Zum Stand der Reform des Fahrlehrergesetzes
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Zum Stand der Reform des Fahrlehrergesetzes
Der Fahrschul-Profi Ausgabe Nr. 1/2016 • DEGENER Verlag GmbH • Hannover FACHINFORMATION FÜR DEN ERFOLGREICHEN FAHRLEHRER www.degener.de JANUAR 2016 INHALT EXKLUSIV IM INTERVIEW Gerhard von Bressensdorf: Zum Stand der Reform des Fahrlehrergesetzes.................................. 1 Dieter Quentin: „Qualität in der Aus- und Weiterbildung gegen den Fahrermangel“...........9 IAA 2015: „Die Automatisierung des Fahrens kommt schrittweise“...................2 Dipl.-Ing. Günter Heitmann: Menschliches Versagen ist die Hauptursache für lof-Unfälle....................9 Martin Steinmann: Prüfungs-Filmspots als Lehrfilme zur Gefahrenerkennung ..........................3 Gerd Bretschneider: Ausweitung der Mautpflicht auf Lkw ab 7,5 Tonnen z.G...................... 10 EDITORIAL Komponenten werden zusammengefügt! Im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) entsteht zurzeit eine komplexe Änderung des Fahrlehrergesetzes. Der Gesetzgeber arbeitet mit großer Umsicht an dem sensiblen Thema. Noch nie gab es im Vorfeld einer Gesetzesänderung in diesem Bereich so umfangreiche wissenschaftliche Gutachten. Bestimmt für die Fahrlehrerschaft, der Berufsgruppe, die den jungen Menschen den Umgang mit modernen Kraftfahrzeugen und den dazugehörigen gesetzlichen Regeln vermittelt. Eine besondere Priorität wird deshalb auf die Anteile der zu vermittelnden Inhalte innerhalb der Ausbildung zur Fahrlehrerin, zum Fahrlehrer gelegt. Der pädagogische und psychologische Ausbildungsanteil wird erheblich steigen, dafür wird der bisherige Anteil an technisch notwendigem Fachwissen reduziert. – Die Vermittlung der so genannten Mobilitätskompetenz steht zukünftig im Mittelpunkt der Fahrschulunterrichte. Die Persönlichkeitsentwicklung der Fahrlehreranwärterinnen und Fahrlehreranwärter, der spätere Umgang mit den Fahranfängern, steht damit im Fokus und wird dadurch ebenfalls gefördert. Der Bund, die Länder und die Berufsverbände der Fahrlehrerschaft haben die Notwendigkeit des Handelns aufgrund der demografischen Entwicklung innerhalb des Berufsstandes längst erkannt. Parallel macht man sich in allen beteiligen Gremien Gedanken über die Möglichkeiten, dieser Entwicklung entgegenzuwirken und z. B. auch den Anteil an Fahrlehrerinnen deutlich zu erhöhen. Das sollte gelingen! Viel Spaß beim Lesen dieser ersten Ausgabe für 2016! Wir wünschen Ihnen dazu die notwendige Zeit und Ruhe zum Studium. Gleichzeitig bedanken wir uns für das große Interesse an den Beiträgen und den Zuspruch, den wir in diesem Jahr für die Zeitung bekommen haben. Ihre DEGENER-Redaktion. AKTUELL VGT: Experten diskutieren Reform des Fahrlehrerrechts Zum 54. Male organisiert der Verein „Deutscher Verkehrsgerichtstag – Deutsche Akademie für Verkehrswissenschaft“ den Deutschen Verkehrsgerichtstag (VGT). Er findet vom 27. bis 29. Januar 2016 in der Goslarer Kaiserpfalz statt. Anmeldungen sind möglich. Wer den VGT 2016 besuchen möchte, sollte sich schleunigst um eine Unterkunft bemühen – erfahrungsgemäß stellen die rund 2.000 Teilnehmer des VGT die gastgebende Stadt Goslar vor große Herausforderungen. In acht Arbeitskreisen wollen sich die Experten aus Justiz-, Innen- und Verkehrsverwaltungen des Bundes, der Länder und anderer mit dem Verkehrswesen befassten Behörden mit neuen Erkenntnissen und Entwicklungen beschäftigen. So diskutiert der Arbeitskreis (AK) I unter der Überschrift „Moderne Messmethoden und Blutentnahme im Verkehrsstrafrecht“ über die Möglichkeit, in Zukunft auf eine Blutentnahme bei mutmaßlichen Alkoholdelikten verzichten zu können. Der AK I wird von Jürgen Cierniak, Richter am Bundesgerichtshof, geleitet. Arbeitskreis IV befasst sich unter dem Vorsitz von Dr. Hans-Joachim Heßler mit der „Beschleunigung des Verkehrszivilprozesses“ – ein Thema, das seit 1976 bereits sieben Verkehrsgerichtstage beschäftigt hat. Von großem Interesse für Fahrlehrer ist der Arbeitskreis VII. Dort beschäftigen sich die Teilnehmer unter dem Vorsitz von Dr. jur. Peter Dauer LL.M. mit der Reform des Fahrlehrerrechts. Die Schlagworte lauten: Modernisierung, Entbürokratisierung, Deregulierung. Zusätzliche Infos im Internet: www.deutscherverkehrsgerichtstag.de. Quelle: Verkehrsgerichtstag Gerhard von Bressensdorf, Vorsitzender der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e. V. Zum Stand der Reform des Fahrlehrergesetzes Frage: Der demografische Wandel innerhalb der Fahrlehrerschaft ist stets ein aktuelles Thema. Welche entscheidenden Fakten müssen geschaffen werden, um die Ausbildung zum Fahrlehrer, zur Fahrlehrerin noch attraktiver zu gestalten? Antwort: Uns stehen leider keine aktuellen Daten zur Situation der Fahrlehrer in Deutschland zur Verfügung. Wir wissen nicht, wie viele Fahrlehrer tatsächlich noch aktiv tätig sind, wie alt sie sind und welche Fahrlehrerlaubnisklassen sie besitzen. Deshalb fordern wir dringend, wenn schon Daten erfasst werden, hier aussagekräftige Daten zu gewinnen, mit denen berufsständisch und politisch richtige und notwendige Entscheidungen getroffen werden können. Es ist davon auszugehen, dass der Altersdurchschnitt bei aktiven Fahrlehrern jedoch hoch ist und dass wir in den kommenden Jahren mit einer Vielzahl von aus dem Berufsleben ausscheidenden Fahrlehrern rechnen müssen. Deshalb muss der Beruf für Interessierte attraktiver werden. Zum anderen müssen die wirtschaftlichen Verhältnisse der Fahrlehrer abgesichert werden, dass es sich lohnt, in diesen Beruf einzutreten, um auch im Angestelltenverhältnis eine Familie sicher ernähren zu können. Frage: Was kann der Gesetzgeber im Rahmen der Fahrlehrer-Rechtsreform dazu beitragen, den Beruf attraktiver zu gestalten? Wird der demografische Wandel hinreichend berücksichtigt? Antwort: Was der Gesetzgeber beabsichtigt, kann ich noch nicht sicher beantworten, denn es liegen noch keine endgültigen Gesetzesentwürfe vor. Insgesamt aber muss auf alle Fälle sichergestellt werden, dass die Ausbildungszeit vor der Fachkundeprüfung deutlich erhöht wird und mit den modernen Herausforderungen die Ausbildung um die Inhalte des auf uns zukommenden teilautomatisierten Fahrens angereichert werden. Die Einsatzmöglichkeit für Fahrlehrer kann dann auch erweitert und attraktiver werden. Frage: Welche Schwerpunkte sehen Sie im Rahmen Ihrer langjährigen, berufsständischen Arbeit, im Zusammenhang mit der Neugestaltung des Fahrlehrergesetzes? Gerhard von Bressensdorf ist seit 1994 Vorsitzender der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände, Fahrlehrer aus Leidenschaft, liebt seinen Beruf und die berufsständische Arbeit. Er sucht den Dialog und gibt sein Fachwissen gern weiter! Erfahren in Fachausschüssen und Arbeitskreisen, unterwegs in Europa im Rahmen der Arbeit für die Europäische Fahrlehrer-Assoziation, deren Vorsitzender er von 2003 bis 2013 war. Gerhard von Bressensdorf ist auch diesmal unermüdlich dabei, die Reformen für die Fahrlehrerschaft mit zu gestalten. Antwort: Ich gehe davon aus, dass wir mehrere Schwerpunkte haben. Erster Schwerpunkt: Neugestaltung der Fahrlehrerausbildung. Zweiter Schwerpunkt: Neugestaltung der Anforderungen an Ausbildungsfahrlehrer. Dritter Schwerpunkt: Qualitäts sicherung der Fahrausbildung durch eine weitgehend bundeseinheitliche Fahrschulüberwachung. Vierter Schwerpunkt: Sinnvolle Kooperationsmöglichkeiten schaffen. Fünfter Schwerpunkt: Nicht nur redaktionelle, sondern auch inhaltliche Nachjustierung des Fahrlehrerrechts, das im Laufe der Jahre an einigen Stellen nicht mehr stimmig ist. Für mich ganz entscheidend ist unsere Forderung, ein verbindliches Curriculum in Theorie und Praxis, sowohl für die Fahrlehrerausbildung, als auch für die Fahrschülerausbildung, kurzfristig in Angriff zu nehmen. Eine Kommission muss die ständige Aktualisierung der Curricula sicherstellen. Frage: Sie bzw. die BVF nimmt regelmäßig an Arbeitssitzungen oder „Round-Table-Gesprächen“ des BMVI teil. Welchen Stand hat die Reform des Fahrlehrerrechts Ihrem Kenntnisstand nach erreicht? Antwort: Dies waren jeweils Anhörungen zum Sachstand, jedoch keine Stellungnahmen zu Referentenent- würfen. Eine sichere Tendenz lässt sich noch nicht ableiten, weil es zunächst noch viele Abstimmungsgespräche auf Bund-Länder-Ebene geben wird. Deshalb bitte ich von „Kaffeesatzlesereien“ Abstand nehmen zu dürfen. Frage: Auf dem Verkehrsgerichtstag 2016 ist das Thema ja „gesetzt“! Bei welchen Themen gibt es denn noch erhöhten Klärungsbedarf? Antwort: Aufgrund der ReferentenAuswahl sehe ich das Thema Fahrlehrer als freier Mitarbeiter in den Fahrschulen als einen Themenschwerpunkt. Natürlich werden die vorgenannten fünf Schwerpunkte, sofern sie nicht schon weitgehend ausdiskutiert sind, zum Zündstoff des Verkehrsgerichtstages zählen. Frage: Was erwartet die zukünftigen Jahrgänge der Fahrlehreranwärterinnen und Fahrlehreranwärter in einem überarbeiteten Ausbildungsrahmenplan, können Sie bereits eine kleine Aussicht auf neue Themen geben? Antwort: Ich denke, dass die Fahrlehrerausbildung in Kompetenzbereiche eingeteilt werden wird, wie auch dem von der BASt in Auftrag gegebenen Gutachten zu entnehmen ist und dass es zu einer Entflechtung nicht mehr zeitgemäßer Inhalte kommt und andererseits neue und moderne Themen im Lehr-Lern-Prozess eingebunden werden müssen, unter Berücksichtigung moderner und neuer Technologien. Mobilität und Kommunikation sind die wichtigen Bereiche in der Gesellschaft, auf die sich der Berufsstand einstellen muss, das wird sich ebenfalls in der Fahrlehrerausbildung widerspiegeln. Natürlich kann man in der Ausbildung nicht alles berücksichtigen, was die spätere Berufspraxis ausmacht, nehmen Sie allein die betriebswirtschaftliche Komponente mit ihren vielen Facetten, hier alles während der Erstausbildung zu erfassen, ist einfach nicht möglich! Der Fahrlehrerberuf wird ein Fortbildungsberuf bleiben. – Ich stelle immer wieder fest, dass die Fahrlehrerschaft eine sehr hohe Weiterbildungsbereitschaft zeigt, und das ist auch gut so! Dies gilt ganz besonders für Aufstiegsweiter auf SEITE 2 2Januar 2016 · Der Fahrschul-Profi EXKLUSIV IM INTERVIEW Gerhard von Bressensdorf Fortsetzung von SEITE 1 qualifikationen zum Ausbildungsfahrlehrer, Seminarleiter oder für die Erlangung der Fahrschul erlaubnis. Gerade diese betriebswirtschaftliche Ausbildung muss deutlich erweitert und mit einer Prüfung abgeschlossen werden. Frage: Sie haben kürzlich in einem anderen Interview gute Gründe genannt, den Fahrlehrerberuf zu ergreifen! Unter anderem die Freude am Fahren! Warum braucht die Gesellschaft auch zukünftig engagierte Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer? Antwort: Ich bin um die zukünftigen Aufgaben der Fahrlehrer nicht „bange“! Ist es doch wichtig, die Schnittstelle Mensch-Maschine im Fahrschulunterricht zukünftig stärker zu berücksichtigen, das heißt ein Fahrer muss in der Lage sein, aus einem Dämmerzustand heraus, in den Bereitschaftszustand zu wechseln, dafür braucht es eine gute Ausbildung und viel Training. Der Fahrlehrer muss die notwendigen Kenntnisse der modernen Technik dem Fahrer viel stärker vermitteln, als das bisher vielleicht der Fall ist. Um die Verkehrssicherheit zu erhöhen, brauchen wir dringend junge Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer, die einerseits Freude am Umgang mit moderner Technik haben und andererseits einen ganz besonderen Schwerpunkt in der persönlichen Neigung, überwiegend jungen Menschen die Mobilität nahe zu bringen und damit die Verkehrssicherheit als das herausragende Ziel anzusehen. Die Begeisterung, Menschen für eine neue Herausforderung vorzubereiten, erfordert Schwung, hohes Engagement, Freude am Beruf und Ideenreichtum, dies ist auch für die nachwachsende Fahrlehrergeneration von ausschlaggebender Bedeutung. Frage: Welche Aufgaben kommen im Hinblick auf die anhaltende Flüchtlingswelle gegebenenfalls auf die Fahrschulen zu? Antwort: Wir können noch nicht absehen, was zukünftig durch die anhaltende Flüchtlingswelle auf die Fahrschulen zukommt! Die Fahrlehrerschaft hat auf jeden Fall durch ihre pädagogische Kompetenz die Möglichkeit, fremden Menschen zu helfen, ihnen die Verkehrssystematik näher zu bringen und das auch an die Vorbereitung der Erteilung einer Fahrerlaubnis zu koppeln. Sie kann ihren Teil dazu beizutragen, Neuankömmlinge vor einem „Kulturschock“ im Verkehrsbereich zu bewahren. Da unter den Ankommenden viele junge Menschen sind, wird sich dies auch sicher auf eine verstärkte Nachfrage in den Fahrschulen auswirken. Die Möglichkeit, in Kürze die Prüfung auch in Arabisch ablegen zu können, wird der Führerscheinausbildung einen zusätzlichen Schwung ver leihen. Das Interview führte Hans-Joachim Reimann, Chefredaktion Degener Verlag GmbH AKTUELL „Die Automatisierung des Fahrens kommt schrittweise“ Mobilität verbindet – so lautete das Motto der Internationalen Automobil Ausstellung (IAA) in Frankfurt. Vom 17. bis 27. September 2015 präsentierten Automobilhersteller, Zulieferer und weitere Unternehmen der Automobilbranche ihre neuesten Modelle und Zukunftsvisionen. Insgesamt besuchten laut Verband der Automobilindustrie (VDA) 931.700 Menschen die IAA. Zwar fallen die Schlagworte Effizienz, Elektromobilität und Vernetzung an jeder Ecke – die Hersteller setzen jedoch auf Bewährtes: Größer, Schneller, Breiter und vor allem Verbrenner! Spurhalte- oder Notbremsassistenten, Park-Automaten und Abstandswarner – Fahrassistenzsysteme finden sich inzwischen in nahezu jedem Neuwagen. Mit heutiger Technik ist ein autonom fahrendes Auto zumindest auf Autobahnen und Schnellstraßen keine Zukunftsmusik mehr – vor allem rechtliche und versicherungstechnische Fragen stehen der flächendeckenden Einführung dieser Technik noch im Weg. Größter Hemmschuh: Das Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr. In Artikel 8, Abs. 5 ist nachzulesen: „Jeder Führer muss dauernd sein Fahrzeug beherrschen oder seine Tiere führen können.“ Eine Vorschrift, die in dieser Form unmöglich mit autonomen Fahren in Einklang zu bringen ist. Absatz 6 desselben Artikels wird noch deutlicher: „Der Führer eines Fahrzeugs muss alle anderen Tätigkeiten als das Führen seines Fahrzeugs vermeiden.“ Um die technischen Möglichkeiten mit den rechtlichen Anforderungen zu harmonisieren, müssen die Politiker also noch einiges an Arbeit investieren. Die Autoindustrie drängt und steht bereits in den Startlöchern. „Die Automatisierung des Fahrens kommt schrittweise über die Weiter- und Neuentwicklung von Fahrerassistenzsystemen“, sagte Dr. Volkmar Denner, Vorsitzender der Geschäftsführung der Robert Bosch AG zur IAA. Richtig kompliziert wird das automatisierte Fahren erst dort, wo viele unterschiedliche Verkehrsteilnehmer aufeinander treffen. Was auf einer Autobahn noch relativ einfach zu programmieren ist, wird in der Stadt richtig kompliziert. Denn dort müssen automatisierte Fahrzeuge nicht nur auf andere Autos, Lkw und Motorräder achten, es gilt, große und kleine Fußgänger sowie Radfahrer in die Rechnung mit einzubeziehen. Auf diesem Feld liegt vor den SoftwareIngenieuren von Bosch, ZF und Continental und anderen Herstellern noch ein Haufen Arbeit. Auf der IAA präsentierte VW den Tiguan GTE: Der sogenannte Plug-In-Hybrid-SUV gibt einen Ausblick darauf, wie es im kommenden Jahr mit dem Tiguan weitergehen könnte. Dieses Fahrzeug wurde zu Demonstrationszwecken aufgeschnitten. Foto: DEGENER Das Zauberwort der IAA lautet wie in den vergangenen Jahren Sport Utility Vehicle (SUV) – inzwischen hat nahezu jeder Hersteller ein SUV im Angebot. Offenbar sind die kantigen Geländelimousinen der Inbegriff der urbanen Mobilität – zumindest erfreuen sich Kompakt-SUV weiterhin größter Beliebtheit bei den Kunden weltweit. So stellte VW mit großem Tamtam den neuen Tiguan vor: Sechs Zentimeter länger und drei Zentimeter breiter als sein Vorgänger. Auch der Radstand hat sich erhöht (um acht Zentimeter) – dadurch erhalten die Passagiere im Font eine größere Beinfreiheit. Jaguar stellte die Kraft seines neuen SUV F-Pace mit dem werbewirksamen Durchfahren eines Loopings am Vorabend der Messe unter Beweis. BMW stellte den X1 vor und Mercedes präsentierte den neuen GLC – alles große, klobige Fahrzeuge, mit einem relativ hohen Kraftstoffverbrauch. Apropos Kraftstoff – die große Masse der Autohersteller setzt weiterhin auf Verbrenner. Die gezeigten Elektrofahrzeuge sind bis auf einige Ausnahmen alles Studien. Tesla zeigt konkurrenzfähige und fahrbereite Elektromobilität – sofern man sich den Spaß denn leisten kann (Modell S ab rund 80.000 Euro). Die anderen Hersteller beschränken sich auf Ankündigungen: Audi beispielsweise plant einen Elektro-SUV, der, was die Größe anbetrifft, zwischen dem Q5 und dem Q7 angesiedelt sein könnte. Da ist die Konkurrenz aus USA bereits weiter: Tesla will sein elektrisches SUV namens Modell X noch in diesem Jahr ausliefern. Hemmschuh für den Absatz von Elektrofahrzeugen sind weiterhin Reichweite und Kapazität der Batterien sowie Ladedauer und Ladeinfrastruktur. Da hat die Robert Bosch GmbH jüngst einen großen Schritt in Richtung bezahlbare Elektromobilität gemacht. Durch die Entwicklung sogenannter Festkörperzellen konnten die Ingenieure deutlich leistungsstärkere Batterien vorstellen. „Durch die Festkörper-Technologie kann Bosch die Anode aus reinem Lithium fertigen, was die Speicherfähigkeit deutlich erhöht. Die neuen Zellen kommen zudem ohne Flüssigelektrolyt aus und sind somit nicht brennbar“, informierte das Unternehmen. Die neue Technologie habe ein Viertel des Volumens und die Hälfte des Gewichts, sagte Dr. Volkmar Denner. Besonders beliebt waren Testfahrten mit rund 60 Pedelecs, E-Bikes, E-Rollern und ähnlichen Gefährten. Im Vorfeld hatten sich bereits 9.000 Interessierte für Testfahrten mit diesen elektrisch betriebenen Zweirädern beworben. Insgesamt wurden auf der IAA über 22.000 Probefahrten durchgeführt. „Das elektrisch betriebene Zweirad ergänzt offenbar das Automobil“, sagte VDA-Präsident Wissmann. Um dem Motto „Mobilität verbindet“ gerecht zu werden, haben die Messeverantwortlichen in Halle 3.1 die „New Mobility World“ ausgerufen. Über 180 Aussteller präsentierten dort – teils auf Gemeinschaftsständen – ihre Ideen und Visionen von Mobilität in den kommenden Jahren. Die fünf in Messehalle 3.1 gezeigten Themenfelder waren mit „Connected Car“, „Automated Driving“, „E-Mobility“, „Urban Mobility“ und „Mobility Services“ überschrieben. So zeigten beispielsweise Blabla Car, Car2Go und Drivy, wie sie sich Car-Sharing bzw. die Vermittlung von Mitfahrgelegenheiten in Zukunft vorstellen. Zulieferer Hella stellte seine neuesten Entwicklungen auf dem Gebiet des vernetzten Fahrens vor. So haben die Ingenieure des Unternehmens einen Sensor entwickelt, der bei einer Beschädigung der Fahrzeugaußenhaut die Schadensintensität, den Zeitpunkt sowie den Schadensort erkennt und diese Daten per Smartphone oder Funkschlüssel an den Fahrzeugbesitzer meldet. Der traditionsreiche Autohersteller Opel hat eine App entwickelt, die es dem Fahrer ermöglicht, per Smartphone die Betriebsdaten des Autos abzurufen, den Wagen zu orten sowie ihn zu entoder verriegeln. Zumindest an den Pressetagen hielt sich das Interesse der (Fach-)Besucher an dieser Halle jedoch in engen Grenzen. Das wird sich in den kommenden Jahren ändern, denn inzwischen verfügt fast jedes Neufahrzeug über eine Schnittstelle zum Smartphone – die Verschmelzung von mobiler Kommunikation mit dem Inbegriff der Mobilität, dem Auto, ist in vollem Gange. Erfreulicher Trend: das Durchschnittsalter der Besucher ist im Vergleich zu 2013 um drei Jahre auf 34 Jahre gesunken. Das widerlege die Behauptung, „dass junge Leute weniger Interesse am Auto hätten“, so Wissmann. „Das Gegenteil ist der Fall: Diese IAA ist eine ,Abstimmung mit den Füßen‘ für das Auto.“ Etwa 18 Prozent der IAA-Besucher reisten aus dem Ausland an. Das Gros der Gäste stammte aus Europa (71 Prozent), circa 7 Prozent waren aus Nordamerika, aus Asien kamen 13 Prozent. (KaD) Januar 2016 · Der Fahrschul-Profi3 FAHRSCHULPRAXIS Martin Steinmann Mit speziell aufeinander abgestimmten Unterrichtsmaterialien verstärkt der DEGENER Verlag diesen Effekt noch. Lehren und Lernen mit System – seit über 80 Jahren ist das der Grundsatz, nach dem DEGENER Produkte entwickelt und hergestellt werden. Im Verbund sind „360° – Die Lernsoftware“, „360° – Das Buch Pkw Fahren“ sowie „SCAN & TEACH®“ ein unschlagbares Team für Fahrausbildung und Prüfungsvorbereitung. Damit sich die Schüler sofort zurechtfinden, sind sowohl die Software als auch die Lehrbücher nach dem gleichen Prinzip aufgebaut. Das erlaubt die sinnvolle Verknüpfung der unterschiedlichen Medien – für den Fahrschüler bedeutet das eine enorme Verbesserung des Lerneffekts: Buch und Software bauen aufeinander auf. Für professionellen Fahrschulunterricht – das braucht der Fahrlehrer für den Theorieunterricht. „360° – Das Buch Pkw Fahren“ entspricht dem amtlichen Rahmenplan für den Theorieunterricht. Mit den Schwerpunkten Gefahrenlehre und Partnerkunde vermittelt es Grundlagen für das Verständnis der Prüfungsfilme und auch für das praktische Fahren. Das Buch ist übersichtlich in 14 Themen gegliedert. Dieselbe Ordnung findet sich auch in der Software wieder. Animationen, Filme, Grafiken oder Fotos geben wertvolle Hilfestellungen bei besonders kniffligen und schwierigen Fragen – ohne, dass der Fahrschüler lange danach suchen muss. Filmspots mehrmals anzuschauen und sich die richtigen Lösungen einzuprägen reicht allerdings nicht aus, um Gefahrenerkennung zu erwerben. Gefahren erkennen heißt Sehen lernen: •Anzeichen, Signale und Absichten erkennen, •Verdeckte, versteckte, getarnte Verkehrsteilnehmer „entdecken“, •Fahrzeuge hinter und neben dem Fahrzeug im Rückspiegel wahrnehmen und im toten Winkel „erahnen“. Um die Schüler auf die Prüfung und zugleich auf den Straßenverkehr vorzubereiten, muss der Prüfungsfilm zum Lehrfilm werden. Und der Lehrfilm braucht den (Fahr-)Lehrer, der den Film in den Unterricht einbezieht. Der DEGENER Verlag bietet den Fahrlehrern ausgewählte Prüfungsfilme, die mit durchdachten Animationen für den Unterricht aufbereitet wurden. •Die animierten Filmspots können jederzeit angehalten werden, um Fragen zu stellen oder zu beantworten, und beliebig oft wiederholt werden. •Farbige Pfeile oder Markierungen heben Wichtiges hervor, z.B. das gefährdete Kind oder den entgegenkommenden Überholer. •Mit Zoomeffekt wird auf gefährliche Situationen hingewiesen. So wird beispielsweise der rückwärts auf die Fahrbahn fahrende Pkw deutlich hervorgehoben. •Gesprochene Kurzkommentare erklären die Situation oder einzelne Phasen. wichtige Begriffe aus Straßenverkehrsordnung (StVO) und Prüfungsfragen. Außerdem können Fahrschüler hier Fachbegriffe, Verkehrsregeln und Verkehrszeichen nachschlagen. Besonders zur Prüfungsvorbereitung empfiehlt es sich, sowohl mit dem Buch als auch der Software zu arbeiten. Bei komplizierten und schwierigen Sachverhalten helfen Verweise auf Lehrbuch-Themen. Natürlich können Fahrlehrer nicht alle derzeit verfügbaren 88 – eine Zahl die in Zukunft weiter steigen wird – amtlichen Prüfungsfilme im Unterricht besprechen. Das ist auch nicht nötig. Die Situationen in den Filmen sind oft ähnlich, so wie im Straßenverkehr auch. Genaue Beobachtung ist hier notwendig, um die Verkehrssituation trotz ihrer Ähnlichkeit zu verstehen und die Frage richtig zu beantworten! Die rund 70 animierten Prüfungsfilme von DEGENER stellen eine exemplarische Auswahl dar, die schwierige und typische Situationen aufgreift. Selbstverständlich stehen diese Filme auch den Fahrschülern in ihrer Software zur Prüfungsvorbereitung zur Verfügung. Die DEGENER-Cheats geben hilfreiche Erklärungen zur Prüfungsfrage, Tipps und Merkhilfen. Die Software enthält sämtliche amtliche Prüfungsfragen für alle Führerscheinklassen. Da DEGENER offizieller Lizenzpartner der TÜV/DEKRA arge tp21 ist, entsprechen die Bilder und Fragen exakt der Darstellung in der theoretischen Führerscheinprüfung – besser kann man sich nicht auf die Prüfung vorbereiten. Im umfassenden Stichwortverzeichnis des Lehrbuchs finden sich © DEGENER Die wichtigste Neuerung seit Einführung des PC in der Theorieprüfung waren sicher die „dynamischen Situationsdarstellungen“, Prüfungsfragen mit Filmspots. Und diese Filme verändern weit mehr als das Formale von Prüfungsaufgaben. Der Schwerpunkt der Prüfungsfilme sind bewusst ausgewählte Situationen der Gefahrenerkennung. Das Vermitteln der spezifischen Inhalte im theoretischen Fahrschulunterricht ist pädagogisch sinnvoll, um die Fahrschülerinnen und Fahrschüler mit dieser ausgewählten Thematik vor der theoretischen Prüfung zu konfrontieren! Da der Prüfstoff Einfluss hat auf die Lerninhalte – und manchmal auch auf die Lernbereitschaft der Schüler – kann durch die Kurzfilme ein Lerneffekt erzielt werden. © DEGENER Prüfungs-Filmspots als Lehrfilme zur Gefahrenerkennung Die 360°-Schüleransicht auf dem PC-Bildschirm. BLICK AUS DEM SEITENFENSTER Verkehrsplaner heben den Radweg in luftige Höhen Niederländische Verkehrsplaner haben einen erstaunlichen Weg gewählt, um mit den wachsenden Verkehrsproblemen unserer Zeit fertig zu werden. In Eindhoven hat die Stadtverwaltung einen luftigen Fahrradweg gebaut: das kunstvolle Gebilde hängt an Stahlseilen als Fahrradkreisverkehr über einer vielbefahrenen Autokreuzung. Rund 11 Millionen Euro hat das Bauwerk gekostet, 60 Prozent davon gab es als Fördergeld von der EU. Das Bauprojekt in Eindhoven spiegelt ein großes Problem unserer Zeit wider: Die zunehmende Verstädterung in Industrienationen. Mehr und mehr Menschen zieht es in die Metropolen. Dadurch steigt automatisch das Verkehrsaufkommen. Wenn aber immer mehr Menschen sich auf dem immer gleichen Raum fortbewegen wollen, sind Stau und Verkehrschaos die Folge. Deswegen gehen die Stadtplaner weltweit neue Wege. Der Fahrradkreisel in Eindhoven wurde nachträglich baulich auf die Kreuzung gesetzt – somit sind die Radler sicher nach oben verfrachtet. © ipv Delft |Helibeeld Ein weiteres Beispiel ist die Stadt Zürich – seit mehr als 30 Jahren setzen die Verkehrs- und Stadtplaner ein Konzept um, das ökologische, ökonomische, soziale und städtebauliche Ziele harmonisch miteinander vereinen soll. 2000 und 2001 hat die Stadtverwaltung Zürichs erstmals eine umfassende Mobilitätsstrategie entwickelt: Anstelle einer Verkehrs- politik, die jedes Verkehrsmittel einzeln betrachtet und fördert oder reguliert, steht hier die Entwicklung einer ganzheitlichen Mobilität im Vordergrund. Das Konzept wird seitdem regelmäßig aktualisiert und angepasst. Ziel ist es, die Metropolen für ihre Bewohner wieder lebenswerter zu gestalten. Die Städte sollen sauberer, ökologischer und möglichst barriere- frei werden. Keine leichte Angelegenheit, denn bislang war es vielfach umgekehrt – das heißt, es wurde überwiegend im Sinne des motorisierten Individualverkehrs geplant. Autofahrer können sich größtenteils selbstbestimmt in den Städten bewegen. Allerdings verliert dieses Argument – vor allem in Großstädten mit gut ausgebautem öffentlichen Nahverkehr – mehr und mehr an Stichhaltigkeit. Für viele junge Menschen spielt das eigene Auto eine immer geringere Rolle. Sie setzen mehr denn je auf öffentliche Verkehrsmittel oder das Fahrrad. Von 1998 bis 2008 habe sich beispielsweise der Anteil des motorisierten Verkehrs in Berlin von 38 auf 32 Prozent verringert, berichtete die Süddeutsche Zeitung (SZ) Anfang Januar. Im Zentrum Berlins besaß 2008 nur jeder fünfte Einwohner ein Auto, erläuterte Berlins oberster Verkehrsplaner Burkhard Horn im Gespräch mit der SZ. Diese Entwicklung ist auch in anderen europäischen Städten zu beobachten. So etwa in London, Paris, Kopenhagen, Helsinki oder eben Eindhoven. Während beispielsweise London und Paris laut über eine Verteuerung des Individualverkehrs (Stichwort: Innenstadt-Maut) nachdenken, gehen Kopenhagen, Helsinki und Eindhoven andere Wege. Sie versuchen die Attraktivität anderer Verkehrsmittel zu steigern – z. B. mit schwebenden Fahrrad-Kreiseln. Viele Verkehrswissenschaftler und Stadtplaner erarbeiten Konzepte, in denen sich die verschiedenen Verkehrsmittel möglichst gut ergänzen. Große Hoffnungen werden dabei in die Vernetzung der verschiedenen Verkehrsträger gesetzt – Stichworte: Carsharing und „Big Data“. Allerdings gibt es dabei umfangreiche Bedenken in Sachen Datenschutz. (KaD) Quellen: Süddeutsche Zeitung, www.zukunft-mobilitaet.net 4Januar 2016 · Der Fahrschul-Profi Grabarz & Partner Volkswagen AG Job-Nr. A-VW-26-150253 Sonderfahrzeuge Fahrschule: Golf 7 / Verkehrsübungsplatz – Clever Mobil Format: 260 x 378 mm 1/1-Seite Satzspiegel (GL4093_Fahrschule) Fahrschulprofi Nr. 04, ET 23.11. DU 11.11. www.volkswagen-fahrschule.de Deutschlands beliebtester Verkehrsübungsplatz: vorne links. r Mo b i l - P e v e l C t z Je t aket* iß & Verschle g n u t r zahl a •W ach Stück n r e v le C • Reifen asing. Der Golf. Fahrschulfahrzeug Nr. 1. nats-Le o M 4 2 beim Im Golf können Ihren Schülern die Stunden nie lange genug dauern. Er verbindet Design und Fahrspaß mit höchstem Komfort und vielzähligen optionalen Ausstattungen, wie dem Spurhalteassistenten, SignAssist oder der City-Notbremsfunktion. Aber damit nicht genug. Sichern Sie sich bis zum 31. Dezember das Paket „Clever Mobil“ beim Abschluss eines 24-MonatsLeasing-Vertrages. 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Pünktlich zur Rushhour bietet sich in Deutschlands Städten und Gemeinden das gleiche Bild: Stau wohin das Auge reicht. Besonders an großen Ampelkreuzungen lässt sich beobachten, wie Unachtsamkeit und Egoismus für vermeidbare Behinderungen sorgen. Auf der sprichwörtlichen „letzten Rille“ quetschen sich viele Verkehrsteilnehmer noch schnell in den Kreuzungsbereich und blockieren dann während der Grünphase den Quer- oder Gegenverkehr. Es geht weder vor, noch geht es zurück. Dabei ist die Straßenverkehrsordnung (StVO) in dieser Situation ziemlich eindeutig: „(1) Stockt der Verkehr, darf trotz Vorfahrt oder grünem Lichtzeichen nicht in die Kreuzung oder Einmündung eingefahren werden, wenn auf ihr gewartet werden müsste“ (§ 11 Besondere Verkehrslagen, Abs. 1.). Wer durch sein Verhalten einen anderen behindert, kann dafür mit einem Bußgeld belegt werden. Außerdem gibt die StVO den Ein alltägliches Bild: die Kreuzung ist zwar voll, die Verkehrsteilnehmer fahren aber trotzdem weiter in die Kreuzung ein. Das Ergebnis lautet mit schöner Regelmäßigkeit Stau. Dabei regelt die StVO diese Situation eindeutig – wer in eine volle Kreuzung einfährt, obwohl er sie nicht verlassen kann und damit Quer- oder Gegenverkehr behindert, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Foto: obs/TÜV Rheinland AG Verkehrsteilnehmern unter § 1 eindeutige Handlungsanweisungen mit auf den Weg. „Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird“, StVO, § 1, Abs. 2. Hat sich vor einer Kreuzung bereits ein Rückstau gebildet, dann heißt es auch bei grünem Ampellicht an der breiten, weißen Haltlinie zu warten. Die Verkehrsteilnehmer sind verpflichtet so lange zu warten, bis die Kreuzung wieder frei ist. Denn Kreuzungen müssen immer frei bleiben – wer sie verstopft, begeht eine Ordnungswidrigkeit. 20 Euro beträgt das Bußgeld. Weiterhin müssen die Verkehrsteilnehmer in der Lage sein, eine Rettungsgasse zu bilden. Ein Verstoß dagegen zieht ebenfalls ein Bußgeld (20 Euro) nach sich. „Autofahrer dürfen nur dann in eine Kreuzung fahren, wenn sie sicher sind, dass sie diese auch komplett überqueren können“, erklärt Hans-Ulrich Sander, Kraftfahrtexperte des TÜV Rheinland. Autofahrer, die auf den letzten Drücker in eine Kreuzung einfahren, blockieren diese oft für andere Verkehrsteilnehmer. Quelle: VW-Virtuelle Magnettafel / DEGENER Verlag Besondere Beachtung sollten Autofahrer der Beschilderung schenken. Befindet sich das Hinweisschild „Bei Rot hier halten“ vor der Ampel, ist dieses in jedem Fall zu beachten. „Selbst wenn die Entfernung zur Ampel mehrere Wagenlängen beträgt, ist der Stopp an der vorgezogenen Haltlinie verbindlich“, betont TÜV Rheinland-Fachmann Hans-Ulrich Sander. Das Hinweisschild soll dafür sorgen, dass Verkehrsteilnehmer aus einer Einmündung oder Seitenstraße heraus- oder von einem Parkplatz herunterfahren. Dabei ist auf jeden Fall die komplette Distanz vom Hinweisschild bis zur Haltlinie frei zu halten, das ist wichtig, damit beispielsweise Omnibusse oder Lastkraftwagen in die Lücke fahren können. (Quelle: TÜV Rheinland) KURZMELDUNG Für unsere Standorte Bielefeld, Minden, Hannover, Braunschweig, Salzgitter, Berlin und Celle suchen wir dringend bei überdurchschnittlicher Bezahlung: • Fahrlehrer/Innen • Büromitarbeiter m/w Voraussetzung mehrjährige Erfahrung im Fahrschulbereich • Freiberufliche Dozenten m/w für die Kraftfahrerweiterbildung nach BKrFQG Bewerbungen bitte nur per Mail an: [email protected] / 0171 7104021 Norddeutsche Fahrlehrerakademie: Wir bilden aus zum Fahrlehrer m/w Wir kaufen Fahrschulen mit mehr als 5 Mitarbeitern in norddeutschen Städten ab 80.000 Einwohnern. Deutschlands größte Fahrschule Automatisiertes Fahren: Volvo übernimmt Haftung Der schwedische Autohersteller Volvo will bei Unfällen mit seinen selbstfahrenden Autos künftig die Haftung übernehmen. Das teilte der Vorstandsvorsitzende von Volvo Cars, Hakan Samuelsson, Anfang Oktober in Washington mit. Das ist ein entscheidender Schritt hin zum automatisierten Fahren. Sieht man sich die aktuelle Technik und ihre Möglichkeiten an, ist es relativ einfach, ein selbstfahrendes Auto zu produzieren. Problematisch ist vielmehr die rechtliche Situation: Wer haftet, wenn ein automatisiertes Fahrzeug einen Unfall verursacht? Nach aktueller Rechtslage wäre der „Fahrer“ des automatisierten Fahrzeugs verantwortlich für Schäden seines Autos. Volvo prescht mit seiner Ankündigung jetzt in eine Bresche, die andere Hersteller bisher weit von sich gewiesen haben. Haben die Automobilkonzerne doch bisher betont, dass erst unter anderem Fragen der Haftung geklärt werden müssen, bis die automatisierten Fahrzeuge in großer Zahl auf die Straßen kommen. Das Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr von 1968 schreibt vor, dass jeder Fahrzeugführer sein Fahrzeug unter allen Umständen beherrschen muss. Das ist so geregelt, „um den Sorgfaltspflichten genügen zu können und um ständig in der Lage zu sein, alle ihm obliegenden Fahrbewegungen auszuführen.“ Anpassungen sind zwar angekündigt, aber eine entscheidende Initiative ist nicht zu erkennen. Quelle: FAZ 6Januar 2016 · Der Fahrschul-Profi WIR KOMMEN ZU IHNEN! LIVE ON TOUR DIE NÄCHSTE DIMENSION DER AUSBILDUNG SOFORT STARTKLAR EINSTEIGEN PROBEFAHREN Das SIMdrive MOBIL – mit dem DEGENER Fahrsimulator Jetzt Termin sichern! (0511) 9 63 60-0 oder gleich online unter www.degener.de/probefahrt Video ansehen. Januar 2016 · Der Fahrschul-Profi7 AKTUELL „Fahrschule 4.0“ wird zum Mobilitätszentrum Rund 150 Branchenvertreter debattierten beim Unternehmertag Fahrschule des Bundesverbands deutscher Fahrschulunternehmen (BDFU) Ende Oktober in Esslingen unter dem Motto „Fahrschule 4.0“ über die Zukunft ihres Berufsstands. Vorgestellt wurden beispielhafte „Best-PracticeProjekte“ von Mitgliedsunternehmen – von der e-driver licence bis zum Fahrtraining für Senioren –, die den Fahrschulen neue Geschäftsfelder erschließen und zugleich die Verkehrssicherheit verbessern. Vom reformierten Fahrlehrergesetz, das Anfang 2017 in Kraft treten soll, erhofft sich die Branche mehr unternehmerische Freiheit sowie eine verbesserte Fahrlehrerausbildung – also den gesetzlichen Rahmen, der es ermöglicht, zukunftsweisende Ideen zu realisieren. Fahrschulen sind meist Kleinstbetriebe und das Durchschnittsalter der Fahrlehrer liegt inzwischen bei 53 Jahren: Die Branche hat sowohl ein Rentabilitäts- als auch ein Nachfolgeproblem. BDFU-Vorsitzender Rainer Zeltwanger sieht vier gesellschaftliche Trends, die den Fahrschulen zu schaffen machen: Erstens spielt der Führerschein für viele Jugendliche heute nicht mehr die Rolle, wie noch vor einigen Jahren. Zweitens gibt es immer weniger Jugendliche (demografischer Faktor). Drittens scheint die Geiz-ist-geil-Mentalität in den Hintergrund zu treten: Ältere Fahrschüler legen Wert auf guten Service – nicht das Geld, sondern die Zeit ist knapp. Der vierte Trend schließlich sind Fahrerassistenzsysteme und das teilautonome Fahren – wer beim Autokauf nicht auf jeden Cent achten muss, braucht schon heute nicht mehr einparken oder am Berg anfahren zu können. Ging es früher beim Autofahren vor allem ums Regeln, geht es nun immer stärker ums Überwachen, so Prof. Dr. Arnd Engeln von der Hochschule der Medien, Stuttgart, in seinem Impulsreferat. Diesen Trends müssen sich die Fahrschulen stellen und neue Geschäftsfelder entwickeln. Skizziert und vorgestellt wurden Ideen für alle Altersklassen: Von der Verkehrserziehung in Kindergärten und Schulen über die „Führerscheinausbildung mit e-Effekt“, bei der die Schüler zunächst mit einem Elektroauto kupplungsfrei fahren lernen, bis zum Senior-fit-Programm, bei dem man unter anderem den Umgang mit Fahrerassistenzsystemen lernen oder seine Fahrtauglichkeit testen lassen kann. Kleine Fahrschulen stoßen allerdings schnell an ihre Grenzen, wenn sie sich zu innovativen „Zentren der Mobilität“ weiterentwickeln wollen – zum einen finanziell, denn ein größerer Fuhrpark, der auch ein Elektroauto umfasst, oder die Anschaffung eines Fahrsimulators, erfordern hohe Investitionen. Zum anderen aber auch personell – denn unterschiedliche Foto: DEGENER Etwa 150 Vertreter nahmen am Unternehmertag – Motto: Fahrschule 4.0 – der BDFU in Esslingen teil. An der Podiumsdiskussion beteiligten sich Renate Bartelt-Lehrfeld, Dr. Thomas Kirschner, Rainer Zeltwanger und Rolf Dautel-Haußmann. Die Diskussion leitete Erich Trugenberger. Zielgruppen sowie ein breiteres Angebot an Dienstleistungen erfordern mehr und hoch qualifiziertes Personal – und das fehlt! „Vielleicht beißt sich hier die Katze ja in den Schwanz“, so Rainer Zeltwanger. „Womöglich gewinnen wir den qualifizierten Nachwuchs genau mit dem Angebot, nicht mehr ‚nur‘ Fahrlehrer, sondern Coach in einem Mobilitätszentrum sein zu können – mit entsprechenden Karrierestufen und interessanten Aufstiegschancen.“ Deshalb setzt die Branche große Erwartungen in die Reform des Fahrlehrergesetzes, die seit 15 Jahren angekündigt wird und nun bis Anfang 2017 realisiert werden soll. Der BDFU hatte seine Expertise vielfach eingebracht und Vorschläge zur Entbürokratisierung sowie ein Karrieremodell für die Fahrlehrerausbildung entwickelt. Renate Bartelt-Lehrfeld, Referatsleiterin im Bundesverkehrsministerium, präsentierte auf dem Unternehmertag den Stand der Dinge. AKTUELL Die vorgestellten Eckpunkte stießen im Großen und Ganzen auf Zustimmung. Der endgültige Referentenentwurf soll bis zum Verkehrsgerichtstag 2016 in Goslar ausgearbeitet und dort vorgelegt werden. Danach folgen die parlamentarische Beratung im Bundestag und die Anhörung der Verbände. Im Frühjahr 2017 soll das Reformpaket verabschiedet werden. Quelle: BDFU FAHRERINFORMATION Intelligentes Licht kann Unfälle verhindern Optimale Sicht mit „Dynamic Light Assist“ In stockfinsterer Nacht mit dem Auto auf einer Landstraße unterwegs. Die Scheinwerfer leuchten die Straße über mehrere hundert Meter fast taghell aus. Auf der Gegenspur taucht ein anderer Pkw auf, doch die Scheinwerfer dunkeln genau den Bereich des entgegenkommenden Fahrzeugs ab, um eine Blendung des Fahrers auszuschließen. Rechts und links neben seinem Auto sowie im Bereich davor bleibt die helle Ausleuchtung erhalten. Die dynamische Fernlichtregulierung „Dynamic Light Assist“ von Volkswagen sorgt durch optimale Straßenausleuchtung für noch mehr Sicherheit im Straßenverkehr. Der Clou: Das System ermöglicht es, dauerhaft mit Fernlicht zu fahren, ohne dabei den Gegenverkehr zu blenden. Durch eine sogenannte Maskierungsfunktion kann das Fernlicht partiell abgeblendet werden. Das heißt, nur in dem Bereich, in dem sich das entgegenkommende Fahrzeug befindet, wird abgeblendet. Die Informationen über andere Verkehrsteilnehmer und die Straßenbeleuchtung erfasst eine Kamera am Innenspiegel und leitet diese an den „Dynamic Light Assist“. Die gesamte Fahrbahnausleuchtung wird so – auch für den Gegenverkehr – deutlich verbessert. Der „Dynamic Light Assist“ sorgt für ein völlig neues Lichtgefühl, immer optimal angepasst an die Verkehrssituation. Zukunftsmusik? Nein, diese intelligente Lichtfunktion ist bereits heute bei einigen Fahrzeugen erhältlich. Möglich wird dies durch die moderne adaptive LED-Technik, die zunehmend bei Fahrzeugscheinwerfern verwendet wird: Eine Vielzahl von Licht emittierenden Dioden (LED) sind in einem Scheinwerfer zusammengefasst. Die LED können einzeln angesteuert und der Lichtkegel somit den Verkehrsverhältnissen exakt angepasst werden. Je nach Situation kann man dann mit Stadtlicht, Landstraßen-, Schlechtwetter- oder Autobahnlicht unterwegs sein und sogar andere Verkehrsteil- serlicht kann ein noch weiter leuchtendes Fernlicht erzeugt werden. Das „intelligente“ Fernlicht (unteres Bild) taucht den Fußgänger in helles Licht, blendet den vorausfahrenden Fahrer aber nur minimal! Foto: Hella/DVR nehmer gezielt aus der Fernlichtverteilung „herausschneiden“. „Adaptive Lichtsysteme stellen einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit dar“, sagt Welf Stankowitz vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR), der Autofahrern die intelligente Lichttechnik wärmstens ans Herz legt. „Nachtunfälle haben im Vergleich zu Unfällen am Tag deutlich schwerere Folgen. Die Gefahr, bei einem Unfall in der Dunkelheit getötet zu werden, ist fast doppelt so hoch“, weiß der Technikexperte. Außer den oben beschriebenen LEDLichtsystemen gibt es auch andere, teilweise einfachere und kostengünstigere Möglichkeiten, beim Fahrzeuglicht aufzurüsten. So produzieren zum Beispiel Xenonlampen, die mittels der Gasentladungstechnik arbeiten, ein helleres und mehr dem Tageslicht angepasstes Licht als die bisher üblichen Halogenlampen. Mittels La- Für viele Fahrzeuge sind Kurven- und Abbiegelicht als Serien- oder Zusatzausstattung verfügbar. Beim Kurvenlicht schwenkt der Lichtkegel in Abhängigkeit vom Kurvenradius und der Geschwindigkeit in die gewünschte Richtung und leuchtet die Kurve optimal aus. Das Kurvenlicht arbeitet sowohl in der Abblend- als auch in der Fernlichtfunktion. Der Fahrbahnverlauf, mögliche Hindernisse und schlecht oder gar nicht beleuchtete Verkehrsteilnehmer sind so frühzeitiger erkennbar. Das Abbiegelicht hingegen schaltet sich automatisch nur bei Abbiegesituationen zu. So können zum Beispiel Fußgänger besser erkannt werden. Der DVR empfiehlt allen Autofahrern, bei denen der Neukauf eines Fahrzeugs ins Haus steht, sich nach den verfügbaren Beleuchtungssystemen zu erkundigen. Die Mehrkosten für die Zusatzausstattungen sind laut DVR bei intelligenter Lichttechnik auf jeden Fall gut angelegt. Quelle: „DVR-report“ Kompetenz für Fahrschulen! 8Januar 2016 · Der Fahrschul-Profi DAS NACHWUCHSPROGRAMM FÜR DEUTSCHE FAHRSCHULEN. WWW.FAHRLEHRER-KARRIERE.DE Machen Sie mit! Nutzen Sie die Werbe-Maßnahmen, die Ihnen die „Mission Fahrlehrer Nachwuchs“ bietet. Veröffentlichen Sie Ihre freien Stellen auf der Plattform www.fahrlehrer-karriere.de. Profitieren Sie vom Online-Interessentest, der auf der Seite zur Verfügung steht. Einzigartig in Deutschland und natürlich kostenlos. DVPi Gesellschaft für Verkehrspädagogik mbH Hamburg Seela Verkehrs-Fachschule GmbH & Co. KG Braunschweig VM Verkehrsinstitut München Hunger GmbH München DVPi Fahrlehrer Fachschule Frankfurt am Main GmbH Frankfurt am Main Fahrlehrer-Akademie Verkehrs-Institut Bielefeld GmbH Bielefeld Verkehrsinstitut Schielein Günter und Jürgen Schielein GbR Nürnberg 555-15-009_AZ_Mission-fahrlehrer-nchwuchs-Fahrschul-Profi_260x378mm_RZ.indd 1 Verkehrs-Institut Erkens GmbH Düsseldorf VerkehrsBildungsCentrum Comes Berlin Vpa Verkehrsfachschule GmbH Kirchheim unter Teck 23.04.15 14:14 Januar 2016 · Der Fahrschul-Profi9 ANALYSE Dieter Quentin „Qualität in der Aus- und Weiterbildung gegen den Fahrermangel“ Den Fahrschulen kommt bei der Erstausbildung von Fahrerinnen und Fahrern eine besondere Rolle zu! Sie legen mit einer qualitativ hochwertigen Ausbildung den Grundstein für die weitere berufliche Zukunft und steigern damit die Attraktivität des Berufsbildes Kraftfahrer. Der Beruf des Kraftfahrers verändert sich, die Voraussetzungen für den Einstieg und die Anforderungen in der Praxis nehmen weiter zu und nicht ab! Die stetige Änderung und Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen, z. B. der Sozialvorschriften, der Ladungssicherungsvorschriften, die Weiterentwicklung der Fahrzeugtechnik und die Bedienung der Fahrzeuge, bedingt eine adäquate Behandlung der Themen innerhalb der Weiterbildungsveranstaltungen. Die Branche reagiert darauf mit immer besseren Ausbildungsmitteln in Theorie und Praxis. Die Anforderungen an die Ausgestaltung der Fahrschul-Fuhrparks steigen ebenfalls. Die berufliche Zukunft des Kraftfahrers hängt unmittelbar mit einer qualitativ hochwertigen Erstausbildung in der Fahrschule zusammen. Um als Kraftfahrer gewerblich tätig sein zu können, folgt im Anschluss die Grundqualifikationsprüfung. Dieter Quentin, Fahrlehrer aller Klassen, 2. stellvertretender Bundesvorsitzender der Fahrlehrerverbände, Fahrschulunternehmer und selbständig im Güterkraft- und Personenverkehr. Quentin ist aktiv in der Aus- und Weiterbildung von Berufskraftfahrern tätig, u. a. im Fahrlehrerprüfungsausschuss und als Vorsitzender des Prüfungsausschusses für Berufskraftfahrer der IHK Hannover/Göttingen. Schon allein im Hinblick auf die erheblichen Investitionen für den Ersterwerb und die Grundqualifikationsprüfung ist es eine Überlegung wert, die Qualität der Weiterbildungsveranstaltungen gesetzlich besser zu festigen und nicht mehr ihrem Schicksal zu überlassen. Die durch die EU vorgegebene Richtlinie 2003/59/EG erlaubt zu viele Interpretationsmöglichkeiten, z. B. bei der Auswahl der Themen laut Anlage 1, der Liste der Kenntnisbereiche. Wenn es um die Wahl der Themeninhalte geht, vernachlässigt man eindeutig die Notwendigkeit, rechtlich stark der Veränderung unterliegende Gesetze und Verordnungen, wie die Sozialvorschriften unterweisen zu müssen. Dabei ist der Wortlaut des § 4 (Weiterbildung) der Berufs-Kraftfahrerqualifikationsverordnung (BKrFQV) der Schlüssel für eine Qualitätsverbesserung, würde man den Zusatz „…, wobei besonderes Gewicht auf die Verkehrssicherheit und den sparsamen Kraftstoffverbrauch zu legen ist“ ergänzen! Man könnte z. B. schreiben: „…, wobei besonderes Gewicht auf die Verbesserung der Verkehrssicherheit, die rechtlichen Voraussetzungen für die Durchführung von Gütertransporten und der Beförderung von Fahrgästen, insbesondere der Einhaltung der Lenk- und Ruhe- zeiten, der Ladungssicherung in allen Bereichen und den sparsamen Kraftstoffverbrauch zu legen ist“. Der Bedeutung des ersten Satzes desselben § 4: „Durch die Weiterbildung sind die in Anlage 1 aufgeführten Kenntnisbereiche zu vertiefen und zu wiederholen, …“ käme auf diese Art und Weise eine ganz andere Bedeutung zu! Die Interpretationsmöglichkeiten bei der Auswahl der Weiterbildungsthemen würden weniger und innerhalb eines Weiterbil dungszyklus gäbe es zwangsläufig mehr Abwechslung. Die Qualität in der Berufskraftfahreraus- und -weiterbildung würde mit der Vielfalt der besser definierten Themen automatisch ansteigen. Es ist ja nie zu spät, diesen Gedanken zumindest zu berücksichtigen oder zumindest einmal zu diskutieren! AKTUELL Dipl.-Ing. Günter Heitmann DVR: Menschliches Versagen ist die Hauptursache für Unfälle mit lof Fahrzeugen Wenn es auf deutschen Straßen zu Unfällen kommt, an denen land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge beteiligt sind, ist die Ursache in den meisten Fällen menschliches Versagen. Technische Mängel an den lof Fahrzeugen kommen eher selten vor – das lässt sich aus der vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR, 2004 bis 2013, s. Grafik) herausgegebenen Unfallstatistik ableiten. Die Zahl der bei Unfällen mit landwirtschaftlichen Zugmaschinen Verunglückten ist gemäß der Unfallstatistik 2004 bis 2013 gesunken. Um mehr als zehn Prozent bei den Fahrern der land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen, die Zahl der verunglückten Unfallgegner sank im gleichen Zeitraum um rund 25 Prozent. In 20 Prozent der Unfälle waren Fehler beim Abbiegen ursächlich. Weitere Unfallursachen: Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot, Missachten der Vorfahrt beim Verlassen von Feldund Waldwegen sowie mangelnde Ladungssicherung. Zeichneten technische Mängel für den Unfall verantwortlich, dann handelte es sich in etwa 30 Prozent der Fälle um Mängel der Beleuchtungsanlage. Bei circa 15 Prozent stellte die Polizei einen Defekt der Bremsanlage fest. Die meisten Unfälle mit land- oder forstwirtschaftlichen Maschinen werden beim Abbiegen verursacht. Das liegt in erster Linie an den unterschiedlichen Geschwindigkeiten, die auf der Landstraße gefahren werden. So fährt ein Pkw etwa 100 km/h und legt somit pro Sekunde circa 28 Meter zurück! Ein vollbeladener landwirtschaftlicher Zug benötigt jedoch mindestens 15 Sekunden für das Vorsicht! Anbaugeräte von lof-Fahrzeugen ragen oft weit über den Fahrstreifen hinaus. Außerdem müssen Schlepper beim Rechtsabbiegen oft erst nach links ausholen – eine unterschätzte Gefahr, wie die Unfallstatistik belegt. Foto: Günter Heitmann Queren der Fahrbahn. Das bedeutet: Der 100 km/h schnelle Pkw muss mindestens 400 Meter vom querenden landwirtschaftlichen Zug entfernt sein, damit es nicht zu einer Kollision kommt. Besonders auf unübersichtlichen Streckenabschnitten kann das schnell zum Problem werden. Die wenigsten Autofahrer sind es gewohnt, sich den Platz auf der Straße mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen zu teilen. Lof Fahrzeuge sind oft groß, langsam, schwer zu manövrieren und sie verhalten sich auf unerwartete Weise. So kann es vorkommen, dass der Fahrer eines landwirtschaftlichen Zugs zwar rechts blinkt, aber vor dem Abbiegevorgang nach links über die Fahrstreifenbegrenzung „ausholt“. In manchen Fällen ist es schlicht notwendig, ansonsten würde der Zug nicht auf den schmalen Feld- oder Waldweg passen. Deshalb müssen – besonders während der Erntezeit – alle Verkehrsteilnehmer aufmerksam mit lof Fahrzeugen umgehen. Wenn der Fahrer eines landwirtschaftlichen Fahrzeugs eine hohe oder breite Ladung transportiert, ist seine Sicht nach hinten oft stark eingeschränkt. In der Morgen- oder Abenddämmerung sowie nachts ist es absolut notwendig, dass die lof Fahrzeuge gut zu erkennen sind. Dafür gibt es gelbe, reflektierende Konturmarkierungen an den Längsseiten des Kfz, besonders langsame Fahrzeuge dürfen heckseitig mit einer dreieckigen, rot reflektierenden Tafel ausgerüstet sein. Bei Kfz die breiter als 3 Meter sind können auch gelbe Rundumleuchten zum Einsatz kommen. In den vergangenen Jahren sind die land- oder forstwirtschaftlichen Fahrzeuge stetig gewachsen – das ist dem Umstand geschuldet, dass immer größere landwirtschaftliche Flächen in immer kürzerer Zeit beackert werden. Landwirtschaftliche Fahrzeuge dürfen in Deutschland in der Regel bis zu 3 Meter breit, 4 Meter hoch und 12 Meter lang sein. Die Gesamtlänge von Traktoren mit Anhänger darf bis 18,75 Meter – mit Ladung 20,75 Meter – betragen. Die Zuggesamtmasse hat der Gesetzgeber auf 40 Tonnen begrenzt. Land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge dürfen auf Kreis-, Land- und Bundesstraßen sowie Wirtschaftswegen unterwegs sein. Meistens sind lof Fahrzeuge, die eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bis 60 km/h einhalten – mit Anhängern oder Geräten unterwegs. Dann dürfen Autobahnen und Kraftfahrstraßen nicht befahren werden! Ist die Kraftfahrstraße mit dem Zusatzzeichen „Land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei“ (1026-38) versehen, kann dort auch mit lang samen und breiten lof Fahrzeugen gefahren werden. Die allgemein gehaltene Vorschrift der Straßenverkehrsordnung sagt bereits alles aus. § 1 Abs. 1 und 2 besagen: „Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.“ Wer sich für die Bestimmungen sowie Änderungen des Straßenverkehrsrechts für land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge interessiert, kann sich an den DVR wenden. Der DVR hat zertifizierte lof Moderatoren im Programm „Sicher fahren in der Landund Forstwirtschaft“. Die Experten setzen sich insbesondere auch mit dem richtigen Verhalten bei Fahrten auf öffentlichen Straßen auseinander. Rechtliche Gegebenheiten zur Beförderung von lof Erzeugnissen oder Bedarfsgütern, ob lof Zweck oder nicht, sind bei Unfällen in der Regel nicht relevant und trotzdem wichtig. Fragen dazu werden u. a. von den jeweiligen Institutionen bzw. Verbänden wie der Landwirtschaftskammer, dem Bundesverband Lohnunternehmer oder dem Bundesverband der Maschinenringe beantwortet. Das Verhältnis der Verunglückten aufgrund von lof-Unfällen hat sich in den vergangenen Jahren tendenziell nicht verbessert. Quelle: DVR 2014 10Januar 2016 · Der Fahrschul-Profi AKTUELL WEITERBILDUNG Anzeige „Technik Digitaler Tachograph“ Gert Bretschneider Ausweitung der Mautpflicht auf Lkw ab 7,5 Tonnen z. G. Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen ab 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht fallen seit 1. Oktober unter die Mautpflicht. Um es vorwegzunehmen: Das Transportgewerbe schien darauf gut vorbereitet. Auch Transportunternehmen, die mit ihren Fahrzeugen bislang mautfrei unterwegs waren, waren weithin im Bilde, dass zum 1. Oktober 2015 weitere Fahrzeugkategorien mautpflichtig wurden. Viele Unternehmen hatten bereits On Board Units (OBUs) in den Fahrzeugen verbauen und sich beim Mautbetreiber Toll Collect registrieren lassen. Einen etwas anderen Eindruck konnte man teilweise bei anderen Branchen gewinnen, bei denen Güterbeförderung nicht im Mittelpunkt des Gerd Bretschneider ist Geschäftsführer der Fuhrgewerbe-Innung Berlin-Brandenburg e. V. Tagesgeschäfts steht, sondern lediglich Mittel zum Zweck ist. Hier wurde mancher offenbar ein wenig überrascht. Zwischenzeitlich ist es aber ruhig geworden um das Thema, alle scheinen sich entsprechend eingefügt zu haben. Eines ist aber auch deutlich geworden: In den Tagesmedien hatte man nicht so rechte Kenntnis, welche Fahrzeuge denn nun betroffen wären von den Änderungen. Ein Anruf eines Lokalsenders in der Innungsgeschäftsstelle mit der Fragestellung, was die Mautausweitung denn für das Gewerbe für Konsequenzen hätte, brachte es an den Tag: Auf eine Einlassung unsererseits, dass ja der klassische 7,5-Tonner als Solowagen gar nicht betroffen sei, weil er ein zulässiges Gesamtgewicht (zG) von lediglich 7,49 Tonnen aufweist, führte zu der verblüfften Aussage: „Aber das ist doch das Fahrzeug, das heute auf allen Bildern ist!“ Ja eben, und insofern schränke das die Zahl der betroffenen Lkw wieder erheblich ein, hieß es unsererseits. Und schon war das Medieninteresse erloschen. Was gar nicht interessierte, war der Umstand, dass die Erweiterung der Lkw-Maut auf Fahrzeuge ab 7,5 t zG (vorher lag die Grenze bei 12 t zG des Lkw oder der Kombination) dem letzten Wegekostengutachten geschuldet Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen ab 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht fallen seit dem 1. Oktober unter die Mautpflicht. © Toll Collect ist. Dort war errechnet worden, dass aufgrund der gesunkenen Zinssätze und der Wegekosten ermittlung zugrunde liegenden Systematik bei gleichbleibender Erhebungsgrundlage deutlich weniger Mauterlöse ins Staatssäckel fließen werden. Also haben die Gutachter gleich Vorschläge erarbeitet, wie diese drohende Finanzierungslücke geschlossen werden kann. Ihre Lösung: eine Absenkung der Mautgrenze und Ausweitung des mautpflichtigen Bundesstraßennetzes. In diesem Zusammenhang verdienen auch die Erhebungen der Daehre- und Bodewig-Kommission Beachtung, die den Finanzbedarf für einen sachgerechten Erhalt der Fernstraßeninfrastruktur ermittelt hat. Der Öffentlichkeit ist immer der Eindruck vermittelt worden, es gäbe kein Geld für diesen Zweck, der Verkehr trüge kaum zu Bau und Unterhalt der Straßen bei. Genau das Gegenteil ist aber der Fall: über 50 Milliarden Euro aus Energiesteuer (früher Mineralölsteuer), Kfz-Steuer, Die BKF-Bibliothek Lkw-Maut und Umsatzsteuer (auf Kraftstoff) fließen alljährlich in den Staatshaushalt. Band 5-I: Technik Digitaler Tachograph Das Buch Das Fachbuch richtet sich an die Anwender digitaler Kontrollgeräte – Fahrer, Ausbilder, Unternehmer, Kontrolleure u. a. – alle, die technische Informationen benötigen und täglich mit dem digitalen Tachographen unterwegs und im Einsatz sind. Und vor dem Hintergrund der Erfahrungen des Verkehrsgewerbes, dem ja einmal versprochen wurde, die Mauterlöse würden zusätzlich zu den Infrastrukturausgaben des Bundes für Bau und Erhalt von Straßen eingesetzt – ein politisches Versprechen, das bisher nicht eingelöst wurde – ist das Misstrauen gegenüber allen politischen Zusagen auf Belastungsneutralität, z. B. bei der Pkw-Maut, nachvollziehbar. Andererseits muss man schauen, wie es weitergeht, wenn im Jahr 2018 der Vertrag mit Toll Collect ausläuft. In insgesamt 14 Kapiteln beschreibt der Autor die Funktionsweise, ausgehend von den gesetzlichen Rahmenbedingungen, über die Entwicklung der digitalen Fahrtenschreiber seit 2006 an Beispielen aller vier Hersteller, die Möglichkeiten der Datenfernübertragung und der Auswertung von Aufzeichnungen. Ergänzt werden die Informationen durch wertvolle Praxistipps zur Vermeidung von Verstößen und Sanktionen. Band 5-I ist die Fortsetzung des erfolgreichen Bandes 5 „Sozialvorschriften“ der Aus- und Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz. Außerdem ist das Fachbuch eine ideale Ergänzung für die Aus- und Weiterbildung über moderne Fahrtenschreiber und ihre praktische Anwendung. Die BKF-Bibliothek Göran Kronberg Technik Digitaler Tachograph Auflage 1 Das Aus- und Weiterbildungssystem für EU-Berufskraftfahrer Band 5-I W3-I Der Autor Göran Kronberg ist Diplom-Ingenieur (FH) für Kraftfahrzeugtechnik und seit über 25 Jahren mit der Aus- und Weiterbildung von Berufskraftfahrern verbunden. Seit dem Jahr 2008 beschäftigt er sich intensiv mit digitalen Kontrollgeräten, ist im Auftrag von Herstellern dieser Technik tätig und gilt als Experte für die sichere Anwendung der Tachographen in Übereinstimmung mit den Fahrpersonal- und Sozialvorschriften. Er unterhält ein eigenes Trainingszentrum, veranstaltet Seminare und Workshops, hält Vorträge und berät Unternehmen. Die BKF-Bibliothek Band 5-I Technik Digitaler Tachograph Art.-Nr. 41505 ISBN 978-3-936071-21-4 DEGENER Verlag GmbH Postfach 11 01 55 30099 Hannover www.degener.de Das Thema wird uns auf jeden Fall in den kommenden Jahren weiter beschäftigen. BERUFSKRAFTFAHRER Lkw-Rückfahrsimulator begeistert Besucher am EDEKA-Stand Zahlreiche Jugendliche und Heranwachsende haben sich im Rahmen der IdeenExpo auf dem Messegelände in Hannover über mögliche Ausbildungsberufe informiert. Mit von der Partie war auch die Handelsgesellschaft EDEKA Minden-Hannover, die junge Menschen in 21 Berufen ausbildet. Als Besuchermagnet erwies sich auf dem Stand der Einzelhandelsgenossenschaft der Lkw-Rückfahrsimulator des DEGENER Verlags. Insgesamt besuchten im Juli laut Veranstalter 351.000 junge Menschen die IdeenExpo – Deutschlands größte Berufsorientierungsveranstaltung für Jugendliche. Auf sie warteten 230 Aussteller, 600 Mitmach-Aktionen und rund 650 Workshops. Den krönenden Abschluss der vollgepackten Messetage bildeten Konzerte bekannter Musiker auf der Expo-Plaza. Unter anderem traten Bosse, Marteria und Clueso auf. Laut EDEKA herrschte am Stand während der gesamten IdeenExpo permanenter Andrang. Besonders beliebt: der DEGENER Lkw-Rückfahrsimulator. Überdeutlich leuchteten die Augen der jungen „Trucker“, wenn sie die Fahraufgaben erfolgreich absolvierten. Der Lkw-Rückfahrsimula- Der digitale Tachograph gehört für Fahrer, Kontrolleure, Ausbilder und Unternehmer zum Berufsalltag. Sie alle sind täglich mit dem digi talen Kontrollgerät im Einsatz – gleichzeitig wird die Bedienung der digitalen Fahrtenschreiber immer komplexer. In dem Band „Technik Digitaler Tachograph“ widmet sich Autor Göran Kronberg vor allem der zugrundeliegenden Technik und der richtigen Anwendung des Tachographen – damit es erst gar nicht zu Bußgeldern und Sanktionen kommt. Kenntnisbereiche entsprechend der Anlage 1 der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) Göran Kronberg Aus dem Inhalt: •Gesetzliche Regelungen und Verordnungen •Entwicklung der digitalen Fahrtenschreiber •Technische Grundlagen •Interpretation von Ausdrucken •Manuelle Nachträge •Unfallanalyse Aufgrund des inhaltlich gesetzlichen Anspruchs und der Aktualität müssen rechtliche Themen wie „Sozialvorschriften“ regelmäßig wiederholt werden. SOFORT LIEFERBAR! DEGENER BKF-Teilnehmerband Technik Digitaler Tachograph Art.-Nr. 41505 IMPRESSUM Der Fahrschul-Profi Kostenloses Informationsfachblatt DEGENER Verlag GmbH Der DEGENER Rückfahrsimulator Plus verschaffte den jungen Leuten auf der IdeenExpo interessante Einblicke in die Aufgaben eines Berufskraftfahrers. Der Simulator war bei den jungen Leuten sehr beliebt – die Instruktionen erhielten die potenziellen zukünftigen Berufskraftfahrer von erfahrenen Fachleuten. Foto: © EDEKA tor erlaubt es, gezielt die Grundfahraufgaben für Berufskraftfahrer zu trainieren. Für die Ausbildungsstätte hat der Simulator zahlreiche Vorteile: Beispielsweise fallen keine Betriebskosten an und das Ausbildungsfahrzeug verschleißt nicht. Gut angenommen wurde auch die Station „Let me take a Selfie“. Dort konnten sich die jungen Leute in Dienstkleidung ihres Wunschberufs ablichten lassen – 2.500 junge Leute machten davon Gebrauch. Die angebotenen Workshops kamen derart gut an, dass EDEKA kurzfristig weitere anbieten musste, um den Andrang zu bewältigen. Stark nachgefragt war auch das Thema „Digitalisierung im Einzelhandel“ – ein Thema, mit dem sich die junge Generation offensichtlich gut auskennt. (KaD) Ikarusallee 34, 30179 Hannover Tel. +49 (0)511 963 60-0 Fax +49 (0)511 63 51 22 [email protected] www.degener.de Der Fahrschul-Profi und alle darin enthaltenen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. 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