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Düsseldorf Heinrich Heine Universität Düsseldorf Lehren aus der Finanzkrise „Die Kreditverbriefung in der Subprime-Krise – Anreizprobleme und Lösungsansätze“ Betreuender Hochschullehrer: Prof. Dr. Christoph J. Börner Studentische Teammitglieder: Ilja Beresa Martin Dyk Gil Opher Torsten Wruck Beitrag zum Postbank Finance Award 2009 „Die Kreditverbriefung in der Subprime-Krise – Anreizprobleme und Lösungsansätze“ Wettbewerbsbeitrag Postbank Finance Award Beitrag zum Postbank Finance Award 2009 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis ......................................................................................................... 3 Abbildungsverzeichnis .......................................................................................................... 5 1. Einleitung ........................................................................................................................... 6 2. Verbriefungsstrukturen .................................................................................................... 7 2.1. Ausprägungen von ABS ............................................................................................... 7 2.2. Typische ABS-Transaktion .......................................................................................... 8 2.3. True Sale vs. Synthetische Verbriefung ....................................................................... 9 2.4. Pass-through vs. Pay-through-Struktur ...................................................................... 10 2.5. Credit Enhancement ................................................................................................... 11 2.6. ABCP-Programme ..................................................................................................... 13 2.7. Vor- und Nachteile der Verbriefung .......................................................................... 14 2.7.1 Vorteile aus Sicht des Originators ........................................................................ 14 2.7.2. Kritische Betrachtung der Verbriefung ............................................................... 15 3. Analyse und Ursachen der Subprime-Krise ................................................................. 15 3.1. Erklärung des Subprime-Begriffs............................................................................... 15 3.2. US-Verbriefungs- und Immobilienmarkt ................................................................... 17 3.2.1. Entstehung und Wachstum des Verbriefungsmarktes ......................................... 17 3.2.2. Entwicklungen am US-Immobilienmarkt ........................................................... 18 3.3. Zinsentwicklungen in den USA ................................................................................. 21 3.4. Immobilienkredite in den USA .................................................................................. 22 3.4.1. Kreditarten ........................................................................................................... 22 3.4.2. Kreditvergabepolitik............................................................................................ 23 3.5. Informationsasymmetrien innerhalb der Verbriefungsstrukturen .............................. 24 3.6. Ausbruch der Krise durch Zusammenspiel einzelner Ursachen ................................ 26 4. Anreizkompatible Gestaltung der Verbriefung ........................................................... 29 4.1. Zufallspooling ............................................................................................................ 30 4.2 Selbstbehalt ................................................................................................................. 31 4.3 Eigenkapitalunterlegung von Liquiditätslinien ........................................................... 33 4.4 Regulierung der Ratingagenturen................................................................................ 38 4.5. Erhöhung der Transparenz ......................................................................................... 43 4.5.1. Emissionsplattformen .......................................................................................... 43 4.5.2. Verbriefungsgesetz .............................................................................................. 47 5. Fazit .................................................................................................................................. 48 Literaturverzeichnis ............................................................................................................ 51 2 Beitrag zum Postbank Finance Award 2009 Abkürzungsverzeichnis ABCP Asset Backed Commercial Papers ABS Asset Backed Securities ARM adjustable-rate mortgage BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Basel II Internationale Konvergenz der Kapitalmessung und Eigenkapitalanforderungen (Juni 2004) bzw. beziehungsweise CBO Collateralized Bond Obligations CE Credit Enhancement CDO Collateralized Dept Obligations CDS Credit Default Swaps CLO Collateralized Loan Obligations CLN Credit Linked Notes CMBS Commercial Mortgage Backed Securities CP Commercial Papers D.C. District of Columbia EG Europäische Gemeinschaft EK Eigenkapital EU Europäische Union EURIBOR Euro Interbank Offered Rate f. folgende Fed Federal Reserve Bank FICO Fair Isaac Corporation FRM fixed-rate mortgage Hrsg. Herausgeber IKB Deutsche Industriebank AG IOSCO International Organization of Securities Commissions KfW Kreditanstalt für Wiederaufbau KWG Kreditwesengesetz LB Landesbank LIBOR London Interbank Offered Rate 3 Beitrag zum Postbank Finance Award 2009 LTV loan-to-value MBS Mortgage Backed Securities Mrd. Milliarden Ninja no income, no job, no assets Q Quartal OTC Over the Counter RMBS Residential Mortgage Backes Securities S. Seite(n) SEC Securities Exchange Commission S&P Standard and Poor´s SPV Special Purpose Vehicle TSI True Sale International u.a. unter anderem URL Uniform Resource Locator US United States USA United States of America Vgl. vergleiche vs. versus z.B. zum Beispiel 4 Beitrag zum Postbank Finance Award 2009 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Ausprägungen von ABS (Systematisiert nach der unterlegten Forderungsart ... 7 Abbildung 2: Grundmuster einer ABS-Transaktion................................................................. 8 Abbildung 3: Subordination ................................................................................................... 11 Abbildung 4: Anteil von Subprime-Krediten am Gesamtverbriefungsmarkt der USA ......... 17 Abbildung 5: Eigenschaften der verbrieften Subprime-Kredite ............................................. 18 Abbildung 6: S&P/Case-Shiller® Home Price Index von Januar 2000 - Januar 2008 ......... 19 Abbildung 7: Anzahl der Subprime-Kredite .......................................................................... 20 Abbildung 8: US-Leitzinsen im Vergleich zum Zinssatz für ein 30-jähriges Festzinsdarlehen von Januar 2000 bis April 2008 .......................................... 21 Abbildung 9: Kreditartenverteilung bei Immobiliendarlehen von Subprime-Kreditnehmern ................................................................................. 23 Abbildung 10: Spreadentwicklung zwischen 3-Monats-EURIBOR und Leitzins ................... 35 Abbildung 11: Downgrades von Mortage-Backed Securities (MBS) ...................................... 39 5 Beitrag zum Postbank Finance Award 2009 1. Einleitung Für Deutschland prognostiziert das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie in seinem im Januar diesen Jahres veröffentlichten Jahreswirtschaftsbericht infolge der Finanzkrise einen Rückgang des Bruttoinlandsproduktes von 2,25 %. 1 Ferner wird das Wachstum der Weltwirtschaft wird nach Prognosen des Internationalen Währungsfonds (2009) in diesem Jahr auf den niedrigsten Wert seit dem 2.Weltkrieg fallen. 2 Die Kreditverbriefung, der nur einige Jahre zuvor von der Bundesbank noch die Fähigkeit zugesprochen wurde „die Stabilität des Banken- und Finanzsystems spürbar“ 3 zu fördern, konnte diese Probleme nicht vermeiden. Im Gegenteil, ihr wird sogar (zumindest) eine (Mit)Verantwortung für die Entstehung sowie für die Ausdehnung der gegenwärtigen Finanzkrise zugeschrieben. 4 Einer empirischen Studie von Keys et al. (2008) nach führt eine Erhöhung des Verbriefungsvolumens zu einem Anstieg der Kreditausfälle. 5 Der Grund hierfür ist darin zu sehen, dass die Verbriefung dazu geführt hat, dass die kreditproduzierenden Banken - den Risikotransfer antizipierend - ihre Vergabestandards gesenkt haben und vermehrt Kredite an so genannte Subprime-Kreditnehmer vergeben haben. Obwohl „Subprime“ übersetzt nur ausdrückt, dass etwas unterhalb (sub) der Spitzenqualität (prime) ist, ist dieser Begriff von Maklern, Wertpapierhändlern und Analysten der Börse Düsseldorf zum „Unwort 2007“ der Börsenwelt gewählt worden, da er die tatsächliche Qualität verharmlose und irreführend beschreibe. 6 Die vorliegende Arbeit befasst sich intensiv mit den Ursachen und Folgen sowie möglichen Lösungsansätzen der Subprime-Krise, die Anfang 2007 ausbrach 7 und sich momentan noch auswirkt. Bevor aber Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt werden können, wird zunächst in Kapitel 2 der Verbriefungsprozess und Credit Enhancements als Instrumente zur Ratingeverbesserung dargestellt. Anschließend beschreibt Kapitel 3 die Ursachen der gegenwärtigen Finanzkrise. An dieser Stelle wird deutlich gemacht, dass es nicht nur einen einzelnen auslösenden Faktor gab, sondern es vielmehr das Zusammenwirken mehrerer Faktoren und eine mehrjährige Entwicklung waren, die die Krise auslösten, wobei den 1 Vgl. Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (2009), S. 11. Vgl. Internationaler Währungsfonds (2009), S. 6. 3 Deutsche Bundesbank (2004a), S. 36. 4 Vgl. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (2008), S. 15; Rudolph (2008), S. 713f.; Menkhoff (2008), S. 296; Swan (2008), S. 8; Ashcraft/Schuermann (2008), S. 11. 5 Vgl. Keys et al. (2008), S. 22. 6 Vgl. o.V (2008), S. 57. 7 Vgl. Kiff/Mills (2007), S. 3. 2 6 Beitrag zum Postbank Finance Award 2009 Informationsasymmetrien innerhalb der Verbriefungsstruktur besonderes Augenmerk gilt. Darauf aufbauend werden im fünften Kapitel Ansätze vorgestellt, mit deren Hilfe sich die Verbriefung anreizkompatibel gestalten ließe. 2. Verbriefungsstrukturen 2.1. Ausprägungen von ABS Asset Backed Securities (ABS) sind Wertpapiere, deren Zahlungsströme durch bestehende Forderungen gegen Dritte, besichert sind. Da sehr unterschiedliche Forderungen existieren und mit verschiedensten Risiken behaftet sind, macht es Sinn ABS nach der Art der unterliegenden Forderungen zu systematisieren. Asset Backed Securities im weiteren Sinne Mortgage Backed Securities (MBS) • Private Hypothekendarlehen (RMBS) • gewerbliche Immobiliendarlehen (CMBS) Asset Backed Securities im engeren Sinne (ABS) • • • • Kreditkartenford. Leasingforderungen Konsumentenkredite ect. Collateralized Dept Obligation (CDO) • Collateralized Loan Obligation (CLO) • Collateralized Bond Obligation (CBO) Abbildung 1: Ausprägungen von ABS (Systematisiert nach der unterlegten Forderungsart 8 Grundsätzlich lassen sich drei Gruppen von ABS unterscheiden. Mortgage Backed Securities (MBS) sind durch Forderungen aus Hypothekendarlehen besichert. Unterformen sind die durch private Hypothekendarlehen besicherten Residential Mortgage Backed Securities (RMBS) und die durch gewerbliche Immobilienfinanzierungen besicherten Commercial Mortgage Backed Securities (CMBS). 9 ABS, die durch gepoolte Unternehmensverbindlichkeiten besichert sind, werden zusammenfassend als Collateralized Debt Obligations (CDO) bezeichnet. Dabei lassen sich Collateralized Loan Obligations (CLO), die gepoolte Unternehmenskredite beinhalten, von Collateralized Bond Obligations (CBO), den 8 9 In Anlehnung an Schmittat (2007), S. 17. Vgl. Schmittart (2007), S. 18. 7 Beitrag zum Postbank Finance Award 2009 strukturiert zusammengefasste Unternehmensanleihen mit meist „Non Investment Grade“Rating enthalten, unterschieden. 10 Als dritte Gruppe werden diejenigen ABS zusammengefasst, die durch Kreditforderungen besichert sind, die aus allen restlichen Kreditarten stammen. Diese Forderungen können sich aus Kreditkartenforderungen, Leasingforderungen oder Forderungen aus Konsumentenkrediten bestehen. Diese Gruppe wird als ABS i. e. S. zusammengefasst. 11 2.2. Typische ABS-Transaktion Im Folgenden wird eine ABS-Tansaktion im Detail betrachtet. Da es bei dieser Betrachtung nicht von Belang ist von welcher Kreditart das ABS gedeckt wird, ist von ABS i. w. S. die Rede. Weiterhin wird davon ausgegangen, dass der die Transaktion durchführende Akteur eine Bank ist. Jedoch könnte an dessen Stelle auch ein beliebig anderer Akteur mit einem ausreichend großen Forderungsportfolio stehen. Abbildung 2: Grundmuster einer ABS-Transaktion 12 Zu Beginn werden bestimmte Forderungen aus der Bilanz der Bank (Originator) ausgegliedert und an ein Special Purpose Vehicle (SPV) verkauft, welches den Kaufpreis durch die Emission von ABS refinanziert. Der Ankauf von Forderungen und die Emission von ABS 10 Vgl. Struffert (2006), S. 11. Vgl. Schmittart (2007), S. 11. 12 In Anlehnung an: Büschgen/Börner (2003), S. 285; Goepfert (2007), S. 34. 11 8 Beitrag zum Postbank Finance Award 2009 stellen den einzigen Geschäftszweck dieser Zweckgesellschaft dar, das heißt sie wurden allein aus diesem Grunde von den jeweiligen Originatoren gegründet. Beim Verbriefungsprozess kann der Originator zusätzlich einen Arranger hinzuziehen, der ihm beratend bei der Transaktion zur Seite steht, wobei der Arranger meist eine auf solche Transaktionen spezialisierte Investmentbank ist. 13 Ein weiterer Akteur im Verbriefungsprozess ist der so genannte Servicer bzw. Serviceagent, der Debitorenbuchhaltung und das Mahnwesen der als Sicherheit dienenden Kredite übernimmt. Allerdings wird das Servicing zumeist vom Originator selbst übernommen. Dies hat u.a. die Wirkung, dass der Kreditnehmer den Verkauf nicht wahrnimmt. 14 Eine Übernahme des Servicing durch den Originator scheint insbesondere deshalb sinnvoll, weil er den Kreditnehmer bereits aus der Kreditprüfung bzw. anderen getätigten Geschäften kennt und mögliche Informationsasymmetrien in dieser Beziehung geringer sind, als wenn das Servicing ein fremder Akteur übernimmt. Allerdings wird eine weitere Person zur Überwachung des Servicings benötigt, um die Qualität dieser Tätigkeit weiterhin sicherzustellen. Dies übernimmt der Treuhänder. Er überwacht den Servicer, verwaltet den Forderungsbestand des SPV und leitet darüber hinaus die Zahlungsströme an die Investoren weiter. 15 2.3. True Sale vs. Synthetische Verbriefung Bezüglich der Übertragung der Forderung gibt es zwei grundlegend zu unterscheidende Typen. Die klassische Variante ist der True Sale, der tatsächliche Verkauf der Forderungen und der zugrunde liegenden Risiken. Dabei werden die Forderungen komplett aus der Bilanz des Originators ausgegliedert und in die Bilanz der SPV übertragen. Eine weitere Alternative ist die synthetische Verbriefung. Hier erfolgt nicht die Übertragung der Forderungen, sondern lediglich eine Übertragung der Kreditrisiken. Dabei verbleiben die Forderungen weiterhin in der Bilanz des Originators. Die Übertragung der Risiken kann z. B. durch den Ankauf von Credit Default Swaps (CDS) des Originators von der SPV erfolgen. Bei der Emission von CDS wird die Zahlung einer periodischen, in Abhängigkeit des Nominalbetrags der Referenzforderungen vereinbarten Prämie bestimmt, die der CDS-Käufer an den CDS-Emittenten zu leisten hat. Treten bestimmte Credit Events auf, wie z.B. der Zahlungsausfall der Kreditnehmer, so ist der CDS-Emittent verpflichtet den gesamten 13 Vgl. Bär (2000), S. 38. Vgl. Struffert (2006), S. 13. 15 Vgl. Bär (2002), S. 27-31. 14 9 Beitrag zum Postbank Finance Award 2009 Nennbetrag, der meist der gesamten Forderungshöhe entspricht, an den CDS-Käufer zu zahlen. 16 Das SPV begibt zur möglichen Begleichung der Ausgleichszahlung Credit Linked Notes (CLN). Solange die Ausgleichszahlung nicht zu leisten ist, wird der durch die Emission eingenommene Nennwert in Wertpapiere erster Klasse investiert. Die Prämie aus dem CDS und die Zahlungen aus den letztgenannten Wertpapieren dienen zur Begleichung, der aus den emittierten CLN resultierenden Zahlungsverpflichtungen an den Investor. 17 Gerade die synthetische Verbriefung macht die Verbriefung von Forderungen von, in Deutschland vergebenen, Immobilienkrediten erst möglich. Da nach deutschem Recht bei Verkauf der Forderungen eine Änderung im Grundbuch nötig ist, wäre hier neben zusätzlich anfallenden Kosten noch die Erlaubnis von jedem einzelnen Kreditnehmer vor dem Verkauf des Kredites notwendig. Die synthetisch verbrieften Forderungen brauchen in Deutschland lediglich in ein eigens für diese Zwecke zu errichtendes Refinanzierungsregister eingetragen werden, welches durch eine von der BaFin gestellten Person verwaltet wird. 18 2.4. Pass-through vs. Pay-through-Struktur Weiterhin ist es sinnvoll ABS-Transaktionen nach der Weiterleitungsart der Zahlungen an die Investoren zu unterscheiden. Bei der Pass-through-Struktur werden die bei der SPV ankommenden Zahlungen sowohl in ihrer Höhe als auch bezüglich der Zahlungszeitpunkte unverändert an die Investoren weitergeleitet. Diese ABS-Form ähnelt einem Fondskonzept und wird daher oft auch Fondszertifikatkonzept genannt. Da die Kredite in der Regel vorzeitig kündbar sind, beinhaltet diese Form auf Seiten der Investoren das Prepayment Risk. Durch die Möglichkeit vorzeitiger Tilgungen sind Zahlungen terminlich nicht planbar. 19 Bei der Pay-trough-Struktur werden Zahlungen bezüglich ihrer Höhe und des Zahlungszeitpunktes von der SPV vertraglich zugesichert. Um dies zu gewährleisten wird ein Zahlungsstrommanagement zwischengeschaltet, welches die Steuerung und Weiterleitung der Zins- und Tilgungszahlungen übernimmt. Da diese Ausgestaltungsform sehr stark einer Anleihe mit festen Kupon- und Tilgungsterminen ähnelt, wird sie auch als Anleihekonzept bezeichnet. 20 16 Vgl. Perridon/ Steiner (2007), S. 336. Vgl. Bauersfeld (2007), S. 92. 18 Vgl. Fleckner (2005), S. 2734-2736. 19 Vgl. Perridon/ Steiner (2007), S. 440. 20 Vgl. Bauersfeld (2007), S. 93. 17 10 Beitrag zum Postbank Finance Award 2009 2.5. Credit Enhancement Es wird hier bereits deutlich, dass eine Vielzahl von Risiken, die es zu managen gilt, eine Rolle spielen. Der Erfolg einer ABS-Transaktion hängt somit maßgeblich von der RisikoRendite-Struktur der ABS ab, die von den Investoren erworben werden. So gilt es praktisch bei jeder ABS-Transaktion darum, Wertpapiere zu emittieren, die ein geringeres Risiko ausweisen, ausgedrückt durch ein höheres Wertpapierrating, als die Forderungen, durch die die ABS gedeckt sind. 21 Zur Gestaltung der Struktur, die möglichst den aktuellen Marktbedürfnissen entsprechen soll, stehen den Originatoren verschiedene Mittel zur Verfügung. Der Vorgang, mit dem das Risiko durch Bonitätsverbesserungen der ABS reduziert wird, nennt sich Credit Enhancement (CE). Zu unterscheiden sind hier zunächst das interne CE, welches Maßnahmen, die von dem Originator oder anderen konzerninternen Institutionen ergriffen werden können und das externe CE, welches Maßnahmen unter Einschaltung von konzernexternen Institutionen umfasst. 22 Eine der wesentlichen Merkmale einer ABS-Transaktion liegt in der Subordination. Abbildung 3: Subordination 23 Diese dem internen CE zuzuschreibende Vorgehensweise trennt die Zahlungsflüsse der Forderungen von denen der ABS und strukturiert sie so neu, dass mehrere Tranchen unterschiedlicher Ratingklassen entstehen. Fallen Kredite im Forderungspool aus, so ist davon zunächst der Eigentümer, der First-Loss-Tranche betroffen. Sind so viele Kredite ausgefallen, dass der Nennwert der First-Loss-Tranche auf Null gesunken ist, ist erst dann die Tranche mit dem nächst besseren Rating betroffen. Somit ist die Tranche, die als letztes von Ausfällen 21 Vgl. Hermann (2002), S.145. Vgl. Schmittat (2007), S. 21. 23 In Anlehnung an Aberer; Gruber (2007), S. 1147. 22 11 Beitrag zum Postbank Finance Award 2009 betroffen ist, am besten geratet. Die First-Loss-Tranche wird in aller Regel von dem Originator selbst gehalten und wird meist erst überhaupt nicht geratet. Wie hoch der Anteil des Forderungspools sein muss, der sich in der First-Loss-Tranche befinden muss, damit die restlichen Tranchen das gewünschte Rating besitzen, kann von den Ratingagenturen bereits im Vorfeld geprüft und dem Originator mitgeteilt werden. Maßgeblich dafür ist die Qualität der zur Besicherung bereitstehenden Forderungen im Pool. Zur Beurteilung der Qualität und des Anteils der First-Loss-Tranche bedienen sich die Ratingagenturen sehr komplexer Rechenmodelle. 24 An dieser Stelle wird bereits deutlich, dass die Ratingagenturen einen entscheidenden Einfluss auf ABS-Transaktionen haben. Bei falscher Beurteilung durch diese meist sehr komplexen und theoretischen Modelle können vermeintlich sichere Tranchen trotzdem in Liquiditätsengpässe geraten. Hinzu kommt, dass Investoren, geleitet von der geringen Transparenz der ABS, ihre Investitionsentscheidungen zu einem überwiegenden Maße auf Grundlage der Beurteilungen der Ratingagenturen getätigt haben. 25 Ein weiteres gängiges Mittel, welches dem internen CE zuzuschreiben ist, stellt die so genannte Overcollaterization dar. Dabei übersteigen die Volumen der Forderungen, die dem SPV übertragen werden, den gesamten Nominalwert der emittierten Wertpapiere. Dadurch können bei verspäteter Zahlung von Kreditnehmern trotzdem Liquiditätsengpässe vermieden werden. 26 Stellt sich jedoch heraus, dass die zusätzlichen Forderungen bei der Übersicherung nicht benötigt werden, werden sie nach vollständiger Rückzahlung der ABS an den Originator zurückgeführt. Eng damit verwandt ist die Einrichtung eines Reservekontos, auf welches entweder vom Originator ein bestimmter Barbetrag eingezahlt wird, aus welchem Investoren bei Kreditausfällen oder Verzögerungen entschädigt werden. Diese Methode kann mit einem Spreadkonto kombiniert werden, auf welches eine Überschussmarge die nach Begleichung aller laufenden Auszahlungen übrig bleibt, kumulierend angesammelt wird, bis ein bestimmter im Vorfeld festgelegter Geldbetrag erreicht ist. Externe CE sind hingegen z.B. Cash-Collateral-Accounts. Dabei werden Bareinlagen an Kreditinstitute mit erstklassiger Bonität getätigt, oder Wertpapiere mit erstklassigem Rating gekauft und an die Zweckgesellschaft verpfändet. Der Treuhänder kann dann bei Liquiditätsengpässen darauf zurückgreifen. Ähnlich der Garantievergabe des Originators im internen CE, besteht die Möglichkeit die Bonität des SPVs auch durch Letter of Credits zu verbessern. Das sind unwiderrufliche 24 Vgl. Hermann (2002), S.184. Vgl. Klein (2008), S. 83. 26 Vgl. Becker (2007), S. 232. 25 12 Beitrag zum Postbank Finance Award 2009 Verpflichtungen von Kreditinstituten oder staatlichen Institutionen, die Verluste bei Zahlungsstörungen bis zu einer bestimmten Höhe auszugleichen. Dem ähneln Financial Guaranty Insurances, die den Abschluss einer Versicherung gleich kommen. Da in beiden Fällen die garantievergebenen Institutionen ihre Bonität zur Verfügung stellen, sollten sie eine hohe Bonität aufweisen. 27 2.6. ABCP-Programme Eine zusätzliche Ausprägung von ABS-Transaktionen stellen die Asset Backed Commercial Papers (ABCP) dar. Dabei werden Zweckgesellschaften in Form von Single-Seller-Conduits oder Multi-Seller-Conduits gegründet. Single-Seller-Conduits kaufen Forderungen eines einzigen Originators und kommen bis auf die Refinanzierung, auf die unten eingegangen wird, den in 2.2 erläuterten Strukturen gleich. Multi-Seller-Conduits hingegen kaufen Forderungen von gleich mehreren Originatoren. Dies weist gleich mehrere Vorteile auf. Es können in einem Multi-Seller-Conduits zusätzliche Forderungspools hinzugenommen werden und dadurch Skaleneffekte hinsichtlich der Transaktionskosten erreicht werden. 28 Des Weiteren bedürfen solche Transaktionen eines großen Volumens, um rentabel zu sein. Daher können nur bestimmte Verbriefungen getätigt werden, die in Form eines Single-SellerKonstrukts wegen eines zu geringen Volumens nicht hätten durchgeführt werden können. 29 Die Refinanzierung erfolgt in beiden Fällen durch die Emission von kurzfristigen Commercial Papers (CP). Der Vorteil einer Refinanzierung mir einer Laufzeit von in der Regel drei bis sechs Monaten hat einerseits den Vorteil, dass das Volumen der Transaktion in Laufe der Zeit angepasst werden kann, andererseits ist die Refinanzierung bei einem normalen Verlauf der Zinsstrukturkurve kostengünstig. Diese Art der Refinanzierung, die revolvierend durchgeführt wird, kann mithin durch die klassische Fristentransformation Renditen generieren. Um das Liquiditätsrisiko bei fehlender Refinanzierung bei möglichen Verwerfungen auf dem CPbzw. ABCP-Markt zu reduzieren, kommen zu den CEs auf Ebene der Single-Seller-Conduits, die in 2.5 erläutert wurden, noch weitere Möglichkeiten hinzu. Die gängigste Methode im Markt ist die Vergabe von Liquiditätslinien von den einzelnen Originatoren. Diese CEs sind bei Multi-Seller-Conduits für die Erstellung des Ratings von entscheidender Bedeutung, da 27 Vgl. Bauersfeld (2007), S.99-100. Vgl. Schmittat (2007), S. 20. 29 Vgl. Struffert (2006), S. 14-15. 28 13 Beitrag zum Postbank Finance Award 2009 sie kurzfristig gezogen werden können und bei fehlender Refinanzierung oft die einzige Möglichkeit sind, eine Liquidation abzuwenden. Da diese Liquiditätslinien für einen Zeitraum von weniger als einen Jahr vergeben wurden, mussten sie nach Basel I nicht mit Eigenkapital hinterlegt werden, was einen zusätzlichen Vorteil brachte. 30 2.7. Vor- und Nachteile der Verbriefung 2.7.1 Vorteile aus Sicht des Originators Bei der Beurteilung einer Finanzierungsmöglichkeit sollten aus betriebswirtschaftlicher Sicht den entstehenden Kosten der zusätzliche Nutzen gegenübergestellt werden. Im Vergleich zu alternativen Finanzierungsmöglichkeiten sind die Finanzierungskosten in der Regel geringer. Dies lässt sich zunächst damit begründen, dass bei dem Rating der Forderungen nun nicht nur auf die Bonität des Originators abgestellt wird, sondern insbesondere durch die verschiedenen Möglichkeiten des CEs ein besseres Rating für die ABS erzielt wird. 31 Für das CE fallen zwar Kosten an, diese sind jedoch besonders bei großvolumigen Forderungsverbriefungen in Form des Multi-Seller-Conduits für die einzelnen Originatoren gering. Des Weiteren wird bei der Auslagerung der Forderungen bei einer True-Sale-Transaktion eine Bilanzverkürzung erreicht und dadurch die Eigenkapitalquote erhöht, wodurch wiederum neue Spielräume zur Aufnahme weiteren Kapitals eröffnet werden. Ein weiterer Vorteil ist die Erlangung neuer Liquidität. Insbesondere in den Fällen, in denen eine Liquidation der verbrieften Aktiva nur schwer oder gar nicht zu realisieren ist, bietet die Verbriefung eine Möglichkeit der Liquidation. Für Kreditinstitute bietet diese Form der Verbriefung als Refinanzierung weitere besondere Vorteile. Wie in Kapitel 2.6 bereits erläutert brauchten die zur Erhöhung des CE gestellten Kreditlinien nicht mit Eigenkapital unterlegt werden, obwohl hier eine Absicherung von Forderungen stattfand, die vor der Verbriefung sehr wohl mit Eigenkapital hinterlegt werden mussten. Als wohl wichtigstes Argument kann der Transfer des Ausfallrisikos aufgeführt werden. Durch die Veräußerung der Forderungen bzw. der zugrunde liegenden Risiken geht das Ausfallrisiko auf die Zweckgesellschaft und im nächsten Schritt auf den Investor über. Jedoch sollte nicht vernachlässigt werden, dass insbesondere, bei der Einbehaltung der First-Loss30 31 Vgl. Aberer/ Gruber (2007), S. 1147. Vgl. Becker (2007), S. 233. 14 Beitrag zum Postbank Finance Award 2009 Tranche oder der Stellung von Liquiditätslinien eine nun konzentrierte Risikoposition weiterhin beim Originator verbleibt. 32 2.7.2. Kritische Betrachtung der Verbriefung Bei näherer Betrachtung wird schnell deutlich, dass ABS-Transaktionen und ABCPProgramme hohe Komplexitäten aufweisen. Bei einem solch hohen Maß an Intransparenz sollten einige Tatsachen besonders kritisch hinterfragt werden. Bei einer undurchsichtigen Informationslage ist die professionelle Beurteilung eines unbeteiligten Dritten daher umso wichtiger. Diesen Platz nehmen die Ratingagenturen ein. Gerade wegen der fehlenden Transparenz sind die Beurteilungen der Ratingagenturen teilweise als entscheidende Grundlage für eine Investitionsentscheidung herangezogen worden. 33 Jedoch sollte berücksichtigt werden, dass Ratingagenturen trotz aller Neutralität, von den Originatoren beratend in Anspruch genommen und mithin von diesen bezahlt wurden. Dies schafft Anreize, um Ratingprozesse an die Bedürfnisse der Originatoren anzupassen. Es sind also Anreize vorhanden, um Informationsasymmetrien zu schaffen und nicht zu beseitigen. 3. Analyse und Ursachen der Subprime-Krise 3.1. Erklärung des Subprime-Begriffs Bevor in eine detaillierte Analyse der Subprime-Krise eingestiegen werden kann, steht zunächst eine Abgrenzung des Begriffs „Subprime“ im Vordergrund. Diese soll hier auf Darlehensnehmerseite vorgenommen werden. Einerseits wäre eine ausschließliche Betrachtung der Höhe der Zinssätze bei Kreditvergabe seitens der Kreditgeber nicht trennscharf. 34 Andererseits liegt zwar der Zinssatz aufgrund des höheren Risikos bei Subprime-Krediten im Durchschnitt 2 Prozentpunkte über den Zinsen für „gute“ Kredite, dies aber als Abgrenzungskriterium zu wählen, ist nicht ausreichend. 35 Hier ist also an der Charakteristik der Subprime-Kreditnehmer anzusetzen, die eine oder mehrere der folgenden Eigenschaften aufweisen: 32 Vgl. Bauersfeld (2007), S. 97-100. Vgl. Aberer/ Gruber (2008), S. 1147. 34 Vgl. Emmons/Sengupta (2007). 35 Vgl. Arnold (2007). 33 15 Beitrag zum Postbank Finance Award 2009 • zwei- oder mehrmaliger 30tägiger Zahlungsverzug in den letzten 12 Monaten oder einoder mehrfacher 60tägiger Zahlungsverzug in den letzten 24 Monaten; • Zwangsvollstreckung, Pfändungen oder Abschreibungen auf laufende Kredite in den vorangegangenen 24 Monaten; • Insolvenz in den letzten 5 Jahren; • eine relativ hohe Kreditausfallwahrscheinlichkeit, beobachtet anhand eines Kreditscores, z.B. dem FICO (Fair Isaac Corporation) Creditscore, der dann kleiner oder gleich 660 ist 36; • das Verhältnis von Kapitaldienst zum Einkommen (debt service-to-income-ratio) größer 50 Prozent oder eingeschränkte Gestaltung des Lebensunterhaltes des Kreditnehmers nach Abzug von Tilgung und Zinsen. 37 Eine weitere Kennzahl zur Bestimmung eines Subprime-Kreditnehmers ist das Verhältnis seiner Darlehenshöhe zum (Beleihungs-)Wert der Immobilie, dem loan-to-value-ratio (LTV). Ist dieser Wert größer 85 Prozent, kann „Subprime“ vorliegen. 38 36 Zur näheren Erläuterung: http://www.myfico.com/Downloads/Files/myFICO_UYFS_Booklet.pdf. Vgl. Ashcraft/Schuermann (2008), S. 14; Cadwalader/Wickersham & Taft (2001), S. 3. 38 Vgl. Kiff/Mills (2007), S. 3. 37 16 Beitrag zum Postbank Finance Award 2009 3.2. US-Verbriefungs- und Immobilienmarkt 3.2.1. Entstehung und Wachstum des Verbriefungsmarktes Die erste MBS wurde 1970 in den USA emittiert. 39 Zehn Jahre später gab es in den USA am Markt für MBS bereits ein Volumen von $ 110,9 Mrd., das bis 1990 bereits auf $ 1.000 Mrd. anstieg. 40 Die weitere Entwicklung des Gesamtvolumens zwischen 2001 und 2006 ist 4500 100 4000 90 3500 80 Volumen verbriefter Subprime-Kredite 70 3000 60 2500 50 2000 40 1500 Prozent Milliarden US-Dollar Bestandteil der Abbildung 4. 30 1000 20 500 10 0 0 2001 2002 2003 2004 2005 2006 Jahr Gesamtvolumen Prozentualer Anteil von SubprimeVerbriefungen am Gesamtmarkt Anteil von verbrieften Subprime-Krediten am Subprime-Volumen Abbildung 4: Anteil von Subprime-Krediten am Gesamtverbriefungsmarkt der USA 41 Hier wird das rasante Wachstum noch deutlicher, da ein Anstieg des Volumens von $ 2.215 Mrd. (2001) auf $ 3.945 Mrd. (2003) von 78,1 Prozent zu verzeichnen war. Allerdings pendelte sich das Emissionsvolumen in den drei darauf folgenden Jahren auf ein etwas niedrigeres aber dennoch hohes Niveau um $ 3.000 Mrd. ein. Ein starkes Marktwachstum wie in den USA besitzt nicht zwangsläufig Krisenpotenzial. Allerdings kann eine genauere Betrachtung der Qualität der den MBS zu Grunde liegenden Kredite zielführend sein. Die Entwicklung des Subprime-Segments in den USA, dessen Immobilienkredite von geringerer Qualität sind, muss daher zunächst im Vergleich zum Gesamtmarkt betrachtet werden (Abbildung 4). Hier wird deutlich, dass die gesamtmarktliche Entwicklung von 2003 bis 2006 gegenläufig zum Verbriefungsvolumen des Einzelsegments Subprime ist. Während letzteres vermehrt beansprucht wurde, nahm der Anteil guter Kredite in den MBS-Transaktionen ab, so dass die Grundlage der MBS, nämlich die Hypothekendarlehen, nur noch von verminderter Qualität 39 Vgl. Deutsche Bundesbank (1997), S. 58. Vgl. Bauersfeld (2007), S. 101. 41 Vgl. Wray (2007), S. 30. 40 17 Beitrag zum Postbank Finance Award 2009 war. Das wurde dadurch verstärkt, dass in 2001 nur 50,4 % aller Subprime-Kredite verbrieft wurden, dieser Wert sich aber 2006 auf 80,5 % erhöhte. Dies könnte darauf hindeuten, dass die Originatoren negative Entwicklungen bei Subprime-Kreditnehmern zumindest befürchteten und dieses Risiko aus der Bilanz entfernen wollten. Zwar ist es unwahrscheinlich, dass jeder Subprime-Kredit ausfällt, aber wenn 80 % verbrieft werden ist die Gefahr, dass irgendwann ein Ausfall den Verbriefungspool trifft, höher als bei einem Anteil von 50 %. 80 Prozent 60 interest-only Kredite 40 hybride Kredite 20 0 2001 2002 2003 2004 2005 2006 Jahr Abbildung 5: Eigenschaften der verbrieften Subprime-Kredite 42 Wenn man nun die Eigenschaften der Subprime-Kredite (Abbildung 5), die in MBS eingebracht wurden, betrachtet, sind genau zwei „gefährliche“ Ausprägungen von Kreditarten vertreten, die in 3.4.1. noch näher erläutert werden. Diese haben das Potenzial, Kreditnehmer nach Ablauf einer Frist oder Änderungen von Rahmenbedingen so stark zu belasten, dass sie ihre Kredite nicht mehr bedienen können: Wenn bei der interest-only Option die tilgungsfreie Phase ausläuft oder bei der hybriden Finanzierung in der variabel verzinslichen Periode der Zins steigt, kann dies gerade bei Subprime-Kreditnehmern negative Auswirkungen auf die Fähigkeit haben, ihren Kapitaldienst leisten zu können. Da hier von 2001 bis 2005 eine Zunahme bzw. ein hoher Anteil in den MBS zu verzeichnen ist, kann dies die Qualität des verbrieften Forderungsportfolios negativ beeinflussen. 3.2.2. Entwicklungen am US-Immobilienmarkt Um die Entwicklungen am US-Immobilienmarkt und deren Bedeutungen für das SubprimeSegment aufzuzeigen, wird in Abbildung 6 der Verlauf der Hauspreise für den Zeitraum Januar 2000 bis Januar 2008 anhand des S&P/Case-Shiller® Home Price Index dargestellt. Die42 Vgl. Schumer/Maloney (2007), S. 26. 18 Beitrag zum Postbank Finance Award 2009 ser zeigt die durchschnittliche Veränderung der Preise für Einfamilienhäuser in 20 43 amerikanischen Großstädten. Er wird auf monatlicher Basis mit Hilfe eines durchschnittlichen Dreimonats-Algorithmus berechnet und mit zweimonatiger Verzögerung veröffentlicht. Zur Ermittlung des Januarwertes 2008 bilden also Januar und die beiden vorangegangenen Monate die Grundlage. Datenübermittlung. Dadurch berücksichtigt diese Methode Verzögerungen bei der 44 225 Index-Wert 200 175 150 125 100 75 50 25 0 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 Jahr Abbildung 6: S&P/Case-Shiller® Home Price Index von Januar 2000 - Januar 2008 45 Der Graph verdeutlicht einen kontinuierlichen Anstieg vom ersten Wert des Indexes im Januar 2000 (100) bis zum höchsten Wert im Juli 2006 (206,52), so dass sich die Immobilienpreise über diesen Zeitraum im Durchschnitt mehr als verdoppelt haben. Diese Situation wirkte sich auf alle Immobilienkäufer und -besitzer positiv aus, wodurch weitere Anreize für den Immobilienkauf bzw. Neubau gesetzt wurden und die Anzahl der Immobilienbesitzer dadurch im Laufe dieser Jahre zunahm. 46 43 Atlanta, Boston, Charlotte, Chicago, Cleveland, Dallas, Denver, Detroit, Las Vegas, Los Angeles, Miami, Minneapolis, New York, Phoenix, Portland, San Diego, San Francisco, Seattle, Tampa und Washington D.C. 44 Vgl. Standard & Poor`s (2009a), S. 3-6; zur detaillierten Berechnungsmethode siehe: http://www2.standardandPoor`s.com/spf/pdf/index/SP_CS_Home_Price_Indices_Methodology_ Web.pdf vom 17.01.2009. 45 Vgl. Standard & Poor`s (2009b). 46 Vgl. Census Bureau (2009). 19 Beitrag zum Postbank Finance Award 2009 Wenn man diesen Fakt noch um die An4000 3500 gänzt, die wie Abbildung 7 zeigt zwischen 3000 2001 und 2005 deutlich anstiegen, wird deutlich, dass gerade diese Gruppe von den steigenden Immobilienpreisen profitieren Anzahl in Tsd. zahl der vergebenen Subprime-Kredite er- 2500 2000 1500 1000 wollte und sich eine Immobilie gekauft 500 hat. 47 Da die Hausfinanzierung für einen 0 Subprime-Kreditnehmer auf Grund der 2001 2002 2003 2004 2005 2006 Jahr schwierigeren finanziellen Situation eine vergleichsweise höhere Belastung ist und Abbildung 7: Anzahl der Subprime-Kredite 48 bei der Kreditvergabe steigende Häuserpreise einkalkuliert 49 waren, treffen negative Änderungen im Wertzuwachs der Immobilien diese Gruppe besonders stark. Da der S&P/Case-Shiller® Home Price Index vom Höchststand bis zum Januar 2008 um 12,53 % abnahm, hat sich die Grundlage der Kreditkalkulation geändert, was zu finanziellen Notlagen einiger Subprime-Kreditnehmer führte. 50 47 Vgl. Taylor (2007), S. 3. Vgl. Demyanyk/Van Hemert (2008), S. 7. 49 Vgl. Kapitel 4.4.2. 50 Vgl. Taylor (2007), S. 3. 48 20 Beitrag zum Postbank Finance Award 2009 3.3. Zinsentwicklungen in den USA Die Entwicklung der Leitzinsen hat einen direkten Einfluss auf die Entwicklung der Zinssätze am gesamten Anlage- und Kreditmarkt. Abbildung 8 stellt zunächst die Veränderungen des US-Leitzinses dar, der Federal Funds Rate. 10 Federal Funds Rate 30-Jahre Festzinsdarlehen Prozent 8 6 4 2 0 Jan 00 Jan 01 Jan 02 Jan 03 Jan 04 Jan 05 Jan 06 Jan 07 Jan 08 Jahr Abbildung 8: US-Leitzinsen im Vergleich zum Zinssatz für ein 30-jähriges Festzinsdarlehen von Januar 2000 bis April 2008 51 Bis Ende 2000 war der US-Leitzins auf dem hohen Stand von 6,5 Prozent. Als dann aber die Börsen im Zusammenhang mit dem Platzen der Internetblase zusammenbrachen und in den Tendenzen in Richtung Rezession erkannt wurden, sah sich die Federal Reserve Bank gezwungen, ihren Leitzins zu senken, der dann im Juni 2003 seinen Tiefststand von einem Prozent erreichte, bevor er in langsamen Stufen ab Juni 2004 wieder angehoben wurde.52 Infolge der Leitzinssenkungen fielen auch die Zinsen auf dem Markt für Immobilienkredite. Als Beispiel ist hier der durchschnittliche Zins für ein 30-jähriges Festzinsdarlehen in Abbildung 9 eingefügt worden. Während Anfang 2000 ein Kreditnehmer für sein Darlehen noch einen Zinssatz von 8,21 Prozent bezahlte, reduzierte sich dieser um fast 3 Prozentpunkte auf 5,23 im Juni 2003. Hier muss angemerkt werden, dass diese Zinssätze zwar nicht für Subprime-Kreditnehmer gelten, allerdings ist die Entwicklung auch für Zinssätze im Subprime-Segment für ein 30-jähriges Festzinsdarlehen insoweit zu übernehmen, als sich deren Zinssatz in der Vergangenheit nur durch einen Aufschlag von zwei bis drei Prozent von 51 52 Vgl. Federal Reserve Bank (2009); Freddie Mac (2009). Vgl. Saraogi (2007), S. 1. 21 Beitrag zum Postbank Finance Award 2009 den Prime-Kreditnehmern wegen des höheren Ausfallrisikos unterscheidet. 53 Parallel hat sich der Zinsspread zwischen Prime- und Subprime-Kreditnehmern seit 2001 reduziert. War der Abstand im Jahr 2001 noch zwischen zwei und drei Prozentpunkte, reduzierte sich dieser auf konstant unter zwei, teilweise sogar auf unter einen Prozentpunkt, wobei der stärkste Rückgang zwischen 2001 und 2004 stattfand. 54 Vor dem Hintergrund steigender Immobilienpreise und günstigen Konditionen für Immobilienfinanzierungen, wuchs die Kreditnachfrage. 55 Dies führte vor allem im SubprimeSegment, wie bereits Abbildung 7 zeigt, zu einem starken Anstieg von Subprime-Krediten, da gerade diese Kreditnehmerkategorie wegen ihrer finanziellen Möglichkeiten von niedrigeren Zinsen und abnehmenden Zinsspreads zweifach profitierten. 56 3.4. Immobilienkredite in den USA 3.4.1. Kreditarten Im Gegensatz zu Deutschland, wo die dominierende Kreditart bei Immobiliendarlehen ein Festzinskredit ist, 57 wird in den USA von unterschiedlichen Formen Gebrauch gemacht: Neben dem 30-jährigen Festzinsdarlehen, das fixed-rate mortgage (FRM), ist es den Kreditinstituten seit 1982 58 erlaubt, variabelverzinsliche Darlehen, die adjustable-rate mortgages (ARM), anzubieten. 59 Zusätzlich zu diesen reinen Formen haben hybride Darlehen eine große Bedeutung erlangt, die sowohl fest- als auch variabelverzinsliche Perioden enthalten. Zwei typische Varianten sind die 2/28 ARM und 3/27 ARM, bei denen die ersten beiden (2/28 ARM) oder die ersten drei (3/27 ARM) Jahre fixe Raten gezahlt werden und die nächsten 28 bzw. 27 Jahre der Kredit variabelverzinslich bedient werden muss. Der Zinssatz für die konstanten monatlichen Raten der ersten zwei bzw. drei Jahre ist geringer als bei vergleichbaren 30-jährigen Festzinsdarlehen. In dem darauf folgenden variabelverzinslichen Zeitraum ist der Zinssatz höher, da er sich aus einem Zinsindex, z.B. dem 6-Monats-LIBOR plus einer konstanten Marge zusammensetzt. Der variable Bestandteil wird alle sechs Monate angepasst. Diesen Anpassungsvorgängen sind allerdings mit einem maximalen Höchst- und einem minimalen Mindestzinssatz Grenzen gesetzt, so dass der Zins in einer Bandbreite 53 Vgl. Agarwal/Ho (2007), S. 2. Vgl. Demyanyk/Van Hemert (2008), S. 20f. 55 Vgl. Bechtold/Renner (2007), S. 888. 56 Vgl. Demyanyk/Van Hemert (2008), S. 20. 57 Vgl. Bauersfeld (2007), S. 17-23. 58 Vgl. Kiff/Mills (2007), S. 3. 59 Vgl. Ashcraft/Schuermann (2008), S. 16f. 54 22 Beitrag zum Postbank Finance Award 2009 schwankt, die aber durchaus 7 Prozentpunkte weit sein kann. Eine Möglichkeit der Ausgestaltung der hybriden Darlehen ist die Tilgungsaussetzung für die ersten Jahre, was dazu führt, dass auf anfänglich niedrige Raten (nur Zinsen) deutlich höhere Raten folgen. Eine weitere Variante, die auch beim 30-jährigen Festzinsdarlehen vereinbart werden kann, ist die Kalkulation der Tilgung bei einer Kreditlaufzeit von 30 Jahren auf einer Basis von 40 Jahren, so dass die Rate innerhalb der 30 Jahre vergleichsweise kleiner ist. Hier muss der Kreditnehmer entweder nach Ablauf der 30 Jahre eine Anschlussfinanzierung abschließen oder eine besonders hohe Abschlussrate zahlen, da die Tilgung der letzten 10 Jahre noch offen ist. Diese Art des Darlehens wird Ballonfinanzierung genannt. 60 Im Rahmen der Immobilienfinanzierung sind bei Subprime-Kreditnehmern alle Kreditarten vertreten, deren Häufigkeiten, wie in Abbildung 9 dargestellt, sich in dem Zeitraum von 2001 bis 2006 verändert haben. So ist hier ein deutlicher Rückgang des traditionellen Festzinsdarlehens von 41,4 Prozent in 2001 auf 26,1 Prozent in 2006 festzuhalten. Insgesamt wurden hybride Finanzierungen am häufigsten vergeben, obwohl auch diese einen starken Rückgang innerhalb eines Jahres von 62 Prozent in 2005 auf 46,2 Prozent in 2006 zu verzeichnen hatten. 61 Im Gegenzug haben ausschließlich variabelverzinslichen SubprimeKredite und die Ballonfinanzierungen an Popularität gewonnen. Beide waren zunächst kaum vorhanden, haben aber in 2006 einen Anteil von 12,8 bzw. 14,9 Prozent. Prozent 80 60 Hybrid 40 FRM ARM 20 0 2001 Ballon 2002 2003 2004 2005 2006 Jahr Abbildung 9: Kreditartenverteilung bei Immobiliendarlehen von Subprime-Kreditnehmern 62 3.4.2. Kreditvergabepolitik Während in Deutschland bei der Kreditvergabe eine detaillierte Bonitätsprüfung vorgenommen wird, vor allem, wenn Realkreditinstitute einen Beleihungswert über 60 Prozent finanzieren 63, ist im US-Subprime-Segment eine andere Kreditvergabepolitik anzutreffen. 60 Vgl. Ashcraft/Schuermann (2008), S. 16-19. Vgl. Demyanyk/Van Hemert (2008), S. 7. 62 Vgl. Demyanyk/Van Hemert (2008), S. 7. 63 Vgl. Paschedag (2002), S. 74-82. 61 23 Beitrag zum Postbank Finance Award 2009 Eine Bezeichnung für einen Subprime-Kredit spiegelt die Entwicklung der Vergabestandards gut wider: der Ninja-Loan (no income, no job, no assets). Hier wurden bewusst Darlehen an Kreditnehmer vergeben, die weder Einkommen, eine Arbeit noch andere Vermögensgegenstände haben. Hinzu kam, dass bei der Kreditvergabe die von den Antragsstellern gemachten Angaben nicht überprüft wurden. 64 Folglich bestanden hier Anreize für die Kreditnehmer, ihre Situation besser darzustellen als sie tatsächlich war. Ergänzt wurde dies noch dadurch, dass der Kreditnehmer zur Finanzierung seines Hauses noch einen zweiten Kredit aufnehmen konnte, diesen aber nicht an die Bank, die den ersten vergeben hatte, melden musste, weil auf das Auskunftsrecht verzichtet wurde. 65 Ein weiterer Aspekt ist neben der nachlässigen Bonitätsprüfung die Höhe des Beleihungswertes. Vor dem Hintergrund der stark steigenden Immobilienpreise, wie Abbildung 6 beschreibt, war es üblich, dass die Kredithöhe den Immobilienwert z.B. um 25 Prozent überstieg. 66 Da Banken die Höhe der Kredite allein anhand prognostizierter Immobilienpreise maßen, kann durchaus von einer Wette auf künftig steigende Immobilienpreise gesprochen werden, wodurch die klassische Finanzierungen mit spekulativen Elementen vermischt wurden. 67 Neben der Vorwegnahme zukünftigen Wertzuwachses bei den Immobilien profitierten aber auch solche Kreditnehmer, die keine Überfinanzierung abgeschlossen hatten, monetär von steigenden Häuserpreisen. Zum Beispiel wurde für einen Immobilienerwerb ein Darlehen in Höhe von $ 200.000 aufgenommen. Nach zwei Jahren war das Haus bereits $ 300.000 wert. Diese Wertsteigerung konnte der Kreditnehmer realisieren, indem er ein neues Darlehen über $ 300.000 abschloss, das alte ablöste und die Differenz somit zur freien Verfügung stand. 68 Hier gingen sowohl Kreditgeber als auch -nehmer davon aus, dass die Immobilienpreise auf dem Niveau von $ 300.000 bleiben und auf keinen Fall ein Preisrückgang eintritt, was sich wie gezeigt als falsch erwiesen hat. 3.5. Informationsasymmetrien innerhalb der Verbriefungsstrukturen Bisher lag der Schwerpunkt der Ursachenanalyse auf den Grundlagen der US-amerikanischen Immobilienfinanzierung wie der Entwicklung am Immobilienmarkt, den Zinssätzen und der Kreditvergabepolitik. Solange diese Kredite bei amerikanischen Banken in der Bilanz 64 Vgl. Cerveny/Frese (2008), S. 154. Vgl. Kiff/Mills (2007), S. 7. 66 Vgl. Barnes (2007). 67 Vgl. Cerveny/Frese (2008), S. 154. 68 Vgl. Saraogi (2007), S. 2. 65 24 Beitrag zum Postbank Finance Award 2009 stehen, treffen Zahlungsausfälle in erster Linie nur den US-Markt. In diesem Kapitel sollen nun Informationsasymmetrien, die innerhalb der MBS-Strukturen existieren, in die Ursachenforschung mit einbezogen werden, da diese Verbriefung das Bindeglied zwischen Finanzmarktakteuren außerhalb und dem Subprime-Kreditnehmer innerhalb der USA ist. Somit ist die Ursache dafür, dass sich die Krise weit über die Grenzen der USA hinaus ausbreiten konnte, in den den MBS inhärenten Informationsasymmetrien zu suchen. Die erste Friktion liegt zwischen Kreditnehmer und Originator. So ist dem Kreditnehmer oft nicht oder nur unzureichend bewusst, welche Möglichkeiten bezüglich Kreditvariante, Tilgungspläne oder Zinssätze bestehen. Dies kann die kreditgebende Bank ausnutzen und versuchen, viele Kredite mit Konditionen zu vergeben, die sich negativ auf die Wohlfahrt auswirken können, was als Predatory Lending bezeichnet wird. 69 Auf der anderen Seite der Verbriefungsstruktur besteht ein Prinzipal-Agenten-Problem zwischen dem Investor (Prinzipal) der Wertpapiere und deren Originator (Agent). Der Investor kann die zunehmende Komplexität der MBS nicht nachvollziehen, etwa wegen der Möglichkeit zur Ratingverbesserung durch Credit Enhancements. Somit bleibt das Verbriefungsinstrument intransparent. Investoren verließen sich häufig auf die Reputation der Banken. Diese reduzierten Kreditvergabekriterien, da sie wussten, dass die Kredite umgehend wieder verkauft wurden und über die Verbriefung beim schlechter informierten Investor landeten. 70 Eine weitere Informationsasymmetrie liegt zwischen dem Arranger und dem Originator, wobei hier letzterer einen Informationsvorsprung bezüglich der Qualität seines Kreditportfolios hat. Wenn der Arranger keine Prüfungen durchführt, besteht für den Originator ein Anreiz, mit dem Kreditnehmer zusammenzuarbeiten und ihnen so viele Kredite wie möglich zu verkaufen. Allerdings führt auch die umgekehrte Situation zu Informationsnachteilen des Arrangers, nämlich wenn Kreditnehmer es schaffen, den Originator zu überzeugen, ihnen einen Kredit zu vergeben, der höher ausfällt als bei genauer Bonitätsprüfung. In beiden Situationen sieht nur der Originator die „wahre“ Qualität. 71 Falls aber der Arranger die Qualität des Kreditportfolios aufdecken konnte, besitzt er nun im Vergleich zu den anderen Transaktions-beteiligten einen Informationsvorsprung. Hier besteht die Gefahr der adversen Selektion. Der Arranger kann bei der Strukturierung der MBS nur schlechte Kredite verbriefen und gute in der Bilanz lassen oder zwei getrennte Transaktionen mit nur „guten“ oder „schlechten“ Krediten durchführen. Für einen Informationsvorsprung gegenüber Dritten 69 Vgl. Ashcraft/Schuerman (2008), S. 5. Vgl. Hommel/Reichert (2007), S. 1142f. 71 Vgl. Ashcraft/Schuerman (2008), S. 5f. 70 25 Beitrag zum Postbank Finance Award 2009 sei beispielhaft die Beziehung zur Ratingagentur genannt, die begrenzte Überprüfungen durchführen kann, was dazu führt, dass der Arranger immer noch besser informiert ist, als es eine Ratingagentur jemals sein könnte. Falls diese eine solche Informationsasymmetrie nicht beseitigen kann, kann sie zu einem falschen Urteil bezüglich der benötigten Credit Enhancements kommen. 72 Abschließend besteht eine Friktion zwischen dem Investor und der Ratingagentur, denn letztere kann in einen Interessenkonflikt geraten, da sie einerseits vom Arranger bzw. Originator bezahlt wird, aber andererseits zu einem Urteil kommen muss, worauf sich Investoren verlassen können. Dass der Interessenkonflikt nicht unbedeutend ist, wird dadurch deutlich, dass Moody´s im Jahr 2006 insgesamt 44 Prozent aller Erträge mit der Beurteilung von strukturierten Produkten erzielte. Hinzu kommt, dass die in den schnell wachsenden, sehr komplexen Verbriefungsmärkten benutzten Modelle der Ratingunternehmen nicht fehlerfrei sind. 73 So beruhen die Modellrechnungen bei Unternehmensanleihen anders als bei MBS auf Daten aus guten Zeiten und krisengeschüttelten Perioden. Letztere spielen bei der noch „jungen“ MBS-Struktur eine wichtige Rolle, da diese Daten aus Krisenzeiten nicht ausreichend zur Verfügung standen, was die richtige Einschätzung des Ratingurteils erschwerte. 74 3.6. Ausbruch der Krise durch Zusammenspiel einzelner Ursachen Es ist nicht eine einzelne Ursache, die die Subprime-Krise ausgelöst hat, sondern das Zusammenwirken mehrerer Faktoren und das gleichzeitige Eintreten von Veränderungen am Immobilien- und Zinsmarkt. Die Entwicklung hin zur aktuellen Krise begann bereits im Jahr 2000, als die Fed ihre Zinsen senkte und diese im Juni 2003 einen historischen Tiefststand erreichten. 75 Gleichzeitig reduzierte sich wie gesehen auch der Zinssatz für eine Immobilienfinanzierung bei einem 30jährigen Festzinsdarlehen auf das niedrigste Niveau seit fast 40 Jahren. 76 Neben dieser Entwicklung am Zinsmarkt stiegen auch die Immobilienpreise, wie in Abbildung 6 dargestellt, bis 2006 kontinuierlich an. Sinkende bzw. niedrige Zinsen in Verbindung mit den 72 Vgl. Ashcraft/Schuerman (2008), S. 6f. Vgl. Ashcraft/Schuerman (2008), S. 10-12. 74 Vgl. Eichengreen (2008), S. 23. 75 Vgl. Saraogi (2007), S. 1. 76 Vgl. Barnes (2007). 73 26 Beitrag zum Postbank Finance Award 2009 steigenden Hauspreisen führten zu einer starken Nachfrage nach Immobilienfinanzierungen. 77 Da sich gleichzeitig der Anteil von Kreditnehmern guter Bonität verringerte, die Banken aber weiterhin Geschäfte mit Immobilienfinanzierungen machen wollten, begannen sie ihre Kreditvergabestandards zu lockern. 78 Hiervon profitierten vor allem die im SubprimeSegment eingeordneten Hauskäufer oder -bauer. Da die Charakteristika von SubprimeKreditnehmern 79 deutlich machen, dass diese Personengruppe eine geringere Zahlungsfähigkeit bzw. schlechtere Historie bei Finanzierungen aufweist, konnten gerade jene bei Lockerung der Kreditvergabepolitik an einen Kredit gelangen. Wenn neben der allgemeinen Zinsentwicklung noch der Aufschlag für Subprime-Kredite von 2001 bis 2004 stark rückläufig war, wie Abbildung 10 zeigt, wurden dadurch die Finanzierungen für Subprime-Kreditnehmer besonders „günstig“, weswegen die Anzahl an Subprime-Krediten, dargestellt in Abbildung 8, stieg. Nicht nur die Zinsentwicklung hat zu einem starken Wachstum des Subprime-Segments geführt, sondern in erster Linie die Banken, die eine laxe Kreditvergabe ermöglicht haben. Wenn sie vor dem Hintergrund, dass die Subprime-Kredite ohnehin verbrieft werden, von ihren Kreditnehmern keine vollständigen Angaben verlangten, mussten sie auch damit rechnen, dass Kredite möglicherweise nicht bedient werden können. Hinzu kommt noch, dass sich bei der Kreditvergabe durch die Kalkulation mit steigenden Häuserpreisen zur zusätzlichen Finanzierung z.B. des Konsums die finanzielle Belastung und die Gefahr von Zahlungsschwierigkeiten erhöhte. 80 Die beschriebene Entwicklung wird noch dadurch unterstrichen, dass sich der Beleihungswert, ausgedrückt im LTV-Ratio, im Subprime-Segment durchschnittlich von 2002 bis 2006 um 4,5 Prozent erhöhte. 81 Neben der Entwicklung bei den Kreditvergabeabläufen und bei der Beleihungsgrenze spielt auch die Kreditart im Subprime-Segment in der Ursachenanalyse der Krise eine wichtige Rolle. Hier wurden etwa Kredite teilweise mit Sonderkonditionen begonnen, eine 30-jährige Finanzierung auf der Basis von 40 Jahren kalkuliert oder hybride oder rein variabelverzinsliche Finanzierungen abgeschlossen. Gerade ein solides Festzinsdarlehen verlor im Subprime-Segment an Bedeutung, obwohl hier Kreditnehmer schlechterer Bonität sind und eine klare Kalkulation von Vorteil wäre. 82 Die Krise wäre (noch) ausgeblieben, wenn die Zinsen auf einem niedrigen Stand geblieben wären und vor allem die Hauspreise weiter konstant angestiegen wären. Dies war allerdings nicht der Fall. 77 Vgl. Bechthold/Renner (2007), S. 888. Vgl. Bechthold/Renner (2007), S. 888. 79 Vgl. Abschnitt 4.1. 80 Vgl. Abschnitt 4.4.2. 81 Vgl. Demyanyk/Van Hemert (2008), S. 7. 82 Vgl. Abschnitt 4.4.1. 78 27 Beitrag zum Postbank Finance Award 2009 Die Wende, bei der diese Konstruktion der Kreditvergabe kippte, war das Jahr 2006, als die Immobilienpreise zunächst konstant blieben, aber kurz darauf zu fallen begannen. 83 So sank der S&P/Case-Shiller® Home Price Index aus Abbildung 6 bis Januar 2008 um 12,53 Prozent. Diese Entwicklung parallel zu steigenden Zinsen führte dann zu Beginn des Jahres 2007 zu den ersten Kreditausfällen im Subprime-Segment. 84 Da die Finanzierungen überwiegend hybrid, variabelverzinslich oder mit Sonderkonditionen ausgestattet waren, mussten nach Ablauf der ersten Jahre bzw. sofort die Zinsen angepasst werden. 85 So kam eine Studie von Christopher Cangan, die Kiff und Mills erwähnen, zu dem Ergebnis, dass 59 Prozent aller ARM, die zwischen 2004 und 2006 vergeben wurden, nach Zinsanpassung für den Zeitraum 2007 bis 2009 um 25 Prozent mehr belastet sein werden als vorher und dass sogar bei weiteren 19 Prozent die zu leistenden Zahlungen um 50 Prozent ansteigen werden. 86 Solange die Häuserpreise stiegen, konnten Kreditnehmer, die die Ratenanpassung nicht bezahlen konnten, ihr Haus verkaufen oder den alten Kredit mit einem günstigen oder höheren ablösen. 87 Diese Möglichkeit besteht seit 2006 nicht mehr: Da insbesondere die 2/28 ARM und 3/27 ARM, die 2004 vergeben wurden, nun in die variabelverzinsliche Periode gekommen waren, traten hier Zahlungsverzögerungen ein und es folgten Zwangsversteigerungen, wenn der Kredit gar nicht bedient werden konnte. 88 Die verzögerte Zahlung des Kapitaldienstes bis hin zu Kreditausfällen aus dem SubprimeSegment sollten in erster Linie die kreditgebende Bank treffen, die die beschriebene Kreditvergabe zu verantworten hat. Dies ist nicht der Fall, da die Banken insbesondere das Risiko aus Subprime-Krediten verbrieft haben. 89 Somit tragen letztlich die Investoren, die mit der Anleihe indirekt die Kredite „gekauft“ haben, das Risiko der Zahlungsrückstände und Kreditausfälle. Hierdurch sind weltweit Investoren von Zahlungsausfällen der SubprimeKreditnehmer betroffen, da die Zahlungen der Kreditnehmer die Grundlage der Zins- und Tilgungszahlungen ihrer Anleihen sind. Da es Dritten, insbesondere Investoren, nur schwer möglich war, diese Zusammenhänge an der Basis bei der Subprime-Kreditvergabe zu beobachten, wofür die beschriebenen Informationsasymmetrien ursächlich sind, vertrauten sie auf das gute Rating. Dieses Rating wurde indes mit Hilfe von Credit Enhancements erzeugt, so dass schlechte Subprime-Kredite 83 Vgl. Bechthold/Renner (2007), S. 888. Vgl. Goepfert (2007), S. 34. 85 Vgl. Saraogi (2007), S. 3. 86 Vgl. Kiff/Mills (2007), S. 10; Cangan (2007), S. 6. 87 Vgl. Schumer/Maloney (2007), S. 3. 88 Vgl. Schumer/Maloney (2007), S. 2. 89 Vgl. Abschnitt 4.2.1. 84 28 Beitrag zum Postbank Finance Award 2009 mittels einer mit gutem Rating versehenen Anleihen „verkauft“ wurden und die Investoren die Problematik nicht erkennen konnten. Zusammenfassend ist die Ursache für die Subprime-Krise also zu finden in den beschriebenen Zusammenhängen aus Zinsentwicklung, Veränderung der Immobilienpreise und Kreditvergabepolitik der Banken einerseits, sowie der Komplexität von Kreditverbriefungen und der Möglichkeit verbesserten Ratings mit Hilfe von Credit Enhancements andererseits. 4. Anreizkompatible Gestaltung der Verbriefung Traditionell besaßen Banken ein Eigeninteresse an einer sorgfältigen Risikoselektion und überwachung um Kreditstörungen und -ausfälle im eigenen Portfolio zu minimieren. Vor dem Hintergrund der Übertragung der Kreditrisiken mittels Verbriefungsprodukten ist dieser Anreiz jedoch weitgehend geschwächt worden, da Banken die von ihnen geprüften Kredite auf andere Marktteilnehmer transferieren konnten. 90 Die fortgeschrittenen Verbriefungsmöglichkeiten veranlassten die Banken zur Senkung der Kreditvergabestandards um Kosten bei der Risikoprüfung einzusparen sowie ihre Kreditvolumina und damit ihren Umsatz kapitalschonend auszuweiten. Die Vorteilhaftigkeit der Verbriefungstechniken sind unbestritten, weshalb Defizite bei ihrer Umsetzung den Kreditrisikotransfer nicht prinzipiell diskreditieren sollten. Allerdings lässt sich von diesen Vorteilen nur dann profitieren, wenn die im Zuge der Finanzkrise offensichtlich gewordenen Probleme als Anlass dazu genutzt werden die mangelnde Anreizkompatibilität durch eine Umgestaltung der Rahmenbedingungen zu verbessern. Da die kurzfristig sinnvollen Hilfsmaßnahmen seitens der Politik und Notenbanken lediglich auf die Symptome und nicht die Gründe der Krise abzielen, sind selbige langfristig durch Maßnahmen zu ergänzen, die innerhalb der Risikotransfermechanismen zu anreizkompatiblen Strukturen führen, um zukünftig von der Verbriefung ohne Gefahr neuer Finanzmarktkrisen profitieren zu können. Im ersten Schritt erscheinen daher Maßnahmen notwendig, welche die risikoprüfenden Banken dazu veranlassen, die von ihnen eingegangen Risiken (zumindest teilweise) auch selber zu tragen (Kapitel 4.1. – 4.3.). Da davon auszugehen ist, dass Kreditrisiken aufgrund der damit verbundenen Vorteile auch in Zukunft gehandelt werden und sich eine vollständige 90 Vgl. Hartmann-Wendels (2008), S. 253. 29 Beitrag zum Postbank Finance Award 2009 Verknüpfung der Risikoprüfung und -übernahme daher nicht realisieren lässt, sind im zweiten Schritt Maßnahmen zur Stärkung der Marktdisziplin erforderlich (Kapitel 4.4 und 4.5) 4.1. Zufallspooling In den Jahren vor der Krise war es den Banken möglich, die in ihre Verbriefungsprodukte eingebrachten Forderungspools selbst zusammenzustellen. Demzufolge konnten sie bereits bei der Kreditvergabeentscheidung die anschließende Risikoübertragung antizipieren und die Sorgfalt der Risikoprüfung in Abhängigkeit der mit dem Kredit verfolgten Absicht steuern. Ausreichende Anreize zu einer adäquaten Risikoprüfung bestanden infolgedessen lediglich bei Krediten, die nicht verbrieft sondern im eigenen Portfolio verbleiben sollten. In Deutschland wird in diesem Zusammenhang zur Wahrung einer angemessen Risikoprüfung und Kreditqualität infolge einer Anweisung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht von 1997 ein sinnvoller Ansatz verfolgt, wonach die Auswahl des Kreditpools zufällig zu erfolgen hat. 91 Das hat dazu geführt, dass die Verluste deutscher Banken nicht aus den eigenen Kreditverbriefungen stammen, sondern aus Investments in vornehmlich US-amerikanische forderungsbesicherte Wertpapiere aus dem Immobiliensektor. 92 Demzufolge scheint eine solche Regelung zur Wahrung einer angemessenen Kreditqualität geeignet. Das Beispiel des deutschen Verbriefungsmarktes zeigt allerdings auch, dass nationale Regelungen vor dem Hintergrund der inzwischen erheblich global vernetzten Finanzmärkte nicht ausreichen, sondern durch international harmonisierte Regelungen zu ergänzen sind. Eine solche internationale Vorschrift zum Zufallspooling würde verhindern, dass Banken ihren Informationsvorsprung bezüglich der Kreditqualität opportunistisch ausnutzen und nur zum Verbleib im eigenen Kreditportfolio bestimmte Kredite einer sorgfältigen Prüfung unterziehen. Eine von vornherein beabsichtige Weiterreichung der mit den Krediten verbundenen Risiken wäre nicht mehr möglich, da für die Banken bei der Kreditvergabe noch nicht ersichtlich wäre, selbst wenn eine Verbriefungsabsicht besteht, ob diese im Rahmen der zufälligen Auswahl realisiert werden darf. 93 Es bestünde demzufolge immer die Möglichkeit, dass die vergebenen Kredite auf der eigenen Bilanz verbleiben und die mit ihnen verbunden Risiken nicht auf andere Marktteilnehmer transferiert werden können. Ein gezielter Verkauf 91 Vgl Bundesanstalt für Finanzdienstleistungaufsicht (1997), o.P. Vgl. Bechthold (2008), S. 384. 93 Vgl. Bechthold/Papenfuß (2008), S. 896. 92 30 Beitrag zum Postbank Finance Award 2009 von Krediten schlechter Qualität (Lemon Selling) würde dadurch unterbunden. Um die Wahrscheinlichkeit im eigenen Kreditportfolio so weit wie möglich abzusenken, wären Banken demzufolge zu einer sorgfältigen aller ausgegebenen Kredite gezwungen weshalb davon auszugehen ist, dass der Anreiz der Banken zur Wahrnehmung der ihr im Intermediationsprozess zwischen Kapitalgeber und Kapitalnehmer zugedachte Risikoprüfung und damit die Qualität vergebener Kredite erhöht würde. Bemerkenswert in Zusammenhang mit der bereits existierenden Vorschrift auf dem deutschen Markt ist, dass diese ursprünglich die Funktion der Vermeidung eines Cherry Picking und nicht einer Verringerung des Lemon Sellings erfüllen sollte. Es wurde nämlich befürchtet das Banken im Rahmen der Absatzförderung ihrer forderungsbesicherten Wertpapiere primär erstklassige Kredite verbriefen würden, was eine von Seiten der Aufsicht befürchtete Qualitätssenkung des verbleibenden Portfolios nach sich gezogen hätte. 94 4.2 Selbstbehalt Um eine adäquate Verknüpfung zwischen Risikoprüfung und Risikoübernahme im Rahmen einer effizienter Anreizstruktur zu gewährleisten, bietet sich neben dem bereits analysierten Zufallspooling, die Einbehaltung eines gewissen Risikoanteils am verbrieften Forderungspool an, der durch die im Zuge von Verbriefungstransaktionen durchgeführte Tranchenbildung ermöglicht wird. Bei der Gestaltung der Emission erfolgt eine Aufgliederung der Wertpapiere in Schichten unterschiedlicher Haftungsanforderungen. Die mit den unterlegten Forderungen verbundenen Zahlungsströme werden entsprechend eines Wasserfallprinzips an die einzelnen Tranchen ausgezahlt, beginnend mit der höchstrangigsten Tranche. Letztgenannte ist dementsprechend lediglich bei Extremverlusten betroffen, von denen nur bei einer Verschlechterung des makroökonomischen Umfeldes, nicht aber bei Verhaltensänderungen der Banken auszugehen ist. 95 Durch die Tranchenbildung entstehen somit einerseits informationsinsensitive, vom allgemeinen wirtschaftlichen Umfeld abhängige Wertpapiere sowie anderseits informationssensitive Wertpapiere, wobei die Informationssensitivität der unteren Tranchen dadurch begründet ist, dass die von ihnen zu tragenden Risiken von der Forderungsqualität und infolgedessen von der Kreditvergabepraxis der emittierenden Banken beeinflusst werden. 96 Trotz des hohen Informationsbedürfnisses ist es den Banken im Vorfeld 94 Vgl. Deutsche Bundesbank (1997), S. 61. Vgl. Krahnen (2005), S. 510. 96 Vgl. Rudolph (2008), S. 719. 95 31 Beitrag zum Postbank Finance Award 2009 der Krise zunehmend gelungen auch die unterste Wertpapiertranche (so genannte EquityTranche) an institutionelle Anleger wie anderen Banken oder Hedgefonds zu veräußern. 97 Ergo konnten sich die Originatoren der forderungsbesicherten Wertpapiere komplett von den, in die Forderungspools eingebrachten Kredite beziehungsweise den zugrunde liegenden Risiken abkoppeln. Will man diese vollständige Entkopplung der Risikoprüfung und -übernahme, die den Anreiz der Banken zu einer pflichtbewussten Kreditvergabe reduziert, beheben, ist ein teilweiser Selbstbehalt der Banken in Erwägung zu ziehen. Eine Möglichkeit wäre der verbindliche Einbehalt der informationssensitiven Equity-Tranche, welche die Banken zu einer angebrachten Risikoprüfung veranlassen würde. 98 Alternativ bestände die Möglichkeit den Banken einen prozentualen jeder ausgegebenen Tranche vorzuschreiben. 99 Ein verbindlicher Selbstbehalt wird auch von der Europäischen Kommission diskutiert, die einen Vorschlag gemacht hat, wonach eine Bank nur in solchen Konstruktionen als Risikokäufer auftreten darf, in denen der Risikoverkäufer 5 % des zu transferierenden Risikos zurückbehält.100 Verbindliche Regelungen bezüglich Höhe und Struktur des prinzipiell sinnvollen Einbehalts sind allerdings insofern zu diskutieren, als das die Flexibilität des Risikotransfers und damit sein Nutzen eingeschränkt würden. Insofern ist nach weniger starren Lösungsansätzen zu suchen. Eine Möglichkeit wäre eine verbindliche Regelung nicht bezüglich quantitativer Richtlinien aber hinsichtlich qualitativer Vorgaben. Banken sollten also nicht Höhe und Struktur der Risikoübernahme vorgegeben werden, sondern die Offenlegung der von ihnen gewählten Art und des Umfangs der Risikoübernahme. 101 Auf dieser Grundlage würden potentielle Investoren in die Lage versetzt, das Eigeninteresse der emittierenden Banken an einer adäquaten Kreditvergabe abzuschätzen und damit letztlich die von ihnen im Falle eines Wertpapierkaufs zu tragenden Risiken. 102 Die Durchsetzung einer freiwilligen Risikoübernahme verbunden mit einem diesbezüglichen Reporting erscheint nicht nur wünschenswert, sondern auch durchaus realistisch, da ein Selbstbehalt der Banken das wohl glaubwürdigste von ihnen an potentielle Investoren zu sendende Signal bezüglich der Kreditqualität darstellt. Ihre Glaubwürdigkeit und damit letztlich die Absatzfähigkeit der von ihnen ausgegebenen Wertpapiere ließe sich dadurch verbessern, weshalb davon auszugehen ist, dass Banken auch ohne verbindliche Vorschrift in quantitativer Hinsicht aus ihrem 97 Vgl. Plantin (2003), S. 2; Franke/Krahnen (2008), S. 16. Vgl. Sachverständigenrat (2008), S. 147. 99 Vgl. Eichengreen (2008), S. 21. 100 Vgl. Europäische Kommission (2008), § 122a (New). 101 Vgl. Sachverständigenrat (2008), S. 147. 102 Vgl. Franke/Krahnen (2008), S. 46f. 98 32 Beitrag zum Postbank Finance Award 2009 Eigeninteresse heraus einen gewissen Anteil der Emission einbehalten werden, sofern die diesbezügliche Offenlegung gewährleistet wird. Des Weiteren ist sicherzustellen, dass es den Originatoren nicht durch andere Instrumente wie Kreditderivate ermöglicht wird, die aus den einbehaltenen Anteilen resultierenden Risiken abzusichern. 103 Nur so kann die Glaubwürdigkeit der Risikoübernahme bzw. deren öffentliche Kommunikation gewährleistet werden. In diesem Zusammenhang bietet sich eine Kontrolle der auf dem Markt bekannt gemachten Risikoübernahme hinsichtlich des tatsächlichen effektiven Selbstbehalts der emittierenden Banken seitens externer Prüfer an. 104 4.3 Eigenkapitalunterlegung von Liquiditätslinien Um die Absatzfähigkeit der von ihnen ausgegebenen Liquiditätslinien zu gewährleisten, gewährten die emittierenden Banken den von ihnen gegründeten Zweckgesellschaften typischerweise umfangreiche Liquiditätslinien. Derartige Liquiditätszusagen stellen für die Banken nicht bilanzwirksame Eventualverbindlichkeiten dar, die jedoch im Falle einer Inanspruchnahme seitens der Zweckgesellschaften (Special Purpose Vehicel, SPV) zu bilanziell anzusetzenden Verbindlichkeiten werden, sodass die verbriefenden Banken trotz der Auslagerung der Kredite mittelbar von den zugrunde liegenden Risiken betroffen bleiben. 105 Solche Adressausfallrisiken sind nur nach § 10 KWG mit Eigenmitteln zu unterlegen, 106 wobei sich die Berechnung des vorzuhaltenden Eigenkapitals bei Liquiditätszusagen nach dem gleichen Grundschema wie bei anderen mit Kreditrisiken behafteten Positionen erfolgt. Dabei ist das Produkt von Bemessungsgrundlage, Risikogewicht und Konversationsfaktor der jeweiligen Position ausschlaggebend. Letztgenannter spiegelt die Wahrscheinlichkeit einer Inanspruchnahme wieder und beträgt bei Eventualverbindlichkeiten demzufolge einen Faktor kleiner Eins. 107 Im Rahmen des im Vorfeld der Krise einheitlich noch gültigen alten Baseler Regelwerkes (Basel I), welches den in Deutschland geltenden § 10 KWG konkretisierte, 108 waren noch nicht in Anspruch genommene Kreditzusagen, die nicht frist- und vorbehaltlos vom Sicherungsgeber mit einem Konversationsfaktor von 50 % zu berücksichtigen, sofern die 103 Vgl. Sachverständigenrat (2007), S. 157. Vgl. Franke/Krahnen (2008), S. 47. 105 Vgl. Neumann-Schönwetter/Fritsche (2007), S. 9. 106 Vgl. Vgl. Deutsche Bundesbank (2001b), S. 15. 107 Vgl. Neumann-Schönwetter/Fritsche (2007), S. 9f. 108 Vgl. Deutsche Bundesbank (2001a), S. 6. 104 33 Beitrag zum Postbank Finance Award 2009 Liquiditätslinien eine Ursprungslaufzeit von mehr als einem Jahr aufwiesen. 109 Eine Regelung für kürzere Laufzeiten bestand indes nicht, was die Finanzinstitute postwendend insofern ausnutzten, als dass sie die Liquiditätslinien für ihre Zweckgesellschaften mit Laufzeiten von exakt 364 Tagen ausstatteten. 110 Somit konnten sie den anzusetzenden Konversationsfaktor von 50 % auf 0 % senken und eine Eigenkapitalunterlegung der von ihnen eingegangenen Eventualverbindlichkeiten vollständig umgehen (Regulierungsarbitrage). Es konnten also risikoreiche Kredite vergeben, anschließend mittels Verbriefungen ausgelagert und durch die Gewährung von Liquiditätszusagen noch eine hohe Ratingeinstufung erreicht werden, ohne dabei jegliches Eigenkapital einsetzen zu müssen. Da Zweckgesellschaften konstruktionsbedingt nicht der Finanzaufsicht unterliegen, war auch von ihnen eine Eigenkapitalunterlegung nicht zu leisten.111 Eine Haftung für eingegangene Kreditrisiken mittels Eigenkapital war nicht erforderlich, sodass eine Reduzierung der kostenverursachenden Risikoprüfung zur Ausweitung der Geschäftsmöglichkeiten möglich war, weshalb bewusst neue Risiken eingegangen werden konnten. Die Regelungslücken der Baseler Eigenkapitalvereinbarung schufen demnach Anreize das Eigenkapital zu minimieren und die geringe Haftung vergrößerte wiederum den Anreiz hohe Risiken zu schaffen und einzugehen, da die mit einer Kreditvergabe verbundenen Chancen und Ertragsmöglichkeiten höher eingeschätzt wurden als die ihnen zugrunde liegenden Risiken. Infolge des Ausbruchs der Krise durch den erheblichen Umschwung der US-Geldpolitik und des unerwarteten Rückgangs der Immobilienpreise wurden die eingegangenen Risiken erstmals ansatzweise offensichtlich. Kreditnehmer schlechter Bonität (Subprime- Kreditnehmer), welche im Vorfeld der Krise umfangreich mit Hypothekenkrediten ausgestattet wurden, konnten ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen, wodurch der Marktwert der mit ihnen besicherten Wertpapiere und damit die Attraktivität solcher Investments beträchtlich sank. Infolge der Marktereignisse bekamen die SPVs zunehmend Probleme ihre Investments in besagte forderungsbesicherte Wertpapiere zu refinanzieren und waren gezwungen die Liquiditätszusagen der Originatorbanken in Anspruch zu nehmen. Davon waren insbesondere solche Zweckgesellschaften betroffen, die sich zur Ausnutzung der Fristentransformation mit kurzlaufenden Commercial Papers im Verhältnis zur Aktivseite extrem kurzfristig refinanzierten. Als die Banken sich nun gezwungen sahen die faulen Kredite ihrer SPVs wieder in ihre Bilanzen zu nehmen oder ihre 109 Vgl. Deutsche Bundesbank (2001a), S. 98. Vgl. Deutsche Bundesbank (2007), S. 48 111 Vgl. Hartmann-Wendels (2008), S. 254. 110 34 Beitrag zum Postbank Finance Award 2009 Zweckgesellschaften mit den zugesprochenen Liquiditätslinien zu unterstützen, stellte sich heraus, dass der Umfang dieser Stützungsmaßnahmen ein verkraftbares Maß zunehmend überschritt und die unterstützenden Banken selbst ins Wanken gerieten. 112 Auf Grund der bis dahin hohen Nachfrage der emittierten ABS hatten sie nämlich ihre außerbilanziellen Risiken bei weitem unterschätzt und haben den Überblick über eigenes Risikoportfolio verloren. Den Überblick verloren sie nicht nur über ihr eigenes, sondern auch über die Risiken ihrer Kontrahentenbanken, da sie nicht einschätzen konnten inwiefern sich diese auf dem Hypothekenkreditmarkt engagiert hatten. Infolgedessen horteten sie jegliche Liquidität, anstatt diese zinsbringend auf dem Interbankenmarkt zur Verfügung zu stellen. 5,5 5 3-Monats-EURIBOR EZB-Leitzins 4,5 4 3,5 3 2,5 01.04.2008 01.03.2008 01.02.2008 01.01.2008 01.12.2007 01.11.2007 01.10.2007 01.09.2007 01.08.2007 01.07.2007 01.06.2007 01.05.2007 01.04.2007 01.03.2007 01.02.2007 01.01.2007 01.12.2006 01.11.2006 01.10.2006 01.09.2006 01.08.2006 01.07.2006 01.06.2006 2 Abbildung 10: Spreadentwicklung zwischen 3-Monats-EURIBOR und Leitzins 113 Der Vertrauensverlust lässt sich am Spread zwischen 3-Monats-EURIBOR, dem Zinssatz zu dem sich Banken untereinander mit Liquidität versorgen und Leitzins, dem Zins zu dem sie sich selbst bei der Europäischen Zentralbank refinanzieren, ablesen. Der in der Vergangenheit relativ geringe Zinsaufschlag am Interbankenmarkt weitete sich seit Ausbruch der Finanzmarktkrise im September 2007 deutlich aus. Banken verliehen sich Geld untereinander nur noch zu einem wesentlich höheren Preis der sich auf den gestiegenen Risikoaufschlag zurückführen lässt. Die Regelungslücken in der Eigenkapitalunterlegung von Liquiditätslinien sollen durch das im 01.01.2007 in Kraft getretene und seit 01.01.2008 uneingeschränkt in der Praxis 112 113 Vgl. Sanio (2008), S. 17. Vgl. Deutsche Bundesbank (2008): EONIA-Tagesgeld und 3-Monats-EURIBOR; Europäische Zentralbank (2008): EZB-Leitzinsen. 35 Beitrag zum Postbank Finance Award 2009 anzuwendende neue Baseler Regelwerk (Basel II) geschlossen werden. 114 Das Hauptanliegen dieser neuen Eigenkapitalvorschriften besteht in der risikosensitiven Berechnung der von den Banken vorzuhaltenden Eigenmittel, 115 wonach eine Erhöhung des übernommenen Risikos sich in einer erhöhten Eigenmittelunterlegung niederschlagen soll, sowie in der Berücksichtigung der neuen Entwicklungen an den Finanzmärkten und im Risikomanagement der Banken. 116 Demzufolge wird der Kreditverbriefung ein eigener Abschnitt gewidmet, der unter anderem gesonderte Konversationsfaktoren für so genannte Verbriefungs- Liquiditätsfazilitäten enthält. 117 Die ehemalige Anrechungsfreiheit für Liquiditätszusagen von unter einem Jahr wird in diesem Zusammenhang durch einen Konversionsfaktor von 20 % ersetzt. 118 Liquiditätszusagen ohne eine entsprechende Eigenkapitalunterlegung sind folglich nicht mehr möglich. In der aktuellen Debatte steht der Konversationsfaktor insofern wieder zur Disposition, als das eine Erhebung auf bis zu 50 % in Erwägung gezogen wird, 119 die vor dem Hintergrund der in der Krise offenbarten Ereignisse sinnvoll erscheint. Zudem enthält das neue Regelwerk risikosensitive Risikogewichte für Verbriefungstransaktionen, die mit zunehmendem Risiko ansteigen und demzufolge auch die Eigenmittelunterlegung der Liquiditätszusagen. 120 Diese zu begrüßenden Erneuerungen tragen erheblich dazu bei, dass die Finanzinstitute die Konsequenzen ihrer Risikoprüfung zumindest teilweise wieder zu tragen haben. Die Anreize die Qualität der Kreditvergabe und -überwachung zu vernachlässigen werden reduziert, da dies mit einer deutlichen Erhöhung knapper und teuerer Eigenmittel verbunden wäre. Auch sinkt die Vorteilhaftigkeit einer Auslagerung von Krediten beziehungsweise den zugrunde liegenden Risiken auf die Zweckgesellschaften, weshalb davon auszugehen ist, dass ein größerer Anteil der vergebenen Kredite zukünftig in den Büchern der kreditproduzierenden Banken verbleiben werden, wodurch ihr Anreiz zu einer pflichtbewussten Risikoprüfung nochmals gestärkt wird. Zu beachten ist, dass ein großer Anteil der in der Vergangenheit bereitgestellten Zahlungsmittel von den Originatorbanken nicht auf Grund vertraglicher Verpflichtungen, sondern reputationsbedingt erfolgte. Damit wollten sie verhindern, dass von ihnen gegründete und mit ihrem Namen in Verbindung gesetzte SPVs pleitegehen und damit ihr eigenes Ansehen beschädigt wird. 121 Liegt nun keine vertragliche Verpflichtung zu einer Liquiditätszusage vor, greifen die oben erläuterten 114 Vgl. § 339 Abs. 9 und Abs. 10 SolvV. Vgl. Deutsche Bundesbank (2001b), S. 15. 116 Vgl. Deutsche Bundesbank (2004b), S. 75. 117 Vgl. Basel Committee on Banking Supervision (2005), S. 116ff. 118 Vgl. Basel Committee on Banking Supervision (2005), § 579, S. 125. 119 Vgl. Basel Committee on Banking Supervision (2009), S. 6. 120 Vgl. Basel Committee on Banking Supervision (2005), § 567, S. 123. 121 Vgl. Sanio (2008), S. 17. 115 36 Beitrag zum Postbank Finance Award 2009 Konversationsfaktoren und somit die Eigenmittelunterlegung nicht. Zwar existiert eine Vorschrift zur verbindlichen Eigenkapitalunterlegung auch solcher nicht vertraglicher sondern freiwilliger (implicit support) Zusagen, 122 doch erscheint diese wenig praktikabel. Die Feststellung inwiefern Banken die von ihnen gegründeten Zweckgesellschaften bei Liquiditätsengpässen unterstützen werden, wenn keine vertraglichen Zusagen bestehen, ist für eine außenstehende Aufsichtsbehörde ex ante kaum möglich. Im Vorhinein sind sich betreffende Banken vermutlich selbst nicht über das ob und wie einer möglichen Unterstützung im Klaren, da diese situationsabhängig ist. So hätten viele Banken im Vorfeld der Krise nicht vermutet, dass die den SPVs bereitgestellten Zahlungsmittel ein derartiges Ausmaß erreichen würden. Aufbauend auf der Richtlinie 2006/48/EG sieht die Solvabilitätsverordnung für den Fall, dass eine Eigenmittelunterlegung bei nicht vertraglich fixierter Liquiditätszusage unterlassen wurde, ein Verbot einer anschließenden Unterstützung des SPVs vor. 123 Diese Vorschrift erscheint jedoch insofern problematisch, als dass eine ausgebliebene Unterstützung seitens der Banken für ihre taumelnden SPVs im Rahmen der Krise eine zusätzliche Verunsicherung der Finanzmarktteilnehmer die ohnehin schon vorhandenen Probleme nur weiter verstärkt hätte und ein Konkurs der betroffenen Zweckgesellschaften auch nicht im Interesse der Aufsicht sein kann. Sinnvoll erscheint in diesem Zusammenhang eine (ex ante) verpflichtende Vorgabe der Gewährung von (vertraglichen) Liquiditätszusagen im Rahmen von Verbriefungstransaktionen in einer bestimmten Höhe. So könnten unerwartete und ohne jegliche Vorsorge zu leistende Unterstützungsmaßnahmen zur Wahrung der Reputation vermieden werden und Banken wären dazu veranlasst alle von ihnen gewährten Kredite, also auch die durch eine Verbriefung ausgelagerten Forderungen, mit Eigenkapital zu unterlegen und könnten sich insofern nicht vollständig von den von ihnen eingegangen Risiken abkoppeln. Zudem würden hierdurch die Aktiva der bislang unregulierten Zweckgesellschaften, die auch als „Schatten“ 124- bzw. „Quasi-Banken“ 125 bezeichnet werden, mit Eigenmitteln unterlegt ohne diese einer direkten Regulierung. Eine generell wichtige Voraussetzung solcher Vorschriften ist allerdings deren international harmonisierte Implementierung, da Banken diese, wie in der Vergangenheit in hohem Maße betrieben, durch Gründungen von Zweckgesellschaften in schwächer regulierten Staaten umgehen können, um sich der Eigenkapitalunterlegung zu entziehen. Das Vorantreiben einer internationalen Umsetzung von einheitlichen Regelungen ist daher 122 Vgl. Basel Committee on Banking Supervision (2005), § 564, S. 121. Vgl. Europäische Union (2006), Art. 101 I, L 177/41 i.V.m. SolvV § 234I. 124 Rottke/Medla (2008), S. 4. 125 Sachverständigenrat (2007), S. 156. 123 37 Beitrag zum Postbank Finance Award 2009 dringend erforderlich. 126 In diesem Zusammenhang kann positiv auf eine von der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) im Jahr 2006 erhobene Umfrage von nicht im Baseler Ausschuss vertretenden Staaten verwiesen werden, wonach eine deutliche Mehrheit der befragten Staaten eine baldige Einführung der Basel-II-Regelungen anstreben. 127 Diese Absichtsbekunden sind jedoch auf Grund ihrer Unverbindlichkeit nicht zu hoch einzuschätzen, sodass zu hoffen bleibt, dass die Ereignisse der letzten Monate den Beteiligten die Notwendigkeit eines einheitlichen Regelwerkes vor Augen geführt haben. 4.4 Regulierung der Ratingagenturen Auf Grund der Komplexität der Verbriefungsstrukturen werden Ratingagenturen typischerweise zur Beurteilung der am Markt gehandelten Risiken eingeschaltet, 128 um selbige unabhängig, effizient und effektiv zu bewerten. Ihre laufend aktualisierten Veröffentlichungen zu Ausfallwahrscheinlichkeiten bzw. erwarteten Verlusten dienen den Finanzmarktteilnehmern als wichtiger Indikator für den jeweiligen Risikogehalt von Wertpapieren bzw. Tranchen, weshalb sie eine zentrale Stellung im Finanzkreislauf inne haben. Ohne diese wäre das enorme Wachstum des Verbriefungsmarktes nach Meinung des Sachverständigenrates gar nicht erst möglich gewesen. 129 Ihr großer Vorteil besteht nämlich darin, dass trotz der Komplexität des zugrunde liegenden Bewertungsprozesses die in dem Rating transportierte oder übermittelte Meinung für alle Marktteilnehmer scheinbar leicht verständlich ist und sich eine Orientierung an diesen für die Investoren als sehr kostengünstig darstellt. Die privatwirtschaftlich organisierten und gewinnorientierten Ratingagenturen werden im Regelfall vom Emittenten beauftragt und bezahlt (Issuer-Pays-Modell), 130 weshalb ein Rating als eine Form des Signalling anzusehen ist, mit welchem der Emittent den potentiellen Investoren die (gute) Qualität der von ihnen auszugebenden Wertpapiere anzuzeigen beabsichtigt. Um sich die Bewertung der von ihnen gehandelten Wertpapiere zu erleichtern und Informationskosten einzusparen, haben viele Investoren auf die Schaffung und Verarbeitung verzichtet und sich bei ihrer Investmententscheidung lediglich auf die Urteile der Ratingagenturen verlassen, obwohl es sich bei diesen lediglich um eine „current 126 Vgl. Institute of International Finance (2008), S. 10. Vgl. Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (2006), S. 5. 128 Vgl. Morkötter/Westerfeld (2008), S. 394. 129 Vgl. Sachverständigenrat (2007), S. 159. 130 Vgl. Blaurock (2007), S. 604. 127 38 Beitrag zum Postbank Finance Award 2009 opinion“ 131 handelte. 132 Diese einseitige Vorgehensweise seitens der Investoren ist auf die zunehmende Komplexität von Verbriefungstransaktionen, den erschwerten Zugang zu relevanten Informationen sowie die im Niedrigzinsumfeld angestiegene Nachfrage von „remote investors“ 133 zurückzuführen. Auf Grund ihrer herausragenden Bedeutung bei der Risikobewertung von ABS hat die unzureichende Risikobewertung der Agenturen sowohl zur Entstehung als auch zum Auslösen der momentanen Finanzmarktkrise erheblich beigetragen. 134 Trotz steigender Kreditausfälle im Subprime-Segment haben Ratingagenturen auf diese lange Zeit nicht entsprechend reagiert und mit Subprime-Krediten besicherte Wertpapiere bis kurz vor Ausbruch der Krise mit Bestnoten versehen und so zu deren hohen Nachfrage beigetragen. Erst im Juli 2007, ein Jahr nach Beginn des Anstiegs von Kreditausfällen, haben sie innerhalb sehr kurzer Zeit bis dato exzellent bewertete Wertpapiere gleich um mehrere Ratingstufen herabgesenkt. 135 Das Ausmaß dieser massiven Anpassung hat das Vertrauen der Investoren in deren Aussagekraft stark in Mitleidenschaft gezogen und die Verbriefungsmärkte an den Rand der Austrocknung gebracht. Trotz bereits deutlicher Preisabschläge auf Grund von Notverkäufen institutioneller Anleger, die nur gut geratete Wertpapiere halten dürfen, sank die Nachfrage nach ABS fortwährend. 136 Wie Abbildung 11 zeigt, nahmen die Downgrades seit 2007 deutlich zu, was bei kreditproduzierenden Banken einen sprunghaften Anstieg der aufsichtsrechtlich vorzuhaltenden Eigenmittel zur Folge hat, wodurch ihre Handlungsspielräume bei der Kreditvergabe eingeschränkt wurden und nach wie vor sind. 900 841 800 739 700 Mrd. US-$ 600 500 400 300 237 200 100 85 0 2007 Q3 2007 Q4 2008 Q1 2008 Q2 Jahr Abbildung 11: Downgrades von Mortage-Backed Securities (MBS) 137 131 European Securities Markets Expert Group (2008), S. 4. Vgl. International Organization of Securities Commissions (2008), S. 2. 133 Krahnen (2005), S. 514. 134 Vgl. Financial Stability Forum (2008a), S. 32. 135 Vgl. Klein (2008), S. 83. 136 Vgl. Bank für internationalen Zahlungsausgleich (2008), S. 115. 137 Birger (2008), S. 2. 132 39 Beitrag zum Postbank Finance Award 2009 Die zeitliche Verzögerung und das Ausmaß der Revisionen lassen Defizite bei den Ratingverfahren vermuten. Problematisch erscheint hierbei zunächst der Rückgriff auf eine sehr kurze Datenhistorie bei der Deduktion der in den Ratingmodellen verwendeten Annahmen. 138 Da strukturierte Finanzprodukte erst seit Ende der 1990er Jahre geratet werden, 139 also in Zeiten stetig steigender Immobilienwerte und sinkender Zinssätze, können keine validen Rückschlüsse über die Entwicklung eines Forderungspools in Zeiten gegenläufiger Preis- und Zinsentwicklungen gemacht werden. 140 Dies haben die Ratingagenturen allerdings versucht, mit der Konsequenz, dass die so abgeleiten Annahmen dazu führten, dass sie die zugrunde liegenden Risiken unterschätzten. Zudem wird Ratingagenturen vorgeworfen ihre Unabhängigkeit auf Grund ihrer Gewinnorientierung aufgegeben zu haben. 141 Vor dem Hintergrund der iterativen Herangehensweise beim Ratingprozess strukturierter Produkte, fallen die dem Issuer-PaysModell zugrunde liegenden Interessenkonflikte noch stärker aus. 142 Durch die Einbeziehung der Agenturen bereits bei der Strukturierung und nicht erst bei der Beurteilung nahmen diese zunehmend eine Doppelrolle ein, im Rahmen derer sie die Kunden bei der Erreichung ihrer anvisierten Zielratings berieten und im Anschluss daran als unabhängige und objektive Beurteilungsinstanz die Bewertung der von ihnen mit kreierten Verbriefungsprodukte vornahmen. Da sie also eng mit den Emittenten zusammenarbeiten und sowohl für die Beratungstätigkeiten als auch für die anschließende Risikoeinschätzung von ihnen und nicht von den Investoren entgolten werden ist ihre Unabhängigkeit in Frage zu stellen. 143 Die Emittenten können nämlich die Veröffentlichung der Ratings, an die die Bezahlung der Agenturen geknüpft ist, untersagen und ein so genanntes Ratingshopping betreiben bis eine Ratingagentur ihnen das gewünschte Rating zuspricht. 144 Bei einer verhältnismäßig zurückhaltenden Bewertung beziehungsweise einer Revision ihrer Beurteilungen bestand für Ratingagenturen demnach die Gefahr Marktanteile im Bereich strukturierter Finanzprodukte, in den sie knapp 50% ihres Umsatzes generierten, 145 einzubüßen. 146 Ferner scheint die mangelnde Transparenz des Ratingprozesses dazu beigetragen zu haben, dass die 138 Vgl. Morkötter/Westerfeld (2008), S. 393. Vgl. International Organization of Securities Commissions (2008), S. 5. 140 Vgl. Committee on the Global Financial System (2008), S. 4ff. 141 Vgl. Borio (2008), S. 11. 142 Vgl. Financial Stability Forum (2008a), S. 33. 143 Vgl. Committe of European Regulators (2008), S. 22. 144 Vgl. International Organization of Securities Commissions (2008), S. 7ff. 145 Vgl. Committee of European Regulators (2008), S. 21. 146 Vgl. European Securities Markets Expert Group (2008), S. 11. 139 40 Beitrag zum Postbank Finance Award 2009 Aussagekraft der Ratingurteile überschätzt worden ist. 147 Die Ratings von strukturierten Produkten unterscheiden sich insofern von denen klassischer Anleihen, als das sie auf zumeist nicht öffentlichen Informationen beruhen, weshalb eine Plausibilisierung seitens der Anleger schwer möglich ist. Zu Informationen bezüglich der originären Schuldner haben die Investoren nämlich keinen Zugang. Zum anderen zeichnen sich forderungsbesicherten Wertpapiere durch andere Risikocharakteristika als herkömmliche Bonds aus. Da sie anfälliger gegenüber Extremrisiken sind als Bonds, das Rating sich jedoch auf den ExpectedLoss bzw. die Probability-of-Default bezieht, 148 entspricht das Risiko eines ABS nicht dem eines gleich gerateten Bonds. Die dargelegten Problemfelder verdeutlichen den Bedarf geeigneter Maßnahmen, die Ratingprozesse sowie die Aussagekraft deren Ergebnisse zu verbessern. Besonders hervorstechend sind in diesem Zusammenhang die diskutierten Interessenkonflikte, 149 da sie ein Fehlverhalten der Ratingagenturen provozieren und an ihrer Integrität zweifeln lassen. Eine Verschiebung des Vergütungsmodells hin zu einem Investor-Pays-Model scheint jedoch vor dem Hintergrund der damit einhergehenden Kosten bzw. deren Verteilung wenig sinnvoll. 150 Würde von den Investoren nämlich eine kostenpflichtige Einholung des Ratings zur Beurteilung des zugrunde liegenden Investments verlangt, so würde dies dessen Vorteilhaftigkeit erheblich reduzieren und eine schwer zu lösende free-rider-Problematik hervorrufen. Die International Organisation of Securities Commissions (IOSCO) hat zur Lösung der mit dem Rating verbundenen Probleme im Mai 2008 eine überarbeitete Version ihrer seit dem Jahr 2004 weltweit gültigen Mindesstandards veröffentlicht, in der zahlreiche Anpassungen enthalten sind. Zur Reduzierung der beschriebenen Interessenkonflikte soll die enge Zusammenarbeit zwischen den Ratingagenturen und den sie beauftragten Emittenten entflochten werden. Dazu wird eine Trennung von Beratung und Bewertung vorgesehen, wonach Vorschläge zur Strukturierung der von ihnen bewerteten Wertpapiere nicht gemacht werden dürfen. 151 Die Veröffentlichung der verwendeten Ratingmethodologie, der zugrunde liegenden Annahmen sowie eine explizite Kennzeichnung strukturierter Finanzprodukte sollen die Transparenz der Ratingurteile verbessern und das Verständnis der Investoren für 147 Vgl Committee of European Regulators (2008), S. 23. Vgl. Borio (2008), S. 10. 149 Vgl. Franke/Krahnen (2008), S. 48. 150 Vgl. Morkötter/Westerfeld (2008), S. 396. 151 Vgl. International Organization of Securities Commissions (2008), Art. 1.14-1. 148 41 Beitrag zum Postbank Finance Award 2009 diese erhöhen. 152 Darüber hinaus haben die Ratingagenturen das zur Bewertung herangezogene Datenmaterial zu überprüfen. 153 Die im modifizierten Verhaltenskodex enthaltenden Maßnahmen stellen sinnvolle Ansätze zur Lösung der erörterten Probleme dar. 154 Deren Umsetzung erhöht die Aussagekraft der Ratingeinschätzungen sowie die Kontrollmöglichkeiten der Investoren. Des Weiteren sollten die modifizierten Standards das Verhalten der Originatorbanken insofern positiv beeinflussen, als das eine Verringerung der Komplexität der von ihnen vorgenommenen Verbriefungskonstruktionen und eine Erhöhung der Qualität der von ihnen bereitgestellten Informationen zu erwarten ist, da nur in diesem Fall eine Ratingbeurteilung vorgenommen werden darf. Der IOSCO-Kodex allerdings auf einem so genannten „Comply-or-Explain-Ansatz“, wonach Abweichungen von diesem keine Sanktionen nach sich ziehen, sofern sie öffentlich begründet werden. 155 Die Modifizierung ist zwar inhaltlich begrüßenswert, aufgrund ihrer fehlenden rechtlichen Verbindlichkeit jedoch nur als ein erster Schritt zu betrachten, der durch eine glaubwürdige Aufsicht zu ergänzen ist. 156 Die Mehrheit der neuen Regeln sind von den Unternehmen angenommen worden, doch sind in einigen Bereichen noch Abweichungen zu beobachten. 157 Der Sachverständigenrat spricht sich daher für eine Kontrolle der Ratingagenturen durch unabhängige Experten aus. 158 Zur rechtlichen Umsetzung der KodexVorgaben sind auch bereits zahlreiche Anstrengungen unternommen worden. So ist beispielsweise in den USA im Juni 2007 der so genannte „Credit Rating Agency Reform Act of 2006“ 159 in Kraft getreten. Nur zwei Monate nach Veröffentlichung des IOSCO-Kodex ist seitens SEC eine entsprechende Anpassung des US-amerikanischen Regelwerkes vorgeschlagen worden. 160 Auf EU-Ebene ist am 12. November 2008 in Anlehnung an den amerikanischen Rechtsakt eine Verordnung vorgeschlagen worden. 161 So sehr die geschilderten Maßnahmen zur Schaffung eines verbindlichen Rechtrahmens zu begrüßen sind, stellen nationale bzw. europäische Ansätze lediglich eine second-best-Lösung dar, der eine internationale Harmonisierung vorzuziehen ist, da der Wirkungskreis von Ratings vor dem Hintergrund der global vernetzten Finanzmärkte nicht regional einzuschränken ist. 152 Vgl. International Organization of Securities Commissions (2008), Art. 3.3 und 3.5 d-f. Vgl. International Organization of Securities Commissions (2008), Art. 1.7-2. 154 Vgl. o.V. (2008b), S. 12. 155 Vgl. International Organization of Securities Commissions (2008b), Art. 4.1 ff. 156 Vgl. o.V. (2008c), S. 7. 157 Vgl. Committee of European Securities Regulators (2008), S. 52. 158 Vgl. Sachverständigenrat (2008), S. 147. 159 Congress of the United States of America (2007), S. 3850. 160 Vgl. Securities and Exchange Commission (2008), S. 1. 161 Vgl. Europäische Kommission (2008) pass. 153 42 Beitrag zum Postbank Finance Award 2009 Aufgrund dessen erscheint der Ansatz einer Einrichtung eines globalen „standard setting and monitoring body“ 162 zweckmäßig, womit die Regeln für Ratingagenturen auf Grundlage des IOSCO-Kodex weiterentwickelt und deren Einhaltung weltweit kontrolliert werden sollen. 163 4.5. Erhöhung der Transparenz 4.5.1. Emissionsplattformen Zusätzlich zur Verbesserung der Aussagekraft von Ratings ist zur Stärkung der Marktdisziplin die Transparenz des Verbriefungsprozesses zu erhöhen, die im Zuge immer komplexerer Verbriefungskonstruktionen verloren gegangen ist. Um den Risikopräferenzen der Nachfrager gerecht zu werden und möglichst hohe Ratingeinstufungen für die emittierten Wertpapiere zu erhalten, wurden von den risikoverkaufenden Banken nämlich bereits verbriefte Risikopositionen mehrmals restrukturiert, auf andere Zweckgesellschaften ausgelagert und dann wieder verbrieft. 164 Infolge der mehrstufigen Konstruktionen entstanden indirekte und komplexe Kreditbeziehungen, bei denen die Investoren letztendlich nicht mehr erkannten, welche Forderungen den von ihnen gekauften ABS als Sicherheit dienten, womit auch der Risikogehalt der Wertpapiere für sie nicht mehr durchschaubar war. Auf die Ratingagenturen vertrauend, fühlten sich die Investoren dennoch ausreichend über den Risikogehalt der Wertpapiere informiert, weshalb auch komplex strukturierte Verbriefungstransaktionen bis zum Ausbrechen der Krise erfolgreich am Markt platziert werden konnten. Als die massiven und mehrfachen Ratingherabstufungen den Investoren jedoch verdeutlichten, dass selbst die darauf spezialisierten Ratingagenturen mit der Risikoanalyse überfordert waren, schwand deren Vertrauen in die Verlässlichkeit der Ratings, woraufhin die Marktnachfrage nach ABS sank. 165 Aufgrund der mangelnden Transparenz bezüglich der im Sicherungspool befindlichen Assets konnte nicht mehr zwischen subprime und nicht-subprime unterschieden werden, weshalb sich die Probleme auch auf andere Marktsegmente ausdehnten. 166 Als sich daraufhin viele Banken gezwungen sahen, die von ihnen gegründeten Zweckgesellschaften mit Liquidität zu versorgen, schwand auch das Vertrauen der Banken untereinander. 167 Es stellte sich nämlich heraus, dass der effektive Kreditrisikotransfer geringer ausfiel als 162 Committee of European Securities Regulators (2008), S. 59. Vgl. Committee of European Securities Regulators (2008), S. 59 f. 164 Vgl. Klein (2008), S. 83. 165 Vgl. Brunnermeier (2008), S. 12. 166 Vgl. Hartmann-Wendels (2008), S. 255. 167 Vgl. Bank für internationalen Zahlungsausgleich (2008), S. 120. 163 43 Beitrag zum Postbank Finance Award 2009 angenommen 168 und es den Banken weder möglich war, ihren eigenen noch den Liquiditätsbedarf der Kontrahenten verlässlich zu beurteilen. Franke/Krahnen (2008) beschreiben das Misstrauen der Banken untereinander, das den Zusammenbruch des Interbankenmarktes zur Folge hatte, als das zentrale Charakteristikum der gegenwärtigen Krise. 169 Und Rudolph (2008) betrachtet die Intransparenz bezüglich der Risikoverteilungen als entscheidende Barriere bei der Wiederherstellung von Vertrauen unter den Marktakteuren. 170 Diesen Aussagen folgend ist eine verbesserte Transparenz eine notwendige Bedingung zur Wiederherstellung des Vertrauens der Anleger sowie der Banken untereinander und damit zur Überwindung der momentanen Krise, die auch als Vertrauenskrise bezeichnet wird. 171 Obgleich zu hoffen ist, dass durch die im vorherigen Abschnitt diskutierten Ansatzpunkte die Aussagekraft der Ratings zukünftig erhöht wird, müssen alle für die Kaufentscheidung relevanten Faktoren transparent sein, damit die Investoren in die Lage versetzt werden, die Risikoeinschätzungen der darauf spezialisierten Institutionen zu vertretbaren Kosten plausibilisieren zu können. Dementsprechend sind den Investoren seitens der Originatoren detailliertere Informationen bezüglich der Qualität und Entwicklung der zugrundeliegenden Assets sowie ihrer außerbilanziellen Engagements zur Verfügung zu stellen. 172 Zur Etablierung einheitlicher Offenlegungsstandards hat das Financial Stability Forum (2008) in Zusammenarbeit mit der sich aus internationalen Aufsichtsinstanzen zusammensetzenden Senior Supervisors Group folgerichtig „Leading-Practice Disclosures“ 173 erarbeitet, an die sich Banken bereits bei ihren Halbjahresberichten 2008 halten sollten. 174 In Deutschland wurde die Umsetzung dieser Richtlinien von der BaFin für Finanzdienstleistungsaufsicht unterstützt, die anlässlich der Umsetzung Mitte letzten Jahres auch einen Workshop veranstaltet hat. 175 Zudem stehen momentan Vorschläge des Basler Ausschusses zu Anpassungen der dritten Säule des Basel IIRegelwerks zur Diskussion, durch welche die Informationslage der Investoren verbessert werden soll. 176 Die Erfordernis einer verbesserten Offenlegungspraxis ist dabei nicht nur von den Aufsichtsinstanzen, sondern anscheinend auch von den Banken erkannt worden, die positiv auf die Vorschläge reagiert haben und den Empfehlungen des Financial Stabilty 168 Vgl. Zeitler (2007), S. 1275. Vgl. Franke/Krahnen (2008), S. 5. 170 Vgl. Rudolph (2008), S. 735. 171 Vgl. Borio (2008), S. 9. 172 Vgl. Franke/Krahnen (2008), S. 39. 173 Vgl. Senior Supervisors Group (2008) pass. 174 Vgl. Financial Stability Forum (2008b), S. 23 und S. 63ff. 175 Vgl. o.V. (2008d), S. 4. 176 Vgl. Basel Committee on Banking Supervision (2009), S. 26. 169 44 Beitrag zum Postbank Finance Award 2009 Forums folgend mehr aussagekräftige quantitative sowie qualitative Informationen veröffentlicht haben. 177 Diese Entwicklungen sind zu begrüßen, da ein Mehr an bereitgestellten Informationen eine Risikobewertung seitens der Investoren erleichtert und den Aufwand der Risikobeschaffung reduziert. Ein leichterer Zugang zu Informationen reduziert den Aufwand der Informationsbeschaffung, nicht aber den Aufwand der Informationsverarbeitung. Doch induziert eben auch die Verarbeitung von Informationen Kosten, welche die Vorteilhaftigkeit einer Investition in ABS tangieren. Je mehr Informationen zu verarbeiten sind, desto höher sind die Kosten der Informationsverarbeitung und desto geringer fällt die Vorteilhaftigkeit einer Investition in strukturierte Finanzprodukte aus. Ergo ist eine Erhöhung der Anzahl der kostenlos verfügbaren Informationen nicht ausreichend, sondern gleichzeitig auch eine Reduktion der für eine (indirekte) Risikoprüfung zu verarbeitenden Informationen anzustreben. Eine Vereinfachung der Verbriefungsstrukturen erscheint daher geboten, 178 um so die Kosten der Informationsverarbeitung seitens der Investoren zu reduzieren und damit die Attraktivität kreditbesicherter Wertpapiere zu steigern. Dementsprechend schlagen Franke/Krahnen (2008) 179 sowie Eichengreen (2008)180 zur Reduktion der so genannten „Opacity“ strukturierter Finanzprodukte eine mit der Komplexität steigende EK-Unterlegung vor, wobei auch der Basler Ausschuss, diesem Gedanken folgend, gegenwärtig eine Heraufsetzung der Kapitalanforderungen komplexer Finanzprodukte diskutiert. 181 Alternativ bestünde zur Sanktionierung der Originatoren komplexer Verbriefungsprodukte die Möglichkeit seitens der Zentralbanken nur noch einfache Finanzprodukte als Sicherheiten anzuerkennen. 182 Es bleibt jedoch unklar, ob zur Differenzierung verschiedener Komplexitätsstufen die Anzahl der eingeschalteten Zweckgesellschaften, die emittierten Tranchen, die involvierten Personen oder andere Kriterien heranzuziehen sind, weshalb der Umsetzung dieser Vorschläge insbesondere zu entgegnen ist, dass eine präzise und zweckgemäße Definition des Komplexitätsbegriffs als Voraussetzung für eine trennscharfe Klassifizierung der Finanzprodukte nur schwer möglich sein dürfte. Daher erscheint es ratsam zunächst abzuwarten, ob die stark eingebrochene Nachfrage nicht bereits einen ausreichenden Anpassungsdruck auf die Originatoren ausübt und diese auch ohne neue regulatorische Vorschriften - aus ihrem Eigeninteresse heraus - zu einer Vereinfachung der Verbriefungstransaktionen veranlasst. Bei einer marktinduzierten 177 Vgl. Financial Stability Forum (2008b), S. 16. Vgl. Jäger (2008), S. 11. 179 Vgl. Franke/Krahnen (2008), S. 50. 180 Vgl. Eichengreen (2008), S. 25. 181 Vgl. Financial Stabilty Forum (2008b), S. 10. 182 Vgl. Eichengreen (2008), S. 25. 178 45 Beitrag zum Postbank Finance Award 2009 Lösung wäre eine vorab festgelegte und damit starre Definition des Komplexitätsbegriffes seitens der Aufsicht nicht notwendig, da die Beurteilung der Komplexität von Verbriefungstransaktionen den Investoren mittels ihrer Kaufentscheidung obliegen würde. Geht man nun davon aus, dass insbesondere der OTC-Handel der Verbriefungsprodukte deren hohen Individualisierungsgrad begünstigt hat und dadurch maßgeblich zu deren Komplexität beigetragen hat, so erscheint die Einführung einheitlicher Börsen- bzw. Emissionsplattformen zur Etablierung von Marktstandards empfehlenswert. Ein Solcher Ansatz wird in Deutschland von der KfW und von True Sale International (TSI), die einheitliche Emissionsplattformen für ABS geschaffen haben, verfolgt. 183 Bei der TSI kann sowohl eine True-Sale- als auch eine synthetische Verbriefung durchgeführt werden. Neben der Förderung des deutschen Verbriefungsmarktes und Schaffung von guten Rahmenbedingungen ist gerade das Ziel der TSI von besonderer Bedeutung, nämlich eine Marke für deutsche True-Sale-Verbriefungen zu schaffen, die für Transparenz und Liquidität steht. Werden Qualitätsstandards insbesondere bei der Handelbarkeit und Berichterstattung innerhalb der Verbriefungstransaktion eingehalten, stellt die TSI ein Gütesiegel aus. 184 Die nötige Marktliquidität muss durch eine Market-Making-Vereinbarung zumindest für die Senior-Tranche sichergestellt sein. Daneben müssen den Investoren Berichte unverzüglich über die Homepage der TSI zugänglich gemacht werden. 185 Die einzuhaltenden Qualitätsstandards treffen auch für die Emissionen über die KfWPlattformen zu. Hinzu kommt bei der KfW, dass der Originator die Junior Note, also das First-Lost-Piece selber halten muss. Dadurch soll signalisiert werden, dass er eine ordentliche Forderungsauswahl getroffen hat und ein angemessenes Servicing betreibt. 186 Um in Zukunft Krisen auf den Verbriefungsmärkten vorbeugen zu können und auch aktuell das verlorengegangene Vertrauen wieder herzustellen, sind einheitliche Emissionsplattformen eine gute Möglichkeit, wenn sie nicht nur in Deutschland, sondern auch international eingeführt werden, vor allem in den USA. Sie könnten durch einheitliche Qualitätsstandards für die nötige Transparenz bei Kreditverbriefungen sorgen und ein Verhalten verhindern, bei dem der Originator nur an seine Vorteile denkt. 187 So wäre die Verbriefung von Krediten ohne Bonitätsprüfung wie im Subprime-Segment geschehen nicht 183 Vgl. Hommel/Reichert (2007), S. 1144. Vgl. Bechtold/Glüder (2006), S. 1024f. 185 Vgl. True-Sale-International (2008). 186 Vgl. Glüder (2003). 187 Vgl. Hommel/Reichert (2007), S. 1144. 184 46 Beitrag zum Postbank Finance Award 2009 mehr so einfach wie bisher, da ein solches Vorgehen gegen die Qualitätsstandards verstoßen würde. 4.5.2. Verbriefungsgesetz Ein weiterer Ansatzpunkt zur Erhöhung der Transparenz ist die Einführung eines Verbriefungsgesetzes, die zurzeit in Deutschland diskutiert wird. An dieser Stelle sei auf den Aufsatz von Frank Cerveny und Michael Frese verwiesen, die die einzelnen bisher vorgenommenen gesetzlichen Änderungen in Deutschland vorstellen, die Position Deutschlands im europäischen Wettbewerb für Verbriefungsstrukturen erläutern und ausloten, welche Chance ein solches Gesetz bedeuten könnte. 188 Durch die Subprime-Krise ist das Vertrauen in die Kredit- und Verbriefungsmärkte verloren gegangen, weil US-Banken Kredite mit dem Wissen der anschließenden Verbriefung vergeben haben, die bei bisherigen Bonitätsprüfungsstandards nicht vergeben worden wären. Hier kann ein deutsches oder europäisches Verbriefungsgesetz dazu beitragen, dass das zurückgegangene Vertrauen durch klare Vorschriften insbesondere bezüglich der Transparenz wiederhergestellt werden kann. Es müsste deutliche Regelungen dahingehend enthalten, dass bei der originären Kreditvergabe eine ordentliche Bonitätsprüfung transparenter vorgenommen wird, vor allem dahingehend, dass den Investoren Informationen über die Qualität der als Sicherheit dienenden Kredite bereitgestellt werden. Außerdem wäre vertrauensfördernd, wenn ein bestimmter Standardisierungsgrad bei Verbriefungsstrukturen erreicht wird, so dass jeder Investor weiß, was er kauft. Dies war z.B. bei der IKB und SachsenLB nicht der Fall, da beide die möglichen Trigger-Events unterschätzt oder gar übersehen haben. 189 Insgesamt muss Transparenz geschaffen werden, damit verschachtelte Doppelt- oder Mehrfachverbriefungen nicht mehr möglich sind. Kann mit Hilfe eines Gesetzes das Vertrauen wiederhergestellt werden, bietet dies die Möglichkeit, den Verbriefungsmarkt wieder in Gang zu setzen. Allerdings muss bei der Gesetzgebung beachtet werden, dass strikte Regelungen auch abschreckend wirken können. 190 Da bei Gesetzen oft nur die aktuelle Situation berücksichtigt wird, kann gerade bei sich fortlaufend verändernden 188 Vgl. Cerveny/Frese (2008), S. 154-158. Vgl. Stiegler (2008), S. 148f. 190 Vgl. Stiegler (2008), S. 150f. 189 47 Beitrag zum Postbank Finance Award 2009 Verbriefungsstrukturen eine Inflexibilität erreicht werden, die nachteilig für das gesetzgebende Land ist. 191 Abschließend muss noch angemerkt werden: Ein Verbriefungsgesetz, wenn möglich im Rahmen der EU, kann zwar Verbriefungsstrukturen schaffen, in die berechtigterweise vertraut werden kann. Allerdings kann es nicht verhindern, dass europäische Banken in Verbriefungen z.B. aus den USA investieren, die nicht unter das Gesetz fallen. Folglich kann weiterhin eine Krise, die ursächlich im Ausland liegt, den heimischen Markt treffen, wenn auf Grund der Inflexibilität Banken lieber in ausländische Verbriefungsstrukturen investieren. Bevor jedes Land ein eigenes Gesetz erlässt, sollte eher der Fokus darauf gerichtet sein, für den gesamten Markt Regeln zu vereinbaren, die gleichzeitig Transparenz aber auch genügend Flexibilität bei der Produktgestaltung ermöglichen. Außerdem müssen die Parteien Sanktionen erfahren, wenn sie diese Transparenz stören. 5. Fazit Die Analyse der Subprime-Krise mit ihren Auswirkungen hat aufgezeigt, wie eng die Finanzmärkte international miteinander verknüpft sind, da sich eine Krise, deren Hauptursachen im US-amerikanischen Immobilienmarkt liegen, auf viele andere Länder übertragen hat. Die aus der Subprime-Krise entstandene Liquiditätskrise macht deutlich, wie schnell das für den Finanzsektor so elementar wichtige Vertrauen zwischen den Finanzmarktakteuren verloren ging. 192 Wie lange die Probleme auf dem Häusermarkt in den USA noch andauern werden, ist nicht abzuschätzen, da man sich im Moment in einem Teufelskreis befindet. Die sinkenden Häuserpreise führen zu Zahlungsschwierigkeiten der Kreditnehmer und der Zunahme von Zwangsversteigerungen, wodurch das Angebot an Häusern steigt, was wiederum zu fallenden Häuserpreisen führt. So setzt sich der Prozess weiter fort. 193 Die negativen Entwicklungen im US-Subprime-Markt waren in den letzten Jahren bereits ersichtlich und hätten auch seitens der Aufsichtsbehörden früher bekämpft werden müssen. Bis zum Ausbruch der Krise wurde die komplexe Struktur einer Asset Securitization, mit der diese Kredite verbrieft wurden und dadurch die Ereignisse im Subprime-Segment den internationalen Markt trafen, nicht als Gefahr eingestuft. 191 Vgl. Dittrich/Rinne (2008), S. 164. Vgl. Otto (2007), S. 1264. 193 Vgl. Saraogi (2007), S. 5. 192 48 Beitrag zum Postbank Finance Award 2009 Dabei wurde allerdings missachtet, dass die Kreditverbriefung eine Asymmetrie der Anreize ausgelöst hat, durch welche das Eigeninteresse der Banken an einer sorgfältigen Risikoprüfung geschwächt wurde, da die Ausplatzierung der von ihnen im Rahmen des Kreditgeschäftes übernommenen Risiken es ihnen ermöglichte sich (scheinbar) von den Konsequenzen ihrer Kreditvergabepolitik zu lösen. Deshalb wurden von ihnen neue Risiken geschaffen, die im Falle einer eigenen Risikoübernahme nicht eingegangen worden wären. Das Wort Krise besteht im Chinesischen aus zwei Schriftzeichen, wobei eines Gefahr und das andere Gelegenheit bedeutet. 194 Das Gefährdungspotenzial wurde bereits in den obigen Darstellungen ersichtlich. Die Gelegenheit der Subprime-Krise besteht nun darin, für die Zukunft anreizkompatible Rahmenbedingungen zu schaffen und das Eigeninteresse der Banken an der an sie delegierten Kreditvergabe und Überwachung, auf die sie sich seit jeher spezialisiert hatten und die ihre Hauptfunktion im Intermediationsprozess darstellt, zu erhöhen. Nur so ließe sich langfristig von den Vorteilen der Kreditverbriefung profitieren und ähnlich geartete Krisen vorbeugen. Die gegenwärtige Krise sollte also nicht als Anlass dazu genommen werden, die Vorteilhaftigkeit des Risikohandels infrage zu stellen, sondern die entsprechenden Institutionen dazu veranlassen, für den Kreditrisikotransfer konsistente Anreizstrukturen zu schaffen und ihn dadurch zu stützen, wodurch verloren gegangenes Vertrauen der Marktakteure wieder hergestellt, der Handel von Kreditrisiken neu belebt und von den durchaus vorhandenen wachstums- sowie stabilitätsfördernden Wirkungen des Risikohandels profitieren. Entscheidend zur Herstellung konsistenter Anreizstrukturen ist die Wiederherstellung eines Eigeninteresses der Banken an der ihnen zugedachten Risikoprüfung. Den vorgestellten Maßnahmen zur Verknüpfung der Risikoprüfung und -übernahme kommt daher eine zentrale Rolle zu. Diese konstituieren ein (direktes) Eigeninteresse der Banken an einer gewissenhaften Risikoselektion und -überwachung, weshalb deren Umsetzung das Vertrauen der Marktteilnehmer und damit eine Nachfrage nach kreditbesicherten Wertpapieren wiederherstellen sollte. Werden Kreditrisiken daraufhin wieder verstärkt gehandelt, so lässt sich eine Entkopplung der Risikoprüfung und -übernahme nicht gänzlich vermeiden. Daher sind im zweiten Schritt Maßnahmen zur Verbesserung des Informationsstandes der Risikokäufer erforderlich, weshalb eine Regulierung der Ratingagenturen und eine Erhöhung der Transparenz erforderlich erscheinen. 194 Vgl. Bechtold/Renner (2007), S. 889. 49 Beitrag zum Postbank Finance Award 2009 Es gibt demzufolge durchaus Lösungsansätze, bei deren Umsetzung ein Anstieg des Verbriefungsvolumens nicht zwangsläufig mit einer Zunahme von Kreditausfällen einhergehen muss. Dies scheint auch von den entsprechenden Institutionen erkannt worden zu sein, die viele der vorgestellten Maßnahmen diskutieren und einige Anpassungen bereits vorgenommen haben. Doch es ist nicht zu erwarten, dass der notwendige Anpassungsprozess schnell vollzogen sein wird. Denn zum einen stehen derzeit noch kurzfristig wirkende Maßnahmen zur Symptombekämpfung im Vordergrund. Zum anderen ist die Schaffung anreizkompatibler Rahmenbedingungen aufgrund der Notwendigkeit international einheitlicher Lösungen mit einem hohen Koordinations- und damit Zeitaufwand verbunden. Wie lange der Prozess zur Schaffung konsistenter Anreizstrukturen noch andauern wird, hängt dementsprechend von zahlreichen Faktoren ab und ist daher momentan nicht abzuschätzen. 50 Beitrag zum Postbank Finance Award 2009 Literaturverzeichnis Aberer, Bartle; Gruber, Walter. (2007): Verbriefungskonstrukte – heilsame Einsichten und attraktive Aussichten. In: Zeitschrift für das gesamte Kreditwesen, 60. 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