Hinweise für Lehrer

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Hinweise für Lehrer
Abitur 2003 Deutsch Gk (Lehrer)
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Hinweise für Lehrer
1. Den Prüflingen ist ein Nachschlagewerk zur Neuregelung der deutschen
Rechtschreibung zur Verfügung zu stellen.
2. Für die Lösung von Aufgabe I kann der Schüler auf Ganzschriften
zurückgreifen, die in der gymnasialen Oberstufe Gegenstand des
Unterrichts waren.
3. Die Lösungshinweise sind eine Orientierung für den Lehrer. Sie
erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sind keineswegs vom
Abiturienten lückenlos abzuarbeiten. Das Erwartungsbild muss
vielmehr in Abhängigkeit von den im Unterricht geschaffenen
Voraussetzungen durch den Lehrer präzisiert werden.
Gelangt der Abiturient zu anderen, vom jeweiligen Erwartungshorizont
abweichenden Ergebnissen, sind diese zu akzeptieren, wenn sie der
Aufgabenstellung entsprechen, sachlich richtig und nachvollziehbar begründet sind.
4. Für die Korrektur ist Punkt 2 des Runderlasses des Kultusministeriums
vom 08.10.1996 zu beachten.
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Aufgabe I
Peter Handke:
Ich bin ein Bewohner des Elfenbeinturms
In dem vorliegenden Aufsatzauszug sieht sich Peter Handke sowohl als Leser als auch als Literat
(Ich-Form). Er äußert sich zur Funktion von Literatur, zu seinen Erwartungen an Literatur und
zu seinem Anspruch an sich selbst als Literat. Ausgehend von eigenen Leseerfahrungen schreibt
er der Literatur die Möglichkeit zu, den Leser zu genauer, kritischer Welterkenntnis und zu
geschärfter Selbstreflexion führen zu können, wofür möglicherweise der Rückzug in den
„Elfenbeinturm“ notwendig ist.
Als Autor will er sich selbst durch das Schreiben besser kennen lernen und seine Leser für die
Dinge der Wirklichkeit sensibilisieren, wovon er sich eine bessere Kommunikation verspricht.
Grundgedanke des Textes ist die Auffassung, dass Literatur verändern kann, indem sie:
–
Autor und Leser zu Selbst- und Welterkenntnis führt,
–
Autor und Leser verändert, wenn sie neue Perspektiven eröffnet,
–
dazu beiträgt, bewusster zu leben,
–
zur Verbesserung der zwischenmenschlichen Kommunikation führt.
Sprachliche Mittel/Gestaltungsweise:
–
Titel verweist auf den Dichter als isolierten Denker im „Elfenbeinturm“
–
Häufung von Schlüsselwörtern zum Wirkungsaspekt von Literatur: Wirklichkeit,
Möglichkeit, Literatur
–
Verben unterstreichen den möglichen Lernprozess: aufklären, erkennen, erwarten, kennen
lernen
–
Wiederholung von „denken“ und „sprechen“ (Z. 18) betont den Zusammenhang von
Denken und Sprechen
–
Akkumulation von komparierten Adjektiven unterstreicht den Wunsch nach Verbesserung
menschlichen Miteinanders: sensibler, empfindlicher, genauer, besser (Z. 20 - 22)
–
anaphorischer Textaufbau (Z. 4 - 15) und Parallelismus in der Syntax (Z. 17 - 19)
verstärken die Eindringlichkeit der Aussagen
–
Paradoxon „Ich habe keine Themen ... ich habe nur ein Thema“ (Z. 16) verdeutlicht den
Anspruch Handkes als Welt- und Selbstverbesserer
Mögliche Erörterungsansätze:
–
Literatur als Lebenshilfe, als Appell zum persönlichen und gesellschaftlichen Handeln
–
Literatur als Weltflucht durch Rückzug in den „Elfenbeinturm“
–
Wertevermittlung durch Literatur
–
Perspektivwechsel und Perspektivübernahme als Chance bzw. als Gefahr
–
Informationsüberflutung in einer multimedialen Welt, unüberschaubarer Büchermarkt
–
veränderte Interessen und Lebensweisen durch die moderne „Spaß- und Freizeitgesellschaft“
Der Abiturient muss in jedem Fall kritisch prüfen, ob und inwieweit eine Welt- und/oder
Persönlichkeitsveränderung durch Literatur möglich ist. Dabei muss er auf eigene
Leseerfahrungen zurückgreifen und die Wirkung von Literatur auf sich selbst konkret
beschreiben. Er muss z. B. aufzeigen, ob und gegebenenfalls wodurch neue, veränderte und
erweiterte Einsichten evoziert wurden. Er kann z. B. zu der Feststellung gelangen, dass Literatur
zum Rückzug ins Private einlädt oder dass ein Buch zu persönlichem oder gesellschaftlichem
Handeln angeregt hat.
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Aufgabe II
Donata Elschenbroich:
Weltwissen: eine erste Liste (1996)
In ihrem Buch entwirft Donata Elschenbroich Vorschläge für einen offenen Bildungskanon für
die frühen Kindheitsjahre. Damit greift sie in die aktuellen bildungs- und kulturpolitischen Diskussionen ein. Im Textauszug geht es um theoretische und praktische Kenntnisse und Fähigkeiten, über die ein Kind im Alter von sieben Jahren verfügen sollte. Er gliedert sich in zwei Teile:
Im ersten Teil legt die Autorin einen (unverbindlichen) Katalog mit Bildungs- und Erziehungsinhalten vor; im zweiten Teil setzt sie sich mit Kritik auseinander und formuliert ihre
pädagogische Zielsetzung. Der Autorin ist dabei bewusst, dass ihre Vorschläge nur
Möglichkeiten und Denkanstöße bieten, nicht aber im Sinne eines obligatorischen
Bildungskanons zu verstehen sind.
Analyseschwerpunkte:
Die Auseinandersetzung mit dem Begriff „Weltwissen“ und dem Text verlangt, dass der
Abiturient zunächst auf die Auflistung eingeht und erkennt, dass die scheinbar ungeordnete
Folge eine innere Systematik enthält, indem sich die Autorin auf
lebenspraktische („Bett beziehen“),
soziale (kochen „für sich und für einen Freund“),
ästhetische („drei Lieder singen können“),
motorische („zwei Zaubertricks beherrschen“),
emotional-pragmatische („was ist Eifersucht“) und
kognitive („Wissen, was Grundwasser ist“)
Bereiche bezieht.
In diese Liste werden Elementarerfahrungen eingeschlossen, die dem Kind bei der Bewältigung
einer differenzierten Lebenswirklichkeit hilfreich sein können. In Anlehnung an das klassische
Bildungsideal wird Wert auf Allgemeinbildung, auf Spezialwissen und auf die Ausbildung des
Charakters gelegt.
Den zweiten Teil gliedert die Autorin in thematische Aspekte, indem sie spontane Gegenmeinungen zu Wort kommen lässt („Empörung löste diese Liste zunächst oft aus“) und durch
Fragen auf mögliche Einwände verweist.
Aus dem Text ergeben sich folgende Kernaussagen:
–
Liste ist keine „Checkliste“ und kein Muss der Erziehung
–
Bildung der Kinder als Pflicht der Erwachsenen (erzieherische Verantwortung)
–
Erweiterung des Horizonts der Kinder durch eine Fülle von Bildungsangeboten und
Bildungsmöglichkeiten
–
Frage nach der Umsetzbarkeit der pädagogischen Empfehlungen (Vorschläge gelten für die
Generation der Siebenjährigen, nicht für das einzelne Kind)
Der Schlussteil des Textauszuges enthält die Zielsetzung der Autorin, verbunden mit einem Statement („Nur so kann ein Bildungskanon ... aussehen.“) und dem Hinweis, dass durch Beschränkung der Bildungsangebote mögliche Bildungschancen vertan würden („Das Wirkliche darf das
Mögliche nicht so reduzieren, dass sich der Horizont schließt ...“).
Struktur/Gestaltungsmittel/Wirkung:
Der Textauszug ist durch eine überwiegend sachliche Sprache bestimmt; er enthält neben
zahlreichen Fremdwörtern (Defizit, Konstrukt, überstimuliert) auch umgangssprachlich-saloppe
Wendungen (Ökonudel, Theoriefurz).
Die Eigenart des Textes als Liste wird verdeutlicht durch
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Aufzählungen/Reihungen (Sätze, Wortgruppen, Ellipsen)
–
Wiederholung von Konjunktivkonstruktionen
–
Offenheit
Die Autorenposition/Aussageabsicht wird verstärkt durch
–
expressive Satzstellungen (Inversionen)
–
bewusste Verwendung von Ausrufe- und Fragesätzen
–
Akkumulation von (rhetorischen) Fragen
–
Schaffung von Distanz (Zitieren von Gegenmeinungen) und Gemeinsamkeit (verbindendes
„Wir“)
–
Mögliche Erörterungsschwerpunkte:
Kriterium für das Gelingen der Erörterung ist die selbstständige, plausible argumentative Entwicklung der im Textauszug thematisierten Problemstellung. Der Abiturient kann sich u. a. auf
folgende Aspekte beziehen:
–
Doppeldeutigkeit des Schlüsselbegriffes Weltwissen: Wissen von der Welt – Wissen, das
jeder auf der Welt erwerben sollte
–
Erörterung der Frage, ob überhaupt und auf welche Weise solch ein Weltwissen erlangt werden kann
–
Stellungnahme zu Bildungsinhalten (z. B.: Über welche Kenntnisse und Fähigkeiten sollten
siebenjährige Kinder verfügen?)
–
Bedeutung vielseitiger Bildungsangebote für die Erziehung
–
Bildung als Mittel zur Bewältigung des Lebens
–
Verantwortung der Erwachsenen im Erziehungs- und Bildungsprozess
Aufgabe III
Josef Reding:
Während des Films
Verschiedene Zuschauer sehen in einem Kino einen Dokumentarfilm über die Vernichtung von
KZ-Häftlingen während der Zeit des Faschismus.
In einer Simultancollage zeigt Reding die Figuren während und nach der Vorführung des Films.
Er beschreibt ihr Verhalten, gibt ihre Gedanken und Gefühle preis – ohne direkt zu werten. Dazu
ist der Leser aufgefordert.
Inhaltliche Aspekte:
–
Der Text hat konkreten historischen Bezug (Vergangenheitsbewältigung in den 50er Jahren
der BRD).
–
Acht verschiedene Figuren werden beleuchtet.
–
Unterschiedlich in ihrer sozialen Zugehörigkeit, in Alter, Geschlecht, Beruf und
Bildungsniveau repräsentieren sie einen breiten Bevölkerungsquerschnitt.
–
Jede dieser Figuren bewertet den Film aus ihrer privaten, eingeschränkten Perspektive, die
von
· Verdrängung (Z. 3 „Greuelpropaganda“),
· Nichtbetroffenheit (Z. 39 „Vielleicht fragt man beim Abi ...“) und
· Gleichgültigkeit (Z. 32 „zerkaute die Nüsse sorgfältig“) bis zu
· Gewinnstreben (Z. 53 „So gerammelt voll ...“) reicht.
–
Die Reaktion der Zuschauer ist abhängig von der Motivation den Film anzusehen sowie von
der eigenen Verstrickung in die nationalsozialistische Vergangenheit.
–
Auffällig sind vor allem die Verdrängungsmechanismen und die Gefühlskälte gegenüber den
dargestellten Verbrechen.
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Struktur/Stilmittel/Wirkung:
–
Titel als verknüpfendes Element für das Strukturgerüst des Montagetextes
–
Elemente der Kurzgeschichte wie Momentaufnahmen, offener Schluss, Typisierung der
Figuren unterstreichen Verallgemeinerbarkeit der Vorgänge
–
Montagetechnik ähnlich der filmischen Erzählweise (harte Schnitte, unbestechliche Kamera)
–
Situationsdarstellung (Z. 1/2) verweist auf historischen Kontext des Films
–
Zuschauer durch Berufe und Namensgebung als Durchschnittsbürger in gesicherter Position
typisiert (Prokurist Selbmann, Oberprimaner Teppenbruch, Kriminalrat Mutt, Kinobesitzer
Mengenberger)
–
verknappte Syntax, Häufung von Ellipsen und von rhetorischen Fragen unterstreichen den
scheinbar unbeteiligten Erzählgestus
–
diffamierender Sprachgebrauch als Mittel der Verdrängungsstrategie („Wiedergutmachungshausierer“, „Wahrscheinlich Juden.“, „englische Luftgangster“)
–
saloppe Umgangssprache unterstreicht Bagatellisierung der Verbrechen, Herunterspielen des
Schreckens, Schuldzurückweisung („Man will uns verschaukeln.“, Z. 3/ „War auch kein
Zuckerlecken.“, Z. 26/ „Sollen die Alten doch selbst die Suppe auslöffeln.“, Z. 40)
–
expressive Adjektive unterstreichen Gefühlskälte der Figuren („fröhlichbunte
Frischhaltepackung“, „verregneter unkünstlerischer Film“)
–
Zurücknahme des Erzählers (Charakterisierung der Figuren durch innere Monologe bzw.
einen Dialog)
Mögliche Deutungsansätze:
–
Vergangenheitsbewältigung, speziell die des Nationalsozialismus als gesellschaftliches
Problem
–
Rolle des Staates bei der Vergangenheitsbewältigung
–
Diskrepanz zwischen gesellschaftlichen Forderungen und persönlicher Realisierung
–
faszinierende Wirkung von Militarismus und Krieg
–
Bagatellisierung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit als gesellschaftliches Phänomen
–
Aktualität der Problematik in der Auseinandersetzung mit Vergangenheit und Geschichte
Aufgabe IV
Johann Wolfgang Goethe:
Gesang der Geister über den Wassern
Die Entstehung von Goethes Ode fällt in den Übergang zwischen Geniezeit und Klassik.
Vorarbeiten zum Gedicht leistete Goethe 1779 während seiner Reise in die Schweiz. Wenngleich
die Naturanschauung und die Wahl einer Ode als Gedichtform noch der Sturm-und-Drang-Zeit
zuzuordnen sind, ist die hier überarbeitete Fassung von 1789 eingebunden in Goethes intensive
Auseinandersetzung mit den „klassisch“ genannten Themen (z. B. das Verhältnis von
Abstraktem und Konkretem und zwischen Rationalität und Emotionalität) sowie mit dem
pantheistischen Weltbild.
Der Vergleich der menschlichen Seele mit dem natürlichen Kreislauf des Wassers und des
menschlichen Schicksals mit dem Wind ist hier Bild für philosophisch-religiöse Reflexionen.
Struktur/Stilmittel/Wirkung:
Das Gedicht besteht aus sechs Strophen unterschiedlicher Länge.
Es ist gedanklich in drei Teile gegliedert – die Naturbeschreibung (Strophen 2 - 5) wird durch
Sinnsprüche gerahmt, die in Form eines Chiasmus („des Menschen Seele“ – „Seele des
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Menschen“) angelegt sind, um so die Veränderung von einer sachlichen Feststellung hin zu einer
bewundernden Bekräftigung (Ausruf) zu verdeutlichen.
Am Schluss der Ode erweitert Goethe seine Aussagen um den Aspekt des Schicksals: „Schicksal
des Menschen, wie gleichst du dem Wind!“ Die Parallelisierung in der letzten Strophe („wie
gleichst du“) verleiht den Betrachtungen in ihren abschließenden Feststellungen noch einmal
besonderes Gewicht.
Metrische Unregelmäßigkeiten (freie Rhythmen), Enjambements über Zeilen und Strophen und
Verben der Bewegung (wallen, strömen u. a.) dienen der anschaulichen Darstellung des
fließenden Wassers. Alliterationen und Assonanzen haben lautmalerische Wirkung.
Mögliche Deutungsansätze:
–
Sinnsprüche in den Strophen 1 und 6
· Vergleich der Seele des Menschen mit dem Kreislauf des Wassers, das immer wieder
vom Himmel kommt und dorthin zurückkehrt (Strophe 1)
· Vergleich des Schicksals des Menschen mit dem Wind (Strophe 6)
· gedankliche Zusammenführung der beiden Bilder von Wasser und Wind schon in
Strophe 5
–
Naturvorgänge als sinnbildliche Umschreibung des menschlichen Lebens
· Bild des Wasserfalls: Jugend
· Bild der verlangsamten Bewegung: Älter-Werden
· Bild der Klippen: Gefährdungen des Lebens
· Bild der gespiegelten Gestirne: Verbindung des Göttlichen mit dem Menschlichen
· Bild des Windes und des Wassers: Höhen und Tiefen des menschlichen Lebens
–
pantheistische Auffassungen Goethes vor dem Hintergrund werkgeschichtlicher und
biografischer Zusammenhänge
· Natur = Göttlichkeit
· Titel: „Gesang der Geister“ als naturmagische Vorstellung von der Belebtheit der Natur
(vgl. „Erlkönig“)
· inhaltlicher Zusammenhang mit den Gedichten „Grenzen der Menschheit“ und „Das
Göttliche“
Werterhöhend für die Interpretation ist, wenn der Abiturient – ausgehend vom Gedicht – über
die Bedeutung des Schicksals, die Seele als Teil des Menschen, Fragen eines „ewig
wechselnd[en]“ Kreislaufes des menschlichen Lebens reflektiert und eigenständige
Auffassungen formuliert.
Für eine sachgerechte Bearbeitung der Aufgabenstellung ist es nicht notwendig, dass der Abiturient literaturwissenschaftliche Kenntnisse zur Entstehungsgeschichte des Textes hat.
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HINWEISE ZUR KORREKTUR UND BEWERTUNG
Grundlage für die Bewertung der Abituraufsätze sind:
− die Einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Deutsch (EPA) der Kultusministerkonferenz vom 01.12.1989
− die Abiturprüfungsverordnung (APVO) vom 03.06.1996
− die Arbeits- und Prüfungsverordnung gymnasiale Oberstufe (APVO - GO M-V) vom
16.01.1999
− die Abendgymnasiumsverordnung (AbiAGyVO M-V) vom 20.09.1997
− Verordnung zur Aufnahme, Ausbildung und Prüfung an Fachgymnasien (Fachgymnasiumsverordnung FGVO M-V) vom 10. Dezember 1999
− der Runderlass des Kultusministeriums zur Neuregelung der deutschen Rechtschreibung vom
08.10.1996
− der Erlass des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur M-V vom 30.04.1999 zur
Korrektur und Bewertung von Abiturprüfungsarbeiten
In Übereinstimmung mit o. g. Verordnungen und Beschlüssen werden folgende Hinweise gegeben:
Die Lösungshinweise sind eine Orientierung für den Lehrer. Sie erheben keinen Anspruch auf
Vollständigkeit und sind keineswegs vom Abiturienten lückenlos abzuarbeiten. Das Erwartungsbild muss vielmehr in Abhängigkeit von den im Unterricht geschaffenen Voraussetzungen durch
den Lehrer präzisiert werden.
Gelangt der Abiturient zu anderen, vom jeweiligen Erwartungshorizont abweichenden
Ergebnissen, sind diese zu akzeptieren, wenn sie der Aufgabenstellung entsprechen, sachlich
richtig und nachvollziehbar begründet sind.
Der korrigierende Lehrer muss sowohl Gelungenes als auch Mängel klar markieren und sachlich
kommentieren. Das Gesamtergebnis wird in Notenpunkten ausgewiesen und in einem Gutachten
erläutert und begründet.
Aus den Anforderungsbereichen der EPA lassen sich hinsichtlich der Bewertung folgende Fragestellungen ableiten:
Themenbezug
Werden Thema und Aufgabenstellung richtig erfasst?
Wird das Thema konsequent bearbeitet?
Text- und Problemverständnis
Sind zentrale Probleme auch in ihrer Gewichtung erkannt?
Sind Intentionen und Wirkungen erkannt und aufgezeigt?
Anlage der Arbeit
Liegt ein Konzept zu Grunde?
Wird der Leser zum Thema und zur Problemstellung hingeführt?
Sind Gedanken und Ausführungen am Gegenstand orientiert und nach einem erkennbaren Prinzip geordnet?
Stimmen die Proportionen der Teile?
Wird Sprache angemessen eingesetzt?
Sind die Gedanken klar formuliert?
Sind Wortwahl und Satzbau variabel?
Werden Stilmittel intentions- und funktionsgerecht ausgewählt?
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Sach- und Methodenkenntnis
Stehen die jeweils notwendigen, im Unterricht vermittelten Fachkenntnisse zur Verfügung?
Kommen sach- und fachgerechte Untersuchungsverfahren zum Einsatz?
Werden inhaltliche und formale Aspekte des Untersuchungsgegenstandes nicht nur aufgezählt,
sondern auch in ihrer Wechselbeziehung ausgewertet?
Werden Text- oder Zitatinhalte nicht nur paraphrasiert, sondern der Lösung der Aufgabe zugeordnet?
Abstraktionsfähigkeit und Eigenständigkeit
In welchem Maße durchdringt der Schüler das Thema?
Wie vielfältig und funktional bedeutsam sind die ausgewählten und dargestellten
Gesichtspunkte?
Welches Gewicht haben die einzelnen Aussagen?
Gelingen dem Schüler Transfers?
Werden eigene Stellungnahmen und Wertungen vorgenommen?
Werden die eigenen Ergebnisse, wird das selbst gewählte Verfahren kritisch befragt?
In welchem Grad sind bei der Gedankenentwicklung und Materialverarbeitung Selbstständigkeit,
Eigenständigkeit und Originalität erkennbar?
Elementarbereich
Beherrscht der Schüler die syntaktischen und morphologischen Gesetzmäßigkeiten?
Inwieweit wird gegen grundlegende Rechtschreib- und Zeichensetzungsregeln verstoßen?
Inwieweit wird durch Verstöße im Elementarbereich das Verständnis eingeschränkt?
Den Leistungen, die dem Anforderungsbereich III der EPA entsprechen, ist besonderes Gewicht
beizumessen.
Schwerwiegende Verstöße gegen sprachliche Regeln und Normen müssen bei der Bewertung der
Arbeit angemessen berücksichtigt werden. Die Bewertung des Elementarbereichs ist integrativer
Bestandteil der Gesamtbenotung. Der Abzug von einem oder von zwei Punkten lt. § 26 (12) der
Abiturprüfungsverordnung darf im Abituraufsatz nur in besonders krassen Fällen in Bezug auf
die äußere Form vorgenommen werden, nicht aber auf die bereits vorher berücksichtigten
sprachlichen Verstöße.
Korrekturzeichen, Randbemerkungen, Notenpunkte und Abschlussgutachten müssen im Zusammenhang stehen und in ihrer Tendenz stimmig sein.