Berlin-Report vom 22.03.2013
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Berlin-Report vom 22.03.2013
Berlin-Report vom 22.03.2013 Zypern muss eigenen Beitrag leisten Die Eurogruppe hat sich auf Maßnahmen verständigt, die Zypern für die Gewährung einer Finanzhilfe des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM), umzusetzen hat. Dazu gehören die Schrumpfung des Bankensektors, die Eigentümer- und Gläubigerbeteiligung an der Bankenstrukturierung, eine umfangreiche Haushaltskonsolidierung, die wirksame Bekämpfung der Geldwäsche sowie eine Nachverhandlung des russischen Kredits an Zypern. Zypern ist nun gefordert, ein tragfähiges Konzept vorzulegen. Europa hat seine Hilfe angeboten, aber wir verschenken kein Geld. Für die Union war immer wichtig: Keine Leistung ohne Gegenleistung. Ein Hilfsprogramm kann es nur geben, wenn glaubwürdige Schritte zur Korrektur der Fehler unternommen werden, die ursächlich zur Krise geführt haben. Etwas anderes könnten wir auch unseren Steuerzahlern gegenüber nicht rechtfertigen. Die Staatengemeinschaft ist nach wie vor bereit, Zypern über ein zielgerichtetes Hilfsprogramm zu helfen. Dabei geht es auch darum, die Einlagen der zyprischen Sparer dauerhaft zu schützen. Wenn zyprische Banken Konkurs gehen sollten, dann wären auch die Kleinsparer betroffen, möglicherweise sogar mit ihren gesamten Einlagen. Diesen Zusammenhang bewusst oder unbewusst zu übersehen ist verantwortungslos. Es war ausdrücklich nicht Position der Bundesregierung in den Verhandlungen der Eurogruppe am vergangenen Freitag, die Sparer bei den Banken über eine einmalige Abgabe zu beteiligen. Dieser Vorschlag – insbesondere auch die Beteiligung aller Sparer mit einer Vermögensabgabe ab dem ersten Euro – kam von Seiten Zyperns. Wir vertrauen nun darauf, dass sich die Troika nicht erpressen lässt. Über die genaue Ausgestaltung des Eigenbeitrags von Zypern kann man sicher reden. Es darf aber kein Programm ohne ausreichende Eigenbeteiligung Zyperns geben. Dies wäre nicht zu rechtfertigen und würde sicher keine Mehrheit im Deutschen Bundestag bekommen. 1 Dass sich SPD und Grüne, die vor dem Gipfel am lautstärksten die Beteiligung auch der Bankeinlagen gefordert haben, nun an die Spitze der Bedenkenträger stellen, zeigt, wie sehr ihr Handeln von Wahlkampfinteressen geleitet ist. Das wird dem Problem nicht gerecht. Der deutschen Regierung etwas in die Schuhe schieben zu wollen, das sie in keinster Weise zu verantworten hat, ist leicht zu durchschauen. Die SPD lehnt in Zypern die Einmalbeteiligung der Sparer zur Rettung des Staates und der Banken ab. In Deutschland fordert sie die Wiedereinführung der Vermögensteuer und die Grünen eine Vermögensabgabe. Das passt nicht zusammen. Politik für die Kommunen Die christlich-liberale Koalition hat in den vergangenen Jahren eine konsequent kommunalfreundliche Politik betrieben. Dies zahlt sich für die Städte, Gemeinden und Landkreise milliardenschwer aus. Ein halbes Jahr vor Ende der Legislaturperiode hat die CDU/CSUBundestagsfraktion eine vorläufige kommunalpolitische Bilanz erstellt, die Sie hier abrufen können. >>> (Vorläufige) kommunalpolitische Bilanz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Hightech-Strategie Die konsequente Forschungspolitik der christlich-liberalen Koalition hat Deutschland zu einem Forschungsstandort erster Güte gemacht. Die in Deutschland aufgewandten Mittel für Forschung und Entwicklung haben, mit 74,8 Milliarden, den höchsten Wert seit Gründung der Bundesrepublik erreicht. Damit lagen diese Gesamtausgaben um 34% über dem Vergleichsjahr 2005. Mit einer Forschungs- und Entwicklungsintensität von 2,88% haben wir unsere bedeutende Zielmarke von 3% fast erreicht. Mehr als 500.000 Menschen in Deutschland arbeiten für Forschung und Entwicklung und machen damit Deutschland zum zweitwichtigsten Zielland für Investitionen internationaler Forschungs- und Entwicklungsunternehmen. Auf dieser hervorragenden forschungspolitischen Grundlage baut unser innovationspolitisches Handeln auf. Mit der Hightech-Strategie bündeln wir unsere Forschungs- und Innovationsaktivitäten ressortübergreifend. Wir sind davon überzeugt, dass in Anbetracht der Transformationen des 21. Jahrhunderts Forschung und Innovation nur durch Zusammenarbeit aller Beteiligten glücken kann. Zur konkreten Umsetzung greifen wir deshalb zehn Zukunftsprojekte auf. Für diese Projekte stellen wir bis 2015 insgesamt 8,4 Milliarden Euro zur 2 Verfügung. Wir konzentrieren uns auf Innovationsfehler, die für unsere Gesellschaft, unsere Wirtschaft und für die Lebenswelt jedes und jeder Einzelnen von Bedeutung sind. Schwerpunkte sind u.a. eine CO2-neutrale, energieeffiziente und klimaangepasste Stadt, ein intelligenter Umbau der Energieversorgung, die bedarfsgerechte Nutzung des Internets oder der demografische Wandel. >>> Mehr Informationen zur Hightech-Strategie Mehr Transparenz für Verbraucher bei Kraftstoffpreisen Der Deutsche Bundestag hat die Verordnung zur Markttransparenzstelle Kraftstoffe beschlossen. Mit der Verordnung wird die Marktbeobachtung Kraftstoffbereich konkretisiert sowie die Transparenz über Kraftstoffpreise Verbraucherinnen und Verbraucher durch die Veröffentlichung Kraftstoffverkaufspreise erhöht. für im für der Konkret bedeutet das: Die Tankstellen werden verpflichtet, ihre Kraftstoffpreise differenziert nach Sorten und in Echtzeit an die Markttransparenzstelle zu melden. Die Markttransparenzstelle bereitet die gesammelten Daten auf und stellt sie privaten Anbietern von Verbraucherinformationsdiensten über eine elektronische Datenschnittstelle zur Verfügung. Näheres dazu (Inhalt, Art, Form, Umfang der Weitergabe usw.) wird in der verabschiedeten Verordnung geregelt. Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten damit die Gelegenheit, sich im Internet, über ihr Navigationsgerät oder über eine Smartphone-App aktuell über die Kraftstoffpreise in ihrer näheren Umgebung zu informieren und ihre Wahl zu treffen. Sie erhalten dadurch ihre Souveränität zurück. Mehr Transparenz geht nicht, mehr echter Wettbewerb bei den Kraftstoffpreisen wird möglich. Regelung zur vertraulichen Geburt und Ausbau der Hilfen für Schwangere Wir schlagen vor, dass Schwangere in Not zukünftig ihr Kind unter ärztlicher Betreuung auf die Welt bringen können, ohne dass die Daten der Mutter offengelegt werden müssen. Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres des Kindes bleiben diese Daten geheim. Danach hat das Kind ein Recht auf Auskunft. So werden das Schutzbedürfnis der Frau und das Bedürfnis nach Kenntnis der eigenen Abstammung des Kindes gewahrt. >>> Zum Gesetzentwurf 3 Mütterrente ist eine Frage der Gerechtigkeit CDU und CSU haben sich auf eine Erhöhung der Mütterrente für Frauen, die vor 1992 Kinder geboren haben, geeinigt. Diese Anerkennung der Kindererziehungszeiten in der Rente ist für Millionen von Müttern ein wichtiger Schritt zu mehr Gerechtigkeit. Die Besserstellung ist deshalb längst überfällig gewesen, da viele Frauen nach der Geburt ihrer Kinder ihre berufliche Tätigkeit aufgegeben haben. Wir sorgen dafür, dass diese Mütter einen Rentenpunkt mehr erhalten. Damit werden ihre Rentenansprüche schrittweise den Frauen gleichgestellt, die nach 1992 Kinder geboren haben. Wir werden darauf drängen, dass diese Besserstellung sofort zu Beginn der nächsten Legislaturperiode umgesetzt wird. ---------------------------------------------------------Verantwortliche Ansprechperson: Klaus-Peter Flosbach MdB Platz der Republik 1 11011 Berlin E-Mail: [email protected] Web: www.klaus-peter-flosbach.de 4