Sportgelände an der Ingolstädter Straße

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Sportgelände an der Ingolstädter Straße
Gemeinde Oberschleißheim
Begründung zum Entwurf
des Bebauungsplans Nr. 66
mit Grünordnung
„Sportgelände an der Ingolstädter Straße“
Mai 2012
Gemeinde Oberschleißheim
Freisinger Straße 15
85764 Oberschleißheim
Die Inhalte der Begründung wurden von folgenden Planern und Fachgutachtern erarbeitet:
Bauleitplanung
Gemeinde Oberschleißheim
Freisinger Straße 15
85764 Oberschleißheim
Landeshauptstadt München
Referat für Stadtplanung und Bauordnung
Blumenstraße 28 b
80331 München
AS&P – Albert Speer & Partner GmbH
Hedderichstraße 108 – 110
60596 Frankfurt am Main
Landschaftsplanung / Umweltbericht
gebhard konzepte planen, entwickeln, vernetzen, realisieren
Hubertusstrasse 4
80639 München
Ausgleichsflächenkonzept
PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH
Rosenkavalierplatz 10
81925 München
Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)
ÖKOKART GbR
Wasserburger Landstr. 151
81827 München
Verkehr
AS&P – Albert Speer & Partner GmbH
Hedderichstraße 108 – 110
60596 Frankfurt am Main
Schallschutz
GSB GbR Giering & Lehnertz
Kastanienweg 24
66625 Nohfelden-Bosen
Altlasten / Baufeldfreimachung
Sakosta CAU GmbH
Im Steingrund 2
63303 Dreieich
Hydrogeologie, Wasserver- und Abwasserentsorgung Umweltplanung
Umweltplanung Bullermann Schneble GmbH
Havelstraße 7A
64295 Darmstadt
Lichtemissionen
Büro H2
Corneliusstraße 30
80469 München
Bebauungsplan Nr. 66 der Gemeinde Oberschleißheim
„Sportgelände an der Ingolstädter Straße“
Stand: 08. Mai 2012
Begründung zum Entwurf
Begründung des Bebauungsplans mit Grünordnung
Inhaltsverzeichnis:
1
Planungsanlass
4
2
Ausgangssituation
5
2.1
Lage im Gemeindegebiet und Eigentumsverhältnisse
6
2.2
Städtebauliche und grünordnerische Bestandsanalyse
6
2.3
Planerische Ausgangslage
10
2.4
Rechtliche Ausgangslage
11
2.4.1
2.4.2
11
11
Bauplanungsrechtliche Situation
Naturschutz
3
Planungsziele
12
3.1
Städtebauliche Ziele
12
3.2
Landschaftsplanerische und grünordnerischen Ziele
12
3.3
Ziele des Verkehrs und der Erschließung
12
4
Planungskonzept
13
4.1
Nachhaltigkeit
13
4.2
Städtebauliche und landschaftsplanerische Grundkonzeption für das
Gesamtareal
13
4.3
Art der baulichen Nutzung
14
4.4
Maß der baulichen Nutzung / Höhenentwicklung
17
4.4.1
4.4.2
4.4.3
17
17
18
4.5
Zulässige Grundflächenzahl GRZ
Höhe baulicher Anlagen (maximal zulässige Wandhöhe)
Baumassenzahl
Stadtgestalt / Ortsbild
18
4.5.1
4.5.2
4.5.3
4.5.4
4.5.5
18
18
19
19
19
Überbaubare Grundstücksflächen
Nebenanlagen
Dachform und Dachaufbauten
Einfriedungen
Werbeanlagen und Flutlichtanlagen
4.6
Die mit Geh- und Radfahrrecht zu belastenden Flächen
20
4.7
Grünordnungskonzept
20
4.7.1
4.7.2
4.7.3
20
20
22
4.8
Grünordnerisches Leitbild für das Gesamtareal
Grünstruktur innerhalb des Sondergebiets
Wegebeziehungen
Verkehrskonzept/Verkehrliche Erschließung
23
4.8.1
23
Erschließungskonzept
Seite 1
Bebauungsplan Nr. 66 der Gemeinde Oberschleißheim
„Sportgelände an der Ingolstädter Straße“
4.8.2
4.8.3
4.9
4.10
Stand: 08. Mai 2012
Begründung zum Entwurf
Stellplätze für Pkw und Busse
Fahrradstellplätze
25
25
Technische Erschließung
26
4.9.1
4.9.2
4.9.3
26
26
26
Wasserversorgung/Entwässerung
Energieversorgung/einheitliche Medienversorgung
Sendeanlagen
Immissionsschutz
26
4.10.1
4.10.2
4.10.3
4.10.4
27
28
28
29
Sportbetrieb
Zunahme der Verkehrsgeräusche durch den Sportbetrieb
Verkehrslärmeinwirkungen auf das Planungsgebiet
Lichtimmissionen
4.11
Gender Mainstreaming / Sicherheit und Angsträume
29
5
Wesentliche Auswirkungen der Planung
30
6
Maßnahmen
31
7
Umweltbericht
32
7.1
Einleitung
32
7.1.1
7.1.2
7.1.3
7.1.4
33
34
34
35
7.2
Bestandsaufnahme, Beschreibung und Bewertung der
Umweltauswirkungen einschließlich der Prognose bei Durchführung
der Planung
36
7.2.1
7.2.2
7.2.3
7.2.4
7.2.5
7.2.6
7.2.7
7.2.8
7.2.9
7.3
7.5
7.6
Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit
Schutzgut Tiere und Pflanzen
Schutzgut Boden
Schutzgut Wasser
Schutzgut Klima und Luft
Schutzgut Landschaft und Ortsbild
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Schutzgut Energie
Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern
36
37
41
42
43
44
45
45
45
Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum
Ausgleich (einschließlich der naturschutzfachlichen Eingriffsregelung
in der Bauleitplanung)
45
7.3.1
7.3.2
7.4
Verwendete Grundlagen und Gutachten
Rechtliche Rahmenbedingungen
Übergeordnete Planungen
Inhalt und Verfahrensstand
Vermeidungsmaßnahmen
Ausgleich
45
48
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei
Durchführung des Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 66
50
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei
Nichtdurchführung der Planung
50
Alternative Planungsmöglichkeiten
50
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Bebauungsplan Nr. 66 der Gemeinde Oberschleißheim
„Sportgelände an der Ingolstädter Straße“
7.7
Stand: 08. Mai 2012
Begründung zum Entwurf
Beschreibung der Methodik und Hinweise auf Schwierigkeiten und
Kenntnislücken
51
7.8
Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring)
51
7.9
Allgemein verständliche Zusammenfassung
52
8
Daten zum Bebauungsplan
54
9
Rechtsgrundlagen des Bebauungsplans
54
Seite 3
Bebauungsplan Nr. 66 der Gemeinde Oberschleißheim
„Sportgelände an der Ingolstädter Straße“
Stand: 08. Mai 2012
Begründung zum Entwurf
1 Planungsanlass
An der südlichen Grenze der Gemeinde Oberschleißheim und der nördlichen Stadtgrenze
der Landeshauptstadt München liegt gemeindeübergreifend an der Ingolstädter Straße die
Fürst-Wrede-Kaserne der Bundesrepublik Deutschland.
Im Zuge der Neuordnung der Kasernengelände in und um die Landeshauptstadt München ist
2006 vom Bundesministerium der Verteidigung entschieden worden, dass von der Gesamtfläche der Fürst-Wrede-Kaserne mit knapp 68 ha ein nördlicher Teilbereich mit 33 ha von der
militärischen Nutzung freigegeben wird. Der betroffene Teil liegt sowohl auf dem Gebiet der
Gemeinde Oberschleißheim, als auch auf dem Gebiet der Landeshauptstadt München und
umfasst den zwischenzeitlich abgebrochenen Bereich der Fürst-Wrede-Kaserne.
Im Dezember 2006 schloss der FC Bayern München e.V. mit der Bundesrepublik Deutschland einen Grundstückserwerbsvertrag über das frei werdende Gelände der Fürst-WredeKaserne. Nach Aufgabe der militärischen Nutzung wurde die Fläche im Dezember 2007 dem
FC Bayern München e.V. übergeben.
Ziel des Vereins ist es, ein Sport- und Vereinsgelände für den Amateursport zu errichten,
insbesondere für die Sportarten Basketball, Handball, Turnen, Leichtathletik, Amateurfußball
etc. Hierfür sollen auf dem ehemaligen Kasernengelände die entsprechenden Sportstätten
geschaffen werden. Geplant sind im einzelnen vier Sporthallen, darunter eine große Halle
mit einer Zuschauerkapazität von insgesamt 5.000 Plätzen, eine Halle mittlerer Größe mit bis
zu 500 Plätzen sowie zwei kleine Hallen mit einer Kapazität von 200 Plätzen. Darüber hinaus
sollen vier Rasensportplätze und drei Kunstrasensportplätze, sowie einzelne Kleinspielfelder
und ein Vereinsheim entstehen. Im Zusammenhang mit dem Betrieb der großen Sporthalle
ist auch ein Parkhaus mit einer Stellplatzkapazität von insgesamt bis zu 1.160 Stellplätzen
vorgesehen. Darüber hinaus können noch insgesamt ca. 820 Stellplätze sowie ca. 25 Busstellplätze ebenerdig auf dem zukünftigen Sportgelände untergebracht werden.
Die Sportstätten für den Amateursport des FC Bayern München e.V. werden durch die Planung an einem Ort konzentriert. Bisher nutzen die derzeit ca. 1.400 aktiven Mitglieder mehrere über das Stadtgebiet verteilte Einrichtungen, die der Verein zu diesem Zweck angemietet hat. Durch die Zusammenfassung auf dem neuen Standort werden dort nun Kapazitäten
für andere Vereine frei. Durch eine Öffnung des Geländes auch für andere Vereine und Einrichtungen kann die Unterversorgung des Münchner Nordens mit entsprechenden Sportanlagen kompensiert werden. Dadurch wird ein wichtiger Beitrag zur Förderung des Breitensports und zur Erholung und Gesundheitsvorsorge geleistet. Außerdem werden die Voraussetzungen für dienstleistungsbezogene Arbeitsplätze geschaffen.
Im Planungsgebiet soll nun der nördliche Teil des künftigen Vereins- und Sportgeländes für
den Amateursport des FC Bayern München e.V. entstehen. Der Gemeinde Oberschleißheim
und der Landeshauptstadt München wurden die künftigen Nutzungsziele des FC Bayern
München e.V. im Jahr 2006 vorgestellt. Die aufgrund der Grundstückssituation erforderliche
gemeindeübergreifende Umsetzung erfordert die Schaffung des entsprechenden Planungsrechts durch die betroffenen Kommunen. Für das Gebiet der Landeshauptstadt München
und das Gebiet der Gemeinde Oberschleißheim sind demnach jeweils qualifizierte Bebauungspläne mit Grünordnung nach § 30 Abs. 1 BauGB aufzustellen. Die geltenden Flächennutzungspläne mit integrierter Landschaftsplanung (FNP) sind entsprechend im Parallelverfahren zu ändern.
Am 24.04.2007 hat der Gemeinderat der Gemeinde Oberschleißheim den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 66 „Sportgelände an der Ingolstädter
Straße“ gefasst und gleichzeitig den Beschluss, den geltenden Flächennutzungsplan im Parallelverfahren entsprechend zu ändern (20. FNP-Änderung). Die Bekanntmachung gemäß
§ 2 Abs.1 BauGB erfolgte am 29.04.2009 gleichzeitig mit der Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit.
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Bebauungsplan Nr. 66 der Gemeinde Oberschleißheim
„Sportgelände an der Ingolstädter Straße“
Stand: 08. Mai 2012
Begründung zum Entwurf
Vom Stadtrat der Landeshauptstadt München wurde bereits am 10.05.2006 die Aufstellung
des Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 1982 a „Sportgelände an der Ingolstädter Straße“
beschlossen und der Beschluss gefasst, den geltenden Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt München im Parallelverfahren entsprechend zu ändern.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde sowohl für die
Aufstellung des Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 66 als auch für die Änderung des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung durchgeführt. Die Planungsdarlegung erfolgte vom 05.05.2009 bis zum 08.06.2009. Parallel zur Plandarlegung wurde die
Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1
BauGB sowohl für die Aufstellung des Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 66 als auch für
die Änderung des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung durchgeführt.
Die vorgebrachten Anregungen wurden ausgewertet und abgewogen; sie sind soweit erforderlich in der weiteren Planung berücksichtigt.
Die Landeshauptstadt München hat die o.g. Verfahren für ihr Planungsgebiet ebenfalls parallel durchgeführt. Desweiteren wurden im März / April 2010 von der Landeshauptstadt München gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange zum Planentwurf eingeholt. Die anschließende Ergänzung des
Bebauungsplanumgriffs (Anbindung des Fuß- und Radwegs an den Schmidbartlanger entlang des Ostrands der Kaserne) erforderte im Mai 2011 eine erneute Einholung von Stellungnahmen gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB.
Der FC Bayern München e.V. hat zugestimmt, einen städtebaulichen Vertrag gemäß § 165
Abs. 3 Nr. 3 BauGB zur Umsetzung der Entwicklungsziele der Gemeinde Oberschleißheim
zu schließen. Dieser soll vor Satzungsbeschluss des Bebauungsplans geschlossen werden.
2 Ausgangssituation
Der vorliegende Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 66 wird in den nachfolgenden Kapiteln
begründet. In einigen Abschnitten wird zum besseren Verständnis und im Hinblick auf die
Abwägung der öffentlichen und privaten Belange der Geltungsbereich des Münchner Bebauungsplans Nr. 1982 a einbezogen. In diesem Fall wird dann im Unterschied zum Planungsgebiet vom „Gesamtareal“ gesprochen.
Abb.: Übersichtsplan
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Bebauungsplan Nr. 66 der Gemeinde Oberschleißheim
„Sportgelände an der Ingolstädter Straße“
2.1
Stand: 08. Mai 2012
Begründung zum Entwurf
Lage im Gemeindegebiet und Eigentumsverhältnisse
Das auf dem Gebiet der Gemeinde Oberschleißheim liegende Plangebiet des Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 66 liegt östlich der Ingolstädter Straße (B 13) am südlichen Rand
der Gemeinde Oberschleißheim und ist umgeben von den unmittelbar angrenzenden Freiflächen der Fröttmaninger Heide. Es weist eine Größe von 15,66 ha auf. Zusammen mit dem
Plangebiet auf Gemarkung der Landeshauptstadt München beträgt die Größe des Gesamtareals für das Sportgelände mit den im Umgriff liegenden Ausgleichsflächen 30,48 ha.
Das Gesamtareal ist vollständig im Eigentum des FC Bayern München e.V.
Gemeinde
Oberschleißheim
Gemeindegrenze
Landeshauptstadt München
Abb.: Lage im Gemeindegebiet
2.2
Städtebauliche und grünordnerische Bestandsanalyse
Nutzungen
Das Plangebiet ist aufgrund von Baumpflanzung und Wällen kaum einsehbar und im Wesentlichen frei von baulicher Nutzung. Auf dem Areal befinden sich unter anderem ein Sportplatz mit Aschenbahn, ein weiterer Rasensportplatz, Sprunganlagen (Wettkampfbahn Typ
B), zwei Tennisplätze, Infrastrukturwege und ein kleineres Versorgungsgebäude, welches
während der Baufeldfreimachung bereits abgebrochen wurde. Alle diese Anlagen rühren aus
der früheren Kasernennutzung her.
Das Plangebiet ist eingezäunt mit dem vormaligen Kasernenzaun. Es besteht jedoch eine
offene Verbindung in Richtung Süden, zu dem dort angrenzenden, auf Münchner Flur gelegenen Teilbereich des Gesamtareals. In diesem Teilbereich wurde der komplette Gebäudebestand der ehemals militärisch genutzten Fläche einschließlich der Fundamentierung im
Vorgriff auf die zukünftige Entwicklung als Sportgelände bereits beseitigt. Zuvor war dieser
Teilbereich durch Bestandshallen der Fürst-Wrede-Kaserne und die entsprechenden Erschließungs- und Abstellflächen geprägt.
Nördlich, westlich und östlich des Plangebiets schließt der Landschaftsraum der
Fröttmaninger Heide an, der keine bauliche Nutzung aufweist. Westlich der Ingolstädter
Straße liegt auf Münchner Stadtgebiet die Bebauung Nordhaide-Ost mit überwiegender
Wohnnutzung.
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Bebauungsplan Nr. 66 der Gemeinde Oberschleißheim
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Stand: 08. Mai 2012
Begründung zum Entwurf
Verkehrliche Erschließung
Das Planungsgebiet liegt östlich der zweispurigen Bundesstraße B 13, der Ingolstädter Straße, die zur Bundesautobahn A 99 führt. Die Anbindung durch die leistungsstarke Ingolstädter
Straße (B 13) und die nahe gelegene A 99 ist sehr gut. Von der A 99 bestehen Verbindungen zur A 9 und somit zu allen Stadtteilen in München und auch in die umliegenden Gemeinden.
Die Zufahrt ins Gelände liegt derzeit in der Ingolstädter Straße am südlichen Rand des Gesamtareals auf Münchner Stadtgebiet. Eine separate Erschließung auf Oberschleißheimer
Gemeindegebiet existiert nicht.
Das Gelände ist durch die Stadtbuslinien 141 und 170 und die Regionalbuslinie 294 erschlossen, die jeweils Bahnhöfe der U-Bahnlinien U 2 und U 6 direkt anfahren. Die Stadtbusse verkehren alle 10 bis 20 Minuten. Die Haltestelle liegt in ca. 300 m Entfernung vom
Eingang des Planungsgebiets an der Kreuzung von Neuherberg- und Ingolstädter Straße.
Das Plangebiet ist für Fußgänger und Radfahrer über das bestehende Straßennetz erschlossen. Derzeit kann das Plangebiet aufgrund des vorhandenen Zaunes nicht durchquert
werden. Der um das Gelände verlaufende Weg wird von Erholungssuchenden genutzt.
Orts- und Landschaftsbild
Das Gesamtareal der Kaserne ragt mit seinem nördlichen Teil in die ebene Heidelandschaft
des Münchner Nordens hinein, welche von Grassteppen mit wenigen eingestreuten Kieferngruppen geprägt ist. Diese Weite und Offenheit bilden den einzigartigen Charakter und die
landschaftstypische Attraktivität des Gebietes. Am östlichen Horizont bilden der begrünte
Hügel des ehemaligen Müllberges mit seinem hohen Windrad und die Allianzarena charakteristische Landmarken.
Das an diesen Landschaftsraum angrenzende Gelände der Fürst-Wrede-Kaserne schließt
sich zur umgebenden offenen Landschaft mit dicht bewachsenen Erdwällen ab, weshalb die
genannten Landmarken von dort aus nicht zu sehen sind. Zusätzlich umgibt das gesamte
Kasernengelände ein etwa 2 m hoher Maschendrahtzaun mit Stacheldrahtkrone. Dieser ist
jedoch - verborgen durch den dichten Gehölzsaum - meist nicht wahrnehmbar. Das Gesamtareal selbst wird als aufgelassener Militärstandort schwerpunktmäßig im südlichen Teil geprägt von einer vormals zweckmäßigen Infrastruktur mit asphaltierten Erschließungsstraßen,
an denen einmal die Baracken mit Flachdach aufgereiht waren. Auf den Freiflächen zwischen den ehemaligen Gebäuden sind angelegte Rasenflächen und Wiesen zu finden. Zu
den Grenzen des Gesamtareals hin wird der Baum- und Strauchbestand dichter und ist inzwischen stark verwildert. An der Ostseite des Planungsgebietes, wo kein Wall aufgeschüttet
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Bebauungsplan Nr. 66 der Gemeinde Oberschleißheim
„Sportgelände an der Ingolstädter Straße“
Stand: 08. Mai 2012
Begründung zum Entwurf
ist, steht eine Baumreihe. Für die Baumpflanzungen im Gesamtareal wurden überwiegend
standortfremde Arten wie Linde und Ahorn gewählt, die in weiten Teilen verkümmert und
wenig belaubt sind.
Im westlichen Teil des Planungsgebietes auf Oberschleißheimer Gemarkung liegen großzügige Sportflächen, die offensichtlich lang nicht genutzt wurden. Teils haben sich hier wertvolle Wiesen entwickelt, teils handelt es sich um Tartan-Plätze. In der Osthälfte liegt eine ehemalige Kiesgrube, in der sich ein See mit Grundwasseranschluss mit einem dichten
Gehölzgürtel entwickelt hat. Am südlichen Rand des Planungsgebietes liegt ein Teil der
ehemaligen Bundeswehrbaracken und der Erschließung.
Boden/Altlasten
Das Gesamtareal befindet sich in der sogenannten Münchner Schotterebene. Ursprünglich
stehen hier mittel- bis flachgründige Pararendzinen aus carbonatreichem Schotter an, deren
Filtervermögen gering ist und die schnell entwässern. Der Untergrund im Planungsgebiet
besteht überwiegend aus Kiesen und Sanden mit unterschiedlichem Feinkornanteil.
Die Fläche des geplanten Sportgeländes sowie die nähere Umgebung sind eben und liegen
im Süden auf einer Höhe von 497m ü. NN mit einer geringen Neigung nach Norden auf eine
Höhe von 495 m ü. NN. Entlang der Einzäunung ist die ursprüngliche Geländemorphologie
östlich der Ingolstädter Straße durch eine von Nord nach Süd durchlaufende Wallaufschüttung zum Lärm- und Sichtschutz verändert worden.
Von den 15,66 ha auf Oberschleißheimer Flur sind derzeit ca. 11 % (1,8 ha) versiegelt.
Das Planungsgebiet wurde im Vorfeld altlastentechnisch untersucht. Es erfolgten eine Historische Erkundung (Sakosta CAU GmbH, April 2006), eine Orientierende Untersuchung
(Sakosta CAU GmbH, August 2006) sowie Baggerschürfe im Zuge der Baulandfreimachung
des zukünftigen Vereinsgeländes (2009).
Dabei wurden keine Schadstoffkonzentrationen festgestellt, die die menschliche Gesundheit
oder das Grundwasser belasten könnten. Siehe dazu auch den Umweltbericht, Kap. 7.2.3.
Grundwasser
Im Plangebiet existieren keine natürlichen Oberflächengewässer. Im Osten des Planungsgebiets ist in einer kleinen ehemaligen Kiesgrube der quartäre Grundwasserbereich temporär
aufschlossen.
Es sind keine Grundwasserschutzgebiete im näheren Umfeld vorhanden.
Die Grundwassermächtigkeit im quartären, also nutzbaren Stockwerk ist nur sehr gering. Sie
liegt im Westen bei 3 m und geht im Süden auf wenige Zentimeter zurück. Der Flurabstand
zum sog. mittleren höchsten Grundwasserstand schwankt zwischen 4,8 m und 5,4 m. Die
Maximalwerte erreichen im Südosten einen Flurabstand von ca. 4,0 m und ca. 3,8 m im Norden bzw. ca. 5,2 m im Nordwesten.
Die Grundwasserfließrichtung ist nach Nord-Nord-West gerichtet. Die hohe Durchlässigkeit
des anstehenden Bodens ermöglicht ein schnelles Versickern des Niederschlagswassers.
Vorbelastungen des Grundwassers sind nicht bekannt. Jedoch bergen die anstehenden Böden gegenüber Schadstoffeinträgen ein erhöhtes Risiko. Siehe dazu auch den Umweltbericht, Kap. 7.2.4.
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Bebauungsplan Nr. 66 der Gemeinde Oberschleißheim
„Sportgelände an der Ingolstädter Straße“
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Begründung zum Entwurf
Klima
Da der im Bezug auf das Gesamtareal relativ hohe Anteil an unversiegeltem Boden auch bei
windschwachen Hochdruckwetterlagen einen Austausch der Luft sicherstellt, werden thermische Belastungen verhindert. Baumbestandene Flächen wirken zudem ausgleichend und
unterstützen die Frischluftversorgung. Die existierenden Wälle verhindern aus mikroklimatischer Sicht die eintreffenden Frischluftströme und tragen somit je nach Windrichtung zu einer „Erwärmung“ der dahinter liegenden Flächen bei. Lufthygienische Vorbelastungen existieren an der stark frequentierten Ingolstädter Straße (B 13). Siehe dazu auch den Umweltbericht, Kap. 7.2.5.
Vegetation und Biotopfunktion
Das Gesamtareal der Kaserne grenzt im Osten an den als FFH-Gebiet eingetragenen Teil
der Fröttmaninger Heide und im Norden und Westen an nach Art. 23 BayNatSchG geschützte hochwertige Biotope. Westlich der Ingolstädter Straße schließt das FFH- und Naturschutzgebiet Panzerwiese an. Vor allem der nördliche, in diesen europaweit bedeutsamen
Primärheidekomplex hineinragende Teil des Gesamtareals ist aus naturschutzfachlicher
Sicht in diesem Kontext zu sehen und dient als Habitat für zahlreiche gefährdete sowie potenziell gefährdete Arten.
Fröttmaninger
Heide
Panzerwiese
AllianzArena
Planungsgebiet
Das Planungsgebiet sowie die in der Umgebung anschließenden Flächen sind aus naturschutzfachlicher Sicht als ein zusammenhängender Komplex zu sehen, der als Habitat für
zahlreiche gefährdete sowie potentiell gefährdete Arten dient. Die Vorkommen bzw. potentiellen Vorkommen von Tierarten wurden in der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung
(saP) zum Bebauungsplan untersucht. Die saP hat ergeben, dass das Planungsgebiet potentiell als Jagdgebiet von Fledermäusen genutzt wird. Wohnstätten von Fledermäusen sind
allerdings nicht vorhanden. Weder in den untersuchten Gebäuden südlich des Planungsgebietes wiesen aktuelle Fledermausquartiere auf, noch konnten im vorhandenen, relativ jungen Gehölzbestand Fledermaushöhlen festgestellt werden. Weitere geschützte Arten, die
gemäß saP im Planungsgebiet bzw. im näheren Wirkraum des Vorhabens potentiell vorkommen sind: Zauneidechse, Laubfrosch (Kiesgrube), Wechselkröte, Nachtkerzenschwärmer, Heidelerche und Schwarzkehlchen. Der zweibrütige Würfeldickkopffalter ist zwar nicht
streng geschützt, gilt jedoch als Charakterart der schafbeweideten Niederterrassenheiden
des Münchner Nordens, ist vom Aussterben bedroht und kommt potenziell im Planungsgebiet sowie in der Umgebung vor.
Die Artenzusammensetzung des Baumbestands entspricht größtenteils nicht dem trockenen
humusarmen Standort. Der Baumbestand zeigt daher in weiten Teilen des Gesamtareals
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Bebauungsplan Nr. 66 der Gemeinde Oberschleißheim
„Sportgelände an der Ingolstädter Straße“
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Begründung zum Entwurf
einen auffallend langsamen, teilweise bis zur Verkrüppelung neigenden Wuchs. Nur ein sehr
geringer Teil des Baumbestandes weist eine gute Vitalität auf. Auf den umgebenden Wällen
und um die Kiesgrube ist der Baumbestand nicht in dem Maße schadhaft, aber weitgehnd
standortfremd. Insgesamt ist der Baumbestand jung, alte Baumgestalten oder Höhlenbäume
fehlen. Daher werden gemäß Baumbestandsplan nur wenige Einzelbäume als erhaltenswert
eingestuft.
Siehe dazu auch den Umweltbericht, Kap. 7.2.2.
Erholung
Im Planungsgebiet sind derzeit keine öffentlichen Erholungsflächen vorhanden. Das durch
einen Zaun eingegrenzte Gelände ist für die Öffentlichkeit nicht zugänglich. Das Planungsgebiet schließt sich an die Fröttmaninger Heide an, die für die extensive, landschaftsbezogene Erholung eine hohe Bedeutung hat. Der Münchner Norden und dessen Umland ist mit
Flächen und Einrichtungen für Sport derzeit unterversorgt.
2.3
Planerische Ausgangslage
Landesentwicklungsplan
Aus den textlichen Aussagen und Zielsetzungen des Landesentwicklungsplans 2006 Bayern
(LEP 2006) sind keine übergeordneten Planungen zu entnehmen, die den angestrebten
städtebaulichen Zielen entgegenstehen.
Regionalplan
Aus den zeichnerischen und textlichen Angaben des Regionalplans München 2002 sind keine übergeordneten Planungen zu entnehmen, die den angestrebten städtebaulichen Zielen
entgegenstehen. Laut Regionalplan liegt das Planungsgebiet im Bereich eines regionalen
Grünzugs. Als Grundgerüst für ein räumliches Verbundsystem zur Freiraumsicherung soll
durch die regionalen Grünzüge die Siedlungsentwicklung geordnet und gegliedert werden.
Neben der Gliederung der Siedlungsräume werden darüber hinaus auch die regionalplanerischen Ziele verfolgt, das Bioklima zu verbessern und einen ausreichenden Luftaustausch zu
sichern sowie Erholungsvorsorge in Siedlungsgebieten und siedlungsnahen Bereichen zu
betreiben. Die regionalen Grünzüge sollen über die in bestehenden Flächennutzungsplänen
dargestellten Siedlungsgebiete hinaus nicht geschmälert und durch größere Infrastrukturmaßnahmen nicht unterbrochen werden. Planungen und Maßnahmen in regionalen Grünzügen sollen jedoch im Einzelfall möglich sein, soweit sie den jeweiligen Funktionen nicht entgegenstehen.
Die mit den regionalen Grünzügen verbundenen Zielsetzungen, insbesondere die Verbesserung des Bioklimas und des Luftaustausches, die Gliederung der Siedlungsräume sowie die
Erholungsvorsorge in Siedlungsgebieten, werden durch das geplante Sportgelände nicht
beeinträchtigt.
Das Planungsgebiet wird weitestgehend von Baukörpern freigehalten. Lediglich zwei Hallen
und das geplante Vereinsheim, die gemarkungsübergreifend realisiert werden, ragen auch
auf das Gebiet der Gemeinde Oberschleißheim und somit in den Bereich des Regionalen
Grünzuges. Im gesamten nördlichen Bereich des Planungsgebiets werden im Wesentlichen
die bereits vorhandenen Sportstätten (Sportplätze) mit in das neue Vereinsgelände integriert.
Lediglich ein Bauraum für ein Funktionsgebäude (Umkleide, Sanitär etc.) befindet sich in
diesem Teilbereich. Die geplanten Sportstätten werden künftig in einen ausgedehnten Grünbereich eingebettet. Entsprechend der Festsetzungen im Bebauungsplan wird in einem
Großteil des Planungsgebiets die Vegetation erhalten. Weitere Flächen im Anschluss an die
angrenzenden Heideflächen im Norden und im Westen werden als Ausgleichsflächen festgesetzt und erfahren somit eine ökologische Aufwertung im Sinne des regionalplanerischen
Ziels eines Regionalen Grünzuges im Münchner Norden.
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Bebauungsplan Nr. 66 der Gemeinde Oberschleißheim
„Sportgelände an der Ingolstädter Straße“
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Begründung zum Entwurf
Darüber hinaus wird die Erholungsvorsorge durch die Bereitstellung geeigneter Sportflächen
verbessert. Der Luftaustausch wird nicht behindert, da keine großflächigen baulichen Anlagen in den Grünzug hineinragen. Vielmehr werden dichte Gehölzriegel gelichtet, so dass der
Luftaustausch ungehindert erfolgen kann. Auch die vorhandene Gliederung der Siedlungsräume bleibt erhalten.
Somit kann der Bebauungsplan Nr. 66 gemäß § 1 Abs. 4 BauGB als an die Ziele der Raumordnung angepasst gelten.
Flächennutzungsplan mit integrierter Landschaftsplanung
Für das Plangebiet gilt der seit dem 29.01.1981 wirksame Flächennutzungsplan mit integrierter Landschaftsplanung der Gemeinde Oberschleißheim.
Das betroffene Gebiet des Geltungsbereichs des Bebauungsplans ist als „Grünfläche“ dargestellt, welche mit einer „Umgrenzung für den Luftverkehr“ versehen ist. Angrenzend an das
Planungsgebiet befinden sich „Flächen für die Landwirtschaft“. Auf diesen Flächen sind „Biotope vorhanden“, welche im Osten durch ein „FFH – Gebiet“ ergänzt werden.
Die Darstellungen des aktuell rechtsgültigen Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung der Gemeinde Oberschleißheim entsprechen somit nicht den zukünftigen
Nutzungen des Gesamtareals als Sport- und Vereinsgelände. Um dem Entwicklungsgebot
gemäß § 8 Abs. 2 BauGB Rechnung zu tragen, ist daher parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans die Änderungen des Flächennutzungsplans notwendig.
2.4
2.4.1
Rechtliche Ausgangslage
Bauplanungsrechtliche Situation
Das Planungsgebiet liegt nicht im Umgriff eines rechtsgültigen Bebauungsplans oder einer
anderen Satzung nach dem BauGB.
An das Planungsgebiet schließen direkt keine weiteren Bebauungspläne an. Weiter nördlich
befindet sich das Gelände der GSF – Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt, hier
gilt der Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 28 „Sondergebiet Forschung
in Neuherberg der GSF - Forschungszentrum für Umwelt und Gesundheit“.
Das Planungsgebiet selbst ist planungsrechtlich dem Außenbereich nach § 35 BauGB zuzuordnen.
2.4.2
Naturschutz
Die sich östlich des Gesamtareals erstreckende „Fröttmaninger Heide“ ist als FFH-Gebiet
eingestuft. Das westlich der Ingolstädter Straße gelegene Areal „Panzerwiese“ ist ein FFHund Naturschutzgebiet.
Auf den im Norden und Westen an das Gesamtareal grenzenden Heideflächen sind nach
§ 30 BNatSchG bzw. Art 23 BayNatSchG geschützte, hochwertige Biotope zu finden. Diese
haben zwar nicht den Status eines FFH- oder Naturschutzgebietes, sind aber als Verbindungskorridor zwischen den geschützten Flächen ebenfalls als solche zu behandeln.
Auch innerhalb des Planungsgebiets befinden sich nach Art. 23 BayNatSchG geschützte
hochwertige Biotope (Magerrasen).
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Bebauungsplan Nr. 66 der Gemeinde Oberschleißheim
„Sportgelände an der Ingolstädter Straße“
Stand: 08. Mai 2012
Begründung zum Entwurf
3 Planungsziele
Im folgenden Abschnitt werden die grundsätzlichen übergeordneten Planungsziele zur städtebaulichen Entwicklung des Gesamtareals aufgezeigt.
3.1
Städtebauliche Ziele
-
Umnutzung eines ehemaligen Kasernengeländes im Sinne des Nachhaltigkeitsgrundsatzes und des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden
-
kurze Wege und geringe Versiegelung durch die kompakte Anordnung baulicher Nutzungen,
-
Schaffung eines Sportangebots für breite Bevölkerungsgruppen und Behebung des
Mangels an Sportflächen im Münchner Norden und seines Umlandes,
-
Beseitigung der Barrierewirkung des Kasernenareals und Zugänglichmachung für die
Öffentlichkeit,
-
Ermöglichung einer abschnittsweisen Bebauung des Geländes sowie eines unabhängigen Betriebs der Teilbereiche durch entsprechende Zuordnung und Gruppierung der
Hallen, Sportplätze und Stellplätze.
3.2
Landschaftsplanerische und grünordnerischen Ziele
-
Konzentration der Bebauung auf den südlichen Teilbereich des Gesamtareals und weitestgehende Freihaltung des nördlichen Teilbereichs als Übergang zur Fröttmaninger Heide,
-
ökologische Aufwertung durch Erweiterung und Verbesserung der typischen Lebensräume der Fröttmaninger Heide,
-
Öffnung des Gebiets und ökologische gestalterische Aufwertung durch Vergrößerung des
landschaftlichen Erlebnisbereichs Fröttmaninger Heide,
-
eingriffsnahe Bereitstellung von Ausgleichsflächen für Eingriffe in Natur und Landschaft.
3.3
Ziele des Verkehrs und der Erschließung
-
weitestgehende Weiternutzung des bestehenden Straßensystems und der Stellplatzanlagen an der Ingolstädter Straße
-
Erschließung des Gesamtareals durch eine eigene Zufahrt von der Ingolstädter Straße
auf dem Gebiet der Landeshauptstadt München,
-
Einbindung des Gebiets in ein übergeordnetes Wegekonzept,
-
die Sicherung einer öffentlichen Fuß- und Radwege-Verbindung in Ost-West-Richtung,
-
die zentrale und gut erreichbare Lage der neuen Stellplätze zwischen den Sportstätten.
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Bebauungsplan Nr. 66 der Gemeinde Oberschleißheim
„Sportgelände an der Ingolstädter Straße“
Stand: 08. Mai 2012
Begründung zum Entwurf
4 Planungskonzept
Auf dem geplanten Vereinsgelände sollen zukünftig die Amateursportarten des FC Bayern
München e.V. konzentriert an einem Standort ausgeübt werden. Dazu zählen insbesondere
die Sportarten Basketball, Handball, Turnen, Amateurfußball, Leichtathletik etc..
Für das Gesamtareal wurde ein städtebaulicher Gestaltungsplan entwickelt, welcher als
Grundlage für die erforderliche Bauleitplanung herangezogen wird. Der Plan greift die oben
genannten Planungsziele auf und sieht im Wesentlichen eine zentrale und kompakte Anordnung der baulichen Anlagen vor. Dabei werden die vorhandenen Strukturen, insbesondere
bereits versiegelte Flächen, bestehende interne Erschließungsstraßen und Stellplatzflächen,
soweit wie möglich berücksichtigt und in das neue Nutzungskonzept integriert.
4.1
Nachhaltigkeit
Das brachliegende Kasernengelände soll wieder genutzt werden. Im Sinne der Nachhaltigkeit und dem Grundsatz des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden ist der Verbrauch
von bisher unbebauten, unversiegelten Flächen stark zu reduzieren zu Gunsten von Umstrukturierungsgebieten, wie im vorliegenden Fall der Konversionsfläche Fürst-WredeKaserne mit einer gemeindeübergreifenden, auf diesen Standort abgestimmten, entsprechenden baulichen Nutzung.
Zudem wird – entsprechend dem nachfolgend detailliert dargestellten Planungskonzept –
den sozialen und sportlichen Bedürfnissen der Bevölkerung durch den Vereinssport Rechnung getragen und das vorhandene Landschaftsbild durch die kompakte Situierung der Gebäude deutlich entfernt vom Übergang in die freie Landschaft gestärkt. Der „Stadteingang“
für die Landeshauptstadt München wird verbessert und das Gelände für Vereine und Besucherinnen und Besucher geöffnet. Die weitestgehende Wiedernutzung des vorhandenen
Erschließungssystems und der Stellplatzanlage an der Ingolstädter Straße, die Sicherung
einer öffentlichen Fuß- und Radwegeverbindung in Ost-West-Richtung und die „Zusammenfassung“ vorhandener, verstreut liegender Sportaktivitäten des FC Bayern München e.V.
schaffen Potenziale für sportliche und Vereinsnutzung in anderen Stadtteilen Münchens. Die
Dachflächen der großen Sporthallen bieten sich an zur Nutzung der Sonnenenergie. Eine
Kombination mit Dachbegrünung beinhaltet hohe ökologische Potentiale.
4.2
Städtebauliche und landschaftsplanerische Grundkonzeption für das Gesamtareal
Der Schwerpunkt der Bebauung liegt im Süden des Gesamtareals und damit im Planungsgebiet der Landeshauptstadt München. Der nördliche, auf Oberschleißheimer Gebiet liegende Teilbereich wird weitestgehend von Gebäuden freigehalten und bildet so einen landschaftlichen Übergang zur angrenzenden Fröttmaninger Heide.
Die Anbindung des Gesamtareals an die Ingolstädter Straße wird über eine neue Haupterschließung innerhalb des Planungsgebiets hergestellt, die in die bestehende interne Erschließungsstruktur einmündet. Es ergibt sich so eine campusartige Gliederung der Gebäudestrukturen. Um die zentral auf dem Vereinsgelände geplanten Sporthallen sind Sportfreiflächen angeordnet. Die notwendigen Stellplätze liegen an der internen Haupterschließung in
unmittelbarer Nähe zu den Sporthallen. Da die Sportanlagen zu einem großen Anteil von
Jugendlichen und Sportlerinnen und Sportlern auch aus der näheren Umgebung genutzt
werden sollen, ist mit einem großen Bedarf an Fahrradabstellplätzen zu rechnen.
Die Qualität dieser kompakten Anordnung ist darin zu sehen, dass eine zusammenhängende
und geordnete städtebauliche Struktur geschaffen wird, aus der sich kurze Wege sowohl von
den Stellplätzen zu den Sportstätten als auch zwischen den einzelnen Sportstätten ergeben.
Auf diese Weise entsteht ausreichend Raum zur Begegnung, was auch zu einer Belebung
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Bebauungsplan Nr. 66 der Gemeinde Oberschleißheim
„Sportgelände an der Ingolstädter Straße“
Stand: 08. Mai 2012
Begründung zum Entwurf
des Sportgeländes beiträgt. Das Konzept ermöglicht, das große Sportareal in drei bis vier
Phasen zu bebauen und jeweils Hallen und Freiplätze einander zugeordnet zu errichten und
zu betreiben. Das Gesamtvorhaben ist so umfänglich, dass von Seiten des FC Bayern München e.V. eine Kooperation mit anderen Vereinen und dem Schulsport angestrebt wird.
Die im Rahmen der Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Oberschleißheim vorgesehene übergeordnete Grünbeziehung bleibt gewahrt. Sie verläuft im Süden des Planungsgebiets durch den Landschaftsraum, in den die Sportanlagen eingebettet sind.
Die beiden Bebauungspläne der Kommunen ergänzen sich zu jeweils vollständigen Teilflächen der als Sondergebiet Sport festgesetzten Gebietskategorie. Nach entsprechender paralleler Verfahrensführung und Beschlussfassung fügen sich die beiden Bebauungspläne der
Gemeinde Oberschleißheim und der Landeshauptstadt München zu einem einheitlichen Planungsergebnis zusammen.
4.3
Art der baulichen Nutzung
Von den auf dem Gesamtareal geplanten Sportstätten und der dazugehörigen Infrastruktur
sind im Überblick folgende Nutzungen innerhalb des Planungsgebiets zu finden:
-
drei Sportplätze mit Flutlichtanlagen, davon ein Kunstrasenplatz,
-
Leichtathletikanlage mit Wettkampfbahn,
-
Gebäude mit Funktionsräumen für Umkleiden, Sanitär- und Sozialräume.
Gemeindeübergreifend und nur teilweise innerhalb des Planungsgebiets liegen:
-
zwei Dreifach-Sporthallen für 500 bzw. 200 Zuschauer,
-
ein Vereinsheim,
-
ein Rasensportplatz.
Vollständig außerhalb des Planungsgebiets auf dem Gebiet der Landeshauptstadt München
geplant sind:
-
eine große Sporthalle für 5.000 Zuschauer,
-
ein Parkhaus mit bis zu 1.160 Stellplätzen,
-
eine Dreifach-Sporthalle für 200 Zuschauer,
-
Stellplatzanlagen (Parkhaus, ebenerdige Stellplätze für PKW, Stellplätze für Busse sowie
Fahrradabstellanlagen)
-
drei Sportplätze mit Flutlichtanlagen, davon zwei Kunstrasenplätze,
-
zwei Kleinspielfelder.
Um den Spiel- und Trainingsbetrieb auch in den Abendstunden bei Dunkelheit zu ermöglichen, sind Flutlichtanlagen zulässig. Sie müssen jedoch auf die Fauna und das Landschaftsbild sowie die nahe gelegenen Siedlungen Rücksicht nehmen. Entsprechende Regelungen
enthalten die Satzung und der mit dem Verein abgeschlossene städtebauliche Vertrag.
Dem Bebauungsplanentwurf liegt ein Betriebs- und Nutzungsmodell zugrunde, auf das alle
Fachgutachten aufbauen, insbesondere die schalltechnische Untersuchung und der Fachbeitrag Verkehr bei der Ermittlung des Verkehrsmengengerüsts. Da in der Begründung mehrfach auf das Betriebsmodell Bezug genommen wird, wird dieses im Folgenden kurz erläutert.
Für den Sportbetrieb wurden drei exemplarische Betriebsfälle gebildet, denen jeweils Betriebszeiten und Nutzerzahlen zugeordnet sind. Daraus ermitteln sich z.B. das Fahrzeugaufkommen und die Stellplatzbedarfe.
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Begründung zum Entwurf
Die genannten Sportanlagen sind sowohl für den Trainingsbetrieb als auch für Wettkämpfe
geplant. An Wochentagen wird die Hauptnutzungszeit voraussichtlich zwischen 16:00 –
22:00 Uhr liegen. Gelegentlich können unter der Woche auch von 9:00 – 16:00 Uhr Sportnutzungen stattfinden. Am Wochenende kann von einer Nutzung des Vereinsgeländes für
Training und Wettkämpfe zwischen 10:00 - 22:00 Uhr ausgegangen werden.
Für den „Regelbetrieb an Veranstaltungstagen“ auf dem Gesamtareal lassen sich folgende
Nutzerzahlen prognostizieren:
-
Große Sporthalle: 1.500 Zuschauerinnen/ Zuschauer sowie 50 Sportlerinnen / Sportler
und Betreuerinnen/ Betreuer
-
Sonstige Sporthallen: 500 Zuschauerinnen/Zuschauer sowie 100 Sportlerinnen / Sportler
und Betreuerinnen / Betreuer
-
Sportanlagen im Freien: 500 Zuschauerinnen / Zuschauer sowie 100 Sportler-innen /
Sportler und Betreuerinnen / Betreuer
Neben dem Regelbetrieb wird der Betriebsfall „Große Sporthalle“ an Veranstaltungstagen
(Training + Wettkämpfe) betrachtet. Hier sind folgende Nutzerzahlen zu erwarten:
-
Große Sporthalle: 5.000 Zuschauerinnen / Zuschauer sowie 100 Sportlerinnen / Sportler
und Betreuerinnen / Betreuer
-
Sonstige Sportanlagen: 50 Zuschauerinnen / Zuschauer sowie 150 Sportlerinnen / Sportler und Betreuerinnen / Betreuer
Um die Realisierbarkeit des Projektes nachzuweisen, wurde auch der Betriebsfall „Vollauslastung“, d.h. gleichzeitiger Betrieb aller Sportanlagen, betrachtet. Wegen seiner geringen Eintrittswahrscheinlichkeit wird im Bebauungsplan nicht näher darauf eingegangen. Im
Fachbeitrag Verkehr und in der schalltechnischen Untersuchung spielt dieser Betriebsfall als
„Worst-Case-Szenario“ jedoch eine gewisse Rolle. Näheres wird in dem Kapitel 4.10 erläutert.
Im Einzelnen sind im Planungsgebiet folgende Nutzungen zulässig:
Vereinsheime mit:
- Konferenz- und Besprechungsräumen,
- Flächen für Fanartikel- und Kartenverkauf mit einer Gesamtverkaufsfläche von max.
75 qm,
- Sanitär- und Sozialräumen,
- gastronomischen Einrichtungen.
Das Vereinsheim soll nördlich der internen Haupterschließung direkt am Eingang des Vereinsgeländes gemeindegebietsübergreifend verwirklicht werden. Die Zulässigkeit von Konferenz- und Besprechungsräumen, Sanitär- und Sozialräume sowie gastronomischen Einrichtungen sind für eine Vereinsheimnutzung obligatorisch. Darüber hinaus soll es dort auch die
Möglichkeit geben, im Zusammenhang mit den auf dem Vereinsgelände ausgeübten Sportarten Fanartikel und Eintrittskarten zu verkaufen. Die Gesamtverkaufsfläche wird hierfür auf
maximal 75 qm beschränkt, damit ausgeschlossen werden kann, dass kommerzielle Nutzungen überhand nehmen.
Sporthallen mit
- Zuschauertribünen,
- aus der Sportnutzung sich ergebenden Funktionsräumen (wie z.B. Umkleiden, Duschen, Erste Hilfe),
- Büroflächen für die eigene Verwaltung,
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„Sportgelände an der Ingolstädter Straße“
Stand: 08. Mai 2012
Begründung zum Entwurf
- untergeordneten und nur aus dem Bedarf der Zuschauerbewirtung begründeten gastronomischen Nutzungen,
- Verkaufsflächen (Kioske) für Vereinsshops und Fan-Artikel,
- vereinsbezogenen Lagerflächen,
- ständigen Ausstellungsräumen.
Gemäß dem städtebaulichen Gestaltungsplan sind auf Oberschleißheimer Gemarkung zwei
Hallen geplant, die sich gemeindeübergreifend auch auf das Münchner Gemeindegebiet erstrecken. Für die angedachte Zuschauerzahl ist die Zulässigkeit von Zuschauertribünen unerlässlich. Die Dreifach-Sporthallen stehen für verschiedene Sportarten zur Verfügung.
Die Sporthallen sind im Süden des Oberschleißheimer Planungsgebiets vorgesehen. Dort
können sie, in Ergänzung zu den im Norden des Münchner Planungsgebiets vorgesehenen
gleichlautenden Nutzungen, gemarkungsübergreifend verwirklicht und das Planungsziel einer campusartigen Anordnung der Baustrukturen umgesetzt werden.
Gebäude mit Funktionsräumen für Umkleiden, Sanitär- und Sozialräume und gastronomische Einrichtungen.
Nördlich der Privatstraße ist ein eigenständiger Funktionsbereich vorgesehen, der insbesondere den im Norden angrenzenden Sportfeldern zugeordnet ist. Auch hier können gastronomische Nutzungen, sowie vereinsbezogene Lagerflächen untergebracht werden.
nicht überdachte Sportanlagen einschließlich Flutlichtanlagen (z.B. Fußballplätze, Kleinspielfelder, Leichtathletikanlagen).
Diese Zulässigkeitsregelung zielt darauf ab, im Planungsgebiet nicht überdachte Sportanlagen zu ermöglichen. Dabei wird vorwiegend an die Umsetzung von Rasenspielfeldern gedacht. Diese sind im Planungsgebiet innerhalb der begrünten Flächen vorgesehen.
Die Rasenplätze werden in umfangreiche Grünstrukturen eingebettet und sichern, an den im
städtebaulichen Gestaltungsplan vorgesehenen Standorten, jeweils einen Übergangsbereich
zur ökologisch wertvollen Heidelandschaft, der im Wesentlichen von Gebäuden freigehalten
wird.
Um den Spiel- und Trainingsbetrieb auf den Sportplätzen auch in den Abendstunden bei
Dunkelheit zu gewährleisten, werden auch Flutlichtanlagen für zulässig erklärt.
Sportplätze aus synthetischem Material (z.B. Kunstrasenplätze, Kleinspielfelder mit
Gummibelag) einschließlich Flutlichtanlagen.
Neben den bereits beschriebenen Rasenfeldern ist im Planungsgebiet auch ausdrücklich die
Zulässigkeit von Sportplätzen aus synthetischem Material geregelt. Gemäß dem städtebaulichen Gestaltungsplan ist beispielsweise ein solcher Platz östlich der Leichtathletikanlage mit
Wettkampfbahn vorgesehen.
Damit der Spiel- und Trainingsbetrieb auch in den Abendstunden bei Dunkelheit stattfinden
kann, sind Flutlichtanlagen an den Sportplätzen aus synthetischem Material ebenso zulässig.
Ausnahmsweise können im Geltungsbereich temporäre Tribüneneinbauten zugelassen
werden
Für besondere Sportveranstaltungen oder Wettkämpfe, bei denen eine deutlich höhere Anzahl an Zuschauern zu erwarten ist, können temporär Tribüneneinbauten errichtet werden.
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Bebauungsplan Nr. 66 der Gemeinde Oberschleißheim
„Sportgelände an der Ingolstädter Straße“
4.4
Stand: 08. Mai 2012
Begründung zum Entwurf
Maß der baulichen Nutzung / Höhenentwicklung
Im Bebauungsplan mit Grünordnung wird das Maß der baulichen Nutzung durch die Grundflächenzahl (GRZ), die maximal zulässigen Wandhöhen und die Baumassenzahl (BMZ) bestimmt.
4.4.1 Zulässige Grundflächenzahl GRZ
Die Regelung über die zulässige Grundfläche für die baulichen Anlagen innerhalb des Sondergebiets Sport ist in der Planzeichnung mit einer GRZ von 0,3 festgesetzt.
Für die Bestimmung der Grundflächenzahl für das Sondergebiet Sport wurde der städtebauliche Gestaltungsplan herangezogen. In dieser Bilanzierung wurden neben den zu errichtenden Baukörpern und Sportanlagen (inkl. Rasenplätze) auch Nebenanlagen, versiegelte Zuwege, Stellplätze, sowie die versiegelten Bereiche für die private interne Verkehrserschließung mit berücksichtigt. Rein rechnerisch ergab sich ein gebauter (versiegelter) Anteil von
28% ohne fußläufige Wege auf dem Areal. Dieser Wert wurde auf eine Grundflächenzahl
von 0,3 gerundet und erlaubt somit die Versiegelung von 46.800 qm Fläche. Damit wird die
zulässige Obergrenze gemäß § 17 Abs.1 BauNVO von GRZ 0,8 deutlich unterschritten.
Als Grundstücksfläche für die Bestimmung der GRZ ist die gesamte Fläche des Geltungsbereichs maßgeblich. D.h. die festgesetzten „Flächen mit besonderen Entwicklungsmaßnahmen“ sowie „Flächen mit Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen,
Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen“ sowie die „Flächen zum Schutz, zur Pflege und
zur Entwicklung von Natur und Landschaft“ sind Teilflächen des Baugrundstücks.
Im Sondergebiet Sport darf die zulässige Grundfläche durch Garagen und Stellplätze mit
ihren Zufahrten, Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO und bauliche Anlagen unterhalb
der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird bis zu einer
maximalen Grundfläche von 50.000 qm überschritten werden.
Mit dieser Festsetzung soll sichergestellt werden, dass insbesondere für die Errichtung von
internen Zuwegungen der Sportplätze, Stellplätzen etc. eine Flexibilität verbleibt und gleichzeitig eine angemessene Obergrenze gesetzt wird. Eine Erhöhung der GRZ auf beispielsweise 0,4 hätte eine unverhältnismäßige überhöhte Versiegelung von 62.400 qm erlaubt, die
nicht erwünscht ist.
Gleichzeitig wird die Errichtung von Nebengebäude durch eine gesonderte Festsetzung innerhalb des Sondergebiets eingeschränkt (vgl. Kap. 4.5.2).
4.4.2 Höhe baulicher Anlagen (maximal zulässige Wandhöhe)
Für die unterschiedlichen Baukörper werden verschiedene maximale Wandhöhen festgesetzt. Das Gesamtareal fällt von Süden nach Norden um etwa 2 m ab. Für den Bebauungsplan wurde die Bezugshöhe von 496 m ü. NN im Bereich der privaten Erschließungsflächen
als unterer Bezugspunkt zur Ermittlung der Wandhöhen gewählt. Die Wandhöhen werden
bestimmt durch den Schnittpunkt der Wand mit der Dachhaut.
Für das Vereinsheim, das im Westen auf der Gemarkungsgrenze geplant ist, liegt die
Wandhöhe bei maximal 11 m über dem Bezugspunkt, d.h. es kann hier ein Gebäude mit bis
zu drei Vollgeschossen errichtet werden.
Für die kleineren Sporthallen mit bis zu 200 bzw. 500 Plätzen wird eine maximale Wandhöhe
von 15 m festgesetzt. Für die Sporthallen kann so einerseits die für die Sportausübung notwendigen Innenhöhen sichergestellt und andererseits gewährleisten werden, dass sich die
künftigen Gebäude in die Umgebung einfügen.
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Begründung zum Entwurf
4.4.3 Baumassenzahl
Die Baumassenzahl gibt an, wie viel Kubikmeter Baumasse je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Mit der Festsetzung einer Baumassenzahl von 1 (BMZ 1) wird die geplante bauliche Dimension des Sportgeländes geregelt. Eine optimale Ausnutzung dieser
Flächen entsprechend des städtebaulichen Gestaltungsplans wird somit gesichert, eine
Überdimensionierung des Bauvolumens wird unterbunden.
Mit der Festsetzung wird die zulässige Obergrenze gemäß § 17 Abs.1 BauNVO von BMZ 10
deutlich unterschritten.
4.5
Stadtgestalt / Ortsbild
4.5.1 Überbaubare Grundstücksflächen
Die überbaubare Grundstücksfläche ist in der Planzeichnung durch Baugrenzen festgesetzt.
Mit der Festsetzung der Baugrenzen werden die Flächen, die für eine mögliche Bebauung
mit Gebäuden zur Verfügung stehen, definiert (Bauräume). In diesem Sinne werden die
Baugrenzen für eine größtmögliche Flexibilität festgesetzt.
Im südlichen Planungsgebiet sind vier Bauräume festgesetzt. Davon sind drei Bauräume
gemeindeübergreifend. Sie ergänzen sich mit den von der Stadt München im Bebauungsplan Nr. 1982 a festgesetzten Bauräumen zu jeweils einem einheitlichen Bauraum. Die Lage
der Bauräume ergibt sich aus der im Bestand bereits vorhandenen internen Erschließungsstruktur.
Die Bauräume sind etwas größer gefasst als die für die jeweiligen Baukörper der zulässigen
Hauptnutzung notwendige Grundfläche. Dadurch können neben der jeweiligen Hauptnutzung
auch zusätzlich Stellplätze untergebracht werden. Außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen sind Stellplätze im Plangebiet nicht erlaubt. Dadurch soll der Bau von Stellplätzen auf das notwendige Maß eingeschränkt und diese auf dem Gesamtareal städtebaulich geordnet gemäß Stellplatzkonzept untergebracht werden. Hierfür sind die im Bebauungsplan 1982 a der Landeshauptstadt München ausgewiesenen Stellplatzflächen vorgesehen.
Die Bauräume sind darüber hinaus so bemessen, dass sie der architektonischen Gestaltung
der Baukörper einen gewissen Freiraum lassen.
4.5.2 Nebenanlagen
Im Geltungsbereich sind Nebengebäude (Nebenanlagen die Gebäude sind) auf maximal vier
Bauwerke mit einer maximalen Grundfläche von je 50 qm beschränkt.
Die Beschränkung auf maximal vier Nebengebäude im Planungsgebiet soll die Ansiedlung
von einer Vielzahl an Bauten verhindern. Mit der Festsetzung wird eine ausreichende Anzahl
an Gebäuden festgesetzt um die erforderlichen Nebengebäude für die Sportanlagen zu realisieren. Dazu gehören beispielsweise Materialschuppen, Unterstände etc. Es ergibt sich je
Sportfeld ein Nebengebäude.
Die festgesetzte Größe von 50 qm Grundfläche für ein Nebengebäude weist einen ausreichenden Spielraum auf um die entsprechenden Nutzungen umsetzen zu können.
Durch die Reglementierung der Nebengebäude in Anzahl und Grundfläche wird der Charakter einer offenen Grünfläche gewahrt und das Landschaftsbild nicht durch verstreute Bauten
gestört.
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4.5.3 Dachform und Dachaufbauten
Für die geplanten Sporthallen und die sonstigen Gebäude werden Flachdächer festgesetzt.
Dadurch wird eine ökologisch sinnvolle Dachbegrünung und/oder eine gute Nutzung der
Sonnenenergie ermöglicht.
Technische Aufbauten müssen einen Mindestabstand von 3 m zu den Außenwänden des
Gebäudes einhalten und dürfen eine Höhe von 2 m nicht überschreiten. Damit soll erreicht
werden, dass diese optisch nicht in Erscheinung treten und die Architektur der Baukörper
gestört wird.
4.5.4 Einfriedungen
Damit die Sportanlagen entsprechend gesichert und geschützt werden können sind Einfriedungen bis zu einer maximalen Höhe von 1,50 m zulässig. Darüber hinaus müssen sich Einfriedungen hinsichtlich Höhe, Baustoff und Farbe der Eigenart der näheren Umgebung anpassen.
Ergänzend hierzu sind Ballfangzäune bis zu einer maximalen Höhe von 2 m und bei erhöhtem Schutzbedarf Ballfangnetze oder -zäune ausnahmsweise bis zu 6 m Höhe zulässig. Das
Anbringen von Ballfangzäunen ist sowohl aus sportbetriebstechnischen Gründen, als auch
aus Sicherheitsaspekten notwendig. Darüber hinaus verhindern sie Störungen im sensiblen
Naturraum der näheren Umgebung durch umher fliegende Bälle.
Mit der Festsetzung von sockellosen Metallzäunen, die eine Bodenfreiheit von 10 cm aufweisen, wird die Biotopverknüpfung und Verbindung unterschiedlicher Lebensräume für
Kleintiere möglich.
4.5.5 Werbeanlagen und Flutlichtanlagen
Das zukünftige Sportgelände soll sich in die Umgebung und den Landschaftsraum der
Fröttmaninger Heide einpassen. Damit keine negative, das sensible Orts- und Landschaftsbild störende Fernwirkung von dem Standort ausgeht, müssen sich Werbeanlagen in ihrer
Anordnung in Umfang, Größe, Form und Farbgebung sowie Materialwahl in die Architektur
der Gebäude und in das Straßen-, Orts- und Landschaftsbild einfügen. Sie dürfen die Fassaden der Gebäude nicht dominieren und müssen sich der Architektur unterordnen. Flutlichtanlagen müssen sich aus denselben Gründen in das Landschaftsbild einfügen.
Von großflächigen Werbeanlagen sowie von Anlagen mit weit sichtbarem, wechselndem,
bewegtem oder grellem (Lichtstärke, Farbe) Licht gehen in der Regel erhebliche Störungen
für Wohnumfeld, Landschaftsbild und Straßenverkehr aus. Werbeanlagen dürfen deshalb
abgesehen von Fahnen und Masten eine Höhe von 4,50 m über Boden nicht überschreiten
und an den Außenwänden der Gebäude nicht über die realisierten Wandhöhen hinausragen.
Darüber hinaus sind laufende Schriften, Blink- und Wechselbeleuchtung, Wechselwerbeanlagen und sich bewegende Werbeanlagen unzulässig.
Innerhalb des Sondergebiets Sport ist deshalb ausschließlich veranstaltungsbezogene Werbung zulässig. Fremd- und Sponsorenwerbung ist nur in Form von Bandenwerbung an den
Spielfeldern bis zu einer Höhe von 1,20 m zulässig. Straßenseitige Werbung entlang der
Ingolstädter Straße wird auf Werbung am Ort der Leistung beschränkt. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass Werbung im Wesentlichen auf den Nutzungszweck des Geländes als
Vereinssportgelände beschränkt bleibt und kommerzielle Fremdwerbung auf ein Minimum
(Bandenwerbung) reduziert wird.
Um einen städtebaulich unerwünschten „Wildwuchs“ von freistehenden Werbeanlagen innerhalb des Vereinsgeländes vorzubeugen, werden diese ausschließlich in den festgesetzten Bauräumen zugelassen. Ausgenommen hiervon ist Bandenwerbung an den Spielfeldern.
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4.6
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Begründung zum Entwurf
Die mit Geh- und Radfahrrecht zu belastenden Flächen
Am nördlichen Rand des Geltungsbereichs des Bebauungsplans wird eine 5 m breite, mit
Geh- und Radfahrrechten zu belastende Fläche zugunsten der Allgemeinheit festgesetzt.
Dadurch wird der in diesem Bereich bereits vorhandene Weg als ein Bestandteil der Wegeverbindungen in der Fröttmaninger Heide gesichert und kann weiterhin von der Öffentlichkeit
genutzt werden. Dem Planungsziel der Einbindung des Plangebiets in ein übergeordnetes
Wege- und Erholungskonzept der Fröttmaninger Heide wird damit entsprochen.
4.7
Grünordnungskonzept
4.7.1 Grünordnerisches Leitbild für das Gesamtareal
Das landschaftliche Leitbild für das Gesamtareal zielt sowohl auf eine optische Verbindung
mit der umgebenden Heidelandschaft, als auch auf eine Vergrößerung der ökologisch funktionalen Heideflächen ab. Die Gebäude sollen daher im Süden des Gesamtareals konzentriert
werden, um den Norden schwerpunktmäßig landschaftlich gestalten zu können.
Die Freiflächengestaltung für das Gesamtareal orientiert sich, besonders in den Randbereichen im Übergang zur Heide, an den Vegetationsbildern der Fröttmaninger Heide, nämlich
Grasflächen mit locker verteilten Bäumen. Vorhandene Vegetation, die diesem Leitbild entspricht, soll daher möglichst erhalten, nicht standortgerechte Vegetation bzw. neu anzulegende Freiflächen entsprechend entwickelt werden. Daher ist eine Begrünung der Freiflächen durch Wiesen und Großbäume der Gattungen Eiche und Kiefer festgesetzt. Auch die
Stellplatzflächen sind diesem Vegetationsbild anzupassen. Die landschaftliche Einbindung
gilt aufgrund der sensiblen Lage des Planungsgebiets am Rande eines Landschaftsraumes
mit hoher Bedeutung für Ökologie und Erholung auch für die geplanten Gebäude. Deren
Eingrünung wird durch die grünordnerisch festgesetzten Baumpflanzungen sowie die Erstellung von Freiflächengestaltungsplänen erreicht.
Entsprechend dem Leitbild der Fröttmaninger Heide werden darüber hinaus die stark eingrenzenden Gehölzbestände im Randbereich des Kasernengeländes teilweise aufgebrochen, um einen fließenden Übergang in die freie Heidelandschaft zu schaffen. Die vorhandenen Biotope werden weitgehend erhalten bzw. werden über Ausgleichsflächen neue Biotopstrukturen entwickelt.
Diese Maßnahmen werden mit dem Beleuchtungskonzept in Einklang gebracht, um Lichtemissionen in die Heide zu vermeiden. Wo Flutlichtanlagen errichtet werden, sollen die Vegetationsbestände nicht oder nur leicht aufgelichtet werden. Die Baumreihe an der Ostgrenze wird hingegen verdichtet, um eine effektive Abschirmung für geplante Flutlichtanlagen zu
erhalten.
4.7.2 Grünstruktur innerhalb des Sondergebiets
Entsprechend dem grünordnerischen Leitbild werden für das Planungsgebiet nachfolgende
grünordnerischen Festsetzungen getroffen. Die Festsetzungen ergänzen sich mit jenen, die
im Bereich des Bebauungsplans Nr. 1982 a auf dem Gebiet der Landeshauptstadt München
vorgesehen sind.
Die Flächen außerhalb der Bauräume, festgesetzten Stellplatzanlagen, Verkehrsflächen und
Sportfelder sowie die nicht bebauten Flächen innerhalb der Bauräume sind mit mageren und
blütenreichen Rasen und Wiesen mit autochthonem Saatgut zu begrünen. Pro 600 qm ist
mindestens ein Großbaum (Endwuchshöhe > 20 m) aus standortgerechten Arten wie Eichen
und Kiefern zu pflanzen. Dadurch wird das angestrebte, der Fröttmaninger Heide entsprechende Vegetationsbild gewährleistet. Die lockeren Großbaumpflanzungen binden das Ge-
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Begründung zum Entwurf
lände und insbesondere die Hochbauten gut in die Landschaft ein. Auch zur Abschirmung
der Gelände- und Spielfeldbeleuchtung sind die vorgesehenen Baumpflanzungen geeignet.
Stellplätze werden mit Großbäumen überstellt. Dabei ist für je fünf Stellplätze ein großer
standortgerechter Laubbaum, Mindestumfang 20/25 cm, erforderlich. Stellplätze sind ebenso
wie Feuerwehrzufahrten und ähnliche Belagsflächen wasserdurchlässig auszuführen. Die
Baumpflanzungen erfolgen sowohl in Randbereichen und Pflanzinseln als auch innerhalb der
Belagsflächen. Für Bäume in Stellplatzflächen sind 1,5 m breite Baumgräben und ausreichende Schutzmaßnahmen gegen Anfahren und Überfahren des Wurzelbereichs z.B. in
Form von Schutzbügeln vorzusehen.
Bei den Flächen mit Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen,
Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen handelt es sich im Planungsgebiet um
Gehölzflächen und magere Wiesen, die dem Leitbild der Heide entsprechen. Diese sind zu
erhalten und Bäume sind bei Abgang mit standortgerechten Arten zu ersetzen. Zusätzliche
Baumpflanzungen sind hier nur dann vorgesehen, wenn diese zur Abschirmung der zukünftigen Leuchtenstandorte notwendig sind. Hiermit wird der Forderung aus der Lichtstudie (vgl.
Büro H2, Lichtstudie; Stand: 05.02.2009) nach ausreichender Abschirmung der angrenzenden Heideflächen vor Lichtimmissionen Rechnung getragen. Sträucher, die in diese zusätzlichen Pflanzungen eingebracht werden, sollen aus den der Satzung zu entnehmenden Arten
zusammengesetzt sein, damit sie Faltern und anderen Insekten als Nahrungsquelle dienen.
Flächen mit Entwicklungsmaßnahmen sind diejenigen Flächen, die als Magerrasen mit
dem Entwicklungsziel Heide, anstelle der vorhandenen dichten Gehölzriegel, hergestellt und
mit Initialpflanzungen wie Waldkiefer und Stieleiche versehen werden. Diese Bereiche werden als interne Ausgleichsflächen angerechnet und im Bebauungsplan entsprechend festgesetzt. Im Bereich der Begrenzungswälle wird die bestehende Vegetation zum Teil entfernt
bzw. aufgelichtet und die bestehenden Wälle teilweise abgetragen, um die Durchlässigkeit
zu erhöhen. Sämtliche Ausgleichsflächen werden mit autochthonem Mahdgut als Magerrasen bzw. artenreiches Extensivgrünland hergestellt und mit standortgerechten Baumpflanzungen locker bis dicht überstellt, um das Gelände ökologisch und optisch mit den umliegenden Heideflächen zu verflechten. Am Ostrand des Planungsgebiets ist eine naturnahe
Kiefernaufforstung als forstlicher Ausgleich vorgesehen. In der Ausgleichsfläche um das vorhandene Kleingewässer wird durch Auflichtung des Ufergehölzes, Anlage von Flachwasserzonen und Entbuschung der umgebenden Flächen das potentielle Vorkommen von Laubfrosch und Wechselkröte gefördert.
Das Regenwasser wird zur Versickerung gebracht. Die durchlässigen Böden der Münchner
Schotterebene eignen sich gut zur Versickerung unverschmutzten Regenwassers in die ohnehin wenig Wasser führenden quartären Grundwasserleiter. So wird die Neubildung des potenziell nutzbaren Grundwassers gefördert. Im gesamten Planungsgebiet wird deshalb die Versiegelung auf das absolut notwendige Maß beschränkt. Das auf den Dächern und befestigten
Flächen anfallende Regenwasser wird breitflächig versickert. Wo dies nicht möglich ist, kann
bei Bedarf über Rigolen oder Sickerschächte versickert werden.
Aufgrund der relativ schlechten Filtereigenschaften der Böden soll zum Schutz des Grundwassers der Eintrag von schädlichen Substanzen vermieden werden. Das gilt insbesondere für die
Verwendung von Pflanzenschutzmitteln. Die Düngung der Flächen soll auf Sportrasen beschränkt sein, da generell eine Nährstoffzufuhr den mageren Wachstumsbedingungen der
Heide schadet.
Große Dachflächen sind zu begrünen (ab einer Größe von 100 qm). Dadurch wird zum
einen die Abflussmenge des Dachflächenwassers gedrosselt, was zu einer Rückhaltung des
zu versickernden Regenwassers führt, zum anderen kann das Mikroklima verbessert werden.
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Bebauungsplan Nr. 66 der Gemeinde Oberschleißheim
„Sportgelände an der Ingolstädter Straße“
Stand: 08. Mai 2012
Begründung zum Entwurf
4.7.3 Wegebeziehungen
Der Zugang zum Sport- und Vereinsgelände erfolgt über die Ingolstädter Straße. Das bereits
vorhandene Erschließungsnetz wird weitgehend übernommen.
Um sowohl eine Anbindung des Gesamtareals an den angrenzenden Landschaftsraum zu
schaffen als auch eine Verbindung der vorhandenen Landschaftsräume untereinander zu
ermöglichen, setzt die vorliegende Planung für das Vereinsgelände vorhandene übergeordnete Wegebeziehungen fort bzw. stellt diese neu her.
So ist innerhalb des Planungsgebiets entlang der Nordgrenze des Geltungsbereichs eine in
Ost-West-Richtung verlaufende Wegeverbindung für Fußgänger und Radfahrer vorgesehen,
welche die Bereiche Fröttmaninger Heide und Panzerwiese miteinander verknüpft. Diese
Wegeverbindung ist bereits vorhanden und wird durch den Bebauungsplan Nr. 66 planungsrechtlich gesichert.
Im Süden des Gesamtareals ist darüber hinaus auf dem Gebiet der Landeshauptstadt München entlang der Südgrenze des Geltungsbereichs ein öffentlicher Rad- und Fußweg geplant
wodurch eine Ost-West-Querung hergestellt werden kann, die bislang durch die abgeschlossene Kasernenstruktur in diesem Bereich unterbrochen war.
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Bebauungsplan Nr. 66 der Gemeinde Oberschleißheim
„Sportgelände an der Ingolstädter Straße“
4.8
Stand: 08. Mai 2012
Begründung zum Entwurf
Verkehrskonzept/Verkehrliche Erschließung
4.8.1 Erschließungskonzept
Zur verkehrlichen Erschließung und Anbindung des Sportgeländes an das öffentliche Straßennetz wurde im Fachbeitrag Verkehr ein Erschließungskonzept entwickelt und dessen
Leistungsfähigkeit und Eignung nachgewiesen.
Wesentliche Grundlage ist ein Verkehrsmengengerüst, das auf den Betriebsformen „Regelbetrieb“ und „Betrieb der großen Sporthalle“ (vergl. Kapitel 4.3) aufbaut. Auch der Betriebsfall
„Vollauslastung“ wurde als Worst-Case-Szenario geprüft. Wegen seiner geringen Eintrittswahrscheinlichkeit wird an dieser Stelle nicht näher darauf eingegangen. Der Fachbeitrag
Verkehr zeigt dennoch auf, wie anhand von organisatorischen Maßnahmen die Verkehrsabwicklung und die Parkierung in diesem Ausnahmefall bewältigt werden können. Für den Bebauungsplan besteht diesbezüglich jedoch kein Regelungsbedarf.
Mit dem zugrunde gelegten Erschließungskonzept kann der Verkehr unter Berücksichtigung
des derzeit auf der Ingolstädter Straße bestehenden Verkehrsaufkommens abgewickelt werden. Die Überlagerung mit dem Grundverkehr ist in einer verkehrstechnischen Berechnung
für die nachmittägliche Spitzenstunde vorgenommen worden.
Abb. Erschließung des Gesamtareals auf Gemarkung der Landeshauptstadt München
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Bebauungsplan Nr. 66 der Gemeinde Oberschleißheim
„Sportgelände an der Ingolstädter Straße“
Stand: 08. Mai 2012
Begründung zum Entwurf
Die Erschließung des Gesamtareals erfolgt von der Ingolstädter Straße (B 13). Die Lage des
neuen Knotenpunktes wurde so gewählt, dass dieser nahezu vollständig auf Münchner Gemarkung liegt und zudem die Verkehrsbauwerke der vorhandenen Einmündung bzw. Wendemöglichkeit weitgehend integriert. Die innere Erschließung wird daher mit einem leicht
abknickenden Verlauf auf die Ingolstädter Straße zugeführt. Die Festsetzung des Ein- und
Ausfahrtbereichs sichert den Anschluss an der erforderlichen Stelle.
Für die Verkehrsabwicklung im neuen Knotenpunkt wird eine Lichtzeichenanlage gebaut.
Von Süden kommend wird zur Einfahrt in das Vereinsgelände ein zusätzlicher
Rechtsabbiegefahrstreifen notwendig, von Norden wird die bestehende Linksabbiegespur
verlängert. Außerdem wird die aus Richtung Innenstadt kommende Linksabbiegespur zur
Anbindung der westlich der Ingolstädter Straße gelegenen Wohnbebauung in die neue Einmündung integriert. Auf diese Weise wird die verkehrliche Anbindung des Wohngebietes
geordnet und verbessert. Eine Querungsmöglichkeit für Fußgänger und Radfahrer wird auf
der Nordseite des Knotenpunktes eingerichtet.
Die genannten Maßnahmen können innerhalb des bestehenden Straßenraums der Ingolstädter Straße realisiert werden, indem hauptsächlich die Fahrspuren neu aufgeteilt werden.
Insgesamt ist daher nur ein geringfügiger Umbau der örtlichen Situation erforderlich.
Der neue Knotenpunkt in der Ingolstädter Straße liegt in ausreichendem Abstand zum südlich benachbarten Knotenpunkt Ingolstädter Straße/ Neuherbergstraße.
Der Straßenquerschnitt im Bereich der neuen Hauptzufahrt beträgt 19 m (drei Fahrspuren
mit 3,25 m pro Fahrbahn sowie 4,50 m für den nördlichen bzw. 4,75 m für den südlichen
Fuß- und Radweg).
Abb. Dimensionierung der Straßenquerschnitte im Bereich der neuen Hauptzufahrt auf Gemarkung der Landeshauptstadt München
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Bebauungsplan Nr. 66 der Gemeinde Oberschleißheim
„Sportgelände an der Ingolstädter Straße“
Stand: 08. Mai 2012
Begründung zum Entwurf
Sämtliche interne Verkehrserschließungsstraßen im Plangebiet sind als private Straßen vorgesehen. Sie werden zwar nicht als Verkehrsflächen festgesetzt, jedoch in der notwendigen
Dimensionierung ihrer versiegelten Flächen in der festgesetzten Grundflächenzahl (GRZ) für
das Sondergebiet berücksichtigt.
Im Norden des Planungsgebiets wird eine bereits bestehende öffentlich genutzte Wegeverbindung durch ein Geh- und Radfahrrecht zugunsten der Allgemeinheit planungsrechtlich
gesichert. Auf dem Sportgelände werden darüber hinaus ausschließlich private Zuwegungen
zur Erschließung der Sportstätten angelegt. Die natürliche Wegeführung passt sich dem dort
vorhandenen Raum an und erschließt die Sportstätten.
Die vorhandene Busverbindung ist aktuell nicht zum Ausbau vorgesehen. Der Fachbeitrag
Verkehr empfiehlt, eine neue Haltestelle der Regionalbuslinie 294 im direkten Bereich des
Zugangs zu schaffen. Dies ist jedoch auf Bebauungsplanebene nicht regelbar. In die Verkehrsmengenberechnungen für den Individualverkehr ist die Tatsache eingeflossen, dass
der ÖPNV für die Zu- und Abfahrt nur einen untergeordneten Beitrag leisten kann.
4.8.2 Stellplätze für Pkw und Busse
In der Verkehrsuntersuchung ist auch der ruhende Verkehr im Gesamtareal analysiert worden. Die aufgrund der geplanten Nutzungen auf dem Gesamtareal als notwendig prognostizierte Stellplatzanzahl werden gemäß des Stellplatzkonzeptes sämtlich im Geltungsbereich
des Bebauungsplans „Sportgelände an der Ingolstädter Straße“ 1982 a der Landeshauptstadt München nachgewiesen. Im Planungsgebiet selbst sind Stellplätze hingegen lediglich
innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig.
Für die vorgesehenen Nutzungen sind gemäß Stellplatzsatzung der Landeshauptstadt München auf dem Grundstück insgesamt 891 PKW-Stellplätze nachzuweisen. Um Beeinträchtigungen der angrenzenden Wohngebiete durch Parksuchverkehr zu vermeiden, sind diese
Stellplätze auch real nachzuweisen. Die Ablösung von nachzuweisenden Stellplätzen ist
deshalb nicht zulässig. Im Fachbeitrag Verkehr wurde für den Regelbetrieb (1.079 Stellplätze) und den Betrieb der großen Sporthalle (1.972 Stellplätze) ein höherer Stellplatzbedarf
prognostiziert. Aus diesem Grund werden im Planungsgebiet mit ca. 2.000 mehr PKWStellplätze vorgesehen als bauordnungsrechtlich gefordert.
Der durch bis zu 2.000 Stellplätze auf dem Sportgelände verursachte Ziel- und Quellverkehr
kann sowohl im Gesamtareal als auch auf der Ingolstädter Straße abgewickelt werden und
ist schalltechnisch vertretbar.
Auch der als sehr selten anzunehmende Betriebsfall „Vollauslastung“ wurde betrachtet. Der
Fachbeitrag Verkehr zeigt einige Maßnahmen zur Organisation der Parkierung in diesem
Ausnahmefall auf, die außerhalb des Bebauungsplans im städtebaulichen Vertrag mit dem
Grundstückseigentümer geregelt wurden.
Der bestehende großflächige Parkplatz an der Ingolstädter Straße wird als Fläche für Stellplätze für ca. 435 PKW festgesetzt. Er kann sowohl nördlich an die neue Zufahrt als auch an
die bestehende Kasernenausfahrt im Süden angebunden werden. Im Zusammenhang mit
der großen Sporthalle kann ein Parkhaus mit bis zu 1.160 Stellplätzen realisiert werden. Dort
sind auch ca. 25 Busstellplätze möglich. Eine weitere Stellplatzanlage für bis zu 384 PKW
befindet sich in zentraler Lage zwischen den kleineren Sporthallen.
4.8.3 Fahrradstellplätze
Fahrradabstellplätze sind im Geltungsbereich allgemein zulässig, d.h. auch neben den einzelnen Sportanlagen können entsprechende Anlagen errichtet werden. Ausgenommen sind
aus naturschutzfachlichen Gründen die Flächen mit besonderen Entwicklungsmaßnahmen
und Flächen mit Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen.
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Bebauungsplan Nr. 66 der Gemeinde Oberschleißheim
„Sportgelände an der Ingolstädter Straße“
Stand: 08. Mai 2012
Begründung zum Entwurf
Die getroffenen Regelungen erhöhen die Akzeptanz des Verkehrsmittels Fahrrad deutlich,
da somit die Sportstätten direkt angefahren werden können und kurze fußläufige Wege ermöglicht werden.
4.9
Technische Erschließung
4.9.1 Wasserversorgung/Entwässerung
Für die Fachfragen der Hydrogeologie, der Wasserver- und Abwasserentsorgung des Gesamtareals wurde eine gutachterliche Untersuchung durchgeführt (Bullermann Schneble
GmbH, Fachgutachten Hydrologie; September 2008). Im Ergebnis können sowohl die Wasserversorgung als auch die Abwasserentsorgung sichergestellt werden:
-
Eine oberflächige Versickerung ist ohne Grundwassergefährdung im Planungsgebiet
möglich. In Ausnahmefällen wird über Rigolen oder Sickerschächte versickert.
-
Der tägliche Wasserbedarf kann aus dem städtischen Netz der Landeshauptstadt München bezogen werden.
-
Der Wasserbedarf für den Sanitärbereich kann unter Verwendung modernster Sanitäreinrichtungen und bei Einrichtung von Grauwasser- und Regenwassernutzungsanlagen
noch reduziert werden.
-
Zusätzlich besteht in den Sommermonaten Bedarf für die Bewässerung der Rasenplätze.
Der Gutachter empfiehlt, in der Nordwestecke des Gesamtareals auf dem Gebiet der
Gemeinde Oberschleißheim Grundwasserbrunnen in das Quartär vorzusehen. Sollte der
Wasserbedarf für die Bewässerung nicht durch Grundwasserentnahme gedeckt werden
können, kann das zentrale Versorgungsnetz herangezogen werden.
-
Der tägliche Schmutzwasserabfluss kann über den Sammler in der Ingolstädter Straße
oder über den in Ost-West-Richtung entlang der Südgrenze des Planungsgebiets verlaufenden Hauptsammler in die Kanalisation eingeleitet werden.
4.9.2 Energieversorgung/einheitliche Medienversorgung
Die Stromversorgung für das Gesamtareal kann über die Landeshauptstadt München von
der Ingolstädter Straße aus geleistet werden. Die gesonderte unabhängige Erschließung des
Gebiets auf Oberschleißheimer Flur ist in Anbetracht der einheitlichen Konzeption und Nutzung nicht erforderlich. Dies gilt auch für andere Medienerschließungen. Der Planbereich auf
Oberschleißheimer Flur ist weit entfernt vom Ortszentrum. Hohen gesonderten Aufwand zu
betreiben, um diesen Planungsbereich des Sportgeländes gesondert zu erschließen, ist nicht
gerechtfertigt. Dies gilt auch für andere Medien (Gas, ggf. Fernwärme, auch Telekommunikation etc.).
4.9.3 Sendeanlagen
Zwei Richtfunktrassen der Deutschen Telekom AG verlaufen über dem Planungsgebiet. Diese sind nach Auskunft der Deutschen Telekom AG nicht beeinträchtigt, wenn die maximale
Bauhöhe von 85 m nicht überschritten wird. Da diese Höhen bei weitem nicht erreicht werden, kann eine Beeinträchtigung der Sendesituation durch die in dem Bebauungsplan zulässigen Nutzungen ausgeschlossen werden.
4.10 Immissionsschutz
Die Sportanlagen liegen in einem Bereich, der ausschließlich durch die Verkehrslärmemissionen der Ingolstädter Straße geprägt wird. Weitere emittierende Industrieanlagen oder
Lärmquellen sind in der Umgebung nicht vorhanden. Ihrerseits verursachen die geplanten
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Bebauungsplan Nr. 66 der Gemeinde Oberschleißheim
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Sportanlagen wiederum ausschließlich Lärmemissionen auf die im Einflussbereich liegenden
Wohnnutzungen (westlich der Ingolstädter Straße, östlich der Grusonstraße).
In Anwendung der geltenden Normen wurde ein Gutachten (GSB GbR, Schalltechnisches
Gutachten; 27.05.2011) erstellt. Darin wurden die in beiden Bebauungsplänen (Nr. 66 Gemeinde Oberschleißheim, Nr. 1982 a Landeshauptstadt München) zulässigen Nutzungen in
der Gesamtschau geprüft. Zusätzlich wurden die Emissionen auf die nördlich und östlich
gelegenen Flächen der Fröttmaninger Heide betrachtet.
Die schalltechnischen Auswirkungen des Sportbetriebs wurden anhand der beispielhaften
Betriebs- und Nutzungsmodelle berücksichtigt, einschließlich des damit verbundenen Anlagenlärms auf den Stellplätzen und privaten Erschließungsstraßen. Für den Verkehrslärm
sind die Geräuscheinwirkungen des öffentlichen Verkehrs auf der Ingolstädter Straße und
der Neuherbergstraße berücksichtigt; auch der durch den Sportbetrieb zusätzlich verursachte Verkehr auf öffentlichen Straßen wurde in die Berechnungen eingestellt.
Die Ergebnisse zeigen, dass die Planung umgebungsverträglich ist. Die Gutachter kommen
aufgrund detaillierter Untersuchungen, die im Gutachten niedergelegt sind, zusammengefasst zu folgenden Ergebnissen:
4.10.1 Sportbetrieb
Maßgeblich sind die Werte der 18. BImSchV. Als schutzwürdige Nutzungen außerhalb des
Gesamtareals sind berücksichtigt:
-
Die Wohnnutzung westlich der Ingolstädter Straße (Gemarkung München),
-
die Wohnnutzung südöstlich der Fürst-Wrede-Kaserne (Gemarkung München),
-
die Mannschaftsunterkünfte der Fürst-Wrede-Kaserne (Gemarkung München).
Auf der Gemarkung Oberschleißheim befinden sich die nächstgelegenen schutzwürdigen
Nutzungen in einem solch großen Abstand zum Gesamtareal, dass keine gesonderte schalltechnische Verträglichkeitsuntersuchung erforderlich wurde.
Als Nutzungszeiten sind für Montag bis Freitag Training und Wettkämpfe von 16.00 Uhr bis
22.00 Uhr sowie Training und gelegentlich Wettkämpfe von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr eingestellt, am Wochenende Training und Wettkämpfe von 10.00 Uhr bis 22.00 Uhr.
Für den Betriebsfall „Regelbetrieb an Veranstaltungstagen“ wurde mit 2.500 Zuschauerinnen
und Zuschauern, 250 Sportlerinnen und Sportlern sowie Betreuerinnen und Betreuern gerechnet; für den Betriebsfall „große Sporthalle“ mit 5.050 Zuschauerinnen und Zuschauern,
250 Sportlerinnen und Sportlern sowie Betreuerinnen und Betreuern (vgl. auch Kapitel 4.3).
Es wurde angenommen, dass die Freisportflächen bis 22.00 Uhr bespielt werden und die
Abfahrt der Fahrzeuge im Wesentlichen bis 23.00 Uhr abgeschlossen ist. Für das Parkhaus
wurde eine Überdachung angenommen und für die Sporthallen eine Bauweise, durch die bei
der schalltechnischen Modellbildung eine Schallabstrahlung über Außenbauteile oder raumlufttechnische Anlagen vernachlässigt werden kann.
Die Geräuscheinwirkungen aufgrund der privaten Erschließungsstraßen im Gesamtareal bis
zum Anschluss an die Ingolstädter Straße wurden als Anlagenlärm berücksichtigt.
In den Betriebsfällen Regelbetrieb und „große Sporthalle“ werden außerhalb der Ruhezeiten
an allen Immissionsorten die maßgeblichen Immissionswerte eingehalten.
Innerhalb der Ruhezeiten bei Regelbetrieb werden bei schalltechnischer Optimierung des
Parkhauses (Schließung eines Teils der Fassaden lediglich am Rose-Pichler-Weg 12 und
18 Überschreitungen des maßgeblichen Immissionsrichtwerts von 45 dB(A) um 0,3 bzw. 1,0
dB prognostiziert. Diese liegen unter der Wahrnehmbarkeitsschwelle für das menschliche
Gehör und sind auch deshalb kaum relevant, weil die Fremdgeräuschmessung (Verkehr auf
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Begründung zum Entwurf
der Ingolstädter Straße, siehe Betriebsfall „große Sporthalle“) gezeigt hat, dass in den Ruhezeiten eine Überlagerung durch Fremdgeräusche von 1 dB gegeben ist.
Für den Betriebsfall „große Sporthalle“ ergibt sich innerhalb der Ruhezeiten bei schalltechnischer Optimierung des Parkhauses (Schließung eines Teils der Fassaden) lediglich in den
oberen Geschossen der Anwesen Rose-Pichler-Weg 18 und Ingolstädter Straße 243 eine
geringfügige, nicht wahrnehmbare Überschreitung von bis zu 0,9 bzw. 0,4 dB.
In der lautesten Nachtstunde kommt es im Bereich Ingolstädter Straße 243, Ingolstädter
Straße 201 – 203 a sowie am Rose-Pichler-Weg 12 und 18 zu Überschreitungen des Immissionsrichtwertes. Nach § 5 der 18. BImSchV ist jedoch zu berücksichtigen, dass zwischen
den betroffenen Immissionsorten und den emittierenden Sportnutzungen die hoch belastete
Ingolstädter Straße verläuft. Die orientierende Messung der Fremdgeräusche hat dort für die
lauteste Nachtstunde (22.00 Uhr bis 23.00 Uhr) ergeben, dass die westlich der Ingolstädter
Straße ständig vorherrschenden Fremdgeräusche den Sportanlagenlärm so überlagern,
dass er keine zusätzliche Belastung bedeutet.
Der seltene Ausnahmefall „Vollauslastung“ (vgl. Kapitel 4.8.1) wurde als hypothetisches
Worst-Case-Szenario ebenfalls untersucht. Im Beurteilungszeitraum wurden hier für alle Immissionsorte deutliche Unterschreitungen der maßgeblichen Immissionsrichtwerte ermittelt.
Hinsichtlich des Anlagenlärms kann zwischen den geplanten Sportanlagen und den angrenzenden schutzwürdigen Wohnnutzungen eine schalltechnische Verträglichkeit erreicht werden. Gesonderte Festsetzungen sind in den Bebauungsplänen daher nicht erforderlich.
Zusätzlich wurde für die zu den Lärmverträglichkeitsuntersuchungen herangezogenen Immissionsorte eine Gesamtanlagenlärmbetrachtung (Überlagerung der Geräuscheinwirkungen von Sportanlagen und sonstigen Anlagen) unter Berücksichtigung der südlich angrenzenden militärischen Nutzung und des weiteren großen Parkplatzes vorgenommen. Auch
diese hat die lärmtechnische Verträglichkeit der im Bebauungsplan zugelassenen Nutzung
bestätigt.
Darüber hinaus wurden die Geräuscheinwirkungen des Sportbetriebs auf die Heidefläche
untersucht. Der Einfluss der Sportanlage auf die unmittelbar angrenzenden Bereiche der
Fröttmaninger Heide ist sehr gering, da auch in der lautesten Nachtstunde in der nördlich
und östlich gelegenen Heidefläche die Richtwerte für reine Wohngebiete eingehalten werden. Etwas stärker ist der Einfluss auf den Bereich zwischen Vereinsgelände und Ingolstädter Straße. Hier ist aber die Überlagerung mit dem Straßenverkehr der Ingolstädter Straße
dominant, die Sportanlage liefert keinen substantiellen Lärmbeitrag.
4.10.2 Zunahme der Verkehrsgeräusche durch den Sportbetrieb
Die Nutzung der geplanten Sportanlagen führt zu keiner erheblichen Zunahme der Verkehrsgeräusche auf den öffentlichen Straßen. Die maximale Zunahme auf einem Abschnitt
der Ingolstädter Straße liegt bei 0,20 dB am Tag und 0,15 dB in der Nacht. Auch wenn die
Geräuscheinwirkungen auf die an der Ingolstädter Straße gelegenen Wohnnutzungen aufgrund des Verkehrsaufkommens als hoch einzustufen sind, führt diese geringe Zunahme zu
keiner wahrnehmbaren Veränderung der Geräuschbelastung. Sie ist damit aus schalltechnischer Sicht als verträglich einzustufen.
4.10.3 Verkehrslärmeinwirkungen auf das Planungsgebiet
Die Sportnutzungen liegen im Einwirkungsbereich des Verkehrslärms der Ingolstädter Straße
und der Neuherbergstraße. Beurteilungsgrundlage ist die DIN 18005 Teil 1 „Schallschutz im
Städtebau“, auch wenn deren Orientierungswerte keine bindende Wirkung haben und
„Sportanlagen“ nicht explizit als schutzwürdige Nutzungen aufgeführt werden. Zur Beurteilung der Geräuscheinwirkungen (tags) wird ein Orientierungswert von 60 dB(A) herangezoSeite 28
Bebauungsplan Nr. 66 der Gemeinde Oberschleißheim
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Begründung zum Entwurf
gen, vergleichbar dem Wert für Dorf- und Mischgebiete. Dieser Orientierungswert ist auf allen Flächen, auf denen schutzwürdige Nutzungen geplant sind, eingehalten. Mit zunehmendem Abstand von der Ingolstädter Straße sinken die Geräuschwirkungen auf unter 55 dB(A),
eine schalltechnische Verträglichkeit ist gegeben.
Insgesamt lässt sich feststellen, dass eine den beiden Bebauungsplänen entsprechende
Nutzung aus schalltechnischer Sicht verträglich und möglich ist. Gesonderte schalltechnische Festsetzungen in den Bebauungsplänen sind nicht erforderlich.
4.10.4 Lichtimmissionen
Die potenziellen Belastungen durch Lichtimmissionen wurden in einer Studie untersucht (vgl.
Büro H2, 05.02.2009), deren Ergebnisse im Einzelnen im Umweltbericht dargestellt werden.
Um schädliche Umwelteinwirkungen in der näheren Umgebung durch die Flutlichtstrahlung
zu vermeiden, werden im Bebauungsplan und darüber hinaus im städtebaulichen Vertrag mit
dem Grundstückseigentümer verschiedene Regelungen zu Betrieb und Beschaffenheit der
Flutlichtanlagen getroffen:
-
Zum Schutz der Anwohner vor Lichtimmissionen werden Höchstwerte für die Beleuchtungsstärke und die mittlere Leuchtdichte der Blendquellen in den Aufenthaltsräumen der
nächstgelegenen Wohngebäude vereinbart.
-
Die Beleuchtung wird auf die gewünschte Fläche beschränkt und die Flutlichtanlagen
durch Vegetation so abgeschirmt, dass die Anlockwirkung des Lichts auf nachtaktive Tiere in der Heide minimiert wird. Hierzu wird die vorhandene Vegetation erhalten oder ergänzt. Die Lichtstudie empfiehlt, neue Gehölze gleichzeitig als Nahrungspflanzen für Falter und Insekten zu nutzen. Der Satzungstext enthält deshalb eine Liste der Strauch- und
Baumarten, die für die Abschirmung geeignet sind.
-
Aufgrund der besonderen Lage des Gebietes werden zusätzlich zum Schutz der Fauna
insektenfreundliche Leuchtmittel verwendet.
-
Der Betrieb der Flutlichtanlagen ist nur bis 22 Uhr zulässig.
4.11 Gender Mainstreaming / Sicherheit und Angsträume
Die Planung trägt den Belangen des Leitprinzips Geschlechtergerechtigkeit Rechnung. Dies
bedeutet, bei allen gesellschaftlichen Vorhaben die unterschiedlichen Lebenssituationen und
Interessen von Frauen und Männern von vornherein und regelmäßig zu berücksichtigen, da
es keine geschlechtsneutrale Wirklichkeit gibt.
Durch die geplanten Sportstätten wird ein vielfältiges Breitensportangebot geschaffen, das
beide Geschlechter in allen Altersgruppen gleichermaßen anspricht. Der organisierte Sport
leistet einen bedeutenden Beitrag zum gemeinschaftlichen Zusammenleben. Er fördert beispielsweise die soziale Kommunikation und Interaktion und unterstützt Kinder und Jugendliche in ihrer Persönlichkeitsentwicklung. Die Trägerschaft durch einen gemeinnützigen Verein
gewährleistet über die offene Mitgliedschaft eine breite Nutzbarkeit. Kooperationen mit anderen Vereinen der Umgebung zur gemeinsamen Nutzung des Sportareals sind möglich. Vormittags ergeben sich auch für den Schulsport Perspektiven.
Das Gelände liegt am Stadtrand in einiger Entfernung von Wohnbebauung oder Straßen.
Teilweise dichte Vegetation und die bestehende Kaserne tragen ebenfalls zu dessen Insellage bei. Aufgrund dieser Gegebenheiten kann die Planung nicht allen Belangen der Geschlechtergerechtigkeit Rechnung tragen. Die positive soziale Kontrolle einer belebten integrierten Lage wird beispielsweise hier nicht erreichbar sein. Auf einen sensiblen Umgang mit
den Sicherheitsbedürfnissen der Nutzerinnen und Nutzer ist daher großer Wert zu legen.
Die campusartige, kompakte Struktur des Vereinsgeländes und die damit verbundene direkte
Zuordnung von Hallen, Stellplatzanlagen und Sportplätzen ermöglichen eine gute OrientieSeite 29
Bebauungsplan Nr. 66 der Gemeinde Oberschleißheim
„Sportgelände an der Ingolstädter Straße“
Stand: 08. Mai 2012
Begründung zum Entwurf
rung und schaffen Begegnungs- und Kommunikationsräume. Die sich ergebenden kurzen
und barrierefreien Wege tragen darüber hinaus zum Sicherheitsempfinden bei, indem Blickbeziehungen aufgebaut und Angsträume weitestgehend vermieden werden.
Unterstützt wird dieser Aspekt zusätzlich durch das landschaftsplanerische Ziel, das Vereinsgelände entsprechend dem Leitbild der Fröttmaninger Heide zu entwickeln, wonach
stark eingrenzenden Gehölzbestände an den Randbereichen aufgebrochen werden, um einen fließenden Übergang in die freie Heidelandschaft zu schaffen.
5 Wesentliche Auswirkungen der Planung
Mit der Erstellung des Bebauungsplans Nr. 66 zusammen mit dem Plangebiet auf Münchner
Gemarkung wird die rechtliche Voraussetzung zur Realisierung eines neuen Sportstandortes
für eine großzügige Sportanlage im Münchener Norden und seines Umlandes geschaffen.
Die Errichtung des Sportgeländes dient dem Allgemeinwohl der Bevölkerung unterschiedlichster Alters- und Gesellschaftsgruppen. Auch für die Gemeinde Oberschleißheim ist ein
zusätzliches Sportanlagenangebot, insbesondere von Hallen, von großem Vorteil.
Die Umnutzung des ehemaligen Kasernengeländes mit der Beibehaltung der vorhandenen,
inneren Erschließung folgt dem Nachhaltigkeitsgrundsatz und dem Aspekt des sparsamen
Umgangs mit Grund und Boden.
Die wesentlichen Auswirkungen der Planung können dabei wie folgt zusammengefasst werden:
-
Durch die neuen Sportanlagen wird im unterversorgten Münchner Norden und dem angrenzenden Umland ein zusätzliches Freizeit- und Sportangebot geschaffen.
-
Mit dem Abtragen von Wällen und Aufschüttungen sowie der Rodung der standortuntypischen Vegetation wird eine Einbindung des Plangebiets in den Naturraum der
Fröttmaninger Heide geschaffen.
-
Durch die Öffnung des Gebiets für die Bevölkerung und die Aufwertung des Landschaftsbildes wird die Erholungsfunktion verbessert.
-
Durch die naturschutzfachliche Aufwertung der Heideflächen wird die Biotopfunktion verbessert.
-
Lärm, Verkehr und Versiegelung werden voraussichtlich nur geringfügig zunehmen.
Eine detaillierte Untersuchung der Auswirkungen des Bebauungsplans Nr. 66 wurde im
Rahmen der Umweltprüfung durchgeführt und im Umweltbericht dargestellt. Es handelt sich
hierbei insbesondere um einen Verlust von Biotopflächen durch den Bau von Spielfeldern
und die Emissionen von Licht und Lärm aus dem Sportbetrieb, die kompensiert werden müssen.
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Bebauungsplan Nr. 66 der Gemeinde Oberschleißheim
„Sportgelände an der Ingolstädter Straße“
Stand: 08. Mai 2012
Begründung zum Entwurf
6 Maßnahmen
Trotz der verhältnismäßig geringen Erhöhung des Versiegelungsgrades im Planungsgebiet
ist gemäß § 1a Abs. 3 BauGB die Eingriffsregelung anzuwenden, wonach voraussichtliche
erhebliche Eingriffe in Natur und Landschaft auszugleichen sind. Für das Planungsgebiet
ergibt sich ein Ausgleichsbedarf von 3,18 ha. Da das Ausgleichspotential im Umgriff des Bebauungsplans vollständig durch den externen Ausgleichsbedarf des Bebauungsplanes
1982a der Landeshauptstadt München aufgebraucht wird, kann dieser nicht im Umgriff gedeckt werden. Es müssen weitere Ausgleichsflächen für den Kompensationsbedarf des Bebauungsplanes 66 der Gemeinde Oberschleißheim sowie des Bebauungsplanes 1982a der
Landeshauptstadt München im Lebensraumkorridor zwischen Fröttmaninger Heide und Panzerwiese im direkten Anschluss an das Planungsgebiet auf Oberschleißheimer Gemarkung
hergestellt werden. Hier werden auf einer Fläche von 5,1 ha die Ausgleichsflächen für den
Bebauungsplan Nr. 66 angelegt werden. Diese entsprechen aufgrund des zu berücksichtigenden Anrechenfaktors einem Ausgleich für 3,18 ha Eingriff. Eine genaue Bilanzierung ist
im Umweltbericht dargestellt (vgl. Kap.7.3.2).
Die ursächlichen Kosten, die durch die Entwicklung seines Gesamtgrundstücks entstehen,
übernimmt der FC Bayern München e.V. in vollem Umfang. Eine Beteiligung Dritter steht
nicht im Raum, da sich der Bebauungsplan Nr. 66 im Umgriff auf die Eigentumsflächen des
FC Bayern München e.V. beschränkt. Er hat sich als Grundstückseigentümer bereit erklärt,
sowohl mit der Gemeinde Oberschleißheim als auch mit der Landeshauptstadt München je
einen entsprechenden Bindungsvertrag gemäß § 11 BauGB zu schließen.
Innerhalb des Umgriffs des Bebauungsplans Nr. 66 werden folgende Maßnahmen festgesetzt, die den Eingriff kompensieren (diese Maßnahmen werden dem benachbarten Bebauungsplan der Landeshauptstadt München angerechnet):
-
teilweise Abtragung von Wällen und Aufschüttungen sowie Entfernung bzw. Auflichtung
der standortuntypischen Vegetation zur Einbindung des Planungsgebiets in den Naturraum der Fröttmaninger Heide,
-
weitestgehende Bewahrung der erhaltenswerten Vegetation,
-
Aufwertung des vorhandenen Kleingewässers als Laubfroschhabitat,
-
standortgerechte Begrünung der Freiflächen mit autochthonem Saatgut,
-
wasserdurchlässige Ausgestaltung der befestigten Wege und Stellplätze,
-
Versickerung des von befestigten Flächen anfallenden Niederschlagswassers,
-
Dachbegrünung als Retentionsflächen für Niederschlagswasser
-
Förderung streng geschützter Arten wie Zauneidechse, Wechselkröte, Schwarzkehlchen,
Nachtkerzenschwärmer etc. durch gezielte Artenschutzmaßnahmen.
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Bebauungsplan Nr. 66 der Gemeinde Oberschleißheim
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Begründung zum Entwurf
7 Umweltbericht
7.1
Einleitung
Auf dem 30,48 ha großen Teil der Fürst-Wrede-Kaserne, der aus der militärischen Nutzung
entlassen wurde, plant der Amateursportverein des FC Bayern München e. V. ein neues
Sport- und Trainingsgelände für verschiedene Sportarten mit Sporthallen und -plätzen. Das
Areal liegt zu etwa gleichen Teilen in der Landeshauptstadt München und in der Gemeinde
Oberschleißheim. Der Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 66 erstreckt sich über den
Oberschleißheimer Teil des Areals. Die Verfahren der Flächennutzungsplanänderung und
der Bebauungsplanung finden parallel in beiden Kommunen statt.
Das Planungsgebiet grenzt im Süden an den Münchner Teil des geplanten Sportgeländes,
im Osten liegt die Fröttmaninger Heide, in Westen liegt eine teils aufgeforstete Fläche, die in
das Konzept des externen Ausgleichs integriert werden soll, und im Norden schließt sich ein
zwischen den FFH-Gebieten Fröttmaninger Heide und Panzerwiese gelegener Heidekorridor
an.
Die planerischen Ziele für die Konzeption eines Sport- und Vereinsgeländes sind die Integration der bestehenden Infrastruktur, die Konzentration der Bebauung auf den Bestand im südlichen Bereich des Gesamtareals und gleichzeitige Freihaltung der nördlichen Teile, die an
die Heideflächen angrenzen, sowie eine campusartige Anordnung der Nutzungen (vgl. auch
Abschnitt 4.1). Die landschaftsplanerische und grünordnerische Zielsetzung basiert auf der
Grundidee, die als Magerrasen herzustellenden Ausgleichsflächen mit Heidecharakter und
extensiv genutzten Freiflächen des Nutzungskonzepts in den nördlichen Randbereichen des
Gesamtgebiets anzuordnen. Gleichzeitig sollen die dicht mit Gehölzen bestandenen Wälle
entlang der Gesamtgebietsgrenze zu den Heideflächen hin geöffnet werden, so dass nicht
nur eine optische Verbindung mit der umliegenden Landschaft entsteht, sondern sich auch
eine ökologisch funktionale Vernetzung entwickeln kann, die den Lebensraum der Heide
effektiv vergrößert. Negative Auswirkungen auf das FFH-Gebiet sowie den Verbindungskorridor sind hierbei zu minimieren und ggf. zu kompensieren. Weiterhin soll die Einbindung in
ein übergeordnetes Wegekonzept erfolgen.
In dem auf dem Gebiet Gemeinde Oberschleißheim liegenden Teil des Gesamtareals sollen
gemäß des städtebaulichen Gestaltungsplans, welcher dem Bebauungsplan zugrunde liegt,
insbesondere Freisportflächen und die Ausgleichsflächen liegen. Das vorhandene Kleingewässer sowie ein möglichst großer Teil der vorhandenen Magerrasen bleiben erhalten. Der
südliche Bereich soll gemeindeübergreifend mit einem Vereinsheim und zwei Sporthallen
bebaut werden. Die Erschließung des Geländes erfolgt auf dem Straßenbestand. Nicht mehr
benötigte Straßen werden rückgebaut. Die grünordnerischen Maßnahmen für das Bebauungsplangebiet sehen eine Minimierung der Bodenversiegelung, die dezentrale Versickerung des Niederschlagswassers, eine intensive Begrünung mit Wiesen, Baumpflanzungen
und Dachbegrünungen und den Erhalt vorhandener wertvoller Vegetation vor.
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Bebauungsplan Nr. 66 der Gemeinde Oberschleißheim
„Sportgelände an der Ingolstädter Straße“
Stand: 08. Mai 2012
Begründung zum Entwurf
7.1.1 Verwendete Grundlagen und Gutachten
Den Aussagen des Umweltberichts liegen folgende Grundlagen und Gutachten zugrunde:
Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1982 a – Sportgelände an der Ingolstädter Straße (Landeshauptstadt München/AS&P-Albert Speer & Partner GmbH) Entwurf vom 01.03.2012
Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 66 – Sportgelände an der Ingolstädter Straße (Gemeinde Oberschleißheim/ AS&P - Albert Speer & Partner GmbH) Entwurf April 2012
Städtebaulicher Gestaltungsplan Vereinsgelände FC Bayern e. V. (AS&P - Albert Speer &
Partner GmbH) vom 26.03.2007
Schalltechnisches Gutachten für die Bebauungspläne – Sportgelände an der Ingolstädter
Straße (GSB GbR, Giering und Lehnertz, Bosen) vom 31.10.2007, 28.08.08, 23.10.09 sowie
27.05.2011
Bericht zur Historischen Recherche in der Fürst-Wrede-Kaserne (Nordteil) an der Ingolstädter Straße 240 in München (Sakosta CAU GmbH) vom 10.04.2006
Bericht zur Orientierenden Untersuchung des Untergrundes (IIa) in der Fürst-Wrede-Kaserne
(Nordteil) an der Ingolstädter Straße 240 in München (Sakosta CAU GmbH) vom 07.08.2006
Baufeldfreimachung für das Sportgelände des FC Bayern München e. V. ehemals nördlicher
Bereich der Fürst-Wrede-Kaserne Stellungnahme zu den Ergebnissen der Schurfbeprobung
(Sakosta CAU GmbH) vom 22.06.2009
Baufeldfreimachung für das Sportgelände des FC Bayern München e. V. ehemals nördlicher
Bereich der Fürst-Wrede-Kaserne Ergänzende Stellungnahme zu den Ergebnissen weiterer
Schurfbeprobungen (ehem. Tankstellenbereich, Bereich um vorgängige Schurf S63)
(Sakosta CAU GmbH) vom 20.08.2009
Fachgutachten Hydrogeologie, Wasserver- und Abwasserentsorgung im Rahmen der Bauleitplanung für das „Sportgelände an der Ingolstädter Straße“ (Umweltplanung Bullermann
und Schneble, Darmstadt) vom 16. Oktober 2007, aktualisiert im September 2008
Fachbeitrag Verkehr im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 66 der Gemeinde Oberschleißheim und des Bebauungsplans Nr. 1982 a der Landeshauptstadt München „Sportgelände an
der Ingolstädter Straße“ (AS&P - Albert Speer & Partner GmbH) vom 19. Oktober 2007, aktualisiert im Oktober 2009 sowie am 24.05.2011
Grünordnungsplanerische Bestandsaufnahme (ÖKOKART) vom 07.11.2006
Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) (gebhard konzepte) vom 03.03.2008
Flora-Fauna-Habitat-Verträglichkeitsabschätzung (FFH-VA) (gebhard konzepte) vom 14.12.2011
Mögliche Belastungen der FFH-Gebietsteile Fröttmaninger Heide und Panzerwiese durch
Lichtemissionen (Lichtstudie) (Büro H2) vom 05.02.2009
Stadtbiotopkartierung Stadt München (Bay. Landesamt für Umwelt)
Baumbestandsplan Fürst-Wrede-Kaserne (gebhard konzepte) vom 30.03.2012
Ausgleichsflächenkonzept zum Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1982 a (LHM) und Nr.
66 (OSH) – Sportgelände an der Ingolstädter Straße (PAN Planungsbüro für angewandten
Naturschutz GmbH) vom 16.12 2011
Monitoringkonzept für Ausgleichsflächen im Sportgelände des FC Bayern und im Korridor
der Gemeinde Oberschleißheim (PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz GmbH)
vom 16.12.2011
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Stand: 08. Mai 2012
Begründung zum Entwurf
7.1.2 Rechtliche Rahmenbedingungen
Folgende Gesetze und Verordnungen liegen der Umweltprüfung zugrunde:
Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme
Vogelschutzrichtlinie (VS-RL)
Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-RL)
Baugesetzbuch (BauGB)
Baunutzungsverordnung (BauNVO)
Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG)
Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG)
Bundesimmissionschutzgesetz (BImSchG)
Baunutzungsverordnung (BauNVO)
Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Verordnungen zum Immissionsschutz wie die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm
(TA Lärm)
DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau)
Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG)
Bayerische Bauordnung (BayBO)
7.1.3 Übergeordnete Planungen
Die übergeordneten Ziele aus folgenden Planungen und Programmen sind für den Umweltbericht relevant:
Landesentwicklungsprogramm Bayern
Bodenschutzprogramm Bayern (2006): „Die Flächeninanspruchnahme soll deutlich reduziert
werden. Dabei sollen verstärkt vorhandene Potenziale im Bestand genutzt werden. Ökonomische, soziale und ökologische Belange sollen unter bestmöglicher Wahrung der Freiraumreserven nachhaltig integriert, werden zu einer kompakten, wirtschaftlich leistungsfähigen
und ökologischen Siedlungsstruktur mit hohem Lebenswert.“
Bodenschutzziele des Bayerischen Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen: Vielfalt und Funktionsfähigkeit von Böden sind zu bewahren. Böden sind sorgfältig
und sparsam zu nutzen. Stoffeinträge in Böden müssen weiterhin konsequent vermindert
bzw. vermieden werden. Wertvolle oder empfindliche Böden müssen besonders geschützt
werden. Die Inanspruchnahme von Freiflächen muss deutlich reduziert werden. Belastete
Böden sind zu sanieren und wieder nutzbar zu machen.
Regionalplan Region 14 (München): Regionaler Grünzug zwischen München und Oberschleißheim
Landschaftskonzept Münchner Norden (Heideflächenverein Münchner Norden e. V.): Schutz
und Entwicklung der Heidelandschaft, Naturschutz und Erholung in der Heide
Flächennutzungspläne mit integriertem Landschaftsplan: übergeordnete Grünverbindung
durch das Gelände hindurch
Arten- und Biotopschutzprogramm der Stadt München (ABSP, Stand 10/2004): Schutz und
Entwicklung der Heidebiotope sowie deren Arten
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Begründung zum Entwurf
Grundsatz- und Eckdatenbeschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung der
Landeshauptstadt München vom 13.12.2006 (Ziele: siehe unten)
7.1.4 Inhalt und Verfahrensstand
Das parallele Bebauungsplanverfahren für das Sportgelände auf dem ehemaligen Gelände
der Fürst-Wrede-Kaserne wurde durch entsprechende Beschlüsse beider Kommunen – Gemeinde Oberschleißheim und Landeshauptstadt München eingeleitet. In der Gemeinde
Oberschleißheim wurde der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan mit Grünordnungsplan Nr. 66 am 24.04.2007 gefasst, um die Zulassung der Sportnutzung auch auf diesen
Flächen zu ermöglichen. Der Grundsatz- und Eckdatenbeschluss des Ausschusses für
Stadtplanung und Bauordnung der LH München erfolgte am 13.12.2006. Laut Beschlusslage
sind folgende Ziele bei der weiteren Entwicklung des Teilgeländes der Fürst-Wrede-Kaserne
zu beachten:
-
Definition der Grenzlinie für die Bau- bzw. Sportnutzung unter Maßgabe der unbedingten
Freihaltung eines ausreichend breiten, großflächigen Verbindungskorridors zwischen den
Heideflächen. Dieser muss genügend Fläche für eine nachhaltige Erhaltung bzw. Entwicklung von Magerrasenstandorten bereithalten. Der Korridor muss ebenso der extensiven Erholung der Bevölkerung dienen. Konflikte zwischen Naturschutz und Erholung dürfen nicht auftreten, was einen über rein naturschutzfachliche Notwendigkeit hinausgehenden Flächenanspruch bedeutet.
-
Ausformung und Festlegung der Stadtkante als Abschluss der Siedlungsentwicklung der
LH München.
-
Im Südteil der Kaserne sind geeignete Grünstrukturen zur Verbindung von Magerrasenstandorten zu schaffen.
-
Berücksichtigung des charakteristischen Landschafts- und Ortsbildes sowie des kulturlandschaftlichen Aspekts.
-
Die nach Nutzungsrecht ermittelten Ausgleichsflächen für unvermeidbare Eingriffe in Natur und Landschaft sollen vollständig im Planungsgebiet nachgewiesen werden.
-
Im Planungsgebiet wird eine öffentlich zugängliche West-Ost-Querung für Radfahrer/innen und Fußgänger/innen vorgesehen.
Im Scopingtermin am 09.05.2007 wurde im Einvernehmen zwischen der Gemeinde Oberschleißheim und der LH München zum erstgenannten Punkt das Ziel formuliert, dass für alle
Eingriffe ein ortsnaher und für den Naturhaushalt sinnvoller Ausgleich erfolgen soll, da ein
vollständiger Ausgleich im Gelände voraussichtlich nicht möglich sein wird. Mit den Festsetzungen der Grünordnung soll der Heidecharakter im gesamten Gebiet gestärkt werden. Die
Planungsvorgaben beinhalten eine Teilabtragung der von der Bundeswehr aufgeschütteten
Sichtschutzwälle inkl. der Entfernung der Gehölzbepflanzung zugunsten einer Ausdehnung
der Heideflächen. Weiterhin wurde mit den beteiligten Behörden der Stadt München und der
Gemeinde Oberschleißheim der Untersuchungsumfang, die relevanten Schutzgüter und die
Untersuchungstiefe für die Umweltprüfung abgestimmt. Darüber hinaus wurden die Ziele der
Grünplanung, die neben den in Artikel 3 des BayNatSchG genannten gelten, zusammenfassend wie folgt festgelegt:
-
den Korridor der Heideflächen vergrößern,
-
gut nutzbare Freiflächen für Sportnutzung entwickeln,
-
hohen Identifikationsgrad mit dem speziellen Ort für Nutzer und Besucher/Gäste erreichen,
-
einen öffentlichen Durchgang im Gelände zum Kernbereich zwischen Ingolstädter Straße
und Fröttmaninger Heide schaffen,
-
angemessene Ausbildung und Gestaltung der Stadtkante.
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Begründung zum Entwurf
Die Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurden im Umweltbericht berücksichtigt.
7.2
Bestandsaufnahme, Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen einschließlich der Prognose bei Durchführung der Planung
Das der Bewertung der Umweltauswirkungen zugrunde liegende Planungskonzept für das
Planungsgebiet ist in der Begründung des Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 66 detailliert beschrieben.
Die Beurteilung der Umweltauswirkungen erfolgt verbal argumentativ. Es werden 3 Stufen
unterschieden: geringe, mittlere und hohe Erheblichkeit.
7.2.1
Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit
Die nachfolgende Bestandsbeschreibung und die Prognose basieren auf der gesondert erstellten schalltechnischen Begutachtung für das neue Sportgelände an der Ingolstädter Straße.
Beschreibung
Lärm: Auf die vorhandenen schutzwürdigen Nutzungen westlich der Ingolstädter Straße wirken hoch belastete Verkehrswege, wie die Ingolstädter Straße (DTV ca. 48.000 Fahrzeuge/24 h) und die Neuherbergstraße (DTV ca. 21.000 Fahrzeuge/24 h), ein. Am Tag liegen
die Geräuscheinwirkungen aufgrund der Verkehrswege zwischen 65 und 70 dB(A), in der
Nacht zwischen 58 und 63 dB(A).
Ebenso wirken auf die vorhandenen schutzwürdigen Nutzungen westlich der Ingolstädter
Straße, südöstlich der Fürst-Wrede-Kaserne sowie die Mannschaftsunterkünfte in der Kaserne die Geräuscheinwirkungen aufgrund der Fahrzeugbewegungen in der Fürst-WredeKaserne sowie eines weiteren großen Parkplatzes an der Ingolstädter Straße ein. An den
schutzwürdigen Nutzungen entlang der Ingolstädter Straße ist der Verkehrslärm pegelbestimmend.
Künstliche Belichtung: Das Kasernengelände ist entlang der Erschließungsstruktur mit einem
herkömmlichen Straßenbeleuchtungssystem ausgestattet.
Erholung/Freizeit: Auf dem Kasernengelände sind derzeit keine öffentlichen Erholungsflächen vorhanden. Das durch einen Zaun eingegrenzte Gelände bietet für die Öffentlichkeit
keinen Durchgang.
Auswirkungen
Lärm: Die schalltechnische Begutachtung kommt zu dem Ergebnis, dass die geplanten
Sportanlagen mit den vorhandenen schutzwürdigen Wohnnutzungen verträglich sind
Für die das Planungsgebiet umgebenden Verkehrsknotenpunkte sowie den vorgesehenen
neuen Erschließungsknotenpunkt kommt der Fachbeitrag Verkehr von AS&P vom Oktober
2007, aktualisiert im Oktober 2009, zu dem Ergebnis, dass er umgebungsverträglich abgewickelt werden kann, ohne merkliche Lärmpegelerhöhung und ohne Störung des Verkehrsflusses.
Sportplatzbeleuchtung: Die notwendigen Beleuchtungssysteme für die Sport- und Spielfelder
können einen Störfaktor für angrenzende Nutzungen darstellen. Im Planungsgebiet grenzen
keine Nutzungen direkt an, durch die schädliche Auswirkungen von Lichtemssionen auf die
menschliche Gesundheit entstehen können. Zum Schutz der Wohnbebauung, die an den
Umgriff des BPlan 1982a angrenzt, wurden Rahmenbedingungen für die Sportplatzbeleuchtung formuliert, die in einem städtebaulichen Vertrag gesichert werden. Diese gelten ebenso
für den Umgriff des vorliegenden BPlan 66:
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Begründung zum Entwurf
Der Betrieb der Flutlichtanlage ist auf bis 22.00 Uhr zu beschränken.
Die von der Beleuchtungsanlage ohne Hintergrundbeleuchtung hervorgerufene Beleuchtungsstärke in der Fensterebene der zum Aufenthalt von Menschen bestimmten
Räume darf den Wert von tagsüber 3 lx /nachts 1 lx nicht überschreiten. Die Tageszeit beginnt um 06.00 Uhr und endet um 22.00 Uhr.
Die mittlere Leuchtdichte der Blendquellen der Beleuchtungsanlage, multipliziert mit
dem Proportionalitätsfaktor k von 32 und dem Raumwinkel „sr“ darf die maximale
Leuchtdichte „Lmax“ nach der Gleichung (Lmax = k * Lu 0,5 * sr -05), in den zum Aufenthalt von Menschen bestimmten Räumen der nächstgelegenen Wohngebäude,
nicht überschreiten.
Erholung/ Freizeit: Die Erholungsnutzung des Geländes wird durch eine öffentliche Rad- und
Fußwegeverbindung von der Ingolstädter Straße zur Fröttmaninger Heide erweitert. Der entlang der Südgrenze des Gesamtareals verlaufende Weg wird öffentlich gewidmet und ist
vom Sportgelände unabhängig jederzeit nutzbar.
Grundsätzlich soll das Vereinsgelände auch für andere Vereine und Schulsport geöffnet
werden, da aus wirtschaftlichen Gründen ein Interesse an einer guten Auslastung der vorhandenen Ressourcen besteht. Somit profitieren umliegende Schulen, Ausbildungsstätten
und sonstige Einrichtungen von einem verbesserten, dem aktuellen Standard entsprechenden Angebot an Sportstätten.
Ergebnis
Im Hinblick auf das Schutzgut Mensch/Lärm sind baubedingt infolge des pegelbestimmenden Verkehrslärms an der Ingolstädter Straße geringe Umwelteinwirkungen und anlagenund betriebsbedingt, soweit die geltenden Vorschriften eingehalten werden, Umwelteinwirkungen von geringer Erheblichkeit zu erwarten.
Die zu erwartenden Umwelteinwirkungen für das Schutzgut Mensch durch Sportplatzbeleuchtung sind aufgrund der Entfernung zu bewohnten Bereichen und bei Einhaltung der
beschriebenen Rahmenbedingungen als gering zu bewerten. Vorhandene Lichtquellen sind
bei weiterem Bedarf technisch den aktuellen Standards entsprechend zu optimieren.
Für den Aspekt der Erholung und Freizeit ergeben sich positive Auswirkungen in Form der hergestellten Durchgängigkeit im Münchner Norden. Die Herstellung von Sport- und Freizeitflächen
im unterversorgten Münchner Norden und seines Umlandes ist ebenfalls als positive Auswirkung
zu bewerten.
7.2.2
Schutzgut Tiere und Pflanzen
Grundlage für die nachfolgenden Darstellungen sind die vorliegende Grünordnungsplanerische Bestandsaufnahme und die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) des Büros
ÖKOKART, die Lichtstudie (H2 2009), das Ausgleichskonzept (PAN 2011) sowie der Baumbestandsplan (gebhard konzepte 2009).
Beschreibung
Das Planungsgebiet schiebt sich im Norden in den europaweit bedeutsamen Primärheidekomplex der Fröttmaninger Heide und Panzerwiese hinein. Im Osten grenzt der als FFHGebiet eingetragene Teil der Fröttmaninger Heide an bzw. überschneidet sich leicht mit dem
Planungsgebiet. Im Norden und Westen liegen nach § 30 BNatSchG bzw. Art 23
BayNatSchG geschützte, hochwertige Biotope (Kartiertes Biotop Nr. 7735-0140-0 „Heidefläche und extensive Wiese nördlich von Neuherberg“). Auch diese überschneiden teilweise
innerhalb mit dem Planungsgebiete. Westlich der Ingolstädter Straße schließt die ebenfalls
als FFH- und Naturschutzgebiet geschützte Panzerwiese an.
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Begründung zum Entwurf
Abb.: Lage der FFH-Gebiete und kartierten Biotope in der Umgebung des Planungsgebietes
Das Planungsgebiet weist Gehölzstrukturen auf, die z. T. als Wald nach dem Bayerischen
Waldgesetz eingestuft werden, sowie wertvolle magere Vegetationsbestände, die teilweise
nach § 30 BNatSchG bzw. nach Art 23 BayNatSchG geschützt sind.
Die Grünordnerische Bestandsaufnahme für das Gelände stuft vor allem die Wiesenflächen
im westlichen Bereich bei den beiden Kleinspielfeldern mit Tartanbelag als sehr wertvolle
nach Art 23 geschützte Magerrasen ein. In der Umgebung des Teiches wurden wärmeliebende Säume, also ebenfalls Art 23-Biotope kartiert. Die sonstigen Gehölzflächen sind naturnahe Hecken und Feldgehölze. Die offenen Flächen im östlichen Bereich sind artenreiches Extensivgrünland. Das Ufergehölz um den Teich herum besitzt gemäß Grünordnungsplanerischer Bewertung ein Aufwertungspotential als Laubfroschhabitat. Östlich des großen
Sportplatzes wurde eine Fundstelle von Primula veris markiert.
Abgesehen von den dichten Gehölzflächen auf den Wallschüttungen, weist der Baumbestand des Planungsgebiets eine auffallend schwache Wüchsigkeit und mangelnde Vitalität
auf, was auf die mageren, trocken Bodenverhältnisse sowie die standortfremde Artenauswahl zurückzuführen ist. Der gesamte Gehölzbestand ist noch jung und dicht stehend, so
dass nur wenige größere, erhaltenswerte Einzelbäume vorhanden sind.
Die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung zum Planungsgebiet stützt sich bezüglich der
Fauna ausschließlich auf eine Potenzialabschätzung, unter Berücksichtigung der Nachbarschaft des Geltungsbereichs zu den hochwertigen Lebensraumkomplexen Fröttmaninger
Heide und Panzerwiese. Bei der Flora wurde auf Bestandsaufnahmen aus dem Jahr 2006
zurückgegriffen.
Streng geschützte Arten nach Anhang IV FFH-Richtlinie
Demnach ist mit dem potentiellen Vorkommen von folgenden Arten des Anhangs IV der
FFH-Richtlinie zu rechnen:
Fledermäuse – Großer Abendsegler, Rauhhautfledermaus, Weißrandfledermaus: Gerade die
extensiven offenen Flächen im Umgriff dienen den Fledermäusen als Jagdgebiet.
Wohnstättten wurden bei einer konkreten Nachsuche nicht gefunden.
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Begründung zum Entwurf
Zauneidechse: Aufgrund der Lebensraumausstattung ist mit großer Sicherheit ein Vorkommen der Zauneidechse vorhanden, das mit der lokalen Population der südlichen
Fröttmaninger Heide im Zusammenhang steht. Für die Zauneidechse werden Maßnahmen
zur Habitatverbesserung (CEF-Maßnahmen) empfohlen.
Laubfrosch: Das Kleingewässer im Nordosten des Planungsgebietes bietet ein gewisses
Lebensraumpotential für den Laubfrosch, das im Rahmen der Ausgleichskonzeption stark
aufgewertet werden kann (CEF-Maßnahmen).
Wechselkröte: Das potentielle Vorkommen der Wechselkröte im Planungsgebiet steht im
Zusammenhang mit der lokalen Population in der südlichen Fröttmaninger Heide, die nach
Aufgabe der militärischen Nutzung und dadurch fehlende ephemere Kleingewässer stark
bedroht ist. Für die Wechselschildkröte werden Artenschutzmaßnahmen (CEF-Maßnahmen)
im Rahmen der Ausgleichskonzeption empfohlen.
Europäisch geschützte Vogelarten nach VRL:
Zahlreiche der kommunen Arten mit europäischem Schutzstatus kommen potentiell im Planungsgebiet vor. Von den gefährdeten Arten, die stark an die besonderne Lebensraumbedingungen der Heide gebundne sind, sind folgende Arten zu nennen.
Heidelerche: Wahrscheinlicher als ein Vorkommen im Planungsgebiet, ist ein Vorkommen im
direkten, wo sich die Heide weiter öffnet. Maßnahmen zur Förderung der Art bzw. zum
Schutz des Lebensraums der Heidelerche werden im Ausgleichsflächenkonzept (CEFMaßnahmen) berücksichtigt.
Schwarzkehlchen: Das stark gefährdete Schwarzkehlchen könnte aufgrund der
Habitatausstattung sogar im Gelände brüten. Die Art könnte durch die Realisierung des
Sportgeländes so stark gestört werden, dass die lokale Population geschädigt werden kann.
Daher sind umfassende CEF-Maßnahmen zur Förderung von Schwarzkehlchenhabitaten im
Umgriff sowie in der näheren Umgebung angezeigt.
Im Randbereich sind ebenfalls Vorkommen von Rebhuhn und Wiesenschafstelze möglich,
für diese wird jedoch nicht von einer Verletzung der Verbote der § 42 BNatSchG ausgegangen. Der Baumpieper, der potentiell vorkommen könnte, ist im Naturraum etwas weiter verbreitet, so dass die Population durch das Vorhaben nicht geschädigt wird.
Streng geschützte Tierarten ohne gemeinschaftlichen Schutzstatus
Zweibrütiger Würfeldickkopffalter: Diese stark bedrohte Falterart wurde bei Geländebegehungen im Umgriff nachgewiesen. Auch für die direkte Umgebung des Geländes ist ein
Nachweis vorhanden. Es muss davon ausgegangen werden, dass das Planungsgebiet für
die Art eine wichtige Lebensraumfunktion erfüllt. Deshalb sind die Maßnahmen zur Förderung der Art (Herstellung von skelettreichen z. T. offenen Magerrasenflächen) im Rahmen
des Ausgleichskonzepts von besonderer Bedeutung.
Die FFH-Verträglichkeitsabschätzung vom 31.07.2009 hat ergeben, dass aufgrund der
Benachbarung zum FFH-Gebiet Fröttmaninger Heide eine Studie zu den Auswirkungen der
Planung auf Nachtfalter durch die im Sportgelände ausgelösten Lichtemissionen anzufertigen ist. Diese Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass wertvolle Falterarten von einer
Beleuchtung der Sportflächen angezogen und beeinträchtigt werden können. Aus diesem
Grund werden in der Studie Maßnahmen formuliert, die umzusetzen sind, um Beeinträchtigungen des FFH-Gebiets zu vermeiden bzw. zu kompensieren.
Auswirkungen
Verlust von Vegetationsflächen und Gehölzen: Durch die vorliegende Planung wird der Flächenverlust möglichst gering gehalten. Wertvolle Vegetationsbestände werden zu erhalten
versucht durch die umfassende Ausweisung von Flächen mit Vegetationsbindung. Dennoch
lässt sich der teilweise Verlust von wertvollen Magerrasenflächen, die sich z. T. auf den ungenutzten Sportflächen entwickelt haben, nicht vermeiden. Der ermittelte Flächenverlust finSeite 39
Bebauungsplan Nr. 66 der Gemeinde Oberschleißheim
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Begründung zum Entwurf
det Berücksichtigung in der Ausgleichsbilanzierung. Der naturschutzfachliche Ausgleich beinhaltet vor allem die Neuschaffung bzw. Aufwertung von Heideflächen und eine ökologisch
funktionale Vernetzung dieser Flächen mit den umgebenden Heideflächen. Dabei werden die
vorhandenen Gehölzgürtel auf den umgebenden Wällen zur Öffnung des Geländes teilweise
entfernt bzw. aufgelichtet. Ein kleiner Teil des Ausgleichs wird als forstlicher Ausgleich ausgeführt für den Verlust von Waldflächen aus en baumbestandenen Wällen.
Nicht nur die Ausgleichsflächen, sondern alle zu begrünenden Flächen werden als magere
Rasen mit autochthonem Saatgut ausgebildet, so dass die Arten der Heide auch dort Lebensräume vorfinden können.
Eine Schädigung und Degradierung der Ausgleichsflächen und Magerwiesen durch Übernutzung und Trittschäden nicht zu erwarten, da sowohl die Flächen mit Vegetationsbindung
sowie die neu entstehenden mageren Wiesenflächen überwiegend in den Randbereichen
des Sportgeländes liegen.
Von den Gehölzen im Planungsgebiet ist der Großteil von eingeschränkter Vitalität und nicht
standortgerecht. Aus diesem Grund sind umfassende Neupflanzungen standortgerechter
Gehölze Teil des grünordnerischen sowie des Ausgleichskonzepts. Von den 150 im Planungsgebiet aufgemessenen Gehölzen können etwa 50 Bäume erhalten werden. Die Kriterien für den Baumerhalt sind ihre Vitalität, die Standortgerechtigkeit sowie z. T. die Vereinbarkeit mit dem Planungskonzept. Von den zusammenhängenden Gehölzflächen werden Teile
entfernt, Teile erhalten und ein großer Teil aufgelichtet und so dem Leitbild der Heide angepasst. Eine Baumschutzverordnung ist in Oberschleißheim nicht vorhanden, so dass ein Ersatz der entnommenen Bäume nicht notwendig ist.
Sportplatzbeleuchtung: Da eine Ausleuchtung der Erschließung sowie Flutlichtanlagen an
den Spielfeldern installiert werden sollen, sind für alle beleuchteten Örtlichkeiten im weiteren
Verfahrens- und Planungsablauf Angaben zur einzusetzenden technischen Lösungen und
der Immissionsbelastung sowie zu den Betriebszeiten von Belang.
Die extra in Auftrag gegebene Nachtfalterstudie (vgl. Lichtstudie Büro H2; Stand:
05.02.2009) hat ergeben, dass rund um den Bereich der Fürst-Wrede-Kaserne wertvolle
Falterarten vorkommen, die durch Lockwirkungen der Lichtemissionen beeinträchtigt werden
können. Die Studie fordert deshalb einen besonders umsichtigen Umgang mit der geplanten
Entfernung von Wällen und Gehölzen, die einen Schutz vor Lichtemissionen darstellen. So
muss die Öffnung des Geländes stark auf die Standorte der Beleuchtung abgestimmt sein.
Gemäß den Ergebnissen der Lichtstudie ist es weiterhin wichtig, dass die Spielfeldbeleuchtung so geplant wird, dass die Lampen möglichst niedrig sind, nur auf das auszuleuchtende
Spielfeld strahlen und zusätzlich durch Bepflanzung zur Heide hin abgeschirmt werden.
Geeignete Minimierungsmaßnahme ist die Installation von insektenschonenden Lichtquellen.
Gemäß aktuellem Stand der Technik strahlen diese in Farbspektren, die auf Insekten keine
anziehende Wirkung haben und so keine schädliche Lockwirkung entfalten. Die Gestaltung
der Lampen muss gewährleisten, dass eventuelle angelockte Insekten nicht in den Lampen
gefangen oder verbrannt werden, so dass sie bei Abschalten der Beleuchtung unbeschadet
weiterfliegen können. Bei der detaillierten Planung ist der aktuelle Stand der Technik zu beachten.
Die naturschutzverträgliche Gestaltung der Sportplatzbeleuchtung wird durch Festsetzungen
im Bebauungsplan sichergestellt. Zum einen ist die Verwendung insektenfreundlicher
Leuchtmittel festgeschrieben. Die Festsetzung zur Abschirmung der Flutlichter verhindert
schädliche Lichtemissionen auf nachtaktive Insekten und Falter. Sie ist flexibel gehalten, da
noch keine genauen Lichtstandorte feststehen. Je nach Standort muss dann geprüft werden,
ob das Belassen vorhandener Vegetation als Abschirmung gegen Lichtemissionen ausreicht
oder ob zusätzliche Abschirmungspflanzungen notwendig sind. Für die Abschirmungspflanzungen werden im Satzungstext die Arten der zu verwendenden Sträucher festgesetzt, um
zusätzliche Nahrungsquellen für Falter und Insekten zu schaffen.
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Straßen- und Wegebeleuchtung: Die vorhandene Ausstattung wird nach aktuellen technischen Standards optimiert. Da die Straßen- und Wegebeleuchtung weitaus geringere
Leuchtintensitäten als die Sportplatzbeleuchtung erreicht, geht von ihr eine deutlich geringere Gefährdung für nachtaktive Insekten aus.
Erholungsnutzung, Nutzung der Wege: Der Bebauungsplan beinhaltet nördlich des Sportgeländes die Sicherung der vorhandenen Ost-West-Wegeverbindung durch ein Wegerecht. Der
Weg wird heute bereits von Erholungssuchenden genutzt. Durch den Betrieb des Sportgeländes wird die Frequentierung des Wege möglicherweise ansteigen. Als Schutzmaßnahme
für die Tiere und Pflanzen der Heide werden entlang des Weges Hinweisschilder für Hundehalter aufgestellt, die auf die besondere Bedeutung der Heidelerche hinweisen und zum Anleinen von Hunden in der Brutphase der bodenbrütenden , besonders störungsempfindlichen
Art auffordern. Die angrenzenden Heideflächen sind durch ein Monitoring zu beobachten.
Ggf. sind zusätzliche Lenkungsmaßnahmen zu ergreifen, sofern das Monitoring diese Notwendigkeit aufzeigt.
Geschützte Arten: Infolge des Eingriffs werden teilweise geschützte Arten aus dem Lebensraum verdrängt. Jedoch werden mit den CEF Maßnahmen der saP zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität vor der Baumaßnahme auch Ausweichstandorte für
diese Arten geschaffen und mit den einhergehenden Ausgleichsmaßnahmen neue Biotope
geschaffen, die zur Ansiedlung bzw. Vermehrung anderer geschützter Arten führen. Im
Rahmen der Neuschaffung potentieller Habitate in den Ausgleichsflächen ist auf die Lebensraumansprüche von betroffenen Faltern und Wiesenbrütern besonders zu achten. Das Lebensraumangebot für Laubfrosch und Wechselkröte wird durch die Aufwertung des Kleingewässers verbessert.
Schutzgebiete: Das leicht in das Planungsgebiet hineinragende FFH-Gebiet Fröttmaninger
Heide wird durch die Planung nicht beeinträchtigt. Vielmehr werden Randbereiche des
Schutzgebietes im Sinne des Schutzzwecks als Ausgleichsflächen gesichert, gepflegt bzw.
aufgewertet. Schädliche Auswirkungen auf das weitere FFH-Gebiet sind durch die umfassenden Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen nicht zu erwarten.
Kartierte Biotope: Das kartierte Biotop, welches sich mit dem Planungsgebiet überschneidet,
liegt im Bereich der geplanten Ausgleichsflächen und wird im Rahmen des Ausgleichsflächenkonzepts hinsichtlich seines Heidecharakters und seiner Lebensraumfunktion optimiert.
Ergebnis
Grundsätzlich wird mit dem Eingriff über die geplanten Ausgleichsmaßnahmen eine Verbesserung der Biotopstruktur erzielt, da die besonders wertvollen Heideflächenbiotope auf Kosten der derzeitig existierenden Sekundärbiotope ausgebaut werden. Zudem werden weitere
Flächen in oder angrenzend an das FFH-Gebiet Fröttmaninger Heide im Hinblick auf die
Mager- und Halbtrockenrasenstandorte verbessert. Die umfassenden Vermeidungs- und
Kompensationsmaßnahmen verhindern eine erhebliche Beeinträchtigung der angrenzenden
FFH-Gebiete. Damit werden die Umwelteinwirkungen für das Schutzgut Tiere und Pflanzen
als gering bewertet.
7.2.3
Schutzgut Boden
Die nachfolgende Bestandsbeschreibung und die Prognose basieren auf den genannten
Untersuchungen der Sakosta CAU GmbH.
Beschreibung
Das Planungsgebiet befindet sich in der Münchner Schotterebene, die aus den Ablagerungen des Schmelzwasserströme der Würmzeit gebildet wurde. Die fluvioglazialen Ablagerungen bestehen überwiegend aus Kiesen und Sanden mit wechselnden Anteilen an Schluff
und Steinen.
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Bebauungsplan Nr. 66 der Gemeinde Oberschleißheim
„Sportgelände an der Ingolstädter Straße“
Stand: 08. Mai 2012
Begründung zum Entwurf
Ursprünglich stehen hier mittel- bis flachgründige Pararendzinen aus carbonatreichem
Schotter an, deren Filtervermögen gering ist und die schnell entwässern.
Das Gesamtareal sowie die nähere Umgebung sind eben und liegen im Süden auf einer
Höhe von 497 m ü. NN mit einer geringen Neigung nach Norden auf eine Höhe von 495 m
ü. NN. Die ursprüngliche Geländemorphologie ist entlang der Kaserneneinzäunung östlich
der Ingolstädter Straße durch eine von Nord nach Süd durchlaufende Wallaufschüttung zum
Lärm- und Sichtschutz, die sich entlang der nördlichen Grundstücksgrenze fortsetzt verändert worden.
Da sich im südlichen Bereich des Kasernengeländes das Erschließungsnetz sowie sämtliche
Gebäude befinden, ist hier der Versiegelungsgrad wesentlich höher als im nördlichen Bereich. Die 15,66 ha große Fläche der Gemeinde Oberschleißheim ist derzeit mit 1,8 ha zu ca.
11% versiegelt. Das Gesamtgebiet von 30,48 ha ist zu ca. 30% versiegelt. In der orientierenden Untersuchung des Untergrundes der Fürst-Wrede-Kaserne (Sakosta CAU GmbH) werden von sieben untersuchten Verdachtsflächen im Gesamtgebiet zunächst sechs aus dem
Verdacht entlassen. Auch diese wurde im Ergebnis der Baufeldfreimachung aus dem Verdacht entlassen. Sie befand sich allerdings ohnehin nicht innerhalb des Planungsumgriffs.
Auswirkungen
Baubedingt werden größere Flächen verändert und es erfolgen zeitweilige Abgrabungen und
Aufschüttungen, wobei die Erschließungsstruktur des Geländes weitgehend übernommen
wird. Anlagenbedingt wird sich der Anteil der versiegelten Flächen im Gesamtareal erhöhen.
Im Bereich der Gemeinde Oberschleißheim ist durch die festgesetzte GRZ von 0,3 eine
Steigerung der Versiegelung von 1,79 ha auf 4,7 ha, also von 11,4% auf 30% zulässig. Aufgrund der zusätzlich festgesetzten Überschreitungsoption ist maximal ein Versieglungsgrad
von 5,0 ha, also eine leichte Überschreitung der GRZ auf 32% Versiegelung, erreichbar. In
die Ermittlung der GRZ sind gemäß § 19 BauNVO auch die geplanten Sportplätze eingeflossen (Rasenplätze oder Kunstrasen und drainierte Plätze ohne belebte Bodenzone). Die
Sportplätze werden versickerungsfähig sein und nicht voll versiegelt. Zudem werden die
Parkplätze und Zuwegungen entsprechend der getroffenen Festsetzungen versickerungsfähig hergestellt, was die Versiegelung weiter vermindert und die Versickerung erhöht. Die
Ausschöpfung der planungsrechtlich festgesetzten GRZ wird somit bei der Umsetzung des
städtebaulichen Gestaltungskonzeptes nicht mit der tatsächlichen Flächenversiegelung innerhalb des Planungsgebiets gleichzusetzen sein.
Im Bereich der betrieblichen Auswirkungen ist im weiteren Verfahren die Gefährlichkeit von
Pestiziden und Düngemitteln in den anstehenden wasserdurchlässigen Böden zu beachten.
Der Einsatz solcher boden- und grundwassergefährdender Stoffe ist auf das absolut notwendige Maß zu beschränken.
Ergebnis
Aufgrund des bisherigen Bebauungszustandes und der aktuellen Nutzungen (Sportgelände)
und unter Einhaltung der Vermeidungs- und Verringerungsmaßnahmen werden Umweltauswirkungen geringer Erheblichkeit für das Schutzgut Boden erwartet.
7.2.4
Schutzgut Wasser
Beschreibung
Im gesamten Planungsgebiet existieren keine Oberflächengewässer. Das nächste natürliche
Oberflächengewässer ist die Isar etwa 4 km östlich des Kasernengeländes.
Die Oberkante des tertiären Grundwasserstocks liegt im südlichen Bereich der Fürst-WredeKaserne bei 491,2 m ü. NN und fällt nach Nordwesten auf eine Höhe von 484,9 m ü. NN ab.
Die tertiären Schichten sind im Münchner Raum ca. 1000 m mächtig. Der tertiäre Grundwasserstau darf zur Brauchwassernutzung generell nicht herangezogen werden.
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Bebauungsplan Nr. 66 der Gemeinde Oberschleißheim
„Sportgelände an der Ingolstädter Straße“
Stand: 08. Mai 2012
Begründung zum Entwurf
Der tertiäre Flinz bildet die Stauschicht für das oberste, quartäre Grundwasserstockwerk. Die
Mächtigkeit der quartären Deckschichten liegt zwischen ca. 5 und 9 m. Im Bereich der
Grundwassermessstelle südlich des Gesamtareals liegt der mittlere höchste Grundwasserspiegel bei 491,8 m und westlich des Gesamtareals bei 489,6 m ü. NN. Damit beträgt der
Grundwasserflurabstand im Süden ca. 5,5 m und im Westen rund 7,2 m. Der Höchststand
des Grundwassers liegt bei max. 4 m unter Geländeoberkante. Die Grundwassermächtigkeit
liegt im Westen bei 3 m bis 5 m und geht im Süden auf wenige Zentimeter zurück. Eine Nutzung des quartären Grundwassers ist möglich. Jedoch ist das Grundwasser im oberen
Stockwerk nur sehr gering mächtig.
Die Grundwasserfließrichtung ist nach Nord-Nord-Ost gerichtet.
Im nordöstlichen Bereich des Planungsgebiets ist in einer ehemaligen Kiesgrube Grundwasser aufgeschlossen.
Die hohe Durchlässigkeit des anstehenden Bodens ermöglicht ein schnelles Versickern des
Niederschlagswassers.
Es sind keine Grundwasserschutzgebiete im näheren Umfeld vorhanden.
Vorbelastungen des Grundwassers sind nicht bekannt. Die relativ geringen Flurabstände und
die sehr durchlässigen und damit kaum filternden Böden bergen jedoch gegenüber Schadstoffeinträgen ein erhöhtes Risiko.
Auswirkungen
Baubedingt werden vor allem durch unterirdische Einbauten wie Fundamente bzw. Keller für
Gebäude (Sporthallen, Vereinsheim) mögliche Beeinträchtigungen des Grundwassers ausgelöst. Zur Minimierung der Eingriffe sollten diese Einbauten nicht ins Grundwasser eintauchen. Während der Bauzeit ist evtl. Wasserhaltung zu betreiben mit einer evtl. zeitlich und
räumlich begrenzten Absenkung des Grundwassers. Es besteht die Gefahr von Schadstoffeinträgen durch Baumaschinen.
Anlagenbedingt ist eine dauerhafte Belastung der Grundwasserqualität nicht zu erwarten.
Betriebsbedingt ist das Oberflächen- und Dachwasser mit Bodenpassage zu versickern und
nicht in die Kanalisation abzuleiten. Die Verwendung von Grünflächendünger und Pflanzenschutzmitteln ist ausschließlich auf die Sportflächen nach Zulassung durch die GrundwasserRichtlinie zu beschränken. Bei den vorgesehenen Kunstrasenplätzen entfallen die Düngung
bzw. anderweitige chemische Behandlungen.
Der Grundwasseraufschluss in der ehemaligen Kiesgrube muss frei von Verunreinigungen
gehalten werden. Diese Gefahr ist jedoch aufgrund der Planungen für ein Biotop in diesem
Bereich gering.
Ergebnis
Zur Minimierung der Eingriffe sollten Einbauten nicht ins Grundwasser eintauchen.
Infolge der natürlichen Ausgangssituation sowie der geplanten Einbauten sind unter Einhaltung der Verringerungsmaßnahmen Umwelteinwirkungen geringer Erheblichkeit für das
Schutzgut Grundwasser zu erwarten.
7.2.5
Schutzgut Klima und Luft
Beschreibung
Die Gemeinde Oberschleißheim liegt im Übergang vom feuchten, atlantischen zum trockenen, kontinentalen Klima. Zu den wesentlichen wetterbestimmenden Faktoren zählen die
Alpen und die Donau als regionale Wasserscheide.
Es herrschen im Sommer mittlere Tageshöchsttemperaturen von 20°C bis 30°C, im Winter
von -5°C bis 5°C. Die Jahresdurchschnittstemperatur liegt bei 9,2°C.
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Bebauungsplan Nr. 66 der Gemeinde Oberschleißheim
„Sportgelände an der Ingolstädter Straße“
Stand: 08. Mai 2012
Begründung zum Entwurf
Infolge der Gebirgsnähe fallen relativ hohe Niederschlagsmengen mit durchschnittlich
1.009 mm pro Jahr. Die Monate von Mai bis August zählen mit ca. 110 bis 130 mm pro Monat zu den niederschlagsreichsten des Jahres.
Klimatische Vorbelastungen existieren vor allem an der stark frequentierten Ingolstädter
Straße in Form von lufthygienischen Belastungen.
Auswirkungen
Mögliche Auswirkungen auf die klimatische Situation könnten durch die Flächenversiegelung
entstehen. Es ist bei der geringfügig höheren Versiegelung und der immer noch lockeren
Anordnung der Gebäude jedoch nicht damit zu rechnen, dass klimatische Belastungssituationen entstehen. Durch die teilweise Entfernung der Wälle und Gehölzriegel kann der Luftaustausch z. T. verbessert werden.
Der mit der zukünftigen Nutzung verbundene Verkehr auf dem Gelände wird als zu gering
eingestuft, als dass über die Vorbelastung hinaus dauerhafte Belastungen der Luftqualität
aus Autoabgasen entstehen können.
Ergebnis
Für das Schutzgut Klima werden durch die Planung keine zu bewertenden Umweltauswirkungen erwartet.
7.2.6
Schutzgut Landschaft und Ortsbild
Beschreibung
Das Planungsgebiet befindet sich in einem Landschaftsraum mit besonders hoher Bedeutung für das Landschaftsbild und die Erholung der Bevölkerung der umliegenden Siedlungsflächen in der freien Landschaft. Das Heideareal weist laut Landschaftskonzept München
eine besonders starke Ausprägung der landschaftstypischen Attraktivität auf. Die landschaftlich wertvollen Flächen liegen vor allem östlich und nördlich des Planungsgebietes. Im Westen liegt eine Aufforstung, die im Rahmen des Entwicklungskonzepts für den Lebensraumkorridor aufgewertet wird und im Süden liegt die Münchner Teilfläche des Sportgeländes.
Im Gegensatz zur südlichen Teilfläche ist der in der Gemeinde Oberschleißheim liegende
Planungsumgriff weniger von Bebauung, sondern von großzügigen Freiflächen (ehem.
Sportplätzen) und Gehölzbeständen geprägt. Die Freiflächen bestehen hauptsächlich aus
Wiesenflächen, die sich seit der Nutzungsauflassung zu blütenreichen Beständen entwickeln. Umgeben sind die offenen Bereiche von dichten Gehölzgürteln, die das Gelände optisch völlig einschließen. Auch das Kleingewässer in der ehemaligen Kiesgrube ist durch
dichtes Gehölz abgeschirmt. Ausblicke in die Heidelandschaft sind nicht gegeben.
Auswirkungen
Das zukünftige Ortsbild im Planungsgebiet ist stark von der gestalterischen Qualität der zu
errichtenden Gebäude und der Freiflächengestaltung abhängig. Die im Bebauungsplan festgesetzte lockere Gehölzbepflanzung auf dem gesamten Gelände sowie eine Begrünung der
Gebäude im Rahmen der einzureichenden Freiflächengestaltungspläne ist deshalb essentieller Bestandteil der Planung. Die Festsetzungen zur Grünordnung und baulichen Nutzung
bilden das Gerüst für die weitere Ausgestaltung der Architektur, deren Qualität im Rahmen
von Genehmigungsverfahren weiterhin gesichert werden muss.
Das Planungskonzept für das Gesamtareal sieht vor, durch Ausgleichsmaßnahmen gezielt
im nördlichen Bereich des Kasernenareals sowie auf den randlich verlaufenden Lärm- und
Sichtschutzwällen die relativ dichten Gehölzflächen auszulichten und Teile der Wallkörper,
insbesondere entlang der Nord- und Ostseite, abzutragen, so dass auf dem Gelände eine
Entwicklung zum ursprünglichen Landschaftscharakter der Heideflächen eingeleitet wird.
Das untypische Bild der dichten Gehölzriegel und Wälle wird aufgelöst.
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Bebauungsplan Nr. 66 der Gemeinde Oberschleißheim
„Sportgelände an der Ingolstädter Straße“
Stand: 08. Mai 2012
Begründung zum Entwurf
Da die Wälle als Abschirmung der Heide vor Emissionen aus dem Sportgelände fungieren,
wird die aus Sicht des Landschaftsbildes dringend notwendige Öffnung des Geländes sehr
differenziert behandelt, um sowohl eine Verbesserung des Landschaftsbildes als auch den
Schutz der Heide und der dort lebenden Arten zu berücksichtigen.
Ergebnis
Die Durchführung der Planung wird insgesamt zu einer Verbesserung des Landschaftsbildes
führen.
7.2.7
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Beschreibung
Hinsichtlich des Gebäudebestandes liegen keine Erkenntnisse, die einen Erhalt bestimmter
Bauten fordern würden, vor. Im Untersuchungsraum sind keine Bodendenkmäler vorhanden.
Somit hat das Planungsgebiet für den Denkmalschutz keine Bedeutung und es können über
den Eingriff keine dieses Schutzgut betreffenden Auswirkungen entstehen.
7.2.8
Schutzgut Energie
Es sind keine konkreten Maßnahmen zur Energienutzung und –einsparung im Bebauungsplan genannt. Die Nutzung der Sonnenenergie ist gebäudebezogen zulässig.
7.2.9
Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern
Es bestehen Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern Arten und Lebensräume,
Mensch sowie Orts- und Landschaftsbild.
Die zu erwartenden Emissionen aus dem Sportbetrieb, insbesondere die Lichtemissionen,
können sowohl für Menschen als auch für die Fauna der Heide eine Beeinträchtigung darstellen. Aus diesem Grund wird in den Festsetzungen zur Vermeidung von Immissionen nicht
nur auf die Anwohner, sondern auch auf die Lebensräume in der Heide geachtet.
Zugleich ist die Öffnung des Geländes zur Heide hin und die Auflösung des massiven
Gehölzriegels an den Grenzen des Sportgeländes aus Sicht des Landschaftsbildes eine
wichtige Maßnahme zur Aufwertung. Gegen eine vollständige Öffnung sprechen Argumente
des Artenschutzes, da schädliche Emissionen aus dem Sportgelände auf die Heide zu erwarten sind. Dieser Zielkonflikt wird durch die Festsetzung zur Abschirmung gelöst. Die Stellen, an welchen die Gehölzwälle offenen Heideflächen weichen sollen, sind bei Konkretisierung der Planung auf die Leuchtenstandorte abzustimmen.
7.3
Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich
(einschließlich der naturschutzfachlichen Eingriffsregelung in der Bauleitplanung)
7.3.1
Vermeidungsmaßnahmen
CEF-Maßnahmen vor der Bauphase (siehe saP)
Zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität (CEF) sind in Zusammenhang mit den Verboten des § 42 Abs. 1 BNatSchG folgende Maßnahmen erforderlich,
die vor Umsetzung der Planung realisiert werden müssen:
-
Optimierung des potenziellen Laichgewässers für den Laubfrosch im Nordostteil des Geltungsbereichs: Auflichten bzw. Rodung angrenzender Gehölze vor allem im Süden und
Osten, Gewässer dauerhaft fischfrei halten, Entwicklung von Flachwasserbereichen mit
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Bebauungsplan Nr. 66 der Gemeinde Oberschleißheim
„Sportgelände an der Ingolstädter Straße“
Stand: 08. Mai 2012
Begründung zum Entwurf
lockerer Verlandungsvegetation. Eine umfassende Beschreibung der Maßnahme findet
sich im detaillierten Ausgleichsflächenkonzept.
-
Mit Abschluss von Neubau bzw. Aufwertung Installation von Hinweistafeln am nördlichen
öffentlichen Rad- und Fußweg, die auf die besondere Bedeutung der Heidelerche hinweisen und zum Anleinen von Hunden in der Brutphase der Art auffordern. Die Maßnahme ist im Ausgleichsflächenkonzept verankert und kann im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages sichergestellt werden.
-
Schaffung von Ausweichmöglichkeiten für das Schwarzkehlchen in Heideflächen im Anschluss an den Geltungsbereich (in Abstimmung mit dem Managementplan zum FFHGebiet): Die Art benötigt eine enge Benachbarung bzw. Durchdringung von kurzwüchsigen und teils auch lückigen Rasengesellschaften mit dichten und höherwüchsigen
Altgras- und Hochstaudenfluren, die als Neststandort (Bodenbrüter/Freibrüter) von Bedeutung sind und die auch einen Teil der geforderten Ansitz- und Singwarten bieten. Diese Maßnahme sollte in den randlichen und externen Ausgleichsflächen entstehen, da innerhalb des Planungsgebietes das Störungspotential nutzungsbedingt relativ hoch ist.
Die
Maßnahme
ist
im
Ausgleichsflächenkonzept
berücksichtigt.
Die Integration dieser Maßnahme ist im Rahmen des externen Ausgleichs für den Bebauungsplan 1982a auf Flächen der Gemeinde Oberschleißheim bzw. des Heideflächenvereins umzusetzen und im Städtebaulichen Vertrag zum externen Ausgleich festzuhalten.
-
Zur Förderung des stark gefährdeten, aber nicht europarechtlich geschützten Zweibrütigen Würfeldickkopffalters ist die Berücksichtigung von dessen spezifischen Lebensraumansprüchen bei der Herstellung der Magerrasen vorgesehen.
Vermeidungsmaßnahmen in der Bauphase
-
Schutz der an die Baufelder anschließenden Biotopentwicklungszonen vor Zerstörungen,
Flächeninanspruchnahmen und Beeinträchtigungen in der Bauphase. Entsprechende
Schutzmaßnahmen wie Absperrungen mit Bauzaun sowie Stamm- und Wurzelschutz
sind durchzuführen. Zu erhaltende Gehölze sind bei möglicher Beschädigungsgefahr
durch die Bauarbeiten fachgerecht auszuschneiden.
-
Gehölzrodung nur außerhalb der Brutzeit. Die Fällung und der Rückschnitt von
Gehölzbeständen sind nach Art. 13e Abs. 2 BayNatSchG in der Zeit vom 1. März bis 30.
September nicht erlaubt. Vor der Rodung sind die zur Fällung ausgewählten Bäume im
Vorfeld auf besetzte Höhlen und Spalten als Fledermausquertiere zu untersuchen und
ggf. vorgefundene Tiere qualifiziert zu bergen und in Ersatzquartiere umzusetzen.
-
Schutz der an die Baufelder anschließenden Biotopentwicklungszonen vor Zerstörungen,
Flächeninanspruchnahmen und Beeinträchtigungen in der Bauphase. Entsprechende
Schutzmaßnahmen wie Absperrungen mit Bauzaun sowie Stamm- und Wurzelschutz
sind durchzuführen. Erhaltenswerte Gehölze sind bei möglicher Beschädigungsgefahr
durch die Bauarbeiten fachgerecht auszuschneiden.
Durch Festsetzung im Bebauungsplan und/oder Vereinbarungen im städtebaulichen
Vertrag gesicherte Vermeidungs- und Verringerungsmaßnahmen
-
Durchgrünung des Gesamtareals: Ein Großteil der Freiflächen wird als magere Flächen
mit heideartiger Vegetation hergestellt. Das Entwicklungs- bzw. Erhaltungsziel Heide gilt
für Flächen im Gesamtareal, die bereits mit Magerrasen bestanden sind sowie für alle
Freiflächen, die nicht als Sportflächen genutzt werden. Die Herstellung als magere Flächen, die Begrünung mit autochthonem Saatgut, die Pflanzung standortgerechter Bäume
sowie eine dem Entwicklungsziel entsprechende Pflege sind durch die Festsetzung „Flächen mit besonderen Entwicklungsmaßnahmen“ gesichert. Auch Entsiegelungsmaßnahmen werden durch diese Festsetzung gesichert. Flächen, die bereits als Magerrasen
kartiert sind sowie andere wertvolle Vegetationselemente werden durch die Festsetzung
„Bindung für Bepflanzungen“ erhalten. Auch die Freiflächen in der direkten Umgebung
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Bebauungsplan Nr. 66 der Gemeinde Oberschleißheim
„Sportgelände an der Ingolstädter Straße“
Stand: 08. Mai 2012
Begründung zum Entwurf
der Sportstätten (begrünte Flächen auf Baugrundstücken) sind gemäß Festsetzung mit
besonderer Rücksicht auf die umgebende Heidelandschaft mager und mit standortgerechter Vegetation zu begrünen.
-
Wichtige weitere Maßnahmen zur Begrünung und Einbindung des Geländes in die Landschaft sind Pflanzung von Bäumen auf Stellplatzflächen sowie die Begrünung großer
Dachflächen.
-
Niederschlagsabflüsse von Dächern und sonstigen befestigten Flächen sind flächig zu
versickern.
-
Die Sportplatzausleuchtung ist gemäß den aktuellen technischen Lösungsmöglichkeiten
zu optimieren und entsprechende Lösungen, die eine Beeinträchtigung der Schutzgutes
Pflanzen und Tiere minimieren, sind einzusetzen.
-
Gemäß den Ergebnissen zur Lichtstudie sind schädliche Umweltauswirkungen auf die
angrenzenden Heideflächen zu vermeiden. Insbesondere zum Schutz der nachtaktiven
Fauna ist auf die Minderung der Lichtemissionen durch Abschirmpflanzungen zu achten.
-
Bei der Sportplatzausleuchtung sind, bezogen auf das Schutzgut Mensch, die Festsetzungen zu Flutlichtanlagen zu beachten, um störende Immissionen in Wohngebiete und
Blendwirkungen auf Hauptverkehrsstraßen zu vermeiden.
-
Gezielte Förderung von Faltern im Rahmen des externen Ausgleichs; insbesondere Verbesserung von Heideflächen durch Einbringen blütenreicher Nahrungspflanzen für Tagfalter.
-
Gezielte Förderung und Anlage von Ausweichhabitaten für das Schwarzkehlchen im
Rahmen des externen Ausgleichs für das Gesamtareal (siehe CEF-Maßnahmen).
-
Aufstellung von Hinweisschildern für Hundehalter im Rahmen der Ausgleichsmaßnahmen (siehe CEF-Maßnahmen).
-
Aufwertung des Laichgewässers für den Laubfrosch (siehe CEF-Maßnahmen).
Zusätzliche Vermeidungs- und Verringerungsmaßnahmen
-
Oberboden ist als Oberboden wieder zu verwenden. Alle anfallenden Boden- und Erdarbeiten sind nach DIN 18300 und DIN 18915 abzuwickeln.
-
Fundamente der Gebäude und evtl. notwendige Kellerbauten sind so zu planen und zu
bauen, dass sie nicht in den Grundwasserbereich eintauchen.
-
Die Verwendung von Grünflächendünger und Pflanzenschutzmitteln ist ausschließlich auf
die Sportflächen nach Zulassung durch die Grundwasser-Richtlinie zu beschränken.
In Verbindung mit absehbaren oder möglichen Belastungen der Bestände geschützter Arten,
die unterhalb der "Erheblichkeitsschwelle" bleiben, sind aus fachlicher Sicht folgende kompensatorische Maßnahmen angezeigt (siehe saP):
-
Förderung der Wechselkröte durch Schaffung geeigneter Habitatbedingungen im Bereich
des Kleingewässers.
-
Schaffung von Quartiermöglichkeiten für Spaltenfledermäuse an den neu zu errichtenden
Gebäuden.
-
Gezielte Maßnahmen zur Förderung der Zauneidechse in störungsarmen Zonen innerhalb des oder im Anschluss an den Geltungsbereich.
-
Ausbringen einzelner Nistkästen – Höhle/Halbhöhle, Baumläufer-Typ – zur Verbesserung
der lokalen Bedingungen für potenziell vom Vorhaben betroffene höhlenbrütende Vogelarten.
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Bebauungsplan Nr. 66 der Gemeinde Oberschleißheim
„Sportgelände an der Ingolstädter Straße“
-
Stand: 08. Mai 2012
Begründung zum Entwurf
Bei der Entfernung von Gehölzbestand ist ein Verbleib eines Totholzanteils in den Ausgleichsflächen geplant, um zusätzlich Lebensraumpotentiale für xylobionte Käfer zu
schaffen.
7.3.2
Ausgleich
Auch nach Umsetzung vorgenannter Verringerungsmaßnahmen verbleiben unvermeidbare
nachteilige Auswirkungen auf Natur und Landschaft, die ausgeglichen oder ersetzt werden
müssen. „Eingriffe in Natur und Landschaft sind Veränderungen der Gestalt oder Nutzung
von Grundflächen, die die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild
erheblich oder nachhaltig beeinträchtigen können“ (Art. 6 Abs. 1 BayNatSchG). Gemäß diesem Leitsatz sind alle sich durch die Planung auf Natur und Landschaft ergebenden erheblichen und nicht vermeidbaren Eingriffswirkungen darzustellen und zu bilanzieren. Die relevanten Flächenverluste werden gemäß ihrem Gesamtwert für Pflanzen und Tiere zusammengefasst. Die Bewertung des Eingriffs und Ermittlung des Ausgleichsbedarfs erfolgt gemäß des Leitfadens „Eingriffsregelung in der Bauleitplanung“ des Bayerischen Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen.
Aufgrund der ermittelten Bestandskategorie und der jeweiligen Eingriffsebene durch die Planung beläuft sich der Ausgleichsbedarf auf den Flächen der Gemeinde Oberschleißheim auf
3,18 ha. Innerhalb des Planungsgebiets können ca. 3,52 ha ausgeglichen werden. Dieser
Ausgleich innerhalb des Planungsgebiets wird über Festsetzungen im Bebauungsplan gesichert. Das gesamte Ausgleichspotential im Planungsgebiet der Gemeinde Oberschleißheim
wird, wie auch im städtebaulichen Vertrag festgehalten, für die Kompensation des Ausgleichsbedarfs der Eingriffe auf dem Gebiet der Landeshauptstadt München genutzt. Daher
müssen die Eingriffe im Planungsgebiet des Bebauungsplans Nr. 66 vollständig extern auf
benachbarten Grundstücken ausgeglichen werden. Auch der noch verbleibende externe
Kompensationsbedarf der Landeshauptstadt München wird außerhalb des Gesamtareals
ausgeglichen. Die Ausgleichskonzeption sieht vor, dass die direkt angrenzenden Biotop- und
Heideflächen im Korridor und westlich des Planungsgebiets auf Oberschleißheimer Gemarkung gemäß dem Leitbild Heidelandschaft aufgewertet werden. So entstehen ausreichend
Ausgleichsflächen für den gesamten Eingriff auf dem geplanten Sportgelände. Der externe
Ausgleich wird über städtebauliche Verträge gesichert.
Die Ausgleichskonzeption basiert auf der Ausdehnung der umgebenden Heidelandschaft auf
die Flächen des Planungsgebietes sowie der Schaffung eines ökologisch funktionalen Bezugs zwischen Ausgleichsflächen und Heide. Zu diesem Zweck werden die dichten
Gehölzriegel durchbrochen, um eine Verbindung zwischen den vorhandenen und neuen Lebensräumen herzustellen. Die gerodeten Flächen werden mager hergestellt und mit autochthonem Saatgut aus der Heide eingesät. Wichtig ist hierbei eine möglichst enge Verzahnung
mit der umgebenden Heide, so dass ein Artenaustausch stattfinden kann. Die Ausgleichskonzeption der Gemeinde Oberschleißheim für den Vernetzungskorridor greift diese Verzahnung direkt auf. Hierdurch entsteht eine großräumliche und abgestimmte Aufwertung der
Heideflächen in der direkten und weiteren Umgebung des Planungsgebietes.
Zusätzlich wird das vorhandene Kleingewässer als Laubfroschhabitat aufgewertet.
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Bebauungsplan Nr. 66 der Gemeinde Oberschleißheim
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Stand: 08. Mai 2012
Begründung zum Entwurf
Eingriff
Kategorie 0
(eingriffsneutral)
Kategorie A I
(sonstiges Grün)
Kategorie A II
(wertvolles Grün)
Kategorie A III
(sehr wertvolles Grün,13d-Flächen)
Ausgleichsbedarf gesamt
Eingriff
Kompensationsfaktor
Ausgleichsbedarf
11,26 ha
0,0
0,00 ha
2,30 ha
0,2
- 0,46 ha
1,12 ha
0,5
- 0,56 ha
0,98 ha
2,2
- 2,16 ha
- 3,18 ha
Ausgleich
Ausgleichsmaßnahme
A1: Aufforstung auf Wall im Osten (forstlicher
Ausgleich)
A2: Umwandlung gehölzbestandener Wall in
leicht geböschten Magerrasen mit lichtem
Baumbestand
A3:
Auflichtung
und
Aushagerung
Gehölzbestände auf Wällen
A4:
Auflichtung
und
Aushagerung
Gehölzbestände auf Wällen, Säume
A5: Aufwertung Kleingewässer als Biotop für
Laubfrosch und Wechselkröte
A6: Aufforstung, Schutz vor Lichtemissionen
im Osten
A8: Aufwertung Altgrasbestände im Norden
Ausgleichspotenzial im Umgriff
Fläche
Anrechnungsfaktor
Ausgleichspotenzial
0,46 ha
1,0
+ 0,46 ha
1,81 ha
0,4
+ 0,73 ha
1,39 ha
0,3
+ 0,42 ha
0,24 ha
0,3
+ 0,07 ha
2,01 ha
0,6
+ 1,20 ha
0,04 ha
1,0
+ 0,04 ha
1,21 ha
0,5
+ 0,60 ha
3,52 ha
Gesamtbilanz
Ausgleichsbedarf OSH
- 3,18 ha
externer Ausgleichsbedarf B-Plan 1982a LHM
- 4,53 ha
Ausgleichspotenzial im Umgriff OSH
+ 3,52 ha
Ausgleichsbilanz
- 4,19 ha
Seite 49
Bebauungsplan Nr. 66 der Gemeinde Oberschleißheim
„Sportgelände an der Ingolstädter Straße“
7.4
Stand: 08. Mai 2012
Begründung zum Entwurf
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung
des Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 66
Der Bebauungsplan mit Grünordnung dient der Ansiedlung eines Sport- und Vereinsgeländes für die Amateurabteilung des FC Bayern München e. V. auf dem frei gewordenen Teil
der Fürst-Wrede-Kaserne.
Im Planungsgebiet sind bei voller Ausschöpfung der GRZ von 0,3 und unter Berücksichtigung der festgesetzten Überschreitungsoption maximal 3,21 ha neu versiegelter Bereiche
zulässig. Insgesamt bedeutet dies eine Versiegelung von insgesamt 5 ha im Planungsgebiet.
Da jedoch auch die Sportplätze in die GRZ eingerechnet sind, ist eine volle Ausschöpfung
der Versiegelung unwahrscheinlich.
Die Lärm- und Verkehrssituation wird sich nach bisherigen Kenntnissen unwesentlich verstärken.
Über den Ausgleich der notwendigen Eingriffe wird die Möglichkeit genutzt, wertvolle und
standortgerechte Heideflächenbiotope anstelle der momentan bestehenden Sekundärbiotope im nördlichen Bereich des Planungsgebiets zu entwickeln. Der Gesamtwert des Geländes
kann damit langfristig erhöht werden.
Diese Maßnahmen wirken sich positiv auf das Landschaftsbild und damit den Erholungsnutzen aus, da der wertvolle Charakter der ursprünglichen Heidelandschaft wieder hergestellt
werden kann.
7.5
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung
Bei Nichtdurchführung der Planung zur Sportanlage bestünde möglicherweise die Gefahr
einer ungeordneten Zwischennutzung
Die ungenutzten Bereiche wären der raschen Verbuschung ausgesetzt, falls nicht durch
Pflegemaßnahmen eingegriffen würde. Besonders die wertvollen Rasen würden nicht dauerhaft erhalten bleiben. Eine funktionelle Vernetzung des Planungsgebietes mit den Heidelebensräumen würde durch das Fortbestehen der Erdwälle nicht erfolgen.
7.6
Alternative Planungsmöglichkeiten
Zunächst wurde seitens der Landeshauptstadt München die Eignung der ehemaligen Kaserne
als Wohnstandort geprüft und aufgrund der isolierten Lage und der zu geringen Größe des Geländes als nicht umsetzbar eingestuft. Eine Wohnnutzung wäre überdies ein wesentlich stärkerer
Eingriff in den Grünbestand des Gesamtareals gewesen, eine verstärkte Beeinträchtigung des
angrenzenden FFH-Gebiets durch den Zuzug hätte man ebenfalls anzunehmen gehabt. Der
Bereich auf Oberschleißheimer Flur liegt zudem zu isoliert zum Ortszentrum.
Des Weiteren wurde auf Wunsch der Landeshauptstadt München eine intensivere Sportnutzung
für ein zweitligataugliches Stadion geprüft, aber nicht weiter verfolgt, da der damit verbundene
Verkehr/Lärm im Vergleich zur jetzt gewählten Lösung intensiver gewesen wäre.
Im Zuge der beabsichtigten Nutzung des Kasernengeländes als Vereinssportanlage ist alternativ
zu der vorliegenden städtebaulichen Grundkonzeption auch erwogen worden, sämtliche Hochbauten (Hallen) in den Süden näher zur Kaserne zu rücken. Dies hätte aber zur Folge gehabt,
dass die notwendigen Freisportflächen von den Hallen-, Umkleide- und Infrastruktureinrichtungen weit entfernt im Norden zu Liegen gekommen wären. Das ist für ein derart großes Sportgelände die deutlich schlechtere Lösung. Die gewählte Lösung ermöglicht die abschnittsweise Realisierung und einen jeweils integrierten Standort zwischen Hallennutzung und Freispielflächennutzung. Auch liegen jetzt die Hallen in nächster Lage an den internen, bereits bestehenden
inneren Haupterschließungswegen.
Seite 50
Bebauungsplan Nr. 66 der Gemeinde Oberschleißheim
„Sportgelände an der Ingolstädter Straße“
Stand: 08. Mai 2012
Begründung zum Entwurf
Eine ebenfalls mögliche Planungsvariante wäre eine reine Naturschutznutzung und Ausweitung der Heide auf das Kasernenareal gewesen. Hierfür den umfänglichen Gebäudebestand
der Kaserne abzureißen und zu entsorgen sowie die Beräumung des Gesamtareals von der
militärischen Nutzung zu bewerkstelligen wird als unrealistisch eingestuft. Diese Aufwendungen wären zum Flächenkauf und zu den umfassenden ökologischen Maßnahmen zur Verbindung der Lebensräume (Abtragung der Wälle, Entsiegelung, Rodung strandortfremder
Gehölze) als Aufwand noch hinzugekommen, wie er jetzt vom künftigen Nutzer FC Bayern
München e.V. erbracht wird. Zudem wäre hiermit kein Beitrag zur Versorgung des Münchner
Nordens und seines Umlandes mit Sportflächen geleistet worden, welche als wichtiger Belang eingestuft wurde.
7.7
Beschreibung der Methodik und Hinweise auf Schwierigkeiten und
Kenntnislücken
Die Beurteilung der Umweltauswirkungen erfolgt verbal argumentativ. Dabei werden drei
Stufen unterschieden: geringe, mittlere und hohe Erheblichkeit. Bei der Bewertung der Erheblichkeit ist, insbesondere bei den Schutzgütern Boden, Wasser, Tiere und Pflanzen, die
Ausgleichbarkeit von Auswirkungen ein wichtiger Indikator. Die Erheblichkeit nicht ausgleichbarer Auswirkungen wird grundsätzlich als hoch eingestuft.
Das Schutzgut Mensch wurde auf Grundlage gesondert erstellter schalltechnischer Einschätzungen für das Sportgelände (Ingenieurbüro GSB) vom 31.10.2007 und 28.08.2008,
die auf der Grundlage der Bebauungsplanentwürfe erstellt wurden, bewertet. Für die das
Planungsgebiet umgebenden Verkehrsknotenpunkte ist die Verträglichkeit der Planung im
Fachbeitrag Verkehr von AS&P nachgewiesen.
Die Beurteilung der Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden und Wasser erfolgte auf der
Basis von zwei Untersuchungen des Untergrundes der Sakosta CAU GmbH aus dem Jahr
2006.
Beim Schutzgut Tiere und Pflanzen konnte auf die vorliegende grünordnungsplanerische
Bestandsaufnahme des Büros ÖKOKART vom 06.10.2006 zurückgegriffen werden. Zudem
können Daten aus Untersuchungen angrenzender Flächen zur Abschätzung potentieller Artenvorkommen herangezogen werden. Der Baumbestandsplan des Büros gebhard konzepte
dient als Grundlage für die Beurteilung des Baumbestandes. Die spezielle Nachtfalterfauna
der angrenzenden Heide wurde in einer eigenen Nachtfalterstudie untersucht. Das detaillierte und abgestimmte Ausgleichskonzept des Büro PAN konkretisiert die vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen. Das Monitoringkonzept des Büro PAN formuliert Maßnahmen zur Erfolgskontrolle der Ausgleichsmaßnahmen.
7.8
Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring)
Ausgleichsflächen: Für die Ausgleichsflächen wurde ein detailliertes Monitoringkonzept zum
Gesamtareal mit Korridor erstellt. Darin werden die Monitoringmaßnahmen für eine Erfolgskontrolle der Ausgleichsmaßnahmen aufgeführt. Das Monitoringkonzept ist Bestandteil des
städtebaulichen Vertrags zur Sicherung der Ausgleichsflächen.
Die Maßnahmen zum floristischen Monitoring umfassen Dauerbeobachtungsflächen zur
Entwicklung der Vegetation. Sieben Untersuchungs- und zwei Referenzquadrate werden
einmal jährlich aufgenommen, um gewünschte bzw. unerwünschte Veränderungen der Artenzusammensetzung zu dokumentieren und ggf. zu steuern.
Das faunistische Monitoring in den Ausgleichsflächen umfasst die Artengruppen Heuschrecken, Tag- und Nachtfalter, Amphibien (Laubfrosch und Wechselkröte), Vögel (insb.
Schwarzkehlchen) sowie die Zauneidechse. Das Monitoring erfolgt je nach Artengruppe in
unterschiedlichen Zeitbständen entlang vorgeschlagener Transekte innerhalb und außerhalb
des Geltungsbereichs.
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Bebauungsplan Nr. 66 der Gemeinde Oberschleißheim
„Sportgelände an der Ingolstädter Straße“
Stand: 08. Mai 2012
Begründung zum Entwurf
Weiterhin sind die Auswirkungen der Lichtimmissionen auf nachtaktive Falter und Kleinschmetterlinge zu überwachen. Als Referenz für die Bewertung gilt die vorliegende Lichtstudie.
Das Monitoring beginnt mit Baubeginn und wird in unterschiedlichen Zeitabständen über
einen Zeitraum von 20 Jahren fortgeführt.
Das Monitoring wird vom FC Bayern München e.V. durchgeführt, die Ergebnisse werden der
Gemeinde Oberschleißheim vorgelegt.
Wegenutzung: In Abstimmung mit dem Heideflächenverein ist die Nutzung der nördlichen
Durchwegung zu überwachen. Einerseits ist festzustellen, ob es zu ungewünschten bzw.
unverträglichen Nutzungen der Heideflächen kommt und ob die Hundehalter sich an die
Hinweisschilder halten und ihre Hunde während der Feldlerchenbrutzeit anleinen. Das
Monitoring erfolgt in den ersten 3 Jahren nach der Inbetriebnahme des Sportgeländes 3 Mal
jährlich an schönen Tagen, davon sollten mindestens 2 Tage innerhalb der Feldlerchenbrut
erfolgen. Das Monitoring der Wegenutzung wird in diesen ersten 3 Jahren durch den FC
Bayern München e. V. durchgeführt und mit der Gemeinde Oberschleißheim sowie dem Heideflächenverein abgestimmt. Ein gemeinsames Monitoring mit der östlichen Wegeverbindung bietet sich an und kann mit der Landeshauptstadt München vereinbart werden.
7.9
Allgemein verständliche Zusammenfassung
Der Umweltbericht hat die Aufgabe, die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen
darzustellen. Die Ergebnisse des Umweltgutachtens werden zusammengefasst und allgemein verständlich dargelegt.
Auf der nördlichen ca. 30,62 ha großen, von militärischer Nutzung freigestellten, Teilfläche
der Fürst-Wrede-Kaserne soll ein Sport- und Vereinsgelände des FC Bayern München e.V.
auf Flächen der Gemeinde Oberschleißheim sowie der Landeshauptstadt München errichtet
werden.
Im 15,66 ha großen Planungsgebiet entstehen im südlichen Bereich gemeindeübergreifend
ein Vereinsheim und zwei Sporthallen. Im Norden sollen die Freisportanlagen sowie die
Ausgleichsflächen liegen. Im Norden des Planungsgebietes verläuft eine Wegeverbindung
von der Ingolstädter Straße in die Fröttmaninger Heide.
Die notwendigen Ausgleichsflächen werden im größtmöglichen Umfang im Planungsgebiet
sowie in direkt angrenzenden Flächen umgesetzt.
Aufbauend auf der Bestandserhebung der Schutzgüter sowie den Projektbeschreibungen und
ermittelten Wirkfaktoren der Planungen werden für alle Schutzgüter die Umweltauswirkungen
geprüft und voraussichtliche erhebliche Umweltauswirkungen dargelegt. Die Ergebnisse der Prüfung für die einzelnen Schutzgüter unter Berücksichtigung von Fachgutachten zu Vegetation,
Fauna, Lärm und Untergrund sind nachstehend in der Tabelle zusammengefasst.
Mit der Umsetzung der Bebauungspläne erfolgt der Umbau eines bisher militärisch genutzten und gegen die Umgebung abgeschlossenen Geländes hin zu einer für die Öffentlichkeit
durchgängigen, Landschaftsbild und Lebensraum aufwertenden Sportanlage.
Bei einer GRZ von 0,3 kann im Planungsgebiet der Gemeinde Oberschleißheim eine Steigerung der Versiegelung von 1,8 ha auf 4,7 ha, bei Ausnutzung der festgesetzten Überschreitungsoption maximal auf 5,0 ha erfolgen. Dies entspricht einer Versiegelung der Fläche auf
Oberschleißheimer Gemeindegebiet von ca. 30 % bzw. ca. 32 %.
Der Ausgleichsbedarf für das Planungsgebiet beträgt 3,18 ha. Der Ausgleich erfolgt in den
neu zu schaffenden Ausgleichsflächen nördlich und westlich des Planungsgebietes. Die
Ausgleichsflächen werden durch städtebauliche Verträge gesichert. Die zu schaffenden
Ausgleichsflächen ermöglichen eine Verbesserung der vorhanden Biotopstruktur sowie des
Landschaftsbildes über die Schaffung von standorttypischen Heideflächen.
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Bebauungsplan Nr. 66 der Gemeinde Oberschleißheim
„Sportgelände an der Ingolstädter Straße“
Schutzgut
Mensch:
Lärm
Beleuchtung
Erholung
Stand: 08. Mai 2012
Begründung zum Entwurf
Baubedingte
Auswirkungen
Anlagenbedingte Betriebsbedingte Ergebnis geAuswirkungen
Auswirkungen
samt
gering
nicht gegeben
nicht gegeben
gering
gering
positiv
gering
gering
positiv
geringe Erheblichkeit
positive Auswirkung
Tiere und Pflanzen:
Flächenverlust
Beleuchtung
Geschützte Arten
nicht gegeben
gering
gering
positiv
gering
gering
positiv
gering
gering
Boden
gering
gering
gering
geringe Erheblichkeit
Wasser
gering
gering
gering
geringe Erheblichkeit
Klima / Luft
nicht gegeben
nicht gegeben
nicht gegeben
nicht gegeben
Landschaft und
Ortsbild
nicht gegeben
positiv
positiv
positive Auswirkung
Kultur- und Sachgüter
nicht gegeben
nicht gegeben
nicht gegeben
nicht gegeben
positive Auswirkung
geringe Erheblichkeit
Nach den Ergebnissen der Umweltprüfung sind damit die Voraussetzungen für eine umweltverträgliche Umsetzung des Bebauungsplans mit Grünordnungsplanung Nr. 66 der Gemeinde Oberschleißheim gegeben.
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Bebauungsplan Nr. 66 der Gemeinde Oberschleißheim
„Sportgelände an der Ingolstädter Straße“
Stand: 08. Mai 2012
Begründung zum Entwurf
8 Daten zum Bebauungsplan
Gesamtareal (Gemarkung Oberschleißheim und Stadt München)
Gesamtumgriff = 30,62 ha
Sondergebiet Sport = 28,91 ha
Versiegelungsgrad = ca. 0,47
Gesamtausgleichsflächenbedarf: 7,97 ha
Innerhalb des Umgriffs realisierbare Ausgleichsfläche: 3,78 ha
Externer Ausgleichsflächenbedarf = 4,19 ha
Plangebiet Bebauungsplan Nr. 66 der Gemeinde Oberschleißheim
Gesamtumgriff = 15,66 ha
Sondergebiet Sport = 15,11 ha
Versiegelungsgrad = ca. 0,3
Gesamtausgleichsflächenbedarf: 3,18 ha
Innerhalb des Umgriffs realisierbare Ausgleichsfläche: 3,52 ha (werden entsprechend der
vertraglichen Regelungen von der LHM beansprucht)
9 Rechtsgrundlagen des Bebauungsplans
Dem Bebauungsplan liegen zugrunde:
-
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.9.2004 (BGBl. I
S. 2414), Zuletzt geändert durch Art. 1 G zur Förd. des Klimaschutzes bei der Entwickl. in
den Städten und Gemeinden vom 22. 7. 2011 (BGBl. I S. 1509).
-
Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom
23.01.1990 (BGBl. I, S. 132), zuletzt geändert durch Art. 3 Investitionserleichterungs- und
Wohnbaulandgesetz vom 22.04.1993 (BGBl. I, S. 466).
-
Planzeichenverordnung (PlanzV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I S. 58), Zuletzt
geändert durch Art. 2 G zur Förd. des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten
und Gemeinden vom 22. 7. 2011 (BGBl. I S. 1509).
-
Bayerische Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August
2007, letzte berücksichtigte Änderung: Art. 56 geänd. (Art. 78 Abs. 4 Bayrisches Wassergesetz vom 25.2.2010).
-
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S.
2542), zuletzt geändert durch Art. 2 G zur Umsetzung der Meeresstrategie-RahmenRL
sowie zur Änd. des WaStrG und des KrW-/AbfG3 vom 6. 10. 2011 (BGBl. I S. 1986) zuletzt geändert am 12.12.2008
-
Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG) in der Fassung vom 23. Februar 2011
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