Sprechzeiten: Dienstag und Donnerstag: 9:00
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Sprechzeiten: Dienstag und Donnerstag: 9:00
An Landkreis Oder-Spree Dezernat IV / Jugendamt Breitscheidstr. 7, Haus B 15848 Beeskow Herr Schneider: Frau Scholz: Frau Boge: Telefax Nummer: Eingangsdatum: Telefonnummer 03366 / 35 1524 Zimmernummer B 215 Telefonnummer 03366 / 35 2515 Zimmernummer B 212 Telefonnummer 03366 / 35 2513 Zimmernummer B 212 03366 / 35 2519 Sprechzeiten: Dienstag und Donnerstag: 9:00 -12:00 Uhr, 13:00 – 18:00 Uhr Antrag zur Bedarfsfeststellung / Nachweis des bedingten Rechtsanspruchs auf Betreuung eines Kindes in einer Tageseinrichtung oder Tagespflegestelle im Landkreis Oder-Spree 1. Angaben zum Kind, für welches der bedingte Rechtsanspruch festgestellt werden soll Familienname: Vorname: Geburtsdatum: Anschrift: Ab wann benötigt das Kind diese Betreuung? Datum: Stand: 26. Mai 2011 Seite 1 von 5 2. Angaben der Antragsteller: (Bei einem Pflegekind bitte ausgefüllte Anlage 4 beifügen!****) leibliche Mutter bitte Zutreffendes leiblicher Vater Lebenspartnerin des Vaters Lebenspartner der Mutter ankreuzen: Pflegemutter Pflegevater Name: Vorname: Geburtsdatum: Anschrift: (freiwillige Angabe) Telefon: Weitere im Haushalt lebende Personen: Name Vorname Geburtsdatum 3. Art des Antrages Erstantrag Folgeantrag für eine Tagespflege ( 0-3 Jahre) für eine Krippe (0-3 Jahre) für eine Kita ( 3 Jahre bis Schuleintritt) für den Hort (1.- 4. Schuljahrgangsstufe) für den Hort (5.- 6. Schuljahrgangsstufe) Benötigter Umfang der Betreuung des Kindes pro Woche (genaue Stundenzahl) .......................................................... Wo soll das Kind betreut werden (Name und Anschrift der Einrichtung)? ............................................................................................................................................ ............................................................................................................................................ Stand: 26. Mai 2011 Seite 2 von 5 4. Bedarfsnachweis der Antragsteller: (Bitte Zutreffendes ankreuzen und Nachweise beifügen) Mutter/ Lebenspartnerin/ Pflegemutter Vater/ Lebenspartner/ Pflegevater Aufnahme bzw. Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit wöchentlicher Stundenumfang einschl. Pausenzeiten in Ausbildung / Studium Datum * wöchentlicher Stundenumfang einschl. Pausenzeiten Weiterbildung Umschulung Datum ** wöchentlicher Stundenumfang einschl. Pausenzeiten langfristige häusliche Abwesenheit wegen Erwerbssuche *** Wegezeit (einfache Strecke von der Kita zur Arbeits- oder Schulungsstätte) Begründung für den beantragten Betreuungsumfang (nicht notwendig bei häuslicher Abwesenheit wg. Erwerbstätigkeit Ausbildung, Studium, Weiterbildung und Umschulung): ggf. Anlage verwenden Besonderer Erziehungsbedarf (es ist eine schriftliche Begründung erforderlich) Begründung für einen besonderen Erziehungsbedarf: ggf. Anlage verwenden * siehe Hinweisblatt ** siehe Hinweisblatt *** siehe Hinweisblatt Stand: 26. Mai 2011 Seite 3 von 5 oder Erklärung der Antragstellerin / des Antragstellers: Ich versichere / wir versichern, dass die vorstehenden Angaben richtig und vollständig sind. Mir / uns ist bekannt, dass ich / wir dem Jugendamt des Landkreises Oder-Spree entsprechende Nachweise vorzulegen haben. Änderungen In meinen/unseren Verhältnissen, die für die Feststellung des Betreuungsbedarfes erheblich sind, habe/n ich/wir gemäß § 60 SGB I unverzüglich mitzuteilen. Bei Änderungen des Betreuungsbedarfs ist unverzüglich erneut ein Antrag auf Feststellung des Rechtsanspruches auf Tagesbetreuung zu stellen. Mir / uns ist bekannt, dass ich / wir nur eine Tagesbetreuungsform für mein / unser Kind gleichzeitig in Anspruch nehmen kann / können (Tagespflege oder Kindertagesstätte). _____________________________ Datum, Unterschrift Antragssteller/in ____________________________________________ Datum, Unterschrift Personensorgeberechtigter (nur notwendig wenn Antragsteller nicht gleich Personensorgeberechtigter ist) Stand: 26. Mai 2011 Seite 4 von 5 Kind: Aktenzeichen: Kita G Anlage 1 Bescheinigung zum bedingten Rechtsanspruch zur Vorlage beim Jugendamt durch den Arbeitgeber bzw. Schulungsinstitut auszufüllen (bzw. vom direkten Vorgesetzten) Mutter/ Lebenspartnerin/ Pflegemutter: Name, Vorname: Anschrift: zutreffendes bitte ankreuzen Wöchentliche Arbeitszeit einschl. Pausenzeiten Erwerbstätig seit ……………. Ausbildung/Fortbildung Zeitraum von ……………….. bis …………………… Häusliche Abwesenheit wegen Erwerbssuche Selbstständig ( unbefristet Hauptgewerbe befristet bis ……………. Nebengewerbe) Name und Anschrift des Arbeitgebers/Arbeitsamtes oder Schulungsinstituts Datum, Unterschrift, Stempel (bitte abtrennen) Kind: Aktenzeichen: Kita G Anlage 1 Bescheinigung zum bedingten Rechtsanspruch zur Vorlage beim Jugendamt durch den Arbeitgeber bzw. Schulungsinstitut auszufüllen (bzw. vom direkten Vorgesetzen) Vater / Lebenspartner/ Pflegevater: Name, Vorname: Anschrift: zutreffendes bitte ankreuzen Wöchentliche Arbeitszeit einschl. Pausenzeiten Erwerbstätig seit ……………….. unbefristet Ausbildung/Fortbildung Zeitraum von ……………….. bis ………………………. Häusliche Abwesenheit wegen Erwerbssuche Selbstständig ( Hauptgewerbe befristet bis ……………… Nebengewerbe) Name und Anschrift des Arbeitgebers/Arbeitsamtes oder Schulungsinstituts Datum, Unterschrift, Stempel Stand: 26. Mai 2011 Seite 5 von 5 Anlage 2 Antrag zum Wunsch- und Wahlrecht gem. § 5 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) Angaben zum Kind, für welches das Wunsch- und Wahlrecht geltend gemacht werden soll Familienname: Vorname: Geburtsdatum: Anschrift: Angabe der Eltern Mutter* Vater* Name: Vorname: Anschrift: Telefon: (freiwillig) * Bitte auch angeben, wenn dieser Elternteil nicht im selben Haushalt lebt. Ich wünsche eine Betreuung in Ort (Stadt, Gemeinde) Bundesland/ Landkreis/ kreisfreie Stadt wöchentliche Betreuungszeit im Zeitraum –von (Datum) bis (Datum) Seite 1 –Stand: 16.02.2009 Die Inanspruchnahme eines Platzes ister f or der l i ch,wei l… □ □ □ in der Wohnortgemeinde kein Platz zur Verfügung steht in der / den Nachbargemeinde(n) kein Platz zur Verfügung steht die Nutzung einer Einrichtung in der Wohnortgemeinde / in einer Nachbargemeinde auf Grund der Arbeitszeiten + Wegezeiten nicht möglich ist, da die Öffnungszeiten dieser Einrichtung nicht ausreichen. □ weitere Gründe: ………………………………………………………………………………………… ………………………………………………………………………………………… ………………………………………………………………………………………… Wo soll das Kind betreut werden? Bitte auf Vollständigkeit der Angaben achten! Anschrift / Tel. der Einrichtung und des Trägers Anschrift / Tel. des zuständigen Jugendamtes* * diese Angaben sind zwingend erforderlich zur Finanzierung des Kitaplatzes Datum / Unterschrift Antragsteller/in Datum / Unterschrift Personensorgeberechtigter (nur notwendig wenn Antragsteller nicht gleich Personensorgeberechtigter ist) Bitte holen Sie vor Abgabe dieses Antrages beim Jugendamt von der Wohnortgemeinde folgende Stellungnahme ein ! Stellungnahme der Wohnortgemeinde zur Inanspruchnahme des Wunsch- und Wahlrechtes gem. § 5 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) Auszug: (1) Die Leistungsberechtigten haben das Recht, zwischen Einrichtungen und Diensten verschiedener Träger zu wählen und Wünsche hinsichtlich der Gestaltung der Hilfe zu äußern. Sie sind auf dieses Recht hinzuweisen. (2) Der Wahl und den Wünschen soll entsprochen werden, sofern dies nicht mit unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden i st .… □Zustimmung zum WWR in Brandenburg: nach Vorlage des Feststellungsbescheides des Landkreises Oder-Spree auf Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung gewährt die Wohnortgemeinde der aufnehmenden Gemeinde einen angemessenen Kostenausgleich gem. § 16 Abs. 5 KitaG. □Zustimmung zum WWR in Berlin: Der Kostenausgleich wird zwischen dem Land Berlin, dem Landkreis OderSpree und der Wohnortgemeinde geregelt, wobei die Wohnortgemeinde gem. Art. 7 Abs. 5 des Staatsvertrages zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg entstehende Mehrkosten trägt. □Ablehnung: Die Wohnortgemeinde erkennt das Wunsch- und Wahlrecht in dem vorliegenden Fall nicht an, da adäquate Angebote in der Gemeinde vorhanden sind. □Ablehnung: Die Wohnortgemeinde erkennt das Wunsch- und Wahlrecht in vorliegendem Fall nicht an, da dadurch unverhältnismäßige Mehrkosten entstehen. Diese Mehrkosten sind durch die Wohnortgemeinde gegenüber dem Jugendamt des Landkreises Oder-Spree glaubhaft zu machen. Stempel und Unterschrift der Wohnortgemeinde Seite 2 –Stand: 16.02.2009 Bitte holen Sie vor Abgabe des Antrages beim Jugendamt vom Träger bzw. Trägervertreter der Kindertagesstätte folgende Stellungnahme ein! Anlage 3 Stellungnahme des Trägers der Kindertagesstätte zur Bereitstellung eines Platzes für 0 – unter 3 jährige Kinder Arbeit suchender Eltern Name, Vorname des Kindes Geburtsdatum Gesetzliche Grundlage Gemäß § 24 Abs.1 SGB VIII in der Fassung des KiföG haben ab den 01.08.2013 alle Kinder einen Anspruch auf Förderung in einer Kindertagesstätte, wenn die Erziehungsberechtigten einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder Arbeit suchend sind, sich in einer Ausbildung befinden oder Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des Zweiten Buches erhalten. Bis zu diesem Zeitpunkt gilt für Kinder unter 3 Jahren eine Übergangsregelung gemäß § 24a Absatz 3 SGB VIII. Danach sind ab dem 01.10.2010 die Träger der öffentlichen Jugendhilfe verpflichtet, mindestens ein Angebot für Kinder vorzuhalten, deren Erziehungsberechtigte einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder eine Erwerbstätigkeit aufnehmen, sich in einer Ausbildung befinden oder Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des Zweiten Buches erhalten. In der Übergangszeit können demnach Kinder im Alter von 0 – unter 3 Jahren, deren Erziehungsberechtigte Arbeit suchend sind, nur dann betreut werden, wenn in der Kindertagesstätte ausreichend Plätze im Sinne des § 24a Absatz 3 SGB VIII zur Verfügung stehen. Stellungnahme des Trägers der Kindertagesstätte Das o. g. Kind kann ab ……………… in der Kita ………………………………………………… betreut werden. Hiermit erkläre ich, dass in der o. g. Einrichtung ausreichend Plätze für Kinder zur Verfügung stehen, deren Erziehungsberechtigte einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder eine Erwerbstätigkeit aufnehmen, sich in einer Ausbildung befinden oder Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des Zweiten Buches erhalten. Ort/ Datum Stempel und Unterschrift des Trägers/ Trägervertreters Raum für Hinweise des Trägers/ Trägervertreters: Stand: 10. Dezember 2010 Anlage 4 Ergänzende Angaben zu Kindern in Pflegefamilien Name, Vorname ………………. des Kindes ……………………………………………… geb. am Name und Anschrift der leiblichen Eltern bzw. des leiblichen Elternteils, bei dem das Kind zuletzt lebte: …………………………………………………………………………………………………………… Das Pflegeverhältnis besteht seit dem ……………………………………………………………… Es handelt sich um ein (bitte zutreffendes ankreuzen): O Pflegeverhältnis gem. § 27 i.V.m. § 33 SGB VIII (Hilfe zur Erziehung) O Pflegeverhältnis gem. § 44 SGB VIII (Erlaubnis zur Vollzeitpflege) O privatrechtliches Pflegeverhältnis (Verwandtschaftsgrad zum Kind ………………..) Zuständiger Sachbearbeiter des Allgemeinen sozialen Dienstes: ………………………………. Zuständiger Sachbearbeiter des Pflegekinderdienstes: …………………………………………... …………………………………. Datum ………………………………………………………. Unterschrift des Antragstellers Erklärung des / der Personensorgeberechtigten: Name, Anschrift bzw. Institution des / der Personensorgeberechtigten: ……………………………………..…………………………………………………………… Ich / wir als Personensorgeberechtigte/r des o.g. Kindes erkläre/n, dass ich / wir mit der Betreuung des Kindes in einer Kindertageseinrichtung bzw. in einer Kindertagespflegestelle, wie von den Pflegeeltern beantragt, einverstanden bin / sind. Dieses Einverständnis schließt notwendige Änderungen im Betreuungsverhältnis, die sich auf Grund der familiären Situation in der Pflegefamilie ergeben können, ein. …………………………………. Datum ………………………………………………………. Unterschrift des / der Personensorgeberechtigten Stand: 26.04.2011 Hinweise zum Antrag zur Bedarfsstellung: Gemäß Kindertagesstättengesetz (Kita-Gesetz) des Landes Brandenburg haben Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Versetzung in die 5. Schuljahrgangsstufe einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf Erziehung, Bildung, Betreuung und Versorgung in Kindertagesstätten mit einer Mindestbetreuungszeit von durchschnittlich täglich 6 Stunden im Vorschulalter und täglich 4 Stunden im Grundschulalter. In diesen Fällen ist kein Antrag zur Bedarfsfeststellung nötig. Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr und Kinder der fünften und sechsten Schuljahrgangsstufe haben einen bedingten Rechtsanspruch, wenn die konkrete familiäre Situation Tagesbetreuung erforderlich macht. Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Versetzung in die fünfte Schuljahrgangsstufe haben einen bedingten Rechtsanspruch für längere Betreuungszeit als 6 bzw. 4 Stunden, wenn diese sich aus der konkreten familiären Situation heraus ergeben. Der Antrag auf Bedarfsfeststellung ist zu stellen. Diesen reichen Sie beim Jugendamt des Landkreises Oder-Spree, Breitscheidstr. 7, Haus B, 15848 Beeskow ein und fügen alle erforderlichen Unterlagen bei, auf die im Antrag hingewiesen wird, insbesondere: • • • • Nachweise über Erwerbstätigkeit (einschließlich Arbeitsort, tägliche Arbeitszeit und Wegezeit) oder häusliche Abwesenheit wegen Erwerbssuche bzw. berufliche Fortbildung/Ausbildung u. a. (Anlage 1) Bei Teilzeit- oder Geringfügigkeitsbeschäftigung ist der Arbeitsvertrag als Nachweis beizufügen, für geringfügig Beschäftigte ist die Meldung zur Sozialversicherung vorzulegen. Selbstständige und Freiberufler legen die entsprechende Nachweise (Gewerbeanmeldung, Steuernummer des Finanzamtes, Zulassung Ärztekammer o. ä.) vor. Nur bei Erstantrag: Geeigneter Nachweis über das Alter des Kindes zum Beispiel: Kopie der Geburtsurkunde, Kopie des Kinderausweises Erläuterung zu: • • • • * Ausbildungsvertrag oder Studienbescheinigung oder ähnlicher geeigneter Nachweis ist beizulegen ** entsprechender Nachweis (z. B. Umschulungsvertrag o.ä.) ist vorzulegen *** Stellungnahme des Trägers der Kita (Anlage 3) und Nachweis der häuslichen Abwesenheit zur Erwerbssuche sind einzureichen **** Ergänzende Angaben zu Kindern in Pflegefamilien (Anlage 4) Antragsstellung: Der Antrag ist etwa 6-8 Wochen vor Betreuungsbeginn beim Jugendamt des Landkreis OderSpree einzureichen. • • Bitte beachten Sie, dass vor Beginn einer neuen Altersstufe (3.Geburtstag, 1. Klasse, 5. Klasse) ein weiterführender Antrag ( Folgeantrag) notwendig ist. Veränderungen während des Bewilligungszeitraumes sind gem. § 60 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) unverzüglich schriftlich (innerhalb von 14 Tagen ab Veränderung) mitzuteilen (z. B. Arbeitslosigkeit, Beginn / Ende Mutterschutz, Beginn Elternzeit, Beginn/ Ende Ausbildung, Praktika, Arbeitszeitveränderungen, Veränderungen in der familiären Situation (Eheschließung, Geburt eines Kindes etc.) Ihre Angaben sind aufgrund der Vorschriften der §§ 61 ff. des Achten Buches des Sozialgesetzbuches sowie des § 1 Abs. 2 und 3 des Kindertagesstättengesetzes für die Entscheidung über Ihren Antrag erforderlich. Antragsformulare und eine Übersicht der Kita´s und Tagespflegestellen im Landkreis- Oder-Spree finden Sie im Internet unter www.l-os.de / Bürgerservice / Aufgaben der Ämter / Jugend und Familie / Kindertagesbetreuung. Stand: 26. Mai 2011