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Gemeinde Kranenburg Drucksache Nr. 539/6 Amt: Bauamt Zuständiger Mitarbeiter: Herr Hermsen Nachtrags-Planungs- und Umweltausschussdrucksache öffentliche Sitzung Sitzungstag: 11.03.2010 Punkt Baudenkmal Nr.: 47Ehemaliges St. Johannes Hospital in Kranenburg 3) 1. Schilderung des Sachverhaltes Als Anlage 1) ist das Schreiben des Vereins für Heimatschutz e.V. 1922 Kranenburg vom 08.03.2010 zur Kenntnisnahme beigefügt. Der Verein Heimatschutz e.V. 1922 Kranenburg spricht sich mit diesem Schreiben für den Erhalt des o.g. Baudenkmals auf. Ferner hat der Verein für Heimatschutz e.V. 1922 Kranenburg einen Aufruf zur Unterstützung der Bemühungen zum Erhalt des ehemaligen St. Johannes Hospitals initiiert. Das zugehörige Anschreiben ist ebenfalls als Anlage 1) beigefügt Mit Datum vom 09.03.2010 hat das LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland zum Abbruchantrag eine schriftliche Stellungnahme eingereicht. Das LVR-Amt für Denkmaltplege im Rheinland stimmt aus fachlicher Sicht dem Abbruchantrag nicht zu. Die vorgenannte Stellungnahme ist als Anlage 2) beigefügt. 2. Beschlussvorschlag Der Planungs- und Umwe1t$schuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Kranenburg. den 10O201 0 DØürgermeistr Anlaen /t::L .N 1P HF1j4T:tHUf7 E V 1922 KRANENBURG MUSEUM KATHARNENHOF mit MÜHLENTURM und STADTSCHEUNE Verein für Heimatschutz eV., Mühlenstraße 9, 47559 Kranenburg Herrn Bürgermeister Günter Steins Rathaus Klever Str. 4 erdPverw1tU9g Kr ane nhurq / Ndrhn. 1 08.03.2010 IEng 0 8.MRZ?01 0 47559 Kranenburg - Baudenkmal Nr.: 47 „Ehemaliges St. Johannes-Hospital in Kranenburg“ hier: Der vorliegende Abbruchantrag Antragsteller: Kath. Kirchengemeinde St. Peter und Paul Kranenburg Sondervermögen St. Johannes Stift — Sehr geehrter Herr Bürgermeister Steins, der am 11.03.2010 wiederholt auf der Tagesordnung stehende Bauantrag auf Abbruch des ehemaligen St. Johannes-Hospitals erweckt in weiten Teilen der Kranenburger Bevölkerung Unverständnis und große Sorge. An den Verein für 1-feimatschutz e.V. wurde die Bitte gerichtet, dem sich bildenden Widerstand eine Stimme zu geben. Nicht nur aus diesem Grunde fühlt sich der Verein verpflichtet dieser Bitte nachzukommen, vielmehr bewegt dieses Thema auch viele unserer Mitglieder, von denen wir angesprochen werden. Dies, zumal der Verein sich laut Satzung dem Denkmalschutz verschrieben und in der Vergangenheit mit entsprechenden Stellungnahmen auch untermauert hat. Wir betrachten außerdem das ehemalige St. Johannes Krankenhaus als wichtigen Bestandteil des gesamten Gebaudeensembles, bestehend aus Kirche, Pfarrhaus und Hospital. Diese gewachsene bauliche Einheit ist wesentlicher Teil der Gebäudesubstanz unseres historischen Ortskems. Dies war ja wohl auch der Grund für den Ratsbeschluss, das ehemalige St. Johannes Hospital in die Liste der Baudenkmaler in Kranenburg einzutragen (Eintragungsbescheid am 02.05.2008). In dem vom Verein für Heimatschutz e.V. 1984 herausgegebenen Heimatbuch, ist in einem Beitrag von Gerd Lamers sehr eindrucksvoll dargestellt, wie sich im 18. und 19. Jahrhundert die soziale Fürsorge und das Gesundheitswesen entwickelt haben. Es wird berichtet über die Leistungen und Fehlleistungen der sogenannten „Armenverwaltung“ und über den sozialen Zustand, was auch die große Unsicherheit der ärztlichen Versorgung in der damaligen Zeit widerspiegelt. Die großen Anstrengungen der Kranenburger Bürger mit ihrem Krankenhausverein (1843) wurden belohnt. Eine Schenkung an die Kath. Kirche, durch den preußischen König genehmigt (1846), ermöglichte die Errichtung einer „Krankenanstalr von den barmherzigen Schwestern. Die im Laufe der Jahre nicht zu übersehende Baufälligkeit erlaubte erst 1891 den Neubau des Krankenhauses. Das St. Johannes Hospital wurde am Jahrestag seines Schutzpatrons (27.12.1893) als Krankenhaus für das Kranenburger Land eingeweiht. Dieser sehr verkürzte Ausflug in die Vergangenheit soll deutlich machen, wie geschichtlich bedeutend das ehemalige St. Johannes Hospital für die Gemeinde Kranenburg ist. Es ist Zeugnis der eng verbundenen Stadt-, Sozial- und Kirchengeschichte über mehrere Jahrhunderte. Der seit Oktober 2009 vorliegende Antrag der Kath. Kirchengemeinde St. Peter und Paul auf Abbruch des ehemaligen St. Johannes Hospitals entbehrt jeder Sensibilität gegenüber des geschichtlichen, Bezuges und der ganz persönlichen Verbundenheit vieler Kranenburger Bürger, die dort geboren sind oder eine Behandlung erfahren haben. Das inzwischen vorliegende Gutachten entkräftet und widerlegt die vorgeschobenen Gründe der wirtschaftlichen Unzumutbarkeit. Die dort ebenfalls empfohlenen und mit Kosten unterlegten baulichen Empfehlungen, müssten auch für den Antragsteller eine Perspektive darstellen und seinen Vorstellungen entgegenkommen. Telefon (02826) 623 Volksbank Kleve, Kto. 1200508013 (BLZ 32460422) Sparkasse Kleve, Kto. 5121280 (SLZ 32450000) Spenden sind steuerlich absetzbar - 1; MUSEUM KATHARINENHOF mit MÜHLENTURM und STADTSCHEUNE Wir fordern unsere Ratsmitglieder und sachkundigen Bürger auf, sich geschlossen für die Erhaltung des ehemaligen St. Johannes Hospitals in Kranenburg einzusetzen. Den Beratungen im Planungs- und Umweltausschuss wie auch im Rat wünschen wir eine glückliche Hand so wie 1922 die sieben Bürger, die den Verein für Heimatschutz gründeten, um den Mühlenturm, das heutige Wahrzeichen Kranenburgs, vor dem Abbruch zu retten. Mit freundlichen Grüßen — .-i-lans Walter Nebelufl/ Vorsitzender Bitte um Weiterleitung an alle Ratsmitglieder und sachkundigen Bürger der Gemeinde Kranenburg. Eine Kopie dieses Schreibens erhalt der Kirchenvorstand. Telefon (02826) 623 Volksbank Kleve, Kto. 1200508013 (BLZ 32460422) Sparkasse Kleve, Kto. 5121280(812 32450000) Spenden sind steuerlich absetzbar - Muh!enstraße 9 Verein tur Heimatschutz e.V. Kranenburg 1922 7559 Kranenburi Te‘efon 02826 623 [email protected] www,museumkatharinenhof.de An alle Freundinnen und Freunde des Museums Katharinenhof Kranenburg Kranenburg, 5. März 2010 Abbruch des St. Johannes Hospitals in der Satzung des Vereins für Heimatschutz e,V, steht: „Der Zweck des Vereins ist die Förderung von Kunst und Kultur sowie ( ) die Erhaltung und Wiederherstellung von Baudenkmälern Wie Sie ja sicher aus den Diskussionen in Kranenburg gehört haben, will die Kath. Kirche St. Peter und Paul das Denkmal St. Johannes Hospital abbrechen. Der Verein wehrt sich dagegen, weil ein Erhalt durchaus möglich ist. “. Wir bitten Sie alle, sich ebenfalls für den Erhalt zu engagieren. Bitte gehen Sie zur Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses am Donnerstag, 11.03.2010, 18:00 Uhr, und zeigen Sie Ihren Einsatz für den Erhalt dieses Kranenburger Denkmals. Dort wird auch das Gutachten vorgestellt, das die finanzielle Machbarkeit bestätigt. Außerdem starten wir eine Unterschriftenaktion, die Listen liegen auch in Kranenburger Ge schäften und im Museum aus. Sprechen Sie aber bitte auch mit Nachbarn, Freunden und Bekannten, ob sie sich nicht ebenfalls mit ihrer Unterschrift für die gute Sache engagieren wollen und geben Sie die Unterschriftenlisten bis zum 23.03.2010 im Museum ab. Die Listen werden der Katholischen Kirche St. Peter und Paul noch vor Ostern übergeben. Danke für Ihre Unterstützung und mit freundlichen Grüßen Bärbel Lohmann Schriftführerin Aufruf an alle Kranenburger! Das iohannesHospital soll beiben!! Setzt Euch gegen den Abruch des ehemaligen St. Johannes Hospitals ein! Das ehemalige St. Johannes Krankenhaus ist ein wchtger Bestandteil des gesamten Gebäudeensembles, bestehend aus Kirche, Pfarrhaus und Hospital. Diese gewachsene bauliche Einheit ist wesentlicher Teil der Gebäudesubstanz unseres historischen Ortskerns. Dies war auch der Grund für den Ratsbeschluss. das ehemahge St. Johannes Hospital in de Liste der Baudenkmäler in Kranenburg einzutragen Seit Oktober 2009 liegt ein Anttrag der Kath. Kirchengemeinde St. Peter und Paul auf Abbruch des ehe maligen St. Johannes Hospitals vor. Der Erhalt und eine Nutzung sei wirtschaftlich unzumutbar. Ein von der Gemeinde in Auftrag gegebenes Gutachten entkräftet und widerlegt diese Gründe. Die Empfehlungen zur Sanierung und Wirtschaftlichkeit müssten auch für die Kirchengemeinde eine Perspektive darstellen, die ihren Vorstellungen entgegenkommt. Dieses Gutachten ist auf der Internetseite der Gemeinde Kranenburg veröffentlicht. Viele Kranenburger und der Verein für Heimatschutz e.V. finden, der Abruchantrag entbehrt jeder Sensibi lität gegenüber dem geschichtlichen Bezug und der ganz persönlichen Verbundenheit vieler Kranenburger Bürger, die dort geboren sind oder eine Behandlung erfahren haben. Deshalb lasst es nicht zu und zeigt, dass ihr gegen den Abbruch des St. Johannes Hospitals seid! Verein für Heimatschutz eV. Kranenburg 19. Mühlenstraße 9 Verein für Heimatschutz e.V, Kranenburg 1922 47559 Kranenburg Telefon 02826 623 Wir unterstützen mit unserer Unterschrift den Verein für Heimatschutz in seinem Bemühen, das ehe maUge St. Johannes Hospital zu erhalten, Name Anschrift Unterschrift Die Unterschriften werden anschließend den Vertretern der katholischen Kirchengemeinde überge ben. Unterschriftlisten bitte bis zum 23. 03. 2010 im Museum abgeben. LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland LVRi Qualität für Menschen LvR Arra für Densmafptlege an Rhenland Poatfach 21 40 50250 Puihern Gemeinde Kranenburg Untere Denkrnalbehorde z. H. Herrn Andreas Hermsen Postfach 1162 47552 Kranenburg Dtursr und leichen bitte stetu angrünn 09.03.2010 Stü-Hoe-317t-2010 Dr. Andreas Sturmer Tel 02234 9854-547 Fax 0221 8284-2962 Ursula. [email protected] vorab per mail Kranenburg, ehem. Sankt-Johannes-Hospital, Kirchplatz 2 hier: Abbruchantrag der Kath. Kirchengemeinde vom 22.09.2009 Sitzung des Planungs- um Umweltausschusses am 11,03.2010 Sehr geehrter Herr Hermsen, die die Eintragung in die Denkmaliiste des Landes begründende Bedeutung des ehemaligen Sankt-Johannes-Hospitals ist unstrittig, die Eintragung rechtsk räftig. Dieser Sachverhalt sollte rn.E. am kommenden Donnerstag eingangs der Erörterung betont werden , um eine emotiona le Diskussion möglichst zu vermeiden. Die katholische Kirchengemeinde Sankt Peter und Paul betreibt den Abbruch des Gebäudes (allein) wegen der vermeintlichen wirtschaftlichen und ideelle Unzum n utbarkeit einer dauer haften Erhaltung und Nutzung des Gebäudes. Die Beweispflicht für diesen Sachverhalt liegt (zunächst) beim Antrag steller; da der Verlust eines Baudenkmals der grundsätzlichen Intention des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkrnaler im Lande Nordrhein-Westfalen konträr zuwide rläuft, sind die „Hürden“, die es in einem solchen Fall für den Antragsteller zu überwinden gilt, verständlicher weise „hoch“. Das von der Gemeinde dankenswerterweise in Auftrag gegebene Gutachten, welches Frau DipL-Ing. Sauerland in der Sit7ung vorstellen wird, stellt zum jetzigen Zeitpunkt des Verfah rens ein Entgegenkommen der Gemeinde dar, es dient Ihrer Rückv ersicherung bei der Bewer tung des vorliegenden Antrags und der Information des Aussch usses. Es sollte jedoch nicht alleiniger Gegenstand der Diskussion werden, Gegenstand der Erörterung ist der vorhegende Antrag mit seiner Begründung. ci‘ ci, in ci, 9 cii, 55 Zahlungen ins an don LUR, Finanzbuchhaltung 50663 Koln, auf eines der nachstehenden Konten sccchecnschrcftr 59259 Ps,ihecm (Bcauweiisr), 6hrrcnfndstcnße 19, Abtcii I3ruweiier 8ushatestc‘le Bsauwelier Kirdre: Linien 961, 962, 967 und 990 Telefon Vemiihtlunq. 02234 9854-u, Internet: wwwccenisrneipfleqelvr.d e USt-idNc.: DL 122 656 968, Slcuer Nr.: 214/5811/0027 Westdeutsche Landesbank, Kto 60061 (BLZ 300 500 00) hic. WELADLDD, ISAN: 08 84 3005 ff000 0000 060061 Postbaick Ninderiassung Ksb, Kto 564 501 (6L4 7() 100 50, 81Cr PCNKDEFF37O, IBAN: DL 95 1701 0050 0000 564501 Seite 2 Diese die wirtschaftliche Unzumutbarkeit belegende Begründung genügt jedoch der vorn Ge setzgeber rsp. der aktuellen Rechtsprechung geforderten Ausführlichkeit nicht rsp. kann das (vergebliche) Bemühen um Erhaltung und sinnvolle Nutzung nicht entspre chend dargestellt werden. Ebenso kann sich die Kirchengemeinde nicht auf eine ideelle Unzumutbark eit berufen. Der Denkmalschutz besitzt in Nordrhein Westfalen Verfassungsrang [s. Artikel 18 (2) in der Fassung 12.12.1992: „Die Denkmäler dar Kunst, der Geschichte und der Kultur, die Land schaft und Naturdenkmale stehen unter dem Schutz des Landes, der Gemeinden und Ge meindeverbände.“j; die Prüfung des Abbrucharitrags bedarf, da der völlige Verlust des Bau denkmals den nach Gesetz schlimmsten vorstellbaren Fall bedeutet, einer ganz besonderen Sorgfalt, sowohl im Hinblick auf die dauerhafte wirtschaftliche Unzumutbark eit wie insbeson dere im Hinblick auf die von der Kirchengemeinde vertretene Auffassung einer unzumutbaren ideellen Belastung. Die mir von Frau Dipl. Ing. Sauerland mit Datum vom 02,03.2010 im Auszug überlassenen Unterlagen nehmen unmittelbar Bezug auf die vom Antragsteller bislang vorgelegten Annah men und Berechnungen. Der vom Antragsteller behauptete Tatbes tand der dauerhaften wirt schaftlichen Unzumutbarkeit wird in ihren Ausführungen widerlegt; zudem kann der An tragsteller nicht die von der Rechtsprechung geforderten Bemühungen hinsichtlich diverser möglicher Nutzungskonzepte oder einer gescheiterten (Teil)veräuße rung nachweisen; letztere lehnt er zuletzt mündlich in der Sitzung des Planungsausschusse s vom 14.01.2010 grund sätzlich ab. - - Das BVerfG und in der Folge das OVG Münster sowie die Verwaitungsg erichte des Landes haben in verschiedenen Verfahren klargestellt, dass das Denkm alschutzgesetz NW auf einen geeigneten Eigentümer abstellt, der bloße Unwille des Eigentümers, sein Gebäude langfristig zu erhalten und sinnvoll zu nutzen als Begründung für einen Abbruch also nicht ausreichen kann. Ebenso wurde höchstrichterlich festgestellt, dass Artikel 14 Abs. 1 GG nicht die einträg lichste Nutzung des Eigentums schützt, diese Aussage ist im vorlieg enden Fall nicht unmittel bar anwendbar, sie belegt aber den hohen Rang des Denkmalschu tzes; relevant wird sie im Umkehrschluss, erst „wenn selbst ein dem Denkmalschutz aufgeschlosse ner Eigentümer von einem Baudenkmal keinen vernünftigen Gebrauch machen und es praktisch auch nicht veräu ßern kann, wird dessen Privatriützigkeit nahezu vollständig beseiti gt [und] die Versagung einer Beseitigungsgenehrnigung ist dann nicht mehr zumutbar.“(VG Köln, 4 K 8318/03) Die Ausführungen von Frau Sauerland so denke ich belegen, dass dies für das ehem. Sankt-Johannes-Hospital nicht zutrifft, der Argumentation des Antrag stellers also nicht ge folgt werden kann. - - Der genaueren Untersuchung bedarf dann die Frage, inwieweit sich die Kirchengemeinde in ihrem Abbruchantrag auf den ihr verfassungsmäßig zugesicherten freien Eigentumsumgang berufen kann [s. unter Bezug auf Art. 140 GG den Artikel 138 (2) WRV:,, Das Eigentum und Seite 3 andere Rechte der Rehgionsgemeinschaften und rehgiösen Vereine an ihren für Kultus-, Un terrichts— und Wohltätigkeitszwecke bestimmten Anlagen, Stiftungen und sonstigen Vermö gen werden gewährleisteL“j, Auch diese Frage kann jedoch verneint werden; das Gebäude dient nicht (mehr) einem der vorgenannten Zwecke, die Ausübung der verfassungsmäßig garantierten Rechte findet an anderer SteHe statt. Die von der Kirchengemeinde erwünschte und im folgenden auch nicht grundsätzlich in Frage gestellte Verbesserung der seelsorgerischen Situation, eine unmittelbare räumliche Nähe von Kirche, Pfarrheim und Pfarrhaus, ist und dies sollte hei der Entscheidung über den Abbruchantrag den Ausschlag geben auch bei einer Erhaltung des denkmalwerten Gebäudebestands möglich. - - Das der Kirchengemeinde gehörende Grundstück bietet ausreichend Fläche, den divergieren den Belangen durch Teilveräußerung o.ä. vertragliche Regelungen Rechnung zu tragen. So lässt sich der von der Kirchengemeinde beabsichtigte Neubau ohne grundlegende planungs und baurechtliche Probleme anstelle des nicht denkmalwerten Gebäudeflügels errichten, eine sinnvolle und wirtschaftlich auskönimliche Nutzung des denkmalwerten Gebäudebestands ist Dritten auch ohne Inanspruchnahme dieser Flächen möglich. Gleichfalls vorstellbar ist eine Kombination verschiedener Nutzungen im vorhandenen Gebäudebestand. Beide Lösungsansätze sind bislang von der Antragstellerin kategorisch abgelehnt worden; beide Ansätze bieten jedoch die Möglichkeit, dem öffentlichen Belang nach Erhaltung und sinnvoller Nutzung des baulichen Erbes ebenso Geltung zu verschaffen wie dem verständli chen Bestreben der katholischen Kirchengemeinde nach einer räumlich konzentrierten örtli chen Seelsorge. Aus fachlicher Sicht kann dem vorliegenden Abbruchantrag daher nicht zugestimmt werden. Mit freundlichem Gruß lA. // 1, Dr. Andreas Sturr1er / / 1 1‘ Gerd Lamers Walther-Wolff-Straße 17 41065 Mönchengladbach 8. März 2010 Verein für Heimatschutz Mühlenstraße 9 47559 Kranenburg Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Übersendung der Schreiben zum Thema „ehemaliges St. Johannes Hospital“. Als langjähriges Mitglied der Vereins für Heimatschutz begrüße und unterstütze ich mit allem Nachdruck Ihre Initiative zum Erhalt dieses Gebäudes, das man vor allem auch im Zusammenhang mit der übrigen Platzbebauung sehen muss (Ensemble-Charakter). In Ihrem Anschreiben an Bürgermeister Steins zitieren Sie aus meinem Beitrag im Kranenburger Heimatbuch. Dort wird in einer Fußnote Bezug genommen auf eine Festschrift, von der ich hoffe, dass sie Ihnen bekannt ist. Im Vorwort zu dieser Festsschrift, erschienen 1973 zum 125-jährigen Bestehen des St. Johannes-Hospitals, überschreibt der damalige Pfarrer und Dechant Heinrich Brey sein Vorwort mit einem Psalmwort, das als Mosaik im Fußboden des alten Eingangs eingelassen ist: „Alle Wege des Herrn sind Barmherzigkeit“. Da mutet es einem Christenmenschen schon mehr als merkwürdig an, dass es ausgerechnet unsere Kirche (und einmal nicht die weltlichen „Macht“) ist, die dieses historische Gebäude beseitigen will. Und weiter schreibt Brey: „Zweifellos ist reicher Segen von dieser Stätte ausgegangen“ Nimmt uns das nicht auch heute in die Pflicht? Das Vorwort endet mit: „Dank der Bischöflichen Behörde, der Landesregierung, dem Kreis Kleve und der Gemeinde Kranenburg, für Ihre Unterstützung. Die Clemensschwestern sind in Kranenburg gar nicht wegzudenken.“ Sie sind —den schwindenden Zahlen in den Kongregationen geschuldet- nicht mehr da, jetzt soll auch noch ihre Wirkungsstätte verschwinden?? Die Roghmannstraße in Kranenburg ist nach Wilhelm Roghmann benannt. Über ihn findet man in der Festschrift von 1973 folgenden Abschnitt, der hier ungekürzt zitiert wird: „Immer wird dieses Haus ein Denkmal sein der wahrhaft edelmütigen und sozialen Gesinnung besonders des Herrn Wilhelm Roghmann. Nicht nur, daß er in ernster Krankheit die Steine für den Bau versprach, bei der Ausführung war er täglich dabei und als der Bau die Kostenanschläge weit übertraf, war er es, der den Rest großzügig beglich. Er war auch für die Inneneinrichtung besorgt, er schenkte dem Krankenhaus, das sich bis 1893 mit zwei Ziegen begnügen mußte, die erste Kuh und gleich auch die Weide hinzu. Wäre er nicht ge wesen, auch Pastorat und Kirche würden nicht den Zustand aufgewiesen haben, den sie damals erhielten. Er bleibt für alle Zeiten einer der größten Wohltäter der Kranenburger Gemeinde.“ „Immer wird dieses Haus ein Denkmal sein“ zugleich ein Denkmal für den größten Wohltäter der Gemeinde Kranenburg und ausgerechnet die Kirchengemeinde will es abreißen lassen! — — Der älteren Generation ist noch bekannt, was alles der Zweite Weltkrieg angerichtet hat, die Jüngeren schauen sich einmal die Fotos im Heimatbuch Seite 55 bis 65 an. Außer den zahllosen menschlichen Tragödien sind viele Bauwerke unserer Gemeinde in Schuttberge verwandelt worden. Schwerstbeschädigt war die Kirche St. Peter und Paul sie wurde wieder in Stand gesetzt, nahezu unbeschadet blieb das Pastorat, während der Westflügel vom Hospital in Trümmern ging. Auch hier wurde bis September 1945 alles wieder aufgebaut und repariert. Jetzt soll jetzt abgerissen werden, was Bomben und Granaten stehen ließen... — Wenn ich mir dann noch in Erinnerung rufe, dass Pfarrer Franz-Günter Aegenheyster als profunder Kenner der Kirchengeschichte und der kirchlichen Kunstgeschichte nach 33 Jahren als Leiter der Pfarre sich in seinem letzten Wirkungsjahr für den Abriss dieses bedeutenden Baudenkmals einsetzt mit der Begründung, hier ein Pfarrzentrum zu errichten, dann stelle ich die Frage in den Raum, warum ein Mann, der den „Wallfahrtsort Kranenburg“ in beispielhafter Weise gefördert und bekannt gemacht hat, diese Idee nicht bereits vor 30 Jahren umgesetzt hat? Warum hat er sich das in seinem letzten Wirkungsjahr eigentlich angetan? Ausgerechnet Pfarrer Aengenheyster, der in 30 Jahren die Kirche zu einem wahren Schatz ausgestattet hat, ein „heiliger Ort“ mit besonderer Nähe zu allem/n Heiligen. Und jetzt soll aus dem Denkmalensemble das Hospital heraus gebrochen werden? Um dieses Ziel zu erreichen wurde sogar von ihm am 13.11.2007 eine Anwaltskanzlei beauftragt, die -wie kaum anders zu erwarten- zu dem Ergebnis kommt, dass die Integrierung des ehemaligen Hospitals in das geplante Pfarrheim für die Pfarrgemeinde als wirtschaftlich unzumutbar (weil zu teuer) angesehen wird. Was mag übrigens die Pfarre diese anwaltliche Stellungnahme gekostet haben? Leider konnte ich das neue Gutachten, angeblich auf den lnternetseiten der Gemeinde veröffentlicht, nicht finden. Aus den Texten zum Aufruf geht jedoch hervor, dass dieses Gutachten Gründe der wirtschaftlichen Unzumutbarkeit entkräfte und widerlege, so dass Grund zu der Annahme besteht, dass die Gemeinde wie auch Pfarre einen Weg finden, der den Erhalt dieses Denkmals zum Ziel hat. Unsere Vorfahren haben vor bald 90 Jahren den Verlust des Mühlenturms gerade noch haben abwenden können (und der war bereits zu einem Drittel abgetragen). Auch die Stadtscheune war so marode, dass man sie eigentlich hätte abreißen sollen, jetzt ist es ein Schmuckstück im Stadtbild. Für den wichtigen Baustein im Stadtbild, das ehemalige Hospital St. Johannes, das sein Entstehen einer großzügigen Stiftung zu verdanken hat, lohnt es sich zu kämpfen. Mir freundlichen Grüßen gez. Gerd Lamers (früher Kleyen 24)