Bestimmungen für den Passagierverkehr

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Bestimmungen für den Passagierverkehr
Bestimmungen für den
Passagierverkehr
Servicebedingungen für die Beförderung von Passagieren, Handgepäck und sonstigem Gepäck in
den Elektrozügen von Aeroexpress.
1. Allgemeine Bestimmungen
1. Diese Bestimmungen wurden im Einklang mit den Vorschriften folgender
rechtlicher Dokumente erarbeitet:
- Bundesgesetz der Russischen Föderation vom 10. Januar 2003, Nr. 18FZ "Transportbestimmungen der Russischen Eisenbahnen",
- Bestimmungen für die Serviceleistungen des Eisenbahnpersonen- und
Eisenbahngüterverkehrs sowie für die Eisenbahnbeförderung von Gütern
des privaten, familiären Bedarfs sowie von Haushaltswaren, die
ausschließlich nicht kommerziellen Zwecken dienen, verabschiedet per
Beschluss Nr. 11 der Regierung der Russischen Föderation am 2. März
2005,
- Bestimmungen für die Eisenbahnbeförderung von Personen und Gepäck,
das als Frachtgut befördert wird, verabschiedet per Verordnung des
Verkehrsministeriums der Russischen Föderation am 19. Dezember 2013,
Nr. 473,
- andere rechtliche Dokumente der Russischen Föderation.
2. Beförderung von Passagieren
1. Pflichten der Passagiere von Elektrozügen der Aeroexpress LLC:
- Der Passagier kauft ordnungsgemäß eine Fahrkarte für eine einfache Fahrt, für
die Hin- und Rückfahrt oder eine Dauerkarte.
- Der Passagier bewahrt das gekaufte Reisedokument (Fahrkarte) während der
gesamten Zugfahrt und bis zum Verlassen durch Passieren des FahrkartenKontrollpunkts auf. Wenn ein Passagier beim Passieren des Kontrollpunkts kein
Reisedokument (Fahrkarte) vorweisen kann, gilt die Fahrt als nicht bezahlt und
der Passagier ist verpflichtet, die Reisekosten zu bezahlen.
- Der Passagier ist verpflichtet, dem Zugbegleiter (dem Personal, das die
Fahrkarte kontrolliert) das Reisedokument (Fahrkarte) bei der Fahrkartenkontrolle
im Zug vorzulegen.
- Der Passagier ist verpflichtet, dem Zugbegleiter (dem Personal, das die
Fahrkarte kontrolliert) das Reisedokument (Fahrkarte) beim Einstieg in das
Fahrgastabteil der Business Class vorzulegen.
- Der Passagier legt dem Zugbegleiter (dem Personal, das die Fahrkarten
kontrolliert) bei der Fahrkartenkontrolle Dokumente vor, die seinen Anspruch auf
eine Ermäßigung nachweisen (soweit der Passagier Anspruch auf Ermäßigung
hat).
2. Ein Reisedokument (Fahrkarte) für eine einfache Fahrt gilt nur für die Fahrt in
eine Richtung sowie für das auf der Fahrkarte angegebene Datum und eine Stunde
des nächsten Kalendertags. Ein Reisedokument (Fahrkarte) für eine Hin- und
Rückfahrt gilt für die Fahrt in eine Richtung und zurück am auf der Fahrkarte
angegebenen Tag sowie am folgenden Kalendertag.
Der Beförderer kann bei Reisedokumenten (Fahrkarten) für eine einfache Fahrt
längere Gültigkeitsfristen festlegen als in diesem Absatz vorgesehen.
3. Wenn die Gültigkeit eines Reisedokuments (Fahrkarte) während der Fahrt des
Passagiers abläuft, ist das Reisedokument (Fahrkarte) gültig, bis der Passagier am
Zielort angekommen ist.
4. Kinder unter fünf (5) Jahren, die den Passagier begleiten, reisen kostenlos. Die
Fahrkarten für Kinder im Alter zwischen fünf (5) und sieben (7) Jahren, die den
Passagier begleiten, müssen am Tag der Reise gekauft werden. Wenn Zweifel am
Alter der Kinder bestehen, die kostenlos oder mit einer Kinderfahrkarte reisen,
kann der kontrollierende Zugbegleiter die Vorlage entsprechender
Altersnachweise der Kinder verlangen.
Für Reisedokumente (Fahrkarten) von Kindern, die mindestens sieben Jahre alt
sind, gilt der Beförderungstarif für Erwachsene.
Für die Bestimmung des Alters eines Kindes ist der Beginn der Fahrt maßgeblich.
Wenn ein Kind am Tag der Abfahrt sieben Jahre alt wird, gilt für sein
Reisedokument (Fahrkarte) der Tarif für die Beförderung von Kindern.
5. Einfache Fahrkarten und Dauerkarten (einschließlich Wochenendkarten), die von
anderen Dienstleistern des Nahverkehrs verkauft werden, gelten in den
Elektrozügen von Aeroexpress LLC nicht. Wenn ein Passagier eine solche
Fahrkarte vorweist, gilt die Fahrt als nicht bezahlt und er/sie muss gemäß den
jeweils geltenden Tarifen den vollen Fahrpreis bezahlen.
6. Ein Passagier darf jeweils nur einen Sitzplatz pro Fahrkarte belegen. Wenn keine
Sitzplätze verfügbar sind, ist die Fahrt im Stehen erlaubt. In diesem Fall ändert
sich der Fahrpreis nicht.
7. Das Verfahren der Ausstellung eines Reisedokuments (Fahrkarte) für Personen,
die Anspruch auf einen ermäßigten Fahrpreis oder eine kostenlose Beförderung
haben, entspricht dem geltenden Recht der Russischen Föderation.
8. Bei allen Unfällen, die sich während der Fahrt mit einem Elektrozug von
Aeroexpress LLC ereignen, wird ein Protokoll über ein Zugunglück (siehe
Anhang 1) erstellt und dem betroffenen Passagier oder einem Bevollmächtigten
des Passagiers übergeben.
3. Besonderheiten bei der Beförderung von Passagieren mit einem
elektronischen Reisedokument (Fahrkarte)
1. Es werden keine kostenlosen, Dauerkarten oder Fahrkarten mit besonderem Tarif
als Elektronische Reisedokumente (Fahrkarten) ausgestellt.
4. Fahrtkostenerstattung
1. Der Preis eines unbenutzten Tickets für eine einfache Fahrt mit Aeroexpress LLC
wird nicht zurückerstattet, außer bei einer außerplanmäßigen Unterbrechung des
Zugverkehrs von mehr als einer Stunde. Der Preis eines unbenutzten Tickets für
eine einfache Fahrt mit einem Elektrozug von Aeroexpress LLC wird nur
während des Zeitraums der außerplanmäßigen Unterbrechung des Zugverkehrs
und auf dem Abfahrtsbahnhof des Passagiers erstattet.
2. Die Kosten für eine Dauerkarte werden vom Beförderer nach Einreichung eines
schriftlichen Antrags durch den Passagier erstattet.
3. Zur Bestimmung des Erstattungsbetrags wird der Preis der Dauerkarte durch die
Anzahl der Tage oder die Anzahl der Fahrten geteilt, für die das Ticket gilt und
anschließend mit der tatsächlich verbliebenen Anzahl der Tage, für die das Ticket
ab dem Tag der Rückgabe noch gilt oder mit der Anzahl der verbliebenen
ungenutzten Fahrten multipliziert. Wurde eine Dauerkarte vor Beginn ihrer
Gültigkeit (oder vor überhaupt eine Fahrt angetreten wurde) zurückgegeben,
werden die Beförderungskosten in voller Höhe erstattet.
4. Das Geld wird nach dem entsprechenden schriftlichen Antrag des Passagiers
innerhalb von zehn Tagen erstattet.
5. Für die Bearbeitung der Fahrtkostenerstattung für eine unbenutzte oder nur
teilweise benutzte Dauerkarte (Fahrkarte) für die Beförderung in einem
Elektrozug von Aeroexpress LLC wird eine Gebühr erhoben.
6. In allen Fällen der Fahrtkostenerstattung für unbenutzte oder nur teilweise
benutzte Reisedokumente (Fahrkarten) verbleiben die Reisedokumente
(Fahrkarten) und die Zahlungsquittungen für Gebühren (Originale) beim
Beförderer und bilden die Grundlage der Auszahlung.
7. Die Erstattung der Kosten für ein unbenutztes Reisedokument (Fahrkarte), das per
Banküberweisung oder per Zahlkarte bezahlt wurde, erfolgt auf das Bankkonto
der juristischen oder natürlichen Person, die das Reisedokument (Fahrkarte)
bezahlt hat.
5. Beförderung von Handgepäck und Gepäck
1. Pro Reisedokument (Fahrkarte) - unabhängig davon, ob es für Erwachsene oder
Kinder ausgestellt wurde - ist es jedem Passagier gestattet, kostenlos Handgepäck
mit einem Gewicht von höchstens 36 kg mitzunehmen, dessen drei Dimensionen
in der Summe 180 cm nicht überschreiten. Alles Handgepäck muss unabhängig
von seiner Art oder Ausführung in den Gepäckablagen des Elektrozugs verstaut
werden. Zusätzlich zur oben genannten Freigepäckmenge können die Passagiere
gegen Gebühr weitere 50 kg Handgepäck mitführen.
2. Passagiere der Business Class können ohne zusätzliche Gebühr Handgepäck mit
einem Gewicht von höchstens 50 kg befördern, dessen drei Dimensionen in der
Summe 180 cm nicht überschreiten.
3. Passagiere, die in Begleitung von Kindern reisen, oder behinderte Passagiere mit
eingeschränkter Mobilität können über die Freigepäckmenge hinaus gebührenfrei
Kinderwagen und Rollstühle oder andere technische Gehhilfen befördern, die für
ihre Mobilität erforderlich sind.
4. Das Handgepäck darf nicht zwischen den Sitzen, in den Durchgängen oder in den
Vorräumen der Waggons abgestellt werden.
5. Für die Beförderung von kleinen Haustieren (Hunden und Vögeln) oder
unzerlegten Fahrrädern (abzustellen in den Vorräumen der Waggons) wird über
den festgelegten Tarif hinaus eine weitere Gebühr erhoben.
6. Passagiere der Business Class können ohne zusätzliche Gebühr in Begleitung von
kleinen zahmen Tieren (Haustieren), Hunden oder Vögeln reisen. Die
Beförderung großer Hunderassen in der Business Class ist nicht gestattet.
7. Kleine zahme Tiere (Haustiere), Hunde und Vögel müssen in Kisten, Käfigen
oder Behältern transportiert und an den für das Handgepäck vorgesehenen Plätzen
abgestellt werden. Große Hunderassen, einschließlich Diensthunden, müssen im
Vorraum des Waggons befördert (höchstens zwei Hunde) und an die Leine
genommen werden sowie einen Maulkorb tragen. Der Besitzer oder Begleiter darf
das Tier nicht unbeaufsichtigt lassen und muss die Einhaltung der öffentlichen
gesundheitlichen und hygienischen Standards gewährleisten. Kleine Hunde
dürfen auch ohne Käfig mitgeführt werden, wenn sie einen Maulkorb tragen und
angeleint sind. Mitgeführte Katzen müssen von ihren Besitzern oder Begleitern
beaufsichtigt werden. Wenn die erforderlichen tierärztlichen Dokumente
vorliegen, können mehr kleine zahme Tiere (Haustiere), Hunde und Vögel
befördert werden, als die Vorschriften für die Beförderung von Handgepäck
vorsehen.
8. Sehbehinderte und blinde Passagiere dürfen Blindenhunde gebührenfrei
befördern.
9. Unabhängig davon, ob der Passagier mit Handgepäck reist, ist pro Reisedokument
(Fahrkarte) und gegen Gebühr die Beförderung von einem Gepäckstück
Elektronik, Haushaltstechnik, Video- oder Audiotechnik gestattet, dessen
Dimensionen in der Summe mehr als 180 cm betragen. Die Bezahlung der
Beförderung der oben genannten Gegenstände erfolgt gemäß den geltenden
Tarifen und unabhängig von deren Gewicht.
10. Für die Unversehrtheit und Sicherheit des Handgepäcks haftet der Passagier.
6. Verbote für Passagiere
1. In den Elektrozügen von Aeroexpress LLC ist Folgendes nicht gestattet:
- Passagiere dürfen nicht in Bekleidung oder mit Gepäck, Gegenständen oder
Produkten reisen, die andere Passagiere, die Waggons, Anlagen und
Einrichtungen verunreinigen.
- Gepäck und Handgepäck müssen an den Plätzen der Passagiere abgestellt
werden.
- Passagier dürfen keine Gegenstände mit sich führen, die das Gepäck
beschädigen oder verschmutzen, ebenso keine übelriechenden, feuergefährlichen,
toxischen, brennbaren, explosiven oder andere gefährliche Substanzen.
Schusswaffen, die als Handgepäck befördert werden, müssen in einer Tasche,
einem Halfter oder einem Spezialbehälter mitgeführt werden. Sie dürfen nicht
geladen sein. Die Munition muss separat gelagert werden.
- Passagiere dürfen nicht in Begleitung von Tieren reisen, deren Beförderung im
Handgepäck verboten ist.
- Alkoholgenuss und das Reisen unter Einfluss von Alkohol sind nicht gestattet.
- Es ist nicht gestattet, das automatische Öffnen und Schließen der Türen zu
behindern, wenn der Zug hält. Die Türen der Waggons dürfen während der Fahrt
nicht geöffnet werden.
- Es ist verboten, die Einrichtung der Fahrgastabteile, die Glasfenster in den
Triebwagen und Fahrgastabteilen zu beschädigen.
- Glücksspiele, Belästigungen anderer Passagiere und das Verstreuen von Abfall
sind verboten.
- Die Notbremse darf ausschließlich in Notfällen benutzt werden.
- Das Rauchen in den Fahrgastabteilen und Vorräumen ist verboten.
2. Ein Passagier kann aus folgenden Gründen zum Verlassen eines Elektrozugs
gezwungen werden:
- Durch Beamte des Innenministeriums und vom Sicherheitspersonal, das den Zug
begleitet, wenn er gegen die Vorschriften der Beförderung verstößt, die
öffentliche Ruhe und Ordnung oder andere Passagiere im Zug stört.
- Durch die Zugbegleiter, die die Reisedokumente (Fahrkarten) kontrollieren,
wenn der Passagier ohne Reisedokument (Fahrkarte) reist oder wenn er/sie die
Fahrkarte eines regulären Nahverkehrszugs nutzt und sich weigert, den Fahrpreis
gemäß den geltenden Vorschriften zu bezahlen.
- Durch medizinisches Personal, wenn eine Erkrankung des Passagiers ihn/sie
daran hindert, die Reise fortzusetzen oder wenn die Erkrankung die Gesundheit
anderer Passagiere gefährdet und es nicht möglich ist, den Passagier im Zug zu
isolieren.
- In anderen, vom geltenden Recht der Russischen Föderation vorgesehenen
Fällen.
7. Rechte der Zugbegleiter (Kontrolleure)
1. Die Zugbegleiter (Kontrolleure) sind befugt:
- Die Reisedokumente (Fahrkarten) im Elektrozug sowie am Eingang der
Fahrgastabteile der Business Class zu kontrollieren.
- Die Nachweise des Anspruchs auf Ermäßigung (wenn ein Passagier Anspruch
auf Ermäßigung hat) im Elektrozug zu überprüfen.
- Gemäß den geltenden Tarifen die Fahrtkosten und die Bearbeitungsgebühr für
die Ausstellung eines Reisedokuments (Fahrkarte) von Passagieren einzuziehen,
die ohne Reisedokument (Fahrkarte) reisen.
- Die Fahrtkosten für die Beförderung von Kindern in der festgesetzten Höhe
einzuziehen, die mindestens fünf Jahre alt sind und keine Fahrkarte haben, sowie
die Gebühren für Übergepäck oder übergroßes Gepäck, einschließlich der
Bearbeitungsgebühr für die Ausstellung der Fahrkarte.
- Die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, wenn ein Passagier sich weigert,
die Fahrt zu bezahlen, um den Passagier aus dem Zug zu entfernen.