Helfen Sie, Leben zu retten | DGzRS Die Seenotretter

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Helfen Sie, Leben zu retten | DGzRS Die Seenotretter
Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger
Sicher auf See
Grundlagen für alle Wassersportler
Mit freundlicher Unterstützung von:
einleitung
Die Seenotkreuzer und Seenotrettungsboote der Deutschen
Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS) werden jährlich zu mehr als 2000 Einsätzen gerufen. Etwa die Hälfte dieser
Einsätze betrifft den Wassersport: hauptsächlich Segler und
Motorbootfahrer, gelegentlich aber auch Angler, Surfer, Kitesurfer oder Seekajakfahrer. Mancher Einsatz hätte durch einfache
Vorsichtsmaßnahmen verhindert werden können.
Die Broschüre „Sicher auf See“ soll dazu beitragen, dass Sie
Ihre Freizeit auf dem Wasser genießen können, ohne später
in unseren Statistiken aufzutauchen. Bitte bedenken Sie: Eine
gute Ausbildung ist durch nichts zu ersetzen. Experten und
revierkundige Wassersportler können Ihnen wertvolle Hinweise
für Ihren Törn liefern.
Diese Broschüre bietet Ihnen vielfältige Hinweise, auf welche
Bereiche Sie für Ihre persönliche Sicherheit und die Ihrer Crew
an Bord besonders achten müssen. Darüber hinaus erhalten Sie
Tipps, wo Sie schnell und einfach wichtige weiterführende Informationen finden. Für die Fortdauer der Aktualität der Angaben
besteht keine Garantie. Informieren Sie sich vor Fahrtantritt in
jedem Fall über neueste Verkehrsvorschriften, Sendezeiten von
Wetterberichten sowie alle relevanten Angaben, die das von
Ihnen befahrene Revier betreffen.
Herausgeber:
Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS)
Gestaltung:Headquarters Hamburg Werbeagentur · www.hqhh.de
Druck:Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Bildnachweis:Titel: Sven Junge; DGzRS: S. 15, 17, 18/19, 24/25, 27, 30;
Peter Neumann / www.ypscollection.de: S. 0/1, 2/3, 4, 5, 6, 9, 14, 16, 20, 22, 29;
Kadematic Seenotrettungsgeräte: S. 10/11, 13; Pantaenius: S.27;
Comet / Chemring Marine Ltd.: S. 28
Wir danken der Pantaenius GmbH & Co KG und Peter Neumann / www.ypscollection.de für die freundliche Unterstützung.
Der Text folgt in wesentlichen Teilen der Broschüre „Sea Safety – The Complete
Guide“ der Royal National Lifeboat Institution (RNLI), UK. Wir danken der RNLI,
die uns das Material kostenfrei zur Verfügung gestellt hat.
[Stand: April 2010.]
Inhalt
1. Vor der Abfahrt
Wetter
Gezeiten
Sportboote haben Grenzen
Besatzung
Navigation: besondere Gefahren
„Plan B“: Ihr Notfallplan
Informationen an Land
Rettungssignal-Tafeln
Seenotkreuzer HERMANN HELMS im Einsatz
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5
6
7
7
8
8
9
2. Sicherheitsausrüstung
Schwimmhilfen und Rettungswesten
Erste Hilfe
Feuerlöschmittel
Kommunikation
Seenotsignalmittel
Rettungsinseln
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12
14
14
15
16
17
3. Beherrschung von Grundkenntnissen
Einführung
Sichere Geschwindigkeit
Kollisionsverhütungsregeln
Seezeichen
Person-über-Bord-Manöver
Kleine Motorenkunde
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20
21
21
21
22
23
4. Was tun im Notfall?
Einführung
Maschinenschaden
Person-über-Bord
Verlassen des Schiffes
MAYDAY senden
Seenotsignalmittel
Notfunkbaken
Seenotrettungsdienst
Alarmierung der DGzRS
So helfen Sie den Seenotrettern
24
26
26
27
27
28
29
29
30
31
31
2 3
Vor der Abfahrt
1. Vor der Abfahrt
Eine gründliche Planung ist vor jedem Törn notwendig – egal, wie lang er ist. Ausreichendes Wissen
über Meteorologie und Navigation, ein angemessen ausgerüstetes Boot und eine ausführlich über
Sicherheitsvorkehrungen informierte Crew können über Leben und Tod entscheiden.
Unterstützung einer Segelyacht: Das Tochterboot kommt längsseits.
Wetter
4
Gezeiten
5
Sportboote haben Grenzen
6
Besatzung
7
Navigation: besondere Gefahren
7
„Plan B“: Ihr Notfallplan
8
Informationen an Land
8
Rettungssignal-Tafeln
9
4 5
Vor der Abfahrt
Seenotrettungsboot JENS FÜERSCHIPP am Leuchtturm Kalkgrund / Flensburger Förde
Wetter
Informieren Sie sich vor jedem Törn über die herrschenden und vorhergesagten Wetter- und Seegangsverhältnisse. Egal wie lange Sie unterwegs sind – halten Sie sich stets über die aktuelle Wetterentwicklung
auf dem Laufenden. Stellen Sie sich darauf ein, bei ungünstiger Vorhersage nicht auszulaufen bzw. die
Fahrt abzubrechen. Verlassen Sie einen sicheren Liegeplatz nicht bei unsichtigem Wetter.
Seien Sie stets informiert, wo Sie den aktuellen
Seewetterbericht erhalten! Es gibt eine Vielzahl
von Möglichkeiten.
Hörfunk:
Telefon:
Deutschlandfunk (DLF)
Frequenz: 1269 kHz, 6190 kHz
Sendezeiten: 01.05, 06.40 und 11.05 GZ; 21.05
GZ (während der Sommerzeit)
Deutscher Wetterdienst (DWD)
Wind- und Sturmwarnungen:
Tel. 040-66901209
Seewetterbericht für die deutsche Nord- und
Ostseeküste: Tel. 069-80625799
Deutschlandfunk (DLF) und Deutschlandradio
Kultur · Tel. 0221-34529918
Seewetterbericht für Nord- und Ostsee und
ggf. weitere Gebiete:
Deutschlandradio Kultur
Frequenz: 177 kHz digital
Sendezeiten: 01.05, 06.40 und 11.05 GZ; 21.05
GZ (während der Sommerzeit)
Norddeutscher Rundfunk NDR Info
Frequenz: 702 kHz (Flensburg 7,5 kW),
972 kHz (Hamburg 100 kW)
Sendezeiten: 00.05, 08.30 und 22.05 GZ, der
Bericht über 00.05 GZ kann über UKW auch in
Mecklenburg-Vorpommern empfangen werden.
Küstenfunkstellen des DP07 Seefunk
Abgesetzte Station / Kanal:
Nordsee: Borkum 61, Accumersiel 28,
Bremen 25, Elbe-Weser 24, Hamburg 83,
Nordfriesland 26
Ostsee: Flensburg 27, Kiel 23, Lübeck 24,
Rostock 60, Arkona 66
Sendezeiten: 09.45, 12.45, 16.45 GZ (von Mitte
März bis November), 07.45, 19.45 GZ (zusätzlich von März bis Oktober)
Alle Angaben entstammen „Sturmwarnungen
und Seewetterberichte für die Sport- und Küstenschifffahrt“ des Deutschen Wetterdienstes.
Das Dokument mit vielen weiteren Infos auch zu
Seewetterabfrage per SMS und Navtex auf der
Internetseite des DWD: www.dwd.de.
Internet:
www.dwd.de/seewetter
www.dradio.de/seewetter
www.windfinder.com
(Kein Seewetterbericht, aber ausführliche regionale Windmeldungen und –vorhersagen.)
Gezeiten
Berücksichtigen Sie bei der Planung unbedingt die Tide und die Wasserstandsvorhersagen.
—— In einigen Tidenhäfen (z.B. in der Nordsee) ist
eventuell ein Ein- und Auslaufen wegen unzureichender Wassertiefe nur zu bestimmten Zeiten möglich. Informieren Sie sich
über die Hoch- und Niedrigwasserzeiten
und stimmen Sie Ihre Planung darauf ab.
—— Wenn die Tide gegen die Windrichtung
läuft, kann die See um einiges rauer (kabbelig) werden.
—— Bei Ebbe können gefährliche Flachwasserzonen entstehen.
—— Vergewissern Sie sich, ob mit einer
Spring- oder Nipptide zu rechnen ist.
—— Besondere Vorsicht ist an Hafeneinfahrten geboten, da die Gezeitenströme stark
versetzen können.
den Buchhandel, zur notwendigen Bordausstattung. Berechnung der Gezeiten für die deutsche
Nordseeküste im Internet:
www.bsh.de/de/Meeresdaten/Vorhersagen/
Gezeiten/
An der deutschen Nordseeküste gehört der Gezeitenkalender („Hoch- und Niedrigwasserzeiten für
die Deutsche Bucht und deren Flussgebiete“), zu
beziehen über die Vertriebsstellen des BSH oder
In Tidengewässern muss der Strom
bei Manövern berücksichtigt werden.
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Vor der Abfahrt
Sportboote haben Grenzen
Ist Ihre Yacht oder das Boot für das vorgesehene Fahrtgebiet geeignet? Haben Sie die notwendige
Sicherheitsausrüstung und ausreichend Vorräte an Bord?
Schätzen Sie Ihre und die Möglichkeiten Ihres Bootes
realistisch ein, besonders was Geschwindigkeit und
Verhalten unter schwierigen Bedingungen angeht.
Bedenken Sie, dass sich Wasser- und Wetterbedingungen manchmal sehr schnell ändern können.
Machen Sie einen Risiko-Check.
—— Ist die Maschine betriebsbereit (Öl- und
Kühlwasserstand, ausreichend Treibstoff)?
—— Sind alle Teile des Bootes in seetüchtigem
Zustand, sind sämtliche Geräte an Bord
funktionstüchtig?
—— Ist Ihr Fahrzeug mit geeigneten Rettungsmitteln ausgerüstet?
—— Ist die Crew wirklich gut vorbereitet?
Haben alle geeignete Kleidung, Schuhe,
Ersatzbrillen, Rettungswesten und Lifelines dabei?
—— Ist es notwendig, dass jemand vorbeugend Mittel gegen Seekrankheit
einnimmt?
—— Sind ausreichend Lebensmittel, Trinkwasser und warme/wasserdichte Kleidung
für die Dauer des Törns an Bord?
Belastbarkeit und Erfahrung der Besatzung sind bei jedem Törn zu berücksichtigen.
Besatzung
Als Skipper sind Sie verantwortlich für die Sicherheit von Besatzung und Fahrzeug. Verfügen Sie über
ausreichend Erfahrung und Kenntnisse für die geplante Fahrt? Gehen Sie kein Risiko ein! Berücksichtigen Sie auch die physische Belastbarkeit und Erfahrung der Besatzung. Eine müde, frierende
und seekranke Crew ist auf See wenig hilfreich.
Stellen Sie sicher, dass die Crew auf alles vorbereitet ist. Machen Sie eine komplette Sicherheitseinweisung. In einer Notsituation muss die
Crew möglicherweise auch ohne ihren Skipper
klarkommen.
—— In welchen Situationen muss der Skipper
informiert werden?
—— Wo ist der Erste-Hilfe-Kasten?
—— Gefahren an Bord – einschließlich Baum,
Winschen und Ankerwinsch, Klampen,
Propeller, Motor / Welle
—— Rettungswesten und Lifelines und wie sie
getragen werden
—— Sicherheitsmaßnahmen für das Arbeiten
an Deck
—— Starten und Fahren unter Maschine,
Not-Stopp
—— Einschalten des Bordstroms und Einschalten der Geräte
—— Einschalten und Verwenden des Funkgerätes, einschließlich DSC
—— Wie wird ein Notruf abgesetzt?
—— Person-über-Bord-Manöver
—— Position vom GPS-Gerät ablesen
—— Benutzung von Gas an Bord, Gaszufuhr
schließen
—— Feuerlöscher
—— Aufbewahrungsort von Signalmitteln, wie
und wann werden sie verwendet
—— Wo ist der Notfallbeutel? Was ist darin?
—— Wann und wie wird die Rettungsinsel zu
Wasser gelassen?
—— Ab- und Anlegemanöver, Umgang mit Fendern und Leinen (vor gefährlicher Quetschung von Händen und Füßen warnen)
—— Ankermanöver
—— Aufbewahrungsort für Extrakleidung und
Wetterzeug
Navigation: besondere Gefahren
Machen Sie sich vor jeder Fahrt mit den navigatorischen Herausforderungen der geplanten Route
vertraut. Unerlässliche Hilfsmittel sind aktuelle Seekarten, Seehandbücher sowie das aktuelle Nautische Jahrbuch und Hafenhandbücher, zu beziehen über die Vertriebsstellen des Bundesamtes für
Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) oder im Buchhandel. Alle Veröffentlichungen finden Sie auf
der Seite www.bsh.de unter „Produkte“.
Beachten Sie: Letzte Gültigkeit haben stets die
ständig aktualisierten Bekanntmachungen und
Nachrichten für Seefahrer. Alle nach Herausgabe
einer Seekarte oder eines Seebuches zutreffenden
Berichtigungen werden in den Nachrichten für
Seefahrer gemeldet, die das BSH wöchentlich
sowohl in gedruckter als auch in digitaler Form
herausgibt. Ereignisse und Maßnahmen von
örtlicher Bedeutung werden von den Wasser- und
Schifffahrtsämtern auch in den Bekanntmachungen für Seefahrer angezeigt, deren Abdrucke an
öffentlichen Aushangstellen aushängen und
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Vor der Abfahrt
tagesaktuell im Internet unter www.elwis.de
– dem elektronischen Wasserstraßen-Informationssystem der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes - zu finden sind. Dort finden
Sie auch eine Liste der Aushangstellen für die
Bekanntmachungen.
Nautische Warnnachrichten über aktuell auftretende Ereignisse werden für das gesamte
deutsche Seewarngebiet vom Tag und Nacht
besetzten Seewarndienst Emden herausgegeben
und über NAVTEX verbreitet.
(Quelle: BSH)
Die laufend aktualisierten gültigen Nautischen
Warnnachrichten finden Sie im Internet unter
www.bsh.de/de/Schifffahrt/Berufsschifffahrt/
Nautische_Warnnachrichten/.
Auf der Seite des BSH finden Sie auch einen
Karten- und Bücherberichtigungsservice für die
Sportschifffahrt.
Wenn Sie mit einem Gebiet nicht vertraut sind,
wenden Sie sich vor der Abfahrt sicherheitshalber
an einen Ortskundigen, beispielsweise an den
Hafenmeister oder andere erfahrene Skipper.
Informieren Sie sich mit Hilfe der Karte über
Fahrwasser und Untiefen.
Wenn Sie Ihr Boot vom Trailer zu Wasser lassen,
wählen Sie dafür möglichst eine Stelle, an der
Ihnen keine anderen Boote, Steine, Schwimmer
oder andere Hindernisse im Weg sind. Meiden
Sie die Brandung und stark abfallende Ufer. Seien
Sie Anderen gegenüber immer rücksichtsvoll
und umsichtig.
Selbst wenn Sie normalerweise keine Törns bei
Dunkelheit unternehmen: Trainieren Sie immer
wieder das Ablesen der Kennung und Wiederkehr
von Leuchtfeuern. Sie können auch unabsichtlich
bei Dunkelheit noch auf See sein.
„Plan B“: Ihr Notfallplan
Sie sollten stets auch eventuelle Notsituationen einplanen.
Haben Sie einen Alternativplan. Stellen Sie vor
der Abfahrt fest, wohin Sie notfalls ausweichen
können, falls sich die Wetterbedingungen verschlechtern oder es Schwierigkeiten an Bord
geben sollte. Verlassen Sie sich nie ausschließlich
auf das GPS-Gerät – falls es doch einmal ausfällt,
müssen Ihre Navigationskenntnisse Sie und Ihre
Crew sicher an Land bringen.
Informationen an Land
Eine Kontaktperson an Land sollte über Ihre Pläne informiert sein und wissen, was zu tun ist, falls
berechtigter Grund zur Sorge über Ihren Verbleib bestehen sollte.
Die Daten dieser Kontaktperson sollten Sie
auch bei Anmeldung Ihres Funkgerätes bei der
Bundesnetzagentur im Anmeldeformular unter
„Kontakt“ angeben. Auf diese Angaben greift die
SEENOTLEITUNG BREMEN der DGzRS zurück,
wenn eine Yacht überfällig ist, um sich über die
geplante Fahrtroute, Personenzahl an Bord u.ä.
zu informieren.
Sie können diese Information auch nachträglich
bei der Bundesnetzagentur eintragen lassen.
International festgelegt: Notsignale
Rettungssignal-Tafeln
Die Signale für Notsituationen auf See sind international festgelegt.
Gemäß den Bestimmungen des internationalen
Übereinkommens zum Schutz des menschlichen
Lebens auf See (SOLAS Convention) hat jeder
Bootsführer eine bebilderte Tafel mit den internationalen Notsignalen an Bord mitzuführen.
Hierzu zählen auch „große Sportboote“, d.h. alle
Sportboote, die mit Kajüte und Übernachtungsmöglichkeit, die für Fahrten seewärts der Basislinie (Küstenmeer, küstennahe Seegewässer, Hohe
See) geeignet und bestimmt sind, insbesondere
Segel- und Motoryachten. Die RettungssignalTafel ist bei der DGzRS zu beziehen. Die SOLASBestimmungen für Sportboote finden Sie hier:
www.kreuzer-abteilung.org/
Public_PDF/1140.PDF
Eine Ausnahme bilden kleine oder offene Fahrzeuge. In diesem Fall sollten Sie sich vor Antritt
der Fahrt unbedingt gründlich mit den Notsignalen vertraut machen.
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Sicherheitsausrüstung
2. Sicherheitsausrüstung
Auch wenn Sie ein voll ausgestattetes Boot erworben haben, sollten Sie in jedem Fall feststellen,
ob es bezüglich der Sicherheitsausrüstung etwas zu ergänzen oder zu ersetzen gibt. Es ist dringend
anzuraten, die Sicherheitsausrüstung regelmäßig zu überprüfen und in Stand zu halten.
Vergleich zwischen einer ausgelösten 150-Newton-Rettungsweste (li.) und einer 275-Newton-Weste
Schwimmhilfen und
Rettungswesten
12
Erste Hilfe
14
Feuerlöschmittel
14
Kommunikation
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Seenotsignalmittel
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Rettungsinseln
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12 13
Sicherheitsausrüstung
Schwimmhilfen und Rettungswesten
Wassersport kann ziemlich unberechenbar sein. An Bord eine Rettungsweste zu tragen ist wichtig.
Sollten Sie sich plötzlich im Wasser wiederfinden, könnte Ihnen die Rettungsweste das Leben retten – vorausgesetzt, sie hat die passende Größe, ist vom richtigen Typ und richtig angelegt. Ist die
Rettungsweste nicht selbstauslösend, müssen Sie wissen, wie sie funktioniert!
Auftrieb
Auftrieb wird in Newton (N) gemessen. Die Newton-Angaben stehen in Relation zur Stärke des
Auftriebs und dem vorgesehenen Verwendungszweck. Darüber hinaus sind Passform und Größe
für ein sicheres Funktionieren entscheidend.
Rettungswesten für Erwachsene sind für Kinder
nicht geeignet!
Die vier europäischen Standards für Rettungswesten und Schwimmhilfen - sie müssen jeweils
mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet sein:
—— Schwimmhilfen Typ 50 Newton:
Für geübte Schwimmer in Nähe zum Ufer
oder möglicher Helfer, nicht ohnmachtssicher. Keine Rettungsweste!
—— Rettungswesten Typ 100 Newton:
Für Nutzer in Binnengewässern und
geschützten Revieren, nur eingeschränkt
ohnmachtssicher.
—— Rettungswesten Typ 150 Newton:
Für Nutzer in allen Gewässern. Ohnmachtssicher – allerdings eingeschränkt für Träger
von schwerer, wetterfester Bekleidung.
—— Rettungswesten Typ 275 Newton:
Für Nutzer auf hoher See unter extremen Bedingungen. In fast allen Fällen
ohnmachtssicher, auch bei schwerer
Bekleidung.
Eine ohnmachtssichere Rettungsweste vom Typ
150N oder mehr ist so konzipiert, dass sie ihren
Träger auf den Rücken dreht und seinen Kopf über
Wasser hält. Auch eine ohnmächtige Person kann
so nicht ertrinken. Eine gewöhnliche Schwimmweste hat diese Fähigkeit nicht.
Man spricht deshalb auch nur von einer
Schwimmhilfe, da sie lediglich beim Über-Wasser-Bleiben hilft.
—— Eine Schwimmhilfe eignet sich für alle,
die ohnehin erwarten, ins Wasser zu
fallen: z.B. Jollen-Segler, Wasserskiläufer,
Kanu- und Kajakfahrer.
—— Eine Rettungsweste ist für alle, die an
Bord bleiben wollen, die bessere Wahl,
bspw. auf Segel- und Motorbooten.
Sowohl für Erwachsene als auch für Kinder gibt
es Rettungswesten
—— als Feststoffwesten. Diese leisten jederzeit Auftrieb, sind aber verhältnismäßig
voluminös.
—— als aufblasbare Rettungswesten. Diese
sind sehr kompakt und komfortabel. Sie
sind entweder automatisch aufblasbar
durch eine CO2-Patrone bei Wasserkontakt, können von Hand ausgelöst oder
aufgeblasen werden.
Die Angabe des Maximalgewichts darf bei Rettungswesten nicht überschritten werden, da sie
sonst den erforderlichen Auftrieb nicht gewähren. Besonders bei Kindern ist darauf zu achten,
dass die Weste nicht zu groß ist, da die Kinder
entweder herausrutschen oder die Weste treibt
zu hoch im Wasser, so dass Nase und Mund nicht
herausragen können.
Eine Kinder-Rettungsweste, die sich über der
Schulter mehr als 2,5 cm anheben lässt, nachdem
sie richtig eingestellt ist, ist zu groß.
Pflege der Rettungsweste
Rettungswesten halten nicht ewig. Damit die
Rettungsweste einwandfrei funktioniert, muss
sie regelmäßig überprüft und entsprechend den
Angaben des Herstellers gewartet werden.
Generell sollte man
ca. alle sechs Monate
—— die Rettungsweste aufblasen – möglichst
mit einer Handpumpe, damit keine
Feuchtigkeit ins Innere der Weste gelangt,
und sie dann 24 Stunden aufgeblasen
lassen, um sicher zu gehen, dass sie kein
Leck hat.
regelmäßig
—— das Material genau überprüfen, besonders
an den Falten, Gurten und Verschlüssen.
—— bei automatischen Rettungswesten, die
mit einer CO2-Patrone funktionieren, die
Patrone überprüfen. Ist sie voll? Ist sie
richtig eingesetzt? Zeigt sie Spuren von
Korrosion?
—— die Weste nach Verwendung im Salzwasser mit Süßwasser abspülen und
vollkommen trocknen lassen, bevor sie
neu gepackt wird. Das Packen muss nach
Herstellerangaben erfolgen.
Bei einer automatisch auslösenden Rettungsweste muss nach der Auslösung die CO2-Patrone
ersetzt werden. Der leere Zylinder muss herausgeschraubt und durch einen neuen ersetzt
werden. Bei einer automatisch auslösenden
Weste muss ebenfalls die Automatiktablette
ersetzt werden.
Wenn die Rettungsweste nicht gebraucht wird,
sollte sie trocken und gut belüftet untergebracht
sein. Außerhalb der Saison sollte die Rettungsweste geöffnet und teilweise aufgeblasen (um
Falten zu entfernen) auf einem nicht metallischen Bügel aufgehängt sein.
Im Notfall lebenswichtig:
der richtige Sitz der Rettungsweste
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Sicherheitsausrüstung
Alle Einheiten der DGzRS haben umfangreiche medizinische Ausrüstung an Bord.
Erste Hilfe
Es ist ratsam, dass mindestens ein Crew-Mitglied Grundkenntnisse in Erster Hilfe hat.
Ein umfangreicher Erste-Hilfe-Koffer und grundlegendes Wissen über Erste Hilfe kann von unschätzbarem Wert sein, während man auf professionelle Hilfe wartet. Zum Teil werden von
Verbänden und Ausbildungsstätten Kurse zu
Medizin auf See angeboten.
Wenn Sie sich an Bord bei einer bedrohlichen
Verletzung oder Erkrankung keinen Rat wissen,
zögern Sie nicht, die DGzRS zu kontaktieren. Die
SEENOTLEITUNG wird Hilfe veranlassen oder
Ihnen ein Beratungsgespräch mit einem Notarzt
vermitteln.
Feuerlöschmittel
Feuerlöscher und Feuerdecken müssen gemäß Herstellerangaben gewartet und instandgehalten
werden. Sie müssen korrekt, in ausreichender Anzahl und gut erreichbar an Bord gestaut sein. Jedes
Crew-Mitglied muss wissen, wo sich diese befinden und wie man sie anwendet.
Kommunikation
Ein UKW-Gerät ist der verlässlichste Kontakt zum Seenotrettungsdienst – außerdem wird die
umliegende Schifffahrt sofort auf Ihre Notlage aufmerksam. Über eine Kreuzpeilung lässt sich der
genaue Standort einer Sprechfunkstelle peilen. Die Peilung eines Mobiltelefons ist nicht möglich.
Die Notrufküstenfunkstelle BREMEN RESCUE RADIO in der SEENOTLEITUNG BREMEN der DGzRS
erreichen Sie mit dem Rufzeichen BREMEN RESCUE.
Falls Sie Ihr UKW-Gerät nicht häufig nutzen, machen Sie gelegentlich – auf jeden Fall jedoch bei
Saisonbeginn – auf einem Arbeitskanal ein Testgespräch mit einem anderen Sprechfunkteilnehmer. Handsprechfunkgeräte und Mobiltelefone
sind eine wichtige Ergänzung für die Notkommunikation an Bord. Stellen Sie vor einem Törn
sicher, dass Ihr Handy geladen ist, überprüfen Sie
die Batterien für das Handfunkgerät.
Direkter Funkkontakt mit Bremen Rescue Radio
über UKW-Kanal 16
Speichern Sie die Nummer der SEENOTLEITUNG
BREMEN der DGzRS mit Auslandsvorwahl unter
einer Kurzwahltaste ein. Die Auslandsvorwahl
ist sinnvoll, da sich in den Grenzgebieten das
Mobiltelefon ggf. von Ihnen unbemerkt in ausländische Netze einloggt.
SEENOTLEITUNG BREMEN im Seenotfall:
0049 – (0)421 – 53 68 70
Zum Betrieb des UKW-Gerätes muss der Skipper
über ein entsprechendes Zeugnis verfügen.
Vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung (BMVBS) sind Prüfungsausschüsse autorisiert, für amtliche Sportbootführerscheine und Funkzeugnisse im Bereich der
Sportschifffahrt die Prüfungen abzunehmen.
Vom Deutschen Motoryachtverband (DMYV)
und dem Deutschen Segler-Verband (DSV) sind
diese beauftragt, Prüfungen für amtliche Sportbootführerscheine, Funkzeugnisse und Fachkundenachweise nach dem Sprengstoffrecht
abzunehmen.
Wenn Sie einen Sportbootführerschein, ein Funkzeugnis oder einen pyrotechnischen Sach- und
Fachkundenachweis erwerben wollen und dazu
eine Frage haben oder weitergehende Informationen benötigen, sind die Prüfungsausschüsse
Ihre Ansprechpartner.
Viele Sportbootschulen und Volkshochschulen
bieten Vorbereitungskurse für die Prüfungen an.
Diese organisieren in der Regel auch die Anmeldung zur Prüfung.
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Sicherheitsausrüstung
Seenotsignalmittel
Seenotsignalmittel sind ein wichtiger Bestandteil Ihrer Seenotausrüstung. Es gibt unterschiedliche
Arten von Leuchtmitteln für verschiedene Einsatzbereiche. Für Fahrten entlang der Küste oder auf
offener See empfiehlt es sich, eine komplette Ausstattung mit Signalmitteln an Bord zu haben:
Signalraketen, Handfackeln und Rauchsignale.
Für die Verwendung der meisten Signalmittel ist
in Deutschland ein Sach- und Fachkundenachweis erforderlich. Nur die Leuchtsignalmittel
der Klasse PT 1 dürfen ohne diesen verwendet
werden.
Leuchtsignale abzufeuern ist eine unkomplizierte
Methode, um auf sich aufmerksam zu machen,
wenn sich ein Boot oder ein Besatzungsmitglied
in Schwierigkeiten befindet und um den zu Hilfe
kommenden Fahrzeugen in Sichtweite die eigene
Position anzuzeigen.
—— Machen Sie sich vor dem Ernstfall mit der
Handhabung der Signalmittel vertraut.
Die Zündmechanismen variieren. Lesen
Sie unbedingt die Bedienungsanleitung.
—— Seenotsignalmittel dürfen nach Ihrem
Ablaufdatum (Haltbarkeit ca. vier Jahre)
nicht mehr verwendet werden, da danach
Ihre Funktionstüchtigkeit nicht mehr
gewährleistet ist. Unbedingt ersetzen!
—— Bewahren Sie die Seenotsignalmittel
möglichst griffbereit z.B. in der Nähe
des Niedergangs auf, um sie im Notfall
schnell zur Hand zu haben.
—— Die missbräuchliche Verwendung von
Seenotsignalen stellt in Deutschland ein
Vergehen dar.
Die Prüfungen zum Erwerb des Fachkundenachweises (FKN) für Seenotsignalmittel nach dem
Sprengstoffrecht umfassen den Umgang mit
Seenotsignalmitteln und die zu beachtenden
Rechtsvorschriften des Sprengstoffrechts.
Zulassungsvoraussetzungen sind die Vollendung des 16. Lebensjahres und der Besitz eines
amtlichen Sportbootführerscheins oder eines
sonstigen Befähigungsnachweises zum Führen
von Wassersportfahrzeugen.
Die Prüfungen werden von den Prüfungsausschüssen abgenommen. Neben einem theoretischen Teil ist im praktischen Teil die sichere
Handhabung von Seenotsignalmitteln im tatsächlichen Gebrauch nachzuweisen (FallschirmSignalrakete (rot), Rauchfackel (orange) bzw.
Handfackel (rot), Rauchsignal (orange/Dose),
Signalgeber mit Magazin/Trommel und Umgang
mit nicht gezündeten Signalmitteln/ Versagern).
Die Prüfungszulassung ist nicht von der Teilnahme an einem Kurs abhängig.
Weithin sichtbar: Handfackeln bei Dunkelheit
Übersteigen in die Rettungsinseln während einer DGzRS-Übung
Rettungsinseln
Rettungsinseln sind ebenfalls ein wesentlicher Bestandteil der Sicherheitsausrüstung. Sie sind an
Deck so zu stauen, dass sie im Notfall unmittelbar erreichbar sind. Sie müssen mit der Funktionsweise
Ihrer Rettungsinsel und der darin vorhandenen Ausrüstung vertraut sein.
In die Rettungsinsel gehen zu müssen, ist eine
Extremsituation, die durch Seekrankheit und Kälte noch unangenehmer wird. Welche Notfallausrüstung ist in Ihrer Rettungsinsel vorhanden? Oft
enthalten die Ausrüstungen weder Getränke noch
etwas zu essen. Ergänzen Sie das Vorhandene ggf.
bei der nächsten Service-Inspektion. Oder packen
Sie eine Notfalltasche, die so gestaut ist, dass sie
leicht erreicht werden kann, falls das Schiff aufgege-
ben werden muss. Wichtige Hinweise zum Packen
einer Notfalltasche finden Sie in den Sicherheitsrichtlinien der Kreuzer-Abteilung des Deutschen
Segler-Verbandes (DSV). Im Internet unter:
www.kreuzerabteilung.org/
Public_PDF/5520.PDF
Weitere Hinweise finden Sie auch unter „Was
tun im Notfall“.
18 19
Beherrschung von Grundkenntnissen
3. Beherrschung von Grundkenntnissen
Sie und Ihre Besatzung müssen angemessene Fähigkeiten haben, um das Fahrzeug sicher zu beherrschen. Das bedeutet, grundlegende Kenntnisse zu erwerben, wie man mit dem Boot umgeht,
in Navigation, Verkehrsregeln, Nutzung der Sicherheitsausrüstung und der Pflege und Wartung
von Boot und Motor.
Folge eines Navigationsfehlers beim Ansteuern des Juister Hafens
Einführung
20
Sichere Geschwindigkeit
21
Kollisionsverhütungsregeln
21
Seezeichen
21
Person-über-Bord-Manöver
22
Kleine Motorenkunde
23
20 21
Beherrschung von Grundkenntnissen
Seenotrettungsboote im vielbefahrenen Revier vor Kiel Holtenau
Einführung
Auf dem Wasser sind Sie nicht allein. Um Ihre Zeit auf See zu genießen, handeln Sie verantwortungsbewusst.
—— Halten Sie sich an Geschwindigkeitsbegrenzungen.
—— Machen Sie sich mit den Kollisionsverhütungsregeln (KVR - Internationale Regeln
zur Verhütung von Zusammenstößen auf
See) vertraut.
—— Halten Sie sich nach Möglichkeit von der
Berufsschifffahrt fern.
—— Halten Sie Abstand zu Kajakfahrern,
Tauchern und Anglern.
—— Vermeiden Sie Schwell und achten Sie auf
Ihre Heckwelle, besonders in der Nähe
anderer.
—— In der Nähe von Anlegern und Ankerplätzen langsam fahren.
—— Vermeiden Sie Gebiete mit Schwimmern.
—— Werfen Sie keine Abfälle ins Wasser,
achten Sie darauf, dass weder Öl noch
Treibstoff ins Wasser gelangen.
—— Halten Sie Abstand zu Tonnen, Bojen und
den Markierungen, die von Fischern oder
Tauchern ausgebracht wurden.
—— Halten Sie stets einen gehörigen Ausguck.
—— Alkohol beeinträchtigt Ihre Urteilsfähigkeit. Unter Alkoholeinfluss ein
Boot zu steuern, ist genauso verantwortungslos wie Alkohol im Straßenverkehr. Das Gleiche gilt für Drogen und
bewusstseinsverändernde
Medikamente.
Sichere Geschwindigkeit
—— Vergewissern Sie sich vor dem Start und
vor plötzlicher Beschleunigung, dass alle
Besatzungsmitglieder sicher sitzen oder
sich gut festhalten.
—— Sichern Sie alle glatten Flächen an Deck
durch einen Anstrich mit Spezialfarbe
oder mit rutschsicherem Decksbelag.
—— Fahren Sie immer nur so schnell, dass sich
alle an Bord wohl und sicher fühlen.
—— Drosseln Sie die Geschwindigkeit bei
ruppigem Seegang oder wenn Sie in ein
Gebiet mit stärkerem Seegang hineinfahren.
—— Warnen Sie alle vor, wenn Sie die Geschwindigkeit oder Richtung plötzlich
ändern oder bevor Wellengang einsetzt.
—— Auf kleinen, schnellen Booten sind
Rückenverletzungen keine Seltenheit.
Zu hohes Tempo erhöht außerdem die
Gefahr, dass jemand über Bord geht.
Kollisionsverhütungsregeln
Die Ausweichregeln sicher zu beherrschen, ist die wichtigste Voraussetzung zur Vermeidung von
Kollisionen. Dies gilt besonders in Häfen und Revieren mit viel Verkehr.
Auf dem Wasser ist jeder Verkehrsteilnehmer,
ob Supertanker oder Ruderboot, verpflichtet,
die Internationalen Kollisionsverhütungsregeln
(KVR) einzuhalten.
Diese können Sie bspw. auf den Seiten der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes herunterladen.
www.elwis.de/Schifffahrtsrecht/KVR
Seezeichen
Die verschiedenen Seezeichen und Leuchtfeuer und ihre Bedeutung zu kennen, ist wesentlich.
Es gibt Lateralzeichen, welche Fahrwasser bezeichnen, und Kardinalzeichen, die vor Gefahrenstellen warnen sowie besondere Seezeichen.
Die Schifffahrtszeichen sind in der Anlage 1
der Seeschiffahrtsstraßen-Ordnung festgelegt.
(Download: http://bundesrecht.juris.de/seeschstro_1971).
Jeder, der bei verminderter Sicht auf See unterwegs ist, ist verpflichtet, Positionslichter an
seinem Fahrzeug zu führen. Diese Lichterführung
hilft anderen Schiffen, Sie in der Dunkelheit zu
sehen, Ihren Kurs einzuschätzen und die Art und
Größe Ihres Fahrzeuges zu identifizieren. Auch Sie
selbst können so andere Fahrzeuge im Dunklen
oder bei schlechter Sicht identifizieren.
Die richtige Lichterführung ist ebenfalls in der
Seeschifffahrtsstraßenordnung festgelegt.
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Beherrschung von Grundkenntnissen
Person-über-Bord-Manöver
Immer wieder kommt es vor, dass jemand über Bord geht. Selbst bei ruhigem Wetter kann es leicht
passieren, dass jemand ins Wasser fällt, weil er über eine Leine stolpert oder der Steuermann unerwartet beschleunigt oder dreht. Vergessen Sie deshalb nie die einfachste Vorsichtsmaßnahme:
Immer eine Hand fürs Boot und eine Hand für sich selbst. Achten Sie darauf, wo Sie hintreten, um
nicht auszurutschen oder zu stolpern.
Geht jemand über Bord, muss die ganze Crew
wissen, was zu tun ist. Falls es der Skipper ist,
der über Bord geht, er aber der einzige ist, der
das Schiff und das Person-über-Bord-Manöver
beherrscht, hat das höchstwahrscheinlich fatale
Folgen.
Je nach Wetter, Seegang und Fahrzeugtyp können unterschiedliche Manöver gefahren werden,
um zum Über-Bord-Gefallenen zurück zu kehren.
Dennoch kann dies schwierig sein. Selbst wenn
es gelingt: Es ist nicht leicht, einen Über-Bord-Gefallenen wieder an Bord zu nehmen – besonders,
wenn er selbst zu seiner Rettung kaum noch oder
nicht mehr beitragen kann. Dies muss trainiert
werden. Üben Sie die beste Möglichkeit, von Ihrem
Schiff aus jemanden aus dem Wasser zu holen.
Weitere informationen finden Sie unter: „Was
tun im Notfall“.
Vorsicht bei Arbeiten an Deck! Lifelines schützen vor dem Überbordgehen.
Kleine Motorenkunde
Ein großer Teil der Rettungseinsätze findet für Boote mit Motorschaden, leerem Kraftstofftank oder
verstopften Filtern statt. Ein kurzer Check der Antriebsanlage vor jeder Fahrt würde viele dieser
Einsätze überflüssig machen. Zu jedem Saisonstart und auch später in regelmäßigen Abständen
sollte die Maschine gründlich gewartet werden.
Vor dem Ablegen:
—— Berechnen Sie genau, wie viel Kraftstoff Sie
für die geplante Fahrt brauchen. Kalkulieren Sie ein Drittel für die Hinfahrt, ein Drittel für die Rückfahrt und ein Drittel Reserve.
Ein zweiter Motor oder ein Hilfsmotor kann
die Lage retten, falls die Maschine ausfällt.
Sorgen Sie dafür, dass sie auch für den
Zweitmotor genug Kraftstoff dabeihaben.
—— Achten Sie auf Anzeichen für auslaufendes Öl oder Kraftstoff.
—— Untersuchen Sie regelmäßig die Kühlwasserleitung auf brüchige oder defekte
Schläuche.
—— Kontrollieren Sie den Seewasserfilter und
entfernen Sie eventuelle Ablagerungen,
die den Durchfluss behindern oder verstopfen könnten.
—— Bei Zwei-Kreis-Kühlwassersystemen
achten Sie auf ausreichend Kühlwasser
im Ausgleichsbehälter. Öffnen Sie nie den
Deckel, solange die Maschine heiß ist.
—— Sehen Sie sich hin und wieder die Keilriemen genauer an. Sind Sie beschädigt,
verschlissen oder ausgeleiert? Falls ja,
lassen Sie sie ersetzen.
—— Kontrollieren Sie den Kraftstofffilter. Sollten sich Verunreinigungen oder Wasser
angesammelt haben, könnte das ein
Anzeichen dafür sein, dass die Kraftstoffzufuhr nicht sauber ist.
—— Kontrollieren Sie bei jeder Maschine den
Ölstand mit dem Messstab. Wenn nötig,
füllen Sie Öl nach.
—— Hat ihr Boot einen Benzin-Innenbordmotor, entlüften Sie den Motorraum, bevor
Sie den Zündschlüssel umdrehen.
—— Sorgen Sie dafür, dass der Motorraum
jederzeit sauber und trocken ist.
—— Haben Sie die nötigsten Werkzeuge und
Ersatzteile für Wartungs- und Reparaturarbeiten an Bord?
Nach dem Anlassen des Außenborders oder der Einbaumaschine:
—— Kommt Kühlwasser aus dem Auspuff oder
Kühlwasserauslass?
—— Tritt irgendwo Treibstoff oder Wasser aus?
—— Gibt es irgendwo ungewöhnliche
Vibrationen oder Geräusche?
Während der Fahrt:
—— Werfen Sie regelmäßig einen Blick in den
Motorraum, um festzustellen, ob alles
ordnungsgemäß läuft.
—— Kontrollieren Sie regelmäßig alle Instrumente auf korrekte Anzeige.
—— Fahren Sie die Maschine nicht ständig
unter Vollgas.
Verschiedene Organisationen bieten Kurse zur
Wartung von Bootsmotoren an.
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Was tun im Notfall?
4. Was tun im Notfall?
Sie und Ihre Crew müssen frühzeitig einschätzen können, ab wann Sie eine Lage nicht mehr mit
Bordmitteln in den Griff bekommen. Jeder an Bord muss wissen, was er im Fall von „Person-über-Bord“
tun muss, wann und wie ein MAYDAY-Ruf abgesetzt wird, wie ein Seenotsignalmittel verwendet
wird und wie die Rettungsinsel ausgelöst wird.
Havaristen können durch Rauchsignale wirkungsvoll auf sich aufmerksam machen.
Einführung
26
Seenotsignalmittel
29
Maschinenschaden
26
Notfunkbaken
29
Person-über-Bord
27
Seenotrettungsdienst
30
Verlassen des Schiffes
27
Alarmierung der DGzRS
31
Mayday senden
28
So helfen Sie den Seenotrettern
31
26 27
Was tun im Notfall?
Einführung
Ist Ihre Situation ein „Seenotfall“? Sollten Sie einen MAYDAY-Ruf absetzen?
Ein Seenotfall liegt vor, wenn unmittelbare und
ohne fremde Hilfe unabwendbare Gefahr für
ein Wasserfahrzeug bzw. die Gesundheit oder
das Leben von Besatzung oder Passagieren auf
See droht.
Wenn Ihr Boot zwar manövrierunfähig, aber nicht
in akuter Gefahr ist, informieren Sie trotzdem
die SEENOTLEITUNG. Für den Fall, dass sich Ihre
Situation plötzlich verschlimmern sollte, haben
Sie so bereits alle wichtigen Informationen an
die Wachleiter gegeben.
Sie sind sich nicht sicher, ob Sie jemanden informieren sollten oder nicht? Nehmen Sie trotzdem
Kontakt mit der SEENOTLEITUNG auf.
Maschinenschaden
Keine Sorge: Nur weil die Maschine ausfällt, sind Sie nicht in Lebensgefahr. Sie müssen noch kein
Mayday senden oder rote Raketen abschießen. Möglicherweise bekommen Sie die Situation schnell
wieder in den Griff.
Abhängig von der Situation kann der Ausfall der
Maschine Sie jedoch in ernste Gefahr bringen.
Bei einem Maschinenschaden auf See überlegen
Sie Folgendes:
—— Stellt Ihr treibendes Fahrzeug eine Gefährdung für andere dar, beispielsweise
in einem Seeschifffahrtsweg oder im
Bereich einer Hafenzufahrt? Informieren
Sie sofort die zuständige Verkehrszentrale und die SEENOTLEITUNG. Könnten
Sie selbst unmittelbar in Gefahr geraten,
z.B. weil Sie auf Untiefen zutreiben?
Dann alarmieren Sie sofort die SEENOTLEITUNG.
—— Können Sie das Problem selbst in den Griff
bekommen? Überprüfen Sie Treibstoff, Öl,
Luft, Kühlwasser und korrekte Bedienung.
—— Gibt es eine andere Möglichkeit des
Vorwärtskommens (Segel, zweiter Motor,
Außenbordmotor, Ruder)? Im freien Seeraum können Sie Ihr Boot möglicherweise
während der Reparatur treiben lassen.
Wenn das nicht möglich ist, versuchen Sie
zu ankern.
—— Wenn Sie nicht in der Lage sind, das
Problem zu beheben und sich aus
eigener Kraft fortzubewegen, sprechen
Sie andere Verkehrsteilnehmer oder die
SEENOTLEITUNG an.
Person-über-Bord (Person overboard = POB)
Wenn jemand außenbords gegangen ist, verlieren Sie ihn vor allem nicht aus den Augen!
Beachten Sie Folgendes:
—— Mindestens ein Besatzungsmitglied zeigt
ständig mit der Hand auf den Verunglückten,
um ihn leichter im Auge behalten zu können.
—— Werfen Sie umgehend Rettungsmittel
und andere schwimmende auffällige
Gegenstände als Markierung ins Wasser.
—— Drücken Sie die POB-Taste (früher MOB,
für „Man overboard“) an Ihrem GPS-Gerät.
—— Senden Sie MAYDAY.
Annäherung an den Verunglückten:
—— Nicht mit drehendem Propeller in die
Nähe der Person im Wasser kommen!
—— Ist die Person längsseits, nach Möglichkeit
die Maschine auf Leerlauf oder stoppen.
Welches Manöver im Einzelfall zur Rettung und
Bergung einer über Bord gegangenen Person
angewendet wird, ist von der Art des Bootes und
den jeweiligen Bedingungen abhängig.
Verlassen des Schiffes
Die Rettungsinsel dient als allerletzte Zuflucht im Seenotfall. Verlassen Sie Ihr Boot erst dann, wenn
Sie wirklich keine andere Wahl mehr haben. So lange es schwimmfähig ist, wird es auch in beschädigtem Zustand immer noch ein besser ausgerüsteter und angenehmerer Ort zum Überleben sein
als die beste Rettungsinsel. Darüber hinaus ist das Boot leichter auffindbar.
Wenn Sie in die Rettungsinsel gehen:
—— Falls noch nicht geschehen: MAYDAY
senden
—— Sichergehen, dass jedes Besatzungsmitglied eine Rettungsweste trägt und sie
richtig angelegt hat
—— Wenn möglich, Tabletten gegen Seekrankheit nehmen und so viel Wasser wie
möglich trinken
—— Notfalltasche, Trinkwasser und kohlenhydratreiche Nahrungsmittel nicht
vergessen.
Die Rettungsinsel nicht an Deck auslösen. Sie
sollte im Wasser möglichst in Lee des Bootes ausgelöst werden. Versuchen Sie, möglichst trocken
in die Rettungsinsel zu kommen.
Verlassen Sie Ihr Boot erst dann,
wenn Sie keine Wahl mehr haben.
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Was tun im Notfall?
MAYDAY senden
Wenn das Boot oder Menschen in Gefahr sind, senden Sie MAYDAY.
Das UKW-Sprechfunkgerät ermöglicht, die SEENOTLEITUNG und gleichzeitig andere Schiffe in
der Nähe zu alarmieren. Geben Sie an, welcher Art
Ihre Notsituation ist sowie Ihre genaue Position
entweder nach Länge und Breite, so wie Sie sie
von der Karte oder vom GPS ablesen, oder nach
Entfernung und Peilung von einem markanten
Punkt aus.
Mit der Einführung des Global Maritime Distress and Safety System (weltweites Seenot- und
Sicherheitsfunksystem), kurz GMDSS, hat sich
die traditionelle Vorgehensweise bei Notrufen
verändert. Neuere UKW-Geräte sind mit einem
DSC-Controller ausgerüstet. Mit einem Druck
auf die Alarmtaste senden Sie über eine spezielle, dafür reservierte Frequenz die Zeit des
Notrufs, die Identität Ihres Bootes, Ihre Position
(sofern der DSC-Controller per Datenkabel mit
einem GPS-Gerät in Betrieb verbunden ist) und
- manuell einzugeben - die Art des Notfalls, an
alle Empfangsstationen. Anschließend können
Person-über-Bord: Gegenstände und
Markierungen ins Wasser, MAYDAY senden
Sie dann per Sprechfunk Ihre Situation genauer
erläutern. Stellen Sie sicher, dass alle Besatzungsmitglieder in der Lage sind, den DSC-Controller
zu bedienen.
Die Alarmierung ist im Notfall das Wichtigste.
Ein Mobiltelefon ist ein notdürftiger Ersatz für
ein UKW-Gerät:
—— Sie können sich auf See außerhalb des
Abdeckungsbereiches für das Mobilfunknetz befinden.
—— Mit dem Mobiltelefon können Sie nur
jeweils eine Nummer anrufen. Über Funk
hört jeder Teilnehmer Ihren Notruf. Möglicherweise ist ein Schiff ganz in Ihrer Nähe
und kann Ihnen auf Grund Ihres Funknotrufs in wenigen Minuten zu Hilfe kommen.
—— Ein Mobiltelefon kann von Rettungsfahrzeugen nicht eingepeilt werden. Funksignale hingegen können gepeilt werden, so
dass Sie wesentlich schneller gefunden
werden können.
Seenotsignalmittel
Signalmittel sind die effektivste Möglichkeit, auf See optisch einen Notfall zu signalisieren und die
Position anzuzeigen, sobald Fahrzeuge in der Nähe sind. Alle Besatzungsmitglieder sollten vor der
Abreise in den Umgang mit Signalmitteln eingewiesen werden.
—— Handfackeln werden mit weit ausgestrecktem Arm mit größtmöglichem
Abstand vom Gesicht in Richtung Leeseite
des Bootes gehalten.
—— Halten Sie die Fackel fern von sich und
anderen Personen sowie von den Bootsaufbauten.
—— Da Handfackeln sehr heiß werden
können, tragen Sie nach Möglichkeit
Handschuhe.
—— Pyrotechnische Signale dürfen nie in der
Nähe von Helikoptern oder Flugzeugen
abgefeuert werden!
—— Bei Tageslicht sind orangefarbene Rauchfackeln am besten sichtbar.
—— Bei Nacht sind rote Handfackeln und
Leuchtraketen am wirksamsten.
Rote Leuchtraketen signalisieren einen Seenotfall
Notfunkbaken
Notfunkbaken (engl. Emergency Position Indicating Radio Beacon / EPIRB) sind Funksender, die die
exakte Notfallposition senden.
EPIRBs sind tragbare Satellitennotfunkbaken, die
ein automatisches Notsignal an die Seenotleitungen (MRCCs = Maritime Rescue Co-Ordination
Centres) senden.
Eine Notfunkbake wird entweder manuell oder
automatisch, z. B. durch Wasserkontakt beim
Sinken eines Schiffes, aktiviert. Notfunkbaken
werden beim Erwerb registriert, so dass die Ret-
tungsleitstelle sofort wichtige Informationen
über Ihr Boot erhält.
Wenn Sie Ihre EPIRB versehentlich ausgelöst
haben, scheuen Sie sich bitte nicht und setzen
Sie sich sofort mit der SEENOTLEITUNG in Verbindung und melden den Fehlalarm. Ansonsten
löst Ihr Alarm das Anlaufen einer umfangreichen
aber unnötigen Rettungsaktion aus.
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Was tun im Notfall?
Seenotrettungsdienst
Wenn Sie sich in einer Gefahrensituation befinden, die den Einsatz von Such- und Rettungsdiensten notwendig macht, ist es wichtig, den Anordnungen der Rettungskräfte genau Folge zu leisten.
Vergessen Sie nicht, dass es deren vorrangige Aufgabe ist, Ihr Leben zu retten.
Seenotrettungsboote oder Seenotkreuzer
—— Nachdem Sie über Funk einen Notruf abgesetzt haben, sollte ein Besatzungsmitglied am Funkgerät bleiben, um Instruktionen von der SEENOTLEITUNG oder den
Rettungseinheiten entgegenzunehmen.
—— Möglicherweise werden Sie gebeten, einen Träger zu senden (für kurze Dauer die
Sprechfunktaste gedrückt halten), damit
die Seenotkreuzer Sie einpeilen können.
—— Tun Sie alles, um Ihr Boot so deutlich wie
möglich sichtbar zu machen - schalten
Sie beispielsweise bei Nacht sämtliche
Lampen ein. Halten Sie Leuchtfackeln
bereit, um den Seenotkreuzer, sobald
er nahe genug ist, Ihre genaue Position
signalisieren zu können.
—— Halten Sie gute Leinen bereit.
—— Warnen Sie die Rettungseinheiten, falls
sich Gegenstände (Leinen oder Teile vom
Rigg) im Wasser befinden.
Hubschrauberrettung
—— Sie werden den Hubschrauber vermutlich
sehen, bevor er Sie sieht.
—— Feuern Sie niemals pyrotechnische Signale
in der Nähe eines Hubschraubers ab! Bei
Tageslicht verwenden Sie eine orangefarbene Rauchfackel oder eine rote Handfackel
als Signal für den Hubschrauber.
—— Sobald der Kontakt hergestellt ist, befolgen
Sie genauestens die Anweisungen des Piloten und weisen Sie Ihre Besatzung ein. Sobald der Hubschrauber direkt über Ihnen ist,
werden Sie sich mehr verständigen können.
—— Stellen Sie sicher, dass an Deck alles gut
befestigt ist.
—— Berühren Sie auf keinen Fall das Winschseil des Helikopters, bevor dieses durch
Kontakt zum Wasser oder zum Boot
„geerdet“ ist, sonst riskieren Sie wegen
der statischen Aufladung einen extrem
heftigen elektrischen Schlag.
—— Tragen Sie nach Möglichkeit beim Hantieren mit der Leine Handschuhe.
—— Befestigen Sie niemals ein Seil des Helikopters an Ihrem Boot.
Denken Sie daran: Die DGzRS ist da, um zu helfen.
Melden Sie sich lieber bereits dann bei uns, wenn
eine Notsituation eintreten könnte. Später haben
Sie vielleicht nicht mehr genug Zeit.
Abbergung von einem Rettungsfloß während einer Übung
Alarmierung der DGzRS
Die Seenotretter sind Partner des Wassersports. Bei jedem Wetter, rund um die Uhr, an 365 Tagen
im Jahr.
Rufen Sie uns:
DGzRS, SEENOTLEITUNG BREMEN
Alarmierung: Tel. +49 (0)421-53 68 70
Handykurzwahl: 124124
(Achtung: Handykurzwahl funktioniert nur
systembedingt und nur in Teilen der Nord- und
Ostsee. Bitte keine Probeanrufe!)
Funk: über UKW-Kanal 16 und 70 (DSC)
BREMEN RESCUE RADIO,
Rufzeichen: BREMEN RESCUE.
Kosten:
Für den Fall der Fälle – wenn Sie in Seenot oder
Gefahr geraten, dann sind wir da. Unser Einsatz
erfolgt KOSTENLOS.
Wenn Sie technische Hilfe benötigen oder eingeschleppt werden müssen, dann sind wir da. In
diesen Fällen stellen wir eine Erstattung unserer
Betriebskosten in Höhe von 150 Euro pro Stunde,
maximal 300 Euro pro Einsatz, in Rechnung.
So helfen Sie den Seenotrettern
Tag und Nacht, an 365 Tagen im Jahr, ist unsere Flotte von 60 Seenotkreuzern und Seenotrettungsbooten mit 185 fest angestellten und über 800 freiwilligen Seenotrettern einsatzbereit.
Die DGzRS wird ausschließlich durch Spenden –
ohne Steuergelder – finanziert. Wir brauchen die
Unterstützung aller Wassersportler. Förderer der
Seenotretter werden Sie ganz einfach durch eine
regelmäßige finanzielle Unterstützung.
Ihre Vorteile:
—— Sie erhalten das jeweils neueste Jahrbuch
der DGzRS und
—— unsere Förderkarte, die Sie als Förderer
des Rettungswerkes ausweist.
—— Wir senden Ihnen drei Mal im Jahr
zusätzliche Informationen über aktuelle
Einsätze und Neuigkeiten.
—— Ihre Spende ist steuerabzugsfähig.
Spendenkonto:
Sparkasse Bremen (BLZ 290 501 01), 107 2016,
Verwendungszweck: Sicher auf See.
Es gibt keinerlei weitere Verpflichtungen. Sie
können Ihre Unterstützung jederzeit formlos und
ohne Angaben von Gründen beenden.
www.seenotretter.de
DGzRS, Werderstr. 2, 28199 Bremen
Postanschrift:
Postfach 10 63 40
28063 Bremen
Tel. 0421-53 707 715.
DIE SEENOTRETTER wünschen Ihnen allzeit gute
Fahrt und stets eine Handbreit Wasser unter
dem Kiel!
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Pantaenius Yachtversicherungen
Bergungen - Von der Praxis zur Theorie
Bergungen und deren Konsequenzen – in kaum einem anderen Bereich sind unsere Kunden derartig
zu überraschen, wenn sie mit der Praxis während und nach einer Bergung konfrontiert werden.
Natürlich wird jeder Skipper in der Regel alles
tun, um eine bedrohliche Situation zu vermeiden. Jedoch kann bereits ein Motorschaden, ein
ausgebrochener Anker oder ein Moment der
Unaufmerksamkeit beim Navigieren zu einer
Schlepphilfe- oder Bergesituation führen. Und
nicht immer wird sich der Helfer mit einer besseren Flasche aus der Bordbar zufrieden geben,
oder, wie zumeist in deutschen Gewässern, mit
einer Spende an die DGzRS.
Die Beanspruchung von Bergelöhnen bis zu 100 %
des Schiffswertes auch von privaten Bergern ggf.
zusammen mit einer Arrestierung des Bootes
sind in der Praxis keine Ausnahme und führen in
den meisten Fällen zu umfangreichen Maßnahmen: Beginnend mit der Stellung einer Versicherergarantie, um das Schiff aus der Arrestierung zu
bekommen bis hin zum endgültigen Verhandeln
der Bergelöhne vor lokalen Gerichten.
Geregelt werden Löhne für Bergungen und
Schlepphilfen (hier liegt im Unterschied zur Bergung kein akuter Notfall für Schiff oder Besatzung
vor) durch das internationale Recht und ein internationales Übereinkommen über Bergungen.
Danach ist für die Bemessung des Bergelohnes
ein Bündel von Kriterien maßgeblich, die je nach
Situation der Bergung eine entsprechende Gewichtung erhalten. So sind beispielsweise die
Summe der geretteten Werte, der Aufwand des
Bergers und dessen Gefahr, Wetter- und regionale
Bedingungen sowie die genauen Bergemaßnahmen zu nennen. Dabei spielt die berühmte Frage,
wer wessen Leine angenommen hat, allenfalls
in wenigen Fällen eine Rolle.
Nicht selten stellt die ohnehin zumeist hektische
und bedrohliche Situation für den Schiffsführer
eine erhebliche Belastung dar. In diesem Zusammenhang noch über Bergelöhne zu verhandeln,
ohne die genauen Kriterien deren Bemessung zu
kennen, ist daher keinesfalls zu empfehlen.
Es kann dem Schiffsführer nur dringend angeraten werden, nicht über konkrete Summen zu
sprechen und auch keine derartigen Vereinbarungen zu unterschreiben, ohne mit Pantaenius
Rücksprache gehalten zu haben. Im Idealfall kontaktieren Sie uns unverzüglich und lassen unsere
Experten die weiteren Verhandlungen führen.
Gut zu wissen, dass dann derartige Kosten im
(unmittelbar drohenden) Schadenfall über die
Kasko-Police vollumfänglich mitversichert sind
– ohne Summenbegrenzung.
Sollte ein Berger dennoch sofort auf einer Vereinbarung bestehen, empfiehlt sich ausschließlich, die sogenannte Lloyds Open Form (LOF) zu
vereinbaren. Diese beinhaltet auf der Basis des
„no cure – no pay“ (kein Erfolg - keine Bezahlung)
auch eine Schiedsgerichtsvereinbarung, welche
für spätere Auseinandersetzungen eine wesentlich höhere Rechtssicherheit darstellt.
Ansonsten sollte Pantaenius sofort informiert,
keine Aussagen über Schiffswerte oder anderes
getätigt und ein genauer Havariebericht verfasst
werden.
www.pantaenius.de
Havarie – Kollision – Einbruch – Diebstahl – Feuer
Egal, ob selbst verschuldet oder nicht – folgende Maßnahmen sollten ergriffen
werden, um eine zügige Schadenabwicklung zu gewährleisten:
• Ergreifen Sie Erstmaßnahmen, die den Schaden möglichst gering halten.
• Kontaktieren Sie umgehend die Pantaenius Schadenabteilung.
• Erstatten Sie bei dem Verdacht auf eine Straftat Anzeige bei der Polizei.
• Machen Sie aussagekräftige Schadenfotos (Detailaufnahmen).
• Reichen Sie grundsätzlich Kostenvoranschläge bzw. Wertnachweise ein.
• Senden Sie uns eine detaillierte Schadenschilderung.
• Reichen Sie bei einem Kollisionsschaden ein gemeinsam mit dem Gegner unterschriebenes
Havarieprotokoll ein.
• Treten Sie Forderungen gegenüber Ihrem Versicherer niemals an Dritte ab.
• Sammeln Sie alle Rechnungen und reichen Sie diese geschlossen zur Regulierung ein.
24/7-Notfallservice von Pantaenius:
In dringenden Notfällen erreichen Sie uns rund um die Uhr telefonisch unter:
+49 - 40 37 09 13 70 oder per E-Mail unter: [email protected]
Pantaenius – da kann kommen was will!
Deutschland · Großbritannien · Monaco · Dänemark · Österreich · Spanien · Schweden · USA
Hamburg · Tel. +49-40-37 09 10 · München · Tel. +49-89-99 84 34 20
www.pantaenius.de
www.hqhh.de
GER09160
Was tun im Schadenfall?
www.seenotretter.de
Sie haben noch Fragen zum Thema Spenden?
Alarmierung SEENOTLEITUNG BREMEN:
Hier erreichen Sie uns:
Tel. +49 (0) 421 - 53 68 70
Werderstraße 2
UKW-Kanal 16: Rufzeichen BREMEN RESCUE
28199 Bremen
Telefon +49 (0) 421 - 53 707 715
Telefax +49 (0) 421 - 53 707 709
E-Mail [email protected]
Sparkasse Bremen (BLZ 290 501 01), 107 2016, Verwendungszweck: Sicher auf See.