kompakte Informationen zu Erasmus+
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kompakte Informationen zu Erasmus+
Österreichische Bundes-Sportorganisation Informationen zu Erasmus+ Allgemeines Erasmus+ ist das EU-Förderprogramm für die Bereiche Bildung, Jugend und Sport für den Zeitraum 2014 bis 2020. Unter Erasmus+ werden sämtliche derzeit von der EU finanzierten Programme im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie der Jugend zusammengefasst. Ziele des Programms sind die Förderung von Mobilität und transnationaler Zusammenarbeit sowie der Austausch von „best practices“ im Bildungs- und Jugendbereich.1 Erasmus+ sieht kein eigenes sportspezifisches Förderprogramm vor, der Sport bildet einen integrierten Bestandteil in den Bereichen Jugend, Bildung und Ausbildung. Für diesen Zeitraum ist für den Bereich Sport EU-weit eine Gesamtsumme von etwa 265,94 Mio. EUR vorgesehen. Der Förderungsschwerpunkt liegt auf der Unterstützung von Kooperationspartnerschaften unter anderem auf den Bereichen der „Dualen Karriere von SportlerInnen“, der Förderung von “Körperlicher Bewegung“, „Integrität des Sports“ und „Sozialer Integration“. Teilnehmende Länder Erasmus+ unterscheidet zwischen „Programmländern“ und Partnerländern“. „Programmländer“ sind: Die Mitgliedsstaaten der EU Island, Liechtenstein, Norwegen, Türkei, Republik Mazedonien Wenn es für ein Projekt zweckdienlich ist, können unter bestimmten Voraussetzungen auch Länder eingebunden werden, die keine Programmländer sind. Diese werden als „Partnerländer“ bezeichnet und müssen einen wesentlichen Mehrwert für das Projekt beibringen. Die wesentlichen Ziele des Programms Bekämpfung grenzüberschreitender Bedrohungen im Sport wie Doping, Spielabsprachen und Gewalt, Intoleranz und Diskriminierung Förderung und Unterstützung von Good Governance im Sport und der dualen Karrieren von Sportlerinnen und Sportlern Unterstützung von Freiwilligentätigkeit im Sport, sozialer Inklusion und Chancengleichheit, Bewusstseinsbildung für gesundheitsfördernde körperliche Betätigung 1http://www.bildung.erasmusplus.at/nationalagentur_lebenslanges_lernen/news_startseite_detail/datum/2013/12/23/erasmus-was-ist- das/?no_cache=1&cHash=1cabd9e4734b2d8fcf6898623246da0b (12.11.2015) 1 Förderungswürdige Aktivitäten Förderung von Kooperationspartnerschaften Studien, Konferenzen, Seminare, Datensammlungen, etc. Dialog mit Stakeholdern Förderung gemeinnütziger europäischer Sportveranstaltungen Kooperationspartnerschaften – Eckpunkte (Mit Bezug auf die Europäische Woche des Sports) (Stand dieser Fristen: 12. November 2015) Antragsteller: gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen Mindestens 5 Organisationen aus 5 verschiedenen Programmländern Programmdauer zwischen 12, 18, 24, 30 und 36 Monaten (max. 18 Monate) Maximale Förderung: 400.000 EUR (150.000 EUR) Einreichfrist: 12. Mai 2016 (21. Jänner 2016), 12:00 (Brüsseler Ortszeit) Anvisierte Projektzahl: 70 (8) Partnerländer dürfen teilnehmen, es müssen aber mindestens 5 Programmländer dabei sein Start der Förderperiode: 1. Jänner 2017 (1. April – 1. September 2016) Kleinere Kooperationspartnerschaften – Eckpunkte (Stand dieser Fristen: 12. November 2015) Antragsteller: gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen Mindestens 3 Organisationen aus 3 verschiedenen Programmländern Programmdauer zwischen 12, 18 und 24 Monaten Maximale Förderung: 60.000 EUR Einreichfrist: 12. Mai 2016, 12:00 (Brüsseler Ortszeit) Anvisierte Projektzahl: 57 Partnerländer dürfen teilnehmen, es müssen aber mindestens 3 Programmländer dabei sein Die Europäische Kommission hat auf ihrer Homepage ein „Tool für die Partnersuche“ bereitgestellt (https://sporttool.teamwork.fr/). 2 Förderung gemeinnütziger europäischer Sportveranstaltungen – Eckpunkte (Mit Bezug auf die Europäische Woche des Sports) (Stand dieser Fristen: 12. November 2015) Antragsteller: öffentliche Einrichtungen oder gemeinnützige Organisationen, die im Sportbereich aktiv sind TeilnehmerInnen aus mindestens 12 verschiedenen Programmländern Europaweite Veranstaltungen, aber auch nationale Sportveranstaltungen im Rahmen von europäischen Veranstaltungen. Diese können entweder in einem oder mehreren Programmländern gleichzeitig stattfinden Programmdauer: max. 12 Monate (inkl. Vor- und Nachbereitung) (Event muss im Rahmen der EWoS 2016 sein) Maximale Förderung: 500.000 EUR (300.000 EUR) Einreichfrist: 12. Mai 2016 (21. Jänner 2016), 12:00 (Brüsseler Ortszeit) Anvisierte Projektzahl: 3 (12) Nicht förderungswürdig: regelmäßig stattfindende Sportveranstaltungen und Profiveranstaltungen Projekte dieser Art können bereits am 1. November 2016 gestartet werden. Die Europäische Kommission hat auf ihrer Homepage ein „Tool für die Partnersuche“ bereitgestellt: https://sporttool.teamwork.fr/ Prozedere Registrierung: Falls eine Organisation nicht bereits über eine sog. „PIC-Nummer“ verfügt, muss sie sich, bevor sie einen Projektantrag einbringen kann, beim „Participants Portal“ registrieren und ein „ECAS Konto“ erstellen. Die Organisation erhält nach erfolgreicher Registrierung eine „PIC Nummer“. Diese Nummer bleibt der Organisation erhalten und kann auch für alle zukünftigen Projektanträge verwendet werden. (https://webgate.ec.europa.eu/cas/eim/external/register.cgi) Anträge: Projektanträge in den oben genannten Bereichen von Erasmus+ müssen direkt in Brüssel, und zwar bei der Exekutivagentur der Europäischen Kommission „Education, Audiovisual and Culture Executive Agency – EACEA“, eingereicht werden (https://eacea.ec.europa.eu/erasmus-plus/actions/sport). Auf der Website der EACEA sind Informationen und Formulare downloadbar. 3 Alle Anträge müssen ausnahmslos in elektronischer Form eingebracht werden. Verspätete Anträge werden nicht angenommen. Der Förderantrag muss u. a. folgendes enthalten: Vorstellung der Organisation Vorstellung der Partner des Projekts Aufgabenaufteilung zwischen den Partnern Darlegung des Mehrwerts des Projekts erwartete Auswirkungen des Projekts (Nachhaltigkeit) Budget Die EU fördert Projekte bis max. 80% der Gesamtkosten, es muss ein Eigenmittelanteil von 20% vorhanden sein. Die Vorfinanzierung aller Sportprojekte beträgt 70%. Auswahl: Die eingereichten Projekte werden von zwei unabhängig voneinander agierenden ExpertInnen nach einem Bewertungssystem geprüft. Weichen die Bewertungen der zwei ExpertInnen mehr als 20% voneinander ab, wird ein/e dritte ExperteIn mit der Prüfung beauftragt. Kooperationspartnerschaften: Relevanz des Projekts Qualität des Projektdesigns und der Umsetzung Qualität des Projektteams und der Gestaltung der Zusammenarbeit Auswirkungen und Verbreitung max. 30 Punkte max. 20 Punkte max. 20 Punkte max. 30 Punkte Es müssen insgesamt mindestens 60 Punkte und zusätzlich in jedem einzelnen Kriterium mindestens die Hälfte der Maximalpunkteanzahl erreicht werden. Gemeinnützige europäische Sportveranstaltungen: Relevanz des Projekts Qualität des Projektdesigns und der Umsetzung Auswirkungen und Verbreitung max. 30 Punkte max. 40 Punkte max. 30 Punkte Es müssen insgesamt mindestens 60 Punkte und zusätzlich in jedem einzelnen Kriterium mindestens die Hälfte der Maximalpunkteanzahl erreicht werden. 4 Zeitplan: Die Exekutivagentur trifft die Förderentscheidungen bis September 2016. Die Mitteilung an die erfolgreichen Projektwerber wird im Oktober übermittelt. Die Auszahlungen der Förderungen sollen schließlich November/Dezember 2016 erfolgen. Quelle: Präsentation von Luciano Di Fonzo (EACEA) am 11. Februar 2015 in Brüssel Es folgen jährliche Aufrufe zur Einreichung von Projektanträgen (sog. „Call for Proposals“). „Call for Experts“ Die EACEA verlautbart regelmäßig einen sog. „Call for Experts“. Jede/r Interessierte kann sich als ExpertIn – zum Beispiel für den Bereich Sport – bewerben und nach erfolgreicher Bewerbung in den ExpertInnenpool aufgenommen werden. Um einen Austausch an ExpertInnen zu fördern, kann man max. drei Jahre im ExpertInnenpool verbleiben. Für die Prüfung von Projektanträgen erhält man einen Kostenersatz (siehe Link unter Punkt 12.1: http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:308003-2013:TEXT:DE:HTML) 5 Kontakt EACEA – Education, Audiovisual and Culture Executive Agency (Exekutivagentur der Europäischen Kommission) Website: http://eacea.ec.europa.eu Mailadresse: [email protected] Telefon: +32 2 299 11 11 Postanschrift: Education, Audiovisual and Culture Executive Agency Avenue du Bourget 1 BOUR / BOU2* BE-1049, Brussels Adresse: Education, Audiovisual and Culture Executive Agency BOUR - Rue de Colonel Bourg 135-139 BOU2 - Rue de Colonel Bourg 115 BE-1140, Evere 6