SEPA - Singel Euro Payments Area

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SEPA - Singel Euro Payments Area
SEPA - Single Euro Payments Area
Kurzüberblick und Umsetzungsleitfaden
Helaba Landesbank Hessen Thüringen
Cash Management
Stand: August 2013
Agenda
2
1.
2.
3.
4.
5.
6.
SEPA - Ziele
SEPA – Teilnehmerländer
Aktuelle Entwicklungen
Angebot SEPA-Zahlungsmittel
Kurzcheck für die Vorbereitung
Von der SEPA-Umstellung tangierte Bereiche im
Unternehmen
7. Kurzcheck für die Vorbereitung – SEPA Credit Transfer
(SCT); [Überweisung]
7.1
7.2
Merkmale SCT
Schematische Darstellung SCT
8. Kurzcheck für die Vorbereitung – SEPA Direct Debit (SDD);
[Lastschrift]
8.1
8.2
8.3.1
8.3.2
Helaba Landesbank Hessen Thüringen
SDD Merkmale allgemein
Voraussetzung zur Weiternutzung von
Einzugsermächtigungen
Schematische Darstellung SEPA-BasisLastschriftverfahren
(SEPA Core Direct Debit Scheme)
Vergleich SEPA-Basis-Lastschrift /
Einzugsermächtigung
Agenda
3
8.
Kurzcheck für die Vorbereitung – SEPA Direct Debit
(SDD); [Lastschrift]
8.4.1 Schematische Darstellung SEPA-FirmenLastschriftverfahren (SEPA B2B Direct Debit Scheme)
8.4.2 Vergleich SEPA-Firmen-Lastschrift /
Abbuchungsauftragsverfahren
8.5 Neuerungen im Überblick – Mandat und Gläubiger-ID
8.6 Das Mandat - ausführliche Darstellung
8.7 Gläubiger-Identifikationsnummer (Creditor Identifier) und
Mandatsreferenz
8.8 SEPA-Vorlage- und SEPA-Rückgabefristen
9. SEPA-Datenformat
10. Aufbau von IBAN und BIC
11. Übersicht hilfreicher Links
Helaba Landesbank Hessen Thüringen
1. SEPA - Ziele
4
Ziele
Verfahren
Formate
Rechtsrahmen
Einheitliche
Basisverfahren im
europäischen
Zahlungsverkehr
Europaweite Formate auf
XML-Basis
Einheitlicher
Rechtsrahmen für die
SEPA-Zahlverfahren
→ Der Fokus von SEPA liegt auf der Harmonisierung des Massenzahlungsverkehrs
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2. SEPA Teilnehmerländer
Der europäische Zahlungsverkehrsraum umfasst mit Deutschland 33 Teilnehmerstaaten:
SEPA Teilnehmerländer
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Land
Land
Belgien
Malta
Bulgarien
Monaco
Dänemark
Niederlande
Deutschland
Norwegen
Estland
Österreich
Finnland
Polen
Frankreich
Portugal
Griechenland
Rumänien
Großbritannien
Schweden
Irland
Schweiz
Island
Slowakei
Italien
Slowenien
Kroatien
Spanien
Lettland
Tschechische Republik
Lichtenstein
Ungarn
Litauen
Zypern
Luxemburg
3. Aktuelle Entwicklungen
6
Termin der Umsetzung – 01.02.2014
Der Termin für das Auslaufen der nationalen Zahlungsinstrumente ist EUweit auf den 01.02.2014 festgelegt worden. In Deutschland gibt es damit die bisherigen Überweisungen und Lastschriften (Einzugsermächtigungs- und Abbuchungsverfahren) ab dem 01.02.2014 nicht mehr. Stattdessen werden ab diesem
Termin nur noch SEPA-Überweisungen, SEPA-Core Lastschriften und SEPA B2B Lastschriften
angeboten.
Übergang von der Einzugsermächtigung zum SEPA-Mandat möglich
In der SEPA-Migrationsverordnung ist eine sogenannte Kontinuitätsregelung zur Weiternutzung bestehender Mandate vorgesehen. Um bestehende Einzugsermächtigungen künftig als SEPA-LastschriftMandate zu nutzen, müssen in Deutschland noch verschiedene weitere Voraussetzungen geschaffen
werden bzw. schon geschaffen worden sein. (Voraussetzungen auf Folie 15)
Ausnahmeregelung in Deutschland für das ELV
Für das Elektronische Lastschriftverfahren gibt es eine Übergangsfrist bis zum 01. Februar 2016.
(z.B. Kartenzahlungen an der Supermarktkasse). Damit muss die Umstellung auf eine SEPA-fähige
Alternative bis zu diesem Zeitpunkt erfolgen.
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4. Angebot SEPA-Zahlungsmittel
7
SEPA-Überweisung

SEPA-Lastschrift

SEPA-Kartenzahlungen

Schecks
-
Bargeld
-
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5. Kurzcheck für die Vorbereitung
8
Was ist für die Umstellung der Zahlungsprozesse auf SEPA zu beachten:
Identifizierung der betroffenen Bereiche und Abteilungen im Unternehmen (Beispiele auf Folie 9)
Identifizierung der betroffenen ERP Systeme; Herstellen der IBAN/BIC-Fähigkeit der betroffenen Systeme
IBAN und BIC auf den Geschäftspapieren und auf der Website bzw. auf den Rechnungen angeben
IBAN und BIC von Lieferanten/Zahlungspflichtigen erfragen und hinterlegen
Schaffung technischer Voraussetzungen für die Nutzung der SEPA-Zahlverfahren durch Umstellung auf XML-Format
In welche Datenbanken sind SEPA-Datenelemente zu integrieren, sind diese dafür ausgelegt?
Planung notwendiger Software-Updates, Kontaktaufnahme mit dem Hersteller
Welche Informationen sind für Kunden und Geschäftspartner geplant?
Wie und bis wann sind die eigenen Mitarbeiter zu informieren?
Was ist genau bei der Umstellung der Überweisung zu beachten (weitere Erläuterungen auf Folie 10)
Was ist genau bei der Umstellung der Lastschrift zu beachten (weitere Erläuterungen auf Folie 13)
Das XML-Format setzt höhere Anforderungen an die IT als z.B. das DTA-Verfahren – sind ausreichende Kapazitäten
vorhanden?
Was ist bei anderen Zahlungsmöglichkeiten (z.B. Dauerauftrag, Scheck, Wechsel) zu beachten?
Achtung:
Welche Punkte müssen für Ihre individuelle Situation berücksichtigt werden?
Was sind die Besonderheiten in Ihrem Unternehmen?
Die Helaba unterstützt Sie mit ihrem Know-how bei der Umstellung und Prozessintegration.
Lassen Sie sich von unseren Experten beraten.
Helaba Landesbank Hessen Thüringen

6. Von der SEPA-Umstellung tangierte Bereiche im Unternehmen
9
Beispiele für betroffene Abteilungen und Bereiche
Finanzbereich
Andere betroffene Abteilungen

Rechnungsstellung (IBAN/BICAngabe/Zahlungsbedingungen/
Formulare oder Verträge)

Vertrieb/Einkauf (Information der
Geschäftspartner/ggf. neue
Verträge/Formulare)

Buchhaltung
(Kontoabstimmung/Erfassung
IBAN/BIC/Aktualisierung der
Datenbanken/Stammdaten)

Kundenservice (SEPA-spezifische
Kundenanfragen)

Personalabteilung
(Umstellung Gehaltskonten)

Rechtsabteilung
(insbes. bei Lastschriften mit
Mandaterneuerungen)

Externe Anbieter (z. B. Call Center)


Nachforschungen
(Kundenanfragen)
Treasury-Abteilung
(ERP Auswirkungen/
Liquiditätsmanagement/
Bankbeziehungen)
Immer betroffen: Informationstechnologie
Helaba Landesbank Hessen Thüringen
7. Kurzcheck für die Vorbereitung – SEPA Credit Transfer (SCT);
[Überweisung]
Was ist für die Umstellung auf SCT zu beachten:
Umstellung von Kontonummer und Bankleitzahl auf IBAN und BIC
- Sind von Kunden und Geschäftspartnern alle Daten vollständig vorhanden?
- Wird ein Konvertierungsprogramm eingesetzt?
- Haben alle Kunden und Geschäftspartner BIC und IBAN der Firma (für eingehende SCT)?
IBAN und BIC auf den Geschäftspapieren und auf der Website bzw. auf den Rechnungen angeben
Identifizierung der betroffenen ERP Systeme; Herstellen der IBAN/BIC-Fähigkeit der betroffenen Systeme
Prüfung, ob Auftraggeberreferenz genutzt werden soll; falls ja: Definition der Prozesse und Anpassung der
relevanten Systeme
Schaffung technischer Voraussetzungen für die Nutzung von SEPA Credit Transfer durch Umstellung auf XMLFormat für den Ein- und Ausgang von Zahlungen per SCT
Können eingehende SCT von den ERP Systemen zugeordnet werden, da das XML-Format von SEPA einen anderen
Dateiaufbau hat?
In welche Datenbanken/Systeme sind SEPA-Datenelemente zu integrieren, sind diese dafür ausgelegt?
Helaba Landesbank Hessen Thüringen
10

7.1. Das SEPA-Überweisungsverfahren (SEPA Credit Transfer)
11
Merkmale der SEPA-Überweisung:
 Nutzung von IBAN und BIC statt Kontonummer und Bankleitzahl
 Auftragswährung ist immer Euro
 Verwendung für inländische sowie grenzüberschreitende europäische Zahlungen
 Das SEPA-Überweisungsverfahren bietet Zahlungspflichtigen wie auch Zahlungsempfängern Vorteile im
Hinblick auf Funktionalität, Kosteneffizienz, Nutzerfreundlichkeit und die durchgängige, automatisierte
Abwicklung (straight-through processing, STP)
 Der volle Ursprungsbetrag wird überwiesen – es gibt keine Abzüge; ein an einer Überweisung beteiligter Kunde
muss lediglich die von seiner eigenen Bank erhobenen Gebühren bezahlen
 Der Zahlungsempfänger erhält den vollständigen, bis zu 140 Zeichen langen Verwendungszweck; d. h. es wird
nichts geändert oder weggelassen
 Nutzung des XML-basierten SEPA-Datenformats
Helaba Landesbank Hessen Thüringen
7.2. Das SEPA-Überweisungsverfahren (SEPA Credit Transfer Scheme)
12
1
Grundverhältnis
Rechnung
Auftraggeber
2
Überweisungsauftrag
Begünstigter
5
Gutschrift auf
Konto des
Begünstigten
Clearing &
Settlement
Mechanismus*
3
Belastung Konto
Auftraggeber &
senden Überweisungsnachricht
Bank des
Auftraggebers
4
Weiterleitung
Überweisungsnachricht
Bank des
Begünstigten
*Ein CSM ermöglicht den Austausch von Geldbeträgen und Nachrichten zwischen zwei an einer Zahlungstransaktion beteiligten Banken.
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8. Kurzcheck für die Vorbereitung – SEPA Direct Debit (SDD); [Lastschrift]
13
Was ist für die Umstellung auf SDD zu beachten:
Mit welcher Art der SDD wird im Unternehmen gearbeitet (SEPA-Basis-Lastschrift und SEPA-Firmen-Lastschrift) oder sind
beide im Einsatz?
Beantragung der eigenen Gläubiger-Identifikationsnummer über die jeweilige nationale Vergabestelle (Deutschland: Deutsche
Bundesbank). Die Verwendung der Gläubiger ID ist Pflicht, wenn Lastschriften eingereicht werden sollen. Nur eine Gläubiger-ID
je juristischer bzw. natürlicher Person möglich. (Folien 19 und 21)
Identifizierung der betroffenen ERP Systeme; Herstellen der IBAN/BIC-Fähigkeit der betroffenen Systeme
IBAN und BIC von Lieferanten/Zahlungspflichtigen erfragen und hinterlegen, ggf. Konvertierungsservice nutzen
Schaffung technischer Voraussetzungen für die Nutzung der SEPA-Zahlverfahren durch Umstellung auf XML-Format
Einholung der SEPA-Mandate und Aufsetzen eines Mandatsprozesses zur Sicherstellung der Gültigkeit (Mandatsformat;
vergeben der Mandatsreferenz; überwachen der 36-Monate-Frist, Archivierung der Mandatsdaten) ggf. Trennung nach SEPA
Core Direct Debit und SEPA B2B Direct Debit
Umwandlungsvoraussetzungen von der Einzugsermächtigung zum SEPA-Mandat schaffen. (Folie 14)
Lastschrifteinreichungen: Anpassung der Einreicherprozesse auf neue Fristen (Vorgabe des Fälligkeitsdatums;
Einreicherfristen: mindestens 2 bzw. 5 Tage im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren; 1 Tag im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren).
Siehe auch Übersicht zu SEPA-Fristen Folie 22
Anpassung der internen Unternehmensprozesse an die geänderten Rahmenbedingungen der Rücklastschriften im SEPAUmfeld
Eingehende Lastschriften haben nur geringe praktische und technische Auswirkungen auf den Zahlungspflichtigen. Im Rahmen
des SEPA-Firmen-Lastschriftverfahrens muss der Zahlungspflichtige seinem Kreditinstitut unverzüglich die Autorisierung des
Mandates mitteilen. (B2B nur unter Firmen möglich)
Prüfung, ob Auftraggeberreferenz genutzt werden soll; falls ja: Definition der Prozesse und Anpassung der relevanten Systeme
Neue Vordrucke für Verträge bei Neugeschäft ggf. erstellen und das SEPA-Mandat integrieren.
Helaba Landesbank Hessen Thüringen

8.1 Die SEPA-Lastschriftverfahren im Überblick
14
Merkmale des SEPA-Lastschriftverfahrens:
 Die SEPA-Lastschriftverfahren (SEPA-Basis-Lastschrift und SEPA-Firmen-Lastschrift) ermöglichen den Einzug
von fälligen Rechnungsbeträgen in Euro.
 Verwendung für inländische und grenzüberschreitende Zahlungen.
 Nutzung von IBAN und BIC statt Kontonummer und Bankleitzahl.
 Erteilung neuer SEPA-Lastschriftmandate durch zahlungspflichtige Kunden erforderlich.
 Die bisherigen Einzugsermächtigungen können durch die sogenannte Kontinuitätsregel und unter gewissen
Voraussetzungen weiter verwendet werden. (Folie 14)
 Angabe eines exakten Fälligkeitsdatums zur Einlösung der Lastschrift.
 Einreichungsfristen bei Erstlastschriften und Folgelastschriften müssen beachtet werden.
 Erstattungsanspruch des Zahlungspflichtigen bei der SEPA-Basis-Lastschrift beträgt acht Wochen nach
Kontobelastung für autorisierte Zahlungen.
 Bei der SEPA-Firmen-Lastschrift ist eine Rückgabe durch den Zahlungspflichtigen ausgeschlossen.
 Teilnahme nur mit neuer, eindeutiger Identifizierungsnummer des Einreichers (Creditor Identifier).
 Die SEPA-Lastschriftverfahren werden ausschließlich beleglos (online) angeboten.
 Nutzung des XML-basierten SEPA-Datenformats statt des bisherigen DTAUS-Formats.
Helaba Landesbank Hessen Thüringen
8.2 Voraussetzung zur Weiternutzung von Einzugsermächtigungen als
SEPA-Lastschrift-Mandat
Voraussetzungen:
 Der Zahler muss dem Kunden als Zahlungsempfänger eine schriftliche Einzugsermächtigung erteilt haben, mit
der er den Zahlungsempfänger ermächtigt, Zahlungen von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen.
 Die Einzugsermächtigung muss folgende Autorisierungsdaten enthalten: Bezeichnung des
Zahlungsempfängers, Bezeichnung des Zahlers, Kundenkennung oder Kontonummer und Bankleitzahl des
Zahlers (zusätzliche Angaben sind möglich).
 Es besteht eine Informationspflicht des Zahlungsempfängers an den Zahler über den Wechsel von Einzugsermächtigung zum SEPA-Mandat. Die schriftliche Information beinhaltet die Gläubigeridentifikationsnummer
und die Mandatsreferenz und muss ein Datum mit Tag, Monat und Jahr enthalten. Die Benachrichtigung muss
auf Anfrage nachgewiesen werden können.
 Die erste SEPA-Basislastschrift, die nach dem Wechsel von der Einzugsermächtigungslastschrift erfolgt, wird
als Erstlastschrift gekennzeichnet. Im Datensatz der eingereichten Lastschriften ist als Datum der Unterschrift
des Zahlers das Datum der Unterrichtung des Zahlers (siehe oberen Punkt) anzugeben. Dieses muss
mindestens fünf Geschäftstage vor der Fälligkeit der ersten SEPA-Basislastschrift liegen.
 Es ist nur eine Einzugsermächtigung „wandelbar“, ein Abbuchungsauftrag muss durch ein entsprechendes
SEPA-Mandat ersetzt werden.
Helaba Landesbank Hessen Thüringen
15
8.3.1 Das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren (SEPA Core Direct Debit
Scheme)
Zahlungsempfänger
Zahlungspflichtiger
(ZE)
(ZP)
1. Inkassostelle
Zahlstelle
(Kreditinstitut des ZE)
(Kreditinstitut des ZP)
Prozessschritt
Transport Mandatsinformation im Lastschriftdatensatz
D = Vereinbartes Fälligkeitsdatum der SEPA-Lastschrift
Helaba Landesbank Hessen Thüringen
16
8.3.2 Vergleich: SEPA-Basis-Lastschriftverfahren und deutsches
Einzugsermächtigungsverfahren
SEPA-Basis-Lastschrift
Einzugsermächtigungsverfahren (EEV)
Nutzungsmöglichkeit
national und grenzüberschreitend (EUR)
rein national (EUR)
Festes Fälligkeitsdatum
ja
nein (bei Sicht)
Erstattungsanspruch des
Zahlungspflichtigen
8 Wochen ab Belastung
(taggenau)
max. 6 Wochen nach
Rechnungsabschluss
Eindeutige Identifikation
ja (durch Mandatsreferenz und
Gläubiger-Identifikation)
nein
Kontoidentifikation anhand…
IBAN und BIC
Kontonummer und BLZ
Helaba Landesbank Hessen Thüringen
17
8.4.1 Das SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren (SEPA B2B Direct Debit
Scheme)
Zahlungsempfänger
1
Unterschriebenes Mandat
3
Vorabinformation (z.B. D-14)
Zahlungspflichtiger
(ZE)
(ZP)
0
8
Inkassovereinbarung
Gutschrift
4
Initiierung
Lastschrift
(D-14 bis D-1)
5
1.
0
KundenBedingung
7
Bestätigung
Mandat
KontoBelastung
Zahlungspflichtiger
(D)
Vorlage D-1 bei Zahlstelle
Inkassostelle
(Kreditinstitut des ZE)
2
Zahlstelle
6
Zahlungsverrechnung (D)
Prozessschritt
Transport Mandatsinformation im Lastschriftdatensatz
D = Vereinbartes Fälligkeitsdatum der SEPA-Lastschrift
Noch zu 2: das Mandat muss der ZP an die Zahlstelle im Original
weiterleiten , es werden zwei Originale benötigt
Helaba Landesbank Hessen Thüringen
(Kreditinstitut des ZP)
18
8.4.2 Vergleich: SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren und
Abbuchungsauftragsverfahren
19
SEPA-FirmenLastschrift
Abbuchungsauftragsverfahren (AAV)
Nutzungsmöglichkeit
national und grenzüberschreitend (EUR) für
„Nichtverbraucher“
rein national (EUR)
Festes Fälligkeitsdatum
ja
nein (bei Sicht)
Erstattungsanspruch des
Zahlungspflichtigen
nein
nein
Eindeutige Identifikation
ja (durch Mandatsreferenz
und Gläubiger-Identifikation)
nein
Kontoidentifikation anhand…
IBAN und (BIC)
Kontonummer und BLZ
Bestätigung Mandatserteilung
gegenüber Zahlstelle und Aufbewahrung
Original des Mandats
Bestätigung vor Einlösung
erforderlich; Originalmandat
verbleibt beim ZE und
Zahlstelle (zwei Originale)
Abbuchungsauftrag wird
unmittelbar an Zahlstelle
erteilt und dort verwahrt
Helaba Landesbank Hessen Thüringen
8.5 Die SEPA-Lastschrift: Neuerungen im Überblick
20
Das SEPA-Lastschriftmandat
... ermächtigt den Zahlungsempfänger den
fälligen Betrag vom Zahlungspflichtigen einzuziehen
... beauftragt die Bank des Zahlungspflichtigen mit der Einlösung der SEPALastschrift
... muss von jedem Zahlungspflichtigen
eingeholt werden oder es muss die
vorhandene Einzugsermächtigung
„gewandelt“ werden wie unter Punkt 8.2 auf
Seite 14 beschrieben.
Die Gläubiger-ID
... kurz für Gläubiger-Identifikationsnummer
(deutsche Bezeichnung für Creditor
Identifier)
... dient der eindeutigen Identifizierung des
Lastschrifteinreichers im SEPALastschriftverfahren, unabhängig von der
Konto- und Bankverbindung
... muss vom Zahlungsempfänger einmalig
über die Deutsche Bundesbank online
beantragt werden (siehe 8.6, Folie 21)
... ist bei allen einzureichenden SEPALastschriften anzugeben.
Generell gilt das SEPA-Mandat unbefristet bis zum Widerruf durch den Zahlungspflichtigen. Sollte
jedoch binnen 36 Monaten keine Folgelastschrift vom Zahlungsempfänger eingereicht werden,
muss nach Ablauf dieser Frist ein neues SEPA-Mandat vom Zahlungspflichtigen eingeholt werden.
Helaba Landesbank Hessen Thüringen
8.6 Das SEPA-Lastschriftmandat
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Das SEPA-Lastschriftmandat besteht aus einem einheitlichen
Autorisierungstext und bestimmten Angaben …
…vom Zahlungsempfänger (ZE):
 Name und Adresse
 Gläubiger-Identifikationsnummer
 Mandatsreferenz (individuell vom ZE für jedes SEPA-Mandat festzulegen)
 Kennzeichnung, ob das Mandat für wiederkehrende Zahlungen oder eine
einmalige Zahlung erteilt wird
…vom Zahlungspflichtigen (ZP):
 Name und Anschrift des Kontoinhabers
 IBAN und BIC
 Unterschrift und Unterschriftsdatum
Besonderheit beim SEPA-Firmenlastschriftmandat:
Der Autorisierungstext enthält zusätzlich eine Erklärung
hinsichtlich des Verzichts auf den Erstattungsanspruch des
Kunden. Dieser ist bei der SEPA-Firmenlastschrift, bei der der
Zahlungspflichtige kein Verbraucher sein darf, ausgeschlossen.
Abbildung: SEPA-Basis-Lastschriftmandat
(unverbindliches Muster)
Helaba Landesbank Hessen Thüringen
8.7 Gläubiger-Identifikationsnummer (Creditor Identifier) und
Mandatsreferenz
 Die Gläubiger-Identifikationsnummer setzt sich wie folgt zusammen:
DE
02
ISO-Ländercode
ZZZ
01234567890
Business Area Code
Prüfziffer
Nationales Identifikationsmerkmal
 Länge der Creditor Identifier (CI) richtet sich nach den Vorgaben der Ausgabestelle
 DE 18-stellig
 Beantragung über die Deutsche Bundesbank (Link: https://extranet.bundesbank.de/scp/lizenz.do)
 ZZZ = individuell anpassbar
 Die Mandatsreferenz ist eine vom Lastschrifteinreicher individuell vergebene
Identifikationsnummer eines bestimmten SEPA-Mandats. In Verbindung mit der CI dient
sie der eindeutigen Identifizierung eines SEPA-Mandats.
 Länge und Aufbau können individuell und ohne Vorgaben vom Lastschrifteinreicher
festgelegt werden (max. 35-stellig).
Helaba Landesbank Hessen Thüringen
22
8.8 SEPA-Lastschrift - Sicherstellung aller relevanten Fristen besonders
wichtig
Vorlagefristen
Rückgabefristen**
Zu beachten vom Einreicher und der
Einreicherbank
Zu beachten vom Zahlungspflichtigen
und der Bank des Zahlungspflichtigen
D-5 Arbeitstage
(TARGET) Späteste
Einreichung von
Erst- und Einmallastschriften zum
Clearing*
D-14 Kalendertage
Späteste Anzeige (PreNotification) von Betrag
und Datum des
Lastschrifteinzugs durch
den ZE gegenüber dem
ZP (andere Frist kann
vertraglich zwischen
Zahler und Zahlungsempfänger vereinbart
werden)
D-1 Arbeitstage
(TARGET)
Späteste
Einreichung von
Firmenlastschriften*
D-2 Arbeitstage
(TARGET)
Späteste
Einreichung von
Folgelastschriften zum
Clearing*
D+8 Wochen
Widerspruchsfrist durch den
Zahler
D+5 Arbeitstage
(TARGET)
Rückgabefrist
durch die
Zahlstelle
D = Fälligkeitsdatum =
Belastungsdatum =
Interbankenverrechnungsdatum
*Gemäß EPC-Regelwerk muss die Lastschrift spätestens
an D-5 D-2 bzw. D-1 der Zahlstelle vorliegen, die Cut-Off-Zeit
beim Kreditinstitut des Zahlungsempfängers kann jedoch früher sein.
**betrifft nur die SEPA-Basis-Lastschrift
ZE=Zahlungsempfänger, ZP=Zahlungspflichtiger
Helaba Landesbank Hessen Thüringen
D+13 Monate
Widerspruchsfrist
durch den Zahler
für unautorisierte
Transaktionen
(SONDERFALL),
bei dem kein
gültiges Mandat
vorlag
23
9. Das SEPA-Datenformat
24
 Das SEPA-Datenformat ist der Datensatz für die SEPA-Lastschrift und die SEPA-Überweisung
 Das SEPA-Datenformat verwendet XML als Syntax und basiert auf dem ISO-Standard 20022
 SEPA-Zahlungen können ausschließlich in diesem Datenformat eingereicht und verarbeitet werden
 Für die Nutzung des SEPA-Datenformats zur Einreichung belegloser Kundenaufträge an die Bank sind
die Spezifikationen des European Payments Council bzw. des Zentralen Kreditausschusses zu
beachten
 Die marktgängigen Electronic-Banking-Produkte unterstützen bereits die SEPA-Zahlungen
Weiterführende Informationen finden Sie hier: http://www.ebics.de/index.php?id=30
und http://www.sparkasse.de/firmenkunden/konto-karte/sepa/sepa-datenformat.html
Helaba Landesbank Hessen Thüringen
10. Aufbau von IBAN und BIC
25
IBAN – International Bank Account Number/Internationale Bankkontonummer
In Deutschland setzt sich die IBAN aus dem Länderkennzeichen, der Prüfziffer und
der Kontonummer zusammen
Beispiel
Länderkennzeichen
2-stellige Prüfziffer
Bankleitzahl
Meist Kontonummer des
Kunden (10-stellig
aufgefüllt mit Vornullen)
DE
87
12345678
0012343121
BIC – Business Identifier Code/Internationale Bankleitzahl
- Neben der IBAN das zweite Identifikationsmerkmal bei SEPA-Zahlungen
- Besteht aus 8 oder 11 Stellen
Stelle 1 - 4
Bezeichnet den Namen des Kreditinstituts/der Girozentrale
Stelle 5 - 6
Bezeichnet das Land (Sitz des Kreditinstituts)
Stelle 7 - 8
Bezeichnet den Ort (Sitz des Kreditinstituts)
Stelle 9 -11
ggf. Filiale oder angeschlossenes Kreditinstitut
Beispiel
HELA DE FF
Helaba Landesbank Hessen Thüringen
11. Übersicht hilfreicher Links (1)
26
Ihre SEPA Gläubiger-Identifikationsnummer beantragen Sie über die Deutsche Bundesbank:
https://extranet.bundesbank.de/scp/lizenz.do
Allgemeiner Hinweis zur SEPA-Gläubiger-Identifikationsnummer:
http://www.bundesbank.de/Navigation/DE/Kerngeschaeftsfelder/Unbarer_Zahlungsverkehr/SEPA/Glaeubiger_Ide
ntifikationsnummer/glaeubiger_identifikationsnummer.html
Übersetzung der SEPA-Lastschrift-Mandatserteilung
http://www.europeanpaymentscouncil.eu/content.cfm?page=core_sdd_mandate_transalations
Informationen der Deutschen Bundesbank zu SEPA finden Sie hier:
http://www.bundesbank.de/Navigation/DE/Kerngeschaeftsfelder/Unbarer_Zahlungsverkehr/SEPA/sepa.html
SEPA-Informationen auf Sparkasse.de finden Sie hier:
http://www.sparkasse.de/firmenkunden/konto-karte/sepa/index.html
SEPA-Informationen von „Die Deutsche Kreditwirtschaft“ finden Sie hier:
http://www.die-deutsche-kreditwirtschaft.de/dk/zahlungsverkehr/sepa/ziele-der-sepa.html
SEPA-Informationen des Europäischen Payment Council finden Sie hier (englisch):
http://www.europeanpaymentscouncil.eu/
SEPA-Informationen der Europäischen Union finden Sie hier:
http://ec.europa.eu/internal_market/payments/sepa/
Informationen zu Datenformaten finden sie hier:
http://www.ebics.de/index.php?id=77 und hier: http://www.sparkasse.de/firmenkunden/konto-karte/sepa/sepadatenformat.html
Fragen und Antworten von „Die Deutsche Kreditwirtschaft“ zum Thema SEPA:
http://www.die-deutsche-kreditwirtschaft.de/dk/zahlungsverkehr/sepa/inhalte-der-sepa/fragenantworten.html
Helaba Landesbank Hessen Thüringen
11. Übersicht hilfreicher Links (2)
27
EBICS - Erweiterung des bestehenden DFÜ-Abkommens um eine Internet-basierte HTTP-Variante
http://www.die-deutsche-kreditwirtschaft.de/zka/zahlungsverkehr-bis-2010/dfue-verfahren-ebics.html
Hier können Sie eine IBAN berechnen:
www.IBAN-Rechner.de
Beispiel-Formulare für das SEPA-Firmenlastschriftmandat:
http://www.die-deutsche-kreditwirtschaft.de/uploads/media/120720_DK_Beispiele_Muster_SEPAFirmenlastschrift-Mandat-SDD_Firmen-B2B_09072012.pdf
Beispiel-Formulare für das SEPA-Lastschriftmandat und das Kombimandat sowie Beispiel-Kundenschreiben zur
Änderung der Einzugsermächtigung:
http://www.die-deutschekreditwirtschaft.de/uploads/media/120720_DK_Beispiele_Muster_SEPA_Lastschriftmandat-SDD_BasisCore_09072012.pdf
Hier finden Sie eine Liste von Instituten, die am SEPA -Verfahren teilnehmen mit den jeweils gültigen BIC`s:
http://epc.cbnet.info/content/adherence_database
Hier finden Sie Übersetzungen von B2B Mandaten:
http://www.europeanpaymentscouncil.eu/content.cfm?page=sepa_b2b_dd_mandate_translations
Helaba Landesbank Hessen Thüringen
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
Helaba Landesbank Hessen Thüringen
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Fragestellungen. Die Behandlung derartiger Fragen hängt von den persönlichen Verhältnissen des
jeweiligen Kunden ab und ist vom Kunden mit unabhängigen Beratern vor Abschluss einer Transaktion
zu klären. Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass die steuerliche, bilanzielle und/oder rechtliche
Behandlung künftig Änderungen unterworfen sein kann.
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