Geschwister-Scholl-Gymnasium Pulheim Geschwister

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Geschwister-Scholl-Gymnasium Pulheim Geschwister
Geschwister-Scholl-Gymnasium
Pulheim
Geschwister-Scholl-Gymnasium
Pulheim
Regeln für das Zusammenleben in unserer Schule
Schüler/Schülerin:
________________________________
Klasse/Kurs:
________________________________
Unsere Schule ist für uns ein Ort des Zusammenlebens und Arbeitens. Wir
wollen unser Schulgelände, die Gebäude sowie die Klassen- und Unterrichtsräume in einem Zustand erhalten, der für gemeinsames Lernen und Leben so
anregend ist, dass sich alle wohlfühlen können.
Bei der Bewältigung von Problemen und beim Austragen von Konflikten üben
wir Toleranz und verzichten auf jede Form von Gewalt.
Wir begegnen allen mit Respekt und Freundlichkeit.
Ich bestätige die Kenntnisnahme der „Regeln für das Zusammenleben in
unserer Schule“ des Geschwister-Scholl-Gymnasiums Pulheim.
Jede Schülerin und jeder Schüler wird in Verhalten und Leistung gerecht und
fair beurteilt.
Jede Lehrerin und jeder Lehrer hat in gleicher Weise Anspruch auf Fairness
und Respekt vonseiten der Schülerinnen und Schüler.
Um in einem Klima gegenseitiger Wertschätzung leben und lernen zu können,
verpflichten sich die Schüler/innen und Lehrer/innen, folgende Regeln zu respektieren und einzuhalten:
Pulheim, den ________________
A Allgemeine Regeln
_____________________________________
Unterschrift des Erziehungsberechtigten
Bitte dem/r Klassenlehrer/in bzw. dem/der Tutor/in vorlegen!
1.
Ich gehe rücksichtsvoll mit Schüler/innen bzw. Lehrer/innen
um.
2.
Ich wende keine verbale oder körperliche Gewalt an.
3.
Ich achte das private ebenso wie das schulische Eigentum.
4.
Ich erscheine pünktlich zum Unterricht.
5.
Ich halte die nötigen Unterrichtsmaterialien bereit.
6.
7.
8.
Ich gestalte den Unterricht aktiv mit.
Ich bin bereit, mit jedem in meiner Gruppe zusammenzuarbeiten.
Ich befolge die Anweisungen der Lehrer/innen.
9.
Ich esse, trinke und führe Privatgespräche nur in den Pausen.
10.
Ich entsorge meinen Abfall selbst und beachte das Umweltkonzept der Schule.
Geschwister-Scholl-Gymnasium
Pulheim
B Einzelregelungen
1.
Der Unterricht beginnt um 8.05 Uhr; der Einlass ins Schulgebäude erfolgt ab 7.50
Uhr.
Die Sporthalle kann wegen der Auf sichtspflicht erst mit Unterrichtsbeginn betr eten
werden.
2.
In den großen Pausen verlassen die Schüler/innen ihre Unterrichtsräume und halten
sich auf den Schulhöfen oder in der Pausenhalle auf. In der Pausenhalle sind wegen
Verletzungsgefahr keine Laufspiele erlaubt. Der Aufenthalt auf Fluren, Treppen und
besonders auf den Umgängen ist nicht gestattet.
In den 5-Minuten-Pausen darf der Kurs- bzw. Klassenraum kurzfristig verlassen
werden.
3.
Schüler/innen und Schüler suchen das Lehrerzimmer nur in dringenden Angelegenheiten auf.
4.
Zu Stundenbeginn, der durch den Gong angekündigt wird, sind alle im Unterrichtsraum.
5.
Fahrräder müssen im Fahrradkeller oder in den Ständern auf dem Hof, Mopeds und
Mofas an dem auf dem Parkplatz dafür vorgesehenen Ort abgestellt werden.
PKW dürfen nur auf den vereinbarten Plätzen geparkt werden. Der Durchgang über
den Parkplatz ist nur als Zugang zu den Fahrzeugen erlaubt.
Als Ausnahme kann den mindestens 16-jährigen Schülerinnen und Schülern der Oberstufe das Rauchen auf dem dafür zugewiesenen Platz erlaubt werden, wenn ein
regelmäßiger Ordnungsdienst gewährleistet ist.
12. Der Aufenthalt auf den Toiletten ist zu anderen als den vorgesehenen Zwecken nicht
gestattet. Dies wird von den Lehrkräften, die auf den entsprechenden Schulhöfen
Aufsicht führen, regelmäßig kontrolliert.
13. Die Benutzung von Handys ist wegen der damit verbundenen Störung des Unte rrichts in Klassen- und Kursräumen nicht erlaubt.
14. Nach der letzten Unterrichtsstunde stellen die Schüler/innen die Stühle hoch, schließen die Fenster, säubern die Tafel und räumen ihren Platz auf.
15. Alle verpflichten sich, die Nutzungsord nung des schuleigenen Computer-Netzwerks
einzuhalten. Wer dagegen verstößt, wird bis auf weiteres von der Nutzung ausgeschlossen.
16. Bei mutwilligen Beschädigungen oder Verschmutzungen von Schuleigentum (z.B.
durch Beschriften, Spucken, Kaugummi) haften die Schü ler/innen bzw. deren gesetzliche Vertreter. Beschädigungen sind unmittelbar im Sekretariat zu melden.
17. Die Hausmeister sind berechtigt, Schüler/innen zur Ordnung, zur Sauberhaltung und
zur Beachtung der Sicherheitsbestimmungen anzuhalten. Sie können schulfremde
Personen des Gebäudes verweisen.
Täglich reinigt eine Klasse gemäß Hofordnung nach den großen Pausen die Schulhöfe und die Pausenhalle.
18. Alle Schüler/innen haben das Recht, in Konfliktfällen eine(n) Schüler/in der SV oder
eine(n) Lehrer/in ihres Vertrauens zu einem Schlichtungsgespräch hinzu zuziehen.
6.
Das Fahren mit Fahrrädern, Motorrädern, Mopeds, Rollern, Inlinern, Kick boards usw.
ist auf dem Schulgelände nicht gestattet.
7.
Ist 5 Minuten nach Stundenbeginn eine Klasse ohne Lehrer, meldet das der/die
Klassensprecher/in im Sekretariat, damit für Vertretung gesorgt werden kann.
19. Die Schüler/innen haben das Recht, un ter Aufsicht eines Lehrers bzw. einer Lehrerin
oder eines/r Oberstufenschülers bzw. –schülerin, im Rahmen der SV Veranstaltungen im Schulgebäude durchzuführen. Diese werden auf einem bei den Hausmeistern
ausliegenden Formular angemeldet.
8.
Zwischen 9.00 Uhr und 12.35 Uhr blei ben nur die Tore zur Hackenbroicher Straße
(Haupttor) und zum Parkplatz geöffnet. Der Weg zum Sportzentrum ist gewährleistet.
20. Schüler/innen, die sich für ein gelungenes Zusammenleben in der Schule einsetzen
und Aufgaben in der Schulgestaltung übernehmen, erwer ben einen Anspruch auf eine positive Bemerkung im Zeugnis bzw. auf einem separaten Zertifikat.
9.
Unbefugte dürfen das Schulgelände nicht betreten.
21. Verstöße gegen die „Regeln für das Zusammenleben in unserer Schule“ werden
durch ein Punktesystem sanktioniert und bei Häufung auf dem Zeugnis vermerkt.
Besonders gravierende Verstöße werden durch die in der ASchO vorgesehenen Ordnungsmaßnahmen geahndet.
10. Während der Unterrichtszeit, einschließlich der Pausen, darf das Schulgelände von
Schüler/innen und Schülern nicht verlassen werden. Dies gilt nicht für den Weg zu
den Sportstätten, ebenso wenig für Schüler und Schülerinnen der Oberstufe, die eine Freistunde haben.
Ist ein vorzeitiges Verlassen des Schulgeländes notwendig (z.B. bei Er krankung),
muss die Fachlehrerin bzw. der Fachlehrer benachrichtigt werden.
11. Rauchen, Alkohol und Drogen sind auf dem Schulgelände grundsätzlich verboten.
22. Die „Regeln für das Zusammenle ben in unserer Schule“ werden zu Beginn jedes
Schuljahrs in Klassen und Kursen besprochen und von allen Schüler/innen und Lehrer/innen im Sinne einer Verpflichtungserklärung unterzeichnet. Die Eltern bescheinigen die Kenntnisnahme durch ihre Unterschrift.
23. Am Ende jedes Schuljahrs wird die Einhaltung der Regeln rückblickend ausgewertet.