Info-Mappe Ausgabe 2-3 - fluglaerm
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www.fluglaerm-fuenfseenland.de Stand: Mai 2009 Ausgabe 2.3 Informationsmappe Sonderflughafen Oberpfaffenhofen 1. Grundsätzliches (Seite 2) 2. Örtliche Einordnung des Sonderflughafens (Seite 5) 3. LEP und EDMO-Anträge (Seite 10) 4. Prognosen der Flugbewegungen (Seite 23) 5. Flugrouten über das Fünfseenland (Seite 30) 6. Schalltechnische Lärmgutachten (Seite 38) 7. Schaffung und Gefährdung von Arbeitsplätzen (Seite 45) 8. Wertminderung der Immobilien (Seite 51) 9. Gesundheitsgefährdungen durch Lärm und Schadstoffe (Seite 55) 10. Resumee (Seite 62) Seite: 1 Herausgegeben vom Fluglärm e.V. Sitz in Gilching: 1. Vorsitzender Rudolf Ulrich Hörlholzweg 16, 82205 Gilching Position des Fluglärm e.V. zum Sonderflughafen Ausgabe 2.3 Stand: Mai 2009 Wir befürworten den Erhalt des Sonderflughafens Oberpfaffenhofen als Werks- und Forschungsflughafen für Unternehmen zur Produktion und Wartung von Flugzeugen sowie für wissenschaftliche Institutionen der Luft- und Raumfahrt. Die Sicherung der vorhandenen sowie die Schaffung hochwertiger und dauerhafter Arbeitsplätze ist auch unser Anliegen. Die damit verbundenen Flugbewegungen werden von uns akzeptiert, soweit sie im Rahmen der ursprünglichen Betriebsgenehmigung vor dem 23.07.2008 stattfinden. Wir sind jedoch gegen jegliche Nutzung des Flughafens für den Geschäftsreiseflugverkehr und den Taxiluft- und Hubschrauberverkehr. Die Kontingentierung der jährlichen Flugbewegungen ist kein akzeptabler Weg, denn es gibt keine Möglichkeit, die Einhaltung etwaiger Limitierungszusagen dauerhaft zu erzwingen. Die Luftfahrt ist eine Wachstumsbranche; dies gilt insbesondere für den Geschäftsreiseflugverkehr. Die Entwicklung deutscher Flughäfen zeigt das hohe Risiko, dass ursprüngliche Begrenzungen und Zusagen im Laufe der Zeit dem Zwang des Faktischen (d.h. des Marktes) zum Opfer fallen. Den Preis zahlen Umwelt und Menschen. Hierfür sind uns das Erholungsgebiet Fünfseenland und die Heimat von über 100.000 Einwohnern zu wertvoll. Seite: 2 Quelle: Fluglärm e.V. Argumente gegen die Nutzungsausweitung Ausgabe 2.3 Stand: Mai 2009 Warum wir gegen den Ausbau des Sonderflughafens Oberpfaffenhofen zu einem Flughafen für den Geschäftsreiseflugverkehr sind : 1. weil die Lärmbelastung in den Flughafen-benachbarten Gemeinden teilweise um mehr als 8 dB ansteigen wird (Lärmkontingent erheblich überschritten), 2. weil in der Einflug- und Ausflugschneise des Flughafens mehrere Schulen, Kindergärten, Altenheime und Krankenhäuser liegen, 3. weil der Flughafen über einer der größten Tiefgrundwasserströme Bayerns liegt, für den eine Wasserschutzzone III B ausgewiesen werden soll, 4. weil der vermehrte Flugverkehr zu einer erheblichen Erhöhung der bereits jetzt bestehenden Feinstaubbelastung führt (Grenzwert mehrfach überschritten), 5. weil die Immobilienwerte bis zu 30 % fallen werden; eine Hochrechnung für das gesamte Fünfseenland kommt auf Gesamtverluste von 1/ 2 Milliarde Euro, 6. weil durch den Geschäftsreiseflugverkehr kaum Arbeitplätze geschaffen werden, stattdessen langfristig mit einem beachtlichen Verlust an Arbeitsplätzen in der Tourismusbranche des Fünfseenlandes zu rechnen ist. Seite: 3 Quelle: Fluglärm e.V. Ideelle Schutzgemeinschaft Fünfseenland Stand: Oktober 2008 Ausgabe 2.3 Die 5 Kommunen Germering, Gilching, Weßling, Seefeld, Herrsching *) und 23 Ortsverbände der Parteien in diesen Gemeinden sowie 7 Bürgerinitiativen und Vereine Siedlervereinigung UnterpfaffenhofenGermering Interessengemeinschaft Gartenstadt Gräfelfing Seefelder gegen Flughafenerweiterung und über 11.000 Bürger sagten mit ihren Einwendungen NEIN zur beantragten Zulassung des Sonderflughafens Oberpfaffenhofen für den Geschäftsreiseflugverkehr. *) Die Gemeinden des Fünfseenlandes und die Stadt Germering beabsichtigen eine „Schutzgemeinschaft Fünfseenland e.V.“ zu gründen. Seite: 4 Quelle: Fluglärm e.V. Ausgabe 2.3 Örtliche Einordnung des Sonderflughafens Oberpfaffenhofen Besiedelung in den Jahren 1943 und 2006 Derzeitige Bebauung auf dem Flughafen Geplante zusätzliche Bebauung durch die EDMO Abstände der benachbarten Siedlungen zur Landebahn Seite: 5 Besiedelung in den Jahren 1943 und 2006 Stand: Mai 2009 Ausgabe 2.3 Länge der Landebahn: 800 m Nächstes Haus Oberpfaffenhofen 1,5 km Neugilching 930 m Seite: 6 Länge der Landebahn: 2286m Nächstes Haus Oberpfaffenhofen 220 m Neugilching 450 m Luftbild; © Landesamt für Vermessung und Geoinformation Bayern, Nr. 2556/07 Derzeitige Bebauung Stand: Oktober 2008 Ausgabe 2.3 Neugilching Bebauung September 2006: Geschossfläche 199.000 qm Oberpfaffenhofen Seite: 7 Luftbild; © Landesamt für Vermessung und Geoinformation Bayern, Nr. 2556/07 Geplante Zusatz-Bebauung durch die EDMO Stand: Mai 2009 Ausgabe 2.3 Planfeststellungsbeschluss: Geschossfläche 547.000 qm, 16 Taxiways (Rollbahnen), 23 Flugzeugstellplätze Neugilching (Geschossfläche bisher 199.000 qm) Oberpfaffenhofen Seite: 8 Luftbild; © Landesamt für Vermessung und Geoinformation Bayern, Nr. 2556/07 Abstände der Wohngebiete zur Landebahn Stand: Mai 2009 Ausgabe 2.3 Weßling und Gilching weniger als 1 km (teilweise nur 220m) von der Landebahn entfernt Zum Vergleich: München-Riem (alter Flughafen) Siedlungen sind mind. 1 km entfernt Rote Kreise entsprechen einem Durchmesser von 1 km Seite: 9 Quelle: Dipl. Ing. Thomas Möller Ausgabe 2.3 LEP und EDMO-Anträge Flughafen-Nutzungsänderungen seit 1936 Warum Oberpfaffenhofen als Entlastung von München MUC ? Strategie der Bayerischen Staatsregierung Ziel und Begründungen im Landesentwicklungsprogramm (LEP) Eckpunkte des EDMO-Antrags sowie des Änderungsantrags Bescheid des Luftamts Südbayern Die Salamitaktik der EDMO Flugbetrieb GmbH Gesellschaftsstruktur der EDMO Flugbetrieb GmbH Änderungsentwurf des LEP vom 09.12.2008 Seite: 10 Flughafen-Nutzungsänderungen seit 1936 Stand: Mai 2009 Ausgabe 2.3 Der Sonderflughafen Oberpfaffenhofen und die Besiedlung der Nachbargemeinden Gilching, Weßling, Seefeld Jahr Einwohner 1936 5.300 1. Luftrechtliche Genehmigung Gründung des Flughafens definiert: Dornier mit Reparaturwerft 1971 17.300 2. Luftrechtliche Genehmigung Grundlage für bisherige Anlage definiert: Dornier, DFVLR, Verteidigung, Luftsport 2002 30.200 Gravierende Änderungsgenehmigung, keine Anhörung der Bürger nicht definiert: Luftfahrt-affine Betriebe, 2004 30.500 Planfeststellungsbeschluss des Luftamts Südbayern Neugestaltung des Flughafens, Taxiways, dreifache Geschossflächen Antrag auf Betriebserweiterung nicht definiert:Geschäftsreiseflugverkehr 2006 30.700 Rechtlicher Vorgang Mo-Fr 7.00 bis 21.00 Uhr, Sa 8.00 bis 21.00 Uhr, So 9.00 bis 21.00 Uhr, bei Verspätung 22.00 Uhr Bescheid des Luftamts Süd 2008 Seite: 11 31.000 Mo-Fr 7.00 bis 21.00 Uhr, Sa 8.00 bis 21.00 Uhr, bei Verspätung 22.00 Uhr (Genehmigung EDMO) So/Fe begrenzt auf 200 Flugbew./Jahr, Nutzerkreis Art und Anzahl uneingeschränkt 2 bis 50 Tonnen für Geschäftsreiseflugzeuge; Hubschrauber- (bis 5 t) und Taxiluftverkehr nicht definiert:Geschäftsreiseflugverkehr 2 bis 25 t; Hubschrauber- und Taxiluftverkehr, ausgenommen mehrere Flugzeugmuster bis 45 t Quelle: Fluglärm e.V. Gefahr vom Verkehrsflughafen München (MUC) Stand: Mai 2009 Ausgabe 2.3 Der Verkehrsflughafen München hat Kapazitätsprobleme: Die Kapazitätsgrenze wird spätestens 2009 erreicht. Weiteres Wachstum des Flughafens ist nur mit der 3. Start- und Landebahn möglich. Genehmigung und Bau der 3. Start- / Landebahn ist ungewiss, daher ist ab 2009 zur Abwicklung des Luftverkehrs die Auslagerung von mind. 30.000 Flugbewegungen pro Jahr auf andere Flughäfen in der Region München erforderlich. Entlastungsventil Oberpfaffenhofen !! Seite: 12 Quelle: Dipl. Ing. Thomas Möller Warum gerade Oberpfaffenhofen? Stand: Mai 2009 Ausgabe 2.3 Oberpfaffenhofen - Der "geeignete" Ausweichflughafen Der Sonderflughafen ist bereits heute technisch für den Betrieb eines Verkehrsflughafens geeignet (Landebahn 2.286 m lang). Genehmigter Plan für den Ausbau der Flugplatzanlage zur Steigerung der Flughafenkapazität vorhanden (Planfeststellung). 3-fache Steigerung der Nutzfläche auf 546.977 m2 Geschossflächen für Hallen genehmigt (zur Abfertigung von Luftfracht und Passagieren sowie für die Flugzeugwartung vorgesehen). Optimale Anbindung an München mit Flughafen-S-Bahn und Autobahn. Der Flugplatzeigentümer EADS Real Estate will das Gelände bestmöglich „verwerten“. Start-, Lande- und Rollbahnen des Flugplatzes haben nach dem Ausbau (entspr. Planfeststellungsbeschluss) eine technische Kapazität wie ehemals München-Riem von weit über 100.000 Flugbewegungen. Seite: 13 Quelle: Dipl. Ing. Thomas Möller, Dipl. Ing. Manfred Burghardt Die Strategie der bisherigen Bayer. Staatsregierung … Stand: Oktober 2008 Ausgabe 2.3 … in Zusammenarbeit mit dem Flughafenbetreiber EDMO 1. Das Landesentwicklungsprogramm (LEP 2006) stellt in Umgehung eines Planfeststellungsverfahrens das „öffentliche Interesse“ zur Durchführung des öffentlichen Geschäftsreiseflugverkehrs fest. Ziel 2. Bedarfsgerechter Ausbau des Sonderflughafens Oberpfaffenhofen und dessen Nutzung durch den allgemeinen Geschäftsreiseflugverkehr. Und was kommt dann? Konsequenz Der Sonderflughafen wird Business Airport zur Entlastung von München (MUC) Seite: 14 Quelle: Dipl. Ing. Thomas Möller, Dipl. Ing. Manfred Burghardt Knackpunkt LEP (Landesentwicklungsprogramm) Stand: Oktober 2008 Ausgabe 2.3 Ziel des LEP (= Rechtsverordnung): ... Der Sonderflughafen Oberpfaffenhofen soll in seinem Bestand gesichert werden. Die Möglichkeiten für einen bedarfsgerechten Ausbau und für seine Nutzung durch den Geschäftsreiseflugverkehr sollen offen gehalten werden ... Begründung im LEP 2005 (Entwurf): ... Durch die Aufnahme von Luftverkehr zur Instandhaltung von Luftfahrzeugen sowie für den qualifizierten Geschäftsreiseflugverkehr entlastet der Sonderflughafen Oberpfaffenhofen im unmittelbaren öffentlichen Interesse den Verkehrsflughafen München ... Begründung im LEP 2006 (Landtagsbeschluss): … Darüberhinaus liegt die Aufnahme von Luftverkehr begrenzt auf Flüge zur Instandhaltung von Luftfahrzeugen sowie auf qualifizierten Geschäftreiseflugverkehr im unmittelbaren öffentlichen Interesse. Begründung im LEP 2005 und 2006: ... Der Sonderflughafen Oberpfaffenhofen ist durch andere zivile Flughafenstandorte insbesondere aus Kapazitätsgründen nicht ersetzbar ... Seite: 15 Quelle: Dipl. Ing. Thomas Möller, Dipl. Ing. Manfred Burghardt EDMO-Antrag vom 10.8.2006 Stand: August 2006 Ausgabe 2.3 Die wesentlichen Punkte des EDMO-Antrags sind folgende: 1. An allen Wochentagen erweiterte Betriebszeiten (auch am Samstagnachmittag und Sonntag) Mo – Fr 7.00 - 21.00, Sa 8.00 - 21.00, So 9.00 - 21.00, bei Verspätungen bis 22.00, d.h. auch Flugverkehr an Feiertagen (z.B. Weihnachten, Ostern, Pfingsten etc.). 2. Bisherige Beschränkungen für Flugverkehr nach 19.00 Uhr (Typen- und Mengeneinschränkung) sind aufgehoben, d.h. es sind damit auch abends beliebig viele Flugbewegungen erlaubt. 3. Die Prognose der EDMO für 2016 geht von 33.000 Flugbewegungen im Jahr aus, d.h. gegenüber dem Jahr 2000 ein 20-facher Anstieg der Flugbewegungen mit Düsenjets und in den Hauptverkehrszeiten Starts und Landungen im 4-Minuten-Takt. 4. Erweiterter Nutzerkreis: allgemeiner Geschäftsreiseverkehr, (kommerzieller) Taxiluftverkehr, Hubschrauberverkehr, Flugzeuge bis 50 t (d.h. Flugzeuge mit bis zu 112 Passagieren, die genauso laut sind, wie größere Boeing- und Airbus-Flugzeuge). 5. Bereits jetzt wird eine Verlagerung von 50% des gesamten Luftverkehrs mit Businessjets vom Flughafen München (MUC) nach Oberpfaffenhofen erwartet. Die im Antrag formulierte maximale Flugzeuggröße lässt die Verlagerung von zusätzlichem Flugverkehr zu. Seite: 16 Quelle: Dipl. Ing. Manfred Burghardt EDMO-Änderungsantrag vom 30.11.2007 Stand: Mai 2009 Ausgabe 2.3 Teilrücknahme zum ursprünglichen EDMO-Antrag vom 10.8.2006: 1. Reduzierung der Flugzeuggröße von 50 t auf 25 t Startmasse für Geschäftsverkehrsflugzeuge; ausgenommen sind davon Flugzeuge der Typen *) Gulfstream G550 (41,3 t), G500 (38,6 t), Falcon 7X (31,4 t), Global XRS (44,5 t) und Global 500 (39,8 t). 2. Kein Hubschrauberverkehr im Geschäftsreiseflugverkehr an Sonn- und Feiertagen (nicht im sonstigen Flugverkehr). 3. Zusätzliche und veränderte Flugrouten über das Fünfseenland. Da im Tonnage-Bereich von 50 t bis 25 t keine anderen Flugzeugtypen als die von der Teilrücknahme ausgenommenen Typen erwartet werden, bedeutete diese Teilrücknahme faktisch keine Verbesserung gegenüber dem ursprünglichen EDMO-Antrag. *) Die ausgenommenen Flugzeuge von über 25 t sind Langstreckenflugzeuge mit einer Reichweite von bis zu 12.500 km. Es fliegt nicht ein einziges Flugzeug weniger ! Seite: 17 Quelle: EDMO Flugbetrieb GmbH Bescheid des Luftamts Südbayern vom 23.07.2008 Stand: Mai 2009 Ausgabe 2.3 Mit dem Bescheid des Luftamts Südbayern zum EDMO-Antrag wurde genehmigt : Geschäftsreiseflugzeuge (inkl. Taxiluftverkehr) von 2 t bis 25 t Startgewicht; zusätzlich sind folgende Flugzeugmuster mit über 25 t erlaubt: Gulfstream G550 (41,3 t), G500 (38,6 t), Falcon 7X (31,4 t), dies sind Langstreckenflugzeuge Global XRS (44,5 t) und Global 500 (39,8 t). mit einer Reichweite bis 12.500 km Hubschrauber im Streckenluftverkehr bis 5 t Startgewicht Kontingentierung des Geschäftsreiseflugverkehrs auf 9.725 Flugbewegungen/Jahr Erweiterte Betriebszeiten: Mo bis Fr 7:00 - 21:00, Sa 8:00 - 21:00, So/Fe 9:00 - 21:00 (200 Flüge/Jahr) bei Verspätungen bis 22:00 ( Genehmigung allein durch EDMO) Fazit: Das Luftamt Süd hat dem Antrag der EDMO auf Nutzungserweiterung des Sonderflughafens Oberpfaffenhofen – bis auf die Einschränkung des Sonntagsverkehrs - in vollem Umfang entsprochen; bei der Kontingentierung ist das Luftamt Süd sogar über die von der EDMO aufgestellte Prognose für das Jahr 2016 noch hinausgegangen, statt prognostizierten 7.833 Flugbewegungen sind jetzt (erst einmal) 9.725 Flugbewegungen allein für den Geschäftsreiseflugverkehr genehmigt worden. Eine Gesamt-Kontingentierung wurde ausdrücklich ausgeschlossen, d.h. außerhalb des Geschäftsreiseflugverkehrs können auf dem Sonderflughafen beliebig viele Flugzeuge landen. Nachfrage beim Luftamt Süd am 05.08.2008: Nach verwaltungsrechtlichen Grundsätzen gilt diese Regelung soweit und solange, bis sie ihre Wirksamkeit, z. B. durch Aufhebung, wieder verliert. Gegenwärtig ist eine Aufhebung oder anderweitige Änderung weder beantragt noch beabsichtigt. Seite: 18 Quelle: Luftamt Südbayern „Voreingenommenheit“ des Bescheides (einige Beispiele) Stand: Mai 2009 Täuschung: Ignoranz: Juristische Trickserei: Ausgabe 2.3 Im Planfeststellungbeschluss zum ersten EDMO-Antrag auf Ausbau des Flughafens steht : „(dass) dieser Planfeststellungsbeschluss … keine Erweiterung des bereits zulässigen Nutzerkreises … beinhaltet. Also drängt sich in diesem Verfahren ein Abwägungsbedarf im Hinblick auf einen hypothetischen Antrag in dieser Richtung nicht auf.“ Im Bescheid des Luftamts Süd zum zweiten EDMO-Antrag auf Nutzungerweiterung steht : „Der Antrag bezieht sich nur auf eine flugbetriebliche Erweiterung, nicht auf eine Änderung der Flughafenanlage.“ Im Bescheid des Luftamts Süd wird statuiert: „… Lärmgutachten von Steger & Piening sowie von Schwartzenberger und Burkhart ..., die zwar teilweise zu anderen Ergebnissen kommen als der TÜV Süd, allerdings ohne die Richtigkeit des TÜV-Gutachtens erschüttern zu können.“ obwohl in den genannten Lärmgutachten festgestellt wurde: „Das von der EDMO vorgelegte schalltechnische Gutachten ist völlig unzureichend, die Geräuschbelastung im Umfeld des Sonderflughafens beurteilen zu wollen.“ EDMO-Angabe zum prognostizierten Umfang des qualifizierten Geschäftsreiseflugverkehrs: beim Lärmgutachter Schwartzenberger & Burkhart 7.833 Flugbewegungen in 2016 beim Luftamt Süd 10.778 Flugbewegungen in 2016 Seite: 19 Anmerkung: bei einer Lärmberechnung führen niedrige Zahlenangaben zu niedrigen Lärmwerten, bei einer Kontingentierung sind höhere Zahlenangaben für die EDMO „zielführender“. Quelle: Planfeststellungsbeschluss, Bescheid Luftamt Süd, Lärmgutachten Die „Salamitaktik“ der EDMO Flugbetrieb GmbH Stand: Mai 2009 Ausgabe 2.3 1. Schritt 02.12.2002 Kurzfristige Genehmigung des EDMO-Antrags auf Nutzungserweiterung für beliebige Luftfahrt-affine Betriebe (bisher nur Dornier, DLR, Verteidigung) 2. Schritt 28.01.2003 EDMO stellt den Antrag auf Planfeststellung für den Aus- und Umbau des Sonderflughafens Oberpfaffenhofen mit ausdrücklichem Hinweis, dass keine Nutzungserweiterung d.h. kein zusätzlicher Flugbetrieb geplant ist. 3. Schritt 13.04.2004 Verabschiedung des Planfeststellungsbeschluss durch das Luftamt Süd; Klagen gegen den Beschluss wurden vom VGH abgelehnt, da keine Nutzungserweiterung vorliegt und somit kein vermehrter Lärm auftritt. 4. Schritt 06.07.2006 Absegnung der EDMO-Interessen im LEP durch den Bayer. Landtag mit Hinweis, dass der Sonderflughafen Oberpfaffenhofen „bedarfsgerecht“ für den Geschäftsreiseverkehr ausgebaut werden soll. 5. Schritt 10.08.2006 EDMO stellt einen neuen Antrag - jetzt auf Nutzungserweiterung des Flughafens durch Übernahme des öffentlichen Geschäftsreiseflugverkehrs vom Flughafen München MUC mit vorgeschobenen Argumenten, wie der Schaffung von 1.800 Arbeitsplätzen und der Drohung mit Schließung des Flughafens. 23.07.2008 Diesen Antrag genehmigt das Luftamt Südbayern fast im vollen Umfang. ? Wird nun der Flughafen an einen Finanzinvestor verkauft und zu einem Business Airport ausgebaut? 6. Schritt Seite: 20 Quelle: Dipl. Ing. Manfred Burghardt Gesellschafter der EDMO Stand: Oktober 2008 Ausgabe 2.3 EADS Real Estate GmbH (HRB 118233) Gegenstand: „Erbringung von grundstücksbezogenen Geschäftsbesorgungen jeder Art … auch Dienstleistungen wie Makler-, Vermittlungs- und Verwaltungsdienste“ EADS Real Estate Dornier Grundstücke GmbH & Co. KG (HRA 84010) Gegenstand: „Verwaltung … gewerbsmäßige Vermietung und Verpachtung … sämtlicher bisher von der Dornier GmbH gehaltenen Liegenschaften … in Oberpfaffenhofen, Neuaubing, Friedrichshafen/Immenstaad, FN/Löwental“ Treuhänder: RA Dr. Heinrich Rodewig (HRB 158784) in Personalunion Geschäftsführer der EDMO GmbH und der TK Consult GmbH EDMO-Flugbetrieb GmbH (HRB 144377) = Mieter des Flughafens Oberpfaffenhofen Gegenstand: „Erlangen der luftrechtlichen Genehmigung und Betrieb des Sonderflughafens Oberpfaffenhofen“, bisheriger Geschäftsführer Edwin Grabherr vormals im Bayer. Wirtschaftsministerium und zuständig für das Luftamt Südbayern Seite: 21 ( Sept. 2008), Stammeinlage: Eigenkapital: Jahresüberschuss 2006: € 25.000 € 140.241 € 33.127 Quelle: Dipl. Ing. Lennert, Fluglärm e.V. Änderungsentwurf des LEP vom 09.12.2008 Stand: Mai 2009 Ausgabe 2.3 Bisherige Formulierung des Zieles B V 1.6.5 im LEP: Der Sonderflughafen Oberpfaffenhofen soll in seinem Bestand gesichert werden. Die Möglichkeiten für einen bedarfsgerechten Ausbau und für seine Nutzung durch den Geschäftsreiseflugverkehr sollen offen gehalten werden. Auszug aus der CSU/FDP-Koalitionsvereinbarung vom Oktober 2008: Sicherung von Status und Bestand des Werks- und Forschungsflughafens Oberpfaffenhofen; im Übrigen wird im Landesentwicklungsprogramm (LEP) Satz 2 im Ziel B V 1.6.5 gestrichen. Vermerk im vorgelegten LEP-Änderungsentwurf des Bayer. Ministerrats vom 09.12.2008: In Ziel B V 1.6.5 wird der Satz 2 gestrichen. Es bleibt völlig offen, was unter dem zu sichernden „Bestand“ zu verstehen ist – Bestand ohne den Geschäftsreiseflugverkehr oder Bestand inklusiv des vom Luftamt genehmigten Geschäftsreiseflugverkehrs ? Deshalb muss das Ziel 1.6.5 präzisiert werden: Der Sonderflughafen Oberpfaffenhofen soll in seinem Bestand als Werks- und Forschungsflughafen gesichert werden. Der Geschäftsreiseflugverkehr ist abzulehnen. Seite: 22 Quelle: Fluglärm e.V. Ausgabe 2.3 Prognosen der Flugbewegungen Entwicklung und Aufteilung der Flugbewegungen Flugbewegungen nach der EDMO-Prognose Limitierung der Anzahl von Flugbewegungen Erwartetes Wachstum der Privat- und Geschäftsflieger Very Light Jets – Zukunft der Geschäftsflieger Seite: 23 Aufteilung der Flugbewegungen Stand: Oktober 2008 Ausgabe 2.3 Betrieb bisher Jahr Sport Standortbetriebe ohne Sport Gesamt mit Sport 1993 8098 4610 4610 12708 2000 17023 5451 533 5984 23007 2003 11434 2429 776 830 4035 15469 2004 9002 2271 585 1056 3912 12914 2005 7400 2301 638 1198 4137 4536 11537 15127 DLR EDMO Flugbetrieb Mittelwerte 10591 Betrieb zukünftig Jahr Sport Standortbetriebe DLR EDMO Flugbetrieb 2006 2007 2008 2009 2010 …. 2016 7500 7500 7500 8000 8000 3565 4160 4414 4652 5021 573 558 558 579 579 1390 1508 1628 1758 1890 2193 2820 3447 4074 10000 5964 579 2945 7833 Seite: 24 Geschäftsflieger weitere Betriebe 1500 2000 3000 3400 Lieferung von Waren ohne Sport 100 100 6000 200 Zunahmefaktor Geräuschzunahme Gesamt mit Sport 5528 9919 11420 13536 15064 13028 17419 18920 21536 23064 23521 5,2 8 dB 33521 Quelle: EDMO GmbH, Dipl. Ing. Gerhard Steger Flugbewegungen nach der EDMO-Prognose Stand: Mai 2009 Ausgabe 2.3 11000 1 1/3 11000 Gleichverteilung 33.000 Flugbewegungen / Jahr 5500 2/ 3 5500 (Schätzung der EDMO, kann aber mehr werden) 1833 1833 1834 3666 3667 3667 3667 3667 3666 1834 1833 1833 Jan Febr März April Mai Juni Juli Aug Sept Okt Nov Dez 846 Flugbewegungen / Woche 1 1/5 Anmerkung: Eine exakte zeitliche Verteilung der Flugdichte kann natürlich heute noch nicht für einen künftigen Geschäftsreiseflughafen Oberpfaffenhofen angegeben werden. Dass es allerdings zeitliche Konzentrationen der Flugbewegungen auf sechs Monate, auf die Werktage einer Woche und auf bestimmte Tagesstunden gibt, zeigt die Erfahrung an anderen Flughäfen. 145 145 Mo Di 145 Mi Gleichverteilung 145 145 61 Do Fr Sa 1/ 2 61 So Annahme: Die jährlichen Flugbewegungen konzentrieren sich auf 26 verkehrsreiche Wochen im Jahr (Aussage der EDMO) Annahme: Die wöchentlichen Flugbewegungen konzentrieren sich auf die Werktage der Woche, d.h. samtags, sonn- und feiertags nur die Hälfte bei Gleichverteilung 145 Flugbewegungen / Tag Gleichverteilung 5 700 12,5 15 900 15 1100 15 5 5 1300 15 1500 15 15 12,5 1700 5 5 1900 5 Annahme: Die täglichen Flugbewegungen konzentrieren sich auf die arbeitsintensiven Stunden, d.h. frühmorgens mittags und spätabends nur die Hälfte bei Gleichverteilung 2100 bei Verspätung bis 2200 Fazit: In der Hauptverkehrszeit treten Flugbewegungen im 4-Minuten-Takt auf Seite: 25 Quelle: Dipl. Ing. Manfred Burghardt Prognosen zur Anzahl der Flugbewegungen Stand: Mai 2009 Ausgabe 2.3 Anzahl Flugbewegungen im Jahr Prognose des Marktes 60.000 50.000 Szenario 3 Großflughafen ? Szenario 2 42.137 ? Szenario 1 33.521 EDMO-Prognose Anmerkung: Nach § 47 b BlmSchG werden Flughäfen mit mehr als 50.000 Flugbewegungen/Jahr als Großflughäfen bezeichnet. 11.600 2006 2016 2026 Szenario 1 EDMO-Prognose: im Jahr 2016 50%-Übernahme von Münchn MUC, ohne Marktzuwachs Szenario 2 Burkhart-Gutachten: im Jahr 2016 100%-Übernahme von München MUC, ohne Marktzuwachs Szenario 3 wie Szenario 1, aber mit prognostiziertem Marktzuwachs von 6 % pro Jahr Seite: 26 Quellen: EDMO-Prognose, Burkhart-Lärmgutachten, Flughafen Egelsbach Limitierung der Flugbewegungen ist keine Lösung Stand: Mai 2009 Ausgabe 2.3 Unter Berücksichtigung der bisherigen „Salami-Taktik“ bei der kontinuierlichen Ausweitung des Flugbetriebes auf dem Flughafen Oberpfaffenhofen: bis 2002 Werksflughafen allein für Dornier, Verteidigung, DLR und Flugsport 2002 „klammheimliche“ Nutzungsausweitung auf beliebige sog. luftfahrtaffine Firmen 2004 Planfeststellungsbeschluss zum gesamten Ausbau des Flughafens 2005 LEP will Oberpfaffenhofen für den Geschäftsreiseflugverkehr offen halten 2006 EDMO-Antrag auf Einführung des allgemeinen Geschäftsreiseflugverkehrs mit Ausweitung der täglichen und wöchentlichen Betriebszeiten bedeutet der Entscheid des Luftamts Süd mit seiner Kontingentierung der Flugbewegungen von 9.725 im Jahr nur eine erste Stufe zum Einstieg in einen Quasi-Verkehrsflughafen für den allgemeinen Geschäftsreiseflugverkehr, der aufgrund des künftigen Marktdrucks durch einen späteren Antrag auf Anhebung der Limitierung konterkariert werden wird. Zudem: Seite: 27 Die Kontingentierung bezieht sich auch nur auf ein spezielles Nutzersegment (Geschäftsreiseflugverkehr), ansonsten können beliebig viele Flugzeuge der ansässigen Unternehmungen auf Oberpfaffenhofen landen und starten. Quelle: Dipl. Ing. Manfred Burghardt Wachstum des Segments der Privatflieger Stand: Juli 2007 Ausgabe 2.3 Wachstum des Geschäftsreiseflugverkehrs am Beispiel Netjets Europe, einem internationalen Betreiber von Privatflugzeugen und Exklusivpartner der Deutschen Lufthansa 2005 Netjets Europe 2006 Zuwachs 47.700 Flüge 79 Flugzeuge 62.000 Flüge 114 Flugzeuge + 30 % + 44 % davon in Deutschland 6 350 Flüge 9.200 Flüge + 45 % Hersteller von Business Jets *) 3 580 Flugzeuge 4.042 Flugzeuge + 13 % *) Der Marktführer Bombardier meldete z.B. für das erste Halbjahr 2007 ein Orderplus von 11 %. Die Privatfliegerei mit Business Jets boomt – in 10 Jahren rechnet man mit einer Verdoppelung !! Seite: 28 Quelle: Dr. Jost Hammerschmidt, Dipl. Ing. Manfred Burghardt Very Light Jets – Zukunft der Geschäftsflieger Stand: Oktober 2008 Ausgabe 2.3 Neue VLJ-Technologie: > > > > > > > > Jets bereits für 1,8 Mio. Euro ca. 600 km/h schnell MTOM unter 5 Tonnen 4 bis 8 Sitzplätze 1 bis 2 Piloten kein Flugbegleiter nötig kein Check-In etc. nötig darf VFR und IFR fliegen Very Light Jets (VLJ) eignen sich im besonderen Maße für den Taxiluftverkehr, d.h. für den Ad-hoc-Charter (Bedarfsflug) von Point-to-Point mit geringen Reichweiten und keinen Wartezeiten, Passagiere zahlen pro Sitzplatz und Flugstunde etwa 500 bis 600 Euro. Die Europäische Flugsicherung Eurocontrol schätzt, dass je VLJ-Taxi mit mindestens 2 bis 3 Starts und Landungen (also 4 bis 6 Flugbewegungen) pro Tag zu rechnen ist und dass allein in Europa bis 2015 pro Jahr 100 Maschinen hinzu kommen werden. Das Taxiluft-Unternehmen JetBird will bis 2013 seine Flotte auf 100 Jets ausbauen und damit in Europa zum grössten Anbieter von Air-Taxi-Services werden; OBF soll Standort von JetBird werden. Sollten bis 2011 nur sechs der 100 JetBird-Maschinen in Oberpfaffenhofen stationiert werden, würde dies ein Mehr an Flugbewegungen von über 13.000 pro Jahr bedeuten. Zusammen mit den von der EDMO prognostizierten 22.000 (auf das Jahr 2011 interpoliert) ergäben sich somit für 2011 bereits mehr als 35.000 Flugbewegungen. Bis 2016 könnte JetBird schon 16 Jets in OBF haben, dann wären mehr als 68.000 Flugbewegungen zu erwarten. Seite: 29 Quelle: Dipl.-Ing. Hans-Werner Ruch Ausgabe 2.3 Flugrouten über das Fünfseenland Seite: 30 Flugrouten von und nach Oberpfaffenhofen Flugbetrieb 22 und Flugbetrieb 04 Prozentuale Aufteilung beim Flugbetrieb 22 Überflughöhen für landende Flugzeuge Überflughöhen für startende Flugzeuge Flugrouten über das Fünfseenland (bisherige und beantragte) Stand: Oktober 2008 Ausgabe 2.3 Flughafen MUC Aubing München Germering Fürstenfeldbruck Gilching Krailing Gauting Weßling Wörthsee Seefeld Starnberg Herrsching Utting Tutzing Diessen Seeshaupt Seite: 31 Quelle: Dipl.-Ing. Hans-Werner Ruch Bisherige und beantragte Flugrouten Stand: Oktober 2008 Ausgabe 2.3 Flugbetrieb 22 (bei Westwind, ca. 80 %): IFR-Landeanflug von NO über Germering und Gilching, Start über Oberpfaffenhofen Abflugrouten: 22 GERET 1C (beantragt) Oberpfaffenhofen, Seefeld, Tutzing 22 MAH 9C (Änd.beantragt) Oberpf., Seefeld, Starnberg, Gauting 22 KPT 9C (unverändert) Oberpfaffenhofen, Seefeld, Herrsching Flugbetrieb 04 (bei Ostwind, ca. 20 %): VFR-Landeanflug von SW über Herrsching, Seefeld, Oberpfaffenhofen oder von N in einem “circling approach“ über Seefeld, Start über Gilching und Germering Abflugrouten: 04 GERET 1D 04 MAH 1D 04 KPT 1D 04 MAH 1E Funkfeuer bzw. Waypoint: GERET Geretsried MAH Maising KPT Kempten Seite: 32 (beantragt) (beantragt) (unverändert) (unverändert) Gilching, Gauting Gilching, Gauting, Herrsching, Dießen Gilching, Gauting, Herrsching, Dießen Gilching, Germering, Gröbenzell IFR = Instrument Flight Rules VFR = Visiual Flight Rules ILS = Instrument Landing System = Fliegen nach Instrumentenregeln = Fliegen nach Sichtflugregeln Quelle: TÜV Süd / EDMO Anflug- und Abflugrouten über das Fünfseenland Stand: Mai 2009 Ausgabe 2.3 IFR-Anflugrichtung Die in dieser Studie von 1988 ermittelten Flugrouten gelten heute immer noch. Wird der Flughafen Oberpfaffenhofen nicht nach IFR (Instrumentenflugregel) angeflogen, verlaufen die Anflugs- und Abflugsrichtungen quer über das gesamte Fünfseenland. Seite: 33 Quelle: Müller-BBM GmbH (29.06.1988) Prozentuale Verteilung bei Flugbetrieb 22 Stand: Oktober 2008 Ausgabe 2.3 Neugilching Flugbetrieb 22 Weßling Gauting Unering Seefeld bei Westwind 100 % der Flugbewegungen: Landungen über Geisenbrunn, Starts über Weßling und Seefeld, davon 60 % Abflug über Starnberg, 20 % Abflug über Tutzing und 20 % Abflug über Herrsching. Drößling Starnberg über Herrsching Anmerkung: Der HubschrauberTaxiluftverkehr findet allerdings in alle mögl. Richtungen statt, also über alle Wohngebiete des Fünfseenlandes. über Tutzing Seite: 34 Quelle: EDMO, Dipl.-Ing. Thomas Möller Überflughöhen für landende Flugzeuge (IFR) Ausgabe 2.3 Seite: 35 Stand: Mai 2009 Quelle: Dipl. Ing. Thomas Möller Überflughöhen für startende Flugzeuge Ausgabe 2.3 Stand: Mai 2009 • Überflughöhen hängen vom Abfluggewicht und der Steigleistung ab • Niedrigere Überflughöhen können durch die Flugsicherung angeordnet werden Seite: 36 Quelle: Dipl. Ing. Thomas Möller Flughöhen über dem Fünfseenland Stand: Oktober 2008 Ausgabe 2.3 Flughöhen der Linienflugzeuge nach München Erding: bei Westwind 1870 m über Grund bei Ostwind 1260 m über Grund Geschäftsflugzeuge von und nach Oberpfaffenhofen: bei Westwind (22) Abflug unter 1700 m über Grund bei Ostwind (04) Abflug unter 1100 m über Grund Flugbetrieb 04 Flugbetrieb 22 (Ostwind) (Westwind) Seite: 37 Quelle: Dipl.-Ing. Hans-Werner Ruch Ausgabe 2.3 Schalltechnische Lärmgutachten Lärm-Pegel und Grenzwerte „Lärmkeulen“ über benachbarte Wohngebiete Gutachten Schwartzenberger & Burkhart Prüfungsgutachten Steger & Piening Seite: 38 Grenzwerte für Lärmbelastung Stand: Mai 2009 Ausgabe 2.3 Lärmbegriffe: Beurteilungspegel: Lärmdurchschnitt in 16 Stunden (6.00 bis 22.00 Uhr) über den Tag verteilt. Maximalpegel: Lärmbelastung, die von einem einzelnen Flugzeug ausgeht. Lärmwerte nach neuem Fluglärmgesetz: (Beurteilungspegel bei neu gebauten oder wesentlich ausgebauten Verkehrsflugplätzen) Im Bereich von Wohnungen: < 60 dB (nachts < 50 dB ) Im Bereich von Schulen, Kindergärten, Altenheimen, Krankenhäusern: < 55 dB (nachts < 50dB ) Eine Zunahme um 10 dB bedeutet eine zehnfache Schallintensität und entspricht in etwa einer Verdoppelung des wahrgenommenen Lärms. Seite: 39 Quelle: Fluglärm e.V. Einflugschneise und „Lärmkeule“ über Gilching Ausgabe 2.3 Seite: 40 Stand: Mai 2009 Quelle: Dipl. Ing. Manfred Burghardt „Lärmkeule“ über Weßling und Oberpfaffenhofen Ausgabe 2.3 Seite: 41 Stand: Mai 2009 Quelle: Dipl. Ing. Manfred Burghardt Derzeitige Dezibel-Fluglärmmessung Stand: Juli 2006 Ausgabe 2.3 Germering Neugilching Geisenbrunn Argelsried Weßling Fluglärm an Werktagen Anmerkungen: > Die Lärmbelastung seitens der Autobahn A96 ist noch nicht einbezogen worden. > Die Lärmbelastung durch den Marktwachstum des Geschäftsreiseflugverkehr von 6 % pro Jahr ist noch nicht einbezogen worden. Oberpfaffenhofen Seefeld Seite: 42 Quelle: Lärmtechnische Gutachten vom 24.07.2006 TÜV Süd Schalltechnisches Gutachten Burkhart (Auszug für Ortsteile von Gilching) Stand: Mai 2008 Ausgabe 2.3 Berechnete Lärmpegel auf Basis der EDMO-Prognose für 2016 (Szenario 2) Szenario 2 steht für den Fall der 100%tigen Übernahme der Geschäftsflieger von München Erding des derzeitigen Standes, also ohne Berücksichtigung der jährlichen Zunahme des Geschäftsreiseflugverkehrs um ca. 6 % im Jahr. Mo - Fr Beurteilungspegel Fluglärm Bodenlärm Maximalpegel Überschreitungszahlen pro Tag 70 dB 80 dB 85 dB Neugilching *) 63,9 dB 54,8 dB 64,8 mal 49,6 mal 43,1 mal Argelsried 59,3 dB 44,6 dB 43,9 mal 43,4 mal 0,4 mal Geisenbrunn 55,7 dB 27,7 dB 44,6 mal 40,6 mal *) ohne Lärmanteil von der Autobahn A96 85 dB gilt als Schwelle für mögliche Hörschäden, Schlafstörungen treten bereits ab 52 dB auf ! Seite: 43 Quelle: Akustikbüro Schwartzenberger und Burkhart Prüfungsgutachten Steger & Piening Stand: Mai 2008 Ausgabe 2.3 Kritische Betrachtung des von der EDMO erstellten Lärmgutachtens Die in dem gerichtlichen Vergleich des bayrischen VGH von 24.11.1998 festgelegte Berechnungsmethodik wurde völlig ignoriert. Das durch den Vergleich festgelegte Lärmkontingent wird erheblich überschritten. Das Gutachten der EDMO ignoriert die sogenannte 100%-Regelung, nach der die Geräuschimmisionen bei wechselnder Betriebsrichtung nicht miteinander vermischt werden dürfen. Die Ruhezeiten wurden im EDMO-Gutachten nicht angemessen berücksichtigt. Kernaussage von Steger & Piening In jedem Fall ist das von der EDMO vorgelegte Gutachten für die schalltechnische Beurteilung so oder so ungeeignet. Die Geräuschbelastung im Umfeld des Sonderflughafens Oberpfaffenhofen wird durch das EDMO-Vorhaben in etwa um das Zehnfache erhöht. Seite: 44 Quelle: Steger & Piening GmbH Lärmschutzberatung Ausgabe 2.3 Schaffung und Gefährdung von Arbeitsplätzen Angebliche Schaffung von Arbeitsplätzen Neue Arbeitsplätze auch ohne Geschäftsreiseflugverkehr Keine Verbesserung der Wirtschaftlichkeit Geschäftsreiseflugverkehr gefährdet Arbeitsplätze Bedrohte Arbeitsplätze in der Tourismusbranche Seite: 45 Angebliche Schaffung neuer Arbeitsplätze Stand: Juli 2007 Ausgabe 2.3 Herr Warg, Pressesprecher der EDMO: Nur durch die Zulassung des Geschäftsreiseflugverkehrs werden 1.800 zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen ! (*) Flugbewegungen Flugbewegungen Arbeitsplätze Arbeitsplätze 2005 2016 IST 2016 Standortbetriebe 2.301 6.164 750 1.200 (+450) Neue Betriebe (?) 0 6.000 0 1.200 (+1.200) 638 579 630 630 (0) Geschäftsreiseflugb. 1.198 0 2.945 7.833 60 Sportflieger 7.400 10.000 0 Gesamt 11.537 33.521 (+189%) 1.440 Funktion DLR EDMO-Flugbetrieb 220 (+160) 0 3.250 (+1.810 / +126%) Die EDMO kann nicht die geringsten Angaben machen, um welche neuen Betriebe es sich handeln soll ! Seite: 46 (*) u.a. im Interview in der Abendschau des BR am 12. Mai 2007 Quelle: Verkehrsprognose 2005 – 2016 der EDMO Neue Arbeitsplätze auch ohne Geschäftsflieger Stand: Oktober 2008 Ausgabe 2.3 Die meisten der 1.810 prognostizierten Arbeitsplätze können ohne den Geschäftsreiseflugverkehr geschaffen werden. Funktion Zusätzliche Arbeitsplätze Ohne Geschäftsflieger möglich 450 ja 1.200 ja 0 ja 160 (*) nein Standortbetriebe Zukünftige Betriebe DLR Geschäftsreiseflüge (*) inklusiv Arbeitsplätze für EDMO-Flugbetrieb Vergleichszahlen: Flugplatz Flugbewegungen Arbeitsplätze für Geschäftsflieger Egelsbach (bei Frankfurt) a) 80.000 22 Frankfurt am Main b) 12.000 16 Düsseldorf b) 11.000 18 40.000 7 Fürstenfeldbruck (urspr. Plan) Seite: 47 a) Quelle: Geschäftsreiseflughafen FFM, eigene Recherche b) Quelle: Business Aviation 10/2006 Keine Verbesserung der Wirtschaftlichkeit (Modellrechnung) Stand: Oktober 2008 Ausgabe 2.3 160 zusätzliche Arbeitsplätze für zusätzlich 19.384 Flugbewegungen bedeutet: - Mit Vollgas in die Pleite Einnahmen / Ausgaben Zusätzliche Flugbewegungen (siehe Seite 24, ohne Sportflieger): 2005 4.137 Flugbewegungen 2016 23.521 Flugbewegungen pro Jahr EUR Lande/Start-Gebühren 150 Euro (*) 9.692 (= 19.384 : 2) Löhne und Gehälter (Monat) 2.500 Euro 12 x 2.500 x 160 - 4.800.000 Sozialversicherungen 25 % der Löhne/Gehälter - 1.200.000 Materialkosten für Betriebsmittel 50 % der Personalkosten - 3.000.000 Gewinn / Verlust (-) 1.453.800 - 7.546.200 (*) Angabe von Herrn Grabherr, ehemaliger Geschäftsführer der EDMO am 27.03.2006 in Germering. Ein Break-Even wäre erst mit > 120.000 Flugbewegungen / Jahr erreicht Selbst bei 250 Euro als Lande/Start-Gebühr und bei Personalkosten von jährlich nur 30.000 Euro je Mitarbeiter und ohne Materialkosten käme man immer noch auf einen Verlust von fast 2,4 Mio. Euro ! Seite: 48 Quelle: Dipl. Ing. Thomas Möller, Dipl. Ing. Manfred Burghardt Geschäftsreiseflughafen gefährdet Arbeitsplätze … Ausgabe 2.3 Stand: Mai 2009 … und mindert die Lebensqualität ín den Anliegergemeinden Die Verlagerung des Geschäftsreiseflugverkehrs vom Verkehrsflughafen München nach Oberpfaffenhofen schafft keine neuen Arbeitsplätze, sondern verlagert sie nur. High-Tech-Unternehmen suchen Standorte ohne Störungen durch Lärm. Fluglärm und Schadstoffbelastung mindert die Attraktivität des Fünfseenlands als Naherholungsgebiet und gefährdet Arbeitsplätze in der Tourismusbranche. Wohn- und Gewerbegebiete in Geisenbrunn, Argelsried, Neugilching und Oberpfaffenhofen sind z.T. nur wenige Hundert Meter von der Start- und Landebahn entfernt. Starts und Landungen führen unmittelbar über das Gemeindegebiet von Germering, Gilching, Weßling und Seefeld-Hechendorf mit Kindergärten, Schulen, Seniorenheimen und Krankenhaus Seefeld. Das neue Fluglärmgesetz gilt nicht für Sonderflughäfen und schützt damit nicht die vom Fluglärm betroffenen Bürgerinnen und Bürger. Seite: 49 Quelle: Dipl. Ing. Thomas Möller, Dipl. Ing. Manfred Burghardt Wirtschaftsfaktor Tourismus Stand: Mai 2009 Ausgabe 2.3 Das Fünfseenland wird touristisch als „Landschaft zwischen München und den Alpen“ bezeichnet. Das Fünfseenland ist Naherholungsgebiet der Landeshauptstadt München mit über 1 Million Menschen. 75 % des Fünfseenlandes sind Landschaftsschutzgebiet und soll Teil eines geplanten Naturparks werden. Der Tourismus im Fünfseenland umfasst mehr als 2100 Arbeitplätze. Über 320 Mio. € Umsatz werden im Tourismusbereich im Fünfseenland erzielt. Die Kommunen erhalten ca. 3,8 Mio. € Steuereinnahmen. Der Staat erhält jährlich 32,3 Mio. € Mehrwertsteuer. Dies alles wird durch den geplanten Geschäftsreiseflugverkehr gefährdet und die Heimat von über 100.000 Einwohnern im Fünfseenland wird dabei in große Mitleidenschaft gezogen! Seite: 50 Quelle: Studie „Wirtschaftsfaktor Tourismus im Starnberger Fünf-See-Land“ und Tagespresse Ausgabe 2.3 Wertminderung der Immobilien Wertminderung in Abhängigkeit der Lärmbelastung (Lärmforschungsstudie Kryter) Wertminderung in Abhängigkeit des Fluglärmaufkommens (Studie der TU Chemnitz) Gesamter Immobilien-Wertverlust im Fünfseenland (Grobschätzung) Seite: 51 Wertverlust in Abhängigkeit der Lärmbelastung Stand: Oktober 2008 Ausgabe 2.3 Der abhängige Wertverfall von Wohn-Immobilien beträgt nach umfangreichen Untersuchungen in den USA, England und Holland zwischen 0,75% und 1% pro dB Pegelerhöhung. Rechenbeispiel: Einfamilienhaus: heutiger Wert ca. 0‘75 Mio. € Durchschnittlicher Lärmpegel heute Durchschnittlicher Lärmpegel im Jahre 2016 40 dB (A) 65 dB (A) also Anstieg um 25 dB (A). Bei Wertverlust 0,3% bis 1,0% pro dB (A) ergibt sich ein gesamter proz. Wertverlust von 7,5% bis 25%, d.h. Wertverlust von 56.250 € bis 187.500 € Seite: 52 Quelle: Studie des holländischen Lärmforschers Kryter Wertverlust der Immobilien Stand: Juli 2007 Ausgabe 2.3 Quelle: „Studie Immobilien und Fluglärm der Technischen Universität Chemnitz“ Autoren: Friedrich Thießen, Stephan Schnorr. AZ: WWDP 69/2005, ISSN 1618-1352 Seite: 53 Quelle: Studie TU Chemnitz Geschätzter Wertverlust der Immobilien Stand: Oktober 2008 Ausgabe 2.3 Ortsteil Einwohner Wohnungen Häuser Wertminderung bei 430.000 Euro je Haus (in %) (in Euro) 18.347 10.404 5.696 1.017 1.230 7.650 4.383 2.375 396 496 3.701 2.120 1.149 192 240 5% 20% 25% 30% 45.589.789 98.814.281 20.594.976 30.954.874 Gemeinde Weßling Weßling Oberpfaffenhofen Hochstadt 5.241 2.796 1.636 809 2.185 1.166 682 337 1.162 620 363 180 15% 30% 30% 40.016.914 46.829.521 23.157.141 Gemeinde Seefeld Seefeld Hechendorf sonstige Ortsteile 7.125 3.221 3.136 768 2.971 1.343 1.308 320 1.581 715 696 170 12% 10% 10% 36.879.679 29.922.041 7.327.847 Gemeinde Gilching Gilching Neugilching Argelsried Geisenbrunn Geschätzter Gesamtverlust in Euro 380.087.064 Unter Einbeziehung weiterer Wohngebiete in Germering, Gauting, Krailling, Herrsching, Wörthsee, Starnberg etc. ergibt sich in einer groben Gesamtschätzung ein Wertverlust der Immobilien von rund einer halben Milliarde Euro. Seite: 54 Quelle: Dipl. Ing. Manfred Burghardt Ausgabe 2.3 Gesundheitsgefährdungen durch Lärm- und Schadstoffbelastungen Gesundheitsgefährdungen durch Lärm Beantragte Wasserschutzzone III b Schadstoffbelastung durch Feinstaub Feinstaubmessung an der Messstation Andechs Gesundheitsschäden durch erhöhten Feinstaub19 Seite: 55 Gesundheitsgefährdung durch Lärm Stand: 2002, 2006 Ausgabe 2.3 Abfall Leseverständnis bei Lärmbelastung (Hygge et al., Psychol.Sci. 2002) Studien an Schulen in Riem und Erding vor und nach Flughafenzustand haben gezeigt, dass die Lesefähigkeit der Schüler mit Anstieg der Lärmbelastung um Monate verzögert wird. 10 dB mehr bis 4 Monate Leseverzögerung, Langzeitgedächtnis wurde um 25 % verschlechtert Anstieg Bluthochdruck-Risiko bei Lärmbelastung Anstieg Herzinfarkt-Risiko bei Lärmbelastung (Studie Meta-Analyse Babisch 2006) Seite: 56 (Studie Meta-Babisch 2006) Quelle: Referat PD Dr. Angerer aus verschiedene Studien Gesundheitsgefährdung durch Lärm Stand: Mai 2009 Ausgabe 2.3 Mögliche Gesundheitsgefährdungen durch Lärmbelastung Hörschäden können ab einer Lärmbelastung von 85 dB auftreten Schlafstörungen bereits ab einem Maximalpegel von 52 dB bereits ab 40 dB sinkt die Leseverzögerung bei Kindern erheblich Verschlechterung des Langzeitgedächtnisses um bis zu 25 % ab 55 dB erhöhtes Risiko für eine Bluthochdruck-Erkrankung ab 60 dB steigt das Risiko für einen Herzinfarkt bzw. Schlaganfall Nach Erkenntnissen der WHO tötet Lärm zehntausende Menschen pro Jahr; es werden bis zu 200.000 Todesfälle pro Jahr aufgrund von ischämischen (= blutleeren) Herzerkrankungen angenommen. Seite: 57 Quelle: zusammengestellt aus medizinischen Studien Wasserschutzzone am Sonderflughafen Stand: Mai 2009 Ausgabe 2.3 Ausgewiesene Wasserschutzzone nach Alling Gilching Beantragte Wasserschutzzone bei Gilching und beim Flughafen Oberpfaffenhofen Die Gilchinger Schotterrinne ist der größte Grundwasserstrom im Landkreis Starnberg und stellt damit eine Grundwasserreserve zur grundsätzlichen Sicherstellung der Trinkwasserversorgung weit über die betroffenen Gemeinden hinaus sowie der Brauchwasserversorgung für Gewerbebetriebe. Vom Gesetz her ist jede Gemeinde eigenverantwortlich für ihre Grundwasserversorgung und deren Reinhaltung, daher hat sie die Verpflichtung, für die Ausweisung von Wasserschutzzonen zu sorgen. Ausgewiesene Wasserschutzzone nach Germering Die Erweiterung des Nutzerkreises und die damit verbundene Steigerung der Flugbewegungen führt zu Weßling zunehmender Gefährdung vorhandener Brunnen und zu unkontrollierbarer Vergrößerung der Gesamtbelastung der Grundwasservorräte, z.B. durch Betankungen der Flugzeuge bzw. Unfälle auf dem Flughafengelände bei bereits bestehender Gefährdung durch vorhandene Gefahrenquellen, wie z.B. Autobahn, Wohn- und Gewerbegebiete und Tankstellen. Grundwasserstrom Seite: 58 Quelle: Dipl. Kfm. Stephan Mahlert, Dipl. Ing. Manfred Burghardt Schadstoffbelastung durch Feinstaub Stand: Mai 2009 Ausgabe 2.3 Schwebbarer Feinstaub (PM10 = particulate matter < 10 µm) wandert tief in die Lunge und wird in Nase und Rachen nicht zurückgehalten. > Durch Fortschritte der Herstellungstechnik von Automotoren und Flugzeugtriebwerken werden (die früher schwarzen) Abgaspartikel kleiner und farbloser. > Bundesverordnung über Emissionswerte für PM10: 40 µg/m3 Mittelwert / Jahr bzw. max. 50 µg/m3 / Tag 35mal im Jahr > Grenzwert im Großraum München im letzten Jahr > 40mal überschritten (Sonderflughafen Oberpfaffenhofen liegt am Rande des Münchener Großraums neben Feinstaub-haltiger Autobahn) > Grenzwert in diesem Jahr schon mehrfach an Messstation Andechs überschritten. Jedes startende und landende Flugzeug erhöht diese Werte noch um 10 bis 100 gr Abgaspartikel pro Tonne Kerosin Seite: 59 Quelle: Prof. Dr. Klaus von der Helm Feinstaubmessung an der Messstation Andechs Stand: März 2007 Ausgabe 2.3 EU-Richtlinie für Feinstaub: Grenzwert 50 µg/m3 gemessen über 24 Stunden darf an 35 Tagen im Jahr überschritten werden; über das ganze Jahr gemessen gilt der strengere Grenzwert von 40 µg/m3 . Seite: 60 Quelle: Bundesumweltamt Gesundheitsschäden durch erhöhten Feinstaub Stand: Oktober 2008 Ausgabe 2.3 Zahlreiche Studien haben einen Zusammenhang zwischen den aktuellen PM10-Feinstaub-Konzentrationen in der Luft und der Morbidität bei Kindern und Erwachsenen nachgewiesen. Epidemiologische Studien zu Langzeiteffekten von partikelförmiger Luftbelastung haben gesundheitliche Auswirkungen in Bezug auf die Morbidität, gemessen z.B. als Änderung der Lungenfunktion, das Auftreten infektiöser Atemwegserkrankungen (Bronchitis) oder atopischer Erkrankungen, und auf die Mortalität (Gesamtsterblichkeit, kardiopulmonale Mortalität, Lungenkrebs) nachgewiesen. Bezogen auf einen Anstieg der PM10-Belastung um 10 µg/m³ wurde ein um rund 30 % höheres Risiko für Bronchitis bei Kindern und ein um 10 % höheres Sterblichkeitsrisiko bei Erwachsenen geschätzt. Bei einer gegenüber der Hintergrundbelastung um 10 µg/m³ erhöhten Exposition gegenüber PM2.5 ist pro Jahr in einer Population mit 200.000 Kindern mit zusätzlichen 3.350 Kindern mit Bronchitissymptomen zu rechnen sowie bei zusätzlichen 4.000 Kindern mit einer verschlechterten Lungenfunktion. Darüber hinaus wird ein möglicher Zusammenhang der Exposition gegenüber PM10 bzw. Schwebstaub und intrauteriner Wachstumsverzögerung, Frühgeburtlichkeit und vermindertem Geburtsgewicht gesehen. Dies ergibt sich aus Untersuchungen des GFS Forschungszentrum für Umwelt und Gesundheit zusammen mit dem französischen Institut für Gesundheit und medizinische Forschung an 1.016 Müttern und ihren 1998 bis 1999 geborenen Kindern. Die Wissenschaftler vermuten, dass der Feinstaub über die Lunge und das Blut bis in die Plazenta gelangt und hier das Wachstum und die Entwicklung des Ungeborenen beeinflusst. Fazit: Die WHO rechnet damit, dass bereits eine Erhöhung um 10 Mikrogramm Feinstaub pro Kubikmeter Luft eine Verkürzung der Lebenserwartung der gesamten Bevölkerung um ein halbes Jahr bewirken. Quellen u.a.; Seite: 61 Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (Gesundheitl. Bewert. der PM10- und Feinstaub-Problematik) American Cancer Society Study: Kohorte von 552 000 Erwachsenen in 154 Städten über 16 Jahre Harvard Six Cities Study: Kohorte von 8111 Erwachsenen, Beobachtungsdauer 14-16 Jahre AHSMOG: Kohorte von 6300 Erwachsenen, Beobachtungsdauer 15 Jahre Stand: Mai 2009 Ausgabe 2.3 Resümee Die Interessenlage hat sich grundlegend verändert ! Dornier und seine Rechtsnachfolger hatten das Interesse: „So wenig wie möglich fliegen, um unnötige Kosten zu vermeiden.“ Die EDMO Flugbetrieb GmbH bzw. ein zukünftiger Investor hat jetzt das Interesse: „So viel wie möglich fliegen, um möglichst viel Gewinn zu machen.“ Oberpfaffenhofen auf dem Weg zum Business Airport Aussagen der Politik Anstehende Gerichtsverfahren Seite: 62 Quelle: Fluglärm e.V. Oberpfaffenhofen auf dem Weg zum Business Airport Stand: Mai 2009 Ausgabe 2.3 … weil: Wachstum von MUC bedingt Auslagerung von Kapazitäten an anderen Flughafen Oberpfaffenhofen bietet die geeignete Infrastruktur und hat kooperative Eigentümer Ausreichende Kapazität in Oberpfaffenhofen vorhanden (wie München-Riem) LEP 2006 legt Oberpfaffenhofen fest … und das sind die Folgen für uns: Hohe Lärm- und Gesundheitsbelastung Hohe Schadstoffbelastung (z.B. Feinstaub) Flugzeuge spätabends und am Wochenende Unbeschränkte Anzahl der Flugbewegungen Erheblicher Wertverlust der Immobilien Seite: 63 An dieses Bild werden sich die Bewohner des Fünfseenlandes möglicherweise bald täglich gewöhnen müssen ! Fazit: Dies ist die Absicht der Staatsregierung und der EDMO Quelle: Dipl. Ing. Manfred Burghardt Aussagen der Politik Stand: Mai 2009 Ausgabe 2.3 FDP-Vorsitzende Leutheusser-Schnarrenberger: (Schreiben vom 17.08.2008 an BI-Vertreter) „Ich stehe selbstverständlich voll und ganz zum Erhalt des Werk- und Forschungsflughafens .... Eine Öffnung für den allgemeinen Geschäftsflugverkehr würde diese Nutzung konterkarieren.“ Ministerpräsident Horst Seehofer: (vor der Akademie für Politische Bildung Tutzing, November 2008) „Man muss den Mut haben, falsche Entscheidungen zu korrigieren, wie zum Beispiel den Ausbau des Sonderflughafens Oberpfaffenhofen“ Wirtschaftsminister Martin Zeil: (Schreiben vom 17.08.2008 an BI-Vertreter) „Die FDP wird die Forderung nach Änderung des LEP offensiv vertreten. … Die FDP sagt nein zu einer Ausweitung des Flugverkehrs. Die FDP sagt nein zu Lufttaxis.“ Im Widerspruch dazu haben der Ex-Minister und jetzige Vorsitzende des Wirtschaftsausschusses Erwin Huber sowie die Ministerialrätin Dr. Wolf (beide CSU) in der Ausschusssitzung des Bayerischen Landtages vom 11.12.2008 unmissverständlich betont, dass unter dem „Bestand“ des Sonderflughafens der „genehmigungsrechtliche Bestand“ zum heutigen Zeitpunkt zu verstehen ist und dazu gehört auch der Genehmigungsrahmen des Luftamt-Bescheids vom 23.07.2008, der rd. 10.000 jährliche Flugbewegungen im Segment Geschäftsreiseflugverkehr bereits jetzt auf dem Sonderflughafen Oberpfaffenhofen zulässt. Zudem sind Erweiterungsanträge des Flughafenbetreibers – laut Aussage des Luftamts Südbayern - jederzeit möglich. Als Bürger und Wähler erwarten und fordern wir von der Politik Glaubwürdigkeit !!! Seite: 64 Quelle: Fluglärm e.V. Anstehende Gerichtsverfahren Stand: Mai 2009 Ausgabe 2.3 Jetzt müssen die Gerichte entscheiden ! Klagen gegen das LEP (Normenkontrollklagen) Gemeinde Gilching Gemeinde Weßling Gemeinde Seefeld Gemeinde Planegg Gemeinde Gräfelfing Stadt Germering Stadt München Landkreis Starnberg Neun Musterkläger aus Oberpfaffenhofen, Neugilching und Geisenbrunn klagen mit finanzieller Unterstützung vieler Bürger des Fünfseenlandes und benachbarter Gemeinden unter Federführung des Fluglärm e.V. per Anfechtungsklage gegen den Bescheid des Luftamts Südbayern; zusätzlich klagen einige weitere Privatkläger aus dem Landkreis Starnberg. Seite: 65 Klagen gegen den Bescheid des Luftamts Südbayern (Anfechtungsklagen) Gemeinde Gilching Gemeinde Weßling Gemeinde Seefeld Gemeinde Gauting Gemeinde Gräfelfing Gemeinde Wörthsee Stadt Germering Stadt München Landkreis Starnberg Landkreis Fürstenfeldbruck Zweckverband großräumige Wasserversorgung Starnberg Zweckverband für den sozialen Wohnungsbau im Landkreis Starnberg Quelle: Fluglärm e.V.