Merkblatt Influenza A/H1N1 (Schweinegrippe - Kanton Basel

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Merkblatt Influenza A/H1N1 (Schweinegrippe - Kanton Basel
Erziehungsdepartement des Kantons Basel-Stadt
Gesundheitsdepartement des Kantons Basel-Stadt
An alle in Tagesheimen tätige Personen
im Kanton Basel-Stadt
Basel, im August 2009
Merkblatt: Influenza A/H1N1 (Schweinegrippe) und Tagesbetreuung
Krankheit – aktuelle Situation und Prognose – Übertragung
Influenza A/H1/N1 ist ein neues Grippevirus, gegen welches die Bevölkerung nicht immun
ist. Die Krankheit verläuft meist wie eine milde Grippe. Die Symptome sind: plötzlicher Fieberanstieg (mehr als 38°C) mit den Zeichen einer akuten Atemwegsinfektion (Halsweh, Husten oder Schnupfen), ausserdem können Schüttelfrost mit Muskel-, Kopf- oder Gelenkschmerzen auftreten. Ein erhöhtes Komplikationsrisiko scheint bei Personen mit chronischen
Krankheiten, bei Schwangeren und Kleinkindern zu bestehen.
• Die Krankheitsfälle nehmen auch in der Schweiz zu. Die Bevölkerung ist gegen dieses Virus nicht immun. Im Herbst ist mit einer hohen Zahl an Erkrankten zu rechnen.
• Das Virus ist durch Direktkontakt (Tröpfcheninfektion) leicht von Mensch zu Mensch
übertragbar.
• Das Gesundheits- und Erziehungsdepartement informieren Sie über ihre Homepages
über Aktuelles.
Vorsorgliche Information der Eltern
Am ersten Schultag des neuen Schuljahres bzw. am ersten Betreuungstag geben die Heimleitungen allen Eltern der betreuten Kinder den beiliegenden Elternbrief samt dem Hygienemerkblatt ab. Der Elternbrief ist bei der Fachstelle Tagesbetreuung auch in den Sprachen
Albanisch, Englisch, Französisch, Italienisch, Portugiesisch, Serbo-Kroatisch, Spanisch,
Tamil und Türkisch erhältnlich.
Grundsatz
Da die Krankheit in der Regel milde verläuft, gibt es keinen Grund zu übertriebener Sorge.
Die Tagesbetreuung kann im Regelfall im üblichen Rahmen stattfinden.
Prophylaxe
• Die Betreuungspersonen sind gebeten, die in der Beilage erwähnten Hygienemassnahmen anzuwenden und zu propagieren (regelmässiges Waschen der Hände,
Wegwerf-Papiertaschentücher beim Husten und Niesen, regelmässiges Lüften der
Räume).
• Die Verwendung von Gesichtsmasken ist wenig wirksam und im Tagesheim nicht
praktikabel. Es wird darauf verzichtet.
• Bitte entfernen Sie offene Seifen und Handtücher und verwenden Sie ausschliesslich
Seifenspender und Papierhandtücher.
Einzelne Fälle (Betreute Kinder bzw. angestellte Personen)
• Jede erkrankte Person bleibt bis 1 Tag nach Abklingen der Symptome zu Hause.
• Wenn ein Kind erkrankt ist, sollen dessen Geschwister oder andere Kinder im Haushalt ebenfalls vom Tagesheim (und auch von Kindergarten und Schule) fernbleiben.
Die Verhaltensregeln für die Eltern sind im beiliegenden Elternbrief festgehalten.
Erziehungsdepartement des Kantons Basel-Stadt
Gesundheitsdepartement des Kantons Basel-Stadt
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Jede mit Grippesymptomen erkrankte Betreuungsperson muss von einer Ärztin oder
einem Arzt auf Influenza A/H1N1 getestet werden.
Wenn eine Betreuungsperson erkrankt ist, müssen deren Kolleginnen und Kollegen
nicht ausgeschlossen werden, sondern konsequent die Hygienemassnahmen anwenden und ihren Gesundheitszustand überwachen (2 x täglich Fieber messen).
Dasselbe gilt für Betreuungspersonen, die ausserhalb der Tagesbetreuung gegenüber Influenza A/H1N1 exponiert waren.
Massnahmen bei Erkrankung eines betreuten Kindes
• Die Heimleitungen nehmen Kontakt auf mit dem Kinder- und Jugendgesundheitsdienst ( Telefon 061 267 45 20).
• Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst erarbeitet in Zusammenarbeit mit dem
Kantonsärztlichen Dienst eine Empfehlung.
• Die allfällige Schliessung einer Einrichtung beruht auf einer umfassenden Situationsbeurteilung (Alter der Kinder, Krankheitssituation vor Ort, aktuelle Pandemiephase,
Räumlichkeiten usw.) durch den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst in Absprache
mit dem Kantonsärztlichen Dienst und der Fachstelle Tagesbetreuung
• Der Beschluss über die Aufhebung einer Schliessung erfolgt analog.
• Bei der allfälligen Schliessung einer Einrichtung informieren der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst mit der Fachstelle Tagesbetreuung die Eltern schriftlich.
Beratung
Für medizinische Fragen steht den Leitungs- und Betreuungspersonen und den Eltern der
Kinder- und Jugendgesundheitsdienst Basel-Stadt zur Verfügung:
St. Alban-Vorstadt 19, 4052 Basel, Telefon 061 267 45 20, E-Mail [email protected].
Kommunikation
Die Kommunikation nach aussen übernehmen der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst
und der Kantonsärztliche Dienst in Zusammenarbeit mit der Fachstelle Tagesbetreuung.
Wir danken sehr herzlich für die Beachtung dieses Merkblattes
Die Leitung des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes Basel-Stadt sowie des Kantonsärztlichen Dienstes Basel-Stadt
Die Fachstelle Tagesbetreuung Basel-Stadt
Beilagen: Elternbrief, Merkblatt Hygienemassnahmen