Info-Mappe Ausgabe 2-3 - fluglaerm

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Info-Mappe Ausgabe 2-3 - fluglaerm
www.fluglaerm-fuenfseenland.de
Stand: Mai 2009
Ausgabe 2.3
Informationsmappe
Sonderflughafen Oberpfaffenhofen
1. Grundsätzliches (Seite 2)
2. Örtliche Einordnung des Sonderflughafens (Seite 5)
3. LEP und EDMO-Anträge (Seite 10)
4. Prognosen der Flugbewegungen (Seite 23)
5. Flugrouten über das Fünfseenland (Seite 30)
6. Schalltechnische Lärmgutachten (Seite 38)
7. Schaffung und Gefährdung von Arbeitsplätzen (Seite 45)
8. Wertminderung der Immobilien (Seite 51)
9. Gesundheitsgefährdungen durch Lärm und Schadstoffe (Seite 55)
10. Resumee (Seite 62)
Seite: 1
Herausgegeben vom Fluglärm e.V.
Sitz in Gilching:
1. Vorsitzender Rudolf Ulrich
Hörlholzweg 16, 82205 Gilching
Position des Fluglärm e.V. zum Sonderflughafen
Ausgabe 2.3
Stand: Mai 2009
Wir befürworten den Erhalt des Sonderflughafens Oberpfaffenhofen als Werks- und
Forschungsflughafen für Unternehmen zur Produktion und Wartung von Flugzeugen
sowie für wissenschaftliche Institutionen der Luft- und Raumfahrt.
Die Sicherung der vorhandenen sowie die Schaffung hochwertiger und dauerhafter
Arbeitsplätze ist auch unser Anliegen. Die damit verbundenen Flugbewegungen werden
von uns akzeptiert, soweit sie im Rahmen der ursprünglichen Betriebsgenehmigung vor
dem 23.07.2008 stattfinden.
Wir sind jedoch gegen jegliche Nutzung des Flughafens für den Geschäftsreiseflugverkehr und den Taxiluft- und Hubschrauberverkehr.
Die Kontingentierung der jährlichen Flugbewegungen ist kein akzeptabler Weg, denn es
gibt keine Möglichkeit, die Einhaltung etwaiger Limitierungszusagen dauerhaft zu
erzwingen. Die Luftfahrt ist eine Wachstumsbranche; dies gilt insbesondere für den
Geschäftsreiseflugverkehr. Die Entwicklung deutscher Flughäfen zeigt das hohe Risiko,
dass ursprüngliche Begrenzungen und Zusagen im Laufe der Zeit dem Zwang des
Faktischen (d.h. des Marktes) zum Opfer fallen. Den Preis zahlen Umwelt und Menschen.
Hierfür sind uns das Erholungsgebiet Fünfseenland und die Heimat von über 100.000
Einwohnern zu wertvoll.
Seite: 2
Quelle: Fluglärm e.V.
Argumente gegen die Nutzungsausweitung
Ausgabe 2.3
Stand: Mai 2009
Warum wir gegen den Ausbau des Sonderflughafens Oberpfaffenhofen
zu einem Flughafen für den Geschäftsreiseflugverkehr sind :
1. weil die Lärmbelastung in den Flughafen-benachbarten Gemeinden teilweise
um mehr als 8 dB ansteigen wird (Lärmkontingent erheblich überschritten),
2. weil in der Einflug- und Ausflugschneise des Flughafens mehrere Schulen,
Kindergärten, Altenheime und Krankenhäuser liegen,
3. weil der Flughafen über einer der größten Tiefgrundwasserströme Bayerns
liegt, für den eine Wasserschutzzone III B ausgewiesen werden soll,
4. weil der vermehrte Flugverkehr zu einer erheblichen Erhöhung der bereits jetzt
bestehenden Feinstaubbelastung führt (Grenzwert mehrfach überschritten),
5. weil die Immobilienwerte bis zu 30 % fallen werden; eine Hochrechnung für
das gesamte Fünfseenland kommt auf Gesamtverluste von 1/ 2 Milliarde Euro,
6. weil durch den Geschäftsreiseflugverkehr kaum Arbeitplätze geschaffen
werden, stattdessen langfristig mit einem beachtlichen Verlust an
Arbeitsplätzen in der Tourismusbranche des Fünfseenlandes zu rechnen ist.
Seite: 3
Quelle: Fluglärm e.V.
Ideelle Schutzgemeinschaft Fünfseenland
Stand: Oktober 2008
Ausgabe 2.3
Die 5 Kommunen Germering, Gilching, Weßling, Seefeld, Herrsching *)
und 23 Ortsverbände der Parteien in diesen Gemeinden
sowie 7 Bürgerinitiativen und Vereine
Siedlervereinigung
UnterpfaffenhofenGermering
Interessengemeinschaft
Gartenstadt Gräfelfing
Seefelder gegen
Flughafenerweiterung
und über 11.000 Bürger sagten mit ihren Einwendungen
NEIN zur beantragten Zulassung des Sonderflughafens Oberpfaffenhofen
für den Geschäftsreiseflugverkehr.
*) Die Gemeinden des Fünfseenlandes und die Stadt Germering beabsichtigen
eine „Schutzgemeinschaft Fünfseenland e.V.“ zu gründen.
Seite: 4
Quelle: Fluglärm e.V.
Ausgabe 2.3
Örtliche Einordnung des
Sonderflughafens Oberpfaffenhofen
Besiedelung in den Jahren 1943 und 2006
Derzeitige Bebauung auf dem Flughafen
Geplante zusätzliche Bebauung durch die EDMO
Abstände der benachbarten Siedlungen zur Landebahn
Seite: 5
Besiedelung in den Jahren 1943 und 2006
Stand: Mai 2009
Ausgabe 2.3
Länge der Landebahn:
800 m
Nächstes Haus
Oberpfaffenhofen 1,5 km
Neugilching
930 m
Seite: 6
Länge der Landebahn:
2286m
Nächstes Haus
Oberpfaffenhofen 220 m
Neugilching
450 m
Luftbild; © Landesamt für Vermessung und
Geoinformation Bayern, Nr. 2556/07
Derzeitige Bebauung
Stand: Oktober 2008
Ausgabe 2.3
Neugilching
Bebauung September 2006:
Geschossfläche 199.000 qm
Oberpfaffenhofen
Seite: 7
Luftbild; © Landesamt für Vermessung und
Geoinformation Bayern, Nr. 2556/07
Geplante Zusatz-Bebauung durch die EDMO
Stand: Mai 2009
Ausgabe 2.3
Planfeststellungsbeschluss:
Geschossfläche 547.000 qm,
16 Taxiways (Rollbahnen),
23 Flugzeugstellplätze
Neugilching
(Geschossfläche bisher 199.000 qm)
Oberpfaffenhofen
Seite: 8
Luftbild; © Landesamt für Vermessung und
Geoinformation Bayern, Nr. 2556/07
Abstände der Wohngebiete zur Landebahn
Stand: Mai 2009
Ausgabe 2.3
Weßling und Gilching weniger
als 1 km (teilweise nur 220m)
von der Landebahn entfernt
Zum Vergleich:
München-Riem (alter Flughafen)
Siedlungen sind mind. 1 km entfernt
Rote Kreise entsprechen einem Durchmesser von 1 km
Seite: 9
Quelle: Dipl. Ing. Thomas Möller
Ausgabe 2.3
LEP und EDMO-Anträge
Flughafen-Nutzungsänderungen seit 1936
Warum Oberpfaffenhofen als Entlastung von München MUC ?
Strategie der Bayerischen Staatsregierung
Ziel und Begründungen im Landesentwicklungsprogramm (LEP)
Eckpunkte des EDMO-Antrags sowie des Änderungsantrags
Bescheid des Luftamts Südbayern
Die Salamitaktik der EDMO Flugbetrieb GmbH
Gesellschaftsstruktur der EDMO Flugbetrieb GmbH
Änderungsentwurf des LEP vom 09.12.2008
Seite: 10
Flughafen-Nutzungsänderungen seit 1936
Stand: Mai 2009
Ausgabe 2.3
Der Sonderflughafen Oberpfaffenhofen
und die Besiedlung der Nachbargemeinden Gilching, Weßling, Seefeld
Jahr
Einwohner
1936
5.300
1. Luftrechtliche Genehmigung
Gründung des Flughafens
definiert:
Dornier
mit Reparaturwerft
1971
17.300
2. Luftrechtliche Genehmigung
Grundlage für bisherige Anlage
definiert:
Dornier, DFVLR,
Verteidigung, Luftsport
2002
30.200
Gravierende Änderungsgenehmigung, keine Anhörung der Bürger
nicht definiert: Luftfahrt-affine Betriebe,
2004
30.500
Planfeststellungsbeschluss
des Luftamts Südbayern
Neugestaltung des Flughafens,
Taxiways, dreifache Geschossflächen
Antrag auf Betriebserweiterung
nicht definiert:Geschäftsreiseflugverkehr
2006
30.700
Rechtlicher Vorgang
Mo-Fr 7.00 bis 21.00 Uhr, Sa 8.00 bis 21.00 Uhr,
So 9.00 bis 21.00 Uhr, bei Verspätung 22.00 Uhr
Bescheid des Luftamts Süd
2008
Seite: 11
31.000
Mo-Fr 7.00 bis 21.00 Uhr, Sa 8.00 bis 21.00 Uhr,
bei Verspätung 22.00 Uhr (Genehmigung EDMO)
So/Fe begrenzt auf 200 Flugbew./Jahr,
Nutzerkreis
Art und Anzahl uneingeschränkt
2 bis 50 Tonnen für Geschäftsreiseflugzeuge;
Hubschrauber- (bis 5 t) und Taxiluftverkehr
nicht definiert:Geschäftsreiseflugverkehr
2 bis 25 t; Hubschrauber- und Taxiluftverkehr,
ausgenommen mehrere Flugzeugmuster bis 45 t
Quelle: Fluglärm e.V.
Gefahr vom Verkehrsflughafen München (MUC)
Stand: Mai 2009
Ausgabe 2.3
Der Verkehrsflughafen München hat Kapazitätsprobleme:
Die Kapazitätsgrenze wird spätestens 2009 erreicht.
Weiteres Wachstum des Flughafens ist nur mit der 3. Start- und
Landebahn möglich.
Genehmigung und Bau der 3. Start- / Landebahn ist ungewiss,
daher ist ab 2009 zur Abwicklung des Luftverkehrs die Auslagerung
von mind. 30.000 Flugbewegungen pro Jahr auf andere Flughäfen in
der Region München erforderlich.
Entlastungsventil Oberpfaffenhofen !!
Seite: 12
Quelle: Dipl. Ing. Thomas Möller
Warum gerade Oberpfaffenhofen?
Stand: Mai 2009
Ausgabe 2.3
Oberpfaffenhofen - Der "geeignete" Ausweichflughafen
Der Sonderflughafen ist bereits heute technisch für den Betrieb eines
Verkehrsflughafens geeignet (Landebahn 2.286 m lang).
Genehmigter Plan für den Ausbau der Flugplatzanlage zur
Steigerung der Flughafenkapazität vorhanden (Planfeststellung).
3-fache Steigerung der Nutzfläche auf 546.977 m2 Geschossflächen für Hallen genehmigt (zur Abfertigung von Luftfracht und
Passagieren sowie für die Flugzeugwartung vorgesehen).
Optimale Anbindung an München mit Flughafen-S-Bahn und Autobahn.
Der Flugplatzeigentümer EADS Real Estate will das Gelände
bestmöglich „verwerten“.
Start-, Lande- und Rollbahnen des Flugplatzes haben nach dem
Ausbau (entspr. Planfeststellungsbeschluss) eine technische Kapazität
wie ehemals München-Riem von weit über 100.000 Flugbewegungen.
Seite: 13
Quelle: Dipl. Ing. Thomas Möller, Dipl. Ing. Manfred Burghardt
Die Strategie der bisherigen Bayer. Staatsregierung …
Stand: Oktober 2008
Ausgabe 2.3
… in Zusammenarbeit mit dem Flughafenbetreiber EDMO
1. Das Landesentwicklungsprogramm (LEP 2006) stellt in Umgehung eines
Planfeststellungsverfahrens das „öffentliche Interesse“ zur
Durchführung des öffentlichen Geschäftsreiseflugverkehrs fest.
Ziel
2. Bedarfsgerechter Ausbau des Sonderflughafens Oberpfaffenhofen
und dessen Nutzung durch den allgemeinen Geschäftsreiseflugverkehr.
Und was kommt dann?
Konsequenz
Der Sonderflughafen wird Business Airport
zur Entlastung von München (MUC)
Seite: 14
Quelle: Dipl. Ing. Thomas Möller, Dipl. Ing. Manfred Burghardt
Knackpunkt LEP (Landesentwicklungsprogramm)
Stand: Oktober 2008
Ausgabe 2.3
Ziel des LEP (= Rechtsverordnung):
... Der Sonderflughafen Oberpfaffenhofen soll in seinem Bestand gesichert
werden. Die Möglichkeiten für einen bedarfsgerechten Ausbau und für seine
Nutzung durch den Geschäftsreiseflugverkehr sollen offen gehalten
werden ...
Begründung im LEP 2005 (Entwurf):
... Durch die Aufnahme von Luftverkehr zur Instandhaltung von Luftfahrzeugen
sowie für den qualifizierten Geschäftsreiseflugverkehr entlastet der
Sonderflughafen Oberpfaffenhofen im unmittelbaren öffentlichen Interesse
den Verkehrsflughafen München ...
Begründung im LEP 2006 (Landtagsbeschluss):
… Darüberhinaus liegt die Aufnahme von Luftverkehr begrenzt auf Flüge zur
Instandhaltung von Luftfahrzeugen sowie auf qualifizierten Geschäftreiseflugverkehr im unmittelbaren öffentlichen Interesse.
Begründung im LEP 2005 und 2006:
... Der Sonderflughafen Oberpfaffenhofen ist durch andere zivile
Flughafenstandorte insbesondere aus Kapazitätsgründen nicht ersetzbar ...
Seite: 15
Quelle: Dipl. Ing. Thomas Möller, Dipl. Ing. Manfred Burghardt
EDMO-Antrag vom 10.8.2006
Stand: August 2006
Ausgabe 2.3
Die wesentlichen Punkte des EDMO-Antrags sind folgende:
1.
An allen Wochentagen erweiterte Betriebszeiten (auch am Samstagnachmittag und
Sonntag) Mo – Fr 7.00 - 21.00, Sa 8.00 - 21.00, So 9.00 - 21.00, bei Verspätungen bis
22.00, d.h. auch Flugverkehr an Feiertagen (z.B. Weihnachten, Ostern, Pfingsten etc.).
2.
Bisherige Beschränkungen für Flugverkehr nach 19.00 Uhr (Typen- und Mengeneinschränkung) sind aufgehoben, d.h. es sind damit auch abends beliebig viele
Flugbewegungen erlaubt.
3.
Die Prognose der EDMO für 2016 geht von 33.000 Flugbewegungen im Jahr aus,
d.h. gegenüber dem Jahr 2000 ein 20-facher Anstieg der Flugbewegungen mit
Düsenjets und in den Hauptverkehrszeiten Starts und Landungen im 4-Minuten-Takt.
4.
Erweiterter Nutzerkreis: allgemeiner Geschäftsreiseverkehr, (kommerzieller) Taxiluftverkehr, Hubschrauberverkehr, Flugzeuge bis 50 t (d.h. Flugzeuge mit bis zu
112 Passagieren, die genauso laut sind, wie größere Boeing- und Airbus-Flugzeuge).
5.
Bereits jetzt wird eine Verlagerung von 50% des gesamten Luftverkehrs mit
Businessjets vom Flughafen München (MUC) nach Oberpfaffenhofen erwartet.
Die im Antrag formulierte maximale Flugzeuggröße lässt die Verlagerung von
zusätzlichem Flugverkehr zu.
Seite: 16
Quelle: Dipl. Ing. Manfred Burghardt
EDMO-Änderungsantrag vom 30.11.2007
Stand: Mai 2009
Ausgabe 2.3
Teilrücknahme zum ursprünglichen EDMO-Antrag vom 10.8.2006:
1.
Reduzierung der Flugzeuggröße von 50 t auf 25 t Startmasse
für Geschäftsverkehrsflugzeuge;
ausgenommen sind davon Flugzeuge der Typen *)
Gulfstream G550 (41,3 t), G500 (38,6 t), Falcon 7X (31,4 t),
Global XRS (44,5 t) und Global 500 (39,8 t).
2.
Kein Hubschrauberverkehr im Geschäftsreiseflugverkehr
an Sonn- und Feiertagen (nicht im sonstigen Flugverkehr).
3.
Zusätzliche und veränderte Flugrouten über das Fünfseenland.
Da im Tonnage-Bereich von 50 t bis 25 t keine anderen Flugzeugtypen als die von der
Teilrücknahme ausgenommenen Typen erwartet werden, bedeutete diese Teilrücknahme
faktisch keine Verbesserung gegenüber dem ursprünglichen EDMO-Antrag.
*) Die ausgenommenen Flugzeuge von über 25 t sind Langstreckenflugzeuge
mit einer Reichweite von bis zu 12.500 km.
Es fliegt nicht ein einziges Flugzeug weniger !
Seite: 17
Quelle: EDMO Flugbetrieb GmbH
Bescheid des Luftamts Südbayern vom 23.07.2008
Stand: Mai 2009
Ausgabe 2.3
Mit dem Bescheid des Luftamts Südbayern zum EDMO-Antrag wurde genehmigt :
Geschäftsreiseflugzeuge (inkl. Taxiluftverkehr) von 2 t bis 25 t Startgewicht;
zusätzlich sind folgende Flugzeugmuster mit über 25 t erlaubt:
Gulfstream G550 (41,3 t), G500 (38,6 t), Falcon 7X (31,4 t), dies sind Langstreckenflugzeuge
Global XRS (44,5 t) und Global 500 (39,8 t).
mit einer Reichweite bis 12.500 km
Hubschrauber im Streckenluftverkehr bis 5 t Startgewicht
Kontingentierung des Geschäftsreiseflugverkehrs auf 9.725 Flugbewegungen/Jahr
Erweiterte Betriebszeiten:
Mo bis Fr 7:00 - 21:00, Sa 8:00 - 21:00, So/Fe 9:00 - 21:00 (200 Flüge/Jahr)
bei Verspätungen bis 22:00 ( Genehmigung allein durch EDMO)
Fazit: Das Luftamt Süd hat dem Antrag der EDMO auf Nutzungserweiterung des Sonderflughafens
Oberpfaffenhofen – bis auf die Einschränkung des Sonntagsverkehrs - in vollem Umfang entsprochen;
bei der Kontingentierung ist das Luftamt Süd sogar über die von der EDMO aufgestellte Prognose
für das Jahr 2016 noch hinausgegangen, statt prognostizierten 7.833 Flugbewegungen sind jetzt
(erst einmal) 9.725 Flugbewegungen allein für den Geschäftsreiseflugverkehr genehmigt worden.
Eine Gesamt-Kontingentierung wurde ausdrücklich ausgeschlossen, d.h. außerhalb des
Geschäftsreiseflugverkehrs können auf dem Sonderflughafen beliebig viele Flugzeuge landen.
Nachfrage beim Luftamt Süd am 05.08.2008: Nach verwaltungsrechtlichen Grundsätzen gilt diese Regelung soweit
und solange, bis sie ihre Wirksamkeit, z. B. durch Aufhebung, wieder verliert. Gegenwärtig ist eine Aufhebung oder
anderweitige Änderung weder beantragt noch beabsichtigt.
Seite: 18
Quelle: Luftamt Südbayern
„Voreingenommenheit“ des Bescheides (einige Beispiele)
Stand: Mai 2009
Täuschung:
Ignoranz:
Juristische
Trickserei:
Ausgabe 2.3
Im Planfeststellungbeschluss zum ersten EDMO-Antrag auf Ausbau des Flughafens steht :
„(dass) dieser Planfeststellungsbeschluss … keine Erweiterung des bereits zulässigen
Nutzerkreises … beinhaltet. Also drängt sich in diesem Verfahren ein Abwägungsbedarf
im Hinblick auf einen hypothetischen Antrag in dieser Richtung nicht auf.“
Im Bescheid des Luftamts Süd zum zweiten EDMO-Antrag auf Nutzungerweiterung steht :
„Der Antrag bezieht sich nur auf eine flugbetriebliche Erweiterung, nicht auf eine
Änderung der Flughafenanlage.“
Im Bescheid des Luftamts Süd wird statuiert:
„… Lärmgutachten von Steger & Piening sowie von Schwartzenberger und Burkhart ...,
die zwar teilweise zu anderen Ergebnissen kommen als der TÜV Süd, allerdings ohne
die Richtigkeit des TÜV-Gutachtens erschüttern zu können.“
obwohl in den genannten Lärmgutachten festgestellt wurde:
„Das von der EDMO vorgelegte schalltechnische Gutachten ist völlig unzureichend,
die Geräuschbelastung im Umfeld des Sonderflughafens beurteilen zu wollen.“
EDMO-Angabe zum prognostizierten Umfang des qualifizierten Geschäftsreiseflugverkehrs:
beim Lärmgutachter Schwartzenberger & Burkhart
7.833 Flugbewegungen in 2016
beim Luftamt Süd
10.778 Flugbewegungen in 2016
Seite: 19
Anmerkung: bei einer Lärmberechnung führen niedrige Zahlenangaben zu niedrigen Lärmwerten,
bei einer Kontingentierung sind höhere Zahlenangaben für die EDMO „zielführender“.
Quelle: Planfeststellungsbeschluss, Bescheid Luftamt Süd, Lärmgutachten
Die „Salamitaktik“ der EDMO Flugbetrieb GmbH
Stand: Mai 2009
Ausgabe 2.3
1. Schritt
02.12.2002
Kurzfristige Genehmigung des EDMO-Antrags auf Nutzungserweiterung
für beliebige Luftfahrt-affine Betriebe (bisher nur Dornier, DLR, Verteidigung)
2. Schritt
28.01.2003
EDMO stellt den Antrag auf Planfeststellung für den Aus- und Umbau des
Sonderflughafens Oberpfaffenhofen mit ausdrücklichem Hinweis, dass
keine Nutzungserweiterung d.h. kein zusätzlicher Flugbetrieb geplant ist.
3. Schritt
13.04.2004
Verabschiedung des Planfeststellungsbeschluss durch das Luftamt Süd;
Klagen gegen den Beschluss wurden vom VGH abgelehnt, da keine
Nutzungserweiterung vorliegt und somit kein vermehrter Lärm auftritt.
4. Schritt
06.07.2006
Absegnung der EDMO-Interessen im LEP durch den Bayer. Landtag mit
Hinweis, dass der Sonderflughafen Oberpfaffenhofen „bedarfsgerecht“
für den Geschäftsreiseverkehr ausgebaut werden soll.
5. Schritt
10.08.2006
EDMO stellt einen neuen Antrag - jetzt auf Nutzungserweiterung des
Flughafens durch Übernahme des öffentlichen Geschäftsreiseflugverkehrs vom Flughafen München MUC mit vorgeschobenen
Argumenten, wie der Schaffung von 1.800 Arbeitsplätzen und der
Drohung mit Schließung des Flughafens.
23.07.2008
Diesen Antrag genehmigt das Luftamt Südbayern fast im vollen Umfang.
?
Wird nun der Flughafen an einen Finanzinvestor verkauft und zu einem
Business Airport ausgebaut?
6. Schritt
Seite: 20
Quelle: Dipl. Ing. Manfred Burghardt
Gesellschafter der EDMO
Stand: Oktober 2008
Ausgabe 2.3
EADS Real Estate GmbH (HRB 118233)
Gegenstand: „Erbringung von grundstücksbezogenen Geschäftsbesorgungen jeder Art
… auch Dienstleistungen wie Makler-, Vermittlungs- und Verwaltungsdienste“
EADS Real Estate Dornier Grundstücke GmbH & Co. KG (HRA 84010)
Gegenstand: „Verwaltung … gewerbsmäßige Vermietung und Verpachtung …
sämtlicher bisher von der Dornier GmbH gehaltenen Liegenschaften … in
Oberpfaffenhofen, Neuaubing, Friedrichshafen/Immenstaad, FN/Löwental“
Treuhänder: RA Dr. Heinrich Rodewig (HRB 158784)
in Personalunion Geschäftsführer der EDMO GmbH und der TK Consult GmbH
EDMO-Flugbetrieb GmbH (HRB 144377) = Mieter des Flughafens Oberpfaffenhofen
Gegenstand: „Erlangen der luftrechtlichen Genehmigung
und Betrieb des Sonderflughafens Oberpfaffenhofen“,
bisheriger Geschäftsführer Edwin Grabherr
vormals im
Bayer. Wirtschaftsministerium und zuständig für das Luftamt Südbayern
Seite: 21
(
Sept. 2008),
Stammeinlage:
Eigenkapital:
Jahresüberschuss 2006:
€ 25.000
€ 140.241
€ 33.127
Quelle: Dipl. Ing. Lennert, Fluglärm e.V.
Änderungsentwurf des LEP vom 09.12.2008
Stand: Mai 2009
Ausgabe 2.3
Bisherige Formulierung des Zieles B V 1.6.5 im LEP:
Der Sonderflughafen Oberpfaffenhofen soll in seinem Bestand gesichert werden. Die Möglichkeiten
für einen bedarfsgerechten Ausbau und für seine Nutzung durch den Geschäftsreiseflugverkehr
sollen offen gehalten werden.
Auszug aus der CSU/FDP-Koalitionsvereinbarung vom Oktober 2008:
Sicherung von Status und Bestand des Werks- und Forschungsflughafens Oberpfaffenhofen;
im Übrigen wird im Landesentwicklungsprogramm (LEP) Satz 2 im Ziel B V 1.6.5 gestrichen.
Vermerk im vorgelegten LEP-Änderungsentwurf des Bayer. Ministerrats vom 09.12.2008:
In Ziel B V 1.6.5 wird der Satz 2 gestrichen.
Es bleibt völlig offen, was unter dem zu sichernden „Bestand“ zu verstehen ist –
Bestand ohne den Geschäftsreiseflugverkehr oder Bestand inklusiv des vom
Luftamt genehmigten Geschäftsreiseflugverkehrs ?
Deshalb muss das Ziel 1.6.5 präzisiert werden:
Der Sonderflughafen Oberpfaffenhofen soll in seinem Bestand
als Werks- und Forschungsflughafen gesichert werden.
Der Geschäftsreiseflugverkehr ist abzulehnen.
Seite: 22
Quelle: Fluglärm e.V.
Ausgabe 2.3
Prognosen der Flugbewegungen
Entwicklung und Aufteilung der Flugbewegungen
Flugbewegungen nach der EDMO-Prognose
Limitierung der Anzahl von Flugbewegungen
Erwartetes Wachstum der Privat- und Geschäftsflieger
Very Light Jets – Zukunft der Geschäftsflieger
Seite: 23
Aufteilung der Flugbewegungen
Stand: Oktober 2008
Ausgabe 2.3
Betrieb bisher
Jahr
Sport
Standortbetriebe
ohne Sport
Gesamt
mit Sport
1993
8098
4610
4610
12708
2000
17023
5451
533
5984
23007
2003
11434
2429
776
830
4035
15469
2004
9002
2271
585
1056
3912
12914
2005
7400
2301
638
1198
4137
4536
11537
15127
DLR
EDMO
Flugbetrieb
Mittelwerte
10591
Betrieb zukünftig
Jahr
Sport
Standortbetriebe
DLR
EDMO
Flugbetrieb
2006
2007
2008
2009
2010
….
2016
7500
7500
7500
8000
8000
3565
4160
4414
4652
5021
573
558
558
579
579
1390
1508
1628
1758
1890
2193
2820
3447
4074
10000
5964
579
2945
7833
Seite: 24
Geschäftsflieger
weitere
Betriebe
1500
2000
3000
3400
Lieferung
von Waren ohne Sport
100
100
6000
200
Zunahmefaktor
Geräuschzunahme
Gesamt
mit Sport
5528
9919
11420
13536
15064
13028
17419
18920
21536
23064
23521
5,2
8 dB
33521
Quelle: EDMO GmbH, Dipl. Ing. Gerhard Steger
Flugbewegungen nach der EDMO-Prognose
Stand: Mai 2009
Ausgabe 2.3
11000
1 1/3
11000
Gleichverteilung
33.000 Flugbewegungen / Jahr
5500
2/
3
5500
(Schätzung der EDMO, kann aber mehr werden)
1833
1833
1834
3666
3667
3667
3667
3667
3666
1834
1833
1833
Jan
Febr
März
April
Mai
Juni
Juli
Aug
Sept
Okt
Nov
Dez
846 Flugbewegungen / Woche
1 1/5
Anmerkung:
Eine exakte zeitliche Verteilung der
Flugdichte kann natürlich heute noch
nicht für einen künftigen Geschäftsreiseflughafen Oberpfaffenhofen angegeben werden. Dass es allerdings
zeitliche Konzentrationen der Flugbewegungen auf sechs Monate, auf
die Werktage einer Woche und auf
bestimmte Tagesstunden gibt, zeigt
die Erfahrung an anderen Flughäfen.
145
145
Mo
Di
145
Mi
Gleichverteilung
145
145
61
Do
Fr
Sa
1/
2
61
So
Annahme:
Die jährlichen Flugbewegungen
konzentrieren sich auf
26 verkehrsreiche Wochen
im Jahr (Aussage der EDMO)
Annahme:
Die wöchentlichen Flugbewegungen
konzentrieren sich auf die Werktage der
Woche, d.h. samtags, sonn- und feiertags
nur die Hälfte bei Gleichverteilung
145 Flugbewegungen / Tag
Gleichverteilung
5
700
12,5
15
900
15
1100
15
5
5
1300
15
1500
15
15
12,5
1700
5
5
1900
5
Annahme:
Die täglichen Flugbewegungen
konzentrieren sich auf die arbeitsintensiven Stunden, d.h. frühmorgens
mittags und spätabends nur die
Hälfte bei Gleichverteilung
2100
bei Verspätung bis 2200
Fazit: In der Hauptverkehrszeit treten Flugbewegungen im 4-Minuten-Takt auf
Seite: 25
Quelle: Dipl. Ing. Manfred Burghardt
Prognosen zur Anzahl der Flugbewegungen
Stand: Mai 2009
Ausgabe 2.3
Anzahl Flugbewegungen im Jahr
Prognose des Marktes
60.000
50.000
Szenario 3
Großflughafen
?
Szenario 2
42.137
?
Szenario 1
33.521
EDMO-Prognose
Anmerkung:
Nach § 47 b BlmSchG
werden Flughäfen mit mehr als
50.000 Flugbewegungen/Jahr
als Großflughäfen bezeichnet.
11.600
2006
2016
2026
Szenario 1 EDMO-Prognose:
im Jahr 2016 50%-Übernahme von Münchn MUC, ohne Marktzuwachs
Szenario 2 Burkhart-Gutachten: im Jahr 2016 100%-Übernahme von München MUC, ohne Marktzuwachs
Szenario 3 wie Szenario 1, aber mit prognostiziertem Marktzuwachs von 6 % pro Jahr
Seite: 26
Quellen: EDMO-Prognose, Burkhart-Lärmgutachten, Flughafen Egelsbach
Limitierung der Flugbewegungen ist keine Lösung
Stand: Mai 2009
Ausgabe 2.3
Unter Berücksichtigung der bisherigen „Salami-Taktik“ bei der kontinuierlichen
Ausweitung des Flugbetriebes auf dem Flughafen Oberpfaffenhofen:
bis 2002 Werksflughafen allein für Dornier, Verteidigung, DLR und Flugsport
2002 „klammheimliche“ Nutzungsausweitung auf beliebige sog. luftfahrtaffine Firmen
2004 Planfeststellungsbeschluss zum gesamten Ausbau des Flughafens
2005 LEP will Oberpfaffenhofen für den Geschäftsreiseflugverkehr offen halten
2006 EDMO-Antrag auf Einführung des allgemeinen Geschäftsreiseflugverkehrs
mit Ausweitung der täglichen und wöchentlichen Betriebszeiten
bedeutet der Entscheid des Luftamts Süd mit seiner Kontingentierung der Flugbewegungen
von 9.725 im Jahr nur eine erste Stufe zum Einstieg in einen Quasi-Verkehrsflughafen für
den allgemeinen Geschäftsreiseflugverkehr, der aufgrund des künftigen Marktdrucks durch
einen späteren Antrag auf Anhebung der Limitierung konterkariert werden wird.
Zudem:
Seite: 27
Die Kontingentierung bezieht sich auch nur auf ein spezielles Nutzersegment
(Geschäftsreiseflugverkehr), ansonsten können beliebig viele Flugzeuge der
ansässigen Unternehmungen auf Oberpfaffenhofen landen und starten.
Quelle: Dipl. Ing. Manfred Burghardt
Wachstum des Segments der Privatflieger
Stand: Juli 2007
Ausgabe 2.3
Wachstum des Geschäftsreiseflugverkehrs am Beispiel Netjets Europe,
einem internationalen Betreiber von Privatflugzeugen
und Exklusivpartner der Deutschen Lufthansa
2005
Netjets Europe
2006
Zuwachs
47.700 Flüge
79 Flugzeuge
62.000 Flüge
114 Flugzeuge
+ 30 %
+ 44 %
davon in
Deutschland
6 350 Flüge
9.200 Flüge
+ 45 %
Hersteller von
Business Jets *)
3 580 Flugzeuge
4.042 Flugzeuge
+ 13 %
*) Der Marktführer Bombardier meldete z.B. für das erste Halbjahr 2007 ein Orderplus von 11 %.
Die Privatfliegerei mit Business Jets boomt –
in 10 Jahren rechnet man mit einer Verdoppelung !!
Seite: 28
Quelle: Dr. Jost Hammerschmidt, Dipl. Ing. Manfred Burghardt
Very Light Jets – Zukunft der Geschäftsflieger
Stand: Oktober 2008
Ausgabe 2.3
Neue VLJ-Technologie:
>
>
>
>
>
>
>
>
Jets bereits für 1,8 Mio. Euro
ca. 600 km/h schnell
MTOM unter 5 Tonnen
4 bis 8 Sitzplätze
1 bis 2 Piloten
kein Flugbegleiter nötig
kein Check-In etc. nötig
darf VFR und IFR fliegen
Very Light Jets (VLJ) eignen sich im besonderen Maße für den Taxiluftverkehr, d.h. für den
Ad-hoc-Charter (Bedarfsflug) von Point-to-Point mit geringen Reichweiten und keinen Wartezeiten,
Passagiere zahlen pro Sitzplatz und Flugstunde etwa 500 bis 600 Euro.
Die Europäische Flugsicherung Eurocontrol schätzt, dass je VLJ-Taxi mit mindestens 2 bis 3 Starts
und Landungen (also 4 bis 6 Flugbewegungen) pro Tag zu rechnen ist und dass allein in Europa
bis 2015 pro Jahr 100 Maschinen hinzu kommen werden.
Das Taxiluft-Unternehmen JetBird will bis 2013 seine Flotte auf 100 Jets ausbauen und damit in
Europa zum grössten Anbieter von Air-Taxi-Services werden; OBF soll Standort von JetBird werden.
Sollten bis 2011 nur sechs der 100 JetBird-Maschinen in Oberpfaffenhofen stationiert werden,
würde dies ein Mehr an Flugbewegungen von über 13.000 pro Jahr bedeuten.
Zusammen mit den von der EDMO prognostizierten 22.000 (auf das Jahr 2011 interpoliert)
ergäben sich somit für 2011 bereits mehr als 35.000 Flugbewegungen. Bis 2016 könnte JetBird
schon 16 Jets in OBF haben, dann wären mehr als 68.000 Flugbewegungen zu erwarten.
Seite: 29
Quelle: Dipl.-Ing. Hans-Werner Ruch
Ausgabe 2.3
Flugrouten über das Fünfseenland
Seite: 30
Flugrouten von und nach Oberpfaffenhofen
Flugbetrieb 22 und Flugbetrieb 04
Prozentuale Aufteilung beim Flugbetrieb 22
Überflughöhen für landende Flugzeuge
Überflughöhen für startende Flugzeuge
Flugrouten über das Fünfseenland
(bisherige und beantragte)
Stand: Oktober 2008
Ausgabe 2.3
Flughafen MUC
Aubing
München
Germering
Fürstenfeldbruck
Gilching
Krailing
Gauting
Weßling
Wörthsee
Seefeld
Starnberg
Herrsching
Utting
Tutzing
Diessen
Seeshaupt
Seite: 31
Quelle: Dipl.-Ing. Hans-Werner Ruch
Bisherige und beantragte Flugrouten
Stand: Oktober 2008
Ausgabe 2.3
Flugbetrieb 22 (bei Westwind, ca. 80 %):
IFR-Landeanflug von NO über Germering und Gilching, Start über Oberpfaffenhofen
Abflugrouten:
22 GERET 1C (beantragt)
Oberpfaffenhofen, Seefeld, Tutzing
22 MAH 9C
(Änd.beantragt) Oberpf., Seefeld, Starnberg, Gauting
22 KPT 9C
(unverändert)
Oberpfaffenhofen, Seefeld, Herrsching
Flugbetrieb 04 (bei Ostwind, ca. 20 %):
VFR-Landeanflug von SW über Herrsching, Seefeld, Oberpfaffenhofen oder
von N in einem “circling approach“ über Seefeld, Start über Gilching und Germering
Abflugrouten:
04 GERET 1D
04 MAH 1D
04 KPT 1D
04 MAH 1E
Funkfeuer bzw. Waypoint:
GERET
Geretsried
MAH
Maising
KPT
Kempten
Seite: 32
(beantragt)
(beantragt)
(unverändert)
(unverändert)
Gilching, Gauting
Gilching, Gauting, Herrsching, Dießen
Gilching, Gauting, Herrsching, Dießen
Gilching, Germering, Gröbenzell
IFR = Instrument Flight Rules
VFR = Visiual Flight Rules
ILS = Instrument Landing System
= Fliegen nach Instrumentenregeln
= Fliegen nach Sichtflugregeln
Quelle: TÜV Süd / EDMO
Anflug- und Abflugrouten über das Fünfseenland
Stand: Mai 2009
Ausgabe 2.3
IFR-Anflugrichtung
Die in dieser
Studie von 1988
ermittelten
Flugrouten
gelten heute
immer noch.
Wird der Flughafen Oberpfaffenhofen nicht nach IFR (Instrumentenflugregel) angeflogen,
verlaufen die Anflugs- und Abflugsrichtungen quer über das gesamte Fünfseenland.
Seite: 33
Quelle: Müller-BBM GmbH (29.06.1988)
Prozentuale Verteilung bei Flugbetrieb 22
Stand: Oktober 2008
Ausgabe 2.3
Neugilching
Flugbetrieb 22
Weßling
Gauting
Unering
Seefeld
bei Westwind
100 % der Flugbewegungen:
Landungen über Geisenbrunn,
Starts über Weßling und Seefeld,
davon 60 % Abflug über Starnberg,
20 % Abflug über Tutzing und
20 % Abflug über Herrsching.
Drößling
Starnberg
über Herrsching
Anmerkung:
Der HubschrauberTaxiluftverkehr findet
allerdings in alle mögl.
Richtungen statt, also
über alle Wohngebiete
des Fünfseenlandes.
über Tutzing
Seite: 34
Quelle: EDMO, Dipl.-Ing. Thomas Möller
Überflughöhen für landende Flugzeuge (IFR)
Ausgabe 2.3
Seite: 35
Stand: Mai 2009
Quelle: Dipl. Ing. Thomas Möller
Überflughöhen für startende Flugzeuge
Ausgabe 2.3
Stand: Mai 2009
• Überflughöhen hängen vom Abfluggewicht und der Steigleistung ab
• Niedrigere Überflughöhen können durch die Flugsicherung angeordnet werden
Seite: 36
Quelle: Dipl. Ing. Thomas Möller
Flughöhen über dem Fünfseenland
Stand: Oktober 2008
Ausgabe 2.3
Flughöhen der Linienflugzeuge nach München Erding:
bei Westwind 1870 m über Grund
bei Ostwind 1260 m über Grund
Geschäftsflugzeuge von und nach Oberpfaffenhofen:
bei Westwind (22) Abflug unter 1700 m über Grund
bei Ostwind (04)
Abflug unter 1100 m über Grund
Flugbetrieb 04
Flugbetrieb 22
(Ostwind)
(Westwind)
Seite: 37
Quelle: Dipl.-Ing. Hans-Werner Ruch
Ausgabe 2.3
Schalltechnische Lärmgutachten
Lärm-Pegel und Grenzwerte
„Lärmkeulen“ über benachbarte Wohngebiete
Gutachten Schwartzenberger & Burkhart
Prüfungsgutachten Steger & Piening
Seite: 38
Grenzwerte für Lärmbelastung
Stand: Mai 2009
Ausgabe 2.3
Lärmbegriffe:
Beurteilungspegel:
Lärmdurchschnitt in 16 Stunden (6.00 bis 22.00 Uhr) über den Tag verteilt.
Maximalpegel:
Lärmbelastung, die von einem einzelnen Flugzeug ausgeht.
Lärmwerte nach neuem Fluglärmgesetz:
(Beurteilungspegel bei neu gebauten oder wesentlich ausgebauten Verkehrsflugplätzen)
Im Bereich von Wohnungen:
< 60 dB (nachts < 50 dB )
Im Bereich von Schulen, Kindergärten, Altenheimen, Krankenhäusern:
< 55 dB (nachts < 50dB )
Eine Zunahme um 10 dB bedeutet eine zehnfache Schallintensität und
entspricht in etwa einer Verdoppelung des wahrgenommenen Lärms.
Seite: 39
Quelle: Fluglärm e.V.
Einflugschneise und „Lärmkeule“ über Gilching
Ausgabe 2.3
Seite: 40
Stand: Mai 2009
Quelle: Dipl. Ing. Manfred Burghardt
„Lärmkeule“ über Weßling und Oberpfaffenhofen
Ausgabe 2.3
Seite: 41
Stand: Mai 2009
Quelle: Dipl. Ing. Manfred Burghardt
Derzeitige Dezibel-Fluglärmmessung
Stand: Juli 2006
Ausgabe 2.3
Germering
Neugilching
Geisenbrunn
Argelsried
Weßling
Fluglärm an
Werktagen
Anmerkungen:
> Die Lärmbelastung seitens
der Autobahn A96 ist noch
nicht einbezogen worden.
> Die Lärmbelastung durch
den Marktwachstum des
Geschäftsreiseflugverkehr
von 6 % pro Jahr ist noch
nicht einbezogen worden.
Oberpfaffenhofen
Seefeld
Seite: 42
Quelle: Lärmtechnische Gutachten vom 24.07.2006 TÜV Süd
Schalltechnisches Gutachten Burkhart
(Auszug für Ortsteile von Gilching)
Stand: Mai 2008
Ausgabe 2.3
Berechnete Lärmpegel auf Basis der EDMO-Prognose für 2016 (Szenario 2)
Szenario 2 steht für den Fall der 100%tigen Übernahme der Geschäftsflieger von München Erding
des derzeitigen Standes, also ohne Berücksichtigung der jährlichen Zunahme des
Geschäftsreiseflugverkehrs um ca. 6 % im Jahr.
Mo - Fr
Beurteilungspegel
Fluglärm
Bodenlärm
Maximalpegel
Überschreitungszahlen pro Tag
70 dB
80 dB
85 dB
Neugilching *)
63,9 dB
54,8 dB
64,8 mal
49,6 mal
43,1 mal
Argelsried
59,3 dB
44,6 dB
43,9 mal
43,4 mal
0,4 mal
Geisenbrunn
55,7 dB
27,7 dB
44,6 mal
40,6 mal
*) ohne Lärmanteil von der Autobahn A96
85 dB gilt als Schwelle für mögliche Hörschäden,
Schlafstörungen treten bereits ab 52 dB auf !
Seite: 43
Quelle: Akustikbüro Schwartzenberger und Burkhart
Prüfungsgutachten Steger & Piening
Stand: Mai 2008
Ausgabe 2.3
Kritische Betrachtung des von der EDMO erstellten Lärmgutachtens
Die in dem gerichtlichen Vergleich des bayrischen VGH von 24.11.1998 festgelegte
Berechnungsmethodik wurde völlig ignoriert. Das durch den Vergleich festgelegte
Lärmkontingent wird erheblich überschritten.
Das Gutachten der EDMO ignoriert die sogenannte 100%-Regelung, nach der die
Geräuschimmisionen bei wechselnder Betriebsrichtung nicht miteinander vermischt
werden dürfen.
Die Ruhezeiten wurden im EDMO-Gutachten nicht angemessen berücksichtigt.
Kernaussage von Steger & Piening
In jedem Fall ist das von der EDMO vorgelegte Gutachten für die
schalltechnische Beurteilung so oder so ungeeignet.
Die Geräuschbelastung im Umfeld des Sonderflughafens
Oberpfaffenhofen wird durch das EDMO-Vorhaben in etwa um das
Zehnfache erhöht.
Seite: 44
Quelle: Steger & Piening GmbH Lärmschutzberatung
Ausgabe 2.3
Schaffung und Gefährdung
von Arbeitsplätzen
Angebliche Schaffung von Arbeitsplätzen
Neue Arbeitsplätze auch ohne Geschäftsreiseflugverkehr
Keine Verbesserung der Wirtschaftlichkeit
Geschäftsreiseflugverkehr gefährdet Arbeitsplätze
Bedrohte Arbeitsplätze in der Tourismusbranche
Seite: 45
Angebliche Schaffung neuer Arbeitsplätze
Stand: Juli 2007
Ausgabe 2.3
Herr Warg, Pressesprecher der EDMO:
Nur durch die Zulassung des Geschäftsreiseflugverkehrs
werden 1.800 zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen ! (*)
Flugbewegungen
Flugbewegungen
Arbeitsplätze
Arbeitsplätze
2005
2016
IST
2016
Standortbetriebe
2.301
6.164
750
1.200 (+450)
Neue Betriebe (?)
0
6.000
0
1.200 (+1.200)
638
579
630
630 (0)
Geschäftsreiseflugb.
1.198
0
2.945
7.833
60
Sportflieger
7.400
10.000
0
Gesamt
11.537
33.521 (+189%)
1.440
Funktion
DLR
EDMO-Flugbetrieb
220
(+160)
0
3.250
(+1.810 / +126%)
Die EDMO kann nicht die geringsten Angaben machen,
um welche neuen Betriebe es sich handeln soll !
Seite: 46
(*)
u.a. im Interview in der Abendschau des BR am 12. Mai 2007
Quelle: Verkehrsprognose 2005 – 2016 der EDMO
Neue Arbeitsplätze auch ohne Geschäftsflieger
Stand: Oktober 2008
Ausgabe 2.3
Die meisten der 1.810 prognostizierten Arbeitsplätze können
ohne den Geschäftsreiseflugverkehr geschaffen werden.
Funktion
Zusätzliche Arbeitsplätze
Ohne Geschäftsflieger möglich
450
ja
1.200
ja
0
ja
160 (*)
nein
Standortbetriebe
Zukünftige Betriebe
DLR
Geschäftsreiseflüge
(*) inklusiv Arbeitsplätze für EDMO-Flugbetrieb
Vergleichszahlen:
Flugplatz
Flugbewegungen
Arbeitsplätze für Geschäftsflieger
Egelsbach (bei Frankfurt) a)
80.000
22
Frankfurt am Main
b)
12.000
16
Düsseldorf
b)
11.000
18
40.000
7
Fürstenfeldbruck (urspr. Plan)
Seite: 47
a) Quelle: Geschäftsreiseflughafen FFM, eigene Recherche
b) Quelle: Business Aviation 10/2006
Keine Verbesserung der Wirtschaftlichkeit
(Modellrechnung)
Stand: Oktober 2008
Ausgabe 2.3
160 zusätzliche Arbeitsplätze für zusätzlich
19.384 Flugbewegungen bedeutet:
- Mit Vollgas in die Pleite Einnahmen / Ausgaben
Zusätzliche Flugbewegungen
(siehe Seite 24, ohne Sportflieger):
2005 4.137 Flugbewegungen
2016 23.521 Flugbewegungen
pro Jahr
EUR
Lande/Start-Gebühren
150 Euro (*)
9.692 (= 19.384 : 2)
Löhne und Gehälter (Monat)
2.500 Euro
12 x 2.500 x 160
- 4.800.000
Sozialversicherungen
25 % der Löhne/Gehälter
- 1.200.000
Materialkosten für Betriebsmittel
50 % der Personalkosten
- 3.000.000
Gewinn / Verlust (-)
1.453.800
- 7.546.200
(*) Angabe von Herrn Grabherr, ehemaliger Geschäftsführer der EDMO am 27.03.2006 in Germering.
Ein Break-Even wäre erst mit > 120.000 Flugbewegungen / Jahr erreicht
Selbst bei 250 Euro als Lande/Start-Gebühr und bei Personalkosten von jährlich nur 30.000 Euro je
Mitarbeiter und ohne Materialkosten käme man immer noch auf einen Verlust von fast 2,4 Mio. Euro !
Seite: 48
Quelle: Dipl. Ing. Thomas Möller, Dipl. Ing. Manfred Burghardt
Geschäftsreiseflughafen gefährdet Arbeitsplätze …
Ausgabe 2.3
Stand: Mai 2009
… und mindert die Lebensqualität ín den Anliegergemeinden
Die Verlagerung des Geschäftsreiseflugverkehrs vom Verkehrsflughafen
München nach Oberpfaffenhofen schafft keine neuen Arbeitsplätze, sondern
verlagert sie nur.
High-Tech-Unternehmen suchen Standorte ohne Störungen durch Lärm.
Fluglärm und Schadstoffbelastung mindert die Attraktivität des Fünfseenlands
als Naherholungsgebiet und gefährdet Arbeitsplätze in der Tourismusbranche.
Wohn- und Gewerbegebiete in Geisenbrunn, Argelsried, Neugilching und
Oberpfaffenhofen sind z.T. nur wenige Hundert Meter von der Start- und
Landebahn entfernt.
Starts und Landungen führen unmittelbar über das Gemeindegebiet
von Germering, Gilching, Weßling und Seefeld-Hechendorf mit Kindergärten,
Schulen, Seniorenheimen und Krankenhaus Seefeld.
Das neue Fluglärmgesetz gilt nicht für Sonderflughäfen und schützt damit
nicht die vom Fluglärm betroffenen Bürgerinnen und Bürger.
Seite: 49
Quelle: Dipl. Ing. Thomas Möller, Dipl. Ing. Manfred Burghardt
Wirtschaftsfaktor Tourismus
Stand: Mai 2009
Ausgabe 2.3
Das Fünfseenland wird touristisch als „Landschaft zwischen
München und den Alpen“ bezeichnet.
Das Fünfseenland ist Naherholungsgebiet der Landeshauptstadt
München mit über 1 Million Menschen.
75 % des Fünfseenlandes sind Landschaftsschutzgebiet und soll
Teil eines geplanten Naturparks werden.
Der Tourismus im Fünfseenland umfasst mehr als 2100 Arbeitplätze.
Über 320 Mio. € Umsatz werden im Tourismusbereich im
Fünfseenland erzielt.
Die Kommunen erhalten ca. 3,8 Mio. € Steuereinnahmen.
Der Staat erhält jährlich 32,3 Mio. € Mehrwertsteuer.
Dies alles wird durch den geplanten Geschäftsreiseflugverkehr
gefährdet und die Heimat von über 100.000 Einwohnern im
Fünfseenland wird dabei in große Mitleidenschaft gezogen!
Seite: 50
Quelle: Studie „Wirtschaftsfaktor Tourismus im Starnberger Fünf-See-Land“ und Tagespresse
Ausgabe 2.3
Wertminderung der Immobilien
Wertminderung in Abhängigkeit der Lärmbelastung
(Lärmforschungsstudie Kryter)
Wertminderung in Abhängigkeit des Fluglärmaufkommens
(Studie der TU Chemnitz)
Gesamter Immobilien-Wertverlust im Fünfseenland
(Grobschätzung)
Seite: 51
Wertverlust in Abhängigkeit der Lärmbelastung
Stand: Oktober 2008
Ausgabe 2.3
Der abhängige Wertverfall von Wohn-Immobilien
beträgt nach umfangreichen Untersuchungen
in den USA, England und Holland zwischen
0,75% und 1% pro dB Pegelerhöhung.
Rechenbeispiel:
Einfamilienhaus: heutiger Wert ca. 0‘75 Mio. €
Durchschnittlicher Lärmpegel heute
Durchschnittlicher Lärmpegel im Jahre 2016
40 dB (A)
65 dB (A)
also Anstieg um 25 dB (A).
Bei Wertverlust 0,3% bis 1,0% pro dB (A) ergibt sich ein gesamter proz. Wertverlust von 7,5% bis 25%,
d.h. Wertverlust von 56.250 € bis 187.500 €
Seite: 52
Quelle: Studie des holländischen Lärmforschers Kryter
Wertverlust der Immobilien
Stand: Juli 2007
Ausgabe 2.3
Quelle: „Studie Immobilien und Fluglärm der Technischen Universität Chemnitz“
Autoren: Friedrich Thießen, Stephan Schnorr. AZ: WWDP 69/2005, ISSN 1618-1352
Seite: 53
Quelle: Studie TU Chemnitz
Geschätzter Wertverlust der Immobilien
Stand: Oktober 2008
Ausgabe 2.3
Ortsteil
Einwohner
Wohnungen
Häuser
Wertminderung bei
430.000 Euro je Haus
(in %)
(in Euro)
18.347
10.404
5.696
1.017
1.230
7.650
4.383
2.375
396
496
3.701
2.120
1.149
192
240
5%
20%
25%
30%
45.589.789
98.814.281
20.594.976
30.954.874
Gemeinde Weßling
Weßling
Oberpfaffenhofen
Hochstadt
5.241
2.796
1.636
809
2.185
1.166
682
337
1.162
620
363
180
15%
30%
30%
40.016.914
46.829.521
23.157.141
Gemeinde Seefeld
Seefeld
Hechendorf
sonstige Ortsteile
7.125
3.221
3.136
768
2.971
1.343
1.308
320
1.581
715
696
170
12%
10%
10%
36.879.679
29.922.041
7.327.847
Gemeinde Gilching
Gilching
Neugilching
Argelsried
Geisenbrunn
Geschätzter Gesamtverlust in Euro
380.087.064
Unter Einbeziehung weiterer Wohngebiete in Germering, Gauting, Krailling, Herrsching, Wörthsee,
Starnberg etc. ergibt sich in einer groben Gesamtschätzung ein Wertverlust der Immobilien
von rund einer halben Milliarde Euro.
Seite: 54
Quelle: Dipl. Ing. Manfred Burghardt
Ausgabe 2.3
Gesundheitsgefährdungen durch
Lärm- und Schadstoffbelastungen
Gesundheitsgefährdungen durch Lärm
Beantragte Wasserschutzzone III b
Schadstoffbelastung durch Feinstaub
Feinstaubmessung an der Messstation Andechs
Gesundheitsschäden durch erhöhten Feinstaub19
Seite: 55
Gesundheitsgefährdung durch Lärm
Stand: 2002, 2006
Ausgabe 2.3
Abfall Leseverständnis bei Lärmbelastung
(Hygge et al., Psychol.Sci. 2002)
Studien an Schulen in Riem und Erding
vor und nach Flughafenzustand haben gezeigt,
dass die Lesefähigkeit der Schüler mit Anstieg
der Lärmbelastung um Monate verzögert wird.
10 dB mehr bis 4 Monate Leseverzögerung,
Langzeitgedächtnis wurde um 25 % verschlechtert
Anstieg Bluthochdruck-Risiko bei Lärmbelastung Anstieg Herzinfarkt-Risiko bei Lärmbelastung
(Studie Meta-Analyse Babisch 2006)
Seite: 56
(Studie Meta-Babisch 2006)
Quelle: Referat PD Dr. Angerer aus verschiedene Studien
Gesundheitsgefährdung durch Lärm
Stand: Mai 2009
Ausgabe 2.3
Mögliche Gesundheitsgefährdungen durch Lärmbelastung
Hörschäden können ab einer Lärmbelastung von 85 dB auftreten
Schlafstörungen bereits ab einem Maximalpegel von 52 dB
bereits ab 40 dB sinkt die Leseverzögerung bei Kindern erheblich
Verschlechterung des Langzeitgedächtnisses um bis zu 25 %
ab 55 dB erhöhtes Risiko für eine Bluthochdruck-Erkrankung
ab 60 dB steigt das Risiko für einen Herzinfarkt bzw. Schlaganfall
Nach Erkenntnissen der WHO tötet Lärm zehntausende Menschen pro Jahr;
es werden bis zu 200.000 Todesfälle pro Jahr
aufgrund von ischämischen (= blutleeren) Herzerkrankungen angenommen.
Seite: 57
Quelle: zusammengestellt aus medizinischen Studien
Wasserschutzzone am Sonderflughafen
Stand: Mai 2009
Ausgabe 2.3
Ausgewiesene
Wasserschutzzone
nach Alling
Gilching
Beantragte
Wasserschutzzone
bei Gilching und beim
Flughafen Oberpfaffenhofen
Die Gilchinger Schotterrinne ist
der größte Grundwasserstrom im Landkreis Starnberg und stellt
damit eine Grundwasserreserve zur grundsätzlichen
Sicherstellung der Trinkwasserversorgung weit über die
betroffenen Gemeinden hinaus sowie der
Brauchwasserversorgung für Gewerbebetriebe.
Vom Gesetz her ist jede Gemeinde eigenverantwortlich für ihre
Grundwasserversorgung und deren Reinhaltung, daher
hat sie die Verpflichtung, für die
Ausweisung von Wasserschutzzonen zu sorgen.
Ausgewiesene
Wasserschutzzone
nach Germering
Die Erweiterung des Nutzerkreises und die damit
verbundene Steigerung der Flugbewegungen führt zu
Weßling
zunehmender Gefährdung vorhandener Brunnen und zu
unkontrollierbarer Vergrößerung der Gesamtbelastung der
Grundwasservorräte, z.B. durch Betankungen der
Flugzeuge bzw. Unfälle auf dem Flughafengelände
bei bereits bestehender Gefährdung durch vorhandene Gefahrenquellen, wie z.B. Autobahn, Wohn- und Gewerbegebiete und
Tankstellen.
Grundwasserstrom
Seite: 58
Quelle: Dipl. Kfm. Stephan Mahlert, Dipl. Ing. Manfred Burghardt
Schadstoffbelastung durch Feinstaub
Stand: Mai 2009
Ausgabe 2.3
Schwebbarer Feinstaub (PM10 = particulate matter < 10 µm) wandert
tief in die Lunge und wird in Nase und Rachen nicht zurückgehalten.
>
Durch Fortschritte der Herstellungstechnik von Automotoren und
Flugzeugtriebwerken werden (die früher schwarzen) Abgaspartikel
kleiner und farbloser.
>
Bundesverordnung über Emissionswerte für PM10:
40 µg/m3 Mittelwert / Jahr bzw. max. 50 µg/m3 / Tag 35mal im Jahr
>
Grenzwert im Großraum München im letzten Jahr > 40mal überschritten
(Sonderflughafen Oberpfaffenhofen liegt am Rande des Münchener
Großraums neben Feinstaub-haltiger Autobahn)
>
Grenzwert in diesem Jahr schon mehrfach an Messstation Andechs
überschritten.
Jedes startende und landende Flugzeug erhöht diese Werte
noch um 10 bis 100 gr Abgaspartikel pro Tonne Kerosin
Seite: 59
Quelle: Prof. Dr. Klaus von der Helm
Feinstaubmessung an der Messstation Andechs
Stand: März 2007
Ausgabe 2.3
EU-Richtlinie für Feinstaub:
Grenzwert 50 µg/m3 gemessen über 24 Stunden darf an 35 Tagen im Jahr überschritten werden;
über das ganze Jahr gemessen gilt der strengere Grenzwert von 40 µg/m3 .
Seite: 60
Quelle: Bundesumweltamt
Gesundheitsschäden durch erhöhten Feinstaub
Stand: Oktober 2008
Ausgabe 2.3
Zahlreiche Studien haben einen Zusammenhang
zwischen den aktuellen PM10-Feinstaub-Konzentrationen in der Luft
und der Morbidität bei Kindern und Erwachsenen nachgewiesen.
Epidemiologische Studien zu Langzeiteffekten von partikelförmiger Luftbelastung haben gesundheitliche Auswirkungen
in Bezug auf die Morbidität, gemessen z.B. als Änderung der Lungenfunktion, das Auftreten infektiöser Atemwegserkrankungen (Bronchitis) oder atopischer Erkrankungen, und auf die Mortalität (Gesamtsterblichkeit, kardiopulmonale
Mortalität, Lungenkrebs) nachgewiesen.
Bezogen auf einen Anstieg der PM10-Belastung um 10 µg/m³ wurde ein um rund 30 % höheres Risiko
für Bronchitis bei Kindern und ein um 10 % höheres Sterblichkeitsrisiko bei Erwachsenen geschätzt. Bei
einer gegenüber der Hintergrundbelastung um 10 µg/m³ erhöhten Exposition gegenüber PM2.5 ist pro
Jahr in einer Population mit 200.000 Kindern mit zusätzlichen 3.350 Kindern mit Bronchitissymptomen
zu rechnen sowie bei zusätzlichen 4.000 Kindern mit einer verschlechterten Lungenfunktion.
Darüber hinaus wird ein möglicher Zusammenhang der Exposition gegenüber PM10 bzw. Schwebstaub und intrauteriner
Wachstumsverzögerung, Frühgeburtlichkeit und vermindertem Geburtsgewicht gesehen. Dies ergibt sich aus Untersuchungen des GFS Forschungszentrum für Umwelt und Gesundheit zusammen mit dem französischen Institut für
Gesundheit und medizinische Forschung an 1.016 Müttern und ihren 1998 bis 1999 geborenen Kindern. Die Wissenschaftler vermuten, dass der Feinstaub über die Lunge und das Blut bis in die Plazenta gelangt und hier das Wachstum
und die Entwicklung des Ungeborenen beeinflusst.
Fazit:
Die WHO rechnet damit, dass bereits eine Erhöhung um 10 Mikrogramm Feinstaub pro Kubikmeter Luft
eine Verkürzung der Lebenserwartung der gesamten Bevölkerung um ein halbes Jahr bewirken.
Quellen u.a.;
Seite: 61
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (Gesundheitl. Bewert. der PM10- und Feinstaub-Problematik)
American Cancer Society Study: Kohorte von 552 000 Erwachsenen in 154 Städten über 16 Jahre
Harvard Six Cities Study: Kohorte von 8111 Erwachsenen, Beobachtungsdauer 14-16 Jahre
AHSMOG: Kohorte von 6300 Erwachsenen, Beobachtungsdauer 15 Jahre
Stand: Mai 2009
Ausgabe 2.3
Resümee
Die Interessenlage hat sich grundlegend verändert !
Dornier und seine Rechtsnachfolger hatten das Interesse:
„So wenig wie möglich fliegen, um unnötige Kosten zu vermeiden.“
Die EDMO Flugbetrieb GmbH bzw. ein zukünftiger Investor
hat jetzt das Interesse:
„So viel wie möglich fliegen, um möglichst viel Gewinn zu machen.“
Oberpfaffenhofen auf dem Weg zum Business Airport
Aussagen der Politik
Anstehende Gerichtsverfahren
Seite: 62
Quelle: Fluglärm e.V.
Oberpfaffenhofen auf dem Weg zum Business Airport
Stand: Mai 2009
Ausgabe 2.3
… weil:
Wachstum von MUC bedingt Auslagerung
von Kapazitäten an anderen Flughafen
Oberpfaffenhofen bietet die geeignete
Infrastruktur und hat kooperative Eigentümer
Ausreichende Kapazität in Oberpfaffenhofen
vorhanden (wie München-Riem)
LEP 2006 legt Oberpfaffenhofen fest
… und das sind die Folgen für uns:
Hohe Lärm- und Gesundheitsbelastung
Hohe Schadstoffbelastung (z.B. Feinstaub)
Flugzeuge spätabends und am Wochenende
Unbeschränkte Anzahl der Flugbewegungen
Erheblicher Wertverlust der Immobilien
Seite: 63
An dieses Bild werden
sich die Bewohner des
Fünfseenlandes möglicherweise
bald täglich gewöhnen müssen !
Fazit:
Dies ist die Absicht
der Staatsregierung
und der EDMO
Quelle: Dipl. Ing. Manfred Burghardt
Aussagen der Politik
Stand: Mai 2009
Ausgabe 2.3
FDP-Vorsitzende Leutheusser-Schnarrenberger:
(Schreiben vom 17.08.2008 an BI-Vertreter)
„Ich stehe selbstverständlich voll und ganz zum Erhalt des Werk- und Forschungsflughafens ....
Eine Öffnung für den allgemeinen Geschäftsflugverkehr würde diese Nutzung konterkarieren.“
Ministerpräsident Horst Seehofer:
(vor der Akademie für Politische Bildung Tutzing, November 2008)
„Man muss den Mut haben, falsche Entscheidungen zu korrigieren, wie zum Beispiel den Ausbau des
Sonderflughafens Oberpfaffenhofen“
Wirtschaftsminister Martin Zeil:
(Schreiben vom 17.08.2008 an BI-Vertreter)
„Die FDP wird die Forderung nach Änderung des LEP offensiv vertreten. … Die FDP sagt nein zu
einer Ausweitung des Flugverkehrs. Die FDP sagt nein zu Lufttaxis.“
Im Widerspruch dazu haben der Ex-Minister und jetzige Vorsitzende des Wirtschaftsausschusses Erwin Huber
sowie die Ministerialrätin Dr. Wolf (beide CSU) in der Ausschusssitzung des Bayerischen Landtages vom 11.12.2008
unmissverständlich betont, dass unter dem „Bestand“ des Sonderflughafens der „genehmigungsrechtliche Bestand“
zum heutigen Zeitpunkt zu verstehen ist und dazu gehört auch der Genehmigungsrahmen des Luftamt-Bescheids vom
23.07.2008, der rd. 10.000 jährliche Flugbewegungen im Segment Geschäftsreiseflugverkehr bereits jetzt auf dem
Sonderflughafen Oberpfaffenhofen zulässt.
Zudem sind Erweiterungsanträge des Flughafenbetreibers – laut Aussage des Luftamts Südbayern - jederzeit möglich.
Als Bürger und Wähler erwarten und fordern wir von der Politik
Glaubwürdigkeit !!!
Seite: 64
Quelle: Fluglärm e.V.
Anstehende Gerichtsverfahren
Stand: Mai 2009
Ausgabe 2.3
Jetzt müssen die Gerichte entscheiden !
Klagen gegen das LEP
(Normenkontrollklagen)
Gemeinde Gilching
Gemeinde Weßling
Gemeinde Seefeld
Gemeinde Planegg
Gemeinde Gräfelfing
Stadt Germering
Stadt München
Landkreis Starnberg
Neun Musterkläger aus Oberpfaffenhofen, Neugilching
und Geisenbrunn klagen mit finanzieller Unterstützung
vieler Bürger des Fünfseenlandes und benachbarter
Gemeinden unter Federführung des Fluglärm e.V. per
Anfechtungsklage gegen den Bescheid des Luftamts
Südbayern; zusätzlich klagen einige weitere Privatkläger
aus dem Landkreis Starnberg.
Seite: 65
Klagen gegen den Bescheid
des Luftamts Südbayern
(Anfechtungsklagen)
Gemeinde Gilching
Gemeinde Weßling
Gemeinde Seefeld
Gemeinde Gauting
Gemeinde Gräfelfing
Gemeinde Wörthsee
Stadt Germering
Stadt München
Landkreis Starnberg
Landkreis Fürstenfeldbruck
Zweckverband großräumige
Wasserversorgung Starnberg
Zweckverband für den
sozialen Wohnungsbau im
Landkreis Starnberg
Quelle: Fluglärm e.V.