Zum Stand der Reform des Fahrlehrergesetzes

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Zum Stand der Reform des Fahrlehrergesetzes
Der Fahrschul-Profi
Ausgabe Nr. 1/2016 • DEGENER Verlag GmbH • Hannover
FACHINFORMATION FÜR DEN ERFOLGREICHEN FAHRLEHRER
www.degener.de
JANUAR 2016
INHALT
EXKLUSIV IM INTERVIEW
Gerhard von Bressensdorf:
Zum Stand der Reform des
Fahrlehrergesetzes.................................. 1
Dieter Quentin:
„Qualität in der Aus- und Weiterbildung gegen den Fahrermangel“...........9
IAA 2015:
„Die Automatisierung des
Fahrens kommt schrittweise“...................2
Dipl.-Ing. Günter Heitmann:
Menschliches Versagen ist die
Hauptursache für lof-Unfälle....................9
Martin Steinmann:
Prüfungs-Filmspots als Lehrfilme
zur Gefahrenerkennung ..........................3
Gerd Bretschneider:
Ausweitung der Mautpflicht
auf Lkw ab 7,5 Tonnen z.G...................... 10
EDITORIAL
Komponenten werden zusammengefügt!
Im Bundesministerium für Verkehr
und digitale Infrastruktur (BMVI) entsteht zurzeit eine komplexe Änderung des Fahrlehrergesetzes. Der Gesetzgeber arbeitet mit großer Umsicht
an dem sensiblen Thema. Noch nie
gab es im Vorfeld einer Gesetzesänderung in diesem Bereich so umfangreiche wissenschaftliche Gutachten.
Bestimmt für die Fahrlehrerschaft,
der Berufsgruppe, die den jungen
Menschen den Umgang mit modernen Kraftfahrzeugen und den dazugehörigen gesetzlichen Regeln vermittelt. Eine besondere Priorität wird
deshalb auf die Anteile der zu vermittelnden Inhalte innerhalb der Ausbildung zur Fahrlehrerin, zum Fahrlehrer gelegt. Der pädagogische und
psychologische Ausbildungsanteil
wird erheblich steigen, dafür wird der
bisherige Anteil an technisch notwendigem Fachwissen reduziert. –
Die Vermittlung der so genannten
Mobilitätskompetenz steht zukünftig
im Mittelpunkt der Fahrschulunterrichte. Die Persönlichkeitsentwicklung der Fahrlehreranwärterinnen
und Fahrlehreranwärter, der spätere
Umgang mit den Fahranfängern,
steht damit im Fokus und wird dadurch ebenfalls gefördert.
Der Bund, die Länder und die Berufsverbände der Fahrlehrerschaft haben
die Notwendigkeit des Handelns aufgrund der demografischen Entwicklung innerhalb des Berufsstandes
längst erkannt. Parallel macht man
sich in allen beteiligen Gremien Gedanken über die Möglichkeiten, dieser Entwicklung entgegenzuwirken
und z. B. auch den Anteil an Fahrlehrerinnen deutlich zu erhöhen. Das
sollte gelingen!
Viel Spaß beim Lesen dieser ersten
Ausgabe für 2016! Wir wünschen Ihnen dazu die notwendige Zeit und
Ruhe zum Studium. Gleichzeitig bedanken wir uns für das große Interesse an den Beiträgen und den Zuspruch, den wir in diesem Jahr für die
Zeitung bekommen haben.
Ihre DEGENER-Redaktion.
AKTUELL
VGT: Experten diskutieren
Reform des Fahrlehrerrechts
Zum 54. Male organisiert der Verein
„Deutscher Verkehrsgerichtstag –
Deutsche Akademie für Verkehrswissenschaft“ den Deutschen Verkehrsgerichtstag (VGT). Er findet vom 27.
bis 29. Januar 2016 in der Goslarer
Kaiserpfalz statt.
Anmeldungen sind möglich. Wer den
VGT 2016 besuchen möchte, sollte
sich schleunigst um eine Unterkunft
bemühen – erfahrungsgemäß stellen
die rund 2.000 Teilnehmer des VGT
die gastgebende Stadt Goslar vor große Herausforderungen.
In acht Arbeitskreisen wollen sich die
Experten aus Justiz-, Innen- und Verkehrsverwaltungen des Bundes, der
Länder und anderer mit dem Verkehrswesen befassten Behörden mit
neuen Erkenntnissen und Entwicklungen beschäftigen. So diskutiert
der Arbeitskreis (AK) I unter der Überschrift „Moderne Messmethoden und
Blutentnahme im Verkehrsstrafrecht“ über die Möglichkeit, in Zukunft auf eine Blutentnahme bei
mutmaßlichen Alkoholdelikten verzichten zu können. Der AK I wird von
Jürgen Cierniak, Richter am Bundesgerichtshof, geleitet. Arbeitskreis IV
befasst sich unter dem Vorsitz von Dr.
Hans-Joachim Heßler mit der „Beschleunigung des Verkehrszivilprozesses“ – ein Thema, das seit 1976
bereits sieben Verkehrsgerichtstage
beschäftigt hat. Von großem Interesse für Fahrlehrer ist der Arbeitskreis
VII. Dort beschäftigen sich die Teilnehmer unter dem Vorsitz von Dr. jur.
Peter Dauer LL.M. mit der Reform des
Fahrlehrerrechts. Die Schlagworte
lauten: Modernisierung, Entbürokratisierung, Deregulierung. Zusätzliche
Infos im Internet: www.deutscherverkehrsgerichtstag.de.
Quelle: Verkehrsgerichtstag
Gerhard von Bressensdorf, Vorsitzender der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e. V.
Zum Stand der Reform
des Fahrlehrergesetzes
Frage: Der demografische Wandel
innerhalb der Fahrlehrerschaft ist
stets ein aktuelles Thema. Welche
entscheidenden Fakten müssen geschaffen werden, um die Ausbildung zum Fahrlehrer, zur Fahrlehrerin noch attraktiver zu gestalten?
Antwort: Uns stehen leider keine aktuellen Daten zur Situation der Fahrlehrer in Deutschland zur Verfügung.
Wir wissen nicht, wie viele Fahrlehrer
tatsächlich noch aktiv tätig sind, wie
alt sie sind und welche Fahrlehrerlaubnisklassen sie besitzen. Deshalb
fordern wir dringend, wenn schon Daten erfasst werden, hier aussagekräftige Daten zu gewinnen, mit denen
berufsständisch und politisch richtige und notwendige Entscheidungen
getroffen werden können. Es ist davon auszugehen, dass der Altersdurchschnitt bei aktiven Fahrlehrern
jedoch hoch ist und dass wir in den
kommenden Jahren mit einer Vielzahl
von aus dem Berufsleben ausscheidenden Fahrlehrern rechnen müssen. Deshalb muss der Beruf für Interessierte attraktiver werden. Zum
anderen müssen die wirtschaftlichen
Verhältnisse der Fahrlehrer abgesichert werden, dass es sich lohnt, in
diesen Beruf einzutreten, um auch im
Angestelltenverhältnis eine Familie
sicher ernähren zu können.
Frage: Was kann der Gesetzgeber im
Rahmen der Fahrlehrer-Rechtsreform dazu beitragen, den Beruf
attraktiver zu gestalten? Wird der
demografische Wandel hinreichend
berücksichtigt?
Antwort: Was der Gesetzgeber beabsichtigt, kann ich noch nicht sicher
beantworten, denn es liegen noch
keine endgültigen Gesetzesentwürfe
vor. Insgesamt aber muss auf alle Fälle sichergestellt werden, dass die
Ausbildungszeit vor der Fachkundeprüfung deutlich erhöht wird und mit
den modernen Herausforderungen
die Ausbildung um die Inhalte des
auf uns zukommenden teilautomatisierten Fahrens angereichert werden.
Die Einsatzmöglichkeit für Fahrlehrer
kann dann auch erweitert und attraktiver werden.
Frage: Welche Schwerpunkte sehen
Sie im Rahmen Ihrer langjährigen,
berufsständischen Arbeit, im Zusammenhang mit der Neugestaltung des Fahrlehrergesetzes?
Gerhard von Bressensdorf ist seit 1994 Vorsitzender der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände, Fahrlehrer aus Leidenschaft,
liebt seinen Beruf und die berufsständische
Arbeit. Er sucht den Dialog und gibt sein
Fachwissen gern weiter! Erfahren in Fachausschüssen und Arbeitskreisen, unterwegs in
Europa im Rahmen der Arbeit für die Europäische Fahrlehrer-Assoziation, deren Vorsitzender er von 2003 bis 2013 war. Gerhard von
Bressensdorf ist auch diesmal unermüdlich
dabei, die Reformen für die Fahrlehrerschaft
mit zu gestalten.
Antwort: Ich gehe davon aus, dass
wir mehrere Schwerpunkte haben.
Erster Schwerpunkt: Neugestaltung
der Fahrlehrerausbildung. Zweiter
Schwerpunkt: Neugestaltung der Anforderungen an Ausbildungsfahrlehrer. Dritter Schwerpunkt: Qualitäts­
sicherung der Fahrausbildung durch
eine weitgehend bundeseinheitliche Fahrschulüberwachung. Vierter
Schwerpunkt: Sinnvolle Kooperationsmöglichkeiten schaffen. Fünfter
Schwerpunkt: Nicht nur redaktionelle, sondern auch inhaltliche Nachjustierung des Fahrlehrerrechts, das im
Laufe der Jahre an einigen Stellen
nicht mehr stimmig ist. Für mich ganz
entscheidend ist unsere Forderung,
ein verbindliches Curriculum in Theorie und Praxis, sowohl für die Fahrlehrerausbildung, als auch für die
Fahrschülerausbildung, kurzfristig in
Angriff zu nehmen. Eine Kommission
muss die ständige Aktualisierung der
Curricula sicherstellen.
Frage: Sie bzw. die BVF nimmt regelmäßig an Arbeitssitzungen oder
„Round-Table-Gesprächen“
des
BMVI teil. Welchen Stand hat die Reform des Fahrlehrerrechts Ihrem
Kenntnisstand nach erreicht?
Antwort: Dies waren jeweils Anhörungen zum Sachstand, jedoch keine
Stellungnahmen zu Referentenent-
würfen. Eine sichere Tendenz lässt
sich noch nicht ableiten, weil es zunächst noch viele Abstimmungsgespräche auf Bund-Länder-Ebene geben wird. Deshalb bitte ich von
„Kaffeesatzlesereien“ Abstand nehmen zu dürfen.
Frage: Auf dem Verkehrsgerichtstag
2016 ist das Thema ja „gesetzt“! Bei
welchen Themen gibt es denn noch
erhöhten Klärungsbedarf?
Antwort: Aufgrund der ReferentenAuswahl sehe ich das Thema Fahrlehrer als freier Mitarbeiter in den Fahrschulen als einen Themenschwerpunkt. Natürlich werden die vorgenannten fünf Schwerpunkte, sofern
sie nicht schon weitgehend ausdiskutiert sind, zum Zündstoff des Verkehrsgerichtstages zählen.
Frage: Was erwartet die zukünftigen
Jahrgänge der Fahrlehreranwärterinnen und Fahrlehreranwärter in
einem überarbeiteten Ausbildungsrahmenplan, können Sie bereits
eine kleine Aussicht auf neue Themen geben?
Antwort: Ich denke, dass die Fahrlehrerausbildung in Kompetenzbereiche
eingeteilt werden wird, wie auch dem
von der BASt in Auftrag gegebenen
Gutachten zu entnehmen ist und
dass es zu einer Entflechtung nicht
mehr zeitgemäßer Inhalte kommt
und andererseits neue und moderne
Themen im Lehr-Lern-Prozess eingebunden werden müssen, unter Berücksichtigung moderner und neuer
Technologien. Mobilität und Kommunikation sind die wichtigen Bereiche
in der Gesellschaft, auf die sich der
Berufsstand einstellen muss, das
wird sich ebenfalls in der Fahrlehrerausbildung widerspiegeln.
Natürlich kann man in der Ausbildung nicht alles berücksichtigen, was
die spätere Berufspraxis ausmacht,
nehmen Sie allein die betriebswirtschaftliche Komponente mit ihren vielen Facetten, hier alles während der
Erstausbildung zu erfassen, ist einfach nicht möglich! Der Fahrlehrerberuf wird ein Fortbildungsberuf bleiben. – Ich stelle immer wieder fest,
dass die Fahrlehrerschaft eine sehr
hohe
Weiterbildungsbereitschaft
zeigt, und das ist auch gut so! Dies
gilt ganz besonders für Aufstiegsweiter auf SEITE 2
2Januar 2016 · Der Fahrschul-Profi
EXKLUSIV IM INTERVIEW
Gerhard von Bressensdorf
Fortsetzung von SEITE 1
qualifikationen zum Ausbildungsfahrlehrer, Seminarleiter oder für die
Erlangung der Fahrschul­
erlaubnis.
Gerade diese betriebswirtschaftliche
Ausbildung muss deutlich erweitert
und mit einer Prüfung abgeschlossen
werden.
Frage: Sie haben kürzlich in einem
anderen Interview gute Gründe genannt, den Fahrlehrerberuf zu ergreifen! Unter anderem die Freude
am Fahren! Warum braucht die Gesellschaft auch zukünftig engagierte Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer?
Antwort: Ich bin um die zukünftigen
Aufgaben der Fahrlehrer nicht „bange“! Ist es doch wichtig, die Schnittstelle Mensch-Maschine im Fahrschulunterricht zukünftig stärker zu
berücksichtigen, das heißt ein Fahrer
muss in der Lage sein, aus einem
Dämmerzustand heraus, in den Bereitschaftszustand zu wechseln, dafür braucht es eine gute Ausbildung
und viel Training. Der Fahrlehrer
muss die notwendigen Kenntnisse
der modernen Technik dem Fahrer
viel stärker vermitteln, als das bisher
vielleicht der Fall ist.
Um die Verkehrssicherheit zu erhöhen, brauchen wir dringend junge
Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer, die
einerseits Freude am Umgang mit moderner Technik haben und andererseits einen ganz besonderen Schwerpunkt in der persönlichen Neigung,
überwiegend jungen Menschen die
Mobilität nahe zu bringen und damit
die Verkehrssicherheit als das herausragende Ziel anzusehen. Die Begeisterung, Menschen für eine neue
Herausforderung vorzubereiten, erfordert Schwung, hohes Engagement,
Freude am Beruf und Ideenreichtum,
dies ist auch für die nachwachsende
Fahrlehrergeneration von ausschlaggebender Bedeutung.
Frage: Welche Aufgaben kommen im
Hinblick auf die anhaltende Flüchtlingswelle gegebenenfalls auf die
Fahrschulen zu?
Antwort: Wir können noch nicht absehen, was zukünftig durch die anhaltende Flüchtlingswelle auf die
Fahrschulen zukommt! Die Fahrlehrerschaft hat auf jeden Fall durch ihre
pädagogische Kompetenz die Möglichkeit, fremden Menschen zu helfen, ihnen die Verkehrssystematik
näher zu bringen und das auch an die
Vorbereitung der Erteilung einer Fahrerlaubnis zu koppeln. Sie kann ihren
Teil dazu beizutragen, Neuankömmlinge vor einem „Kulturschock“ im
Verkehrsbereich zu bewahren. Da unter den Ankommenden viele junge
Menschen sind, wird sich dies auch
sicher auf eine verstärkte Nachfrage
in den Fahrschulen auswirken. Die
Möglichkeit, in Kürze die Prüfung
auch in Arabisch ablegen zu können,
wird der Führerscheinausbildung
einen zusätzlichen Schwung ver­
leihen.
Das Interview führte Hans-Joachim Reimann,
Chefredaktion Degener Verlag GmbH
AKTUELL
„Die Automatisierung des
Fahrens kommt schrittweise“
Mobilität verbindet – so lautete das
Motto der Internationalen Automobil
Ausstellung (IAA) in Frankfurt. Vom 17.
bis 27. September 2015 präsentierten
Automobilhersteller, Zulieferer und
weitere Unternehmen der Automobilbranche ihre neuesten Modelle
und Zukunftsvisionen. Insgesamt besuchten laut Verband der Automobilindustrie (VDA) 931.700 Menschen
die IAA. Zwar fallen die Schlagworte
Effizienz, Elektromobilität und Vernetzung an jeder Ecke – die Hersteller
setzen jedoch auf Bewährtes: Größer,
Schneller, Breiter und vor allem Verbrenner!
Spurhalte- oder Notbremsassistenten, Park-Automaten und Abstandswarner – Fahrassistenzsysteme finden sich inzwischen in nahezu jedem
Neuwagen. Mit heutiger Technik ist
ein autonom fahrendes Auto zumindest auf Autobahnen und Schnellstraßen keine Zukunftsmusik mehr –
vor allem rechtliche und versicherungstechnische Fragen stehen der
flächendeckenden Einführung dieser
Technik noch im Weg. Größter Hemmschuh: Das Wiener Übereinkommen
über den Straßenverkehr. In Artikel 8,
Abs. 5 ist nachzulesen: „Jeder Führer
muss dauernd sein Fahrzeug beherrschen oder seine Tiere führen können.“ Eine Vorschrift, die in dieser
Form unmöglich mit autonomen Fahren in Einklang zu bringen ist. Absatz
6 desselben Artikels wird noch deutlicher: „Der Führer eines Fahrzeugs
muss alle anderen Tätigkeiten als das
Führen seines Fahrzeugs vermeiden.“ Um die technischen Möglichkeiten mit den rechtlichen Anforderungen zu harmonisieren, müssen
die Politiker also noch einiges an Arbeit investieren.
Die Autoindustrie drängt und steht
bereits in den Startlöchern. „Die Automatisierung des Fahrens kommt
schrittweise über die Weiter- und
Neuentwicklung von Fahrerassistenzsystemen“, sagte Dr. Volkmar Denner, Vorsitzender der Geschäftsführung der Robert Bosch AG zur IAA.
Richtig kompliziert wird das automatisierte Fahren erst dort, wo viele unterschiedliche Verkehrsteilnehmer
aufeinander treffen. Was auf einer
Autobahn noch relativ einfach zu programmieren ist, wird in der Stadt
richtig kompliziert. Denn dort müssen automatisierte Fahrzeuge nicht
nur auf andere Autos, Lkw und Motorräder achten, es gilt, große und kleine Fußgänger sowie Radfahrer in die
Rechnung mit einzubeziehen. Auf
diesem Feld liegt vor den SoftwareIngenieuren von Bosch, ZF und Continental und anderen Herstellern noch
ein Haufen Arbeit.
Auf der IAA präsentierte VW den Tiguan GTE: Der sogenannte Plug-In-Hybrid-SUV gibt einen Ausblick darauf, wie es im kommenden Jahr mit dem
Tiguan weitergehen könnte. Dieses Fahrzeug wurde zu Demonstrationszwecken aufgeschnitten. Foto: DEGENER
Das Zauberwort der IAA lautet wie in
den vergangenen Jahren Sport Utility
Vehicle (SUV) – inzwischen hat nahezu jeder Hersteller ein SUV im Angebot. Offenbar sind die kantigen Geländelimousinen der Inbegriff der
urbanen Mobilität – zumindest erfreuen sich Kompakt-SUV weiterhin
größter Beliebtheit bei den Kunden
weltweit. So stellte VW mit großem
Tamtam den neuen Tiguan vor: Sechs
Zentimeter länger und drei Zentimeter breiter als sein Vorgänger. Auch
der Radstand hat sich erhöht (um
acht Zentimeter) – dadurch erhalten
die Passagiere im Font eine größere
Beinfreiheit. Jaguar stellte die Kraft
seines neuen SUV F-Pace mit dem
werbewirksamen Durchfahren eines
Loopings am Vorabend der Messe unter Beweis. BMW stellte den X1 vor
und Mercedes präsentierte den neuen GLC – alles große, klobige Fahrzeuge, mit einem relativ hohen Kraftstoffverbrauch.
Apropos Kraftstoff – die große Masse
der Autohersteller setzt weiterhin auf
Verbrenner. Die gezeigten Elektrofahrzeuge sind bis auf einige Ausnahmen alles Studien. Tesla zeigt konkurrenzfähige
und
fahrbereite
Elektromobilität – sofern man sich
den Spaß denn leisten kann (Modell
S ab rund 80.000 Euro). Die anderen
Hersteller beschränken sich auf Ankündigungen: Audi beispielsweise
plant einen Elektro-SUV, der, was die
Größe anbetrifft, zwischen dem Q5
und dem Q7 angesiedelt sein könnte.
Da ist die Konkurrenz aus USA bereits
weiter: Tesla will sein elektrisches
SUV namens Modell X noch in diesem
Jahr ausliefern. Hemmschuh für den
Absatz von Elektrofahrzeugen sind
weiterhin Reichweite und Kapazität
der Batterien sowie Ladedauer und
Ladeinfrastruktur. Da hat die Robert
Bosch GmbH jüngst einen großen
Schritt in Richtung bezahlbare Elektromobilität gemacht. Durch die Entwicklung sogenannter Festkörperzellen konnten die Ingenieure deutlich
leistungsstärkere Batterien vorstellen. „Durch die Festkörper-Technologie kann Bosch die Anode aus reinem
Lithium fertigen, was die Speicherfähigkeit deutlich erhöht. Die neuen
Zellen kommen zudem ohne Flüssigelektrolyt aus und sind somit nicht
brennbar“, informierte das Unternehmen. Die neue Technologie habe
ein Viertel des Volumens und die
Hälfte des Gewichts, sagte Dr. Volkmar Denner.
Besonders beliebt waren Testfahrten
mit rund 60 Pedelecs, E-Bikes, E-Rollern und ähnlichen Gefährten. Im Vorfeld hatten sich bereits 9.000 Interessierte für Testfahrten mit diesen
elektrisch betriebenen Zweirädern
beworben. Insgesamt wurden auf der
IAA über 22.000 Probefahrten durchgeführt. „Das elektrisch betriebene
Zweirad ergänzt offenbar das Automobil“, sagte VDA-Präsident Wissmann.
Um dem Motto „Mobilität verbindet“
gerecht zu werden, haben die Messeverantwortlichen in Halle 3.1 die
„New Mobility World“ ausgerufen.
Über 180 Aussteller präsentierten
dort – teils auf Gemeinschaftsständen – ihre Ideen und Visionen von
Mobilität in den kommenden Jahren.
Die fünf in Messehalle 3.1 gezeigten
Themenfelder waren mit „Connected
Car“, „Automated Driving“, „E-Mobility“, „Urban Mobility“ und „Mobility
Services“ überschrieben. So zeigten
beispielsweise Blabla Car, Car2Go
und Drivy, wie sie sich Car-Sharing
bzw. die Vermittlung von Mitfahrgelegenheiten in Zukunft vorstellen. Zulieferer Hella stellte seine neuesten
Entwicklungen auf dem Gebiet des
vernetzten Fahrens vor. So haben die
Ingenieure des Unternehmens einen
Sensor entwickelt, der bei einer Beschädigung der Fahrzeugaußenhaut
die Schadensintensität, den Zeitpunkt sowie den Schadensort erkennt und diese Daten per Smartphone oder Funkschlüssel an den
Fahrzeugbesitzer meldet. Der traditionsreiche Autohersteller Opel hat
eine App entwickelt, die es dem Fahrer ermöglicht, per Smartphone die
Betriebsdaten des Autos abzurufen,
den Wagen zu orten sowie ihn zu entoder verriegeln. Zumindest an den
Pressetagen hielt sich das Interesse
der (Fach-)Besucher an dieser Halle
jedoch in engen Grenzen. Das wird
sich in den kommenden Jahren ändern, denn inzwischen verfügt fast
jedes Neufahrzeug über eine Schnittstelle zum Smartphone – die Verschmelzung von mobiler Kommunikation mit dem Inbegriff der
Mobilität, dem Auto, ist in vollem
Gange.
Erfreulicher Trend: das Durchschnittsalter der Besucher ist im Vergleich zu
2013 um drei Jahre auf 34 Jahre gesunken. Das widerlege die Behauptung, „dass junge Leute weniger Interesse am Auto hätten“, so Wissmann.
„Das Gegenteil ist der Fall: Diese IAA
ist eine ,Abstimmung mit den Füßen‘
für das Auto.“ Etwa 18 Prozent der
IAA-Besucher reisten aus dem Ausland an. Das Gros der Gäste stammte
aus Europa (71 Prozent), circa 7 Prozent waren aus Nordamerika, aus
Asien kamen 13 Prozent. (KaD)
Januar 2016 · Der Fahrschul-Profi3
FAHRSCHULPRAXIS
Martin Steinmann
Mit speziell aufeinander abgestimmten Unterrichtsmaterialien verstärkt
der DEGENER Verlag diesen Effekt
noch. Lehren und Lernen mit System
– seit über 80 Jahren ist das der
Grundsatz, nach dem DEGENER Produkte entwickelt und hergestellt werden. Im Verbund sind „360° – Die
Lernsoftware“, „360° – Das Buch Pkw
Fahren“ sowie „SCAN & TEACH®“ ein
unschlagbares Team für Fahrausbildung und Prüfungsvorbereitung. Damit sich die Schüler sofort zurechtfinden, sind sowohl die Software als
auch die Lehrbücher nach dem gleichen Prinzip aufgebaut. Das erlaubt
die sinnvolle Verknüpfung der unterschiedlichen Medien – für den Fahrschüler bedeutet das eine enorme
Verbesserung des Lerneffekts: Buch
und Software bauen aufeinander auf.
Für professionellen Fahrschulunterricht – das braucht der Fahrlehrer für den Theorieunterricht.
„360° – Das Buch Pkw Fahren“ entspricht dem amtlichen Rahmenplan
für den Theorieunterricht. Mit den
Schwerpunkten Gefahrenlehre und
Partnerkunde vermittelt es Grundlagen für das Verständnis der Prüfungsfilme und auch für das praktische
Fahren. Das Buch ist übersichtlich in
14 Themen gegliedert. Dieselbe Ordnung findet sich auch in der Software
wieder. Animationen, Filme, Grafiken
oder Fotos geben wertvolle Hilfestellungen bei besonders kniffligen und
schwierigen Fragen – ohne, dass der
Fahrschüler lange danach suchen
muss.
Filmspots mehrmals anzuschauen
und sich die richtigen Lösungen einzuprägen reicht allerdings nicht aus,
um Gefahrenerkennung zu erwerben.
Gefahren erkennen heißt Sehen
lernen:
•Anzeichen, Signale und Absichten
erkennen,
•Verdeckte, versteckte, getarnte
Verkehrsteilnehmer „entdecken“,
•Fahrzeuge hinter und neben dem
Fahrzeug im Rückspiegel wahrnehmen und im toten Winkel „erahnen“.
Um die Schüler auf die Prüfung und
zugleich auf den Straßenverkehr vorzubereiten, muss der Prüfungsfilm
zum Lehrfilm werden. Und der Lehrfilm braucht den (Fahr-)Lehrer, der
den Film in den Unterricht einbezieht.
Der DEGENER Verlag bietet den Fahrlehrern ausgewählte Prüfungsfilme,
die mit durchdachten Animationen
für den Unterricht aufbereitet wurden.
•Die animierten Filmspots können
jederzeit angehalten werden, um
Fragen zu stellen oder zu beantworten, und beliebig oft wiederholt
werden.
•Farbige Pfeile oder Markierungen
heben Wichtiges hervor, z.B. das
gefährdete Kind oder den entgegenkommenden Überholer.
•Mit Zoomeffekt wird auf gefährliche
Situationen hingewiesen. So wird
beispielsweise der rückwärts auf
die Fahrbahn fahrende Pkw deutlich hervorgehoben.
•Gesprochene Kurzkommentare erklären die Situation oder einzelne
Phasen.
wichtige Begriffe aus Straßenverkehrsordnung (StVO) und Prüfungsfragen. Außerdem können Fahrschüler hier Fachbegriffe, Verkehrsregeln
und Verkehrszeichen nachschlagen.
Besonders zur Prüfungsvorbereitung
empfiehlt es sich, sowohl mit dem
Buch als auch der Software zu arbeiten. Bei komplizierten und schwierigen Sachverhalten helfen Verweise
auf Lehrbuch-Themen.
Natürlich können Fahrlehrer nicht
alle derzeit verfügbaren 88 – eine
Zahl die in Zukunft weiter steigen
wird – amtlichen Prüfungsfilme im
Unterricht besprechen. Das ist auch
nicht nötig. Die Situationen in den
Filmen sind oft ähnlich, so wie im
Straßenverkehr auch. Genaue Beobachtung ist hier notwendig, um die
Verkehrssituation trotz ihrer Ähnlichkeit zu verstehen und die Frage richtig zu beantworten!
Die rund 70 animierten Prüfungsfilme von DEGENER stellen eine exemplarische Auswahl dar, die schwierige
und typische Situationen aufgreift.
Selbstverständlich stehen diese Filme auch den Fahrschülern in ihrer
Software zur Prüfungsvorbereitung
zur Verfügung.
Die DEGENER-Cheats geben hilfreiche
Erklärungen zur Prüfungsfrage, Tipps
und Merkhilfen. Die Software enthält
sämtliche amtliche Prüfungsfragen
für alle Führerscheinklassen. Da DEGENER offizieller Lizenzpartner der
TÜV/DEKRA arge tp21 ist, entsprechen die Bilder und Fragen exakt der
Darstellung in der theoretischen Führerscheinprüfung – besser kann man
sich nicht auf die Prüfung vorbereiten. Im umfassenden Stichwortverzeichnis des Lehrbuchs finden sich
© DEGENER
Die wichtigste Neuerung seit Einführung des PC in der Theorieprüfung
waren sicher die „dynamischen Situationsdarstellungen“, Prüfungsfragen mit Filmspots. Und diese Filme
verändern weit mehr als das Formale
von Prüfungsaufgaben. Der Schwerpunkt der Prüfungsfilme sind bewusst ausgewählte Situationen der
Gefahrenerkennung. Das Vermitteln
der spezifischen Inhalte im theoretischen Fahrschulunterricht ist pädagogisch sinnvoll, um die Fahrschülerinnen und Fahrschüler mit dieser
ausgewählten Thematik vor der theoretischen Prüfung zu konfrontieren!
Da der Prüfstoff Einfluss hat auf die
Lerninhalte – und manchmal auch
auf die Lernbereitschaft der Schüler
– kann durch die Kurzfilme ein Lerneffekt erzielt werden.
© DEGENER
Prüfungs-Filmspots als Lehrfilme zur Gefahrenerkennung
Die 360°-Schüleransicht auf dem PC-Bildschirm.
BLICK AUS DEM SEITENFENSTER
Verkehrsplaner heben den Radweg in luftige Höhen
Niederländische Verkehrsplaner haben einen erstaunlichen Weg gewählt, um mit den wachsenden Verkehrsproblemen unserer Zeit fertig zu
werden. In Eindhoven hat die Stadtverwaltung einen luftigen Fahrradweg gebaut: das kunstvolle Gebilde
hängt an Stahlseilen als Fahrradkreisverkehr über einer vielbefahrenen Autokreuzung. Rund 11 Millionen
Euro hat das Bauwerk gekostet, 60
Prozent davon gab es als Fördergeld
von der EU.
Das Bauprojekt in Eindhoven spiegelt
ein großes Problem unserer Zeit wider: Die zunehmende Verstädterung
in Industrienationen. Mehr und mehr
Menschen zieht es in die Metropolen.
Dadurch steigt automatisch das Verkehrsaufkommen. Wenn aber immer
mehr Menschen sich auf dem immer
gleichen Raum fortbewegen wollen,
sind Stau und Verkehrschaos die Folge. Deswegen gehen die Stadtplaner
weltweit neue Wege.
Der Fahrradkreisel in Eindhoven wurde nachträglich baulich auf die Kreuzung gesetzt –
somit sind die Radler sicher nach oben verfrachtet. © ipv Delft |Helibeeld
Ein weiteres Beispiel ist die Stadt Zürich – seit mehr als 30 Jahren setzen
die Verkehrs- und Stadtplaner ein
Konzept um, das ökologische, ökonomische, soziale und städtebauliche
Ziele harmonisch miteinander vereinen soll. 2000 und 2001 hat die
Stadtverwaltung Zürichs erstmals
eine umfassende Mobilitätsstrategie
entwickelt: Anstelle einer Verkehrs-
politik, die jedes Verkehrsmittel einzeln betrachtet und fördert oder reguliert, steht hier die Entwicklung einer
ganzheitlichen Mobilität im Vordergrund. Das Konzept wird seitdem regelmäßig aktualisiert und angepasst.
Ziel ist es, die Metropolen für ihre Bewohner wieder lebenswerter zu gestalten. Die Städte sollen sauberer,
ökologischer und möglichst barriere-
frei werden. Keine leichte Angelegenheit, denn bislang war es vielfach
umgekehrt – das heißt, es wurde
überwiegend im Sinne des motorisierten Individualverkehrs geplant.
Autofahrer können sich größtenteils
selbstbestimmt in den Städten bewegen. Allerdings verliert dieses Argument – vor allem in Großstädten mit
gut ausgebautem öffentlichen Nahverkehr – mehr und mehr an Stichhaltigkeit. Für viele junge Menschen
spielt das eigene Auto eine immer
geringere Rolle. Sie setzen mehr denn
je auf öffentliche Verkehrsmittel oder
das Fahrrad. Von 1998 bis 2008 habe
sich beispielsweise der Anteil des
motorisierten Verkehrs in Berlin von
38 auf 32 Prozent verringert, berichtete die Süddeutsche Zeitung (SZ) Anfang Januar. Im Zentrum Berlins besaß 2008 nur jeder fünfte Einwohner
ein Auto, erläuterte Berlins oberster
Verkehrsplaner Burkhard Horn im Gespräch mit der SZ.
Diese Entwicklung ist auch in anderen europäischen Städten zu beobachten. So etwa in London, Paris, Kopenhagen, Helsinki oder eben
Eindhoven. Während beispielsweise
London und Paris laut über eine Verteuerung des Individualverkehrs
(Stichwort: Innenstadt-Maut) nachdenken, gehen Kopenhagen, Helsinki
und Eindhoven andere Wege. Sie versuchen die Attraktivität anderer Verkehrsmittel zu steigern – z. B. mit
schwebenden Fahrrad-Kreiseln.
Viele Verkehrswissenschaftler und
Stadtplaner erarbeiten Konzepte, in
denen sich die verschiedenen Verkehrsmittel möglichst gut ergänzen.
Große Hoffnungen werden dabei in
die Vernetzung der verschiedenen
Verkehrsträger gesetzt – Stichworte:
Carsharing und „Big Data“. Allerdings gibt es dabei umfangreiche Bedenken in Sachen Datenschutz.
(KaD)
Quellen: Süddeutsche Zeitung, www.zukunft-mobilitaet.net
4Januar 2016 · Der Fahrschul-Profi
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Januar 2016 · Der Fahrschul-Profi5
FAHRSCHULPRAXIS
Auch bei Rückstau: Kreuzung muss frei bleiben!
Pünktlich zur Rushhour bietet sich in
Deutschlands Städten und Gemeinden das gleiche Bild: Stau wohin das
Auge reicht. Besonders an großen
Ampelkreuzungen lässt sich beobachten, wie Unachtsamkeit und Egoismus für vermeidbare Behinderungen sorgen. Auf der sprichwörtlichen
„letzten Rille“ quetschen sich viele
Verkehrsteilnehmer noch schnell in
den Kreuzungsbereich und blockieren dann während der Grünphase
den Quer- oder Gegenverkehr.
Es geht weder vor, noch geht es zurück. Dabei ist die Straßenverkehrsordnung (StVO) in dieser Situation
ziemlich eindeutig: „(1) Stockt der
Verkehr, darf trotz Vorfahrt oder grünem Lichtzeichen nicht in die Kreuzung oder Einmündung eingefahren
werden, wenn auf ihr gewartet werden müsste“ (§ 11 Besondere Verkehrslagen, Abs. 1.). Wer durch sein
Verhalten einen anderen behindert,
kann dafür mit einem Bußgeld belegt
werden. Außerdem gibt die StVO den
Ein alltägliches Bild: die Kreuzung ist zwar voll, die Verkehrsteilnehmer fahren aber trotzdem weiter
in die Kreuzung ein. Das Ergebnis lautet mit schöner Regelmäßigkeit Stau. Dabei regelt die StVO
diese Situation eindeutig – wer in eine volle Kreuzung einfährt, obwohl er sie nicht verlassen kann
und damit Quer- oder Gegenverkehr behindert, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Foto: obs/TÜV Rheinland AG
Verkehrsteilnehmern unter § 1 eindeutige Handlungsanweisungen mit
auf den Weg. „Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass
kein Anderer geschädigt, gefährdet
oder mehr, als nach den Umständen
unvermeidbar, behindert oder belästigt wird“, StVO, § 1, Abs. 2.
Hat sich vor einer Kreuzung bereits
ein Rückstau gebildet, dann heißt es
auch bei grünem Ampellicht an der
breiten, weißen Haltlinie zu warten.
Die Verkehrsteilnehmer sind verpflichtet so lange zu warten, bis die
Kreuzung wieder frei ist. Denn Kreuzungen müssen immer frei bleiben –
wer sie verstopft, begeht eine Ordnungswidrigkeit. 20 Euro beträgt das
Bußgeld. Weiterhin müssen die Verkehrsteilnehmer in der Lage sein,
eine Rettungsgasse zu bilden. Ein
Verstoß dagegen zieht ebenfalls ein
Bußgeld (20 Euro) nach sich. „Autofahrer dürfen nur dann in eine Kreuzung fahren, wenn sie sicher sind,
dass sie diese auch komplett überqueren können“, erklärt Hans-Ulrich
Sander, Kraftfahrtexperte des TÜV
Rheinland.
Autofahrer, die auf den letzten Drücker in eine Kreuzung einfahren, blockieren diese oft für andere
Verkehrsteilnehmer.
Quelle: VW-Virtuelle Magnettafel / DEGENER Verlag
Besondere Beachtung sollten Autofahrer der Beschilderung schenken.
Befindet sich das Hinweisschild „Bei
Rot hier halten“ vor der Ampel, ist
dieses in jedem Fall zu beachten.
„Selbst wenn die Entfernung zur Ampel mehrere Wagenlängen beträgt,
ist der Stopp an der vorgezogenen
Haltlinie verbindlich“, betont TÜV
Rheinland-Fachmann
Hans-Ulrich
Sander. Das Hinweisschild soll dafür
sorgen, dass Verkehrsteilnehmer aus
einer Einmündung oder Seitenstraße
heraus- oder von einem Parkplatz herunterfahren. Dabei ist auf jeden Fall
die komplette Distanz vom Hinweisschild bis zur Haltlinie frei zu halten,
das ist wichtig, damit beispielsweise
Omnibusse oder Lastkraftwagen in
die Lücke fahren können.
(Quelle: TÜV Rheinland)
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Automatisiertes
Fahren: Volvo
übernimmt Haftung
Der schwedische Autohersteller Volvo
will bei Unfällen mit seinen selbstfahrenden Autos künftig die Haftung
übernehmen. Das teilte der Vorstandsvorsitzende von Volvo Cars, Hakan
Samuelsson, Anfang Oktober in
Washington mit. Das ist ein entscheidender Schritt hin zum automatisierten Fahren. Sieht man sich die aktuelle Technik und ihre Möglichkeiten an,
ist es relativ einfach, ein selbstfahrendes Auto zu produzieren. Problematisch ist vielmehr die rechtliche Situation: Wer haftet, wenn ein automatisiertes Fahrzeug einen Unfall verursacht? Nach aktueller Rechtslage
wäre der „Fahrer“ des automatisierten
Fahrzeugs verantwortlich für Schäden
seines Autos. Volvo prescht mit seiner
Ankündigung jetzt in eine Bresche, die
andere Hersteller bisher weit von sich
gewiesen haben. Haben die Automobilkonzerne doch bisher betont, dass
erst unter anderem Fragen der Haftung
geklärt werden müssen, bis die automatisierten Fahrzeuge in großer Zahl
auf die Straßen kommen.
Das Wiener Übereinkommen über
den Straßenverkehr von 1968 schreibt
vor, dass jeder Fahrzeugführer sein
Fahrzeug unter allen Umständen beherrschen muss. Das ist so geregelt,
„um den Sorgfaltspflichten genügen
zu können und um ständig in der Lage
zu sein, alle ihm obliegenden Fahrbewegungen auszuführen.“ Anpassungen sind zwar angekündigt, aber eine
entscheidende Initiative ist nicht zu
erkennen.
Quelle: FAZ
6Januar 2016 · Der Fahrschul-Profi
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Januar 2016 · Der Fahrschul-Profi7
AKTUELL
„Fahrschule 4.0“ wird zum Mobilitätszentrum
Rund 150 Branchenvertreter debattierten beim Unternehmertag Fahrschule des Bundesverbands deutscher Fahrschulunternehmen (BDFU)
Ende Oktober in Esslingen unter dem
Motto „Fahrschule 4.0“ über die Zukunft ihres Berufsstands. Vorgestellt
wurden beispielhafte „Best-PracticeProjekte“ von Mitgliedsunternehmen
– von der e-driver licence bis zum
Fahrtraining für Senioren –, die den
Fahrschulen neue Geschäftsfelder erschließen und zugleich die Verkehrssicherheit verbessern. Vom reformierten Fahrlehrergesetz, das Anfang
2017 in Kraft treten soll, erhofft sich
die Branche mehr unternehmerische
Freiheit sowie eine verbesserte Fahrlehrerausbildung – also den gesetzlichen Rahmen, der es ermöglicht, zukunftsweisende Ideen zu realisieren.
Fahrschulen sind meist Kleinstbetriebe und das Durchschnittsalter der
Fahrlehrer liegt inzwischen bei 53
Jahren: Die Branche hat sowohl ein
Rentabilitäts- als auch ein Nachfolgeproblem. BDFU-Vorsitzender Rainer
Zeltwanger sieht vier gesellschaftliche Trends, die den Fahrschulen zu
schaffen machen: Erstens spielt der
Führerschein für viele Jugendliche
heute nicht mehr die Rolle, wie noch
vor einigen Jahren. Zweitens gibt es
immer weniger Jugendliche (demografischer Faktor). Drittens scheint
die Geiz-ist-geil-Mentalität in den
Hintergrund zu treten: Ältere Fahrschüler legen Wert auf guten Service
– nicht das Geld, sondern die Zeit ist
knapp. Der vierte Trend schließlich
sind Fahrerassistenzsysteme und
das teilautonome Fahren – wer beim
Autokauf nicht auf jeden Cent achten
muss, braucht schon heute nicht
mehr einparken oder am Berg anfahren zu können. Ging es früher beim
Autofahren vor allem ums Regeln,
geht es nun immer stärker ums Überwachen, so Prof. Dr. Arnd Engeln von
der Hochschule der Medien, Stuttgart, in seinem Impulsreferat.
Diesen Trends müssen sich die Fahrschulen stellen und neue Geschäftsfelder entwickeln. Skizziert und vorgestellt wurden Ideen für alle
Alters­klassen: Von der Verkehrserziehung in Kindergärten und Schulen
über die „Führerscheinausbildung
mit e-Effekt“, bei der die Schüler zunächst mit einem Elektroauto kupplungsfrei fahren lernen, bis zum Senior-fit-Programm, bei dem man unter
anderem den Umgang mit Fahrerassistenzsystemen lernen oder seine
Fahrtauglichkeit testen lassen kann.
Kleine Fahrschulen stoßen allerdings
schnell an ihre Grenzen, wenn sie
sich zu innovativen „Zentren der Mobilität“ weiterentwickeln wollen –
zum einen finanziell, denn ein größerer Fuhrpark, der auch ein Elektroauto
umfasst, oder die Anschaffung eines
Fahrsimulators, erfordern hohe Investitionen. Zum anderen aber auch
personell – denn unterschiedliche
Foto: DEGENER
Etwa 150 Vertreter nahmen am Unternehmertag – Motto: Fahrschule 4.0 – der BDFU in Esslingen teil. An der Podiumsdiskussion beteiligten sich
Renate Bartelt-Lehrfeld, Dr. Thomas Kirschner, Rainer Zeltwanger und Rolf Dautel-Haußmann. Die Diskussion leitete Erich Trugenberger.
Zielgruppen sowie ein breiteres Angebot an Dienstleistungen erfordern
mehr und hoch qualifiziertes Personal – und das fehlt! „Vielleicht beißt
sich hier die Katze ja in den Schwanz“,
so Rainer Zeltwanger. „Womöglich gewinnen wir den qualifizierten Nachwuchs genau mit dem Angebot, nicht
mehr ‚nur‘ Fahrlehrer, sondern Coach
in einem Mobilitätszentrum sein zu
können – mit entsprechenden Karrierestufen und interessanten Aufstiegschancen.“
Deshalb setzt die Branche große Erwartungen in die Reform des Fahrlehrergesetzes, die seit 15 Jahren angekündigt wird und nun bis Anfang 2017
realisiert werden soll. Der BDFU hatte
seine Expertise vielfach eingebracht
und Vorschläge zur Entbürokratisierung sowie ein Karrieremodell für die
Fahrlehrerausbildung entwickelt. Renate Bartelt-Lehrfeld, Referatsleiterin
im Bundesverkehrsministerium, präsentierte auf dem Unternehmertag
den Stand der Dinge.
AKTUELL
Die vorgestellten Eckpunkte stießen
im Großen und Ganzen auf Zustimmung. Der endgültige Referentenentwurf soll bis zum Verkehrsgerichtstag
2016 in Goslar ausgearbeitet und
dort vorgelegt werden. Danach folgen
die parlamentarische Beratung im
Bundestag und die Anhörung der Verbände. Im Frühjahr 2017 soll das Reformpaket verabschiedet werden.
Quelle: BDFU
FAHRERINFORMATION
Intelligentes Licht kann Unfälle verhindern
Optimale Sicht mit
„Dynamic Light Assist“
In stockfinsterer Nacht mit dem Auto
auf einer Landstraße unterwegs. Die
Scheinwerfer leuchten die Straße
über mehrere hundert Meter fast taghell aus. Auf der Gegenspur taucht ein
anderer Pkw auf, doch die Scheinwerfer dunkeln genau den Bereich des
entgegenkommenden Fahrzeugs ab,
um eine Blendung des Fahrers auszuschließen. Rechts und links neben
seinem Auto sowie im Bereich davor
bleibt die helle Ausleuchtung erhalten.
Die dynamische Fernlichtregulierung
„Dynamic Light Assist“ von Volkswagen sorgt durch optimale Straßenausleuchtung für noch mehr Sicherheit
im Straßenverkehr.
Der Clou: Das System ermöglicht es,
dauerhaft mit Fernlicht zu fahren,
ohne dabei den Gegenverkehr zu
blenden. Durch eine sogenannte
Maskierungsfunktion kann das Fernlicht partiell abgeblendet werden.
Das heißt, nur in dem Bereich, in dem
sich das entgegenkommende Fahrzeug befindet, wird abgeblendet. Die
Informationen über andere Verkehrsteilnehmer und die Straßenbeleuchtung erfasst eine Kamera am Innenspiegel und leitet diese an den
„Dynamic Light Assist“. Die gesamte
Fahrbahnausleuchtung wird so –
auch für den Gegenverkehr – deutlich
verbessert.
Der „Dynamic Light Assist“ sorgt für
ein völlig neues Lichtgefühl, immer
optimal angepasst an die Verkehrssituation.
Zukunftsmusik? Nein, diese intelligente Lichtfunktion ist bereits heute
bei einigen Fahrzeugen erhältlich.
Möglich wird dies durch die moderne
adaptive LED-Technik, die zunehmend
bei Fahrzeugscheinwerfern verwendet
wird: Eine Vielzahl von Licht emittierenden Dioden (LED) sind in einem
Scheinwerfer zusammengefasst. Die
LED können einzeln angesteuert und
der Lichtkegel somit den Verkehrsverhältnissen exakt angepasst werden.
Je nach Situation kann man dann mit
Stadtlicht, Landstraßen-, Schlechtwetter- oder Autobahnlicht unterwegs
sein und sogar andere Verkehrsteil-
serlicht kann ein noch weiter leuchtendes Fernlicht erzeugt werden.
Das „intelligente“ Fernlicht (unteres Bild) taucht den Fußgänger in helles Licht, blendet den vorausfahrenden Fahrer aber nur minimal! Foto: Hella/DVR
nehmer gezielt aus der Fernlichtverteilung „herausschneiden“.
„Adaptive Lichtsysteme stellen einen
wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit dar“, sagt Welf Stankowitz vom
Deutschen
Verkehrssicherheitsrat
(DVR), der Autofahrern die intelligente
Lichttechnik wärmstens ans Herz legt.
„Nachtunfälle haben im Vergleich zu
Unfällen am Tag deutlich schwerere
Folgen. Die Gefahr, bei einem Unfall in
der Dunkelheit getötet zu werden, ist
fast doppelt so hoch“, weiß der Technikexperte.
Außer den oben beschriebenen LEDLichtsystemen gibt es auch andere,
teilweise einfachere und kostengünstigere Möglichkeiten, beim Fahrzeuglicht aufzurüsten. So produzieren
zum Beispiel Xenonlampen, die mittels der Gasentladungstechnik arbeiten, ein helleres und mehr dem Tageslicht angepasstes Licht als die bisher
üblichen Halogenlampen. Mittels La-
Für viele Fahrzeuge sind Kurven- und
Abbiegelicht als Serien- oder Zusatzausstattung verfügbar. Beim Kurvenlicht schwenkt der Lichtkegel in Abhängigkeit vom Kurvenradius und der
Geschwindigkeit in die gewünschte
Richtung und leuchtet die Kurve optimal aus. Das Kurvenlicht arbeitet sowohl in der Abblend- als auch in der
Fernlichtfunktion. Der Fahrbahnverlauf, mögliche Hindernisse und
schlecht oder gar nicht beleuchtete
Verkehrsteilnehmer sind so frühzeitiger erkennbar. Das Abbiegelicht hingegen schaltet sich automatisch nur
bei Abbiegesituationen zu. So können
zum Beispiel Fußgänger besser erkannt werden.
Der DVR empfiehlt allen Autofahrern,
bei denen der Neukauf eines Fahrzeugs ins Haus steht, sich nach den
verfügbaren Beleuchtungssystemen
zu erkundigen. Die Mehrkosten für
die Zusatzausstattungen sind laut
DVR bei intelligenter Lichttechnik auf
jeden Fall gut angelegt.
Quelle: „DVR-report“
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8Januar 2016 · Der Fahrschul-Profi
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Januar 2016 · Der Fahrschul-Profi9
ANALYSE
Dieter Quentin
„Qualität in der Aus- und Weiterbildung gegen den Fahrermangel“
Den Fahrschulen kommt bei der
Erstausbildung von Fahrerinnen und
Fahrern eine besondere Rolle zu! Sie
legen mit einer qualitativ hochwertigen Ausbildung den Grundstein für
die weitere berufliche Zukunft und
steigern damit die Attraktivität des
Berufsbildes Kraftfahrer.
Der Beruf des Kraftfahrers verändert
sich, die Voraussetzungen für den
Einstieg und die Anforderungen in
der Praxis nehmen weiter zu und
nicht ab! Die stetige Änderung und
Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen, z. B. der Sozialvorschriften, der Ladungssicherungsvorschriften, die Weiterentwicklung der
Fahrzeugtechnik und die Bedienung
der Fahrzeuge, bedingt eine adäquate Behandlung der Themen innerhalb
der Weiterbildungsveranstaltungen.
Die Branche reagiert darauf mit immer besseren Ausbildungsmitteln in
Theorie und Praxis. Die Anforderungen an die Ausgestaltung der Fahrschul-Fuhrparks steigen ebenfalls.
Die berufliche Zukunft des Kraftfahrers hängt unmittelbar mit einer qualitativ hochwertigen Erstausbildung
in der Fahrschule zusammen. Um als
Kraftfahrer gewerblich tätig sein zu
können, folgt im Anschluss die
Grundqualifikationsprüfung.
Dieter Quentin, Fahrlehrer aller Klassen,
2. stellvertretender Bundesvorsitzender der
Fahrlehrerverbände, Fahrschulunternehmer
und selbständig im Güterkraft- und Personenverkehr. Quentin ist aktiv in der Aus- und Weiterbildung von Berufskraftfahrern tätig, u. a.
im Fahrlehrerprüfungsausschuss und als Vorsitzender des Prüfungsausschusses für Berufskraftfahrer der IHK Hannover/Göttingen.
Schon allein im Hinblick auf die erheblichen Investitionen für den Ersterwerb und die Grundqualifikationsprüfung ist es eine Überlegung wert,
die Qualität der Weiterbildungsveranstaltungen gesetzlich besser zu
festigen und nicht mehr ihrem
Schicksal zu überlassen. Die durch
die EU vorgegebene Richtlinie
2003/59/EG erlaubt zu viele Interpretationsmöglichkeiten, z. B. bei der
Auswahl der Themen laut Anlage 1,
der Liste der Kenntnisbereiche. Wenn
es um die Wahl der Themeninhalte
geht, vernachlässigt man eindeutig
die Notwendigkeit, rechtlich stark der
Veränderung unterliegende Gesetze
und Verordnungen, wie die Sozialvorschriften unterweisen zu müssen.
Dabei ist der Wortlaut des § 4 (Weiterbildung) der Berufs-Kraftfahrerqualifikationsverordnung (BKrFQV) der
Schlüssel für eine Qualitätsverbesserung, würde man den Zusatz „…, wobei besonderes Gewicht auf die Verkehrssicherheit und den sparsamen
Kraftstoffverbrauch zu legen ist“ ergänzen! Man könnte z. B. schreiben:
„…, wobei besonderes Gewicht auf
die Verbesserung der Verkehrssicherheit, die rechtlichen Voraussetzungen für die Durchführung von
Gütertransporten und der Beförderung von Fahrgästen, insbesondere
der Einhaltung der Lenk- und Ruhe-
zeiten, der Ladungssicherung in
allen Bereichen und den sparsamen
Kraftstoffverbrauch zu legen ist“. Der
Bedeutung des ersten Satzes desselben § 4: „Durch die Weiterbildung
sind die in Anlage 1 aufgeführten
Kenntnisbereiche zu vertiefen und zu
wiederholen, …“ käme auf diese Art
und Weise eine ganz andere Bedeutung zu! Die Interpretationsmöglichkeiten bei der Auswahl der Weiterbildungsthemen würden weniger und
innerhalb eines Weiterbil­
dungszyklus gäbe es zwangsläufig mehr
Abwechslung. Die Qualität in der Berufskraftfahreraus- und -weiterbildung würde mit der Vielfalt der besser definierten Themen automatisch
ansteigen.
Es ist ja nie zu spät, diesen Gedanken
zumindest zu berücksichtigen oder
zumindest einmal zu diskutieren!
AKTUELL
Dipl.-Ing. Günter Heitmann
DVR: Menschliches Versagen ist die Hauptursache für Unfälle mit lof Fahrzeugen
Wenn es auf deutschen Straßen zu
Unfällen kommt, an denen land- oder
forstwirtschaftliche Fahrzeuge beteiligt sind, ist die Ursache in den meisten Fällen menschliches Versagen.
Technische Mängel an den lof Fahrzeugen kommen eher selten vor –
das lässt sich aus der vom Deutschen
Verkehrssicherheitsrat (DVR, 2004
bis 2013, s. Grafik) herausgegebenen
Unfallstatistik ableiten.
Die Zahl der bei Unfällen mit landwirtschaftlichen Zugmaschinen Verunglückten ist gemäß der Unfallstatistik 2004 bis 2013 gesunken. Um
mehr als zehn Prozent bei den Fahrern der land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen, die Zahl der
verunglückten Unfallgegner sank im
gleichen Zeitraum um rund 25 Prozent. In 20 Prozent der Unfälle waren
Fehler beim Abbiegen ursächlich.
Weitere Unfallursachen: Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot, Missachten
der Vorfahrt beim Verlassen von Feldund Waldwegen sowie mangelnde
Ladungssicherung. Zeichneten technische Mängel für den Unfall verantwortlich, dann handelte es sich in
etwa 30 Prozent der Fälle um Mängel
der Beleuchtungsanlage. Bei circa 15
Prozent stellte die Polizei einen Defekt der Bremsanlage fest.
Die meisten Unfälle mit land- oder
forstwirtschaftlichen Maschinen werden beim Abbiegen verursacht. Das
liegt in erster Linie an den unterschiedlichen Geschwindigkeiten, die
auf der Landstraße gefahren werden.
So fährt ein Pkw etwa 100 km/h und
legt somit pro Sekunde circa 28 Meter zurück! Ein vollbeladener landwirtschaftlicher Zug benötigt jedoch
mindestens 15 Sekunden für das
Vorsicht! Anbaugeräte von lof-Fahrzeugen ragen oft weit über den Fahrstreifen hinaus. Außerdem
müssen Schlepper beim Rechtsabbiegen oft erst nach links ausholen – eine unterschätzte Gefahr,
wie die Unfallstatistik belegt.
Foto: Günter Heitmann
Queren der Fahrbahn. Das bedeutet:
Der 100 km/h schnelle Pkw muss
mindestens 400 Meter vom querenden landwirtschaftlichen Zug entfernt
sein, damit es nicht zu einer Kollision
kommt. Besonders auf unübersichtlichen Streckenabschnitten kann das
schnell zum Problem werden.
Die wenigsten Autofahrer sind es gewohnt, sich den Platz auf der Straße
mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen
zu teilen. Lof Fahrzeuge sind oft groß,
langsam, schwer zu manövrieren und
sie verhalten sich auf unerwartete
Weise. So kann es vorkommen, dass
der Fahrer eines landwirtschaftlichen
Zugs zwar rechts blinkt, aber vor dem
Abbiegevorgang nach links über die
Fahrstreifenbegrenzung „ausholt“. In
manchen Fällen ist es schlicht notwendig, ansonsten würde der Zug
nicht auf den schmalen Feld- oder
Waldweg passen. Deshalb müssen –
besonders während der Erntezeit –
alle Verkehrsteilnehmer aufmerksam
mit lof Fahrzeugen umgehen. Wenn
der Fahrer eines landwirtschaftlichen
Fahrzeugs eine hohe oder breite
Ladung transportiert, ist seine Sicht
nach hinten oft stark eingeschränkt.
In der Morgen- oder Abenddämmerung sowie nachts ist es absolut notwendig, dass die lof Fahrzeuge gut zu
erkennen sind. Dafür gibt es gelbe,
reflektierende Konturmarkierungen
an den Längsseiten des Kfz, besonders langsame Fahrzeuge dürfen
heckseitig mit einer dreieckigen, rot
reflektierenden Tafel ausgerüstet
sein. Bei Kfz die breiter als 3 Meter
sind können auch gelbe Rundumleuchten zum Einsatz kommen.
In den vergangenen Jahren sind die
land- oder forstwirtschaftlichen Fahrzeuge stetig gewachsen – das ist dem
Umstand geschuldet, dass immer
größere landwirtschaftliche Flächen
in immer kürzerer Zeit beackert werden. Landwirtschaftliche Fahrzeuge
dürfen in Deutschland in der Regel
bis zu 3 Meter breit, 4 Meter hoch und
12 Meter lang sein. Die Gesamtlänge
von Traktoren mit Anhänger darf bis
18,75 Meter – mit Ladung 20,75 Meter
– betragen. Die Zuggesamtmasse hat
der Gesetzgeber auf 40 Tonnen begrenzt. Land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge dürfen auf Kreis-,
Land- und Bundesstraßen sowie
Wirtschaftswegen unterwegs sein.
Meistens sind lof Fahrzeuge, die eine
bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bis 60 km/h einhalten – mit Anhängern oder Geräten unterwegs.
Dann dürfen Autobahnen und Kraftfahrstraßen nicht befahren werden!
Ist die Kraftfahrstraße mit dem Zusatzzeichen „Land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei“ (1026-38)
versehen, kann dort auch mit lang­
samen und breiten lof Fahrzeugen
gefahren werden.
Die allgemein gehaltene Vorschrift
der Straßenverkehrsordnung sagt bereits alles aus. § 1 Abs. 1 und 2 besagen: „Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und
gegenseitige Rücksicht. Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt,
gefährdet oder mehr, als nach den
Umständen unvermeidbar, behindert
oder belästigt wird.“
Wer sich für die Bestimmungen sowie
Änderungen des Straßenverkehrsrechts für land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge interessiert, kann sich
an den DVR wenden. Der DVR hat zertifizierte lof Moderatoren im Programm „Sicher fahren in der Landund Forstwirtschaft“. Die Experten
setzen sich insbesondere auch mit
dem richtigen Verhalten bei Fahrten
auf öffentlichen Straßen auseinander.
Rechtliche Gegebenheiten zur Beförderung von lof Erzeugnissen oder Bedarfsgütern, ob lof Zweck oder nicht,
sind bei Unfällen in der Regel nicht
relevant und trotzdem wichtig. Fragen dazu werden u. a. von den jeweiligen Institutionen bzw. Verbänden
wie der Landwirtschaftskammer,
dem Bundesverband Lohnunternehmer oder dem Bundesverband der
Maschinenringe beantwortet.
Das Verhältnis der Verunglückten aufgrund von lof-Unfällen hat sich in den vergangenen Jahren
tendenziell nicht verbessert.
Quelle: DVR 2014
10Januar 2016 · Der Fahrschul-Profi
AKTUELL
WEITERBILDUNG
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„Technik Digitaler
Tachograph“
Gert Bretschneider
Ausweitung der Mautpflicht
auf Lkw ab 7,5 Tonnen z. G.
Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen ab 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht fallen seit 1. Oktober
unter die Mautpflicht. Um es vorwegzunehmen: Das Transportgewerbe
schien darauf gut vorbereitet. Auch
Transportunternehmen, die mit ihren
Fahrzeugen bislang mautfrei unterwegs waren, waren weithin im Bilde,
dass zum 1. Oktober 2015 weitere
Fahrzeugkategorien
mautpflichtig
wurden. Viele Unternehmen hatten
bereits On Board Units (OBUs) in den
Fahrzeugen verbauen und sich beim
Mautbetreiber Toll Collect registrieren lassen.
Einen etwas anderen Eindruck konnte man teilweise bei anderen Branchen gewinnen, bei denen Güterbeförderung nicht im Mittelpunkt des
Gerd Bretschneider ist Geschäftsführer der
Fuhrgewerbe-Innung Berlin-Brandenburg e. V.
Tagesgeschäfts steht, sondern lediglich Mittel zum Zweck ist. Hier wurde
mancher offenbar ein wenig überrascht. Zwischenzeitlich ist es aber
ruhig geworden um das Thema, alle
scheinen sich entsprechend eingefügt zu haben.
Eines ist aber auch deutlich geworden: In den Tagesmedien hatte man
nicht so rechte Kenntnis, welche
Fahrzeuge denn nun betroffen wären
von den Änderungen. Ein Anruf eines
Lokalsenders in der Innungsgeschäftsstelle mit der Fragestellung,
was die Mautausweitung denn für
das Gewerbe für Konsequenzen hätte, brachte es an den Tag: Auf eine
Einlassung unsererseits, dass ja der
klassische 7,5-Tonner als Solowagen
gar nicht betroffen sei, weil er ein zulässiges Gesamtgewicht (zG) von lediglich 7,49 Tonnen aufweist, führte
zu der verblüfften Aussage: „Aber das
ist doch das Fahrzeug, das heute auf
allen Bildern ist!“ Ja eben, und insofern schränke das die Zahl der betroffenen Lkw wieder erheblich ein, hieß
es unsererseits. Und schon war das
Medieninteresse erloschen.
Was gar nicht interessierte, war der
Umstand, dass die Erweiterung der
Lkw-Maut auf Fahrzeuge ab 7,5 t zG
(vorher lag die Grenze bei 12 t zG des
Lkw oder der Kombination) dem letzten Wegekostengutachten geschuldet
Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen ab 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht fallen seit dem
1. Oktober unter die Mautpflicht.
© Toll Collect
ist. Dort war errechnet worden, dass
aufgrund der gesunkenen Zinssätze
und der Wegekosten­
ermittlung zugrunde liegenden Systematik bei
gleichbleibender Erhebungsgrundlage deutlich weniger Mauterlöse ins
Staatssäckel fließen werden. Also haben die Gutachter gleich Vorschläge
erarbeitet, wie diese drohende Finanzierungslücke geschlossen werden
kann. Ihre Lösung: eine Absenkung
der Mautgrenze und Ausweitung des
mautpflichtigen Bundesstraßennetzes. In diesem Zusammenhang verdienen auch die Erhebungen der
Daehre- und Bodewig-Kommission
Beachtung, die den Finanzbedarf für
einen sachgerechten Erhalt der Fernstraßeninfrastruktur ermittelt hat.
Der Öffentlichkeit ist immer der Eindruck vermittelt worden, es gäbe kein
Geld für diesen Zweck, der Verkehr
trüge kaum zu Bau und Unterhalt der
Straßen bei. Genau das Gegenteil ist
aber der Fall: über 50 Milliarden Euro
aus Energiesteuer (früher Mineralölsteuer), Kfz-Steuer,
Die BKF-Bibliothek Lkw-Maut und
Umsatzsteuer (auf Kraftstoff) fließen
alljährlich in den Staatshaushalt.
Band 5-I: Technik Digitaler Tachograph
Das Buch
Das Fachbuch richtet sich an die Anwender digitaler Kontrollgeräte – Fahrer, Ausbilder, Unternehmer, Kontrolleure
u. a. – alle, die technische Informationen benötigen und täglich mit dem digitalen Tachographen unterwegs und
im Einsatz sind.
Und vor dem Hintergrund der Erfahrungen des Verkehrsgewerbes, dem
ja einmal versprochen wurde, die
Mauterlöse würden zusätzlich zu den
Infrastrukturausgaben des Bundes
für Bau und Erhalt von Straßen eingesetzt – ein politisches Versprechen,
das bisher nicht eingelöst wurde – ist
das Misstrauen gegenüber allen politischen Zusagen auf Belastungsneutralität, z. B. bei der Pkw-Maut, nachvollziehbar. Andererseits muss man
schauen, wie es weitergeht, wenn im
Jahr 2018 der Vertrag mit Toll Collect
ausläuft.
In insgesamt 14 Kapiteln beschreibt der Autor die Funktionsweise, ausgehend von den gesetzlichen Rahmenbedingungen, über die Entwicklung der digitalen Fahrtenschreiber seit 2006 an Beispielen aller vier Hersteller, die
Möglichkeiten der Datenfernübertragung und der Auswertung von Aufzeichnungen. Ergänzt werden die Informationen durch wertvolle Praxistipps zur Vermeidung von Verstößen und Sanktionen.
Band 5-I ist die Fortsetzung des erfolgreichen Bandes 5 „Sozialvorschriften“ der Aus- und Weiterbildung nach
dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz. Außerdem ist das Fachbuch eine ideale Ergänzung für die Aus- und
Weiterbildung über moderne Fahrtenschreiber und ihre praktische Anwendung.
Die BKF-Bibliothek
Göran Kronberg
Technik
Digitaler Tachograph
Auflage 1
Das Aus- und Weiterbildungssystem für EU-Berufskraftfahrer
Band 5-I
W3-I
Der Autor
Göran Kronberg ist Diplom-Ingenieur (FH) für Kraftfahrzeugtechnik und seit über 25 Jahren mit der Aus- und
Weiterbildung von Berufskraftfahrern verbunden. Seit dem Jahr 2008 beschäftigt er sich intensiv mit digitalen
Kontrollgeräten, ist im Auftrag von Herstellern dieser Technik tätig und gilt als Experte für die sichere Anwendung
der Tachographen in Übereinstimmung mit den Fahrpersonal- und Sozialvorschriften. Er unterhält ein eigenes
Trainingszentrum, veranstaltet Seminare und Workshops, hält Vorträge und berät Unternehmen.
Die BKF-Bibliothek
Band 5-I
Technik Digitaler Tachograph
Art.-Nr. 41505
ISBN 978-3-936071-21-4
DEGENER Verlag GmbH
Postfach 11 01 55
30099 Hannover
www.degener.de
Das Thema wird uns auf jeden Fall in
den kommenden Jahren weiter beschäftigen.
BERUFSKRAFTFAHRER
Lkw-Rückfahrsimulator begeistert Besucher am EDEKA-Stand
Zahlreiche Jugendliche und Heranwachsende haben sich im Rahmen
der IdeenExpo auf dem Messegelände in Hannover über mögliche Ausbildungsberufe informiert. Mit von der
Partie war auch die Handelsgesellschaft EDEKA Minden-Hannover, die
junge Menschen in 21 Berufen ausbildet. Als Besuchermagnet erwies sich
auf dem Stand der Einzelhandelsgenossenschaft der Lkw-Rückfahrsimulator des DEGENER Verlags.
Insgesamt besuchten im Juli laut Veranstalter 351.000 junge Menschen
die IdeenExpo – Deutschlands größte
Berufsorientierungsveranstaltung für
Jugendliche. Auf sie warteten 230
Aussteller, 600 Mitmach-Aktionen
und rund 650 Workshops. Den krönenden Abschluss der vollgepackten
Messetage bildeten Konzerte bekannter Musiker auf der Expo-Plaza. Unter
anderem traten Bosse, Marteria und
Clueso auf.
Laut EDEKA herrschte am Stand während der gesamten IdeenExpo permanenter Andrang. Besonders beliebt:
der
DEGENER
Lkw-Rückfahrsimulator. Überdeutlich leuchteten
die Augen der jungen „Trucker“, wenn
sie die Fahraufgaben erfolgreich absolvierten. Der Lkw-Rückfahrsimula-
Der digitale Tachograph gehört für
Fahrer, Kontrolleure, Ausbilder und
Unternehmer zum Berufsalltag.
Sie alle sind täglich mit dem digi­
talen Kontrollgerät im Einsatz –
gleichzeitig wird die Bedienung der
digitalen Fahrtenschreiber immer
komplexer.
In dem Band „Technik Digitaler
Tachograph“ widmet sich Autor
Göran Kronberg vor allem der zugrundeliegenden Technik und der
richtigen
Anwendung
des
Tachographen – damit es erst gar
nicht zu Bußgeldern und Sanktionen kommt.
Kenntnisbereiche entsprechend der Anlage 1 der
Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV)
Göran Kronberg
Aus dem Inhalt:
•Gesetzliche Regelungen und
Verordnungen
•Entwicklung der digitalen
Fahrtenschreiber
•Technische Grundlagen
•Interpretation von Ausdrucken
•Manuelle Nachträge
•Unfallanalyse
Aufgrund des inhaltlich gesetzlichen Anspruchs und der Aktualität müssen rechtliche Themen wie
„Sozialvorschriften“ regelmäßig
wiederholt werden.
SOFORT LIEFERBAR!
DEGENER BKF-Teilnehmerband
Technik Digitaler Tachograph
Art.-Nr. 41505
IMPRESSUM
Der Fahrschul-Profi
Kostenloses Informationsfachblatt
DEGENER Verlag GmbH
Der DEGENER Rückfahrsimulator Plus verschaffte den jungen Leuten auf der IdeenExpo interessante Einblicke in die Aufgaben eines Berufskraftfahrers.
Der Simulator war bei den jungen Leuten sehr beliebt – die Instruktionen erhielten die potenziellen zukünftigen Berufskraftfahrer von erfahrenen
Fachleuten.
Foto: © EDEKA
tor erlaubt es, gezielt die Grundfahraufgaben für Berufskraftfahrer zu
trainieren. Für die Ausbildungsstätte
hat der Simulator zahlreiche Vorteile:
Beispielsweise fallen keine Betriebskosten an und das Ausbildungsfahrzeug verschleißt nicht.
Gut angenommen wurde auch die
Station „Let me take a Selfie“. Dort
konnten sich die jungen Leute in
Dienstkleidung ihres Wunschberufs
ablichten lassen – 2.500 junge Leute
machten davon Gebrauch. Die angebotenen Workshops kamen derart
gut an, dass EDEKA kurzfristig weitere anbieten musste, um den Andrang
zu bewältigen. Stark nachgefragt war
auch das Thema „Digitalisierung im
Einzelhandel“ – ein Thema, mit dem
sich die junge Generation offensichtlich gut auskennt.
(KaD)
Ikarusallee 34, 30179 Hannover
Tel. +49 (0)511 963 60-0
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