Sprechzeiten: Dienstag und Donnerstag: 9:00

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Sprechzeiten: Dienstag und Donnerstag: 9:00
An
Landkreis Oder-Spree
Dezernat IV / Jugendamt
Breitscheidstr. 7, Haus B
15848 Beeskow
Herr Schneider:
Frau Scholz:
Frau Boge:
Telefax Nummer:
Eingangsdatum:
Telefonnummer 03366 / 35 1524
Zimmernummer B 215
Telefonnummer 03366 / 35 2515
Zimmernummer B 212
Telefonnummer 03366 / 35 2513
Zimmernummer B 212
03366 / 35 2519
Sprechzeiten: Dienstag und Donnerstag: 9:00 -12:00 Uhr, 13:00 – 18:00 Uhr
Antrag zur Bedarfsfeststellung / Nachweis des
bedingten Rechtsanspruchs auf Betreuung eines Kindes in einer
Tageseinrichtung oder Tagespflegestelle im Landkreis Oder-Spree
1. Angaben zum Kind, für welches der bedingte Rechtsanspruch festgestellt
werden soll
Familienname:
Vorname:
Geburtsdatum:
Anschrift:
Ab wann benötigt das Kind diese Betreuung?
Datum:
Stand: 26. Mai 2011
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2. Angaben der Antragsteller:
(Bei einem Pflegekind bitte ausgefüllte Anlage 4 beifügen!****)
leibliche Mutter
bitte Zutreffendes
leiblicher Vater
Lebenspartnerin des Vaters Lebenspartner der Mutter
ankreuzen:
Pflegemutter
Pflegevater
Name:
Vorname:
Geburtsdatum:
Anschrift:
(freiwillige Angabe) Telefon:
Weitere im Haushalt lebende Personen:
Name
Vorname
Geburtsdatum
3. Art des Antrages
Erstantrag
Folgeantrag
für eine Tagespflege ( 0-3 Jahre) für eine Krippe (0-3 Jahre)
für eine Kita ( 3 Jahre bis Schuleintritt)
für den Hort (1.- 4. Schuljahrgangsstufe) für den Hort (5.- 6. Schuljahrgangsstufe)
Benötigter Umfang der Betreuung des Kindes pro Woche (genaue Stundenzahl)
..........................................................
Wo soll das Kind betreut werden (Name und Anschrift der Einrichtung)?
............................................................................................................................................
............................................................................................................................................
Stand: 26. Mai 2011
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4. Bedarfsnachweis der Antragsteller:
(Bitte Zutreffendes ankreuzen und Nachweise beifügen)
Mutter/ Lebenspartnerin/
Pflegemutter
Vater/ Lebenspartner/
Pflegevater
Aufnahme bzw. Wiederaufnahme der
Erwerbstätigkeit
wöchentlicher
Stundenumfang einschl.
Pausenzeiten
in Ausbildung / Studium
Datum *
wöchentlicher
Stundenumfang einschl.
Pausenzeiten
Weiterbildung
Umschulung
Datum **
wöchentlicher
Stundenumfang einschl.
Pausenzeiten
langfristige häusliche
Abwesenheit
wegen Erwerbssuche ***
Wegezeit
(einfache Strecke von der Kita zur
Arbeits- oder Schulungsstätte)
Begründung für den beantragten Betreuungsumfang (nicht notwendig bei häuslicher Abwesenheit wg. Erwerbstätigkeit
Ausbildung, Studium, Weiterbildung und Umschulung):
ggf. Anlage verwenden
Besonderer Erziehungsbedarf (es ist eine schriftliche Begründung erforderlich)
Begründung für einen besonderen Erziehungsbedarf:
ggf. Anlage verwenden
* siehe Hinweisblatt
** siehe Hinweisblatt
*** siehe Hinweisblatt
Stand: 26. Mai 2011
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oder
Erklärung der Antragstellerin / des Antragstellers:
Ich versichere / wir versichern, dass die vorstehenden Angaben richtig und vollständig sind. Mir /
uns ist bekannt, dass ich / wir dem Jugendamt des Landkreises Oder-Spree entsprechende
Nachweise vorzulegen haben.
Änderungen In meinen/unseren Verhältnissen, die für die Feststellung des Betreuungsbedarfes erheblich sind, habe/n ich/wir gemäß § 60 SGB I unverzüglich mitzuteilen. Bei
Änderungen des Betreuungsbedarfs ist unverzüglich erneut ein Antrag auf Feststellung des
Rechtsanspruches auf Tagesbetreuung zu stellen.
Mir / uns ist bekannt, dass ich / wir nur eine Tagesbetreuungsform für mein / unser Kind
gleichzeitig in Anspruch nehmen kann / können (Tagespflege oder Kindertagesstätte).
_____________________________
Datum, Unterschrift Antragssteller/in
____________________________________________
Datum, Unterschrift Personensorgeberechtigter
(nur notwendig wenn Antragsteller nicht gleich Personensorgeberechtigter ist)
Stand: 26. Mai 2011
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Kind:
Aktenzeichen: Kita G
Anlage 1
Bescheinigung zum bedingten Rechtsanspruch zur Vorlage beim Jugendamt
durch den Arbeitgeber bzw. Schulungsinstitut auszufüllen (bzw. vom direkten Vorgesetzten)
Mutter/ Lebenspartnerin/ Pflegemutter:
Name, Vorname:
Anschrift:
zutreffendes bitte ankreuzen
Wöchentliche Arbeitszeit
einschl. Pausenzeiten
Erwerbstätig seit …………….
Ausbildung/Fortbildung Zeitraum von ……………….. bis ……………………
Häusliche Abwesenheit wegen Erwerbssuche
Selbstständig (
unbefristet
Hauptgewerbe
befristet bis …………….
Nebengewerbe)
Name und Anschrift des Arbeitgebers/Arbeitsamtes
oder Schulungsinstituts
Datum, Unterschrift, Stempel
(bitte abtrennen) Kind:
Aktenzeichen: Kita G
Anlage 1
Bescheinigung zum bedingten Rechtsanspruch zur Vorlage beim Jugendamt
durch den Arbeitgeber bzw. Schulungsinstitut auszufüllen (bzw. vom direkten Vorgesetzen)
Vater / Lebenspartner/ Pflegevater:
Name, Vorname:
Anschrift:
zutreffendes bitte ankreuzen
Wöchentliche Arbeitszeit
einschl. Pausenzeiten
Erwerbstätig seit ……………….. unbefristet Ausbildung/Fortbildung Zeitraum von ……………….. bis ……………………….
Häusliche Abwesenheit wegen Erwerbssuche
Selbstständig (
Hauptgewerbe
befristet bis ………………
Nebengewerbe)
Name und Anschrift des Arbeitgebers/Arbeitsamtes
oder Schulungsinstituts
Datum, Unterschrift, Stempel
Stand: 26. Mai 2011
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Anlage 2
Antrag zum Wunsch- und Wahlrecht gem. § 5 Achtes Buch
Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
Angaben zum Kind, für welches das Wunsch- und Wahlrecht geltend gemacht werden soll
Familienname:
Vorname:
Geburtsdatum:
Anschrift:
Angabe der Eltern
Mutter*
Vater*
Name:
Vorname:
Anschrift:
Telefon:
(freiwillig)
* Bitte auch angeben, wenn dieser Elternteil nicht im selben Haushalt lebt.
Ich wünsche eine Betreuung in
Ort (Stadt, Gemeinde)
Bundesland/ Landkreis/ kreisfreie Stadt
wöchentliche Betreuungszeit
im Zeitraum –von (Datum)
bis (Datum)
Seite 1 –Stand: 16.02.2009
Die Inanspruchnahme eines Platzes ister
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□
□
□
in der Wohnortgemeinde kein Platz zur Verfügung steht
in der / den Nachbargemeinde(n) kein Platz zur Verfügung steht
die Nutzung einer Einrichtung in der Wohnortgemeinde / in einer Nachbargemeinde
auf Grund der Arbeitszeiten + Wegezeiten nicht möglich ist, da die Öffnungszeiten
dieser Einrichtung nicht ausreichen.
□
weitere Gründe:
…………………………………………………………………………………………
…………………………………………………………………………………………
…………………………………………………………………………………………
Wo soll das Kind betreut werden?
Bitte auf Vollständigkeit der Angaben achten!
Anschrift / Tel. der Einrichtung
und des Trägers
Anschrift / Tel. des zuständigen
Jugendamtes*
* diese Angaben sind zwingend erforderlich zur Finanzierung des Kitaplatzes
Datum / Unterschrift Antragsteller/in
Datum / Unterschrift Personensorgeberechtigter
(nur notwendig wenn Antragsteller nicht gleich Personensorgeberechtigter ist)
Bitte holen Sie vor Abgabe dieses Antrages beim Jugendamt von der Wohnortgemeinde folgende Stellungnahme ein !
Stellungnahme der Wohnortgemeinde zur Inanspruchnahme des Wunsch- und Wahlrechtes
gem. § 5 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
Auszug:
(1) Die Leistungsberechtigten haben das Recht, zwischen Einrichtungen und Diensten verschiedener Träger zu wählen und
Wünsche hinsichtlich der Gestaltung der Hilfe zu äußern. Sie sind auf dieses Recht hinzuweisen.
(2) Der Wahl und den Wünschen soll entsprochen werden, sofern dies nicht mit unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden
i
st
.…
□Zustimmung zum WWR in Brandenburg: nach Vorlage des Feststellungsbescheides des
Landkreises Oder-Spree auf Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung gewährt die Wohnortgemeinde
der aufnehmenden Gemeinde einen angemessenen Kostenausgleich gem. § 16 Abs. 5 KitaG.
□Zustimmung zum WWR in Berlin: Der Kostenausgleich wird zwischen dem Land Berlin, dem Landkreis OderSpree und der Wohnortgemeinde geregelt, wobei die Wohnortgemeinde gem. Art. 7 Abs. 5 des Staatsvertrages
zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg entstehende Mehrkosten trägt.
□Ablehnung: Die Wohnortgemeinde erkennt das Wunsch- und Wahlrecht in dem vorliegenden Fall nicht an, da
adäquate Angebote in der Gemeinde vorhanden sind.
□Ablehnung: Die Wohnortgemeinde erkennt das Wunsch- und Wahlrecht in vorliegendem Fall nicht an, da
dadurch unverhältnismäßige Mehrkosten entstehen. Diese Mehrkosten sind durch die Wohnortgemeinde
gegenüber dem Jugendamt des Landkreises Oder-Spree glaubhaft zu machen.
Stempel und Unterschrift der Wohnortgemeinde
Seite 2 –Stand: 16.02.2009
Bitte holen Sie vor Abgabe des Antrages beim Jugendamt vom Träger bzw. Trägervertreter
der Kindertagesstätte folgende Stellungnahme ein!
Anlage 3
Stellungnahme des Trägers der Kindertagesstätte zur Bereitstellung eines
Platzes für 0 – unter 3 jährige Kinder Arbeit suchender Eltern
Name, Vorname
des Kindes
Geburtsdatum
Gesetzliche Grundlage
Gemäß § 24 Abs.1 SGB VIII in der Fassung des KiföG haben ab den 01.08.2013 alle Kinder einen
Anspruch auf Förderung in einer Kindertagesstätte, wenn die Erziehungsberechtigten einer
Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder Arbeit suchend sind, sich in einer
Ausbildung befinden oder Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des Zweiten Buches
erhalten.
Bis zu diesem Zeitpunkt gilt für Kinder unter 3 Jahren eine Übergangsregelung gemäß § 24a Absatz 3
SGB VIII. Danach sind ab dem 01.10.2010 die Träger der öffentlichen Jugendhilfe verpflichtet,
mindestens ein Angebot für Kinder vorzuhalten, deren Erziehungsberechtigte einer Erwerbstätigkeit
nachgehen oder eine Erwerbstätigkeit aufnehmen, sich in einer Ausbildung befinden oder Leistungen
zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des Zweiten Buches erhalten.
In der Übergangszeit können demnach Kinder im Alter von 0 – unter 3 Jahren, deren
Erziehungsberechtigte Arbeit suchend sind, nur dann betreut werden, wenn in der Kindertagesstätte
ausreichend Plätze im Sinne des § 24a Absatz 3 SGB VIII zur Verfügung stehen.
Stellungnahme des Trägers der Kindertagesstätte
Das o. g. Kind kann ab ……………… in der Kita …………………………………………………
betreut werden.
Hiermit erkläre ich, dass in der o. g. Einrichtung ausreichend Plätze für Kinder zur
Verfügung stehen, deren Erziehungsberechtigte einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder eine
Erwerbstätigkeit aufnehmen, sich in einer Ausbildung befinden oder Leistungen zur
Eingliederung in Arbeit im Sinne des Zweiten Buches erhalten.
Ort/ Datum
Stempel und Unterschrift
des Trägers/ Trägervertreters
Raum für Hinweise des Trägers/ Trägervertreters:
Stand: 10. Dezember 2010
Anlage 4
Ergänzende Angaben zu Kindern in Pflegefamilien
Name, Vorname
……………….
des
Kindes
………………………………………………
geb.
am
Name und Anschrift der leiblichen Eltern bzw. des leiblichen Elternteils, bei dem das Kind
zuletzt lebte:
……………………………………………………………………………………………………………
Das Pflegeverhältnis besteht seit dem ………………………………………………………………
Es handelt sich um ein (bitte zutreffendes ankreuzen):
O Pflegeverhältnis gem. § 27 i.V.m. § 33 SGB VIII (Hilfe zur Erziehung)
O Pflegeverhältnis gem. § 44 SGB VIII (Erlaubnis zur Vollzeitpflege)
O privatrechtliches Pflegeverhältnis (Verwandtschaftsgrad zum Kind ………………..)
Zuständiger Sachbearbeiter des Allgemeinen sozialen Dienstes: ……………………………….
Zuständiger Sachbearbeiter des Pflegekinderdienstes: …………………………………………...
………………………………….
Datum
……………………………………………………….
Unterschrift des Antragstellers
Erklärung des / der Personensorgeberechtigten:
Name, Anschrift bzw. Institution des / der Personensorgeberechtigten:
……………………………………..……………………………………………………………
Ich / wir als Personensorgeberechtigte/r des o.g. Kindes
erkläre/n, dass ich / wir mit der Betreuung des Kindes in einer Kindertageseinrichtung bzw. in
einer Kindertagespflegestelle, wie von den Pflegeeltern beantragt, einverstanden bin / sind.
Dieses Einverständnis schließt notwendige Änderungen im Betreuungsverhältnis, die sich
auf Grund der familiären Situation in der Pflegefamilie ergeben können, ein.
………………………………….
Datum
……………………………………………………….
Unterschrift des / der Personensorgeberechtigten
Stand: 26.04.2011
Hinweise zum Antrag zur Bedarfsstellung:
Gemäß Kindertagesstättengesetz (Kita-Gesetz) des Landes Brandenburg haben Kinder vom
vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Versetzung in die 5. Schuljahrgangsstufe einen gesetzlichen
Rechtsanspruch auf Erziehung, Bildung, Betreuung und Versorgung in Kindertagesstätten mit einer
Mindestbetreuungszeit von durchschnittlich täglich 6 Stunden im Vorschulalter und täglich 4 Stunden
im Grundschulalter. In diesen Fällen ist kein Antrag zur Bedarfsfeststellung nötig.
Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr und Kinder der fünften und sechsten Schuljahrgangsstufe
haben einen bedingten Rechtsanspruch, wenn die konkrete familiäre Situation Tagesbetreuung
erforderlich macht. Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Versetzung in die fünfte
Schuljahrgangsstufe haben einen bedingten Rechtsanspruch für längere Betreuungszeit als 6 bzw. 4
Stunden, wenn diese sich aus der konkreten familiären Situation heraus ergeben. Der Antrag auf
Bedarfsfeststellung ist zu stellen.
Diesen reichen Sie beim Jugendamt des Landkreises Oder-Spree, Breitscheidstr. 7, Haus B, 15848
Beeskow ein und fügen alle erforderlichen Unterlagen bei, auf die im Antrag hingewiesen wird, insbesondere:
•
•
•
•
Nachweise über Erwerbstätigkeit (einschließlich Arbeitsort, tägliche Arbeitszeit und Wegezeit)
oder häusliche Abwesenheit wegen Erwerbssuche bzw. berufliche Fortbildung/Ausbildung u. a.
(Anlage 1)
Bei Teilzeit- oder Geringfügigkeitsbeschäftigung ist der Arbeitsvertrag als Nachweis
beizufügen, für geringfügig Beschäftigte ist die Meldung zur Sozialversicherung vorzulegen.
Selbstständige und Freiberufler legen die entsprechende Nachweise (Gewerbeanmeldung,
Steuernummer des Finanzamtes, Zulassung Ärztekammer o. ä.) vor.
Nur bei Erstantrag: Geeigneter Nachweis über das Alter des Kindes zum Beispiel: Kopie der
Geburtsurkunde, Kopie des Kinderausweises
Erläuterung zu:
•
•
•
•
*
Ausbildungsvertrag oder Studienbescheinigung oder ähnlicher geeigneter Nachweis ist
beizulegen
** entsprechender Nachweis (z. B. Umschulungsvertrag o.ä.) ist vorzulegen
*** Stellungnahme des Trägers der Kita (Anlage 3) und Nachweis der häuslichen
Abwesenheit
zur Erwerbssuche sind einzureichen
**** Ergänzende Angaben zu Kindern in Pflegefamilien (Anlage 4)
Antragsstellung:
Der Antrag ist etwa 6-8 Wochen vor Betreuungsbeginn beim Jugendamt des Landkreis OderSpree einzureichen.
•
•
Bitte beachten Sie, dass vor Beginn einer neuen Altersstufe (3.Geburtstag, 1. Klasse, 5.
Klasse) ein weiterführender Antrag ( Folgeantrag) notwendig ist.
Veränderungen während des Bewilligungszeitraumes sind gem. § 60 Erstes Buch
Sozialgesetzbuch (SGB I) unverzüglich schriftlich (innerhalb von 14 Tagen ab Veränderung)
mitzuteilen (z. B. Arbeitslosigkeit, Beginn / Ende Mutterschutz, Beginn Elternzeit, Beginn/ Ende
Ausbildung, Praktika, Arbeitszeitveränderungen, Veränderungen in der familiären Situation
(Eheschließung, Geburt eines Kindes etc.)
Ihre Angaben sind aufgrund der Vorschriften der §§ 61 ff. des Achten Buches des Sozialgesetzbuches sowie des § 1 Abs. 2 und 3 des Kindertagesstättengesetzes für die Entscheidung über Ihren Antrag
erforderlich.
Antragsformulare und eine Übersicht der Kita´s und Tagespflegestellen im Landkreis- Oder-Spree
finden Sie im Internet unter www.l-os.de / Bürgerservice / Aufgaben der Ämter / Jugend und Familie /
Kindertagesbetreuung.
Stand: 26. Mai 2011