Bauportal Heft 12

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Bauportal Heft 12
00 BauP_U_12_12 1_BauPortal 21.11.12 12:40 Seite 1
ISSN 1866-0207
6693
12
Dezember 2012
Turmdrehkrane – Flexibilität und
Wirtschaftlichkeit im Fokus
Bauen im Bestand – Nachhaltige Sanierung von Großsiedlungen
Krantechnik – Wirtschaftliche Projektierung von Kraneinsätzen
Betontechnik – Grundierungen für Zementestriche
Tunnelbau – Vortriebserfahrungen beim Bibra- und Finnetunnel
– Versinterungspotential für die Tunnelentwässerung
Veranstaltungen – Lean Construction, Baustoffrecycling, 5D
Der Potain MD 560 B von Manitowoc
(Foto: Manitowoc/Potain)
00BauP_Inh12_12_BauPortal21.11.1212:39Seite1
Heft 12 • 124. Jahrgang • Dezember 2012
Fachzeitschrift der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
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Inhalt
Sanierung der Heinrich-Lübke-Siedlung . . . . . . . . 2
Wirtschaftliche Projektierung
von Turmdrehkraneinsätzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
Turmdrehkrane –
Flexibilität und Wirtschaftlichkeit im Fokus . . . 11
Grundierungen zur Reduktion
der Wasserdampfdiffusionsrate
bei restfeuchten Zementestrichen
im Blickpunkt der Arbeitssicherheit . . . . . . . . . . . 15
Analyse der Vortriebserfahrungen
beim Bibra- und Finnetunnel . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
Sanierung des Adlertunnels bei Basel . . . . . . . . . 23
Eisenbahntunnel Liefkenshoek in Antwerpen . 24
Festlegung des verringerten Versinterungspotentials für die Tunnelentwässerung . . . . . . . 26
Bezugsbedingungen: Bezugsgebühren im Jahresabonnement € 42,–/sfr 60,–;
für in Ausbildung befindliche Bezieher jährlich € 21,–/sfr 24,– (gegen Vorlage einer Studien- bzw.
Ausbildungsbescheinigung); Einzelbezug je Heft € 4,–/sfr 5,– (jeweils einschließlich 7 % Mehrwertsteuer und zzgl. Versandkosten). Die Bezugsgebühr wird jährlich im Voraus erhoben.
Abbestellungen sind mit einer Frist von 2 Monaten zum 1.1. jeden Jahres möglich.
Bei den Mitgliedsbetrieben der BG BAU ist der Bezugspreis im Mitgliedsbeitrag enthalten.
Preise für gebundene Ausgaben früherer Jahrgänge auf Anfrage.
Die Zeitschrift ist auch als eJournal erhältlich, weitere Informationen unter www.BauPortal-digital.de
Österreichischer Tunneltag 2012 . . . . . . . . . . . . . . 27
Anzeigen: Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin
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Es gilt Anzeigenpreisliste Nr. 47 vom 1. Januar 2012, die unter http://mediadaten.BauPortal-digital.de
bereit steht oder auf Wunsch zugeschickt wird.
Der Anzeigenteil ist außer Verantwortung der Schriftleitung.
Internationale Lake Constance 5D-Conference . 36
ISSN: 1866-0207
InnoTrans 2012 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42
Bau des Pumpspeicherkraftwerkes
Limmern/Schweiz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29
Baustoffrecycling-Kongress 2012 . . . . . . . . . . . . . 30
Internationale Tagung der
Lean Construction Institute (LCI) . . . . . . . . . . . . . 33
Schäden am Dach . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38
2. Ladungssicherungs-Forum . . . . . . . . . . . . . . . . . 39
1. Deutscher Reparaturtag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40
Gesamtherstellung: PC-Print GmbH, Infanteriestraße 11a, Haus A1, 80797 München
Beilagenhinweis:
Dieser Ausgabe liegt ein Prospekt der Fa. Peter Berghaus GmbH, 51515 Kürten-Herweg, bei.
Wir bitten unsere Leser um freundliche Beachtung.
IVWgeprüfte
Auflage
Stichwort Recht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43
aktuell – rund um die BG BAU . . . . . . . . . . . . . . . . 46
Fachbereich Bauwesen
Prüf- und Zertifizierungsstelle
im DGUV Test . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47
Mitteilungen aus der Industrie . . . . . . . . . . . . . . . 48
Veranstaltungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53
Buchbesprechungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54
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Sanierung der Heinrich-Lübke-Siedlung
Modell für nachhaltige Sanierung nicht mehr zeitgemäßer Großsiedlungen
Markus Fritz, Frankfurt am Main
Die umfassende Sanierung der
Heinrich-Lübke-Siedlung in Frankfurt
am Main-Praunheim ist das erste
Projekt der ABG einer hocheffizienten
Siedlungssanierung, mit der eine
qualitative Verbesserung von Wohnquartieren aus den 1950er bis 1970er
Jahren erreicht wird. Es wurde aus
der Studie „Frankfurt für alle“ von
Albert Speer & Partner GmbH (AS & P)
heraus entwickelt.
Die Maßnahmen in der 1970er-JahreSiedlung mit ca. 600 Wohneinheiten
und ca. 2.000 Mietern der FRANKFURT
HOLDING (ABG) soll zum Modell für
die nachhaltige Sanierung nicht mehr
zeitgemäßer Großsiedlungen werden.
Die Bauarbeiten des Modellprojektes, die
im bewohnten Zustand ausgeführt werden,
begannen im Herbst 2010.
Aus einem Wettbewerb der ABG zur Arrondierung und Nachverdichtung der HeinrichLübke-Siedlung und dem Neubau des Quartierszentrums gingen die Büros AS & P und
Jo. Franzke Architekten als Sieger hervor.
AS & P ist mit der Sanierung der Wohnhöfe
beauftragt, Jo. Franzke Architekten mit dem
Neubau des Quartierszentrums mit Supermarkt und Tiefgarage, sowie dem Neubau
eines Wohn- und Geschäftshauses und der
Revitalisierung der bestehenden Gebäude in
der Heinrich-Lübke-Siedlung 5 und 7. Der
Zugang zur Siedlung wird über eine breite
Treppe mit Rampenanlage und einem gestalteten Platz sichergestellt. Die Dachfläche des
REWE-Supermarktes wird intensiv begrünt
und im Ausgleich für einige, im Laufe der
Sanierung gefällte Bäume mit 6 neuen Einzelbäumen bepflanzt.
Abb. 1: Luftaufnahme der Heinrich-Lübke-Siedlung in Frankfurt am Main-Praunheim –
In der Bildmitte zu erkennen, die Wohnbebauung mit den einzelnen Höfen. Am unteren Bildrand entsteht
das neue Quartierszentrum. Am rechten Bildrand entlang der Ludwig-Landmann-Straße verläuft das Parkhaus.
Das gesamte Projekt erstreckt sich über ca. 40.000 m2.
der Fensterflächen geöffnet und erhalten
eine hocheffiziente Wärmedämmung sowie
Klinkersockel. Der Tageslichtanteil in den
Wohnungen wird so deutlich erhöht. Die
Bestandsgebäude werden auf einen Wert
saniert, der etwa 15 % unter ENEV 2009Neubaustandard liegt. Die Anforderungen
an Bestandssanierungen werden damit um
rd. 55 % übererfüllt. Mit diesem Standard
erfüllt die ABG heute schon zukünftige Anforderungen.
Alter Bestand und
geplantes Erscheinungsbild
Da die Gebäude sehr kompakt gebaut sind,
wird dies bereits mit einer Dämmstärke von
nur 15–20 cm sowie durch den Einbau einer
kontrollierten Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung erzielt. Der spezifische
Heizwärmebedarf wird nach der Sanierung
mit 35 kWh/m2a nur noch um 20 kWh/m2a
über dem Passivhausstandard liegen.
Thermisch bislang ungedämmte Loggien
und Balkone werden entfernt und durch vorgestellte Balkonanlagen ersetzt. Auch die
bestehende, sehr dunkle 2-geschossige Parkgarage erhält eine neue, lichtdurchlässige
Fassade sowie eine neue Erschließung über
helle und einsehbare Treppenräume. Ergänzt
wird die Modernisierung durch ein ganzheitliches Energie- und Gebäudekonzept, das den
CO2-Ausstoß der Heinrich-Lübke-Siedlung
um über 90 % absenkt.
Abb. 2a, b: links Fassade Bestand, rechts Fassade neu
Das Sanierungskonzept legt insbesondere
Wert auf die Stärkung der Qualitäten der
bestehenden Siedlung. Die Nachbarschaften
in den einzelnen Häusergruppen werden
durch die Neuausrichtung der Hauseingänge
und neu gestaltete Gartenhöfe intensiviert,
die gemeinsam mit den Bewohnern individuell gestaltet werden. An einigen wenigen
Stellen wird die städtebauliche Struktur
der Siedlung durch Neubauten ergänzt und
nachverdichtet. Geplant ist der Bau von
ca. 85 freifinanzierten Wohnungen in Passivhaus-Standard. Die Fassaden der Bestandsgebäude werden durch eine Vergrößerung
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www.baumaschine.de/Energie, Wärmedämmung – BauPortal 12/2012
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Abb. 3 a–c:
links Eingang Bestand,
Mitte Eingang
(Animation),
rechts Eingang neu
Abb. 4a, b:
links Balkone Bestand,
rechts Balkone neu
Transparenter
Planungsprozess
Die Planung wird durch die CalCon Deutschland AG (Fraunhofer Institut) fachlich begleitet. Alle Maßnahmen werden vor der
Ausführung jeweils auf Nachhaltigkeit geprüft und bewertet.
Parallel zum Planungsprozess läuft ein Mieterbeteiligungsverfahren bzgl. der Außenanlagen. Damit soll die Akzeptanz der Maßnahmen und die Identifizierung der Bewohner mit der neu- und mitgestalteten Siedlung gestärkt werden. Die Anwohner der
Siedlung wurden in Form von Workshops
in die Neugestaltungsmaßnahmen einge-
Abb. 5: Solar- und Lüftungsanlage
bunden. Zudem wurden sie in zahlreichen
Mieterversammlungen eingehend über das
Projekt informiert und darüber hinaus individuell betreut und beraten. Seit September
2011 können sich die Anwohner zudem in
einer Infobox der ABG über den Baufortschritt und die gemeinsam erarbeiteten
Pläne, wie z.B. für die Innenhofgestaltung,
informieren.
Mit den Beteiligungsmaßnahmen für das
Projekt „Sanierung der Heinrich-LübkeSiedlung“ war die Stadt Frankfurt am Main
im Jahr 2011 erstmals für den „Eurocities
Award“ nominiert, einem Preis, der an
Städte verliehen wird, die sich mit besonderen Maßnahmen um eine Verbesserung
Abb. 6: Leitungsführung
unter der abgehängten Decke im Treppenhaus
BauPortal 12/2012 – www.baumaschine.de/Energie, Wärmedämmung
der Lebensqualität ihrer Einwohner bemüht
haben.
Info-Box in der HeinrichLübke-Siedlung eröffnet
Die Bewohner der Heinrich-Lübke-Siedlung
in Frankfurt Praunheim können sich in einer
für sie errichteten Infobox über den Sanierungsverlauf ihrer Siedlung informieren. Dieses weitere Informationsangebot wurde am
15.9.2011 von der Frankfurter Oberbürgermeisterin a.D. Petra Roth und Frank Junker,
dem Vorsitzenden der Geschäftsführung der
ABG FRANKFURT HOLDING, zu deren Bestand
die Siedlung gehört, vorgestellt.
Abb. 7: Ansicht neues Treppenhaus
3
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Abb. 9a, b:
Eingang Heinrich-Lübke-Straße 32,
oben Ist-Zustand, unten neu
Abb. 8a: Energetisches Konzept
Ein Schwerpunkt ist die Senkung des Energieverbrauchs. Damit sinken auch die Nebenkosten der Bewohner. Zudem wird so ein
Beitrag zum Klimaschutz geleistet.
Stärkung der Nachbarschaften
Die Nachbarschaften der einzelnen Höfe
sollen durch gemeinsam gestaltete Innenhöfe und zum Hof hin gedrehte Eingänge
gestärkt werden. Das heißt, die Planung
und Gestaltung geschieht mit und durch
die Bewohner.
Die Gestaltung der Freiflächen wird mit den
Mietern in einem partizipativen 3-stufigen
Verfahren entwickelt. Ausgehend von technischen Restriktionen (Flächen für die Feuerwehr, Erhalt bestehender Bäume etc.) werden Anregungen und Wünsche von den
Bewohnern abgefragt (Was wünsche ich mir
im neuen Hof? Was soll nicht passieren?).
Abb. 8b: Nachhaltigkeitsstudie CalCon Deutschland AG
Hof 3 – Heinrich-LübkeStraße 28–38 (Prototyp)
Die Heinrich-Lübke-Straße 28–32 wird als
Prototyp modernisiert, mit dem die Umgestaltung veranschaulicht wird. Die bisher
geäußerten Wünsche der Bewohner konnten weitgehend in die Planung integriert
und viele Bedenken aus dem Weg geräumt
werden.
unter sozialen, baulichen und ökologischen
Gesichtspunkten gelegt. Die Maßnahmen
sollen in enger Abstimmung mit den Bewohnern stattfinden. Während der Modernisierung können die Bewohner in ihrer Wohnung
bleiben.
Darauf aufbauend werden den Bewohnern
2 Planungsvarianten mit Freiraumausstattung (Sitzplätze, Bänke, Spielgeräte) und
Bepflanzungsvorschlägen vorgestellt. Räumliche Isometrie-Darstellungen, Detailperspektiven und Bilder von Beispielsituationen
unterstützen die Visualisierung.
Mit der Modernisierung der Heinrich-LübkeStraße 34–38 ist im Frühjahr 2012 begonnen
worden. Die Planung und der Ablauf der
Maßnahmen wurde den Mietern auf einer
Mieterversammlung Ende 2011 vorgestellt.
Wohnhäuser und Außenanlagen
Bei der Umgestaltung der Bestandsgebäude
wird besonderer Wert auf die Nachhaltigkeit
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Abb. 10:
Ansicht nach
der Sanierung
www.baumaschine.de/Energie, Wärmedämmung – BauPortal 12/2012
01 Luebke-Siedlung_BauPortal 21.11.12 12:41 Seite 5
Abb. 11: Mieterbeteiligung bei der Zwischenpräsentation der Planungsvarianten
Die Mieter werden nach ihrer Präferenz und
weiteren Anregungen gefragt. Die Informationen werden in einem Entwurf zusammengeführt und in einer Endpräsentation vorgestellt. Die Gestaltung der Nachbarschaftshöfe gewinnt so einen individuellen Charakter. Jeder Hof ist auf die Bedürfnisse der
jeweiligen Anwohner angepasst und harmoniert mit ihren Aktivitäten und Anforderungen.
Besonderer Wert wurde auf die Verlegung
der Hauszugänge in die Innenhöfe und deren
stufenfreie Gestaltung gelegt, um zukünftig
die Herausbildung einer Hofgemeinschaft
und eine gegenseitige soziale Kontrolle zu
stärken.
Die Identifikation mit der Nachbarschaft
erfolgt sowohl auf gestalterischer als auch
auf sozialer Ebene, die angestrebte Kommunikation beginnt bereits in den WorkshopGesprächen und wird sich nach Fertigstellung der Freianlagen fortsetzen.
Für einige Wohnungen von 2 Häusern ist
geplant, die thermisch bislang ungedämmten Balkone in die Wohnungen zu integrieren
und durch vorgestellte Loggien zu ersetzen.
Einzelne Fensterflächen sollen vergrößert
werden. An anderen Gebäuden wird der
bestehende Balkon entfernt und ein neuer
Balkon an die bisherige Stelle gesetzt.
Abb. 13: Landschaftsarchitektonisches
Gesamtkonzept der
Heinrich-Lübke-Siedlung
mit Nachverdichtung
Abb. 12a, b: links Bad Bestand, rechts Bad nach der Sanierung (Animation)
4 Wochen direkt betroffen. Renovierungen
des Wohnungsinneren sind nicht vorgesehen. Falls erforderlich, werden vorhandene
Schäden behoben.
eingänge zur Verfügung stehen. Hierbei ist
angedacht im Zuge der Neugestaltung der
Außenanlagen kleine abschließbare Müllräume zu errichten.
Außenanlagen
Quartierszentrum und Platz
Die Freiräume sollen neu gestaltet werden,
damit die Grünflächen besser gemeinsam
genutzt werden können. Einige Privatgärten,
offene Wiesen und ein ausgelichteter Baumbestand sollen die Außenanlagen aufwerten.
Die einzelnen Höfe sollen unterschiedlich
gestaltet werden, denkbar sind Mietergärten
und Spielplätze.
Für eine verbesserte Nahversorgung der Bewohner in der Heinrich-Lübke-Siedlung wird
ein neues Quartierszentrum gebaut. Im Bereich des heutigen Ladenzentrums an der
Nordostecke zur Ludwig-Landmann-Straße
wird ein Wohn- und Geschäftshaus mit 40
Wohnungen im Passivhausstandard und
Läden im Erdgeschoss errichtet.
Müllräume
Die Entscheidung über den Standplatz der
neuen Müllräume wurde nach Berücksichtigung der Bedenken der Mieter getroffen.
Die Müllräume sollen zukünftig in der Nähe
der Häuser liegen und nur für einzelne Haus-
Dieser Neubau bildet zusammen mit dem
bestehenden Wohn- und Geschäftshaus
Heinrich-Lübke-Straße 5–7 das neue Tor zur
Siedlung und umrahmt einen Supermarkt
und den großzügigen Platz mit Freitreppe
zwischen Ludwig-Landmann-Straße (Stadt)
und Heinrich-Lübke-Straße (Siedlung).
Abb. 14: Gestaltungsbeispiele Innenhofgestaltung Höfe 1–3
Für alle geplanten Maßnahmen wird mit
einer Dauer von 4 Jahren gerechnet. Die Umgestaltung der Höfe erfolgt abschnittsweise.
Die jeweils betroffenen Bewohner werden
rechtzeitig über die Planungen informiert.
Pro Hof wird die Maßnahme ca. 1 Jahr in
Anspruch nehmen. Die einzelnen Wohnungen sind weitgehend nur zwischen 3 und
BauPortal 12/2012 – www.baumaschine.de/Energie, Wärmedämmung
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01 Luebke-Siedlung_BauPortal 21.11.12 12:41 Seite 6
grund stehen. Eine Besonderheit bei der
Koordinationsleistung stellt die vom Auftraggeber gewählte Vergabe dar. Von der
Vergabe der Teilleistungen als Generalunternehmer-Paket bis hin zur Einzelvergabe wurden vom Bauherren alle Möglichkeiten ausgeschöpft.
Abb. 15a, b: Quartierszentrum – oben Perspektive aus der Ludwig-Landmann-Straße,
unten Perspektive aus der Heinrich-Lübke-Straße
Unterhalb des Gebäudeensembles ist als
Sockelgeschoss eine Tiefgarage geplant. Die
Zufahrt erfolgt von der Ludwig-LandmannStraße über eine innerhalb des Gebäudes
integrierte Rampe.
Entlang der nördlichen Grundstücksgrenze
bildet eine Reihe großkroniger Bestandsplatanen den Übergang zur angrenzenden
Ernst-May-Siedlung. Die Gebäudelänge des
Neubaus entspricht der Länge des nördlichen
Nachbargebäudes und bildet einen optisch
ansprechenden Übergang zwischen der
Heinrich-Lübke- und der Ernst-May-Siedlung.
Die Dachfläche des Supermarktes wird mit
einem gestalteten Gartendach versehen.
Parkgarage
Das Angebot der Parkgarage wurde bisher
nur von wenigen Bewohnern genutzt. Ein
Grund dafür ist u.A. die dunkle Situation in
der Garage und im Bereich der Eingänge. Bei
der Sanierung werden die innenliegenden
und nahezu unbeleuchteten Treppenräume
entfernt und durch einläufige Treppen entlang der Fassade ersetzt.
Die bestehende Fassade wird vollständig
entfernt und durch eine lichtdurchlässige
Fassade ersetzt. Der Schallschutz bleibt dabei selbstverständlich weiter gewährleistet.
Geplanter Sanierungsbeginn ist Anfang des
Jahres 2014.
Mit der Verbesserung der Parkgarage sollen
mehr Pkw-Besitzerinnen aus der HeinrichLübke-Siedlung dafür gewonnen werden,
einen Stellplatz zu mieten. So soll das strittige „wilde Parken“ vor den Wohnhäusern
vermindert werden.
6
Photovoltaikanlage
Auf dem Dach der Parkgarage soll eine
Photovoltaikanlage zur umweltfreundlichen
Stromerzeugung aus Sonnenenergie eingerichtet werden.
Neubauten in der
Heinrich-Lübke-Siedlung
Neben dem Neubau des Quartierszentrums
ist ein weiteres Wohngebäude in Passivhausbauweise geplant. Dieses soll im Hof 4 neben
dem Haus Nr. 40 errichtet werden. Die Wohnungen sollen freifinanziert sein.
Arbeitssicherheit
und Gesundheitsschutz
Ein Projekt wie die Heinrich-Lübke-Siedlung
mit all seinen Besonderheiten und Randbedingungen, machte schon in der Planungsphase eine gute Zusammenarbeit notwendig. Mit dem Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator und der Abteilung
Arbeitsschutz und Umwelt des Regierungspräsidiums Darmstadt wurden daher schon
frühzeitig alle wichtigen Punkte besprochen,
die dann in der Planung für das Projekt entsprechende Berücksichtigung fanden. Durch
den Auftraggeber, die ABG FRANKFURT
HOLDING, wurde die FAAG Technik mit der
Koordinationsleistung beauftragt.
Um die Gebäude derart zu sanieren, müssen die im Bestand vorhandenen und mit
dem Gebäude fest verbundenen Loggien
und Balkone abgebrochen werden. Diese
werden durch vorgesetzte Konstruktionen
entsprechend ersetzt. Da die Loggien aber
die Zugänge zu den Wohnungen darstellen, müssen hier für die Dauer der Bauzeit
Sonderkonstruktionen geschaffen werden.
Gerade bei diesen Arbeiten erweist es sich
als besonders wichtig auf entsprechende
Gefährdungsbeurteilungen und Arbeitsanweisungen zu achten, da sich hier erhebliche
Gefährdungen der Mitarbeiter ergeben.
Die wohl größten Probleme bereitet die
laufende Sanierung in bewohntem Zustand.
Die vielfältigsten Ansprüche mussten hier
Berücksichtigung finden. Baufortschritt und
Bauablauf gilt es ständig zu überprüfen. Vom
Handwerker über den Mieter bis zum Postboten, alle Befindlichkeiten müssen berücksichtigt werden. Es versteht sich, dass gerade
Verkehrs- sowie Flucht- und Rettungswege
eines der schwierigsten Themen darstellt.
Im Vorfeld wurde mit der Feuerwehr Frankfurt ein Feuerwehreinsatzplan besprochen,
der während der Bauzeit seine Umsetzung
findet. Beispielsweise wurde ein Kfz-Abschleppunternehmen beauftragt Fahrzeuge,
die in der Siedlung während der Bauzeit
Flucht und Rettungswege versperren, abzuschleppen.
Ein Thema, welches bei der Sanierung von
Gebäuden aus dieser Zeit immer zutage tritt,
ist der Rückbau und die Entsorgung asbesthaltiger Bauteile, hier im Besonderen Rohre,
Isolierungen und v.A. Bodenbeläge. Zum
Schutze der Mitarbeiter aber auch der Mieter
Abb. 16: Für die Dauer der Bauzeit provisorisch
errichtete Loggien, Treppen und Aufzüge als Zugang
sowie Flucht- und Rettungswege für die Wohnungen
Diese Zusammenarbeit mündete in die
heute regelmäßig stattfindenden Baustellenbegehungen bei denen, wie üblich, die
aktuell anstehenden Arbeiten im Vorderwww.baumaschine.de/Energie, Wärmedämmung – BauPortal 12/2012
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in der Baustelleneinrichtung vorhandenen
Toiletten, zusätzlich bei Bedarf auch Toilettenkabinen aufzustellen.
Abb. 17: Staubschutztüren im Bereich der Wohnungen
wurden die notwendigen Arbeiten gemäß
TRGS 519 sowie TRGS 521 geplant und
durchgeführt. Die eigentlichen Sanierungsarbeiten in den Wohnungen fanden im
Badezimmer und im Flur statt. Die anderen Bereiche mussten entsprechend gegen
den eindringenden Baustaub geschützt werden.
Auf Grund der Größe und Komplexität des
Bauvorhabens und um Arbeitszeit zu sparen
hat man sich von Seiten des Bauherren dazu
entschlossen, neben der notwendigen und
Im Bereich des Quartierszentrums, es handelt sich hier um einen Neubau, wurde
darauf geachtet, dass das Fassadengerüst
schon während der Rohbauphase als Absturzsicherung erstellt und für die späteren
Arbeiten an der Fassade und dem Dach nur
geringfügig umgebaut wurde. Der zusätzliche Ab- und Wiederaufbau wie er sonst
häufig praktiziert wird sollte so vermieden
werden. Auch der Aufwand der Umverankerung sollte in Bezug auf die verschiedenen
Wandaufbausysteme minimiert werden. Die
Standorte der Anstellaufzüge für den Materialtransport wurden so geplant, dass die
notwendige zusätzliche Verankerung ohne
Probleme zu gewährleisten ist.
Aussicht
Der Bericht soll über schon ausgeführte aber
auch noch auszuführende Arbeiten an der
für die Stadt Frankfurt am Main wohl wichtigsten städtebaulichen Maßnahme der letzten Jahrzehnte informieren. Im Sinne von
Nachhaltigkeit und Schonung der Ressourcen wird das Thema Bauen im Bestand in
der Zukunft einen immer größer werdenden
Stellenwert erhalten. Nicht zuletzt politisch
Abb. 18: Gerüste für die Fassadenarbeiten
gesetzte Ziele setzen hier den entsprechenden Anreiz. Für eine Wohnungsbaugesellschaft steht natürlich im Vordergrund, auf
einem umkämpften Markt attraktiven
Wohnraum zu bezahlbaren Mieten anbieten
zu können. Baubeginn war im Dezember
2010, die Fertigstellung ist zum Ende 2015
geplant. Das Investitionsvolumen beläuft
sich auf ca. 13 Mio. €.
Autor:
Markus Fritz
BG BAU Prävention
INNOVATION
AUS FORSCHUNG
UND ERFAHRUNG
WASSERBAU
GALABAU ENERGIEWENDE
Wasserbau, Garten- und Landschaftsbau und
die Energiewende sind Themen des VDBUMGroßseminars 2013. Zum 42. Mal treffen sich
Mitglieder, Fördermitglieder und Baufachleute in
Braunlage / Harz, um sich fachlich auszutauschen
und ihre persönlichen Kontakte zu pflegen.
BauPortal 12/2012 – www.baumaschine.de/Energie, Wärmedämmung
Information
und Anmeldung:
Tel. (0421) 222 39-0
Henleinstr. 8a
28816 Stuhr
www.vdbum.de
7
02 Kranplanung_BauPortal 21.11.12 12:42 Seite 2
Wirtschaftliche Projektierung von
Turmdrehkraneinsätzen
Dipl.-Ing. Christoph Schneider, Biberach
Dipl.-Ing. (FH) Gerhard Blaasch, München
Der Kraneinsatz auf Baustellen ist heute mehr denn je eine wichtige Planungs- und Projektierungsaufgabe und
notwendige Voraussetzung für einen möglichst reibungslosen Baustellenablauf.
Eine erfolgreiche Bauabwicklung setzt eine
gute Arbeitsvorbereitung zu einem möglichst frühen Zeitpunkt voraus. Das heißt, die
an einer Ausschreibung beteiligten Unternehmen planen die Gewerke einschließlich
der Leistungen, die sie selbst nicht ausführen. Dazu gehört z.B. oft die Schalungsplanung aber auch die Planung des Kraneinsatzes auf der Baustelle. Für eine optimale
Baustellenplanung ist es vorteilhaft wenn
der Planer des Bauherrn Vorstellungen zum
Bauablauf entwickelt und dabei Spezialisten
verschiedener Gewerke hinzuzieht.
Kranplanung ist prädestiniert für den Einsatz digitaler Technik. Mit 3-dimensionalen
Modellen werden z.B. Wirkungsbereich und
Kollisionspunkte simuliert. Liefer- und lagerlogistische Festlegungen werden ebenfalls
bei der Kraneinsatzplanung berücksichtigt.
Turmdrehkrane werden häufig nur für die
Erstellung des Rohbaus vorgesehen. Es kann
aber durchaus sinnvoll sein, Krane längerfristig auch für Ausbauarbeiten und den
Fassadenbau vorzuhalten. Die Kranprojektierung ist sehr anspruchsvoll, da sich die
Bedingungen auf der Baustelle ändern
können.
Abb. 1a, b: Die Erstellung des Baustelleneinrichtungsplanes mit den
Standorten der Krane hat eine große Bedeutung für die Baustellenlogistik
Für einen Kranhersteller wie Liebherr bedeutet dies, dass große Bauprojekte nicht nur
bei den bauausführenden Firmen akquiriert
werden, sondern auch Planungsbüros oder
Consultants bei der Kraneinsatzplanung beraten werden, um einen wirtschaftlichen
und Gewerke übergreifenden Kraneinsatz zu
gewährleisten. Die frühzeitige Einbindung
der Kranprojektplaner ist besonders wichtig,
da schon bei der Bauplanung Kranfundamente und eventuell erforderliche Gebäudeabspannungen vorgesehen werden können.
Dies stellt einen wirtschaftlichen Bauablauf
sicher.
Primäres Ziel der Liebherr-Projektabteilung
ist es, gemeinsam mit dem Kunden Turmdrehkranlösungen sowie Lösungen für andere Hubaufgaben zu erarbeiten. Dazu liefert die Projektabteilung die notwendigen
Datenblätter, technischen Unterlagen, statische Angaben und viel Know-How. Die
8
www.baumaschine.de/Krane – BauPortal 12/2012
02 Kranplanung_BauPortal 21.11.12 12:42 Seite 3
Abb. 2a, b:
Einprogrammierte
Bereichsbegrenzungen
erleichtern das reibungslose Zusammenspiel
der Krane bei sich
überschneidenden
Arbeitsbereichen
Abb. 3:
Bei kurzzeitigen
Hubaufgaben besonders
dicht an oder über
Gebäuden können nur
Mobilbaukrane die
Aufgaben erledigen
stelle. Bereiche, die nicht mit Last überschwenkt werden dürfen (z.B. Bahnlinien,
Kindergärten, Schulen etc.) können durch
den Einsatz von sicherheitsgerichteten
Arbeitsbereichsbegrenzungen elektronisch
gesperrt werden.
Die Projektbearbeitung muss vor dem Einsatz der Krane den gesamten Bauablauf
berücksichtigen – von der Montage bis zur
Demontage der Turmdrehkrane. Der Turmdrehkran hat auf jeder Baustelle eine Schlüsselfunktion bzgl. des Ablaufes der Baustellenarbeiten. Eine präzise Kraneinsatzplanung
ist der Garant für einen effizienten Baufortschritt und einer termingerechten Fertigstellung der Baustelle.
Aus Überschneidungen bei den Lager- oder
Produktionsflächen oder dem Zugang zu den
gemeinsam genutzten Baustellengeräten
können Behinderungen entstehen. Solche
Behinderungen stören die gesamte Bau-
Die Projektabteilung von Liebherr erarbeitet eine technisch und wirtschaftlich optimierte Lösung unter Berücksichtigung aller
Vorgaben. Bei der Projektierung werden bei
Verfügbarkeit zunächst die kundeneigenen
Krane und dann Neukrane eingeplant. Um
einen Einsatz auf Folgebaustellen zu gewährleisten, werden i.d.R. Standard-Komponenten eingesetzt und nur in Ausnahmefällen Sonderanfertigungen eingeplant.
In besonderen Fällen kann es aber auch erforderlich sein, zusätzliche Untersuchungen
und Standsicherheitsberechnungen anzufertigen. Bei besonderen Hubaufgaben, wie
z.B. beim Einheben schwerer Einbauteile im
Kraftwerksbau, werden spezielle Berechnungen, Projektzeichnungen oder Arbeitsanweisungen angefertigt.
Abb. 4a, b:
Krane klettern an der
Hochhausfassade
Aktuelle
Informationen
zur
Krantechnik
auf
Seite 48 bis 49
BauPortal 12/2012 – www.baumaschine.de/Krane
Einsatzbeispiele für Krane
Wie eine gute Zusammenarbeit zwischen
bauausführenden Unternehmen und der
Projektabteilung von Liebherr ablaufen kann
wird am Beispiel der Baustelle der Europäischen Zentralbank in Frankfurt deutlich.
Die Projektabteilung der Liebherr-Werk
Biberach GmbH wählte gemeinsam mit der
Arbeitsvorbereitung der bauausführenden
Firma die erforderlichen Krantypen und die
passenden Turmsysteme aus. Die Auswahl
des Krans wird durch die Parameter Hubkraft,
Ausladung, Hakenhöhe sowie Auf- und Abbaubarkeit bestimmt. Dabei mussten dann
auch Arbeitsweisen, wie z.B. der Einsatz der
Schalung mit dem Kraneinsatz, koordiniert
werden. Zusatzanforderungen haben sich
aus dem Klettern und den entsprechenden
Abspannungen ergeben um das Gebäude
mit einer Höhe von 185 m zu bauen. Eine
besondere Herausforderung war hier die
schräge Fassade, die die Abspannmöglichkeiten und die Kranstandorte maßgeblich
beeinflusst hat. Für die Abspannungen wurden durch die Projektabteilung in Biberach
die Abspannkräfte berechnet, nachdem von
der Arbeitsvorbereitung des Bauunternehmens die möglichen Abspannebenen angegeben wurden. Mit den Abspannkräften
kann das Bauunternehmen prüfen, ob das
Gebäude die durch den Kran abgeleiteten
Abspannkräfte ohne Änderung der Gebäudestruktur aufnehmen kann.
Eine weitere Herausforderung war, dass
einige Sonderteile die Traglasten der einzelnen Krane überschritten. Dies wurde
durch Sonderhübe im Tandemverfahren von
2 Kranen gelöst.
Im Anschluss an die Projektierung folgte
dann die Abklärung weiterer Parameter, wie
z.B. Lieferzeit, Zusatzanforderungen, Ersatzteilpaket, Monteureinsätze etc..
9
02 Kranplanung_BauPortal 21.11.12 12:42 Seite 4
Abb. 6: Transport des Kranes mit Hilfe einer Seilbahn
Abb. 5: Kranabspannung an schrägem Bauteil
Weitere Parameter sind für die Kran-Projektierung ebenfalls wichtig:
• Wieviele und welche Krane benötigt man,
um bestimmte Leistungen zu erbringen?
• Beinhaltet die Planung Reserven, wenn
eine Beschleunigung der Arbeiten
erforderlich wird?
Zusätzliche Anforderungen können sich
durch länderspezifische Vorgaben, wie z.B.
durch Vorschriften, Erdbebengefährdungen
oder schlechte Infrastruktur beim Antransport des Kranes, ergeben.
Bei schlechter örtlicher Zugänglichkeit können Sonderlösungen für den Transport oder
Montage notwendig werden, wie z.B. der
Transport des Kranes mit Hilfe einer Seilbahn
oder eine Helikoptermontage im Regenwald.
Begleitung spezieller
Vorhaben durch
die Projektabteilung
Abb. 7: Krantransport mit Hilfe eines Hubschraubers
Jeder Kran ist selbst ein Bauwerk, wenn auch
nur temporär. Es wird ein Fundament errichtet und darauf ein Bauwerk erstellt. Es ist
zu klären, wo platzmäßige Einschränkungen
liegen und ob es Kollisionsgefahren gibt.
Das temporäre Bauwerk „Kran“ muss am
oder im zu bauenden Bauwerk standsicher
integriert werden. Dies zeigt sich am Beispiel
einer Betonfertigteilproduktion in Indien,
hier dient der Kran gleichzeitig als Mittelstütze für das Sonnen- und Regenschutzzelt.
Beim Bau eines Staudamms in Brasilien hat
der Kunde durch eine Sonderlösung, die die
Projektabteilung erarbeitet hat, den Bauablauf erheblich verbessert und mit weniger
Kranen, aber optimierten Standorten Investitionskosten gespart. Hier zeigt sich die Qualität der Beratung, wenn auch beim Kranlieferanten die Zufriedenheit der Kunden vor dem
Umsatz stehen kann.
Abb. 9: Turmdrehkrane werden für besondere
Aufgaben nicht nur in Hallen sondern auch
im Tunnel eingesetzt
Sicher ist sicher!
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In Zukunft wird die Zusammenarbeit von
Kunden und Projektabteilungen der Kranhersteller immer wichtiger, um eine Kraneinsatzplanung zu gewährleisten, die technisch
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10
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Abb. 8: Kran als Mittelstütze
für das Sonnen- und Regenschutzzelt
Autoren:
Dipl.-Ing. Christoph Schneider,
Projektabteilung der Liebherr-Werk Biberach GmbH
Dipl.-Ing. (FH) Gerhard Blaasch,
Redaktion BauPortal
www.baumaschine.de/Krane – BauPortal 12/2012
04 EP_Grundierung_BauPortal 21.11.12 12:43 Seite 1
Grundierungen zur Reduktion der Wasserdampfdiffusionsrate bei restfeuchten Zementestrichen im Blickpunkt der Arbeitssicherheit
Dr. Klaus Kersting, Frankfurt am Main
Dr. Martin Schäfer, Pirmasens
Fußböden sind in Deutschland meistens mehrschichtig aufgebaut. In den meisten Fällen ist auf die tragende Betondecke
ein mineralischer Estrich in verschiedenen Konstruktionsarten aufgebracht. Auf den Estrich werden verschiedene
Arten von Bodenbelägen, wie Teppich oder Parkett, unter Zuhilfenahme von Verlegewerkstoffen verlegt. Für die
Estriche werden anorganische Bindemittel verwendet, wie verschiedene Zemente, Calciumsulfatverbindungen oder
Sorel-Zement. Wenn Schäden am Fußboden festgestellt werden, ist die häufigste Ursache das Belegen eines noch zu
feuchten Estrichs. Das „überschüssige“ Wasser kann dabei in unterschiedlichen Weisen einen Schaden verursachen,
beispielsweise kann es in einem Parkett zu massiven Quellungen bis hin zu Ablösungen kommen, oder es bilden sich
unter einem dampfdichten Belag Blasen aus. Daher ist der Feuchtegehalt des Estrichs bei der Feststellung der Belegreife
für nachfolgende Bodenbelags- oder Parkettarbeiten von entscheidender Bedeutung.
Die meisten Estriche werden mit Zement als
Bindemittel hergestellt, weitere wichtige
Rezepturbestandteile sind Wasser (zum Abbinden des Zementes) und der Zuschlag,
also grober Sand. In den meisten Fällen wird
diesen Mischungen mehr Wasser zugesetzt
als chemisch durch den Zement gebunden
werden kann. Das überschüssige Wasser
muss für einen trockenen, belegereifen
Estrich verdunsten. Das Trocknungsverhalten
eines Zementestrichs hängt dabei stark von
seiner Zusammensetzung, z.B. dem Wasser/
Zement-Wert, dem Zement/Sand-Verhältnis
und der eingesetzten Zementart (CEM I,
CEM II) ab [1, 2]. Bei einem typischerweise
4,5 cm dicken Zementestrich dauert die
Trocknung mehrere Wochen. Die Belegereife
ist empirisch festgelegt worden bei einem
CM-%-Messwert, der ca. 0,5–1,0 CM-% über
dem liegt, der sich bei der Gleichgewichtsfeuchte beim mittleren deutschen Raumklima einstellt.
In den Jahren 2010–2012 wurden zahlreiche
CM-Messungen an neu eingebauten Estrichen vorgenommen, die im Sinne eines zügigen Baufortschritts nach kurzer Trockenzeit
belegt werden sollten. Zumeist legten orientierende elektrische Messungen den Verdacht eines Feuchtegehalts über dem Belegereif-Grenzwert nahe. Eine statistische
Auswertung von 1.400 solcher CM-Messungen an neuen, vermutlich noch nicht belegereifen Zementestrichen zeigt, dass in 76 %
solcher Fälle der Messwert zum Zeitpunkt
der geplanten Belegung über 2 CM-% lag,
so dass der Richtwert von 2,0 CM-% für die
Belegereife noch nicht erreicht war. 96 % der
Messwerte über 2 CM-% lagen im Bereich
von 2–4 CM-%.
Im Falle eines noch nicht belegereifen
Estrichs muss eine weitere Trockenzeit ab-
gewartet werden. Die Trockenzeit kann ggf.
verkürzt werden durch unterstützende Maßnahmen, wie den Einsatz von Raumluftentfeuchtern, was insbesondere bei nicht
zementgebundenen Estrichen häufiger
durchgeführt wird. Bei der beschleunigten
Trocknung von Zementestrichen besteht insbesondere die Gefahr von Maßänderungen
der Estrichplatte. Längere Trockenzeiten verzögern den Baufortschritt, so dass die Überlegung naheliegt, den Estrich vor Erreichen
der Belegereife mit einem Bodenbelag zu
versehen. Der Boden-/Parkettleger kann in
diesem Fall beim Auftraggeber Bedenken
anmelden und geeignete Maßnahmen für
eine sichere Verlegung auf einen Estrich mit
noch zu hoher Restfeuchte anbieten.
Vor der Belegung eines Zementestrichs mit
erhöhter Restfeuchte mit einem Bodenbelag wird nach dem heutigen Stand der Technik eine Grundierung aufgebracht, die die
Wasserdampfdiffusionsrate aus der Estrichoberfläche reduziert und daher oftmals als
Dampfbremsgrundierung bezeichnet wird
[4]. Es kommen dabei verschiedene chemische Technologien zum Einsatz, z.B. wäss-
rige, lösemittelfreie Dispersionsgrundierungen, 1-komponentige reaktive Polyurethangrundierungen, 2-komponentige reaktive
Epoxidharzgrundierungen. Daneben kommen bei der Parkettklebung Silanklebstoffe
in dickschichtigem Auftrag als Wasserdampfbremse zum Einsatz [5, 6].
Überwiegend werden in Deutschland Grundierungen mit wasserdampfdiffusionsbremsenden Eigenschaften aus der Klasse der
2-komponentigen Epoxidharzgrundierungen
oder der 1-komponentigen Polyurethangrundierungen eingesetzt. Die wässrigen Dispersionsgrundierungen können im Gegensatz
zu den EP- und PU-Grundierungen i.d.R. nicht
direkt beklebt werden, hier muss zunächst
eine Spachtelmasse aufgebracht werden. Bei
einer Parkettklebung können das Aufbringen einer wasserdampfdiffusionsbremsenden Schicht und die Klebung in einem
Arbeitsgang erfolgen, wobei ein silanbasierter Klebstoff mit einem speziellen Zahnspachtel als geschlossener Film mit aufstehender Klebstoffraupe appliziert wird.
Die verschiedenen Hersteller differenzieren
die Systeme nach der Art des Materialauf-
400
350
300
250
Abb. 1:
Statistische Auswertung
von 1.400 CM-Messungen (2010–2012) an
Zementestrichen auf
Dämm- oder Trennschicht [3], bei denen
Vorprüfungen auf
einen Feuchtegehalt
über der Belegereife
hingewiesen haben.
Messungen
Technischer Hintergrund
BauPortal 12/2012 – www.baumaschine.de/Betontechnik + Gefahrstoffe
200
150
100
50
0
0,5–1,0 1,1–1,5 1,6–2,0 2,1–2,5 2,6–3,0 3,1–3,5 3,6–4,0 4,1–4,5 4,6–5,0 5,1–5,5 5,6–6,0
CM-Werte
15
04 EP_Grundierung_BauPortal 21.11.12 12:43 Seite 2
trags, der Anzahl der auszuführenden Schichten, den aufzubringenden Mengen, den
Trocken- bzw. Reaktionszeiten bis zur weiteren Bearbeitung und den Möglichkeiten des
weiteren Schichtaufbaus. Insbesondere sind
die Herstellerangaben zu beachten bezüglich
der Grenzwerte für die Estrichfeuchte, bis
zu denen ein sicherer Bodenaufbau auf den
Dampfbremsgrundierungen möglich ist. Die
meisten Systeme erlauben eine Belegung bis
zu einem Wassergehalt des Zementestrichs
von 3–4 CM-% und decken damit die allermeisten in der Praxis auftretenden Fälle ab,
in denen die Belegung eines neuen Estrichs
nach Erreichen einer ausreichenden Festigkeit (28 Tage), dem überwiegenden Abschluss von Maßänderungen bzw. nach dem
traditionellen Orientierungswert von 4–6
Wochen Trockenzeit geplant ist. Bei sehr
hohen Feuchtegehalten (> 4 CM-%) oder
wenn die Feuchteverteilung in der Fläche
nicht sicher bestimmt werden kann oder
auf Verbundestrichen auf erdberührenden
Betonplatten oder auf Betonsohlen werden
auf Grund langjähriger Erfahrung 2-komponentige Epoxidharzgrundierungen eingesetzt, die tendenziell die größte Sicherheit
bieten.
Arbeitsschutz
Die Suche nach Ersatzstoffen bzw. die Substitution ist ein zentraler Punkt der Gefährdungsbeurteilung und wichtigster Punkt des
STOP-Prinzips (Substitution vor Technischen,
Organisatorischen und Persönlichen Schutzmaßnahmen). Auch bei der Wahl einer wasserdampfdiffusionshemmenden Grundierung muss bewusst zwischen den verschiedenen Systemen entschieden werden. Neben
den technischen Eigenschaften ist immer
auch der Arbeitsschutz zu berücksichtigen.
Bei vergleichbaren technischen Eigenschaften geben Arbeitsschutzaspekte den Ausschlag für die Produktauswahl, insofern auch
der Umweltschutz und die wirtschaftliche
Zumutbarkeit abgewogen worden sind. Basis
für die Gefährdungsbeurteilung, in der die
Substitution zu prüfen ist, sind die Sicherheitsdatenblätter der Hersteller. Dabei besitzen die verschiedenen Produkttechnologien typischerweise die folgende Kennzeichnung:
• 1K-Dispersionsprodukte
Die Produkte sind kennzeichnungsfrei.
• Silanbasierte Produkte
Die Produkte sind kennzeichnungsfrei.
• PU-Produkte (MDI-basiert)
– R20 Gesundheitsschädlich
beim Einatmen,
– R36/37/38 Reizt die Augen,
Atmungsorgane und die Haut,
– R40 Verdacht auf
krebserzeugende Wirkung,
– R42/43 Sensibilisierung durch
Einatmen und Hautkontakt möglich.
16
• Epoxidharzprodukte
– R20/21/22 Gesundheitsschädlich
beim Einatmen, Verschlucken und
Berührung mit der Haut,
– R34 Verursacht Verätzungen,
– R43 Sensibilisierung durch
Hautkontakt möglich,
– R51/53 Giftig für Wasserorganismen.
Kann in Gewässern längerfristig
schädliche Wirkung haben.
Die Kennzeichnungen beschreiben die gefährlichen Eigenschaften der Zubereitung,
resultierend aus denen der Inhaltsstoffe. Die
eigentliche Gefährdung des Beschäftigten
ergibt sich aber aus der Kombination von
Stoffeigenschaft und Verarbeitungsweisen
sowie der Gefährdung durch Stoffe, die bei
der Verarbeitung freigesetzt werden. Verarbeitet werden alle Produkte im Stehen
oder Knien und das Auftragen erfolgt durch
Spachteln oder Rollen, keinesfalls aber durch
Spritzen. Da alle Inhaltsstoffe niedrige
Dampfdrücke haben, besteht nur eine geringe Gefährdung durch Einatmen. Allerdings kann es zu Hautkontakt durch Spritzer,
verunreinigte Arbeitsgeräte usw. kommen.
Dispersionsprodukte
Dispersionsprodukte sind kennzeichnungsfrei. Bei der Verarbeitung kommt es nicht zu
einer Gefährdung des Verarbeiters.
Silanprodukte
Silanprodukte sind ebenfalls kennzeichnungsfrei. Bei der Verarbeitung setzen die
Produkte Methanol frei. Messungen der
BG BAU belegen aber, dass bei der Verarbeitung von silanmodifizierten Parkettklebstoffen der Grenzwert von Methanol sicher eingehalten ist [7]. Der Einsatz von silanmodifizierten Parkettklebstoffen führt nicht zu
einer Gefährdung der Verarbeiter.
PU-Produkte (MDI-basiert)
Bei PU-Produkten fällt als erstes der Hinweis
auf den Verdacht einer krebserzeugenden
Wirkung auf. Diese Gefährdung ist seit langem bekannt und begründet sich auf Untersuchungen, bei denen in Tierversuchen beim
Einatmen von lungengängigen Aerosolen in
hohen Dosen Hinweise auf bösartige Veränderungen in der Lunge erhalten wurden.
Da die Grundierungen nicht gespritzt werden und somit keine inhalative Exposition
gegeben ist, besteht die Krebsgefahr aber
nicht.
Darüber hinaus können Isocyanate eine Sensibilisierung der Haut und der Atemwege
auslösen. Diese Gefahr besteht grundsätzlich
beim Einatmen und bei Hautkontakt. Allerdings scheint das sensibilisierende Potenzial
von MDI-basierten Isocyanaten bei Hautkontakt vergleichsweise gering zu sein. Gleichzeitig zeigen Untersuchungen an Arbeitsplätzen mit MDI-haltigen PU-Klebstoffen
keine oder nur eine sehr geringe Belastung
in der Luft. Zur Bestätigung der Ergebnisse
und zur Ermittlung der Belastung auf Grund
des Hautkontaktes bei der Verarbeitung von
Polyurethan-Parkettklebstoffen ist auch der
Urin der Parkettleger untersucht worden. Es
ergab sich auch hier keine bzw. nur eine sehr
geringe Belastung durch Isocyanate.
Zusätzlich wurden alle zwischen 1998 und
2007 bei der BG BAU bestätigten isocyanatbedingten Asthmaerkrankungen sowie Hautund Atemwegserkrankungen bei Fußbodenund Fliesenlegern sowie Raumausstattern
überprüft. Diese Überprüfung erbrachte
keinen gesicherten Fall eines IsocyanatAsthmas oder einer isocyanatbedingten
Hauterkrankung durch PU-Parkettklebstoffe
oder Grundierungen. Es gibt daher keine Hinweise auf eine Belastung oder gar Erkrankung durch Isocyanate beim Einsatz von
PU-Klebstoffen. Dies lässt sich auch auf
Vorstriche übertragen. Die Produkte führen
bei bestimmungsgemäßem Umgang nicht
zu einer Belastung der Beschäftigten.
Epoxidharzprodukte
Epoxidharzprodukte sind ätzend oder reizend
und können ebenfalls Hautsensibilisierungen auslösen. Im Gegensatz zu Polyurethanen sind die Epoxidharze selbst und viele
der in den Härterkomponenten enthaltenen
Chemikalien sehr starke Allergene.
Im Vergleich zu vielen anderen Berufsallergenen treten Hautreaktionen gegenüber
Epoxidharzen bei vielen Beschäftigten bereits nach einer sehr kurzen Sensibilisierungsphase von wenigen Tagen oder Wochen
auf. Immer wieder wird von Betrieben berichtet, dass bereits innerhalb der Probezeit
neuer Mitarbeiter Ausfälle durch hauterkrankungsbedingte
Arbeitsunfähigkeitszeiten
auftreten. Betrachtet man die angezeigten
Berufserkrankungen, so sind etwa 30 % der
von Bodenlegern und Raumausstattern angezeigten Hauterkrankungen auf den Einsatz
von Epoxidharzen zurückzuführen.
Bei bereits sensibilisierten Personen führt
jeder erneute Kontakt zu den allergieauslösenden Substanzen zu einem neuen Krankheitsschub. Eine Besonderheit der epoxidharzbedingten Kontaktekzeme ist, dass die
Hautreaktionen nicht nur an den direkten
Kontaktstellen (Hände, Unterschenkel) sondern auch sehr massiv im Gesicht, im Nacken
und an anderen unbedeckten Körperstellen
auftreten können.
Selbst unter optimierten Schutzmaßnahmen
können Beschäftigte mit einer Epoxidharzallergie meist nicht weiter mit diesen Materialien umgehen, ohne dass es immer wieder
zu Hauterkrankungsschüben kommt. Bei
einigen Personen reicht es zum Auslösen der
allergischen Reaktionen aus, wenn nur in
der Nähe mit epoxidharzhaltigen Materialien gearbeitet wird. Bei diesen Personen
führt nur ein Tätigkeits- oder Berufswechsel
an einen Arbeitsplatz ohne Epoxidharzkon-
www.baumaschine.de/Betontechnik + Gefahrstoffe – BauPortal 12/2012
04 EP_Grundierung_BauPortal 21.11.12 12:43 Seite 3
takt zu einem dauerhaften Abheilen der
Hauterkrankung.
Eine zusätzliche Gefährdung ergibt sich, da
die Komponenten des Epoxidharzproduktes
vor der Verarbeitung intensiv angemischt
werden müssen. Sowohl der eigentliche
Mischvorgang als auch die Handhabung der
Gebinde, z.B. beim Umfüllen, bergen eine
große Gefahr des Hautkontaktes.
Um die Hauterkrankungen der Beschäftigten
zu verhindern, muss der Hautkonkakt mit
Epoxidharzen unbedingt vermieden werden.
Dazu gehört v.A., dass bei der Verarbeitung
Handschuhe getragen werden, die gegen
Epoxidharze beständig sind. Informationen
zu geeigneten Handschuhen und zum sicheren Umgang mit Epoxidharzen liefern viele
Hersteller und die BG BAU [9].
Gefährdungsbeurteilung
Vergleicht man die Kennzeichnung der möglichen Produktkategorien, so kommt man zu
dem Ergebnis, dass Dispersions- und Silanprodukte kennzeichnungsfrei sind und Polyurethan- und Epoxidharzprodukte ein erhebliches Gefährdungspotenzial besitzen. Im
Zweifelsfall müsste dabei das Polyurethanprodukt problematischer sein, da hier der
Verdacht einer krebserzeugenden Wirkung
besteht.
Bei der Gefährdungsbeurteilung ist aber die
vorgesehene Arbeitsweise und die dabei
auftretende Exposition zu berücksichtigen.
Dadurch reduziert sich die Gefährdung aller
Produktkategorien auf den Hautkontakt. Hier
zeigen Polyurethane als auch Epoxidharze
eine hautsensibilisierende Wirkung. Erfahrungen aus der Praxis als auch die Statistik
der angezeigten Berufskrankheiten zeigen
jedoch, dass es keine gesundheitlichen Probleme beim Streichen und Spachteln von
Polyurethanen gibt. Werden Epoxidharze
gestrichen oder gespachtelt, so führt dies
regelmäßig zu schweren Hauterkrankungen.
In Folge dessen führt die Gefährdungsbeurteilung für den Einsatz einer Grundierung mit wasserdampfdiffusionsbremsen-
Abb. 2:
Bei den Berufsgenossenschaften bestätigte
Haut- und Atemwegserkrankungen bei
Bodenlegern und
Raumausstattern in den
Jahren 2006–2010 [8]
den Eigenschaften im oben definierten Anwendungsfall zu dem Ergebnis, dass 2-komponentige Epoxidharzgrundierungen nicht
mehr eingesetzt werden dürfen.
Mit den 1-komponentigen reaktiven Polyurethangrundierungen, den wässrigen Dispersionsgrundierungen sowie den mit speziellen Zahnspachteln aufzutragenden SilanParkettklebstoffen stehen geeignete Substitutionsmöglichkeiten zur Verfügung.
Zusammenfassung
Bei der Vorbereitung von Bodenbelagsoder Parkettarbeiten auf neuen Estrichen
ist heute mitunter das Aufbringen einer
Schicht mit wasserdampfdiffusionsbremsenden Eigenschaften erforderlich. Zum Einsatz
kommen sowohl 2-komponentige reaktive
Epoxidharze, 1-komponentige reaktive Polyurethanprodukte, wässrige Dispersionsgrundierungen und 1-komponentige reaktive
Silanklebstoffe (unter Parkett). Bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft ist eine
hohe Anzahl berufsbedingter Hauterkrankungen durch Epoxidharzprodukte gemeldet,
hingegen gibt es keine Berufserkrankungen
durch die anderen Systeme.
Aus diesem Grund wurde eine umfassende
Gefährdungsbeurteilung aller in der Praxis
eingesetzten Systeme vorgenommen. Unter
Einbeziehung der applikationsbedingten Expositionsmöglichkeiten und auf der Grundlage eines breit angelegten Biomonitorings
zu Polyurethan- und Silanprodukten kommt
diese Gefährdungsbeurteilung zu dem Er-
gebnis, dass 2-komponentige Epoxidharzprodukte das größte Gefährdungspotenzial
besitzen und auf Grund der verfügbaren
technischen Alternative mit geringerem Gefährdungspotenzial zur Feuchteabsperrung
von Zementestrichen auf Dämm- oder Trennschicht bis ca. 4 CM-% nicht mehr empfohlen
werden können.
Literatur
[1] Belegereife und Feuchte, TKB-Bericht 1, T. Brokamp, März 2012
[2] Die Trocknung von Estrichen, Vortrag 27. TKBFachtagung, R. Trettin, 22.3.2011
[3] Studie der Anwendungstechnik Wakol GmbH,
Pirmasens, pers. Mitteilung 2012
[4] Merkblatt TKB-8: Beurteilen und Vorbereiten
von Untergründen für Bodenbelag- und Parkettarbeiten
[5] Systeme zur Absperrung von Restfeuchtigkeit, Vortrag 24. TKB-Fachtagung, M. Schäfer,
5.3.2008
[6] Wasserdampfbremsen – Arten, Eigenschaften
und Einsatzmöglichkeiten, Vortrag 26. TKBFachtagung, H. Motzet, 17.3.2010
[7] Expositionsbeschreibung „Vorstriche und
Klebstoffe für Bodenbeläge“, www.gisbau.de/
service/expo/doku/Bodenbelaege.pdf
[8] Deutsche gesetzliche Unfallversicherung, Referat BK-Statistik, Anfrage Oktober 2011
[9] Sicherer Umgang mit Epoxidharzen, www.
gisbau.de/service/epoxi/epoxi.htm
Autoren:
Dr. Klaus Kersting,
BG BAU Prävention, GISBAU
Dr. Martin Schäfer,
Wakol GmbH
Tabelle 1: Gefährdungsbeurteilung von Zementestrichen
1K-Dispersionen
Silanbasierte Produkte
Polyurethan
Epoxidharz
Krebsverdacht
nein
nein
Besteht nur beim
Einatmen von
lungengängigen Aerosolen
nein
Sensibilisierung
der Atemwege
Keine Gefahr der
Atemwegssensibilisierung
Keine Gefahr der
Atemwegssensibilisierung
Keine Hinweise auf
Atemwegssensibilisierung
bei Bodenlegern
Keine Gefahr der
Atemwegssensibilisierung
Sensibilisierung
der Haut
Keine Gefahr der
Hautsensibilisierung
bei Bodenlegern
Keine Gefahr der
Hautsensibilisierung
bei Bodenlegern
Keine Hinweise auf
Hautsensibilisierung
bei Bodenlegern
Schwere Hauterkrankungen.
Etwa 30 % aller
Hauterkrankungen bei
Bodenlegern werden durch
Epoxidharze ausgelöst
Verwendung
Verwendung
wird empfohlen
Verwendung
wird empfohlen
Verwendung
wird empfohlen
Verwendung
wird nicht empfohlen
BauPortal 12/2012 – www.baumaschine.de/Betontechnik + Gefahrstoffe
17
16 Recht_12_12_BauPortal 21.11.12 12:51 Seite 1
Stichwort Recht
Keine Entschädigung
nach§ 642 BGB für wetterbedingten Baustillstand
Das LG Cottbus hat mit Urteil vom 8.12.
2011 – 6 O 68/11 (abrufbar über ibr-online),
wie folgt entschieden:
1. Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers im Sinne von § 642 BGB sind
Handlungen oder das Unterlassen von
Handlungen, von denen der Beginn
oder die Durchführung der Werkleistung
abhängig Ist. Dazu zählt die Zurverfügungstellung des Baugrundstücks
in einem zur Aufnahme der Bauleistung
geeigneten und bereiten Zustand.
2. Das Wetter kann der Auftraggeber
nicht beeinflussen. Die Bereitstellung
eines bestimmten Wetters ist deshalb
keine Mitwirkungshandlung des
Auftraggebers.
3. Das Wetter ist auch kein Bestandteil des
Baugrunds. Es hat zwar Einfluss auf
den Baugrund, stellt aber keine dem Baugrund innewohnende Beschaffenheit dar.
Sachverhalt:
Der Auftragnehmer begehrt vom Auftraggeber bauzeitenabhängige Mehrkosten, die
wegen eines witterungsbedingten Stillstands der Leistungen entstanden sind. Auf
Grund von außergewöhnlichen Frosttemperaturen und wegen überdurchschnittlicher
Schneemengen musste der Auftragnehmer
seine Arbeiten über einen Zeitraum von
9 Wochen vollständig einstellen. Der Auftragnehmer verlangt hierfür eine Entschädigung
nach § 642 BGB und begründet dies mit der
Pflicht des Auftraggebers, das Baugrundstück baubereit zur Verfügung zu stellen.
Der Auftraggeber hingegen meint, dass
Schneefall und Frost nicht in seinem Einflussbereich liegen und deshalb Witterungseinflüsse nicht auf der Grundlage von § 642
BGB entschädigt werden können.
Entscheidung:
Das Gericht gab dem Auftraggeber Recht.
Die Beeinflussung eines bestimmten Wetters
sei nicht als Mitwirkungshandlung des Auftraggebers anzusehen. Hierauf habe der
Auftraggeber keinen Einfluss. Ferner könne
man das Wetter nicht zum Baugrundrisiko
zählen. Zwar hat das Wetter Einfluss auf den
Baugrund, stellt aber keine dem Baugrund
innewohnende Beschaffenheit dar. Darüber
hinaus konnte der Auftragnehmer seinen
Anspruch auch nicht auf eine vertragliche
Grundlage stützen. Nach der VOB/B sind
Witterungseinflüsse während der Ausführungszeit nach § 6 Nr. 2 Abs. 2 VOB/B 2006
geregelt. Dort heißt es, dass Witterungsverhältnisse während der Ausführungszeit, mit
denen bei Abgabe des Angebots normaler-
weise gerechnet werden musste, nicht als
Behinderung anzusehen sind. Dem gegenüber hat der Auftragnehmer einen Anspruch
auf Verlängerung der Ausführungsfristen,
soweit Witterungseinflüsse eintreten, mit
denen bei Abgabe des Angebots nicht gerechnet werden musste. Eine Regelung über
die entstandenen Mehrkosten während der
Zeit des Stillstandes enthält diese Regelung
jedoch nicht.
grundsätzlich die mietrechtlichen Vorschriften des BGB angewendet werden könnten.
Als vertragliche Anspruchsgrundlage wegen
der Beschädigung des überlassenen Krans
komme eine Verletzung der Pflicht zur ordnungsgemäßen Rückgabe des Mietobjekts
entsprechend §§ 546, 280 BGB in Betracht,
da die streitgegenständliche Beschädigung
das Ausmaß der gemäß § 538 BGB erlaubten
Abnutzung der Mietsache übersteige. Die
Haftung des Mieters für seine Erfüllungsgehilfen richte sich nach § 278 BGB.
Überlassung von Baukran
und Bedienungspersonal:
Wer haftet für Fehler des
Kranführers?
Bei einem mit einem Mietvertrag verbundenen bloßen Dienstverschaffungsvertrag, der
ein echtes Leiharbeitsverhältnis begründe,
liege die Verantwortung für eine Schlechtleistung des Kranführers grundsätzlich beim
Mieter. Die Annahme eines derartigen
Rechtsgeschäfts erfordere die Feststellung,
dass die Durchführung der Arbeiten ausschließlich bei dem Besteller/Mieter liege
und dass nach dem Inhalt des geschlossenen
Vertrags das vom Vermieter gestellte Bedienungspersonal den Weisungen des Mieters
unterworfen sei (BGH, WM 1996, 1785 ff).
(§§ 278, 280, 535, 546 BGB)
Das OLG München hat mit Urteil vom 12.1.
2012, Az.: 14 U 489/10 (nicht rechtskräftig;
abrufbar unter ibr-online), wie folgt entschieden:
Wird eine Baumaschine (hier: ein Mobilkran)
vermietet und der Maschinenführer vom
Vermieter gestellt, ist ein etwaiges Fehlverhalten des Maschinenführers jedenfalls
dann dem Vermieter zuzurechnen, wenn die
Obhut an der Baumaschine beim Vermieter
verbleibt und dieser über den Maschinenführer entscheidenden Einfluss auf die konkrete
Verwendung der Baumaschine nimmt.
Sachverhalt:
Ein Montageunternehmen hat einen Mobilkran zum Verheben von Betonfertigteilen für
einen Rohbau angemietet. Der Kran wird
samt Kranführer gestellt. lm Zuge des Baufortschritts muss der Mobilkran versetzt und
der Aufstellort gewechselt werden. Hierbei
begeht der Kranführer diverse Aufstellfehler.
Nach dem Anheben einer Last und dem verheben derselben über den neuen Rohbau
stürzt der Kran in den Rohbau und wird
beschädigt. Die Klage des Kranvermieters
gegenüber dem Montageunternehmen auf
Schadensersatz wird erstinstanzlich abgewiesen. Der Vermieter des Krans geht in Berufung. Er ist der Auffassung, das Montageunternehmen müsse sich das Verschulden
des Kranführers zurechnen lassen.
Entscheidung:
Die Berufung des Kranvermieters bleibt er folglos. lm Rahmen der auszulegenden vertraglichen Vereinbarungen zwischen den
Parteien sei dem Montageunternehmen das
schadensrelevante Handeln des Kranführers
nicht gemäß § 278 BGB zuzurechnen.
Die Vertragsparteien hätten die entgeltliche
Überlassung eines Mobilkrans zur Nutzung
durch den Montageunternehmer vereinbart,
so dass in Bezug auf die Substanz und den
Zustand der zur Verfügung gestellten Sache
BauPortal 12/2012 – www.baumaschine.de/Recht
Der Senat gehe hier davon aus, dass im Rahmen des streitgegenständlichen Vertragsverhältnisses die Obhut an dem beschädigten
Kran beim Kranvermieter verblieben sei und
dieser entscheidenden Einfluss auf die Auswahl, die Positionierung und Ballastierung
des vermieteten Krans habe nehmen können. Demnach habe im vorliegenden Fall in
Bezug auf die Rolle des Kranführers kein reiner Dienstverschaffungsvertrag mit der
Begründung eines Leiharbeitsverhältnisses
vorgelegen. Bei dem angemieteten Kran handele es sich um eine besonders wertvolle und
in der Bedienung komplizierte Maschine. Die
Bedienung des Krans erfordere technische
Spezialkenntnisse und einen Befähigungsnachweis, worüber die Mitarbeiter des Montageunternehmers nicht verfügt hätten. In
einem derartigen Fall liege es nahe, dass der
Vermieter den Bedienungsmann deshalb
dem Mieter überlasse, damit dieser im Interesse des Vermieters die Maschine warte und
betreue.
Unter den hier vorliegenden Umständen
habe der Kranführer im Weisungsbereich des
Kranvermieters und daher nicht als Erfüllungsgehilfe des Montageunternehmers gehandelt. Das Verschulden des Kranführers
könne dem Montageunternehmer daher
nicht zugerechnet werden.
NÜCHTERN FAHREN,
SICHER ANKOMMEN.
43
16 Recht_12_12_BauPortal 21.11.12 12:51 Seite 2
Kunststoffboden mangelhaft
wegen Estrichfeuchte:
Bodenverleger haftet
(§§ 280, 634, 636 BGB)
Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom
4.8.2011, Az.: 22 U 167/09 (abrufbar unter
ibr-online), wie folgt entschieden:
Der Auftragnehmer haftet für den von ihm
verlegten Bodenbelag auch dann, wenn dieser nur deshalb nicht hält, weil nach Abnahme Feuchtigkeit in einen dafür empfindlichen Estrich unter den Belag gelangt. Auf
dieses Risiko Ist der Auftraggeber hinzuweisen.
Sachverhalt:
Die Klägerin nimmt die Beklagte auf Schadensersatz wegen mangelhafter Verlegung
eines Kunststoffbodens in einer Lagerhalle
in Anspruch. Ohne vorher einen Architekten
einzuschalten, wandte sich die Klägerin an
die Beklagte als Spezialistin für die Herstellung gewerblich nutzbarer Kunststoffböden.
Die Beklagte besichtigte den zu dieser Zeit
unbeschichteten Magnesiaestrich, ohne den
Bodenaufbau im Einzelnen zu kennen oder
sich danach zu erkundigen, und stellte fest,
dass dieser Estrich teilweise erneuert werden
musste. Am 6.12.2002 bot sie unter Hinweis
auf ihre Erfahrung u.A. einen „für diese
Anwendung maßgeschneiderten” Bodenbelag an und pries ihn als „diffusionsoffen” an.
Vor Ausführung führte die Beklagte Restfeuchte-Messungen durch, die sowohl den
Estrich als auch den Tragbeton betrafen.
Dabei wurde nur geringe Restfeuchte festgestellt, die eine Bodenverlegung nicht in
Frage stellte. Die Beklagte führte in der Folgezeit die Arbeiten durch, sanierte den
Estrich und stellte unter dem 15.4.2003 ihre
Schlussrechnung. Das Werk wurde abgenommen, die Rechnung bezahlt. 2 Jahre nach der
Abnahme traten großflächig Hohlstellen und
Ausbrüche auf. Die Gewährleistungsaufforderung der Klägerin wies die Beklagte
zurück, weil ihr Bodenbelag mangelfrei sei,
da die Beanstandungen auf unterhalb des
nun gebrochenen Magnesiaestrichs eingedrungener Feuchtigkeit beruhten. Ein von der
Klägerin eingeholtes Privatgutachten bestätigte eine entsprechende Zersetzung mit der
Folge verringerter Tragfähigkeit und beseitigter Haftung zum Fußbodenbelag, so dass
die gesamte Fußbodenkonstruktion erneuert
werden musste. Das Landgericht wies die
Klage nach Einholung eines Sachverständigengutachtens und Vernehmung von Zeugen mit der Begründung ab, die Beklagte
sei ihrer Hinweis- und Untersuchungspflicht
ausreichend nachgekommen.
Entscheidung:
Das OLG Frankfurt sieht dies anders.
Die Arbeit der Beklagten sei mangelhaft ge wesen. Der von ihr verlegte Boden sei nicht
in der Lage gewesen, den von den Parteien
44
übereinstimmend gewollten Zweck einer
wasserdichten, staubfreien und belastbaren
Oberfläche zu erfüllen, wie sich an den vom
Sachverständigen festgestellten Hohlstellen,
Ausrissen und der Zersetzung des Magnesiaestrichs gezeigt habe. Zur vereinbarten Be schaffenheit im Sinne des § 633 Abs. 2 Satz 1
BGB gehörten alle Eigenschaften des Werkes,
die nach der Vereinbarung der Parteien den
vertraglich geschuldeten Erfolg herbeiführen
sollten. Der vertraglich geschuldete Erfolg
bestimme sich nicht allein nach der zu seiner
Erreichung vereinbarten Leistung oder Ausführungsart, sondern auch danach, welche
Funktion das Werk nach dem Willen der Parteien erfüllen solle. Der Bundesgerichtshof
habe deshalb eine Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit und damit einen
Fehler im Sinne des § 633 Abs. 1 BGB a.F.
angenommen, wenn der mit dem Vertrag
verfolgte Zweck der Herstellung eines Werkes nicht erreicht werde und das Werk seine
vereinbarte oder nach dem Vertrag vorausgesetzte Funktion nicht erfülle (BauR 2000,
411, 412; BauR 2003, 236, 238; BauR 2007,
700). Ohne Bedeutung sei hierbei, dass der
von der Beklagten eingebaute Boden für sich
gesehen ordnungsgemäß sei, wie der Sachverständige festgestellt habe. Denn das
führe nicht dazu, dass die vereinbarte Funktion erfüllt sei. Ohne Bedeutung sei auch,
dass die mangelnde Funktionsfähigkeit
des Bodens ausschließlich darauf zurückzuführen sei, dass eine Horizontalabdichtung
unterhalb des Tragbetons gefehlt habe. Denn
ein Werk sei auch dann mangelhaft, wenn es
die vereinbarte Funktion nur deshalb nicht
erfülle, weil die vom Besteller zur Verfügung
gestellten Leistungen anderer Unternehmer,
von denen die Funktionsfähigkeit des Werkes
abhänge, unzureichend seien.
Der Unternehmer könne in diesen Fällen
allerdings der Verantwortlichkeit für den
Mangel seines Werks durch Erfüllung seiner
Prüfungs- und Hinweispflicht entgehen. Der
Senat gehe im Gegensatz zum Landgericht
davon aus, dass vorliegend eine weitgehende
Beratungs- und Hinweispflicht der Beklagten bestanden habe, die sich nicht auf die
bloße Prüfung des aktuellen Zustands des
Magnesiaestrichs beschränkt habe. Die Beklagte sei von der Klägerin gebeten worden,
ein Angebot zur Sanierung des Lagerbodens
abzugeben. In welcher Form die Sanierung
zu erfolgen habe, sei gänzlich der Beklagten
überlassen worden, die nicht nur das Material vorgeschlagen habe, sondern auch die
Sanierungsbedürftigkeit des Estrichs geprüft
habe. Da die Klägerin keinen Architekten eingeschaltet habe, sei sie als Laie auf diesem
Gebiet von der Einschätzung und Beratung
der Beklagten als Spezialistin abhängig ge wesen. Damit habe die Art und Weise der
Sanierung, aber auch die Beurteilung der
Voraussetzungen, wie die Eignung des Fußbodens, vollständig in der Hand der Beklagten gelegen. Die Beklagte hätte daher die
Gefahr einer Eindringung von Feuchtigkeit
von unten deutlicher herausarbeiten und auf
eine Klärung bestehen müssen, da andernfalls ihr Gewerk komplett unbrauchbar werden würde. Gerade die Gefahr eines absehbar großen Schadens hätte die Beklagte dazu
veranlassen müssen, allen Möglichkeiten auf
den Grund zu gehen, und nicht das Risiko
auf die Klägerin zu übertragen. Die Beklagte
wäre daher verpflichtet gewesen, die Klägerin auf die Möglichkeit einer gefährlichen
Feuchtigkeitsansammlung hinzuweisen und
sie zu veranlassen, eine entsprechende Prüfung vornehmen zu lassen oder das Risiko
für diesen Umstand ausdrücklich zu übernehmen.
Darf die Vergabestelle
Angaben aus früheren
Verfahren in die Wertung
einbeziehen?
(§ 19 EG VOL/A 2009)
Das OLG Düsseldorf hat mit Beschluss vom
19.9.2011, Az.: Verg 63/11 (IBR 2012, S. 42),
wie folgt entschieden:
Der Vergabestelle ist es nicht verwehrt, im
Rahmen von Vergabenachprüfungsverfahren
erlangte Kenntnisse bei einer nur wenige
Monate später durchgeführten erneuten
Ausschreibung von Leistungen zu berücksichtigen.
Sachverhalt:
Der Antragsteller eines Vergabenachprüfungsverfahrens wandte sich gegen die beabsichtigte Zuschlagserteilung an einen
anderen Bieter mit dem Vorwurf, die Vergabestelle habe einen möglichen Verstoß
gegen den Grundsatz des Geheimwettbewerbs wegen Beteiligung verbundener
Unternehmen nicht hinreichend geprüft. Insbesondere hätte sie Angaben aus früheren
Verfahren nicht in die Wertungsentscheidung einbeziehen dürfen. Vorausgegangen
war ein zwischen den gleichen Parteien anhängiges Vergabenachprüfungsverfahren im
Zusammenhang mit einer ähnlichen Ausschreibung, in welchem hinsichtlich des hier
konkret für den Zuschlag vorgesehenen Bieters bereits umfassend und über 2 Instanzen
geprüft worden war, ob der entsprechende
Konzernverbund bei Beteiligung mehrerer
Unternehmen an Ausschreibungsverfahren
den Vermutungstatbestand eines Geheimwettbewerbsverstoßes hinreichend widerlegen konnte. Die dort gewonnenen Erkenntnisse würdigte die Vergabestelle auch im
Rahmen des nachfolgenden Vergabeverfahrens.
Entscheidung:
Der Nachprüfungsantrag hat keinen Erfolg.
Das OLG Düsseldorf bestätigt ausdrücklich,
dass die Verwendung von Erkenntnissen
aus kurz zurückliegenden Vergabenachprüfungsverfahren im Rahmen künftiger Aus-
www.baumaschine.de/Recht – BauPortal 12/2012
16 Recht_12_12_BauPortal 21.11.12 12:51 Seite 3
schreibungen grundsätzlich zulässig sei. Die
dort bereits überprüften Tatsachen dürften
auch einer neuen Wertungsentscheidung zu
Grunde gelegt werden. Mit einer Änderung
der Verhältnisse sei im Allgemeinen nicht zu
rechnen. Es sei daher nicht verfahrensfehlerhaft, wenn die ausschreibende Stelle zunächst die Angaben des Bieters im Rahmen
einer Ausschreibung, soweit sie sich mit dem
Ergebnis eines vorhergehenden Vergabenachprüfungsverfahrens deckten, zufriedengebe. Erlange die Vergabestelle demgegenüber weitergehende Kenntnisse, die eine
andere Bewertung rechtfertigten, müssten
diese zusätzlichen Aspekte bei der Angebotswertung einfließen.
Praxishinweis:
Zu Recht bestätigt der Senat, dass Vergabestellen auch solche Erkenntnisse berücksichtigen dürfen, die sie wenige Monate vor
der Ausschreibung im Zusammenhang mit
anderen Ausschreibungsverfahren erlangt
haben. Die Nichtberücksichtigung derartiger
bereits festgestellter Tatsachen und eine vollständige Neubewertung würden eine bloße
Förmelei darstellen und wären inhaltlich
nicht zu rechtfertigen. Demgegenüber sind
neue Tatsachen, die nach Abschluss des vorangegangenen Nachprüfungsverfahrens eingetreten bzw. zu Tage getreten sind, selbstverständlich umfassend zu würdigen und
bei der Wertungsentscheidung zu berücksichtigen.
Inhaltliche Nachbesserung
des Angebotes bei
Nachforderungen von
Unterlagen oder Erklärungen
unzulässig
(§ 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A)
Das OLG München hat mit Beschluss vom
15.3.2012, Az.: 2 Verg 2/12 (abrufbar unter
ibr-online), wie folgt entschieden:
Die Nachforderungsverpflichtung des öffentlichen Auftraggebers gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 3
VOB/A dient nicht der nachträglichen Verbesserung bzw. Veränderung eines Angebotes, sondern ermöglicht nur die Nachreichung fehlender Erklärungen.
Sachverhalt:
Im zu Grunde liegenden Fall hatte ein Bieter
mit seinem Angebot einen Mindestumsatz
angegeben, der unter dem geforderten Mindestumsatz von 10 Mio. € lag. Ein Nachweis
war durch die Vergabestelle zu dem Zeitpunkt der Angebotseinreichung nicht verlangt worden, sondern sollte erst auf besondere Anforderung eingereicht werden.
Im Rahmen der späteren Nachforderung seitens des öffentlichen Auftraggebers hatte
die Bieterin dann erklärt, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Fähigkeiten anderer
Unternehmen zu bedienen und sich auf den
Umsatz einer Unternehmensgruppe, der sie
angehörte, berufen.
Ein Mitbewerber forderte daraufhin den Ausschluss der Bieterin wegen fehlender Eignung, da sie selbst den Mindestumsatz nicht
erreicht habe und die Nachbesserung des
Angebots vergaberechtswidrig gewesen sei.
Entscheidung:
Das OLG München folgte dieser Argumentation und wies daraufhin, dass § 16 Abs. 1
Nr. 3 VOB/A eine Nachforderung nur für den
Fall vorsieht, dass Erklärungen oder Nachweise fehlen. Die Angaben zum Mindestumsatz hätten aber nicht gefehlt, sie lagen vor
und entsprachen der Wahrheit. Eine Nachforderung scheidet im Übrigen auch schon
deshalb aus, weil es sich bezüglich derjenigen Unterlagen, welche bisher noch nicht
eingereicht waren, um eine Erstanforderung
handelte.
Dass die Angaben zum Mindestumsatz nicht
bis zur Angebotsabgabe gefordert waren,
sondern die Bieterin die Zahlen „verfrüht”
abgegeben habe, spiele keine Rolle. Mit der
Abgabe der Erklärung gegenüber der Vergabestelle sei die Bieterin an ihre Erklärungen gebunden. Insofern sei ein solcher Bieter
nicht anders zu behandeln als ein Bieter, der
unaufgefordert in einem Begleitschreiben
Erklärungen abgebe, welche seinem Angebot
widersprechen und zum Ausschluss seines
Angebotes führen.
Auch eine Aufklärung nach § 15 VOB/A
komme nicht in Betracht. Oberster Grundsatz für Aufklärungsgespräche sei, dass solche Gespräche nur zur Abklärung bestehender Zweifelsfragen, niemals aber zur Abänderung des Angebotes führen dürften, weil
sonst der Gleichbehandlungsgrundsatz nicht
gewahrt werden würde. Dieser Gedanke sei
auch für eingereichte Unterlagen heranzuziehen, welche nicht unmittelbar das Angebot selbst, wohl aber Eignungsnachweise,
wie z.B. Referenzen betreffen.
Zwingender Ausschluss
des Günstigstbieters:
Kein Schadensersatzanspruch
der Vergabestelle
(§ 21 Nr. 1 Abs. 4;
§ 25 Nr. 1 Abs. 1 d VOL/A 2006)
Das OLG Saarbrücken hat mit Urteil vom
30.11.2011 – Az.: 1 U 272/10 (IBR 2012,
S. 107), wie folgt entschieden:
1. Für die Auslegung einer Leistungsbeschreibung ist als objektiver
Empfängerhorizont die Sicht eines
durchschnittlichen Bieters maßgebend.
2. Ist das Angebot des Bestbieters zwingend
auszuschließen und kommt ein Vertrag
mit ihm nicht zu Stande, kann von ihm
kein Schadensersatz beansprucht werden.
BauPortal 12/2012 – www.baumaschine.de/Recht
Sachverhalt:
Der Auftragnehmer (AN) erhält nach Öffentlicher Ausschreibung gemäß VOL/A auf sein
Angebot im November 2006 den Zuschlag
für Gehölzschnittarbeiten an Bundesautobahnen. Sein Angebot erfasst die Verkehrssicherung auf der rechten Fahrspur, nicht
aber am inneren Fahrstreifen der linken
Fahrbahn. Der AN hat sein Angebot im
Bietergespräch entsprechend erläutert und
präzisiert, was das hierüber gefertigte Protokoll des Auftraggebers (AG) belegt. Der AN
bestätigt den Zuschlag, fragt nun aber an,
von wem die Verkehrssicherung am inneren Fahrstreifen der linken Fahrbahn durchgeführt werden soll, und bietet diese Leistungen als Nachtrag an. Der AG fordert
den AN auf, auch diese Leistungen zu erbringen, bestätigt aber den Nachtrag nicht.
Der AN macht die Ausführung der Arbeiten
nun von der Beauftragung auch des Nachtrags abhängig. Das lehnt der AG ab. Der AG
kündigt und macht nach Ersatzvornahme
durch den zweitbesten Bieter Schadensersatz wegen der Mehrkosten geltend. Zu
Recht?
Entscheidung:
Nein. Denn der AN sei zur Erbringung dieser
Leistungen nicht verpflichtet gewesen. Ein
Vertrag sei nicht zu Stande gekommen. Art
und Umfang der Leistungen bestimmten
sich durch den Vertrag. Das für die Auslegung der Ausschreibung maßgebliche Verständnis der Leistungsbeschreibung werde
mit dem Zuschlag Inhalt des Vertrags. Für die
Auslegung der Leistungsbeschreibung sei die
Sicht eines durchschnittlichen Bieters maßgebend. Auch – wie hier im Bietergespräch –
erfolgte nachträgliche Erläuterungen des
Bieters darüber, wie er sein Angebot im Zeitpunkt der Abgabe verstanden wissen wollte
und welchen Inhalt er ihm beimaß, sollen in
vergaberechtlicher Hinsicht bei der Auslegung des Angebots nicht unberücksichtigt
bleiben dürfen. Der AN habe hiernach nur
die Verkehrssicherung auf der rechten Fahrspur anbieten wollen. Das Angebot entspreche damit inhaltlich nicht der Leistungsbeschreibung, sondern ändere die Verdingungsunterlagen ab. Es sei nicht darauf gerichtet, die mit Nachtrag angebotenen Leistungen zu erbringen. Es hätte daher gemäß
§ 21 Nr. 1 Abs. 4, § 25 Nr. 1 Abs. 1 d VOL/A
2006 ausgeschlossen werden müssen. Das
eingeschränkte Angebot des AN habe der AG
nicht annehmen wollen, sein Zuschlag gelte
daher als Ablehnung verbunden mit einem
neuen Angebot, das der AN wiederum nicht
angenommen habe. Es fehle damit mangels
zu Stande gekommenen Vertrags an einer
zum Schadensersatz wegen Verzugs oder
Nichterfüllung verpflichtenden Pflichtverletzung. Der AG hätte den Zuschlag zudem
ohnedies auf das Angebot des zweitbesten
Bieters erteilen müssen, so dass auch schon
fraglich sei, ob dem AG überhaupt ein Schaden entstanden sei.
45
3 etieS
17 rundum12_12_BauPortal 21.11.12 12:52 Seite 2
aktuell – rund um die BG BAU
Kreislaufwirtschaftsgesetz jetzt in Kraft
Arbeitsschutz Aktuell
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz ist seit 1. Juni
in Kraft getreten und gilt für Abfallerzeuger,
-besitzer, -beförderer und -entsorger. Welche Auswirkungen das Gesetz für Straßenund Tiefbauunternehmer mit sich bringt
und welcher Handlungsbedarf angesagt ist,
stand im Blickpunkt einer Informationsveranstaltung der Zertifizierung Bau GmbH in
Düsseldorf.
Über 10.500 Fachbesucher informierten sich
auf der Arbeitsschutz Aktuell 2012 in Augsburg über zeitgemäße Präventionsarbeit.
Das Forum aus Messe und Kongress ist der
wichtigste Informationsgeber für Wirtschaft,
Wissenschaft und Fachinstitutionen zu den
Themen „Sicherheit und Gesundheit am
Arbeitsplatz“.
Dipl.-Ing. Nora Dahle (Zertifizierung Bau
GmbH) stellte das Thema „Qualifizierung
von Straßen- und Tiefbauunternehmen als
Entsorgungsfachbetrieb“ und die damit verbundenen Vorteile vor und wies auf das
Kunden-Infoblatt auf der Homepage der
Zertifizierung Bau GmbH hin. Die ersten
Behörden haben jetzt begonnen, den Nachweis der Sach- und Fachkunde nach den
§§ 53 bis 55 KrWG bei den Unternehmen
anzufordern. Wer vorausschauend am Markt
agieren möchte, kümmert sich schon heute
um die Vorgaben, denn diese sind spätestens
bis 1. Juni 2014 verpflichtend.
Behördlich anerkannte Schulungen,
z.B. die Lehrgänge
zum Entsorgungsfachbetrieb der Zertifizierung Bau GmbH, vermitteln u.A. Rechtsgrundlagen und Neuerungen im Abfallrecht,
haftungs- und strafrechtliche Risiken im
Entsorgungsbereich. Der Schwerpunkt der
Schulungen liegt in der „bauabfallspezifischen Ausrichtung“. Weitere Veranstaltungen werden für Führungskräfte und Mitarbeiter aus der Bau- und Abfallwirtschaftsbranche angeboten. Die Schulungen richten
sich an Bauunternehmer, insbesondere aus
dem Straßen- und Tiefbaubereich.
Die Zertifizierung Bau GmbH bietet in
Kooperation mit den baugewerblichen Verbänden weitere Termine an: 4.12.2012 in
Dortmund und am 6.12.2012 in Frankfurt.
www.zert-bau.de
Mitgliedsunternehmen ausgezeichnet
AMS-Bau und „Meisterhaft“-Betrieb
Die Fa. Reiner Hiester in Zilshausen erhielt
als zweite Firma im Kreis Cochem-Zell das
Sicherheitszertifikat „AMS Bau“. Die AMS Bau
ist speziell auf die Belange der jeweiligen Gewerke zugeschnitten und legt den Schwerpunkt auf sichere und gesunde Arbeitsplätze.
Die Einführung enthält 11 Arbeitsschritte,
die in die betrieblichen Strukturen und Abläufe integriert werden. Dazu steht ein
Handlungsleitfaden zur Verfügung, zudem
profitieren die Mitgliedsunternehmen von
der Erfahrung und Qualifikation der Berater
der BG BAU, die die Betriebe beim Einbau des
Arbeitsschutzmanagementsystems in die
betriebliche Organisation unterstützen.
haben. Dies kommt nicht nur der Firma, sondern allen Mitarbeitern zugute. Die Zertifizierung bleibt 3 Jahre lang gültig. Unternehmen, die danach erneut erfolgreich begutachtet werden, erhalten zudem eine Geldprämie.
Die Erfahrung zeigt, dass Unternehmen, die
ihren Arbeitsschutz effektiv organisieren,
unfall- und störungsfreiere Betriebsabläufe
Die Fa. Eckert Bauteam aus Hardheim wurde
am 2. Oktober 2012 für überdurchschnittliche Leistungen und Qualität zum 3. Mal
mit einer 5-Sterne „Meisterhaft“-Urkunde
des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes ausgezeichnet. In der Bau-Innung
Neckar-Odenwald gibt es derzeit nur 1 weiteren Betrieb mit diesem Qualitätssiegel.
2 weitere Innungsmitglieder haben 3 „Meisterhaft“-Sterne. Über die Qualifizierung für
die Qualitätssiegel wacht die Zert.Bau als
unabhängige Prüfinstanz.
Joachim Maringer (BG BAU – rechts) überreicht
Dirk und Melitta Hiester das Sicherheitszertifikat
Thomas Möller (Verband Bauwirtschaft Nordbaden –
rechts) überreichte Volker Eckert die Auszeichnung
Den Fachkongress „Sicher und gesund arbeiten – Vision Zero in der Praxis“, nutzten
1.000 Teilnehmer. Hier dominierten Themen
rund um Baustellensicherheit, den Umgang
mit Gefahrenstoffen, die Umsetzung der
DGUV Vorschrift 2 oder auch die Herausforderungen beim Einsatz alternativer Energien,
etwa bei der Installation von FotovoltaikAnlagen oder den Arbeiten in den OffshoreWindparks an der Küste. Intensiv widmete
sich der Kongress den Fragen und Lösungen
im Hinblick auf die Bewältigung psychischer
Belastung am Arbeitsplatz.
Themenübergreifend wurden neben technischen Verbesserungen 2 zwingende Voraussetzungen für einen effektiven Arbeitsund Gesundheitsschutz genannt: Kommunikation und Sozialkompetenz.
250 Aussteller präsentierten Innovationen:
von hochfunktioneller Schutzkleidung und
neuen Sicherungssystemen, über ergonomische Sitzmöbel hin zu intelligenten Hörund Atemschutzlösungen und Neuheiten
und Verbesserungen für max. Sicherheit und
Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Den
Förderpreis für junge, innovative Unternehmen sicherte sich die Firma besus für ihren
3D-Brandsimulator, der mittels Projektionstechnik ein virtuelles, realitätsnahes Löschtraining am eigenen Arbeitsplatz ermöglicht.
Der Jugend-Arbeitsschutzpreis (JAZ) ging an
die Auszubildenden der Evonik Industries AG
aus Rheinfelden. Die Gewinner überzeugten
mit der innovativen Entwicklung einer Notdusche mit automatischer Alarmierungseinrichtung nach Chemieunfällen.
Die nächste Arbeitsschutz Aktuell 2014 findet parallel zum XX. Weltkongress für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit in Frankfurt am Main statt.
www.arbeitsschutz-aktuell.de
Statt Hetze auf
dem Arbeitsweg –
mehr Zeit
für Ihre Sicherheit.
46
BauPortal 12/2012
18 PTA_12_12_BauPortal 21.11.12 12:53 Seite 1
Fachbereich Bauwesen
Prüf- und Zertifizierungsstelle im DGUV Test
Europäisch notifizierte Stelle, Kenn-Nummer 0515
Zertifizierung von Maschinen, Geräten und Sicherheitsbauteilen sowie QM-Zertifizierung
Von der Prüf- und
Zertifizierungsstelle
wurden folgende
Maschinen hinsichtlich der Arbeitssicherheit geprüft und
auf Grundlage der
EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG bzw.
des ProdSG zertifiziert.
Datenbank für geprüfte Produkte:
www.dguv.de/dguv-test/produkte
Erdbaumaschinen
Liebherr-France SAS
F-68005 Colmar Cedex
Funkfernsteuerung
FSE 47 für Hydraulikbagger R 945
Entsandungsanlage ESA II
Von der
Prüf- und
Zertifizierungsstelle wurden
folgende Maschinen
bzw. Geräte hinsichtlich der Arbeitssicherheit geprüft
und auf Grundlage des ProdSG zertifiziert.
Straßenbaumaschinen
Straßenbaumaschinen
Joseph Vögele AG
D-67067 Ludwigshafen
Joseph Vögele AG
D-67067 Ludwigshafen
Straßenfertiger
SUPER 1900-3; Baureihe 08.19;
SUPER 1900-3i; Baureihe 08.19;
SUPER 2100-3; Baureihe 08.19;
SUPER 2100-3i; Baureihe 08.19
Straßenfertiger
SUPER 1900-3; Baureihe 08.19;
SUPER 1900-3i; Baureihe 08.19;
SUPER 2100-3; Baureihe 08.19;
SUPER 2100-3i; Baureihe 08.19
Spezialtiefbau
SMT STICHWEH
Maschinen & Service GmbH
D-31020 Salzhemmendorf/Thüste
Von der Prüf- und Zertifizierungsstelle
wurden folgende Maschinen bzw.
Sicherheitsbauteile gemäß Anhang IV
der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
geprüft und zertifiziert.
Bauaufzüge und
Hochziehbare
Personenaufnahmemittel
goracon engineering gmbH
D-48565 Steinfurt
Arbeitsbühne G-worklift-BA-11000-E-800-9,
G-worklift
Servicelift G-servicelift GWB-400-01,
G-servicelift GW-250-06-L
Erdbaumaschinen
Lugstein Gesellschaft m.b.H.
Sicherheitskabinen;
A-5211 Friedburg
Sicherheitsbauteil Top Guard Kat. I, Schutzgitter auf Kabine, Bauteil-Nr. des Sicherheitsbauteiles Schutzgitter 114-00-1302;
Kabine 114-00-1120 und 114-00-1130
(LK 114) Canopy 114-00-1110 (LK 114) für
Wacker Neuson Hydraulikbagger 38Z3
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Bauorganisation, Baumaschinentechnik, Bauverfahrenstechnik,
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BauPortal 12/2012
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