Sportgelände an der Ingolstädter Straße
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Sportgelände an der Ingolstädter Straße
Gemeinde Oberschleißheim Begründung zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 66 mit Grünordnung „Sportgelände an der Ingolstädter Straße“ Mai 2012 Gemeinde Oberschleißheim Freisinger Straße 15 85764 Oberschleißheim Die Inhalte der Begründung wurden von folgenden Planern und Fachgutachtern erarbeitet: Bauleitplanung Gemeinde Oberschleißheim Freisinger Straße 15 85764 Oberschleißheim Landeshauptstadt München Referat für Stadtplanung und Bauordnung Blumenstraße 28 b 80331 München AS&P – Albert Speer & Partner GmbH Hedderichstraße 108 – 110 60596 Frankfurt am Main Landschaftsplanung / Umweltbericht gebhard konzepte planen, entwickeln, vernetzen, realisieren Hubertusstrasse 4 80639 München Ausgleichsflächenkonzept PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH Rosenkavalierplatz 10 81925 München Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) ÖKOKART GbR Wasserburger Landstr. 151 81827 München Verkehr AS&P – Albert Speer & Partner GmbH Hedderichstraße 108 – 110 60596 Frankfurt am Main Schallschutz GSB GbR Giering & Lehnertz Kastanienweg 24 66625 Nohfelden-Bosen Altlasten / Baufeldfreimachung Sakosta CAU GmbH Im Steingrund 2 63303 Dreieich Hydrogeologie, Wasserver- und Abwasserentsorgung Umweltplanung Umweltplanung Bullermann Schneble GmbH Havelstraße 7A 64295 Darmstadt Lichtemissionen Büro H2 Corneliusstraße 30 80469 München Bebauungsplan Nr. 66 der Gemeinde Oberschleißheim „Sportgelände an der Ingolstädter Straße“ Stand: 08. Mai 2012 Begründung zum Entwurf Begründung des Bebauungsplans mit Grünordnung Inhaltsverzeichnis: 1 Planungsanlass 4 2 Ausgangssituation 5 2.1 Lage im Gemeindegebiet und Eigentumsverhältnisse 6 2.2 Städtebauliche und grünordnerische Bestandsanalyse 6 2.3 Planerische Ausgangslage 10 2.4 Rechtliche Ausgangslage 11 2.4.1 2.4.2 11 11 Bauplanungsrechtliche Situation Naturschutz 3 Planungsziele 12 3.1 Städtebauliche Ziele 12 3.2 Landschaftsplanerische und grünordnerischen Ziele 12 3.3 Ziele des Verkehrs und der Erschließung 12 4 Planungskonzept 13 4.1 Nachhaltigkeit 13 4.2 Städtebauliche und landschaftsplanerische Grundkonzeption für das Gesamtareal 13 4.3 Art der baulichen Nutzung 14 4.4 Maß der baulichen Nutzung / Höhenentwicklung 17 4.4.1 4.4.2 4.4.3 17 17 18 4.5 Zulässige Grundflächenzahl GRZ Höhe baulicher Anlagen (maximal zulässige Wandhöhe) Baumassenzahl Stadtgestalt / Ortsbild 18 4.5.1 4.5.2 4.5.3 4.5.4 4.5.5 18 18 19 19 19 Überbaubare Grundstücksflächen Nebenanlagen Dachform und Dachaufbauten Einfriedungen Werbeanlagen und Flutlichtanlagen 4.6 Die mit Geh- und Radfahrrecht zu belastenden Flächen 20 4.7 Grünordnungskonzept 20 4.7.1 4.7.2 4.7.3 20 20 22 4.8 Grünordnerisches Leitbild für das Gesamtareal Grünstruktur innerhalb des Sondergebiets Wegebeziehungen Verkehrskonzept/Verkehrliche Erschließung 23 4.8.1 23 Erschließungskonzept Seite 1 Bebauungsplan Nr. 66 der Gemeinde Oberschleißheim „Sportgelände an der Ingolstädter Straße“ 4.8.2 4.8.3 4.9 4.10 Stand: 08. Mai 2012 Begründung zum Entwurf Stellplätze für Pkw und Busse Fahrradstellplätze 25 25 Technische Erschließung 26 4.9.1 4.9.2 4.9.3 26 26 26 Wasserversorgung/Entwässerung Energieversorgung/einheitliche Medienversorgung Sendeanlagen Immissionsschutz 26 4.10.1 4.10.2 4.10.3 4.10.4 27 28 28 29 Sportbetrieb Zunahme der Verkehrsgeräusche durch den Sportbetrieb Verkehrslärmeinwirkungen auf das Planungsgebiet Lichtimmissionen 4.11 Gender Mainstreaming / Sicherheit und Angsträume 29 5 Wesentliche Auswirkungen der Planung 30 6 Maßnahmen 31 7 Umweltbericht 32 7.1 Einleitung 32 7.1.1 7.1.2 7.1.3 7.1.4 33 34 34 35 7.2 Bestandsaufnahme, Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen einschließlich der Prognose bei Durchführung der Planung 36 7.2.1 7.2.2 7.2.3 7.2.4 7.2.5 7.2.6 7.2.7 7.2.8 7.2.9 7.3 7.5 7.6 Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit Schutzgut Tiere und Pflanzen Schutzgut Boden Schutzgut Wasser Schutzgut Klima und Luft Schutzgut Landschaft und Ortsbild Schutzgut Kultur- und Sachgüter Schutzgut Energie Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern 36 37 41 42 43 44 45 45 45 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich (einschließlich der naturschutzfachlichen Eingriffsregelung in der Bauleitplanung) 45 7.3.1 7.3.2 7.4 Verwendete Grundlagen und Gutachten Rechtliche Rahmenbedingungen Übergeordnete Planungen Inhalt und Verfahrensstand Vermeidungsmaßnahmen Ausgleich 45 48 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung des Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 66 50 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung 50 Alternative Planungsmöglichkeiten 50 Seite 2 Bebauungsplan Nr. 66 der Gemeinde Oberschleißheim „Sportgelände an der Ingolstädter Straße“ 7.7 Stand: 08. Mai 2012 Begründung zum Entwurf Beschreibung der Methodik und Hinweise auf Schwierigkeiten und Kenntnislücken 51 7.8 Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring) 51 7.9 Allgemein verständliche Zusammenfassung 52 8 Daten zum Bebauungsplan 54 9 Rechtsgrundlagen des Bebauungsplans 54 Seite 3 Bebauungsplan Nr. 66 der Gemeinde Oberschleißheim „Sportgelände an der Ingolstädter Straße“ Stand: 08. Mai 2012 Begründung zum Entwurf 1 Planungsanlass An der südlichen Grenze der Gemeinde Oberschleißheim und der nördlichen Stadtgrenze der Landeshauptstadt München liegt gemeindeübergreifend an der Ingolstädter Straße die Fürst-Wrede-Kaserne der Bundesrepublik Deutschland. Im Zuge der Neuordnung der Kasernengelände in und um die Landeshauptstadt München ist 2006 vom Bundesministerium der Verteidigung entschieden worden, dass von der Gesamtfläche der Fürst-Wrede-Kaserne mit knapp 68 ha ein nördlicher Teilbereich mit 33 ha von der militärischen Nutzung freigegeben wird. Der betroffene Teil liegt sowohl auf dem Gebiet der Gemeinde Oberschleißheim, als auch auf dem Gebiet der Landeshauptstadt München und umfasst den zwischenzeitlich abgebrochenen Bereich der Fürst-Wrede-Kaserne. Im Dezember 2006 schloss der FC Bayern München e.V. mit der Bundesrepublik Deutschland einen Grundstückserwerbsvertrag über das frei werdende Gelände der Fürst-WredeKaserne. Nach Aufgabe der militärischen Nutzung wurde die Fläche im Dezember 2007 dem FC Bayern München e.V. übergeben. Ziel des Vereins ist es, ein Sport- und Vereinsgelände für den Amateursport zu errichten, insbesondere für die Sportarten Basketball, Handball, Turnen, Leichtathletik, Amateurfußball etc. Hierfür sollen auf dem ehemaligen Kasernengelände die entsprechenden Sportstätten geschaffen werden. Geplant sind im einzelnen vier Sporthallen, darunter eine große Halle mit einer Zuschauerkapazität von insgesamt 5.000 Plätzen, eine Halle mittlerer Größe mit bis zu 500 Plätzen sowie zwei kleine Hallen mit einer Kapazität von 200 Plätzen. Darüber hinaus sollen vier Rasensportplätze und drei Kunstrasensportplätze, sowie einzelne Kleinspielfelder und ein Vereinsheim entstehen. Im Zusammenhang mit dem Betrieb der großen Sporthalle ist auch ein Parkhaus mit einer Stellplatzkapazität von insgesamt bis zu 1.160 Stellplätzen vorgesehen. Darüber hinaus können noch insgesamt ca. 820 Stellplätze sowie ca. 25 Busstellplätze ebenerdig auf dem zukünftigen Sportgelände untergebracht werden. Die Sportstätten für den Amateursport des FC Bayern München e.V. werden durch die Planung an einem Ort konzentriert. Bisher nutzen die derzeit ca. 1.400 aktiven Mitglieder mehrere über das Stadtgebiet verteilte Einrichtungen, die der Verein zu diesem Zweck angemietet hat. Durch die Zusammenfassung auf dem neuen Standort werden dort nun Kapazitäten für andere Vereine frei. Durch eine Öffnung des Geländes auch für andere Vereine und Einrichtungen kann die Unterversorgung des Münchner Nordens mit entsprechenden Sportanlagen kompensiert werden. Dadurch wird ein wichtiger Beitrag zur Förderung des Breitensports und zur Erholung und Gesundheitsvorsorge geleistet. Außerdem werden die Voraussetzungen für dienstleistungsbezogene Arbeitsplätze geschaffen. Im Planungsgebiet soll nun der nördliche Teil des künftigen Vereins- und Sportgeländes für den Amateursport des FC Bayern München e.V. entstehen. Der Gemeinde Oberschleißheim und der Landeshauptstadt München wurden die künftigen Nutzungsziele des FC Bayern München e.V. im Jahr 2006 vorgestellt. Die aufgrund der Grundstückssituation erforderliche gemeindeübergreifende Umsetzung erfordert die Schaffung des entsprechenden Planungsrechts durch die betroffenen Kommunen. Für das Gebiet der Landeshauptstadt München und das Gebiet der Gemeinde Oberschleißheim sind demnach jeweils qualifizierte Bebauungspläne mit Grünordnung nach § 30 Abs. 1 BauGB aufzustellen. Die geltenden Flächennutzungspläne mit integrierter Landschaftsplanung (FNP) sind entsprechend im Parallelverfahren zu ändern. Am 24.04.2007 hat der Gemeinderat der Gemeinde Oberschleißheim den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 66 „Sportgelände an der Ingolstädter Straße“ gefasst und gleichzeitig den Beschluss, den geltenden Flächennutzungsplan im Parallelverfahren entsprechend zu ändern (20. FNP-Änderung). Die Bekanntmachung gemäß § 2 Abs.1 BauGB erfolgte am 29.04.2009 gleichzeitig mit der Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit. Seite 4 Bebauungsplan Nr. 66 der Gemeinde Oberschleißheim „Sportgelände an der Ingolstädter Straße“ Stand: 08. Mai 2012 Begründung zum Entwurf Vom Stadtrat der Landeshauptstadt München wurde bereits am 10.05.2006 die Aufstellung des Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 1982 a „Sportgelände an der Ingolstädter Straße“ beschlossen und der Beschluss gefasst, den geltenden Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt München im Parallelverfahren entsprechend zu ändern. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde sowohl für die Aufstellung des Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 66 als auch für die Änderung des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung durchgeführt. Die Planungsdarlegung erfolgte vom 05.05.2009 bis zum 08.06.2009. Parallel zur Plandarlegung wurde die Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowohl für die Aufstellung des Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 66 als auch für die Änderung des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung durchgeführt. Die vorgebrachten Anregungen wurden ausgewertet und abgewogen; sie sind soweit erforderlich in der weiteren Planung berücksichtigt. Die Landeshauptstadt München hat die o.g. Verfahren für ihr Planungsgebiet ebenfalls parallel durchgeführt. Desweiteren wurden im März / April 2010 von der Landeshauptstadt München gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Planentwurf eingeholt. Die anschließende Ergänzung des Bebauungsplanumgriffs (Anbindung des Fuß- und Radwegs an den Schmidbartlanger entlang des Ostrands der Kaserne) erforderte im Mai 2011 eine erneute Einholung von Stellungnahmen gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB. Der FC Bayern München e.V. hat zugestimmt, einen städtebaulichen Vertrag gemäß § 165 Abs. 3 Nr. 3 BauGB zur Umsetzung der Entwicklungsziele der Gemeinde Oberschleißheim zu schließen. Dieser soll vor Satzungsbeschluss des Bebauungsplans geschlossen werden. 2 Ausgangssituation Der vorliegende Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 66 wird in den nachfolgenden Kapiteln begründet. In einigen Abschnitten wird zum besseren Verständnis und im Hinblick auf die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange der Geltungsbereich des Münchner Bebauungsplans Nr. 1982 a einbezogen. In diesem Fall wird dann im Unterschied zum Planungsgebiet vom „Gesamtareal“ gesprochen. Abb.: Übersichtsplan Seite 5 Bebauungsplan Nr. 66 der Gemeinde Oberschleißheim „Sportgelände an der Ingolstädter Straße“ 2.1 Stand: 08. Mai 2012 Begründung zum Entwurf Lage im Gemeindegebiet und Eigentumsverhältnisse Das auf dem Gebiet der Gemeinde Oberschleißheim liegende Plangebiet des Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 66 liegt östlich der Ingolstädter Straße (B 13) am südlichen Rand der Gemeinde Oberschleißheim und ist umgeben von den unmittelbar angrenzenden Freiflächen der Fröttmaninger Heide. Es weist eine Größe von 15,66 ha auf. Zusammen mit dem Plangebiet auf Gemarkung der Landeshauptstadt München beträgt die Größe des Gesamtareals für das Sportgelände mit den im Umgriff liegenden Ausgleichsflächen 30,48 ha. Das Gesamtareal ist vollständig im Eigentum des FC Bayern München e.V. Gemeinde Oberschleißheim Gemeindegrenze Landeshauptstadt München Abb.: Lage im Gemeindegebiet 2.2 Städtebauliche und grünordnerische Bestandsanalyse Nutzungen Das Plangebiet ist aufgrund von Baumpflanzung und Wällen kaum einsehbar und im Wesentlichen frei von baulicher Nutzung. Auf dem Areal befinden sich unter anderem ein Sportplatz mit Aschenbahn, ein weiterer Rasensportplatz, Sprunganlagen (Wettkampfbahn Typ B), zwei Tennisplätze, Infrastrukturwege und ein kleineres Versorgungsgebäude, welches während der Baufeldfreimachung bereits abgebrochen wurde. Alle diese Anlagen rühren aus der früheren Kasernennutzung her. Das Plangebiet ist eingezäunt mit dem vormaligen Kasernenzaun. Es besteht jedoch eine offene Verbindung in Richtung Süden, zu dem dort angrenzenden, auf Münchner Flur gelegenen Teilbereich des Gesamtareals. In diesem Teilbereich wurde der komplette Gebäudebestand der ehemals militärisch genutzten Fläche einschließlich der Fundamentierung im Vorgriff auf die zukünftige Entwicklung als Sportgelände bereits beseitigt. Zuvor war dieser Teilbereich durch Bestandshallen der Fürst-Wrede-Kaserne und die entsprechenden Erschließungs- und Abstellflächen geprägt. Nördlich, westlich und östlich des Plangebiets schließt der Landschaftsraum der Fröttmaninger Heide an, der keine bauliche Nutzung aufweist. Westlich der Ingolstädter Straße liegt auf Münchner Stadtgebiet die Bebauung Nordhaide-Ost mit überwiegender Wohnnutzung. Seite 6 Bebauungsplan Nr. 66 der Gemeinde Oberschleißheim „Sportgelände an der Ingolstädter Straße“ Stand: 08. Mai 2012 Begründung zum Entwurf Verkehrliche Erschließung Das Planungsgebiet liegt östlich der zweispurigen Bundesstraße B 13, der Ingolstädter Straße, die zur Bundesautobahn A 99 führt. Die Anbindung durch die leistungsstarke Ingolstädter Straße (B 13) und die nahe gelegene A 99 ist sehr gut. Von der A 99 bestehen Verbindungen zur A 9 und somit zu allen Stadtteilen in München und auch in die umliegenden Gemeinden. Die Zufahrt ins Gelände liegt derzeit in der Ingolstädter Straße am südlichen Rand des Gesamtareals auf Münchner Stadtgebiet. Eine separate Erschließung auf Oberschleißheimer Gemeindegebiet existiert nicht. Das Gelände ist durch die Stadtbuslinien 141 und 170 und die Regionalbuslinie 294 erschlossen, die jeweils Bahnhöfe der U-Bahnlinien U 2 und U 6 direkt anfahren. Die Stadtbusse verkehren alle 10 bis 20 Minuten. Die Haltestelle liegt in ca. 300 m Entfernung vom Eingang des Planungsgebiets an der Kreuzung von Neuherberg- und Ingolstädter Straße. Das Plangebiet ist für Fußgänger und Radfahrer über das bestehende Straßennetz erschlossen. Derzeit kann das Plangebiet aufgrund des vorhandenen Zaunes nicht durchquert werden. Der um das Gelände verlaufende Weg wird von Erholungssuchenden genutzt. Orts- und Landschaftsbild Das Gesamtareal der Kaserne ragt mit seinem nördlichen Teil in die ebene Heidelandschaft des Münchner Nordens hinein, welche von Grassteppen mit wenigen eingestreuten Kieferngruppen geprägt ist. Diese Weite und Offenheit bilden den einzigartigen Charakter und die landschaftstypische Attraktivität des Gebietes. Am östlichen Horizont bilden der begrünte Hügel des ehemaligen Müllberges mit seinem hohen Windrad und die Allianzarena charakteristische Landmarken. Das an diesen Landschaftsraum angrenzende Gelände der Fürst-Wrede-Kaserne schließt sich zur umgebenden offenen Landschaft mit dicht bewachsenen Erdwällen ab, weshalb die genannten Landmarken von dort aus nicht zu sehen sind. Zusätzlich umgibt das gesamte Kasernengelände ein etwa 2 m hoher Maschendrahtzaun mit Stacheldrahtkrone. Dieser ist jedoch - verborgen durch den dichten Gehölzsaum - meist nicht wahrnehmbar. Das Gesamtareal selbst wird als aufgelassener Militärstandort schwerpunktmäßig im südlichen Teil geprägt von einer vormals zweckmäßigen Infrastruktur mit asphaltierten Erschließungsstraßen, an denen einmal die Baracken mit Flachdach aufgereiht waren. Auf den Freiflächen zwischen den ehemaligen Gebäuden sind angelegte Rasenflächen und Wiesen zu finden. Zu den Grenzen des Gesamtareals hin wird der Baum- und Strauchbestand dichter und ist inzwischen stark verwildert. An der Ostseite des Planungsgebietes, wo kein Wall aufgeschüttet Seite 7 Bebauungsplan Nr. 66 der Gemeinde Oberschleißheim „Sportgelände an der Ingolstädter Straße“ Stand: 08. Mai 2012 Begründung zum Entwurf ist, steht eine Baumreihe. Für die Baumpflanzungen im Gesamtareal wurden überwiegend standortfremde Arten wie Linde und Ahorn gewählt, die in weiten Teilen verkümmert und wenig belaubt sind. Im westlichen Teil des Planungsgebietes auf Oberschleißheimer Gemarkung liegen großzügige Sportflächen, die offensichtlich lang nicht genutzt wurden. Teils haben sich hier wertvolle Wiesen entwickelt, teils handelt es sich um Tartan-Plätze. In der Osthälfte liegt eine ehemalige Kiesgrube, in der sich ein See mit Grundwasseranschluss mit einem dichten Gehölzgürtel entwickelt hat. Am südlichen Rand des Planungsgebietes liegt ein Teil der ehemaligen Bundeswehrbaracken und der Erschließung. Boden/Altlasten Das Gesamtareal befindet sich in der sogenannten Münchner Schotterebene. Ursprünglich stehen hier mittel- bis flachgründige Pararendzinen aus carbonatreichem Schotter an, deren Filtervermögen gering ist und die schnell entwässern. Der Untergrund im Planungsgebiet besteht überwiegend aus Kiesen und Sanden mit unterschiedlichem Feinkornanteil. Die Fläche des geplanten Sportgeländes sowie die nähere Umgebung sind eben und liegen im Süden auf einer Höhe von 497m ü. NN mit einer geringen Neigung nach Norden auf eine Höhe von 495 m ü. NN. Entlang der Einzäunung ist die ursprüngliche Geländemorphologie östlich der Ingolstädter Straße durch eine von Nord nach Süd durchlaufende Wallaufschüttung zum Lärm- und Sichtschutz verändert worden. Von den 15,66 ha auf Oberschleißheimer Flur sind derzeit ca. 11 % (1,8 ha) versiegelt. Das Planungsgebiet wurde im Vorfeld altlastentechnisch untersucht. Es erfolgten eine Historische Erkundung (Sakosta CAU GmbH, April 2006), eine Orientierende Untersuchung (Sakosta CAU GmbH, August 2006) sowie Baggerschürfe im Zuge der Baulandfreimachung des zukünftigen Vereinsgeländes (2009). Dabei wurden keine Schadstoffkonzentrationen festgestellt, die die menschliche Gesundheit oder das Grundwasser belasten könnten. Siehe dazu auch den Umweltbericht, Kap. 7.2.3. Grundwasser Im Plangebiet existieren keine natürlichen Oberflächengewässer. Im Osten des Planungsgebiets ist in einer kleinen ehemaligen Kiesgrube der quartäre Grundwasserbereich temporär aufschlossen. Es sind keine Grundwasserschutzgebiete im näheren Umfeld vorhanden. Die Grundwassermächtigkeit im quartären, also nutzbaren Stockwerk ist nur sehr gering. Sie liegt im Westen bei 3 m und geht im Süden auf wenige Zentimeter zurück. Der Flurabstand zum sog. mittleren höchsten Grundwasserstand schwankt zwischen 4,8 m und 5,4 m. Die Maximalwerte erreichen im Südosten einen Flurabstand von ca. 4,0 m und ca. 3,8 m im Norden bzw. ca. 5,2 m im Nordwesten. Die Grundwasserfließrichtung ist nach Nord-Nord-West gerichtet. Die hohe Durchlässigkeit des anstehenden Bodens ermöglicht ein schnelles Versickern des Niederschlagswassers. Vorbelastungen des Grundwassers sind nicht bekannt. Jedoch bergen die anstehenden Böden gegenüber Schadstoffeinträgen ein erhöhtes Risiko. Siehe dazu auch den Umweltbericht, Kap. 7.2.4. Seite 8 Bebauungsplan Nr. 66 der Gemeinde Oberschleißheim „Sportgelände an der Ingolstädter Straße“ Stand: 08. Mai 2012 Begründung zum Entwurf Klima Da der im Bezug auf das Gesamtareal relativ hohe Anteil an unversiegeltem Boden auch bei windschwachen Hochdruckwetterlagen einen Austausch der Luft sicherstellt, werden thermische Belastungen verhindert. Baumbestandene Flächen wirken zudem ausgleichend und unterstützen die Frischluftversorgung. Die existierenden Wälle verhindern aus mikroklimatischer Sicht die eintreffenden Frischluftströme und tragen somit je nach Windrichtung zu einer „Erwärmung“ der dahinter liegenden Flächen bei. Lufthygienische Vorbelastungen existieren an der stark frequentierten Ingolstädter Straße (B 13). Siehe dazu auch den Umweltbericht, Kap. 7.2.5. Vegetation und Biotopfunktion Das Gesamtareal der Kaserne grenzt im Osten an den als FFH-Gebiet eingetragenen Teil der Fröttmaninger Heide und im Norden und Westen an nach Art. 23 BayNatSchG geschützte hochwertige Biotope. Westlich der Ingolstädter Straße schließt das FFH- und Naturschutzgebiet Panzerwiese an. Vor allem der nördliche, in diesen europaweit bedeutsamen Primärheidekomplex hineinragende Teil des Gesamtareals ist aus naturschutzfachlicher Sicht in diesem Kontext zu sehen und dient als Habitat für zahlreiche gefährdete sowie potenziell gefährdete Arten. Fröttmaninger Heide Panzerwiese AllianzArena Planungsgebiet Das Planungsgebiet sowie die in der Umgebung anschließenden Flächen sind aus naturschutzfachlicher Sicht als ein zusammenhängender Komplex zu sehen, der als Habitat für zahlreiche gefährdete sowie potentiell gefährdete Arten dient. Die Vorkommen bzw. potentiellen Vorkommen von Tierarten wurden in der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) zum Bebauungsplan untersucht. Die saP hat ergeben, dass das Planungsgebiet potentiell als Jagdgebiet von Fledermäusen genutzt wird. Wohnstätten von Fledermäusen sind allerdings nicht vorhanden. Weder in den untersuchten Gebäuden südlich des Planungsgebietes wiesen aktuelle Fledermausquartiere auf, noch konnten im vorhandenen, relativ jungen Gehölzbestand Fledermaushöhlen festgestellt werden. Weitere geschützte Arten, die gemäß saP im Planungsgebiet bzw. im näheren Wirkraum des Vorhabens potentiell vorkommen sind: Zauneidechse, Laubfrosch (Kiesgrube), Wechselkröte, Nachtkerzenschwärmer, Heidelerche und Schwarzkehlchen. Der zweibrütige Würfeldickkopffalter ist zwar nicht streng geschützt, gilt jedoch als Charakterart der schafbeweideten Niederterrassenheiden des Münchner Nordens, ist vom Aussterben bedroht und kommt potenziell im Planungsgebiet sowie in der Umgebung vor. Die Artenzusammensetzung des Baumbestands entspricht größtenteils nicht dem trockenen humusarmen Standort. Der Baumbestand zeigt daher in weiten Teilen des Gesamtareals Seite 9 Bebauungsplan Nr. 66 der Gemeinde Oberschleißheim „Sportgelände an der Ingolstädter Straße“ Stand: 08. Mai 2012 Begründung zum Entwurf einen auffallend langsamen, teilweise bis zur Verkrüppelung neigenden Wuchs. Nur ein sehr geringer Teil des Baumbestandes weist eine gute Vitalität auf. Auf den umgebenden Wällen und um die Kiesgrube ist der Baumbestand nicht in dem Maße schadhaft, aber weitgehnd standortfremd. Insgesamt ist der Baumbestand jung, alte Baumgestalten oder Höhlenbäume fehlen. Daher werden gemäß Baumbestandsplan nur wenige Einzelbäume als erhaltenswert eingestuft. Siehe dazu auch den Umweltbericht, Kap. 7.2.2. Erholung Im Planungsgebiet sind derzeit keine öffentlichen Erholungsflächen vorhanden. Das durch einen Zaun eingegrenzte Gelände ist für die Öffentlichkeit nicht zugänglich. Das Planungsgebiet schließt sich an die Fröttmaninger Heide an, die für die extensive, landschaftsbezogene Erholung eine hohe Bedeutung hat. Der Münchner Norden und dessen Umland ist mit Flächen und Einrichtungen für Sport derzeit unterversorgt. 2.3 Planerische Ausgangslage Landesentwicklungsplan Aus den textlichen Aussagen und Zielsetzungen des Landesentwicklungsplans 2006 Bayern (LEP 2006) sind keine übergeordneten Planungen zu entnehmen, die den angestrebten städtebaulichen Zielen entgegenstehen. Regionalplan Aus den zeichnerischen und textlichen Angaben des Regionalplans München 2002 sind keine übergeordneten Planungen zu entnehmen, die den angestrebten städtebaulichen Zielen entgegenstehen. Laut Regionalplan liegt das Planungsgebiet im Bereich eines regionalen Grünzugs. Als Grundgerüst für ein räumliches Verbundsystem zur Freiraumsicherung soll durch die regionalen Grünzüge die Siedlungsentwicklung geordnet und gegliedert werden. Neben der Gliederung der Siedlungsräume werden darüber hinaus auch die regionalplanerischen Ziele verfolgt, das Bioklima zu verbessern und einen ausreichenden Luftaustausch zu sichern sowie Erholungsvorsorge in Siedlungsgebieten und siedlungsnahen Bereichen zu betreiben. Die regionalen Grünzüge sollen über die in bestehenden Flächennutzungsplänen dargestellten Siedlungsgebiete hinaus nicht geschmälert und durch größere Infrastrukturmaßnahmen nicht unterbrochen werden. Planungen und Maßnahmen in regionalen Grünzügen sollen jedoch im Einzelfall möglich sein, soweit sie den jeweiligen Funktionen nicht entgegenstehen. Die mit den regionalen Grünzügen verbundenen Zielsetzungen, insbesondere die Verbesserung des Bioklimas und des Luftaustausches, die Gliederung der Siedlungsräume sowie die Erholungsvorsorge in Siedlungsgebieten, werden durch das geplante Sportgelände nicht beeinträchtigt. Das Planungsgebiet wird weitestgehend von Baukörpern freigehalten. Lediglich zwei Hallen und das geplante Vereinsheim, die gemarkungsübergreifend realisiert werden, ragen auch auf das Gebiet der Gemeinde Oberschleißheim und somit in den Bereich des Regionalen Grünzuges. Im gesamten nördlichen Bereich des Planungsgebiets werden im Wesentlichen die bereits vorhandenen Sportstätten (Sportplätze) mit in das neue Vereinsgelände integriert. Lediglich ein Bauraum für ein Funktionsgebäude (Umkleide, Sanitär etc.) befindet sich in diesem Teilbereich. Die geplanten Sportstätten werden künftig in einen ausgedehnten Grünbereich eingebettet. Entsprechend der Festsetzungen im Bebauungsplan wird in einem Großteil des Planungsgebiets die Vegetation erhalten. Weitere Flächen im Anschluss an die angrenzenden Heideflächen im Norden und im Westen werden als Ausgleichsflächen festgesetzt und erfahren somit eine ökologische Aufwertung im Sinne des regionalplanerischen Ziels eines Regionalen Grünzuges im Münchner Norden. Seite 10 Bebauungsplan Nr. 66 der Gemeinde Oberschleißheim „Sportgelände an der Ingolstädter Straße“ Stand: 08. Mai 2012 Begründung zum Entwurf Darüber hinaus wird die Erholungsvorsorge durch die Bereitstellung geeigneter Sportflächen verbessert. Der Luftaustausch wird nicht behindert, da keine großflächigen baulichen Anlagen in den Grünzug hineinragen. Vielmehr werden dichte Gehölzriegel gelichtet, so dass der Luftaustausch ungehindert erfolgen kann. Auch die vorhandene Gliederung der Siedlungsräume bleibt erhalten. Somit kann der Bebauungsplan Nr. 66 gemäß § 1 Abs. 4 BauGB als an die Ziele der Raumordnung angepasst gelten. Flächennutzungsplan mit integrierter Landschaftsplanung Für das Plangebiet gilt der seit dem 29.01.1981 wirksame Flächennutzungsplan mit integrierter Landschaftsplanung der Gemeinde Oberschleißheim. Das betroffene Gebiet des Geltungsbereichs des Bebauungsplans ist als „Grünfläche“ dargestellt, welche mit einer „Umgrenzung für den Luftverkehr“ versehen ist. Angrenzend an das Planungsgebiet befinden sich „Flächen für die Landwirtschaft“. Auf diesen Flächen sind „Biotope vorhanden“, welche im Osten durch ein „FFH – Gebiet“ ergänzt werden. Die Darstellungen des aktuell rechtsgültigen Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung der Gemeinde Oberschleißheim entsprechen somit nicht den zukünftigen Nutzungen des Gesamtareals als Sport- und Vereinsgelände. Um dem Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 BauGB Rechnung zu tragen, ist daher parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans die Änderungen des Flächennutzungsplans notwendig. 2.4 2.4.1 Rechtliche Ausgangslage Bauplanungsrechtliche Situation Das Planungsgebiet liegt nicht im Umgriff eines rechtsgültigen Bebauungsplans oder einer anderen Satzung nach dem BauGB. An das Planungsgebiet schließen direkt keine weiteren Bebauungspläne an. Weiter nördlich befindet sich das Gelände der GSF – Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt, hier gilt der Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 28 „Sondergebiet Forschung in Neuherberg der GSF - Forschungszentrum für Umwelt und Gesundheit“. Das Planungsgebiet selbst ist planungsrechtlich dem Außenbereich nach § 35 BauGB zuzuordnen. 2.4.2 Naturschutz Die sich östlich des Gesamtareals erstreckende „Fröttmaninger Heide“ ist als FFH-Gebiet eingestuft. Das westlich der Ingolstädter Straße gelegene Areal „Panzerwiese“ ist ein FFHund Naturschutzgebiet. Auf den im Norden und Westen an das Gesamtareal grenzenden Heideflächen sind nach § 30 BNatSchG bzw. Art 23 BayNatSchG geschützte, hochwertige Biotope zu finden. Diese haben zwar nicht den Status eines FFH- oder Naturschutzgebietes, sind aber als Verbindungskorridor zwischen den geschützten Flächen ebenfalls als solche zu behandeln. Auch innerhalb des Planungsgebiets befinden sich nach Art. 23 BayNatSchG geschützte hochwertige Biotope (Magerrasen). Seite 11 Bebauungsplan Nr. 66 der Gemeinde Oberschleißheim „Sportgelände an der Ingolstädter Straße“ Stand: 08. Mai 2012 Begründung zum Entwurf 3 Planungsziele Im folgenden Abschnitt werden die grundsätzlichen übergeordneten Planungsziele zur städtebaulichen Entwicklung des Gesamtareals aufgezeigt. 3.1 Städtebauliche Ziele - Umnutzung eines ehemaligen Kasernengeländes im Sinne des Nachhaltigkeitsgrundsatzes und des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden - kurze Wege und geringe Versiegelung durch die kompakte Anordnung baulicher Nutzungen, - Schaffung eines Sportangebots für breite Bevölkerungsgruppen und Behebung des Mangels an Sportflächen im Münchner Norden und seines Umlandes, - Beseitigung der Barrierewirkung des Kasernenareals und Zugänglichmachung für die Öffentlichkeit, - Ermöglichung einer abschnittsweisen Bebauung des Geländes sowie eines unabhängigen Betriebs der Teilbereiche durch entsprechende Zuordnung und Gruppierung der Hallen, Sportplätze und Stellplätze. 3.2 Landschaftsplanerische und grünordnerischen Ziele - Konzentration der Bebauung auf den südlichen Teilbereich des Gesamtareals und weitestgehende Freihaltung des nördlichen Teilbereichs als Übergang zur Fröttmaninger Heide, - ökologische Aufwertung durch Erweiterung und Verbesserung der typischen Lebensräume der Fröttmaninger Heide, - Öffnung des Gebiets und ökologische gestalterische Aufwertung durch Vergrößerung des landschaftlichen Erlebnisbereichs Fröttmaninger Heide, - eingriffsnahe Bereitstellung von Ausgleichsflächen für Eingriffe in Natur und Landschaft. 3.3 Ziele des Verkehrs und der Erschließung - weitestgehende Weiternutzung des bestehenden Straßensystems und der Stellplatzanlagen an der Ingolstädter Straße - Erschließung des Gesamtareals durch eine eigene Zufahrt von der Ingolstädter Straße auf dem Gebiet der Landeshauptstadt München, - Einbindung des Gebiets in ein übergeordnetes Wegekonzept, - die Sicherung einer öffentlichen Fuß- und Radwege-Verbindung in Ost-West-Richtung, - die zentrale und gut erreichbare Lage der neuen Stellplätze zwischen den Sportstätten. Seite 12 Bebauungsplan Nr. 66 der Gemeinde Oberschleißheim „Sportgelände an der Ingolstädter Straße“ Stand: 08. Mai 2012 Begründung zum Entwurf 4 Planungskonzept Auf dem geplanten Vereinsgelände sollen zukünftig die Amateursportarten des FC Bayern München e.V. konzentriert an einem Standort ausgeübt werden. Dazu zählen insbesondere die Sportarten Basketball, Handball, Turnen, Amateurfußball, Leichtathletik etc.. Für das Gesamtareal wurde ein städtebaulicher Gestaltungsplan entwickelt, welcher als Grundlage für die erforderliche Bauleitplanung herangezogen wird. Der Plan greift die oben genannten Planungsziele auf und sieht im Wesentlichen eine zentrale und kompakte Anordnung der baulichen Anlagen vor. Dabei werden die vorhandenen Strukturen, insbesondere bereits versiegelte Flächen, bestehende interne Erschließungsstraßen und Stellplatzflächen, soweit wie möglich berücksichtigt und in das neue Nutzungskonzept integriert. 4.1 Nachhaltigkeit Das brachliegende Kasernengelände soll wieder genutzt werden. Im Sinne der Nachhaltigkeit und dem Grundsatz des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden ist der Verbrauch von bisher unbebauten, unversiegelten Flächen stark zu reduzieren zu Gunsten von Umstrukturierungsgebieten, wie im vorliegenden Fall der Konversionsfläche Fürst-WredeKaserne mit einer gemeindeübergreifenden, auf diesen Standort abgestimmten, entsprechenden baulichen Nutzung. Zudem wird – entsprechend dem nachfolgend detailliert dargestellten Planungskonzept – den sozialen und sportlichen Bedürfnissen der Bevölkerung durch den Vereinssport Rechnung getragen und das vorhandene Landschaftsbild durch die kompakte Situierung der Gebäude deutlich entfernt vom Übergang in die freie Landschaft gestärkt. Der „Stadteingang“ für die Landeshauptstadt München wird verbessert und das Gelände für Vereine und Besucherinnen und Besucher geöffnet. Die weitestgehende Wiedernutzung des vorhandenen Erschließungssystems und der Stellplatzanlage an der Ingolstädter Straße, die Sicherung einer öffentlichen Fuß- und Radwegeverbindung in Ost-West-Richtung und die „Zusammenfassung“ vorhandener, verstreut liegender Sportaktivitäten des FC Bayern München e.V. schaffen Potenziale für sportliche und Vereinsnutzung in anderen Stadtteilen Münchens. Die Dachflächen der großen Sporthallen bieten sich an zur Nutzung der Sonnenenergie. Eine Kombination mit Dachbegrünung beinhaltet hohe ökologische Potentiale. 4.2 Städtebauliche und landschaftsplanerische Grundkonzeption für das Gesamtareal Der Schwerpunkt der Bebauung liegt im Süden des Gesamtareals und damit im Planungsgebiet der Landeshauptstadt München. Der nördliche, auf Oberschleißheimer Gebiet liegende Teilbereich wird weitestgehend von Gebäuden freigehalten und bildet so einen landschaftlichen Übergang zur angrenzenden Fröttmaninger Heide. Die Anbindung des Gesamtareals an die Ingolstädter Straße wird über eine neue Haupterschließung innerhalb des Planungsgebiets hergestellt, die in die bestehende interne Erschließungsstruktur einmündet. Es ergibt sich so eine campusartige Gliederung der Gebäudestrukturen. Um die zentral auf dem Vereinsgelände geplanten Sporthallen sind Sportfreiflächen angeordnet. Die notwendigen Stellplätze liegen an der internen Haupterschließung in unmittelbarer Nähe zu den Sporthallen. Da die Sportanlagen zu einem großen Anteil von Jugendlichen und Sportlerinnen und Sportlern auch aus der näheren Umgebung genutzt werden sollen, ist mit einem großen Bedarf an Fahrradabstellplätzen zu rechnen. Die Qualität dieser kompakten Anordnung ist darin zu sehen, dass eine zusammenhängende und geordnete städtebauliche Struktur geschaffen wird, aus der sich kurze Wege sowohl von den Stellplätzen zu den Sportstätten als auch zwischen den einzelnen Sportstätten ergeben. Auf diese Weise entsteht ausreichend Raum zur Begegnung, was auch zu einer Belebung Seite 13 Bebauungsplan Nr. 66 der Gemeinde Oberschleißheim „Sportgelände an der Ingolstädter Straße“ Stand: 08. Mai 2012 Begründung zum Entwurf des Sportgeländes beiträgt. Das Konzept ermöglicht, das große Sportareal in drei bis vier Phasen zu bebauen und jeweils Hallen und Freiplätze einander zugeordnet zu errichten und zu betreiben. Das Gesamtvorhaben ist so umfänglich, dass von Seiten des FC Bayern München e.V. eine Kooperation mit anderen Vereinen und dem Schulsport angestrebt wird. Die im Rahmen der Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Oberschleißheim vorgesehene übergeordnete Grünbeziehung bleibt gewahrt. Sie verläuft im Süden des Planungsgebiets durch den Landschaftsraum, in den die Sportanlagen eingebettet sind. Die beiden Bebauungspläne der Kommunen ergänzen sich zu jeweils vollständigen Teilflächen der als Sondergebiet Sport festgesetzten Gebietskategorie. Nach entsprechender paralleler Verfahrensführung und Beschlussfassung fügen sich die beiden Bebauungspläne der Gemeinde Oberschleißheim und der Landeshauptstadt München zu einem einheitlichen Planungsergebnis zusammen. 4.3 Art der baulichen Nutzung Von den auf dem Gesamtareal geplanten Sportstätten und der dazugehörigen Infrastruktur sind im Überblick folgende Nutzungen innerhalb des Planungsgebiets zu finden: - drei Sportplätze mit Flutlichtanlagen, davon ein Kunstrasenplatz, - Leichtathletikanlage mit Wettkampfbahn, - Gebäude mit Funktionsräumen für Umkleiden, Sanitär- und Sozialräume. Gemeindeübergreifend und nur teilweise innerhalb des Planungsgebiets liegen: - zwei Dreifach-Sporthallen für 500 bzw. 200 Zuschauer, - ein Vereinsheim, - ein Rasensportplatz. Vollständig außerhalb des Planungsgebiets auf dem Gebiet der Landeshauptstadt München geplant sind: - eine große Sporthalle für 5.000 Zuschauer, - ein Parkhaus mit bis zu 1.160 Stellplätzen, - eine Dreifach-Sporthalle für 200 Zuschauer, - Stellplatzanlagen (Parkhaus, ebenerdige Stellplätze für PKW, Stellplätze für Busse sowie Fahrradabstellanlagen) - drei Sportplätze mit Flutlichtanlagen, davon zwei Kunstrasenplätze, - zwei Kleinspielfelder. Um den Spiel- und Trainingsbetrieb auch in den Abendstunden bei Dunkelheit zu ermöglichen, sind Flutlichtanlagen zulässig. Sie müssen jedoch auf die Fauna und das Landschaftsbild sowie die nahe gelegenen Siedlungen Rücksicht nehmen. Entsprechende Regelungen enthalten die Satzung und der mit dem Verein abgeschlossene städtebauliche Vertrag. Dem Bebauungsplanentwurf liegt ein Betriebs- und Nutzungsmodell zugrunde, auf das alle Fachgutachten aufbauen, insbesondere die schalltechnische Untersuchung und der Fachbeitrag Verkehr bei der Ermittlung des Verkehrsmengengerüsts. Da in der Begründung mehrfach auf das Betriebsmodell Bezug genommen wird, wird dieses im Folgenden kurz erläutert. Für den Sportbetrieb wurden drei exemplarische Betriebsfälle gebildet, denen jeweils Betriebszeiten und Nutzerzahlen zugeordnet sind. Daraus ermitteln sich z.B. das Fahrzeugaufkommen und die Stellplatzbedarfe. Seite 14 Bebauungsplan Nr. 66 der Gemeinde Oberschleißheim „Sportgelände an der Ingolstädter Straße“ Stand: 08. Mai 2012 Begründung zum Entwurf Die genannten Sportanlagen sind sowohl für den Trainingsbetrieb als auch für Wettkämpfe geplant. An Wochentagen wird die Hauptnutzungszeit voraussichtlich zwischen 16:00 – 22:00 Uhr liegen. Gelegentlich können unter der Woche auch von 9:00 – 16:00 Uhr Sportnutzungen stattfinden. Am Wochenende kann von einer Nutzung des Vereinsgeländes für Training und Wettkämpfe zwischen 10:00 - 22:00 Uhr ausgegangen werden. Für den „Regelbetrieb an Veranstaltungstagen“ auf dem Gesamtareal lassen sich folgende Nutzerzahlen prognostizieren: - Große Sporthalle: 1.500 Zuschauerinnen/ Zuschauer sowie 50 Sportlerinnen / Sportler und Betreuerinnen/ Betreuer - Sonstige Sporthallen: 500 Zuschauerinnen/Zuschauer sowie 100 Sportlerinnen / Sportler und Betreuerinnen / Betreuer - Sportanlagen im Freien: 500 Zuschauerinnen / Zuschauer sowie 100 Sportler-innen / Sportler und Betreuerinnen / Betreuer Neben dem Regelbetrieb wird der Betriebsfall „Große Sporthalle“ an Veranstaltungstagen (Training + Wettkämpfe) betrachtet. Hier sind folgende Nutzerzahlen zu erwarten: - Große Sporthalle: 5.000 Zuschauerinnen / Zuschauer sowie 100 Sportlerinnen / Sportler und Betreuerinnen / Betreuer - Sonstige Sportanlagen: 50 Zuschauerinnen / Zuschauer sowie 150 Sportlerinnen / Sportler und Betreuerinnen / Betreuer Um die Realisierbarkeit des Projektes nachzuweisen, wurde auch der Betriebsfall „Vollauslastung“, d.h. gleichzeitiger Betrieb aller Sportanlagen, betrachtet. Wegen seiner geringen Eintrittswahrscheinlichkeit wird im Bebauungsplan nicht näher darauf eingegangen. Im Fachbeitrag Verkehr und in der schalltechnischen Untersuchung spielt dieser Betriebsfall als „Worst-Case-Szenario“ jedoch eine gewisse Rolle. Näheres wird in dem Kapitel 4.10 erläutert. Im Einzelnen sind im Planungsgebiet folgende Nutzungen zulässig: Vereinsheime mit: - Konferenz- und Besprechungsräumen, - Flächen für Fanartikel- und Kartenverkauf mit einer Gesamtverkaufsfläche von max. 75 qm, - Sanitär- und Sozialräumen, - gastronomischen Einrichtungen. Das Vereinsheim soll nördlich der internen Haupterschließung direkt am Eingang des Vereinsgeländes gemeindegebietsübergreifend verwirklicht werden. Die Zulässigkeit von Konferenz- und Besprechungsräumen, Sanitär- und Sozialräume sowie gastronomischen Einrichtungen sind für eine Vereinsheimnutzung obligatorisch. Darüber hinaus soll es dort auch die Möglichkeit geben, im Zusammenhang mit den auf dem Vereinsgelände ausgeübten Sportarten Fanartikel und Eintrittskarten zu verkaufen. Die Gesamtverkaufsfläche wird hierfür auf maximal 75 qm beschränkt, damit ausgeschlossen werden kann, dass kommerzielle Nutzungen überhand nehmen. Sporthallen mit - Zuschauertribünen, - aus der Sportnutzung sich ergebenden Funktionsräumen (wie z.B. Umkleiden, Duschen, Erste Hilfe), - Büroflächen für die eigene Verwaltung, Seite 15 Bebauungsplan Nr. 66 der Gemeinde Oberschleißheim „Sportgelände an der Ingolstädter Straße“ Stand: 08. Mai 2012 Begründung zum Entwurf - untergeordneten und nur aus dem Bedarf der Zuschauerbewirtung begründeten gastronomischen Nutzungen, - Verkaufsflächen (Kioske) für Vereinsshops und Fan-Artikel, - vereinsbezogenen Lagerflächen, - ständigen Ausstellungsräumen. Gemäß dem städtebaulichen Gestaltungsplan sind auf Oberschleißheimer Gemarkung zwei Hallen geplant, die sich gemeindeübergreifend auch auf das Münchner Gemeindegebiet erstrecken. Für die angedachte Zuschauerzahl ist die Zulässigkeit von Zuschauertribünen unerlässlich. Die Dreifach-Sporthallen stehen für verschiedene Sportarten zur Verfügung. Die Sporthallen sind im Süden des Oberschleißheimer Planungsgebiets vorgesehen. Dort können sie, in Ergänzung zu den im Norden des Münchner Planungsgebiets vorgesehenen gleichlautenden Nutzungen, gemarkungsübergreifend verwirklicht und das Planungsziel einer campusartigen Anordnung der Baustrukturen umgesetzt werden. Gebäude mit Funktionsräumen für Umkleiden, Sanitär- und Sozialräume und gastronomische Einrichtungen. Nördlich der Privatstraße ist ein eigenständiger Funktionsbereich vorgesehen, der insbesondere den im Norden angrenzenden Sportfeldern zugeordnet ist. Auch hier können gastronomische Nutzungen, sowie vereinsbezogene Lagerflächen untergebracht werden. nicht überdachte Sportanlagen einschließlich Flutlichtanlagen (z.B. Fußballplätze, Kleinspielfelder, Leichtathletikanlagen). Diese Zulässigkeitsregelung zielt darauf ab, im Planungsgebiet nicht überdachte Sportanlagen zu ermöglichen. Dabei wird vorwiegend an die Umsetzung von Rasenspielfeldern gedacht. Diese sind im Planungsgebiet innerhalb der begrünten Flächen vorgesehen. Die Rasenplätze werden in umfangreiche Grünstrukturen eingebettet und sichern, an den im städtebaulichen Gestaltungsplan vorgesehenen Standorten, jeweils einen Übergangsbereich zur ökologisch wertvollen Heidelandschaft, der im Wesentlichen von Gebäuden freigehalten wird. Um den Spiel- und Trainingsbetrieb auf den Sportplätzen auch in den Abendstunden bei Dunkelheit zu gewährleisten, werden auch Flutlichtanlagen für zulässig erklärt. Sportplätze aus synthetischem Material (z.B. Kunstrasenplätze, Kleinspielfelder mit Gummibelag) einschließlich Flutlichtanlagen. Neben den bereits beschriebenen Rasenfeldern ist im Planungsgebiet auch ausdrücklich die Zulässigkeit von Sportplätzen aus synthetischem Material geregelt. Gemäß dem städtebaulichen Gestaltungsplan ist beispielsweise ein solcher Platz östlich der Leichtathletikanlage mit Wettkampfbahn vorgesehen. Damit der Spiel- und Trainingsbetrieb auch in den Abendstunden bei Dunkelheit stattfinden kann, sind Flutlichtanlagen an den Sportplätzen aus synthetischem Material ebenso zulässig. Ausnahmsweise können im Geltungsbereich temporäre Tribüneneinbauten zugelassen werden Für besondere Sportveranstaltungen oder Wettkämpfe, bei denen eine deutlich höhere Anzahl an Zuschauern zu erwarten ist, können temporär Tribüneneinbauten errichtet werden. Seite 16 Bebauungsplan Nr. 66 der Gemeinde Oberschleißheim „Sportgelände an der Ingolstädter Straße“ 4.4 Stand: 08. Mai 2012 Begründung zum Entwurf Maß der baulichen Nutzung / Höhenentwicklung Im Bebauungsplan mit Grünordnung wird das Maß der baulichen Nutzung durch die Grundflächenzahl (GRZ), die maximal zulässigen Wandhöhen und die Baumassenzahl (BMZ) bestimmt. 4.4.1 Zulässige Grundflächenzahl GRZ Die Regelung über die zulässige Grundfläche für die baulichen Anlagen innerhalb des Sondergebiets Sport ist in der Planzeichnung mit einer GRZ von 0,3 festgesetzt. Für die Bestimmung der Grundflächenzahl für das Sondergebiet Sport wurde der städtebauliche Gestaltungsplan herangezogen. In dieser Bilanzierung wurden neben den zu errichtenden Baukörpern und Sportanlagen (inkl. Rasenplätze) auch Nebenanlagen, versiegelte Zuwege, Stellplätze, sowie die versiegelten Bereiche für die private interne Verkehrserschließung mit berücksichtigt. Rein rechnerisch ergab sich ein gebauter (versiegelter) Anteil von 28% ohne fußläufige Wege auf dem Areal. Dieser Wert wurde auf eine Grundflächenzahl von 0,3 gerundet und erlaubt somit die Versiegelung von 46.800 qm Fläche. Damit wird die zulässige Obergrenze gemäß § 17 Abs.1 BauNVO von GRZ 0,8 deutlich unterschritten. Als Grundstücksfläche für die Bestimmung der GRZ ist die gesamte Fläche des Geltungsbereichs maßgeblich. D.h. die festgesetzten „Flächen mit besonderen Entwicklungsmaßnahmen“ sowie „Flächen mit Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen“ sowie die „Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft“ sind Teilflächen des Baugrundstücks. Im Sondergebiet Sport darf die zulässige Grundfläche durch Garagen und Stellplätze mit ihren Zufahrten, Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO und bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird bis zu einer maximalen Grundfläche von 50.000 qm überschritten werden. Mit dieser Festsetzung soll sichergestellt werden, dass insbesondere für die Errichtung von internen Zuwegungen der Sportplätze, Stellplätzen etc. eine Flexibilität verbleibt und gleichzeitig eine angemessene Obergrenze gesetzt wird. Eine Erhöhung der GRZ auf beispielsweise 0,4 hätte eine unverhältnismäßige überhöhte Versiegelung von 62.400 qm erlaubt, die nicht erwünscht ist. Gleichzeitig wird die Errichtung von Nebengebäude durch eine gesonderte Festsetzung innerhalb des Sondergebiets eingeschränkt (vgl. Kap. 4.5.2). 4.4.2 Höhe baulicher Anlagen (maximal zulässige Wandhöhe) Für die unterschiedlichen Baukörper werden verschiedene maximale Wandhöhen festgesetzt. Das Gesamtareal fällt von Süden nach Norden um etwa 2 m ab. Für den Bebauungsplan wurde die Bezugshöhe von 496 m ü. NN im Bereich der privaten Erschließungsflächen als unterer Bezugspunkt zur Ermittlung der Wandhöhen gewählt. Die Wandhöhen werden bestimmt durch den Schnittpunkt der Wand mit der Dachhaut. Für das Vereinsheim, das im Westen auf der Gemarkungsgrenze geplant ist, liegt die Wandhöhe bei maximal 11 m über dem Bezugspunkt, d.h. es kann hier ein Gebäude mit bis zu drei Vollgeschossen errichtet werden. Für die kleineren Sporthallen mit bis zu 200 bzw. 500 Plätzen wird eine maximale Wandhöhe von 15 m festgesetzt. Für die Sporthallen kann so einerseits die für die Sportausübung notwendigen Innenhöhen sichergestellt und andererseits gewährleisten werden, dass sich die künftigen Gebäude in die Umgebung einfügen. Seite 17 Bebauungsplan Nr. 66 der Gemeinde Oberschleißheim „Sportgelände an der Ingolstädter Straße“ Stand: 08. Mai 2012 Begründung zum Entwurf 4.4.3 Baumassenzahl Die Baumassenzahl gibt an, wie viel Kubikmeter Baumasse je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Mit der Festsetzung einer Baumassenzahl von 1 (BMZ 1) wird die geplante bauliche Dimension des Sportgeländes geregelt. Eine optimale Ausnutzung dieser Flächen entsprechend des städtebaulichen Gestaltungsplans wird somit gesichert, eine Überdimensionierung des Bauvolumens wird unterbunden. Mit der Festsetzung wird die zulässige Obergrenze gemäß § 17 Abs.1 BauNVO von BMZ 10 deutlich unterschritten. 4.5 Stadtgestalt / Ortsbild 4.5.1 Überbaubare Grundstücksflächen Die überbaubare Grundstücksfläche ist in der Planzeichnung durch Baugrenzen festgesetzt. Mit der Festsetzung der Baugrenzen werden die Flächen, die für eine mögliche Bebauung mit Gebäuden zur Verfügung stehen, definiert (Bauräume). In diesem Sinne werden die Baugrenzen für eine größtmögliche Flexibilität festgesetzt. Im südlichen Planungsgebiet sind vier Bauräume festgesetzt. Davon sind drei Bauräume gemeindeübergreifend. Sie ergänzen sich mit den von der Stadt München im Bebauungsplan Nr. 1982 a festgesetzten Bauräumen zu jeweils einem einheitlichen Bauraum. Die Lage der Bauräume ergibt sich aus der im Bestand bereits vorhandenen internen Erschließungsstruktur. Die Bauräume sind etwas größer gefasst als die für die jeweiligen Baukörper der zulässigen Hauptnutzung notwendige Grundfläche. Dadurch können neben der jeweiligen Hauptnutzung auch zusätzlich Stellplätze untergebracht werden. Außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen sind Stellplätze im Plangebiet nicht erlaubt. Dadurch soll der Bau von Stellplätzen auf das notwendige Maß eingeschränkt und diese auf dem Gesamtareal städtebaulich geordnet gemäß Stellplatzkonzept untergebracht werden. Hierfür sind die im Bebauungsplan 1982 a der Landeshauptstadt München ausgewiesenen Stellplatzflächen vorgesehen. Die Bauräume sind darüber hinaus so bemessen, dass sie der architektonischen Gestaltung der Baukörper einen gewissen Freiraum lassen. 4.5.2 Nebenanlagen Im Geltungsbereich sind Nebengebäude (Nebenanlagen die Gebäude sind) auf maximal vier Bauwerke mit einer maximalen Grundfläche von je 50 qm beschränkt. Die Beschränkung auf maximal vier Nebengebäude im Planungsgebiet soll die Ansiedlung von einer Vielzahl an Bauten verhindern. Mit der Festsetzung wird eine ausreichende Anzahl an Gebäuden festgesetzt um die erforderlichen Nebengebäude für die Sportanlagen zu realisieren. Dazu gehören beispielsweise Materialschuppen, Unterstände etc. Es ergibt sich je Sportfeld ein Nebengebäude. Die festgesetzte Größe von 50 qm Grundfläche für ein Nebengebäude weist einen ausreichenden Spielraum auf um die entsprechenden Nutzungen umsetzen zu können. Durch die Reglementierung der Nebengebäude in Anzahl und Grundfläche wird der Charakter einer offenen Grünfläche gewahrt und das Landschaftsbild nicht durch verstreute Bauten gestört. Seite 18 Bebauungsplan Nr. 66 der Gemeinde Oberschleißheim „Sportgelände an der Ingolstädter Straße“ Stand: 08. Mai 2012 Begründung zum Entwurf 4.5.3 Dachform und Dachaufbauten Für die geplanten Sporthallen und die sonstigen Gebäude werden Flachdächer festgesetzt. Dadurch wird eine ökologisch sinnvolle Dachbegrünung und/oder eine gute Nutzung der Sonnenenergie ermöglicht. Technische Aufbauten müssen einen Mindestabstand von 3 m zu den Außenwänden des Gebäudes einhalten und dürfen eine Höhe von 2 m nicht überschreiten. Damit soll erreicht werden, dass diese optisch nicht in Erscheinung treten und die Architektur der Baukörper gestört wird. 4.5.4 Einfriedungen Damit die Sportanlagen entsprechend gesichert und geschützt werden können sind Einfriedungen bis zu einer maximalen Höhe von 1,50 m zulässig. Darüber hinaus müssen sich Einfriedungen hinsichtlich Höhe, Baustoff und Farbe der Eigenart der näheren Umgebung anpassen. Ergänzend hierzu sind Ballfangzäune bis zu einer maximalen Höhe von 2 m und bei erhöhtem Schutzbedarf Ballfangnetze oder -zäune ausnahmsweise bis zu 6 m Höhe zulässig. Das Anbringen von Ballfangzäunen ist sowohl aus sportbetriebstechnischen Gründen, als auch aus Sicherheitsaspekten notwendig. Darüber hinaus verhindern sie Störungen im sensiblen Naturraum der näheren Umgebung durch umher fliegende Bälle. Mit der Festsetzung von sockellosen Metallzäunen, die eine Bodenfreiheit von 10 cm aufweisen, wird die Biotopverknüpfung und Verbindung unterschiedlicher Lebensräume für Kleintiere möglich. 4.5.5 Werbeanlagen und Flutlichtanlagen Das zukünftige Sportgelände soll sich in die Umgebung und den Landschaftsraum der Fröttmaninger Heide einpassen. Damit keine negative, das sensible Orts- und Landschaftsbild störende Fernwirkung von dem Standort ausgeht, müssen sich Werbeanlagen in ihrer Anordnung in Umfang, Größe, Form und Farbgebung sowie Materialwahl in die Architektur der Gebäude und in das Straßen-, Orts- und Landschaftsbild einfügen. Sie dürfen die Fassaden der Gebäude nicht dominieren und müssen sich der Architektur unterordnen. Flutlichtanlagen müssen sich aus denselben Gründen in das Landschaftsbild einfügen. Von großflächigen Werbeanlagen sowie von Anlagen mit weit sichtbarem, wechselndem, bewegtem oder grellem (Lichtstärke, Farbe) Licht gehen in der Regel erhebliche Störungen für Wohnumfeld, Landschaftsbild und Straßenverkehr aus. Werbeanlagen dürfen deshalb abgesehen von Fahnen und Masten eine Höhe von 4,50 m über Boden nicht überschreiten und an den Außenwänden der Gebäude nicht über die realisierten Wandhöhen hinausragen. Darüber hinaus sind laufende Schriften, Blink- und Wechselbeleuchtung, Wechselwerbeanlagen und sich bewegende Werbeanlagen unzulässig. Innerhalb des Sondergebiets Sport ist deshalb ausschließlich veranstaltungsbezogene Werbung zulässig. Fremd- und Sponsorenwerbung ist nur in Form von Bandenwerbung an den Spielfeldern bis zu einer Höhe von 1,20 m zulässig. Straßenseitige Werbung entlang der Ingolstädter Straße wird auf Werbung am Ort der Leistung beschränkt. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass Werbung im Wesentlichen auf den Nutzungszweck des Geländes als Vereinssportgelände beschränkt bleibt und kommerzielle Fremdwerbung auf ein Minimum (Bandenwerbung) reduziert wird. Um einen städtebaulich unerwünschten „Wildwuchs“ von freistehenden Werbeanlagen innerhalb des Vereinsgeländes vorzubeugen, werden diese ausschließlich in den festgesetzten Bauräumen zugelassen. Ausgenommen hiervon ist Bandenwerbung an den Spielfeldern. Seite 19 Bebauungsplan Nr. 66 der Gemeinde Oberschleißheim „Sportgelände an der Ingolstädter Straße“ 4.6 Stand: 08. Mai 2012 Begründung zum Entwurf Die mit Geh- und Radfahrrecht zu belastenden Flächen Am nördlichen Rand des Geltungsbereichs des Bebauungsplans wird eine 5 m breite, mit Geh- und Radfahrrechten zu belastende Fläche zugunsten der Allgemeinheit festgesetzt. Dadurch wird der in diesem Bereich bereits vorhandene Weg als ein Bestandteil der Wegeverbindungen in der Fröttmaninger Heide gesichert und kann weiterhin von der Öffentlichkeit genutzt werden. Dem Planungsziel der Einbindung des Plangebiets in ein übergeordnetes Wege- und Erholungskonzept der Fröttmaninger Heide wird damit entsprochen. 4.7 Grünordnungskonzept 4.7.1 Grünordnerisches Leitbild für das Gesamtareal Das landschaftliche Leitbild für das Gesamtareal zielt sowohl auf eine optische Verbindung mit der umgebenden Heidelandschaft, als auch auf eine Vergrößerung der ökologisch funktionalen Heideflächen ab. Die Gebäude sollen daher im Süden des Gesamtareals konzentriert werden, um den Norden schwerpunktmäßig landschaftlich gestalten zu können. Die Freiflächengestaltung für das Gesamtareal orientiert sich, besonders in den Randbereichen im Übergang zur Heide, an den Vegetationsbildern der Fröttmaninger Heide, nämlich Grasflächen mit locker verteilten Bäumen. Vorhandene Vegetation, die diesem Leitbild entspricht, soll daher möglichst erhalten, nicht standortgerechte Vegetation bzw. neu anzulegende Freiflächen entsprechend entwickelt werden. Daher ist eine Begrünung der Freiflächen durch Wiesen und Großbäume der Gattungen Eiche und Kiefer festgesetzt. Auch die Stellplatzflächen sind diesem Vegetationsbild anzupassen. Die landschaftliche Einbindung gilt aufgrund der sensiblen Lage des Planungsgebiets am Rande eines Landschaftsraumes mit hoher Bedeutung für Ökologie und Erholung auch für die geplanten Gebäude. Deren Eingrünung wird durch die grünordnerisch festgesetzten Baumpflanzungen sowie die Erstellung von Freiflächengestaltungsplänen erreicht. Entsprechend dem Leitbild der Fröttmaninger Heide werden darüber hinaus die stark eingrenzenden Gehölzbestände im Randbereich des Kasernengeländes teilweise aufgebrochen, um einen fließenden Übergang in die freie Heidelandschaft zu schaffen. Die vorhandenen Biotope werden weitgehend erhalten bzw. werden über Ausgleichsflächen neue Biotopstrukturen entwickelt. Diese Maßnahmen werden mit dem Beleuchtungskonzept in Einklang gebracht, um Lichtemissionen in die Heide zu vermeiden. Wo Flutlichtanlagen errichtet werden, sollen die Vegetationsbestände nicht oder nur leicht aufgelichtet werden. Die Baumreihe an der Ostgrenze wird hingegen verdichtet, um eine effektive Abschirmung für geplante Flutlichtanlagen zu erhalten. 4.7.2 Grünstruktur innerhalb des Sondergebiets Entsprechend dem grünordnerischen Leitbild werden für das Planungsgebiet nachfolgende grünordnerischen Festsetzungen getroffen. Die Festsetzungen ergänzen sich mit jenen, die im Bereich des Bebauungsplans Nr. 1982 a auf dem Gebiet der Landeshauptstadt München vorgesehen sind. Die Flächen außerhalb der Bauräume, festgesetzten Stellplatzanlagen, Verkehrsflächen und Sportfelder sowie die nicht bebauten Flächen innerhalb der Bauräume sind mit mageren und blütenreichen Rasen und Wiesen mit autochthonem Saatgut zu begrünen. Pro 600 qm ist mindestens ein Großbaum (Endwuchshöhe > 20 m) aus standortgerechten Arten wie Eichen und Kiefern zu pflanzen. Dadurch wird das angestrebte, der Fröttmaninger Heide entsprechende Vegetationsbild gewährleistet. Die lockeren Großbaumpflanzungen binden das Ge- Seite 20 Bebauungsplan Nr. 66 der Gemeinde Oberschleißheim „Sportgelände an der Ingolstädter Straße“ Stand: 08. Mai 2012 Begründung zum Entwurf lände und insbesondere die Hochbauten gut in die Landschaft ein. Auch zur Abschirmung der Gelände- und Spielfeldbeleuchtung sind die vorgesehenen Baumpflanzungen geeignet. Stellplätze werden mit Großbäumen überstellt. Dabei ist für je fünf Stellplätze ein großer standortgerechter Laubbaum, Mindestumfang 20/25 cm, erforderlich. Stellplätze sind ebenso wie Feuerwehrzufahrten und ähnliche Belagsflächen wasserdurchlässig auszuführen. Die Baumpflanzungen erfolgen sowohl in Randbereichen und Pflanzinseln als auch innerhalb der Belagsflächen. Für Bäume in Stellplatzflächen sind 1,5 m breite Baumgräben und ausreichende Schutzmaßnahmen gegen Anfahren und Überfahren des Wurzelbereichs z.B. in Form von Schutzbügeln vorzusehen. Bei den Flächen mit Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen handelt es sich im Planungsgebiet um Gehölzflächen und magere Wiesen, die dem Leitbild der Heide entsprechen. Diese sind zu erhalten und Bäume sind bei Abgang mit standortgerechten Arten zu ersetzen. Zusätzliche Baumpflanzungen sind hier nur dann vorgesehen, wenn diese zur Abschirmung der zukünftigen Leuchtenstandorte notwendig sind. Hiermit wird der Forderung aus der Lichtstudie (vgl. Büro H2, Lichtstudie; Stand: 05.02.2009) nach ausreichender Abschirmung der angrenzenden Heideflächen vor Lichtimmissionen Rechnung getragen. Sträucher, die in diese zusätzlichen Pflanzungen eingebracht werden, sollen aus den der Satzung zu entnehmenden Arten zusammengesetzt sein, damit sie Faltern und anderen Insekten als Nahrungsquelle dienen. Flächen mit Entwicklungsmaßnahmen sind diejenigen Flächen, die als Magerrasen mit dem Entwicklungsziel Heide, anstelle der vorhandenen dichten Gehölzriegel, hergestellt und mit Initialpflanzungen wie Waldkiefer und Stieleiche versehen werden. Diese Bereiche werden als interne Ausgleichsflächen angerechnet und im Bebauungsplan entsprechend festgesetzt. Im Bereich der Begrenzungswälle wird die bestehende Vegetation zum Teil entfernt bzw. aufgelichtet und die bestehenden Wälle teilweise abgetragen, um die Durchlässigkeit zu erhöhen. Sämtliche Ausgleichsflächen werden mit autochthonem Mahdgut als Magerrasen bzw. artenreiches Extensivgrünland hergestellt und mit standortgerechten Baumpflanzungen locker bis dicht überstellt, um das Gelände ökologisch und optisch mit den umliegenden Heideflächen zu verflechten. Am Ostrand des Planungsgebiets ist eine naturnahe Kiefernaufforstung als forstlicher Ausgleich vorgesehen. In der Ausgleichsfläche um das vorhandene Kleingewässer wird durch Auflichtung des Ufergehölzes, Anlage von Flachwasserzonen und Entbuschung der umgebenden Flächen das potentielle Vorkommen von Laubfrosch und Wechselkröte gefördert. Das Regenwasser wird zur Versickerung gebracht. Die durchlässigen Böden der Münchner Schotterebene eignen sich gut zur Versickerung unverschmutzten Regenwassers in die ohnehin wenig Wasser führenden quartären Grundwasserleiter. So wird die Neubildung des potenziell nutzbaren Grundwassers gefördert. Im gesamten Planungsgebiet wird deshalb die Versiegelung auf das absolut notwendige Maß beschränkt. Das auf den Dächern und befestigten Flächen anfallende Regenwasser wird breitflächig versickert. Wo dies nicht möglich ist, kann bei Bedarf über Rigolen oder Sickerschächte versickert werden. Aufgrund der relativ schlechten Filtereigenschaften der Böden soll zum Schutz des Grundwassers der Eintrag von schädlichen Substanzen vermieden werden. Das gilt insbesondere für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln. Die Düngung der Flächen soll auf Sportrasen beschränkt sein, da generell eine Nährstoffzufuhr den mageren Wachstumsbedingungen der Heide schadet. Große Dachflächen sind zu begrünen (ab einer Größe von 100 qm). Dadurch wird zum einen die Abflussmenge des Dachflächenwassers gedrosselt, was zu einer Rückhaltung des zu versickernden Regenwassers führt, zum anderen kann das Mikroklima verbessert werden. Seite 21 Bebauungsplan Nr. 66 der Gemeinde Oberschleißheim „Sportgelände an der Ingolstädter Straße“ Stand: 08. Mai 2012 Begründung zum Entwurf 4.7.3 Wegebeziehungen Der Zugang zum Sport- und Vereinsgelände erfolgt über die Ingolstädter Straße. Das bereits vorhandene Erschließungsnetz wird weitgehend übernommen. Um sowohl eine Anbindung des Gesamtareals an den angrenzenden Landschaftsraum zu schaffen als auch eine Verbindung der vorhandenen Landschaftsräume untereinander zu ermöglichen, setzt die vorliegende Planung für das Vereinsgelände vorhandene übergeordnete Wegebeziehungen fort bzw. stellt diese neu her. So ist innerhalb des Planungsgebiets entlang der Nordgrenze des Geltungsbereichs eine in Ost-West-Richtung verlaufende Wegeverbindung für Fußgänger und Radfahrer vorgesehen, welche die Bereiche Fröttmaninger Heide und Panzerwiese miteinander verknüpft. Diese Wegeverbindung ist bereits vorhanden und wird durch den Bebauungsplan Nr. 66 planungsrechtlich gesichert. Im Süden des Gesamtareals ist darüber hinaus auf dem Gebiet der Landeshauptstadt München entlang der Südgrenze des Geltungsbereichs ein öffentlicher Rad- und Fußweg geplant wodurch eine Ost-West-Querung hergestellt werden kann, die bislang durch die abgeschlossene Kasernenstruktur in diesem Bereich unterbrochen war. Seite 22 Bebauungsplan Nr. 66 der Gemeinde Oberschleißheim „Sportgelände an der Ingolstädter Straße“ 4.8 Stand: 08. Mai 2012 Begründung zum Entwurf Verkehrskonzept/Verkehrliche Erschließung 4.8.1 Erschließungskonzept Zur verkehrlichen Erschließung und Anbindung des Sportgeländes an das öffentliche Straßennetz wurde im Fachbeitrag Verkehr ein Erschließungskonzept entwickelt und dessen Leistungsfähigkeit und Eignung nachgewiesen. Wesentliche Grundlage ist ein Verkehrsmengengerüst, das auf den Betriebsformen „Regelbetrieb“ und „Betrieb der großen Sporthalle“ (vergl. Kapitel 4.3) aufbaut. Auch der Betriebsfall „Vollauslastung“ wurde als Worst-Case-Szenario geprüft. Wegen seiner geringen Eintrittswahrscheinlichkeit wird an dieser Stelle nicht näher darauf eingegangen. Der Fachbeitrag Verkehr zeigt dennoch auf, wie anhand von organisatorischen Maßnahmen die Verkehrsabwicklung und die Parkierung in diesem Ausnahmefall bewältigt werden können. Für den Bebauungsplan besteht diesbezüglich jedoch kein Regelungsbedarf. Mit dem zugrunde gelegten Erschließungskonzept kann der Verkehr unter Berücksichtigung des derzeit auf der Ingolstädter Straße bestehenden Verkehrsaufkommens abgewickelt werden. Die Überlagerung mit dem Grundverkehr ist in einer verkehrstechnischen Berechnung für die nachmittägliche Spitzenstunde vorgenommen worden. Abb. Erschließung des Gesamtareals auf Gemarkung der Landeshauptstadt München Seite 23 Bebauungsplan Nr. 66 der Gemeinde Oberschleißheim „Sportgelände an der Ingolstädter Straße“ Stand: 08. Mai 2012 Begründung zum Entwurf Die Erschließung des Gesamtareals erfolgt von der Ingolstädter Straße (B 13). Die Lage des neuen Knotenpunktes wurde so gewählt, dass dieser nahezu vollständig auf Münchner Gemarkung liegt und zudem die Verkehrsbauwerke der vorhandenen Einmündung bzw. Wendemöglichkeit weitgehend integriert. Die innere Erschließung wird daher mit einem leicht abknickenden Verlauf auf die Ingolstädter Straße zugeführt. Die Festsetzung des Ein- und Ausfahrtbereichs sichert den Anschluss an der erforderlichen Stelle. Für die Verkehrsabwicklung im neuen Knotenpunkt wird eine Lichtzeichenanlage gebaut. Von Süden kommend wird zur Einfahrt in das Vereinsgelände ein zusätzlicher Rechtsabbiegefahrstreifen notwendig, von Norden wird die bestehende Linksabbiegespur verlängert. Außerdem wird die aus Richtung Innenstadt kommende Linksabbiegespur zur Anbindung der westlich der Ingolstädter Straße gelegenen Wohnbebauung in die neue Einmündung integriert. Auf diese Weise wird die verkehrliche Anbindung des Wohngebietes geordnet und verbessert. Eine Querungsmöglichkeit für Fußgänger und Radfahrer wird auf der Nordseite des Knotenpunktes eingerichtet. Die genannten Maßnahmen können innerhalb des bestehenden Straßenraums der Ingolstädter Straße realisiert werden, indem hauptsächlich die Fahrspuren neu aufgeteilt werden. Insgesamt ist daher nur ein geringfügiger Umbau der örtlichen Situation erforderlich. Der neue Knotenpunkt in der Ingolstädter Straße liegt in ausreichendem Abstand zum südlich benachbarten Knotenpunkt Ingolstädter Straße/ Neuherbergstraße. Der Straßenquerschnitt im Bereich der neuen Hauptzufahrt beträgt 19 m (drei Fahrspuren mit 3,25 m pro Fahrbahn sowie 4,50 m für den nördlichen bzw. 4,75 m für den südlichen Fuß- und Radweg). Abb. Dimensionierung der Straßenquerschnitte im Bereich der neuen Hauptzufahrt auf Gemarkung der Landeshauptstadt München Seite 24 Bebauungsplan Nr. 66 der Gemeinde Oberschleißheim „Sportgelände an der Ingolstädter Straße“ Stand: 08. Mai 2012 Begründung zum Entwurf Sämtliche interne Verkehrserschließungsstraßen im Plangebiet sind als private Straßen vorgesehen. Sie werden zwar nicht als Verkehrsflächen festgesetzt, jedoch in der notwendigen Dimensionierung ihrer versiegelten Flächen in der festgesetzten Grundflächenzahl (GRZ) für das Sondergebiet berücksichtigt. Im Norden des Planungsgebiets wird eine bereits bestehende öffentlich genutzte Wegeverbindung durch ein Geh- und Radfahrrecht zugunsten der Allgemeinheit planungsrechtlich gesichert. Auf dem Sportgelände werden darüber hinaus ausschließlich private Zuwegungen zur Erschließung der Sportstätten angelegt. Die natürliche Wegeführung passt sich dem dort vorhandenen Raum an und erschließt die Sportstätten. Die vorhandene Busverbindung ist aktuell nicht zum Ausbau vorgesehen. Der Fachbeitrag Verkehr empfiehlt, eine neue Haltestelle der Regionalbuslinie 294 im direkten Bereich des Zugangs zu schaffen. Dies ist jedoch auf Bebauungsplanebene nicht regelbar. In die Verkehrsmengenberechnungen für den Individualverkehr ist die Tatsache eingeflossen, dass der ÖPNV für die Zu- und Abfahrt nur einen untergeordneten Beitrag leisten kann. 4.8.2 Stellplätze für Pkw und Busse In der Verkehrsuntersuchung ist auch der ruhende Verkehr im Gesamtareal analysiert worden. Die aufgrund der geplanten Nutzungen auf dem Gesamtareal als notwendig prognostizierte Stellplatzanzahl werden gemäß des Stellplatzkonzeptes sämtlich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Sportgelände an der Ingolstädter Straße“ 1982 a der Landeshauptstadt München nachgewiesen. Im Planungsgebiet selbst sind Stellplätze hingegen lediglich innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. Für die vorgesehenen Nutzungen sind gemäß Stellplatzsatzung der Landeshauptstadt München auf dem Grundstück insgesamt 891 PKW-Stellplätze nachzuweisen. Um Beeinträchtigungen der angrenzenden Wohngebiete durch Parksuchverkehr zu vermeiden, sind diese Stellplätze auch real nachzuweisen. Die Ablösung von nachzuweisenden Stellplätzen ist deshalb nicht zulässig. Im Fachbeitrag Verkehr wurde für den Regelbetrieb (1.079 Stellplätze) und den Betrieb der großen Sporthalle (1.972 Stellplätze) ein höherer Stellplatzbedarf prognostiziert. Aus diesem Grund werden im Planungsgebiet mit ca. 2.000 mehr PKWStellplätze vorgesehen als bauordnungsrechtlich gefordert. Der durch bis zu 2.000 Stellplätze auf dem Sportgelände verursachte Ziel- und Quellverkehr kann sowohl im Gesamtareal als auch auf der Ingolstädter Straße abgewickelt werden und ist schalltechnisch vertretbar. Auch der als sehr selten anzunehmende Betriebsfall „Vollauslastung“ wurde betrachtet. Der Fachbeitrag Verkehr zeigt einige Maßnahmen zur Organisation der Parkierung in diesem Ausnahmefall auf, die außerhalb des Bebauungsplans im städtebaulichen Vertrag mit dem Grundstückseigentümer geregelt wurden. Der bestehende großflächige Parkplatz an der Ingolstädter Straße wird als Fläche für Stellplätze für ca. 435 PKW festgesetzt. Er kann sowohl nördlich an die neue Zufahrt als auch an die bestehende Kasernenausfahrt im Süden angebunden werden. Im Zusammenhang mit der großen Sporthalle kann ein Parkhaus mit bis zu 1.160 Stellplätzen realisiert werden. Dort sind auch ca. 25 Busstellplätze möglich. Eine weitere Stellplatzanlage für bis zu 384 PKW befindet sich in zentraler Lage zwischen den kleineren Sporthallen. 4.8.3 Fahrradstellplätze Fahrradabstellplätze sind im Geltungsbereich allgemein zulässig, d.h. auch neben den einzelnen Sportanlagen können entsprechende Anlagen errichtet werden. Ausgenommen sind aus naturschutzfachlichen Gründen die Flächen mit besonderen Entwicklungsmaßnahmen und Flächen mit Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen. Seite 25 Bebauungsplan Nr. 66 der Gemeinde Oberschleißheim „Sportgelände an der Ingolstädter Straße“ Stand: 08. Mai 2012 Begründung zum Entwurf Die getroffenen Regelungen erhöhen die Akzeptanz des Verkehrsmittels Fahrrad deutlich, da somit die Sportstätten direkt angefahren werden können und kurze fußläufige Wege ermöglicht werden. 4.9 Technische Erschließung 4.9.1 Wasserversorgung/Entwässerung Für die Fachfragen der Hydrogeologie, der Wasserver- und Abwasserentsorgung des Gesamtareals wurde eine gutachterliche Untersuchung durchgeführt (Bullermann Schneble GmbH, Fachgutachten Hydrologie; September 2008). Im Ergebnis können sowohl die Wasserversorgung als auch die Abwasserentsorgung sichergestellt werden: - Eine oberflächige Versickerung ist ohne Grundwassergefährdung im Planungsgebiet möglich. In Ausnahmefällen wird über Rigolen oder Sickerschächte versickert. - Der tägliche Wasserbedarf kann aus dem städtischen Netz der Landeshauptstadt München bezogen werden. - Der Wasserbedarf für den Sanitärbereich kann unter Verwendung modernster Sanitäreinrichtungen und bei Einrichtung von Grauwasser- und Regenwassernutzungsanlagen noch reduziert werden. - Zusätzlich besteht in den Sommermonaten Bedarf für die Bewässerung der Rasenplätze. Der Gutachter empfiehlt, in der Nordwestecke des Gesamtareals auf dem Gebiet der Gemeinde Oberschleißheim Grundwasserbrunnen in das Quartär vorzusehen. Sollte der Wasserbedarf für die Bewässerung nicht durch Grundwasserentnahme gedeckt werden können, kann das zentrale Versorgungsnetz herangezogen werden. - Der tägliche Schmutzwasserabfluss kann über den Sammler in der Ingolstädter Straße oder über den in Ost-West-Richtung entlang der Südgrenze des Planungsgebiets verlaufenden Hauptsammler in die Kanalisation eingeleitet werden. 4.9.2 Energieversorgung/einheitliche Medienversorgung Die Stromversorgung für das Gesamtareal kann über die Landeshauptstadt München von der Ingolstädter Straße aus geleistet werden. Die gesonderte unabhängige Erschließung des Gebiets auf Oberschleißheimer Flur ist in Anbetracht der einheitlichen Konzeption und Nutzung nicht erforderlich. Dies gilt auch für andere Medienerschließungen. Der Planbereich auf Oberschleißheimer Flur ist weit entfernt vom Ortszentrum. Hohen gesonderten Aufwand zu betreiben, um diesen Planungsbereich des Sportgeländes gesondert zu erschließen, ist nicht gerechtfertigt. Dies gilt auch für andere Medien (Gas, ggf. Fernwärme, auch Telekommunikation etc.). 4.9.3 Sendeanlagen Zwei Richtfunktrassen der Deutschen Telekom AG verlaufen über dem Planungsgebiet. Diese sind nach Auskunft der Deutschen Telekom AG nicht beeinträchtigt, wenn die maximale Bauhöhe von 85 m nicht überschritten wird. Da diese Höhen bei weitem nicht erreicht werden, kann eine Beeinträchtigung der Sendesituation durch die in dem Bebauungsplan zulässigen Nutzungen ausgeschlossen werden. 4.10 Immissionsschutz Die Sportanlagen liegen in einem Bereich, der ausschließlich durch die Verkehrslärmemissionen der Ingolstädter Straße geprägt wird. Weitere emittierende Industrieanlagen oder Lärmquellen sind in der Umgebung nicht vorhanden. Ihrerseits verursachen die geplanten Seite 26 Bebauungsplan Nr. 66 der Gemeinde Oberschleißheim „Sportgelände an der Ingolstädter Straße“ Stand: 08. Mai 2012 Begründung zum Entwurf Sportanlagen wiederum ausschließlich Lärmemissionen auf die im Einflussbereich liegenden Wohnnutzungen (westlich der Ingolstädter Straße, östlich der Grusonstraße). In Anwendung der geltenden Normen wurde ein Gutachten (GSB GbR, Schalltechnisches Gutachten; 27.05.2011) erstellt. Darin wurden die in beiden Bebauungsplänen (Nr. 66 Gemeinde Oberschleißheim, Nr. 1982 a Landeshauptstadt München) zulässigen Nutzungen in der Gesamtschau geprüft. Zusätzlich wurden die Emissionen auf die nördlich und östlich gelegenen Flächen der Fröttmaninger Heide betrachtet. Die schalltechnischen Auswirkungen des Sportbetriebs wurden anhand der beispielhaften Betriebs- und Nutzungsmodelle berücksichtigt, einschließlich des damit verbundenen Anlagenlärms auf den Stellplätzen und privaten Erschließungsstraßen. Für den Verkehrslärm sind die Geräuscheinwirkungen des öffentlichen Verkehrs auf der Ingolstädter Straße und der Neuherbergstraße berücksichtigt; auch der durch den Sportbetrieb zusätzlich verursachte Verkehr auf öffentlichen Straßen wurde in die Berechnungen eingestellt. Die Ergebnisse zeigen, dass die Planung umgebungsverträglich ist. Die Gutachter kommen aufgrund detaillierter Untersuchungen, die im Gutachten niedergelegt sind, zusammengefasst zu folgenden Ergebnissen: 4.10.1 Sportbetrieb Maßgeblich sind die Werte der 18. BImSchV. Als schutzwürdige Nutzungen außerhalb des Gesamtareals sind berücksichtigt: - Die Wohnnutzung westlich der Ingolstädter Straße (Gemarkung München), - die Wohnnutzung südöstlich der Fürst-Wrede-Kaserne (Gemarkung München), - die Mannschaftsunterkünfte der Fürst-Wrede-Kaserne (Gemarkung München). Auf der Gemarkung Oberschleißheim befinden sich die nächstgelegenen schutzwürdigen Nutzungen in einem solch großen Abstand zum Gesamtareal, dass keine gesonderte schalltechnische Verträglichkeitsuntersuchung erforderlich wurde. Als Nutzungszeiten sind für Montag bis Freitag Training und Wettkämpfe von 16.00 Uhr bis 22.00 Uhr sowie Training und gelegentlich Wettkämpfe von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr eingestellt, am Wochenende Training und Wettkämpfe von 10.00 Uhr bis 22.00 Uhr. Für den Betriebsfall „Regelbetrieb an Veranstaltungstagen“ wurde mit 2.500 Zuschauerinnen und Zuschauern, 250 Sportlerinnen und Sportlern sowie Betreuerinnen und Betreuern gerechnet; für den Betriebsfall „große Sporthalle“ mit 5.050 Zuschauerinnen und Zuschauern, 250 Sportlerinnen und Sportlern sowie Betreuerinnen und Betreuern (vgl. auch Kapitel 4.3). Es wurde angenommen, dass die Freisportflächen bis 22.00 Uhr bespielt werden und die Abfahrt der Fahrzeuge im Wesentlichen bis 23.00 Uhr abgeschlossen ist. Für das Parkhaus wurde eine Überdachung angenommen und für die Sporthallen eine Bauweise, durch die bei der schalltechnischen Modellbildung eine Schallabstrahlung über Außenbauteile oder raumlufttechnische Anlagen vernachlässigt werden kann. Die Geräuscheinwirkungen aufgrund der privaten Erschließungsstraßen im Gesamtareal bis zum Anschluss an die Ingolstädter Straße wurden als Anlagenlärm berücksichtigt. In den Betriebsfällen Regelbetrieb und „große Sporthalle“ werden außerhalb der Ruhezeiten an allen Immissionsorten die maßgeblichen Immissionswerte eingehalten. Innerhalb der Ruhezeiten bei Regelbetrieb werden bei schalltechnischer Optimierung des Parkhauses (Schließung eines Teils der Fassaden lediglich am Rose-Pichler-Weg 12 und 18 Überschreitungen des maßgeblichen Immissionsrichtwerts von 45 dB(A) um 0,3 bzw. 1,0 dB prognostiziert. Diese liegen unter der Wahrnehmbarkeitsschwelle für das menschliche Gehör und sind auch deshalb kaum relevant, weil die Fremdgeräuschmessung (Verkehr auf Seite 27 Bebauungsplan Nr. 66 der Gemeinde Oberschleißheim „Sportgelände an der Ingolstädter Straße“ Stand: 08. Mai 2012 Begründung zum Entwurf der Ingolstädter Straße, siehe Betriebsfall „große Sporthalle“) gezeigt hat, dass in den Ruhezeiten eine Überlagerung durch Fremdgeräusche von 1 dB gegeben ist. Für den Betriebsfall „große Sporthalle“ ergibt sich innerhalb der Ruhezeiten bei schalltechnischer Optimierung des Parkhauses (Schließung eines Teils der Fassaden) lediglich in den oberen Geschossen der Anwesen Rose-Pichler-Weg 18 und Ingolstädter Straße 243 eine geringfügige, nicht wahrnehmbare Überschreitung von bis zu 0,9 bzw. 0,4 dB. In der lautesten Nachtstunde kommt es im Bereich Ingolstädter Straße 243, Ingolstädter Straße 201 – 203 a sowie am Rose-Pichler-Weg 12 und 18 zu Überschreitungen des Immissionsrichtwertes. Nach § 5 der 18. BImSchV ist jedoch zu berücksichtigen, dass zwischen den betroffenen Immissionsorten und den emittierenden Sportnutzungen die hoch belastete Ingolstädter Straße verläuft. Die orientierende Messung der Fremdgeräusche hat dort für die lauteste Nachtstunde (22.00 Uhr bis 23.00 Uhr) ergeben, dass die westlich der Ingolstädter Straße ständig vorherrschenden Fremdgeräusche den Sportanlagenlärm so überlagern, dass er keine zusätzliche Belastung bedeutet. Der seltene Ausnahmefall „Vollauslastung“ (vgl. Kapitel 4.8.1) wurde als hypothetisches Worst-Case-Szenario ebenfalls untersucht. Im Beurteilungszeitraum wurden hier für alle Immissionsorte deutliche Unterschreitungen der maßgeblichen Immissionsrichtwerte ermittelt. Hinsichtlich des Anlagenlärms kann zwischen den geplanten Sportanlagen und den angrenzenden schutzwürdigen Wohnnutzungen eine schalltechnische Verträglichkeit erreicht werden. Gesonderte Festsetzungen sind in den Bebauungsplänen daher nicht erforderlich. Zusätzlich wurde für die zu den Lärmverträglichkeitsuntersuchungen herangezogenen Immissionsorte eine Gesamtanlagenlärmbetrachtung (Überlagerung der Geräuscheinwirkungen von Sportanlagen und sonstigen Anlagen) unter Berücksichtigung der südlich angrenzenden militärischen Nutzung und des weiteren großen Parkplatzes vorgenommen. Auch diese hat die lärmtechnische Verträglichkeit der im Bebauungsplan zugelassenen Nutzung bestätigt. Darüber hinaus wurden die Geräuscheinwirkungen des Sportbetriebs auf die Heidefläche untersucht. Der Einfluss der Sportanlage auf die unmittelbar angrenzenden Bereiche der Fröttmaninger Heide ist sehr gering, da auch in der lautesten Nachtstunde in der nördlich und östlich gelegenen Heidefläche die Richtwerte für reine Wohngebiete eingehalten werden. Etwas stärker ist der Einfluss auf den Bereich zwischen Vereinsgelände und Ingolstädter Straße. Hier ist aber die Überlagerung mit dem Straßenverkehr der Ingolstädter Straße dominant, die Sportanlage liefert keinen substantiellen Lärmbeitrag. 4.10.2 Zunahme der Verkehrsgeräusche durch den Sportbetrieb Die Nutzung der geplanten Sportanlagen führt zu keiner erheblichen Zunahme der Verkehrsgeräusche auf den öffentlichen Straßen. Die maximale Zunahme auf einem Abschnitt der Ingolstädter Straße liegt bei 0,20 dB am Tag und 0,15 dB in der Nacht. Auch wenn die Geräuscheinwirkungen auf die an der Ingolstädter Straße gelegenen Wohnnutzungen aufgrund des Verkehrsaufkommens als hoch einzustufen sind, führt diese geringe Zunahme zu keiner wahrnehmbaren Veränderung der Geräuschbelastung. Sie ist damit aus schalltechnischer Sicht als verträglich einzustufen. 4.10.3 Verkehrslärmeinwirkungen auf das Planungsgebiet Die Sportnutzungen liegen im Einwirkungsbereich des Verkehrslärms der Ingolstädter Straße und der Neuherbergstraße. Beurteilungsgrundlage ist die DIN 18005 Teil 1 „Schallschutz im Städtebau“, auch wenn deren Orientierungswerte keine bindende Wirkung haben und „Sportanlagen“ nicht explizit als schutzwürdige Nutzungen aufgeführt werden. Zur Beurteilung der Geräuscheinwirkungen (tags) wird ein Orientierungswert von 60 dB(A) herangezoSeite 28 Bebauungsplan Nr. 66 der Gemeinde Oberschleißheim „Sportgelände an der Ingolstädter Straße“ Stand: 08. Mai 2012 Begründung zum Entwurf gen, vergleichbar dem Wert für Dorf- und Mischgebiete. Dieser Orientierungswert ist auf allen Flächen, auf denen schutzwürdige Nutzungen geplant sind, eingehalten. Mit zunehmendem Abstand von der Ingolstädter Straße sinken die Geräuschwirkungen auf unter 55 dB(A), eine schalltechnische Verträglichkeit ist gegeben. Insgesamt lässt sich feststellen, dass eine den beiden Bebauungsplänen entsprechende Nutzung aus schalltechnischer Sicht verträglich und möglich ist. Gesonderte schalltechnische Festsetzungen in den Bebauungsplänen sind nicht erforderlich. 4.10.4 Lichtimmissionen Die potenziellen Belastungen durch Lichtimmissionen wurden in einer Studie untersucht (vgl. Büro H2, 05.02.2009), deren Ergebnisse im Einzelnen im Umweltbericht dargestellt werden. Um schädliche Umwelteinwirkungen in der näheren Umgebung durch die Flutlichtstrahlung zu vermeiden, werden im Bebauungsplan und darüber hinaus im städtebaulichen Vertrag mit dem Grundstückseigentümer verschiedene Regelungen zu Betrieb und Beschaffenheit der Flutlichtanlagen getroffen: - Zum Schutz der Anwohner vor Lichtimmissionen werden Höchstwerte für die Beleuchtungsstärke und die mittlere Leuchtdichte der Blendquellen in den Aufenthaltsräumen der nächstgelegenen Wohngebäude vereinbart. - Die Beleuchtung wird auf die gewünschte Fläche beschränkt und die Flutlichtanlagen durch Vegetation so abgeschirmt, dass die Anlockwirkung des Lichts auf nachtaktive Tiere in der Heide minimiert wird. Hierzu wird die vorhandene Vegetation erhalten oder ergänzt. Die Lichtstudie empfiehlt, neue Gehölze gleichzeitig als Nahrungspflanzen für Falter und Insekten zu nutzen. Der Satzungstext enthält deshalb eine Liste der Strauch- und Baumarten, die für die Abschirmung geeignet sind. - Aufgrund der besonderen Lage des Gebietes werden zusätzlich zum Schutz der Fauna insektenfreundliche Leuchtmittel verwendet. - Der Betrieb der Flutlichtanlagen ist nur bis 22 Uhr zulässig. 4.11 Gender Mainstreaming / Sicherheit und Angsträume Die Planung trägt den Belangen des Leitprinzips Geschlechtergerechtigkeit Rechnung. Dies bedeutet, bei allen gesellschaftlichen Vorhaben die unterschiedlichen Lebenssituationen und Interessen von Frauen und Männern von vornherein und regelmäßig zu berücksichtigen, da es keine geschlechtsneutrale Wirklichkeit gibt. Durch die geplanten Sportstätten wird ein vielfältiges Breitensportangebot geschaffen, das beide Geschlechter in allen Altersgruppen gleichermaßen anspricht. Der organisierte Sport leistet einen bedeutenden Beitrag zum gemeinschaftlichen Zusammenleben. Er fördert beispielsweise die soziale Kommunikation und Interaktion und unterstützt Kinder und Jugendliche in ihrer Persönlichkeitsentwicklung. Die Trägerschaft durch einen gemeinnützigen Verein gewährleistet über die offene Mitgliedschaft eine breite Nutzbarkeit. Kooperationen mit anderen Vereinen der Umgebung zur gemeinsamen Nutzung des Sportareals sind möglich. Vormittags ergeben sich auch für den Schulsport Perspektiven. Das Gelände liegt am Stadtrand in einiger Entfernung von Wohnbebauung oder Straßen. Teilweise dichte Vegetation und die bestehende Kaserne tragen ebenfalls zu dessen Insellage bei. Aufgrund dieser Gegebenheiten kann die Planung nicht allen Belangen der Geschlechtergerechtigkeit Rechnung tragen. Die positive soziale Kontrolle einer belebten integrierten Lage wird beispielsweise hier nicht erreichbar sein. Auf einen sensiblen Umgang mit den Sicherheitsbedürfnissen der Nutzerinnen und Nutzer ist daher großer Wert zu legen. Die campusartige, kompakte Struktur des Vereinsgeländes und die damit verbundene direkte Zuordnung von Hallen, Stellplatzanlagen und Sportplätzen ermöglichen eine gute OrientieSeite 29 Bebauungsplan Nr. 66 der Gemeinde Oberschleißheim „Sportgelände an der Ingolstädter Straße“ Stand: 08. Mai 2012 Begründung zum Entwurf rung und schaffen Begegnungs- und Kommunikationsräume. Die sich ergebenden kurzen und barrierefreien Wege tragen darüber hinaus zum Sicherheitsempfinden bei, indem Blickbeziehungen aufgebaut und Angsträume weitestgehend vermieden werden. Unterstützt wird dieser Aspekt zusätzlich durch das landschaftsplanerische Ziel, das Vereinsgelände entsprechend dem Leitbild der Fröttmaninger Heide zu entwickeln, wonach stark eingrenzenden Gehölzbestände an den Randbereichen aufgebrochen werden, um einen fließenden Übergang in die freie Heidelandschaft zu schaffen. 5 Wesentliche Auswirkungen der Planung Mit der Erstellung des Bebauungsplans Nr. 66 zusammen mit dem Plangebiet auf Münchner Gemarkung wird die rechtliche Voraussetzung zur Realisierung eines neuen Sportstandortes für eine großzügige Sportanlage im Münchener Norden und seines Umlandes geschaffen. Die Errichtung des Sportgeländes dient dem Allgemeinwohl der Bevölkerung unterschiedlichster Alters- und Gesellschaftsgruppen. Auch für die Gemeinde Oberschleißheim ist ein zusätzliches Sportanlagenangebot, insbesondere von Hallen, von großem Vorteil. Die Umnutzung des ehemaligen Kasernengeländes mit der Beibehaltung der vorhandenen, inneren Erschließung folgt dem Nachhaltigkeitsgrundsatz und dem Aspekt des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden. Die wesentlichen Auswirkungen der Planung können dabei wie folgt zusammengefasst werden: - Durch die neuen Sportanlagen wird im unterversorgten Münchner Norden und dem angrenzenden Umland ein zusätzliches Freizeit- und Sportangebot geschaffen. - Mit dem Abtragen von Wällen und Aufschüttungen sowie der Rodung der standortuntypischen Vegetation wird eine Einbindung des Plangebiets in den Naturraum der Fröttmaninger Heide geschaffen. - Durch die Öffnung des Gebiets für die Bevölkerung und die Aufwertung des Landschaftsbildes wird die Erholungsfunktion verbessert. - Durch die naturschutzfachliche Aufwertung der Heideflächen wird die Biotopfunktion verbessert. - Lärm, Verkehr und Versiegelung werden voraussichtlich nur geringfügig zunehmen. Eine detaillierte Untersuchung der Auswirkungen des Bebauungsplans Nr. 66 wurde im Rahmen der Umweltprüfung durchgeführt und im Umweltbericht dargestellt. Es handelt sich hierbei insbesondere um einen Verlust von Biotopflächen durch den Bau von Spielfeldern und die Emissionen von Licht und Lärm aus dem Sportbetrieb, die kompensiert werden müssen. Seite 30 Bebauungsplan Nr. 66 der Gemeinde Oberschleißheim „Sportgelände an der Ingolstädter Straße“ Stand: 08. Mai 2012 Begründung zum Entwurf 6 Maßnahmen Trotz der verhältnismäßig geringen Erhöhung des Versiegelungsgrades im Planungsgebiet ist gemäß § 1a Abs. 3 BauGB die Eingriffsregelung anzuwenden, wonach voraussichtliche erhebliche Eingriffe in Natur und Landschaft auszugleichen sind. Für das Planungsgebiet ergibt sich ein Ausgleichsbedarf von 3,18 ha. Da das Ausgleichspotential im Umgriff des Bebauungsplans vollständig durch den externen Ausgleichsbedarf des Bebauungsplanes 1982a der Landeshauptstadt München aufgebraucht wird, kann dieser nicht im Umgriff gedeckt werden. Es müssen weitere Ausgleichsflächen für den Kompensationsbedarf des Bebauungsplanes 66 der Gemeinde Oberschleißheim sowie des Bebauungsplanes 1982a der Landeshauptstadt München im Lebensraumkorridor zwischen Fröttmaninger Heide und Panzerwiese im direkten Anschluss an das Planungsgebiet auf Oberschleißheimer Gemarkung hergestellt werden. Hier werden auf einer Fläche von 5,1 ha die Ausgleichsflächen für den Bebauungsplan Nr. 66 angelegt werden. Diese entsprechen aufgrund des zu berücksichtigenden Anrechenfaktors einem Ausgleich für 3,18 ha Eingriff. Eine genaue Bilanzierung ist im Umweltbericht dargestellt (vgl. Kap.7.3.2). Die ursächlichen Kosten, die durch die Entwicklung seines Gesamtgrundstücks entstehen, übernimmt der FC Bayern München e.V. in vollem Umfang. Eine Beteiligung Dritter steht nicht im Raum, da sich der Bebauungsplan Nr. 66 im Umgriff auf die Eigentumsflächen des FC Bayern München e.V. beschränkt. Er hat sich als Grundstückseigentümer bereit erklärt, sowohl mit der Gemeinde Oberschleißheim als auch mit der Landeshauptstadt München je einen entsprechenden Bindungsvertrag gemäß § 11 BauGB zu schließen. Innerhalb des Umgriffs des Bebauungsplans Nr. 66 werden folgende Maßnahmen festgesetzt, die den Eingriff kompensieren (diese Maßnahmen werden dem benachbarten Bebauungsplan der Landeshauptstadt München angerechnet): - teilweise Abtragung von Wällen und Aufschüttungen sowie Entfernung bzw. Auflichtung der standortuntypischen Vegetation zur Einbindung des Planungsgebiets in den Naturraum der Fröttmaninger Heide, - weitestgehende Bewahrung der erhaltenswerten Vegetation, - Aufwertung des vorhandenen Kleingewässers als Laubfroschhabitat, - standortgerechte Begrünung der Freiflächen mit autochthonem Saatgut, - wasserdurchlässige Ausgestaltung der befestigten Wege und Stellplätze, - Versickerung des von befestigten Flächen anfallenden Niederschlagswassers, - Dachbegrünung als Retentionsflächen für Niederschlagswasser - Förderung streng geschützter Arten wie Zauneidechse, Wechselkröte, Schwarzkehlchen, Nachtkerzenschwärmer etc. durch gezielte Artenschutzmaßnahmen. Seite 31 Bebauungsplan Nr. 66 der Gemeinde Oberschleißheim „Sportgelände an der Ingolstädter Straße“ Stand: 08. Mai 2012 Begründung zum Entwurf 7 Umweltbericht 7.1 Einleitung Auf dem 30,48 ha großen Teil der Fürst-Wrede-Kaserne, der aus der militärischen Nutzung entlassen wurde, plant der Amateursportverein des FC Bayern München e. V. ein neues Sport- und Trainingsgelände für verschiedene Sportarten mit Sporthallen und -plätzen. Das Areal liegt zu etwa gleichen Teilen in der Landeshauptstadt München und in der Gemeinde Oberschleißheim. Der Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 66 erstreckt sich über den Oberschleißheimer Teil des Areals. Die Verfahren der Flächennutzungsplanänderung und der Bebauungsplanung finden parallel in beiden Kommunen statt. Das Planungsgebiet grenzt im Süden an den Münchner Teil des geplanten Sportgeländes, im Osten liegt die Fröttmaninger Heide, in Westen liegt eine teils aufgeforstete Fläche, die in das Konzept des externen Ausgleichs integriert werden soll, und im Norden schließt sich ein zwischen den FFH-Gebieten Fröttmaninger Heide und Panzerwiese gelegener Heidekorridor an. Die planerischen Ziele für die Konzeption eines Sport- und Vereinsgeländes sind die Integration der bestehenden Infrastruktur, die Konzentration der Bebauung auf den Bestand im südlichen Bereich des Gesamtareals und gleichzeitige Freihaltung der nördlichen Teile, die an die Heideflächen angrenzen, sowie eine campusartige Anordnung der Nutzungen (vgl. auch Abschnitt 4.1). Die landschaftsplanerische und grünordnerische Zielsetzung basiert auf der Grundidee, die als Magerrasen herzustellenden Ausgleichsflächen mit Heidecharakter und extensiv genutzten Freiflächen des Nutzungskonzepts in den nördlichen Randbereichen des Gesamtgebiets anzuordnen. Gleichzeitig sollen die dicht mit Gehölzen bestandenen Wälle entlang der Gesamtgebietsgrenze zu den Heideflächen hin geöffnet werden, so dass nicht nur eine optische Verbindung mit der umliegenden Landschaft entsteht, sondern sich auch eine ökologisch funktionale Vernetzung entwickeln kann, die den Lebensraum der Heide effektiv vergrößert. Negative Auswirkungen auf das FFH-Gebiet sowie den Verbindungskorridor sind hierbei zu minimieren und ggf. zu kompensieren. Weiterhin soll die Einbindung in ein übergeordnetes Wegekonzept erfolgen. In dem auf dem Gebiet Gemeinde Oberschleißheim liegenden Teil des Gesamtareals sollen gemäß des städtebaulichen Gestaltungsplans, welcher dem Bebauungsplan zugrunde liegt, insbesondere Freisportflächen und die Ausgleichsflächen liegen. Das vorhandene Kleingewässer sowie ein möglichst großer Teil der vorhandenen Magerrasen bleiben erhalten. Der südliche Bereich soll gemeindeübergreifend mit einem Vereinsheim und zwei Sporthallen bebaut werden. Die Erschließung des Geländes erfolgt auf dem Straßenbestand. Nicht mehr benötigte Straßen werden rückgebaut. Die grünordnerischen Maßnahmen für das Bebauungsplangebiet sehen eine Minimierung der Bodenversiegelung, die dezentrale Versickerung des Niederschlagswassers, eine intensive Begrünung mit Wiesen, Baumpflanzungen und Dachbegrünungen und den Erhalt vorhandener wertvoller Vegetation vor. Seite 32 Bebauungsplan Nr. 66 der Gemeinde Oberschleißheim „Sportgelände an der Ingolstädter Straße“ Stand: 08. Mai 2012 Begründung zum Entwurf 7.1.1 Verwendete Grundlagen und Gutachten Den Aussagen des Umweltberichts liegen folgende Grundlagen und Gutachten zugrunde: Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1982 a – Sportgelände an der Ingolstädter Straße (Landeshauptstadt München/AS&P-Albert Speer & Partner GmbH) Entwurf vom 01.03.2012 Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 66 – Sportgelände an der Ingolstädter Straße (Gemeinde Oberschleißheim/ AS&P - Albert Speer & Partner GmbH) Entwurf April 2012 Städtebaulicher Gestaltungsplan Vereinsgelände FC Bayern e. V. (AS&P - Albert Speer & Partner GmbH) vom 26.03.2007 Schalltechnisches Gutachten für die Bebauungspläne – Sportgelände an der Ingolstädter Straße (GSB GbR, Giering und Lehnertz, Bosen) vom 31.10.2007, 28.08.08, 23.10.09 sowie 27.05.2011 Bericht zur Historischen Recherche in der Fürst-Wrede-Kaserne (Nordteil) an der Ingolstädter Straße 240 in München (Sakosta CAU GmbH) vom 10.04.2006 Bericht zur Orientierenden Untersuchung des Untergrundes (IIa) in der Fürst-Wrede-Kaserne (Nordteil) an der Ingolstädter Straße 240 in München (Sakosta CAU GmbH) vom 07.08.2006 Baufeldfreimachung für das Sportgelände des FC Bayern München e. V. ehemals nördlicher Bereich der Fürst-Wrede-Kaserne Stellungnahme zu den Ergebnissen der Schurfbeprobung (Sakosta CAU GmbH) vom 22.06.2009 Baufeldfreimachung für das Sportgelände des FC Bayern München e. V. ehemals nördlicher Bereich der Fürst-Wrede-Kaserne Ergänzende Stellungnahme zu den Ergebnissen weiterer Schurfbeprobungen (ehem. Tankstellenbereich, Bereich um vorgängige Schurf S63) (Sakosta CAU GmbH) vom 20.08.2009 Fachgutachten Hydrogeologie, Wasserver- und Abwasserentsorgung im Rahmen der Bauleitplanung für das „Sportgelände an der Ingolstädter Straße“ (Umweltplanung Bullermann und Schneble, Darmstadt) vom 16. Oktober 2007, aktualisiert im September 2008 Fachbeitrag Verkehr im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 66 der Gemeinde Oberschleißheim und des Bebauungsplans Nr. 1982 a der Landeshauptstadt München „Sportgelände an der Ingolstädter Straße“ (AS&P - Albert Speer & Partner GmbH) vom 19. Oktober 2007, aktualisiert im Oktober 2009 sowie am 24.05.2011 Grünordnungsplanerische Bestandsaufnahme (ÖKOKART) vom 07.11.2006 Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) (gebhard konzepte) vom 03.03.2008 Flora-Fauna-Habitat-Verträglichkeitsabschätzung (FFH-VA) (gebhard konzepte) vom 14.12.2011 Mögliche Belastungen der FFH-Gebietsteile Fröttmaninger Heide und Panzerwiese durch Lichtemissionen (Lichtstudie) (Büro H2) vom 05.02.2009 Stadtbiotopkartierung Stadt München (Bay. Landesamt für Umwelt) Baumbestandsplan Fürst-Wrede-Kaserne (gebhard konzepte) vom 30.03.2012 Ausgleichsflächenkonzept zum Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1982 a (LHM) und Nr. 66 (OSH) – Sportgelände an der Ingolstädter Straße (PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH) vom 16.12 2011 Monitoringkonzept für Ausgleichsflächen im Sportgelände des FC Bayern und im Korridor der Gemeinde Oberschleißheim (PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH) vom 16.12.2011 Seite 33 Bebauungsplan Nr. 66 der Gemeinde Oberschleißheim „Sportgelände an der Ingolstädter Straße“ Stand: 08. Mai 2012 Begründung zum Entwurf 7.1.2 Rechtliche Rahmenbedingungen Folgende Gesetze und Verordnungen liegen der Umweltprüfung zugrunde: Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme Vogelschutzrichtlinie (VS-RL) Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) Baugesetzbuch (BauGB) Baunutzungsverordnung (BauNVO) Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) Bundesimmissionschutzgesetz (BImSchG) Baunutzungsverordnung (BauNVO) Wasserhaushaltsgesetz (WHG) Verordnungen zum Immissionsschutz wie die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau) Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG) Bayerische Bauordnung (BayBO) 7.1.3 Übergeordnete Planungen Die übergeordneten Ziele aus folgenden Planungen und Programmen sind für den Umweltbericht relevant: Landesentwicklungsprogramm Bayern Bodenschutzprogramm Bayern (2006): „Die Flächeninanspruchnahme soll deutlich reduziert werden. Dabei sollen verstärkt vorhandene Potenziale im Bestand genutzt werden. Ökonomische, soziale und ökologische Belange sollen unter bestmöglicher Wahrung der Freiraumreserven nachhaltig integriert, werden zu einer kompakten, wirtschaftlich leistungsfähigen und ökologischen Siedlungsstruktur mit hohem Lebenswert.“ Bodenschutzziele des Bayerischen Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen: Vielfalt und Funktionsfähigkeit von Böden sind zu bewahren. Böden sind sorgfältig und sparsam zu nutzen. Stoffeinträge in Böden müssen weiterhin konsequent vermindert bzw. vermieden werden. Wertvolle oder empfindliche Böden müssen besonders geschützt werden. Die Inanspruchnahme von Freiflächen muss deutlich reduziert werden. Belastete Böden sind zu sanieren und wieder nutzbar zu machen. Regionalplan Region 14 (München): Regionaler Grünzug zwischen München und Oberschleißheim Landschaftskonzept Münchner Norden (Heideflächenverein Münchner Norden e. V.): Schutz und Entwicklung der Heidelandschaft, Naturschutz und Erholung in der Heide Flächennutzungspläne mit integriertem Landschaftsplan: übergeordnete Grünverbindung durch das Gelände hindurch Arten- und Biotopschutzprogramm der Stadt München (ABSP, Stand 10/2004): Schutz und Entwicklung der Heidebiotope sowie deren Arten Seite 34 Bebauungsplan Nr. 66 der Gemeinde Oberschleißheim „Sportgelände an der Ingolstädter Straße“ Stand: 08. Mai 2012 Begründung zum Entwurf Grundsatz- und Eckdatenbeschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung der Landeshauptstadt München vom 13.12.2006 (Ziele: siehe unten) 7.1.4 Inhalt und Verfahrensstand Das parallele Bebauungsplanverfahren für das Sportgelände auf dem ehemaligen Gelände der Fürst-Wrede-Kaserne wurde durch entsprechende Beschlüsse beider Kommunen – Gemeinde Oberschleißheim und Landeshauptstadt München eingeleitet. In der Gemeinde Oberschleißheim wurde der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan mit Grünordnungsplan Nr. 66 am 24.04.2007 gefasst, um die Zulassung der Sportnutzung auch auf diesen Flächen zu ermöglichen. Der Grundsatz- und Eckdatenbeschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung der LH München erfolgte am 13.12.2006. Laut Beschlusslage sind folgende Ziele bei der weiteren Entwicklung des Teilgeländes der Fürst-Wrede-Kaserne zu beachten: - Definition der Grenzlinie für die Bau- bzw. Sportnutzung unter Maßgabe der unbedingten Freihaltung eines ausreichend breiten, großflächigen Verbindungskorridors zwischen den Heideflächen. Dieser muss genügend Fläche für eine nachhaltige Erhaltung bzw. Entwicklung von Magerrasenstandorten bereithalten. Der Korridor muss ebenso der extensiven Erholung der Bevölkerung dienen. Konflikte zwischen Naturschutz und Erholung dürfen nicht auftreten, was einen über rein naturschutzfachliche Notwendigkeit hinausgehenden Flächenanspruch bedeutet. - Ausformung und Festlegung der Stadtkante als Abschluss der Siedlungsentwicklung der LH München. - Im Südteil der Kaserne sind geeignete Grünstrukturen zur Verbindung von Magerrasenstandorten zu schaffen. - Berücksichtigung des charakteristischen Landschafts- und Ortsbildes sowie des kulturlandschaftlichen Aspekts. - Die nach Nutzungsrecht ermittelten Ausgleichsflächen für unvermeidbare Eingriffe in Natur und Landschaft sollen vollständig im Planungsgebiet nachgewiesen werden. - Im Planungsgebiet wird eine öffentlich zugängliche West-Ost-Querung für Radfahrer/innen und Fußgänger/innen vorgesehen. Im Scopingtermin am 09.05.2007 wurde im Einvernehmen zwischen der Gemeinde Oberschleißheim und der LH München zum erstgenannten Punkt das Ziel formuliert, dass für alle Eingriffe ein ortsnaher und für den Naturhaushalt sinnvoller Ausgleich erfolgen soll, da ein vollständiger Ausgleich im Gelände voraussichtlich nicht möglich sein wird. Mit den Festsetzungen der Grünordnung soll der Heidecharakter im gesamten Gebiet gestärkt werden. Die Planungsvorgaben beinhalten eine Teilabtragung der von der Bundeswehr aufgeschütteten Sichtschutzwälle inkl. der Entfernung der Gehölzbepflanzung zugunsten einer Ausdehnung der Heideflächen. Weiterhin wurde mit den beteiligten Behörden der Stadt München und der Gemeinde Oberschleißheim der Untersuchungsumfang, die relevanten Schutzgüter und die Untersuchungstiefe für die Umweltprüfung abgestimmt. Darüber hinaus wurden die Ziele der Grünplanung, die neben den in Artikel 3 des BayNatSchG genannten gelten, zusammenfassend wie folgt festgelegt: - den Korridor der Heideflächen vergrößern, - gut nutzbare Freiflächen für Sportnutzung entwickeln, - hohen Identifikationsgrad mit dem speziellen Ort für Nutzer und Besucher/Gäste erreichen, - einen öffentlichen Durchgang im Gelände zum Kernbereich zwischen Ingolstädter Straße und Fröttmaninger Heide schaffen, - angemessene Ausbildung und Gestaltung der Stadtkante. Seite 35 Bebauungsplan Nr. 66 der Gemeinde Oberschleißheim „Sportgelände an der Ingolstädter Straße“ Stand: 08. Mai 2012 Begründung zum Entwurf Die Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurden im Umweltbericht berücksichtigt. 7.2 Bestandsaufnahme, Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen einschließlich der Prognose bei Durchführung der Planung Das der Bewertung der Umweltauswirkungen zugrunde liegende Planungskonzept für das Planungsgebiet ist in der Begründung des Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 66 detailliert beschrieben. Die Beurteilung der Umweltauswirkungen erfolgt verbal argumentativ. Es werden 3 Stufen unterschieden: geringe, mittlere und hohe Erheblichkeit. 7.2.1 Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit Die nachfolgende Bestandsbeschreibung und die Prognose basieren auf der gesondert erstellten schalltechnischen Begutachtung für das neue Sportgelände an der Ingolstädter Straße. Beschreibung Lärm: Auf die vorhandenen schutzwürdigen Nutzungen westlich der Ingolstädter Straße wirken hoch belastete Verkehrswege, wie die Ingolstädter Straße (DTV ca. 48.000 Fahrzeuge/24 h) und die Neuherbergstraße (DTV ca. 21.000 Fahrzeuge/24 h), ein. Am Tag liegen die Geräuscheinwirkungen aufgrund der Verkehrswege zwischen 65 und 70 dB(A), in der Nacht zwischen 58 und 63 dB(A). Ebenso wirken auf die vorhandenen schutzwürdigen Nutzungen westlich der Ingolstädter Straße, südöstlich der Fürst-Wrede-Kaserne sowie die Mannschaftsunterkünfte in der Kaserne die Geräuscheinwirkungen aufgrund der Fahrzeugbewegungen in der Fürst-WredeKaserne sowie eines weiteren großen Parkplatzes an der Ingolstädter Straße ein. An den schutzwürdigen Nutzungen entlang der Ingolstädter Straße ist der Verkehrslärm pegelbestimmend. Künstliche Belichtung: Das Kasernengelände ist entlang der Erschließungsstruktur mit einem herkömmlichen Straßenbeleuchtungssystem ausgestattet. Erholung/Freizeit: Auf dem Kasernengelände sind derzeit keine öffentlichen Erholungsflächen vorhanden. Das durch einen Zaun eingegrenzte Gelände bietet für die Öffentlichkeit keinen Durchgang. Auswirkungen Lärm: Die schalltechnische Begutachtung kommt zu dem Ergebnis, dass die geplanten Sportanlagen mit den vorhandenen schutzwürdigen Wohnnutzungen verträglich sind Für die das Planungsgebiet umgebenden Verkehrsknotenpunkte sowie den vorgesehenen neuen Erschließungsknotenpunkt kommt der Fachbeitrag Verkehr von AS&P vom Oktober 2007, aktualisiert im Oktober 2009, zu dem Ergebnis, dass er umgebungsverträglich abgewickelt werden kann, ohne merkliche Lärmpegelerhöhung und ohne Störung des Verkehrsflusses. Sportplatzbeleuchtung: Die notwendigen Beleuchtungssysteme für die Sport- und Spielfelder können einen Störfaktor für angrenzende Nutzungen darstellen. Im Planungsgebiet grenzen keine Nutzungen direkt an, durch die schädliche Auswirkungen von Lichtemssionen auf die menschliche Gesundheit entstehen können. Zum Schutz der Wohnbebauung, die an den Umgriff des BPlan 1982a angrenzt, wurden Rahmenbedingungen für die Sportplatzbeleuchtung formuliert, die in einem städtebaulichen Vertrag gesichert werden. Diese gelten ebenso für den Umgriff des vorliegenden BPlan 66: Seite 36 Bebauungsplan Nr. 66 der Gemeinde Oberschleißheim „Sportgelände an der Ingolstädter Straße“ Stand: 08. Mai 2012 Begründung zum Entwurf Der Betrieb der Flutlichtanlage ist auf bis 22.00 Uhr zu beschränken. Die von der Beleuchtungsanlage ohne Hintergrundbeleuchtung hervorgerufene Beleuchtungsstärke in der Fensterebene der zum Aufenthalt von Menschen bestimmten Räume darf den Wert von tagsüber 3 lx /nachts 1 lx nicht überschreiten. Die Tageszeit beginnt um 06.00 Uhr und endet um 22.00 Uhr. Die mittlere Leuchtdichte der Blendquellen der Beleuchtungsanlage, multipliziert mit dem Proportionalitätsfaktor k von 32 und dem Raumwinkel „sr“ darf die maximale Leuchtdichte „Lmax“ nach der Gleichung (Lmax = k * Lu 0,5 * sr -05), in den zum Aufenthalt von Menschen bestimmten Räumen der nächstgelegenen Wohngebäude, nicht überschreiten. Erholung/ Freizeit: Die Erholungsnutzung des Geländes wird durch eine öffentliche Rad- und Fußwegeverbindung von der Ingolstädter Straße zur Fröttmaninger Heide erweitert. Der entlang der Südgrenze des Gesamtareals verlaufende Weg wird öffentlich gewidmet und ist vom Sportgelände unabhängig jederzeit nutzbar. Grundsätzlich soll das Vereinsgelände auch für andere Vereine und Schulsport geöffnet werden, da aus wirtschaftlichen Gründen ein Interesse an einer guten Auslastung der vorhandenen Ressourcen besteht. Somit profitieren umliegende Schulen, Ausbildungsstätten und sonstige Einrichtungen von einem verbesserten, dem aktuellen Standard entsprechenden Angebot an Sportstätten. Ergebnis Im Hinblick auf das Schutzgut Mensch/Lärm sind baubedingt infolge des pegelbestimmenden Verkehrslärms an der Ingolstädter Straße geringe Umwelteinwirkungen und anlagenund betriebsbedingt, soweit die geltenden Vorschriften eingehalten werden, Umwelteinwirkungen von geringer Erheblichkeit zu erwarten. Die zu erwartenden Umwelteinwirkungen für das Schutzgut Mensch durch Sportplatzbeleuchtung sind aufgrund der Entfernung zu bewohnten Bereichen und bei Einhaltung der beschriebenen Rahmenbedingungen als gering zu bewerten. Vorhandene Lichtquellen sind bei weiterem Bedarf technisch den aktuellen Standards entsprechend zu optimieren. Für den Aspekt der Erholung und Freizeit ergeben sich positive Auswirkungen in Form der hergestellten Durchgängigkeit im Münchner Norden. Die Herstellung von Sport- und Freizeitflächen im unterversorgten Münchner Norden und seines Umlandes ist ebenfalls als positive Auswirkung zu bewerten. 7.2.2 Schutzgut Tiere und Pflanzen Grundlage für die nachfolgenden Darstellungen sind die vorliegende Grünordnungsplanerische Bestandsaufnahme und die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) des Büros ÖKOKART, die Lichtstudie (H2 2009), das Ausgleichskonzept (PAN 2011) sowie der Baumbestandsplan (gebhard konzepte 2009). Beschreibung Das Planungsgebiet schiebt sich im Norden in den europaweit bedeutsamen Primärheidekomplex der Fröttmaninger Heide und Panzerwiese hinein. Im Osten grenzt der als FFHGebiet eingetragene Teil der Fröttmaninger Heide an bzw. überschneidet sich leicht mit dem Planungsgebiet. Im Norden und Westen liegen nach § 30 BNatSchG bzw. Art 23 BayNatSchG geschützte, hochwertige Biotope (Kartiertes Biotop Nr. 7735-0140-0 „Heidefläche und extensive Wiese nördlich von Neuherberg“). Auch diese überschneiden teilweise innerhalb mit dem Planungsgebiete. Westlich der Ingolstädter Straße schließt die ebenfalls als FFH- und Naturschutzgebiet geschützte Panzerwiese an. Seite 37 Bebauungsplan Nr. 66 der Gemeinde Oberschleißheim „Sportgelände an der Ingolstädter Straße“ Stand: 08. Mai 2012 Begründung zum Entwurf Abb.: Lage der FFH-Gebiete und kartierten Biotope in der Umgebung des Planungsgebietes Das Planungsgebiet weist Gehölzstrukturen auf, die z. T. als Wald nach dem Bayerischen Waldgesetz eingestuft werden, sowie wertvolle magere Vegetationsbestände, die teilweise nach § 30 BNatSchG bzw. nach Art 23 BayNatSchG geschützt sind. Die Grünordnerische Bestandsaufnahme für das Gelände stuft vor allem die Wiesenflächen im westlichen Bereich bei den beiden Kleinspielfeldern mit Tartanbelag als sehr wertvolle nach Art 23 geschützte Magerrasen ein. In der Umgebung des Teiches wurden wärmeliebende Säume, also ebenfalls Art 23-Biotope kartiert. Die sonstigen Gehölzflächen sind naturnahe Hecken und Feldgehölze. Die offenen Flächen im östlichen Bereich sind artenreiches Extensivgrünland. Das Ufergehölz um den Teich herum besitzt gemäß Grünordnungsplanerischer Bewertung ein Aufwertungspotential als Laubfroschhabitat. Östlich des großen Sportplatzes wurde eine Fundstelle von Primula veris markiert. Abgesehen von den dichten Gehölzflächen auf den Wallschüttungen, weist der Baumbestand des Planungsgebiets eine auffallend schwache Wüchsigkeit und mangelnde Vitalität auf, was auf die mageren, trocken Bodenverhältnisse sowie die standortfremde Artenauswahl zurückzuführen ist. Der gesamte Gehölzbestand ist noch jung und dicht stehend, so dass nur wenige größere, erhaltenswerte Einzelbäume vorhanden sind. Die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung zum Planungsgebiet stützt sich bezüglich der Fauna ausschließlich auf eine Potenzialabschätzung, unter Berücksichtigung der Nachbarschaft des Geltungsbereichs zu den hochwertigen Lebensraumkomplexen Fröttmaninger Heide und Panzerwiese. Bei der Flora wurde auf Bestandsaufnahmen aus dem Jahr 2006 zurückgegriffen. Streng geschützte Arten nach Anhang IV FFH-Richtlinie Demnach ist mit dem potentiellen Vorkommen von folgenden Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie zu rechnen: Fledermäuse – Großer Abendsegler, Rauhhautfledermaus, Weißrandfledermaus: Gerade die extensiven offenen Flächen im Umgriff dienen den Fledermäusen als Jagdgebiet. Wohnstättten wurden bei einer konkreten Nachsuche nicht gefunden. Seite 38 Bebauungsplan Nr. 66 der Gemeinde Oberschleißheim „Sportgelände an der Ingolstädter Straße“ Stand: 08. Mai 2012 Begründung zum Entwurf Zauneidechse: Aufgrund der Lebensraumausstattung ist mit großer Sicherheit ein Vorkommen der Zauneidechse vorhanden, das mit der lokalen Population der südlichen Fröttmaninger Heide im Zusammenhang steht. Für die Zauneidechse werden Maßnahmen zur Habitatverbesserung (CEF-Maßnahmen) empfohlen. Laubfrosch: Das Kleingewässer im Nordosten des Planungsgebietes bietet ein gewisses Lebensraumpotential für den Laubfrosch, das im Rahmen der Ausgleichskonzeption stark aufgewertet werden kann (CEF-Maßnahmen). Wechselkröte: Das potentielle Vorkommen der Wechselkröte im Planungsgebiet steht im Zusammenhang mit der lokalen Population in der südlichen Fröttmaninger Heide, die nach Aufgabe der militärischen Nutzung und dadurch fehlende ephemere Kleingewässer stark bedroht ist. Für die Wechselschildkröte werden Artenschutzmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) im Rahmen der Ausgleichskonzeption empfohlen. Europäisch geschützte Vogelarten nach VRL: Zahlreiche der kommunen Arten mit europäischem Schutzstatus kommen potentiell im Planungsgebiet vor. Von den gefährdeten Arten, die stark an die besonderne Lebensraumbedingungen der Heide gebundne sind, sind folgende Arten zu nennen. Heidelerche: Wahrscheinlicher als ein Vorkommen im Planungsgebiet, ist ein Vorkommen im direkten, wo sich die Heide weiter öffnet. Maßnahmen zur Förderung der Art bzw. zum Schutz des Lebensraums der Heidelerche werden im Ausgleichsflächenkonzept (CEFMaßnahmen) berücksichtigt. Schwarzkehlchen: Das stark gefährdete Schwarzkehlchen könnte aufgrund der Habitatausstattung sogar im Gelände brüten. Die Art könnte durch die Realisierung des Sportgeländes so stark gestört werden, dass die lokale Population geschädigt werden kann. Daher sind umfassende CEF-Maßnahmen zur Förderung von Schwarzkehlchenhabitaten im Umgriff sowie in der näheren Umgebung angezeigt. Im Randbereich sind ebenfalls Vorkommen von Rebhuhn und Wiesenschafstelze möglich, für diese wird jedoch nicht von einer Verletzung der Verbote der § 42 BNatSchG ausgegangen. Der Baumpieper, der potentiell vorkommen könnte, ist im Naturraum etwas weiter verbreitet, so dass die Population durch das Vorhaben nicht geschädigt wird. Streng geschützte Tierarten ohne gemeinschaftlichen Schutzstatus Zweibrütiger Würfeldickkopffalter: Diese stark bedrohte Falterart wurde bei Geländebegehungen im Umgriff nachgewiesen. Auch für die direkte Umgebung des Geländes ist ein Nachweis vorhanden. Es muss davon ausgegangen werden, dass das Planungsgebiet für die Art eine wichtige Lebensraumfunktion erfüllt. Deshalb sind die Maßnahmen zur Förderung der Art (Herstellung von skelettreichen z. T. offenen Magerrasenflächen) im Rahmen des Ausgleichskonzepts von besonderer Bedeutung. Die FFH-Verträglichkeitsabschätzung vom 31.07.2009 hat ergeben, dass aufgrund der Benachbarung zum FFH-Gebiet Fröttmaninger Heide eine Studie zu den Auswirkungen der Planung auf Nachtfalter durch die im Sportgelände ausgelösten Lichtemissionen anzufertigen ist. Diese Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass wertvolle Falterarten von einer Beleuchtung der Sportflächen angezogen und beeinträchtigt werden können. Aus diesem Grund werden in der Studie Maßnahmen formuliert, die umzusetzen sind, um Beeinträchtigungen des FFH-Gebiets zu vermeiden bzw. zu kompensieren. Auswirkungen Verlust von Vegetationsflächen und Gehölzen: Durch die vorliegende Planung wird der Flächenverlust möglichst gering gehalten. Wertvolle Vegetationsbestände werden zu erhalten versucht durch die umfassende Ausweisung von Flächen mit Vegetationsbindung. Dennoch lässt sich der teilweise Verlust von wertvollen Magerrasenflächen, die sich z. T. auf den ungenutzten Sportflächen entwickelt haben, nicht vermeiden. Der ermittelte Flächenverlust finSeite 39 Bebauungsplan Nr. 66 der Gemeinde Oberschleißheim „Sportgelände an der Ingolstädter Straße“ Stand: 08. Mai 2012 Begründung zum Entwurf det Berücksichtigung in der Ausgleichsbilanzierung. Der naturschutzfachliche Ausgleich beinhaltet vor allem die Neuschaffung bzw. Aufwertung von Heideflächen und eine ökologisch funktionale Vernetzung dieser Flächen mit den umgebenden Heideflächen. Dabei werden die vorhandenen Gehölzgürtel auf den umgebenden Wällen zur Öffnung des Geländes teilweise entfernt bzw. aufgelichtet. Ein kleiner Teil des Ausgleichs wird als forstlicher Ausgleich ausgeführt für den Verlust von Waldflächen aus en baumbestandenen Wällen. Nicht nur die Ausgleichsflächen, sondern alle zu begrünenden Flächen werden als magere Rasen mit autochthonem Saatgut ausgebildet, so dass die Arten der Heide auch dort Lebensräume vorfinden können. Eine Schädigung und Degradierung der Ausgleichsflächen und Magerwiesen durch Übernutzung und Trittschäden nicht zu erwarten, da sowohl die Flächen mit Vegetationsbindung sowie die neu entstehenden mageren Wiesenflächen überwiegend in den Randbereichen des Sportgeländes liegen. Von den Gehölzen im Planungsgebiet ist der Großteil von eingeschränkter Vitalität und nicht standortgerecht. Aus diesem Grund sind umfassende Neupflanzungen standortgerechter Gehölze Teil des grünordnerischen sowie des Ausgleichskonzepts. Von den 150 im Planungsgebiet aufgemessenen Gehölzen können etwa 50 Bäume erhalten werden. Die Kriterien für den Baumerhalt sind ihre Vitalität, die Standortgerechtigkeit sowie z. T. die Vereinbarkeit mit dem Planungskonzept. Von den zusammenhängenden Gehölzflächen werden Teile entfernt, Teile erhalten und ein großer Teil aufgelichtet und so dem Leitbild der Heide angepasst. Eine Baumschutzverordnung ist in Oberschleißheim nicht vorhanden, so dass ein Ersatz der entnommenen Bäume nicht notwendig ist. Sportplatzbeleuchtung: Da eine Ausleuchtung der Erschließung sowie Flutlichtanlagen an den Spielfeldern installiert werden sollen, sind für alle beleuchteten Örtlichkeiten im weiteren Verfahrens- und Planungsablauf Angaben zur einzusetzenden technischen Lösungen und der Immissionsbelastung sowie zu den Betriebszeiten von Belang. Die extra in Auftrag gegebene Nachtfalterstudie (vgl. Lichtstudie Büro H2; Stand: 05.02.2009) hat ergeben, dass rund um den Bereich der Fürst-Wrede-Kaserne wertvolle Falterarten vorkommen, die durch Lockwirkungen der Lichtemissionen beeinträchtigt werden können. Die Studie fordert deshalb einen besonders umsichtigen Umgang mit der geplanten Entfernung von Wällen und Gehölzen, die einen Schutz vor Lichtemissionen darstellen. So muss die Öffnung des Geländes stark auf die Standorte der Beleuchtung abgestimmt sein. Gemäß den Ergebnissen der Lichtstudie ist es weiterhin wichtig, dass die Spielfeldbeleuchtung so geplant wird, dass die Lampen möglichst niedrig sind, nur auf das auszuleuchtende Spielfeld strahlen und zusätzlich durch Bepflanzung zur Heide hin abgeschirmt werden. Geeignete Minimierungsmaßnahme ist die Installation von insektenschonenden Lichtquellen. Gemäß aktuellem Stand der Technik strahlen diese in Farbspektren, die auf Insekten keine anziehende Wirkung haben und so keine schädliche Lockwirkung entfalten. Die Gestaltung der Lampen muss gewährleisten, dass eventuelle angelockte Insekten nicht in den Lampen gefangen oder verbrannt werden, so dass sie bei Abschalten der Beleuchtung unbeschadet weiterfliegen können. Bei der detaillierten Planung ist der aktuelle Stand der Technik zu beachten. Die naturschutzverträgliche Gestaltung der Sportplatzbeleuchtung wird durch Festsetzungen im Bebauungsplan sichergestellt. Zum einen ist die Verwendung insektenfreundlicher Leuchtmittel festgeschrieben. Die Festsetzung zur Abschirmung der Flutlichter verhindert schädliche Lichtemissionen auf nachtaktive Insekten und Falter. Sie ist flexibel gehalten, da noch keine genauen Lichtstandorte feststehen. Je nach Standort muss dann geprüft werden, ob das Belassen vorhandener Vegetation als Abschirmung gegen Lichtemissionen ausreicht oder ob zusätzliche Abschirmungspflanzungen notwendig sind. Für die Abschirmungspflanzungen werden im Satzungstext die Arten der zu verwendenden Sträucher festgesetzt, um zusätzliche Nahrungsquellen für Falter und Insekten zu schaffen. Seite 40 Bebauungsplan Nr. 66 der Gemeinde Oberschleißheim „Sportgelände an der Ingolstädter Straße“ Stand: 08. Mai 2012 Begründung zum Entwurf Straßen- und Wegebeleuchtung: Die vorhandene Ausstattung wird nach aktuellen technischen Standards optimiert. Da die Straßen- und Wegebeleuchtung weitaus geringere Leuchtintensitäten als die Sportplatzbeleuchtung erreicht, geht von ihr eine deutlich geringere Gefährdung für nachtaktive Insekten aus. Erholungsnutzung, Nutzung der Wege: Der Bebauungsplan beinhaltet nördlich des Sportgeländes die Sicherung der vorhandenen Ost-West-Wegeverbindung durch ein Wegerecht. Der Weg wird heute bereits von Erholungssuchenden genutzt. Durch den Betrieb des Sportgeländes wird die Frequentierung des Wege möglicherweise ansteigen. Als Schutzmaßnahme für die Tiere und Pflanzen der Heide werden entlang des Weges Hinweisschilder für Hundehalter aufgestellt, die auf die besondere Bedeutung der Heidelerche hinweisen und zum Anleinen von Hunden in der Brutphase der bodenbrütenden , besonders störungsempfindlichen Art auffordern. Die angrenzenden Heideflächen sind durch ein Monitoring zu beobachten. Ggf. sind zusätzliche Lenkungsmaßnahmen zu ergreifen, sofern das Monitoring diese Notwendigkeit aufzeigt. Geschützte Arten: Infolge des Eingriffs werden teilweise geschützte Arten aus dem Lebensraum verdrängt. Jedoch werden mit den CEF Maßnahmen der saP zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität vor der Baumaßnahme auch Ausweichstandorte für diese Arten geschaffen und mit den einhergehenden Ausgleichsmaßnahmen neue Biotope geschaffen, die zur Ansiedlung bzw. Vermehrung anderer geschützter Arten führen. Im Rahmen der Neuschaffung potentieller Habitate in den Ausgleichsflächen ist auf die Lebensraumansprüche von betroffenen Faltern und Wiesenbrütern besonders zu achten. Das Lebensraumangebot für Laubfrosch und Wechselkröte wird durch die Aufwertung des Kleingewässers verbessert. Schutzgebiete: Das leicht in das Planungsgebiet hineinragende FFH-Gebiet Fröttmaninger Heide wird durch die Planung nicht beeinträchtigt. Vielmehr werden Randbereiche des Schutzgebietes im Sinne des Schutzzwecks als Ausgleichsflächen gesichert, gepflegt bzw. aufgewertet. Schädliche Auswirkungen auf das weitere FFH-Gebiet sind durch die umfassenden Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen nicht zu erwarten. Kartierte Biotope: Das kartierte Biotop, welches sich mit dem Planungsgebiet überschneidet, liegt im Bereich der geplanten Ausgleichsflächen und wird im Rahmen des Ausgleichsflächenkonzepts hinsichtlich seines Heidecharakters und seiner Lebensraumfunktion optimiert. Ergebnis Grundsätzlich wird mit dem Eingriff über die geplanten Ausgleichsmaßnahmen eine Verbesserung der Biotopstruktur erzielt, da die besonders wertvollen Heideflächenbiotope auf Kosten der derzeitig existierenden Sekundärbiotope ausgebaut werden. Zudem werden weitere Flächen in oder angrenzend an das FFH-Gebiet Fröttmaninger Heide im Hinblick auf die Mager- und Halbtrockenrasenstandorte verbessert. Die umfassenden Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen verhindern eine erhebliche Beeinträchtigung der angrenzenden FFH-Gebiete. Damit werden die Umwelteinwirkungen für das Schutzgut Tiere und Pflanzen als gering bewertet. 7.2.3 Schutzgut Boden Die nachfolgende Bestandsbeschreibung und die Prognose basieren auf den genannten Untersuchungen der Sakosta CAU GmbH. Beschreibung Das Planungsgebiet befindet sich in der Münchner Schotterebene, die aus den Ablagerungen des Schmelzwasserströme der Würmzeit gebildet wurde. Die fluvioglazialen Ablagerungen bestehen überwiegend aus Kiesen und Sanden mit wechselnden Anteilen an Schluff und Steinen. Seite 41 Bebauungsplan Nr. 66 der Gemeinde Oberschleißheim „Sportgelände an der Ingolstädter Straße“ Stand: 08. Mai 2012 Begründung zum Entwurf Ursprünglich stehen hier mittel- bis flachgründige Pararendzinen aus carbonatreichem Schotter an, deren Filtervermögen gering ist und die schnell entwässern. Das Gesamtareal sowie die nähere Umgebung sind eben und liegen im Süden auf einer Höhe von 497 m ü. NN mit einer geringen Neigung nach Norden auf eine Höhe von 495 m ü. NN. Die ursprüngliche Geländemorphologie ist entlang der Kaserneneinzäunung östlich der Ingolstädter Straße durch eine von Nord nach Süd durchlaufende Wallaufschüttung zum Lärm- und Sichtschutz, die sich entlang der nördlichen Grundstücksgrenze fortsetzt verändert worden. Da sich im südlichen Bereich des Kasernengeländes das Erschließungsnetz sowie sämtliche Gebäude befinden, ist hier der Versiegelungsgrad wesentlich höher als im nördlichen Bereich. Die 15,66 ha große Fläche der Gemeinde Oberschleißheim ist derzeit mit 1,8 ha zu ca. 11% versiegelt. Das Gesamtgebiet von 30,48 ha ist zu ca. 30% versiegelt. In der orientierenden Untersuchung des Untergrundes der Fürst-Wrede-Kaserne (Sakosta CAU GmbH) werden von sieben untersuchten Verdachtsflächen im Gesamtgebiet zunächst sechs aus dem Verdacht entlassen. Auch diese wurde im Ergebnis der Baufeldfreimachung aus dem Verdacht entlassen. Sie befand sich allerdings ohnehin nicht innerhalb des Planungsumgriffs. Auswirkungen Baubedingt werden größere Flächen verändert und es erfolgen zeitweilige Abgrabungen und Aufschüttungen, wobei die Erschließungsstruktur des Geländes weitgehend übernommen wird. Anlagenbedingt wird sich der Anteil der versiegelten Flächen im Gesamtareal erhöhen. Im Bereich der Gemeinde Oberschleißheim ist durch die festgesetzte GRZ von 0,3 eine Steigerung der Versiegelung von 1,79 ha auf 4,7 ha, also von 11,4% auf 30% zulässig. Aufgrund der zusätzlich festgesetzten Überschreitungsoption ist maximal ein Versieglungsgrad von 5,0 ha, also eine leichte Überschreitung der GRZ auf 32% Versiegelung, erreichbar. In die Ermittlung der GRZ sind gemäß § 19 BauNVO auch die geplanten Sportplätze eingeflossen (Rasenplätze oder Kunstrasen und drainierte Plätze ohne belebte Bodenzone). Die Sportplätze werden versickerungsfähig sein und nicht voll versiegelt. Zudem werden die Parkplätze und Zuwegungen entsprechend der getroffenen Festsetzungen versickerungsfähig hergestellt, was die Versiegelung weiter vermindert und die Versickerung erhöht. Die Ausschöpfung der planungsrechtlich festgesetzten GRZ wird somit bei der Umsetzung des städtebaulichen Gestaltungskonzeptes nicht mit der tatsächlichen Flächenversiegelung innerhalb des Planungsgebiets gleichzusetzen sein. Im Bereich der betrieblichen Auswirkungen ist im weiteren Verfahren die Gefährlichkeit von Pestiziden und Düngemitteln in den anstehenden wasserdurchlässigen Böden zu beachten. Der Einsatz solcher boden- und grundwassergefährdender Stoffe ist auf das absolut notwendige Maß zu beschränken. Ergebnis Aufgrund des bisherigen Bebauungszustandes und der aktuellen Nutzungen (Sportgelände) und unter Einhaltung der Vermeidungs- und Verringerungsmaßnahmen werden Umweltauswirkungen geringer Erheblichkeit für das Schutzgut Boden erwartet. 7.2.4 Schutzgut Wasser Beschreibung Im gesamten Planungsgebiet existieren keine Oberflächengewässer. Das nächste natürliche Oberflächengewässer ist die Isar etwa 4 km östlich des Kasernengeländes. Die Oberkante des tertiären Grundwasserstocks liegt im südlichen Bereich der Fürst-WredeKaserne bei 491,2 m ü. NN und fällt nach Nordwesten auf eine Höhe von 484,9 m ü. NN ab. Die tertiären Schichten sind im Münchner Raum ca. 1000 m mächtig. Der tertiäre Grundwasserstau darf zur Brauchwassernutzung generell nicht herangezogen werden. Seite 42 Bebauungsplan Nr. 66 der Gemeinde Oberschleißheim „Sportgelände an der Ingolstädter Straße“ Stand: 08. Mai 2012 Begründung zum Entwurf Der tertiäre Flinz bildet die Stauschicht für das oberste, quartäre Grundwasserstockwerk. Die Mächtigkeit der quartären Deckschichten liegt zwischen ca. 5 und 9 m. Im Bereich der Grundwassermessstelle südlich des Gesamtareals liegt der mittlere höchste Grundwasserspiegel bei 491,8 m und westlich des Gesamtareals bei 489,6 m ü. NN. Damit beträgt der Grundwasserflurabstand im Süden ca. 5,5 m und im Westen rund 7,2 m. Der Höchststand des Grundwassers liegt bei max. 4 m unter Geländeoberkante. Die Grundwassermächtigkeit liegt im Westen bei 3 m bis 5 m und geht im Süden auf wenige Zentimeter zurück. Eine Nutzung des quartären Grundwassers ist möglich. Jedoch ist das Grundwasser im oberen Stockwerk nur sehr gering mächtig. Die Grundwasserfließrichtung ist nach Nord-Nord-Ost gerichtet. Im nordöstlichen Bereich des Planungsgebiets ist in einer ehemaligen Kiesgrube Grundwasser aufgeschlossen. Die hohe Durchlässigkeit des anstehenden Bodens ermöglicht ein schnelles Versickern des Niederschlagswassers. Es sind keine Grundwasserschutzgebiete im näheren Umfeld vorhanden. Vorbelastungen des Grundwassers sind nicht bekannt. Die relativ geringen Flurabstände und die sehr durchlässigen und damit kaum filternden Böden bergen jedoch gegenüber Schadstoffeinträgen ein erhöhtes Risiko. Auswirkungen Baubedingt werden vor allem durch unterirdische Einbauten wie Fundamente bzw. Keller für Gebäude (Sporthallen, Vereinsheim) mögliche Beeinträchtigungen des Grundwassers ausgelöst. Zur Minimierung der Eingriffe sollten diese Einbauten nicht ins Grundwasser eintauchen. Während der Bauzeit ist evtl. Wasserhaltung zu betreiben mit einer evtl. zeitlich und räumlich begrenzten Absenkung des Grundwassers. Es besteht die Gefahr von Schadstoffeinträgen durch Baumaschinen. Anlagenbedingt ist eine dauerhafte Belastung der Grundwasserqualität nicht zu erwarten. Betriebsbedingt ist das Oberflächen- und Dachwasser mit Bodenpassage zu versickern und nicht in die Kanalisation abzuleiten. Die Verwendung von Grünflächendünger und Pflanzenschutzmitteln ist ausschließlich auf die Sportflächen nach Zulassung durch die GrundwasserRichtlinie zu beschränken. Bei den vorgesehenen Kunstrasenplätzen entfallen die Düngung bzw. anderweitige chemische Behandlungen. Der Grundwasseraufschluss in der ehemaligen Kiesgrube muss frei von Verunreinigungen gehalten werden. Diese Gefahr ist jedoch aufgrund der Planungen für ein Biotop in diesem Bereich gering. Ergebnis Zur Minimierung der Eingriffe sollten Einbauten nicht ins Grundwasser eintauchen. Infolge der natürlichen Ausgangssituation sowie der geplanten Einbauten sind unter Einhaltung der Verringerungsmaßnahmen Umwelteinwirkungen geringer Erheblichkeit für das Schutzgut Grundwasser zu erwarten. 7.2.5 Schutzgut Klima und Luft Beschreibung Die Gemeinde Oberschleißheim liegt im Übergang vom feuchten, atlantischen zum trockenen, kontinentalen Klima. Zu den wesentlichen wetterbestimmenden Faktoren zählen die Alpen und die Donau als regionale Wasserscheide. Es herrschen im Sommer mittlere Tageshöchsttemperaturen von 20°C bis 30°C, im Winter von -5°C bis 5°C. Die Jahresdurchschnittstemperatur liegt bei 9,2°C. Seite 43 Bebauungsplan Nr. 66 der Gemeinde Oberschleißheim „Sportgelände an der Ingolstädter Straße“ Stand: 08. Mai 2012 Begründung zum Entwurf Infolge der Gebirgsnähe fallen relativ hohe Niederschlagsmengen mit durchschnittlich 1.009 mm pro Jahr. Die Monate von Mai bis August zählen mit ca. 110 bis 130 mm pro Monat zu den niederschlagsreichsten des Jahres. Klimatische Vorbelastungen existieren vor allem an der stark frequentierten Ingolstädter Straße in Form von lufthygienischen Belastungen. Auswirkungen Mögliche Auswirkungen auf die klimatische Situation könnten durch die Flächenversiegelung entstehen. Es ist bei der geringfügig höheren Versiegelung und der immer noch lockeren Anordnung der Gebäude jedoch nicht damit zu rechnen, dass klimatische Belastungssituationen entstehen. Durch die teilweise Entfernung der Wälle und Gehölzriegel kann der Luftaustausch z. T. verbessert werden. Der mit der zukünftigen Nutzung verbundene Verkehr auf dem Gelände wird als zu gering eingestuft, als dass über die Vorbelastung hinaus dauerhafte Belastungen der Luftqualität aus Autoabgasen entstehen können. Ergebnis Für das Schutzgut Klima werden durch die Planung keine zu bewertenden Umweltauswirkungen erwartet. 7.2.6 Schutzgut Landschaft und Ortsbild Beschreibung Das Planungsgebiet befindet sich in einem Landschaftsraum mit besonders hoher Bedeutung für das Landschaftsbild und die Erholung der Bevölkerung der umliegenden Siedlungsflächen in der freien Landschaft. Das Heideareal weist laut Landschaftskonzept München eine besonders starke Ausprägung der landschaftstypischen Attraktivität auf. Die landschaftlich wertvollen Flächen liegen vor allem östlich und nördlich des Planungsgebietes. Im Westen liegt eine Aufforstung, die im Rahmen des Entwicklungskonzepts für den Lebensraumkorridor aufgewertet wird und im Süden liegt die Münchner Teilfläche des Sportgeländes. Im Gegensatz zur südlichen Teilfläche ist der in der Gemeinde Oberschleißheim liegende Planungsumgriff weniger von Bebauung, sondern von großzügigen Freiflächen (ehem. Sportplätzen) und Gehölzbeständen geprägt. Die Freiflächen bestehen hauptsächlich aus Wiesenflächen, die sich seit der Nutzungsauflassung zu blütenreichen Beständen entwickeln. Umgeben sind die offenen Bereiche von dichten Gehölzgürteln, die das Gelände optisch völlig einschließen. Auch das Kleingewässer in der ehemaligen Kiesgrube ist durch dichtes Gehölz abgeschirmt. Ausblicke in die Heidelandschaft sind nicht gegeben. Auswirkungen Das zukünftige Ortsbild im Planungsgebiet ist stark von der gestalterischen Qualität der zu errichtenden Gebäude und der Freiflächengestaltung abhängig. Die im Bebauungsplan festgesetzte lockere Gehölzbepflanzung auf dem gesamten Gelände sowie eine Begrünung der Gebäude im Rahmen der einzureichenden Freiflächengestaltungspläne ist deshalb essentieller Bestandteil der Planung. Die Festsetzungen zur Grünordnung und baulichen Nutzung bilden das Gerüst für die weitere Ausgestaltung der Architektur, deren Qualität im Rahmen von Genehmigungsverfahren weiterhin gesichert werden muss. Das Planungskonzept für das Gesamtareal sieht vor, durch Ausgleichsmaßnahmen gezielt im nördlichen Bereich des Kasernenareals sowie auf den randlich verlaufenden Lärm- und Sichtschutzwällen die relativ dichten Gehölzflächen auszulichten und Teile der Wallkörper, insbesondere entlang der Nord- und Ostseite, abzutragen, so dass auf dem Gelände eine Entwicklung zum ursprünglichen Landschaftscharakter der Heideflächen eingeleitet wird. Das untypische Bild der dichten Gehölzriegel und Wälle wird aufgelöst. Seite 44 Bebauungsplan Nr. 66 der Gemeinde Oberschleißheim „Sportgelände an der Ingolstädter Straße“ Stand: 08. Mai 2012 Begründung zum Entwurf Da die Wälle als Abschirmung der Heide vor Emissionen aus dem Sportgelände fungieren, wird die aus Sicht des Landschaftsbildes dringend notwendige Öffnung des Geländes sehr differenziert behandelt, um sowohl eine Verbesserung des Landschaftsbildes als auch den Schutz der Heide und der dort lebenden Arten zu berücksichtigen. Ergebnis Die Durchführung der Planung wird insgesamt zu einer Verbesserung des Landschaftsbildes führen. 7.2.7 Schutzgut Kultur- und Sachgüter Beschreibung Hinsichtlich des Gebäudebestandes liegen keine Erkenntnisse, die einen Erhalt bestimmter Bauten fordern würden, vor. Im Untersuchungsraum sind keine Bodendenkmäler vorhanden. Somit hat das Planungsgebiet für den Denkmalschutz keine Bedeutung und es können über den Eingriff keine dieses Schutzgut betreffenden Auswirkungen entstehen. 7.2.8 Schutzgut Energie Es sind keine konkreten Maßnahmen zur Energienutzung und –einsparung im Bebauungsplan genannt. Die Nutzung der Sonnenenergie ist gebäudebezogen zulässig. 7.2.9 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern Es bestehen Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern Arten und Lebensräume, Mensch sowie Orts- und Landschaftsbild. Die zu erwartenden Emissionen aus dem Sportbetrieb, insbesondere die Lichtemissionen, können sowohl für Menschen als auch für die Fauna der Heide eine Beeinträchtigung darstellen. Aus diesem Grund wird in den Festsetzungen zur Vermeidung von Immissionen nicht nur auf die Anwohner, sondern auch auf die Lebensräume in der Heide geachtet. Zugleich ist die Öffnung des Geländes zur Heide hin und die Auflösung des massiven Gehölzriegels an den Grenzen des Sportgeländes aus Sicht des Landschaftsbildes eine wichtige Maßnahme zur Aufwertung. Gegen eine vollständige Öffnung sprechen Argumente des Artenschutzes, da schädliche Emissionen aus dem Sportgelände auf die Heide zu erwarten sind. Dieser Zielkonflikt wird durch die Festsetzung zur Abschirmung gelöst. Die Stellen, an welchen die Gehölzwälle offenen Heideflächen weichen sollen, sind bei Konkretisierung der Planung auf die Leuchtenstandorte abzustimmen. 7.3 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich (einschließlich der naturschutzfachlichen Eingriffsregelung in der Bauleitplanung) 7.3.1 Vermeidungsmaßnahmen CEF-Maßnahmen vor der Bauphase (siehe saP) Zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität (CEF) sind in Zusammenhang mit den Verboten des § 42 Abs. 1 BNatSchG folgende Maßnahmen erforderlich, die vor Umsetzung der Planung realisiert werden müssen: - Optimierung des potenziellen Laichgewässers für den Laubfrosch im Nordostteil des Geltungsbereichs: Auflichten bzw. Rodung angrenzender Gehölze vor allem im Süden und Osten, Gewässer dauerhaft fischfrei halten, Entwicklung von Flachwasserbereichen mit Seite 45 Bebauungsplan Nr. 66 der Gemeinde Oberschleißheim „Sportgelände an der Ingolstädter Straße“ Stand: 08. Mai 2012 Begründung zum Entwurf lockerer Verlandungsvegetation. Eine umfassende Beschreibung der Maßnahme findet sich im detaillierten Ausgleichsflächenkonzept. - Mit Abschluss von Neubau bzw. Aufwertung Installation von Hinweistafeln am nördlichen öffentlichen Rad- und Fußweg, die auf die besondere Bedeutung der Heidelerche hinweisen und zum Anleinen von Hunden in der Brutphase der Art auffordern. Die Maßnahme ist im Ausgleichsflächenkonzept verankert und kann im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages sichergestellt werden. - Schaffung von Ausweichmöglichkeiten für das Schwarzkehlchen in Heideflächen im Anschluss an den Geltungsbereich (in Abstimmung mit dem Managementplan zum FFHGebiet): Die Art benötigt eine enge Benachbarung bzw. Durchdringung von kurzwüchsigen und teils auch lückigen Rasengesellschaften mit dichten und höherwüchsigen Altgras- und Hochstaudenfluren, die als Neststandort (Bodenbrüter/Freibrüter) von Bedeutung sind und die auch einen Teil der geforderten Ansitz- und Singwarten bieten. Diese Maßnahme sollte in den randlichen und externen Ausgleichsflächen entstehen, da innerhalb des Planungsgebietes das Störungspotential nutzungsbedingt relativ hoch ist. Die Maßnahme ist im Ausgleichsflächenkonzept berücksichtigt. Die Integration dieser Maßnahme ist im Rahmen des externen Ausgleichs für den Bebauungsplan 1982a auf Flächen der Gemeinde Oberschleißheim bzw. des Heideflächenvereins umzusetzen und im Städtebaulichen Vertrag zum externen Ausgleich festzuhalten. - Zur Förderung des stark gefährdeten, aber nicht europarechtlich geschützten Zweibrütigen Würfeldickkopffalters ist die Berücksichtigung von dessen spezifischen Lebensraumansprüchen bei der Herstellung der Magerrasen vorgesehen. Vermeidungsmaßnahmen in der Bauphase - Schutz der an die Baufelder anschließenden Biotopentwicklungszonen vor Zerstörungen, Flächeninanspruchnahmen und Beeinträchtigungen in der Bauphase. Entsprechende Schutzmaßnahmen wie Absperrungen mit Bauzaun sowie Stamm- und Wurzelschutz sind durchzuführen. Zu erhaltende Gehölze sind bei möglicher Beschädigungsgefahr durch die Bauarbeiten fachgerecht auszuschneiden. - Gehölzrodung nur außerhalb der Brutzeit. Die Fällung und der Rückschnitt von Gehölzbeständen sind nach Art. 13e Abs. 2 BayNatSchG in der Zeit vom 1. März bis 30. September nicht erlaubt. Vor der Rodung sind die zur Fällung ausgewählten Bäume im Vorfeld auf besetzte Höhlen und Spalten als Fledermausquertiere zu untersuchen und ggf. vorgefundene Tiere qualifiziert zu bergen und in Ersatzquartiere umzusetzen. - Schutz der an die Baufelder anschließenden Biotopentwicklungszonen vor Zerstörungen, Flächeninanspruchnahmen und Beeinträchtigungen in der Bauphase. Entsprechende Schutzmaßnahmen wie Absperrungen mit Bauzaun sowie Stamm- und Wurzelschutz sind durchzuführen. Erhaltenswerte Gehölze sind bei möglicher Beschädigungsgefahr durch die Bauarbeiten fachgerecht auszuschneiden. Durch Festsetzung im Bebauungsplan und/oder Vereinbarungen im städtebaulichen Vertrag gesicherte Vermeidungs- und Verringerungsmaßnahmen - Durchgrünung des Gesamtareals: Ein Großteil der Freiflächen wird als magere Flächen mit heideartiger Vegetation hergestellt. Das Entwicklungs- bzw. Erhaltungsziel Heide gilt für Flächen im Gesamtareal, die bereits mit Magerrasen bestanden sind sowie für alle Freiflächen, die nicht als Sportflächen genutzt werden. Die Herstellung als magere Flächen, die Begrünung mit autochthonem Saatgut, die Pflanzung standortgerechter Bäume sowie eine dem Entwicklungsziel entsprechende Pflege sind durch die Festsetzung „Flächen mit besonderen Entwicklungsmaßnahmen“ gesichert. Auch Entsiegelungsmaßnahmen werden durch diese Festsetzung gesichert. Flächen, die bereits als Magerrasen kartiert sind sowie andere wertvolle Vegetationselemente werden durch die Festsetzung „Bindung für Bepflanzungen“ erhalten. Auch die Freiflächen in der direkten Umgebung Seite 46 Bebauungsplan Nr. 66 der Gemeinde Oberschleißheim „Sportgelände an der Ingolstädter Straße“ Stand: 08. Mai 2012 Begründung zum Entwurf der Sportstätten (begrünte Flächen auf Baugrundstücken) sind gemäß Festsetzung mit besonderer Rücksicht auf die umgebende Heidelandschaft mager und mit standortgerechter Vegetation zu begrünen. - Wichtige weitere Maßnahmen zur Begrünung und Einbindung des Geländes in die Landschaft sind Pflanzung von Bäumen auf Stellplatzflächen sowie die Begrünung großer Dachflächen. - Niederschlagsabflüsse von Dächern und sonstigen befestigten Flächen sind flächig zu versickern. - Die Sportplatzausleuchtung ist gemäß den aktuellen technischen Lösungsmöglichkeiten zu optimieren und entsprechende Lösungen, die eine Beeinträchtigung der Schutzgutes Pflanzen und Tiere minimieren, sind einzusetzen. - Gemäß den Ergebnissen zur Lichtstudie sind schädliche Umweltauswirkungen auf die angrenzenden Heideflächen zu vermeiden. Insbesondere zum Schutz der nachtaktiven Fauna ist auf die Minderung der Lichtemissionen durch Abschirmpflanzungen zu achten. - Bei der Sportplatzausleuchtung sind, bezogen auf das Schutzgut Mensch, die Festsetzungen zu Flutlichtanlagen zu beachten, um störende Immissionen in Wohngebiete und Blendwirkungen auf Hauptverkehrsstraßen zu vermeiden. - Gezielte Förderung von Faltern im Rahmen des externen Ausgleichs; insbesondere Verbesserung von Heideflächen durch Einbringen blütenreicher Nahrungspflanzen für Tagfalter. - Gezielte Förderung und Anlage von Ausweichhabitaten für das Schwarzkehlchen im Rahmen des externen Ausgleichs für das Gesamtareal (siehe CEF-Maßnahmen). - Aufstellung von Hinweisschildern für Hundehalter im Rahmen der Ausgleichsmaßnahmen (siehe CEF-Maßnahmen). - Aufwertung des Laichgewässers für den Laubfrosch (siehe CEF-Maßnahmen). Zusätzliche Vermeidungs- und Verringerungsmaßnahmen - Oberboden ist als Oberboden wieder zu verwenden. Alle anfallenden Boden- und Erdarbeiten sind nach DIN 18300 und DIN 18915 abzuwickeln. - Fundamente der Gebäude und evtl. notwendige Kellerbauten sind so zu planen und zu bauen, dass sie nicht in den Grundwasserbereich eintauchen. - Die Verwendung von Grünflächendünger und Pflanzenschutzmitteln ist ausschließlich auf die Sportflächen nach Zulassung durch die Grundwasser-Richtlinie zu beschränken. In Verbindung mit absehbaren oder möglichen Belastungen der Bestände geschützter Arten, die unterhalb der "Erheblichkeitsschwelle" bleiben, sind aus fachlicher Sicht folgende kompensatorische Maßnahmen angezeigt (siehe saP): - Förderung der Wechselkröte durch Schaffung geeigneter Habitatbedingungen im Bereich des Kleingewässers. - Schaffung von Quartiermöglichkeiten für Spaltenfledermäuse an den neu zu errichtenden Gebäuden. - Gezielte Maßnahmen zur Förderung der Zauneidechse in störungsarmen Zonen innerhalb des oder im Anschluss an den Geltungsbereich. - Ausbringen einzelner Nistkästen – Höhle/Halbhöhle, Baumläufer-Typ – zur Verbesserung der lokalen Bedingungen für potenziell vom Vorhaben betroffene höhlenbrütende Vogelarten. Seite 47 Bebauungsplan Nr. 66 der Gemeinde Oberschleißheim „Sportgelände an der Ingolstädter Straße“ - Stand: 08. Mai 2012 Begründung zum Entwurf Bei der Entfernung von Gehölzbestand ist ein Verbleib eines Totholzanteils in den Ausgleichsflächen geplant, um zusätzlich Lebensraumpotentiale für xylobionte Käfer zu schaffen. 7.3.2 Ausgleich Auch nach Umsetzung vorgenannter Verringerungsmaßnahmen verbleiben unvermeidbare nachteilige Auswirkungen auf Natur und Landschaft, die ausgeglichen oder ersetzt werden müssen. „Eingriffe in Natur und Landschaft sind Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen, die die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich oder nachhaltig beeinträchtigen können“ (Art. 6 Abs. 1 BayNatSchG). Gemäß diesem Leitsatz sind alle sich durch die Planung auf Natur und Landschaft ergebenden erheblichen und nicht vermeidbaren Eingriffswirkungen darzustellen und zu bilanzieren. Die relevanten Flächenverluste werden gemäß ihrem Gesamtwert für Pflanzen und Tiere zusammengefasst. Die Bewertung des Eingriffs und Ermittlung des Ausgleichsbedarfs erfolgt gemäß des Leitfadens „Eingriffsregelung in der Bauleitplanung“ des Bayerischen Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen. Aufgrund der ermittelten Bestandskategorie und der jeweiligen Eingriffsebene durch die Planung beläuft sich der Ausgleichsbedarf auf den Flächen der Gemeinde Oberschleißheim auf 3,18 ha. Innerhalb des Planungsgebiets können ca. 3,52 ha ausgeglichen werden. Dieser Ausgleich innerhalb des Planungsgebiets wird über Festsetzungen im Bebauungsplan gesichert. Das gesamte Ausgleichspotential im Planungsgebiet der Gemeinde Oberschleißheim wird, wie auch im städtebaulichen Vertrag festgehalten, für die Kompensation des Ausgleichsbedarfs der Eingriffe auf dem Gebiet der Landeshauptstadt München genutzt. Daher müssen die Eingriffe im Planungsgebiet des Bebauungsplans Nr. 66 vollständig extern auf benachbarten Grundstücken ausgeglichen werden. Auch der noch verbleibende externe Kompensationsbedarf der Landeshauptstadt München wird außerhalb des Gesamtareals ausgeglichen. Die Ausgleichskonzeption sieht vor, dass die direkt angrenzenden Biotop- und Heideflächen im Korridor und westlich des Planungsgebiets auf Oberschleißheimer Gemarkung gemäß dem Leitbild Heidelandschaft aufgewertet werden. So entstehen ausreichend Ausgleichsflächen für den gesamten Eingriff auf dem geplanten Sportgelände. Der externe Ausgleich wird über städtebauliche Verträge gesichert. Die Ausgleichskonzeption basiert auf der Ausdehnung der umgebenden Heidelandschaft auf die Flächen des Planungsgebietes sowie der Schaffung eines ökologisch funktionalen Bezugs zwischen Ausgleichsflächen und Heide. Zu diesem Zweck werden die dichten Gehölzriegel durchbrochen, um eine Verbindung zwischen den vorhandenen und neuen Lebensräumen herzustellen. Die gerodeten Flächen werden mager hergestellt und mit autochthonem Saatgut aus der Heide eingesät. Wichtig ist hierbei eine möglichst enge Verzahnung mit der umgebenden Heide, so dass ein Artenaustausch stattfinden kann. Die Ausgleichskonzeption der Gemeinde Oberschleißheim für den Vernetzungskorridor greift diese Verzahnung direkt auf. Hierdurch entsteht eine großräumliche und abgestimmte Aufwertung der Heideflächen in der direkten und weiteren Umgebung des Planungsgebietes. Zusätzlich wird das vorhandene Kleingewässer als Laubfroschhabitat aufgewertet. Seite 48 Bebauungsplan Nr. 66 der Gemeinde Oberschleißheim „Sportgelände an der Ingolstädter Straße“ Stand: 08. Mai 2012 Begründung zum Entwurf Eingriff Kategorie 0 (eingriffsneutral) Kategorie A I (sonstiges Grün) Kategorie A II (wertvolles Grün) Kategorie A III (sehr wertvolles Grün,13d-Flächen) Ausgleichsbedarf gesamt Eingriff Kompensationsfaktor Ausgleichsbedarf 11,26 ha 0,0 0,00 ha 2,30 ha 0,2 - 0,46 ha 1,12 ha 0,5 - 0,56 ha 0,98 ha 2,2 - 2,16 ha - 3,18 ha Ausgleich Ausgleichsmaßnahme A1: Aufforstung auf Wall im Osten (forstlicher Ausgleich) A2: Umwandlung gehölzbestandener Wall in leicht geböschten Magerrasen mit lichtem Baumbestand A3: Auflichtung und Aushagerung Gehölzbestände auf Wällen A4: Auflichtung und Aushagerung Gehölzbestände auf Wällen, Säume A5: Aufwertung Kleingewässer als Biotop für Laubfrosch und Wechselkröte A6: Aufforstung, Schutz vor Lichtemissionen im Osten A8: Aufwertung Altgrasbestände im Norden Ausgleichspotenzial im Umgriff Fläche Anrechnungsfaktor Ausgleichspotenzial 0,46 ha 1,0 + 0,46 ha 1,81 ha 0,4 + 0,73 ha 1,39 ha 0,3 + 0,42 ha 0,24 ha 0,3 + 0,07 ha 2,01 ha 0,6 + 1,20 ha 0,04 ha 1,0 + 0,04 ha 1,21 ha 0,5 + 0,60 ha 3,52 ha Gesamtbilanz Ausgleichsbedarf OSH - 3,18 ha externer Ausgleichsbedarf B-Plan 1982a LHM - 4,53 ha Ausgleichspotenzial im Umgriff OSH + 3,52 ha Ausgleichsbilanz - 4,19 ha Seite 49 Bebauungsplan Nr. 66 der Gemeinde Oberschleißheim „Sportgelände an der Ingolstädter Straße“ 7.4 Stand: 08. Mai 2012 Begründung zum Entwurf Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung des Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 66 Der Bebauungsplan mit Grünordnung dient der Ansiedlung eines Sport- und Vereinsgeländes für die Amateurabteilung des FC Bayern München e. V. auf dem frei gewordenen Teil der Fürst-Wrede-Kaserne. Im Planungsgebiet sind bei voller Ausschöpfung der GRZ von 0,3 und unter Berücksichtigung der festgesetzten Überschreitungsoption maximal 3,21 ha neu versiegelter Bereiche zulässig. Insgesamt bedeutet dies eine Versiegelung von insgesamt 5 ha im Planungsgebiet. Da jedoch auch die Sportplätze in die GRZ eingerechnet sind, ist eine volle Ausschöpfung der Versiegelung unwahrscheinlich. Die Lärm- und Verkehrssituation wird sich nach bisherigen Kenntnissen unwesentlich verstärken. Über den Ausgleich der notwendigen Eingriffe wird die Möglichkeit genutzt, wertvolle und standortgerechte Heideflächenbiotope anstelle der momentan bestehenden Sekundärbiotope im nördlichen Bereich des Planungsgebiets zu entwickeln. Der Gesamtwert des Geländes kann damit langfristig erhöht werden. Diese Maßnahmen wirken sich positiv auf das Landschaftsbild und damit den Erholungsnutzen aus, da der wertvolle Charakter der ursprünglichen Heidelandschaft wieder hergestellt werden kann. 7.5 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung Bei Nichtdurchführung der Planung zur Sportanlage bestünde möglicherweise die Gefahr einer ungeordneten Zwischennutzung Die ungenutzten Bereiche wären der raschen Verbuschung ausgesetzt, falls nicht durch Pflegemaßnahmen eingegriffen würde. Besonders die wertvollen Rasen würden nicht dauerhaft erhalten bleiben. Eine funktionelle Vernetzung des Planungsgebietes mit den Heidelebensräumen würde durch das Fortbestehen der Erdwälle nicht erfolgen. 7.6 Alternative Planungsmöglichkeiten Zunächst wurde seitens der Landeshauptstadt München die Eignung der ehemaligen Kaserne als Wohnstandort geprüft und aufgrund der isolierten Lage und der zu geringen Größe des Geländes als nicht umsetzbar eingestuft. Eine Wohnnutzung wäre überdies ein wesentlich stärkerer Eingriff in den Grünbestand des Gesamtareals gewesen, eine verstärkte Beeinträchtigung des angrenzenden FFH-Gebiets durch den Zuzug hätte man ebenfalls anzunehmen gehabt. Der Bereich auf Oberschleißheimer Flur liegt zudem zu isoliert zum Ortszentrum. Des Weiteren wurde auf Wunsch der Landeshauptstadt München eine intensivere Sportnutzung für ein zweitligataugliches Stadion geprüft, aber nicht weiter verfolgt, da der damit verbundene Verkehr/Lärm im Vergleich zur jetzt gewählten Lösung intensiver gewesen wäre. Im Zuge der beabsichtigten Nutzung des Kasernengeländes als Vereinssportanlage ist alternativ zu der vorliegenden städtebaulichen Grundkonzeption auch erwogen worden, sämtliche Hochbauten (Hallen) in den Süden näher zur Kaserne zu rücken. Dies hätte aber zur Folge gehabt, dass die notwendigen Freisportflächen von den Hallen-, Umkleide- und Infrastruktureinrichtungen weit entfernt im Norden zu Liegen gekommen wären. Das ist für ein derart großes Sportgelände die deutlich schlechtere Lösung. Die gewählte Lösung ermöglicht die abschnittsweise Realisierung und einen jeweils integrierten Standort zwischen Hallennutzung und Freispielflächennutzung. Auch liegen jetzt die Hallen in nächster Lage an den internen, bereits bestehenden inneren Haupterschließungswegen. Seite 50 Bebauungsplan Nr. 66 der Gemeinde Oberschleißheim „Sportgelände an der Ingolstädter Straße“ Stand: 08. Mai 2012 Begründung zum Entwurf Eine ebenfalls mögliche Planungsvariante wäre eine reine Naturschutznutzung und Ausweitung der Heide auf das Kasernenareal gewesen. Hierfür den umfänglichen Gebäudebestand der Kaserne abzureißen und zu entsorgen sowie die Beräumung des Gesamtareals von der militärischen Nutzung zu bewerkstelligen wird als unrealistisch eingestuft. Diese Aufwendungen wären zum Flächenkauf und zu den umfassenden ökologischen Maßnahmen zur Verbindung der Lebensräume (Abtragung der Wälle, Entsiegelung, Rodung strandortfremder Gehölze) als Aufwand noch hinzugekommen, wie er jetzt vom künftigen Nutzer FC Bayern München e.V. erbracht wird. Zudem wäre hiermit kein Beitrag zur Versorgung des Münchner Nordens und seines Umlandes mit Sportflächen geleistet worden, welche als wichtiger Belang eingestuft wurde. 7.7 Beschreibung der Methodik und Hinweise auf Schwierigkeiten und Kenntnislücken Die Beurteilung der Umweltauswirkungen erfolgt verbal argumentativ. Dabei werden drei Stufen unterschieden: geringe, mittlere und hohe Erheblichkeit. Bei der Bewertung der Erheblichkeit ist, insbesondere bei den Schutzgütern Boden, Wasser, Tiere und Pflanzen, die Ausgleichbarkeit von Auswirkungen ein wichtiger Indikator. Die Erheblichkeit nicht ausgleichbarer Auswirkungen wird grundsätzlich als hoch eingestuft. Das Schutzgut Mensch wurde auf Grundlage gesondert erstellter schalltechnischer Einschätzungen für das Sportgelände (Ingenieurbüro GSB) vom 31.10.2007 und 28.08.2008, die auf der Grundlage der Bebauungsplanentwürfe erstellt wurden, bewertet. Für die das Planungsgebiet umgebenden Verkehrsknotenpunkte ist die Verträglichkeit der Planung im Fachbeitrag Verkehr von AS&P nachgewiesen. Die Beurteilung der Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden und Wasser erfolgte auf der Basis von zwei Untersuchungen des Untergrundes der Sakosta CAU GmbH aus dem Jahr 2006. Beim Schutzgut Tiere und Pflanzen konnte auf die vorliegende grünordnungsplanerische Bestandsaufnahme des Büros ÖKOKART vom 06.10.2006 zurückgegriffen werden. Zudem können Daten aus Untersuchungen angrenzender Flächen zur Abschätzung potentieller Artenvorkommen herangezogen werden. Der Baumbestandsplan des Büros gebhard konzepte dient als Grundlage für die Beurteilung des Baumbestandes. Die spezielle Nachtfalterfauna der angrenzenden Heide wurde in einer eigenen Nachtfalterstudie untersucht. Das detaillierte und abgestimmte Ausgleichskonzept des Büro PAN konkretisiert die vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen. Das Monitoringkonzept des Büro PAN formuliert Maßnahmen zur Erfolgskontrolle der Ausgleichsmaßnahmen. 7.8 Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring) Ausgleichsflächen: Für die Ausgleichsflächen wurde ein detailliertes Monitoringkonzept zum Gesamtareal mit Korridor erstellt. Darin werden die Monitoringmaßnahmen für eine Erfolgskontrolle der Ausgleichsmaßnahmen aufgeführt. Das Monitoringkonzept ist Bestandteil des städtebaulichen Vertrags zur Sicherung der Ausgleichsflächen. Die Maßnahmen zum floristischen Monitoring umfassen Dauerbeobachtungsflächen zur Entwicklung der Vegetation. Sieben Untersuchungs- und zwei Referenzquadrate werden einmal jährlich aufgenommen, um gewünschte bzw. unerwünschte Veränderungen der Artenzusammensetzung zu dokumentieren und ggf. zu steuern. Das faunistische Monitoring in den Ausgleichsflächen umfasst die Artengruppen Heuschrecken, Tag- und Nachtfalter, Amphibien (Laubfrosch und Wechselkröte), Vögel (insb. Schwarzkehlchen) sowie die Zauneidechse. Das Monitoring erfolgt je nach Artengruppe in unterschiedlichen Zeitbständen entlang vorgeschlagener Transekte innerhalb und außerhalb des Geltungsbereichs. Seite 51 Bebauungsplan Nr. 66 der Gemeinde Oberschleißheim „Sportgelände an der Ingolstädter Straße“ Stand: 08. Mai 2012 Begründung zum Entwurf Weiterhin sind die Auswirkungen der Lichtimmissionen auf nachtaktive Falter und Kleinschmetterlinge zu überwachen. Als Referenz für die Bewertung gilt die vorliegende Lichtstudie. Das Monitoring beginnt mit Baubeginn und wird in unterschiedlichen Zeitabständen über einen Zeitraum von 20 Jahren fortgeführt. Das Monitoring wird vom FC Bayern München e.V. durchgeführt, die Ergebnisse werden der Gemeinde Oberschleißheim vorgelegt. Wegenutzung: In Abstimmung mit dem Heideflächenverein ist die Nutzung der nördlichen Durchwegung zu überwachen. Einerseits ist festzustellen, ob es zu ungewünschten bzw. unverträglichen Nutzungen der Heideflächen kommt und ob die Hundehalter sich an die Hinweisschilder halten und ihre Hunde während der Feldlerchenbrutzeit anleinen. Das Monitoring erfolgt in den ersten 3 Jahren nach der Inbetriebnahme des Sportgeländes 3 Mal jährlich an schönen Tagen, davon sollten mindestens 2 Tage innerhalb der Feldlerchenbrut erfolgen. Das Monitoring der Wegenutzung wird in diesen ersten 3 Jahren durch den FC Bayern München e. V. durchgeführt und mit der Gemeinde Oberschleißheim sowie dem Heideflächenverein abgestimmt. Ein gemeinsames Monitoring mit der östlichen Wegeverbindung bietet sich an und kann mit der Landeshauptstadt München vereinbart werden. 7.9 Allgemein verständliche Zusammenfassung Der Umweltbericht hat die Aufgabe, die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen darzustellen. Die Ergebnisse des Umweltgutachtens werden zusammengefasst und allgemein verständlich dargelegt. Auf der nördlichen ca. 30,62 ha großen, von militärischer Nutzung freigestellten, Teilfläche der Fürst-Wrede-Kaserne soll ein Sport- und Vereinsgelände des FC Bayern München e.V. auf Flächen der Gemeinde Oberschleißheim sowie der Landeshauptstadt München errichtet werden. Im 15,66 ha großen Planungsgebiet entstehen im südlichen Bereich gemeindeübergreifend ein Vereinsheim und zwei Sporthallen. Im Norden sollen die Freisportanlagen sowie die Ausgleichsflächen liegen. Im Norden des Planungsgebietes verläuft eine Wegeverbindung von der Ingolstädter Straße in die Fröttmaninger Heide. Die notwendigen Ausgleichsflächen werden im größtmöglichen Umfang im Planungsgebiet sowie in direkt angrenzenden Flächen umgesetzt. Aufbauend auf der Bestandserhebung der Schutzgüter sowie den Projektbeschreibungen und ermittelten Wirkfaktoren der Planungen werden für alle Schutzgüter die Umweltauswirkungen geprüft und voraussichtliche erhebliche Umweltauswirkungen dargelegt. Die Ergebnisse der Prüfung für die einzelnen Schutzgüter unter Berücksichtigung von Fachgutachten zu Vegetation, Fauna, Lärm und Untergrund sind nachstehend in der Tabelle zusammengefasst. Mit der Umsetzung der Bebauungspläne erfolgt der Umbau eines bisher militärisch genutzten und gegen die Umgebung abgeschlossenen Geländes hin zu einer für die Öffentlichkeit durchgängigen, Landschaftsbild und Lebensraum aufwertenden Sportanlage. Bei einer GRZ von 0,3 kann im Planungsgebiet der Gemeinde Oberschleißheim eine Steigerung der Versiegelung von 1,8 ha auf 4,7 ha, bei Ausnutzung der festgesetzten Überschreitungsoption maximal auf 5,0 ha erfolgen. Dies entspricht einer Versiegelung der Fläche auf Oberschleißheimer Gemeindegebiet von ca. 30 % bzw. ca. 32 %. Der Ausgleichsbedarf für das Planungsgebiet beträgt 3,18 ha. Der Ausgleich erfolgt in den neu zu schaffenden Ausgleichsflächen nördlich und westlich des Planungsgebietes. Die Ausgleichsflächen werden durch städtebauliche Verträge gesichert. Die zu schaffenden Ausgleichsflächen ermöglichen eine Verbesserung der vorhanden Biotopstruktur sowie des Landschaftsbildes über die Schaffung von standorttypischen Heideflächen. Seite 52 Bebauungsplan Nr. 66 der Gemeinde Oberschleißheim „Sportgelände an der Ingolstädter Straße“ Schutzgut Mensch: Lärm Beleuchtung Erholung Stand: 08. Mai 2012 Begründung zum Entwurf Baubedingte Auswirkungen Anlagenbedingte Betriebsbedingte Ergebnis geAuswirkungen Auswirkungen samt gering nicht gegeben nicht gegeben gering gering positiv gering gering positiv geringe Erheblichkeit positive Auswirkung Tiere und Pflanzen: Flächenverlust Beleuchtung Geschützte Arten nicht gegeben gering gering positiv gering gering positiv gering gering Boden gering gering gering geringe Erheblichkeit Wasser gering gering gering geringe Erheblichkeit Klima / Luft nicht gegeben nicht gegeben nicht gegeben nicht gegeben Landschaft und Ortsbild nicht gegeben positiv positiv positive Auswirkung Kultur- und Sachgüter nicht gegeben nicht gegeben nicht gegeben nicht gegeben positive Auswirkung geringe Erheblichkeit Nach den Ergebnissen der Umweltprüfung sind damit die Voraussetzungen für eine umweltverträgliche Umsetzung des Bebauungsplans mit Grünordnungsplanung Nr. 66 der Gemeinde Oberschleißheim gegeben. Seite 53 Bebauungsplan Nr. 66 der Gemeinde Oberschleißheim „Sportgelände an der Ingolstädter Straße“ Stand: 08. Mai 2012 Begründung zum Entwurf 8 Daten zum Bebauungsplan Gesamtareal (Gemarkung Oberschleißheim und Stadt München) Gesamtumgriff = 30,62 ha Sondergebiet Sport = 28,91 ha Versiegelungsgrad = ca. 0,47 Gesamtausgleichsflächenbedarf: 7,97 ha Innerhalb des Umgriffs realisierbare Ausgleichsfläche: 3,78 ha Externer Ausgleichsflächenbedarf = 4,19 ha Plangebiet Bebauungsplan Nr. 66 der Gemeinde Oberschleißheim Gesamtumgriff = 15,66 ha Sondergebiet Sport = 15,11 ha Versiegelungsgrad = ca. 0,3 Gesamtausgleichsflächenbedarf: 3,18 ha Innerhalb des Umgriffs realisierbare Ausgleichsfläche: 3,52 ha (werden entsprechend der vertraglichen Regelungen von der LHM beansprucht) 9 Rechtsgrundlagen des Bebauungsplans Dem Bebauungsplan liegen zugrunde: - Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.9.2004 (BGBl. I S. 2414), Zuletzt geändert durch Art. 1 G zur Förd. des Klimaschutzes bei der Entwickl. in den Städten und Gemeinden vom 22. 7. 2011 (BGBl. I S. 1509). - Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I, S. 132), zuletzt geändert durch Art. 3 Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz vom 22.04.1993 (BGBl. I, S. 466). - Planzeichenverordnung (PlanzV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I S. 58), Zuletzt geändert durch Art. 2 G zur Förd. des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden vom 22. 7. 2011 (BGBl. I S. 1509). - Bayerische Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007, letzte berücksichtigte Änderung: Art. 56 geänd. (Art. 78 Abs. 4 Bayrisches Wassergesetz vom 25.2.2010). - Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Art. 2 G zur Umsetzung der Meeresstrategie-RahmenRL sowie zur Änd. des WaStrG und des KrW-/AbfG3 vom 6. 10. 2011 (BGBl. I S. 1986) zuletzt geändert am 12.12.2008 - Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG) in der Fassung vom 23. Februar 2011 Seite 54