Merkblatt Influenza A/H1N1 (Schweinegrippe - Kanton Basel
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Merkblatt Influenza A/H1N1 (Schweinegrippe - Kanton Basel
Erziehungsdepartement des Kantons Basel-Stadt Gesundheitsdepartement des Kantons Basel-Stadt An alle in Tagesheimen tätige Personen im Kanton Basel-Stadt Basel, im August 2009 Merkblatt: Influenza A/H1N1 (Schweinegrippe) und Tagesbetreuung Krankheit – aktuelle Situation und Prognose – Übertragung Influenza A/H1/N1 ist ein neues Grippevirus, gegen welches die Bevölkerung nicht immun ist. Die Krankheit verläuft meist wie eine milde Grippe. Die Symptome sind: plötzlicher Fieberanstieg (mehr als 38°C) mit den Zeichen einer akuten Atemwegsinfektion (Halsweh, Husten oder Schnupfen), ausserdem können Schüttelfrost mit Muskel-, Kopf- oder Gelenkschmerzen auftreten. Ein erhöhtes Komplikationsrisiko scheint bei Personen mit chronischen Krankheiten, bei Schwangeren und Kleinkindern zu bestehen. • Die Krankheitsfälle nehmen auch in der Schweiz zu. Die Bevölkerung ist gegen dieses Virus nicht immun. Im Herbst ist mit einer hohen Zahl an Erkrankten zu rechnen. • Das Virus ist durch Direktkontakt (Tröpfcheninfektion) leicht von Mensch zu Mensch übertragbar. • Das Gesundheits- und Erziehungsdepartement informieren Sie über ihre Homepages über Aktuelles. Vorsorgliche Information der Eltern Am ersten Schultag des neuen Schuljahres bzw. am ersten Betreuungstag geben die Heimleitungen allen Eltern der betreuten Kinder den beiliegenden Elternbrief samt dem Hygienemerkblatt ab. Der Elternbrief ist bei der Fachstelle Tagesbetreuung auch in den Sprachen Albanisch, Englisch, Französisch, Italienisch, Portugiesisch, Serbo-Kroatisch, Spanisch, Tamil und Türkisch erhältnlich. Grundsatz Da die Krankheit in der Regel milde verläuft, gibt es keinen Grund zu übertriebener Sorge. Die Tagesbetreuung kann im Regelfall im üblichen Rahmen stattfinden. Prophylaxe • Die Betreuungspersonen sind gebeten, die in der Beilage erwähnten Hygienemassnahmen anzuwenden und zu propagieren (regelmässiges Waschen der Hände, Wegwerf-Papiertaschentücher beim Husten und Niesen, regelmässiges Lüften der Räume). • Die Verwendung von Gesichtsmasken ist wenig wirksam und im Tagesheim nicht praktikabel. Es wird darauf verzichtet. • Bitte entfernen Sie offene Seifen und Handtücher und verwenden Sie ausschliesslich Seifenspender und Papierhandtücher. Einzelne Fälle (Betreute Kinder bzw. angestellte Personen) • Jede erkrankte Person bleibt bis 1 Tag nach Abklingen der Symptome zu Hause. • Wenn ein Kind erkrankt ist, sollen dessen Geschwister oder andere Kinder im Haushalt ebenfalls vom Tagesheim (und auch von Kindergarten und Schule) fernbleiben. Die Verhaltensregeln für die Eltern sind im beiliegenden Elternbrief festgehalten. Erziehungsdepartement des Kantons Basel-Stadt Gesundheitsdepartement des Kantons Basel-Stadt • • Seite 2 Jede mit Grippesymptomen erkrankte Betreuungsperson muss von einer Ärztin oder einem Arzt auf Influenza A/H1N1 getestet werden. Wenn eine Betreuungsperson erkrankt ist, müssen deren Kolleginnen und Kollegen nicht ausgeschlossen werden, sondern konsequent die Hygienemassnahmen anwenden und ihren Gesundheitszustand überwachen (2 x täglich Fieber messen). Dasselbe gilt für Betreuungspersonen, die ausserhalb der Tagesbetreuung gegenüber Influenza A/H1N1 exponiert waren. Massnahmen bei Erkrankung eines betreuten Kindes • Die Heimleitungen nehmen Kontakt auf mit dem Kinder- und Jugendgesundheitsdienst ( Telefon 061 267 45 20). • Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst erarbeitet in Zusammenarbeit mit dem Kantonsärztlichen Dienst eine Empfehlung. • Die allfällige Schliessung einer Einrichtung beruht auf einer umfassenden Situationsbeurteilung (Alter der Kinder, Krankheitssituation vor Ort, aktuelle Pandemiephase, Räumlichkeiten usw.) durch den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst in Absprache mit dem Kantonsärztlichen Dienst und der Fachstelle Tagesbetreuung • Der Beschluss über die Aufhebung einer Schliessung erfolgt analog. • Bei der allfälligen Schliessung einer Einrichtung informieren der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst mit der Fachstelle Tagesbetreuung die Eltern schriftlich. Beratung Für medizinische Fragen steht den Leitungs- und Betreuungspersonen und den Eltern der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst Basel-Stadt zur Verfügung: St. Alban-Vorstadt 19, 4052 Basel, Telefon 061 267 45 20, E-Mail [email protected]. Kommunikation Die Kommunikation nach aussen übernehmen der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst und der Kantonsärztliche Dienst in Zusammenarbeit mit der Fachstelle Tagesbetreuung. Wir danken sehr herzlich für die Beachtung dieses Merkblattes Die Leitung des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes Basel-Stadt sowie des Kantonsärztlichen Dienstes Basel-Stadt Die Fachstelle Tagesbetreuung Basel-Stadt Beilagen: Elternbrief, Merkblatt Hygienemassnahmen