Das Betriebspraktikum für Schüler und Lehrer (NRW
Transcription
Das Betriebspraktikum für Schüler und Lehrer (NRW
Das Betriebspraktikum für Schüler und Lehrer Sonderreihe Heft 24 ISSN 0179-6763 3 2009 LANDESARBEITSGEMEINSCHAFT SCHULEWIRTSCHAFT NORDRHEIN-WESTFALEN Uerdinger Straße 58-62 40474 Düsseldorf 0211/4573 246 FAX 0211/4573 144 http://www.bildungswerk-nrw.de e-mail: [email protected] Redaktion: Dr. Gudrun Ramthun / Angela Ebert -2- Das Betriebspraktikum für Schüler und Lehrer LANDESARBEITSGEMEINSCHAFT SCHULEWIRTSCHAFT NORDRHEIN-WESTFALEN -3- -4- INHALT Vorwort ................................................................................. 7 1. Erlasslage............................................................................... 9 2. 2.1. 2.2. 2.3. 2.4. 2.5. 2.6. 37 37 38 39 41 44 2.6.1. 2.6.2. 2.6.3. 2.7. Das Schülerbetriebspraktikum in der Sekundarstufe I .................... Ziele und Verfahren ................................................................. Einbindung in den Unterricht ..................................................... Lernrelevanz und Beurteilung des Praktikums .............................. Verfahren zum Kennenlernen betrieblicher Realität ....................... Ziele des Schülerbetriebspraktikums ........................................... Das Praktikum in den verschiedenen Schulformen der Sekundarstufe I ...................................................................... Das Praktikum an der Förderschule ............................................ Das Praktikum an der Realschule .............................................. Das Praktikum am Gymnasium .................................................. Schülerbetriebspraktikum und Lehrerfortbildung ........................... 3. 3.1. Berufswahlvorbereitung in den Klassen 5 – 8 .............................. Aktivitäten und Inhalte ............................................................. 56 56 4. 4.1. 4.2. 4.3. 4.4. Das Schülerbetriebspraktikum in den Klassen 9 und 10 ................ Fächerzuordnung .................................................................... Inhaltlicher Rasterplan .............................................................. Dokumentationsformen ............................................................ Beispiel für einen Praktikanteneinsatz im Tätigkeitenbereich des/ der Hotelfachmanns/-frau, Restaurantfachmanns/-frau bzw. Fachgehilfin/-in im Hotel- und Gaststättengewerbe ............................. 58 61 62 65 5. 5.1. 5.2. 5.3. 5.4. 5.5. Organisation des Schülerbetriebspraktikums ................................ Allgemeine Hinweise: Stichworte .............................................. Ablaufplan ............................................................................. Musterbriefe/Formulare ............................................................ Vorbereitung im Betrieb – was Betriebe beachten sollten .............. Nachbereitung: Beurteilung der Schülerpraktikanten 70 70 76 78 87 88 6. 6.1. Das Lehrerbetriebspraktikum ..................................................... Ziele ...................................................................................... 93 93 7. 7.1. 7.2. 7.3. 7.4. Formen des Lehrerbetriebspraktikum .......................................... Das einwöchige Lehrerbetriebspraktikum .................................... Das zweiwöchige Lehrerbetriebspraktikum .................................. Das Praktikum an Nachmittagen ................................................ Einzelmaßnahmen ................................................................... 95 96 96 97 97 -5- 45 45 48 52 54 65 8. 8.1. 8.2. 8.3. 8.4. 8.5. 8.6. So gelingt es .......................................................................... Vorbereitung des Lehrerbetriebspraktikums ................................. Tagung zur Vorbereitung des Praktikums .................................... Durchführung des Praktikums ................................................... Nachbereitung des Praktikums .................................................. Ausgewählte Beispiele ............................................................. Struktur der Maßnahme im Überblick ......................................... 98 99 104 105 106 107 140 9. Wissenswertes rund ums Praktikum ........................................... 141 10. SCHULEWIRTSCHAFT Publikationen 153 -6- VORWORT Eine wesentliche Bildungsaufgabe der Schule besteht darin, Schülerinnen und Schüler auf die Berufs- und Arbeitswelt sowie den sich verändernden Arbeitsmarkt vorzubereiten. Die Möglichkeit der „Realbegegnung“ in Form des Schülerbetriebspraktikums leistet hierbei einen wesentlichen Beitrag. Schülerbetriebspraktika werden seit Jahren im allgemein bildenden Schulwesen in Zusammenarbeit zwischen Schulen und Betrieben durchgeführt, was zunächst in Haupt-, Gesamt- und Realschulen begann, ist nun auch in den Gymnasien fest etabliert. Für kurze Zeit die „Schulbank“ mit der „Werkbank“ zu tauschen, bringt aber nicht nur für Schüler Vorteile, sondern auch für Lehrer. Ein Lehrerbetriebspraktikum eröffnet die Möglichkeit, in direkter Weise die Realität der örtlichen Wirtschaft kennen zu lernen, persönliche Kontakte zu knüpfen und die oft als störend empfundenen Lücken zwischen schulischer Wissensvermittlung und realer Berufs- und Arbeitswelt zu schließen. Das Praktikum ermöglicht praxisnahe Einblicke in wirtschaftliche Zusammenhänge und in die Anforderungen der modernen Arbeitswelt, nicht indem über Wirtschaft gesprochen, sondern indem Wirtschaft vor Ort erlebt wird. Eine Öffnung der Betriebe für die im Runderlass des Schulministeriums geforderten Schüler- bzw. Lehrerbetriebspraktika kann die Zusammenarbeit zwischen Schule und Wirtschaft fortentwickeln und intensivieren. Auch das Rahmenkonzept „Berufsorientierung als Bestandteil einer schulischen individuellen Förderung“, das der Ausbildungskonsens NRW im Mai 2007 verabschiedet hat, bietet viele Anregungen zur festen Verankerung der Berufsorientierung in allen allgemein bildenden Schulen in NRW. Sie ist eine Investition in die Zukunft mit positiven und fruchtbaren Aspekten für alle Beteiligten. Sie bietet eine gute Gelegenheit, durch gegenseitigen Austausch von Informationen und Erfahrungen den lebendigen und dauerhaften Dialog zwischen Bildungs- und Beschäftigungssystem weiter zu entwickeln. Ein Erlass zum Betriebspraktikum kann nur durch die Mitarbeit der Betriebe umgesetzt werden, er bleibt ein ungehörter Appell, wenn nicht genügend Betriebsvertreter bereit sind, sich dieser zusätzlichen Aufgabe anzunehmen. Schulen allein sind nicht in der Lage, die Lücke zwischen dem, was im Bereich Wirtschaftslehre und Berufswahlvorbereitung gelehrt wird und der wirtschaftlichen und betrieblichen Realität zu schließen. Das Sonderheft 24, das auf Beiträgen erfahrener Schulpraktiker und Arbeitskreisleiter SCHULEWIRTSCHAFT basiert, bietet interessierten Lehrerinnen und Lehrern konkrete Hinweise und Hilfen zur Konzeption und Gestaltung von Schüler- und Lehrerbetriebspraktika. Düsseldorf, im März 2009 Dr. Gudrun Ramthun LANDESARBEITSGEMEINSCHAFT SCHULEWIRTSCHAFT NRW -7- -8- 1. Erlasslage Erlass "Berufsorientierung in der Sekundarstufe I, in der gymnasialen Oberstufe, im Berufskolleg und im Weiterbildungskolleg (BASS 12 - 21 Nr. 1) Eine Änderung des Erlasses war notwendig, um ihn an das Rahmenkonzept des Ausbildungskonsenses NRW "Berufsorientierung als Bestandteil einer schulischen individuellen Förderung" anzupassen. Eine wichtige Neuerung ist, dass jede Schule einen Studien- und Berufswahlkoordinator benennen soll, der die innerschulischen Prozesse im Bereich der Berufsorientierung organisiert, die Zusammenarbeit mit der BA steuert und als Ansprechpartner der Schule nach außen für diesen Aufgabenbereich fungiert. Die Schulen wurden per Erlass vom 07.11.2007 aufgerufen, eine Koordinatorin bzw. einen Koordinator für Berufs- und Studienorientierung zu benennen. Die Kontaktdaten sind im Bildungsportal in den zentralen Schulverwaltungsanwendungen in der Rubrik Koordinator/innen für Berufs- und Studienorientierung einzupflegen sowie ggf. zu aktualisieren, siehe: www.schulministerium.nrw.de/BP/SVW Die Stiftung Partner für Schule NRW bietet den Koordinatorinnen und Koordinatoren für Berufs- und Studienorientierung eine Grundqualifizierung an. Nähere Informationen unter: www.partner-fuer-schule.nrw.de/stubo.php Eine Handreichung zur Berufs- und Studienorientierung mit Best-Practise-Beispielen soll die Schulen darüber hinaus bei ihrer Arbeit unterstützen. Zu BASS 12 – 21 Nr. 1 Berufsorientierung in der Sekundarstufe I, in der gymnasialen Oberstufe, im Berufskolleg und im Weiterbildungskolleg RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 6.11.2007 – 411 (ABl. NRW. 12/07) Inhalt 1. Ziele, Aufgaben, Organisation 2. Beirat Schule und Beruf 3. Zusammenarbeit von Berufsberatung und Schule 4. Zusammenarbeit mit Hochschulen 5. Zusammenarbeit mit der Jugendsozialarbeit 6. Schülerbetriebspraktikum 7. Berufsorientierung in der gymnasialen Oberstufe 8. Besondere Maßnahmen am Ende der Pflichtschulzeit 9. Berufs- und Studienorientierung am Berufskolleg 10. Berufsorientierung im Weiterbildungskolleg 11. Besondere Hinweise zur Berufsorientierung bei sonderpädagogischer Förderung 12. Qualifizierung der Lehrkräfte durch Fortbildung 13. Qualifizierung der Lehrkräfte durch Lehrerbetriebspraktika 14. Abstimmung, Inkrafttreten, Außerkrafttreten -9- 1. Ziele, Aufgaben, Organisation Im Rahmen der Berufs- bzw. Studienorientierung sollen junge Menschen befähigt werden, eigene Entscheidungen im Hinblick auf den Übergang ins Erwerbsleben vorzubereiten und selbstverantwortlich zu treffen. Mädchen und Jungen sollen darin unterstützt werden, ihre individuellen fachlichen Interessen und Fähigkeiten ohne frühzeitige Einschränkungen durch tradiertes Rollenverhalten selbstbewusst weiter zu entwickeln. Dazu sollen Kenntnisse über die Wirtschafts- und Arbeitswelt vermittelt, Berufs- und Entwicklungschancen aufgezeigt und Hilfen für den Übergang in eine Ausbildung, in weitere schulische Bildungsgänge oder in ein Studium gegeben werden. Hierzu gehört auch, Kenntnisse und Praxiserfahrungen in frauen- bzw. männeruntypischen Berufen zu ermöglichen. Der Gender-Mainstream-Gedanke und der Umgang mit Migrationshintergrund sind in der Berufs- bzw. Studienorientierung zu berücksichtigen. Im Sinne individueller Förderung sollen Schülerinnen und Schüler den Übergang von der Schule in den Beruf verstärkt als Anschluss und nicht als Abschluss erleben. Die Berufs- bzw. Studienorientierung ist eine gemeinsame Aufgabe von Schule und Berufsberatung der Agenturen für Arbeit, die in der gemeinsamen Rahmenvereinbarung vom 17. 9. 2007 dokumentiert wird (siehe www.schulmnisterium.nrw.de). Berufs- bzw. Studienorientierung wird in enger Abstimmung mit außerschulischen Partnern wie Hochschulen, der örtlichen Wirtschaft und ihren Organisationen, den Trägern der Jugendhilfe, den Arbeitnehmerorganisationen und weiteren Partnern durchgeführt (§ 5 Schulgesetz – BASS 1 – 1). Die innerschulische Koordination aller Maßnahmen zur Berufs- bzw. Studienorientierung wird von der Schulleiterin oder dem Schulleiter verantwortet. Sie oder er benennt eine Koordinatorin oder einen Koordinator für Berufs- und Studienorientierung (im Folgenden als StuBO-Koordinator bezeichnet) als Ansprechpartner für dieses Themenfeld nach innen und außen sowie als Initiator oder Initiatorin für die Berufs- und Studienwahlprozesse der Schule. Im Einvernehmen mit der Lehrerkonferenz kann diese Aufgabe einer Lehrkraft oder einem Team von der Schulleiterin oder dem Schulleiter übertragen werden (§ 18 Abs. 2 ADO – BASS 21 – 02 Nr. 4). Zum Aufgabenfeld der StuBO-Koordinatoren oder -Koordinatorinnen im Bereich Berufsbzw. Studienorientierung gehören: – Einbindung in die Koordination der Schulprogrammarbeit – Organisations- und Teamentwicklung – Gestaltung der konkreten Zusammenarbeit zwischen Schule und Berufsberatung der Agentur für Arbeit – Aufstellung der Jahresarbeitsplanung in Kooperation mit der Berufsberatung der Agentur für Arbeit und Prozessbegleitung bei der Umsetzung – Koordination von Schülerbetriebspraktika – Kooperationen mit außerschulischen Partnern (§ 5 Schulgesetz) – Organisation des Informationsflusses bzw. -transports, Wissensmanagement – Qualitätssicherung, Dokumentation, Evaluation – Zusammenarbeit mit anderen Schulen – Organisation von Informationsveranstaltungen. Die StuBO-Koordinatoren und -Koordinatorinnen erhalten entsprechende Qualifizierungsangebote. Die Schulleiterin oder der Schulleiter genehmigt die im Zusammenhang mit der Berufsbzw. Studienorientierung erforderlichen Dienstreisen und Dienstgänge von Lehrkräften der Schule im Auftrag der Schulaufsichtsbehörde. Dabei ist insbesondere zu prüfen, ob die Finanzierung gesichert ist. Für die Schulleiterin oder den Schulleiter selbst erteilt die Schulaufsichtsbehörde die Dienstreisegenehmigung. - 10 - Zur Berufs- und Studienorientierung sollten die Schülerinnen und Schüler vor allem auf die Informationsangebote des Landes wie www.schulministerium.nrw.de, www.chancen-nrw.de und www.studiereninnrw.de sowie die Angebote der Bundesagentur für Arbeit wie www.berufenet.arbeitsagentur.de, www.machs-richtig.de und www.abi.de einschließlich der dazugehörigen Printmedien (abrufbar über die OnlineAngebote) aufmerksam gemacht werden. Darüber hinaus sollte auf die Informationsschriften „Beruf aktuell“ und „Studien- und Berufswahl“, jährlich aktualisiert herausgegeben von der Bundesagentur für Arbeit, hingewiesen werden. 2. Beirat Schule und Beruf Zur schulübergreifenden örtlichen Abstimmung und Unterstützung aller am Prozess der Berufsorientierung Beteiligten wird auf der Ebene der kreisfreien Städte und der Kreise jeweils ein Beirat Schule und Beruf eingerichtet. Der Beirat berät die Entwicklung auf dem regionalen Ausbildungsmarkt und aktuelle Probleme des Übergangs von der Schule in den Beruf. Er informiert im Rahmen seiner Möglichkeiten insbesondere über freie Ausbildungsplätze und neue Berufe sowie die absehbare Entwicklung von Angebot und Nachfrage bei Ausbildungsplätzen. Bei Bedarf gibt er Empfehlungen für die Arbeit von Schulen und Agenturen für Arbeit im Bereich der Berufsorientierung und koordiniert die Nutzung von Praktikumsplätzen und Terminen für Schüler- und Lehrerbetriebspraktika. Sofern vor Ort Gremien mit ähnlichen Aufgabenstellungen bestehen, empfiehlt sich eine gegenseitige Information. Zu dieser schulübergreifenden regionalen Abstimmung und Vernetzung arbeiten Agentur für Arbeit und Schule im Beirat Schule und Beruf aktiv, verantwortlich und eng zusammen. Der Vorsitz im Beirat Schule und Beruf wird gemeinsam von einer Schulaufsichtsbeamtin oder einem Schulaufsichtsbeamten des Schulamtes und einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter der Agentur für Arbeit wahrgenommen. Weiterhin gehören dem Beirat je eine Lehrerin und ein Lehrer jeder Schulform der Sekundarstufe I und der Sekundarstufe II, einschließlich der Berufskollegs sowie je eine Vertreterin oder ein Vertreter der Industrie- und Handelskammer, der Handwerkskammern und anderer zuständiger Stellen nach dem Berufsbildungsgesetz, der Jugendhilfe, der Arbeitskreise Schule – Wirtschaft, des Deutschen Gewerkschaftsbundes, der Vereinigten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di sowie der Arbeitgeberverbände an. Der Beirat kann weitere Mitglieder berufen. Eine paritätische Besetzung mit Frauen und Männern ist anzustreben. Der Beirat gibt sich eine Geschäftsordnung, die auch die Federführung für die laufenden Geschäfte festlegt. Der Beirat tagt mindestens zweimal im Jahr. Er informiert seine Mitgliedsorganisationen, die Schulen und die Öffentlichkeit in geeigneter Weise über seine Beratungsergebnisse. 3. Zusammenarbeit von Berufsberatung und Schule 3.1 Grundsätze Auf Basis des Rahmenkonzeptes des Ausbildungskonsenses NRW „Berufsorientierung als Bestandteil einer schulischen individuellen Förderung“ vom 16. 5. 2007 kooperieren Schule und Berufsberatung der Agenturen für Arbeit im Prozess der Berufs- und Studienorientierung mit dem Ziel, allen Schülerinnen und Schülern einen erfolgreichen Übergang in Ausbildung oder Studium zu ermöglichen. Die Schule und Berufsberatung sind sich einig, dass einer engen, praxisorientierten Kooperation mit der Wirtschaft eine besondere Bedeutung zukommt, um in diesem Prozess Erfolg zu haben. Schule und Berufsberatung haben die gemeinsame Verpflichtung, das Angebot der Berufs- bzw. Studienorientierung allen Jugendlichen zur Verfügung zu stellen. Dementsprechend werden die Angebote flächendeckend an allen allgemein bildenden Schulformen der Sekundarstufen I und II und den Berufskollegs realisiert. - 11 - Berufs- bzw. Studienorientierung ist fester Bestandteil des Schulprogramms, die Angebote der Berufsberatung werden in die schulische Arbeit einbezogen. Schule und Berufsberatung vereinbaren dazu ein für die jeweilige Schule passendes Mindestangebot. Die Schule informiert die Schülerinnen und Schüler darüber hinaus auch über die weitergehenden Angebote der Berufsberatung (z. B. Einzelberatung, Sprechstunde, Ausbildungsstellenvermittlung). Bei Jugendlichen mit besonderem Unterstützungsbedarf, deren Übergang in Ausbildung, ggf. auch Studium gefährdet ist, regt die Schule frühzeitig den Besuch der Berufsberatung an. In gemeinsamen Gesprächen unter Einbeziehung der Erziehungsberechtigten und ggf. der Jugendhilfe können so rechtzeitig die Möglichkeiten für einen Berufseinstieg oder eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme nach der Schule ausgelotet werden. Berufswahlpass (BWP): Der Berufswahlpass wird bereits an vielen Schulen in NordrheinWestfalen eingesetzt. Er ist persönlicher Begleiter durch die gesamte Berufswahl und wirkt als Instrument zur Förderung der Lernfähigkeit, er dient den Schülerinnen und Schülern als Instrument zur Planung und Steuerung des Übergangs in die Berufs- und Arbeitswelt. Der Berufswahlpass ist ein Informations-, Planungs- und Dokumentationsinstrument, mit dem die Schülerinnen und Schüler ihr Lernen eigenverantwortlich organisieren lernen, sich ihr Kompetenzprofil bewusst machen, die erworbenen Kompetenzen auswerten und dokumentieren. Die Arbeit mit dem Berufswahlpass schafft Eigeninitiative und Grundlagen für lebenslanges Lernen. Darüber hinaus dient der Berufswahlpass Lehrkräften und Eltern sowie der Berufsberatung dazu, frühzeitig Unterstützungsbedarfe im Hinblick auf die Berufswahl zu erkennen. Deshalb wird allen Schulen empfohlen, Teilschritte des Berufswahlprozesses in der Schule im individuellen Berufswahlpass jeder Schülerin und jedes Schülers zu dokumentieren. Einführung und Fortschreibung des Berufswahlpasses sollen im Rahmen des Schulunterrichts und schulischer Beratung erfolgen. Der Berufswahlpass wird auch zunehmend fester Bestandteil des individuellen Beratungsprozesses der Berufsberatung der Agenturen für Arbeit, insbesondere in der Sekundarstufe I. Auch bei der Konzeption und Durchführung der Qualifizierung von StuBOKoordinatorinnen und -Koordinatoren arbeiten Schule und Berufsberatung zusammen. 3.2 Aufgaben Schule und Berufsberatung Schule und Berufsberatung haben eine gemeinsame Verantwortung für die Berufs- und Studienorientierung, nehmen aber unterschiedliche Aufgabenschwerpunkte wahr. Die Aufgabenschwerpunkte der Schule sind in dem Rahmenkonzept des Ausbildungskonsenses NRW „Berufsorientierung als Bestandteil einer schulischen individuellen Förderung“ festgelegt. Aufgabe der Berufsberatung ist die Information und Beratung in berufs- und studienrelevanten Fragen sowie die Vorbereitung einer sachkundigen und realitätsgerechten Berufsbzw. Studienentscheidung. Dazu informiert und berät sie über die Anforderungen des Arbeitslebens, über die Berufe, über Studienwahl und –wege sowie über die Situation auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt und dessen zukünftige Entwicklungen. Die Angebote der Berufsberatung der Agenturen für Arbeit sind in die schulische Arbeit einzubeziehen. Die Agentur für Arbeit benennt jeder Schule eine für sie zuständige Berufsberaterin oder einen Berufsberater. - 12 - Die Berufsberatung verfügt über ein breites Dienstleistungsportfolio, das abhängig von Zielsetzung, Thematik und Zielgruppe flexibel eingesetzt werden kann: – Berufs- und Studienorientierungsveranstaltungen (Vorträge im Klassenverband, BIZBesuche) – Schulsprechstunden – Elternveranstaltungen – Berufs- und studienkundliche Vortragsreihen – Seminare/Workshops – Einführungs- und themenspezifische Veranstaltungen an Hochschulen – Einzelberatungen – Ausbildungsvermittlung – Ausbildungsfördernde Maßnahmen nach § 240 ff. SGB III – Kofinanzierung von Maßnahmen der vertieften Berufsorientierung nach § 33 SGB III – Ärztliche und psychologische Untersuchungen bzw. Begutachtungen/Testverfahren – Selbstinformationseinrichtungen (Berufsinformationszentrum, Internetcenter) – Online-Angebote (www.arbeitsagentur.de, www.berufenet.de, www.planet-beruf.de) – Weitere Medienangebote (z. B. berufskundliche und berufswahlvorbereitende Printmedien). Für Jugendliche mit Behinderungen und Beeinträchtigungen und/ oder sonderpädagogischem Förderbedarf stellt die Berufsberatung nahezu alle Angebote in barrierefreier Form zur Verfügung. 3.3 Zusammenarbeit von Berufsberatung und allgemein bildenden Schulen Eine optimale Ausgestaltung der Unterstützungsangebote im Bereich der Berufs- bzw. Studienorientierung erfordert eine klare Abstimmung der Aktivitäten vor Ort. Dazu entwickeln Schule und Berufsberatung jährlich gemeinsam ihr Angebotsportfolio zur Berufsund Studienorientierung. Die Angebote der Berufsberatung werden in die schulische Arbeit eingebunden. Ergänzend zu dem Angebot der Berufsberatung sollen auch Aktivitäten außerschulischer Partner wie der Hochschulen, der örtlichen Wirtschaft und ihrer Organisationen, der Träger der Jugendhilfe, der Arbeitnehmerorganisationen und ggf. weiterer Partner einbezogen werden. Schule und Berufsberatung stellen gemeinsam sicher, dass die Aktivitäten sinnvoll aufeinander abgestimmt sind und die Präsentation der Angebote interessensunabhängig und werbungsfrei erfolgt. Das Mindestangebot der Berufsberatung bilden eine Berufs- bzw. Studienorientierungsveranstaltung in der Schule und eine weitere z. B. im BIZ. Darüber hinaus bietet die Berufsberatung regelmäßige Sprechstunden an. Die Angebote der Berufsberatung setzen spätestens in der Vorabgangsklasse ein. Veranstaltungen der Berufs- und Studienorientierung in der Schule sind Bestandteil des Schulunterrichts. Die Schule ermöglicht die Durchführung von Gruppenveranstaltungen, individuellen Beratungsgesprächen sowie Eignungsuntersuchungen auch während der Unterrichtszeit im Einvernehmen mit der Schule. Zur Vorbereitung der individuellen Beratungsgespräche setzt die Berufsberatung ein Arbeitspaket ein. Das Arbeitspaket besteht aus einem – Anmeldebogen zur Erfassung der notwendigen Personalien, – einem Beratungsbogen zur Vorbereitung des Beratungsgesprächs, – und – soweit erforderlich – einem Vermittlungsbogen. - 13 - Der Beratungsbogen soll die Jugendlichen aktivieren, sich bereits vor dem Gesprächstermin mit der Berufsberaterin oder dem Berufsberater mit Fragen zur Berufswahl auseinanderzusetzen und für die Beratung erste Hinweise zum eigenen Stand in der Berufswahl zu geben. Ein Beratungstermin in der Agentur für Arbeit soll in der Regel erstmalig erst nach Rückgabe des Arbeitspaketes – Anmeldebogen und Beratungsbogen – erfolgen. Die Schule unterstützt, wenn notwendig, die Schülerinnen und Schüler beim Ausfüllen des Bogens. Jede einzelne Schule und die Berufsberatung der Agentur für Arbeit legen vor Ort die konkreten Inhalte und Modalitäten der Zusammenarbeit in regionalen Kooperationsvereinbarungen fest. In diesen Kooperationsvereinbarungen sind folgende Inhalte verbindlich zu vereinbaren: – Feste Ansprechpersonen Namentliche Benennung einer festen Ansprechperson oder verantwortlichen Person auf Seiten der Schule (Berufs-/Studienorientierungskoordinatorin oder -koordinator) und auf Seiten der Agentur für Arbeit (Berufsberaterin oder Berufsberater), – Aufgaben der Schule Beispiele: In Klasse 9 wird ein 2- bis 3-wöchiges Betriebspraktikum durchgeführt, die Schule ermöglicht allen Schülerinnen und Schülern der Klasse 9 die Teilnahme an Veranstaltungen mit Betrieben bzw. Vertretern der reg. Wirtschaft ggf. gemeinsam mit Berufsberatung, – Aufgaben der Berufsberatung Art und Umfang der Angebote konkret festlegen. Beispiele: Eine Gruppenveranstaltung zur Berufs-/Studienorientierung in Klasse 9, regelmäßige Sprechstunden ab Klasse 9, ein BIZ-Besuch in Klasse 9 – Einbindung/Beteiligung der Eltern Beispiele: gemeinsame Elternabende – Organisation Beispiele: Terminabsprachen, Räumlichkeiten, Medien, Festlegung von Arbeitsaufträgen – Zusammenarbeit mit Dritten Beispiele: Information ggf. Beteiligung der Berufsberatung – Kommunikation Beispiele: Regelungen zum Informationsaustausch innerhalb der Schule, Informationsaustausch unter allen Beteiligten, regelmäßige Statements, gemeinsame Pressearbeit. Die Kooperationsvereinbarungen als wichtige Grundlage der Zusammenarbeit leben u. a. durch regelmäßige Reflexion und Pflege. Sie werden mindestens jährlich zu Beginn des Schuljahres aktualisiert. Zusätzlich zum Regelangebot der Berufs- und Studienorientierung können für Schülerinnen und Schüler der allgemein bildenden Schulen auch Maßnahmen der vertieften Berufsorientierung nach § 33 Satz 3 bis 5 SGB III durchgeführt werden. 4. Zusammenarbeit mit Hochschulen Hochschulen stellen Informationen über Studiengänge und Studienangebote zur Verfügung und informieren über Neuerungen und Studienanforderungen. Hochschulen öffnen den Studienbetrieb für Schülerinnen und Schüler im Rahmen von Praktika, Schüleruniversitäten, Schnuppertagen, etc. Schulen weisen Schülerinnen und Schüler auf die Angebote der Hochschulen hin und bereiten diese vor und nach. - 14 - Zusammenarbeit Berufsberatung und Hochschule: Beratungs- und Orientierungsarbeit für Studieninteressierte, für Studierende sowie Studienabsolventinnen und Studienabsolventen ist ein gemeinsames Handlungsfeld von Berufsberatung und Hochschule. Die Berufsberatung kann das Angebot der Hochschulen durch Veranstaltungen der Berufs- und Studienorientierung, durch Sprechstunden sowie durch themenspezifische Vortragsveranstaltungen ergänzen. Sofern für Studieninteressierte mit Beeinträchtigungen und Behinderungen Unterstützungsangebote erforderlich sind, werden diese auch durch die BA gewährleistet. 5. Zusammenarbeit mit der Jugendsozialarbeit Um den Anspruch junger Menschen auf Bildung und Erziehung im Sinne des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) sichern zu helfen, fördert das Land bei Trägern der Jugendhilfe im Rahmen der Jugendsozialarbeit sozialpädagogische Beratung und Begleitung beim Übergang von der Schule in den Beruf. Die angebotene Beratung und Begleitung wendet sich an „junge Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind“ (§ 13 KJHG ). Dabei handelt es sich um sogenannte Frühabgängerinnen und Frühabgänger, Schulabgängerinnen und Schulabgänger ohne Abschluss oder mit anderen Beeinträchtigungen. Mit der über die Arbeit in der Schule hinausgehenden intensiven pädagogischen Betreuung in Form von Gruppenarbeit und sozialpädagogischer Einzelfallhilfe unterstützen die Beratungsstellen junge Menschen, ihre vielfältigen Probleme zu bewältigen. Dazu gehört es, den von der Schule und der Berufsberatung angebahnten Berufsfindungsprozess zu begleiten und zu ergänzen. Bei Bedarf sind besondere Förderungsmaßnahmen für Mädchen und/oder junge Frauen anzubieten, insbesondere bei Migrationshintergrund. Die Träger der Jugendhilfe und die Schulen informieren sich gegenseitig über Angebote für die Zielgruppe der benachteiligten Jugendlichen und streben so weit wie möglich gemeinsam getragene Angebote, vor allem der Prävention, an. Dies beinhaltet u. a. gemeinsam organisierte Beratungsprozesse und Informationsveranstaltungen. Soweit es sich um eigene Veranstaltungen der Jugendsozialhilfe handelt, weist die Schule Jugendliche auf die Angebote hin und unterstützt sie ggf. durch Bereitstellung von Schulräumen und die Genehmigung als Schulveranstaltung. Zu Veranstaltungen der Schule können zum Nutzen einzelner benachteiligter Jugendlicher (z. B. als Begleitung bei Schülerbetriebspraktika) Beratungskräfte der Jugendsozialarbeit hinzugezogen werden. Bei Bedarf sind spezielle Förderungsmaßnahmen für Mädchen und junge Frauen anzubieten, insbesondere bei Migrationshintergrund. 6. Schülerbetriebspraktikum Schülerbetriebspraktika bieten die Möglichkeit, die Berufs- und Arbeitswelt unmittelbar kennen zu lernen und sich mit ihr auseinander zu setzen. Dadurch soll ein zeitgemäßes Verständnis der Arbeitswelt sowie technischer, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Zusammenhänge gefördert werden. Schülerbetriebspraktika können dazu beitragen, dass Schülerinnen und Schüler ihre Eignung für bestimmte Tätigkeiten zutreffender einschätzen, ihre Berufsvorstellungen vertiefen oder auch korrigieren können. Ein Schülerbetriebspraktikum kann den Zugang zu einem passenden Ausbildungsplatz erleichtern. Um die Wirksamkeit der Schülerbetriebspraktika zu sichern, ist eine umfassende Vorund Nachbereitung in der Schule unerlässlich. Welche Fächer und Fachlehrkräfte hierzu Beiträge leisten, legt die Schule fest. Zur Erweiterung des Berufswahlspektrums soll das Interesse von Mädchen an gewerblich-technischen und anderen frauenuntypischen Berufen gefördert werden; Jungen soll der Erwerb von Kenntnissen in sozialpädagogischen, pflegerischen und anderen männeruntypischen Berufen ermöglicht werden. Zur Betreu- 15 - ung während des Praktikums führen Lehrkräfte Besuche in den Praktikumsbetrieben im Rahmen des durch die Abwesenheit der Praktikanten freien Stundenvolumens durch. Praktikumsdauer und -organisation Insbesondere in Hauptschulen wird das Thema Berufsorientierung von der 5. Klasse an thematisiert. In der Hauptschule sind sowohl kurzfristige Praktika, das dreiwöchige Schülerbetriebspraktikum wie auch ein Langzeitpraktikum bis zu einem Jahr (höchstens einen Tag pro Woche) vorgesehen. Die verschiedenen Praxisphasen sind in einem pädagogischen Konzept im Zusammenhang darzustellen. Für Schülerinnen und Schüler aller Schulformen der allgemein bildenden Schulen ist ein in der Regel zwei- bis dreiwöchiges Schülerbetriebspraktikum in den Klassen 9 oder 10 verbindlich. In Gymnasien kann die Verpflichtung zu einem Praktikum in der Sekundarstufe I entfallen, wenn in der Sekundarstufe II ein Praktikum durchgeführt wird. Die Entscheidung trifft die Schulkonferenz. Nach Entscheidung der Schulkonferenz kann ein zweites Praktikum von ein- bis dreiwöchiger Dauer durchgeführt werden. Das zweite Praktikum kann in besonderen Fällen als Langzeitpraktikum mit einem Praktikumstag pro Woche durchgeführt werden. Dieses zeitlich ausgedehnte Praktikum soll eine Hilfe für Jugendliche mit besonderen Schwierigkeiten beim Übergang in das Berufsleben sein. Die Klassenkonferenz berät und entscheidet, ob im Einzelfall von dem kombinierten Lernund Praxisangebot eine nachhaltigere Wirkung als vom Lernangebot der Schule erwartet werden kann. Die Teilnahme an einem Langzeitpraktikum setzt eine Empfehlung der Klassenkonferenz sowie die Zustimmung der Schülerin oder des Schülers und der Erziehungsberechtigen voraus. Das Praktikum kann an die Stelle des Lernbereichs Arbeitslehre und des Wahlpflichtunterrichts treten. Die Kernstunden gemäß der Stundentafel sind einzuhalten. Langzeitpraktika sollen so organisiert sein, dass möglichst flexibel auf individuelle Entwicklungen der Schülerinnen und Schüler reagiert werden kann und die Leistungsanforderungen für den Hauptschulabschluss erfüllt werden können. So soll es möglich bleiben, bei Bedarf den Praktikumsbetrieb zu wechseln oder das Praktikum zu beenden und wieder am regulären Unterricht teilzunehmen. Daher sollte am Praktikumstag als Alternative auch eine Teilnahme am Unterricht, z. B. in Arbeitslehre, organisatorisch ermöglicht werden. Ggf. sind dazu jahrgangsübergreifende Unterrichtsangebote z. B. in Form von berufsorientierendem Projektunterricht einzuplanen. Soweit Langzeitpraktika angeboten werden, sollen sie auch Jugendlichen offen stehen, die die Vollzeitschulpflicht bereits vor Erreichen der Klasse 10 beenden werden. Für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Schwierigkeiten beim Übergang ins Arbeitsleben (z. B. Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, Frühabgängerinnen und Frühabgänger, sozial benachteiligte Jugendliche) können Schülerbetriebspraktika auch in anderen Organisationsformen und zeitlich ausgedehnt durchgeführt werden. Darüber hinaus sind auch weitere Kurzzeitpratika, sogenannte Schnupperpraktika, für einzelne Schülerinnen und Schüler bzw. Schülergruppen zulässig, sofern die Schulleitung diese als Schulveranstaltung im Rahmen des Schulprogramms anerkennt. Auswahl der Praktikumsbetriebe Praktikumsbetriebe sollen so gewählt werden, dass sie vom Wohnsitz aus zumutbar erreicht werden können. Falls das regionale Ausbildungsplatzangebot von Jugendlichen größere Mobilität verlangt, können auch Praktikumsplätze, die den Einzugsbereich der Schule überschreiten, genutzt werden. Voraussetzung ist, dass die schulische Betreuung sichergestellt werden kann. Bis zu einer Entfernung von 25 km ab der Schule trägt der Schulträger die Fahrkosten. Die für den Besuch weiter entfernt liegender Betriebe darüber hinaus entstehenden Kosten tragen die Erziehungsberechtigten, sofern von Schulträgerseite keine Kostenübernahme erfolgt. - 16 - Mit den Praktikumsbetrieben sind die organisatorische Durchführung des Praktikums und die während des Praktikums von den Schülerinnen und Schülern zu fertigenden Berichte und Dokumentationen rechtzeitig abzustimmen. Über die erforderliche Nachbereitung im Unterricht hinaus sollen Ergebnisse aus Praktika in der Sekundarstufe I und in der gymnasialen Oberstufe schriftlich dokumentiert werden. Sie können nach Festlegung durch die Schule in eine Facharbeit einfließen. Rechtliche Absicherung Während des Praktikums bleiben die Jugendlichen Schülerinnen und Schüler ihrer Schule. Sie sind nicht Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Praktikumsbetriebs und erhalten keine Vergütung. Sie unterliegen in dieser Zeit dem Weisungsrecht des Betriebspersonals. Schülerbetriebspraktika sind nur im Rahmen des Jugendarbeitsschutzgesetzes zulässig. Die Einhaltung der für den einzelnen Praktikumsbetrieb geltenden Vorschriften zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz obliegt dem jeweiligen Betrieb. Der Betrieb stellt fest, welche Arbeitsschutzanforderungen gelten und in welchen Betriebsbereichen die Praktikantinnen und Praktikanten nicht tätig werden dürfen. Die Staatlichen Ämter für Arbeitsschutz unterstützen die Durchführung von Betriebspraktika durch Merkblätter zum Arbeitsschutz, die den Schulen über die Beiräte Schule und Beruf zur Verfügung gestellt werden. Die Merkblätter sollen Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern sowie Praktikumsbetrieben zur Vorbereitung und Information dienen. Als Schülerveranstaltungen unterliegen Schülerbetriebspraktika im In- und Ausland der gesetzlichen Unfallversicherung. Falls eine Haftpflichtversicherung erforderlich ist, trägt der Schulträger die Kosten (§ 94 Abs. 1 SchulG – BASS 1 – 1). Unterstützung bei der Organisation Auf Anforderung unterstützen die Vorsitzenden der Beiräte Schule und Beruf die Staatlichen Ämter für Arbeitsschutz bei der Durchführung von Programmen zur Verbesserung des Arbeitsschutzes in Praktikumsbetrieben durch Übermittlung von Listen entsprechender Praktikumsbetriebe. Soweit aus gesetzlichen Gründen erforderlich, sind dem Betrieb Gesundheitszeugnisse vorzulegen. In Zweifelsfällen erteilen die Gesundheitsämter Auskunft, zu Fragen des Arbeitsschutzes die Staatlichen Ämter für Arbeitsschutz. Kosten für gesetzlich vorgeschriebene Gesundheitszeugnisse trägt der Schulträger. Praktika im Ausland Im grenznahen Raum unterliegen Praktika im Ausland denselben Bedingungen. Auslandspraktika können auch im Rahmen von Studienfahrten und internationalen Begegnungen in Ländern der Europäischen Union durchgeführt werden. Sie dienen als Teil schulischer Ausbildung insbesondere folgenden Zielen: – Erweiterung der Kompetenz bezogen auf berufliche Tätigkeiten in international arbeitenden Unternehmen, – Erweiterung der allgemeinen und berufsbezogenen fremdsprachlichen Kompetenz in der fremdsprachlichen Praxis, – Erfahrung der ökonomischen, technologischen, sozialen und kulturellen Lebensbedingungen des Ziellandes, – Absicherung von Berufsentscheidungen auch unter Einbeziehung realer Chancen, die der europäische Binnenmarkt jungen Menschen bietet. Praktika im Ausland finden in Kooperation mit geeigneten Partnerorganisationen (Partnerschule, Kammern, Verbände usw.) statt. Soweit möglich, sollten sie im grenznahen Raum durchgeführt werden. Die Betreuung bei Auslandpraktika kann auch durch Lehrkräfte der Partnerschule oder im Rahmen von bilateralen Vereinbarungen sichergestellt - 17 - werden. Betriebspraktika für Berufsschülerinnen und Berufsschüler bedürfen des Einverständnisses der Ausbildungsbetriebe. 7. Berufsorientierung in der gymnasialen Oberstufe Jede Schule mit gymnasialer Oberstufe entwickelt in Zusammenarbeit mit der Berufsberatung und ortsnahen Hochschulen ein Konzept zur Berufs- bzw. Studienorientierung. Dabei berücksichtigt sie den in der Sekundarstufe I begonnenen Prozess. Die Angebote in der Sekundarstufe I und gymnasialen Oberstufe sollten zeitlich gestaffelt sein. Das Konzept soll Elemente der Studien- und Berufsberatung verknüpfen wie z. B.: – studienorientierende und berufskundliche Themenangebote in einzelnen Schulfächern, die auch die Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler aus außerunterichtlichen Veranstaltungen zum Thema aufgreifen, – fachübergreifende Koordination entsprechender Themen im Unterricht oder in Projekten, – ergänzende Veranstaltungen wie Seminartage oder -wochen, – Kooperationen mit Hochschulen – Schnupperstudium, Schülerlabore, Juniorstudium, Sommeruniversitäten – Infotage an Hochschulen – Veranstaltungen (u. a. für Mädchen bzw. Frauen) zur Einführung in spezielle Studienfächer, z. B. in Naturwissenschaften und Technik sowie Ingenieurwissenschaften – Praxiseinblicke (Betriebserkundungen, Betriebspraktika, Hochschulpraktika), – Schülerbetriebspraktika in Berufskollegs z. B. zum Kennenlernen von Lehrämtern mit beruflichen Fachrichtungen, – Kontakte mit Berufspraktikerinnen und Berufspraktikern, – Kooperation mit der Berufsberatung der Agentur für Arbeit und den Studienberatungen der Hochschulen, – Nutzung von Beratungs- und Informationsangeboten der Berufsberatung unter Einbeziehung der von ihr in Zusammenarbeit mit den Hochschulen bereitgestellten Angebote, – Angebote der Fortbildung der mit Berufs- bzw. Studienorientierung befassten Lehrerinnen und Lehrern (s. Nr. 9). 8. Besondere Maßnahmen am Ende der Pflichtschulzeit Zu Beginn des 10. Pflichtschuljahres bzw. 11. Pflichtschuljahres in den entsprechenden Förderschulen oder des Schuljahres, an dessen Ende die Jugendlichen in eine Ausbildung oder einen Beruf übergehen möchten, richten sich die Maßnahmen der Schule am Ziel eines erfolgreichen Übergangs aus. Dazu gehören: – – – – – Hilfen für Bewerbungsverfahren, Wiederholung von Unterrichtsinhalten im Bereich von Basisqualifikationen, Hinweise auf regionale Stellenangebote, schulische Unterstützung von mobilitätsfördernden Maßnahmen, Anbahnung besonderer Beratungsangebote für Jugendliche, die noch nicht vermittelt sind. Die Schule sollte jederzeit einen Überblick über den Stand der Vermittlung ihrer Schülerinnen und Schüler, die einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz suchen, haben. Bei sich abzeichnenden Problemen sollte sie mit ihren Kooperationspartnern unterstützende Programme vereinbaren. - 18 - Wünschenswert ist es darüber hinaus, dass die Schule mit den Schulabgängerinnen und Schulabgängern auch in der ersten Zeit nach Verlassen der Schule soweit Kontakt hält, dass bei individuellen Schwierigkeiten externe Hilfsangebote vermittelt werden können. 9. Berufs- und Studienorientierung am Berufskolleg 9.1 Zusammenarbeit zwischen allgemein bildenden Schulen und dem Berufskolleg Die Zusammenarbeit zwischen allgemein bildenden Schulen und Berufskollegs in Fragen der Berufsorientierung ist eine Pflichtaufgabe. Sie umfasst gegenseitige Information über fachliche und pädagogische Fragen, wechselseitige Beteiligung bei schulischen Veranstaltungen sowie den Austausch von Lehrkräften für einzelne Unterrichtsvorhaben. Dadurch sollen insbesondere – die fachlichen und überfachlichen Anforderungen der allgemein bildenden Schulen und der Berufskollegs besser aufeinander abgestimmt werden, – die Übergänge in Ausbildung und in vollzeitschulische Bildungsgänge am Berufskolleg erleichtert werden, – Informationen über ortsspezifische Bildungsangebote und neue Entwicklungen in Bildungsgängen und Berufsfeldern verbessert werden. Alle zur Erreichung dieser Ziele notwendigen Vereinbarungen werden einvernehmlich zwischen den beteiligten Schulen, ggf. unter Beteiligung der Schulkonferenzen, festgelegt und soweit erforderlich von der Schulleiterin oder dem Schulleiter genehmigt. 9. 2 Zusammenarbeit Berufsberatung und Berufskolleg An den Berufskollegs stellen sich die Unterstützungsbedarfe von Schülerinnen und Schülern im Hinblick auf die Berufs- bzw. Studienorientierung je nach Bildungsgang sehr unterschiedlich dar. In den berufsvorbereitenden Bildungsgängen geht es darum, den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit einer beruflichen Ausbildung zu eröffnen. Aufgabe ist es hier, ihnen eine realistische Einschätzung der Einmündungsmöglichkeiten in den Ausbildungsmarkt (ggf. Arbeitsmarkt) zu vermitteln und sie bei der Realisierung dieser Möglichkeiten zu unterstützen. In den Bildungsgängen der Berufsfachschulen und beruflichen Gymnasien liegt der Fokus der Beratung auf der Information über den Arbeitsmarkt sowie über die Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung und ggf. eines Studiums (vgl. hierzu auch Abschnitt 7). Die Auszubildenden in den Fachklassen des dualen Systems haben ihre Berufswahlentscheidung bereits gefällt. Die gemeinsamen Bemühungen von Berufskolleg und Berufsberatung sind hier auf die Sicherung des Ausbildungserfolges gerichtet, (Siehe RdErl. des Ministeriums für Schule und Weiterbildung „Richtlinien für die Zusammenarbeit von Berufskollegs mit der Agentur für Arbeit/Berufsberatung zur Förderung von leistungsschwächeren und benachteiligten Schülerinnen und Schülern“ vom 15. 7. 1993 (BASS 12 – 21 Nr. 7), zuletzt geändert durch Runderlass vom 23. 8. 2007 (ABl. NRW. S. 514). Die konkrete Zusammenarbeit eines Berufskollegs und der Berufsberatung wird in einer regionalen Kooperationsvereinbarung (analog Abschnitt 3.3) festgelegt, in der das differenzierte Angebot an Bildungsgängen in den Berufskollegs berücksichtigt wird. Besonderes Augenmerk gilt den Schülerinnen und Schülern, die ihre Berufs- und Studienwahlentscheidung noch nicht getroffen haben bzw. durch ihre persönliche Behinderungs- oder Beeinträchtigungssituation besonders benachteiligt sind. Berufsberatung und Berufskolleg benennen je eine feste Ansprechperson für die Koordination der Zusammenarbeit (siehe Nr. 2 des RdErl. des Ministeriums für Schule und Wei- 19 - terbildung „Richtlinien für die Zusammenarbeit von Berufskollegs mit der Agentur für Arbeit/Berufsberatung zur Förderung von leistungsschwächeren und benachteiligten Schülerinnen und Schülern“ vom 15. 7. 1993 (BASS 12 – 21 Nr. 7), zuletzt geändert durch Runderlass vom 23. 8. 2007 (ABl. NRW. S. 514). 10. Berufsorientierung im Weiterbildungskolleg Weiterbildungskollegs können im Bildungsgang der Abendrealschule den Erlass sinngemäß anwenden, soweit dies im Rahmen der Stundentafel möglich und mit ihren organisatorischen Bedingungen vereinbar ist. 11. Besondere Hinweise zur Berufsorientierung bei sonderpädagogischer Förderung Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden in NordrheinWestfalen an unterschiedlichen Lernorten gefördert: Dies können im allgemein bildenden Bereich allgemeine Schulen (Gemeinsamer Unterricht; Integrative Lerngruppen), Förderschulen mit unterschiedlichen Förderschwerpunkten oder auch Schulen für Kranke sein. Für den berufsbildenden Bereich sind dies sonderpädagogische Förderklassen an allgemeinen Berufskollegs oder Förderberufskollegs. Die Instrumente der Berufsberatung stehen diesen Schülerinnen und Schülern an jedem Förderort zur Verfügung. Die Berufsorientierung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf erfordert frühzeitige Aufmerksamkeit. Hier gilt es in besonderem Maße, die Anschlussfähigkeit beim Übergang von der Schule in den Beruf den heterogenen Lernbedingungen und Kompetenzen dieser Schülergruppe anzupassen. Frühzeitige Formen von Vernetzung und Austausch zwischen den verschiedenen am Prozess beteiligten Partnern benötigen eine systematische und abgestimmte Vorgehensweise bei der Berufsorientierung dieser Schülerinnen und Schüler. Sie ist förderbedarfsspezifisch und schulformabhängig auf die jeweiligen individuellen Bedürfnisse und Ausgangslagen auszurichten. Viele Schulen haben bereits für den Aufgabenbereich „Übergang von der Schule in den Beruf“ standortbezogene Konzepte erarbeitet, die eine verlässliche Form der Übergangsgestaltung ermöglichen. Die Gestaltung der Schülerbetriebspraktika kann bei Bedarf den schulischen, regionalen und zeitlichen Erfordernissen flexibel angepasst werden. Die Dokumentation der Schülerbetriebspraktika soll in strukturierter Form erfolgen – wie beispielsweise in der „Jobmappe-NRW“ – exemplarisch dargestellt. Die Praxis einiger Förderschulen, sich untereinander abzustimmen, um in der Region eine einheitliche Form der Organisation und Dokumentation des Übergangsmanagements zu praktizieren, ist empfehlenswert. Hierzu ist es auch sinnvoll, die Angebote z. B. der Integrationsfachdienste zu nutzen, um die Schülerinnen und Schüler zu befähigen, aktiv am Prozess der Berufsfindung mitzuarbeiten. Die Schule in ihrer Funktion als Schnittstelle zwischen Elternhaus und Beruf kann auf diese Weise aktuelle Angebote außerschulischer Fördermaßnahmen konkret in die Beratung der Schülerinnen und Schüler sowie ihrer Erziehungsberechtigen einbeziehen, so dass persönliche Zukunftsplanung und berufliche Perspektiven passgenau aufeinander abgestimmt werden. Beratungen der professionellen Partner (z. B. Jugendhilfe, Agentur für Arbeit/ARGE, Integrationsfachdienste, die verschiedenen Kammern, Partner aus der Wirtschaft) sollen auch auf entsprechende spezielle Berufsfelder und mögliche berufliche neue Einsatzgebiete hinweisen und frühzeitig die erforderlichen schulischen und außerschulischen Unterstützungsmaßnahmen initiieren. - 20 - Unterstützung durch die Agentur für Arbeit: Seitens der Agentur für Arbeit wird die Berufsorientierung und Berufsberatung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf von speziellen Beratungsfachkräften, den Reha-Beraterinnen und Reha-Beratern, wahrgenommen. Für die Zusammenarbeit von Schule und Reha-Beratung gilt Abschnitt 3.3 entsprechend. Der besondere Unterstützungsbedarf dieser Schülerinnen und Schüler erfordert jedoch eine besonders enge Zusammenarbeit von Schule, Agentur für Arbeit und Eltern. Daher erweitert die Reha-Beratung der Arbeitsagentur ihr Angebot und bietet anstelle des Mindestangebotes in Abschnitt 3.3 eine Berufsorientierungsveranstaltung und eine Elternveranstaltung pro Abgangsklasse sowie zwei Einzelberatungen pro Schülerin oder Schüler an. Die evtl. entstehenden Kosten trägt die BA im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben (z. B. Gebärdendolmetscherin oder -dolmetscher). Zur Vorbereitung der Einzelberatung gibt die Berufsberatung im Rahmen der ersten Berufsorientierungsveranstaltung in der Schule ein sogenanntes „Arbeitspaket“ (vorwiegend aus Anmeldebogen und Gesamtbeurteilungsbogen) aus. Es dient der Optimierung und Intensivierung der Beratung, Förderung und Betreuung dieser Jugendlichen und erfordert die aktive Einbeziehung der verantwortlichen Lehrkräfte, der Eltern und der Schülerinnen und Schüler. Die Schule unterstützt diesen Prozess inhaltlich durch Kommunikation im Unterricht und ggf. in Elternveranstaltungen und logistisch durch Bündelung und zeitnahe Rückgabe der Unterlagen des Arbeitspaketes an die Reha-Beratung, damit von dort dann die passgenaue Einzelberatung und Unterstützung der Schülerinnen und Schüler geschehen kann. 12. Qualifizierung der Lehrkräfte durch Fortbildung Die Planung und Realisierung eines schul- und standortbezogenen Konzeptes der Berufsund Studienorientierung ist eine Aufgabe aller Lehrerinnen und Lehrer der Schulen der Sekundarstufen I und II. Kenntnisse über berufliche Strukturen, Ausbildungs- und Studienmöglichkeiten, über das Beschäftigungssystem selbst sowie über die Bedingungen, die sich aus den strukturellen Veränderungen der Wirtschafts- und Arbeitswelt ergeben, sind eine Voraussetzung für eine qualifizierte Bearbeitung der Probleme, die Schülerinnen und Schüler beim Einstieg in das Berufsleben erwarten. Um Lehrerinnen und Lehrer auf diese Aufgaben vorzubereiten, soll Fortbildung auch – soweit möglich – unter Mitwirkung von Fachkräften der Arbeitsverwaltung und der Jugendhilfe sowie der Wirtschaft angeboten werden. Ziel und Inhalt von Fortbildungsangeboten ist es, Lehrkräfte zu befähigen, in ihrer Schule ein auf die Situation ihrer Schülerinnen und Schüler bezogenes Curriculum der Berufsund Studienorientierung zu entwickeln. Dazu gehören die Information und die Auseinandersetzung mit Modellen systematischer Berufsorientierung, die sich in der Praxis bewährt haben. Weiterhin soll in Fortbildungsveranstaltungen die Möglichkeit geboten werden, Erwartungen und Ansprüche der Wirtschafts- und Arbeitswelt zu verdeutlichen und schulische Anforderungen so auszurichten, dass Schulabgängerinnen und Schulabgänger in Ausbildung, Studium und Beruf bestehen können. Die Schulen sind aufgerufen, im Rahmen ihrer Fortbildungsplanung Fragen der Berufsund Studienorientierung zu berücksichtigen. Es empfiehlt sich, in schulinterne Fortbildungsmaßnahmen neben Moderatorinnen und Moderatoren der staatlichen Lehrerfortbildung und Fachkräften der Arbeitsverwaltung nach Möglichkeit auch Vertreterinnen und Vertreter der örtlichen Wirtschaft einzubeziehen. 13. Qualifizierung der Lehrkräfte durch Lehrerbetriebspraktika Um Lehrkräften der Sekundarstufen I und II die Möglichkeit zu geben, außerhalb ihres üblichen Tätigkeitsfeldes die Wirtschafts- und Arbeitswelt und ihre allgemeinen Zusam- 21 - menhänge durch eigene Mitarbeit in Betrieben kennen zu lernen, sollen verstärkt Lehrerbetriebspraktika durchgeführt werden. Dadurch sollen Lehrkräfte ihre Beratungskompetenz erhöhen und Erfahrungen sammeln zur Auflösung von Rollenstereotypen in frauenund männertypischen Berufen. Lehrerbetriebspraktika werden in der Eigenverantwortung der Schule durchgeführt; sie werden von der Schulleiterin oder dem Schulleiter genehmigt. Bei Bedarf berät die zuständige Schulaufsicht die Schulen. Lehrerbetriebspraktika sollen für Lehrkräfte allgemein bildender Schulen bis zu zwei, für Lehrkräfte am Berufskolleg bis zu vier Wochen dauern. Es ist anzustreben, dass in Absprache mit der örtlichen Wirtschaft im Rahmen von Lehrerbetriebspraktika ein Personalaustausch zwischen Lehrkräften und mit der betrieblichen Ausbildung befassten Personen erfolgt. In diesem Fall übernehmen die am Austausch Beteiligten jeweils Aufgaben in Schule bzw. Betrieb, die ihren Fähigkeiten entsprechen. Lehrerbetriebspraktika sind dienstliche Veranstaltungen. Der Dienstherr übernimmt den Dienstunfallschutz, sofern nicht eine betriebliche Versicherung eintritt. Mittel für Reisekosten für die Fahrt vom Wohnort zum Betrieb stehen nicht zur Verfügung. Den Lehrkräften sollten deshalb höchstens vergleichbare Kosten wie beim Weg zu ihrer Schule entstehen. 14. Abstimmung, Inkrafttreten, Außerkrafttreten Der Runderlass ist mit der der Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen der Bundesagentur für Arbeit abgestimmt und tritt mit dem Zeitpunkt der Veröffentlichung in Kraft. Der Runderlass vom 23. 9. 1999 (BASS 12 – 21 Nr. 1) tritt zum gleichen Zeitpunkt außer Kraft. Der Runderlass wird im ABl. NRW. veröffentlicht; eine Veröffentlichung im Amtlichen Schulblatt ist nicht zugelassen. - 22 - Rahmenkonzept „Berufsorientierung als Bestandteil einer schulischen individuellen Förderung“ Der Ausbildungskonsens NRW hat im Mai 2007 einstimmig das Rahmenkonzept „Berufsorientierung als Bestandteil einer schulischen individuellen Förderung“ verabschiedet. Das Rahmenkonzept soll für eine flächendeckende Verankerung der Berufsorientierung für alle Schülerinnen und Schüler und die Kooperation mit externen Partnern in allen allgemein bildenden Schulen sorgen. Es enthält sieben Handlungsfelder: Schulorganisation, Unterricht, weitere schulische Handlungsfelder, enge Zusammenarbeit mit den Eltern, Zusammenarbeit mit der Berufsberatung der Agentur für Arbeit, Zusammenarbeit mit der Wirtschaft und Zusammenarbeit mit weiteren außerschulischen Partnern. Die Wirtschaft hat dieses Konzept ausdrücklich begrüßt und den Schulen zugesagt, sie bei ihren Berufswahlaktivitäten auch weiterhin intensiv zu unterstützen. Ihr Engagement für die Schulen – sei es in Form der Bereitstellung von Praktikumsplätzen für Schüler und Lehrkräfte, von Betriebserkundungsmöglichkeiten, Lernortkooperationen mit Schulen oder durch Informationen von Wirtschaftsexperten im Unterricht und durch Angebote für Projektwochen – dient der Verbesserung der Ausbildungsreife und Berufsorientierung der Jugendlichen. Die Arbeitskreise SCHULEWIRTSCHAFT unterstützen die Schulen bei der Umsetzung mit vielfältigen Projekten sowie Anregungen zur Unterrichtsentwicklung durch anwendungsorientierte Unterrichtsgestaltung und Lehrerfortbildungsveranstaltungen. Neben der Intensivierung der Lehrerbetriebspraktika ist es besonders wichtig, dass viele Fächer, vor allem auch die MINT-Fächer, an der schulischen Berufsorientierung beteiligt werden. Rahmenkonzept des Ausbildungskonsens NRW „Berufsorientierung als Bestandteil einer schulischen individuellen Förderung“ I Vorbemerkungen Mit diesem Rahmenkonzept wollen die Partner im Ausbildungskonsens eine auf Dauer angelegte Implementierung der Berufsorientierung in allen allgemein bildenden Schulen des Landes erreichen. Die dort vermittelte Allgemeinbildung muss anschlussfähig werden an die Lebens- und Arbeitswelt. Schülerinnen und Schüler werden befähigt, verantwortlich am sozialen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Leben teilzunehmen und ihr eigenes Leben zu gestalten. Im Sinne einer individuellen Förderung ist der soziokulturelle Hintergrund der Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen. Ein gesichertes Fundament an fachlichen Grundlagen und sozialen Kompetenzen stellt auch die Voraussetzung für einen gelingenden Einstieg in das Berufsleben dar. Eine gute Berufsorientierung, die einen verbindlichen Teil der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schulen darstellt, soll forciert werden. Hierzu gehört auch eine frühe und kontinuierliche Auseinandersetzung mit geschlechtsspezifischem Rollendenken und Verhalten. Bereits existierende hervorragende Beispiele sollen in die Fläche getragen werden. Mit diesem Rahmenkonzept setzen sich die Partner im Ausbildungskonsens explizit für eine flächendeckende Verankerung der Berufsorientierung für alle Schülerinnen und Schüler ein. Sie wollen die Schulen darin unterstützen, die Kooperationen mit externen Partnern im Sinne einer Öffnung von Schule weiter zu vertiefen. - 23 - Die Partner im Ausbildungskonsens verweisen auf die in der Anlage aufgelisteten Erlasse u. Empfehlungen, die Schulen und Betriebe wichtige Anregungen geben können (siehe Anlagen). Zur Entwicklung einer rechtzeitigen Berufsorientierung tragen insbesondere - die Jugendlichen selbst, - die Familien bzw. die Erziehungsberechtigten, - die Schulen, - die Berufsberatung der Agenturen für Arbeit, - die Wirtschaft (Unternehmen, Gewerkschaften und Organisationen der Wirtschaft), - die kommunalen Einrichtungen und - die Hochschulen bei. Das Zusammenwirken dieser Akteure soll den Übergang von der Schule in Ausbildung, Studium und Beruf verbessern. II Ziele des Rahmenkonzeptes • Berufsorientierung als Bestandteil einer schulischen individuellen Förderung soll Eingang in die Schulprogrammarbeit aller Schulen, Schulformen und -stufen finden. • Die schulischen Konzepte und Maßnahmen zur Verbesserung der Berufsorientierung und Ausbildungsreife sollen im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes frühzeitig beginnen, aufeinander aufbauen (spiralcurricular) und nachhaltig wirken. • Schülerinnen und Schüler sollen im Sinne einer besseren Berufsorientierung befähigt werden, in sinnvoller Weise Entscheidungen über ihren weiteren Ausbildungs-, Studien- und Berufsweg zu treffen. Dabei sollen sie ihre individuellen Wünsche und Fähigkeiten unter Berücksichtigung der Gegebenheiten und Entwicklungen des Ausbildungs- und Arbeitsmarktes reflektieren. • Schülerinnen und Schüler sollen zur Ausbildungsreife geführt werden. Sie gelten als „ausbildungsreif“, wenn sie allgemeine Kompetenzen einer Bildungs- und Arbeitsfähigkeit soweit erfüllen, dass die Voraussetzungen für den Einstieg in die berufliche Ausbildung gegeben sind und ein erfolgreicher Abschluss der Ausbildung erwartet werden kann. III Das Rahmenkonzept Die Vorbereitung junger Menschen auf den Übergang von der Schule in das Berufsleben soll durch eine Vielzahl von Elementen unterstützt und sichergestellt werden. 1. Schulorganisation • Jede Schule soll einen Studien- und Berufswahlkoordinator benennen, der die innerschulischen Prozesse im Bereich der Berufsorientierung organisiert, die Zusammenarbeit mit der BA steuert und als Ansprechpartner der Schule nach außen für diesen Aufgabenbereich fungiert. • Zur schulübergreifenden Organisation des Aufgabenbereiches "Berufsorientierung" sollen die Beiräte Schule und Beruf gestärkt werden. Schule als lernendes System setzt auf eine regionale Vernetzung. • Die Lehrerfortbildung wird mit Unterstützung ihrer Partner Qualifizierungen zur Berufsorientierung anbieten; dabei werden die Wirtschaft und ihre Organisationen helfen. Insbesondere sollen Lehrerbetriebspraktika zur praxisnahen Qualifizierung von Lehrkräften genutzt werden. - 24 - • • Die Lehrerausbildung wird insbesondere in ihrer 2. Phase, dem Vorbereitungsdienst, Berufsorientierung als Querschnittsaufgabe aller Fächer für alle Lehrämter angemessen berücksichtigen. Die Selbstevaluation und Qualitätsanalyse sollen eine nachhaltige Implementierung der Berufsorientierung in der Schule unterstützen. 2. Im Unterricht • Die Vermittlung fachlicher Kompetenzen ist das Kernstück des Unterrichts. Diese Kompetenzen sind auch die Basis für den Einstieg in Ausbildung und Beruf. • Alle Fächer leisten einen Beitrag zur Berufsorientierung. • Fächerübergreifendes und fächerverbindendes Lernen fördern das vernetzte Denken und schaffen damit eine wesentliche Voraussetzung für den Umgang mit komplexen Aufgabenstellungen auch im Berufsleben. • Ein anschaulicher, methodisch vielfältig gestalteter und kompetenzorientierter Unterricht erhöht das Verständnis des Erlernten in Bezug auf dessen Anwendbarkeit. • Im Rahmen der ökonomischen Grundbildung sollen die Schülerinnen und Schüler neben ökonomischer Sachkompetenz auch Urteilsfähigkeit sowie Entscheidungsund Handlungskompetenz erwerben. Durch die Vermittlung fachlicher und methodischer Kenntnisse sollen sie befähigt werden, gesellschaftliche Trends auf ihre ökonomischen Ursachen und Auswirkungen analysieren und beurteilen zu können. Außerdem können diese Unterrichtsthemen helfen, auf die differenzierten beruflichen Aufgaben der Zukunft und die Notwendigkeit des lebensbegleitenden Lernens besser vorzubereiten. • Überfachliche Kompetenzen sind neben der Fachlichkeit eine Grundvoraussetzung für den Einstieg und das erfolgreiche Absolvieren einer Ausbildung. Diese überfachlichen Kompetenzen umfassen die Arbeits- und Sozialkompetenz, Methodenkompetenz, Selbstlernkompetenz sowie Entscheidungs- und Gestaltungskompetenz. 3. Weitere schulische Handlungsfelder • Unterricht in anderer/besonderer Form (z.B. in Projektphasen) ermöglicht insbesondere das Erproben der eigenen Handlungskompetenz. • Es bieten sich Praktika an, deren Vorbereitung und Durchführung bewusst als Entscheidungssituationen für eine künftige Berufswahl konzipiert und durch Beratung intensiv begleitet werden. • Beratung durch Lehrkräfte, Berufsberater, Eltern und weitere Experten muss im schulischen Kontext verankert sein. 4. Enge Zusammenarbeit mit den Eltern • Die Zusammenarbeit mit den Eltern ist ein wichtiger Bestandteil einer gelingenden Berufsorientierung. Die Eltern (bzw. andere Erziehungsberechtigte) müssen daher regelmäßig über Fragen und Maßnahmen der Berufsorientierung informiert und anlassbezogen aktiv mit einbezogen werden. Dabei sind in Zusammenarbeit vor allem mit der Berufsberatung und mit kommunalen Akteuren zielgruppenspezifische Formen zu entwickeln. • Auf dieser Grundlage kann die Erziehungsarbeit der Schulen durch die Elternhäuser nachhaltig gestützt werden. - 25 - 5. Zusammenarbeit mit der Berufsberatung der Agentur für Arbeit • Qualität und Neutralität der Berufsorientierung werden durch die Kooperation mit der Berufsberatung als fachkompetentem und unabhängigem Partner sichergestellt. • Die Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit und das Ministerium für Schule und Weiterbildung werden verbindliche Eckpunkte für diese Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung festlegen. • Auf Basis dieser Eckpunkte vereinbaren Schule und Berufsberatung im Rahmen des Curriculums ein gemeinsames Programm, das die Prozesse der Berufs- und Studienwahl im schulischen und unterrichtlichen Alltag festlegt. 6. Zusammenarbeit mit der Wirtschaft • Durch eine kontinuierliche Zusammenarbeit der Schulen mit Wirtschaftspartnern können sich Schülerinnen und Schüler praxisnah und anwendungsbezogen beruflich orientieren. • Unternehmen, Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften und Kammern flankieren die von den Schulen geleistete Berufsorientierung und bieten Unterstützung durch konkrete Aktivitäten. • Beispiele für diese Unterstützung sind u. a.: Partnerschaften zwischen Betrieben und Schulen; Partner-/Mentorenprogramme; Kooperationsprojekte; Projektarbeiten für Schülerinnen und Schüler; Betriebserkundungen und Hospitationen; Schüler- und Lehrer-Betriebspraktika; Schulpreise und Auszeichnungen für berufswahlfreundliche Schulen; Betriebspraktiker im Unterricht; Bewerbungstrainings; Girl´s Day. • Die Zusammenarbeit mit den außerschulischen Partnern kann an schulischen Lernorten stattfinden. Der Unterricht bekommt hierdurch häufig eine besondere Praxisnähe. • Lehrerbetriebspraktika und Schulpraktika für Unternehmensvertreter bieten gute Möglichkeiten für gegenseitigen Austausch und gemeinsame Fortbildung. 7. Zusammenarbeit mit weiteren außerschulischen Partnern • Die Öffnung von Schule für außerschulische Partner stellt eine wesentliche Ressource zur Verbesserung der Berufsorientierung dar. • Die Zusammenarbeit mit den außerschulischen Partnern kann auch an außerschulischen Lernorten, insbesondere der Arbeitswelt und der Hochschulen, stattfinden. Durch Praxisphasen (Betriebserkundungen, Schülerbetriebspraktika, Hochschulpraktika, Langzeitpraktika für Jugendliche, etc.) können Schülerinnen und Schüler ihre Eignung für bestimmte Tätigkeiten zutreffender einschätzen, ihre Berufsvorstellungen vertiefen oder auch korrigieren. IV Perspektive: Berufsorientierung nachhaltig gestalten Zur Umsetzung des Rahmenkonzepts wird eine Handreichung für die Schulen erstellt, die konkrete Beispiele einer gelingenden Berufsorientierung und die Möglichkeiten des Transfers ebenso beschreiben wird wie die konkrete Unterstützung seitens der Konsenspartner. Hier sind z.B. zu nennen: • Langfristig angelegte Kooperationen; Patenschaften; Beteiligung von außerschulischen Experten am Unterricht • Intensive Einblicke in die Arbeits-/Berufswelt durch Praktika und Hospitationen • Lernortkooperationen - 26 - • • • • • • • Trainings- und Assessment-Verfahren zur Feststellung von Kompetenzen und deren individueller Förderung Portfolios und Zertifikate Schülerfirmen Schüler-/Auszubildende – Projekte Coaching von Schülerinnen und Schülern untereinander Studienwahlorientierung (u.a. Hochschulschnuppertage, Hochschulwochen, Praktika an Hochschulen) Schülerinnen und Schüler an Hochschulen Anlage Nr. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Schrift BASS, 12 – 21 Nr. 1 Berufsorientierung in der Sekundarstufe I, in der gymnasialen Oberstufe, im Berufskolleg und im Weiterbildungskolleg Rahmenvorgabe für die ökonomische Bildung in der Sekundarstufe I Landesausschuss für Berufsbildung NRW - Welche Anforderungen stellt das Berufsund Beschäftigungssystem an Schulabgängerinnen und Schulabgänger, die eine Berufsausbildung aufnehmen? Landesausschuss für Berufsbildung NRW - Empfehlungen zur Förderung junger Menschen für den Übergang von der Schule in den Beruf Landesausschuss für Berufsbildung NRW - Empfehlungen zur Förderung junger Menschen für den Übergang von der Schule in Hochschule und Beruf Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung - Empfehlungen Berufsorientierung und Berufsberatung Nationaler Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs in Deutschland Kriterienkatalog zur Ausbildungsreife 8 IHK NRW: Was erwartet die Wirtschaft von den Schulabgängern Rahmenvereinbarung zur Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung im Bereich der Berufs- und Studienorientierung zwischen dem Ministerium für Schule und Weiterbildung und der Regionaldirektion NRW der Bundagentur für Arbeit - 27 - „Rahmenvereinbarung zur Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung im Bereich der Berufs- und Studienorientierung“ Im September 2007 schlossen das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen und die Bundesagentur für Arbeit – Regionaldirektion NordrheinWestfalen die „Rahmenvereinbarung zur Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung im Bereich der Berufs- und Studienorientierung“ die die Berufsorientierung fest an den Schulen verankern soll. Rahmenvereinbarung zur Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung im Bereich der Berufs- und Studienorient ierung Vorwort Die Kultusministerkonferenz und die Bundesagentur für Arbeit haben sich 1971 in einer Rahmenvereinbarung zu der gemeinsamen Verantwortung für die Berufs- und Studienorientierung positioniert und Grundsätze der Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung festgelegt (Neufassung am 15.10.2004). Das Ministerium für Schule und Weiterbildung in NRW und die Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit haben diese Grundsätze 1999 auf Landesebene konkretisiert. (RdErl. des MSW vom 23.09.1999 und Rd.Vfg. d. LAA 20.10.1999). In den folgenden Ausführungen werden die Vereinbarungen zur Zusammenarbeit von 1999 aktualisiert und fortgeschrieben. Die Basis bildet hier das Rahmenkonzept des Ausbildungskonsenses NRW „Berufsorientierung als Bestandteil einer schulischen individuellen Förderung“ vom 16.05.2007. Die Rahmenvereinbarung zur Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung im Bereich der Berufs- und Studienorientierung soll Eingang in den Erlass "Berufsorientierung“ finden und die bisherigen Abschnitte aktualisieren. I. Grundsätze Auf Basis des Rahmenkonzeptes des Ausbildungskonsenses NRW „Berufsorientierung als Bestandteil einer schulischen individuellen Förderung“ vom 16.05.2007 kooperieren Schule und Berufsberatung der Agenturen für Arbeit im Prozess der Berufs- und Studienorientierung mit dem Ziel, allen Schülerinnen und Schülern einen erfolgreichen Übergang in Ausbildung oder Studium zu ermöglichen. Die beiden Partner sind sich einig, dass einer engen, praxisorientierten Kooperation mit der Wirtschaft eine besondere Bedeutung zukommt, um in diesem Prozess Erfolg zu haben. Schule und Berufsberatung haben die gemeinsame Verpflichtung, das Angebot der Berufs- bzw. Studienorientierung allen Jugendlichen zur Verfügung zu stellen. Dementsprechend werden die Angebote flächendeckend an allen allgemeinbildenden Schulformen der Sekundarstufen I und II und den Berufskollegs realisiert. Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden in NordrheinWestfalen an unterschiedlichen Lernorten gefördert: - 28 - Dies können im allgemeinbildenden Bereich allgemeine Schulen (Gemeinsamer Unterricht; Integrative Lerngruppen), Förderschulen mit unterschiedlichen Förderschwerpunkten oder auch Schulen für Kranke sein. Für den berufsbildenden Bereich sind dies sonderpädagogische Förderklassen an allgemeinen Berufskollegs oder Förderberufskollegs. Die Instrumente der Berufsberatung stehen diesen Schülerinnen und Schülern an jedem Förderort zur Verfügung (vgl. IV.) Berufs- bzw. Studienorientierung ist fester Bestandteil des Schulprogramms, die Angebote der Berufsberatung werden in die schulische Arbeit einbezogen. Schule und Berufsberatung vereinbaren dazu ein für die jeweilige Schule passendes Mindestangebot. Die Schule informiert die Schüler darüber hinaus auch über die weitergehenden Angebote der Berufsberatung (z.B. Einzelberatung, Sprechstunde, Ausbildungsstellenvermittlung). Bei Jugendlichen mit besonderem Unterstützungsbedarf, deren Übergang in Ausbildung, ggf. auch Studium gefährdet ist, regt die Schule frühzeitig den Besuch der Berufsberatung an. In gemeinsamen Gesprächen unter Einbeziehung der Erziehungsberechtigten und ggf. der Jugendhilfe können so rechtzeitig die Möglichkeiten für einen Berufseinstieg oder eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme nach der Schule ausgelotet werden. Der Berufswahlpass wird bereits an vielen Schulen in Nordrhein-Westfalen eingesetzt. Er ist persönlicher Begleiter durch die gesamte Berufswahl und wirkt als Instrument zur Förderung der Lernfähigkeit, er dient den Schülerinnen und Schülern als Instrument zur Planung und Steuerung des Übergangs in die Berufs- und Arbeitswelt. Der Berufswahlpass ist ein Informations-, Planungs- und Dokumentationsinstrument, mit dem die Schülerinnen und Schüler ihr Lernen eigenverantwortlich organisieren lernen, sich ihr Kompetenzprofil bewusst machen, die erworbenen Kompetenzen auswerten und dokumentieren. Die Arbeit mit dem Berufswahlpass schafft Eigeninitiative und Grundlagen für lebenslanges Lernen. Darüber hinaus dient der Berufswahlpass Lehrern und Eltern sowie der Berufsberatung dazu, frühzeitig Unterstützungsbedarf im Hinblick auf die Berufswahl zu erkennen. Deshalb wird allen Schulen empfohlen, Teilschritte des Berufswahlprozesses in der Schule im individuellen Berufswahlpass eines jeden Schülers zu dokumentieren. Einführung und Fortschreibung des Berufswahlpasses sollen im Rahmen des Schulunterrichts und schulischer Beratung erfolgen. Der Berufswahlpass wird auch zunehmend fester Bestandteil des individuellen Beratungsprozesses der Berufsberatung der Agenturen für Arbeit, insbesondere in der Sekundarstufe I. Auch bei der Konzeption und Durchführung der Qualifizierung von Koordinatoren für Berufs- bzw. Studienorientierung (KBO/KSO) arbeiten Schule und Berufsberatung zusammen. Der Gender-Mainstream-Gedanke ist in der Berufs- bzw. Studienorientierung zu berücksichtigen. - 29 - II. Aufgaben Schule und Berufsberatung Schule und Berufsberatung haben eine gemeinsame Verantwortung für die Berufs- und Studienorientierung, nehmen aber unterschiedliche Aufgabenschwerpunkte wahr. Die Aufgabenschwerpunkte der Schule sind in dem Rahmenkonzept des Ausbildungskonsenses NRW „Berufsorientierung als Bestandteil einer schulischen individuellen Förderung“ festgelegt. Aufgabe der Berufsberatung ist die Information und Beratung in berufs- und studienrelevanten Fragen sowie die Vorbereitung einer sachkundigen und realitätsgerechten Berufsbzw. Studienentscheidung. Dazu informiert und berät sie über die Anforderungen des Arbeitslebens, über die Berufe, über Studienwahl und –wege sowie über die Situation auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt und dessen zukünftige Entwicklungen. Die Berufsberatung verfügt über ein breites Dienstleistungsportfolio, das abhängig von Zielsetzung, Thematik und Zielgruppe flexibel eingesetzt werden kann • • • • • • • • • • • • • • Berufs- und Studienorientierungsveranstaltungen (Vorträge im Klassenverband, BIZBesuche) Schulsprechstunden Elternveranstaltungen Berufs- und studienkundliche Vortragsreihen Seminare/Workshops Einführungs- und themenspezifische Veranstaltungen an Hochschulen Einzelberatungen Ausbildungsvermittlung Ausbildungsfördernde Maßnahmen nach § 240 ff. SGB III Kofinanzierung von Maßnahmen der vertieften Berufsorientierung nach § 33 SGB III Ärztliche und psychologische Untersuchungen bzw. Begutachtungen/Testverfahren Selbstinformationseinrichtungen (Berufsinformationszentrum, Internetcenter) Online-Angebote (www.arbeitsagentur.de, www.berufenet.de, www.machsrichtig.de) Weitere Medienangebote (z.B. berufskundliche und berufswahlvorbereitende Printmedien) Für Jugendliche mit Behinderungen und Beeinträchtigungen und/ oder sonderpädagogischem Förderbedarf stellt die Berufsberatung nahezu alle Angebote in barrierefreier Form zur Verfügung. III. Zusammenarbeit von Berufsberatung und allgemeinbildenden Schulen Eine optimale Ausgestaltung der Unterstützungsangebote im Bereich der Berufs- bzw. Studienorientierung erfordert eine klare Abstimmung der Aktivitäten vor Ort. Dazu entwickeln Schule und Berufsberatung jährlich gemeinsam ihr Angebotsportfolio zur Berufsund Studienorientierung. Die Angebote der Berufsberatung werden in die schulische Arbeit eingebunden. Ergänzend zu dem Angebot der Berufsberatung sollen auch Aktivitäten außerschulischer Partner wie der Hochschulen, der örtlichen Wirtschaft und ihrer Organisationen, der Träger der Jugendhilfe, der Arbeitnehmerorganisationen und ggf. weiterer Partner einbezogen werden. Schule und Berufsberatung stellen gemeinsam sicher, dass die Aktivitäten - 30 - sinnvoll aufeinander abgestimmt sind und die Präsentation der Angebote interessensunabhängig und werbungsfrei erfolgt. Das Mindestangebot der Berufsberatung* bilden eine Berufs- bzw. Studienorientierungsveranstaltung in der Schule und eine weitere z.B. im BIZ. Darüber hinaus bietet die Berufsberatung regelmäßige Sprechstunden an. Die Angebote der Berufsberatung setzen spätestens in der Vorabgangsklasse ein. Veranstaltungen der Berufs- und Studienorientierung in der Schule sind Bestandteil des Schulunterrichts. Die Schule ermöglicht die Durchführung von Gruppenveranstaltungen, individuellen Beratungsgesprächen sowie Eignungsuntersuchungen auch während der Unterrichtszeit im Einvernehmen mit der Schule. Zur Vorbereitung der individuellen Beratungsgespräche setzt die Berufsberatung ein sogenanntes „Arbeitspaket“ ein. Das Arbeitspaket besteht aus einem • Anmeldebogen zur Erfassung der notwendigen Personalien, • einem Beratungsbogen zur Vorbereitung des Beratungsgesprächs, • und – soweit erforderlich - einem Vermittlungsbogen. Der Beratungsbogen soll die Jugendlichen aktivieren, sich bereits vor dem Gesprächstermin mit dem Berufsberater mit Fragen zur Berufswahl auseinanderzusetzen und dem Berater erste Hinweise zum eigenen Stand in der Berufswahl zu geben. Ein Beratungstermin in der Agentur für Arbeit soll in der Regel erstmalig erst nach Rückgabe des Arbeitspaketes - Anmeldebogen und Beratungsbogen – erfolgen. Die Schule unterstützt, wenn notwendig, die Schüler beim Ausfüllen des Bogens. Jede einzelne Schule und die Berufsberatung der Agentur für Arbeit legen vor Ort die konkreten Inhalte und Modalitäten der Zusammenarbeit in regionalen Kooperationsvereinbarungen fest. In diesen Kooperationsvereinbarungen sind folgende Inhalte verbindlich zu vereinbaren: • Feste Ansprechpartner Namentliche Benennung eines festen Ansprechpartners/Verantwortlichen auf Seiten der Schule (Berufs-/Studienorientierungskoordinator/in) und auf Seiten der Agentur für Arbeit (Berufsberater/-in), • Aufgaben der Schule Beispiele: In Klasse 9 wird ein 2- bis 3-wöchiges Betriebspraktikum durchgeführt, die Schule ermöglicht allen Schülerinnen und Schülern der Klasse 9 die Teilnahme an Veranstaltungen mit Betrieben bzw. Vertretern der reg. Wirtschaft ggf. gemeinsam mit Berufsberatung, • Aufgaben der Berufsberatung Art und Umfang der Angebote konkret festlegen. Beispiele: Eine Gruppenveranstaltungen zur Berufs-/Studienorientierung in Klasse 9, regelmäßige Sprechstunden ab Klasse 9, Ein BIZ-Besuch in Klasse 9, • Einbindung/Beteiligung der Eltern Beispiele: Gemeinsame Elternabende, • Organisation Beispiele: Terminabsprachen, Räumlichkeiten, Medien, Festlegung von Arbeitsaufträgen, • Zusammenarbeit mit Dritten Beispiele: Information ggf. Beteiligung der Berufsberatung, • Kommunikation Beispiele: Regelungen zum Informationsaustausch innerhalb der Schule, Informationsaustausch unter allen Beteiligten, regelmäßige Statements, gemeinsame Pressearbeit. - 31 - Die Kooperationsvereinbarungen als wichtige Grundlage der Zusammenarbeit leben u. a. durch regelmäßige Reflexion und Pflege. Sie werden mindestens jährlich zu Beginn des Schuljahres aktualisiert. (*siehe RdErl. 37/99 der Bundesagentur für Arbeit) IV. Zusammenarbeit Berufsberatung und Schulen für Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf Seitens der Agentur für Arbeit wird die Berufsorientierung und Berufsberatung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf von speziellen Beratungsfachkräften, den Reha-Beratern/-innen, wahrgenommen. Für die Zusammenarbeit von Schule und Reha-Beratung gilt Abschnitt III entsprechend. Der besondere Unterstützungsbedarf dieser Schülerinnen und Schüler erfordert jedoch eine besonders enge Zusammenarbeit von Schule, Agentur für Arbeit und Eltern. Daher erweitert die Reha-Beratung der Arbeitsagentur ihr Angebot und bietet anstelle des Mindestangebotes in Abschnitt III eine Berufsorientierungsveranstaltung und eine Elternveranstaltung pro Abgangsklasse sowie zwei Einzelberatungen pro Schüler/-in an. Die evtl. entstehenden Kosten trägt die BA im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben (z.B. Gebärdendolmetscher). Zur Vorbereitung der Einzelberatung gibt die Berufsberatung im Rahmen der ersten Berufsorientierungsveranstaltung in der Schule ein sog. „Arbeitspaket“ (vorwiegend bestehend aus Anmeldebogen und Gesamtbeurteilungsbogen) aus. Es dient der Optimierung und Intensivierung der Beratung, Förderung und Betreuung dieser Jugendlichen und erfordert die aktive Einbeziehung der verantwortlichen Lehrkräfte, der Eltern/Erziehungsberechtigten und der Schüler. Die Schule unterstützt diesen Prozess inhaltlich durch Kommunikation im Unterricht und ggf. in Elternveranstaltungen und logistisch durch Bündelung und zeitnahe Rückgabe der Unterlagen des Arbeitspaketes an die Reha-Beratung, damit von dort dann die passgenaue Einzelberatung und Unterstützung der Schüler geschehen kann. V. Zusammenarbeit Berufsberatung und Hochschule Beratungs- und Orientierungsarbeit für Studieninteressierte sowie für Studierende und Studienabsolventen ist ein gemeinsames Handlungsfeld von Berufsberatung und Hochschule. Hochschulen stellen Informationen über Studiengänge und Studienangebote zur Verfügung und informieren über Neuerungen. Die Berufsberatung kann das Angebot der Hochschulen durch Veranstaltungen der Berufs- und Studienorientierung, durch Sprechstunden sowie durch themenspezifische Vortragsveranstaltungen ergänzen*. Sofern für Studieninteressierte mit Beeinträchtigungen und Behinderungen Unterstützungsangebote erforderlich sind, werden diese auch durch die BA gewährleistet. (*siehe auch RdErl. 36/1999 der Bundesagentur für Arbeit) - 32 - VI. Zusammenarbeit Berufsberatung und Berufskolleg An den Berufskollegs stellen sich die Unterstützungsbedarfe von Schülerinnen und Schülern im Hinblick auf die Berufs- bzw. Studienorientierung je nach Bildungsgang sehr unterschiedlich dar. In den berufsvorbereitenden Bildungsgängen geht es darum, den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit einer beruflichen Ausbildung zu eröffnen. Aufgabe ist es hier, ihnen eine realistische Einschätzung der Einmündungsmöglichkeiten in den Ausbildungsmarkt (ggf.Arbeitsmarkt) zu vermitteln und sie bei der Realisierung dieser Möglichkeiten zu unterstützen. Berufsfachschulen und beruflichen Gymnasien, die eine berufliche Grundbildung oder berufliche Kenntnisse in Verbindung mit allgemeinbildenden Schulabschlüssen (mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife), Fachhochschulreife, Allgemeine Hochschulreife) vermitteln, sowie in allen Fachoberschulen ist im Wesentlichen die Unterstützung der Schülerinnen und Schüler bei der Wahl eines Ausbildungsberufes sowie bei der Wahl eines Studiums. In Bildungsgängen, die einen Berufsabschluss nach Landesrecht in Verbindung mit dem mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife), der Fachhochschulreife oder der Allgemeinen Hochschulreife vermitteln, liegt der Fokus der Beratung auf der Information zum Arbeitsmarkt sowie der Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung und Studienberatung. In den Berufsschulklassen (Beschulung der Auszubildenden) ist die Berufswahlentscheidung bereits vollzogen. Zielsetzung ist, die Auszubildenden zu einem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung zu befähigen. Hier ist es Aufgabe der Schule, leistungsschwächere und benachteiligte Auszubildende frühzeitig zu identifizieren und den Kontakt zur Berufsberatung herzustellen. Bei Vorliegen der individuellen Voraussetzungen kann die Berufsberatung die Auszubildenden z. B. durch ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) unterstützen. (Siehe RdErl. des Ministeriums für Schule und Weiterbildung "Richtlinien für die Zusammenarbeit von Berufskollegs mit der Agentur für Arbeit/Berufsberatung zur Förderung von leistungsschwächeren und benachteiligten Schülerinnen und Schülern "vom 23.8.2007 (BASS 12-21 Nr. 7)) Die konkrete Zusammenarbeit eines Berufskollegs und der Berufsberatung wird in einer regionalen Kooperationsvereinbarung festgelegt (analog Abschnitt III), in der das differenzierte Angebot an Bildungsgängen in den Berufskollegs berücksichtigt wird. Besonderes Augenmerk gilt den Schülerinnen und Schülern, die ihre Berufs- und Studienwahlentscheidung noch nicht getroffen haben bzw. durch ihre persönliche Behinderungs- oder Beeinträchtigungssituation besonders benachteiligt sind. Berufsberatung und Berufskolleg benennen je einen festen Ansprechpartner für die Koordination der Zusammenarbeit. VII. Konkrete Unterstützungsangebote für die Schulen im Rahmen vertiefter Berufsorientierung Zusätzlich zum Regelangebot der Berufs- und Studienorientierung können für Schülerinnen und Schüler der allgemeinbildenden Schulen auch Maßnahmen der vertieften Berufsorientierungnach § 33 S. 3-5 SGB III durchgeführt werden. - 33 - Ziele der zusätzlichen Maßnahmen der vertieften Berufsorientierung sind: - die vertiefte Eignungsfeststellung, - die Verbesserung des Entscheidungsverhaltens und - die Vertiefung berufs- / betriebskundlicher Erkenntnisse und Erfahrungen. Eine Förderung kann nur erfolgen, wenn ein Dritter (insbesondere Land oder Kommune, aber auch die Wirtschaft) mindestens 50% kofinanziert. Im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung haben das Land NRW über die Stiftung Partner für Schule NRW und die RD NRW eine Zusammenarbeit zur Initiierung und Durchführung landesweiter Projekte vereinbart. Projektfelder können z.B. sein: - individuelle Förderung im Übergang Schule und Beruf, Berufsorientierung an Ganztagsschulen, Förderung von Jugendlichen unter Berücksichtigung von " Managing Diversity", Förderung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Über eine Förderung entscheidet die RD NRW im Rahmen des § 33 S.3-5 SGB III und der dazu erlassenen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit. Auch die Durchführung von regionalen Maßnahmen zur vertieften Berufsorientierung wird ausdrücklich unterstützt. Über die Förderung der regionalen Maßnahmen entscheidet die zuständige Agentur für Arbeit. Gute Beispiele regionaler Maßnahmen sollten im Rahmen der schulübergreifenden Abstimmung und Kommunikation in die Fläche getragen werden (siehe Abschnitt VIII). VIII. Schulübergreifende Abstimmung und Kommunikation Zur Optimierung des Prozesses der Berufswahlvorbereitung aber auch zum Gedankenund Ideenaustausch, zur Koordination schulübergreifender Projekte und anderer Gemeinsamkeiten sind schulübergreifend regionale Gespräche zwischen Schule und Berufsberatung sehr förderlich. Zu dieser schulübergreifenden regionalen Abstimmung und Vernetzung arbeiten Agentur für Arbeit und Schule im „Beirat Schule und Beruf“ aktiv, verantwortlich und eng zusammen. "Zukunft Fördern" - vertiefte Berufsorientierung gestalten" "Zukunft fördern - vertiefte Berufsorientierung gestalten" ist eine Initiative zur Unterstützung der Berufsorientierung an den Schulen in Nordrhein-Westfalen, gemeinsam getragen von der Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit, den nordrheinwestfälischen Ministerien für Schule und Weiterbildung, für Generationen, Familie, Frauen und Integration. Mit „Zukunft fördern – vertiefte Berufsorientierung gestalten“ werden bis Ende 2010 zehn Module zur Berufsorientierung finanziert, die die Schulen abrufen können. Sie richtet sich an die allgemein bildenden Schulen. Nähere Informationen unter: www.partner-fuer-schule.nrw.de/zukunft/ - 34 - Erlasse, Regelungen und Vereinbarungen zum Thema Berufsorientierung Auf der Seite des Schulministeriums: http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Unterricht/Faecher/Berufs_Studienorientierung/i ndex.html sind die wichtigsten Erlasse, Regelungen und Vereinbarungen zum Thema Berufsorientierung zu finden. Berufs- und Studienorientierung in NRW Rahmenkonzept des Ausbildungskonsens NRW Der Ausbildungskonsens NRW hat am 16.05.2007 ein neues Rahmenkonzept "Berufsorientierung als Bestandteil einer schulischen individuellen Förderung" verabschiedet. Mit diesem Rahmenkonzept wollen die Partner im Ausbildungskonsens eine auf Dauer angelegte Implementierung der Berufsorientierung in allen allgemein bildenden Schulen des Landes erreichen. Anlage Nr. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Schrift BASS, 12 - 21 Nr. 1 Berufsorientierung in der Sekundarstufe I, in der gymnasialen Oberstufe, im Berufskolleg und im Weiterbildungskolleg Rahmenvorgabe für die ökonomische Bildung in der Sekundarstufe I Landesausschuss für Berufsbildung NRW - Welche Anforderungen stellt das Berufs- und Beschäftigungssystem an Schulabgängerinnen und Schulabgänger, die eine Berufsausbildung aufnehmen? Landesausschuss für Berufsbildung NRW - Empfehlungen zur Förderung junger Menschen für den Übergang von der Schule in den Beruf Landesausschuss für Berufsbildung NRW - Empfehlungen zur Förderung junger Menschen für den Übergang von der Schule in Hochschule und Beruf Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung - Empfehlungen Berufsorientierung und Berufsberatung Nationaler Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs in Deutschland - Kriterienkatalog zur Ausbildungsreife IHK NRW: Was erwartet die Wirtschaft von den Schulabgängern? Rahmenvereinbarung zur Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung im Bereich der Berufs- und Studienorientierung zwischen dem Ministerium für Schule und Weiterbildung und der Regionaldirektion NRW der Bundagentur für Arbeit Rahmenvereinbarung zur Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung Mit der Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit wurde am 17.09.2007 eine Rahmenvereinbarung auf Landesebene geschlossen, die eine verstärkte Berufswahlorientierung als Bestandteil einer schulischen individuellen Förderung beschreibt. Darüber hinaus sollen künftig verstärkt Maßnahmen der vertieften Berufsorientierung nach § 33 SGB III durchgeführt werden und eine Ausweitung der ausbildungsbegleitenden Hilfen erfolgen. Rahmenvereinbarung zur Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung im Bereich der Berufs- und Studienorientierung zwischen dem Ministerium für Schule und Weiterbildung und der Regionaldirektion NRW der Bundagentur für Arbeit. - 35 - Anlage Nr. 1 2 3 4 Schrift Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung zwischen der Kultusministerkonferenz und der Bundesagentur für Arbeit Rahmenkonzept des Ausbildungskonsens NRW "Berufsorientierung als Bestandteil einer schulischen individuellen Förderung" Dienstblatt der Bundesanstalt für Arbeit - Durchführung der Berufsorientierung in der Abteilung Berufsberatung (Ausbildungsmarktpartner) Dienstblatt der Bundesanstalt für Arbeit - Aufgaben, Ziele und Inhalte der Hochschularbeit der BA Initiative "Zukunft Fördern" - vertiefte Berufsorientierung gestalten" Das Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW und die Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit bieten den Schulen über die Stiftung Partner für Schule NRW Berufsorientierungsmodule an. Die Initiative ist eingebettet in die landespolitischen Themenschwerpunkte: - Individuelle Förderung - Eigenständigkeit von Schulen - Stärkung der Hauptschulen und des Ganztages - Förderung der Selbstständigkeit und Stärkung von Innovationen. Der Aktionsplan "Zukunft Fördern" - vertiefte Berufsorientierung gestalten" erweitert bereits existierende Förderkonzepte der Berufsorientierung und fördert die Umsetzung von innovativen Maßnahmen. Alle Maßnahmen müssen sich an Schülerinnen und Schüler wenden. www.zukunft-foerdern.nrw.de Änderung des Erlasses "Berufswahlorientierung" Die Änderung des Erlasses war notwendig, um diesen an das Rahmenkonzept des Ausbildungskonsens NRW "Berufsorientierung als Bestandteil einer schulischen individuellen Förderung" anzupassen. Als wichtige Neuerung ist vorgesehen: Jede Schule soll einen Studien- und Berufswahlkoordinator benennen, der die innerschulischen Prozesse im Bereich der Berufsorientierung organisiert, die Zusammenarbeit mit der BA steuert und als Ansprechpartner der Schule nach außen für diesen Aufgabenbereich fungiert. RdErl. d. Ministeriums, Berufsorientierung in der Sekundarstufe I, in der gymnasialen Oberstufe, im Berufskolleg und im Weiterbildungskolleg (BASS 12 - 21 Nr. 1) Benennung der Koordinator/innen/en für Berufs- und Studienorientierung Die Schulen sind per Erlass vom 07.11.2007 aufgerufen, eine Koordinatorin bzw. einen Koordinator für Berufs- und Studienorientierung zu benennen. Die Kontaktdaten sind im Bildungsportal in den zentralen Schulverwaltungsanwendungen in der Rubrik Koordinator/innen für Berufs- und Studienorientierung einzugeben sowie ggf. zu aktualisieren: www.schulministerium.nrw.de/BP/SVW Angebot zur Qualifizierung Die Stiftung Partner für Schule NRW bietet den Koordinatorinnen und Koordinatoren für Berufs- und Studienorientierung eine Grundqualifizierung an. Nähere Informationen finden Sie hier: www.partner-fuer-schule.nrw.de/stubo.php - 36 - - 37 - 2. Das Schülerbetriebspraktikum in der Sekundarstufe I 2.1. Ziele und Verfahren Im Erlass werden zentrale Ziele des Praktikums benannt: das Kennenlernen der Berufsund Arbeitswelt sowie die individuelle Berufswahlvorbereitung. Neben dem Aspekt ein „zeitgemäßes Verständnis der Arbeitswelt sowie technischer, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Zusammenhänge“ zu fördern, wird vor allem die Bedeutung des Praktikums im Rahmen der Berufswahlvorbereitung hervorgehoben. Dies entspricht zum einen der schulischen Praxis, zum anderen aber auch den Besonderheiten des Verfahrens. Im Praktikum arbeitet der Schüler mit Betriebsangehörigen unterschiedlichen Alters mit unterschiedlichen Qualifikationen und Funktionen kooperativ und arbeitsteilig. Damit sieht er sich im Vergleich zu einem gewohnten Schulalltag, in dem er mit Gleichaltrigen ähnlichen Wissensstandes bei der Erledigung gleichgearteter Aufgaben konkurriert, einer neuen Situation gegenüber. Er ist vielfach Eindrücken und ungewohnten Anforderungen und Belastungen ausgesetzt. Diese Erfahrungen mit einem für den Schüler nicht alltäglichen Berufs- und Arbeitsalltag leisten einen wesentlichen Beitrag zu einer im weiten Sinn verstandenen beruflichen Orientierung. Er wird die existentielle Bedeutung beruflicher Arbeit und damit das Gewicht seiner Berufswahlentscheidung für die eigene Zukunft besser ermessen können. Abstrakt vermittelte Entscheidungskriterien erschließen sich ihm in einem konkreten Erfahrungszusammenhang. Somit kann das Praktikum auch in einer frühen Phase des Berufswahlprozesses, in der der Schüler noch keinen bestimmten Beruf ins Auge gefasst hat, wichtige Einstellungen und Informationen vermitteln. Ist die Eingrenzung auf einen oder mehrere alternativ anzustrebende Berufe bereits vorangetrieben, dient das Praktikum der Absicherung der getroffenen Entscheidungen. Der Schüler kann die subjektiven Prämissen seiner Berufswahl, seine Erwartungen, Neigungen und Fähigkeiten über einen längeren Zeitraum durch praktisches Tun überprüfen. Dadurch trägt das Praktikum unter den verschiedenen Methoden der Berufswahlvorbereitung in besonderem Maße der notwendigen Individualisierung des Entscheidungsprozesses Rechnung. Auf dem Hintergrund dieser Überlegungen wird das Praktikum im nachfolgenden Vorschlag einer Unterrichtskonzeption in die Planung eines längerfristigen Berufswahlcurriculums einbezogen. Technisch-ökonomische und soziale Aspekte des Praktikums sollen damit nicht vergessen werden. Sie werden jedoch dem Aspekt der Berufsorientierung zugeordnet. Diese Wahl des Schwerpunktes scheint gerechtfertigt, da das Praktikum Ziele zu technisch-ökonomischen oder sozialen Aspekten nur begrenzt abdecken kann. Hier tritt das Praktikum in Konkurrenz zu anderen methodischen Zugängen zur Betriebsrealität z.B. der Betriebserkundung und der Mitarbeiterbefragung. Betriebswirtschaftliche Zusammenhänge lassen sich durch Betriebserkundungen soziale, arbeits- und betriebsverfassungsrechtliche Fragestellungen durch Mitarbeiterbefragung zumindest ebenso erfolgreich und mit geringerem Aufwand vermitteln. Bei entsprechender betrieblicher Organisation der Durchführung des Praktikums, bei der Erkundungs- und Befragungsmöglichkeiten vorgesehen werden, können jedoch durchaus auch technisch-ökonomische und soziale Aspekte mitverfolgt werden. - 38 - Aus diesem Grund werden - sowohl was die Unterrichtskonzeption als auch den betrieblichen Ein-satz anbelangt - im folgenden zwei unterschiedliche Formen des Praktikums vorgeschlagen: zum einen ein Orientierungspraktikum mit dem Ziel der Hinführung zur Arbeits- und Berufswelt, in dem sich Phasen des Tätigwerdens, Erkundens und Befragens ablösen und der Schüler in möglichst vielen Betriebsbereichen eingesetzt wird; zum anderen ein (in der Regel zweites ergänzendes) Erprobungspraktikum mit dem Ziel der Berufswahlsicherheit, in dem der Schüler über längere Zeit an einem Arbeitsplatz tätig ist. Im Praktikum können die Veränderungen der Wirtschafts-, Arbeits- und Berufswelt, der Strukturwandel aus der Realität und praktischer Anschauung mit Leben erfüllt werden, notwendig ist die Einbindung in den Unterricht, z.B. in die Fächer Geschichte, Sozialwissenschaften/Politik oder Erdkunde. 2.2. Einbindung in den Unterricht Die Erfahrungsmöglichkeiten des Schülers im Betrieb unterliegen vielfachen Einschränkungen: - der Einsatz erfolgt an betrieblichen Arbeitsplätzen, die nur einen begrenzten Ausschnitt berufstypischer Tätigkeiten vermitteln; - gefahrengeneigte Arbeit, Schichtarbeit oder Arbeit in datenschutzsensiblen Bereichen entziehen sich der Wahrnehmung des Schülers; - viele gerade interessante berufstypische Tätigkeiten setzen eine so hohe Qualifikation und Verantwortlichkeit voraus, dass sie dem Schüler nicht übertragen werden können. Von daher besteht die Gefahr, dass der Praktikant durch die Ausschnitthaftigkeit seiner Wahrnehmung zu Fehleinschätzungen und letztlich zu Fehlentscheidungen kommen kann. Diesem Risiko der „Desinformation“ kann im Unterricht entgegengewirkt werden, indem in der Vorbereitung Kriterien der Arbeitsplatz- und Berufsbildbeschreibung vermittelt und in der Nachbereitung Informationsdefizite festgestellt und aufgearbeitet werden. Der Erfahrungsaustausch der Schüler kann zur Vermeidung subjektiver Überbewertung von Erfolgs- und Misserfolgserlebnissen beitragen. In der Nachbereitungsphase sollten die Schülerinnen und Schüler ihre Erfahrungen dokumentieren, präsentieren und diskutieren, auch um die subjektiv erlebten Erfahrungen aufzuarbeiten. Damit der Schüler die im Praktikum gewonnenen Einzelerfahrungen einordnen kann, sollte er bereits wichtige Begriffe und Zusammenhänge kennen. In der Nachbereitung besteht die Schwierigkeit, die oft sehr unterschiedlichen Erscheinungsformen der jeweiligen Praktikumsbetriebe zu verallgemeinern. Hierbei können allgemeine Grundaussagen zum Betrieb1 die Aufarbeitung und Strukturierung der Schülererfahrungen erleichtern. Generell sollte davon ausgegangen werden, dass im Praktikum nur vermittelt werden kann, was im Unterricht vor- und nachbereitet worden ist. Vor- und Nachbereitung sollten der Strukturierung dienen und daher am konkreten Betriebsgeschehen orientiert sein. Dies setzt entsprechende Kenntnisse auch beim Lehrer voraus. Es sei daher auf die Möglichkeit des Lehrerbetriebspraktikums im Rahmen der Lehrerfortbildung verwiesen. 1 Hans K. Platte, Lernen vor Ort, Grundlagenband, Bonn-Bad-Godesberg 1986, S. 14 - 39 - 2.3. Lernrelevanz und Beurteilung des Praktikums Schüler, Eltern und Lehrer messen dem Praktikum große Bedeutung bei, wobei der wichtigste Grund für diese positive Einschätzung auch von Lehrern und Betriebsvertretern darin gesehen wird, dass das Betriebspraktikum die Berufswahlentscheidung der Schüler auf eine realistischere Grundlage stellen könne. Im Mittelpunkt des Praktikums können aber auch technische, ökonomische, soziale Aspekte stehen. Alle Aspekte auf einmal ansprechen zu wollen, würden die Schüler überfordern. Deshalb wird im folgenden in erster Linie der berufskundliche Aspekt, also die jeweils interessierenden Berufs- und Tätigkeitsbereiche der Praktikumsbetriebe betont werden. Problemfelder: Nicht jeder Schüler hat die Chance seinen konkreten Berufswunsch im Praktikum zu überprüfen. Die Erwartung, die Schülerinnen und Schüler können die beruflichen Anforderungen im Praktikum kennenlernen, lässt sich nur begrenzt realisieren. Unrealistisch ist die Erwartung, die Schüler könnten als Praktikanten durch eigene Arbeit ihre Neigungen oder gar Eignung für einen Beruf sicher feststellen. Hinzu kommt das Problem, dass die Schüler generalisierbare Einblicke in die Berufswelt oder gar in ganze Berufsbilder bekommen können. Es kann jedoch gelingen, ausschnitthafte Berufs-, Arbeits- und Praxiserfahrungen zu vermitteln und diese durch eine engagierte Betreuung mit zusätzlichen Sachinformationen anzureichern. Der Praktikant kann in einem qualifizierten und spezialisierten beruflichen Tätigkeitsfeld allenfalls auf der Ebene manueller Anforderungen Hilfsarbeiten und Arbeiten mit geringem Anforderungsniveau durchführen. Er lernt nicht die Berufstätigkeiten, sondern allenfalls Tätigkeiten am Rande von Berufen kennen. Das gilt vor allem für entscheidungs- und dienstleistungsorientierte Berufe. Dennoch führt das Schülerbetriebspraktikum vermutlich zu einer höheren Rationalität bei der Berufswahlentscheidung, da die Schülerinnen und Schüler Berufe und Berufsbilder kennenlernen. Das Praktikum darf keine isolierte Veranstaltung im Rahmen des Berufswahlvorbereitungsunterrichts sein, kritische Fragen, vor allem bei hochgesteckten idealistischen Zielsetzungen des Praktikums sind zu beachten, aber die feststellbaren Defizite sind vorrangig Unzulänglichkeiten bei der Vorbereitung und Betreuung der Praktikanten. Wenn Untersuchungen auch auf eine allgemeine positive Einschätzung hinweisen, so bestehen doch Defizite im Zielbereich des Schülerbetriebspraktikums. Zudem bestehen häufig Zufälligkeiten und Überschätzungen des Praktikums. Im Hinblick auf die Unsicherheiten in Bezug auf die Zielvorstellungen können folgende Maßnahmen ergriffen werden, um diese abzubauen: Auf betrieblicher Seite können Einsatzpläne erstellt werden, die speziell auf das Schülerbetriebspraktikum abgestimmt sind und nur durch enge Kontakte zwischen Schule (Koordinator des Praktikums) und Ansprechpartner im Betrieb verbessert werden können. Diese Abstimmungsgespräche über Sinn, Ziel und Zweck des Praktikums sind notwendig, auch um die betrieblichen Möglichkeiten kennen zu lernen. Für die Durchführung eines Praktikums ist die Absprache mit dem Praktikumsbetrieb besonders wichtig. Das Schülerbetriebspraktikum ist eindeutig eine schulische Veranstal- 40 - tung, findet jedoch in einem außerschulischen Lernort statt. Daraus ergeben sich besondere Koordinierungs- und Abstimmungsnotwendigkeiten zwischen zwei sonst getrennten Arbeits- und Lebensbereichen. Schülerinnen und Schüler kommen durch das Praktikum in einen nicht pädagogischen Raum. Während die Schule Lernziele und Inhalte benennt und überprüft, werden im Betrieb Arbeitsaufgaben konkretisiert, der Arbeitsprozess organisiert und damit Arbeitsergebnisse erstellt; d. h. der Leistungserstellungsprozess steht im Vordergrund und nicht wie in der Schule der Lernprozess. In diesem Leistungserstellungsprozess, der mit Kosten verbunden ist und aufgeteilt in verschiedene Arbeitsprozesse, Betriebsangehörige mit verschiedenen Qualifikationen und Verantwortungsbereichen, sollen die Schülerinnen und Schüler für einige Zeit aktiv werden. Die Schüler sollten nicht zufallsbedingte Hilfsarbeiten verrichten, sondern ganz bestimmten Berufstätigen und Arbeitsplätzen zugewiesen werden, damit ein Mindestmaß an beruflicher Vielfalt aufgezeigt werden kann. Da ein wesentlicher Bestandteil des Praktikums das selbständige Arbeiten ist, was jedoch bezogen auf die berufliche Orientierung nur begrenzt möglich ist, müssen neben dem eigenen Tun andere Aktivitäten hinzugefügt werden wie Beobachten, Befragen, Mithelfen. In diesem Sinn kann das Praktikum durch einzelne Elemente der berufs- und arbeitsplatzbezogenen Erkundung erweitert werden. Diese konzeptionellen Überlegungen lassen sich nur dann realisieren, wenn die Einsatzmöglichkeiten der Praktikanten vorab abgestimmt worden sind. Die erforderlichen Mühen bei der ersten Absprache lohnen sich aber auf längere Sicht und ersparen auch dann viel Arbeit. Die Erwartungen der Schüler in realistische Bahnen zu lenken und sie auf mögliche Schwierigkeiten und Belastungen während des Praktikums vorzubereiten, ist ebenso notwendig wie ihnen bewusst zu machen, dass die punktuellen Praktikumserfahrungen nicht kurzschlüssig verallgemeinert werden dürfen. Um den berufskundlichen Fragehorizont zu erweitern, müssen Beobachtungsleitfaden, Themen, Aufgabenstellungen vorher im Unterricht behandelt werden. Dazu benötigen Schüler gewisse methodisch-strategische Fähigkeiten und Fertigkeiten wie Befragung, Gespräch, Protokollführung. Nach Befragungen von Betriebsvertretern wird das größte Defizit des Praktikums in der unzureichenden Vorbereitung der Schüler gesehen. Das bedeutet, das Fehlen konkreter Arbeitsaufträge für die Schülern und fehlende berufskundliche und betriebwirtschaftliche Grundkenntnisse. Als Vorbereitungsinhalte auf inhaltlicher und methodischer Ebene bieten sich an: Methoden der Beobachtung Methoden der Informationsbeschaffung und Befragung Methoden systematischer Darstellung und Analyse von Informationen Überblick über regionale Ausbildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten Unterstützung bei der Formulierung individueller Berufswünsche. Vorbereitung durch berufskundliche Informationsnachmittage oder Aspekterkundungen (technologischer, betriebswirtschaftlicher, sozialer, ökologischer, Konsumentenaspekt oder berufskundlicher Aspekt). Im Unterricht können bestimmte Berufsfelder behandelt werden. Schüler können die Aufgaben erhalten, Informationen über Berufe zu sammeln, womit sie neben den inhaltlichen Aspekten auch Methoden der Beobachtungs- und Fragetechniken einüben können. - 41 - Was ist das Spezifische am Praktikum im Verhältnis zu anderen Methoden und außerschulischen Kontakten? 2.4. Verfahren zum Kennenlernen betrieblicher Realität „Die Betriebsbesichtigung hat die Vermittlung eines Gesamteindruckes zum Ziel. In die Besichtigung ist der Betrieb als Ganzes oder zumindest mit den Abteilungen einbezogen, auf deren Vorstellung der Betrieb selbst Wert legt. Dem einzelnen Besucher bleibt es aufgrund seiner eigenen Wahrnehmungsstruktur überlassen, welchen Gegenständen oder Vorgängen er im einzelnen seine Aufmerksamkeit zuwenden will. Der Betriebsdurchgang kann als erste Stufe einer Didaktisierung des Realkontaktes durch den Betrieb bezeichnet werden. Wie bei der Betriebsbesichtigung wird auch hier zwar der Gesamtbetrieb als konturierte Gestalt vorgestellt. In den Einzelbereichen erfolgt jedoch eine gezielte Auswahl von Gegenständen oder Vorgängen, die zumeist die spezifische Leistung oder den spezifischen Leistungserstellungsprozess – im Unterschied etwas zu anderen Betrieben – darstellen. Die Betriebserkundung als Aspekterkundung zielt ab auf die Kenntnisnahme eines bestimmten ausgewählten Gegenstandes, Vorganges oder Teilprozesses an einer konkret angegebenen Stelle im Betrieb. Die Betriebserkundung als Gesamterkundung erlaubt die Verbindung der in Aspekterkundungen näher analysierten und fixierten Einzelelemente zum Betriebsganzen. Hier erfolgt ein Durchgang durch den Betrieb. Die Betriebsbegehung beabsichtigt die vergleichende Kenntnisnahme bestimmter Betriebselemente unter übergeordnetem Gesichtspunkt. Bei der Begehung erfolgt eine kritische Bestandsaufnahme vergleichbarer Gegenstände, Vorgänge oder Teilprozesse. Das Betriebspraktikum ist gerichtet auf die Auseinandersetzung des Praktikanten mit einer praktischen Aufgabenstellung innerhalb eines durch Berufs- und Arbeitsteilung bestimmten, unter technisch-ökonomischen und sozialen Bedingungen erfolgenden Leistungserstellungsprozesses. Der Praktikant wird über einen längeren Zeitraum selbst tätig. Das Betriebspraktikum als Orientierungspraktikum ist gerichtet auf die Auseinandersetzung des Praktikanten mit mehreren praktischen Aufgabenstellungen an einem Arbeitsplatz oder an mehreren Arbeitsplätzen und/oder in mehreren Betrieben oder Wirtschaftsbereichen. Das Betriebspraktikum als Erprobungspraktikum ist gerichtet auf die Auseinandersetzung des Praktikanten mit praktischen Aufgabenstellungen, die dem Arbeitsfeld eines bestimmten Berufes entnommen sind, den der Praktikant für sich selbst als möglichen oder gewünschten Eingangsberuf benannt hat. Das Betriebspraktikum als Kontrastpraktikum ist gerichtet auf die Auseinandersetzung des Praktikanten mit Aufgabenstellungen aus Berufsfeldern und betrieblichen Arbeitstätigkeiten, die mit dem gewünschten oder ausgeübten Beruf oder der gewünschten oder ausgeübten Arbeitstätigkeit kontrastieren.“2 2 aus: Hans K. Platte a.a.O. S. 11 - 42 - Verfahren zum Kennenlernen betrieblicher Realität3 Verfahren Besichtigung Durchgang Aspekterkundung Gesamterkundung Begehung 3 Schulische Vorbereitung Benennung Betrieb und Produkt Herausstellung bestimmter Schwerpunkte im Betriebsganzen Methoden der Beobachtung und Befragung; Inhaltliche Fixierung der Einzelaspekte; Ausformulierung der Beobachtungs- oder Befragungsaufgaben; Informationen über besondere Verhaltensweisen Methoden der Beobachtung und Befragung; Herausstellung bestimmter Struktur des Gesamtbetriebes aus aufgearbeiteten Aspekten; Information über besondere Verhaltensweisen Methoden der Beobachtung und Befragung; Herausstellung des Begehungskriteriums; Analyse von Realvorgängen zur Gewinnung von Indikatoren; Information über besondere Verhaltensweisen Schulische Durchführung Begleitung Begleitung Schulische Nachbereitung Zusammenfassung: BetriebProdukt-Prozess Zusammenfassung: Betrieb-Produkt-Prozess Festlegen der Betriebspunkte für Einzelgruppen; Begleitung Methodenüberprüfung; Austausch persönlicher Erfahrungen, Abklärung; Ausarbeiten der Aufgaben; Zusammenfügen der Einzelaspekte Festlegen der Abfolge anzusteuernder Betriebspunkte; aktive Begleitung Austausch persönlicher Erfahrungen; Korrektur an erarbeiteten Einzelelementen; Verfestigung der Betriebsstruktur aus den Elementen Festlegen der Betriebspunkte, die unter Begehungskriterium zu analysieren sind; aktive Begleitung Aufarbeitung von zusätzlichen Erfahrungen; Überprüfung der Indikatoren; Anlegen des Kriteriums an die Erfahrungen; Vergleichende Beurteilung; Vergleich von Betriebspunkten eines Einzelbetriebes und zwischen Betrieben auch unterschiedlicher Wirtschaftszweige aus: Hans K. Platte a.a.O. S. 12 - 43 - Verfahren Schulische Vorbereitung OrientieMethoden der Beorungsbachtung und Befrapraktikum gung; Methoden systematisierender Darstellung; Festlegen der Orientierungsschwerpunkte; Ausformulierung der Beobachtungs-, Arbeits- und aktiven Informationsaufgaben; Besonderheiten der einzelnen Betriebe und Wirtschaftbereiche Schulische Durchführung Festlegen der Arbeitsplätze und Betriebe für einzelne Schüler; Festlegen der Abfolge, Besuche der Schüler in Betrieben; Erfahrungsaustausch der Schüler während des Praktikums ErproMethoden der Beobungsbachtung, praktikum Befragung und aktiven Informationsbeschaffung; Unterstützung bei der Formulierung des individuellen Berufswunsches; Erhebung des Berufswunsches; Beruf und betrieblicher Einsatz der Berufsqualifikationen Kontrast- Methoden der Beopraktikum bachtung, Befragung und aktiven Informationsbeschaffung; Erhebung des Berufswunsches, Festlegen eines Kontrastberufes Zusammenführung von Berufswunsch, speziellem betrieblichen Einsatzwunsch und Platzangebot; Besuche der Schüler im Betrieb; Erfahrungsaustausch von Schülern mit gleichem Berufswunsch während des Praktikums wie Orientierungspraktikum - 44 - Schulische Nachbereitung Austausch der persönlichen Erfahrungen, Aufarbeiten der Beobachtungs-, Arbeits- und Informationsaufgaben; Ergänzung und Abrundung der Erfahrungen und Ergebnisse; Methodenüberprüfung; Planung weiterer ergänzender Realkontakte; Vergleich einzelner Arbeitsplätze/Betriebe/Wirtschaftsbereich e unter Orientierungschwerpunkten Austausch persönlicher Erfahrungen über Betriebe, Berufstätigkeitsmöglichkeiten und Berufsausbildungsmöglichkeiten; Aufarbeitung der Erfahrungen nach Berufsgruppen und Einzelberufen; Individualberatung unter Einschluss der Berufsberatung; Methodenüberprüfung Wie Erprobungspraktikum Abschnitte 1,2 und 4; Herausarbeiten der kontrastierenden Gesichtspunkte 2.5. Ziele des Schülerbetriebspraktikums Welche Ziele können mit dem Schülerbetriebspraktikum verfolgt und in welchem Gesamtzusammenhang und unterrichtlichen Kontext stehen sie? Das große Problem des Schülerbetriebspraktikums besteht in der Zielüberfrachtung. Dem Praktikum werden zu viele Anliegen zugeschrieben, die nicht erreicht werden können und dadurch zu Frustrationen führen. Das Praktikum kann nicht die Funktion erfüllen, die gesamten Praxisdefizite der Schule abzubauen, Schulmüdigkeit überwinden zu helfen oder langfristige Prozesse der Berufswahl dem Schüler in einem Praktikum zu verdeutlichen. Die Schüler als Praktikanten können die Anforderungen und Bedingungen an bestimmten Arbeitsplätzen erfahren, spezifische Verhaltensweisen im Rahmen der Berufstätigkeit kennenlernen und üben, unter den Bedingungen eines bestimmten Berufsfeldes Neigungen, Fähigkeiten und Fertigkeiten erproben. Drei Erfahrungsbereiche eröffnet ein Praktikum: Der Betrieb als ökonomisch-technisches System zur betrieblichen Leistungserstellung von Sachgütern und Sachleistungen, der Betrieb als Sozialgebilde, Erfahrungen durch eigenes Tun und Tätigwerden, Anforderungen und Bedingungen an Arbeitsplätzen kennenlernen. Als zweiter wesentlicher Punkt stellt sich die Frage nach der Koordination innerhalb des schulinternen Curriculums, des Schulprofils oder des Schulprogramms, da das Praktikum in verschiedenen Fächern thematisiert werden muss. Der Beitrag der verschiedenen Fächer muss abgestimmt werden. Neben diesen inhaltlichen Aspekten können methodische Lernprozesse realisiert werden, z.B. Methoden der selbständigen Informationsbeschaffung, Informationsbearbeitung und -weitergabe, Interviewtechniken, Erstellung von Praktikumsberichten oder Referaten. Berufswahl ist keine spontane Entscheidung, sondern ein längerer Prozess, an dem viele mitwirken, bewusst und unbewusst, gezielt und ungezielt. Personelle, individuelle, regionale Bedingungen, das soziales Umfeld, gesellschaftliche Faktoren, Einschätzungen von Berufen und Lebensplanung wirken als Einflussfaktoren auf die Jugendlichen. Dabei sind zwei Ebenen zu beachten, die emotionale und rationale. Emotional: Erfahrungen des nahen Umfelds (Eltern, Verwandte oder Geschwister), geschlechtsspezifische Rollenerfahrungen, peer-group ... Rationale: Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt (Prognoseproblematik), Stärken- und Schwächenanalyse, Kenntnisse der Anforderungen. In diesen Bereichen herrscht viel Unkenntnis, die im Unterricht geklärt werden sollte. Aufgabe der Schule im Hinblick auf die Studien- und Berufswahlvorbereitung ist es: Problembewusstsein für die Berufswahl zu schaffen, Entscheidungskriterien nach Interessen, Neigungen, Fähigkeiten, Werthaltungen erarbeiten zu lassen, das Informationsverhalten zu schulen, berufs- und studienkundliche Informationen auszuwerten, Entscheidungsstrategien zu erarbeiten, um zu Handlungsstrategien zu kommen. - 45 - Zweifellos stehen alle Schulen, die Praktika durchführen, vor den gleichen organisatorischen Problemen. Zur Koordination der Termine und zur Sicherstellung von Praktikumsplätzen sind die Beiräte Schule und Beruf eingerichtet worden. Vielerorts haben sich regionalspezifische Organisationsformen herausgebildet, die berücksichtigt werden sollten. Was dagegen die Zielsetzung und die Möglichkeiten der unterrichtlichen Einbindung anbelangt, muss zwischen den verschiedenen allgemein bildenden Schulformen differenziert werden. Die im folgenden vorgeschlagene Unterrichtskonzeption orientiert sich weitgehend an den Erfahrungen der Haupt- und Gesamtschule. Es ist daher notwendig, Hinweise zum besonderen Stellenwert an den anderen Schulformen und zur differenzierten Vor- und Nachbereitung des Praktikums zu geben. 2.6. Das Praktikum in den Schulformen der Sekundarstufe I 2.6.1. Das Praktikum an der Förderschule 1 Das Betriebspraktikum mit Förderschülern im Gesamtzusammenhang des Berufswahlvorbereitungsunterrichtes bedarf aus vielerlei Gründen besonderer Beachtung, allein schon deshalb, weil es den Förderschüler nicht gibt. Aufgrund unterschiedlicher behinderungsspezifischer Kriterien gibt es verschiedene Förderschulformen (Schule für Lernbehinderte, Geistigbehinderte, Körperbehinderte, Erziehungshilfe, Gehörlose, Schwerhörige, Sprachbehinderte, Blinde, Sehbehinderte und die Krankenhausschule). Förderschulen sind demzufolge von starker Heterogenität geprägt, was natürlich besondere Schwierigkeiten und Probleme mit sich bringt, die es zu berücksichtigen gilt. Förderschulen, die nach Regelschulrichtlinien arbeiten können (z. B. Blinde, Gehörlose etc.), müssen vor allem die spezifischen Behinderungsmerkmale berücksichtigen und kompensieren. Förderschulen jedoch, deren Schüler vordringlich Lernstörungen bzw. Lernbehinderungen unterschiedlicher Ursache und verschiedenen Ausmaßes aufweisen (Geistigbehinderte, Lernbehinderte, Verhaltensauffällige), müssen diese spezifischen Behinderungen ebenso in ihren individuellen Förderplänen berücksichtigen und können von daher nicht nach den Regelrichtlinien der allgemeinbildenden Schulen unterrichten. Letztere Gruppe ist die größte im gesamten Förderschulbereich und hat auch die größten Probleme und Schwierigkeiten bei der beruflichen Ausbildung und Eingliederung. Der Berufswahlvorbereitungsunterricht im Rahmen der Arbeitslehre sollte mit allen fächerübergreifenden Möglichkeiten der zentrale Fachbereich zumindest für die Oberstufe dieser Förderschulform sein. Der Schule selbst fällt eine zentrale und primäre Aufgabe im Arbeitslehreunterricht (Technik, Haushaltslehre, Wirtschaftslehre) zu. Hier müssen Schüler projekt- und vor allen Dingen handlungsorientiert durch Selbsttun in verschiedensten Bereichen berufliche Ersterfahrungen erwerben, die gleichzeitig für die weitere Entwicklung wichtige Entscheidungshilfen bieten. „Ich begreife, weil ich es getan habe!“ 1 Beitrag von Heinz-Horst Koch, Kamp-Lintfort - 46 - Daraus ergibt sich folgender methodisch-didaktischer Aufbau: - Erfahren durch Selbsttun im Arbeitslehreunterricht - Erkundung der Arbeitswelt (Erkundungen, Praktika etc.) - Erkennen von fächerübergreifenden Zusammenhängen in Wirtschaft und Gesellschaft. Beim Lernen vor Ort muss man einer pauschalierenden, aber in der Öffentlichkeit leider immer noch gängigen Definition „Förderschüler“ unbedingt entgegenwirken, sie ist unangebracht und führt oft zu unbeabsichtigten Missverständnissen. Förderschüler, Behinderte, Benachteiligte müssen in ihrem spezifischen Sosein akzeptiert und angenommen werden. Eine besondere individuelle differenzierende und fördernde Beschulung ist erforderlich. Behinderte Menschen sind durchaus in der Lage, sich an der Erarbeitung des Sozialprodukts aktiv zu beteiligen, wenn man sie den Anlagen entsprechend dazu qualifiziert und einsetzt; sie sind am „passiven Profitieren“ kaum interessiert. Integration und Rehabilitation sind ebenso erfolgreiche behinderungspädagogische Realität wie auch spezielle berufsvorbereitende und berufsfördernde Maßnahmen unterschiedlicher Träger. Den Richtlinien, vor allem der Abschlussstufen dieser Sonderformen, sind zwei Lernziele gemein: - Zukunftssicherung (Beruf) und - Lebensbewältigung (Wirtschaft) Die Anbahnung zur Sicherung dieser Lernziele kann in drei Lernstufen geschehen, die sich weitgehend bedingen: - Trainieren von Funktionen ≡ Reproduktion/Rekonstruktion - Erwerben von Qualifikationen ≡ Reorganisation/Transfer - Entwickeln von Entscheidungs- und Handlungskompetenzen ≡ Transfer/Innovation Hierzu haben sich bereits verschiedene Methoden bewährt: - Projektorientiertes Arbeiten im Arbeitslehreunterricht der Schule (Bedürfnisermittlung, Entscheidung, Planung, Durchführung, Kontrolle) - Simulationsgebundene Unterrichtsverfahren (Rollenspiel, Planspiel, Fallstudie) - Lernen vor Ort, in der Verantwortung und Zuständigkeit der Schule an außerschulischen Lernorten (Mitarbeiter-/Expertengespräch, Betriebsbesichtigung, Betriebserkundung etc.) - Betriebspraktikum Die Schule muss für die Berufswahlvorbereitung eine qualifizierte Kontaktperson einsetzen, die sowohl innerhalb der Schule entsprechende Organisationsaufgaben wahrnimmt, als auch alle erforderlichen und wichtigen außerschulischen Kontakte aufbaut und pflegt. Zu empfehlen ist die ständige Partnerschaft und die dauerhafte Zusammenarbeit mit vielen anderen Betrieben, die die beruflichen Belange dieser Schüler erfüllen können. Die Arbeitskreise SCHULEWIRTSCHAFT bieten diesbezüglich Hilfen an. Das Schülerbetriebspraktikum ist ein wesentlicher Bestandteil des Berufswahlvorbereitungsunterrichtes und muss sehr sorgfältig vorbereitet, in seiner Durchführung intensiv begleitet und gezielt nachbereitet werden. - 47 - Die gezielte Vorbereitung ist für ein erfolgreiches und effektives Praktikum dringend erforderlich. Da Betrieb und Wirtschaft sich nicht ändern können, wenn Förderschüler sich für ein Betriebspraktikum in einem bestimmten Betrieb entscheiden, muss die Schule in projektorientierter Vorbereitung und Planung das Praktikum individuell, behinderungsspezifisch differenziert strukturieren und organisieren, um eine optimale Durchführung zu gewährleisten. Eine den Verhältnissen entsprechend methodisch-didaktisch gut aufbereitete Nachbereitung muss förderschulspezifisch an beruflicher Zielvorstellung in lernzielorientierter Individualausbildung erfolgen. Folgende Kriterien und Aspekte sind in diesem Zusammenhang besonders zu beachten: - - - - Auch für Förderschulen gelten die entsprechenden Verfügungen, Erlasse und Richtlinien. In der Förderschule sollten möglichst in den Klassen 8 bis 10 zwei zwei- bis dreiwöchige Praktika durchgeführt werden. Die Praktikumsbetriebe müssen den behinderungsspezifischen Gegebenheiten, den individuellen Qualifikationen und der Leistungsfähigkeit in etwa entsprechen können. Die beiden Praktika können aus bestimmten Gründen in demselben Betrieb oder bei verschiedenen Firmen durchgeführt werden. (Ergänzungspraktika/Kontrastpraktika) Möglich sind ebenso Tagespraktika, wöchentlich einmal in einem Betrieb, über längere Zeit oder auch „Schnupperpraktika“. In Grenzregionen bieten sich grenzüberschreitende Austauschpraktika an. Erklärtes Richtziel des Betriebspraktikums für Förderschüler im Rahmen der Berufswahlvorbereitung ist die Zukunftssicherung. Vor- und Nachbereitung des Praktikums nehmen im Förderschulbereich wegen dringend notwendiger Individualisierung und Differenzierung einen breiten Raum ein. Viele Ausbildungsberufe sind für Förderschüler schwer zugänglich. Permanente, präventive und aktive Kooperation zwischen Elternhaus, Schule, Betrieben, Ausbildern und Berufsberatung ist dringend erforderlich. Die Kontaktbesuche während der Durchführungsphase sind den jeweiligen Erfordernissen anzupassen. Einige Schüler benötigen die Bezugsperson „Lehrer“, andere aus Gründen einer sich anbahnenden Verselbstständigung nicht so sehr. Nur zum Teil können sich Förderschüler selbst um ihre Praktikumsplätze bemühen, zum einen, weil sie ihre eigene Leistungsfähigkeit nicht einschätzen können, zum anderen bestehen Schwellenängste, abgewiesen zu werden. Umorganisation und Abbrüche von Praktika sind pädagogisch sorgfältig zu bedenken. Die Nutzung einer Betriebspraktikums-Arbeitsmappe für die theoretische Begleitung ist zur Sicherung der Arbeitsergebnisse von besonderer Bedeutung. Der erforderliche Schriftverkehr muss termingerecht erfolgen. Betriebspraktika sind für Förderschüler besonders wichtig und effektiv in Bezug auf ihre Gesamtentwicklung. Die Förderschule muss diese Chance nutzen, der Wirtschaft die Realität „Förderschüler“ deutlich darzustellen, damit die Wirtschaft diese Schüler in ihrer individuellen Realität annehmen und akzeptieren kann und ihre besonderen Qualifikationen gezielt zum Nutzen der Allgemeinheit einzusetzen weiß. Möglichkeiten gibt es erfreulicherweise bereits viele, man (Schule!) muss sie „nur“ erkennen und zu nutzen wissen. - 48 - 2.6.2. Das Praktikum an der Realschule1 Die allgemeinen Hinweise für die Bedeutung des Praktikums für die Berufswahlvorbereitung gelten auch für die Realschule, die ebenfalls ihre Schüler nach der Klasse 10 in die Berufswelt und die Schulen der Sekundarstufe II entlässt. Da es an der Realschule keine Zuordnung von ökonomischen Fragestellungen zu einem bestimmten Fach gibt, ist für den Realschüler die Neigungsdifferenzierung von besonderer Bedeutung. Die sechs in der Realschule angebotenen Neigungsschwerpunkte übernehmen deshalb neben Fächern wie Deutsch und Politik für die Vor- und Nachbereitung des Schülerbetriebspraktikums eine Leitfunktion. Auch in der Realschule beginnt die Berufswahlvorbereitung in den Klassen 5 und 6. In der Jahrgangsstufe 7 wird dem Fach Deutsch eine Leitfunktion zugeordnet, wobei die dort vermittelten Fertigkeiten und Fähigkeiten (Bericht, Beschreibung, Stichwortsammlung, Protokoll, Fachsprachen, Gebrauchsanweisungen, Rollenspiele, Wandzeitung) auch in anderen Fächern gefördert werden sollen. Im zweiten Halbjahr der Klasse 8 findet an vielen Schulen eine Betriebsbesichtigung statt. Das Kennenlernen der Berufs- und Arbeitswelt sowie die Förderung der Berufswahlfähigkeit wird in Klasse 9 fortgesetzt und zur Vorbereitung auf das Schülerbetriebspraktikum eine erste Betriebserkundung durchgeführt. Zur unmittelbaren – auch organisatorischen – Vorbereitung des Schülerbetriebspraktikums ist eine allgemeine Hilfe vorwiegend im Deutsch- und Kunstunterricht (Verstehen von Bedienungsanleitungen, kritisches und verstehendes Lesen von Gesetzestexten, Hilfen zum Erstellen der Dokumentation des Schülerbetriebspraktikums) oder eine gezielte Hilfe durch Arbeitsgemeinschaften (AG: „Step plus“: Auswertung, Interessengruppen nach Bedarf) sinnvoll. Um allen Schülern Grundinformationen zu vermitteln, wird unmittelbar vor Beginn des Praktikums eine Projekttag anzusetzen sein. Leitfunktion hat das Fach Politik im Zusammenwirken mit dem gesellschaftswissenschaftlichen und naturwissenschaftlichen Fachbereichen, von denen Themen zu bestimmten Berufsfeldern und Betrieben angeboten werden (Rechte, Pflichten, Unfallverhütung, Verhaltensregeln am Arbeitsplatz). Die Bearbeitung erfolgt am sinnvollsten in Projektformen. Während der Auswertungsphase ergänzt eine Kontrast-Betriebserkundung die Erfahrungen aus der ersten Begegnung mit der Arbeits- und Berufswelt. Eine vertiefte Vor- und Nachbereitung ist bei fachlicher Schwerpunktsetzung in den Neigungskursen möglich. Durch den hohen Stundenanteil (4 Unterrichtsstunden) des Schwerpunktfaches bieten sich spezielle Möglichkeiten des Lernens vor Ort und an der Realität. Beispielhaft sei das Fach Technik genannt. Bedürfnisse und Gegebenheiten einer technisierten und industrialisierten Welt führten zur Einführung dieses Faches. Zu den Intentionen gehört es, Berufswahlfähigkeit bezogen auf Berufe im gewerblichtechnischen und/oder handwerklichen Bereich herzustellen, und zwar hinsichtlich Neigung, Eignung, Chancen und Zukunftsaussichten. Das Wahlpflichtfach Technik ist ausgerichtet auf bestimmte Berufsfelder, die Kenntnis und Beurteilung von Berufsbildern und Berufen. Die Qualifikation Berufswahlfähigkeit wird bei jedem Themenkreis angeführt. 1 Beitrag von Achim Bahrenberg, Bezirksregierung Arnsberg, Dezernat 42 über die Berufsorientierung an der Robert-Koch-Realschule, Dortmund - 49 - Die Gewinnung vorberuflicher Erfahrung wird u.a. ermöglicht durch das Kennenlernen wichtiger technischer Berufsfelder sowie von Arbeitsanforderungen und Arbeitsbedingungen in der Technik. Da ein in etwa gleichgroßer Anteil der Realschulabsolventen weiterführende Schulen besucht, gehört zur Berufswahlvorbereitung an der Realschule ein Informationstag über weiterführende Schulen. Besonders in Schulformen, die die Jugendlichen nach Abschluss der Sekundarstufe I entlassen (Realschulen, Gesamtschulen und Hauptschulen), wurden zum Teil schon vor Jahren sehr ausgefeilte Programme zur Berufswahlvorbereitung erarbeitet. Diese Vorleistungen müssen nun systematisiert und zu einem zentralen Punkt des Schulprogramms einer jeden Schule gemacht werden. Die Erfordernisse eines sich rasch ändernden Arbeitsmarktes verpflichten das Schulsystem, Kinder und Jugendliche nicht nur mit kognitivem Wissen über Deutsch, Mathematik und Englisch auszustatten. Neben zentralen Fragen nach dem Wie und Was in der Vermittlung zeitgemäßer Fertigkeiten und Fähigkeiten (Schlüsselqualifikationen) stellen sich für die Sekundarstufen-ISchule Informationsprobleme: das Thema Berufswahlvorbereitung muss zum richtigen Zeitpunkt in der geeigneten Form an die betroffenen Personen (Schülerinnen, Schüler, Eltern, Kolleginnen und Kollegen) herantragen werden. Der vorliegende Beitrag gibt Tipps, wie vernetzte Informationssysteme sinnvoll in den Prozess der Berufswahlvorbereitung integriert werden können. Am Beispiel des Berufswahlfahrplans der Dortmunder Robert-Koch-Realschule wird aufgezeigt, wie die Jugendlichen auf die Berufswahlentscheidung vorbereitet werden können. Praxisbeispiel Berufswahlfahrplan In den letzten Jahren ist die Berufswahlorientierung zu einem zentralen Thema in den Schulen geworden. Eine sehr hohe Abbrecher- und Wechslerquote in der dualen Ausbildung und im Studium zwingt zum Handeln - nicht nur wegen der Jugendlichen, die dadurch unnötig spät den Einstieg in das Erwerbsleben finden, sondern auch wegen der damit verbundenen hohen volkswirtschaftlichen Kosten. Ebenfalls zu hoch ist der Anteil der Jugendlichen, die sich wohl eher aus Verlegenheit für eine weiterführende schulische Ausbildung an einem Berufskolleg entscheiden. Handlungszwang ergibt sich auch aus der Tatsache, dass immer noch viele Schülerinnen und Schüler nach dem Abschluss der Sekundarstufe I keine konkreten Vorstellungen von ihrem beruflichen Werdegang entwickelt haben. Demgegenüber stehen viele Chancen, die sich vor allem den Realschulabsolventen bieten. Drei Beispiele seien genannt. Zum einen sehen Bildungspolitiker in den Abgängern von den Realschulen das Potenzial, mit dem sich die Quote der Abiturienten und damit der möglichen Hochschulabsolventen in der Bundesrepublik steigern lässt. Bei Gymnasiasten und Gesamtschülern sind nennenswerte Wachstumsquoten kaum noch möglich. Dagegen streben längst nicht alle qualifizierten Realschulabgänger das Abitur an, obwohl mehr als 50 % eines Jahrgangs die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erwerben. Zum anderen umwerben vor allem die Handwerksbetriebe Realschulabsolventen, denen sie eine solide schulische Ausbildung und positive Persönlichkeitsmerkmale unterstellen. Schließlich wünscht sich die Industrie zur Förderung des dringend benötigten Nachwuchses eine stärkere Akzentuierung der MINT-Fächer Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik. - 50 - Berufswahlorientierung ist somit eine Aufgabe geworden, die nicht nur wegen eines ministeriellen Erlasses einen hohen Stellenwert hat. In den letzten Jahren haben daher alle Realschulen einen Berufswahlfahrplan entwickelt und die Berufswahlorientierung im Schulprogramm verankert. Viele Schulen stellen sich zudem einer außerschulischen Qualitätsanalyse und -kontrolle, in dem sie zum Beispiel das Gütesiegel „Schule - Beruf“ erwerben. Dieses Zertifikat wird für drei Jahre erteilt, wenn das Übergangsmanagement von der Schule in das Berufsleben nach objektivierbaren Maßstäben auf verschiedenen Feldern schulischen Handelns sicher verankert ist. Der im Folgenden umrissene Berufswahlfahrplan beschreibt den Handlungsrahmen einer zertifizierten Realschule in Dortmund, die sich mit den 13 anderen Realschulen der Stadt auf ein gemeinsames Konzept zur Berufswahlorientierung verständigt hat. Beschrieben werden Aktivitäten außerhalb des regulären Unterrichts, die jährlich in den Terminplan der Schule eingearbeitet werden. Jahrgangsstufe 7 August März März März April Einladung in den Forscherclub (eine AG rund um die MINT-Fächer, die auch zur Teilnahme an Schülerwettbewerben wie Chemie entdecken, Schüler experimentieren, Jugend forscht usw. animieren soll) Amazonenprüfung an der Fachhochschule (Betreut von Studentinnen löten, biegen, basteln und experimentieren die Mädchen in Jungendomänen bis hin zur Robotik) Informationsabend für Eltern an der FH: Mädchen und Frauen in technischen Berufen Besuch im Haus des Handwerks, Erstkontakt in einer überbetrieblichen Ausbildungsstätte aller Berufsfelder fakultativ: Teilnahme am Girl´s Day Jahrgangsstufe 8 August Oktober Einladung in den Forscherclub Potenzialanalyse des Vereins zur Förderung der Arbeit, Forschung und Bildung AFB November Besuch des Regionalwettbewerbs „Jugend forscht“ am Ausstellungstag Februar Neue Ausbildungsberufe in der Bio-Medizintechnik, Mikro- und Nanotechnologie: Besuch im Technologiepark Februar Elternabend im Technologiepark März 5-tägiges Schnupperpraktikum im Technologiepark April Girl´s Day Mai Betriebserkundung bei einem Bildungspartner der Schule Juni BWO-Café mit den 10 Bildungspartnern der Schule (Schüler, Eltern, Lehrer und Unternehmer im Gespräch) - 51 - Jahrgangsstufe 9 August August Oktober November November November November Dezember Februar April April Mai Mai Juni Juni Ferien Einladung in den Forscherclub Vorbereitung auf das Schülerbetriebspraktikum (eine BWO-Stunde pro Woche innerhalb des Politikunterrichts des ersten Schulhalbjahres) BWO-Café „Bewerbungsknigge“ Besuch im BIZ Elternabend im BIZ Beratungsabend über schulische Bildungsgänge der Sek II Betriebserkundung bei einem Bildungspartner der Schule Unternehmer im Klassenzimmer, Besuch eines Bildungspartner im Unterricht Girl´s Day 3-wöchiges Schülerbetriebspraktikum Lebensplanungsseminar mit dem Jugendamt JobTec (eine regionale Ausbildungs- und Bildungsbörse für Schülerinnen und Schüler) BWO-Café Individuelle Bewerberberatung durch die Beratungslehrer Freiwillige Praktika bei den Bildungspartnern der Schule Jahrgangsstufe 10 August Beginn der individuellen BWO-Beratung durch die Beratungslehrer Oktober BWO-Café November Beratungsabend über schulische Bildungsgänge der Sek II November Besuch der Berufskollegs am Tag der offenen Tür Februar Anmeldeverfahren für vollzeitschulische Bildungsgänge der Sek II (gymnasiale Oberstufen und Bildungsgänge an Berufskollegs) März Beginn der Intensivberatung unentschlossener Schülerinnen und Schüler April fakultativ: Girl´s Day Mai JobTec Der Berufswahlfahrplan wird ständig evaluiert und infolge dessen angepasst und verändert. Die wichtigsten Änderungen der letzten Jahre sind ... ... organisatorische Maßnahmen zur Verbesserung des Übergangsmanagements auf Stadtebene. In einer „Schulbank“ wird im letzten Schulhalbjahr der Klasse 10 zentral erfasst, welcher Schüler bzw. welche Schülerin sich an welcher weiterführenden Schule angemeldet hat. Damit sind gezielte Beratungsgespräche zeitnah planbar. ... die Bildungspartnerschaften. Im konkreten Beispiel haben sich 10 Unternehmen aus dem unmittelbaren Umfeld der Schule verpflichtet, die Berufswahlorientierung der Schule zu unterstützen. Sie beraten Schülerinnen, Schüler, Eltern, Lehrerinnen und Lehrer, stellen ihre Betriebe für Betriebserkundungen und Praktika zur Verfügung und sind Gesprächspartner in allen Fragen der Ausbildung. Sie verpflichten sich jedoch nicht, Ausbildungsplätze für die Absolventen der Schule zu reservieren. - 52 - ... Fortbildungsveranstaltungen zur Professionalisierung der Beratungslehrerinnen und lehrer. Dazu hat der Schulträger ein umfangreiches Angebot im Rahmen des Projekts „Zeitgewinn“ angeboten. ... gemeinsame Standards der Dortmunder Realschulen im Bereich der Berufsorientierung. Dabei wurde ein BWO-Konzept entwickelt, das die einzelnen Aktivitäten zu einem Gesamtpaket bündelt und deutlich zur Stärkung des Realschulprofils in der Stadt beigetragen hat. ... außerschulische Qualitätsanalysen und -kontrollen durch das Gütesiegel „Schule Beruf“. Es ist gleichermaßen Lob, Ansporn und Steuerungselement der Berufswahlorientierung und trägt zur ständigen Weiterentwicklung dieses Prozesses bei. Die Berufswahlorientierung findet nicht nur außerhalb des regulären Unterrichts statt. Die in den schulinternen Lehrplänen verankerten Elemente werden an dieser Stelle jedoch nicht dargestellt. Bei den gegenwärtigen Bestrebungen, dieses Thema bereits ab Klasse 5 zu verankern, kommt mutmaßlich dem Fachunterricht eine besondere Bedeutung zu. Insgesamt verstehen die Schulen die Berufswahlvorbereitung als einen Prozess, der möglichst frühzeitig bei den Kindern und ihren Eltern in Gang gesetzt werden muss und die gesicherte Entwicklung der Berufswahlkompetenz zum Ziel hat. Am Ende sollen die Absolventen der Realschule in der Lage sein, sich rational, reflektiert und bewusst für eine weitere schulische Ausbildung, ein bestimmtes Berufsfeld oder einen konkreten Beruf zu entscheiden. 2.6.3. Das Praktikum am Gymnasium Das Thema „Schülerbetriebspraktikum am Gymnasium“ ist seit vielen Jahren aktuell und hat vor wenigen Jahren noch viele Kollegien gespalten. Die Einführung des Praktikums geschah häufig auf Druck der Schulkonferenz, der Elternvertreter oder eines Teils des Kollegiums. Die Hauptfrage galt dem Bildungsauftrag des Gymnasiums sowie der Frage nach dem Fachbezug. Mittlerweile unbestritten ist die Position, dass zu einer zeitgemäßen Allgemeinbildung eine wirtschaftliche Grundbildung ebenso zählt wie die Studier- und Berufsfähigkeit. Dabei geht es nicht nur um die Einführung einer Methode, sondern vorrangig auch um die Akzeptanz der damit verbundenen Ziele. Der Bildungsauftrag des Gymnasiums steht einer Hinführung zur Arbeits-, Berufs- und Wirtschaftswelt nicht entgegen, da Urteilsfähigkeit in Wirtschaftsfragen und Mündigkeit ein wichtiger Teilaspekt des gymnasialen Ziels der Persönlichkeitsbildung ist. Zur allgemeinen Studierfähigkeit gehört auch die Fähigkeit zu einer rational begründeten Wahl des Studienfaches, die die spätere Berufsausübung mit bedenkt. Damit hat das Praktikum auch am Gymnasium seinen berechtigten Stellenwert. Folgende Besonderheiten sind jedoch zu berücksichtigen. Die Schüler der Gymnasien befinden sich in der neunten und zehnten Klasse in einer frühen Phase des Berufswahlprozesses. Die größere Mehrzahl fällt die Berufsentscheidung erst in der Sekundarstufe II. Daher dient das Praktikum in der Sekundarstufe I des Gymnasiums eher einer allgemeinen Berufsorientierung und Hinführung an die Arbeits- und Wirtschaftswelt, d. h. es soll die Schüler zur Auseinandersetzung mit den eigenen Neigungen, Fähigkeiten und Erwartungen an einen Beruf anregen, Verhaltensweisen im Rahmen der Berufstätigkeit und Anforderungen an Arbeitsplätze vermitteln, Informationen zu Berufen und Berufsfeldern bereitstellen oder - 53 - - die Erkundung technisch-ökonomischer und sozialer Aspekte des Betriebs ermöglichen. Es dient weniger der konkreten Berufswahlentscheidung. Das Praktikum in der Sekundarstufe I sollte als ein Schwerpunkt der Berufsorientierung nicht als isolierte Maßnahme durchgeführt werden. Es kann langfristig durch Betriebserkundungen vorbereitet und sollte in der Sekundarstufe II durch weitere berufsorientierende Maßnahmen (Veranstaltungen mit Eltern, ehemaligen Schülern oder Berufsberatern, Universitätstage, Schnupperstudium, Berufsorientierungswoche) ergänzt werden. Die gymnasiale Oberstufe ist definiert durch einen Doppelauftrag, zum einen den Schülerinnen und Schülern eine wissenschaftspropädeutische Ausbildung zu vermitteln und zum anderen den Schülern Hilfen zur persönlichen Entfaltung in sozialer Verantwortlichkeit zu geben. Vor allem der zweite Punkt ist in diesem Zusammenhang von Bedeutung. In der Sekundarstufe II verstärkt sich das Problem, dass in Berufen, zu deren Ausübung ein hoher Kenntnisstand notwendige Voraussetzung ist, kaum die Möglichkeit des eigenen Tuns besteht. Hier ist ein Mehr an Beobachten, Mitgehen, Befragen notwendig. Inhaltsbereiche, die im Praktikum angesprochen werden können sind: der betriebliche Leistungserstellungsprozess, der Betrieb als Sozialgebilde, Arbeitssituationen innerhalb eines betrieblichen Sozialgefüges, soziale Beziehungen, Mitarbeiterführung, betriebliche Sozialerfahrungen, Arbeitsteilung und Kooperation im Betrieb. Bedingungen am Arbeitsplatz, Bedingungen eines Berufsfeldes, Realität der Berufsausübung, Anforderungen am Arbeitsplatz. Das Tätigsein innerhalb der Arbeitswelt eröffnet elementare Kenntnisse der Berufstätigkeit, betriebstypische Tätigkeiten und spezifische Verhaltensweisen im Rahmen der Berufstätigkeit. Daraus wird deutlich, dass das Praktikum Einblicke in die Arbeits-, Wirtschafts- und Berufswelt geben kann. Das Schülerbetriebspraktikum darf jedoch keine singuläre Veranstaltung sein, sondern ist einzubetten in einen Berufswahlprozess, der durch andere unterrichtliche Vorhaben unterstützt wird. Weitere Verfahren in diesem Zusammenhang sind Expertenbefragung im Unterricht, die Erkundung und Befragung im Betrieb. Wichtig ist zudem der Fächerbezug. Zur Vor- und Nachbereitung steht am Gymnasium kein eindeutiges Bezugsfach zur Verfügung. Auch wenn im Lehrplan wirtschaftliche Inhalte verankert sind, werden sie in der Regel auf sehr hohem Abstraktionsniveau abgehandelt, so dass nur ein geringer Beitrag zur Vorbereitung auf die Betriebsrealität zu erwarten ist. Über die erforderliche Nachbereitung im Unterricht hinaus sollen Ergebnisse aus Praktika in der Sekundarstufe I und in der gymnasialen Oberstufe schriftlich dokumentiert werden. Sie können nach Festlegung durch die Schule in eine Facharbeit einfließen. - 54 - Viele Fächer können zu einer auch fächerübergreifenden Vorbereitung beitragen, z.B. Politik/Sozialkunde Geschichte Geographie Fremdsprachen und Deutsch Deutsch Naturwissenschaften Kunst wirtschaftskundliche und rechtliche Themen, Berufsorientierung technischer und sozialer Wandel regionale Wirtschaftsstruktur soziale Aspekte der Industriegesellschaft, Texte aus der Arbeitswelt Dokumentations- und Präsentationsformen Technische Innovation Präsentation der Praktikumsergebnisse Da nur wenige Gymnasiasten nach der Sekundarstufe I eine Berufsausbildung beginnen, ist die inhaltliche Ausgestaltung der Berufswahlkonzepte und der Praktika in der Sekundarstufe I inhaltlich anders ausgerichtet. Deshalb stehen die Gymnasien vor dem Problem, zu entscheiden, ob das Praktikum in der Sekundarstufe I oder II durchgeführt werden soll. Die Sekundarstufe I-Schulen zentrieren die Berufswahlvorbereitung eng auf das Schülerbetriebspraktikum. Das Schülerbetriebspraktikum kann zwei Zielrichtungen verfolgen: Einen realistischen Einblick in die betrieblichen Abläufe, in die Arbeits-, Wirtschaftsund Berufswelt zu vermitteln, d. h. wirtschaftliche Grundlagenkenntnisse und die Berufswahl zu erleichtern. - In der Sekundarstufe I sollte das Kennenlernen der Arbeits-, Wirtschafts- und Berufswelt im Vordergrund stehen und in der Sekundarstufe II die Studien- und Berufswahl. Deshalb gibt der Erlass den Gymnasien Entscheidungsfreiheit, wann das Praktikum stattfinden soll. „In Gymnasien kann die Verpflichtung zu einem Praktikum in der Sekundarstufe I entfallen, wenn in der Sekundarstufe II ein Praktikum durchgeführt wird. Die Entscheidung trifft die Schulkonferenz.“ 2.7. Schülerbetriebspraktikum und Lehrerfortbildung Die in diesem Heft ausgeführten Vorschläge zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Schülerbetriebspraktika sollen Lehrern Hinweise und Hilfen für ihren Unterricht bieten. Die Vorbereitung der Schüler auf die Wirtschafts- und Arbeitswelt und die Berufswahl ist eine zentrale Aufgabe der Schule; dabei sehen sich jedoch viele Lehrer vor Anforderungen gestellt, die sie ohne zusätzliche Unterstützung nur schwer erfüllen können. Vielen Lehrern fehlen eigene Erfahrungen aus der betrieblichen Realität, da sie nach der eigenen Schulausbildung über die Hochschule direkt wieder in den Schulalltag gegangen sind. Aber auch Lehrer mit einer betrieblichen Erstausbildung verlieren schnell den Anschluss an neuere Entwicklungen im betrieblichen Alltag. Aus diesem Grund sind Lehrerfortbildungsmaßnahmen, die diese Defizite auffangen, gerade für Lehrer notwendig, die mit Schülerbetriebspraktika befasst sind oder die Aufgabe haben, ökonomische Sachverhalte zu vermitteln. - 55 - Als Informations- und Erfahrungsmöglichkeiten bieten sich Lehrerfortbildungsveranstaltungen mit Betriebserkundungen unter berufskundlichen, aber auch unter technischen, ökonomischen und sozialen Aspekten an. Neben Seminaren zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Schülerbetriebspraktika ist jedoch die Teilnahme an einem Lehrerbetriebspraktikum besonders geeignet, damit Lehrer durch eigene Eindrücke die Arbeits- und Wirtschaftswelt erfahren. Lehrerbetriebspraktika werden an vielen Orten unter Einbezug regionaler Besonderheiten, wie z.B. lokale Wirtschaftsstruktur sowie Ausbildungs- und Arbeitsstellenmarkt durchgeführt. - 56 - 3. Berufswahlvorbereitung in den Klassen 5 - 8 3.1. Aktivitäten und Inhalte Die Hinführung zur Arbeits- und Wirtschaftswelt kann in Haupt- und Gesamtschulen bereits als Prinzip verstanden werden, das sich wie ein roter Faden durch die unterrichtlichen Bemühungen zieht. Doch auch in Realschulen und Gymnasien wächst das Bestreben, wirtschaftskundliche Themen in den Unterricht einzubeziehen. Die Auseinandersetzung mit der Arbeitswelt kann bereits in der Grundschule beginnen, so dass die weiterführenden Schulen möglichst schon in der Jahrgangsstufe 5-6 darauf aufbauen sollten. Im Folgenden werden einige Aktivitäten und Inhalte vorgeschlagen. Die Reihenfolge kann auch als zeitliche Gliederung aufgefasst werden. Der Umfang dieser Schrift erlaubt jedoch nur eine exemplarische Darstellung. Wie bei allen schulischen Aktivitäten bietet das Schulprogramm Differenzierungen und Ausweitung nach Maßgabe der besonderen Möglichkeiten. Aktivitäten/Inhalte Grobziele didaktisch, methodischer Kommentar Sammeln von Kenntnissen und Erfahrungen über einzelne Berufe aus dem Umfeld der Schüler. Schüler lernen kennen, dass Eltern oder Geschwister einem Beruf nachgehen In den Fächern Deutsch, Wirtschaftslehre erzählen die Schüler von den Berufen ihrer Eltern, Geschwister, Nachbarn. Wandtapeten mit Fotos und kurzer Beschreibung helfen den Schülern bei der Abgrenzung verschiedener Berufe und Tätigkeiten Erstes Herauslösen von An einfachen BeispieBerufsfeldern und Be- len lernen die Schüler rufsbereichen. Tätigkeiten und Berufe kennen, die einander verwandt sind, z.B. „Diese Menschen verkaufen alle etwas“ oder „Hier wird immer repariert. Schüler stellen beim Erzählen über die Tätigkeiten der Väter, Mütter oder Brüder fest, dass hier ähnliche Tätigkeiten vorliegen. Damit können erste Zuordnungen vorgenommen werden und vielleicht sogar schon ein Tätigkeitsfeld (Berufsfeld) oder ein Berufsbereich bezeichnet werden. Besichtigungen am konkreten Arbeitsplatz können das gewonnene Bild festigen. Ausstellungen am Ort (Ortsheimatpfleger befragen) zur Geschichte des Handwerks oder bestimmter Werkzeuge bieten weitere Möglichkeiten der Originalbegegnung. - 57 - Aktivitäten/Inhalte Grobziele didaktisch, methodischer Kommentar Systematische Erkundungen der Betriebe im Schulumfeld z.B. durch Arbeitsplatzbeobachtung, „Eintagslehren“ und Aspekterkundungen. Schüler lernen die vielfältigen Tätigkeiten kennen und lernen, diese verschiedenen Berufen, Berufsfeldern zuzuordnen. Ein- bis zwei Besichtigungen, erste Erkundungen helfen den Schülern, ihr Wissen zu ordnen und zu gebrauchen. Schüler äußern sich zu Schüler formulieren ihrem „Traumberuf“. erste Kenntnisse zu Tätigkeiten oder Berufen, die sie mögen oder kennen. Durch verschiedene Anlässe motivieren sich die Schüler gegenseitig, weiter Informationen einzuholen. Sie können z.B. erste Sammelmappen über „ihren“ Beruf anlegen. Diese Aktivitäten helfen den Schülern, das Bild eines bestimmten Berufes zu relativieren. Nutzen aktueller Anlässe z.B. Besichtigungen, Ausstellungen, Tage der offenen Tür in den Betrieben, Girl´s Day Hier bieten sich gute Möglichkeiten Eltern in die Bildungsarbeit der Schule einzubeziehen. Sie teilen zum Beispiel mit, wann, wo, welche Ausstellung zu Berufen oder Werkzeugen stattfindet. Sie wissen häufig auch sehr früh, wo ein Tag der offenen Tür durchgeführt wird. Sie sind auch bereit, selbst in die Klasse zu kommen, um ihre Erfahrungen wiederzugeben. Ferner können Presseartikel und Fotos helfen, Sachverhalte zu erhellen. Die Aufarbeitung erfolgt über Wandtapeten oder zu ergänzende Arbeitsblätter. Schüler erfahren am besonderen Beispiel, dass früher Berufe oft vom Vater auf den Sohn übergingen. Dabei können Schüler erfahren, dass sich Erscheinungsbilder und Ausbildungsformen eines Berufes schon von einer Generation auf die andere verändert haben. Besuche in Betrieben, in Schüler erleben, dass denen Schüler gerade sich Schüler der gleiein Praktikum ableisten. chen Schule offensichtlich systematisch auf einen Beruf vorbereiten. - 58 - Der Zugang zu neuen Inhalten fällt Schülern dann besonders leicht, wenn emotionale Bindungen vorhanden sind. Die Schüler der oberen Klassen können ein solches emotionales Potential darstellen. Gleiches gilt natürlich, wenn es sich um Verwandte handelt. 4. Das Schülerbetriebspraktikum in den Klassen 9 und 10 Klasse 9 Hier wird ein Orientierungspraktikum durchgeführt. Ziel: Orientierung in der Wirtschafts- und Arbeitswelt. Dabei sind allgemeine Fragen zur Berufsfindung, aber auch andere Aspekte von Bedeutung wie z.B. - Kennenlernen von Belastungen - Vergleich Arbeitsplatz Schule/Betrieb - Erfahrung von allgemeinen Anforderungen; wie Pünktlichkeit, Belastbarkeit, Zuverlässigkeit, Sorgfalt, Genauigkeit, Ausdauer, Hilfsbereitschaft „Liste der Grundqualifikationen“ Eher Sozialverhalten zugeordnete Grundqualifikationen: A A A A A A A 1 2 3 4 5 6 7 Anpassungsfähigkeit und -bereitschaft Kommunikationsfähigkeit und –bereitschaft Fähigkeit und Bereitschaft zur Konfliktbewältigung Kontaktfähigkeit und –bereitschaft Kooperationsfähigkeit und –bereitschaft Fähigkeit und Bereitschaft zur Menschenführung Fähigkeit und Bereitschaft zur Toleranz Eher Lernverhalten zugeordnete Grundqualifikationen: B B B B B B B 1 2 3 4 5 6 7 Analytische Denkfähigkeit Fähigkeit und Bereitschaft zur Fortbildung Fähigkeit und Bereitschaft zum Mitdenken Fähigkeit und Bereitschaft zu selbständigem Lernen Synthetische Denkfähigkeit Reflexionsfähigkeit Wirtschaftliches Denken Eher als Persönlichkeitsmerkmale im überwiegend kognitiven Bereich ausgewiesene Grundqualifitkationen: C C C C C C C C 1 2 3 4 5 6 7 8 Beurteilungsvermögen Dekodierfähigkeit Flexibilität Formen- und Zahlengedächtnis Improvisationsfähigkeit Koordinationsfähigkeit Kreativität Organisationstalent - 59 - C C C C C C C 9 10 11 12 13 14 15 Planungsfähigkeit Räumliches Vorstellungsvermögen Orientierungsfähigkeit Sprachkompetenz Schreibkompetenz Technisches Verständnis Konzentrationsfähigkeit Eher als Persönlichkeitsmerkmale im überwiegend psychomotorischen Bereich ausgewiesene Grundqualifikationen: D D D D D D D 1 2 3 4 5 6 7 Allgemeine motorische Tüchtigkeit Allgemeine Sinnestüchtigkeit Konzentrationsfähigkeit Manuelle Geschicklichkeit Physische Belastbarkeit Reaktionsfähigkeit Reaktionsschnelligkeit Eher als Persönlichkeitsmerkmale im überwiegend affektiven Bereich ausgewiesene Grundqualifikationen: E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E 4 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 Arbeitseifer Arbeitsfreude Entscheidungsbereitschaft Gewissenhaftigkeit Konzentrationsfähigkeit Kritikfähigkeit Mobilität Nachahmungsfähigkeit Ordnungssinn Pflichtbewusstsein Psychische Belastbarkeit Pünktlichkeit Qualitätsbewusstsein Sauberkeit Selbständigkeit Selbstkritik Selbstvertrauen Sicherheitsbewusstsein Sorgfalt Verantwortungsbewusstsein Wettbewerbsbereitschaft Zähigkeit Ausdauer Geduld Zielstrebigkeit Zuverlässigkeit4 aus: Hans K. Platte, a.a.O. S. 27 - 60 - Hinweise zur Vorbereitung im Unterricht: - Kommunikationstechniken (Interview, Beobachtung etc.) - Zukunftsaussichten von Berufen - Berufsbildbeschreibungen einzelner Berufe Klasse 10A Hier wird ein Erprobungspraktikum durchgeführt, das nach Möglichkeit zu Beginn des Schuljahres stattfinden sollte. Ziel: Berufswahlsicherheit Zusätzlich zu den genannten Lernzielen ergeben sich im Einzelnen: Überprüfen der vorläufigen Berufswahlentscheidung Vertiefendes Kennenlernen der Anforderungen im gewünschten Beruf Exemplarisches Erfahren an möglichst nur einem Arbeitsplatz Überprüfen des Bewerbungsverhaltens Überprüfen der Zukunftsaussichten des gewünschten Berufes Erfahren und Überprüfen der eigenen Neigungen, Fähigkeiten und Fertigkeiten auf dem Hintergrund der spezifischen Anforderungen und Belastungen des gewünschten Berufes. Es bietet sich an, das Erprobungspraktikum projektorientiert vorzubereiten, durchzuführen und auszuwerten, da die Schüler aus dem Orientierungspraktikum Vorwissen mitbringen. Auf dieser Basis und ausgehend von ihren Interessen gewinnen die Schüler weitgehend selbsttätig Erkenntnisse, die in einer Dokumentation anderen zugängig gemacht werden können. - 61 - 4.1. Fächerzuordnung Vorbereitungsinhalte Fach oder alternative Fächer Methoden der Beobachtung (auch Vermei- Alle Fächer, insbesondere naturwissendung typischer Beobachtungsfehler) schaftliche Fächer Methoden der Informationsbeschaffung, Alle Fächer, insbesondere Deutsch, Sozialinsbesondere der Befragung kunde Beschreibung und Bericht als Darstellungs- Deutsch formen Bewerbung um Praktikumsplatz Deutsch Anlage eines Berichtsheftes Alle Fächer, insbesondere Deutsch, Arbeitslehre Skizzieren von Wegen, Gebäuden, Anlagen Geographie, Werken, Technik Maßstabzeichnen, zeichnungen Gesamt- und Detail- Geographie, Technik, Werken Wirtschaftsstruktur der Region Arbeitslehre, Geographie, Geschichte Ausbildungs- und Beschäftigungsmöglich- Arbeitslehre, Deutsch, Sozialkunde keiten in der Region Technische Ausstattung von Betrieben Technik/Arbeitslehre Betriebe als Sozialgebilde Arbeitslehre, Sozialkunde, Politik Betriebe als Organisationseinheiten Arbeitslehre, Sozialkunde, Technik Betriebliche Produktion und die Produkte Arbeitslehre, Technik, Sozialkunde Arbeitsplatzanalyse Arbeitslehre, Technik, Sozialkunde Arbeitsplatzgestaltung Arbeitslehre, Technik, Physik Arbeitsplatzanforderungen und Berufsbilder Arbeitslehre, Technik, Deutsch 5 5 aus: Hans K. Platte, a.a.O. S. 15 - 62 - Motivationsphase Inhalte/Ziele Berufswahlvorbereitung als gemeinsame Aufgabe von Elternhaus, Schule und Berufsberatung Wirtschaftslehre/ Sozialwissenschaften Informationsabend für Eltern Berufswahl Einflussfaktoren bei der Bewusstmachen des ist wichtig! Berufswahl Berufswahlprozesses OrientieErkundung der persönrungsphase lichen Voraussetzungen Es gibt viele Berufe, für die ich geeignet bin! Erkundung der Vielfalt der Berufe andere Fächer außerschulische Hilfe Berufsberater Deutsch Meine Interessen und Fähigkeiten Planet-beruf.de Elternbefragung Orientierung in der Welt der Berufe Berufsberater Nicht alle AusbilDeutsch Erkundung des regiona- dungsstellen sind in len Ausbildungsmarkder Nähe vorhanden tes Formen der BeErkundung der Ausbil- rufsausbildung im dudungswege alen und schulischen System - 63 - Erkundungen in einer betrieblichen und einer überbetrieblichen Ausbildungsstätte Medien Medien zur Berufswahlvorbereitung können bei den Kreis-, Stadt- und Landesbildstellen, Verbänden etc. bestellt werden. 4.2. Inhaltlicher Rasterplan Phase Phase Inhalte/Ziele Wirtschaftslehre/ Sozialwissenschaften Informationsphase Sammeln von Informa- Berufe und ihre Antionen über ausgewähl- forderungen te Berufe a) Voraussetzungen b) Anforderungen Für diese Berufe interessiere ich mich am meisten! Kennenlernen eines Berufes an einem bestimmten Arbeitsplatz andere Fächer außerschulische Hilfe Besuch im BIZ Beruf Aktuell Hefte der Bundesagentur für Arbeit Einüben von BeobachBeschreibung eines Ar- tungs- und BefraDeutsch beitsplatzes gungstechniken Kennenlernen äußerer Rationalisierung im Arbeitsbedingungen im Betrieb Vergleich Handwerk – industrielle Arbeit, Rationalisierung und technischer Wandel Deutsch Geschichte Veränderungen im Berufsleben Berufe im Wandel Deutsch Geschichte Aufbau und Funktion der Betriebe Der Betrieb als Organisationsform - 64 - Arbeitsplatzerkundungen in Betrieben Experten- und Elternbefragung Medien Phase Entscheidungsphase Ich entscheide mich für meinen Beruf! Bewerbungsphase Inhalte/Ziele Wirtschaftslehre/ Sozialwissenschaften Überprüfung der gewonnen Erkenntnisse in der Praxis Orientierungspraktikum Relativierung der Praktikumserfahrungen Praktikumsauswertung andere Fächer Praktikumsbetriebe Deutsch Mobilität, ein wichtiger Mobilität im Beruf Faktor bei der Arbeits- Praktikumsmappe platzsuche Ausbildung in Schule Alternative Berufsweg- und Betrieb planung, Ausbildungswege im gewählten Beruf Der Jugendliche im Betrieb: Rechte und Pflichten JarbSchG; BBG, Ausdes Auszubildenden bildungsvertrag Überprüfen des gewählten Berufes Verschiedene Aspekte der Bewerbung – Vorbereitung auf das Bewerbungsverfahren außerschulische Hilfe Berufskundliche Nachmittage Besuch im BIZ Besuch in der Berufsschule Schulfunk Schulfernsehen Ergänzungspraktikum Praktikumsbetriebe Wie bewerbe ich Deutsch Simulation einer mich richtig? Bewer- Mathematik Bewerbung mit Exbung, Lebenslauf, perten Eignungstest, Vorstellungsgespräch - 65 - Medien 4.3. Dokumentationsformen Zur Dokumentation der Praktikumsergebnisse eignet sich neben der Erstellung einer Ausstellung das Führen einer Praktikumsmappe. Besonders geeignet ist der Berufswahlpass oder andere Portfolios. In dieser Mappe sammelt der Schüler die Ergebnisse seiner Befragungen, fasst seine Beobachtungen zusammen und legt seine persönlichen Erfahrungen dar. Im Vordergrund stehen der zusammenfassende Bericht und die Schilderung, die durch Zeichnungen, Bilder, Tabellen und Belege illustriert werden können. Ein Füllen der Praktikumsmappe durch das wahllose Sammeln von Prospektmaterial widerspricht dem Sinn der eigenverantwortlichen Gestaltung der Mappe durch den Schüler. Bei der Auswertung der Praktikumsmappe arbeiten in vielen Schulen die Fachlehrer für Deutsch und Wirtschaftslehre/Sozialwissenschaften zusammen. Durch eine Ausstellung einige Wochen nach Beendigung des Praktikums kann den Eltern, den Vertretern der Betriebe und den jüngeren Schülern ein Eindruck von der Durchführung des Betriebspraktikums vermittelt werden. Inhalt der Ausstellung können selbstgefertigte Arbeiten der Schüler, die Praktikumsmappen, Graphiken und Tabellen, Fotografien und aufgenommene Interviews über die Erfahrungen von Schülern und Betreuern im Praktikum sein. Durch die Ausstellung wird der Kontakt zwischen Schule und Betrieb über das Praktikum hinaus gefestigt und das Interesse von Eltern und Schülern an der Durchführung des Praktikums gefördert. 4.4. Beispiel für einen Praktikanteneinsatz im Tätigkeitenbereich des/der Hotelfachmanns/-frau, Restaurantfachmanns/-frau bzw. Fachgehilfin/-in im Hotel- und Gaststättengewerbe Organisatorische Hinweise: - amtsärztliche Untersuchung - Vorkontakte mit der Schule: Zielsetzung des Praktikums, Betreuungsbesuche, Arbeitszeitregelung, Verhalten bei Fehlzeiten und Auffälligkeiten des Praktikanten - Vorgespräch mit dem Praktikanten: Arbeitszeitregelung, Anfahrt, Kleidung, Verpflegung - 66 - - Betreuung: Bestimmung eines Mitarbeiters als ständigem Ansprechpartner des Praktikanten oder Bestimmung wechselnder Mitarbeiter, denen der Praktikant in einzelnen Einsatzbereichen zugeordnet wird, Absprachen über Zeitrahmen und Tätigkeiten - Einführung: Vorstellung des/der Betreuer Orientierungsgang durch den Betrieb Einführungsgespräch: - Unfallverhütung - Verhalten gegenüber Gästen - Schweigepflicht Vorstellung des ersten Einsatzbereichs - Abschlussgespräch: Klärung noch offener Fragen (evtl. anhand des Praktikumberichts) Beurteilung des Praktikanten (in Problemfällen nach Absprache mit dem betreuenden Lehrer) - 67 - Einsatzplan im Hotel Erprobungspraktikum im Rahmen der Berufswahlvorbereitung (Schulische Zielsetzung ist die Überprüfung von Neigungen und Fähigkeiten sowie das Kennenlernen von Anforderungen und Arbeitsbedingungen in einem Berufsbereich) Einsatzbereich Lerninhalte Tätigkeiten/Funktionen Einsatzmöglichkeiten Rezeption Kennenlernen von Anforderungen an: - Kontaktfähigkeit und -bereitschaft - Selbstvertrauen - Fremdsprachenkenntnisse Überprüfung der eigenen Kontaktfähigkeit und Bereitschaft Empfang von Hotelgästen, Auskünfte erteilen, Telefondienst, Entgegennahme von Reservierungen; im wesentlichen beobachtend, Übernahme einfacher Aufgaben wie Post- und Schlüsselausgabe, Benachrichtigung von Gästen im Restaurant und in Aufenthaltsräumen; Kennenlernen von Anforderungen an: - Koordinationsfähigkeit - Organisationstalent - Zuverlässigkeit - Gewissenhaftigkeit - Pünktlichkeit Umgang mit dem Reservierungsplan, Empfang von Reisegruppen; beobachten, erfragen (Erläuterungen zum Reservierungsplan); Umgang mit Meldebuch, Hoteljournal und Weckbuch, Rechnungsführung, Kasse, Währungswechsel; beobachten, erfragen, Währungseinheiten umrechnen; Kennenlernen von Verhaltensweisen und Bedingungen am Arbeitsplatz: Umgang mit Gästen; Konversation mit Gästen, Sonderwünsche erfragen und weiterleiten, Umgang mit der Gästekartei; beobachten; Gästekartei auswerten, Gäste beim Namen nennen; - 68 - zeitliche Empfehlung 12 Stunden Einsatzbereich Lerninhalte Tätigkeiten/Funktionen Etage Kennenlernen von Anforderungen an: - Sauberkeit - Ordnungssinn - Zuverlässigkeit - Aufmerksamkeit Zimmerreinigung nach Abreise Mithilfe, Übernahme einfaund beim Bleibegast, Wächer Aufgaben: Wäsche schepflege; einsortieren, Zimmer lüften u.ä.; Kennenlernen von Anforderungen an: - Koordinationsfähigkeit - Aufmerksamkeit - Ordnungssinn Begleitung der Hausdame: Kontrolle, Dienstplan, Blumenpflege; Mithilfe, Übernahme einfacher Aufgaben; Kennenlernen von Anforderungen an: - Sauberkeit - Ordnungssinn Kreativität - physische Belastbarkeit - Ausdauer - Kontaktsicherheit - Gewissenhaftigkeit - Konzentrationsfähigkeit Mise en place für das Mittagsgeschäft, Polieren und Einsortieren von Bestecken, Dekoration; Mithilfe; Bestellung aufnehmen und weiterleiten, Geschirr einsetzen und ausheben, Buffet; Umgang mit Bon und Registerkasse, Abrechnung, Verwendungen von Kreditkarten, Buffetbestände kontrollieren, Gläser spülen, polieren und einsortieren, Geräte und Maschinen im Buffetbereich bedienen und reinigen; beobachten, Übernahme einfacher Aufgaben, Mithilfe; Restaurant/ Service - 69 - Einsatzmöglichkeiten zeitliche Empfehlung 12 Stunden 3 Stunden 15 Stunden Einsatzbereich Lerninhalte Tätigkeiten/Funktionen Einsatzmöglichkeiten Küche Kennenlernen von Anforderungen an: - Kreativität - wirtschaftliches Denken - Kooperationsbereitschaft - physische Belastbarkeit - Sauberkeit Menüzusammenstellung; erfragen; vorbereitende Tätigkeiten der Menüzubereitung, Reinigung von Küchengeräten; Mithilfe, beobachten; Kennenlernen von Anforderungen an: - Schreibkompetenz - Gewissenhaftigkeit - Ordnungssinn Schreiben von Menükarten, Veranstaltungsterminplänen, Korrespondenz, Werbemaßnahmen, Portobuch, Ablage, Rechnungserstellung; Mithilfe, beobachten, erfragen; Kennenlernen von Arbeitsbedingungen Bearbeitung von Nacht-, Sonn- und Feiertagsstundenlisten; erfragen; Büro - 70 - zeitliche Empfehlung 3 Stunden 9 Stunden 5. Organisation des Schülerbetriebspraktikums 5.1. Allgemeine Hinweise: Stichworte ARBEITSZEIT Schüler dürfen nur: - mit leichten und für sie geeigneten Tätigkeiten - bis zu sieben Stunden täglich - nur bis zu 35 Stunden wöchentlich beschäftigt werden. siehe BASS 2 - 3 Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG) vom 12.4.1976 zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.12.2000 §§ 8, 22f. AUFSICHT Für alle schulischen Veranstaltungen obliegt der Schule die Aufsichtspflicht. Das gilt auch für die Wege zu Praktikumsstellen. Vor der Aufnahme des Praktikums hat sich der Lehrer davon zu überzeugen, dass das Praktikum für den Schüler keine besonderen Gefahren und Risiken mit sich bringt. BETRIEB Information: In einem Anschreiben/Gespräch werden die Betriebe darüber informiert, dass - das Praktikum eine schulische Veranstaltung ist. - die Schüler während dieser Zeit durch den Schulträger unfall- und haftpflichtversichert sind (siehe Unfall- und Haftpflichtversicherung). - die Schüler vom Betrieb keine Fahrtkosten erstattet bekommen (siehe Fahrtkosten). - den Schülern keine Vergütung bezahlt wird (siehe Vergütung). - der betreuende Lehrer die Schüler mindestens einmal im Betrieb besucht. Empfehlenswert ist allerdings, dass durch Kurzbesuche oder Telefonate am ersten Praktikumstag festgestellt wird, ob alle Schüler das Praktikum begonnen haben, ob Probleme aufgetreten sind, die sofort gelöst werden sollten. Kontaktpflege: Um langfristige Kontaktpflege mit den Verantwortlichen der Betriebe sicherstellen zu können, ist es wünschenswert, dass an jeder Schule ein sogenannter Koordinator für Schülerpraktika bestellt wird (siehe Koordination). - 71 - Spätestens vor Aufnahme der konkreten Vorbereitungen sollte der betreuende Lehrer Kontakt zu den Betreuern der Betriebe suchen. Dank: Im Anschluss an die Praktika sollte den Betrieben gedankt werden. Dabei können Experten der Betriebe um Mithilfe bei der Nachbereitung gebeten werden. Außerdem können sie zu möglichen Ausstellungen (Dokumentationen der Praktikumsergebnisse) eingeladen werden. ELTERNINFORMATION Die Eltern sind über Aufgaben und Verlauf des Praktikums zu informieren. Darüber hinaus ist es wünschenswert, dass die Eltern auch über die Ergebnisse der Praktika informiert werden. ERFAHRUNGSAUSTAUSCH DER SCHÜLER Es empfiehlt sich, die Schüler einmal wöchentlich außerhalb der Arbeitszeit zusammenzufassen, damit ein Erfahrungs- und Informationsaustausch ermöglicht wird. FAHRTKOSTEN Lehrer: Die Betreuung der Schüler während der Praktika gehört zu den dienstlichen Obliegenheiten des Lehrers. Reisekosten werden auf Antrag erstattet, siehe BASS 21 - 24 Nr. 1 Fahrkostenersatz/Reisekostenvergütung; Lehrkräfte, die an verschiedenen Schulen ihres Dienstortes bzw. an verschiedenen Schulen an anderen Orten Unterricht erteilen RdErl. d. Kultusministeriums vom 20.5.1977. Schüler: Praktikumsbetriebe sollen so gewählt werden, dass sie vom Wohnsitz aus zumutbar erreicht werden können. Falls das regionale Ausbildungsplatzangebot von Jugendlichen größere Mobilität verlangt, können auch Praktikumsplätze, die den Einzugsbereich der Schule überschreiten, genutzt werden. Voraussetzung ist, dass die schulische Betreuung sichergestellt werden kann. Bis zu einer Entfernung von 25 km ab der Schule trägt der Schulträger die Fahrkosten. Die für den Besuch weiter entfernt liegender Betriebe darüber hinaus entstehenden Kosten tragen die Erziehungsberechtigten, sofern von Schulträgerseite keine Kostenübernahme erfolgt. Im grenznahen Raum unterliegen Praktika im Ausland denselben Bedingungen. - 72 - GESUNDHEITSZEUGNIS Eine Untersuchung ist erforderlich für Schüler, die ein Praktikum in Betrieben des Lebensmittelgewerbes oder in Gemeinschaftseinrichtungen durchführen. Die Kosten übernimmt der Schulträger, siehe BASS 2 - 4 Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) vom 20.7.2000. HAFTPFLICHTVERSICHERUNG Falls für die Schüler eine Haftpflichtversicherung für die Dauer des Schülerbetriebspraktikums erforderlich ist, trägt der Schulträger die Kosten, siehe BASS 1 - 5 Gesetz über die Finanzierung der öffentlichen Schulen (Schulfinanzgesetz - SchFG) vom 17.4.1970 § 1 Abs. 3 zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.11.2001. JUGENDARBEITSSCHUTZGESETZ Das Jugendarbeitsschutzgesetz unterscheidet zwischen Kindern und Jugendlichen. Als Kind gilt, wer noch nicht 15 Jahre alt ist, als Jugendliche gelten diejenigen, die mindestens 15 Jahre, aber noch keine 18 Jahre alt sind. Jugendliche, die der Vollzeitschulpflicht unterliegen (in NRW 10 Schuljahre) gelten als Kinder. Da das Schülerbetriebspraktikum eine schulische Veranstaltung ist, gilt das für Kinder bestehende Beschäftigungsverbot nicht für das Schülerbetriebspraktikum in der Vollzeitschulpflicht. Deshalb dürfen Schülerinnen und Schüler im Schülerbetriebspraktikum unabhängig vom Alter ein Praktikum im Betrieb ableisten. Ein Ferienpraktikum, bei dem es sich nicht um eine Schulveranstaltung handelt, können Schüler absolvieren, wenn sie mindestens 15 Jahre alt sind. Es darf maximal vier Wochen (20 Arbeitstage) pro Jahr während der Schulferien umfassen. Die Arbeitszeit bei Jugendlichen darf täglich maximal 8 Stunden und wöchentlich nicht mehr als 40 Stunden betragen. An Samstagen und Sonntagen ist die Beschäftigung nur in einigen Branchen möglich, siehe BASS 2 - 3 Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG) vom 12.4.1976 zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.12.2000 §§ 8, 16f. KOORDINATOR/KONTAKTLEHRER An jeder Schule sollte ein Koordinator eingesetzt werden. Dieser sollte nach Möglichkeit längere Zeit im Amt sein, damit aufbauende Arbeit geleistet werden kann. Der Koordinator sollte zuständig sein - für die Organisation der Praktika - für Kontakte zu den Betrieben - für die Pflege der Praktikumsstellen-Kartei - für Gespräche und Hilfen gegenüber den Lehrern, die gerade Praktikanten betreuen - für die Beratung der Schüler - für Kontakte zur Berufsberatung - für Kontakte zu anderen Koordinationsstellen - für Gespräche mit Eltern - 73 - Ende 2007 hat das Schulministerium alle Schulen per Erlass aufgerufen, einen Koordinator bzw. eine Koordinatorin für Berufs- und Studienorientierung zu benennen. (s.S. 38) KRANKMELDUNG Die Eltern sollten ihren Sohn/ihre Tochter bei Krankheit sowohl bei der Schule als auch beim Betrieb krankmelden. PRAKTIKUMSPLÄTZE Beschaffung: Die Schulen sind für die Beschaffung von Praktikantenplätzen zuständig. Kann der Koordinator nicht genügend Plätze beschaffen, erfährt er Unterstützung durch die Beiräte „Schule und Beruf“ oder andere regionale Koordinierungen stellen. So weit möglich, werden bei der Auswahl der Plätze die Wünsche der Schüler berücksichtigt. Im Rahmen der Praktika für die Klassen 10A ist es wünschenswert, dass die Schüler im Sinne einer Bewerbung nach Möglichkeit eigenständig die Beschaffung vornehmen. Im grenznahen Raum unterliegen Praktika im Ausland denselben Bedingungen. PRAKTIKUMSSTELLEN-KARTEI Es sollte in jeder Schule eine Praktikumsstellen-Kartei geführt werden, die die folgenden Informationen enthält: - Anschrift des Betriebes Ansprechpartner im Betrieb - mögliche Ausbildungsberufe - Anzahl der Praktikumsplätze - betriebliche Besonderheiten - SCHULAUFSICHT Die innerschulische Koordination aller Maßnahmen zur Berufswahlorientierung wird von der Schulleiterin oder dem Schulleiter verantwortet. Zur schulübergreifenden örtlichen Abstimmung und Unterstützung aller am Prozess der Berufswahlorientierung Beteiligten wird auf der Ebene der kreisfreien Städte und der Kreise jeweils ein Beirat „Schule und Beruf“ eingerichtet. In Gymnasien kann die Verpflichtung zu einem Praktikum in der Sekundarstufe I entfallen, wenn in der Sekundarstufe II ein Praktikum durchgeführt wird. Die Entscheidung trifft die Schulkonferenz. SCHULKONFERENZ Die Durchführung der Praktika an Haupt-, Gesamt-, Real- und Sonderschulen ist verbindlich durch Erlass in Klasse 9 oder 10 geregelt. - 74 - Nach Entscheidung der Schulkonferenz kann ein zweites Praktikum von ein- bis dreiwöchiger Dauer durchgeführt werden. Im Rahmen des Schulmitwirkungsgesetzes entscheidet die Schulkonferenz bei der Planung von Veranstaltungen der Schule außerhalb des planmäßigen Unterrichts. In Gymnasien kann die Verpflichtung zu einem Praktikum in der Sekundarstufe I entfallen, wenn in der Sekundarstufe II ein Praktikum durchgeführt wird. Die Entscheidung trifft die Schulkonferenz. SOZIALVERSICHERUNG Während des Schülerbetriebspraktikums besteht keine Sozialversicherungspflicht. In einem Ferienpraktikum, bei dem kein Arbeitsentgelt gezahlt wird, sind auch keine Beiträge zur Kranken-, Arbeitslosen-, Renten- oder Pflegeversicherung zu entrichten. Dies gilt auch, wenn ein Arbeitsentgelt gezahlt wird, da das Praktikum auf maximal 4 Wochen bzw. 20 Arbeitstage befristet ist. Erst wenn ein Praktikant älter als 18 Jahre ist und die Beschäftigungsdauer mehr als zwei Monate im Zusammenhang oder 50 Arbeitstage im Jahr, wird er versicherungspflichtig, wenn das Praktikum bezahlt wird. STAATLICHE ÄMTER FÜR ARBEITSSCHUTZ Die staatlichen Ämter für Arbeitsschutz sollten ca. 6 Wochen vor Praktikumbeginn eine Liste der Firmen erhalten, in denen Schüler ein Betriebspraktikum absolvieren. UNFALLVERSICHERUNG Als Schulveranstaltungen unterliegen Schülerbetriebspraktika im In- und Ausland der gesetzlichen Unfallversicherung. Falls eine Haftpflichtversicherung erforderlich ist, trägt der Schulträger die Kosten, siehe BASS 1 - 5 Gesetz über die Finanzierung der öffentlichen Schulen (Schulfinanzgesetz - SchFG) vom 17.4.1970 § 1 Abs. 3 zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.11.2001. Die Schüler sind bei allen schulischen Veranstaltungen und auf den Wegen zu und von diesen im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung nach der Reichsversicherungsordnung gegen Unfall versichert. Die Kosten trägt der Schulträger. Sozialgesetzbuch (SGB) – Siebtes Buch (VII) vom 7.8.1996 Gesetzliche Unfallversicherung §2 Zweiter Abschnitt Versicherter Personenkreis §2 Versicherung kraft Gesetzes (1) Kraft Gesetzes sind versichert 8. b) Schüler während des Besuchs von allgemein- oder berufsbildenden Schulen und während der Teilnahme an unmittelbar vor oder nach dem Unterricht von der Schule oder im Zusammenwirken mit ihr durchgeführten Betreuungsmaßnahmen. - 75 - siehe BASS 1 - 5 Gesetz über die Finanzierung der öffentlichen Schulen (Schulfinanzgesetz - SchFG) vom 17.4.1970 § 1 Abs. 3 BASS 12 - 01 Nr. 2 Allgemeine Schulordnung (ASchO) vom 25.6.2002 § 46, BASS 18 - 21 Nr. 1 Allgemeine Schulordnung; Verwaltungsvorschriften (VVzASchO) zu § 46 - Unfallverhütung, Schülerunfallversicherung - RdErl. des Kultusministeriums vom 29.12.1983 UNTERRICHTSBEFREIUNG FÜR BETREUENDE LEHRER Die Betreuung der Schüler gehört zu den dienstlichen Obliegenheiten des Lehrers, daher ist es üblich, dass der betreuende Lehrer für die Zeit des Praktikums vom Unterricht befreit wird, um die Schüler intensiv betreuen zu können. Es sei besonders darauf hingewiesen, dass Probleme häufig in den ersten Tagen des Praktikums auftreten. Um diese umgehend mit den Praktikumsbetreuern der Betriebe lösen zu können, ist eine Freistellung des Lehrers auch in der ersten Woche zwingend erforderlich. Dabei ist wichtig, dass den Betrieben mitgeteilt wird, wie sie den Lehrer erreichen können. Bis zum Ende der ersten Woche sollte der betreuende Lehrer nach Rücksprache mit den Betrieben alle Schüler im Praktikum besucht haben. Für den Vertretungsunterricht sollten die durch Ausfall von Fachstunden in den Praktikumsklassen freiwerdende Lehrerstunden genutzt werden. VERGÜTUNG Das Praktikum ist weder ein Ausbildungs- noch ein Beschäftigungsverhältnis. Daher entfällt jede Art von Vergütung. - 76 - 5.2. Ablaufplan Zeitpunkt Maßnahmen Zuständigkeit Musterbriefe Formular Nr. Vor Praktikumsbeginn 6 Monate Terminabsprache für das SBP mit anderen Schulen 6 Monate Informationsveranstaltung für Eltern des Praktikumsjahrgangs KO/KL 1 Schülerwünsche mit Alternativen ermitteln KL, FL 2 6 Monate Kontaktaufnahme mit Betrieben KO 2 Monate Zuordnung der Schüler zu Praktikumsbetrieben KO, KL, FL 2 Aufteilung der Schüler/Betriebe auf Betreuungslehrer KO, KL, FL 2 Schreiben an Betriebe mit Meldeliste der Schüler SL, KL, FL 3 a, 3 b Schreiben an Schulträger: Versicherungsschutz, Fahrkarten SL 4 Schreiben an das staatliche Amt für Arbeitsschutz: Meldung der Betriebe SL 6 Vorgespräche über inhaltliche und organisatorische Fragen mit den Praktikumsbetrieben, die zum erstenmal ein Praktikum durchführen KO, KL, FL Vertretungsplan für Betreuungslehrer erstellen SL Information der Schüler zu Krankmeldung, Schadensfällen, Verhalten im Betrieb und Fahrtkosten KO, KL, FL 6 Monate 2 Monate 2 Monate 2 Monate 2 Monate 1 Monat 1 Woche 1 Woche 1 Woche Vorstellen der Schüler im Betrieb - 77 - SL, Beirat „Schule und Beruf“ Zeitpunkt Maßnahmen Zuständigkeit Musterbriefe Formular Nr. Während des Praktikums 1. – 3. Woche 3. Woche Betreuungsbesuche: Erfahrungsaustausch der Schüler mit Betreuungslehrern einmal pro Woche KL, FL Abschlussgespräch in Betrieben mit Betreuern und Schülern KL, FL Nach dem Praktikum 1. Woche Abrechnung der Reisekosten 3. Woche Abgabe der Praktikumsberichte/ -mappen 3. Woche Dankschreiben an Betriebe, evtl. mit Einladung zur Praktikumsausstellung KO, SL Praktikumsausstellung KO, SL, KL, FL 8. Woche FL = Fachlehrer KL = Klassenlehrer SL, KL KO = Koordinator - 78 - SL = Schulleiter 5.3. Musterbriefe/Formulare Musterbrief 1 Informationsveranstaltung für Eltern des Praktikumsjahrganges Schule Ort, Datum Herrn/Frau ___________________ ___________________ ___________________ Liebe Eltern, Unsere Schule führt in der Zeit vom ____________ bis ____________ für die Schüler und Schülerinnen der Klassen _______ ein Betriebspraktikum durch. Das Betriebspraktikum soll den Schülern einen wirklichkeitsnahen Einblick in die Wirtschafts- und Arbeitswelt vermitteln und somit die im Unterricht erworbenen Erkenntnisse durch eigene Erfahrungen ergänzen und vertiefen. Zum Abschluss des Praktikums findet in der Schule eine unterrichtliche Auswertung der Beobachtungen, Erfahrungen und Erlebnisse mit dem Ziel statt, sie zu ordnen und zu klären und im Gedankenaustausch mit den Mitschülern zu erweitern und zu vertiefen. Da es sich bei dem Betriebspraktikum um eine schulische Veranstaltung handelt, sind alle Schüler für Weg- und Arbeitszeit unfall- und haftpflichtversichert. Das Praktikum stellt weder ein Ausbildungs- noch ein Beschäftigungsverhältnis dar, daher entfällt eine finanzielle Vergütung. Für Schüler/innen, die während des Praktikums in Betrieben des Lebensmittelgewerbes und in Gemeinschaftseinrichtungen tätig sind, ist nach dem Infektionsschutzgesetz eine amtsärztliche Untersuchung notwendig. Ich hoffe, dass Sie das Betriebspraktikum als eine unserer Zeit entsprechende schulische Maßnahme begrüßen, die geeignet ist, die Wirtschafts- und Arbeitswelt für unsere Schüler ein wenig verständlicher und einsichtiger zu machen. Da diese Information sicherlich nicht alle Fragen bezüglich des Praktikums beantworten kann, möchte ich Sie recht herzlich zu einem Elternabend am ____________ um ________ Uhr in der ______________ einladen. Mit freundlichen Grüßen ___________________ Klassenlehrer - 79 - Formular 2 Schülerwünsche und Alternativen Zuordnung der Schüler zu Praktikumsbetrieben Schülerbetriebspraktikum vom _______________ bis _______________ Übersichtsliste Schülerwünsche lfd. Nr. Name 1. Einsatzwunsch 2. Einsatzwunsch zusammen mit - 80 - Praktikumsplatz Untersuchung Rö Stpr. Musterbrief 3a Schreiben an Betriebe Schule Ort, Datum Firma ___________________ ___________________ ___________________ Betr.: Erstes/zweites Schülerbetriebspraktikum der ________ Klassen Bezug: Ihre Zusage vom _______________ Sehr geehrte Damen und Herren, wir danken Ihnen herzlich für Ihre Zusage, uns für die Durchführung unseres Betriebspraktikums vom _______________ bis _______________ Praktikumsstellen zur Verfügung zu stellen. Die Namen der für den Einsatz bei Ihnen vorgesehenen Schülern bzw. Schülerinnen sowie des betreuenden Lehrers entnehmen Sie bitte der Anlage. Sinn der Praktika ist es, den Schülern einen Einblick in die Berufs- und Arbeitswelt zu vermitteln. Die Praktika können helfen, Berufsvorstellungen zu entwickeln, ein Vorwissen von den Anforderungen der Berufswelt zu vermitteln und dem Schüler die Notwendigkeit bestimmter Arbeitshaltungen einsichtig zu machen. Das Praktikum wird von den Klassenlehrern und Fachlehrern für Wirtschaftslehre geleitet. Die Lehrer bereiten die Schüler auf das Praktikum vor und werden die einzelnen Schüler in den Betrieben besuchen. Geben Sie bitte diesen Lehrern bei ihren Besuchen die Gelegenheit zu einem Gespräch mit den Praktikanten und deren Betreuern. Auf die Schüler treffen die gesetzlichen Bestimmungen für Jugendliche unter 16 Jahre zu. Die Schüler sind für die Zeit des Praktikums unfall- und haftpflichtversichert. Da das Betriebspraktikum eine schulische Veranstaltung ist, entfällt eine finanzielle Vergütung. Während des Praktikums sollen die Schüler einen im Unterricht vorbereiteten Aufgabenkatalog bearbeiten; dazu sind sie auf Informationen seitens der Betriebe angewiesen. Bei auftretenden Schwierigkeiten oder Problemen bitten wir um sofortige Nachricht an die Schule oder den Betreuungslehrer. Wir stehen Ihnen für evtl. noch notwendige Rücksprachen selbstverständlich gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Betreuungslehrer Schulleiter Anlage - 81 - Anlage zu 3a Meldeliste der Schüler Schule Ort, Datum Namensliste der Schüler und Schülerinnen, die in Ihrem Betrieb in der Zeit vom ________________ bis ________________ an einem Betriebspraktikum teilnehmen. Name, Vorname Klasse Praktikum 1. 2. Alter Die Schüler werden während des Praktikums betreut von _____________________________________, Tel.___________________ - 82 - Anschrift Musterbrief 4 Schreiben an den Schulträger Schule Ort, Datum An den Schulträger _________________________ _________________________ Betr.: Schülerbetriebspraktikum Unsere Schule führt in der Zeit vom ________________ bis ________________ mit den ________ Klassen ein Betriebspraktikum durch. Das Schülerbetriebspraktikum ist eine schulische Veranstaltung. Ich bitte Sie, zu veranlassen, dass die Schüler in dieser Zeit über den Versicherungsschutz der Gemeindeunfallversicherung hinaus auch haftpflichtversichert sind. Am Praktikum nehmen ________ Schülerinnen und ________ Schüler teil. Mit freundlichen Grüßen _________________________ Schulleiter - 83 - Musterbrief 5a Schreiben an das Gesundheitsamt Schule Ort, Datum An das Gesundheitsamt _________________________ _________________________ Betr.: Schülerbetriebspraktikum Untersuchung nach dem Infektionsschutzgesetz – IfSG Sehr geehrte Damen und Herren, unsere Schule führt in der Zeit vom _______________ bis _______________ für die Schüler und Schülerinnen der ________ Klassen ein Betriebspraktikum durch. Ich bitte Sie, für die Schülerinnen und Schüler, die während des Praktikums in Betrieben des Lebensmittelgewerbes und in Gemeinschaftseinrichtungen tätig sind, die nach dem Infektionsschutzgesetz notwendigen Untersuchungen durchzuführen. Eine Liste liegt diesem Schreiben bei. Zur Vereinbarung eines Untersuchungstermines werde ich mich in den nächsten Tagen mit Ihnen in Verbindung setzen. Mit freundlichen Grüßen _________________________ Schulleiter - 84 - Musterbrief 5b Meldung nach dem Infektionsschutzgesetz ________________________________________________________________________________________________________________ (Schule) (Datum) Liste der Schüler und Schülerinnen, die gem. Infektionsschutzgesetz – IfSG vor Beginn des Schülerbetriebspraktikums untersucht werden müssen. lfd. Nr. Name, Vorname Adresse geboren - 85 - Name und Adresse der Praktikumsstelle Musterbrief 6 Brief an das staatliche Amt für Arbeitsschutz Schule Ort, Datum An das staatliche Amt für Arbeitsschutz _________________________ _________________________ Betr.: Betriebspraktikum Die _______________ Schule führt in der Zeit vom _______________ bis _______________ mit ihren ________ Klassen ein Betriebspraktikum durch. Als Anlage füge ich diesem Schreiben eine Aufstellung der Betriebe und der in diesen Betrieben tätigen Schüler bei. Mit freundlichen Grüßen _________________________ Schulleiter - 86 - Musterbrief 7 Dankschreiben an Betriebe Firma ____________________ ____________________ ____________________ Betr.: Betriebspraktikum 2009 Sehr geehrte Damen und Herren, bei der Durchführung unseres diesjährigen Betriebspraktikums in der Zeit vom _______________ bis _______________ haben Sie uns in hervorragender Weise unterstützt. Durch Ihre Bereitschaft und Ihr Engagement konnte es so problemlos und erfolgreich verlaufen. Ich möchte mich daher, auch im Namen des Kollegiums und der Eltern unserer Schule, recht herzlich bei Ihnen bedanken und Sie schon heute bitten, auch im nächsten Jahr wieder Praktikumsplätze zur Verfügung zu stellen. Die Nachbereitung des Betriebspraktikums ist nun abgeschlossen. Anlässlich der Eröffnung einer kleinen Ausstellung möchte ich Sie zu einer Nachlese am __________, um ________ Uhr in unserer Schule einladen. Mit freundlichen Grüßen _________________________ Schulleiter - 87 - 5.4. Vorbereitung im Betrieb – was Betriebe beachten sollten Schülerpraktika können entsprechend der jeweiligen regionalen Wirtschaftsstruktur in Industrie-, Handwerks- und Landwirtschaftsbetrieben, Werken mit unterschiedlich großen Anteilen an Automation und in vollautomatischen Betrieben abgeleistet werden. Auch Kaufhäuser, Einzelhandelsgeschäfte, Banken und Sparkassen, Verwaltungen, Betriebe des Gaststätten- und Beherbergungsgewerbes sind geeignete Praktikumsbetriebe. In handwerklichen Kleinbetrieben können die Schüler besonders gut zu leichteren Arbeiten herangezogen werden, während größere Betriebe auch die Möglichkeit haben, den Arbeitsbereich zu wechseln und theoretische Belehrungen, z.B. über Rohstoffe, Produktion und Absatzgebiete in das Praktikum einzubeziehen. Fragen der Aus- und Weiterbildung sollten in allen Betrieben behandelt werden. Bewährt hat sich bei der Durchführung der Praktika die Mischform, die den Schüler in der ersten Woche in der Lehrwerkstatt oder in der besonderen Ausbildungsstätte belässt, um ihn theoretisch und praktisch mit der Struktur des Betriebes und den besonderen Aufgaben des Praktikums bekanntzumachen, und ihn in den beiden folgenden Wochen in einen bestimmten Teil des Arbeitsprozesses eingliedert. Um den Erfolg der Praktika zu gewährleisten, ist von den Betrieben zu beachten: Der Betrieb bzw. die gewählte Abteilung muss in ihrer Aufgabenstellung für die Schüler geeignet sein. Der Betrieb sollte über Folgendes informieren: Branche/Wirtschaftszweig, Stellung in der Region, Rechtsform, Organisationsstruktur, Arbeitsorganisation, Produkte/Dienstleistungen, Personalstruktur, Aus- und Weiterbildung, Aufstiegs- und Verdienstmöglichkeiten. Die Mitarbeiter müssen bereit sein, den Schüler anzunehmen, in seine Aufgabe einzuführen und ihm bei ihrer Bewältigung zu helfen. Die Betrieb bestellt einen pädagogisch geeigneten Mitarbeiter als verantwortlichen Betreuer für die Dauer des Praktikums. Er hält Kontakt zur Schule. Der Betreuer führt das Vorbereitungsgespräch mit den am Praktikum beteiligten Lehrern im Betrieb. Dabei werden die für das Praktikum geeigneten Arbeitsplätze unter den Aspekten ausgewählt, ob sie der körperlichen und geistigen Leistungskraft der Schüler entsprechen und einen wirklichkeitsnahen Einblick in die Arbeits- und Sozialsituation des Betriebes vermitteln. Material, das geeignet ist, der Schule bei der Vorbereitung des Praktikums zu helfen, wird zur Verfügung gestellt. Wenn auch das Schülerpraktikum eine schulische Veranstaltung ist, sollten doch Betriebe, in denen die Gewährung von Mahlzeiten üblich ist, den Schülern die anfallende Verpflegung kostenlos geben. Für die Bereitstellung der für das Praktikum erforderlichen Arbeits- und Schutzkleidung gilt eine entsprechende Regelung. Hauptschulen führen in der Klasse 9 ein erstes Praktikum durch; dieses dient stärker der Orientierung in der Arbeits- und Wirtschaftswelt. Das zweite Praktikum in der Klasse 10 ist als Erprobungspraktikum ausgerichtet und zielt verstärkt auf die Berufswahlsicherheit. - 88 - 5.5 Nachbereitung Beurteilung der Schülerpraktikanten Gesamtschule Velbert-Mitte Poststraße 117 - 119 Telefon: 02051-299 0 Telefax: 02051-299 299 42549 Velbert I. Beurteilungsbogen für Schülerpraktikanten und -praktikantinnen der Gesamtschule Velbert - Mitte Name: _____________________________ Klasse: ________ Vorname: Betreuungslehrer(in): Abteilung: _____________________ Praktikumsdauer von: _________ bis: Welche Tätigkeiten wurden kennengelernt, bzw. ausgeübt? ____________________________________________________________________________ Beurteilung Die Skala reicht von „+ + “wie sehr gut bis “- - “.wie mangelhaft Wenn Sie zu einem Bereich keine Aussage machen können, kreuzen Sie „?“ an. Beurteilungsmerkmale: ++ + 0 -? Einhaltung der Pausenzeiten Arbeitsbeginn und Arbeitsende Ordnung am Arbeitsplatz Lernwilligkeit Kooperationsbereitschaft Teamfähigkeit Berufsinteresse Qualität der Arbeit Arbeitsausdauer Eignung für das Berufsfeld sprachliche Kenntnisse mathematische Kenntnisse naturwissenschaftliche Kenntnisse Zusätzliche Bemerkungen: ___________________________________________________ ____________________________________________________________________________ ____________________________________________________________________________ Firma Stempel/Unterschrift_______________________ bitte wenden - 89 - A. Beurteilungsbogen für Schülerpraktikanten und -praktikantinnen der Gesamtschule Velbert - Mitte Nach einer Vorlage der Sparkasse Name kurze Anleitung A Lernleistung 1. Lernfähigkeit Auffassungsgabe, Merkfähigkeit, Denkfähigkeit 2. Lernbereitschaft und Fleiß B Arbeitsergebnis 3. Arbeitsmenge 4. Arbeitsgüte C Verhalten anderen gegenüber 5.Umgangsformen (Auftreten, Benehmen) Vorname ___________ Bitte unterstreichen Sie die zutreffenden Beurteilungsvorschläge und kreuzen Sie entsprechend an. Vielen Dank für Ihre in der Tabelle den Beurteilungsbereich Mitarbeit 1 erkennt rasch Wesentliches, erfasst sehr schnell, denkt sehr gut mit, erinnert sich schnell 2 erkennt Zusammenhänge, erfasst und denkt gut, Sinn für Wesentliches, merkt und erinnert sich gut 3 erfasst befriedigend klar, behält das meiste, bedarf Gedächtnisstützen 4 5 begreift etwas begreift etwas schwer, schwer, denkt braucht Denk- zu wenig, ohne hilfen, vergisst Sinn für das manches, beWesentliche, hält nicht viel sehr vergessund nicht gelich, behält zu nau wenig und zu ungenau zeigt volle Initiative, ausgeprägter Fleiß und Eifer aktiv, anstrengungsbereit, arbeitet gerne und fleißig, zeigt Arbeitsinteresse arbeitsam, erledigt das Erforderliche, interessiert ausreichende Arbeitsbereitschaft, muss angespornt werden, mäßiges Interesse gleichgültig, uninteressiert, passiv, zu geringe Arbeitsbereitschaft außergewöhn- leistet viel, arlich viel, arbei- beitet flott und tet ungewöhn- ausdauernd lich rasch, sehr ausdauernd befriedigende Arbeitsmenge, erfüllt i.a. die Erwartungen, schafft das übliche Pensum, arbeitet mittelschnell Arbeitsmenge genügt noch, arbeitet langsam, ohne Schwung unzureichende Arbeitsmenge, leistet „zu wenig“, arbeitet zu langsam außergewöhn- einwandfreie lich gute ArArbeit, macht beit, sehr sorg- kaum Fehler fältig und gewissenhaft, fehlerlos befriedigende Arbeit, genügt durchschnittlichen Ansprüchen macht gelegentlich Fehler insgesamt ausreichende Arbeit, übergeht Kleinigkeiten, macht häufig Fehler schwankende Arbeitsgüte unzureichende Arbeit, macht laufend Fehler schlampige Arbeitsausführung gewandtes, sicheres Auftreten, verbindlich, sehr kontaktfähig korrekt taktvoll höflich, kontaktfähig, etwas unsicher befangen, unsicher, eigenwillig, kontaktschwach verschlossen, sehr unsicher, ängstlich, überheblich entgegenkommend, gut kontaktfähig, freundlich - 90 - 6. Führung Betragen, Befolgen von Anordnungen, Zusammenarbeit tadelloses Betragen, offen und aufrichtig, stets hilfsbereit einwandfreies Betragen, arbeitet reibungslos zusammen verträglich, fügt sich ein, korrekt Dieser Bogen wurde mit der betroffenen Person besprochen ________________________________________ (Firma) - 91 - ja fügt sich nicht leicht ein, steht manchmal abseits, eigenwillig, macht sich wichtig nein ________________________ (Stempel / Unterschrift) geringes Verständnis für andere, geltungs-süchtig, abweisend, streitsüchtig Schuljahr 2000/2001 Fragebogen zur Auswertung des Betriebspraktikums der Schülerinnen und Schüler der Gesamtschule Velbert-Mitte Name Vorname Klasse Mein Praktikumsplatz war bei als Um die Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler unserer Gesamtschule im Praktikum zu sammeln, um den Nutzen für eure Berufsfindung besser einschätzen zu können und um das Praktikum kontinuierlich verbessern zu können, ist es sehr wichtig, dass du deine Erfahrungen einbringst. Beantworte die folgenden Fragen also bitte sorgfältig, offen und ehrlich. Du hast auf der Rückseite auch Platz, deine Meinung über die gestellten Fragen hinaus frei formuliert mitzuteilen. Du kannst von + + (sehr gut) bis - - (sehr schlecht) fünf Bewertungsstufen ankreuzen. Wenn du keine Meinung zu einer Frage hast, kreuzt du im letzten Kästchen bei k.M. an. Lies erst alle Fragen durch, bevor du mit Bleistift (Korrekturmöglichkeit) ausfüllst. ++ 1. Wie hat dir das Praktikum ganz allgemein gefallen ? 2. Wie hat dir deine konkrete Arbeit gefallen ? 3. Wie war die Betreuung im Betrieb ? 4. Hat dir das Praktikum bei deiner Berufsfindung geholfen ? 5. Wäre der Beruf deines Pr.-platzes etwas für dich oder nicht ? 6. Hast du etwas gelernt ? 7. Wurdest du bestärkt, nach d. 10. Klasse in den Beruf zu gehen? 8. Wurdest du bestärkt, dich schulisch weiter zu bilden ? 9. Gymnasiale Oberstufe oder andere Schulen (Handelsschule)? 10. Wie war die Vor/Nachbereitung, Begleitung durch die Schule? 11. Wie waren die Betriebsbesichtigungen in der Projektwoche? 12. Wie fandest du die Klassenstunden in der Projektwoche ? 13. Wie war die Beratung des Arbeitsamtes in der Projektwoche ? 14. Weißt du, welchen Beruf du ergreifen möchtest ? 15. Freust du dich auf den Beruf ? 16. Kennst du in etwa deine Einstellungs-Chancen ? 17. Fühlst du dich durch die Schule gut auf den Beruf vorbereitet ? 18. Fühlst du dich d. d. Schule gut auf die Oberstufe vorbereitet? 19. Wirst du nach dem Praktikum mehr für die Schule arbeiten? 20. Welchen Schulabschluss möchtest du erreichen ? + 0 Oberstufe HA - -- k.M andere FOR FORQ Benutze bitte die Rückseite, um dich zu konkreteren Fragen zu äußern, z.B. was dir persönlich besonders schwer oder leicht gefallen ist, was (un)gewohnt für dich war, welche Verbesserungsvorschläge du hast usw. Füge individuell weitere Gesichtspunkte hinzu. Nimm kein Blatt vor den Mund, sondern äußere dich freimütig. Vielen Dank für deine Mitarbeit ! bitte wenden bitte wenden bitte wenden bitte wenden bitte wenden und - 92 - schreiben !! - 93 - 6. Das Lehrerbetriebspraktikum Das Lehrerbetriebspraktikum soll Lehrkräften die Möglichkeit eröffnen, sich mit der aktuellen Entwicklung in der Wirtschaft vertraut zu machen sowie ihre Beratungskompetenz beim Prozess der Berufswahlvorbereitung, bei der Vor- und Nachbereitung von Schülerbetriebspraktika und Erkundungen sowie bei wirtschaftlichen Fragestellungen im Fachunterricht zu erhöhen. Lehrerbetriebspraktika sollten vor allem für die Lehrerinnen und Lehrer angeboten werden, die mit der Berufswahlvorbereitung befasst sind, die als Klassenlehrer mit der Beratung oder Organisation von Praktika betraut sind und Fachlehrern, die ihren wirtschaftskundlichen Unterricht realistischer gestalten möchten. Das Praktikum ist eine schulische Veranstaltung. Die Teilnahme an diesen Veranstaltungen genehmigen die Schulleitungen. Die Schulaufsicht kann bei Bedarf eine beratende Funktion ausüben. Den Beiräten „Schule und Beruf“, deren Vorsitz gemeinsam von einer Schulaufsichtsbeamtin oder einem Schulaufsichtsbeamten des Schulamtes und einer Mitarbeiterin und einem Mitarbeiter der Arbeitsagentur wahrgenommen wird, gehören weiterhin an: „je eine Lehrerin und ein Lehrer jeder Schulform der Sekundarstufe I und der Sekundarstufe II einschließlich der Berufskollegs sowie je eine Vertreterin oder ein Vertreter der Industrie- und Handelskammer, der Handwerkskammer und anderer zuständiger Stellen nach dem Berufsbildungsgesetz, der Jugendhilfe, der Arbeitskreise SCHULEWIRTSCHAFT, des Deutschen Gewerkschaftsbundes, der Deutschen Angestelltengewerkschaft sowie der Arbeitgeberverbände“. Die Hilfe und vor allem organisatorische Unterstützung der Beiräte „Schule und Beruf“, die mindestens zweimal im Jahr tagen sollten, kann von interessierten Schulen in Anspruch genommen werden. Hilfestellungen können die Mitglieder des Beirats „Schule und Beruf“ sowohl bei der Auswahl der Betriebe als auch bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Praktika geben. Der Erlass regelt die Dauer der Praktika für Lehrkräfte an allgemein bildenden Schulen mit bis zu zwei Wochen und für Lehrerinnen und Lehrer an Berufskollegs mit bis zu vier Wochen. Im Erlass ist ausdrücklich angesprochen, dass ein Personalaustausch zwischen Betrieben und Schulen gewünscht ist. Das bedeutet, dass vor allem Mitarbeiter der Betriebe aus Ausbildungs- oder Personalabteilungen in der Schule eingesetzt werden können, das Gleiche gilt für den Einsatz der Lehrkräfte im Betrieb. 6.1. Ziele Das Lehrerbetriebspraktikum kann verschiedene Ziele verfolgen und unterschiedliche Schwerpunkte setzen. Es kann einen realistischen Einblick in betriebliche Abläufe, in die Arbeits-, Wirtschafts- und Berufswelt bieten, d.h. wirtschaftliche Grundlagenkenntnisse vermitteln oder die Berufswahlvorbereitungskompetenz erhöhen, wenn Fragen der Berufsausbildung und der Anforderungen in der Ausbildung stärker akzentuiert werden. Ein Praktikum eröffnet drei Erfahrungsbereiche: den Betrieb als ökonomisch-technisches System zur betrieblichen Leistungserstellung von Sachgütern und Sachleistungen und als soziales System kennen zu lernen, Erfahrungen zu sammeln durch eigenes Tun und Tätigwerden sowie Anforderungen am Arbeitsplatz zu erleben. Das Praktikum kann auch eine konkrete Hilfestellung bei der Erstellung eines Schulprogramms mit wirtschaftlichem Profil bieten. - 94 - Ziel ist es, dass Lehrerinnen und Lehrer kompetenter werden im Hinblick auf die Berufswahlvorbereitung und ihren wirtschaftskundlichen Unterricht, um von den Schülerinnen und Schülern als Ansprechpartner mit Kenntnis akzeptiert zu werden. Ein Betriebspraktikum stellt für einen Betrieb eine zusätzliche Belastung dar. Dennoch überwiegen insgesamt die Vorteile. Im Verlauf eines Praktikums besteht hinreichend Gelegenheit, das Unternehmen mit seinen Besonderheiten und seiner Stellung im heimischen Wirtschaftsraum darzustellen, über Ausbildung, Qualifikationsanforderungen oder den wirtschaftlichen Wandel zu informieren und auf der anderen Seite ein aktuelles Bild über die Situation der Schulen zu erhalten. Die sich anbahnende Verbindung zwischen Schule und Betrieb ist ein weiterer Pluspunkt, der sich u.U. langfristig bei der Qualität der Bewerber und bei den Auszubildenden bemerkbar macht. Gut vorbereitete Schülerpraktikanten und Bewerber um Ausbildungsplätze kommen mit realistischeren Vorstellungen von Berufen, ihren Anforderungen, Beschäftigungsperspektiven und Aufstiegsund Zukunftschancen. Wenn es zu einem „Personaltausch“ kommt, d.h. Ausbilder für einen bestimmten Zeitraum in der Schule unterrichten, während die Lehrkraft u.U. zeitgleich ihr Praktikum absolviert, eröffnen sich durch den „Arbeitsplatztausch" für beide Seiten neue Informationsquellen und Möglichkeiten zum Erfahrungsaustausch, die produktiv genutzt und ausgebaut werden können. Wenn die Betriebe die Chance wahrnehmen, bereits in einer frühen Planungsphase das Praktikum mit zu gestalten, leisten sie einen wichtigen Beitrag dazu, dass in den Schulen ein realistisches Bild der Wirtschafts- und Arbeitswelt vermittelt wird. Ein Praktikum, das gut vorbereitet durchgeführt und nachbereitet worden ist, bringt Vorteile für Betrieb und Schule. - 95 - 7. Formen des Lehrerbetriebspraktikums Träger des Lehrerbetriebspraktikums können die Arbeitskreise SCHULEWIRTSCHAFT, örtliche Schulämter, Einzelschulen oder einzelner Lehrerinnen und Lehrern sein. Ob eine Maßnahme ein- oder zweiwöchig ausgeschrieben oder ein Praktikum an mehreren Nachmittagen angeboten wird, ist von Ort zu Ort unterschiedlich. Der Erlass zur „Berufswahlorientierung in der Sekundarstufe I, in der gymnasialen Oberstufe und im Berufskolleg“, der die Durchführung in Block-, Teilzeit- oder als Mischform ermöglicht, zu einer verstärkten Durchführung von Lehrerbetriebspraktika führen. Mit dieser Publikation soll darüber informiert werden, welche Formen des Praktikums für ein Kollegium oder auch für einzelne Lehrerinnen und Lehrer erprobt und zu empfehlen sind. Die Autoren haben die Erfahrung gemacht, dass eine Begegnung mit der Arbeitswelt dann besonders intensiv und lehrreich ist, wenn der Praktikant im Betrieb wirklich mitarbeitet. Das sollte so geschehen, dass sich sein Einsatz nur graduell von dem eines Mitarbeiters, dem er gerade zugeteilt ist, unterscheidet. Dass der Lehrerpraktikant darüber hinaus noch im Sinne von Erkundungen tätig wird, um wirtschaftliche Fragestellungen zu erörtern, ist ein zusätzlicher Aspekt. Ein Lehrerbetriebspraktikum in einem Dienstleistungsbetrieb muss jedoch anders gestaltet werden. Im tertiären Sektor – vor allem bei entscheidungs- und dienstleistungsorientierten Tätigkeiten und Berufen - wird die aktive Mitarbeit häufig durch zu komplexe sachlich-fachliche Gegebenheiten unmöglich sein. In der öffentlichen Verwaltung oder in einer Bank können z.B. Datenschutz oder rechtliche Vorgaben so umfassend und bedeutsam sein, dass in diesen Fällen nur ein „begleitendes Beobachten“ als Einsatzmöglichkeit in Frage kommt, zumal wirkliche Entscheidungen nicht getroffen werden können. Die Praktika sollten in einer Zeit stattfinden, in der die Lehrkräfte nicht voll im Unterricht eingesetzt sind, z.B. wegen eines Schullandheimaufenthalts, während einer Projektwoche oder eines laufenden Schülerbetriebspraktikums, wenn sie selbst keine Betreuungsfunktionen haben oder in der Sekundarstufe II nach den Abiturprüfungen und in der Sekundarstufe I nach der Entlassung der Zehntklässler. Sie können auch in den Ferien stattfinden, z.B. in der letzten Woche der Sommerferien. Da die Genehmigung von der Schulleitung erteilt wird, werden sich im Laufe der Zeit noch weitere Formen herausbilden, die von den hier gemachten Empfehlungen abweichen. Dieses Heft versteht sich so, dass die Vorschläge in erster Linie für Schulleitungen, Kollegien und auch einzelne Lehrer gedacht sind, die sich erstmalig an ein Praktikum für Lehrer heranwagen. Diese Ausarbeitung kann aber durchaus auch für diejenigen eine Hilfe sein, die bereits einmal ein Lehrerbetriebspraktikum durchgeführt haben und jetzt einen erneuten Anlauf nehmen möchten. Neben den Schulämtern und dem Beirat „Schule und Beruf“ bieten sich vor allem die Arbeitskreise SCHULEWIRTSCHAFT an, bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Praktika organisatorische und inhaltliche Hilfe zu leisten. So kennen z.B. die Arbeitskreise geeignete Praktikumsbetriebe. Sie sind in der Lage, Fachleute zu benennen, die bei der Vorbereitung mit Rat und Tat zur Seite stehen können. Ferner sind die Arbeitskreise in der Lage, die organisatorischen Rahmenbedingungen für eine ein- bis dreitägige Vorbereitungstagung auf ein Lehrerbetriebspraktikum zu schaffen. Sie können auch Hilfe geben bei der Festlegung der Ziele eines Praktikums, bei der Ausschreibung der Maßnahme und bei der Terminfestlegung. - 96 - So kann bei der Auswahl der Betriebe vorher geklärt werden, ob und unter welchen Bedingungen ein zeitgleiches Arbeiten von Schüler- und Lehrerpraktikanten möglich erscheint. Die Arbeitskreise sind auch in der Lage, ein erstes Treffen zwischen den zuständigen Betreuern, häufig Ausbilder in den Betrieben und den ausgewählten Lehrern zu organisieren. Letztlich helfen die Arbeitskreise auch bei der Durchführung einer fachgerechten Nachbereitung, z.B. durch Weitergabe von Informationen an einzelne Lehrer oder an alle Kollegen, die im Praktikum beteiligt waren. Die Ergebnisse der Praktika sollten gesammelt und auch an die Betriebe weitergeleitet werden. Die Berufsberatungen der Arbeitsagenturen sind üblicherweise früh darüber informiert, dass neue Berufsbilder oder Berufsfelder genehmigt wurden. Sie kennen häufig auch Betriebe, die in den neuen Berufen bereits ausbilden. Auch von dieser Erfahrung können die Planer frühzeitig profitieren. Bei der Planung sollten auch die Partnerbetriebe und Eltern mit einbezogen werden, da sie Hinweise auf Betriebe geben können, die Lehrerbetriebspraktikanten aufnehmen würden. 7.1. Das einwöchige Lehrerbetriebspraktikum Von den vorgestellten Modellen zur Durchführung von Praktika steht das von vielen bereits erprobte „Einwöchige Lehrerbetriebspraktikum“ an erster Stelle. Zunächst wird nur die Durchführungsphase dargestellt. In der vorher festgelegten Zeit verlegt der Lehrer seinen Arbeitsplatz für eine Woche in einen Betrieb. Dabei ist es selbstverständlich, dass er zu den gleichen Arbeitszeiten arbeitet wie seine neuen „Kollegen“ im Betrieb. Durch geplante Besprechungen mit Vorgesetzten und Ausbildern sollte der Lehrer und die Lehrerin Gelegenheit erhalten, bestimmte Fragen an Ort und Stelle zu klären. Ob darüber hinaus externe Veranstaltungen auf Schulamtsebene oder beim Arbeitskreis SCHULEWIRTSCHAFT durchgeführt werden, muss bei der vorhergehenden Planung geklärt worden sein. Bei solchen Veranstaltungen mit Experten könnten z.B. die Erfahrungen des einzelnen Lehrers mit denen anderer Praktikanten verglichen, relativiert und in einen größeren Zusammenhang gestellt werden. Erstrebenswert ist, dass der Lehrer und die Lehrerin während seiner Praktikumswoche nicht mit schulischen Alltagsproblemen belastet wird. Er sollte seinen Kopf frei haben für jene neuen Eindrücke, die während eines Praktikums auf ihn zu kommen. In Kapitel 8.5 werden ausgewählte Beispiele vorgestellt und mit Erfahrungsberichten dokumentiert. 7.2. Das zweiwöchige Lehrerbetriebpraktikum Eine wesentlich intensivere Begegnung mit der Arbeitswelt findet dann statt, wenn die federführende Stelle ein zweiwöchiges Lehrerbetriebspraktikum anbietet. Hier ergibt sich nicht nur eine bessere Möglichkeit, innerhalb desselben Betriebes verschiedene Arbeitsplätze genauer kennen zu lernen, sondern es können auch andere für die Betriebe selbstverständliche Aspekte wie „Nutzung neuer Technologien“, „Arbeitssicherheit“, „Qualitätsorientierung“, „Zusammenarbeit mit Personalvertretungen“ oder „Ausbildungskonzepte“ kennen gelernt werden. Hier gelingt es u.U. auch in Diskussionen zwischen Vertretern des Betriebes und den Lehrern zu einer vertieften und sachorientierten - 97 - Auseinandersetzung zwischen den Anforderungen der Betriebe an Auszubildende und ihr Vorwissen und dem Wollen und Können der Schule zu kommen. Diese Form des Praktikums stößt wegen der organisatorischen Probleme, die vor allem in der Schule auftreten, erfahrungsgemäss auf große Skepsis, was durch die Nutzung einer Ferienwoche zu lösen wäre. Ein häufig praktizierter Ausweg besteht darin, solche Praktika zeitgleich mit den Schülerbetriebspraktika durchzuführen, dies sollte aber nur umgesetzt werden, wenn die Lehrerinnen und Lehrer währen ihres Lehrerbetriebspraktikums keine eigenen Betreuungsverpflichtungen haben. Der Erfahrungs- und Wissenszuwachs der Lehrern bei späteren Beratungen zur Berufswahl ihrer Schüler, aber auch für den Unterricht mit praxisnahen Beispielen, rechtfertigen den höheren Aufwand zweiwöchiger Lehrerbetriebspraktika. 7.3. Das Praktikum an Nachmittagen Der Erlass bietet auch die Möglichkeit, Lehrerbetriebspraktika nur an Nachmittagen durchzuführen. Diese Sonderform erfordert allerdings von allen Beteiligten ein besonderes hohes Maß an Planung und Organisation während des Praktikums und großen Einsatzwillen des beteiligten Lehrers, da er vormittags weiterhin unterrichtet. Denn erst nach täglich vier Stunden Unterricht geht der Lehrer gegen 13.30 Uhr in den Betrieb, um dann eine „Mittagschicht“ einzulegen. Bei einer Mitarbeit an verschiedenen Arbeitsplätzen eines Betriebes lässt sich der Einsatz zwar gut organisieren, wenn aber auch der Einsatz in einer Lehr- oder Ausbildungswerkstatt vorgesehen ist, ist die Zeit am Nachmittag ungünstig. Diese Form des Praktikums ist zum Kennenlernen bestimmter Tätigkeiten geeignet, nicht aber zum Erleben des Arbeitsalltages oder der Anforderungen in der Berufsausbildung sei es die Mitarbeit in einer Montagegruppe, in der Ausbildungswerkstatt oder das Verpacken von Teilen - , da eine Integration in den betrieblichen Alltag nicht erfolgt. Der Praktikant bleibt „Gast“ im Betrieb. Aufgrund vorliegender Erfahrungen wird diese Form des Praktikums von den Autoren nicht empfohlen. 7.4. Einzelmaßnahmen Einige Schulen führen Praktika auch für einzelne Kollegen oder kleine Gruppen des Kollegiums in eigener Regie durch. Dabei greifen sie häufig auf ihre guten Beziehungen zur Ausbildungsabteilung einiger Unternehmen vor allem aus dem Berufswahlvorbereitungsunterricht zurück. Der organisatorische Aufwand von Einzelmaßnahmen ist sicher geringer als bei den oben beschriebenen Maßnahmen. Man sollte aber bedenken, dass der Erfahrungsaustausch sowie die kritische Reflexion der Einzelerfahrungen bei dieser Form des Praktikums kaum systematisch geleistet werden kann. Der Zugewinn an Beratungskompetenz für einen einzelnen Lehrer in der eigenen Schule rechtfertigt aber auch die Entscheidung für solche Einzelmaßnahmen. Praktika in mehreren Unternehmen mit Teilnehmern aus einer oder unterschiedlichen Schulen auch verschiedener Schulformen bieten einen breiter angelegten Erfahrungshorizont. - 98 - 8. So gelingt es Die folgende Übersicht ist ein Vorschlag für den organisatorischen Ablauf eines Lehrerbetriebspraktikums. Sammeln und Abgleichen von Wünschen und Möglichkeiten zur Durchführung eines Praktikums Beteiligte: Einzelschulen, Schulamt, Beirat „Schule und Beruf“, Verbände, Betriebe, Arbeitskreis SCHULEWIRTSCHAFT, Berufsberatung der Arbeitsagentur Kapitel 8.1 Festlegung des Trägers der Maßnahme, Entscheidung über Ziele und Termine der Maßnahme, Ausschreibung des Praktikums Kapitel 8.1 Durchführung einer ein- bis dreitägigen Vorbereitungstagung Kapitel 8.2 Auswahl der Betriebe durch die Teilnehmer Kapitel 8.2 Information aller Teilnehmer (Lehrerinnen und Lehrer sowie beteiligte Betriebe) Kapitel 8.2 Durchführung des Lehrerbetriebspraktikums, Organisation einer oder mehrerer gemeinsamer Abendveranstaltungen zur Klärung allgemein interessierender Fragen oder Probleme Kapitel 8.3 Durchführung einer ein- bis dreitägigen Nachbereitungstagung, Aufarbeitung der Ergebnisse mit Sammeln und Verteilen der Ergebnisse an alle beteiligten Kollegen und Betriebe, gegebenenfalls Vorstellen der Ergebnisse in Konferenzen einzelner Schulen Kapitel 8.4 - 99 - 8.1. Vorbereitung des Lehrerbetriebspraktikums Sammeln und Abgleichen von Wünschen und Möglichkeiten zur Durchführung eines Praktikums Beteiligte: Einzelschulen, Schulamt, Beirat „Schule und Beruf“, Verbände, Betriebe, Arbeitskreise SCHULEWIRTSCHAFT, Berufsberatung der Arbeitsagentur Festlegung des Trägers der Maßnahme, Entscheidung über Ziele und Termine der Maßnahme, Ausschreibung des Praktikums Wichtig ist, dass bereits bei der Vorbereitung des Lehrerbetriebspraktikums darauf geachtet wird, dass die teilnehmenden Lehrer nach der Veranstaltung den Berufswahlreifeprozess ihrer Schüler mit mehr Beratungskompetenz begleiten bzw. ihren wirtschaftlichen Fachunterricht realitätsbezogener gestalten können. Die Erfahrung der Mitglieder des Beirats „Schule und Beruf“ spielen bei der Auswahl der Praktikumsbetriebe eine große Rolle. In diesem Gremium und bei den Verbänden liegt die Nahtstelle zu den Betrieben, die unter Umständen auch erst von der Sinnhaftigkeit eines Lehrerbetriebspraktikums überzeugt werden müssen; wenn auch die Bereitschaft der Unternehmen, Praktikumsplätze zur Verfügung zu stellen, stark ausgeprägt ist. Die Arbeitskreise SCHULEWIRTSCHAFT kennen Personal- oder Ausbildungsleiter, die bereit sind, in die Schule zu gehen, um dort bei Expertenbefragungen Rede und Antwort zu stehen oder Teile des Fachunterrichts zu übernehmen. An manchen Schulen gibt es Betreuungslehrer, die sich um die Kontakte zu Praktikumsbetrieben und zu Ausbildern in einzelnen Betrieben bemühen. Diese Kolleginnen und Kollegen können anderen Lehrerinnen und Lehrern Anregungen geben, wo und mit welchen Schwerpunkten ein Praktikum durchgeführt werden könnte. Ein wichtiger Punkt der Vorbereitungen besteht darin, dass die Lehrkräfte anhand der Informationen zielgerichtet einen Betrieb auswählen, in dem sie ihr Praktikum absolvieren wollen. Hier sind Hilfestellungen durch erfahrene Ausbilder oft sehr hilfreich. In Zusammenarbeit zwischen dem Lehrerpraktikanten und dem Betrieb können dann die Einsatzpläne für die Zeit des Praktikums erstellt werden. Folgende Punkte sollten erörtert bzw. festgelegt werden: - - Das Praktikum ist eine „dienstliche Veranstaltung“. Der Termin wird festgelegt. Die Dauer des Praktikums beträgt ... Tage Praktisches Arbeiten an realen Arbeitsplätzen eines Betriebes ist den besonderen Bedingungen einer Lehrwerkstatt vorzuziehen. Den Schulleitern wird in einer Vorabveranstaltung die Möglichkeit geboten, sich über die Intentionen und Ziele des Lehrerbetriebspraktikums zu informieren. Lehrerinnen und Lehrer werden in einer Veranstaltung vor dem Praktikum mit dem Anliegen der Planungsgruppe vertraut gemacht; Lehrerinnen und Lehrer, die in ihrer Schule die Aufgabe der Praktikumsbetreuung übernommen haben, sollten verpflichtend eingeladen werden. Ein Katalog mit Themen, die neben der Arbeit im Praktikum, u.U. in Abendveranstaltungen, aufgearbeitet werden können, wird erstellt. - 100 - - - „Neue Berufsbilder“, „Fachkräftemangel und –bedarf“, „Moderne Tarifpolitik“, „Rechte und Pflichten rund um die Ausbildung“, „Neue Testverfahren für Ausbildungsbewerber“, „Wirtschaftliche und soziale Folgen des Strukturwandels“ oder „der lokale Ausbildungs- und Stellenmarkt“ sind typische Themen solcher Vorbereitungstagungen. Als Referenten können Mitarbeiter der Betriebe, der Arbeitsagentur, der Verbände oder auch der Arbeitskreise SCHULEWIRTSCHAFT gewonnen werden. Über das Praktikum werden Dokumentationen angefertigt, die Gegenstand von Diskussionen mit Vertretern der Betriebe, aber auch in Lehrerkollegien sein können. - 101 - Musterbriefe Schulamt für die Stadt ....... An die Koordinationslehrerin, den Koordinationslehrer durch die Schulleitung Lehrerbetriebspraktikum Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege, auf der Informationsveranstaltung im Dezember letzten Jahres wurde bereits angekündigt, dass auch in diesem Jahr ein Lehrerbetriebspraktikum durchgeführt werden soll. Etwa 20 Betriebe haben ihre Bereitschaft erklärt, Lehrerpraktikanten aufzunehmen. Als Termin ist der Zeitraum 08.05. - 19.05.2009 vorgesehen. Das Praktikum verfolgt u.a. diese Zielsetzungen: • Die Ermöglichung von Realbegegnungen mit der Arbeitswelt durch aktive Mitarbeit • Das Kennenlernen verschiedener Berufe und Ausbildungsberufe im heimischen Raum • Das Kennenlernen wichtiger Themen aus der Arbeits-, Wirtschafts- und Berufswelt durch praktikumsbegleitende Diskussionsveranstaltungen • Die Organisation des Gedankenaustauschs über die gemachten Erfahrungen, um unzulässige Generalisierungen zu verhindern. Diese Veranstaltung wird nicht auf Ihr Sonderurlaubskonto angerechnet. Für diese Zeit erfolgt eine dienstliche Abordnung. In einer zweitägigen Veranstaltung - der Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben - werden in Absprache zwischen dem Praktikumsbetrieb und dem Lehrerpraktikanten weitere Einzelheiten festgelegt. Bitte, melden Sie sich bis zum 1. Februar auf dem beiliegenden Formular verbindlich an. Mit freundlichen Grüssen Schulrat Anlage: Anmeldung zum Lehrerbetriebspraktikum vom 08.05. - 19.05.2009 - 102 - Absender Schule Datum An die Vorbereitungsgruppe Lehrerbetriebspraktikum beim Schulamt für die Stadt .......... a.d.D. Hiermit melde ich mich für das vom 08.05. - 19.05.2009 stattfindende Lehrerbetriebspraktikum verbindlich an. _________________________________________________ Name, Vorname _________________________________________________ Schule Mir ist bekannt, dass auf der Vorbereitungstagung wesentliche Einzelheiten festgelegt werden. __________________ Unterschrift __________________ Gesehen, Schulleiter - 103 - Musterbrief für Haupt-, Real- und Gesamtschulen sowie Gymnasien Vorbereitungsgruppe Lehrerbetriebspraktikum für Hauptschulen/Realschulen/Gesamtschulen/Gymnasien im Raum ......... 06.01.2009 An die Praktikumsbeauftragte, den Praktikumsbeauftragten der ....-schule Lehrerbetriebspraktikum Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege, eine Vorbereitungsgruppe aus Lehrerinnen und Lehrern mehrerer Schulformen hat Überlegungen angestellt, auch für Ihre Schulform ein Lehrerbetriebspraktikum durchzuführen. Bereits jetzt haben eine Reihe von Betrieben ihre Beteiligung zugesagt. Termin für dieses Lehrerbetriebspraktikum soll der 20.03. – 25.03.2009 sein. Das Praktikum verfolgt u.a. diese Zielsetzungen: • Die Ermöglichung von Realbegegnungen mit der Arbeitswelt durch aktive Mitarbeit. • Das Kennenlernen verschiedener Berufe und Ausbildungsberufe im heimischen Raum. • Das Kennenlernen wichtiger Themen aus der Arbeits-, Wirtschafts- und Berufswelt durch praktikumsbegleitende Diskussionsveranstaltungen. • Die Organisation des Gedankenaustauschs über die gemachten Erfahrungen, um unzulässige Generalisierungen zu verhindern. Die Maßnahme wurde mit Ihrem Dezernenten bei der Bezirksregierung abgestimmt. Für die Dauer des Praktikums werden Sie dienstlich abgeordnet. In einer zweitägigen Veranstaltung – der Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben werden in Absprache zwischen dem Praktikumsbetrieb und dem Lehrerpraktikanten weitere Einzelheiten festgelegt. Bitte, melden Sie sich bis zum 01. Februar auf dem beiliegenden Formular verbindlich an. Mit freundlichen Grüssen Für die Vorbereitungsgruppe Gez. Unterschrift - 104 - 8.2. Tagung zur Vorbereitung des Praktikums Durchführung einer ein- bis dreitägigen Vorbereitungstagung Auswahl der Betriebe durch die Teilnehmer Information aller Teilnehmer (Lehrerinnen und Lehrer sowie beteiligte Betriebe) Bei der Vorbereitungstagung auf ein Lehrerbetriebspraktikum können Wünsche von verschiedenen Kollegien vorliegen, bestimmte Themen vorab zu bearbeiten. Wenn dies nicht der Fall ist, muss die Vorbereitungsgruppe Vorschläge machen, welche Themen behandelt werden sollten. Die folgenden Aspekte können thematisiert werden: - Wie kann ich Erfahrungen aus dem Lehrerbetriebspraktikum für Schülerbetriebspraktika oder den Fachunterricht nutzen? Neue Berufsbilder und neue Berufsfelder, Mangelberufe Anforderungen an Auszubildende und Mitarbeiter Strukturwandel in der Berufswelt, Bedeutung der Informationstechnologien Technische, wirtschaftliche und soziale Folgen des Strukturwandels Rationalisierung – Gründe und Folgen Neue Technologien, Innovationen im Betrieb Organisations- und Personalentwicklung Wenn über die Zuordnung der Lehrerpraktikanten zu bestimmten Betrieben gesprochen wird, ist das Hinzuziehen von Teilnehmern aus dem Arbeitskreis SCHULEWIRTSCHAFT sehr sinnvoll, da diese Kolleginnen und Kollegen durch ihre regelmäßigen Erkundungen in Betrieben des heimischen Raumes viele Betriebe aus Veranstaltungen kennen und z.B. die Frage, ob ein Betrieb auch als Ausbildungsbetrieb für Schüler der jeweiligen Schulform in Frage kommt, beantworten können. Damit der Lehrer während des Berufswahlreifeprozesses seine Schüler besser beraten kann, ist es sinnvoll, dass Lehrerbetriebspraktika möglichst in solchen Betrieben abgeleistet werden, in denen auch die Schüler ihre Praktika durchführen oder in denen sie später einmal einen Ausbildungsplatz finden. Lehrerinnen sollten nach Möglichkeit nicht nur frauentypische Berufe kennen lernen und damit ihre Beratungskompetenz hinsichtlich der Erschließung neuer Berufsfelder erweitern, dies gilt vice versa für Lehrer. Eine grundlegende Vorbereitung und ein konsequentes Beachten der Tatsache, dass wirklich an einem realen Arbeitsplatz des Betriebes gearbeitet wird, verhindert, dass sich Lehrer als Betriebstouristen oder Hobbyhandwerker verstehen. Die Vorbereitungstagungen mit Referaten und den sich anschließenden Diskussionen sollen bei den teilnehmenden Lehrerinnen und Lehrern zu einer größerer Sicherheit bei der Auswahl des „richtigen“ Betriebes führen. Nach der Festlegung welcher Praktikant in welchen Betrieb geht, sollte die Liste allen Beteiligten zugänglich gemacht werden. Es muss auch entschieden werden, ob sich die Lehrerpraktikantinnen und -praktikanten in ihren Praktikumbetrieben vorstellen oder ob dies in einer großen Runde mit Lehrerinnen und Lehrern sowie den Ausbildungsleitern oder Personalchefs der Betriebe erfolgen soll. - 105 - 8.3. Durchführung des Praktikums Durchführung des Lehrerbetriebspraktikums, Organisation einer oder mehrerer gemeinsamer Abendveranstaltungen zur Klärung allgemein interessierender Fragen oder Probleme Nach den Vorbereitungsveranstaltungen kennt der Lehrerpraktikant seinen Betrieb und den Ansprechpartner. Zusammen können sie jetzt einen Einsatzplan erarbeiten. Häufig ist zu Beginn ein Rundgang durch den Betrieb geplant. Dabei lernt der Praktikant nicht nur die Mitarbeiter des Betriebs kennen, sondern erfährt auch einiges über den organisatorischen Aufbau des Praktikumbetriebes. Spätestens nach der Frühstückspause sollte der Praktikant an seinem „Arbeitsplatz“ sein. Auch hier wird es eine kurze Vorstellung geben, da auch die „Kollegen“ ihren „neuen Kollegen auf Zeit“ kennenlernen sollen. Dann aber sollte der Praktikant damit beginnen, in der Arbeitsgruppe, in der Schicht, im Team mit zu arbeiten und mit seinen Kollegen Schritt zu halten. Ein Autor dieser Publikation musste sich am ersten Morgen, er war als Lehrerpraktikant in einem großen Chemiewerk eingesetzt, einem sehr umfangreichen Sicherheitstraining unterziehen. Erst danach durfte er in den Betrieb. Ein Mitarbeiter sprach den Lehrerpraktikanten insbesondere an den ersten Tagen immer wieder an, um Besonderheiten der Produktion oder Zusammenhänge bei der Fertigung in einem Einzelgespräch zu erläutern. Bei der Erstellung des Einsatzplanes sollte darauf geachtet werden, dass betriebsinterne Informationen bereitliegen und vom Praktikanten auch abgeholt werden. Da die Beratungsqualität des Lehrers in Sachen Berufswahl durch das Praktikum gestärkt werden soll, ist es unbedingt erforderlich, im Einsatzplan einen festen Termin mit dem Ausbildungsleiter oder -verantwortlichen des Unternehmens einzuplanen. Ebenso sollten über die Woche verteilt, Gespräche mit einer Person aus der Betriebsleitung, der technischen und kaufmännischen Leitung, dem Betriebsrat, eventuell mit dem Werksarzt oder dem sonst für den Gesundheitsdienst zuständigen Mitarbeiter geführt werden können. Wenn eine größere Gruppe von Lehrerinnen und Lehrern im gleichen Betrieb das Praktikum durchführen, kann ein Erfahrungsaustausch der Kollegen untereinander gegen Ende der ersten Woche sehr hilfreich sein. Die Organisatoren des Lehrerbetriebspraktikums sollten bei der Gesamtplanung darauf achten, dass die Lehrerpraktikanten im Laufe des Praktikums Gelegenheit erhalten, mit einem Fachmann allgemein interessierende Fragen zu diskutieren oder mindestens Informationen dazu zu erhalten. Fragen wie „Moderne Tarifpolitik“, „Neue Formen der Arbeitszeitgestaltung“, „Einführung von Gruppenarbeit“, „Auswirkungen der Globalisierung auf die heimische Industrie“, „Gründe für Investitionsentscheidungen“ oder „Automatisierung zur Arbeitsplatzerhaltung“ werden auf breites Interesse stoßen. Betriebswirtschaftliche und weiterführende, z.B. arbeitsorganisatorische Aspekte, können in Gesprächen mit der Firmenleitung, dem Betriebsrat, Ausbildern, Auszubildenden und dem Werksarzt oder durch Teilnahme an Besprechungen oder Betriebsversammlungen erkundet werden. Sie sind sowohl für den Berufswahl- als auch für den gesellschaftswissenschaftlichen Fachunterricht bedeutsam. Vorher abzuklären ist die Frage, ob der Praktikant im Betrieb fotografieren darf, um seinen Praktikumsbericht zu illustrieren oder anderen Kollegen später zeigen zu können, wie Arbeitsabläufe im Betrieb organisiert waren. Einem Lehrerbetriebspraktikum, bei dem die Lehrer „richtig mitarbeiten“ müssen, und damit tatsächlich eine Begegnung mit der Arbeitswelt erleben und eventuell „im Schweiße ihres Angesichtes“ erfühlen, ist auf jeden Fall einem Praktikum in einer Aus- 106 - bildungswerkstatt der Vorzug zu geben. Auch wenn die Praktikanten in diesem „Schonbereich“ erleben, wie sie von Auszubildenden angeleitet werden, ist das nicht der Lebensbereich, in dem die Schüler später den größten Teil ihres Lebens verbringen werden. Ausbildungswerkstätten haben ihren besonderen Vorteil darin, dass dort in sich geschlossene Lehrgänge durchgeführt werden können; dazu gehört z.B. das Erstellen von elektronischen Schaltungen oder auch das Erlernen von unterschiedlichen Schweißtechniken; das Kennenlernen der didaktischen Konzepte bei theoretischen Unterweisungen und der Austausch über Arbeitsunterlagen kann ebenfalls dazu gehören. Ein Praktikum, das nur in der Ausbildungswerkstatt stattfindet, hat jedoch den Nachteil, dass die betriebliche Arbeitswelt und der Alltag kaum kennen gelernt werden. Deshalb werden auch in der Ausbildung die Zeiten, die nur in der Ausbildungswerkstatt verbracht werden, zugunsten der frühen Integration in den Betrieb reduziert, um die betriebliche Ernstsituation nicht zu simulieren, sondern an ihr teilzuhaben – sei es in eigenen abgeschlossenen Projektaufträgen oder in abgegrenzten Arbeitsaufträgen, die der Produktion dienen. Deshalb sollten Lehrerinnen und Lehrer, die ihre Schülerinnen und Schüler beraten wollen, reale Arbeitsplatzsituationen kennen gelernt haben. 8.4. Nachbereitung des Praktikums Durchführung einer ein- bis dreitägigen Nachbereitungstagung, Aufarbeitung der Ergebnisse mit Sammeln und Verteilen der Ergebnisse an alle beteiligten Kollegen und Betriebe, gegebenenfalls Vorstellen der Ergebnisse in Konferenzen einzelner Schulen Möglichst kurz nach Beendigung des Praktikums sollte eine Tagung stattfinden, in der die Kolleginnen und Kollegen ihre noch frischen ersten Eindrücke zum Lehrerbetriebspraktikum schildern können. Allein durch diesen Austausch der Erfahrungen gewinnen die Eindrücke bei manchen Kolleginnen und Kollegen einen anderen Stellenwert. Sie gewinnen an Klarheit, werden in größere Zusammenhänge gestellt oder relativieren sich auch. Die sich anschließende Erarbeitung von Praktikumsberichten, Fotoserien, Videofilmen, Informationswänden oder -ständen und Mediotheken zu einzelnen Berufen ist immer dann besonders erfolgreich, wenn sie rechtzeitig terminiert und in einer gemeinsamen Tagung erstellt werden. Bei dieser gemeinsamen Arbeit profitiert jede Kollegin und jeder Kollege von der Erfahrung des anderen Praktikanten. Dem „feedback“ aller Beteiligten dient eine Veranstaltung, in der die Lehrerpraktikanten den Meistern, Mitarbeitern verschiedener Abteilungen oder Ausbildungsleitern der Betriebe, die am Praktikum beteiligt waren, ihre Ergebnisse vorstellen. Diese Veranstaltung, auf der Praktikumserfahrungen vorgestellt werden, bieten auch die Gelegenheit zur kritischen Reflexion und geben Hinweise zur Optimierung des Lehrerbetriebspraktikum mit den Vor- und Nachbereitungsphasen. Die Dokumentation der Erfahrungen aus dem Praktikum sind auch eine gute Sammlung für Informationstage oder Veranstaltungen zur Berufswahl in der Schule. Neben seinen eigenen Ausarbeitungen stehen der Kollegin oder dem Kollegen auch die Arbeiten der anderen am Praktikum beteiligten Lehrerinnen und Lehrer zur Verfügung. Dadurch kann die Zusammenarbeit zwischen Schulen und Unternehmen für eine bessere Berufswahl konkret werden. Tue Gutes und sprich darüber. Die Wichtigkeit dieses Ausspruchs muss im Zusammenhang mit dem Lehrerbetriebspraktikum nicht weiter erläutert werden. Der lokale Rundfunk ist ein gutes Medium, um über das Anliegen der Schulen, der Lehrer und der Betriebe, die Anstrengungen zur Stärkung der Berufswahlkompetenz und die Bemühungen der Forcierung einer wirtschaftlichen Grundbildung zu erhöhen, auch öffentlich zu machen. - 107 - Auch die Mitarbeiter eines Unternehmens sollten z. B. durch Beiträge in Werkszeitungen erfahren, wenn Lehrer sich „Ihr“ Unternehmen ausgesucht haben, um Begegnung mit der Arbeitswelt zu erfahren. Gezielte Befragungen gehören ebenfalls zum Instrumentarium, wenn es darum geht, die Effizienz einer Maßnahme zu überprüfen. Eine gute Pressearbeit ist für das Image aller Beteiligten wichtig. 8.6. Ausgewählte Beispiele Die nachstehend aufgeführten Beispiele erheben keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit. Sie wollen zeigen, wie Lehrerbetriebspraktika erfolgreich durchgeführt worden sind. Als gute Beispiele dienen zwei Raster, nach denen Lehrerbetriebspraktika in den Bereichen Steinfurt (ländlicher Kreis) und Wuppertal (Stadtkreis) organisiert wurden. Im Landkreis Steinfurt wohnten die Lehrer während ihrer Praktikumswoche in einem Tagungshaus und gingen jeweils von dort aus ihrer neuen Tätigkeit nach. Der täglich nach der „Arbeit“ stattfindende Erfahrungsaustausch war besonders intensiv. Der Arbeitskreis SCHULEWIRTSCHAFT Leverkusen organisiert das Praktikum mit Vorund Nachbereitung. Bei der Anmeldung können sich die Teilnehmer für Schwerpunktbereiche entscheiden. Im Bereich Euskirchen/Düren veranstaltete das Schulamt für den Kreis Euskirchen und Düren das Praktikum in Kooperation mit den Vereinigten Industrieverbänden von Düren, Jülich, Euskirchen und Umgebung e.V. und der Kreishandwerkerschaft, die die Praktikumsplätze zur Verfügung stellten. Auch die Arbeitskreise SCHULEWIRTSCHAFT in Olpe bei der Unternehmerschaft Niederrhein und in Leverkusen organisieren Lehrerbetriebspraktika und legen besonderer Wert darauf, bei den Praktikumsplätzen den Wünschen der Praktikanten und Praktikantinnen möglichst nahe zu kommen; sie achten vor allem darauf, dass die unterrichtlichen Belange herausgearbeitet werden. Vorbereitungsveranstaltungen finden hier ebenso statt wie Nachbereitungs- bzw. Auswertungsveranstaltungen, die dem Erfahrungsbericht, Erfahrungsaustausch und der Erstellung einer Dokumentation, z. B. in Form einer Wandzeitung dienen. In Bielefeld und Köln werden Lehrerbetriebspraktika vom Schulamt mit Unterstützung des Arbeitskreises SCHULEWIRTSCHAFT durchgeführt. In Köln wurde beim Praktikum bei der Ford AG vor allem der Aspekt „Mädchen in gewerblich-technischen Berufen“ thematisiert. An einigen Orten werden Lehrerbetriebspraktika auch für Lehrkräfte an Grundschulen angeboten. Entsprechend einer grundschulspezifischen Zielvorstellung stehen vor allem standortbezogene Fragen, z. B. die Infrastruktur der Arbeits- und Geschäftswelt im Stadtteil bzw. im Schulbezirk im Vordergrund. Diese Praktika sollen vor allem den Sachunterricht und die Schulprofilentwicklung unterstützen. Die Erfahrungen mit Lehrerbetriebspraktika zeigen, dass auf beiden Seiten Vorurteile abgebaut werden können und die Kenntnisse über die Situation in den Betrieben auf der einen und über die Situation in der Schule auf der anderen Seite besser und fundierter werden. - 108 - Organisation Steinfurt Organisation Wuppertal Zwei Tage Vorbereitung des Praktikums *Erste Information der Teilnehmer *Organisation/Zuweisung zu Betrieben *Gespräch Teilnehmer/Betriebsvertreter *Nachmittagsveranstaltung *Nachmittagsveranstaltung *Nachmittagsveranstaltung Drei Tage Vorbereitung des Praktikums Individuelle Kontaktaufnahme Praktikanten/Betriebe Fünf Tage Durchführung des Praktikums (Gemeinsame Unterbringung der Praktikanten in einer Tagungsstätte) vier Abendveranstaltungen Zehn Tage Durchführung des Praktikums (Teilnehmer übernachten zu Hause) Eine Zusammenkunft der Gruppe am Abend Zwei Tage Auswertung des Praktikums Verwendung der Dokumentation bei kollegiumsinterner Fortbildung zum Thema „Schülerbetriebspraktikum“ Zwei Tage Auswertung des Praktikums *Präsentation der Ergebnisse für die Betriebe *Nachmittagsveranstaltung Ständiger Kontakt Schulamt/Betriebe Information der beteiligten Schulleiter - 109 - Merkblatt und Anmeldebogen zum Lehrerbetriebspraktikum 1. Ziel des Lehrerbetriebspraktikums (LBP) „Durch den Lernortwechsel/Schule/Betrieb erhalten die Praktikanten die Möglichkeit, die Arbeits-, Wirtschafts- und Berufswelt unmittelbar kennenzulernen. Diese können sie im Unterricht verschiedener Fächer - Sozialwissenschaften, Arbeitslehre, Politik, Deutsch, Geographie u. a. - sowie bei der Gestaltung von Schülerbetriebspraktika und Betriebserkundungen verwerten. 2. Inhaltsbereich Das Praktikum kann unter Berücksichtigung der Vorerfahrungen und der Absichten des Praktikanten nach den folgenden Schwerpunkten ausgerichtet werden: 2.1 Erkundungen von Berufen und/oder Berufsfeldern (Berufswahlvorbereitung) Der Praktikant soll aufgrund seiner Erkenntnisse in der Erkundung von Berufen eine Hilfe für die zielgerichtete Berufswahlvorbereitung erhalten. • • • • • • • • • Erwartungen des Betriebes: Qualifikation durch die Schule Anforderungen an den Auszubildenden im dualen System Ausbildungsgänge Arbeitsplatz andere Verfahrenstechniken kennenlernen neue Technologien/veränderte Arbeitsplätze Wandel der Arbeit und Konsequenzen Arbeitsmarktsituation Zukunftsperspektiven Dokumentation: beruflicher Werdegang/Aspekte einer Berufswahlvorbereitung 2.2 Erfahrungen und Anregungen für das Schülerbetriebspraktikum (SBP) sammeln und nutzen Der Praktikant soll die Vorbereitung, Betreuung und Auswertung des SBP zielgerichtet durchführen können • • • • • • allgemeine Informationen über den Betrieb und seine Struktur einholen welche Arbeitsplätze sind für den Schülerpraktikanten geeignet und welche Möglichkeiten zum eigenen Tun bieten sich an welche Informationen sind für den Schüler zu beschaffen und zu verarbeiten wie sind die Informationen in den Lehrplan einzuordnen Betreuung durch den Betrieb und durch den Lehrer während des SBP Formulieren von Fragen und Anlegen einer möglichen Dokumentation durch den Schüler (Praktikumsmappe...) 3. Organisationsablauf 3.1 Vorbereitungsseminar Begrüßung/Kurzreferat zu einem aktuellen Wirtschaftsthema/Vorstellung des LBPKonzeptes/Statements der Moderatoren zu den differenzierten inhaltlichen Aspekten des LBP/Arbeit in Gruppen mit den Moderatoren/Zusammenfassung der Gruppenarbeitsergebnisse durch die Moderatoren/Vergabe der Praktikumsplätze - 110 - 3.2 Durchführen des Praktikums 3.3 Nachbereitungsseminar Berichte der LBP-Teilnehmer/Vergleich zwischen Intentionen und Ergebnissen/Effizienz im Hinblick auf die Schulpraxis/Arbeit in Gruppen wie im Vorbereitungselement/Zusammenfassung der Gruppenarbeitsergebnisse durch die Moderatoren/Aushändigung der Teilnahmebescheinigungen - 111 - Muster für eine Teilnahmebescheinigung Teilnahmebescheinigung des Veranstalters und/oder des Betriebs Frau/Herr ..... hat vom 10. - 14.04.2009 bei der Firma .................. ein Lehrerbetriebspraktikum absolviert. Ort, Datum Unterschrift u.U. Anlage mit Praktikanteneinsatzplan - 112 - Das Lehrerbetriebspraktikum des Arbeitskreises SCHULEWIRTSCHAFT Olpe Bericht von Reinhard Heer Der Arbeitskreis SCHULEWIRTSCHAFT beim Arbeitgeberverband für den Kreis Olpe e.V. bietet jedes Jahr ein Lehrerbetriebspraktikum an. Zeit Ab Entlassung der 10. Klässler, also in der Regel ca. 1½ Wochen vor Beginn der Sommerferien. Dauer ca. 1 bis 2 Wochen je nach Ferienbeginn innerhalb der Schulzeit Schulformen Haupt-, Real-, und Förderschulen, Gymnasien, Berufskollegs Erfahrungsgemäß sind Haupt- und Förderschulen gut vertreten, Realschulen und Gymnasien selten bzw. gering und Berufskollegs nie. Personenzahl ca. 15 bis 20 Damen und Herren Im letzten Jahr waren 40 % der Teilnehmer Damen trotz des Themas "Sicherer Umgang mit Holzverarbeitungsmaschinen“. Themen Das jeweilige jährliche Thema wird vom Leiter des Arbeitskreises (gleichzeitig auch Leiter des Lehrerbetriebspraktikums) nach Absprache mit dem Schulamt für den Kreis Olpe, dem Arbeitgeberverband und dem Beirat „Schule und Beruf“ abgestimmt. Dabei wird Wert darauf gelegt, dass im Lehrerbetriebspraktikum unterrichtliche Themen berücksichtigt werden. Inhalte/Ziele Die Inhalte, Ziele und Schwerpunkte des Praktikums werden in Absprache mit dem beteiligten Verband festgelegt und den Betrieben vorgelegt. Betriebe Der Leiter wählt zusammen mit dem Verband die beteiligten Betriebe aus, wobei für den einzelnen Praktikanten die Nähe der Schule zum Betrieb besonders berücksichtigt wird. Der Praktikant wird über die Wahl des Betriebes informiert und bestätigt diese. In der Regel finden die Praktika in verschiedenen Betrieben statt, selten in nur einem. Form Anfangs wurde ein freies Lehrerbetriebspraktikum durchgeführt. Dabei konnten die Teilnehmer und Teilnehmerinnen sowohl ihren Praktikumsschwerpunkt eigenverantwortlich festlegen und einen Betriebswunsch äußern. Seit ca. 12 Jahren wird jedoch das gelenkte Lehrerbetriebspraktikum von den Teilnehmern bevorzugt, d. h. dass das gesamte Praktikum unter einem Thema steht, welches den angesprochenen Unternehmensverbänden sowie allen o. g. Schulen des Kreises bekannt gegeben wird. Die Ausschreibung erfolgt ca. 4 Monate vor Praktikumsbeginn. Im gelenkten Lehrerbetriebspraktikum fühlen sich nach eigenen Angaben die Teilnehmer sicherer. Außerdem kann ein Thema tiefgründiger erarbeitet werden. Die Betriebe ihrerseits begrüßen die Festlegung auf ein Thema, da dieses auch ihnen die Planung und Organisation erleichtert. - 113 - Durchführung - Vorbereitung: Je nach Thematik wird ca. 4 Wochen vor Beginn ein Vorbereitungstreffen durchgeführt, wobei dann auch die Ziele des Lehrerbetriebspraktikums sowie die Praktikumsbetriebe den Lehrern/innen benannt werden. Oder: Zu Beginn des Lehrerbetriebspraktikums wird in einer "simulationsgebundenen Betriebserkundung" oder in Referaten das Thema erarbeitet und die Ziele des Lehrerbetriebspraktikums verdeutlicht. - Praktikum: Danach sind die Praktikanten in den Betrieben. Ungefähr in der Mitte des Praktikums werden die Praktikanten zu einem ersten Erfahrungsaustausch eingeladen, der dann mit einer weiteren gemeinsamen Erkundung eines besonderen Betriebes bzw. Vorträgen eines Fachmannes/Fachfrau z. B. in einer Uni verbunden ist. Bisher einmalig wurde dabei auch der Betrieb für den Praktikanten gewechselt. - Abschluss: Zum Schluss des Lehrerbetriebspraktikums werden die Praktikanten sowie die Vertreter der beteiligten Betriebe, die Vertreter der Verbände, des Schulamtes, des Beirats „Schule und Beruf“ usw. erneut zum Erfahrungsaustausch eingeladen, wobei die angestrebten Ziele überprüft werden. Besonderer Wert wird darauf gelegt, dass die Kolleginnen und Kollegen erläutern, wie sie ihre Erfahrungen im Unterricht umsetzen werden und wie eine weitere Zusammenarbeit zwischen den Schulen und Betrieben erfolgen könnte. Auch das Urteil der betrieblichen Betreuer ist hier besonders gefragt. Ggf. werden weitere Treffen angeregt. - 114 - Das Lehrerbetriebspraktikum der Arbeitskreise SCHULEWIRTSCHAFT bei der Unternehmerschaft Niederrhein Bericht von Hartmut Schmitz Das Lehrerbetriebspraktikum dauert jeweils eine Woche. Es findet in Absprache mit folgenden Institutionen statt: Beirat „Schule und Beruf“ Schulträger Schulamt Teilnehmer und Teilnehmerinnen am Lehrerbetriebspraktikum sind Lehrer und Lehrerinnen aller Schulformen der Sekundarstufen I und II. Inhalte und Ziele des Lehrerbetriebspraktikums Das Lehrerbetriebspraktikum führt die Lehrerinnen und Lehrer durch einen Lernortwechsel aus der Schule heraus in die Betriebe, in denen sich ihnen die Möglichkeit bietet, die Arbeits- und Betriebswelt unmittelbar kennen zu lernen sowie technische, ökonomische und soziale Faktoren eines Betriebes zu erfahren. Die Lehrkräfte lernen produktionstechnische und betriebsorganisatorische Abläufe kennen. Durch ihre Mitarbeit im Betrieb werden sie mit kaufmännischem Denken und betriebswirtschaftlichen Überlegungen konfrontiert, die im Rahmen unternehmerischer Tätigkeit marktbedingt und wettbewerbsorientiert von größter Bedeutung sind. Sie erleben durch eigenes Handeln an einem realen Arbeitsplatz etwaige arbeitsplatzbedingte physische und psychische Belastungen. Der Praktikumsbetrieb vermittelt zusammenhängende Informationen über in der Region vertretene Ausbildungsberufe, Ausbildungsvoraussetzungen, Einstellungsverfahren usw. Die während des Praktikums gesammelten Erfahrungen werden didaktisch aufbereitet und fächerübergreifend in den Unterricht eingebracht. Organisationsrahmen 1. Die Vorbereitung des Praktikums: Rundschreiben an die Schulen informieren die Lehrkräfte über das Lehrerbetriebspraktikum; gleichzeitig wird zur Teilnahme eingeladen (s. Anlage). Die Anmeldungen zum Praktikum werden ausgewertet. Die Praktikumsplätze werden vermittelt. Vorbesprechung mit allen Teilnehmern des Praktikums. Bei der Vorbesprechung wird den Teilnehmern der Begründungszusammenhang der Fortbildungsmaßnahme dargelegt. Die inhaltliche Dimension und die angestrebten Ziele werden besprochen. Die namentliche Verteilung der Praktikumsplätze wird vorgenommen. 2. Die Durchführung des Praktikums: Die teilnehmenden Lehrerinnen und Lehrer stellen sich vor Beginn des Praktikums in den Betrieben vor. Sie verbringen eine Woche in den Betrieben und werden von den Organisatoren besucht. Es finden Gespräche zwischen Vertretern der Betriebe, Lehrern und Besuchern statt. Erfahrungen werden ausgetauscht, Probleme besprochen und gemeinsame Lösungsvorschläge entwickelt. Die Praktikanten erkunden ihren Praktikumsbetrieb im Hinblick auf ihre Zielsetzungen. - 115 - 3. Die Nachbereitung des Praktikums: Während und im Anschluss an das Praktikum bearbeiten die Lehrer u. U. in Zusammenarbeit mit den Betrieben einen vorstrukturierten Erfahrungsbericht. Die Erfahrungsberichte werden gesammelt und von den Organisatoren ausgewertet. Es findet eine Nachbesprechung statt, an der alle Lehrerinnen und Lehrer, die am Lehrerbetriebspraktikum teilgenommen haben und Vertreter der Betriebe teilnehmen. Im Rahmen dieser Nachbesprechung berichten die Lehrkräfte und die Betriebsvertreter über die gewonnenen Erfahrungen. Dabei werden auch die Erwartungshaltungen und die angetroffene Realität miteinander verglichen. Die Wirksamkeit der Fortbildungsmaßnahme und die Möglichkeit der unterrichtlichen Umsetzung werden diskutiert. Konstruktive Kritik, Änderungs- und Verbesserungsvorschläge werden eingebracht, um sie bei der Vorbereitung des kommenden Lehrerbetriebspraktikums zu berücksichtigen. Der wirksame Austausch von Informationen, Erfahrungen und Interessen führt bei den Unternehmensvertretern zu einem höheren Verständnis für die Bildungs- und Erziehungsaufgaben der Schule in der Gegenwart und bei den betroffenen Lehrerinnen und Lehrern zu einer Relativierung ihres Verständnisses von der Arbeitswelt. Nur auf der Basis eines gegenseitigen Verstehens gelingt es der Schule, ihrem Bildungsauftrag, die Schüler auf die Arbeits- und Berufswelt vorzubereiten, nachzukommen. - 116 - Zurück bis spätestens ___________________ Anmeldung zum Lehrerbetriebspraktikum Name/Vorname: __________________________________________________________________ Schule: __________________________________________________________________________ Hiermit melde ich mich zum Lehrerbetriebspraktikum in der Zeit vom ______________ an. __________________________________________________________________________________ Datum Unterschrift Bitte beantworten Sie uns folgende Fragen: 1. In welchem Berufsfeld möchten Sie Ihr Praktikum ableisten? Nummerieren Sie bitte drei Berufsfelder in der Rangfolge Ihrer Wünsche. ________Metalltechnik _______ Elektrotechnik _______Bautechnik ________Holztechnik _______ Agrarwirtschaft _______Drucktechnik ________Farbtechnik u. _______ Ernährung u. Haus- _______Chemie, Biologie, Raumgestaltung wirtschaft Physik ________Wirtschaft/Verwaltung/Dienstleistungsbereich (Bitte beachten Sie: Im Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung bestehen i. d. R. nur begrenzte Möglich keiten zur praktischen Tätigkeit.) 2. Würden Sie lieber in einem _______Handwerksbetrieb oder einem _______ Industriebetrieb oder im _______Dienstleistungsbereich (z. B. Handel, Banken, Versicherungen) eingesetzt werden? 3. Welchen Bereich innerhalb des Betriebes möchten Sie schwerpunktmäßig erkunden? _______Ausbildung _________Sozialer Bereich _______Produktion _________Betriebsorganisation _______Ökonomischer Bereich _________Einsatz neuer Medien und Technologien 4. Welche Wünsche und Anregungen möchten Sie uns darüber hinaus mitteilen? __________________________________________________________________________________ __________________________________________________________________________________ Für Ihre Mühe herzlichen Dank! - 117 - - 118 - Das Lehrerbetriebspraktikum in Bielefelder Betrieben Bericht von Ursula Reinartz Lehrerbetriebspraktikum in Bielefeld für alle Lehrerinnen und Lehrer Das Lehrerbetriebspraktikum in Bielefeld ist in ein regionales Netzwerk integriert und findet im Rahmen zweier Zeitfenster statt, innerhalb derer Lehrerinnen und Lehrer die für ihre Schule günstigen Zeiten für das Praktikum wählen können. Die Betriebe geben ebenfalls an, wann sie Praktikantinnen oder Praktikanten am besten unterbringen können. Das Praktikum sollte in Zeiten absolviert werden, wenn die Schule den Unterricht des Lehrerpraktikanten/der Lehrerpraktikantin leichter vertreten kann. Die Koordinatoren gleichen die Zeitbereiche ab und weisen die Lehrerpraktikanten den entsprechenden Betrieben zu. Dadurch wird das Praktikum zeitlich besser verteilt und ggf. optimiert. Es sollen vorrangig Zeiten gewählt werden, in denen die Lehrkraft in der Schule freigestellt werden kann (Entlassjahrgänge sind schon verabschiedet, es finden Klassen-, Studienfahrten oder Schülerbetriebspraktika statt, o. ä. auch in den Ferien kann das Praktikum absolviert werden). Eingebunden wird das Praktikum in das einführende Vorbereitungsseminar und ein Nachbereitungsseminar, in dem die erfahrenen Eindrücke gebündelt und für den Einsatz in der Schule aufbereitet werden. Beide Veranstaltungen finden unter Beteiligung der Betriebsvertreter/innen statt und bilden somit die Eckpfeiler für das Praktikum. Ein Leitthema (das jährlich wechselt) erweitert jeweils die Lehrerfortbildungsmaßnahme. Mit einem Anmeldeformular kann man sich anmelden und angeben, in welchem Zeitraum man das Praktikum absolvieren möchte bzw. kann. Nach erfolgter Zuweisung erhalten die Lehrkräfte die entsprechende Bestätigung mit Angaben über die genaue Zeit und den Praktikumsbetrieb, sowie einen genauen Ablaufplan für das Vor- und Nachbereitungsseminar aus dem auch das jeweilige Leitthema ersichtlich ist. Weitere Informationen können bei den Mitgliedern des Koordinatorenteams erfragt werden: Oliver Rouvray, Max-Planck-Gymnasium Bielefeld, zuständig für GY, GesS, BK (Tel. 0521-51-2398 oder 5218174 – email: [email protected]) Annette Goldbecker-Minner, Realschule Jöllenbeck, zuständig für RS + Firmen (Tel. 0521-51-6618 oder 8973970 – email: [email protected]) Gabriele Gehrke-Brinkmann, Hauptschule Heepen zuständig für HS, SoS (Tel. 0521-51-6697 oder 05232/3385 – email: [email protected]) oder beim: Arbeitgeberverband Bielefeld, Dr. Werner Efing (Geschäftsführer), Am Sparrenberg 8, D-33602 Bielefeld Tel.: 0521 - 964870; Fax: 0521 - 9648788 Email: [email protected] www.gildenhaus.de/aufgaben/schule.html - 119 - Lehrerbetriebspraktikum Bielefeld eingebunden in ein regionales Netzwerk Kooperationspartner: Arbeitgeberverband Bielefeld Bezirksregierung Detmold Schulamt Bielefeld Agentur für Arbeit Bielefeld Koordinatoren: Annette Goldbecker-Minner, Realschule Jöllenbeck Oliver Rouvray, Max-Planck-Gymnasium Bielefeld Gabriele Gehrke-Brinkmann, Hauptschule Heepen Siemens AG Deutsche Telekom AG Boge Kompressoren Marktkauf Holding GmbH W. Bertelsmann Verlag Möller Group Dr. August Oetker KG Miele Werk Bielefeld Sparkasse Bielefeld Ev. Johanneswerk Bielefeld Uni Bielefeld SWA-Projekt - 120 - Arbeitskreis Schule/Wirtschaft Gildenhaus e. V. Industrie- und Handelskammer OW Handwerkskammer OWL Einzelhandelsverband OWL Unternehmerverband Metall Bielefeld Das Lehrerbetriebspraktikum gliedert sich in drei Bereiche: Das Lehrerbetriebspraktikum in Bielefeld • Vorbereitungsveranstaltung als Seminar (nachmittags) • Realphase von fünf Werktagen in einem Betrieb (ganztägig) • Nachbereitungsveranstaltung als Seminar (nachmittags) Das Vorbereitungsseminar, die Realphase und das Nachbereitungsseminar. In beide Seminare ist eine (Gildenhaus)Referentin, die aus dem Bereich der Berufsbildenden Schulen und der Erwachsenenbildung stammt, involviert. Sie erarbeitet gemeinsam mit Firmenvertreterinnen und –vertretern mit den Lehrerinnen und Lehrern Kriterien, die in der Realphase erkundet werden sollen und bündelt im Nachbereitungsseminar wiederum gemeinsam mit den Firmenvertreterinnen und –vertretern Erfahrungen, um sie dann für die Umsetzung in der Schule aufzubereiten. Das Vorbereitungsseminar • Vorstellungsrunde • Übersicht über die Ausbildungsstellensituation in Bielefeld (AA) • Vortrag zu einem Leitthema (Fachreferent) • Erarbeitung von Erkundungsaspekten mit Firmenvertretern als Vorbereitung der Realphase (Bildungsreferent) - 121 - Betriebspraktikum bei der Firma Boge Kompressoren Betriebspraktikum bei der Deutschen Telekom Nachbereitungsseminar • Austausch der unterschiedlichen Praktikumserfahrungen • Erarbeitung von Kriterien für die Umsetzung in Schule, gemeinsam mit Firmenvertretern (Bildungsreferent) • Evaluation - 122 - Hier als Beispiel ein alter Ablaufplan, den jeder Praktikant bzw. jede Praktikantin über die Schulleitung zugesandt bekommt. Die Zeiten des Praktikums bestimmen die Schulen selbst. Zeiten des Praktikums • • • • • Jede Schule bzw. Lehrkraft bestimmt den Zeitraum selbst, folgende Zeiten sollten vorzugsweise gewählt werden: Ferien (Herbst-, Oster-, Sommerferien, letztere eingeschränkt) während der Schülerpraktika Klassenfahrten/Landschulaufenthalte nach Verabschiedung der Abschlussklassen Zeiten in denen Vertretungen leichter möglich sind - 123 - Außer den Weihnachtsferien können alle Ferien für die Absolvierung eines solchen Praktikums gewählt werden. Allerdings gibt es auch in den Sommerferien gewisse Einschränkungen, weil es in einigen Unternehmen Betriebsferien gibt, andere Unternehmen in den Sommerferien nur eine Notbesetzung haben und deshalb dann keine Praktikanten verkraften können. Als günstig haben sich z. B. erwiesen Zeiten, in denen Klassenfahrten stattfinden, die Zeiten von Schülerbetriebspraktika, nach der Entlassung der Abgangsjahrgänge (10. bzw. 13. Jahrgangsstufe), letzte Schulwoche (halbe Schulwoche und zwei Ferientage). Da es sich um eine Lehrerfortbildung handelt, die auch von unterschiedlichen Lehrkräften wiederholt werden kann, bieten wir ein jährlich wechselndes Leitthema an, jeweils mit einem Referenten einer Referentin aus der Wirtschaft (IHK, HWK, Betrieb o. ä.), um die Lehrkräfte auch so weiterzubilden. Immer eingebunden ist die Agentur für Arbeit. Ein Mitarbeiter stellt jeweils den aktuellen Stand der Lehrstellensituation in OWL dar und zeigt auf, wie viele Schülerinnen und Schüler vermittelt werden konnten und wie viele z. B. auch in berufsbegleitende Maßnahmen oder außerbetriebliche Ausbildungen überführt werden mussten oder gar keine Lehrstelle bekommen haben. Jährlich wechselnde Leitthemen • Fachkräftemangel und bedarf • Die heimische Wirtschaft im Sog der Globalisierung? • Personalstrukturen und Personalentwicklung • Neue Berufsbilder (z. B. Umwelt- oder Gesundheitsberufe, Fachkraft für Lagerwirtschaft, Eventkaufmann o. ä.) - 124 - Zum Abschluss gibt es ein Zertifikat, wenn die komplette Lehrerfortbildung absolviert worden ist oder eine Bescheinigung über die absolvierten Teile. Eine insgesamt sehr lohnende Lehrerfortbildung, die von einem Koordinatorenteam koordiniert und organisiert wird. Das Koordinationsteam „Lehrerbetriebspraktikum“ in Bielefeld: • Oliver Rouvray, Max-Planck-Gymnasium Bielefeld, zuständig für GY, GesS, BK (Tel. 0521-51-2398 oder 5218174 – email: [email protected]) • Annette Goldbecker-Minner, Realschule Jöllenbeck, zuständig für RS + Firmen (Tel. 0521-51-6618 oder 8973970 – email:[email protected]) • Gabriele Gehrke-Brinkmann, Hauptschule Heepen, zuständig für HS, FöS (Tel. 0521-51-6697 oder 05232/3385 – email: [email protected]) - 125 - Ziele des Lehrerbetriebspraktikums 1. Förderung eines realistischen Einblicks in Arbeits-, Wirtschafts- und Berufswelt betriebliche Abläufe wirtschaftliche Grundlagen 2. Kennenlernen verschiedener Berufe, Berufsbilder und Ausbildungsberufe im regionalen Raum neue Berufe Medienberufe IT-Berufe Mangelberufe u. a. 3. Sachliche und persönliche Erfahrung im Umgang mit Material, Fertigungsregeln, Personal, Kunden etc. sammeln Sorgfaltspflicht Arbeitsschutz Verhaltensweisen Sprachformen Teamfähigkeit Sozialkompetenz Flexibilität 4. Milieubedingungen von Schüler/innen und deren Eltern verstehen lernen 5. Berufliche Anforderungen in gradueller Abstufung erkennen: Anforderungen unmittelbar beruflicher Art Anforderungen der Höherqualifizierung an die Fähigkeiten, die physische und soziale Stabilität Anforderungen der darüber hinausgehenden sozialen, politischen und freizeitbezogenen Aktivitäten bzw. der Eigeninitiative dazu 6. Technische Vorgänge demonstrieren und verstehbar machen 7. Erfahrungswerte für den Unterricht (Technik-, Arbeits- und Wirtschaftslehre, Deutsch- bzw. sonstigen Unterricht, besonders aber Berufsorientierungs- bzw. Berufswahlunterricht) gewinnen 8. Auf das Schülerbetriebspraktikum und den Berufswahlunterricht durch Kenntnis möglicher Anforderungen an Schülerinnen und Schüler und deren veränderter Chancen, sich mit der eigenen Leistung zu identifizieren, vorbereiten. 9. Den Austausch von Lehrerinnen und Lehrern mit Wirtschaftsvertretern fördern Vergleich von Anforderungsprofilen Gegenseitige Information über eigenen Erwartungen - 126 - Das Lehrerbetriebspraktikum in Köln Bericht von Veronika Heck Nach einigen Jahren Pause wurde in den Jahren 1999 und 2000 erneut ein Lehrerbetriebspraktikum angeboten und die Planung für 2001 läuft. Planung des Praktikum 2000/2001: Oktober: Mitteilung an die Schulen über die Durchführung des Praktikums, Zusendung einer Vorschlagsliste für Betriebe, Anmeldeformular Anmeldung bis Ende Januar 2001 beim Schulamt Februar 2001: Nachmittags zwei vorbereitende Treffen in den Räumen des Schulservice der Stadtsparkasse Köln 1. Treffen: Allgemeine Informationen über das Praktikum 2. Treffen: Erfahrungsaustausch mit Vertretern einiger am Praktikum teilnehmenden Firmen; danach individuelle, der Situation der jeweiligen Schulen entsprechende Festlegung des einwöchigen Praktikumtermins nach den Sommerferien Treffen zum Erfahrungsaustausch, bis dann auch Fertigstellung der Berichte über das Praktikum Erstellung einer Dokumentation über das Praktikum, die die teilnehmenden Kolleginnen und Kollegen sowie die Firmen (diese mit gleichzeitigem Dank für die Ermöglichung des Praktikums) erhalten. Bisherige Erfahrungen: Bisher nahmen jeweils ca. 15 Kolleginnen und Kollegen teil. 10 Haupt- und 6 Sonderschulen waren beteiligt, teilweise kamen im 2. Praktikum Kollegen der Schulen, die bereits beim 1. beteiligt waren. Vorschlagliste für Firmen liegt der Information über das Praktikum bei, Kollegen suchten aber teilweise eigene Betriebe. Bisherige Praktikumsorte: Siemens, Dorint Kongress Hotel, Zimmerei Heidelbach & Adler, Gas- und Elektrizitätswerke (GEW) Köln, Lehr- und Versuchsanstalt für Gartenbau, Schütte, Möbel Hausmann, Leybold, Handwerkerinnenhof, Frisör, Überbetriebliches Ausbildungszentrum Butzweilerhof, Kunstdruckerei Ziegler Beckmann, Steinmetz Dunkel, Ford, Muelhens, Glas Bong, DB Regionalbahn, Die Festlegung eines für alle verbindlichen Termins erwies sich als nicht sinnvoll und führte aus betriebs- und schulinternen Gründen zu Absagen. Überlegung evtl. auch Firmen über ihre Erfahrungen mit dem Praktikum für die Dokumentation berichten zu lassen (bisher noch nicht angefragt). Organisationsablauf des Lehrerbetriebspraktikums in Köln Vorbereitende Arbeitsgruppe Nach dem im vergangenen Jahr durchgeführten einwöchigen Betriebspraktikum für Lehrerinnen und Lehrer war auch in diesem Jahr die Teilnahme am Praktikum möglich. Beim letzten Praktikum führte die Festlegung eines für alle verbindlichen Termins dazu, dass Kollegen aus schulinternen Gründen (z. B. Krankheitsvertretung) kurzfristig ihre Teilnahme absagen mussten. Auch ein kleiner Betrieb hatte sehr kurzfristig wegen Erkrankung der vorgesehenen Praktikumsbetreuerin absagen müssen. Daher wurde in diesem Jahr der Zeitraum für die Durchführung des Praktikums verlängert, der Termin konnte nun – der Situation der jeweiligen Schule entsprechend – individuell festgelegt und von den Praktikanten mit dem Betrieb abgesprochen werden. - 127 - Die Auswahl der Praktikumsfirmen erfolgte auch in diesem Jahr im Hinblick auf spätere Ausbildungsmöglichkeiten für Schüler von Haupt- und Sonderschulen; deshalb wurden nur Firmen berücksichtigt, die ihnen auch Praktikums- bzw. Ausbildungsstellen zur Verfügung stellen. Die Schulen erhielten zu Beginn des Schuljahres eine Mitteilung über den Zeitraum des Lehrerbetriebspraktikums, eine Vorschlagsliste für Praktikumsbetriebe und ein Anmeldeformular. Interessierte Kollegen wurden gebeten, sich bis Ende Januar 2000 anzumelden. Vorbereitungsseminar Bis Ende Februar erfolgten 16 Anmeldungen (11 Kolleginnen und 5 Kollegen). Beim ersten vorbereitenden Treffen in den Räumen des Schulservice der Stadtsparkasse Köln wurde über das Praktikum informiert, außerdem formulierten alle zukünftigen Praktikanten ihre Erwartungen. Die Kollegen erklärten sich auch in diesem Jahr bereit, nach dem Praktikum einen schriftlichen Erfahrungsbericht anzufertigen, damit erneut einige Ergebnisse des Praktikums in einer Dokumentation zusammengestellt werden können, wie es bereits im vergangenen Jahr nach dem Beispiel der Schulbezirke Euskirchen/Düren erfolgte. Anfang März fand die zweite Zusammenkunft statt, die als Erfahrungsaustausch zwischen Kollegen und Vertretern der Wirtschaft geplant war. Herr Grieser war als zuständige Schulaufsicht anwesen, erneut erschienen Herr Rieck von der Firma Alfred Schütte und Herr Osterode vom Dorint Kongress, die auch im vergangenen Jahr Lehrerpraktikanten betreut hatten. Herr Kastleiner von der Handwerkskammer hatte sich ebenfalls bereit erklärt, zu dem Treffen zu kommen. Ihre langjährige Erfahrung im Ausbildungsbereich führte zu einem engagierten Gespräch mit den anwesenden Kolleginnen und Kollegen über Zielsetzung und Durchführung des Praktikums sowie die Umsetzung der Erfahrungen in den Schulalltag. Am einwöchigen Praktikum nahmen – vom 8. Mai beginnend – schließlich noch 14 Lehrer teil, 10 Kolleginnen und 4 Kollegen. Folgende Praktikumsstellen wurden ausgewählt: Überbetriebliches Ausbildungszentrum Butzweilerhof, DB Regionalbahn, Ford AG, GEW Köln, Dorint Kongress Hotel, Dunkel (Steinmetz), Möbel Hausmann, Muelhens und Ziegler und Beckmann (Kunstdruckerei). Erfahrungsaustausch und Nachbereitung Beim abschließenden Treffen Ende August tauschten die Anwesenden ihre Erfahrungen aus. Auch in diesem Jahr berichteten alle begeistert über die Praktikumswoche und teilten ihre insgesamt positiven Erfahrungen mit. Hierzu gehörten erneut die freundliche Aufnahme in den Betrieben und die informativen Gespräche mit den dort Beschäftigten. Erneut waren die von den Schülern für die Berufsausbildung erwünschten "Schlüsselqualifikationen" ein wichtiges Thema. Aber auch Freude an praktischer Arbeit (z. B. im Hotel oder bei einem Steinmetz), die ungewohnte körperliche Anstrengung in verschiedenen Arbeitsbereichen sowie der Ablauf eines zeitlich anderen Arbeitstages wurden genannt. Alle am Praktikum Beteiligten waren davon überzeugt, dass die gewonnenen Erfahrungen Einfluss auf ihren Unterricht bzw. auf die Vorbereitung der Schülerbetriebspraktika haben werden. Auch können von ihnen nun die Anforderungen, die Schüler in einem Betrieb erwarten, etwas besser eingeschätzt werden. Zur Auswertung des Praktikums erhielten alle Praktikanten einen Fragebogen zum Ausfüllen. Die meisten der Beteiligten äußerten den Wunsch, an einem weiteren Praktikum teilnehmen zu können. - 128 - - 129 - - 130 - - 131 - - 132 - - 133 - - 134 - - 135 - - 136 - - 137 - - 138 - Tages- Einsatzplan für ein Lehrerbetriebspraktikum in einem Chemiewerk Hier konnte der Praktikant täglich an den Besprechungen der Leitungsgruppe teilnehmen. Die Leitungsgruppe umfasste vom Werksleiter bis zum Meister alle Führungsstufen. Alle Planungen des Tages, alle Reparaturen und alle sonst wichtigen Angelegenheiten der Abteilungen wurden kurz angesprochen. Dadurch war jede Führungskraft für den Tag über alle geplanten Aktivitäten in den Abteilungen informiert. Einsatzplan für Herrn/Frau.........., Datum Herrn/Frau ........ zur Kenntnis 6.30 Uhr Sicherheitsunterweisung durch Herrn/Frau ........... 7.00 Uhr Teilnahme an der Besprechung der Leitungsgruppe 8.00 Uhr Mitarbeit in der Gruppe Mess- und Regeltechnik, Werk Nylon 12.00 Mittagspause nach betrieblicher Möglichkeit 14.00 Uhr 15.00 Uhr Informationsgespräch mit Betriebsrat - 139 - Auszug aus dem Programm für Lehrerbetriebspraktikum in einer Ausbildungswerkstatt eines Großunternehmens Ziel: Praktisches Arbeiten mit Betreuung durch Auszubildende/Ausbilder Kennenlernen der Ausbildung in verschiedenen Berufen Sammeln von Erfahrung in der Arbeitswelt Schwerpunkt gewerblich/technischer Bereich Erster Tag 07.00 Uhr R 131 08.45 Uhr Kantine 09.00 Uhr Werkstatt 12.00 Uhr Kantine 12.30 Uhr Werkstatt 14.45 Uhr R 121 15.30 Uhr Begrüßung, Einteilung nach Elektro/Metall, Spindzuweisung, Einweisung am Arbeitsplatz zur Praktischen Übung Frühstück Praktische Übung Gespräch mit Auszubildenden verschiedener Ausbildungsplätze Mittagessen Praktische Übung Vorbereitung der Dokumentation Schichtende Letzter Tag 07.00 Uhr Werkstatt 08.45 Uhr Kantine 09.00 Uhr Werkstatt 13.00 Uhr Zechenhaus 15.30 Uhr Praktische Übung Frühstück Praktische Übung abschließende Arbeiten Mittagessen anschließend Vorstellen der Ergebnisse des Lehrerbetriebspraktikums Abschlussgespräch Ende der Veranstaltung Zur Abrundung des Wissens und um wirtschaftliche Fragestellungen hinreichend abklären zu können, wurden in einigen Bereichen auch Erkundungen während des Lehrerbetriebspraktikums durchgeführt. - 140 - Träger/Initiator Ansprechpartner Dauer Einführungsveranstaltung Schulamt, Einzelschule, Beirat Betriebe und Lehrer/ Nachmittag Schule/Betrieb, AK Lehrerin SCHULEWIRTSCHAFT Schulamt, Schule, Betrieb oder Tagungshaus Endgültige Festlegung und Ausschreibung Schulamt, Einzelschule, Beirat Träger der MaßSchule/Betrieb, AK nahme SCHULEWIRTSCHAFT Schulamt, Schule, Betrieb oder Tagungshaus Vorbereitungstagung Schulamt, Einzelschule, AK SCHULEWIRTSCHAFT Nachmittag Endgültige Auswahl der Betriebe Lehrer und Vertreter bis zu drei der Betriebe Tage Betriebe mit Angeein Tag bot Information der Teilnehmer und der Betriebe Betriebe, Lehrerpraktikanten Ort Schule, Betrieb Rundschreiben Durchführung des Praktikums, Einsatzpläne Zusätzliche Abendveranstaltung jeweiliger Betrieb mit dem be- Lehrer und Vertreter individuell teiligten Lehrer/Lehrerin der Betriebe AK SCHULEWIRTSCHAFT Lehrer und Ausbilder 1 - 2 StunSchulamt, Berufsberatung den Nachbereitung Schulamt, Einzelschule Lehrer, später Betriebe 2 - 3 Nachmittage Schule, Verbandsgebäude Vorstellen der Ergebnisse - für alle - für Kollegien diverse Lehrerpraktikanten individuell diverse - 141 - Betrieb Verbandsgebäude, BIZ, Betrieb 8.6 Struktur der Maßnahme im Überblick Maßnahme 9. Wissenswertes rund ums Lehrerbetriebspraktikum • Dauer der Praktika Für Lehrerinnen und Lehrer an allgemein bildenden Schulen sollen die Praktika bis zu zwei Wochen dauern. Für Lehrkräfte an Berufskollegs ist eine Dauer bis zu vier Wochen vorgesehen. Die Praktika können auch in den Ferien durchgeführt werden. Sonst sind die üblichen Zeiten zu nutzen, z.B. wenn Lehrkräfte nicht voll im Unterricht eingesetzt werden können (Schullandaufenthalt, Projektwoche, Schülerbetriebspraktika - soweit die Lehrkräfte keine eigenen Betreuungsverpflichtungen haben nach Schulentlassungen u.ä.). • Beratungstätigkeit Laut BASS 12 – 21 Nr. 4 ist Beraten neben Erziehen, Unterrichten und Beurteilen eine Aufgabe aller Lehrerinnen und Lehrer. Dabei bezieht sich die Beratung der Schülerinnen und Schüler sowie der Erziehungsberechtigten auf die Bildungsangebote der Schulen, auf Schullaufbahnen und berufliche Bildungswege einschließlich der Berufswahlvorbereitung. • Erlass zum Lehrerbetriebspraktikum Siehe Runderlass „Berufswahlorientierung in der Sekundarstufe I, in der gymnasialen Oberstufe und im Berufskolleg“ des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 6.11.2007 (BASS 12-21) s. Erlass Seite 9ff. • Genehmigung Zuständig für Genehmigung des Lehrerbetriebspraktikums ist die Schulleiterin, der Schulleiter. Zur Beratung kann die Schulaufsicht hinzugezogen werden. • Musterbriefe Musterbrief mit der Aufforderung zur Anmeldung zum Lehrerbetriebspraktikum Formular zur Anmeldung zum Lehrerbetriebspraktikum Musterbriefe siehe Seiten 78-86 • Personalaustausch Der Erlass sieht vor, dass in der Zeit, in der Lehrkräfte in die Betriebe gehen, um ihr Praktikum abzuleisten, Ausbildungsverantwortliche in der Schule unterrichten. - 142 - • Praktikumsbetriebe Damit der Lehrer während des Berufswahlreifeprozesses seine Schüler besser beraten kann, ist es sinnvoll, dass Lehrerbetriebspraktika möglichst in solchen Betrieben abgeleistet werden, in denen auch die Schüler ihre Praktika durchführen oder in denen sie später einmal einen Ausbildungsplatz finden. Lehrerinnen sollten dabei nach Möglichkeit auch nicht frauentypische Berufe kennen lernen und damit sie ihre Beratungskompetenz hinsichtlich der Erschließung neuer Berufsfelder erweitern. • Reisekosten Es stehen keine Mittel für Reisekosten zur Verfügung. Den Lehrkräften sollten deshalb höchstens vergleichbare Kosten wie beim Weg zur Schule entstehen. • Versicherung Praktika sind Dienstveranstaltungen mit Dienstunfallschutz. • Vor- und Nachbereitung Sinnvoll ist es, Praktika gründlich vor- und nach zubereiten. Dazu ist geeignete Unterstützung zu erfahren bei: • den Beiräten „Schule und Beruf“ zum Schülerbetriebspraktikum, • den Arbeitgeberverbänden, Industrie- Handels- und Handwerkskammern, • der Berufsberatung der Arbeitsagenturen, • den Arbeitskreisen SCHULEWIRTSCHAFT • und anderen zuständigen Stellen je nach regionaler Gegebenheit. • Wer sollten an einem Praktikum teilnehmen? Lehrerinnen und Lehrer der Sekundarstufen I und II, die ihre Beratungskompetenz beim Prozess der Berufswahlvorbereitung sowie bei der Aufarbeitung wirtschaftlicher Fragestellungen im Fachunterricht erhöhen wollen. - 143 - Ansprechpartner SCHULEWIRTSCHAFT Nordrhein-Westfalen Ahaus/Borken/ Coesfeld/Gronau Ahlen Altena/MittelLenne Arnsberg Beckum/Oelde BergischGladbach Verband: Unternehmensverband „Aktive Unternehmen im Westmünsterland e.V.“ Ansprechpartnerin im Verband: Beate Zeineddine Südlohner Weg 40 48703 Stadtlohn Tel.: 02563/2073-0 Fax: 02563/2073-12 e-mail: [email protected] http://www.aiw.de Verband: Verband Münsterländischer Metallindustrieller e.V. Ansprechpartnerin im Verband: Dr. Elisabeth Poletti Haus Sentmaring 7 48151 Münster Tel.: 0251/237788-0 Fax: 0251/237788-9 e-mail: [email protected] http://wwwvmm-muenster.de Verband: Märkischer Arbeitgeberverband e.V. Ansprechpartner im Verband: Philipp Albert Erich-Nörrenberg-Str. 1 58636 Iserlohn Tel.: 02371/ 8291 5 Fax: 02371/ 8291 91 e-mail: [email protected] http://www.mav-net.de Verband: Unternehmensverband Westfalen-Mitte e.V. Geschäftsstelle Arnsberg Ansprechpartner im Verband: Klaus Bänsch Goethestr. 28 59755 Arnsberg Tel.: 02932/9718-0 Fax: 02932/9718-12 e-mail: [email protected] http://www.uvwm.de Verband: Verband Münsterländischer Metallindustrieller e.V. Ansprechpartnerin im Verband: Dr. Elisabeth Poletti Haus Sentmaring 7 48151 Münster Tel.: 0251/237788-0 Fax: 0251/237788-9 e-mail: [email protected] http://wwwvmm-muenster.de Verband: Arbeitgeberverband der Metall- und Elektroindustrie Köln e.V. Ansprechpartner im Verband: Dr. Meinolf E. Sprengelmeier Herwarthstr. 18-20 50672 Köln Tel.: 0221/ 57904-0 Fax: 0221/57904-22 e-mail: [email protected] http://www.agvmetall-koeln.de - 144 - Bielefeld Verband: Unternehmerverband der Metallindustrie Bielefeld e.V. Ansprechpartner im Verband Dr. Werner Efing Am Sparrenberg 8 33602 Bielefeld Telefon 0521/9 64 87-0 Fax: 0521/96487-87 e-mail: [email protected] http://www.unternehmerverband.de Bocholt Verband: UVRN-Unternehmerverband Ruhr-Niederrhein e.V. Ansprechpartnerin im Verband: Elisabeth Schulte Düsseldorfer Landstraße 7 47249 Duisburg Tel.: 0203/99367-125 Fax: 0203/355714 e-mail: [email protected] http://www.uvgruppe.de Bochum Verband: Arbeitgeberverband der Eisen- und Metallindustrie f. Bochum u. Umgebung e.V. Ansprechpartner im Verband: Bernd Brucker Königsallee 67 44789 Bochum Tel.: 0234/58877-0 Fax: 0234/58877-70 e-mail: [email protected] http://www.agv-metall.de und www.arbeitgeber-ruhr-lippe.de Bonn Verband: Arbeitgeberverband Bonn und Rhein-Sieg-Kreis e.V. Ansprechpartner im Verband: Karl O. Schucht Kekuléstraße 31 53115 Bonn Tel.: 0228/201820 Fax: 0228/223361 e-mail: [email protected] Castrop-Rauxel Verband: Unternehmensverband der Metallindustrie für Dortmund und Umgebung e.V. Ansprechpartner im Verband: Michael Bartilla Prinz-Friedrich-Karl-Straße14 44135 Dortmund Tel.: 0231/ 952052-0 Fax: 0231/ 952052-60 e-mail: [email protected] http://www.uv-do.de Detmold Verband: Arbeitgeberverband Lippe e.V. Fachgruppe Metall- und Elektro-Industrie Ansprechpartner im Verband: Hans-Peter Hemmersbach Arminstraße 11 32756 Detmold Tel.: 05231/ 9385-0 Fax: 05231/ 9385-20 e-mail: [email protected] http://www.agv-lippe.de Dortmund Verband: Unternehmensverband der Metallindustrie für Dortmund und Umgebung e.V. Ansprechpartner im Verband: Michael Bartilla Prinz-Friedrich-Karl-Straße14 44135 Dortmund Tel.: 0231/ 952052-0 Fax: 0231/ 952052-60 e-mail: [email protected] http://www. uv-do.de - 145 - Düren Verband: Vereinigte Industrieverbände von Düren, Jülich, Euskirchen und Umgebung e.V. Ansprechpartnerin im Verband: Daniela Dühr Tivolistr. 76 52349 Düren Tel.: 02421/ 4042-0 Fax: 02421/ 4042-25 oder 42068 e-mail: [email protected] http://www.vivdueren.de und www.papiernachwuchs.de Düsseldorf Verband: Düsseldorfer Arbeitgeberverbände e.V. Ansprechpartner im Verband: Christoph Sochart Achenbachstr. 28 40237 Düsseldorf Tel.: 0211/66908-12 Fax: 0211/66908- 30 e-mail: [email protected] http://www.unternehmerschaft.de Verband: UVRN-Unternehmerverband Ruhr-Niederrhein e.V. Ansprechpartnerin im Verband: Elisabeth Schulte Düsseldorfer Landstraße 7 47249 Duisburg Tel.: 0203/99367-125 Fax: 0203/355714 e-mail: [email protected] http://www.uvgruppe.de Verband: Märkischer Arbeitgeberverband e.V. Ansprechpartnerin im Verband: Annette Tilsner Körnerstraße 25 58095 Hagen Tel.: 02331/9221-0 Fax: 02331/25499 e-mail: [email protected] http://www.mav-hagen.de Verband: Arbeitgeberverband der Metall- und Elektro-Industrie Köln Ansprechpartner im Verband: Dr. Meinolf E. Sprengelmeier Herwarthstr. 18-20 50672 Köln Tel.: 0221/ 57904-0 Fax: 0221/57904-22 e-mail: [email protected] http://www.agvmetall-koeln.de Verband: Essener Unternemerverband e.V. Ansprechpartnerin im Verband: Thorsten Amborst Rolandstr. 9 45128 Essen Tel.: 0201/ 82013-0 Fax: 0201/ 82013-13 e-mail: [email protected] http://www.euv.de Verband: Vereinigte Industrieverbände von Düren, Jülich, Euskirchen und Umgebung e.V. Ansprechpartnerin im Verband: Daniela Dühr Tivolistr. 76 52349 Düren Tel.: 02421/ 4042-0 Fax: 02421/ 4042-25 oder 42068 e-mail: [email protected] http://www.vivdueren.de und www.papiernachwuchs.de Duisburg Ennepetal Erftkreis Essen Euskirchen - 146 - Gelsenkirchen Verband: Arbeitgeberverbände Emscher-Lippe Ansprechpartner im Verband: Dr. Christopher Schmitt Zeppelinallee 51 45883 Gelsenkirchen Tel.: 0209/ 94504-40 Fax: 0209/ 94504-30 e-mail: [email protected] http://www.arbeitgeber-ruhr.de Gevelsberg Verband: Märkischer Arbeitgeberverband e.V. Ansprechpartnerin im Verband: Annette Tilsner Körnerstraße 25 58095 Hagen Tel.: 02331/9221-0 Fax: 02331/25499 e-mail: [email protected] http://www.mav-hagen.de Gütersloh Verband: Unternehmerverband für den Kreis Gütersloh e.V. Ansprechpartner im Verband: RA Burkhard Marcinkowski Kirchstr. 17 33330 Gütersloh Tel.: 05241/ 9875-0 Fax: 05241/ 9875-19 e-mail: [email protected] http://www.uvgt.de Gummersbach Verband: Arbeitgeberverband der Metall- und Elektro-Industrie Köln Ansprechpartner im Verband: Dr. Meinolf E. Sprengelmeier Herwarthstr. 18-20 50672 Köln Tel.: 0221/ 57904-0 Fax: 0221/57904-22 e-mail: [email protected] http://www.agvmetall-koeln.de Hagen Verband: Märkischer Arbeitgeberverband e.V. Ansprechpartnerin im Verband: Annette Tilsner Körnerstraße 25 58095 Hagen Tel.: 02331/9221-0 Fax: 02331/25499 e-mail: [email protected] http://www.mav-hagen.de Hamm/Münster Verband: Bildungswerk Westfalen-Mitte e.V. Lünen/Werne Ansprechpartner im Verband: Peter Hammer Marker Allee 90 59071 Hamm Tel.: 02381/ 98085-0 Fax: 02381/ 880017 e-mail: [email protected] http://www.uvwm.de Herford Verband: Arbeitgeberverband Herford e.V. Ansprechpartner im Verband: Wolfram Jacob Mittelweg 28 32051 Herford Tel.: 05221/ 9336-0 Fax: 05221/ 9336-19 e-mail: [email protected] http://www.arbeitgeberverband-herford.de - 147 - Hilden und Haan Verband: Düsseldorfer Arbeitgeberverbände e.V. Ansprechpartner im Verband: Christoph Sochart Achenbachstr. 28 40237 Düsseldorf Tel.: 0211/66908-12 Fax: 0211/66908- 30 e-mail: [email protected] http://www.unternehmerschaft.de Höxter Verband: Arbeitgeberverband für die Gebiete Paderborn, Büren, Warburg und Höxter e.V. Ansprechpartner im Verband: Annette Stratmann Klingenderstr. 9-11 33100 Paderborn Tel.: 05251/ 5215-5 Fax: 05251/ 5215-77 e-mail: [email protected] www.agv-paderborn.de Verband: Wirtschaftsvereinigung Steinfurt e.V. Birkenallee 115-117 48432 Rheine Tel.: 05971/66070 Fax: 05971/70148 e-mail: [email protected] http://www.wvs-steinfurt.de Verband: Vereinigte Industrieverbände von Düren, Jülich, Euskirchen und Umgebung e.V. Ansprechpartnerin im Verband: Daniela Dühr Tivolistr. 76 52349 Düren Tel.: 02421/ 4042-0 Fax: 02421/ 4042-25 oder 42068 e-mail: [email protected] http://www.vivdueren.de und www.papiernachwuchs.de Verband: Unternehmerschaft Niederrhein Ansprechpartner im Verband: Astrid Holzhausen Ostwall 227 47798 Krefeld Tel.: 02151/ 6270-19 Fax: 02151/ 6270-40 e-mail: [email protected] http://www.unternehmerschaft-niederrhein.de Verband: Arbeitgeberverband der Metall- und Elektro-Industrie Köln Ansprechpartner im Verband: Dr. Meinolf E. Sprengelmeier Herwarthstr. 18-20 50672 Köln Tel.: 0221/ 57904-0 Fax: 0221/57904-22 e-mail: [email protected] http://www.agvmetall-koeln.de Verband: Unternehmerschaft Niederrhein Ansprechpartner im Verband: Astrid Holzhausen Ostwall 227 47798 Krefeld Tel.: 02151/ 627019 Fax: 02151/ 627040 e-mail: [email protected] http://www.unternehmerschaft-niederrhein.de Ibbenbüren Jülich Kleve Köln Krefeld - 148 - Leverkusen/ Opladen Lippstadt Lüdenscheid Lünen Menden Meschede/ Brilon Verband: Arbeitgeberverband der Metall- und Elektroindustrie RheinWupper e.V. Ansprechpartner im Verband: Volker Sailer Rennbaumstr. 75 51379 Leverkusen Tel: 02171/ 7392-28 Fax: 02171/ 7392-11 e-mail: [email protected] http://www.vbu-net.de Verband: Unternehmensverband Westfalen-Mitte e.V. Geschäftsstelle Arnsberg Ansprechpartner im Verband: Klaus Bänsch Goethestr. 28 59755 Arnsberg Tel.: 02932/9718-0 Fax: 02932/9718-12 e-mail: [email protected] http://www.uvwm.de Verband: Arbeitgeberverband der Metall und Elektro-Industrie Lüdenscheid e.V. Ansprechpartner im Verband: Karl-Friedrich Waffel Staberger Str. 5 58511 Lüdenscheid Tel.: 02351/ 9088-0 Fax: 02351/ 9088-90 e-mail: post@agv-de http://www.agv.de Verband: Unternehmensverband der Metallindustrie für Dortmund und Umgebung e.V. Ansprechpartner im Verband: Michael Bartilla Prinz-Friedrich-Karl-Straße14 44135 Dortmund Tel.: 0231/ 952052-0 Fax: 0231/ 952052-60 e-mail: [email protected] http://www.uv-do.de Verband: Märkischer Arbeitgeberverband e.V. Ansprechpartner im Verband: Philipp Albert Erich-Nörrenberg-Str. 1 58636 Iserlohn Tel.: 02371/ 8291-5 Fax: 02371/ 8291-91 e-mail: [email protected] http://www.mav-net.de Verband: Unternehmensverband Westfalen-Mitte e.V. Geschäftsstelle Arnsberg Ansprechpartner im Verband: Klaus Bänsch Goethestr. 28 59755 Arnsberg Tel.: 02932/9718-0 Fax: 02932/9718-12 e-mail: [email protected] http://www.uvwm.de - 149 - Mettmann/ Wülfrath Minden Mönchengladbach Mülheim Münster Neuss Niederberg Verband: Vereinigung Bergischer Unternehmerverbände e.V.-VBU Ansprechpartner im Verband: Jürgen Steidel Wettinerstr. 11 42287 Wuppertal Tel.:0202/2580-0 Fax: 0202/ 2580-258 e-mail: [email protected] http://www.vbu-net.de Verband: Arbeitgeberverband Minden-Lübbecke e.V. Ansprechpartner im Verband: Willi Schäfer Pöttcherstraße 10 32423 Minden Tel.: 0571/ 82820-0 Fax: 0571/ 85194 e-mail: [email protected] http://www.agv-minden.de Verband: Vereinigung Bergischer Unternehmerverbände e.V-VBU Ansprechpartner im Verband: Jürgen Steidel Wettinerstr. 11 42287 Wuppertal Tel.: 0202/2580-0 Fax: 0202/ 2580-258 e-mail: [email protected] http://www.vbu-net.de Verband: UVRN-Unternehmerverband Ruhr-Niederrhein e.V. Ansprechpartnerin im Verband: Elisabeth Schulte Düsseldorfer Landstraße 7 47249 Duisburg Tel.: 0203/99367-125 Fax: 0203/355714 e-mail: [email protected] http://www.uvgruppe.de Verband: Verband Münsterländischer Metallindustrieller e.V. Ansprechpartnerin im Verband: Dr. Elisabeth Poletti Haus Sentmaring 7 48151 Münster Tel.: 0251/237788-0 Fax: 0251/237788-9 e-mail: [email protected] http://wwwvmm-muenster.de Verband: Unternehmerschaft Niederrhein Ansprechpartner im Verband: Astrid Holzhausen Ostwall 227 47798 Krefeld Tel.: 02151/ 627019 Fax: 02151/ 627040 e-mail: [email protected] http://www.unternehmerschaft-niederrhein.de Verband: Vereinigung Bergischer Unternehmerverbände e.V-VBU Ansprechpartner im Verband: Jürgen Steidel Wettinerstr. 11 42287 Wuppertal Tel.: 0202/2580-0 Fax: 0202/ 2580-258 e-mail: [email protected] http://www.vbu-net.de - 150 - Oberhausen Olpe Verband: UVRN-Unternehmerverband Ruhr-Niederrhein e.V. Ansprechpartnerin im Verband: Elisabeth Schulte Düsseldorfer Landstraße 7 47249 Duisburg Tel.: 0203/99367-125 Fax: 0203/355714 e-mail: [email protected] http://www.uvgruppe.de Verband: Arbeitgeberverband für den Kreis Olpe e.V. Ansprechpartner im Verband: Stephan Stracke Seminarstraße 36 57462 Olpe Tel.: 02761/ 9664-0 Fax: 02761/ 9664-70 e-mail: [email protected] http://www.suedwestfalen.de/AGVOlpe Paderborn Verband: Arbeitgeberverband für die Gebiete Paderborn, Büren, Warburg und Höxter e.V. Ansprechpartner im Verband: Annette Stratmann Klingenderstr. 9-11 33100 Paderborn Tel.: 05251/ 5215-5 Fax: 05251/ 5215-77 e-mail: [email protected] www.agv-paderborn.de Ratingen Verband: Unternehmensverband Ratingen e.V. Ansprechpartner im Verband: Dr. Axel Mauersberger Dechenstr. 3 40878 Ratingen Tel.: 02102/847878 Fax: 02102/847880 e-mail: [email protected] http://www.unternehmensverband.com Recklinghausen Verband: Arbeitgeberverbände Emscher-Lippe Ansprechpartner im Verband: Dr. Christopher Schmitt Zeppelinallee 51 45883 Gelsenkirchen Tel.: 0209/ 94504-40 Fax: 0209/ 94504-30 e-mail: [email protected] http://www.arbeitgeber-ruhr.de Remscheid Verband: Arbeitgeber-Verband von Remscheid und Umgebung e.V. Ansprechpartner im Verband: Markus von Dreusche Elberfelder Str. 77 42853 Remscheid Tel.: 02191/438-40 Fax: 02191/438-64 e-mail: [email protected] http://www.arbeitgeber-rs.de Rheine Verband: Wirtschaftsvereinigung Steinfurt e.V. Birkenallee 115-117 48432 Rheine Tel.: 05971/66070 Fax: 05971/70148 e-mail: [email protected] http://www.wvs-steinfurt.de - 151 - Schwelm Schwerte Siegen und Siegerland Soest Solingen Steinfurt Unna Verband: Märkischer Arbeitgeberverband e.V. Ansprechpartnerin im Verband: Annette Tilsner Körnerstr. 25 58095 Hagen Tel.: 02331/9221-0 Fax: 02331/25499 e-mail: [email protected] http://www.mav-hagen.de Verband: Märkischer Arbeitgeberverband e.V. Ansprechpartner im Verband: Philipp Albert Erich-Nörrenberg-Str. 1 58636 Iserlohn Tel.: 02371/ 8291-5 Fax: 02371/ 8291-91 e-mail: [email protected] http://www.mav-net.de Verband: Unternehmerschaft Siegen-Wittenstein Ansprechpartner im Verband: Helmut Hofmann Spandauer Str. 25 57072 Siegen Tel.: 0271/ 230430 Fax: 0271/ 2316948 e-mail: [email protected] http://www.arbeitgeberverbaende.de Verband: Unternehmensverband Westfalen-Mitte e.V. Geschäftsstelle Arnsberg Ansprechpartner im Verband: Klaus Bänsch Goethestr. 28 59755 Arnsberg Tel.: 02932/9718-0 Fax: 02932/9718-12 e-mail: [email protected] http://www.uvwm.de Verband: Arbeitgeberverband Solingen e.V. Ansprechpartner im Verband: Hans-Peter Pollmann Neuenhofer Str. 24 42657 Solingen Tel.: 0212/8801-0 Fax: 0212/880135 e-mail: [email protected] http://www.agvsolingen.de Verband: Wirtschaftsvereinigung Steinfurt e.V. Birkenallee 115-117 48432 Rheine Tel.: 05971/66070 Fax: 05971/70148 e-mail: [email protected] http://www.wvs-steinfurt.de Verband: Bildungswerk Westfalen-Mitte e.V. Ansprechpartner im Verband: Peter Hammer Marker Allee 90 59071 Hamm Tel.: 02381/ 98085-0 Fax: 02381/ 880017 e-mail: [email protected] http://www.uvwm.de - 152 - Velbert/ Heiligenhaus Wesel linksrheinisch Wesel rechtsrheinisch Witten Wittgenstein Wuppertal Verband: Vereinigung Bergischer Unternehmerverbände e.V.-VBU Ansprechpartner im Verband: Jürgen Steidel Wettinerstr. 11 42287 Wuppertal Tel.:0202/2580-0 Fax: 0202/ 2580-258 e-mail: [email protected] http://www.vbu-net.de Verband: Unternehmerschaft Niederrhein Ansprechpartner im Verband: Astrid Holzhausen Ostwall 227 47798 Krefeld Tel.: 02151/ 6270-19 Fax: 02151/ 6270-40 e-mail: [email protected] http://www.unternehmerschaft-niederrhein.de Verband: UVRN-Unternehmerverband Ruhr-Niederrhein e.V. Ansprechpartnerin im Verband: Elisabeth Schulte Düsseldorfer Landstraße 7 47249 Duisburg Tel.: 0203/99367-125 Fax: 0203/355714 e-mail: [email protected] http://www.uvgruppe.de Verband: Märkischer Arbeitgeberverband e.V. Ansprechpartnerin im Verband: Annette Tilsner Körnerstr. 25 58095 Hagen Tel.: 02331/9221-0 Fax: 02331/25499 e-mail: [email protected] http://www.mav-hagen.de Verband: Unternehmerschaft Siegen-Wittenstein Ansprechpartner im Verband: Helmut Hofmann Spandauer Str. 25 57072 Siegen Tel.: 0271/ 230430 Fax: 0271/ 2316948 e-mail: [email protected] http://www.arbeitgeberverbaende.de Verband: Vereinigung Bergischer Unternehmerverbände e.V.-VBU Ansprechpartner im Verband: Jürgen Steidel Wettinerstr. 11 42287 Wuppertal Tel.:0202/2580-0 Fax: 0202/ 2580-258 e-mail: [email protected] http://www.vbu-net.de - 153 - SCHULEWIRTSCHAFT Publikationen Die Veröffentlichungen der Landesarbeitsarbeitsgemeinschaft können Sie kostenlos anfordern bei der: Landesarbeitsarbeitsgemeinschaft SCHULEWIRTSCHAFT Nordrhein-Westfalen Uerdinger Straße 58 - 62 40474 Düsseldorf Tel.: 0211/4573-246 Fax: 0211/4573-144 http://www.bildungswerk-nrw.de/sw.html E-Mail: [email protected] Die „Weiße Reihe SCHULEWIRTSCHAFT“ ist eine jährlich erscheinende Publikation zur Dokumentation des Erfahrungsaustausches SCHULEWIRTSCHAFT Nordrhein-Westfalen. Neben dem Jahresbericht über die Aktivitäten des Studienkreises SCHULEWIRTSCHAFT und der regionalen Arbeitskreise enthält jedes Heft Beiträge zu aktuellen Themen aus Schule, Bildungspolitik und Wirtschaft. Heft 32 Schwerpunkt: Keine Gewalt in der Schule (1993) Heft 33 Schwerpunkt: Autonomie von Schule (1994) Heft 34 Schwerpunkt: Zukunft der Schule (1995) Heft 36 Schwerpunkt: Zum Stand der wirtschaftlichen und mathematisch-naturwissenschaftlichen Bildung in NRW (1997) Heft 37 Schwerpunkt: Qualitätssicherung an allgemein bildenden Schulen (1999) Heft 38 Schwerpunkt: Lernen mit neuen Medien (2000) - 154 - Heft 39 Schwerpunkt: Wertschätzung der Naturwissenschaften (2001) Heft 40 Schwerpunkt: Das europäische Jahr der Sprachen (2002) Heft 41 Schwerpunkt: SCHULEWIRTSCHAFT AKTIVITÄTEN 2001/2002 (2003) Heft 42 Schwerpunkt: Das Jahr der Technik (2004) Die „Sonderreihe des Studienkreises SCHULEWIRTSCHAFT NordrheinWestfalen“ umfasst praxisorientierte Unterrichtshilfen, die von Schulpraktikern erarbeitet worden sind. Die Hefte enthalten Anregungen für die Unterrichtsgestaltung, bieten methodische Hinweise und Hintergrundinformationen an und stellen beispielhaft Unterrichtsmodelle vor. Heft 20 Berufswahlvorbereitung in der Hauptschule 1994, 2. Auflage, 84 Seiten Heft 21 Kooperation Schule/Betrieb 1995, 38 Seiten Heft 22 Schlüsselqualifikationen und Unterrichtsmethoden 1996, 55 Seiten Heft 23 Realschule: Bewährtes bewahren - Neues entwickeln 1997, 231 Seiten Heft 24 Das Betriebspraktikum für Schüler und Lehrer 2009, 158 Seiten Heft 25 Realschule im Spektrum von Mathematik, Naturwissenschaften, Informatik und Ökonomie 2002, 143 Seiten - 155 - Heft 26 LERNORTKOOPERATIONEN: Kooperationen zwischen Schulen und Unternehmen 2004, 70 Seiten Heft 27 Schnupperstudium, Studieren vor dem Studium und Duale Studiengänge 2004, 61 Seiten Heft 30 Projekte SCHULEWIRTSCHAFT in NRW 2008, 74 Seiten WAS IST SCHULEWIRTSCHAFT? Selbstdarstellungsflyer 2008, 4 Seiten 2 x jährlich erscheinen die KURZMITTEILUNGEN der Landesarbeitsgemeinschaft SCHULEWIRTSCHAFT Nordrhein-Westfalen. Sie geben in komprimierter Form Auskunft über die wichtigsten Entwicklungen in den Bereichen Schule und Wirtschaft. Sie informieren über Veranstaltungen der Arbeitskreise, enthalten eine Übersicht über die Lehrerfortbildungsveranstaltungen und geben Literatur-Empfehlungen sowie Hinweise auf neue AV-Medien. SONDERDRUCKE Betriebserkundungen - Merkblatt für Betriebe 2006, 4 Seiten Das Merkblatt gibt Hinweise zur betrieblichen Vorbereitung und Durchführung von Schülerbetriebserkundungen. Das Lehrerbetriebspraktikum - Merkblatt für Betriebe und Schulen Das Merkblatt gibt Hinweise zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Lehrerbetriebspraktika. 2006, 6 Seiten Schule braucht Wirtschaft – die Schüler brauchen Sie! Experten im Unterricht Das Merkblatt gibt Wirtschaftsvertretern Hinweise wie sie als „Experten im Unterricht“ die Schulwelt enger mit der Wirtschafts- und Arbeitswelt zu verzahnen können 2005, 6 Seiten Wirtschaftliche Bildung Globalisierung – ein facettenreiches Unterrichtsthema (2001) - 156 - Ökonomische Bildung an Schulen - Schwerpunkt Realschulen Zur Stärkung der wirtschaftlichen Bildung in der Realschule haben die Landesvereinigung der Arbeitgeberverbände und die Landesarbeitsgemeinschaft SCHULEWIRTSCHAFT zusammen mit dem Ministerium für Schule und Weiterbildung und den Bezirksregierungen des Landes NRW das Projekt „Wirtschaftliche Bildung in der Realschule“ durchgeführt. Im Wahlpflichtbereich des Faches Sozialwissenschaften wurde vom 8. bis zum 10. Schuljahr der Anteil des Bereichs Wirtschaft von 33 % auf 50 % erhöht. Die Ergebnisse liegen nun vor und sind dazu geeignet, den sozialwissenschaftlichen Unterricht unter Einbeziehung der Rahmenvorgabe „Ökonomische Bildung in der Sekundarstufe I“ weiter zu entwickeln. Vier Teile • Lehrerbuch Grundlagen der Ökonomie (Endfassung Mai 2006) • Glossar (Endfassung Mai 2006) • Kompetenzdefinition (Endfassung Mai 2006) • Klausuren, (Endfassung Mai 2006) als download unter: http://www.bildungswerk-nrw.de/sw.html aktuelles. Tarifautonomie und Sozialpartnerschaft (1998) (Sek. II), 437 Seiten Staat und Wirtschaft – Computergestütztes Planspiel für die Sekundarstufe I 2009, 68 Seiten, Abgabe gegen eine Schutzgebühr 25 € EIS Computergestütztes Planspiel für die Sekundarstufe II 2009, CD-Rom, Abgabe gegen eine Schutzgebühr 35 € Dieter Peters, Horst Wollenweber (Hrsg.) Schulprogramm Realschule - Bausteine – CD-Rom 2. Auflage 2000 „MINT-Bildung NRW - MINT-Projekte vom Kindergarten bis zur gymnasialen Oberstufe“, 2007, 12 Seiten „MINT-EC NRW – Mathematisch-naturwissenschaftliche Excellence-Center an Schulen in Nordrhein-Westfalen“, 2007, 56 Seiten www.mint-nrw.de - 157 - Zusammenarbeit SCHULEWIRTSCHAFT NRW Landesarbeitsgemeinschaft SCHULEWIRTSCHAFT Nordrhein-Westfalen Dr. Bernd Baasner Dr. Hans-Jürgen Forst Dr. Hans Graf Prof. Dr. Karl-Hans Hartwig Dr. Adalbert Kitsche Uerdinger Str. 58-62 Renate Loos 40474 Düsseldorf 0211/ 4573 246 Dieter Peters Friedhelm Schütze Fax 0211/ 4573 144 Geschäftsführerin: E-Mail: [email protected] Dr. Gudrun Ramthun www.bildungswerk-nrw.de Arbeitsgruppe Lehrerbildung/Wirtschaft Dr. Werner A. Halver Arbeitsgruppe Grundschulen/Hauptschulen H.-Erhard Wodara Arbeitsgruppe Gymnasien Dr. Hans Graf Arbeitsgruppe Realschulen Heribert Brabeck Arbeitsgruppe Gesamtschulen Gerd Schäfers Arbeitsgruppe Förderschulen Uwe Schwarz Arbeitsgruppe Berufkollegs Ulrich Manfraß Arbeitsgruppe Betriebserkundung/Betriebspraktikum/Berufswahlvorbereitung Dr. Gudrun Ramthun Arbeitsgruppe Didaktik/Ökonomie/Planspiele Dr. Dietmar Ochs Arbeitsgruppe Europa Gerrit B. van der Glas Arbeitsgruppe Neue Medien Achim Bahrenberg Arbeitsgruppe Kooperationen Schule - Unternehmen Dr. Gudrun Ramthun/Hartmut Schmitz Arbeitsgruppe Technikgeschichte Dr. F. J. Becker Arbeitsgruppe Technik Dr. Peter Janßen Arbeitsgruppe Schul- und Unterrichtsentwicklung Gabriele Cwik Verein zur Förderung von Methodenkompetenz in der sozioökonomischen Bildung e.V. Claus Johannsen/Ulrich Linn MINT- (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik) Bildung www.mint-nrw.de Beate Gathen/Dr. Heike Hunecke Ruhrforschungszentrum (RFZ) 0211/ 4573 240 Schülerfirmen / JUNIOR E-Mail: [email protected] Beate Gathen - 158 - Arbeitskreise SCHULEWIRTSCHAFT NRW Ahaus/Borken/Coesfeld/Gronau Klaus Harpering Wolfgang Reinert Bochum (Haupt-/Realschulen) Gisela Leuer Ahlen Alois Nühse Bochum (Gymnasien) Oliver Bauer Altena/Mittel-Lenne Konrad Pewny Bonn Dr. Susanne Nowak Arnsberg Ingo Maschoty Castrop-Rauxel (Gymnasien) Irene Birth-Steinkamp Heinrich Küch Detmold (Kreis Lippe) Klaus Weise Beckum/Oelde (Hauptschulen) Heiner Hüffer Bergisch Gladbach Brigitte Fröling Bielefeld (Hauptschulen) Jürgen Hollmann Bielefeld (Gesamtschulen) Elsbeth Theopold-Doose Bielefeld (Realschulen) Hella Schäfer-Hofmeister Annette Goldbecker-Minner Bielefeld (Gymnaisen) Ursula Reinartz Bielefeld (Berufskollegs) Ekkehard Decker Bocholt Eberhard Kleiner Düsseldorf (Haupt- und Gesamtschulen) Klaus-Peter Vogel Düsseldorf (Realschulen) Peter Kielmann Gummersbach Jürgen Löwy Köln Veronika Heck Mönchengladbach Birgit Battenstein Rhein-Erft-Kreis Hedwig Imhoff Witten (Hauptschulen) Klaus-Dieter Obst Hagen (Hauptschulen) Regina Block Mülheim Helmut Weinreich Rhein-Sieg-Kreis Anita Pütz Witten (Gymnasien) Dorothea Eckardt Düsseldorf (Gymnasien) Konrad Großmann Düsseldorf (gewerbl. Berufskollegs) Dirk Wächter Hamm/Unna Heinz Steden Köln (Haushaltslehre/ Wirtschaft) Ilona Ellekotten Krefeld Dr. Werner Vollmer Münster Wuppertal (Haupt- u. Förderschulen) Wolfgang Sieben Wuppertal (Realschulen) Inge Ihlefeldt Düsseldorf (kaufm. Berufskollegs) Michael Westhoff Hamm/Münster (Gymnasien) Norbert Schämann Manfred Trost Hamm/Unna/ Lünen/ Werne (Berufskollegs) Klaus Bökamp Leverkusen/ Opladen Hermann J. Sengfelder Neuss Ernst Bizer Schwelm Wolfgang Herberg Wolfgang Thomas Schwerte Christoph Willemsen Leverkusen (Gymnasien/ Berufskollegs) Peter Vogdt-Tillmann Niederberg Wolfgang Lindemann Reinhard Schulze Neuhoff Siegen/Wittgenstein Frank Keppler Fritz Korte Wuppertal (Gymnasien) Detlef Appenzeller Wuppertal (gewerbl. Berufskollegs) Volker Lieb Wuppertal (kaufm. Berufskollegs) Heimo Rischbieter G. Weleda Dortmund (Hauptschulen) Horst Schumann Dortmund/Lünen/Unna (Gesamtschulen) Heinrich Jost Duisburg Wolfgang Reuter Burkhard Siewert Ennepetal (Hauptschulen) Wolfgang Herberg Hamm (Realschulen) Wolfgang Pumpat Herford Hans Kornblum Lippstadt Reinhard Schmal Oberhausen Helmut Weinreich Soest Dirk Hesse Lüdenscheid Wilfried Roth Olpe Günter Arns Solingen Winfried Schwarzkopf Dortmund (Realschulen) Jörg Skubinn Dortmund (Gymnasien) Joachim Schulz Essen Frank Bronst Hilden/Haan/ Erkrath/Langenfeld Markus Helf Höxter Meinolf Hagen Lünen (Gymnasien) Hans-Jürgen Korn Menden Günter Kirschbaum Paderborn Joachim Tepel Ratingen Michael Kreft Steinfurt (Berufskollegs) Oliver Keller Steinfurt Ludger Wolters Düren/Jülich/Euskirchen - Sek. I Doris Königshoven Düren/Jülich/EusKirchen - Sek. II Volker Lehmann Josef Vahsen Düsseldorf (Grundschulen) Martina Nussbaum Gelsenkirchen Gerd Dombrowski Ibbenbüren Bernd Udo Seiffarth Meschede/Brilon Winfried Dickel Recklinghausen Klaus Mrozek Gevelsberg (Gymnasien) Jürgen Hein Iserlohn Philipp Albert Mettmann/ Wülfrath Mechtild Engels Remscheid Jürgen W. Müchler Gütersloh Dr. Karlbernhard Jasper Kleve Trude Ulrichs Minden Harald Steinmetz Rheine Ludger Wolters Gelsenkirchen/ Recklinghausen (Gymnasien) - 159 - Warendorf Hiltrud Winter Friedhelm Hempelmann Wesel (linksrheinisch) Brigitte Windeln Wesel (rechtsrheinisch) Christa Banisch - 160 -