Förderkriterien für Förderprojekte der âaktion 12
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Förderkriterien für Förderprojekte der âaktion 12
Förderkriterien für Förderprojekte der „aktion 12 – Abenteuer möglich machen“ Neuss, 20.04.2015 Im Rahmen der Jahresaktion 2012 „aktion12 – Abenteuer möglich machen“ haben viele Pfadfinderinnen und Pfadfinder Spendengelder gesammelt, um damit verschiedene Projekte und Aktionen zu unterstützen, die Kindern und Jugendlichen zugutekommen, die von Armut betroffen sind. Viele Projekte haben schon stattgefunden, nun geht es weiter! Nachdem in der ersten Förderrunde alle Gruppen, Stämme, Bezirke und Diözesen die Möglichkeit hatten, Maßnahmen und Projekte mit von Armut betroffenen Kindern und Jugendlichen durch den Bundesverband fördern zu lassen, ist es nun möglich Zuschüsse aus den Spendengeldern der aktion12 für Projekte mit Flüchtlings-Kinder und Jugendlichen planen, durchzuführen und fördern zu lassen. Voraussetzung ist, dass diese Maßnahmen Räume schaffen, in denen Kinder und Jugendliche mit Fluchterfahrung Abenteuer gemäß der pfadfinderischen Pädagogik erleben können. Mögliche Aktionen für eine Förderung könnten sein: - Projekte im Rahmen der Jahresaktion „Gast>>Freundschaft“ 2015 - ein gemeinsames Projekt zwischen eurem Stamm und einer Flüchtlingsunterbringung in eurer Nähe - Wochenend-, Pfingst- oder Sommerlager, - Freizeitangebote für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge , - ein Lagerfeuerabend oder Zeltnachmittag, Generell gilt: Gefördert werden nur Projekte, bei denen eine Begegnung zwischen Kindern und Jugendlichen mit und ohne Fluchterfahrung stattfindet. Die teilnehmenden Kinder und Jugendlichen sollten zwischen 7 und 21 Jahren alt sein und das zu fördernde Projekt der pfadfinderischen Pädagogik entsprechen. Förderfähig sind alle Kosten die anteilig auf das oder die Flüchtlingskinder und Jugendlichen entfallen mit bis zu 100%. Also bei einer Veranstaltung mit 20 Stammesmitgliedern und 2 Flüchtlingskindern können bis zu einem Zehntel der Gesamtkosten aus Spenden der aktion12 finanziert werden. Wer ist antragsberechtigt? Alle Stämme, Bezirke, Diözesen und DPSG-Bildungszentren auf Diözesan- und Bundesebene. Zeitraum: Die Projekte und Aktionen können ab sofort bis zum 31.12.2016 durchgeführt werden. Zuschüsse: Die zusätzlichen und anteilig pro förderfähigen Teilnehmenden entstehenden Kosten, können auf Antrag aus Fördermitteln zu 100% durch die ation12 ausgeglichen werden. Zuschüsse durch Dritte werden angerechnet. Die Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Die Entscheidung liegt beim Bundesvorstand und dem oder der zuständigen hauptberuflichen Referenten/Referentin. Es besteht kein Anspruch auf eine Förderung. Der Förderungszeitraum endet mit dem 31.12.2016 oder sobald alle Mittel verbraucht sind. Die Auszahlung erfolgt nach Beendigung der Maßnahme gegen Vorlage entsprechender Einladungen und schriftlicher Dokumentation, aus denen der Zweck des Projektes und die Teilnehmendenbeiträge ersichtlich sein müssen. Nicht förderungsfähig sind laut den Richtlinien des Kinder- und Jugendplanes: alkoholische Getränke, Blumengeschenke, Süßigkeiten, Zigaretten, Geschenke, Leergut und dergleichen. Dokumentation: Für die Dokumentation und Bearbeitung eingegangener Anträge benötigen wir innerhalb eines Monats nach Beendigung der Maßnahme einen Bericht vom Lager, gerne auch mit Fotos und O-Tönen der Kinder/Jugendlichen. Bitte beachtet, dass bei Fotos die Erziehungsberechtigten aller Teilnehmenden das angehängte Formular unterschreiben müssen. Den ausgefüllten Antrag sowie die jeweilige Dokumentation schickt bitte an folgende Adresse: Deutsche Pfadfinderschaft St. Georg Stichwort: Projekte aktion12 Martinstraße 2 41472 Neuss Die Dokumentation gerne auch per Mail an: [email protected] Falls noch Fragen offen sein sollten, steht euch Jonas Kämmerling im Bundesamt gerne unter der Nummer 02131-4699 89 zur Verfügung. P.S.: Die Übernahme von Mitgliedsbeiträgen für junge Flüchtlinge ist Dank der Unterstützung der Stiftung auch möglich. Wie das funktioniert, erfahrt ihr auf www.pfadfinder-stiftung.de Antrag auf Förderung von Maßnahmen im Rahmen der „aktion12 - Abenteuer möglich machen“ 1. Datum der Antragstellung Antragsnummer (vom Bundesamt St. Georg auszufüllen) 2. Informationen zur antragstellenden Gruppierung 2.1 Gruppe 2.2 Stamm, Bezirk und Diözese 2.3 Anschrift 2.4 Name der Antragstellenden 2.5 Funktion 2.6 E-Mail 2.7 Telefon 2.8 Bankverbindung 3. Informationen zum Projekt 3.1 Wann & wo soll das Projekt stattfinden? 3.3 Anzahl der teilnehmenden Kinder und Jugendlichen 3.4 Davon förderfähige Teilnehmende (Flüchtlinge) 3.5 Titel, Thema & Zweck der Veranstaltung 3.5 Geplante Aktivitäten 3.6 Arbeitet ihr mit einer externen Partnerorganisation zusammen? Wenn ja: Wie ist der Kontakt zustande gekommen? 3.7 Sonstiges Kontonummer: Bankleitzahl: Kontoinhaber: 4. Kostenkalkulation – wie setzt sich der Teilnehmendenbeitrag zusammen 4.1 Fahrtkosten p.P. 4.2 Übernachtungskosten p.P. 4.3 Verpflegungskosten p.P. 4.4 Ggf. Kosten für pädagogische Begleitpersonen 4.5 Programmkosten p.P. 4.6 Materialkosten p.P. 4.7 Weitere Kosten Bitte gesondert aufführen 4.8 Summe Ausgaben p.P. 4.9 Gesamtkosten 5. Einnahmen: Teilnehmendengebühren & Zuschüsse 5.1 Höhe des Teilnehmendenbeitrags laut Einladung (bitte anhängen) 5.2 Zuschüsse durch Dritte 5.3 Anmerkungen 6. Datum, Unterschrift