Auslobung - Siedlungswerk

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Auslobung - Siedlungswerk
NichtoffenerWettbewerbmitdirektbestimmten
Teilnehmern(Einladungswettbewerb)inStuttgartͲPlieningen
NeuesWohneninSteckfeld
Quartiersbezogen–
Generationenübergreifend
Auslobung
NichtoffenerWettbewerb2015,StuttgartͲPlieningen
NeuesWohneninSteckfeld/QuartiersbezogenͲGenerationenübergreifend
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NichtoffenerWettbewerb2015,StuttgartͲPlieningen
NeuesWohneninSteckfeld/QuartiersbezogenͲGenerationenübergreifend
Auslober:
SiedlungswerkGmbH
WohnungsͲundStädtebau
Heusteigstraße27/29
70180Stuttgart
und
BaugenossenschaftGartenstadtLuginslandeG
Goldbergstraße36
70327Stuttgart
imBenehmen
mitPasodiͲParitätischeSozialdienstegGmbHund
mitderLandeshauptstadtStuttgart
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NichtoffenerWettbewerb2015,StuttgartͲPlieningen
NeuesWohneninSteckfeld/QuartiersbezogenͲGenerationenübergreifend
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NichtoffenerWettbewerb2015,StuttgartͲPlieningen
NeuesWohneninSteckfeld/QuartiersbezogenͲGenerationenübergreifend
INHALTSÜBERSICHT
TEILA
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
Allgemeines
Auslober,Betreuer
Aufgabenstellung
Art,Verfahren,Ziel,Zulassungsbereich
Teilnehmer
Wettbewerbsunterlagen
Leistungen
Preisrichter,SachverständigeundVorprüfer
Beurteilungskriterien
Prämierung
Beauftragung
AbschlussdesWettbewerbs
Termine
TEILB
1.
2.
3.
4.
5.
6.
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23
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31
WETTBEWERBSAUFGABE
AnlassundZieldesWettbewerbsverfahren
DieBauherren
Partner
Baugrundstück
Baurecht
Planungsvorgaben
TEILC
1.
2.
3.
4.
AUSLOBUNGSBEDINGUNGEN
NUTZUNGSVORGABEN
Bauprogramme
RaumprogrammWohnͲ/Pflegeverbund
RaumprogrammETW/MWSiedlungswerk
RaumprogrammMWBaugenossenschaft
WETTBEWERBSANLAGEN
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TEILA
AUSLOBUNGSBEDINGUNGEN
1.
ALLGEMEINES
DerDurchführungdesWettbewerbsliegendieRichtlinienfürPlanungswettbewerbeRPW2013in
derFassungvom31.01.2013zugrunde.
DieAnwendungundAnerkennungderRichtlinienfürWettbewerbe(RPW2013)istfürAuslober
undTeilnehmersowiefüralleanderenBeteiligtenverbindlich,soweitdieseAuslobungnichtausͲ
drücklichdavonabweicht.MitihrerTeilnahmeamWettbewerberkennenalleBeteiligtenamVerͲ
fahrendenInhaltderAuslobungan.
An der Vorbereitung dieses Wettbewerbs hat die Architektenkammer des Landes BadenͲ
Württembergberatendmitgewirkt.
DieAuslobungwurdedortunterderNummer2015Ͳ1Ͳ23registriert.
ImSinnederRPWgeltenfolgendebindendeVorgaben:
Ͳ
FristgerechteAbgabe
Ͳ
EinhaltungderAnonymität,keinabsichtlicherVerstoß
2.
AUSLOBER,BETREUER
AusloberdesvorliegendenWettbewerbssind:
BaugenossenschaftGartenstadtLuginslandeG
Goldbergstraße36
70327Stuttgart
SiedlungswerkGmbH
WohnungsͲundStädtebau
Heusteigstraße27/29
70180Stuttgart
imBenehmen
mitPasodiͲParitätischeSozialdienstegGmbHund
mitderLandeshauptstadtStuttgart
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NeuesWohneninSteckfeld/QuartiersbezogenͲGenerationenübergreifend
Wettbewerbsbetreuungdurch:
SiedlungswerkGmbH
WohnungsͲundStädtebau
Heusteigstraße27/29,70180Stuttgart
HerrHagenKallfaß
Tel.
0711/2381Ͳ215
Fax
0711/2381Ͳ207
Mail [email protected]
3.
AUFGABENSTELLUNG
Durch die Möglichkeit der Nachverdichtung und Neubebauung im Bereich der KarlshofͲ, SteinͲ
waldͲundSteckfeldstraßeergibtsichdieChance,neuesWohnenineineminnerstädtischenQuarͲ
tier mit attraktiven und sozial durchmischten Wohnnutzungen in StuttgartͲPlieningen zu entwiͲ
ckeln.DasQuartierwirddabeiergänztdurchBetreuungseinrichtungenfürältereMenschensowie
einemquartiersbezogenem,gemeinschaftlichenTreffpunkt.
4.
ART,VERFAHREN,ZIEL,ZULASSUNGSBEREICH
Ͳ
Nicht offener Wettbewerb mit fünfzehn direkt bestimmten Teilnehmern (EinladungswettͲ
bewerbmitRealisierungsabsicht).
Ͳ
DerWettbewerbwirdimeinphasigenVerfahrendurchgeführt.
Ͳ
DerWettbewerbzieltalsstädtebaulicherWettbewerbaufdieEntwicklungeinesrealisierbaͲ
renBebauungskonzeptesfürdenBereichSteinwaldͲ,KarlshofͲundSteckfeldstraße.
Ͳ
DieWettbewerbsspracheistDeutsch.
5.
TEILNEHMER
FolgendefünfzehnTeilnehmerwerdenzudemVerfahreneingeladen:
Ackermann&RaffGmbH&Co.KG,Tübingen/Stuttgart
ArchitektengruppeKistWaldmann&Partner,Stuttgart
baurmann.dürrArchitekten,Karlsruhe
BluArchitekten,Stuttgart
BurkleundHahnemannArchitekten,Stuttgart
Glück+PartnerGmbH,Stuttgart
Hübner+ErhardundPartner,Heidelberg
KBKArchitektengesellschaftBelzLutzmbH,Stuttgart
kielklingedillenhöferarchitekten,Stuttgart
LAUXARCHITEKTENGmbH,München
Lieb+LiebArchitektenBDA,Freudenstadt
SchaudtPlanerGmbH&Co.KG,Konstanz
schleicher.ragallerfreiearchitektenbda,Stuttgart
SchweizerArchitekten,Stuttgart
SchwilleArchitekten,Reutlingen
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5.1 Anonymität
DieVerfasserderWettbewerbsarbeitenbleibenbiszumAbschlussderPreisgerichtssitzunganoͲ
nym.
6.
WETTBEWERBSUNTERLAGEN
DieWettbewerbsunterlagenbestehenaus:
TeilA Auslobungsbedingungen
TeilB BeschreibungderWettbewerbsaufgabe
TeilC Nutzungsvorgaben
Anlage1
StadtplanausschnittM1:30.000
Anlage2
ÜbersichtsplanM1:2.500
Anlage3
BestandsplanmitHöhenlinienM1:500
Anlage4
LageplanM1:200
Anlage5
LuftbildvomPlangebiet
Anlage6
EntwurfsparameterM1:1.000
Anlage7
StandortfotoPerspektive
Anlage8
Bestandsgebäude
Anlage9
RaumprogrammPflegeheim
Anlage10
RaumprogrammbetreutesWohnenund
Entwurfsgrundlage„Freiräumeschaffen“
Anlage11
PlanungsgrundlageSanitärzelle
Anlage12
Baumgutachten
Kennwerte
Anlage13
Anlage14
AbholscheinfürdasModellM1:500
Anlage15
Verfassererklärung
Die Anlagen werden ausschließlich digital beigelegt. Die ausgegebenen Unterlagen unterliegen
zumTeilUrheberrechtsbedingungenunddürfennurimRahmenderBearbeitungdieserWettbeͲ
werbsaufgabegenutztwerden.DasModellM1:500kannabErhaltderWettbewerbsunterlagen
gegen Vorlage des Abholscheins (Anlage 14) und nach Voranmeldung unter der angegebenen
Adresseabgeholtwerden.
7.
LEISTUNGEN
Alle eingereichten Unterlagen sind mit einer sechsstelligen, gut lesbaren Zahl (nicht größer als
1cmhoch,6cmbreit) in deroberenrechten Ecke zukennzeichnen.DieseKennzahl mussauch
aufdenVerpackungenerscheinen.
Berechnungensindzusammenzuheften,hieristdasDeckblattmitderKennzifferzuversehen.
AlsPlanungsgrundlagensinddieausgegebenenUnterlagenzuverwenden.
AlsPlanformatistDINA0,Hochformat,vorgegeben.ZulässigsindmaximalvierPläne.
DiefarbigeDarstellungistzugelassen.
Von allen verlangten Planungsleistungen ist ein zweiter Plansatz für die Vorprüfung abzugeben.
Darin einzutragen sind die Raumbezeichnungen entsprechend dem Raumprogramm, MaßͲ und
FlächenangabensowiedieentsprechendenGeschosshöhen.
Für die Wettbewerbsdokumentation sind die Unterlagen zusätzlich digital im PDFͲFormat einzuͲ
reichen(ohneVerfassererklärung!).
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ImEinzelnenwerdengefordert:
Ͳ
ÜbersichtsplanM1:2.500
SchwarzplanmitDarstellungderstädtebaulichenStrukturen
Ͳ
LageplanM1:500
StädtebaulicheKonzeptionmitUmgebungsbebauungundAngabenzu
GeländeͲundGebäudehöhen(vorhandenundgeplant)
DarstellungderunterschiedlichenNutzungen
DarstellungderöffentlichenundprivatenErschließungsflächeneinschließlich
derParkierung
DarstellungderöffentlichenundprivatenGrünbereiche
Ͳ
ObjektplanungM1:200fürdenBereichWohnͲundPflegeverbund
EGͲGrundrissemitDarstellungderAußenanlagen
SämtlichezumVerständnisderArbeitnotwendigenGrundrisse,AnsichtenundSchnitte
Ͳ
ObjektplanungM1:200fürdreiPlanungsbereiche
Gefordert wird jeweils ein Objektentwurf, welcher in selbst gewähltem Ausschnitt
BausteinedergeplantenWohnbebauungaufzeigt
Sämtliche zum Verständnis der Gebäude und des Entwurfsgedanken erforderliche
Grundrisse,AnsichtenundSchnitte
StraßenabwicklungSteckfeldstraßeRichtungSüden
Ͳ
Perspektive
EineperspektivischeGebäudedarstellungausdemBlickwinkeldesStandortfotos,vorͲ
zugsweiseskizzenhaft,max.GrößeA3(Anlage7)
Ͳ
ModellM1:500
Einfaches,weißesModellaufderausgegebenenUnterlage.DasModellsollteimvom
ModellbauerausgegebenenKartonabgegebenwerden.
Ͳ
Berechnungen
NachprüfbareBerechnungenderFlächenwerte(Wohnungsgemenge,Wohnflächen,
Nutzflächenetc.);sieheAnlage13
Ͳ
Erläuterungsbericht
ErläuterungensindinFormvonTextundSkizzenaufdenPlänendarzustellen.
Ͳ
Verfassererklärung
AbgabederVersicherungzurUrheberschaftͲVerfassererklärungͲgemäßAnlage15in
einemmitderKennzahlversehenen,undurchsichtigenundverschlossenenUmschlag.
NebenderVerfassererklärunggebendieTeilnehmerihreAnschrift,Mitarbeiter,SachͲ
verständigenundFachplaneran,juristischePersonen,PartnerschaftenundArbeitsgeͲ
meinschaftenaußerdemdenbevollmächtigtenVertreter.
FürdieöffentlicheAusstellungwirdeineKarteDINA5mitdenNamenallerVerfasser
undallerBeteiligtenverlangtsowiedieBüroanschriftundTelefonnummer(dieseKarte
istderVerfassererklärungineinemanonymenUmschlagbeizulegen).
Ͳ
VerzeichnisallereingereichtenUnterlagen
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NeuesWohneninSteckfeld/QuartiersbezogenͲGenerationenübergreifend
8.
PREISRICHTER,SACHVERSTÄNDIGE,VORPRÜFER
DieAusloberhabendasPreisgerichtwiefolgtbestimmtundhabenesvorderendgültigenFassung
dieserAuslobunggehört.Essetztsichwiefolgtzusammen:
8.1 Preisrichter/ͲinnenmitderberuflichenQualifikationderTeilnehmer
Ͳ
SusanneFrucht,Architektin,LandeshauptstadtStuttgart
Ͳ
Dr.FredGresens,Architekt,Hohberg
Ͳ
MathiasHähnig,FreierArchitekt,Tübingen
Ͳ
PetraHaindl,FreieArchitektin,Stuttgart
Ͳ
MichaelKnecht,Architekt,SiedlungswerkStuttgart
Ͳ
PeterPätzold,Baubürgermeister,LandeshauptstadtStuttgart
Ͳ
Dr.Ing.EckartRosenberger,FreierArchitekt,Gerlingen
Ͳ
StephanSchmitzer,Architekt,Uhingen
Ͳ
WolfgangSchwarz,FreierArchitekt,Stuttgart
Ͳ
AnnetteSinzͲBeerstecher,FreieLandschaftsarchitektin,Stuttgart
8.2 StellvertretendePreisrichter/ͲinnenmitderberuflichenQualifikationderTeilnehmer
Ͳ
AlexanderKentsch,Architekt,SiedlungswerkStuttgart
Ͳ
BirgitKolbͲRuthardt,RaumͲundUmweltplanerin,LandeshauptstadtStuttgart
8.3 Preisrichter/Ͳinnen
Ͳ
SiegfriedApfel,Geschäftsführer,SiedlungswerkStuttgart
Ͳ
JürgenDittrich,GeschäftsführerPasodiͲParitätischeSozialdienstegGmbH,Stuttgart
Ͳ
Dr.MariaHackl,StadträtinSPD
Ͳ
AndreasKnoke,VorstandBaugenossenschaftGartenstadtLuginslandeG,Stuttgart
Ͳ
GabrieleMunk,StadträtinBündnis90/DIEGRÜNEN,Stuttgart
Ͳ
StefanSpatz,AmtsleitungSozialamt,LandeshauptstadtStuttgart
Ͳ
NorbertTobisch,Geschäftsführer,SiedlungswerkStuttgart
Ͳ
StefanUrbat,StadtratSÖSͲLINKEͲPluS
Ͳ
Dr.CarlͲChristianVetter,StadtratCDU
8.4 StellvertretendePreisrichter/Ͳinnen
Ͳ
IlseBodenhöferͲFrey,StadträtinFW
Ͳ
EberhardBrett,StadtratAfD
Ͳ
WernerFeinauer,VorstandBaugenossenschaftGartenstadtLuginslandeG,Stuttgart
Ͳ
AndreaLindel,BezirksvorsteherinPlieningen/Birkach
Ͳ
IrisRipsam,StadträtinCDU
Ͳ
BeateSchiener,StadträtinBündnis90/DIEGRÜNEN
Ͳ
JürgenSchilbach,Geschäftsführer,SiedlungswerkStuttgart
Ͳ
JochenWassner,MarktundVerkauf,SiedlungswerkStuttgart
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NichtoffenerWettbewerb2015,StuttgartͲPlieningen
NeuesWohneninSteckfeld/QuartiersbezogenͲGenerationenübergreifend
8.5
Ͳ
Ͳ
Ͳ
Ͳ
SachkundigeBerater/Ͳinnen
KorneliaKerber,Stadtplanerin,LandeshauptstadtStuttgart
HaraldLuger,Projektrealisierung,SiedlungswerkStuttgart
MarcusMeyer,BezirksgeschäftsstelleSiedlungswerkStuttgart
PatrickSimonneaux,Projektmanagement,SiedlungswerkStuttgart
Vorprüfer/Ͳinnen
8.6
Ͳ
MelanieBahnmüller,PasodiͲParitätischeSozialdienstegGmbH,Stuttgart
Ͳ
BirgitBrückner,BaugenossenschaftGartenstadtLuginslandeG,Stuttgart
Ͳ
BeateHellstern,PasodiͲParitätischeSozialdienstegGmbH,Stuttgart
Ͳ
HagenKallfaß,SiedlungswerkStuttgart
Ͳ
WulfKöstler,SiedlungswerkStuttgart
Ͳ
ChristophWelz,SiedlungswerkStuttgart
8.7 Sekretariat/Protokoll
Ͳ
HeikeHoffmann,SiedlungswerkStuttgart
DieAusloberbehaltensichvor,weiterePersonenunter8.5,8.6und8.7zubenennen.
9.
BEURTEILUNGSKRITERIEN
DiezurBeurteilungzugelassenenArbeitenwerdeningleicherWeiseaufgrundnachfolgenderKriͲ
terienbeurteilt:
Ͳ
StadträumlicheundstadtgestalterischeQualitätderPlanung,Einbindung
indasbestehendeQuartier
Ͳ
FreiraumgestaltungundÖkologie
Ͳ
WohnͲundAufenthaltsqualität
Ͳ
QualitätundFunktionalitätderverkehrlichenundfußläufigenErschließungdes
Gebiets,AnbindungindieangrenzendenWohngebiete
Ͳ
ArchitektonischeQualitätderObjektplanungen
Ͳ
ErfüllungdesRaumprogrammsunddersozialensowiefunktionalenAnforderungen
Ͳ
WirtschaftlichkeitundEnergieeffizienz
DieReihenfolgederKriterienistnichtwertend.
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10. PRÄMIERUNG
DieAusloberstellenfürdenWettbewerbPreiseundAnerkennungeninHöhevon95.000,ͲͲ€
(netto)zurVerfügung.
DieAufteilungderPreiseistwiefolgtvorgesehen:
1.Preis
38.000,ͲͲ€
2.Preis
24.000,ͲͲ€
3.Preis
14.000,ͲͲ€
FürAnerkennungensteheninsgesamt19.000,ͲͲ€zurVerfügung.
Dem Preisgericht bleibt bei einstimmigem Beschluss eine andere Verteilung der WettbewerbsͲ
summevorAufhebungderAnonymitätvorbehalten.
11. BEAUFTRAGUNG
11.1 WeitereBearbeitung
DieAusloberwerdenbeiderRealisierungdesBauvorhabensunterWürdigungderEmpfehlungen
desPreisgerichtssowievorbehaltlichderGenehmigungderBeschlussgremieneinemodermehreͲ
ren der Preisträger die weitere Bearbeitung mit Planungsleistungen mindestens bis zur abgeͲ
schlossenenAusführungsplanunggemäßHOAI(§33,Leistungsphasen2Ͳ5)übertragen.
11.2 VergütungderweiterenBearbeitung
ImFalleeinerweiterenBearbeitungwerdendiedurchdenWettbewerbbereitserbrachtenLeisͲ
tungendesWettbewerbsteilnehmers biszurHöhederPreissummenichterneutvergütet,wenn
der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung
zugrundegelegtwird.
11.3 Urheberrecht
Die Nutzung der Wettbewerbsarbeit und das Recht der Erstveröffentlichung sind durch § 8 (3),
RPW,geregelt.
12. ABSCHLUSSDESWETTBEWERBS
DieAusloberteilendenWettbewerbsteilnehmerndasErgebnisdesWettbewerbsunterdemVorͲ
behaltderPrüfungderTeilnahmeberechtigungunverzüglichmitundmachendasWettbewerbsͲ
ergebnissobaldwiemöglichöffentlichbekannt.JederWettbewerbsteilnehmererhältdasschriftͲ
licheProtokollderPreisgerichtssitzung.
Sobald Ausstellungstermin und Ͳort für die Wettbewerbsarbeiten bekannt sind, werden alle
Wettbewerbsteilnehmerdarüberinformiert.
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NichtoffenerWettbewerb2015,StuttgartͲPlieningen
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13.
Die mit Preisen und Anerkennungen ausgezeichneten Wettbewerbsarbeiten werden Eigentum
der Auslober. Modelle können bei der Wettbewerbsorganisation innerhalb von drei Monaten
nachAbschlussdesWettbewerbsabgeholtwerden.
WettbewerbsteilnehmerkönnenvonihnenvermuteteVerstößegegendasinderAuslobungfestͲ
gelegte Verfahren oder das Preisgerichtsverfahren bei den Auslobern rügen. Die Rüge muss inͲ
nerhalbvonzehnTagennachZugangdesPreisgerichtsprotokollsbeidenAusloberneingehen.Die
Auslober treffen ihre Feststellung im Benehmen mit der Architektenkammer BadenͲWürttemͲ
berg.
TERMINE
Preisrichtervorbesprechung
am
12.11.2015
AbstimmungArchitektenkammerBW
am
17.11.2015
AusgabederAuslobungsunterlagenmitModell am
20.11.2105
Rückfragenschriftlich
bis
04.12.2015
am
11.12.2016
Rückfragenbeantwortungschriftlich
AbgabeterminWettbewerbsarbeit
ohneModell
am
bis
29.02.2016
16.00Uhr
AbgabeterminModell
am
bis
07.03.2016
16.00Uhr
Preisgerichtssitzung
am
18.03.2016
Abgabeort
SiedlungswerkGmbH
WohnungsͲundStädtebau
Abt.Planung,HerrKallfaß
Heusteigstraße27/29
70180Stuttgart
Kennwort:
NeuesWohneninSteckfeld,StuttgartͲPlieningen
ModalitätenderAbgabe
Die Wettbewerbsarbeit kann persönlich bei der angegebenen Adresse abgegeben werden. Die
WettbewerbsarbeitkannauchperPostoderbeieinemanderenTransportunternehmenaufgegeͲ
benwerden.
ZurWahrungderAnonymitätistindiesemFalldieAnschriftdesSiedlungswerksalsAbsenderzu
verwenden.
AbgabeabweichendvonderRPW
AbweichendvonderRPWwerdendieAbgabeterminejeweilsmitDatumundUhrzeitalsSubmisͲ
sionstermin/Ausschlussfristfestgelegt.DieBeiträgemüssenspätestenszumjeweiligenZeitpunkt
angenanntemOrtvorliegen.
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NeuesWohneninSteckfeld/QuartiersbezogenͲGenerationenübergreifend
DieAuslober
NorbertTobisch
GeschäftsführerSiedlungswerkGmbHWohnungsͲundStädtebau
MichaelKnecht
ProkuristSiedlungswerkGmbHWohnungsͲundStädtebau
WernerFeinauer
VorstandBaugenossenschaftGartenstadtLuginslandeG
AndreasKnoke
VorstandBaugenossenschaftGartenstadtLuginslandeG
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TEILB
BESCHREIBUNGDERWETTBEWERBSAUFGABE
DerTeilBenthält keinebindendenVorgabenimSinneder RPW, außerden unterTeilA,1.,geͲ
nannten.
1.
ANLASSUNDZIELDESWETTBEWERBSVERFAHRENS
DieBaugenossenschaftGartenstadtLuginslandunddasSiedlungswerkmöchtenihrenWohnungsͲ
bestandnördlichundsüdlichderSteckfeldstraßeinStuttgartͲPlieningennachhaltigweiterentwiͲ
ckeln. Das bestehende Quartier soll mittels Nachverdichtungen und Neubauten für EigentumsͲ
undMietwohnungenundderErrichtungeinesWohnͲundPflegeverbundsneugeordnetwerden.
Ziel soll es sein, Wohnraum möglichst generationenübergreifend für Menschen aller AltersgrupͲ
pen,insbesondereaberfürFamilienzurVerfügungstellenzukönnen.
DreiPlanungsbereichesindzuunterscheiden:
ImPlanungsbereich1nördlichderSteckfeldstraßeistdasSiedlungswerkEigentümerderGebäude
Steckfeldstraße 50Ͳ66, sowie Eigentümer der Gebäude 44 und 46 auf einem privaten ErbbauͲ
rechtsgrundstück.DieGebäudestammenausden50erͲund60erͲJahrenundwurdenindenverͲ
gangenenJahrenumfassendsaniert.EntlangderSteinwaldstraßesollendreiweitereMehrfamiliͲ
enhäuser mit ca. 26 Wohnungen entstehen. Mit dieser maßstäblichen Nachverdichtung sollen
RessourcengeschontunddasbestehendeQuartiermitneuenWohnformendurchmischtwerden.
Im Planungsbereich 2 zwischen SteckfeldͲ und Karlshofstraße ist das Siedlungswerk Eigentümer.
DortsollenmittelfristigalleGebäudeabgerissenunddasArealkomplettneubebautwerden.InsͲ
gesamtsindca.dreiMehrfamilienhäusermitca.34WohnungensowieeinWohnͲundPflegeverͲ
bundmit48Pflegeplätzenundca.25betreutenWohnungengeplant.IntegralerBestandteildes
Gesamtkonzeptes des WohnͲund Pflegeverbunds ist ein Gemeinschaftsraum, der zugleich auch
fürdieNachbarschaftalseinOrtfürgemeinschaftlichesEngagementgeltensoll.
ImPlanungsbereich3istdieBaugenossenschaftGartenstadtLuginslandeGEigentümerinderGeͲ
bäudeSteckfeldstraße43Ͳ49aufeigenemGrundstück.DieAnfangder60erͲJahregebautenHäuͲ
ser sollen nach Aufstellung eines neuen Bebauungsplans abgerissen und das Grundstück mögͲ
lichstoptimalbebautundausgenutztwerden.GeplantsindausschließlichMietwohnungenfürdie
MitgliederderGenossenschaft.DieneuzuerstellendenGebäudesollennebenfamiliäremWohͲ
nenauchselbstbestimmtesseniorengerechtesWohnenund/oderstudentischesWohnenermögͲ
lichen. Die Auslober erwarten Vorschläge, wie studentisches Wohnen alternativ in den unterͲ
schiedlichen Wohnungstypen möglichst ohne Umbaumaßnahmen realisiert werden kann. Die
NeubebauungsollimRahmenundEinklangderstädtebaulichenNeuorientierungdesbenachbarͲ
tenGebietesstehen.
Insgesamt sollen gestalterisch anspruchsvolle Gebäude mit attraktiven, gut funktionierenden
Grundrissen und ansprechender Freiraumgestaltung entstehen. Für die drei Planungsbereiche
werdenEntwürfeerwartet,diejeweilseineneigenenCharakterderTeilquartierebetonen.BezügͲ
lich des WohnͲ und Pflegeverbunds wird Wert auf eine hohe Funktionalität gelegt, die internen
ZusammenhängedesRaumprogrammssindunbedingtzubeachten.
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NichtoffenerWettbewerb2015,StuttgartͲPlieningen
NeuesWohneninSteckfeld/QuartiersbezogenͲGenerationenübergreifend
ZieldesWettbewerbsverfahrensistes,Bebauungskonzeptezuerhalten,aufderenGrundlageeine
qualifizierte Entscheidung für die städtebauliche Neuordnung des Quartiers und damit für die
GrundlageeinesneuenBebauungsplansgetroffenwerdenkann.DabeiwirddasneuzuerstellenͲ
dePlanungsrechtfüralledreiPlanungsbereichegelten.
DiegenauenProgrammvorgabensindimTeilCderAuslobungdargelegt.
2.
DIEBAUHERREN
BaugenossenschaftGartenstadtLuginslandeG
DieBaugenossenschaftGartenstadtLuginslandwurde1911gegründet.ZweckderGenossenschaft
istvorrangigeinegute,sichereundsozialverantwortbareWohnungsversorgungihrerMitglieder.
Als reine Vermietungsgenossenschaft wird aktuell ein Wohnungsbestand von 1.314 eigenen
Wohnungen verwaltet. Die Mietwohnungen liegen überwiegend in Stadtrandlagen der LandesͲ
hauptstadtStuttgart,zumeistindurchgrüntenWohngebieten.
SiedlungswerkGmbHWohnungsͲundStädtebau
DasSiedlungswerkwurde1948gegründet.Seitdemwurdenüber29.000Wohnungengebaut.
Das Bistum RottenburgͲStuttgart und die Landesbank BadenͲWürttemberg sind die HauptgesellͲ
schafter.
SitzdesSiedlungswerksistStuttgart,GeschäftsstellenundBürosbefindensichinBöblingen,FreiͲ
burg,Heilbronn,Ravensburg,Rottweil,SchwäbischGmündundUlm.
Neben dem Bau von Eigentumswohnungen, Eigenheimen, Mietwohnungen, Gewerbeeinheiten
und Quartiersentwicklungen nach dem Konzept sozial gemischter Quartiere betreut das SiedͲ
lungswerkKrankenhäuser,Schulen,PflegeheimeundInfrastrukturprojekte.
Das Siedlungswerk und sein Tochterunternehmen SWͲVerwaltungsgesellschaft mbH verwalten
mehrals22.500MietͲundEigentumswohnungensowieGewerbeeinheiten.
DasTochterunternehmenImmoThermGmbHbetreibtökologischeHeizungsanlagenundversorgt
damitinüber70Projektenmehrals3.400Einheiten.
3.
PARTNER
PasodiͲParitätischeSozialdienstegGmbH
PasodiisteinimRaum Stuttgartund Umgebungfestetabliertes,gemeinnützigesUnternehmen,
welchesaufeinennunmehreinundzwanzigjährigenErfahrungsschatzzurückgreift.
PasodibetreibtimRaumBadenͲWürttembergnebensiebenstationärenPflegeheimeneinMehrͲ
generationenzentrummitKindertagesstätte.ZuweiterenAngebotenzähleneinambulanterPfleͲ
gedienst,betreuteWohnanlangen,VerpflegungauseigenenKüchen,EssenaufRädern,Catering
und Partyservice, sowie Quartiersarbeit in zwei Wohncafés. Als Gesellschafterin einer AltenpfleͲ
geschulerundetPasodiseinumfangreichesLeistungsspektrumab.
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NichtoffenerWettbewerb2015,StuttgartͲPlieningen
NeuesWohneninSteckfeld/QuartiersbezogenͲGenerationenübergreifend
Alsinnovativer,zuverlässigerundzukunftsorientierterTrägeristPasodioffenfürneueKonzepte
undEntwicklungeninderJugendͲundAltenhilfeundderennachhaltigeUmsetzung,umdemdeͲ
mographischenWandelproaktivzubegegnen.
4.
BAUGRUNDSTÜCK
DasPlanungsgebietbefindetsichimOrtsteilSteckfeldamnördlichenRanddesStadtbezirksStuttͲ
gartͲPlieningen. Das Wettbewerbsgebiet wird nördlich von der Steinwaldstraße, westlich und
südlichvonderKarlshofstraßebzw.vonderSteckfeldstraßeundimOstenvomstädtischenFußͲ
weg begrenzt. Die angrenzenden Wohngebiete sind geprägt durch Wohnungsbauten mit SattelͲ
dach, meist als zweiͲ bis dreigeschossige Reihenhausbebauung oder auch als viergeschossige
Mehrfamilienhausbebauung.
Der Planungsbereich 1 mit der Nachverdichtung liegt parallel zur Steinwaldstraße und hat eine
Größe von ca. 2.700 m². Zwischen der SteckfeldͲ und der Karlshofstraße befindet sich der PlaͲ
nungsbereich2miteinerFlächevonca.5.600m².ÖstlichdavonliegtderPlanungsbereich3mit
einerFlächevonca.2.400m².DasWettbewerbsgebietumfasstinsgesamtca.10.700m².
Topografisch fällt der Planungsbereich im Bereich der Steinwaldstraße von Norden nach Süden,
im Bereich der Steinwaldstraße nur sehr gering, im südlichen Bereich zwischen Steckfeldstraße
undKarlshofstraßeumca.2,5m.
EinewohnungsnaheEinzelhandelsversorgungistdurchdieGeschäfteanderGarbeimWollgrasͲ
weggewährleistet.SüdlichdesWollgraswegsbefindensichauchverschiedeneSportflächenund
dasStadtbadPlieningen.EineKiTaistanderOsumstraßevorhanden.WeiterhinverfügtPlieningen
über eine Gemeinschaftsschule und ein Gymnasium. WaldͲ und Naherholungsflächen liegen in
fußläufigerEntfernungundsindguterreichbar.
5.
BAURECHT
Der aktuelle Flächennutzungsplan Stuttgart stellt für den Planungsbereich eine Wohnbaufläche
dar. Es besteht kein rechtskräftiger Bebauungsplan, so dass planungsrechtliche Entscheidungen
derzeitnach§34BauGB(Innenbereich)erfolgen.
DasErgebnisdesWettbewerbssollalsGrundlagefüreinen neuaufzustellendenBebauungsplan
dienen. Vorgesehen ist die Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes (WA). Zusätzlich zum
Wettbewerbsbereich sollen die bestehenden Wohngebäude Steckfeldstraße 44Ͳ66 in den GelͲ
tungsbereichdesneuenBebauungsplansmitaufgenommenwerden.
6.
PLANUNGSVORGABEN
6.1. StädtebaulicheEinbindung/Baustruktur/SIM
Im Stadtteil Steckfeld soll ein durchgrüntes Wohnquartier mit einem gemischten WohnraumanͲ
gebot und einer Quartiersmitte entstehen. Die neue Quartiersmitte soll ein nachbarschaftliches
MiteinanderinFormeinesGemeinschaftsraumesundeinergemeinschaftlichgenutztenAußenfläͲ
cheermöglichen.DieNeubebauungsolltesichmaßstäblichindiebereitsbebauteUmgebungeinͲ
fügen.
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AusstadtklimatischerSichtisteingrößtmöglicherAnteilder Neubebauung mitbegrüntenDachͲ
flächenauszuführen.DanebenistderVersiegelungsgradmöglichstgeringzuhaltenundaufden
nichtüberbautenGrundstücksflächeneineBegrünungvorzusehen.
DieNeubebauunganderSteinwaldstraßesolltekeineRiegelwirkungentfalten,umdenkleinräuͲ
migenLuftaustauschdurchdieinsüdlichebissüdöstlicheRichtungabfließendeKaltluftzuerhalͲ
tenundnurindeminderAnlage6vorgegebenenBereichgeplantwerden.DabeisolltendienördͲ
lichenGiebelseitenderBestandsgebäudeSteinwaldstraße60und54diesüdlicheGrenzederneu
zu planenden Hochbauten darstellen. Tiefgaragen können auch weiter südlich geplant werden,
dabei ist aber auf die bestehenden Freibereiche (Terrassen und Balkone) der Bestandsgebäude
Rücksichtzunehmen.
StädtebaulichesZielistes,vordemHintergrunddesgroßenBedarfsanWohnungeninStuttgart,
weiterenWohnraumzuschaffen,derinAnlehnungandieUmgebungalseinAllgemeinesWohnͲ
gebiet(WA)ausgewiesenseinsoll.DesWeiterensollensüdlichderSteckfeldstraßeineinemGeͲ
bäude Pflegeheimplätze geschaffen werden. Im Zuge der Nutzungsänderung werden in diesem
BereichdieBestandsgebäudeabgerissen.
BeiderEntwicklungdesPlangebietesgeltendieKonditionendesStuttgarterInnenentwicklungsͲ
modells SIM. Die im Rahmen des Grundsatzbeschlusses zum SIM erlassenen MindestqualitätsͲ
standardsinstädtebaulichenVerfahren(http://www.stuttgart.de/SIM)sinddaheranzuwenden.
6.2. MaßderbaulichenNutzung
FürdasvorliegendeVerfahrenisteinRichtwertfürdieGrundflächenzahl(GRZ)von0,4zubeachͲ
ten. Die Obergrenze bezüglich der Geschossflächenzahl (GFZ) für ein Allgemeines Wohngebiet
(WA)nach§17BauNVOvon1,2istzubeachten.BeistädtebaulichüberzeugendenLösungenist
eineÜberschreitungderObergrenzederGFZ,insbesondereimPlanungsbereich2denkbar.
Eine offene Bauweise ist vorgesehen. Maßgeblich für die Berechnung von GRZ und GFZ ist die
Grundstückgröße.ImPlanungsbereich1beträgtdieGrundstücksgrößeca.2.700m²,imPlanungsͲ
bereich2ca.5.600m²undimPlanungsbereich3ca.2.400m².
EntlangderSteinwaldstraßeisteineBebauungbiszudreiVollgeschossenmöglich.DieBreiteund
TiefesolldiebestehendeBebauungberücksichtigen.EinehöhereBebauungamKreuzungsbereich
SteckfeldͲ/KarlshofstraßemitmaximalfünfGeschossenistdenkbar.DieBebauungimBereichder
Steckfeldstraße und Karlshofstraße soll sich an den Gebäuden Karlshofstraße 18Ͳ28 orientieren
undnichtmehralsvierGeschossehaben,dieGebäudehöhesolltemaximal13mbetragen.GleiͲ
chesgiltfürdieBebauungimPlanungsbereich3.
6.3. Erschließung/VerkehrlicheBelange
DasPlangebietliegtineinerTempoͲ30ͲZoneundistüberfünfBuslinienan dasöffentlicheNahͲ
verkehrsnetzangebunden.Die Haltestellen derBuslinien73und75liegen ca.200m,die HalteͲ
stellenderBuslinien70,74und76ca.500mentfernt.DieEndhaltestellederStadtbahnU3liegtin
ca.650mEntfernung.ÜberdieFilderhauptstraßebzw.diePlieningerStraßeistdieBundesstraße
(B27)unddieAutobahn(A8)guterreichbar.
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DerruhendeVerkehristmöglichstkomplettinTiefgaragenunterzubringen.ImRahmendesWettͲ
bewerbs sollte mindestens ein Stellplatz je Wohneinheit nachgewiesen werden. Darüber hinaus
wirdderrechnerischeNachweiseinerangemessenenAnzahlBesucherparkplätzeundFahrradabͲ
stellplätzeverlangt.ZusätzlichsollteeinoberirdischerCarsharingͲStellplatzimBereichdesWohnͲ
undPflegeverbundsvorgesehenwerden.
ImBereichderSteinwaldstraße(Planungsbereich1)entfallenaufgrundderNeubaumaßnahme25
Garagenstellplätze. Diese Stellplätze sind im Zuge der Neuplanung zusätzlich in einer Tiefgarage
imPlanungsbereich1unterzubringen.
Nach der seit 1. März 2015 gültigen Landesbauordnung BadenͲWürttemberg sind mindestens
zweiFahrradabstellplätzejeWohnung,fürPflegeheimeje10BetteneinFahrradabstellplatzvorͲ
zusehen.
DieAnlieferungfürdenWohnͲundPflegeverbundsollteausreichenddimensioniertwerden.
6.4. Freiflächengestaltung
VondenWettbewerbsteilnehmernwirdeinVorschlagzurGestaltungderFreiflächen(FreiflächenͲ
konzept)untergrößtmöglichemErhaltderalserhaltenswertklassifiziertenBestandsbäume(siehe
Anlage 12) erwartet. Besonderer Wert bei der Ausgestaltung von Grünflächen wird auf die VerͲ
wendungausreichendgroßer,nichtunterbauterneuerBaumstandorteimÜbergangsbereichzum
öffentlichenRaumgelegt.
Allgemein kommt im verdichteten Geschosswohnungsbau dem Wohnumfeld eine große BedeuͲ
tungzu.Gutgestaltete,gutauffindbareHauszugängeundattraktiveVorzonenvordenGebäuden
wertendieWohnanlageerheblichauf.
FürKindersolltegemäßLandesbauordnungeinKinderspielplatzjeweilsfüralledreiPlanungsbeͲ
reiche in ausreichender Größe und einer Lage, die eine gefahrlose Erreichbarkeit gewährleistet,
nachgewiesenwerden.DieseKinderspielplätzesollteninnerhalbderPlanungsbereicheliegenund
nichtmitöffentlichenSpielflächenkombiniertwerden.
Erdgeschosswohnungensollten,wosinnvollmöglich,eineGartenzuordnungerhalten,mitGartenͲ
zugangvonrückwärtigenWegeflächen.FürallezugeordnetenGärtensollteeineebenerdigeAbͲ
stellmöglichkeitvorgesehenwerden.
Die nicht zugeordneten Flächen für die Allgemeinheit sollten Aufenthaltscharakter haben und
Verweilmöglichkeiten bieten, die das nachbarschaftliche Miteinander fördern und unterstützen.
AufeinehochwertigeGestaltungdesWohnumfeldsmitquartiersbezogenenBegegnungsräumen
wirdbesonderenWertgelegt.
MüllstandortesolltenfürdieBewohnerguterreichbarundmöglichstebenerdigangeordnetwerͲ
den.Müllbereitstellungsflächensind,fallsnotwendig,vorzusehen.
Zufahrtenbzw.notwendigeAufstellflächenfürdieFeuerwehrsolltenberücksichtigtwerden.Die
ErdüberdeckungfürTiefgaragensolltemindestens60cmbetragen,soweitdiesealsVegetationsͲ
flächegenutztwird.
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AnderSteinwaldstraßesolltendieimBaumgutachtenalserhaltenswerteingestuftenBäumemögͲ
lichsterhaltenwerden.DiesistbeidenzuplanendenNeubautenmitTiefgaragenbzw.derenZuͲ
fahrtenzubeachten.DiefußläufigeErschließungderbestehendenBebauungzwischenSteinwaldͲ
undSteckfeldstraßesollteerhaltenbleiben.
6.5. EnergetischeStandards
AufBasisdesWettbewerbsentwurfessolleinNahwärmekonzeptmiteinemmöglichsthohenreͲ
generativenEnergieanteilerstelltwerden.DieAnforderungenandenenergetischenStandardder
Gebäudesollenerhöhterfülltwerden(KfWͲ55ͲStandardoderbesserfürdiePlanungsbereiche1
und2,EnEV2016oderbesserfürdenPlanungsbereich3).
Ein rechnerischer Nachweis bzw. die Ausarbeitung eines Nahwärmekonzeptes ist nicht Teil der
Aufgabenstellung. Für eine möglichst kostengünstige und technisch einfache Umsetzung der
StandardvorgabenbittenwirfolgendeAnregungenzubeachten:
Ͳ
KompakteBauformenmiteinfacherHüllflächenstruktur.
Ͳ
AnordnungderFreibereicheso,dasseinewärmebrückenfreieAbtrennungmöglichist.
Ͳ
GroßeVerglasungennachSüdenundWestenermöglichenmaximalesolareGewinne,
minimierteÖffnungen,vorallemnachNorden,vermeidenWärmeverluste.
Ͳ
VerschattungenaufdenHauptsonnenseitenvermeidenoderzumindestminimieren.
Ͳ
LichteRohbauhöhevon2,75m,damitimBereichvonAbhängungennochmindestens
2,35mverbleiben.
Ͳ
Installationszonenkonzentrieren,umdenBereichnotwendigerAbhängungenzu
minimieren.
Ͳ
ÜberdieGeschossegeradlinigdurchgeführteSchächtefürLüftungsͲ,VerͲundEntsorgungsͲ
leitungen.
ImUntergeschosssolltenjeGebäudeca.50m²FlächefürdieAnlagentechnik(Übergabestation,
evtl.Nahwärmespeicheretc.)vorgehaltenwerden.
6.6. Immissionsschutz
Grundsätzlich ist das Gebiet nicht durch übermäßigen Verkehrslärm belastet, so dass für den
WettbewerbkeinebesonderenSchallschutzmaßnahmenvorgesehenwerdenmüssen.
DieZuͲundAbfahrtderTiefgaragensolltemöglichsteingehaustundvonderöffentlichenStraße
aufkürzestemWegerreichbarsein.
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TEILC
NUTZUNGSVORGABEN
DerTeilC enthält keinebindendenVorgabenimSinnederRPW, außerden unter TeilA,1.,geͲ
nannten.
1.
Bauprogramme
Die Neuordnung des Quartiers soll mit dem Schwerpunkt im Wohnungsbau realisiert werden,
ergänzt umquartiersbezogeneDienstleistungsbereiche.EntstehensollgenerationenübergreifenͲ
desWohnen ineinemWohnͲundPflegeverbund,bestehendauseinerPflegeeinrichtung mit48
Pflegeplätzen und 25 betreuten Wohnungen (separate Eingänge), ergänzt mit einem GemeinͲ
schaftsraum,derauchfürdasumliegendeQuartieralsKommunikationsͲundBegegnungsortgeͲ
nutztwerdensoll.
DesWeiterenentsteheninsgesamtca.95EigentumsͲbzw.Mietwohnungen.
Gemäß dem Stuttgarter Innenentwicklungsmodell sind mindestens 20 % der neugeschaffenen
Geschossfläche für Wohnen als geförderter Wohnraum zu realisieren. Dies soll im PlanungsbeͲ
reich1und3indenFörderprogrammen„SozialerMietwohnungsbau“(SMW)und„MietwohnunͲ
genfürmittlereEinkommensbezieher“(MME)erfülltwerden.
2.
Bauprogramm/RaumprogrammWohnͲundPflegeverbund
2.1 Vorbemerkungen
AufgrundderdemographischenundsozialenEntwicklungwirddieBevölkerungsgruppeim3.und
4. Lebensalter stark ansteigen. Damit wird perspektivisch für diese Bevölkerungsgruppe ein zuͲ
nehmender Bedarf an Wohnraum entstehen. Zunehmend vielfältige Lebensstile, auch im Alter,
führenzurNotwendigkeitundzurChanceausdifferenzierterWohnformenimAlter.
SowünschensichältereMenschenbisinshoheAltereingenerationsübergreifendesZusammenͲ
wohnen.DarüberhinausgibtesauchErfahrungen,dasssichÄltereinderGruppemitMenschen
mitähnlichenErfahrungshintergründenundLebenslagenaustauschenmöchten.EinentsprechenͲ
derTreffpunktoderGemeinschaftsraumermöglichtesinnerhalbeinesGesamtkonzeptes,diesem
WunschnachNäheundgemeinsamorganisiertenAktivitätennachzukommen.
Durch die Kombination von Pflegeheim mit Betreutem Wohnen wird eine wohnortnahe, GeͲ
meinwesenorientierteWohnͲundVersorgungsstrukturaufgebaut,diesowohlrelativselbständiͲ
genaltenMenschen,körperlichpflegebedürftigenaltenMenschenalsauchgerontopsychiatrisch
erkranktenMenschengerechtwird.
AufGrunddesmittlerweilehohenAnteilsandemenziellerkranktenPflegebedürftigenorientiert
sichdasKonzeptdesPflegeheimsamHausgemeinschaftsmodell. Wesentliche Elementesinddie
OrganisationinHausgemeinschaftensowiedieIntegrationdeshauswirtschaftlichenPersonalsin
denTagesablauf.HierzuwerdenstockwerksͲundgruppenbezogeneigeneEssͲundWohnbereiche
geschaffen.DieseGemeinschaftsͲundVersorgungsflächen,dienunmehrdirektdenHausgemeinͲ
schaften zugeordnet werden, fehlen aber für andere Funktionen. Bei größeren Veranstaltungen
bedarfesdahermultifunktionalerRäumlichkeiten.HierbietetsicheineKombinationmitdenGeͲ
meinschaftsflächendesBetreutenWohnensan.
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DieBaukonzeptionderHausgemeinschaftensollsichandenfachlichenInhaltendesKuratoriums
deutscherAltenhilfe(4.Generation)orientieren.
DurchdieKonzeptioneinesPflegeͲundWohnverbundeswirdeinweiteresSegmentdesBetreuͲ
tenWohnensmithoherVersorgungsqualitätentwickelt.
Für hochaltrige Menschen kommt im Sinne von Hilfe zur Selbsthilfe ein Heimaufenthalt häufig
nicht in Frage, da sie, trotz einzelner Behinderungen, körperlich und geistig noch so aktiv sind,
dasseineigenerHaushaltbeientsprechenderUnterstützungaufrechterhaltenwerdenkann.
BeiEinrichtungenimPflegeͲundWohnverbundkannderUmfanghäuslicherPflegedurchStapeͲ
lung von Pflege und Wohnen erweitert werden, so dass ein Verbleib in der eigenen Wohnung
ermöglicht wird. Voraussetzung hierfür ist, neben den baulichen Vorkehrungen (direkte AnbinͲ
dung,altersgerechtausgestattetebarrierefreieWohnungen,Gemeinschaftsräume),dasverbindliͲ
che Angebot abgestufter Versorgungsleistungen im Rahmen eines Grundservices (z.B. Notruf im
Haus, Möglichkeit der Teilnahme an kulturell/sozialen Aktivitäten des Pflegeheims) und eines
differenziertenWahlserviceswieVersorgungmitMahlzeiteninderWohnungoderTeilnahmeam
offenenMittagstisch,hauswirtschaftlicheDienste,sowieGrundͲundBehandlungspflege.
DarausabgeleitetergebensichweitereVorgaben:DasPflegeheimunddieBetreutenWohnungen
sollenaufeinemGrundstück„untereinemDach“geplantwerden.
TrotzderStapelungderNutzungensolltendieTeilbereichePflegeundBetreutesWohneneigenͲ
ständig sein, jeweils mit eigenem Eingang. Beide Eingangsbereiche sind räumlich zu trennen, so
dasseineeigeneAdresseermöglichtwird.BeideTeilbereichesollteneigeneErschließungselemenͲ
tehaben.DerGemeinschaftsraumimErdgeschoßdientauchdemBetreutenWohnenalsGemeinͲ
schaftsraum.ErstelltsomitdasgemeinsamgenutzteVerbindungselementzwischenbeidenTeilͲ
bereichendar.
DerGemeinschaftsraumwirdeinBüro/StützpunktfürdenambulantenPflegedienstangegliedert,
inwelchemauchBeratungenstattfindenkönnen.
BeiderStapelungderunterschiedlichenNutzung(vollstationärePflegeundBetreutesWohnen)ist
daraufzuachten,dasssowohlkonstruktivnotwendigeBauteilewieauchdienotwendigenInstalͲ
lationsschächteübereinanderangeordnetwerden.
2.2 BauteilPflegeheim
DasPflegeheimumfasst48PflegeplätzederstationärenPflegeaufzweiGeschossebenen.
Im Erdgeschoss werden zwei Hausgemeinschaften geplant, eine davon für demenziell erkrankte
MenschenmithohemBewegungsdrangundHinlaufͲ/Weglauftendenz.DiesegleichgroßenGrupͲ
pen umfassen jeweils zwölf Plätze. Zusätzlich entstehen zwei weitere Hausgemeinschaften im
ObergeschossmitebenfallsjeweilszwölfPlätzen.
ProHausgemeinschaftmüssen,imHinblickaufdieVorgabenderLandesheimbauverordnung,§3,
„IndividuelleWohnbereiche“,jeweilsmindestenszweinebeneinanderliegendeBewohnerzimmer
zueinerNutzungseinheitzusammengeschlossenundvonzweiPersonengemeinsamgenutztwerͲ
denkönnen.
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Alle Hausgemeinschaften weisen eine grundsätzlich gleichartige Raumstruktur auf. Sie verfügen
jeweils über einen eigenen Gemeinschaftsbereich (eine geräumige Wohnküche) Ͳ die GemeinͲ
schaftsbereiche sollten im Bedarfsfall zu einem Großraum verbunden werden können. Auch auf
einige Funktionsräume sowie den Pflegestützpunkt (jeweils ein Stützpunkt pro Etage) muss von
beidenGruppenausgleichermaßenzugegriffenwerdenkönnen.
EindetailliertausgearbeitetesRaumͲundFunktionsprogrammwirdalsAnlage9ausgegeben.
AllgemeinePlanungshinweise
GrundlageistdieVerordnungüberbaulicheMindestanforderungenfürHeimegemäߧ1,HeimͲ
gesetz(Heimmindestbauverordnung),dieBarrierefreiheitnachDIN18040,Teil2,nachdeneingeͲ
führtenForderungenderListederBaubestimmungen(LTB)vom14.11.2014,sowiedieAnfordeͲ
rungengemäßLandesheimbauverordnung.
Der Pflegeheimbereich ist unbedingt, bezogen auf die Investitionskosten und auf die späteren
Betriebskosten,nachstrengwirtschaftlichenKriterienzukonzipieren.
Die Nettogrundrissfläche, bezogen auf den Pflegeplatz, sollte deshalb bei ca. 50 m² liegen. Der
Verkehrsflächenanteilsollte25%nichtüberschreiten.
BaulicheAnforderungenundarchitektonischesMilieu/ÄußereErschließungundParkierung
Die Zufahrt zum Pflegeheim sollte so gestaltet werden, dass die FeuerwehrͲ/KrankentransportͲ
wageninunmittelbarerNähedesHaupteingangsabgestelltwerdenkönnen.
Durch entsprechende Organisation von Grundriss und Wegeführung sollte die VerͲ und EntsorͲ
gung so organisiert werden können, dass eine Gefährdung von Bewohnern und Besuchern des
Pflegeheimesausgeschlossenwird.
FürdasPflegeheimsindfünfStellplätzenachzuweisen.
ErschließungPflegeheim/Gemeinschaftsraum
DemZugangzumGemeinschaftsraumisteinzentralerEingangsbereichmitGarderobevorzuschalͲ
ten.
IdealerweisehatdieserBereichdenCharaktereinesFoyers,welchesauchzumVerweileneinlädt.
Orientiert zum Eingangsbereich ist der Gemeinschaftsraum. Die Bewirtschaftung des GemeinͲ
schaftsraumes soll dabei über eine abschließbare Küche gewährleistet werden. Der GemeinͲ
schaftsraumsolltesogestaltetwerden,dasserfürGottesdiensteunddiverseweitereVeranstalͲ
tungennutzbarist.
DerGemeinschaftsraumdientauchdenMieterndesbetreutenWohnensalsGemeinschaftsraum.
Eine sinnvolle Verbindung zum Erschließungselement des betreuten Wohnens ist einzuplanen,
dabeisindWegeverbindungendurchdieHausgemeinschaftenzuvermeiden.
Der Verwaltungsbereich sollte ebenfalls dem Eingangsbereich zugeordnet werden Ͳ dies fördert
dieAuffindbarkeitundAnsprechbarkeitdesPersonalsfürBesucherundBewohner.
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Flure
DieErschließungszonenindeneinzelnenGruppensindgleichzeitigBewegungsͲundAufenthaltsͲ
bereich. Aufenthaltszonen an Aktivitätsknoten werden besonders gerne angenommen. Der EinͲ
gangsbereich sollte jedoch von der Aufenthaltszone abgeschirmt und für „Wegläufer“ gesichert
sein.
AlleBereichesindentsprechenddenAnforderungenandasBauenfürdemenziellerkrankteMenͲ
schenzugestalten.Insbesondereistdaraufzuachten,dasskeinedunklen,ungegliedertenFlure
entstehenunddieFlureundAufenthaltszonengutvomPflegepersonaleingesehenwerdenkönͲ
nen.
Angesichts des Bewegungsdrangs der dementen Bewohner sollen im Haus und im Freibereich
sichere,anregendeErlebniswegeangelegtwerden,dieidealerweisealsRundweggeführtwerden
sollen.
Bewohnerzimmer
Die Zimmer sind als Einbettzimmer zu planen, schlauchartige Zuschnitte sind zu vermeiden, um
verschiedene zweckmäßige Varianten der Aufstellung von Pflegebetten sowie eine individuelle
MöblierungfürunddurchdenBewohnerermöglichen.VorgegebenistdieZuordnungeinesindiͲ
viduellen Sanitärbereichs (mit Waschbecken, WC und Dusche) zu jedem Einzelbettzimmer. Die
Stellfläche für einen Kleiderwäscheschrank darf sich nicht im direkten Zimmerbereich befinden,
sondernvielmehrimEingangsbereich.
DieZimmerbreitesollsichaneinemAchsmaßvonca.4,00morientieren.
BeiderGestaltungundAnordnungvonFensterflächenindenBewohnerzimmernistzubeachten,
dass (auch im Erdgeschoss) die Brüstungshöhen so geplant werden, dass in Bettliegehöhe ein
guterAusblickmöglichist.DerZugangzumAußenbereichsollnichtüberdasPflegezimmer,sonͲ
dernnurüberdenGemeinschaftsbereichmöglichsein.
Türen(auchimPflegebad),AufzügeundFluresindsozugestalten,dasseinBewohnerimPflegeͲ
betttransportiertwerdenkann.
Aufenthaltsbereich/Gemeinschaftsräume
Jeder Hausgemeinschaft ist eine zentrale, geräumige Wohnküche zugeordnet, in welcher alle
Mahlzeiten gemeinsam mit den Bewohnern gekocht und zubereitet werden und als zentraler
AufenthaltsraumdenBewohnerinnenundBewohnerdienen.DieWohnküchesolldenBewohnern
alsLebensmittelpunktdienen.
Ausstattung,Größe,Arbeitsflächen,Abluftetc.müssenentsprechenddergeplantenNutzungbeͲ
rücksichtigt werden (halbgewerbliche Spülmaschine etc.). Die Küche soll offen gestaltet und
wohnlichindenRaumintegriertsein.AnderWohnkücheistunmittelbareinVorratsraumfürdie
Lebensmittelanzugliedern.
DieKüchesollbehindertengerechtausgestaltetsein.DieKochinselsollteunterfahrbarsein.
InderNähedesAufenthaltsbereichessolltediebehindertengerechteToiletteliegen.
VondenbeidenWohnküchenimErdgeschoßausisteinunmittelbarerZugangzueinembeschütͲ
zenden, nach außen geschlossenen Garten/Gemeinschaftsterrasse vorzusehen, sowie diverse
SitzgelegenheitenundeinenRundweg.
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Ergänzend dazu sind an attraktiven Stellen wohnlich möblierte Bereiche vorzusehen, in denen
kleinere Gruppen zusammensitzen können. Alle Aufenthaltsbereiche sollten natürlich belichtet
seinundeinenBlickbezugnachdraußenermöglichen.Wichtige Kriterienfür die Gestaltungund
LagederAufenthaltsbereichesind:AufforderungscharakterundErlebniswelt.
FunktionsräumeaufPflegeebene
Um einen institutionellen Charakter zu vermeiden, ist ausreichend Stauraum/Abstellfläche für
Rollstühle,Wäschewägen,Pflegewagen,Lifteretc.vorzusehen.Diessollz.B.durchmehrereFlurͲ
nischenerreichtwerden.DesWeiterensindRäumlichkeiten(SchmutzraumfürFäkalienspüle/Müll
sowie Reineraum für Wäsche, Pflegehilfsmittel etc.) vorzuhalten. Der Raum mit Fäkalienspüle Ͳ
proEtage1xͲwirdvonbeidenHausgemeinschaftengleichermaßengenutzt.
FürdasPflegepersonalsindkurzeWegevondenFunktionsräumenzudenBewohnerzimmernund
eineSichtverbindungvomPflegestützpunktvorallemzudenWohnküchen,Aufenthaltsräumen,in
dieFlureundimErdgeschoßaufdieTerrassewesentlich.
HauswirtschaftlicheundsonstigeBereiche
Esistdaraufzuachten,dassfüralleBereichederVerͲundEntsorgungeineguteAndienungerͲ
möglichtwird.
Der Bereich Wäsche kann in das Untergeschoss verlagert werden. Dabei ist zu berücksichtigen,
dassdieAnlieferungüberdenAufzugaufkurzemWegerfolgenkann.EineVerͲundEntsorgung
überdasFoyeristnichterwünscht.
Im UG können auch die Bereiche Personal sowie LagerͲ und Technikflächen untergebracht werͲ
den.
Parkierung
DiefünfnotwendigenStellplätzefürdasPflegeheimsindoberirdischaufdemeigenenGrundstück
nachzuweisen. Mindestens zwei Stellplätze sollten dem Eingangsbereich zugeordnet werden. Es
istdaraufzuachten,dassdieVerbindungderStellplätzezumEingangrollstuhlͲundbehindertenͲ
gerechthergestelltwird.
2.3 Gemeinschaftsraum
Der Gemeinschaftsraum ist integraler Bestandteil im Gesamtkonzept des Hauses. Insbesondere
mobilitätsbehinderteMenschenprofitierenvondiesemAngebot.ErwirktzugleichindieNachbarͲ
schaft.
Der Gemeinschaftsraum verfügt über ca. 100 m² zzgl. Büro und Nebenräume. Er orientiert sich
zumQuartierundöffnetsichnachaußen.IdealerweisedienteralsTagescaféundoffeneBegegͲ
nungsstätte. Eine Anordnung des Mehrzweckraums als Bindeglied zwischen Pflegeheim und beͲ
treutesWohnenistwünschenswert.DieLagesolltedaherbarrierefreizugänglichimErdgeschoss
bzw.imFoyerdesPflegeheimsliegen.
Dem Gemeinschaftsraum sollte eine direkt zugängliche Freifläche, beispielsweise eine Terrasse
oderGartenfläche,zugeordnetsein.
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2.4 BauteilbetreutesWohnen
AllgemeineAnforderungen
Das Wohnkonzept für generationenübergreifendes Wohnen soll nach dem Konzept des SiedͲ
lungswerks„Freiräumeschaffen“realisiertwerdenmitinsgesamtca.25Wohnungen.
DasgesamteGebäudesollmiteinemeigenenErschließungselement,bestehendausTreppeund
krankentragegerechtemAufzug,konzipiertwerden.DasEingangselementsollteräumlichgetrennt
zumEingangdesPflegeheimsliegen,sodasseineeigeneAdresseermöglichtwird.
Für eine Realisierung des Vorhabens ist ein flächenͲ und kostensparendes Konzept notwendig.
Dabei ist insbesondere auf ein günstiges Verhältnis von BRI : WFL (Bruttorauminhalt : WohnfläͲ
che)zuachten.
Raumprogramm
EindetailliertesWohnungsͲundRaumprogrammwirdalsAnlage10ausgegeben.
2.4.1 Planungsvorgaben
VerkehrsͲundGemeinschaftsflächen
DiegesamteAnlagesollentsprechenddenVorgabenderLBO,§35,ausgebildetwerden.
Die Gemeinschaftsflächen sollten behindertengerecht und für Rollstuhlfahrer geeignet sein. Alle
BereichesollenstufenlosausgebildetwerdenundvomFahrstuhlauserreichbarsein.
Die lichte Breite der allgemeinen Flurbereiche soll 1,50 m betragen. Die Laufbreite der Treppen
soll1,20mbetragen,beidseitigeHandläufesinderforderlich.
DerAufzugsollkrankentragegerechtmiteinemKabinenmaßvon1,10mx2,10mgeplantwerden.
AlleErschließungsflächensollentemperiertausgeführtwerdenundsoverbundensein,dasseine
geschlosseneVerbindungzumPflegeheimentsteht.
Wohnungen
Die Bewegungsflächen in allen Räumen sollten mindestens 1,20 m (Kreisfläche mit ø = 1,20 m)
seinunddargestelltwerden;alleTürensollteneinelichteDurchgangsbreitevon0,90mhaben.
ImEinzelnenistfolgendesgefordert:
Diele,Flur
Die Bewegungsflächen vor Möbeln benötigen eine Tiefe von mind. 0,90 m. Im Flur sollten sich
gleichzeitigzweiPersonenaufhaltenkönnen.
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Küche
NotwendigsindfunktionsfähigeKüchenfüreineselbständigeLebensführung.EineAnordnungan
derAußenwandmitnatürlicherBelichtungundBelüftungwirdgewünscht.DieBewegungsfläche
vorderKücheneinrichtungsollteeineTiefevonmindestens1,20mhaben.NotwendigisteinArͲ
beitsplatzimSitzen.
Bad
DieBewegungsflächeimBadsollmindestens1,50msein.EinstufenlosbegehbarerDuschplatzist
notwendig.AlsStandardwirdeinevomSiedlungswerkentwickelteSanitärzellederAuslobungals
Anlage11beigefügt.
Balkon,Loggia
Balkon oder Loggia sollte sichtͲ und wettergeschützt (teilweise eingezogen) sein und einen
schwellenlosen Zugang haben. Eine Größe von mindestens 4,50 m² mit einer Bewegungsfläche
von1,50x1,50msolltegewährleistetsein.
Schlafraum
Verlangt wird ein separater Schlafraum in allen Wohnungen. Die Bewegungsfläche entlang des
BettessollteaneinerSeiteeineTiefevon1,20mundanzweianderenSeiten0,90maufweisen.
DieZugänglichkeitvondreiSeitenisterwünscht.
Parkierung
Fürdie25WohnungensollteninsgesamtzehnStellplätzebarrierefreiunterirdischnachgewiesen
werden.DerNachweissollineinergutanfahrbarenTiefgaragegeführtwerden.ZweiderStellplätͲ
zesollenbehindertengerechtausgebildetsein.
3.
BauprogrammEigentumͲ/MietwohnungenSiedlungswerk
Nebenden25betreutenWohnungensollenca.60Wohnungenentstehen,dieunterschiedlichen
WohnbedürfnissenRechnungtragensollen.Vondenca.60WohnungensollenzehnalsMietwohͲ
nungenimPlanungsgebiet1entstehenundca.50alsEigentumswohnungensowohlimPlanungsͲ
gebiet1alsauchimPlanungsgebiet2.
3.1 Eigentumswohnungen
GewünschtsindkleinteiligeMehrfamilienhäusermitachtbiszwölfWohneinheiten.
DasWohnungsgemengedieserGebäudesollteaus:
15% 2ͲZimmerͲWohnungenmit60Ͳ65m²Wohnfläche,
50% 3ͲZimmerͲWohnungenmit75Ͳ85m²Wohnflächeund
35% 4ͲZimmerͲWohnungenmit95Ͳ105m²Wohnfläche
bestehen.
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AllgemeineAnforderungenandieGrundrissederEigentumswohnungen
AlleWohnungensolltenbarrierefreierreichbarsein,ansonstengeltendiesbezüglichdieAnfordeͲ
rungenderseit1.März2015gültigenLandesbauordnung.AußenliegendeKüchensolltenfüralle
Wohnungen vorgesehen werden, möglichst auch außenliegende, großzügige Bäder. Die WohnͲ
undSchlafräumesolltenkonventionellmöblierbarsein.DabeigehtderAuslobervoneinerWohnͲ
zimmerbreitevonmindestens4,00m,einerKinderzimmergrößevonmindestens12m²undeiner
Mindestgröße der Schrankwand im „ElternͲSchlafzimmer“ von 3,05 m aus. Außer bei den 2Ͳ
ZimmerͲWohnungensolltejedeWohneinheitübereinseparatesWCverfügen.
Für jede Wohnung soll ein großzügig bemessener Freibereich mit mindestens 2,00 m nutzbarer
Tiefeeingeplantwerden.
ZumindestbeidengrößerenWohnungensollteeinAbstellraummitca.2m²innerhalbderWohͲ
nungnachgewiesenwerden.
Die Mehrfamilienhäuser verfügen über Aufzüge. Die Zahl der Erschließungselemente sollte beͲ
grenztwerden,langeLaubengangerschließungensindabernichterwünscht.
FürjedeWohneinheitsolltemöglichsteinStellplatzineinerTiefgaragevorgesehenwerden.Der
StellplatzschlüsselfürdieEigentumswohnungenbeträgt1:1.
3.2 Mietwohnungen
ImRahmenvonSIMsolleninsgesamtzehngeförderteMietwohnungenentstehen.DieWohnunͲ
gensollenimGesamtkomplexWohnungsbaudesPlanungsbereichs1geplantwerden.DabeisolͲ
lendieSozialmietwohnungen(SMW)ineinemGebäudedargestelltwerden.
FolgendesWohnungsgemengesolltenachgewiesenwerden:
BereichSozialmietwohnungen(SMW):
2x bis2ͲZimmerͲWohnungmitbiszu45m²Wohnfläche,
1x 3Ͳ/4ͲZimmerͲWohnungmitbiszu75m²Wohnfläche,
1x 4Ͳ/5ͲZimmerͲWohnungmitbiszu90m²Wohnflächeund
1x 5Ͳ/6ͲZimmerͲWohnungmitbiszu105m²Wohnfläche
BereichMietwohnungenfürmittlereEinkommensbezieher(MME):
2x 3ͲZimmerͲWohnungmit55Ͳ65m²Wohnfläche,
1x 3ͲZimmerͲWohnungmit70Ͳ80m²Wohnfläche,
2x 4ͲZimmerͲWohnungmit85Ͳ95m²Wohnflächeund
EineÜberschreitungderSMWͲundMMEͲWohnflächengrenzenistumbiszu15m²auchbeigleich
bleibenderRaumzahlzulässig,wenneineWohnungnachDIN18040,Teil2,geplantwird.Generell
isteineÜberͲ/UnterschreitungderWohnflächengrenzenum5%zulässig.
FürjedeWohneinheitsolltemöglichsteinStellplatzineinerTiefgaragevorgesehenwerden.Der
StellplatzschlüsselfürdieMietwohnungenbeträgt1:1.
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NichtoffenerWettbewerb2015,StuttgartͲPlieningen
NeuesWohneninSteckfeld/QuartiersbezogenͲGenerationenübergreifend
AllgemeineAnforderungenandieGrundrissederMietwohnungen
Die allgemeinen Anforderungen an die Mietwohnungen entsprechen den allgemeinen AnfordeͲ
rungenderEigentumswohnungen.
4.
BauprogrammMietwohnungenBaugenossenschaftGartenstadtLuginslandeG
InsgesamtsollenimPlanungsgebiet3ca.35Mietwohnungenentstehen,davondreiimRahmen
vonSIM.DieMietwohngensollendabeiunterschiedlichenWohnbedürfnissenRechnungtragen.
DasWohnungsgemengefürfreifinanzierteMietwohnungensollteaus
45% 1Ͳ/2ͲZimmerͲWohnungenmitbiszu60m²Wohnfläche,
40% 3ͲZimmerͲWohnungenmitbiszu75m²Wohnflächeund
15% 4ͲZimmerͲWohnungenmitbiszu90m²Wohnfläche
bestehen.
FolgendesWohnungsgemengesolltebeidengefördertenMietwohnungennachgewiesenwerden:
BereichSozialmietwohnungen(SMW):
2x 2Ͳ/3ͲZimmerͲWohnungmitbiszu60m²Wohnfläche
BereichMietwohnungenfürmittlereEinkommensbezieher(MME):
1x 4ͲZimmerͲWohnungmit85Ͳ95m²Wohnfläche
Eine Überschreitung der Wohnflächengrenzen ist, in Analogie zu den Wohnflächengrenzen der
Sozialmietwohnungen,umbiszu15m²beigleichbleibenderRaumzahlzulässig,wenneineWohͲ
nungnachDIN18040,Teil2,geplantwird.GenerellisteineÜberͲ/UnterschreitungderWohnfläͲ
chengrenzenum5%zulässig
FürjedeWohneinheitsolltemöglichsteinStellplatzineinerTiefgaragevorgesehenwerden.Der
StellplatzschlüsselfürdieMietwohnungenbeträgt1:1.
AllgemeineAnforderungenandieMietwohnungen
Die Allgemeinen Anforderungen an die Mietwohnungen entsprechen den allgemeinen AnfordeͲ
rungenderEigentumswohnungendesSiedlungswerkes.
SiedlungswerkGmbH
WohnungsͲundStädtebau
Planung/Kallfaß
13.11.2015
Seite31