Ihre Hochzeit in der neuen Fasanerie

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Ihre Hochzeit in der neuen Fasanerie
Sehr geehrter Gast
Vielen Dank für Ihre freundliche Anfrage.
Wir freuen uns, dass Sie sich für unser Haus entschieden haben.
Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie unsere
Allgemeinen Informationen zu Festivitäten in unserem Haus.
Unsere Menüvorschläge erhalten Sie separat,
da diese saisonal halbjährlich wechseln.
Unsere Getränke- und Weinkarte erhalten Sie auf Wunsch zusätzlich. Alle
Unterlagen stehen auch auf unserer Homepage zum Download bereit.
Gerne werden wir über unser Angebot hinaus Ihre individuellen
Wünsche berücksichtigen.
Wir stehen Ihnen gerne, nach vorheriger Terminvereinbarung,
zu einem ausführlichen Gespräch zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass unsere Räume an Wochenenden oder besonderen Tagen bei voller
Belegung nicht besichtigt werden können, um die Privatsphäre der Gesellschaften zu wahren.
Für eine persönliche Terminvereinbarung erreichen Sie uns unter
Tel: 089 – 149 56 07
Fax: 089 – 140 47 20
Ihr
Restaurant „neue“ Fasanerie
Inh. Volker Alex e. K.
Hartmannshofer Str.20
80997 München
www.neue-fasanerie.de
[email protected]
Öffnungszeiten Restaurant:
Täglich von 11 Uhr bis 24 Uhr, sonntags bis 22 Uhr
( Für Veranstaltungen nach Vereinbarung )
Küchenzeiten
von 11.30 Uhr bis 22 Uhr, sonntags bis 21 Uhr
Bitte beachten Sie:
In den Wintermonaten Januar, Februar und März haben wir montags Ruhetag.
Stand: Oktober 2015, somit sind alle anderen Unterlagen gegenstandslos.
Alle Preise ohne Gewähr. Gültig bis voraussichtlich Ende März 2016.
Liebe Gäste
über Ihr Interesse, Ihre Veranstaltung in der „Neuen Fasanerie“ durchzuführen,
freuen wir uns sehr.
Das ganze Team heißt Sie herzlich Willkommen in unserem Restaurant mitten
im Grünen.
Feingemachte Klassiker, raffinierte Gerichte und geschmackvolle Kreationen
erwarten Sie im traditionsreichen Ambiente der Fasanerie.
Die „Neue Fasanerie“ liegt ganz in der Nähe des Botanischen Gartens und des
Nymphenburger Schlossparks, mitten im idyllischen Hartmannshofen.
Nicht nur das in unmittelbarer Nachbarschaft befindliche Schloss geht auf den
Kurfürsten Max Emanuel zurück, sondern auch die Fasanerie selbst,
deren Geschichte bis ins frühe 18. Jahrhundert zurückreicht.
In dem historischen Gebäude befindet sich heute unser Traditionsrestaurant
in modernem Gewand.
Die lange Tradition Münchner Gastlichkeit wird bei uns mit Liebe und Sorgfalt
fortgeführt.
Sie können bei uns nicht nur einen wunderschönen Abend im kleinen Kreis
verbringen, Sie finden hier auch die ideale Location für Ihre Hochzeits- oder
Familienfeier, genauso wie für Ihr Firmen- Event.
Das Herz der Anlage ist die „Tenne“, der große Festsaal.
Unter dem rustikalen Dachgebälk mit separatem Außenbereich finden bis zu
130 Personen Platz.
In den anderen 4 Räumen des Hauses haben von 15 bis zu 60 Personen
Gelegenheit zum Genießen, Feiern oder aber auch für offizielle Anlässe.
Ein gutes Mahl sollte mit dem Hunger beginnen sagt man in Frankreich.
Lassen Sie Ihren Hunger mit Genuss stillen
und verbringen Sie eine kulinarische, entspannte und schöne Zeit bei uns.
Unser Küchenchef und sein Team sind immer auf der Suche nach neuen
Kreationen, um Ihnen ein kulinarisches Erlebnis und
ein wohlschmeckenden Spaziergang durch die Welt der Aromen und
Geschmäcker zu bieten.
Stets darauf bedacht, mit frischen und saisonalen Produkten zu kochen.
Gerne planen wir auch jegliche Art von Feierlichkeit mit Ihnen,
ob im kleinen Rahmen oder doch etwas Großes.
Wenn wir Sie auf die „Neue Fasanerie“ neugierig gemacht haben, rufen Sie
uns doch einfach an und vereinbaren Sie einen Besuchstermin.
Wir zeigen Ihnen gerne die Möglichkeiten und unterbreiten Ihnen auch
Vorschläge zur Planung Ihrer ganz individuellen Veranstaltung.
Als Ansprechpartner für Buchungstermine, allgemeine Besprechungen, Menüoder Buffetplanung steht Ihnen unser Team nach Terminvereinbarung
während unseren Öffnungszeiten gerne zur Verfügung:
Wir wünschen Ihnen viel Spaß bei der Durchsicht des nachfolgenden
Angebots und heißen Sie schon jetzt zu Ihrem Besuch in der „Neuen
Fasanerie“ recht herzlich willkommen.
Wir freuen uns darauf, Ihre Gastgeber sein zu dürfen.
Restaurant Neue
Fasanerie
Hartmannshofer Str. 20
80997 München
Tel 089- 14 95 607
Fax. 089-14 04 720
[email protected]
www.neue-fasanerie.de
Hochzeiten
Taufen,
Familienfeiern,
Jubiläen, Feste,
Tagungen, Reisegruppen
Firmenfeiern, Events,
Biergarten & Sommerterrasse
Öffnungszeiten:
Täglich von 11:00 bis 24:00 Uhr
Warme Küche:
Tägl. von 11:30 bis 22:00 Uhr
In den Wintermonaten
Januar – Februar – März
Montag - Ruhetag
HRA München 96362
Ust-Nr. DE 184007361
Inhaber: Volker Alex e. K.
Volkswagenbank Braunschweig
Konto-Inhaber: Volker Alex
BLZ
270 200 00
Kto.-Nr. 1500903388
IBAN:DE19270200001500903388
BIC: VOWADE2BXXX
Besuchen Sie uns auch im
Schlosshotel Linderhof
Linderhof 14
82488 Ettal
Tel. 08822-790
Fax. 08822-4347
www.schlosshotel-linderhof.com
[email protected]
Alle Informationen zu Ihrem Fest
Bitte beachten Sie nachfolgende Informationen, die wir für Sie als Gastgeber in unserem Hause
zusammengetragen haben. Diese können für Sie sowohl als nützlicher Hinweis von Bedeutung sein oder
Ihnen auch als Orientierung in unseren Rahmenbedingungen und Möglichkeiten Hilfestellung leisten. Für
Fragen aller Art stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Besondere Hinweise
Diese Mappe gilt für Bankette ab 12 Personen.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin für Ihre Menüabsprache.
Damit wir Ihnen die Speisen in bestmöglicher Qualität zubereiten können, bitten wir Sie, uns Ihre
Menüauswahl spätestens 10 Tage vorher bekannt zu geben.
Bei Buffets und Menüs benötigen wir die definitive Personenzahl ( Aufteilung Erwachsene und Kinder )
schriftlich spätestens bis 5 Tage im Voraus, andernfalls gilt die zuletzt genannte Personenzahl. Diese
Gästeanzahl gilt als Mindestgrundlage ( Garantiezahl ) für die Preisberechnung.
Aperitif/Sektempfang
Beim Aperitif unter Kastanien können Sie und Ihre Gäste die wunderbare Umgebung auf sich wirken lassen.
Gerne beraten wir Sie in der Auswahl zu unseren saisonalen Drinks und Appetitanregern. Auch in kalten
Jahreszeiten können wir Ihnen mit großen Terrassenschirmen und Glühwein über dem offenen Feuer eine
gemütliche Eingangssituation anbieten.
-Da die Angebote hierzu immer saisonal entwickelt werden, erhalten Sie diese im persönlichen Gespräch.
Banketträume ( Bitte beachten Sie, das die Räume an Wochenenden oder besonderen Tagen bei voller
Belegung nicht besichtigt werden können, um die Privatsphäre der Gesellschaften zu wahren. Daher
bitten wir um vorherige Terminvereinbarung! )
Grünes Zimmer
Kaminzimmer
Biedermeierzimmer
Tenne
Max-Emanuel-Bar
20 Personen
30 Personen
55 Personen
70-130 Personen ( an runden Tischen bis 100 Personen )
25 Personen
Für die Nutzung der Tenne erlauben wir uns, eine Saalmiete in Höhe von € 350,00 zu berechnen. Diese
beinhaltet den Auf- und Abbau der Bestuhlung im Saal, Kerzen, Tischwäsche, Gläser, Besteck, Floorspots,
Energie, Heizung, etc. und Endreinigung, Aufbau der dazugehörigen Außenbereiche mit Stehtischen,
Sitzgruppen und Sonnenschirmen. Zusatzartikel sind hierbei nicht inkludiert.
Bei freien Trauungen in dem dafür vorgesehenen Außenbereich erlauben wir uns eine
Bereitstellungsgebühr von € 300,00 zu berechnen.
Infos Fasanerie A-Z Herbst/Winter 2015 - März 2016
Blumenarrangements / Dekoration
Blumendekoration kann je nach Vorstellung von uns oder vom Gastgeber selbst organisiert werden. Hierbei
ist auch eine Anlieferung 1 Tag vorher nach vorheriger Absprache möglich. Bitte beachten Sie hierbei, dass
wir die Verwendung von Konfetti und kleinstem Streugut aufgrund des besonderen Reinigungsaufwandes
nicht akzeptieren können.
Bei der Verwendung von Blütenblättern (künstlich und / oder natur) muss vorab geklärt werden, ob diese
abfärben. Entstandener Schaden an Tischwäsche wird dem Gastgeber gesondert in Rechnung gestellt.
Um den Tisch- und Blumenschmuck sowie die gesamte Dekoration Ihrer Veranstaltung kümmern wir uns
gerne und gestalten diese nach Ihren Vorstellungen. Hierfür empfehlen wir die Beratung von unseren
dazu ausgewählten Mitarbeitern, die auf Ihre besonderen Wünsche eingehen.
Tischgestecke sind je nach Größe, Art und Saison ab ca. € 25,00 erhältlich.
Auch sind verschiedenste Vasen mit saisonalen Artikeln – nach Tagespreis – erhältlich.
Auf Wunsch dekorieren wir die Tische mit Stoffservietten und Tischbändern.
Gerne stehen wir Ihnen zu einem persönlichen Gespräch nach telefonischer Terminvereinbarung zur
Verfügung.
Selbstverständlich arrangieren wir Ihnen auch die Dekoration für Ihr Brautauto oder für die Kirche durch
bewährte Partner. Sprechen Sie uns an!
Festmenü
Das Menü können Sie sich aus unseren Menübausteinen selbst zusammenstellen und „umbauen.“
Die vorliegenden Menüvorschläge gelten für gemeinsame, einheitliche Essen ab mindestens 12
Personen, die Büffet-Vorschläge ab 40 Personen. Die Preise enthalten Bedienungsgeld und die
gesetzliche Mehrwertsteuer. Diese sind jeweils halbjährlich gültig
( März-September & Oktober-März). Inhalts- und Preisänderungen behalten wir uns vor.
Bitte beachten Sie:
Bei der Wahl des Menüs bitten wir um ein einheitliches Menü. Damit ist gewährleistet, dass Sie in
angemessener Zeit Ihre Speisen serviert bekommen. Ausgenommen hiervon sind Vegetarier und
Allergiker, denen wir spontan aus dem Tagesangebot eine Alternative anbieten.
Kinder können immer a la minute aus der Kinderkarte wählen. Das gleichzeitige Servieren der Speisen
zählt sicherlich zum festlichen Rahmen, den Sie sich für Ihre Feier wünschen.
Garantiezahl
Bei Buffets und Menüs benötigen wir die definitive Personenzahl ( Aufteilung Erwachsene, Vegetarier
und Kinder ) schriftlich spätestens bis 5 Tage im Voraus, andernfalls gilt die zuletzt genannte
Personenzahl. Diese Gästeanzahl gilt als Mindestgrundlage ( Garantiezahl ) für die Preisberechnung.
Probeessen
Eine Probeverkostung eines möglichen Menüs für Ihre Feier bzw. ein Probeessen mehrerer
Gang-Alternativen führen wir gerne für Sie durch. Allerdings sollte hierzu im Vorfeld bereits ein
Beratungstermin stattgefunden haben, um die ersten Ideen zu Ihrer Feier ausgetauscht und Fragen
geklärt zu haben. Die Bestandteile aus unseren Menüvorschlägen haben wir nicht täglich vor Ort, sodass
ein solches Probeessen besprochen und geplant werden muss. Das Probeessen wird regulär berechnet,
die dazugehörige Weinverkostung mehrerer möglicher Weine für Ihre Feier passend zur Speisefolge
übernehmen wir.
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Kuchen
Damit ihren Gästen am Veranstaltungstag ein reichhaltiges Angebot an frischen Kuchen zur Verfügung
steht, werden wir bereits in der Veranstaltungsabsprache, Ihre Wünsche festhalten. Wir halten dann
eigens für Ihre Gäste, die von Ihnen garantierte Anzahl und Auswahl bereit.
Die Auswahl ist saisonal abhängig und erhalten Sie im persönlichen Gespräch.
Gerne sind wir bei der Auswahl der Hochzeitstorte behilflich und empfehlen Ihnen bewährte Partner.
Tellergeld
Bringen Sie Kuchen selbst mit, berechnen wir Tellergeld pro Gast in Höhe von € 2,70.
Bitte beachten Sie dabei, das wir nach der EU-Hygieneverordnung nur Kuchen
aus Konditoreien aufgrund der „Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln“ zulassen können.
Darüber hinaus ist das Mitbringen von Speisen und Getränken nicht möglich.
Für Kuchen, welcher nicht über die „neue Fasanerie“ bezogen wird,
übernehmen wir keinerlei Gewährleistung.
Korkgeld
Möchten Sie den Wein für Ihr Fest mitbringen, so fallen pro Flasche 0,75 L € 18,00 Korkgeld an, bei
Schaumweinen pro 0,75 L ab € 25,00 Korkgeld. Bei Spirituosen berechnen
wir für 0,5 L - € 40,00, für 0,7 L - € 50,00 und für 1 L - € 60,00
Menükarten
Wir gestalten auch gerne Ihre individuellen Menükarten und arbeiten persönliche Texte ein,
diese erhalten Sie ab einem Preis von € 2,00 / Stück.
Konditionen
Im Verlaufe eines Jahres bzw. einer Saison kann es bei bestimmten Bestandteilen unserer Produkte und
auch bei allgemeinen Kosten, wie z.B. Raummiete oder Zusatzkosten zu Preisveränderungen kommen.
Es gelten hierbei immer zum Zeitpunkt der Veranstaltung die aktuellen Konditionen und der Zeitpunkt
der Buchung kann hierbei nicht berücksichtigt werden.
Rabatte
Kinder zwischen 6 -12 Jahren zahlen beim Büffet ½ Preis, für Kinder unter 6 Jahren gilt alternativ unsere
Kinderkarte. Bei Menüs werden die Kindergerichte mit der Vorspeise der Erwachsenen serviert. Auf
Wunsch gestalten wir für unsere „kleinen Gäste“ eine spezielle Kinderkarte. Gerne können wir auch ein
Junior-Menü des festlichen Menüs
( kleinere Hauptgänge ) für die größeren Kinder servieren, bitte lassen Sie uns das bereits im Vorfeld bei
der Menüabsprache wissen.
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Rauchmelder
Bitte berücksichtigen Sie, dass alle Räumlichkeiten in der Fasanerie mit Rauchmeldern ausgestattet sind,
bei denen eine direkte Verbindung zur Feuerwehr besteht.
Das Benutzen von Tischfeuerwerk und / oder Wunderkerzen
sowie Nebelmaschinen ist nur nach vorheriger Absprache erlaubt.
Sollte Feueralarm fahrlässig oder durch Unachtsamkeit ausgelöst werden, haftet der Verursacher in
vollem Umfang für die Kosten. Ist der Verursacher nicht zu ermitteln, haftet der Gastgeber. Ebenso für
Schäden an Tisch- bzw. Stuhlwäsche haftet der Gastgeber.
Grundsätzlich sind alle Räume rauchfrei. Im Freien darf selbstverständlich geraucht werden.
Sperrstunde / Nachtkostenpauschale
Bitte denken Sie daran, dass in unserem Restaurant regulär bis 24.00 Uhr, bei Feierlichkeiten FR & SA bis
1.00 Uhr serviert und ausgeschenkt wird. Falls Sie länger feiern möchten, so ist dies – nach vorheriger
Absprache - bis maximal 3.00 Uhr möglich. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir im Haupthaus ab
1.00 Uhr eine Nachtkostenpauschale in Höhe
von 150,00 € pro angefangene Stunde bis maximal 3 Uhr berechnen müssen.
In der Tenne berechnen wir Ihnen ab 1 Uhr bis maximal 3 Uhr pro angefangene Stunde
€ 200,00. Grundlage ist hierbei jeweils die angefangene Stunde. Diese Zuschläge umfassen auch die
Wartezeit unseres Personals durch Abbauzeit der Technik / Musiker. Alle Angaben
inkl. 19% Mwst. Bitte beachten Sie hierbei, dass die Nachtpauschale kein Trinkgeld darstellt.
GEMA
Bitte berücksichtigen Sie, dass bei Musikdarbietungen ( Live-Band oder Tonträgerwiedergabe ) generell
eine GEMA-Gebühr aufgrund §15 Absatz 3 UrhG anfällt.
Zum Grundsatz der Öffentlichkeit bzw. Geschlossenen Gesellschaft ist die Rechtsprechung durchaus
unterschiedlich. In beiden Fällen liegt die Beweislast beim Veranstalter.
Wenn Sie keine Freistellungsbestätigung von der GEMA vorweisen können, berechnen wir
Ihnen eine Aufwandsentschädigung zur Meldung der Veranstaltung ab € 55,00
zzgl.19 % MwSt.. Näheres hierzu gerne im persönlichen Gespräch.
Reservierungsoption
Bei einer unverbindlichen Reservierung geben wir Ihnen eine Option von
14 Tagen. In dieser Zeit halten wir die besprochenen Räumlichkeiten frei.
Ist die Frist von 14 Tagen abgelaufen, vergeben wir diesen Termin ungefragt weiter. Optionen werden
nur für jeweils einen Termin vergeben!
Innerhalb der Optionszeit teilen Sie uns bitte schriftlich ( inklusive Rechnungsadresse ) mit, ob Sie aus
Ihrer Option eine verbindliche Reservierung machen möchten.
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Verbindliche Reservierung
Eine Reservierung ist erst dann verbindlich, wenn diese auf dem schriftlichen Wege,
per e-mail oder per Fax erfolgt sowie von unserer Seite bestätigt wird. Bitte beachten Sie,
dass die Personenzahl der Reservierungsbestätigung als Garantiezahl zu sehen ist.
Achtung: Bei einer Reduzierung der Gästezahl von mehr als 10 % ab Buchung
bis zur Veranstaltung wird ein Unkostenbeitrag von € 50,00 pro
stornierter Person berechnet.
Vereinbarung zu Veranstaltungen
Nach der Menüabsprache hier vor Ort, erhalten Sie von uns eine Zusammenfassung aller besprochenen
Details. Diese genaue Aufstellung der Speisen und Getränke, der
Raumaufteilung, des Ablaufes uns sonstigen Vereinbarungen benötigen wir unterschrieben als
Auftragsbestätigung zurück. Mit Ihrer Unterschrift geben Sie Ihr Einverständnis zu den besprochenen
Inhalten und Umfang unserer Leistungen. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Die vor Ihnen
liegenden Informationen von A-Z 2015 gelten als zur Kenntnis genommen.
Die angegebenen Menüpreise sind nicht bindend, sie orientieren sich nach der jeweiligen Marktlage und
Preissituation der Produkte. Sollte vom Zeitpunkt der Menüabsprache bis zum Zeitpunkt der Veranstaltung
eine Preiserhöhung erfolgen, gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Veranstaltung gültigen Preise.
Grundlage der Rechnungsstellung ist mindestens die vereinbarte Personenzahl Ihrer Veranstaltung,
wobei Sie die genaue Personenzahl bis spätestens 5 Tage vor der Veranstaltung festlegen müssen. Sollte
die tatsächliche Gästezahl die angegebene Personenzahl übersteigen, wird diese entsprechend
nachberechnet, zuzüglich dem Verzehr der Künstler und Musiker.
Im Übrigen gelten unsere aktuellen AGBs.
Zahlungsmodus
Bitte Bezahlung noch am selben Tag nach Durchführung Ihrer Veranstaltung oder am Tag darauf nach
vorheriger Absprache und bereits geleisteter Vorauskasse. Bitte klären Sie die Zahlungsart ( Bar oder ECKarte -> keine Kreditkarten ) bereits bei Ihrer Menüabsprache. Bei Banketten von mehr als 50 Personen
erlauben wir uns, Vorkasse zu berechnen.
Die Vorkasse sollte bis 2 Woche vor Veranstaltungstermin eingegangen sein.
Des Weiteren ist es uns leider nicht möglich, ohne Kostenübernahmeerklärung mit der
rechtsverbindlichen Unterschrift eines Geschäftsführers der Firma, sowie der vollständigen korrekten
Anschrift und Firmierung eine Bezahlung der Veranstaltung per Rechnung zu akzeptieren. Unsere
angegebenen Preise verstehen sich inkl. Bedienungsgeld und inkl. 19% Mehrwertsteuer.
Trinkgeld als Ausdruck Ihrer Zufriedenheit für unser Service- und Küchenpersonal ist hierbei nicht
berücksichtigt.
Geschäftsbedingungen
Auch wir haben sie, denn für eine Zusammenarbeit sind sie einfach unerlässlich. Bitte beachten Sie
unsere Geschäftsbedingungen, die Sie im Anhang finden.
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Veranstaltungen / Geburtstage / Hochzeiten in der Tenne
Um sich die Örtlichkeiten hier vor Ort im Rahmen einer o.g. geplanten Feierlichkeit anzuschauen,
empfehlen wir grundsätzlich eine vorherige Terminvereinbarung, um sicherzustellen, dass die
Räumlichkeiten nicht belegt sind und wir ein ungestörtes Beratungsgespräch ermöglichen können.
Sobald Sie Ihren Termin fixiert haben, wird sich ein Ansprechpartner aus unserem Hause melden, um die
weitere Vorgehensweise mit Ihnen zu planen.
In der Vorbereitungsphase haben Sie die Möglichkeit mit unserem Ansprechpartner die
Beratungstermine individuell zu definieren.
Grundsätzlich steht Ihnen die Tenne am gebuchten Tag ganztägig zur Verfügung.
Inwieweit dieser schon am Vormittag genutzt werden kann ( Aufbau Musik, Dekoration durch Florist etc.
) wird im finalen Ablaufgespräch 3 Tage vorher hier vor Ort geklärt.
Bei diesem finalen Ablaufgespräch mit unserem Serviceleiter, der Sie auch am Tage Ihrer
Feier begleitet, wird der Tischplan und der gesamte Ablauf des Tages, insbesondere Essenszeiten etc.
besprochen. Hierbei dürfen Sie uns die Tischordnung, Tischkarten, Dekorationselemente etc. mitbringen,
die wir in Ihrem Sinne platzieren. Bitte stellen Sie sicher, dass uns der Tischplan bis spätestens 5 Tage vor
der Veranstaltung vorliegt.
Bitte beachten Sie, dass wir Tischkarten nur „tischweise“ sortiert entgegen nehmen. Für die Tischordnung
erhalten Sie von uns in der Planungsphase einige Musterpläne, mit denen Sie arbeiten können. Der
Tischplan kann, wenn nicht anders von Ihnen geplant, hier auf DINA3 vergrößert werden. Zur
Orientierung für Ihre Gäste kann dieser auf unserer Staffelei angebracht werden.
Wir bitten Sie, Ihre Geschenke sofort nach Veranstaltungsende mitzunehmen, da wir dafür leider keine
Haftung übernehmen können.
Kinder
In unserem Biergarten finden Sie einen Kinderspielplatz. Für die Betreuung der Kinder bei Ihrer
Veranstaltung vermitteln wir Ihnen gerne unsere professionelle Kinderbetreuung, die mit
Kinderschminken, Spielerei und hochwertigen Basteleien die Kleinen bei Laune hält.
Wir empfehlen: Happy Birthday SOS, Isabel Diaz unter
www.happy-birthday-sos.de Tel.: +49 (0)89 5682-1712
Fax: +49 (0)89 5682-1713
Bei Ihrem Restaurantbesuch halten wir stets Malvorlagen und Buntstifte für Ihre Kleinen bereit. Sollten Sie
Kinderstühle benötigen, geben Sie uns Bitte rechtzeitig Bescheid, da wir nur ein begrenztes Kontingent
zur Verfügung haben.
Innerhalb eines Menüs oder Buffets können Kinder alternativ aus der Kinderkarte vor Ort auswählen oder
wir servieren ein vorher besprochenes Kindermenü.
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Künstler / Musikalische Umrahmung
Musik kann in jeder Form entsprechend den gesetzlichen Lautstärkenbestimmungen
(wir behalten uns hier ein verantwortliches Eingreifen vor) gebucht werden.
Wünschen Sie für Ihre Veranstaltung eine künstlerische Gestaltung, sind wir bei der Suche nach Musikern,
Entertainern oder Sängern behilflich. Auf unserer Homepage
www.neue-fasanerie.de finden Sie eine vielseitige Auswahl an Partnern, mit denen wir schon erfolgreich
und zur Zufriedenheit unserer Gäste zusammen gearbeitet haben.
Weisen Sie bitte Ihre Musiker bzw. den DJ unbedingt daraufhin,
-
sich mit uns spätestens 3 Tage vorher bezüglich Anlieferung, Auf- und Abbau sowie Ablauf der
Feier abzustimmen.
dass nur bedingt eine direkte Zufahrt zu den Banketträumen möglich ist.
mind. 50 m Trageweg zu berücksichtigen sind und geeignete Transportmittel
( Rollwägen etc. ) selbst mitgebracht werden müssen.
dass wir keinerlei Zubehör für Musik-, Ton- oder Lichtanlagen verfügen.
zwingend bei der Lautstärke auf ortsansässige Nachbarn Rücksicht nehmen müssen bzw. die
Raumlautstärke die Gespräche der Gäste zulassen muss.
dass Musik nur bis maximal 3 Uhr / Veranstaltungsende gespielt werden kann.
der Abbau evtl. Musikanlagen muss am selben Abend bis Veranstaltungsende erfolgen,
Ausnahmen können vorab besprochen werden.
- Bitte beachten Sie:
Ein sich über das Ende der Veranstaltung hinaus sich verzögernder Abbau der Band oder
Musiker erfordert eine weitere Berechnung der Nachtkostenpauschale, da Wartezeit unseres
Personals anfällt.
Fahrt von der Kirche zu uns…
Ob romantisch mit der Kutsche, klassisch mit dem Oldtimer, hollywoodlike – mit der Stretchlimousine –
wir vermitteln Ihnen gerne das richtige Gefährt.
Feuerwerk
Auf dem Gelände der neuen Fasanerie und dem Hartmannshofer Park sind Feuerwerk, Kracher, Böller
sowie Skylaternen (Himmelslaternen sind leider aufgrund der Luftfahrtverordnung nicht erlaubt ) und
Laternen mit offenem Feuer verboten. Eine Ausnahmegenehmigung in punkto Feuerwerk kann nur
durch die Bayerische Schlösser- und Seenverwaltung erteilt werden. Hierbei wird nach
Feuerwerksklassifizierung und Witterung differenziert. Bei Zuwiderhandlungen auf dem Gelände der
Fasanerie haftet der Gastgeber.
Brautentführung
Bitte beachten Sie, dass wir keine Möglichkeiten haben, dies in unserem Haus zu organisieren
und durchzuführen!!
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Max-Emanuel-Bar
Eine Feier wird erst mit der Bar eine richtige Party! Gerne übernehmen wir diesen Service und mixen Ihre
Lieblingsdrinks und Cocktails an unserer Bar.
Inspiriert von der Geschichte des Gebäudes treffen sich hier Tradition und Moderne in dem Ambiente einer
klassischen American Bar - hier werden alle Drinks nach internationalem Standard gemixt oder gerührt.
Die Bar bietet Platz für 25 Personen an Hochstehtischen und am Tresen und ist der ideale Raum für kleinere
Geburtstagsfeiern, für das Ausklingen nach einem langen Tagungstag oder gar als integrierte Open Bar bei
Ihrer Hochzeit, Geburtstagsfeier oder Business-Event in der Tenne der Fasanerie.
Bitte beachten Sie, dass dies in den Sommermonaten während
der Hochzeits-Saison leider nicht möglich ist.
Parkplätze
Parkplätze vor dem Haus stehen in großer Zahl zur Verfügung, können aber leider nicht reserviert
werden. Weiterhin können auch die Zufahrtsstraßen beparkt werden.
Techniker
Sollte am Tage des Aufbaus einer Veranstaltung – ohne vorherige Absprache –
ein Techniker unsererseits für die Einstellung & Installation diverser technischen Einrichtungen kurzfristig
benötigt werden, so müssen wir Ihnen pro angefangene Stunde
€ 30,00 in Rechnung stellen. Dabei ist zu berücksichtigen, Wartezeit = Arbeitszeit.
Unterhaltungsmusik
In der Tenne kann bis 3.00 Uhr Musik gespielt werden, in den Außenbereichen bitten wir Sie bei der
Lautstärke Ihrer Musik unbedingt auf unsere Nachbarn und Nachtruhe Rücksicht zu nehmen sowie den
Anweisungen des jeweils Verantwortlichen Folge zu leisten. Informationen hierzu erhalten Sie im
persönlichen Gespräch.
Zu Musikern, Alleinunterhaltern, DJs etc. finden Sie auf unserer Homepage einige Empfehlungen und
gerne reichen wir Ihnen weitere Kontakte nach Ihrer Veranstaltungszusage weiter.
Übernachtungsmöglichkeiten in unserer Nähe
Hotel Laimer Hof
Tel. 089 – 178 03 80
www.laimerhof.de
Parkhotel Prinz Myshkin
Tel. 089 - 811 10 01
[email protected]
Hotel Amalienburg
Tel. 089 – 89 11 550
www.hotel-amalienburg.de
Infos Fasanerie A-Z Herbst/Winter 2015 - März 2016
Weine
Bitte berücksichtigen Sie, dass alljährlich die Winzer im Frühjahr erst die neuen Jahrgänge auf dem Markt
vorstellen und einführen. Daher kann sich unsere Weinkarte noch inhaltlich und preislich im Laufe eines
Jahres immer wieder mal ändern. Jahrgangsänderungen bleiben vorbehalten.
Zusatzkosten, alle Preise verstehen sich in €, inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer
Stoffservietten – weiß, festlich gefaltet
1,50
Stuhlhussen – weiß -
5,90
Hussen-Set für Biertische – weiß, 1xTisch, 2xBank -
18,00
Große Tisch-Kandelaber 5-armig (6 Stück vorhanden)
10,00
Roter Teppich, Länge:10 m, Breite:2 m
50,00
Platzteller
2,50
Spiegel ( rund und wellig) für Tischdeko
5,00
Bühnenmodul ( Holz, 2 m x 1 m, bis 5 Module) inkl. Auf- und Abbau &
Bühnenverkleidung ( roter Teppich, Seitenverkleidung in schwarz )
Leinwand
pro Tag, je nach Größe
Flipchart
pro Tag
40,00
15,00 /
30,00
15,00
Whiteboard inkl. Stifte / Pinnwand inkl. Magnete
15,00
Beamer pro Tag
30,00
Moderationskoffer
20,00
Anliegend finden Sie diverse Menüvorschläge und Preisangebote.
Mit Erscheinen dieser Bankettmappe verlieren alle bisherigen ihre Gültigkeit.
Änderungen vorbehalten. Stand: Oktober 2015 – Gültig bis voraussichtlich März 2016
Infos Fasanerie A-Z Herbst/Winter 2015 - März 2016
Tenne
Maße: Ca. 9 m x 16 m
Fläche: Ca. 140 qm
Musterbestuhlung: 72 Plätze
Außenbereich: Tennen-Innenhof
Außenbereich: Tennen-Terrasse
DJ
Buffet/Geschenke
Tenne
Maße: Ca. 9 m x 16 m
Fläche: Ca. 140 qm
Musterbestuhlung: 82 Plätze
Außenbereich: Tennen-Innenhof
Außenbereich: Tennen-Terrasse
DJ
Buffet/Geschenke
Tenne
Maße: Ca. 9 m x 16 m
Fläche: Ca. 140 qm
Musterbestuhlung: 100 Plätze
Außenbereich: Tennen-Innenhof
Außenbereich: Tennen-Terrasse
DJ
Buffet/Geschenke
9,46 m
Bühnenbereich
5,00 m
2,0 m
Tenne
16,80 m
5,00 m
Grundriss
Türbreite
2,40 m
6,00 m
9,10 m
Türbreite
2,40 m
Buffetbereich
Schank-& Thekenbereich
WC
Haupthaus
TENNE
Sommerterrasse
Max-Emanuel-Bar
( ca. 28qm )
Bestuhlung ( Sitz- & Stehplätze )
Ca. 20-25 Personen
GEDANKENSTÜTZEN FÜR IHRE VERANSTALTUNG
Datum
Uhrzeit
Ort
Veranstaltungsraum
Personenzahl
Einladungsliste
- Einladungskarte
- Rückantwort
Anfahrt
- Bus
- Taxi
- Individuell
Einlasskontrolle
Begrüßung, Hostess
Geschenketisch
- Aufbewahrung
- Abholung
Aperitif
- Speisen zum Aperitif
Menü
- Buffet
- Snacks
- Imbiss
- Fingerfood
- Mitternachtssnack
- Kuchen, Torte
Getränke
- Wein
- Kaffee
- Spirituosen
- Cocktails
Notizen:
Dekoration
- Blumen
- Tischdekoration
- Kerzen
- Dekoration zum Empfang
- Fensterdekoration
- Buffetdekoration
- Einfangsdekoration
Menükarten
-Tischkärtchen
Platzteller
Tischplan
- Sitzordnung
- Ehrentisch
Entertainment
- Musik
- Darbietungen
Technik
- Rednerpult, Bühne
- Konferenz
Telefon
-Mikrofon
Blöcke, Bleistifte
Gästebuch
Gastgeschenk
Blumenstrauss
- für Jubilar
- für Redner
- für Künstler
Fotograf
Unterkunft
Formalitäten
- Gema
- Sperrstunde
Fax
Tricks für den Hochzeitstag
Strumpfhosen
Halten Sie immer Ersatzstrümpfe /-strumpfhosen in Reichweite.
Eine Laufmasche kann lästig sein.
Nähzeug
Eine Freundin mit Nähkenntnissen sollte Nadel und Garn in der Tasche haben.
Kleine Unfälle können so schnell behoben werden.
Make-Up
Auch hier sollten Sie jemanden beauftragen, der die Braut immer im Auge hat.
Ist das Make-Up verwischt kann die Freundin gleich eingreifen.
Aspirin
Aspirin kann Ihren schönsten Tag retten. Kopfweh wäre sehr leidig.
Taschentücher
Halten Sie Taschentücher bereit. Wichtig wohl für die Brautmutter, aber auch für
die Braut vor dem Altar
(man kann sich Tränen schnell wegtupfen).
Andenken / Geschenke
Vielleicht besorgen Sie Geschenke für die Hochzeitsgäste und verteilen Sie bei
Ihrem Fest.
Zettel und Stift
Sollten immer vorhanden sein.
Ehering
Sie müssen an Ihrem schönsten Tag tausende Hände schütteln.
Der Ehering kann hier bald drücken. Geben Sie ihn einfach an die linke Hand,
es merkt wahrscheinlich sowieso keiner.
Fotoapparat
Denken Sie nicht nur an den Film, vergessen Sie auch die Batterien nicht.
Kleingeld
Nehmen Sie sich genügend Kleingeld mit. Kinder sammeln in verschiedenen
Bräuchen Geld von der Hochzeitsgesellschaft.
Damit die Taschen des Bräutigam nicht ausgebeult sind, kann er es bei einem
Freund zwischenlagern.
"Zeremonienmeister"
Bitten Sie jemanden, der am Hochzeitstag als "Zeremonienmeister" fungiert.
Er sollte kleinere Problem selbständig lösen können und den zeitlichen Tagesablauf
im Rahmen halten.
So vermeiden Sie Stress und Zeitdruck.
Planung
Gehen Sie den gesamten Ablauf 3 Tage vor der Hochzeit noch einmal durch. Jetzt
haben Sie noch Zeit um Kleinigkeiten zu erledigen.
Spiele für Kinder
Kindern wird es bei Hochzeiten schnell langweilig.
Vielleicht organisiert jemand ein paar Spiele und beschäftigt sich mit ihnen.
Terminplanung für die Hochzeit
8 10 Monate vorher
Termin mit der Familie besprechen (Feiertage und Urlaubszeit beachten).
Musik für Kirche und Hochzeitsfeier engagieren.
Kirche und Standesamt informieren.
Saal bzw. Gasthaus aussuchen.
Fotograf / Videofilmer verständigen.
6 - 4 Monate vorher:
Hochzeitsgarderobe auswählen.
Einladungskarten drucken, Hochzeitsauto reservieren, Hochzeitsreise planen.
Einen Termin beim Friseur und beim Kosmetikstudio vereinbaren.
Dokumente für das Standesamt und die Kirche besorgen.
Brautstrauß und Blumenschmuck für das Auto aussuchen.
Evtl. einen Tanzkurs besuchen.
3 - 2 Monate vorher:
Ablauf der kirchlichen Trauung im Detail mit dem Pfarrer absprechen.
Hochzeitstorte bestellen.
Trauringe kaufen und gravieren lassen.
Im Fachgeschäft einen Geschenketisch aufbauen lassen.
Braut-Make-up und Frisur ausprobieren.
6 - 3 Wochen vorher:
Einladungen versenden.
Polterabend planen.
Evtl. Ehevertrag aufsetzen und beurkunden lassen.
Tischordnung festlegen und an das Restaurant weitergeben.
Prüfen ob alle Dokument vorhanden sind.
ab 2 Wochen vorher:
Brautkleid und Anzug anprobieren - falls nötig ändern lassen.
Hochzeitsschuhe einlaufen.
Friseur- und Kosmetikertermin bestätigen lassen.
Münzen für Trinkgelder besorgen
Evtl. Vermählungsanzeige in der Zeitung aufgeben.
1 Tag vorher:
Trauringe und Papiere bereitlegen.
...relaxen und den letzten Tag in "Freiheit" genießen.
Der Hochzeitstag:
Wir wünschen allen Brautpaaren viel Glück für ihre gemeinsame Zukunft.
2 - 3 Wochen danach:
Danksagungskarten verschicken.
Kirchen in der Umgebung
Moosach
St.Martin
Katholisches Pfarramt St.Martin
Chemnitzer Platz 9
80992 München
www.st-martin-moosach.de
089-143141-0
Heilig-Geist-Kirche
Ev.-Luth. Pfarramt Heilig-Geist-Kirche I
Gubestraße 4 80992 München
www.muenchen-heilig-geist.de
089-1495735
Neuapostolische Kirche
Bauberger Str.20
80992 München
www.nak-moosach.de
089-1495735
Carolinenkirche
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Obermenzing
Sarasatestr.16 81247 München
www.carolinenkirche.de
089-89136390
Leiden Christi (rk)
Passionistenstr.12
www.pfarrei-leidenchristi.de
089-8911410
Obermenzing
81247 München
St. Georg-Kirche, Dorfstr. 37a, 81247 München
St.Wolfgang-Kirche in Pipping
Weitere Infos zu Kirchen in Obermenzing unter: www.bvobermenzing.de/html/kirchen/html
Schlosskapelle Blutenburg
www.blutenburg.de
Untermenzing
St.Raphael
Katholisches Pfarramt St.Raphael
Lechelstr. 52 80997 München
www.sankt-raphael-muenchen.de
089-14345390
Pfarrkirche Maria-Trost
Kath.Pfarramt Maria-Trost, Hort
Rueßstr. 47
80997 München
www.erzbistum-muenchen.de
089-8926580
Pasing
Himmelfahrtskirche
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Himmelfahrtskirche Pasing
www.himmelfahrtskirche-pasing.de
Marschnerstr. 3
81245 München
089-8960750
St.Hildegard
Kath.Pfarramt St.Hildegar
Paosostr.25
81243 München
089-8291340
www.erzbistum-muenchen.de
www.st-hildgard-pasing.de
www.kirchensuchmaschine.de
Geschäftsbedingungen
I. Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-,Bankettund Veranstaltungsräumen des Restaurants „neue“ Fasanerie, Inh. Volker Alex e.K., in 80997
München, nachstehend Restaurant Fasanerie genannt, zur Durchführung von Veranstaltungen wie
Banketten, Hochzeiten, Seminaren, Tagungen usw. sowie für alle damit zusammenhängenden
Leistungen und Lieferungen.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen sowie die Einladung zu
Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen
Zustimmung des Restaurants Fasanerie.
3. Unsere Bedingungen gelten ausschließlich, entgegenstehende bzw. von unseren Geschäftsbedingungen
abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an.
II. Angebot- und Vertragsabschluss,-partner,-haftung
1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
2. Ein rechtlich verbindliches Angebot liegt erst in der Bestellung vor, an die der Kunde gebunden ist.
3. Die Reservierung in den Räumen sowie die vertragliche Vereinbarung von sonstigen Lieferungen und
Leistungen kommt mit unserer Annahme der Kundenbestellung zustande; unsere Annahmeerklärung
bedarf zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen
oder Nebenabreden.
4. Ist der Besteller nicht der Veranstalter selbst oder vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder
Organisator eingeschaltet, so haften diese zusammen mit dem Veranstalter gesamtschuldnerisch für
alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.
5. Der Veranstalter haftet für seine Gäste während der Veranstaltung im Hause und auf dem Firmengelände
sowie beim Betreten und Verlassen des Geländes; für Beschädigungen am Inventar und Mobiliar der
Innenräume sowie für Flurschäden.
6. Das Restaurant Fasanerie übernimmt keine Haftung für eingebrachte Wertsachen, Bargeld, Garderobe,
Musikinstrumente etc. der Teilnehmer bzw. des Veranstalters.
7. Dekorationsmaterial des Veranstalters hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen und darf
nur mit vorheriger Zustimmung des Restaurant Fasanerie verwendet werden.
III. Leistungen, Preise, Zahlungen
1. Das Restaurant Fasanerie ist verpflichtet, die vom Veranstalter bestellten und vom Restaurant zugesagten
Leistungen zu erbringen.
2. Der Veranstalter ist verpflichtet, die für diese Leistungen vereinbarten Preise des Restaurant Fasanerie zu
zahlen. Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung stehende Leistungen und Auslagen des
Restaurant Fasanerie an Dritte.
3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Bei langfristigen
Bestellungen behalten wir uns eine eventuelle Nachkalkulation, abhängig von der Marktlage, vor. Dies
gilt auch im Falle einer Erhöhung der Mehrwertsteuer.
4. Unsere Rechnungen sind sofort fällig, zahlbar mit EC-Karte oder bar. Kreditkarten werden nicht akzeptiert.
Rechnungsstellung erfolgt nur nach Absprache und schriftlicher Bestätigung. Hierzu muss dem
Restaurant Fasanerie eine Kostenübernahmeerklärung der Firma des Bestellers mit kompletter
Firmierung und Namen des eingetragenen Geschäftsführers sowie die vollständig korrekte Anschrift
vorliegen, um eine Rechnungsstellung zu gewähren.
5. Nach Durchführung der Veranstaltung des Bestellers erhält dieser von uns eine Rechnung, wobei der
Rechnungsbetrag binnen 7 Tagen nach Zugang der Rechnung bzw. binnen 10 Tagen nach
Rechnungsausstellungsdatum zur vollen Zahlung fällig ist. Ein Skonto können wir nicht gewähren.
6. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die Anrechnung von
Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, sofern diese nicht von uns anerkannt oder rechtskräftig
festgestellt sind.
7. Bei einer Personenzahl ab 50 Personen hat der Besteller 4 Wochen vor der Veranstaltung 50% des
vereinbarten Menü-Preises als Vorauszahlung zu entrichten. Das Restaurant Fasanerie ist berechtigt,
die Durchführung der Veranstaltung abzulehnen, falls diese Vorauszahlung nicht spätestens 14 Tage
vor der Veranstaltung geleistet wird. Bei der Zahlungsanweisung ist das Datum und der Namen der
Veranstaltung anzugeben.
IV. Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit
1. Die definitive Teilnehmerzahl muss bei Banketten spätestens 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn dem
Restaurant Fasanerie schriftlich mitgeteilt werden. Diese Teilnehmerzahl gilt als Rechnungsgrundlage.
Der Verzehr vonseiten Musikern und Künstlern wird dem Veranstalter in Rechnung gestellt.
2. Bestellte und nicht abgenommene Leistungen ( Menüs etc. ) werden voll in Rechnung gestellt.
3. Im Falle einer Abweichung der Teilnehmerzahl nach oben wird die tatsächliche Anzahl berechnet.
4. Bei Abweichung der Teilnehmerzahl um mehr als 20% ist das Restaurant Fasanerie berechtigt, die
vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume zu tauschen.
5. Verschieben sich ohne vorherige Zustimmung des Restaurants Fasanerie die vereinbarten Anfangs- oder
Schlusszeiten der Veranstaltung, so können zusätzliche Kosten der Leistungsbereitschaft in Rechnung
gestellt werden.
V. Speisen und Getränke
1. Eigene Speisen und Getränke dürfen vom Veranstalter und den Teilnehmern grundsätzlich nicht zu den
Veranstaltungen mitgebracht werden. In Sonderfällen kann eine schriftliche Vereinbarung getroffen
werden. In diesen Fällen wird eine angemessene Servicegebühr bzw. Tellergeld, Korkgeld erhoben. Für
mitgebrachte Speisen etc. kann selbstverständlich keine Haftung übernommen werden.
Stand: Februar 2014
VI. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen
1. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf eigne Gefahr des
Veranstalters in den Veranstaltungsräumen bzw. im Haus. Das Restaurant Fasanerie übernimmt für
Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
2. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anordnungen zu entsprechen. Dafür einen
behördlichen Nachweis zu verlangen, ist das Restaurant Fasanerie berechtigt. Wegen möglicher
Beschädigung sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit der Geschäftsleitung
abzustimmen.
3. Die mitgebrachten Ausstellungs- oder sonstigen Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung
unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Veranstalter dies, darf das Restaurant Fasanerie die
Entfernung und Lagerung zu Lasten des Veranstalters vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im
Veranstaltungsraum, kann das Restaurant Fasanerie für die Dauer des Verbleibens Raummiete
berechnen.
VII. Stornierung
Mit Zugang der Annahmeerklärung auf die Bestellung ist ein rechtsverbindlicher Vertrag zustande gekommen,
von dem der Besteller nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen zurücktreten oder eine Kündigung erklären
kann.
Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, erklärt der Besteller aber gleichwohl den Rücktritt, die Kündigung oder
einen Widerruf des abgeschlossenen Vertrages bzw. teilt der Besteller generell eindeutig und
unmissverständlich mit, dass er den mit uns geschlossenen Vertrag nicht erfüllen wird, können wir ohne
Nachweis als Entschädigung folgende Prozentsätze des festgelegten Menü-Preises zzgl. eines eventuell
vereinbarten Mietzinses für die Räumlichkeiten unter Anrechnung einer gegebenenfalls bereits geleisteten
Anzahlungen fordern; bei einem Zugang der entsprechenden Rücktritts- oder vergleichbaren Erklärung vor
Beginn der Veranstaltung
Ab 8 Wochen vor Veranstaltung 15%
Ab 6 Wochen vor Veranstaltung 25%
Ab 4 Wochen vor Veranstaltung 50%
Ab 2 Wochen vor Veranstaltung 75%
Ab 3 Tagen bis zur Veranstaltung 100%
Ab Buchungsdatum ( Schriftliche Bestätigung ) der Veranstaltung bis 8 Wochen vor der Veranstaltung fällt eine
Stornierungsgebühr von € 10,00 pro Person an. Bei einer Stornierung ab 8 Wochen vor einer bestätigten
Reservierung fällt bis zur Festlegung des Menüpreises eine Stornogebühr von € 15,00 und ab 6 Wochen bis zur
Festlegung des Menüpreises eine Stornierungsgebühr von € 20,00 pro Person an.
Der Besteller hat das Recht, den Nachweis dahingehend zu führen, dass uns ein Schaden oder eine
Wertminderung überhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ist als die vorgenannten Pauschalen.
Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend, wenn wir dem Besteller – auch bei einer nicht fristgerecht
erbrachten Anzahlung – eine Nachfrist ergebnislos gesetzt haben und vom Besteller anschließend
Schadensersatz fordern.
VIII. Rücktritt des Restaurant Fasanerie
1. Wird die Vorauszahlung bzw. Buchungsgebühr auch nach Verstreichen einer vom Restaurant Fasanerie
gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Restaurant Fasanerie zum Rücktritt vom
Vertrag berechtigt.
2. Ferner ist das Restaurant Fasanerie jederzeit berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag
zurückzutreten, beispielsweise falls
- - höhere Gewalt oder andere nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich
machen;
- Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, des Veranstalters
oder Zwecks, gebucht werden;
- Restaurant Fasanerie begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Veranstaltung den
reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hauses in der Öffentlichkeit
gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich vom Restaurant
Fasanerie zuzurechnen ist.
3. Es entsteht kein Anspruch des Veranstalters auf Schadensersatz gegenüber dem Restaurant Fasanerie,
außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Restaurant Fasanerie.
IX. Gewährleistung und Haftung
1. Die Vorschriften über Gewährleistung und Haftung von Besteller und Auftragnehmer richten sich nach den
allgemeinen Vorschriften des BGB.
X. Gerichtsstand
1. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Restaurant Fasanerie.
2. Im Falle von Rechtsstreitigkeiten wird als Gerichtsstand – soweit gesetzlich zulässig – München vereinbart.
XI. Allgemeine Bestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für
Veranstaltungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den
Veranstalter sind unwirksam.
2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen oder eine
Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen zwischen dem Besteller und dem Restaurant
Fasanerie unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: Februar 2014