Elisenstift Pflegevisite
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Elisenstift Pflegevisite
Elisenstift Pflegevisite Einleitung Die Pflegevisite ist ein wichtiges Qualitätssicherungsinstrument zur Sicherung einer humanen und aktivierenden, die Achtung der Menschenwürde gewährleistende Pflege. Sie ist somit ein Instrument zur Erfüllung der Verpflichtungen gemäß Pflegequalitätssicherungsgesetz §§ 80 a, 112,113, 115. Zudem soll dem § 29 SGB XI Rechnung getragen werden, der eine wirtschaftliche Leistungserbringung verlangt. Die Pflegevisite dient auch der Erreichung und Erhaltung der Qualitätsmaßstäbe. Sie kann als ein Instrument zur Erfassung des Pflegeaufwandes und somit zur Vorbereitung der Einstufung in die Pflegestufen /-klassen durch den MDK genutzt werden. Eine Pflegevisite zeigt die Pflegequalität auf und ermöglicht ihre Evaluation. Die Visite eröffnet den Blick für die lebensweltbezogene Pflege, indem sie die Gesamtsituation des Bewohners / Patienten erfasst. Hierzu unterstützt sie die Systematik des Pflegeprozesses. Verantwortlichkeit für die Qualitätssicherung in der Pflege Die Verantwortung für die Qualitätssichernde Maßnahme der Pflegevisite trägt die Pflegedienstleitung. Sie kann diese Aufgaben an die stellvertretende/n Pflegedienstleitungen bzw. an speziell geschulte Pflegefachkräfte delegieren. Das Controlling obliegt immer bei der Pflegedienstleitung. Intention und Ziele der Pflegevisite Wir unterscheiden bei den Visiten zwischen „Routine“ und „anlassbezogenen“ Prüfungen sowie Dokumentations- und Präsenzvisite. Die Unterscheidung liegt hierbei in der Wortwahl. Routinemäßig werden die Pflegevisiten bei den verschiedenen Pflegeeinstufungen unterschiedlich wahrgenommen. Die anlassbezogenen Visitationen werden auf Wunsch des Bewohners / Patienten oder Mitarbeiters durchgeführt. Sollten kritische Situationen zu befürchten sein, oder gibt es Anhaltspunkte die eine Überprüfung notwendig macht, wird ebenfalls der Bewohner / Patient visitiert. Freigabe: 01.12.04-HH-RK Revision: 001 Elisenstift ambulante & stationäre Dienste Seite 1 von 3 Inhalte o Formen der Pflegevisite o Beteiligte der Pflegevisite o Ablauf der Pflegevisite o Ankündigung der Pflegevisite (Präsenzvisite) • Der Zeitpunkt der Pflegevisite • Vor dem Besuch bei dem Bewohner / dem Patientienten • Der Besuch bei dem Bewohner / dem Patientienten • Grundsätze bei der Durchführung der Pflegevisite • Nach dem Besuch des Bewohner / dem Patientienten o Hilfsmittel für die Pflegevisite o Checkliste zur Erfassung der Inhalte einer Pflegevisite o Umsetzung der Ergebnisse in konkrete Zielvereinbarungen Freigabe: 01.12.04-HH-RK Revision: 001 Elisenstift ambulante & stationäre Dienste Seite 2 von 3 Freigabe: 01.12.04-HH-RK Revision: 001 Elisenstift ambulante & stationäre Dienste Seite 3 von 3