Liebe Einwohnerinnen und Einwohner,
Transcription
Liebe Einwohnerinnen und Einwohner,
Nr. 556 Donnerstag, den 3. März 2016 Liebe Einwohnerinnen und Einwohner, am 3. März 1999 endete der Schwergewichts-Weltmeisterkampf im Boxen zwischen Lennox Lewis und Evander Holyfield unentschieden, wodurch jeder der beiden Boxweltmeister blieb, Lewis für die WBO und Holyfield für WBC und IBF. Ein schwerer Kampf ohne Verlierer, aber auch ohne eigentlichen Gewinner. So ist es selten im Sport und auch im Leben. Der Beste sollte gewinnen und somit seinen Gegner bezwingen. Gibt es ein Unentschieden, ist es doch auch ein Zeichen dafür, dass beide nicht ganz schlecht waren, aber eben auch nicht gut genug, um den anderen zu bezwingen. Man sollte sich Erkenntnisse daraus ziehen und immer wieder mehr darauf bedacht sein, noch besser zu werden. Sportlich herausragend präsentierten sich zum wiederholten Male unsere Kids der Grundschulen um den Pokal des Wettbewerbes „Fit für die Grundschulen“ in der Wittenberger Stadthalle. Die Schülerinnen und Schüler der Grundschule Max Lingner konnten sich in diesem Jahr durchsetzen und gewannen den Titel seit 2009 zum fünften Mal. Die Grundschule Seyda, der Titelverteidiger des Vorjahres, errang den dritten Platz bei insgesamt 15 angetretenen Grundschulen. Kommunalpolitisch lieferten wir uns zur letzten Stadtratssitzung am 18. Februar 2016 eine Sitzung, die zeitlich auch fast in die Verlängerung ging. Obwohl die Tagesordnung durchaus in der vergangenen Zeit schwerpunktgeladener war, wurde viel diskutiert. Beschlüsse zur Be- und Abberufung von Feuerwehrkameraden, die Aufhebung der Veränderungssperre für das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 52 „Jessen Nord – Geschwister-Scholl-Straße / Jessener Schulstraße wurden mehrheitlich gefasst. Ebenso kam es bei der Satzung über die Betreuung in den Tageseinrichtungen der Stadt Jessen (Elster) und der Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten und Betreuung zum Beschluss. Diese Satzungen mussten formal angepasst werden, da die Kitas, nach Herauslösung aus dem Eigenbetrieb Stadtwirtschaft, dem Kernhaushalt der Stadt zugeordnet wurden. Neben der durchaus 26. Jahrgang harten Haushaltsplanung beschäftigen wir uns weiterhin mit der Fortschreibung des Konsolidierungsprogrammes. Zu einer überregionalen Einigung bzw. Festschreibung einer entsprechenden Vereinbarung kam es zwischen der Stadt Jessen (Elster) und der Stadt Schönewalde. Vor Bezug der ersten Wohnungen durch Flüchtlinge in der Siegmund-Jähn-Straße in Holzdorf war es eine gesetzliche Verpflichtung, den Brandschutz für die insgesamt 5 Etagen abzusichern. Durch diese Vereinbarung ist es nunmehr möglich, dass im Bedarfsfall die Feuerwehr Schönewalde mit der entsprechenden Drehleiter in Holzdorf aushilft, im Gegenzug unterstützt die Feuerwehr Holzdorf technisch im Bereich Schönewalde. Diese Lösung ist durchaus ein Zeichen, dass man auch über Grenzen hinweg zu einer gemeinsamen Lösung finden kann. Derzeit sind ca. 100 Flüchtlinge in die Wohnungen gezogen, unter ihnen auch Familien. Die Zuweisungen, die im Verantwortungsbereich des Landkreises liegen, erfolgen nach wie vor wöchentlich und kurzfristig. Vor Ort ist die Betreuung mit den bereits in der Notunterkunft involvierten Sozialarbeitern abgesichert, Wachschutz und Polizei arbeiten Hand in Hand. Wir als Verwaltung sind nun bestrebt, konzeptionell darauf einzuwirken, eine Betreuung und Integration nach unseren bisherigen Möglichkeiten zu erarbeiten. Die Hauptverantwortung liegt dennoch nach wie vor beim Landkreis. Um es mit den Worten des Kantors i. R. Volkmar Genterczewsky zu sagen: „Bleiben Sie heile ...“ Ihr Bürgermeister Michael Jahn 2 Mitteilungsblatt Jessen Nr. 556 vom 03.03.2016 Die Geschichte der Stadt Jessen (Elster) in Bildern wird im Festeinband auf ca. 150 farbigen Seiten im Sonderformat geschmackvoll gestaltet. Um bei einer überschaubaren Auflagenhöhe einen moderaten Verkaufspreis zu erlangen, bitten wir an dieser Stelle um Ihre Unterstützung! Nutzen Sie die Chance und leisten Sie Ihren wertvollen Beitrag mit dem Erwerb einer Anzeige! Liebe Gewerbetreibende der Stadt Jessen (Elster)! „800 Jahre Burg Jezzant“ – und sie steht immer noch – „Die Geschichte der Stadt Jessen in Bildern“ Jessen blickt 2016 auf 800 bewegte Jahre zurück. Diese Gelegenheit wird genutzt, um der Jessener Stadtgeschichte etwas mehr Aufmerksamkeit zu schenken als üblich. Der Jessener „Regionalhistoriker“ und Zahnarzt Dennis Weiner sowie der Heimatforscher Ulf Lehmann aus Herzberg arbeiten bereits ehrenamtlich auf Hochtouren, um die wechselvolle Geschichte von Jessen zeitgemäß und reich illustriert neu zu erzählen. Neben der nachhaltig wirkenden Werbung für Ihre Firma erhalten Sie ein Freiexemplar des Buches sowie eine Einladung zur Präsentationsveranstaltung Ende Juni. Ihr Ansprechpartner ist: Stephanie Kammer von der Herzberger BücherKammer. Tel.: 0 35 35/24 87 79 Fax.: 0 35 35/24 87 80 www.buecherkammer.de [email protected] Amtliche Mitteilungen Öffentliche Sitzung April 2016 Amtsblatt Lesen Sie in dieser Ausgabe Amtliche Mitteilungen Öffentliche Sitzungen im April 2016 Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Jessen (Elster) Zwangsversteigerung Wahlbekanntmachung Satzung der Stadt Jessen (Elster) Wohnungsmarkt Deichschau 2016 Bau- und Vergabeausschuss Seite 2 Seite 3 Seite 3 Seite 4/5 Seite 6 Seite 13 Seite 14 ab Seite 14 Seite 17 ab Seite 18 Seite 20 Seite 21 Seite 22 ab Seite 23 Seite 23 Seite 24 ab Seite 17 Seite 17 Seite 21 Seite 24 ab Seite 20 Seite 20 Seite 29 Seite 16 Schließzeiten Schwimmhalle Holzdorf Die Schwimmhalle Holzdorf ist vom 08.03. – 24.03.2016 ab 16:00 Uhr geschlossen, so dass ein Bürgerschwimmen in diesem Zeitraum nicht möglich ist. Michael Jahn Bürgermeister am 04.04.2016 17:00 Uhr Schloss Jessen/Ratssaal Finanzausschuss Bekanntmachung der Einladung zur Sitzung des Finanzausschusses der Stadt Jessen (Elster) am 05.04.2016 Nichtamtliche Mitteilungen Glückwünsche und Jubiläen Bundeswehr Kirchliche Mitteilungen Schule Winterliches Ferienchaos Neues aus der Sekundarschule Sport Sportvorschau Faschingstraining Leichtathletik Veranstaltungen und Termine Osterfeuer in Schweinitz Frauentagsfeier in Holzdorf 105 Jahre Internationaler Frauentag Vereine und Verbände Gruppentreffen bei der Frauenselbsthilfegruppe nach Krebs Aktuelles von der DRK Impressum Bekanntmachung der Einladung zur Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses der Stadt Jessen (Elster) 17:00 Uhr Schloss Jessen/ Ratssaal Sozialausschuss Bekanntmachung der Einladung zur Sitzung des Sozialausschusses der Stadt Jessen (Elster) am 06.04.2016 17:00 Uhr Schloss Jessen/ Ratssaal Die Tagesordnung für die jeweiligen Ausschusssitzungen entnehmen Sie bitte dem Mitteilungsblatt vom 24.03.2016. Einladung des Heimatvereins „Glücksburger Heide“ zur Jahreshauptversammlung Die Jahreshauptversammlung findet am Freitag, dem 18. März 2016, um 18:00 Uhr in der Gaststätte „Bergschlößchen“ in Jessen (Elster) statt. Hierzu laden wir alle Mitglieder des Heimatvereins „Glücksburger Heide“ recht herzlich ein. Es wird Rechenschaft gelegt über die Initiativen des letzten Jahres, aber auch ein Einblick gewährt in die Vorhaben des Vereins für das kommende Jahr. Tagesordnung: 1. Rechenschaftsbericht 2. Kassenbericht des Schatzmeisters 3. Bericht der Revisionskommission 4. Nachnominierung eines neuen Schatzmeisters 5. Wahl des neuen Schatzmeisters 6. Diskussion 7. Entlastung des Vorstandes Vorstand des Heimatvereins „Glücksburger Heide“ Mitteilungsblatt Jessen Nr. 556 vom 03.03.2016 Öffentliche Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Mügeln Aufgrund des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) und des Landesjagdgesetzes (LJagdG) nebst Verordnung und Erlassen werden nachfolgende Unterlagen der Jagdgenossenschaft Mügeln öffentlich ausgelegt und somit bekannt gemacht: • Bericht des Vorstandes der Jagdgenossenschaft Mügeln über das Jahr 2014/2015 • Protokoll der Jahresmitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Mügeln vom 21.03.2015 Die vorstehenden Unterlagen liegen in der Stadtverwaltung, Schloßstraße 11, 06917 Jessen, einen Monat nach Bekanntgabe zur Einsichtnahme für berechtigte Personen während der Dientszeiten aus. Im Auftrag der Jagdgenossenschaft Mügeln Dietmar Blum Vorsitzender der Jagdgenossenschaft Mügeln Öffentliche Bekanntmachung der Stadtverwaltung Jessen (Elster) In der Sitzung des Stadtrates am 23.02.2016 wurden folgende Beschlüsse gefasst und durch Abstimmung bestätigt. Mit ihrer Veröffentlichung treten die Beschlüsse in Kraft. Bei Interesse können die Beschlüsse, soweit zulässig, zu den üblichen Dienstzeiten der Stadtverwaltung Jessen (Elster) im Vorzimmer des Bürgermeisters eingesehen werden. Beschluss-Nr.: 01/2016 Ernennung und Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis des Stellv. Ortsteilwehrleiters der Freiwilligen Feuerwehr Düßnitz der Stadt Jessen (Elster) 02/2016 Abberufung aus der Funktion des Stellv. Ortsteilwehrleiters der Freiwilligen Feuerwehr Schweinitz der Stadt Jessen (Elster) 03/2016 Satzung über die Aufhebung der Veränderungssperre für das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 52 „Jessen Nord – Geschwister-Scholl-Straße / Jessener Schulstraße“ gem. § 13a (1) Nr. 1 BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) 04/2016 Außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen zur Beseitigung von Hochwasserschäden 2013 – Infrastruktur 05/2016 Außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen zur Beseitigung von Hochwasserschäden 2013 – Ersatzneubau Kita Schweinitz 06/2016 Die Änderung der Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflegestellen im Gemeindegebiet der Stadt Jessen (Elster) zum 01.01.2016. 07/2016 Die Änderung der Satzung über die Betreuung der Kinder in den Kindertageseinrichtungen der Stadt Jessen (Elster) zum 01.01.2016. Michael Jahn Bürgermeister 3 Einladung zur Jahresmitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Mügeln Der Jagdvorstand lädt alle Jagdgenossen zur jährlichen Mitgliederversammlung am Samstag, dem 02.04.2016, 19:00 Uhr in die Gaststätte Bock in Mügeln ein. Tagesordnung: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. Begrüßung durch den Vorsitzenden Bericht des Vorstandes über das Geschäftsjahr 2015/2016 Kassenbericht Bericht der Kassenprüfer Diskussion Beschlussfassung zu den Berichten Vorstellung und Abstimmung der Beschlussvorlage 01/16 – Erteilung eines Jagderlaubnisscheines für Ch. Goldfuß, Mügeln, des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Mügeln Vorstellung und Abstimmung der Beschlussvorlage 02/16 – Entlastung des Jagdvorstandes Mügeln Vorstellung und Abstimmung der Beschlussvorlage 03/16 – Entlastung der Kassenprüfer JG Mügeln Vorstellung und Abstimmung der Beschlussvorlage 04/16 – Wahl des neuen Jagdvorstandes Mügeln Vorstellung und Abstimmung der Beschlussvorlage 05/16 – Wahl der neuen Kassenprüfer JG Mügeln Reichung eines warmen Wildessens Auswertung der Abstimmungen zu den vorliegenden Beschlussvorlagen Der Jagdvorstand bittet um rege Teilnahme. Bei Änderungen der Besitzverhältnisse bitte Kopie des Grundbuchauszuges mitbringen bzw. beifügen. Dietmar Blum Vorsitzender der Jagdgenossenschaft Mügeln Amtsgericht Wittenberg 13 K 56/15 Termin zur Zwangsversteigerung Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Dienstag, 29. März 2016, 11:00 Uhr im Amtsgericht Wittenberg, Dessauer Straße 291, Saal 103 das im Grundbuch von Jessen Blatt 1582 eingetragene Grundstück lfd. Nr. 2, Gemarkung Jessen, Flur 11, Flurstück 1149, Gebäude- und Freifläche, Kurze Straße 2, Größe: 89 m² versteigert werden. Beschreibung: Grundstück, bebaut mit einem teilunterkellerten zweigeschossigen Wohnhaus (Wohnfläche etwa 90 m²) in einem einfachen baulichen Zustand. Das Baujahr ist nicht bekannt; eine Sanierung erfolgte wahrscheinlich um 1993. Das Objekt ist seit Ende 2012 unbewohnt. Verkehrswert: 40.000,00 € Der Versteigerungsvermerk ist eingetragen am 17.06.2015. Die 1. Beschlagnahme wurde am 12.06.2015 bewirkt. Nähere Angaben zu dem Objekt und weitere Zwangsversteigerungsobjekte im Internet unter www.ag-wb. sachsen-anhalt.de/Themen/Zwangsversteigerungen und www.zvg-portal.de 4 Mitteilungsblatt Jessen Nr. 556 vom 03.03.2016 Wahlbekanntmachung Am Sonntag, dem 13. März 2016 findet in Sachsen-Anhalt die Wahl zum Landtag von Sachsen-Anhalt statt. Die Wahl dauert von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Die Stadt Jessen (Elster) ist in folgende 21 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt: WBZ Nr. 001 Jessen-Nord I, mit dem Ortsteil Jessen-Nord I (barrierefrei) Wahllokal: Mehrzweckhalle Jessen, Straße der Jugend 9, 06917 Jessen (Elster) WBZ Nr. 002 Jessen-Nord II, mit dem Ortsteil Jessen-Nord II (barrierefrei) Wahllokal: Seniorentreff, Rosa-Luxemburg-Straße 28, 06917 Jessen (Elster) WBZ Nr. 003 Jessen-Mitte, mit dem Ortsteil Jessen-Mitte (barrierefrei) Wahllokal: Stadtverwaltung, Schloßstraße 11, 06917 Jessen (Elster) WBZ Nr. 004 Jessen-Süd, mit den Ortsteilen Jessen-Süd und Gerbisbach (barrierefrei) Wahllokal: Kindergarten „Koboldmühle“, Mühlgrund 2, 06917 Jessen (Elster) WBZ Nr. 005 Schweinitz, mit den Ortsteilen Schweinitz, Dixförda, Großkorga, Kleinkorga, Mönchenhöfe, Steinsdorf und Zwuschen Wahllokal: Grundschule Schweinitz, Obere Weinberge 3, 06917 Jessen (Elster) WBZ Nr. 013 Grabo, mit dem Ortsteil Grabo Wahllokal: Dorfgemeinschaftshaus Grabo, Graboer Dorfstraße 20, 06917 Jessen (Elster) WBZ Nr. 014 Holzdorf, mit den Ortsteilen Holzdorf, Kremitz, Buschkuhnsdorf und Reicho (barrierefrei) Wahllokal: Kita „Am Wald“ Holzdorf, Waldweg 1 A, 06917 Jessen (Elster) WBZ Nr. 015 Linda, mit den Ortsteilen Linda und Neuerstadt Wahllokal: Kita „Kinder-Club“ Linda, Zellendorfer Straße 16, 06917 Jessen (Elster) WBZ Nr. 016 Seyda, mit den Ortsteilen Seyda, Schadewalde und Mellnitz (barrierefrei) Wahllokal: Kita „Spatzennest“ Seyda, Triftstraße 39 A, 06917 Jessen (Elster) WBZ Nr. 017 Gentha, mit den Ortsteilen Gentha und Lüttchenseyda Wahllokal: Gutshaus Gentha, Siedlungsstraße 25, 06917 Jessen (Elster) WBZ Nr. 018 Morxdorf/Mark Zwuschen, mit den Ortsteilen Morxdorf und Mark Zwuschen Wahllokal: Feuerwehrgerätehaus Morxdorf, Anger 15, 06917 Jessen (Elster) WBZ Nr. 019 Klöden, mit den Ortsteilen Klöden und Rettig (barrierefrei) Wahllokal: Kita „Marienkäfer“ Klöden, Schulstraße 3, 06917 Jessen (Elster) WBZ Nr. 006 Battin, mit den Ortsteilen Battin, Rade und Schöneicho Wahllokal: Dorfgemeinschaftshaus Battin, Battiner Dorfstraße 27, 06917 Jessen (Elster) WBZ Nr. 007 Mügeln, mit den Ortsteilen Mügeln, Glücksburg und Lindwerder (barrierefrei) Wahllokal: Feuerwehrgerätehaus Mügeln, Jüterboger Allee 1, 06917 Jessen (Elster) WBZ Nr. 020 Naundorf, mit den Ortsteilen Naundorf und Mark Friedersdorf (barrierefrei) Wahllokal: Feuerwehrgerätehaus Naundorf, Naundorf Nr. 37 A, 06917 Jessen (Elster) WBZ Nr. 021 Schützberg, mit dem Ortsteil Schützberg Wahllokal: Dorfgemeinschaftshaus Schützberg, Schützberger Hauptstraße 50, 06917 Jessen (Elster) WBZ Nr. 008 Arnsdorf, mit den Ortsteilen Arnsdorf und Leipa Wahllokal: Dorfgemeinschaftshaus Arnsdorf, Am Anger 8, 06917 Jessen (Elster) WBZ Nr. 009 Ruhlsdorf, mit den Ortsteilen Ruhlsdorf und Rehain Wahllokal: Dorfgemeinschaftshaus Ruhlsdorf, Ruhlsdorf Nr. 13 A, 06917 Jessen (Elster) WBZ Nr. 010 Klossa, mit dem Ortsteil Klossa Wahllokal: Dorfgemeinschaftshaus Klossa, Klossaer Straße 45, 06917 Jessen (Elster) WBZ Nr. 011 Gorsdorf-Hemsendorf, mit den Ortsteilen Gorsdorf und Hemsendorf Wahllokal: Dorfgemeinschaftshaus Gorsdorf, Gorsdorf Nr. 64, 06917 Jessen (Elster) WBZ Nr. 012 Düßnitz, mit den Ortsteilen Düßnitz, Kleindröben und Mauken Wahllokal: Dorfgemeinschaftshaus Düßnitz, Zur alten Ziegelei 8, 06917 Jessen (Elster) In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis zum 21. Februar 2016 zugestellt worden sind, sind der Wahlbezirk und das Wahllokal angegeben, in dem die Wahlberechtigten zu wählen haben. Der Briefwahlvorstand für die Stadt Jessen (Elster) tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses am Wahltag um 15:00 Uhr im Gebäude der Kreisverwaltung Wittenberg, Breitscheidstraße 4, 06886 Lutherstadt Wittenberg zusammen. 1. Jeder Wahlberechtigte, der keinen Wahlschein besitzt, kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirkes wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wahlberechtigten haben zur Wahl ihre Wahlbenachrichtigung mitzubringen und ihren amtlichen Personalausweis oder ein amtliches Dokument (Reisepass) bereitzuhalten. Sie haben sich auf Verlangen des Wahlvorstandes über ihre Person auszuweisen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Mitteilungsblatt Jessen Nr. 556 vom 03.03.2016 5 Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wahlberechtigte erhält am Wahltag im zuständigen Wahlraum einen amtlichen Stimmzettel ausgehändigt. gung des Wahlgeschäfts möglich ist. Während der Wahlzeit sind in und an dem Gebäude, in dem sich der Wahlraum befindet, sowie unmittelbar vor dem Zugang zu dem Gebäude jede Beeinflussung der Wähler durch Ton, Schrift oder Bild sowie jede Unterschriftensammlung verboten (§ 30 des Wahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt). Jeder Wahlberechtigte hat eine Erststimme und eine Zweitstimme. Der Stimmzettel enthält jeweils in der Reihenfolge der Wahlvorschlagsnummern a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, gegebenenfalls auch ihrer Kurzbezeichnung, bei Bewerbern, die nicht für eine Partei auftreten, die Bezeichnung "Einzelbewerber" und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung, 4. a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder b) durch Briefwahl teilnehmen. b) für die Wahl nach Landeswahlvorschlägen in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, gegebenenfalls auch ihre Kurzbezeichnungen und jeweils die Namen der ersten drei Bewerber der zugelassenen Landeswahlvorschläge und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung. 2. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeinde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. Für die Briefwahl ist dem Wahlberechtigten ein Merkblatt nach dem Muster der Anlage 22 der Landeswahlordnung zur Verfügung zu stellen. Der Wahlberechtigte gibt 2.1 die Erststimme in der Weise ab, dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll, und 2.2 die Zweitstimme in der Weise ab, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Landeswahlvorschlag sie gelten soll. Der Stimmzettel muss vom Wahlberechtigten in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum unbeobachtet gekennzeichnet und in gefaltetem Zustand so in die Wahlurne gelegt werden, dass die Kennzeichnung von Umstehenden nicht erkannt werden kann. 3. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jeder hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchti- Jagdgenossenschaft Naundorf – Mark Friedersdorf Der Jagdvorstand lädt alle Eigentümer von Acker und Waldflächen in der Gemarkung Naundorf zur Mitgliederversammlung am Sonnabend, dem 19.03.2016, um 19:00 Uhr in den Saal Müller Naundorf ein. Tagesordnung: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. Eröffnung und Begrüßung Finanzbericht Bericht des Vorstandes Neuer Pachtvertrag Diskussion Beschlussfassung Wahl des Vorstandes Schlusswort des Vorsitzenden Anschließend wird ein Wildessen gereicht. Der Vorstand Wahlberechtigte, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist, 5. Jeder Wahlberechtigte kann das Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 27 Abs. 2 des Wahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt). Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). Jessen (Elster), 03. März 2016 Michael Jahn Bürgermeister Zur Beachtung der Waldeigentümer Einladung zur Mitgliederversammlung der Forstbetriebsgemeinschaft „Haidchen“ w.V. Purzien am Freitag, dem 18.03.2016, um 19:00 Uhr im Bürgerzentrum Purzien. Tagesordnung: 1. 2. 3. 4. 5. 6. Begrüßung und Eröffnung Arbeitsschutz bei Waldarbeitern Rechenschaftsberichte des Vorstandes Bericht Kassenprüfer Bericht Revierförsterin, Jahresplan 2015/16 Verschiedenes und Anfragen Hinweis: Die Mitgliederversammlung ist, entsprechend § 5 Abs. 4 der Satzung der FBG, unabhängig von der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Lehmann Vorsitzender (2) Der Geltungsbereich der aufzuhebenden Veränderungssperre geht aus der Übersichtskarte hervor. Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 87/6 tlw., 88/6 tlw., 88/16, 88/25, 88/26, 88/28, 88/29, 88/30, 88/31, 88/32, 88/33, 88/34, 88/35 tlw., 191 tlw., 193/7, 194/9 536, 602, 603, 614, 615, und 629 in der Gemarkung Jessen; Flur 1 und die Flurstücke 13/1, 40/7, 40/48 in der Gemarkung Jessen; Flur 2. Im Norden durch den Einkaufsmarkt Norma, Parkflächen und, im Osten durch die Jessener Schulstraße, im Süden durch die Geschwister-Scholl-Straße und im Westen durch Bebauung. Auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Satz 2 und 3 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche und des § 18 Abs. 3 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 215 Abs. 1 BauGB eine nach § 214, Abs. 1, Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadtverwaltung Jessen (Elster) unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Die Satzung über die Aufhebung der Veränderungssperre kann während der üblichen Dienststunden in der Stadtverwaltung Jessen, Schloßstraße 11, eingesehen werden. Jedermann kann die Veränderungssperre einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Michael Jahn Bürgermeister Jessen, den 03.03.2016 Diese Satzung über die Aufhebung der Veränderungssperre tritt dem Tag der ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft. §3 Inkrafttreten Satzung (1) Der räumliche Geltungsbereich der Aufhebungssatzung wird wie nachfolgend beschrieben begrenzt und erstreckt sich auf die innerhalb der nachstehend angegebenen Grenzen gelegenen Grundstücke und Grundstücksteile. §2 Räumlicher Geltungsbereich Die Veränderungssperre zum Bebauungsplan Nr. 52 wird hiermit aufgehoben. Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) hat in seiner Sitzung am 02.09.2014 eine Veränderungssperre zum Bebauungsplan Nr. 52 „Jessen Nord - Geschwister-Scholl-Straße / Jessener Schulstraße“ gefasst. Die Satzung über die Veränderungssperre wurde am 25.09.2014 ortsüblich bekannt gemacht. §1 Aufhebung der Veränderungssperre Auf der Grundlage von §§ 14 Abs. 1, 16 Abs. 1 und 17 Abs. 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 241), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) in Verbindung mit §§ 8 und 9 des Kommunalverfassungsgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.06.2014 (GVBl. LSA Nr. 12/2014) hat der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) am 23.02.2016 in seiner öffentlichen Sitzung folgende Satzung beschlossen: über die Aufhebung der Veränderungssperre für das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 52 „Jessen Nord - Geschwister-Scholl-Straße / Jessener Schulstraße“ gem. § 13a(1) Nr. 1 BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) Satzung der Stadt Jessen 6 Mitteilungsblatt Jessen Nr. 556 vom 03.03.2016 7 Satzung Mitteilungsblatt Jessen Nr. 556 vom 03.03.2016 -1- Satzung über die Betreuung der Kinder in den Kindertageseinrichtungen der Stadt Jessen (Elster) 51.1 Aufgrund der §§ 5, 8 und 45 des Kommunalverfassungsgesetz des Landes SachsenAnhalt (KVG LSA) vom 15.05.2014 (GVBL. LSA Nr. 12/2014) in der derzeit gültigen Fassung i. V. m. dem Gesetz zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt (KiFöG LSA) in der Fassung vom 05.03.2003 (GVBL. LSA, S. 48), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetz vom 23. Januar 2013 (GVBL. LSA, S. 38) in der zur Zeit gültigen Fassung wurde vom Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) in seiner Sitzung am 23.02.2016 mit Beschluss-Nr. 07/2016 die nachfolgende Satzung beschlossen: § 1 Allgemeines (1) Die Stadt Jessen (Elster) gewährleistet die Bildung und Betreuung von Kindern mit gewöhnlichem Aufenthalt in ihrem Stadtgebiet in Tageseinrichtungen auf der Grundlage der gesetzlichen Vorschriften und dieser Satzung. (2) Die Stadt Jessen (Elster) unterhält dazu Tageseinrichtungen, die öffentliche und gemeinnützige Einrichtungen der öffentlichen Jugendhilfe nach Maßgabe der Bestimmungen des KiFöG LSA sind. (3) Gemäß § 4 und 6 des KiFöG LSA kann die Tagespflege eine Alternative und Ergänzung zur Förderung und Betreuung in Tageseinrichtungen sein. (4) Für die Nutzung der Tageseinrichtungen und der Tagespflege werden von den Personensorgeberechtigten Kostenbeiträge erhoben, die sich nach der Kostenbeitragssatzung regelt. § 2 Anspruch auf Kinderbetreuung (1) Gemäß § 3 KiFöG LSA hat jedes Kind mit gewöhnlichem Aufenthalt in Jessen (Elster) bis zur Versetzung in den 7. Schuljahrgang Anspruch auf einen ganztägigen Platz in einer Tageseinrichtung. Ein gewöhnlicher Aufenthalt ist in der Regel dann anzunehmen, wenn das Kind in der Stadt Jessen (Elster) gemeldet ist. (2) Der Anspruch auf einen ganztägigen Platz gilt für Kinder bis zum Schuleintritt in der Regel bei einer Betreuung von 8 Stunden als erfüllt. Bei nachgewiesenem Bedarf (z. B. zur Absicherung einer Erwerbstätigkeit der Eltern) umfasst ein ganztägiger Platz eine Betreuung bis zu 10 Stunden täglich (oder bis zu 50 Wochenstunden). Für Schulkinder umfasst ein ganztägiger Platz ein Angebot von 6 Stunden täglich, während der Ferien gilt Satz 2. -2- 51.1 (3) Ein Rechtsanspruch auf die Aufnahme in eine bestimmte Tageseinrichtung besteht nicht. Die Personensorgeberechtigten können jedoch im Sinne des § 3b KiFöG LSA im Rahmen freier Kapazitäten zwischen den verschiedenen Tageseinrichtungen am Ort ihres gewöhnlichen Aufenthaltes oder an einem anderen Ort wählen, sofern dies nicht mit unverhältnismäßigen Mehrkosten für die Stadt Jessen (Elster) verbunden ist. (4) Kinder, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht in Jessen (Elster) haben, können in einer Kindertageseinrichtung der Stadt Jessen (Elster) nur im Rahmen verfügbarer Platzkapazitäten aufgenommen werden. Die Personensorgeberechtigten haben eine Bestätigung der Gemeinde vorzulegen, wonach die Gemeinde in der das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, mit einer auswärtigen Betreuung in der Stadt Jessen (Elster) einverstanden ist. Die Entscheidung über die Aufnahme und die Betreuung erfolgt nur bei nachgewiesener Sicherstellung einer kostendeckenden Finanzierung durch die Personenberechtigten und die für die finanzielle Beteiligung zuständige Gemeinde. (5) In Notsituationen kann eine auf einen kurzen Zeitraum befristete Aufnahme erfolgen (Gastkinder), insbesondere für Alleinerziehende bei deren Erkrankung. Die Dauer der Aufnahme soll in der Regel 10 Arbeitstage nicht überschreiten. Die Entscheidung über die Aufnahme erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Plätze. § 3 Anmeldeverfahren (1) Die Anmeldung und Aufnahme eines Kindes in einer Tageseinrichtung der Stadt Jessen (Elster) erfolgt durch schriftlichen Antrag in der Verwaltung der Stadt Jessen (Elster) und dem dann folgenden Abschluss eines Betreuungsvertrages mit den Personensorgeberechtigten. (2) Mit Abschluss des Betreuungsvertrages erkennen die Personensorgeberechtigten die Betreuungssatzung der Stadt Jessen (Elster) an. (3) Die Personensorgeberechtigten haben das Recht ihre Kinder mit einer Frist von mindestens 3 Monaten zum geplanten Aufnahmetermin (jeweils den 1. des Monats) jederzeit anzumelden. Abweichend von Satz 1 sind Schulkinder gemäß § 3 Abs. 6 Satz 3 KiFöG LSA spätestens zur Schulanmeldung oder zum Schulhalbjahr für das kommende Schuljahr anzumelden. Die Anmeldung beinhaltet nicht das Recht auf eine Aufnahme in eine bestimmte Kindertageseinrichtung. (4) Erscheint das Kind nicht zum Aufnahmetermin, sind die Personensorgeberechtigten verpflichtet, die Kindertageseinrichtung zu informieren. Erfolgt diesbezüglich keine Information, kann die Stadt Jessen (Elster) die anderweitige Vergabe des Platzes verfügen. 51.1 51.1 (5) Die vereinbarten Betreuungsstunden können in begründeten Fällen (z. B. Schichtarbeit) in Abstimmung mit der Einrichtungsleiterin variabel genutzt werden, allerdings darf die Gesamtbetreuungszeit innerhalb einer Woche nicht überschritten werden. Bei angezeigtem Betreuungsbedarf über die Regelöffnungszeit der Einrichtung hinaus (Randzeitenbetreuung), entscheidet die Stadt Jessen (Elster) nach pflichtgemäßem Ermessen über die Erfüllung des Anspruchs. Dieser Anspruch kann auch durch Umsetzung des Kindes in eine andere Einrichtung erfüllt werden. (4) Eine Änderung der im Betreuungsvertrag vereinbarten und bestätigten Betreuungszeit ist grundsätzlich nur für den vollen Monat möglich. In diesem Fall ist mindestens 3 Monate vor der Änderung ein schriftlicher Antrag die Stadt Jessen (Elster) zu stellen. Über Ausnahmen, bei sich kurzfristig ergebender Arbeitsaufnahme oder anderen wichtigen Gründen entscheidet die Stadt Jessen (Elster) nach pflichtgemäßen Ermessen. (3) Im Interesse des pädagogischen Konzeptes können Kernzeiten durch die Stadt Jessen (Elster) festgelegt werden, die mit den Kuratorien und der Leiterin der jeweiligen Kindertageseinrichtung abgestimmt werden. (Festlegung in der jeweiligen Konzeption der Einrichtung). (2) Die Betreuungsangebote im Stadtgebiet Jessen (Elster) umfassen folgende tägliche Betreuungszeiten im Hortbereich: - nur Frühhort - bis 4 h (nur Späthort) - bis 6 h in der Schulzeit und in den Ferien - in der Ferienzeit bis zu 10 h täglich (durch Stundenzukauf) (1) Die Betreuungsangebote der Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Jessen (Elster) umfassen folgende tägliche Betreuungszeiten im Bereich des Krippen- und Kindergartenbereiches : - bis 4 Stunden regelmäßig am Vormittag - bis 5 Stunden regelmäßig am Vormittag - bis 8 Stunden - bis 9 Stunden - bis 10 Stunden - bis 11 Stunden (Betreuung über den Regelbedarf hinaus) § 5 Betreuungsangebot weis an die Personensorgeberechtigten, in dem auf die Möglichkeit des Ausschlusses ausdrücklich hingewiesen worden ist, die Betreuung und den pädagogischen Ablauf wiederholt erheblich stört. -4- Satzung (3) Das Kind kann vom Besuch der Kindertageseinrichtung durch schriftlichen Bescheid der Stadt Jessen (Elster) ausgeschlossen werden. Der Ausschluss kann nur aus wichtigem Grund erfolgen. Ein wichtiger Grund liegt vor, a. wenn das Kind länger als 14 Kalendertage zusammenhängend unentschuldigt der Kindertageseinrichtung fernbleibt und zuvor mindestens einmal die Personensorgeberechtigten durch die Leitung der Einrichtung unter Hinweis auf die Ausschlussmöglichkeit schriftlich aufgefordert worden sind, binnen einer Frist von einer Woche, etwaige Hinderungsgründe für den Besuch anzuzeigen, b. bei Kostenbeitragsrückständen von mehr als 2 Monaten. Eine Wiederaufnahme, auch in eine andere Kindertageseinrichtung der Stadt Jessen (Elster), ist erst nach Begleichung der Schuld oder wenn auf Antrag eine Stundung gewährt wurde, möglich. c. bei wiederholt groben Verstößen der Personensorgeberechtigten gegen die Festlegungen dieser Satzung bzw. der jeweiligen Hausordnung, nachdem mindestens einmal schriftlich abgemahnt wurde, d. wenn ein Kind durch sein Verhalten, auch nach einem schriftlich erteilter Hin- (2) Abmeldungen sind jeweils zum Monatsende mit einer Frist von 2 Monaten möglich. Über Ausnahmen entscheidet der Träger der Einrichtung nach pflichtgemäßen Ermessen. (1) Ist das Betreuungsverhältnis zwischen der Stadt Jessen (Elster) und den Personensorgeberechtigten nur auf Zeit vereinbart, endet es mit dem Ablauf des vereinbarten Zeitpunktes. § 4 Ende des Betreuungsverhältnisses (6) Vor der Aufnahme eines Kindes in eine Tageseinrichtung ist eine ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung des Kindes und über die Durchführung der für das jeweilige Alter gemäß § 26 des SGB V vorgesehenen Kinderuntersuchungen oder, soweit die Kinder nicht gesetzlich versichert sind, einer gleichwertigen Kinderuntersuchung vorzulegen. Der Impfpass ist der Leiterin zur Einsicht vorzulegen. Die ärztliche Bescheinigung sollte nicht älter als 3 Werktage sein. (5) Zur Sicherstellung einer kurzfristigen Kontaktaufnahme mit den Personensorgeberechtigten ist jede Änderung der Anschrift und Telefonnummer, der Benachrichtigungshinweis im Notfall, sowie der Krankenkasse der Einrichtungsleiterin unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Eine Veränderung der Wohnanschrift ist auch der Verwaltung der Stadt Jessen (Elster) schriftlich mitzuteilen. Kosten, die infolge unterlassener Mitteilung entstehen, haben die Personensorgeberechtigten zu tragen. -3- 8 Mitteilungsblatt Jessen Nr. 556 vom 03.03.2016 9 Satzung Mitteilungsblatt Jessen Nr. 556 vom 03.03.2016 51.1 -6- 51.1 -5- (2) An Brückentagen, sowie im Zeitraum zwischen Weihnachten und Neujahr können die Tageseinrichtungen mit Zustimmung der Elternkuratorien ebenfalls geschlossen werden. Für Kinder steht im Bedarfsfall des § 7 Abs. 1 Satz 4 ein Betreuungsplatz in einer anderen Kindertageseinrichtung zur Verfügung. Der dringende Platzbedarf in diesem Zeitraum muss der Stadt Jessen (Elster) bis 30.11. des laufenden Jahres schriftlich mitgeteilt werden. (2) Stellt die Betreuungskraft bei der morgendlichen Annahme des Kindes in der Einrichtung fest, dass sein Allgemeinbefinden erheblich gestört ist und die Eignung für den Besuch der Kindertageseinrichtung in Frage steht, so kann sie die Annahme des Kindes von der Vorlage einer ärztlicher Bescheinigung abhängig machen, die die Unbedenklichkeit des Einrichtungsbesuches bestätigt. Die Personensorgeberechtigten haben jeden Verdachtsmoment einer Erkrankung des Kindes bei der morgendlicher Abgabe des Kindes der Betreuungskraft mitzuteilen. (1) Kann das Kind aufgrund der Einschätzung eines Arztes oder der Personensorgeberechtigten die Kindertageseinrichtung wegen Krankheit nicht besuchen, ist die Leiterin der Einrichtung umgehend über das Fehlen des Kindes und die voraussichtliche Fehlzeit zu informieren. § 8 Erkrankung des Kindes (6) Für den Fall, dass Kinder regelmäßig (mehr als dreimal im Vierteljahr) wegen Nichtabholung, ohne nachweislich triftigen Gründen, über die vereinbarte Betreuungszeit hinaus betreut werden müssen, werden diese Mehrbetreuungskosten den Personensorgeberechtigten in Rechnung gestellt. Die Höhe dieser Mehrkosten wird in der Kostenbeitragssatzung geregelt. (7) Die Stadt Jessen (Elster) sichert die Bereitstellung einer kindgerechten Mittagsverpflegung zu. Für Kinder bis zum vollendeten ersten Lebensjahr kann die von den Personensorgeberechtigten mitgebrachte Kleinkindkost angeboten werden. Näheres regelt die Kostenbeitragssatzung. (8) Für Kinder, die eine Hortbetreuung ausschließlich in den Schulferien benötigen, ist die Anmeldung bis spätestens 2 Monate vor dem jeweiligen Ferienbeginn bei der Stadt Jessen (Elster) schriftlich einzureichen. Danach erfolgende Anmeldungen werden im Rahmen verfügbarer Kapazitäten berücksichtigt. § 6 Öffnungszeiten (1) Die Tageseinrichtungen sind in der Regel montags bis freitags von 6.00 Uhr bis 17.00 Uhr geöffnet. Eine Änderung der täglichen Öffnungszeiten ist mit Zustimmung des Kuratoriums unter Berücksichtigung des örtlichen Bedarfes und der Möglichkeiten der Kindertageseinrichtungen festzulegen. Bei der Festlegung der Öffnungszeiten ist das Wohl der Kinder zu berücksichtigen. (3) Nach Erkrankung des Kindes kann die Einrichtungsleiterin eine ärztliche Bescheinigung vor Rückkehr in die Kindertageseinrichtung verlangen, wenn Zweifel an der gesundheitlichen Genesung des Kindes vorliegen. (4) Medikamente werden vom pädagogischen Fachpersonal nur nach schriftlicher Verordnung eines Arztes und Zustimmung der Personensorgeberechtigten an die Kinder verabreicht. (2) Wird ein Kind im Einzelfall nicht bis zur Schließung der Einrichtung abgeholt und kommt kein Kontakt mit den Personensorgeberechtigten oder weiteren Abholberechtigten zustande, entscheidet die Leiterin der Einrichtung über die Betreuung des Kindes. § 7 Schließzeiten der Kindertageseinrichtungen (6) Wenn der begründete Verdacht besteht, dass das Kind an einer ernsten ansteckenden Krankheit gemäß Infektionsschutzgesetz § 34 (1) leidet: a. Sind die Personensorgeberechtigten verpflichtet, das Kind unverzüglich einem Arzt vorzustellen. Das Kind muss während dieser Zeit der Kindertageseinrichtung fernbleiben. b. Sind die Personensorgeberechtigten nach Aufforderung durch die Betreuungskraft zur Abholung des Kindes aus der Kindertageseinrichtung verpflichtet. (5) Wenn die Personensorgeberechtigten es wünschen, dass Hortkinder selbstständig vom Arzt verordnete Medikamente einnehmen sollen, sind Sie verpflichtet, den Hort schriftlich darüber in Kenntnis zu setzen. (1) Jeweils in den Sommermonaten können die Kindertageseinrichtungen der Stadt Jessen (Elster) für den Zeitraum von 2 Wochen geschlossen werden. Die Schließzeiten werden mit Zustimmung der Elternkuratorien von der Verwaltung der Stadt Jessen (Elster) festgelegt. Der Schließungstermin wird den Personensorgeberechtigten bis spätestens 30.11. des Vorjahres bekannt gegeben. Kinder, für die während dieser Zeit eine Betreuung aufgrund der Erwerbstätigkeit der Personensorgeberechtigten notwendig ist, für die jedoch nachweislich keine andere Betreuungsmöglichkeit besteht, werden auf Antrag in einer anderen Kindertageseinrichtung untergebracht. Die Stadt Jessen (Elster) kann weitergehende Ausnahmen aus anderen zwingenden Gründen zulassen. Der Antrag ist in der Regel bis zum 31.01. des Kalenderjahres bei der Leiterin der Einrichtung einzureichen. 51.1 (2) Die Aufsichtspflicht beginnt mit der Übergabe des Kindes an das Fachpersonal und endet mit der Übergabe des Kindes an die Personensorgeberechtigten oder einen von (1) Die Aufsicht auf dem Weg zur und von der Kindertageseinrichtung obliegt den Personensorgeberechtigten. § 10 Aufsichtspflicht, Unfallversicherung und Haftung (5) Auf Wunsch der Personensorgeberechtigten erfolgt die Bereitstellung einer kindgerechten Mittagsverpflegung. Das Entgelt für die Leistung ist monatlich an den vertraglich gebundenen Essensversorger zu entrichten. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung oder Nichtzahlung der Verpflegungskosten hat das Kind keinen Anspruch auf Verpflegung. Tritt der Fall ein und das Kind nimmt ein Betreuungsangebot von mindestens 8 Stunden in Anspruch, dann reduziert sich die Betreuungszeit automatisch auf maximal 5 Stunden und das Kind ist spätestens bis 11.00 Uhr aus der Einrichtung abzuholen. 51.1 Danneberg Stadtratsvorsitzender Jessen (Elster), den 23.02.2016 Jahn Bürgermeister (2) Gleichzeitig tritt die Satzung vom 08.01.2015 mit der Beschluss-Nr. 13/2014 außer Kraft. (1) Diese Satzung tritt am 01.01.2016 in Kraft. § 12 Inkrafttreten (3) Bei Auflösung der Tageseinrichtungen oder bei Wegfall des steuerbegünstigten Zweckes fällt das Vermögen der Tageseinrichtungen an die Stadt Jessen (Elster), die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat. (2) Die Mittel der Tageseinrichtungen dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. (1) Die Kindertageseinrichtungen sind selbstlos tätig. Sie verfolgen nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. § 11 Gemeinnützigkeit (6) Jeder Wegeunfall, der einen Personen und/oder Sachschaden mit sich bringt, ist unverzüglich der Leiterin der Kindertageseinrichtung mitzuteilen (5) Das Tragen von Ketten, Schlüsselbändern etc. ist für Kinder von 0-6 Jahren nicht gestattet. Dies beinhaltet jegliche Arten, die ein Strangulieren des Kindes möglich machen. (4) Die Stadt Jessen (Elster) haftet selbst nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Kleidungsstücken und mitgebrachten Gegenständen der Kinder. (3) Während des Aufenthaltes des Kindes in den Tageseinrichtungen besteht für die Kinder gesetzlicher Unfallschutz. dieser durch schriftliche Vollmacht Beauftragten, oder mit alleinigem Verlassen des Kindes aus der Tageseinrichtung, sofern eine schriftliche Genehmigung vorliegt. -8- Satzung (4) Die Hausordnung der jeweiligen Kindertageseinrichtung ist für alle Nutzer verbindlich. (3) Bei Hortkindern sind die Personensorgeberechtigten verpflichtet, ihre Kinder dahingehend zu belehren, dass sie den Hort nicht unerlaubt verlassen dürfen. (2) Sollen die Kinder ohne Begleitung der Personensorgeberechtigten die Tageseinrichtung aufsuchen und verlassen, bedarf es einer schriftlichen Festlegung und Mitteilung an die Einrichtung. Für das Abholen der Kinder durch andere Personen ist ebenfalls eine schriftliche Genehmigung der Personensorgeberechtigten erforderlich. (1) Die Personensorgeberechtigten sind verpflichtet, die vereinbarten Betreuungsstunden und die vereinbarte Bringe- und Abholzeit einzuhalten bzw. nicht zu überschreiten. § 9 Allgemeine Pflichten (7) Bei Verdacht oder Auftreten von Läusebefall ist die Leiterin der Kindertageseinrichtung unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Die Leiterin hat dem Gesundheitsamt darüber Meldung zu machen. c. Sind die Personensorgeberechtigten verpflichtet, gemäß § 34 (5) Infektionsschutzgesetz die Leiterin der Kindertageseinrichtung unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen. d. Sind die Personensorgeberechtigter verpflichtet, vor Wiederaufnahme in die Einrichtung eine ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung des Kindes vorzulegen. Diese darf nicht älter als 3 Werktage sein. Die hierfür eventuell anfallenden Kosten gehen zu Lasten der Personensorgeberechtigten. -7- 10 Mitteilungsblatt Jessen Nr. 556 vom 03.03.2016 11 Satzung Mitteilungsblatt Jessen Nr. 556 vom 03.03.2016 1 Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflegestellen im Gemeindegebiet der Stadt Jessen (Elster) (Kostenbeitragssatzung Kitas) 51.1 Aufgrund der §§ 5, 8 und 45 des Kommunalverfassungsgesetz des Landes SachsenAnhalt (KVG LSA) vom 15.05.2014 (GVBl. LSA Nr. 12/2014) in der derzeit gültigen Fassung, i. V. m. § 2 und 5 des Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KAG LSA) vom 13.12.1996 (GVBl. LSA 405) in der derzeit gültigen Fassung, dem § 90 Abs. 1 Ziffer 3 des Sozialgesetzbuches (SGB) Achtes Buch (VIII) in der derzeit gültigen Fassung und dem § 13 des Gesetzes zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt (KiFöG LSA) vom 05.03.2003 (GVBl. LSA 48), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.01.2013 (GVBl. LSA 38) hat der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) am 23.02.2016 mit Beschluss-Nr. 06/2016 folgende Kostenbeitragssatzung beschlossen: §1 Geltungsbereich Diese Satzung regelt die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflegestellen im Gemeindegebiet der Stadt Jessen (Elster). Die Stadt Jessen (Elster) legt die Höhe dieser Kostenbeiträge nach Maßgabe des § 13 KiFöG LSA fest. §2 Kostenbeitragsschuldner Kostenbeitragsschuldner sind die Personensorgeberechtigten der Kinder, die die Kindertageseinrichtung besuchen. Zusammenlebende Personensorgeberechtigten haften als Gesamtschuldner. Andere sorgeberechtigte Personen und jede sonstige Person über 18 Jahre, die aufgrund einer Vereinbarung mit dem Personensorgeberechtigten nicht nur vorübergehende und nicht nur für einzelne Verrichtungen Aufgaben der Personensorge wahrnehmen und für das Kind eine Tagesbetreuung beantragt und einen Betreuungsvertrag abgeschlossen haben, treten an die Stelle der Personensorgeberechtigten. §3 Kostenbeitrag für die Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege (1) Die Höhe des Kostenbeitrages für die Nutzung von Plätzen in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege bemisst sich nach der Betreuungsart und dem zeitlichen Betreuungsumfang. (2) Für den Monat, in dem ein Kind das 3. Lebensjahr vollendet, ist der Beitrag für ein Krippenkind unter 3 Jahren zu zahlen. Ab dem Folgemonat ist der Kostenbeitrag für ein Kind über 3 Jahren zu entrichten. (3) Der Kostenbeitrag beinhaltet keine Kosten für die Verpflegung. Hierzu treffen die Träger bzw. Tagespflegepersonen gesonderte Regelungen. 51.1 (4) Die Höhe des Kostenbeitrages setzt der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) nach Anhörung der Träger von Tageseinrichtungen und der Gemeindeelternvertretung oder den Elternkuratorien der Kindertageseinrichtungen fest. Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe muss gem. § 13 Abs. 2 KiFöG LSA den Festlegungen zustimmen. Ihre jeweilige Höhe ergibt sich aus der Anlage 1, die Bestandteil dieser Satzung ist. Der Kostenbeitrag für die Einrichtungen der Stadt Jessen (Elster) werden durch diese erhoben und eingezogen. (5) Die Stadt Jessen (Elster) kann den anderen Trägern und Tagesmüttern in Abhängigkeit der Verträge mit dem Landkreis Wittenberg die Einziehung und Erhebung übertragen. §4 Fälligkeit und Zahlung der Kostenbeiträge (1) Der Kostenbeitrag wird als Monatsbeitrag erhoben. (2) Die Heranziehung zu den Kostenbeiträgen erfolgt durch die Stadt Jessen (Elster), den Träger der Einrichtung bzw. durch die Tagespflegeperson. (3) Die Beitragspflicht beginnt mit dem 1. des Monats, in dem das Kind in der Kindertageseinrichtung bzw. der Tagespflege aufgenommen wird. Sie endet mit dem letzten Tag des Monats, in dem das Kind unter Einhaltung der für die jeweilige Einrichtung relevanten Bestimmungen abgemeldet wird. (4) Der Kostenbeitrag wird für die Bereitstellung des Platzes erhoben und ist unabhängig von Fehlzeiten des Kindes (Krankheit, Urlaub usw.) in voller Höhe zu zahlen. (5) Befinden sich Kostenbeitragsschuldner mit der Zahlung der zu entrichtenden Kostenbeiträge in Höhe von mindestens 2 Monatsbeiträgen in Verzug, kann es nach vorheriger schriftlicher Mitteilung durch den Träger zum Ausschluss des Kindes aus der Kindertageseinrichtung bzw. der Kindertagespflege kommen. Im Falle des Ausschlusses endet die Beitragspflicht mit dem letzten Tag des Monats des Ausschlusstermins. (6) Die Beitragspflicht für eine befristete Betreuung von Gastkindern beginnt mit der Aufnahme des Kindes und endet mit Ablauf der vereinbarten Betreuungszeit. Der Gastkostenbeitrag wird für die Bereitstellung des Platzes in der Kindertageseinrichtung bzw. Tagespflege erhoben und ist unabhängig von den Fehlzeiten des Kindes bis zum Ablauf der vereinbarten Betreuungszeit zu entrichten. (7) Eine vorübergehende Schließung der Kindertageseinrichtung bzw. der Kindertagespflege (z. B. wegen Betriebsferien, übertragbaren Krankheiten nach dem Infektionsschutzgesetz) oder die Abwesenheit des Kindes aufgrund von Urlaub oder Kur berechtigt nicht zur Kürzung des Kostenbeitrages. (8) Der Kostenbeitrag ist wahlweise bis zum 15. Kalendertag des laufenden Monats einzuzahlen oder wird am 15. Kalendertag des laufenden Monats im Lastschriftverfahren eingezogen. Danneberg Stadtratsvorsitzender Jahn Bürgermeister 136,00 € 165,00 € 8 9 10 58,00 € 73,00 € 105,00 € 130,00 € 210,00 € 4 5 8 9 10 11 45,00 € Woche/ 9,00 € pro Tag 70,00 € Woche/14,00 € pro Tag 90,00 € Woche/18,00 € pro Tag 8 10 210,00 € 146,00 € 131,00 € 117,00 € 73,00 € 58,00 € ab 01.08.2015 5 Gastkinder ab 01.02.2015 Stunden täglich Kostenbeiträge im Monat 180,00 € Woche/36,00 € pro Tag 10 Für Kinder über 3 Jahren Betreuungszeit 145,00 € Woche/29,00 € pro Tag 92,00 € Woche/19,00 € pro Tag 330,00 € 190,00 € 171,00 € 152,00 € 95,00 € 76,00 € ab 01.08.2015 Kostenbeiträge im Monat 8 5 Gastkinder 330,00 € 95,00 € 5 11 76,00 € 4 (Betreuung über den Regelbedarf) ab 01.02.2015 Stunden täglich Für Kinder unter 3 Jahren Betreuungszeit Anlage 1 der Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflegestellen im Gemeindegebiet der Stadt Jessen (Elster) 51.1 Satzung Jessen (Elster), den 23.02.2016 Die Satzung tritt mit Wirkung zum 01.01.2016 in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Satzung vom 14.10.2014 mit der Beschluss-Nr. 45/2014 außer Kraft. §7 Inkrafttreten Die Beiträge bestimmen sich nach der Anlage 1 dieser Satzung. §6 Kostenbeitragshöhe (2) Unter den Voraussetzungen des § 90 Abs. 3 Achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII) in der geltenden Fassung kann der Kostenbeitrag auf Antrag beim Träger der öffentlichen Jugendhilfe ganz oder teilweise erlassen oder übernommen werden. Insoweit besteht die Verpflichtung, die erforderlichen Nachweise und Bescheinigungen beizubringen; Änderungen sind unverzüglich mitzuteilen. (1) Für Familien mit einem Kindergeldanspruch für zwei oder mehr Kinder, die gleichzeitig in Tageseinrichtungen oder Tagespflegestellen gefördert und betreut werden, darf der gesamte Kostenbeitrag 160 v. H. des Kostenbeitrages, der für das älteste Kind zu entrichten ist, nicht übersteigen. Schulkinder bleiben bei der Festsetzung der Höhe des Kostenbeitrages nach Satz 1 unberücksichtigt. §5 Ermäßigungen (9) Gerät der Kostenbeitragsschuldner mit der Zahlung des Kostenbeitrages in Verzug, bestimmt die Stadt Jessen (Elster) eine angemessene Nachfrist. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist, wird die Stadt Jessen (Elster) die ausstehenden Kostenbeiträge im Wege der Verwaltungsvollstreckung beitreiben. 51.1 12 Mitteilungsblatt Jessen Nr. 556 vom 03.03.2016 Mitteilungsblatt Jessen Nr. 556 vom 03.03.2016 13 Hort (Regelbetreuung – schultäglich) Betreuungszeit Stunden täglich (nur Späthort) nur Frühhort bis 4 bis 6 Kostenbeiträge im Monat 7,00 € 28,00 € 42,00 € 51.1 Bei nicht fachgerechter Installation der Abwasserleitungen bzw. Hausanschlussleitungen (z. B. fehlende oder nicht ausreichend dimensionierte Entlüftung) kann es zu einem Druckausgleich über das WC oder andere sanitäre Anlagen kommen. Zukauf Stunden pro Woche in den Ferien Die Arbeiten sind jeweils zwischen 07:00 bis 18:00 Uhr zu sehen. Wir weisen darauf hin, dass es eventuell zu zeitlichen Verschiebungen durch kurzfristige havariebedingte Einsätze kommen kann. Der Verkehr wird an der Wanderbaustelle vorbeigeleitet. Stunden täglich Ruhlsdorf – gesamte Ortslage 1,75 €/Woche 23,00 €/Woche oder 5,00 €/Tag zu Kanalnetzspülungen in folgendem Ortsteil der Stadt Jessen kommt: (zusätzlich zur 1 Regelbetreuung) 6 30,00 €/Woche oder 6,00 €/Tag vom 07.03.2016 – 11.03.2016 Betreuung nur in den Ferien 8 38,00 €/Woche oder 8,00 €/Tag Der Wasser- und Abwasserzweckverband „Elbe-Elster-Jessen“ informiert darüber, dass es in der Zeit Stunden täglich 10 15,00 € Betreuung über die vereinbarte Betreuungszeit hinaus gem. § 5 Abs. 6 der Satzung über die Betreuung der Kinder in den Kindertageseinrichtungen der Stadt Jessen (Elster): pro Tag Information zu Kanalnetzspülungen Satzung Wohnungsmarkt Vermietung von Wohnungen Sie sind auf der Suche nach einer neuen Wohnung? Ab sofort sind zu vermieten: • eine 3-Raum-Wohnung im Ortsteil Schweinitz, Dammstr. 50 – 1. OG – 69 m² Wohnfläche, frisch renoviert und bezugsfertig • eine 1-Raum-Wohnung im Ortsteil Ruhlsdorf, Ruhlsdorf Nr. 13a/b – 1. OG – 40 m² Wohnfläche, Parkfläche am Haus, Fensterbad • eine 2-Raum-Wohnung im Ortsteil Ruhlsdorf, Ruhlsdorf Nr. 13a/b – 1. OG – 69,80 m² Wohnfläche, Parkplatz am Haus, Fensterbad Weitere Informationen erhalten Sie von der Wohnungswirtschaft Jessen unter 0 35 37/21 20 34 oder auf deren Homepage www.wowi-jessen.de Büroraum in TOP LAGE zu vermieten Für Unannehmlichkeiten im Zusammenhang mit dieser Maßnahme bitten wir um Verständnis. Ab sofort zu vermieten: Aufgrund von betrieblichen Erfordernissen könnten auch zusätzlich zu den genannten Bereichen weitere Kanalabschnitte gereinigt werden. • Büroraum (83 m²) in zentraler Lage in Jessen, mit Blick auf den Marktplatz, Fahrstuhl im Haus. Preis: 6 Euro/m² Bei Rückfragen erreichen Sie uns unter: 0 35 37/26 48-0. Weitere Informationen erhalten Sie von der Stadtverwaltung Jessen (Elster) unter 0 35 37/276-657 oder auf deren Homepage www.jessen.de Kneist Geschäftsführer 14 Mitteilungsblatt Jessen Nr. 556 vom 03.03.2016 BEKANNTMACHUNG Durchführung der Deichschau 2016 der Deichabschnitt der Stadt Jessen (Elster) geschaut. Gemäß § 94 Abs. 7 Wassergesetz des Landes SachsenAnhalt wird am: Die Schaukommission hat gemäß § 95 des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt das Recht: 23.03.2016, 09:00 Uhr Axien Siel bis Klöden Schöpfwerk ca. 10,0 km 30.03.2016, 09:00 Uhr Klöden Schöpfwerk – Gorsdorf Straßenbrücke ca. 11,0 km 05.04.2016, 09:00 Uhr Waltersdorf Brücke Schwarze Elster – Arnsnesta rechtsseitig, Arnsnesta – Löben linksseitig ca. 14,5 km 07.04.2016, 09:00 Uhr Schweinitz Schwarze Elster Straßenbrücke – Löben linksseitig, Löben – Mönchenhöfe Rückstaudeich – Schweinitz Straßenbrücke rechtsseitig ca. 11,2 km 12.04.2016, 09:00 Uhr Schweinitz Brücke Fließ – Rückstaudeich, Schweinitz Straßenbrücke Schwarze Elster – linksseitig – Kuhlache – Schulfestplatz rechtsseitig Stadtdeich Jessen –Elstercenter – Deichende Höhe Umspannwerk Jessen, Deich Molkereigraben – Deichende rechtsseitig ca. 10,5 km 14.04.2016, 09:00 Uhr Jessen Straßenbrücke Tierpark – Mühle Mühlberg – Grabo – Gorsdorf linksseitig, Hemsendorfer Deich „Dreibaum“ rechtsseitig ca. 11,0 km • Grundstücke zu betreten, Gewässer zu befahren und Anlagen zu kontrollieren • Einsicht in Bestands- und Betriebsunterlagen von wasserwirtschaftlichen Anlagen zu nehmen • eine Demonstration der Funktionsfähigkeit von wasserwirtschaftlichen Anlagen zu veranlassen, soweit dies für die Durchführung der Schau erforderlich ist. Eigentümer und Anlieger haben entlang der Deiche die Wege für die Durchführung der Schau freizuhalten, sowie Vorsorge hinsichtlich des ungehinderten Betretens des Grundstücks zu gewährleisten. Jeder Bürger hat die Möglichkeit, auf eigene Gefahr und Kosten an der Gewässerschau teilzunehmen. Mit Fragen und Hinweisen zum betreffenden Deichabschnitt wenden Sie sich bitte an die zuständige Stadtverwaltung oder schriftlich an: Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt Flussbereich Wittenberg Sternstraße 59 06886 Wittenberg Ende der Amtlichen Mitteilungen Es wird heiß am Air Force Beach Beach-Soccer, Technikschau der Bundeswehr Ab sofort sind Anmeldungen für die Teilnahme am Soccer-Turnier und am Schlauchbootrennen möglich: Herr Strube Telefon: 0 35 37/276-859 Frau Preuß Telefon: 0 35 37/276-853 Ordnungsamt Stadt Jessen (Elster) Solange Leben da ist, gibt es auch Glück. L. Tolstoi Anmeldung zum Schlauchbootrennen Teamname:____________________________________ Ansprechpartner:______________________________ Telefon:________________________________________ E-Mail:________________________________________ Mannschaftsstärke bis 8 Personen Anmeldung zum Fußball-Soccer-Turnier Teamname:____________________________________ Ansprechpartner:______________________________ Telefon:________________________________________ E-Mail:________________________________________ . Die Mannschaft besteht aus 4 Spielern und einen Torwart. Die Stadt Jessen (Elster) begrüßt ihre neuen Erdenbürger Anton Werner Börner Enrico Robin Gehrmann und wünscht ihnen für die Zukunft nur das Beste. Den Eltern unseren herzlichsten Glückwunsch. Mitteilungsblatt Jessen Nr. 556 vom 03.03.2016 15 Herzlichen Glückwunsch Die Stadtverwaltung Jessen möchte auf diesem Wege allen älteren Geburtstagskindern des Territoriums nachträglich zum Geburtstag gratulieren. Wir wünschen Gesundheit und noch viele schöne Jahre im Kreise Ihrer Lieben. Jessen 20.02. Margitta Zenker 21.02. Günter Goschala 24.02. Doris Hermann 25.02. Hartmut Schweuer 01.03. Kostadinka Lütz 02.03. Josef Steckbauer 75. Geburtstag 75. Geburtstag 70. Geburtstag 75. Geburtstag 70. Geburtstag 70. Geburtstag Battin 20.02. Martha Schumann 02.03. Ottmar Waldmann 75. Geburtstag 75. Geburtstag Grabo 21.02. Lisa Metzner 75. Geburtstag Hemsendorf 28.02. Anni Heinrich 85. Geburtstag Holzdorf 26.02. Frieda Ollenberg 85. Geburtstag Kleindröben 03.03. Rudolf Mölbitz 91. Geburtstag Klöden 01.03. Annemarie Bachmann 01.03. Edmund Woithe 80. Geburtstag 80. Geburtstag Leipa 22.02. Ulla Stiehl 75. Geburtstag Linda 28.02. Elsbeth Schütze 91. Geburtstag Mark Zwuschen 27.02. Inge Schindler 85. Geburtstag Mügeln 22.02. Käthe Kannegießer 91. Geburtstag Naundorf 24.02. Horst Schulze 03.03. Günter Meier 80. Geburtstag 70. Geburtstag Neuerstadt 22.02. Rita Rothe 70. Geburtstag Ruhlsdorf 28.02. Willy Hintersdorf 80. Geburtstag Schöneicho 28.02. Willi Jahn 75. Geburtstag Schweinitz 24.02. Elke Stassny 70. Geburtstag Seyda 27.02. Annemarie Bessel 80. Geburtstag Wir bedanken uns für die vielen Glückwünsche und Geschenke zu unserem 60. & 60. Geburtstag bei allen Verwandten, Freunden, Nachbarn, den Jägern und den Jagdhornbläsern, den Schützenbrüdern der Schützengilde Jessen, meinem Kränzchen, unseren Mitarbeitern, dem Schützenhaus Jessen, dem Team des Tintenfasses, meinen Walkingfrauen, meinen Sportfreunden vom MSV Jessen und vor allem unseren Kindern. Uta und Klaus Wilde Herzlichen Glückwunsch Glücklich können sich diejenigen schätzen, die im Kreise ihrer Lieben folgendes Ehejubiläum feiern konnten und können: Fest der Diamantenen Hochzeit Hannelore und Rolf König am 25. Februar 2016 im Ortsteil Hemsendorf OT Linda · Stolzenhainer Str. 2 06917 Jessen Tel.: 03 53 84/2 07 77 · Fax: 03 53 84/2 10 45 Funk: 01 60/8 25 45 40 · 01 70/1 61 34 04 Die Stadt Jessen gratuliert ganz herzlich und wünscht weiterhin eine schöne gemeinsame Zeit. 16 Mitteilungsblatt Jessen Nr. 556 vom 03.03.2016 IMPRESSUM Herausgeber: Stadt Jessen Redaktion: Maik Weimann Stadtverwaltung Jessen Schloßstraße 11 · Zimmer 2.09 Tel. (0 35 37) 276-657 · Fax (0 35 37) 276-610 E-Mail: [email protected] Titelbild: Jessener Schloss Gestaltung, Satz, Druck: Druckerei Elbe-Elster-Anzeiger Jessen Annaburger Straße 2 · Tel. (0 35 37) 26 40 23 Der redaktionelle Teil (z. B. Texte, Beiträge Vereine ...) muss weiterhin von der Stadtverwaltung entgegengenommen werden. Vermiete ab sofort in Groß Naundorf 2 Wohnungen Erdgeschoss Dachgeschoss Wohnzimmer mit Kochnische, Schlafzimmer, Bad, 49,44 m² Wohnfläche, Miete 217,54 € zzgl. 60,00 € Nebenkosten PKW Stellplatz vorhanden, Miete 5,00 €/Monat Wohnzimmer mit Kochnische, Nebenraum, Bad, 41,90 m² Wohnfläche, Miete 184,36 € zzgl. 60,00 € Nebenkosten PKW Stellplatz vorhanden, Miete 5,00 €/Monat Gesamtmiete einschließlich Stellplatz 282,54 € Gesamtmiete einschließlich Stellplatz 249,36 € Besichtigung ist jederzeit möglich. Telefon: 03 53 85/2 14 30 oder 0171/5 72 85 27 Fenster • Türen • Überdachungen Die privaten und gewerblichen Annoncen werden nur noch über die Druckerei Elbe-Elster-Anzeiger 06917 Jessen · Annaburger Straße 2 www.druckerei-eea.de per Telefon: 0 35 37/26 40 25, Fax: 0 35 37/26 40 66, E-Mail: [email protected] oder persönlich entgegengenommen! Mo. – Fr. 8.00 – 16.00 Uhr Erscheinungsweise: 14-täglich (Änderungen möglich), donnerstags in Jessen (Elster), Arnsdorf, Battin, Buschkuhnsdorf, Dixförda, Düßnitz, Gentha, Gerbisbach, Glücksburg, Gorsdorf, Grabo, Großkorga, Hemsendorf, Holzdorf, Kleindröben, Kleinkorga, Klöden, Klossa, Kremitz, Leipa, Linda, Lindwerder, Lüttchenseyda, Mark Friedersdorf, Mark Zwuschen, Mauken, Mellnitz, Mönchenhöfe, Morxdorf, Mügeln, Naundorf, Neuerstadt, Rade, Rehain, Reicho, Rettig, Ruhlsdorf, Schadewalde, Schöneicho, Schützberg, Schweinitz, Seyda, Steinsdorf, Zwuschen. Das Mitteilungsblatt erscheint auch im Internet unter www.jessen.de. REDAKTIONSSCHLUSS Fenster und Türen – Sicherheitslücke Nummer 1 Für das nächste Mitteilungsblatt, das Einbruchschutz vom Fachmann, geprüft und zertifiziert. Wir beraten Sie gern! 06917 Jessen (Ortsteil Mark Zwuschen) Ringstraße 88 Tel.: (03 53 87) 710-0 / [email protected] www.oewi-alu.de am Donnerstag dem 24.03.2016 erscheint, ist am Dienstag, dem 15. März 2016, Redaktionsschluss. Bis zu diesem Termin müssen alle Annoncen und Beiträge der Redaktion vorliegen. Verspätete Vorlagen können nicht berücksichtigt werden. Werben Sie im Mitteilungsblatt Jessen! Das Jessener Mitteilungsblatt wird 2x monatlich kostenlos an ca. 7.700 Haushalte verteilt. Sie erreichen alle Kunden in Jessen, Schweinitz, Holzdorf, Klöden, Seyda und allen Ortsteilen, die zu Jessen gehören. Erreichen Sie 7.700 Haushalte mit Ihrer Anzeige!! Wir beraten Sie gern und gestalten Ihre Anzeige. www.druckerei-eea.de // Tel.: 0 35 37/26 40 23 // E-Mail: [email protected] Mitteilungsblatt Jessen Nr. 556 vom 03.03.2016 17 Schießwarnungen Nr. 10/16; 11/16; 12/16 für den “Militärischen Sicherheitsbereich Annaburger Heide“ (MSB AH) 1)Im Militärischen Sicherheitsbereich der Annaburger Heide Schießgebiet, wird an folgenden Tagen Schießen im freien Gelände durchgeführt. Tag Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Datum 07.03.2016 08.03.2016 09.03.2016 10.03.2016 11.03.2016 12.03.2016 13.03.2016 14.03.2016 15.03.2016 16.03.2016 17.03.2016 18.03.2016 19.03.2016 20.03.2016 21.03.2016 22.03.2016 23.03.2016 24.03.2016 25.03.2016 26.03.2016 27.03.2016 Sperrzeit 07.00 – 17.00 Uhr 07.00 – 17.00 Uhr 07.00 – 17.00 Uhr 07.00 – 17.00 Uhr 07.00 – 14.00 Uhr Kein Schießen Kein Schießen 07.00 – 17.00 Uhr 07.00 – 17.00 Uhr 07.00 – 17.00 Uhr 07.00 – 17.00 Uhr 07.00 – 14.00 Uhr Kein Schießen Kein Schießen 07.00 – 17.00 Uhr 07.00 – 17.00 Uhr 07.00 – 17.00 Uhr 07.00 – 17.00 Uhr Kein Schießen Kein Schießen Kein Schießen Sperrbereich A/StOÜbPL A/StOÜbPL A/StOÜbPL A/StOÜbPL A/StOÜbPL A/StOÜbPL A/StOÜbPL A/StOÜbPL A/StOÜbPL A/StOÜbPL A/StOÜbPL A/StOÜbPL A/StOÜbPL A/StOÜbPL A/StOÜbPL A/StOÜbPL A/StOÜbPL A/StOÜbPL A/StOÜbPL A/StOÜbPL A/StOÜbPL Bemerkung Übung Übung Übung am 26.03.16, ab 17 Uhr Übung Übung Übung Übung Übung Übung Übung Übung Übung 2) Für den MSB AH insgesamt gilt grundsätzlich Betrete- und Befahrverbot. Der Sperrbereich A (Scharfschießen im freien Gelände) ist darüber hinaus durch Schilder und Schranken gesondert gekennzeichnet Im weiteren ist es verboten. – den MSB AH unbefugt zu Betreten; – widerrechtliches Aneignen von Munition und Munitionsteilen; – das Berühren von Blindgängern, Munition und Munitionsteilen Fundorte von Blindgängern sind zu kennzeichnen und dem StOÄ Schönewalde/Holzdorf sofort zu melden. 3) Übende Truppenteile und Inhaber von Berechtigungsausweisen/Sonderausweisen, dürfen den MSB AH nur nach vorheriger Einweisung und Belehrung durch berechtigtes Personal, betreten bzw. befahren. 4) Der übenden Truppe ist jederzeit der Vorrang zu gewähren, gegebenenfalls ist anzuhalten. Größte Aufmerksamkeit gilt bei unbeleuchteten und getarnten Fahrzeugen der übende Truppen im MSB AH. Im Original gezeichnet Reihs StFw und FwStOAngel Innenausbau · Trockenbau Energiecheck · Energieeffizientes Sanieren und Renovieren Fliesen- und Natursteinarbeiten Hausmeister- und Winterdienst Mehr Info unter: www.pimp-dein-Haus.com Telefon: 03 53 84/2 11 23 · Funk: 0173/6 58 68 63 Ganzheitliche individuelle Ernährungsberatung durch Anwendung ➤ ➤ ➤ ➤ ➤ Die Freiwillige Feuerwehr Schweinitz e. V. heißt alle Gäste zum diesjährigen Osterfeuer der Traditionellen Chinesischen Medizin bei allen chronischen Störungen (z. B. Verdauung, Herz/Kreislauf, Haut) Prävention und gesundes Abnehmen Schwangerschaft, Erschöpfung, Nahrungsunverträglichkeiten Guolin Qigong (Erschöpfung, Krebs, Atemwege) Mitglied der Biologischen Krebsabwehr Heidelberg e.V. Halbtageskurs am 18.06.2016 (10.00-14.00 Uhr): „Individuelle Ernährungsberatung bei chronischen Störungen - Vision oder Konzept zur Lösung?“ Ort: Kräuterschaugarten Ogkeln - Bad Schmiedeberg, Anmeldung unter: 0 35 37/21 37 24 Ines Carius · Tel.: 0 35 37/21 37 24 · www.panakeia-geranos.de herzlich willkommen. Auf dem Schweinitzer Schulfestplatz wird neben der Verpflegung auch für Spaß und Unterhaltung der Kleinen gesorgt. Der Vorstand FFW Schweinitz e. V. Volkssolidarität Schweinitz Einladung Zu unserer Frauentagsfeier am 17.03.2016, um 14.00 Uhr laden wir hiermit in die Grundschule Schweinitz herzlich ein. Bitte bringen Sie ein Kaffeegedeck mit. Auch Nichtmitglieder sind herzlich eingeladen. Der Vorstand der VS 18 Mitteilungsblatt Jessen Nr. 556 vom 03.03.2016 Ruf zur Kirche Palmsonntag Tischabendmahlsfeier 20.03. 24.03. 09.30 Uhr 19.30 Uhr 13.03. 24.03. 14.30 Uhr 17.00 Uhr 06.03. 20.03. 21.03. – 23.03. 13.45 Uhr 13.45 Uhr 14.30 Uhr Gentha Evangelischer Kirchenkreis Gottesdienst Abendmahlsfeier JESSEN Mellnitz Gottesdienst jeden Sonntag um 09.30 Uhr in der Nikolaikirche. Heiliges Abendmahl in der Regel jeden 1. Sonntag im Monat und zu besonderen Gottesdiensten. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.kirche-jessen.de Gottesdienst Palmsonntag Bibelwoche Schweinitz Andacht in der Kapelle 04.03. Gottesdienst in Morxdorf 06.03. Andacht in Mark Zwuschen 06.03. Andacht in der Kapelle 11.03. Andacht in der Kapelle 18.03. Gottesdienst in Morxdorf 20.03. Andacht in Mark Zwuschen Zu jedem Gottesdienst sind Kinder herzlich eingeladen. Während der Predigt findet der Kindergottesdienst statt. Gottesdienst mit AM 06.03. 10.00 Uhr Gottesdienst 13.03. 14.00 Uhr Bibelstunde 14.03. 19.30 Uhr Gottesdienst 20.03. 10.00 Uhr Bibelstunde 21.03. 19.30 Uhr Steinsdorf Gottesdienst mit AM 20.03. 09.00 Uhr 24.03. 17.00 Uhr Klossa Gottesdienst Morxdorf mit Mark Zwuschen 08.00 Uhr 14.30 Uhr 15.15 Uhr 08.00 Uhr 08.00 Uhr 14.30 Uhr 15.15 Uhr Naundorf mit Mark Friedersdorf Gottesdienst Gottesdienst Gemeindenachmittag Gottesdienst 06.03. 13.03. 16.03. 20.03. 08.30 Uhr 08.30 Uhr 14.30 Uhr 08.30 Uhr 13.03. 24.03. 15.15 Uhr 18.00 Uhr 04.03. 19.00 Uhr 05.03. 17.00 Uhr 13.03. 09.00 Uhr 13.03. 10.30 Uhr 04.03. 15.03. 19.00 Uhr 18.00 Uhr Ruhlsdorf Mügeln Gottesdienst Frauenkreis 13.03. 16.03. 09.00 Uhr 19.30 Uhr 06.03. 24.03. 09.00 Uhr 18.00 Uhr 13.03. 10.15 Uhr Holzdorf Lindwerder Gottesdienst Gottesdienst mit AM Gottesdienst Abendmahlsandacht Weltgebetstag Gerbisbach Andacht Linda Gottesdienst Rade SEYDA / LÜTTCHENSEYDA / SCHADEWALDE Andacht Jeden Sonn- und Feiertag Gottesdienst um 09.30 Uhr mit Kindergottesdienst und Gemeindecafé. „Getröstet“, Abendmahlsfeier 06.03. 09.30 Uhr Passionsandacht 09.03. 18.00 Uhr Judika, „Gehorsam“ 13.03. 09.30 Uhr Passionsandacht 16.03. 18.00 Uhr Schöneicho Andacht Klöden Weltgebetstag Kochen mit der Bibel Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde Jessen Freyerstraße 14, Gemeindereferent Marek Lange, Tel.: 0 35 37/2 01 80 51 Zu unseren regelmäßigen Veranstaltungen laden wir herzlich ein: Gottesdienst Sonntag 10.00 Uhr am 1. Sonntag mit Abendmahl parallel Kindergottesdienst in der Arche Gebets- oder Bibelstunde Mittwoch 17.00 Uhr (außer am 5. Mittwoch im Monat) Katholische Kirche Regelmäßige Gottesdienste donnerstags: 09.00 Uhr Jessen samstags: 17.00 Uhr Annaburg sonntags: 10.30 Uhr Jessen 2. Hausflohmarkt in der Holzdorfer Straße 23 Schweinitz (ehem. Kerzencafé) Zementestriche Schnellestriche Heizestriche Leichtestriche Friedrichstraße 126 | 06886 Wittenberg | Mail: [email protected] www.estrichteam.com | Telefon: 0 34 91/50 50 856 Altbewährte Qualität unter neuem Namen! Sonnabend, 05.03.2016 von 10.00 – 16.00 Uhr Mitteilungsblatt Jessen Nr. 556 vom 03.03.2016 19 Kinderwünsche von Schülern der Sekundarschule Jessen-Nord dargestellt. KInderwünsche Jessener Bürger können die Finanzierung der OpferGedenktafeln unterstützen Benefizveranstaltung für den Stolperstein Wann? Freitag, den 11. März 2016, 19.30 Uhr Wo? Ev. Freik. Gemeinde, Freyerstr. 14 in Jessen Die im Rahmen eines Schulprojektes des Jessener Gymnasiums im Fach Geschichte vorbereitete Verlegung eines „Stolpersteins“ im Jessener Schlosshof soll nun auch seitens der Bevölkerung ihre Unterstützung erfahren können. Die Erinnerung an Opfer des Nationalsozialismus im unmittelbaren Umfeld vermittelt eine persönliche Betroffenheit, die ein wirksames Achtungszeichen für zukünftig derartig aufkeimendes Unrecht setzt. Ausstellungseröffnung Es ist eine gesamtgesellschaftliche Notwendigkeit, die Schulen in ihrem Erziehungsauftrag darin zu stärken und die Sensibilisierung der jungen Generation zu fördern. am 22.03.2016 Mit der Aufführung des „Requiem für einen polnischen Jungen“ von Dietrich Lohff im Jahr 2008 anlässlich des 70. Jahrestages der Reichskristallnacht ist in Jessen dahingehend bereits ein vorbildliches Gemeinschaftsprojekt zwischen Schule und Kirche durchgeführt worden. Es lädt ein der Regionalverein und die Sekundarschule Jessen-Nord Der damalige Gastlaudator Siegfried T. Kasparick, evangelischer Probst des Kurkreises Wittenberg, wird zur Stolpersteinveranstaltung über die Notwendigkeit solcher Erinnerungen sprechen. um 15.00 Uhr im Jessener Schloß Wir stellen die Arbeiten des Malwettbewerbs aus und prämieren die Gewinner. F rühlingserwachen im Jessen er Blumene ck Mit frischer Farbe zieht der Frühling ein Montag, den 7. März 2016 bis Freitag, den 12. März 2016 von 8.00 – 18.00 Uhr Männer aufgepasst! Am 8. März ist Frauentag! Rosa-Luxemburg-Straße 61 · 06917 Jessen (Elster) Telefon: 0 35 37/21 34 00 Teile des DVD-Mitschnittes der Aufführung dieses Werkes werden an diesem Abend erneut gezeigt, Herr Genterczewsky wird als damaliger künstlerischer Leiter dazu nochmals einführen. Die Schülerinnen des Projektes werden den interessierten Besuchern Einblick in das Leben des jüdischen Rechtsanwaltes Walter Simson – dem der Stein gewidmet ist – geben. Seien Sie herzlich am Freitag, dem 11. März 2016 ab 19.30 Uhr zu der rund 90-minütigen Veranstaltung im Gottesdienstraum der Ev. Freik. Gemeinde Jessen, Freyerstr. 14 eingeladen. Die Kollekte am Ausgang gilt der Finanzierung dieses und evtl. darüber hinaus zu verlegenden Stolpersteinen im Stadtgebiet. 20 Mitteilungsblatt Jessen Nr. 556 vom 03.03.2016 Das Wort Hochzeit leitet sich von Hohe Zeit (Festzeit) ab, das Wort Trauung vom gegenseitigen Vertrauen. Eine wahrliche HOCHZEIT erlebten die Kinder und Erzieherinnen der Kita Koboldmühle zu ihrem diesjährigen Fasching. Unter dem Motto „Für immer und ewig“ schlossen 6 Paare symbolisch den Pakt der ewigen Freundschaft. Frieda und Tim, Kyra und Nino, Clara und Dominik, Pia Marie und Kevin, Charlotte und Willi sowie Charlien und Leonardo versprachen sich zur Faschingshochzeit eben diese ewige Freundschaft. Die Idee zu dem Motto kreiste schon eine Weile in den Köpfen und somit wurde nun im Februar das Durchdachte umgesetzt. Frühzeitig wurde detailliert geplant und die Vorbereitungen liebevoll gestaltet. Schlussendlich hatten sich alle Mühen gelohnt und ließen den Tag unvergesslich werden. Jeder, der schon selbst eine größere Hochzeit begleitet hat, weiß, an wie viele Kleinigkeiten gedacht werden muss. Neben der Ausgestaltung der Lokalität, die im weißen „Schleier“ den Einstieg schaffte, wurde fleißig gebastelt, gestaltet und gebacken. Die Hauptakteure erschienen traditionell in weißen Kleidern und schwarzen Anzügen, wahlweise mit Krawatte oder Fliege und Zylinder oder Schleier. Und wie es sich formell auch gehört, betrat am besagten Tag eine „echte“ Standesbeamtin die Räumlichkeit. Doris Puhlmann, Standesbeamtin a. D. hat es noch immer nicht verlernt und mit gewohntem Charme und Können die „kleinen“ Eheleute „verheiratet“. Ein herzlicher Dank an dieser Stelle. Wie es sich zu einer „Prunkhochzeit“ gehört, waren unter den Gästen jede Menge Promis erschienen. Neben unzähligen Feen und Prinzessinnen gesellten sich u. a. Darth Vader, Spiderman und Dracula. Mit dem Anschnitt der mehrstöckigen Hochzeitstorte wurde Frauenselbsthilfe nach Krebs · Gruppe Jessen Einladung Im Monat März treffen wir uns am 09.03.2016, wie gewohnt im Seniorentreff (Rosa-Luxemburg-Str. 28) und um 14.00 Uhr. Unsere Apothekerin Frau Nelle hält einen Vortrag zum Thema: „Erkältung und die richtige Behandlung – Was können Antibiotika?“ Wir freuen uns schon darauf! Gleichzeitig freuten wir uns über die Spende von der Apothekerin Frau Hoffmann aus Elster, die ebenfalls den Erlös aus dem Kalenderverkauf, zur letzten Gruppenveranstaltung überreichte. Herzlichen Dank an alle, die den Kalender gekauft haben und vor allen Dingen den Initiatoren dieser Aktion. Zu unserem kommenden Gruppentreffen sind alle Interessenten herzlich eingeladen. U. Gorsitzki gesellig bis in den Nachmittag gefeiert, ausgelassen getanzt und gesungen. Ein herzliches Dankeschön nochmal an alle fleißigen Hände, die maßgeblich zum Gelingen dieses besonderen Tages beigetragen haben und ihn, wie es sich für eine richtige Hochzeit gehört, unvergesslich werden ließen. TISCHLEREI & ZIMMEREI Thomas Heinzel OT Holzdorf Hauptstraße 33 06917 Jessen Tel.: 03 53 89/8 13 10 Wir arbeiten Ihre Treppen sowie Ihren Dielen- und Parkettboden wieder auf. Natürlich auch neue Laminat-, Parkett- und Dielenböden! Innentüren nach Maß. Rufen Sie uns an! Reparaturen rund um‘s Haus AKTIONSWOCHE WANN? ab Montag, 14.03.2016 bis Freitag, 18.03.2016 von 8 bis 17 Uhr und am Sonnabend, 19.03.2016, von 9 bis 12 Uhr WO? Betriebshof der Kommunal- & Industrieentsorgung Jessen GmbH OT Schweinitz WAS? · Kompost – 10 mm Absiebung · Holzhackschnitzel · Rindenmulch · Muttererde mit Kompost angereichert · Pflastersplitt · Ziegel-Misch-Recycling · Beton-Recycling Mehr Infos? www.kie-jessen.de An diesen Tagen Annahme von Ast- und Strauchschnitt möglich! Mitteilungsblatt Jessen Nr. 556 vom 03.03.2016 „Winterliches Ferienchaos“ ... ... dazu hatten die Schulsozialarbeiterinnen der IB Mitte gGmbH Frau Rick und Frau Wiesegart in den Winterferien 2016 eingeladen. Neugierige Schülerinnen und Schüler aus der Sekundarschule Jessen-Nord und dem Gymnasium Jessen, die einen besonderen Ferientag erleben wollten, folgten dieser Einladung. Wir trafen uns am Donnerstag, dem 04.02.2016, um 9.30 Uhr im Gymnasium. Dort erwarteten uns neben Frau Rick und Frau Wiesegart, Frau Langen aus dem Jugendklub „An der Maxe“ sowie Henriette Walter (Bundesfreiwilligendienst Gymnasium) und Jonas Reiche (FSJ Gymnasium). Gespannt lauschten wir den Worten von Frau Rick, welche uns den Tagesablauf vorstellte und unsere Neugier weckte, was denn das winterliche Ferienchaos mit der „5. Jahreszeit“ zu tun hat. Im Spiel „Kennlernbingo“ und „Obstsalat“ lernten wir uns schnell und auf eine lustige Art kennen. Das Eis zwischen uns war gebrochen und nun konnte es mit dem „Chaosspiel“ losgehen. Es galt, als schnellste Gruppe auf dem Spielfeld die Zahl 50 zu erreichen. Alle gewürfelten Zahlen waren im Schulhaus versteckt und mussten gefunden werden. Jede Zahl hatte wiederum ein Passwort, hinter welchem sich eine Aufgabe verbarg. Die musste gemeinsam gemeistert werden, bevor weiter gewürfelt werden durfte. Nach 60 spannenden und aufregenden Spielminuten stand die Siegergruppe fest. Reamonn, Lissy und Eva hatten es als Erste geschafft. Wir waren alle ziemlich erschöpft vom Suchen und Rennen quer durch das Schulgebäude. Nach einer kurzen Pause packten wir unser Spiel zusammen und zogen um in den Jugendklub. Dort stärkten wir uns mit selbstgekochten Nudeln mit Tomatensoße und erkundeten die Freizeitmöglichkeiten in der „Maxe“. 21 Anschließend ging es chaotisch in der Turnhalle des Gymnasiums weiter. Dort hieß es: „Zweifelderball einmal anders!“ zu spielen. In zwei Teams versuchten wir uns gegenseitig abzuwerfen, immer mit der Sonderregel, dass sich jeder abgeworfene Spieler kostümieren musste. Dazu zogen wir aus dem „Verkleidungsbeutel“ von unseren Schulsozialarbeiterinnen zum Beispiel eine riesige Brille oder eine grüne Perücke. Es war eine lustige Spielrunde, die jeden Spaß mitgemacht hat. Zum Abschied gab es für jeden einen Karnevalspfannkuchen, aber Vorsicht (!) einer hatte eine Senffüllung ... Wir bedanken uns bei allen für diese tolle Ferienaktion!!!! Die Teilnehmer der Ferienfreizeit Frauentagsfeier Der Heimatverein Holzdorf lädt ein zur Frauentagsfeier am 12.03.2016, um 19.00 Uhr in die Räumlichkeiten des Heimatvereins. Es erwartet Sie ein Unterhaltungsprogramm mit DJ Hans-Jürgen aus Jessen. Eintritt: 5 € Der Heimatverein Holzdorf 24 h Bereitschaftsnummer: 0172/3 55 74 33 • komplette Grundpflege • Ausführung ärztlich verordneter Leistungen • Urlaubsvertretung für Ihre Pflegeperson • Hauswirtschaftliche Versorgung • Pflegeeinsätze • Hausnotruf • Fußpflege www.krankenpflege-jessen.com Modernisiertes, gepflegtes EFH in Annaburg zu verkaufen. Baujahr 1962, ca. 80 m² Wfl., Grundstück 799 m², Keller, Nebengelass, Energieausweis vorhanden, KP nach VB Telefon: 0172/7 99 29 29 oder [email protected] 22 Mitteilungsblatt Jessen Nr. 556 vom 03.03.2016 Neues aus der Sekundarschule Projekttag der 7. Klassen zum Thema Balladen im Theater Dessau An drei verschiedenen Tagen vor den Winterferien führten die 7. Klassen jeweils ein Deutsch-Projekt durch. In Dessau arbeiteten sie unter der Leitung der Theaterpädagogin Frau Heiligendorff zum Thema Balladen. Nach einer Erwärmung hörten sie die Ihre Praxis für Physiotherapie in Jessen Wir sind für Sie da! Mo Di Mi Do Fr 08.00 08.00 15.00 08.00 15.00 08.00 – – – – – – 20.00 12.00 20.00 20.00 20.00 20.00 Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Schloßweg 1 · 06917 Jessen (Elster) Telefon: 0 35 37/205 60 60 E-Mail: [email protected] Internet: www.physioaktiv-jessen.de Freie Termine verfügbar! onat am Jeden M letzten stag Donner Vor-Ort-Beratung in Jessen Im Rathaus Jessen (Elster), Markt 23 Kundensprechtag von 13:00 bis 16:00 Uhr Selbstverständlich können Sie gerne vorher Ihren Wunschtermin mit uns abstimmen. Wir beraten Sie: Jetzt den günstigen SpreeGas-Festpreis sichern SpreeGas-Liefervertrag und Verbrauchsabrechnung SpreeGas-Förderprogramm SpreeGas-Finanzierungsangebot Beratung zum Erdgas-Hausanschluss Für Sie vor Ort in Jessen: Dietmar Weise aus unserem Kundenbüro in Lauchhammer freut sich auf Ihren Besuch. (Tel.: 03574 7806-104, E-Mail: [email protected]) Ballade „Der Handschuh“ von Friedrich Schiller, die ihnen zunächst noch unbekannt war. Kurz darauf wurde die Klasse in fünf Gruppen aufgeteilt, in denen sie selbstständig die Vorarbeiten für das Spielen der Ballade erledigten. Eine Gruppe kümmerte sich um das Bühnenbild, eine andere schrieb eine Reportage zu den Ereignissen am Fürstenhof. Eine dritte führte ein Interview mit dem Ritter Delorges und die Schüler der vierten und fünften Gruppe stellten die einzelnen Figuren dar bzw. schrieben die Ballade weiter. Als sie mit den Aufgaben fertig waren, präsentierten sie sich gegenseitig ihre Ergebnisse. Im Anschluss daran besprachen die Schüler die Rollenverteilung und wählten geeignete Kostüme aus den Theaterfundus für ihre Aufführung aus. Nach dem kleinen Schauspiel wurde der Tag ausgewertet und über die verschiedensten Eindrücke geredet. Es war schon ein besonderes Erlebnis, sich einem klassischen Stoff auf diese ganz besondere und moderne Weise zu nähern. Eric Porsch In unserer Gaststätte findet jeden zweiten Sonntag im Monat von 11.00 – 14.00 Uhr ein Brunch statt. Der nächste Brunch findet am 13. März statt. Der Preis pro Person beträgt 14,- €. Wir bitten um telefonische Anmeldung unter 0 35 37/21 25 67 oder 0162/9 41 84 14. Ihr freundliches Nord-Team Rosa-Luxemburg-Straße 18 · 06917 Jessen Wir suchen für unsere Spielothek in der Torgauer Straße 94 in 06925 Annaburg Aufsichtspersonal in Teil- und Vollzeit. Telefon: www.spreegas.de · SpreeGas-Ruf 0800 78 22 78 0 03 53 85/33 96 18 Mitteilungsblatt Jessen Nr. 556 vom 03.03.2016 23 Sportvorschau Herzlichen Dank sagen wir allen, die sich in stiller Trauer mit uns verbunden fühlten und ihre Anteilnahme am Tod unserer lieben Mutter, Oma und Uroma Ruth Leonhardt geb. Smirath auf so vielfältige Weise zum Ausdruck brachten. In stiller Trauer Handball Sporthalle Gymnasium Jessen 12.03.2016 13.45 Uhr 15.00 Uhr Dieter und Doris Zessin im Namen aller Angehörigen 17.00 Uhr Seyda, im Februar 2016 Fußball weibl. Jugend D Jessen – SV Finken Raguhn weibl. Jugend C Jessen – BSG Aktivist Gräfenhainichen Frauen Jessen – SV Grün-Weiß Wittenberg/ Piesteritz Jahnsportanlage Jessen 05.03.2016 12.30 Uhr Tretet her, Ihr meine Lieben nehmt Abschied, weint nicht mehr, Heilung konnt' ich nicht mehr finden, meine Krankheit war zu schwer. In Liebe und Dankbarkeit nehmen wir Abschied von meinem lieben Mann, unserem herzensguten Vater und Opa Hans-Peter Winkler * 03.03.1942 † 25.02.2016 In stiller Trauer Deine Frau Waltraud Deine Söhne Rocco und Ringo sowie alle Enkelkinder Die Trauerfeier mit anschließender Urnenbeisetzung findet am Mittwoch, dem 23. März 2016, um 14.00 Uhr, auf dem Friedhof in Seyda statt. 12.03.2016 15.00 Uhr Wenn die Kraft versiegt, die Sonne nicht mehr wärmt, dann ist der ewige Frieden eine Erlösung. In Liebe und Dankbarkeit nahmen wir Abschied von unserer lieben Mutter, Schwiegermutter, Schwester und Oma Waltraud Salz * 10.06.1929 † 02.02.2016 Herzlichen Dank sagen wir allen, die sich in stiller Trauer mit uns verbunden fühlten und ihr Mitgefühl auf vielfältige Weise zum Ausdruck brachten. In stiller Trauer Dietmar Salz im Namen aller Angehörigen Axien, im Februar 2016 Männer I Jessen – SV Friedersdorf 13.03.2016 09.00 Uhr E-Jugend Jessen – SG Zahna/Elster 11.00 Uhr B-Jugend SG Jessen/ Annaburg/Elster/Zahna – JSG Fuhnekicker/Gölzau 14.00 Uhr Frauen SG Dabrun-Jessen – FSV 92 Trinum Sportplatz Klöden 05.03.2016 15.00 Uhr Männer Klöden – SV Grün-Weiß Linda Sportplatz Linda 12.03.2016 15.00 Uhr 13.03.2016 10.00 Uhr Danksagung Männer II Jessen – SV Eintracht Elster Männer Linda – Nudersdorf C-Jugend Linda – Gräfenhainichen Unser großer Trauringtag z Her Mein dir! 12.03.2016 gehört 09.00 – 16.00 Uhr Exklusiv an diesem Tag mit ca. 3.000 Trauringmodellen deutscher Hersteller. Herzlichst laden wir Sie zu Ihrem Start ins Glück ein. Gern nehmen wir uns viel Zeit für Sie und beraten Sie über Form und Design Ihrer Traum-Ringe. Lange Straße 26 · 06917 Jessen (Elster) Telefon: (0 35 37) 21 63 73 24 Mitteilungsblatt Jessen Nr. 556 vom 03.03.2016 Faschingstraining Leichtathletik Ein besonderes „Training“ gab es in der SG 75 Jessen am letzten Freitag vor den Winterferien. Alle Kinder, die noch nicht in ihren wohlverdienten Winterurlaub verreist waren, kamen mit fantasievollen Kostümen, geschminkt und bester Laune in die Gymnasiumsturnhalle. Und mit dem Hula-Hoop-Reifen kamen sie so richtig in Schwung. Geschickt ließen die Kinder den Reifen um ihre Hüften oder am Arm kreisen. Es gab tolle Luftballonspiele, wobei natürlich der eine oder andere Luftballon auch mal knallte. 105 Jahre Internationaler Frauentag Einladung zum Frauentagskaffee im Jessener Seniorentreff, am 8. März · ab 15.00 Uhr Die Stadtfraktion Die Linke lädt zu Gesprächen und Diskussionen über Themen der Stadt und Region bei Kaffee und Kuchen ein. Als Gast begrüßen wir die Kandidatin zur Landtagswahl, Mareen Kelle. In der Halle war ein Geräteparcours aufgebaut, durch den ging es auf vielfältigste Weise: Mit und ohne Luftballon, paarweise im Huckepack oder per Schubkarre. In die Hocke ging es bei dem Lied "Laurentia, liebe Laurentia mein, wann wollen wir wieder beisammen sein". Und natürlich durfte auch der Faschingsklassiker, die Polonäse, nicht fehlen. Musik, Zahnaer Brause und ein paar Leckereien für das leibliche Wohl machten das Faschingstraining schließlich perfekt. An dieser Stelle noch mal ein Dankeschön an die Familien für den leckeren Imbiss! Handgefertigte Unikate aus Ton Wittenberger Straße 60 06917 Jessen Anett Schemmel GASTAUSSTELLER Floras Naturkosmetik 12. März 2016 Heike Stiller · Pretzsch Jeu de Couleurs 10.00 – 17.00 Uhr Esther Henze · Melzwig Kreatives aus Holz Anett Schemmel Tel.: 0178/8 21 44 00 E-Mail: [email protected] Karl-Heinz Schmelz · Gräfenhainichen Porzellanmalerei Annett Richter · Kleindröben Der Weg des Lebens ist zu Ende, vorbei sind Freude, Leid und Schmerz. Nun ruhen deine fleißigen Hände und Ruhe hat dein liebes Herz. Wir danken allen, die sich in stiller Trauer mit uns verbunden fühlten und ihre Anteilnahme zum Abschied von unserem lieben Vater, Opa und Uropa Bernhard Jaschinski auf so vielfältige Weise zum Ausdruck brachten. Besonderer Dank gilt dem Pflegedienst Sandy Fromm sowie dem Bestattungsinstitut Krüger, besonders Herrn Krüger für die einfühlsamen Worte. In stiller Trauer Jessen, im Februar 2016 Marianne, Petra, Jürgen, Siegmar und Bernd mit Familien AGRODIENST e.G. JESSEN Alte Wittenberger Straße 8 06917 Jessen / Elster Tel. 0 35 37/28 05 0 www.agrodienst-jessen.de HEIZUNGSBAU Heizung – Sanitär Regenerative Energien Beratung und Planung von: · Heizungsanlagen und Service · Solaranlagen · Wärmepumpenanlagen · Elektroinstallation · Bad- und Sanitärinstallation · Tankreinigung TEL. 0 35 37/28 05 14 Mitteilungsblatt Jessen Nr. 556 vom 03.03.2016 25 26 Mitteilungsblatt Jessen Nr. 556 vom 03.03.2016 Einschlafen können, wenn man das Leben nicht mehr selbst bestimmen kann, ist der Weg zur Erlösung und ein kleiner Trost für alle. Wir danken allen, die sich in stiller Trauer mit uns verbunden fühlten, ihre Anteilnahme auf so vielfältige Weise zum Ausdruck brachten und gemeinsam mit uns Abschied nahmen von unserer lieben Mutti, Schwiegermutter, Oma, Uroma und Tante Liesbeth Obenhaus * 03.08.1923 geb. Berger † 11.02.2016 Besonderer Dank gilt den Schwestern vom Pflegeheim Annaburg Haus 1 und den Pflegeschwestern des DRK Jessen für die liebevolle Betreuung, der Pfarrerin V. Hendgen für die tröstenden Worte und dem Bestattungsinstitut Korschat Inh. Nadine Lehnert. In stiller Trauer Premsendorf, im Februar 2016 Tochter Anke und Bernd Sohn Falk und Marlies Tochter Birgit und Ronald sowie alle Enkel und Urenkel Immer, wenn wir von dir erzählen, fallen Sonnenstrahlen in unsere Seelen. Unsere Herzen halten dich gefangen, so, als wärst du nie gegangen. Danke für alle Verbundenheit für alle tröstenden und mitfühlenden Worte gesprochen oder geschrieben für einen Händedruck, wenn die Worte fehlten für Blumen und Geldzuwendungen für alle Zeichen der Liebe und Freundschaft Gertrud Findeis * 15.11.1933 † 06.02.2016 Unser besonderer Dank gilt Nadine Lehnert und ihrem Bestattungsinstitut Korschat. In stiller Trauer Leo Findeis Sohn Falk und Irene Findeis im Namen aller Angehörigen Kleindröben, Axien, im Februar 2016 Mitteilungsblatt Jessen Nr. 556 vom 03.03.2016 27 Danke sagen wir allen, die sich mit uns in Trauer und Gedenken an Uwe Joksch geb. Geilen verbunden fühlten und ihre Anteilnahme auf so vielfältige Weise zum Ausdruck gebracht haben. Im Namen aller Angehörigen Deine Frau Heike mit Emily Sophie Deine Mutti Birgit Walder Petra, ein Jahr sind wir ohne dich. Wir vermissen deine Herzenswärme, deine liebevollen Umarmungen, dein herzliches Lachen, dein liebenswertes Wesen, deine Hilfe in der Not. Es war ein Moment, von dem an alles anders war! Du fehlst uns sehr. Dein Bruder Herbert und Vera Dein Bruder Peter Deine Schwester Eleonore und Ronald Jessen, den 6. März 2016 Danksagung Lange gekämpft, immer gehofft und doch verloren. Herzlichen Dank sagen wir allen, die sich in stiller Trauer mit uns verbunden fühlten und ihre aufrichtige Anteilnahme am Tode unseres lieben Wolfgang Tosch auf so vielfältige Weise zum Ausdruck brachten und gemeinsam mit uns Abschied nahmen. Besonderer Dank gilt dem Bestattungsinstitut Korschat Inh. Nadine Lehnert, dem Blumenhaus Grafe sowie dem Gemeinschaftshaus Zinsser. In liebevoller Erinnerung Prettin, im Februar 2016 Erna Kolanowski und alle, die ihn lieb hatten 28 Mitteilungsblatt Jessen Nr. 556 vom 03.03.2016 2x in Jessen ... endlich in Frühjahrsmode frischen Farben ANZEIGE Wer war um 1970 Landwirtschaftsschüler in Prettin? Ein Treffen von ehemaligen Lehrlingen in den Berufen Agrotechniker, Agrochemiker oder Gärtner, die in den Jahren zwischen 1968 und 1972 in Prettin ihre Ausbildung erfahren haben, wollen drei „Ehemalige“ im Juni dieses Jahres in Axien organisieren. Aufgerufen dazu haben Margrit Käppler, geb. Findeisen, aus Martinskirchen, Liane Grafe, geb. Donath, aus Hohndorf und Gerhard Böhme aus Axien. Anzüge für Jugendweihe und Konfirmation Die LPG „Geschwister Scholl“ Prettin in der Kooperationsgemeinschaft „Heideck“ war in jenen Jahren die Zentrale Ausbildungsstätte der DDR-Bezirke Cottbus und Dresden für die genannten Berufe. Albert-Schweitzer-Straße 1 06917 Jessen Telefon (0 35 37) 20 3-0 Telefax (0 35 37) 20 31 95 www.feierabendheim.de Das Feierabendheim verfügt über 92 Pflegeplätze, in 56 Einzel- und 18 Doppelzimmern. Diese sind harmonisch eingerichtet. Zu jedem Zimmer gehört ein eigener Sanitärbereich, sowie Fernsehanschluss und Telefon. Für das leibliche Wohl sorgt unsere hauseigene Küche! Durch unser tägliches Betreuungsangebot wird es nie langweilig. Die Organisatoren freuen sich auf ein Wiedersehen mit möglichst vielen einstigen männlichen wie weiblichen Landwirtschaftslehrlingen und haben auch schon einige Vorbereitungen dafür getroffen. Als Termin für die Wiederbegegnung wurde der 18. Juni 2016 gewählt. Treffen will man sich an diesem Tag ab 13.30 Uhr in der Gaststätte „Zur Friedenseiche“ in Axien, Kähnitzscher Straße 18. Das Ende der Zusammenkunft soll sich nach Lust und Laune gestalten. Vorbereitet ist auf jeden Fall bereits eine gemeinsame Busfahrt nach Prettin und anschließend durch die Fluren der Elbaue. Ehepartner und andere Begleiter der einstigen Lehrlinge sind ebenfalls herzlich willkommen. Wer eine Übernachtung benötigt, müsste sich bitte eigenverantwortlich darum bemühen. Die Organisatoren wären freilich dabei behilflich. Auch die sonstigen Ausgaben trägt jeder Teilnehmer selbst. Um die weiteren Vorbereitungen zu treffen und einen Überblick über die ungefähre Teilnehmerzahl zu bekommen, bitten die Einladenden um möglichst baldige Rückmeldungen unter folgenden Telefonnummern: Margrit Käppler – 03 53 42/598, Liane Grafe – 03 53 86/2 22 14 oder Gerhard Böhme – 03 53 86/2 33 87. Garten mit Laube abzugeben Näheres und Preis bei Besichtigung. Erreichbar unter Telefon: 0171/4 04 73 97 Mitteilungsblatt Jessen Nr. 556 vom 03.03.2016 29 "Wir" e. V. Robert-Koch-Str. 16 (alte Poliklinik) 06917 Jessen (Elster) Tel.: 0 35 37/21 79 47 Kreativangebote für Bastelfreunde 07.03. – 11.03. Stimmungsvolle Lichter aus Gläsern gestalten Tontopfküken 14.03. – 18.03. Marmorierband für Ostereier Kantensitzerküken aus Styropor 21.03. – 24.03. Vogelhäuschen aus Ton Reiseangebot 16.03. Fahrt in das Nudelcenter Riesa mit Werksführung durch die Gläserne Produktion, Rundgang im Nudelmuseum Mittagessen im Restaurant „Makkaroni“ Kreisverband Wittenberg e. V. Alte Schweinitzer Str. 2 • 06917 Jessen/ Elster • Ansprechpartner: Marion Richter Telefon: 0 35 37/21 22 36 • Fax: 0 35 37/21 48 39 • [email protected] 09.00 Uhr ab Nordschule und nach Vereinbarung Reisen und Veranstaltungen unter einem guten Zeichen Routennahe Zustiege sind kostenfrei! immer dienstags · 09.00 Uhr Informationen, Anmeldungen und zahlbar nur Mittwoch, 09.03.2016 im Reisebüro in der Robert-Koch-Str. 16, Tel. 0 35 37/21 79 47 09. März 2016 Frauentag in Hohenseefeld 09.05 Uhr Mark Zwuschen, 09.25 Uhr Seyda, 09.30 Uhr Gentha, 09.35 Uhr Leipa, 09.45 Uhr Jessen Nordschule / Busbahnhof, 10.00 Uhr Friedhof & Arbeitsamt, 10.25 Uhr Kremitz, 10.30 Uhr Holzdorf, 09.45 Uhr Gerbisbach, 09.10 Uhr Battin, 09.20 Uhr Düßnitz 10. März 2016 Frauentag in Hohenseefeld 10.20 Uhr Ruhlsdorf, 09.35 Uhr Jessen Nordschule, 09.45 Uhr Friedhof & Arbeitsamt, 10.30 Uhr Steinsdorf 18 .März 2016 Auf nach BALI (Wonnemar) Tag der offenen Tür zum Frühlingserwachen Sonnabend, 12.03.2016 10.00 Uhr Große Ausstellung mit Kreativem zum Osterfest Basteln zu Ostern in der „Maxe“ „Mach mit – bleib fit“ mit Sabine (Hospitalstraße 21) BITTE die bestellten Plätze für die Osterhasenfahrt bezahlen! am 18.03.2016, ab 14.00 Uhr in der „Max Lingner“-Grundschule Jessen, Alte Gorsdorfer Straße 10 Ihr Handwerker für alles rund um Haus und Garten SUV WOCHEN Jessen · Rebenweg 10 · Tel.: 0 35 37/20 03 14 Mobil: 0171/9 02 86 08 · Mail: [email protected] Bis zu 6.000 € EINTAUSCHPRÄMIE Michael Schneider Küchen- und Möbelmontage · Trockenbau · Fliesenlegerarbeiten Pflasterarbeiten · Beregnungsanlagenbau hat einen Namen Reha-Sport-Bildung e.V. Bahnhofstraße 12 + 14 06917 Jessen www.family-gym.de Dresdener Str. 38 · 04916 Herzberg Telefon: 0 35 35/2 07 71 www.lehmann-automobile.de (0 35 37) 21 63 91 Außenstelle 06917 Jessen 30 Mitteilungsblatt Jessen Nr. 556 vom 03.03.2016 Kommen Sie direkt zu uns! Bei uns wird die Kamera neu kalibriert, um eine fehlerfreie Funktion der Fahrerassistenzsysteme zu ermöglichen. www.Faust-Group.de