Warenhäuser - Historisches Lexikon der Schweiz
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Warenhäuser - Historisches Lexikon der Schweiz
1/2 23/08/2013 | Warenhäuser W. sind grossflächige Detailhandelsgeschäfte (Kleinhandel) mit zahlreichem Verkaufspersonal, darunter viele wenig qualifizierte, weibl. Teilzeitbeschäftigte. Sie bieten ein breites Sortiment an, wobei jede Abteilung einem Spezialgeschäft gleichkommt. Meist liegen W. im Stadtzentrum und sind für die Kundschaft leicht zugänglich. Sie erfordern hohe Investitionen. Dieser Artikel wurde für die Buchausgabe des HLS mit Bildern illustriert. Bestellen Sie das HLS bei unserem Verlag. 1 - Entstehungsbedingungen Das Aufkommen der W. spiegelt die wirtschaftl. und sozialen Umwälzungen des 19. Jh., v.a. ab 1850. Der Detailhandel machte einen Umbruch durch, der mit einer spürbaren Preissenkung einherging. Dabei profitierten die W. von Produktionssteigerungen dank techn. Neuerungen in anderen Wirtschaftsbranchen. Die Diversifikation im Banken- und im Versicherungssektor sowie im Import-Export-Geschäft bildeten wie der Eisenbahnbau und städtebaul. Grossprojekte weitere wichtige Voraussetzungen. Da die W. einen grossen Kapitalbedarf mit entsprechender Bewirtschaftung aufwiesen, entstand eine neue Art des Verkaufs: fixe angeschriebene Preise, Kosten senkende Grosseinkäufe, beschleunigter Warenumschlag, verkleinerte Margen, grosse und systemat. Werbeanstrengungen, umfangreiches Sortiment zum Sehen und Anfassen sowie versch. Dienstleistungen. Die W. markierten auch einen sozialen Wandel. Hauptsächlich von der Banken- und Finanzwelt finanziert, sind sie ein Sinnbild für die erste Phase der Konsumgesellschaft. Ihre Hauptkundschaft war das Bürgertum. Die aus dem wachsenden Dienstleistungssektor hervorgehenden neuen Mittelschichten folgten bald. Zu den ersten W.n zählten in Zürich jenes der Firma Julius Brann von 1896, die später in der Oscar Weber AG aufging, und das zwar bereits 1833 eröffnete Jelmoli an der Bahnhofstrasse, das jedoch erst ab 1899 diese Bezeichnung verdiente. Genf wurde 1905 Hauptsitz der Kollektivgesellschaft Grosch & Greiff mit dem späteren Warenhaus Au Grand Passage, das 1916 über eine Ladenfläche von 7'000 m2 verfügte und 50 Angestellte beschäftigte. Die Wirtschaftskrise der 1930er Jahre traf die kleinen Ladenbesitzer hart. Als Folge organisierten sie einen breiten Protest gegen die sog. Grossbasare, die als Sündenböcke herhalten mussten. Vor allem W. im Besitz von ausländ. und jüd. Familien (Nordmann, Maus, Loeb) wurden Ziel dieser Kampagne. Mittelständ. Kreise, angeführt von Politikern, die antiliberale Positionen der extremen Rechte vertraten, forderten die Schliessung der W. Der Bundesrat reagierte auf den Protest am 14.10.1933 mit einem dringl. Bundesbeschluss. Er verbot die Eröffnung und den Ausbau von W.n, Ladenketten und Einheitspreisgeschäften. Der Beschluss blieb bis 1945 in Kraft und stoppte den Vormarsch der Grossverteiler bis zum Ende des 2. Weltkriegs. Autorin/Autor: Ingrid Liebeskind Sauthier / SRL 2 - Fortentwicklung Anfänglich teilten sich die W. den Grossvertrieb im Non-Food-Detailhandel mit den Ladenketten und ab Beginn der 1930er Jahre mit den Einheitspreisgeschäften (oder Kleinpreisgeschäften). Sie beherrschten diesen Markt bis zum Ende des 2. Weltkriegs, spielten jedoch zu Beginn des 21. Jh. nur noch eine geringe Rolle unter den Grossverteilern. Seit den 1980er Jahren nimmt ihr Marktanteil aufgrund des Aufkommens von Supermärkten, Discountern, Spezialgeschäften, ausländ. Handelsketten (v.a. die dt. Discounter Aldi und Lidl) und grosser Einkaufszentren im Grünen kontinuierlich ab, aber auch weil sich das Konsumverhalten veränderte (online-Handel). Diese Entwicklung zwang die W. zu Umstrukturierungen, Fusionen, Übernahmen und zur Erarbeitung von Marktstudien. Der Konzentrationsprozess setzte in den 1970er Jahren ein und URL: http://www.hls-dhs-dss.chD14037.php © 1998-2017 HLS: Alle Urheberrechte dieser elektronischen Publikation sind beim Historischen Lexikon der Schweiz, Bern. Für alle elektronisch publizierten Texte gelten dieselben Regeln wie für eine gedruckte Veröffentlichung. Nutzungsrechte und Zitierrichtlinien (PDF) 2/2 beschleunigte sich in der Folge. Die neue Grösse stärkte die Verhandlungsposition und verbesserte die Wettbewerbsfähigkeit, u.a. durch Senkung der Kosten und Diversifikation. Die W. gehörten nun jeweils zu einer Gruppe mit versch. Verkaufsformen. 1997 besassen die sieben wichtigsten Gruppen ABM, Coop City, EPA AG, Globus, Jelmoli, Loeb und Manor 193 Verkaufsstellen mit einer Ladenfläche von 665'900 m2 und einem Umsatz von 5,6 Mrd. Fr., während der Detailhandel einen Gesamtumsatz von 78,9 Mrd. Fr. auswies. Migros kaufte 1997 die Warenhausgruppe Globus (2012 14 Geschäfte), die Gruppe ABM (2003 geschlossen) sowie 2010 Denner; Coop übernahm Waro, EPA (2004 geschlossen), Fust, The Body Shop und Interdiscount; Manor (2012 64 Geschäfte) gehörte zur Holding Maus Frères SA. Die beiden orangen Riesen Migros und Coop figurieren damit weltweit unter den Top 50 der Grossverteiler. Die allg. Preissenkungen in der Branche (2012 1,4%) erklären sich mit der Zunahme von Harddiscountern und dem Einkaufstourismus (5%) aufgrund des starken Frankens. Dennoch bleiben die Preise vergleichsweise hoch, v.a. weil ausländ. Exporteure aufgrund der überdurchschnittl. Kaufkraft in der Schweiz hohe Margen diktieren. Autorin/Autor: Ingrid Liebeskind Sauthier / SRL Quellen und Literatur Literatur – E. Denneberg, Begriff und Gesch. des Warenhauses, 1937 – P. Rohner, Commerce de détail en Suisse, 1980 – I. Liebeskind Sauthier, Controverses et polémiques autour de l'installation des grands magasins à Genève dans l'entre-deux guerres, Liz. Genf, 1988 – Le commerce de détail dans l'espace économique européen, 1996 – Schweiz, Detailhandel und Grosskonsumenten, 1998 – K. Huser, Vieh- und Textilhändler an der Aare, 2007, 229-247 – A. Brunschwig, Heimat Biel, 2011, 76-78 Autorin/Autor: Ingrid Liebeskind Sauthier / SRL URL: http://www.hls-dhs-dss.chD14037.php © 1998-2017 HLS: Alle Urheberrechte dieser elektronischen Publikation sind beim Historischen Lexikon der Schweiz, Bern. Für alle elektronisch publizierten Texte gelten dieselben Regeln wie für eine gedruckte Veröffentlichung. Nutzungsrechte und Zitierrichtlinien (PDF)