach 15 bis 20 Jahren vier, verhältnis oder ◆ nach 20 bis 25 Jahren fünf und ◆ mit der Tätigkeit des Arbeitgebers ◆ nach mehr als 25 Jahren sechs Monatsdurchschnittsgehälter. zusammenhängende Gründe angeführt werden. ◆ Innerhalb von fünf Jahren vor Erreichen des Pensionsalters Schwangere, Präsenzdiener, Kranke und Arbeitnehmer im fallen zusätzlich drei Monatsdurchschnittsgehälter an; wird Pflegeurlaub (auch Bezieher von Krankengeld zur Pflege eines mit Ausscheiden jedoch bereits eine Altersrente fällig, so kranken Kindes), Mütter im unbezahlten Urlaub zur Pflege entfällt der Abfindungsanspruch. und Betreuung des Kindes genießen einen besonderen KündiDer Anspruch auf Abfindung entfällt bei einer außer- gungsschutz. Arbeitnehmer, bei denen nur mehr fünf Jahre oder weniger bis zum Erwerb der Berechtigung zum Bezug einer Alters- ordentlichen Kündigung (Entlassung). (Ausnahme: außerordentliche Kündigung durch Arbeitnehmer.) Im Arbeits- oder Kollektivvertrag können höhere Abfin- rente ausstehen, können nur in besonders begründeten Fällen dungssätze festgelegt werden. vom Arbeitgeber gekündigt werden. mindestens Bei widerrechtlicher Lösung des Arbeitsverhältnisses kann 30 Tage und steigt je nach Dienstalter bis auf 90 Tage, darf sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber schaden- jedoch ein Jahr nicht überschreiten. Während der Arbeits- ersatzpflichtig werden (Dienstnehmer: mindestens mit dem befreiung (wird bei Kündigung des Arbeitgebers über die zweifachen, maximal dem zwölffachen monatlichen Durch- halbe Kündigungsfrist gewährt) hat der Arbeitnehmer An- schnittslohn). Die ordentliche Kündigungsfrist beträgt spruch auf mindestens ein Arbeitsentgelt in Höhe des Durchschnittslohnes. Das Arbeitsgesetzbuch enthält im Falle gleichzeitiger Kündigung mehrerer Angestellter (dies gilt für befristete und 3.4. Fremdenrecht 3.4.1. Allgemeines Mit dem EU-Beitritt Ungarns hat sich das ungarische unbefristete Dienstverhältnisse) Sonderregelungen dahinge- Fremdenrecht entscheidend verändert: hend, in welchen Zeitabständen (Terminplan) ein Abbau des ◆ Seit 1.5.2004 besteht für Staatsangehörige eines EWR- Personalstandes vorgenommen werden darf (Anmelde- und Staates keine Visumpflicht mehr für die Einreise nach bzw. Berichterstattungspflicht). Als gruppenweise Kündigung gilt, den Aufenthalt in Ungarn. Es ist lediglich eine Nieder- wenn beim Arbeitsgeber die Zahl der Kündigung binnen 30 lassungsbewilligung (Aufenthaltsgenehmigung) bei der Tagen die für ihn vorgeschriebene Quote überschreitet. Fremdenpolizei einzuholen. ◆ Angehörige von EWR-Staaten benötigen jedoch weiterhin Außerordentliche Kündigung (auch Entlassung / Austritt) Sie setzt eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflicht- (zumindest für die momentan geltende Übergangsfrist von 3 Jahren, Verlängerung möglich) eine Arbeitserlaubnis um verletzung oder ein entsprechendes dienstwidriges Verhalten in Ungarn einer Arbeit nachgehen zu können. des Arbeitnehmers bzw. Arbeitgebers voraus. Nach Bekannt- Ausgenommen von dieser Regelung sind Staatsangehörige werden des Grundes ist binnen 15 Tagen (aber höchstens der ebenfalls neu beigetretenen EU-Länder: Estland, Lett- binnen einem Jahr) die außerordentliche Kündigung auszu- land, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien sprechen. und Zypern. ◆ Die Rechtslage für Drittstaatsangehörige bleibt grundsätz- Abfindung (= Abfertigung) lich unverändert (d. h. Visumpflicht, sofern kein bilateraler Die Zahlung einer Abfindung an gekündigte Mitarbeiter Vertrag zwischen dem Heimatstaat der betreffenden Per- oder im Zuge der Auflösung eines Unternehmens ohne son und Ungarn abgeschlossen wurde sowie – für die Auf- Rechtsnachfolger ist im Arbeitsgesetzbuch geregelt. Voraus- nahme einer beruflichen Tätigkeit – eine Arbeitserlaubnis). Investitionsleitfaden / Ungarn 2004 39 Rechtliche Grundlagen und Umfeld für Investitionen Neu: Die Erteilung von Visa an Ehepartner von EWR-Bür- ◆ bei Inbetriebnahme-, Garantie-, Service- und Haftungs- gern, die eine Arbeitsgenehmigung erhalten haben, erfolgt arbeiten, falls diese je Leistung die Dauer von 15 Tagen nunmehr kostenlos. nicht überschreiten. ◆ Für die führenden Organe und für die Mitglieder des Auf- 3.4.2. Arbeitserlaubnis A.Eine Einzelgenehmigung kann erteilt werden, wenn ein Arbeitgeber ◆ eine Arbeitskraft für eine bestimmte Tätigkeit benötigt, ◆ die Notwendigkeit einer Arbeitskraft dem Arbeitsamt ge- sichtsrates einer Gesellschaft mit Auslandsbeteiligung. 3.5. Sozialversicherungsrecht 3.5.1. Lohnnebenkosten und Sozialversicherungsabgaben meldet hat und ◆ das Arbeitsamt keine entsprechende inländische Arbeitskraft vermitteln konnte. Die Löhne sind derzeit mit folgenden Beiträgen belastet: Dienstnehmeranteil 13,5 %: Gesundheitsbeitrag B. Eine Rahmengenehmigung kann erteilt werden, wenn im Interesse der Erfüllung eines mit dem ausländischen Unter- Dienstgeberanteil 33,5 %: nehmer abgeschlossenen Vertrages die Anstellung mehrerer 4,0 % Pensionsbeitrag 8,5 % Arbeitslosenbeitrag 1,0 % Pensionsversicherungsbeitrag 18,0 % Gesundheitsversicherungsbeitrag 11,0 % Ausländer notwendig ist. Falls die Übernahme einer Arbeit auf Grundlage einer Rahmengenehmigung erteilt wurde, sind die Einzelgenehmi- Arbeitslosenbeitrag 3,0 % gungen zusätzlich einzuholen. Fachausbildungsbeitrag (Zuschuss) 1,5 % In der Arbeitsgenehmigung sind der Arbeitgeber, die Tätigkeit bzw. Arbeitsbereich und der Name des Arbeitneh- Rehabilitationsbeitrag mers anzugeben. Die Einzelgenehmigung wird maximal für Gesundheitszuschuss ein Jahr erteilt und kann danach verlängert werden. Bemessungsgrundlage des Sozialversicherungsbeitrages C. Fälle, in denen der Arbeitgeber den Bedarf an einer ausländischen Arbeitskraft nicht nachweisen muss: ◆ wenn es sich um so genanntes Schlüsselpersonal laut EUVereinbarung handelt, ◆ bei Unternehmen, wo die ausländische Beteiligung die Mehrheit besitzt: wenn der Anteil der ausländischen Mitarbeiter 2 % des Personalbestandes nicht übersteigt, sind jene Bezüge, die aus selbstständiger und nicht selbstständiger Tätigkeit stammen und als Einkommen bei der Ermittlung der einzubehaltenden Steuer gelten und gemäß dem Einkommensteuertarif zu versteuern sind. Weiters sind die steuerpflichtigen Naturalbezüge beitragspflichtig. Beitragsgrundlage der Gesundheits- und Pensionsversicherung ist das sozialversicherungspflichtige Einkommen. ◆ bei Inbetriebnahme-, Garantie-, Service- und Haftungs- Der seitens des Dienstgebers zu entrichtende Sozialversi- arbeiten, falls diese je Leistung die Dauer von 15 Tagen cherungsbeitrag (Pensionsversicherungsbeitrag in Höhe von nicht überschreiten. 18 % und Gesundheitsversicherungsbeitrag in Höhe von 11 %) ist nach oben hin offen, während der seitens des D.Für ausländische Geschäftsführer oder für Mitglieder des Dienstnehmers zu zahlende Pensionsbeitrag (in Höhe von Vorstandes ist keine Arbeitserlaubnis notwendig, es ist aber 8,5 %) derzeit auf 5.307.000 HUF (ca. 20.570 EUR) Höchstbe- unter Umständen (EWR-Bürger: siehe oben) ein so genanntes messungsgrundlage beschränkt ist. Der vom Dienstnehmer zu Visum für Erwerbstätigkeit notwendig. entrichtende Gesundheitsbeitrag in Höhe von 4 % ist nach oben offen. E. Ausnahmen: Eine Beschäftigung ohne Niederlassungs- Zusätzlich zu den Sozialabgaben wird eine Abgabe na- bewilligung bzw. Arbeitserlaubnis ist möglich: mens „Gesundheitszuschuss fix“ eingehoben. Der Gesund- ◆ wenn dies ein internationaler Vertrag vorschreibt; heitszuschuss ist ein Fixbetrag und beträgt 3.450 HUF / Kopf ◆ Niederlassungs- oder Vertretungsleiter einer Gesellschaft (= 115 HUF / Tag). Der Fixbetrag ist nur bei einem Dienstver- mit ausländischem Sitz; ◆ für die Arbeitsverrichtung der in die diplomatische Vertretung eines ausländischen Staates delegierten Mitglieder; hältnis zu zahlen. Daneben gibt es noch einen zweiten Gesundheitszuschuss („Gesundheitszuschuss prozentual“). Dieser gilt jedoch nicht als Sozialabgabe, sondern als steuerähnliche Zahlungs- 40 Investitionsleitfaden / Ungarn 2004 Rechtliche Grundlagen und Umfeld für Investitionen pflicht. Bei Bezügen, die steuerpflichtig, aber nicht sozialver- Personen, die vor dem 1. Jänner 1998 bereits in der sicherungspflichtig sind (z. B. bei Repräsentation u. ä.) wird staatlichen Sozialversicherung versichert waren, konnten auf- dieser 11%ige Zuschuss eingehoben. grund ihrer freien Entscheidung eine Privatkasse wählen. Die Zur Förderung der Berufsrehabilitation der Behinderten Personen, die keine Pensionskasse gewählt haben, werden ist vom Arbeitgeber ein Rehabilitationsbeitrag zu zahlen. Die ihre Pension ausschließlich von der staatlichen Pensionsversi- Zahlungspflicht entsteht, wenn die Anzahl der Beschäftigten cherung erhalten. 20 Personen übersteigt und die Zahl der beschäftigten Behin- Jene Personen, die eine Privatkasse gewählt haben, be- derten 5 % des Personals nicht erreicht. Die Höhe des Jahres- kommen eine Pensionszahlung sowohl von der staatlichen beitrages beträgt 117.600 HUF / Kopf. Sozialversicherung als auch von der privaten Pensionskasse. Von dem 8,5%igen Pensionsbeitrag werden 8 % in die Sozialversicherungspflicht ausländischer Staatsbürger Privatkasse gezahlt und 0,5 % in die staatliche Sozialversiche- nach dem EU-Beitritt Ungarns rung. Die Einzahlung in die Privatkasse kann auf 10 % erhöht Dienstnehmer, die in einem Mitgliedsstaat der EU tätig sind, sind grundsätzlich im Tätigkeitsstaat sozialversicherungs- werden. Diese Beiträge können sowohl seitens des Arbeitgebers als auch seitens des Arbeitnehmers geleistet werden. Zusätzlich können sich die Arbeitnehmer auch noch frei- pflichtig. Grundsätzlich ist jeder Dienstnehmer nur in einem Staat sozialversicherungspflichtig. In Ungarn beschäftigte Ausländer, die bei einem in Ungarn nicht registrierten Dienstgeber beschäftigt sind, unterliegen in Ungarn nicht der Sozialversicherungspflicht. Staatsbürger eines Mitgliedsstaates der EU gelten in Ungarn als Inländer, sofern sie im Besitz einer sog. EU-Aufenthaltsbewilligung, ausgestellt durch die ungarische Fremdenpolizei, sind und unterliegen somit der ungarischen Sozialversicherung. willig einer Pensionskasse anschließen. Die Einzahlung kann ebenfalls sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber leisten. 3.6. Überblick Steuerrecht 3.6.1. Einkommensteuergesetz Mit der Einkommensteuer wird das Einkommen der Privatpersonen versteuert, die Personengesellschaften unterliegen Entsendungen: Für Entsendungen von Unternehmen mit dem Körperschaftsteuergesetz. Wenn ein internationaler Ver- Sitz in EU-Staaten nach Ungarn gilt ab 1.5.2004 EU-Recht. trag andere Regelungen vorsieht, so gelten diese. Grundsätz- Entsandte Dienstnehmer unterliegen automatisch den sozial- lich gilt als Steuerjahr das Kalenderjahr. (Die Verjährungsfrist versicherungsrechtlichen Regelungen des Entsendestaates, so beträgt in Ungarn fünf [abgeschlossene Steuer-] Jahre.) weit die Dauer der Entsendung voraussichtlich 12 Monate nicht übersteigt. Über Genehmigung der zuständigen ungari- 3.6.1.1. Persönliche Steuerpflicht (§ 2 u. 3 EStG)3 schen Behörde ist eine Verlängerung um weitere 12 Monate Das ungarische Einkommensteuerrecht unterscheidet Pri- möglich. Dauert die Entsendung länger als 2 Jahre, geht das vatpersonen mit ständigem Wohnsitz im Inland, welche daher Versicherungsrecht auf den Tätigkeitsstaat über. mit ihrem gesamten Einkommen unbeschränkt steuerpflichtig Mit 1.5.2004 wurde auch das Sozialversicherungsrecht sind, und Privatpersonen, die im Ausland ansässig sind und in für Staatsbürger von Drittländern novelliert. Wenn diese Per- Ungarn nur die im Inland erzielten Einkünfte zu versteuern sonen in Ungarn in einem Unternehmen mit ausländischer haben (beschränkte Steuerpflicht). Beteiligung tätig werden, sind sie sozialversicherungspflichtig. Staatsbürger aus Drittländern sind dann nicht in Ungarn 3.6.1.2. Einkunftsarten sozialversicherungspflichtig, wenn sie im Rahmen einer Ent- Das ungarische Einkommensteuerrecht für natürliche Per- sendung bzw. Arbeitskräfteüberlassung (für einen Zeitraum sonen kennt drei Einkunftsarten, die im Wege der Einkom- von maximal 12 Monaten) in Ungarn tätig werden. mensermittlung in eine Bemessungsgrundlage zusammengefasst werden. 3.5.2. Pensionsversicherung Das Alterssicherungsmodell ist auf folgende drei Säulen aufgebaut: 1. Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 16) Diese Einkunftsart beinhaltet grundsätzlich alle Einkünfte, ◆ auf die staatliche Pension (Umlageverfahren) die eine natürliche Person für ihre Tätigkeit bezieht, sofern es ◆ auf die Privatpension (Gründung eines verbindlichen Pen- sich hierbei nicht um Einkünfte aus einer nichtselbstständigen sionsfonds) Tätigkeit oder um andere Einkünfte, für die das Gesetz ◆ auf freiwillige private Pensions-(oder Lebens)versicherungen. 3) Gesetz CXVII vom Jahre 1995 über die Einkommensteuer der Privatperson Investitionsleitfaden / Ungarn 2004 41 Rechtliche Grundlagen und Umfeld für Investitionen besondere Regelungen getroffen hat, handelt. Somit werden 3. Sonstiges Einkommen (§ 28) in dieser Einkunftsart insbesondere die Einkünfte aus einem Hier werden im Wesentlichen all jene Einkünfte erfasst, Gewerbebetrieb, aus der Land- und Forstwirtschaft sowie welche nicht zu den Einkünften aus selbstständiger und nicht- übrige selbstständige Einkünfte (z. B. von Buchprüfern) ein- selbstständiger Tätigkeit zählen und auch nicht durch Sonder- schließlich Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung er- bestimmungen des Gesetzes eigenen Besteuerungsregeln, ins- fasst. Diese Einkunftsart erfasst also im Wesentlichen alle jene besondere der Besteuerung mit Sondersteuersätzen, unter- Einkünfte, welche nach österreichischem Steuerrecht als so worfen werden. genannte betriebliche Einkunftsarten (oder Gewinneinkünfte) Ab 1. Jänner 2002 sind Renten steuerfrei geworden. Die zusammengefasst werden, sowie zusätzlich die Einkünfte aus Einkünfte ohne Steuerlast (Kindergeld, Stipendien) gelten als Vermietung und Verpachtung. sonstige Einkommen, soweit die Privatperson auch andere Ein- Das ungarische Recht kennt als einen besonders geregelten Fall der selbstständigen Tätigkeit den Einzelunternehmer. künfte erzielt, und bewirken eine Progressionserhöhung des übrigen Einkommens. Dieser Gesetzesbegriff umfasst neben den Gewerbetreiben- Diese drei Einkunftsarten einer natürlichen Person werden den z. T. auch Land- und Forstwirte und manche freiberuflich zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage zusammengerech- tätige Personen (z. B. Ärzte), welche strengeren Buch- net. Auf den errechneten Gesamtbetrag wird dann ein einheit- führungsbestimmungen unterliegen. licher progressiver Tarif angewendet (§ 30 EStG). Bei der Einkommensermittlung sind den Einnahmen die nachgewiesenen und rechtlich anerkannten Kosten gegen- 3.6.1.3. Steuertarif (§ 30 EStG) überzustellen. Aufgrund der Erklärung im Steuerjahr kann Das Einkommen unterliegt in Ungarn einem progressiven entweder eine detaillierte Kostenberechnung angewendet Steuersatz. Der Höchststeuersatz beträgt 38 %, der Mindest- oder 10 % der Einnahmen als Kosten angesetzt werden. Eine steuersatz beläuft sich auf 18 %. Die nachfolgende Steuer- Anwendung beider Verfahren innerhalb eines Steuerjahres ist tabelle ist ab 1. Jänner 2004 gültig. unzulässig. Jahreseinkünfte (HUF) Steuersatz Regierungsverordnungen oder zwischenstaatlichen Vereinba- 0 – 800.000 HUF 18 % rungen sind steuerfrei, sofern die Gesamtsumme dieser Sub- 800.001 – 1.500.000 HUF 28 % + 144.000 HUF ventionen innerhalb von drei Jahren bestimmungsgemäß ver- ab 1.500.001 HUF 38 % + 326.000 HUF Nicht rückzahlbare Subventionen auf Basis von Gesetzen, wendet wurde. Beispiel: Jahreseinkommen 2. Einkommen aus unselbstständiger Tätigkeit (§ 24) Diese Einkünfte können den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit im österreichischen Einkommensteuerrecht gleichgesetzt werden. Darunter fallen die in einem Arbeitsverhältnis ausgeübte Tätigkeit, die Tätigkeit als Parlamentarier, die persönliche Mitwirkung der Privatperson als Gesellschafter einer Gesellschaft, wenn die dafür erhaltene Zuwendung 2.650.000 HUF – 1.500.000 1.150.000 x 38 % = 437.000 (auf den Betrag über 1.500 THUF entfallende Steuer) + 326.000 (auf die 1.500 THUF entfallende Steuer) 763.000 Jahressteuer unter den Kosten der Gesellschaft verrechnet wird, und die Tätigkeit als mitwirkendes Familienmitglied. Die aus dem Dienstverhältnis stammenden Einnahmen setzen sich wie folgt zusammen: Der Absetzbetrag für Arbeitnehmer beträgt 18 % der Lohneinkünfte. Dieser wird von der errechneten Steuer abgezogen. Der Absetzbetrag beträgt bis zu einem Jahres- Lohn (Gehalt, Zuschläge, Naturallohn, Prämien, Abferti- einkommen von 1.350.000 HUF (ca. 5.230 EUR) 9.000 HUF gungen, Urlaubsbeiträge, steuerpflichtige Sozialversorgung, monatlich (Jahresbetrag 108.000) und vermindert sich gleich- Arbeitslosengelder, Umschulungsbeiträge) mäßig einschleifend zwischen 1.350.000 HUF und 1.950.00 Kostenersatz für Miete („Untermietbeträge“), bezahlter Kostenersatz für die Benutzung des Privatwagens zu Firmen- HUF, sodass bei einem Jahreseinkommen über 1.950.000 HUF (ca. 7.560 EUR) kein Absetzbetrag mehr zusteht. zwecken (nur über einem bestimmten Teil), sonstige Kostenersätze, ausländische Taggelder Versicherungszahlung des Arbeitgebers zugunsten des Arbeitnehmers (bezahlte Prämie). 42 Investitionsleitfaden / Ungarn 2004 Das Gesetz legt verschiedene Steuerbegünstigungen fest. Diese betreffen ab 01.01.2004: Beiträge an freiwillige gegenseitige Versicherungskassen, Kreditrückzahlungen für Woh- Rechtliche Grundlagen und Umfeld für Investitionen nungszwecke (eingeschränkt), Studiengebühren, bestimmte sundheitszuschuss besteuert. Bis zu einer bestimmten Höhe ist Tätigkeiten, Größe der Familie, Spenden, Versicherungen etc. die Steuer jedoch nicht zu entrichten: ◆ Im Falle von Repräsentation bis 0,5 % aller Erträge, jedoch Getrennt und nicht mit der Steuertabelle werden die fol- höchstens bis 10.000.000 HUF. ◆ Im Falle von geschäftlichen Geschenken liegt die Grenze der genden Einkünfte versteuert: Gesamtsumme der geschäftlichen Geschenke mit EinzelEinkunftsart Steuersatz Einkommen aus der Übertragung von beweglichem Vermögen werten von unter 10.000 HUF bei 5.000 HUF / Person, wobei der durchschnittliche Personalbestand zu berücksichtigen 20 % 1 ist. Einkommen aus der Übertragung von Immobilien und vermögenswerten Rechten Zinserträge Kursgewinne = Veräußerung von Beteiligungen Dividende 20 % Die Steuer ist jährlich einmal zu entrichten, und zwar bis 0% zum 12. des Folgemonats der Frist für die Ermittlung der 20 % Jahresumsätze (allgemein der 31. Mai). 20 % bzw. 35 % 2 Einkommen aus Termin- und Optionsgeschäften an der Börse 20 % Mieteinnahmen 20 % Naturalbezüge 44 % Spielgewinn 3.6.1.6. 20 – 25 % 1) bei einem Wert über 200.000 HUF, darunter steuerfrei / 2) siehe Kapitel 3.6.1.6. Dividendenausschüttung Dividendeneinnahmen bei natürlichen Personen unterliegen einem Steuersatz von 20 %, wenn die Ausschüttung innerhalb einer bestimmten Grenze liegt. Bei einer über dieser Grenze 4 liegenden Auszahlung wird der überschreitende Teil mit 35 % besteuert (§ 66 EStG). Ein abweichender Steuerabzug ist dann anzuwenden, wenn das Abkommen über die Vermeidung der Doppel- 3.6.1.4. Steuereinbehalt besteuerung anderes verfügt. (Siehe Kapitel 3.8.) Der Arbeitgeber hat die einbehaltene Lohnsteuer bis zum Die Dividendensteuer ist zu zahlen, unabhängig ob es sich 12. des Folgemonats abzuführen. Die monatlich oder viertel- um einen Dividendenvorschuss oder eine endgültig bewilligte jährlich abzugebenden Erklärungen sind bis zum 20. des Folge- Dividendenausschüttung handelt. Ist der Dividendenvorschuss monats, die jährlich abzugebenden Erklärungen bis zum 15. mangels Gewinn zurückzuzahlen, wird der Vorschuss als Februar des Folgejahres bei der Steuerbehörde einzureichen. Kredit verstanden. Zahlt die Privatperson für den oben genannten Vorschuss 3.6.1.5. Naturalbezüge, Repräsentation und Geschenke Die Naturalbezüge sind vom Auszahler an eine Privat- keine Zinsen oder Zinsen mit vorteilhaftem Zinssatz, erzielt sie unter dem Titel Zinsbegünstigung ein Einkommen. Die Rückerstattung der Dividendensteuer ist möglich. person gewährte Vermögenswerte – unabhängig von seiner Erscheinungsform. Die Steuer auf die Naturalbezüge beträgt bei Mitarbei- 3.6.2. Körperschaftsteuer- und Dividendensteuergesetz tern 44 % Lst + 29 % SV-Beitrag + 3 % Arbeitgeberbeitrag Die Körperschaftsteuer (KöSt) gilt sowohl für Kapital- als und bei Zahlung an Fremde 44 % LSt und 11 % Gesundheits- auch für Personengesellschaften. Die Basis der Steuer ist das zuschuss und wird vom Auszahler bezahlt. handelsrechtliche Jahresergebnis korrigiert um eine umfassende Als Naturalbezüge gelten ab 01.01. 2004: Reihe von Hinzurechnungen und Kürzungen. Die Privatnutzung des Firmenwagens, wobei aber die Das ungarische Steuerrecht erkennt bestimmte handels- Steuer abhängig vom Beschaffungswert und vom Alter des rechtlich relevante Aufwendungen nicht oder nur in einge- Firmenwagens monatlich zwischen 6.000 und 42.000 HUF schränktem Ausmaß an, das gilt vor allem für die Abschrei- (bei über fünf Jahre alten Pkw die Hälfte) liegt. bungen, aber auch für schon handelsrechtlich eingeschränkte Wenn die Privatperson einen Kredit vom Auszahler mit Rückstellungen und Wertberichtigungen. niedrigerem Zinssatz als die um 5 Prozentpunkte erhöhten Notenbankzinsen erhält, ist die Differenz beim Arbeitnehmer steuerpflichtig. Repräsentation und geschäftliche Geschenke gelten als Naturalbezüge und werden mit 44 % Lohnsteuer +11 % Ge- 4) Die Grenze muss für jedes Unternehmen einzeln festgelegt werden. Basis für die Berechnung ist das Eigenkapital ohne Bewertungsrücklage. Von diesem Betrag wird der doppelte Prozentsatz des Notenbankzinssatzes (welcher bei 12 % liegt) berechnet und somit die Grenze festgelegt; d. h. alles, was über diese Grenze hinaus ausgeschüttet wird, muss mit 35 % besteuert werden. Investitionsleitfaden / Ungarn 2004 43 Rechtliche Grundlagen und Umfeld für Investitionen Das Finanzamt hat das Recht, im Rahmen einer Betriebs- schreibungsdauer für bewegliche Anlagegüter mit rund prüfung neben der Korrektur der im Gesetz vorgesehenen sieben Jahren ist dagegen sehr lang. Hinzurechnungen und Kürzungen die Steuergrundlage zu ◆ Gemäß Rechnungslegungsgesetz ist als Basis der Abschrei- korrigieren, falls die Transferpreise zwischen verbundenen Un- bungen der Anschaffungswert um den zukünftigen ge- ternehmen von den marktüblichen Preisen abweichen. Diese schätzten Restwert zu vermindern. Korrekturen könnten die verbundenen Unternehmen auf- ◆ Die Basis bei der Ermittlung der steuerlich anerkannten grund einer gegenseitigen Erklärung auch freiwillig in ihren Abschreibungen hingegen ist der volle Anschaffungswert. Steuererklärungen durchführen (z.B. bei Darlehenszinsen). Falls der handelsrechtliche Abschreibungssatz höher ist 3.6.2.1. Steuersatz (§ 19 KöStG) als der steuerrechtliche, ist steuerlich die Abschreibung laut Der Steuersatz beträgt ab 01.01.2004 16 %. Es liegt aber steuerrechtlichem Abschreibungssatz zu berücksichtigen. folgende Ausnahme vor: Bei Off-Shore-Gesellschaften (Gesell- Die handelsrechtlich und steuerrechtlich abweichenden schaft mit Sitz in Ungarn, allerdings zu 100 % im ausländi- Abschreibungssätze erfordern die Führung von zwei Anlage- schen Eigentum und ausschließlich außerhalb von Ungarn verzeichnissen. wirtschaftlich aktiv) beträgt der Steuersatz 4 %. Ab 01.01.2003 kann jedoch in Ungarn kein Off-Shore-Status mehr erworben werden, ab 01.01.2006 tritt die Regelung 3.6.2.3. Rückstellungen / Wertberichtigungen Bei den handelsrechtlich vorgesehenen Rückstellungen sind solche für den vorzeitigen Ruhestand, für Abfertigungen über Off-Shore-Gesellschaften außer Kraft. und Garantieverpflichtungen steuerlich nicht anerkannt. 3.6.2.2. Abschreibungen Vom Steuerrecht anerkannt ist eigentlich nur die Wert- Die steuerrechtlich anerkannte Abschreibung erfolgt tageweise pro-rata-temporis. berichtigung für überfällige Forderungen, wenn der zu erwartende Verlust dauerhaft und bedeutend erscheint. Die vom Steuergesetz anerkannte Höhe der Wertberichti- Die lt. Steuergesetz absetzbare Höchstabschreibung stellt gung der Forderungen ist: ◆ bei einem Verzug von 90 – 180 Tagen 2 % sich wie folgt dar: ◆ bei einem Verzug von 181 – 360 Tagen 5 % Abschreibungsgruppe max. Jahresabschreibungssätze Gebäude je nach Lebensdauer ◆ bei einem Verzug von über 361 Tagen 25 % 2–6% Bauwerke (Brücken, Tunnel u. ä.) 2 – 25 % Diese steuerlich anerkannten, niedrigen Sätze bieten für Pflanzungen 4 – 15 % die Abdeckung des Ausfallsrisikos keine Deckung. Ein beson- 14,5 % deres Problem stellt auch die Tatsache dar, dass uneinbring- Maschinen Maschinen u. Anlagen bei Film- und Videoherstellung 50 % Fahrzeuge 20 % Informationstechnologie und andere bevorzugte Sachanlagen 33 % Büroausstattung Umweltschutzanlage liche Forderungen nur in den im Gesetz festgelegten Fällen 14,5 % 33 % abgeschrieben werden dürfen. Diese sind zum Beispiel: wenn das Vollstreckungsverfahren gegenüber dem Debitor erfolglos verläuft oder die Forderung nur zum Teil gedeckt wird, wenn der Kreditor im Laufe eines Ausgleichs- oder Konkursverfahrens im Rahmen einer Vereinbarung die Forderung Für vermietete Gebäude gilt ein Abschreibungssatz von erlässt, wenn die Kosten eines Vollstreckungsverfahrens nicht 5 %, für andere vermietete Anlagen erhöht sich der Satz auf im Verhältnis zu dem zu erwartenden Forderungseingang stehen 30 %. Immobilien mit langer Lebensdauer, die im Rahmen des oder wenn der Debitor an der angegebenen Adresse nicht Unterkunfts- und Gaststättengewerbes genutzt werden, kön- auffindbar ist und die Suche „nachweisbar“ erfolglos verläuft. nen steuerrechtlich mit einem Abschreibungssatz in Höhe von 3 % pro Jahr abgeschrieben werden. 3.6.2.4. Verlustvorträge Diese Sätze haben sich in vielen Bereichen der im All- Gegenüber der bisherigen Regelung, dass steuerliche gemeinen realistischen Lebensdauer der Anlagen angenähert; Verlustvorträge grundsätzlich fünf Jahre hindurch absetzbar beispielsweise bei langlebigen Gebäuden (50 Jahre), Bereich und – anders als in Österreich – wahlweise verrechnet werden Informatik, Umweltschutz, Fahrzeuge. Die allgemeine Ab- können, kann der nach dem 01.01.2004 (ausgenommen: 44 Investitionsleitfaden / Ungarn 2004 Rechtliche Grundlagen und Umfeld für Investitionen Landwirtschaft auch rückwirkend) entstandene Verlust auf sind mit den in Ungarn erzielten Gewinnen steuerpflichtig: unbegrenzte Zeit vorgetragen werden. Dies wird allerdings 16 % werden auf die Gewinne erhoben. Soweit Bestimmun- dann eingeschränkt, wenn die Gesellschaft ab dem fünften gen in den Doppelbesteuerungsabkommen dies verbieten Jahr ihres Bestehens weniger Erlöse erzielt hat als 50 % der oder einschränken, gelten diese. Aufwendungen und / oder die Körperschaftsteuer-Bemes- Die Basis der Steuer eines ausländischen Unternehmens sungsgrundlage in den zwei vorangegangenen Jahren negativ bildet die Differenz zwischen den der Betriebsstätte zugehöri- war. Der steuerliche Verlust ist in diesem Fall nicht verrechen- gen Erlösen und Kosten. Die Basis der Steuer kann nicht bar. Das Finanzamt kann jedoch eine Genehmigung für den kleiner sein als 12 % der Kosten der Betriebsstätte. Geschäfte Verlustvortrag erteilen, wenn die oben genannten Verluste zwischen der ausländischen Gesellschaft und ungarischen Fir- aus einem unabwendbaren, von außerhalb des Unterneh- men, die aufgrund der Vermittlung der inländischen Betriebs- mens veranlassten Grund eingetreten sind. stätte zustande gekommen sind, gelten mit 5 % des erzielten Im Falle einer neu gegründeten Gesellschaft sind die in (bei der Betriebsstätte direkt nicht verrechneten) Nettoumsatzes den ersten vier Geschäftsjahren entstehenden Verluste unbe- als Umsatz der Betriebsstätte, Kosten der Betriebsführung des grenzt vortragsfähig. Verluste infolge einer Auflösung mit ausländischen Unternehmens sind nur anteilmäßig als Auf- Rechtsnachfolge können vom Nachfolger in bestimmten Fällen wand der Betriebsstätte zu berücksichtigen. nicht in Anspruch genommen werden; das Gleiche gilt auch im Falle von Verschmelzungen. Falls Doppelbesteuerungsabkommen vorliegen, haben diese Abkommen Vorrang. Das ausländische Unternehmen unterliegt nicht den 3.6.2.5. Vorauszahlungen (§ 26 KöStG) Bestimmungen des RLG, aber zur Festlegung der Steuer- Die Steuervorauszahlungen sind entweder vierteljährlich bemessungsgrundlage ist ein Verzeichnis über die Erlöse und (bis zum 20. des nachfolgenden Monats des Quartals) oder Aufwendungen aufgrund der Vorschriften der doppelten monatlich jeweils bis 20. zu entrichten. Die Steuervorauszah- Buchhaltung zu führen. lung ist vierteljährlich fällig, wenn die im vorherigen Steuer- Weiters kann ein ausländisches Unternehmen in Ungarn, jahr zu zahlende Steuer höchstens 5 Millionen Forint beträgt. ohne Gründung einer Betriebstätte oder Gesellschaft (= aus- Der Steuerpflichtige ist zudem verpflichtet, seine Steuervor- ländische Organisation), bestimmte Erlöse realisieren. Die Be- auszahlungen spätestens bis zum 20. Dezember des laufen- steuerung der ausländischen Organisation unterliegt jedoch den Jahres so weit anzupassen, dass 90 % der endgültigen ab 01.01.2004 nicht mehr den Bestimmungen des KöStG, Steuerzahlung gedeckt wird, da widrigenfalls 20 % Versäum- sondern es gelten die Bestimmungen des „Gesetzes über die nisstrafe auf die Differenz zwischen 90 % der endgültigen Besteuerungsordnung“ (Gesetz Nr. 92 / 2003), das ähnlich der Steuerzahlungspflicht und den bereits geleisteten Vorauszah- österreichischen Bundesabgabenordnung (BAO) ist, jedoch in lungen erhoben wird. den Anhängen spezielle Sonderregelungen zur Besteuerung im Verhältnis zum Ausland enthält (Anhang 4 des Gesetzes). 3.6.2.6. Steuerbegünstigungen Steuerbegünstigungen werden im Steuerrecht im All- 3.6.2.8. Dividendensteuer gemeinen auf die 16%ige Steuer gewährt. Begünstigt sind Die von den Privatpersonen erhaltenen Dividenden sind derzeit insbesondere Sachverhalte, die gewissen strukturpoli- mit der Einkommensteuer (Abzugssteuer) besteuert, dem- tischen gegenüber ist die an die Körperschaftsteuersubjekte bezahlte Zielvorstellungen entsprechen (Großinvestitionen, Investitionen in benachteiligte Gebiete bzw. in spezielle Gewerbegebiete) (siehe Kapitel 3.7). Dividende mit Dividendensteuer belastet. Die Definition der Dividende ist breiter als die der Gewinnausschüttung. Dazu gehört zum Beispiel die vom ande- 3.6.2.7. Ausländische Betriebsstätte ren Steuersubjekt erlassene Verbindlichkeit. Die inländischen Die Steuerpflicht hängt davon ab, ob die Betriebsstätte in Dividendenempfänger (gemeint sind hier juristische Personen) Ungarn vom Firmengericht registriert ist [a) (Zweignieder- sind von der Dividendensteuer befreit. Die Höhe der Dividen- lassung)] oder nicht [b) (ausländische Unternehmen)]. densteuer beträgt 20 %, wobei die internationalen Verträge ad a) Die Zweigniederlassungen unterliegen den Bestimmungen des RLG, für die Feststellung der Körperschaftsteuer sind die allgemeinen Vorschriften des Gesetzes maßgebend. ad b) Ausländische Unternehmen, die in Ungarn über zu beachten sind. Diese Steuer wird vom ungarischen Auszahler bei der Dividendenausschüttung abgezogen und an das Finanzamt überwiesen. eine Betriebsstätte (= ausländische Unternehmen) verfügen, Investitionsleitfaden / Ungarn 2004 45 Rechtliche Grundlagen und Umfeld für Investitionen Bis 1.5.2004 war bei ausländischen Dividendenempfängern Somit gelten Sondervorschriften für: die Dividendensteuer auf jenen Teil der Dividende nicht einzube- ◆ neue (Land-, Wasser- und Luft) Fahrzeuge halten, welcher bei inländischen (ungarischen) Wirtschaftsge- ◆ Produkte, für die Banderolensteuern (Monopolsteuern – sellschaften zur Erhöhung des gezeichneten Kapitals oder zur siehe Kapitel 3.6.4.5.) eingehoben werden, Gründung einer neuen inländischen Gesellschaft verwendet ◆ Montage bzw. Werklieferungen wird. Diese Vorschrift ist nunmehr außer Kraft gesetzt worden. ◆ einen bestimmten Empfängerkreis Ein niedrigerer Steuersatz aufgrund eines DBA darf beim ◆ Steuersubjekte, die ausschließlich Tätigkeiten ausüben, für Steuerabzug nur dann angewandt werden, falls die diesbezüg- die ein Vorsteuerabzug nicht geltend gemacht werden kann, liche Bestätigung der ausländischen Behörde (Bestätigung über ◆ Steuersubjekte, die eine subjektive Steuerfreiheit genießen, Ansässigkeit) und die Genehmigung des Finanzamtes vorl- ◆ Steuersubjekte, die über einen landwirtschaftlichen Son- iegen. Sonst kann nachträglich der ausländische Dividendenempfänger vom ungarischen Steueramt die Differenz zwischen derstatus verfügen, ◆ Juristische Personen, die keine Steuersubjekte sind der abgezogenen und der tatsächlichen Steuer beantragen. Mit der Anpassung an die EU Richtlinie 90/435/EWG Ein innergemeinschaftlicher Erwerb liegt beim obgenann- über das gemeinsame Besteuerungssystem bei Mutter- und ten „bestimmten Empfängerkreis“ jedenfalls vor, wenn der Tochterunternehmen der Mitgliedstaaten wird ab 01.05.2004 Gesamtbetrag der Entgelte im Vorjahr oder im Berichtsjahr die von der Tochtergesellschaft an die in einem Mitgliedstaat 10.000 EUR (netto, ohne Umsatzsteuer) übersteigt („Erwerbs- ansässige Muttergesellschaft ausgezahlte Dividende steuer- schwelle“). In die Berechnung der Erwerbsschwelle sind neue frei. Voraussetzung dafür ist, dass die Muttergesellschaft am Fahrzeuge und Produkte, die der Banderolensteuer unterlie- Tag der Ausschüttung schon über mindestens zwei Jahre be- gen, nicht mit einzubeziehen. teiligt ist und die Beteiligung zumindest 25 % beträgt. Unter dieser Wertgrenze wird nicht der Käufer mit der Er- Die Steuerfreiheit gilt auch dann, wenn die Beteiligung werbsteuer belastet, sondern der Verkäufer entrichtet die der Muttergesellschaft zwar noch keine zwei Jahre besteht, Umsatzsteuer gemäß den Vorschriften seines Landes (des Ur- aber ein Dritter die Bürgschaft für die Zahlung der Dividen- sprungslandes). densteuer übernimmt, sollte die Beteiligung nicht zumindest (Es besteht jedenfalls auch die Möglichkeit zur 2 Jahre bestehen. Die Bürgschaftsübernahme bedarf der Ge- [Erwerbs]Steuerpflicht zu optieren, wenn die Erwerbsschwelle nehmigung des Finanzamtes. unterschritten wird. Der Erwerber ist in diesem Fall jedoch für zwei Kalenderjahre daran gebunden.) 3.6.3. Umsatzsteuergesetz Mit dem Beitritt Ungarns zur Europäischen Union am 01.05.2004 ist das ungarische Umsatzsteuergesetz in den wesentlichsten Zügen neu geregelt und dem EU-Recht angepasst worden. Die Änderung besteht grundsätzlich darin, dass ab 01.05.2004 für die Ein- und Ausfuhr zwischen den Mitgliedsstaaten die Vorschriften für Warenverkehr der Europäischen Die Umsatzsteuerpflicht entsteht in folgenden Fällen: ◆ bei Lieferungen im Inland und bei im Inland erbrachten Dienstleistungen, ◆ weiters bei der Einfuhr aus Drittländern (wenn der Export steuerfrei war) ◆ sowie bei innergemeinschaftlichen Erwerben aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Union anzuwenden sind, d. h. die Besteuerung im Bestimmungsland tritt in Kraft. Die Vorschriften für Export bzw. Im- Der Steuer unterzogen werden auch – mit gewissen Aus- port gelten nunmehr nur für (außerhalb der EU liegende) nahmen, wie gemeinnützige Stiftungen – unentgeltliche Über- Drittländer. lassungen von Produkten und Sachen an Dritte. Wesentlich ist Es ist nicht automatisch jede Einfuhr, die vor dem EU-Bei- aber auch die Tatsache, dass die Einbringung von Sacheinlagen tritt Ungarns Import war, als innergemeinschaftlicher Erwerb in eine Gesellschaft, die Investitionen in der eigenen Unter- aus EU-Ländern zu behandeln. nehmung und die Auflösung ohne Rechtsnachfolger als In bestimmten Fällen – abhängig von der Art des Produkts, dem Steuerstatus des Käufers sowie dem Gesamtwert der Beschaffungen – gilt die Besteuerung im Ursprungsland. 46 Investitionsleitfaden / Ungarn 2004 steuerlich relevanter Sachverhalt zu erfassen sind. Rechtliche Grundlagen und Umfeld für Investitionen Es ist vom Gesetz der Leistungsort der Dienstleistungen Keinen Vorsteuerabzug kann man weiters in Anspruch festgelegt, wobei der Leistungsort grundsätzlich der Ort ist, nehmen für PKW, die nicht für Unternehmenszwecke ange- wo sich der Sitz des Leistungserbringers befindet. In den schafft werden, für Treibstoff von PKW sowie für Taxifahrten taxativ aufgezählten Fällen gilt als Leistungsort: bzw. wenn die angeschafften Produkte und Dienstleistungen ◆ der Ort, wo die Immobilie liegt nicht für die Tätigkeit als Steuersubjekt angewendet werden. ◆ der Ort, wo die Dienstleistung erbracht wurde (z. B. Bil- Ab 01.01.2004 kann des weiteren auch kein Vorsteuerabzug dungs-, wissenschaftliche und Kunstleistungen,) ◆ beim Verkehr die Strecke geltend gemacht werden für Reparatur und Instandhaltung für PKW sowie Park- und Autobahngebühren. ◆ der Ort, wo sich der Sitz des Auftraggebers befindet (z. B. Ausländer, die in Ungarn nicht Steuersubjekte sind, erhal- Produktvermietung, Werbe- und Propagandatätigkeit, An- ten (in diesen Fällen) die Umsatzsteuer nur dann zurückerstat- walts-, Rechnungslegungs- und Steuerberatungsleistungen, tet, falls zwischen ihrem Staat und Ungarn eine entsprechen- Radio- und TV Programmleistungen, auf elektronischem de Gegenseitigkeit besteht. Das Finanzamt tätigt die Über- Wege erbrachten Leistungen usw.) weisung auf das vom Steuersubjekt angegebene inländische oder ausländische Bankkonto. Nach dem Gemeinschaftsrecht gelten nunmehr auch in Der Antrag auf Rückerstattung der Vorsteuer ist für aus- Ungarn die Regelungen über Reverse Charge (Übergang der ländische Unternehmer bis 30.6. des Folgejahres der Entrich- Steuerschuld bei Dienstleistungen eines ausländischen Unter- tung der ungarischen Vorsteuer einzubringen. Dem Antrag nehmers an einen ungarischen Leistungsempfänger) und sind die Originalrechnungen, Kopien der Zahlungsbestätigun- innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte (Lieferungen bei gen, eine Unternehmerbescheinigung sowie eine Erklärung, denen 3 verschiedene Unternehmer aus 3 verschiedenen EU- dass vom Antragsteller im Antragsjahr keine unternehmeri- Ländern beteiligt sind). sche Tätigkeit in Ungarn entfaltet wurde (Ausnahme: Nieder- Weiters gilt nunmehr in Ungarn auch die Versandhan- lassung, Handelsvertretung), beizulegen. delsregelung für Warenlieferungen von Ungarn an (vornehm- Das Steuersubjekt ist verpflichtet, über seine Lieferung lich) Privatpersonen im EU-Raum. Die Umsatzgrenze, ab der oder über die Leistungserbringung eine Rechnung auszustellen die Rechnung mit der Umsatzsteuer des Bestimmungslandes bzw. eine vereinfachte Rechnung (diese ist nur bei Barzahlung fakturiert werden muss, liegt in Ungarn bei 35 Tausend EUR. möglich und muss z. B. den Umsatzsteuerbetrag nicht geson- Über Lieferungen in den EU-Raum bzw. über Produkt- dert enthalten, es ist nur der Bruttobetrag auszuweisen). beschaffungen aus dem EU-Raum muss auch in Ungarn eine Die Rechnungsmerkmale sind im Gesetz taxativ festge- zusammenfassende Meldung an das Finanzamt geschickt setzt und werden vom Finanzamt streng kontrolliert. Rech- werden, bis zum 20. des Folgemonates nach dem Quartal. nungen haben eine laufende Nummer, Name und Anschrift Dazu dienen zwei Formulare: Nr. 0460 über Verkäufe, Nr. des Käufers bzw. Verkäufers, die Steuernummer des Leisten- 0461 über Einkäufe. (Wie in Österreich mit Angabe von den, Leistungsdatum, Benennung der Leistung, Mengen- Name, UID-Nummer sowie Bemessungsgrundlage) einheit und Menge des Produktes oder der Leistung (falls An- Unter Berücksichtigung der Richtlinie 77/388/EWG sind gabe in einer natürlichen Einheit möglich), Einheitspreis netto, die Steuersätze ab 01.01.2004 und dadurch auch die Einord- brutto, den entsprechenden Steuersatz, Netto- und Brutto- nung geändert worden. Der Normalsteuersatz beläuft sich auf betrag sowie die anfallende Umsatzsteuer, sowie das Aus- 25 %, die ermäßigten Steuersätze auf 12 % bzw. auf 5 %. stellungsdatum, Zahlungsart und Zahlungsfrist zu enthalten. Alle Produkte und Dienstleistungen, die bisher mit 0 % be- Bei Veräußerung eines neuen Fahrzeuges innerhalb der steuert wurden, sind jetzt mit 5 % zu besteuern. Die ermäßigte Europäischen Union sind darüber hinaus folgende Angaben Steuer von 5 % bezieht sich somit hauptsächlich auf Arznei- gefordert: Verweis auf den Kaufvertrag, Datum der Erstzulas- mittelerzeugnisse, medizinische Produkte, medizinische Geräte, sung des Fahrzeuges sowie die zurückgelegten Kilometer. Schulbücher, bestimmte Dienstleistungen (u. a. Verlagstätig- Bei Lieferungen innerhalb der Europäischen Union ist zu- keit, Hoteldienstleistung, Lieferung) und Lebensmittel. Der Ex- sätzlich noch die UID des Leistenden sowie des Abnehmers port von Erzeugnissen ist von der Steuer befreit. anzuführen. Es gibt eine Reihe von steuerfreien Produkten bzw. Dienst- Die Abrechnung der Steuer mit dem Finanzamt erfolgt leistungen, u.a: Finanztätigkeit, Unterricht (ausgenommen periodenmäßig, wobei von der gesamten Mehrwertsteuer die Privatunterricht), gesundheitliche Versorgung, Wohnungsver- gesamte Vorsteuer abgezogen wird. Der Voranmeldungszeit- mietung, Glücksspiel. In diesen Fällen ist kein Vorsteuerabzug raum (Monat, Quartal, Kalenderjahr) hängt von dem Steuer- möglich. saldo und von dem Umsatz des Vorjahres ab. Investitionsleitfaden / Ungarn 2004 47 Rechtliche Grundlagen und Umfeld für Investitionen Weist der Steuerpflichtige einen positiven Saldo aus, Die Steuerbemessungsgrundlage der Gewerbesteuer bilden dann ist der Saldo bis zum 20. des Folgemonats oder bis zum die Nettoumsatzerlöse laut RLG zuzüglich Zinserträge, abzüglich 20. des Folgemonats des Quartals oder bis zum 15. Februar Aufwendungen für bezogene Waren (Handelsware), Aufwen- des Folgejahres, abhängig vom Voranmeldungszeitraum, zu dungen für vermittelte Dienstleistungen und Materialkosten. entrichten. Weist der Steuerpflichtige einen negativen Saldo aus, so hat er ein Steuerguthaben. Dieses Steuerguthaben kann in Unternehmen mit Jahreserlösen unter 4 Mio. HUF können die Grundlage der Gewerbesteuer auf einer vereinfachten Weise ermitteln. der nächsten Voranmeldungsperiode berücksichtigt werden, Die ermittelte Gewerbesteuer kann um 50 % der auf die oder es kann die Rückerstattung beantragt werden, sofern Finanzanlagen erhaltenen (zustehenden) Zinsen sowie der die gesetzlichen Bedingungen erfüllt sind. sonstigen Zins- und ähnlichen Erträgen gekürzt werden. Wenn der Unternehmer im Zuständigkeitsbereich mehrerer Die Voraussetzungen der Vorsteuerrückerstattung bei Selbstverwaltungen eine Gewerbetätigkeit ausübt, muss der einem Steuerguthaben (gilt nur für die tatsächliche Rücker- Unternehmer die Bemessungsgrundlage in der im Gesetz fest- stattung, nicht für den generellen Vorsteuerabzug) sind ab gelegten Weise aufteilen. 1. Jänner 2004 wie folgt: Der zulässige Höchstsatz beträgt 2 %. ◆ Bei der Berechnung des Saldos sind jene Vorsteuerbeträge außer Acht zu lassen, die vom Steuerpflichtigen bis zur Der Gebäude- und Grundstückseigentümer unterliegt der Einreichung der Umsatzsteueranmeldung nicht bezahlt Kommunalsteuer für Privatpersonen. Die Höchstgrenze be- wurden. trägt pro Objekt 12.000 HUF / Jahr. ◆ Die der Umsatzsteuerpflicht unterliegenden Erlöse müssen Die Höchstgrenze der Kommunalsteuer für Unternehmer höher als 4 Mio. HUF (ca. 15.500 EUR) sein bzw. beim Kauf ist auf 2.000 HUF (ca. 8 EUR) pro Person und Jahr festgelegt. von Anlagegütern muss die betreffende Rechnung bereits Diese Steuer muss aufgrund der durchschnittlichen Anzahl der bezahlt sein und die abziehbare Vorsteuer muss die zu im Zuständigkeitsgebiet der Selbstverwaltung Beschäftigten zahlende Umsatzsteuer um 200.000,– HUF (ca. 775 EUR) gezahlt werden. übersteigen. ◆ Bei der Auflösung der Gesellschaft gibt es Beschränkungen bei der Rückerstattung. Die Grundsteuer für unbebaute Grundstücke wird entweder aufgrund der Grundstücksfläche oder des korrigierten Verkehrswertes festgesetzt. Die Art der Festsetzung wird von der Selbstverwaltung entschieden, die die Steuern einhebt. Für bestimmte Tätigkeitsbereiche gibt es Sonderregelungen Die Höchstgrenze beträgt 200 HUF/m 2, falls die Bemessungs- bei der Besteuerung: grundlage die Grundstücksfläche ist, oder 3 % des korrigierten ◆ gewerbliche Unterkunftsvermietung geschätzten Marktwertes, falls die Steuergrundlage der korri- ◆ landwirtschaftliche Produktion gierte Verkehrswert ist. Unter korrigierter Verkehrswert ist ◆ Einzelhandelstätigkeit 50 % des Verkehrswertes zu verstehen. ◆ Weiterverkauf von Gebrauchtwaren ◆ Fremdenverkehrstätigkeit 3.6.4. Sonstiges Steuerrecht 3.6.4.1. Örtliche Steuern Steuern, die von den Selbstverwaltungen (Gemeinden) im Die Gebäudesteuer wird auf Bauobjekte erhoben, inklusive jener, die Wohnungszwecken dienen. Für die Festlegung der Steuergrundlage können von der Selbstverwaltung ähnlich wie bei der Grundsteuer zwei Methoden gewählt werden. Die Höchstgrenze der Steuer beträgt 900 HUF/m 2 oder 3 % des korrigierten Marktwertes. Rahmen des vom Gesetz vorgeschriebenen Höchstrahmens Fremdenverkehrssteuer wird von Touristen und den Ei- erhoben werden können, umfassen die Steuerarten Gewerbe- gentümern von Hotels, Pensionen usw. erhoben. Die Bemes- steuer, Grundsteuer, Gebäudesteuer, Kommunalsteuer und sungsgrundlage der Steuer ist die Anzahl der Gästenächte die Fremdenverkehrssteuer. Die Selbstverwaltungen können oder die auf die Gästenächte entfallenden Unterkunftskosten nach pflichtgemäßem Ermessen auf die Einführung der Steuer bzw. die nützliche Grundfläche der Gebäude. verzichten oder einen niedrigeren Prozentsatz festsetzen oder eine Steuerbegünstigung gewähren. Der Gewerbesteuerpflicht unterliegt die im Zuständigkeitsbereich der Selbstverwaltung ausgeübte Gewerbetätigkeit. 48 Investitionsleitfaden / Ungarn 2004 Die Obergrenze der Steuer beträgt pro Person und Gästenacht 300 HUF oder 4 % der Unterkunftskosten bzw. jährlich 900 HUF/m 2. Rechtliche Grundlagen und Umfeld für Investitionen 3.6.4.2. Kraftfahrzeugsteuer Das Fahrzeug gilt ab 01.05.2004 im Sinne des UStG Die Steuer ist vom Inhaber (Betreiber) an die Gemeinde dann als neu, wenn es zum Zeitpunkt des Erwerbs maximal zu zahlen. Die Grundlage der Steuer ist das Gewicht. Der 6.000 km zurückgelegt hat oder seit der Erstzulassung im Steuersatz liegt bei einheitlich 1.200 HUF/100 kg pro Jahr. Ausland maximal 6 Monate vergangen sind. 3.6.4.3. Gebühren 3.6.4.5. Banderolensteuer (Monopolsteuer) Vom Gesetz der Gebühren sind sowohl Vermögensge- Die Banderolensteuer ist eine indirekte Steuer, die den bühren als auch Verfahrensgebühren und Gebühren für Ver- Endverbraucher belastet. Der Steuerpflichtige verrechnet im waltungs- und Gerichtsleistungen umfasst. Die Bezahlung der Verkaufspreis die Steuer, wonach die im Verkaufspreis be- Gebühr erfolgt im Allgemeinen in Form von Stempelmarken zahlte Steuer an den Staatshaushalt bezahlt wird. Steuer- oder in Geld. pflichtig sind grundsätzlich die Herstellung und der Import von Banderolenprodukten. Zu den Banderolenprodukten Die wichtigsten Vermögensgebühren sind die folgenden: ◆ Erbschaftssteuer: Gebührensatz beträgt je nach Verwandt- gehören: ◆ Mineralöl, schaftsgrad bis zu einem Wert von 18 Mio. HUF 11 – 21 % ◆ alkoholische Erzeugnisse, (beim Erwerb von Wohnungen: 2,5 – 8 %), bis 35 Mio. HUF ◆ Bier, 15 – 30 % (Wohnung: 6 – 12 %), über 35 Mio. HUF ◆ Wein, 21 – 40 % (Wohnung: 11 – 21 %). ◆ Schaumwein, ◆ Schenkungssteuer: Gebührensatz ist gleich hoch wie bei der Erbschaftssteuer, ausgenommen Wohnungen. Bei die- ◆ alkoholische Zwischenprodukte, ◆ Tabakwaren. sen beträgt die Schenkungsteuer bis 18 Mio. HUF 5 – 10 %, 8 – 21 % bis 35 Mio. HUF und 12 – 30 % über 35 Mio. HUF. Die Banderolenangelegenheiten gehören zur Kompetenz ◆ Gebühr für entgeltliche Vermögensübertragung: Gegen- des Zollamtes. Die Steuerpflicht entsteht, wenn das Ban- stand dieser Gebühr sind Immobilien, bestimmte beweg- derolenprodukt im Inland hergestellt oder importiert wurde. liche Güter und vermögenswerte Rechte. Die Übertragung Der Steuerzahlungspflichtige ist der Hersteller oder der der Gesellschaftsanteile an eine ungarische Person oder Importeur. eine Umwandlung einer ungarischen Wirtschaftsgesell- Die ungarische Gesetzgebung hat die Steuersätze und schaft (falls die neue Gesellschaft[en] Rechtsnachfolger der die Steuerbeträge an das in den EU-Richtlinien festgelegte früheren Gesellschaft[en] sind) stellt keinen gebühren- Mindestmaß schrittweise angenähert, trotzdem konnte zum pflichtigen Vorgang dar. Die Einbringung einer Immobilie in Zeitpunkt des EU-Beitritt Ungarns in einigen Fällen eine dras- die Gesellschaft als Sachanlage ist gebührenpflichtig. tische Erhöhung nicht vermieden werden (z. B. Tabakwaren). Die Gebühr ist vom Erwerber zu zahlen. Der allgemeine Gebührensatz von Immobilien beträgt 10 %, bei Wohnungen abhängig vom Verkehrswert 2 % bzw. Die wichtigsten Steuersätze und Steuerbeträge sind die folgenden: ◆ Mineralöl: 6 %. Für Immobilienhändler, die die Immobilie innerhalb von zwei Jahren wieder verkaufen, reduziert sich die Vermögen- Benzin 103,5 – 111,8 HUF/ Liter Petroleum 111,80 HUF/ Liter Gas- und Heizöl 85,00 HUF/ Liter serwerbsgebühr auf 2 %. Beim Erwerb eines PKWs beträgt ◆ Alkohol: 1.920 HUF/ Hektolitergrad die Gebühr 15 HUF/cm3. ◆ Bier: 420 HUF/ Hektoliter ◆ Wein: Traubenwein 8 HUF/ Liter, sonstiger Wein 80 HUF/ Liter ◆ Schaumwein: 91,20 HUF/ Liter 3.6.4.4. Verbrauchsteuer Mit dem EU-Beitritt Ungarns ist das Gesetz über die Verbrauchsteuer mit dem 01.05.2004 außer Kraft gesetzt worden. Im Bereich der PKW wird sie durch die Registrierungssteuer (ähnlich der österreichischen NoVA) ersetzt, die nach der ersten inländischen Verkehrszulassung von Neu- und Altfahrzeugen zu zahlen ist, abhängig vom Hubraum und der ◆ Alkoholische Zwischenprodukte: 132,20 HUF/ Liter ◆ Tabakwaren: Zigaretten 6.450 HUF/1.000 Stück + 23 % vom Verkaufspreis Zigarren 25 % vom Verkaufspreis Umweltbelastung des Fahrzeugs (für ein Durchschnittsfahrzeug ca. 150.000 HUF). Investitionsleitfaden / Ungarn 2004 49 Rechtliche Grundlagen und Umfeld für Investitionen 3.6.4.6. Innovationsabgabe Seit 1.1.2004 gibt es in Ungarn die Innovationsabgabe, die von all jenen Unternehmen abzuführen ist, die an diesem Tag in Ungarn registriert waren und dem Gesetz Nr. C aus dem Jahre 2000 über das Rechnungswesen unterliegen. (Somit sind u.a. beim Handelsgericht registrierte Einzelunternehmen, Personengesellschaften, Baugemeinschaften sowie die Handelsvertretung ausländischer Unternehmen in Ungarn nicht abgabenpflichtig.) Neu gegründete Unternehmen sind c) der Ausländer die in seinem Eigentum befindliche inländische Immobilie in eine andere inländische Immobilie umtauscht oder d) der Zweck des Eigentumserwerbs die Auflösung eines gemeinsamen Eigentums ist oder e) dem Ausländer eine inländische Immobilie geschenkt wird oder f) der Ausländer zur Arbeitsverrichtung nachweisbar bereits seit mindestens fünf Jahren in Ungarn lebt. in der Gründungsphase und in ihrem ersten Besteuerungsjahr, Mikrounternehmen5 gänzlich von der Abgabe befreit. Die Bemessungsgrundlage entspricht jener für die Berechnung der lokalen Gewerbesteuer. Die Genehmigung kann verweigert werden, wenn der Staat, dessen Staatsangehörigkeit der Ausländer besitzt, aufgrund eines internationalen Vertrages oder der Gegenseitig- Der Steuersatz liegt 2004 bei 0,2 %, 2005 bei 0,25 % keit den ungarischen Staatsbürgern bzw. den ungarischen und 2006 bei 0,3 %. Für kleine Gesellschaften gibt es einen juristischen Personen keine den Inländern gleichgestellte Be- reduzierten Steuersatz, der für 2004 bei 0,05 % liegt und bis urteilung sichert. 2007 auf 0,2 % erhöht wird. Eine Vorauszahlung muss quartalsweise jeweils bis zum 20. des Folgemonats geleistet werden. 3.7. Besonderheiten (Hürden, Tipps) 3.7.1. Immobilienerwerb durch Ausländer Die Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmen dürfen die für ihre gewerbliche Tätigkeit erforderlichen Liegenschaften (ausgenommen Ackerland und Naturschutzgebiete) ohne Genehmigung erwerben, wobei sie zur Ausübung von Immobiliengeschäften nicht berechtigt sind. Eine weitere Beschränkung ist, dass ein derartiges Eigentumsrecht Eine ausländische natürliche oder juristische Person kann an Liegenschaften für Zweigniederlassungen nur gewährt wird, das Eigentumsrecht an einer Immobilie mit der Genehmigung wenn eine Gegenseitigkeit in diesen Fragen mit dem Land, in des Leiters des zuständigen Hauptstädtischen- oder Komitats- dem sie ihren Firmensitz haben, besteht. Die Liste der Länder, verwaltungsamtes erwerben (Ackerland kann grundsätzlich mit denen die Gegenseitigkeit besteht, wurde kundgemacht. erstmals ab 01.05.2004 gerechnet – nach 7 Jahre erworben Für den Liegenschaftserwerbsantrag der in Ungarn nieder- werden). (Für den Grundstückserwerb im Rahmen der Erbfolge gelassenen ausländischen Einzelunternehmer muss die Geneh- ist keine Genehmigung notwendig.) migung erteilt werden, sofern diese unmittelbar für die Aus- Die Genehmigung des Verwaltungsamtes kann erteilt übung der Erwerbstätigkeit, für die sie sich niedergelassen werden, wenn der Erwerb weder die Interessen der Gemeinde haben, erforderlich ist. Die Liegenschaft gilt nicht als für die noch sonstige öffentliche Interessen beeinträchtigt. Dazu ist Erwerbstätigkeit erforderlich, wenn sie zum Zweck von Immo- die Stellungnahme des Bürgermeisters der betroffenen Ge- bilienhandel, Vermietung oder Tausch angeschafft wird. meinde notwendig. Die Gesellschaften mit ausländischer Beteiligung (auch wenn diese 100 % beträgt) können Eigentumsrechte an Im- Der Immobilienerwerb muss genehmigt werden, wenn mobilien (ausgenommen Ackerland und Naturschutzgebiete) die Interessen der Selbstverwaltung oder sonstige öffentliche frei erwerben, wenn es zur Ausübung der im Gesellschaftsver- Interessen nicht verletzt werden und trag festgehaltenen Wirtschaftstätigkeit notwendig ist. a) der Ausländer eine Einwanderungsgenehmigung erhalten hat oder b) das Eigentumsrecht der Immobilie des Ausländers im Rahmen der Enteignung erworben wurde oder 3.7.2. Import Mit dem Beitritt in die Europäische Union gilt in Ungarn für den Import das diesbezügliche Gemeinschaftsrecht. Import bedeutet die Einfuhr eines Produktes von einem außerhalb der EU liegenden Drittstaat in das Gebiet der Gemeinschaft. 5) Mikrounternehmen: – Beschäftigtenzahl unter 10 Personen und – Jahresumsatzerlöse unter 7 Mio. Euro entsprechender HUF oder – Bilanzsumme unter 5 Mio. Euro entsprechender HUF sowie – Beteiligung des Staates oder des örtlichen Magistrats sowie von Großunternehmen insgesamt unter 25 %. 50 Investitionsleitfaden / Ungarn 2004 Die Europäische Union ist zugleich auch eine Zollunion, somit ist der Zoll nach den aus Drittländern importierten Produkten in jedem Mitgliedsstaat gleich hoch, unabhängig davon in welchem Mitgliedsstaat der Importeur das Produkt verzollen lässt. Rechtliche Grundlagen und Umfeld für Investitionen (Die USt-Sätze sind jedoch nicht einheitlich, deshalb wird die Einfuhrumsatzsteuer am Bestimmungsort (Bestimmungslandprinzip) fällig. Ab dem 01. Mai 2004 wird die Einfuhrumsatzsteuer grundsätzlich nicht mehr vom Zollamt bemessen 3.8. Doppelbesteuerungsabkommen 3.8.1. Allgemeines Mit folgenden Staaten bestehen derzeit Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung: und in einem schriftlichen Beschluss mitgeteilt (bis auf einige Albanien, Australien, Ägypten, Belgien, Brasilien, BRD, Ausnahmen), sondern die Steuersubjekte müssen diese selbst Bulgarien, China, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechen- ermitteln und melden. Falls dem Steuersubjekt das Vorsteuer- land, Großbritannien, Indien, Indonesien, Irland, Israel, Italien, abzugsrecht zusteht, entsteht das Abzugsrecht und die Japan, Jugoslawien, Kanada, Kasachstan, Republik Korea, Steuerzahlungspflicht im selben Steueranmeldungszeitraum. Kroatien, Kuwait, Luxemburg, Malaysia, Malta, Marokko, Mazedonien, Moldawien, Mongolei, Niederlande, Norwegen, 3.7.3. Zoll Mit dem EU-Beitritt Ungarns tritt das Gemeinschaftszollrecht unverzüglich und direkt auch in Ungarn in Kraft. Die Rechtsquellen des Gemeinschaftszollrechts – so der Pakistan, Philippinen, Polen, Portugal, Rumänien, Russische Föderation, Österreich, Slowakei, Spanien, Südafrika, Singapur, Schweden, Schweiz, Thailand, Tschechien, Türkei, Tunesien, Ukraine, Uruguay, USA, Vietnam, Zypern. Zollkodex der Gemeinschaft und die Ausführungsverordnung desselben – schreiben teils vor bzw. eröffnen teils die Mög- 3.8.2. DBA Ungarn – Österreich lichkeit, in bestimmten Sachverhalten nationale Regelungen Ist eine Person in beiden Vertragsstaaten ansässig, dann des Mitgliedsstaates ins Leben zu rufen, so u. a. betreffend gilt diese Person in jenem Staat als ansässig, in dem sie über Vertretungsrecht, Bedingungen der Zollsicherheit etc. eine ständige Wohnstätte verfügt. Verfügt sie über zwei Darüber hinaus besteht dahingehend eine Übergangs- Wohnstätten, dann gilt sie in dem Staat als ansässig, in dem regelung, dass bei Transaktionen, die vor dem Beitritt begon- der Mittelpunkt ihres Lebensinteresses bzw. gewöhnlicher nen haben und nach dem Beitritt beendet werden (aus- Aufenthalt liegt. Liegt dieser in beiden Staaten vor, wird auf genommen Zollverfahren), noch die Möglichkeit gegeben die Staatsbürgerschaft abgestellt. werden muss, diese nach den alten nationalen Vorschriften durchzuführen. Unter anderem bleiben so die vor dem EU-Beitritt erlasse- Ist eine Gesellschaft in beiden Vertragsstaaten (unbeschränkt) steuerpflichtig, wird zur eindeutigen Klärung der Ansässigkeit auf den Sitz abgestellt. nen Genehmigungen für z. B. passive oder aktive Veredelung Die Betriebsstättendefinition entspricht im Wesentlichen bis zu ihrer ursprünglichen Gültigkeit oder bis zu einem Jahr jener der OECD-Regelung. Bauausführungen oder Montagen nach dem Tag des Beitritts (bis zum früheren Zeitpunkt von gelten nur dann als Betriebsstätte, wenn ihre Dauer zwei beiden) gültig. Der Genehmigungsinhaber hat die Vorschrif- Jahre überschreitet. ten der Gemeinschaft einzuhalten. Bei Zollverfahren, die vor dem Beitritt begonnen haben Verfügt ein Unternehmen z. B. über den Firmensitz in und nach dem Beitritt beendet werden, sind die einschlägigen Österreich und über eine Betriebsstätte in Ungarn, dann wer- Vorschriften der Gemeinschaft (so auch der Gemeinsame Zoll- den nur jene Unternehmensgewinne, die der Betriebsstätte tarif) heranzuziehen. zugerechnet werden können, in Ungarn versteuert und der Es gibt keine Übergangsregelungen betreffend der Zoll- Rest in Österreich. freizonen und Zollfreilager. Das heißt, dass die Verordnungen ◆ Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen dürfen in dem des Zollkodex in den neuen Mitgliedstaaten mit dem Tag des Vertragsstaat besteuert werden, in dem dieses Vermögen Beitritts Gültigkeit haben, wodurch die in den Gemeinschafts- liegt. verhältnissen nicht geregelten Genehmigungen und Rechts- ◆ Besteuerungsberechtigt bei Dividenden ist der Ansässig- vorschriften nichtig werden. Zollfreizonen und Zollfreilager, die keitsstaat, der Quellenstaat kann aber eine Steuer bis zu auf Grundlage von Bedingungen und Voraussetzungen ge- 10 % vom Bruttobetrag der Dividenden einheben. gründet wurden, die den am 01. Mai 2004 geltenden Voraus- ◆ Zinsen sind nur im Ansässigkeitsstaat zu versteuern. setzungen der Europäischen Union in allem entsprechen, kön- ◆ Lizenzgebühren werden ebenfalls im Ansässigkeitsstaat nen ihre Tätigkeit auch nach dem 01. Mai 2004 fortsetzen. versteuert. ◆ Gewinne aus der Veräußerung unbeweglichen Vermögens dürfen in jenem Staat versteuert werden, in dem dieses Vermögen liegt. Investitionsleitfaden / Ungarn 2004 51 Rechtliche Grundlagen und Umfeld für Investitionen ◆ Einkünfte aus einem freien Beruf oder aus sonstiger selbst- fügt. In diesem Fall kann der Unternehmensgewinn in dem ständiger Tätigkeit (künstlerische, wissenschaftliche, litera- anderen Staat besteuert werden, jedoch nur in dem Maße, rische, erzieherische, unterrichtende, sportliche) werden im in dem der Gewinn dieser Betriebsstätte zuzurechnen ist. Ansässigkeitsstaat besteuert mit der Ausnahme, falls diese ◆ Besteuerungsberechtigt bei Dividenden ist der Ansässig- Person im anderen Staat eine feste Einrichtung besitzt. keitsstaat, der Quellenstaat kann aber eine Steuer bis zu Existiert diese Einrichtung, dann dürfen jene Einkünfte in 5 %, 15 % oder 25 % vom Bruttobetrag der Dividenden dem anderen Staat besteuert werden, die dieser Einrich- einheben. tung zuzuordnen sind. ◆ Gewinne aus dem Betrieb von Seeschiffen und Luftfahr- Der Steuersatz beträgt: zeugen dürfen nur im Ansässigkeitsstaat versteuert werden. a) 5 % des Bruttobetrages der Dividende, wenn der Dividen- ◆ Im Allgemeinen steht das Besteuerungsrecht an den Ein- denempfänger über mindestens 25 % des Kapitals der die künften aus unselbstständiger Arbeit dem Tätigkeitsstaat Dividende zahlenden Gesellschaft unmittelbar verfügt; zu. Das Besteuerungsrecht verbleibt dem Ansässigkeits- b) 25 % der Einnahme des stillen Gesellschafters; staat, wenn c) 15 % des Dividendenbruttobetrages in allen sonstigen Fällen. ◆ der Arbeitnehmer sich nicht länger als 183 Tage während des Steuerjahres im Tätigkeitsstaat aufhält und ◆ die Vergütungen nicht von einem oder für einen im Tätigkeitsstaat ansässigen Arbeitgeber gezahlt werden und ◆ die Vergütungen keine Betriebsausgaben einer Betriebsstätte bzw. festen Einrichtung des Arbeitgebers im Tätigkeitsstaat darstellen. ◆ Aufsichtsrats- oder Verwaltungsratsvergütungen werden im Ansässigkeitsstaat (der juristischen Person) besteuert. ◆ Ruhegehälter sind ebenfalls im Ansässigkeitsstaat zu versteuern. ◆ Zinsen dürfen in dem Ansässigkeitsstaat besteuert werden. ◆ Im Allgemeinen steht das Besteuerungsrecht an den Einkünften aus unselbstständiger Arbeit dem Tätigkeitsstaat zu. Das Besteuerungsrecht verbleibt dem Ansässigkeitsstaat, wenn ◆ der Arbeitnehmer sich nicht länger als 183 Tage während des Steuerjahres im Tätigkeitsstaat aufhält und ◆ die Vergütungen nicht von einem oder für einen im Tätigkeitsstaat ansässigen Arbeitgeber gezahlt werden und ◆ die Vergütungen keine Betriebsausgaben einer Betriebsstätte bzw. festen Einrichtung des Arbeitgebers im Tätigkeitsstaat darstellen. ◆ Betriebsvermögen einer Betriebsstätte eines Unternehmens ◆ Die Vergütungen an Aufsichtsrats- und Verwaltungsrats- darf in jenem Staat versteuert werden, in dem sich die Be- mitglieder dürfen in dem Staat besteuert werden, in dem triebsstätte befindet. die Gesellschaft ihren Sitz hat. Das Abkommen sieht zur Vermeidung der Doppelbesteue- Das Abkommen sieht zur Vermeidung der Doppelbe- rung bei der Einkommensteuer bzw. Vermögensteuer die Be- steuerung bei der Einkommensteuer bzw. Vermögensteuer freiungsmethode unter Progressionsvorbehalt vor. Nur bei Ein- die Befreiungsmethode unter Progressionsvorbehalt vor. Im künften aus Dividenden wird die im Quellenstaat erhobene Falle der Dividende ist dieses Verfahren nur dann anzuwenden, Steuer auf die Einkommensteuer des Ansässigkeitsstaates dem wenn der deutsche Dividendenempfänger an der ungarischen Prinzip der normalen Anrechnung entsprechend angerechnet. Gesellschaft über mindestens 25 % der Stimmrechte verfügt. Bei anderen Dividenden, bei Vergütungen an Aufsichts- 3.8.3. DBA Ungarn – Deutschland Eine Gesellschaft, die in beiden Vertragsstaaten ansässig ist, ist im Staat als ansässig zu betrachten, in dem sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsführung befindet. rats- und Vorstandsmitglieder wird die in Ungarn erhobene Steuer auf die Steuer in Deutschland gemäß den deutschen Vorschriften angerechnet. Im Falle eines ungarischen Dividendenempfängers wird Die Betriebsstättendefinition entspricht im Wesentlichen die in Deutschland erhobene Steuer auf die Steuer in Ungarn jener der OECD-Regelung. Bauausführungen oder Montagen angerechnet. Die angerechnete Steuer darf aber nicht höher gelten nur dann als Betriebsstätte, wenn ihre Dauer 12 Monate sein als die auf die Dividende fallende ungarische Steuer. überschreitet. ◆ Einkommen aus Immobilien kann in dem Staat besteuert werden, wo die Immobilie liegt. ◆ Der Unternehmensgewinn kann nur im Ansässigkeitsstaat besteuert werden, ausgenommen, wenn die Gesellschaft in dem anderen Vertragsstaat über eine Betriebsstätte ver- 52 Investitionsleitfaden / Ungarn 2004 Anhang 4. Anhang 4.1. Kontenrahmen 6) Geleistete Anzahlungen für Investitionen 7) Wertberichtigung der Sachanlagen KLASSE 1 – ANLAGEVERMÖGEN A.III. KLASSE 2 – VORRÄTE Finanzanlagen 1) Dauerhafte Beteiligungen an verbundenen KLASSE 3 – FORDERUNGEN, FINANZMITTEL, WERTPAPIERE Unternehmen UND AKTIVE RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 2) Dauerhaft erteilte Ausleihungen an verbundene KLASSE 4 – PASSIVA Unternehmen KLASSE 5 – KOSTENARTEN 3) Sonstige dauerhafte Beteiligungen KLASSE 6 – KOSTENRECHNUNG oder UMSATZKOSTEN- 4) Dauerhaft erteilte Ausleihungen an Unternehmen, VERFAHREN (zur freien Verwendung) mit denen ein sonstiges Beteiligungs- KLASSE 7 – KOSTENRECHNUNG oder UMSATZKOSTEN- verhältnis besteht VERFAHREN (zur freien Verwendung) 5) Sonstige dauerhaft erteilte Ausleihungen KLASSE 8 – AUFWENDUNGEN und Übertrag der 6) Wertpapiere des Anlagevermögens Kontenklassen 5, 6 und 7 7) Wertberichtigung der Finanzanlagen KLASSE 9 – UMSATZERLÖSE UND ANDERE ERTRÄGE 8) Bewertungsdifferenz der gebundenen KLASSE 0 – EVIDENZKONTEN 4.2. Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Finanzanlagen B. UMLAUFVERMÖGEN B.I. Vorräte 1) Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 2) Unvollendete Produktion und halbfertige 4.2.1. Vorgeschriebene Gliederung der Bilanz Variante „A“ Erzeugnisse 3) Jung-, Mast- und sonstige Tiere AKTIVSEITE 4) Fertige Erzeugnisse A. 5) Waren A.I. ANLAGEVERMÖGEN Immaterielle Vermögensgegenstände 1) Gründungs- und Umstrukturierungskosten 6) Geleistete Anzahlungen auf Vorräte B.II. 2) Forschungs- und Entwicklungskosten 1) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 3) Verkehrsfähige Rechte (Debitoren) 4) Geistiges Eigentum 2) Forderungen gegen verbundene Unternehmen 5) Geschäfts- oder Firmenwert 3) Forderungen gegen Unternehmen, mit denen 6) Geleistete Anzahlungen für immaterielle ein sonstiges Beteiligungsverhältnis besteht Vermögensgegenstände 4) Wechselforderungen 7) Wertberichtigung der immateriellen 5) Sonstige Forderungen Vermögensgegenstände A.II. Forderungen 6) Bewertungsdifferenz der Forderungen Sachanlagen 1) Grundstücke und Gebäude sowie die damit verbundenen verkehrsfähigen Rechte 7) Positive Bewertungsdifferenz der Derivatgeschäfte B.III. Wertpapiere 1) Beteiligungen an verbundenen Unternehmen 2) Technische Anlagen, Maschinen und Fahrzeuge 2) Sonstige Beteiligungen 3) Sonstige Einrichtungen, Ausrüstungen und 3) Eigene Aktien und Anteile Fahrzeuge 4) Zuchttiere 4) Wertpapiere des Umlaufvermögens 5) Bewertungsdifferenz der Wertpapiere 5) Anlagen im Bau und Erneuerungen Investitionsleitfaden / Ungarn 2004 53 Anhang B.IV. Flüssige Mittel F.III. 1) Kassenbestand, Schecks 1) Kurzfristige Darlehen 2) Bankguthaben C. Kurzfristige Verbindlichkeiten – davon: Wandelschuldverschreibungen AKTIVE RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 2) Kurzfristige Kredite 1) Aktive Rechnungsabgrenzungsposten der Erlöse 3) Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen und Erträge 4) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und 2) Aktive Rechnungsabgrenzungsposten der Leistungen (Lieferanten) Kosten und Aufwendungen 5) Wechselverbindlichkeiten 3) Verschobene Aufwendungen 6) Kurzfristige Verbindlichkeiten gegen Aktiva insgesamt verbundene Unternehmen 7) Kurzfristige Verbindlichkeiten gegen Unternehmen PASSIVSEITE D. D.I. in einem sonstigen Beteiligungsverhältnis EIGENKAPITAL 8) Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten Gezeichnetes Kapital 9) Bewertungsdifferenz der Verbindlichkeiten Davon: zurückgekaufter Eigentumsanteil zum 10) Negative Bewertungsdifferenz der Nennwert D.II. Gezeichnetes, aber noch nicht eingezahltes Kapital (–) D.III. Kapitalrücklage D.IV. Gewinnrücklage D.V. Gebundene Rücklagen D.VI. Bewertungsrücklage D.VI.1. Wertberichtigung für Bewertungsrücklage D.VI.2. Tatsächliche Bewertung für Bewertungsrücklage D.VII. Bilanzergebnis E. RÜCKSTELLUNGEN Derivatgeschäfte G. 1) Passive Rechnungsabgrenzungsposten der Erlöse und Erträge 2) Passive Rechnungsabgrenzungsposten der Kosten und Aufwendungen 3) Verschobene Erlöse und Erträge Passiva insgesamt 4.2.2. Vorgeschriebene Gliederung der Bilanz Variante „B“ 2) Rückstellungen für zukünftige Kosten A. ANLAGEVERMÖGEN 3) Sonstige Rückstellungen A.I. 1) Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten F. F.I. 1) Gründungs- und Umstrukturierungskosten Nachrangige Verbindlichkeiten 2) Forschungs- und Entwicklungskosten 1) Nachrangige Verbindlichkeiten gegen 3) Verkehrsfähige Rechte 4) Geistiges Eigentum verbundene Unternehmen 5) Geschäfts- oder Firmenwert 6) Geleistete Anzahlungen für immaterielle nehmen in einem sonstigen Beteiligungsverhältnis Vermögensgegenstände 3) Nachrangige Verbindlichkeiten gegen sonstige 7) Wertberichtigung der immateriellen Wirtschaftsführer Vermögensgegenstände Langfristige Verbindlichkeiten 1) Erhaltene langfristige Darlehen 2) Wandelschuldverschreibungen 3) Verbindlichkeiten aus Anleihen A.II. Sachanlagen 1) Grundstücke und Gebäude sowie die damit verbundenen verkehrsfähigen Rechte 4) Investitions- und Entwicklungskredite 2) Technische Anlagen, Maschinen und Fahrzeuge 5) Sonstige langfristige Kredite 3) Sonstige Einrichtungen, Ausrüstungen und 6) Dauerhafte Verbindlichkeiten gegen verbundene Unternehmen 7) Dauerhafte Verbindlichkeiten gegen Unternehmen in einem sonstigen Beteiligungsverhältnis 8) Sonstige langfristige Verbindlichkeiten 54 Immaterielle Vermögensgegenstände VERBINDLICHKEITEN 2) Nachrangige Verbindlichkeiten gegen Unter- F.II. PASSIVE RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN Investitionsleitfaden / Ungarn 2004 Fahrzeuge 4) Zuchttiere 5) Anlagen im Bau und Erneuerungen 6) Geleistete Anzahlungen für Investitionen 7) Wertberichtigung der Sachanlagen Anhang A.III. Finanzanlagen D. 1) Dauerhafte Beteiligungen an verbundenen VERBINDLICHKEITEN Unternehmen 1) Kurzfristige Darlehen 2) Dauerhaft erteilte Ausleihungen an verbundene – davon: Wandelschuldverschreibungen Unternehmen 2) Kurzfristige Kredite 3) Sonstige dauerhafte Beteiligungen 3) Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 4) Dauerhaft erteilte Ausleihungen an Unter- 4) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und nehmen, mit denen ein sonstiges Beteiligungs- Leistungen (Lieferanten) verhältnis besteht 5) Wechselverbindlichkeiten 5) Sonstige dauerhaft erteilte Ausleihungen 6) Kurzfristige Verbindlichkeiten gegen 6) Wertpapiere des Anlagevermögens verbundene Unternehmen 7) Wertberichtigung der Finanzanlagen 7) Kurzfristige Verbindlichkeiten gegen Unternehmen 8) Bewertungsdifferenz der gebundenen in einem sonstigen Beteiligungsverhältnis Finanzanlagen B. B.I. 8) Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten UMLAUFVERMÖGEN 9) Bewertungsdifferenz der Verbindlichkeiten Vorräte 10) Negative Bewertungsdifferenz der 1) Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 2) Unvollendete Produktion und halbfertige Derivatgeschäfte E. Erzeugnisse Erlöse und Erträge 4) Fertige Erzeugnisse 2) Passive Rechnungsabgrenzungsposten der 5) Waren Kosten und Aufwendungen 6) Geleistete Anzahlungen auf Vorräte Forderungen 3) Verschobene Erlöse und Erträge F. 1) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Debitoren) G. FÄLLIGEN VERBINDLICHKEITEN (A+F) H. 4) Wechselforderungen 1) Erhaltene langfristige Darlehen 7) Positive Bewertungsdifferenz der 2) Wandelschuldverschreibungen 3) Verbindlichkeiten aus Anleihen Wertpapiere 4) Investitions- und Entwicklungskredite 1) Beteiligungen an verbundenen Unternehmen 5) Sonstige langfristige Kredite 2) Sonstige Beteiligungen 6) Dauerhafte Verbindlichkeiten gegen verbundene Unternehmen 4) Wertpapiere des Umlaufvermögens 7) Dauerhafte Verbindlichkeiten gegen Unternehmen 5) Bewertungsdifferenz der Wertpapiere in einem sonstigen Beteiligungsverhältnis Flüssige Mittel 1) Kassenbestand, Schecks 2) Bankguthaben C. Langfristige Verbindlichkeiten 6) Bewertungsdifferenz der Forderungen 3) Eigene Aktien und Anteile B.IV. VERBINDLICHKEITEN, DEREN ABLAUF ÜBER EIN JAHR HINAUS LIEGT H.I. Derivatgeschäfte B.III. GESAMTWERT DER AKTIVA NACH ABZUG DER INNERHALB EINES JAHRES 3) Forderungen gegen Unternehmen, mit denen 5) Sonstige Forderungen UMLAUFVERMÖGEN – DIFFERENZ DER KURZFRISTIGEN VERBINDLICHKEITEN (B+C–D–E) 2) Forderungen gegen verbundene Unternehmen ein sonstiges Beteiligungsverhältnis besteht PASSIVE RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 1) Passive Rechnungsabgrenzungsposten der 3) Jung-, Mast- und sonstige Tiere B.II. INNERHALB EINES JAHRES FÄLLIGE AKTIVE RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 1) Aktive Rechnungsabgrenzungsposten der Erlöse und Erträge 2) Aktive Rechnungsabgrenzungsposten der Kosten und Aufwendungen 8) Sonstige langfristige Verbindlichkeiten H.II. Nachrangige Verbindlichkeiten 1) Nachrangige Verbindlichkeiten gegen verbundene Unternehmen 2) Nachrangige Verbindlichkeiten gegen Unternehmen in einem sonstigen Beteiligungsverhältnis 3) Nachrangige Verbindlichkeiten gegen sonstige Wirtschaftsführer 3) Verschobene Aufwendungen Investitionsleitfaden / Ungarn 2004 55 Anhang I. RÜCKSTELLUNGEN J. J.I. A. 1) Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten (I±II+III–IV–V–VI–VII) 2) Rückstellungen für zukünftige Kosten 13) Erträge aus (zustehenden) Dividenden und 3) Sonstige Rückstellungen Gewinnanteilen EIGENKAPITAL Davon: von verbundenen Unternehmen 14) Kursgewinne aus dem Verkauf von Gezeichnetes Kapital Beteiligungen Davon: zurückgekaufter Eigentumsanteil zum Davon: von verbundenen Unternehmen Nennwert J.II. BETRIEBSERGEBNIS (GESCHÄFTSERGEBNIS) 15) Zinsen und Kursgewinne von Finanzanlagen Gezeichnetes, aber noch nicht eingezahltes Kapital Davon: von verbundenen Unternehmen (–) 16) Sonstige (zustehende) Zinsen und ähnliche J.III. Kapitalrücklage J.IV. Gewinnrücklage Erträge J.V. Gebundene Rücklagen Davon: von verbundenen Unternehmen J.VI. Bewertungsrücklage D.VI.1. Wertberichtigung für Bewertungsrücklage 17) Sonstige finanzielle Erträge Davon: Bewertungsdifferenz VIII. Finanzerträge (13+14+15+16+17) D.VI.2. Tatsächliche Bewertung für Bewertungsrücklage J.VII. Bilanzergebnis 18) Kursverluste von Finanzanlagen 4.2.3. Vorgeschriebene Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung 19) Zinsen und ähnliche Aufwendungen (nach dem Gesamtkostenverfahren) 20) Wertverluste von Beteiligungen, Wertpapieren Davon: an verbundene Unternehmen Davon: an verbundene Unternehmen VARIANTE „A“ und Bankguthaben 1) Nettoumsatzerlöse, Inland 21) Sonstige finanzielle Aufwendungen 2) Nettoumsatzerlöse, Ausland I. davon: Bewertungsdifferenz Nettoumsatzerlöse (01+02) IX. Finanzaufwendungen (18+19+20+21) 3) Bestandsänderung der Vorräte aus eigener B. FINANZERGEBNIS (VIII–IX) Produktion C. ERGEBNIS DER GEWÖHNLICHEN 4) Aktivierter Wert der selbst hergestellten GESCHÄFTSTÄTIGKEIT (±A±B) Vermögensgegenstände X. Außerordentliche Erträge II. Aktivierte Eigenleistungen (03+04) XI. Außerordentliche Aufwendungen III. Sonstige Erträge D. AUSSERORDENTLICHES ERGEBNIS (X–XI) Davon: Zuschreibung Wertverluste E. ERGEBNIS VOR STEUERN (±C±D) 5) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und XII. Steuerpflicht Betriebsstoffe F. VERSTEUERTES ERGEBNIS (±E–XII) 6) Aufwendungen für bezogene Leistungen 22) Entnahmen aus der Gewinnrücklage für 7) Aufwendungen für sonstige Leistungen Dividenden und Gewinnanteile 8) Aufwendungen für bezogene Waren 9) Aufwendungen für verkaufte (vermittelte) Leistungen IV. Materialaufwendungen (05+06+07+08+09) 10) Lohn- und Gehaltskosten 11) Sonstige Personalaufwendungen 12) Lohnnebenkosten V. Personalaufwand (10+11+12) VI. Abschreibungen VII. Sonstige Aufwendungen Davon: Wertverluste 56 Investitionsleitfaden / Ungarn 2004 23) Bestätigte Dividenden und Gewinnanteile G. BILANZERGEBNIS (±F+22–23) Anhang 4.2.4. Vorgeschriebene Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung EINNAHMEN 13) Nettoumsatzerlöse, Inland (nach dem Gesamtkostenverfahren) VARIANTE „B“ 14) Nettoumsatzerlöse, Ausland XI. AUFWENDUNGEN I. 15) Erhöhung des Bestandes an Vorräten aus Verminderung des Bestandes an Vorräten aus eigener Produktion eigener Produktion 16) Aktivierter Wert der selbst hergestellten 1) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 2) Aufwendungen für bezogene Leistungen Vermögensgegenstände XII. XIII. 3) Aufwendungen für sonstige Leistungen 4) Aufwendungen für bezogene Waren Leistungen XIV. Sonstige Erträge Einnahmen der Betriebstätigkeit (Geschäftstätigkeit) (XI+XII+XIII) H. VERLUSTE DER BETRIEBSTÄTIGKEIT Materialaufwendungen (01+02+03+04+05) (GESCHÄFTSTÄTIGKEIT) (VI>XIV) 6) Lohn- und Gehaltskosten 17) Erträge aus (zustehenden) Dividenden und 7) Sonstige Personalaufwendungen Gewinnanteilen 8) Lohnnebenkosten III. Aktivierte Eigenleistungen (15+16) Davon: zurückgeschriebene Wertverluste 5) Aufwendungen für verkaufte (vermittelte) II. Nettoumsatzerlöse (13+14) Davon: von verbundenen Unternehmen Personalaufwand (06+07+08) 18) Kursgewinne aus dem Verkauf von IV. Abschreibungen Beteiligungen V. Sonstige Aufwendungen Davon: von verbundenen Unternehmen VI. Aufwendungen der Betriebstätigkeit Davon: Wertverluste 19) Zinsen und Kursgewinne von Finanzanlagen Davon: von verbundenen Unternehmen (Geschäftstätigkeit) (I+II+III+IV+V) 20) Sonstige (zustehende) Zinsen und ähnliche Erträge A. GEWINNE DER BETRIEBSTÄTIGKEIT Davon: von verbundenen Unternehmen (GESCHÄFTSTÄTIGKEIT) (VI<XIV) 21) Sonstige finanzielle Erträge 9) Kursverluste von Finanzanlagen Davon: an verbundene Unternehmen 10) Zinsen und ähnliche Aufwendungen Davon: an verbundene Unternehmen davon: Bewertungsdifferenz XV. I. FINANZVERLUSTE (VII>XV) J. ERGEBNIS DER GEWÖHNLICHEN 11) Wertverluste von Beteiligungen, Wertpapieren und Bankguthaben 12) Sonstige finanzielle Aufwendungen Finanzerträge (17+18+19+20+21) GESCHÄFTSTÄTIGKEIT (VERLUST) [(A+B<(H+I)] XVI. K. davon: Bewertungsdifferenz Außerordentliche Erträge AUSSERORDENTLICHES ERGEBNIS (VERLUST) (VIII>XVI) VII. Finanzaufwendungen (09+10±11+12) L. ERGEBNIS VOR STEUERN (VERLUST) [(C+D)<(J+K)] B. FINANZGEWINNE (VII<XV) M. VERSTEUERTES ERGEBNIS (VERLUST) [(E–IX)<0] C. ERGEBNIS DER GEWÖHNLICHEN GESCHÄFTSTÄTIGKEIT (GEWINN) [(A+B)>(H+I)] ODER [(L+IX)>0] XVII. Entnahmen aus der Gewinnrücklage für BILANZERGEBNIS (VERLUST) VIII. Außerordentliche Aufwendungen D. AUSSERORDENTLICHES ERGEBNIS (GEWINN) N. (VIII<XVI) Insgesamt (XIV+XV+XVI+XVII+N) E ERGEBNIS VOR STEUERN (GEWINN) [(C+D)>(J+K)] IX. Steuerpflicht F. VERSTEUERTES ERGEBNIS (GEWINN) [(E–IX)>O] X. Bestätigte Dividenden und Gewinnanteile G. BILANZERGEBNIS (GEWINN) Dividenden und Gewinnanteile Insgesamt (VI+VII+VIII+IX+X+G) Investitionsleitfaden / Ungarn 2004 57 Anhang 4.2.5. Vorgeschriebene Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung 4.2.6. (nach dem Umsatzkostenverfahren) VARIANTE „A“ 1) Nettoumsatzerlöse, Inland (nach dem Umsatzkostenverfahren) VARIANTE „B“ AUFWENDUNGEN 2) Nettoumsatzerlöse, Ausland I. Vorgeschriebene Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung 1) Direkte Herstellungskosten der zur Erzielung der Nettoumsatzerlöse (01+02) Umsatzerlöse erbrachten Leistungen 3) Direkte Herstellungskosten der zur Erzielung der 2) Aufwendungen für bezogene Waren Umsatzerlöse erbrachten Leistungen 3) Aufwendungen für verkaufte (vermittelte) 4) Aufwendungen für bezogene Waren 5) Aufwendungen für verkaufte (vermittelte) Leistungen I. Erzeugnisse (01+02+03) Leistungen II. III. Direkte Kosten der abgesetzten Leistungen und 4) Vertriebskosten Erzeugnisse (03+04+05) 5) Allgemeine Verwaltungskosten Bruttoergebnis vom Umsatz (I–II) 6) Sonstige Gemeinkosten 6) Vertriebskosten II. 8) Sonstige Gemeinkosten Erzeugnisse (06+07+08) Sonstige Erträge VI. Sonstige Aufwendungen Davon: zurückgeschriebene Wertverluste A. III. Sonstige Aufwendungen Davon: Wertverluste Indirekte Kosten der abgesetzten Leistungen und V. Indirekte Kosten der abgesetzten Leistungen und Erzeugnisse (04+05+06) 7) Allgemeine Verwaltungskosten IV. Direkte Kosten der abgesetzten Leistungen und IV. Aufwendungen der Betriebstätigkeit (Geschäftstätigkeit) (I+II+III) A. GEWINNE DER BETRIEBSTÄTIGKEIT (GESCHÄFTSTÄTIGKEIT) (IV<XI) Davon: Wertverluste Die folgenden Positionen der Aufwendungen stimmen sinn- BETRIEBSERGEBNIS (GESCHÄFTSERGEBNIS) gemäß mit den Positionen 09 bis 12 und VII bis X sowie B bis G (±III–IV+V–VI) der Variante „B“ von Anlage Nr. 2 überein. Die folgenden Positionen stimmen sinngemäß mit den Positio- EINNAHMEN 11) Nettoumsatzerlöse, Inland nen 13 bis 23 und VIII bis XII sowie B bis G der 12) Nettoumsatzerlöse, Ausland Variante „A“ von Kapitel 4.3.3. überein. IX. X. Nettoumsatzerlöse (11+12) Sonstige Erträge Davon: zurückgeschriebene Wertverluste XI. Einnahmen der Betriebstätigkeit (Geschäftstätigkeit) (IX+X) H. VERLUSTE DER BETRIEBSTÄTIGKEIT (GESCHÄFTSTÄTIGKEIT) (IV>XI) Die folgenden Positionen der Einnahmen stimmen sinngemäß mit den Positionen 17 bis 21 und XV bis XVII sowie I bis N der Variante „B“ von Kapitel 4.3.4. überein. 58 Investitionsleitfaden / Ungarn 2004 Investitionsleitfäden (jeweils in Deutsch und Englisch) gibt es für folgende Länder: ◆ ◆ ◆ ◆ ◆ ◆ ◆ ◆ ◆ Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Kroatien, Polen, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn. Weitere Wirtschaftsinformationen, Analysen und Trends für derzeit 17 CEE-Länder und Österreich finden Sie in den Publikationen der Bank Austria Creditanstalt Konzernvolkswirtschaft: ◆ CEE-Report, ◆ Report, ◆ Report Xplicit, ◆ CEE Kommentar, ◆ CEE Economic Data, ◆ Wirtschaft im Überblick / Key Economic Indicators. Alle volkswirtschaftlichen Publikationen finden Sie im Internet unter: http://economicresearch.ba-ca.com Die gedruckten Publikationen können über das Publikationen-Service bestellt werden: ◆ per Telefon +43 505 05 DW 56148 (Tonband), bei Anruf in Österreich 05 05 05 DW 56148 ◆ per Fax +43 505 05 DW 56945, bei Anruf in Österreich 05 05 05 DW 56945 ◆ per E-Mail [email protected] Investitionsleitfaden / Ungarn 2004 59 Länderüberblick E I N FAC H G U T B E R AT E N : W I RT S C H A F T S P R Ü F U N G • S T E U E R B E R AT U N G • B U C H FÜHRUNG•PERSONALVERRECHNUNG •CONTROLLING •EDV-PRÜFUNG •U N T E R N E H M E N S B E W E RT U N G •W I RT S C H A F T S R E C H T L I C H E B E R AT U N G I N KO O P E R AT I O N M I T R E P R Ä S E N TA N T E N A L L E R R E C H T S B E R AT E N D E N B E R U F E •UNTERNEHMENSBERATUNG•PERSONALBERATUNG•DEVISENRECHTLICHE B E R AT U N G • U N T E R S T Ü T Z U N G B E I PA RT N E R S U C H E U N D A B W I C K L U N G VO N J O I N T- V E N T U R E S • S E M I N A R E F Ü R A U S - U N D W E I T E R B I L D U N G • T R E U H A N D T Ä T I G K E I T E N • WA H R N E H M U N G VO N AU F S I C H T S R AT S - U N D B E I R AT S M A N DAT E N CONSULTATIO Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H. Mag. Gerhard PICHLER Mag. Siegfried SCHEINER Holzmeistergasse 9,A-1210 Wien Tel: ++43 1/27775-0 Fax: ++43 1/27775-279 mail: [email protected] [email protected] Kooperation mit Androsch International Managementberatung Ges.m.b.H. Opernring I,A-1010 Wien Mitglied der internationalen Vereinigung von unabhängigen Wirtschaftsprüfern AGN INTERNATIONAL CONSULTATIO k.s. Steuerberatungsgesellschaft DI Karol CSANYI Stara Prievozska 2, SK-821 09-Bratislava Tel: ++421 2/5341 11 41 Fax: ++421 2/5341 13 90 mail: [email protected] AGN CONSULTATIO d.o.o. Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Mag. Maja BARISIC Jana Husa 1a, SLO-1260-Ljubljana Tel: ++386 1/544 66 12 Fax: ++386 1/544 66 13 mail: [email protected] CONSULTATIO Kft. Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Zsuzsa MAROSFALVI Zugligeti ut 6, HU-1121-Budapest Tel: ++36 1/391 4170 Fax: ++36 1/391 0055 mail: [email protected] CONSULTATIO spol.s.r.o. Steuerberatungsgesellschaft DI Karol CSANYI Korunni 129,Vinohrady, CZ-130 00-Praha 3 Tel: ++42 02/72732320 Fax: ++42 02/67311086 mail: [email protected] NETWORK COMMUNICATIONS AGENCY / I. HAUSMANN