Der komplette Text zum - Regio
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Der Fahrschul-Profi Ausgabe Nr. 2 • DEGENER Verlag GmbH • Hannover FACHINFORMATION FÜR DEN ERFOLGREICHEN FAHRLEHRER INHALT Autonomes Fahren: Grünes Licht für Automaten-Autos?.......... 1 Fahrerinformation: City-Notbremsassistent von VW................7 Peter Glowalla: Exklusiv im Interview – Fahreignungsseminar (FES)...................2 Jens Meier: Das neue Fahreignungssystem.................8 Fahrschulpraxis: Filmmaterial für das FES..........................3 Dipl.-Psych. Bianca Bredow: Projekt „Regio Protect-21“ hat sich bewährt.....................................8 Dr.-Ing. Achim Kuschefski: Wie wichtig ist Motorradbekleidung?.....3/4 Fahrschulunternehmer: Training für Berufskraftfahrer...................9 Karl-Rederer-Preis: Auszeichnung für Gerhard L. Heiler..........4 Aktuell: App revolutioniert Parkplatzsuche......... 12 Volker Uflacker: Gesetzesänderungen in den Klassen C und D......................................5 Fahrschulpraxis: Jährliche Unterweisung ist Pflicht........... 12 www.degener.deJUNI 2014 Grünes Licht für Automaten-Autos? EDITORIAL Wie im Taubenschlag … Wenn es um die zeitliche Taktung der Gesetzesänderungen im Bereich des Straßenverkehrsrechtes geht, drängt sich der traditionelle Vergleich aus dem Revier auf: Hier geht es ja zu wie im Taubenschlag! – Ständig flattern neue Gesetzesänderungen auf den Tisch. Den Anfang machte die Änderung der StVO, die zunächst aufgrund eines förmlichen Fehlers in der Verkündung „außer Kraft gesetzt“ wurde und in einen Dornröschenschlaf verfiel. Mehr als zwei Jahre haben vornehmlich Juristen und andere Fachleute sowie die Fachverlage gewartet, bis endlich die Neufassung der Kernverordnung für das Verhalten im Straßenverkehr verkündet wurde. Gleich darauf folgte der dazu gehörige Verwarnungs- und Bußgeldkatalog, der inzwischen – dank der Reform des Verkehrszentralregisters mit dem so genannten Fahreignungsbewertungssystem und den neu gestalteten Fahreignungsseminaren – erneut überarbeitet und veröffentlicht wurde. Das alles macht den Eindruck einer Salamitaktik, wenn Verordnungen, die miteinander im Geflecht der Gesetzeswerke verwoben sind, nicht in einem Stück, sondern einzeln und in kurzen Zeitabständen erneut geändert werden. Darunter leidet ihre maßgeblich regelnde Wirkung, die sie nicht nur auf die Bevölkerung haben, sondern auch auf die Überwacher, die z. B. überprüfen, ob § 1 der Straßenverkehrs-Ordnung „(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. (2) Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, ...“, immer noch im Bewusstsein der Fahrenden ist und vor allem zur Anwendung kommt? Wer behält den Überblick? Nun, Scannen und informieren. insofern hat man sicher den richtigen Ansatz verfolgt, indem man die Straßenverkehrs-Ordnung umsortiert, verändert und rechtzeitig in Kraft gesetzt hat, bevor die Fahreignungsseminare mit neuem Anstrich und freiwillig durchgeführt werden können. Denn die Grundlagen allen rücksichtsvollen Handelns müssen auch im Seminar vermittelt und von den Teilnehmern eingesehen werden. – In der Hoffnung, dass besagter § 1 StVO immer noch Bestand hat, hoffentlich beibehalten wird und weiterhin Anwendung findet, kraft Gesetzes! – Das alles hat Auswirkungen auch auf unsere Arbeit: Die Änderungen, Neuerungen und Anpassungen des Prüfstoffs für die theoretische FE-Prüfung mit den statischen und dynamischen Situationsdarstellungen halten seit April Einzug in die theoretische FEPrüfung und somit in die Prüfungsvorbereitung. Gerade erst ist dem eine überarbeitete Prüfungsrichtlinie gefolgt, die die Grundlage für eine zielgerichtete Ausbildung und eine verbindliche Prüfung bildet. Wir dürfen gespannt sein, wie viele Korrekturen, Änderungen und Anpassungen uns in nächster Zeit noch ins Haus stehen werden – wünschenswert wäre in der Tat ein Ende der Salamitaktik und eine Praxis der Verknüpfung verwandter Gesetze und Rechtsverordnungen. Wir dürfen gespannt sein, ob und wann so eine koordinierte Gesetzes-Modernisierung gelingt! Das DEGENER TEAM wünscht Ihnen spannende Ausgabe und vor allem weiterhin geschäftlichen Erfolg. DEGENER Verlag • Hannover Das Familienunternehmen, auf das Sie sich seit 80 Jahren verlassen können. www.degener.de © TU Braunschweig Das Forschungsfahrzeug „Leonie“ des Projekts „Stadtpilot“ der Technischen Universität Braunschweig bewegt sich auf einem Teilstück des Stadtrings. Bis 60 km/h kann es die Spur halten, Kreuzungen berücksichtigen, Hindernisse beachten sowie Abstände und Geschwindigkeiten dem fließenden Verkehr anpassen – ein Sicherheitsfahrer überwacht die Fahrt. Die Vereinten Nationen (UN) geben Grünes Licht für autonomes Fahren – allerdings unter Vorbehalt: Laut der Tageszeitung „Die Welt“ hat eine Expertenkommission jetzt das internationale „Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr“ von 1968 aktualisiert. Am Grundsatz der Übereinkunft wird dabei offenbar festgehalten, er lautet: „Jeder Führer muss dauernd sein Fahrzeug beherrschen oder seine Tiere führen können“, (Artikel 8, Absatz 5). Das Gremium habe einen Passus ergänzt, nach dem Systeme zum automatisierten Fahren zulässig sind, wenn sie jederzeit vom Fahrer gestoppt werden können, berichtet „Die Welt“ im Mai. Für diese Änderung hätten sich vor allem Deutschland, Frankreich, Italien, Österreich und Belgien eingesetzt. Damit ist eine erste rechtliche Grundlage für automatisiertes Fahren im Straßenverkehr geschaffen worden. Allerdings muss unter anderem die nationale Gesetzgebung angepasst werden. Zu klären sind insbesondere die Haftungsfragen. Experten erwarten, dass in Deutschland frühestens im Jahr 2020 mit den ersten Fahrten gerechnet werden kann. Audi, Bosch, Continental, Google und VW, um nur einige zu nennen – er proben derzeit automatisierte Fahrzeugsysteme, die sich wie von allein durch den Straßenverkehr bewegen. Noch stehen der Einführung des autonomen Fahrens aber hohe Hürden entgegen. Unter anderem muss eine flächendeckende Infrastruktur geschaffen werden. Neben den Sensoren im Fahrzeug greifen die voll- und hochautomatisierten Systeme auch auf Positionsdaten des Navigationssystems zu. Die Genauigkeit liegt für nicht-militärische Anwendungen in etwa bei fünf Metern. Damit lässt sich kein Fahrzeug unfallfrei steuern – deshalb vermessen die Hersteller die Teststrecken auf eigene Faust. So hat das Unternehmen Bosch ein rund zehn Kilometer langes Teilstück der Autobahn 81 exakt vermessen, um dort Testfahrten durchzuführen. Abhilfe könnte die Entwicklung des europäischen Satellitennavigationssystems Galileo schaffen. Dieses System soll frühestens ab 2016 eine zentimetergenaue Navigation ermöglichen und unabhängig von den militärischen Interessen der USA funktionieren. GPS ist amerikanische Militärtechnologie und wird im Krisen- oder Kriegsfall manipuliert oder gleich ganz abgeschaltet. Vor zwei Jahren hatte eine Projektgruppe der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) eine Studie mit dem Titel „Rechtsfolgen zunehmender Fahrzeugautomatisierung“ ver öffentlicht. In der Untersuchung haben die Experten fünf Grade der Fahrzeugautomatisierung erarbeitet. In der ersten Stufe steuert ausschließlich der Fahrer. In die zweite Kategorie fallen Assistenzsysteme – wie etwa Tempomaten, ABS und ESP. Teilautomatisiertes Fahren – das Fahrzeug bremst, beschleunigt oder lenkt von allein – ist die dritte Ebene. Bis hierhin gilt: Der Fahrer muss jederzeit in der Lage und bereit sein, die Kontrolle über das Gefährt zu übernehmen. Die Verantwortung liegt zu 100 Prozent bei ihm. Die vierte Stufe ist das hochautomatisierte Fahren. Dabei fährt das Auto selbstständig – der Fahrer muss erst nach einer „angemessenen Vorwarnzeit“ das Lenkrad übernehmen. Die exakte Dauer dieser „Vorwarnzeit“ ist derzeit nicht festgelegt. Vollautomatisiertes Fahren ist laut BASt-Studie die fünfte Stufe. Das Kraftfahrzeug lenkt, beschleunigt und bremst selbstständig.(KaD) Quellen: „Die Welt“, „Stuttgarter Zeitung“, BASt, Bosch 2Juni 2014 · Der Fahrschul-Profi EXKLUSIV IM INTERVIEW ANZEIGE Peter Glowalla: Fahreignungsseminar (FES) – „Vertrauensvolle Zusammenarbeit der Seminarleiter ist entscheidend!“ Frage: Sehr geehrter Herr Glowalla, die BVF hat seit Februar 2014 zahlreiche Weiterbildungsveranstaltungen für die ASP-Moderatoren, die so genannten FES-Mutterseminare durchgeführt! Welche Erfahrungen haben Sie bisher in diesen Veranstaltungen mit einem inhaltlich doch sehr veränderten Seminar gemacht? Antwort: Zunächst war ein gewisser Trennungsschmerz, verbunden mit einer nicht unerheblichen Enttäuschung zum Verlust der ASP-Seminare, bei den Lehrgangsleitern zu vermerken. Überwogen haben aber schnell Neugierde und hohes Interesse an dem neuen Seminarkonzept. Aufgrund des Wegfalls behördlicher Anordnungen schien allen Seminarteilnehmern klar zu sein, dass unter wirtschaftlichen Aspekten gesehen, keine höhere Anzahl von Teilnehmern zu erwarten sein wird. Die neue Straßenverkehrsordnung mit der aktuellen Bußgeld- und Punkteübersicht Regelungen über die Erfassung im Fahreignungsregister (FAER) •Der Punkteeintrag erfolgt erst ab einem Bußgeld von 60 Euro (bisher 40 Euro). •Punkte entstehen am Tattag und gelten, bis die Tilgungsfrist für die betreffende Tat abgelaufen ist. •Tilgungsfristen: schwere Verstöße = 2,5 Jahre besonders schwere Verstöße = 5 Jahre Straftaten (ohne Entziehung) = 5 Jahre Straftaten (mit Entziehung) = 10 Jahre Festsetzung der Verwarnungsgeldobergrenze auf 55 € und der Eintragungsgrenze auf 60 €. Also höheres Bußgeld sowie einen Punkt z. B. für •Winterreifenpflicht (Anhebung von 40 € auf 60 €), •Vorfahrt- oder Rotlichtverstoß (Anhebung von 50 € auf 70 €), •Handyverbot (Anhebung von 40 € auf 60 €), •Fahren ohne Begleitung als 17-Jährige(r) (Anhebung von 50 € auf 70 €). nars ursprünglich so vorgesehen, wurde aber bedauerlicherweise einem Kompromiss im Vermittlungsausschuss geopfert. Aus der historischen Entwicklung heraus, sollte die Fahrschule mit dem ersten Modul beginnen, dann eine Übergabe zum Psychologen erfolgen, der die erste Sitzung durchführt, danach das zweite Modul in der Fahrschule und in der Art.-Nr.: 15021 Peter Glowalla, 2. Vorsitzender der Bundes vereinigung der Fahrlehrerverbände e.V. sowie Vorsitzender des Fahrlehrer-Verbands Berlin e.V.. mer günstig zu beeinflussen. Einen Rat muss ich den erfahrenen Seminarleitern nicht geben. Eher möchte ich sie etwas trösten, denn die sehr positiven Erfahrungen aus den ASPSeminaren werden auch bei der Durchführung von FES hilfreich sein. Bezüglich jeweiliger neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse aus der Pä- dagogik fühle ich mich immer etwas an Mode erinnert: Hängt man einen Anzug in den Schrank weil er unmodern geworden ist, kann man ihn getrost nach zehn Jahren wieder herausnehmen und siehe, er ist wieder absolut modern. Das Interview führte Hans-Joachim Reimann, Chefredaktion Degener Verlag GmbH Die neuen Punkte Wie man sie kriegt und wie man sie wieder los wird! PUNKTABBAU durch „FES“ unmöglich! PUNKTABBAU durch „FES“ möglich! 6 bis 7 Punkte: Verwarnung. Hinweis auf die drohende Entziehung der Fahrerlaubnis bei weiteren Verstößen und das freiwillige Fahreignungsseminar „FES“ 4 bis 5 Punkte: Ermahnung. Hinweis auf das freiwillige Fahreignungsseminar „FES“ ▲ Frage: Nach Abschluss des verkehrs- Folge der Verkehrspsychologe mit der pädagogischen Teils findet für die zweiten Sitzung das FES abschließen. Teilnehmer kein „Übergang“ in den Strikt einzuhalten sind lediglich eine verkehrspsychologischen Teil statt. Woche zwischen dem ersten und Das Seminar kann mit Modul 1 oder zweiten Modul sowie drei Wochen Sitzung 1 begonnen werden. Die Se- zwischen erster und zweiter Sitzung. minarleiter sollen sich trotzdem ge- Aus dieser Reihenfolge könnte sich in genseitig abstimmen. Hat sich die der Praxis eine Gesamtdauer des FES Bundesvereinigung der Fahrlehrer- ergeben, die bei vier Wochen liegen verbände diesbezüglich bereits Ge- dürfte. Die Übergabe ist sicher eng danken gemacht, wie das passieren mit dem gesetzlich vorgeschriebenen soll? Dieser „Übergabepunkt“ ist Informationsaustausch zwischen den 16267 Leitfaden Kap19–32_0214_2_12557 Fahrschulbüro 19–32_3 02.06.14 19:50 Seite 21.2 doch für den Erfolg des Seminars Seminarleitern verbunden. Die Kritevon entscheidender Bedeutung! rien dafür dürften sich allerdings erst Fahreignungsseminar Mai 2014 Antwort: Es gibt leider keine (FES) gesetz- abin1.der Praxis herausbilden. Sicher ist lich vorgeschriebene Reihung zwi- hierbei die vertrauensvolle Zusamschen den Modulen des verkehrs- menarbeit zwischen den Seminarleipädagogischen und den Sitzungen tern Verkehrspädagogik und VerDurchführung von Fahreignungsseminaren (FES) ab 1. Mai 2014 des verkehrspsychologischen Teils kehrspsychologie sehr entscheidend. Fahreignungsseminare bestehen aus einer verkehrspädagogischen und aus einer des FES. Das war zwar bei der wissen-Die Teilnahme Frage: Wie schätzenEsSie „Modeverkehrspsychologischen Teilmaßnahme. ist freiwillig. gibtals keine schaftlichen Konzeption des Semirator“ die Neugestaltung der Fahrbehördlichen Anordnungen. eignungsseminare ein? Welchen Rat geben Sie den „Alt-Moderatoren“? Antwort: Als sehr gut, weil die Individualisierung auf die Bedürfnisse der Teilnehmer in Verbindung mit den neu entwickelten Medien durchaus geeignet ist, Kenntnis- und Verhaltensdefizite der Teilnehmer wirkungsvoll zum Wohle aller Verkehrsteilneh- Teilnehmer: 1–6 Module: 2 x 90 Minuten Seminarleiter (Fahrlehrer) mit Seminarerlaubnis Verkehrspädagogik Modul 1 ( 90 Minuten) Modul 2 darf frühestens nach Ablauf von einer Woche nach Abschluss des Moduls 1 begonnen werden. Modul 2 ( 90 Minuten) Verkehrspsychologische Teilmaßnahme Die Teilmaßnahmen sind durch gegenseitige Information der jeweiligen Seminarleiter aufeinander abzustimmen. „FES“ Teilnehmer: 1 Sitzungen: 2 x 75 Minuten Seminarleiter (Psychologe) mit Seminarerlaubnis Verkehrspsychologie Sitzung 1 (75 Minuten) Sitzung 2 darf frühestens nach Ablauf von drei Wochen nach Abschluss der Sitzung 1 begonnen werden. Sitzung 2 (75 Minuten) © DEGENER, Leitfaden für die Fahrschule, Kapitel 21, Seite 21.6. • Die verkehrspädagogische Teilmaßnahme muss in einer Fahrschule durchgeführt werden, die im Besitz einer Seminarerlaubnis Verkehrspädagogik ist. • Die verkehrspsychologische Teilmaßnahme kann mit Einwilligung des Seminarleiters für Verkehrspsychologie ebenfalls in der Fahrschule durchgeführt werden, ansonsten in der Praxis des Psychologen. • Das Seminar kann mit Modul 1 oder Sitzung 1 begonnen werden. Es ist nicht erfor- ENTZIEHUNG 1 bis 3 Punkte: (bei mehr als 1 Punkt keine Teilnahme an BF17 möglich) 8 oder mehr Punkte: Fahrerlaubnis weg, Sperrfrist, evtl. medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) 1 Punkt Abbau durch Seminarteilnahme bei bis zu 5 Punkten, jedoch nur einmal innerhalb von 5 Jahren. Das Fahreignungsseminar besteht aus einer verkehrspädagogischen und aus einer verkehrspsychologischen Teilmaßnahme. Die Teilnahme ist freiwillig. Nähere Informationen hier in der Fahrschule! Punkte: Wie viele, wofür und für wie lange? Art des Verstoßes schwer: Ordnungswidrigkeit ohne Regelfahrverbot und mind. 60 Euro Bußgeld Beispiele für Verstöße Tilgung Handyverbot, Winterreifenvorschrift, Rettungsfahrzeug behindert, Tempolimits 2,5 Jahre Alkohol am Steuer, innerorts mehr als 31 km/h zu schnell, zu geringer Abstand 5 Jahre Fahrlässige Tötung, Nötigung, Unterlassene Hilfeleistung, Fahrerflucht 10 Jahre besonders schwer: Ordnungswidrigkeit mit Regelfahrverbot und mind. 60 Euro Bußgeld Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis oder einer Fahrerlaubnissperre Begrenzte Haltbarkeit: Jedes Delikt verjährt für sich, keine Verlängerung der bestehenden durch neue Punkte! Was ist aus meinen alten Punkten geworden? Verkehrszentralregister (bis 30.04.2014) Fahreignungsregister (FAER) ab 1. 5. 2014 1–7 Punkte 1–3 Punkte 8–13 Punkte 4–5 Punkte Ermahnung 14–17 Punkte 6–7 Punkte Verwarnung 8 Punkte Entziehung 18 oder mehr Punkte Vormerkung Am besten aktuellen Punktestand beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg erfragen: www.kba.de www.degener.de DEGENER Verlag GmbH Artikel-Nr. 81221 Verkehrspädagogische Teilmaßnahme VORMERKUNG Juni 2014 · Der Fahrschul-Profi3 FAHRSCHULPRAXIS ANALYSE Filmmaterial für das Fahreignungsseminar „Verkehrsunfälle passieren nicht ein fach so!“ – Das ist eine der Aussagen von „Fabian“, der sich bereit erklärt hat, seine traumatischen Eindrücke und Erlebnisse als Überlebender und Opfer eines schweren Verkehrsunfalls zu schildern. „Fabian“ hat sich bereit erklärt, bei einer Filmproduktion des Degener Fachverlags mitzuwirken. eignisse erneut verarbeiten muss. Die Geschichte holt ihn immer wieder ein. Überlebende eines solch schrecklichen Unfalls gehen im Nachhinein anders mit den persönlichen Ereignissen um: Eigene Schuldzuweisungen sind manchmal die Rechtfertigung, warum an diesem Tag, an dieser Stelle und warum nichts dage- „Fabian“ an der damaligen Unfallstelle: Auf immer und ewig bleibt die Erinnerung an das Ereignis! Der Unfall, bei dem „Fabian“ nur sehr knapp dem Tod entkam, ereignete sich vor einigen Jahren in Westfalen! Fabian und ein Freund überlebten schwer verletzt, für vier Insassen des Pkw, unter ihnen der Unfallfahrer, kam jede Hilfe zu spät, sie sind verstorben. „Fabian“ ist jetzt Mitte Zwanzig und bereit über die damaligen Geschehnisse, die Folgen und seine Erlebnisse zu berichten. Im Laufe des Drehtags wurden „Fabian“ Fragen gestellt, die sich mit seinem Schicksal, aber vor allem mit den psychosozialen Folgen des schweren Verkehrsunfalls befassen. Im Laufe der Dreharbeiten kommen immer mehr Details der damaligen Ereignisse an die gedankliche Oberfläche. Manchmal kreuz und quer, manchmal sortiert und völlig klar. Das Interview mit einem Unfallopfer ist nicht planbar, es „verläuft“! Stichworte des Interviewers geben ein mögliches Ziel wieder, Fragen in die „passende“ Richtung zu lenken und auf „passende“ Antworten zu hoffen. So einfach ist das also nicht, die Anforderungen des Seminarleiterhandbuchs zu erfüllen und die Folgen eines so traumatisch, katastrophalen Ereignisses im Nachhinein schildern zu lassen. Bereitschaft des Opfers bedeutet auch für den authentischen Darsteller, dass er die gesamten Er- gen unternommen wurde. Warum Ereignisse genau zu diesem Zeitpunkt stattfinden und nicht an einem anderen Ort zu anderer Zeit? Warum sind weitere Personen, mit denen kurz vorher noch gesprochen, gescherzt wurde, in deren Gegenwart man sich aufhielt, plötzlich nicht mehr da? Oft benötigen die Unfallbeteiligen über Jahre psychologische Begleitung, um ihr Leben weiterhin ertragen zu können. Manche Unfallopfer nehmen keine externe Hilfe in Anspruch, sie entwickeln im Laufe der Jahre eigene Strategien, um die katastrophalen Erlebnisse zu verarbeiten. Dem Autor steht es nicht zu, über Erfolg oder Misserfolg dieser Methode zu urteilen! – Eines steht für den Verfasser jedoch fest, diese Ereignisse sind auf Lebenszeit in das Gedächtnis geschrieben und können jederzeit unbewusst und unvorbereitet an die Oberfläche kommen und somit schlimme Emotionen hervorrufen. Einen kurzen Ausschnitt aus der Tragik des Lebens eines Unfallopfers finden Sie im SCAN & TEACH®Medienpaket FES. Die gesamte Tragweite dieser nur kurz dargestellten Film-Episode, kann dem Betrachter oder Seminar-Teilnehmer nur allmählich, nach dem Seminar klar werden. Das ist nur eine präventive Absicht und Hoffnung, die mit dem neuen Fahreignungsseminar verbunden ist. Es geht um die Verbesserung der Verkehrssicherheit, machen wir uns klar, dass es hier insgesamt in der Thematik um keine harmlosen Delikte geht. Für die Umsetzung des neuen SCAN & TEACH®-Medienpakets FES werden viele neue Themen angefasst, der Anspruch an zukünftige Seminarleiter, sich mit diesem Themenkomplex Unfallfolgen zu befassen muss nun umgesetzt werden. - Die grundlegende Erkenntnis der Notwendigkeit der Schilderung von Unfallfolgen durch Unfallopfer, z. B. im Fahrschulunterricht ist nicht neu, sie stammt aus den Jahren 2002 bis 2004. Das Institut für angewandte Familien-, Kindheits- und Jugendforschung (IFK) e.V. an der Universität Potsdam, unter Prof. Dr. Sturzbecher, unterstützt durch das Land Brandenburg, hat damals gemeinsam mit dem Degener Verlag die drei Bände „Empirische Studien zur Verkehrssicherheit“ herausgegeben. Gedacht für die Verkehrswissenschaft, die engagierte Fahrlehrerschaft und Verkehrsexperten, die sich mit dem Thema „psychosoziale Folgen von Verkehrsunfällen“ näher befassen wollten. Die drei Bände bildeten ebenfalls die Grundlage für die Erstellung des Unterrichtsprogramms „Materialien für den Fahrschulunterricht“, einem Gemeinschaftswerk von Degener mit dem IFK. Dabei handelte es sich um ein methodisch als auch pädagogisch erstelltes Unterrichtsprogramm mit Anleitung – gedacht, um diese schwierige Thematik der jungen und leider äußerst gefährdeten Zielgruppe näher zu bringen. Die Darstellung des Einzelschicksals eines Unfallopfers, z. B. die Auswirkungen auf Familie, Partnerschaft, Beruf, Freundeskreis, Mobilität und Alltag. Die Auswirkungen, die ein Unfall in der Folge mit sich bringt, sorgen hoffentlich für die notwendige Einsicht, das eigene Handeln als Autofahrer stetig zu überdenken, bevor es möglicherweise zu spät ist ! (HJR) Motorradbekleidung Wie wichtig ist sie? Autor: Dr.-Ing. Achim Kuschefski Einer der zentralen Pfeiler des Sicherheitsgedankens bei Mehrspurfahrzeugen – beispielsweise dem Pkw – ist die schützende, die Insassen umgebende Karosserie. In ihrer Funktion als Knautschzone kann sie im Falle eines Unfalls Energie absorbieren und somit einen Teil der einwirkenden Gesamtenergie von den Insassen fernhalten. Daneben gibt es weitere Sicherheitsfeatures, wie etwa die Rückhaltesysteme Schutzgurt und Airbag. All diese Systeme leisten sehr gute Dienste mit Blick auf die Minderung der Verletzungsschwere bei Unfällen, weshalb in den letzten Jahren ein deutlicher Rückgang der tödlichen Verletzungen bei Pkw-Unfällen erreicht werden konnte. Bei den einspurigen „Kollegen“, den motorisierten Zweirädern, sieht es hingegen anders aus. Denn Motorrä- rern nicht die gleichen Rückgänge in der Anzahl der Verunglückten erzielt werden wie bei anderen Verkehrsteilnehmern. Logischerweise kann die MotorradFahrerausstattung im direkten Vergleich mit einer schützenden Karosserie plus Schutzgurt nicht mithalten. Sie erfüllt aber dennoch zwei wichtige Funktionen, wenn auch nur in einem begrenzten Maße: Sie kann die Folgen eines Sturzes mildern und die aktive Sicherheit des Fahrers fördern. Aktive Sicherheit bedeutet: Schutz vor Witterungseinflüssen wie Wind, Kälte, Regen und weiteren äußeren Einflüssen wie Steinschlag oder Insektenflug. Alles in allem soll das körperliche Wohlbefinden des Fahrers bzw. Mitfahrers gefördert werden. Verständlich ist auch, dass das Tragen von Motorradbekleidung keinesfalls garantieren kann, bei einem Unfall nicht verletzt zu werden. Zu Dr.-Ing. Achim Kuschefski, Leiter des Instituts für Zweiradsicherheit e.V. (ifz), Essen. Von der Praxis, für die Praxis! – Aber mit wissenschaftlichem Hintergrund und im Sinne einer Verbesserung der Verkehrssicherheit! der oder Roller haben weder schützende Karosserien noch Schutzgurte. Diese sind aber gerade im Zusammenspiel – als ein aufeinander abgestimmtes Sicherheitskonzept – in Bezug auf den Schutz sehr effizient. Auch hat sich der Airbag für Zweiräder hauptsächlich aus Platzmangel bisher nicht durchgesetzt, weshalb er weltweit lediglich an einem einzigen Motorrad zu finden ist: der Honda Gold Wing. Zwischenbilanz: Die effizientesten Schutzsysteme beim Pkw lassen sich – trotz ausreichender Forschung und etlicher Versuche – bislang nicht oder nur bedingt an ein Zweirad adaptieren. Aus den genannten Gründen ist verständlich, dass ein vergleichbarer Unfall für einen Motorradfahrer und Sozius in der Regel mit einer höheren Wahrscheinlichkeit an größerer Verletzungsschwere einhergeht als für einen Pkw-Insassen. Obwohl dieser Sachverhalt eigentlich selbsterklärend ist, muss er leider noch häufig erläutert werden, wenn es um die Beantwortung der Frage geht, warum bei den motorisierten Zweiradfah- vielfältig sind die Unfallkonstellationen, zu vielfältig die einwirkenden Energien, die durch die Motorradbekleidung oder den Helm absorbiert werden müssen. Sicherheit und Schutz sind somit immer relativ und nicht absolut. Dennoch sollte niemand auf die schützende „zweite Haut“ verzichten. Zur kompletten Montur zählen, ein Motorradhelm, eine Motor radjacke und -hose, Motorradstiefel mit ausreichendem Knöchelschutz, Motorradhandschuhe und gegebenenfalls ein Rückenprotektor, sofern er nicht in die Motorradjacke eingearbeitet ist. Die am häufigsten gestellten Fragen bezüglich Helm und Bekleidung beziehen sich darauf, was die jeweilige Komponente „können“ muss und worauf im Einsatz zu achten ist. Sowohl für den Helm als auch für die restliche Montur gilt grundsätzlich, dass eine perfekte Passform das A und O darstellt. Die volle Schutzfunktion kann sich nämlich nur entfalten, wenn der Helm oder die Motorradjacke auch richtig sitzt. Zu eng oder zu locker getragene Ausrüstung kann 4Juni 2014 · Der Fahrschul-Profi sich im Ernstfall sogar als kontraproduktiv erweisen. Insbesondere die Protektoren in Jacke und Hose müssen die jeweilige Körperregion eng umschließen und dürfen nicht verrutschen. Oftmals ein Balanceakt, denn unangenehm drücken sollen sie natürlich auch nicht. Hierbei empfiehlt es sich, besonders beim Kauf von Motorradjacken darauf zu achten, dass individuelle Weiten im Armbereich eingestellt werden können. Dies ist gerade für Fahrschulen mit häufig wechselnden Nutzern wichtig. Einige Hersteller bieten herausnehm- und austauschbare Helmpolster an. Damit lässt sich der Helm besser individuell anpassen. Die beste Passform nützt jedoch wenig, wenn die einzelnen Teile der Ausrüstung im Fahrbetrieb nicht korrekt getragen beziehungsweise „verschlossen“ werden. Ist der Helm am Kinnriemen nicht fest verschlossen, kann er sich bei einem Sturz vom Kopf lösen, eine fatale Situation. Eher als Kavaliersdelikt werden hochgekrempelte Hosenbeine oder offene Jacken im Sommer eingestuft. Ein großer Irrtum! Rein menschlich ist dies bei großer Hitze nachvollziehbar, aber nicht geschlossene Reißverschlüsse an Motorradjacken und -hosen können sich extrem nachteilig auswirken, da sich beispielsweise beim Rutschen auf Asphalt die Bekleidung verschiebt, Protektoren verrutschen und gegebenenfalls blanke Haut frei liegt. Beim Kauf von Helmen sollte darauf geachtet werden, dass sich das Visier mit Handschuhen problemlos mit einer Hand bedienen lässt. Man bedenke, dass der noch unsichere Fahrschüler beim Ampelstopp mal nach Luft schnappen möchte und mit schlecht bedienbarer Mechanik vielleicht seine Schwierigkeiten bekommt. Apropos Visier: Auch diese Einrichtung kann beispielsweise den nächsten großen Brummer nur dann vom Auge fernhalten, wenn sie geschlossen wird. Also bitte daran denken, das Visier während der Fahrt auch zu schließen. Ebenfalls als vorteilhaft haben sich doppelwandige Visiere etabliert, die wesentlich weniger anfällig für das Beschlagen sind. Wer kennt sie nicht, die mangelnde Sicht bei schlechtem Wetter durch ein beschlagenes Visier. Nachrüsten oder Kaufen? Auch viele ältere Helme lassen sich hier für kleines Geld nachrüsten. Und wo wir gerade beim Thema sind: Ein zu alter Helm sollte besser gleich komplett ausgetauscht werden. Abhängig von individuellen Faktoren wie Tragehäufigkeit, klimatischen Bedingungen, dem Einfluss von Schweiß und Kosmetik, Pflege etc. sollte der Motorradhelm nach etwa fünf bis acht Jahren ersetzt werden. Helme aus Thermoplast etwas früher, aus Duroplast etwas später. Oftmals wird lächelnd abgewinkt, nach dem Motto: „Mein Helm ist kaum im Einsatz und sieht noch aus wie neu.“ Zum Aufbau und der Wirkungsweise eines Motorradhelmes muss man jedoch wissen, dass der von der Au- KURZMELDUNG Karl-Rederer-Preis für Gebhard L. Heiler ßenschale aufgenommene Stoß größtenteils von der Helm-Innenschale absorbiert wird. Diese besteht aus Styropor (EPS – expandiertes Polystyrol), über die Jahre entweichen diesem Material Stoffe und das Styropor verhärtet im Laufe der Zeit. Diese Verhärtung und somit die abnehmende Dämpfung der Innenschale lässt sich in Schlagversuchen nachweisen (schlechtere Dämpfung). Leder oder Textil? Die Frage nach dem besten Material für Funktionskleidung lässt sich mit „beide Materialien haben ihre Vorund Nachteile“ beantworten. Ob Leder- oder Textilbekleidung bleibt eine Frage des Einsatzzwecks und der eigenen Vorliebe. Obwohl mittlerweile zahlreiche wasserabweisende Lederkombinationen mit Klimamembran und Thermofutter erhältlich sind, dominiert Textilbekleidung immer noch, wenn es um die Ganzjahrestauglichkeit geht. Im Fahrschuleinsatz kommen überwiegend Jacken und Hosen aus textilen Materialien zum Einsatz. Doch wie bereits erwähnt, ist hier besonders auf einen korrekten Sitz zu achten, nicht zuletzt, um ein Verrutschen der Protektoren zu verhindern. Textilbekleidung sollte verstellbare Möglichkeiten besitzen, auch um die Flatterneigung zu reduzieren. Und sonst noch? Es sollte nicht unerwähnt bleiben, wie wichtig das Tragen von Handschuhen und Stiefeln ist. Denn in über 20 Prozent der Unfälle mit Verletzungen werden die Hände und Füße der Fahrer in Mitleidenschaft gezogen. Dass man sich bei einem Sturz automatisch mit den Händen abstützt, liegt buchstäblich auf der Hand. Dazu verlangsamen Kälte und Nässe die mechanischen Reaktionen der Gelenke, z. B. beim Betätigen des Handbremshebels. Deshalb gehören zu einer kompletten Ausrüstung die passenden Motorrad-Handschuhe. Gerade bei Fahranfängern sollte bei entsprechender Witterung eher ein Sommerhandschuh zum Einsatz kommen, der einen „guten Griff“ vermittelt und eine feinfühligere Bedienung der Armaturen zulässt. Auch bei den Handschuhen gilt es auf einen festen Sitz zu achten. Vorhandene Möglichkeiten zur Weitenverstellung müssen eng eingestellt werden, um gonnen werden, den Auszubildenden die Vorteile der Fahrerausstattung zu vermitteln. Dazu ist die Vorbildfunktion des Fahrlehrers von großer Bedeutung. Weitere Infos: Weitere und detailliertere Informationen rund um das Thema „Fahrerausstattung“ liefert die ifz-Broschüre „Motorradbekleidung von Kopf bis Fuß“. Das 40-seitige Standardwerk ist als kostenlose Broschüre beim ifz erhältlich und steht als Download unter www.ifz.de zur Verfügung. den Handschuh im Ernstfall nicht zu verlieren. Bei den Motorradstiefeln sollte man darauf achten, dass sie im kompletten Zehen- und Fersenbereich gut verstärkt sind, für schmerzfreies Schalten eine Schalthebelverstärkung besitzen, ebenso einen beidseitigen Knöchelschutz sowie Schienbeinprotektoren. Die Sohle des Stiefels sollte stabil, aber nicht zu starr sein, um gefühlvoll schalten und bremsen zu können. Regelwerk: Am 1. Juni 2014 ist die Prüfungsrichtlinie als amtliche Neufassung in Kraft getreten, in der das Tragen von Schutzkleidung während der Zweiradprüfungen (AM, A1, A2, A) neu geregelt wurde. Der Führerscheinanwärter muss demnach in voller Montur unterwegs sein. Die vorher eher lückenhafte Regelung ergänzt nun das Tragen einer Motorradhose, zudem muss die Motorradjacke eng an liegen. Sollte sie keinen Rücken protektor integriert haben, ist dieser separat zu tragen. In der neuen Formulierung ist nicht mehr von knöchelhohem Schuhwerk, sondern ausdrücklich von Motorradstiefeln die Rede. Doch warum gilt diese Regelung nur für die Prüfung? Was glauben Sie: Wann passieren die Unfälle? Am Anfang der Ausbildung oder später, wenn der Aspirant schon fahren kann? Nach meinem Sachverstand sollte von der ersten Stunde an damit be- Das ifz im Zeitraffer Sicher fahren und dabei Faszination erleben: Das gilt insbesondere für die Fahrer motorisierter Zweiräder. Das Institut für Zweiradsicherheit (ifz) wurde deshalb vor über 30 Jahren mit der Zielsetzung gegründet, vorhandene Gefährdungspotenziale aufzudecken und mit gezielten Gegenmaßnahmen zu minimieren. Seit dem entwickelt das ifz gemeinnützig Ideen und Konzepte zur Verkehrssicherheit, setzt neueste Erkenntnisse aus Forschung und Technik in die Alltagspraxis um und wirbt für gegenseitiges Verständnis aller Verkehrsteilnehmer. Durch den ständigen Dialog mit Vertretern aus Politik, Behörden, Wissenschaft, Forschung, Technik und Verbänden bilden sich hohe Synergieeffekte, die sich in Verbindung mit einer engagierten Öffentlichkeitsarbeit in der Praxis auszahlen. Mit kontinuierlichem Blick auf die Basis, nämlich den Motorradfahrer selbst, frischt das ifz deren Wissen auf und liefert wichtige zweiradrelevante Informationen für die Öffentlichkeit. Das zunehmende Sicherheitsbewusstsein der Motorradfahrer und die sinkenden Unfallzahlen geben jedoch keinen Anlass sich auszuruhen. Deshalb werden wir weiterhin das Ziel, die Unfallzahlen zu senken, im Einklang mit den Interessen der Motorradfahrer verfolgen. Die Deutsche Fahrlehrer-Akademie (DFA) hat Gebhard L. Heiler mit dem Karl-Rederer-Preis ausgezeichnet. Damit würdigt die DFA das jahrzehntelange Engagement von Gebhard Heiler für die „Intensivierung und Professionalisierung der Fahrausbildung in Deutschland und die daraus resultierende Verbesserung der Verkehrssicherheit“. Heiler hat die DFA im Jahr 1990 mitgegründet. Gebhard Heiler ist Fahrlehrer mit Herz und Seele – begann 1958 seine Karriere in Baden-Württemberg. Bereits rund zehn Jahre später wurde er Vorsitzender des Fahrlehrerverbands Baden-Württemberg. Zusammen mit dem Autoren Professor Hellmut Lamszus erstellte Gebhard Heiler mit Gerhard von Bressensdorf und Peter Glowalla im Jahr 1993 beispielsweise den ersten „Curricularen Leitfaden praktische Ausbildung – Pkw“. Im gleichen Gebhard L. Heiler ist von der Deut schen Fahrlehrer-Akademie im Mai mit dem Karl-Rederer-Preis ausge zeichnet worden. Am 4. Januar 2014 feierte Heiler seinen 80. Geburtstag. Jahr engagierte sich Gebhard Heiler bei der Umsetzung der 2. EG-Führerscheinrichtlinie in deutsches Recht. Inzwischen gibt es derartige Leitfäden für alle Fahrerlaubnisklassen. Gebhard L. Heilers Handeln und Wirken ziele stets auf die „Verbesserung des Berufsbildes der Fahrlehrerschaft“, betonte Laudator Prof. Dr.Ing. Klaus Langwieder, Präsident der DFA, bei der Preisverleihung. Es sei unter anderem Heiler zu verdanken, dass 1976 Autobahn-, Überland- und Nachtfahrten eingeführt wurden. Hohes Engagement zeigte Heiler zudem bei der Verbesserung der Sicherheit von Motorradfahrern, bei der Intensivierung der Fahrlehrerausbildung sowie bei der Vereinheitlichung der Fahrlehrerprüfung. Der Karl-Rederer-Preis wird seit 1992 verliehen. Er geht zurück auf den Ulmer Fahrlehrer Karl Rederer, der nach dem Zweiten Weltkrieg entscheidend zur Entwicklung des professionellen Fahrlehrerwesens in Deutschland beigetragen hat. Als Preisträger kommt in Betracht, wer sich um die Weiterentwicklung der Fahrausbildung, Förderung der Fahrlehrerausbildung, die Fortbildung im Fahrlehrerwesen und um die Verbesserung des Berufsbildes der Fahrlehrer verdient gemacht hat.(KaD) Juni 2014 · Der Fahrschul-Profi5 KURZMELDUNG FAHRSCHULPRAXIS Dieter Quentin ist neuer Vizepräsident Jochen Klima neu im DFAPräsidium Im Präsidium der Deutschen Fahrlehrer-Akademie hat es Veränderungen gegeben: Peter Tschöpe ist ausgeschieden. Der Nachfolger ist Jochen Klima, der Vorsitzende aus BadenWürttemberg geworden. Dieter Quentin, Vorsitzender des Niedersächsischen Fahrlehrerverbands, freut sich über die Wahl zum Vizepräsidenten der DFA. Jochen Klima ist in das Präsidium der Deutschen Fahrlehrer-Akademie (DFA) aufgerückt. Dem Gremium gehört neben dem Vorsitzenden Prof. Dr.-Ing. Klaus Langwieder, Gerhard von Bressensdorf, Dipl.-Ing. Martin Jost und Ansgar Brendel auch Dieter Quentin als neuer Vizepräsident an. Dieter Quentin, 1. Vorsitzender Nie dersächsischer Fahrlehrerverband e.V., 2. stellv. Vorsitzender Bundesver einigung der Fahrlehrerverbände e.V., seit dem 7. Mai 2014 Vizepräsident der Deutschen Fahrlehrer-Akademie e.V., DEGENER-Fachautor. Als Mitglied der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände (BVF) ist Quentin bereits seit 2011 im DFA-Präsidium aktiv. In dieser Zeit leitete er unter anderem den Arbeitskreis Curricularer Leitfaden Klasse A. Das umfangreiche Projekt wurde vergangenes Jahr veröffentlicht. Außerdem leitet er zurzeit den Arbeitskreis zum neuen Prüfungsfragenkatalog für Fahrlehrer der Klassen CE/DE. In Zukunft möchte sich Dieter Quentin auch in die Nutzfahrzeugausbildung einbringen – eine Aufgabe, die er auch in der BVF wahrnimmt. Sehr am Herzen liegt dem 1958 geborenen DEGENER-Fachautoren auch die Eingliederung moderner Antriebskonzepte von Hybridund Elektrofahrzeugen in die Fahrausbildung. Damit muss auch über den Wegfall der Automatikbeschränkung bei einer Fahrerlaubnisprüfung mit Automatikfahrzeugen nachgedacht werden – sofern der Fahrschüler auch das Fahren von Fahrzeugen mit Schaltgetriebe gelernt hat. (KaD) Seit etwa einem Jahr ist Jochen Klima jetzt Vorsitzender des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg (FLVBW). Am 20. April 2013 trat er die Nachfolge des langjährigen Verbandsvorsitzenden Peter Tschöpe an. Klima wurde auf der Jahreshauptversammlung des FLVBW einstimmig gewählt. Jochen Klima ist seit 1990 in der Verbandsarbeit tätig. Zunächst war er Kreisvorsitzender und ließ sich 1997 zum stellvertretenden Vorsitzenden des FLVBW wählen. Jochen Klima leitet die Geschäfte der Fahrschul-Service Gesellschaft für Technik, Tagungen, Versicherungsvermittlungen und Ausbildungs mbH (FSG/TTVA mbH). Die Gesellschaft ist Mitglied des Kuratorium der Deutschen Fahrlehrer-Akademie. Geboren im Jahr 1958, machte Klima zuerst Abitur und absolvierte danach eine Lehre zum Kfz-Mechaniker. 1981 wurde er Fahrlehrer und stieg nach einigen Berufsjahren in die elterliche Fahrschule ein. Die Fahrschule besteht bereits in dritter Generation und wurde im Jahr 1928 vom Großvater in Freudenstadt gegründet. (KaD) Alle Produkte vom DEGENER Fachverlag = Perfektes Zusammenspiel Optimiertes Lehren mit System Zeitsparend + effektiv ! Sie brauchen mehr Informationen? Fragen Sie Ihren DEGENERFachberater. Wir beraten Sie gern! Gesetzesänderungen zum Mindestalter in den Klassen C und D © VdF NRW Autor: Volker Uflacker Im April 2014 hat der Bundesrat unter anderem die „Zehnte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Ver ordnung und anderer straßenver kehrsrechtlicher Vorschriften“ be schlossen. Neben einer Anpassung der Berufskraftfahrer-Qualifikations verordnung an die Fahrerlaubnis-Verordnung dahingehend, dass für die praktische Prüfung Grundqualifikation der Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnis nicht mehr erforderlich ist, dürften vor allem die Änderungen zum Mindestalter in der Klasse C und D von Interesse sein. Bisher gilt für den Erwerb der Klasse C ein Mindestalter von 18 Jahren nur: •nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Absatz 1 Nummer 1 des Berufskraftfahrerqualifikationsge setzes, •für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach in den staatlich anerkannten Ausbildungsberufen „Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin“, „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden. Dazu zählen derzeit die Ausbildungsberufe zum Werkfeuerwehrmann/Werkfeuerwehrfrau sowie Straßenwärter/Straßenwärterin. Der Gesetzgeber hat nun den Kreis der 18-jährigen Bewerber erweitert. „Abweichend von den Nummern 7 und 9 der Tabelle in Satz 1 (§10 FeV) beträgt das Mindestalter für das Führen von Fahrzeugen der Klasse C 18 Jahre und der Klasse D 21 Jahre im Falle von: 1. Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr, der Polizei, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und sonsti- ger Einheiten des Katastrophenschutzes, sofern diese Fahrzeuge für Einsatzfahrten oder vom Vorgesetzten angeordnete Übungsfahrten eingesetzt werden und 2. von Fahr zeugen, die zu Reparatur- oder Wartungszwecken in gewerbliche Fahrzeugwerkstätten verbracht und dort auf Anweisung eines Vorgesetzten Prüfungen auf der Straße unter zogen werden.“ Mit der Änderung soll vor allem dem Nachwuchsmangel bei der Feuerwehr begegnet und den Ausbildungsinhalten für Auszubildende zum Mechatroniker (Nutzfahrzeug technik) Rechnung getragen werden. Um die mit den zum 19. Januar 2013 geänderten Regelungen bezüglich des Mindestalters für die Klassen C, CE, D1, D1E, D und DE verbundenen Auflagen abbilden zu können, müssen neue Schlüsselzahlen ein geführt werden. Die Schlüsselzahl 182 bildet lediglich die Rechtslage bis zum 18. Januar 2013 ab. 15) Schlüsselzahl 185 bedeutet eine Auflage zu den Klassen C und CE: Bis zum Erreichen des 21. Lebens jahres nur Fahrten im Inland und im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses. Die Auflagen entfallen nach Abschluss der Ausbildung auch vor Erreichen des 21. Lebensjahres. 16) Schlüsselzahl 186 bedeutet eine Auflage zu den Klassen D1 und D1E: Bis zum Erreichen des 21. Lebens jahres nur 1. bei Fahrten im Inland und 2. im Rahmen des Ausbildungs verhältnisses. Die Auflage nach Nummer 1 entfällt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das 21. Lebensjahr erreicht hat. Die Auflage nach Nummer 2 entfällt, wenn der Fah rerlaubnisinhaber das 21. Lebens jahr erreicht oder die Ausbildung abgeschlossen hat. 17) Schlüsselzahl 187 bedeutet eine Auflage zu den Klassen D und DE: Bis zum Erreichen des 24. Lebens jahres nur (1.) bei Fahrten im Inland und (2.) im Rahmen des Ausbildungs verhältnisses. Die Auflage nach Nummer 1 entfällt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das 24. Lebensjahr erreicht hat. Die Auflage nach Nummer 2 entfällt, wenn der Fahr erlaubnisinhaber das 24. Lebensjahr erreicht oder die Ausbildung abge schlossen hat.“ 18) Schlüsselzahl 188 bedeutet eine Auflage zu der Klasse C: Bis zum Erreichen des 21. Lebens jahres nur bei Einsatzfahrten und vom Vorgesetzten angeordnete Übungsfahrten mit Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr, der Polizei, der aner kannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes. 19) Schlüsselzahl 189 bedeutet eine Auflage zu der Klasse D: Bis zum Erreichen des 24. Lebens jahres nur bei Einsatzfahrten und vom Vorgesetzten angeordnete Übungsfahrten mit Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr, der Polizei, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes. 20) Schlüsselzahl 190 bedeutet eine Auflage zu der Klasse C: Bis zum Erreichen des 21. Lebens jahres nur für das Führen von Fahrzeugen, die zur Reparatur- oder Wartungszwecken in gewerbliche Fahrzeugwerkstätten verbracht und dort auf Anweisung eines Vor gesetzten Prüfungen auf der Straße unterzogen werden. 21) Schlüsselzahl 191 bedeutet eine Auflage zu der Klasse D: Bis zum Erreichen des 24. Lebens jahres nur für das Führen von Fahrzeugen, die zur Reparatur- oder Wartungszwecken in gewerbliche Fahrzeugwerkstätten verbracht und dort auf Anweisung eines Vor gesetzten Prüfungen auf der Straße unterzogen werden.“ Grabarz & Partner Volkswagen AG Job-Nr. A-VWK-09-140176-A Format: 260 x 378 mm 1/1 Satzspiegel Sonderfahrzeuge Fahrschule: Golf 7 / Verkehrsübungsplatz Version I (GL4093) Fahrschulprofil Nr 02, ET 26.05. DU 19.05. 6Juni 2014 · Der Fahrschul-Profi www.volkswagen-fahrschule.de DeutschlaNDs beliebtester VerkehrsübuNGsplatz: VorNe liNks. Der Golf. Fahrschulfahrzeug Nr. 1. Mit dem Golf 1 können Ihren Schülern die Stunden nie lange genug dauern. Schließlich verbindet er sportliches Design und Fahrspaß mit jeder Menge optionaler Ausstattung, die nicht nur Anfängern hilft: z. B. Spurhalteassistent, SignAssist oder CityNotbremsfunktion. Und neben den Nerven Ihrer Schützlinge schont er auch noch Ihren Geldbeutel – denn der Golf wurde im Gewicht reduziert und verbraucht dadurch deutlich weniger. Mehr Informationen erhalten Sie bei Ihrem Volkswagen Partner. 1 Kraftstoffverbrauch des Golf in l/100 km: kombiniert 5,2 – 3,2, CO2-Emissionen in g/km: kombiniert 122 – 85. Abbildung zeigt Sonderausstattung gegen Mehrpreis. VW_GL_SF Fs_V_I 260x378_SSP f.indd 1 19.05.14 10:06 Juni 2014 · Der Fahrschul-Profi7 FAHRERINFORMATION ANZEIGE Theorie meets Praxis In der Not bremst das System von allein Ein Auto rollt langsam rückwärts zwischen zwei geparkten Lkw auf die Straße – die Sicht auf die Fahrbahn ist stark eingeschränkt, der Fahrer sieht den fließenden Verkehr erst im letzten Moment. Kraftfahrer haben oft nur Sekunden, um auf plötzlich auftauchende Hindernisse zu reagieren. Hier setzt die City-Notbrems funktion des VW Up! ein. Sie wird automatisch bei Geschwindigkeiten von 5 bis 30 km/h – also im Stadtverkehr – aktiviert. Ein Lasersensor, angebracht im oberen Bereich der Windschutzscheibe, scannt kontinuierlich einen Raum von 10 Metern vor dem Fahrzeug. Wird ein Objekt erfasst und eine mögliche Kollision errechnet, dann bereitet die City-Notbremsfunktion die Bremsanlage vor und aktiviert den Bremsassistenten. Danach leitet das Notbremssystem entweder selbstständig die Vollbremsung ein oder unterstützt den Fahrer mit der vollen Bremskraft, sofern dieser nicht stark genug bremst. Je nach Verkehrssituation und Geschwindigkeit könne die City-Notbremsfunktion die Schwere des Unfalls deutlich reduzieren oder den Zusammenprall sogar komplett verhindern, informiert die Volkswagen Die Virtuelle Magnettafel jetzt auch als App Mit dieser gemeinsam von Volkswagen und DEGENER entwickelten, innovativen Software erleben Ihre Fahrschüler die praktische Führerscheinausbildung in zeitgemäßer und modernster Form. Die App für den praktischen Unterricht. Jetzt kostenlos downloaden! Ein weiterer Baustein für den modernen Fahrschulunterricht. Kompakt & flexibel – die ganze Funktionalität der Magnettafel – für einen lebendigen, interaktiven Theorieunterricht. Intuitiv & schöpferisch – intuitive Bedienung und ohne lange Einarbeitung: Entwickeln Sie prüfungsrelevante oder ortstypische Verkehrssituationen – gemeinsam mit Ihren Schülern. Modern & multimedial – fügt sich ideal in die moderne Fahrschulausstattung ein! Der Bereich vor dem Pkw wird von einem Lasersensor überwacht. Erkennt das System ein Hindernis, bereitet es den Bremsvorgang vor und führt diesen not falls auch aus. Quelle: Volkswagen AG AG. Bei der City-Notbremsfunktion handelt es sich um ein Assistenzsystem. Es soll den Autofahrer unterstützen und nicht ersetzen. Dementspre- Fahrlehrer und Fahrschulbetreiber erhalten mit der Virtuellen Magnettafel von Volkswagen ein spannendes Intrument für den Theorie- und Praxisunterricht: Die App bietet dem User die Möglichkeit, unterschiedlichste Verkehrssituationen darzustellen und dabei auch ortstypische, prüfungsrelevante Verkehrsszenarien zu simulieren und zu trainieren. Durch den Einsatz auf dem mobilen Endgerät kann dies auch im Rahmen des Fahrunterrichts geschehen und diesen effektiv unterstützen. chend liegt die volle Verantwortung für das Geschehen auch weiterhin beim Fahrer – und nicht beim Computer.(KaD) Für iOS und Android verfügbar! Jetzt runterladen und loslegen! Garantiert kostenlos! Das VERKEHRSKOLLEG Fahrlehrerausbildung. Fahrlehrerfortbildung. Ihre Fahrlehrerausbildungsstätte in Leverkusen ® Termine für die Veranstaltung SMART Board : Fahrlehrerausbildung und mehr. Das Team des VERKEHRSKOLLEGs um Tatjana Contzen und Bastian Scheibelhut ist dauerhafter Ansprechpartner für Fahrlehrer und Fahrschulen. Wir bilden nicht nur Fahrlehrer aus, sondern wir schulen, trainieren, informieren und beraten in allen Fragen rund um die Fahrschule. Grundmodul: Aufbaumodul: 14.06.2014 und 18.10.2014 19.07.2014 und 15.11.2014 Termine für die AUSBILDUNG 2014 / 2015. Unser Ziel: Die grundlegende Modernisierung und Weiterentwicklung der Fahrlehreraus- und Fortbildung. ® Clever am SMART Board - Unterrichtsgestaltung 2.0 Erlernen Sie in zwei aufeinander aufbauenden Modulen den sicheren und empfängerorientierten ® Umgang mit dem SMART Board für die Unterrichtsgestaltung in der Fahrschule. Unsere Experten ® am SMART Board zeigen Ihnen Möglichkeiten und Wege auf, die Sie im direkten Anschluss bei der Vorbereitung von individuellen Unterrichtssequenzen in die Tat umsetzen können. ® Das Grundmodul besteht aus den Sequenzen: Einweisung in das SMART Board , Grundlagen der ® Hard- und Software, Inhalt und Funktionen von Unterrichtsgestaltungssoftware (SMART Notebook , ® Degener SCAN & TEACH , etc.) sowie beispielhafte Unterrichtsgestaltung und praktische Übungen. Fahrlehrerausbildung BE 01.09.14 – 30.01.15 02.03.15 – 31.07.15 Fahrlehrerausbildung A Fahrlehrerausbildung CE 18.08.14 – 12.09.14 15.09.14 – 07.11.14 02.03.15 – 27.03.15 02.02.15 – 27.03.15 Fahrlehrerausbildung DE Ausbildungsfahrlehrer 10.11.14 – 05.12.14 26. – 28.06.14 30.03.15 – 30.04.15 Fahrschulbetriebswirtschaft 16. – 27.06.14 Termine für die FORTBILDUNG 2014. Fortbildung für Seminarleiter ASF (muss bis zum 30.04.2015 absolviert sein!) 13.09.14 und 05.11.14 Im Aufbaumodul werden die Erfahrungen aus der praktischen Anwendung in Ihrer Fahrschule reflektiert. Eventuell aufgetretene Probleme werden analysiert und behoben. Weiterhin werden tiefergehende Funktionen von Hard- und Software beleuchtet und in die Unterrichtsgestaltung integriert. Sie erfahren, wie die Smartphones Ihrer Fahrschüler oder Ihr Tablet-PC mittels App oder QR-Code in die Unterrichtsgestaltung eingebunden werden können. Allgemeine Fahrlehrerfortbildung § 33a (1) FahrlG: 17. – 19.07.14; 14. – 16.08.14; 11. – 13.09.14; 16. – 18.10.14 ! Fortbildungen im August und Oktober mit Fahrsicherheitstraining ! Die einzelnen Module bestehen jeweils aus 8 Unterrichtsstunden (8:30 – 15:30 Uhr). Pro Modul sind 4 Praxisstunden vorgesehen. Die maximale Teilnehmerzahl je Modul beträgt 12 Teilnehmer, es stehen Ihnen drei vollausgestattete ® SMART Boards nebst Zubehör zur Verfügung. Weitere Termine und Informationen finden Sie unter www.verkehrskolleg.de © 2007 SMART Technologies ULC. Alle Rechte vorbehalten. SMART Board, SMART Notebook und SynchronEyes sind in den USA bzw. anderen Ländern Marken oder eingetragene Marken von SMART Technologies ULC. © 2014 Degener Verlag GmbH. Alle Rechte vorbehalten. SCAN & TEACH ist eine eingetragene Marke der Degener Verlag GmbH. Bürokräfteschulung 13.09.2014 Brückenstraße 16 • 51379 Leverkusen (Opladen) • Tel.: 02171 / 74 30 543 Fax: 02171 / 74 30 541 • [email protected] • www.verkehrskolleg.de 8Juni 2014 · Der Fahrschul-Profi FAHRSCHULPRAXIS – FES Das neue Fahreignungsbewertungssystem Autor: Jens Meier Nach einigem Hin und Her sind die politischen Weichen für ein neues Punktsystem und den damit ver bundenen Maßnahmen geschaffen worden. Seit dem 1. Mai diesen Jahres ist es nun soweit und die Regelungen kommen zur Anwendung. – Der Fahrlehrer ist hier in mehrfacher Hinsicht betroffen! Er muss seine Fahrschüler im Rahmen der Ausbildung aktuell über die neuen Regelungen informieren können. Auch für viele Kraftfahrer ist der Fahrlehrer in Sachen „Punkte in Flensburg“ oft der erste Ansprechpartner, von dem eine fachkundige Antwort erwartet wird. Die Kollegen, die in der Vergangen heit ASP-Seminarleiter waren und eventuell auch im neuen System „mitspielen“ wollen, sind natürlich unmittelbar betroffen. Viele Begrifflichkeiten ändern sich. Aus dem Verkehrszentralregister wird das Fahreignungsregister (FAER), das Punktsystem heißt Fahreignungsbewertungssystem (FEBS), die ASP-Seminare firmieren unter dem Begriff Fahreignungs seminar und der Fahrlehrer, der eine Teilmaßnahme dieser Kurse leitet, ist ein Seminarleiter Verkehrspädagogik. Ein Verkehrspsychologe ist in jedes Seminar ebenfalls eingebunden. Eine Trennung zwischen allgemeinen und besonderen Aufbau seminaren findet nicht mehr statt. Sicherlich ist es für den Berufsstand bedauerlich, dass keine Seminare mehr angeordnet werden. Auch die Tatsache, dass nur noch ein Punkt und dies auch nur bei einem Punktestand von max. 5 Punkten, „abgebaut“ werden kann, wird den Zulauf zu den Fahreignungssemi naren in Grenzen halten. Da stellt sich den Kollegen natürlich die Frage, ob es sich überhaupt lohnt als Seminarleiter im neuen System weiterzuarbeiten. Bis zum 1. Mai 2016 ist es für „Altmoderatoren“ ASP und auch ASF noch relativ einfach möglich, sich durch einen 3-tägigen Fortbildungslehrgang für die Arbeit als Seminarleiter Verkehrspädagogik zu qualifizieren. Dieses Recht nach Ablauf der Frist wieder neu zu erwerben ist dagegen sehr aufwendig. Die Wirksamkeit der Fahreignungs seminare wird von der BAST evaluiert, um dann politisch ent scheiden zu können, wie ab 2019 mit der Seminardurchführung weiter verfahren wird. Eines ist sicher, Maßnahmen zur Rehabilitation verkehrsauffälliger Kraftfahrer wird es auch in der Zukunft geben. Hier sollte der Berufsstand daher unbedingt weiter „Flagge zeigen“, um durch gute Seminararbeit zu beweisen, wie wertvoll und notwendig auch auf diesem Gebiet die Arbeit des Fahrlehrers ist. Das Medienpaket Fahreignungsseminare (FES) für die neue verkehrspädagogische Teilmaßnahme Mit der Aufnahme des Fahreignungsseminars in das DEGENER-Unterrichtssystem SCAN & TEACH® haben wir gleich eine ganze Reihe neuer Features für Sie vorbereitet: – Neue interaktive Folien erleichtern das kooperative Erarbeiten von Inhalten – E igens entwickelte Flashanimationen zu Tempo und Abstand sorgen für aktive Erkenntnis – I ndividuelle Auswahlmöglichkeiten der Texte erweitern die Arbeit mit den Folien Jens Meier ist Pädagoge, Fahrlehrer und langjähriger Dozent an der Ver kehrsfachschule Seela in Braun schweig. – L ebensnahe Bilder, Filme und Animationen verdeutlichen Fehl verhalten und Unfallfolgen –A ktueller Bußgeldkatalog, sortiert nach Delikten, hilft Regeln kennen und erkennen Nach dem Muster der Bundes vereinigung der Fahrlehrer verbände e. V. (BVF) Fahrschuloffice – Organisationsmittel Dies bietet sicherlich die beste Gewähr dafür, auch weiterhin auf diesem Feld tätig sein zu können. Diese Gesichtspunkte sollte jeder bedenken, der sich die Frage stellt, ob er trotz einer sicherlich zurück gehenden Anzahl von Lehrgangsteil nehmern seine Berechtigung diese Seminare leiten zu dürfen auf rechterhalten möchte oder nicht. Einen positiven Aspekt noch zum Schluss: Da keine Mindestteilneh merzahl in den Seminaren erfor derlich ist, (Verkehrspädagogische Teilmaßnahme 2 x 90 Minuten, Abstand zwischen den beiden Sit zungen mindestens 1 Woche, 1 - 6 Teilnehmer), kann heute viel kurz fristiger und flexibler geplant werden als in der Vergangenheit. VERTRAG über die vollständige Teilnahme an einer verkehrspädagogischen Teilmaßnahme im Rahmen des Fahreignungsseminars gemäß § 4a StVG Fahrschuloffice – Organisationsmittel TEILNAHMEBESCHEINIGUNG gem. § 44 FeV 12 Formularsätze Vertrag, Art.-Nr. 22422 DEGENER Verlag GmbH · Postfach 11 01 55 · 30099 Hannover · www.degener.de Block Teilnahmebescheinigung, Art.-Nr. 22423 DEGENER Verlag GmbH · Postfach 11 01 55 · 30099 Hannover · www.degener.de Ab sofort erhältlich: Vertrag Fahreignungsseminar (FES) Medienpaket SCAN & TEACH FES Art.Nr. 22422 Art.Nr. 66034 Teilnahmebescheinigung Fahreignungsseminar (FES) Seminarleiterhandbuch (FES) Art.Nr. 22423 Art.Nr. 22420 Begleitheft zur verkehrspäda gogischen Teilmaßnahme (FES) Art.Nr. 22421 Weitere Infos: www.degener.de AKTUELL „Regio Protect-21“ erfolgreich bewährt Autorin: Bianca Bredow Fahranfänger weisen unmittelbar zu Beginn des selbständigen Fahrens das höchste Unfallrisiko ihrer gesamten Fahrkarriere auf. Zu den Hauptunfallursachen zählen dabei vor allem Mängel in der Verkehrswahrnehmung und Gefahrenvermeidung. Um diese Mängel abzubauen, werden derzeit vielfältige Anstrengungen unternommen: So hat die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände (BVF) in Kooperation mit dem Institut für angewandte Familien-, Kindheits- und Jugendforschung an der Universität Potsdam (IFK) eine innovative Fahrschul-Ausbildungseinheit zum Thema „Verkehrswahrnehmung und Gefahrenvermeidung“ entwickelt. Im Prüfungswesen werden von der TÜV | DEKRA arge tp 21 und dem IFK gerade die Grundlagen für einen künftigen PC-gestützten Verkehrswahrnehmungstest geschaffen. Mit dem brandenburgischen Projekt „Regio-Protect 21“ rückt nun ein weiterer erfolgversprechender Ansatz für die Fahrschulausbildung und die Fahrerlaubnisprüfung in den Fokus der Verkehrssicherheitsarbeit. Dipl.-Psych. Bianca Bredow, Projekt koordinatorin am IFK, zuständig für den Bereich „Fahrschulausbildung und Fahreignungsseminar“ Das Projekt wurde von Jürgen Bönninger (ehemals TÜV | DEKRA arge tp 21) und Prof. Dr. Dietmar Sturzbecher (Universität Potsdam) initiiert und wird seit 2008 im Auftrag des brandenburgischen Verkehrsministeriums vom Institut für Prävention und Verkehrssicherheit (IPV) umgesetzt. An der Projektentwicklung wirkten unter anderem Experten der BVF, der TÜV | DEKRA arge tp 21, des DEKRA, des GDV sowie verschiedener Landesverbände der Fahrlehrerschaft mit. Das Ziel des Projekts besteht darin, die Fahrerlaubnisbewerber stärker für anfänger- und jugendtypische Fahrkompetenzdefizite zu sensibilisieren und ihre Fähigkeiten zur Verkehrswahrnehmung und Gefahrenvermeidung zu fördern. Dies geschieht vor allem am Beispiel regionaler Gefahrenstrecken, auf denen besonders viele junge Fahrer verunglückt sind. Diese Gefahrenstrecken werden zunächst im Theorieunterricht mit Hilfe von Videosequenzen „virtuell befahren“ und hinsichtlich der möglichen Unfallursachen beziehungsweise Verkehrs risiken diskutiert. Darauf aufbauend fahren die Fahrschüler dann im praktischen Unterricht die Gefahren strecken ab und werten die dabei gewonnenen Erfahrungen mit ihrem Fahrlehrer aus. Am Ende der Fahrausbildung werden die Gefahrenstrecken in der Prüfungsfahrt berücksichtigt, um die vermittelten Kenntnisse und Fähigkeiten zu testen und nachhaltig zu festigen. Besonders wichtig ist dabei, dass die Fahrschüler sowohl in der Ausbildung als auch in der Prüfung nicht nur für die lokalen Gefahren sensibilisiert werden. Stattdessen sollen sie ihr Wissen und Können verallgemeinern und übergreifende Kompetenzen zur Verkehrswahrnehmung und Gefahrenvermeidung erwerben. Mit einer Projektevaluation wurden im Jahr 2013 Rückmeldungen von Fahrlehrern und Fahrerlaubnisprüfern zur Praktikabilität des Projekts eingeholt sowie Informationen über seine Lern- und Sicherheitswirksamkeit gewonnen. Dazu wurden einerseits Fahrschulinhaber und Fahr erlaubnisprüfer aus Brandenburg zu ihren Erfahrungen mit dem Projekt befragt. Andererseits wurden experimentelle Studien mit Fahrschülern und Analysen von Unfalldaten durchgeführt. Es zeigte sich, dass die Projektteilnehmer sehr zufrieden mit den Projektmaterialien sind. Sie berichteten, dass die authentischen regionalisierten Materialien zu einer hohen Lernmotivation bei den Fahrschülern führen sowie ihre Fähigkeiten zur Verkehrswahrnehmung und Gefahrenvermeidung fördern würden. Dies bestätigen auch die experimentellen Untersuchungen: So wussten die mit „Regio-Protect 21“ ausgebildeten Fahrschüler am Ende ihrer Ausbildung deutlich mehr über Gefahren als traditionell ausgebildete Fahr- schüler. Sie konnten diese Gefahren zudem besser wahrnehmen und realistischer einschätzen. Schließlich deuten auch die Unfallanalysen darauf hin, dass die mit „Regio-Protect 21“ ausgebildeten Fahranfänger wahrscheinlich risikobewusster fahren als traditionell ausgebildete Fahranfänger. Zwar fallen die untersuchten Stichproben vorerst noch klein aus, trotzdem lässt sich bereits sagen, dass das Projekt „Regio-Protect 21“ auch über Brandenburg hinaus vielfältige Potenziale für eine Optimierung der Fahranfängervorbereitung bietet. Diese Potenziale sollten nicht ungenutzt bleiben – in diesem Zusammenhang ist es erfreulich, dass der DVR erwägt, „Regio-Protect 21“ in einem bundesweiten Modellprojekt für die Berufsunfallkassen aufzugreifen. Ein umfassender Bericht zum Projekt wird demnächst vom Degener Verlag publiziert. Er eröffnet Fahrlehrern die Chance, die vielversprechenden Erfahrungen aus Brandenburg in ihre eigene Ausbildungspraxis einzubinden. Schon jetzt zeichnet sich ab, dass „Regio-Protect 21“ künftig auch bundesweit ein großer Stellenwert zukommen wird – zum Wohle der Fahranfängersicherheit und der Verkehrssicherheit. Juni 2014 · Der Fahrschul-Profi9 FAHRSCHULUNTERNEHMER Individuelles Training für Berufskraftfahrer Ergebnisse werden von der Simutruck-Software ausgewertet und fließen in das für jeden Schüler individuell zusammengestellte Trainingsprogramm ein. Über die endgültige Auswahl der einzelnen Bausteine des Trainings entscheidet allerdings immer noch der Fahrlehrer. So können die Teilnehmer gezielt auf Situationen vorbereitet werden. Fragen wie: „Was passiert, wenn bergab ein Vorderreifen platzt?“ können praktisch erfahren und adäquate Gegenmaßnahmen erlernt werden. BZ Bildungszentrum setzt auf „Dynamisches CBT“ Tönisvorst. Der Teilnehmer sitzt beim Training in der Fahrerkabine – ganz wie in einem echten Lkw. Hochauflösende Monitore ersetzen die Scheiben und ermöglichen eine nahezu realistische Rundumsicht auf Straße und Umgebung. Die Illusion wird perfektioniert durch ein Bewegungssystem, das die Beschleunigung, das Bremsen, die Fliehkräfte und Unebenheiten möglichst realistisch wiedergibt: Fährt der Schüler über einen Bordstein, so simuliert das System die Erschütterung. „Computer-based Training“ (CBT, computergestütztes Lernen) hat sich in den vergangenen Jahren als effektives Mittel zum Lernen durchgesetzt. Die Vorteile der Methode sind offensichtlich: Die Schüler sind nahezu unabhängig von Ort und Zeit, Lerninhalte können relativ unkompliziert aktualisiert oder komplett ausgetauscht werden. Der Lernerfortschritt und -erfolg werden dokumentiert und können zu jeder Zeit angezeigt und ausgewertet werden. Größter Pluspunkt: Die Lerninhalte werden individuell auf die Schüler zugeschnitten. Auf zahlreichen Monitoren im Leitstand des Simutrucks beobachtet und steuert der Fahrlehrer das Computer-based Training (CBT). Auf den oberen Bildschir men wird die Fahrersicht wiedergegeben, auf den unteren Monitoren gibt es Zusatzinformationen und beispielsweise Bilder aus der Fahrerkabine. Die besonderen Chancen dieser Methode hat Andreas Böhm, geschäftsführender Gesellschafter des BZ Bildungszentrums, erkannt. „Dynamisches CBT“ lautet sein Stichwort. Dahinter verbirgt sich ein echter Hightech-Fahrsimulator in einer Symbiose mit interagierendem Learning Management System, das den Lerner betreut und bei Bedarf ergänzendes Wissen präsentiert Damit wird das dynamische CBT zu einer echten Ausbildungseinheit für das 21. Jahrhundert. Der rund 1,5 Millionen Euro teure Fahrsimulator namens „Simutruck“ wurde von Krauss- Maffei Wegmann gebaut und ist seit 2012 für das Bildungszentrum im Einsatz. Kraftfahrer, die sich fortbilden lassen, nehmen zunächst an einem Eingangstest teil. Dabei werden ihre Defizite und Schwächen ermittelt. Die Der Ausbilder hat die Möglichkeit, den Teilnehmer während der Simulation über Kameras zu beobachten. Auf Monitoren kann er zum Beispiel sehen, was in der Kabine los ist oder wohin der Fahrer in kniffligen Situationen blickt. Ein offensichtlicher Vorteil ist weiterhin die Flexibilität des Systems. Damit können die Eigenschaften beispielsweise von Sattelkraft- und Tankfahrzeugen, Lang-Lkw oder Gliederzügen simuliert werden. Außerdem ist es möglich, extreme Situationen zu üben, die so im Straßenverkehr nicht durchführbar wären. Damit ist das Angebot des BZ Bildungszentrums besonders interessant für Feuerwehren und Rettungskräfte. Außerdem gibt es weder Verschleiß an den Schulungsfahrzeugen noch die Gefahr eines Unfalls. Besonders vorteilhaft ist, dass die Fahrt vom System unvoreingenommen beurteilt wird. Verursacht der Teilnehmer einen Unfall, identifiziert die Software die Ursache und schlägt passende Lerninhalte vor. Außerdem kann mit dem „Dynamischen CBT“ geübt werden, wie durch vorausschauende Fahrweise der Energieverbrauch gesenkt werden kann. Mit den Daten aus Referenzfahrten wird den Schülern gezeigt, an welcher Stelle sie zum Beispiel Fehler gemacht oder eine besonders energiesparende Fahrweise gezeigt haben. Über Monitore können weitere Teilnehmer die Fahrt verfolgen und im Idealfall von den Fehlern anderer profitieren. (KaD) Das BZ Bildungszentrum ist ein Dienstleister im Berei� der gewerbli�-te�nis�en Aus- und Weiterbildung. Geboten werden Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen in Form von Maßnahmen oder Seminaren, die der berufli�en Qualifikation dienen oder den Teilnehmern neue Berufsfelder eröffnen. Besonders hervorzuheben ist unser Ges�äftsberei� BZ Fahrlehrerakademie – die größte und einzige am linken Niederrhein. Sie bietet Ihnen alle Maßnahmen für die Fahrlehreraus- und -weiterbildung. Darüber hinaus bietet das BZ Bildungszentrum auch Schulungen im eigenen mobilen Lkw-Fahrsimulator SIMUTRUCK für z.B. Gefahrgutfahrer und Fahrer mit Sonderrechten nach StVO (»Blaulichtverkehr«) an. Diesen können Sie auch für eigene Schulungen nutzen oder für Events anmieten! Ergreifen Sie diese Chancen! Das BZ Bildungszentrum ist zertifiziert na� DIN EN ISO 9000 und AZWV. Ausbildungslehrgänge Fahrlehrer/in Klasse BE, Klasse A, Klasse CE/DE Fahrlehrerfortbildungen gemäß § 33a Abs.1 und 2 FahrlG Fortbildung / Einweisung Seminarerlaubnis Seminar § 9b FahrlG Ausbildungsfahrlehrer/in Fahrschulbetriebswirtschaft (BWL) Weitere Auskünfte erteilt Ihnen Herr Bernd Rütten, 02151 70616-0 oder [email protected]. BZ Bildungszentrum GmbH | Tempelsweg 40 | 47918 Tönisvorst | Telefon 02151 7 06 16-0 | [email protected] | www.bz-bildungszentrum.de 10Juni 2014 · Der Fahrschul-Profi FahrlEhrErkurSE Fl BE Fl BE Fl a Fl a Fl CE Fl CE Fl DE ab 14.04.14 ab 29.09.14 ab 10.03.14 ab 01.09.14 ab 07.04.14 ab 27.10.14 ab 11.06.14 FOrTBilDungEn FlFB 33a (1) FlFB 33a (1) FlFB 33a (1) ab 05.05.14 ab 22.05.14 ab 27.11.14 ZuSaTZqualiFikaTiOn ausb.Fl ausb.Fl FS BWl FS BWl Seminarleiter ab 05.03.14 ab 01.12.14 ab 17.02.14 ab 13.10.14 auf anfrage Max-Eyth-Strasse 60 46149 Oberhausen Telefon 02 08 - 8 82 65 70 www.kruessmann.eu Juni 2014 · Der Fahrschul-Profi11 LESERBRIEF Dr. Harald Pohlmann äußert sich zum Interview mit Herrn Gerhard von Bressensdorf, Ausgabe Nr. 3, 19.8.2013, zum Thema: „Qualität und Preis in der Fahrschulausbildung müssen stimmen!“ Zwischenruf zur Zukunft der Fahrschullandschaft in Deutschland: Sind deutsche Fahrschulen den Anforderungen gewachsen? Herr v. Bressensdorf schreibt: „Freude mit Fahrschülern arbeiten zu können, stellt eine Grundvoraussetzung für die Berufsausübung dar.“ Wohl wahr – doch die Realität der Fahrschulausbildung und die Situation vieler Fahrschulen ist düster. Herr von Bressensdorf ist seit vielen Jahren als oberster Lobbyist angestellter und selbständiger Fahrlehrer unterwegs. Nun beklagt er den Preiskampf und seine negativen Folgen. Doch, so frage ich mich, wo sind – außer dem Appell an die Mitglieder – seine Lösungsansätze, wo die Problemanalysen? Die Situation unserer Branche ist im Deutschen Wirtschaftssystem einmalig. Dreizehntausend Fahrschulen stehen im Wettbewerb um sinkende Schülerzahlen. Mit Jahresumsätzen zwischen fünfzig und einhunderttausend Euro kämpfen sie mit dem Existenzminimum. Die Gehälter vieler angestellter Fahrlehrer liegen knapp über den Mindestlöhnen. Worin liegt die Ursache für die traurige Alleinstellung der Fahrschulbranche in Deutschland? Die Fahrlehrerverbände selbst haben dies so gewollt und durch ihre Lobbyarbeit beim Gesetzgeber durchgesetzt. Die Folge: die Qualität bleibt auf der Strecke. Die Unfallzahlen jugendlicher Fahranfänger sind erschreckend hoch. Wie sehen die Lösungen aus? Das Niveau der Ausbildung ist zu erhöhen: 1. Die Fahrlehrerausbildung muss besser werden. Zu leicht ist der Einstieg, zu dünn, zu wenig anspruchsvoll die pädagogische Ausbildung. 2. Die Qualifikation des verantwortlichen Fahrschulleiters ist zu erhöhen. Dieser muss u. a. auf Grundlage einer umfassenderen pädagogischen Ausbildung in der Lage sein, die Qualität der Ausbildung sicher zu stellen. Dazu muss er nicht Geschäftsführer sein und die kaufmännische Verantwortung tragen. Verantwortliche haben eine umfangreichere kaufmännische bzw. pädagogische Ausbildung mit abschließender Prüfung zu absolvieren. 3. Die C- und D-Fahrlehrer sind in Deutschland im Durchschnitt fast sechzig Jahre alt. Der Berufskraftfahrermangel wird zu einer drastischen Nachfrage nach Ausbildungsleistungen führen. Dies wird nicht zu leisten sein. Daher muss der Beruf attraktiver werden: durch bessere Bezahlung, in seiner öffentlichen Wertschätzung und durch eine Ausbildung, die der Verantwortung der Tätigkeit entspricht. Niemand hat eine Antwort auf diese Frage: „Warum finanziert der Steuerzahler das Studium zum Geigenspieler, Musik- oder Tanzlehrer? Lösung wäre eventuell das duale Ausbildungssystem oder ein verbindliches Ausbildungsumlagesystem wie im Altenpflegebereich. Letzteres hat den Vorteil, dass alle Betriebe an der Lohnsumme orientiert ihren Beitrag zur Ausbildung des Nachwuchses leisten müssen und zugleich die vorhandenen Fahrlehrerausbildungsstätten in diesem System weiterarbeiten könnten. 4. Die Beschränkung auf drei Filialen, wie zurzeit gesetzlich vorgeschrieben, ist zu streichen. Fahrschulkooperationen und die Vergabe von Teilen der Fahrschulleistung an eine/ mehrere andere Fahrschule/n sind zu ermöglichen. Denn es ist ein Glück: es gibt sie die engagierten einzeln kämpfenden Fahrschulunternehmer, doch Sie sind die Ausnahme und nicht die Zukunft. Verbindliche Qualitätsmanagementsysteme müssen zukünftig für Transparenz sorgen. Absurd ist auch: das gesetzlich eingeschränkt ist in welcher Rechtsform ich mein Gewerbe betreiben darf – wo gibt es das sonst noch? Was soll das? Größere Einheiten ermöglichen einen höheren Ausbildungsstand. Die Spezialisierung bringt mehr Professionalität. ANZEIGE Die neue Generation: SMART® Interactive LED-Display 70“ Brillanter HD-Kontrast fordert die volle Aufmerksamkeit und fördert die Bereitschaft zur Mitarbeit. Extrem robustes LED-Display hält doppelt so lange wie herkömmliche Displays. Reibungsarme Beschich tung, für Touch-Bedienung optimiert. Spiegelfreie 70“-Oberfläche für beste Sicht von jedem Sitzplatz. • Schlankes Design • Schattenfreie Oberfläche • Präzise Berührungssteuerung • Nie wieder Projektorlampen austauschen inkl. Wandhalterung Wir empfehlen zur Sicherheit eine Wandhalterung mit Stützfüßen Art.-Nr. 61744 Größe: 163,2 x 96,7 x 8,7 cm Gewicht: 77 kg Bildschirmdiagonale: 132 cm (70“) Bildseitenverhältnis: 16:9 Fragen Sie Ihren DEGENER FahrschulFachberater ANZEIGE NEU BEI DEGENER: Neufassung der Prüfungsrichtlinien Übersichtlich – Lesbar – nach dem amtlichen Muster! Die Neufassung der Richtlinie für die Prüfung der Bewerber, um eine Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen (Stichtag 1. Juni) wurde redaktionell überarbeitet und aktualisiert. Veränderte oder stark bearbeitete Passagen wurden rot markiert, außerdem finden Sie erläuternde Anmerkungen der Redaktion. Quintessenz: Das Fahrlehrergesetz gehört ins Museum – als Beispiel für das Ergebnis einer durchsetzungsstarken Lobbyarbeit zum Nachteil der Allgemeinheit, in diesem Fall der Fahrsicherheit in Deutschland. Verantwortlich für den Inhalt: Dr. Harald Pohlmann, Inhaber der Unternehmens gruppe Zöllner (100 Mitarbeiter in Fahr schulen NRW, Niedersachsen und Berlin). Fragen Sie Ihren DEGENER FahrschulFachberater Art.-Nr. 15033 Ihre TÜV-zertifizierte Fahrlehrerausbildungsstätte zwischen Köln und Bonn Aktuelle Termine: Seminarerlaubnis Grundeinweisung ASF: 4.6.-7.6.14 Seminarerlaubnis ASF: 25.6.-28.6.14 Fahrlehrerfortbildung §33 a(1): 5.6.-7.6.14 / 11.9.-13.9.14 BWL-Lehrgang: 18.8.-25.8.14 / 8.12.-15.12.14 Ausbildungsfahrlehrer: 4.9.-6.9.14 / 18.12.-20.12.14 FES (Anpassungslehrgang): 14.8.-16.8.14 Fahrlehreranwärter Klasse A: ab 22.9.14 Fahrlehreranwärter Klasse BE: ab 27.10.14 Neue Telefonnummer: 02208/ 9196260 53859 Niederkassel, Gierslinger Str. 5, www.vfr-gmbh.de NEWSLETTER Mehr Zulassungen bei den Elektroautos „Aller Voraussicht nach werden wir in diesem Jahr bei Elektroautos erstmals mehr als 10.000 Neuzulassungen in Deutschland haben“, sagte Matthias Wissmann, Präsident des Verbands der Automobilindustrie (VDA) in einem aktuellen Interview mit der Stuttgarter Zeitung. Im Jahr davor seien rund 6.000 Fahrzeuge verkauft worden. Trotz dieses positiven Trends forderte Wissmann von der Bundesregierung eine stärke Förderung der Elektromobilität. Eine Möglichkeit seien günstigere Abschreibungsbedingungen für Unternehmen, die Elektroautos für ihren Fuhrpark anschaffen wollen. Wissmann monierte, dass die Bundesregierung bei der Umsetzung von verkehrsrechtlichen Sonderregelungen – beispielsweise die Benutzung der Busspuren durch Elektroautos – hinterherhinke. Wenn der Staat schon kaum finanzielle Anreize für den Kauf von Elektroautos schaffe, solle er zumindest für verkehrsrechtliche Sonderregelungen sorgen, verdeutlichte Wissmann. (KaD) 12Juni 2014 · Der Fahrschul-Profi AKTUELL KURZMELDUNGEN NEUERSCHEINUNG FAHRSCHULPRAXIS VDO App TruckYa! Jährliche Unterweisungen für Ihre Fahrer – eine Pflicht für Revolutioniert die Parkplatzsuche jeden Unternehmer im Güterverkehr Autor: Steffen Altmann BKF-Bibliothek: Beschleunigte Grundqualifikation Güterkraftverkehr oder Personenverkehr als Sammelwerke Anzeige Die Qualifizierung der Berufskraftfahrer, Smartphone-App ermittelt freie Parkplätze und verbessert Qualität der Ruhezeiten. Nutzer ist Teil einer virtuellen Community und wichtigsten Bau stein von TruckYa! Software-Lösung ist Informationssystem und Treffpunkt für Fernfahrer. ob im Güterkraft- oder Personenverkehr, ist mit dem Abschluss der Ausbildung oder Umschulung zum Berufskraftfahrer noch nicht abgeschlossen. Qualifizierung und Weiterbildung sind in dieser Branche Einer für alle – alle für einen: Mit TruckYa! sind Lkw-Fahrer nie wieder allein unterwegs. Die neue App der Continental-Marke VDO macht das Smartphone zum starken Partner im Fernfahrer-Alltag und den Nutzer zum Teil einer virtuellen Community und damit auch zum wichtigsten Baustein von TruckYa!. Indem jeder Nutzer Parkplatzinformationen an die Community weitergibt, wird das System immer besser und immer zuverlässiger – und revolutioniert neben der Navigation, Kommunikation und Anzeige von Ruhezeiten auch die Suche nach freien LKW-Stellplätzen. Problempunkt Parkplatzmangel Schaffe ich es, innerhalb der gesetzlichen Vorgaben einen Parkplatz zu finden? Werde ich die Nacht wieder in einem unsicheren und unkomfortablen Gewerbegebiet verbringen müssen, um meine maximale Tageslenkzeit nicht zu überschreiten? Dank TruckYa! gehören Gedanken wie diese der Vergangenheit an. Als einer der weltweit führenden Automobilzulieferer hat Continental unter der Marke VDO eine optimale Antwort auf den Parkplatzmangel an europäischen Rastplätzen entwickelt. „Mehr Qualität bei Fahrt und Rast – das ist unser Ziel und mit TruckYa! ist der Weg zu diesem Ziel jetzt geebnet“, sagt Dr. Michael Ruf, Leiter der Business Unit Commercial Vehicles & Aftermarket bei Continental. Geringer Aufwand für maximalen Nutzen Die kostenlose Parkraum-App ist die „Eintrittskarte“ zur Community. Die App zeigt dem Nutzer in Echtzeit freie Parkmöglichkeiten in seiner Nähe an. Steht der Lkw sicher auf seinem Stellplatz, wird das vom System sofort registriert und der Fahrer nach der aktuellen Auslastung des Parkplatzes befragt. „Der Aufwand für den einzelnen Nutzer ist extrem gering, aber der Nutzen für die Community ist gewaltig. Kurz gesagt: In der Beantwortung dieser kurzen Frage liegt der Schlüssel zum Funktionieren des gesamten Systems“, erklärt Ruf. Jedes Mitglied leistet selbst einen wichtigen Beitrag zu seiner Aktualität. Pausen ohne Kompromisse Anstatt mit einem unguten Gefühl an die anstehenden Ruhezeiten zu denken, können sich Fernfahrer in Zukunft mit der VDO-App wieder auf ihren Feierabend freuen – und wählerisch sein. Es geht nicht länger nur um die Frage, ob man einen Parkplatz findet, sondern welcher Parkplatz den persönlichen Anforderungen optimal entspricht. Denn: Nutzer können im System die besuchten Parkplätze detailliert bewerten. Doppelt sinnvoll Je mehr Daten der Nutzer mit TruckYa! teilt, umso wertvoller wird die App – und das in zweifacher Hinsicht. Zum einen wird durch die regelmäßigen Aktivitäten die Aktualität der Informationen garantiert. Zum anderen kann der Nutzer mit jeder Meldung und jeder Bewertung virtuelle Punkte sammeln. Mit TruckYa! wird das Smartphone zum unentbehrlichen Helfer für den Fernfahrer-Alltag. Und die Entwicklung ist längst nicht beendet, sagt Michael Ruf: „Die Zukunft intelligenter Transportsysteme hat gerade erst begonnen.“ Quelle: VDO Pflicht! Die neuen Sammelwerke beinhalten alle gesetzlich vorgeschriebenen Kenntnisbereiche! Ideal für die Vorbereitung der IHK-Prüfung zur beschleunigten Grundqualifikation und als Nachschlagewerk für die Weiterbildung geeignet. © DEGENER Dass jeder Fuhrunternehmer seine Fahrer nach geltendem Recht mindestens einmal jährlich zu unterweisen hat, weiß eigentlich jeder. Nicht nur die BG-Richtlinien, sondern auch tangierendes Recht, wie zum Beispiel die GGVSEB (ADR), StVO, StVZO, Fahrpersonalverordnung und die FeV gehören in eine Unterweisung. Weiterhin müssen die Fahrer mehrmals im Jahr bei Erneuerung des Fuhrparks und bei Anschaffung von Maschinen in einer angeschlossenen Werkstatt unterwiesen werden. Die Frage stellt sich bei den Verantwortlichen und den Fahrern immer wieder, ob eine zeitliche Vorgabe der BG-Unterweisung vorgeschrieben ist oder nicht. Das ist mit einem klaren nein, zu beantworten. Je nach Aufgabengebiet des Fahrers und seiner vorgesetzten Verantwortlichen ist die Unterweisung, unabhängig der Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz durchzuführen. Das heißt, je mehr die Tätigkeitsabläufe und das dazugehörige Gefahrenpotential steigen, ist auch eine längere Unterweisung zeitlich anzusetzen. Man geht bei der Berufsgenossenschaft allerdings von ca. 1-2 Stunden aus. Geschichten zu Folge werden auch heute noch in einigen Unternehmen einfach Blanko-Listen für die Fahrerschaft herumgereicht, mit der „Bitte“, einfach mal so zwischen Tür und Angel zu unterschreiben. Nachträglich wird dann die Kopfzeile, - „Themen, Datum, Uhrzeit und Unterweiser, inklusive seiner Unterschrift“ ergänzt. Das dies bei Zwischenfällen mit Sach- bzw. Personenschäden zu Problemen führen kann, liegt auf der Hand. © VDO www.dtco.de Die Fuhrunternehmer, die einen Sach- oder Personenschaden in ihrem Betrieb zu beklagen hatten, können ein Lied davon singen, dass Besuche von der Berufsgenossenschaft, der Polizei und dem Gewerbeauf- sichtsamt nicht gerade angenehme Konsultationen sind. Bei akribischen Nachforschungen der Beamten müssen Unternehmer nebst ihrer Verantwortlichen z. B. Disponenten, Verkehrsleiter und Kraftverkehrsmeister, lückenlose Nachweise der erfolgten BG-Unterweisungen vorlegen können. Bei Ungereimtheiten werden Fahrer gern auch einmal interviewt, wann und zu welchem Zeitpunkt, wie lange und durch welche Person die letzten Unterweisungen stattgefunden haben. Da stehen natürlich die oben genannten Fuhrunternehmer ganz schön in der Bredouille, da sie erstens Falschangaben getätigt und zweitens die Unterweisungen niemals so wie auf dem Papier steht, stattgefunden haben. Dass das Gewerbeaufsichtsamt bei diesem Unternehmer zukünftig etwas genauer hinschaut und eventuell unangekündigte Kontrollen durchführen wird, ist eigentlich ein logischer Schluss. Dass der Unternehmer bzw. sein Verkehrsleiter seine Lizenz dabei aufs Spiel setzt, ist ebenfalls allen Beteiligten klar. Die Unterweisung soll eines bezwecken: das entstehende und veränderte Gefahrenpotential im Betrieb, soll minimiert, möglichst ausgeschlossen und der Fahrer dafür sensibilisiert werden. Dafür sind wiederkehrende und eindringliche Unterweisungen sehr wichtig und im Verhältnis zu Schäden jeglicher Art, die im Unternehmen passieren können, nicht sehr zeitaufwändig. Beschleunigte Grundqualifikation Güterkraftverkehr oder Personenverkehr jetzt im handlichen Format (17 x 24cm)! Allgemeiner Teil: Gesundheit und Fitness | Kinematische Kette | Energie und Umwelt | Bremsanlagen | Sozialvorschriften | Pannen, Unfälle u. Notfälle | Pflege und Wartung | Prüfungsfragen Speziell für Güterkraftverkehr: Ladungssicherung | Vorschriften für den Güterkraftverkehr | Unternehmensbild Güterkraftverkehr Speziell für Personenverkehr: Sicherheit der Fahrgäste | Vorschriften für den Personenverkehr | Unternehmensbild Personenverkehr SOFORT LIEFERBAR! DEGENER BKF-Bibliothek Beschleunigte Grundqualifikation Güterkraftverkehr Personenverkehr Art.-Nr. 41152 Art.-Nr. 41151 IMPRESSUM Der Fahrschul-Profi Kostenloses Informationsfachblatt DEGENER Verlag GmbH Ikarusallee 34, 30179 Hannover Tel. +49 (0)511 963 60-0 Fax +49 (0)511 63 51 22 [email protected] www.degener.de Der Fahrschul-Profi und alle darin enthaltenen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung ohne Zustimmung des Verlages verstößt gegen das Urheberrecht und ist strafbar. 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