Liebe Einwohnerinnen und Einwohner,

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Liebe Einwohnerinnen und Einwohner,
Nr. 556
Donnerstag, den 3. März 2016
Liebe Einwohnerinnen und Einwohner,
am 3. März 1999 endete der Schwergewichts-Weltmeisterkampf im Boxen zwischen Lennox Lewis und Evander Holyfield unentschieden, wodurch jeder der beiden
Boxweltmeister blieb, Lewis für die WBO und Holyfield
für WBC und IBF. Ein schwerer Kampf ohne Verlierer,
aber auch ohne eigentlichen Gewinner. So ist es selten
im Sport und auch im Leben. Der Beste sollte gewinnen und somit seinen Gegner bezwingen. Gibt es ein
Unentschieden, ist es doch auch ein Zeichen dafür, dass
beide nicht ganz schlecht waren, aber eben auch nicht
gut genug, um den anderen zu bezwingen. Man sollte
sich Erkenntnisse daraus ziehen und immer wieder mehr
darauf bedacht sein, noch besser zu werden.
Sportlich herausragend präsentierten sich zum wiederholten Male unsere Kids der Grundschulen um den Pokal
des Wettbewerbes „Fit für die Grundschulen“ in der Wittenberger Stadthalle. Die Schülerinnen und Schüler der
Grundschule Max Lingner konnten sich in diesem Jahr
durchsetzen und gewannen den Titel seit 2009 zum fünften Mal. Die Grundschule Seyda, der Titelverteidiger
des Vorjahres, errang den dritten Platz bei insgesamt 15
angetretenen Grundschulen.
Kommunalpolitisch lieferten wir uns zur letzten Stadtratssitzung am 18. Februar 2016 eine Sitzung, die zeitlich
auch fast in die Verlängerung ging. Obwohl die Tagesordnung durchaus in der vergangenen Zeit schwerpunktgeladener war, wurde viel diskutiert. Beschlüsse
zur Be- und Abberufung von Feuerwehrkameraden, die
Aufhebung der Veränderungssperre für das Plangebiet
des Bebauungsplanes Nr. 52 „Jessen Nord – Geschwister-Scholl-Straße / Jessener Schulstraße wurden mehrheitlich gefasst. Ebenso kam es bei der Satzung über die
Betreuung in den Tageseinrichtungen der Stadt Jessen
(Elster) und der Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten und
Betreuung zum Beschluss. Diese Satzungen mussten formal angepasst werden, da die Kitas, nach Herauslösung
aus dem Eigenbetrieb Stadtwirtschaft, dem Kernhaushalt der Stadt zugeordnet wurden. Neben der durchaus
26. Jahrgang
harten Haushaltsplanung beschäftigen wir uns weiterhin mit der Fortschreibung des Konsolidierungsprogrammes.
Zu einer überregionalen Einigung bzw. Festschreibung
einer entsprechenden Vereinbarung kam es zwischen
der Stadt Jessen (Elster) und der Stadt Schönewalde.
Vor Bezug der ersten Wohnungen durch Flüchtlinge
in der Siegmund-Jähn-Straße in Holzdorf war es eine
gesetzliche Verpflichtung, den Brandschutz für die insgesamt 5 Etagen abzusichern. Durch diese Vereinbarung
ist es nunmehr möglich, dass im Bedarfsfall die Feuerwehr Schönewalde mit der entsprechenden Drehleiter
in Holzdorf aushilft, im Gegenzug unterstützt die Feuerwehr Holzdorf technisch im Bereich Schönewalde. Diese
Lösung ist durchaus ein Zeichen, dass man auch über
Grenzen hinweg zu einer gemeinsamen Lösung finden
kann.
Derzeit sind ca. 100 Flüchtlinge in die Wohnungen gezogen, unter ihnen auch Familien.
Die Zuweisungen, die im Verantwortungsbereich des
Landkreises liegen, erfolgen nach wie vor wöchentlich und kurzfristig. Vor Ort ist die Betreuung mit den
bereits in der Notunterkunft involvierten Sozialarbeitern
abgesichert, Wachschutz und Polizei arbeiten Hand in
Hand. Wir als Verwaltung sind nun bestrebt, konzeptionell darauf einzuwirken, eine Betreuung und Integration nach unseren bisherigen Möglichkeiten zu erarbeiten. Die Hauptverantwortung liegt dennoch nach wie
vor beim Landkreis.
Um es mit den Worten des Kantors i. R. Volkmar Genterczewsky zu sagen:
„Bleiben Sie heile ...“
Ihr Bürgermeister
Michael Jahn
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Mitteilungsblatt Jessen Nr. 556 vom 03.03.2016
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Amtliche Mitteilungen
Öffentliche Sitzung
April 2016
Amtsblatt
Lesen Sie in dieser Ausgabe
Amtliche Mitteilungen
Öffentliche Sitzungen im April 2016
Öffentliche Bekanntmachungen
der Stadt Jessen (Elster)
Zwangsversteigerung
Wahlbekanntmachung
Satzung der Stadt Jessen (Elster)
Wohnungsmarkt
Deichschau 2016
Bau- und Vergabeausschuss
Seite 2
Seite 3
Seite 3
Seite 4/5
Seite 6
Seite 13
Seite 14
ab Seite 14
Seite 17
ab Seite 18
Seite 20
Seite 21
Seite 22
ab Seite 23
Seite 23
Seite 24
ab Seite 17
Seite 17
Seite 21
Seite 24
ab Seite 20
Seite 20
Seite 29
Seite 16
Schließzeiten Schwimmhalle Holzdorf
Die Schwimmhalle Holzdorf ist vom 08.03. – 24.03.2016 ab
16:00 Uhr geschlossen, so dass ein Bürgerschwimmen in diesem Zeitraum nicht möglich ist.
Michael Jahn
Bürgermeister
am 04.04.2016
17:00 Uhr
Schloss Jessen/Ratssaal
Finanzausschuss
Bekanntmachung der Einladung zur Sitzung des Finanzausschusses der Stadt Jessen (Elster)
am 05.04.2016
Nichtamtliche Mitteilungen
Glückwünsche und Jubiläen
Bundeswehr
Kirchliche Mitteilungen
Schule
Winterliches Ferienchaos
Neues aus der Sekundarschule
Sport
Sportvorschau
Faschingstraining Leichtathletik
Veranstaltungen und Termine
Osterfeuer in Schweinitz
Frauentagsfeier in Holzdorf
105 Jahre Internationaler Frauentag
Vereine und Verbände
Gruppentreffen bei der
Frauenselbsthilfegruppe nach Krebs
Aktuelles von der DRK
Impressum
Bekanntmachung der Einladung zur Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses der Stadt Jessen (Elster)
17:00 Uhr
Schloss Jessen/ Ratssaal
Sozialausschuss
Bekanntmachung der Einladung zur Sitzung des Sozialausschusses der Stadt Jessen (Elster)
am 06.04.2016
17:00 Uhr
Schloss Jessen/ Ratssaal
Die Tagesordnung für die jeweiligen Ausschusssitzungen entnehmen Sie bitte dem Mitteilungsblatt vom 24.03.2016.
Einladung des Heimatvereins
„Glücksburger Heide“ zur
Jahreshauptversammlung
Die Jahreshauptversammlung findet am Freitag, dem 18. März 2016, um 18:00 Uhr in der
Gaststätte „Bergschlößchen“ in Jessen (Elster) statt.
Hierzu laden wir alle Mitglieder des Heimatvereins
„Glücksburger Heide“ recht herzlich ein. Es wird
Rechenschaft gelegt über die Initiativen des letzten Jahres, aber auch ein Einblick gewährt in die Vorhaben des
Vereins für das kommende Jahr.
Tagesordnung:
1. Rechenschaftsbericht
2. Kassenbericht des Schatzmeisters
3. Bericht der Revisionskommission
4. Nachnominierung eines neuen Schatzmeisters
5. Wahl des neuen Schatzmeisters
6. Diskussion
7. Entlastung des Vorstandes
Vorstand des Heimatvereins „Glücksburger Heide“
Mitteilungsblatt Jessen Nr. 556 vom 03.03.2016
Öffentliche Bekanntmachung der
Jagdgenossenschaft Mügeln
Aufgrund des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) und des
Landesjagdgesetzes (LJagdG) nebst Verordnung und
Erlassen werden nachfolgende Unterlagen der Jagdgenossenschaft Mügeln öffentlich ausgelegt und somit
bekannt gemacht:
• Bericht des Vorstandes der Jagdgenossenschaft
Mügeln über das Jahr 2014/2015
• Protokoll der Jahresmitgliederversammlung der
Jagdgenossenschaft Mügeln vom 21.03.2015
Die vorstehenden Unterlagen liegen in der Stadtverwaltung, Schloßstraße 11, 06917 Jessen, einen Monat nach
Bekanntgabe zur Einsichtnahme für berechtigte Personen während der Dientszeiten aus.
Im Auftrag der Jagdgenossenschaft Mügeln
Dietmar Blum
Vorsitzender der Jagdgenossenschaft Mügeln
Öffentliche Bekanntmachung der
Stadtverwaltung Jessen (Elster)
In der Sitzung des Stadtrates am 23.02.2016 wurden folgende Beschlüsse gefasst und durch Abstimmung bestätigt. Mit ihrer Veröffentlichung treten die Beschlüsse
in Kraft. Bei Interesse können die Beschlüsse, soweit
zulässig, zu den üblichen Dienstzeiten der Stadtverwaltung Jessen (Elster) im Vorzimmer des Bürgermeisters
eingesehen werden.
Beschluss-Nr.:
01/2016
Ernennung und Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis des Stellv. Ortsteilwehrleiters
der Freiwilligen Feuerwehr Düßnitz der Stadt
Jessen (Elster)
02/2016
Abberufung aus der Funktion des Stellv. Ortsteilwehrleiters der Freiwilligen Feuerwehr
Schweinitz der Stadt Jessen (Elster)
03/2016
Satzung über die Aufhebung der Veränderungssperre für das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 52 „Jessen Nord – Geschwister-Scholl-Straße / Jessener Schulstraße“
gem. § 13a (1) Nr. 1 BauGB (Bebauungsplan
der Innenentwicklung)
04/2016
Außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen zur Beseitigung von Hochwasserschäden 2013 – Infrastruktur
05/2016
Außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen zur Beseitigung von Hochwasserschäden 2013 – Ersatzneubau Kita Schweinitz
06/2016
Die Änderung der Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und
in Tagespflegestellen im Gemeindegebiet der
Stadt Jessen (Elster) zum 01.01.2016.
07/2016
Die Änderung der Satzung über die Betreuung
der Kinder in den Kindertageseinrichtungen
der Stadt Jessen (Elster) zum 01.01.2016.
Michael Jahn
Bürgermeister
3
Einladung zur
Jahresmitgliederversammlung der
Jagdgenossenschaft Mügeln
Der Jagdvorstand lädt alle Jagdgenossen zur jährlichen
Mitgliederversammlung
am Samstag, dem 02.04.2016, 19:00 Uhr
in die Gaststätte Bock in Mügeln ein.
Tagesordnung:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
Begrüßung durch den Vorsitzenden
Bericht des Vorstandes über das Geschäftsjahr
2015/2016
Kassenbericht
Bericht der Kassenprüfer
Diskussion
Beschlussfassung zu den Berichten
Vorstellung und Abstimmung der Beschlussvorlage
01/16 – Erteilung eines Jagderlaubnisscheines für
Ch. Goldfuß, Mügeln, des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Mügeln
Vorstellung und Abstimmung der Beschlussvorlage
02/16 – Entlastung des Jagdvorstandes Mügeln
Vorstellung und Abstimmung der Beschlussvorlage
03/16 – Entlastung der Kassenprüfer JG Mügeln
Vorstellung und Abstimmung der Beschlussvorlage
04/16 – Wahl des neuen Jagdvorstandes Mügeln
Vorstellung und Abstimmung der Beschlussvorlage
05/16 – Wahl der neuen Kassenprüfer JG Mügeln
Reichung eines warmen Wildessens
Auswertung der Abstimmungen zu den vorliegenden Beschlussvorlagen
Der Jagdvorstand bittet um rege Teilnahme.
Bei Änderungen der Besitzverhältnisse bitte Kopie des
Grundbuchauszuges mitbringen bzw. beifügen.
Dietmar Blum
Vorsitzender der Jagdgenossenschaft Mügeln
Amtsgericht Wittenberg
13 K 56/15
Termin zur Zwangsversteigerung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Dienstag, 29.
März 2016, 11:00 Uhr im Amtsgericht Wittenberg, Dessauer Straße 291, Saal 103 das im Grundbuch von Jessen
Blatt 1582 eingetragene Grundstück lfd. Nr. 2, Gemarkung Jessen, Flur 11, Flurstück 1149, Gebäude- und Freifläche, Kurze Straße 2, Größe: 89 m² versteigert werden.
Beschreibung:
Grundstück, bebaut mit einem teilunterkellerten zweigeschossigen Wohnhaus (Wohnfläche etwa 90 m²) in
einem einfachen baulichen Zustand. Das Baujahr ist
nicht bekannt; eine Sanierung erfolgte wahrscheinlich
um 1993. Das Objekt ist seit Ende 2012 unbewohnt.
Verkehrswert: 40.000,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist eingetragen am
17.06.2015. Die 1. Beschlagnahme wurde am 12.06.2015
bewirkt.
Nähere Angaben zu dem Objekt und weitere Zwangsversteigerungsobjekte im Internet unter www.ag-wb.
sachsen-anhalt.de/Themen/Zwangsversteigerungen
und www.zvg-portal.de
4
Mitteilungsblatt Jessen Nr. 556 vom 03.03.2016
Wahlbekanntmachung
Am Sonntag, dem 13. März 2016 findet in Sachsen-Anhalt
die Wahl zum Landtag von Sachsen-Anhalt statt.
Die Wahl dauert von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
Die Stadt Jessen (Elster) ist in folgende 21 allgemeine
Wahlbezirke eingeteilt:
WBZ Nr. 001 Jessen-Nord I,
mit dem Ortsteil Jessen-Nord I (barrierefrei)
Wahllokal: Mehrzweckhalle Jessen, Straße der
Jugend 9, 06917 Jessen (Elster)
WBZ Nr. 002 Jessen-Nord II,
mit dem Ortsteil Jessen-Nord II (barrierefrei)
Wahllokal: Seniorentreff, Rosa-Luxemburg-Straße
28, 06917 Jessen (Elster)
WBZ Nr. 003 Jessen-Mitte,
mit dem Ortsteil Jessen-Mitte (barrierefrei)
Wahllokal: Stadtverwaltung, Schloßstraße 11,
06917 Jessen (Elster)
WBZ Nr. 004 Jessen-Süd,
mit den Ortsteilen Jessen-Süd und Gerbisbach
(barrierefrei)
Wahllokal: Kindergarten „Koboldmühle“, Mühlgrund 2, 06917 Jessen (Elster)
WBZ Nr. 005 Schweinitz,
mit den Ortsteilen Schweinitz, Dixförda, Großkorga,
Kleinkorga, Mönchenhöfe, Steinsdorf und Zwuschen
Wahllokal: Grundschule Schweinitz, Obere Weinberge 3, 06917 Jessen (Elster)
WBZ Nr. 013 Grabo,
mit dem Ortsteil Grabo
Wahllokal: Dorfgemeinschaftshaus Grabo, Graboer
Dorfstraße 20, 06917 Jessen (Elster)
WBZ Nr. 014 Holzdorf,
mit den Ortsteilen Holzdorf, Kremitz, Buschkuhnsdorf
und Reicho (barrierefrei)
Wahllokal: Kita „Am Wald“ Holzdorf, Waldweg 1 A,
06917 Jessen (Elster)
WBZ Nr. 015 Linda,
mit den Ortsteilen Linda und Neuerstadt
Wahllokal: Kita „Kinder-Club“ Linda, Zellendorfer
Straße 16, 06917 Jessen (Elster)
WBZ Nr. 016 Seyda,
mit den Ortsteilen Seyda, Schadewalde und Mellnitz
(barrierefrei)
Wahllokal: Kita „Spatzennest“ Seyda, Triftstraße 39 A,
06917 Jessen (Elster)
WBZ Nr. 017 Gentha,
mit den Ortsteilen Gentha und Lüttchenseyda
Wahllokal: Gutshaus Gentha, Siedlungsstraße 25,
06917 Jessen (Elster)
WBZ Nr. 018 Morxdorf/Mark Zwuschen,
mit den Ortsteilen Morxdorf und Mark Zwuschen
Wahllokal: Feuerwehrgerätehaus Morxdorf, Anger 15,
06917 Jessen (Elster)
WBZ Nr. 019 Klöden,
mit den Ortsteilen Klöden und Rettig (barrierefrei)
Wahllokal: Kita „Marienkäfer“ Klöden, Schulstraße 3,
06917 Jessen (Elster)
WBZ Nr. 006 Battin,
mit den Ortsteilen Battin, Rade und Schöneicho
Wahllokal: Dorfgemeinschaftshaus Battin, Battiner
Dorfstraße 27, 06917 Jessen (Elster)
WBZ Nr. 007 Mügeln,
mit den Ortsteilen Mügeln, Glücksburg und Lindwerder (barrierefrei)
Wahllokal: Feuerwehrgerätehaus Mügeln, Jüterboger Allee 1, 06917 Jessen (Elster)
WBZ Nr. 020 Naundorf,
mit den Ortsteilen Naundorf und Mark Friedersdorf
(barrierefrei)
Wahllokal: Feuerwehrgerätehaus Naundorf,
Naundorf Nr. 37 A, 06917 Jessen (Elster)
WBZ Nr. 021 Schützberg,
mit dem Ortsteil Schützberg
Wahllokal: Dorfgemeinschaftshaus Schützberg,
Schützberger Hauptstraße 50, 06917 Jessen (Elster)
WBZ Nr. 008 Arnsdorf,
mit den Ortsteilen Arnsdorf und Leipa
Wahllokal: Dorfgemeinschaftshaus Arnsdorf, Am
Anger 8, 06917 Jessen (Elster)
WBZ Nr. 009 Ruhlsdorf,
mit den Ortsteilen Ruhlsdorf und Rehain
Wahllokal: Dorfgemeinschaftshaus Ruhlsdorf,
Ruhlsdorf Nr. 13 A, 06917 Jessen (Elster)
WBZ Nr. 010 Klossa,
mit dem Ortsteil Klossa
Wahllokal: Dorfgemeinschaftshaus Klossa, Klossaer
Straße 45, 06917 Jessen (Elster)
WBZ Nr. 011 Gorsdorf-Hemsendorf,
mit den Ortsteilen Gorsdorf und Hemsendorf
Wahllokal: Dorfgemeinschaftshaus Gorsdorf, Gorsdorf Nr. 64, 06917 Jessen (Elster)
WBZ Nr. 012 Düßnitz,
mit den Ortsteilen Düßnitz, Kleindröben und Mauken
Wahllokal: Dorfgemeinschaftshaus Düßnitz, Zur
alten Ziegelei 8, 06917 Jessen (Elster)
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis zum 21. Februar 2016 zugestellt worden sind,
sind der Wahlbezirk und das Wahllokal angegeben, in dem
die Wahlberechtigten zu wählen haben.
Der Briefwahlvorstand für die Stadt Jessen (Elster) tritt
zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses am Wahltag um
15:00 Uhr im Gebäude der Kreisverwaltung Wittenberg,
Breitscheidstraße 4, 06886 Lutherstadt Wittenberg zusammen.
1.
Jeder Wahlberechtigte, der keinen Wahlschein besitzt,
kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirkes wählen,
in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.
Die Wahlberechtigten haben zur Wahl ihre Wahlbenachrichtigung mitzubringen und ihren amtlichen
Personalausweis oder ein amtliches Dokument (Reisepass) bereitzuhalten. Sie haben sich auf Verlangen
des Wahlvorstandes über ihre Person auszuweisen.
Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.
Mitteilungsblatt Jessen Nr. 556 vom 03.03.2016
5
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder
Wahlberechtigte erhält am Wahltag im zuständigen
Wahlraum einen amtlichen Stimmzettel ausgehändigt.
gung des Wahlgeschäfts möglich ist. Während der
Wahlzeit sind in und an dem Gebäude, in dem sich
der Wahlraum befindet, sowie unmittelbar vor dem
Zugang zu dem Gebäude jede Beeinflussung der Wähler durch Ton, Schrift oder Bild sowie jede Unterschriftensammlung verboten (§ 30 des Wahlgesetzes des
Landes Sachsen-Anhalt).
Jeder Wahlberechtigte hat eine Erststimme und eine
Zweitstimme.
Der Stimmzettel enthält jeweils in der Reihenfolge der
Wahlvorschlagsnummern
a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die
Namen der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, gegebenenfalls auch ihrer Kurzbezeichnung, bei Bewerbern,
die nicht für eine Partei auftreten, die Bezeichnung
"Einzelbewerber" und rechts von dem Namen jedes
Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung,
4.
a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder
b) durch Briefwahl
teilnehmen.
b) für die Wahl nach Landeswahlvorschlägen in blauem
Druck die Bezeichnung der Parteien, gegebenenfalls auch ihre Kurzbezeichnungen und jeweils die
Namen der ersten drei Bewerber der zugelassenen
Landeswahlvorschläge und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.
2.
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der
Gemeinde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen
Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief
mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so
rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am
Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann
auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.
Für die Briefwahl ist dem Wahlberechtigten ein Merkblatt nach dem Muster der Anlage 22 der Landeswahlordnung zur Verfügung zu stellen.
Der Wahlberechtigte gibt
2.1 die Erststimme in der Weise ab,
dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder
auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem
Bewerber sie gelten soll, und
2.2 die Zweitstimme in der Weise ab,
dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder
auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem
Landeswahlvorschlag sie gelten soll.
Der Stimmzettel muss vom Wahlberechtigten in einer
Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum unbeobachtet gekennzeichnet und in
gefaltetem Zustand so in die Wahlurne gelegt werden, dass die Kennzeichnung von Umstehenden nicht
erkannt werden kann.
3.
Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die
Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jeder hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchti-
Jagdgenossenschaft Naundorf –
Mark Friedersdorf
Der Jagdvorstand lädt alle Eigentümer von Acker und
Waldflächen in der Gemarkung Naundorf zur Mitgliederversammlung am Sonnabend, dem 19.03.2016, um
19:00 Uhr in den Saal Müller Naundorf ein.
Tagesordnung:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
Eröffnung und Begrüßung
Finanzbericht
Bericht des Vorstandes
Neuer Pachtvertrag
Diskussion
Beschlussfassung
Wahl des Vorstandes
Schlusswort des Vorsitzenden
Anschließend wird ein Wildessen gereicht.
Der Vorstand
Wahlberechtigte, die einen Wahlschein haben, können
an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,
5.
Jeder Wahlberechtigte kann das Wahlrecht nur einmal
und nur persönlich ausüben (§ 27 Abs. 2 des Wahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt).
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder
mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107
a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).
Jessen (Elster), 03. März 2016
Michael Jahn
Bürgermeister
Zur Beachtung der Waldeigentümer
Einladung zur Mitgliederversammlung der Forstbetriebsgemeinschaft „Haidchen“ w.V. Purzien am Freitag, dem 18.03.2016, um 19:00 Uhr im Bürgerzentrum
Purzien.
Tagesordnung:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
Begrüßung und Eröffnung
Arbeitsschutz bei Waldarbeitern
Rechenschaftsberichte des Vorstandes
Bericht Kassenprüfer
Bericht Revierförsterin, Jahresplan 2015/16
Verschiedenes und Anfragen
Hinweis: Die Mitgliederversammlung ist, entsprechend
§ 5 Abs. 4 der Satzung der FBG, unabhängig von der
Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
Lehmann
Vorsitzender
(2) Der Geltungsbereich der aufzuhebenden Veränderungssperre geht aus der Übersichtskarte hervor.
Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 87/6 tlw., 88/6 tlw., 88/16, 88/25, 88/26, 88/28,
88/29, 88/30, 88/31, 88/32, 88/33, 88/34, 88/35 tlw., 191 tlw., 193/7, 194/9 536, 602, 603,
614, 615, und 629 in der Gemarkung Jessen; Flur 1 und die Flurstücke 13/1, 40/7, 40/48
in der Gemarkung Jessen; Flur 2.
Im Norden durch den Einkaufsmarkt Norma, Parkflächen und, im Osten durch die Jessener Schulstraße, im Süden durch die Geschwister-Scholl-Straße und im Westen durch
Bebauung.
Auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Satz 2 und 3 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche und des § 18 Abs. 3 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 215 Abs. 1 BauGB eine nach § 214, Abs. 1,
Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und
Formvorschriften, unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser
Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadtverwaltung Jessen (Elster) unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Die Satzung über die Aufhebung der Veränderungssperre kann während der üblichen
Dienststunden in der Stadtverwaltung Jessen, Schloßstraße 11, eingesehen werden.
Jedermann kann die Veränderungssperre einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Michael Jahn
Bürgermeister
Jessen, den 03.03.2016
Diese Satzung über die Aufhebung der Veränderungssperre tritt dem Tag der ortsüblichen
Bekanntmachung in Kraft.
§3
Inkrafttreten
Satzung
(1) Der räumliche Geltungsbereich der Aufhebungssatzung wird wie nachfolgend beschrieben begrenzt und erstreckt sich auf die innerhalb der nachstehend angegebenen Grenzen gelegenen Grundstücke und Grundstücksteile.
§2
Räumlicher Geltungsbereich
Die Veränderungssperre zum Bebauungsplan Nr. 52 wird hiermit aufgehoben.
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) hat in seiner Sitzung am 02.09.2014 eine Veränderungssperre zum Bebauungsplan Nr. 52 „Jessen Nord - Geschwister-Scholl-Straße
/ Jessener Schulstraße“ gefasst. Die Satzung über die Veränderungssperre wurde am
25.09.2014 ortsüblich bekannt gemacht.
§1
Aufhebung der Veränderungssperre
Auf der Grundlage von §§ 14 Abs. 1, 16 Abs. 1 und 17 Abs. 4 des Baugesetzbuches
(BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 241), zuletzt
geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) in Verbindung
mit §§ 8 und 9 des Kommunalverfassungsgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KVG
LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.06.2014 (GVBl. LSA Nr. 12/2014) hat
der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) am 23.02.2016 in seiner öffentlichen Sitzung folgende Satzung beschlossen:
über die Aufhebung der Veränderungssperre für das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 52 „Jessen Nord - Geschwister-Scholl-Straße / Jessener Schulstraße“
gem. § 13a(1) Nr. 1 BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung)
Satzung der Stadt Jessen
6
Mitteilungsblatt Jessen Nr. 556 vom 03.03.2016
7
Satzung
Mitteilungsblatt Jessen Nr. 556 vom 03.03.2016
-1-
Satzung über die Betreuung der Kinder in den
Kindertageseinrichtungen der Stadt Jessen (Elster)
51.1
Aufgrund der §§ 5, 8 und 45 des Kommunalverfassungsgesetz des Landes SachsenAnhalt (KVG LSA) vom 15.05.2014 (GVBL. LSA Nr. 12/2014) in der derzeit gültigen Fassung i. V. m. dem Gesetz zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt (KiFöG LSA) in der Fassung vom
05.03.2003 (GVBL. LSA, S. 48), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetz vom 23.
Januar 2013 (GVBL. LSA, S. 38) in der zur Zeit gültigen Fassung wurde vom Stadtrat der
Stadt Jessen (Elster) in seiner Sitzung am 23.02.2016 mit Beschluss-Nr. 07/2016 die
nachfolgende Satzung beschlossen:
§ 1 Allgemeines
(1) Die Stadt Jessen (Elster) gewährleistet die Bildung und Betreuung von Kindern mit
gewöhnlichem Aufenthalt in ihrem Stadtgebiet in Tageseinrichtungen auf der Grundlage
der gesetzlichen Vorschriften und dieser Satzung.
(2) Die Stadt Jessen (Elster) unterhält dazu Tageseinrichtungen, die öffentliche und gemeinnützige Einrichtungen der öffentlichen Jugendhilfe nach Maßgabe der Bestimmungen des KiFöG LSA sind.
(3) Gemäß § 4 und 6 des KiFöG LSA kann die Tagespflege eine Alternative und Ergänzung zur Förderung und Betreuung in Tageseinrichtungen sein.
(4) Für die Nutzung der Tageseinrichtungen und der Tagespflege werden von den Personensorgeberechtigten Kostenbeiträge erhoben, die sich nach der Kostenbeitragssatzung regelt.
§ 2 Anspruch auf Kinderbetreuung
(1) Gemäß § 3 KiFöG LSA hat jedes Kind mit gewöhnlichem Aufenthalt in Jessen (Elster)
bis zur Versetzung in den 7. Schuljahrgang Anspruch auf einen ganztägigen Platz in einer
Tageseinrichtung. Ein gewöhnlicher Aufenthalt ist in der Regel dann anzunehmen, wenn
das Kind in der Stadt Jessen (Elster) gemeldet ist.
(2) Der Anspruch auf einen ganztägigen Platz gilt für Kinder bis zum Schuleintritt in der
Regel bei einer Betreuung von 8 Stunden als erfüllt. Bei nachgewiesenem Bedarf (z. B.
zur Absicherung einer Erwerbstätigkeit der Eltern) umfasst ein ganztägiger Platz eine
Betreuung bis zu 10 Stunden täglich (oder bis zu 50 Wochenstunden). Für Schulkinder
umfasst ein ganztägiger Platz ein Angebot von 6 Stunden täglich, während der Ferien gilt
Satz 2.
-2-
51.1
(3) Ein Rechtsanspruch auf die Aufnahme in eine bestimmte Tageseinrichtung besteht
nicht. Die Personensorgeberechtigten können jedoch im Sinne des § 3b KiFöG LSA im
Rahmen freier Kapazitäten zwischen den verschiedenen Tageseinrichtungen am Ort ihres gewöhnlichen Aufenthaltes oder an einem anderen Ort wählen, sofern dies nicht mit
unverhältnismäßigen Mehrkosten für die Stadt Jessen (Elster) verbunden ist.
(4) Kinder, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht in Jessen (Elster) haben, können in
einer Kindertageseinrichtung der Stadt Jessen (Elster) nur im Rahmen verfügbarer Platzkapazitäten aufgenommen werden. Die Personensorgeberechtigten haben eine Bestätigung der Gemeinde vorzulegen, wonach die Gemeinde in der das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, mit einer auswärtigen Betreuung in der Stadt Jessen (Elster) einverstanden ist. Die Entscheidung über die Aufnahme und die Betreuung erfolgt nur bei
nachgewiesener Sicherstellung einer kostendeckenden Finanzierung durch die Personenberechtigten und die für die finanzielle Beteiligung zuständige Gemeinde.
(5) In Notsituationen kann eine auf einen kurzen Zeitraum befristete Aufnahme erfolgen
(Gastkinder), insbesondere für Alleinerziehende bei deren Erkrankung. Die Dauer der
Aufnahme soll in der Regel 10 Arbeitstage nicht überschreiten. Die Entscheidung über
die Aufnahme erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Plätze.
§ 3 Anmeldeverfahren
(1) Die Anmeldung und Aufnahme eines Kindes in einer Tageseinrichtung der Stadt Jessen (Elster) erfolgt durch schriftlichen Antrag in der Verwaltung der Stadt Jessen (Elster)
und dem dann folgenden Abschluss eines Betreuungsvertrages mit den Personensorgeberechtigten.
(2) Mit Abschluss des Betreuungsvertrages erkennen die Personensorgeberechtigten die
Betreuungssatzung der Stadt Jessen (Elster) an.
(3) Die Personensorgeberechtigten haben das Recht ihre Kinder mit einer Frist von mindestens 3 Monaten zum geplanten Aufnahmetermin (jeweils den 1. des Monats) jederzeit
anzumelden. Abweichend von Satz 1 sind Schulkinder gemäß § 3 Abs. 6 Satz 3 KiFöG
LSA spätestens zur Schulanmeldung oder zum Schulhalbjahr für das kommende Schuljahr anzumelden. Die Anmeldung beinhaltet nicht das Recht auf eine Aufnahme in eine
bestimmte Kindertageseinrichtung.
(4) Erscheint das Kind nicht zum Aufnahmetermin, sind die Personensorgeberechtigten
verpflichtet, die Kindertageseinrichtung zu informieren. Erfolgt diesbezüglich keine Information, kann die Stadt Jessen (Elster) die anderweitige Vergabe des Platzes verfügen.
51.1
51.1
(5) Die vereinbarten Betreuungsstunden können in begründeten Fällen (z. B. Schichtarbeit) in Abstimmung mit der Einrichtungsleiterin variabel genutzt werden, allerdings darf
die Gesamtbetreuungszeit innerhalb einer Woche nicht überschritten werden. Bei angezeigtem Betreuungsbedarf über die Regelöffnungszeit der Einrichtung hinaus (Randzeitenbetreuung), entscheidet die Stadt Jessen (Elster) nach pflichtgemäßem Ermessen
über die Erfüllung des Anspruchs. Dieser Anspruch kann auch durch Umsetzung des
Kindes in eine andere Einrichtung erfüllt werden.
(4) Eine Änderung der im Betreuungsvertrag vereinbarten und bestätigten Betreuungszeit
ist grundsätzlich nur für den vollen Monat möglich. In diesem Fall ist mindestens 3 Monate
vor der Änderung ein schriftlicher Antrag die Stadt Jessen (Elster) zu stellen. Über Ausnahmen, bei sich kurzfristig ergebender Arbeitsaufnahme oder anderen wichtigen Gründen entscheidet die Stadt Jessen (Elster) nach pflichtgemäßen Ermessen.
(3) Im Interesse des pädagogischen Konzeptes können Kernzeiten durch die Stadt Jessen (Elster) festgelegt werden, die mit den Kuratorien und der Leiterin der jeweiligen
Kindertageseinrichtung abgestimmt werden. (Festlegung in der jeweiligen Konzeption der
Einrichtung).
(2) Die Betreuungsangebote im Stadtgebiet Jessen (Elster) umfassen folgende tägliche
Betreuungszeiten im Hortbereich:
- nur Frühhort
- bis 4 h (nur Späthort)
- bis 6 h in der Schulzeit und in den Ferien
- in der Ferienzeit bis zu 10 h täglich (durch Stundenzukauf)
(1) Die Betreuungsangebote der Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Jessen (Elster)
umfassen folgende tägliche Betreuungszeiten im Bereich des Krippen- und Kindergartenbereiches :
- bis 4 Stunden regelmäßig am Vormittag
- bis 5 Stunden regelmäßig am Vormittag
- bis 8 Stunden
- bis 9 Stunden
- bis 10 Stunden
- bis 11 Stunden (Betreuung über den Regelbedarf hinaus)
§ 5 Betreuungsangebot
weis an die Personensorgeberechtigten, in dem auf die Möglichkeit des Ausschlusses ausdrücklich hingewiesen worden ist, die Betreuung und den pädagogischen Ablauf wiederholt erheblich stört.
-4-
Satzung
(3) Das Kind kann vom Besuch der Kindertageseinrichtung durch schriftlichen Bescheid
der Stadt Jessen (Elster) ausgeschlossen werden. Der Ausschluss kann nur aus wichtigem Grund erfolgen. Ein wichtiger Grund liegt vor,
a. wenn das Kind länger als 14 Kalendertage zusammenhängend unentschuldigt
der Kindertageseinrichtung fernbleibt und zuvor mindestens einmal die Personensorgeberechtigten durch die Leitung der Einrichtung unter Hinweis auf die
Ausschlussmöglichkeit schriftlich aufgefordert worden sind, binnen einer Frist
von einer Woche, etwaige Hinderungsgründe für den Besuch anzuzeigen,
b. bei Kostenbeitragsrückständen von mehr als 2 Monaten. Eine Wiederaufnahme, auch in eine andere Kindertageseinrichtung der Stadt Jessen (Elster),
ist erst nach Begleichung der Schuld oder wenn auf Antrag eine Stundung gewährt wurde, möglich.
c. bei wiederholt groben Verstößen der Personensorgeberechtigten gegen die
Festlegungen dieser Satzung bzw. der jeweiligen Hausordnung, nachdem mindestens einmal schriftlich abgemahnt wurde,
d. wenn ein Kind durch sein Verhalten, auch nach einem schriftlich erteilter Hin-
(2) Abmeldungen sind jeweils zum Monatsende mit einer Frist von 2 Monaten möglich.
Über Ausnahmen entscheidet der Träger der Einrichtung nach pflichtgemäßen Ermessen.
(1) Ist das Betreuungsverhältnis zwischen der Stadt Jessen (Elster) und den Personensorgeberechtigten nur auf Zeit vereinbart, endet es mit dem Ablauf des vereinbarten Zeitpunktes.
§ 4 Ende des Betreuungsverhältnisses
(6) Vor der Aufnahme eines Kindes in eine Tageseinrichtung ist eine ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung des Kindes und über die Durchführung der für
das jeweilige Alter gemäß § 26 des SGB V vorgesehenen Kinderuntersuchungen oder,
soweit die Kinder nicht gesetzlich versichert sind, einer gleichwertigen Kinderuntersuchung vorzulegen. Der Impfpass ist der Leiterin zur Einsicht vorzulegen. Die ärztliche
Bescheinigung sollte nicht älter als 3 Werktage sein.
(5) Zur Sicherstellung einer kurzfristigen Kontaktaufnahme mit den Personensorgeberechtigten ist jede Änderung der Anschrift und Telefonnummer, der Benachrichtigungshinweis im Notfall, sowie der Krankenkasse der Einrichtungsleiterin unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Eine Veränderung der Wohnanschrift ist auch der Verwaltung der Stadt
Jessen (Elster) schriftlich mitzuteilen. Kosten, die infolge unterlassener Mitteilung entstehen, haben die Personensorgeberechtigten zu tragen.
-3-
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Mitteilungsblatt Jessen Nr. 556 vom 03.03.2016
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Satzung
Mitteilungsblatt Jessen Nr. 556 vom 03.03.2016
51.1
-6-
51.1
-5-
(2) An Brückentagen, sowie im Zeitraum zwischen Weihnachten und Neujahr können die
Tageseinrichtungen mit Zustimmung der Elternkuratorien ebenfalls geschlossen werden.
Für Kinder steht im Bedarfsfall des § 7 Abs. 1 Satz 4 ein Betreuungsplatz in einer anderen
Kindertageseinrichtung zur Verfügung. Der dringende Platzbedarf in diesem Zeitraum
muss der Stadt Jessen (Elster) bis 30.11. des laufenden Jahres schriftlich mitgeteilt werden.
(2) Stellt die Betreuungskraft bei der morgendlichen Annahme des Kindes in der Einrichtung fest, dass sein Allgemeinbefinden erheblich gestört ist und die Eignung für den Besuch der Kindertageseinrichtung in Frage steht, so kann sie die Annahme des Kindes von
der Vorlage einer ärztlicher Bescheinigung abhängig machen, die die Unbedenklichkeit
des Einrichtungsbesuches bestätigt. Die Personensorgeberechtigten haben jeden Verdachtsmoment einer Erkrankung des Kindes bei der morgendlicher Abgabe des Kindes
der Betreuungskraft mitzuteilen.
(1) Kann das Kind aufgrund der Einschätzung eines Arztes oder der Personensorgeberechtigten die Kindertageseinrichtung wegen Krankheit nicht besuchen, ist die Leiterin
der Einrichtung umgehend über das Fehlen des Kindes und die voraussichtliche Fehlzeit
zu informieren.
§ 8 Erkrankung des Kindes
(6) Für den Fall, dass Kinder regelmäßig (mehr als dreimal im Vierteljahr) wegen Nichtabholung, ohne nachweislich triftigen Gründen, über die vereinbarte Betreuungszeit hinaus betreut werden müssen, werden diese Mehrbetreuungskosten den Personensorgeberechtigten in Rechnung gestellt. Die Höhe dieser Mehrkosten wird in der Kostenbeitragssatzung geregelt.
(7) Die Stadt Jessen (Elster) sichert die Bereitstellung einer kindgerechten Mittagsverpflegung zu. Für Kinder bis zum vollendeten ersten Lebensjahr kann die von den Personensorgeberechtigten mitgebrachte Kleinkindkost angeboten werden. Näheres regelt die
Kostenbeitragssatzung.
(8) Für Kinder, die eine Hortbetreuung ausschließlich in den Schulferien benötigen, ist
die Anmeldung bis spätestens 2 Monate vor dem jeweiligen Ferienbeginn bei der Stadt
Jessen (Elster) schriftlich einzureichen. Danach erfolgende Anmeldungen werden im
Rahmen verfügbarer Kapazitäten berücksichtigt.
§ 6 Öffnungszeiten
(1) Die Tageseinrichtungen sind in der Regel montags bis freitags von 6.00 Uhr bis 17.00
Uhr geöffnet. Eine Änderung der täglichen Öffnungszeiten ist mit Zustimmung des Kuratoriums unter Berücksichtigung des örtlichen Bedarfes und der Möglichkeiten der Kindertageseinrichtungen festzulegen. Bei der Festlegung der Öffnungszeiten ist das Wohl der
Kinder zu berücksichtigen.
(3) Nach Erkrankung des Kindes kann die Einrichtungsleiterin eine ärztliche Bescheinigung vor Rückkehr in die Kindertageseinrichtung verlangen, wenn Zweifel an der gesundheitlichen Genesung des Kindes vorliegen.
(4) Medikamente werden vom pädagogischen Fachpersonal nur nach schriftlicher Verordnung eines Arztes und Zustimmung der Personensorgeberechtigten an die Kinder verabreicht.
(2) Wird ein Kind im Einzelfall nicht bis zur Schließung der Einrichtung abgeholt und
kommt kein Kontakt mit den Personensorgeberechtigten oder weiteren Abholberechtigten zustande, entscheidet die Leiterin der Einrichtung über die Betreuung des Kindes.
§ 7 Schließzeiten der Kindertageseinrichtungen
(6) Wenn der begründete Verdacht besteht, dass das Kind an einer ernsten ansteckenden Krankheit gemäß Infektionsschutzgesetz § 34 (1) leidet:
a. Sind die Personensorgeberechtigten verpflichtet, das Kind unverzüglich einem
Arzt vorzustellen. Das Kind muss während dieser Zeit der Kindertageseinrichtung fernbleiben.
b. Sind die Personensorgeberechtigten nach Aufforderung durch die Betreuungskraft zur Abholung des Kindes aus der Kindertageseinrichtung verpflichtet.
(5) Wenn die Personensorgeberechtigten es wünschen, dass Hortkinder selbstständig
vom Arzt verordnete Medikamente einnehmen sollen, sind Sie verpflichtet, den Hort
schriftlich darüber in Kenntnis zu setzen.
(1) Jeweils in den Sommermonaten können die Kindertageseinrichtungen der Stadt Jessen (Elster) für den Zeitraum von 2 Wochen geschlossen werden. Die Schließzeiten
werden mit Zustimmung der Elternkuratorien von der Verwaltung der Stadt Jessen (Elster) festgelegt. Der Schließungstermin wird den Personensorgeberechtigten bis spätestens 30.11. des Vorjahres bekannt gegeben. Kinder, für die während dieser Zeit eine
Betreuung aufgrund der Erwerbstätigkeit der Personensorgeberechtigten notwendig ist,
für die jedoch nachweislich keine andere Betreuungsmöglichkeit besteht, werden auf Antrag in einer anderen Kindertageseinrichtung untergebracht. Die Stadt Jessen (Elster)
kann weitergehende Ausnahmen aus anderen zwingenden Gründen zulassen. Der Antrag ist in der Regel bis zum 31.01. des Kalenderjahres bei der Leiterin der Einrichtung
einzureichen.
51.1
(2) Die Aufsichtspflicht beginnt mit der Übergabe des Kindes an das Fachpersonal und
endet mit der Übergabe des Kindes an die Personensorgeberechtigten oder einen von
(1) Die Aufsicht auf dem Weg zur und von der Kindertageseinrichtung obliegt den Personensorgeberechtigten.
§ 10 Aufsichtspflicht, Unfallversicherung und Haftung
(5) Auf Wunsch der Personensorgeberechtigten erfolgt die Bereitstellung einer kindgerechten Mittagsverpflegung. Das Entgelt für die Leistung ist monatlich an den vertraglich
gebundenen Essensversorger zu entrichten. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung oder Nichtzahlung der Verpflegungskosten hat das Kind keinen Anspruch auf Verpflegung. Tritt der
Fall ein und das Kind nimmt ein Betreuungsangebot von mindestens 8 Stunden in Anspruch, dann reduziert sich die Betreuungszeit automatisch auf maximal 5 Stunden und
das Kind ist spätestens bis 11.00 Uhr aus der Einrichtung abzuholen.
51.1
Danneberg
Stadtratsvorsitzender
Jessen (Elster), den 23.02.2016
Jahn
Bürgermeister
(2) Gleichzeitig tritt die Satzung vom 08.01.2015 mit der Beschluss-Nr. 13/2014 außer
Kraft.
(1) Diese Satzung tritt am 01.01.2016 in Kraft.
§ 12 Inkrafttreten
(3) Bei Auflösung der Tageseinrichtungen oder bei Wegfall des steuerbegünstigten Zweckes fällt das Vermögen der Tageseinrichtungen an die Stadt Jessen (Elster), die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
(2) Die Mittel der Tageseinrichtungen dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
(1) Die Kindertageseinrichtungen sind selbstlos tätig. Sie verfolgen nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke.
§ 11 Gemeinnützigkeit
(6) Jeder Wegeunfall, der einen Personen und/oder Sachschaden mit sich bringt, ist unverzüglich der Leiterin der Kindertageseinrichtung mitzuteilen
(5) Das Tragen von Ketten, Schlüsselbändern etc. ist für Kinder von 0-6 Jahren nicht
gestattet. Dies beinhaltet jegliche Arten, die ein Strangulieren des Kindes möglich machen.
(4) Die Stadt Jessen (Elster) haftet selbst nicht für den Verlust oder die Beschädigung
von Kleidungsstücken und mitgebrachten Gegenständen der Kinder.
(3) Während des Aufenthaltes des Kindes in den Tageseinrichtungen besteht für die Kinder gesetzlicher Unfallschutz.
dieser durch schriftliche Vollmacht Beauftragten, oder mit alleinigem Verlassen des Kindes aus der Tageseinrichtung, sofern eine schriftliche Genehmigung vorliegt.
-8-
Satzung
(4) Die Hausordnung der jeweiligen Kindertageseinrichtung ist für alle Nutzer verbindlich.
(3) Bei Hortkindern sind die Personensorgeberechtigten verpflichtet, ihre Kinder dahingehend zu belehren, dass sie den Hort nicht unerlaubt verlassen dürfen.
(2) Sollen die Kinder ohne Begleitung der Personensorgeberechtigten die Tageseinrichtung aufsuchen und verlassen, bedarf es einer schriftlichen Festlegung und Mitteilung an
die Einrichtung. Für das Abholen der Kinder durch andere Personen ist ebenfalls eine
schriftliche Genehmigung der Personensorgeberechtigten erforderlich.
(1) Die Personensorgeberechtigten sind verpflichtet, die vereinbarten Betreuungsstunden
und die vereinbarte Bringe- und Abholzeit einzuhalten bzw. nicht zu überschreiten.
§ 9 Allgemeine Pflichten
(7) Bei Verdacht oder Auftreten von Läusebefall ist die Leiterin der Kindertageseinrichtung unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Die Leiterin hat dem Gesundheitsamt darüber
Meldung zu machen.
c. Sind die Personensorgeberechtigten verpflichtet, gemäß § 34 (5) Infektionsschutzgesetz die Leiterin der Kindertageseinrichtung unverzüglich darüber in
Kenntnis zu setzen.
d. Sind die Personensorgeberechtigter verpflichtet, vor Wiederaufnahme in die
Einrichtung eine ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung des
Kindes vorzulegen. Diese darf nicht älter als 3 Werktage sein. Die hierfür eventuell anfallenden Kosten gehen zu Lasten der Personensorgeberechtigten.
-7-
10
Mitteilungsblatt Jessen Nr. 556 vom 03.03.2016
11
Satzung
Mitteilungsblatt Jessen Nr. 556 vom 03.03.2016
1
Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen
für die Inanspruchnahme von Angeboten und Betreuung von Kindern
in Tageseinrichtungen und in Tagespflegestellen
im Gemeindegebiet der Stadt Jessen (Elster)
(Kostenbeitragssatzung Kitas)
51.1
Aufgrund der §§ 5, 8 und 45 des Kommunalverfassungsgesetz des Landes SachsenAnhalt (KVG LSA) vom 15.05.2014 (GVBl. LSA Nr. 12/2014) in der derzeit gültigen
Fassung, i. V. m. § 2 und 5 des Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt
(KAG LSA) vom 13.12.1996 (GVBl. LSA 405) in der derzeit gültigen Fassung, dem §
90 Abs. 1 Ziffer 3 des Sozialgesetzbuches (SGB) Achtes Buch (VIII) in der derzeit
gültigen Fassung und dem § 13 des Gesetzes zur Förderung und Betreuung von
Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt
(KiFöG LSA) vom 05.03.2003 (GVBl. LSA 48), zuletzt geändert durch Gesetz vom
23.01.2013 (GVBl. LSA 38) hat der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) am 23.02.2016
mit Beschluss-Nr. 06/2016 folgende Kostenbeitragssatzung beschlossen:
§1
Geltungsbereich
Diese Satzung regelt die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme von
Angeboten der Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in
Tagespflegestellen im Gemeindegebiet der Stadt Jessen (Elster). Die Stadt Jessen
(Elster) legt die Höhe dieser Kostenbeiträge nach Maßgabe des § 13 KiFöG LSA fest.
§2
Kostenbeitragsschuldner
Kostenbeitragsschuldner sind die Personensorgeberechtigten der Kinder, die die
Kindertageseinrichtung besuchen. Zusammenlebende Personensorgeberechtigten
haften als Gesamtschuldner. Andere sorgeberechtigte Personen und jede sonstige
Person über 18 Jahre, die aufgrund einer Vereinbarung mit dem
Personensorgeberechtigten nicht nur vorübergehende und nicht nur für einzelne
Verrichtungen Aufgaben der Personensorge wahrnehmen und für das Kind eine
Tagesbetreuung beantragt und einen Betreuungsvertrag abgeschlossen haben, treten
an die Stelle der Personensorgeberechtigten.
§3
Kostenbeitrag für die Kindertageseinrichtungen
und die Kindertagespflege
(1) Die Höhe des Kostenbeitrages für die Nutzung von Plätzen in
Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege bemisst sich nach der
Betreuungsart und dem zeitlichen Betreuungsumfang.
(2) Für den Monat, in dem ein Kind das 3. Lebensjahr vollendet, ist der Beitrag für ein
Krippenkind unter 3 Jahren zu zahlen. Ab dem Folgemonat ist der Kostenbeitrag für
ein Kind über 3 Jahren zu entrichten.
(3) Der Kostenbeitrag beinhaltet keine Kosten für die Verpflegung. Hierzu treffen die
Träger bzw. Tagespflegepersonen gesonderte Regelungen.
51.1
(4) Die Höhe des Kostenbeitrages setzt der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) nach
Anhörung der Träger von Tageseinrichtungen und der Gemeindeelternvertretung oder
den Elternkuratorien der Kindertageseinrichtungen fest. Der örtliche Träger der
öffentlichen Jugendhilfe muss gem. § 13 Abs. 2 KiFöG LSA den Festlegungen
zustimmen. Ihre jeweilige Höhe ergibt sich aus der Anlage 1, die Bestandteil dieser
Satzung ist. Der Kostenbeitrag für die Einrichtungen der Stadt Jessen (Elster) werden
durch diese erhoben und eingezogen.
(5) Die Stadt Jessen (Elster) kann den anderen Trägern und Tagesmüttern in
Abhängigkeit der Verträge mit dem Landkreis Wittenberg die Einziehung und
Erhebung übertragen.
§4
Fälligkeit und Zahlung der Kostenbeiträge
(1) Der Kostenbeitrag wird als Monatsbeitrag erhoben.
(2) Die Heranziehung zu den Kostenbeiträgen erfolgt durch die Stadt Jessen (Elster),
den Träger der Einrichtung bzw. durch die Tagespflegeperson.
(3) Die Beitragspflicht beginnt mit dem 1. des Monats, in dem das Kind in der
Kindertageseinrichtung bzw. der Tagespflege aufgenommen wird. Sie endet mit dem
letzten Tag des Monats, in dem das Kind unter Einhaltung der für die jeweilige
Einrichtung relevanten Bestimmungen abgemeldet wird.
(4) Der Kostenbeitrag wird für die Bereitstellung des Platzes erhoben und ist
unabhängig von Fehlzeiten des Kindes (Krankheit, Urlaub usw.) in voller Höhe zu
zahlen.
(5) Befinden sich Kostenbeitragsschuldner mit der Zahlung der zu entrichtenden
Kostenbeiträge in Höhe von mindestens 2 Monatsbeiträgen in Verzug, kann es nach
vorheriger schriftlicher Mitteilung durch den Träger zum Ausschluss des Kindes aus
der Kindertageseinrichtung bzw. der Kindertagespflege kommen. Im Falle des
Ausschlusses endet die Beitragspflicht mit dem letzten Tag des Monats des
Ausschlusstermins.
(6) Die Beitragspflicht für eine befristete Betreuung von Gastkindern beginnt mit der
Aufnahme des Kindes und endet mit Ablauf der vereinbarten Betreuungszeit. Der
Gastkostenbeitrag wird für die Bereitstellung des Platzes in der Kindertageseinrichtung
bzw. Tagespflege erhoben und ist unabhängig von den Fehlzeiten des Kindes bis zum
Ablauf der vereinbarten Betreuungszeit zu entrichten.
(7) Eine vorübergehende Schließung der Kindertageseinrichtung bzw. der
Kindertagespflege (z. B. wegen Betriebsferien, übertragbaren Krankheiten nach dem
Infektionsschutzgesetz) oder die Abwesenheit des Kindes aufgrund von Urlaub oder
Kur berechtigt nicht zur Kürzung des Kostenbeitrages.
(8) Der Kostenbeitrag ist wahlweise bis zum 15. Kalendertag des laufenden Monats
einzuzahlen oder wird am 15. Kalendertag des laufenden Monats im
Lastschriftverfahren eingezogen.
Danneberg
Stadtratsvorsitzender
Jahn
Bürgermeister
136,00 €
165,00 €
8
9
10
58,00 €
73,00 €
105,00 €
130,00 €
210,00 €
4
5
8
9
10
11
45,00 € Woche/ 9,00 € pro Tag
70,00 € Woche/14,00 € pro Tag
90,00 € Woche/18,00 € pro Tag
8
10
210,00 €
146,00 €
131,00 €
117,00 €
73,00 €
58,00 €
ab 01.08.2015
5
Gastkinder
ab 01.02.2015
Stunden
täglich
Kostenbeiträge
im Monat
180,00 € Woche/36,00 € pro Tag
10
Für Kinder über 3 Jahren
Betreuungszeit
145,00 € Woche/29,00 € pro Tag
92,00 € Woche/19,00 € pro Tag
330,00 €
190,00 €
171,00 €
152,00 €
95,00 €
76,00 €
ab 01.08.2015
Kostenbeiträge
im Monat
8
5
Gastkinder
330,00 €
95,00 €
5
11
76,00 €
4
(Betreuung über den
Regelbedarf)
ab 01.02.2015
Stunden
täglich
Für Kinder unter 3 Jahren
Betreuungszeit
Anlage 1 der Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die
Inanspruchnahme von Angeboten und Betreuung von Kindern in
Tageseinrichtungen und in Tagespflegestellen im Gemeindegebiet der Stadt
Jessen (Elster)
51.1
Satzung
Jessen (Elster), den 23.02.2016
Die Satzung tritt mit Wirkung zum 01.01.2016 in Kraft.
Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Satzung vom 14.10.2014 mit der Beschluss-Nr.
45/2014 außer Kraft.
§7
Inkrafttreten
Die Beiträge bestimmen sich nach der Anlage 1 dieser Satzung.
§6
Kostenbeitragshöhe
(2) Unter den Voraussetzungen des § 90 Abs. 3 Achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
in der geltenden Fassung kann der Kostenbeitrag auf Antrag beim Träger der
öffentlichen Jugendhilfe ganz oder teilweise erlassen oder übernommen werden.
Insoweit besteht die Verpflichtung, die erforderlichen Nachweise und Bescheinigungen
beizubringen; Änderungen sind unverzüglich mitzuteilen.
(1) Für Familien mit einem Kindergeldanspruch für zwei oder mehr Kinder, die
gleichzeitig in Tageseinrichtungen oder Tagespflegestellen gefördert und betreut
werden, darf der gesamte Kostenbeitrag 160 v. H. des Kostenbeitrages, der für das
älteste Kind zu entrichten ist, nicht übersteigen. Schulkinder bleiben bei der
Festsetzung der Höhe des Kostenbeitrages nach Satz 1 unberücksichtigt.
§5
Ermäßigungen
(9) Gerät der Kostenbeitragsschuldner mit der Zahlung des Kostenbeitrages in Verzug,
bestimmt die Stadt Jessen (Elster) eine angemessene Nachfrist. Nach fruchtlosem
Ablauf dieser Nachfrist, wird die Stadt Jessen (Elster) die ausstehenden
Kostenbeiträge im Wege der Verwaltungsvollstreckung beitreiben.
51.1
12
Mitteilungsblatt Jessen Nr. 556 vom 03.03.2016
Mitteilungsblatt Jessen Nr. 556 vom 03.03.2016
13
Hort
(Regelbetreuung – schultäglich)
Betreuungszeit
Stunden
täglich
(nur Späthort)
nur Frühhort
bis 4
bis 6
Kostenbeiträge
im Monat
7,00 €
28,00 €
42,00 €
51.1
Bei nicht fachgerechter Installation der Abwasserleitungen bzw. Hausanschlussleitungen (z. B. fehlende
oder nicht ausreichend dimensionierte Entlüftung) kann
es zu einem Druckausgleich über das WC oder andere
sanitäre Anlagen kommen.
Zukauf Stunden pro Woche in den Ferien
Die Arbeiten sind jeweils zwischen 07:00 bis 18:00 Uhr
zu sehen. Wir weisen darauf hin, dass es eventuell zu
zeitlichen Verschiebungen durch kurzfristige havariebedingte Einsätze kommen kann. Der Verkehr wird an der
Wanderbaustelle vorbeigeleitet.
Stunden
täglich
Ruhlsdorf – gesamte Ortslage
1,75 €/Woche
23,00 €/Woche oder 5,00 €/Tag
zu Kanalnetzspülungen in folgendem Ortsteil der Stadt
Jessen kommt:
(zusätzlich zur
1 Regelbetreuung)
6
30,00 €/Woche oder 6,00 €/Tag
vom 07.03.2016 – 11.03.2016
Betreuung nur in den Ferien
8
38,00 €/Woche oder 8,00 €/Tag
Der Wasser- und Abwasserzweckverband „Elbe-Elster-Jessen“ informiert darüber, dass es in der Zeit
Stunden
täglich
10
15,00 €
Betreuung über die vereinbarte Betreuungszeit hinaus gem. § 5 Abs. 6 der Satzung
über die Betreuung der Kinder in den Kindertageseinrichtungen der Stadt Jessen
(Elster):
pro Tag
Information zu
Kanalnetzspülungen
Satzung
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Weitere Informationen erhalten Sie von der Stadtverwaltung Jessen (Elster) unter 0 35 37/276-657 oder
auf deren Homepage www.jessen.de
Kneist
Geschäftsführer
14
Mitteilungsblatt Jessen Nr. 556 vom 03.03.2016
BEKANNTMACHUNG
Durchführung der Deichschau 2016
der Deichabschnitt der Stadt Jessen (Elster) geschaut.
Gemäß § 94 Abs. 7 Wassergesetz des Landes SachsenAnhalt wird am:
Die Schaukommission hat gemäß § 95 des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt das Recht:
23.03.2016, 09:00 Uhr
Axien Siel bis Klöden Schöpfwerk
ca. 10,0 km
30.03.2016, 09:00 Uhr
Klöden Schöpfwerk – Gorsdorf Straßenbrücke ca. 11,0 km
05.04.2016, 09:00 Uhr
Waltersdorf Brücke Schwarze Elster – Arnsnesta rechtsseitig, Arnsnesta – Löben linksseitig
ca. 14,5 km
07.04.2016, 09:00 Uhr
Schweinitz Schwarze Elster Straßenbrücke – Löben linksseitig, Löben – Mönchenhöfe Rückstaudeich – Schweinitz
Straßenbrücke rechtsseitig
ca. 11,2 km
12.04.2016, 09:00 Uhr
Schweinitz Brücke Fließ – Rückstaudeich, Schweinitz Straßenbrücke Schwarze Elster – linksseitig – Kuhlache – Schulfestplatz rechtsseitig Stadtdeich Jessen –Elstercenter – Deichende Höhe Umspannwerk Jessen, Deich Molkereigraben
– Deichende rechtsseitig
ca. 10,5 km
14.04.2016, 09:00 Uhr
Jessen Straßenbrücke Tierpark – Mühle Mühlberg – Grabo
– Gorsdorf linksseitig, Hemsendorfer Deich „Dreibaum“
rechtsseitig
ca. 11,0 km
• Grundstücke zu betreten, Gewässer zu befahren und
Anlagen zu kontrollieren
• Einsicht in Bestands- und Betriebsunterlagen von
wasserwirtschaftlichen Anlagen zu nehmen
• eine Demonstration der Funktionsfähigkeit von wasserwirtschaftlichen Anlagen zu veranlassen, soweit
dies für die Durchführung der Schau erforderlich ist.
Eigentümer und Anlieger haben entlang der Deiche
die Wege für die Durchführung der Schau freizuhalten,
sowie Vorsorge hinsichtlich des ungehinderten Betretens des Grundstücks zu gewährleisten.
Jeder Bürger hat die Möglichkeit, auf eigene Gefahr und
Kosten an der Gewässerschau teilzunehmen. Mit Fragen
und Hinweisen zum betreffenden Deichabschnitt wenden Sie sich bitte an die zuständige Stadtverwaltung oder
schriftlich an:
Landesbetrieb für Hochwasserschutz
und Wasserwirtschaft
Sachsen-Anhalt
Flussbereich Wittenberg
Sternstraße 59
06886 Wittenberg
Ende der Amtlichen Mitteilungen
Es wird heiß am Air Force Beach
Beach-Soccer, Technikschau der Bundeswehr
Ab sofort sind Anmeldungen für die Teilnahme am Soccer-Turnier und am Schlauchbootrennen möglich: Herr Strube Telefon: 0 35 37/276-859
Frau Preuß Telefon: 0 35 37/276-853
Ordnungsamt
Stadt Jessen (Elster)
Solange Leben da ist,
gibt es auch Glück.
L. Tolstoi
Anmeldung zum Schlauchbootrennen
Teamname:____________________________________
Ansprechpartner:______________________________
Telefon:________________________________________
E-Mail:________________________________________
Mannschaftsstärke bis 8 Personen
Anmeldung zum Fußball-Soccer-Turnier
Teamname:____________________________________
Ansprechpartner:______________________________
Telefon:________________________________________
E-Mail:________________________________________ .
Die Mannschaft besteht aus 4 Spielern und einen Torwart.
Die Stadt Jessen (Elster) begrüßt
ihre neuen Erdenbürger
Anton Werner Börner
Enrico Robin
Gehrmann
und wünscht ihnen für die
Zukunft nur das Beste.
Den Eltern unseren herzlichsten
Glückwunsch.
Mitteilungsblatt Jessen Nr. 556 vom 03.03.2016
15
Herzlichen Glückwunsch
Die Stadtverwaltung Jessen möchte auf diesem Wege allen älteren Geburtstagskindern des Territoriums nachträglich zum Geburtstag gratulieren.
Wir wünschen Gesundheit und noch viele schöne Jahre im Kreise Ihrer Lieben.
Jessen
20.02. Margitta Zenker
21.02. Günter Goschala
24.02. Doris Hermann
25.02. Hartmut Schweuer
01.03. Kostadinka Lütz
02.03. Josef Steckbauer
75. Geburtstag
75. Geburtstag
70. Geburtstag
75. Geburtstag
70. Geburtstag
70. Geburtstag
Battin
20.02. Martha Schumann
02.03. Ottmar Waldmann
75. Geburtstag
75. Geburtstag
Grabo
21.02. Lisa Metzner
75. Geburtstag
Hemsendorf
28.02. Anni Heinrich
85. Geburtstag
Holzdorf
26.02. Frieda Ollenberg
85. Geburtstag
Kleindröben
03.03. Rudolf Mölbitz
91. Geburtstag
Klöden
01.03. Annemarie Bachmann
01.03. Edmund Woithe
80. Geburtstag
80. Geburtstag
Leipa
22.02. Ulla Stiehl
75. Geburtstag
Linda
28.02. Elsbeth Schütze
91. Geburtstag
Mark Zwuschen
27.02. Inge Schindler
85. Geburtstag
Mügeln
22.02. Käthe Kannegießer
91. Geburtstag
Naundorf
24.02. Horst Schulze
03.03. Günter Meier
80. Geburtstag
70. Geburtstag
Neuerstadt
22.02. Rita Rothe
70. Geburtstag
Ruhlsdorf
28.02. Willy Hintersdorf
80. Geburtstag
Schöneicho
28.02. Willi Jahn
75. Geburtstag
Schweinitz
24.02. Elke Stassny
70. Geburtstag
Seyda
27.02. Annemarie Bessel
80. Geburtstag
Wir bedanken uns
für die vielen Glückwünsche und Geschenke zu unserem
60. & 60. Geburtstag
bei allen Verwandten, Freunden, Nachbarn,
den Jägern und den Jagdhornbläsern, den
Schützenbrüdern der Schützengilde Jessen,
meinem Kränzchen, unseren Mitarbeitern, dem
Schützenhaus Jessen, dem Team des Tintenfasses,
meinen Walkingfrauen, meinen Sportfreunden vom
MSV Jessen und vor allem unseren Kindern.
Uta und Klaus Wilde
Herzlichen
Glückwunsch
Glücklich können sich
diejenigen schätzen, die
im Kreise ihrer Lieben
folgendes Ehejubiläum
feiern konnten und können:
Fest der
Diamantenen
Hochzeit
Hannelore und
Rolf König
am 25. Februar 2016
im Ortsteil Hemsendorf
OT Linda · Stolzenhainer Str. 2
06917 Jessen
Tel.: 03 53 84/2 07 77 · Fax: 03 53 84/2 10 45
Funk: 01 60/8 25 45 40 · 01 70/1 61 34 04
Die Stadt Jessen gratuliert
ganz herzlich und wünscht
weiterhin eine schöne
gemeinsame Zeit.
16
Mitteilungsblatt Jessen Nr. 556 vom 03.03.2016
IMPRESSUM
Herausgeber: Stadt Jessen
Redaktion: Maik Weimann
Stadtverwaltung Jessen
Schloßstraße 11 · Zimmer 2.09
Tel. (0 35 37) 276-657 · Fax (0 35 37) 276-610
E-Mail: [email protected]
Titelbild: Jessener Schloss
Gestaltung, Satz, Druck:
Druckerei Elbe-Elster-Anzeiger Jessen
Annaburger Straße 2 · Tel. (0 35 37) 26 40 23
Der redaktionelle Teil
(z. B. Texte, Beiträge Vereine ...)
muss weiterhin von
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Düßnitz, Gentha, Gerbisbach, Glücksburg,
Gorsdorf, Grabo, Großkorga, Hemsendorf,
Holzdorf, Kleindröben, Kleinkorga, Klöden,
Klossa, Kremitz, Leipa, Linda, Lindwerder,
Lüttchenseyda, Mark Friedersdorf, Mark
Zwuschen, Mauken, Mellnitz, Mönchenhöfe,
Morxdorf, Mügeln, Naundorf, Neuerstadt,
Rade, Rehain, Reicho, Rettig, Ruhlsdorf,
Schadewalde, Schöneicho, Schützberg,
Schweinitz, Seyda, Steinsdorf, Zwuschen.
Das Mitteilungsblatt erscheint auch im
Internet unter www.jessen.de.
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am Donnerstag
dem 24.03.2016
erscheint, ist am Dienstag, dem
15. März 2016,
Redaktionsschluss.
Bis zu diesem Termin müssen alle Annoncen und
Beiträge der Redaktion vorliegen. Verspätete
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Mitteilungsblatt Jessen Nr. 556 vom 03.03.2016
17
Schießwarnungen Nr. 10/16; 11/16; 12/16
für den “Militärischen Sicherheitsbereich
Annaburger Heide“ (MSB AH)
1)Im Militärischen Sicherheitsbereich der Annaburger Heide Schießgebiet,
wird an folgenden Tagen Schießen im freien Gelände durchgeführt.
Tag
Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
So
Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
So
Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
So
Datum
07.03.2016
08.03.2016
09.03.2016
10.03.2016
11.03.2016
12.03.2016
13.03.2016
14.03.2016
15.03.2016
16.03.2016
17.03.2016
18.03.2016
19.03.2016
20.03.2016
21.03.2016
22.03.2016
23.03.2016
24.03.2016
25.03.2016
26.03.2016
27.03.2016
Sperrzeit
07.00 – 17.00 Uhr
07.00 – 17.00 Uhr
07.00 – 17.00 Uhr
07.00 – 17.00 Uhr
07.00 – 14.00 Uhr
Kein Schießen
Kein Schießen
07.00 – 17.00 Uhr
07.00 – 17.00 Uhr
07.00 – 17.00 Uhr
07.00 – 17.00 Uhr
07.00 – 14.00 Uhr
Kein Schießen
Kein Schießen
07.00 – 17.00 Uhr
07.00 – 17.00 Uhr
07.00 – 17.00 Uhr
07.00 – 17.00 Uhr
Kein Schießen
Kein Schießen
Kein Schießen
Sperrbereich
A/StOÜbPL
A/StOÜbPL
A/StOÜbPL
A/StOÜbPL
A/StOÜbPL
A/StOÜbPL
A/StOÜbPL
A/StOÜbPL
A/StOÜbPL
A/StOÜbPL
A/StOÜbPL
A/StOÜbPL
A/StOÜbPL
A/StOÜbPL
A/StOÜbPL
A/StOÜbPL
A/StOÜbPL
A/StOÜbPL
A/StOÜbPL
A/StOÜbPL
A/StOÜbPL
Bemerkung
Übung
Übung
Übung
am 26.03.16, ab 17 Uhr
Übung
Übung
Übung
Übung
Übung
Übung
Übung
Übung
Übung
2) Für den MSB AH insgesamt gilt grundsätzlich Betrete- und Befahrverbot. Der Sperrbereich A (Scharfschießen im freien Gelände) ist darüber hinaus durch Schilder und Schranken gesondert gekennzeichnet
Im weiteren ist es verboten.
– den MSB AH unbefugt zu Betreten;
– widerrechtliches Aneignen von Munition und Munitionsteilen;
– das Berühren von Blindgängern, Munition und Munitionsteilen
Fundorte von Blindgängern sind zu kennzeichnen und dem StOÄ Schönewalde/Holzdorf
sofort zu melden.
3) Übende Truppenteile und Inhaber von Berechtigungsausweisen/Sonderausweisen, dürfen
den MSB AH nur nach vorheriger Einweisung und Belehrung durch berechtigtes Personal,
betreten bzw. befahren.
4) Der übenden Truppe ist jederzeit der Vorrang zu gewähren, gegebenenfalls ist anzuhalten.
Größte Aufmerksamkeit gilt bei unbeleuchteten und getarnten Fahrzeugen der übende Truppen im MSB AH.
Im Original gezeichnet
Reihs
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herzlich willkommen.
Auf dem Schweinitzer Schulfestplatz wird neben der Verpflegung
auch für Spaß und Unterhaltung
der Kleinen gesorgt.
Der Vorstand
FFW Schweinitz e. V.
Volkssolidarität
Schweinitz
Einladung
Zu unserer Frauentagsfeier
am 17.03.2016, um 14.00 Uhr
laden wir hiermit in die Grundschule Schweinitz herzlich ein.
Bitte bringen Sie ein Kaffeegedeck mit. Auch
Nichtmitglieder
sind herzlich eingeladen.
Der Vorstand
der VS
18
Mitteilungsblatt Jessen Nr. 556 vom 03.03.2016
Ruf zur Kirche
Palmsonntag
Tischabendmahlsfeier
20.03.
24.03.
09.30 Uhr
19.30 Uhr
13.03.
24.03.
14.30 Uhr
17.00 Uhr
06.03.
20.03.
21.03. – 23.03.
13.45 Uhr
13.45 Uhr
14.30 Uhr
Gentha
Evangelischer Kirchenkreis
Gottesdienst
Abendmahlsfeier
JESSEN
Mellnitz
Gottesdienst jeden Sonntag um 09.30 Uhr in der Nikolaikirche. Heiliges Abendmahl in der Regel jeden 1. Sonntag
im Monat und zu besonderen Gottesdiensten. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.kirche-jessen.de
Gottesdienst
Palmsonntag
Bibelwoche
Schweinitz
Andacht in der Kapelle
04.03.
Gottesdienst in Morxdorf
06.03.
Andacht in Mark Zwuschen
06.03.
Andacht in der Kapelle
11.03.
Andacht in der Kapelle
18.03.
Gottesdienst in Morxdorf
20.03.
Andacht in Mark Zwuschen
Zu jedem Gottesdienst sind Kinder herzlich eingeladen.
Während der Predigt findet der Kindergottesdienst statt.
Gottesdienst mit AM
06.03.
10.00 Uhr
Gottesdienst
13.03.
14.00 Uhr
Bibelstunde
14.03.
19.30 Uhr
Gottesdienst
20.03.
10.00 Uhr
Bibelstunde
21.03.
19.30 Uhr
Steinsdorf
Gottesdienst mit AM
20.03.
09.00 Uhr
24.03.
17.00 Uhr
Klossa
Gottesdienst
Morxdorf mit Mark Zwuschen
08.00 Uhr
14.30 Uhr
15.15 Uhr
08.00 Uhr
08.00 Uhr
14.30 Uhr
15.15 Uhr
Naundorf mit Mark Friedersdorf
Gottesdienst
Gottesdienst
Gemeindenachmittag
Gottesdienst
06.03.
13.03.
16.03.
20.03.
08.30 Uhr
08.30 Uhr
14.30 Uhr
08.30 Uhr
13.03.
24.03.
15.15 Uhr
18.00 Uhr
04.03.
19.00 Uhr
05.03.
17.00 Uhr
13.03.
09.00 Uhr
13.03.
10.30 Uhr
04.03.
15.03.
19.00 Uhr
18.00 Uhr
Ruhlsdorf
Mügeln
Gottesdienst
Frauenkreis
13.03.
16.03.
09.00 Uhr
19.30 Uhr
06.03.
24.03.
09.00 Uhr
18.00 Uhr
13.03.
10.15 Uhr
Holzdorf
Lindwerder
Gottesdienst
Gottesdienst mit AM
Gottesdienst
Abendmahlsandacht
Weltgebetstag
Gerbisbach
Andacht
Linda
Gottesdienst
Rade
SEYDA / LÜTTCHENSEYDA / SCHADEWALDE
Andacht
Jeden Sonn- und Feiertag Gottesdienst um 09.30 Uhr mit
Kindergottesdienst und Gemeindecafé.
„Getröstet“, Abendmahlsfeier
06.03.
09.30 Uhr
Passionsandacht
09.03.
18.00 Uhr
Judika, „Gehorsam“
13.03.
09.30 Uhr
Passionsandacht
16.03.
18.00 Uhr
Schöneicho
Andacht
Klöden
Weltgebetstag
Kochen mit der Bibel
Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde Jessen
Freyerstraße 14, Gemeindereferent Marek Lange, Tel.: 0 35 37/2 01 80 51
Zu unseren regelmäßigen Veranstaltungen laden wir herzlich ein:
Gottesdienst
Sonntag
10.00 Uhr
am 1. Sonntag mit Abendmahl
parallel Kindergottesdienst in der Arche
Gebets- oder Bibelstunde Mittwoch
17.00 Uhr
(außer am 5. Mittwoch im Monat)
Katholische Kirche
Regelmäßige Gottesdienste
donnerstags: 09.00 Uhr Jessen
samstags:
17.00 Uhr Annaburg
sonntags:
10.30 Uhr Jessen
2. Hausflohmarkt
in der Holzdorfer Straße 23
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Sonnabend, 05.03.2016
von 10.00 – 16.00 Uhr
Mitteilungsblatt Jessen Nr. 556 vom 03.03.2016
19
Kinderwünsche
von Schülern der Sekundarschule Jessen-Nord dargestellt.
KInderwünsche
Jessener Bürger können die
Finanzierung der OpferGedenktafeln unterstützen
Benefizveranstaltung
für den Stolperstein
Wann? Freitag, den 11. März 2016,
19.30 Uhr
Wo?
Ev. Freik. Gemeinde,
Freyerstr. 14 in Jessen
Die im Rahmen eines Schulprojektes des Jessener Gymnasiums
im Fach Geschichte vorbereitete
Verlegung eines „Stolpersteins“
im Jessener Schlosshof soll nun
auch seitens der Bevölkerung ihre
Unterstützung erfahren können.
Die Erinnerung an Opfer des Nationalsozialismus im unmittelbaren
Umfeld vermittelt eine persönliche
Betroffenheit, die ein wirksames
Achtungszeichen für zukünftig
derartig aufkeimendes Unrecht
setzt.
Ausstellungseröffnung
Es ist eine gesamtgesellschaftliche Notwendigkeit, die Schulen
in ihrem Erziehungsauftrag darin
zu stärken und die Sensibilisierung
der jungen Generation zu fördern.
am 22.03.2016
Mit der Aufführung des „Requiem
für einen polnischen Jungen“
von Dietrich Lohff im Jahr 2008
anlässlich des 70. Jahrestages der
Reichskristallnacht ist in Jessen
dahingehend bereits ein vorbildliches Gemeinschaftsprojekt zwischen Schule und Kirche durchgeführt worden.
Es lädt ein der Regionalverein
und die Sekundarschule Jessen-Nord
Der damalige Gastlaudator Siegfried T. Kasparick, evangelischer
Probst des Kurkreises Wittenberg,
wird zur Stolpersteinveranstaltung über die Notwendigkeit solcher Erinnerungen sprechen.
um 15.00 Uhr im Jessener Schloß
Wir stellen die Arbeiten des Malwettbewerbs aus und prämieren die Gewinner.
F rühlingserwachen
im Jessen
er
Blumene
ck
Mit frischer Farbe
zieht der Frühling ein
Montag, den 7. März 2016
bis Freitag, den 12. März 2016
von 8.00 – 18.00 Uhr
Männer aufgepasst!
Am 8. März ist Frauentag!
Rosa-Luxemburg-Straße 61 · 06917 Jessen (Elster)
Telefon: 0 35 37/21 34 00
Teile des DVD-Mitschnittes der
Aufführung dieses Werkes werden an diesem Abend erneut
gezeigt, Herr Genterczewsky wird
als damaliger künstlerischer Leiter dazu nochmals einführen. Die
Schülerinnen des Projektes werden
den interessierten Besuchern Einblick in das Leben des jüdischen
Rechtsanwaltes Walter Simson
– dem der Stein gewidmet ist –
geben.
Seien Sie herzlich am Freitag, dem
11. März 2016 ab 19.30 Uhr zu der
rund 90-minütigen Veranstaltung
im Gottesdienstraum der Ev. Freik.
Gemeinde Jessen, Freyerstr. 14
eingeladen.
Die Kollekte am Ausgang gilt der
Finanzierung dieses und evtl.
darüber hinaus zu verlegenden
Stolpersteinen im Stadtgebiet.
20
Mitteilungsblatt Jessen Nr. 556 vom 03.03.2016
Das Wort Hochzeit leitet sich von Hohe Zeit (Festzeit)
ab, das Wort Trauung vom gegenseitigen Vertrauen.
Eine wahrliche HOCHZEIT erlebten die Kinder und Erzieherinnen der Kita Koboldmühle zu ihrem diesjährigen Fasching. Unter dem Motto „Für immer und ewig“ schlossen 6 Paare symbolisch den Pakt der ewigen Freundschaft. Frieda und Tim, Kyra und
Nino, Clara und Dominik, Pia Marie und Kevin, Charlotte und Willi sowie Charlien
und Leonardo versprachen sich zur Faschingshochzeit eben diese ewige Freundschaft. Die Idee zu dem Motto kreiste schon eine Weile in den Köpfen und somit wurde
nun im Februar das Durchdachte umgesetzt. Frühzeitig wurde detailliert geplant und
die Vorbereitungen liebevoll gestaltet. Schlussendlich hatten sich alle Mühen gelohnt
und ließen den Tag unvergesslich werden. Jeder, der schon selbst eine größere Hochzeit begleitet hat, weiß, an wie viele Kleinigkeiten gedacht werden muss. Neben
der Ausgestaltung der
Lokalität, die im weißen
„Schleier“ den Einstieg
schaffte, wurde fleißig
gebastelt, gestaltet und
gebacken. Die Hauptakteure erschienen traditionell in weißen Kleidern
und schwarzen Anzügen, wahlweise mit Krawatte oder Fliege und
Zylinder oder Schleier.
Und wie es sich formell auch gehört, betrat
am besagten Tag eine
„echte“ Standesbeamtin die Räumlichkeit. Doris Puhlmann, Standesbeamtin a. D.
hat es noch immer nicht verlernt und mit gewohntem Charme und Können die „kleinen“ Eheleute „verheiratet“. Ein herzlicher Dank an dieser Stelle. Wie es sich zu
einer „Prunkhochzeit“ gehört, waren unter den Gästen jede Menge Promis erschienen. Neben unzähligen Feen und Prinzessinnen gesellten sich u. a. Darth Vader, Spiderman und Dracula. Mit dem Anschnitt der mehrstöckigen Hochzeitstorte wurde
Frauenselbsthilfe nach Krebs · Gruppe Jessen
Einladung
Im Monat März treffen wir uns am 09.03.2016, wie gewohnt
im Seniorentreff (Rosa-Luxemburg-Str. 28) und um 14.00 Uhr.
Unsere Apothekerin Frau Nelle hält einen Vortrag zum Thema:
„Erkältung und die richtige Behandlung – Was können Antibiotika?“
Wir freuen uns schon darauf!
Gleichzeitig freuten wir uns über die Spende von der Apothekerin Frau Hoffmann aus Elster, die ebenfalls den Erlös aus dem Kalenderverkauf, zur letzten
Gruppenveranstaltung überreichte. Herzlichen Dank an alle, die den Kalender
gekauft haben und vor allen Dingen den Initiatoren dieser Aktion.
Zu unserem kommenden Gruppentreffen sind alle Interessenten herzlich eingeladen.
U. Gorsitzki
gesellig bis in den Nachmittag gefeiert,
ausgelassen getanzt und gesungen.
Ein herzliches Dankeschön nochmal an
alle fleißigen Hände, die maßgeblich
zum Gelingen dieses besonderen Tages
beigetragen haben und ihn, wie es sich
für eine richtige Hochzeit gehört, unvergesslich werden ließen.
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ab Montag, 14.03.2016
bis Freitag, 18.03.2016
von 8 bis 17 Uhr
und am Sonnabend,
19.03.2016, von 9 bis 12 Uhr
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An diesen Tagen Annahme
von Ast- und Strauchschnitt
möglich!
Mitteilungsblatt Jessen Nr. 556 vom 03.03.2016
„Winterliches Ferienchaos“ ...
... dazu hatten die Schulsozialarbeiterinnen der IB Mitte gGmbH Frau
Rick und Frau Wiesegart in den Winterferien 2016 eingeladen. Neugierige Schülerinnen und Schüler aus
der Sekundarschule Jessen-Nord
und dem Gymnasium Jessen, die
einen besonderen Ferientag erleben
wollten, folgten dieser Einladung.
Wir trafen uns am Donnerstag, dem
04.02.2016, um 9.30 Uhr im Gymnasium. Dort erwarteten uns neben Frau Rick und Frau Wiesegart, Frau Langen aus dem
Jugendklub „An der Maxe“ sowie Henriette Walter (Bundesfreiwilligendienst Gymnasium) und Jonas Reiche (FSJ Gymnasium). Gespannt lauschten wir den Worten von Frau
Rick, welche uns den Tagesablauf vorstellte und unsere Neugier weckte, was denn das
winterliche Ferienchaos mit der „5. Jahreszeit“ zu tun hat.
Im Spiel „Kennlernbingo“ und „Obstsalat“ lernten wir uns schnell und auf eine lustige
Art kennen. Das Eis zwischen uns war gebrochen und nun konnte es mit dem „Chaosspiel“ losgehen. Es galt, als schnellste Gruppe auf dem Spielfeld die Zahl 50 zu erreichen. Alle gewürfelten Zahlen waren im Schulhaus versteckt und mussten gefunden
werden. Jede Zahl hatte wiederum ein Passwort, hinter welchem sich eine Aufgabe verbarg. Die musste gemeinsam gemeistert werden, bevor weiter gewürfelt werden durfte.
Nach 60 spannenden und aufregenden Spielminuten stand die Siegergruppe fest. Reamonn, Lissy und Eva hatten es als Erste geschafft. Wir waren alle ziemlich erschöpft
vom Suchen und Rennen quer durch das Schulgebäude.
Nach einer kurzen Pause packten wir unser Spiel zusammen und zogen um in den
Jugendklub. Dort stärkten wir uns mit selbstgekochten Nudeln mit Tomatensoße und
erkundeten die Freizeitmöglichkeiten in der „Maxe“.
21
Anschließend ging es chaotisch in der
Turnhalle des Gymnasiums weiter. Dort
hieß es: „Zweifelderball einmal anders!“
zu spielen. In zwei Teams versuchten wir
uns gegenseitig abzuwerfen, immer mit
der Sonderregel, dass sich jeder abgeworfene Spieler kostümieren musste. Dazu
zogen wir aus dem „Verkleidungsbeutel“
von unseren Schulsozialarbeiterinnen
zum Beispiel eine riesige Brille oder eine
grüne Perücke. Es war eine lustige Spielrunde, die jeden Spaß mitgemacht hat.
Zum Abschied gab es für jeden einen Karnevalspfannkuchen, aber Vorsicht (!) einer
hatte eine Senffüllung ...
Wir bedanken uns bei allen für diese tolle
Ferienaktion!!!!
Die Teilnehmer der Ferienfreizeit
Frauentagsfeier
Der Heimatverein Holzdorf lädt
ein zur Frauentagsfeier
am 12.03.2016, um 19.00 Uhr
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Mitteilungsblatt Jessen Nr. 556 vom 03.03.2016
Neues aus der Sekundarschule
Projekttag der 7. Klassen zum Thema
Balladen im Theater Dessau
An drei verschiedenen Tagen vor den Winterferien führten die 7. Klassen jeweils ein
Deutsch-Projekt durch. In Dessau arbeiteten sie unter der Leitung der Theaterpädagogin Frau Heiligendorff zum Thema Balladen. Nach einer Erwärmung hörten sie die
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Ballade „Der Handschuh“ von Friedrich
Schiller, die ihnen zunächst noch unbekannt war. Kurz darauf wurde die Klasse
in fünf Gruppen aufgeteilt, in denen sie
selbstständig die Vorarbeiten für das
Spielen der Ballade erledigten. Eine
Gruppe kümmerte sich um das Bühnenbild, eine andere schrieb eine Reportage
zu den Ereignissen am Fürstenhof. Eine
dritte führte ein Interview mit dem Ritter Delorges und die Schüler der vierten
und fünften Gruppe stellten die einzelnen
Figuren dar bzw. schrieben die Ballade
weiter. Als sie mit den Aufgaben fertig
waren, präsentierten sie sich gegenseitig ihre Ergebnisse. Im Anschluss daran
besprachen die Schüler die Rollenverteilung und wählten geeignete Kostüme
aus den Theaterfundus für ihre Aufführung aus. Nach dem kleinen Schauspiel
wurde der Tag ausgewertet und über die
verschiedensten Eindrücke geredet. Es
war schon ein besonderes Erlebnis, sich
einem klassischen Stoff auf diese ganz
besondere und moderne Weise zu nähern.
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jeden zweiten Sonntag im Monat
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Mitteilungsblatt Jessen Nr. 556 vom 03.03.2016
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Sportvorschau
Herzlichen Dank
sagen wir allen, die sich in stiller Trauer mit uns verbunden fühlten und ihre
Anteilnahme am Tod unserer lieben Mutter, Oma und Uroma
Ruth Leonhardt geb. Smirath
auf so vielfältige Weise zum Ausdruck brachten.
In stiller Trauer
Handball
Sporthalle Gymnasium Jessen
12.03.2016
13.45 Uhr
15.00 Uhr
Dieter und Doris Zessin
im Namen aller Angehörigen
17.00 Uhr
Seyda, im Februar 2016
Fußball
weibl. Jugend D Jessen –
SV Finken Raguhn
weibl. Jugend C Jessen –
BSG Aktivist
Gräfenhainichen
Frauen Jessen –
SV Grün-Weiß Wittenberg/
Piesteritz
Jahnsportanlage Jessen
05.03.2016
12.30 Uhr
Tretet her, Ihr meine Lieben
nehmt Abschied, weint nicht mehr,
Heilung konnt' ich nicht mehr finden,
meine Krankheit war zu schwer.
In Liebe und Dankbarkeit nehmen wir Abschied von meinem
lieben Mann, unserem herzensguten Vater und Opa
Hans-Peter Winkler
* 03.03.1942
† 25.02.2016
In stiller Trauer
Deine Frau Waltraud
Deine Söhne Rocco und Ringo
sowie alle Enkelkinder
Die Trauerfeier mit anschließender Urnenbeisetzung findet am Mittwoch, dem
23. März 2016, um 14.00 Uhr, auf dem Friedhof in Seyda statt.
12.03.2016
15.00 Uhr
Wenn die Kraft versiegt,
die Sonne nicht mehr wärmt,
dann ist der ewige Frieden eine Erlösung.
In Liebe und Dankbarkeit nahmen wir Abschied
von unserer lieben Mutter, Schwiegermutter,
Schwester und Oma
Waltraud Salz
* 10.06.1929
† 02.02.2016
Herzlichen Dank sagen wir allen, die sich in stiller Trauer mit uns verbunden
fühlten und ihr Mitgefühl auf vielfältige Weise zum Ausdruck brachten.
In stiller Trauer
Dietmar Salz
im Namen aller Angehörigen
Axien, im Februar 2016
Männer I Jessen –
SV Friedersdorf
13.03.2016
09.00 Uhr
E-Jugend Jessen –
SG Zahna/Elster
11.00 Uhr B-Jugend SG Jessen/
Annaburg/Elster/Zahna –
JSG Fuhnekicker/Gölzau
14.00 Uhr Frauen SG Dabrun-Jessen –
FSV 92 Trinum
Sportplatz Klöden
05.03.2016
15.00 Uhr
Männer Klöden –
SV Grün-Weiß Linda
Sportplatz Linda
12.03.2016
15.00 Uhr
13.03.2016
10.00 Uhr
Danksagung
Männer II Jessen –
SV Eintracht Elster
Männer Linda –
Nudersdorf
C-Jugend Linda –
Gräfenhainichen
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Mitteilungsblatt Jessen Nr. 556 vom 03.03.2016
Faschingstraining Leichtathletik
Ein besonderes „Training“ gab es in der SG 75 Jessen am letzten Freitag vor den
Winterferien.
Alle Kinder, die noch nicht in ihren wohlverdienten Winterurlaub verreist waren,
kamen mit fantasievollen Kostümen, geschminkt und bester Laune in die Gymnasiumsturnhalle. Und mit dem Hula-Hoop-Reifen kamen sie so richtig in Schwung.
Geschickt ließen die Kinder den Reifen um ihre Hüften oder am Arm kreisen. Es
gab tolle Luftballonspiele, wobei natürlich der eine oder andere Luftballon auch
mal knallte.
105 Jahre
Internationaler Frauentag
Einladung
zum Frauentagskaffee
im Jessener Seniorentreff,
am 8. März · ab 15.00 Uhr
Die Stadtfraktion Die Linke lädt
zu Gesprächen und Diskussionen
über Themen der Stadt und Region bei Kaffee und Kuchen ein.
Als Gast begrüßen wir die
Kandidatin zur
Landtagswahl,
Mareen
Kelle.
In der Halle war ein Geräteparcours aufgebaut, durch den ging es auf vielfältigste
Weise: Mit und ohne Luftballon, paarweise im Huckepack oder per Schubkarre. In
die Hocke ging es bei dem Lied "Laurentia, liebe Laurentia mein, wann wollen wir
wieder beisammen sein". Und natürlich durfte auch der Faschingsklassiker, die Polonäse, nicht fehlen. Musik, Zahnaer Brause und ein paar Leckereien für das leibliche
Wohl machten das Faschingstraining schließlich perfekt. An dieser Stelle noch mal
ein Dankeschön an die Familien für den leckeren Imbiss!
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Karl-Heinz Schmelz · Gräfenhainichen
Porzellanmalerei
Annett Richter · Kleindröben
Der Weg des Lebens ist zu Ende,
vorbei sind Freude, Leid und Schmerz.
Nun ruhen deine fleißigen Hände
und Ruhe hat dein liebes Herz.
Wir danken allen, die sich in stiller Trauer mit uns
verbunden fühlten und ihre Anteilnahme zum Abschied
von unserem lieben Vater, Opa und Uropa
Bernhard Jaschinski
auf so vielfältige Weise zum Ausdruck brachten. Besonderer Dank gilt dem
Pflegedienst Sandy Fromm sowie dem Bestattungsinstitut Krüger, besonders
Herrn Krüger für die einfühlsamen Worte.
In stiller Trauer
Jessen, im Februar 2016
Marianne, Petra, Jürgen,
Siegmar und Bernd mit Familien
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Mitteilungsblatt Jessen Nr. 556 vom 03.03.2016
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Mitteilungsblatt Jessen Nr. 556 vom 03.03.2016
Einschlafen können,
wenn man das Leben
nicht mehr selbst bestimmen kann,
ist der Weg zur Erlösung
und ein kleiner Trost für alle.
Wir danken allen, die sich in stiller Trauer mit uns
verbunden fühlten, ihre Anteilnahme auf so vielfältige
Weise zum Ausdruck brachten und gemeinsam mit
uns Abschied nahmen von unserer lieben Mutti,
Schwiegermutter, Oma, Uroma und Tante
Liesbeth Obenhaus
* 03.08.1923
geb. Berger
† 11.02.2016
Besonderer Dank gilt den Schwestern vom Pflegeheim Annaburg Haus 1 und
den Pflegeschwestern des DRK Jessen für die liebevolle Betreuung, der Pfarrerin
V. Hendgen für die tröstenden Worte und dem Bestattungsinstitut Korschat Inh.
Nadine Lehnert.
In stiller Trauer
Premsendorf, im Februar 2016
Tochter Anke und Bernd
Sohn Falk und Marlies
Tochter Birgit und Ronald
sowie alle Enkel und Urenkel
Immer, wenn wir von dir erzählen,
fallen Sonnenstrahlen in unsere Seelen.
Unsere Herzen halten dich gefangen,
so, als wärst du nie gegangen.
Danke
für alle Verbundenheit
für alle tröstenden und mitfühlenden Worte
gesprochen oder geschrieben
für einen Händedruck, wenn die Worte fehlten
für Blumen und Geldzuwendungen
für alle Zeichen der Liebe und Freundschaft
Gertrud
Findeis
* 15.11.1933
† 06.02.2016
Unser besonderer Dank gilt Nadine Lehnert
und ihrem Bestattungsinstitut Korschat.
In stiller Trauer
Leo Findeis
Sohn Falk und Irene Findeis
im Namen aller Angehörigen
Kleindröben, Axien, im Februar 2016
Mitteilungsblatt Jessen Nr. 556 vom 03.03.2016
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Danke
sagen wir allen, die sich mit uns in Trauer
und Gedenken an
Uwe Joksch
geb. Geilen
verbunden fühlten und ihre Anteilnahme auf so vielfältige Weise zum
Ausdruck gebracht haben.
Im Namen aller Angehörigen
Deine Frau Heike mit Emily Sophie
Deine Mutti Birgit Walder
Petra, ein Jahr sind wir ohne dich.
Wir vermissen deine Herzenswärme,
deine liebevollen Umarmungen,
dein herzliches Lachen,
dein liebenswertes Wesen,
deine Hilfe in der Not.
Es war ein Moment,
von dem an alles anders war!
Du fehlst uns sehr.
Dein Bruder Herbert und Vera
Dein Bruder Peter
Deine Schwester Eleonore und Ronald
Jessen, den 6. März 2016
Danksagung
Lange gekämpft, immer gehofft und doch verloren.
Herzlichen Dank sagen wir allen, die sich in stiller
Trauer mit uns verbunden fühlten und ihre aufrichtige
Anteilnahme am Tode unseres lieben
Wolfgang Tosch
auf so vielfältige Weise zum Ausdruck brachten und gemeinsam mit uns
Abschied nahmen. Besonderer Dank gilt dem Bestattungsinstitut Korschat Inh.
Nadine Lehnert, dem Blumenhaus Grafe sowie dem Gemeinschaftshaus Zinsser.
In liebevoller Erinnerung
Prettin, im Februar 2016
Erna Kolanowski
und alle, die ihn lieb hatten
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Mitteilungsblatt Jessen Nr. 556 vom 03.03.2016
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Wer war um 1970
Landwirtschaftsschüler
in Prettin?
Ein Treffen von ehemaligen Lehrlingen
in den Berufen Agrotechniker, Agrochemiker oder Gärtner, die in den Jahren
zwischen 1968 und 1972 in Prettin ihre
Ausbildung erfahren haben, wollen drei
„Ehemalige“ im Juni dieses Jahres in
Axien organisieren.
Aufgerufen dazu haben Margrit Käppler, geb. Findeisen, aus Martinskirchen,
Liane Grafe, geb. Donath, aus Hohndorf
und Gerhard Böhme aus Axien.
Anzüge für Jugendweihe
und Konfirmation
Die LPG „Geschwister Scholl“ Prettin in
der Kooperationsgemeinschaft „Heideck“
war in jenen Jahren die Zentrale Ausbildungsstätte der DDR-Bezirke Cottbus und
Dresden für die genannten Berufe.
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in 56 Einzel- und 18 Doppelzimmern.
Diese sind harmonisch eingerichtet.
Zu jedem Zimmer gehört ein eigener
Sanitärbereich, sowie Fernsehanschluss und Telefon.
Für das leibliche Wohl sorgt unsere hauseigene Küche!
Durch unser tägliches Betreuungsangebot
wird es nie langweilig.
Die Organisatoren freuen sich auf ein
Wiedersehen mit möglichst vielen einstigen männlichen wie weiblichen Landwirtschaftslehrlingen und haben auch
schon einige Vorbereitungen dafür getroffen.
Als Termin für die Wiederbegegnung
wurde der
18. Juni 2016
gewählt.
Treffen will man sich an diesem Tag ab
13.30 Uhr in der Gaststätte „Zur Friedenseiche“ in Axien, Kähnitzscher
Straße 18. Das Ende der Zusammenkunft
soll sich nach Lust und Laune gestalten.
Vorbereitet ist auf jeden Fall bereits eine
gemeinsame Busfahrt nach Prettin und
anschließend durch die Fluren der Elbaue.
Ehepartner und andere Begleiter der einstigen Lehrlinge sind ebenfalls herzlich
willkommen.
Wer eine Übernachtung benötigt, müsste
sich bitte eigenverantwortlich darum
bemühen. Die Organisatoren wären freilich dabei behilflich. Auch die sonstigen
Ausgaben trägt jeder Teilnehmer selbst.
Um die weiteren Vorbereitungen zu treffen und einen Überblick über die ungefähre Teilnehmerzahl zu bekommen, bitten die Einladenden um möglichst baldige
Rückmeldungen unter folgenden Telefonnummern: Margrit Käppler – 03 53 42/598,
Liane Grafe – 03 53 86/2 22 14 oder
Gerhard Böhme – 03 53 86/2 33 87.
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Näheres und Preis bei Besichtigung.
Erreichbar unter Telefon:
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Mitteilungsblatt Jessen Nr. 556 vom 03.03.2016
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09. März 2016
Frauentag in Hohenseefeld
09.05 Uhr Mark Zwuschen, 09.25 Uhr Seyda, 09.30 Uhr
Gentha, 09.35 Uhr Leipa, 09.45 Uhr Jessen Nordschule /
Busbahnhof, 10.00 Uhr Friedhof & Arbeitsamt, 10.25 Uhr
Kremitz, 10.30 Uhr Holzdorf, 09.45 Uhr Gerbisbach, 09.10
Uhr Battin, 09.20 Uhr Düßnitz
10. März 2016
Frauentag in Hohenseefeld
10.20 Uhr Ruhlsdorf, 09.35 Uhr Jessen Nordschule, 09.45
Uhr Friedhof & Arbeitsamt, 10.30 Uhr Steinsdorf
18 .März 2016
Auf nach BALI (Wonnemar)
Tag der offenen Tür
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