Investitionsleitfaden Ungarn

Transcription

Investitionsleitfaden Ungarn
LeitfadenReport
Konzernvolkswirtschaft und Marktanalysen
http://economicresearch.ba-ca.com
XP L I C I T
Investitionsleitfaden
Ungarn
2. Auflage, Juli 2004
In Kooperation mit
Ein Mitglied der HVB Group
HVB Bank Hungary
Die HVB Bank Hungary, die ungarische Tochterbank der
Engagement in Zentral- und Osteuropa wurde die Bank Austria
Bank Austria Creditanstalt, betreibt ein flächendeckendes
Creditanstalt mehrfach von internationalen Fachzeitschriften
Netzwerk mit 37 Filialen und beschäftigt mehr als 1.000 Mit-
ausgezeichnet. Zuletzt ernannte sie das britische Magazin
arbeiter. 1990 gegründet, ist die HVB Bank Hungary heute
„The Banker” zur „Bank of the Year in CEE”.
die sechstgrößte Bank im ungarischen Markt. Sie betreut
rund 90.000 Kunden und ist insbesondere im Firmenkundenbereich hervorragend positioniert.
Die Bank Austria Creditanstalt, ein Mitglied der HVB
Ihre Ansprechpartnerin in der HVB Bank Hungary:
Dr. Márta Szegő
Group, betreibt mit 900 Niederlassungen in 11 Ländern das
H-1054 Budapest, Akadémia u. 17
führende Bankennetzwerk in Zentral- und Osteuropa. 17.000
Telefon: (+36 1) 301 1970
Mitarbeiter betreuen mehr als 4 Millionen Kunden. Für ihr
E-Mail: [email protected]
02
Investitionsleitfaden / Ungarn 2004
Inhalt
Vorwort ................................................................................................................................................................................................................04
1. Länderüberblick Ungarn ...............................................................................................................................................................................06
1.1. Wirtschaftliche Entwicklung .................................................................................................................................................................06
1.2. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen für Investoren ........................................................................................................................07
1.3. Wirtschaftlicher Status und Ausblick ...................................................................................................................................................09
1.4. Ausländische Direktinvestitionen .........................................................................................................................................................10
1.5. Regionaler Wirtschaftsüberblick ...........................................................................................................................................................11
2. Überblick über Förderungen und Finanzierungsmöglichkeiten ................................................................................................................14
2.1. Internationale Projektfinanzierung .....................................................................................................................................................14
2.2. Finanzielle Unterstützungen der Europäischen Union ......................................................................................................................16
2.3. Österreichische Finanzierungsmöglichkeiten ......................................................................................................................................18
2.4. Internationale Exportfinanzierung (Österreich) .................................................................................................................................22
2.5. Strukturierte Handelsfinanzierung und Commodity Trade Finance..................................................................................................24
2.6. Investitionsanreize in Ungarn ..............................................................................................................................................................24
3. Rechtliche Grundlagen und Umfeld für Investitionen ................................................................................................................................27
3.1. Handelsrecht, Gesellschaftsrecht .........................................................................................................................................................27
3.2. Bilanzrecht .............................................................................................................................................................................................32
3.3. Arbeitsrecht ............................................................................................................................................................................................37
3.4. Fremdengesetzgebung .........................................................................................................................................................................39
3.5. Sozialversicherungsrecht .......................................................................................................................................................................40
3.6. Überblick Steuerrecht ...........................................................................................................................................................................41
3.7. Besonderheiten (Hürden, Tipps) ..........................................................................................................................................................50
3.8. Doppelbesteuerungsabkommen ..........................................................................................................................................................51
4. Anhang ...........................................................................................................................................................................................................53
4.1. Kontenrahmen ........................................................................................................................................................................................53
4.2. Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung ..........................................................................................................................................53
Impressum:
Herausgeber, Verleger, Medieninhaber: Bank Austria Creditanstalt, http://www.ba-ca.com, E-Mail: [email protected]
Redaktion: Mag. Kurt Fesselhofer (Abteilung Konzernvolkswirtschaft und Marktanalysen), Mag. Patrizia Reidl (Public Relations)
Die Kapitel 2.6., 3., 4. wurden freundlicherweise von der CONSULTATIO zur Verfügung gestellt.
Auskünfte: +43 (0) 505 05 DW 41953, E-Mail: [email protected] (Inhalt), +43 (0) 505 05 DW 56137 (Produktion),
Abdruck – auch auszugsweise – nur mit Genehmigung der Autoren
Druck: Domus FM Druckmanagement, Gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier, Grafik: Horvath Grafik Design
Publikationen-Service: Telefon: +43 (0) 505 05 DW 56148, Fax: +43 (0) 505 05 DW 56945, E-Mail: [email protected]
Stand: Juli 2004
Haftungsausschluss:
Trotz sorgfältiger Recherche und der Verwendung verlässlicher Quellen kann keine Verantwortung für Vollständigkeit oder Genauigkeit übernommen werden.
Diese Publikation ist kein Angebot oder Aufforderung zu einem Angebot.
Investitionsleitfaden / Ungarn 2004
03
Vorwort
Vorwort
Für Ungarn und die Europäische Union zählt der 1. Mai
Eine rasche Annäherung an die westlichen Länder sofort
2004 wohl zu den wichtigsten Meilensteinen in der Geschichte
nach der Wende war die logische Folge. Ungarn stellte als
des Landes und der Europäischen Union – die Aufnahme von
erstes Land in Zentral- / Osteuropa (MOE) den Antrag auf eine
Ungarn und neun weiteren neuen Mitgliedern wurde damit
EU-Mitgliedschaft, wurde 1996 Mitglied der OECD und 1999
realisiert. Eine jahrzehntelange Trennung des Kontinents in
Vollmitglied der NATO. Die nunmehrige Mitgliedschaft bei der
West und Ost wurde damit endgültig überwunden. Erstmals
EU seit 1. Mai 2004 macht deutlich, dass Ungarn bei der
in der Geschichte besteht für Europa die einmalige Chance,
Transformation seiner Wirtschaft erfolgreich war.
dass nahezu alle Länder dieses Kontinents auf friedlichem
Seit Beginn der Transformation bis einschließlich 2003
Weg sowohl zu einer wirtschaftlichen als auch zu einer politi-
hat das Land beachtliche 31 Milliarden Euro an ausländischen
schen Einheit zusammenwachsen, in der die demokratischen
Direktinvestitionen (FDI = Foreign Direct Investments) an-
Grundsätze respektiert werden und die Wirtschaft nach
gezogen. Umgerechnet auf die Bevölkerung ergibt dies fast
marktwirtschaftlichen Prinzipien funktioniert.
3.100 Euro je Einwohner, womit Ungarn im Vergleich mit den
Ungarn musste ebenso wie die anderen „Neuen“ aus
dem zentral- und osteuropäischen Raum in einem harten und
entbehrungsreichen Transformationsprozess seine Wirtschaft
anderen Ländern in MOE hinter der Tschechischen Republik
auf dem zweiten Rang liegt.
Für österreichische Unternehmen war Ungarn in diesen
an die marktwirtschaftlichen Gegebenheiten anpassen. Aller-
14 Jahren ein begehrtes Ziel für Investitionen. Mit einem
dings hatte das Land eine etwas günstigere Startposition da-
Anteil von 11,7 % an den seit 1990 vorgenommenen FDI liegt
durch, dass es bereits vor dem Fall des Eisernen Vorhanges
Österreich nach Deutschland und den Niederlanden auf dem
das wirtschaftlich liberalste Land der Region war. Zahlreiche
dritten Platz.
Schritte in Richtung Marktwirtschaft wurden bereits vor der
Auch die EU hat schon sehr früh mit den sogenannten
politischen Wende unternommen, wie zum Beispiel die Bei-
Vorbeitrittshilfen (Phare, SAPARD, ISPA) im Vorfeld der EU-
tritte zum Internationalen Währungsfonds und der Weltbank
Mitgliedschaft den Transformationsprozess in Ungarn unter-
im Jahr 1982 sowie die Errichtung eines zweistufigen Banken-
stützt. Durch den Beitritt wird Ungarn in die Förderkulisse der
systems im Jahr 1987.
EU zur Gänze eingebunden. Für den Zeitraum 2004 bis 2006
stellen die Strukturfonds der EU rund 2 Milliarden Euro (zu
Preisen von 2003) und der Kohäsionsfonds weitere 1,1 Milliarden Euro zur Verfügung. Mit diesen Mitteln wird ein beachtlicher zusätzlicher Investitionsanreiz angeboten.
04
Investitionsleitfaden / Ungarn 2004
Vorwort
Als Hilfestellung für die Planung und Durchführung von
Traditionellerweise haben die Märkte in Zentral- und Ost-
Investitionsprojekten wurde von der Bank Austria Credit-
europa einen hohen Stellenwert für die in der HVB Group
anstalt in Zusammenarbeit mit der CONSULTATIO ein Investi-
tätigen Unternehmen. Innerhalb der HVB Group ist die
tionsleitfaden für Ungarn erstellt. Die Wirtschaftsprüfungs-
Bank Austria Creditanstalt für die Märkte in diesem Raum
gesellschaft CONSULTATIO verfügt über eine mehr als 15jährige
zuständig, in dem sie über eines der dichtesten Netze
Erfahrung in der Beratung und Begleitung von Investitions-
von Bankentöchtern und anderen Finanzdienstleistungs-
projekten in den Ländern Zentral- und Osteuropas. Insbeson-
unternehmen verfügt. In Ungarn wurde bereits 1990 von der
dere bei Unternehmensübernahmen oder Beteiligungen ist sie
Bank Austria Creditanstalt und im Jahr 1993 von der HVB
für Investoren eine wesentliche Unterstützung. Aufbauend
eine Bankentochter gegründet; die beiden Banken wurden
auf ihren Erfahrungen fokussiert die CONSULTATIO im juris-
2001 zur HVB Bank Hungary fusioniert und dem Zuständig-
tischen Teil jene Bereiche aus dem Gesellschaftsrecht, Steuer-
keitsbereich der Bank Austria Creditanstalt eingegliedert. Mit
recht, Arbeitsrecht und anderen gesetzlichen Regelungen,
einer Bilanzsumme von 2,8 Milliarden Euro (per 31.12.2003)
welche gerade für Investoren von besonderer Bedeutung
zählt die HVB Bank Hungary zu den sechs größten Instituten
sind.
des Landes und verfügt über eine starke Position im Privat-
Abgerundet werden die juristischen Informationen durch
einen Länderüberblick und ein Kapitel über die Förderungen
und Finanzierungsmöglichkeiten. Im ersten Kapitel geben die
und Firmenkundengeschäft sowie bei Kapitalmarktaktivitäten
und Immobilien.
Den Kunden der HVB Group und speziell Investoren
Experten der Bank Austria Creditanstalt Einblick in die wirt-
sowie im Außenhandel tätige Unternehmen wird die volle
schaftliche Situation Ungarns und eine Einschätzung der
Produktpalette eines internationalen Bankenkonzerns mit
zukünftigen Entwicklung. In einem weiteren Abschnitt erhal-
langjähriger Geschäftserfahrung in diesem Raum geboten.
ten Sie Hinweise auf zusätzliche Finanzierungs- und Förde-
Für jedes Anliegen im Zusammenhang mit Investitionen und
rungsmöglichkeiten, welche in Ergänzung zum Angebot der
Finanzierungen stehen Ihnen kompetente Ansprechpartner
Bank Austria Creditanstalt bzw. der HVB Group für die Finan-
zur Verfügung. Nützen Sie die gebotenen Möglichkeiten zur
zierung von Investitionen herangezogen werden können.
Optimierung Ihres Vorhabens.
Dr. Regina Prehofer
Mag. Marianne Kager
Vorstandsmitglied
Bank Austria Creditanstalt
Chefökonomin
Bank Austria Creditanstalt
Investitionsleitfaden / Ungarn 2004
05
Länderüberblick
1. Länderüberblick Ungarn
1.1.
Wirtschaftliche Entwicklung
Staatsform:
Republik
Hauptstadt:
Budapest (1,8 Mio. Einwohner)
Verwaltung:
7 Regionen, 19 Komitate und der
marktwirtschaftliche Reformen schon vor dem politischen Um-
Hauptstadtbezirk, 3.135 Gemeinden
schwung 1989 statt. Bereits in den 60er-Jahren wurde unter
Fläche:
93.030
km 2,
gemeinsame Grenzen von
Im Gegensatz zu den Nachbarländern fanden in Ungarn
János Kádár ein Reformprogramm begonnen, das unter dem
insgesamt 2.246 km mit Österreich,
Begriff Gulasch-Kommunismus in die Geschichte einging. Un-
Slowakei, Ukraine, Rumänien,
garn erhielt ein konsumorientiertes kommunistisches Wirt-
Serbien und Montenegro, Kroatien und
schaftssystem, das es zum wirtschaftlich liberalsten Land der
Slowenien
Region machte. Als 1990 die ersten freien Wahlen abgehalten
10,1 Mio.
wurden, waren viele Eckpfeiler einer Marktwirtschaft bereits
Präsident:
Ferenc Mádl
vorhanden. Ungarn ist bereits seit 1982 Mitglied des Inter-
Ministerpräsident:
Péter Medgyessy
nationalen Währungsfonds und der Weltbank und errichtete
BIP (2003):
73,1 Mrd. Euro
1987 ein zweistufiges Bankensystem.
BIP / Kopf (2003):
7.300 Euro
Einwohner:
Währung:
Mit der politischen Wende begann Ungarn sofort die
1 Forint (= 100 Fillér)
Annäherung an Europa zu suchen. Bereits im Dezember 1991
Durchschnittlicher Wechselkurs 2003:
wurde ein Assoziierungsabkommen mit der Europäischen Ge-
253,5 HUF = 1 EUR
meinschaft geschlossen, das am 1. Februar 1994 in Kraft trat.
Im März 1994 stellte Ungarn als erstes zentral- und osteuro-
Die letzten Parlamentswahlen im April 2002 brachten
päisches Land einen Antrag auf Mitgliedschaft in der Euro-
wieder einen politischen Wechsel. Die Sozialisten, die 178
päischen Union. Ungarn, das seit 1996 Mitglied der OECD
Mandate erringen konnten, bilden seitdem eine Koalitions-
(Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Ent-
regierung mit den Freien Demokraten (SZDSZ – 20 Sitze). Die
wicklung) und seit 1999 auch Vollmitglied der NATO ist, trat
Jungdemokraten unter der Führung des vorherigen Minister-
am 1. Mai 2004 der Europäischen Union bei.
präsidenten Viktor Orbán, die gemeinsam mit dem Demokra-
Die konsequente wirtschaftliche Öffnung des Landes ver-
tischen Forum auf einer Liste kandidierten, konnten sich mit
ursachte nach der Wende eine scharfe Anpassungsrezession,
insgesamt 188 Sitzen allerdings als stärkste Kraft behaupten,
die erst gegen Ende 1993 überwunden werden konnte. Aller-
so dass die aktuelle Regierungskoalition nur über eine relativ
dings brachte eine zu offensive Budgetpolitik die ungarische
knappe Mehrheit verfügt.
Wirtschaft bald darauf in Zahlungsbilanzprobleme. Der damalige
Die nächsten Parlamentswahlen finden turnusgemäß im
Jahr 2006 statt.
Finanzminister Lajos Bokros reagierte 1995 mit einem restriktiven
Stabilisierungspaket, dass neben fiskalpolitischen Maßnahmen
Sitzverteilung im Parlament nach den Wahlen vom 7. und 21. April 2002
Partei
in % der Stimmen
Sitze
Sozialistische Partei (MSZP)
46,1
178
Jungdemokraten (Fidesz-MP)
42,5
164
Demokratisches Forum (MDF)
6,2
24
Allianz der Freien Demokraten (SZDSZ)
5,2
20
100,0
386
Gesamt
Quelle: Bank Austria Creditanstalt Konzernvolkswirtschaft
06
Investitionsleitfaden / Ungarn 2004
Länderüberblick
auch eine Veränderung in der Währungspolitik brachte. Das
Geopolitische Lage
transparente System des „crawling peg“, der avisierten, schlei-
Die aktive Handelspolitik, die im Abschluss verschiedener
chenden Abwertung gegenüber einem Währungskorb, wurde
Kooperations- und Handelsabkommen mündete, hat Ungarn
eingeführt. Diese stabilisierenden Maßnahmen trugen Früchte
zu einer sehr offenen Volkswirtschaft mit einer dynamischen
und brachten die ungarische Wirtschaft schon bald auf einen
Außenhandelsentwicklung und starker internationaler Ver-
stabilen Wachstumspfad. Im Rahmen dessen wurde ein dynami-
flechtung gemacht (siehe Grafiken Exporte nach Ländern /
scher wirtschaftlicher Aufholprozess gegenüber den westeuro-
Importe nach Ländern). Die Exportquote beträgt fast 65 %.
päischen Ländern begonnen. Das nominelle Bruttoinlands-
Seit 1. Mai 2004 ist Ungarn Mitglied der Europäischen
produkt (BIP) Ungarns betrug 2003 bereits rund 73,1 Mrd. Euro.
Union und nimmt am europäischen Binnenmarkt teil. Die
Mit einem BIP pro Kopf zu Kaufkraftparitäten von rund
enge Verflechtung mit den Ländern der EU-15, die in einem
13.400 Euro werden immerhin 60 % des Durchschnitts der EU-
Exportanteil von fast 75 % und einem Importanteil von etwa
25 erreicht. Damit wird Ungarn in der Region nur von Slowenien
55 % zum Ausdruck kommt, könnte sich somit noch ver-
und der Tschechischen Republik übertroffen.
tiefen. Die zentrale Lage macht Ungarn zu einem vorteilhaf-
Diese Entwicklung war von einem massiven Strukturwan-
ten Brückenkopf im Transithandel zwischen Ost und West
del in der ungarischen Wirtschaft begleitet. Der Anteil der
und zur besonders geeigneten Ausgangsbasis für die Markt-
Landwirtschaft an der Wertschöpfung hat sich seit der Wende
bearbeitung in den neuen EU-Mitgliedsländern sowie den
auf unter 4 % mehr als halbiert. Im Vergleich zu anderen
Ländern der nächsten EU-Erweiterungsrunde (Bulgarien,
Volkswirtschaften Zentral- und Osteuropas ist der Dienst-
Rumänien, Kroatien).
leistungssektor dank des zu Beginn der politischen Wende bereits bestehenden relativ liberalen Wirtschaftssystems mit
Transportwege und Infrastruktur
knapp unter 65 % stark ausgeprägt. Der wirtschaftliche Auf-
Die zentraleuropäische Lage macht Ungarn zu einem
schwung in Ungarn ist eng mit den Erfolgen in der Industrie
wichtigen Knotenpunkt, den es u. a. dazu nützen will, um zur
verbunden. Mit Unterstützung ausländischer Investoren ex-
wichtigsten Drehscheibe im Osten Europas heranzuwachsen.
pandierte dieser Sektor nach dem Ende der Transformations-
Die Infrastrukturausstattung ist im Westen des Landes und in
rezession Mitte der 90er-Jahre kräftig und erreicht mittlerweile
der Region um Budapest bereits gut entwickelt. Mängel be-
wieder einen Anteil an der Wertschöpfung von ca. 30 %.
stehen vor allem noch im Osten Ungarns. Hier wird jedoch im
Rahmen eines umfassenden Ausbauprogramms an der Ver-
Wirtschaftliche Rahmenbedingungen
für Investoren
1.2.
besserung der Infrastruktur gearbeitet. Investitionen in die
Transportinfrastruktur sind wichtige strategische Schritte,
Ungarn bietet für ausländische Direktinvestitionen sehr
welche die Wirtschaftsdynamik fördern, positive direkte und
gute Voraussetzungen, die in der Vergangenheit von inter-
indirekte Effekte bringen und die Transportkosten senken.
nationalen Investoren auch umfangreich genutzt wurden, was
Der Straßenausbau hat daher hohe Priorität, obwohl bereits
der hohe Kapitalzufluss im letzten Jahrzehnt verdeutlicht
hohe Investitionen erfolgten und Ungarn über ein gut ausge-
(siehe Kapitel Ausländische Direktinvestitionen).
bautes Autobahnnetz verfügt. Sieben der acht Autobahnen
Rest 34,5 %
Exporte nach Ländern
Importe nach Ländern
(2003, in %)
(2003, in %)
Deutschland 34,1%
Rest 40,0%
Deutschland 24,5%
Italien 7,1 %
Schweden 3,3%
Niederlande 4,1%
Großbritannien 4,5 %
Quelle: Bank Austria Creditanstalt Konzernvolkswirtschaft, KSH
China 6,9 %
Österreich 8,0%
Italien 5,8%
Frankreich 5,7%
Österreich 6,3 %
Japan 4,2%
Frankreich 4,8%
Russland 6,2 %
Quelle: Bank Austria Creditanstalt Konzernvolkswirtschaft, KSH
Investitionsleitfaden / Ungarn 2004
07
Länderüberblick
mit einer Gesamtlänge von über 500 km gehen von der
Humankapital
Hauptstadt Budapest aus und stellen die Verbindung zwi-
Ein Investor kann in Ungarn auf einen gut ausgebildeten
schen allen wichtigen Städten des Landes ins europäische
Humankapitalstock zurückgreifen. Die ungarischen Beschäftig-
Straßennetz her.
ten sind mit marktwirtschaftlichen Gegebenheiten schon länger
Das staatliche Eisenbahnnetz hat eine Länge von fast
vertraut als Arbeitskräfte anderer Reformländer und verfügen
7.900 km und ist für den Gütertransport auf Grund der
deshalb auch in weit höherem Umfang über entsprechende
vergleichsweise geringen Kosten und hoher Zuverlässigkeit
Managementfähigkeiten. In einigen Forschungs- und Entwick-
bestens geeignet. Von Budapest, dem Mittelpunkt des un-
lungsbereichen, wie z. B. in der Softwareentwicklung, erbringen
garischen Eisenbahnnetzes gehen die internationalen und
ungarische Beschäftigte internationale Spitzenleistungen. Com-
regionalen Verbindungen aus.
puter- und Fremdsprachenkenntnisse sind gut ausgeprägt.
Ungarn ist zwar ein Binnenland, hat jedoch über die
Mit einem durchschnittlichen Bruttomonatsgehalt von
Donau Zugang zum Schwarzen Meer und zur Nordsee via
etwa 540 Euro ist Ungarn im Vergleich der fortgeschrittenen
dem Rhein-Main-Donau-Kanal. Die wichtigsten Häfen sind
Reformländer durchaus konkurrenzfähig, hat in den letzten
Budapest und Dunaújváros.
Jahren durch kräftige Lohnsteigerungen diesbezüglich aber an
In Budapest befindet sich der einzige internationale Flug-
Attraktivität eingebüßt (siehe Grafik Bruttomonatslohn).
hafen des Landes (Ferihegy Repülőtér), der tägliche Verbindun-
Dies gilt insbesondere im Vergleich mit weniger entwickel-
gen in die wichtigsten europäischen Städte und Langstrecken-
ten Nachbarländern, wie der Ukraine und Rumänien. Mit einer
destinationen bietet. Zudem bestehen in einigen Städten
Wirtschaftsleistung pro Beschäftigten von fast 19.000 Euro im
Überlegungen, die Flugfelder ehemaliger Militärbasen etc. in
Jahr 2003 weist Ungarn jedoch eine beachtliche Produktivität
nationale Fracht- und Passagierflughäfen auszubauen.
auf und übertrifft diesbezüglich alle anderen Vergleichsländer,
Das ungarische Telekommunikationsnetz hat einen hohen
ausgenommen Slowenien (siehe Grafik BIP pro Beschäftigten).
Standard, der jenen anderer zentral- und osteuropäischer
Allerdings muss darauf hingewiesen werden, dass in eini-
Länder zum Teil deutlich übersteigt. Die Liberalisierungs-
gen Teilen Ungarns, u. a. im Westen und in Budapest, bereits
bestrebungen haben ab Anfang 2002 zur Öffnung des
ein Mangel an qualifizierten Arbeitskräften besteht und die
Markts auch bei Festnetzleitungen geführt. Größter Anbieter
Löhne in diesen Regionen bzw. in den betreffenden Sparten
ist der ehemalige staatliche Monopolist MATÁV, der mittler-
daher deutlich über dem Durchschnitt liegen.
weile zur Deutschen Telekom gehört. Rund 40 von 100 Einwohnern verfügen über einen Festnetzanschluss. Mehr als
Auf den Euro muss noch gewartet werden
50 % der Bevölkerung benutzen bereits das Mobilfunknetz, in
Für die neuen EU-Mitglieder besteht die Verpflichtung, die
dem drei Betreiber (Pannon GSM, Westel and Vodafone) den
europäische Gemeinschaftswährung zu übernehmen. Daher wird
Markt abdecken. Die Internetdurchdringung in Ungarn weist
der Euro bald auch in Ungarn zum offiziellen Zahlungsmittel, was
starke Zuwachsraten auf. Rund 30 Internetanbieter stehen
die wirtschaftlichen Beziehungen zu den übrigen EU-Ländern ver-
den derzeit 1 Mio. Nutzern zur Auswahl.
einfachen wird. Vor der Übernahme des Euro muss Ungarn dem
Bruttomonatslohn
BIP pro Beschäftigten
(2003, in EUR)1
(2003, in EUR)
1.200
1.000
30.000
800
25.000
600
20.000
400
15.000
10.000
200
5.000
0
Polen
Slowakei
Slowenien
Tschechien
Ungarn
0
Polen
Quelle: Bank Austria Creditanstalt Konzernvolkswirtschaft, WIIW /
1) Slowakei, Tschechien: Bruttomonatslöhne in der Industrie
08
Investitionsleitfaden / Ungarn 2004
Slowakei
Slowenien
Tschechien
Ungarn
Quelle: Bank Austria Creditanstalt Konzernvolkswirtschaft, Nationale Statistik
Länderüberblick
ERM II beitreten. Der ERM II (Exchange Rate Mechanism II) ist der
ginnen mehr und mehr abzuziehen. Das Wirtschaftswachstum
„Warteraum“ zum Euro, in dem die Währungen der Beitritts-
hat wieder an Schwung gewonnen. Die Inflation liegt auf
länder zwei Jahre lang nicht mehr als +/– 15 % von einer Zentral-
Grund der Steuererhöhungen im laufenden Jahr zwar deutlich
parität zum Euro abweichen dürfen. Ungarn hat als einziges Land
über dem Vorjahresniveau, aber die jüngsten Daten lassen er-
der neuen EU-Mitglieder bereits im Vorfeld ein Währungssystem
warten, dass die Teuerung 2004 unter der 7 %-Marke bleiben
eingeführt, das diesen Kriterien entspricht. Die Parität zum Euro
wird. Das besorgniserregende Doppeldefizit (Budget, Leistungs-
liegt bei derzeit 282,36 HUF für 1 Euro. Die im ERM II relevante
bilanz) beginnt sich langsam abzubauen. Trotz der sich über den
Parität muss jedoch in bilateralen Verhandlungen neu festgesetzt
Güterverkehr ankündigenden Verbesserung ist das Leistungs-
werden.
bilanzdefizit jedoch weiterhin in einer Höhe, welche langfristig
Neben der Stabilität der Währung, die im Rahmen des
nicht tragbar erscheint. Die Regierung hat Maßnahmen gesetzt,
ERM II beobachtet wird, sind für die Übernahme des Euros
um das Budgetdefizit unter Kontrolle zu halten. Der weitere
weitere Kriterien, die so genannten Maastricht-Kriterien zu er-
Abbau des Fehlbetrags wird sich aber nur langsam vollziehen
füllen. Auf Grund der expansiven Budgetpolitik der letzten
und der Erfolg ist angesichts des Wahljahres 2006 gefährdet.
Jahre wird Ungarn vor allem Schwierigkeiten haben, das Haus-
Die Einführung des Euro wird sich daher voraussichtlich bis
haltsdefizit in einem absehbaren Zeitraum auf das geforderte
2010 verschieben. Das Vertrauen der Investoren in die Stabilität
Ausmaß von maximal 3 % des BIP zu senken. Die ungarische
der Wirtschaft hat wieder zugenommen und zeigt sich im
Regierung strebt die Erfüllung der Kriterien im Jahr 2008 und
wiedererstarkten Forintkurs. Die Zentralbank hat deshalb auch
die Übernahme des Euro im Jahr 2010 an.
die Leitzinsen im Jahresverlauf etwas senken können. Die fundamentale Verbesserung der ungarischen Wirtschaft schreitet
Wirtschaftlicher Status und Ausblick
1.3.
Die dunklen Wolken, die in den vergangenen zwei Jahren
über dem ungarischen Konjunkturhimmel geschwebt sind, be-
zwar voran, der eher zähe Aufschwung in der EU und der etwas
zurückhaltende Budgetkonsolidierungskurs der Regierung stellen
diesbezüglich jedoch Unsicherheitsfaktoren dar.
Ungarn – ausgewählte Indikatoren
2000
2001
2002
2003
5,2
3,8
3,5
2,9
3,4
3,8
18,1
3,6
2,8
6,4
10,0
7,0
Veränderung zum Vorjahr in %
BIP (real)
Industrieproduktion (real)
2004
2005
Prognose
Bruttoanlageinvestitionen (real)
7,7
5,0
8,0
3,0
10,3
6,0
Verbraucherpreise (Jahresdurchschnitt)
9,8
9,2
5,3
4,7
6,7
4,4
Arbeitslosenquote (Jahresdurchschnitt)
6,4
5,7
5,8
5,9
5,8
5,7
– 3,0
– 4,7
– 9,2
– 5,9
– 4,9
– 4,2
Güterexporte
27.988
31.346
36.821
38.060
42.200
46.300
Güterimporte
29.904
33.611
39.024
41.020
45.000
48.800
Leistungsbilanzsaldo
– 1.434
– 1.248
– 2.771
– 6.470
– 6.600
– 6.200
– 8,6
– 6,2
– 7,0
– 8,9
– 8,3
– 7,3
Budgetsaldo (in % des BIP)
in Mio. Euro
Leistungsbilanzsaldo (in % des BIP)
Ausl. Direktinvestitionen (Nettozufluss)
214
810
891
2.320
2.500
2.800
33.038
37.568
38.578
45.560
47.900
54.100
64,2
64,9
55,8
62,3
60,3
63,8
3,5
3,3
2,8
2,8
2,3
2,2
HUF/ EUR (Jahresdurchschnitt)
260,1
256,7
243,0
253,5
257,0
267,0
HUF/ USD (Jahresdurchschnitt)
282,4
286,5
258,0
224,4
206,6
211,9
Bruttoauslandsverschuldung (Periodenende)
Bruttoauslandsverschuldung (in % des BIP)
Importdeckungsquote (in Monaten)
Quelle: Bank Austria Creditanstalt Konzernvolkswirtschaft, Ungarische Nationalbank, KSH (Ungarisches Statistisches Amt)
Investitionsleitfaden / Ungarn 2004
09
Länderüberblick
Ausländische Direktinvestitionen
1.4.
Deutschland ist der wichtigste Investor in Ungarn mit einem
Ungarn hat sich sehr früh ausländischem Kapital geöffnet.
Anteil von über 30 % an den gesamten ausländischen Direkt-
Bis Ende 2003 sind bereits über 31 Mrd. EUR in das Land ge-
investitionen. Insgesamt kommen rund drei Viertel des Kapitals
flossen und führten zu einer tief greifenden Modernisierung
aus den Mitgliedsländern der Europäischen Union (EU-25),
und Restrukturierung des Kapitalstocks (siehe Grafik Bestand
wobei Deutschland mit Abstand die Rangliste vor der Nieder-
an FDI per Jahresende). Da nunmehr der Privatisierungsprozess
lande und Österreich anführt (siehe Grafik Bestand an FDI nach
so gut wie abgeschlossen ist, treten seit 2000 ausländische
Ländern).
Investitionen zur Ausweitung und Vertiefung der Produktions-
Während die Landwirtschaft und auch die Bauwirtschaft
basis sowie der Kooperationen der bereits angesiedelten Unter-
mit einem Anteil von rund 1 % des gesamten Bestands an
nehmen in den Vordergrund.
ausländischen Direktinvestitionen, deutlich weniger FDI erhiel-
Angesichts geringerer Zuflüsse in den letzten Jahren hat
ten als der Anteil dieser Sparten am BIP ausmacht, ist die In-
Ungarn, das in den ersten Jahren der Transformation den absolut
dustrie der absolut und relativ wichtigste Empfängersektor von
höchsten Bestand an ausländischen Direktinvestitionen aus-
Auslandskapital mit einem Anteil an den ausländischen Direkt-
gewiesen hatte, diese Spitzenposition mittlerweile an Polen
investitionen von knapp über 50 %. Besonders hohe Zuflüsse
(64,3 Mrd. EUR Ende 2003) verloren. In Relation zur Bevölke-
gingen dabei in die Bereiche Herstellung von Fahrzeugen,
rungszahl oder zur Wirtschaftsleistung liegt Ungarn jedoch noch
elektrischen und optischen Geräten sowie auch in die chemi-
immer deutlich vor Polen und wird mittlerweile nur von Tschechien
sche Industrie. Im Dienstleistungssektor sticht vor allem der
übertroffen (siehe Grafik Bestand an FDI im Vergleich).
hohe FDI-Bestand im Finanzwesen hervor, der sich mit dem
Bestand an FDI per Jahresende
Bestand an FDI nach Ländern
(in Mio. EUR)
(Ende 2003)
35.000
Andere 24,8%
Deutschland 31,1%
30.000
25.000
20.000
Italien 2,1%
Belgien 2,2%
15.000
5.000
Frankreich 5,2%
USA 8,2%
0
Österreich 11,7%
10.000
1995
2000
2001
2002
Niederlande 14,7 %
2003
Quelle: Bank Austria Creditanstalt Konzernvolkswirtschaft, MNB
Quelle: Bank Austria Creditanstalt Konzernvolkswirtschaft, MNB
Bestand an FDI im Vergleich
Bestand an FDI nach Sektoren
(Ende 2003)
4.000
60
3.500
50
3.000
40
2.500
Andere 30,3%
30
2.000
1.500
Immobiliensektor 11,6%
Finanzwesen 11,5 %
20
1.000
10
500
0
0
Polen
Slowakei
Tschechien
Slowenien
Fahrzeugindustrie 10,4 %
Nahrungsmittelindustrie 6,4%
Ungarn
Handel 10,2 %
Elektr. und opt. Industrie 9,6%
FDI pro Kopf in EUR (linke Skala)
FDI in % des BIP (rechte Skala)
Quelle: Bank Austria Creditanstalt Konzernvolkswirtschaft, Nationale Statistiken
10
Investitionsleitfaden / Ungarn 2004
Transport,
Telekommunikation 10,0 %
Quelle: Bank Austria Creditanstalt Konzernvolkswirtschaft, MNB
Länderüberblick
Verkauf eines Großteils der ungarischen Banken ins Ausland
der gesamten ausländischen Direktinvestitionen sind bisher in
erklärt. Auch die herausragende Stellung der Branche Trans-
diese Region geflossen. Weitere bevorzugte Gebiete sind
port und Telekommunikation ist auf Privatisierungen zurück-
Mittel- und Westtransdanubien, zwei sehr dynamische Wirt-
zuführen (siehe Grafik Bestand an FDI nach Sektoren).
schaftsregionen, die von der Ansiedlung ausländischer In-
Beim Zufluss ausländischer Direktinvestitionen zeigt sich je-
dustriebetriebe profitiert haben. Eine besonders hohe Konzen-
doch eine deutliche Ungleichverteilung zwischen den einzelnen
tration besteht diesbezüglich im westtransdanubischen Komitat
Regionen des Landes. Mittelungarn, bestehend aus der Haupt-
Györ-Moson-Sopron, wo multinationale Unternehmen, wie
stadt Budapest und dem Komitat Pest, ist mit Abstand der
Audi, General Motors, General Electric und Philips, angesiedelt
attraktivste Zielort für Auslandsinvestoren. Mehr als zwei Drittel
sind.
Regionaler Wirtschaftsüberblick
1.5.
Borsod-Abaúj-Zemplén
Szabolos-Szatmár-Bereg
Nordungarn
Nógrád
Heves
KomáromEsztergom
˜
Gyor-Moson-Sopron
Nördliche Tiefebene
Budapest
Vas
Mittelungarn
Mittel-Transdanubien
Veszprém
Jácz-Nagykun-Szolnak
Hajdú-Bihar
Pest
Fejér
WestTransdanubien
Békés
Zala
Bács-Kiskun
Tolna
Somogy
Südliche Tiefebene
Süd-Transdanubien
Csongrád
Baranya
Mittelungarn
Die Region Mittelungarn umfasst den Hauptstadtbezirk
und das Komitat Pest. Mit über 2,8 Mio. Einwohnern handelt
Ungarn ist entsprechend dem einheitlichen Territorialen
es sich nicht nur um die bevölkerungsreichste, sondern auch
Statistischen Klassifizierungssystem (NUTS – Noménclature
um die wirtschaftlich stärkste Region. Obwohl hier nur 28 %
des Unités Territoriales Statistiques) in sieben Regionen ein-
der Bevölkerung lebt, wird 43 % der gesamten Wirtschafts-
geteilt, die wiederum aus zwei bis drei Verwaltungsbezirken,
leistung Ungarns in dieser Region erzeugt. Von den über
den sogenannten Komitaten bestehen (siehe obige Karte).
400.000 Unternehmen des Landes sind sogar 50 % in Mittel-
Der regionale wirtschaftliche Status ist durch die deutliche
ungarn registriert. Mit knapp unter 2 % ist die Arbeitslosen-
Dominanz der Hauptstadt Budapest, in der fast ein Fünftel
quote die geringste in Ungarn. Der Bruttomonatslohn liegt
der gesamten Bevölkerung lebt, und durch den dynamischen
allerdings mit 650 Euro um etwa 20 % über dem Landes-
Aufwärtstrend in den westlichen Landesteilen im Gegensatz
durchschnitt.
zur trägen bzw. stagnierenden Entwicklung im Osten des
Die Führungsposition der Region Mittelungarn hängt klar
Unterschiede
damit zusammen, dass die Hauptstadt Budapest ein Teil
haben sich seit 1989, unterstützt auch durch den Zufluss
davon ist. Die Stadt ist die Drehscheibe des ungarischen Ver-
ausländischer Direktinvestitionen, noch verschärft.
kehrssystems und eines relativ hoch entwickelten Wirtschafts-,
Landes
gekennzeichnet.
Die
bestehenden
Investitionsleitfaden / Ungarn 2004
11
Länderüberblick
Finanz- und Wissenschaftssektors, was aus Budapest eines der
Hervorzuheben ist das Komitat Györ-Moson-Sopron, das
wichtigsten regionalen Zentren des gesamten östlichen Zentral-
eine starke Anziehung auf ausländisches Kapital ausübt. Nach
europas macht. Budapest ist auch der wichtigste Markt des
Budapest und Pest weist es die dritthöchste Anzahl von Joint-
Komitats Pest, von wo mehr als die Hälfte der Arbeitnehmer in
venture-Unternehmen in Ungarn auf. Viele multinationale
die Hauptstadt einpendeln. Auf Grund der Nähe zu Budapest
Unternehmen haben sich hier angesiedelt.
konnte sich im Komitat Pest eine relativ gut entwickelte Industrie und marktorientierte Landwirtschaft herausbilden.
Süd-Transdanubien
Mittel-Transdanubien
und Tolna bestehen deutliche Unterschiede hinsichtlich der
Zwischen den drei Komitaten der Region, Baranya, Somogy
Die Region umfasst die drei Komitate Fejér, Komárom-
wirtschaftlichen Lage. Generell beträgt die Wirtschaftsleistung
Eszertgom und Veszprém und ist eines der sich am dyna-
nur 50 % des gesamtungarischen Durchschnitts. In der nahen
mischsten entwickelnden Gebiete Ungarns. Das BIP pro Kopf
Vergangenheit haben auch die militärischen Auseinanderset-
zu Kaufkraftparitäten liegt mit 11.200 Euro etwas unter dem
zungen im direkt angrenzenden Jugoslawien die Entwicklung
gesamtungarischen Durchschnitt. Die günstige geographische
beeinträchtigt und die Attraktivität für ausländisches Kapital
Lage, qualifizierte Arbeitskräfte und die vergleichsweise gut
verringert. Die Stadt Paks, wo sich das einzige ungarische Kern-
ausgebaute Infrastruktur haben sich bereits in der Vergan-
kraftwerk befindet, und das Gebiet um den Plattensee sind von
genheit investitionsfördernd ausgewirkt. Dennoch ist ein wei-
wirtschaftlicher Bedeutung. Der Ausbau der Infrastruktur, ins-
terer Ausbau der Infrastruktur (Telekommunikation, Straßen-
besondere der Verkehrswege, spielt für die Weiterentwicklung
und Schienennetz), des Dienstleistungssektors sowie der
der Region eine große Rolle.
Forschungs- und Entwicklungskapazitäten in dieser Region
eine wichtige zukünftige Herausforderung, um die hohe
Nordungarn
Wirtschaftsdynamik erhalten zu können.
Diese Region, die aus den Komitaten Borso-AbaújZemplén, Heves und Nógrád besteht, hat als das so genannte
West-Transdanubien
„Ruhrgebiet“ Ungarns mit der Strukturkrise der Schwer-
Die Region Westungarn setzt sich aus den drei Komitaten
industrie nach Beginn der wirtschaftlichen Veränderungen
Györ-Moson-Sopron, Vas und Zala zusammen. Angesichts der
hart zu kämpfen. Die Arbeitslosigkeit erreicht den höchsten
geographischen Lage – die Region liegt an der Grenze zu
Wert Ungarns. Daraus ergibt sich allerdings auch eine der
Österreich, der Slowakei, Slowenien und Kroatien – spricht
Stärken der Region: Eine qualifizierte Arbeitnehmerschaft
man vom „Tor zum Westen“. Die Region gilt als die am
steht zu niedrigen Lohnkosten zur Verfügung und voll er-
zweithöchsten entwickelte Ungarns nach Mittelungarn. Cha-
schlossene Industriestandorte sind vorhanden. Für die Touris-
rakteristisch sind die gut ausgebildeten Arbeitskräfte und die
musindustrie bietet sich zudem ein großes Potenzial, da viel-
hohe Wettbewerbsfähigkeit in der Maschinenbauindustrie,
fältige touristische Attraktionen und nur teilweise genutzte
der Leichtindustrie und der Nahrungsmittelverarbeitung.
Naturressourcen bestehen.
Regionenvergleich
Region
Fläche in km 2
Einwohner in Mio.
BIP / Kopf
in EUR 2001
Arbeitslosenquote 2003
in %
Bruttomonatslohn 2003
in EUR
6.919
2,8
8.978
4,0
651
Mittelungarn
Mittel-Transdanubien
11.237
1,1
5.298
4,6
490
West-Transdanubien
11.209
1,0
5.920
4,6
469
Süd-Transdanubien
14.169
1,0
4.272
7,9
450
Nordungarn
13.428
1,3
3.723
9,7
459
Nördliche Tiefebene
17.729
1,5
3.771
6,8
441
Südliche Tiefebene
18.339
1,4
4.071
6,5
441
Ungarn gesamt
93.030
10,1
5.675
5,9
541
Quelle: Bank Austria Creditanstalt Konzernvolkswirtschaft, Ungarisches Statistisches Amt (KSH)
12
Investitionsleitfaden / Ungarn 2004
Länderüberblick
Nördliche Tiefebene
Diese Region ist gemeinsam mit Nordungarn die wirt-
Ihre Ansprechpartner in der
Bank Austria Creditanstalt:
schaftlich am schwächsten entwickelte Region Ungarns. Die
Mag. Marianne Kager, Abteilungsleiterin
Kluft gegenüber den anderen Regionen hat sich in den letzten
(Konzernvolkswirtschaft und Marktanalysen)
Jahren sogar noch vergrößert. Die Region ist stark landwirt-
A-1010 Wien, Renngasse 2,
schaftlich orientiert und verfügt über eine nachgeordnete
Telefon: +43 (0) 505 05 DW 41952
Nahrungsmittelindustrie sowie eine entwickelte pharma-
E-Mail: [email protected]
zeutische Industrie. Ein mögliches Entwicklungspotenzial dieses
Landesteils mit einer mangelhaften Infrastrukturausstattung
liegt in der Brückenbildung zwischen West und Ost. Durch die
Schaffung spezieller Unternehmerzonen und Industrieparks
mit steuerlichen Begünstigungen werden Investoren angesprochen.
Mag. Walter Pudschedl
(Konzernvolkswirtschaft und Marktanalysen)
A-1010 Wien, Renngasse 2,
Telefon: +43 (0) 505 05 DW 41957
E-Mail: [email protected]
Südliche Tiefebene
Die südliche Tiefebene ist die größte Region des Landes.
Die Landwirtschaft und die nachgeordnete Nahrungsmittelindustrie spielen eine wichtige Rolle. Neben dem Tourismus,
der durch saubere Gewässer und Naturschutzgebiete punkten
kann, bietet sich die Möglichkeit, diese Region als Tor zum
Balkan zu etablieren. Dazu sind jedoch noch erhebliche Anstrengungen zur Aufwertung der Infrastruktur notwendig.
Investitionsleitfaden / Ungarn 2004
13
Überblick über Förderungen und Finanzierungsmöglichkeiten
2. Überblick über Förderungen und
Finanzierungsmöglichkeiten
Internationale Projektfinanzierung
2.1.
Neben der Hauptbesicherung aus den Aktiva der Projekt-
Unter Projektfinanzierung ist die direkte Finanzierung
gesellschaft und der Abtretung deren Gesellschaftsanteile
einer für eine spezielle Projektrealisierung gegründeten recht-
kann es notwendig sein, dass die Projektteilnehmer zusätz-
lich unabhängigen wirtschaftlichen Einheit (Projektträger-
liche Kreditbesicherungen beibringen. Hierzu zählen spezielle
gesellschaft, Special Purpose Company – SPC) zu verstehen,
Haftungsübernahmen, Sicherungszessionen, Pfandrechte oder
wobei der Kapitalbedarf des Projektes durch die Sponsoren
auch verschiedene Arten von Garantien (Gewährleistungs-,
(Initiatoren, Eigenkapitalgeber), Fremdkapitalgeber (Kommerz-
Absatz-, Auslastungs- und Transfergarantien).
banken, multinationale Organisationen wie IFC, EBRD etc.)
Eine weitere Möglichkeit stellt die Einbindung von multi-
und Garanten sichergestellt wird. Weitere Akteure der
nationalen Organisationen (der Europäischen Bank für Wieder-
Projektfinanzierung sind u. a. die Projektersteller und Projekt-
aufbau und Entwicklung, der Weltbank-Tochter International
betreiber.
Finance Corporation, der Overseas Private Investment Corpo-
Das wichtigste Entscheidungskriterium für die Projekt-
ration und der European Investment Bank) dar, die über um-
realisierung ist die wirtschaftlich unabhängige, selbstständige
fangreiche Expertisen im Bereich Projektfinanzierung verfügen
Existenzfähigkeit des Projekts (Cashflow-orientiert). Bei einer
und auch in der Lage sind, Eigenkapital-Beteiligungen ein-
Projektfinanzierung ist neben der Selbstfinanzierungskraft des
zugehen, wodurch auch eine Finanzierung in schwierigen
Projekts die Aufteilung der Projektrisken auf die Projektteil-
Märkten realisierbar wird.
nehmer von besonderer Bedeutung. Weiters wird darauf
Außerdem ist es möglich, dass es neben der reinen Pro-
geachtet, dass es zu einer optimierten Strukturierung im Sinne
jektfinanzierung auch zu einer Koppelung von Projekt- und
der finanziellen Leistungsfähigkeit der einzelnen Projektteil-
Exportfinanzierungen (Garantien der OeKB für österreichische
nehmer kommt. Bei der Aufteilung der Projektrisken („Risk
Lieferanten etc. – siehe auch Kapitel 3.5. „Internationale
Sharing“) wird darauf geachtet, dass jeder Teilnehmer jene
Exportfinanzierung“) kommt, um Kundenwünsche optimal
Risken trägt, die in seinen Verantwortungsbereich fallen. (Z. B.
erfüllen zu können.
sollte der Projektersteller für Risken der rechtzeitigen Projekt-
In Zeiten der Globalisierung und den immer stärker auftretenden
fertigstellung verantwortlich sein.)
Firmenübernahmen
und
Expansionstendenzen
Da eine Projektfinanzierung durch eine Vielzahl von Ris-
stellen Akquisitionsfinanzierungen einen bedeutenden Teil der
ken – kommerzielle Risken (u. a. Markt-, Abnahme-, Transport-
Projektfinanzierungen dar. Hierbei handelt es sich um die
risiko), politische Risken (u. a. außerordentliche staatliche
Übernahme eines bestehenden Unternehmens durch einen
Maßnahmen, Enteignungen, Krieg, Revolution, Streik und
Mitbewerber, wobei der Kredit für die Finanzierung derartiger
Einfuhrbeschränkungen), technische Risken (u. a. verfahrens-
Übernahmen aus dem gemeinsamen zukünftigen Cashflow
technische Risken, Betriebs- und Technologierisiko) und höhere
der beiden Unternehmen – unter Berücksichtigung der sich
Gewalt (u. a. Katastrophen) – gekennzeichnet ist, ist vor
durch solche Transaktionen ergebenden Einsparungspotenziale
Projektdurchführung und -finanzierung eine umfangreiche
(Synergieeffekte) – zurückzahlbar sein muss.
Projektanalyse und -bewertung (Feasibility Study) unbedingt
2.1.1.
erforderlich.
Diese Feasibility Study sollte u. a. folgende Punkte
Internationale Projektfinanzierung und
die Bank Austria Creditanstalt
Finanzierungserfordernis,
Die Abteilung Corporate and Project Finance, die in der
Finanzierungsstruktur, Marktstudie, Konkurrenzanalyse, Kosten-
Bank Austria Creditanstalt für Projektfinanzierungen zuständig
kalkulation, Investitionsrechnung, Planbilanzen, Break-even-
ist, verfügt über langjährige Kontakte mit multinationalen
Analyse, General- und Subunternehmen, Projektteilnehmer
Organisationen (EBRD, EIB, Weltbankgruppe – insbesondere
und Auskünfte über deren Bonität, Sicherheiten sowie eine
IFC und MIGA) und fungiert als zentrale Anlaufstelle für
abschließende Risiko- und Projektbewertung.
Anfragen in diesem Bereich in der Bank Austria Creditanstalt.
beinhalten:
14
Projektbeschreibung,
Investitionsleitfaden / Ungarn 2004
Überblick über Förderungen und Finanzierungsmöglichkeiten
Durch die ausgezeichnete Kooperation mit multinationalen
Marktwirtschaft sowie privates und unternehmerisches Handeln
Organisationen werden private Investitionen auch in schwierigen
in den Ländern Zentral- und Osteuropas und der Gemein-
Märkten
durch
schaft Unabhängiger Staaten (GUS) fördern, die den Prinzipien
Expertise, Erfahrung sowie Beratung und Betreuung in höchster
der Mehrparteiendemokratie, des Pluralismus und der Markt-
Qualität bei der Bearbeitung lokaler und globaler Märkte.
wirtschaft verpflichtet sind und sich von ihnen leiten lassen.
Durch die Zusammenarbeit mit den Vertretungen der Bank
Die Hauptformen der EBRD-Finanzierung für Unternehmen
Austria Creditanstalt im Ausland wird auch die effiziente
des privaten Sektors sind Darlehen, Kapitalanlagen (Aktien)
Betreuung des Unternehmens vor Ort sowie die Bereitstellung
und Garantien.
realisierbar.
Die
Abteilung
unterstützt
von Finanzierungstranchen in Lokalwährung sichergestellt.
2.1.4.
2.1.2.
Weltbankgruppe
Europäische Investitionsbank (EIB)
Die EIB ist die Finanzierungsinstitution der Europäischen
Die Weltbankgruppe besteht aus der IBRD (International
Union. Sie finanziert Projekte, die den europäischen Zielen (För-
Bank for Reconstruction and Development), der IDA (Inter-
derung KMU, Umweltschutz, Verbesserung der Transport- und
national Development Association), der IFC (International Finance
Telekommunikationsinfrastruktur etc.) entsprechen, mit einem
Corporation), der MIGA (Multilateral Investment Guarantee
Volumen von über 25 Millionen EUR zu marktüblichen Kondi-
Agency) und dem ICSID (International Center for Settlement
tionen durch Einzelkredite, wobei ihr Anteil max. 50 % beträgt
of Investment Disputes).
und die Differenz durch Eigenkapital und Kredite von Kom-
Während die IBRD Kredite zu marktüblichen Konditionen
merzbanken bzw. durch andere Förderungen der EU aufge-
an kreditwürdige Staaten vergibt und diese über den Kapital-
bracht werden muss. Die Refinanzierung erfolgt dank ihres
markt durch Ausgabe von Anleihen refinanziert, stellt die IDA
AAA-Ratings über den Kapitalmarkt. Kleinere Projekte können
Kredite an Staaten zur Verfügung, die über keine gute Kredit-
über an Banken gewährte „Globalkredite“ finanziert werden,
würdigkeit verfügen. Diese Kredite (zinsenfrei, nur geringe
wobei hier die EIB Kredite an Banken vergibt unter der Auflage,
Bearbeitungsgebühr, extrem lange Laufzeit, 10 Jahre tilgungs-
dass diese Banken kleinere Kredite an Projektwerber vergeben.
frei) können daher auch nicht am Kapitalmarkt refinanziert
Die Aktivitäten der EIB in Zentral- und Osteuropa sind
werden, sondern werden durch Beiträge von 30 Mitglieds-
koordiniert mit den Programmen von Phare und ISPA sowie
ländern gespeist.
den Finanzierungen der EBRD.
Die IFC agiert im Gegensatz zu IBRD und IDA nicht als
Die EIB hat eine Finanzierungsmöglichkeit für die Länder
Kreditgeberin an Staaten, sondern vergibt ihre Kredite, die sie
Zentral- und Osteuropas geschaffen und dafür Mittel in Höhe
dank ihres AAA-Ratings zu günstigen Konditionen über den
von 8,7 Milliarden EUR für den Zeitraum von 2000 bis 2007
Kapitalmarkt refinanziert, direkt an private Unternehmen
zur Verfügung gestellt.
(Kreditgeber des privaten Sektors). Neben der Kreditvergabe
beteiligen bzw. Know-how zur Verfügung stellen. Da die IFC
Ihr Ansprechpartner in der
Bank Austria Creditanstalt:
nur einen bestimmten Prozentsatz der Projektkosten als
Mag. Martin Handrich, Abteilungsleiter
Kredit gewährt, werden neben den Eigenkapitalgebern auch
(Unternehmens- und Projektfinanzierung CEE)
internationale Kommerzbanken in die Finanzierung der
A-1010 Wien, Schottengasse 6,
Projekte (als B-Loan-Geber) eingebunden.
Telefon: +43 (0) 50505 DW 42860
kann sich die IFC gegebenenfalls auch noch mit Eigenkapital
Die MIGA stellt für Projektinvestoren (Eigenkapitalgeber,
Gesellschafterdarlehengeber, Fremdkapitalgeber) Garantien
für politische Risken bereit, wobei die durch MIGA-Garantien
versicherten Projekte wirtschaftlich lebensfähig sein, den Entwicklungsplänen des Gastlandes entsprechen und Umwelterfordernisse erfüllen müssen.
2.1.3.
Europäische Bank für Wiederaufbau und
Entwicklung (EBRD)
E-Mail: [email protected]
für Globaldarlehen:
Mag. Christian Rakos, MBA (Syndication & Loan Markets)
A-1010 Wien, Schottengasse 6
Telefon: +43 (0) 50505 DW 43132
E-Mail: [email protected]
Weiters stehen Ihnen für Ihre Anfragen auch unsere
Die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung
Experten aus den Sektorteams Telekommunikation & Medien,
(EBRD: European Bank for Reconstruction and Development)
Energie & Versorgung, Transportinfrastruktur & PFI sowie ver-
wurde 1991 errichtet. Sie soll den Übergang zur offenen
arbeitende Industrie & Grundstoffe zur Verfügung.
Investitionsleitfaden / Ungarn 2004
15
Überblick über Förderungen und Finanzierungsmöglichkeiten
Finanzielle Unterstützungen der
Europäischen Union
2.2.
geeinigt haben (dies ist im Fall der neuen Mitgliedstaaten mit
Dezember 2003 erfolgt), werden Gemeinschaftsmittel bereit-
Der im Jahr 2004 erfolgte Beitritt Ungarns zur Euro-
gestellt um die Programmziele zu verwirklichen. Der Euro-
päischen Union leitete gleichzeitig den Übergang von den
päischen Kommission selbst obliegt dabei nur die Über-
Vorbeitrittshilfen auf die vollständige Teilnahme an der EU-
wachung der ordnungsgemäßen Durchführung der Programme
Regionalpolitik ein. Da der Beitritt nicht mit Jahresbeginn,
und der ordnungsgemäßen Verwendung der Mittel. Mit der
sondern mit 1. Mai 2004 erfolgte, musste ein besonderer
Durchführung, Abwicklung und Ausschreibung der Programme
Übergangsmechanismus gefunden werden.
und Projekte sind die nationalen Verwaltungsbehörden befasst.
Zu beachten ist, dass die neuen Mitgliedstaaten bereits
seit dem 1. Jänner 2004 voll in den EU-Haushalt integriert
2.2.1.1.
sind. Daraus ergibt sich, dass die im Rahmen der Regional-
Schwerpunkte der EU Förderungen
ab Beitritt
politik bereitgestellten Mittel bereits seit 1. Jänner 2004 zur
Ungarn erhält in den Jahren 2004 – 2006 mehr als 3 Mrd.
Verfügung stehen. Allerdings konnten Projekte im Rahmen
Euro für die Basisinfrastruktur sowie für wachstumsfördernde
der EU-Regionalpolitik erst ab Beitritt eingereicht und geneh-
und Arbeitsplatz schaffende Maßnahmen. Ungarn ist unter den
migt werden.
neuen Mitgliedsstaaten nach Polen der zweitgrößte Empfänger
von Strukturfonds- und Kohäsionsfondsmitteln. Auf Grundlage
Der Übergangsmechanismus sah nun folgendes vor:
der Beschlüsse des Europäischen Rates von Kopenhagen vom
◆ Teilnahme an der EU-Regionalpolitik; Projekte im Rahmen
Dezember 2002 wird Ungarn rund 2 Mrd. Euro aus den EU-
der Strukturfonds, die zwischen Jänner und dem tatsäch-
Strukturfonds sowie etwa 1,1 Mrd. Euro aus dem Kohäsions-
lichen Beitrittszeitpunkt begonnen wurden, konnten erst
fonds erhalten.Das gemeinschaftliche Förderkonzept, das alle
nach dem 1. Mai 2004 genehmigt werden. Bis dahin ent-
Fonds umfasst, wird über vier Programme durchgeführt, deren
standene Kosten werden jedoch rückwirkend vergütet.
Schwerpunkte die Wettbewerbsfähigkeit des produktiven Sek-
◆ Auslaufen der Vorbeitrittshilfen:
tors (721 Mio. Euro, davon 304 Mio. Euro für die Landwirtschaft
◆ ISPA und SAPARD haben jeweils ein Nachfolgeinstrument,
und die ländliche Entwicklung), die Verbesserung der Verkehrs-
nämlich den Kohäsionsfonds bzw. den Landwirtschafts-
und Umweltinfrastruktur (314 Mio. Euro), die Entwicklung der
fonds. Programme und Projekte die vor dem 31. Dezember
Humanressourcen 535 Mio. Euro) und die Regionalentwicklung
2003 genehmigt wurden, werden unter ISPA bzw. unter
338 Mio. Euro) sind. Darüber hinaus werden Mittel in Höhe von
SAPARD zu Ende geführt. Seit dem 1. Jänner 2004 werden
88 Mio. Euro im Rahmen der technischen Hilfe bereitgestellt.
neue Projekte nur noch im Rahmen des Kohäsionsfonds
Außerdem werden aus dem Kohäsionsfonds Großprojekte im
bzw. des Landwirtschaftsfonds genehmigt und entspre-
Bereich der Verkehrs- und Umweltinfrastruktur kofinanziert. Un-
chend dessen Vorschriften durchgeführt.
garn umfasst sieben Regionen, die alle im Zeitraum 2004 – 2006
◆ Phare hat anders als ISPA und SAPARD kein Nachfolge-
im Rahmen von Ziel 1 förderfähig sind.
instrument. 2003 wurde die letzte Programmplanung durchgeführt. Die Aufträge im Rahmen dieser Programme sind
innerhalb der folgenden zwei Jahre zu vergeben, Zahlungen
2.2.1.2.
Gemeinschaftsprogramme in der
Europäischen Union
die sich daraus ableiten können bis Ende 2006 erfolgen.
Im Unterschied zu den Länderprogrammen, welche sich
Seit 1. Mai 2004 werden Ausschreibungen, Auftragsvergabe,
direkt aus der europäischen Regionalpolitik ableiten, werden
Durchführung und Zahlungen von den Durchführungs-
die Gemeinschaftsprogramme zentral von den Dienststellen der
stellen in den neuen Mitgliedstaaten verwaltet.
Europäischen Kommission abgewickelt. Projekte können jeweils
direkt bei den Dienststellen (Generaldirektionen) der Euro-
2.2.1.
Instrumente der europäischen
Regionalpolitik
päischen Kommission bzw. fallweise bei den dafür in den teilnehmenden Ländern eingerichteten Agenturen (dies ist bei-
Die Europäische Kommission übernimmt die Mitfinanzie-
spielsweise für das Programm LIFE der Fall) eingereicht werden.
rung von Projekten in den Mitgliedstaaten durch Programme in
Diese veröffentlichen dann entsprechende Ausschreibungen,
den Bereichen Landwirtschaft, Regionalpolitik, Infrastruktur,
an denen sich Unternehmen beteiligen können. Unternehmen
Beschäftigung und soziale Angelegenheiten. Die finanzielle
können sich direkt bei den Dienststellen der Kommission oder
Förderung erfolgt über Länderprogramme, die mehrere förder-
deren Außenstellen um die Teilnahme an den Programmen
fähige Maßnahmen umfassen. Sobald sich die Behörden der
bewerben. Die Gemeinschaftsprogramme stehen den neuen
Mitgliedstaaten und die Kommission auf die Länderprogramme
Mitgliedstaaten bereits seit 1. Jänner 2004 zur Teilnahme offen.
16
Investitionsleitfaden / Ungarn 2004
Überblick über Förderungen und Finanzierungsmöglichkeiten
Die Programme betreffen meist bestimmte Bereiche und
Intelligente Energie für Europa
Ziele wie Umwelt, Forschung und Bildung. Sie orientieren sich
Dieses neue Mehrjahresprogramm (2003 bis 2006) für
nicht an regionalen Bedürfnissen, sondern dienen dazu, für die
Maßnahmen im Bereich Energie bietet finanzielle Unterstüt-
EU wichtige Bereiche im gesamten Gebiet der Union zu
zung für örtliche, regionale und nationale Initiativen in den
fördern. Die Förderung durch die Europäische Union erfolgt in
Bereichen „erneuerbare Energieträger“, „Energieeffizienz“
Form von Zuschüssen, die allgemein 50 % der Projektkosten
und „Energiespezifische Aspekte des Verkehrswesens“, stärkt
decken.
die Bereiche „erneuerbare Energieträger“ (ALTENER) und
„Energieeffizienz“ (SAVE), aktualisiert das bestehende inter-
Beispiele für Gemeinschaftsprogramme
nationale Programm (COOPENER) und schafft einen neuen
Das Sechste EU-Rahmenprogramm
Aktionsbereich „energiespezifische Aspekte des Verkehrs-
Die Europäische Kommission beschließt für jeweils vier
Jahre „Rahmenprogramme“, die zur Förderung von Forschung
wesens“ (STEER).
Weitere Informationen über das Programm „Intelligente
und Entwicklung bzw. zur wirtschaftlichen Umsetzung von
Energie“ finden Sie im Internet unter
Forschungsergebnissen beitragen sollen. Das aktuelle Sechste
http://europa.eu.int /comm / energy / intelligent / index_en.html
Rahmenprogramm läuft von 2002 bis 2006 und ist mit
17,5 Mrd. Euro dotiert.
eContent
Ein Kernelement des aktuellen Rahmenprogramms ist die
eContent zielt auf die Unterstützung der Entwicklung
Förderung der Kooperation zwischen Universitäten, For-
digitaler Inhalte in globalen Netzen und zur Förderung der Spra-
schungszentren und Firmen, einschließlich kleiner und mittlerer
chenvielfalt in der Informationsgesellschaft ab. 100 Millionen
Unternehmen. Mehr als 15 % des Gesamthaushalts des
Euro stehen im Rahmen von drei Aktionsbereichen zur Ver-
neuen „Rahmenprogramms“ (2,2 Mrd. Euro) sind für die
fügung:
Förderung von Forschung und Innovation von KMU bestimmt.
◆ Informationen des öffentlichen Sektors;
Weitere Informationen über das Sechste Rahmenprogramm finden Sie im Internet unter
http://europa.eu.int / comm / research / fp6 / index_en.html.
◆ Produktion von Inhalten;
◆ Markt für digitale Inhalte.
Das Programm läuft von 2002 bis 2005, vorgesehen ist
eine Ausschreibung pro Jahr.
CORDIS
Das Webportal CORDIS bietet ungefähr 30.000 Web-
Weitere Informationen über eContent finden Sie im Internet unter http://www.cordis.lu / econtent /
seiten über alle Aspekte der EU-Forschungs- und Innovations-
Informationen über weitere Programme und Initiativen, die
politik. Es ist der Forschungs- und Entwicklungsinformations-
zur Entwicklung der Informationsgesellschaft beitragen, finden
dienst der Gemeinschaft im Internet. CORDIS enthält alle
Sie auf der Webseite der Generaldirektion Informationsgesell-
Informationen über Programme, Projekte und F&E-Partner.
schaft: http://europa.eu.int /information_society / programmes /
Das Webportal finden Sie im Internet unter
http://www.cordis.lu.
LIFE III
LIFE trägt zur Entwicklung, Umsetzung und Aktualisie-
index_de.htm
Ihre Ansprechpartner in der
Bank Austria Creditanstalt:
Mag. Peter Rieger, Repräsentant (Repräsentanz Brüssel)
rung von Umweltpolitik und Umweltrecht der Gemeinschaft
B-1000 Brüssel, Avenue de Cortenberg 89,
bei und fördert die Einbeziehung von Umweltaspekten in
Telefon: (+32 2) 735 41 22
politische Maßnahmen der Gemeinschaft. Ein weiteres Ziel
E-Mail: [email protected]
besteht darin, neue Lösungen für Umweltprobleme von
gemeinschaftlicher Dimension zu erkunden.
Projektvorschläge können bei den in den teilnehmenden
Ländern gegründeten Agenturen eingereicht werden. Für die
aktuelle Phase (2000 – 2004) sind seitens der EU 0,6 Mrd.
Euro veranschlagt.
Weitere Informationen über LIFE III finden Sie im Internet
unter http://europa.eu.int / comm / life / home.htm
Investitionsleitfaden / Ungarn 2004
17
Überblick über Förderungen und Finanzierungsmöglichkeiten
2.2.2.
EU SME Finance Facility Phase II
(SME FF)
Die Kommission hat 1999 eine Finanzierungsfazilität für
2.3.
Österreichische
Finanzierungsmöglichkeiten
2.3.1.
Versicherungs- und
Finanzierungsmöglichkeiten (OeKB)
2.3.1.1.
Bundeshaftung der Republik Österreich:
OeKB-Beteiligungsgarantie
die zehn Beitrittskandidatenländer ins Leben gerufen. Bei
dieser Fazilität arbeitet die Kommission mit der EBRD, der EIB
und der CEB (Council of Europe Development Bank) bzw. der
KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) zusammen.
Ziel:
Im Wesentlichen wird es durch diese Maßnahme lokalen
Erleichterung von Investitionsvorhaben, die direkt oder
Finanzinstituten (Banken, Leasinggesellschaften und Eigen-
indirekt der Verbesserung der österreichischen Leistungsbilanz
kapital-Fonds) in den Kandidatenländern erleichtert, langfristige
dienen, durch Haftungsübernahme für politisches Risiko.
Finanzierungen für Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU)
bereitzustellen. Die Unterstützung dieser Intermediäre kann
im „traditionellen“ Kreditweg im sogenannten „Loan and
Guarantee Window“ erfolgen, innerhalb dessen technische
Unterstützung,
Erfolgsprämien,
Antragsteller:
Österreichische Unternehmen, z. B. Produktions-, Handels-,
Dienstleistungsunternehmen, Holdinggesellschaften etc.
Wechselkursabdeckungen,
Anreize für Kleinkredite, aber auch die Kostenübernahme für
spezielle Kreditgarantien angeboten werden.
Im sogenannten „Equity Window“ wird Eigenkapital und
Geförderte Projekte:
Beteiligungen, beteiligungsähnliche Rechte (beteiligungsähnliche Darlehen, Gesellschafterdarlehen).
Management-Unterstützung zur Verfügung gestellt.
Innerhalb beider „Fenster“ müssen die Endkreditnehmer,
die lokalen KMU, die lokalen und nationalen Umwelt-, Sicherheits- und Gesundheitsstandards erfüllen. Die finanzierenden
Umfang der Garantie:
◆ Buchwert der Beteiligung (Geld- oder Sacheinlagen, Gesellschafterdarlehen).
Banken sind vertraglich verpflichtet, die gewährten Unterstüt-
◆ Erhöhungen (z. B. bei Kapitalerhöhungen) sind möglich.
zungen ausschließlich zugunsten von Maßnahmen für KMU
Reduktion aufgrund von Abschichtungen, Darlehensrück-
zu verwenden und über die gewährten Einzelfinanzierungen
zahlungen, Wertberichtigungen etc.
den abwickelnden Instituten und auch der Kommission über
Verlangen Auskunft zu erteilen.
◆ Die Deckung von Zinsen und Erträgen ist möglich. Keine
Projektunter- bzw. -obergrenze.
Die zur Bank Austria Creditanstalt gehörende HVB Bank
Hungary Rt. (http:// www.hvb.hu) hat mit der EIB eine
Refinanzierungslinie zur Nutzung durch kleine und mittlere
Garantiedeckungsquote:
Bis zu 100 % für politische Risken (Selbstbehalt: 0 – 5 %).
Unternehmen wie auch für Infrastrukturprojekte von Gebietskörperschaften, PPPs und Unternehmen, die im kommunalen
Variables Garantieentgelt:
Interesse tätig sind, abgeschlossen. Diese Refinanzierungslinien
Zwischen 0,2 % und 1,5 % p.a., zahlbar jährlich im Vorhinein
sind die Voraussetzung für die Teilnahme am „Loan Window“
für die Absicherung des politischen Risikos im engeren Sinne (z.B.
der EU SME Finance Facility. Die HVB Bank Hungary Rt. nimmt
Enteignung, Krieg, kriegerische Ereignisse etc.). Die Indeckung-
an diesem Programm teil.
nahme des Transferrisikos muss gesondert beantragt werden,
hiefür wird ein Zuschlag in Höhe von 50 % in Rechnung gestellt.
Ihre Ansprechpartner in der
Bank Austria Creditanstalt:
Mag. Christian Rakos, MBA (Syndication & Loan Markets)
Laufzeit:
Bis maximal 25 Jahre, in der Praxis zumeist 5 bis 10 Jahre.
A-1010 Wien, Schottengasse 6
Telefon: +43 (0) 50505 DW 43132
E-Mail: [email protected]
Kurt Klepeisz (Syndication & Loan Markets)
A-1010 Wien, Schottengasse 6
Telefon: +43 (0) 50505 DW 53955
E-Mail: [email protected]
Haftungsfall, gedeckte Risken:
Vollständiger oder teilweiser Entzug sowie vollständige oder
teilweise Zerstörung der Beteiligung oder des beteiligungsähnlichen Rechtes aus direktem oder indirektem politischem Anlass
(z. B. Verstaatlichung, Enteignung etc.) sowie Transferbeschränkungen für den Erlös aus dem Verkauf oder der Abwicklung der
Beteiligung, für Beteiligungserträge oder für Kapital- und Zinsenzahlungen aus beteiligungsähnlichen Rechtsgeschäften.
18
Investitionsleitfaden / Ungarn 2004
Überblick über Förderungen und Finanzierungsmöglichkeiten
Antragsverfahren:
G4-Anträge (Formblätter) werden im Wege der
Zinsenberechnung:
Vierteljährlich dekursiv.
Bank Austria Creditanstalt als Hausbank eingebracht.
Sicherstellung:
Ihre Ansprechpartner in der
Bank Austria Creditanstalt:
lehensvertrages, evtl. zusätzliche materielle Sicherheiten (z. B.
Ihr Firmenkundenbetreuer der Bank Austria Creditanstalt
hypothekarische Sicherstellung, AWS-Haftungen etc.).
Abtretung der G4, Abtretung der Beteiligung /des Dar-
sowie Leitung und MitarbeiterInnen
der Abteilung Export- und Investitionsfinanzierung
Telefon: +43 (0) 505 05 DW 44405 oder 44424
E-Mail: [email protected]
Antragsverfahren:
Schriftlicher Antrag (formlos) an die Bank Austria Creditanstalt als Hausbank, nach Vorliegen der G4, der Wechselbürgschaftszusage oder Haftungen der AWS.
2.3.1.2.
OeKB-Beteiligungsfinanzierung
Kreditzweck:
Beteiligung (bis zu 100 %) an einem ausländischen
Unternehmen. Gewährung eines Gesellschafterdarlehens zur
Weiteres Informationsmaterial:
Infoblatt „Exportservice-OeKB-Beteiligungsfinanzierung“
bzw. Homepage der Bank Austria Creditanstalt
(www.ba-ca.com).
Errichtung von Produktionsstätten, Errichtung von Vertriebsniederlassungen etc.
Ihre Ansprechpartner in der
Bank Austria Creditanstalt:
Voraussetzungen:
Ihr Firmenkundenbetreuer der Bank Austria Creditanstalt
Bundeshaftung G4 (bei denkbarem politischem Risiko)
sowie Leitung und MitarbeiterInnen
oder Wechselbürgschaft des Bundes oder Haftung der Austria
der Abteilung Export- und Investitionsfinanzierung
Wirtschaftsservice Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Telefon: +43 (0) 505 05 DW 44405 oder 44424
(AWS).
E-Mail: [email protected]
Kredithöhe:
Wert der Beteiligung und / oder des Darlehens abzüglich
2.3.2.
Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft
mit beschränkter Haftung (AWS)
2.3.2.1.
Garantien im Rahmen des
Ost-West-Fonds
eines allfälligen Selbstbehaltes.
Laufzeit:
Maximal 25 Jahre, davon max. 10 Jahre tilgungsfrei (in
der Praxis sind 5 bis 10 Jahre, hiervon 2 bis 3 Jahre tilgungsfrei üblich).
Ziel:
Erleichterung der Internationalisierung inländischer Unternehmen, Verminderung des Risikos von Beteiligungsinvestitionen inländischer Unternehmen im Ausland durch Haftungs-
Kreditkosten:
übernahme für wirtschaftliches Risiko.
◆ OeKB Rahmen-I-Konditionen je nach Laufzeit des Kredites.
◆ Kosten der G4 (Garantieentgelt je nach Höhe des Länderrisikos variabel) bzw. der Wechselbürgschaft (Wechselbürg-
Wer kann die Förderung beanspruchen?
Unternehmen, welche
schaftsentgelt 0,2 % p. a. bei Haftung der Bank Austria
◆ ihren Sitz im Inland haben und
Creditanstalt) bzw. der Haftung der AWS.
◆ mehrheitlich in österreichischem Eigentum stehen oder
◆ nicht mehrheitlich in österreichischem Eigentum stehen,
Die jeweils aktuellen Zinssätze entnehmen Sie bitte dem
Infoblatt „Exportservice“ bzw. Homepage (www.ba-ca.com).
jedoch das Beteiligungsprojekt den strategischen Zielen und
der Stärkung der Wettbewerbsstellung des antragstellenden
Unternehmens dient und dieses auch für die Betreuung des
Kreditgebühr:
Projektes federführend verantwortlich ist.
0,8 % vom Kreditbetrag, nur im Falle einer Finanzierung
auf Basis einer Haftung der AWS.
Investitionsleitfaden / Ungarn 2004
19
Überblick über Förderungen und Finanzierungsmöglichkeiten
Was wird gefördert?
◆ Erwerb von Beteiligungen an ausländischen Unternehmen,
Anteils- und Kapitalerhöhungen bei bereits bestehenden
Wie hoch ist das Garantieentgelt?
Je nach Garantieart und Garantieausmaß: ca. 1 % p. a.,
zahlbar jeweils halbjährlich zum 30. Juni und 31. Dezember.
Beteiligungsengagements.
◆ Gewährung von Gesellschafterdarlehen, Gesellschafter-
Wie lange ist die Laufzeit?
zuschüssen und sonstigen Gesellschaftermitteln (z. B. Bürg-
◆ Bei Direktgarantien bis maximal 12 Jahre.
schaften) an das Beteiligungsunternehmen, wenn mit
◆ Bei Finanzierungsgarantien mit Risk-sharing bis maximal
diesen Beteiligungen eine Steigerung der betrieblichen
15 Jahre.
Leistungskraft und eine nachhaltige Verbesserung der Marktposition des inländischen Unternehmens erwartet werden
Wann tritt der Haftungsfall ein?
kann.
◆ Bei Direktgarantien: Eintritt der für den Einzelfall definierten
◆ Bei Beteiligungen in EWR-Ländern muss antragstellendes
Unternehmen als KMU (= kleineres und mittleres Unter-
Tatbestände (z. B. Insolvenz des Beteiligungsunternehmens,
nachhaltige Betriebsverluste usw.).
nehmen) gem. EU-Definition anzusehen sein (weniger als
◆ Bei Finanzierungsgarantien mit Risk-sharing:
250 Beschäftigte, weniger als 40 Millionen Euro Umsatz
◆ Insolvenz des inländischen Unternehmens,
oder Bilanzsumme geringer als 27 Millionen Euro).
◆ Eintritt des für den Einzelfall definierten besonderen Tatbestandes.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
Es muss ein Besicherungsbedarf bestehen, das heißt, bei
Wo können Sie einreichen?
Misslingen würde ein substanzieller Schaden für das antrag-
◆ Bei Ihrer Filiale der Bank Austria Creditanstalt.
stellende Unternehmen eintreten.
◆ Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft m.b.H.
(vormals Finanzierungsgarantie Ges.m.b.H.) / Ost-West-Fonds,
Projektuntergrenze?
A-1031 Wien, Ungargasse 37.
0,73 Millionen Euro; keine Projektobergrenze.
Welche Unterlagen sind mitzubringen?
Wie wird gefördert?
◆ Direktgarantie – AWS / Ost-West-Fonds verpflichtet sich,
dem inländischen Unternehmen bei Eintritt des definierten
Garantiefalles (= wirtschaftlicher Misserfolg des Beteili-
◆ Informationen über die wirtschaftlichen, persönlichen,
gesellschafts- und gewerberechtlichen Verhältnisse des
Kreditnehmers.
◆ Unterlagen über das Beteiligungsvorhaben.
gungsprojektes) einen bestimmten Anteil der Beteiligungsinvestition (Risk-sharing-Quote) zu bezahlen.
◆ Finanzierungsgarantie mit Risk-sharing-Kombination der
Direktgarantie mit Garantie für finanzierende Bank.
Ihre Ansprechpartner in der
Bank Austria Creditanstalt:
Ihr Firmenkundenbetreuer der Bank Austria Creditanstalt
sowie Leitung und MitarbeiterInnen
Falls finanziert werden soll: Wie hoch sind die
der Abteilung Export- und Investitionsfinanzierung
Kreditkosten?
Telefon: +43 (0) 505 05 DW 44405 oder 44424
◆ Marktüblich.
E-Mail: [email protected]
◆ Kombination mit günstigen Krediten (ERP-Kredite, OeKBBeteiligungsfinanzierung, Starthilfekredite usw.) ist möglich.
2.3.2.2.
Welches Risiko deckt die Garantie?
◆ Risk-sharing-Quote bei Direktgarantien maximal 50 % (wird
im Einzelfall festgelegt).
Internationalisierung von KMU
Ziel:
Förderung
der
Internationalisierung
österreichischer
Klein- und Mittelbetriebe.
◆ Bei Finanzierungsgarantien mit Risk-sharing darf der Kreditbetrag 90 % des Projektpräliminares nicht überschreiten.
Die Garantiequote gegenüber der Bank beträgt davon
maximal 90 % (bei ERP-Finanzierungen maximal 100 %).
20
Investitionsleitfaden / Ungarn 2004
Antragsteller:
Klein- und Mittelbetriebe mit Sitz im Inland.
Überblick über Förderungen und Finanzierungsmöglichkeiten
Geförderte Projekte:
Welche Unterlagen sind mitzubringen?
Auslandsinvestitionen / Internationalisierungsprojekte mit
◆ Informationen über die wirtschaftlichen, persönlichen,
einem präliminierten Kostenvolumen von maximal EUR 1 Mio.
gesellschafts- und gewerberechtlichen Verhältnisse des
Kreditnehmers.
Voraussetzungen:
◆ Unterlagen über das Beteiligungsvorhaben.
Wettbewerbsstärkung der österreichischen Klein- und Mittelbetriebe, Verbesserung der österreichischen Leistungsbilanz.
Ihre Ansprechpartner in der
Bank Austria Creditanstalt:
Wie wird gefördert?
Ihr Firmenkundenbetreuer der Bank Austria Creditanstalt
Mittels
◆ Garantien zur Deckung des wirtschaftlichen Risikos (= Projektgarantie) bzw.
◆ der damit verbundenen Finanzierung (= Finanzierungs-
sowie Leitung und MitarbeiterInnen
der Abteilung Export- und Investitionsfinanzierung
Telefon: +43 (0) 505 05 DW 44405 oder 44424
E-Mail: [email protected]
garantie) und auch
◆ Garantien zur Deckung des politischen Risikos (Abwicklung
über OeKB).
Welches Risiko deckt die Garantie?
2.3.3.
Studienfonds und Exportstudienfonds
2.3.3.1.
Studienfonds der AWS
Ziel:
Wird von Fall zu Fall festgelegt, wobei das wirtschaftliche
Zielsetzung ist die finanzielle Förderung und Unterstüt-
Risiko in bestimmtem Umfang (mindestens 50 %) vom Garan-
zung bei der Antragstellung für Programme europäischer und
tienehmer mitgetragen werden muss. Die Finanzierungs-
internationaler Organisationen (= Antragsförderung) sowie
garantie deckt max. 80 % des aushaftenden Kreditbetrages.
bei der Projektvorbereitung und -betreuung (= Studienförde-
Hinsichtlich des politischen Risikos ist eine Deckungsquote bis
rung) im Zusammenhang mit Direktinvestitionen, Beteiligun-
zu 100 % (bei 5 – 10 % Selbstbehalt) möglich.
gen und /oder sonstigen Investitionen im Ausland.
Wie hoch ist das Garantieentgelt?
Wer kann die Förderung beanspruchen?
Ca. 1 % p. a.
Unternehmen aller Branchen (ausgenommen Land- und
Forstwirtschaft, Realitätenwesen und Versicherungen) mit Sitz
Falls finanziert werden soll: Wie hoch sind die
in Österreich.
Kreditkosten?
◆ AWS-BÜRGES-Kondition,
Förderungsgegenstand und -höhe:
◆ Kombination mit günstigen Krediten (ERP-Kredite, OeKB-
◆ Antragsförderung: allgemeine Kosten, die im Zusammen-
Beteiligungsfinanzierung, Starthilfekredite usw.) ist möglich.
hang mit der Antragstellung zur Erschließung entsprechender EU sowie vergleichbare Programme anderer internatio-
Wann tritt der Haftungsfall ein?
naler Organisationen entstehen. Pauschalzuschuss i. H. v.
◆ Scheitern des Internationalisierungsprojektes (Vermeidung
2.900 Euro, bei Kosten über 5.800 Euro Zuschuss von
eines nachhaltigen Schadens für den österreichischen
Klein- und Mittelbetrieb).
◆ Insolvenz des Garantiebegünstigten (= inländisches Unternehmen).
◆ Politischer Haftungsfall.
50 %, max. jedoch 7.250 Euro.
◆ Studienförderung: Können o.a. Förderprogramme nicht in
Anspruch genommen werden, übernimmt die AWS 50 %
der Kosten von externen Konsulenten und Experten für die
Entwicklung, Vorbereitung und Prüfung der „Machbarkeit“
des Projektes. Barauslagen des Unternehmens (z. B. Reise-
Wo können Sie einreichen?
kosten) können ebenfalls zu max. 25 % in die Förderbasis
◆ Bei Ihrer Filiale der Bank Austria Creditanstalt.
einbezogen werden.
◆ Bei der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mit beschränkter Haftung (vormals BÜRGES Förderungsbank
Gesellschaft m.b.H.), A-1031 Wien, Ungargasse 37.
Investitionsleitfaden / Ungarn 2004
21
Überblick über Förderungen und Finanzierungsmöglichkeiten
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
Internationale Exportfinanzierung
(Österreich)
2.4.
◆ Antragsförderung: Vorlage des vom Unternehmen firmenmäßig unterfertigten Antrages an die europäische oder
Im globalen Wettbewerb stehen Exporteure immer häufi-
internationale Organisation, der die formellen und inhalt-
ger vor der Herausforderung, neben dem Verkauf ihrer Pro-
lichen Voraussetzungen des jeweiligen Programms erfüllen
dukte und Leistungen auch für deren teilweise oder gänzliche
muss.
Finanzierung Sorge zu tragen. Dies bedeutet, dass neben
◆ Studienförderung:
Preis, Technologie, Qualität, Lieferzeit und After-Sales-Service
◆ Plausibilität des Investitionsvorhabens,
auch die Attraktivität des begleitenden Finanzierungsoffertes
◆ Grundlagen für erfolgreiche Projektdurchführung sind sei-
mitentscheidend für den Auftragserhalt ist.
tens des KMU oder seiner Partner gegeben oder herstellbar,
Dieser Entwicklung Rechnung tragend, wurden von
◆ Qualifikation der externen Berater ist gewährleistet,
Finanzinstitutionen und Kommerzbanken eine Reihe von
◆ angemessenes Verhältnis der Beratungskosten zu den
Produkten und Möglichkeiten entwickelt, maßgeschneiderte
Gesamtkosten,
◆ Studie darf bei Antragstellung noch nicht in Angriff
genommen sein,
◆ andere Förderprogramme stehen für dieses Projekt nicht
zur Verfügung.
Finanzierungslösungen zur Unterstützung von Exportvorhaben
anzubieten – unter größtmöglicher Berücksichtigung der zum
Teil sehr unterschiedlichen Vorstellungen und Wünsche der
Käuferseite.
Unter dem Produktbereich „Internationale Exportfinanzierung“ wird generell das weite Feld der käufer- bzw. abneh-
2.3.3.2.
Exportstudienprogramm der OeKB
merbezogenen Exportfinanzierung verstanden. Er umfasst all
jene Finanzierungsmaßnahmen, in denen der ausländische
Ziel:
Unterstützung bei der Erschließung neuer Märkte sowie
Käufer / Abnehmer / Importeur, dessen Bank oder auch der
Senkung der Anlaufkosten. Zugang zu professionellen Markt-
Staat selbst als Kreditnehmer bzw. gegebenenfalls als Garanten
studien mit gesamtwirtschaftlicher Bedeutung für die Export-
auftreten.
wirtschaft. Aufschluss über neue Wachstumsmärkte und
-sektoren.
Da die internationale Exportfinanzierung eine Form der
Absatzfinanzierung ist, muss immer ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen einer konkreten Exportleistung und der
Höhe der Förderung:
entsprechenden Finanzierung gegeben sein.
Bis zu 100 % der nachgewiesenen Kosten, max. jedoch
200.000 Euro.
Dies bedeutet:
◆ Zusammenhang in sachlicher Hinsicht zwischen Exportkon-
Antragstellung:
Antragseinreichung für die Vergabe einer Studie direkt
bei der OeKB, inkl. einer genauen Beschreibung und des
trakt und Finanzierung.
◆ Die Finanzierungsmaßnahme muss unmittelbar der Durchführung des Exportkontraktes dienen.
gewünschten Umfanges der Studie, einer Auflistung der zu
Um den bei grenzüberschreitenden Finanzierungsopera-
erwartenden Kosten sowie einer Aufstellung potenzieller
tionen verstärkt vorhandenen wirtschaftlichen Risken (Produk-
Lieferungen und Leistungen.
tions-, Abnahme-, Delkredere-Risiko etc.) sowie den zusätzlich
auftretenden politischen Risken (u. a. außerordentliche staat-
Ihre Ansprechpartner in der
Bank Austria Creditanstalt:
liche Maßnahmen wie Zahlungsverbot, Moratorium, Transfer-
Ihr Firmenkundenbetreuer der Bank Austria Creditanstalt
Revolution, Krieg, Einfuhrbeschränkungen etc.) zu begegnen,
sowie Leitung und MitarbeiterInnen
ist oftmals die Inanspruchnahme der nationalen (OeKB bzw.
der Abteilung Export- und Investitionsfinanzierung
privater Versicherungsbereich) und internationalen Versiche-
Telefon: +43 (0) 505 05 DW 44405 oder 44424
rungsmöglichkeiten (MIGA, AIG etc.) zweckmäßig.
E-Mail: [email protected]
und Konvertierungsbeschränkungen, weiters Streik, Enteignung,
Die Produktpalette der Internationalen Exportfinanzierung der Bank Austria Creditanstalt umfasst neben dem kurzfristigen auch den mittel- und langfristigen Finanzierungsbereich in all seinen Variationen, unter Inanspruchnahme der
anwendbaren nationalen und internationalen Förderungsund Absicherungsmöglichkeiten.
22
Investitionsleitfaden / Ungarn 2004
Überblick über Förderungen und Finanzierungsmöglichkeiten
Das Hauptgewicht liegt beim österreichischen Export-
Abwicklung, im Gegensatz zu den bei einem gebundenen
förderungssystem. Seitens der Republik Österreich wurde die
Finanzkredit erforderlichen umfangreicheren Verhandlun-
Oesterreichische Kontrollbank AG (OeKB) als Bevollmächtigte
gen, auf eine Vereinbarung zwischen Exporteur und der
des Bundes mit der Abwicklung und Durchführung des Ex-
Bank Austria Creditanstalt beschränkt. Es wird jedoch der
portgarantie- und auch Exportfinanzierungs-Systems betraut.
gleiche Vorteil der Bilanzverkürzung wie bei einem gebun-
Für die Absicherung kurzfristiger Exportgeschäfte (Zah-
denen Finanzkredit erreicht. Weiters können auch ohne
lungsziele für Lieferungen und Dienstleistungen bis zu 24
OeKB-Deckung, abhängig von der jeweiligen Bonität des
Monaten, i. d .R. auf revolvierender Basis) hat die OeKB eine
Schuldners und der vorliegenden Sicherheit, Diskontierun-
100%ige Kreditversicherungs-Tochtergesellschaft gegründet,
gen mit oder ohne Regress (Forfaitierung) und allenfalls
die ab August operativ sein wird. Hintergrund dafür ist,
unter Einbeziehung einer privaten Versicherung durch die
marktfähige Risken verstärkt dem privaten Versicherungs-
Bank Austria Creditanstalt durchgeführt werden.
◆ Anzahlungs- bzw. Lokalkostenfinanzierung (ohne OeKB-Garantie):
markt zu überlassen.
Diese Finanzierungsart stellt eine Ergänzungsfinanzierung
Voraussetzungen für die Übernahme von Haftungen
zum gebundenen Finanzkredit dar. Hierfür sind keine Bun-
durch die Republik Österreich:
deshaftungen erhältlich. Das Abwicklungsschema entspricht
◆ Die zugrunde liegende Exporttransaktion muss der direkten
dem des gebundenen Finanzkredites, mit in der Regel
oder indirekten Verbesserung der österreichischen Leistungsbilanz dienen und den jeweils anzuwendenden Regelungen
kürzeren Tilgungszeiträumen.
◆ Konsortialkredit:
hinsichtlich der österreichischen Mindestwertschöpfung
Die Bank Austria Creditanstalt fungiert als Arranger /Co-
entsprechen.
Arranger gemeinsam mit ausgesuchten in- oder auslän-
◆ Die internationalen sowie auf EU-Ebene getroffenen Regelungen (Berner Union, OECD-Consensus: Arrangement on
Guidelines for Officially Supported Export Credits – wird als
dischen Banken als Kreditgeber (Bankenkonsortium) zur
Finanzierung von Großprojekten.
◆ Rahmenkreditvereinbarung:
Gentlemen’s Agreement zwischen fast allen OECD-Mit-
Die Bank Austria Creditanstalt hat mit einer Vielzahl von
gliedsstaaten angesehen) sind einzuhalten.
ausländischen Banken „Rahmenkreditvereinbarungen“ ab-
◆ Überprüfung der Deckungsfähigkeit jeder Einzeltransaktion
anhand
der
jeweils
geltenden
aktuellen
geschlossen, welche die grundsätzlichen Modalitäten für
Garantie-
die vorgenannten Finanzierungsvarianten festlegen. Durch
Deckungspolitik der österreichischen Exportförderungs-
Einbeziehung einer Finanzierungstransaktion in eine derar-
gremien.
tige Vereinbarung wird der Administrations- und Zeitaufwand erheblich verkürzt und vereinfacht.
Die wichtigsten Produkte der Internationalen Exportfinan-
◆ Akkreditiv-Anschlussfinanzierung (mit /ohne OeKB-Garantie):
zierung der Bank Austria Creditanstalt:
Eine ausländische Bank eröffnet zugunsten eines öster-
◆ Gebundener Finanzkredit mit / ohne OeKB-Garantie:
reichischen Exporteurs ein Akkreditiv mit Zahlungsklausel
Dies ist der Klassiker der internationalen Exportfinanzie-
„bei Sicht“. Zur mittelfristigen Finanzierung der Akkreditiv-
rung und auch unter den Bezeichnungen „Käuferkredit“
auszahlungen schließt die ausländische Bank gleichzeitig
bzw. „Bestellerkredit“ bekannt. Auf Basis eines Exportkon-
einen Finanzierungsvertrag mit dem avisierenden Institut
traktes wird zwischen unserem Institut und dem Käufer
der Bank Austria Creditanstalt ab.
bzw. dessen Bank ein Kreditvertrag zur unmittelbaren
◆ Multisourcing in der internationalen Exportfinanzierung:
Finanzierung des Exportkontraktes abgeschlossen. Die
Die fortschreitende Globalisierung der Wirtschaft führt zu
Kreditauszahlungen erfolgen direkt an den Exporteur pro
immer komplexeren Exportprojekten. Größere Aufträge setzen
rata Lieferung / Leistung gegen Vorlage dokumentärer Nach-
sich heute oftmals aus einer Mehrzahl von Lieferanteilen aus
weise. Die Tilgung durch den Kreditnehmer erfolgt sodann
diversen Ländern zusammen. Dank des umfangreichen inter-
gemäß vereinbartem Modus. Die Finanzierungslaufzeiten
nationalen Netzwerkes der Hypovereinsbank-Gruppe ist die
bewegen sich – abgestimmt auf Projekt und die internatio-
Bank Austria Creditanstalt in der Lage, die verschiedenen
nalen Rahmenbedingungen – zwischen 2 und 10 Jahren
staatlichen Finanzierungs- und Garantieprogramme direkt
(Kraftwerke bis zu 12 Jahren).
oder indirekt in Anspruch zu nehmen bzw. Absicherungen
◆ Forderungsankauf mit /ohne OeKB-Garantie:
durch private Versicherungen zur Verfügung zu stellen und
Für volumsmäßig geringere Exportgeschäfte empfiehlt sich
somit maßgeschneiderte Finanzierungen aus einer Hand
der Forderungsankauf, wobei sich die vertragstechnische
anzubieten. Bei derartigen Finanzierungen kooperieren die
Investitionsleitfaden / Ungarn 2004
23
Überblick über Förderungen und Finanzierungsmöglichkeiten
lokalen Einheiten der Bank Austria Creditanstalt mit der staat-
In der Regel werden zuhöchst 80 % des Vertragswertes fi-
lichen Exportversicherungsstelle in Ungarn (Hungarian Export
nanziert. Die strukturierte Handelsfinanzierung ist eine Form
Credit Insurance – MEHIB).
der Umsatzfinanzierung, daher bewegen sich die Kreditlaufzeiten im kurz- bis mittelfristigen Bereich (6 – 18 Monate).
Finanzierung im Rahmen des Kyoto-Ziels:
Die, bei der im Jahre 1997 stattgefundenen Weltklima-
Häufige Finanzierungsformen:
konferenz in Kyoto eingegangenen Verpflichtungen der In-
◆ Export-Vorfinanzierung,
dustriestaaten, ihre Treibhausgasemissionen innerhalb eines
◆ „Tolling“-Finanzierung,
festgelegten Zeitrahmens zu senken, führen zu direkten Aus-
◆ Transportfinanzierung,
wirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen.
◆ Lagerfinanzierung,
Mit Kyoto und den relevanten Beschlüssen auf EU-Ebene und
◆ Zahlungszielfinanzierung,
in Österreich werden künftig klimapolitische Entscheidungen
◆ Investitionsgüterfinanzierung mit Warenauflösung,
in der Unternehmensstrategie berücksichtigt werden müssen.
◆ Auflösung von Warenverpflichtungen
Die
im
Rahmen
der
Flexiblen
Instrumente
Joint
(Barter, Gegengeschäfte).
Implementation (JI) und Clean Development Mechanism (CDM)
realisierten Projekte, als auch die daraus generierten Emissions-
Im Unterschied zum klassischen „Balance Sheet Lending“
gutschriften, stellen für viele Unternehmen ein zusätzliches
ist die strukturierte Handelsfinanzierung vorrangig auf die
Geschäftspotenzial dar. Die Bank Austria Creditanstalt unter-
Transaktions- bzw. Sicherheitenstruktur abgestellt.
stützt Untenehmen in allen Aspekten der Strukturierung und
Finanzierung solcher Auslandsgeschäfte.
Falls möglich und sinnvoll, wird die Refinanzierung der
Ihre Ansprechpartner in der
Bank Austria Creditanstalt:
Mag. Margit Slezak, Abteilungsleiter-Stv.
vorangeführten Produkte im Rahmen des von der OeKB gestio-
(Internationale Export- und Handelsfinanzierung)
nierten Exportfinanzierungsverfahrens („EFV“) durchgeführt.
A-1010 Wien, Am Hof 2, Telefon: +43 (0) 505 05 DW 87320
E-Mail: [email protected]
Ihre Ansprechpartner in der
Bank Austria Creditanstalt:
Mag. Robert Fleischmann, Abteilungsleiter
(Internationale Export- und Handelsfinanzierung)
A-1010 Wien, Am Hof 2, Telefon: +43 (0) 50505 DW 56901
Mag. Alfred Wolloch
(Internationale Export- und Handelsfinanzierung)
A-1010 Wien, Am Hof 2, Telefon: +43 (0) 505 05 DW 53575
E-Mail: [email protected]
E-Mail: [email protected]
Mag.Dr. Florence Werdisheim, Abteilungsleiter-Stv.
(Internationale Export- und Handelsfinanzierung)
A-1010 Wien, Am Hof 2, Telefon: +43 (0) 50505 DW 50330
E-Mail: [email protected]
2.6.
Investitionsanreize in Ungarn
Seit 01.01.2004 können in Ungarn nachfolgende Körperschaftsteuerbegünstigungen für Investitionen beansprucht
werden.
Unterscheidung nach der Art der Investition:
2.5.
Strukturierte Handelsfinanzierung
und Commodity Trade Finance
Finanzierungsform für den Rohstoff- bzw. Handelswaren-
bereich (z. B. Erdöl, Stahl und Stahlprodukte, Metalle, Baum-
1. Projekt zur Produktherstellung,
2. Projekt zur Erweiterung bzw. Erneuerung (Entwicklung),
3. Projekt zur Schaffung von Arbeitsplätzen und
4. sonstige Investitionen.
wolle, Düngemittel, Papier etc.).
Die Struktur der Kreditgewährung orientiert sich am
Unterscheidung nach dem Ort der Investition:
Produktions-, Transport- bzw. Abnahmezyklus des jeweiligen
◆ Bevorzugte Region = Region, in der die Arbeitslosenquote
Gutes. Zur Besicherung werden die Rechte an den Gütern
um 15 % höher als im Vorjahr ist. (Die Liste mit den Ort-
(inkl. etwaiger Versicherungen) bzw. die Rechte an den
schaften wird jährlich kundgemacht.)
Verkaufs- oder Einkaufsverträgen an die Bank Austria Creditanstalt abgetreten.
24
Investitionsleitfaden / Ungarn 2004
◆ Wirtschaftlich rückständige Region = Region, die in einer
Regierungsverordnung angeführt ist. (Diese Orte sind wirt-
Überblick über Förderungen und Finanzierungsmöglichkeiten
schaftlich oder infrastrukturell rückständig oder die Ar-
Weiters muss eine der drei folgenden Voraussetzungen ge-
beitslosenquote ist höher als der Landesdurchschnitt.)
geben sein:
◆ Übrige Regionen.
◆ Erhöhung des Personalstandes um 100 Personen (bzw. 50
Art der Begünstigung:
◆ Erhöhung der Jahreslohnkosten um das 600fache des der-
in rückständigen Regionen) oder
1. Investitionsbegünstigung
zeitigen Mindestlohnes (bzw. des 300fachen in rückständi-
◆ Großinvestition (mindestens 10 Milliarden HUF) für Produk-
gen Regionen) binnen 4 Steuerjahren oder
tionszwecke: 100 % Steuerbegünstigung für maximal 10
Jahre ab Inbetriebnahme für Produktionsstätten, die vor
◆ der Anteil von klein- und mittelständischen Lieferanten beträgt mindestens 30 %.
dem 31.12.2002 in Betrieb genommen worden sind (letztes
Jahr: 2011). Die Steuerbegünstigung setzt eine bestimmte
3. Arbeitsplätze schaffende Investition
Erhöhung der Beschäftigtenzahl voraus.
◆ Eine Steuerbegünstigung ohne Investitionsminimum wird in
◆ Großinvestition (mindestens 3 Milliarden HUF) für Produk-
Höhe von 80 % gewährt, wenn binnen 5 Steuerjahren eine
tionen in wirtschaftlich rückständigen Regionen. Die Steuer-
Erhöhung des Personalstandes um 300 Personen (bzw. 150
begünstigung wird umsatzanteilsmäßig festgelegt, wobei
in rückständigen Regionen) erfolgt, sofern 20 % des aufge-
die Summe der Umsatzerlöse der Produktherstellungstätig-
nommenen Personals Berufsanfänger sind.
keit in der Region zu berücksichtigen ist. Die Steuerbegünstigung wird maximal für 10 Jahre ab der Inbetriebnahme
4. Sonstige Investitionen
für Produktionsstätten, die vor dem 31.12.2002 in Betrieb
◆ Großinvestition (mindestens 100 Milliarden HUF): 80 %
genommen worden sind gewährt (letztes Jahr: 2011). Vor-
Steuerbegünstigung für maximal 10 Jahre ab Inbetriebnahme
aussetzungen für die Inanspruchnahme sind: eine be-
einer Investition
stimmte Erhöhung des Personalstandes und der Sitz der
◆ zur Errichtung eines Breitbandinternetanschlusses,
Gesellschaft muss in der Region sein. Die gleiche Begünsti-
◆ zur Film- und Videoherstellung,
gung wird gewährt, wenn die Investition in einem Bundes-
◆ im Rahmen eines selbstständigen Umweltschutzprojektes,
land (Komitat) getätigt wird, in dem die Arbeitslosenquote
◆ zwecks Förderung der Lebensmittelhygiene einer bestehen-
größer als 15 % ist.
den Produktionseinrichtung für Lebensmittel aus tierischen
Quellen.
2. Entwicklungsbegünstigung (Regierungsverordnung 275 /2003;
XII.24)
◆ Für Klein- und mittelständische Unternehmen kann eine
Steuerbegünstigung in Höhe von 40 % der im Steuerjahr
Großinvestition:
gezahlten Kreditzinsen (max. 6 Mio. HUF pro Jahr) in An-
◆ Investition in Höhe von mindestens 3 Milliarden HUF (bzw.
spruch genommen werden, wenn nach dem 31.12.2000
in wirtschaftlich rückständigen Regionen: 1 Milliarde HUF),
ein Kredit für die Anschaffung (Herstellung) von Sach-
◆ zur Neuschaffung eines Objektes oder
anlagen aufgenommen wurde. Die Steuerbegünstigung
◆ zur Erweiterung eines bestehenden Objektes, welche die
kann in jenen Jahren in Anspruch genommen werden, in
Veränderung des hergestellten Produktes, der erbrachten
denen die Sachanlage im Besitz des Unternehmens ist. Das
Leistung oder eine Veränderung im Produktions- oder Leis-
letzte Jahr der Steuerbegünstigung ist das Jahr, in dem der
tungsprozess zur Folge hat.
Kredit laut dem ursprünglichen Kreditvertrag zurückzuzahlen
ist. (D. h. wenn die Rückzahlungsfrist des Kredites verlän-
Eine 80%ige Steuerbegünstigung wird für maximal 10 Jahre
gert wird, wird die Steuerbegünstigung nicht verlängert.)
ab Inbetriebnahme für Produktionsstätten, die nach dem
Keine Steuerbegünstigungen können von internationalen
31.12.2002 in Betrieb genommen und 5 Jahre lang betrieben
Speditionen bzw. im Bereich Land- und Forstwirtschaft und
werden, gewährt, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt
Fischerei beansprucht werden.
werden:
◆ Bei Großinvestitionen muss der Anteil der neuen Anlagen
mindestens 30 % betragen.
De-minimis-Förderungen
◆ Unter Berücksichtigung der Verordnung 69/2001/EG kön-
◆ Der auf die Erweiterungen bestehender Objekte entfallen-
nen Steuersubjekte in Ungarn in drei aufeinander folgen-
de Betrag darf höchstens 20 % der Investitionssumme be-
den Jahren Förderungen in Höhe von insgesamt 100.000
tragen (in rückständigen Regionen gilt diese Voraussetzung
EUR (de minimis) in Anspruch nehmen.
nicht).
Investitionsleitfaden / Ungarn 2004
25
Überblick über Förderungen und Finanzierungsmöglichkeiten
Als de-minimis-Förderungen gelten:
◆ die Begünstigung bei Klein- und Mittelbetrieben: Kürzung
Ihre Ansprechpartner in der CONSULTATIO:
CONSULTATIO Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H.
der Steuerbemessungsgrundlage um das Ergebnis vor
Herr Mag. Gerhard Pichler,
Steuern, aber höchstens um 30 Mio. HUF bei Vorliegen be-
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Geschäftsführer
stimmter Bedingungen (§§ 7 – 8, KöStG);
A-1210 Wien, Holzmeistergasse 7 – 9,
◆ die Begünstigung für Forschungs- und Entwicklungstätigkeit: Kürzung der Steuerbemessungsgrundlage um die
direkten Kosten der Forschungs- und Entwicklungstätigkeit,
aber maximal um 50 Mio. HUF bei Vorliegen bestimmter
Voraussetzungen (§§ 7 – 8, KöStG);
◆ Steuerbegünstigungen
für
Klein-
und
Mittelbetriebe
(Kreditzinsbegünstigung siehe oben).
Telefon (+43 1) 27 775 DW 240
E-Mail: [email protected]
Herr Mag. Siegfried Scheiner, Buchprüfer und Steuerberater
A-1210 Wien, Holzmeistergasse 7 – 9,
Telefon (+43 1) 27 775 DW 244
E-Mail: [email protected]
Nach Ungarns EU-Beitritt können Investitionsbegünstigungen
CONSULTATIO Gazdasági és Adóügyi Tanácsadó Kft.
für neue Investitionen nicht mehr in Anspruch genommen
Herr Dr. József Knapp,
werden. Förderungen, die bereits vor dem EU-Beitritt gewährt
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Geschäftsführer
wurden, bestehen für den zuerkannten Zeitraum weiter, sie
H-1121-Budapest, Zugligeti út 6, Tel: +36 1/391 4170
unterliegen jedoch weiteren Bedingungen (§ 29/E KöStG), die
E-Mail: [email protected]
für die Berechnung des tatsächlichen Prozentsatzes der Begünstigung herangezogen werden müssen.
Bei Investitionen im Bereich Land-, Forstwirtschaft und Fischerei sind weitere Voraussetzungen für die Inanspruchnahme
Frau Zsuzsa Marosfalvi, Steuerberaterin
H-1121-Budapest, Zugligeti út 6, Tel: +36 1/391 4197
E-Mail: [email protected]
der o. g. Begünstigungen in der Verordnung des Rates
Frau Krisztina Gubicza, Steuerberaterin
1257/1999/EG und 1263/1999/EG angeführt.
H-1121-Budapest, Zugligeti út 6, Tel: +36 1/391 4172
E-Mail: [email protected]
26
Investitionsleitfaden / Ungarn 2004
Rechtliche Grundlagen und Umfeld für Investitionen
3. Rechtliche Grundlagen und
Umfeld für Investitionen
3.1.
Handelsrecht, Gesellschaftsrecht
3.1.1.
Allgemeines
Nur wenn die Wirtschaftsgesellschaft ihre Tätigkeit zuIm Zuge einer weiteren Harmonisierung des ungarischen
Rechts mit den Normen der Europäischen Union ist das
gleich an einer von ihrem Sitz abweichenden Niederlassung
oder Zweigniederlassung ausübt, können mehrere Prokuristen
bestimmt werden.
Gesellschaftsrecht im „Gesetz über die Wirtschaftsgesell-
Gegen den Missbrauch der beschränkten Haftung wur-
schaften“ neu geregelt worden, das mit 16. Juni 1998 in
den Sanktionen eingeführt. Die Gesellschafter haften für die
Kraft getreten ist.
nicht beglichenen Verbindlichkeiten der aufgelösten Gesellschaft unbeschränkt und solidarisch, sofern die Gesellschafter
Nach dem ungarischen Gesellschaftsrecht ist es seit 1998
möglich, eine Vorgesellschaft zu gründen, welche durch die
◆ Beurkundung des Gesellschaftsvertrages und
◆ Gegenzeichnung des Gesellschaftsvertrages durch einen
Rechtsanwalt entsteht.
ihre beschränkte Haftung missbraucht haben. Diese übertragene Haftung kann vom Gericht festgelegt werden.
Eine zu niedrige Eigenkapitalausstattung zieht eine so genannte „Zwangsumwandlung“ nach sich: Wenn das Eigenkapital einer Gesellschaft aufgrund der Daten ihres Jahresabschlusses in zwei aufeinander folgenden Jahren unter dem für
Eine Vorgesellschaft kann bereits mit der Anmeldung zur
ihre Gesellschaftsform verbindlich vorgeschriebenen gezeich-
Eintragung im Firmenregister ihre Tätigkeit aufnehmen,
neten Kapital ist (z. B. wegen aufgelaufener Verluste), und die
wobei sie in der Schwebephase gewissen Einschränkungen
Gesellschaft (Aktionäre) nicht innerhalb von drei Monaten
unterliegt:
nach der Annahme des Jahresabschlusses für die Sicherung
◆ Bis zum Zeitpunkt der Eintragung sind Tätigkeiten ver-
des notwendigen Eigenkapitals sorgt, muss die Gesellschaft
boten, die einer behördlichen Genehmigung bedürfen.
ihre Umwandlung in eine andere Gesellschaft beschließen.
◆ In der Person der Gesellschafter dürfen keine Änderungen
eintreten.
◆ Die Vorgesellschaft kann weder aufgelöst noch umgewandelt werden.
◆ Der Gesellschaftsvertrag darf nicht abgeändert werden.
◆ Ein Prozess zum Ausschluss eines Gesellschafters darf nicht
anhängig gemacht werden.
Bei der Umwandlung muss eine Gesellschaftsform gewählt werden, bei der
◆ das Eigenkapital der Gesellschaft der vorgeschriebenen
Höhe entspricht oder
◆ vom Gesetz keine Mindesthöhe für das gezeichnete Kapital
festgelegt ist.
Eine Einmanngesellschaft darf kein alleiniger Gesellschafter
Gemeinsam mit dem Gesetz über die Wirtschaftsgesell-
oder Aktionär einer Gesellschaft sein. Diese Regelung betrifft
schaften trat am 16. Juni 1998 auch das neue Gesetz über
auch die Einmanngesellschaften mit ausländischem Sitz.
die Firmenregistrierung in Kraft. Das Firmenregister (ähnlich
Nach der rechtskräftigen Feststellung der Insolvenz der
unserem Firmenbuch) wird bei den Hauptstädtischen-Komi-
Wirtschaftsgesellschaft (Konkurs) darf der Geschäftsführer /
tats- (Budapest) bzw. den Bezirk-Gerichten geführt, ist öffent-
Vorstand, der in den zwei Jahren vor Konkurseröffnung min-
lich und kann daher von jedem eingesehen werden.
destens ein Jahr lang bei der in Konkurs befindlichen Gesell-
Auf Grundlage der EU-Richtlinie Nr. 69/335/EWG d. Rates
schaft ein leitendes Organ war, für einen Zeitraum von drei
betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von
Jahren nicht zum Geschäftsführer eines anderen Unterneh-
Kapital (entspricht der österreichischen Regelung der Gesell-
mens bestellt werden.
schaftsteuer), wonach die Firmeneintragung (Gesellschafts-
Im Jahr 1998 wurde die Möglichkeit geschaffen eine Pro-
gründung) und Änderungsmeldungen steuerpflichtig sind, je-
kura zu erteilen, d. h. man kann eine generelle Vertretungs-
doch höchstens 1 % des Kapitals betragen darf, erfolgte eine
macht an einen Arbeitnehmer der Gesellschaft erteilen.
Novelle. Anstatt der früheren prozentualen Eintragungs-
Investitionsleitfaden / Ungarn 2004
27
Überblick über Förderungen und Finanzierungsmöglichkeiten
gebühren, die die Grenze von 1 % überstiegen haben, sind
nun feste Gebührensätze festgelegt worden.
Demnach beträgt die Eintragungsgebühr bei einer
Gewinn und Verlust verteilen sich auf die Gesellschafter
im Verhältnis zu ihrem Vermögensbeitrag, sofern der Gesellschaftsvertrag nicht eine andere Regelung vorsieht.
öffentlichen AG 600.000 HUF, bei einer GmbH oder einer
geschlossenen AG 80.000 HUF, bei Gesellschaften ohne
Rechtspersönlichkeit (z. B. KG) 50.000 HUF. Die Gebühr der
Anmeldung von Modifizierungen beträgt 40 % der Eintragungsgebühr.
Kommanditgesellschaft (bt)
3.1.3.
Die Kommanditgesellschaft ist wie die Offene Handelsgesellschaft keine juristische Person.
Genauso wie in Österreich muss es auch im ungarischen
Die Veröffentlichungsgebühr des Antrages beträgt bei
Recht zumindest einen Komplementär geben, der unbeschränkt
Gesellschaften mit Rechtspersönlichkeit 25.000 HUF, bei Ge-
und – im Falle mehrerer Gesellschafter – solidarisch haftet, sowie
sellschaften ohne Rechtspersönlichkeit 14.000 HUF, die Ver-
mindestens einen Kommanditisten, welcher in Höhe seiner Ver-
öffentlichungsgebühr der Modifizierungen 15.000 HUF bzw.
mögenseinlage haftet. Die Bestimmungen der Offenen Handels-
7.000 HUF.
gesellschaft sind für die Kommanditgesellschaft gültig, solange
Unternehmensgründungen sollen dadurch beschleunigt
das Gesetz nichts anderes bestimmt.
werden, dass relativ knappe Fristen eingeführt werden, inner-
Der Kommanditist ist nicht zur Geschäftsführung berech-
halb derer die Eintragung der Gesellschaft beim Register-
tigt, ausgenommen, sein Name scheint im Firmenwortlaut
gericht vollzogen sein muss. Diese Frist beträgt bei der offenen
auf. Davon abweichende vertragliche Änderungen sind nich-
Handelsgesellschaft und bei der Kommanditgesellschaft
tig. Wenn sein Name im Firmenwortlaut aufscheint, haftet er
30 + 8 Tage, bei der Aktiengesellschaft und der Gesellschaft
ebenso wie der Komplementär.
mit beschränkter Haftung 60 + 8 Tage.
Erfolgt binnen dieser Fristen keine Beschlussfassung (An-
Die Gesellschaft hört auf zu existieren, wenn alle Komple-
trag wird abgelehnt oder stattgegeben) gilt die Gesellschaft
mentäre aus der Gesellschaft ausscheiden, ausgenommen,
ex lege am 39. bzw. 69 Tag als eingetragen.
wenn
Bei Gründung einer Gesellschaft gibt es keine Beschränkungen für Ausländer. Sowohl Gesellschafter als auch Geschäftsführer können Ausländer sein.
3.1.2.
Offene Handelsgesellschaft (kkt)
Die Offene Handelsgesellschaft ist – wie nach österreichi-
◆ binnen drei Monaten ein neuer Komplementär gemeldet
wird oder
◆ eine Umwandlung in eine kkt erfolgt.
Die Gesellschaft hört auf zu existieren, wenn alle Kommanditisten aus der Gesellschaft ausscheiden, ausgenommen,
schem Recht – keine juristische Person. Die Bezeichnung
wenn
Offene Handelsgesellschaft (kkt) ist im Firmentext der Gesell-
◆ binnen drei Monaten ein neuer Kommanditist gemeldet
schaft anzugeben.
Die Gesellschafter stellen das erforderliche Vermögen zur
wird oder
◆ eine Umwandlung in eine kkt erfolgt.
Verfügung. Sie haften solidarisch und unbeschränkt zu Lasten
ihres Privatvermögens für die Schulden der Gesellschaft, sofern
das Vermögen der Gesellschaft nicht ausreicht (nach Klage).
3.1.4.
Aktiengesellschaft (rt)
Die Aktiengesellschaft ist eine juristische Person mit
Zur Geschäftsführung der Gesellschaft ist grundsätzlich
einem Grundkapital (Mindestgrundkapital HUF 20.000.000,–,
jeder Gesellschafter berechtigt, wenn er nicht wegen Be-
das entspricht derzeit ca. 77.520 EUR), das aus Aktien von
gehung einer Straftat rechtskräftig zu einem vollziehbaren
vorher bestimmtem Betrag und Nennwert besteht. Die Haf-
Freiheitsentzug verurteilt wurde. Im Gesellschaftsvertrag kön-
tung des Gesellschafters (Aktionärs) gegenüber der Gesell-
nen die Gesellschafter einen oder mehrere Geschäftsführer
schaft erstreckt sich auf die Zahlung des Nennwertes oder
bestellen; in diesem Fall sind die anderen nicht zur Ausübung
Emissionswertes der Aktie. Für die Verbindlichkeiten der
der Geschäftsführung befugt.
Aktiengesellschaft haftet der Aktionär nicht.
Die Gesellschafter sind nicht verpflichtet ihren Ver-
Der Aktionär ist verpflichtet, innerhalb eines Jahres nach
mögensteil, der im Gesellschaftsvertrag festgesetzt wurde, zu
Eintragung der Aktiengesellschaft in das Firmenregister den vollen
erhöhen oder den Vermögensbeitrag bei Verlust auszugleichen.
Wert der Aktien einzuzahlen und die Sacheinlage bis zur Ein-
Die Herausgabe des Vermögensteiles oder seines Wertes kann
reichung des Antrages zur Registrierung zur Verfügung zu
nur im Fall der Auflösung der Gesellschaft oder bei Löschung
stellen. Der Aktionär hat ein Recht auf den Teil des Gewinnes laut
des Gesellschafterverhältnisses gefordert werden.
Bilanz, den die Hauptversammlung zur Verteilung bestimmt.
28
Investitionsleitfaden / Ungarn 2004
Rechtliche Grundlagen und Umfeld für Investitionen
Die Registrierung einer Aktiengesellschaft kann nur erfol-
Der Aufsichtsrat kontrolliert – so wie in Österreich – die
gen, wenn die Einberufung der Gründerversammlung vor-
Geschäftsführung der Gesellschaft und hat das Recht, von
schriftsmäßig erfolgt ist, die Aktionäre das gesamte Grund-
den Vorstandsmitgliedern sowie leitenden Mitarbeitern der
kapital gezeichnet haben und mindestens 30 % des Nenn-
Gesellschaft Berichte oder Informationen anzufordern, um die
wertes bzw. des Emissionswertes, mindestens jedoch 10 Mio.
Gesellschaft zu überprüfen. Ohne einen schriftlichen Bericht
HUF (rd. 38.760 EUR), in Form einer Bareinlage eingezahlt
des Aufsichtsrates darf die Hauptversammlung keine Ent-
worden sind und die Sacheinlage der Aktiengesellschaft zur
scheidung über den Jahresabschluss und die Gewinnverwen-
Verfügung gestellt wurde.
dung treffen.
Die Hauptversammlung ist das oberste Organ der Aktien-
Die Gründungsurkunde der Aktiengesellschaft kann
gesellschaft, welche aus der Gesamtheit der Aktionäre be-
bestimmte Befugnisse auf den Aufsichtsrat übertragen: die
steht. In die ausschließliche Kompetenz der Hauptversamm-
Bestellung / Abberufung der Vorstandsmitglieder, Feststellung
lung fallen z. B. die Festlegung und Abänderung des Statuts,
ihrer Entlohnung, Genehmigung bestimmter Rechtsgeschäfte.
die Erhöhung und Herabsetzung des Grundkapitals, Fest-
Lehnt der Aufsichtsrat ein Rechtsgeschäft ab, kann der Vor-
stellung der Bilanz und Aufteilung des Jahresgewinnes, die
stand die Hauptversammlung einberufen. Die Hauptversamm-
Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes
lung kann nur mit einer Dreiviertelmehrheit den Aufsichtsrat
(sofern es die Satzung nicht dem Aufsichtsrat überträgt) und
überstimmen.
des Aufsichtsrates.
Die Mitglieder des Aufsichtsrates (mindestens drei, höchs-
Die Hauptversammlung muss in der durch das Statut
tens 15 Personen) werden grundsätzlich von der Hauptver-
bestimmten Häufigkeit, aber mindestens einmal jährlich ein-
sammlung gewählt. Wenn die AG mehr als 200 Mitarbeiter
berufen werden. Im Bedarfsfall kann die Hauptversammlung
beschäftigt, muss 1/3 des Aufsichtsrates aus Dienstnehmern
jederzeit einberufen werden.
bestehen (ähnliche Regelung wie in Österreich).
Der Vorstand muss innerhalb von acht Tagen bei gleich-
Es ist auch möglich, eine Einmann-Aktiengesellschaft zu
zeitiger Verständigung des Aufsichtsrates die Hauptversamm-
gründen. Diese Form der Unternehmung kommt dann zustan-
lung zur Ergreifung der notwendigen Maßnahmen einberufen,
de, wenn eine einzige Person alle Aktien der Gesellschaft hält.
wenn er Kenntnis davon erhält, dass das Eigenkapital der
Es gelten, bis auf einige Ausnahmen, dieselben Regelun-
Aktiengesellschaft durch Verluste auf zwei Drittel des Grund-
gen wie für die normale Aktiengesellschaft: Das Grundkapital
kapitals gesunken ist oder ihr Eigenkapital unter 20 Millionen
muss in voller Höhe bis zur Einreichung des Registrierungsan-
HUF gesunken ist oder die Aktiengesellschaft ihre Zahlungen
trages einbezahlt sein, Aktien am Aktionär darf die Einmann-
eingestellt hat und ihr Vermögen die Schulden nicht deckt.
Aktiengesellschaft nicht erwerben. In bestimmten Fällen hat
Der Vorstand besteht aus mindestens drei und höchstens
der Aktionär eine unbeschränkte und volle Haftung (z. B.:
elf Mitgliedern (Direktoren), wobei der Vorstandsvorsitzende
wenn der Aktionär dauernd eine nachteilige Geschäftspolitik
aus den eigenen Reihen gewählt wird. Eine abweichende Re-
ausübt und dadurch die Erfüllung der Verpflichtungen der
gelung gibt es bei der geschlossenen Aktiengesellschaft. Die
Einmann-Aktiengesellschaft gefährdet wird, kann aufgrund
Vorstandsmitglieder sind höchstens auf fünf Jahre zu wählen,
eines Antrages das Gericht die unbeschränkte und volle Haf-
wobei sie wiedergewählt und jederzeit abberufen werden
tung des Aktionärs feststellen.)
können.
Der Vorstand ist das geschäftsführende Organ der Aktiengesellschaft. Er vertritt die Gesellschaft gegenüber dritten Per-
Der Aktionär kann auch in der Gründungsurkunde die
volle und unbeschränkte Haftung für die Verbindlichkeiten
der Einmann-Aktiengesellschaft übernehmen.
sonen, vor Gerichten und anderen Behörden, gestaltet bzw.
leitet die Arbeitsorganisation der Aktiengesellschaft und übt
die Arbeitgeberrechte aus. Zu seinen Rechten und Hauptauf-
3.1.5.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (kft)
Die GmbH ist eine juristische Person. Ihr Stammkapital ist die
gaben zählen u. a.:
Summe der einzelnen Stammeinlagen der Gesellschafter und
◆ alle Entscheidungen zu treffen, die nicht in den Wirkungs-
darf nicht weniger als 3 Mio. HUF (entspricht ca. 11.630 EUR)
bereich der Hauptversammlung fallen
◆ die Vorlage und Veröffentlichung des Jahresabschlusses
betragen.
Die Summe der Geldeinlage darf bei der Gründung nicht
◆ die Vorlage eines Gewinnverwendungsbeschlusses
weniger als 30 % des Stammkapitals und nicht weniger als
◆ Entscheidungen über die Aufnahme von Krediten zu tref-
1 Mio. HUF betragen. Die Eintragung darf nur erfolgen, wenn
fen etc.
wenigstens die Hälfte jeder Geldeinlage und insgesamt
1 Mio. HUF eingezahlt ist. Die bei der Gründung nicht bezahl-
Investitionsleitfaden / Ungarn 2004
29
Rechtliche Grundlagen und Umfeld für Investitionen
ten Geldeinlagen müssen innerhalb eines Jahres nach der
firmengerichtlichen Eintragung einbezahlt werden. Die Sach-
◆ Wahl und Abberufung der Geschäftsführer, der Mitglieder
des Aufsichtsrates, etc.
einlagen müssen bis zur Einreichung des Antrages zur Registrierung zur Verfügung gestellt werden.
Der (die) Geschäftsführer wird (werden) auf bestimmte
Die Stammeinlagen dürfen unterschiedlich groß sein, die
Zeit (höchstens 5 Jahre – jedoch Wiederwahl möglich)
einzelne Einlage darf jedoch nicht unter 100.000 HUF liegen.
gewählt, vertritt (vertreten) die Gesellschaft nach außen und
Jeder Gesellschafter darf nur eine Stammeinlage halten, aber
erledigt (erledigen) die Angelegenheiten der Gesellschaft. Das
eine Stammeinlage kann mehrere Eigentümer haben.
Vertretungsrecht des Geschäftsführers kann durch den Gesell-
Die Stammeinlage entspricht dem Geschäftsanteil, der
schaftsvertrag beschränkt werden, ist jedoch Dritten gegen-
die Rechte der Gesellschafter und den ihnen zustehenden Teil
über ungültig. Es besteht die Möglichkeit, dass alle Gesell-
am Vermögen der Gesellschaft verkörpert. Dieser Geschäfts-
schafter zur Vertretung befugt sind, d. h. dass alle Gesell-
anteil kann den Gesellschaftern der Gesellschaft frei übereignet
schafter zu Geschäftsführern ernannt werden.
werden. Einer außenstehenden Person kann der Geschäfts-
Der Geschäftsführer kann zumindest zwei Angestellten
anteil nur dann übereignet werden, wenn die Stammeinlage
eine Handlungsvollmacht betreffend bestimmter Kompetenzen
vom Gesellschafter zu 100 % einbezahlt wurde. Dem Gesell-
erteilen, wobei diese gemeinsam zeichnen müssen (ausge-
schafter, der Gesellschaft oder einer von der Gesellschafter-
nommen Prokurist, der selbstständig zeichnungsberechtigt ist).
versammlung bestimmten Person steht ein Vorkaufsrecht auf
In der ungarischen GmbH kann es auch einen Aufsichts-
den zur Übertragung vorgesehenen Geschäftsanteil zu. Die
rat geben, deren Mitglieder von der Gesellschafterversamm-
Übertragung des Geschäftsanteiles erfordert keine Modifizie-
lung gewählt werden. Zwingend ist die Wahl eines Aufsichts-
rung des Gesellschaftsvertrages, ist aber dem Firmenregister-
rates, falls das Stammkapital 50 Millionen HUF übersteigt
gericht zu melden.
oder die durchschnittliche Zahl der Vollzeitbeschäftigten 200
Der Gewinn der Gesellschaft wird im Verhältnis der
Personen übersteigt. Wie bei der Aktiengesellschaft, kann
Stammeinlagen aufgeteilt, sofern im Gesellschaftsvertrag
auch bei der GmbH der Gesellschaftsvertrag den Aufsichtsrat
nichts anderes vereinbart wurde.
in bestimmten Maßen über die Geschäftsführung stellen
Die Generalversammlung ist das oberste Organ einer GmbH
und muss mindestens einmal im Jahr einberufen werden.
(siehe die diesbezüglichen Vorschriften bei der AG).
Die Gesellschaft kann auch durch nur einen Gesellschafter
Die Gesellschafterversammlung muss zur Ergreifung der
gegründet werden. In diesem Fall spricht man von einer Ein-
notwendigen Maßnahmen unverzüglich einberufen werden,
manngesellschaft. Die Generalversammlung wird durch den
wenn aus der Bilanz bzw. der Buchhaltung der Gesellschaft
Gründer repräsentiert. Eine Einmann-GmbH darf keinen
hervorgeht, dass das Eigenkapital infolge von Verlusten auf
eigenen Geschäftsanteil erwerben. Der Aufsichtsrat ist nur
die Hälfte des Stammkapitals bzw. unter 3 Millionen HUF ge-
dann notwendig, falls die Zahl der Beschäftigten aufgrund
sunken ist, sowie wenn die Gesellschaft ihre Zahlungen ein-
der obigen Regelung dies begründet. Vor der Anmeldung
gestellt hat und ihr Vermögen die Schulden nicht deckt.
zum Firmengericht ist die Geldeinlage in voller Höhe zu be-
Die Gesellschafterversammlung kann auch über Fragen
zahlen.
entscheiden, die in die Kompetenz leitender Organe fallen,
Wie bei der Einmann-Aktiengesellschaft, kann bei der
falls der Gesellschaftsvertrag dies ermöglicht. Davon gibt es
Einmann-GmbH die Haftung des Gesellschafters aufgrund der
zwei Ausnahmen: Bei der Einmanngesellschaft und einer
konzernrechtlichen Regelung (nachteilige Geschäftspolitik)
Gesellschaft, wo der Gesellschafter mindestens Dreiviertel-
voll und unbeschränkt sein.
mehrheit hat, kann der Gesellschafter die Kompetenz dem
Geschäftsführer jederzeit entziehen, der Geschäftsführer wird
dadurch von der im Gesetz festgelegten Verantwortung
befreit.
3.1.6.
GmbH & Co.KG
Es gibt keine entsprechende ungarische Benennung. Der
Komplementär dieser KG ist eine GmbH. Aus dem ungarischen
Firmenwortlaut geht nicht hervor, dass der einzige Komple-
In die ausschließliche Kompetenz der Gesellschafterversammlung fallen u. a.:
◆ Feststellung der Bilanz und Aufteilung des Gewinnes
◆ Erhöhung und Herabsetzung des Stammkapitals
◆ Einziehung von Geschäftsanteilen
◆ Ausschluss von Gesellschaftern
30
Investitionsleitfaden / Ungarn 2004
mentär eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist. Es
gelten die Vorschriften für die Kommanditgesellschaften.
Rechtliche Grundlagen und Umfeld für Investitionen
3.1.7.
Das gemeinsame Unternehmen (kv)
Eine besondere Gesellschaftsform ist das gemeinsame
Unternehmen. Es handelt sich hierbei um eine von Mitgliedern
Angestellten dürfen keine Prokura bei der Muttergesellschaft
bzw. weiteren verwandten Unternehmen haben. Die Niederlassung muss ins Firmenregister eingetragen werden.
gegründete Wirtschaftsgesellschaft, die für die Verbindlich-
Die Niederlassung entsteht durch Eintragung im Firmen-
keiten mit dem Gesellschaftsvermögen haftet. Reicht dieses
register. Ab diesem Zeitpunkt kann die unternehmerische
Vermögen nicht aus, um die Verbindlichkeiten zu decken, so
Tätigkeit aufgenommen werden.
sind die Mitglieder gemeinsam – im Verhältnis ihrer Beteili-
Grundsätzlich werden inländische Unternehmen und ausländische Niederlassungen im Hinblick auf die Gründung und
gung – für die Schulden als Bürgen haftbar.
Der Verwaltungsrat ist das oberste Organ des gemeinsamen Unternehmens; die Geschäftsführung und die Vertre-
den Betrieb gleich behandelt. In einigen Fällen1 können jedoch abweichende Vorschriften bestehen.
Eine Niederlassung im Namen des ausländischen Unter-
tung sind in der Verantwortung des Direktors.
Diese Gesellschaftsform wird gegründet um ein gemein-
nehmens bzw. eines Devisenausländers darf keine Vertre-
sames Ziel zu verwirklichen, meist für die Abwicklung von Pro-
tungs- und Agententätigkeit ausüben. Über das Vermögen,
jekten (z. B. gemeinsame Forschung und Entwicklung).
die Rechte und Verpflichtungen der Niederlassungen darf das
ausländische Unternehmen nur bei Auflösung der Niederlas-
3.1.8.
Einzelunternehmen
sung bzw. während des im Niederlassungsgesetz 2 geregelten
Der Einzelunternehmer ist im „Gesetz über die Nieder-
Insolvenzverfahrens verfügen.
lassung für wirtschaftliche Zwecke von ausländischen selbstständigen Unternehmen“ (LXXII aus 1998) geregelt.
3.1.10.
Handelsvertretungen
Seit dem 1. Jänner 1999 können sich auch ausländische
Ein ausländisches Unternehmen kann eine ständige,
Staatsbürger als Einzelunternehmer in Ungarn anmelden. Vor-
direkte Handelsvertretung in Ungarn gründen. Diese Organi-
aussetzung dafür ist, dass ungarischen Staatsbürgern dieselbe
sationseinheit entsteht mit Eintragung im Firmenregister und
Möglichkeit offen steht. Die Anmeldung erfolgt beim zustän-
hat keine eigene Rechtspersönlichkeit.
digen ungarischen Bürgermeisteramt, das dem Einzelunternehmer den zur Ausübung der Tätigkeit notwendigen Unternehmerausweis
erteilt.
Es
gelten
keine
Mindestkapital-
Eine Handelsvertretung darf folgende Tätigkeiten ausüben:
◆ Vermittlung von Außenhandelsverträgen,
vorschriften. Persönliche Haftung und persönliche Mitwirkung
◆ Teilnahme an der Vorbereitung von Vertragsabschlüssen und
sind notwendig. Bei ausländischen Personen ist eine Aufent-
◆ Informations- und Werbetätigkeit.
haltsgenehmigung erforderlich. Die Person, die Gesellschafter
mit unbeschränkter Haftung einer Gesellschaft ist, darf kein
Einzelunternehmer sein.
3.1.11.
Gründung einer Ges.m.b.H.
Die Gründung erfolgt durch einen Rechtsanwalt oder Notar.
Es ist ein Gesellschaftsvertrag oder bei der Einmann-
3.1.9.
Zweigniederlassung ausländischer
Unternehmen
gesellschaft eine Gründungsurkunde zu errichten.
Diese Zweigniederlassung ist geregelt im „Gesetz über die
Mindestbestandteile des Gesellschaftsvertrages sind:
Zweigniederlassungen und Handelsrepräsentanzen von Unter-
◆ Firma (sachbezogen auf die Tätigkeit der Gesellschaft).
nehmen mit ausländischem Sitz in Ungarn“.
◆ Sitz (mit genauer Adresse).
Seit 1. Jänner 1998 ist es für ein ausländisches Unterneh-
◆ Name, Anschrift der Gesellschafter (bei natürlichen Personen
men möglich, in Ungarn Niederlassungen zu eröffnen, ohne ei-
der Mädchenname der Mutter, bei juristischen Personen die
gens ein Unternehmen gründen zu müssen. Die Niederlassung
Firmennummer und der beglaubigte Firmenregisterauszug).
ist eine mit wirtschaftlicher Eigenständigkeit ausgestattete Or-
◆ Tätigkeitskreis.
ganisationseinheit der ausländischen Gesellschaft. In der Regel
◆ Stammkapital und Stammeinlage der Gesellschafter.
ist kein Mindestkapital vorgeschrieben, aber zum Beispiel ist für
◆ Art und Fälligkeit der Bezahlung der Bareinlage.
die Gründung von Niederlassungen ausländischer Kreditinstitute
◆ Stimmrechte.
ein Kapital von mindestens 2 Milliarden HUF notwendig.
◆ Name, Mädchenname der Mutter und Anschrift des ersten
Die Muttergesellschaft ist verpflichtet, das erforderliche
Geschäftsführers, bei mehreren Geschäftsführern die Art
Vermögen ständig sicherzustellen. Zeichnungsberechtigungen
und Weise der Vertretung. Auch ein Ausländer kann Ge-
dürfen ab 01.01.2004 nur Angestellte bzw. Dienstnehmer mit
inländischem Wohnsitz der Niederlassung haben, aber diese
1) wenn es z. B. um die öffentliche Sicherheit und Ordnung geht etc.
2) § 10 II NiederlG
Investitionsleitfaden / Ungarn 2004
31
Rechtliche Grundlagen und Umfeld für Investitionen
schäftsführer sein, er muss weder Wohnsitz in Ungarn
haben noch die ungarische Sprache beherrschen.
◆ Firmenzeichnung: Ein Notar ist für die Beglaubigung der
Unterschrift des Geschäftsführers notwendig.
Grundsätzlich haben Unternehmen einen („normalen“)
Abschluss zu erstellen. Der Jahresabschluss besteht aus der
Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang.
Ein Geschäftsbericht ist zusätzlich zu erstellen. Der verein-
◆ Bei der verbindlichen Wahl eines Aufsichtsrates sind der
fachte Jahresabschluss, (die Verpflichtung einen Geschäftsbe-
Name der Aufsichtsräte, der Mädchenname der Mutter und
richt zu erstellen entfällt), kann nur dann aufgestellt werden,
die Anschrift der Mitglieder des Aufsichtsrates anzugeben.
wenn zwei der folgenden drei Kennzahlen in zwei aufeinan-
◆ Bei der verbindlichen Bestellung eines Wirtschaftsprüfers ist
die Person des ersten Wirtschaftsprüfers anzugeben.
◆ Das Verfahren zur Einberufung einer Gesellschafterversammlung.
der folgenden Jahren nicht überschritten werden:
◆ Bilanzsumme: HUF 150 Millionen (ca. 580.000 EUR),
◆ jährlicher Nettoerlös: HUF 300 Millionen (ca. 1.160.000 EUR),
◆ Anzahl durchschnittlich beschäftigter Personen: 50.
◆ Dauer der Gesellschaft: Falls sie für eine bestimmte Zeit gegründet wird, ist die Dauer der Gesellschaft anzugeben.
3.2.
Bilanzrecht
3.2.1.
Einführung
Eine Aktiengesellschaft, ein in die Konsolidierung einbezogenes Unternehmen und die Zweigniederlassung eines ausländischen
Unternehmens
dürfen
keinen
vereinfachten
Jahresabschluss erstellen.
Mit Wirksamkeit 1. Jänner 2001 ist in Ungarn das Gesetz
Die Bilanz des vereinfachten Jahresabschlusses beinhaltet
römisch C vom Jahre 2000 über die Rechnungslegung (RLG)
die mit Großbuchstaben und römischen Ziffern angegebenen
eingeführt worden.
Positionen der Bilanz (siehe Kap. 3.2.6. Bilanz), der Anhang
Das Gesetz dient grundsätzlich der Annäherung an
die EU-Richtlinie Nr. 4 aus dem Jahre 1978 und an die International Accounting Standards.
ist nicht so umfangreich wie bei einem Jahresabschluss.
Den konsolidierten Jahresabschluss muss jenes Unternehmen erstellen, das als Mutterunternehmen gilt, oder ein
Das Hauptziel liegt darin, dass der Jahresabschluss über
Unternehmen, das an einem gemeinsam geleiteten Unterneh-
die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens
men aufgrund seines Kapitalanteils über bestimmte Berechti-
ein reales und zuverlässiges Bild liefert.
gungen verfügt.
Berichterstattung und Buchführung
3.2.2.
Die Berichterstattungspflicht ist im § 4 RLG geregelt, wo-
Als Muttergesellschaft gilt jenes Unternehmen, das auf
ein anderes Unternehmen einen beherrschenden Einfluss ausübt
nach alle Unternehmer, öffentliche Organisationen, sonstige
und mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt:
Organisationen (Stiftungen, Wohnungsgenossenschaften, ge-
a) es verfügt aufgrund seines Eigentumsanteiles allein über
meinnützige Gesellschaften) und die Ungarische National-
die Mehrheit der Stimmen der Eigentümer (Aktionäre) bzw.
bank über ihre Tätigkeit, ihre Vermögens-, Finanz- und Er-
besitzt aufgrund einer mit anderen Eigentümern (Ak-
tragslage Bericht zu erstatten haben.
tionären) geschlossenen Vereinbarung allein die Mehrheit
Einzelunternehmer unterliegen nicht den Bestimmungen
des RLG.
der Stimmen; oder
b) es ist als Eigentümer der Gesellschaft berechtigt, die Mehr-
Die Besonderheiten der Buchführung und der Erstellung
heit der leitenden Organträger (Repräsentanten) und Mit-
des Jahresabschlusses der Ungarischen Nationalbank, der
glieder des Aufsichtsrates zu bestellen oder abzuberufen;
Kreditinstitute, Finanzunternehmen, Investmentfonds etc.
werden in einer eigenen Regierungsverordnung geregelt.
oder
c) es übt aufgrund eines mit den Eigentümern (Aktionären)
geschlossenen Vertrages (oder aufgrund einer Bestimmung
Das RLG kennt vier verschiedene Formen der Bericht-
der Satzung) – unabhängig vom Eigentumsanteil, vom
erstattung:
Stimmenanteil, vom Bestellungs- und Abberufungsrecht –
1. den Jahresabschluss,
ein entscheidendes Leitungs- und Kontrollrecht aus.
2. den vereinfachten Jahresabschluss,
3. den konsolidierten Jahresabschluss und
4. den vereinfachten Abschluss (vereinfachte Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung)
Überschreitet das Mutterunternehmen in den zwei Jahren
vor dem Berichtsjahr zwei der drei folgenden Kennzahlen
nicht, so muss über das Berichtsjahr kein konsolidierter Jahresabschluss erstellt werden:
32
Investitionsleitfaden / Ungarn 2004
Rechtliche Grundlagen und Umfeld für Investitionen
◆ Bilanzsumme: HUF 2.700 Millionen (ca. 10,5 Mio. EUR)
Von der Veröffentlichung des Anhanges kann vollständig
◆ Umsatzerlöse: HUF 4.000 Millionen (ca. 15,5 Mio. EUR)
oder teilweise abgesehen werden, wenn der Wirtschafts-
◆ Anzahl durchschnittlich beschäftigter Personen: 250
prüfer testiert, dass die Angaben der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung zur Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und
Der vereinfachte Abschluss entspricht der österreichi-
Ertragslage ausreichen. Hat der Abschlussprüfer nach der
schen Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Ab 01.01.2004 kann
Prüfung keine Einwendungen, so ist wie in Österreich ein Be-
ein vereinfachter Abschluss von einer Personengesellschaft
stätigungsvermerk in gesetzlicher Kurzform zu erteilen.
nicht mehr erstellt werden (nur mehr von Einzelunterneh-
Falls der Jahresabschluss vom Wirtschaftsprüfer nicht ge-
mern), diese unterliegt ab diesem Zeitpunkt der doppelten
prüft wurde, ist dieser Umstand auf dem Abschluss anzu-
Buchführung.
führen: „Die veröffentlichten Daten sind nicht von einem Wirt-
Der Abschluss ist in ungarischer Sprache aufzustellen,
und die Daten sind in HUF 1.000,– anzugeben. Ausnahme:
schaftsprüfer kontrolliert worden.“ In diesem Fall kann von der
Veröffentlichung des Anhanges nicht abgesehen werden.
Gesellschaften in Zollfreigebieten dürfen ihren Jahresabschluss in konvertierbaren Devisen erstellen, bzw. wenn die
Bilanzsumme 100 Milliarden HUF überschreitet, sind die
Daten in Mio. HUF anzugeben.
Die Buchführung erfolgt (bei einfacher und doppelter
Buchhaltung) in ungarischer Sprache.
Prüfungspflicht (§ 155 RLG)
Unternehmen sind prüfungspflichtig, wenn die Nettoumsatzerlöse im Durchschnitt in zwei aufeinanderfolgenden
Jahren 50 Millionen HUF übersteigen.
Prüfungspflicht besteht des Weiteren:
Anders als in Österreich ist eine Vorauszahlung an Divi-
◆ wenn die Wahl des Wirtschaftsprüfers aufgrund von
denden möglich. Voraussetzung der Dividendenvorauszah-
Rechtsregeln verbindlich vorgeschrieben ist (z. B. AG, Ein-
lung ist die Erstellung einer Zwischenbilanz. Für die Erstellung
manngesellschaft),
der Zwischenbilanz sind die Bewertungsvorschriften des Jah-
◆ bei Sparkassen,
resabschlusses maßgebend (§ 21 RLG).
◆ bei in die Konsolidierung einbezogenen Unternehmen,
◆ bei Niederlassungen ausländischer Unternehmen.
3.2.3.
Hinterlegungs-, Publikations- und
Prüfungspflicht
Hinterlegungspflicht
Zweigniederlassungen von ausländischen Unternehmen
werden von der Hinterlegungs-, Publikations- und Prüfungs-
Alle Unternehmen (auch die Betriebsstätten), die ins Fir-
pflicht befreit, wenn der Firmensitz des Unternehmens in
menregister eingetragen sind, haben den Abschluss und den
einem Mitgliedstaat der Europäischen Union liegt bzw. der
Beschluss (Vorschlag) über die Verwendung des versteuerten
Firmensitz zwar nicht in einem Mitgliedstaat der EU liegt,
Gewinnes binnen 150 Tagen nach dem Bilanzstichtag, aber
doch die von den Rechtsregeln des betreffenden Staates über
bis spätestens 30. Mai nach dem Berichtsjahr beim Firmen-
Berichterstattungs-, Hinterlegungs-, Publikations- und Prüf-
registergericht zu hinterlegen (§ 153 RLG). Der Lagebericht
pflicht im Einklang mit den einschlägigen Vorschriften der
muss nicht eingereicht werden.
Europäischen Union stehen. Die Liste dieser Staaten wird vom
Für das Mutterunternehmen (konsolidierter Jahresab-
Finanzministerium kundgemacht. Eine Veröffentlichungs- und
schluss) ist der Termin der Hinterlegung binnen 180 Tagen
Hinterlegungspflicht besteht für die o.g. Niederlassungen nur
nach dem Bilanzstichtag, aber spätestens der 29. Juni des
insofern, als der Jahresabschluss bzw. konsolidierte Abschluss
Folgejahres.
vom ausländischen Unternehmen auf Grundlage der einschlägigen Vorschriften des Mitgliedstaates, in dem das ausländi-
Publikationspflicht (§ 154 RLG)
sche Unternehmen seinen Firmensitz hat, erstellt wurde, es
Außerdem muss der Unternehmer noch ein Exemplar des
sei denn, dass die Erstellung, Prüfung, Veröffentlichung und
Abschlusses an die Firmenregistrierungs- und Informations-
Hinterlegung desselben im Einklang mit den betreffenden
stelle des Justizministeriums schicken. Kommt der Unterneh-
Vorschriften der Europäischen Union erfolgte.
mer seinen Veröffentlichungspflichten nicht nach und wird
dadurch das Interesse eines Dritten berührt, so kann dieser
beim Firmenregistergericht die Einleitung des Aufsichtsverfahrens auf Gesetzmäßigkeit beantragen.
Der Geschäftsbericht ist nicht publizitätspflichtig.
3.2.4.
Kontenrahmen
Der Zweck des Einheitskontenrahmens ist es, mit der einheitlichen, systematischen Einordnung der Aktiva und Passiva
dem Kaufmann eine Hilfestellung zur Organisation seiner
Rechnungslegung zu geben und die notwendigen Grund-
Investitionsleitfaden / Ungarn 2004
33
Rechtliche Grundlagen und Umfeld für Investitionen
informationen zur Aufstellung des Jahresabschlusses zu
reich überein. In Ungarn muss auch die Analyse der Entwick-
sichern. Das Gesetz gibt den Inhalt der Kontenklassen vor;
lung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Dar-
der Kontenrahmen ist bis auf die erste Ziffer der Kontenklasse
stellung der Entwicklung von Eigenkapital, Verbindlichkeiten,
nicht gesetzlich vorgeschrieben.
Liquidität und Rentabilität enthalten sein. Diese Angaben
Dazu verweisen wir auf die Anlage 1 (Kap. 5.2.1.).
3.2.5.
Jahresabschluss
3.2.5.1.
Allgemeines
Wie bereits erwähnt umfasst der Jahresabschluss gemäß
überschneiden sich mit denen des Geschäftsberichts (Lageberichts). Der Grund liegt darin, dass der Lagebericht nur für
den („normalen“) Jahresabschluss aufgestellt wird und auch
dann nicht veröffentlicht werden muss. Teil des Anhanges des
„normalen“ Jahresabschlusses ist die Cash-flow-Rechnung.
§ 19 RLG
◆ die Bilanz,
◆ die Gewinn- und Verlustrechnung,
◆ den Anhang („Ergänzungsanlage“)
3.2.5.5.
Geschäftsbericht (Lagebericht)
Der Geschäftsbericht (aufzustellen gemäß § 95 RLG) ist
nur für den („normalen“) Jahresabschluss aufzustellen. Der
Geschäftsbericht soll die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Zur Erstellung eines Geschäftsberichtes (= Lagebericht) ist
und den Geschäftsverlauf des Unternehmens den tatsäch-
jedes Unternehmen, dass eine doppelte Buchhaltung führt,
lichen Verhältnissen entsprechend wiedergeben. Es ist auf
verpflichtet. Ausgenommen davon sind Unternehmen die
wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag, auf die For-
einen vereinfachten Jahresabschluss erstellen. Ab 01.01.2002
schungs- und Entwicklungstätigkeit sowie darüber hinaus auf
ist der Geschäftsbericht formal nicht mehr Teil des Jahresab-
die wahrscheinliche Entwicklung des wirtschaftlichen Umfel-
schlusses. Er muss auch nicht mehr veröffentlicht werden,
des einzugehen.
sondern ist am Firmensitz des Unternehmens zu hinterlegen
und zugänglich zu machen (Angestellten, Wirtschaftsprüfer,
Finanzamt etc.).
3.2.6.
Wichtige Bilanz- und GuV-Posten
3.2.6.1.
Anlagevermögen
Anschaffungskosten sind jene Aufwendungen, die zum
3.2.5.2.
Bilanz
Erwerb, zur Inbetriebnahme bzw. zur Anlieferung im Lager
Für die Bilanz gibt das Gesetz eine Wahlmöglichkeit zwi-
aufgetreten sind, soweit sie dem Vermögensgegenstand ein-
schen Variante „A“ und „B“. Die vereinfachte Bilanz enthält
zeln zugeordnet werden können. Die Anschaffungskosten
nur mit Buchstaben bezeichnete Sammelposten.
umfassen den um Preisnachlässe verminderten bzw. um
Es ist möglich, zusätzliche Posten einzufügen, Leerposten
Preisaufschläge erhöhten Kaufpreis, die Kosten der Lieferung
zu streichen, Posten zusammenzufassen oder umzubenennen
und Verladung etc. Einen Teil der Anschaffungskosten bilden
(§ 22, Abs. (3) RLG).
die folgenden, mit der Anschaffung der Vermögensgegen-
Die Gliederung ist in der Anlage 2 (Variante „A“ und
„B“) dargestellt.
stände eng verbundenen Kosten:
◆ zu zahlende Gebühren,
◆ Zolllasten,
3.2.5.3.
Gewinn- und Verlustrechnung
Für die Gewinn- und Verlustrechnung gibt es ein gesetz-
◆ die berechnete, aber nicht absetzbare allgemeine Umsatzsteuer,
lich vorgegebenes Gliederungsschema. Die Unternehmen
◆ sonstige Gebühren,
haben das Wahlrecht zwischen dem Gesamtkosten- und dem
◆ die Zinsen für unmittelbar im Zusammenhang mit der An-
Umsatzkostenverfahren. Beim Umsatzkostenverfahren sind im
schaffung bzw. Herstellung von Vermögensgegenständen
Anhang Angaben des Gesamtkostenverfahrens zu machen.
in Anspruch genommenen Kredite und Darlehen bis zur In-
Die Gliederung ist in der Anlage 3 dargestellt (Variante
„A“ und „B“).
betriebnahme (§ 47, Abs. (4) RLG),
◆ Gebühr der vor deren Aufnahme gezahlten Bankgarantie,
◆ Provisionen etc.
3.2.5.4.
Anhang
Der Anhang ist für den „normalen“ Jahresabschluss und
den vereinfachten Jahresabschluss aufzustellen (§ 88 bis 94
Keinen Bestandteil der Anschaffungskosten bildet die absetzbare Vorsteuer.
RLG). Es gibt Erleichterungen für den vereinfachten Jahresab-
Zu den Herstellungskosten gehören Aufwendungen, die
schluss. Die wesentlichen Angaben (Bewertungsmethoden,
während der Herstellung, der Inbetriebsetzung, Erweiterung
Investitionen, Anlagenspiegel) stimmen mit jenen in Öster-
bzw. Änderung der Zweckbestimmung, des Umbaues und der
34
Investitionsleitfaden / Ungarn 2004
Rechtliche Grundlagen und Umfeld für Investitionen
Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes eines Ver-
3.2.6.1.3. Langfristige Finanzanlagen
mögensgegenstandes (Produktes) unmittelbar entstanden
Unter den Finanzanlagen sind jene Vermögensgegen-
sind. Außerdem müssen sie nachweisbar eng mit der Herstel-
stände (Beteiligungen, Wertpapiere, Ausleihungen, Lang-
lung verbunden sein und mit Hilfe von entsprechenden Kenn-
fristige Bankguthaben) auszuweisen, die der Unternehmer
ziffern und Umrechnungsschlüsseln auf die Vermögensgegen-
bei einem anderen Unternehmer mit der Absicht angelegt
stände verrechnet werden können. Vertriebskosten und nicht
oder diesem übergeben hat, sich dort dauernde Erträge
direkt zurechenbare Verwaltungs- und Gemeinkosten dürfen
(Dividenden bzw. Zinsen) oder eine Einfluss-, Leitungs- und
nicht aktiviert werden.
Kontrollmöglichkeit zu verschaffen.
3.2.6.1.1. Immaterielle Vermögensgegenstände
3.2.6.2.
Umlaufvermögen
Grundsätzlich sind immaterielle Vermögensgegenstände
Dem Umlaufvermögen sind Vorräte, Forderungen (die
über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer abzuschreiben. Ver-
der Tätigkeit des Unternehmers nicht dauerhaft dienen),
kehrsfähige Rechte können ohne Zeitlimit abgeschrieben wer-
Wertpapiere (die ein Kreditverhältnis verkörpern) und flüssige
den. Selbsterstellte immaterielle Vermögensgegenstände sind
Mittel zuzuordnen.
im Gegensatz zu Österreich aktivierungspflichtig.
Der Geschäfts- oder Firmenwert stellt wie auch in Öster-
3.2.6.3.
Rechnungsabgrenzungsposten
reich den Unterschiedsbetrag zwischen dem gezahlten Kauf-
Rechnungsabgrenzungsposten in Ungarn enthalten so-
preis für das erworbene Unternehmen und dem Wert der ein-
wohl transitorische als auch antizipative Posten. In Österreich
zelnen Vermögensgegenstände abzüglich Schulden dar. Der
dürfen nur transitorische Abgrenzungen unter diesem Posten
aktivierte Firmenwert ist mindestens über 5 Jahre abzuschrei-
angesetzt werden, antizipative Rechnungsabgrenzungen sind
ben. Das Ansatzverbot für den originären Firmenwert besteht
unter den sonstigen Forderungen bzw. Verbindlichkeiten aus-
in beiden Ländern.
zuweisen.
Bei den Forschungs- und Entwicklungskosten steht dem
Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten enthalten
Ansatzverbot in Österreich eine Ansatzmöglichkeit in Ungarn
auch
gegenüber. Die Abschreibungsdauer beträgt höchstens fünf
ansprüche, Gerichtskosten, Verzugszinsen, auch wenn sie
Jahre.
erst während der Bilanzaufstellung gegenüber dem Unter-
Aufwendungen der Gründung und Erweiterung dürfen in
Ungarn aktiviert werden.
Die ungarischen Regelungen gelten ohne Einschränkung
dem
Geschäftsjahr
zuzuordnende
Schadenersatz-
nehmen geltend gemacht bzw. bekannt wurden. Weiters
dem Geschäftsjahr zuzuordnende und bereits beschlossene
Prämien und Belohnungen, die noch nicht bezahlt wurden.
auch für das Steuerrecht, während in Österreich etwa der Fir-
Eigenkapital
menwert über 15 Jahre abgeschrieben werden muss.
3.2.6.4.
3.2.6.1.2. Sachanlagen
tungs- und Gläubigerschutzbestimmungen als in Österreich.
Das ungarische Recht enthält wesentlich weniger HafUnter den Sachanlagen sind die Wirtschaftsgüter (Grund-
So gibt es keine gesetzliche Mindesthöhe der Rücklagen;
stücke und Gebäude, damit verbundene vermögenswerte
eigene Anteile können ohne Beschränkungen bis zu einem
Rechte, technische Einrichtungen, Maschinen und Fahrzeuge,
Anteil von 33 % (bei AG 10 %) erworben werden.
sonstige Einrichtungen, Ausstattung, Anlagen in Bau, ge-
Das Eigenkapital setzt sich aus dem gezeichneten
leistete Anzahlungen und Zuchttiere) auszuweisen, die dauer-
Kapital, aus dem gezeichneten, aber noch nicht eingezahlten
haft – zumindest ein Jahr – der Unternehmenstätigkeit
Kapital, der Kapitalrücklage, der Gewinnrücklage, der ge-
dienen.
bundenen Rücklage, der Bewertungsrücklage und dem Bilanz-
Kosten des Probebetriebes beim Bau eines neuen Produk-
ergebnis des Berichtsjahres zusammen.
tionswerkes erhöhen die Anschaffungskosten der Maschinen
Unter gezeichnetem Kapital versteht man bei Aktien-
und stellen keinen Aufwand dar. Die Erlöse, die aus dem Pro-
gesellschaften und GmbHs das beim Firmenregistergericht
bebetrieb (produzierte Ware aus Probebetrieb) erzielt werden,
eingetragene Kapital, bei anderen Unternehmensformen das
vermindern die Anschaffungskosten.
vom Eigentümer dauerhaft zur Verfügung gestellte Kapital.
Geringwertige Wirtschaftsgüter (Vermögensgegenstände,
Als Kapitalrücklage werden unter anderem die Differenz
deren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter 50.000
zwischen dem Nennwert und Emissionswert der Aktien, von
HUF liegen, d. s. ca. 194 EUR) dürfen bereits ab Inbetrieb-
den Gesellschaftern bei der Gründung oder Kapitalerhöhung
nahme vollständig abgeschrieben werden.
endgültig zur Verfügung gestellte Geldmittel und Anlagen
Investitionsleitfaden / Ungarn 2004
35
Rechtliche Grundlagen und Umfeld für Investitionen
oder die Herabsetzung des gezeichneten Kapitals gegen die
Kapitalrücklage, ausgewiesen.
Die außerplanmäßigen Abschreibungen bzw. Wertverluste
sind für jede Bilanzposition einzeln geregelt. Im Sachanlage-
Als Erhöhung der Gewinnrücklage sind unter anderem
vermögen gilt für außerplanmäßige Abschreibungen der
der Bilanzgewinn der Vorperiode, der von den Gesellschaftern
Marktwert (Absatzmarkt) als Vergleichswert; ein Vergleich mit
geleistete Nachschuss oder die Herabsetzung des gezeichne-
korrigierten Wiederbeschaffungswerten findet nicht statt.
ten Kapitals gegenüber der Gewinnrücklage auszuweisen.
Im Finanzanlagevermögen dürfen vorübergehende Wert-
Eine Verminderung der Gewinnrücklage erfolgt durch die
minderungen nicht berücksichtigt werden; dauernde Wert-
Umbuchung des Bilanzverlustes der Vorperiode, der Erhöhung
minderungen dann, wenn der Marktwert seit mindestens
des Stammkapitals aus der Gewinnrücklage sowie durch die
einem Jahr unter dem Buchwert liegt. Falls jedoch der Zeit-
Ergänzung des versteuerten Gewinnes zur Gewinnausschüt-
wert zum Zeitpunkt der Bilanzierung bedeutend und dauernd
tung. Beim Gesellschafter ist der zwecks Verlustausgleich an
über dem Buchwert liegt, ist die Wertberichtigung um die Dif-
die Tochter geleistete Nachschuss gleichzeitig mit der Geldbe-
ferenz zu verringern (§ 54 RLG).
wegung als Verminderung der Gewinnrücklage auszuweisen
Auf Grund der Beurteilung der Käufer bzw. Schuldner
(nicht als Erhöhung des Beteiligungsansatzes). Bei der Tochter-
sind bei den zum Bilanzstichtag des Geschäftsjahres bestehen-
gesellschaft ist der aus der Gewinnrücklage der Muttergesell-
den und bis zum Zeitpunkt der Bilanzierung nicht beglichenen
schaft erhaltene Nachschuss zum Ausgleich von Verlusten bis
Forderungen (einschließlich der Forderungen gegenüber Kre-
zur Zurückzahlung in die gebundene Rücklage zu buchen.
ditinstituten und Finanzunternehmen, die als Darlehen bzw.
Auf die Bewertungsrücklage wird in Kapitel 3.2.6.7. –
Besonderheiten eingegangen.
als Anzahlungen gewährten Beträge und ferner der Posten
mit Forderungscharakter unter den aktiven Rechnungsabgrenzungen) – nachdem zum Zeitpunkt der Bilanzierung zur Verfü-
3.2.6.5.
Rückstellungen
gung stehenden Informationen – eine Wertberichtigung in
Die Bildung von Rückstellungen ist in Ungarn sehr einge-
Höhe der Differenz zwischen dem Buchwert und dem sich
schränkt (§ 41, Abs. (1) RLG). Dazu gehören: rechtlich vorge-
wahrscheinlich erzielbaren Betrag der Forderung zu bilden,
schriebene (bereits eingetretene) Garantieverpflichtungen, für
wenn diese Differenz dauerhaft erscheint und bedeutend ist.
Umweltschutzzwecke, für eine vorzeitige Pensionierung von
Vorräte sind grundsätzlich nach dem strengen Niederst-
Dienstnehmern und für Abfertigungen im Kündigungsfall. Im
wertprinzip zu bewerten, die jeweiligen Vergleichswerte un-
Falle der Frühpensionierung kann der Unternehmer für zu
terscheiden sich jedoch von jenen in Österreich.
zahlende Pensionen an Arbeitnehmer für den Zeitraum
zwischen Austritt aus dem Unternehmen und tatsächlicher
Pensionierung des Arbeitnehmers eine Rückstellung bilden
(teils verbindlich vorgeschrieben, teils Möglichkeit).
3.2.6.7.
Besonderheiten
Laut Rechnungslegungsgesetz ist es möglich, die Gegenstände des Anlagevermögens zum Stichtag des 31.12. mit
Für Rückstellungen bei Versicherungen, Geldinstituten,
dem Marktwert zu bewerten. Die Differenz zwischen dem
Investmentunternehmen und Risikokapitalgesellschaften gelten
Nettobuchwert und dem Marktwert ist unter den Aktiva als
besondere Regelungen.
Wertberichtigung und unter den Passiva innerhalb des Eigen-
In der Gewinn- und Verlustrechnung ist die Bildung der
kapitals als Bewertungsrücklage auszuweisen. Bei Ansatz mit
Rückstellungen als sonstiger Aufwand, die Auflösung (auch
dem Marktwert besteht allerdings die Pflicht, die jährlich er-
bei Verwendung) als sonstiger Ertrag auszuweisen.
folgende Bewertung der einzelnen Vermögensgegenstände
von einem Wirtschaftsprüfer kontrollieren zu lassen. Falls die
3.2.6.6.
Abschreibungen, Wertverluste
Bestellung eines Wirtschaftsprüfers (siehe Kap. 3.2.3. Prü-
Die planmäßigen Abschreibungen müssen gemäß § 52
fungs- und Publikationspflicht) nicht verbindlich ist, muss ein
RLG bei Gegenständen des abnutzbaren Anlagevermögens
unabhängiger Wirtschaftsprüfer mit der Überprüfung der Be-
vorgenommen werden. Die Abschreibungsdauer soll der Nut-
wertung beauftragt werden.
zungsdauer entsprechen.
Die Bewertung der Gegenstände des Anlagevermögens
Handelsrechtlich sind in Ungarn grundsätzlich alle Ab-
zum Marktwert ist, wie bereits erwähnt, nicht obligatorisch,
schreibungsmethoden zulässig. In der Praxis dominiert auf-
der Unternehmer hat das Recht zu wählen, welche Gegen-
grund der steuerrechtlichen Vorschriften die lineare Abschrei-
stände in die Wertberichtigung einbezogen werden. Wichtig
bung.
ist, dass die geänderte Bewertung keine Auswirkung auf das
Die Abschreibungspolitik ist schriftlich in der Rechnungslegungspolitik festzulegen.
36
Investitionsleitfaden / Ungarn 2004
Jahresergebnis hat. Die Abschreibungen sind auf Basis der
historischen Anschaffungskosten vorzunehmen.
Rechtliche Grundlagen und Umfeld für Investitionen
Fehler in den Bilanzen der Vorjahre werden wie folgt be-
Der Begriff der Rechtsnachfolge wird anhand der Richtlinie 2001/23/EG niedergelegt.
handelt:
Falls der Fehler bedeutend war, sind die Änderungen bei
Eine Rechtsnachfolge liegt vor, wenn sowohl der Rechts-
jedem Posten der Bilanz und der GuV neben den Vorjahres-
vorgänger als auch der Rechtsnachfolger – in Bezug auf die
daten anzuführen. Diese bilden aber keinen Bestandteil der
ordentlich abgeschlossenen Dienstverhältnisse – den Regelun-
GuV des Berichtsjahres. (Dreispaltige Bilanz und GuV.) Die
gen des Arbeitsgesetzbuchs unterliegt. Darüber hinaus liegt
Auswirkung dieser korrigierten Fehler auf den Gewinn erfolgt
gleichfalls eine Rechtsnachfolge vor, wenn eine die Identität
in der Gewinnrücklage und nicht im Jahresgewinn.
beibehaltende Wirtschaftseinheit unter Fortführung der Tätig-
Wenn durch eine Korrektur die Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage wesentlich verändert wird und daher die bereits
keit und Weiterbeschäftigung der Angestellten übergeben
wird.
veröffentlichten Daten irreführend sind, muss der Jahresabschluss noch einmal veröffentlicht werden. Bei einer neuer-
3.3.2.
Arbeitsvertrag
lichen Veröffentlichung sind ein Bestätigungsvermerk des
Das Arbeitsverhältnis entsteht durch einen Arbeitsvertrag.
Wirtschaftsprüfers und die neuerliche Annahme des Ab-
Dieser darf nicht im Widerspruch zum Kollektivvertrag stehen,
schlusses durch die Gesellschafterversammlung notwendig.
sofern er nicht für den Arbeitnehmer günstigere Bedingun-
3.3.
Arbeitsrecht
3.3.1.
Allgemeines
gen enthält. Für die Arbeitnehmer darf nur die Gewerkschaft
den Kollektivvertrag abschließen.
Der Arbeitgeber kann mit dem Betriebsrat (falls es keine
Das Arbeitsgesetzbuch ist auf alle Arbeitsverhältnisse,
Gewerkschaft gibt, kann ein Betriebsrat – bei Beschäftigten-
aufgrund derer Arbeit ständig auf dem Territorium der Unga-
zahl von über 50 Personen – gebildet werden) in einer soge-
rischen Republik ausgeübt wird, sowie auf Arbeitsverhältnisse
nannten Betriebsvereinbarung für die Arbeitnehmer günstigere
im Ausland, bei denen Arbeitnehmer eines ungarischen Ar-
Bedingungen als im Arbeitsgesetzbuch festlegen. Günstigere
beitgebers auf Delegationsbasis (Entsendung) tätig werden,
Bedingungen können auch im Arbeitsvertrag bestimmt wer-
anzuwenden. Des weiteren grundsätzlich auf Arbeitsverhält-
den, der schriftlich abzuschließen ist. Wird der Arbeitsvertrag
nisse, bei denen Arbeitnehmer eines ausländischen Arbeit-
nicht schriftlich abgeschlossen, darf sich nur der Dienstnehmer
gebers auf Delegationsbasis in Ungarn tätig werden.
innerhalb von 30 Tagen nach seiner Einstellung auf Ungültig-
Dadurch sind die Arbeitsbedingungen des ungarischen
keit berufen.
Arbeitsrechtes auch auf obige Arbeitsverhältnisse ausgedehnt.
Z. B.: mindestens 20 Tage bezahlter Urlaub,
Mindestlohn,
Mindestinhalt
Im Arbeitsvertrag sind zumindest der persönliche Grund-
Bedingungen der Personalverleihung,
lohn, der Arbeitsbereich und der Ort der Arbeitsleistung fest-
Bedingungen des Arbeitsschutzes,
zulegen.
Gleichbehandlung von Männern und Frauen (Gender
Mainstreaming).
Das ungarische Arbeitsrecht muss nicht angewendet wer-
Ein Arbeitsverhältnis als Arbeitnehmer kann derjenige
eingehen, der das sechzehnte Lebensjahr vollendet hat.
Dauer
den, wenn das ausländische Recht günstigere Vorschriften hat.
Sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren, gilt der
Mit Änderung des Arbeitsgesetzbuches im Jahre 2003
Arbeitsvertrag auf unbestimmte Zeit. Befristete Arbeitsver-
erfolgte eine weitere Anpassung an die EU-Richtlinien. Zu
Änderungen kommt es vor allem im Bereich Arbeits-, Ruheund Bereitschaftszeit.
hältnisse sind bis zu maximal fünf Jahren zulässig.
Ein befristetes Arbeitsverhältnis geht bei Weiterarbeit
auch nur um einen Tag in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis
Weiters wurden die inhaltlichen Bestandteile des Arbeits-
über. Ausnahme: Arbeitsverträge, die bis zu maximal 30-tägiger
vertrages zwecks Stärkung des Arbeitnehmerschutzes festge-
Dauer abgeschlossen wurden, verlängern sich um die ur-
legt. Der Arbeitgeber ist des weiteren verpflichtet, den Arbeit-
sprünglich vereinbarte Dauer.
nehmer über Änderungen, die seine Anstellung betreffen,
schriftlich zu informieren.
Mit Errichtung des „Einheitlichen Verzeichnisses für Arbeitswesen“ sind Arbeitgeber verpflichtet, die Errichtung und
Gesetzlicher Mindestlohn
Die Höhe des obligatorischen Mindestlohns beträgt ab
01.01.2004 für volle Arbeitszeit HUF 53.000,– / Monat.
Löschung eines Arbeitsverhältnisses anzumelden.
Investitionsleitfaden / Ungarn 2004
37
Rechtliche Grundlagen und Umfeld für Investitionen
Probezeit
Für außerordentliche Arbeit dürfen:
Im Arbeitsvertrag bei Erstellung des Arbeitsverhältnisses
◆ Schwangere und alleinerziehende Arbeitnehmer bis zur
kann maximal eine 90-tägige Probezeit vereinbart werden,
Vollendung des 1. Lebensjahres des Kindes nicht herange-
wobei die Festlegung einer Probezeit nicht verpflichtend vorgeschrieben ist.
Eine Verlängerung der bereits vereinbarten Probezeit ist
zogen werden und
◆ alleinerziehende Arbeitnehmer vom 1. bis 4. Lebensjahr
des Kindes nur mit ihrer Zustimmung.
verboten und nichtig. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von jeder Seite fristlos gekündigt werden.
Urlaubsanspruch
Der Urlaubsanspruch liegt je nach Alter des Arbeitneh-
Arbeitszeit
mers zwischen 20 und 30 Arbeitstagen (wird stufenweise auf
Die tägliche Arbeitszeit beträgt acht Stunden. Eine kürzere
30 Tage bis zum 45. Lebensjahr erhöht). Darüber hinaus steht
Arbeitszeit oder – in Arbeitsbereichen, die eine teilweise oder
dem Arbeitnehmer abhängig von der Anzahl der Kinder ein
ständige Bereitschaft erfordern – eine längere Tagesarbeitszeit
Zusatzurlaub zwischen 2 – 7 Tagen pro Jahr zu.
von maximal zwölf Stunden kann vereinbart werden.
Mit der Anpassung an die EU-Richtlinie 97/81, wird ab
Krankenurlaub / Krankengeld
01. Juli 2003 die Einschränkung von erneuten Abschlüssen
Das Arbeitsgesetzbuch sieht im Fall der krankheitsbeding-
von befristeten Arbeitsverhältnissen eingeführt, es sei denn
ten Erwerbsunfähigkeit – mit Ausnahme der Erwerbsunfähig-
ein erneuter Abschluss liegt im begründeten Interesse des Ar-
keit wegen eines Berufsunfalls oder einer Berufskrankheit –
beitgebers und hat nicht das Ziel, die Interessen des Arbeit-
einen 15-tägigen Krankenurlaub (Arbeitstage) pro Jahr vor.
nehmers zu schmälern. Bei erneutem Abschluss von befristeten
Danach übernimmt die Sozialversicherung die Zahlung des
Arbeitsverträgen binnen 6 Monaten ist die Zeit der einzelnen
Krankengeldes, welches aber zu einem Drittel dem Arbeitge-
Arbeitsverträge zusammenzurechnen, die 5 Jahre nicht über-
ber angelastet wird.
schreiten darf. Bei Überschreitung der 5 Jahre geht das Arbeitsverhältnis in ein unbefristetes über.
Für die Krankenurlaubstage hat der Arbeitgeber dem
Arbeitnehmer 80 % der Bezüge zu zahlen.
Die Normalarbeitszeit beträgt 8 Stunden pro Tag, durch
Parteienvereinbarung kann eine Teilzeitbeschäftigung vereinbart
werden. Im Falle einer Teilzeitbeschäftigung stehen dem Arbeit-
3.3.3.
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Das Arbeitsverhältnis endet mit
nehmer die gleichen Rechte und Bezüge zu, wie vollzeitbeschäf-
◆ Tod des Arbeitnehmers;
tigten Arbeitnehmern (ausgenommen: Bezüge, die mit der
◆ Auflösung des Unternehmens des Arbeitgebers ohne
Wochenarbeitszeit in unmittelbarem Zusammenhang stehen).
Die Arbeitszeit kann auch als „Rahmenarbeitszeit“ fest-
Rechtsnachfolger;
◆ Zeitablauf bei befristeten Arbeitsverhältnissen;
gelegt werden. In diesem Fall wird die Arbeitszeit mit acht
◆ einvernehmliche Auflösung;
Stunden pro Tag für zwei Monate (Maximum acht Wochen)
◆ ordentliche Kündigung (durch Arbeitgeber oder Arbeit-
ermittelt und der Arbeitgeber kann frei vorschreiben, wann er
die Tätigkeit der Arbeiter nach diesem Rahmen in Anspruch
nehmen will.
Der Beginn und das Ende der Rahmenarbeitszeit sind fest-
nehmer);
◆ außerordentliche Kündigung (durch Arbeitgeber oder
-nehmer);
◆ fristlose Kündigung während der Probezeit.
zulegen, der Arbeitnehmer muss davon in Kenntnis gesetzt
werden. Generell muss der Arbeitnehmer sieben Tage im Vor-
Befristete Arbeitsverhältnisse können neben dem Zeit-
aus über seine Arbeitszeitbestimmung schriftlich verständigt
ablauf nur durch außerordentliche Kündigung (= Entlassung),
werden.
einvernehmliche
Auflösung
oder
sofortige
Kündigung
während der Probezeit (wenn die Probezeit im Vertrag hinterAußerordentliche Arbeitszeit
Statt Überstunden wird im Arbeitsgesetzbuch der Begriff
„außerordentliche Arbeit“ angewendet.
legt wurde) beendet werden.
Vereinbarungen und Erklärungen bezüglich der Auflösung
des Arbeitsverhältnisses bedürfen der Schriftform.
Über die vorgegebene Arbeitszeit hinaus angeordnete
Tätigkeiten können als Überstunden betrachtet werden. Im Kalenderjahr können maximal 200 Überstunden (nach Kollektivvertrag max. 300 Stunden) angeordnet werden.
38
Investitionsleitfaden / Ungarn 2004
Ordentliche Kündigung
Unbefristete Arbeitsverhältnisse können sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer gekündigt werden. Der
Rechtliche Grundlagen und Umfeld für Investitionen
Arbeitgeber ist verpflichtet, die Kündigung zu begründen,
setzung dafür ist ein Dienstverhältnis von mehr als drei
Ausnahme ist die Kündigung des Arbeitsverhältnisses auf-
Jahren. Die Höhe der Abfindung steigt mit den Dienstjahren.
grund der Pensionierung des Arbeitnehmers.
Bei einer Beschäftigungsdauer
◆ von drei bis fünf Jahren erhalten die Arbeitnehmer ein
Kündigungsgründe
Monatsdurchschnittsgehalt,
Als Kündigungsgründe können nur
◆ mit den Fähigkeiten des Arbeitnehmers,
◆ nach fünf bis zehn Jahren zwei Monatsdurchschnittsgehälter,
◆ mit seinem Verhalten in Verbindung mit seinem Arbeits-
◆ nach zehn bis 15 Jahren drei,
◆ nach 15 bis 20 Jahren vier,
verhältnis oder
◆ nach 20 bis 25 Jahren fünf und
◆ mit der Tätigkeit des Arbeitgebers
◆ nach mehr als 25 Jahren sechs Monatsdurchschnittsgehälter.
zusammenhängende Gründe angeführt werden.
◆ Innerhalb von fünf Jahren vor Erreichen des Pensionsalters
Schwangere, Präsenzdiener, Kranke und Arbeitnehmer im
fallen zusätzlich drei Monatsdurchschnittsgehälter an; wird
Pflegeurlaub (auch Bezieher von Krankengeld zur Pflege eines
mit Ausscheiden jedoch bereits eine Altersrente fällig, so
kranken Kindes), Mütter im unbezahlten Urlaub zur Pflege
entfällt der Abfindungsanspruch.
und Betreuung des Kindes genießen einen besonderen KündiDer Anspruch auf Abfindung entfällt bei einer außer-
gungsschutz.
Arbeitnehmer, bei denen nur mehr fünf Jahre oder weniger bis zum Erwerb der Berechtigung zum Bezug einer Alters-
ordentlichen Kündigung (Entlassung). (Ausnahme: außerordentliche Kündigung durch Arbeitnehmer.)
Im Arbeits- oder Kollektivvertrag können höhere Abfin-
rente ausstehen, können nur in besonders begründeten Fällen
dungssätze festgelegt werden.
vom Arbeitgeber gekündigt werden.
mindestens
Bei widerrechtlicher Lösung des Arbeitsverhältnisses kann
30 Tage und steigt je nach Dienstalter bis auf 90 Tage, darf
sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber schaden-
jedoch ein Jahr nicht überschreiten. Während der Arbeits-
ersatzpflichtig werden (Dienstnehmer: mindestens mit dem
befreiung (wird bei Kündigung des Arbeitgebers über die
zweifachen, maximal dem zwölffachen monatlichen Durch-
halbe Kündigungsfrist gewährt) hat der Arbeitnehmer An-
schnittslohn).
Die
ordentliche
Kündigungsfrist
beträgt
spruch auf mindestens ein Arbeitsentgelt in Höhe des Durchschnittslohnes.
Das Arbeitsgesetzbuch enthält im Falle gleichzeitiger
Kündigung mehrerer Angestellter (dies gilt für befristete und
3.4.
Fremdenrecht
3.4.1.
Allgemeines
Mit dem EU-Beitritt Ungarns hat sich das ungarische
unbefristete Dienstverhältnisse) Sonderregelungen dahinge-
Fremdenrecht entscheidend verändert:
hend, in welchen Zeitabständen (Terminplan) ein Abbau des
◆ Seit 1.5.2004 besteht für Staatsangehörige eines EWR-
Personalstandes vorgenommen werden darf (Anmelde- und
Staates keine Visumpflicht mehr für die Einreise nach bzw.
Berichterstattungspflicht). Als gruppenweise Kündigung gilt,
den Aufenthalt in Ungarn. Es ist lediglich eine Nieder-
wenn beim Arbeitsgeber die Zahl der Kündigung binnen 30
lassungsbewilligung (Aufenthaltsgenehmigung) bei der
Tagen die für ihn vorgeschriebene Quote überschreitet.
Fremdenpolizei einzuholen.
◆ Angehörige von EWR-Staaten benötigen jedoch weiterhin
Außerordentliche Kündigung (auch Entlassung / Austritt)
Sie setzt eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflicht-
(zumindest für die momentan geltende Übergangsfrist von
3 Jahren, Verlängerung möglich) eine Arbeitserlaubnis um
verletzung oder ein entsprechendes dienstwidriges Verhalten
in Ungarn einer Arbeit nachgehen zu können.
des Arbeitnehmers bzw. Arbeitgebers voraus. Nach Bekannt-
Ausgenommen von dieser Regelung sind Staatsangehörige
werden des Grundes ist binnen 15 Tagen (aber höchstens
der ebenfalls neu beigetretenen EU-Länder: Estland, Lett-
binnen einem Jahr) die außerordentliche Kündigung auszu-
land, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien
sprechen.
und Zypern.
◆ Die Rechtslage für Drittstaatsangehörige bleibt grundsätz-
Abfindung (= Abfertigung)
lich unverändert (d. h. Visumpflicht, sofern kein bilateraler
Die Zahlung einer Abfindung an gekündigte Mitarbeiter
Vertrag zwischen dem Heimatstaat der betreffenden Per-
oder im Zuge der Auflösung eines Unternehmens ohne
son und Ungarn abgeschlossen wurde sowie – für die Auf-
Rechtsnachfolger ist im Arbeitsgesetzbuch geregelt. Voraus-
nahme einer beruflichen Tätigkeit – eine Arbeitserlaubnis).
Investitionsleitfaden / Ungarn 2004
39
Rechtliche Grundlagen und Umfeld für Investitionen
Neu: Die Erteilung von Visa an Ehepartner von EWR-Bür-
◆ bei Inbetriebnahme-, Garantie-, Service- und Haftungs-
gern, die eine Arbeitsgenehmigung erhalten haben, erfolgt
arbeiten, falls diese je Leistung die Dauer von 15 Tagen
nunmehr kostenlos.
nicht überschreiten.
◆ Für die führenden Organe und für die Mitglieder des Auf-
3.4.2.
Arbeitserlaubnis
A.Eine Einzelgenehmigung kann erteilt werden, wenn ein
Arbeitgeber
◆ eine Arbeitskraft für eine bestimmte Tätigkeit benötigt,
◆ die Notwendigkeit einer Arbeitskraft dem Arbeitsamt ge-
sichtsrates einer Gesellschaft mit Auslandsbeteiligung.
3.5.
Sozialversicherungsrecht
3.5.1.
Lohnnebenkosten und Sozialversicherungsabgaben
meldet hat und
◆ das Arbeitsamt keine entsprechende inländische Arbeitskraft vermitteln konnte.
Die Löhne sind derzeit mit folgenden Beiträgen belastet:
Dienstnehmeranteil 13,5 %: Gesundheitsbeitrag
B. Eine Rahmengenehmigung kann erteilt werden, wenn im
Interesse der Erfüllung eines mit dem ausländischen Unter-
Dienstgeberanteil 33,5 %:
nehmer abgeschlossenen Vertrages die Anstellung mehrerer
4,0 %
Pensionsbeitrag
8,5 %
Arbeitslosenbeitrag
1,0 %
Pensionsversicherungsbeitrag
18,0 %
Gesundheitsversicherungsbeitrag
11,0 %
Ausländer notwendig ist.
Falls die Übernahme einer Arbeit auf Grundlage einer
Rahmengenehmigung erteilt wurde, sind die Einzelgenehmi-
Arbeitslosenbeitrag
3,0 %
gungen zusätzlich einzuholen.
Fachausbildungsbeitrag
(Zuschuss)
1,5 %
In der Arbeitsgenehmigung sind der Arbeitgeber, die
Tätigkeit bzw. Arbeitsbereich und der Name des Arbeitneh-
Rehabilitationsbeitrag
mers anzugeben. Die Einzelgenehmigung wird maximal für
Gesundheitszuschuss
ein Jahr erteilt und kann danach verlängert werden.
Bemessungsgrundlage des Sozialversicherungsbeitrages
C. Fälle, in denen der Arbeitgeber den Bedarf an einer ausländischen Arbeitskraft nicht nachweisen muss:
◆ wenn es sich um so genanntes Schlüsselpersonal laut EUVereinbarung handelt,
◆ bei Unternehmen, wo die ausländische Beteiligung die
Mehrheit besitzt: wenn der Anteil der ausländischen Mitarbeiter 2 % des Personalbestandes nicht übersteigt,
sind jene Bezüge, die aus selbstständiger und nicht selbstständiger Tätigkeit stammen und als Einkommen bei der Ermittlung der einzubehaltenden Steuer gelten und gemäß dem
Einkommensteuertarif zu versteuern sind. Weiters sind die
steuerpflichtigen Naturalbezüge beitragspflichtig.
Beitragsgrundlage der Gesundheits- und Pensionsversicherung ist das sozialversicherungspflichtige Einkommen.
◆ bei Inbetriebnahme-, Garantie-, Service- und Haftungs-
Der seitens des Dienstgebers zu entrichtende Sozialversi-
arbeiten, falls diese je Leistung die Dauer von 15 Tagen
cherungsbeitrag (Pensionsversicherungsbeitrag in Höhe von
nicht überschreiten.
18 % und Gesundheitsversicherungsbeitrag in Höhe von
11 %) ist nach oben hin offen, während der seitens des
D.Für ausländische Geschäftsführer oder für Mitglieder des
Dienstnehmers zu zahlende Pensionsbeitrag (in Höhe von
Vorstandes ist keine Arbeitserlaubnis notwendig, es ist aber
8,5 %) derzeit auf 5.307.000 HUF (ca. 20.570 EUR) Höchstbe-
unter Umständen (EWR-Bürger: siehe oben) ein so genanntes
messungsgrundlage beschränkt ist. Der vom Dienstnehmer zu
Visum für Erwerbstätigkeit notwendig.
entrichtende Gesundheitsbeitrag in Höhe von 4 % ist nach
oben offen.
E. Ausnahmen: Eine Beschäftigung ohne Niederlassungs-
Zusätzlich zu den Sozialabgaben wird eine Abgabe na-
bewilligung bzw. Arbeitserlaubnis ist möglich:
mens „Gesundheitszuschuss fix“ eingehoben. Der Gesund-
◆ wenn dies ein internationaler Vertrag vorschreibt;
heitszuschuss ist ein Fixbetrag und beträgt 3.450 HUF / Kopf
◆ Niederlassungs- oder Vertretungsleiter einer Gesellschaft
(= 115 HUF / Tag). Der Fixbetrag ist nur bei einem Dienstver-
mit ausländischem Sitz;
◆ für die Arbeitsverrichtung der in die diplomatische Vertretung eines ausländischen Staates delegierten Mitglieder;
hältnis zu zahlen.
Daneben gibt es noch einen zweiten Gesundheitszuschuss („Gesundheitszuschuss prozentual“). Dieser gilt jedoch
nicht als Sozialabgabe, sondern als steuerähnliche Zahlungs-
40
Investitionsleitfaden / Ungarn 2004
Rechtliche Grundlagen und Umfeld für Investitionen
pflicht. Bei Bezügen, die steuerpflichtig, aber nicht sozialver-
Personen, die vor dem 1. Jänner 1998 bereits in der
sicherungspflichtig sind (z. B. bei Repräsentation u. ä.) wird
staatlichen Sozialversicherung versichert waren, konnten auf-
dieser 11%ige Zuschuss eingehoben.
grund ihrer freien Entscheidung eine Privatkasse wählen. Die
Zur Förderung der Berufsrehabilitation der Behinderten
Personen, die keine Pensionskasse gewählt haben, werden
ist vom Arbeitgeber ein Rehabilitationsbeitrag zu zahlen. Die
ihre Pension ausschließlich von der staatlichen Pensionsversi-
Zahlungspflicht entsteht, wenn die Anzahl der Beschäftigten
cherung erhalten.
20 Personen übersteigt und die Zahl der beschäftigten Behin-
Jene Personen, die eine Privatkasse gewählt haben, be-
derten 5 % des Personals nicht erreicht. Die Höhe des Jahres-
kommen eine Pensionszahlung sowohl von der staatlichen
beitrages beträgt 117.600 HUF / Kopf.
Sozialversicherung als auch von der privaten Pensionskasse.
Von dem 8,5%igen Pensionsbeitrag werden 8 % in die
Sozialversicherungspflicht ausländischer Staatsbürger
Privatkasse gezahlt und 0,5 % in die staatliche Sozialversiche-
nach dem EU-Beitritt Ungarns
rung. Die Einzahlung in die Privatkasse kann auf 10 % erhöht
Dienstnehmer, die in einem Mitgliedsstaat der EU tätig
sind, sind grundsätzlich im Tätigkeitsstaat sozialversicherungs-
werden. Diese Beiträge können sowohl seitens des Arbeitgebers als auch seitens des Arbeitnehmers geleistet werden.
Zusätzlich können sich die Arbeitnehmer auch noch frei-
pflichtig. Grundsätzlich ist jeder Dienstnehmer nur in einem
Staat sozialversicherungspflichtig.
In Ungarn beschäftigte Ausländer, die bei einem in Ungarn nicht registrierten Dienstgeber beschäftigt sind, unterliegen in Ungarn nicht der Sozialversicherungspflicht. Staatsbürger eines Mitgliedsstaates der EU gelten in Ungarn als Inländer, sofern sie im Besitz einer sog. EU-Aufenthaltsbewilligung, ausgestellt durch die ungarische Fremdenpolizei, sind
und unterliegen somit der ungarischen Sozialversicherung.
willig einer Pensionskasse anschließen. Die Einzahlung kann
ebenfalls sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber
leisten.
3.6.
Überblick Steuerrecht
3.6.1.
Einkommensteuergesetz
Mit der Einkommensteuer wird das Einkommen der Privatpersonen versteuert, die Personengesellschaften unterliegen
Entsendungen: Für Entsendungen von Unternehmen mit
dem Körperschaftsteuergesetz. Wenn ein internationaler Ver-
Sitz in EU-Staaten nach Ungarn gilt ab 1.5.2004 EU-Recht.
trag andere Regelungen vorsieht, so gelten diese. Grundsätz-
Entsandte Dienstnehmer unterliegen automatisch den sozial-
lich gilt als Steuerjahr das Kalenderjahr. (Die Verjährungsfrist
versicherungsrechtlichen Regelungen des Entsendestaates, so
beträgt in Ungarn fünf [abgeschlossene Steuer-] Jahre.)
weit die Dauer der Entsendung voraussichtlich 12 Monate
nicht übersteigt. Über Genehmigung der zuständigen ungari-
3.6.1.1.
Persönliche Steuerpflicht (§ 2 u. 3 EStG)3
schen Behörde ist eine Verlängerung um weitere 12 Monate
Das ungarische Einkommensteuerrecht unterscheidet Pri-
möglich. Dauert die Entsendung länger als 2 Jahre, geht das
vatpersonen mit ständigem Wohnsitz im Inland, welche daher
Versicherungsrecht auf den Tätigkeitsstaat über.
mit ihrem gesamten Einkommen unbeschränkt steuerpflichtig
Mit 1.5.2004 wurde auch das Sozialversicherungsrecht
sind, und Privatpersonen, die im Ausland ansässig sind und in
für Staatsbürger von Drittländern novelliert. Wenn diese Per-
Ungarn nur die im Inland erzielten Einkünfte zu versteuern
sonen in Ungarn in einem Unternehmen mit ausländischer
haben (beschränkte Steuerpflicht).
Beteiligung tätig werden, sind sie sozialversicherungspflichtig.
Staatsbürger aus Drittländern sind dann nicht in Ungarn
3.6.1.2.
Einkunftsarten
sozialversicherungspflichtig, wenn sie im Rahmen einer Ent-
Das ungarische Einkommensteuerrecht für natürliche Per-
sendung bzw. Arbeitskräfteüberlassung (für einen Zeitraum
sonen kennt drei Einkunftsarten, die im Wege der Einkom-
von maximal 12 Monaten) in Ungarn tätig werden.
mensermittlung in eine Bemessungsgrundlage zusammengefasst werden.
3.5.2.
Pensionsversicherung
Das Alterssicherungsmodell ist auf folgende drei Säulen
aufgebaut:
1. Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 16)
Diese Einkunftsart beinhaltet grundsätzlich alle Einkünfte,
◆ auf die staatliche Pension (Umlageverfahren)
die eine natürliche Person für ihre Tätigkeit bezieht, sofern es
◆ auf die Privatpension (Gründung eines verbindlichen Pen-
sich hierbei nicht um Einkünfte aus einer nichtselbstständigen
sionsfonds)
Tätigkeit oder um andere Einkünfte, für die das Gesetz
◆ auf freiwillige private Pensions-(oder Lebens)versicherungen.
3) Gesetz CXVII vom Jahre 1995 über die Einkommensteuer der Privatperson
Investitionsleitfaden / Ungarn 2004
41
Rechtliche Grundlagen und Umfeld für Investitionen
besondere Regelungen getroffen hat, handelt. Somit werden
3. Sonstiges Einkommen (§ 28)
in dieser Einkunftsart insbesondere die Einkünfte aus einem
Hier werden im Wesentlichen all jene Einkünfte erfasst,
Gewerbebetrieb, aus der Land- und Forstwirtschaft sowie
welche nicht zu den Einkünften aus selbstständiger und nicht-
übrige selbstständige Einkünfte (z. B. von Buchprüfern) ein-
selbstständiger Tätigkeit zählen und auch nicht durch Sonder-
schließlich Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung er-
bestimmungen des Gesetzes eigenen Besteuerungsregeln, ins-
fasst. Diese Einkunftsart erfasst also im Wesentlichen alle jene
besondere der Besteuerung mit Sondersteuersätzen, unter-
Einkünfte, welche nach österreichischem Steuerrecht als so
worfen werden.
genannte betriebliche Einkunftsarten (oder Gewinneinkünfte)
Ab 1. Jänner 2002 sind Renten steuerfrei geworden. Die
zusammengefasst werden, sowie zusätzlich die Einkünfte aus
Einkünfte ohne Steuerlast (Kindergeld, Stipendien) gelten als
Vermietung und Verpachtung.
sonstige Einkommen, soweit die Privatperson auch andere Ein-
Das ungarische Recht kennt als einen besonders geregelten Fall der selbstständigen Tätigkeit den Einzelunternehmer.
künfte erzielt, und bewirken eine Progressionserhöhung des
übrigen Einkommens.
Dieser Gesetzesbegriff umfasst neben den Gewerbetreiben-
Diese drei Einkunftsarten einer natürlichen Person werden
den z. T. auch Land- und Forstwirte und manche freiberuflich
zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage zusammengerech-
tätige Personen (z. B. Ärzte), welche strengeren Buch-
net. Auf den errechneten Gesamtbetrag wird dann ein einheit-
führungsbestimmungen unterliegen.
licher progressiver Tarif angewendet (§ 30 EStG).
Bei der Einkommensermittlung sind den Einnahmen die
nachgewiesenen und rechtlich anerkannten Kosten gegen-
3.6.1.3.
Steuertarif (§ 30 EStG)
überzustellen. Aufgrund der Erklärung im Steuerjahr kann
Das Einkommen unterliegt in Ungarn einem progressiven
entweder eine detaillierte Kostenberechnung angewendet
Steuersatz. Der Höchststeuersatz beträgt 38 %, der Mindest-
oder 10 % der Einnahmen als Kosten angesetzt werden. Eine
steuersatz beläuft sich auf 18 %. Die nachfolgende Steuer-
Anwendung beider Verfahren innerhalb eines Steuerjahres ist
tabelle ist ab 1. Jänner 2004 gültig.
unzulässig.
Jahreseinkünfte (HUF)
Steuersatz
Regierungsverordnungen oder zwischenstaatlichen Vereinba-
0 – 800.000 HUF
18 %
rungen sind steuerfrei, sofern die Gesamtsumme dieser Sub-
800.001 – 1.500.000 HUF
28 %
+ 144.000 HUF
ventionen innerhalb von drei Jahren bestimmungsgemäß ver-
ab 1.500.001 HUF
38 %
+ 326.000 HUF
Nicht rückzahlbare Subventionen auf Basis von Gesetzen,
wendet wurde.
Beispiel: Jahreseinkommen
2. Einkommen aus unselbstständiger Tätigkeit (§ 24)
Diese Einkünfte können den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit im österreichischen Einkommensteuerrecht
gleichgesetzt werden. Darunter fallen die in einem Arbeitsverhältnis ausgeübte Tätigkeit, die Tätigkeit als Parlamentarier,
die persönliche Mitwirkung der Privatperson als Gesellschafter
einer Gesellschaft, wenn die dafür erhaltene Zuwendung
2.650.000 HUF
– 1.500.000
1.150.000 x 38 % = 437.000 (auf den Betrag über 1.500
THUF entfallende Steuer)
+ 326.000 (auf die 1.500 THUF
entfallende Steuer)
763.000 Jahressteuer
unter den Kosten der Gesellschaft verrechnet wird, und die
Tätigkeit als mitwirkendes Familienmitglied.
Die aus dem Dienstverhältnis stammenden Einnahmen
setzen sich wie folgt zusammen:
Der Absetzbetrag für Arbeitnehmer beträgt 18 % der
Lohneinkünfte. Dieser wird von der errechneten Steuer abgezogen. Der Absetzbetrag beträgt bis zu einem Jahres-
Lohn (Gehalt, Zuschläge, Naturallohn, Prämien, Abferti-
einkommen von 1.350.000 HUF (ca. 5.230 EUR) 9.000 HUF
gungen, Urlaubsbeiträge, steuerpflichtige Sozialversorgung,
monatlich (Jahresbetrag 108.000) und vermindert sich gleich-
Arbeitslosengelder, Umschulungsbeiträge)
mäßig einschleifend zwischen 1.350.000 HUF und 1.950.00
Kostenersatz für Miete („Untermietbeträge“), bezahlter
Kostenersatz für die Benutzung des Privatwagens zu Firmen-
HUF, sodass bei einem Jahreseinkommen über 1.950.000 HUF
(ca. 7.560 EUR) kein Absetzbetrag mehr zusteht.
zwecken (nur über einem bestimmten Teil), sonstige Kostenersätze, ausländische Taggelder
Versicherungszahlung des Arbeitgebers zugunsten des
Arbeitnehmers (bezahlte Prämie).
42
Investitionsleitfaden / Ungarn 2004
Das Gesetz legt verschiedene Steuerbegünstigungen fest.
Diese betreffen ab 01.01.2004: Beiträge an freiwillige gegenseitige Versicherungskassen, Kreditrückzahlungen für Woh-
Rechtliche Grundlagen und Umfeld für Investitionen
nungszwecke (eingeschränkt), Studiengebühren, bestimmte
sundheitszuschuss besteuert. Bis zu einer bestimmten Höhe ist
Tätigkeiten, Größe der Familie, Spenden, Versicherungen etc.
die Steuer jedoch nicht zu entrichten:
◆ Im Falle von Repräsentation bis 0,5 % aller Erträge, jedoch
Getrennt und nicht mit der Steuertabelle werden die fol-
höchstens bis 10.000.000 HUF.
◆ Im Falle von geschäftlichen Geschenken liegt die Grenze der
genden Einkünfte versteuert:
Gesamtsumme der geschäftlichen Geschenke mit EinzelEinkunftsart
Steuersatz
Einkommen aus der Übertragung von
beweglichem Vermögen
werten von unter 10.000 HUF bei 5.000 HUF / Person, wobei
der durchschnittliche Personalbestand zu berücksichtigen
20 % 1
ist.
Einkommen aus der Übertragung von
Immobilien und vermögenswerten Rechten
Zinserträge
Kursgewinne = Veräußerung von Beteiligungen
Dividende
20 %
Die Steuer ist jährlich einmal zu entrichten, und zwar bis
0%
zum 12. des Folgemonats der Frist für die Ermittlung der
20 %
Jahresumsätze (allgemein der 31. Mai).
20 % bzw. 35 % 2
Einkommen aus Termin- und
Optionsgeschäften an der Börse
20 %
Mieteinnahmen
20 %
Naturalbezüge
44 %
Spielgewinn
3.6.1.6.
20 – 25 %
1) bei einem Wert über 200.000 HUF, darunter steuerfrei /
2) siehe Kapitel 3.6.1.6.
Dividendenausschüttung
Dividendeneinnahmen bei natürlichen Personen unterliegen einem Steuersatz von 20 %, wenn die Ausschüttung
innerhalb einer bestimmten Grenze liegt.
Bei einer über dieser Grenze 4 liegenden Auszahlung wird
der überschreitende Teil mit 35 % besteuert (§ 66 EStG).
Ein abweichender Steuerabzug ist dann anzuwenden,
wenn das Abkommen über die Vermeidung der Doppel-
3.6.1.4.
Steuereinbehalt
besteuerung anderes verfügt. (Siehe Kapitel 3.8.)
Der Arbeitgeber hat die einbehaltene Lohnsteuer bis zum
Die Dividendensteuer ist zu zahlen, unabhängig ob es sich
12. des Folgemonats abzuführen. Die monatlich oder viertel-
um einen Dividendenvorschuss oder eine endgültig bewilligte
jährlich abzugebenden Erklärungen sind bis zum 20. des Folge-
Dividendenausschüttung handelt. Ist der Dividendenvorschuss
monats, die jährlich abzugebenden Erklärungen bis zum 15.
mangels Gewinn zurückzuzahlen, wird der Vorschuss als
Februar des Folgejahres bei der Steuerbehörde einzureichen.
Kredit verstanden.
Zahlt die Privatperson für den oben genannten Vorschuss
3.6.1.5.
Naturalbezüge, Repräsentation und
Geschenke
Die Naturalbezüge sind vom Auszahler an eine Privat-
keine Zinsen oder Zinsen mit vorteilhaftem Zinssatz, erzielt sie
unter dem Titel Zinsbegünstigung ein Einkommen. Die Rückerstattung der Dividendensteuer ist möglich.
person gewährte Vermögenswerte – unabhängig von seiner
Erscheinungsform.
Die Steuer auf die Naturalbezüge beträgt bei Mitarbei-
3.6.2.
Körperschaftsteuer- und
Dividendensteuergesetz
tern 44 % Lst + 29 % SV-Beitrag + 3 % Arbeitgeberbeitrag
Die Körperschaftsteuer (KöSt) gilt sowohl für Kapital- als
und bei Zahlung an Fremde 44 % LSt und 11 % Gesundheits-
auch für Personengesellschaften. Die Basis der Steuer ist das
zuschuss und wird vom Auszahler bezahlt.
handelsrechtliche Jahresergebnis korrigiert um eine umfassende
Als Naturalbezüge gelten ab 01.01. 2004:
Reihe von Hinzurechnungen und Kürzungen.
Die Privatnutzung des Firmenwagens, wobei aber die
Das ungarische Steuerrecht erkennt bestimmte handels-
Steuer abhängig vom Beschaffungswert und vom Alter des
rechtlich relevante Aufwendungen nicht oder nur in einge-
Firmenwagens monatlich zwischen 6.000 und 42.000 HUF
schränktem Ausmaß an, das gilt vor allem für die Abschrei-
(bei über fünf Jahre alten Pkw die Hälfte) liegt.
bungen, aber auch für schon handelsrechtlich eingeschränkte
Wenn die Privatperson einen Kredit vom Auszahler mit
Rückstellungen und Wertberichtigungen.
niedrigerem Zinssatz als die um 5 Prozentpunkte erhöhten
Notenbankzinsen erhält, ist die Differenz beim Arbeitnehmer
steuerpflichtig.
Repräsentation und geschäftliche Geschenke gelten als
Naturalbezüge und werden mit 44 % Lohnsteuer +11 % Ge-
4) Die Grenze muss für jedes Unternehmen einzeln festgelegt werden. Basis
für die Berechnung ist das Eigenkapital ohne Bewertungsrücklage. Von diesem
Betrag wird der doppelte Prozentsatz des Notenbankzinssatzes (welcher bei
12 % liegt) berechnet und somit die Grenze festgelegt; d. h. alles, was über
diese Grenze hinaus ausgeschüttet wird, muss mit 35 % besteuert werden.
Investitionsleitfaden / Ungarn 2004
43
Rechtliche Grundlagen und Umfeld für Investitionen
Das Finanzamt hat das Recht, im Rahmen einer Betriebs-
schreibungsdauer für bewegliche Anlagegüter mit rund
prüfung neben der Korrektur der im Gesetz vorgesehenen
sieben Jahren ist dagegen sehr lang.
Hinzurechnungen und Kürzungen die Steuergrundlage zu
◆ Gemäß Rechnungslegungsgesetz ist als Basis der Abschrei-
korrigieren, falls die Transferpreise zwischen verbundenen Un-
bungen der Anschaffungswert um den zukünftigen ge-
ternehmen von den marktüblichen Preisen abweichen. Diese
schätzten Restwert zu vermindern.
Korrekturen könnten die verbundenen Unternehmen auf-
◆ Die Basis bei der Ermittlung der steuerlich anerkannten
grund einer gegenseitigen Erklärung auch freiwillig in ihren
Abschreibungen hingegen ist der volle Anschaffungswert.
Steuererklärungen durchführen (z.B. bei Darlehenszinsen).
Falls der handelsrechtliche Abschreibungssatz höher ist
3.6.2.1.
Steuersatz (§ 19 KöStG)
als der steuerrechtliche, ist steuerlich die Abschreibung laut
Der Steuersatz beträgt ab 01.01.2004 16 %. Es liegt aber
steuerrechtlichem Abschreibungssatz zu berücksichtigen.
folgende Ausnahme vor: Bei Off-Shore-Gesellschaften (Gesell-
Die handelsrechtlich und steuerrechtlich abweichenden
schaft mit Sitz in Ungarn, allerdings zu 100 % im ausländi-
Abschreibungssätze erfordern die Führung von zwei Anlage-
schen Eigentum und ausschließlich außerhalb von Ungarn
verzeichnissen.
wirtschaftlich
aktiv)
beträgt
der
Steuersatz
4 %.
Ab
01.01.2003 kann jedoch in Ungarn kein Off-Shore-Status
mehr erworben werden, ab 01.01.2006 tritt die Regelung
3.6.2.3.
Rückstellungen / Wertberichtigungen
Bei den handelsrechtlich vorgesehenen Rückstellungen
sind solche für den vorzeitigen Ruhestand, für Abfertigungen
über Off-Shore-Gesellschaften außer Kraft.
und Garantieverpflichtungen steuerlich nicht anerkannt.
3.6.2.2.
Abschreibungen
Vom Steuerrecht anerkannt ist eigentlich nur die Wert-
Die steuerrechtlich anerkannte Abschreibung erfolgt
tageweise pro-rata-temporis.
berichtigung für überfällige Forderungen, wenn der zu erwartende Verlust dauerhaft und bedeutend erscheint.
Die vom Steuergesetz anerkannte Höhe der Wertberichti-
Die lt. Steuergesetz absetzbare Höchstabschreibung stellt
gung der Forderungen ist:
◆ bei einem Verzug von 90 – 180 Tagen 2 %
sich wie folgt dar:
◆ bei einem Verzug von 181 – 360 Tagen 5 %
Abschreibungsgruppe
max. Jahresabschreibungssätze
Gebäude je nach Lebensdauer
◆ bei einem Verzug von über 361 Tagen 25 %
2–6%
Bauwerke (Brücken, Tunnel u. ä.)
2 – 25 %
Diese steuerlich anerkannten, niedrigen Sätze bieten für
Pflanzungen
4 – 15 %
die Abdeckung des Ausfallsrisikos keine Deckung. Ein beson-
14,5 %
deres Problem stellt auch die Tatsache dar, dass uneinbring-
Maschinen
Maschinen u. Anlagen bei Film- und
Videoherstellung
50 %
Fahrzeuge
20 %
Informationstechnologie und andere bevorzugte
Sachanlagen
33 %
Büroausstattung
Umweltschutzanlage
liche Forderungen nur in den im Gesetz festgelegten Fällen
14,5 %
33 %
abgeschrieben werden dürfen.
Diese sind zum Beispiel:
wenn das Vollstreckungsverfahren gegenüber dem Debitor erfolglos verläuft oder die Forderung nur zum Teil gedeckt
wird, wenn der Kreditor im Laufe eines Ausgleichs- oder Konkursverfahrens im Rahmen einer Vereinbarung die Forderung
Für vermietete Gebäude gilt ein Abschreibungssatz von
erlässt, wenn die Kosten eines Vollstreckungsverfahrens nicht
5 %, für andere vermietete Anlagen erhöht sich der Satz auf
im Verhältnis zu dem zu erwartenden Forderungseingang stehen
30 %. Immobilien mit langer Lebensdauer, die im Rahmen des
oder wenn der Debitor an der angegebenen Adresse nicht
Unterkunfts- und Gaststättengewerbes genutzt werden, kön-
auffindbar ist und die Suche „nachweisbar“ erfolglos verläuft.
nen steuerrechtlich mit einem Abschreibungssatz in Höhe von
3 % pro Jahr abgeschrieben werden.
3.6.2.4.
Verlustvorträge
Diese Sätze haben sich in vielen Bereichen der im All-
Gegenüber der bisherigen Regelung, dass steuerliche
gemeinen realistischen Lebensdauer der Anlagen angenähert;
Verlustvorträge grundsätzlich fünf Jahre hindurch absetzbar
beispielsweise bei langlebigen Gebäuden (50 Jahre), Bereich
und – anders als in Österreich – wahlweise verrechnet werden
Informatik, Umweltschutz, Fahrzeuge. Die allgemeine Ab-
können, kann der nach dem 01.01.2004 (ausgenommen:
44
Investitionsleitfaden / Ungarn 2004
Rechtliche Grundlagen und Umfeld für Investitionen
Landwirtschaft auch rückwirkend) entstandene Verlust auf
sind mit den in Ungarn erzielten Gewinnen steuerpflichtig:
unbegrenzte Zeit vorgetragen werden. Dies wird allerdings
16 % werden auf die Gewinne erhoben. Soweit Bestimmun-
dann eingeschränkt, wenn die Gesellschaft ab dem fünften
gen in den Doppelbesteuerungsabkommen dies verbieten
Jahr ihres Bestehens weniger Erlöse erzielt hat als 50 % der
oder einschränken, gelten diese.
Aufwendungen
und / oder
die
Körperschaftsteuer-Bemes-
Die Basis der Steuer eines ausländischen Unternehmens
sungsgrundlage in den zwei vorangegangenen Jahren negativ
bildet die Differenz zwischen den der Betriebsstätte zugehöri-
war. Der steuerliche Verlust ist in diesem Fall nicht verrechen-
gen Erlösen und Kosten. Die Basis der Steuer kann nicht
bar. Das Finanzamt kann jedoch eine Genehmigung für den
kleiner sein als 12 % der Kosten der Betriebsstätte. Geschäfte
Verlustvortrag erteilen, wenn die oben genannten Verluste
zwischen der ausländischen Gesellschaft und ungarischen Fir-
aus einem unabwendbaren, von außerhalb des Unterneh-
men, die aufgrund der Vermittlung der inländischen Betriebs-
mens veranlassten Grund eingetreten sind.
stätte zustande gekommen sind, gelten mit 5 % des erzielten
Im Falle einer neu gegründeten Gesellschaft sind die in
(bei der Betriebsstätte direkt nicht verrechneten) Nettoumsatzes
den ersten vier Geschäftsjahren entstehenden Verluste unbe-
als Umsatz der Betriebsstätte, Kosten der Betriebsführung des
grenzt vortragsfähig. Verluste infolge einer Auflösung mit
ausländischen Unternehmens sind nur anteilmäßig als Auf-
Rechtsnachfolge können vom Nachfolger in bestimmten Fällen
wand der Betriebsstätte zu berücksichtigen.
nicht in Anspruch genommen werden; das Gleiche gilt auch
im Falle von Verschmelzungen.
Falls Doppelbesteuerungsabkommen vorliegen, haben
diese Abkommen Vorrang.
Das ausländische Unternehmen unterliegt nicht den
3.6.2.5.
Vorauszahlungen (§ 26 KöStG)
Bestimmungen des RLG, aber zur Festlegung der Steuer-
Die Steuervorauszahlungen sind entweder vierteljährlich
bemessungsgrundlage ist ein Verzeichnis über die Erlöse und
(bis zum 20. des nachfolgenden Monats des Quartals) oder
Aufwendungen aufgrund der Vorschriften der doppelten
monatlich jeweils bis 20. zu entrichten. Die Steuervorauszah-
Buchhaltung zu führen.
lung ist vierteljährlich fällig, wenn die im vorherigen Steuer-
Weiters kann ein ausländisches Unternehmen in Ungarn,
jahr zu zahlende Steuer höchstens 5 Millionen Forint beträgt.
ohne Gründung einer Betriebstätte oder Gesellschaft (= aus-
Der Steuerpflichtige ist zudem verpflichtet, seine Steuervor-
ländische Organisation), bestimmte Erlöse realisieren. Die Be-
auszahlungen spätestens bis zum 20. Dezember des laufen-
steuerung der ausländischen Organisation unterliegt jedoch
den Jahres so weit anzupassen, dass 90 % der endgültigen
ab 01.01.2004 nicht mehr den Bestimmungen des KöStG,
Steuerzahlung gedeckt wird, da widrigenfalls 20 % Versäum-
sondern es gelten die Bestimmungen des „Gesetzes über die
nisstrafe auf die Differenz zwischen 90 % der endgültigen
Besteuerungsordnung“ (Gesetz Nr. 92 / 2003), das ähnlich der
Steuerzahlungspflicht und den bereits geleisteten Vorauszah-
österreichischen Bundesabgabenordnung (BAO) ist, jedoch in
lungen erhoben wird.
den Anhängen spezielle Sonderregelungen zur Besteuerung
im Verhältnis zum Ausland enthält (Anhang 4 des Gesetzes).
3.6.2.6.
Steuerbegünstigungen
Steuerbegünstigungen werden im Steuerrecht im All-
3.6.2.8.
Dividendensteuer
gemeinen auf die 16%ige Steuer gewährt. Begünstigt sind
Die von den Privatpersonen erhaltenen Dividenden sind
derzeit insbesondere Sachverhalte, die gewissen strukturpoli-
mit der Einkommensteuer (Abzugssteuer) besteuert, dem-
tischen
gegenüber ist die an die Körperschaftsteuersubjekte bezahlte
Zielvorstellungen
entsprechen
(Großinvestitionen,
Investitionen in benachteiligte Gebiete bzw. in spezielle Gewerbegebiete) (siehe Kapitel 3.7).
Dividende mit Dividendensteuer belastet.
Die Definition der Dividende ist breiter als die der Gewinnausschüttung. Dazu gehört zum Beispiel die vom ande-
3.6.2.7.
Ausländische Betriebsstätte
ren Steuersubjekt erlassene Verbindlichkeit. Die inländischen
Die Steuerpflicht hängt davon ab, ob die Betriebsstätte in
Dividendenempfänger (gemeint sind hier juristische Personen)
Ungarn vom Firmengericht registriert ist [a) (Zweignieder-
sind von der Dividendensteuer befreit. Die Höhe der Dividen-
lassung)] oder nicht [b) (ausländische Unternehmen)].
densteuer beträgt 20 %, wobei die internationalen Verträge
ad a) Die Zweigniederlassungen unterliegen den Bestimmungen des RLG, für die Feststellung der Körperschaftsteuer
sind die allgemeinen Vorschriften des Gesetzes maßgebend.
ad b) Ausländische Unternehmen, die in Ungarn über
zu beachten sind.
Diese Steuer wird vom ungarischen Auszahler bei der
Dividendenausschüttung abgezogen und an das Finanzamt
überwiesen.
eine Betriebsstätte (= ausländische Unternehmen) verfügen,
Investitionsleitfaden / Ungarn 2004
45
Rechtliche Grundlagen und Umfeld für Investitionen
Bis 1.5.2004 war bei ausländischen Dividendenempfängern
Somit gelten Sondervorschriften für:
die Dividendensteuer auf jenen Teil der Dividende nicht einzube-
◆ neue (Land-, Wasser- und Luft) Fahrzeuge
halten, welcher bei inländischen (ungarischen) Wirtschaftsge-
◆ Produkte, für die Banderolensteuern (Monopolsteuern –
sellschaften zur Erhöhung des gezeichneten Kapitals oder zur
siehe Kapitel 3.6.4.5.) eingehoben werden,
Gründung einer neuen inländischen Gesellschaft verwendet
◆ Montage bzw. Werklieferungen
wird. Diese Vorschrift ist nunmehr außer Kraft gesetzt worden.
◆ einen bestimmten Empfängerkreis
Ein niedrigerer Steuersatz aufgrund eines DBA darf beim
◆ Steuersubjekte, die ausschließlich Tätigkeiten ausüben, für
Steuerabzug nur dann angewandt werden, falls die diesbezüg-
die ein Vorsteuerabzug nicht geltend gemacht werden kann,
liche Bestätigung der ausländischen Behörde (Bestätigung über
◆ Steuersubjekte, die eine subjektive Steuerfreiheit genießen,
Ansässigkeit) und die Genehmigung des Finanzamtes vorl-
◆ Steuersubjekte, die über einen landwirtschaftlichen Son-
iegen. Sonst kann nachträglich der ausländische Dividendenempfänger vom ungarischen Steueramt die Differenz zwischen
derstatus verfügen,
◆ Juristische Personen, die keine Steuersubjekte sind
der abgezogenen und der tatsächlichen Steuer beantragen.
Mit der Anpassung an die EU Richtlinie 90/435/EWG
Ein innergemeinschaftlicher Erwerb liegt beim obgenann-
über das gemeinsame Besteuerungssystem bei Mutter- und
ten „bestimmten Empfängerkreis“ jedenfalls vor, wenn der
Tochterunternehmen der Mitgliedstaaten wird ab 01.05.2004
Gesamtbetrag der Entgelte im Vorjahr oder im Berichtsjahr
die von der Tochtergesellschaft an die in einem Mitgliedstaat
10.000 EUR (netto, ohne Umsatzsteuer) übersteigt („Erwerbs-
ansässige Muttergesellschaft ausgezahlte Dividende steuer-
schwelle“). In die Berechnung der Erwerbsschwelle sind neue
frei. Voraussetzung dafür ist, dass die Muttergesellschaft am
Fahrzeuge und Produkte, die der Banderolensteuer unterlie-
Tag der Ausschüttung schon über mindestens zwei Jahre be-
gen, nicht mit einzubeziehen.
teiligt ist und die Beteiligung zumindest 25 % beträgt.
Unter dieser Wertgrenze wird nicht der Käufer mit der Er-
Die Steuerfreiheit gilt auch dann, wenn die Beteiligung
werbsteuer belastet, sondern der Verkäufer entrichtet die
der Muttergesellschaft zwar noch keine zwei Jahre besteht,
Umsatzsteuer gemäß den Vorschriften seines Landes (des Ur-
aber ein Dritter die Bürgschaft für die Zahlung der Dividen-
sprungslandes).
densteuer übernimmt, sollte die Beteiligung nicht zumindest
(Es
besteht
jedenfalls
auch
die
Möglichkeit
zur
2 Jahre bestehen. Die Bürgschaftsübernahme bedarf der Ge-
[Erwerbs]Steuerpflicht zu optieren, wenn die Erwerbsschwelle
nehmigung des Finanzamtes.
unterschritten wird. Der Erwerber ist in diesem Fall jedoch für
zwei Kalenderjahre daran gebunden.)
3.6.3.
Umsatzsteuergesetz
Mit dem Beitritt Ungarns zur Europäischen Union am
01.05.2004 ist das ungarische Umsatzsteuergesetz in den
wesentlichsten Zügen neu geregelt und dem EU-Recht angepasst worden.
Die Änderung besteht grundsätzlich darin, dass ab
01.05.2004 für die Ein- und Ausfuhr zwischen den Mitgliedsstaaten die Vorschriften für Warenverkehr der Europäischen
Die Umsatzsteuerpflicht entsteht in folgenden Fällen:
◆ bei Lieferungen im Inland und bei im Inland erbrachten
Dienstleistungen,
◆ weiters bei der Einfuhr aus Drittländern (wenn der Export
steuerfrei war)
◆ sowie bei innergemeinschaftlichen Erwerben aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Union anzuwenden sind, d. h. die Besteuerung im Bestimmungsland tritt in Kraft. Die Vorschriften für Export bzw. Im-
Der Steuer unterzogen werden auch – mit gewissen Aus-
port gelten nunmehr nur für (außerhalb der EU liegende)
nahmen, wie gemeinnützige Stiftungen – unentgeltliche Über-
Drittländer.
lassungen von Produkten und Sachen an Dritte. Wesentlich ist
Es ist nicht automatisch jede Einfuhr, die vor dem EU-Bei-
aber auch die Tatsache, dass die Einbringung von Sacheinlagen
tritt Ungarns Import war, als innergemeinschaftlicher Erwerb
in eine Gesellschaft, die Investitionen in der eigenen Unter-
aus EU-Ländern zu behandeln.
nehmung und die Auflösung ohne Rechtsnachfolger als
In bestimmten Fällen – abhängig von der Art des Produkts, dem Steuerstatus des Käufers sowie dem Gesamtwert
der Beschaffungen – gilt die Besteuerung im Ursprungsland.
46
Investitionsleitfaden / Ungarn 2004
steuerlich relevanter Sachverhalt zu erfassen sind.
Rechtliche Grundlagen und Umfeld für Investitionen
Es ist vom Gesetz der Leistungsort der Dienstleistungen
Keinen Vorsteuerabzug kann man weiters in Anspruch
festgelegt, wobei der Leistungsort grundsätzlich der Ort ist,
nehmen für PKW, die nicht für Unternehmenszwecke ange-
wo sich der Sitz des Leistungserbringers befindet. In den
schafft werden, für Treibstoff von PKW sowie für Taxifahrten
taxativ aufgezählten Fällen gilt als Leistungsort:
bzw. wenn die angeschafften Produkte und Dienstleistungen
◆ der Ort, wo die Immobilie liegt
nicht für die Tätigkeit als Steuersubjekt angewendet werden.
◆ der Ort, wo die Dienstleistung erbracht wurde (z. B. Bil-
Ab 01.01.2004 kann des weiteren auch kein Vorsteuerabzug
dungs-, wissenschaftliche und Kunstleistungen,)
◆ beim Verkehr die Strecke
geltend gemacht werden für Reparatur und Instandhaltung
für PKW sowie Park- und Autobahngebühren.
◆ der Ort, wo sich der Sitz des Auftraggebers befindet (z. B.
Ausländer, die in Ungarn nicht Steuersubjekte sind, erhal-
Produktvermietung, Werbe- und Propagandatätigkeit, An-
ten (in diesen Fällen) die Umsatzsteuer nur dann zurückerstat-
walts-, Rechnungslegungs- und Steuerberatungsleistungen,
tet, falls zwischen ihrem Staat und Ungarn eine entsprechen-
Radio- und TV Programmleistungen, auf elektronischem
de Gegenseitigkeit besteht. Das Finanzamt tätigt die Über-
Wege erbrachten Leistungen usw.)
weisung auf das vom Steuersubjekt angegebene inländische
oder ausländische Bankkonto.
Nach dem Gemeinschaftsrecht gelten nunmehr auch in
Der Antrag auf Rückerstattung der Vorsteuer ist für aus-
Ungarn die Regelungen über Reverse Charge (Übergang der
ländische Unternehmer bis 30.6. des Folgejahres der Entrich-
Steuerschuld bei Dienstleistungen eines ausländischen Unter-
tung der ungarischen Vorsteuer einzubringen. Dem Antrag
nehmers an einen ungarischen Leistungsempfänger) und
sind die Originalrechnungen, Kopien der Zahlungsbestätigun-
innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte (Lieferungen bei
gen, eine Unternehmerbescheinigung sowie eine Erklärung,
denen 3 verschiedene Unternehmer aus 3 verschiedenen EU-
dass vom Antragsteller im Antragsjahr keine unternehmeri-
Ländern beteiligt sind).
sche Tätigkeit in Ungarn entfaltet wurde (Ausnahme: Nieder-
Weiters gilt nunmehr in Ungarn auch die Versandhan-
lassung, Handelsvertretung), beizulegen.
delsregelung für Warenlieferungen von Ungarn an (vornehm-
Das Steuersubjekt ist verpflichtet, über seine Lieferung
lich) Privatpersonen im EU-Raum. Die Umsatzgrenze, ab der
oder über die Leistungserbringung eine Rechnung auszustellen
die Rechnung mit der Umsatzsteuer des Bestimmungslandes
bzw. eine vereinfachte Rechnung (diese ist nur bei Barzahlung
fakturiert werden muss, liegt in Ungarn bei 35 Tausend EUR.
möglich und muss z. B. den Umsatzsteuerbetrag nicht geson-
Über Lieferungen in den EU-Raum bzw. über Produkt-
dert enthalten, es ist nur der Bruttobetrag auszuweisen).
beschaffungen aus dem EU-Raum muss auch in Ungarn eine
Die Rechnungsmerkmale sind im Gesetz taxativ festge-
zusammenfassende Meldung an das Finanzamt geschickt
setzt und werden vom Finanzamt streng kontrolliert. Rech-
werden, bis zum 20. des Folgemonates nach dem Quartal.
nungen haben eine laufende Nummer, Name und Anschrift
Dazu dienen zwei Formulare: Nr. 0460 über Verkäufe, Nr.
des Käufers bzw. Verkäufers, die Steuernummer des Leisten-
0461 über Einkäufe. (Wie in Österreich mit Angabe von
den, Leistungsdatum, Benennung der Leistung, Mengen-
Name, UID-Nummer sowie Bemessungsgrundlage)
einheit und Menge des Produktes oder der Leistung (falls An-
Unter Berücksichtigung der Richtlinie 77/388/EWG sind
gabe in einer natürlichen Einheit möglich), Einheitspreis netto,
die Steuersätze ab 01.01.2004 und dadurch auch die Einord-
brutto, den entsprechenden Steuersatz, Netto- und Brutto-
nung geändert worden. Der Normalsteuersatz beläuft sich auf
betrag sowie die anfallende Umsatzsteuer, sowie das Aus-
25 %, die ermäßigten Steuersätze auf 12 % bzw. auf 5 %.
stellungsdatum, Zahlungsart und Zahlungsfrist zu enthalten.
Alle Produkte und Dienstleistungen, die bisher mit 0 % be-
Bei Veräußerung eines neuen Fahrzeuges innerhalb der
steuert wurden, sind jetzt mit 5 % zu besteuern. Die ermäßigte
Europäischen Union sind darüber hinaus folgende Angaben
Steuer von 5 % bezieht sich somit hauptsächlich auf Arznei-
gefordert: Verweis auf den Kaufvertrag, Datum der Erstzulas-
mittelerzeugnisse, medizinische Produkte, medizinische Geräte,
sung des Fahrzeuges sowie die zurückgelegten Kilometer.
Schulbücher, bestimmte Dienstleistungen (u. a. Verlagstätig-
Bei Lieferungen innerhalb der Europäischen Union ist zu-
keit, Hoteldienstleistung, Lieferung) und Lebensmittel. Der Ex-
sätzlich noch die UID des Leistenden sowie des Abnehmers
port von Erzeugnissen ist von der Steuer befreit.
anzuführen.
Es gibt eine Reihe von steuerfreien Produkten bzw. Dienst-
Die Abrechnung der Steuer mit dem Finanzamt erfolgt
leistungen, u.a: Finanztätigkeit, Unterricht (ausgenommen
periodenmäßig, wobei von der gesamten Mehrwertsteuer die
Privatunterricht), gesundheitliche Versorgung, Wohnungsver-
gesamte Vorsteuer abgezogen wird. Der Voranmeldungszeit-
mietung, Glücksspiel. In diesen Fällen ist kein Vorsteuerabzug
raum (Monat, Quartal, Kalenderjahr) hängt von dem Steuer-
möglich.
saldo und von dem Umsatz des Vorjahres ab.
Investitionsleitfaden / Ungarn 2004
47
Rechtliche Grundlagen und Umfeld für Investitionen
Weist der Steuerpflichtige einen positiven Saldo aus,
Die Steuerbemessungsgrundlage der Gewerbesteuer bilden
dann ist der Saldo bis zum 20. des Folgemonats oder bis zum
die Nettoumsatzerlöse laut RLG zuzüglich Zinserträge, abzüglich
20. des Folgemonats des Quartals oder bis zum 15. Februar
Aufwendungen für bezogene Waren (Handelsware), Aufwen-
des Folgejahres, abhängig vom Voranmeldungszeitraum, zu
dungen für vermittelte Dienstleistungen und Materialkosten.
entrichten.
Weist der Steuerpflichtige einen negativen Saldo aus, so
hat er ein Steuerguthaben. Dieses Steuerguthaben kann in
Unternehmen mit Jahreserlösen unter 4 Mio. HUF können
die Grundlage der Gewerbesteuer auf einer vereinfachten
Weise ermitteln.
der nächsten Voranmeldungsperiode berücksichtigt werden,
Die ermittelte Gewerbesteuer kann um 50 % der auf die
oder es kann die Rückerstattung beantragt werden, sofern
Finanzanlagen erhaltenen (zustehenden) Zinsen sowie der
die gesetzlichen Bedingungen erfüllt sind.
sonstigen Zins- und ähnlichen Erträgen gekürzt werden.
Wenn der Unternehmer im Zuständigkeitsbereich mehrerer
Die Voraussetzungen der Vorsteuerrückerstattung bei
Selbstverwaltungen eine Gewerbetätigkeit ausübt, muss der
einem Steuerguthaben (gilt nur für die tatsächliche Rücker-
Unternehmer die Bemessungsgrundlage in der im Gesetz fest-
stattung, nicht für den generellen Vorsteuerabzug) sind ab
gelegten Weise aufteilen.
1. Jänner 2004 wie folgt:
Der zulässige Höchstsatz beträgt 2 %.
◆ Bei der Berechnung des Saldos sind jene Vorsteuerbeträge
außer Acht zu lassen, die vom Steuerpflichtigen bis zur
Der Gebäude- und Grundstückseigentümer unterliegt der
Einreichung der Umsatzsteueranmeldung nicht bezahlt
Kommunalsteuer für Privatpersonen. Die Höchstgrenze be-
wurden.
trägt pro Objekt 12.000 HUF / Jahr.
◆ Die der Umsatzsteuerpflicht unterliegenden Erlöse müssen
Die Höchstgrenze der Kommunalsteuer für Unternehmer
höher als 4 Mio. HUF (ca. 15.500 EUR) sein bzw. beim Kauf
ist auf 2.000 HUF (ca. 8 EUR) pro Person und Jahr festgelegt.
von Anlagegütern muss die betreffende Rechnung bereits
Diese Steuer muss aufgrund der durchschnittlichen Anzahl der
bezahlt sein und die abziehbare Vorsteuer muss die zu
im Zuständigkeitsgebiet der Selbstverwaltung Beschäftigten
zahlende Umsatzsteuer um 200.000,– HUF (ca. 775 EUR)
gezahlt werden.
übersteigen.
◆ Bei der Auflösung der Gesellschaft gibt es Beschränkungen
bei der Rückerstattung.
Die Grundsteuer für unbebaute Grundstücke wird entweder aufgrund der Grundstücksfläche oder des korrigierten
Verkehrswertes festgesetzt. Die Art der Festsetzung wird von
der Selbstverwaltung entschieden, die die Steuern einhebt.
Für bestimmte Tätigkeitsbereiche gibt es Sonderregelungen
Die Höchstgrenze beträgt 200 HUF/m 2, falls die Bemessungs-
bei der Besteuerung:
grundlage die Grundstücksfläche ist, oder 3 % des korrigierten
◆ gewerbliche Unterkunftsvermietung
geschätzten Marktwertes, falls die Steuergrundlage der korri-
◆ landwirtschaftliche Produktion
gierte Verkehrswert ist. Unter korrigierter Verkehrswert ist
◆ Einzelhandelstätigkeit
50 % des Verkehrswertes zu verstehen.
◆ Weiterverkauf von Gebrauchtwaren
◆ Fremdenverkehrstätigkeit
3.6.4.
Sonstiges Steuerrecht
3.6.4.1.
Örtliche Steuern
Steuern, die von den Selbstverwaltungen (Gemeinden) im
Die Gebäudesteuer wird auf Bauobjekte erhoben, inklusive jener, die Wohnungszwecken dienen. Für die Festlegung
der Steuergrundlage können von der Selbstverwaltung ähnlich
wie bei der Grundsteuer zwei Methoden gewählt werden. Die
Höchstgrenze der Steuer beträgt 900 HUF/m 2 oder 3 % des
korrigierten Marktwertes.
Rahmen des vom Gesetz vorgeschriebenen Höchstrahmens
Fremdenverkehrssteuer wird von Touristen und den Ei-
erhoben werden können, umfassen die Steuerarten Gewerbe-
gentümern von Hotels, Pensionen usw. erhoben. Die Bemes-
steuer, Grundsteuer, Gebäudesteuer, Kommunalsteuer und
sungsgrundlage der Steuer ist die Anzahl der Gästenächte
die Fremdenverkehrssteuer. Die Selbstverwaltungen können
oder die auf die Gästenächte entfallenden Unterkunftskosten
nach pflichtgemäßem Ermessen auf die Einführung der Steuer
bzw. die nützliche Grundfläche der Gebäude.
verzichten oder einen niedrigeren Prozentsatz festsetzen oder
eine Steuerbegünstigung gewähren.
Der Gewerbesteuerpflicht unterliegt die im Zuständigkeitsbereich der Selbstverwaltung ausgeübte Gewerbetätigkeit.
48
Investitionsleitfaden / Ungarn 2004
Die Obergrenze der Steuer beträgt pro Person und
Gästenacht 300 HUF oder 4 % der Unterkunftskosten bzw.
jährlich 900 HUF/m 2.
Rechtliche Grundlagen und Umfeld für Investitionen
3.6.4.2.
Kraftfahrzeugsteuer
Das Fahrzeug gilt ab 01.05.2004 im Sinne des UStG
Die Steuer ist vom Inhaber (Betreiber) an die Gemeinde
dann als neu, wenn es zum Zeitpunkt des Erwerbs maximal
zu zahlen. Die Grundlage der Steuer ist das Gewicht. Der
6.000 km zurückgelegt hat oder seit der Erstzulassung im
Steuersatz liegt bei einheitlich 1.200 HUF/100 kg pro Jahr.
Ausland maximal 6 Monate vergangen sind.
3.6.4.3.
Gebühren
3.6.4.5.
Banderolensteuer (Monopolsteuer)
Vom Gesetz der Gebühren sind sowohl Vermögensge-
Die Banderolensteuer ist eine indirekte Steuer, die den
bühren als auch Verfahrensgebühren und Gebühren für Ver-
Endverbraucher belastet. Der Steuerpflichtige verrechnet im
waltungs- und Gerichtsleistungen umfasst. Die Bezahlung der
Verkaufspreis die Steuer, wonach die im Verkaufspreis be-
Gebühr erfolgt im Allgemeinen in Form von Stempelmarken
zahlte Steuer an den Staatshaushalt bezahlt wird. Steuer-
oder in Geld.
pflichtig sind grundsätzlich die Herstellung und der Import
von Banderolenprodukten. Zu den Banderolenprodukten
Die wichtigsten Vermögensgebühren sind die folgenden:
◆ Erbschaftssteuer: Gebührensatz beträgt je nach Verwandt-
gehören:
◆ Mineralöl,
schaftsgrad bis zu einem Wert von 18 Mio. HUF 11 – 21 %
◆ alkoholische Erzeugnisse,
(beim Erwerb von Wohnungen: 2,5 – 8 %), bis 35 Mio. HUF
◆ Bier,
15 – 30 % (Wohnung: 6 – 12 %), über 35 Mio. HUF
◆ Wein,
21 – 40 % (Wohnung: 11 – 21 %).
◆ Schaumwein,
◆ Schenkungssteuer: Gebührensatz ist gleich hoch wie bei
der Erbschaftssteuer, ausgenommen Wohnungen. Bei die-
◆ alkoholische Zwischenprodukte,
◆ Tabakwaren.
sen beträgt die Schenkungsteuer bis 18 Mio. HUF 5 – 10 %,
8 – 21 % bis 35 Mio. HUF und 12 – 30 % über 35 Mio. HUF.
Die Banderolenangelegenheiten gehören zur Kompetenz
◆ Gebühr für entgeltliche Vermögensübertragung: Gegen-
des Zollamtes. Die Steuerpflicht entsteht, wenn das Ban-
stand dieser Gebühr sind Immobilien, bestimmte beweg-
derolenprodukt im Inland hergestellt oder importiert wurde.
liche Güter und vermögenswerte Rechte. Die Übertragung
Der Steuerzahlungspflichtige ist der Hersteller oder der
der Gesellschaftsanteile an eine ungarische Person oder
Importeur.
eine Umwandlung einer ungarischen Wirtschaftsgesell-
Die ungarische Gesetzgebung hat die Steuersätze und
schaft (falls die neue Gesellschaft[en] Rechtsnachfolger der
die Steuerbeträge an das in den EU-Richtlinien festgelegte
früheren Gesellschaft[en] sind) stellt keinen gebühren-
Mindestmaß schrittweise angenähert, trotzdem konnte zum
pflichtigen Vorgang dar. Die Einbringung einer Immobilie in
Zeitpunkt des EU-Beitritt Ungarns in einigen Fällen eine dras-
die Gesellschaft als Sachanlage ist gebührenpflichtig.
tische Erhöhung nicht vermieden werden (z. B. Tabakwaren).
Die Gebühr ist vom Erwerber zu zahlen.
Der allgemeine Gebührensatz von Immobilien beträgt
10 %, bei Wohnungen abhängig vom Verkehrswert 2 % bzw.
Die wichtigsten Steuersätze und Steuerbeträge sind die
folgenden:
◆ Mineralöl:
6 %. Für Immobilienhändler, die die Immobilie innerhalb von
zwei Jahren wieder verkaufen, reduziert sich die Vermögen-
Benzin 103,5 – 111,8 HUF/ Liter
Petroleum 111,80 HUF/ Liter
Gas- und Heizöl 85,00 HUF/ Liter
serwerbsgebühr auf 2 %. Beim Erwerb eines PKWs beträgt
◆ Alkohol:
1.920 HUF/ Hektolitergrad
die Gebühr 15 HUF/cm3.
◆ Bier:
420 HUF/ Hektoliter
◆ Wein:
Traubenwein 8 HUF/ Liter,
sonstiger Wein 80 HUF/ Liter
◆ Schaumwein:
91,20 HUF/ Liter
3.6.4.4.
Verbrauchsteuer
Mit dem EU-Beitritt Ungarns ist das Gesetz über die Verbrauchsteuer mit dem 01.05.2004 außer Kraft gesetzt worden.
Im Bereich der PKW wird sie durch die Registrierungssteuer (ähnlich der österreichischen NoVA) ersetzt, die nach
der ersten inländischen Verkehrszulassung von Neu- und Altfahrzeugen zu zahlen ist, abhängig vom Hubraum und der
◆ Alkoholische
Zwischenprodukte: 132,20 HUF/ Liter
◆ Tabakwaren:
Zigaretten 6.450 HUF/1.000 Stück
+ 23 % vom Verkaufspreis
Zigarren 25 % vom Verkaufspreis
Umweltbelastung des Fahrzeugs (für ein Durchschnittsfahrzeug ca. 150.000 HUF).
Investitionsleitfaden / Ungarn 2004
49
Rechtliche Grundlagen und Umfeld für Investitionen
3.6.4.6.
Innovationsabgabe
Seit 1.1.2004 gibt es in Ungarn die Innovationsabgabe,
die von all jenen Unternehmen abzuführen ist, die an diesem
Tag in Ungarn registriert waren und dem Gesetz Nr. C aus
dem Jahre 2000 über das Rechnungswesen unterliegen.
(Somit sind u.a. beim Handelsgericht registrierte Einzelunternehmen, Personengesellschaften, Baugemeinschaften sowie
die Handelsvertretung ausländischer Unternehmen in Ungarn
nicht abgabenpflichtig.) Neu gegründete Unternehmen sind
c) der Ausländer die in seinem Eigentum befindliche inländische Immobilie in eine andere inländische Immobilie umtauscht oder
d) der Zweck des Eigentumserwerbs die Auflösung eines gemeinsamen Eigentums ist oder
e) dem Ausländer eine inländische Immobilie geschenkt wird
oder
f) der Ausländer zur Arbeitsverrichtung nachweisbar bereits
seit mindestens fünf Jahren in Ungarn lebt.
in der Gründungsphase und in ihrem ersten Besteuerungsjahr,
Mikrounternehmen5 gänzlich von der Abgabe befreit.
Die Bemessungsgrundlage entspricht jener für die Berechnung der lokalen Gewerbesteuer.
Die Genehmigung kann verweigert werden, wenn der
Staat, dessen Staatsangehörigkeit der Ausländer besitzt, aufgrund eines internationalen Vertrages oder der Gegenseitig-
Der Steuersatz liegt 2004 bei 0,2 %, 2005 bei 0,25 %
keit den ungarischen Staatsbürgern bzw. den ungarischen
und 2006 bei 0,3 %. Für kleine Gesellschaften gibt es einen
juristischen Personen keine den Inländern gleichgestellte Be-
reduzierten Steuersatz, der für 2004 bei 0,05 % liegt und bis
urteilung sichert.
2007 auf 0,2 % erhöht wird.
Eine Vorauszahlung muss quartalsweise jeweils bis zum
20. des Folgemonats geleistet werden.
3.7.
Besonderheiten (Hürden, Tipps)
3.7.1.
Immobilienerwerb durch Ausländer
Die Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmen
dürfen die für ihre gewerbliche Tätigkeit erforderlichen
Liegenschaften (ausgenommen Ackerland und Naturschutzgebiete) ohne Genehmigung erwerben, wobei sie zur Ausübung von Immobiliengeschäften nicht berechtigt sind. Eine
weitere Beschränkung ist, dass ein derartiges Eigentumsrecht
Eine ausländische natürliche oder juristische Person kann
an Liegenschaften für Zweigniederlassungen nur gewährt wird,
das Eigentumsrecht an einer Immobilie mit der Genehmigung
wenn eine Gegenseitigkeit in diesen Fragen mit dem Land, in
des Leiters des zuständigen Hauptstädtischen- oder Komitats-
dem sie ihren Firmensitz haben, besteht. Die Liste der Länder,
verwaltungsamtes erwerben (Ackerland kann grundsätzlich
mit denen die Gegenseitigkeit besteht, wurde kundgemacht.
erstmals ab 01.05.2004 gerechnet – nach 7 Jahre erworben
Für den Liegenschaftserwerbsantrag der in Ungarn nieder-
werden). (Für den Grundstückserwerb im Rahmen der Erbfolge
gelassenen ausländischen Einzelunternehmer muss die Geneh-
ist keine Genehmigung notwendig.)
migung erteilt werden, sofern diese unmittelbar für die Aus-
Die Genehmigung des Verwaltungsamtes kann erteilt
übung der Erwerbstätigkeit, für die sie sich niedergelassen
werden, wenn der Erwerb weder die Interessen der Gemeinde
haben, erforderlich ist. Die Liegenschaft gilt nicht als für die
noch sonstige öffentliche Interessen beeinträchtigt. Dazu ist
Erwerbstätigkeit erforderlich, wenn sie zum Zweck von Immo-
die Stellungnahme des Bürgermeisters der betroffenen Ge-
bilienhandel, Vermietung oder Tausch angeschafft wird.
meinde notwendig.
Die Gesellschaften mit ausländischer Beteiligung (auch
wenn diese 100 % beträgt) können Eigentumsrechte an Im-
Der Immobilienerwerb muss genehmigt werden, wenn
mobilien (ausgenommen Ackerland und Naturschutzgebiete)
die Interessen der Selbstverwaltung oder sonstige öffentliche
frei erwerben, wenn es zur Ausübung der im Gesellschaftsver-
Interessen nicht verletzt werden und
trag festgehaltenen Wirtschaftstätigkeit notwendig ist.
a) der Ausländer eine Einwanderungsgenehmigung erhalten
hat oder
b) das Eigentumsrecht der Immobilie des Ausländers im
Rahmen der Enteignung erworben wurde oder
3.7.2.
Import
Mit dem Beitritt in die Europäische Union gilt in Ungarn
für den Import das diesbezügliche Gemeinschaftsrecht.
Import bedeutet die Einfuhr eines Produktes von einem
außerhalb der EU liegenden Drittstaat in das Gebiet der Gemeinschaft.
5) Mikrounternehmen:
– Beschäftigtenzahl unter 10 Personen und
– Jahresumsatzerlöse unter 7 Mio. Euro entsprechender HUF oder
– Bilanzsumme unter 5 Mio. Euro entsprechender HUF sowie
– Beteiligung des Staates oder des örtlichen Magistrats sowie von Großunternehmen insgesamt unter 25 %.
50
Investitionsleitfaden / Ungarn 2004
Die Europäische Union ist zugleich auch eine Zollunion, somit
ist der Zoll nach den aus Drittländern importierten Produkten in
jedem Mitgliedsstaat gleich hoch, unabhängig davon in welchem
Mitgliedsstaat der Importeur das Produkt verzollen lässt.
Rechtliche Grundlagen und Umfeld für Investitionen
(Die USt-Sätze sind jedoch nicht einheitlich, deshalb wird
die Einfuhrumsatzsteuer am Bestimmungsort (Bestimmungslandprinzip) fällig. Ab dem 01. Mai 2004 wird die Einfuhrumsatzsteuer grundsätzlich nicht mehr vom Zollamt bemessen
3.8.
Doppelbesteuerungsabkommen
3.8.1.
Allgemeines
Mit folgenden Staaten bestehen derzeit Abkommen zur
Vermeidung der Doppelbesteuerung:
und in einem schriftlichen Beschluss mitgeteilt (bis auf einige
Albanien, Australien, Ägypten, Belgien, Brasilien, BRD,
Ausnahmen), sondern die Steuersubjekte müssen diese selbst
Bulgarien, China, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechen-
ermitteln und melden. Falls dem Steuersubjekt das Vorsteuer-
land, Großbritannien, Indien, Indonesien, Irland, Israel, Italien,
abzugsrecht zusteht, entsteht das Abzugsrecht und die
Japan, Jugoslawien, Kanada, Kasachstan, Republik Korea,
Steuerzahlungspflicht im selben Steueranmeldungszeitraum.
Kroatien, Kuwait, Luxemburg, Malaysia, Malta, Marokko,
Mazedonien, Moldawien, Mongolei, Niederlande, Norwegen,
3.7.3.
Zoll
Mit dem EU-Beitritt Ungarns tritt das Gemeinschaftszollrecht unverzüglich und direkt auch in Ungarn in Kraft.
Die Rechtsquellen des Gemeinschaftszollrechts – so der
Pakistan, Philippinen, Polen, Portugal, Rumänien, Russische
Föderation,
Österreich,
Slowakei,
Spanien,
Südafrika,
Singapur, Schweden, Schweiz, Thailand, Tschechien, Türkei,
Tunesien, Ukraine, Uruguay, USA, Vietnam, Zypern.
Zollkodex der Gemeinschaft und die Ausführungsverordnung
desselben – schreiben teils vor bzw. eröffnen teils die Mög-
3.8.2.
DBA Ungarn – Österreich
lichkeit, in bestimmten Sachverhalten nationale Regelungen
Ist eine Person in beiden Vertragsstaaten ansässig, dann
des Mitgliedsstaates ins Leben zu rufen, so u. a. betreffend
gilt diese Person in jenem Staat als ansässig, in dem sie über
Vertretungsrecht, Bedingungen der Zollsicherheit etc.
eine ständige Wohnstätte verfügt. Verfügt sie über zwei
Darüber hinaus besteht dahingehend eine Übergangs-
Wohnstätten, dann gilt sie in dem Staat als ansässig, in dem
regelung, dass bei Transaktionen, die vor dem Beitritt begon-
der Mittelpunkt ihres Lebensinteresses bzw. gewöhnlicher
nen haben und nach dem Beitritt beendet werden (aus-
Aufenthalt liegt. Liegt dieser in beiden Staaten vor, wird auf
genommen Zollverfahren), noch die Möglichkeit gegeben
die Staatsbürgerschaft abgestellt.
werden muss, diese nach den alten nationalen Vorschriften
durchzuführen.
Unter anderem bleiben so die vor dem EU-Beitritt erlasse-
Ist eine Gesellschaft in beiden Vertragsstaaten (unbeschränkt) steuerpflichtig, wird zur eindeutigen Klärung der
Ansässigkeit auf den Sitz abgestellt.
nen Genehmigungen für z. B. passive oder aktive Veredelung
Die Betriebsstättendefinition entspricht im Wesentlichen
bis zu ihrer ursprünglichen Gültigkeit oder bis zu einem Jahr
jener der OECD-Regelung. Bauausführungen oder Montagen
nach dem Tag des Beitritts (bis zum früheren Zeitpunkt von
gelten nur dann als Betriebsstätte, wenn ihre Dauer zwei
beiden) gültig. Der Genehmigungsinhaber hat die Vorschrif-
Jahre überschreitet.
ten der Gemeinschaft einzuhalten.
Bei Zollverfahren, die vor dem Beitritt begonnen haben
Verfügt ein Unternehmen z. B. über den Firmensitz in
und nach dem Beitritt beendet werden, sind die einschlägigen
Österreich und über eine Betriebsstätte in Ungarn, dann wer-
Vorschriften der Gemeinschaft (so auch der Gemeinsame Zoll-
den nur jene Unternehmensgewinne, die der Betriebsstätte
tarif) heranzuziehen.
zugerechnet werden können, in Ungarn versteuert und der
Es gibt keine Übergangsregelungen betreffend der Zoll-
Rest in Österreich.
freizonen und Zollfreilager. Das heißt, dass die Verordnungen
◆ Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen dürfen in dem
des Zollkodex in den neuen Mitgliedstaaten mit dem Tag des
Vertragsstaat besteuert werden, in dem dieses Vermögen
Beitritts Gültigkeit haben, wodurch die in den Gemeinschafts-
liegt.
verhältnissen nicht geregelten Genehmigungen und Rechts-
◆ Besteuerungsberechtigt bei Dividenden ist der Ansässig-
vorschriften nichtig werden. Zollfreizonen und Zollfreilager, die
keitsstaat, der Quellenstaat kann aber eine Steuer bis zu
auf Grundlage von Bedingungen und Voraussetzungen ge-
10 % vom Bruttobetrag der Dividenden einheben.
gründet wurden, die den am 01. Mai 2004 geltenden Voraus-
◆ Zinsen sind nur im Ansässigkeitsstaat zu versteuern.
setzungen der Europäischen Union in allem entsprechen, kön-
◆ Lizenzgebühren werden ebenfalls im Ansässigkeitsstaat
nen ihre Tätigkeit auch nach dem 01. Mai 2004 fortsetzen.
versteuert.
◆ Gewinne aus der Veräußerung unbeweglichen Vermögens
dürfen in jenem Staat versteuert werden, in dem dieses
Vermögen liegt.
Investitionsleitfaden / Ungarn 2004
51
Rechtliche Grundlagen und Umfeld für Investitionen
◆ Einkünfte aus einem freien Beruf oder aus sonstiger selbst-
fügt. In diesem Fall kann der Unternehmensgewinn in dem
ständiger Tätigkeit (künstlerische, wissenschaftliche, litera-
anderen Staat besteuert werden, jedoch nur in dem Maße,
rische, erzieherische, unterrichtende, sportliche) werden im
in dem der Gewinn dieser Betriebsstätte zuzurechnen ist.
Ansässigkeitsstaat besteuert mit der Ausnahme, falls diese
◆ Besteuerungsberechtigt bei Dividenden ist der Ansässig-
Person im anderen Staat eine feste Einrichtung besitzt.
keitsstaat, der Quellenstaat kann aber eine Steuer bis zu
Existiert diese Einrichtung, dann dürfen jene Einkünfte in
5 %, 15 % oder 25 % vom Bruttobetrag der Dividenden
dem anderen Staat besteuert werden, die dieser Einrich-
einheben.
tung zuzuordnen sind.
◆ Gewinne aus dem Betrieb von Seeschiffen und Luftfahr-
Der Steuersatz beträgt:
zeugen dürfen nur im Ansässigkeitsstaat versteuert werden.
a) 5 % des Bruttobetrages der Dividende, wenn der Dividen-
◆ Im Allgemeinen steht das Besteuerungsrecht an den Ein-
denempfänger über mindestens 25 % des Kapitals der die
künften aus unselbstständiger Arbeit dem Tätigkeitsstaat
Dividende zahlenden Gesellschaft unmittelbar verfügt;
zu. Das Besteuerungsrecht verbleibt dem Ansässigkeits-
b) 25 % der Einnahme des stillen Gesellschafters;
staat, wenn
c) 15 % des Dividendenbruttobetrages in allen sonstigen Fällen.
◆ der Arbeitnehmer sich nicht länger als 183 Tage während
des Steuerjahres im Tätigkeitsstaat aufhält und
◆ die Vergütungen nicht von einem oder für einen im Tätigkeitsstaat ansässigen Arbeitgeber gezahlt werden und
◆ die Vergütungen keine Betriebsausgaben einer Betriebsstätte bzw. festen Einrichtung des Arbeitgebers im Tätigkeitsstaat darstellen.
◆ Aufsichtsrats- oder Verwaltungsratsvergütungen werden im
Ansässigkeitsstaat (der juristischen Person) besteuert.
◆ Ruhegehälter sind ebenfalls im Ansässigkeitsstaat zu versteuern.
◆ Zinsen dürfen in dem Ansässigkeitsstaat besteuert werden.
◆ Im Allgemeinen steht das Besteuerungsrecht an den Einkünften aus unselbstständiger Arbeit dem Tätigkeitsstaat zu. Das
Besteuerungsrecht verbleibt dem Ansässigkeitsstaat, wenn
◆ der Arbeitnehmer sich nicht länger als 183 Tage während
des Steuerjahres im Tätigkeitsstaat aufhält und
◆ die Vergütungen nicht von einem oder für einen im Tätigkeitsstaat ansässigen Arbeitgeber gezahlt werden und
◆ die Vergütungen keine Betriebsausgaben einer Betriebsstätte bzw. festen Einrichtung des Arbeitgebers im Tätigkeitsstaat darstellen.
◆ Betriebsvermögen einer Betriebsstätte eines Unternehmens
◆ Die Vergütungen an Aufsichtsrats- und Verwaltungsrats-
darf in jenem Staat versteuert werden, in dem sich die Be-
mitglieder dürfen in dem Staat besteuert werden, in dem
triebsstätte befindet.
die Gesellschaft ihren Sitz hat.
Das Abkommen sieht zur Vermeidung der Doppelbesteue-
Das Abkommen sieht zur Vermeidung der Doppelbe-
rung bei der Einkommensteuer bzw. Vermögensteuer die Be-
steuerung bei der Einkommensteuer bzw. Vermögensteuer
freiungsmethode unter Progressionsvorbehalt vor. Nur bei Ein-
die Befreiungsmethode unter Progressionsvorbehalt vor. Im
künften aus Dividenden wird die im Quellenstaat erhobene
Falle der Dividende ist dieses Verfahren nur dann anzuwenden,
Steuer auf die Einkommensteuer des Ansässigkeitsstaates dem
wenn der deutsche Dividendenempfänger an der ungarischen
Prinzip der normalen Anrechnung entsprechend angerechnet.
Gesellschaft über mindestens 25 % der Stimmrechte verfügt.
Bei anderen Dividenden, bei Vergütungen an Aufsichts-
3.8.3.
DBA Ungarn – Deutschland
Eine Gesellschaft, die in beiden Vertragsstaaten ansässig
ist, ist im Staat als ansässig zu betrachten, in dem sich der Ort
der tatsächlichen Geschäftsführung befindet.
rats- und Vorstandsmitglieder wird die in Ungarn erhobene
Steuer auf die Steuer in Deutschland gemäß den deutschen
Vorschriften angerechnet.
Im Falle eines ungarischen Dividendenempfängers wird
Die Betriebsstättendefinition entspricht im Wesentlichen
die in Deutschland erhobene Steuer auf die Steuer in Ungarn
jener der OECD-Regelung. Bauausführungen oder Montagen
angerechnet. Die angerechnete Steuer darf aber nicht höher
gelten nur dann als Betriebsstätte, wenn ihre Dauer 12 Monate
sein als die auf die Dividende fallende ungarische Steuer.
überschreitet.
◆ Einkommen aus Immobilien kann in dem Staat besteuert
werden, wo die Immobilie liegt.
◆ Der Unternehmensgewinn kann nur im Ansässigkeitsstaat
besteuert werden, ausgenommen, wenn die Gesellschaft in
dem anderen Vertragsstaat über eine Betriebsstätte ver-
52
Investitionsleitfaden / Ungarn 2004
Anhang
4. Anhang
4.1.
Kontenrahmen
6) Geleistete Anzahlungen für Investitionen
7) Wertberichtigung der Sachanlagen
KLASSE 1 – ANLAGEVERMÖGEN
A.III.
KLASSE 2 – VORRÄTE
Finanzanlagen
1) Dauerhafte Beteiligungen an verbundenen
KLASSE 3 – FORDERUNGEN, FINANZMITTEL, WERTPAPIERE
Unternehmen
UND AKTIVE RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN
2) Dauerhaft erteilte Ausleihungen an verbundene
KLASSE 4 – PASSIVA
Unternehmen
KLASSE 5 – KOSTENARTEN
3) Sonstige dauerhafte Beteiligungen
KLASSE 6 – KOSTENRECHNUNG oder UMSATZKOSTEN-
4) Dauerhaft erteilte Ausleihungen an Unternehmen,
VERFAHREN (zur freien Verwendung)
mit denen ein sonstiges Beteiligungs-
KLASSE 7 – KOSTENRECHNUNG oder UMSATZKOSTEN-
verhältnis besteht
VERFAHREN (zur freien Verwendung)
5) Sonstige dauerhaft erteilte Ausleihungen
KLASSE 8 – AUFWENDUNGEN und Übertrag der
6) Wertpapiere des Anlagevermögens
Kontenklassen 5, 6 und 7
7) Wertberichtigung der Finanzanlagen
KLASSE 9 – UMSATZERLÖSE UND ANDERE ERTRÄGE
8) Bewertungsdifferenz der gebundenen
KLASSE 0 – EVIDENZKONTEN
4.2.
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Finanzanlagen
B.
UMLAUFVERMÖGEN
B.I.
Vorräte
1) Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
2) Unvollendete Produktion und halbfertige
4.2.1.
Vorgeschriebene Gliederung der Bilanz
Variante „A“
Erzeugnisse
3) Jung-, Mast- und sonstige Tiere
AKTIVSEITE
4) Fertige Erzeugnisse
A.
5) Waren
A.I.
ANLAGEVERMÖGEN
Immaterielle Vermögensgegenstände
1) Gründungs- und Umstrukturierungskosten
6) Geleistete Anzahlungen auf Vorräte
B.II.
2) Forschungs- und Entwicklungskosten
1) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
3) Verkehrsfähige Rechte
(Debitoren)
4) Geistiges Eigentum
2) Forderungen gegen verbundene Unternehmen
5) Geschäfts- oder Firmenwert
3) Forderungen gegen Unternehmen, mit denen
6) Geleistete Anzahlungen für immaterielle
ein sonstiges Beteiligungsverhältnis besteht
Vermögensgegenstände
4) Wechselforderungen
7) Wertberichtigung der immateriellen
5) Sonstige Forderungen
Vermögensgegenstände
A.II.
Forderungen
6) Bewertungsdifferenz der Forderungen
Sachanlagen
1) Grundstücke und Gebäude sowie die damit
verbundenen verkehrsfähigen Rechte
7) Positive Bewertungsdifferenz der Derivatgeschäfte
B.III.
Wertpapiere
1) Beteiligungen an verbundenen Unternehmen
2) Technische Anlagen, Maschinen und Fahrzeuge
2) Sonstige Beteiligungen
3) Sonstige Einrichtungen, Ausrüstungen und
3) Eigene Aktien und Anteile
Fahrzeuge
4) Zuchttiere
4) Wertpapiere des Umlaufvermögens
5) Bewertungsdifferenz der Wertpapiere
5) Anlagen im Bau und Erneuerungen
Investitionsleitfaden / Ungarn 2004
53
Anhang
B.IV.
Flüssige Mittel
F.III.
1) Kassenbestand, Schecks
1) Kurzfristige Darlehen
2) Bankguthaben
C.
Kurzfristige Verbindlichkeiten
– davon: Wandelschuldverschreibungen
AKTIVE RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN
2) Kurzfristige Kredite
1) Aktive Rechnungsabgrenzungsposten der Erlöse
3) Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen
und Erträge
4) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
2) Aktive Rechnungsabgrenzungsposten der
Leistungen (Lieferanten)
Kosten und Aufwendungen
5) Wechselverbindlichkeiten
3) Verschobene Aufwendungen
6) Kurzfristige Verbindlichkeiten gegen
Aktiva insgesamt
verbundene Unternehmen
7) Kurzfristige Verbindlichkeiten gegen Unternehmen
PASSIVSEITE
D.
D.I.
in einem sonstigen Beteiligungsverhältnis
EIGENKAPITAL
8) Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten
Gezeichnetes Kapital
9) Bewertungsdifferenz der Verbindlichkeiten
Davon: zurückgekaufter Eigentumsanteil zum
10) Negative Bewertungsdifferenz der
Nennwert
D.II.
Gezeichnetes, aber noch nicht eingezahltes Kapital (–)
D.III.
Kapitalrücklage
D.IV.
Gewinnrücklage
D.V.
Gebundene Rücklagen
D.VI.
Bewertungsrücklage
D.VI.1.
Wertberichtigung für Bewertungsrücklage
D.VI.2.
Tatsächliche Bewertung für Bewertungsrücklage
D.VII.
Bilanzergebnis
E.
RÜCKSTELLUNGEN
Derivatgeschäfte
G.
1) Passive Rechnungsabgrenzungsposten der
Erlöse und Erträge
2) Passive Rechnungsabgrenzungsposten der
Kosten und Aufwendungen
3) Verschobene Erlöse und Erträge
Passiva insgesamt
4.2.2.
Vorgeschriebene Gliederung der Bilanz
Variante „B“
2) Rückstellungen für zukünftige Kosten
A.
ANLAGEVERMÖGEN
3) Sonstige Rückstellungen
A.I.
1) Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten
F.
F.I.
1) Gründungs- und Umstrukturierungskosten
Nachrangige Verbindlichkeiten
2) Forschungs- und Entwicklungskosten
1) Nachrangige Verbindlichkeiten gegen
3) Verkehrsfähige Rechte
4) Geistiges Eigentum
verbundene Unternehmen
5) Geschäfts- oder Firmenwert
6) Geleistete Anzahlungen für immaterielle
nehmen in einem sonstigen Beteiligungsverhältnis
Vermögensgegenstände
3) Nachrangige Verbindlichkeiten gegen sonstige
7) Wertberichtigung der immateriellen
Wirtschaftsführer
Vermögensgegenstände
Langfristige Verbindlichkeiten
1) Erhaltene langfristige Darlehen
2) Wandelschuldverschreibungen
3) Verbindlichkeiten aus Anleihen
A.II.
Sachanlagen
1) Grundstücke und Gebäude sowie die damit
verbundenen verkehrsfähigen Rechte
4) Investitions- und Entwicklungskredite
2) Technische Anlagen, Maschinen und Fahrzeuge
5) Sonstige langfristige Kredite
3) Sonstige Einrichtungen, Ausrüstungen und
6) Dauerhafte Verbindlichkeiten gegen verbundene
Unternehmen
7) Dauerhafte Verbindlichkeiten gegen Unternehmen
in einem sonstigen Beteiligungsverhältnis
8) Sonstige langfristige Verbindlichkeiten
54
Immaterielle Vermögensgegenstände
VERBINDLICHKEITEN
2) Nachrangige Verbindlichkeiten gegen Unter-
F.II.
PASSIVE RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN
Investitionsleitfaden / Ungarn 2004
Fahrzeuge
4) Zuchttiere
5) Anlagen im Bau und Erneuerungen
6) Geleistete Anzahlungen für Investitionen
7) Wertberichtigung der Sachanlagen
Anhang
A.III.
Finanzanlagen
D.
1) Dauerhafte Beteiligungen an verbundenen
VERBINDLICHKEITEN
Unternehmen
1) Kurzfristige Darlehen
2) Dauerhaft erteilte Ausleihungen an verbundene
– davon: Wandelschuldverschreibungen
Unternehmen
2) Kurzfristige Kredite
3) Sonstige dauerhafte Beteiligungen
3) Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen
4) Dauerhaft erteilte Ausleihungen an Unter-
4) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
nehmen, mit denen ein sonstiges Beteiligungs-
Leistungen (Lieferanten)
verhältnis besteht
5) Wechselverbindlichkeiten
5) Sonstige dauerhaft erteilte Ausleihungen
6) Kurzfristige Verbindlichkeiten gegen
6) Wertpapiere des Anlagevermögens
verbundene Unternehmen
7) Wertberichtigung der Finanzanlagen
7) Kurzfristige Verbindlichkeiten gegen Unternehmen
8) Bewertungsdifferenz der gebundenen
in einem sonstigen Beteiligungsverhältnis
Finanzanlagen
B.
B.I.
8) Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten
UMLAUFVERMÖGEN
9) Bewertungsdifferenz der Verbindlichkeiten
Vorräte
10) Negative Bewertungsdifferenz der
1) Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
2) Unvollendete Produktion und halbfertige
Derivatgeschäfte
E.
Erzeugnisse
Erlöse und Erträge
4) Fertige Erzeugnisse
2) Passive Rechnungsabgrenzungsposten der
5) Waren
Kosten und Aufwendungen
6) Geleistete Anzahlungen auf Vorräte
Forderungen
3) Verschobene Erlöse und Erträge
F.
1) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
(Debitoren)
G.
FÄLLIGEN VERBINDLICHKEITEN (A+F)
H.
4) Wechselforderungen
1) Erhaltene langfristige Darlehen
7) Positive Bewertungsdifferenz der
2) Wandelschuldverschreibungen
3) Verbindlichkeiten aus Anleihen
Wertpapiere
4) Investitions- und Entwicklungskredite
1) Beteiligungen an verbundenen Unternehmen
5) Sonstige langfristige Kredite
2) Sonstige Beteiligungen
6) Dauerhafte Verbindlichkeiten gegen verbundene
Unternehmen
4) Wertpapiere des Umlaufvermögens
7) Dauerhafte Verbindlichkeiten gegen Unternehmen
5) Bewertungsdifferenz der Wertpapiere
in einem sonstigen Beteiligungsverhältnis
Flüssige Mittel
1) Kassenbestand, Schecks
2) Bankguthaben
C.
Langfristige Verbindlichkeiten
6) Bewertungsdifferenz der Forderungen
3) Eigene Aktien und Anteile
B.IV.
VERBINDLICHKEITEN, DEREN ABLAUF ÜBER EIN
JAHR HINAUS LIEGT
H.I.
Derivatgeschäfte
B.III.
GESAMTWERT DER AKTIVA
NACH ABZUG DER INNERHALB EINES JAHRES
3) Forderungen gegen Unternehmen, mit denen
5) Sonstige Forderungen
UMLAUFVERMÖGEN – DIFFERENZ DER
KURZFRISTIGEN VERBINDLICHKEITEN (B+C–D–E)
2) Forderungen gegen verbundene Unternehmen
ein sonstiges Beteiligungsverhältnis besteht
PASSIVE RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN
1) Passive Rechnungsabgrenzungsposten der
3) Jung-, Mast- und sonstige Tiere
B.II.
INNERHALB EINES JAHRES FÄLLIGE
AKTIVE RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN
1) Aktive Rechnungsabgrenzungsposten der Erlöse
und Erträge
2) Aktive Rechnungsabgrenzungsposten der
Kosten und Aufwendungen
8) Sonstige langfristige Verbindlichkeiten
H.II.
Nachrangige Verbindlichkeiten
1) Nachrangige Verbindlichkeiten gegen
verbundene Unternehmen
2) Nachrangige Verbindlichkeiten gegen Unternehmen
in einem sonstigen Beteiligungsverhältnis
3) Nachrangige Verbindlichkeiten gegen sonstige
Wirtschaftsführer
3) Verschobene Aufwendungen
Investitionsleitfaden / Ungarn 2004
55
Anhang
I.
RÜCKSTELLUNGEN
J.
J.I.
A.
1) Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten
(I±II+III–IV–V–VI–VII)
2) Rückstellungen für zukünftige Kosten
13) Erträge aus (zustehenden) Dividenden und
3) Sonstige Rückstellungen
Gewinnanteilen
EIGENKAPITAL
Davon: von verbundenen Unternehmen
14) Kursgewinne aus dem Verkauf von
Gezeichnetes Kapital
Beteiligungen
Davon: zurückgekaufter Eigentumsanteil zum
Davon: von verbundenen Unternehmen
Nennwert
J.II.
BETRIEBSERGEBNIS (GESCHÄFTSERGEBNIS)
15) Zinsen und Kursgewinne von Finanzanlagen
Gezeichnetes, aber noch nicht eingezahltes Kapital
Davon: von verbundenen Unternehmen
(–)
16) Sonstige (zustehende) Zinsen und ähnliche
J.III.
Kapitalrücklage
J.IV.
Gewinnrücklage
Erträge
J.V.
Gebundene Rücklagen
Davon: von verbundenen Unternehmen
J.VI.
Bewertungsrücklage
D.VI.1.
Wertberichtigung für Bewertungsrücklage
17) Sonstige finanzielle Erträge
Davon: Bewertungsdifferenz
VIII.
Finanzerträge (13+14+15+16+17)
D.VI.2.
Tatsächliche Bewertung für Bewertungsrücklage
J.VII.
Bilanzergebnis
18) Kursverluste von Finanzanlagen
4.2.3.
Vorgeschriebene Gliederung der
Gewinn- und Verlustrechnung
19) Zinsen und ähnliche Aufwendungen
(nach dem Gesamtkostenverfahren)
20) Wertverluste von Beteiligungen, Wertpapieren
Davon: an verbundene Unternehmen
Davon: an verbundene Unternehmen
VARIANTE „A“
und Bankguthaben
1) Nettoumsatzerlöse, Inland
21) Sonstige finanzielle Aufwendungen
2) Nettoumsatzerlöse, Ausland
I.
davon: Bewertungsdifferenz
Nettoumsatzerlöse (01+02)
IX.
Finanzaufwendungen (18+19+20+21)
3) Bestandsänderung der Vorräte aus eigener
B.
FINANZERGEBNIS (VIII–IX)
Produktion
C.
ERGEBNIS DER GEWÖHNLICHEN
4) Aktivierter Wert der selbst hergestellten
GESCHÄFTSTÄTIGKEIT (±A±B)
Vermögensgegenstände
X.
Außerordentliche Erträge
II.
Aktivierte Eigenleistungen (03+04)
XI.
Außerordentliche Aufwendungen
III.
Sonstige Erträge
D.
AUSSERORDENTLICHES ERGEBNIS (X–XI)
Davon: Zuschreibung Wertverluste
E.
ERGEBNIS VOR STEUERN (±C±D)
5) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und
XII.
Steuerpflicht
Betriebsstoffe
F.
VERSTEUERTES ERGEBNIS (±E–XII)
6) Aufwendungen für bezogene Leistungen
22) Entnahmen aus der Gewinnrücklage für
7) Aufwendungen für sonstige Leistungen
Dividenden und Gewinnanteile
8) Aufwendungen für bezogene Waren
9) Aufwendungen für verkaufte (vermittelte)
Leistungen
IV.
Materialaufwendungen (05+06+07+08+09)
10) Lohn- und Gehaltskosten
11) Sonstige Personalaufwendungen
12) Lohnnebenkosten
V.
Personalaufwand (10+11+12)
VI.
Abschreibungen
VII.
Sonstige Aufwendungen
Davon: Wertverluste
56
Investitionsleitfaden / Ungarn 2004
23) Bestätigte Dividenden und Gewinnanteile
G.
BILANZERGEBNIS (±F+22–23)
Anhang
4.2.4.
Vorgeschriebene Gliederung der
Gewinn- und Verlustrechnung
EINNAHMEN
13) Nettoumsatzerlöse, Inland
(nach dem Gesamtkostenverfahren)
VARIANTE „B“
14) Nettoumsatzerlöse, Ausland
XI.
AUFWENDUNGEN
I.
15) Erhöhung des Bestandes an Vorräten aus
Verminderung des Bestandes an Vorräten aus
eigener Produktion
eigener Produktion
16) Aktivierter Wert der selbst hergestellten
1) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe
2) Aufwendungen für bezogene Leistungen
Vermögensgegenstände
XII.
XIII.
3) Aufwendungen für sonstige Leistungen
4) Aufwendungen für bezogene Waren
Leistungen
XIV.
Sonstige Erträge
Einnahmen der Betriebstätigkeit
(Geschäftstätigkeit) (XI+XII+XIII)
H.
VERLUSTE DER BETRIEBSTÄTIGKEIT
Materialaufwendungen (01+02+03+04+05)
(GESCHÄFTSTÄTIGKEIT) (VI>XIV)
6) Lohn- und Gehaltskosten
17) Erträge aus (zustehenden) Dividenden und
7) Sonstige Personalaufwendungen
Gewinnanteilen
8) Lohnnebenkosten
III.
Aktivierte Eigenleistungen (15+16)
Davon: zurückgeschriebene Wertverluste
5) Aufwendungen für verkaufte (vermittelte)
II.
Nettoumsatzerlöse (13+14)
Davon: von verbundenen Unternehmen
Personalaufwand (06+07+08)
18) Kursgewinne aus dem Verkauf von
IV.
Abschreibungen
Beteiligungen
V.
Sonstige Aufwendungen
Davon: von verbundenen Unternehmen
VI.
Aufwendungen der Betriebstätigkeit
Davon: Wertverluste
19) Zinsen und Kursgewinne von Finanzanlagen
Davon: von verbundenen Unternehmen
(Geschäftstätigkeit) (I+II+III+IV+V)
20) Sonstige (zustehende) Zinsen und ähnliche
Erträge
A.
GEWINNE DER BETRIEBSTÄTIGKEIT
Davon: von verbundenen Unternehmen
(GESCHÄFTSTÄTIGKEIT) (VI<XIV)
21) Sonstige finanzielle Erträge
9) Kursverluste von Finanzanlagen
Davon: an verbundene Unternehmen
10) Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Davon: an verbundene Unternehmen
davon: Bewertungsdifferenz
XV.
I.
FINANZVERLUSTE (VII>XV)
J.
ERGEBNIS DER GEWÖHNLICHEN
11) Wertverluste von Beteiligungen, Wertpapieren
und Bankguthaben
12) Sonstige finanzielle Aufwendungen
Finanzerträge (17+18+19+20+21)
GESCHÄFTSTÄTIGKEIT (VERLUST) [(A+B<(H+I)]
XVI.
K.
davon: Bewertungsdifferenz
Außerordentliche Erträge
AUSSERORDENTLICHES ERGEBNIS (VERLUST)
(VIII>XVI)
VII.
Finanzaufwendungen (09+10±11+12)
L.
ERGEBNIS VOR STEUERN (VERLUST) [(C+D)<(J+K)]
B.
FINANZGEWINNE (VII<XV)
M.
VERSTEUERTES ERGEBNIS (VERLUST) [(E–IX)<0]
C.
ERGEBNIS DER GEWÖHNLICHEN
GESCHÄFTSTÄTIGKEIT (GEWINN) [(A+B)>(H+I)]
ODER [(L+IX)>0]
XVII.
Entnahmen aus der Gewinnrücklage für
BILANZERGEBNIS (VERLUST)
VIII.
Außerordentliche Aufwendungen
D.
AUSSERORDENTLICHES ERGEBNIS (GEWINN)
N.
(VIII<XVI)
Insgesamt (XIV+XV+XVI+XVII+N)
E
ERGEBNIS VOR STEUERN (GEWINN) [(C+D)>(J+K)]
IX.
Steuerpflicht
F.
VERSTEUERTES ERGEBNIS (GEWINN) [(E–IX)>O]
X.
Bestätigte Dividenden und Gewinnanteile
G.
BILANZERGEBNIS (GEWINN)
Dividenden und Gewinnanteile
Insgesamt (VI+VII+VIII+IX+X+G)
Investitionsleitfaden / Ungarn 2004
57
Anhang
4.2.5.
Vorgeschriebene Gliederung der
Gewinn- und Verlustrechnung
4.2.6.
(nach dem Umsatzkostenverfahren)
VARIANTE „A“
1) Nettoumsatzerlöse, Inland
(nach dem Umsatzkostenverfahren)
VARIANTE „B“
AUFWENDUNGEN
2) Nettoumsatzerlöse, Ausland
I.
Vorgeschriebene Gliederung der
Gewinn- und Verlustrechnung
1) Direkte Herstellungskosten der zur Erzielung der
Nettoumsatzerlöse (01+02)
Umsatzerlöse erbrachten Leistungen
3) Direkte Herstellungskosten der zur Erzielung der
2) Aufwendungen für bezogene Waren
Umsatzerlöse erbrachten Leistungen
3) Aufwendungen für verkaufte (vermittelte)
4) Aufwendungen für bezogene Waren
5) Aufwendungen für verkaufte (vermittelte)
Leistungen
I.
Erzeugnisse (01+02+03)
Leistungen
II.
III.
Direkte Kosten der abgesetzten Leistungen und
4) Vertriebskosten
Erzeugnisse (03+04+05)
5) Allgemeine Verwaltungskosten
Bruttoergebnis vom Umsatz (I–II)
6) Sonstige Gemeinkosten
6) Vertriebskosten
II.
8) Sonstige Gemeinkosten
Erzeugnisse (06+07+08)
Sonstige Erträge
VI.
Sonstige Aufwendungen
Davon: zurückgeschriebene Wertverluste
A.
III.
Sonstige Aufwendungen
Davon: Wertverluste
Indirekte Kosten der abgesetzten Leistungen und
V.
Indirekte Kosten der abgesetzten Leistungen und
Erzeugnisse (04+05+06)
7) Allgemeine Verwaltungskosten
IV.
Direkte Kosten der abgesetzten Leistungen und
IV.
Aufwendungen der Betriebstätigkeit
(Geschäftstätigkeit) (I+II+III)
A.
GEWINNE DER BETRIEBSTÄTIGKEIT (GESCHÄFTSTÄTIGKEIT) (IV<XI)
Davon: Wertverluste
Die folgenden Positionen der Aufwendungen stimmen sinn-
BETRIEBSERGEBNIS (GESCHÄFTSERGEBNIS)
gemäß mit den Positionen 09 bis 12 und VII bis X sowie B bis G
(±III–IV+V–VI)
der Variante „B“ von Anlage Nr. 2 überein.
Die folgenden Positionen stimmen sinngemäß mit den Positio-
EINNAHMEN
11) Nettoumsatzerlöse, Inland
nen 13 bis 23 und VIII bis XII sowie B bis G der
12) Nettoumsatzerlöse, Ausland
Variante „A“ von Kapitel 4.3.3. überein.
IX.
X.
Nettoumsatzerlöse (11+12)
Sonstige Erträge
Davon: zurückgeschriebene Wertverluste
XI.
Einnahmen der Betriebstätigkeit
(Geschäftstätigkeit) (IX+X)
H.
VERLUSTE DER BETRIEBSTÄTIGKEIT
(GESCHÄFTSTÄTIGKEIT) (IV>XI)
Die folgenden Positionen der Einnahmen stimmen sinngemäß
mit den Positionen 17 bis 21 und XV bis XVII sowie I bis N der
Variante „B“ von Kapitel 4.3.4. überein.
58
Investitionsleitfaden / Ungarn 2004
Investitionsleitfäden (jeweils in Deutsch und Englisch)
gibt es für folgende Länder:
◆
◆
◆
◆
◆
◆
◆
◆
◆
Bosnien-Herzegowina,
Bulgarien,
Kroatien,
Polen,
Serbien,
Slowakei,
Slowenien,
Tschechische Republik,
Ungarn.
Weitere Wirtschaftsinformationen, Analysen und Trends für derzeit 17 CEE-Länder
und Österreich finden Sie in den Publikationen der Bank Austria Creditanstalt
Konzernvolkswirtschaft:
◆ CEE-Report,
◆ Report,
◆ Report Xplicit,
◆ CEE Kommentar,
◆ CEE Economic Data,
◆ Wirtschaft im Überblick / Key Economic Indicators.
Alle volkswirtschaftlichen Publikationen finden Sie im Internet unter:
http://economicresearch.ba-ca.com
Die gedruckten Publikationen können über das Publikationen-Service bestellt werden:
◆ per Telefon +43 505 05 DW 56148 (Tonband), bei Anruf in Österreich 05 05 05 DW 56148
◆ per Fax
+43 505 05 DW 56945, bei Anruf in Österreich 05 05 05 DW 56945
◆ per E-Mail [email protected]
Investitionsleitfaden / Ungarn 2004
59
Länderüberblick
E I N FAC H G U T B E R AT E N : W I RT S C H A F T S P R Ü F U N G • S T E U E R B E R AT U N G • B U C H FÜHRUNG•PERSONALVERRECHNUNG •CONTROLLING •EDV-PRÜFUNG
•U N T E R N E H M E N S B E W E RT U N G •W I RT S C H A F T S R E C H T L I C H E B E R AT U N G I N
KO O P E R AT I O N M I T R E P R Ä S E N TA N T E N A L L E R R E C H T S B E R AT E N D E N B E R U F E
•UNTERNEHMENSBERATUNG•PERSONALBERATUNG•DEVISENRECHTLICHE
B E R AT U N G • U N T E R S T Ü T Z U N G B E I PA RT N E R S U C H E U N D A B W I C K L U N G VO N
J O I N T- V E N T U R E S • S E M I N A R E F Ü R A U S - U N D W E I T E R B I L D U N G • T R E U H A N D T Ä T I G K E I T E N • WA H R N E H M U N G VO N AU F S I C H T S R AT S - U N D B E I R AT S M A N DAT E N
CONSULTATIO
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H.
Mag. Gerhard PICHLER
Mag. Siegfried SCHEINER
Holzmeistergasse 9,A-1210 Wien
Tel: ++43 1/27775-0
Fax: ++43 1/27775-279
mail: [email protected]
[email protected]
Kooperation mit Androsch International
Managementberatung Ges.m.b.H.
Opernring I,A-1010 Wien
Mitglied der internationalen Vereinigung von
unabhängigen Wirtschaftsprüfern
AGN INTERNATIONAL
CONSULTATIO k.s.
Steuerberatungsgesellschaft
DI Karol CSANYI
Stara Prievozska 2, SK-821 09-Bratislava
Tel: ++421 2/5341 11 41
Fax: ++421 2/5341 13 90
mail: [email protected]
AGN CONSULTATIO d.o.o.
Wirtschaftsprüfungs- und
Steuerberatungsgesellschaft
Mag. Maja BARISIC
Jana Husa 1a, SLO-1260-Ljubljana
Tel: ++386 1/544 66 12
Fax: ++386 1/544 66 13
mail: [email protected]
CONSULTATIO Kft.
Wirtschaftsprüfungs- und
Steuerberatungsgesellschaft
Zsuzsa MAROSFALVI
Zugligeti ut 6, HU-1121-Budapest
Tel: ++36 1/391 4170
Fax: ++36 1/391 0055
mail: [email protected]
CONSULTATIO spol.s.r.o.
Steuerberatungsgesellschaft
DI Karol CSANYI
Korunni 129,Vinohrady, CZ-130 00-Praha 3
Tel: ++42 02/72732320
Fax: ++42 02/67311086
mail: [email protected]
NETWORK COMMUNICATIONS AGENCY / I. HAUSMANN