- Kassenärztliche Vereinigung Schleswig
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Nordlicht_1105.qxd 08.12.2005 10:04 Uhr Seite 1 nr. 11 | 2005 Offizielles Mitteilungsblatt der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein Nordlicht Dezember 2005 9. jahrgang A K T U E L L ... ODER WAS? STIMMUNG DER ÄRZTESCHAFT: ALLES SUPER ... Nordlicht_1105.qxd 08.12.2005 10:04 Uhr Seite 2 Hier werden Sie verbunden... Patienten-Telefon: 04551/80 33 08 Sie suchen einen Arzt, der türkisch spricht? Sie wollen mehr über eine Selbsthilfegruppe wissen? Suchen Sie Hilfe bei einer Drogenberatungsstelle? Und wüssten Sie gerne, ob eine Verhaltenstherapie von der Krankenkasse bezahlt wird? Rufen Sie an, wir sagen es Ihnen. Das Patienten-Telefon ist ein gemeinsamer Service der Ärztekammer Schleswig-Holstein und der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein in Bad Segeberg. Übrigens: Auch als Arzt oder ut Psychotherape können Sie uns anrufen! Ärztekammer Schleswig-Holstein Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein Nordlicht_1105.qxd 08.12.2005 10:05 Uhr Seite 3 EDITORIAL 3 Liebe Leserinnen, liebe Leser, Ralf Wilhelm Büchner, stellv. Vorsitzender, KVSH nun ist es also so weit: Wir sind nicht nur Papst, sondern auch Kanzlerin! Angela Merkel als Kanzlerin einer (überwiegend) sozialdemokratischen Regierung? Stoiber im Abseits, Seehofer im Kabinett, Ulla Schmidt bleibt Gesundheitsministerin und unsere Kollegin Dr. Ursula von der Leyen, die noch im März mit uns in Neumünster diskutiert hat, wird Familienministerin. Franz Müntefering ist zuständig für Arbeit und Soziales, vier Gesundheitsminister, titelt die Ärzte Zeitung. Was dies für die Gesundheits- und Sozialpolitik bedeutet, und wer bzw. welche Richtung sich schließlich durchsetzen wird, vermag am Ende dieses ereignisreichen Jahres und zu Beginn dieser großen Koalition wohl niemand vorauszusagen.Wird die neue soziale Frage in unserer alternden Gesellschaft, einer "Gesellschaft des langen Lebens", wie die (alte und neue) Bundesgesundheitsministerin zu sagen pflegt, von der Politik endlich offen angenommen, oder soll weiter versteckt, aber um so heftiger rationiert und die "Zitrone" (damit sind wir und alle anderen im Gesundheitswesen Tätigen gemeint) in bewährter, aber verantwortungsloser Weise weiter "ausgequetscht" werden, obwohl Horst Seehofer zu seiner Zeit als Gesundheitsminister bereits festgestellt hatte, dass sie ausgequetscht sei?! Die Studie der Universität Kiel zur Berufssituation und Berufszufriedenheit von Ärzten und Psychologischen Psychotherapeuten - unser Titelthema - belegt, dass sich die Kolleginnen und Kollegen zunehmend durch die Gesundheitsbürokratie belastet, in der Arzt-Patient-Beziehung und ihrer Berufszufriedenheit nachhaltig beeinträchtigt und bei weitem nicht leistungsgerecht honoriert sehen. Dass knapp 40 Prozent aller Befragten Bedenken hätten, sich erneut für den Arztberuf zu entscheiden bzw. dies definitiv ausschließen, deuten die Autoren der Studie als "deutliches Warnsignal für die Attraktivität des Arztberufes". Die Rolle der Ärzte und Psychologischen Psychotherapeuten in der heilenden Beziehung wird knapp und treffend charakterisiert als "high demand - low influence" ... In dieses Bild fügen sich bzw. fügen sich gerade nicht das "Eiderstedter Manifest" gegen die Disease Management Programme (DMP) und der Protest gegen die Fortbildungs-Barcodes und die Digitalisierung unserer ärztlichen Identität. Weitere spannende Themen dieses Heftes sind natürlich der Bericht von der Abgeordnetenversammlung am 09. November 2005 (einschließlich des "Renner-Treppen-Sturzes") und dazu nicht unpassend ein Bericht von der 11. Schleswiger Schmerztagung unter dem Motto: "Visceraler Schmerz, ein Chamäleon?" Auch über Qualitätsmanagement in der Praxis, QEP, neue Fortbildungsangebote in Zusammenarbeit mit der Akademie und Chancen und Risiken Medizinischer Versorgungszentren informiert Sie dieses NORDLICHT. Der Einführungs- und Übersichtsteil unseres Qualitätsberichtes ist diesem NORDLICHT beigefügt und macht deutlich, dass Qualität unser ureigenstes ärztlichen Anliegen ist und keineswegs die Erfindung von Gesundheitsbürokraten und Sozialpolitikern.Wer sich eingehender über die 29 Genehmigungsbereiche und die Qualitätssicherungskommissionen der KVSH, über Qualitätszirkel, Qualitätsmanagement, Modellprojekte oder Seminare und Fortbildungsveranstaltungen informieren will, findet die vollständige Fassung unter www.kvsh.de. Vor mir liegen die zehn NORDLICHT-Ausgaben dieses ereignisreichen Jahres 2005, das fast schon wieder vorüber ist. Die beherrschenden Themen waren die neuen Versorgungsformen, der neue EBM (Fahrt ins Ungewisse, das kalkulierte Chaos und 5,11 vor 12….), die Frage nach der Zukunft unseres Gesundheits- und unserer Sozialsysteme (Zweiklassenmedizin) und die Qualität unserer ärztlichen und therapeutischen Arbeit, die - darf man den Untersuchungen des Fritz Beske Instituts für Gesundheitssystemforschung glauben weltweit ihresgleichen sucht. Dennoch ist der Mythos von Sisyphus durchaus ein passendes Bild, nicht nur für unsere Arbeit in der Praxis und hier in der KVSH, sondern auch für die politische und gesellschaftliche Situation. Dies gilt jedoch tröstlicherweise auch für andere Bereiche unserer Gesellschaft und insbesondere auch für die neue Regierung. Ob mit Angela Merkel alles besser wird oder zumindest mehr Aufrichtigkeit in der politischen Diskussion und Arbeit spürbar wird, steht dahin. Sicher ist hingegen, dass wir alle miteinander gut beraten sind, wenn wir den Appell von Papst Benedict XVI "Habt keine Angst!" annehmen und weiter gemeinsam, beharrlich und ohne Scheu vor nötigen Konflikten daran arbeiten, dass kranke Menschen und diejenigen, die ihnen helfen und dienen, auch weiterhin solidarisch in unserem Land behandelt werden. Der Vorstand dankt Ihnen für Ihr Vertrauen und Ihre Unterstützung, unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihre hervorragende und engagierte Arbeit in diesem veränderungsreichen Jahr. Die KVSH wird politisch Kurs halten und sich bemühen, den Service für Sie, unsere Mitglieder, weiter zu verbessern. Der Vorstand und die Redaktion wünschen Ihnen und Ihren Familien (und uns allen) eine frohe Adventszeit, gesegnete Weihnachten und ein gutes und gesundes Jahr 2006! 11 | 2005 Nordlicht AKTUELL Nordlicht_1105.qxd 08.12.2005 10:05 Uhr Seite 4 4 INHALT 19 „Ein jeder gibt den Wert sich selbst“: Diese Worte stammen von Friedrich Schiller. Hätte der Dichter und Denker seine These auf der Abgeordnetenversammlung bestätigt gesehen? Mit Sicherheit ja! 10 Nabelschau: Wie sehen sich die niedergelassenen Ärzte in Schleswig-Holstein selbst? Lesen Sie zentrale Ergebnisse der Innensicht eines Berufsstands am Scheideweg. TITELTHEMEN Berufssituation von Ärzten ..................................................................................................................................10 Ergebnisse einer Studie im Auftrag der KVSH. Absenkung der GOÄ - ein Ziel, zwei Motive ............................................................................07 Gastkommentar von Prof. Dr. Fritz Beske Nordlicht AKTUELL 11 | 2005 Nordlicht_1105.qxd 08.12.2005 10:05 Uhr Seite 5 INHALT 5 Das Thema Kassengebühr bleibt ein Aufreger. Das kann man schon an den vielen Anfragen in der Abrechnungsabteilung zu diesem Thema ablesen. Die KVSH geht bei der Mahnung jetzt den unbürokratischen Weg. 30 Zum vierten Mal verbrachte Dr. Thomas Maurer aus Leck einen sechswöchigen „working holiday“ als Schiffsarzt. Er berichtet von seiner Expeditionsreise mit der Hanseatic, einem 5-Sterne Kreuzfahrtschiff von Hapag-Lloyd. Ziele der Reise waren u. a. Gambia und Libanon. 38 AKTUELLES KV INTERN Nachrichten ..............................................................................08 Qualitätssicherung ................................................................24 • • • • Einführung des erweiterten Neugeborenenscreenings QEP® nimmt Fahrt auf ....................................................................28 KVSH fördert Weiterbildungsassistenten Elektronische Arztausweise ausgegeben Qualitätsbericht 2004 LKK: Akupunkturbehandlung übernommen • Verwendung der Haushaltsmittel................................................09 • AOK SH: Ernährungsberatung nicht mehr Teil der Honorarvereinbarung • Steinburger Ärzte in der „Ethikfalle“ “Ein jeder gibt den Wert sich selbst” ........................................................................31 Mehr Rendite für das Alter. Altersvorsorge Rechtsabteilung ......................................................................32 Rückwirkende HVM-Beschlüsse der Abgeordnetenversammlung. Treppensturz - „Renner-Treppe“ endlich geheilt ..........................33 Chancen und Risiken neuer Organisationsformen der Arztpraxis am Beispiel eines MVZ ...........................................34 ........................19 Bericht von der Abgeordnetenversammlung der KVSH. Abrechnung ..............................................................................36 Die Lüge von der Verordnungsexplosion ..................22 Psychotherapie ........................................................................37 Ergänzungen aus apothekerlicher Sicht. Nochmal BSG-Urteil Psychotherapeuten. Neues Mahnverfahren STANDARDS ........................................................30 Neues Mahnverfahren der KVSH bringt weniger Bürokratie für alle. Vor Ort: Auf großer Fahrt ....................................................38 Dr. Thomas Maurer aus Leck war als Bordarzt auf dem Kreuzfahrtschiff Hanseatic unterwegs. Prävention und Früherkennung: Eine Übersicht. Editorial ......................................................................................03 Forum............................................................................................06 Seminarkalender ....................................................................29 Steckbrief der Abgeordneten ..........................................40 Nicolay Breyer Kolumne ......................................................................................41 Termine ........................................................................................42 Telefon ..........................................................................................43 Kreisstellen ................................................................................44 BEILAGEN • Qualitätsbericht 2004 (Auszüge) • Zahlungsaufforderung für den Patienten • Seminar: Intrakranielle Tumore 11 | 2005 Nordlicht AKTUELL Nordlicht_1105.qxd 08.12.2005 10:05 Uhr Seite 6 6 FORUM Eiderstedter Manifest „Verbarcodung“ Collegae, erlauben Sie uns als Kassenärztinnen und -ärzte, die sich geschlossen in unserer Region zum „Verzicht“ auf die Disease-Management-Programme entschlossen haben, dies Ihnen zur Kenntnis zu bringen. Wir sind überzeugt davon, dass man aktiv den bürokratischen Unsinn dieser Art Medizin beenden muss, und hoffen, dass sich uns Viele anschließen. Wir, die unten genannten niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte Eiderstedts (Nordfriesland), nehmen für uns die angebliche Freiwilligkeit, verschiedene neuere Vereinbarungen zwischen Krankenkassen und niedergelassener Ärzteschaft auch ablehnen zu dürfen, in Anspruch und erklären: 1. Wir lehnen die - weitere - Teilnahme an den so genannten „Disease-Management-Programmen“ in ihrer jetzigen Form ab. 2. Wir halten sie für ungeeignet, die Qualität ärztlicher Arbeit zu verbessern. Sie stellen vielmehr bürokratische Monstren dar und sind aus unserer Sicht überdimensionierte Geldvernichtungsmaschinen, die dem angeblichen Sparwillen im deutschen Gesundheitssystem objektiv widersprechen. 3. Wir kritisieren, dass über die wahren materiellen Sachverhalte der verschiedenen Modelle seitens der Vertragspartner keinerlei Patientenaufklärung vorgesehen war und ist. 4. Wir haben jede Ärztin und jeden Arzt einzeln, aber bewusst auch in unserem Teilkreis Eiderstedt kollektiv unseren Verzicht, der uns deutliche materielle Nachteile bereitet, solidarisch beschlossen, um auf den Unsinn und die Unzumutbarkeit der heutigen Umstände aufmerksam zu machen. Uns geht es in allererster Linie um unsere Patienten, die die Kosten dieses Systems tragen müssen, aber auch um uns selbst, denen man Bürokratie unsäglichen Ausmaßes zumutet. Aus unserer Sicht gibt es keine sachliche Rechtfertigung dieses Geld und Zeit verschlingenden Bürokratieapparates und keinen Nachweis einer Qualitätsverbesserung oder Kostenersparnis. 5. Wir stimmen Prof. Unschuld (Dt. ÄB H 43 S.2903 (28.10.05) zu: „Was ist das für eine Gesellschaft, in der Politiker, die in einiger Entfernung von den Ärzten auf der sozialen Achtungsskala angesiedelt sind, denen, die ganz oben stehen, Leitlinien vorschreiben dürfen, Deckelung durchsetzen und Fallkostenpauschalen zumuten - ohne selbst jemals die Verantwortung tragen zu müssen, ohne selbst jemals einem Patienten von Angesicht zu Angesicht gegenüberstehen zu müssen?“ Wir stehen zu dieser Verantwortung und lehnen daher ab. 6. Unsere Patienten werden durch unseren Verzicht keinerlei Nachteile in Diagnostik und Therapie erfahren. Wir werden im Gegenteil jetzt wieder mehr Zeit und Aufmerksamkeit für medizinisch Wesentliches haben. 7. Wir werden versuchen, bei anderen Kassenärztinnen und -ärzten für unseren Weg zu werben, sie um Verständnis zu bitten und sie zum Mitmachen zu ermuntern. Für die Resolution haben gestimmt: Allgemeinarzt Dr. Bange, Garding; Frauenarzt Eisfeld, Tönning; Allgemeinarzt Dr. M. Gattermann, St. Peter-Ording; Allgemeinärztin Dr. S. Gattermann, St. Peter-Ording; Orthopäde Dr. Georgi, Tönning; Kinderarzt Dr. Gottwald, Garding; Allgemeinarzt Dr. Hokamp, Tönning; Allgemeinärztin Dr. U. Jedicke, St. Peter-Ording; Internist H. Jedicke, St. PeterOrding; Augenarzt Katerberg, Tönning; Allgemeinarzt Dr. Kramer, Oldenswort; Allgemeinärztin Dr. Mehret, Tönning; Allgemeinarzt Muthmann, St. Peter-Ording; Allgemeinarzt Nick, St. Peter-Ording; Allgemeinarzt Dr. Otto, Garding; Allgemeinarzt/Chirurg Dr. Schmidt, Oldenswort; Internist Schünemann, St. Peter-Ording; Allgemeinärztin Dr. Seidler, Garding (nicht für Diabetes!); Allgemeinarzt Thoböll, Oldenswort; Internist Dr. Wysocki, Tönning. Offener Brief an den Präsidenten der Ärztekammer SchleswigHolstein Erlauben Sie uns, Sie mit unserem Anliegen direkt anzusprechen. Nicht nur in uns regt sich Widerstand gegen die aus unserer Sicht unsensible und gänzlich unnötige Barcode-Einführung. Im Kern geht es Ihnen um eine effiziente Umsetzung der staatlich oktroyierten Zwangsfortbildung dergestalt, dass die Kassenärzte binnen fünf Jahren 250 Fortbildungspunkte nachweisen müssen, um nicht ihrer Zulassung verlustig zu werden. Dies ließe sich natürlich - und wohltuend zeitungemäß - auch ohne Kosten erreichen, wenn unsere Führenden das Vertrauen in die bestehende Infrastruktur und den Mut hätten, diese auch zu nutzen: Vor Ablauf der Fünfjahresfrist legen alle Kassenärzte (schließlich geht es bei dieser Umsetzung der Zwangsfortbildung nur um deren Belange) einer/einem regional von der KV dafür bestimmten Kollegin/Kollegen (das könnten die Kreisstellenvorsitzenden, Notdienstzirkelleiter, Qualitätszirkelleiter etc. sein) ihre bisherigen Nachweise vor und lassen sich für ihre Ärztekammer, wenn zutreffend, bestätigen, dass „mindestens 200 Punkte“ (plus 5xl0 Punkte) für häusliche Lektürearbeit) nachgewiesen wurden. Strittige Einzelfälle könnte dann immer noch die Ärztekammer (oder die KV) klären. (...) Wir sollten hier nicht noch freiwillig - vielleicht sogar gedankenlos - weiteres Terrain preisgeben. (...) Lassen wir uns diesen Teil unserer Würde nicht nehmen, erst recht nicht als Sieg der Neidpolitik oder der EDV-Branche - also nehmen Sie ihn uns bitte nicht. Abzeichnung mit Unterschrift und Namen wie bisher - kein Barcode, keine Digitalisierung! Wir wissen, dass schon viel Geist und Geld (unser Geld!) in die Entwicklung der „Einheitliche[n] Fortbildungsnummer (EFN)“ investiert wurden, und dass ihre mutige Rücknahme Gesichtsverlust für die Akteure, aus herrschaftlicher Sicht sogar für die ganze Institution zu bedeuten scheinen. Wenn also unsere Argumentations- oder Ihre Führungskraft zur Umkehr nicht ausreichten, forderten wir Sie auf, zu verhindern, dass die BarcodeHandhabung zum Zwang wird. Wir denken, dies ginge ohnehin nicht ohne „parlamentarische Diskussion“ in der Ärztekammervollversammlung und nicht ohne Änderung der Berufsordnung. Ersparen Sie Ihren Kolleginnen und Kollegen diesen Weg. Das Durchsetzen der Sache um ihrer selbst willen wäre es nicht wert, der Verzicht darauf wäre weise und human. (...) Diffuse Vorwürfe unzureichenden ärztlichen Wissens oder, am Fall der Verbarcodung, sogar einer kollektiven Betrugsmentalität beim Nachweis des Erfüllens der Gesetzesauflage, der man damit vorzubeugen mitverspricht, sind grund- und maßlos und unbewiesen. Verschärfen wir nicht noch selbst dieses Problem. Sachlich, so haben wir vorzutragen versucht, ist Ihr bisheriges Vorgehen nicht zwingend geboten. Rückkehr wäre souverän. Nordlicht AKTUELL Bange, Garding; Behm, Heide; Bethge, Großenwiehe; Bosse, Großenwiehe; Eisfeld, Tönning; M. Gattermann, St. Peter-Ording; S. Gattermann, St. Peter-Ording; Geffert, Husum; Georgi, Tönning; Gottwald, Garding; Grusdas, Husum; Hokamp, Tönning; U. Jedicke, St. Peter-Ording; H. Jedicke, St. Peter-Ording; Katerberg, Tönning; Ketels-Dammann, Garding; Köppl, Flensburg; Kramer, Oldenswort; Kurzke, Pellworm; Mehret, Tönning; Nick, St. Peter-Ording; Otto, Garding; A. Pauls, Husum; Rack, Husum; Schmidt, Oldenswort; Schünemann, St. Peter-Ording; Seidler, Garding; Thoböll, Oldenswort; von Werder, Husum; Wysocki, Tönning. FÜR DIE RICHTIGKEIT UND ALS ANSPRECHPARTNER: DR. MARTIN GATTERMANN, PESTALOZZISTRAßE, ST. PETER-ORDING 11 | 2005 Nordlicht_1105.qxd 08.12.2005 10:05 Uhr Seite 7 GASTKOMMENTAR 7 Absenkung der GOÄ – ein Ziel, zwei Motive Der Vorschlag zur Absenkung der GOÄ erfolgt von den beiden Koalitionspartnern CDU/CSU und SPD aus völlig unterschiedlichen Motiven. Der CDU/CSU und dabei insbesondere den Ministerpräsidenten der Bundesländer, in denen die CDU/CSU in der Regierung ist, geht es in erster Linie um eine Reduzierung der Ausgaben für die Beihilfe und damit um Einsparungen im Haushalt. Dies trifft so auch für die Bundesregierung und damit für den Bundeshaushalt zu. Der SPD dagegen kommt dieser Einspareffekt auch gelegen, doch ist die Motivation von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt eine völlig andere. „Alles hängt mit dem Ganzen zusammen.“ Prof. Dr. med. Fritz Beske Zielvorstellung der SPD ist unverändert die Bürgerversicherung, eine Einheitsversicherung. Dieses Ziel konnte in den Koalitionsverhandlungen nicht erreicht werden. Die Entscheidung über eine Reform der Finanzierung der GKV ist aufgeschoben. Die Absenkung der GOÄ bis hin zu einer völligen Gleichschaltung der GOÄ mit der Vergütung in der GKV ist nunmehr ein probater Weg, um indirekt das Ziel einer Einheitsversicherung zu fördern. Dabei geht die Bundesgesundheitsministerin in ihren jüngsten Verlautbarungen über die Vereinbarung im Koalitionsvertrag hinaus, die eine Absenkung der GOÄ, aber keine völlige Gleichschaltung der GOÄ mit der Vergütung in der Gesetzlichen Krankenversicherung vorsieht. Hier demaskiert sich die Gesundheitsministerin. Ihr erklärtes Ziel ist die Gleichschaltung von Privater Krankenversicherung und Gesetzlicher Krankenversicherung und damit das Ende einer Privaten Krankenversicherung überhaupt. Diese Demaskierung kann einen für die SPD ungewollten Nebeneffekt haben: Die Solidarisierung der Ärzteschaft überwiegend im niedergelassenen Bereich, aber auch im Krankenhaus. Die Absenkung der GOÄ geht an die Wurzeln der Überlebensfähigkeit von niedergelassenen Ärzten. Ein Verzicht auf die ausgleichende Honorierung durch Privatpatienten bringt Praxen an den Rand ihrer Existenz. Aber auch das Krankenhaus und auch die Universitätsklinika werden eine Absenkung der GOÄ spüren, denn auch hier ist das Honorar aus der Behandlung von Privatpatienten mit den zum Teil erheblichen Abgaben der Chefärzte die oft einzige Möglichkeit zu Investitionen und dabei insbesondere für Investitionen in eine moderne Medizintechnik. Eine solche Entwicklung werden alle spüren, die Privatpatienten und die Versicherten in der Gesetzlichen Krankenversicherung.Wie immer gilt: Alles hängt mit dem Ganzen zusammen. 11 | 2005 Nordlicht AKTUELL Nordlicht_1105.qxd 08.12.2005 10:05 Uhr Seite 8 8 AKTUELL NACHRICHTEN FAMULANTENZUSCHUSS KVSH fördert Weiterbildungsassistenten TESTLAUF Arztausweise ausgegeben Düsseldorf (jw) - Auf der Medizinmesse MEDICA erhielten zunächst zehn Ärzte die neuen Chipkarten. Zu den ersten Ärzten, die bei der MEDICA einen neuen elektronischen Heilberufeausweis bekommen haben, gehören auch Kammerpräsident Dr. Franz-Joseph Bartmann aus Schleswig-Holstein und Dr. Eckehard Meissner, niedergelassener Lungenfacharzt in Flensburg. KVSH Bad Segeberg - Die Abgeordnetenversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein hat am 09. November 2005 beschlossen, auch im Jahr 2006 insgesamt 152 Weiterbildungsassistenten zum Arzt für Allgemeinmedizin zu fördern. Der Zuschuss wird für maximal 18 Monate gewährt und beträgt 2.040 Euro monatlich. Die hälftige Beteiligung der Krankenkassen ist bis zum 31. Dezember 2006 gesichert. Daraus folgt, dass Zuschüsse selbstverständlich nur bis zu diesem Datum gewährt werden können und nicht über den 31. Dezember 2006 hinaus. Die oben erwähnten 18 Monate können bei einem zur Weiterbildung berechtigten Vertragsarzt des Fachgebietes Allgemeinmedizin abgeleistet werden. Drei bis sechs der 18 Monate können aber auch bei einem zur Weiterbildung berechtigten Vertragsarzt in den Fachrichtungen abgeleistet werden, die in der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Schleswig-Holstein insoweit aufgeführt sind. Die Genehmigung zur Beschäftigung von Weiterbildungsassistenten und die Zuschussgewährung ist bei der Zulassungsabteilung der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein zu beantragen. Anträge finden Sie im Internet unter www.kvsh.de oder Sie können sie telefonisch unter den Durchwahlen 04551/883-384 und 883-255 anfordern. Mit der Antragstellung ist die Bekanntgabe des Namens des Assistenten, des Zeitraumes der Weiterbildungstätigkeit in der Praxis, ein Nachweis über ein bereits abgeleistetes Jahr in der Inneren Medizin im Stationsdienst und die Erklärung des Assistenten erforderlich, dass er eine Weiterbildung entsprechend der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Schleswig-Holstein ableisten wird. Zusagen über Zuschussgewährungen können allerdings frühestens ein halbes Jahr im Voraus erteilt werden. Hingewiesen sei noch darauf, dass für Nordlicht AKTUELL Qualitätsbericht 2004 Weiterbildungsassistenten, die Kenntnisse und Fertigkeiten in anerkannten Kursen oder ähnlichen Qualifikationsmaßnahmen in drei der nachstehend aufgeführten neun Fächer erworben haben und dies gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein nachweisen, zusätzlich zu dem oben erwähnten Zuschuss einen einmaligen Zuschuss in Höhe von bis zu 300 Euro erhalten. Auch an dieser Fördermaßnahme beteiligen sich die Krankenkassen zur Hälfte. In folgenden Fächern sind Kenntnisse und Fertigkeiten gemäß der Weiterbildungsordnung zu erlangen: Chirurgie, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Haut- und Geschlechtskrankheiten, Neurologie, Orthopädie, Pädiatrie, Psychiatrie, Schmerzbehandlung/Palliativmedizin. Nicht unerwähnt bleiben soll in diesem Zusammenhang noch, dass Vertragsärzte für die Beschäftigung von Famulanten in ihren Praxen einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 110 Euro gewährt wird. Früher galt die Regelung nur für Famulaturen von vier Wochen Länge. Nun sind auch Famulaturen von zwei oder drei Wochen förderungsfähig, allerdings dann anteilig. Der Zuschuss ist als Taschengeld für den Famulus bestimmt und kann auch an ihn unmittelbar ausgezahlt werden. Er wird längstens für die Dauer der nach der Approbationsordnung anrechnungsfähigen Zeiten von zwei Monaten gewährt. Auch diese Regelung wurde bis zum 31. Dezember 2006 verlängert und ist beschränkt auf ein Volumen von insgesamt 30.000 Euro jährlich. BIANCA HARTZ, KVSH Bad Segeberg (jw) - Die KVSH veröffentlicht ihren umfangreichen Qualitätsbericht 2004. Sie können ihn Anfang Dezember im Internet unter www.kvsh.de einsehen und downloaden. Außerdem finden Sie Auszüge aus dem Qualitätsbericht als Sonderbeilage in diesem NORDLICHT. LKK Akupunkturbehandlung übernommen Kiel (jw) - Die Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) übernimmt die Kosten für Akupunkturbehandlung bei chronischen Kopf- oder Lendenwirbelschmerzen sowie chronischen Schmerzen bei Knieund Hüftgelenksarthrosen. Dieses zumindest solange, bis auf Bundesebene darüber entschieden worden ist, ob diese Behandlung regulär in den Leistungskatalog der Krankenkassen aufgenommen wird. Die LKK übernimmt maximal zehn Akupunktursitzungen innerhalb von zwölf Monaten. In diesem Zeitraum ist eine mehrfache Inanspruchnahme wegen verschiedener Diagnosen ausgeschlossen. Die Zwölf-Monatsfrist beginnt nach Beendigung der letzten Akupunkturbehandlung. 11 | 2005 Nordlicht_1105.qxd 08.12.2005 10:05 Uhr Seite 9 9 KVSH Verwendung der Haushaltsmittel Bad Segeberg - Im NORDLICHT 6/2005 haben wir Ihnen erstmalig gemäß des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes die Verwendung der Mittel für das Haushaltsjahr 2003 offengelegt. Im Folgenden veröffentlichen wir nunmehr die Daten für das Abrechnungsjahr 2004. Das Honorarvolumen der bereichseigenen Ärzte und nichtärztlichen Psychotherapeuten betrug demnach für dieses Jahr 848,7 Millionen Euro. Insgesamt rechneten die 4.913 Ärzte und nichtärztlichen Psychotherapeuten 16.354.495 Fälle ab. Im folgenden eine genaue Übersicht über die einzelnen Haushaltsposten des Verwaltungshaushaltes 2004. Die gesamten Aufwendungen betrugen 21.947.000,00 Euro. Darin enthalten für den Personalaufwand 13.223.000 Euro, für den Sachaufwand 2.914.000 Euro, der Aufwand für Sicherstellungsmaßnahmen 2.061.000 Euro und der sonstige Aufwand mit 3.749.000 Euro. Die Deckung der Aufwendungen erfolgte durch die Verwaltungskostenumlage in Höhe von 16.590.000 Euro und sonstigen Erträgen in Höhe von 5.357.000 Euro. Das Volumen des Investitionshaushaltes schloss mit 236.000 Euro ab. Der Verwaltungskostenumlagesatz betrug 1,9 Prozent des Honorarumsatzes. Für manuell abrechnende Ärzte wurde eine Zusatzumlage in Höhe von 0,6 Prozent erhoben. Am 31.12.2004 hatte die KVSH 261 Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter. Die Bilanz schloss mit einer Summe in Höhe von 271.593.000 Euro ab. Vom Revisionsverband ärztlicher Organisationen e.V., Münster wurde der Jahresabschluss geprüft. Der Bestätigungsvermerk des Revisionsverbandes enthält keine Beanstandungen. Den Jahresabschluss 2004 hat die Abgeordnetenversammlung am 09. November 2005 genehmigt. ERICH NEUGEBAUER; LEITER DER FINANZBUCHHALTUNG, KVSH AOK SCHLESWIG-HOLSTEIN Ernährungsberatung nicht mehr Teil der Honorarvereinbarung Bad Segeberg (jw) - Die AOK Schleswig-Holstein gibt bekannt, dass die Überweisung zur Ernährungsberatung nicht mehr Gegenstand der Honorarvereinbarung ist. Damit entfällt die Abrechungsmöglichkeit für die Nr. 99021 (KV-interne-Abrechungsziffer) im Rahmen der Überweisung zur Ernährungsberatung. ABRECHNUNGSABTEILUNG DER KVSH 11 | 2005 Steinburger Ärzte sehen sich in der „Ethikfalle” Itzehoe (jw) - Die jüngsten Aussagen von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt zur angeblich fahrlässigen Medikamentenvergabe durch die niedergelassenen Ärzte sorgte bei den Steinburger Ärzten für Empörung. Die Mediziner sollen durch ausufernde Medikamenten-Vergabe die Hauptschuld an den weiterhin sehr hohen Krankenkassenbeiträgen tragen. Die Arzneimittelkosten sind bundesweit 2005 um 20 Prozent gestiegen. Die Ärzte verwahren sich gegen das Pauschalurteil aus Berlin: „Wir haben unser Verordnungsverhalten nicht verändert“, versichern August Palatsik (Lägerdorf ), Axel Klötzing (Horst) und Jörg Wendtland (Itzehoe) vom Verein der niedergelassenen Ärzteschaft des Kreises Steinburg. Hauptursachen für die Kostenexplosion im Medikamentensektor seien vielmehr steigende Medikamentenpreise nach dem Wegfall von vielen Rabatten. Außerdem schlagen drastisch gestiegene Preise für günstige Nachahmerprodukte (Generika) zu Buche. „Manche Medikamente sind um 120 Prozent teurer geworden,“ so Klötzing. Darauf wiederum hätten die niedergelassenen Ärzte aber keinen Einfluss. Ein zusätzlicher Preistreiber: die Krankenhäuser. Hier würden grundsätzlich Originalprodukte verordnet. Kommen die Patienten dann anschließend zu ihrem Hausarzt, können (oder wollen) sie nicht sofort auf ein günstigeres Präparatumgestellt werden. Preisdruck kommt auch von anderer Seite, denn für zahlreiche Medikamente, die die Patienten bislang selbst bezahlen mussten, gibt es mittlwerweile wieder Erstattungen. Die Folge für die Ärzte: Wegen steigender Medikamentenausgaben ha- ben viele Mediziner inzwischen ihr Budget überschritten. Jetzt drohen ihnen gesalzene Strafzahlungen. Wendtland: „Viele der Kollegen sind bei den Arzneikosten schon - wie es offiziell heißt - auffällig geworden.“ August Palatsik sieht den ganzen Ärztestand nicht nur in einer Kosten-, sondern auch in einer „Ethikfalle“, die sie nicht selbst verschuldet hätten. „Wenn wir auf die Verordnung notwendiger Medikamente nicht verzichten können, laufen wir nun Gefahr, dafür finanziell selbst gerade stehen zu müssen.“ Außerdem gebe es zum Jah-resende kaum noch Möglichkeiten zum Gegensteuern. Dr. Axel Klötzing: „Wir lassen uns nicht den schwarzen Peter zuschieben, wenn die Reformerfolge ausbleiben.“ Fazit der Steinburger Ärzte: Die Kos-tensteigerungen sind hausgemacht und Vorwürfe an die Adresse der Ärzteschaft ungerechtfertigt. Wehrt sich gegen die Angriffe aus dem Bundesgesundheitsministerium: Dr. August Palatsik, Allgemeinarzt aus Lägerdorf. Nordlicht AKTUELL Nordlicht_1105.qxd 08.12.2005 10:05 Uhr Seite 10 10 TITELTHEMA MEHR FRUST, WENIGER LUST Ergebnisse einer Befindlichkeitsstudie der Universität Kiel. LARS JOHNSEN, M.A. - DANIEL SATTLER, M.A., INSTITUT FÜR POLITISCHE WISSENSCHAFT I m August dieses Jahres hat das Institut für Politische Wissenschaft der Universität Kiel im Auftrag der KVSH eine Umfrage zur Berufssituation von Ärzten in Schleswig-Holstein durchgeführt. Das NORDLICHT fasst die zentralen Ergebnisse zusammen und gibt einen Einblick in den ausführlichen Untersuchungsbericht. I. Aufbau der Untersuchung Das deutsche Gesundheitssystem steht einmal mehr vor zentralen Schlüsselfragen hinsichtlich seiner Zukunftsfähigkeit. Doch während in Politik und Medien vor allem die Diskussion über eine scheinbar immerwährende Gesundheitsreform geführt wird, in deren Zentrum die Finanzierung des Gesundheitssystems, die Senkung von Kassenbeiträgen, die konkurrierenden Modelle einer Bürgerversicherung oder Gesundheitsprämie stehen, verschafft sich ein viel größeres Problem langsam, aber stetig die notwendige Aufmerksamkeit: Dem deutschen Gesundheitssystem gehen die Ärzte aus. Das Berufsbild des Arztes hat in den letzten Jahren an Attraktivität verloren. Immer weniger junge Menschen entscheiden sich für den Arztberuf oder scheuen nach Abschluss ihrer Ausbildung den Schritt zur eigenen Praxis. Immer mehr Praxen auf dem Land und in den ostdeutschen Bundesländern schließen, ohne dass junge Ärzte die Praxisnachfolge antreten. Nordlicht AKTUELL Ziel der Studie sollte eine Bestandsaufname der Befindlichkeit der niedergelassenen Ärzte in SchleswigHolstein sein - eine Befindlichkeit, die im eigentlichen Wortsinn Auskunft darüber geben sollte, unter welchen Rahmenbedingungen Ärzte praktizieren, mit welchen Problemen die Ärzte im beruflichen Alltag konfrontiert sind, welche Erfahrungen das Tagesgeschäft prägen, wie Ärzte miteinander kooperieren. Die Studie kann keine Antworten auf die Frage geben, in welcher Weise dem Mangel an ärztlichem Nachwuchs begegnet werden kann. Vielmehr wird die schwierige Berufssituation von Ärzten näher beleuchtet und untersucht, wie Ärzte auf unterschiedliche Weise mit dieser Situation umgehen. II. Strukturmerkmale der niedergelassenen Ärzte Die Mitgliederstruktur der KVSH wird annähernd auch unter den Befragten abgebildet. 31,6 Prozent der Mitglieder der KVSH sind weiblich, 68,4 Prozent männlich. Unter den Respondern ist der Frauenanteil mit 26,2 Prozent etwas kleiner. Das Verhältnis von Hausärzten (47,0 Prozent der Mitglieder/50,6 Prozent der Responder), Fachärzte (43,9 Prozent/42,2 Prozent) und Psychotherapeuten (9,0 Prozent/7,2 Prozent) wird ebenso nahezu repräsentativ abgebildet wie die Altersschichtung. Die Altersklasse bis 39 Jahre bildet dabei mit 6,5 Prozent der Mitglieder und Befragten die kleinste Kohorte, die 40 - 49 Jährigen repräsentieren 35,2 Prozent der Mitglieder und 30,8 Prozent der Responder. Die Gruppe der 50 - 59 Jährigen stellt mit 40,0 Prozent bzw. 45,4 Prozent die größte Gruppe. 60 Jahre 11 | 2005 Nordlicht_1105.qxd 08.12.2005 10:05 Uhr Seite 11 11 III. Der Arzt als Netzwerker im Gesundheitssystem Um die Berufsbefindlichkeit von Ärzten differenziert beschreiben zu können, schien es sinnvoll, die Untersuchung nicht auf die üblichen Einstellungs- und Meinungsfragen zu reduzieren. Vielmehr sollte das Verhalten von Ärzten und deren Erfahrungen im Berufsalltag in den Mittelpunkt gerückt werden. Private Kontakte mit Ärzten Private Kontakte und institutioneller Vernetzungsgrad 100% 75% wenige 50% mittel 25% viele 0% stark vernetzt schwach vernetzt institutioneller Vernetzungsgrad sein. Dabei ist der Organisationsgrad unter Ärzten einer Gemeinschaftspraxis oder Praxisklinik deutlich größer als unter ihren Kollegen mit einer Einzelpraxis. Gleiches gilt für Fachärzte, die sich häufiger als Hausärzte einem Praxisnetz angeschlossen haben. Der Vernetzungsgrad eines Arztes wird auch in den beruflichen und privaten Kontakten abgebildet. Ärzte, die Berufliche Kontakte und institutioneller Vernetzungsgrad Berufliche Kontakte mit Ärzten und älter sind 18,3 Prozent der Mitglieder der KVSH und 17,6 Prozent der Befragten. Die Untergliederung nach Praxislage ergibt folgendes Ergebnis: 10,8 Prozent der Praxen liegen in Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohnern, 29,7 Prozent in 5.000 - 20.000 Einwohnergemeinden, 23,4 Prozent in 20.000 - 50.000 Einwohnergemeinden, 11,1 Prozent in 50.000 - 100.000 Einwohnergemeinden sowie 24,9 Prozent in Gemeinden mit mehr 100.000 Einwohnern. Unterteilt nach Profession überwiegen erwartungsgemäß hierbei in den kleineren Gemeinden die Hausärzte, während in den großen Städten mit über 100.000 Einwohnern die Fachärzte in der Mehrheit sind. Die Praxisgröße liegt im Schnitt bei 1.090 Patienten im Quartal. Die Zahlen schwanken jedoch in Abhängigkeit von der Fachrichtung. Bei Hausärzten liegt der Durchschnitt bei 1.079 Patienten pro Quartal, bei Fachärzten bei 1.231, während bei Psychotherapeuten auf Grund einer anderen Arbeitsstrukturierung und ArztPatienten-Beziehung die durchschnittliche Patientenzahl pro Quartal bei 150 liegt. Die Gesamtarbeitszeit inklusive Bereitschafts- und Notdienste wird im Durchschnitt mit 55,9 Stunden pro Woche angegeben. Auf Patientensprechstunden entfallen hierbei 32,2 Stunden, auf die Verwaltungsarbeit sind im Durchschnitt 8,2 Stunden angegeben. Im Geschlechtervergleich fällt auf, dass die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit von Frauen mit 49,3 Stunden geringer ist als die ihrer männlichen Kollegen mit 57,8 Stunden. Auch geben über die Hälfte der männlichen Ärzte an, über 60 Stunden pro Woche zu arbeiten, während diese Quote bei den Frauen nur bei 27,6 Prozent liegt. Die gehobene Altersstruktur der Mitglieder der KVSH spiegelt sich auch in den Berufsjahren wider. Die durchschnittliche Tätigkeit als niedergelassener Arzt wird mit 15,4 Jahren angegeben. Vorausgegangen ist im Durchschnitt eine Tätigkeit als Krankenhausarzt von 8,8 Jahren. Während Fachärzte durchschnittlich eine etwas längere Tätigkeit in Krankenhäusern vorweisen (9,9 Jahre), lassen sich Hausärzte früher nieder und sind daher länger (16,4 Jahre) als niedergelassener Arzt tätig. 100% 75% wenige 50% mittel 25% viele 0% stark vernetzt schwach vernetzt institutioneller Vernetzungsgrad ein sehr gutes Netzwerk aufgebaut haben, können auch im beruflichen und privaten Kontakt die größte Zahl an Partnern vorweisen, diejenigen, die zur schwach vernetzten Gruppe zu zählen sind, auch wenige berufliche und private Kontakte mit Ärzten pflegen. Die Mitwirkung an Einrichtungen und Veranstaltungen, die das organisierte Gesundheitssystem bereitstellt, ist dabei eine wichtige Basis für neue Kontakte. Hierzu zählt die Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen ebenso wie die Mitwirkung in Praxisnetzen. Ärzte, die hieran nicht partizipieren, lassen die Chancen, die sich aus einer Vernetzung ergeben, ungenutzt. Ursprünge beruflicher Zusammenarbeit 100% Institutionelle und aktive Vernetzung 11 | 2005 75% nie 50% selten 25% manchmal Sonstiges Studium Interessenvertretung Praxisnetz Empfehlung privater Kontakt 0% Fort- & Weiterbildung Aktiv betriebene Vernetzung spiegelt sich u.a. in erfolgreicher Zusammenarbeit sowie in der Zahl beruflicher und privater Kontakte mit Kollegen wider. Als institutionelle Vernetzung soll in erster Linie die Bildung einer Gemeinschaftspraxis, der Zusammenschluss in einer Praxisklinik sowie der Anschluss an ein Praxisnetz verstanden werden. Das Verhältnis der in Gemeinschaftspraxen bzw. Praxiskliniken organisierten Ärzte ist mit insgesamt 45,9 Prozent gegenüber 54,1 Prozent in Einzelpraxen niedergelassenen Ärzten etwas kleiner. Knapp 40 Prozent aller Befragten geben an, Mitglied eines Praxisnetzes zu häufig sehr häufig Nordlicht AKTUELL Nordlicht_1105.qxd 08.12.2005 10:05 Uhr Seite 12 12 TITELTHEMA Zusammenarbeit mit Krankenhäusern Positive Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit niedergelassenen Ärzten Deutlich schlechter wird die Zusammenarbeit von niedergelassenen Ärzten mit Krankenhäusern beurteilt. Die Anzahl der Ärzte, die nur selten oder nie positive Erfahrungen gemacht haben, übertrifft mit Ausnahme einer Frage stets die Anzahl derjenigen, die sehr häufig oder häufig positive Erfahrungen gemacht haben. Allein die Befundqualität wird überwiegend positiv bewertet, während beim Tempo der Befundübermittlung, der Einbeziehung in die Therapie des Patienten, dem Problemkomplex von Parallelverordnungen, Übertherapien und Doppeluntersuchungen sowie der frühzeitigen Entlassung von Patienten die meisten negativen Erfahrungen gemacht werden. Auch in diesem Fragenkomplex ist die Bewertung durch die Fachärzte wiederum besser als die der Hausärzte. Am weitesten auseinander liegen beide Gruppen bei der Beurteilung, ob Krankenhäuser ihre Patienten zu früh entlassen. Während 50,9 Prozent aller Hausärzte diese Erfahrung sehr häufig oder häufig machen, sind nur 29,9 Prozent der Fachärzte dieser Auffassung. In der Beurteilung der Befundqualität liegen beide Gruppen näher beieinander, wobei 42,9 Prozent der Fachärzte diese überwiegend positiv beurteilen. Sie bescheinigen den Krankenhäusern damit eine deutlich bessere Qualität als den niedergelassenen Ärzten. 75% nie 50% selten 25% manchmal häufig Befundqualität Parallelverordnungen sehr häufig Felder der Zusammenarbeit Zusammenarbeit mit niedergelassenen Ärzten Positive Erfahrungen in der Zusammenarbeit Krankenhäusern 100% Positive Erfahrungen 75% nie 50% selten 25% manchmal Befundqualität der niedergelassenen Ärzte aus Sicht der Fachärzte der Krankenhäuser aus Sicht von Fachärzten überwiegend positiv Nordlicht AKTUELL teils teils Befundübermittlung Therapieeinbindung Die Zusammenarbeit mit Krankenkassen und KVSH wird sehr differenziert bewertet. Über 70 Prozent der Befragten geben an, durch die bürokratischen Vorschriften in starkem oder sehr starkem Maße belastet zu sein. Dies sind sowohl zeitliche Belastungen als auch unmittelbare Einschränkungen bei der Therapiewahl, denen sich die Ärzte ausgesetzt fühlen. Unterschiedlich sind die Erfahrungen in der täglichen Zusammenarbeit mit den Krankenkassen. Während die telefonische Erreichbarkeit überwiegend positiv bewertet wird, steigt die Anzahl negativer Beurteilungen bei der Bearbeitungszeit und erreicht bei der Frage nach der Kompetenz und Entscheidungsbefugnis von Krankenkassenmitarbeitern einen negativen Spitzenwert. der Krankenhäuser ausSicht der Hausärzte 40% sehr häufig Zusammenarbeit mit Krankenkassen und KVSH der niedergelassenen Ärzte aus Sicht der Hausärzte 20% häufig Felder der Zusammenarbeit Befundqualität niedergelassener Ärzte und Krankenhäuser im Vergleich 0% Parallelverordnungen Befundberücksichtigung 0% Befundqualität Überwiegend positiv wird von allen Befragten die Zusammenarbeit mit niedergelassenen Ärzten bewertet. Zwar liegt die Anzahl derjenigen, die häufig oder sehr häufig positive Erfahrungen sammeln, in fast allen Fragen unter 50 Prozent, jedoch verteilen sich die restlichen Prozente vorrangig auf die Mittelgruppe. Die Gruppen derjenigen, die selten oder nie positive Erfahrungen machen, machen mit einer Ausnahme bei allen Fragen zusammen weniger als 25 Prozent aus. Positiv sind die Erfahrungen vor allem bei der telefonischen Erreichbarkeit der Kollegen, der Einbindung in die Therapie des Patienten sowie der Besprechung beruflicher Probleme. Bemängelt wird die Vollständigkeit und Aussagekraft von Befunden. Betrachtet man diesen Fragenblock in Abhängigkeit der Profession, so ist die Anzahl positiver Erfahrungen auf Seiten der Fachärzte durchgängig etwas höher als bei Hausärzten. Auffällig ist, dass die Einschätzungen von Haus- und Fachärzten bei zwei Fragen deutlich auseinander fallen: Während 41,6 Prozent der Hausärzte die Aussagekraft von Befunden überwiegend positiv bewerten, können sich dieser Meinung nur 23,4 Prozent der Fachärzte anschließen. Die Aussage, dass Hausärzte ihre Patienten zu spät an Fachärzte überweisen, weisen 61,0 Prozent der Hausärzte, aber lediglich 26,9 Prozent der Fachärzte mit Nachdruck zurück. Entlassung von Patienten Befundübermittlung Besprechung Probleme Befundberücksichtigung Überweisung an Fachärzte Therapieeinbindung telefonische Erreichbarkeit 0% telefonische Erreichbarkeit Positive Erfahrungen 100% 60% 80% 100% überwiegend negativ Durchgängig besser werden hier die Kompetenzen der KVSH beurteilt. Die positiven Erfahrungen hin11 | 2005 Nordlicht_1105.qxd 08.12.2005 10:05 Uhr Seite 13 13 Positive Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Krankenkassen Positive Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit der KVSH 100% manchmal 25% häufig zügige Bearbeitung Mitarbeiterkompetenz Telefonische Erreichbarkeit 0% sehr häufig sichtlich der telefonischen Erreichbarkeit, der Kompetenz der Mitarbeiter sowie der Bearbeitungszeit von Anfragen stellen die Leistungsfähigkeit der KVSH nicht nur im relativen Vergleich zu den Krankenkassen unter Beweis, sondern sind auch absolut gemessen ein deutliches Qualitätskennzeichen. Die insgesamt positiven Erfahrungen von Haus- und Fachärzten mit der KVSH spiegeln sich jedoch nur teilweise in deren Wahrnehmung als Akteur im Gesundheitssystem wider. Über 55 Prozent nehmen die KVSH in starkem oder sehr starkem Maße als übergeordnete Behörde wahr. Ihren Charakter als Service- und Beratungseinrichtung und ärztliche Selbstverwaltung betont nur jeweils ein gutes Drittel. Lediglich 24,3 Prozent der Befragten geben kann, die KVSH in starkem oder sehr starkem Maße als ärztliche Interessenvertretung wahrzunehmen, während 45,5 Prozent der KVSH diese Rolle in geringem oder keinem Maße zusprechen. Die Wahrnehmung der KVSH steht dabei in starker Abhängigkeit von den gemachten Erfahrungen. Je mehr positive Erfahrungen die Befragten in der Zusammenarbeit mit der KVSH gemacht haben, desto stärker nehmen sie die KVSH als Interessenvertretung sowie Service- und Beratungsstelle wahr. Das Bild von der KVSH als übergeordnete Behörde ist hingegen in der Gruppe derjenigen, die nur selten oder nie positive Erfahrungen in der Zusammenarbeit gemacht haben, am stärksten verankert. Erwartungsgemäß hat auch der Nutzungsumfang der Serviceangebote der KVSH einen Einfluss auf das Rollenbild der KVSH bei ihren Mitgliedern. Je häufiger Ärzte von den Serviceangeboten Gebrauch machen, so stärker wird die Funktion der KVSH als Service- und Beratungsseinrichtung betont. 11 | 2005 selten 50% manchmal 25% häufig 0% zügige Bearbeitung selten 50% nie 75% Mitarbeiterkompetenz 75% Telefonische Erreichbarkeit nie positive Erfahrungen positive Erfahrungen 100% sehr häufig Zusammenfassend lässt sich sagen, dass mit steigender Affinität zur KVSH, die sich aus positiven Erfahrungen in der Zusammenarbeit sowie der Nutzung der Serviceangebote der KVSH speist, das Image der KVSH bei ihren Mitgliedern positiver beurteilt wird. IV. Zur Belastungssituation von Ärzten Die Arbeitsanforderungen von Ärzten werden maßgeblich durch die Zusammenarbeit mit den anderen Akteuren des Gesundheitsnetzwerkes beeinflusst. Wenn diese Einflüsse die Selbstbestimmung des Arztes einschränken und dem Arzt keine Steuerungsmöglichkeiten in seiner Berufstätigkeit lassen, dann führen sie zu einem Empfinden der Unzufriedenheit. In der Fachliteratur wird dieses Phänomen mit dem Terminus "high demand - low influence" bezeichnet. Charakteristisch hierfür sind geringe individuelle Gestaltungsund Einflussmöglichkeiten des Arztes gegenüber anderen Akteuren im Netzwerk, bei gleichzeitig steigenden Anforderungen und Ansprüchen an den Arzt von Seiten dieser Akteure. Verstärkt wird dieses Phänomen insbesondere in Verbindung mit einer hohen Arbeitsbelastung. Arzt-Patienten-Beziehung Der Umgang mit Patienten als Primärkontakt des Arztes steht im Zentrum der täglichen Arbeit. Aus dem korrekten Umgang mit den Krankheiten und Leiden sowie der Verantwortung für die Genesung des Patienten erwachsen hohe Anforderungen an den einzelnen Arzt. Demgegenüber steht jedoch einerseits das Wissen, häufig nur geringe Einflussmöglichkeiten gegenüber dem Patienten zu haben, und andererseits das Risiko, trotz sorgfältiger Diagnosen fehlerhafte Entscheidungen bei der Behandlung zu treffen. Diese Faktoren führen besonders dann zu Unzufriedenheit mit der eigenen Arbeitssituation, wenn der Arzt die Einschätzung trifft, nicht genügend Zeit zu haben, um sich jedem Patienten angemessen zuzuwenden. Zwar geben 68,2 Prozent aller Befragten an, dass ihnen ausreichend Zeit für die Behandlung der Patienten zur Verfügung steht, davon meint jedoch fast die Hälfte, dass die Zeit nur knapp ausreichend sei. Insbesondere bei Fachärzten, die sehr viele Patienten im Die Erwartungshaltung der Patienten ist geprägt von populärwissenschaflichen Ratgebern. Nordlicht AKTUELL Nordlicht_1105.qxd 08.12.2005 10:05 Uhr Seite 14 14 TITELTHEMA Quartal behandeln, spielt das Gefühl, zu wenig Zeit für die Patienten zu haben, eine Rolle. Hier geben 4,3 Prozent der Fachärzte an, nie ausreichend Zeit und 36,0 Prozent geben an, meist nicht ausreichend Zeit für die Patienten zu haben. Für Hausärzte spielt dies dagegen nur eine untergeordnete Rolle. Bezogen auf die Gesamtstichprobe zeigt ein Vergleich mit den behandelten Patienten pro Quartal, dass Mediziner mit weniger Patienten erwartungsgemäß die Frage nach der zur Verfügung stehenden Zeit positiver beantworten als Ärzte mit sehr vielen Patienten. Ein weiterer Faktor, der das Phänomen "high demand - low influence" und damit Unzufriedenheit begünstigt und sich negativ auf die Arzt-Patienten-Beziehung auswirkt, entfaltet sich dann, wenn die Erwartungshaltung gegenüber dem Arzt sich nicht mit den bestehenden Voraussetzungen deckt, d. h., wenn die Erwartungen des Patienten an die Behandlungsmöglichkeiten des Arztes unrealistisch sind. Von den Befragten geben 60,9 Prozent an, dass die Erwartungshaltung der Patienten eher überzogen (52,8 Prozent) oder deutlich überzogen (8,1 Prozent) sei. Verstärkt wird dieser Faktor dann, wenn der Arzt dem Patienten gegenüber für sich selbst nur geringe Einflussmöglichkeiten wahrnimmt. Hier ist einerseits festzustellen, dass die Erwartungshaltung der Patienten nach Ansicht der behandelnden Ärzte vorrangig von populärwissenschaftlichen Ratgebern (80,9 Prozent), gefolgt von Krankenkassen (51,4 Prozent) und Apotheken (38,7 Prozent) geprägt wird. Der eigene Einfluss wird von Seiten der Ärzteschaft dagegen geringer eingeschätzt. Haus- und Fachärzte unterscheiden Das Verhältnis zu Krankenkassen und KVSH Die Ärzte fühlen sich insbesondere durch die Gesundeitspolitik belastet. Nutzung der telefonischen Beratung & Hotline Wahrnehmung der KVSH als Service- und Beratungseinrichtung und Nutzung der telefonischen Beratung und Hotline 100% 75% nie 50% selten 25% manchmal 0% gesamt in sehr starkem Maße in starkem Maße in mittlerem Maße in geringem Maße sich bei der Einschätzung des eigenen Einflusses dabei mit 35,9 Prozent, bzw. 33,2 Prozent nur geringfügig. Andererseits lässt sich jedoch festhalten, dass der dem Mediziner zugesprochene geringe Einfluss auf die Erwartungshaltung des Patienten sich nicht auf die Therapieempfehlungen des Arztes an den Patienten überträgt. Hier geben nur 20,9 Prozent der Befragten an, dass Patienten ihre Therapieempfehlungen sehr häufig (3,3 Prozent), bzw. häufig (17,6 Prozent) nicht befolgen, wobei sich nach Professionen getrennt keine signifikanten Unterschiede ergeben. Nordlicht AKTUELL in keinem Maße häufig sehr häufig Wie bereits dargestellt, geben die befragten Mediziner an, einerseits durch bürokratische Vorschriften zeitlich belastet und andererseits durch die Gesundheitsbehörden auch in der Therapiewahl eingeschränkt zu werden. Beide Fälle wirken sich höchst signifikant auf die allgemeine Berufszufriedenheit des Arztes aus. Geben im Durchschnitt 74,1 Prozent der Ärzte an, in starkem oder sehr starkem Maße in der Therapiewahl eingeschränkt zu sein, sind es bei den Ärzten, die sich als unzufrieden bezeichnen 87,8 Prozent. Die Hälfte aller unzufriedenen Ärzte gibt sogar an, in sehr starkem Maße in der Therapiewahl eingeschränkt zu sein. Auch bei den Ärzten, die sich als zufrieden bezeichnen, beträgt der Anteil derjenigen, die aus ihrer Sicht in der Therapiewahl eingeschränkt werden, immerhin noch 60,5 Prozent, der Anteil derjenigen, die das in sehr starkem Maße empfinden, jedoch nur noch 19,7 Prozent. Gleiches gilt für das Verhältnis von bürokratischer Belastung und Zufriedenheit. Auch hier führt die Wahrnehmung bürokratischer Belastung zu Unzufriedenheit. So geben 88,0 Prozent der unzufriedenen Ärzte an durch Bürokratie zeitlich in starkem bzw. in sehr starkem Maße belastet zu werden, während bei den zufriedenen Ärzten dieser Anteil 57,5 Prozent beträgt. Dieser Zusammenhang zeigt, dass aus Sicht des Arztes der Verlust der eigenen Gestaltungsmöglichkeit in diesen Bereichen nicht durch entsprechende Einflussmöglichkeiten auf die Gestaltung des Gesundheitssystems aufgewogen wird und daher die Berufsunzufriedenheit fördert. Dieser Punkt nimmt auch in der offenen Frage, wie die Berufssituation verbessert werden kann, eine zentrale Stellung ein. Über ein Drittel aller befragten Mediziner fordern den Abbau von Bürokratie und die Reduzierung des Einflusses der Gesundheitsverwaltung. Weiterer Ausdruck der mangelnden Möglichkeit zur Gestaltung der eigenen Arbeitsverhältnisse ist aus Sicht der niedergelassenen Ärzte die Aussichtslosigkeit, die Höhe des eigenen Einkommens durch eigenes Handeln selbstständig zu verändern. Auf die Frage, ob die Ärzte durch Leistung und Einsatz die Höhe des Einkommens verändern können, antworten 74,0 Prozent der Befragten, dass dies nur in geringem (56,0 Prozent) oder keinem Maße (18,0 Prozent) möglich sei. Auf Grund des Praxisbudgets und des Honorarsystems schätzen die Vertragsärzte die möglichen Belohnungen aus zusätzlicher Leistung als nicht ausreichend an und der Anreiz aus extrinsisch motivierter Leistung bleibt aus. Es kommt zu keiner positiven Korrelation von Leistung und Zufriedenheit, so dass dementsprechend auch nur 9,3 Prozent der sich selbst als zufrieden einschätzenden Ärzte angeben, ihr Einkommen in starkem (7,3 Prozent) oder sehr starkem Maße (2,0 Prozent) durch Leistung verändern zu können. Die Brisanz kommt auch in der abschließenden Frage zur Verbesserung der Berufssituation zum Ausdruck, mit 89 Nennungen ist die Forderung nach einer angemessenen und leistungsgerechten Entlohnung der am zweithäufigsten erhobene Kritikpunkt. Dass die Ärzte sich in besonderer Weise belastet fühlen, zeigt auch die Beurteilung der Gesundheitspolitik. Die Antworten auf die Frage, welche Gruppen die Lasten zukünftiger Gesundheitsreformen stärker tra11 | 2005 Nordlicht_1105.qxd 08.12.2005 10:05 Uhr Seite 15 15 Lastenträger zukünftiger Reformen im Gesundheitssystem Gruppen, die Lasten zukünftiger Reformen im Gesundheitssystem stärker tragen sollen Hausärzte Fachärzte Krankenhäuser KV Patienten Apotheken Pharmaindustrie Krankenkassen 0% deutlich mehr 20% mehr Beeinflussung der Erwartungshaltung der Patienten 100% 75% in keinem Maße 50% in geringem Maße 25% in mittlerem Maße Fachmedien in starkem Maße in sehr starkem Maße Beeinflussung der Erwartungshaltung der Patienten 11 | 2005 Am schlechtesten gestaltet sich die Zusammenarbeit der Ärzte mit den Krankenkassen 80% weniger 100% deutlich weniger Zusammenarbeit mit einzelnen Partnern Für die zentralen Partner im Gesundheitsnetzwerk soll der Zusammenhang zwischen der Zufriedenheit und Erfahrungen in der Zusammenarbeit im Folgen- Allgemeine Zufriedenheit in der Zusammenarbeit mit Partnern im Gesundheitssystem 100% 75% sehr zufrieden 50% eher unzufrieden 25% mittel privaten Krankenkassen gesetzl. Krankenkassen stationäre Pflege KVSH Krankenhäuser Hausärzten 0% Fachärzten In den vorangegangenen Abschnitten wurde kursorisch die Berufssituation von Ärzten in Schleswig-Holstein umrissen. Dabei wurde deutlich, dass die Faktoren Vernetzung, Erfahrungen im Arbeitsalltag sowie die Berufsbelastung, im Wesentlichen gekennzeichnet durch hohe Anforderungen bei gleichzeitig geringen eigenen Einflussmöglichkeiten, die Berufsbefindlichkeit von niedergelassenen Medizinern prägen. In welcher Weise spiegeln sich diese und andere Befindlichkeiten nun aber in der allgemeinen Berufszufriedenheit wider? Im Folgenden soll zunächst nochmals ein Blick auf die einzelnen Netzwerkbeziehungen gerichtet werden, ehe abschließend die Aspekte der Berufserwartung und Berufsentscheidung untersucht werden. Knapp die Hälfte aller Befragten (47,1 Prozent) gibt an, alles in allem eher oder sehr zufrieden mit ihrer gegenwärtigen Tätigkeit zu sein. 25,2 Prozent sind unentschlossen, 27,7 Prozent sind eher oder sehr unzufrieden. Die Fachrichtungen weisen in dieser Frage signifikante Unterschiede auf: Unter Fachärzten ist der Anteil der Zufriedenen (51,7 Prozent) höher als unter den Hausärzten (41,3 Prozent). Als Unzufrieden bezeichnen sich 21,7 Prozent der Fachärzte und 34,3 Prozent der Hausärzte. Ebenso sind leichte Unterschiede allgemeine Zufriedenheit V. Berufszufriedenheit 60% bei Differenzierung nach Praxislage festzustellen. In Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern ist der Grad der Zufriedenheit mit knapp 60 Prozent deutlich größer als in den übrigen Gemeinden, in denen dieser Wert 15 Prozent bis 25 Prozent darunter liegt. In der Beurteilung der verschiedenen Partner durch die Befragten schneiden die Fachärzte am besten ab. 16,6 Prozent aller Befragten sind mit der Zusammenarbeit sehr zufrieden, 60,2 Prozent sind eher zufrieden, während nur 5,4 Prozent eher oder sehr unzufrieden sind. Die Hausärzte erreichen ähnlich gute Bewertungen. Es folgen die Apotheken, ambulante Pflegedienste, Krankenhäuser, die KVSH und stationäre Pflegeeinrichtungen. Am schlechtesten wird die Zusammenarbeit mit privaten und gesetzlichen Krankenkassen bewertet. Setzt man den Grad der Zufriedenheit mit den gemachten Erfahrungen im Arbeitsalltag in Beziehung, so zeigt sich, dass unter den Ärzten, die sehr oder eher zufrieden sind, der Anteil derjenigen, die viele positive Erfahrungen gemacht haben, deutlich größer ist als unter den unzufriedenen Ärzten. In entsprechend umgekehrter Weise wächst der Anteil derjenigen, die nur wenige positive Erfahrungen gemacht haben, unter den Unzufriedenen. ambulante Pflege Krankenhäuser Fachärzte Hausärzte Politik Apotheken Krankenkassen populärwis. Ratgeber 0% 40% gleich bleibend Apotheken gen sollten, lassen auch Rückschlüsse auf die Beurteilung der letzten Reformen zu. Offensichtlich werden diese von den niedergelassenen Ärzten so beurteilt, dass sie einseitig zu Lasten der Leistungserbringer im Gesundheitssystem erfolgt sind, während Krankenkassen, Pharmaindustrie und Apotheken nur einen geringen Beitrag eingebracht hätten. 85,8 Prozent der Befragten sind der Auffassung, dass Krankenkassen zukünftig mehr bzw. deutlich mehr Lasten tragen sollten, 75,2 Prozent fordern dies von der Pharmaindustrie, 57,5 Prozent wünschen eine stärkere Belastung der Apotheken. Immerhin noch 41,2 Prozent treten für eine stärkere Beteiligung der Patienten ein. Auf Seiten der niedergelassenen Ärzte sehen lediglich knapp 15 Prozent die Erfordernis, mehr oder deutlich mehr Lasten zu tragen. Darüber hinaus wird von vielen Ärzten eine grundsätzliche Reform des Gesundheitssystems präferiert, wobei vorwiegend eine Stärkung sowie Liberalisierung des Wettbewerbes angeregt wird, aber auch Modelle einer staatlichen Grundsicherung vertreten werden. eher zufrieden sehr zufrieden Zufriedenheit in der Zusammenarbeit Nordlicht AKTUELL Nordlicht_1105.qxd 08.12.2005 10:05 Uhr Seite 16 16 TITELTHEMA Berufsbild und Berufszufriedenheit den noch einzeln betrachtet werden. Es wird deutlich, dass sich die Zufriedenheit in der Zusammenarbeit mit Hausärzten und Fachärzten überwiegend aus der hohen Anzahl positiver Erfahrungen (siehe Abschnitt III.) speist. Unter denjenigen, die angeben, mit der Zusammenarbeit sehr zufrieden zu sein, gehören jeweils über 60 Prozent zu der Gruppe, die sehr viele positive Erfahrungen gemacht haben. Dieser Anteil sinkt bei den eher und in mittlerem Maße zufriedenen unter 20 Prozent und fällt auf null Prozent bei den eher und sehr unzufriedenen Ärzten. Allgemeine Zufriedenheit und positive Erfahrungen in der Zusammenarbeit positive Erfahrungen i n der Zusammenarbeit 100% 75% wenige 50% mittel 25% viele 0% sehr zufrieden eher zufrieden mittel eher unzufrieden sehr unzufrieden allgemeine Zufriedenheit Dieser Trend lässt sich in ähnlicher Weise in der Beurteilung der Zusammenarbeit mit Krankenhäusern und der KVSH feststellen. Da die Zusammenarbeit mit den gesetzlichen Krankenkassen insgesamt am schlechtesten beurteilt wird, liegt die Annahme nahe, dass dies nicht nur in einem geringen Anteil positiver Erfahrungen zum Ausdruck kommen, sondern in besonderem Maße durch einen sehr hohen Anteil negativer Erfahrungen bestimmt sein müsste. Die untersuchte Kombination beider Faktoren bestätigt dies. Unter den Medizinern, die die Zusammenarbeit mit den Kassen als schlecht beurteilen, ist der Anteil derjenigen, die viele negative Erfahrungen gemacht haben, mit fast 50 Prozent besonders hoch. Als Fazit lässt sich festhalten, dass die Berufszufriedenheit von der Anzahl positiver und negativer Erfahrungen im Berufsalltag geprägt wird. Dabei überlagern die schlechten Erfahrungen und Bewertungen der Zusammenarbeit mit der Gesundheitsbürokratie die überwiegend positiven Erfahrungen und Bewertungen in Zusammenspiel mit anderen Ärzten. Die schlechten Erfahrungen der Ärzte überlagern die Positiven. Wie ernst die Beurteilungen der Berufszufriedenheit und Erfahrungen im Berufsalltag zu nehmen sind, spiegelt sich in der Frage wider, ob sich die Mediziner, wenn Sie noch einmal vor der Wahl stehen würden, erneut für diesen Beruf entschieden hätten. Obgleich die Berufsbedingungen höchst belastend beurteilt werden, bejahen gut 60 Prozent diese Frage. Der hohe Anteil von knapp 40 Prozent, der Bedenken hat bzw. sich nicht wieder für den Arztberuf entscheiden würde, ist aber mehr als nur ein Warnsignal und verdeutlicht die Handlungsnotwendigkeit, den Arztberuf wieder attraktiver zu machen. positive Erfahrungen i n der Zusammenarbeit mit niedergelassenen Ärzten Allgemeine Zufriedenheit mit der Zusammenarbeit mit Hausärzten und positive Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit niedergelassenen Ärzten VI. Zusammenfassung 100% 75% wenige 50% mittel 25% viele 0% sehr zufrieden eher zufrieden mittel eher unzufrieden sehr unzufrieden Zufriedenheit mit der Zusammenarbeit mit Hausärzten Nordlicht Neben den tatsächlichen Berufserfahrungen spielt auch die Wechselwirkung von Berufserwartung und Wirklichkeit eine entscheidende Rolle für die Berufszufriedenheit. Die Tatsache, dass der Grad an Selbstbestimmung bei Ausübung der beruflichen Tätigkeit nicht hoch ist, stellt als solches keine zwingende Ursache für ein hohes Maß an Unzufriedenheit dar. Viele Berufe sind dadurch bestimmt, dass das Wie, Wann und Wo durch den Arbeitnehmer nicht selbst bestimmt werden kann. Jedoch sinkt damit nicht zwingend die Freude am Beruf. Anders sieht dies jedoch aus, wenn man sich als selbstständiger Arzt in seinen fachlichen und finanziellen Gestaltungsmöglichkeiten beschränkt sieht, weil die bürokratischen Vorschriften sowie Budgetverteilung Kernelemente selbstständiger Tätigkeit einschränken. Durch zunehmende Vorschriften, Kontrollmechanismen und Qualitätssicherungsmaßnahmen von Seiten der Krankenkassen und der KVen wird der Arztberuf durch verwaltungstechnische Aspekte geprägt, die den eigentlichen Berufskern überdecken. Es ist somit wenig verwunderlich, dass unter denjenigen, die zu den Unzufriedenen zu zählen sind, besonders viele ihre Selbstbestimmung eingeschränkt sehen. Darüber hinaus ergeben sich ein höchst signifikanter Zusammenhang und eine hohe Korrelation zwischen den Erwartungen an den Beruf und der allgemeinen Zufriedenheit. Mediziner, die mit falschen Vorstellungen in den Beruf gegangen sind und deren Erwartungen an den Beruf nicht mit der Wirklichkeit übereinstimmen, bezeichnen sich als unzufrieden. So geben 85,6 Prozent der Mediziner, die der Gruppe der Unzufriedenen zuzuordnen sind, an, dass die Tätigkeit, die sie zurzeit ausüben, in keinem (16,7 Prozent) oder nur in geringem Maße (68,9 Prozent) ihren Vorstellungen zu Berufsbeginn entspricht. Aus der Gruppe der Zufriedenen geben dagegen nur 57,5 Prozent an, dass ihre jetzige Tätigkeit in starkem oder sehr starkem Maße ihren anfänglichen Erwartungen entspricht. AKTUELL Die wichtigsten Ergebnisse lassen sich thesenartig zusammenfassen: - Die allgemeine Berufszufriedenheit wird sehr differenziert beurteilt. Während die Zusammenarbeit mit Ärzten überwiegend sehr positiv beurteilt wird, überlagern die schlechten Erfahrungen und Bewertungen der Zusammenarbeit mit der Gesundheitsbürokratie die Berufszufriedenheit im Ganzen. 47,1 Prozent aller Befragten geben an, alles in allem eher oder sehr zufrieden mit ihrer gegenwärtigen Tätigkeit zu 11 | 2005 Nordlicht_1105.qxd 08.12.2005 10:05 Uhr Seite 17 17 positive Erfahrungen i n der Zusammenarbeit mit Gesundheitsbürokratie Allgemeine Zufriedenheit mit der Zusammenarbeit mit gesetzlichen Krankenkassen und negative Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit der Gesundheitsbürokratie 100% VII. Grundlage der analytischen Ergebnisse 75% wenige 50% mittel 25% viele 0% sehr zufrieden eher zufrieden mittel eher unzufrieden sehr unzufrieden Zufriedenheit mit der Zusammenarbeit mit Krankenkassen - - - - haltung der Patienten eher oder deutlich überzogen ist. Während die eigene Rolle schwach eingeschätzt wird, wird den populärwissenschaftlichen Ratgebern dabei die größte Einflussmöglichkeit auf die Erwartungshaltung der Patienten zugeschrieben. sein, 25,2 Prozent sind unentschlossen, 27,7 Prozent bezeichnen sich als eher oder sehr unzufrieden. Dass knapp 40 Prozent aller Befragten Bedenken hätten, sich erneut für den Arztberuf zu entscheiden bzw. dies definitiv ausschließen, muss als deutliches Warnsignal für die Attraktivität des Arztberufes verstanden werden. Besonders auffällig dabei ist, dass die ursprüngliche Berufserwartung vieler Mediziner mit den Erfahrungen im Alltag wenig gemein hat und daraus ein hoher Grad an Unzufriedenheit resultiert. Der Arbeitsalltag von Ärzten ist durch starke zeitliche und bürokratische Belastungen von Seiten der Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigung geprägt. So geben 88 Prozent der unzufriedenen Ärzte an, durch Bürokratie in starkem bzw. sehr starkem Maße belastet zu sein. 74,1 Prozent der Ärzte fühlen sich in der Therapiewahl eingeschränkt. Dies korrespondiert mit der Wahrnehmung der KVSH als Akteur im Gesundheitssystem. Die KVSH wird zuvorderst als übergeordnete Behörde und am wenigsten als ärztliche Interessenvertretung empfunden. Neben dem Bürokratieabbau wird die Neuordnung des Entlohnungssystems von den befragten Ärzten als vordringlichstes Problem im Gesundheitssystem thematisiert. Die Forderung nach einem angemessenen und leistungsgerechten Honorar steht dabei im Mittelpunkt. 74,0 Prozent beklagen, die Höhe ihres Einkommens nur in geringem oder keinem Maße beeinflussen zu können. Das Arzt-Patienten-Verhältnis wird im Wesentlichen von der Erwartungshaltung des Patienten sowie der ärztlichen Therapie geprägt. 60,9 Prozent der befragten Mediziner geben an, dass die Erwartungs- Etwa 40 Prozent der Befragten hätten Bedenken oder würden den Arztberuf nicht wieder ergreifen. Diese Studie beruht auf einer repräsentativen, anonymen schriftlichen Befragung unter den Mitgliedern der KVSH. Unter den 4.228 Mitgliedern wurden 1.002 niedergelassene Ärzte in einer nach Profession, Alter und Geschlecht geschichteten Zufallsstichprobe ausgewählt und am 12.08.2005 angeschrieben. Ingesamt gingen 336 auswertbare Antworten innerhalb der gesetzten Feldzeit bis zum 31.08.2005 ein. Die Rücklaufquote entspricht dementsprechend 33,5 Prozent. Die Umfrage erfolgte im Auftrag der KVSH durch Mitarbeiter am Institut für Politische Wissenschaft der Universität Kiel. VIII. Dokumentation Der vollständige Untersuchungsbericht (45 Seiten/ 50 Abb.) sowie ein separater Tabellenband (240 Seiten) incl. des Fragebogens sowie aller Basisdaten sind im Internet unter www.kvsh.de als Download erhältlich. Übereinstimmung von Berufserwartung und Berufswirklichkeit Gruppe der Zufriedenen in keinem Maße in geringem Maße Mittlere Gruppe in mittlerem Maße in starkem Maße Gruppe der Unzufriedenen 0% 11 | 2005 in sehr starkem Maße 20% 40% 60% 80% 100% Nordlicht AKTUELL Nordlicht_1105.qxd 08.12.2005 10:05 Uhr Seite 18 18 TITELTHEMA KOMMENTAR DAS MÄRCHEN VOM HALBGOTT IN WEISS DR. KLAUS BITTMANN, KVSH Es war einmal ... So fangen Märchengeschichten an, gute Märchenerzähler überzeichnen, flunkern, wechseln die Spannung, dramatisieren - und oft genug endet die Geschichte schrecklich. Ich erinnere mich an ein des Öfteren sehr persönlich geführtes Gespräch mit der ehemaligen Sozialministerin Frau Heide Moser vor einigen Jahren, als sie mich fragte, warum zunehmend Ärzte sogar auf der Straße ihren Unmut ausdrücken, ja sogar der Politik gegenüber Aggressionen zeigen.Wenn sie zurückblicke, sei dies eine erschreckende Entwicklung, Ärztinnen und Ärzte wären früher zufrieden und souverän ihrem Beruf nachgegangen. Diese Unterhaltung fand vor ca. sechs Jahren statt, ich habe Frau Moser damals geantwortet: Wenn ein Berufsstand kontinuierlich angegriffen wird, für soziales und menschliches Engagement die Wertschätzung entzogen bekommt, durch anhaltende Kostendämpfungsgesetze und Überregulierung in seinem ärztlichen Handeln fremdbestimmt werden soll, dann kann sich auch die Einstellung und die Freude zum Beruf ändern. Inzwischen haben wir Streiks der Krankenhausärzte, Protestaktionen der niedergelassenen Ärzte, Dienst nach Vorschrift und ärztliche Gruppierungen, die den Systemausstieg erwägen. Bis zum erlaubten 68. Lebensjahr wollen viele Ärztinnen und Ärzte nicht mehr arbeiten, um den Nachwuchs müssen wir uns zunehmend Sorge machen. Unsere Studie zur Berufssituation von Ärzten gibt eine bedenkliche Auskunft: Ca. 40 Prozent der Befragten haben Bedenken oder würden sich nicht wieder für den Arztberuf entscheiden. Trotz hohen Ansehens in der Bevölkerung hat der Beruf an Attraktivität verloren, ein traurig und auch zornig machendes Ergebnis falscher Gesundheitspolitik! Auch wenn wir uns darum bemühen, durch Information und Motivation der Medizinstudenten, Förderung von Weiterbildungsstellen, Finanzierung von Lehrbeauftragten für Allgemeinmedizin und Liberalisierung der Berufsordnung Ärztinnen und Ärzte zur Tätigkeit in freier Praxis zu bewegen, so ist doch nicht mehr zu verbergen, dass es in diesem Beruf mit der Freiheit längst vorbei ist, dass eine Planungssicherheit nicht gegeben ist.Wunsch nach Erfolg und Mühewaltung um Qualität werden durch Budgetierung und Rationierung rasch gedämpft. Die Stimmungsmache sozialpolitischer Vordenker für eine staatsregulierte Medizin tut ihr Übriges. Das Märchen vom Halbgott in Weiß stammt aus einer längst vergangenen Zeit - heute geht es nicht um Eitelkeiten oder dickes Geld, sondern um die Würde und um den Erhalt einer menschlichen Patientenversorgung! Hierzu dürfen und müssen Heilberufler an die Öffentlichkeit, zusammen mit den Patienten. Wir erwarten von der neuen Regierungskoalition, dass der Prozess einer Überregulierung und die für die Patientenversorgung gefährliche falsche Kostendämpfung beendet werden! Nicht Diffamierung der Heilkunst verbunden mit ökonomischen Zwängen können den sozialen Frieden sichern, sondern Liberalisierung, Subsidiarität und Wertschätzung von Leistung! Nordlicht AKTUELL 11 | 2005 Nordlicht_1105.qxd 08.12.2005 10:05 Uhr Seite 19 KV INTERN ABGEORDNETENVERSAMMLUNG 19 „EIN JEDER GIBT DEN WERT SICH SELBST“ Bericht von der Abgeordnetenversammlung. KARSTEN WILKENING, KVSH D iese Worte stammen von Friedrich von Schiller. Hätte unser Dichter und Denker eine Bestätigung seiner These auf der Abgeordnetenversammlung am 09.11.2005 erfahren können? Mit Sicherheit! Denn mochte die Tagesordnung noch relativ trocken klingen - die Themen und die Diskussionen waren wertgeladen. Objektive Werte wurden vorgetragen und mischten sich mit einer Vielzahl von subjektiv empfundenen Werten. Unter dem Strich wurde aber klar, dass die Wertschätzung einer zukunftsorientierten KVSH in hohem Maße gegeben ist und von der Abgeordnetenversammlung in allen Punkten unterstützt wird. In seinem Bericht zur Lage verwies zunächst der Vorsitzende der KVSH, Dr. Klaus Bittmann, auf die sich nach wie vor verschlechternden Rahmenbedingungen. Der politisch betriebenen Kostendämpfung wird nur durch eine strategische Ausrichtung der KVSH in Verbindung mit dem angemessenen Einsatz eigener Instrumente sinnvoll zu begegnen sein. Es geht nach Bittmanns Auffassung nicht um markige Worte oder Aktionismus - kluge Ideen und konstruktiver Einfluss sind für eine Zukunftsorientierung notwendig und gefragt. Resolution gefasst Im Zusammenhang mit der Protestaktion in Köln und der Protestteilnahme von Praxen in SchleswigHolstein erhielt der Vorstand der KVSH übrigens noch am Tage der Abgeordnetenversammlung ein Schreiben des Sozialministeriums. Bittmann zitierte den Brief in voller Länge. Mit Befremden nahm die Versammlung zur Kenntnis, dass vom Sozialministerium u. a. um Mitteilung gebeten wird, welche Praxen sich durch Schließung am 09.11.2005 an der Aktion beteiligt haben. Unwillkürlich drängte sich wohl bei sehr vielen Anwesenden nur ein Gedanke auf: „Dieser Aufruf zur Denunziation hat keinen Wert!“ Vielmehr wurde von den Abgeordneten einstimmig eine Resolution verabschiedet, in der der „Nationale Protesttag“ in Köln unterstützt wird. Und zwar deshalb, um mit jedermann in Politik, bei Kassen, Gewerkschaften, Sozialverbänden und Medien gegen eine weitere Verschlechterung der Versorgung und gegen die Verstümmelung des deutschen Gesundheitssystems zu protestieren und zu kämpfen. Studie zur Berufszufriedenheit Von einem Vertreter der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel wurde dann das Ergebnis einer Befragung zur Berufssituation von Ärzten vorgestellt. Ziel 11 | 2005 „Ein jeder gibt den Wert sich selbst“ Friedrich Schiller der Studie sollte eine Bestandsaufnahme von Rahmenbedingungen, Problemen im Alltagsgeschäft, Kooperationsmöglichkeiten und anderen Parametern bei 336 Praxen sein. Die Ergebnisse zur allgemeinen Befindlichkeit in den Praxen wurden differenziert dargestellt. So sind etwa die Hälfte der befragten Praxen eher zufrieden, ein Viertel eher indifferent und ein Viertel eher unzufrieden. Weiterhin wird die Zusammenarbeit zwischen Haus- und Facharzt eher positiv beurteilt und bei den Fachärzten eine höhere Zufriedenheit als bei den Hausärzten festgestellt. Wichtig ist aber, dass sich alle von dem steigenden bürokratischen Aufwand belastet fühlen. Die KVSH wird dabei eher als übergeordnete Behörde und weniger als ärztliche Interessenvertretung gesehen. Auch wurden die Berufserwartungen bei vielen Ärzten nicht erfüllt. Knapp 40 Prozent der befragten Praxisinhaber würden nicht ohne weiteres wieder den Beruf des Arztes ergreifen wollen. Messwerte, die für sich sprechen. Gerade deshalb ist die von Dr. Klaus Bittmann geforderte konsequente strategische Ausrichtung von imminenter Bedeutung für die Gesundheitsversorgung in Schleswig-Holstein. Fehlverhalten im Gesundheitswesen Hier hat das GMG (Gesundheitsmodernisierungsgesetz) eine Stilblüte der besonderen Art getrieben. Im § 81a SGB V ist geregelt, dass die KVen und die KBV eine organisatorische Einheit einzurichten haben, die Fällen und Sachverhalten nachzugehen hat, die auf Unregelmäßigkeiten oder auf rechtswidrige oder zweckwidrige Nutzung von Finanzmitteln im Zusammenhang mit den Aufgaben der jeweiligen KVen oder KBV hindeuten. Gemeint sind dabei von der normalen Prüftätigkeit der KVSH nicht erfasste Konstellationen, was eine gewisse Phantasie hinsichtlich möglicher Beispiele erfordert. Wenn jedoch solche Fälle auftreten, ist die Staatsanwaltschaft unverzüglich zu unterrichten. Die „Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen“ ist ein selbstständiges Gremium und wird bei der KVSH vom Justiziar Klaus-Henning Sterzik in Personalunion besetzt. Erstmals bis zum 31.12.2005 und dann alle zwei Jahre hat der Vorstand der Abgeordnetenversammlung über Arbeit und Ergebnisse zu berichten mit Weitergabe des Berichtes an die Aufsicht. Und den Abgeordneten konnte Sterzik im Zeitraum vom Quartal I/2004 bis II/2005 von genau zwei (!) Fällen bei der „Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen“ berichten. Dafür gab es aber in den originären und sehr gut funktionierenden Prüfgremien der KVSH 3.222 Prüfungsvorgänge. Soviel zum Bestreben um Bürokratieabbau! Eine wie auch immer geartete Wertschöpfung für das Gesundheitssystem lässt sich nicht erkennen. Nordlicht AKTUELL Nordlicht_1105.qxd 08.12.2005 10:05 Uhr Seite 20 20 KV INTERN ABGEORDNETENVERSAMMLUNG Fachausschüsse setzen Schwerpunkte Anders sieht es bei den eingesetzten Fachausschüssen der KVSH aus. Sie setzen sich mit den aktuellen Themen rund um die Bereiche hausärztliche, fachärztliche und psychotherapeutische Versorgung auseinander. Im Fachausschuss der Hausärzte wurden primär die Themen Hausarztvertrag, geriatrische Versorgung und Notdienstkonzept behandelt. Bei den Fachärzten wendete man sich intensiv den Schwerpunkten Strukturwandel, Qualität und Honorar sowie konkreten Projekten, wie die integrierte Versorgung in Flensburg, zu. Die Psychotherapeuten erkannten die Honorarverteilung und die Umsetzung von Vorgaben des Bewertungsausschusses als ihren Schwerpunkt in der Fachausschussarbeit. Alle Fachausschüsse dankten dem Vorstand für die intensive und zielorientierte Zusammenarbeit und werden ihre Innovationskraft nutzen, um Gegengewichte zu den weiter zunehmenden Vorgaben zu bilden. Ein Aushöhlen der ärztlichen Selbstverwaltung werde nicht zugelassen. Die Zusammenarbeit sei nicht nur notwendig, sondern in vielfältiger Weise lohnenswert. Erhöhter Finanzdruck Der Haushalt für das Jahr 2006 wurde vom Vorstandsmitglied Dr. Bodo Kosanke vorgestellt. Obwohl er den Bleistift zur Kalkulation extra spitz gemacht hatte, wäre rein von den Zahlen eine Anhebung der Verwaltungskostenumlage notwendig. Der Vorstand lehnt dieses aber auf Grund von hohen Risiken durch nicht oder schlecht beeinflussbare Änderungen der Rahmenbedingungen ab. Kurz bis mittelfristig sind weitere Kürzungen bei den zufließenden Mitteln zu erwarten, sollen aber zunächst nicht den Ärzten aufgebürdet werden! Die vom Bundessozialgericht geforderte Nachvergütung der Psychotherapeuten wurde inzwischen in zwei Tranchen vorgenommen. Außerdem wurden im Bereich „Nicht verteiltes Honorar“ Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet. Der West-/Ostausgleich und die juristische Auseinandersetzung mit der BKK-Gesundheit über die Höhe der Kopfpauschalen machen dieses notwendig. Aber auch HVM-Risiken werden nach Kosankes Einschätzung steigen. Jede Veränderung, ob durch EBM, HVM oder weitere politische Vorgaben, verlangt nach einem angemessenen finanziellen Rangierraum. Der Vorstand der KVSH wird deshalb für 2006 durch operative und strategische Maßnahmen versuchen, dem sich abzeichnenden Finanzdruck weiter entgegenzuwirken. Die strategische Neustrukturierung des Notdienstes wird dabei in Angriff genommen und die lokale Politik in die Diskussion einbezogen. Nur so kann erreicht werden, dass die immer weiter zunehmenden Verwerfungen vor Ort „nach oben“ durchgemeldet werden und der Politik klar wird, dass diverse Entscheidungen weder weise noch wertvoll waren. Um den Verwaltungshaushalt für 2006 ohne eine Erhöhung der Verwaltungskostenumlage finanzieren zu können, werden auf der operativen Ebene Entnahmen aus der Betriebsmittelrücklage getätigt und Zusatzumlagen neu erhoben oder angepasst. Die Abgeordnetenversammlung setzte deshalb folgendes fest: Nordlicht AKTUELL · Die Verwaltungskostenumlage bleibt weiterhin bei 1,9 Prozent · Bei manuell abrechnenden Ärzten wird die Zusatzumlage von 0,6 Prozent auf 1,5 Prozent angehoben · Neu wird die Zusatzumlage für die Umsetzung von Sonderverträgen (z.B. ambulantes Operieren oder QuaMaDi) mit 1,6 Prozent eingeführt. Da diverse Fachgruppen von den Sonderverträgen profitieren, sollen die damit verbundenen Kosten für die Umsetzung und besondere Dienste der KVSH angemessen umgelegt werden. Die Umlage für Gemeinschaftsaufgaben und von Maßnahmen zur Sicherstellung wird fortgeschrieben: · 0,131 Prozent von allen Vertragsärzten für allgemeine Sicherstellung · 0,218 Prozent von Hausärzten für die Förderung von Weiterbildungsassistenten zum Arzt für Allgemeinmedizin · 0,036 Prozent von den Fachärzten zusätzlich für die Förderung von Weiterbildungsassistenten zum Arzt für Allgemeinmedizin Der ehrenamtliche Vorstand wurde von der Abgeordnetenversammlung einstimmig für das Haushaltsjahr 2004 entlastet. Außerdem wurden alle Anträge im Zusammenhang mit Bilanz und Erfolgsrechnung 2004 sowie Verwaltungs- und Investitionshaushalt 2006 einstimmig genehmigt. Außerdem wurde die Anpassung der Entschädigungsordnung, die an die Entwicklung des Gesamthonorars gekoppelt ist und im letzten Jahr nicht angepasst wurde, um 1,8 Prozent beschlossen. Ebenso wurde die Zuschussgewährung im Jahr 2006 für Weiterbildungsassistenten zum Arzt für Allgemeinmedizin, für anerkannte Kurse im Rahmen der Weiterbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin und für Famulanten in Praxen niedergelassener Vertragsärzte einstimmig beschlossen. Alle Beschlüsse dienen dem Ziel, die KVSH für die Zukunft zu sichern. Die Einstimmigkeit der Abgeordnetenversammlung ist sicherlich eine Zeichen für den empfundenen Wert einer geschlossen agierenden KVSH in sich rasch wandelnden Zeiten. EBM und DMP Die diversen berechtigten Fragen rund um den neuen EBM wurden nach Aussage vom stellvertretenden Vorsitzenden Ralf W. Büchner konsequent an die KBV weitergeleitet. Sie haben u. a. dazu beigetragen, dass der Gemeinsame Bewertungsausschuss in seiner nächsten Sitzung dazu mehr als 70 Anträge beraten und ggf. beschließen wird. Ein wichtiger Meilenstein war aber die termingerechte Versendung der Honorarabrechnung trotz aller Widrigkeiten im Zusammenhang mit der Umstellung auf den neuen EBM. Büchner dankte allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der KVSH ausdrücklich für die geleistete Arbeit. Die Zahl der eingeschriebenen Patienten bei den akkreditierten DMP's ist weiterhin steigend. Außerdem werden die angebotenen Fortbildungsveranstaltun11 | 2005 Nordlicht_1105.qxd 08.12.2005 10:05 Uhr Seite 21 21 gnose für das Quartal III/2005 zum gegenwärtigen Zeitpunkt kaum machbar ist. Sofern der Trend zu verstärkten Vorwegabzügen (z. B. Steigerung der Laborkosten) anhält, sieht er Probleme bei der Umsetzung der Vorgabe, dass keine Arztgruppe mehr als drei Prozent gegenüber dem Vorjahr verlieren dürfe. Er erinnerte an die Mitverantwortung der Krankenkassen für den neuen HVV, der eine Haftung der Krankenkassen mit einschließt. Neustrukturierung des organisierten Notdienstes gen von den Ärzten und Praxen gut angenommen. Nach wie vor ist aber der Aufwand für die Dokumentation etc. von DMP-Patienten erheblich und entspricht nicht den Anforderungen eines „schlanken“ Ablaufes. Zum Schluss der Abgeordnetenversammlung stellte der stellvertretende Vorsitzende Ralf W. Büchner konkrete Überlegungen zur Neustrukturierung des organisierten Notdienstes in Schleswig-Holstein vor. Mehrere Faktoren wirken beim organisierten Notdienst zur Zeit kontraproduktiv: Die Kassengebühr hat eine Reduktion von Notfällen bewirkt, die sich zu einer Gefährdung kooperativer Strukturen, wie den Anlaufpraxen, entwickelt hat. Weiterhin ist der Punktwert im Notdienst in den letzten Quartalen gesunken. Und mit dem neuen EBM 2000plus werden der individuelle Notdienst durch einen Mindestpunktwert ab dem Quartal III/2005 abgesichert sowie der fahrende Notdienst erheblich aufgewertet. Da die Notdienstleistungen aber als Vorwegabzug aus der Gesamtvergütung entnommen werden, bleibt immer weniger Geld für die Honorierung der übrigen Leistungen. Deshalb ist eine neue Struktur für den organisierten Notdienst zu schaffen, die folgenden drei Prinzipien entspricht: Kooperative Strukturen sollen gefördert und gestärkt werden, Effizienzgewinne durch zentrale Anlaufpraxen und die Reduktion von Fahrten erzielt werden sowie eine Qualitätsverbesserung für Patienten und Ärzte resultieren. HVV-Angelegenheiten Inzwischen hat der HVV-Ausschuss Fahrt aufgenommen und sich mit den allgemeinen und speziellen Auswirkungen von EBM/HVV auseinandergesetzt. Der Ausschuss versteht sich als Bindeglied zwischen Ärzten der KVSH und wird den Vorstand durch die Entwicklung neuer Ideen unterstützen. Angedacht ist auch ein Glossar rund um den HVV, um ihn transparent und verständlich zu machen. Die als „Renner-Treppe“ bekannte und inhaltlich bewährte Abstaffelungsregelung für diagnostische, radiologische Leistungen wurde im Rahmen des HVV vom Sozialgericht auf Grund von nachträglich aufgefallenen Formfehlern bei der Veröffentlichung bzw. Protokollierung für die Quartale IV/1999 bis II/2003 als nicht anwendbar erklärt. Zur Vermeidung weiterer Nachzahlungsurteile fasste die Abgeordnetenversammlung den Beschluss, die Abstaffelungsregelung für die Quartale IV/1999 bis II/2003 rückwirkend neu zu beschließen. Die Krankenkassen haben signalisiert, diesem zuzustimmen. Anhand von existierenden Anlaufpraxen werden gegenwärtig bewährte Strukturelemente diskutiert und vor Ort Gespräche mit Notdienstringen in allen Landesteilen geführt, um gemeinsam eine neue Struktur beim Notdienst einzunehmen. Bestehende, gute Strukturen sollen durchaus bestehen bleiben, aber grundsätzlich ist der Gedanke einer Bündelung von Strukturen oder Strukturelementen aufzugreifen, z. B. in Form von Anlaufpraxen. Für diese Anlaufpraxen bietet sich eine Kooperation mit den Krankenhäusern an. In den Kern-Öffnungszeiten, durch niedergelassene Ärzte besetzt, könnten in der tiefen Nacht Krankenhausärzte die Notfälle versorgen. Jede Anlaufpraxis sollte ein Einzugsgebiet mit einem Radius von maximal 25 km aufweisen. Kassengebühr über Inkassounternehmen Zum Eintreiben der Kassengebühr wird zukünftig ein Inkassounternehmen beauftragt. Der bisherige hohe Personalaufwand wird dadurch erheblich gesenkt. Die Zustimmung der Aufsichtsbehörde steht allerdings noch aus. Auswirkungen des neuen EBM Hauptgeschäftsführer Dr. Ralph Ennenbach stellt die Auswirkungen des neuen EBM 2000plus auf die Honorarabrechnung des Quartals II/2005 vor (s. auch sein Artikel mit allen relevanten Zahlen und Darstellungen im NORDLICHT 10/2005, S. 10 - 14, zu diesem Thema). Als Resumeè blieb Ennenbach, dass eine Pro11 | 2005 Und hätten die Klassiker der deutschen Literatur, Friedrich von Schiller und sein Freund aus Weimar, Johann Wolfgang von Goethe, dieser Abgeordnetenversammlung beiwohnen können, hätten sie wohl auch an einem Klassiker der deutschen Werbung Gefallen gefunden: „KVSH - noch nie so wertvoll wie heute“. Nordlicht AKTUELL Nordlicht_1105.qxd 08.12.2005 10:05 Uhr Seite 22 22 KV INTERN ARZNEI DIE LÜGE VON DER VERORDNUNGSEXPLOSION Ergänzungen aus apothekerlicher Sicht. GERHARD WANDEL, APOTHEKER, GROß GRÖNAU I Apotheker Gerhard Wandel, Groß Grönauer Apotheke, 2. stellvertretender Vorsitzender Apothekerverband Schleswig-Holstein e. V., Vorsitzender Vertragsausschuss GKV-ArzneimittelUmsatz n seinem Beitrag unter o. g. Überschrift macht Prof. Dr. Jens-Martin Träder im letzten „NORDLICHT AKTUELL“ (10/2005, S. 20 ff.) am Beispiel seiner allgemeinmedizinischen Facharztpraxis deutlich, dass die 2005 steigenden Arzneiausgaben nicht seinem Verordnungsverhalten geschuldet sind. Als Ursache benennt der Autor politische Entscheidungen, die Eingang in das Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) gefunden haben, für die die Politik auch die Verantwortung übernehmen müsse. Als eine der zu kritisierenden kostentreibenden Entscheidungen benennt dabei Träder die neue Apothekenhonorierung. GKV-Arzneimittelausgaben mittelfristig stabil Zu den fast vier Mrd. Euro Überschuss bei den gesetzlichen Krankenkassen im Jahr 2004 haben allein im Arzneimittelbereich Minderausgaben von 2,5 Mrd. Euro gegenüber 2003 beigetragen. Verantwortlich dafür waren Struktur- und Einmaleffekte des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes (GMG). Auf Dauer gespart wird mit dem weitgehenden Ausschluss nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel, mit neuen Festbeträgen und erhöhten Zuzahlungen sowie mit einer neuen Arzneimittelpreisverordnung. Letztere allein bewirkt etwa 300 Mio. Euro strukturelle Einsparungen pro Jahr. Der wichtigste Einmaleffekt resultiert aus der bis 31.12.2004 befristeten Erhebung eines Herstellerrabatts auf nicht festbetragsunterworfene Arzneimittel in Höhe von 16 Prozent. Seit 2005 beträgt dieser Rabatt nur noch sechs Prozent und ist damit für das Ansteigen der effektiven GKV-Arzneimittelausgaben mitverantwortlich. Zu den Einmaleinsparungen 2004 hat auch der Vorzieheffekt Ende 2003 beigetragen, als sich viele Patienten wegen der bevorstehenden Zuzahlungsanhebung für 2004 bevorratet haben. Schließlich 30 Mrd. Euro 25 20 27,6 24,5 1,2 1,9 22,3 1,1 1,9 25,8 1,5 2,0 3,1 1,7 25,2 2,6 2,3 22,3 22,8 20,3 26,5 1,7 2,2 15 10 19,3 21,4 22,6 5 0 2000 2000 GKV-Ausgaben Nordlicht AKTUELL 2002 2003 Zuzahlung 2004 2005 Rabatte stehen die Zuzahlungen selbst für 2005 im Verdacht, die tatsächlichen Arzneimittelausgaben der GKV zu verfälschen. Zu Jahresbeginn boten viele Krankenkassen ihren Versicherten an, über das Jahr fällige Zuzahlungen bis zur individuellen Belastungsgrenze als Einmalzahlung zu entrichten und damit eine sofortige Befreiung zu erlangen. Wie hoch diese „abgekauften“ Zuzahlungen waren und wie die Kassen diese verbuchen, ist offen. Wegen der erheblichen Einmaleffekte des GMG 2004 ist ein Vergleich mit den Arzneimittelausgaben 2005 nur wenig aussagekräftig. Nach dem Sinken um elf Prozent gegenüber 2003 wird ein Anstieg um zwölf Prozent für 2005 prognostiziert. Die Wahrscheinlichkeit, dass eine Punktlandung auf die von der KBV mit den Spitzenverbänden der Krankenkassen vereinbarte Zielgröße für 2005 auf korrigierte 22,7 Mrd. Euro gelingt, ist jedoch groß. Damit lägen die zu erwartenden effektiven GKV-Arzneimittelausgaben für 2005 ziemlich genau auf dem Stand von 2003 (Grafik 1). Ich kenne kein europäisches Land, in dem die Arzneimittelausgaben über einen solchen Zeitraum nahezu konstant sind. Von einer Verordnungs- oder Arzneikostenexplosion kann schon deshalb keine Rede sein. Nach Daten der standeseigenen Rechenzentren wuchsen der Bruttoumsatz von zulasten der GKV abgegebenen Medikamenten im 1. Halbjahr 2005 um 11,07 Prozent gegenüber dem 1. Halbjahr 2004. Verglichen mit dem 1. Halbjahr 2003 ergibt sich lediglich ein Anstieg von 0,94 Prozent. Insgesamt wurden 5,5 Prozent mehr Rezepte ausgestellt als im Vorjahreszeitraum. Das verweist darauf, dass der Effekt der Praxisgebühr langsam nachlässt und Patienten wieder verstärkt ihren Arzt aufsuchen. Ausgabensteigernd wirkt außerdem die Strukturkomponente, die aktuell mit fünf Prozent veranschlagt wird. Sie rührt von neuen und in der Regel teuren Arzneimittelinnovationen her. Sie hat übrigens auch im vergangenen Jahr 2,1 Mrd. Euro ausgemacht, wurde aber durch die Einsparungen mehr als kompensiert. Kaum Einfluss haben Preissteigerungen: Einer jüngst veröffentlichten Analyse des Verbandes Forschender Arzneimittelhersteller ist zu entnehmen, dass die Preise für Arzneimittel, die auf Kassenrezept verordnet werden, von Oktober 2004 bis Oktober 2005 um 0,4 Prozent gesunken sind. Auch dies ist international eine eher seltene Tendenz. Die neue Apothekenhonorierung als Kostendämpfungsbeitrag Die neue Arzneimittelpreisverordnung geht zurück auf eine Initiative der Apothekerverbände und wurde 11 | 2005 Nordlicht_1105.qxd 08.12.2005 10:05 Uhr Seite 23 23 als ein mit den Krankenkassen konsentierter Vorschlag in das GMG eingebracht. Die Vergütung der Apotheken für verschreibungspflichtige Arzneimittel wurde umgestellt von einem früher prozentualen Zuschlag auf den Apothekeneinkaufspreis auf - ein fixes Honorar von 8,10 Euro je abgegebener Pakkung, - zuzüglich drei Prozent des Apothekeneinkaufspreises für die Kosten der Warenbewirtschaftung sowie die Vorfinanzierung, die insbesondere bei Abrechnung mit den Krankenkassen erforderlich ist, - abzüglich eines Rabatts von zwei Euro je Packung für die gesetzliche Krankenversicherung. Damit führen die Apotheken fast ein Viertel ihres Fix- oder Festzuschlages an die Krankenkassen ab. Das waren 2004 ca. 1,2 Mrd. Euro. Nach dem Inkrafttreten der neuen Arzneimittelpreisverordnung sank der Preisindex für rezeptpflichtige Arzneimittel im Januar 2004 gegenüber dem Vormonat um 1,7 Prozent (Quelle: Wissenschaftliches Institut der AOK). Damit leistet die neue Arzneimittelpreisverordnung einen auf Dauer angelegten Sparbeitrag von 300 Mio. Euro jährlich. Bei drei Vierteln des GKV-Arzneimittelumsatzes sind die neuen Apothekenzuschläge niedriger als zuvor. Dies betrifft alle Arzneimittel mit einem Apothekeneinkaufspreis ab 23,82 Euro bzw. 37,75 Euro Apothekenverkaufspreis inklusive Mehrwertsteuer. Die Entlastung beträgt bis zu 2.936 Euro pro Packung. Nur bei einem Viertel des Arzneimittelumsatzes in der gesetzlichen Krankenversicherung ist der Festzuschlag höher als der prozentuale Zuschlag nach altem Recht. Die maximale Belastung beträgt 9,40 Euro je Packung (Grafik 2). Die von Träder dargestellten Beispiele des Kostenanstiegs bei Doxycyclin (200 mg) und bei Captopril 50 mg mit Thiazid 25 mg belegen deshalb nur die eine Richtung der Veränderungen. Der aktuelle Durchschnittswert pro GKV-Verordnung beträgt 45,80 Euro inkl. Mehrwertsteuer und befindet sich damit deutlich im Bereich der Einsparungen. Träder liegt mit seinen durchschnittlichen Verordnungskosten von etwas mehr als 25 Euro unter der begünstigenden Grenze der neuen Arzneimittelpreisverordnung. Das muss natürlich bei der Bewertung seines Anstiegs der Verordnungskosten entsprechend berücksichtigt werden. Wie überhaupt die geänderte Systematik der neuen Arzneimittelpreisbildung Berücksichtigung bei der arztgruppenbezogenen Bewertung der Verordnungsdaten finden muss. Die Zahlen Träders zeigen die Auswirkungen „am Beispiel einer Hausarztpraxis“, können aber nicht für die Auswirkungen der neuen Apothekenhonorierung auf die gesamten Verordnungskosten verallgemeinert werden. Im Übrigen ist zu vermuten, dass der festgestellte Anstieg der Verordnungskosten von ca. 17 Euro im Jahr 2003 auf über 25 Euro im Jahr 2005 in der untersuchten Hausarztpraxis nicht allein mit der neuen Preisbildungssystematik zu tun hat, sondern auch mit dem weitgehenden Wegfall der als „Verdünner“ wirkenden, eher niedrigpreisigen nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel aus der Verordnung zulasten der GKV und damit aus der Bildung der Durchschnittskosten pro Verordnung. 11 | 2005 Festzuschlag ist kein zusätzliches Beratungshonorar Der Festzuschlag von 8,10 Euro (minus zwei Euro Kassenrabatt) ist kein zusätzliches Beratungshonorar für die Apotheke, sondern die adäquate Entgeltung des gesetzlichen Sicherstellungsauftrages für die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung. Sie ersetzt die frühere allein prozentuale Aufschlagsregelung. „Dies stärkt die Apotheken bei der Wahrnehmung ihrer Aufgabe als freier Heilberuf im Gesundheitswesen und erleichtert die Einbeziehung der Apotheken in vertragliche Versorgungsformen, insbesondere in die Integrierte Versorgung zur Verbesserung von Wirtschaftlichkeit und Qualität der Arzneimittelversorgung.“ (Zitat aus dem Bericht der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Neuregelung der Arzneimittelpreisgestaltung vom 30.06.05, Bundesrat-Drucksache 513/05) Durch die Umstellung der Apothekenvergütung auf einen festen Betrag unabhängig vom Preis des Arzneimittels ist es der Apotheke (kaufmännisch) völlig egal, ob sie ein Produkt für 10, 100 oder 1.000 Euro abgibt. Damit ist der Weg frei, die auch von Träder hervorgehobene pharmazeutische Kompetenz zum Wohle der Patienten, aber auch im wohlverstandenen wirtschaftlichen Interesse der Krankenkassen einzusetzen. Angebote des Verbandes an die Krankenkassen und die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein, auf dieser Grundlage bei einer wirtschaftlichen Arzneimittelversorgung mitzuhelfen, liegen seit längerem auf dem Tisch. Auf lokaler Ebene wird diese neue Möglichkeit bereits vielerorts im vertrauensvollen Arzt-Apotheker-Gespräch und bei der Aut-idem-Freigabe gelebt. „Die neue Apothekerhonorierung hat nicht zur Kostensteigerung in der GKV beigetragen“ Gerhard Wandel, Apotheker Entlastung durch die neue AMPreisV Änderung des Verkaufspreises max. 9,40 Euro teurer 0 Verteuerung bei 25 % des GKV-Umsatzes HAP 23,82 Euro -3.000 ˜ 46.000 Euro Verbilligung bei 75% des GKV-Umsatzes max. 2.936,51 Euro teurer Zusammenfassung Die Mehrausgaben der GKV für Arzneimittel im Jahr 2005 gegenüber 2004 sind weitgehend fiskalische Auswirkungen der GKV-Reform und insoweit von der Politik zu verantworten. Die Arzneimittelausgaben steigen nicht über das Ausgabenniveau von 2003. Damit sind diese Ausgaben im internationalen Vergleich in Deutschland mittelfristig bemerkenswert stabil. Die neue Apothekerhonorierung hat nicht zur Kostensteigerung in der GKV beigetragen: Im Gegenteil, drei Viertel des bisherigen GKV-Verordnungsumsatzes werden verbilligt, das bewirkt eine strukturelle Kostenentlastung von jährlich 300 Mio. Euro. Die preisunabhängige Honorierung mit einem Festzuschlag versetzt den Apotheker in die Lage - ohne Konflikt mit seinen kaufmännischen Interessen - möglichst preisgünstige Arzneimittel auszuwählen und abzugeben. Nordlicht AKTUELL Nordlicht_1105.qxd 08.12.2005 10:05 Uhr Seite 24 24 KV INTERN QUALITÄTSSICHERUNG EINFÜHRUNG DES ERWEITERTEN N Änderung der Richtlinien über die Früherkennung von Krankheiten bei Kindern. MARION RAMPOLDT, KVSH M it dem erweiterten Neugeborenen-Screening und der Tandemmassenspektrometrie wurde zum 01. Juli 2005 eine Screening-Laborleistung für GKV-Versicherte eingeführt, die die Früherkennung seltener angeborener Erkrankungen der Neugeborenen wesentlich verbessert und dazu beiträgt, dass die mit den betreffenden Zielkrankheiten belasteten Kinder so früh als möglich einer weiterführenden Therapie zugeleitet werden. Gleichzeitig wurde das TSH-Screening nach Ziffer 01710 aus dem EBM 2000plus gestrichen. Probeentnahme soll vor einer Transfusion, Korticosteroid- oder Dopamintherapie durchgeführt werden. Wer ist verantwortlich? Die Verantwortung für die Durchführung des Screenings liegt bei dem Leistungserbringer, der die Geburt des Kindes verantwortlich geleitet hat. Das werden in der Regel Krankenhausärzte sein, aber auch Krankenhausärzte mit Ermächtigung zur Planung der Geburtsleitung (Ziffer 01780 EBM 2000 plus) sowie niedergelassene Gynäkologen, die belegärztliche- oder Hausgeburten durchführen. Durch die Probenübermittlung an einen berechtigten Laborarzt wird diesem die Verantwortung für die Laboruntersuchungen und Befundübermittlung übertragen. Wichtige Hinweise: Obligater Leistungsinhalt Die Eltern des Neugeborenen sind nach der Geburt, jedoch vor der Durchführung des Screenings eingehend und mit Unterstützung eines Informationsblattes zu Sinn, Zweck und Ziel des Screenings aufzuklären. Die Elterninformation ist direkt beim Paul-Albrechts-Verlag zu beziehen. Die Einwilligung oder Ablehnung ist durch Unterschrift auf dieser Elterninformation zu dokumentieren. Auch ohne die Durchführungsverantwortung des Geburtsleiters hat sich der Arzt, der die U2-Früherkennungsuntersuchung beim Neugeborenen durchführt zu vergewissern, dass die Entnahme der Blutprobe für das erweiterte Neugeborenen-Screening dokumentiert wurde. Screeninguntersuchungen der Zielkrankheiten mittels Laboruntersuchungsverfahren bzw. mittels der Tandemmassenspektrometrie durch den berechtigten Laborarzt gemäß Anlage 2 der KinderRichtlinien, Befundübermittlung an den verantwortlichen Einsender. Nr. 01707 EBM 2000 plus Anmerkung Erweitertes Neugeborenen-Screening gemäß der Kinder-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses. Nr. 01708 EBM 2000 plus Laboruntersuchungen im Rahmen des Neugeborenen-Screenings gemäß Anlage 2 der Kinder-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses. Die Berechnung der Leistung nach der Nr. 01708 setzt eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung gemäß der Anlage 2 der Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Früherkennung von Krankheiten bei Kindern bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (Kinder-Richtlinien) voraus. Im erweiterten Neugeborenen-Screening wird ausschließlich auf die nachfolgend genannten Zielkrankheiten gescreent: Obligater Leistungsinhalt Eingehende Aufklärung der Eltern bzw. der (des, der) Personenberechtigten des Neugeborenen zu Sinn, Zweck und Ziel des erweiterten Neugeborenen-Screenings, Aushändigung des Informationsblattes entsprechend Anlage 3 der Kinder-Richtlinien, Fakultativer Leistungsinhalt • Hypothyreose • Adrenogenitales Syndrom (AGS) • Biotinidasemangel • Galaktosämie • Phenyketonurie (PKU) und Hyperphenylalaninämie (HPA) • Ahornsirupkrankheit (MUSD) • Medium-Chain-Acyl-CoA-Dehydrogenase-Mangel (MCAD) • Long-Chain-3-OH-Acyl-CoA-Dehydrogenase-Mangel (LCHAD) • Very-Long-Chain-3-OH-Acyl-CoA-Dehydrogenase-Mangel (VLCAD) • Carnitinzyklusdefekte • Carnitin-palmitoyl-Transferase-I-Mangel (CPT-I) • Carnitin-palmitoyl-Transferase-II-Mangel (CPT-II) • Carnitin-Acylcarnitin-Translocase-Mangel • Glutaracidurie (GA I) • Isovalerianacidämie (IVA) Anspruchsberechtigt sind Neugeborene, der optimale Entnahmezeitpunkt ist die 48. bis 72. Lebensstunde. Also zum Zeitpunkt der U1, grundsätzlich durchgeführt vom Gynäkologen. Die erste Nordlicht AKTUELL Probenentnahme von nativem Venen- oder Fersenblut als erste Blutprobe oder Kontrollblutprobe mit Probenaufbereitung im Rahmen des erweiterten Neugeborenen-Screenings gemäß der KinderRichtlinien, Versendung an das Screening-Labor. Anmerkung Neben der Leistung nach der Nr. 01707 können Kostenpauschalen für die Versendung von Untersuchungsmaterial des Kapitels 40 berechnet werden. 11 | 2005 Nordlicht_1105.qxd 08.12.2005 10:05 Uhr Seite 25 25 NEUGEBORENEN-SCREENINGS Welches Labor screent? Bis zur Änderung der Kinder-Richtlinien wurden diese Untersuchungen im Neugeborenen-Screeningzentrum Nord in der Kinderklinik des Universitätsklinikums Eppendorf durchgeführt. Die Kinderklinik hat einen Antrag auf Ermächtigung und Genehmigung bei der KV Hamburg gestellt, über den bis heute jedoch noch nicht entschieden worden ist. Nach Rücksprache mit der KV Hannover gibt es dort ein Labor, dass derzeit den Nordwesten Deutschlands abdeckt. Somit können die verantwortlichen Ärzte die Probenentnahmen an nachfolgendes Labor einsenden: Priv. Doz. Dr. med. Michael Peter (ermächtigter Kinderarzt) Am Steinweg 11A/13B 30962 Ronnenberg/Benthe Tel. 05108/92163-0 oder Postfachadresse des Labors: Postfach 91 10 09 30430 Hannover Sobald das Labor in Hamburg oder eines in der näheren Umgebung eine Zulassung erhält, werden wir an dieser Stelle darüber informieren. Befundübermittlung Wenn die Untersuchung aus der Blutprobe des Kindes im Labor den Verdacht auf das Vorliegen einer der o. a. Zielkrankheiten ergibt, ist der verantwortliche Einsender unverzüglich zu unterrichten und zur Entnahme einer Kontrollblutprobe aufzufordern. Der für die Geburt verantwortliche Arzt sollte schnellstmöglich Kontakt zu den Eltern des Kindes aufnehmen. Bei ausführlicher Dokumentation (Datum, Uhrzeit, Befundübermittlung, Informationsempfänger und das vereinbarte Vorgehen) sind dem Informationsempfänger insbesondere Telefonnummern zu den nächsterreichbaren Zentren mit Stoffwechselspezialisten oder Endokrinologen mit 24-stündiger Erreichbarkeit mitzuteilen. Nicht pathologische Befunde erfährt nur der Einsender, die Eltern des betroffenen Kindes nur auf ausdrückliche Nachfrage. 11. SCHLESWIGER SCHMERZTAGUNG Viszeraler Schmerz, ein Chamäleon? DR.HARALD LUCIUS, NERVENARZT, SCHLESWIG Z um elften Mal trafen sich am 05. November Mediziner, Psychologen, Physiotherapeuten, Patienten und andere Interessierte im Kasino der Fachklinik Schleswig, um sich über aktuelle Fragen zur Diagnostik und Therapie chronischer Schmerzkrankheiten zu informieren. (...) Die Grundlagenforschung steht immer wieder im Zentrum, denn wir haben, das zeigte schon der erste Vortrag von Prof. Dr. med. Wilfrid Jänig vom Institut für Physiologie der Christian-Albrechts-Universität Kiel, noch lange nicht verstanden, was da so passiert im Bauch unserer Patienten. So wurde erneut deutlich, dass der viszerale Schmerz eben keine so exakte segmentale Zuordnung erlaubt wie der so genannte somatische Nociceptorschmerz. Hochkarätige Referenten Wie schwierig die Therapie sich zeigten kann, weil auch die diagnostischen Wege oft recht verschlungen sind, wurde dann in den folgenden Referaten schnell deutlich. Dr. med. Winfried. Häuser, Oberarzt, Internist und Psychosomatiker aus Saarbrücken, stellte klar, dass eine exakte organbezogene Diagnose unerlässlich ist, aber die frühzeitige Einbindung von psychologischen, besonders psychiatrischen Differenzialdiagnosen helfen kann, eine Chronifizierung zu verhindern. In diese Richtung argumentiert auch PD Dr. med. Michael Strumpf, Chefarzt der Anästhesie am Rot-Kreuz-Krankenhaus Bremen und ein echter Opiatexperte, der auch darauf hinwies, dass gerade bei unklaren Beschwerden Opioide eben durchaus nicht Mittel der Wahl sind. Nach einer kurzen Pause stellte PD Dr. med. Hodjat Shekarriz, Chefarzt der Chirurgischen Abteilung am Martin-Luther-Krankenhaus Schleswig, die invasiven Optionen der Chirurgie vor. Vor allem auf endoskopischem Gebiet haben sich Wege zur Schmerztherapie ergeben, allerdings unterstrich der Referent auch, dass es vielfach Schmerz als Folge chirurgischen Verhaltens gibt und machte damit 11 | 2005 deutlich, dass invasive Verfahren nicht in erster Linie zur Schmerztherapie besonders chronischer Bauchschmerzen geeignet sind. Interessante Aspekte aus gynäkolgischer Sicht bot der Vortrag von Frau Dr. med. Friederike Siedentopf, Oberärztin der gynäkologischen Klinik des DRK Klinikums Westend in Berlin, die nicht nur auf die psychosomatisch bedeutsamen Aspekte chronischer Beckenschmerzen bei Frauen hinwies und ebenfalls herausstellte, dass operative Techniken nicht primär zu bevorzugen sind, sondern auch eine Leitlinie zur Therapie chronischer Unterbauchschmerzen vorstellte, die Eingang in die intersdisziplinäre Diskussion finden sollte. Den Abschluss der Veranstaltung machte ein Referat aus dem urologischen Fachgebiet, in dem Frau PD Dr. med. Susanne Krege, Oberärztlin der urologischen Uni-Klinik in Essen, die vor allem über die interstitielle Cystitis berichtete und hierzu eine relativ neue diagnostische Leitlinie der amerikanischen Urologen präsentierte, in ihrem Vortrag aber - wie auch die Vorrednerin - im Bereich der minimal invasiven Chirurgie doch therapeutische Chancen bei rechtzeitiger Diagnosestellung sah. Schmerz bleibt auch in der Zukunft ein Thema In der Abschlussdiskussion wurde deutlich, dass die Diagnostik und Behandlung von viszeralen Schmerzen trotz neuer Erkenntnisse in vielerlei Hinsicht immer noch oft einzelnen Fachgebieten vorbehalten bleibt. Interdisziplinäre Leitlinien fehlen nach wie vor und auch im Bereich der Grundlagenforschung besteht noch ein erheblicher Klärungsbedarf. Die Schmerztagung der Fachklinik Schleswig und des Martin-Luther-Krankenhauses ist inzwischen zur größten regelmäßigen wissenschaftlichen Fortbildungsveranstaltung zum Thema „Schmerz“ in Schleswig-Holstein herangereift. Dies dokumentierte sich auch in der erneut erfreulich hohen Zahl von 78 TeilnehmerInnen (...) Im Jahr 2006 ist der „Schmerz im Alter“ vorgesehen, für 2007 ist ein längst fälliges Symposium über „Kinderschmerztherapie“ in der Planung. Nordlicht AKTUELL Nordlicht_1105.qxd 08.12.2005 10:05 Uhr Seite 26 26 KV INTERN QUALITÄTSSICHERUNG QUALITÄTSMANAGEMENT IN DER PRAXIS Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses. REGINA STEFFEN, ANGELIKA STRÖBEL, KVSH D as Tappen im Dunkeln hat ein Ende. Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat sich nach fast zwei Jahren Vorlaufzeit festgelegt. Qualitätsmanagement in der vertragsärztlichen Versorgung - schon seit Januar 2004 im SGB V verankert - bekommt Kontur. Mit der am 18. Oktober 2005 veröffentlichten Richtlinie steht nun Schwarz-auf-Weiß geschrieben, welche grundlegenden Anforderungen zukünftig an die Praxen gestellt werden. Nach Verabschiedung durch das BMGS soll die Richtlinie im Januar 2006 in Kraft treten. Grund genug, das Papier schon jetzt einmal unter die Lupe zu nehmen. Bevor's ans Eingemachte geht, einige wichtige Punkte vorweg: • Der Aufwand des QM soll in einem angemessenen Verhältnis zu den Gegebenheiten in der Praxis (strukturell und personell) stehen • Es wird kein bestimmtes QM-System vorgeschrieben (Systemoffenheit) • Die Einführung des QM erfolgt stufenweise (siehe Zeitplan der Einführung) • Auf eine Sanktionierung bei Nichteinführung wird zunächst verzichtet • Es wird keine Zertifizierung verlangt. Ziele setzen und im Auge behalten Die Philosophie der Richtlinie: Bewährtes systematisch anwenden. Als ein Ziel von Qualitätsmanagement definiert die Richtlinie die „kontinuierliche Sicherung und Verbesserung der Qualität der medizinischen und psychotherapeutischen Versorgung“ – dabei soll bei allen Aktivitäten die systematische Patientenorientierung im Vordergrund stehen. Qualitätsmanagement ist ein dynamischer Prozess. Im Vergleich zur Qualitätssicherung, der Sicherung eines bestimmten Qualitätsniveaus, strebt Qualitätsmanagement durch zyklisches Planen, Ausführen, Überprüfen und Verbessern von Prozessen oder Dienstleistungen eine Qualitätsförderung an (PDCA-Zyklus). Alle Ebenen auf denen Qualitätssicherung stattfinden kann (Struktur-Prozess- und Ergebnisebene) sind integriert. Qualitätsmanagement ist außerdem Aufgabe des gesamten Praxisteams – ein weiteres erklärtes Ziel der Richtlinie: „Qualitätsmanagement soll die Arbeitszufriedenheit der Praxisleitung und -mitarbeiter erhöhen“. Was ist zu tun? Übereinstimmend mit den Zielen der Richtlinie werden den Bereichen Patientenversorgung und Praxisführung/Mitarbeiter/Organisation grundsätzliche AnNordlicht AKTUELL forderungen an das praxisinterne Qualitätsmanagement zugeordnet. Hier gibt die Richtlinie Grundelemente und Instrumente eines umfassenden Qualitätsmanagements in der Praxis vor. Aufgabe der Praxen ist es, die relevanten Bereiche/Elemente auszuwählen und zweckmäßige Instrumente zu nutzen. Die Unterschiedlichkeit (strukturell und personell) von Praxen wird also berücksichtigt – Aufwand und Nutzen des QM sollen immer in einem angemessenen Verhältnis stehen. Beispielsweise wird der Aufwand für ein Terminvergabe-System (Patientenorientierung z .B. kürzere Wartezeiten) in einer Allgemeinmedizinischen Gemeinschaftspraxis deutlich höher liegen als in einer Psychotherapeutischen Einzelpraxis. GRUNDELEMENTE PATIENTENVERSORGUNG: · • Einhaltung fachlicher Standards, Orientierung an Leitlinien, Patientensicherheit, Patientenmitwirkung PRAXISFÜHRUNG/ MITARBEITER/ ORGANISATION: • Festlegung von Kompetenzen und Verantwortlichkeiten, Mitarbeiterorientierung, Praxismanagement· • Gestaltung von Kommunikationsprozessen • Kooperation mit der Versorgung· • Integration bestehender Qualitätssicherungsmaßnahmen· INSTRUMENTE (AUSWAHL !) • Systematische qualitätsbezogene Zielsetzung, Umsetzung, systematische Überprüfung und falls erforderlich Anpassung der Maßnahmen (Orientierung am PDCA-Zyklus) • Organigramm· • Teambesprechungen· • Prozess- und Ablaufbeschreibungen, Checklisten· • Patientenbefragungen· • Beschwerdemanagement· • Notfallmanagement Qualität braucht Zeit Das hat auch der GBA erkannt. Allen Praxen soll ausreichend Zeit gegeben werden, ein Qualitätsmanagement-System aufzubauen. Die Einführung und Weiterentwicklung von Qualitätsmanagement erfolgt deshalb stufenweise in drei Phasen – dafür gibt die Richtlinie einen Zeitraum von insgesamt fünf Jahren vor, anschließend soll das System stetig weiterentwickelt werden. 11 | 2005 Nordlicht_1105.qxd 08.12.2005 10:05 Uhr Seite 27 27 Was passiert, wenn nichts passiert? Es wird KV-Kommissionen geben, die den Stand der Dinge überprüfen. Ab dem 5. Quartal nach Inkrafttreten der Richtlinie nehmen die Kommissionen Ihre Arbeit auf. Dann können Arztpraxen in Stichproben überprüft werden: Wie weit sind die Planungen zum QM fortgeschritten, was zeigen die Ergebnisse der ersten Bestandsaufnahme und welche Ziele hat die Praxis gesteckt? (Phase I). Wurden alle praxisrelevanten Grundelemente der Richtlinie berücksichtigt - entsprechende Instrumente genutzt? (Phase II). Entspricht das Prüfungsergebnis nicht den Vorgaben der Richtlinie, wird die Kommission den Arzt beraten, wie er den erforderlichen Entwicklungsstand in angemessener Zeit erreichen kann. Der vollständige Beschluss einschließlich Erläuterungen ist im Internet unter www.g-ba.de abrufbar. IHRE ANSPRECHPARTNERINNEN: REGINA STEFFEN ANGELIKA STRÖBEL [email protected] Zeitplan der Einführung von Qualitätsmanagement in der vertragsärztlichen Versorgung PLAN DO CHECK ACT PHASE 1 • Orientierung - erste Bestandsaufnahme (Ist-Analyse) in der Praxis, • Fortbildung und Planung des praxisinternen QM-Systems (Zielsetzung) PHASE 2· • Umsetzung unter Anwendung der in der Richtlinie vorgegebenen Instrumente (standardisierte Durchführung) PHASE 3 • Überprüfung der bisherigen Umsetzung (Ziele erreicht?) • kontinuierliche Weiterentwicklung des QMSystems auf Basis einer jährlichen Selbstbewertung (Nutzung der Ergebnisse) ZEITVORGABE PDCA-Zyklus Bis spätestens zwei Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie bzw. nach Niederlassung VERBESSERUNG Die Ergebnisse der Überprüfung werden genutzt, Verbesserungen systematisch eingeleitet. Bis spätestens vier Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie bzw. nach Niederlassung Spätestens im fünften Jahr nach Selbstbewertung, Inkrafttreten der Richtlinie bzw. nach Niederlassung Act Plan Check Do ÜBERPRÜFUNG Die Qualität wird regelmäßig mit geeigneten Meßinstrumenten überprüft. UND WEITER GEHT’S Gefäßuntersuchungen mittels CT Hautkrebsscreening auch bei LKK abrechenbar Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat auf Anfrage mitgeteilt, dass „CT-Angiographien“ eine innovative Leistung darstellen und aus diesem Grunde nicht Bestandteil des GKV-Leitungskataloges sind. Eine Verfahrensanalogie zur Aufnahme der Leistung „CT-Angiographie“ entsprechend der Schaffung des Kapitels 34.4.7 (MRT-Angiographie) in den neuen EBM ist von der KBV zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgesehen. Mit NORDLICHT-Ausgabe 09/2005 haben wir Sie darüber informiert, dass die LKK Kiel davon ausgeht, dass die Hautkrebs-Früherkennung im Jahre 2006 in den EBM aufgenommen wird und sich bis dahin an der entsprechenden Vereinbarung der IKK Schleswig-Holstein orientieren will. Da die LKK zwischenzeitlich vermehrt Kostenerstattungsanträge erreicht, bitten wir um Beachtung, dass die Abrechnung -wie bei der IKK Schleswig-Holstein- über die KVSH mittels der bekannten Pseudoabrechnungsziffern erfolgt. DIETRICH BARTZ, KVSH PLANUNG Festlegung von Verantwortlichkeiten und klaren Zielen UMSETZUNG Planungen werden tatsächlich umgesetzt, die Umsetzung erfolgt standardisiert. MARTIN MAISCH, KVSH 11 | 2005 Nordlicht AKTUELL Nordlicht_1105.qxd 08.12.2005 10:05 Uhr Seite 28 28 KV INTERN QUALITÄTSSICHERUNG ® QEP NIMMT FAHRT AUF Die KVSH und die Ärztekammer Schleswig-Holstein kooperieren beim Aufbaukurs für Fortgeschrittene „Qualitätsmanagement in der Praxis“. JAKOB WILDER, KVSH Ä rztinnen und Ärzte in Schleswig-Holstein können bei der Einrichtung eines praxiseigenen Qualitätsmanagements ein attraktives Angebot nutzen. Die KVSH bietet in enger Zusammenarbeit mit der Akademie für medizinische Fort- und Weiterbildung der Ärztekammer Schleswig-Holstein und der Firma Green & Ibex den neuen Aufbaukursus „Qualitätsmanagement in der Praxis“ (60-Stunden-Curriculum) an. Voraussetzung für die Teilnahme ist die Absolvierung eines QEP®-Einführungsseminars. Das neue Konzept konnte in nur zwei Treffen innerhalb von 14 Tagen von Dr. Henrik Herrmann (Akademieleiter und Vorstandsmitglied der Ärztekammer) und Ralf W. Büchner (stellv. Vorsitzender der KVSH) erstellt und abgestimmt werden. Im Aufbaukurs für Fortgeschrittene wird die effektive und schnelle Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen und damit die Erfüllung von ca. 40 QEP-Kernzielen besprochen. Am Ende des modular angelegten Kurses ist dann ein Handbuch erarbeitet und damit der Nachweis für das praxisinterne Qualitätsmanagement erfüllt. Der Besuch des Seminars wird mit einem Zertifikat abgeschlossen. Teilnehmer sollten Folgendes beachten: Technische Voraussetzung ist, dass jede Arztpraxis einen Laptop zum Kursus mitbringt. So kann das Musterhandbuch während der Schulung auf die Eigenheiten der Praxis angepasst werden und der Lernprozess wird durch praktische Arbeiten laufend unterstützt. Die erarbeiteten Ergebnisse stehen den Teilnehmern dann zur konkreten Nutzung für ihr eigenes Qualitätsmanagement in der eigenen Praxis zur Verfügung. Voraussichtlich finden die Kurse am 20./21.01.06, 10./11.03.06 und 26.07./27.07.06 statt. Empfehlenswert ist die Teilnahme zumindest einer Ärztin/eines Arztes und einer Arzthelferin, die den Bereich „QualitätsmanagementKoordination“ übernehmen soll. Die Kosten für den Kurs betragen pro Praxisteam (Ärztin/Arzt sowie eine Helferin) 500 Euro. Sofern nur die Ärztin bzw. der Arzt teilnimmt, sind es 275 Euro. Die alleinige Teinahme einer Helferin ist nicht vorgesehen. Inhalte des Intensivkurses Modul 1 QEP®-Einführungskurs Modul 2 Aufbau des Praxishandbuches und Strukturierung der Patientenorientierung - Das Musterhandbuch wird auf den Rechnern der Teilnehmer installiert - Benötigte EDV-Grundlagen werden eingeübt - Inhaltliche Übersicht über das Musterhandbuch, Bearbeitung und Anpassung der Regelung der Verantwortlichkeiten, der Prozesse der Patientenversorgung, der Möglichkeiten der Patientenbefragung und der Einführung eines Vorschlagswesens. Modul 3 Praxisführung und Mitarbeiter - Bearbeitung von EDV-Fragen - Grundlagen Führungstheorien und Motivationstheorien - Erarbeitung von Leitbild, Qualitätspolitik und Qualitätszielen - Anpassung der mitarbeiterbezogenen Prozesse - Einführung von Beschwerdemanagement. Modul 4 Gesetzliche Anforderungen an Praxen, Sicherheit und Zertifizierung - Erarbeitung von Dokumenten zum Umgang mit Partnern und Lieferanten, zum Aufbau des Leistungsspektrums und zum Umgang mit Qualitätszirkeln - Anpassung der unterstützenden Prozesse - Interne Visitation - Einführung von Fehlermanagement - Der Weg zur QEP®-Zertifizierung. Akademie und KVSH kooperieren beim QEP®Seminar für Fortgeschrittene. Ihre Ansprechpartnerinnen in der KVSH: Regina Steffen: Tel. 04551-883 292 [email protected] Angelika Ströbel: Tel. 04551- 883 204 [email protected] Nordlicht AKTUELL 11 | 2005 Nordlicht_1105.qxd 08.12.2005 10:05 Uhr Seite 29 WAS? WANN WO? 29 SEMINARE 07.12. 14.s.t.-17.00 Uhr ANMELDUNG UND AUSKUNFT Anmeldungen bitte schriftlich bis zum 28. November (gern auch per Fax oder Email) an die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein Abt. Qualitätssicherung Mareike Ralf Bismarckallee 1 - 6, 23795 Bad Segeberg KONTAKT Telefon: 04551 883 332 Fax: 04551 883 374 E-Mail: [email protected] Zu Seminaren wird nicht mehr persönlich eingeladen. Bekanntmachungen erfolgen ausschließlich über das Nordlicht. Seminar für Arzthelferinnen „Die Arztabrechnung - Sie fragen, wir antworten” Referenten: Dietrich Bartz, Leiter der Abt. Qualittätssicherung Peter Tietgen, Abrechnungsleiter Ernst Sievers, stellvertretender Abrechnungsleiter Gastreferent: Jörg Ruge, Privatärztliche Verrechnungsstelle Ort: Sitzungssaal der Abgeordnetenversammlung im Hause der KVSH, Bismarckallee 1-6, 23795 Bad Segeberg Im Rahmen dieses Seminars werden wir mit Ihren Mitarbeiterinnen aktuelle Abrechnungsfragen zum neuen EBM und zur GOÄ erörtern. Das Seminar ist kostenfrei. Teilnahmebedingungen: Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, werden die Anmeldungen in der Reihenfolge des Posteingangs berücksichtigt. Erhalten Sie keine Absage, so gilt die Teilnahme als bestätigt. Achtung: Eingeladen sind die Arzthelferinnen folgender Kreise: Segeberg, Lübeck, Ostholstein, Hzgt. Lauenburg, Stormarn, Neumünster, Kiel, Steinburg, Pinneberg, Plön Nordlicht_1105.qxd 08.12.2005 10:05 Uhr Seite 30 30 KV INTERN ABRECHNUNGSABTEILUNG NEUES MAHNVERFAHREN BRINGT WENIGER BÜROKRATIE FÜR ALLE Bald könnte ein Inkassounternehmen die zehn Euro eintreiben. DR. RALPH ENNENBACH, KVSH D as Thema Kassengebühr ist und bleibt ein Aufreger. Das kann man allein an den bis heute häufigen Anfragen in der Abrechnungsabteilung zu diesem Thema ablesen. Der große Ärger und die Aufregung bei Einführung haben sich zwar gelegt, geblieben ist aber der Aufwand, den diese Regelung in den Praxen und in der KV macht. Hier wollen wir neu ansetzen. Die neue Lösung sieht wie folgt aus: Zunächst fällt das KV-Konto weg, so dass die zehn Euro nur noch in der Praxis direkt bzw. innerhalb der folgenden zehn Tage entrichtet werden können. Ferner wird das Mahnverfahren soweit möglich nur auf der schriftlichen Ebene verankert, sodass z. B. keine Telefonnummer der KV angegeben wird. Erörterungen und Streitgespräche sollen Randerscheinungen sein; kann keine Quittung oder Befreiung vorgelegt werden und/oder erfolgt innerhalb des vorgesehenen Zeitfensters keine Zahlung, wird der Mahnvorgang als abgeschlossen betrachtet. Inwieweit die gerichtliche Beitreibung erfolgen soll, obliegt dann den Kassen. Warum eine Änderung im Mahnverfahren und was hat das mit den Praxen zu tun? Richtig ist, dass wir als KV das Mahnverfahren von Anfang an den Praxen vom Hals halten wollten und im übrigen aktiv die Karte spielten, die rechtliche Verankerung auf seiten der Ärzteschaft auszuhebeln. Schließlich kommt die Gebühr nur den Kassen zugute und die Säumigen sind Mitglieder der Krankenkasse und nicht der KVSH. Letzteres ist auf absehbare Sicht aber wohl Illusion, die zwischenzeitlichen Urteile auch anderer KV-Bereiche verweisen die Verpflichtung an die KV bzw. die Praxen. Einmal den grundsätzlichen Ärger darüber beiseite gelassen, so geht es vor allem darum, eine möglichst reibungslose Umsetzung vorzunehmen. Das heißt: So wenig Kosten und Arbeit für die Verwaltung wie irgend möglich. Immerhin zahlen die Kassen eine pauschale Erstattung für das Mahnverfahren von 3,50 Euro, dies allerdings nur bis zu einer Anzahl von etwa 3.500 Fällen je Quartal. Da sich die ausstehenden Zahlungen auf etwa 11.000 pro Quartal eingependelt haben, müssen wir versuchen im Gesamtrahmen zu bleiben um nicht am Ende noch Verwaltungskosten draufzulegen. Dazu war das bisherige Verfahren unter Einschaltung eines Kontos bei der KV nicht gut geeignet: Bisher wurde den Patienten ein Formblatt in die Hand gedrückt, in welchem auf die Einzahlungsmöglichkeit bei dem besagten Konto abgehoben wurde. Guter Gedanke, aber die Praxis.... Bevor ein Mahnverfahren gestartet werden konnte, musste erst mühsam eine Zuordnung der Zahlungen auf dem Konto vorgenommen werden, was nur teilweise gelingen konnte da häufig eine dritte Person die Einzahlung geleistet hatte. Leider wurden dabei die vorgesehenen Kennungen weggelassen, der Name des Einzahler anstelle des Namens der betroffenen Patienten angegeben usw. Fast ein Drittel der Einzahlungen war trotz aller Bemühungen nicht zuordnungsfähig. Das führt aber nach Versand der Mahnungen wiederum zu allerlei Beschwerden des Mottos „man Nordlicht AKTUELL habe doch bezahlt“ ... . In einer Vielzahl von Fällen mussten wir sogar mit den Praxen Nachforschung betreiben, wer denn wohl auf dem Konto eingezahlt hätte. Der Aufwand fiel also teilweise wieder dahin zurück, wo wir ihn nun gerade nicht haben wollten! Mit der neuen Lösung glauben wir den bisherigen Aufwand mindestens halbieren zu können. Gerade der Wegfall des Kontoprüfens und die Minderung der - im Regelfall vollkommen nutzlosen - Telefongespräche mit sich beschwerenden Versicherten werden erhebliche personelle Kapazitäten freisetzen. Die zweitgenannte Entlastung würde bei Einschaltung eines Inkassounternehmens sogar noch zusätzlich verstärkt: Wer findet und wählt schon die Telefonnummer eines Inkassounternehmens? Wahrscheinlich wäre der Mahnlauf sogar erfolgreicher, da ein solches Schreiben ernster genommen werden dürfte als ein Schreiben der KV, welche aus der Presse heraus ohnehin negativ assoziiert wird. Wir haben tatsächlich mit Inkassounternehmen über eine derartige Kooperation verhandelt, und festgestellt, dass ein derart spezialisiertes Unternehmen sehr interessante Konditionen bieten kann. Derzeit wird von unserer Aufsichtsbehörde geprüft, ob Bedenken gegenüber dieser Zusammenarbeit bestehen. Wundern Sie sich also bitte nicht über die entsprechende Andeutung auf dem neuen Formular. Von diesem haben wir der NORDLICHT-Ausgabe zehn Exemplare beigelegt, weitere Bestellungen können Sie unter 04551-883-250 tätigen. Sie können aber auch alternativ zum Kopierer greifen, da keine individuelle Nummerierung mehr vonnöten ist. Wir glauben, dass Ihre Praxis infolge des neuen Formulars praktisch keine Mehrarbeit haben wird, da in ganz Schleswig-Holstein je Praxis im Mittel eine halbe Einzahlung auf das Konto zu verzeichnen war, so dass gegenüber heute kaum ein Patient mehr als bislang die zehn Euro nachträglich in die Praxis bringen wird. Wir bitten Sie daher, ab dem 01. Januar 2006 ausschließlich die neuen Formulare zu verwenden, bzw. weiterhin erfolgreich die Patienten zur sofortigen Zahlung anzuhalten. Alles andere macht neben dem Ärger auch noch zusätzliche Kosten für ..... die Ärzteschaft. Worüber man sich dann fast schon wieder ärgern darf ... . 11 | 2005 Nordlicht_1105.qxd 08.12.2005 10:05 Uhr Seite 31 KV INTERN ALTERSVORSORGE 31 MEHR RENDITE FÜR DAS ALTER Seit Jahresbeginn hat die Altersvorsorge durch Einführung des Alterseinkünftegesetzes ein neues Gesicht bekommen. UTA UFEN-BRÜMMER, HEINZ-LUDWIG KRAUNUS, VERSORGUNGSEINRICHTUNG SCHLESWIG-HOLSTEIN D ie schrittweise ansteigende steuerliche Berücksichtigung von Altersvorsorgeaufwendungen erweitert den Spielraum für die Zukunftsvorsorge. Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu den berufsständischen Versorgungseinrichtungen sowie zur privaten kapitalgedeckten Leibrentenversicherung sind nunmehr als Sonderausgaben bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 Euro (für Verheiratete 40.000 Euro) abzugsfähig. Der Übergang zur nachgelagerten Besteuerung erfolgt hierbei in Stufen: Im Jahr 2005 können 60 Prozent der geleisteten Vorsorgebeiträge steuerlich geltend gemacht werden. In jedem Jahr steigt dieser Anteil um zwei Prozentpunkte, so dass im Jahr 2025 100 Prozent der Altersvorsorgebeiträge steuerlich geltend gemacht werden können. Beispiel: Absetzbarkeit von Beiträgen eines Selbstständigen im Jahr 2005: 10.000 Euro Beitrag an berufsständischen Versorgungswerk, 10.000 Euro private Leibrentenversicherung, gesamt 20.000,00 Euro, davon 60 Prozent = 12.000,00 Euro. Höchstbetrag 60 Prozent von 20.000 Euro = 2.000 Euro steuerlich absetzbar. Steuerlich absetzbar sind im Kalenderjahr 2006 dann bereits 12.400 Euro, im Jahr 2010 14.000 Euro und schließlich 2025 der volle Betrag in Höhe von 20.000/40.000 Euro. Für Mitglieder, die diese Privilegierung in der Ansparphase nutzen wollen, um eine über die Grundversorgung hinausgehende Sicherung aufzubauen, hält die Versorgungseinrichtung der Ärztekammer die freiwillige Höherversicherung vor. Ein großer Vorzug der freiwilligen Höherversicherung ist die weitgehende Gestaltungsfreiheit, so kann das Mitglied die Höhe der zu zahlenden Beiträge weitestgehend selbst bestimmen. Das Mitglied kann jährlich neu entscheiden, ob und mit welchem Beitrag es an der freiwilligen Höherversicherung teilnehmen will. Im Jahr 2005 sind für die freiwillige Höherversicherung folgende Beitragszahlungen möglich: Mindestbeitrag: 608,40 Euro pro Jahr Höchstbeitrag: 6.084,00 Euro pro Jahr Zwischen diesen Beitragsgrenzen kann jeder beliebige Beitrag in die freiwillige Höherversicherung eingezahlt werden. Durch die Zahlung erwirbt das Mitglied eine Zusatzrente, deren Höhe sich nach dem Alter bei Einzahlung richtet. Beispiel: Einzahlungsalter 45 Jahre (Arzt), zusätzliche Versorgungsabgabe 6.000 Euro = 708,96 Euro Jahresrente. Durch die Zahlung eines Beitrages von 6.000 Euro wird eine lebenslängliche Altersrente in Höhe von 708,96 Euro pro Jahr erworben. Die Teilnahme an der freiwilligen Höherversicherung erhöht überdies die Hinterbliebenenleistungen. Sie ist zudem ohne Ge11 | 2005 sundheitsprüfung möglich. Dieser Entlastung in der Ansparphase steht die Besteuerung der Alterseinkünfte mit einem einheitlichen Eingangsprozentsatz von 50 Prozent gegenüber. Das Vorliegen einer Doppelbesteuerung, die in diesem Zusammenhang häufig angeführt wird, ist nach steuerrechtlichen Grundsätzen tatsächlich nur dann gegeben, wenn der Ruhegeldbezieher weniger als Rente steuerunbelastet zurückerhält, als es seinen aus versteuertem Einkommen aufgebrachten Beitragsleistungen entspricht. Hierzu hat die Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungswerke in der Vergangenheit Testrechnungen bei verschiedenen Versorgungswerken anstellen lassen, die gut 150.000 der insgesamt 600.000 Mitglieder repräsentieren. Dabei konnte man in keinem Fall eine Doppelbesteuerung feststellen. Um festzustellen, ob Sie persönlich doppelbesteuert werden, müssen Sie wie folgt vorgehen: 1. Addieren Sie alle Beiträge, die Sie an Ihr Versorgungswerk entrichtet haben. 2. Soweit in diesen Beiträgen steuerfrei zugeflossene Arbeitgeberanteile stecken, ziehen Sie diese bitte ab. 3. Stellen Sie den gezahlten Beiträgen die steuerfrei zurückfließenden Rententeile gegenüber. Steuerfrei fließen für alle Rentner und den Rentenzugangsjahrgang 2005 50 Prozent des Rentenzahlbetrages zurück. Sie müssen unterstellen, dass Ihnen dieser Betrag durchschnittlich 19 Jahre zur Verfügung steht: Reales Beispiel: Eingezahlte Versorgungsabgaben: 214.454 Euro Ruhegeld 2.765 Euro monatlich x19 Jahre = 630.420 Euro, davon 50 Prozent steuerfrei = 315.210 Euro. Das Ergebnis zeigt, dass die steuerfrei an das Mitglied zurückfließenden Leistungen die eingezahlten Beiträge übersteigen. Ausgeblendet wurden auf der Seite des Rückflusses überdies die gewährten Kinderzuschüsse. Fazit Mehr Rendite für das Alter bietet die Teilnahme an der freiwilligen Höherversicherung der Versorgungseinrichtung. Dieses Rentenrenditeinstrument ist eigentlich einmalig. Diese Versicherung ist losgelöst von jeglichen Interessen (Abschlussprovisionen; Verwaltungskostensatz), bietet den vollen satzungsgemäßen Schutz, ohne kostenpflichtige Sondervereinbarungen. Selbst im Einzahlungsjahr von 64 Jahren liegt der Verrentungssatz bei 6,087 Prozent, beim 50-jährigen bei 9,968 Prozent. Die freiwillige Höherversicherung ist eine Uni-Sex-Rente, differenziert also nicht in Risiken von Mann und Frau, wie wohl sämtliche Produkte am freien Markt. Die Versorgungseinrichtung zeigt ununterbrochene stabile Renditen. Wie fragil die Garantien der Lebensversicherer sind, zeigte zuletzt die Empfehlung der Deutschen Aktuarvereinigung, die Garantien für Neuverträge ab 2007 auf 2,25 Prozent zu senken. Ihre Fragen richten Sie bitte an die Versorgungseinrichtung Schleswig-Holstein unter der Rufnummer 04551/803-300. Nordlicht AKTUELL Nordlicht_1105.qxd 08.12.2005 10:05 Uhr Seite 32 32 KV INTERN RECHTSABTEILUNG RÜCKWIRKENDE HVM-BESCHLÜSSE DER ABGEORDNETENVERSAMMLUNG VOM 09. NOVEMBER 2005 Rückwirkende Neubeschließung der Abstaffelungsregelung für diagnostische radiologische Leistungen in den Honorarverteilungsmaßstäben der Quartale IV/99 bis einschließlich II/03. KLAUS-HENNING STERZIK, JUSTITIAR, KVSH D ie Abgeordnetenversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein hat in ihrer Sitzung am 09. November 2005 mit sofortiger Wirkung wie folgt rückwirkend beschlossen: 1. Die Abgeordnetenversammlung beschließt für das Quartal IV/1999 als Bestandteil des HVMs in den Fassungen vom 13.10.1999 und vom 10.11.1999 als § 12 Abs. 3. d) HVM erneut folgende Regelung: „Das Honorarkontingent der nicht-budgetierten Arztgruppen wird ebenfalls in arztgruppenspezifische Honorarkontingente unterteilt. Die Abgeordnetenversammlung beschließt für die Quartale I/2000 bis einschließlich II/2003 als Bestandteil der HVM´s in den Fassungen vom 01.04.2000, 21.06.2000, 11.10.2000, 20.06.2001, 19.09.2001, 14.11.2001, 06.03.2002, 12.06.2002, 13.11.2002, 19.02.2003 und 26.03.2003 als § 12 Abs. 6. f) folgende Regelung: „In der Arztgruppe der Radiologen wird unter Festlegung der Leistungen nach dem EBM eine Kontingentierung zwischen diagnostischen und therapeutischen Leistungen vorgenommen. Die sich in diesen Bereichen ergebenden Punktwerte werden ggf. nach Abs. 6. j) gestützt. Danach erfolgt die Vergütung im diagnostischen Leistungsbereich nach einer fallwertund fallzahlbezogenen Abstaffelung. Ab der dritten Abstaffelungsstufe werden die Punktwerte dem zur Verfügung stehenden Vergütungsvolumen entsprechend angepasst. Die Punktwertdifferenzen bleiben hierbei erhalten. Die Abstaffelungsstufen sind in der Anlage 4 niedergelegt. ...“ Die Anlage 4 zur Punktwertabstaffelung der diagnostischen Leistungen der Radiologen ist beigefügt. 2. In Ansehung der Möglichkeit, dass diese rückwirkende Neubeschließung trotz ihres lediglich bestätigenden Inhaltes nicht nach dem seinerzeit geltenden, sondern nach neuem GMG-Recht erfolgen muss und damit entsprechend der Neuregelung in § 85 Abs. 4 Satz 2 SGB V der Vereinbarung mit den Krankenkassen bzw. -verbänden bedarf, bittet die Abgeordnetenversammlung den Vorstand, eine den Inhalten unter Ziffer 1. entsprechende Vereinbarung, ggf. unter Aufnahme eines Haftungsausschlusses für die Krankenkassen, zu treffen. Diese rückwirkenden Beschlüsse treten mit sofortiger Wirkung in Kraft. Anlage 4 zur Punktwertabstaffelung der diagnostischen Leistungen der Radiologen Diese werden durch Multiplikation des durchschnittlichen Honorarumsatzes dieser Gruppe mit der Zahl ihrer Ärzte ermittelt (Anlage 3). Bezugsbasis für Honorarumsatz und Zahl der Ärzte ist das Jahr 1994. Vorwegvergütungen gemäß Abs. 1 a bis c und 2 gehen in diese Berechnung nicht ein. Zunächst wird auf diese Weise ein Honorarkontingent für Ärzte gebildet, die ausschließlich durch Zielauftrag tätig werden. Dieses wird unterteilt in Kontingente für Laborärzte, Radiologen und Pathologen. Bei den Radiologen wird eine Kontingentierung zwischen diagnostischen und therapeutischen Leistungsbereichen vorgenommen. Im diagnostischen Leistungsbereich erfolgt die Vergütung nach einer fallwert- und fallzahlbezogenen Abstaffelung. Ab der dritten Abstaffelungsstufe werden die Punktwerte dem zur Verfügung stehenden Vergütungsvolumen entsprechend angepasst. Die Punktwertdifferenzen bleiben hierbei erhalten. Die Abstaffelungsstufen sind in der Anlage 4 niedergelegt. Diese Regelung tritt zum 01.10.1999 in Kraft. ...“ Nordlicht AKTUELL 11 | 2005 Nordlicht_1105.qxd 08.12.2005 10:05 Uhr Seite 33 33 TREPPEN-STURZ „Renner-Treppe“ endlich geheilt. KLAUS-HENNING STERZIK, JUSTITIAR, KVSH N eben der ehemaligen Regelung zur Verhinderung übermäßiger Ausdehnung vertragsärztlicher Tätigkeit in § 11 HVM hat kaum jemals eine einzelne HVM-Bestimmung die KV so beschäftigt und die ohnehin überstrapazierten Zeit- und Arbeitsressourcen so belastet wie die Regelung zur Punktwertabstaffelung für diagnostische radiologische Leistungen in § 12 HVM. Nunmehr erscheint Licht am Ende des Tunnels. Die als „Renner-Treppe“ bekannte Abstaffelungsregelung ist seit dem Quartal I/1999 inhaltlich praktisch unverändert Bestandteil des jeweiligen HVM´s und dementsprechend fortlaufend angewandt worden. Die von Radiologen mitentwickelte Regelung hatte, wie immer in einem geschlossenen Vergütungssystem, zur Folge, dass von den absoluten Zahlen her einige Praxen zu Lasten anderer Praxen eine höhere Vergütung erhielten bzw. umgekehrt. Obwohl dies unter den ordnungspolitischen Gesichtspunkten der Verteilungsgerechtigkeit das durchaus gewünschte Ergebnis war und sich die Regelung damit inhaltlich bewährt hat, wurde die KVSH vom Sozialgericht Kiel in vier bisher entschiedenen Klageverfahren negativ betroffener Radiologen verurteilt, die Abstaffelung bei diesen Radiologen nicht anzuwenden. Gerichte prüften ausschließlich formaljuristisch Grund hierfür war aber keineswegs, dass die Regelung inhaltlich rechtswidrig, etwa nicht geeignet oder unverhältnismäßig oder ähnliches gewesen wäre. Eine materielle Prüfung haben die Gerichte bislang nämlich überhaupt nicht vorgenommen. Grund für die ergangenen Urteile waren vielmehr ausschließlich nachträglich aufgefallene Formfehler. Diese bestanden darin, dass die Regelung zunächst nicht in erforderlicher Weise veröffentlicht worden war. Nach auf eigenen Hinweis des Gerichtes hin nachgeholter ordnungsgemäßer Veröffentlichung und damit Beseitigung dieses Formfehlers stellte sich dann weiter heraus, dass dem Protokoll der seinerzeit beschlussfassenden Abgeordnetenversammlung die falsche Anlage beigefügt war, so dass sich nach Auffassung des Gerichts nicht mehr mit der erforderlichen Sicherheit nachweisen ließ, welche der seinerzeit vorgestellten Abstaffelungsregelungen nun von der Abgeordnetenversammlung tatsächlich beschlossen worden war. Entgegen dem auch hier zunächst gegebenen richterlichen Hinweis auf eine mögliche heilende Wirkung einer Protokollberichtigung maß das weitere erkennende Gericht, dessen Richter inzwischen gewechselt hatte, der mittlerweile erfolgten Protokollberichtigung dann aber doch keine heilende Wirkung bei. Vielmehr reichten dem Gericht die formalen Aspekte aus, die „Renner-Treppe“ als nicht wirksam in Kraft 11 | 2005 gesetzt anzusehen und – jedenfalls für die betreffenden vier Kläger – für nicht anwendbar zu erklären. Und zwar obwohl die betroffene Radiologengruppe wiederholt, u. a. sogar durch Rundschreiben, auf die Regelung vorbereitet worden war. In keiner der bisher ergangenen Entscheidungen hat ein Gericht auch nur ansatzweise erkennen lassen, dass es die Abstaffelungsregelung etwa auch materiell für rechtswidrig halte. Die formalen Fehler wurden dann geheilt zum Quartal III/2003, als der gesamte HVM einschließlich der Abstaffelungsregelung und zugehöriger Anlage von der Abgeordnetenversammlung neu beschlossen und entsprechend veröffentlicht wurde. Die Quartale IV/1999 bis II/2003 blieben jedoch nach wie vor mit dem Risiko der formalen Fehlerhaftigkeit belastet. Neue Erkenntnisse und Neubeschließung minimieren Prozessrisiko der KV Den bislang obsiegenden vier radiologischen Praxen hat die KVSH nicht unerhebliche Nachvergütungen leisten müssen. Das Risiko, in den anderen noch nicht entschiedenen Klageverfahren ebenfalls aus formalen Gründen zu unterliegen und weitere erhebliche Nachzahlungen leisten zu müssen, hat sich zwar auf Grund neuer Sachverhaltserkenntnisse, die in die bisherigen gerichtlichen Wertungen nicht einfließen konnten, verringert. Gleichwohl war zu überlegen, ob das formale Risiko durch eine nochmalige Beschließung der Abstaffelungsregelung für die verbliebenen Risikoquartale IV/1999 bis II/2003 vollends aus der Welt geschafft werden könnte. Zu bedenken war hierbei der Gesichtspunkt eines möglichen Vertrauensschutzes, der der Zulässigkeit solcher rückwirkender Regelungen entgegenstehen kann. Nachdem jedoch drei – neben der hausinternen auch externe und anwaltliche – juristische Bewertungen unabhängig voneinander und unter Berücksichtigung der hierzu ergangenen bundesverfassungsgerichtlichen und bundessozialgerichtlichen Rechtsprechung diese Bedenken ausgeräumt hatten und auch die erforderliche Abstimmung mit den Krankenkassen erfolgt war, hat nunmehr die Abgeordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 09.11.2005 die Abstaffelungsregelung inhaltlich völlig unverändert in der Fassung des jeweils für die betreffenden Quartale geltenden HVMs einstimmig und ohne Enthaltungen rückwirkend erneut beschlossen (siehe auch Veröffentlichung hierzu in diesem Heft). Damit kann nun einer Aktivierung der noch anhängigen Widerspruchs- und Klageverfahren mit großer Ruhe entgegengesehen werden. Der „Treppen-Sturz“ dürfte endlich aufgefangen sein. Nordlicht AKTUELL Nordlicht_1105.qxd 08.12.2005 10:05 Uhr Seite 34 34 KV INTERN RECHTSABTEILUNG CHANCEN UND RISIKEN NEUER ORGANISATIONSFORMEN DER ARZTPRAXIS AM BEISPIEL EINES MVZ Der Artikel basiert auf dem Vortrag des Autors vom 29.10.05 anlässlich der 36. Fortbildung der norddeutschen KVen für ehrenamtliche Richter an Sozial- und Landessozialgerichten und am Bundessozialgericht in Schleswig. RECHTSANWALT INGO WIESE, STEUERBERATER, VEREIDIGTER BUCHPRÜFER UND INSOLVENZVERWALTER IN DER KANZLEI BREHM & V. MOERS, HAMBURG N ach dem derzeitigen Stand des Gesundheitsreformgesetzes bieten sich dem Arzt zur Entfaltung seiner beruflichen Tätigkeit verschiedene Varianten von Organisationsformen an, die letztlich alle von dem Gedanken getragen sind, eine spürbare Kostenreduzierung ohne Einschränkung der Qualität der Gesundheitsvorsorge zu ermöglichen. Die Anzahl der Singulärpraxen oder kleinen Praxisgemeinschaften wird abnehmen und Zusammenschlüssen zur Realisierung von Synergieeffekten Platz machen. Es bleibt aber in jedem Einzelfall zu prüfen, in welcher Organisationsform unter welchen rechtlichen Bedingungen die Zusammenarbeit von Ärzten und anderen Berufen wirtschaftlich sinnvoll ist. Die neuen Organisationsformen bieten unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten auf die ich mich hier beschränke, die Chance der Erhaltung eines angemessenen Einkommens, ohne von vornherein das erhebliche Risiko einer wirtschaftlichen Havarie zu beinhalten. Trotz der wirtschaftlichen Sinnhaftigkeit bleiben gleichwohl eine Reihe von Fragen zur Beantwortung offen. Kleine Hindernisse bilden gegenwärtig einige berufsrechtliche Regelungen. So können bisher nicht in allen Bundesländern Ärzte Gesellschafter einer Arzt-GmbH werden. Der Eintritt von Apothekern in eine solche GmbH scheint derzeit ebenfalls nicht möglich. Dieser kurze Artikel soll in kurzen Zügen die Chancen und Risiken eines MVZ schlaglichtartig beleuchten. Der Zusammenschluss von Ärzten sollte neben dem Verlangen der Optimierung der Versorgung der Bevölkerung regelmäßig auch von wirtschaftlichen Gedanken getragen werden. Ziel der wirtschaftlichen Überlegungen muss dabei die individuelle Kostenminimierung und die Streuung der wirtschaftlichen Risiken sein, ebenso wie das Erschließen weiterer Bereiche zur Steigerung der Synergieeffekte. Die wirtschaftliche Existenz kann und muss auf eine breite, belastbare Basis gestellt werden. Jede Form des Zusammenschlusses bedarf grundsätzlich der eindeutigen Regelung von Rechten, Pflichten und der Verteilung des wirtschaftlichen Erfolges unter Berücksichtigung einer bisher noch nicht erkennbaren Entwicklung. Das soll heißen, auch gegenwärtig nicht akute, aber später möglicherweise auftretende Konfliktfelder sind bereits zu Beginn der Zusammenarbeit zu antizipieren und mit einem Lösungsweg zu versehen. In einem Gesellschaftsvertrag sind neben Essentials wie der Höhe des Stammkapitals diverse Regelungen mit zukünftiger Relevanz zu treffen: • Vertretung der Gesellschaft • Festlegung des Kreises möglicher Gesellschafter (ausschließlich Vertragsärzte, oder auch andere Berufsgruppen; wenn ja in welchem Verhältnis der Gesellschaftsanteile und mit welchen Rechten). Dieser Punkt hat insbesondere im Hinblick auf die zukünftige Gewinnverteilung sowie der zu zahlenden Gehälter erhebliche Relevanz. • Zahlung von Dividenden und Abschlagsdividenden, • Abtretung und Verpfändung von Gesellschaftsanteilen, • Einziehung von Gesellschaftsanteilen und deren Vergütung, • Veräußerung von Gesellschaftsanteilen, • Nachfolgeregelungen für ausscheidende Gesellschafter, Erbfolgeregelungen, • Wettbewerbsverbotsregelungen, • Festlegung der Mehrheitsverhältnisse bei Entscheidungen mit erheblicher Relevanz für die Gesellschaft (Einstellung von Geschäftsführern, Erwerb von Immobilien, Aufnahme von Darlehen etc.) • Mediationsklausel. Die Höhe des Stammkapitals beeinflusst die Möglichkeiten der Finanzierung der Einrichtung und der personellen Ausstattung des MVZ. An dieser Stelle ist die Inanspruchnahme von Fremdkapital zu diskutieren. In Frage kämen u. a. die atypische stille Beteiligung, die typisch stille Beteiligung und das partiarische Darlehen. Da die gewinnabhängige Beteiligung Dritter unter berufsrechtlichen Ge- Nordlicht AKTUELL 11 | 2005 Nordlicht_1105.qxd 08.12.2005 10:05 Uhr Seite 35 35 sichtspunkten unzulässig sein dürfte, sind die atypisch stille Beteiligung und das partiarische Darlehen kaum vorstellbar. Sofern diese gewinnabhängigen Finanzierungsinstrumentarien allerdings von Gesellschaftern gegeben werden, quasi als zusätzliche Anschubfinanzierung, dürften diese Bedenken nicht Platz greifen. Offen sind die Konsequenzen für den Fall, dass sich im Rahmen einer steuerlichen Betriebsprüfung herausstellt, dass es sich bei der Beteiligung z. B. um eine atypisch stille handelt und damit eine Teilnahme am Unternehmensgewinn vorliegt. Ist diese sofort mit einem entsprechenden Abfluss von Liquidität zu beenden oder lediglich in eine unschädliche Finanzierung umzuwandeln? Bei der Verbreiterung der wirtschaftlichen Basis darf sich das MVZ grundsätzlich an nicht ärztlich dominierten Gesellschaften beteiligen (Fitness- und Wellnessstudios, Produzenten von Diät- und Nahrungsmittelergänzung). Es sollten grundsätzlich Bedenken bestehen gegen eine Beteiligung an Gesellschaften in Form einer Personengesellschaft mit unbeschränktem wirtschaftlichen Risiko für das MVZ oder der Beteiligung an Kapitalgesellschaften mit Nachschussverpflichtungen. Die wirtschaftliche Entwicklung der Beteiligung hat Auswirkungen auf alle Gesellschafter des MVZ. Im worstcase-Szenario ist die Existenzgrundlage aller beteiligten Gesellschafter gefährdet. Bei Beteiligungen an Dritten, gleich welcher Rechtsform, sind ausreichende Schutzmechanismen zu implementieren, die das wirtschaftliche Risiko begrenzen. Die zur Ausübung der beruflichen Tätigkeit benötigte Immobilie kann das MVZ von Gesellschaftern oder fremden Dritten, z. B. einer Leasinggesellschaft, anmieten oder aber selbst erwerben. Neben notwendigen Wirtschaftlichkeitsberechnungen sind die vertraglichen Bindungen in der Weise zu konzipieren, dass insbesondere die Finanzierung langfristig gesichert ist und dies umso mehr, als die Immobilie im Eigentum eines oder mehrerer Gesellschafter steht. Unter dem Gesichtspunkt der Langfristigkeit ist auf Risikoabsicherung z. B. für den Ausfall eines beteiligten Gesellschafters (Krankheit oder Tod) zu achten, damit die erforderliche Liquidität nicht überraschend entfällt. Die Gewinnverteilung im weiteren Sinne ist einer der sensibelsten Bereiche, insbesondere dann, wenn verschiedene Berufsgruppen in einem MVZ gemeinsam tätig werden. Grundsätzlich erhalten die aktiv tätigen Gesellschafter ein Gehalt und eine Gewinnausschüttung. Der Anteil an der Gewinnausschüttung wird regelmäßig nach dem Anteil am Stammkapital ermittelt. Abweichende Verteilungsschlüssel sind möglich. Das eigentliche Verteilungsproblem verbirgt sich in der Bestimmung der Gehaltshöhe. Eine heterogene Gesellschafterstruktur vereinigt Gesellschafter, die mit unterschiedlichsten Kosten und Erlösen zum Erfolg der Gesellschaft beitragen. Die Kosten manifestieren sich in u. a. in benötigter Nutzfläche, erforderlichen Baumaßnahmen, Personalbestand. Geräte, Energie, Arbeitsaufwand der einzelnen Gesellschafter etc.. Die Umsatzhöhe der einzelnen Gesellschafter variiert ebenfalls erheblich. Dieser Sachverhalt bedingt, dass das an die tätigen Gesellschafter auszuzahlende Gehalt nicht für alle Gesellschafter gleich sein kann. Das MVZ als GmbH ist kraft Rechtsform gewerbesteuerpflichtig. Von der Gewerbesteuer werden jedoch nur die Gewinne der GmbH erfasst. Insoweit besteht ein breiter Spielraum, die Gewerbesteuerbelastung zu minimieren. Hier bieten sich verschiedene Möglichkeiten an, vom Outsourcen der Immobilie, um mittels Mietaufwand den gewerbesteuerpflichtigen Gewinn zu mindern bis hin zur Beschäftigung von Ehegatten. Letztlich wird aber die Höhe der an die Beteiligten zu zahlenden Gehälter den Gewerbesteueraufwand im Wesentlichen bestimmen. Eine gewisse Mindestverzinsung des eingesetzten Stammkapitals muss aus steuerlichen Gesichtpunkten jedoch gesichert sein. Problematisch erscheint in diesem Zusammenhang die Gewährung von gewinnabhängigen Bezügen der Geschäftsführer, Gesellschaftergeschäftsführer und der angestellten Gesellschafter. Die Schwierigkeit besteht hier in der Festlegung des Berechnungsschlüssels, der sich im Wesentlichen aus dem Gesamterfolg oder alternativ aus dem Individualerfolg des Empfangsberechtigten herleiten lässt. Abwandlungen jeder Couleur sind grundsätzlich denkbar. Bei der GmbH ist darüber hinaus zu berücksichtigen, dass der Jahresabschluss beim Handelsregister zu hinterlegen ist. Der Umfang der zu veröffentlichen Daten richtet sich nach der Größe (Bilanzsumme, Umsatz und Personal) der Gesellschaft. Diese Ausführungen sind mit dem Blick auf die Organisationsform der GmbH erfolgt. Diese Organisationsgrundsätze gelten aber für jede Form eines Zusammenschlusses zu einer Gesellschaft oder zu einem MVZ, unabhängig von der Rechtsform. Auch in der GbR als der Urform der Zusammenarbeit von Freiberuflern sind eindeutige Regelungen erforderlich. Es empfiehlt sich in jedem Falle, die gesellschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen und die Verteilung des wirtschaftlichen Erfolges im Vorwege nachvollziehbar und strukturiert zu vereinbaren. Zu guter Letzt noch eine Anmerkung zu der oben angeführten Mediationsklausel als Bestandteil eines Gesellschaftsvertrages. Das Mediationsverfahren zur Beilegung von gesellschaftsinternen Differenzen hat den Vorteil, nicht nur rechtliche Erwägungen zu berücksichtigen sondern auf den Gesamtzusammenhang einzugehen. Das Mediationsverfahren endet nicht wie ein Gerichtsverfahren mit einem Sieger und einem Verlierer, sondern bietet die Chance einer win-win-Situation, die es den „Kontrahenten“ nach Abschluss des Verfahrens ermöglicht, ohne Gesichtsverlust weiter zusammenzuarbeiten. Das MVZ, insbesondere in der Rechtsform der GmbH, vermittelt zwar ein Bild des Ungewohnten, bietet aber bei einer durchdachten Basis in erheblichem Umfang Synergieeffekte und wirtschaftliche Chancen. Um eine „gerechte“ zumindest aber nachvollziehbare Verteilung zu gewährleisten, sollte das MVZ über eine Kostenrechnung verfügen, mit welcher die Ertragskraft jeder „Abteilung“ ermittelt wird. Die Kostenerfassung und Zurechnung haben transparent und für alle Beteiligten nachvollziehbar zu erfolgen. Der Einfluss der Gründungsgesellschafter auf die Schaffung der Rahmenbedingungen ist erheblich, sie geben die Marschrichtung vor. 11 | 2005 Nordlicht AKTUELL Nordlicht_1105.qxd 08.12.2005 10:05 Uhr Seite 36 36 KV INTERN PRAXIS PRÄVENTION UND FRÜHERKENNUNG:EINE ÜBERSICHT Die verschiedenen Basis- und Präventivuntersuchungen für Neugeborene, Kleinkinder, Jugendliche und Erwachsene sind in ihrem Umfang nicht eingeschränkt worden. ROBERT QUENTIN, KVSH I n Tabelle 1 muss die U1 für Babys unmittelbar nach der Geburt (Nr. 01711) hinzugefügt werden. Die Maßnahmen bei den Kleinkindern und Babys sollen mögliche Gefahren für die Gesundheit der Kinder dadurch abwehren, dass aufgefundene Verdachtsfälle eingehend diagnostiziert und dann rechtzeitig behandelt werden können. Ergeben diese Untersuchungen das Vorliegen oder den Verdacht einer Krank- Krebsfrüherkennung – Frau zusätzlich Untersuchung der Mamma zusätzlich digitale Untersuchung des Rektums Krebsfrüherkennung – Mann zusätzlich digitale Untersuchung des Rektums Krebsfrüherkennung der Brust (Mammographie-Screening) Gesundheitsuntersuchung Stuhluntersuchung Mann und Frau Nr. ab dem Alter von x Lebensjahren also ab Geburtstag Häufigkeit §25 SGBV 01 730 01 730 20 30 20. 30. einmal jährlich (= jedes Kalenderjahr) 01 730 50 50. 01 731 45 45. 01 731 01 750 50 50 bis zum Ende des 70 50. 50. 70. alle zwei Jahre 01 732 01 734 35 50 (bis zur Vollendung des 55. Lebensjahres) 55 35. 50. jedes zweite Jahr (= Kalenderjahr) einmal jährlich 55. 55 55. jedes zweite Jahr (wenn keine Koloskopie erfolgt) einmal 55 55. einmal (Erstkoloskopie) 01 734 Beratung und Motivation zur Darm-krebsfrü- 01 740 herkennung Mann und Frau Koloskopie Mann und Frau 01 741 01 741 Untersuchungsstufe 01711 01712 01713 01714 01715 01716 01717 01718 01719 01720 U1 U2 U3 U4 U5 U6 U7 U8 U9 J1 heit, so soll der Arzt dafür Sorge tragen, dass diese Fälle im Rahmen der Krankenbehandlung einer weitergehenden, gezielten Diagnostik und möglichen Therapie zugeführt wird. Die J1 (Jugendgesundheitsuntersuchung, EBM-Ziff. 01720) bezieht sich auf Kinder, die das 13. und 14. Lebensjahr vollendet haben. Allerdings lassen die Richtlinien auch eine Toleranzzeit von jeweils 12 Monaten vor Vollendung des 13. und nach Vollendung des 14. Lebensjahres zu. einmal jährlich (= jedes Kalenderjahr) Übersicht über den Beginn der Leistungsberechtigung für Krebsfrüherkennungsund Gesundheitsuntersuchungen frühestens 10 Jahre nach der Erstkoloskopie (Zweitkoloskopie) Toleranzgrenze unmittelbar nach Geburt 03.-10. Lebenstag U2 04.-06. Lebenswoche U3 03.-04. Lebensmonat U4 06.-07. Lebensmonat U5 10.-12. Lebensmonat U6 21.-24. Lebensmonat U7 43.-48. Lebensmonat U8 60.-64. Lebensmonat U9 (Jugendgesundheitsuntersuchung) 03.-14. 03.-08. 02.-41/2. 05.-08. 09.-13. 20.-27. 43.-50. 58.-66. Lebenstag* Lebenswoche Lebensmonat Lebensmonat Lebensmonat Lebensmonat Lebensmonat Lebensmonat Die Maßnahmen sollen mögliche Gefahren für die Gesundheit der Kinder dadurch abwenden, dass aufgefundene Verdachtsfälle eingehend diagnostiziert und erforderlichenfalls rechtzeitig behandelt werden können. Ergeben diese Untersuchungen das Vorliegen oder den Verdacht auf das Vorliegen einer Krankheit, so soll der Arzt dafür Sorge tragen, dass diese Fälle im Rahmen der Krankenbehandlung einer weitergehenden, gezielten Diagnostik und ggf. Therapie zugeführt werden. * Bei der U2 handelt es sich um die Neugeborenen-Basisuntersuchung, die innerhalb der genannten Zeitgrenzen durchzuführen ist, auch wenn der EBM ein Neugeborenes bis zum 28. Lebenstag definiert. Nordlicht AKTUELL 11 | 2005 Nordlicht_1105.qxd 08.12.2005 10:05 Uhr Seite 37 KV INTERN PSYCHOTHERAPIE 37 NOCHMAL BSG-URTEIL PSYCHOTHERAPEUTEN Vergleichbares Einkommen bei Vollauslastung - Kein fester Punktwert genannt. HEIKO BORCHERS, PSYCHOLOGISCHER PSYCHOTHERAPEUT, KINDER- UND JUGENDLICHENPSYCHOTHERAPEUT I „Die Geschäftsführung der KVSH konnte den Rechenweg transparent machen.” Heiko Borchers, psychologischer Psychotherapeut, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut 11 | 2005 n seinem Urteil zur Vergütung psychotherapeutischer Leistungen vom 28. Januar 2004 hat das Bundessozialgericht (BSG) zunächst bestätigt, dass den Psychotherapeuten für ihre zeitgebundenen und antragspflichtigen psychotherapeutischen Leistungen eine angemessene Vergütung gewährleistet sein muss. Demnach ist den Psychotherapeuten im Wege der Honorarverteilung für die zeitgebundenen und antragspflichtigen Leistungen eine Punktwerthöhe zu gewähren, die ihnen bei Vollauslastung ein Einkommensniveau aus vertragsärztlicher bzw. -psychotherapeutischer Tätigkeit ermöglicht, das in etwa dem anderer Arztgruppen vergleichbar ist. Garantiert wird den Psychotherapeuten kein Honorar in einer absoluten Höhe, sondern ein Anspruch auf angemessene Teilhabe an der Honorarverteilung. Nun hat das BSG mit seiner Entscheidung im Januar 2004 für die Vergütung derartiger Tätigkeiten keinen festen und einheitlichen für alle KVen geltenden Punktwert benannt. Dieses hat seinen Grund in der Tatsache, dass die Punktwerte für zeitgebundene und antragspflichtige psychotherapeutische Leistungen von jeder KV selbst ermittelt werden müssen. Dabei müssen sich diese strikt an die Vorgaben des Bewertungsausschusses zur Festlegung der angemessenen Höhe der Vergütung ausschließlich psychotherapeutisch tätiger Vertragsärzte und -psychotherapeuten halten. Das Gericht hat aus diesem Grunde zunächst erkannt, dass die Beschlüsse des Bewertungsausschusses vom 16.02.2000 zur Festlegung der Höhe der Vergütung zeitgebundener und antragspflichtiger psychotherapeutischer Leistungen mangelhaft sind und folglich die Honorarbescheide, die auf diesen Vorgaben beruhen, rechtswidrig sind. So lautete dann auch die Entscheidung des Gerichts, dass die KVen die Honoraransprüche neu zu bescheiden haben, nachdem der Bewertungsausschuss einen neuen Beschluss über die angemessene Vergütung der zeitgebundenen und antragspflichtigen psychotherapeutischen Leistungen getroffen hat. Der Bewertungsausschuss benötigte dann neun Monate, um zu einem neuen Beschluss über die Vergütung der genannten psychotherapeutischen Leistungen zu kommen. Der Beschluss des Bewertungsausschusses enthält eine ganze Reihe von Vorgaben, an die sich die KVen bei der Ermittlung des in ihrem Bereich geltenden Punktwertes für antragspflichtige psychotherapeutische Leistungen zu halten haben. So gelten beispielweise für die Jahre 2000 und 2001 die Allgemeinärzte als Vergleicharztgruppe. Ab dem Jahr 2002 gilt, sich auf Grund der vom Gesetzgeber bestimmten HausarztFacharzt-Trennung an dem Einkommensniveau der Fachärzte zu orientieren. Die Berechnungen der zukünftigen Mindestpunktwerte und die der notwendig gewordenen Nachzahlungen für antragspflichtige psychotherapeutische Leistungen stützen sich im Wesentlichen auf zwei regional - d. h. in jedem KV-Bezirk unterschiedliche Größen. Es sind der Arztgruppenumsatz der Vergleicharztgruppe und die Arztzahl, die dabei zu berücksichtigen sind. Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass die Einkommen der Vertragsärzte und -psychotherapeuten bundesweit unterschiedlich sind. Trotz vieler komplizierter Berechnungen war es der KVSH dann bereits Ende November 2004 möglich, d. h. wenige Wochen nach dem Beschluss des Bewertungsausschusses - dem Fachausschuss für Psychotherapie die Berechnungen für die vergangenen vier Jahre und die Zukunft vorzulegen. Wo viel zu beachten ist, kann viel falsch gemacht werden Generell birgt eine Vielzahl von zu berücksichtigenden Vorgaben und Faktoren bei der Ermittlung bzw. Berechnung eines Wertes immer die Gefahr von Fehlern. So war es nur schlüssig, dass Berufsverbände der Psychotherapeuten, Psychotherapeutenkammern und auch Fachausschüsse für Psychotherapie auf eine Überprüfung der Berechnungen ihrer regionalen KV drängten. Bundesweit für Aufsehen sorgte hierbei dabei das Ergebnis der Überprüfung im Saarland. Hier wurden sehr schnell einige Ungereimtheiten und Rechenfehler deutlich. Dieses führte letztlich zu Nachberechnungen, die dann im April 2005 im Konsens mit der KV Saarland abgeschlossen werden konnten und immerhin zu einer weiteren Nachzahlung an die Psychotherapeuten in einer Höhe von insgesamt 500.000 Euro führte. Mindestpunktwert in Schleswig-Holstein korrekt ermittelt In Schleswig-Holstein wurden die von der KV ermittelten Nachzahlungspunktwerte und der zur Zeit geltende Mindestpunktwert für antragspflichtige psychotherapeutische Leistungen ebenfalls überprüft. Zwei Mitglieder des Fachausschusses für Psychotherapie - Herr Dr. Rogner - auch Präsident der Psychotherapeutenkammer Schleswig-Holstein und Vorsitzender der Vereinigung der Kassenpsychotherapeuten in Schleswig-Holstein sowie meine Person als Vorsitzender des Fachausschusses für Psychotherapie haben die Berechnungen der KVSH hinterfragt und überprüft. Die Geschäftsführung der KVSH konnte den Rechenweg transparent machen und in allen Punkten darlegen, dass gemäß des Beschlusses des Bewertungsausschusses vom 29.10.2004 vorgegangen wurde. Daraufhin stellte der mit zwölf KollegenInnen besetzte Fachausschuss für Psychotherapie auf seiner Sitzung am 08. November 2005 einstimmig fest, dass sowohl die Nachzahlungspunktwerte als auch der zur Zeit geltende Mindestpunktwert für antragspflichtige psychotherapeutische Leistungen von der KVSH korrekt berechnet wurden. In diesem Zusammenhang danke ich dem Hauptgeschäftsführer der KVSH Herrn Dr. Ennenbach sowie dem Leiter der Honorarabteilung Herrn Buthmann für die offene und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Nordlicht AKTUELL Nordlicht_1105.qxd 08.12.2005 10:05 Uhr Seite 38 38 VOR ORT AUF GROSSER FAHRT Dr. Thomas Maurer, sonst Arzt für Allgemeinmedizin in Leck, war Schiffsarzt auf dem Kreuzfahrtschiff Hanseatic - ein Reisebericht. DR. THOMAS MAUER, ALLGEMEINARZT, LECK Z um vierten Mal verbringe ich einen sechswöchigen „working holiday“ als Schiffsarzt. Wir sind auf Expeditionsreise mit der Hanseatic, einem 5-Sterne Kreuzfahrtschiff der Firma Hapag-Lloyd. Das besondere an der Hanseatic ist ihre „Größe“. Nur einhundertzwanzig Meter lang, mit geringem Tiefgang und höchster Eisklasse ist das Schiff mit seinen maximal 180 Passagieren und 120 Besatzungsmitgliedern nicht nur regelmäßig in der Antarktis unterwegs, sondern erkundet auch Winkel dieser Erde, die größeren Kreuzfahrtschiffen unzugänglich sind. Zugestiegen bin ich, wie immer begleitet von meiner Frau, in Rio de Janeiro. „Atlantic crossing“ mit Ziel Dakar, Hauptstadt des Senegal. Sieben Tage lang nichts als Wasser. Außerhalb der Reichweite jedes Hubschraubers müsste beispielsweise eine Blindarm-OP direkt an Bord durchgeführt werden. Die Ausstattung ist vorhanden, es ist auch alles in Schuss. Zum Glück bleibt aber nicht nur das Meer sieben Tage lang ruhig, auch die Passagiere erfreuen sich bester Gesundheit. Die tägliche Sprechstunde dreht sich lediglich um eine Handvoll Patienten mit den üblichen Infekten, so dass auch dem Schiffsarzt Zeit bleibt, mal an Deck zu sitzen, zu lesen und die Seele baumeln zu lassen. Aber neben Sprechstunde und Rund-um-die-Uhr-Bereitschaft gibt es für mich dennoch genügend Aufgaben: Hygienerundgänge, Wasserproben, Sicherheitsübungen, Erste-Hilfe-Ausbildung und Besprechungen stehen täglich auf dem Programm. Daneben die repräsentativen Pflichten als Schiffsoffizier: Sail away Party, Cocktailempfänge, Barbecue, Galadiner - fast jeden Tag ein Anlass, an dem auch der Schiffsarzt gefragt ist. Unsere Reise steht diesmal unter einem besonderen Motto: Die Hanseatic wird von Senegal aus als erstes Kreuzfahrtschiff der Welt den Gambia River hinauffahren. Neben ausgedehnten Zodiactouren (Schlauchboottouren) in die Seitenarme des Gambia River ist auch ein nächtliches Barbecue im Tendaba Camp geplant. Doch Westafrika ist Malariahochrisikogebiet, es drohen Bilharziose und Gelbfieber. Sowohl bei der Crew als auch den Passagieren gibt es enormen Informationsbedarf. Die im Heimatland empfohlene Malariaprophylaxe umfasst in etwa das gesamte Spektrum von „umfangreich und vorbeugend“ bis „nicht vorgenommen“. In Einzelfällen fehlt sogar die gesetzlich vorgeschriebene Gelbfieberimpfung. Aus diesem Grund sind mehrere Vorträge zu halten, fehlende Impfungen nachzuholen und Malariaprophylaxe zur Verfügung zu stellen. Und es geht auch alles gut. Wir fahren vier Tage auf dem Gambia River, fernab der Zivilisation. Die Mosquitozahl hält sich dank Trockenzeit in Grenzen, Nordlicht AKTUELL Die Hanseatic, ein 5-Sterne Kreuzfahrtschiff der Firma Hapag-Lloyd auf dem Gambia River. ernste Erkrankungen kommen nicht vor. Am meisten Arbeit bereiten mir bisher noch die zahlreichen Kratzer und Schrammen, welche die Passagiere sich während der Zodiactouren entlang den engen Seitenarmen des Gambia River zuziehen, wenn beim Fotografieren wieder ein überhängender Ast übersehen wird. Wir sehen St. James Island, von wo hunderttausende Sklaven verschifft wurden, wir sehen Jufurah, die Heimat des Kunta Kinte, der mit der Verfilmung des Romans „Roots“ weltbekannt wurde. Weitaus mehr Stresssituationen als der Schiffsarzt durchlebt hingegen die nautische Crew um Kapitän Wolter. Da seit mehr als zehn Jahre kein vergleichbar großes Schiff auf dem Gambia River gefahren ist, liegen keine aktuellen Karten vor (ein ausführlicher Bericht über die Gambiareise in der Oktoberausgabe der GEO SAISON). Stachelrochenattacke „Ich bin schon voller Vorfreude auf den Einsatz im nächsten Jahr” Dr. Thomas Maurer Guinea-Bissau, Bijjagos Archipel. Die MS Hanseatic liegt etwa eine Seemeile vom Strand entfernt vor Anker. Es ist früher Nachmittag, die Sonne scheint vom strahlend blauen Tropenhimmel. Ein Teil der Passagiere träumt unter Sonnenschirmen von der vormittäglichen Schlauchboottour in die Mangrovenwälder, andere genießen das 30° warme Wasser am sanft ins Meer abfallenden, unberührten Strand. Auch die Krankenschwester hat sich an den Strand begeben, deshalb bin ich an Bord geblieben. Plötzlich unterbricht das WalkieTalkie die friedliche Stimmung. Eine Passagierin habe sich im seichten Wasser den Fuß verletzt, eine kleine Wunde oberhalb des Knöchels. Sie habe sehr starke Schmerzen und es blute stark. Ich ordne über Funk an: „hochlegen, kühlen, zurück an Bord kommen“. Wenige Minuten später der nächste Funkruf. Eine weitere Passagierin habe sich am Fuß verletzt, ebenfalls starke Schmerzen, starke Blutung und Schwellung, man habe außerdem im flachen Wasser „Flundern“ beobachtet. Stachelrochen! Sofort gebe ich über Funk die Anweisung: „Alle aus dem Wasser, der Rest des Nachmittags findet auf dem Trockenen statt“. Mittlerweile sind die beiden Verletzten im Schiffshospital angekommen, beide haben die typische z-förmige Wunde, 11 | 2005 Nordlicht_1105.qxd 08.12.2005 10:05 Uhr Seite 39 VOR ORT 39 wie ich sie im Handbuch „medicine of the wilderness“ gefunden habe. Aber noch mehr steht dort: Stachelrochen, so heißt es, können mit ihrem Stachelschwanz nicht nur Gummistiefel und sogar Bootsplanken durchschlagen, sondern injizieren mit dessen Hilfe ein starkes thermolabiles Gift in das betroffene Gewebe. Aus diesem Grund dürfe die Wunde keinesfalls gekühlt werden. Also sofort die Eisbeutel weg, statt dessen, trotz Wunde, Fußbad in heißem Wasser für 45 Minuten, anschließend Wundexcision am hyperämischen Fuß bei nicht enden wollender Blutung. Unter Antibiotikaschutz heilen die Wunden in den nächsten Tagen aber ohne Komplikationen ab. Gut so, denn eine Klinik wäre in diesem Teil der Welt vermutlich nicht zu erreichen gewesen. Dies bleibt aber bis auf weiteres der letzte medizinische Notfall. So bleibt auch genug Zeit, um im Wechsel mit der Krankenschwester die Passagiere in den Zodiacs zu begleiten. Guinea Bissau gehört zu den fünf ärmsten Ländern der Welt und einheimische, tiefschwarze Frauen im Baströckchen sind auf diesen abgelegenen Inseln kein Klischee für Touristen, sondern alltägliche Realität. Die Reise geht weiter nordwärts nach Mauretanien, der Grenze von Schwarzafrika zur arabischen Welt. Ein Tagesausflug führt uns von der Hauptstadt Nouakchott, vorbei an einem riesigen Kamelmarkt, in die Wüste. Sand, soweit das Auge reicht, und das für tausende von Kilometern. Da ist mir Wasser doch lieber. Notfall nach dem Einkaufsbummel Arrecife, die Hauptstadt Lanzarotes, ist unser nächstes Ziel. Fast drei Wochen waren wir entweder auf See oder sonst fernab jeder medizinischen Hilfe. Jetzt hat uns die europäische Zivilisation wieder, eigentlich kann nun nichts mehr schief gehen. Doch dann kommt der Notruf! Eine Passagierin sei in der Stadt gestürzt und habe sich verletzt. Nicht bei Seegang, nicht im Urwald, sondern beim Schaufensterbummel mitten in der Stadt. Ausgeschlagene Zähne, eine subcapitale Humerusfraktur und diverse Prellungen. Das Inselhospital ist völlig überlastet und unorganisiert, keine Chance auf eine Röntgenaufnahme innerhalb der fünf Stunden bis zum Ablegen. Nach klinisch eindeutiger Diagnose, Versorgung mit Gilchrist und zahnärztlicher Erstversorgung durch einen sehr kompetenten spanischen Kollegen, tritt ein Team aus Kreuzfahrtdirektorin, Zahlmeisterin und Reiseleiterin in Kraft. Noch am 11 | 2005 Eine einfache, aber sehr farbenfrohe Welt: Die Wohnungen der Einheimischen in Guinea Bissau. Der erste Teil der Route der Hanseatic. selben Abend wird ein Hotel für die Nacht, ein früher Flug nach Hamburg organisiert. Alles könnte so einfach sein, doch leider weigert sich die Reisekrankenversicherung der Passagierin, die Kosten zu übernehmen und besteht auf einer Behandlung vor Ort. Später erfahren wir, dass die Patientin gezwungen war, noch fünf Tage ohne adäquate Versorgung auf Lanzarote zu bleiben und anschließend auf eigene Kosten nach Hause geflogen ist. Abschließend führt uns die Reise über Marokko, Gibraltar, Spanien, Monaco, Korsika, Sardinien, Tunesien, Malta, Griechenland und die Türkei bis nach Beirut. Auf dem Mittelmeer steigt der Altersdurchschnitt der Passagiere enorm an, ein Alter über 80 ist plötzlich ganz normal. Medizinische Probleme bleiben die Ausnahme, touristische Höhepunkte gibt es dafür zuhauf. Es fällt schwer etwas hervorzuheben. Vielleicht die Meteora-Klöster, die bereits als Kulisse in einem JamesBond-Film gedient haben, vielleicht auch die Fahrt durch den Kanal von Korinth oder der Sonnenuntergang in Santorini. Nach sechs Wochen erreichen wir Beirut – eine faszinierende Stadt! Modernes, pulsierendes Leben in neuester Architektur und direkt daneben noch Gebäude, übersät mit Einschusslöchern der Mörser und Granaten. Und hier, zum Ende der Reise, passiert es wieder. Ein eher jüngeres Ehepaar stürzt beim Ausflug auf einer Treppe, es ist ihr letzter Urlaubstag. Er zieht sich eine Humerusfraktur zu, seine Frau ein ausgedehntes Hämatom im Hüftbereich. Was nun? Die Patienten in Beirut unterbringen, nach den Erfahrungen auf Lanzarote? Meine Frau und ich sitzen bereits auf gepackten Koffern, unser Flug geht schon diese Nacht. Glück im Unglück: Es gelingt der Reiseleitung, die Passagiere auf unseren Flug umzubuchen, und es kommt wie es wohl kommen muss. Nach einer Stunde Flug werde ich zu der Patientin gerufen, sie ist kollabiert und kann plötzlich nicht mehr sehen. Praktischerweise geschieht das Ganze in der ersten Reihe der business class, so habe ich wenigstens Platz zum Arbeiten. Zum ersten Mal mache ich Bekanntschaft mit der medizinischen Ausstattung der Lufthansa: Alles Nötige ist vorhanden, das Personal unaufgeregt und offensichtlich gut geschult. Trotzdem bin ich froh, die Patientin in Frankfurt an den dortigen medizinischen Dienst übergeben zu können. Der unruhige Heimflug hat mir eine Flasche Champagner beschert – ein kleines Dankeschön der Lufthansa –, die wir nun in Vorfreude auf den Schiffsarzteinsatz im nächsten Jahr leeren werden. Sonnenuntergang vor Santorin - die Hanseatic auf Kurs im Mittelmeer. Nordlicht AKTUELL Nordlicht_1105.qxd 08.12.2005 10:05 Uhr Seite 40 40 STECKBRIEF ! Wer vertritt meine Interessen in der Abgeordnetenversammlung? Welche Ansichten haben die gewählten Vertreter? Das NORDLICHT stellt Ihnen an dieser Stelle in einer Serie die Abgeordneten vor. NAME GEBURTSDATUM NICOLAY BREYER ich bin 55 Jahre alt FAMILIE verheiratet in 1. Ehe, drei Kinder in der Ausbildung SITZ DER PRAXIS FACHRICHTUNG Schwabstedt - tolles Dorf prakt. Arzt WAHLPERIODE Nr. IV - und dann ist gut 1. Ihre Ziele für die kommende Wahlperiode: 2. Ihre Assoziationen, wenn Sie das Wort Gesundheitswesen hören? 3. Ihre Gedanken, wenn Sie morgens die Praxis betreten und abends, wenn Sie sie verlassen? 4. Wie halten Sie sich bei Marathonsitzungen fit? 5. Wodurch zeichnet sich für Sie ein guter Patient aus? Unterstützung der Arzthelferinnen - Prüfunwesen zurückschrauben. Wenn ich im Ausland krank werde, bin ich sofort wieder hier in meiner Heimat. Hoffentlich mache ich keinen Fehler - ich habe wohl keinen gemacht. Ich habe immer gute Lektüre dabei. Jeder muss so genommen werden, wie er ist. 6. Welchen Politiker würden Sie gern treffen und was würden Sie ihn fragen? Bismarck - was sagt er heute? 7. Die größte medizinische Errungenschaft? Hausärzte. 8. Wie überzeugen Sie einen Kollegen, Ihnen Ihren Notdienst abzunehmen? 9. Ihr guter Rat für Ihren Praxisnachfolger: 10. Ihr bester Arztwitz? 11. Wo sehen Sie die KVSH in zehn Jahren? Nordlicht AKTUELL WEITERE ÄMTER Landesvorsitzender Hausärzteverband Schleswig-Holstein, Aufsichtsratsmitglied BDA - Wirtschaftsgesellschaft, Köln, ehrenamtlicher Richter Landgericht, stellv. Bürgermeister und Vorsitzender Förderverein Diakonie Ich brauche nicht zu überzeugen, da ich ein gutes nachbarschaftliches Verhältnis pflege. Ich rechne mit keinem. Ich schule zur Zeit viele Ärzte und Arzthelferinnen. Wenn die letzteren über ihre Hausarztchefs reden, werde ich humorlos, wegen dem Erstgenannten. Verwaltungsorgan der Ärzteschaft mit Sicherstellungsauftrag. 11 | 2005 Nordlicht_1105.qxd 08.12.2005 10:05 Uhr Seite 41 KV INTERN KOLUMNE / SERIE SELBSTHILFEGRUPPEN 41 WIE ICH ES SEHE ... M „DMP-Diabetes Der Ärger nimmt kein Ende!” Dr. Michael Drews ein persönliches Verhältnis zum DMP-Diabetes ist seit Beginn an eher als „Vernunftehe“ denn als „Liebesbeziehung“ zu sehen. Den Gedanken an die Milliarden-Euro-Summen allein zur Verwaltung dieser Programme verdränge ich zur Prophylaxe von Magen-Ulcera deshalb genauso wie die Vorstellung, dass etliche adipöse und undisziplinierte Diabetiker auch noch finanziell belohnt und durch die Krankenkassen ökonomisch gestreichelt werden, während etwa chronisch kranke Malignompatienten durch das Raster fallen, weil sie zufälligerweise nicht in die für Krankenkassen lukrativen DMP-Schubladen passen. Auch dass ich anfangs die DMP-Dokumentationsbögen gleich stapelweise wegen fehlerhafter Kreuzchen zurückgeschickt bekam und die Daten meiner Diabetiker zur weiteren Auswertung nach Fernost verschifft wurden, habe ich als braver Vertragsarzt devot und nachsichtig geschluckt. Doch all dies scheint noch lange nicht das Ende des DMP-Ärgers zu sein. In letzter Zeit bekomme ich gleich von mehreren Krankenkassen mahnende Schreiben, ihnen lägen leider die Erst-Einschreibebögen diverser Patienten nicht vor und ich möchte deshalb doch bitte freundlicherweise diese Ersteinschreibeprozedur noch einmal wiederholen, wenn ich auch weiterhin mein DMP-Honorar erhalten möchte. Dies wird in juristischen Kreisen wohl auch „Erpressung“ genannt... Durch den Wechsel der Datenstelle sind ganz offensichtlich viele Erst-Dokumentations- und -einschreibebögen schlicht untergewühlt worden oder in einer Paralleldimension verschwunden. Also kann ich meine DMP-Patienten nun wieder in die Praxis zitieren und die ganze Ersteinschreibeaktion noch einmal wiederholen. Wie tröstlich ist doch da die Auskunft meiner zuständigen KV, dieses neuerliche bürokratische Malheur beträfe nicht etwa nur mich selbst sondern viele andere Kolleginnen und Kollegen im Lande auch. Das sei aber alles nun einmal nicht zu ändern - die Ersteinschreibung müsse einfach wiederholt werden. Wieso hier keine einvernehmliche und pragmatische unbürokratische Lösung zu finden war, muss einem kleinen Vertragsarzt wie mir wohl für immer unverständlich bleiben. Doch schließlich bekäme ich ja für diese neuerliche zweite Ersteinschreibung auch wieder das volle Honorar wie beim ersten Mal, fügte die nette Dame bei der KV noch hinzu. Dies ist zwar in der Tat leicht verdientes Geld, da die neue zweite Erstdokumentation lediglich vom Durchschlag der bereits vorliegenden und abgehefteten Erstdokumentation abgeschrieben werden kann - doch welch völlig unsinnige Zusatzarbeit und welche Verschleuderung von Krankenkassengeldern. Ob unsere Patienten wohl ahnen, wie ihre Monatsbeiträge verwendet werden, während sie immer mehr zur Kasse gebeten werden? Der Ärger um die Disease-Management-Programme scheint wohl nie ein Ende zu nehmen... SERIE: Selbsthilfegruppen in Schleswig-Holstein D Marfan Hilfe (Deutschland) KONTAKT: Karsten Schröder Holebyweg 5 23714 Malente Tel.: 04523 - 880 332 [email protected] 11 | 2005 as Marfan Syndrom (MFS) ist eine genetisch bedingte Bindegewebserkrankung. Unerkannt kann sie zum plötzlichen Tod führen. Bis heute ist das Syndrom unheilbar und nur begrenzt behandelbar. Mögliche Merkmale der Betroffenen: überlange Gliedmaßen und große Körperlänge, Kurzsichtigkeit, Netzhautablösung, Aortenaneurysmen, unerklärliche Müdigkeit, überdehnbare Gelenke, schmaler Kiefer mit schiefstehenden Zähnen, Trichteroder Kielbrust und Veränderungen an der Wirbelsäule (z. B. Skoliose). Es gibt dabei keine geschlechtsbezogenen oder geographischen Unterschiede. Der Erbgang ist autosomal dominant; die Wahrscheinlichkeit, die Krankheit an einen Nachkommen zu vererben beträgt 50 Prozent. In 25 bis 30 Prozent tritt das MFS als Spontanmutation auf. Grund für diese Erkrankung sind Mutationen im Gen für Fibrillin, welches eine der wesentlichen Komponenten der Mikrofibrillen ist. Diese Mikrofibrillen bilden das Grundgerüst für die elastischen Fasern und sind in fast allen Bereichen des Körpers zu finden. Die Auswirkungen der Veränderungen im Bindegewebe werden daher in verschiedenen Organsystemen deutlich. Die größten Gefahren des MFS liegen im Herz- und Gefäßsystem. In der Gefäßwand der Hauptschlagader können sich Aussackungen und Risse bilden, was zum Platzen der Aorta führen kann. Veränderungen an den Herzklappen sind Grundlagen für weitere Komplikationen (Herzinsuffizienz oder Endokarditis). JAKOB WILDER, KVSH Nordlicht AKTUELL Nordlicht_1105.qxd 08.12.2005 10:05 Uhr Seite 42 42 Was? Wann? Wo? VERANSTALTUNGEN Nur für KVSH-Termine übernehmen wir Gewähr. Schleswig-Holstein 07. DEZEMBER Fachtagung für Psychotherapeuten, Ärzte, Aidsfachkräfte, medizinisches Personal: „DAS NEUE AIDS“ (Die Veranstaltung wurde von der Ärztekammer mit 5 Fortbildungspunkten akkreditiert) Ort: Kiel Info: Landesvereinigung für Gesundheitsförderung, Tel. 0431 942 94, Fax: 0431 948 71, Mail: [email protected] 16. DEZEMBER 1. ANGESTELLTENTAG DER PSYCHOTHERAPEUTENKAMMER SCHLESWIG-HOLSTEIN Themenschwerpunkte: Aktuelle Entwicklungen und Perspektiven im Angestelltenverhältnis, tarifrechtliche und arbeitsrechtliche Fragestellungen (Referate, Arbeitsgruppen, Abschlussplenum) Für die Veranstaltung werden 6 Fortbildungspunkte vergeben. Ort: Kieler Yacht Club, Hindenburgufer 70, Kiel Info: Tel. 0431 66 11 99 0 Mail: [email protected] 20. - 22. JANUAR 2006 Zertifizierte Fortbildungsveranstaltung (40 FP): MEDIZINISCHES QUALITÄTSMANAGEMENT (TEIL A) Leitung: Dr. med. Gregor Viethen, Molfsee Ort: Kiel, Office 400 Info: Dipl. Ges.-Worting Stefanie March, Tel. 0431 65 94 99 89 Mail: [email protected] 25. JANUAR UND 01. FEBRUAR 2006 INTRAKRANIELLE TUMORE Klinische Charakteristika und aktuelle operative und adjuvante Behandlungsmöglichkeiten Für die Veranstaltung werden 6 Fortbildungspunkte vergeben. Ort: Akademie, Bad Segeberg Info: Wilfried Druba, Tel. 04551 803 179 Fax: 04551 803 194 Mail: [email protected] 10. - 12. FEBRUAR 2006 REHA-ARZT-CURRICILUM Für die Veranstaltung werden 22 Fortbildungspunkte vergeben. Leitung: Dr. Werner Kurrat Ort: Asklepios Nordseeklinik, Westerland/Sylt Info: Kathrin Wilke, Tel. 04651 835 60 70 Mail: [email protected] 24. - 26. MÄRZ 2006 REHA-ARZT-CURRICILUM Für die Veranstaltung werden 22 Fortbildungspunkte vergeben. Leitung: Dr. Werner Kurrat Ort: Asklepios Nordseeklinik, Westerland/Sylt Info: Kathrin Wilke, Tel. 04651 835 60 70 Mail: [email protected] 18. FEBRUAR 2006 SÄTAZ BALL 2006 der Ärzte, Tierärzte, Apotheker und Zahnärzte Ort: Vitalia-Seehotel, Am Kurpark, Bad Segeberg Info: Dr. Folker Eckardt, Tel. 04551 8 31 50 Dr. Bernhard Bambas, Tel. 04551 9 30 41 Deutschland 16. - 17. JANUAR 2006 1. KONGRESS PATIENTENKOMMUNIKATION Ort: Logenhaus, Berlin Info: AVISO Verlagsgesellschaft mbH Tel. 03643 81 58 0 Fax: 03643 81 58 999 www.forum-patientenkommunikation.de 17. - 19. MÄRZ UND 25. - 26. MÄRZ 2006 DIAGNOSTIK UND THERAPIE SCHLAFBEZOGENER ATMUNGSSTÖRUNGEN NACH DEN BUB-RICHTLINIEN Wissenschaftl. Leitung: Dr. med. Jan Hollandt, HNO-Facharzt, Lübeck Ort: AK Wandsbek (Geriatrie), Hamburg Info: Nord Service Projexts B. Breetzke Kongressdienst Tel. 04193 75 76 77 Fax: 04193 75 76 88 Mail: [email protected] ANZEIGEN Der Arbeitskreis tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (anerkannter Qualitätszirkel der KV - Schleswig-Holstein) möchte neue Mitglieder aufnehmen. Wir sind Psychotherapeuten und arbeiten wie eine Intervisionsgruppe an Therapie- und Praxisfällen. Wir treffen uns einmal pro Monat am Abend in einer Kieler Praxis zur Fall- und Theoriearbeit. Bei Interesse bitte folgende Telefonnumer anrufen: 0431 / 9 36 34. Nordlicht AKTUELL Großzügige Praxisräume ab sofort zu vermieten, auch für Praxisgemeinschaft möglich, zentral gelegen, sehr günstige Miete, ca. 6 Euro/m2, keine Maklergebühren, Tel. 0451 79 96 93 11 | 2005 Nordlicht_1105.qxd 08.12.2005 10:05 Uhr Seite 43 ANSPRECHPARTNER IN DER KVSH KONTAKT Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein Bismarckallee 1 - 6 23795 Bad Segeberg Hauptanschluss: 04551 / 883-0 Fax: 04551 / 883-209 Vorsitzender......................................................Dr. Klaus Bittmann . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .217/486 Stellv. Vorsitzender............................................Ralf W. Büchner . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .217/486 Finanzvorstand ................................................Dr. Bodo Kosanke . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .218/355 Hauptgeschäftsführer ......................................Dr. Ralph Ennenbach . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .218/355 Abrechnung – Leiter ........................................Peter Tietgen / Ernst Sievers . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .(Fax: -322) . .267/245/388 Abrechnungs-Hotline / EBM-Hotline . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 388 / 883 Amb. Operieren ................................................Aenne Villwock . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .369 Arthroskopie (QS)..............................................Aenne Villwock / Kerstin Hennig . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .369/445 Arznei - Verträge und Beratung ........................Dr. Marion Packenius . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .351 Arznei - Verträge und Beratung ........................Thomas Frohberg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .304 Ärztl. Stelle (Röntgen ) ......................................Dietrich Bartz / Angelika Rott / Uta Markl . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .266/386/393 Ärztl. Stelle (Nuklearmed./Strahlenther.)Dietrich Bartz / Thomas Müller . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .266/325 Arztregister ....................................................Katja Fiehn / Anja Reimer / Dorit Scheske . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .254 Assistenz-Genehmigung ..................................Petra Fitzner / Brigitte Gottwald . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .384/255 Asthma-Schulung ............................................Melanie Krille . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .321 Qualitätssicherungskomm.-Drogensub. ............Astrid Patscha . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .(Fax: -392). . . . . . . . . .340 Betriebswirtschaftliche Beratung ......................Marion Grosse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .343 Chirotherapie (Genehmigung) ..........................Helga Hartz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .453 Dialyse-Kommission/LDL; QS ..........................Marion Rampoldt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .444 Diabetes-Kommission (QS) ..............................Aenne Villwock . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .369 Diabetes-DMP und Vereinbarung ......................Helga Hartz / Caroline Polonji / Marion Rampoldt . . . . . . . . . . . . . . . .453/280/444 EDV in der Arztpraxis ........................................Timo Rickers / Thomas Stefaniw . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .286/307 ESWL................................................................Marion Rampoldt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .444 Finanzbuchhaltung ..........................................Erich Neugebauer / Erhard Stadie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .241/237 Formularausgabe..............................................Sylvia Warzecha . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .250 Fortbildung f. Ärzte / Arzthelferinnen ................Mareike Ralf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .332 Herzschrittmacherkontrollen ............................Andrea Schless . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .459 Honorar ( Leiter) und HVM ................................Karl-Heinz Buthmann . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .208 HVM-Team........................................................Inge Feddern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .383 Internet ............................................................Jakob Wilder . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .475 Invasive Kardiologie..........................................Andrea Schless . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .459 Kernspintomographie-Komm./Genehmigung ............Sabrina Kämpf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .533 Koloskopie-Kommission....................................Melanie Krille . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .321 Krankengeldzahlungen ....................................Doris Eppel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .220 Kurarztvertrag ..................................................Evelyn Kreker . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .346 Laborleistung (O III) Kommission ......................Marion Rampoldt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .444 Langzeit-EKG (Genehmigung) ..........................Andrea Schless . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .459 Mammographie ................................................Angelika Masuch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .458 Niederlassung / Zulassung................................Susanne Bach-Nagel / Bianca Hartz / Evelyn Kreker . . . . . . . . . . . . . .378/303/346 Niederlassungsberatung ..................................Manfred Diehl / Evelyn Kreker / Susanne Bach-Nagel . . . . . . . . . . . .255/346/378 Nordlicht aktuell ..............................................Hildegard Laitenberger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .(Fax: -396) . . . . . . . . .356 Öffentlichkeitsarbeit, Presseinformationen.................. Robert Quentin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .(Fax: -396) . . . . . . . . .381 Onkologie-Kommission ....................................Aenne Villwock . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .369 Otoakustische Emissionen ................................Andrea Schless . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .459 Personalabteilung ............................................Monique Müller / Anke Tonn / Anke Siemers . . . . . . . . . . . . . .(Fax: -451) 275/295/333 Photodyn.Therapie am Augenhintergrund..............Andrea Schless . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .459 Phys.-Med. Leistungen (Genehmig.) ................Helga Hartz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .453 Plausibilitätsausschuss ....................................Ulrike Moszeik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .336 Psychotherapie ................................................Melanie Krille . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .321 Qualitätssicherung – Leiter ..............................Dietrich Bartz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .(Fax: -374) . . . . .266/262 Qualitätszirkel / Qualitätsmanagement ............Regina Steffen / Kathrin Zander / Angelika Ströbel . . . . . . . . . . . . .(Fax:-374).. . . . .292/382/204 QuaMaDi ..........................................................Kathrin Zander / Dietrich Bartz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .382/266 Radiologie-Kommission ....................................Dietrich Bartz / Monika Vogt / Anja Lange . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .266/366/360 Rechtsabteilung – Leiter - Justitiar ..................Klaus-Henning Sterzik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .230/251 Rechtsabteilung................................................Maria Behrenbeck/Dagmar Hergert-Lüder/Tom-Christian Brümmer . . . . . . . . . . . . . .251/265/474 Röntgen (Anträge) ............................................Ute Tasche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .485 Röntgen (Qualitätssicherung) ............................Anja Lange . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .360 Rückforderungen der Kostenträger ..................Heinz Szardenings . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .323 Schlafapnoe ....................................................Marion Rampoldt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .444 Schmerztherapie ..............................................Monika Vogt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .366 Sonographie-Kommission ................................Sabrina Kämpf / Susanne Paap . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .533/228 Sozialpsychiatrie-Vereinbarung ........................Melanie Krille . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .321 Sprechstundenbedarf / Arznei ..........................Heidi Dabelstein . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .353 Struktur der Versorgung....................................Ekkehard Becker . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .(Fax: -488) . . . . . . . . .331 Teilzahlungen....................................................Brunhild Böttcher / Dirk Ludwig . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .231/233 Umweltmedizin / Umweltausschuss ................Marion Rampoldt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .444 Verordnung medizin. Rehaleistungen ................Andrea Schless . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .459 Verträge (Sonstige) ..........................................Martin Maisch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .244 Widersprüche (Rechtsabt.)................................Gudrun Molitor . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .439 Zulassung – Leiter ..........................................Manfred Diehl . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .(Fax: -276) . . . . .255/358 Zytologie (Kommission) ....................................Marion Rampoldt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .444 11 | 2005 43 IMPRESSUM NORDLICHT AKTUELL Offizielles Mitteilungsblatt der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein Herausgeber: Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein Dr. Klaus Bittmann (Vorsitzender, v.i.S.d.P.) Redaktion: Robert Quentin (Q) (Leitung) Hildegard Laitenberger (Heftmanagement) Jakob Wilder (JW) (Textgestaltung) Redaktionsbeirat: Dr. Klaus Bittmann Ralf Büchner Dr. Michael Drews Dr. Ralph Ennenbach Reinhardt Hassenstein Dr. Bodo Kosanke Anschrift der Redaktion: Bismarckallee 1–6 23795 Bad Segeberg Tel.: 04551 / 883-356 Fax: 04551 / 883-396 http://www.kvsh.de Email: [email protected] Grafik: LayoutDeluxe, Hamburg Druck: Grafik + Druck, Kiel Das NORDLICHT erscheint monatlich als Informationsorgan der Mitglieder der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein. Namentlich gekennzeichnete Beiträge und Leserbriefe geben nicht immer die Meinung des Herausgebers wieder; sie dienen dem freien Meinungsaustausch. Jede Einsendung behandelt die Redaktion sorgfältig. Die Redaktion behält sich die Auswahl der Zuschriften sowie deren sinnwahrende Kürzung ausdrücklich vor. Die Zeitschrift, alle Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Nachdruck nur mit schriftlichem Einverständnis des Herausgebers. Wenn aus Gründen der Lesbarkeit die männliche Form eines Wortes genutzt wird („der Arzt“), ist hiermit selbstverständlich auch die weibliche Form gemeint („die Ärztin“). Preis je Heft: 6 Euro plus Porto. Nordlicht AKTUELL Nordlicht_1105.qxd 08.12.2005 10:05 Uhr Seite 44 IHRE ANSPRECHPARTNER IN DEN KREISSTELLEN DER KVSH Kreis Pinneberg Flensburg Nordfriesland Dr. Michael Renner, Radiologe, Tel.: 04121 / 48 29 29 Fax: 04121 / 48 29 29 mail: [email protected] SchleswigFlensburg Kiel RendsburgEckernförde Dithmarschen Kiel Plön Steinburg Kreisstelle: Herzog Friedrich Str. 49, 24103 Kiel, Tel.: 0431 / 932 22 Fax: 0431 / 971 96 82 Dr. Heiko Giesel, Frauenarzt, Tel.: 0431 / 931 31 Fax: 0431 / 974 13 22 mail: [email protected] Ostholstein Neumünster Kreis Plön Dr. Hans-Joachim Wirtz, Chirurg, Tel.: 04342 / 71 97 97 Fax: 04342 / 71 97 99 mail: [email protected] Segeberg Lübeck Pinneberg Stormarn Herzogtum Lauenburg Kreis Rendsburg-Eckernförde Carl Culemeyer, Allgemeinarzt, Tel.: 04353 / 99 89 01 Fax: 04353 / 99 89 01 mail: [email protected] Kreis Dithmarschen Kreis Schleswig-Flensburg Dr. Wolf-Günter Riesenkampff, Allgemeinarzt, Tel.: 04854 / 900 10 Fax: 04854 / 90 48 11 mail: [email protected] Dr. Hans-Joachim Commentz, prakt. Arzt, Tel.: 04621 / 525 44 Fax: 04621 / 515 00 mail: [email protected] Kreis Herzogtum Lauenburg Kreis Segeberg Dr. Monika Schliffke, Allgemeinärztin, Tel.: 04541 / 35 85 Fax: 04541 / 843 91 mail: [email protected] Dr. Dieter Freese, Allgemeinarzt, Tel.: 04551 / 40 55 Fax: 04551 / 922 05 mail: [email protected] Kreis Nordfriesland Kreis Steinburg Dr. Thomas Maurer, Allgemeinarzt, Tel.: 04662 / 30 01 Fax: 04662 / 30 02 mail: [email protected] Gerhard Marioth, Radiologe, Tel.: 04821 / 620 98 Fax: 04821 / 35 17 mail: [email protected] Neumünster Kreis Ostholstein Kreis Stormarn Dr. Norbert Spilok, Chirurg, Tel.: 04321 / 94 77 0 Fax: 04321 / 94 77 77 00 mail: [email protected] Bernd Thomas, Augenarzt, Tel.: 04362 / 90 04 40 Fax: 04362 / 90 04 41 mail: [email protected] Dr. Hans Irmer, Arzt, Tel.: 04102 / 526 10 Fax: 04102 / 526 78 mail: [email protected] Lübeck Kreisstelle: Parade 5, 23552 Lübeck, Tel.: 0451 / 722 40 Fax: 0451 / 706 31 79 Dr. Andreas Bobrowski, Laborarzt, Tel.: 0451 / 610 90 0 Fax: 0451 / 610 90 10 mail: [email protected] Flensburg Kreisstelle: Meisenstr. 16, 24939 Flensburg, Tel.: 0461 / 42939 Fax: 0461 / 46891 Dr. Wolfgang Barchasch, Frauenarzt, Tel.: 0461 / 277 00 Fax: 0461 / 281 49 mail: [email protected] PRÜFINSTANZEN WIRTSCHAFTLICHKEIT Rosenstraße 28 - 23795 Bad Segeberg - Telefon 04551 / 9010-0 - Fax 04551 / 90 10 22 Vorsitzender des Prüfungsausschusses..............Prof. Günther Jansen ............................................................................................................................................9010-0 Vorsitzender des Beschwerdeausschusses ........Dr. Johann David Wadephul ..................................................................................................................................9010-0 Leiter der Dienststelle ........................................Jörg Schröder ......................................................................................................................................................901021 Wirtschaftlichkeitsprüfung Arznei ......................Dr. Johannes Packenius ......................................................................................................................................901018 Arznei-/Pharmakotherapie-Beratung..................Elsbeth Kampen, Katja Hellmer ..............................................................................................................901023, 901024 Arznei allgemein ................................................Manuela Johnsen, Melanie Hoffmann, Tanja Bauer ................................................................901020, 901019, 901016 Verordnungen (Arznei/Heilmittel) ........................Dr. Johannes Packenius / Elsbeth Kampen ............................................................................................901018, 901023 Wirtschaftlichkeitsprüfung Honorar ..................Hans-Peter Morwinski, Birgit Wiese, ......................................................................................................901011, 901012 ..........................................................................Manfred Vogt, Iris Flaegel ......................................................................................................................901013, 901015 Zweitmeinungsverfahren: Rheuma..............................................................Birgit Wiese, Barbara Maschke ..............................................................................................................901012, 901025 Gastro ................................................................Hans-Peter Morwinski ..........................................................................................................................................901011